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Full text of "Monatsschrift Für Unfallheilkunde Und Invalidenwesen 17 18 ( 1910 11)"

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-„UMIVERSITY OE MINNESOTA 



MONATSSCHRIFT 

für 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Mechanotherapie und der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker, 

* 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. (*. Schütz in Berlin und Dr. C. Thiem in Cottbus, 


herausgegeben von 


Professor Dr. C. Thiem, 

Cottbus. 

xvn. 

(Mit 23 Abbildungen im Text, 4 Skizzen und 1 Tafel.) 


Jahrgang. 



LEIPZIG. 

Verlag von F. C. W. Vogel. 
1910 . - \\ 


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Original fram 

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l 11II l l* •- 




Inhalt des siebzehnten Jahrgangs 


I. Namenverzeichnis. 

(Die Angaben beziehen sich auf Eigenarbeiten, Besprechungen und Verwaltungsrecht; die Seitenangaben der 

Eigenarbeiten sind fett gedruckt) 


Adam, R. 78. 
Alglave 22. 
Amante 198. 
Amberger 69. 
Andereya 119. 
Andernach 217. 
Anschütz 21. 148. 
Ascher 62. 

Ascoli 118. 
Auerbach 19. 
Ayala 291. 


Bahr, Ferd. 497. 
Baisch, B. 221. 
Bardenheuer 148. 

Baum 176. 

Bazy 181. 

Becker, C. 211. 252. 
Begemann 195. 

Benda 222. 

Bönon 254. 

Berger 144. 

Berghausen 178. 

Berlin 75. 

Bernacchi, Luigi 1. 372. 
Bernstein, Rieh. 549. 
Bettmann 509. 

Beuster 129. 
Bielschowsky 211. 

Bier 28. 

Bilfon 144. 

Bircher, E. 118. 
Birch-Hirschfeld 80. 

Birt 145. 

Blauel 157. 

Blecher 189. 

Blencke 189. 

Böcker 23. 

Böttiger 176. 

Bogatsch 310 . 
s Bonne 261. 

: Borchardt, M. 58. 

Brade 147. 

Braun 126. 

J® Brewitt 174. 
m v. Brunn, M. 164. 187. 
g v. Bruns 52. 

• Brunswic-Le Bihan 229. 

* Bruynda 56. 

5 Bum, Anton 58. 299. 

S Burchardt 19. 

\ 


Burck 86. 179. 

Burkhardt 57. 

Caan 245. 

Capelle 87. 

Cardon (Livorno) 18. 292. 
Caten 22. 

Chabron 32. 

Chiari 119. 120. 
v. Chlumsky 95. 

Christen 147. 

Classen 210. 

Clausnizer 83. 

Clement 26. 

Cluss 225. 

Codivilla 198.] 

Conen 151. 

Conzen 29. 

Couteaud 163. 

Cova 1. 

Cramer 251. 

Cramer, A. (Göttingen) 225. 
Cramer, Ehrenfried 422. 
Cranwell 23. 
i Creite 144. 

Cruchet 56. 

Dahlgren 58. 

Dalla Vedova, Riccardo 194. 
Danielsen, W. 132. 

Daube 258. 

Deheley 25. 

Delbet 185. 

Delorme 179. 

Depage 148. 

Desfosses 59. 

Dövenspeck 247. 

Donati, Morio 174. 

Doyen (Paris) 229. 
Dreesmaun 129. 

Dreh mann 189. 193. 

Dreifuss 25. 

Dreyer (München) 408. 
Dürck 17. 

Dufour 121. 

Dupuy 58. 

Durey 59. 

Ebner 27. 

Ebstein 181. 261. 

Elschnig 76. 


Eltze 99. 

Enderlen 227. 248. 

Erben 247. 

Esau 223. 

Ewald 18. 123. 

Fecien 153. 

Federmann 58. 
Federschmidt 214. 

Fewson 54. 

Finckh, E. 100. 

Fink 175. 

Finkelnburg 225. 

Finsterer 155. 190. 

Fischer 23. 84. 98. 210. 262. 
Flath 16. 

Focke 210. 

Förster 15. 16. 

Forque 53. 

Frankel 122. 

Franck (Berlin) 216. 290. 
Frangenheim 25. 186. 

Frank 86. 

Franke 81. 

Frenclle 58. 

Freund 25. 

Friedmann 249. 

Friedrich 22. 83. 245. 258. 
Frohse, F. 230. 

Fürbringer, P. 98. 216. 455. 

Galeassi 198. 

Gallinger 125. 

Gerdes 165. 

Gerster 160. 

Gessner 230. 

Githol 159. 

Gondesen 189. 

Graser 147. 

Grashey 143. 

Grunewald 199. 

Guibö 224. 

Guleke, N. 93. 128. 

Häcker 157. 

Hänel 247. 

Härtling 290. 

Haldenwang 153. 
Hannemüller 154. 290. 
Harrass 127. 
de Hartogh, M. 141. 


s 

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IV 


Hartung 79. 
Hashimoto 172. 
Hasslauer 152. 
Heckmann 183. 
Hedderich 120. 

Heeger 184. 

Heger 127. 

Heflmaier 223. 
Heinecke 188. 
Helferich, H. 549. 
Hellbach 172. 
Hennequin 153. 
Henrich 176. 

Henrici 156. 

Henssen 244. 

Hergt 249. 

Herhold 94. 

Herschel 175. 
Herxheimer 80. 212. 
Herzfeld (Halle) 262- 
Hinsberg 74. 
Hirschberg 92. 194. 
Hirschei 125. 

His 257. 

Hötzel 188. 

Hoffmann 31. 130. 
Hofmann, A. 149. 156. 
Hohmann 188. 
v. Homeyer 189. 
Hoppe 245. 

Hotz 256. 

Hülsemann 212. 

Hustin 152. 


Jakob 220. 

Janssen 94. 

Jeanbrau 53. 

Jeschke 245. 

Jottkowitz (Oppeln) 260. 

1 versen 24. 

Izar 118. 


Katzenstein 181. 230. 
Kaufmann, C. 302. 
Kaufmann, Eduard 52. 
Kausch 89. 90. 
Kimmerle, Adolf 163. 
Kirchberg, F. 54. 

Klein 20. 

a el 32. 

: 184. 

Koch 217. 

Kocher (Bern) 229. 
Köhl 254. 

Köhler 53. 95. 

Köhler, A. 57. 

Kölsch 93. 

König 55. 

Königer 124. 

Köppl 159. 

Korber 183. 

Köster 82. 

Kohlmeyer 256. 

Koppl 162. 

Kottenhahn 83. 
Krabbel 248. 

Krause 132. 

Krauss, Konrad 80. 


Kraus-Ziehen 11. 
Krukenberg 76. 
Kühne, W. 101. 391. 
Kümmel 174. 
Kümmell 246. 

Küttner 188. 227. 

Kuh 193. 

Kuss 153. 


Läwen 159. 

Lagane 25. 

Lamdris 262. 

Langemak 144. 

Langfellner, K. 230. 

Lanz (Amsterdam) 184. 
Larat 254. 

Latulle 60. 

Lauen stein, Karl 504. 
Lautier 56. 

Ledderhose, G. 491. 

Legueu 94. 125. 222. 

Lehr 120. 

Lejars 121. 

Lessing 164. 

Lexer 150. 

Libotte 150. 

Liebrecht 79. 

Lilienfeld 31. 164. 
Lindenstein 157. 184. 

Liniger 167. 244. 460. 530. 
Löbker 29. 

Löwen son 258. 

Lohmüller 186. 

Lorat 56. 

Lossen 319. 

Lowic 22. 150. 
Lucas-Championniöre 149. 
Ludloff 148. 

Lüdke 132. 

Luxemburg 85. 155. 

Maj 175. 

Manasse 212. 

Marbaix 56. 

Marcus 104. 233. 286. 
Markwald 28. 

Meisel 94. 

Meissdörfer 55. 

Meissner 154. 

Menciöre 150. 

Mendel 252. 

Merkel 157. 

Meyer 122. 

Miller (Augsburg) 217. 

Mindt 194. 

Möslein 124. 

Momburg_ 57. 

Morian, Kich. 269. 
Moszkowicz 181. 

Müller 20. 78. 

Müller de la Fuente 19. 

! Müller, Georg 209. 

! Munk, F. 126. 

Nägeli 255. 

Nakayama 152. 

Nast-Kolk 161. 

Neuhaus 52. 

| Nichö, A. 231. 515. 


Nösske 86. 

Noever 28. 95. 

Nohl 188. 

Oehlecker 130. 

Qhler, Johannes 224. 

Ottli 255. 

Osann 230. 

Osten 257. 

Ott 55. 

Paderstein 76. 

Pagano 247. 

Panton 32. 

Papaioannou 262. 

Partsch 180. 

Passow, A. 418. 

Patoir 55. 

Pauchet 161. 

Pels 209. 

Perrier 215. 

Perthes a5. 174. 175. 
Pohrt 251. 

Popper 249. 

Prager 172. 

Preiser 182. 190. 227. 
Puppe 60. 

Quincke, H. 388. 

Racke 214. 

Raymond 229. 

Redard 178. 

Rehn 58. 

Reich 182. 

Reiu 74. 

Renner 12. 130. 

Ribbert 180. 

Ricchi 197. 

Riehe 122. 

Richter 131. 176. 248. 
Riegel 81. 246. 

Rössle 84. 85. 215. 

Roith 194. 

Romsue 151. 

Rossbach 86. 

Rubritius 86. 

Rücker 118. 119. 

Rumpf, Th. 61. 263. 430, 
Rupp 77. 

v. Saar, G. 124. 

Sänger 180. 246. 

Sand 127. 

Schäffer 45. 

Schanz 12. 173. 

Schawlow 183. 
Scheidemandel 99. 
Schelenz 50. 

Scheuer 261. 

Schiatter 155. 

Schlayer 262. 

Schlender 158. 

Schliack, C. 543. 

Schmidt 23. 173. 

Schmidt, C. Fr. 537. 
Schmieden 28. 

I Schmincke 175. 

I Schmitt 13. 


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V 


Schmitz-Pfeiffer 173. 
Schmorl 261. 

Schnaudigel 77. 

Schneller (Wien) 211. 
Schnitzler 84. 

Schönefeld, Rieh. 226. 527. 
Schön werth 125. 

Scholz 92. 

Schreiber 245. 

Schümann 291. 

Schultze 85. 163. 

Schultze (Bonn) 220. 
Schultze, E. (Greifswald) 256. 
Schulz 185. 

Schuster, Paul, 13. 14. 15. 17. 

18. 180. 401. 

Schwabach 211. 222. 

Sebbe 159. 

Seefisch 163. 

Seelhorst 177. 

Seidel 291. 

Seige 224. 

Selbach 430. 

8encert 227. 

Sick 174. 

Siegel 128. 

Sievert 186. 

Simon 223.' 

Simon (Hann.-Münden) 262. 
Simonin 32. 254. 

Smeesten 82 
Sonnenberg 261. 

Souligoux 26. 144. 162. 
Spiess 120. 

Steinitz 259. 

Steinmann 118. 

Steinthal 161. 


Stern 118. 

Stern. Rieh. 548. 

Sternoerg 293. 

Stintzing 226. 
van Stockum 149. 

Stransky 173. 

Streber 175. 

Streissler 90. 187. 
v. 8trümpell 176. 

Strusberg 256. 

v. Stuben rauen 21. 31. 244. 

Stühmer 183. 

Sudeck, P. 501. 

Sünner 213. 

Susewind 165. 

Takahaseli 145. 

Tedesko 226. 

Tiegel 163. 

Thiem 33. 37. 40. 107. 206. 
239. 276. 

Tilmann 218. 224. 383. 
Thomalla 216. 

Trendelenburg 219. 
Tschmarke 224. 

Tuffier 150. 161. 

Urbach 290. 

Velhagen 176. 

Vidal 229. 

Vöckler 181. 

Vogt 226. 

Vollbrecht 117. 

Vorschütz 173. 

Voss 74. 


Wätzold 116. 

Wagner, A. 138. 

Walter 177. 

Walther 26. 

Weber 26. 162. 

Wehrkorn 59. 

Weigel 246. 

Weil 172. 

Weiland 245. 

Wendel 221. 226. 229. 

Wendt 208. 

Weniger 30. 

Werner 245. 

Wette 59. 

Wettstein 145. 

Whitemann 118. 

Whiten 151. 

Wiehern 54. 

Wiesner 181. 

Willems 22. 229. 

Wilmanns 184. 

Wilms 93. 

Windscheid 8. 15. 20. 220. 223. 
246. 

Wittek 195. 

Wittmaack 74. 

Wrede 244. 

Wulff 32. 


Zangenmeister 32. 
Zesas, Denis G. 27. 
Zimmer 213. 
Zöppritz 27. 
Zöppsritz 87. 
Zumloh 180. 

Zur Werth 244. 


II. Sachregister. 

(Die Angaben beziehen sich auf Eigenarbeiten, Besprechungen und Yerwaltungsrecht; die Seitenangaben der 

Eigenarbeiten sind fett gedruckt.) 


Abducenslähmung infolge Schädel Verlet¬ 
zungen: doppelseitige durch Basisfraktur 213; 
Häufigkeit und Sitz 81. 

Abszesse, appendizitische, Behandlung mit 
Naht 164. — der Nasenscheidewand, trau¬ 
matische Entstehung 119. — subphrenische 
der linken Seite und ihre Entstehung 94; 
nach Perityphlitis 93; Verschleierung solcher 
durch sekundäre seröse Ergüsse in Bauch- 
und Brusthöhle 94. — am Thorax nach Durch¬ 
bruch eines lokalen Empyems zwischen den 
Rippen 290. 

Akromegalie, Beziehungen der Hypophysistu¬ 
moren zu 210. 

Aktinoraykose durch Pferdebiss 210. 

Albuminurie infolge übertriebenen Sports, 
Prognose mit Berücksichtigung des Versiche¬ 
rungsmedizin 98. 

Aneurysmen der Aorta u. Subclavia, Trommel¬ 
schlägelfinger bei 261. — der Carotis interna, 
Diagnose und Therapie 85. — geplatztes im 


Magen 261. — spurium d. A. subclavia, ent¬ 
standen durch Stichverletzung in der Supra- 
clavikulargrube 86. 

Ankylose der Gelenke, Behandlung 184, mit 
Fibrolysineinspritzungen 184.— des Knies, pa- 
raartikuläre Korrektur 189. 

Aortenaneurysma, Ruptur in den Herz¬ 
beutel 84. 

Aortenthrombose, Entstehung, Sitz, Grösse 
85. 

Aortenverletzung, Querruptur durch einen 
Abszess der Adventitia 261. — träumat. Zer- 
reissung der Klappen (Anpassungsfähigkeit 
des Herzmuskels bei) 259. 

Apoplexie, Tod durch Spätapoplexie als ent- 
schadigungspflichtige Unfallfolge 216. 

Appenaices epiploicae, Torsion einer patho¬ 
logisch veränderten 27; Zustandekommen 

I ders. 27. 

' Appendicitis mit Bandwurmgliedern ausser- 
nalb des Wurmfortsatzes 163. — Entstehung 


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VI 


im Anschluss an ein Trauma 163*. nach Huf¬ 
schlag, Symptome 30. 31. — Nutzbarmachung 
der natürlichen Schutzkräfte bei der Be¬ 
handlung ders. 94. 

Arbeiter, Arbeitsleistung dess. massgebend 
für den Begriff „wesentliche Besserung“ (Ent¬ 
scheidung der R.-V.-A.) 64. — Berechnung 
des Jahresverdienstes 64. — sogen, qualifi¬ 
zierter: Merkmale nach dem R.-V.-A. 60. — 
Zweck der Versicherung ders. 303. 

Armverletzungen durch rotierende Walzen 
173. 

Arterienverletzungen, Behandlung 85. 86. 
— der Brachialis, zirkuläre Naht der vollstän¬ 
dig durchtrennten 262. — der Carotis com¬ 
munis durch Schussverletzung 261. — d. Fe¬ 
moralis, erfolgreiche Naht bei Querriss 261. 

Arteriosklerose der Abdominalgefasse, patho¬ 
logische Erscheinungen 86. — ätiologische Be¬ 
deutung des Trauma bei 262: der Eisenbahn- 
betriebsunfälle 262. — Fühlbarkeit der Arte¬ 
rienwand bei 262. — Verschlimmerung durch 
eine Brustquetschung 

Arthritis deformaus, Ätiologie ders. 183. — 
Behandlung schwerer 183. — coxae: ätiolog. 
Bedeutung des Trauma 491. 493; Diagnose 
494. 

Arthrodese des oberen Sprunggelenks, Tech¬ 
nik 195. 

Augenbewegungen, willkürliche, Ausnahme 
vom Heringschen Gesetz über 81. 

Augenkranieheiten durch Blendung kurz¬ 
weiligen Lichts 80. — Blindheit durch Ato- 
xylgeorauch 80. — Glaukom bei Unfallver¬ 
sicherten, Unterlassungssünden in d. Behand¬ 
lung 71. — Muskellähmungen bei Abducens- 
läsion 81, bei Hämorrhagie im Kerngebiet 
d. Oculomotorius 81, nach Schädelverletzungen 
80. 

Augenverletzungen, Bulbusruptur (Heilung 
nach Naht der Sklera und Chorioidea) 77; 
Bulbusruptur mit subconjunktivaler Linsen- 
luxatiou 77. — durch fiisensplitter 76. — 
Gewöhnung an die Folgen 60. — Iriscyste 
infolge solcher mit postoperativer plastischer 
Iridocyklitis 78. — in der Landwirtschaft, 
Abschätzung des Erwerbs Verlustes (Berück¬ 
sichtigung der tatsächi. Verhältnisse) 422. 
— Opticusruptur: anatom. Befund 79. — 
perforirende Sklerocornealverletzung: Naht 
und conjunktivale Deckung mit späterer Ent¬ 
fernung des Augapfels 74, 75. — Schuss¬ 
verletzungen der Augen im Krieg uud in 
Friedenszeiten 75, durch Schrotschuss 76. 

Autopsie, obligatorische bei an Unfall Ver¬ 
storbenen 60. 

Bader, plötzliche Todesfälle im kalten Bade 
52. 

Bauchbrüche, Beziehungen der Laparoto¬ 
mienarben zu den postoperativen 157. — 
operatives Verfahren bei 89. 

Bauchdeckenreflexe, gesteigerte bei gastri¬ 
schen Krisen 16. 

Bauch höh le, Nutzbarmachung der natürlichen 
Schutzkräfte ders. bei Behandlung der Appen- 
dicitis und diffusen Perforationsperitonitis 94. 

Bauchverletzungeu mit Darmruptur: Hei¬ 
lung durch Operation mit nachfolgender 
Torsion des Mesenterium 158. — subkutane 


Durchquetschung: Behandlung 161, Kasuistik 
25.26, mit Verletzung der Eingeweide (Laparo¬ 
tomie und Heilung) 26. — nach leichter Ge¬ 
walteinwirkung, Symptome 92. — offene und 
ihre Behandlung 26, 27. — durch Pfählung 
(Befcaudlung) 161.162. — Schussverletzungen, 
Behandlung 92. 93; durch Revolverschliss 26. 

— penetrierende Stichverletzung, Befund 162. 

Becken Verletzungen, Frakturen mitBlasen- 

und Harnröhrenverletzung (Operation — 
Heilung) 152, mit Rektumverletzungen 127. 

— Pfannenbrüche, Symptome und Behand¬ 
lung 152. 153...— Verrenkung d. 1. Becken- 
hältte durch Überfahrung 184. 185. 

Beckenstütze, Konstruktion einer neuen 144. 

Begehrlichkeit nach Unfallrente, Vorschläge 
zur Beseitigung 393. 394. 

Begutachtung der Finger-, Arm- und Bein¬ 
verletzungen mit Zusammenstellung der 
neuesten Entscheidungen der R.-V.-A. 244. 

— .der Schädelbasisbrüche 213. 

Beinbrüche, Heilungsresultate bei Anwen¬ 
dung der Zuppingerschen Extensionsapparate 
145. 

Benzin Vergiftung durch Einatmung von 
Benzindärapfen als UnfaJlfolge 54. 

Berufsgenossensschaft, Ablehnung der 
Entschädigung bei Sarkom durch Unfall 39. 

— Gebundensein ders. an einen trotz Zu¬ 
ständigkeit des .Schiedsgerichts erlassenen 
Bescheid 196. — Übernahme des ersten Heil¬ 
verfahrens durch dies. 310, des Heilver¬ 
fahrens bei chirurgischen Unfallverletzungen 
59. 

Berufskrankheiten der Land- nnd Forst¬ 
arbeiter 549. 

Beschäftigungsneuritis, Ätiologie und 
Lokalisation <&9. 

Besprechungen 11.52.74.116. 143. 172. 208. 
244. 290. 

Bestrafung wegen Simulation eines Telephon¬ 
unfalls 263. 

Betriebsunfall durch syphilitische Ansteck¬ 
ung 372. — Schluckbescnwerden als Folgen 
eines solchen 517. — Zusammenhang mit 
Erwerbsunfähigkeit durch eingebildete Ner¬ 
venschwäche 20; ursächlicher zwischen einem 
späteren nnd einem früheren (Entscheidung 
des R.-V.-A.) 196. 

Beurteilung einer Spätblutung im Gehirn 
nach Kopfverletzung 273. 

Bewegungshemmungen nach Frakturen, 
Entstehung 199, 203. 

Bicepsriss, typischer am Arm 460. 

Blasennaht, Indikationen und Resultate 13<>. 

Blasenscheidenfistel als hysterische Selbst¬ 
verletzung 20. 

Blepharospasmus hystericus, einseitiger bei 
einem Knaben 83. 

Blindheit infolge Atoxylinjektionen 80. 

Blutbrechen nach Kontusion der Magen- 
gegend, operative Behandlung 125. — durch 
Läsion der Nasenscheidewana 119. 

Blutdruckmessung, Vereinigung mit der 
Pulskurvenaufnnbme in der Ünfallbegutach- 
tung 543. 

Blutgefässe des Gehirns, Reaktion auf Scha¬ 
de 1 e rsch ü tt e r u n ge n 1 u3. 

Blutleere der unteren Extremitäten nach 
Momburg, Technik 57. 


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VII 


Blutstillung bei Trepanationen des Schädels 
(Technik) 173. 

Bluttransfusion von Arterie zu Vene 256. 

Brustcjuetschung, Verschlimmerung einer 
Artenosklerose und Myocarditis mit tödl. 
Ausgange nach 8. 

Bulbus des Auges, Verletzungen 77, mit sub- 
conjunktivaler Linsenluxation 77. 

Caissonkrankheit, Symptomatologie ders. 
247. 

Calcaneuszange nach v. Heineke, ein Vor¬ 
läufer der Nagelextension 147. 

Oarcinom. Diagnostik 367. — Einfluss von 
Boden-, Wohnungs-, Nahrungs- und Rassen- 
verhältnissen 356, von wiederholten oder an¬ 
dauernden Reizen 357. — nach einmaliger 
Gewalteinwirkung 361. — Häufigkeit und 
Verteilung auf die Geschlechter und die ein¬ 
zelnen Körperteile 354. — Impfversuche bei 
Tieren mit 350. — Metastasen dess. 368. — 
Therapie bei 368. — Übertragbarkeit dess. 
365. — Verlauf dess. 387. — nach einer Ver¬ 
letzung und in unmittelbarer Nähe der Ver¬ 
letzungsstelle 165. 

Chondrome des äusseren Ohres, Einfluss des 
Trauma auf die'Entstehung 175. 176. 

Chondro-My xosarkom am Oberschenkel 
infolge von Trauma 55. 

Chondrosarkom der Scapula, Verlauf und 
klin. Bedeutung 212. 

Coxa vara adolescentium, Krankheitsbild 186, 
Ursachen 187. 188. — traumatica, Behand¬ 
lung 118. 

Cysticerken, Gehirnstörungen durch C. race- 
mosus der Hirnbasis 222. 

Cystotomie, suprapubische: Nachbehandlung 

100. I 


Darmgeschwülste, Darmkrebs mit tödl. 
Ausgang, nicht durch Vergiftung (Kachexie) 
oder Tochtergeschwulstbildung, sondern durch 
mechanischen Verschluss, unbeeinflusst von 
einem Unfall 107. — entzündliche, Diagnose 
und Behandlung 126. — sarkomatöse, Sitz 
und Diagnose ders. 126. 127. 

Darm Verletzungen durch Revolverschuss, 
Heilung durch Laparotomie 163. 

Darmverschluss, diagnost.Bedeutung metal¬ 
lisch klingender Darmgeräusche 93. 

Delirium tremens nach Trauma, ätiolog. 
Bedeutung bei plötzlichem Tode 53. 

Deltoideuslähmung, operative Behandlung 
230. 

Dementia paralytica, Einfluss der Überan¬ 
strengung bei einer Betriebsarbeit 11. 

Desinfektion der Haut vor Operationen mit 
Alkohol und Jod 174, mit Jodtinktur 58. 174. 

Diabetes mellitus traumatischen Ursprungs, 
Bedingungen für 56; nach einem Kopitrauma 
245. — nach Verbrennung 527. | 

Discitis mandibularis, Exstirpation der Band¬ 
scheibe des Kiefergelenks bei 184. 

Divertikelbildung, multiple am Colon 
sigmoideum 27. 

Drudifferenzverfahren bei intrathorakalen 
Operationen, Fortschritte 122. 

Duodenalgeschwür, Bedingungen u. Mecha¬ 
nik der traumat. Perforation 125. 


Echinokokken langer Röhrenknochen 182. 

Eisenbahnbetriebsunfälle, Einfluss auf 
die Entwicklung der Arteriosklerose 262. — 
nervöse Erscheinungen ders. 252. 

Elektrizität, Anwendung des konstanten 
Stromes bei Knochenbrüchen 150. — Ver¬ 
letzungen durch dies. 224. 

Elektrodiagnostik bei Betriebsunfällen 323. 

Elektrotherapie, Bedeutung in der Unfall¬ 
heilkunde 342. 

Ellenbogengelenk, Bewegungsbeschränkung 
nach abgeheilter Quetschung Keine Erwerbs¬ 
beschränkung (Entscheidung vom R.-V.-A.) 
64. — Verletzungen im Röntgenogramm 208. 

Encephalitis, akute progrediente nach 
Trauma, Verlauf und cnirurg. Behandlung 
217. 

Enchondrom. Einfluss von Gewalteinwir¬ 
kungen auf das Wachstum dess. (an einem 
Gutachten erläutert) 40. 

Endocarditis, traumatische Entstehung 260. 
437. 

Enophthalmus, traumatische Entstehung und 
Begleiterscheinungen 78. 79. 

Entscheidungen in Unfallangelegenheiten, 
ausländische 197. 198. — des Reicnsgerichts 
über Befolgung ärztlicher Vorschriften seitens 
Unfallverletzter 197. — des Reichs Versiche¬ 
rungsamtes 53. 62—65. 196. 197, über Extre¬ 
mitätenverletzungen und Fingerverluste 244, 
über Fussverletzungen 167. 

Epilepsie, hysterische Erscheinungen bei 
einem Epileptiker nach einem Unfall 256. 
Halbseitensymptome bei 256. — Operation 
bei (Resultat) 246, (TrepanationsventilDildung) 
246. — Tod im epilept. Anfall 246. — trau¬ 
matische und ihre Behandlung 224, (Dauer¬ 
erfolge operativer) 225. — als Unfallfolge 
anerkannt 246. 

Epiphysentrennung, traumatische am oberen 
Femurende 186. 

Epiphysen Verletzungen, Kasuistik seltener 
10 D. 

Epityhplitis, Beziehungen zum Trauma 29, 
(Gutachten über) 30. 

Erfrieren, Knochennekrose bei 180. 

Ergograpn, Verwendung zum Nachweis von 
Simulation oder Aggravation von Paresen 
256. 

Erwerbsfähigkeit, Elinfluss der Gewöhnung 
Unfallverletzter auf 60. 

Erwerbsunfähigkeit, Begriff nach dem 
R.-V.-A. 62. — landwirtschaftlicher Arbeiter 
durch Augenunfalle, Berücksichtigung der 
tatsächlichen Verhältnisse 422. — durch 
Nervenschwäche nach Unfall (Einbildung des 
Verletzten) 20. 

Exophthalmus traumaticus bei Basisfraktur, 
Symptome 78. 

Exostosen im Gehirn als Ursache epilepti¬ 
scher Anfalle (operative Behandlung) 24C. — 
kartilaginäre 245. — multiple bei Rachitis 
183. 

Exten s ionsbehan diu ng der Knochenbrüche: 
automatische Apparate (Zuppinger) für 145, 

146. — durch Nagelextension nach Codivilla 

147. 148. — permanente nach Bardenheuer 

148. — nach Steinmann 147. — durch Um¬ 
setzung der longitudinalen Extension in trans¬ 
versale 149. — nach Zuppinger 145. 146. 147. 


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VIII 


Farbenreaktion nach Schurmann bei Lnes 
175. 

Fersenbein, Abrisse an deine. 511. 512; — 
Strukturveränderungen unter dem Einfluss 
langdauernder Versteifung seiner Gelenkver¬ 
bindungen 504». 

Fettembolie des Gehirns, Diagnose 224. — 
nach Ovariotomie 172. 

Fibulabruch, typische Form von Splitterung 
509. 

Fingerkontraktur, Dupuytrensche, Lokali¬ 
sation am Daumen 24. 

Fingerverletzungen, Abriss der Streckapo- 
neurose des 4. Fingers 25. — Durchtrennung 
der Längssehnen am r. Mittelfinger mit 
nachbleibenden Bewegungsstörungen (Ent¬ 
scheidung des R.-V.-AT) 538. — Fraktur des 
Zeigefingers mit nach 8 Jahren auftretender 
Muskelatrophie (keine Unfallfolge) 18. — Ge¬ 
wöhnung an die Folgen 60. — plastische 
Operationen bei 21. 

Fingerverluste einzelner. Glieder und ganzer 
Finger (Entscheidungen des R.-V.-A.) 531-537. 

Fingerversteifungen d. 1. Daumens im 
Nagel- und Grundgelenk in Streckstellung 
(Entscheidung R.-VT-A.) 531. — keine Er¬ 
werbseinbusse nach Gewöhnung an den Zu¬ 
stand (Entscheidung des R.-V.-A.) 64, 65. 

Frakturen, Atlas und Grundriss der trauma¬ 
tischen (Bespr.) 549. — der Beckenknochen 
mit Abreissung des Mastdarms 127. — Be¬ 
handlung ders. mit Elektrizität 150; mit Ex¬ 
tension: Nagelextension 147. 148, permanente 
nach Bardenheuer 148, mit einem Rhombus 
und einer automatischen Extensionsschiene 
149, nach Steinmann und nach Zuppinger 
145.147, durch Umsetzung der longitudinalen 
Extension in transversale 149; mit Naht der 
Bruchenden oder Klammerbehandlung 150; 
mit Osteosynthese 22; nach modernen Prin¬ 
zipien 150: durch blutige Reduktion ohne 
Fixierung durch Naht 22. — des Collum femo- 
ris und ihre Behandlung 118. — Difformität 

f eheilter und deren Ausgleich 144. — Fehl- 
iagnosen bei solöh. und ihre Vermeidung 
143. — Gangrän geschlossener und ihre Ent¬ 
stehung 144. — bei Kindern, Endresultate 
145. — komplizierte, statistische Zusammen¬ 
stellung 145. — Kommunitivfrakturen und 
ihre operative Behandlung 22, 23. — Muskel- 
tätigkeit bei verschobenen Bruchenden 199. 
— Psendarthrosen nach dens., operative Be¬ 
handlung 144. — des Stirnbeines 118. 
Fremdkörper in der Hand, Lähmungser¬ 
scheinungen 248. — in den Harn wegen und 
ihre Entfernung 32. — im Herzen als Todes¬ 
ursache 258. — in den Luftwegen: Broncho¬ 
skopie bei 120; Entfernung 120. — in der 
Speiseröhre: Entfernung 156.157; verschluckte 
Gebisse 157. 

Fulguration im Dienste der Gynäkologie 176. 
Furunkel im Gesicht, konservative Behand¬ 
lung 244. 

Fussgelenk, Arthrodese des oberen Sprung- 
elenks 195. — Luxatio pedis sub talo nach 
inten und aussen mit Subluxation des 
Cuboideum 194. — Luxationen im Talocru- 
ralgelenk 184. 

Fussverletzungen, Knochenabsprengungen 
vom Standpunkt der Unfallbegutachtung 


509. 513. — Quetschung der Metatarsal- 
knochen (Entschädigung nach dem R.-V.-A.) 
108 . 

Fusswurzelknochen, Brüche ders. (Ent¬ 
schädigung nach dem R.-V.-A.) 168 . 169 , 
171 ; des Fersenbeins 170 ; des Sprungbeins 
109 . 170 . — Kasuistik von Brüchen und 
Verrenkungen 155. 156. 

Gangrän der Finger bei Raynaudscher Krank¬ 
heit, Prophylaxe und Therapie 86. — ge¬ 
schlossener Frakturen und ihre Entstehung 
144. — der Gallenblase nach Trauma 128. 

Gasvergiftung Melancholie nach 172. 

Gebärmutter, Vorfall durch die Scheide 
nach schwerem Unfall (Erwerbsbeschränkung) 
32. 

Gehirn, Cysticercus racemosus der Him- 
basis, Symptome 222. — organische chronische 
Erkrankungen dess. 226. — Fettembolie dess., 
Diagnose 224. — Neisser-Pollacksche Punk¬ 
tion dess.: diagnost Bedeutung 222. — 

Operationen an aems. in der hinteren Schä¬ 
delgrube 221. — Reaktion dess. auf leichte 
Kopfverletzungen 101. 

Gehirnblutung, Spätblutung nach Kopfver¬ 
letzungen 269, (Beurteilung) 272; subaurale 

141 . 

Gehirngeschwülste, Gliom des L Stirn¬ 
lappens und sein Zusammenhang mit voraus¬ 
gegangener Verbrennung (abgelehnt) 33. — 
Röntgendiagnostik ders. 211. — Sarkom im 
Gyrus angularis 176. 

Gehirnverletzungen, Diagnose 218. 383. 
385. — experimentell erzeugte, anatom. Ver¬ 
änderungen 220. — Schussverletzungen 221, 
operative Behandlung 222. 

Gehörorgan, Schädigung durch Schussver¬ 
letzungen 418. 

Gelen kerkrankungen, Bedeutung der Syphi¬ 
lis bei 183. — chronische als Ursache von 
Invalidität 540. 

Gelenkkörper, Genese der freien 183. 

Gelenksteifigkeit, Muskeltätigkeit bei 199. 

Gerichtsurteile, ausländische 197. 198. 

Geschwülste, ätiologische Bedeutung des 
Trauma 54. 55. 211, bei malignen 09 . — Er¬ 
zeugung solch, durch mechanische, entzünd¬ 
liche und bakterielle Reize oder durch Impfen 
lebender Zellen 349. 350. — der Fossa iliaca 
interna infolge eines Traumas 118. — Meio- 
stachminreaktion bösartiger 118. — Wir¬ 

kung der Röntgenstrahlen auf 245. 

Gesichtsfeldanomalien, diagnostische Be¬ 
deutung bei traumat. Neurose und bei Simu¬ 
lation 82. 

Gipsverbände, Entfernung ders. 173. 

Glaukom infolge Augen Verletzung, Unter¬ 
lassungssünden oei der Behandlung 71. 

Grenzzustände in Armee und Marine, Be¬ 
deutung des Trauma bei 251. 

Gutachten, ärztliche und ärztl. Zeugnisse, 
Abfertigung 61. — ausländische 197. 198. — 
Bewertung ärztlicher und des Ergebnisses 
des Augenscheins (Entscheidung des R.-V.-A.) 
63. — über Epitypnlitis traumatica 30. — über 
Erwerbsbeschränkung d. Leistenhernien 47,48. 
— über Fussverletzungen 167. — Grundbe¬ 
dingungen für ein brauchbares 324. — über 
Gürtel sch merz bei einem Tabiker nach Sturz 


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IX 


auf die 1. Seite 15. — über eitrige Meningitis 
nach Weichteilverletzungen des Schädels 
276, (Bewertung der Vorgefundenen Tat¬ 
sachen) 281. — Objektivität und objektiver 
Befund in dens. (zeitgemässes Mahnwort) 45. 

— über Verletzungen der Rückenmarkswur¬ 
zeln nach Wirbelbruch 15. — über den ur¬ 
sächlichen Zusammenhang eines Enchon- 
droms und Unfalls 40; eines Glioms des 1. 
Stirnhirns mit einer 12 Jahre vorausge¬ 
gangenen Verbrennung des Oberkörpers 53. 
36; eines Sarkoms mit Unfall (abgelennt) 37; 
eines Oberkiefersarkoms mit vor 13 Jahren 
bestehender Gesichts Verletzung 239, (Bewer¬ 
tung der bestehenden Tatsachen) ^241. 

— Obergutachten über Darmkrebs mit 
tödlichem Ausgang 107. 112. 

Hämatom, traumatisches perilienales mit an¬ 
schliessendem lieus 131. 

Hämoglobinurie, paroxysmale, Auslösung 
der Anfälle und Ort des Zerfalls der roten 
Blutkörperchen 99. 

Halswirbel, Luxation des dritten (Svmptome) 
13; Rückenmarkkompression infolge einer 
solch. 13. — Schuss Verletzung ders. (Behand¬ 
lung) 177. 

Handgelenk, Volarluxation mit Fraktur der 
unteren Radiusepiphyse u. des Proc. styloi- 
deus ulnae 186. 

Harnblasenverletzungen, kompliziert mit 
Nierenrupturen u. ihre Behandlung98.99. — im 
Kriege 93, Behandlung 100. — Naht bei solch., 
Indikation u. Resultate 130. — spontane intra- 
peritoneale Ruptur d. Blase infolge Über¬ 
dehnung 130. 

Harnröhre, Fremdkörper in ders. u. ihre Ent¬ 
fernung 32. 

Hautcarcinom nach Trauma 176. 

Heilanstalten,mediko-mechanische, Be¬ 
such einer Abordnung des R.-V.-A. der Cott- 
buser 65. 

Heilverfahren bei Krankheiten der Bewe¬ 
gungsorgane in der Invalidenversicherung 537. 

Hemiplegie, vorübergehende bei Migräne 12. 

Hernien, Behandlung grosser Leistenbrüche 90, 
grosser Nabel- u. Bauchbrüche 89. — Ent¬ 
schädigung ders. nach ausländischen Ent¬ 
scheidungen 198. — epigastrische, Dauer¬ 
resultate bei operierten 87—89. — trauma¬ 
tische Entstehung 158. 159. — H. inguinalis 
interparietalis feminina 90. 91. — H. ischia- 
dica, Radikal Operation 159. 160. — intersti¬ 
tielle 99. — der Linea alba; Einklemmung 
159; Heilung rezidivierter durch freie Periost¬ 
transplan tation 159. — H. pubica infolge 
Symphysenruptur 89. — des Zwerchfells: Be¬ 
handlung 124. 125; Einklemmung 28; Unter¬ 
scheidung von einseitigem Zwerchfellhoch¬ 
stand 124. 

Herzkrankheiten, Erscheinungen von seiten 
des Herzen bei Aortenklappenruptur 259. — 
spontane Ruptur des Herzens 258. — Tod 
durch eine Nadel im Herzen 258. — nach Un¬ 
fällen 257.430: Dilatation des Herzens 449; 
Kasuistik 257. 258. 

Herzverletzungen, schwere durch Anstreng¬ 
ung 1, (epikritische Betrachtungen) 4. — kom- 
liziert mit Lungenverletzungen: erfolgreich 
ehandelte Fälle 258. 259. — Naht bei solchen 


(Erfolg) 84. — Operationsindikation u. ope¬ 
rative Technik 83, (Resultate) 84. — Perfo¬ 
ration des Herzbeutels durch ein Aortenaneu¬ 
rysma 84. — Tamponade bei 84. 

Hirnerschütterung, chirurgische Folgezu¬ 
stände ders. 219. — nervöse Störungen bei 
220, (CommotionsneuroBe) 249. 

Hirnreizerscheinungen, funktionelle 104. 

Hirnventrikel, Infektion der Seitenventrikel 
u. ihre folgenlose Ausheilung 217. 

Hörstörungen, anatom. Grundlage ders. 74. 
— durch Schalleinwirkung 74. 

Hornhaut des Auges, perforierende Wunde, 
Behandlung mit Naht u. späterer Entfernung 
des Augapfels wegen sympathischer Ophthal¬ 
mie 74. 75. 

Hüftgelenk, Pfannenbrüche dess.: Symptome 
u. Behandlung 152. 153. — schnellende Hüfte 
187. 

Hüftgelenkentzündung, deformierende ju¬ 
gendliche 186; Knieschmerzen bei ders. u. ihre 
aiagnost. Bedeutung 188; Wichtigkeit in der 
sozialen Medizin 491. 492. 

Hüftgelenkluxationen, irreponible vordere 
(operative Behandlung) 187. — perineale, Sym¬ 
ptome 185. 

Hydronephrose nach Trauma, Operation 
94. 95. 

Hydrotherapie, Rolle bei der Unfallbehand¬ 
lung 337. 

Hyperostose, diffuse des Schädels 180. 

Hysterie bei trau inat. Lähmung des Plexus bra- 
chialis 18. — Selbstverstümmelung bei 256. — 
nach Unfällen: Differential-Diagnose von Epi¬ 
lepsie 256; kasuistische Beiträge 20. 21. 

Ileus im Anschluss an ein perilienales Häma¬ 
tom infolge eines Trauma, Obduktionsbefund 
131. — nach leichter Gewalteinwirkung gegen 
das Abdomen 92. 

Implantationen von Knochen in Defekte 21. 

Instrumente, chirurgische: Modifikation der 
Dahlgrenschen Zange 58. 

Insufncienz d. Wirbelsäule, Symptomen- 
komplex 12. 13. 

Intestinalprolaps, subkutaner, ein typisches 
Krankheitsbild 124. 

Invalidenversicherung, ärztliche Tätigkeit 
bei 308. — Aufgaben u. Leistungen im Kampf 
gegen Tuberkulose 122. — Heilverfahren in 
ders. bei Krankheiten der Bewegungsorgane 
537, durch Lieferung von Zahnersatz, Pro¬ 
thesen u. Apparaten 195. 

Invalidität der Bergarbeiter 62. 

Iridocyklitis nach Operation einer Iriscyste 78. 

Kalium hvpermanganicum cryst. als gewebe¬ 
zerstörendes Mittel 175. 

Karies, tuberkulöse des Oberschenkelhalses 181. 

Kastration als Unfallfolge 455. 

Kniegelenk, Ankylosen: paraartikuläre Kor¬ 
rektur 189. — eines Bluters, patholog. Erschei¬ 
nungen 244. 245. — Ergüsse, ambulante Be¬ 
handlung mit Heftpflasterverband 189. — 
Schmerzen in dems. bei Hüftgelenkerkrank¬ 
ung 189. — infizierte Verletzung 189. 

Knochenabsprengungen am Fussskelett, 
Begutachtung 509. 

Knochennaht der Bruchenden bei Frakturen, 
Indikationen 150. 


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X 


Knocheutranspl&ntation, Verfahren u. Er¬ 
folge 21. 22: freie 181, mit Perioet 181. 

Knochentuberkulose infolgeeinerFraktur66. 

Knöchelbrüche, Entschädigung der Folgen 
(nach R.-V.-A.) 169-171. 

Komminutivfrakturen, Einrichtungu. Lage¬ 
befestigung mit zirkulär umgelegtem Metall¬ 
faden 22. 23. 

Kompressionsmyelitis nach anfänglich la¬ 
tent verlaufender Spondylitis (als Unfallfolge 
anerkannt! 14. 

Kondylenorüche des Oberschenkels, Vor¬ 
kommen u. Behandlung 154. 

Konstitution, traumatische psychologische 


Kontusionen des Abdomen, Kasuistik 25. 26; 
mit Ruptur des Darms, Behandlung mit Lapa¬ 
rotomie u. Heilung 26. 

Kontusionspleuntis, Rolle des Trauma bei 
ders. 121. 

Kontusionspneumonie, Begutachtung 293. 

Kopfverletzungen mit tödlichem Ausgang, 
Rentenablehnung bei 216. — Begutachtung 
ders. u. ihrer Folgen 217. — eitrige Menin¬ 
gitis nach Weichteilverletzungen des Kopfes 
(Gutachten) 276. — Neurasthenie nach leicht. 
Verl.mit 20jährig. völliger Erwerbsunfähigkeit 
trotz Arbeitsfähigkeit 408. — Spätfolgen ders. 
3S9, Späthirnblutung 269 (Beurteilung) 272. — 
Spinaldruck bei 388. 

Krämpfe nach orthopädischen Operationen, 
Behandlung 173. 

Kranken haus beobachtung Unvall verletz¬ 
ter, Wert gegenüber der Beobachtung des 
schiedsgericnti. Vertrauensarztes (Entscheide, 
des R.-V.-A.) 63. 

Kr an kenver siche rung,Mitwirkungder Ärzte 
bei 303. 305. 

Krankheiten, innere, traumatische Entsteh¬ 
ung 548. 

Krebsforschung, heutiger Stand ders. 349: 
prakt. Erfolge der experimentellen für die 
Zwecke der Unfallgesetzgebung 353. — S. auch 
Carcinom. 

Kriegschirurgie, Verluste durch Verwun¬ 
dungen im Kriege der Gegenwart 52. 

Krisen, tabische, Operationen bei 227, bei 
gastrischen 15. 

Krüppelfürsorge im Rahmen der sozialen 
Fürsorge 286. 

Kurdauer bei Unfallverletzungen 59. 


Labyrinth des Ohres, Zerstörung infolge 
Schädelbasisfraktur 74. 

Lähmung des Armes durch einen angeblichen 
Telephonunfall 266, (Beurteilung) 267. — der 
Augenmuskeln bei Schädel Verletzungen 80: 
Häufigkeit 81; durch Nervenläsion 81. — Erb- 
sche spinalen Ursprungs 226. — spastische, i 
operative Behandlung durch Resektion hinterer 
Rückenmarkswurzeln 16. 

Laminektomie bei Wirbelfrakturen 229. 

Laparotomie, Beziehungen der Narben Lapa- 
rotomierter zu den postoperativen Bauch¬ 
brüchen 157. 

Lebercirrhose traumat. Ursprungs, patholog, 
Befund 127. 8 

Leberverletzungen durch Hufschlag 164. — 
durch Platzen einer Echinokokkencyste 164. 


— traumatische Ruptur, Heilung 28. — durch 
Uberfahrung, Symptome 164. 

Leistenbrüche, Fall von interparietalem weib¬ 
lichen 90. 92. — Formen ders. 90. 91. — Myo- 
plastik bei grossen 90. 

Lendenwirbel, Bruch des Gelenkfortsatzes 
des fünften 179; Bruch des fünften durch Ver- 
hebung 179. 

Leukämie, Hämatom infolge Arterienruptur 
87. —- Zusammenhang mit einem Trauma der 
blutbildenden Organe 56. 57. 

Lichtbehandlung als Heilfaktor der Unfall¬ 
therapie 344. — bei Wunden 58. 

Linse des Auges, Eisensplitter in 76. — 
Luxation ders. bei Bulbusruptur 77. 

Luftbäder, Verwendung bei Unfallkranken 344. 

Lumbalanästhesie, Wert für die militärärzt¬ 
liche Praxis 16. 

Lumbalpunktion, diagnost. Bedeutung bei 
Kopfverletzungen 389. — Nachwehen ders. 390. 

Lungenemphysein, Pathogenese u. Therapie 
des genuinen 291. 

Lnngenhernien, angeborene u. erworbene 
(Enstehung, Diagnose u. Therapie) 290. 291. 

Lungentuberkulose im Anschluss an Quet¬ 
schungen 291, durch Sturz aus dem Boot an 
eine Hafenmauer 292. 293. — ursächlicher 
Zusammenhang mit Trauma 55. 56. — nach 
Verbrennung 527. 

Lungen Verletzungen, Behandlung pene¬ 
trierender 290, einer Öchussverletzung 291. — 
kompliziert mit traumatischer Wanderniere 
(Begutachtung) 95. — durch Messerstich: 
Ligatur der Wundränder 121. 122; Thorako¬ 
tomie n. Naht der Lunge bei 122. 

Luxationen, Atlas u. Grundriss ders. (Bespr.) 
549. — des Beckens 184. — Fehldiagnosen u. 
Misserfolge bei (Vermeidung) 143 — des Hüft¬ 
gelenks 184. — des Radius: des Capitulum 
186, im Radiokarpalgelenk 186. — im Schul¬ 
tergelenk 184. 185. 

Luxationsfrakturen der Wirbel, Behandlung 
179. 

Magen, geplatztes Aneurysma einer strahligen 
Narbe aess. 261. 

Magenerkrankungen »Bedeutung des Trauma 
bei 123. 

Magengeschwür, Bedingungen für seine Ent¬ 
stehung 117. — perforiertes eines Sanduhr¬ 
magens (Operation) 125. — nach Verbren¬ 
nung 29. 

Magen Verletzung durch Streifschuss, patho¬ 
logischer Befund 125. — subkutane, Behand¬ 
lung mit Gastrotomie u. Ligatur einer kleinen 
blutenden Arterie 125. — Versuche zur Er¬ 
zielung küustlicher Rupturen 125. 

Massage, unmittelbare des Herzens bei ein¬ 
tretendem Narkosentod 58. 

Mastdarm Verletzungen, Abreissung des 
Mastdarmes bei Beckenringfraktur 127. 

Median u s 1 ähmu ng bei Handverletzung durch 
Fremdkörper 248. 

Medizin, Bedeutung des Traumas in 116: 
traumat. Entstehung innerer Krankheiten 117. 

Meiostagminreaktion bei bösartigen Ge¬ 
schwülsten, Regelmässigkeit ders. 118. 

Meningitis nach Trauma, Ätiologie ders. 214, 
Entwicklung 215. — eitrige ohne äusserlich 
sichtbare Verletzung 214, nach stumpfen oder 


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XI 


offenen Weichteil Verletzungen des Schädels 
(erläutert an einem ärztl. Gutachten) 276. — 
mit Pneumokokken in Liquor cerebri 216. — 
seröse nach Kopftrauma 289. 

Mesenterium, Torsion nach geheilter Bauch- 
u. Darmverletzung 162. 

Messungen an Unfallverletzten 59. 

Migräne, periodisch auftretende Halbseiten¬ 
lähmung bei 12. 

Milchsäurefermente für den therapeut. Ge¬ 
brauch 175. 

Miliartuberkulose, eine mittelbare Unfall- 
folge 233. 

Milz, Notwendigkeit u. Möglichkeit der Er¬ 
haltung ders. bei Verletzungen u. Erkran¬ 
kungen 182. — Transplantationsversuche mit 
ders. u. deren Resultate 132. 

Milzruptur, Blutbefnnd nach Exstirpation der 
Milz infolge solcher 132. — eiu auf operativem 
Weg geheilter Fall 31. — kompliziert mit 
Nierenverletzungen, Behandlung 98. — sub¬ 
kutane: erfolgreich operierte Fälle 130. 131; 
durch Fall auf einen eisernen Bügel 31; durch 
Sturz vom Rad 31. 

Morbus Basedowii nach Schreck 219. 

Muskeln, Exostosen ders. nach Verletzungen 
23. — mechanische Veränderung ihrer Tätig¬ 
keit bei Knochenbruchverschiebungen u. Ge¬ 
lenkversteifungen 199. — Wirkung ders. 23. 

Muskel atroph ie nach Beinbrüchen bei Ge- 
brauchsfahigkeit des Beins keine Erwerbsbe¬ 
schränkung 65. — spinale nach Zeigefinger¬ 
bruch, keine Unfall folge 18. 

Muskeldystrophie, juvenile infolge Über¬ 
anstrengung 247. 

Muskel Verletzungen, Einriss des Deltoi- 
deus u. sein Zusammenhang mit Sarkom des 
Oberarms 206. — typische Ruptur des Bi- 
ceps brachii 460. 

Myocarditis nach Unfällen 438: nach Brust- 
quetschung (tödlicher Ausgang) 8. 

Myositis ossificans traumatica im Biceps hu- 
meri 101. — Entstehung u. Behandlung ders. 
23. — nach Messerhieb des Oberschenkels 
23. 24. 

Myotonie, Muskelreaktion bei 247. 

Myxofibrom des Felsenbeins, multiple Hirn¬ 
nervenlähmung bei 211. 

Habelbröche, Behandlung grosser 89. 

Nagelextension von Cocnvilla, Autorschaft 
118. — Technik bei Knochenbrüchen 147. 148, 
bei Pseudarthroseu 147. 

Narkose, Herzmassage bei Todesgefahr 58.— 
intravenöse 174, mit Äther 173, mit Äther und 
Chloroform 57. 

Nasenaffektiouen, traumat. Entstehung der 
Abszesse der Nasenscheidewand 119. — 
schwere Haematemesis durch Läsion der 
Scheidewand 119. — Septumoperationen bei 
solch.: angeblicher Kunstfehler 120. 

Nekrose der Knochen nach Erfrieren 180. — ! 
des Pankreas und Fettgewebes, Einfluss eines 
Unfalls auf 133. 

Nephritis traumatica mit einseitigem Ödem 
und sekundärer Erkrankung der anderen 
Niere 32. — Prognose ders. 98. 

Nervenkrankheiten Unfallverletzter, zum 
Verständnis einiger sogen, funktioneller ner¬ 
vöser Erscheinungen 401. 


Nervenlähmung, isolirte des Musculocuta- 
neus, Ätiologie und Symptome 230; des 
Radialis bei Oberarmbrüchen, Behandlung 
248. — multiple bei Myxofibrom des Felsen¬ 
beins 211. 

Nervenverletzungen, Verletzung der Medi¬ 
anus unter dem unversehrten Ligam. carpi 
transversum mit Lähmung der Hand durch 
Fremdkörper 248. 

Netzdrehungim Zusammenhang mit Hernien, 
Ursachen und Behandlung 27. 

N etzgesch wülste (Epiploitiden) im Anschluss 
von Bauchoperationen und Entzündungen der 
Bauchorgane 27. 28. 

Neurasthenie nach leichter Kopfverletzung, 
Arbeitsfähigkeit trotz angeblicher 20jähriger 
Erwerbsunfähigkeit 408. — querulatorische 
Form, Entschädigung ders. 252. 253. 

Neuritis, Gehstörung durch 18. — retrobul- 
baris, Beziehungen zur multiplen Sklerose 
17. 18. — suprascapularis nach Trauma 18, 
(Prognose) 19. 

Neurose, traumatische, Endemie von 255. 
— Nachuntersuchungen bei 255. — Steigerung 
der galvanischen Erregbarkeit bei ders. (dia¬ 
gnostische Bedeutung) 254. 

Nieren, akute traumatische Insuffizienz 129. — 
bewegliche, Behandlung mit Bandage 95. 

Nie re n Verletzungen, Erwerbsbeschränkung 
durch die Folgezustände einer Nierenquet¬ 
schung 32. — Fälle von subkutanen 95; cha- 
rakteiystische Erscheinungen ders. 98. — Rup¬ 
turen und ihre Behandlung 98. 99. 

Oberarm, Sarkom dess. und sein Zusammen¬ 
hang mit Einriss des M. deltoideus 206. 

Oberarmbrüche, Behandlung mit Extensions- 
apparAt 149; funktionelle des oberen Endes 
der Humerus mit Massage und Bewegung 
149.150; des suprakondylären Oberarm braches 
151. 

Oberkiefergeschwülste, Sarkom des Ober¬ 
kiefers (Zusammenhang mit einer vor 13 Jahren 
bestehendenGesichtsverletzungabgelehntl239. 

1 Oberschenkelbrüche, Extensionsbehand- 
lung 14S, Apparate für 149. — isolirte an 
den Koudylen 154, der Trochanteren 153, 
(Abrissfraktur) 154. — mit Verkürzung ge¬ 
neilte: keine Erwerbseinbusse nach Gewoh- 
uung an den Zustand (Entscheidung des R.-V.- 
A.) 65. 

Oculomotoriuslähmung, Ursachen und 
Häufigkeit 81. 

Ohrgeschwulst, Chondrom im äusseren 175. 
176. 

Ohrverletzungen, Labyrinth Zerstörung in¬ 
folge Schädelbasisfraktur 74. 

Operationslehre, Handbuch von Pels (Be¬ 
sprechung) 209. 

Operationszwang, Entscheidung des Appel¬ 
hofes zu Palermo 198. 

Ophthalmie, elektrische: Schädigung durch 
diese u. ihre Verhütung 80. 

Orthopädie des praktischen Arztes (Mono¬ 
graphie von Georg Müller) 209. — Institute 
uncl Zeitschriften in Italien für 198. 

Os naviculare carpi, spontane Fraktur dess. 
182. — tarsi, Abrissfrakturen 513; Behandlung 
der Frakturen dess. 155. 156. 

Osteoarthritis deformans juvenilis des Hüft- 


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XII 


gelenks, Pathologie 186; Schmerzen im Knie* 
gelenk bei 188. 

Osteomyelitis der Erwachsenen in unmittel¬ 
barem Anschluss an ein Trauma 180. — chro¬ 
nische (sogen. „Quiet necrosis“) 180. 

Osteoplastik mit lebendem Knochen 21, mit 
totem bei grossen Defekten 22. 

Osteosynthese bei Knochenbrächen, Instru¬ 
mentarium und Technik 22. 150. 


ptome und Behandlung 19. 20 — auf trauma¬ 
tischer Basis 254. 

Psychoneurose im Anschluss an eine Schä¬ 
delbasisfraktur 254. 

Psychotherapie, Erfolge in der Behandlung 
Unfallverletzter 845. 

Quecksilberdruck stattEsmarchscherBinde 
174. 


Pachymeningitis serosa chronica, patho¬ 
logischer Befund 215. 

Panxreasverletzungen, subkutane und ihre 
Behandlung 128. — durch Sturz, Pseudocyste 
infolge dess. (Heilung durch Operation) 28.29. 

Pankreatitis, Diagnose und Behandlung 129. 

— mit Fettgewebsnekrose: Beziehungen zu 
Trauma 133. 137; patholog. Befund 135. 

Paralyse, Landrvsche als Unfallfolge an¬ 
erkannt 50; angeblich durch Erkältung ent¬ 
standen und als Unfallfolge anerkannt 226. 

— progressive als Unfallfolge abgelehnt 
223. - Wassermann-Reaktion bei 220. 

Paresen, Simulation ders. und deren Nach¬ 
weis 256. 

Parotis, taschenartige Erweiterung ders. 244. 

Patellarfrakturen, Behandlung 189. 190. 

Patellarluxationen, Behandlung 192. 193. 
194. — Gruppen ders. 190. — kongenitale 190. 
191. 193. — rezidivierende 191. — mit Ver¬ 
schiebung der Strecksehne 190. 

Pathologie, spezielle, Lehrbuch von Ed. Kauf¬ 
mann (Besprechg.) 52. 

Peritonitis, Behandlung der diffusen eitrigen 
93, (Bedeutung der natürlichen Schutzkräfte 
der Bauchhöhle bei) 94, (operative) 160. — 
traumatische ohne Darmruptur 161. 

Perityphlitis im Anschluss an ein Trauma, 
zugehörige Fälle 163. — subphrenische Abs¬ 
zesse infolge ders. 93. 

Pfählungsverletzungen, patholog. Befund 
und Behandlung 161. — des weiblichen 
Beckens 162. 

Phlegmone der Hand, Folgen (Entscheidung 
des R.-V.-A.) 536. 

Physiotherapie in der Unfallkunde 319. 

Plattfuss, traumatischer, Entschädigung nach 
Entscheidung des R.-V.-A. 167. 

Plexuslähmung des PI. brachialis durch 
Trauma und traumatische Hysterie 18. 

Pneumonie durch Erkältung nach starker 
Erhitzung, hervorgerufen durch heftige Ge¬ 
mütsbewegung (als Betriebsunfall) 120. — 
Zusammenhang mit Trauma 121: Begutach¬ 
tung 293. 

Poliomyelitis anterior chronica nach Trauma 
226. 

Polyneuritis luetica, Symptome und Behand¬ 
lung 229. 230. 

Prothesen, Lieferung im Heilverfahren bei 
Invaliden 195. 

Puls, graphische Darstellung im Verein mit 
der Höhe des Blutdrucks 543. 

Pseudarthrosen nach Frakturen, operative 
Behandlung 144, durch Einlegen eines Stahl¬ 
stabes in den Markkanal 144, durch Nagel¬ 
extension nach Codivilla 147. 

Pseudocyste des Pankreas nach Sturz, Hei¬ 
lung durch Operation 28. 29. 

Pseudoparalysis agitans (hysterica), Sym- 


Quecksilbervergiftung, chronische, Zu¬ 
sammenhang mit Betriebsunfall 53. 

Querulantenwahnsinn nach Unfällen, Ent¬ 
schädigung bei 252. 

Radialislähmung, primäre bei Oberarm¬ 
brächen, Behandlung 248. 

Radiusluxation, isolierte des Radiusköpf¬ 
chens 186. — im Kadiokarpalgelenk mit Frak¬ 
tur der unteren Epiphyse 186. 

Raynaudsche Kranich eit, Prophylaxe und 
Therapie drohender Fingergangrän bei 86. 

Rechtsprechung in Unfallangelegenheiten, 
Änderung ders. in Deutschland nach 25jährigem 
Bestehen der Unfallversicherung 32/. — des 
Reichsgerichtes bei Tod durch Infektion mit 
Scharlachgift 117. — Wert des blossen Ein¬ 
druckes persönlicher Glaubwürdigkeit (Ent¬ 
scheidung des R.-V.-A.) 64. 

Rectumperforation mit konsekutiver Peri¬ 
tonitis, Heilung durch Operation 163. 

Reichsgerichtsentscheidung über Befol¬ 
gung ärztlicher Vorschriften seitens Unfall¬ 
verletzter 197. — bei Tod durch Infektion 
mit Scharlachgift 117. 

Reichsversicherungsamt, Besuch einer 
Abordnung dess. iu der chirurgisch-mediko- 
mecbaniscnen Heilanstalt zu Cottbus 65. — 
Entscheidungen dess. 62—65. 530—537: über 
Betriebsun fall bei ch ron. Quecksi Iber Vergiftung 
53, über Extremitätenverletzungen und Glie¬ 
derverluste 244, über Finger- und Augen Ver¬ 
letzungen 60, über die Folgen von FussVer¬ 
letzungen 167, über Zellgewebsentzündung 
der Hand durch längeren Gebrauch eines 
Schaufelstiels 197, über den Zusammenhang 
zwischen späterem und früherem Unfall 196. 
— Rechtsprechung über Befolgung arztl. An¬ 
ordnungen seitens Unfallverletzter 196, betr. 
den Grundsatz der Rekursentscheidung 2305 
196, über Rentenansprüche bei Verlust der 
grossen Zehe nach Gewöhnung an den Zu¬ 
stand 197, über Rentenfestsetzung 196. 

Rheumatismus nodosus, kombinirt mit Ray¬ 
naudscher Krankheit und Dupuytrenscher 
Kontraktur 23. 

Rippen, frühzeitige Verknöcherung der Knor¬ 
pel 181. 

Röntgenographie, diagnost. Bedeutung in 
der Unfallpraxis 321. 

Röntgentherapie, Verwendung bei Unfall- 
kranken 344. 

Rückenmark, Kompression durch Luxation 
eines Halswirbels als Unfallfolge 13, nach 
Wirbelfraktur (Unfallfolge) 13. — chronische 
organische Erkrankungen 220. — traumatische 
Erkrankungen dess. vom Standpunkt des 
Begutachters 14. 

Rückenmarksgeschwülste, Diagnose und 
Operation 176. 

Rückenmark s verletz ungen, chirurgische 


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XIII 


Behandlung ders. 227: Kasuistik 229, bei par¬ 
tiellen Läsionen des Rückenmarks 228, der 
Stichwunden 226. 

Rückenmarkswurzeln, Hyperästhesie der 
dorsalen bei gastrischen Krisen 15. 16. — 
Resektion hinterer bei spastischen Lähmungen 
16. — Verletzungen nach Wirbelbruch (als 
Unfall anerkannt) 15. 

Sachverständigentätigkeit der Laryngo- 
Rhinologen, einige Beispiele 119. 

Sarkom des Arms nach Hundebiss 245; des 
Oberarms an der oberen Epiphyse (Exartiku¬ 
lation des Arms) 176; des Oberarms, Zu¬ 
sammenhang mit einem Monate vorher er¬ 
folgten Einriss des r. Deltamuskels (abgelehnt) 
20o. — des Corpus ciliare nach einem Fall 
auf das Auge (Entschädigung) 176. — des 
Darms, ätiolog. Bedeutung des Trauma bei 
126. 127. — des Gehirns, Sitz und Symptome 
176. — des Gesässes als unmittelbare Folge 
eines einmaligen Trauma 69. — des Hodens 
und davon abhängige sarkomatöse Unterleibs¬ 
geschwulst (keine Unfallfolge) 55. — nach 
Hundebiss 55. — des Oberkiefers, Zusammen¬ 
hang mit einem 13 Jahre vorher stattgehabten 
Gesichtstrauma 239. — ursächlicher Zusam¬ 
menhang eines solchen mit Unfall 37. 

Saugbehandlung nach Bier und Klapp, Ver¬ 
wendung in der Unfallpraxis 336. 

Schädelverletzungen, Basisfrakturen 212; 
mit doppelseitig. Abducenslähmung und me- 
ningitischen durch Blutung bedingten Er¬ 
scheinungen 213; mit nachfolgenden Erschei¬ 
nungen der Demenz und trauinat. Neurose 
254; mit Labyrinthzerstörung 74; Unfallbe¬ 
gutachtung der Folgen 213. — Diagnose ders. 
383, der Frakturen 385. — eigenartige typi¬ 
sche Fraktur (komplete des Stirnbeins) 118. — 
Reaktion des Gehirns auf leichte 101. — 
Schläfenschuss mit Zerreissung des Sehnerven 
79. 

Scharlach. Infektion mit dem Virus dess. 
mit nachfolgendem Tod (Entscheidung des 
Reichsgerichts) 117. 

Schenkelhalsfrakturen, Behandlung mit 
Abduktion 151; der intrakajpsulären mit 
Schienenapparat 152. — im kindlichen und 
jugendlichen Alter (Coxa vara traumatica) 
153; Behandlung 118. —- Symptomatologie 
ders. 153. 

Schiedsgerichte, Rentenfestsetzung von 
(Entscheidg. des R.-V.-A.) 196. 

Schläfenbein Verletzungen, Folgezustände 
ders. 212. 

Schlaganfall, Zusammenhang mit psychischem 
Trauma 216. 

Schleimbeutelerkrankung, traumatische 
der Bursa acromialis 25. 

ßchlüsselbeinfrakturen, Behandlung 151. | 

Schluckbeschwerden als Folgen eines Be¬ 
triebsunfalles 517. 

Schultergelenk, Verletzungen und ihre The¬ 
rapie 497: Frakturen und ihre Behandlung 
149; Luxationen dess.: akromio-clavikulare 
185, Fälle seiten vorkommender 184, habi¬ 
tuelle 184, Prognose der unkomplizierten 185. ' 


Schulterlähmung, Behandlung mit Muskel¬ 
überpflanzung 230; bei Deltoideuslähmung 
230. — rechtsseitige Serratuslähmung und 
ihre Entstehung 230. 

Schussverletzungen der Art. brachialis: 
Resektion und zirkuläre Naht 86; der Art. 
carotis comm. 261; der Art. subclavia und 
brachialis (patholog. Befund) 85. — des 
Auges 75. 76: der Orbita mit Zerreissung 
des Sehnerven 79. — des Bauches, Behand¬ 
lung 92. — des Darmes, Symptome und Be¬ 
handlung 163. — Entfernung einer 39 Jahre 
im Körper gesessenen Kugel wegen Entzün- 
dungssvmptomen 181. — aes Gehirns, opera¬ 
tives Verfahren bei 221. 222. — des Gehör¬ 
organs 418 . — Infektion ders. und ihre Be¬ 
handlung 117. — der Lunge, Befund und 
Behandlung 291. 

Sehen mit einem Auge, Einfluss auf das Auge 
83. 

Sehneuverletzungen, Abriss der Streckapo- 
neurose des vierten Fingers 25. 

Sehnervenverletzungen, Ausreissung dess. 
aus dem Auge durch Schläfenschuss (anatom. 
Befund) 79. 80. 

Sehschärfe, Beweiswürdigung bei verschie¬ 
dener Schätzung ders. 82. 

Selbstverstümmelung bei einer Hyste¬ 
rischen 256. 

Sepsis nach Verbrennung 172. 

Serratuslähmung, operative Behandlung 
durch Muskelübeipflanzung 248. — durch 
Kompression des N. thoracicus longus 230. 

Shock, Schreibweise und Zustand 57. 

Simulation zur Erlangung von Unfallrente 
(teilweise mit Erfolg) 263. 

Sklerose, multiple mit initialen Augen¬ 
symptomen 82. — Einfluss des Trauma bei 
225: nach Fall von einer als Unfallfolge an¬ 
erkannt 17. — Frühdiagnose ders. (sensibler 
Armtypus) 225. — weder durch Unfall erzeugt 
noch durch Unfall verschlimmert 17. 18. 

S tau ungsblutungen nach Rumpfkompression 

Stauungsbyperämie nach Bier, Dosierung 
175. 244. 

Syphilis, Behandlung mit Ehrlich-Hataschem 
Arsenobenzol 245. — Infektion mit ders. als 
Betriebsunfall 372. 

Syringomyelie mit Hauterkrankung 226. — 
pathologische Symptome des Rückenmarks 


Tabes dorsalis, ätiolog. Bedeutung des Trauma 
bei der Entstehung 220.247. — Gürtelschmerz 
bei. einem Tabiker nach Sturz auf die 1. Seite 
(keine Unfallfolge) 15. — Gutachten über 
den Zusammenhang mit Trauma 15. — Kri¬ 
sen, gastrische bei (operative Behandl.) 15; 
Operation bei ders., Erfolge 227. — aurch 
Unfall symptomatisch verschlimmert 14. — 
weder durch Unfall hervorgerufen noch durch 
solchen verschlimmert 14. 

Taloc rural ge lenk, Arthrodese des oberen 
Spruuggelenks (Technik) 195. — Luxatio 
edis sub talo mit Subluxation des Cuboi- 
eum 195. — Reposition der Luxationen dess. 
und ihr funktionelles Ergebnis 184. 


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XJV 


Telephonunfall, Beurteilung eines angeb¬ 
lichen 265; Gerichtsverhandlung über 26$. 

Tendinitis ossificans traumatica der Triceps- 
sehne 25. 

Tetanus, Behandlung mit Antitoxin „Höchst“ 
223. — lokaler der Hand 223. 

Therapie, Verwendung saurer Milch und Bein¬ 
kulturen von Milchsäurebazillen in 175. 

Tibiafrakturen, Unterscheidung unvollstän¬ 
diger Abrissfraktur der Tuberositas tibiae 
von Wachstumsanomalie 155. 

Tracheotomie, quere, Vorzüge vor dem 
Längsschnitt 290. 

Transplantation der Milz, experimentelle 
Ergebnisse 132. — von Periost und Knochen 
181, freie 181. 

Trepanation des Schädels, Blutstillung bei 
17o. — modifizierte Dahlgrensche Zange rar 58. 

Trichterbrust, angeborene u. erworbene 181. 

Trochanteren Drüche des Oberschenkels, 
Behandlung 153. 154. 

Trophoneurose, traumatische reflektorische 
der Hand, operativ geheilter Fall 501. 

Tuberkulinreaktion mittels der Moroschen 
Salbenprobe 172. 

Tuberkulose, Aufgaben und Leistungen der 
Invalidenversicherung im Kampfe gegen dies. 
122. — des Darmbeins traumatischen Ur¬ 
sprungs 56. — des Handgelenks nach Bruch 
des Kahnbeins 56. — Infektion mit Binder¬ 
tuberkulose 231. 


Ulnarislähmung als Spätfolge einer Ellen¬ 
bogengelenkverletzung 19. 

Unfall, Begriffserklärung (von der Berufungs¬ 
kammer in Paris) 198. — und chirurgische 
Erkrankungen 92. 

Unfallfolgen, Anerkennung einer Lan- 
dryschen Paralyse als solche 50. — Gewöh¬ 
nung an dies, als Besserung (im Sinne § 88 
d. U.-V.-G.) 60. 

Unfallgesetz in Deutschland, Festnummer 
dies. Zeitschr. zum 25 jährigen Bestehen 294, 
(Widmung) 297. 

Unfallheilkunde, Bedeutung für die The¬ 
rapie 299. — Physiotherapie in ders. 319. 

— Vorlesungen über dies, an der Cölner 
Akademie 293. 

Unfallneurosen, Begutachtung 19. — nach 
Gehirnerschütterung, materielle Grundlage 
und Prognose 249. — nervöse Nachkrank- 
heiten des Mülheimer Eisenbahnunglücks 252. 

Unfallrente, Ablehnung der Ansprüche bei 
Hernien 198, bei Störungen durch Benutzung 
eines kiinstl. Gebisses (Entscheidung des 
B.-V.-A.) 64, wegen Verweigerung einer Bein¬ 
operation 193. — Beginn ders. (Entscheidung 
des K.-V.-A.) 196. — Erlangung durch mehr¬ 
fache und teilweise erfolgreiche Simulation 263. 

— Festsetzung nach zweijähriger Frist 196, 
innerhalb einer fünQährigen Frist (Entschei¬ 
dung des B.-V.-A.) 196. — Unterscheidung 
von Militärrente (Entscheidung des B.-V.-A.) 
63. — Verweigerung ders. (Beichsgerichts- 
entscheidung) 197. 

Unfallverletzte, Ansprüche bei Zuwider¬ 
handlung gegen ärztlicne Anordnungen 196. 
197. — Ergebnisse des Heilverfahrens bei 



59. — Gewöhnung ders.: Einfluss auf die 
Erwerbsfahigkeit oö. — Kurdauer bei 59. — 
Messungen bgi 59. — funktionelle Therapie 
bei 58. — Übernahme des Heilverfahrens 
durch die Berufsgenossenschaften 310, Zeit¬ 
punkt für 316. 

Unfallversicherung, Bedeutung des Arztes 
für die Gestaltung ders. 305. 306. — Erstrek- 
kung auf die Gefahren des täglichen Lebens 
196. — ungünstige seelische Einflüsse in 
ders. und Vorschule zu ihrer Beseitigung 
391. 

Unterarmfraktur als Ursache der Palmar- 
fascienkontraktur 24. 25. 

Unterleibsgeschwulst, sarkomatöse nach 
Unfall bei bestehender Barkomatose des 
Hodens (keine Unfallfolge) 55. 


Vagina, Vorfall mit Gebärmutter durch 
schweren Unfall 32. 

Varicocele, operative Behandlung 262. 

Venenverletzungen, subkutane der V.sub¬ 
clavia bei Einrichtung einer Clavikular- 
fraktur 86. 

Verätzung durch Lapisstift bei einem Lue¬ 
tischen, patholog. Befund 119. 

Verbände, Abnenmen der Gipsverbände 173. 
— bildliche Darstellung solch. 549. — Heft¬ 
pflasterverband bei traumat. Kniegelenk¬ 
erguss 189. — leicht zu improvisierender 
Streckverband zur Dauerextension bei Kno¬ 
chenbrüchen 149. — Technik des Streck¬ 
verbandes nach Bardenheuer 118. 

Verbrennung bei fiebernden Kindern, Ein¬ 
fluss der Diät auf die Abheilung 210. — am 
Oberkörper mit nachfolgendem Magenge¬ 
schwür (Operation) 29; ursächl. Zusammen¬ 
hang mit einem 12 Jahre später auftretenden 
Gliom im 1. Stirnlappen (abgelehnt) 33. — 
septische Erscheinungen nach 122. — Zuk- 
kerkrankheit und Lungentuberkulose nach 
527. 

Verdauungsorgane, Beziehungen von Un¬ 
fällen zu den Erkrankungen ders. 123. 

Vergiftung, durch Einatmung von Benzin¬ 
dämpfen 54. — chron. mit Quecksilber: Be¬ 
triebsunfall bei 53. 

Verletzungen durch Elektrizität, Symptome 
224. — offene als Ursache des Krebses 363, 
stumpfe als Ursache 364. 

Versicherung, soziale, Notwendigkeit einer 
besonderen Vorbildung der Arzte für 302. 

Verwaltungsrecht, Entscheidungen von Ge¬ 
richten des In- und Auslands in Invaliden- 
und Unfallangelegenheiten 195. 

Verwundungen im Kriege der Gegenwart, 
Verluste durch 52. 


Wanderniere, Behandlung mit einfacher 
Bandage 95. — Entschädigungspflicht trau¬ 
matischer 95. 

Wirbelfrakturen, Bruch des Gelenkfort¬ 
fortsatzes des 5. Lendenwirbels 179. — mit 
Compressionssymptomen d. Bückenmarks (als 
Unfallfolge anerkannt) 13. — Schwierigkeiten 
in der Diagnose ders. 177. — Verletzungen 
der Bückenmarkwurzeln nach solch, als 
Unfallfolge 15. 


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XV 


Wirbelsäule, Insufficienz ders. (Symptome) 
12. 13. — Luxation der Halswirbel 13. —- 
Verkrümmungen ders., Ursachen 178. — Ver¬ 
letzungen ders. durch Betriebsunfälle: Folgen 
178, Gruppen 178. 179; Schussverletzungen 
der Halswirbel (Kasuistik) 177. 

Witterungswechsel, Auftreten von Schmer¬ 
zen bei 217. 

Wundbehandlung mit elektr. Licht 58. 


Zahnersatz, Lieferung beim Heilverfahren 
Invalider 195. 


Zellgewebsentzündung der Hand und ihre 
Folgen (Entscheidung d. K.-V.-A.) 536. durch 
längere Benutzung eines Schaufelstiels (Be¬ 
triebsunfall nach Entscheidung des R-V.-A.) 
197. 

Zeugnisse, ärztliche bei Betriebsunfällen, 
Wichtigkeit des ersten 198. 

Zirbeldrüse, Geschwülste und ihre Bedeu¬ 
tung bei der Akromegalie 210. 

Zwerchfellhernie, Differentialdiagnose von 
einseitigem Hochstand des Zwerchfells (infolge 
Atrophie) 124. — traumatische Entstehung 
und Behandlung 28. 124. 125. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Mechanotherapie und der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker 

begründet von 

Dr. H, Blasius, Dr. €>. Schatz, Dr. C. Thlem, 
herausgegeben von Professor Df. C. Thicm-Cottbus. 

Nr. I. Leipzig, Januar 1910. XVII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Aus der Mailänder Anstalt für Unfallverletzte; Vorstand: Dr. Bernacchi. 

Über einen Fall schwerer Herzverletzung durch Anstrengung. 

Von Dr. Cova. 

Der folgende Fall ist vom Gesichtspunkt der gerichtlichen Medizin sehr 
interessant, teils durch seine Seltenheit, teils durch die Schwere der Verletzung, die 
bei einem gesunden, in noch jugendlichem Alter stehenden Menschen ohne frühere 
Erkrankungen oder Vergiftungen verursacht wurde und ohne dass etwas Vorher¬ 
bestehendes auf eine Herzmuskelerkrankung schliessen liess. 

Magni, Angelo, 46 Jahre alt, Lastträger der Wollfabrik von Villa d’Alme. Nichts 
Abnormes in der Familie und in den Seitenlinien. Kindheit und Knabenalter normal. 

Trotzdem er bei der Rekrutenaushebung als tauglich befunden wurde, diente er 
nicht, weil er zur dritten Klasse gehörte. War immer als Lastträger tätig und gehörte 
stets zu derselben Werkstatt Er hat immer starke und grosse Anstrengungen durchge¬ 
macht. Niemals ist er zeitweise ausgewandert. 

Er war massiger Weintrinker, trank keinen Schnaps, rauchte [nicht und kaute 
keinen Tabak. 

Keine Geschlechtskrankheiten; eine rechtsseitige Lungenentzündung vor 16 Jahren; 
keine früheren Erkrankungen von Wichtigkeit. 

Sein guter Gesundheitszustand ist von seinen Mitarbeitern und vom Direktor der 
Werkstatt bestätigt und auch aus dem Lohnbuch ersichtlich, in dem keine Versäum¬ 
nisse während eines Jahres vor dem Unfall notiert sind. 

Am Morgen des 24. XII. 07 bemerkte er, während er auf einer geneigten Fläche 
einen Leinenballen von 2,5 Zentnern auslud, dass der Ballen zu schnell herabglitt. Um 
nicht von dem enormen Gewicht umgeworfen und zerquetscht zu werden, machte er eine 
übermenschliche Anstrengung, den Ballen festzuhalten, indem er sich mit den Armen an 
einem Eisenhaken festhielt, der aus dem Ballen selbst hervorragte und sich mit ausein¬ 
ander gespreizten, ein w r enig gebeugten Beinen gegen den Boden stemmte. Der Ballen 
wurde in der Bewegung gehemmt, aber Magni fiel rückwärts auf ihn drauf, nachdem 
er die Empfindung eines Risses am Herzen erlitten hatte. Sofort traten Atembeschwerden 
ein, unmittelbare Todesangst und starke Schmerzen in der Herzgegend. 

Nachdem er von den Gefährten aufgerichtet und mit Alkohol gestärkt war, konnte 
er sich nach 4—5 Minuten wieder aufrecht halten. Er hatte sofort den Drang, Harn zu 
lassen: der Urin hatte lebhaft rote Farbe und enthielt nach ärztlicher Aussage Blut. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


•> 


Nach ungefähr 1—2 Stunden verliess Magni, immer an erheblichen Atmungsbeschwerden 
leidend, die Werkstatt und konnte mit Hilfe der anderen Arbeiter ins Haus des Arztes 
und darauf in seine Wohnung, die ungefähr 300 m entfernt war, gehen; er konnte die 
Treppen nicht heraufsteigen und wurde im Erdgeschoss zu Bett gebracht. 

Am nächsten Morgen hatte er blutigen Harn und sehr übelriechenden Stuhl¬ 
gang. Die Darmblutung dauerte ungefähr 2 Tage, das Blut im Harn hielt ebenfalls 
einige Tage an. 

Der Arzt, der ihn am Morgen darauf sah, konstatierte die Fortdauer einer sehr 
starken Atemnot, Trachealrasseln, welches M. neben anderen Symptomen bis zum Lebens¬ 
ende beibehielt. 

Dieser Atemnot-(dyspnoische) Zustand, das Bassein und der sehr kleine unregel¬ 
mässige und sehr rasche Puls (170—180 in der Minute) dauerten ungefähr einen Monat; 
während dieser Periode hatte M. niemals Husten, Auswurf, Ödeme oder Ergüsse in die 
serösen Höhlen. 

Er trat dann bei Magni ein leichter Besserungszustand ein, aber er beklagte sich 
immer über Atembeschwerden, sehr heftiges Herzklopfen, Schmerzen in der Herzgegend 
und grosse Schwäche. 

Er wurde von mehreren Ärzten untersucht und ins Hospital nach Bergamo trans¬ 
portiert. 

Bei all diesen Untersuchungen war der Urinbefund immer negativ, das Blut ver¬ 
schwunden. 

Der Verletzte wurde von mir in Alme in der Mitte des April 1908 besucht; er 
klagte noch über die oben genannten Störungen. Er ist sehr abgemagert und schwach 
geworden; Gesicht ist leidend und abgemagert. Er geht mit grosser Mühe gebeugt und 
mit Hilfe eines Stockes. Knochenbau ist regelmässig, hat sehr entwickelte, aber ein 
wenig hypotonische Muskeln. Das unter der Haut befindliche Fettgewebe ist fast ver¬ 
schwunden, die Haut ist braun gefärbt und wenig elastisch, und lässt sich in Falten ab- 
ziehen, und ist — was Feuchtigkeit und Wärme anbetrifft — normal. Nichts Abnormes 
im äusseren Venen- und im Lymphsystem. 

Der Puls ist im ruhigen Zustande 150, sehr klein und unregelmässig, aber ohne 
kräftige Schläge, nicht gespannt. Wenn man den Kranken 18 Stufen steigen lässt, geht 
der Puls auf 158 und ist mehr eine gewisse Menge fast unwahrnehmbarer wellenförmiger 
Bewegungen, deren genaue Zählung unmöglich ist. 

Der beim Verschwinden der Hauptwellen (des Pulses) berechnete Druck ist 135 mm Hg 
(Riva-Bocci). Die kleineren Wellen verschwinden bei 100—105 mm. 

Die Atmung beträgt 28 und ist oberflächlich. Die Pause zwischen Aus- und Ein¬ 
atmung verschwindet; der Kranke kann den Atem auch nicht für einige Sekunden an- 
halten, weil sich die Atmungsbeschwerden sogleich vergrössern. Die Temperatur über¬ 
schreitet niemals 37 °. Der Kopf hat regelrechte Gestalt und gewöhnlichen Umfang. 
Schläfenarterien normal. Die spezifischen Sinnesorgane unversehrt, Pupillen normal und gut 
reagierend. Pupillenreflexe, Horn- und Bindehaut des Auges regelrecht. Augenlidbinde¬ 
haut normal gefärbt. Zunge leicht belegt. Lippen rosig, nicht eyanotisch. Nichts an 
der Kehle, Schlucken ist normal. Der Hals ist zylindrisch, die oberen Schlüsselbein¬ 
gruben wenig' markiert, beide Kehlhöhlen sind voll ausgefüllt, besonders die rechte, 
beide haben schnelle Pulsstockung. Der rechte Bulbuspuls ist mehr hervortretend. Die 
linke Carotis (Kopfpulsader) ist weniger erweitert als die rechte und bedeutend weniger 
pulsiirend, bei der Auskultation der Halsader negativer Befund. Keine autochtonen 
Geräusche. Die Lungenspitzen sind von normaler Höhe und Beweglichkeit, der Ton ist 
ein wenig tiefer als normal. Bei der Auskultation verringert sich die Einatmung un¬ 
bestimmt durch die verlängerte Ausatmung, rechts Sausen und links Sausen und Pfeifen. Der 
Brustkasten ist ein wenig zylindrisch, der Magen Winkel neigt zum spitzen Winkel, wenig 
sichtbar ist der Ludwigswinkel, wenig markiert sind die unteren Schlüsselbeingruben 
und die Mohrenheimschen Gruben. Die Rippenzwischenräume sind wenig sichtbar, di er 
unteren haben sich leicht zusammengezogen, bei tiefer Einatmung erscheint die linke 
Hälfte des Brustkastens ein wenig mehr ausgeweitet als die rechte und ist auch bei der 
Atmungstätigkeit weniger beweglich. Die Herzgegend ist sehr gewölbt. Die Palpation 
der linken vorderen Brusthälfte ist sehr schmerzhaft. Unempfindlich sind die Wallei- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 3 


sehen Punkte. Der fühlbare Stimmfremitus ist auf dem ganzen linken vorderen Umfang 
vermindert. 

Die inneren Lungenränder haben sich rechts im ganzen ca. 2 cm gesenkt, links löst 
sich die Lingula vom Brustblatt an der Einfügung der fünften Rippe los, wendet sich 
ohne Einschnitt nach unten und schneidet von aussen die Mamillarlinie am oberen Rande 
der sechsten und die zur Achselhöhle gehörige vordere am inneren Rand der siebenten. 
Obgleich die Ränder wenig vom Normalen abweichen, sind sie sowohl rechts als auch 
links, auch auf der Lingula beweglich; hier ist die Beweglichkeit jedoch noch mehr be¬ 
schränkt. Traube-Raum ist normal, Raum nach Weil ein wenig beschränkt. Der 
Stosston auf dem ganzen Umfang ist ein wenig geräuschvoller als normal. Bei der 
Auskultation scharfes Einatmen auf dem ganzen Umkreis mit verlängerter mangelhafter 
Ausatmung. Sausen und Pfeifen hauptsächlich links vorherrschend. 

Herz. Die Herzgegend zeigt sich, wie oben schon gesagt ist, viel mehr hervor¬ 
ragend als die entsprechende rechte Seite. Man bemerkt im vierten und fünften Rippen¬ 
zwischenraum zwischen der parasternalen und ungefähr 2 cm ausserhalb, von der hemiclavi- 
kulären Linie, ein veränderliches Wallen. Sehr schmerzhaft ist das Betasten der Herzfläche. 
Der Spitzenstoss ist im fünften Raum fühlbar und unter dem Körper der siebenten Rippe, 
reicht bis 2 cm nach aussen von der Mamillarlinie, ist sehr kräftig, aber zeitweise un¬ 
regelmässig und sehr schwankend. In der mehr nach aussen gelegenen Gegend des 
Spitzenstosses fühlt man ein schwaches, oberflächliches Schwirren, welches sich haupt¬ 
sächlich in der Präsystole bemerkbar macht. 

Der obere Rand der absoluten Dämpfung wurde schon bezeichnet, der untere Rand 
(kardiohepatische Grenze) reicht bis zum unteren Rand der sechsten Rippe auf der 
Parasternallinie. Der relative Dämpfungsraum ist oben von einer kurzen konvexen 
Linie gegen links begrenzt, welche den zweiten Zwischenraum, der auf dem Rande be¬ 
findlich ist, trennt, die Mamillarlinie an der vierten Rippe schneidet und auf die sechste 
Rippe 2 cm nach aussen von der Mamillarlinie trifft. 

Die Herzdämpfung überschreitet den linken Rand des Brustbeins. 

Bei der Auskultation heftige, häufige, arhythmische, was Intensität und Dauer an¬ 
betrifft, verschiedene Töne. 152—154 im Ruhezustend, die bei geringer Anstrengung 
auf 162—166 kommen. Der erste Ton an der Spitze (bei den weiteren Herzkontrak¬ 
tionen) stark accentuiert, scharf, noch in einer Entfernung von 3—4 cm von der Wand 
hörbar. Man bemerkt ein wenig intensives, oberflächliches Geräusch, das sich bei leichtem 
Druck vermehrt und bei starkem verschwindet und seinen Sitz an der Spitze hat. Dieses 
Geräusch wechselt im Rhythmus, bald ist es rein diastolisch, bald präsystolisch verstärkt, 
bald ist es nur in der ersten Periode der Systole. Bei tiefen Einatmungen Verstärkung. 
Überträgt sich auf dem Knochenwege (Symptom Cat tan i). Nichts Bemerkenswertes an 
der Mitralis und an der Tricuspidalis. Der erste Aortenton accentuiert (durch Ver¬ 
schiedenheit des Druckes), weniger der zweite Pulmonalton. Nichts Bemerkenswertes bei 
der Auskultation der peripheren Gefesse. 

Hinten weist der Brustkasten die gleichen Veränderungen beim Klopfen und bei 
der Auskultatation auf wie vorne in der unteren Hälfte der Schulterblättergegend, links 
hört man die Herztöne ein wenig entfernter, aber klarer. 

Der Unterleib ist etwas gespannt, unempfindlich, mässig aufgetrieben. 
Was die Leber betrifft, so bemerkt man, dass die Zwerchfellwölbung bis zum inneren 
Rand der fünften Rippe reicht, und der innere Rand in Fingerbreite quer unter dem 
Bogen durch geht; er ist weder hart noch schmerzhaft und hat einen abgerundeten Rand. 
Die Milz ist nicht fühlbar, im Volumen ein wenig grösser geworden. Nichts Besonderes 
bei der Betastung des Darms und des Nierengebiets. 

Ausscheidung und Defäkation normal. Nichts an den Gliedern. Kein Anzeichen 
von Atheromatose. Untersuchung des Nervensystems: Nichts bemerkbar, ob sich eine über¬ 
triebene Schmerzempfindlichkeit der Haut in der unteren Mitte des Brustkastens an- 
schliesst, die der nervösen Form eigen ist Urinuntersuchung: 1019 spez. Gew., sauer 
reagierend, Albumin, Schleim nicht vorhanden. Weder Blut noch Galle. 

Nichts Besonderes in den Bodensätzen. 

Man folgert, dass M. eine Lungenaffektion hat, die einen Zustand von Emphysem 
in massigem Grade und wesentlich bilateral anzeigt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und lnvalidenwesen Nr. 1. 


Symptome: Der Zustand der Brust, die präsystolische Halspulsader, die Vermin¬ 
derung des Fremitus, die unbedeutende Senkung der Ränder, das Verschwinden des Herz¬ 
einschnitts, die leichte Senkung der Leber in toto, der Eopfschall und der Unter¬ 
suchungsbefund der Brust, welche sich augenblicklich nicht im Zustand starker Einatmung 
befindet. 

Dass das Emphysem von mässigem Grade ist, wird durch die nicht stark verlängerte 
Ausatmung gezeigt, durch das Fehlen erheblicher Vergrößerung der rechten Kammer 
und die nur leichte Verstärkung des zweiten Pulmunaltons. 

Ungefähr im Herzbereich hat man eine deutliche Verschiebung des Spitzenstosses 
nach aussen und unten, eine bemerkenswerte Vergrösserung des schrägen und des queren 
Durchmessers besonders eine Volumenvergrösserung des Herzens links von der hemi- 
clavikularen (Mamillar-)Linie, wo die Biegung unzweifelhaft einen viel kleineren Radius 
hat als die normale. Massige Vergrösserung der rechten Herzkammer und starke Ver¬ 
grösserung der linken. Das an der Spitze bemerkte Geräusch ist seinem Charakter nach 
rein perikarditisch. 

Epikritische Betrachtungen. 

Wir haben also einen Patienten von 42 Jahren vor uns, der ohne frühere 
ernste Erkrankungen, ausser einer rechsseitigen Lungenetzündung, ohne chroni¬ 
sche Vergiftungen irgendwelcher Art, ohne Arteriosklerose sich in einer Periode 
vollständiger Gesundheit befand und regelmässig seit vielen Jahren grossen An¬ 
strengungen unterworfen war und darauf einer übermässigen Anstrengung, 
der momentan eine sehr schwere Herzläsion mit bemerkenswerter Asystolie und 
starker Atiuungsbeschwerde folgt; er hat sofort Blutharnen, das mehrere Tage 
dauert und am folgenden Tage nicht frische blutige Stuhlentleerungen und 
aller Wahrscheinlichkeit nach gleichzeitig Blutung der Harnwege. 

Dieser Mann befindet sich nach Verlauf eines Jahres fast in demselben 
Zustand als damals: immer in sehr schwerer Asystolie mit heftiger Herztätigkeit 
und Atemnot, zeigt er jetzt eine bemerkenswerte Vergrösserung der linken Herz¬ 
kammer und eine mässige Vergrösserung der rechten, was sicherlich mit dem 
Zustand des mittelmässigen, im wesentlichen beiderseitigen Lungenemphysem in 
Verbindung steht, was gewiss bereits vor dem in Frage kommenden Unfall be¬ 
stand und von der sehr anstrengenden Beschäftigung selbst abhängig ist. 

Welcher Art kann die Verletzung sein, die diesen krankaften Zustand erklärt? 
Eine Herzklappenläsion nicht; die Plötzlichkeit des Auftretens schliesst die steno¬ 
tischen Formen aus, es bleiben darnach Aorten-, Mitralis- und Tricuspidalisinsuffi- 
cienz als in Frage kommend; diese letztere ist sofort durch das Fehlen der Sym¬ 
ptome der Stauung im Venengebiet ausgeschlossen. Die Mitralisinsufflcienz ist 
durch das Fehlen des charakteristischen systolischen Geräusches an der Spitze 
und durch das Fehlen der Verstärkung des zweiten Pulmunaltons ausgeschlossen, 
die Aorteninsufficienz durch das Fehlen des diastolischen Geräusches an der 
Herzbasis über dem Brustbein, durch das Fehlen der charakteristischen Ge¬ 
räusche an den Gefässen, durch das Fehlen des Kapillarpulses und durch die Ab¬ 
wesenheit nervöser Störungen, durch den zu niedrigen Druck und wegen des 
Verlaufes; die vollständige Zerreissung einer Aortensemilunaris (eine derartige 
Läsion, die eine fortwährende Insufficienz wie in unserem Falle zur Folge haben 
kann) hat in der Regel einen Verlauf von wenigen Monaten. 

Da somit eine Herzklappenläsion ausgeschlossen ist, müssen wir unsere 
Aufmerksamkeit auf eine möglicherweise vorhandene Herzmuskelerkrankung 
richten. 

Am meisten annehmbar erscheint eine chronische Herzmuskelentzündung. 
Aber kann diese Form eine chronische Herzmuskelentzündung sein, da sie im 
Grunde genommen doch so akut auftrat? 


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Dagegen spricht, dass die chronische Herzmuskelentzündung za so ernster 
Asystolie nar in den Endperioden führt, unser Patient aber so seit mehr als 
einem Jahre lebt, ftoch mehr ist zu bedenken: es fehlt das ätiologische Moment 
für die chronische Herzmuskelentzündung, es fehlt das Alter, die chronischen 
Vergiftungen, die Infektionen, die Arteriosklerose. 

Und ferner lässt die chronische Herzmuskelentzündung das Dasein eines 
starken Arteriendrucks zu; auch in den Perioden schwerer Asystolie sinkt dieser 
niemals unter 150—160 mm des Quecksilbers und da wir im Vergleich mit der 
akuten Herzmuskelentzündung einen viel niedrigeren Druck haben, kann die 
chronische Herzmuskelentzündung auch nach der Art des Unfalles nicht in 
Frage kommen.. 

Da so die akute und chronische Herzmuskelentzündung ausgeschlossen sind, 
müssen wir sehen, ob die Annahme einer akuten Herzdilatation (Herzerweite¬ 
rung) mit der Darstellung des Magni vereinbar ist. 

Die Formen akuter Herzdilatation sind nicht selten Folgen von An¬ 
strengung, bei den Rekonvaleszenten von Infektion, besonders bei Typhus, 
Diphtheritis und Influenza. Bei der ersten Krankheit erscheint die Dilatation 
meistens während der Krisis der Krankheit oder in der amphibolischen Periode, 
bei der Diphtherie meistens nach 3—10 Tagen, unmittelbar der Fieberlosigkeit 
folgend, bei der Influenza in einer viel späteren Periode und kommt nach Be¬ 
schreibungen noch nach dem Zeitraum von 3 Monaten vor. 

Aber unser Magni befand sich in der Periode vollen Wohlseins und hatte 
auch nicht vorübergehend an irgendwelchen Störungen gelitten. 

Man könnte auch an akute Herzdilatationsform durch Ermüdung denken, 
aber diese Form ist immer sehr selten und führt sofort zum Tode, oder aber 
das Herz ist in wenig Tagen wieder hergestellt. Die Darstellung unseres Pa¬ 
tienten widerspricht dieser einfachen Hypothese. Wir müssen uns jedoch er¬ 
innern, dass Magni nach der Anstrengung sofort Blutharnen hatte und dass am 
folgenden Tage oder auch bei der ersten Entleerung blutiger Stuhlgang neben 
Blutharnen vorkam: ein sicheres Zeichen von Darmblutung. 

Diese Blutstürze aus zwei verschiedenen Organen, die gleich nach der Ver¬ 
wundung (Trauma) gleichzeitig beginnen, sind durch zwei Hypothesen erklärlich: 
durch eine Nieren- und Darmembolie mit darauf folgendem Niereninfarkt, die 
ihren Ursprung im Herzen hat, und dann müsste daraus ein gleichzeitiger Riss 
der Arterien unter der ungeheuren Vergrösserung des Aorta- und Eingeweide¬ 
drucks entstanden sein, der durch den Druck aller im Tetanus befindlichen 
Muskeln auf die peripherischen Gefässe hervorgegangen ist. 

Der klinische Bericht (Blutharnen hat für einige Tage gedauert) lässt viel 
wahrscheinlicher wieder auf einen Ursprung des embolischen Blutharnens und 
folglich auf Darmblutfluss schliessen. 

Und könnte es dann nicht eine akute Herzdilatation mit mehrfacher Embolie 
der Nieren, des Darms und einiger kleiner Zweige der Koronararterien sein? 

Aber wir wissen, dass die Embolie des Herzens entweder momentane Pa¬ 
ralysis der Muskeln und dann den sofortigen Tod nach sich zieht, oder Fälle 
von Shock mit sehr kleinem fadenförmigen Puls, der wenigstens eine Woche 
dauert Die Herzarhythmie kann auftreten, aber erst viel später, wenn die 
Entartung der Herdembolie in vorgeschrittenem Zustand ist. In unserem Falle 
hat sich jedoch die Arhythmie mit schwerer Asystolie vergesellschaftet. Da auch 
diese Möglichkeit ausgeschlossen ist, bleibt nichts anderes als die Hypothese 
eines Risses des Herzens übrig. — Risse des Herzens infolge von übermensch¬ 
licher Anstrengung sind sehr selten; sie kommen in der linken Herzkammer vor, 
weil diese Abteilung len endoaortischen Druck besiegen muss, und wenn dieser 

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sich vergrössert, vergrössert sich auch im Verhältnis die Kraft, die sich in diesem 
Teil der Herzkammer bildet. 

Ein vollständiger Riss der linken Herzkammer wirkt schnell tödlich wegen 
der aufeinander folgenden Blutergüsse in den Herzbeutel, welche die Herzdiastole 
verhindern. Der Druck, mit welchem die Herzentleerung stattfindet, ist fast mit 
jener endoventrikularen Blutbeförderung in der Systoleperiode gleich, oder auch 
im normalen Menschen ungefähr 250 mm Hg und verhindert so die aktive Herz¬ 
erweiterung, die höchstens 20 mm Hg erreicht (Luciani). 

Wenn der Riss nicht vollständig ist, wie regelmässig bei den Verwun¬ 
dungen der Brust, so bleiben die serösen Blätter unversehrt; dann ist das Leben 
für kurze Zeit gesichert, immer für einige Minuten oder Stunden. Gewöhn¬ 
lich bildet sich ein Aneurysma, welches rapid mit einem Riss endigt (Fälle 
von Werner und Renbold). 

Bei Magni besteht aber die Möglichkeit einer unvollständigen Durchreissung, 
einer Zerreissung der Muskelfasern, eines interparietalen Risses des Herzens, 
der sich durch Ausfüllung mit Bindegewebe an der Stelle wieder schliesst, wo 
die Zerreissung und die Veränderung der Muskelfasern erfolgt ist. 

Stellt unser Fall die Symptome und den Verlauf, die diese Möglichkeit zu¬ 
lassen, dar? 

Inzwischen haben wir schon eine Vergrösserung der Projektionsgrösse der 
linken Herzkammer notiert, aber auch eine Vergrösserung der äusseren linken 
Kurve des relativen Raumes. Die Vergrösserung der Projektionsgrösse der 
linken Herzkammer weist auf Hypertrophie oder Herzerweiterung. Aber wie 
kann man bei einem so geringen Druck an Hypertrophie denken und andererseits 
wie an Herzerweiterung bei so starkem Spitzenstoss und ersten scharfen accen- 
tuierten Tönen? 

Der Spitzenstoss und der Charakter des ersten Tones bestätigen, dass der 
Herzmuskel sich stark zusammenzieht, aber die sehr deutlich ausgeprägte 
Arhythmie, die Tachykardie und der niedrige Druck beweisen, dass hier ein Hin¬ 
dernis ist, das die vom Herzen ausgeführte Arbeit schmälert. 

Wir wissen noch, dass Accentuierung des zweiten Pulsadertones vorhanden ist. 
Die grössere und geringere Verstärkung dieses Tons ist durch den grösseren oder 
geringeren Unterschied bedingt, welcher zwischen dem endoaortischen und dem endo¬ 
ventrikularen Druck besteht; in unserem Fall ist daher der Unterschied der beiden 
Drucke beachtenswert; aber der endoaortische Druck ist nicht vergrössert, auch 
beweist der Druck nichts, der von uns an der Radialis erhoben ist, daher müssen 
wir schliessen, dass der protodiastolische Druck vermindert sein muss. 

Somit haben wir drei direkte Annahmen: 

1. Kraftsymptome des Herzmuskels, 

2. Verminderungssymptome des endoventrikularen systolischen Drucks (nie¬ 
driger Aorten druck), 

:i. Verminderungssymptome des protodiastolischen, endoventrikularen Drucks- 

Es ist also ein starker Muskel, der sich stark zusammenzieht, aber keine 
genügende Arbeit in Beziehung zu der verbrauchten Kraft produziert. 

Das Hindernis ist augenscheinlich endoventrikulär und kann nur durch 
eine verfehlte Zusammenziehung einiger wichtiger Muskelteile erklärt werden, 
welche so der vom übiigen Herzmuskel zu leistenden Arbeit entgegenwirkt. 

Dieses kommt besonders bei einer Herzkammernarbe vor, wo das Binde¬ 
gewebe nicht zusammenziehbar, sondern im Gegenteil dehnbar ist und wo die 
Arbeit, die von der Muskelmasse ausgeführt wird, nach den Umständen mehr 
oder weniger abgeschwächt wird. 

Unser Fall zeigt ein anderes Symptom, das die Hypothese einer Herz- 


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muskelnarbe wahrscheinlich macht, und zwar die Tatsache der anomalen äusseren 
Kurve des Dämpfungsraums des Herzens. Aller Wahrscheinlichkeit nach erfolgte 
die Verletzung im vorderen unteren Segment der linken Herzkammer. Daselbst hat 
sich die Narbe gebildet, welche sich immer mehr erweitert hat und die wahr¬ 
scheinlich mit der Zeit die Form eines wahren aneurysmatischen Herzsacks an¬ 
nehmen wird. 

Wir müssen auch noch das Vorhandensein eines perikarditischen Reibens an 
der Spitze bemerken. Wir wissen, mit welcher Beharrlichkeit sich epikarditische 
Platten in der Nähe des sklerotischen Herdes bilden; auch dieses Symptom, das 
in letzter Zeit vorgekommen ist, bestätigt die Annahme einer Herzmuskelnarbe. 
Die fortdauernde Arhythmie ist ständiges Phänomen bei den Herzmuskel¬ 
formen, wo es Bindezonen zwischen den Muskelfasern gibt, welche die regelmässige 
Fortpflanzung des sogenannten zusammenziehbaren Stroms bewirken, der in den 
Arterien beginnt und sich peristaltischerweise nach den Herzkammern fortpflanzt 
(Luciani). Die chronische Herzmuskelentzündung ist davon ein klassisches 
Beispiel. In unserem Fall würde die Arhythmie eine identische Erklärung 
haben. — 

Wir müssen noch bemerken, dass sich bei Magni niemals ein Phänomen 
der Herzinsufflcienz bemerkbar gemacht hat, auch niemals Ödeme oder Ergüsse 
oder wesentliche Lungenstauungen, Symptome also, dass das Herz immer ge¬ 
nügend funktioniert hat trotz aller Arhythmie, Hyposystolie und Asystolie, die 
sich als imponierende Symptome zeigten, und dies ist gerade etwas Charakte¬ 
ristisches der Herzmuskelläsionen. 

Schlussfolgerung. Magni trug plötzlich durch Überanstrengung eine 
sehr schwere Herzverletzung davon, die länger als ein Jahr dauerte und die jetzt 
den Verletzten zur Arbeit vollständig unfähig macht. 

Diese Verletzung verursacht dem Magni recht starke Atemnot, Herzpalpi- 
tationen und Schmerzen in der Herzgegend; objektiv Tachykardie und Herz¬ 
delirium; eine Vergrösserung der linken Herzkammer mit abnormer äusserer 
Kurve des relativen Dämpfungsraums. 

Die klinischen Symptome lassen ein teilweises Zerreissen des linken Herz- 
kammermuskelsystems annehmen mit darauf folgendem Niereninfarkt und wahr¬ 
scheinlich auch Darminfarkt mit dem Ausgang der Vernarbung des Herzmuskels. 

Die interessante Frage der Pathologie in Betreff der Ün Versehrtheit vor 
dem Trauma, wenigstens des Muskels, kann aus Mangel an klinischen Beobach¬ 
tungen vor dem Unfall und aus Mangel an anatomischen Beweisen nicht ent¬ 
schieden werden. 

Die Frage der gerichtlichen Medizin ist schon gelöst. Ob eine Entartung 
des Herzmuskels bestand oder nicht oder ein parenchymatöser Herzmuskelzustand, 
jedenfalls ist die Verletzung immer durch Überanstrengung entstanden, die Über¬ 
anstrengung ist unbedingt direkte Ursache der Verletzung gewesen, folglich ist 
der Verletzte zu entschädigen. 

Die Arbeitsunfähigkeit ist und wird eine vollständige bleiben. Magni wurde 
schon zu 100 % erwerbsunfähig erklärt 

Der Fall ist, wie ich schon am Anfang dieser kurzen Ausführung gesagt 
habe, sehr interessant und sehr selten, er wird in einem nachträglichen Bericht 
weiter verfolgt werden und man wird versuchen, die klinische Diognose in ana¬ 
tomisch-pathologischer Weise zu kontrollieren. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


Verschlimmerung einer Arteriosklerose und Myocarditis mit 
tödlichem Ausgang durch eine Brustquetschung. 

Von Prof. Dr. Windscheid, 

leitendem Arzt des „Hermannhauses“, Unfalinervenklinik der Sächsischen Baugewerks-Beruft- 

genossenschaffc, zu Leipzig-Stötteritz. 

Der 50 jährige Arbeiter Sch. aus R. wurde am 14. Februar 1908 durch ein Auto¬ 
mobil mit seinem Rade im Bogen auf den Bürgersteig geschleudert und erlitt dabei eine 
Verletzung der linken Brust, des linken Kopfes, der linken Schulter und eine Quetschung 
des rechten Oberschenkels, die sämtlich bald ausheilten. Er war ein Vierteljahr bett¬ 
lägerig, hat dann die Arbeit wieder aufgenommen, musste sie aber nach 2 Tagen wieder 
auf geben und hat erst am 1. Juni 1908 wieder angefangen. Arbeitskollegen berichten T 
dass er nach Wiederaufnahme der Arbeit einen matten, kraftlosen Eindruck gemacht habe 
und jedenfalls stärkeren Kraftanstrerigungen wie früher nicht gewachsen gewesen wäre. 
Das erste ärztliche Gutachten (Dr. G. am 23. Juni 1908) stellt nur eine Reizung des 
rechten Kniees fest, wofür eine Rente von 10 Proz. ausgeworfen wurde. Hiergegen legte 
Sch. Berufung ein und gab bei der Untersuchung auf dem Schiedsgericht dem Vertrauens¬ 
arzt Dr. K. an, er leide an Luftbeklemmungen und Herzbeschwerden. Die Untersuchung 
ergab damals die ausgesprochenen Erscheinungen einer Myodegeneratio cordis. Von da 
ab ist nur noch das Herzleiden Gegenstand der ärztlichen Behandlung und Begutachtung: 
über die Diagnose sind sich alle Begutachter einig, nur Herr Dr. D. nimmt in seinem 
Gutachten „eine auf nervöser Grundlage beruhende Verstärkung der Herztätigkeit“ an. 

Sch. wurde hierauf dem Hermannhause zur Behandlung zugewiesen. Bei der Auf¬ 
nahme bot er das ausgesprochene Bild der schweren Herzschwäche. Er war äusserst 
matt, hatte kalte, klebrige Hände und Füsse, das Gesicht war cyanotisch. Das Herz 
fand sich nach beiden Seiten hin verbreitert, der Spitzenstoss war stark hebend, verbreitert, 
im 6. Interkostalraum. Geräusche waren am Herzen nicht zu finden, der Puls betrug 
120 Schläge in der Minute, war klein und sehr unregelmässig, die Arterie war ganz 
schlecht gefüllt. Die Arterien der Arme und der Schläfen waren hart und geschlängelt. 

Auf den Lungen fand sich keine Dämpfung, wohl aber beinahe überall sehr ver¬ 
schärftes Inspirium mit verlängertem Exspirium, über beiden Unterlappen waren mittel¬ 
blasiges Rasseln und trockene Rhonchi zu hören. Sch. warf in grossen Mengen ein 
ausgesprochen münzenförmiges, grünliches Sputum aus, in dem keine Tuberkelbazillen 
nachgewiesen werden konnten. Sonst fanden sich keine Krankheitserscheinungen, im 
Urin konnte kein Eiweiss nachgewiesen werden. 

Nach Darreichung von Digalen und kräftiger Kost schien sich der Zustand zu 
bessern, bis Sch. am 19. August 1909 früh morgens, nachdem er eben noch mit einem 
Stuben genossen gesprochen hatte, plötzlich verschied. 

Ich habe darauf der K. M.-M. und B.-K. zu B. unter dem 30. August 1909 das 
folgende Gutachten erstattet: 

„Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass Sch. an einer Myodegeneratio cordis. 
d. b. einer schwieligen Entartung des Herzmuskels, gelitten hat. Ob auch noch eine Er¬ 
krankung der zweizipfligen Klappe des Herzens vorhanden war, lässt sich mit Bestimmt¬ 
heit nicht sagen, wir haben jedenfalls ein Geräusch am Herzen nicht gehört und können 
somit die Diagnose nicht bestätigen. Der Tod ist infolge des Herzleidens erfolgt, über 
die Einzelheiten der letzten Todesursache — Verschluss der Kranzarterien des Herzens. 
Embolie im Gehirn usw. — lässt sich nichts Bestimmtes sagen, da die Witwe leider 
die Sektion verweigert hat, die in diesem Fall unumgänglich nötig gewesen wäre. 

Möglicherweise hatte Sch. auch noch eine Lungentuberkulose, der ganze Habitus, 
vor allem der charakteristische Auswurf Hessen dieses Leiden vermuten, der Mangel an 
Tuberkelbazillen im Auswurf spricht nicht dagegen. 

Es kann sich, nachdem die Diagnose feststeht, nur um die Frage handeln, 
welcher Einfluss dem Unfall auf das Herzleiden und damit auf den Tod Schs. 
zuzuschreiben ist 


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-■ ii ; 




Monatsschrift fttr Unfallheilkunde und Invalideowesen Nr. 1. 


0 


Dass Sch. schon vor dem Unfall herzleidend gewesen ist, steht, wie aus 
den Akten hervorgeht, nunmehr fest. Sicher hat schon vor dem Unfall eine 
Erkrankung des Herzmuskels bestanden, die ihm aber offenbar keine oder nur sehr 
geringe Beschwerden bereitet hat, denn er hat bis zu dem Unfall voll gearbeitet, 
und die Tatsache, dass der Unfall sich ereignet hat als er Bad fuhr, beweist, 
dass das Herzleiden sehr gering entwickelt gewesen sein muss, denn ein tatsäch¬ 
lich schwer Herzleidender fährt nicht mehr Rad. Unmittelbar nach dem Unfall 
scheinen ebenfalls keine besonderen Herzbeschwerden bestanden zu haben, da 
Herr Geh.-Rat Dr. G. in seinem Gutachten vom 23. Juni 1908 weder subjektive 
Herzbeschwerden, noch einen objektiven Herzbefund erwähnt, erst bei der Unter¬ 
suchung durch Dr. K. am 26. Oktober 1908 wird von Herzbeschwerden berichtet. 
Man muss daher annehmen, dass vom Februar bis Juni 1908 keine besonderen 
Herzbeschwerden bestanden haben und dass ihre Entwicklung langsam von da 
ab begonnen haben muss. 

Sch. hat bei dem Unfall sicher eine Kontusion der linken Brustseite, also 
der Gegend, in der das Herz hauptsächlich liegt, erlitten. Die wissenschaftliche 
Erfahrung lehrt, dass nach Kontusionen der Herzgegend sich alte Herzleiden 
verschlimmern können. Auch im vorliegenden Fall haben wir eine sicher schwere 
Brustkontusion bei einem schon bestehenden Herzleiden vor uns. Ich möchte 
aber meinem Bedenken Ausdruck geben über die relativ lange Zeit, in der nach 
dem Unfall offenbar gar keine Erscheinungen von seiten des Herzens bestanden 
haben, nämlich vom Februar bis über den Juni hinaus. Bedenkt man, dass eine 
Myodegeneratio cordis eine langsam, aber sicher fortschreitende Erkrankung dar¬ 
stellt, die wohl einer Besserung, aber keiner Heilung fähig ist, und bedenkt 
man, dass auch ohne jeden äusseren Einfluss sich Verschlechterungen des Leidens 
einstellen können, so kann man im vorliegenden Fall sehr wohl berechtigte 
Zweifel daran hegen, ob die seit ungefähr Oktober 1908, also über ein halbes 
nach dem Unfall, eingetretene Verschlimmerung des Herzleidens noch diesem 
zur Last gelegt werden kann, oder ob man es nicht mit einem naturgemässen, 
auch ohne den Unfall eingetretenen Fortschreiten des Leidens zu tun hat Die 
Möglichkeit, dass der Unfall die Verschlimmerung trotz der erwähnten langen 
Zeit herbeigeführt haben könnte, soll dabei nicht ganz geleugnet werden, mehr 
kann man aber wohl nicht sagen. Frau Sch. hat durch ihre Weigerung, die 
Sektion vornehmen zu lassen, uns auch der Möglichkeit beraubt, eine genaue 
Entscheidung zu treffen, die vielleicht an der Hand des Sektionsbefnndes möglich 
gewesen wäre. 

Ich gestehe jedoch ganz offen, dass ich in dieser Angelegenheit nicht gern 
das letzte Wort gesprochen haben möchte, da mir als Nervenarzt selbstredend 
derartige Fälle wie der vorliegende ferner liegen. Daher gestatte ich mir den 
Vorschlag, über die Frage nach dem Zusammenhang des Todes Schs. mit seinem 
Unfälle noch ein Gutachten seitens eines inneren Klinikers einzuholen und bringe 
hierfür den Direktor der ersten medizinischen Klinik der Charite in Vorschlag.“ 

Die K. M.-M. und B.-K. zu B. zog hierauf ein Gutachten von Herrn Geh.-Kat H. 
zu B. ein, dessen Schlussfolgerungen unter dem 8. Oktober 1909 wie folgt lauten: 

„Aus den über Sch. ausgestellten, in den Akten befindlichen ärztlichen Gut¬ 
achten geht hervor, dass Sch., soweit das hier ausschliesslich zu berücksichtigende 
Herzleiden in Frage kommt, an einer Herzmuskelentartung infolge von Schlagader¬ 
verkalkung (= arteriosklerotische Herzmuskelentartung) gelitten hat Die Ver- 
grösserung des Herzens, besonders nach links, der hebende Spitzenstoss, die wechseln¬ 
den Geräusche am Herzen, der Wechsel in der Zahl und zuweilen auch in der Auf¬ 
einanderfolge und Stärke der Pulsschläge, die verhärteten Pulsadern, die charak¬ 
teristischen Klagen über Anfälle von Herz- und Atembeklemmungen gehören 


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K) Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 

zum Bild dieser Erkrankung. Die an den Lungen festgestellten katarrhalischen 
Erscheinungen und die Vergrösserung der Leber sind als ebenfalls vom Herzen 
abhängige Stauungszustände in diesen Organen aufzufassen. 

Mit dieser Auffassung des Herzleidens lässt sich der ganze Verlauf der 
Krankheitserscheinungen bei Sch., sein plötzlicher Tod und der ursächliche Zu¬ 
sammenhang des Todes mit dem Unfall unschwer erklären. 

Zunächst ergibt sich aus den charakteristischen Klagen des Sch. über 
Asthma und Herzbeschwerden vor dem Unfall, dass der 50 Jahre alte Mann schon 
vor dem Unfall an arteriosklerotischer Herzmuskelentartung gelitten hat, weil 
gerade die Arteriosklerose der Kranzgefässe des Herzens sehr häufig diese Be¬ 
schwerden macht. Es ist eine ärztliche Erfahrung, dass solche Arteriosklerotiker 
ausserhalb ihrer Anfälle in ihrer Leistungsfähigkeit (u. a. auch im Badfahren) 
nicht beeinträchtigt zu sein brauchen und ihren Beruf weiter ausüben, namentlich 
wenn sie, wie das hier der Fall gewesen zu sein scheint aus Furcht, ihre Stel¬ 
lung zu verlieren, ihre Anfälle verschweigen. So erklärt sich meines Erachtens 
auch im vorliegenden Fall ganz ungezwungen die Tatsache, dass Sch. vor dem 
Unfall überhaupt nicht, und nach dem Unfall erst 1 ’ 2 Jahr später seiner Herz¬ 
beschwerden Erwähnung tut, und zwar jetzt wohl deshalb, weil sie so stark 
geworden sind, dass er sie selbst auf die Gefahr des Verlustes seiner Stellung 
hin nicht mehr verheimlichen kann. Die eingangs erwähnten, in den bisherigen 
Gutachten gar nicht recht gewürdigten Aussagen der beiden Zeugen C. und B. 
bestätigen vollauf diese Annahme. Diese Zeugenaussagen, die besagen, dass Sch. 
bei der Wiederaufnahme seiner Arbeit 3 Monate nach dem Unfall einen matten, 
hinfälligen Eindruck machte, dass einigerinassen anstrengende Arbeit von ihm 
überhaupt nicht mehr verrichtet werden konnte, dass er bei stärkerer Anstren¬ 
gung Schmerzen bekam, sie beweisen ausreichend, dass der Unfall die arterio¬ 
sklerotische Herzveränderung so verschlimmert hat, dass der vor dem Unfall 
arbeitsfähige Sch. in seiner Arbeitsfähigkeit stark und allmählich ganz beein¬ 
trächtigt wurde. Diese Beobachtung, durch einwandfreie Zeugen glaubhaft und 
charakteristisch geschildert, ist das von Prof. W. vermisste Glied in der Beweis¬ 
kette des Zusammenhangs des Unfalls mit dem erst 8 Monate nach dem Unfall 
von Dx*. K. ärztlich festgestellten schweren Herzleiden. 

Wenn Dr. G. bei der 4 Monate nach dem Unfall vorgenommenen Unter¬ 
suchung eines Herzleidens nicht Erwähnung tut, so kann dies, wie auch Dr. K. 
hervorhebt, nur so erklärt werden, dass Dr. G. nur die von Sch. als krank an¬ 
gegebenen Körperteile einer genauen Untersuchung unterzogen hat; denn in 
4 Monaten können sich ohne äussere erkennbare Ursache so schwere Herz¬ 
erscheinungen, wie sie Dr. K. schildert und Dr. G. nachher selbst bestätigt^ un¬ 
möglich entwickeln. 

Dazu kommt, dass der Unfall als solcher durch seine Schwere, danu aber 
auch durch den infolge seines plötzlichen Eintretens hervorgerufenen psychischen 
Shok sehr wohl geeignet war, eine heftige Brustkontusion und damit eine 
Kontusion eines gesunden, geschweige denn erst eines erkrankten, mangelhaft 
blutversorgten Herzens hervorzurufen. Wir müssen nach den vorliegenden 
wissenschaftlichen Erfahrungen annehmen, dass die Kontusion in dem kranken 
Herzen zu einer schweren Schädigung der Blutversorgung und damit der Er¬ 
nährung des Herzmuskels und dadurch zu einer Beeinträchtigung seiner für 
den Gesamtorganismus und dessen Leistungsfähigkeit so wichtigen Funktion ge¬ 
führt hat. 

Die Verschlimmerung des Herzleidens machte sich, wie sich aus den Akten 
entnehmen lässt, immer deutlicher bemerkbar. Die subjektiven Beschwerden des 
Sch. wurden stärker und charakteristischer. In dem Gutachten von Dr. G. vom 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Inralidenwesen Nr. 1. 


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Dezember 1908 findet sich die Angabe des Sch., dass er beim Gehen, aber auch 
im Sitzen plötzlich einen Stoss in der Herzgegend fühle und es ihm sei, als ob 
«ine Blutwelle nach oben schiesse; er fühle dann Atembeklemmung, Schwindel, 
Augenverdunklung, alles Klagen, wie sie für die sogenannten stenokardischen 
Anfälle der Arteriosklerotiker charakteristisch sind. Auch objektiv markiert 
sich die eingetretene Verschlimmerung: in den ärztlichen Gutachten wird immer 
stärker das schlechte, leidende Aussehen, die zunehmende Abmagerung des Sch. 
betont. Und vollends der von Prof. W. Anfang August 1909 erhobene Befund 
weist darauf hin, dass eine hochgradige Verschlechterung der Herzkraft einge¬ 
treten ist, die mit Herzkräftigungsmittein sich nur scheinbar etwas bessert 
Zehn Tage später tritt, auch das ist charakteristisch für arteriosklerotische 
Herzmuskelentartung, ganz plötzlich der Tod ein, nachdem Sch. eben noch mit 
einem Stubenkameraden gesprochen hatte. 

Nach diesen Darlegungen gebe ich mein Urteil dahin ab: 

Die schon vor dem Unfall bei Sch. vorhanden gewesene arteriosklerotische 
Herzmuskelentartung ist durch den Unfall nachweislich verschlimmert worden 
und hat unter verfolgbarer weiterer Zunahme der Verschlimmerung zum Tode 
des Sch. geführt. Der Tod des Sch. ist daher die Folge des in Rede stehenden 
Unfalls.“ 

Auf Grund dieses Gutachtens wurde den Hinterbliebenen Schs. die gesetz¬ 
liche Rente gewährt. 


Besprechungen. 


Kraus-Ziehen, Überanstrengung bei einer Betriebsarbeit und Dementia 
paralytica. (Amtl. Nachr. des R.-V.-A. 12. 08.) Ein 37jähriger Maurergeselle, welcher 
bis auf Lumbago und Ischias sowie häufige Kopfschmerzen keine Störungen des Nerven¬ 
systems gezeigt hatte, war seit 8 Tagen damit beschäftigt, grosse Granitblöcke von der 
Strasse nach dem Neubau zu schaffen und zwar mittelst Brechstangen und Walzen. Am 
*25. VI. 05 fiel er, nachdem er bereits vorher sehr schlecht ausgesehen hatte, plötzlich um 
und erlangte erst am nächsten Tage im Krankenhause das Bewusstsein wieder. Ein* 
äussere Verletzung hatte nicht stattgefunden; im Krankenhause soll er um sich geschlagen 
und erbrochen haben. Die Diagnose wurde auf Gehirnerschütterung oder Platzen einer 
Ader im Gehirn gestellt und der Kranke nach längerer Behandlung und Gewährung einer 
Badekur am 27. V. als dienstfähig entlassen, doch war er wegen andauernder Schwäche 
und Kopfschmerzen nicht imstande, regelrecht arbeiten zu können. Allmählich entwickelte 
sich das typische Bild der Dementia paralytica mit immer häufiger sich wiederholenden 
Schwindel- und Krampfanällen, welcher der Kranke am 22. V. 06 erlag. Die Sektion 
ergab „Verdickungen der Hirnhäute über jenen Stellen der Hirnrinde, welche die Zentren 
für die Bewegungen des Gesichts und der Gliedmassen beherrschen, sowie Verwachsungen 
der Hirnhäute mit der Rinde“. Mikroskopisch wurde nachgewiesen, dass diese Verän¬ 
derungen als „Ausdruck des der Paralyse im allgemeinen zugrunde liegenden anatomischen 
Prozesses“ anzusehen seien. In ihrem Gutachten sagen K. und Z. zunächst, dass das 
Symptomenbild und der Sektionsbefund die Dementia paralytica als sicher erscheinen 
lassen. Eine Hirnblutung habe aber bestimmt nie Vorgelegen, denn die mikroskopische 
Untersuchung habe keine Reste einer solchen ergeben, welche zweifellos vorhanden ge¬ 
wesen wären, selbst wenn es sich auch um nur punktförmige Blutungen gehandelt hätte. 
Auch würden punktförmige Blutungen die schweren Anfälle keineswegs haben erklären 
können. Was die Frage anlangt, ob durch häufige und lang dauernde Überanstrengung 
beim Heben und durch die damit verbundene Kongestion der Ausbruch der Krankheit 
.habe ausgelöst werden könne, so sei dies nicht als ganz unmöglich hinzustellen. Dass 


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12 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 1. 


aber eine einmalige Überanstrengung dazu hinreiche, sei ausgeschlossen. Wohl aber steht 
fest, dass der Kranke 17 Jahre vor seinem Unfall an Syphilis gelitten hat. Da Kopf¬ 
schmerzen sehr häufig das erste Zeichen der Dementia paralytica sind, liegt der Schluss 
sehr nahe, dass die damaligen „nervösen Kopfschmerzen“ bereits ein Symptom der Krank¬ 
heit gewesen sind, und dass der Unfall am 25. IV. 05 einen typischen paralytischen An¬ 
fall darstellt. Diese Anfälle treten aber in der Regel ohne besondere Veranlassung auf 
und nur ausnahmsweise lässt sich eine Gelegenheitsursache nachweisen. Kongestion beim 
Heben von Lasten ist ausserordentlich selten die Ursache eines Anfalls, wenn sich die 
Möglichkeit auch nicht von der Hand weisen lässt, dass der einzelne Anfall bei bereits 
bestehender Krankheit durch die mit der ungewöhnlichen Anstrengung verbundene Kon¬ 
gestion vielleicht ausgelöst werden kann. Eine Verschlimmerung der Krankheit durch 
den ersten Anfall anzunehmen, sei nicht angängig, denn wenn sich auch seit jenem die 
Attacken gehäuft hätten, so würde diese Häufung doch hinreichend durch die Verwachsung 
und Verdickung in der Schädelhöhle erklärt. Selbst angenommen, der erste Anfall sei 
durch Kongestion entstanden, so wären die folgenden doch sicherlich unabhängig von der¬ 
selben durch den örtlichen Prozess verursacht. Und dass diese Verdickung und Ver¬ 
wachsung durch eine einmalige Kongestion entstanden sei, müsse nach dem Obduktions¬ 
befund als undenkbar hingestellt werden, vielmehr handele es sich um die bei der De¬ 
mentia paralytica ganz allmählich entwickelnden Veränderungen. Ein ursächlicher Zu¬ 
sammenhang zwischen der über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Anstrengung und 
der Erkrankung liegt daher nicht vor. Hammerschmidt-Danzig. 

Reimer, Über vorübergehende Hemiplegien bei Migräne. (D. med. W. 09. 
Nr. 21.) Verf. berichtet über folgende 3 hochinteressante Fälle. 1. 12jähriges, erblich 
nicht belastetes Mädchen, bis Aug. 06 völlig gesund, leidet nach diesem Datum an 
periodisch auftretenden Halbseitenlähmungen. Neben der motorischen Störung 
waren auch stets sensible Symptome in Form von Pelzigsein derselben Seite vorhanden. 
Gleichzeitig klagte Patientin über heftigste Kopfschmerzen der entgegengesetzten 
Seite und über Flimmern vor den Augen. Der Anfall endigt mit Erbrechen und darauf 
folgendem tiefen Schlaf. 2. 14jähriges, bisher nie krankes Mädchen. Mutter hat häufig 
Kopfweh. Seit einigen Jahren leidet das Kind an Anfällen, bei denen ein Schleier vor den 
Augen aufzieht, deutliche hemianopische Symptome auftreten und es zur Läh¬ 
mung der beiden Extremitäten kommt. Gleichzeitig setzt heftiger kontralateraler 
Kopfschmerz und Erbrechen ein. Mit einem tiefen Schlaf endigt der Anfall. 3. 25jährige f 
bisher gesunde Frau ist vor 2 Jahren an Gallensteinkoliken erkrankt. Seit 1 Jahr tritt 
bei ihr ohne alle Vorboten Gefühl von Taubsein und Parese in linker Gesielits- 
hälfte und Arm auf, verbunden mit Flimmern vor den Augen. Bald kommt hef¬ 
tiger Kopfschmerz hinzu. Am 25. VIII. 08 steigerte der Schwindel und das Flimmern 
sich so, dass sie vom Stuhl fiel. Das Bewusstsein blieb erhalten. Heftigste Kopfschmerzen. 
Jetzt war die linke Gesichtshälfte deutlich gelähmt, linkes Bein paretisch. 
Sensibilität intakt. Pupillenreaktion in Ordnung. Leider ist über den Augenhintergrund 
nichts angegeben. Urin in Ordnung. Am folgenden Tag war das ganz bedroh¬ 
liche Bild verschwunden. Verf. hält die Hemiplegien für Begleiterscheinungen der 
Migräne und glaubt, dass sie durch Gesichtskrämpfe entstünden. Den Kopfschmerz kann 
er sich dadurch freilich nicht erklären. Ref. steht auf dem Standpunkt Spitzers und 
Schüllers, die der Ansicht sind, dass die Migräne durch Hirnschwellungen entstünde, 
es käme dadurch zur Kompression der Hirnrinde: daher das Flimmern,dieParästhesien. 
So könnte man sich auch die lokalisierten cerebralen Paresen erklären, spez. auch ihr rasches 
Kommen und Gehen. Schüller hat bei Migränekranken auch stärkere Ausbildung der 
Impressiones digitatae im Röntgenbild feststellen können, also eine Folgeerscheinung des 
Hirndruckes. A p el t- Glotterbad. 

Schanz, Insufficientia vertebrae. Sch. spricht in der Gesellschaft für Natur- 
und Heilkunde zu Dresden am 13. IV. 07 (s. Münch, med. Woch. 24) über eine typische 
Erkrankung der Wirbelsäule (Insufficientia vertebrae). Bei dieser Erkrankung sind 
Schraerzslellen an der Wirbelsäule durch Beklopfung der Dornfortsätze und durch Druck 
auf die Lendenwirbelkörper vom Abdomen her nachzuweisen, ohne dass sich anatomische 
Veränderungen finden lassen. Die Patienten klagen über Rückenschmerzen oder besonders 
häufig über ausstrahlende Beschwerden in der Magengegend, in der Brust oder im Unter- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 1. 


13 


leib. Bei der Untersuchung der Wirbelsäule findet sich ein schmerzhafter Bezirk, welcher 
in seiner Höhe dem Nervengebiet, in welchem die subjektiven Beschwerden empfunden 
werden, entspricht. In der Anamnese markieren sich zweierlei Momente: einmal Einflüsse, 
welche ganz allgemein die Widerstandsfähigkeit des Körpers herabsetzen, sowie solche, 
die derartige Wirkung besonders auf die Wirbelsäule ausüben, und zweitens Momente, 
welche eine besondere Beanspruchung der Tragleistung der Wirbelsäule bedingen. Hier¬ 
her gehören konsumierende Erkrankungen, Traumen der Wirbelsäule, schwere körperliche 
Anstrengungen, besonders Tragen schwerer Lasten. Die Schmerzzustände an der Wirbel¬ 
säule lassen sich nach Vortr. mit den Plattfnssbeschwerden vergleichen. Die Behandlung 
muss auch das Belastungsmissverhältnis, welches die Ursache der Erkrankung ist, aus¬ 
schalten durch Anwendung geeigneter Stützapparate, in Verbindung von Massage und 
Gymnastik. 

Nach Vortr. sind zahlreiche Fälle von nervösen Magen- und Darmerkrankungen, von 
hysterischen Unterleibsbeschwerden, von Pleurodynie, Interkostalneuralgie und Spinalirri- 
tafcion nur als ausstrahlende Beschwerden des von ihm als „Insufficientia vertebrae“ ge¬ 
schilderten Krankheitsbildes zu deuten. 

In der Diskussion wurde von mehreren Rednern das von Sch. geschilderte Krankheits¬ 
bild als übereinstimmend mit der spinalen Form der Neurasthenie oder Hysterie mit 
Spinalirritation angesehen. Aronheim -Gevelsberg. 

Schmitt, Luxation des 3. Halswirbels. Schm, demonstriert im ärztlichen 
Verein München am 9. VI. 09 (s. Münch, med. Woch. 36) einen Fall von Luxation des 
3. Halswirbels, die 3 Wochen vorher durch Fall aus der Höhe auf die rechte Kopfseite 
enstanden war. Absolute Fixation des Kopfes, der stark nach links geneigt und nach 
links gedreht stand, sowie rechtskonvexe Skoliose der bei jedem Bewegungsversuche sehr 
schmerzhaften Halswirbelsäule. Obwohl sich innerhalb der drei Wochen offenbar schon 
feste Verwachsungen gebildet haben, gelang die Reposition in tiefster Narkose nach vor¬ 
sichtiger vermehrter Linksneigung und Linksdrehung des Kopfes mit nachfolgender Ro- 
sation nach rechts. Es lag eine halbseitige Luxation (Rotationsluxation) im Gegensatz zu 
den doppelseitigen Beugungsluxationen vor. Auf den Röntgenbildern war die Verrenkung 
tehr gut zu erkennen. Aronheim-Gevelsberg. 

Schuster, Rückenmarkskompression durch Luxation eines Halswirbels 
als Unfallsfolge anerkannt. Besserung der Unfallfolgen 1 1 | 2 Jahre nach dem Trauma. 
(Med. Klinik 1909.) 1902, August, erster Unfall, der Druckschmerzhaftigkeit und Aus¬ 

biegung dor Wirbelsäule zur Folge hat. 33 72% Rente. 

1904, August, zweiter Unfall. Ein 60 kg schwerer Polsterballon trifft ihn an der 
linken Schulter aus 2 Stock Höhe. Es ist zur Luxation des 6. Halswirbels gekommen; 
am 22. September lassen sich die Folgen der Rückenmarkskompression nachweisen: 
Spasmen, Babinski; 50% Rente. 

1 Jahr später wird er auf 40 % herabgesetzt, da die Nachuntersuchung eine wesent¬ 
liche Besserung ergeben hatte. 

Ref. gibt ein Obergutachten ab und findet folgende Besserung: Die Spasmen sind 
bei passiver Bewegung der Beine nicht mehr zu fühlen, der Gang ist daher gebessert. 
Der rechtsseitige Gesichtsnerv, der früher krank war, funktioniert normal. 

Dagegen besteht noch große Ermüdbarkeit der Beine, eine aus dem Befund am 
Nervensystem leicht erklärliche Erscheinung (Babinski, Fussklonus). 

Daher schlägt Verf. vor, die Rente von 50% noch beizubehalten. 

Ap eit-Glotterbad. 

Schuster, Kompressionserscheinungen seitens des Rückenmarks nach 
Wirbelbruch als Unfallsfolgen anerkannt. Keine Besserung 15 Jahre nach dem 
Unfall. (Med. Klin. 1909.) 1892 stürzte Pat. aus 472 Meter Höhe herunter und zog sich 

einen Wirbelbruch zu. Nach längeren Kämpfen erhielt er 1894 eine Rente von 100%). 

1906 teilte man mit, daß der Kranke imstande sei, im Sitzen leichtere Arbeit zu 
verrichten. Die Berufsgenossenschaft beantragte daher Herabsetzung der Rente auf 75%. 

Aus der Untersuchung durch Verf. ergab sich, daß die 1893 vorhandenen krankhaften 
Befunde: Druckschmerzhaftigkeit der Wirbelsäule, Zittern der Beine nach langem Stehen, 
starke Steigerung der Sehnenreflexe, Babinskischer Zehenreflex noch ebenso jetzt vorhanden 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 1. 


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sind. Ferner bestehen Behinderung der Rumpfbewegungen, Zittern der Hände und Zunge 7 
Befunde, die früher nicht notiert worden seien. 

Es sei also von einer Besserung keine Rede; Patient müsse weiter Vollrente erhalten. 

Das Schiedsgericht schloss sich diesem Gutachten an. Apeit-Glotterbad. 

Schuster, Rückenmarkserkrankungen und Trauma vom Standpunkte des 
Begutachters. (Med. Klin. 1909. Nr. 15.) In einer Reihe von Gutachten sucht Verf. dar¬ 
zutun, dass es bei Beurteilung von Rückenmarkserkrankungen sich weniger um die wissen¬ 
schaftliche Feststellung eines Zusammenhangs nachfolgender Rückenmarksleiden mit vorher¬ 
gegangenem Trauma handele, als vielmehr um die Feststellung, ob und in welchem Grade 
eine Verschlimmerung des ja meist schon vorher bestehenden Leidens anzunehmen sei. 

a) Kompressionsmyelitis nach anfänglich latent verlaufender Spondylitis ala 
Unfallfolge anerkannt. Geringfügiges Rückentrauma. 

Der früher meist gesunde Arbeiter hat eine Verletzung durch Fehltritt bei Ver¬ 
lassen einer Lori erlitten und ist dabei auch mit dem Rücken etwas gegen dieselbe ge- 
schlagen. Nach 26 Tage langem Aussetzen (Wunde im Fuss) nahm er leichte Arbeit wieder 
auf, konnte sich aber nicht recht bücken und hatte viel Kreuzschmerzen. Es ent¬ 
wickelte sich ein kleiner Gibbus in Höhe des II. Brustwirbels und es traten langsam die 
objektiven Zeichen einer Kompression des Rückenmarks in dieser Höhe auf. 

In dem Gutachten sprach sich Verf. dahin aus, dass die Rückenquetschung sicher 
nur geringfügiger Natur gewesen sei. Es sei aber bekannt, dass auch leichte Verletzungen 
des Rückens unter Umständen ein Krankheitsbild wie das hier vorliegende veranlassen 
könnten. Als wahrscheinlich tuberkulös disponiertes Individuum sei der Verletzte an¬ 
zusehen, mit Rücksicht auf sein elendes allgemeines Aussehen und im Hinblick auf Drüseu¬ 
schwellungen. Es komme hinzu, dass die Zeitspanne zwischen Unfall und ersten Erschei¬ 
nungen am Rücken eine sehr kurze gewesen sei. 

Das Schiedsgericht erkannte den Zusammenhang zwischen Trauma und Erkrankung: 
an und sprach den Verletzten für völlig erwerbsunfähig an. Ap eit-Glotterbad. 

Scliuster, Tabes dorsalis durch Unfall symptomatisch verschlimmert.. 
(Med. Klin. 1909. Nr. 25.) 43 jähr. Mann, syphilitisch infiziert, leidet an lanzinierenden 
Schmerzen seit 10 Jahren und hat im Juli 1906 eine Rückenkontusion erlitten, die 
ihn zwang, 20 Wochen lang die Arbeit als Lokomotivführer auszusetzen. 22. Oktober 
1907 schlug er gegen die Perrons mit dem Bauch und dann mit dem Rücken und fleL 
schliesslich von der Lokomotive herab. 6 Tage nach dem Unfall fand sich Pupillen¬ 
differenz und -trägheit, Westphalsches Phänomen, Romberg. Er ist jetzt unfähig zur 
Arbeit, hat eine Stelle als Wächter. Nach dem 2. Unfall hat er 6 Wochen nicht ge¬ 
arbeitet, dann 5 Wochen die Arbeit wieder als Lokomotivführer aufgenommeu, um sio 
wieder aufzugeben. 

In seinem Gutachten kommt Verf. zu der Ansicht, daß viele Jahre vor dem 1 . Unfall 
die Tabes schon bestanden hätte. Jedoch sei durch den 2 . Unfall das Leiden verschlimmert 
worden, zwar nicht auf dem Gebiete der sogenannten somatischen Erscheinungen, wohl 
aber auf dem der subjektiven. Daher sei ihm eine Rente in etwa 40°/ 0 Höhe zuzu¬ 
billigen. A p e 1 1 - Glotterbad. 

Schuster, Tabes dorsalis weder durch den Unfall hervorgerufen noch 
durch denselben verschlimmert. (Med. Klin. 1909.) Der 46jährige Arbeiter negiert 
Syphilis, hat gesunde Frau und Kinder und war bis zum Unfall voll arbeitsfähig. Er 
wurde von einer 6 —7 Pfund schweren Blechtafel auf den Kopf getroffen, erlitt eine äussere 
Verletzung, war nicht bewusstlos. Vom 6 . II. bis 27. II. 07 war er in Behandlung. Von 
da ab hat er 5 Monate dasselbe verdient wie vor dem Unfall. Dann bildete sich 
das Rückenmarksleiten aus. Objektiv bietet er die klassischen Symptome der Tabes, auch 
eine Opticusatrophie, die also bereits 6 V 2 Monate nach dem Unfall festgestellt wurde. 
Daraus gehe hervor, so heisst es in dem Gutachten, dass das Leiden schon vor dem Unfall 
bestanden haben müsse; denn in 5 Monaten könne nicht eine ausgeprägte Opticusatrophie 
sich entwickeln. Dass auch der Unfall nicht verschlimmernd auf das Leiden eingewirkt 
hätte, sei ebenfalls unwahrscheinlich. Einmal sei der erlittene Unfall kein sehr schwerer 
gewesen, andererseits habe der Verletzte noch 5 Monate nach demselben volle Arbeit geleistet. 

Es bestehe daher keine Erwerbsbeeinträchtigung, soweit Unfallfolgen in Frage kämen. 

Das Schiedsgericht schloss sich diesem Gutachten an. (Vorher waren 2 Gutachten 


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in demselben Sinne abgegeben worden, eines dagegen hatte eine Verschlimmerung dnrch 
den Unfall angenommen.) Apeit-Glotterbad. 

Windscheid, Gutachten über den Zusammenhang zwischen Tabes und 
Trauma. (Med. Klin. 1909. Nr. 10.) Das Trauma bestand in Sturz von einem Wagen 
mit 2 Zentner schwerem Ballen, der dabei über ihn hinwegging und ihn im Kreuz traf. 
Pat. arbeitete kurze Zeit weiter und musste aufhören wegen Schmerzen in der Kreuz¬ 
gegend und Unsicherheit der Beine. Es fand sich eine ausgesprochene Tabes mit reflekt. 
Pupillenstarre, Sensibilitätsstörungen, Fehlen der Reflexe usw. Sehr wichtig ist, dass 
Pat. schon vor dem Unfall an so heftigen Schmerzen in den Beinen gelitten hat, 
dass er kaum schlafen konnte. 

Damit war also festgestellt, dass er schon vor dem Unfall tabische Symptome gehabt 
hat. Andererseits brachte der Unfall das Krankheitsbild erst zur vollen Geltung. Der 
Umstand ferner, dass das Trauma die Wirbelsäule direkt getroffen hat, lässt annehmen, 
dass der äusserst progrediente, durch keine Therapie aufzuhaltende Verlauf (akute Ataxie) 
zur Zeit mit bedingt worden ist. 

Es wurde daher Vollrente vorgeschlagen und gewährt. Ap eit-Glotterbad. 

Schuster, Auftreten eines andauernden Gürtelschmerzes bei einem 
Tabiker nach Sturz auf die linke Seite nicht als Unfallsfolge anerkannt. 
(Med. Klin. 1909. Nr. 26.) Ein Tabiker, der als Gelegenheitsarbeiter sein Brot verdient, 
will eine Kiste vorziehen, wobei der Handgriff abreisst. Er kommt zu Fall und schlägt 
mit der linken Seite auf eine andere Kiste. Seitdem habe er das Gefühl, als ob beständig 
ein Bleirohr in die Magengrube gelegt sei. Ausserdem bestände Stechen in der Brust 
und Zemn im linken Fuss. Er habe seit dem Unfall in J / 2 Jahr nur 9 Tage arbeiten 
können. Die Untersuchung ergab eine so fortgeschrittene Tabes, dass die Annahme, der 
Unfall hätte sie hervorgerufen, zurückgewiesen werden musste Auch von einer Ver¬ 
schlimmerung könne keine Rede sein, soweit wenigstens objektive Symptome dafür in 
Betracht kämen; als einzige vom Unfall bemerkte Beeinflussung käme Husten in Betracht; 
dass gerade der Gürtelschmerz seit der Verletzung aufgetreten sei und dass dieser Schmerz 
und ähnliche Symptome nicht vor dem Unfall bestanden hätten. Dann wäre aber eine 
Rente von 25 °/o völlig ausreichend. Das Schiedsgericht war anderer Ansicht. Verletzter 
sei bereits vor dem Unfall schwer krank gewesen und es sei nicht anzunehmen, dass der 
Unfall die Erscheinungen der Krankheit, die auch schon ohne denselben zweifellos in 
kurzer Zeit in dem jetzigen Maße aufgetreten wären, wesentlich verschlimmert habe. 
Speziell der Gürtelschmerz sei eine Folge des Leidens und nicht des Unfalls. Eine Rente 
sei daher nicht zu gewähren. Ap eit-Glotterbad. 

Schuster, Verletzungen der Rückenmarkswurzeln nach W 7 irbelbruch 
als Unfallfolge anerkannt. (Med. Klin. 1909. Nr. 18.) Der Unfall, den der bisher 
gesunde Arbeiter 1905 am 12. Oktober erlitt, bestand darin, dass er von dem Kasten 
einer Lori zu Boden geworfen wurde; da das Pferd weiter lief, ging die Lori über ihn 
hinweg. Man konnte Krepitation des Dornfortsatzes des 3. Lendenwirbels feststellen. 
Pat erhielt nach seiner Genesung 25 °/ 0 Rente und legte hiergegen Berufung ein, weil er 
Schmerzeil im Kreuz hätte, sich nicht gut bücken und besonders aus dieser Stellung sich 
nicht gut aufrichten könnte. Ferner hätte er sehr häufigen Stuhldrang, ohne dass eine 
Stuhlentleerung erfolge. Die Untersuchung ergibt keine Muskelatrophien und keine Paresen; 
auch die Reflexe sind nicht verändert; dagegen finden sich geringe Sensibilitätsstörungen 
im Sinne der Reithose und zwar rechts. Der Dornfortsatz des 3. Lendenwirbels weicht ein 
wenig nach rechts seitlich ab, das rechte Taillendreieck ist etwas grösser als das linke. 
Sonstige nervöse oder organische Symptome fehlen. Verf. hält das ganze Krankheitsbild 
für die Folgen einer Verletzung der Rückenmarkswurzeln; dass ein Wirbel gebrochen 
und noch jetzt unrichtig gelagert sei, ergebe die Untersuchung. Mit Rücksicht darauf, 
dass der allgemeine Körperzustand ein befriedigender sei, hält er 40 °/ 0 Entschädigung iür 
ausreichend. Das Schiedsgericht schliesst sich seinem Vorschlag an. Ap eit-Glotterbad. 

Förster, Operative Behandlung gastrischer Krisen. (Allgem. med. Zentral¬ 
zeitung, 1909. Nr. 14.) An einem besonders ausgeprägten und an lnanition und Morphi¬ 
nismus zugrunde gegangenen Fall hat Verf. seine Studien gemacht, bevor er zum opera¬ 
tiven Eingriff an einem ähnlichen Patienten sich entschloss. Er stellte fest, dass bei 
derartigen Patienten meist dauernd eine Hyperästhesie im Gebiete der vom 7.—9. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaiidenwesen Nr. 1. 


Dorsalwurzel inner vierten Bezirke nachweisbar ist. Dementsprechend ist ferner eine bis 
zum Klonus gesteigerte Lebhaftigkeit der Bauchdeckenreflexe vorhanden. 
Es ist weiterhin das Gebrechen sicher nicht zentralen Charakters wie eben bei Hirn¬ 
tumoren, sondern wird wahrscheinlich durch die den Vagus passierenden sensiblen Fasern 
vermittelt. Er fasst die Hyperästhesie zum Teil als zu den HeneIschen Zonen gehörig 
auf. Es schien daher nun geraten, einen Versuch mit Durchschneidung der hinteren 
7.—9. Dorsalwurzel zu machen, um in verzweifelten Fällen helfen zu können. 

Diese Operation ist von Kütner am 28. XII. 1900 an einem 47 Jahre alten, zum 
Skelett abgemagerten Tabiker ausgeführt worden, der an schwersten Krisen litt. Während 
er in den letzten 14 Tagen vor der Operation buchstäblich nichts hatte zu sich nehmen 
können, empfand er gleich am nächsten Tage nach der Operation Appetit und konnte 
eine ausreichende Mahlzeit gemessen. Er ist zur Zeit 2 Monate frei von Krisen und 
Magenschmerzen und nimmt pro Woche 5 Pfund zu. Apeit-Glotterbad. 

Förster, Über eine neue operative Methode der Behandlung spastischer 
Lähmungen mittels Resektion hinterer Rückenmarkswurzeln. (Zeitschr. f. 
orthop. Chir., Band XXH, 1.—3. Heft.) Nach den Ausführungen des Verfassers liegt dem 
Wesen der spastischen Kontrakturen ein pathologisch gesteigerter Reflexvorgang zugrunde. 
Im normalen Zustand nennt man diesen Fixationsreflex Bewegungswiderstand. Bei Er¬ 
krankung der Pyramiden bahnen treten diese Muskelkontrakturen ein; kommt nun zu einer 
solchen Erkrankung noch ein Befallensein der Hinterstränge hinzu, so schwinden die Kon¬ 
trakturen wieder (Tabes). Verf. folgert aus diesen Erscheinungen, dass man spastische 
Kontrakturen aufheben kann, indem man ein Glied in der Kette des Reflexbogens operativ 
durchtrennt. Da man aus pathologischen und technischen Gründen die anderen Teile des 
Reflexbogens nicht durchschneiden kann, kommt als einzig isolierbares Stück des sensiblen 
Teiles des Reflexbogens nur die hintere Wurzel in Betracht. 

Verf. schildert 4 operative Fälle, von denen 3 wesentlich gebessert wurden. Der 
vierte ging an einem Wunderysipel zugrunde. 

Für indiziert hält F. die Operation bei allen Fällen schwerer spastischer Paraplegien 
der Beine und bei schweren Fällen multipler Sklerose. Zum Schluss wird noch die genaue 
operative Technik geschildert. Taendler-Berlin. 

Flatli, Wert der Lumbalanästhasie für die militärärztliche Praxis. 
(Deutsche Mil.-Zeitschr. 8/09.) In der sehr lesenswerten Arbeit hebt Fl. die Vorteile der 
Lumbalanästhesie gegenüber der Allgemeinnarkose hervor und betont zunächst, dass in 
der Regel Störungen des Allgemeinbefindens fehlen; die Erschöpfung des Organismus mit 
dem Darniederliegen aller Funktionen, wie sie der Narkose eigen sind, fällt fort. Die 
besonders bei Kranken mit Störungen des Herzens und der Lunge so gefürchteten schäd¬ 
lichen Einwirkungen treten nicht auf. Bei dekrepiden Personen, Arteriosklerose und 
Diabetes ist die Anwendung der Lumbalanästhasie entschieden mehr geraten als die 
Allgemeinnarkose, wenn auch einzelne Autoren eine Zunahme des Zuckens nach der Rücken¬ 
marksanästhesie gesehen haben wollen. Ob eine Verminderung der Bronchitiden und 
Pneumonien tatsächlich stattfindet, ist noch nicht sicher. Das aufregende Exzitations¬ 
stadium der Potatoren aber fällt ganz weg, auch die Shockwirkung wird geringer. Diesen 
entschiedenen Vorzügen aber stehen eine Reihe von Schädigungen durch die Einspritzung 
der verschiedenen Mittel — Kokain, Stovain, Tropakokain, Novokain — gegenüber, deren 
einzelne Aufzählung nicht möglich ist, deren Menge aber ausserordentlich gross ist. Und 
mehr noch als diese zum Teil vorübergehenden Schädigungen sprechen folgende Zahlen: 

Statistik der Allgemeinnarkose mit Chloroform und Äther 1 ): 

Chloroform 240806 116 Todesfälle = 1:2075 

Äther 56233 11 „ = 1:5112 

Rückenmarksanästhasie 22 717 46 „ = 1 : 494 

Nach den einzelnen Mitteln setzen sich diese letzteren Anästhasien (Strauss. Der 

gegenwärtige Stand der Spinalalgesie) zusammen*. 

Kokain 6857 25 Todesfälle Eukain 817 1 Todesfall 

Tropakokain 7059 10 „ Novokain 947 3 Todesfälle 

Stovain 5636 7 „ verschiedene 1383 — „ 

Hamm er schmidt-Danzig. 

1) Sammelstatistik der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. 


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Dttrck, Syringomyelie. D. berichtet im ärztlichen Verein München am 27. II. 07 
(s. Münch, med. Woch. 23) über einen Fall von exzessiv vorgeschrittener Syringomyelie. 
Bei einer 21jähr. Frau war das Bückenmark in einen weiten kinderarmartigen Schlauch 
verwandelt. Die in Photogrammen projizierten mikroskopischen Präparate des mit Orth¬ 
scher Flüssigkeit konservierten Schlauches lassen die enorme Atrophie der Rückenmarks¬ 
substanz und die Entstehung der Höhle durch primäre Gliawucherung, sowie die Fort¬ 
setzung der Höhle in das Filum terminale erkennen. Partielle Degeneration der Nerven 
der Cauda. Aron heim-Gevelsberg. 

Schuster, Multiple Sklerose als Unfallfolge anerkannt. (Fall von einer 
Leiter.) (Med. Klin. 1909. Nr. 23.) Ein 41jähr. Maler, der stets gesund gewesen ist und 
eine gesunde Frau und Kinder hat, ist am 23. XII. 99 dadurch verunglückt, dass eine 
lOsprossige Leiter, auf der er stand, rutschte und er auf den glatten Parketboden herab- 
fiel. Er brach sich den linken Vorderarm und war kurze Zeit bewusstlos. Schon am 
11. I. 00 klagte er über Kopfschmerzen; ebenso später im März 1900. Die bis Juni 1900 
gegebene Vollrente wurde an diesem Tage auf 30 °/ 0 herabgesetzt und letztere am 22. IV. 01 
aufgehoben. Bis 1904 bezog Pat. keine Rente. Im September 1904 klagte er gegen die 
Berufsgenossenschaft, da ein Rückenmarksleiden aufgetreten sei. Vortr. fand folgende 
Symptome: subjektiv Schwäche und Spannungen im linken Bein, zuweilen auch im 
rechten Arm; objektiv leichte Schwäche sämtlicher Augenmuskeln, links Pupille 
etwas grösser als die rechte, die Reaktion auf Licht ist rechts sehr schlec ht, 
links etwas besser; auch ungenügende Konvergenzreaktion, kein Nystagmus, Augen¬ 
hintergrund in Ordnung, keine Sprachstörung, kein Intentionszittern; Sensibilität allgemein 
in Ordnung, obere Extremitäten bis auf leichte Parese der linken Hand intakt. Das recht e 
Bein ist in einem stark spastischen Zustand, das linke zeigt etwas schwächere 
Spasmen. Dementsprechend finden sich Patellar- und Fussklonus, rechts Babinski und 
Aufhebung der Bauchdeckenreflexe, während sie links herabgesetzt sind. 

Vortr. stellt per exclusionem die Diagnose multiple Sklerose; es könne bei dem an 
sich schwerem Unfall angenommen werden, dass derselbe das Leiden hervorgerufen hätte, 
zumal in der Vorgeschichte kein anderes ätiologisches Moment sich finde. 

Ref. kann leider der Ansicht des Vortr. sich nicht anschliessen. Es fehlt ihm für 
die Diagnose multiple Sklerose die Veränderung der Pupillen (temporale Abblassung), 
der Nystagmus, der Intentionstremor; andererseits ist die Störung in der Reaktion der 
Pupillen eine so erhebliche, wie sie bei Sclerosis multiplex so gut wie nie (Oppen¬ 
heim u. a.) beobachtet wird; diese spricht dagegen ausserordentlich für Syphilis. Es 
hätte unbedingt eine Untersuchung des Blutes und des Liquor auf Wassermannsche 
Reaktion und auf Vermehrung der Zellen im Liquor gemacht werden müssen (bei Sklerose 
meist geringe oder keine, bei Lues cerebrospinalis meist sehr erhebliche Vermehrung); auch 
das Alter spricht mehr für Lues cerebrospinalis, als Sclerosis multiplex. Dass die Angabe 
des Patienten, er habe kein Syphilis gehabt, wenig Sicherheit bietet, lehren die mit der 
Wassermannschen Reaktion am Lebenden und Toten gemachten Erfahrungen; dass Syphi¬ 
litiker völlig gesunde Kinder haben können, ist eine nicht so seltene Erfahrung. 

Verf. erinnert sich noch aus seiner unter Nonne, seinem einstigen verehrten Chef, 
verlebten Assistentenzeit her an eine Frau, deren Leiden bis zum letzten Augenblick für 
eine multiple Sklerose gehalten wurde und bei der mikroskopischen Untersuchung als ausge¬ 
sprochene Lues cerebrospinalis sich entpuppte. Der Fall, der hier begutachtet ist, 
sollte weiter beobachtet werden. Apeit-Glotterbad. 

Schuster, Multiple Sklerose weder durch Unfall erzeugt noch durch 
Unfall verschlimmert. (Med. Klinik 1909, Nr. 24.) 30 Jahre alter Bäcker, der vor 

1 1 2 Jahren seinen Beruf aufgegeben hat und Arbeiter geworden ist, erblich nicht belastet, 
keine Syphilis. Sein jetziges Leiden rühre von einem am 21. X. 1906 erlittenen Betriebs¬ 
unfall her. Er habe, nachdem er mit seinem linken Arm dem Kabelschuhe zu nahe ge¬ 
kommen wäre, einen elektrischen Schlag erhalten. Er wäre etwas benommen zurück¬ 
getaumelt und hätte, als er den Unfall meldete, einen „sehr erschrockenen Eindruck“ 
gemacht. Nach dem Unfall habe er noch einige Monate ununterbrochen gearbeitet, an¬ 
fangs Februar habe er sich krank gemeldet und seitdem keine Arbeit mehr geleistet. 

Es ergab sich nun durch Nachfragen, dass Pat. bereits 4 V 2 Jahre vor dem Un¬ 
fall wegen Neuritis retrobulbaris l J / 2 Monate behandelt worden ist. Daraus 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


musste der Schluss gezogen werden, dass das von allen Untersuchern als multiple Sklerose 
angesprochene Krankheitsbild schon zwei und mehr Jahre vor dem Unfall aufgetreten 
war. Eine Verschlimmerung des Leidens durch denselben kann auch nicht anerkannt 
werden, da Patient noch einige Monate nach dem Unfall voll erwerbsfähig gewesen ist. 
Es musste daher die Gewährung einer Rente abgelehnt werden. Ob das Schiedsgericht 
sich diesem Gutachten angeschlossen hat, ist nicht erwähnt. Apelt-Glotterbad. 

Schuster, Multiple Sklerose nicht als Unfallfolge anerkannt. (Med. 
Klinik Nr. 22.) Es handelt sich um einen analogen Fall. Schon ein Jahr vor dem Un¬ 
fall hat der Pat. an einer Gehstörung gelitten und Zeichen von Neuritis retro¬ 
bulbär is geboten. Nach dem wenig schweren Unfälle bat er noch mehrere Monate seina 
Arbeit geleistet. Das Gutachten fiel daher in demselben Sinne ans wie in dem vorher¬ 
gehenden Falle A p e 11 - Glotterbad. 

Schuster, 8 Jahre nach Zeigefingerbruch aufgetretene spinale Muskel* 
atrophie als Unfallfolge abgelehnt. (Med. Klinik 09, Nr. 28.) Der jetzt 38jährige 
Arbeiter war aus unbekannten Gründen nicht beim Militär. Vor 8 Jahren fiel ihm ein 
Stein auf den rechten Zeigefinger. Derselbe brach, und er bezog in den nächsten drei 
Jahren eine lOproz. Rente. Sieben Jahre nach dem Unfall trat Abmagerung und 
Schwäche der rechten Hand ein; er führte dieses Zeichen auf den einst erlittenen UnfalL 
zurück und verlangte Entschädigung. Am gesamten Zentralnervensystem fand sich nichts 
Abnormes, ausgenommen am rechten Arm. Dieser zeigte am Oberarm einen v i2 cm, am 
Unterarm einen 1 cm veränderten Umfang gegenüber rechts; es bestand eine hochgradige 
Abmagerung sämtlicher Handmuskeln der rechten Hand, deren Kraftleistungen daher 
sämtlich herabgesetzt waren. Die Muskeln zeigten deutliche Entartungsreaktion. Aus 
diesem Befund ergibt sich also, dass wir hier ein als spezielle Muskelatrophie zu be¬ 
zeichnendes Leiden vor uns haben. Um nun dasselbe nach ärztlicher Erfahrung auf den 
Unfall zurückführen zu können, müssen zwei Vorbedingungen erfüllt sein: Der Unfall selbst 
muss eine mittlere Schwere gehabt haben und der Zusammenhang zwischen Unfall und 
dem Leiden muss zeitlich wahrscheinlich erscheinen. Beides aber ist hier nicht der FalL 
Daher ist ein Zusammenhang abzulehnen. 

Das Schiedsgericht schloss sich diesem Gutachten an. Apelt-Glotterbad. 

Cardon (Livorno), Traumatische Lähmung des Plexus brachialis und 
traumatische Hysterie. (II Ramazzini. 1909. H. 4; Zeitschr. f. Med.-Beamte.) Ein 
Mann fiel mit einem Bein in ein Gefäss mit kochendem Wasser und zog sich dabei aus¬ 
gedehnte Verbrennungen zu. Um den Fall abzuschwächen, führte er instinktiv heftige 
Bewegungen mit dem linken Arm aus, die in starker Abduktion des Oberarmes bei ge¬ 
beugtem Unterarm und Anschlägen des Ellbogens gegen den Rand des Wassergefässea 
bestanden. Sofort Schwächegefühl, Schmerzen und Kribbeln, während der Dauer der Be¬ 
handlung an der Verbrennung Kraftlosigkeit des Arms, im Laufe eines Monats fast 
völlige Lähmung, nur Daumen und Zeigefinger blieben etwas beweglieh. Muskelatrophie 
am linken Arm, Herabsetzung der Reflexe, Verminderung der elektrischen Erregbarkeit, 
Schmerzen beim Druck auf den Plexus brachialis deuteten auf teilweise Lähmung dea 
letzteren. Daneben fanden sich Zeichen von Hysterie, die bei der erblichen Belastung 
des Kranken wohl angeboren waren. C. billigte dem Verletzten 15 °/ 0 Unfallrente 
wegen der Verbrühung am Bein sowie 20—25 °/ 0 wegen der traumatischen Veränderungen 
am Arm zu. Hammerschmidt-Danzig. 

Ewald, Isolierte Neuritis des Nervus suprascapularis nach Trauma. 
(Med. Klinik 1909, Nr. 2.) Ein 59jähriger Mann ist mit abduziertem, ira Ellenbogen¬ 
gelenk flektiertem Arme 1 m tief gestürzt und dabei mit dem Ellenbogengelenk aufge¬ 
schlagen. Er spürte ausserordentlich heftige Schmerzen im Sclniltergelenk, konnte den 
Arm zunächst nicht erheben. Im Laufe von Wochen trat insofern Besserung ein, als die 
Erhebung zur Vertikalen zwar möglich war, aber nur mit grösster Anstrengung und 
ohne viel Kraft. 

Die Betrachtung der Schultergegend ergab totale Atrophie der Mm. supra- und 
infraspinati. Keine wesentliche Sensibilitätsstörung. Galvanisch und faradisch keine 
Spur Reaktion. Der Nerv bis zum Scalenus medius hinauf druckempfindlich. 

Verf. hat durch Untersuchungen an der Leiche festgestellt, dass dieser Nerv isoliert 
über den Scalenus medius verläuft und bei stark abduziertem Arm und heftigem Stoss 


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gegen denselben zwischen Glavicula und 1. Rippe gequetscht wird. So ist also die 
Wirkung des Trauma erklärt. 

Die Prognose ist hier sehr schlecht. Der Mann ist in seiner Arbeitsfähigkeit sehr 
herabgesetzt, weil er nicht mit Kraft seinen Arm erheben kann. Dass dies zum Teil 
auf der Funktion beider Muskeln als Schulterkapselgelenkspanner beruht, ist zweifellos. 

Ap eit-Glotterbad. 

Burchardt, Ulnarislähmung als Spätfolge einer Ellenbogengelenkver¬ 
letzung. (Med. Klinik 1909, Nr. 4.) Ein zur Zeit 42jähriger Fräser hat als 5- oder 
6jähriges Kind einen Bruch innerhalb seines rechten Ellenbogengelenks erlitten und da* 
mit bis vor 80 Jahren ohne Beschwerden gearbeitet. Innerhalb der letzten 4—5 Jahre 
empfand er reissende Schmerzen, die vom lädierten Ellbogen gelenk ausgingen und die 
ulnare Seite hinab ausstrahlten. Oberflächliche Betrachtung ergibt ausgeprägte Ab¬ 
magerung sämtlicher Interossei der rechten Band und des Hypothekar; auch die Musku¬ 
latur des unteren Drittels des Unterarmes ist etwas abgemagert. Die Baut des 5. Fingera 
ist glatt und glänzend; deutliche Herabsetzung der Sensibilität am 4. und 5. Finger. 

Verf. rechnet diesen Fall zu den Spätfolgen einer vor längerer Zeit erlittenen 
Verletznng im Ellbogengelenk. 

Panas habe 1878 darauf aufmerksam gemacht, Weber, Oppenheim und 
Remak hätten ähnliche Beobachtungen mitgeteilt. 

Man fand bald eine interstitielle Neuritis, bald auch eine makroskopisch erkenn¬ 
bare spindelförmige Auftreibung des Nerven. 

Das lange Latenzstadium teile dieses Leiden mit den Schädigungen der kleinen 
Handmuskeln, welche man bei Personen noch Jahre lang nach der Geburt beobachte, die 
einseitig oder doppelseitig eine Halsrippe trügen. Ap eit-Glotterbad. 

Auerbach, Zur Begutachtung von Unfallnervenkranken. (Deutsche med. 
Wochenschr. 32/09.) Dass auch der raässige Alkoholgenuss Unfallnervenkranker ausser¬ 
ordentlich schädlich ist, unterliegt ebenso wenig einem Zweifel, wie dass Unfallverletzte 
nur in den seltensten Fällen sich des Genusses geistiger Getränke dauernd enthalten. 
A. wirft deshalb die Frage auf: „Darf der Gutachter bei Abschätzung der Einbusse an 
Erwerbsfähigkeit nach Beendigung des Heilverfahrens im konkreten Fall voraassetzen, 
dass der Verletzte, wie es für sein Leiden und seine Arbeitsfähigkeit nach dem Urteile 
aller massgebenden Autoritäten erforderlich ist, sich des Alkoholgenusses gänzlich enthält, 
oder muss er in seinem Gutachten davon ausgehen, dass das „„ortsübliche““ Maß dieser 
Getränke zu koncedieren ist?“ Der Unterschied im Grade der Erwerbsunfähigkeit ist 
in beiden Fällen ein ganz erheblicher, und gerade die Beschwerden, welche die Leute am 
meisten belästigen, Kopfschmerzen und Schwinde], werden oft schon durch ganz geringe 
Mengen geistiger Getränke, auch wenn vor dem Unfall normale Toleranz bestand, erheb¬ 
lich verschlimmert. A. hat das Reichsversicherungsamt um Auskunft gebeten, wie es sich 
zu der Frage stelle, allein dasselbe hat eine Stellungnahme grundsätzlich abgelehnt, da 
es jederzeit in die Lage kommen könne, als Rekursgericht darüber zu entscheiden. Des¬ 
halb rät A. in Zukunft, beide Fälle bei der Abschätzung der Erwerbsfähigkeit zu berück¬ 
sichtigen, sowohl die absolute Alkoholabstinenz als auch den mässigen Genuss geistiger 
Getränke. Wenn die Berufsgenossenschaften alsdann den geringeren Grad von Einbusse 
an Erwerbsfähigkeit annehmen, werde es bald zu einer Entscheidung des Reichsversiche- 
rnngsamtes kommen. Selbstredend kann die persönliche Auffassung des Gutachters über 
Alkoholgenuss nicht in Frage kommen. Es handelt sich vielmehr darum, ob ein Renten¬ 
empfänger verpflichtet ist, so zu leben, dass seine Arbeitsfähigkeit möglichst gross und 
konstant bleibt. Wenn man das auch ohne weiteres bejahen wird, so ist doch auch der 
Standpunkt gerechtfertigt, ob es billig ist, irgend jemand, selbst einen Rentenempfänger 
zu zwingen, seine Lebensweise ganz zu ändern und ihn so weit seiner persönlichen Frei¬ 
heit beraubt, dass man ihm den Genuss geistiger Getränke untersagt. 

Hammerschmidt-Danzig. 

Müller de la Fuente, Pseudoparalysis agitans (hysterica). (Deutsche 
mediz. W. 09, Nr. 23.) Eine 28jährige Dame hatte ihre an Paralysis agitans leidende 
Mutter bis zum Tode gepflegt. Sie wurde von der Furcht ergriffen, au derselben Krank¬ 
heit erkranken zu können; in einem populär-medizinischen Buche fand sie die Notiz, 


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dass diese Krankheit ansteckend sei. 4 Jahre nach dem Tode der Mutter begann ein 
leichtes Zittern, das mehr und mehr zunahm. 

Verf. sah Pat. mit dem ausgesprochenen Bilde der Paralysis agitans; es fiel ihm 
aber auf, dass keinerlei Muskelspannung bestand, auch nicht die bekannte Nackensteifig- 
keit, dass das Gesicht nicht den maskenartigen Ausdruck aufwies, den man sonst zu 
sehen gewohnt ist, und dass zahlreiche hysterische Stigmata vorhanden waren. 

Ohne den Namen „Hysterie“ anznwenden, ging er konsequent psycho-therapeutisch 
vor und hatte Erfolg. Seit 3 Jahren ist Patientin frei von jeglicher Erkrankung. 

Apeit-Glotterbad. 

Windscheid, Ursächlicher Zusammenhangzwischen Betriebsunfall, und 
dem die Erwerbsunfähigkeit bedingenden Leiden verneint, weil der Grund 
der vorhandenen Nervenschwäche nur in Einbildungen des Verletzten be¬ 
steht etc. (Medizinische Klinik 09, Nr. 6.) Ein 33jähriger Kohlenfahrer wurde in 
einem zweirädrigen Wagen infolge Aufstossens und Autkippens desselben in die Höhe 
gerissen und erlitt dadurch eine Erschütterung des ganzen Körpers. Er konnte noch 14 
Tage arbeiten, dann gab er die Arbeit wegen Kopfschmerzen auf. 

Eine von der Bernfsgenossenschaft an gebotene Übergangsrente von 50 °/ 0 für 9 Mo¬ 
nate lehnte er ab, er verlangte Vollrente. Das Schiedsgericht überwies ihn zur Beobachtung 
dem von W. geleiteten Herrmann-Hause, wo der Pat. 4 Wochen blieb, beobachtet, be¬ 
handelt und mit leichter Arbeit beschäftigt wurde. 

Er klagt über fortwährende Schmerzen im Kopf und Rücken und erklärt, durch 
Holzhacken, Aufwischen, sogar durch Messerputzen Verschlimmerung zu verspüren. 

In dem von W. erstatteten Gutachten wurde betont, dass Pat. ein zur Hypochondrie 
neigender schwerer Neurastheniker sei, dessen Nervenleiden sicher mit dem Unfälle im 
Zusammenhang stünde, da er vorher gesund gewesen sei. Seine Beschwerden, die 
Wochen nach dem Unfall sich eingestellt hätten, verdanke er aber mehr der völligen 
Untätigkeit als dem Unfall selbst. Aus diesem Zustande müsse er herauskommen und 
das werde er nur, wenn er durch Gewährung einer niedrigen Rente zur Wiederauf¬ 
nahme der Arbeit gezwungen würde. 

Auf Grund dieses Gutachtens erhielt der Kläger 15 °/ 0 Rente. Er legte Rekurs ein, 
verlangte Vollrente. 

Das R.-V.-A. wies aber auf Grund des Gutachtens von Prof. W. die Klage ab, 
indem es sich völlig den Anschauungen des Begutachters anschloss. 

Damit ist also von oben anerkannt, dass eine Herabsetzung oder völlige Ent¬ 
ziehung der Rente erlaubt ist, um den Unfallkranken wieder zur Arbeit zu ver¬ 
anlassen; bekanntlich ist Prof. W. von vielen Seiten entgegnet worden, dass er damit 
eine Anschauung vertrete, die ausserhalb des Rahmens des Gesetzes liege. 

Apelt-Glotterbad. 

Klein, Blasenscheidenfistel als hysterische Selbstverletzung. K. demon¬ 
striert in der gynäkologischen Ges. in München am 17. VI. 09 (s. Münch, med. Woch. 29) 
eine Blasenscheidenfistel als hysterische Selbstverletzung bei einer Frau, die sich 6 mal 
an Blasenscheidenfistel operieren liess. Auffallend w r ar, dass die Fisteln immer erst nach 
Wochen wieder aufgingen. Im Spekulum sah man an der Vaginalwand akute Verletzungen 
stets am 30. Tage nach der Operation wie von einem Fingernagel herrührend. Pat., 
eine Hysterika, gab schliesslich zu, die Operationswunde wieder aufgekratzt zu haben. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Müller, Kasuistische Beiträge zur Unfallhysterie. (Inaugur.-Dissertat. 
Rostock 09.) Seit Entschädigungen der Unfälle, welche sich entweder auf der Eisenbahn 
oder im Fabrikbetriebe ereignen, wissen wir, dass sich an einen Unfall bei vorher voll¬ 
ständig gesunden Menschen ein funktionelles Nervenleiden anschliessen kann, das aus 
praktischen Gründen nach Oppenheims Vorgang vielfach auch heute noch als trau¬ 
matische Neurose bezeichnet wird. Nur ist dabei zu beachten, dass nach einem Unfälle 
nicht eine Nervenkrankheit sui generis entsteht, sondern nur eine der allgemein bekannten 
grossen Neurosen, also eine Neurasthenie* eine Hysterie, eine Kombination beider: Hystero- 
Neurasthenie oder eine Hypochondrie. In letzter Zeit scheint sich der Ausdruck Unfall¬ 
hysterie am meisten einzubürgern. 

Seit dem Entstehen des Begriffes Unfallhysterie ist auch der Verdacht der Simu- 


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lation wieder besonders rege geworden und es gibt Autoren, welche die ganze Unfall¬ 
hysterie in das Gebiet der Simulation verweisen wollen. Es geht aber zu weit, jeden 
Unfallnervenkranken als Simulanten zu betrachten, nnd die Annahme, dass wir es hier mit 
einer neuen, eigentlich nur durch Begehrungsvorstellungen hervorgerufenen Krankheit zu 
tun haben, bedarf nach allen Richtungen hin einer gewissen Einschränkung. Die Ent¬ 
scheidung, ob eine wirkliche Krankheit vorliegt oder ob es sich um Täuschung handelt, 
ist keine leichte. Wir werden nur da, wo objektive Symptome vorhanden sind, die Simu¬ 
lation mit Sicherheit ausschliessen können. Der Begriff des objektiven und des subjek¬ 
tiven Krankheitszeichens ist aber bei nervösen Leiden keineswegs festgestellt oder scharf 
abgegrenzt. Z. B. die Sensibilitätsstörungen der verschiedensten Art gehören zu den 
charakteristischen hysterischen Stigmata, wie halbseitige oder segmentäre Anästhesien, 
doch können hier Täuschungen stattfinden. Auch sonstige hysterische Stigmata, 
z. B. spastische und schlaffe Lähmungen aller Art, werden von einem Beobachter als ob¬ 
jektive und von einem anderen als subjektive Symptome anfgefasst. Ähnlich verhält es 
sich mit dem Tremor manuum. 

Aber auch nach Ausschaltung aller nur subjektiven, auf ihren wahren Wert hin 
zweifelhaft erscheinenden Symptome bleibt noch eine Reihe von rein objektiven hyste¬ 
rischen Symptomen. Hierher gehört die spastische Kontraktion des Muse, erector trunci, 
die isoliert nie vorgetäuscht werden kann. Anästhesie, die gestattet, eine Nadel bis auf 
den Knochen einzustechen, ohne dass Sohmerzen geäussert werden, begrenzte Unempfind¬ 
lichkeit gegen stärkste elektrische Reize und halbseitige Sekretionsanomalien, wie halb¬ 
seitiger Schweissausbruch, gehören hierher. 

In seiner Arbeit teilt Verf. mehrere Fälle von typischer Unfallhysterie mit, die in 
der Nervenheilanstalt Kleinen in Mecklenburg beobachtet wurden. Dass keine Simulation 
in diesen Fällen mitspielte, ergab sich teilweise daraus, dass ganz charakteristisch ange¬ 
ordnete Sensibilitätsstörungen oder trophische, bezw. neurotische Veränderungen vorhanden 
waren. Das Wesentliche bei diesen Fällen liegt aber nicht in der Eigentümlichkeit der 
Krankheitserscheinungen, sondern darin, dass Verf. jedem Unfallhysteriker einen Parallel¬ 
fall zur Seite stellt, welcher die gleichen Symptome zeigt, sich weder diagnostisch noch 
in seinem Verlaufe irgendwie unterscheidet, während ätiologisch kein Entschädigungs¬ 
anspruch in Frage kommt. 

Bezüglich der einzelnen Fälle sei auf die Arbeit verwiesen, die beweist, dass es 
Aufgabe des Arztes ist, in keinem Falle von Unfallhysterie, wenn ein Entschädigungs¬ 
anspruch damit verbunden ist, schematisch und von vornherein Simulation anzunehmen r 
sondern eingehend zu prüfen, was an den vorgetragenen Beschwerden echt ist. Auch bei 
Fehlen einwandfreier objektiver Symptome dürfen rein objektive Symptome nicht ausser 
Erwägung bleiben. Zur Erklärung letzterer Fälle ist eine Parallele der Unfallhysteriker 
mit anderen Nervenkranken von grosser Wichtigkeit, sie schärft das kritische Urteil und 
schützt diagnostisch und therapeutisch vor Missgriffen. Aronheim-Gevelsberg. 

v. Staben rauch, Fingerplastik, v. St. demonstriert im ärztlichen Verein München 
am 9. VI. 09 (s. Münch, med. Woch. 36) ein 13jähr. Mädchen, an welchem die exstirpierte 
Grundphalanz des linken 4. Fingers durch Osteoplastik ersetzt worden war durch die 
Grundphalanx der 3. rechten Zehe nebst Strecksehne. Heilung per primam. 6 Wochen 
nach der Operation konnte das Mädchen den Finger gut bewegen. Sowohl das Meta- 
carpophalangealgelenk wie das 1. Fingergelenk waren beweglich. Im Röntgenbild war 
an der Struktur der implantierten Phalanx keine Änderung zu sehen. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Anschtttz, Knochenimplantationen. A. berichtet in der medizin. Gesellschaft 
in Kiel am 15. V. 09 (s. Münch, med. Woch. 33) über Knochenimplantation. Um Knochen¬ 
defekte zu ersetzen, bevorzugt man heute für die Autoplastik da, wo diese nicht ausführbar 
ist, die Implantation frischen fremden Knochens, den man z. B. bei Amputationen gewinnt; 
letzteres Verfahren verdient den Vorzug, da es dem Patienten eine 2. Operation erspart. 
A. hat, da Amputationen heute seltener ausgeführt werden, die Knochen eines gesunden, 
intra partum gestorbenen Kindes zur Implantation verwandt. In einem Fall von sog. 
kongenitaler Pseudarthrose des Unterschenkels bei einem 7jähr. Mädchen implantierte er. 
nach Freilegung der Pseudarthrose, Exstirpation der Narbenstränge und Distraktion der 
Tibiafragmente 2 Femurdiaphysen. die einem vor 2 Stunden nach Perforation des Kopfes 



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geborenen Kinde aseptisch entnommen waren. Die beiden kindlichen Knochen wurden 
durch Silberdraht aneinander befestigt und in die angefrischten Tibiaenden eingekeilt. Nach 
mehrmaliger fester Fixation im Gipsverband und strenger Ruhe ist nahezu Heilung ein¬ 
getreten. In einem anderen Fall von Pseudarthrosis cruris nach Osteomyelitis wurden die 
Knochen einem 7 monatlichen Fötus entnommen. Nach 8 Wochen zeigte sich im Bilde 
der Knochen unverändert, das Periost nur in geringer Wucherung und die Beweglichkeit 
noch abnorm. Die Fälle bieten noch keine sicheren Resultate, wohl aber kann die Im¬ 
plantation der Knochen als gelungen betrachtet werden. Aronheim-Gevelsberg. 

Caten, Knochen transplan tation. C. spricht im allgem. ärztlichen Verein zu 
Cöln am 10. V. 09 (s. Münch, med. Woch. 85) über Knochentransplantation und demonstriert 
Patienten mit erfolgreichen Operationen, sowie die zugehörigen Röntgenbilder aus den 
letzten 5 Jahren. 4 Fälle betrafen Ersatz eines resezierten tuberkulösen Metacarpal¬ 
knochens durch eine Knochenspange der Ulna. Im 5. Fall handelt es sich um ein gross¬ 
zeiliges Sarkom am distalen Ende des rechten Radius eines 32jähr. Mannes, das ausgiebig 
reseziert wurde; es gelang einen Teil des knorpeligen Gelenküberzuges zu erhalten. In 
den Defekt wurde 3 Wochen später ein 10 cm langes, 1,5 cm breites bis in die Mark¬ 
höhle reichendes Stück der Ulna mit dem erhaltenen Periost eingepflanzt. Die Funktion 
des Handgelenks ist derart erhalten, dass Pat. seinen Beruf als Möbelzeichner wieder aus¬ 
üben kann. Die Röntgenbilder lassen die allmähliche Dickenzunahme des überpflanzten 
Knochens, seine feste Verbindung mit dem distalen Stumpf des Radius, die starke Periost¬ 
wucherung an diesem Stumpf sowie die Ausfüllung des Ulnadefektes im Verlauf von 
2 Jahren erkennen. Aronheim-Gevelsberg. 

Friedrich, Knochenplastik. Fr. schildert im medizin. Verein Greifswald am 
12. X. 07 (8. Münch, med. Woch. 11) sein Vorgehen bei ausgedehnter Osteoplastik mit 
toten Knochen bei grossen operativen Diaphysen- und Symphysendefekten, wie sie bei 
Entfernung von Tumoren entstehen. Er betont den Vorteil dieser „inneren Schienung M 
für die bestmögliche Funktionserhaltung der betreffenden Gliedmassen und demonstriert 
an einem Patienten den Nutzen dieser Methode für die Richtung neuer Knochenbildung 
von dem zurückgebliebenen Periost aus. Aronh eim-Gevelsberg. 

Willems, Räduction sanglante des fractures sans fixation. (Sociötö de 
Chirurgie de Paris. 15. I. 09. La Presse m^dicale 190& Nr. 5.) Verf. behandelt ge¬ 
wöhnlich die Knochenbrüche mit permanenter Extension nach Bardenheuer, nur in Aus¬ 
nahmefällen glaubt er operativ Vorgehen zu müssen, nämlich wenn sich der Bruch durch 
keins der gewöhnlichen Mittel einrichten lässt, oder wenn die Bruchstelle im Gelenk oder 
flicht neben dem Gelenk liegt, oder wenn es sich um einen Bruch mit mangelhafter Kon¬ 
solidation bandelt. Nach Freilegung der Bruchstelle und Aneinanderpassung der Bruch¬ 
stücke will der Autor jede Fixierung der Enden durch Naht vermieden wissen. Ein 
fixierender Verband soll den einmal eingerichteten Bruch in der richtigen Lage erhalten. 

Wallerstein-Cöln. 

Lowlc, Deux cas d’ostöosynthese. (La Presse m6dicale 1909. Nr. 27.) Fall I: 
Bei einem lOjäbr. Mädchen war eine Oberschenkelfraktur in schlechter Stellung mit be¬ 
deutender Verkürzung des Beines geheilt. Der Knochen wird durchtrennt, die Bruchstücke 
richtig gelagert und in ihrer Stellung erhalten durch eine lange, breite Stahlplatte, die 
mit 4 Schrauben am Knochen befestigt wird. Gutes Endergebnis. 

Fall II: Ein Mann war überfahren worden und hatte sich eine Splitterfraktur des 
Unterschenkels zugezogen. Da es unmöglich war, die Bruchstücke zu reponieren, wird 
die Bruckstelle freigelegt. Die Tibia war so zersplittert, dass ein Knochenstück völlig 
losgelöst war, und dass Diaphyse und Epiphyse voneinander getrennt waren. Die Splitter 
werden mit den grossen Knochenfragmenten in die richtige Lage gebracht und durch 
2 Alnminiumplatten, welche die Tibia aussen und innen umfassen, in ihrer Lage erhalten. 
Die Platten werden angeschraubt. Völlige Heilung nach 10 Wochen. 

# Wallerstein-Cöln. 

Alglave, Le cerclage central, appliqu6 aux fractures comminutives de 
l'extremitö supßrieure des os de la jambe. (La Presse medicale 1909. Nr. 9.) Die 
Brüche des proximalen Unterschenkelendes gehen gewöhnlich einher mit einem starken 
Bluterguss in die Nachbarschaft der Bruchstelle, mit einer Blutung in das Kniegelenk 
und einer beträchtlichen Verschiebung der Bruchenden. wUs weitere Folgezustände treten 


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häufig ein Gangrän des Unterschenkels, Verlangsamung der Konsolidation, Psendarthrose 
oder endlich übermässige Callusentwicklung. Zur Vermeidung dieser Gefahren schlägt 
Verf. vor, die Brüche des proximalen Unterschenkelendes, namentlich wenn es sich um 
Komminutivfrakturen handelt, operativ zu behandeln. Er will die Brachstelle and unter 
Umständen das Kniegelenk freilegen, das erg( ssene Blut entfernen, die blutenden Gefässe 
unterbinden, die verschobenen Knochenfragmente in die richtige Lage bringen und sie in 
dieser Lage darch einen zirkulär amgelegten Metallfaden erhalten. Die Krankengeschichte 
eines Falles, der mit gutem Erfolg nach diesen Grundsätzen behandelt wurde, ist bei¬ 
gefügt. Wallerstein-Cöln. 

Fischer, Über die Wirkung der Muskeln. (Zeitschr. für orthop. Chirurgie. 
XXII. Band, 1.—3. Heft. Nr. 6.) Der Vortragende geht von dem Grundsatz aus, dass 
ein Muskel bei der Kontraktion nicht nur am sog. Ansatzpunkte, sondern nach beiden 
Seiten Kraft entfaltet. Ferner folgert er aus der Tatsache, dass ein Muskel bei einer 
Kontraktion auf alle zwischen seinen Insertionsstellen befindlichen Körperteile 
Drehungsmomente ausübt, dass die Muskeln nicht nur auf die Gelenke einzuwirken suchen, 
über welche sie hinwegziehen, sondern auch auf diejenigen, welche ausserhalb ihres Wir¬ 
kungskreises liegen. Diese genaue Bestimmung der sog. massgebenden Strecke eines 
Muskels ist von grosser Wichtigkeit für die orthopädische Chirurgie, besonders für die 
Sehnentransplantationen. T a e n d 1 e r - Berlin. 

Schmidt, Rheumatismus nodosus. Schm, demonstriert im Verein der Arzte 
in Halle a. S. am 3. III. 09 (s. Münch, med. Woch. 05) einen Fall von Rheumatismus nodosus, 
kombiniert mit Raynaudscher Krankheit und Dupuytrenscher Kontraktur bei einem 
30jährigen Mädchen. Im Laufe der lettzten 6 Jahre zunehmende Schmerzen in den Ge¬ 
lenken der Arme, den Muskeln und Sehnen der Vorderarme und der Füsse. Bei Wit¬ 
terungswechsel und Anstreugungen der Hände schmerzhafte Knotenbildnngen in den 
Sehnen, die sich langsam zurückbilden. Steifigkeit der Hände; zeitweises Absterben der 
Finger. Z. Z. besteht partielle Ankylose der Ellbogen-, Hand- und Fingergelenke. Du- 
puytrensche Kontraktur beiderseits im Beginnen. Die Sehnen und Sehnenscheiden der 
Vorderarm- und verschiedener Unterschenkelmuskeln mit senfkorngrossen, gelben Knoten 
durchsetzt; ähnliche druckschmerzhafte Knoten am Periost der Ulna in der Nähe des 

Olekranons; sie enthalten keine Harnsäurekristalle, sie bestehen nur aus Bindegewebe. 
Daneben besteht eine typische lokale Zyanose mit Asphyxie der Finger (Raynaud sehe 
Krankheit). Vortr. erörtert die Differentialdiagnose gegenüber der Gicht, mit welcher der 
Rheum. nodosus anscheinend nichts zu tun hat. Aronheim-Gevelsberg. 

Boecker, Zur Frage der Entstehung und Behandlung der Myositis 
ossifeans traumatica. (Zeitschr. forthop. Chirurg. XXII. Bd., 1.—3. Heft.) Der Vor¬ 
tragende unterscheidet 3 Krankheitsbilder: 1. Myos. ossif. progressiva, 2. Myos. ossif. 
circumscripta, 3. Myos. ossif. traumatica, im engeren Sinne auch traumatisches intramus¬ 
kuläres Osteom genannt (Kienböck). Die Verknöcherung kann sowohl vom Periost als 
auch vom Muskelbindegewebe ausgehen. Die Autoren sind über die Herkunft der 

knöchernen Gebilde verschiedener Ansicht. Sicher ist der Ursprung vom Periost, wenn 

der Tumor dem Knochen aufsitzt und an der Anheftungsstelle das Periost fehlt. Ich 

habe selbst Fälle gesehen, in denen das Röntgenbild deutlich zeigt, dass keinerlei Zu¬ 
sammenhang zwischen dem Tumor und dem Knochen besteht Auch losgesprengte Knochen¬ 
splitter können auf das umgebende Muskelgewebe ossifizierend wirken. Die Therapie 
besteht in konservativer Behandlung (Heissluftbädern, Massage usw.), oder wenn durch Druck 
auf Nerven und Gefässe grössere Beschwerden entstehen, in operativer Entfernung der Knochen¬ 
geschwulst. Diese soll erst dann vorgenommen werden, wenn der Muskelknochen sein 
Wachstum beendet hat. In diesem Stadium kann man durch gründliche Entfernung ein 
Rezidiv am sichersten vermeiden. Taendler-Berlin. 

€ ran well, Ostäomes musculaires consecutifs aux planes par armes 
blanches. (Soci6t6 de Chirurgie de Paris, 27. I. 09. La Presse mödicale 09, Nr. 10.) 
Einem Mann war der linke Oberschenkel durch einen Messerhieb verletzt worden. Nach 
einigen Monaten klagte er über das Vorhandensein eines Fremdkörpers in der Gegend 
der Verletzung. Bei der Incision entpuppt sich der Fremdkörper als ein 11 cm langes, 
3 cm breites Knochenstück. In einem zweiten Fall handelte es sich ebenfalls um eine 


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Verletzung des Oberschenkels durch ein Messer. Kurze Zeit nach der Vernarbung der 
Wunde hatte sich im M. quadriceps ein orangegrosses, sehr hartes Osteom entwickelt, 
das exstirpiert wurde. Die Entwicklung der Osteome lässt sich in beiden Fällen nicht 
erklären durch die Annahme der Abreissung eines Perioststückes bei der Verletzung, 
näher liegt die Annahme, es handle sich um eine Myositis ossificans. Wallerstein-Cöln. 

I Versen, Über die traumatische Entstehung der Dupnytrenschen Kon¬ 
traktur und deren Lokalisation am Daumen. (Inaug.-Dissert. Kiel 1909). Über 
die Ätiologie der Dupnytrenschen Kontraktur bestehen in der Literatur die verschieden¬ 
artigsten Angaben: Konstitut ioneile Disposition und hereditäre Anlage, tuberkulöse, gich¬ 
tische und rheumatische Erkrankungen werden als ursächliche Momente beschrieben. 
Manche Autoren haben auch einen Zusammenhang des Malum Dup. mit dem Zentral¬ 
nervensystem konstruiert: mit Tabes, multipler Sklerose, Syringomyelie usw. Auch das 
Schwinden des Panniculus adiposus ist als prädisponierendes Moment bezeichnet worden. 
Auch das Trauma muss als ätiologisches Moment bezeichnet werden. Besonders in den 
von Vogt mitgeteilten Beobachtungen entwickelte sich die Kontraktur im Anschluss an 
Insulte (Druck, Stoss usw.), welche die Vola manus betrafen. Er hält gerade die in den 
ersten, häufig unbeachteten Anfangsstadien der Retraktion schon vorfindlichen, minimalsten 
subkutanen Knötchen für beachtenswert und für eine Reihe von Fällen als Symptome des 
Prodromalstadiums der Palmarretraktion, die ihrem Auftreten und ihrer Lage nach die 
Annahme des Traumatismus rechtfertigen, da sie als Folgen fibrillärer Rupturen apo- 
neurotischer Stränge imponieren. In vielen Berufsarten, die ausgiebigen Gebrauch der 
Hand erfordern, wie bei Schmieden, Schlossern, Klavierspielern, ist die Palmarfascie 
dauernden Insulten in Form des Druckes, Stosses oder Zerrungen ausgesetzt, bei denen 
es dann zu mehr oder minder ausgedehnten Zerreissungen derselben mit sekundären 
Schrumpfungsprozessen kommt. Vogt betonte auch mit allem Nachdruck, dass die Palmar¬ 
fascie mit ihren Ausläufern nicht allein den 2. bis 5. Finger, sondern auch den Daumen 
versorgt. Auf Grund eingehender anatomischer Studien über die Ausstrahlung der Fascie 
stellte er fest, dass die teils der Fläche nach sich ausbreitenden, teils zerstreut in die 
Cutis sich verlierenden Fortsätze der Palmarfascie auch in deutlicher Entwicklung nach 
dem Thenar hin ausstrahlen und in die Lederhaut der Daumengrundphalanx hineinreichen. 
Neben Vogt bestätigen auch Janssen und Albert das Vorkommen der Dupnytrenschen 
Kontraktur am Daumen, wenn auch, wie letzterer meint, „als grosse Seltenheit“, und 
widerlegen damit die Ansicht derjenigen Autoren, die das Vorkommen der Erkrankung 
am Daumen überhaupt leugnen. 

Verf.s Arbeit liegt ein in der Kieler Chirurg. Klinik von Anschütz operierter Fall 
zugrunde. Er betraf einen 58jäbr. Babnassistenten, dessen Familienanamnese keine An¬ 
gaben über Tuberkulose, Erkrankungen des Zentralnervensystems, Stoffwechselkrankheiten 
oder erbliche Veranlagung enthielt. Er hatte aber 1905 durch Fall auf die Hand einen 
linksseitigen Unterarmbruch im unteren Drittel erlitten und 1 Jahr später das Auftreten 
von zwei etwa erbsengrossen Verdickungen an der Beugeseite des linken Daumens bemerkt; 
dabei stellte sich ein leichtes „Prickelgefühl“ in diesem Finger ein. Gleichzeitig wurde 
an der Beugeseite des Daumens ein derber Strang fühlbar, der ihn immer mehr in Ad¬ 
duktion brachte und das Endglied in Flexion erhielt. Aktive Extension und Abduktion 
wurden unmöglich. Ein halbes Jahr später zeigten sich zwei weitere Knoten in der Hohl¬ 
hand zwischen Metacarpus I und II; die Parästhesien griffen auch auf den Zeigefinger und 
das Endglied des Mittelfingers über. Diese Parästhesien entsprachen dem Verzweigungs¬ 
gebiet des 1. und 2. Hauptastes des N. medianus. Bei der Operation wurde die Palraar- 
aponeurose in ganzer Ausdehnung mit ihren knotigen, derben Verdickungen und Strängen 
frei präpariert und an der Beugefläche von Daumen und Zeigefinger die beiden Hauptäste 
des N. digit. volaris comm. I nervi mediani aus den schwieligen, knotigen Strängen 
isoliert. Die Aponeurose wurde mit ihren Knochen exstirpiert, die teilweise eröffneten 
Sehnenscheiden durch die Naht geschlossen; die passive Beugung und Streckung sämt¬ 
licher Finger war darnach sofort leicht ausführbar. 

Als Ursache der Palmarfascienkontraktur wurden in diesem Falle tropliische Stö¬ 
rungen angenommen und als ursächliches Moment die Unterarmfraktur herangezogen. Eine 
andere Ursache für die Erkrankung kennte nicht aufgefunden werden und unmittelbar nach 
dem erlittenen Trauma hatten sich in der Handfläche die knotigen, schwieligen Fascien- 


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Verdickungen gebildet, die zur Betraktion derselben mit konsekutiver Flexionsstellung des 
Daumens und der anderen Finger führte. 

Dass die Unterarmfraktur als ursächliches Moment angesehen werden darf, beweisen 
zwei andere vom Verf. mitgeteilte Fälle, die in der Kieler Klinik zur Beobachtung 
kamen, in welchen sich ebenfalls nach einer Unterarmfraktur die Palmarfascienkontraktur 
entwickelte. Aronheim - Gevelsberg. 

Breifass, Abriss der Streckaponeurose des 4. Fingers. Dr. stellt im ärzt¬ 
lichen Verein in Hamburg am 29. VI. 09 (s. Münch, med. Woch. 29) einen Pat. mit sub¬ 
kutanem Abriss der Streckaponeurose von der Endphalanx des 4. rechten Fingers vor, der 
durch Massage, Schienen verbände und Tragen eines Fingerlings mit eingenähter dorsaler 
Schiene 4 Wochen nach dem Unfall trotz Flexionsstellung von 90° mit gutem fünk- 
tionellen Resultat geheilt wurde. Aronheim-Gevelsberg. 

Frangenheim, Tendinitis ossificans traumatica der Tricepssehne. (Mediz. 
Klinik 09, Nr. 8.) Aus der Litteratur weist Verf. nach, dass bereits 8—14 Tage normal 
verkalkter Knochen im Callus sich findet. Er teilt dann mit, dass bei einem 19 jährigen 
Offizier nach Sturz auf die Rückfläche des Ellenbogens 3 Monate später in der Triceps¬ 
sehne ein kleines, 1 cm langes Gebilde sich fand, welches auf dem Röntgenbilde wie 
Knochen sich verhielt und bei der Operation auch als solcher sich entpuppte. Entzünd¬ 
liche Erscheinungen waren mikroskopisch nicht nachzuweisen. 

Verf. weist dann weiter darauf hin, dass die Verknöcherung der Sehnenansätze eine 
den Anatomen bekannte Tatsache sei; besonders häufig seien die Tricepssehne am Arm, 
der Ileopsoas und die Achillessehne betroffen. _ 

Anscheinend findet sich dieser Prozess bei älteren Individuen häufiger. Muskeln sind 
vielfach doppelseitige Ansätze. 

Nicht zu verwechseln mit der Bildung von Knochensubstanz in den Sehnen sei eine 
mit Kalkablagerungen in das Sehnengewebe einhergehende Erkrankung, die einige Male 
beobachtet worden sei. Neuwirth sah dabei Fieber, Hautjucken, heftige Gelenkschmerzen. 
Überall da, wo Sehnen und Bänder inserierten, treten hanfkorngrosse und zu Platten 
konfluierende Knötchen auf, die grösser würden und schliesslich verhärteten. 

Ap eit-Glotterbad. 

Freund, Zur Klinik der traumatischen Erkrankungen der Bursa acro- 
mialis. (Mediz. Klinik 09, Nr. 11.) Eine 54jähr. Frau hat sich mehrere Tage im Haus¬ 
halt sehr angestrengt und dann noch einen schweren Wasserkübel mehrere Male gehoben. 
Seitdem hat sie heftig Schmerzen, die von der Schulter in den Arm ausstrahlen uud kann 
den Arm nicht in der Frontalebene abduzieren. Oberhalb fand sich leicht diffuse An¬ 
schwellung der ganzen Schulter; keine Fluktuation. Temperatur leicht erhöht. Im 
Röntgenbild findet sich lateral vom Humerusende ein 3 V 2 cm langer Schatten. Die Kon¬ 
turen des Humerus waren gut erkennbar. Unter Kühlen und Priessnitz Abnahme der 
Schwellung und Verkleinerung des Schattens im Röntgenbilde. Es handelte sich also um 
eine Bursitis acromialis acuta, entstanden durch das Trauma. 

Verf. hat an der Leiche diesen Schleimbeutel injiziert und auf einem gut gelungenen 
Röntgenbilde zur Vorstellung gebracht. Er rät jedoch bei der Variabilität der Bursa 
acromialis sich bei anderen zu diagnotischen Zwecken gemachten Aufnahmen nicht genau 
an die Lage dieses Schattens zu halten. Ap eit-Glotterbad. 

Beheley et Lagane, Contusions de l’abdomen. (La Presse mödicale 1909, 
Nr. 18.) Fall 1. Am 15. X. 1908 kommt ein 34jähriger Mann um 6 Uhr abends ins 
Krankenhaus und zwar zu Fuss, nachdem er eine Stunde vorher einen Hufschlag gegen 
die Nabelgegend erhalten hatte. Das Allgemeinbefinden war vorzüglich. Kein Shock, 
normale Atmung. Puls 70. Der Leib weich, nur die Haut an der getroffenen Stelle rot. 
In den nächsten Stunden kein Erbrechen, keine Störung des Urinierens. Um 1 Uhr 
nachts schläft der Mann fest. Es wird um diese Zeit eine leichte Kontraktion der Bauch¬ 
wand in der Nabelgegend festgestellt. Am folgenden Morgen ist der Leib aufgetrieben, 
Puls 110. Bei der Laparotomie finden sich mehrere Perforationen des Dünndarms. Der 
Kranke stirbt noch am selben Abend. 

Fall 2. Ein 24 jähriger Mann ist aus einer zweiten Etage gestürzt und auf den 
Leib gefallen. Er bietet starke Shockerscheinungen, kühle Extremitäten, kleinen, be- 


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Monatsschrift; für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


schlennigten Puls, Erbrechen. Der Leib ist eingezogen. Nach einer Stunde sind diese 
Erscheinungen verschwunden. Man nimmt von einem Eingriff Abstand und kann nach 
einigen Tagen den Mann geheilt entlassen. 

Fall 3. Ein 19 jähriger Mann erhält einen Hufschlag gegen den Leib. Bei der 
Aufnahme ins Krankenhaus am 31. X. 1908 sind die Gliedmassen kalt, es besteht Er¬ 
brechen, Puls klein, 120. Der Leib zeigt keine Atmungsbewegungen, ist aufgetrieben, die 
Mm. recti sind kontrahiert. Nach einer Stunde waren die Shockerscheihungen ver¬ 
schwunden, der Puls 80, aber die Erscheinungen am Abdomen nicht, daher Lapa¬ 
rotomie. Bei derselben findet man einen 2 cm langen Riss am Dünndarm. Naht des¬ 
selben. Heilung. 

Fall 4. 16 jähriger Junge war beim Sturz in einen Graben auf den Bauch ge¬ 

fallen. Im Krankenhaus beobachtet man Beschleunigung der Atmung und des Pulses und 
starke Druckempfindlichkeit des Bauches. Nach einer Stunde findet man bei erneuter 
Untersuchung die Bauchmuskeln kontrahiert. Laparotomie. Bei derselben wird nichts Ab¬ 
normes gefunden. Es stellt sich heraus, dass die Schmerzen simuliert und die Zusammen¬ 
ziehung der Bauchmuskeln willkürlich erzeugt war. 

Fall 5. Ein Kutscher war überfahren worden. Bei der Aufnahme Shockerscheinungen, 
kein Erbrechen. Die Bauchwand ist nur an der Quetschstelle zusammengezogen. Ent¬ 
lassung am folgenden Tage. 

Gestützt auf diese 5 Beobachtungen erörtern die Autoren die Bedeutung, welche den 
einzelnen Erscheinungen der Bauchquetschung zukommt für die Entscheidung der Frage, 
ob operiert werden soll oder nicht, und kommen zu dem Ergebnis, dass die Kontraktur 
der Bauchwand, wenn sie nicht auf die Stelle der Kontusion beschränkt ist, als prompte 
Indikation für die Vornahme der Laparotomie angesehen werden soll. Wallerstein-Cöln. 

Clement, Contusion de l'abdomen; döchirure parietale et döchirure 
viscerale; Operation; gußrison. (Societe fribourgeoise de mSdecine. La Presse 
medicale 1909, Nr. 5.) Ein Radfahrer rennt gegen die Deichsel eines ihm entgegen¬ 
kommenden Wagens. Der Stoss trifft die Gegend unterhalb des Nabels. Es findet sich 
ein Riss des Muse, rectus bei intakter Haut; durch den Spalt hatten sich Darmschlingen 
gedrängt, die reponiert wurden. Die Laparotomie, die 10 Stunden nach dem Unfall ge¬ 
macht wurde, zeigte ausser einer starken präperitonealen Infiltration einen Bluterguss in 
der Bauchhöhle. Der Dünndarm war an einer Stelle eingerissen und das Mesenterium 
dort abgetrennt. Nach zirkulärer Invagination des verletzten Darmabschnitts genas der 
Kranke. Wallerstein-Cöln. 

Walther, Contusion de l’abdomen, läsions viscerales multiples, lapa- 
rotomie, guerison. (Soci6t6 de Chirurgie de Paris, 20. I. 1909. La Presse medicale 
1909, Nr. 7.) Bericht über einen Fall von Quetschung des Bauches durch einen Huf¬ 
schlag. Bei der Laparotomie, die wegen der Anzeichen einer inneren Blutung vor¬ 
genommen werden musste, fand man einen intraperitonealen Bluterguss, der aus Zer- 
reissnngen des Netzes, des Magens und der Milz stammte. Nach teilweiser Abtragung 
des Netzes, Naht des Magens und Entferunung der Milz genas der Kranke. 

Wallerstein-Cöln. 

Souligoux, Plaie penetrante de l’abdomen par balle de revolver; 
abstention; guörison. (Sociöte de Chirurgie de Paris, 6. I. 1909. La Presse medi¬ 
cale 1909, Nr. 3.) Ein junges Mädchen war in den Leib geschossen worden und hatte — 
abgesehen von leichten, anfangs auftretenden Schmerzen — während der ganzen Zeit der 
Beobachtung im Krankenhaus nicht das geringste Zeichen einer peritonealen Reizung ge¬ 
boten. Unter den Umständen beschränkte man sich bei der Behandlung auf Ruhe und 
absolute Diät und konnte nach 4 Wochen die Möglichkeit einer sekundären Komplikation 
als ausgeschlossen betrachton. Die Röntgenaufnahme zeigt, dass die Kugel von vorn nach 
hinten durch den Bauch gedrungen war und auf der rechten Seite des zweiten Lenden¬ 
wirbels sass. Wallerstein-Cöln. 

Weber, Offene Bauch Verletzungen. Weber spricht in der Gesellschaft für 
Natur- und Heilkunde zu Dresden, am 3. IV. 1909 (s. Münchn. med. Wochenschr. Nr. 32) 
zur Kasuistik der offenen Bauch Verletzungen. Die Grundsätze, nach denen in der Chirurg. 
Abteilung des Stadtkrankenhauses Friedrichstadt verfahren wurde, waren etwa folgende: 
Wird ein durch Stich, Schnitt oder Schuss in den Bauch Verletzter eingeliefert, so ist 


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Zuwarten nur in den ganz seltenen Ausnahmefällen erlaubt, in denen Puls, Temperatur. 
Allgemeinzustand, Aussehen der Zunge, Empfindlichkeit des Leibes, Spannungszustand der 
Bauchdecken, Dämpfungsverhältnisse, Beschaffenheit der Wunde, Krankheitsverlauf während 
der Zeit zwischen der Verletzung nnd der Einlieferung, Art der Verletzung, Art des Ge¬ 
schosses usw. keinen Anlass geben, eine ernstere Verletzung oder eine Infektion oder 
eino Blutung anzunehmen. Unter diesen Umständen ist das Zuwarten aber auch nur er¬ 
laubt bei sorgfältiger Beobachtung und bei steter Bereitschaft, einzugreifen. In allen 
anderen Fällen, d. h. in der ungeheuren Mehrzahl, ist die Operation angezeigt. 

Aronheim - Gevel sberg. 

Ebner, Torsion eines Fettanhanges und multiple Darmdivertikel in 
der Flexura sigmoidea. (D. Zeitschr. f. Chir., 98. Band, 4. bis 5. Heft.) Verfasser 
schildert einen Fall, bei dem es sich neben einem doppelseitigen Leistenbruch um multiple 
Divertikelbildung am Colon sigmoideum und um eine Torsion einer pathologisch ver¬ 
änderten Appendix epiploica als vermutliche Folge eines Unfalls mit nachfolgender Throm¬ 
bose der Mesenterialgefässe mit tödlichem Ausgang handelt. Der Patient erkrankte im 
unmittelbaren Anschluss au eine körperliche Anstrengung an schweren Abdominal¬ 
erscheinungen, welche zur Operation führten. Bei der Operation und bei der später vor¬ 
genommenen Sektion zeigten sich am Colon sigmoideum dicke schwielige Verwachsungen 
mit sehr reichlich entwickelten Appendices epiploicae, ferner am Colon sigmoideum kleine 
Ausbuchtungen der Wand, deren eine in eine kleine Eiterhöhle mündete. Die Dünndarm¬ 
schlingen waren gebläht und zeigten deutliche Anzeichen einer venösen Hyperämie. 

In der gesamten Literatur sind bis jetzt 56 Fälle von derartiger Netzdrehung be¬ 
schrieben worden. Häufig kommt diese im Zusammenhang mit Hernien vor. Als Ursache 
kommt Stoss gegen den Leib, häufig Anstrengungen der Bauch presse durch schweres 
Heben, Husten, Niesen, Bücken, Waschen in gebückter Stellung, Pressen beim Stuhlgang 
sowie plötzliche Körperbewegungen in Frage. Verfasser schildert nun eine ganze Anzahl 
von den verschiedenen Autoren beschriebener Fälle, welche im grossen und ganzen alle 
dasselbe Bild zeigen. — Was den einen Fall betrifft, so kommt hier noch die versiche¬ 
rungstechnische Seite in Betracht. Es soll entschieden werden, ob der Tod als Unfall¬ 
folge eingetreten ist. Verfasser bejaht diese Frage. Das Reichsgericht entscheidet, dass 
selbst bei vorhandener Empfänglichkeit des Verletzten für die nachteiligen Folgen des 
Unfalls oder bei krankhafter Veranlagung des Verletzten der Unfall als das Ereignis an¬ 
zusehen sei, welches den Tod unmittelbar verursachte. „Die vorausgegangene innere Er¬ 
krankung bat nur den Anstoss (Occasio) dazu gegeben, aber nicht selbst die tödliche Ur¬ 
sache (Causa) gebildet.“ Daher ist in diesem Falle die durch den Unfall hervorgerufene 
Drehung des Fettanhanges am Dickdarm nicht als die Krankheitsfolge eines vorhandenen 
Leistenbrnche8, sondern als Unfallfolge anzusehen. Daher muss auch der Tod als die 
unmittelbare Folge des Unfalls bezeichnet werden. Taendler-Berlin. 

Zoeppritz, Beitrag zur Frage des Zustandekommens der Torsion von 
Appendices epiploicae. (D. Zeitschr. f. Chir., 98. Bd., März 09, Heft 2—3.) In der 
Literatur sind im ganzen 19 Fälle beschrieben worden, bei denen Veränderungen der 
App. epipl. bzw. deren Folgeerscheinungen einen chirurgischen Eingriff bedingten. 

Verf. beschreibt ausführlich einen Fall von Torsion der App. epipl. Das auf¬ 
fallendste Symptom war die enorme, nur auf einen Punkt beschränkte intraabdominale 
Schmerzhaftigkeit mit starker Störung des Allgemeinbefindens bei völligem Fehlen 
sonstiger peritonealer Reizerscheinungen. Verf. unterscheidet 3 Stadien: den unbedeuten¬ 
den, schon 1 Jahr vorher auftretenden Schmerz im Rücken, der sich dann heftiger an 
einem Punkt der rechten Oberbaucbgegend lokalisiert und im dritten Stadium infolge 
seiner Intensität zur Operation führte. 

Als Ursache für diese Erkrankung geben verschiedene Autoren an die Peristaltik, 
die wechselnde Füllung der Baucheingeweide, die Kontraktionen der Bauchmuskeln, die 
Wirkung der Bauchpresse und die durch eigentümliche Wachstumsverhältnisse bedingten 
Gleichgewichtsschwankungen. Die bei manchen Laparotomien Vorgefundenen freien Körper 
sind häufig auf solche abgedrehten App. epipl. zurückzuführen. Taendler-Berlin. 

Penis 6. Zesas, Über im Anschluss an Bauchoperationen und Ent¬ 
zündungen der Bauchorgane vorkommende Geschwülste des Netzes (Epi- 
ploitiden). (D. Zeitschr. f. Chir., 98 Band, 6. Heft.) Während in der französischen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


Literatur schon seit 1892 die Aufmerksamkeit auf die Epiploitiden gelenkt wurde, haben 
bei uns erst 1900 Schnitzler und Braun hierüber grössere Arbeiten veröffentlicht. 
Verfasser gibt die Krankengeschichten von 44 Füllen, von denen 36 postoperativ auf¬ 
traten, während 8 primäre oder von der Entzündung anderer Organe fortgeleitet sind. 
Von der ersten Kategorie traten 32 nach Hernienoperationen auf. Ee fand sich in den 
meisten Fällen an den entzündeten Netzstellen heranseiterndes Nahtmaterial, vom Abbinden 
des Netzes herrührend. In einem Falle traten diese Erscheinungen 3 Jahre post Opera¬ 
tionen! auf. Die Prognose ist günstig, die Behandlung konservativ. Taendler-Berlin. 

Markwald, Traumatische Leberruptur. M. demonstriert in der rheinisch¬ 
westfälischen Gesellschaft für innere Medizin und Nervenheilkunde am 21. IIL 1909 
(8. Münch, med. Woch. 32) ein Präparat von ausgeheilter traumatischer Ruptur der Leber. 
2 Jahre vor dem Tode Trauma durch Überfahrung; Erscheinungen von peritonitischer 
Reizung, die langsam zurückgingen, seitdem Siechtum. J / 4 Jahr vor dem Tode klinisch 
unsichere Erscheinungen von Gallensteinen. Am Tage vor der beabsichtigten Operation 
trat der Tod ein. Die Obduktion ergab als Todesursache ausgedehnte Lungentuberkulose. 
Die Leber war gross, derb, hellgelb, fettreich. An der Oberfläche des 1. Lappens strich- 
förmige, ca. 10 cm lange, leicht eingezogene Narbe. Auf der Höhe des r. Leberlappens 
war dieser mit dem Zwerchfell fest verwachsen, eine grosse Zwerchfellfalte war tief in 
das Lebergewebe eingezogen. Der Sektionsschnitt eröffnete einen Hohlraum, aus welchen 
sich ca. V 2 Liter trüber, schleimiger, mit Flocken vermischter, leicht galliger Flüssigkeit 
entleert. Der Hohlraum wurde gebildet von einem stark erweiterten grossen Gallengang. 
Der abführende Teil des Ganges war durch Narbengewebe verschlossen, ein Teil seiner 
Wand von dem eingezogenen Zwerchfell gebildet. Ausser der Flüssigkeit enthielt der 
Hohlraum eine grössere Menge von Konkrementen, die teils unregelmässig bröcklig der 
Wand anhingen, teils das Aussehen echter, würfelförmiger Gallensteine besassen. Die 
eigentliche Gallenblase war unversehrt. Mikroskopisch wurde die nächste Umgebung der 
Narben von feinfaserigem, äusserst zellarmem Bindegewebe gebildet, an welches sich un¬ 
vermittelt Lebergewebe anschloss. Aronheim-Gevelsberg. 

Bier und Schmieden, Traumatische Entstehung und Einklemmung eines 
Zwerchfellbruchs. (Amtl. Nachrichten des R.-V.-A. 12/08.) Ein vorher angeblich ge¬ 
sunder Arbeiter bekam bei der Bearbeitung von gefällten Baumstämmen plötzlich so 
starke Schmerzen im Leibe, dass er zu Boden sank, konnte aber nach einer halben Stunde 
unter Führung eines Kameraden nach Hause gehen. Erscheinungen von Peritonitis und 
Pleuritis machten eine Eröffnung der Bauchhöhle notwendig, bei der sich herausstellte, 
dass der Magen durch eine Öffnung des Zwerchfells in die Brusthöhle hineingestülpt und 
durch Brucheinklemmung zum Teil verjaucht war. Durch Operation kam es zur völligen 
Verheilung des Magens und Beseitigung der Pleuritis. Die Fragestellung lautet, ob 
Zwerchfellbrüche durch Überanstrengung entstehen können. Nach Ansicht der Gutachter 
gibt es im allgemeinen nur angeborene Zwerchfellbrüche, bzw. solche, deren Anlage auf 
Entstehung durch eine angeborene Lücke im Zwerchfell zurückzuführen ist. Ein solches 
Leiden kann das ganze Leben hindurch ohne Symptome bestehen, bis es plötzlich durch 
vermehrte Körperanstrengung, Anspannung der Bauchpresse, z. B. durch Heben einer 
schweren Last, zu einer Einklemmung kommt. Es muss aber betont werden, dass ein 
Mensch mit Zwerchfellbruch der Einklemmung stets ausgesetzt ist, es genügt dazu schon 
das Pressen beim Stuhlgang. (Der Verletzte wurde bei dem plötzlichen Schmerzanfall mit 
herunterhängenden Hosen gefunden.) Nach Analogie der Einklemmung sonstiger Brüche 
als Unfallfolge muss man eine über das Maß der Arbeitsleistung hinausgehende, un¬ 
gewöhnliche Anstrengung fordern bzw. einen wirklichen Unfall, etwa einen Absturz oder 
eine unmittelbare Gewalteinwirkung auf den Leib oder die Bruchpforte, um einen Zu¬ 
sammenhang zwischen der Einklemmung und der Überanstrengung herzuleiten. Ein Un¬ 
fall im Sinne des Gesetzes liege also hier nicht vor. Hammerschmidt-Danzig. 

NoeYer, Pseudokyste hömorrhagique du pancreas, Operation, guerison* 
(Sociöte beige de Chirurgie 31. X. 1908. La Presse medicale 1909, Nr. 3.) Bei einem 
16jähr. Burschen stellen sich nach einem Sturz aus einer Höhe von 6 m Erbrechen und 
heftige Schmerzen in der linken Seite ein. Die Schmerzen verschwinden nach 6 Wochen, 
aber nun gewahrt der Kranke in der linken oberen Bauchgegend eine Geschwulst. Der 
Tumor ist rund, nicht druckempfindlich, wenig beweglich, verschiebt sich bei der Atmung 


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Monatsschrift für Unfallheilkünde und In validen wesen Nr. 1. 


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fühlt sich an wie eine Cyste und ist kopfgross. In der Annahme, dass es sich nm eine 
Cyste des Pankreas handle, wird am 24. IX. 1908 die Bauchhöhle eröffnet. Der Tnmor 
ist vom Magen nnd dem Ligamentum gastro-colicum bedeckt. Nach Durchtrennung des 
letzteren wird die Cyste punktiert. Es werden 8-4 1 einer chokoladefarbenen Flüssig¬ 
keit entleert und dann der Sack am Bauchfell und der äusseren Haut befestigt. Aus der 
Höhle entleert sich in der nächsten Zeit eine trübe, alkalisch reagierende Flüssigkeit, die 
ein peptonisierendes und diastatisches Ferment enthält. Nach einem Monat hört die 
Absonderung auf. Der Autor glaubt, dass es sich in dem Fall um eine Pseudocyste des 
Pankreas gehandelt habe, das Trauma habe durch eine Quetschung des Pankreas zu einem 
Bluterguss um das Pankreas geführt, der infolge der entzündlichen Reaktion der Nachbar¬ 
schaft cystisch eingekapselt worden sei. Wallerstein-Cöln. 

Loebker, Verbrennung am Oberkörper durch Pulverexplosion und 
Magengeschwür. (Amtl. Nachrichten des R.-V.-A. 12/08.) Ein Bergmann erlitt am 
2. I. 94 beim Anfertigen von Patronen eine Verbrennung 1. und 2. Grades am Gesicht, 
Hals, Rücken und beiden Armen und war deswegen bis 16. III. im Krankenhause. Gleich 
im Anschluss an die Verletzung sollen Magenschmerzen aufgetreten sein, auch will er 
nach seiner Entlassung aus dem Krankenhause mehrfach einen Nervenarzt konsultiert 
haben. In den Jahren 1897, 98, 99, 1903 und 04 traten Magenblutungen auf, während 
der Kranke in der Zwischenzeit stets arbeitete, aber dauernd über Magenschmerzen, 
saures Aufstossen und Sodbrennen klagte. Nachdem er 05 wieder krank gewesen war, 
diesmal ohne Magenblutung, wurde er 06 operiert; es ergab sich, dass der Magenausgang 
verengert und die kleine Krümmung an der Leber befestigt war; vorn befanden sich zwei 
kleine Narben, auch war hier das Netz verwachsen. Eine neue Öffnung zwischen Magen 
nnd Darm wurde hergestellt und der Kranke noch nicht 4 Wochen nach der Operation 
als völlig beschwerdefrei entlassen. Bei der Untersuchung 6 Monate später klagte der 
Mann nach wie vor über Magenschmerzen, trotzdem sich sein Allgemeinbefinden etwas 
gebessert hatte. L. hält diese Klagen mit Rücksicht auf die am Magen bestehenden Ver¬ 
wachsungen und Narben für berechtigt, glaubt aber nicht, dass noch ein Magengeschwür 
besteht. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem vor der Operation bestehenden 
Geschwür und der Verbrennung sei anzunehmen, denn verhältnismässig häufig entstehen 
Geschwüre am Magen und Zwölffingerdarm nach erheblicher Verbrennung. Der Vorgang 
ist dabei folgender: Wie auch an anderen Organen, so treten in der Magenschleimhaut 
kleine Blutungen auf, welche die Folge haben, dass das Gewebe weniger widerstandsfähig 
wird und leicht abstirbt. Durch die Einwirkung des verdauenden Magensaftes auf das 
abgestorbene Gewebe entsteht zunächst ein kleiner Snbstanzverlust in der Schleimhaut, 
der sich allmählich vergrössert und zu einer Blutung führt, sobald ein Blutgefäss von der 
Verdauung betroffen wird. Natürlich erfolgt die Bildung des Geschwürs nach der Wider¬ 
standsfähigkeit des Individuums bzw. seiner Gewebe und zwar nur bei erheblichen Ver¬ 
brennungen und innerhalb der Heilungszeit der Brandwunden. Die Schwere der Brand¬ 
wunden zeigen in diesem Falle die noch vorhandenen erheblichen Narben, dagegen sei die 
erste Blutung erst 3 Jahre nach dem Unfälle aufgetreten; da jedoch das Geschwür sich 
nur langsam zu entwickeln und eine Blutung nicht immer gleich aufzutreten brauche, der 
Verletzte aber gleich nach dem Unfälle begonnen habe zu klagen, so müsse eine gewisse 
Wahrscheinlichkeit des Zusammenhanges zwischen der Verletzung und der Erkrankung 
zugegeben werden. Es liege daher eine Erwerbsbeschränkung von 33 1 / 3 °/ 0 vor, eine 
Schätzung, welche das R-V.-A. anerkannte. Hammerschmidt-Danzig 

Conzen, Über die Beziehungen zwischen Epityphlitis und Trauma. 
(Inaug.-Dissert. Bonn 1909.) Verf. teilt die nach einem Trauma auftretende Epityphlitis 
nach dem klinischen Verlauf in akut und chronisch verlaufende Fälle. Bei letzteren ist 
das Trauma — es handelt sich ausnahmlos in diesen Fällen um eine die lleocökalgegend 
direkt treffende Gewaltein Wirkung — derart tätig, dass es in der Umgebung des Appendix 
Veränderungen setzt, die sekundär Veranlassung zu seiner Erkrankung werden. Es bilden 
sich infolge fibröser, seröser oder hämorrhagischer Entzündung flächenhafte oder strang¬ 
artige Verwachsungen, die den Appendix mit Coecum, Dünndarm und Blase fest verbinden 
können. Damit tritt eine Behinderung der normalen peristaltischen Tätigkeit ein, die auf 
Entleerung von produziertem oder eingetretenem Inhalt gerichtet ist. Bildet sich ans den 
stockenden Sekreten, den Bakterienmassen und etwa eingetretenen Kotpartikelchen ein 


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Monatsschrift fiir Unfallheilkunde und Invaiideuwesen Nr. 1. 


sog. Kotstein, so wird durch die stark behinderte Passage eine noch günstigere Gelegen¬ 
heit zur Fortentwicklung der Entzündung geboten. Yerf. führt die hierher gehörigen 
Fälle von Sonnenburg, Scholz und Jüngst an und teilt dann zwei von Graff in 
Bonn operierte Fälle mit. In dem ersten fiel einem gesunden 19 Jahre alten Mädchen 
ein 3jähriges Kind auf den Leib; die Schmerzen lokalisierten sich in der Ileocökalgegend; 
Pat. musste 5 Wochen das Bett hüten. Bei der Operation fand sich das Coecum von 
fibrinoplastischen Adhäsionen, den Residuen einer durch den Stoss verursachten Hämor- 
rhagie, umgeben. Der Appendix war von den gleichen Adhäsionen umgeben; Coecum und 
Dünndarm ebenfalls an einander fixiert. Lösung sämtlicher Adhäsionen und Resektion 
des Appendix beseitigten die Beschwerden. Im 2. Falle erhielt ein 18 Jahre alter Junge 
einen Fusstritt gegen den Unterleib. Darnach Obstipation und in mehreren Monaten 
heftige Epityphlitisanfälle. Die Operation zeigte den Appendix durch Adhäsionen mit Coecum 
angeheftet, gerötet, prall gespannt. Die Resektion des Wurmfortsatzes brachte Heilung. 

Bei der Epityphlitis traumatica derartiger Fälle ergibt die Begutachtung keine 
Schwierigkeit. Anders verhält es sich aber, wenn im Anschluss an die Gewalteinwirkung 
ein akuter Epityphlitisanfall einsetzt. Hier stehen sich die Ansichten noch schroff gegen¬ 
über, besonders in dem Punkte, ob ein Trauma imstande ist, einen vorher völlig gesunden 
Appendix in eine akut aufflammende erstmalige Entzündung zu versetzen. Während bei 
der chronischen Form der traumatischen Epityphlitis eine die Ileocökalgegend direkt 
treffende Gewalt den Anstoss zu den beschriebenen Veränderungen gibt, kommt bei der 
akuten Form als zweite Art des Traumas die plötzliche und aussergewöhnlich starke Er¬ 
höhung des intraabdominellen Druckes hinzu, am intensivsten beim Heben einer schweren 
Last, ferner beim Turnen, Springen oder sonstiger bedeutender Körperanstrengung. 
Weiter ist die Einwirkung der direkt von aussen auf den Appendix treffenden Gewalt 
wohl nur in dem Falle vorstellbar, dass ein Kotstein oder sonstiger Fremdkörper anwesend 
ist, durch dessen Vermittlung] eine Quetschung oder Abschürfung der Wandung entsteht. 

Aus der Literatur stellt Yerf. 51 Fälle von akuter traumatischer Epityphlitis 
zusammen. In 26 Fällen war Erhöhung des intraabdominellen Druckes, in 25 Fällen 
direkte Gewalt in Gestalt eines Stosses anzuschuldigen. Das Vorhandensein eines Kot¬ 
steines war in 31 Fällen, also in etwa 61 % festgestellt, die Abwesenheit mit Bestimmt¬ 
heit in 5 Fällen anzunehmen, während sie in 15 Fällen zweifelhaft blieb. Die Gesamt¬ 
mortalität betrug 26 Todesfälle; da in 2 Fällen der Endausgang nicht mitgeteilt, so 
bleibt für die übrigen 49 Fälle eine Sterblichkeit von 53 °/ 0 . In 13 Fällen handelt es 
sich um Epityphlitis Simplex, in 1 um Empyem, in 9 um Epityphlitis gangraenosa, in 43 
um Epityphlitis perforativa, in 12 um Abszesse, in 1 um diffuse Peritonitis ohne nähere 
Angabe; also in 16% um leichte, in 84% um schwere Fälle. 

Bei der Bedeutung des ursächlichen Zusammenhanges der mitgeteilten Fälle wird 
das zeitliche Verhältnis zwischen Trauma und Erkrankungseintritt kaum Anlass zu Be¬ 
denken geben. Schwierig zu entscheiden bleibt die Frage, wie hoch das Trauma für die 
plötzliche Entstehung einer Epityphlitis zu bewerten sei, ob es, theoretisch betrachtet, 
wirklich imstande sei, einen vorher völlig gesunden Appendix in akute Entzündung zu 
versetzen. Die Grenze zwischen normalem und pathologischem Zustande ist gerade bei 
dem Appendix unsicher; umfangreiche Veränderungen können sich in ihm vollziehen, ohne 
dass sein Träger Beschwerden empfindet. Es wird sich schwer beurteilen lassen, ob nicht 
neben dem Kotstein noch ein chronischer Zustand von Epityphlitis bestand, doch wird man 
zugeben müssen, dass die Betroffenen ohne Eintritt des Unfalls höchst wahrscheinlich noch 
lange, wenn nicht zeitlebens ohne Beschwerden geblieben wären und dass das Trauma 
deshalb die Rolle eines so maßgebenden Faktors spielt, dass für die praktische Bewertung 
kein Zweifel bestehen kann, d. h. dass die Annahme eines entschädigungpflichtigen Un¬ 
falls sich rechtfertigen lässt. Aronheim-Gevelsberg. 

Weniger, Ein Fall von traumatischer Appendicitis. (Deutsche milit. Zeit¬ 
schrift 17/09.) Einen geradezu „klassischen” Fall traumatischer Appendicitis beschreibt W.: 
Ein Soldat, der niemals an Erscheinungen gelitten hatte, welche auf eine Affektion des 
Wurmfortsatzes schliessen lassen konnten, erhielt von einem Pferde einen Huftritt gegen 
den Unterleib, der heftige Schmerzen und Ohnmachtsgefühl mit Luftmangel zur Folge 
hatte. Eine halbe Stunde später, während welcher die Schmerzen Zunahmen, trat mehr¬ 
fach galliges Erbrechen ein. Stuhlgang erfolgte gleich nach der Verletzung zweimal. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 1. 


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zuerst fest und hart, dann dünn, angeblich ohne Beschwerden nnd ohne Blutbeimengung, 
Von da ab gingen Winde nicht mehr ab. 8 Stunden später worde der Verletzte mit 
Fieber von 38,4 in das Lazarett aufgenommen; der Puls war klein, nicht ganz regel¬ 
mässig, beschleunigt (104). Am nächsten Morgen, 21 Stunden nach der Verletzung, 
Operation. Nach Spaltung der Bauchdecken reichliche Mengen einer trüben, nichtriechen- 
den bräunlichen Flüssigkeit Wurmfortsatz nach dem Nabel zu verlagert und mit dem 
Darm lose verklebt. Alte Verwachsungen fehlten vollständig. Der hervorgezogene Wurm¬ 
fortsatz mässig verdickt, mit stark gefüllten Serosagefässen und fluktuierend durch dick¬ 
flüssigen Eiter, welche* nicht kotig roch. Die Schleimhaut zeigte den Znstand frischer 
Entzündung, Fremdkörper oder Kothteine fehlten. 

W. sieht den Beweis, dass es sich um eine akut entstandene Entzündung handelte, 
erbracht aus den sofort einsetzenden heftigen Schmerzen im Dnterleib, dem Erbrechen, 
Aussetzen der Winde nach vorangegangenem Stuhlgang, Fieber, Druckempfindlichkeit und 
Dämpfung am Mac Burney, endlich aus dem Verhalten des Pulses bei dem Manne, der 
nie Erscheinungen von Blinddarmentzündnng gehabt hatte, und der schnellen Entwicklung 
der Symptome nach der Gewalteinwirkung. Dass der Fortsatz vorher nicht erkrankt 
gewesen war, geht aus dem anatomischen Befund hervor. Verwachsungen, Stränge, 
Schwarten in der Umgebung der Appendix oder der letzteren selbst fehlten ebenso wie 
Kotsteine, Fremdkörper, Extravasate, auch war der Fortsatz frei von jeder Knickung oder 
Striktnr und enthielt nicht nach Kot riechenden Eiter als frisches Produkt einer gleich- 
mässig ausgebreiteten Entzündung der Schleimhaut. Durch frisches Exsudat endlich war 
der Wurmfortsatz mit seiner nächsten Umgebung oberflächlich verwachsen. 

Hammer Schmidt-Danzig. 

Hoffmann, Subkutane Milzruptur. (Deutsche mecL Wochenschr. 31/09. Vereins¬ 
beilage.) Ein 16jähriger Knabe fiel mit der linken Seite auf einen nach oben konvexen 
eisernen Bügel und musste, da er nicht imstande war zu gehen, nach Hause gebracht 
werden. In der Nacht trat einmal Erbrechen auf, sonst war kein Brechreiz vorhanden. 
Als der Verletzte 31 Stunden nach dem Unfall in die Klinik gebracht wurde, bestand 
eine U-förmige Dämpfung, welche sich vom linken Rippenbogen bis über die Symphyse 
zur rechten Beckenschaufel erstreckte. Die linke Lungengrenze war einen Querfinger 
höher als die rechte, bei Kompression beider Rippenbögen gegen einander nur der linke 
sehr schmerzhaft. Leberdämpfung war vorhanden, die Leber selbst ohne krankhaften Be¬ 
fund. Der Magen war perkutorisch klein, die Bauchdeckenreflexe konnten nur sehr 
schwer ausgelöst werden. Weiter bestand leichte Zyanose, der Puls schlug 120 mal in der 
Minute. Da spontanes Urinlassen unmöglich war, wurde mittelst Katheters klarer, gelb¬ 
lichbrauner Urin entleert. Die Diagnose Magen- oder Milzruptur — wegen des guten 
Pnlses wahrscheinlich das erstere — wurde durch die Operation bestätigt. Es handelte 
sich um einen vollständigen Querriss der Milz. Die U-förmige Dämpfung erklärte sich 
durch fast 1*/ 2 Liter Blutes in der Bauchhöhle. Die zerrissene Milz wurde exstirpiert. 

Hammerschmidt-Danzig. 

Lilienfeld, Traumatische Milzruptur. L. demonstriert im ärztlichen Verein 
in Frankfurt a/M. am 21. VI. 09 (s. Münch, med. Woch. 38) einen Fall von trau¬ 
matischer Milzruptur bei einem 21jährigen Kaufmann nach Sturz vom Rade. Unmittelbar 
nach dem Unfall entleerte der Verletzte reines Blut per urethram. 6 Stunden nach dem 
Unfall ergab die Untersuchung des kräftigen Mannes starke Blässe, Puls 80, leidlich 
kräftig, Bewusstsein erhalten; T. normal. Durch Katheterismus wurde stark blutiger 
Urin entleert; leichte Dämpfung in der 1. Unterbauchgegend, bei geringer Bauchdecken¬ 
spannung und starker Druckempfindlichkeit; kein Erbrechen, kein Meteorismus; die Leber¬ 
dämpfung verkleinert. 12 Stunden nach dem Trauma Laparotomie. Es fand sich ein grosses 
retroperitoneales Hämatom links um die Niere und nach Anlegung eines Querschnittes 
durch den linken Rectus ein tiefer Riss im hinteren unteren Pol der Milz. Exstirpation 
der Milz. Reaktionsloser Heilverlanf. Die Blutuntersuchung nach 2 Wochen ergab Vermehrung 
der Leukocyten um das Dreifache, die Erythrocyten nicht verändert. Der Blutgehalt des 
Urins war 3 Tage nach dem Trauma verschwunden. Aron heim-Gevelsberg. 

V. Stubenrauch, Milzruptur, v. St. demonstriert im ärztlichen Verein München 
am 9. VI. 09 (s. Münch, med. W T och. 36) einen auf operativem Wege geheilten Fall von 
Milzruptur bei einem Soldaten, der durch Sturz vom Fahrrad eine schwere Pressung der 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 1. 


linken Weiehengegend erlitten hatte. Nach dem Unfall wurde der Verletzte mittels 
Wagen nach seiner Wohnung gebracht und stieg noch 2 Treppen selbständig herauf. 
Am 2. Tage Erbrechen, Temperaturerhöhung, Pulsbeschleunigung, Spannung der Musku¬ 
latur und Druckempfindlichkeit der Magen- und Milzgegend. Keine Spur von Anämie. 
Bei der Laparotomie fand sich die Milz in 2 Hälften quer dnrchrissen, die untere Hälfte 
hing an der Flexura coli sinistra, die obere lag am Zwerchfell. Nach Ligatur des Milz¬ 
stieles Exstirpation der Milz. Nach sehr kompliziertem Heilungsverlauf konnte Pat. in 
der 5. Woche geheilt entlassen werden. — Im vorliegenden Falle rechtfertigte das Aus¬ 
sehen und der Allgemeinzustand des Kranken allein nicht die Diagnose einer Milzruptur, 
welche gewöhnlich ausser lokalen Erscheinungen die Symptome einer inneren Blutung her¬ 
vorruft. Aronheim - Gevelsberg. 

Zangenmeister, Gebärmutter- und Scheidenvorfall nach schwerem Un¬ 
fall. (Amt! Nachr. der R.-V.-A. 12/08.) Abgesehen von den Angaben der Beteiligten, 
dass die Klägerin vorher völlig gesund war, steht fest, dass sie bis zur Stunde des Unfalls 
schwerste Arbeit verrichtete. Hätte der Gebärmutter vor fall bereits vorher bestanden, so 
wäre sie zweifellos dazu nicht imstande gewesen. Es handelt sich nur um die Frage: 
Kann eine Anstrengung wie das Heben und Auf laden von Kartoffelsäcken einen Gebär¬ 
muttervorfall hervorrufen? Im allgemeinen wird man sagen müssen, dass die Muskeln 
und das Bindegewebe des Beckens, welche als Stütz- und Haltapparate dienen, noch mehr 
aber die aus glatter Muskulatur und Bindegewebe bestehenden Bänder das Heraustreten 
der Gebärmutter verhindern, doch findet sich, wenn auch selten, bereits im Kindesalter 
eine manchmal angeborene Schwäche der genannten Haltapparate, oder Lücken in derselben 
kommen vor. Durch die Schwangerschaft, mehr noch durch die Geburt, werden die Stütz¬ 
apparate weicher und nachgiebiger und die Bänder gedehnt, häufig reissen sie selbst ein. 
Würden diese Verhältnisse nicht durch geeignete Schonung im Wochenbett wieder be¬ 
seitigt (Heilung der Risse, Verkürzung der Haltapparate), so würde jede Frau nach der 
Entbindung einen Vorfall bekommen. Je weniger sich eine Frau schont, je mehr sie un¬ 
mittelbar nach der Entbindung arbeitet, desto grösser ist die Gefahr der Entwicklung 
eines Vorfalls, der sich im allgemeinen durch Tiefertreten der Scheide und Gebärmutter 
langsam entwickelt, bis beide allmählich vor die äusseren Geschlechtsteile treten. Durch 
Überanstrengung kann das natürlich auch plötzlich geschehen. Im vorliegenden Falle sei 
kein Zweifel, dass die schwere Arbeit geeignet gewesen war, den Vorfall zustande zu 
bringen, ganz besonders, wenn die Unterleibsorgane durch eine bestehende Schwanger¬ 
schaft stark erweicht und aufgelockert waren. Die Erwerbsbeschränkung betrage 60 °/ 0 ; 
das R.-V.-A. schliesst sich dieser Begutachtung an. Hammerschmidt-Danzig. 

Klippel et Chabron, Nöphrite traumatique avec oedeme unilateral et 
16sions secondaires du rein opposA (La Presse mödicale 1909, No. 30.) Sehr 
ausführliche Mitteilung eines Falles von traumatischer Nephritis mit einseitigem ödem 
und sekundärer Erkrankung der zweiten Niere. Bezüglich der Einzelheiten muss auf 
das Original verwiesen werden. Wallerstein-Cöln. 

Simonin et Panton, Les suites mödicales lointaines des contusions du 
rein. (La Presse medicale 1909, No. 21.) An der Hand zweier ausführlicher und sehr 
interessanter Krankengeschichten erörtern die Verff. die Frage, inwieweit die Erwerbsiähig- 
keit eines Individuums beinträchtigt wird durch die Folgezustände einer Nierenquetschung, 
welche nicht einer chirurgischen Behandlung zugängig sind, sondern als Schädigungen des 
parenchyraatisen oder interstitiellen Nierengewebes aufzufassen sind. Verff. schätzen in 
ihren Fällen die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit auf 30 °/ 0 für zunächst 2 Jahre. Be¬ 
züglich der Einzelheiten muss auf das Original verwiesen werden. Wallerstein-Cöln. 

Wulff, Fremdkörper der Harnwege. W. demonstriert im ärztlichen Verein 
in Hamburg am 28. V. 07 (s. Münch, med. Woch. 23) 3 aus den Harnwegen entfernte 
Fremdkörper: 1. aus der Harnröhre durch Urelthralzange im Urethroskop entferntes, ab¬ 
gebrochenes Bougie; 2. grosses Wachsstück, aus onanistischen Gründen in die Harnröhre 
eingeführt und von dort in die Blase geglitten, durch Sectio alta gewonnen; 3. kleiner 
Nierenstein, in die Harnröhre festgeklemmt, durch Lithotripsie entfernt. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Th iem- Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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Prof. Franz Windscheid t 


Am 15. Febr. haben wir Windscheid zu Grabe getragen. Sein 
Tod hat alle, die ihn kannten in die tiefste Trauer versetzt, nachdem 
die Tage banger Hoffnung auf Genesung vergangen waren. Windscheid 
ist einer Komplikation der Leber erlegen, die sich nach einer glücklich 
ausgef&hrten und die besten Aussichten bietenden Darmresektion ein¬ 
gestellt hatte. Schon hatte er wieder das Bett verlassen und neuen 
Mut zu frischem Schaffen gefasst, da kam der harte Schlag. 

W. wurde am 17. Mai 1862 in München als der Sohn des 
berühmten Rechtsgelehrten Bernhard Windscheid geboren, ln den 
70 er Jahren erhielt letzterer einen Ruf an die Universität Leipzig, wo 
dann in der Folge die Familie sesshaft und heimisch wurde. So hat 
auch Franz Windscheid den grössten Teil seines Lebens in Leipzig 
verbracht, hat Schule und Universität hier absolviert und 1887 sein 
medizinisches Staats- und Doktorexamen gemacht. Nachdem er längere 
Zeit Assistent unter Wagner an der hiesigen medizinischen Klinik 
und an der neurologischen Abteilung der Universitätspoliklinik tätig 
gewesen war, habilitierte er sich mit der Schrift: „Der faradische Lei¬ 
tungswiderstand des menschlichen Körpers“. 

W. wurde in Leipzig ein sehr geschätzter und vielgesuchter Ner¬ 
venarzt, seine Poliklinik erfreute sich grossen Zulaufs. Auch wissen¬ 
schaftlich machte er sich als Lehrer und durch eine Reihe sehr schätzens¬ 
werter neurologischer Arbeiten auf verschiedenem Gebiete bald bekannt 
Schon sehr frühzeitig aber wurde er mit seinem ganzen praktischen und 
wissenschaftlichen Interesse auf das Sondergebiet der Unfallnerven¬ 
krankheiten hingelenkt, auf welchem er sich in der Folge zu einer 
anerkannten Autorität emporarbeitete. Er kämpfte für die Idee, daß 
die Erkennung, Begutachtung und Behandlung der Unfallnervenkrank¬ 
heiten ein Spezialgebiet sei, das nur ein geschulter Neurologe durch¬ 
aus beherrschen könne, daher von den Schwesterdisziplinen der Un¬ 
fallheilkunde zu trennen sei unter Anerkennung eines natürlichen neu¬ 
tralen Grenzbodens. 

Den Hauptwert in der Begutachtung von Unfallnervenkrank¬ 
heiten legte W. auf eine streng durchgeführte Beobachtung möglichst 
in einer geschlossenen Spezialanstalt. Diesem Gedanken ist spater die 
Gründung des Hermann-Hauses in Leipzig-Stötteritz im Jahre 1900 
entsprungen, der ersten Unfallnervenklinik in Deutschland, einer Schö¬ 
pfung Windseheids, welcher er von Anfang an als Chef sehr erfolg¬ 
reich vorgestanden hat („Das Hermann-Haus, Unfallnervenklinik der 
Sächs. Baugewerk-BG., nebst Bemerkungen über die Berechtigung der 
Errichtung besonderer Unfallnervenkliniken. 1902.“ — „Die Unfall¬ 
heilkunde ein Sondergebiet der Medizin. 1909“). 

Zahlreiche Publikationen sind von hier aus von ihm selbst und 
von seinen Schülern erschienen über die Frage der traumatischen Ent¬ 
stehung verschiedener Nervenerkrankungen, so u. a. der Tabes, der 


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multiplen Sklerose usw. Windscheid entfaltete hier eine ausgedehnte 
gutachtliche Tätigkeit für Schiedsgerichte, Berufsgenossenschaften, Be¬ 
hörden etc., deren Resultate in Einzelveröffentlichungen, zam Teil auch 
in grösseren Monographien niedergelegt sind („Aufgaben und Grundsätze 
des Arztes bei der Begutachtung von Unfallnervenerkrankungen [An¬ 
trittsvorlesung] 1903.“ — „Der Arzt als Begutachter auf dem Gebiete 
der Unfall- und Invalidenversicherung. Erste Abt.: Innere Erkrankungen 
mit besonderer Berücksichtigung der Unfallnervenkrankheiten. 1905“. 

— „Der Arzt als Gutachter. 1907“). 

In der Frage der Unfallneurosen speziell der Unfallhyste¬ 
rie, eines Krankheitsbegriffs, dessen Präzisierung Windscheids haupt¬ 
sächlichstes Terdienst ist, nahm er den Standpunkt ein, dass es die durch 
die Rente hervorgerufenen abnormen Begehrungsvorstellungen jsind, die 
in den meisten Fällen ätiologisch in Betracht kommen. („Über das 
Wesen und die Behandlung von Nervenkrankheiten nach Unfällen. 1907.“ 

— „Über die Begründung und die Möglichkeit des Nachweises der we¬ 
sentlichen Veränderung bei Unfallhysierie. 1904.“ — „Die Beurteilung 
der Unfallnenrosen. 1908“). Diese Anschauungen hat er zuletzt noch 
auf dem zweiten internationalen Unfallkongress in Rom kn Mai vergan¬ 
genen Jahres in einem Referat über den Einfluss der Entschädigungs¬ 
art auf den Verlauf der sogenannten Unfallneurosen begründet und be¬ 
achtenswerte Vorschläge zu deren Verhütung gemacht. Ein Referat 
über Coramotio cerebri im Herbst d. J. auf der Versammlung mittel¬ 
deutscher Neurologen in Jena war sein letzter Vortrag. 

Nur eine flüchtige Skizze, kein abgerundetes Bild der wissen¬ 
schaftlichen Bedeutung W’s soll die vorstehende Schilderung sein. 
Vieles noch Hesse sich hinzufügen. Aber bei aller Würdigung nach 
dieser Richtung, kann man doch nicht umhin, Windscheid als Men¬ 
schen die Palme zu reichen. Ein edier und gerechter Mensch, ein 
treuer Freund, ein stets hilfsbereiter pflichtbewusster Arzt, ein klarer, 
wahrer und bescheidener Forscher ist von uns gegangen. Der Grund¬ 
zug seines Charakters war Wohlwollen, Güte und Nachsicht. Das hat 
ihm bei seinen Nebenmenschen, nicht zuletzt bei den Patienten seiner 
Poliklinik ein reiches Maß von Liebe und Anhänglichkeit zugezogen. 
Das machte sich auch in der Verleihung einer Reihe öffentlicher Ehren¬ 
ämter geltend. Da er ein inniges Familienglück genoss, erfolgreich in 
seinem Schaffen war und die beneidenswerte Gabe hatte, sich auch an 
bescheidenem materiellem Genüsse zu erfreuen, so darf man, alles zu¬ 
sammengenommen, sein Dasein bis zuletzt nur als ein ungetrübt glück¬ 
liches schätzen. Um so trauriger und tragischer aber muss es uns an¬ 
muten, dass er die Krönung dieses Glücks und sein Lebensziel, bald 
der Leiter einer neuen grossen Unfallnervenklinik in der Nähe Leipzigs 
zu werden, nicht mehr erlebte und inmitten großer Pläne und Hoff¬ 
nungen so plötzlich hinwegstarb. 

Bettnumn (Leipzig). 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Mechanotherapie ind der Begntaehtnog Unfallverletzter, Invalider and Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thicitl” Cottbus. 

Nr. 2. Leipzig, Februar 1910. XVII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 

Ursächlicher Zusammenhang eines Glioms des linken Stirn¬ 
lappens mit einer 12 Jahre yoransgegangenen Verbrennung 

des Oberkörpers abgelehnt. 

An einem Gutachten erläutert 

von Prof. Dr. Thiem-Cottbus. 


Die Behauptung, nach der häufiger Blutandrang zum Kopf zur Gliom- 
bildnng Veranlassung geben könnte, ist neu und so ungewöhnlich, dass ihre 
Widerlegung, wie sie im nachfolgenden Gutachten erfolgt ist, der Veröffentlichung 
wert erscheint. 

Persönliches. 

In der Unfallsache des Monteurs K. V. gebe ich das von mir erforderte Gutachten 
nach Lage der Akten ab. 

Krankengeschichte. 

Am 14. April 1897 erlitt der am 17. Oktober 1865 geborene Monteur K. V. durch 
plötzliche Entzündung des Mehlstaubes in der Staubkammer eines Lagerhauses in P. 
eine Verbrennung des ganzen Gesichtes, der Haare, der Kopfhaut, der Ohren, des oberen 
Teiles des Halses, sowie beider Hände und des unteren Teiles der Unterarme. 

Mit V. waren noch mehrere bei der Explosion in dem Raum vorhandene Leute 
verbrannt. 

Aus der zu P. am 3. Juli 1897 vorgenommenen Unfalluntersuchungsverhandlung 
vom 8. Juli 1897 geht hervor, dass bei der Explosion nur der Maschinenhelfer F. R. 
etwa 4 m weit fortgeschleudert und hierbei auch mechanisch verletzt worden ist, während 
die übrigen Arbeiter nur Brandwunden davon trugen. V. selbst hat vor der Polizei¬ 
direktion zu B. am 24. Juli 1897 ausgesagt: 

„Kurz nach öffnen der Staubkammer explodierte der Staub. Die Flamme ver¬ 
brannte mir das ganze Gesicht, die Ohren und beide Hände. Hiernach eilte ich auf 
den Ladeplatz und wurde dort von der herbeieilenden Sanitfttskolonne in das nahe 
gelegene Krankenhaus getragen.“ 

Nach einer Mitteilung des Krankenhausarztes Dr. E. zu P. vom 15. Juli 1897 hat 
V. am 6. Juli das Krankenhaus zu P. verlassen und ist in Begleitung seiner Frau nach 
seiner Heimat gereist. 

In dem Bericht des Krankenhausarztes Dr. E. vom 18. Juli 1897 wird erwähnt, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


dass alle durch die Gewalt der Explosion Betroffenen einige Meter weit fortgeschleudert 
wurden, was im Widerspruch zu der oben erwähnten Unfalluntersuchungsverbandlung steht. 

Im übrigen berichtet Herr Dr. E., dass die Verbrennungen bei V. teilweise sehr 
tief gingen, so dass die Strecksehnen der Finger auf beiden Handrücken bloss lagen. Bei 
der Entlassung waren die Wunden noch nicht alle geheilt, und im Gesicht war es durch 
den Zug der beginnenden Vernarbung zur Abwärts- und Auswärtsstülpung der unteren 
Augenlider gekommen. V. wurde noch für völlig erwerbsunfähig angesehen. 

Schon am 24. Juli 1897 wurde, nachdem V. von Herrn Dr. v. H. untersucht war, 
seine Überführung in das Krankenhaus angeordnet. 

Es scheint diese Maßnahme aber zurückgezogen worden zu sein, da am 1. August 
1897 die Fürsorge für V. der Ortskrankenkasse der Metallarbeiter zu B. übertragen wurde. 

Am 6. Dezember 1897 wird die Aufnahme des V. in das Krankenhaus von neuem 
angeordnet und erfolgt laut Anzeige der Verwaltung dieses Krankenhauses am 8. Dezember 
1897. Der Aufenthalt im Krankenhause dauerte mit kurzen Unterbrechungen bis 
17. Mai 1898. 

Über den Erfolg des Heilverfahrens besagt das Gutachten des Krankenhausarztes 
Prof. Dr. Spr. vom 14. Juni 1898 Folgendes: 

„Durch die bei uns vorgenommenen Eingriffe konnte nur im Gesicht ein befriedigen¬ 
der Erfolg erreicht werden. Der Kranke hat infolge dessen, abgesehen von dem Nutzen 
für sein Aussehen, seitens der Bindehaut der Augen kaum noch nennenswerte Nachteile. 

An den Händen dagegen war nichts zu erzielen. Die Haut ist so dünn und so 
fest mit der Unterlage verwachsen, dass erfolgreiche plastische Operationen ausgeschlossen 
sind. Beide Hände sind zur Arbeit nicht mehr zu gebrauchen.“ 

Die Beweglichkeit der Finger, die gewöhnlich in Streckstellung gehalten wurden, 
war zum Teil fast gänzlich aufgehoben. 

V. erhielt 100 °| 0 Rente. 

Ausserdem übernahm die Berufsgenossenschaft die Kosten für die notwendige Be¬ 
handlung, die von jetzt ab von Herrn Dr. D. geleitet wurde. 

Den von V. im Jahre 1907 gestellten Antrag auf Übernahme eines neuen Heil¬ 
verfahrens anlässlich eines Nervenleidens lehnte die Berufsgenossenschaft mittelst Be¬ 
scheides vom 19. September 1907 ab, da nach dem Gutachten des Nervenarztes Dr. L. 
vom 8. August 1907 zwischen dem Nervenleiden und dem Unfall vom 14. April 1897 
kein ursächlicher Zusammenhang bestehe. 

Dem Herrn Dr. L. hatte V. angegeben, dass er seit November 1906 an Anfällen 
leide, die in unregelmässigen Zwischenräumen und zwar bei Tage in folgender Form 
auftraten: 

Schon acht Tage vor dem Anfall fühlt er Vertaubung vor den Ohren und einen 
Druck über den Augen. Beim Anfall selbst fällt er um (einmal auf offener Strasse), ist 
bewusstlos, wird blau im Gesicht, hat sich dabei meist in die Zunge gebissen; liegt eine 
Weile ganz ruhig, ist nachher wieder bei Bewusstsein, aber sehr matt und yon heftigen 
Genickschmerzen geplagt. Über sonstige körperliche Störungen in der anfallsfreien Zeit 
hat er nicht geklagt. 

Über den Befund teilt der Arzt weiterhin Folgendes mit: Bei der Untersuchung 
des Nervensystems ergab sich ein durchweg normaler Befund. Insbesondere sind die 
Haut- und Sehnenreflexe normal, die Sensibilität am ganzen Körper desgleichen, Pupillen¬ 
reaktion in Ordnung, Augenhintergrund ohne Besonderheiten, Gehör, Geruch, Geschmack 
normal; übrige Hirnnerven ebenso. Urin frei von Eiweiss und Zucker; Puls 60 p. M. 
voll, Herz völlig der Norm entsprechend; Lunge normal, Unterleibsorgane ebenfalls. 
Psychisch macht V. einen geordneten und einwandfreien Eindruck. 

Es handelt sich also bei V. um eine in den letzten Monaten zutage getretene 
Epilepsie, die früher vielleicht schon bestanden hat, aber nicht beobachtet ist. 

Die Frage, ob diese Nervenerkrankung mit dem vor zehn Jahren erlittenen Unfall 
zusammenhängt, ist mit Sicherheit nicht zu beantworten. Einerseits kommen in der Tat 
Fälle von Epilepsie vor, die durch Unfälle allgemeiner Art, auch solche, die nicht den 
Kopf oder vorwiegend das Nervensystem treffen, hervorgerufen sind; andererseits aber 
kann bei einem epileptisch veranlagten Menschen auch ohne äussere Ursache die Krank¬ 
heit jederzeit zum Ausbruch kommen, freilich mit zunehmendem Alter immer seltener. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


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Das Alter von 42 Jahren spricht gegen letztere Annahme, der zehnjährige Zeitraum 
zwischen Unfall und Ausbruch der Epilepsie gegen ersteren Zusammenhang.“ 

Gegen den ablehnenden Bescheid bezüglich der Übernahme des Heilverfahrens 
wegen des Nervenleidens erhob V. Klage beim Schiedsgericht für Arbeiterversicherung 
in L., welches in der Sitzung vom 18. Dezember 1907 den Sektionsvorstand für ver¬ 
pflichtet erklärte, die Kosten der Behandlung des Nervenleidens zu übernehmen. 

Bestimmend für die Entscheidung des Schiedsgerichts war ein Gutachten des Herrn 
Dr. D. vom 4. November 1907, der V. seit 15 Jahren kannte und, wie schon erwähnt 
wurde, längere Jahre behandelt hatte. Danach war V. vor seinem Unfall im April 1897 
ein völlig gesunder, normaler Mann; „wenigstens ist in den fünf Jahren meiner Beobach¬ 
tung vor dem Unfälle niemals ein ärztliches Eingreifen meinerseits bei V. selbst nötig 
gewesen, insbesondere habe ich keinerlei nervöse Symptome bei ihm beobachtet. Das 
änderte sich naturgemäss nach dem Unfälle, als V. nach B. mit seinen ausgedehnten, 
noch nicht verheilten Brandverletzungen zurückkehrte. Die Heilung der Brandwunden 
erforderte grosse Sorgfalt und verursachte dem V. grosse Qualen. Es war das Nerven¬ 
system wohl durch den Unfall schon stark erschüttert und die Schlaflosigkeit, eine Folge 
der Schmerzen und der nervösen Unruhe, liess eine Besserung nur langsam eintreten. 
So kam es, dass V. auch nach Heilung der Brandwunden ein völlig anderer geworden 
war. Er war leicht aufgeregt, verdriesslich, jähzornig und litt an Nervenzuckungen im 
Gebiete der Gesichtsnerven, eine Erscheinung, die auch heute noch zu beobachten ist. 
Dabei bestanden Schmerzen in der Stirn- und Hinterkopfgegend. Wenn auch der All¬ 
gemeinzustand sich allmählich erheblich besserte, die nervösen Erscheinungen blieben 
mehr oder weniger bestehen. Der Gemütszustand wechselte leicht, die Freude am Leben 
war verloren. Somit stehen die Anfälle, welche V. seit dem 22. November v. J. wieder¬ 
holt bekam, durch oben geschilderte nervöse Erscheinungen in direkter Verbindung mit 
dem am 14. April erlittenen Unfall. Die Anfälle, die ich zwar nicht direkt beobachtet 
habe, aber in ihren Folgeerscheinungen beobachten konnte, sind zweifellos epileptischer 
Natur. Dafür spricht die postepileptische Benommenheit und die im Anfalle entstandenen 
Bisswunden an der Zunge. 

In der Familie des V. sind angeblich keine Nervenkrankheiten vorgekommen, an 
ihm selbst sind vor dem Unfälle niemals nervöse Erscheinungen, bewusstlose oder 
Dämmerzustände usw. beobachtet worden, so dass es schwer halten dürfte, einen Zu¬ 
sammenhang der im vorignn Jahre eingetretenen Krämpfe mit dem Unfall nicht an¬ 
zunehmen. Wodurch der Reizzustand des Gehirns, der seit dem Unfälle latent bestanden 
hat, seit Herbst vorigen Jahres sich so weit verstärkt hat, dass es zur Auslösung all¬ 
gemeiner Krämpfe kam, ist schwer zu sagen. Ist doch die letzte Ursache der Epilepsie 
in vielen Fällen völlig unklar“. 

Vom 7. bis 31. Dezember 1907 wurde nun V. auf Kosten der Berufsgenossenschaft 
vom Nervenarzt Dr. H. behandelt. Über den Erfolg dieser Behandlung und die von 
Herrn Dr. H. gemachten Beobachtungen sowie über das weitere Befinden des V. ist in 
den Akten nichts enthalten. 

Wie aus dem Sektionsprotokoll vom 27. Februar 1909 hervorgeht, ist V. am 
26. Februar 1909 gestorben und zwar infolge einer bei der Sektion im linken Stirn¬ 
lappen gefundenen bösartigen Neubildung, welche sich bei der mikroskopischen Unter¬ 
suchung als typisches, stellenweise sehr zellreiches Gliom der Grosshirnsubstanz erwies. 
Durch die Geschwulstmasse im linken Stirnlappen war das rechte Gehirn nach rechts 
seitwärts geschoben und die linken grossen Gehirnknoten waren in sich selbst zusammen¬ 
geschoben. Die Herren Prof. Dr. B. und Dr. R. haben in ihrem Gutachten vom 1. April 
1909 die Möglichkeit zugegeben, dass die aus Keimen der Entwicklungszeit (embryonalen 
Zeit) stammende Gliomgeschwulst durch eine länger andauernde Blutzufuhr zum Gehirn 
zur Wucherung angereizt worden sei. 

Nach dem Gutachten des Dr. D. seien aber schon bald nach dem Unfall bei V. 
Zeichen eines veränderten Gehirnzustandes eingetreten. Er habe Gemütszustände gezeigt, 
die mit Blutandrang zum Gehirn verbunden gewesen seien, und durch die fortwährende 
Blutfülle des Gehirns könne möglicherweise der schlummernde Keim des Glioms zuin 
Wachstum angeregt sein. 


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36 Monatsschrift ftir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


Gutachten: 

Bei Gliombildungen wird man in der Tat an embryonale Beste erinnert. Rind¬ 
fleisch, einer der bedeutendsten Forscher über Geschwülste, üussert sich folgendermassen: 

„Wenn Hirn und Rückenmark fertig gebildet sind, bleibt ein Rest embryonalen 
Bindegewebes zurück, welcher der Neuroglia zugerechnet wird; von diesem Rest gehen 
gliöse Wucherungen aus.“ 

Noch niemals aber ist, soweit ich die Literatur beherrsche, von irgend einem 
Forscher auch nur die Vermutung ausgesprochen, geschweige denn die Behauptung auf¬ 
gestellt worden, dass ein häufig und ständig innerhalb von vielen Jahren wieder kehrender 
Blutandrang zum Gehirn Anregung zur Bildung eines Glioms geben könne oder ge¬ 
geben habe. 

Millionen Menschen leiden viele Jahrzehnte lang an immer wiederkehrenden Kopf¬ 
schmerzen, die von Blutandrang zum Gehirn begleitet sind, ohne dass sich bei ihnen 
Gehirngeschwülste entwickeln. Das Gehirn besitzt eine so grosse Fülle von Ausgleichs¬ 
vorrichtungen bei Blutandrang, dass eine andauernde und häufig wiederkehrende, auf eine 
bestimmte Stelle beschränkte Blutfülle ausgeschlossen ist. Und an eine solche müsste 
man doch denken, wenn sie einen Geschwulstausbruch an einer bestimmten Stelle an¬ 
regen sollte. 

Alle Forscher, die dem Trauma, der Verletzung, eine Rolle bei der Entstehung von 
Geschwülsten in übrigens einem äusserst geringen Prozentsatz in 2 bis höchstens 7 °/ 0 
einräumen, sind sich darüber einig, wie zu dieser Annahme eine unbedingte Voraussetzung 
die ist, dass die Gewalteinwirkung sich auch auf die Stelle übertragen haben muss, an 
welcher später die Geschwulst sich zeigt. Man verlangt sogar in den allermeisten Fällen 
eine unmittelbare örtliche Einwirkung auf die Stelle des Geschwulstsitzes. Nur gerade 
beim Gehirn kann von dieser Forderung abgesehen werden, da beispielsweise auch ein 
Fall aus grosser Höhe auf die Füsse, die Knie oder das Gesäss eine Gehirnerschütterung, 
die nach unserer heutigen Auffassung auch in mehrfachen kleinen Verletzungen von 
Hirnteilen besteht, hervorrufen kann. 

Aber diese, wenn auch fern vom Ort der Gewalteinwirkung auf getretene Verletzung 
an der späteren Geschwulststelle selbst muss unbedingt verlangt werden, wenn wir die 
Geschwulstentstehung auf eine traumatische Einwirkung zurückführen wollen. 

Und nichts von irgend einer Gehirnverletzung ist bei V. zur Zeit des Unfalles 
beobachtet worden. Die Tatsache, dass er sofort nach dem Unfall aus dem 1. Stockwerk 
auf den Ladeplatz gelaufen ist, lässt sogar irgend eine mechanische Verletzung des Ge¬ 
hirns, auch der geringsten Art, wie etwa eine leichte Gehirnerschütterung, mit voller 
Sicherheit ausschliessen. 

Wir verlieren vollständig den Boden jeder wissenschaftlich kritischen Forschung, 
wenn wir blossen Vermutungen wie derjenigen: der häufig wiederholte jahrelang wirkende 
Blutandrang zum Gehirn habe zur Gliombildung bei V. geführt, bei der Gutachtertätig¬ 
keit Raum geben. 

Alle derartigen Erklärungen im Gutachten rufen nicht den Eindruck sachlich be¬ 
gründeter Erörterungen hervor, sondern des Versuches — um ja dem Verletzten kein 
Unrecht zu tun — alles, aber auch alles nur Mögliche und Denkbare hervorzusuchen und 
herauszukehren, was zu seinen Gunsten sprechen könnte, ein vom humanen Standpunkt 
ja allenfalls verständliches Vorgehen, das man aber doch um alles in der Welt nicht als 
Wissenschaft ausgeben darf. Was alles möglich sein kann, interessiert den Richter 
nicht, sondern nur das, was wahrscheinlich ist. 

Es ist doch recht unwahrscheinlich, dass V. schon gleich am Anfang nach dem 
Unfall so besonders schwere nervöse Störungen gehabt hat. Weshalb ist in der langen 
Zeit im Krankenhause zu P. davon nichts beobachtet worden; denn wäre es das, so wäre 
eine solche Beobachtung doch wohl in den sorgfältigen, alle Einzelheiten des Krankheits¬ 
verlaufes berücksichtigenden Bericht des Herrn Dr. E. hinein gekommen. Auch im Be¬ 
richt des Herrn Prof. Dr. Sp. zu B., der sich doch auf 5 Monate Krankenhausbeobachtung 
erstreckt, ist nichts von nervösen Störungen des V. erwähnt. 

Weshalb erfahren wir von diesen erst etwas im Jahre 1007, 10 Jahre nach dem 
Unfall? 

Die Antwort liegt doch w irklich ausserordentlich nahe und lautet, weil, wenn auch 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 2. 


37 


nervöse Zustände dagewesen sein mögen, diese doch nicht derartig erheblich waren, dass 
sie eine besondere Behandlung erheischten. 

Herr Dr. D. sagt in seinem Gutachten: 

„Wenn (nämlich nach Heilung der Brandwunden) auch der Allgemeinzustand sich all¬ 
mählich erheblich besserte, die nervösen Erscheinungen blieben mehr oder weniger bestehen.“ 

Also sie sind doch auch zeitweise wenig vorhanden gewesen und bei erheblicher 
Besserung des Allgemeinbefindens pflegen niemals erhebliche Nervenstörungen zu bestehen. 
Diese beiden Zustände schliessen sich im allgemeinen aus. 

Wenn man jetzt — nach Kenntnis des Sektionsbefundes — die ganze Sachlage 
kritisch überlegend betrachtet, so kann man meiner Ansicht nach nur zu folgenden 
Schlüssen kommen: Bei V., der an Hirngliom gestorben ist, hat sich dieses Leiden wie 
bei so vielen seiner Leidensgenossen aus uns unbekannten Gründen entwickelt, wahr¬ 
scheinlich erst ziemlich spät nach dem Unfall, denn in dem ersten Jahr (bis zur Ent¬ 
lassung aus dem Krankenhaus zu B.) ist bestimmt von nervösen Erscheinungen nichts 
beobachtet worden, und auch in den nächsten Jahren können sie nicht erheblich gewesen 
sein, da sie keine besondere Behandlung nötig machten. 

Erst im November 1906 ist das Gliom so weit gewachsen, dass es epileptische 
Krämpfe auslöste, zu deren Behandlung die Berufsgenossenschaft mit Unrecht verurteilt 
wurde, in der Annahme, es handele sich um eine durch die Unfallfolgen herbeigeführte 
epileptische Gehirnveränderung, während tatsächlich nur symptomatische Epilepsie vorlag, 
eine Folge des Glioms, für dessen Entstehung durch Unfallfolgen nicht nur jeder 
wissenschaftliche Beweis fehlt, sondern dessen Entstehung durch Unfallfolgen im Sinne 
der Erklärung der Herren R. und B. auf Annahmen beruht, die bisher noch nirgends in 
der ärztlichen wissenschaftlichen Litteratur aufgetaucht sind. 

Aus denselben Gründen ist auch die Annahme einer etwaigen mittelbaren, durch 
den Unfall herbeigeführten Verschlimmerung eines möglicherweise zur Zeit des Unfalles 
schon vorhandenen Glioms zu verwerfen, diese Annahme überdies auch deshalb, weil sich 
dann die Verschlimmerung früher und nicht erst nach etwa 10 Jahren hätte geltend 
machen müssen.“*) 

1) Berufsgenossenschaft und Schiedsgericht haben jeglichen Zusammenhang zwischen 
Unfall und Geschwulstbildung abgelehnt. Die Entscheidung des R.-V.-A. steht noch aus und 
wird später bekannt gegeben werden. 


Sarkom und Unfall. 

Zusammenhang abgelehnt, an einem Gatachten erläutert 

von Prof. Dr. Thiem-Cottbus. 

Das nachstehende Gutachten wird hauptsächlich deshalb veröffentlicht, um 
zu zeigen, wie leicht es manche Ärzte noch mit der Annahme eines ursächlichen 
Zusammenhanges zwischen Sarkom und Unfall nehmen. (Vergl. das Ref. über 
König S. 55). 

In der Unfallsache des Formers E. Kl. in W. gebe ich das von mir verlangte 
Gutachten über die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhanges einer im 
Jahre 1908 aufgetretenen Geschwulst an der Brust mit einem am 10. Juli 1901 erlittenen 
Unfall lediglich nach Lage der Akten ab. 

Die Anzeige über den Unfall ist erst am 20. März 1909 erstattet worden. 

Aus der polizeilichen Unlallverhandlung geht hervor, dass, wie Kl. selbst angibt, 
im Sommer 1901 der am 29. Dezember 1879 geborene, also zur Zeit des Unfalles etwa 
21 V 2 Jahre ulte Former E. P., genannt Kl., von der seinen Händen entglittenen, in Be¬ 
wegung befindlichen Kurbel eines Handkrans einen Schlag gegen die Brust oberhalb des 
Magens erhielt, so dass er auf das Gesäss fiel. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 2. 


3S 


Er sprang sogleich auf und lief aus dem Fabrikraum ins Freie und lehnte sich, 
da ihm übel wurde, an eine Mauer. Der Zeuge St. hat gesehen, dass Kl. an der Kurbel 
beschäftigt war, dann bemerkt, dass dieser am Boden lag und die Kurbel noch in Be¬ 
wegung war. Er ging dem aus dem Fabrikraum Enteilten nach und sah sich die ver¬ 
letzte Stelle, welche angeschwollen war, mit an. 

Kl. selbst beschreibt die Stelle als geschwollen, grün und blau verfärbt und etwa 
handtellergross. 

Der befragte Arzt, Herr San.-Rat Dr. R., verordnete Kühlen der geschwollenen 
Stelle. Nach 8 Tagen war nach Kl.s Aussage die Geschwulst weg, während die Flecke 
noch sichtbar blieben; wie lange, ist nicht gesagt. 

Die Arbeitgeberin des Kl. hat angegeben, dass dieser nur 3 Tage erwerbsunfähig 
war und wohl dieserhalb die Unfallmeldung unterblieben sei. 

Kl. selbst sagt, er habe dann (also doch nach wenigen, höchstens 8 Tagen), ohne 
Beschwerden zu haben, bis zum Eintritt beim Militär (Oktober 1901) weiter gearbeitet. 
Auch während der ersten (reichlich) anderthalb Dienstjahre hat Kl. keine Beschwerden 
an der Brust gehabt. 

Erst am 29. Mai 1903 hat er, wie aus dem Auszug des Krankenblattes des 
Musketiers Kl. hervorgeht, Schmerzen an der rechten Brustseite gehabt, an der bei der 
Lazarettaufnahme am 3. Juni 1903 in der Mitte zwischen Brustbein und rechter Brust¬ 
warze eine mit der Haut verwachsene, aber gegen die Unterlage verschiebliche apfelgrosse 
Geschwulst fest gestellt wurde. Bei der am 5. Juni 1903 vorgenommenen Operation erwies 
sich die Geschwulst von einer Art Kapsel umgeben und liess sich leicht von der Muskel¬ 
unterlage abtrennen. 

Die Geschwulst bestand aus einer weissen, leicht bläulichen Masse von etwas 
festerer als gallertartiger Beschaffenheit und erwies sich als ein Adenom (Drüsengeschwulst) 
mit stellenweise carcinomatösem Charakter. 

Beim Abgang des Kl. aus dem Lazarett blieb eine an der Oberfläche etwas un¬ 
regelmässige, im ganzen kreisrunde, nicht ganz handtellergrosse, wenig verschiebliche 
Narbe zurück. 

Kl. wurde dienstfähig zur Truppe entlassen. 

Der von Herrn Stabsarzt P. unterschriebene Bericht enthält keine Bemerkung 
darüber, dass die Entstehung der Geschwulst auf den Kurbelschlag zurückgeführt wurde. 
Kl. selbst hat am 22. Januar 1909 der Berufsgenossenschaft mitgeteilt, „dass die im 
Jahre 1903 operativ entfernte Geschwulst meiner Auffassung nach keine Folge des Un¬ 
falles vom Jahre 1901 war“. 

Kl. gibt weiter an, dass er nach der Entlassung aus dem Militärlazarett wieder 
vollen Dienst getan, auch das Manöver 1903, ohne Beschwerden zu haben, mitgemacht habe. 

Er ist nach der Entlassung vom Militär bis Mai 1908 wieder seinem alten Beruf 
nachgegangen. Zu dieser Zeit trat bei ihm ohne äussere Einwirkung angeblich an der 
verletzten Stelle wieder eine Geschwulst auf, die er durch Kühlen fortzubringen suchte 
und trotz der er bis zum 9. Januar 1909 weiter arbeitete. Er wurde von dem befragten 
Arzt dem Diakonissenhause zu W. überwiesen. Bei der Aufnahme wurden durch die 
Ärzte Dr. B. und S. in der Mitte des Brustbeines zwei Hervorwölbungen festgestellt. 

Die kleinere, hühnereigrosse schloss nach unten mit dem Schwertfortsatz ab, die 
grössere Geschwulst (Durchmesser 9:12 cm) sass auf dem Brustbein fest auf und über¬ 
ragte dasselbe nach rechts um 3 cm, nach links um 5 cm. 

Bei der Operation erwies sich die kleine Geschwulst von ziemlich derber und auch 
die grössere von höckriger (also doch auch wohl derber) Beschaffenheit. 

Es wird erwähnt, dass sich bei der Operation die Geschwulst mit dem Brustbein 
fest verwachsen erwies, so dass sie an einer Stelle abgemeisselt werden musste, d. h. also, 
es mussten, um die Geschwulst völlig entfernen zu können, Teile des Brustbeines ab¬ 
gemeisselt werden. Die Geschwulst wurde im Berliner pathologischen Universitäts¬ 
institut als Spindelzellensarkom erkannt. 

Der Bericht enthält insofern eine bedauerliche Lücke, als von der Narbe, die von 
der ersten Operation zurückgeblieben ist, gar nichts erwähnt ist, obwohl diese Narbe 
doch rechts nach aussen von der Geschwulst gefunden werden musste. 

Die erste Geschwmlst befand sich in der Mitte zwischen Brustbein und Brustwarze. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 2. 


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Diese Entfernung beträgt bei einem regelrecht gebauten Manne mittlerer Grösse in den 
zwanziger Jahren 10 cm. Die Mitte der alten Operationsnarbe befand sich also 5 cm 
nach aussen vom rechten Brustbeinrande entfernt, während die 1909 operierte Geschwulst 
das Brustbein nur um etwa 3 cm überragte. Schon aus diesen räumlichen Verhältnissen 
geht hervor, dass die zweite 1909 operierte Geschwulst kein Rezidiv der 1903 operierten 
gewesen sein kann. Es waren ja auch mikroskopisch und dem Sitz nach gänzlich ver¬ 
schiedene Geschwulstarten, die 1903 operierte eine weiche Drüsengeschwulst (Adenom 
mit einzelnen krebsverdächtigen Stellen) unter der Haut belegen, gegen die Muskelunter¬ 
lage verschieblich und die 1909 operierte ein von der Knochenhaut ausgegangenes derbes 
Spindelzellensarkom, so fest mit dem Brustbein verwachsen, dass zur Entfernung der 
Meissei benutzt werden musste. 

Die mikroskopische Diagnose des Herrn Stabsarzt Dr. P. stimmt so mit der weichen 
Beschaffenheit, dem Aussehen und dem Sitz der Geschwulst (Brustdrüse) sowie dem Ver¬ 
lauf — Freibleiben der Achseldrüsen und Ausbleiben des Rezidivs — überein, dass man 
nur staunen kann über die Kühnheit der Ärzte zu W., die sich selbst zur mikrosko¬ 
pischen Untersuchung der von ihnen operierten Geschwulst nicht entschlossen, mit der 
sie behaupten, Herr Stabsarzt Dr. P. habe einen leicht erklärlichen diagnostischen 
Irrtum begangen. 

Dieser durch nichts begründete Vorwurf der Ärzte zu W. erklärt sich nur 
aus ihrer vorgefassten, gänzlich unbegründeten Meinung, die zweite Geschwulst sei ein 
Rezidiv der ersten und beide seien die Folgen des Kurbelschlages. Da nun ein Sarkom 
nicht gut als Rezidiv einer im grossen und ganzen gutartigen, nur stellenweise krebs¬ 
verdächtigen (nicht etwa sarkomverdächtigen) Drüsengeschwulst gelten kann, so wird 
einfach die Diagnose des ersten Arztes in geradezu empörender Weise für falsch erklärt 
und gnädigerweise hinzugefügt, „der Irrtum sei ja leicht erklärlich“. 

Wenn in diesem Falle ein Irrtum vorliegt, so ist er den Herren zu W. widerfahren. 

Ebenso unhaltbar wie die Annahme, die zweite Geschwulst sei ein Rezidiv der 
ersten und schon die erste eine Unfallfolge gewesen, was nicht einmal Kl. (ganz ver¬ 
ständigerweise) behauptet, ebenso unhaltbar ist die Behauptung, dass die im Mai 1908 
aufgetretene Sarkomgeschwulst eine Folge des im Jahre 1901 erlittenen Kurbel¬ 
schlages sei. 

Das Einzige, was dafür spricht, ist die ungefähre Übereinstimmung der Verletzungs¬ 
stelle mit der Stelle des Ausbruches der Geschwulst, aber auch das Einzige! 

Es widerspricht allen wissenschaftlichen Erfahrungen, dass ein Spindelzellensarkom 
bei einem jungen Menschen 7 Jahre Zeit bis zum Offenbarwerden brauche. Diese wachsen 
viel rascher, und der Zeitraum von 2 Jahren, innerhalb deren sich die Geschwulst nach 
dem Trauma gezeigt haben muss, würde ich gerade in diesem Falle für den äusserst 
zulässigen Zeitpunkt halten. Und dann das 7 Jahre lange Wohlbefinden und die Dienst- 
und Arbeitsfähigkeit, wenn man von der Drüsengeschwulst absieht, die mit der zweiten 
nicht da9 Geringste zu tun hat! 

Ferner ist zu beachten die Geringfügigkeit der Verletzung, die den Mann wahr¬ 
scheinlich nur 3 Tage, höchstens 8 Tage arbeitsunfähig gemacht hat. 

Wird in diesem Falle dem Kurbelschlag eine ursächliche Rolle zuerkannt, dann 
müssen wir alle Sarkome für traumatisch entstanden erklären, denn irgend ein Stoss wird 
sich bei jedem mit Sarkom behafteten Menschen in der Vorzeit ausfindig machen lassen. 

Sorgfältige Prüfungen haben aber ergeben, dass in höchstens 7 °/ 0 den Sarkomen 
Verletzungen vorausgehen, denen man mit einiger Wahrscheinlichkeit einen ursächlichen 
Einfluss auf die Geschwulstentstehung zusprechen kann. 

In diesem Falle ist die Unwahrscheinlichkeit eines Zusammenhanges zwischen 
Unfall und Geschwulst so gross, dass man diesen Zusammenhang fast mit mathematischer 
Sicherheit ausschliessen kann. 

Den einzigen Schluss, den man vielleicht aus dem Falle Kl. ziehen könnte, ist der, 
dass der Mann eine gewisse Veranlagung zur Geschwulstbildung hat. 

Auf das vorstehende Gutachten hin hat die zuständige Berufs¬ 
genossenschaft die Entschädigungsansprüche des Kl. abgelehnt und 
dieser hat gegen den ablehnenden Bescheid keine Berufung eingelegt 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invaliden wesen Nr. 2. 


Enchondrom und Unfall. 

An einem Gutachten erläutert 

von Prof. Dr. Thiem-Cottbus. 


Über den Einfluss von Gewalteinwirkungen auf das Wachstum von Enchon- 
dromen ist noch so wenig bekannt, dass es lohnend erscheint, Fälle, in welchen 
eine solche Einwirkung wahrscheinlich ist, zu veröffentlichen. 

In der Unfallversicherungssache des Sehmiedes G. K. in L. gegen die S.-Th. Eisen- 
und Stahl-Berufsgenossenschaft gebe ich das von mir durch das Reichs-Versicherungsamt 
eingeforderte Obergutachten nach Lage der Akten und nachdem K. vom 20. bis einschl. 
22. Juli 1909 hier untersucht und beobachtet, auch einer Röntgendurchleuchtung unter¬ 
zogen worden ist. 

Am 24. Februar 1908 machte die Firma G. & F. L. bei der S.-Th. Eisen- und 
Stahl-B.-G. die Anzeige über einen Unfall, welchen der am 19. November 1859 geborene 
Schmied G. K. am 11. Juli 1907 kurz nach 10 Uhr vormittags erlitten haben soll. 

Als K. mit dem Schlosser St. zusammen eine Stange Winkeleisen, 60 mm breit 
und 8 mm dick, von etwa 8—9 m Länge und von etwa Ober 1 Zentner Gewicht, aus dem 
Regal holen wollte, hatte St. die Stange schon herausgezogen, so dass sie K. nur noch 
abzunehraen und das eine Ende auf die Schulter zu legen brauchte. Da K. aber nicht 
rechtzeitig zufasste, fiel die Stange auf seine rechte Schulter und den zum Heräuslangen 
immerhin schon etwas erhobenen Oberarm, der aber von dem fallenden Eisen nieder¬ 
gedrückt wurde, worauf das. Eisen den Oberarm streifend zur Erde fiel. K. bückte sich 
und hob es von der Erde auf, legte es nun auf die linke Schulter, weil die rechte wie 
taub war. Dann hat er andere Arbeiten verrichtet, Teile von Eisen abgeschnitten, Löcher 
gestanzt, Stücke zusammengeschraubt usw.; Eisen getragen hat er an dem Tage nicht 
mehr. Die Lage der Stange im Regal sei vielleicht 3 Meter über dem Erdboden gewesen, 
so dass St. hoch klettern musste um das eine Ende herauszuholen, währeud K. unten 
stehen Hieb, um das andere Ende aufzufangen. Wie K. in der Unfalluntersuchungs¬ 
verhandlung vom 29. Februar 1908 ausgesagt hat, fühlte er zwar sofort Schmerzen, glaubte 
aber, dass sich diese von selbst wieder verziehen würden. Er verrichtete seine Arbeiten 
weiter, schonte aber den rechten Arm auch in der Folgezeit. Am 31. Januar 1908 hat 
er sich erst laut einer Anzeige der Ortskrankenkasse, welcher er angehörte, krank ge¬ 
meldet. K. will aber schon am Sonntag nach dem Unfall Herrn Dr. G. seiner Schulter¬ 
schmerzen wegen um Rat gefragt haben und sich bei ihm bis zum Eintritt der Behand¬ 
lung bei der Universitätspoliklinik alle 3 Wochen vorgestellt haben. Herr Dr. G. hat unter 
dem 20. Mai 1908 ein Gutachten abgegeben. 

In diesem Gutachten berichtet der Arzt, dass ihn K. am 14. Juli 1907 zum ersten 
Male, soweit er, der Arzt, nach und nach habe feststellen können, in der Sprechstunde 
aufgesucht habe. K. klagte über Schmerzen im rechten Schultergelenk und im Oberarm 
und es bestand eine gewisse Bewegungsbeschränkung beim seitlichen Erheben des Armes. 

Herr Dr. G., der K. bereits im Jahre 1905 wegen Rheumatismus und rheumatischer 
Neuralgie des rechten Armes behandelt hatte, hielt das jetzige Leiden für ein rheuma¬ 
tisches, obwohl ihm K. erzählte, dass ihm vor 3 Tagen ein Unfall zugestossen sei. Herr 
Dr. G. fügt hinzu: „in der von ihm geschilderten Weise“, was wohl heissen soll, so, wie er 
ihn jetzt in der Unfallanzeige und in der Unfalluntersuchungsverhandlung geschildert hat. 

Eine erkennbare auffallende Schwellung des Schultergelenkes bestand nicht. Der 
Arzt hielt dann schliesslich die subjektiven Beschwerden für den Ausdruck einer trau¬ 
matischen Neuralgie. 

K. ist im Jahre 1907 im ganzen etwa lOmal bei Herrn Dr. G. gewesen und zwar 
im Juli, September, Oktober und Dezember. Der Besuch das K. in der Sprechstunde des 
Arztes während des Oktober fand am 31. statt. Von da bis 22. Dezember 1907 hat der 
Arzt K. nicht gesehen und erst an diesem Tage bei ihm eine deutliche Anschwellung des 
rechten Oberarmkopfes bemerkt. 


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Im Januar 1908 war K. noch dreimal bei Herrn Dr. G. und hat dann, soweit sich 
der Arzt erinnert, den Rat bekommen, sich in einer Klinik oder Poliklinik mit Röntgen¬ 
strahlen untersuchen zu lassen. 

Herr Dr. G. ist der Ansicht, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit 
des ursächlichen Zusammenhanges zwischen Unfall und Geschwulst wohl nicht bestritten 
werden kann, wenn die Tatsache des angeblichen Unfalles zweifellos festgestellt sei. 

Unter dem 30. März 1908 hat Herr Prof. P. ein Gutachten abgegeben. 

Darnach hat sich K. zum ersten Mal am 30. Januar 1908 in der Poliklinik vor¬ 
gestellt und auf die Frage des Arztes, ob er eine Ursache des Leidens kenne, zuerst ver¬ 
neinend geantwortet. 

Erst nachdem K. etwa 14 Tage in poliklinischer Behandlung war und auf die ernste 
Bedeutung seines Leidens aufmerksam gemacht werden musste, erinnerte er sich daran, 
dass er im Sommer 1907 einen Stoss gegen die rechte Schulter erlitten hatte. 

K. behauptet, Herr Prof. P. habe ihn gefragt, ob er gefallen sei, was dieser natürlich 
verneinte. Als ihm dann gesagt worden sei, es müsse ein Stück Knochen herausgenommen 
werden, sei er so erschrocken gewesen, dass er zunächst nichts sagen konnte. Beim nächsten 
Besuch der Poliklinik habe er aber sofort über den Unfall berichtet. 

Bei der ersten Untersuchung wurde eine Geschwulst im rechten Oberarmkopf fest¬ 
gestellt, die den Oberarmkopf schätzungsweise auf den doppelten Umfang vergrössert 
hatte. Die Röntgenaufnahme zeigte ebenfalls, dass der Knochen in weiter Ausdehnung 
zerstört und durch Geschwulstmasse ersetzt war. An der Schulter waren die Hautblut¬ 
adern erweitert. 

Erst am 23. Februar 1908 entschloss sich K. zu der von Anfang an ihm empfohlenen 
Operation und wurde einem Krankenhaus überwiesen. 

Zur Beurteilung der Frage, ob die Geschwulst Unfallfolge sei, hielt Herr Prof. Dr. P. 
erst die Kenntnisnahme der Wahrnehmungen des erstbehandelnden Arztes und des Operations¬ 
befundes für notwendig. 

Am 30. März 1908 hat Herr Dr. Sch., Assistenzarzt an dem von K. aufgesuchten 
Krankenhause, ein Gutachten abgegeben. Darnach hat K. bei seiner Aufnahme am 25. 
Februar die bestimmte Angabe gemacht, dass sein Leiden von der am 11. Juli 1907 
erlittenen Verletzung herrühre. 

Es zeigte sich bei der Aufnahme eine abnorme Beweglichkeit im oberen Drittel des 
rechten Oberarmknochens, die auf einen Bruch deutete. 

Bei der Operation fand sich eine Knorpelgeschwulst, welche nahezu die Hälfte des 
Oberarmes einnahm und zerstört hatte und die Entfernung des Oberarmknochens in der 
genannten Ausdehnung nötig machte. Die mikroskopische Untersuchung ergab eine rein 
gutartige Knorpelgeschwulst (Chondrom); auch Herr Dr. Sch. will ein endgültiges Urteil 
über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Geschwulst erst nach Kennt¬ 
nisnahme der Beobachtungen des Arztes abgeben, der K. zuerst behandelt hat Er macht 
darauf aufmerksam, dass Geschwülste wie die bei K. gefundene von Knorpelinseln aus¬ 
gehen, die aus der Entwicklungszeit (embryonalen Zeit) in der Knochensubstanz liegen 
geblieben sind. 

Nach Kenntnisnahme des G.schens Gutachten hat Herr Dr. Sch. am 6. Juni 1908 
nochmals sich gutachtlich zur Sache geäussert. 

In diesem Gutachten spricht sich der Sachverständige dahin aus, dass eine Unfall¬ 
folge wahrscheinlich nicht vorliege. 

Einmal sei die Eisenstange auf das Schulterdach (Akromion) gefallen, welches den 
Oberarm von oben fast völlig decke und welches der Verletzte selbst als den getroffenen 
Knochen bezeichne. 

An diesem Schulterdachknochen seien aber durch das Röntgenbild keine Spuren 
eines Knochenbruches nachgewiesen. „Das beweist, dass die damalige Gewalteinwirkung 
keine schwere gewesen ist, was auch daraus hervorgehe, dass Herr Dr. G. 3 Tage nach dem 
Unfall keine Schwellung der Schultergegend nachweisen konnte.“ 

Ferner spräche gegen den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Ver¬ 
letzung der Umstand, dnss K. nach dem Unfall weiter gearbeitet habe und augenschein¬ 
lich zunächst selbst den Unfall nicht als Ursache seines Leidens angesehen habe, was 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


auch daraus hervorgehe, dass er bei der ersten poliklinischen Untersuchung angegeben 
habe, keine Ursache für das Leiden zu kennen. 

Es sei möglich, dass schon am Unfalltage infolge der beginnenden Geschwulstbildung 
eine Schwäche des Armes vorlag. 

Der Herr Sachverständige weist schliesslich darauf hin, dass die erdrückende Mehr¬ 
zahl dieser Art von Geschwülsten aus innerer Ursache entstehe. Insbesondere zeigten 
sich Knorpelgeschwülste an Körperteilen, die gegen mechanische Beize von aussen völlig 
geschützt seien, z. B. in der Tiefe der Beckenhöhle. Auch bildeten sich ähnliche Knorpel¬ 
geschwülste an mehreren Steilen gleichzeitig, so dass bei diesen eine äussere Einwirkung 
natürlich gar nicht in Frage komme. 

Die Berufsgenossenschaft hat darauf hin die Entschädigungsansprüche des K. ab¬ 
gelehnt. 

Das von K. angerufene Schiedsgericht für Arbeiterversicherung zu L. beschloss die 
Einholung eines Obergutachtens von Herrn Med.-Rat Prof. Dr. Br., welches unter dem 
21. September 1908 erstattet ist. 

Zunächst wird die Krankengeschichte wiedergegeben. 

Herr Med.-Rat Prof. Dr. Br. hält einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Knorpel¬ 
geschwulst und Unfall schon deshalb für unwahrscheinlich, weil die Entstehung der Eu- 
chondrome auf angeborene Entwicklungsstörungen zurückzuführen sei. 

Nach Ansicht des Herrn Sachverständigen sind die Beschwerden am rechten Arm, 
über welche K. vor Herrn Dr. G. am 14. Juli 1907 klagte, schon die Folge der Geschwulst¬ 
bildung gewesen, da Knorpelgeschwülste sehr langsam wachsen und die Entstehung der 
Neubildung daher weit über den 14. Juli 1907 zurückzuverlegen sei. 

Eine am 11. Juli entstandene Knorpelgeschwulst kann am 14. noch nicht Schmerzen 
und Bewegungsstörungen verursachen. 

Am 11. Juli müsse sie schon innerhalb des Knochens in erheblicher Grösse vor¬ 
handen gewesen sein, wenn sie auch noch keine fühl- und sichtbare Auftreibung des 
Knochens verursacht hätte. 

Der Unfall müsse an sich ganz unerheblich gewesen sein und habe wahrscheinlich 
direkte unmittelbare Folgen nicht hinterlassen. 

Auch habe die Eisenstange die Stelle nicht getroffen, an der später die Geschwulst 
gefunden sei. 

Eine Beschleunigung des Wachstums der Geschwulst könne auch nicht angenommen 
werden, da die Geschwulst auch nach dem 11. Juli 1907 das diesen Neubildungen lang¬ 
same Wachstum gezeigt und erst im Dezember 1907 zu einer nachweisbaren Auftreibung 
des Oberarmknochens geführt habe. 

Auf dieses Gutachten hin hat das Schiedsgericht die Berufung des K. in der Sitzung 
vom 21. Oktober 1908 verworfen. 

In dem Revisionsverfahren vor dem Reichs-Versicherungsamt hat K. geltend gemacht, 
dass die Eisenstange seine Schulter und den erhobenen Arm getroffen habe, wobei selbst¬ 
verständlich der Arm mit getroffen sei. 

Auch hat der Kläger eine Bescheinigung des Herrn Prof. Dr. K. vom 27. November 
190S beigebracht, nach der K. jetzt wieder an einem Rückfall der Geschwulst leidet und 
es nicht für ausgeschlossen erklärt wird, dass durch den Unfall eine Verschlimmerung 
des bereits bestehenden Leidens herbeigeführt sei. 

Wie K. hier berichtet, ist ihm der rechte Arm am 19. Dezember 1908 im Kranken¬ 
haus St. J. aus dem Schultergelenk ausgelöst worden. 

In den Akten der Ortskrankenkasse für L. befindet sich Blatt 36 eine Aufzählung 
der Erkrankungen, an denen K. als Kassenmitglied behandelt ist. 

Dieselben enthalten nichts für die Beurteilung der jetzt vorliegenden Frage Wichtiges. 

Zur Ergänzung der Krankengeschichte sei erwähnt, wie die Untersuchung und 
Beobachtung des K. ergeben hat, dass es sich um einen ruhigen, seine Angaben ohne 
Übertreibung machenden Menschen handelt 

Der rechte Arm ist aus dem Schultergelenk ausgelöst. 

Die Narbe bietet keine Besonderheiten. 

Bis zur Schulterhöhe misst K. vom Fussboden aus 147 1 2 c,n - Wenn sich das 
Eisen also tatsächlich 3 in hoch im Regal befunden hat, so hat beim Herabfallen des- 


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selben auf die Schulter die Fallhöhe l 1 ^ Meter betragen. Da einige der Herren Vor gut- 
achter behauptet haben, ein auf die Schulter fallendes Eisen könne nur das Schulterdach 
(Akromion) verletzen, nicht aber den Oberarmkopf, der sich darunter befinde und fast 
völlig gedeckt sei, so habe ich ein Röntgenbild der linken Schulter des K. anfertigen 
lassen, aus welchem hervorgeht, dass der Oberarmkopf den äussersten Rand des Schulter¬ 
daches (Akromion) um ein Erkleckliches überragt. 

Dieses Überragen des Kopfes geht auch aus dem Röntgenbild der kranken Seite 
hervor, welches sich in einem Briefumschlag in den Genossenschaftsakten befindet und 
wohl im Krankenhaus aufgenommen ist. 

Dieses Röntgenbild zeigt weiter, dass die durch die Knorpelgeschwulst bedingte 
Zerstörung des Oberarmknochens sich ausschliesslich auf die äusseren Abschnitte des 
Knochens erstreckt, während der innere bis auf die Stelle, wo es zum Durchbruch des 
Knochens gekommen ist, unbehelligt geblieben ist. 

Ich glaube durch die vorstehenden Erörterungen nachgewiesen zu haben, dass die 
Annahme, bei dem Auffallen des Eisens auf die Schulter könne der Oberarmkopf nicht 
verletzt worden sein, eine unbegründete ist, erst gar, wenn man annimmt, dass K. den 
Arm zum Auffangen des Eisens erhoben hatte und dieser ihm durch die ihn dann 
streifende Gewalteinwirkung herabgeschlagen wurde. Dass das Schulterdach keinen 
Bruch gezeigt hat, schliesst keineswegs aus, dass der Oberarmkopf eine erhebliche 
Quetschung erfahren hat — eines Bruches bedarf es gar nicht zur Anregung des 
Wachstums einer versprengten Knorpelinsel (Enchondrom) —, da es nicht nur möglich, 
sondern ausserordentlich wahrscheinlich ist, dass das Eisen nach aussen vom knöchernen 
Schultcrdach auf die Schulter gefallen ist und hier gerade den über das knöcherne Dach 
(Akromion) hinausragenden Teil der Schulter, welcher vom äusseren Teil des Oberarm¬ 
kopfes gebildet, wird, getroffen hat. 

Wenn K. auf die Schulter als den getroffenen Teil gezeigt und dabei noch auf den 
vom Akromion gebildeten Teil der Schulter gewiesen hat, so kann man daraus wohl nicht 
mit Sicherheit schliessen, dass nur das Akromion getroffen worden sei, einmal, weil das 
Eisen in tangentialer Richtung die Schulter getroffen hat dann auch, weil man nicht ver¬ 
langen kann, dass K. genau weiss, wo sein knöchernes Schulterdach nach aussen zu auf¬ 
hört und die Aussenseite der Schulter nur vom unbedeckten Teil des Oberarmkopfes 
gebildet wird. Denn der Oberarmkopf bildet die Schulterwölbung mit, wie man aus 
dem epaulettenmässigen, eckigen Abfall der Schulter bei Verrenkungen des Oberarm¬ 
kopfes sieht. 

Ich kann auch nicht zugeben, dass der Unfall an sich ganz unerheblich gewesen 
sei und wahrscheinlich direkte unmittelbare Folgen nicht hinterlassen habe. 

K. hat das Eisen, nachdem es auf die rechte Schulter gelallen war, nachher auf 
der linken Schulter getragen und ist am 3. Tage zu Herrn Dr. G. gegangen, der zwar 
keine auffallende Schwellung der Schulter, aber eine gewisse Bewegungsbeschränkung 
beim seitlichen Erheben des Armes fand. Erst am 22. Dezember 1907 stellte er eine 
Anschwellung des rechten Oberarmkopfes fest, was nicht ausschliesst, dass sie schon 
etwas früher dagewesen ist, da Herr Dr. G: den K. zwischen 31. Oktober 1907 und 22. 
Dezember 1907 nicht gesehen hat. 

Im ganzen ist K. bei Herrn Dr. G. vom dritten Tage nach dem Unfall bis zum 
Übertritt in poliklinische Behandlung etwa 13 mal gewesen, und dass der Unfall un¬ 
mittelbar schädigend auf die rechte Schulter wirkte, geht daraus hervor, dass K. das 
Eisen nachher beim Tragen auf die linke Schulter legen musste und dass sich am dritten 
Tage eine Bewegungsbeschränkung bei seitlicher Erhebung des Armes vorfand, ferner 
daraus, dass er, wie er glaubhaft versichert, seit dem Unfall stets den rechten Arm 
schonen musste. 

Nach einer Schulterquetschung, namentlich wenn sie Knochenteile traf, braucht nicht 
gleich alles braun und blau geschlagen und dick geschwollen zu sein. 

Meiner Ansicht nach ist daher die unmittelbar nach dem Unfall eintretende Not* 
wendigkeit, das Eisen auf der anderen Schulter zu tragen (ev. durch Zeugenaussagen zu 
kontrollieren), den Arm zu schonen, sowie die am 3. Tage durch den Arzt festgestellte Un¬ 
fähigkeit, den Arm seitlich ausgiebig zu bewegen, als unmittelbare Unfallfolge, als primäre 
Verletzungsfolge aufzufassen. 


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Nichts berechtigt zu der Annahme, dass dies schon Folgen der Geschwulst gewesen 
seien, die tatsächlich erst am 22. Dezember 1907 vom Arzt gefühlt ist und frühestens 
einige Zeit nach dem 31. Oktober 1907 (letztes Untersuchen vor Feststellen der Geschwulst) 
fühlbar gewesen sein kann. 

Dass sich K. nicht gleich arbeitsunfähig gemeldet hat, wird jeder verstehen, der weiss, 
wie Eisenarbeiter, die alle Augenblicke Stösse, Puffe, Quetschungen und Reibungen von 
dem spröden kantigen Material, mit dem sie umgehen, hart gegen sich selbst werden. 

In der grossen Maschinenfabrik von Pauksch aus Landsberg erfuhr ich, dass unter 
den mehreren Hunderten von Arbeitern nicht 3 Dutzend vorhanden waren, die nicht schon 
eine oder mehrere Verletzungen erlitten hätten. 

Was nun die hier vorliegende Knorpelgeschwulst anlangt, so hat Herr Prof. Br. zu¬ 
treffend ausgeführt, dass eine Entstehung von Knorpelgeschwülsten nach Traumen nicht 
erwiesen ist, sondern dass sie von Knorpel gebliebenen Inseln ausgeben, die aus einer 
Zeit stammen, in welcher der ganze Knochen noch Knorpel war. Diese Knorpelinselp 
sind eigentlich schon Geschwülste, „Enchondrome“. 

Wenn Herr Dr. Sch. darauf hingewiesen hat, dass Knorpelauswüchse an mehreren 
Stellen auftreten, so dass bei ihnen jede äussere Veranlassung auszuschliessen sei, so 
meint er damit die sogenannten multiplen kartilaginären Exostosen, d. h. mit Knorpel 
überzogene Knochenauswüchse, die jedoch bei der Enchondrombildung, der reinen 
Knorpelgewächsbildung, gar nicht in Frage kommen. Hier handelt es sich um die 
oben beschriebenen Knorpelinseln im Knochen, die entweder schon bei der Geburt als 
merkliche Geschwülste, Enchondrome. vorhanden sind oder in der Wachstumsperiode, 
bei der der letzte zum Übergang in Knochen bestimmte Knorpel diese Veränderung ein¬ 
zieht, abgeschnürt werden. 

Ich habe bezüglich des Einflusses von Verletzungen auf diese Knorpelinseln oder 
schon fertige Enchondrome in meinem Handbuch der Unfallerkrankungen 2. Auflage 
Seite 692 wörtlich Folgendes gesagt, was, wie ich glaube, der Meinung der überwiegenden 
Mehrheit der Forscher entspricht: 

„Den Anstoss zu erneuter Vergrösserung von Enchondromen nach beendetem 
Knochenwachstum haben oft Traumen geringfügiger Art, wie diese auch oft allem Anschein 
nach die Veranlassung zur Entwicklung bösartiger Neubildungen auf dem Boden von 
Enchondromen abgeben.“ 

Ich habe dort auch 6 Beispiele angeführt, in denen Verletzungen verschlimmernd 
auf Enchondrome wirkten. Bei Fall 1 und 2 von Kröte S. 693 traten die verheerenden 
Folgen des Unfalles nach einem Jahre ein, der Anfang der Geschwulstbildung lag offenbar 
viel weiter zurück. 

Bei K. ist die erste Operation Ende Februar 1908 vorgenommen, der Unfall hat 
am 11. Juli 1907 stattgefunden und die Feststellung der Geschwulst geschah am 22. 
Dezember 1907. Wenn man die zeitlichen Verhältnisse mit denen im Fall 2 von Kröte 
vergleicht, bei welchem bei dem ein Jahr nach dem Unfall erfolgten Tode schon weit¬ 
gehende, offenbar dem Beginn nach zeitlich weit zurückliegende Zerstörungen gefunden 
wurden, so bietet der Fall K. auch dem zeitlichen Verlauf nach nichts Auffallendes, wenn 
man annimmt, dass K. am rechten Oberarmkopf am 11. Juli 1907 zwar schon eine ver¬ 
sprengte Knorpelinsel, vielleicht auch schon ein kleines Enchondrora hatte, durch das¬ 
selbe aber in seiner Erwerbsfähigkeit in keiner Weise beeinträchtigt war. 

Erst der Fall des Eisens auf die rechte Schulter vom 11. Juli 1907, das beim 
Herabstreifen den Oberarmkopf nicht nur treffen konnte, sondern musste, gab den Anstoss 
zur Wucherung dieser Knorpelinsel. 

Diese Knorpelinsel lag im Oberarmkopf wahrscheinlich schon seit der Geburt; 
spätestens entstand sie bei Abschluss der Wachstumsperiode, also Anfang der zwanziger 
Jahre. 

Da K. im 50. Lebensjahre steht, hat er diese Knorpelinsel mindestens 25 Jahre, 
vielleicht aber schon sein ganzes Leben mit herumgetragen, ohne dass sie gewachsen ist 
oder ihn gestört hat, und ohne den Schlag gegen den rechten Oberarmkuopf wäre sie als 
Knorpelinsel in diesem Knochenteil wahrscheinlich sitzen geblieben, ohne zu wuchern, bis 
zum Tode des K. 

Ich bin gewiss vorsichtig bei Annahme eines traumatischen Einflusses auf die Ent- 


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stehung und Verschlimmerung von Gewachsen, wie ich in meinen Schriften und in meinem 
Vortrage im Reichs-Versicherungsamt dargetan habe. 

Aber in einem solchen Falle, in welchem darüber Einigkeit herrscht, dass es sich 
um eine Anregung einer Knorpelgeschwulstanlage zum Wachstum handelt und allen An¬ 
forderungen, die man bei der Anerkennung solchen Einflusses aufgestellt hat, entsprochen 
ist, hiesse es meiner Ansicht nach doch sich den Tatsachen verschliessen, wenn man hier 
die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen Unfall und Auftreten 
(nicht Entstehen) der Geschwulst leugnen wollte. 

Das R-V.-A. hat danach die Entschädigungsansprüche des K. anerkannt. 


Objektivität und objektiver Befund in den Gutachten. 

Ein zeitgemässes Mahnwort. 

Von Dr. Schiiffer-Giessen, Vertrauensarzt des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung in der 

Provinz Oberhessen. 

Es ist eine in Ärztekreisen bekannte Tatsache, dass seitens der Berufs- • 
genossenschaften bestimmte Ärztekategorien, insbesondere die beamteten und 
Krankenhausärzte mit Vorliebe zu Begutachtungen herangezogen werden. Mir 
hat es nie einleuchten wollen, dass dem Kreisarzt mit seiner Bestallung gleich¬ 
zeitig auch die Qualifikation zum Obergutachter zuerkannt wird. Lehrt doch 
die tägliche Erfahrung, dass es bei den beamteten Ärzten genau dasselbe 
ist, wie bei den Praktikern: Es gibt darunter solche, die unfähig sind, einen 
geordneten Befund zu erheben, und andere, die musterhafte Gutachten erstatten. 

Die Krankenhausdirektoren haben nun, im Gegensatz zu den meist zu 
niedrigen Sätzen arbeitenden Kreisärzten, einen stark metallischen Beigeschmack. 
Dazu sind nicht wenige der Ansicht, dass sie ihre kostbare Zeit und ihre Auto¬ 
rität nicht um Goldeslohn zu Markte tragen. Ein durchaus berechtigter Ge¬ 
danke, wenn man sich vor Augen hält, dass Irren menschlich ist, aber bei einem 
Universitätsprofessor peinlich wirken muss. Daher pflegen viele Krankenhaus¬ 
direktoren, resp. Universitätsprofessoren ihre Assistenten zu beauftragen und das 
abgefasste Gutachten mit zu unterschreiben. Andere lassen auch die Assistenten 
im Auftrag der Direktion das Gutachten allein abfassen. Ausser den erwähnten 
Beweggründen mag auch noch das Bestreben der Ausbildung der Assistenten 
und ihrer finanziellen Aufbesserung dieses Verfahren gezeitigt haben. 

Fragen wir uns nach den Gründen, welche die berufsgenossenschaftlichen 
Organe bewegen, die praktischen Ärzte von den Nachuntersuchungen vielfach 
auszuschliessen, so mag ein triftiger Beweggrund der sein, dass den Vorständen 
die Ärzte natürlich weder nach Namen, noch nach ihrer Qualifikation bekannt 
sind, während es allenthalben genügt zu verfügen: „Untersuchung durch den zu¬ 
ständigen Kreisarzt in X“. Die praktischen Ärzte sind ja in der Überzahl und 
es ist daher auch verständlich, dass die Differenzen derselben mit berufs¬ 
genossenschaftlichen Organen häufiger sind, als solche mit Kreisärzten und 
Krankenhausdirektoren. Ihr Zeitmangel schliesst vielfach eine prompte Er¬ 
ledigung aus, viele vortreffliche Gutachter wollen nicht herangezogen werden, 
weil sie Schwierigkeiten mit ihrer Klientel befürchten. Schließlich kann nicht 
geleugnet werden, dass die Gutachtertätigkeit schon heute eine Spezialität ge¬ 
worden ist, zu der nur fortgesetzte Übung und Beherrschung der gesetzlichen 
Bestimmungen, sowie Kenntnis der Entscheidungen des R.-V.-A. führen kann 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invaliden wesen Nr. 2. 


Dass gerade viele Landärzte diese Vorbedingungen erfüllen, ist sicher. Dagegen 
stehen sie bei den berufsgenossenschaftlichen Organen in der Regel nicht in ent¬ 
sprechendem Ansehen und zwar wohl hauptsächlich deswegen, weil sie den Be¬ 
strebungen derselben auf zeitige Übernahme des Heilverfahrens (Fürsorge auf 
Intervention d. R.-V.-A.) wenig Verständnis entgegenbringen, was wieder eine 
Folge der leider heute noch die Regel bildenden Unkenntnis der Leistungs¬ 
fähigkeit einer frühzeitigen, auf gutes funktionelles Heilungsreseltat hinzielenden 
Spezialbehandlung ist Es lässt sich nachweisen, dass in einer grossen Anzahl 
von Unfällen weit bessere Heilungsresultate durch solche Maßnahmen zu erzielen 
gewesen wären. 

Es muss aber andererseits gesagt werden, dass auch die kreisärztlichen 
und Assistentengutachten keineswegs selten unter dem Durchschnitt sind, dass 
grobe Versehen und Fehler auch ihnen unterlaufen, und dass es daher am letzten 
Ende nur darauf ankommt, unter allen Umständen nur solche Gutachter heran¬ 
zuziehen, welche, einerlei ob Krankenhausdirektor, Kreisarzt oder praktischer 
Arzt, den Berufsgenossenschaften als qualifizierte Begutachter bekannt sind. 
Eine Listenführung wäre in dieser Beziehung wohl am praktischsten, und ich 
glaube sie unbedenklich empfehlen zu sollen, zumal ja hier nicht Standesinter- 
essen, sondern vielmehr sozialpolitische im Vordergrund stehen. Da das Gezänk 
der Gutachter in den Akten nur zur Erheiterung der Leser und zur Herab¬ 
setzung des Ansehens des ärztlichen Standes in deren Laienaugen führen kann, 
so ist Beschränkung auf das allernötigste Maß in der Kritik der Vorgutachter 
ebenso geboten, wie sorgfältige Untersuchung. Besonders fatal muss es natürlich 
wirken, wenn ein Gutachter auf Grund seiner als sehr eingehend hingestellten 
Untersuchung längere Ausführungen über den Vorgutacher macht, dessen An¬ 
sicht als „irrtümlich“, nicht „wesentlich zutreffend“, und die Verhältnisse nunmehr 
als „geklärt“ hinstellt, während sich nachher bei allen Nachuntersuchungen 
herausstellt, dass er selbst geirrt hat 

Andererseits die Berufsgenossenschaften. Dass ihre Berufungsschriften 
nicht immer objektiv bleiben, mag ihnen zugute gehalten werden. Sie fühlen 
sich ganz als Partei, wobei freilich nicht zu leugnen ist, dass sie besser täten, 
etwas weniger scharf mit manchem armen Teufel ins Zeug zu gehen. Denn es 
muss ja solcher Übereifer, wie er vielfach an der Tagesordnung ist, ihrem An¬ 
sehen schaden und dazu beitragen, die ganze Institution unbeliebt zu machen. 
Jedenfalls dürfte keine Berufsgenossenschaft dahin kommen, mit Invektiven und 
mit durch Sachkenntnis nicht getrübten Zitaten aus den Unfallversicherungs¬ 
gesetzen und Rekursentscheidungen des Reichsversicherungsamts zu operieren, 
einerlei, ob Absicht oder wirkliche Unkenntnis der Beweggrund war. In der 
Beschränkung zeigt sich erst der Meister. Folgender Fall möge als abschrecken¬ 
des Beispiel der Öffentlichkeit übergeben sein. 

Ein Mann hatte eine Fussverletznng (Torsionsbruch des Unterschenkels nahe dem 
Fussgelcnk), eine Prellung der Wirbelsäule (später als Bruch des 4. rechten Lenden¬ 
wirbeldornfortsatzes röntgenologisch sichergestellt) erlitten und nach mediko-mechanischer 
Behandlung 20 % Rente erhalten. Dagegen legte er Berufung ein. Da die Beweglichkeit 
des Fusses und Muskelkraft des Beines stark beeinträchtigt, der Befund an der Wirbel¬ 
säule (Kyphose statt Lordose) und die Beschwerden beim Bücken typisch und den 
Klagen angemessen waren, und zudem eine grosse irreponible linksseitige Leistenhernie 
bei dem als Maschinist einer Brauerei arbeitenden Mann vorhanden war, schätzte ich als 
Vertrauensarzt des Schiedsgerichts die Erwerbsunfähigkeit ohne jede Kritik der Vorgut¬ 
achten auf 40°/ 0 . Auf Anfragen des Schiedsgerichtsvorsitzenden erklärte ich, der Unter¬ 
leibsbruch sei bei der Abschätzung mit berücksichtigt und müsse es auch werden, da er 
die Unfallfolgen bei dem schwer arbeitenden Manne schwerer fühlbar mache. Der Mann 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


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wurde auf Veranlassung der Berufsgenossenschaft, die durchaus Rekurs beim R.-V.-A. 
einlegen wollte, mehrfach nachuntersucht, die Erwerbsunfähigkeit auf 40 °/ 0 geschätzt, 
dagegen die Frage der Mitberücksichtigung des Bruches zu einer ihrer Bedeutung nicht 
entsprechenden" Kontroverse aufgebauscht. Mein erneutes, auf eine spätere Berufung des 
Mannes gegen Rentenherabsetzung auf 30% erstattetes Obergutachten lasse ich folgen, 
da aus ihm alles zum Verständnis Erforderliche hervorgeht, und bemerke nur noch, dass 
ich rein zufällig durch die erneute Berufung in die Lage kam, von den später erwachsenen 
Akten Kenntnis zu nehmen, da das Schiedsgericht mir den früher bearbeiteten Fall 
wieder zuschrieb. Wenn er zufällig einem anderen Vertrauensarzt übergeben worden 
wäre, oder der Mann keine Berufung mehr eingelegt hätte, wäre ich von dieser Sache 
nie unterrichtet worden. 

Giessen, den 11. Oktober 1909. 

Gutachten. 

Auf Veranlassung des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung hier habe ich heute 
den in anliegenden Akten näher bezeichneten Maschinisten und Heizer 

J. Sch. III aus M., Kreis L., zwecks Feststellung des Grades seiner Erwerbsun¬ 
fähigkeit ärztlich untersucht. 

Sch. gibt an, er verdiene jetzt 60 Mark im Monat, arbeite aber „nicht so vollständig“ 
wie früher. Karrenfahren bringe er nicht fertig wegen des Bückens, Treppauf- und Ab¬ 
gehen falle ihm schwer. 

Am rechten Fuss besteht noch die in meinem früheren Gutachten beschriebene Ver¬ 
dickung und die Auftreibung der Knöchel unverändert. Der Querdurchmesser des Fuss- 
gelenks von einem Knöchel zum anderen beträgt rechts über 8,0, links 7,0 cm. Der 
Umfang der Knöchelgegend beträgt rechts 28,0, links 26,5 cm. Der Wadenumfang rechts 
29,5, links 30,3 cm. Der Oberschenkelumfang oberhalb des Knies rechts 33,5, links 
34,0 cm. Erheben der Fussspitzen ist beiderseits gleich gut möglich, desgl. Rotations¬ 
bewegungen. Senken der Fussspitze gelingt rechts bis zum Winkel von 128, links bis 
140 Grad. Der Gang ist nur wenig das rechte Bein schonend, Stehen auf jedem Bein 
einzeln ist gleich gut möglich. 

Der Befund an dem untersten Teil der Lendenwirbelsäule ist unverändert, es be¬ 
steht eine Vorbuckelung nach hinten (Kyphose) gegenüber der normalerweise vorhan¬ 
denen Lordose (Einbiegung nach der Bauchseite). Es besteht keine Schmerzhaftigkeit 
auf Druck und Beklopfen. Bücken ist gut möglich. 

Der Leibschaden weist ebenfalls unveränderten Befund auf. Nach Entfernung des 
linksseitigen Leistenbruchbandes, das angeblich seit nun 5 / 4 Jahren getragen wird, ge¬ 
wahrt man im oberen Viertel der die linke Seite des Hodensackes einnehmenden Ge¬ 
schwulst eine Einschnürung, etwa dem Verlauf des Leistenbruchbands entsprechend, 
welche durch den Druck der Bruchbandpelotte erzeugt ist. Beim Betasten fühlt man 
von der Leistenöffnung aus einen weichen zusammendrückbaren Strang sich bis zu dem 
gut abgrenzbar hinten und unten im Hodensack liegenden Hoden fortsetzen. Diese 
Anschwellung erweist sich als nicht lichtdurchlässig, gibt gedämpft tympanitischen Klopf¬ 
schall und lässt sich nicht ganz in die Bauchhöhle zurückbringen. Beim Pressen und 
Husten fühlt man in allen ihren Teilen eine durch die Bauchpresse fortgeleitete Spannung 
eintreten. Vor der diesmaligen Untersuchung war eine reichliche Entleerung des Darms 
herbeigeführt einesteils, um etwaigen Inhalt der im Bruch liegenden Darmschlingen zu 
beseitigen, andererseits, um die Bedingungen für die erneute Röntgenaufnahme so zu 
gestalten, dass die Platte eine brauchbare Kopie liefern konnte. Obwohl der Unter¬ 
zeichnete sich eine reichliche Erfahrung in der Beurteilung von Brüchen zutraut (hat er 
doch bereits als Cand. med. eine preisgekrönte Arbeit über dieselben nach Durcharbeitung 
wohl der ganzen Literatur und zahlreichen Experimenten verfaßt), bat er noch den Leiter 
der chirurgischen Poliklinik, Herrn Privatdozent Dr. Brüning, hier, um seine Ansicht 
über den Inhalt der linken Hodensackhälfte. Auch dieser hält ihn für einen Leisten¬ 
bruch, nicht für einen Wasserbruch. Die Anfrage nebst Antwort liegt im Original bei. 

Giessen, 11. Oktober 1909. 

Sehr geehrter Herr Kollege! 

Bei dem Überbringer hatte ich s. Z. einen linksseitigen irreponiblen Leistenbruch, 
der bis in den Hodensack reicht, konstatiert. Die B...er Klinik widersprach dem in 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


längeren Ausführungen mit dem Votum, es handle sich um eine Hydrocele und ausser¬ 
dem einen kleinen durch ein Bruchband zurückgehaltenen Bruch. 

Demnächst gab das aus anderen Ursachen um ein Gutachten gebetene Landkranken¬ 
haus F . . . a seiner Ansicht dahin Ausdruck, es handle sich nicht um eine Hydrocele, 
sondern um einen 2 faustgrossen irreponiblen Unterleibsbruch. Dieser Ansicht bin ich 
auch heute noch. 

Da es mir aber wertvoll erscheint, mich zu vergewissern, ob die B . .. er Klinik 
mit ihrer Anschauung vielleicht allein steht, bitte ich Sie um Untersuchung des Patienten 
und Abgabe Ihrer Erklärung hierneben. 

Mit bestem Dank 
grüsst ergebenst 

Ihr gez. Dr. Schäffer. 

Antwort: Giessen, 11. Oktober 1909. 

Sehr geehrter Herr Kollege! 

Auch ich bin der Ansicht, dass eine grosse Iuguinalhernie vorliegt. Wahrschein¬ 
lich ist Netz adhaerent, doch auch Darm wird hineingepresst. 

Besten Gruß gez. Dr. Br. 

Somit dürfte der Blatt 89/90 erhobene Befund als irrig anzusehen sein und die 
daraus gezogenen Schlussfolgerungen fallen. Im übrigen würde, auch wenn es sich um 
einen kleinen Leisten- und einen Wasserbruch gehandelt hätte, dieser Umstand mit zu 
berücksichtigen gewesen sein, denn ein Wasserbruch ist mindestens ebenso zu bewerten 
wie ein Leistenbruch, zumal wenn er neben einem solchen besteht. Für den bestehenden 
grossen Leistenbruch aber trifft zu, was über die Einklemmungsgefahr auf Seite 89 
unten und 90 oben ausgeführt wurde, zumal der Bruch sich nicht zurückbringen und 
also nicht durch ein Brnchband zurückhalten lässt. 

Zur Zeit ist bei dem Sch. wesentliche Besserung gegenüber dem Befund vom Februar 
d. Js. zu verzeichnen. Fussbewegungen und Bücken sind besser möglich. 30% sind als voll¬ 
kommen ausreichende Entschädigung für die Einbusse an Erwerbsfähigkeit zu betrachten. 

Zum Schluss sehe ich mich durch den infolge meiner Ausführungen über die Mit¬ 
berücksichtigung des alten Bruchleidens bei Abschätzung der Erwerbsfähigkeit ver- 
anlassten Streit der Meinungen genötigt, in dieser Frage meine Stellungnahme zu prä¬ 
zisieren und eingehend zu begründen: 

Meine Ausführungen über diese Sache sind als Folge zweier Anfragen des Herrn 
Schiedsgerichtsvorsitzenden zu betrachten. Dass der alte Bruchschaden „gesondert pro¬ 
zentual in vollem Umfange mit bewertet“ sei, ist eine willkürliche Annahme der Berufs¬ 
genossenschaft, die durch kein Wort meines Gutachtens zu stützen ist. Die Erwerbs¬ 
unfähigkeit war eben höher als früher angenommen. Dies beweist auch das Gutachten 
der B... er Klinik, welches meine Schätzung der Erwerbsunfähigkeit des Sch. als mit „Rück¬ 
sicht auf die ganze Lage des Falles nicht zu hoch“ ansieht, auch ohne eine prozentuale 
Bewertung des Bruches; denn die B... er Klinik leugnet ja das Vorhandensein eines grossen 
Leistenbruchs (befindet sich hierin übrigens auch im Gegensatz zu dem neuesten Gut¬ 
achten des Landkrankenhauses in F., Bl. 97, Rückseite — die blau gestrichene Stelle —), 
gibt nur einen kleinen zu und schätzt doch auf 40% wie ich. 

Was die „haltlosen Resultate“ anlangt, die sich aus meiner Anschauung ergeben 
sollen, so führt die Berufsgenossenschaft als Beispiel den Fall an, dass ein Invalide, 
welcher infolge Krankheit ein Bein verloren hat, beim Flaschenspülen einen Fingerverlust¬ 
erleidet, und fährt dann fort: „Nach der irrtümlichen (sc. meiner und des Schiedsgerichts) 
Ansicht müsste dann von uns ausser dem Fingerverlust der vorher noch nicht ent¬ 
schädigte Beinverlust mit durch Rente auszugleichen sein. Die Unhaltbarkeit solcher 
Forderung ist klar.“ — 

Ich befinde mich mit meiner gegenteiligen Ansicht im Einklang mit dem Reichs¬ 
versicherungsamt, welches in einer Rekursentscheidung vom 28. I. 1889 (Amtl. Nachr. 
des R.-V.-A. 1889, S. 162, Nr. 673) diesen Fall bereits entschieden hat. — Es heisst 
dort: „Da der Verletzte schon durch einen früheren Unfall den linken Unterschenkel 
verloren hat, so erscheint er durch die Verletzung der linken Hand in höherem Grade 
als ein gesunder Arbeiter geschädigt. Diese schweren Folgen des Unfalls muss 
die Berufsgenossenschaft vertreten.“ Dasselbe ist nach den Entscheidungen des 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


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R.-V.-A. der Fall bei einem yor dem Unfall bestandenen Ohrenleiden (Amtl. Nachr. des 
R.-V.-A. 1890, Seite 505, Nr. 877) und bei dem Verlust des letzten Auges eines Einäugigen. 
— Es muss sich hier also um eine prinzipielle Stellungnahme der höchsten Instanz handeln; 
sonach dürfte auch ein Leistenbruch, wenn er früher bestand, mit zu entschädigen sein. 

Der Hinweis der Sektion IX auf das Unfallversicherungsgesetz für Land- und 
Forstwirtschaft ist verfehlt, da in der Beurteilung alter vor dem Unfall bestandener 
Schäden diese eine ganz entgegengesetzte Behandlung erfährt, wie die gewerblichen Ar¬ 
beiter. Dies geht auch aus der seitens der Sektion IX angezogenen Bekursentscheidung 
(Amtl. Nachr. 1902, Ziffer 1903, S. 377 unten) unzweideutig hervor. — Hier heisst 
es: „Soweit die Rente wie bei der gewerblichen Unfallversicherung in der Regel nach 
dem ermittelten tatsächlichen Arbeitsverdienste des Verletzten zu bemessen ist, unterbleibt 
die Reduktion dieses Verdienstes bei schon vorher vorhanden gewesener teilweiser Er¬ 
werbsunfähigkeit deshalb, weil eben in diesem tatsächlich individuellen Verdienst ohne¬ 
dies die Folge der teilweisen Erwerbsunfähigkeit in der Regel zum Ausdrucke kommt. 

Soweit aber die Rente nach einem allgemein festgesetzten Normalarbeitsverdienst 
(wie nach dem durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst land- und forstwirtschaftlicher 
Arbeiter — § 10 und 13 des U.-V.-G. für die Land- und Forstwirtschaft —) zu be¬ 
messen ist, muss das Maß der schon vor dem Unfall vorhanden gewesenen Minderung 
der normalen Erwerbsfähigkeit durch die verhältnismässige Reduktion dieses Normalver¬ 
dienstes gewürdigt werden. 

Da die Berufsgenossenschaft meinen Hinweis auf die Stellungnahme von Autoritäten 
auf dem Gebiete der Unfallheilkunde, wieThiem und Golebiewski, mit der Randglosse 
„wo?“ versehen hat, finde ich mich veranlasst, diese Frage erschöpfend zu beantworten. 

Thiera führt in seinem Handbuch der Unfallerkrankungen 1898 Seite 12ff. aus: 

„Es sei hier auf einen Unterschied aufmerksam gemacht, welcher bei der Renten¬ 
bemessung für gewerbliche Arbeiter und für solche, welche bei der landwirtschaftlichen 
Berufsgenossenschaft, gemacht werden muss. — Bei den gewerblichen Berufsgenossen¬ 
schaften wird die Rente auf Grund des vom Verletzten oder einem gleichwertigen Arbeiter 
wirklich verdienten Lohnes berechnet, es ist daher ganz gleichgültig, ob und inwieweit 
der Verletzte schon vor dem Unfall erwerbsbeschränkt war. Er erhält die Rente, welche 
dem nach dem Unfall festgesetzten Grade der Erwerbs Verminderung entspricht, mag 
dieselbe ganz oder nur zum Teil durch den Unfall bedingt sein.“ Dies sei 
auch vollkommen berechtigt, da die frühere Erwerbsverrainderung sich meist bereits in 
geringerem Lohne bemerkbar mache, welcher der Rentenberechnung zugrunde gelegt wird 
und daher nicht noch einmal von der Rente abgezogen werden dürfe. 

„Anders liegt die Sache bei der landwirtschaftlishen Unfallversicherung. — Hier 
wird der Rentenberaessung nicht der Individualverdienst, sondern ein von grösseren be¬ 
hördlichen Bezirken festgesetzter Durchschnittsverdienst, der unter Berücksichtigung der 
ortsüblichen Tagelöhne ein für allemal festgesetzt wird, zugrunde gelegt, daher besagt 
§ 6, Abs. 6 des landwirtschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes: ,Wenn der Verletzte zur 
Zeit des Unfalles bereits teilweise erwerbsunfähig war und deshalb einen geringeren als 
den durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst bezog, so wird die Rente nur nach dem Maße 
der durch den Unfall eingetretenen weiteren Schmälerung der Erwerbsfähigkeit bemessen*.“ 

Dieser Passus ist veraltet und jetzt durch § 13 des Gesetzes ersetzt, welcher bereits 
oben zitiert wurde. 

Mit anderen Worten heisst dies also, dass die vor Unfällen vorhandene Erwerbs¬ 
unfähigkeit landwirtschaftlicher Arbeiter vom Jahresarbeitsverdienst abgezogen und von 
dem zu 100 °/ 0 angeschlagenen Rest die Rente berechnet wird, während dieser Abzug bei 
gewerblichen Arbeitern unterbleibt 

Inwieweit ein bereits bestehendes körperliches Leiden zur Verschlimmerung der 
Folgen eines unabhängig davon eintretenden Unfalls beitragen kann, führt Golebiewski 
in seinem „Ärztlichen Kommentar zum Unfallversicherungsgesetz“, zweite Auflage, 1896, 
auf Seite 103 aus: „Die Verschlimmerung der Folgen ist immerhin eine mittelbare Folge 
des Unfalles. Für den Entschädigungsanspruch ist es nicht erforderlich, dass die bei 
dem Unfall erlittene Verletzung die alleinige Ursache der eingetretenen Erwerbsunfähig¬ 
keit bildet, sondern es genügt, wenn sie nur eine von mehreren dazu wirkenden Ursachen 
ist und als solche ins Gewicht fällt.“ 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


Becker sagt in seinem Lehrbuch der ärztlichen Sachverständigentätigkeit, 2. Auf¬ 
lage, 1895, Seite 88 f.: „Bei einem Arbeiter, der mit einem die Erwerbsfähigkeit be¬ 
schränkenden Leiden behaftet ist, wiegen die Folgen eines die Erwerbsfähigkeit weiter 
-mindernden Unfalls schwerer als für einen gesunden Arbeiter. Er ist daher in höherem 
Grade entschädigungsberechtigt, ohne dass darum die Auffassung berechtigt wäre, er 
würde für das ältere Leiden als solches mit entschädigt“, und weiter: „Ein früheres 
Leiden eines Verletzten kommt bei der Abmessung der Arbeitsfähigkeit nach einem 
Unfall in Betracht, auch wenn es mit dem Unfall selbst in gar keinem Zu¬ 
sammenhang steht. Und zwar ist es hierbei gleichgültig, ob das frühere Leiden 
ausserhalb der Wirksamkeit der Unfallversicherungsgesetze bestanden, oder 
ob dasselbe verursacht wurde durch einen innerhalb der Wirksamkeit dieser Gesetze 
vorgekommenen Unfall, für welchen der Verletzte bereits Entschädigung bekommt“ Hier 
ist auch die Rekursentscheidung (Amtl. Nachr. 1902, Ziffer 1903, Seite 377, Zeile 35ff.) 
zu vergleichen, wo als Tatsache hingestellt wird, „dass die Folgen eines Unfalles auf 
einen schon erkrankten oder geschwächten Körper häufig schwerer wirken und 
die Erwerbsfähigkeit deshalb mehr beeinträchtigen, als es bei einem vorher noch 
im wesentlichen gesunden Menschen der Fall ist“. 

Dies alles sind Fundamentalsätze der Unfallheilkunde, ohne die niemand, der sich 
mit dieser zu beschäftigen hat, auskommt. 

Sonach kann es keinem Zweifel unterliegen, daß der alte Leistenbruch bei der 
Abschätzung der Unfallfolgen mit zu berücksichtigen war, was auch die B... er Klinik ja 
bedingt zugibt (s. Bl. 89, Zeile 7 ff.) (hier wird übrigens auch die Auffassung einer Ver¬ 
schlimmerung des Leistenbruchs, von welcher natürlich keine Rede ist, nicht scharf genug 
ausgeschlossen). — 

Ich bin mit den vorstehend begründeten Richtlinien bisher bei den Berufsgenossen¬ 
schaften anstandslos durchgedrungen und kann mich nur wundern, dass sie anscheinend 
nicht allgemein bekannt sind. Nicht meine, sondern die Ansicht der Sektion IX ist so¬ 
nach irrtümlich. Auch die von der Sektion IX applaudierten Ausführungen des Land¬ 
krankenhauses F. (s. 69 u.) sind unzutreffend, weil die dort vertretene Ansicht, „der 
Leistenbruch gehöre nicht zum Unfall und sei daher nicht zu berücksichtigen, wenn 
aber doch, dann höchstens als schon vor dem Unfall bestehendes und die Erwerbsfähig¬ 
keit behinderndes Gebrechen“, wie oben auseinandergesetzt wohl für landwirtschaftliche, 
nicht aber für gewerbliche Arbeiter gilt. Den Angaben des Verletzten, insbesondere den 
ad hoc herausgeholten, ist für die objektive Feststellung der Unfallfolgen keinerlei Be¬ 
deutung beizumessen, wie jeder weiss, der viel mit Unfällen zu tun hat 

Abgesehen davon, dass das früher vorhandene Leiden auch zu berücksichtigen wäre, 
wenn es ohne jeden causalen oder hypothetischen Zusammenhang mit dem Unfall stünde, 
ist ein Unterleibsbruch beim Bücken, schweren Heben und Tragen hinderlich. Im 
gleichen Sinne wirken die Fuss- und Rückenverletzungen. Es muss also einleuchten, dass 
der Bruch die Unfallfolgen schwerer fühlbar macht. 

Weiter habe ich nichts behauptet, insbesondere nicht, dass der Unfall den Bruch 
verschlimmert habe (Bl. 69, Zeile 8). Meine Behauptung aber glaube ich genügend ge¬ 
stützt und bewiesen zu haben. 


Aus der medizinischen Abteilung des herzogl. Krankenhauses Braunschweig. 

Landrysche Paralyse als Unfallfolge anerkannt. 

Von Dr. med. Scheienz. 

Dass die verhältnismässig noch selten beschriebene und in ihren Ursachen 
und pathologischen Merkmalen wenig bekannte akute aufsteigende Paralyse nach 
Landry Anlass zu Unfallanzeige und Kentenanspruch gegeben hat, ist nach 
der mir zugänglichen Literatur bisher nicht vorgekommen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 2. 


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Am 10. Oktober 1909 wurde im herzoglichen Krankenhause ein Zuckerbodenmeister 
W. aufgenommen. 

Anamnestisch machte er folgende Angaben, die später durch Zeugen in der Unfall- 
anzeige bestätigt wurden. Am 3. X. hatte W. zuerst eine Arbeit zu verrichten, die in 
der Dichtung von Röhren bestand und in übermässiger Hitze ausgeführt werden musste. 
Gleich danach musste er, völlig durchschwitzt, in einen Raum gehen, der sehr feucht war 
und in dem sehr starker Zug herrschte. An demselben Tage hat er dann schon über 
Schwäche in den Beinen geklagt, hat sich überhaupt in den nächsten Tagen nicht wohl 
befunden, trotzdem aber seine Arbeit verrichtet. Am 7. X. hat er abends nur noch 
mit Mühe seine Beine bewegen können, besonders das rechte Bein soll sehr schwach ge¬ 
wesen sein. Am 10. X. hat er sich dann nicht mehr aufrecht halten können, zumal er 
auch starke, ziehende Schmerzen in den Beinen verspürt hat. 

Infektion mit Lues und Alkoholabusus wurden entschieden in Abrede gestellt. 

Der Aufnahmebefund ergab, dass W. ein äusserst kräftiger, gesund aussehender 
Mann war. An den inneren Organen waren Veränderungen nicht nachzuweisen. 

Die Beine lagen schlaff im Bett; dem Geheiss, die Beine anzuziehen, konnte er nur 
mit dem linken in ganz geringem Maße nachkommen. 

Die Muskelkraft der Beine war sehr herabgesetzt Patellar-, Achillessehnen- und 
Plantarreflexe waren nicht auszulösen. Babinskysches und Oppenheimsches Symptom 
fehlten. Der Muskelsinn war erloschen. Nach Loslassen der passiv gehobenen Beine 
fielen sie schlaff in das Bett zurück. Ein Versuch, den Patienten aufstehen zu lassen, 
missglückte, da der Kranke sofort zusammenbrach. Sensibilität wär intakt. 

Die Arme konnten allein bewegt werden und bestanden über diese keine Klagen. 
Die Armreflexe waren erloschen, Armkraft war nur schwach. 

Störungen im Bereich der Gehirnnerven bestanden nicht. Würgreflex war vor¬ 
handen. Blasen- und Mastdarmfunktionen waren intakt. 

Die Wirbelsäule war vom 2. Lendenwirbel ab druckempfindlich. Das Aufsetzen 
machte dem Patienten keine Mühe. 

Eine Änderung in diesem Zustande trat zunächst nicht ein. Am 12. X. klagte 
Patient über etwas erschwertes Schlucken. Auch war eine so leichte Beweglichkeit der 
Arme nicht mehr vorhanden. 

Am 13. X. morgens konnte W. die Arme nicht mehr erheben, dazu war es ihm 
nur mit Mühe möglich, den Kopf etwas anzuheben, ganz unmöglich, sich aufzurichten. 
Fes.te Speisen konnte Patient nicht mehr schlucken. Die Sprache war in Ordnung. Au 
beiden Beinen war die Sensibilität erloschen, nur Schmerzempfindung war npch schwach 
vorhanden. Gegen Abend bekam Patient einen leichten Atemnotsanfall, der rasch vorüberging. 

Am 14. X. war die Lähmung des Körpers vollständig geworden. Sprechen war nur 
noch ganz leise, mühsam und tonlos möglich. Kurz nach der Morgenvisite bekam Patient er¬ 
neut einen sehr lange dauernden Atemnotsanfall. Er wurde stark cyanotisch und benommen. 
Die Atmung wurde aussetzend und langsam. In diesem Zustand trat bald der Tod ein. 

Fieber bestand nie. 

Wie bei den meisten Sektionen der Landryschen Paralyse war auch in 
diesem Fall der Befund fast nichtssagend. Wohl „zeigt das Rückenmark in 
seinem mittleren und unteren Brustteil eine leichte trüb-bräunliche Verfärbung 
seiner mittleren Partieen, so dass die graue Substanz sich unscharf von 
der weissen abhebt Die Verfärbung klingt sowohl nach oben wie nach unten 
allmählich ab, so dass Hals- und Lendenmark frei sind“. Die mikroskopische 
Untersuchung dieser Partieen aber ergab einen völlig negativen Befund. 

Von den anderen Organen war nur die? Milz leicht vergrössert, weich, mit 
grossen Follikeln. Im Dünndarm fanden sich Hämorrhagien. 

Im Anschluss an diesen Sektionsbericht möchte ich erwähnen, dass Münzer 
(Berl. klin. Woch. 1908, S. 1223) einen Fall beschreibt, dessen mikroskopischer 
Befund im Rückenmark Ähnlichkeit mit unserem bot. Jedoch waren hier sehr 
hervortretende mikroskopische Veränderungen nachweisbar, die dem Bilde der 
Poliomyelitis acuta entsprachen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


Im Gutachten wurde ausgeführt, dass man allerdings den genauen ätiologi¬ 
schen Faktor für die Erkrankung noch nicht kenne. Wohl aber wisse man, 
dass nach Erkältungen und Durchnässungen Landrysche Paralyse aufgetreten 
sei. Da nun W. mit Bestimmtheit den Beginn der Erkrankung auf den 3. Ok¬ 
tober lege, nachdem er in den verschieden temperierten Räumen gearbeitet habe, 
müsse man dieses Moment als Grund für die Erkrankung und den Tod ansehen. 

Wie ich erfahren habe, ist dieses auch geschehen und den Angehörigen 
von der Berufsgenossenschaft Rente zugesprochen worden. 


Besprechungen. 


Eduard Kaufmann, Lehrbuch der speziellen pathologischen Anatomie 
für Studierende und Ärzte. Fünfte neu bearbeitete und vermehrte Auflage. 1383 Seiten 
und 686 Abbildungen. Berlin, Reimers Verlag. Die vor kurzem erschienene fünfte Auflage des 
vorzüglichen Lehrbuches erwähne ich an dieser Stelle, weil es mir schon in seinen früheren 
Auflagen die besten Dienste für die Sachverständigentätigkeit speziell in Unfallsachen 
geleistet hat. Ich empfehle das Buch deswegen allen Begutachtern. Sie werden es für 
pathologisch-anatomische Fragen nie umsonst zu Rate ziehen. Seine Neubearbeitungen 
erscheinen in rascher Aufeinanderfolge und unter - steter Berücksichtigung der neueren 
Arbeiten, so dass man sicher sein kann, immer vollen Aufschluss über die Fortschritte 
in der Auffassung und Beurteilung der pathologischen Veränderungen zu finden. 

C. Kaufmann-Zürich. 

v. Bruns, Die Verluste durch Verwundungen im Kriege der Gegenwart. 
(Kriegschirurg. Ergebnisse des russisch-japanischen Krieges 1904/05.) v. Bruns legt 
seinen Ausführungen einen aus offiziellen Quellen geschöpften Bericht des preussischen 
Oberstabsarztes Dr. Schaefer zugrunde, der die Untersuchungen über die Verluste auf 
russischer Seite anstellte. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist: 

1. Die Verluste im Verhältnis zur Gefechtsstärke sind hohe gewesen (15—18 %), 
ebenso hohe wie in den blutigsten Schlachten im Kriege 1870/71: (auf deutscher Seite 16,8 %). 

2. Das Verhältnis der auf dem Schlachtfeld Gefallenen ist nicht erheblich grösser ge¬ 
wesen (1: 5,5. Im Jahre 1870/71 auf deutscher Seite 1:5,8, bei der japanischen Armee 1: 4). 

3. Die Verhältniszahl der Schwerverwundeten und dementsprechend die der nach¬ 
träglich ihren Wunden Erlegenen ist viel kleiner gewesen als in früheren Kriegen 
(1—5% gegen 11% auf deutscher Seite 1870/71). 

4. Die Verhältniszahl der Leichtverwundeten ist viel grösser gewesen als in früheren 
Kriegen; daher ist mehr als ein Zehntel der Verwundeten gar nicht gezwungen gewesen, 
die Front zu verlassen, und fast die Hälfte innerhalb 3 Monaten wieder in die Front 
zurückgekehrt. 

Es wurde ein erheblicher Unterschied in der Wirkung des kleinen (8 mm) und des 
kleinsten (6,5 mm) Kalibers festgestellt, letzteres setze leichtere Verletzungen, die rascher 
und glatter heilten. Danach hat das Kleinkaliber in Bezug auf die Verwundungsfähigkeit 
die Grenze des Kriegsmässigen erreicht, das Kleinstkaliber sie überschritten. 

Schliack-Cottbus. 

Neu haus, Plötzliche Todesfälle im kalten Bade. (Inaugur. Dissertat. Berlin 
1909. Auf Anregung Prof. Oestreichs hat Verfasser es unternommen, die Frage nach 
der Todesursache infolge Aufenthaltes im kalten Wasser einer genauen Prüfung zu unter¬ 
werfen, unter Benutzung eines von Oestreich sezierten Falles. Es handelt sich um einen 
26jährigen, durchaus gesunden Mann, welcher, ohne erhitzt zu sein und ohne dass be¬ 
sondere körperliche Aufregungen vorausgingen, unmittelbar nach dem Sprunge ins kalte 
Wasser tot war. Wiederbelebungsversuche waren erfolglos. Durch die Sektion wurde 
die völlig intackte Beschaffenheit aller Organe erwiesen. Der Magen war nur wenig ge¬ 
füllt, kein Erstickungsbefund, keine Aspiration von Mageninhalt. In beiden Herzhälften 


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flüssiges und geronnenes Blut. Der Vorgefundene Zustand bedurfte einer funktionellen, 
reflektorischen Erklärung. Durch den Kältereiz des Wassers auf eine grosse Hautfläche 
oder die Schleimhaut des Halses tritt reflektorisch Stillstand der Atmung ein. Dieser 
Reflex wird um so eher eintreten und um so stärker sein, je grösser die Temperatur¬ 
differenz zwischen Körper und Wasser ist. Der Atmungsstillstand hat eine Überladung 
des Blutes mit Kohlensäure zur Folge. Diese übt einerseits einen Reiz auf das Atmungs¬ 
zentrum aus, der aber wirkungslos bleiben wird, d. h. der Atmungsstillstand bleibt be¬ 
stehen, wenn der von der Haut ausgehende Reflex, der den Atmungsstillstand herbeiführte, 
zu stark war. Die Kohlensäureüberladung des Blutes reizt aber ferner auch das Vaso¬ 
motorenzentrum. Die Folge hiervon ist Kontraktion der Gefässe, die zur Blutleere der 
Nervenzentren führt. Diese aber kann plötzliche Herzschwäche und somit den Tod herbei- 
führeu. Danach wäre also die unmittelbare Todesursache Herzschwäche. Wenn diese 
eintritt, bevor das Individuum durch das Sistiereu der Atmung an Erstickung zugrunde 
gegangen ist, erklärt sich der negative Sektionsbefund trotz des dauernden Atmnng- 
stillstandes. Aronheim - Gevelsberg. 

Forque et Jeanbrau, La mort par delirium tremens post-traumatique de- 
vant la loi surles accidents. (La Presse m^dicale 1909, No. 59.) Ein 55jähriger Mann 
stürzt von einem Wagen herunter und zieht sich eine unbedeutende Quetschung der Kreuz¬ 
beingegend zu. Am folgenden Tage sind die spontanen Schmerzen schon verschwunden, 
indessen stellt sich am 4. Tage Delirium tremens ein, dem der Mann am 6. Tage erliegt. 
Die Verfasser werfen nun die Frage auf, ob in dem Falle der Tod ausschliesslich dem 
Unfall zur Last gelegt werden soll, oder ob bis zu einem gewissen Grade der vor dem 
Unfall bestehende Alkoholismus für den unglücklichen Ausgang verantwortlich gemacht 
werden soll. Diese Fragestellung wird verständlich, wenn man bedenkt, dass in Frank¬ 
reich die Anschauung, bei der Festsetzung der Entschädigung müsse der „etat anterieur“ 
des Verletzten berücksichtigt werden, zahlreiche Verfechter hat, welche eine Änderung 
des den etat anterieur nicht berücksichtigenden Gesetzes von 1898 anstreben. Die Ver¬ 
fasser kommen nun zu der Auffassung, dass in ihrem Fall ein ursächlicher Zusammenhang 
zwischen Trauma und den Ausbruch des den Tod herbeiführenden Delirium tremens un¬ 
bestreitbar ist. Sie sind der Ansicht, dass die leichte Quetschung ohne Vorhandensein 
des Alkoholismus nicht zum Tode geführt hätte, dass aber andererseits ohne den Unfall 
das Delirium tremens wohl nicht zum Ausbruch gekommen wäre, der Mann ruhig weiter 
gelebt hätte und seiner Arbeit nachgegangen wäre trotz seines Alkoholismus. Theoretisch 
habe die Forderung, den etat anterieur zu berücksichtigen gewiss in vielen Fällen ihre 
Berechtigung, in die Praxis lasse sie sich aber nicht umsetzen, ohne der Willkür Tür und 
Tor zu öffnen. Wallerstein-Cöln. 

Köhler, Chronische Quecksilbervergiftung — Unfall? (Ä. Sachverst.-Z. 1909/3.) 
Verfasser schildert einen Fall eines Arbeiters, welcher in einer Röntgenröhrenfabrik be¬ 
schäftigt war und daselbst mit Quecksilber zu tun hatte. Eines Tages war in dem 
Arbeitsraum eine Pumpe geplatzt, aus der Quecksilber auslief. Hierdurch hatten sich 
Quecksilberdämpfe entwickelt. Der Verletzte hat ca. 20 Minuten in diesem Raum zuge¬ 
bracht, um das noch vorhandene metallische Quecksilber aufzusammeln. Er fühlte sich 
danach krank, arbeitete noch 3—4 Tage wie früher und suchte dann einen Arzt auf, 
weil er an heftigen Kreuzschmerzen und Schlaflosigkeit litt. Später traten Appetitlosig¬ 
keit, Geschw'üre im Munde, dann Zahnlockerung und Zahnausfall dazu. Es handelt sich 
nun um die Frage, ob dieser krankhafte Zustand als eine Folge der dauernden Beschäf¬ 
tigung mit Quecksilber oder des 20 Minuten währenden Aufenthaltes in dem mit Queck¬ 
silberdämpfen angefüllten Raum anzusehen ist. Der Gutachter hält den Zustand für eine 
Unfallfolge und begründet dies unter anderem damit, dass betriebsaussergewöhnliche, eine 
Gesundheitsschädigung besonders begünstigende Umstünde vorliegen. Das Schiedsgericht 
spricht dem Verletzten 66 2 / 3 °/ 0 zu. Diese Entscheidung wurde vom Reichsversicherungs¬ 
amt aufgehoben und damit die Forderung des Verletzten um eine Unfallrente zurück¬ 
gewiesen. Man ist auf Grund des Gutachtens zu der Überzeugung gekommen, dass das 
Leiden durch eine chronische Vergiftung mit Quecksilber hervorgerufen ist. Es handelt 
sich nur noch um die Frage, ob das vorhandene Leiden durch den Vorfall wesentlich 
verschlimmert, oder in seiner Entwicklung wesentlich beschleunigt worden ist. 

Taendler-Berlin. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


Wiehern, Über Benzinvergiftung. (Münchener medizinische Wochenschrift 
1909, 1.) W. beschreibt unter anderem zwei Fälle von Vergiftung durch Einatmen von 
Benzindämpfen, die plötzlich eintraten bei Arbeitern, die in mit Benzindampf gefüllten 
Räumen zu tun hatten. Die Vergiftung verursachte sehr schnell, wohl in beiden Fällen 
fast unmittelbar nach Betreten des Raumes, ehe die Leute sich in Sicherheit bringen 
konnten, Bewusstlosigkeit. Nach Wiederkehr des Bewusstseins traten längere Zeit an¬ 
haltende Schüttelfröste auf, der Puls war kaum fühlbar; einmal wurde ein im Verlauf 
der Krankheit entstandenes und einige Tage anhaltendes systolisches Geräusch an der 
Herzspitze gehört, der zuerst gelassene Harn enthielt einmal Spuren von Eiweiss. Es 
bestanden mehrere Tage Kopfschmerzen. Beide Patienten wurden gesund entlassen. Es 
würde also ein „Unfall 4 im Sinne des Gesetzes Vorgelegen haben (Refer.) 

Schliack-Cottbus 

Fewson, Ursächlicher Zusammenhang zwischen Trauma und Geschwulst. 
(Ärztliche Sachverständigen-Zeitung, Heft 5.) Verfasser schildert den Fall eines Gastwirtes, 
welcher am 17. Januar 05 beim Futterholen mit der Leiter abglitt und mit den Beinen auf 
eine Sprosse fiel; hierbei wurde ihm sein Bruchband, das er wegen eines Leistenbruches 
trug, zerbrochen. Nach dem Unfall war der früher kleine Bruch doppelt so gross ge¬ 
worden. Der Verletzte konnte am folgenden Tage nur mit Schmerzen Urin entleeren, 
der mit Blut vermischt war. Am 26. Januar stellte sich eine Lungenentzündung ein. 
Während der Bettruhe Hessen die Schmerzen nach, doch blieb das erschwerte Urinlassen 
bestehen. Das alte Bruchband hielt den Bruch nicht mehr zurück. Der Arzt fand einen 
Bluterguss im kleinen Becken. Das Gutachten lautete dahin, dass durch den Unfall der links¬ 
seitige Leistenbruch verschlimmert sei, wie aus der dort vorhanden gewesenen Blutunter¬ 
laufung hervorgeht. Der Verletzte war vor dem Unfall stets rüstig und arbeitsfähig, 
während er nach demselben zu kränkeln anting. Im November 1906 stellten sich Blutungen 
aus dem Darm ein, für die als Ursache beginnender Krebs der linken Darmseite ange¬ 
nommen wurde. Die Hauptbeschwerden des Verletzten bestanden in Übelkeit, Erbrechen, 
Blähungen und Unfähigkeit, Speisen zu geniessen. Der Tod trat am 18. Februar 1907 
ein. Die Sektion ergab eine schwere eitrige Bauchfellentzündung, Magen- und Querdarm 
bildeten eine Geschwulstmasse, deren äussere Beschaffenheit auf einen Krebs schliessen 
lässt. Dieses wird durch die Untersuchung bestätigt. Das Gutachten lautete: Tod an 
eitriger Bauchfellentzündung infolge Durchbruchs einer krebsartigen Dickdarmgeschwulst 
in die Bauchhöhle. Es handelte sich nun darum, festzustellen, ob ein Zusammenhang 
zwischen dieser Geschwulst und dem Unfall besteht. Um einen Zusammenhang zuzugeben, 
muss eine zeitliche und räumliche Beziehung zwischen Trauma und Tumor bestehen. Der 
zeitliche Zwischenraum dürfte nicht zu gross sein, grosse Zwischenräume von 5—6 Jahren 
würden den Zusammenhang schon bedenklich erscheinen lassen, örtlich müsste die Stelle, 
an welcher die Geschwulst entsteht, direkt oder indirekt von dem Trauma betroffen sein. 
In unserem Falle trifft dieses zu. Als prädisponierend muss noch das Alter des Verletzten 
angenommen werden. Der Begutachter bejaht in diesem Falle den Zusammenhang zwischen 
Trauma und Tod. Taendler-Berlin. 

F. Kirchberg, Einige Arbeiten über Trauma und Geschwulstbildung. 
(Samraelreferat, Medizinische Klinik 1909, Nr. 40.) Im Gegensatz zu König stellt Gebele 
die Ansicht auf, dass das Trauma in der Ätiologie die Geschwülste eine wichtige Rolle 
spiele. Als Bedingung für die Annahme eines ursächlichen Zusammenhanges bezeichnet 
er, dass die Geschwulst an der Einwirkungsstelle des Traumas sich entwickle. Zeitlich 
nimmt er ihn an, auch wenn — vorausgesetzt, dass es sich um zahlreiche Tumoren handle, 
die auf dem Boden eines Blutergusses sich entwickelt hätten — nur wenige Wochen 
zwischen Trauma und Auftreten der Geschwulst beständen. Bekanntlich stellt er sich 
damit in Gegensatz zu den meisten Autoren. — Matthaeus teilt einen Fall mit, in dem 
3 Monate nach einem Trauma der vorderen Bauchwand eine derbe Schwellung im Abdomen 
aufgetreten war. Man dachte an ein Sarkom; bei der Operation fand sich ein aus altem 
Granulationsgewebe und Narben bestehendes Gebilde, das von Abszesshöhlen durchsetzt 
war. Nach dem Trauma muss es zu einer Verlötung der verletzten Darmwand und der 
vorderen Bauchwand gekommen sein. — In zwei Fällen werden Hodentumoren be¬ 
schrieben: Ein mächtiges Hodensacklipom, das nach Auffallen mit der Hodengegend auf 
die Omnibusplattformgalerie entstanden ist, operativ entfernt wurde. Auf Grund ein- 


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gehender Litteraturstudien suchen die Autoren den Unfall und die Tumorentwickelung 
zueinander in Beziehung zu bringen (Bosse und Lieschke). Ein Hodensarkom, das 
nach Zusammenpressen beider Beine bei der Arbeit (als eine zu schiebende Last ins 
Wanken gekommen) entstanden sein sollte, beschreibt S chönfeld. Die Unfallfolge wurde 
hier abgelehnt. Apeit-Glotterbad. 

Ott, Sarkom nach Hundebiss. 0. berichtet im ärztlichen Verein zu Marburg 
am 29. XI. 1909 (s. Münch, med. Wocb. 2) über einen Fall von Sarkom nach Hundebiss 
bei einem 2 t l i jährigen Knaben. 4 Wochen nach dem Biss in den Vorderarm zeigte sich 
eine Verdickung. In dem durch die Operation gewonnenen Präparat zeigte sich das 
Tumorgewebe als kleinzelliges Bundzellensarkom. Die Fälle von Sarkomen im Anschluss 
an vorausgegangene Bisswunden sind in der Literatur ziemlich selten. 0. konnte nur 4 
Fälle linden. In der Diskussion wurden Zweifel geäussert über den ätiologischen Zu¬ 
sammenhang der Neubildung mit der Bisswunde. Aron he im-Gevelsberg. 

Meissdörfer, Ein Fall von Chondro-Myxosarkom am Oberschenkel in¬ 
folge von Trauma. (Inaugur. Dissertat. Erlangen 1909.) Verfs. Arbeit liegt ein im 
Marienhospital in Aachen beobachteter und im patholog. Institut in Erlangen untersuchter 
Fall zugrunde, der die Richtigkeit der Annahme beweist, dass äussere Beize imstande 
sind, die Entstehung maligner Tumoren zu veranlassen. Es handelte sich um einen 23 
Jahre alten Bergmann, der bis zu seinem Unfall stets gesund und arbeitsfähig war. Am 5. 
Februar 1907 stürzte er bei der Arbeit in der Grube von einem Förderwagen und fiel 
mit dem rechten Knie auf eine Schiene des Fördergeleises. Seitdem klagte er über 
Schmerzen an dem geschädigten Knie stets an der Stelle der Gewalteinwirkung. 4 Monate 
nach dem Unfall fand sich vorne und seitlich am Condylus intern, femor. eine auf Druck 
empfindliche, wenig harte Anschwellung von Pflaumengrösse. Die mikroskopische Unter¬ 
suchung der entfernten Gewebsstückchen ergab Chondro-Myxosarköm; infolge dessen wurde 
die Amputation des Oberschenkels vorgenommen. Der Ausgangsort der Geschwulst war 
wahrscheinlich das Periost oberhalb des Epicondylus medialis, die sich von hier aus teils 
nach aussen, teils nach innen durch die Corticalis hindurch in die Spongiosa hinein ent¬ 
wickelt hatte. 

Für die traumatische Ätiologie sprachen die allmählich gerade an der Stelle der 
Gewalteinwirkung auftretende Geschwulst sowie der Zeitraum, der zwischen Trauma und 
Geschwulstbildung lag, so dass dem Patienten die Unfallrente zugebilligt wurde. Er starb 
später infolge von Lungenmetastasen. Aronheim-Gevelsberg. 

König, Sarkomatose des Hodens und davon abhängige sarkomatöse 
Unterleibsgeschwulst nicht Folge eines Betriebsunfalles. (Med. Klinik 1909, 
Nr. 81.) Nach dem Tode (Dez. 1897) des Steinbrucharbeiters A. wurde von der über¬ 
lebenden Frau desselben der Antrag auf Zubilligung einer Rente gestellt, weil der Ver¬ 
storbene im Spätherbst 1896 einen Unfall erlitten hätte. Als Zeuge trat ein Mitarbeiter 
auf, der den Hoden schwarzblau gesehen hat. Genauere Nachfragen stellen fest, dass 
Dr. Q. den Hoden bereits im Oktober 1896 erkrankt gefunden hat, damals dem 
Patienten die Frage nach einem Trauma vorgelegt und von ihm eine negative Ant¬ 
wort erhalten hat. Der Unfall ist nach dem Lohnbuch sehr wahrscheinlich erst im 
November 1896 aufgetreten. Der Unfall bestand darin, dass der Arbeiter beim Tragen 
eines schweren Steines zu Fall kam, und dass dieser Stein ihm auf den Leib fiel. 
Seitdem hat er stets Leibschmerzen gehabt Geh.-Rat König weist demgemäss den 
Unfall als Todesursache ab; denn er sei 1. zu einer Zeit erfolgt, als der Hoden schon 
sarkomatös gewesen sei, 2. Patient habe wahrscheinlich zur Zeit des Unfalles auch schon 
Metastasen im Abdomen gehabt, da sofort nach demselben die Leibschmerzen einsetzten 
und beständig angehalten hätten. 

Gleichzeitig benutzt Verf. diese Gelegenheit, um energisch Front gegen die Unsitte 
zu machen, jede Geschwulst mit einem Unfall in Zusammenhang bringen zu wollen, 
z. T. durch humane Rücksichten dazu verleitet. Vor der Zeit der Unfallgesetzgebung 
hätten kritische Autoren nur in einer ganz verschwindenden Prozentzahl von Fällen 
einen Zusammenhang zwischen Unfall und Geschwulst feststellen können. 
Es wäre doch merkwürdig, wenn in wenigen Jahrzehnten eine so grundlegende Verän¬ 
derung eingetreten wäre. Ap eit-Glotterbad. 

Patoir, Accidents du travail et tubereulose pulmonaire. (La mödecine 


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Monatsschrift fär Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 2. 


des accidents du travail. 1909. No. 2 et 3.) Eingehende, aber nichts Neues bietende 
Besprechung der Gesichtspunkte, welche der ärztliche Gutachter bei der Beurteilung des 
ursächlichen Zusammenhangs zwischen Trauma und Lungentuberkulose zu beobachten hat. 

Wallerstein-Cöln. 

Marbaix, Tuberculose de Tos iliaque. (Bulletin mödical des accidents du 
travail. 1909. No. 12.) Ein 34 jähriger Maler stürzt am 23. Juli 1908 aus einer Höhe 
von 7 m auf den Rücken, klagt in der Folgezeit über Schmerzen in der Regio sacro- 
lumbalis, kann aber am 3. August seine Arbeit wieder aufnehmen. Im Oktober nehmen 
die Schmerzen zu und es stellen sich Blasenbeschwerden ein, so dass der Kranke mit 
der Arbeit aussetzen muss. Objektiv Hess sich nichts ermitteln, so dass die Störungen 
als funktionelle angesprochen wurden. Im November stellte man eine Atrophie des 
rechten Oberschenkels fest, das Knie steht in Beugestellung, das Bein scheint verkürzt, 
das Gesäss ist abgeflacht, die Gefässfurche verstrichen. Eine Röntgenaufnahme ergab 
Intaktsein des Hüftgelenks, man nahm an, dass es sich um eine hysterische Coxalgie 
handle. Im Dezember stellte sich Fieber ein, der Kranke kam ins Hospital, wo es auch 
nicht gelang, eine Ursache für die Erscheinungen zu ermitteln, bis sich im April über 
dem Hüftbein zwischen Wirbelsäule und Spina iliaca post, ein fluktuierender Tumor ent¬ 
wickelte, dessen Punktion Tbc.-haltigen Eiter ergibt Es handelte sich also um eine Tuber¬ 
kulose des Darmbeines, wahrscheinlich traumatischen Ursprungs. Wallerstein-Cöln. 

Lorat, Un cas de tuberculose du scaphoide. (Bulletin medical des accidents 
du travail. 1909. No. 12.) Ein 30jähriger, vordem stets gesunder Anstreicher fällt im 
Oktober 1908 auf die Rückenfläche des rechten Handgelenks. Nach 5 Wochen nimmt 
er seine Arbeit wieder auf, obwohl eine gewisse Druckempfindlichkeit an der Stelle der 
Quetschung noch besteht. Die Schmerzhaftigkeit nimmt zu und Ende März 1909 stellt 
L. fest, dass es sich um eine Tuberkulose des Handgelenks handelt. Es bestand an 
der radialen Seite des Handgelenks eine beträchtliche Schwellung, die bis zur Mitte des 
1. 2. und 3. Metacarpus reichte. Die Röntgenaufnahme zeigt, dass das Os scaphoid. 
durch einen senkrecht zur grössten Achse des Knochens stehenden Riss in 2 Hälften 
gespalten ist. Die Mitte des Spalts ist zu einer kirschkerngrossen Höhle erweitert. Es 
handelte sich demnach um eine Knochentuberkulose infolge einer Fraktur. Bei der 
Operation fand man das Kahnbein in 2 Hälften geteilt und im Zentrum des Knochens 
einen tuberkulösen Herd, der beiden Bruchstücken angehörte. Wallerstein-Cöln. 

Cruchet et Lautier, Diabete et traumatisme. (La medecine des accidents 
du travail. 1909. No. 4.) Eine 68 jährige, früher nicht zuckerkranke Frau erleidet eine 
Oberschenkelfraktur. 8 Monate später stellen sich neuralgische Beschwerden, allgemeine 
Mattigkeit und Schlafsucht ein. Nach weiteren 10 Monaten wird Zucker im Urin be¬ 
obachtet nebst den übrigen klassischen Symptomen des Diabetes. Bei der Grösse des 
Intervalles zwischen Trauma und erstem Auftreten der Zuckerausscheidung lassen die 
Verf. es dahingestellt, ob es sich in ihrem Fall um einen echten traumatischen Diabetes 
gehandelt habe. Die Durchsicht der Litteratur lehrte sie, dass die Ansichten der Autoren 
weit auseinandergehen über die Grösse des Zeitraums, der zwischen Trauma und erstem 
Auftreten der Zuckerausscheidung im Harn liegen dürfe, um einen Diabetes als trau¬ 
matischen ansprechen zu können. Brouardel und Richardiöre lehren, dass zwischen 
Trauma und dem Beginn der Zuckerausscheidung eine Periode beobachtet werden könne, 
die charakterisiert sei durch die schlechte Heilungstendenz der durch das Trauma 
gesetzten Gewebsschädigung, durch Verschlechterung des Allgemeinbefindens und durch 
das Auftreten nervöser Störungen, namentlich in Form von Neuralgien. Die Verf. nehmen 
an, dass in ihrem Fall diese intermediäre Periode zur Beobachtung gekommen sei. 

W allerstein-Cöln. 

Bruynda, Die traumatische Leukämie. (La medicina degli Infortani del 
lavoro 5—7/09; Zeitschr. f. Med.-Beamte 19/09.) Im Anschluss an eine Besprechung 
der in der Litteratur beschriebenen Fälle von Leukämie im Anschluss an ein Trauma 
der Knochen, oder eine Erschütterung des Gesamtorganismus oder endlich der Milz 
kommt Br. zu folgenden Schlüssen: 

1. Das Vorhandensein einer traumatischen Leukämie ist zwar noch nicht bewiesen, 
allein ein Zusammenhang zwischen der Krankheit und einem Trauma blutbildender Organe, 
besonders der Milz, besteht zweifellos. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 57 


2. Bei der noch herrschenden Unklarheit über das Wesen der Leukämie muss 
man das Trauma als Gelegenheitsursache ansehen, die imstande ist, den bis dahin la¬ 
tenten Prozess zur Entwicklung zu bringen. 

3. Einen Unterschied der Symptome einer gewöhnlichen Leukämie oder einer 
solchen, die sich an ein Trauma anschliesst, kennt man noch nicht. Nur in einem Falle 
letzterer Art ist keine Vermehrung der Harnsäureausscheidung festgestellt, was bei 
der gewöhnlichen mit Ausscheidung ammoniakalischen Urins einhergehenden Leukämie 
nicht der Fall zu sein pflegt. 

4. Um einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Trauma und Leuäkmie fest¬ 

zustellen, wäre es notwendig, unmittelbar nach dem Unfall eine Blutuntersnchung vor¬ 
zunehmen, durch die eine bereits vor dem Trauma bestehende leukämische Veränderung 
des Blutes ausgeschlossen werden kann. Hammer schmidt-Danzig. 

A. Köhler, Über das Wort „Shock“. (Zentralbl. f. Chir. Nr. 6.) Ein kurzes 
etymologisches Exposö, in dem ausgeführt wird, dass die Schreibweise Chok, Choc, 
Schock usw. unsinnig ist, namentlich aber die Schreibweise Chok, wie sie seinerzeit von 
der Kommission zur Verbesserung der deutschen Rechtschreibung festgesetzt wurde. So 
lange wir keinen vollgültigen deutschen Ausdruck für den Zustand, der mit Shock be¬ 
zeichnet wird, gefunden haben, ist diese Bezeichnung in seiner richtigen Schreibweise 
auch beizubehalten. Das Wort „Schrecklähmung“ passt nicht zu einer erschöpfenden 
Bezeichnung des eigentümlichen Zustandes. Bettmann-Leipzig. 

Momburg, Einige Bemerkungen zur Technik der Blutleere der unteren 
Extremitäten. (Deutsch, med. Wochenschr. 48/09.) Auf Grund der Erfahrungen von 
über 200 Fällen bespricht M. folgende Punkte: Er benutzt die von der Firma Fonrobert- 
Berlin in den Handel gebrachten sogenannten Prima-Rot-Drains, und zwar für Kinder 
die Nummer 12, für Erwachsene die Nummer 14. Vor Anlegung des Gummischlauches 
in der Taille wird an den Oberschenkeln der Esmarchsche Schlauch angelegt, damit 
später bei Abnahme des Taillen-Schlauches die untere Körperhälfte nicht auf einmal 
wieder in die Zirkulation eingeschaltet wird. Den Schlauch selbst legt,M. in chirurgischen 
Fällen nicht in horizontaler Lage des Kranken an, sondern in steiler Beckenhochlagerung, 
was durch Anbringung von Schulterstützen erleichtert wird. Dadurch wird erreicht, dass 
der Darm nach oben gleitet und der Kreislauf der A. mesenterica sup. und inf. erhalten 
bleibt; ausserdem wird dadurch ein grosser Teil der Vagus- und Sympathicusendigungen 
dem Drucke entzogen. Durch Schütteln des Bauches wird das Heraufrutschen der 
Därme befördert. Die Schrügstellung der Kranken ist der zweite Grund, weshalb die 
vorhergehende Anlegung der Esmarchschen Binde um die Oberschenkel verlangt werden 
muss, denn durch plötzliches Eindringen der grossen Blutmenge kann eine Überlastung 
des Herzens eintreten. Es sind in der Fachpresse einzelne Fälle beschrieben worden, 
bei denen das Verfahren versagt hat. Axhausen (Med. Klinik 43/09) hat bereits darauf 
aufmerksam gemacht, dass alsdann ausnahmslos der Schlauch zu locker angelegt worden 
ist. M. empfiehlt aber den Schlauch trotz der immerhin etwas beängstigenden Entstellung 
des Körpers stets so fest anzulegen, dass jeder Puls in der A. femoralis aufhört; genügen 
daher nicht die bereits angelegten Umschnürungen, so macht man noch weitere; das 
muss vor allem geschehen bei muskelstarken und korpulenten Leuten, bei denen es Vor¬ 
kommen kann, dass der Schlauch infolge von Hustenstössen abrutscht. Wie weit das 
Herz durch Abschnürung der Taille in Mitleidenschaft gezogen wird, darüber liegen noch 
nicht genügend Beobachtungen vor, jedenfalls haben auch Kranke mit Herzfehlern die 
Umschnürung glatt vertragen; Pelotten verwirft M. vollständig und hält das feste Um¬ 
legen der einzelnen Touren sowie das Anlegen weiterer Touren, wenn die bisherigen 
nicht genügen, für vollauf genügend. Hammerschmidt-Danzig. 

Bnrkhardt, Die intravenöse Narkose mit Äther und Chloroform. (Münch, 
med. Wochenschr. 46.) Nach Verf.s Versuchen aus der chirurgischen Universitäts-Klinik 
in Würzburg ist die intravenöse Äthernarkose — beim Erwachsenen, wenigstens soweit 
es sich um kräftige Individuen handelt, kombiniert mit Skopolamin-Morphium — zur Zeit 
die ungefährlichste und angenehmste Methode der Allgemeinnarkose. Sie wird jedoch, 
da die Einleitung der Narkose bei ihr empfindlicher ist als bei der Inhalationsarkose, 
immer nur für besondere Fälle reserviert bleiben. Sie ist nur dann indiziert, wenn 
überhaupt Allgemeinnarkose angewandt werden soll und wenn die Asepsis durchgeführt 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweeen Nr. 2. 


werden kann; bei Pat. mit nicht intakten Atmungs- und Zirkulationsorganen, sowie bei 
schwächlichen, heruntergekommenen Individuen. 2. Bei Operationen am Kopf und Hals; 
aus Bequemlichkeitrrücksichten für den Operateur. 3. Bei Pat. die eine Idiosynkrasie oder 
heftigen Widerwillen gegen Einatmung des Narkotikums haben. Aron heim-Gevelsberg. 

Hehn, Die unmittelbare Herzmassage bei Narkosentod. (Münch, med. 
Wochenschr. 48.) Gegen Ende einer normal verlaufenden Chloroformnarkose trat bei 
einem 7 jährigen gesunden Knaben, der in der Klinik Lexers wegen Syndaktylie operiert 
wurde, eine zirkulatorische Synkope und Atmungslähmung auf, verursacht durch akute 
Herzschwäche. Nachdem die üblichen Wiederbelebungsversuche 5 Minuten lang ohne 
Erfolg angewendet waren, wurde die subdiaphragmatische unmittelbare Herzmassage und 
wegen hochgradiger Zwerchfellspannung nach 3 / 4 Stunden die transdiaphragmatische Massage 
vorgenommen. 70 Minuten (nach erfolgter Synkope traten die ersten Zuckungen, nach 
100 Minuten die ersten Kontraktionen auf, während bis zum Einsetzen einer regel¬ 
mässigen Herztätigkeit und Atmung volle 2 */ 4 Stunden vergingen. Diesen Erfolg ver¬ 
nichtete eine nach 2 Stunden völligen Wohlbefindens auftretende respiratorische Synkope, 
verursacht durch einen bei Einleitung der transdiaphragmatischen Herzmassage gesetzten 
Pleurariss. 

Unter den üblichen Wiederbelebungsmitteln, welche sowohl der direkten Herz¬ 
massage vorauszuschicken, als auch dieser — wie in Verf.s Falle — helfend hinzuzufügen 
sind, verdient neue Beachtung der Brauersche Überdruckapparat 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Fedcrmann, Desinfektion der Haut mit Jodtinktur. F. spricht in der 
Berliner medizin. Ges. am 5. Januar 1910 (s. Münch, med. Wochenschr. 2) über Desinfektion 
der Haut mit Jodtinktur, deren Wirkung neben der fettlösenden und desinfizierenden des 
Alkohols besonders darauf beruht, dass letzterer durch Schrumpfung der Haut die 
Bakterien fixiert; dazu kommt die hyperämisierende Wirkung der Jodtinktur. Die Vor¬ 
züge der Methode sind: kurze Dauer der Desinfektion, Zuverlässigkeit, Billigkeit und 
Erzeugung tadellosem Narben. Aronheim-Gevelsberg. 

Dupuy de Frenelle, Traitement des plaies par la lumiere blanche et la 
chaleur ölectrique. (La m6decine des accidents du travail. 1909. No. 8.) Bericht über 
einen Fall von Verbrennung des Handgelenks, der länger als ein Jahr allen Heilungs¬ 
versuchen getrotzt hatte und dann bei Bestrahlung mit einer elektrischen Lampe in 
weniger als einem Monat zur Heilung gebracht wurde. Besprechung der angewandten 
Technik. Wallerstein-Cöln. 

D&hlgren, ..Eine Modifikation der Dahlgrenschen Zange. (Zentralbl. f. 
Chir. Nr. 7. 09.) Änderung der Kraftübertragung vom Griff auf den Haken, dessen Be¬ 
wegungen in einer geradlinigen Bahn durch ein Zahnrad von passend angemessenem 
Radius vermittelt werden. Auf diese Weise macht es keine Schwierigkeit, auch den 
dicksten Schädelknochen zu zerquetschen. Krause bezeichnet die Zange als ein vor¬ 
zügliches Trepanationsinstrument, das einfach, überall anwendbar und vor den elektrischen 
Trepanationsinstrumenten manchen Vorzug hat (S. Borchardt Nr. 11 d. Zentralbl. f. 
Chir. und Ref. in dieser Zeitschr.) Bettmann-Leipzig. 

M. Borchardt, Zur Modifikation der Dahlgrenschen Zange. (Zentralbl. 
f. Chir. 09. Nr. 11.) Der Hauptnachteil der Zange war der, dass sie für gewisse Fälle zu 
schwach war. Diesem Übelstand hilft B. durch ein Verfahren ab, das auch der Erfinder 
selbst jetzt benutzt (s. Zentralbl. Nr. 7), durch Anwendung des Prinzips der Kraftüber¬ 
tragung durch Zahnräder. Die beigegebene Zeichnung erläutert die Konstruktion. Her¬ 
stellung durch den Instrumentenmacher C. Dähne, Berlin. Bettmann-Leipzig. 

Bum, Funktionelle Therapie Unfallverletzter. (Deutsch, med. Wochenschr. 
Vereinsberichte 42/09.) Auf der 81. Versammlung Deutscher Naturforscher und Ärzte 
zu Salzburg hielt B. einen Vortrag über die Zukunft Unfallverletzter, und zwar unter 
Hinweis auf den Motivenbericht zum Entwurf des neuen österreichischen Sozialversiche¬ 
rungsgesetzes. Bei der ersten Hilfeleistung ist alles zu vermeiden, was die spätere 
Funktion des verletzten Gliedes beeinträchtigen kann, z. B. der Versuch der definitiven 
Blutstillung und die Wundnaht am Verletzungsorte, Maßnahmen, deren aseptische Durch¬ 
führung doch nicht gewährleistet werden kann. Wenn diese Dinge, wie es sich eigent¬ 
lich von selbst versteht, im Krankenhause ausgeführt werden, dann können auch keine 


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zerrissenen Sehnen übersehen werden, und es wird nicht, wie schon so oft, zu Klagen 
kommen wegen einer unterlassenen Sehnennaht. Wie die erste Behandlung komplizierter 
Frakturen häufig nicht zweckentsprechend ist, so werden auch nicht selten einfache 
Knochenbrüche viel zu lange immobilisiert und die Folgen sind: Callushypertrophie, 
Muskelatrophie und Gelenksteifheit. B. warnt besonders vor Anwendung zirkulärer 
Gipsbinden und empfiehlt warm streng individualiserte „mobilisierende Frakturbehandlung“ 
unter ständiger Kontrolle durch das Röntgenbild. Zu solcher Frakturbehandlung rechnet 
er leicht abnehmbare Schienen- und Kapsel verbände, wenn nötig durch Extension. Wo 
anfänglich eine Immobilisierung nicht zu vermeiden war, soll sobald als möglich eine 
mechanische Beeinflüssigung der Frakturstelle eintreten, auch nach Ausführung einer 
Knochennaht, wozu aber die Zustimmung des Verletzten erforderlich ist Den Vorschlag 
Sommers, durch in den Gipsverband eingefügte Elektroden eine Faradisation der 
Muskeln auszuführen, verwirft B. ganz, da die Wirkung ganz unsicher sei und 
ausserdem eine Gelenkversteifung doch nicht vermieden werde, und gerade diese sei das 
unangenehmste Ereignis bei der Immobilisierung. 

In der Diskussion wurde die erste Hilfeleistung bei Verwundungen näher erörtert. 
Die Mehrzahl der Redner sprach sich für einen trockenen, hydrophilen, möglichst ein¬ 
fachen, aber antiseptischen Schutzverband aus, der anzulegen sei unter Vermeidung jeder 
feuchten Reinigung und feuchter Antiseptika. Hammerschmidt-Danzig. 

Wette, Die Ergebnisse des Heilverfahrens bei chirurgischen Unfall¬ 
verletzungen. (Ä. S.-V.-Z. 1909/18.) Verfasser tritt, wie wohl alle Ärzte, die mit Unfall¬ 
kranken zu tun haben, energisch dafür ein, dass die Berufsgenossenschaften von Anfang 
an die Fürsorge für den Verletzten übernehmen. Er gibt in einer Statistik der 6. Sektion 
der Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft die Resultate, welche deutlich dafür 
sprechen, dass nach Übernahme des Heilverfahrens durch die Berufsgenossenschaft gleich 
am Beginn der Behandlung sich die Zahl der entschädigungspflichtigen Verletzten ganz 
wesentlich verringert hat. Trotz Zunahme der Verletzungen ist in 7 Jahren die Zahl 
der Entschädigungspflichtigen von 14,66 auf 8,39 auf 1000 gefallen. Verfasser geisselt 
sehr treffend das unzulängliche System der Krankenkassenbehandlung, den sogenannten 
Massenbetrieb, spricht sich gegen die zu lange fortgesetzte konservative Behandlung aus 
und gegen die Nachbehandlung von Unfallverletzten in grossen Krankenhäusern. Hier 
hat gewöhnlich ein Wärter die ganze Nachbehandlung in Händen, während die Ärzte 
nicht Zeit haben, sich um diese Kleinarbeit zu kümmern. Er schildert in einer Anzahl 
treffender Krankengeschichten, speziell Eiterungen an der Hand nach kleinen Verletzungen, 
wie durch die Vernachlässigung in der ersten Zeit die Funktionsfähigkeit der betreffenden 
Glieder geschädigt wird. Nachdem monatelang mit kleinen Einschnitten und Umschlägen 
behandelt worden ist, müssen dann, wenn die Berufsgenossenschaft den Fall übernimmt, 
entweder ein oder mehrere Finger, die nach Herauseiterung der Sehnen völlig versteift 
sind, abgetragen werden. Der Verfasser spricht sich strikte dafür aus, dass Unfallverletzte 
nur in gut geleiteten, speziell für Behandlung solcher Patienten eingerichteten Kranken¬ 
häusern von Anfang an behandelt werden sollen. Nur dann würde die Funktionsfähig¬ 
keit der verletzten Glieder und der abhängigen Gelenke so weit wie möglich erhalten 
werden. T aen die r-Berlin. 

Wehrkorn, Die „Kurdauer“ bei Unfallverletzungen. (Münch, med. Woch. 2.) 
Nach W. kann als „Kurdauer“ nur diejenige Zeit angesehen werden, während welcher eine 
regelmässige ärztliche Behandlung stattfindet oder ein Kranker sich auf ärztliche Ver¬ 
ordnung einer bestimmten Kur — etwa Behandlung mit Elektrizität und Massage, gymna¬ 
stischen Übungen, Gebrauch von Bädern, sei es zu Hause, sei es in einem Badeorte — 
unterzieht. In einem von W. begutachteten Falle musste darnach die Behandlung als ab¬ 
geschlossen gelten mit dem Tage, an dem die Entlassung aus dem medico-mechanischen 
Institut stattfand, als weitere Kurzeit konnten aber nicht die nächsten Wochen angesehen 
werden, während welcher nur noch 2 mal der Rat des erstbehandelnden Arztes eingeholt 
wurde. Aronheim - Gevelsberg. 

Desfosses et Durey, Les mensurations chez les accident£s du travail. 
(Le Presse mSdicale 1909, No. 59.) Eingehende Besprechung der an Unfallerkrankten vorzu¬ 
nehmenden Messungen. Bezüglich der Einzelheiten muss auf das Original verwiesen werden. 

W allerstein-Cöln. 


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60 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


Latulle, L’autopsie obligatoirre dans les accidents du travail suivis de 
in ort. (La Presse medicale 1909. No. 59.) L. wünscht, dass die Autopsie eines jeden 
im Anschluss an einen entschädigungspflichtigen Unfall Verstorbenen auf dem Wege des 
Gesetzes obligatorisch gemacht werde. Wallerstein-Cöln. 

Puppe, Der Einfluss der Gewöhnung auf die Erwerbsfähigkeit Unfall¬ 
verletzter. (A. S.-V.-Z. 1909/4.) Der Verfasser geht von dem Grundsatz aus, wo ein Wille 
ist, ist auch ein Weg, und ist der Ansicht, dass bei der grossen Mehrzahl der Unfall¬ 
verletzten auch der Wille zur Gewöhnung vorhanden sei. Er bespricht eine grosse Anzahl 
von Verletzungen und Defekten der oberen Extremitäten, bei denen die Gewöhnung mit 
der Zeit eingetreten ist, so dass eine Herabsetzung resp. Absetzung der Rente erfolgen 
musste. Eine Gewöhnung kann nicht erfolgen an starke Schmerzen bei Neuralgien, an 
Lähmungen und Schwindelzustände. Das Reichs-Versicherungsamt hat seine Ansicht über 
Gewöhnung in den letzten Jahren geändert. Es wird jetzt häufig Gewöhnung angenommen 
in Fällen, die früher in dieser Hinsicht anders beurteilt wurden. Als wichtigste Gesichts¬ 
punkte der Gewöhnung kommen in Betracht das Alter des Unfallverletzten, die nach dem 
Unfall verflossene Zeitspanne, die Frage ob das verletzte bezw. verstümmelte Glied be¬ 
nutzt wird, und die Feststellung, ob sich nicht vikariierend auf dem unteren Gliede eine 
grössere Geschicklichkeit eingestellt hat. Zum Schlüsse schlägt der Vortragende eine ein¬ 
heitliche Methode der Messung mit glelchraässig eingeteilten Bandmaßen vor. Er hatte 
an verschiedenen Bandmaßen zu 150 cm Differenzen bis zu 5 cm gefunden. 

Taend ler-Berlin. 

Die Gewöhnung an Vnfallfolgen als Besserung im Sinne des § 88 des Un¬ 
fallversicherungsgesetzes. (Zusammenstellung von Entscheidungen des R.-V.-A. über Finger- 
und Augenverletzungen. Herausgegeben vom Vorstande der Sektion 1 der Norddeutschen 
Eisen- und Stahlberufsgenossenschaft. Hannover, 3. Auflage 1908.) In dem sehr instruk¬ 
tiven und übersichtlichem Buch werden in tabellarischer Übersicht 96 Beispiele zum Teil 
mit Bildern aufgeführt, durch welche bewiesen werden soll, dass sehr häufig die Schieds¬ 
gerichte zu wenig die Erfahrungen des täglichen Lebens beachten, wonach bei Verletzungen 
eine Gewöhnung eintritt. Infolge dessen werden für Schäden, welche eine tatsächliche 
Erwerbseinbusse nicht bedingen, Dauerrenten gezahlt. Das gilt besonders für Verlust 
eines Fingergliedes. Auch in Bezug auf Augenverletzungen herrscht noch Ungewissheit 
und Unklarheit, trotzdem mehr als 20 Jahre seit Inkraftreten des Gesetzes verflossen 
sind. Welche Merkmale z. B. ein sogenannter qualifizierter Arbeiter bieten soll, weiss 
niemand. In früheren Jahren erklärte das R.-V.-A., dass darunter nur Arbeiter zu ver¬ 
stehen seien, welche nach mehrjähriger Lehrzeit ein besonders scharfes Sehen erforderndes 
Handwerk erlernt hätten, jetzt legt es den Begriff so aus, dass darunter alle Handwerker 
zu verstehen seien, welche auf doppeläugiges (körperliches) Sehen angewiesen sind. Das 
hat zur Folge gehabt, dass z. B. in der Eisenindustrie Arbeiter, wie Stanzer, Locher, 
Bohrer, Renten erhielten, die ihnen ihrer wirtschaftlichen Lage nach nicht zukamen. Dass 
praktisch das doppeläugige Sehen nicht so ins Gewicht fällt, wie man anzunehmen ge¬ 
wöhnt ist, beweist die Tatsache, dass der Uhrmacher nur ein Auge gebraucht, obwohl er 
gerade die feinsten Arbeiten ausführt. Das R.-V.-A. hat daher in neuester Zeit auch bei 
Augenverletzungen eine Ermässigung und sogar Aufhebung der Rente bei Besserung an¬ 
erkannt, und das mit um so grösserem Recht, als es trotz sorgfältiger Statistik nicht ge¬ 
lungen ist, den Nachweis zu erbringen, dass der Verlust eines Auges die Arbeitskraft 
in solchem Maße schmälert, als man bisher angenommen hatte. Im Anhang des Buches 
werden einige Beispiele hervorragender Gewöhnnng an Verletzungsfolgen aufgeführt bei 
Arbeitern, denen die Fürsorge auf Grund der Unfallversicherungsgesetze nicht zuteil 
werden konnte. Von diesen zum Teil, geradezu verblüffenden Beispielen seien nur er¬ 
wähnt: Eisendreher, welcher nach Verlust von 18 V 2 Fingergliedern die gebliebenen Finger 
ausserordentlich geschickt gebraucht und den vollen Akkordlohn verdient; — Steinkutscher 
mit Verlust des rechten Zeigefingers und völliger Steifheit des Mittelfingers in Bajonett¬ 
stellung. Der Mann verrichtet mit der Hand seine volle Arbeit, lädt Steine auf und ab 
und besorgt Pferd und Wagen; — Gärtner mit Verlust des linken Ring- und Mittel¬ 
fingers sowie von 2 Dritteln des kleinen Fingers, der Vollarbeit zum Volllohn verrichtet; — 
Mechaniker mit Verlust des linken Zeigefingers durch Pistolenschuss, welcher seine volle 
Arbeit als Mechaniker tut und wöchentlich 36 Mark verdient. — Eine seltene Willens- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


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kraft wird vom Kreisarzt Dr. Frey in Lublimitz O.-S. beschrieben: Ein Zementarbeiter 
geriet 1872 in das Triebwerk einer Schlemmmaschine und wurde schwer verletzt, so dass 
Amputationen beider Arme notwendig wurden; rechts blieb nur ein 17 cm langer Stumpf 
unterhalb des Schultergelenks, links ein 18 cm langes Stück unterhalb des Ellbogen¬ 
gelenks übrig. Da der Verletzte mit nicht genügender Vorsicht gearbeitet hatte, konnte 
niemand haftpflichtig gemacht werden und der Mann war daher auf den guten Willen 
seines Arbeitgebers angewiesen. Da die Unterstützung, welche er erhielt, nicht ausreichte 
zum Lebensunterhalt, suchte er sich durch Viehhüten etwas zn verdienen. Dabei übte 
er fleissig die Reste der oberen Gliedmassen, so dass man ihn als Gemeindediener anstellte. 
Im Jahre 1891 trat er als Chaussearbeiter in den Dienst der Kreisverwaltung und führt 
in diesem Dienst alle vorkommende Arbeit aus: neue Gräben auszuwerfen, verschlammte 
zu reinigen, die Chausseekante durch Abstechen gerade zu halten und von Gras zu be¬ 
freien, Löcher auszuheben, in die er selbst Bäume hineinpflanzt, und Schlamm von der 
Chaussee aufzuladen. Seine Leistungen sind so gute, dass er 1,60 Mk. erhält, während 
ein gesunder Arbeiter nur 1,70 Mk. Lohn bekommt Interessant ist, wie er arbeitet: Zum 
Graben klemmt er den Spaten unter den rechten Oberarmstumpf, drückt ihn mit diesem 
in der Achselhöhle an, fasst ihn mit der linken Ellenbeuge fest und gräbt schnell und 
sicher. Will er Berichte schreiben, so fasst er den Federhalter mit der Ellenbeuge, 
führt das untere Ende in den Mund, hält es mit den Zähnen fest, legt den Federhalter 
über den Unterarmstumpf und das Papier und schreibt mit dem Kopfe. Bei landwirt¬ 
schaftlichen Arbeiten bedient sich der Verletzte derselben Instrumente wie ein anderer 
Arbeiter, nur dass dieselben einen längeren Stiel haben. Bei den Verrichtungen des täg¬ 
lichen Lebens benutzt er die Ellenbeuge als Hand. — Aus allem geht hervor, dass der 
Mann mit sehr grossem Fleiss uud ohne Benutzung eines orthopädischen Instituts ge¬ 
lernt hat, trotz seiner verstümmelten Arme seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Als 
Kuriosum möge noch die Mitteilung dienen, dass der Verletzte ein Angebot des Zirkus 
Barnum, sich für ein glänzendes Angebot für Geld sehen zu lassen, mit Entrüstung 
zurück wies. Hammerschmidt - Danzig. 

Th. Bumpf, Über ärztliche Zeugnisse und Gutachten. (Beiheft 7 zur Medi¬ 
zinischen Klinik 1909.) Es ist jedem Arzte, der noch wenig vertraut mit der Ausstellung 
von Gutachten ist, zu raten, diese kleine Schrift zu lesen. In ihr werden nicht allein 
alle Formalien genau besprochen, die bei Abfertigung von Zeugnissen für Privat- oder 
staatliche Versicherungen beachtet werden müssen, sondern es wird eingehend betont, 
welche Punkte für die einzelnen Versicheruugszweige bei Abfassung von Gutachten be¬ 
sonders berücksichtigt werden müssen. Mit Recht wird ein sehr grosser Wert auf eine 
sehr genaue Anamnese gelegt und darauf hingewiesen, dass es hierbei nicht nur darauf 
ankomme, alles zu berichten, was Patient und Angehörige mitteilen, sondern dass es 
mindestens ebenso wichtig sei, freilich auch oft sehr mühsam, diese Angaben auf ihren 
Wert zu prüfen. Dazu gehörten Anfragen bei Zeugen, bei Behörden, der Musterungs¬ 
kommission, dem einstigen Lehrer und Lehrherrn usw. Dann werde zuweilen übersehen, 
dass Pat. schon einen Unfall gehabt hätte und dass von diesem event. Folgen herrühren 
könnten. 

Sehr betont Verf., sich bei der Untersuchung stets an ein Schema zu halten; das 
gelte für den Anfänger und ebenso für die Erfahrensten. Leider werde oft die erste 
Untersuchung nicht eingehend genug vorgenommen; das könne bei Fällen von chron. 
Nervenleiden, Bauchtumoren usw. sich sehr schwer rächen und zu Schädigungen der 
Versicherungsanstalten oder auch der Versicherten führen. Die Urinuntersuchung sei 
oft nicht gründlich genug; die Angabe, Eiweiss im Urin, nütze wenig, die 24 std. Menge 
des Urins, der Eiweissgehalt in °/ 0 , die Beobachtungsangabe über den Eiweissgehalt an 
verschiedenen Tagen müsste im Gutachten enthalten sein. 

Die Absätze, welche von den Funktionen der Schiedsgerichte, vom Reichsversiche¬ 
rungsamt handeln, müssen im Original nachgelesen werden. Die Frage der Beurteilung 
der Invalidität ist so kurz und präzis behandelt, dass eine Wiedergabe mittelst Referat 
unmöglich ist. 

Sehr zu beherzigen ist der Rat des Verfassers, mit den Ausdrücken Simulation, 
Übertreibung usw. vorsichtig zu sein; die Zeugnisse kämen recht oft in die Hände der 
Versicherten. 


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62 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 2. 


Die Ermahnung, sich möglichst wenig lateinischer Ausdrücke zu bedienen, ist schon 
oft von Thiem, Windscheid u. a. ausgesprochen worden. 

Für militärische Zwecke ausgestellte Zeugnisse solle man versiegelt dem Klienten 
übergeben. Man solle sich stets vor Augen halten, dass nach § 278 d. B. G. ein un¬ 
richtiges Zeugnis für eine Behörde, wenn es wider besseres Wissen abgegeben worden 
ist, eine Strafe von 1 Monat bis 2 Jahren Gefängnis zur Folge haben könne. 

A p e 11 - Glotterbach. 

Ascher, Zur Frage der Invalidität der Bergarbeiter. (Hygienische Rund¬ 
schau 19/09.) An der Hand einer grösseren Statistik sucht A. nachzuweisen, dass die 
„Legende von den gesunden Lungen der Bergarbeiter“ eine gefährliche sei, die schon 
zu merkwürdigen therapeutischen Anschauungen geführt habe. Man müsse nicht allein 
die Tuberkulose in Betracht ziehen, sondern auch andere Lungenkrankheiten und ausser¬ 
dem die anderen Russ und Kohlenstaub atmenden Arbeitergruppen vergleichen. Da ergibt 
sich denn eine Sterblichkeit im Alter von 15—65 Jahren für 

Landarbeiter an Tub. 18,8 %, an nicht tub. Lungenkrankheiten 18,6 %, 

Kohlenbergwerksarbeiter „ „ 14,0 °/ 0 , „ „ „ „ 32,6 %, 

Kohlenträger „ „ 29,7%, „ „ „ „ 65,6%, 

Kaminkehrer und Russhändler „ „ 37,1 %, „ „ „ „ 43,1 %. 

Mit diesen Zahlen stimmt eine zweite Tabelle überein, welche die Jahre 1897—1902 um¬ 
fasst. Danach erlagen von den männlichen Einwohnern Preussens im Alter von 
15—16 Jahren 28,8 % der Tuberkulose, 16,5 % anderen Lungenkrankheiten, vomBochumer 
Knappschaftsverein 13,1 % der Tuberkulose und 39,2 % anderen Lungenerkrankungen. 
Den Grund für dieses auffallende Verhältnis sieht A. darin, dass nur besonders kräftige 
Leute zur Arbeit in den Bergwerken zugelassen werden. A. führt alsdann weiter aus, 
dass die Tuberkulose eine Krankheit sei, welche im Kindesalter durch Ansteckung er¬ 
worben ist, die im späteren Alter zum Ausbruch kommt und erst zum Tode führt, wenn 
eine „Abschwächung der inneren Widerstandskraft des Körpers“ zustande gekommen ist, 
ein Zeitpunkt, der durchaus nicht in dasselbe Jahrzehnt zu fallen braucht wie der Be¬ 
ginn der Krankheit. Ist diese Anschauung richtig, so ist die Aufnahme von Russ und 
Kohlenstaub aber durchaus nicht ohne Einfluss auf die Tuberkulose, denn von den 
männlichen Erwachsenen Preussens, die an Tuberkulose leiden, erreichten 1906/07 
13,7 % ein Alter von über 60 Jahren, von den Mitgliedern des Bochumer Knappschafts¬ 
vereins aber nur 3,8%. Hammerschmidt-Danzig. 


Entscheidungen des Reichsversicherungsamtes. 

Zum Begriff der Erwerbsunfähigkeit. Rek.-Entsch. des R.-V.-A (A. N. d. 
R.-V.-A. 8/09). Ein fast gesunder, zur Zeit 35 jähriger Arbeiter, dem der 1. Arm ln der 
Mitte des Oberarms abgenommen war, wurde trotz mangelnder Arbeitsgelegenheit an 
seinem Wohnsitz und dessen Umgebung für nicht arbeitsunfähig erklärt. Es war fest¬ 
gestellt, dass eine regelmässige Beschäftigung in den ihm zugängigen Fabrikanlagen 
selbst bei Minderlohn nicht möglich war, weil das Zusammenarbeiten des einarmigen 
Klägers mit gesunden Arbeitern Unregelmässigkeiten, Zeitverluste und Beschwerden aller 
Art herbeiführen musste und auch Unglücksfälle nicht ausgeschlossen werden konnten. 
Ebenso war auch beim landwirtschaftlichen Betriebe eine Anstellung nicht möglich, da 
bei der geringen Bedeutung, welche die Landwirtschaft in jener Gegend besitzt, alles 
nur von den Familienangehörigen besorgt wird. Da also in erreichbarer Nähe des 
Wohnortes des Verletzten eine gewinnbringende Beschäftigung nicht zu finden sei, ein 
Verlegen des Wohnortes ihm aber nicht zugemutet werden könnte, erkannte das Schieds¬ 
gericht auf Erwerbsunfähigkeit. Im Gegensatz dazu nimmt das R.-V.-A. an, dass ein 
Versicherter, „der durch seinen körperlichen und geistigen Zustand, für sich betrachtet, 
nicht gehindert sein würde, seine Erwerbstätigkeit fortzusetzen, als erwerbsunfähig dann 
nur anzusehen sei, wenn ihm nach Art des Leidens der gesamte Arbeitsmarkt dauernd 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


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verschlossen sei“. Im Sinne dieser Ausführung ist aber der gesamte Arbeitsmarkt dem 
Verletzten nicht verschlossen, denn der leitende Gedanke für jene Ausdehnung des Be¬ 
griffs der Erwerbsunfähigkeit liegt darin, dass das die Leistungsfähigkeit des Versicherten 
aufhebende Leiden es dritten Personen dauernd unmöglich macht, mit ihm zu verkehren, 
z. B. bei Taubheit und Fallsucht. Das liegt hier nicht vor, denn die Bescheinigungen 
von Fabrikanten und Bürgermeistern besagen nur, dass bei dem grossen Angebot an 
Arbeitskräften eine Verwertung der beschränkten Arbeitskraft des Verletzten aus¬ 
geschlossen ist. Dem Kläger fehlt es also nur zur Zeit an Gelegenheit, die ihm ver¬ 
bliebene Arbeitskraft in der Gegend seines Wohnsitzes zu verwerten. Die Arbeitslosig¬ 
keit aber ist von der Versicherung ausgeschlossen, weil sich ihre Ursachen der Kontrolle 
entziehen und weil die Arbeiterbevölkerung in der Lage ist, „dem örtlichen und zeit¬ 
lichen Wechsel von Angebot und Nachfrage auf dem Gebiete des Arbeitsmarktes durch 
Übernahme von Arbeit anderer Art und an anderen Plätzen auszuweichen“. 

Hammer Schmidt-Danzig. 

Eine Militärrente ist nicht ohne weiteres Unfallrente im Sinne des § 15 
Abs. 2 Satz 2 des Invalidenversicherungsgesetzes. Rek.-Entscheidung vom 15. VI. 09 
(A. N. d. R.-V.-A. 8/09). Kläger hatte die Gesundheitsstörung, welche eine Militärrente 
herbeiführte, sich zugezogen dadurch, dass er sich auf der Mannschaftsstube erkältete. 
Die dienstliche Beschädigung war also nicht durch einen Betriebsunfall herbeigeführt 
worden, es liegt mithin kein Unfall vor in einem der Unfallversicherung unterliegenden 
Betriebe. Hammerschmidt - Danzig. 

Die yom schiedsgerichtlichen Vertrauensarzt im Termin einmalig be¬ 
obachteten Storungen können gegenüber den längere Zeit im Krankenhause 
gemachten Beobachtungen nicht als massgebend angesehen werden. Rekurs- 
Entscheidung des R.-V.-A. 26. IV. 09. (Kompass 16/09; Zeitschr. für Med.-Beamte 19/09.) 
Das Rekursgericht gab dem nach einwöchiger Beobachtung im Krankenhause erstatteten 
Gutachten den Vorzug gegenüber dem, welches der schiedsgerichtliche Vertrauensarzt nach 
einmaliger Untersuchung ausstellte. Namentlich trat es auch erstgenanntem Gutachten 
insofern bei, als die bei der einmaligen Untersuchung festgestellten Störungen sehr wohl 
Folgen einer augenblicklichen Erregung sein konnten. Der bei der einwöchigen Beob¬ 
achtung festgestellte günstigere Befund, die nicht unbeträchtliche Gewichtszunahme des 
Klägers und endlich die Höhe seines Arbeitslohnes beweisen, dass die durch den Unfall 
verursachte hysterische Erkrankung nur noch verhältnismässig geringe Störungen ver¬ 
ursacht. Hammerschmidt-Danzig. 

Bewertung ärztlicher Gutachten und des Ergebnisses der Augenscheins¬ 
einnahme. Rek.-Entscheid. des R.-V.A. 20. IV. 09 (A. N. d. R.-V.A. 8/09). Das Schieds¬ 
gericht hatte ausgeführt: „Es haben sich zwei Ärzte für und zwei Ärzte gegen das Vor¬ 
lagen der Invalidität ausgesprochen. Das Schiedsgericht hat sich der Ansicht der ersteren 
angeschlossen, und zwar hat es sich hierzu durch den gebrechlichen und verbrauchten 
Gesamteindruck, den die Klägerin im Verhandlungstermin gemacht hat, veranlasst ge-, 
sehen.“ Aus den Akten ergaben sich erhebliche Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit 
der zu Übertreibungen neigenden Klägerin, daher durfte dem äusseren Eindruck, den 
sie während der kurzen Verhandlung machte, entscheidende Bedeutung nicht beigemessen 
werden. Dass die Gutachten der Ärzte nach ihrem innern Werte gegeneinander ab¬ 
gewogen waren, Hess sich ausserdem nicht feststellen. Bereits vor 4 Jahren hatte die 
Klägerin einen Antrag auf Invalidenrente gestellt; der betreffende Arzt hatte aber die 
Frage der Invalidität verneint und die Diagnose auf Rheumatismus gestellt. Ebenso 
hatte der Vertrauensarzt des Schiedsgerichtes die Klägerin für eine gesunde, kräftige 
Frau gehalten, die auch tatsächlich noch mehr als 3 Jahre berufsmässig Lohnarbeit ver¬ 
richtet hatte. Dem gegenüber hatten die beiden anderen Ärzte die Frau für invalide 
gehalten wegen Muskelrheumatismus, ohne jedoch objektive Zeichen feststellen zu können; 
auch hatte der eine ausdrücklich hinzugefügt, dass die Klägerin ihre Beschwerden über¬ 
schätze und körperlich noch ziemUch rüstig sei. Dazu kommt noch, dass ein weiterer 
Arzt die Frau 5 Tage im Krankenhause beobachtet hatte, ohne objektiv nachweisbare 
Störungen finden zu können. Mit Rücksicht auf diese Gutachten durfte das Schieds¬ 
gericht dem persönlichen Eindruck der Klägerin kein so hohes Gewicht beimessen. 

Hammerschmidt-Danzig. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


Der blosse Eindruck persönlicher Glaubwttrdigkeit von bei einem Rechts¬ 
streit beteiligten Personen reicht für Beurteilung der Glaubwürdigkeit nicht aus. Rek.- 
Entsch. des R.-V.-A. vom 26. II. 09 (A. N. d. R.-V.-A. 8/09). Die Revision rügt, dass 
das Schiedsgericht nicht Ermittlungen über die Häufigkeit der hysterischen Anfälle der 
Klägerin angestellt hat, trotzdem das ärztliche Gutachten gerade auf die Feststellung der 
Zahl derselben entscheidenden Wert legt und die Angaben der Klinik, in welcher die 
Klägerin beobachtet worden war, und der letzteren selbst erheblich auseinander gehen. 
Der persönliche Eindruck der Klägerin und ihres Ehemannes kann diese Ermittlungen 
nicht ersetzen, um so mehr, als das ärztliche Gutachten schon den Unterschied zwischen 
den Angaben und den häuslichen Leistungen der Frau betont hatte. Ausserdem ver¬ 
mochten beide, der Ehemann und die Klägerin, die Zahl der Anfälle nur schätzungsweise 
anzugeben, was bei dem erheblichen Interesse, das sie an dem Ausgang des Rechts¬ 
streites haben mussten, offenbar als unzuverlässig anzusehen war, selbst wenn die Glaub¬ 
würdigkeit beider sonst erwiesen wäre. Nach den neueren Forschungen der Rechtswissen¬ 
schaft besteht kein Zweifel, dass die Aussagen ganz einwandfreier und persönlich völlig" 
glaubwürdiger Personen oft weit auseinander gehen, weil die Fähigkeit, Tatsachen auf¬ 
zufassen und im Gedächtnis festzuhalten, bei verschiedenen Menschen ganz ungleich 
entwickelt ist. Um so weniger sei es zu rechtfertigen, wenn das Schiedsgericht sich 
durch den persönlichen glaubwürdigen Eindruck beeinflussen lässt, welchen bei einer 
kurzen Verhandlung ihm sonst ganz unbekannte Personen machen, die doch an dem 
Ausgang des Rechtsstreites und somit auch an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen das 
grösste Interesse haben. Ha mm er Schmidt-Danzig. 

Die mit der Benutzung eines künstlichen Gebisses verbundenen Un¬ 
bequemlichkeiten berechtigen nicht zum Bezug einer Unfallrente. (Kompass 
17/09. 14. V. 09.) 

Wesentliche Besserung kann nur auf Grund der Arbeitsleistung an¬ 
genommen werden. (Kompass 17/09. 18. und 25. V. 09.) 

Jeder Unfall ist für sich besonders zu beurteilen und zu bewerten, 
deshalb kann ein Verletzter unter Umständen für zwei Unfälle mehr als 
die Vollrente erhalten. (Kompass 17/09. 10. V. 89.) 

Gelangt das Schiedsgericht bei der Augenscheinsnahme zu einem vom 
ärztlichen Befund abweichenden Ergebnisse, so muss es seine Feststellungen 
eingehend im Protokoll oder im Urteile niederlegen. (Kompass u. Amtl. Nachr. 
des R.-V.-A. 8 09.) Hamm er schmidt-Danzig. 

Quetschung des linken Ellenbogengelenks, von welcher eine Beschrän¬ 
kung des Gelenks in der Streckung von 25 Grad zurückgeblieben ist, — 
nach Verlauf von 5*4 Jahren infolge Gewöhnung keine Erwerbseinbusse 
mehr. (Entscheidung des Reichs-Versicherungsamts vom 13. Juli 1909, Ia3675/09, 5 A; 
Tiefb. 1909/33.) 

Versteifung der Endgelenke des 3., 4. und 5. Fingers der linken Hand, 
nach Gewöhnung an den Zustand — keine Erwerbseinbusse mehr. (Ent¬ 
scheidung des Reichs-Versicherungsamts vom 15. Juni 1909. Ia 1646/09, 17 B. Ebenda.) 

Angewöhnung (Verlust des linken Daumens bei einem Steinmetz) nach 
16 Jahren angenommen. (Ref. U. Praxis 1909/10.) 

Die Verkürzung eines Beines um 2 ! / 2 —3 cm bedingt keine Erwerbs¬ 
beschränkung. (Ebenda.) 

Bei Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes ist der ermittelte durch¬ 
schnittliche Tagesarbeitsverdienst stets mit der Anzahl der Tage zu mul¬ 
tiplizieren, welche die übliche Betriebsweise des unfallbringenden Betriebs 
ergibt. (Entscheidung des Reichs-Versicherungsamts vom 2. Juni 1909. Ia 21, 913/08, 
4B. Tiefb. 1909.) 

Verlust des Daumenendgliedes der rechten Hand bedingt nach ein¬ 
getretener Gewöhnung keine Erwerbseinbusse mehr. (Tiefb. 1909/45.) 

Verkrümmung und Bewegungsbeschränkung im Endgelenk des linken 
Daumens — nach Gewöhnung keine Erwerbseinbusse mehr. (Ebenda.) 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


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Die von einem Schenkel- oder Fersenbeinbruch her zurückgebliebene 
Muskelabmagerung bedingt nach genügendem Zeitablauf weder für sich 
allein, noch im Verein mit anderen unbedeutenden Unfallfolgen eine mess¬ 
bare Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. 

I. Die Abmagerung der Wade beträgt etwa 1,5 cm, ausserdem liegen noch andere 
unbedeutende Unfallfolgen vor. 

II. Die Abmagerung des Oberschenkels beträgt etwa 1 l j 2 , die des Unterschenkels 
3 cm, ausserdem besteht noch eine durch Beckensenkung ausgeglichene Ver¬ 
kürzung des Beines um 2 cm und eine Beweglichkeitsbeschränkung im Fuss- 
gelenk. (Mitt. d. S. Th. Eis.-Stahlberfsgen.) 

Verkürzung des linken Daumens um etwa ein Glied und eine gewisse . 
Bewegungsbeschränkung des Daumens bedingen nach eingetretener Ge¬ 
wöhnung an den Zustand keine Erwerbseinbusse mehr. (Tiefb. 1909/50.) 

Verlust zweier Glieder des rechten Zeigefingers, nach eingetretener 
Gewöhnung — keine Erwerbseinbusse mehr. (Tiefb. 1910/4.) 

Oberschenkelbruch rechts, der mit Verkürzung des Beines um 2 1 j 2 cm 
verheilt ist, bedingt nach eingetretener Gewöhnung an den Zustand, der 
durch Beckensenkung ausgeglichen ist, keine Erwerbseinbusse mehr. 
(Tiefb. 1909/49.) 

Muskelschwund bei sonstiger guter Gebrauchsfähigkeit des Beines 
bedingt keine Erwerbseinbüsse. (Tiefb. 1909/47.) 


Besuch einer Abordnung des Reichs-Yersicherungsamts in der 
chirurgischen und mediko-mechanischen Heilanstalt zu Cottbus. 

Nach dem Bericht des Cottbuser Anzeigers. 


Am Sonnabend, dem 12. Februar, fand eine eingehende Besichtigung der 
städtischen Thiemsehen Heilanstalten durch eine Abordnung des Reichsversiche- 
rungsamts statt unter Führung des Herrn Präsidenten dieser Behörde, Wirklichen 
Geh. Ober-Regierungsrat Dr. jur. Kaufmann und unter Beteiligung des Senats¬ 
vorsitzenden Herrn Geh. Regierungsrat Sasse, des Fuhrgeschäftsbesitzers Herrn 
Contag aus Frankfurt a. O. als Vertreter der Arbeitgeber und des Herrn Büchsen¬ 
machers Bauer-Frankfurt a. O. als Vertreter der Arbeitnehmer. 

Es handelte sich nicht nur um eine Ausübung des Aufsichtsrechts, welches 
dem Reichs-Versicherungsamt über alle Heilanstalten zusteht, die sich vorwiegend 
mit der Behandlung und Beobachtung Unfallverletzter befassen, ein Aufsichts¬ 
recht, welches das Reichs-Versicherungsamt übrigeus bezüglich der hiesigen 
Heilanstalt schon vor einigen Jahren ausgeübt hat. 

Vielmehr erklärte der Herr Präsident, es komme ihm besonders auch darauf 
an, die Ärzte in einer der ältesten Heilanstalten für Unfallverletzte — es fiel 
das Wort von Veteranen auf diesem Gebiet — in ihrer Berufstätigkeit zu sehen 
und Erfahrungen mit ihnen auszutauschen über die Nachteile, welche die bis¬ 
herige Zweiteilung der Behandlung Unfallverletzter mit sich gebracht hat, sowie 
die Mittel und Wege zu besprechen, diese Nachteile zu beseitigen. 

Bekanntlich haben für die Unfallverletzten in den ersten 13 Wochen die 
Krankenkassen zu sorgen, soweit die gegen Unfälle Versicherten sich überhaupt 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


in einer Krankenkasse befinden, was durchaus nicht für alle zutrifft, nach dem 
neuen Reichsversicherungsentwurf aber geändert werden soll. 

Nun sträuben sich die Krankenkassen, und zwar nach Ansicht des Unter¬ 
zeichneten mit Fug und Recht dagegen, für die Unfallverletzten innerhalb der 
ersten 13 Wochen mehr zu leisten, als für ihre anderen Versicherten, namentlich 
kostspielige Kuren in Sonderheilanstalten, wie mediko-mechanischen Instituten 
und Nervenheilanstalten innerhalb dieser 13 Wochen vorzunehmen, da diese Kuren 
doch lediglich die Berufsgenossenschaften in der Höhe der später etwa nötig 
werdenden Rentenzahlung entlasten. 

Die Krankenkassen verlangen also, dass die Berufsgenossenschaften, denen 
nach § 76 c des Krankenversicherungsgesetzes das Recht zusteht, bei Unfallver¬ 
letzten das Heilverfahren schon vor Ablauf der 13. Woche zu übernehmen, min¬ 
destens die Mehrkosten eines solchen Heilverfahrens tragen, gegenüber den Kosten, 
welche den Krankenkassen bei ihren übrigen Mitgliedern erwachsen würden. 

Viele Berufsgenossenschaften — eine rühmliche Ausnahme machen u. a. die 
in unserer Stadt besonders in Betracht kommende Norddeutsche Textil-Berufs- 
genossenschaft, die Baugewerks-Berufsgenossenschaft, Eisen- und Stahl-Berufs¬ 
genossenschaft, Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft u. a. — stellen sich 
aber auf den formell gesetzlichen Standpunkt, nach welchem sie in den ersten 
13 Wochen zur Übernahme des Heilverfahrens nicht verpflichtet sind, und ver¬ 
langen, dass die Krankenkassen in dieser Zeit alles leisten, was die moderne 
Wissenschaft an die Hand gibt. 

Die Krankenkassen aber erklären, in solchen Fällen des mangelnden Ent¬ 
gegenkommens der Berufsgenossenschaften unbedingt nicht mehr leisten zu wollen, 
als das, wozu sie gesetzlich verpflichtet sind, und vor allen Dingen wollen sie 
bei Unfallverletzten keine grösseren Aufwendungen machen als bei ihren anderen 
Kassenmitgliedern. 

So erleben wir es denn — wie der Vortragende auf der Naturforscherver¬ 
sammlung zu Stuttgart, ohne bisser den geringsten Widerspruch zu erfahren, 
ausgesprochen hat — alle Augenblicke, dass Krankenkassen und Berufsgenossen¬ 
schaften sich um den Unfallverletzten zanken, aber nicht etwa, wer ihn haben 
soll, sondern wer ihn sich abhalsen will. In diesem Falle freut sich nicht bei 
dem Zank der dritte, nämlich der Unfallverletzte, sondern er hat darunter zu 
leiden. 

Glücklich begonnene Kuren, die bei ordnungsmässiger Beendigung des Heil¬ 
verfahrens zur völligen Heilung und Gebrauchsfähigkeit des verletzten Gliedes 
geführt haben würden, werden frühzeitig unterbrochen und nach Beendigung der 
13. Woche wieder aufgenommen, wenn inzwischen die Glieder steif geworden 
sind und der Unfallverletzte nun das bittere Gefühl hat. das Heilverfahren werde 
jetzt nicht mehr in der wohlmeinenden Absicht, ihm zu helfen, unternommen, 
sondern um seine Rente zu kürzen. 

Diesem schweren Missstand, dem leider unsere Gesetzgeber nicht glauben 
abhelfen zu können, obgleich dies durch einfache Streichung der sogenannten 
13 wöchigen Karenzzeit, durch welche Streichung die Berufsgenossenschaften zur 
sofortigen Übernahme des Heilverfahrens gesetzlich genötigt werden würden, zu 
machen wäre, diesem Übelstand, den der jetzige Präsident des Reichs-Versiche¬ 
rungsamts in seiner unheilvollen Bedeutung klar erkannt hat, abzuhelfen, diese 
unheilvollen Folgen der 13 wöchigen Karenzzeit auf dem Verwaltungswege mög¬ 
lichst abzuschwächen, die Berufsgenossenschaften davon zu überzeugen, dass es 
sowohl in ihrem eigenen Interesse, als auch in dem des Verletzten liegt, das 
Heilverfahren, besonders bei schweren Verletzungen, von vornherein zu über- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweeen Nr. 2. 


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nehmen, ist das seit langer Zeit bekundete unablässige Bestreben des jetzigen 
Leiters des Reichs -Versicherungsamts. 

Wenn der Herr Präsident bei seinen jetzt geplanten Erkundungreisen mit dem 
ersten Besuch die Cottbuser Heilanstalt erfreut hat, so ist es gewiss nicht allein 
deshalb geschehen, weil sie eine der ältesten derartigen Anstalten ist (die zweite 
nächst dem Breslauer mediko-mechanischen Institut, früherer Besitzer Hönig), son¬ 
dern auch, weil es dem Herrn Präsidenten bei seiner engen Fühlungnahme 
mit der Ärzteschaft, die diese ausserordentlich dankbar empfindet, wohlbekannt 
ist, wie der Vortragende seit Jahrzehnten in Wort und Schrift gegen diesen 
Übelstand gekämpft hat. Es wurden daher bei dem Besuch der mediko-raecha- 
nischen und chirurgischen Heilanstalt nicht nur alle Räume und Einrichtungen 
eingehend besichtigt, sondern auf Wunsch des Herrn Präsidenten alle neueren 
Untersuchungsarten vorgeftihrt und durch die Abteilungsärzte und den Leiter 
der Anstalt vorgetragen, sowie die Patienten vorgestellt, bei welchen sich die 
Nachteile der Unterbrechung und Zweiteilung der Behandlung besonders bemerk¬ 
bar gemacht haben. Einzelne Kranke bestätigten dem Herrn Präsidenten auf 
dessen Befragen, wie sie selbst diese Nachteile empfunden hätten. 

Besondere Teilnahme zeigten die Herren Besucher dem Vortrage über die 
Bezold-Edelmannsche Tonreihenprüfung durch Herrn Dr. Kühne, mittelst derer 
ein fast vollkommen sicheres Prüfungsmittel gewonnen ist für den Grad und die 
Art der Schwerhörigkeit, die schon bei manchen Unfallverletzten den Verdacht 
betrügerischen Verhaltens entkräftet hat. Das Verfahren ist von Herrn Dr. Kühne 
vor einigen Jahren bei Herrn Prof. Bezold-München studiert worden. 

Ferner wurden durch Herrn Dr. Schliack Blutdruckmessungen und Puls¬ 
kurvenaufnahmen vorgeführt. 

Auch das neuere sogenannte Anreicherungsverfahren, nach dem es fast 
immer gelingt, im Auswurf Schwindsuchtsstäbchen zu finden, wenn überhaupt 
solche darin enthalten sind, wurde erläutert. 

Die Vorführung der neueren Art der Bruchbehandlung durch die von 
Herrn Dr. Schmidt in Köln studierte sogenannte Extensionsbehandlung nach 
Bardenheuer (Streckung und Geradestellen der Bruchenden durch Gewichte) 
wurde mit Aufmerksamkeit und reger Teilnahme begleitet Zu dieser Vorführung 
bot sich insofern eine besonders günstige Gelegenheit, als in der chirurgischen 
Klinik zur Zeit zwei Damen von 74 und 78 Jahren mit Schenkelhalsbrüchen in 
der beschriebenen Weise behandelt werden. 

Wenn wir bedenken, dass noch vor nicht allzulangen Jahren ein Virchow 
schliesslich an den Folgen eines nicht geheilten Schenkelhalsbruches starb, und 
wir seit der Einführung der Bardenheuerschen Bruchbehandlung Heilung von 
Schenkelhalsbrüchen bei 88jährigen Leuten beobachtet haben, und zwar derart, 
dass sie ohne fremde Hilfe wieder gehen konnten, so kann man dem berühmten 
Kölner Chirurgen für diese genial und beharrlich durchgeführte Brnchbehandlung 
nur hohe Anerkennung zollen. 

Eine längere Besichtigung erheischte die Sammlung von Röntgenbildern, 
aus welcher die hervorgesucht waren, welche den hohen Nutzen dieses Ver¬ 
fahrens bei der Erkennung und Behandlung sonst schwer nachweisbarer Brüche 
zeigten, auch solche Bilder, welche den Schaden unterbrochener oder nicht früh¬ 
zeitig und sachgemäss ausgeführter Behandlung dartaten. Da der Herr Präsident 
auch Kenntnis von den hier zur Verfügung stehenden Transportmitteln für 
schwerVerletzte nehmen wollte, hatte Herr Gosslich die Freundlichkeit, seinen 
Transportwagen an der Klinik Vorfahren zu lassen, den die Kommission unter 
Anerkennung der zweckmässigen Einrichtung in Augenschein nahm. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


Der Herr Präsident, der auch gelegentlich der Besichtigung der Anstalten 
und der dort gebrachten Erläuterungen und Vorführungen mit seiner und der 
übrigen Herren Anerkennung nicht zurückhielt, begrüsste es mit grosser Freude, 
als ihm der Vortragende auf eine Anfrage versichern zu können glaubte, dass 
auch im neuen Krankenhause der Behandlung Unfallverletzter in der bisher ge¬ 
übten Weise Aufmerksamkeit geschenkt werden wird. 

Dieser Freude Ausdruck zu geben, war auch, abgesehen von dem Begrüs- 
sungswunsch, der Zweck eines Besuches des Herrn Präsidenten bei Herrn Ober¬ 
bürgermeister Werner auf dem Rathaus. Der Herr Präsident glaubte auch 
Herrn Oberbürgermeister'versichern zu können, dass die Stadt dabei keinerlei 
Gefahr laufe, da vermutlich das Bedürfnis der Berufsgenossenschaft nach 
Krankenhäusern, in denen ihre Unfallverletzten gute Fürsorge fänden, sich stei¬ 
gern würde. 

Es wurde in späteren Gesprächen der beiden Herren Mitglieder des Reichs- 
Versicherungsamts und auch der Herren Vertreter der Arbeitgeber und Arbeiter 
mehrfach der Wunsch geäussert, doch in dem Namen des neuen Krankenhauses 
zum Ausdruck zu bringen, dass es eine besondere Abteilung zur Behandlung 
Unfallverletzter haben werde. 

Es wird sich gewiss eine Form finden, um diesem auch im Interesse der 
Stadt liegenden Wunsch Rechnung zu tragen. 

Nachmittags besichtigten die Herren das Walderholungsheim, über 
dessen Lage und Einrichtungen sie ebenfalls ihre hohe Befriedigung äusserten. 

Sämtliche Herren schieden mit dem Versprechen, spätestens zur Einweihung 
des neuen Krankenhauses wiederzukommen. 

Es kann nur mit grosser Freude und Genugtuung erfüllen, an der Spitze 
des Reichs-Versicherungsamts einen Mann zu wissen, der in zielbewusstem, mit 
seltener Willenskraft verbundenem Streben und im Verein mit seinen berufenen 
Verbündeten, den Ärzten, eifrig und unablässig bemüht ist, tätig zu sein für das 
Wohl der Verletzten und Invaliden der Arbeit. Verdanken wir ihm doch auch 
die Einrichtung ärztlicher Vorträge vor Mitgliedern des Reichs-Versicherungs¬ 
amts. Es wird auch unserer Stadt zum Nutzen gereichen, wenn sein Wohlwollen 
dem neuen Krankenhause zngewandt wird. 

C. Thiem. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Mechanothorapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker 

begründet von 

Br. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 

Nr. 3. Leipzig, März 1910. XVII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Aus der chirurgischen Abteilung des Hospitals zum Hl. Geist in Frankfurt a/M. 

Direktor Dr. Amberger. 

Sarkom des Gesässes als unmittelbare Folge eines einmaligen 

Traumas. 

Von Dr. Amberger. 

Die Frage der traumatischen Entstehung von malignen Geschwülsten be¬ 
schäftigt seit langer Zeit den Arzt, namentlich auch in seiner Eigenschaft als 
Sachverständiger und Gutachter. 

Wenn auch die eigentliche Entstehungsursache der malignen Geschwülste 
noch Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und Kontroverse ist, vor allen 
Dingen bezüglich des ätiologischen Momentes, im Gegensätze zu den bloss aus¬ 
lösenden Faktoren, und wenn demnach die Rolle, die das Trauma gegebenenfalls 
bei der Genese eines malignen Tumors gespielt hat, noch völlig im Dunkeln liegt, 
dass nach Traumen und durch dieselben hervorgerufen bösartige Geschwülste 
auftreten können, darf heutzutage wohl als sicher gelten. 

In neuerer Zeit sind von Löwenstein 1 ) aus der Heidelberger und von 
Röpke 2 ) aus der Jenenser Universitätsklinik zahlreiche Fälle zusammengestellt 
worden, bei denen das Trauma bei der Entstehung maligner Geschwülste in 
Betracht kommt; der Umstand jedoch, dass auch in diesen ausführlichen Arbeiten 
diejenigen Fälle, bei denen sofort nach Einwirkung des Traumas die Geschwulst¬ 
bildung einsetzte, nur spärlich vertreten sind, veranlasst mich, einen Fall kurz 
mitzuteilen, bei dem sich innerhalb einer dauernden ärztlichen Beobachtung von 
12 Wochen vom Tage der Verletzung ab gerechnet ein zum Tode führendes 
Sarkom der l. Gesässhälfte entwickelte. Die Diagnose desselben ist pathologisch¬ 
anatomisch sichergestellt. 

Der Fall ist kurz folgender: 

Ein 19jähriger junger Mann erlitt am 3. II. 1909 auf dem Eise einen Stutz auf das 
Gesäss. Da er heftige Schmerzen dortselbst verspürte und ausserdem eine geringfügige 


1) v. Bruns, Beiträge zur klinischen Chirurgie. Bd. 68. 

2) Archiv für klin. Chirurgie. Bd. 78. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und in validen wesen Nr. 3. 


Hautverletzung an der Stirn hatte, suchte er sofort ein hiesiges Hospital auf, aus dem er 
nach etwa dreiwöchiger Behandlung wegen verbotenen Aufstehens entlassen wurde. 

Da die Schmerzen in der linken Beckenhälfte noch fortbestanden, liess sich Patient 
am nächsten Tag auf die chir. Abt des Hl. Geist-Hospitals aufnehmen. Irgend welcher 
Befund konnte bei dem im übrigen gesunden und ziemlich kräftigen jungen Manne nicht 
erhoben werden, auch das Röntgenbild ergab völlig normale Verhältnisse. Pat. wurde 
mit Bettruhe und Bädern behandelt, und als sich im Verlaufe der nächsten 3 Wochen 
die Schmerzen an der Austrittsstelle und im Verlaufe des Nervus ischiadicus lokalisierten, 
wurden mehrmals Injektionen von Kochsalzlösungen in den Nerven ausgeführt, ohne je¬ 
doch mehr als vorübergehenden Erfolg zu haben. Am 15. März, also etwa 6 Wochen 
nach dem Unfälle, zeigte sich zum ersten Male eine geringe Schwellung an der linken 
Gesässhälfte, und da gleichzeitig an diesem Tage eine geringgradige Temperatursteigerung 
erstmalig auf trat, wurde wegen Verdachtes auf einen tiefliegenden Abszess — ein 
Aneurysma der Arteria glutaea superior, an das gleichfalls gedacht wurde, liess sich mit 
grosser Wahrscheinlichkeit ausschliessen — inzidiert, jedoch Eiter nicht gefunden; die 
Wundhöhle, die bis auf den Knochen führte, wurde tamponiert Da ich bereits damals 
die Möglichkeit eines Sarkoms mit in Erwägung gezogen hatte, nahm ich etwas von dem 
Gewebe zur mikroskopischen Untersuchung fort Diese, vom Dr. Senckenbergschen 
pathologischen Institut ausgeführt, ergab jedoch keinerlei Anhaltspunkte für einen malignen 
Tumor. Unmittelbar nach der Inzision hörten die Schmerzen völlig auf, und da auch 
bei Entfernung des Tampons sich hinter demselben etwas Eiter entleerte und die Tem¬ 
peratur zur Norm zurückkehrte, lag die Annahme nahe, dass ein bei der Operation nicht 
getroffener Abszess nach der Inzisionswunde durgebrochen sei, weshalb eine Drainage ein¬ 
geführt wurde, aus der sich in der Folge auch etwas Eiter entleerte. 

Diese Besserung des Befindens war jedoch nur eine scheinbare und nicht von langer 
Dauer, nach etwa 14 Tagen fiel auf, dass Patient, der sich bis dahin wohl gefühlt hatte, 
den Appetit verlor und sichtlich herunterkam, und als ich Mitte April, von einem kurzen 
Urlaub zurückkehrend, den Patienten wieder sah, war der Verfall bereits ein sehr auf¬ 
fallender. Der junge Mann war in der kurzen Zeit sehr abgemagert, die ganze linke 
Gesässhälfte dagegen war enorm angeschwollen, gerötet, von schwammiger, Pseudofluktuation 
darbietender Konsistenz, die Haut von zahlreichen stark diktierten Venen durchzogen, 
die Anschwellung zog sich nach vorn, die ganze Inguinalgegend einnehmend, und erstreckte 
sich auch noch weit auf die linke untere Bauchgegend. Man konnte nunmehr, schon auf 
den blossen Anblick hin, die Diagnose eines Sarkoms stellen, das bei seiner grossen 
Ausdehnung, namentlich auch nach vorne zu absolut inoperabel war. Da jedoch trotz 
negativen Ausfalles mehrerer Probepunktionen auch die Möglichkeit eines Abszesses nicht 
ganz von der Hand zu weisen war, inzidierte ich am 24. III. nochmals. Bei der Inzision 
zeigte sich die gesammte Glutäalmuskulatur in eine enorm morsche, bröcklige Masse 
umgewandelt, die äussere Fläche des Darmbeines war ganz von Periost entblösst, Eiter 
fand sich nicht. 

Eine stärkere arterielle Blutung veranlasste mich, nach fester Tamponade die 
Operation abzubrechen. Die Blutung stand völlig, jedoch kam der sehr elende Patient 
nach ca. 8 Stunden zum Exitus. Eine Sektion war leider von den Angehörigen nicht 
zu erlangen, doch ergab die mikroskopische Untersuchung einiger bei der Operation ge¬ 
wonnener Gewebsfetzen mit Sicherheit die Diagnose Sarkom. 

Unter den mir bekannt gewordenen Fällen von posttraumatischem Sarkom 
sind nur sehr wenige, bei denen der ursächliche Zusammenhang ein so frappanter, 
das Wachstum des Tumors ein so rapides ist, noch nicht ein Vierteljahr liegt 
zwischen Trauma und Exitus. Leider war es nicht möglich, schon frühzeitig 
mit Sicherheit die Diagnose zu stellen und so eventuell den Versuch zu machen, 
durch Beckenresektion den Patienten am Leben zu erhalten. Vermutet wurde 
das Sarkom schon beim ersten Auftreten der Schwellung, 6 Wochen nach dem 
Unfälle. Die Diagnose schwankte damals zwischen Sarkom, Aneurysma der 
Glutaea superior und Abszess, beziehungsweise Osteomyelitis. Ein Aneurysma 
liess sich ausschliessen, Röntgenbild und mikroskopische Untersuchung ergaben 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenweeen Nr. 3. 


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keinerlei Anhaltspunkte für ein Sarkom, so dass zu jener Zeit ein so enormer 
operativer Eingriff wie eine Exarticulatio interileoabdominalis wohl nicht zu 
rechtfertigen gewesen wäre. Dann folgte die Periode scheinbarer Besserung, 
und als dann nach 5 Wochen trotz fehlender mikroskopischer Bestätigung die 
Diagnose mit Wahrscheinlichkeit zu stellen war, war es bereits zu spät; das 
enorm rasche Wuchern inoperierter Sarkome ist ja eine oft zu beobachtende 
Erscheinung. 

Ich glaube anch nicht, dass unser Fall therapeutische Belehrung bieten 
kann; man wird sich bei einem jungen Menschen zu einer so schwer verstüm¬ 
melnden Operation, wie sie hier allein in Frage gekommen wäre, wohl nie ohne 
ganz sichere Diagnose verstehen, aber als Beitrag zu der Frage der posttrau¬ 
matischen Entstehung maligner Geschwülste erschien er mir mitteilenswert. 


Unterlassungssünden bei Glaukomerkrankung. 

Die hierunter abgedruckten Schriftstücke bekam der Einsender in Unfall¬ 
akten zu sehen. Die Berufsgenossenschaft hat den Abdruck unter der Be¬ 
dingung erlaubt, dass sie selbst, die Namen der beteiligten Ärzte usw. nicht 
kenntlich werden. Deshalb muss auch der Einsender an dieser Stelle anonym 
bleiben. 

Die Absicht des Einsenders ist, an der Hand eines etwas auffallenden Bei¬ 
spieles auf einige Schwächen der ärztlichen Versorgung und Begutachtung Unfall¬ 
verletzter hinzuweisen. 

Die auftretenden Personen sind: 

1. prakt. Arzt Dr. A. in E., Stadt von über 20000 Einwohnern, zuerst be¬ 
handelnder Arzt, der nach 25tägiger Behandlung, weil er selbst plötzlich er¬ 
krankt, den Verletzten dem 

2. prakt. Arzt Dr. B. in E. übergiebt 

3. Unfallverletzter C. vom Betriebe der Firma D. in E. 

Bei den Zeitangaben sind die Intervalle richtig wiedergegeben. 

1. Januar Unfall. 

6. „ Verletzter C. zu Dr. A. 

31. „ zu Dr. B. 

20. März erster Bericht des Dr. B. I. 

20. April Bericht des Dr. A. II. 

Ende Mai Gutachten des Dr. B. III. 

Am 5. Juli wurde der Verletzte C. durch den Einsender untersucht. Er 
gab an, sein Hörvermögen wäre seit mehreren Jahren schlechter geworden, und 
war nicht geneigt, diese Verschlechterung mit dem Unfall in Zusammenhang zu 
bringen. Das verletzte linke Auge war durch typisches Glaukom gänzlich und 
unheilbar erblindet 

Die Verantwortung dafür trifft den zuerst behandelnden Arzt Dr. A., der 
nach seinem Berichte vom 30. April das Glaukom richtig erkannt hatte. In E. 
ist seit etwa 12 Jahren ein gut vorgebildeter Augenarzt tätig, der vielleicht bis 
heute den Fall nicht kennt. Die nächste Universitätsaugenklinik ist in zwei 
Stunden zu erreichen. Dem Verletzten ist nach seiner Mitteilung nie der Vor¬ 
schlag gemacht worden, einen Augenarzt zu konsultieren, der durch eine Iri- 
dektomie nach menschlichem Ermessen dem Verletzten das Sehvermögen er¬ 
halten, der Krankenkasse viele Wochen Krankengeld, der Berufsgenossenschaft 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


die hohe Rente erspart hätte. Weshalb hat Dr. A. nicht rechtzeitig, d. h. nach¬ 
dem er die schwere Augenkrankheit zu Gesicht bekommen hatte, dem Kranken 
diesen Rat gegeben? Weshalb nicht während der 25tägigen Behandlung? Nie¬ 
mand wird behaupten, dass die Unterlassung durch das pekuniäre oder sonst 
ein persönliches Interesse gerechtfertigt war, das er an der Weiterbehandlung 
hatte. Es giebt doch wohl kein ärztliches Strandrecht. 

Den Dr. B. wird man, wenn man die beiden hier abgedruckten Schrift¬ 
stücke I und III gelesen hat, für die Erblindung des Auges nicht mehr verant¬ 
wortlich machen. 

Aber sollte es nicht irgend einen Weg geben, einen Arzt, dessen Vorstellun¬ 
gen vom „grünen Star“ sich aus I ergeben, der aus der Vortreibung eines Aug¬ 
apfels einen Kapselriss erschliesst, der für die Beurteilung der Erblindung an 
Glaukom die „Labilität der Eiweissmoleküle“ und „Verlagerungen der Atom¬ 
komplexe“ heranzieht usw. usw. von der verantwortlichen Behandlung und von 
der Begutachtung solcher Fälle fernzuhalten? 

Die Bemerkungen des Einsenders sind gänzlich unpersönlich. Dr. A. und 
B. werden sie kaum zu Gesicht bekommen. Vielleicht dienen diese Bemerkungen 
dazu, in einem oder dem anderen Falle ähnliches Unheil zu verhüten. Sonst 
haben sie keinen Zweck. 

I. Dr. B. 20. März. Erster Bericht: 

„Arb. C. leidet an einem grünen Star, der zu Beginn meiner Vertretung des er¬ 
krankten Dr. A. diffus war mit schwachem Lichtschein von seiten des Erkrankten. 
Da in letzter Zeit die Sehschärfe sich gebessert, so ist dies ein Zeichen dafür, dass 
der Star gereift und der Zeitpunkt der Operation gegeben ist.“ 

II. Dr. A. 20. April. Bericht: 

Bücher nicht zur Hand, glaubt 2 Tage nach dem Unfall konsultiert zu sein. 

Erste Untersuchung: „Alter, abgearbeiteter Mann; Lider geschwollen, gerötet, starkes 
Tränen. 

Keine äussere Verletzung gefunden. Augapfel in toto etwas vorgetrieben. Weisse 
oder harte Haut stark geschwollen, mit zahlreichen Blutgefässen, was auf hochgradige 
Entzündung schliessen liess. Hornhaut anscheinend“ (sic!) „ebenfalls ödematös ge¬ 
schwollen, jedoch ohne sonstige Krankheitserscheinungen. Pupille ad maximum erweitert, 
so dass ganz schmaler, aber gleicbmässig ringförmiger Streifen Regenbogenhaut sichtbar. 
Sehkraft: Finger ca. 1 Meter gezählt. 

Diagnose: Akute glankomatöse Entzündung des rechten Auges. 

Verordnung: Strengste Ruhe, Umschläge und Tropfen gegen den inneren Augen¬ 
druck. Die akuten Entzündungserscheinungen liessen nur langsam nach und besserte 
sich seine Sehkraft etwas, so dass er nach etwa 14 Tagen die Stämme der im 
Hausgarten befindlichen Bäume sehen konnte. 

Nachdem die Entzündung des Auges völlig geschwunden war, habe ich eine Unter¬ 
suchung mit dem Augenspiegel vorgenommen, konnte jedoch kein klares Bild des Augen¬ 
hintergrundes gewinnen, hatte aber den Eindruck, als ob sich die Linse etwas ge¬ 
trübt hätte.“ 

III. Dr. B. Ende Mai. Gutachten: 

„Den 21. Februar dieses Jahres besuchte ich den Arbeiter C. als Vertreter des be¬ 
handelnden Arztes. Derselbe machte mir die Angabe, dass er sich am 1. Januar in dem 
Fabrikraume der Firma D. durch Anprall eines Holzstückes gegen die rechte Stirnseite 
einen Unfall des rechten Auges zugezogen hätte, im Gefolge dessen die Sehkraft all¬ 
mählich verloren gegangen wäre. Zwei Tage nach dem Unfall stellte sich Kopfschmerz 
sowie Tränenfluss ein, die Kopfschmerzen liessen nach 8 Tagen nach; da indessen eine 
rasche Verschlechterung der Sehkraft eintrat, begab er sich in die Behandlung des Dr. A. 
Nicht unerwähnt darf indessen bleiben, dass gleichzeitig mit der Verschlechterung der 
Sehkraft auch eine Verschlechterung des Gehörs sich allmählich ausbildete. 

Aus den Aufzeichnungen des Dr. A. zu diesem Unfälle entnahm ich Folgendes: 

Befund am 8. Januar: C., ein Mann von 60 Jahren, hat am 1. Januar durch Holz- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


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stück einen Schlag gegen die rechte Stirnseite erhalten; rechtes oberes und unteres 
Augenlid zeigen erhebliche Schwellung, Bindehaut sowohl des Bulbus als auch der Lider 
stark injiziert. Hornhaut ohne Besonderheiten, Pupillen erweitert. Sehkraft herabgesetzt, 
Finger sind nur noch auf einen Meter sichtbar. Bulbus vorgetrieben, Auge kann wegen 
Reizerscheinungen, Lichtscheu, Tränenfluss von selbst nicht geöffnet werden. 

Die Diagnose lautete: Glaukom. Als ich (Dr. B.) am 21. Februar den C. besuchte, 
konstatierte ich: Herabsetzung der Sehkraft derart, dass nur noch Lichtschein perzipiert 
wurde. Bei der Spiegeluntersuchung war die Pupille dilatiert. Augenhintergrund nicht 
festzustellen wegen einer gleich massigen diffusen Trübung der Linse, welche nach dem 
Zentrum dichter war, nach den Randpartien hin sich allmählich aufhellte. 

Die Diagnose stellte ich damals auf Katarakt“ (sic!) „der Linse mit Herabsetzung 
der Sehkraft. 

Als ich nach einiger Zeit den C. wieder besuchte, stellte ich fest, dass die Sehkraft 
völlig erloschen war *), aber auch das Gehörvermögen hatte erheblich nachgelassen. Wenn 
man das Krankheitsbild des C. sich vergegenwärtigt, so treten zwei Erscheinungen auf, 
die nicht von einander abhängig sind, sondern ihre gemeinsame Quelle in dem Trauma 
haben. Es sind dies die Erscheinungen von seiten der Linse, ferner die Erscheinungen 
von seiten des Sehnerven. 

Nach unserer Ansicht hat sich die Sache so dargestellt, dass durch den Anprall 
des Holzes ein Kapselriss der Linse zunächst erfolgte. Dass dem so ist, ergibt sich 
aus der Notiz des behandelnden Arztes, dass das Auge vorgetrieben war. Wahr¬ 
scheinlich ist durch den Kapselriss das Kammerwasser in die eröffnete Kapsel eingetreten, 
hat die Linse zur Quellung, dadurch das Auge zur Vergrösserung gebracht und 
das Auge in der Richtung nach vorn gedrängt. 

Während sich so die Erscheinungen in den durchscheinenden Medien ganz unge¬ 
zwungen und bestimmt durch den im Anschluss an das Trauma eintretenden Kapsel¬ 
riss erklären, liegen die Verhältnisse bezüglich des Sehnervens anders. Die bald nach 
dem Unfall einsetzende Verschlechterung des Sehvermögens, die schliesslich zur totalen 
Erblindung des rechten Auges führte, ist nicht die Folge der Linsenveränderung, etwa 
auch bedingt durch plötzliche intraokulare Drucksteigerung, sondern lediglich die Folge 
von molekularen Veränderungen im Bereiche des Sehnerven und seiner cere¬ 
bralen Zentren. Diese unsere Ansicht stützt sich auf die Labilität der Eiweiss¬ 
moleküle überhaupt, in denen infolge von vorausgegangenen Erschütterungen Ver¬ 
lagerung der Atomkomplexe resultieren. 

Dass aber die zur Zeit bestehende Amaurose ihren Grund in der gleichzeitigen 
Erschütterung der nervösen Elemente gehabt hat und nur lediglich in diesem Moment 
zu sehen ist ersehen wir aus einer Mitteilung der Krankengeschichte. Diese berichtet 
auch von einer zunehmenden Verschlechterung des Gehörvermögens. Wenn wir dieses 
Moment in Betracht ziehen, so müssen wir als ziemlich sicher annehmen, dass die 
Amaurose direkt durch die Sehnervenerschütterung sich herausgebildet hat, 
wenn auch allmählich. 

Unzweifelhaft steht aber fest, dass einmal C. einen Schlag gegen das Auge er¬ 
halten hat, und ferner, dass im Anschluss an denselben sich Veränderungen im Auge ein¬ 
gestellt in den durchscheinenden Medien sowie im Sehnerven selber, welche einerseits 
in Trübung der Linse, andererseits in einer durch Sehnervenveränderung bedingten 
Amaurose bestehen. 

Was die Prognose des Leidens angeht, so muss man daran festhalten, dass das 
Leiden unheilbar ist, dass die Erblindung für die Spanne Zeit seines Lebens eine dauernde 
sein wird. Mit Rücksicht auf sein hohes Alter, mit Rücksicht ferner darauf, dass auch 
eine weitere Abschwächung des Gehörvermögens sicher eintreten wird, ist C. als dauernd 
erwerbsunfähig anzusehen und hat unseres Erachtens nach den vollen Anspruch auf Voll¬ 
rente zu 100°/ 0 . w 

1) Vgl. dazu I. Bericht vom 20 . März. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Besprechungen. 


YoSS, Labyrinthzerstörung. V. demonstriert in der wissenschaftl. Vereinigung 
am städt. Krankenkause zu Frankfurt a. M. am 2. III. 1909 (s. Münchn. med. Wochen¬ 
schrift 86) einen Fall von akuter rechtsseitiger Labyrinthzerstörung infolge Schädelbasis¬ 
fraktur nach einem Sturz von einem 5 m hohen Gerüst. Halbstündige Bewusstlosigkeit 
hatte bestanden, Blutung aus dem rechten Ohre, vollständige Gesichtsnervenlähmung, 
heftige Schwindelerscheinungen. Einige Tage später fand sich totale rechtsseitige 
Fazialisparalyse, fötide rechtsseitige Mittelohreiterung, rechtsseitige Taubheit, lebhafter 
rotatorischer Nystagmus nach links, starkes Schwindelgefühl, hochgradige Gleichgewichts¬ 
störungen, leichte Temperaturerhöhung und Mittelrohreiterung. Um einer sekundären 
Meningitis vorzubeugen, wurde die Totalaufmeisselung gemacht, bei der sich eine in der 
Mitte der Schuppe endende Fissur fand, die sich durch die knöcherne obere Gehörgangs¬ 
wand, das Tegmen tympani, die mediale Paukenhöhlen-(Labyrinth-)Wand bis in die Tube 
verfolgen liess. Von hier aus zog eine 2. Fissur spitzwinklig oberhalb des Promontoriums 
mitten durch die Fenestra ovalis und den absteigenden Ast des Facialis bis in die mediale 
Antrumswand nach hinten. Der aus Vestibulum und Bogengängen bestehende Sequester 
wurde durch Abtragung des Tegmen antri und tympani sowie der hinteren Pyramiden¬ 
wand mobilisiert und mit der Knochenzange extrahiert. Der weitere Verlauf war ein 
sehr guter, die Beschwerden des Patienten verschwanden ganz. Aronheim-Gevelsberg. 

Wittmaack, Schädigungen des Gehörs durch Schalleinwirkung. 
W. spricht im medizin. Verein Greifswald am 4. V. 1907 (s. Münchn. med. Wochen¬ 
schrift 34) über Schädigungen des Gehörs durch Schalleinwirkung. Sowohl durch 
länger fortgesetzte kontinuierliche Schalleinwirkung bei gleichzeitiger Knochenschall¬ 
zuleitung, als auch durch einmalige bez. wiederholte kurzdauernde Schallwirkung gelang 
es bei Meerschweinchen Gehörorganschädigungen hervorzurufen. Diese bestehen in 
Alteration des peripheren Neurons (Sinneszellen, Nervenzellen, Ganglienzellen) und in 
regressiven Prozessen in der Stützsubstanz des Cortischen Organs. Bei analogen Er¬ 
krankungen beim Menschen handelt es sich wahrscheinlich um eine professionelle bez. 
Detonationsneuritis. Aronheim - Gevelsberg. 

HillSberg, Über die anatomischen Grundlagen der Hörstörungen. 
(Mediz. Klinik 1909, Nr. 51.) Von Interesse für die Unfallheilkunde, sind folgende von 
H. referierte experimentelle Untersuchungen: W. Ducaak und Yoshii haben Tiere teils 
durch einmalige intensive Geräusche oder Töne (Knall, Sirenenton), teils durch über 
längere Zeit festgesetzte, aber nicht so intensive Anwendung von einem Tone, C 5 , h 2 , in 
ihrem Gehör geschädigt. Die Untersuchung des Gehör- und Labyrinthapparates ergab im 
ersteren Fall (einmalige Anwendung) nur im Bereiche der ganzen Schnecke eine hoch¬ 
gradige Alteration des Cortischen Organs; Yoshii spricht direkt von Zertrümmerung. 
Bei längerer Anwendung bestimmter Töne betraf die Degeneration wieder nur das Cor ti¬ 
sche Organ, aber nur einen Teil der Schnecke und zwar bei Benutzung von C 5 die obere 
Hälfte der Basalwindungen, bei h 2 V 2 —1 Windung tiefer; je höher die Tonquelle lag, um 
so tiefer lag die lädierte Stelle der Schneckenskala. Es stimme diese experimentelle 
Feststellung mit den von Hemholtz gemachten theoretischen Voraussagen gut überein, 
geben diesen also eine wertvolle Stütze. 

Im Gcgensat« zu diesen primären Erkrankungen der Nervenendorgane ständen die 
Veränderungen, die Wittmaack bei Tieren durch Vergiftung mit Chinin und Salizyl er¬ 
zeugt hätte. Hier fand sich bei völlig normalem Cortischen Organ eine deutliche Ver¬ 
änderung der Zellen des Ganglion cochleare. In der Hauptsache waren es Form¬ 
veränderungen der Zellen, Verschwinden der Nisslsehen Körperchen, Alteration des 
KerngerQstes. A p e 11 - Glotterbad. 

Bein, Ein Fall von perforierender Sklerokornealverletzung mit Be¬ 
handlung durch Naht und konjunktivale Deckung und mit späterer Ent¬ 
fernung des Augapfels wegen Gefahr der sympathischen Entzündung des 
anderen Auges. (Inaug.-Dissert. Jena, 1907.) In Verf.s Fall hatte sich ein Sjähriges 
Kind das linke Auge durch eine Glasröhre schwer verletzt. Erst am 2. Tage nach der 


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Verletzung kam es in die Augenklinik. Im Lidspaltbezirk fand sich am äusseren Horn¬ 
hautrande eine grosse, bogenförmig verlaufende, weit klaffende Hornhautwunde, die in 
die Sklera sich fortsetzte. In der Wunde lag, von Fibrin bedeckt, Iris- und Ciliarkörper¬ 
gewebe. Die Pupille war stark nach der Wunde hin verzogen. Bei der Augenspiegel¬ 
untersuchung erhielt man roten Reflex. In Narkose wurde der ausgedehnte Prolaps von 
Iris- und Ciliarkörpergewebe sorgfältig abgetragen, die Wunde gereinigt, feine Naht im 
Bereiche der Sklera in der Bulbuswand angelegt. Die Conjunctiva wurde abgelöst und 
die Wunde in ihrer Gesamtheit durch Hinüberziehen der Bindehaut und seitliche Sutur 
gedeckt. In der 3. Woche wurden bei der Entlassung beide Augen frei geöffnet, das 
linke war blass bis auf einen kleinen injizierten Bezirk aussen. Pupille weit, brechende 
Medien klar, scheinbar keine Glaskörpertrübung, Retinalvenen leicht geschwellt Nach 
S Tagen Wiederaufnahme in die Klinik. Links starke Injektion, Bindehaut verdickt, 
Kammer vorhanden. Es bestand Lichtscheu, Epiphora, Lidspalte halb geschlossen, Pupille 
über raittelweit, nach der vaskularisierten Narbe verzogen. Vorderkammer sehr seicht 
Pigmentrest auf der Linsenkapsel, gelbroter Reflex aus der Tiefe. Auge weich. Bei 
Tageslicht wie bei fokaler Beleuchtung auf der inneren Oberfläche der Narbe eine grau- 
weisse voluminöse Gewebsmasse. Mit dem Spiegel erhielt man einen ausgedehnten grauen 
Reflex nach aussen wie bei Ablatio retinae. Im umgekehrten Bilde geschlängelte 
Gefässe und deutliche Netzhautablösung. Wegen zunehmender Reizung Enukleation 
des Auges. 

Die anatomische Untersuchung ergab einen festen und guten Wundschluss, so 
dass ein derartig exakter Verschluss eine sekundäre Infektion ausschloss. Anders stand 
es mit der Primärinfektion. Der Prolaps von Iris und Ciliarkörper lag 2 Tage ohne 
jeden Schutz in der Wunde, wodurch dem Eindringen von Mikroorganismen Eingang ge¬ 
schaffen war und die Verletzung des Auges nach der erwiesenen guten Wundheilung 
einige Wochen später doch einen ungünstigen Verlauf nahm. 

Bezüglich der Frage, ob man es mit einer Infektion zu tun oder wie weit es sich 
um Narbenvorgang handelt, ist die Entscheidung zur Enukleation schwierig. Bestehen 
deutliche Zeichen von Cyclitis, sieht man kompaktere Bindegewebsschwarten oder Exsudat, 
wird das Auge weicher, zieht sich die Narbe ein und entwickelt sich unter Ablatio 
retinae eine Phthisis, so muss man mit der Gefahr der sympathischen Ophthalmie 
rechnen, kann sie wenigstens nicht ausschliessen. In solchen Fällen muss die Enukleation 
vorgenommen werden, will man absolut sicher gehen, und darf unter keinen Umständen 
gewartet werden, bis etwa Zeichen von sympathischer Entzündung am 2. Auge vorliegen. 

Aronheim-Gevelsberg. 

Berlin, Zur Kasuistik der Schussverletzungen des Auges. (Inaug.-Dissert. 
Giessen 1908.) Im Kriege, wo es sich fast nur um Schuss Verletzungen handelt, betrifft 
ein hoher Prozentsatz von Verwundungen am Kopf die Augen. Nach der Arbeit Geng- 
nagels, die sich auf die Sanitätsberichte der Kriegsministerien stützt, waren 1870/71 
96,2 °/ 0 aller Augenverletzungen durch Schuss und nur 3,8 °/ 0 durch Hieb oder Stich 
verursacht. Die Augenverletzungen selbst nahmen 0,86 °/ 0 aller Verwundungen und 
8,5 o/o der Kopfverwundungen ein. Ähnlich liegen die Verhältnisse in anderen Kriegen 
der Neuzeit. Da die Trefffläche des Auges sich zur gesamten Körperoberfläche verhält 
wie 0,15:100, so überwiegt also die Verwundungsgefahr des Auges gegenüber den 
übrigen Körperteilen sehr bedeutend. Die Geschosse des Krieges sind fast ausschliesslich 
die des Infanteriegewehres und die der Artillerie; nur vereinzelt kommen Wunden durch 
kleinere Kaliber vor; so erwähnt der Sanitätsbericht 1870/71 nur 2 Verletzungen durch 
Schrotschuss. — Anders ist es in Friedenszeiten. Hier überwiegen bei Schussverletzungen 
hei weitem die durch kleinkaliberige Waffen: Pistolen, Revolver, Tesching oder Jagdgewehr 
verschiedener Grösse; zuweilen ereignen sich auch Pulververletzungen. Bezüglich der Art 
und Weise, in der Schüsse auf das Auge wirken, kommen besonders Perforations- oder 
Kontusionsverletzungen in Betracht, weniger die sog. Konturschüsse, bei denen die Ktigel 
den Bulbus in der Orbita mehr oder weniger umkreist, ohne ihn zu durchbohren. Die 
Kontusionsschüsse entstehen, wenn das Projektil bei seinem Auftreffen auf den Bulbus 
bereits so matt ist, dass es nicht mehr die Kraft hat, ihn zu durchschlagen. Es gibt 
dann äusserlich Verletzungen der Lider, der Bindehaut, der Sklera, aber ohne Perforation. 
Immerhin sind aber solche Kontusionsschüsse geeignet, recht erhebliche Veränderungen 


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auch im Augeninnern hervorzurufen: Blutungen in Vorderkammer und Glaskörper,, 
Mydriasis, Einrisse und Ablösungen der Iris, Lähmung der Accomodation, Luxationen 
der Linse, Ablösung und Trübungen der Netzhaut, subretinale und subchorioidale Hämor- 
rhagien sowie Rupturen der Aderhaut 

In Verf.s 6 Fällen von Schussverletzung des Auges, die 1906 in der Giessener 
Augenklinik in Behandlung kamen, handelte es sich um Perforationsverletzungen durch 
eigentliche Geschosse bez. Schiesspulver, während die zahlreichen anderen durch Dynamit, 
Zündhütchen usw. entstandenen unberücksichtigt geblieben sind. Unter den beschriebenen 
6 Fällen sind 2 Verletzungen durch Schrot, 3 durch Geschosse grösseren Kalibers und 
eine durch Schiesspulver. Bei den Schrotschussverletzungen handelte es sich um einfache 
Perforation. Das Schrotkorn war durch Röntgenaufnahme im Bulbus nachgewiesen. Es 
gelang, den Augapfel der Form nach zu erhalten und bis zu einem gewissen Grade auch 
das Sehvermögen, bei dem einen bis 5 2:> , bei dem anderen bis Fingerzählen auf 1 m 
Entfernung. Bei dem ersteren Falle von Schrotschussverletzung hatte sich das Seh¬ 
vermögen in der 1. Woche nach dem Unfälle bis zur vollen Sehschärfe wieder aus¬ 
gebildet, dann bedeutend verschlechtert und sich erst allmählich bis 5 / 25 gebessert. Die 
Ursache lag in nachträglich eingetretener erheblicher Glaskörperblutung. In beiden 
Augen blieb der Fremdkörper im Bulbus stecken. Das Schrot kapselte sich ein und die 
Blutung im Glaskörper organisierte sich zu strangartigen Gebilden. Infolge dessen be¬ 
steht noch die Gefahr der Schrumpfung und Netzhautablösung und die Gefahr der Seh¬ 
verschlechterung. Von den 3 Verletzungen durch Geschosse grösseren Kalibers handelte 
es sich bei dem ersten um einen Schläfenschuss, der nicht in die Schädelhöhle eindrang, 
sondern beide Augenhöhlen durchquerte. Der Ausgang der schweren Verletzung war 
ausser Amaurose auch beiderseits Phthisis bulbi. Im 2. Falle handelte es sich um dop¬ 
pelte Perforation ohne weitgehende Zerstörung des Bulbus. Amaurose entstand durch 
Verletzung des hinteren Bulbusabschnittes uud Kompression des N. opticus durch retro¬ 
bulbären Bluterguss. Phthisis bulbi trat nicht ein, so dass auch dieser Pat. sein natür¬ 
liches Auge behalten konnte. Im 3. Falle bestand eine Revolverschussverletzung mit so 
hochgeradigor Zerstörung des Augapfels, dass sofortige Exenteration erforderlich war. 

Bei der 3. Gruppe von Verletzungen handelt es sich um eine solche durch zurück¬ 
fliegende Pulverkörner beim Abfeuern von Böllerschüssen. Die Entzündung in der 
Vorderkammer nahm nur geringe Dimensionen an und heilte nach Platzen der Hornhaut¬ 
wunde und Abfluss des Karamerwassers, das den Fremdkörper herausspülte. Die geringe 
Sehschärfe war bewirkt durch ein Leucoma adhaerens im Zentrum der Hornhaut und die 
kataraktösen Veränderungen der Linse. 

Verf.s Fälle bringen einen weiteren Beweis, dass bei Schussverletzungen des 
Auges nicht stets Verlust des Auges eintritt, dass es bei einer Anzahl von Fällen durch 
aseptische Behandlung der Wunde gelingt, das Auge seiner Form nach und das Seh¬ 
vermögen teilweise zu erhalten bez. wieder herzustellen. Aronheim-Gevelsberg. 

Krukenberg, Schrotschussverletzung des Auges. K. demonstriert im 
Verein der Ärzte in Halle a. S. am 27. X. 1909 (s. Münchn. med. Wochenschr. 49} 
einen Pat. mit Schrotschussverletzung des Auges mit Vorlegung von Röntgenphotogrammen. 
Durch eine Aufnahme mit wechselnder Blickrichtung nach Golowin war es gelungen, mit 
Sicherheit nachzuweisen, dass der Fremdkörper nicht, wie es häufig geschieht, den Aug¬ 
apfel doppelt perforiert hatte, sondern im Innern desselben stecken geblieben war. 

A r o n h e im - Gevelsberg. 

Elscbnig, Eisensplitter in durchsichtiger Linse. E. demonstriert in der 
wissenschaftl. Gesellschaft deutscher Ärzte in Böhmen (s. das Refer. Rotky in der 
Münchn. med. Wochenschr. 1) einen Fall von Eisensplitter in der durchsichtigen Linse, 
der durch operative Eröffnung der Linsenkapsel extrahiert wurde mit Erhaltung der 
Durchsichtigkeit der Linse bei einem 25jährigen Mann, der vor 2 Monaten eine Eisen¬ 
splitterverletzung erlitt. Der Eisensplitter wurde durch die operative Kapselwunde mit 
dem Riesenrnagneten in die Vorderkammer, am nächsten Tage durch Lanzenschnitt mit 
Hirschberg aus derselben entfernt. S = fast 1. Aron he im-Gevelsberg. 

Paderstein, Eisensplitter in der Linse. P. demonstriert in der Berliner 
med. Gesellschaft am 26. V. 1909 (s. Münchn. med. Wochschr. 23) einen Eisensplitter 
in der Linse, der nur geringe Beschwerden macht, vor allein die Sehschärfe nicht beein- 


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trächtigt; bei der Entfernung wäre die Möglichkeit der Erzeugung eines Wundstares ge¬ 
geben; da auch die Gefahr der Entstehung eines Glaukoms besteht, ist die Voraussetzung 
des vorläufigen Unterlassens des Eingriffes dauernde augenärztliche Überwachung. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Schnaudigel, Bulbusverletzung. Schn, demonstriert in der wissenschaftl. 
Vereinigung am städt. Krankenhause zu Frankfurt a. M. am 2. III. 1909 (s. Münchn. 
med. Wochenschr. 36) einen 20 jährigen Arbeiter, dem eine Eisenstange gegen das linke 
Auge geflogen war, so dass der Bulbus nasal in der Mittelhorizontalen aufplatzte; alle 
3 Augenhäute waren durchtrennt, so dass der Glaskörper in der Wunde stand. Durch 
3 tiefe Nähte, die Sklera und Chorioidea fassten, wurde die Wunde geschlossen. Glatte 
Heilung. Ausser der Narbe ist nur weit nach den Äquator zu eine flache Netzhaut¬ 
abhebung zu sehen, der entsprechend das Gesichtsfeld temporal um 25° eingeschränkt 
ist. Das Sehvermögen ist normal geworden, nachdem die Blutgerinnsel aus dem Glas¬ 
körper resorbiert waren. Aron heim-Gevelsberg. 

Kapp, 2 Fälle von Bulbusruptur mit subkonjunktivaler Linsenluxation 
und Herausschleudern der Linse aus dem Auge. (Inaug.-Dissert. München 1907.) Als 
häufigste Ursachen der subkonjunktivalen Linsenluxation gelten heftige Stösse und Schläge, 
die das Auge direkt treffen, sei es, dass der Pat. sich selbst an einen stumpfen Gegen¬ 
stand stösst, oder dass das Auge durch Steine, Holzstücke, ein Kuhhorn oder andere 
Gegenstände getroffen wird, wodurch eine Skleralruptur und eine Zerreissung der Zonula 
Zinnii, des Aufhängebandes der Linse entsteht. Wird durch das Trauma der Verschluss, 
den die Sklera dem Augeninnern gewährt, mit aufgehoben, so kann die Linse durch den 
Skleralriss entweder ganz ausserhalb des Bulbus gelangen oder unter die Conjunctiva 
gedrückt werden. Die Linse kann in ihrer Kapsel unter die Conjunctiva geschleudert 
werden oder die Kapsel berstet und lässt die Linse allein austreten. Die Iris kann un¬ 
verletzt bleiben, nach hinten umgeschlagen, mit einem Teil des Ziliarkörpers in die 
Wunde eingeklemmt oder ganz herausgeschleudert werden. Glaskörperteile finden sich 
öfter in der Wunde vor. Die Diagnose einer subkonjunktivalen Linsenluxation ist an¬ 
fangs schwierig zu stellen, weil die Symptome durch die akut entzündlichen Erscheinungen, 
die Chemosis der Lider, die starke Injektion und Schwellung der Conjunctiva einerseits, 
die intraokulare Blutung andererseits vermischt werden. Im Moment der einwirkenden 
Gewalt hat der Verletzte heftige Schmerzen, subjektive Lichterscheinungen und plötzlichen 
Verlust des Sehvermögens; nach mehreren Tagen aber das Gefühl eines fremden Körpers, 
der bei Nachlass der entzündlichen Symptome sich an der oberen oder oberen inneren, 
seltener äusseren Kornealgrenze befindet, von der gewöhnlich mit erweiterten Gefässen 
durchzogenen Conjunctiva bedeckt, der Grösse der Linse entsprechend. Infolge der 
schweren Verletzung kann es bei der subkonjunktivalen Linsenluxation zum Abfluss von 
Humor aquaeus und Glaskörper, zur Betinaablösung kommen. Sind aber die Verletzungen 
der Umgebung nicht sehr bedeutende, so kann die Ruptur der Sklera sowie die Dislo¬ 
kation der Linse ohne starke Reaktion bleiben. Unter allen Umständen aber resultiert 
eine Verminderung des Sehvermögens infolge des Linsenmangels, der mangelnden Acco- 
modation und des etwaigen Irisdefektes, die durch Stargläser jedoch korrigiert werden 
kann. Erst nach vollständiger Beseitigung des Reizzustandes des Auges, nie früher als 
6—7 Wochen nach der Verletzung, kann therapeutisch die subkonjunktival gelagerte 
Linse berücksichtigt werden. Macht sie Beschwerden, erschwert sie die Bewegungen des 
Auges, wird sie durch Inzision entfernt. Zuweilen ist eiue Resorption der Linse unter 
dem Schutzverbande beobachtet worden. Bei grossem Irisdefekt mit Blendungs¬ 
erscheinungen oder bei völligem Abreissen der Iris vom Ziliarbande ist das Tragen 
stencpäischer Brillen nötig. Ist die Linsenkapsel ganz oder teilweise zurückgeblieben, 
so kann es zu Sekundärkatarakt kommen, die eine Diszision erfordert In der Münchener 
Augenklinik kamen zwei Fälle von subkonjunktivaler Linsenluxation zur Beobachtung. 
Im ersten Falle handelte es sich um einen 49 Jahre alten Knecht, der von einem Ochsen 
mit dem Horn einen Stoss ins rechte Auge erhielt. Bei der Aufnahme in die Klinik 
war die Conjunctiva tarsi chronisch hyperämisiert. Nach innen von der Hornhaut, etwas 
nach oben, fand sich eine kirschkerngrosse, weisslich gelbe Erhabenheit. Die Iris war 
von der Stelle, wo die Geschwulst an die Hornhaut grenzt, so nach hinten unter die 
Sklera gedrängt und fixiert, dass ein breites Kolobom entstand. Die Iris schlotterte bei 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Augenbewegungen. Aus der Tiefe bekam man reichlich rotes Licht. Durch Eröffnung 
des Konjunktivalsackes wurde die schon kataraktös veränderte Linse mit intakter Kapsel 
entfernt. Die schwere Augenverletzung nahm hier einen relativ günstigen Ausgang, wohl 
hauptsächlich wegen der Unversehrtheit der Conjunctiva, die einerseits durch Zurückhalten 
der Linse tamponierend für die Bulbuskontenta wirkte, andererseits vor dem Eindringen 
von schwere Eiterungen erregenden Bakterien einen Schutz bot Dass aber nicht nur 
jene Fälle von günstigem Ausgange sind, bei denen neben Zerreissung der inneren Augen¬ 
hüllen die Conjunctiva unversehrt ist, sondern auch jene nicht hoffnungslos erscheinen 
dürfen, bei welchen letztere mitzerreisst, zeigte der 2. Fall, eine 73 Jahre alte Frau, der 
vor 6 Jahren ein Holzscheit gegen das rechte Auge geschleudert wurde. In der Klinik 
fand sich die Hornhaut abgeplattet, aber durchsichtig. Im oberen Quadranten bestand 
eine breite, weisslichgraue Narbe. In derselben Ausdehnung hing in Form eines Seg¬ 
mentes ein 2 mm breites Band zwischen Cornea und Linse, entweder eine Trübung der 
hinteren Hornhautfläche oder ein in der Narbe eingeheilter Sklerallappen. Die Pupille 
war unregelmässig, die Iris mit Pigmentflecken bedeckt, zeigte einen kolobomartigen 
Defekt nach oben und erschien ganz schwarz. Bei fokaler Beleuchtung sah man Residuen 
der Linsenkapsel. Die Linse selbst fehlte und war weder im Glaskörper noch unter der 
Conjunctiva zu sehen, war also bei Ruptur des Auges herausgeschleudert worden. Die 
sehr schwere Verletzung war bei nahezu völligem Mangel an therapeutischen Maßnahmen 
verheilt. Aronheim - Gevelsberg. 

Müller, Ein Fall von traumatischer seröser Iriscyste mit postopera¬ 
tiver plastischer Iridocyklitis. (Inaugur.-Dissertat., Jena 1909). Die Iriscysten sind 
im allgemeinen eine seltene Erkrankung. Sie entwickeln sich in der überwiegenden 
Mehrzahl der Fälle im Anschluss an eine perforierende Verletzung des Auges. Bei diesen 
trauraat Iriscysten ist zu unterscheiden zwischen den Perlcysten und serösen Iriscysten. 
Erstere entstehen durch Implantation von Epidermisfragmenten, Cilien mit Wurzelscheide 
und keimfähigen Haarbalgzellen auf oder in der Iris. Für die serösen Iriscysten kommen 
verschiedene Entstehungsweisen in Betracht. Ein Punkt, der bei den Iriscysten der Klar¬ 
stellung bedarf, ist der Zusammenhang mit sympathisierender Entzündung, die durch 
fortschreitendes Wachstum und Drucksteigerung am befallenen Auge oder auf dem Wege 
der Blutbahn entstehen kann. Ferner kann das Auge mit seröser Iriscyste von der 
alten Verletzungsnarbe aus infiziert werden. Schliesslich ist noch Gelegenheit zur In¬ 
fektion des Auges gegeben bei einer Iriscystenoperation. Ein solcher Fall wurde in der 
Augenklinik Wagenmanns beobachtet und liegt Verf.s Arbeit zugrunde. Bei der ausser¬ 
halb der Klinik vorgenommenen Iridektomie mit partieller Exzision der Cystenwand 
kam es zu einer plastischen Entzündung, zur Iridocyklitis. Da das zweite Auge wegen 
sympathischer Ophthalmie gefährdet erschien, kam das entzündete Auge zur Enukleation. 
Der 66jährige Pat. hatte als Kind von 10 Jahren eine Verletzung des rechten Auges durch 
Gabelstich erhalten, die seröse Iriscyste sich nach einem Jahr entwickelt. Erst nach 
55 Jahren traten Drucksteigerungsbeschwerden, die ein Glaukom auslösten, auf. Die 
partielle Exzision von Cystenwänd mit oder ohne Iridektomie ist nach Wagenmann 
nicht ungefährlich, wie Verf.s Fall bestätigt. Wagenmann empfiehlt deshalb die Spaltung 
der ganzen vorderen Cystenwand der Länge nach durch die Cornea mit einem schmalen 
Messer. A r o n h ei m - Gevelsberg. 

B. Adam, Neuere Arbeiten über den traumatischen Exophthalmus und 
Enophthalmus. (Sammel-Ref. Medizin. Klinik, 1909, Nr. 46.) Der Exophthalmus kann, 
ohne dass äussere Verletzungen bestehen, sich entwickeln. Immer wird eine Basisfraktur 
vorliegen; oft tritt das Leiden erst einige Tage nach der Verletzung auf und kenn¬ 
zeichnet sich dann durch Sehstörungen, Augenmuskelparesen, Pulsation. Der grösste Teil 
der Verletzten scheint durch Sturz vom Rad und Schlag mit dem Kopf gegen Baum usw. 
sich dies Leiden zugezogen zu haben. Als eigentliche Fälle von Exophthalmus pulsans 
bezeichnet man nur diejenigen, bei denen die Pulsation durch Fortleitung der Arterien¬ 
bewegung auf eine gewöhnlich erweiterte Vena ophthalmica hervorgerufen wird. Dann 
gibt es aber auch Fälle, bei denen die Pulsation durch Fortleitung der Hirnbewegung 
entsteht; natürlich muss es dann durch das Trauma zur Kommunikation zwischen Augen- 
und Hirnhöhle gekommen sein, was Schüller und Lauber in einem Falle im Röntgen¬ 
bild gut zur Darstellung bringen konnten. 


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Monatsschrift fär Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


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Der traumatischeEnophthalmus kommt häufiger durch direkte Gewalt als durch 
Sturz vor. Es werden eine ganze Anzahl Fälle angeführt, Ptosis, Engerwerden der Lid¬ 
spalte, Augenmuskellähmungen sind meist die Begleiterscheinungen. Apeit-Glotterbad. 

Hartung, Über 1 4 Fälle von Enophthalmus traumaticus. (Inaug.-Dissertation. 
Jena 1909.) In den letzten Jahren ist einer Folge von Verletzungen der Orbitalhöhle erhöhte 
Aufmerksamkeit geschenkt worden, dem traumatischen Enophthalmus. Das Krankheits¬ 
bild geht meistens Hand in Hand mit Komplikationen, die den Bulbus und seine Adnexe 
selbst betreffen. Es ist zusammenfassend 1901 von Lederer beschrieben worden. 1905 hat 
Meitzer vier weitere Fälle aus der Leipziger Augenklinik mitgeteilt. Bei diesen vier 
Fällen wurde eine Veränderung des Knochengerüstes der Orbita beobachtet. Lederer 
stellte die zahlreichen Theorien zusammen und teilte sie in zwei Gruppen nach den ner¬ 
vösen und mechanischen Ursachen ein. Die in der Arbeit befindliche Tabelle zeigt, dass 
von 63 Fällen bei 41 (62 V 2 °/o) eine Fraktur der Orbita vorhanden w ar. In den übrigen 
Fällen ist sie nicht immer mit Sicherheit auszuschliessen. Birch-Hirschfeld be¬ 
handelte 1907 im Handbuche von Graefe-Saemisch diese Lageanomalie des Bulbus 
ausführlich und stellte die bis dahin in der Litteratur bekannt gewordenen 71 Fälle 
tabellarisch zusammen. Er hält den Enophthalmus für ziemlich selten. Er ist in der 
Leipziger Augenklinik unter ca. 150000 Pat. nur viermal beobachtet worden. Dies mag 
daran liegen, dass die arbeitende Bevölkerung der Grossstadt nicht so sehr durch ihre 
Berufsarten so schweren Verletzungen ausgesetzt ist wie die Landbevölkerung, die das 
Hauptkontingent der in der Augenklinik zu Jena behandelten Pat. stellt. Denn in Jena 
ist der Enophthalmus bei ca. 50000 Pat. in den letzten 10 Jahren 14 mal zur Beobachtung 
gekommen. Diese 14 Fälle aus der Klinik Wagenmanns sind vom Verf. in seiner 
Arbeit chronologisch mitgeteilt, epikritisch beleuchtet und der Birch-Hirschfeldschen 
Tabelle angegliedert worden. 

Von den 14 Fällen ist 10mal das männliche Geschlecht, 4mal das weibliche be¬ 
troffen, 2 mal noch unerwachsene Mädchen. Aufgetreten ist der Enophthalmus in den 
meisten Fällen nach Hufschlag 6 mal. Kontusionen durch Kuhhornstoss finden sich 2 mal. 
Je einmal ist der Unfall durch Aufschlagen des Kopfes auf eine Bank, durch Verletzung 
mit einem Stück Holz, durch Fall vom Gerüst, durch Schlag mit einem Schaufelstiel, 
durch Fall von Brettern auf den Kopf und durch Druck eines Wagens gegen die Wand 
hervorgerufen worden. Über die Zeit des Entstehens liegen nur in 3 Fällen, die sofort 
oder höchstens 8 Tage nach der Verletzung in die Klinik kamen, nähere Angaben vor. 
Die übrigen 11 Fälle sind Monate, sogar Jahre später das erste Mal beobachtet worden. 
In einem Falle schloss sich der Enophthalmus einem Exophthalmus an; die ersten Spuren 
zeigten sich 3 Wochen nach dem Unfall. Einmal wurde sofort ein Zurücksinken des 
Bulbus bemerkt, und einmal wurden die ersten Spuren von Enophthalmus nach 4 Wochen 
sichtbar. In 11 Fällen liess sich die Dislokation des Bulbus durch die festgestellten 
Frakturen erklären. In 2 Fällen war eine Fraktur wahrscheinlich und in dem einen 
Falle möglich. Die Lidspalte war in der Hälfte der Fälle verengt. In 8 Fällen war das 
Sehvermögen herabgesetzt, 2 mal war absolute Amaurose vorhanden. 9 mal bestand 
Pupillenerweiterung, teilweise fehlte auch die Reaktion. 2 mal war der Bulbus ge¬ 
borsten und hatte Skleralrisse aufznweisen. Einmal war die Linse infolge Zerreissung 
der Zonula in den Glaskörper luxiert Eine Veränderung des ophthalmoskopischen Be- 
funfes fand sich 9 mal, darunter 3 Aderhautrupturen und 6 mal Atrophie des N. opticus. 
Die volle Beweglichkeit war 5 mal erhalten. Doppelsehen bestand 5 mal, und zwar traten 
3 mal gleichnamige und 2 mal gekreuzte Doppelbilder ein. In einem Falle, bei einem 
7jährigen Mädchen, war der Bulbus infolge von Netzhautablösung verkleinert. (S. auch 
mein Ref. in Nr. 10/1905 S. 317: Meitzer, Beitrag zur Kenntnis des traumat. Enoph¬ 
thalmus. Inaug.-Dissert. Leipzig 1905.) Aronheim-Gevelsberg. 

Liebrecht, Ausreissung des Sehnerven aus dem Auge. L. berichtet in der 
biologischen Abteilung des ärztlichen Vereins in Hamburg am 27. IV. 09 (s. Münch, med. 
Woch. 30) über einen Fall von Ausreissung des Sehnerven aus dem Auge mit anato¬ 
mischem Befunde. Es bestand klinisch: rechts Schläfenschuss, Vortreibung des Auges, 
starke Sugillation der Bindehaut, Blutung im Augenhintergrund. Pupille weit und starr; 
Amaurose. Bei der Sektion fand sich ein Schusskanal oberhalb des Sehnerven durch die 
Orbita, durch das Siebbein in den linken Oberkiefer. An der Stelle des Sehnerveneintrittes 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


war ein Loch in der Sklera, gefüllt mit Glaskörpers trän gen, Resten der Lamina cribrosa 
und Blutungen. Der Sehnerv wurde 1 cm weit nach rückwärts vom Auge in der Orbita 
aufgefunden. Die Veränderungen des Sehnerven setzten zentralwärts ein in der Nähe 
des Ganglion ciliare, bestehend in inneren Rissen der Piascheide und des Sehnerven, so 
dass derselbe zweigeteilt war, während die Duralscheide unversehrt blieb. Der Riss im 
Sehnerven war mit Blut ausgefüllt. Als Ursache der seltenen Verletzung stellten sich 
Knochenstücke aus dem Schläfenbein dar, die den Sehnerv nach hinten bei gleichzeitiger 
Vordrängung der Auges durch die explosive Gewalt der Pulvergase nach vorn drängten. 

Aronheim - Gevelberg. 

Birch-Hirschfeld, Elektrische Ophthalmie. H. spricht in der med. Ges. 
zu Leipzig am 23. II. 09 (s. Münch, med. Woch. 21) über Schädigung des Auges durch 
Licht und ihre Verhütung. Die sog. elektrische Ophthalmie, die durch Schneeblendung, 
Blitz- und Kurzschlussblendung, durch Bogenlicht und Quecksilberdampflicht entsteht, ist 
durch die kurzwelligsten Strahlen vorzugsweise bedingt. Die Schädigung äussert sich als 
Erythropsie, Farbensinnstörung, zentrales Skotom, Gesichtsfeldeinengung, Sehstörung. 
Hier kommen neben den ultravioletten Strahlen auch die violetten und blauen Strahlen 
in Betracht. — Eine Schädigung der Linse lässt sich zwar experimentell durch sehr lang¬ 
dauernde und intensive Blendung mit kurzwelligem Lichte hervorrufen, ist aber für das 
menschliche Auge nicht erwiesen. Der sog. Blitzstar und der Star nach Kurzschlussver¬ 
letzung beruht auf direkter Wirkung des elektrischen Stromes. In Fällen reiner Blitz- 
und Kurzschlussblendung * kommt es nicht zur Linsentrübung: — Beim Glasbläserstar 
können neben den kurzwelligsten auch die langwelligsten (Wärme-)Strahlen von Bedeutung 
sein. — Die Anschauung, dass der Altersstar durch Schädigung der Linse durch ultra¬ 
violettes Licht entstehe, hält Vortragender für unrichtig. 

Der Schutz der Blendung des Auges kann in geeigneter Anbringung der Licht¬ 
quellen oder in Verwendung von Schutzglocken und Schutzbrillen bestehen. Besonders die 
elektrische Bogenlampe und Quecksilberdampflampe können dem Auge gefährlich werden. 
Schutzglocken und Schutzbrillen können aus Glas verfertigt sein, das sämtliche oder den 
grössten Teil der ultravioletten Strahlen absorbiert (Euphosglas, Schwerflintglas). Ausser¬ 
dem empfiehlt es sich, die leuchtenden (besonders violetten und blauen Strahlen) durch 
Färbung der Schutzgläser entsprechend abzudämpfen. Die gebräuchlichen blauen Schutz¬ 
brillen hält Vortragender für unzweckmässig. Dagegen dürften die rauchgrauen Muschel¬ 
brillen die Strahlen bis ca. 360 ß(i absorbieren, die leuchtenden Strahlen abdämpfen, für 
gewöhnliche Verhältnisse (Tageslicht usw.) ausreichenden Schutz bieten. Gegen besonders 
langdauernde und intensive Blendung des Auges mit kurzwelligem Lichte (Schneewan- 
derungen, Kopieren bei Quecksilberdampf licht, Regulierung elektrischer Bogenlampen usw.) 
sind die Fienzal- (sog. Hallauer-)Gläser, das Enixanthosglas und das Euphosglas zu 
empfehlen. Aronheim - Gevelsberg. 

Herxheimer, Atoxylblindheit. H. demonstriert im ärztL Verein in Frankfurta/M. 
am 15. II. 09 (s. Münch, med. Woch. 20) einen Fall unangenehmer Nebenwirkungen ärzt¬ 
licher Mittel resp. Methoden. Ein 60jähriger Lehrer war wegen Mycosis fungoides mit 
60 Injektionen Atoxyl ä 0,2 behandelt. Resultat: Doppelseitige Blindheit, während die 
Myc. fungoid. mittels Röntgenstrahlen fast geheilt wurde. Es sind in der deutschen 
Litteratur allein etwa 60 Fälle von Atoxyl-Blindheit verzeichnet, eine Mahnung, das 
Mittel nur im dringendsten Falle anzuwenden. Aronheim-Gevelsberg. 

Konrad Krauss, Zur Kasuistik der traumatischen Augenmuskelläh¬ 
mungen nach Schädelverletzungen. (Inaugur.-Dissertat. Tübingen 1908.) Mit Rück¬ 
sicht auf die bedeutsame Rolle, welche den traumatischen Augenmuskellähmungen in 
diagnostischer und praktischer Beziehung in der speziellen Pathologie und Therapie der 
Augenverletzungen überhaupt zukommt, hat Verf. das in Betracht kommende reiche 
Material der Tübinger Augenklinik und der Litteratur bearbeitet und sich dabei auf den 
Teil des kasuistischen Materials beschränkt, der die traumatischen Augenmuskellähmungen 
betrifft, welche durch indirekte Läsionen der Augenmuskelnerven innerhalb der Schädel¬ 
höhle hervorgerufen werden. Unter den 38 Fällen von traumatischen Augenmuskellähmungen 
nach Kopfverletzungen überwiegt das männliche Geschlecht mit 30 Fällen =78,9 °/ 0 gegen¬ 
über dem weiblichen, da es viel mehr Gefahren durch Berufstätigkeit ausgesetzt ist. 
Hierzu stimmt nicht ganz das Alter der Verletzten, indem zwischen 1—20 Jahren die 


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meisten Unfälle Vorkommen, nämlich 13 = 34,2%, während zwischen 20 und 40 Jahren 
nur 7 Fälle vorliegen = 18,4 °/ 0 . Zwischen 40 und 60 Jahren stehen 12 der Verletzten 
= 31,5 °/ 0 und über 60 Jahren noch 6 = 15,7 °/ 0 . Die Verletzung entstand: durch Fall 
26 mal = 68,4 °/ 0 , durch Schlag 5 = 13,1 °/ 0 , durch Quetschung 6 = 15,7 °/ 0 , durch Sprung 
1 = 2,6 %. Das Trauma wirkte ein: am Hinterkopf 5 mal = 13,1 %, an der Stirn 3 mal = 
7,8%, an der Seite des Kopfes 4 mal = 10,4% und am Kopf (unbestimmt) 25mal = 65,8%. 

Was das Häufigkeitsverhältnis der Augenmuskellähmungen anbelangt, so gehen die 
Angaben in der Litteratur ziemlich stark auseinander. In einer Statistik von Panas 
über die Häufigkeit der Hirnnervenverletzungen bei Basisfraktur steht der Abducens 
an 1., der Oculomotorius an 6. Stelle, während eine Lähmung des Trochlearis nicht ver¬ 
merkt wird. Unter 121 traumatischen Augenmuskellähmungen, die Ahlström veröffent¬ 
licht, finden sich 73 isolierte Abducenslähmungen, alle Zweige des Oculomotorius 56, 
Trochlearis 7 mal. Auch in Verf.s Zusammenstellung überwiegen die Lähmungen des 
Abducens weit die der übrigen Augenmuskeln. Unter den 38 Fällen kommen isoliert 
gelähmt vor: Oculomotorius 5mal = 13,l%, Abducens 12mal = 31,5%, Trochlearis 
Dmal = 23,6%. Hierunter ist doppelseitig gelähmt der Abducens lmal. Von Kompli¬ 
kationen unter den Augenmuskelnerven selbst, ohne anderweitige Komplikationen, sind 
zu nennen: Oculomotorius und Abducens lmal und Oculomotorius und Trochearis lmal; 
Komplikationen von Oculomotoriuslähmungen von seiten des Opticus sind 2 vorhanden; 
Abducenslähmungen sind 3 mal von seiten des Opticus, 5 mal von seiten des Facialis und 
je lmal von seiten des Acusticus und Trigeminus kompliziert. Eerner bestanden kom¬ 
plizierte Lähmungen des Oculomotorius und Abducens mit Komplikation seitens des Facialis, 
des Opticus, Facialis und Acusticus. Insgesamt stehen 26 isolierte Lähmungen = 68,4 % 
12 komplizierten gegenüber, und unter diesen 26 nimmt der Abducens mit 12 = 46,1 % 
die erste Stelle ein, der Trochlearis mit 9 = 34,1 % die zweite, der Oculomotorius mit 
5 = 19,2% die dritte Stelle. 

Diese besondere Häufigkeit der Abducenslähmung lässt sich bei Annahme einer 
nuklearen oder cortikalen Läsion nicht wohl erklären, wohl aber durch seinen langen Ver¬ 
lauf innerhalb des Schädels, besonders von der Felsenbeinspitze, welche, wie überhaupt 
das Felsenbein, am häufigsten Sitz der Basisfrakturen ist. Auch darin sieht Panas das 
Vorherrschen der Abducenslähmungen, dass der Oculomotorius und Trochlearis, die an der 
Felsenbeinspitze schon durch den Sinus petrosus superior vom Knochen getrennt sind 
und damit geschützter liegen, am Sinus cavernosus in der oberen und lateralen Wand 
sind, während der Abducens frei und mit der Carotis interna den Sinus durchzieht. 

Bezüglich der übrigen Einzelheiten sei auf die Arbeit verwiesen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Siegel, Oculomotoriuslähmung. R. bespricht in der Nürnberger medizin. Ge¬ 
sellschaft und Poliklinik am 7. II. 07 (s. Münch, med. Woch. 23) 3 Fälle von Oculomotorius¬ 
lähmung, von denen 2 durch Lues bedingt waren, der 3. aber durch ein Trauma her¬ 
vorgerufen war. Eine 66jährige, sehr nervöse Dame, hatte sich beim Bücken heftig gegen 
den unteren Augenhöhlenrand gestossen. 2 Tag darauf trat eine vollkommene Ptosis auf und 
mit ihr Doppelsehen; bald darnach wurde die Parese des Levator palp. sup. zur Paralyse. 
Unter Behandlung mit dem konstanten Strom und Jodnatrium nach 3 Monaten völlige 
Heilung. Ein Jahr nachher trat Geistesstörung auf arteriosklerotischer Basis ein und 
Tod an Pneumonie. Die Augenmuskellähmung beruht hier, nach Vortr., wahrscheinlich 
auf einer Hämorrhagie im Kerngebiet des Oculomotorius, da jedes Zeichen einer Basis¬ 
fraktur des Schädels fehlte und die isolierte Oculomotoriuslähmung nur die äusseren 
Zweige des Nerven betraf. Eine Hämorrhagie im Oculomorisstamm selbst könnte ange¬ 
nommen werden, obwohl primäre Blutungen in die Augenmuskelnerven nach Oppenheim 
äusserst selten sind und hier das Freibleiben der inneren Äste auffallend wäre. Die 
Diagnose einer fascikulären Lähmung ist deshalb schwer haltbar, weil keine Zeichen einer 
kontralateralen Hemiplegie bestanden. Aronheim-Gevelsberg. 

Franke, Willkürliche Augenbewegungen. Fr. demonstriert im ärztlichen 
Verein zu Hamburg am 1.II. 10 (s. Münch, med. Woch. 6) einen Mann, der seit frühester 
Jugend imstande ist, sein rechtes Auge willkürlich einzeln zu bewegen: nach aussen und 
nach innen. Diese Ausnahme von dem Heringschen Gesetz von der gleichmässigen 
Innervation beider Augen ist sehr selten. Aronheim-Gevelsberg. 


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Köster, Multiple Sklerose mit initialen Augensymptomen, K. demonstriert 
in der medizin. Gesellschaft zu Leipzig am 7. V. 07 (s. Münch, med. Woch. 31) einen 
Fall von beginnender multipler Sklerose mit initialen Augensymptomen (einseitigem zen¬ 
tralem Skotom) bei einem 25jährigen Postboten, bei dem seit dem 14. Jahre Augen¬ 
störungen bestehen. Wenn er scharf nach etwas sehen will, muss er von der linken 
Seite sehen. Er leidet an einem zentralen Skotom des linken Auges für Weiss und für 
Farben, Nystagmus und Amblyopie. Peripheres Gesichtsfeld frei. Erst auf Befragen 
gibt Patient an, dass er bei kaltem und feuchtem Wetter Steifigkeit in den Beinen, be¬ 
sonders im rechten verspüre. Steigerung der Patellarsehnenreflexe, Andeutung von Fuß- 
klonus und leichter Grad von Spasmus in beiden Beinen, besonders rechts. Der Gang 
ist nicht ausgesprochen spastisch. Vortr. betont unter Hinweis auf die Literatur die 
Bedeutung des Augenbefundes für die Diagnose der multiplen Sklerose zu einer Zeit, wo 
die ausgesprochenen anderweitigen Nervensymptome (Zittern, Sprachstörung usw.) noch 
völlig fehlen können. Aronheim-Gevelsberg. 

Beweiswürdigung bei verschiedener Schätzung der Sehschärfe. Rev.-Ent- 
scheid. des R.-V-.A. 26. II. 1909. (A. N. D. R.-V.-A. 8/1909.) Kreisarzt K. hatte am 
17. VII. 1908 bei der Klägerin die Sehschärfe auf dem linken Auge auf 1 j A der normalen 
festgestellt, im Gegensatz dazu nahm Dr. P. am 26. IX. 1908 nur noch einen ganz ge¬ 
ringen Rest der Sehschärfe an. Zur Aufklärung dieses Wiederspruches hätte unbedingt 
ein Augenarzt hinzugezogen werden müssen. Wenn zwei Sachverständige die Sehschärfe 
einer Person verschieden bestimmen, ohne dass eine Einigung erzielt werden kann, so 
ist mit Sicherheit anzunehmen, dass die höhere Schätzung die zutreffende ist, weil die 
Vortäuschung einer höheren als tatsächlich vorhandenen Sehschärfe nahezu unmöglich ist 
und auch außerdem nicht im Interesse des Versicherten liegt, wohingegen die Vortäuschung 
einer geringeren zur Erlangung einer Rente wohl häufig beobachtet wird. In diesem 
Falle hätte eine spezialistische Untersuchung umsomehr stattfinden müssen, als die Klägerin 
die Rente hauptsächlich nur wegen mangelndem Sehvermögen erhielt, die Sache sei deshalb 
an das Schiedsgericht zurückzugeben. Hammerschmid-Danzig. 

Smeesten, La valeur medico-legale de la perimetrie oculaire en ce qui 
concerne le diagnostic des nevroses traumatiques et de la Simulation. (Bulletin 
medical des accidents du travail. 1909, Nr. 4.) Verf. misst der Untersuchung des Ge¬ 
sichtsfeldes eine grosse diagnostische Bedeutung bei. In zweifelhaften Fällen ermöglicht 
sie, zu entscheiden, ob es sich um eine organische oder funktionelle Störung handelt, und 
sie gestattet oft allein die Trennung der verschiedenen Formen der „traumatischen Neu¬ 
rose“. Bei genügender Aufmerksamkeit des Arztes soll die Simulation der Gesichtsfeldano¬ 
malien so gut wie unmöglich sein. Die Gesichtsfeldanomalien kommen bei traumatischen 
Neurosen sehr häufig vor und haben insofern eine pathognomonische Bedeutung, als sie 
bei Neurotikern ausschliesslich Vorkommen. Bei Hysterischen findet man l.die konzentrische 
Gesichtsfeldeinschränkung und zwar einseitig oder beiderseitig. Der Grad der Einschränkung 
ist verschieden und nicht abhängig von der Größe des voraufgegangenen physischen oder 
psychischen Trauma. Die Einschränkung betrifft manchmal nur die Grenzen für Weiss, 
manchmal auch die der übrigen Farben, sie kann für Weiss und die übrigen Farben 
gleich gross sein oder kann bald Weiss, bald die übrigen Farben stärker betreffen. In 
der Regel ist sie am stärksten ausgesprochen für Weiss. Die konzentrische Gesichtsfeld¬ 
einschränkung der Hysterischen ist ein relativ beständiges Symptom, obwohl vielfach das 
Gegenteil behauptet wird. 2. Die chromatische Inversion. In der Norm ist das Gesichts¬ 
feld für Blau ausgedehnter, als für das Rot. Bei Hysterischen kann sich das Verhältnis 
umkeliren. Die Erscheinung kommt nicht so oft zur Beobachtung wie die konzentrische 
Einschränkung des Geschichtsfeldes; ist sie aber vorhanden, „so ist sie für Hysterie 
charakteristisch“. 3. Die zylindrische Gesichtsfeldeinschränkung. Bei dieser Form 
tritt die normalerweise vorhandene Vergrößerung des Gesichtsfeldes bei Entfernung des 
Prüfungsobjekts vom Auge nicht ein, das Gesichtsfeld behält bei jeder Distanz die gleiche 
Größe. Früher sah man in einem derartigen Verhalten einen direkten Beweis für das 
Vorliegen der Simulation. Verf. ist der Ansicht, dass es typisch ist für traumatische 
Hysterie. — Andere Anomalien des Gesichtsfeldes kommen zur Beobachtung bei Neu- 
rasthenischen. Bei ihnen handelt es sich im wesentlichen um verschiedene Formen der 
Ermüdung, wie sie von Wilbrandt, Fuchs und Foerster beschrieben worden sind. 


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Bei Hystero-Neurasthenie findet man eine Mischung der Charaktere des hysterischen und 
neurasthenischen Gesichtsfeldes also sowohl konzentrische Einschränkung bezw. chroma¬ 
tische Inversion bezw. zylindrische Einschränkung als auch Ermüdungserscheinungen. 

Wallerstein-Köln. 

Clausnizer, Hat das einäugige Sehen einen Einfluss auf das Auge? 
(Inaugur.-Dissertat Tübingen 1908; s. das Refer. Rhein i. d. Münch, med. Woch. 45.) 
Verf. sucht die interessante und besonders für Unfallbegutachtungen sehr wichtige Frage 
zu lösen, ob das zweite Auge irgend eine Einbuße oder Gefährdung seiner Funktions¬ 
leistung erleidet, wenn das eine Auge ganz oder so gut wie ganz verloren gegangen ist. 
Es ist die Anschauung verbreitet, dass durch „Überanstrengung“ des einzigen Auges 
eine Schädigung des Sehvermögens entstehen könnte. Die Resultate aus den Unter¬ 
suchungen des Verf.s stützen diese Anschauung nicht. Er hat aus einem Material von 
1300 Enukleationen und einer sehr grossen Zahl von einseitigen Anaurosen die einwand¬ 
freien Fälle zusammengestellt und studiert (Beobachtungsdauer bis zu 44 Jahren). Von 
313 Fällen haben nur 12 eine Abnahme des Sehvermögens erfahren und von diesen ist 
in 11 Fällen die Abnahme mit Sicherheit durch eine von der Verletzung unabhängige 
Erkrankung verursacht worden. Es läßt sich auch weder bei Myopie, noch bei Glaukom 
ein schädigender Einfluß der Einäugigkeit nachweisen. Aronheim-Gevelsberg. 

Kottenhahn, Blepharospasmus hystericus. K. demonstriert im ärztlichen 
Verein in Nürnberg am 4. II. 1909 (s. Münch, med. Woch. 29) einen 12jährigen Knaben 
mit einseitigem Blepharospasmus hystericus. Nach einem Schlag mit einem Buche seitens 
seines Lehrers gegen die rechte Schläfe, entwickelte sich zunächst eine leichte Ptoris des 
rechten Oberlides, die allmählich in kompleten Blepharospasmus überging. Der Fall 
zeigt sehr deutlich die grosse Ähnlichkeit, die der Blepharospasmus hystericus mit dem 
Krankheitsbilde der Ptosis haben kann. Besonders ausgeprägt zeigt der Fall das diffe¬ 
rentialdiagnostisch gegenüber der Ptosis sehr wichtige Symptom der Augenbraue. Bei 
passivem Heben des oberen Lides fühlt man einen starken Widerstand; beim Loslassen 
gleitet das Lid nicht langsam wie bei Ptosis in seine herabhängende Stellung zurück, 
sondern es nimmt mit einer plötzlichen, schnellenden Bewegung die alte Stellung wieder 
ein. Bei Applikation eines ganz schwachen faradischen Stromes löst sich der Krampf 
sofort und das Auge wird spontan weit geöffnet. Ätiologisch ist zu bemerken, dass der 
Schlag mit dem Buche nur leichter Art war, dass es sich um einen erblich stark be¬ 
lasteten Knaben mit grosser nervöser Disposition handelte, und dass auch noch der 
suggestive Einfluss der Eltern eine Rolle spielte. Aronheim-Gevelsberg. 

Friedrich, Zur Operationsindikation und operativen Technik der 
Herzverletzungen. (Deutsch, mil. Zeitschrift. 21. 1909.) Ein Unteroffizier hatte bei 
einem Streit mit einem Kameraden einen Stich mit dem Taschenmesser in die Brust 
erhalten und war sofort zusammengebrochen. Nach 1 3 / 4 stündiger Fahrt wurde er in die 
Marburger Klinik eingeliefert. Es bestand starker Kollaps, Zyanose der Lippen, Nasen¬ 
spitze und Ohren, zyanotische Flecke am Rumpf, kalter Schweiss, Hände und Füsse 
waren kalt. Im 5. IKR. 2V2 cm nach rechts von der linken Brustwarzenlinie eine 
scharfrandige, kaum blutende Wunde. Herztöne wechselnd nach der Lage, nach Aufrichten 
und Wiederhinlegen deutlicher, keine Geräusche, kein Reiben. In liegender Stellung 
unter dem Röntgenschirm rechts vom Sternum ein breiter Schatten nach der Leber, vor 
dem Röntgenschirm keine Pulsation. Puls weich, leicht zu unterdrücken, 100—108, 
wechseln nach der Lage des Kranken. Pneumothorax geringen Grades. 1 1 / 2 Stunden 
werden alle möglichen Versuche gemacht die Herztätigkeit zu heben, was nur vorüber¬ 
gehend beim Aufrichten des Kranken gelingt. Es zeigt sieb, dass bei aufrechter Haltung 
eine Druckentlastung des Herzens vom Bluterguss in dem Herzbeutel zustande kommt, 
während beim Hinlegen des Kranken das Herz erneut unter stärkerem Druck des aus¬ 
geflossenen Blutes erlahmt Diagnose: grosser, das Herz komprimierender und dauernd 
wachsender Erguss im Herzbeutel. Da das Allgemeinbefinden sich verschlechtert, wird 
der Kranke in den Überdruckapparat gebracht und vorsichtig mittelst Äther-Chloroform¬ 
narkose betäubt. Alsdann Lappenschnitt mit Basis am Brustbein in Höhe der 5. Rippe, 
Gipfel seiner Konvexität in der Mamillarlinie. Abtragung von 10cm der 5. Rippe. Es 
besteht linksseitiger Pneumothorax, aus der Stichverletzung quillt dunkles Blut hervor. 
Jetzt erst wird der Überdruckapparat in Gang gesetzt, doch lässt die Ausschaltung des 


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Pneumothorax den Puls unbeeinflusst, ein Beweis, daß die Pulsveränderung ausschliesslich 
durch die Herzverletzung bedingt wird. Eröffnung des Perikards in ganzer Breite, wobei 
300 ccm Blut uni Coagula hervorquellen. Nach Ausräumung Schüttelbewegungen des 
schlaffen Herzens bei gleichzeitiger Unregelmässigkeit desselben. Das Herz wird mit 
der Hand gefasst und herausluxiert, hat am Septum 8 mm breite Stichverletzung, aus der bei 
jeder Systole Blut hervorquillt. Einkrempelung des Pericardium viscerale und Verschluss der 
Stichwunde durch Seidennähte, darnach kräftige regelmässige Kontraktionen. Nach Aus¬ 
tupfen der letzten Reste Blut aus dem Herzbeutel Naht des Perikards und der Pleura¬ 
wunde nach Beseitigung des Pneumothorax durch den Überdruckapparat und Vernähen 
des Weichteillappens. Unmittelbar nach Ausräumung des Herzbeutels guter Radialpuls 
und frische Gesichtsfarbe. Volle Wiederherstellung. 

Die durch die Resultate gewonnenen Ergebnisse fasst Fr. folgendermaßen zusammen: 
Die operative Versorgung von Herzverletzungen ist relativ einfach, wenn alle Hilfsmittel 
der Assistenz und Asepsis zur Verfügung stehen. Zu den Hilfsmitteln ist der Druck¬ 
differenzapparat mitzurechnen. Die nicht unmittelbar tätlichen Herzverletzungen führen 
meist erst nach Stunden öder Tagen zum Tode und lassen daher Zeit für eine ruhige 
genaue Untersuchung, selbst für den Transport. Bevor operiert wird, muss erst fest- 
gestellt werden, ob nicht durch Lagerung oder Exzitantien die Herzkraft gehoben werden 
kann. Dabei ist aber zu beachten, dass das traumatische Haemopericardium stets eine 
sehr zweifelhafte Prognose bietet, weil durch Zunahme der Blutung oder neues Auftreten 
derselben die Druckwirkung auf das Herz zunehmen kann. Die Ergebnisse der Röntgen¬ 
diagnostik beim traumatischen Haemopericardium sind noch unsicher. Einfache Schnitt¬ 
führung ist zu empfehlen; bei Verletzung der rechten Herzhälfte gleichzeitige Abtragung 
der linken 4. oder 5. Rippe und eines Teiles des Sternums. Die vorübergehende künst¬ 
liche Pneumothoraxausschaltung sichert die Diagnose der Herzverletzung. Während der 
Operation bieten Drucksteigerung oder -Reduzierung grosse Erleichterung bei Ausführung 
der Herz- und Pleuranaht, sind aber nicht absolut notwendig. Der Wundschluss soll 
möglichst vollkommen ausgeführt werden. Die Gesamtergebnisse der operativen Behand¬ 
lung von Herzwunden sind so gute, dass in zweifelhaften Fällen der von Wilms em- 
fohlene Probeschnitt gerechtfertigt ist. Hammer Schmidt-Danzig. 

Schnitzler, Herznaht. Sch. berichtet in der K. K. Ges. der Ärzte in W T ien 
(s. Münch, med. Woch. 51) über eine erfolgreich durchgeführte Herznaht. Bei einem 
Manne, der sich einen Messerstich in der Herzgegend beigebracht hatte, fand sich nach 
Resektion des 4. und 5. Rippenknorpels eine Wunde in der Pleura und im Perikard; 
sodann eine ca. l^cm lange Wunde in der Vorderwand des rechten Ventrikels, die 
ganze Wanddicke durchsetzend. Die Seidennaht war infolge der turbulenten Herzaktion 
schwierig. Der Verlauf war durch linksseitigen Haematopneumothorax und rechtsseitige 
kruppöse Pneumonie schwer kompliziert; mehrfache Punktionen, Nebendrainage und zwei¬ 
malige Rippenresektion waren erforderlich. Patient ist trotzdem bis auf eine kleine 
Pleurafistel geheilt. Aronheim -Gevelsberg. 

Fischer, Herztamponade. F. berichtet in der wissenschaftlichen Vereinigung 
am städt. Krankenhause zu Frankfurt a/M. am 7. IX. 1910 (s. Münch, med. Woch. 6) 
über einen Fall von Herztamponade. Es handelt sich um eine Stichverletzung der Kranz¬ 
arterie des Herzens, die durch chronische Blutung erst im Laufe von 8 Monaten unter 
dem klinischen Bilde eines schweren Herzfehlers zum Tode führte. Im Herzbeutel fanden 
sich über 2 Liter Blut. Erst die mikroskopische Untersuchung klärte den Fall auf, 
da von einer Stichverletzung vorher nichts bekannt war. Aronheim-Gevelsberg. 

Rösslc, Ruptur eines Aortenaneurysmas in den Herzbeutel. R. demonstriert 
im ärztl. Verein in München am 20. X. 1909 (s. Münch, med. Woch. 6) das Präparat 
einer Ruptur eines kleinen sackförmigen Aortenaneurysmas in den Herzbeutel. Das 
Präparat stammt von einem 43jähr. Mann, der plötzlich auf der Strasse zusammenbrach 
und kurz darauf starb. Bei der Obduktion fand sich der Herzbeutel mit flüssigem Blut 
und lockeren dunkeln Gerinnseln tamponiert. Die Perforationsöffnung an dem über der 
rechten vorderen Klappe sitzenden, etwa haselnussgrossen Aneurysma war innen vom 
Umfang einer Erbse, aussen kaum stecknadelkopfgross und hier mit Fibrin verklebt 
der Fall ist ein Beispiel einer fast reinen postluetischen Mesaortitis. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 


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BÖSSle, Aortenthrombosen. R demonstriert im ärztl Verein München am 20. 
X. 1909 (s. Münch, med. Woch. 6) 4 Fülle von ausgedehnteren Aortenthrombosen, die 
in Bezug auf den Sitz oder wegen ihrer Grösse und ihrer Entstehung interessant waren. 
Der 4. Fall war eine durch chirurgische Hilfsmittel, durch eine künstliche Kompression 
der Bauchaorta bedingte völlige Thrombose der Bifurkationsstelle. Die Abklemmung er¬ 
folgte wegen Exartikulation des rechten Oberschenkels im Hüftgelenk, indiziert durch 
ein Sarkomrezidiv. Aron heim-Gevelsberg. 

Schnitze, Stauungsblutungen nach Kumpfkompression. (Deutsch, med. 
Wochenschr. 41. 1909, Vereinsberichte.) Zwei Hausmädchen eines Krankenhauses standen 
während der Frühstückspause in dem schmalen Zwischenraum zwischen einer Wäscherolle 
und der Wand und waren so vertieft in die Lektüre eines Buches, dass sie es garnicht 
merkten, wie die schwere Rolle plötzlich vorwärts glitt. Die Gewalt, welche den Ober¬ 
körper der beiden gegen die Wand drückte, war so gross, dass das eine Mädchen sofort 
tot war, während das andere bewusstlos aus dem Zwischenraum gezogen wurde. Beide 
Mädchen zeigten gleiche Erscheinungen: starkes Gedunsensein und blaurote Verfärbung 
•des Gesichts, Blutungen auf der Kopfhaut, im Gesicht, am Nacken und Rücken bis 
herab zu den Schultern, an der oberen Brustpartie und den Oberarmen, welche sämtlich 
streifenförmig angeordnet waren, ferner Blutaustritte im Rachen, am Gaumen und auf 
den Bindehäuten. Äußere Verletzungen, namentlich Rippenbrüche, fehlten. Die Obduktion 
des getöteten Mädchens ergab eine dünne Schicht flüssigen Blutes zwischen Dura und 
Pia, Blutleiter reichlich mit Blut gefüllt, Piagefässe unversehrt; auf den Schnittflächen 
des Grosshirns viele abspülbare Blutpunkte. Keine Gefässzerreissung der Lunge, blutreiche 
Leber und Nieren, Schleimhaut des Rachens dunkelblaurot, auf der Kehlkopf- und Luft¬ 
röhrenschleimhaut zahlreiche kleine Blutaustritte. Bei der geretteten traten bei völlig 
erloschenem Bewusstsein heftige Exzitationszustände auf, Pupillen und Cornea waren 
reaktionslos, es bestand ausgesprochene Kieferklemme. Keine Krämpfe oder Lähmungen. 
Puls 108, kräftig, regelmässig. Atmung sehr erschwert, so dass künstliche Atmung ein¬ 
geleitet werden muss. Mehrfaches, sehr reichliches Erbrechen. Nach 1V 2 Tagen Rück¬ 
kehr des Sensoriums. Die Blutungen, von denen die subkonjunktivalen am längsten be¬ 
stehen blieben, gingen bald zurück. Das Mädchen arbeitet wieder, ohne dass ein Intelli¬ 
genzdefekt besteht, doch ist völlige Amnesie vom Moment des Unfalls an vorhanden. 

Hammer schmidt-Danzig. 

Perthes, Aneurysma der Carotis interna. P. demonstriert in der medizin. 
Ges. zu Leipzig am 14. XII. 1909 (s. Münch, med. Woch. 4) ein Aneurysma der Carotis 
interna bei einer 44jährigen Frau, das als ein Tumor der linken Tonsille erschien und, 
abgesehen von der Pulsation, einem Tonsillarabszess ähnelte. Das Aneurysma wurde 
exstirpiert. Patientin starb 7 Tage nach der Operation plötzlich unter apoplexieähnlichen 
Erscheinungen infolge eines Thrombus in der abnorm schwach entwickelten Art commu- 
nicans anterior des Gehirns. Aronheim-Gevelsberg. 

Luxemburg, Zur Kasuistik der Schussverletzungen der Art subclavia 
und brachialis. (Münchn. med. Wochenschr. 6.) Verf. teilt aus der Chirurg. Klinik 
Bardenheuers zwei Schuss Verletzungen der Art subclavia und brachialis mit, die in 
mehrfacher Hinsicht von Interesse sind. In dem ersten Falle war es höchst wahr¬ 
scheinlich, dass es in dem eingeschnürten Stück der Brachialis durch das Aufschlagen 
und Vorbeigleiten der Kugel und die dadurch bewirkte Quetschung des Arterienrohres 
am Oberarmknochen, zu einer Ruptur der Intima gekommen, die zu einem kompleten 
Verschluss des Gefässlumens geführt hatte. Weiterhin kam dann, zentral von dieser 
obliterierlen Partie, infolge der durch das nachströmende Blut im Gefässrohr entstandenen 
Blutstauung und des somit gesteigerten Blutdruckes eine aneurysmatische Ausbuchtung 
der Gefässwand zustande. Im 2. Falle hatte die Kugel eines 7 mm-Revolvers die rechte 
Art. subclavia getroffen und zur Bildung einer beträchtlichen Blutung in die umgebenden 
Weichteile, eines Aneurysma spurium, Veranlassung gegeben. Es wurde die Arterie und 
nach einigen Tagen auch die verletzte Vena subclavia unterbunden. Eine Gangrän des 
Armes trat nicht ein, doch stellten sich häufig geschwürige Prozesse am Ellbogengelenk 
und an der Hand ein, wahrscheinlich trophoneurotischer Art, welche die definitive Wund¬ 
heilung sehr verzögerten und eine mediko-mechanische Behandlung erst nach Verlauf von 


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Monaten gestatteten. Die Extremität blieb infolge Versteifung sämtlicher Gelenke fast 
völlig gebrauchsunfähig. Aronheim -Gevelsberg. 

Bubritius, Aneurysma spurium der Art. subclavia. R. demonstriert in der 
wissenschaftl. Gesellschaft deutscher Ärzte in Böhmen (s. das Refer. Rotky in der 
Münchn. med. Wochenschr. 1) einen Fall von Aneurysma spurium des Anfangsteiles der 
Art. subclavia, entstanden durch Stichverletzung in der Supraclavikulargrube. Unter¬ 
bindung der zentralen Art. subclavia in ihrem ersten Abschnitt; vor der definitiven 
Drosselung der Art durch 48 Stunden nach Doberauer; Eröffnung der Pleura, Pneu- 
mathorax, Infektion von der tamponierten Operationswunde aus, Drainage des linken 
Pleurasackes; Heilung ohne Schädigung der linken oberen Extremität. 

A r o n h e i ra - Gevelsberg. 

Frank, Subkutane Verletzung der Vena subclavia bei Einrichtung 
einer Clavikulafraktur. (Münchn. med. Wochenschr. 50.) Gefässverletzungen bei 
Clavikulabrüchen sind seltene Ereignisse. Nach einer Statistik von Gallois und 
Piollet war 5mal die Art. subclavia, 6mal die Vene, 3mal Arterie und Vene verletzt. 
In Verf.s Fall handelte es sich um eine 59 Jahre alte Frau mit Bruch im äusseren 
Drittel der linken Clavikel mit starker Winkelstellung der Fragmente nach innen und 
oben. Unmittelbar nach der in Narkose vorgenommenen Einrichtung trat in der linken 
oberen Schlüsselbeingrube eine Schwellung auf, die sich nach dem Halse zu vergrösserte. 
Trotz des Kompressionsverbandes vergrösserte sich die Geschwulst und breitete sich auch 
in der linken Ober grätengrübe aus. Pulsation und Schwirren waren über der Geschwulst 
nicht wahrzunehmen; der Radialpuls nicht verändert. Nach 8 Tagen war auch im Ge¬ 
biete der Vena brachialis eine Stauung vorhanden, der Vorderarm bis zur Hand ange¬ 
schwollen. Auffallend war in Verf.s Fall, dass die subkutane Blutung erst nach der 
Reposition auftrat, der Gefössriss also nicht durch die Fraktur an sich, sondern durch 
die in Narkose vorgenommene Reposition eintrat. Aronheim-Gevelsberg. 

Bark, Schussverletzung der Arteria brachialis. Resektion und zir¬ 
kuläre Naht der Arteria. (Münchn. med. Wochenschr, 49.) In der Litteratur sind 
bisher nur 17 Fälle beschrieben, in welchen eine Resektion und Naht eines grossen 
Gefässstammes beim Menschen ausgeführt wurde. Der Erfolg war meist ein befriedigender. 
Der vom Verf. im Ludwigsspital „Charlottenhilfe“ zu Stuttgart operierte Fall betraf einen 
29jährigen Lehrer, der 2 Stunden vor der Aufnahme eine Schussverletzung im linken 
Oberarm erlitten hatte. Die Operation, 2 Stunden später, zeigte die Art. brachialis bis 
auf einen 1 mm breiten Streifen der Hinter wand zerrissen. An der zerfetzten Arterien¬ 
wunde Hessen sich glatte Wundverhältnisse nur durch Resektion des Gefässrohres in 2 cm 
Länge erzielen. Sofort nach Fertigstellung der Naht war der Puls in der Art. radialis 
deutlich zu fühlen. Der Puls besserte sich in den nächsten Tagen zusehends. Patient 
konnte nach 3 Wochen geheilt, beschwerdefrei und mit voller Funktionsfähigkeit des Armes 
entlassen werden. Aronheim -Gevelsberg. 

RoäSbach, Zur Sklerose der Abdominalgefässe (Münchn. med. Wochen¬ 
schrift 1909, Nr. 19.) R. beschreibt einen klinisch lange Zeit beobachteten und zur 
Sektion gekommenen Fall von Sklerose der Bauchaorta. Sie bildete vom Zwerchfell an 
eine völlig starre Röhre mit rigider. 2—3 mm dicker Wandung. Die Verkalkung setzte 
sich in die Art. mesenterica sup. und in die Aa. iliacae commun. fort, um am Übergang 
in die Aa. femorales zu verschwinden. Das Herz war in allen Teilen vergrössert, die 
Nieren waren gesund. Sklerose der Kapillaren ln Leber, Milz, Nieren, Hirn und Herz¬ 
muskel bestand nicht. Klinisch wurden krampfartige Schmerzen im Unterleib, die sich 
zu Anfällen von heftigen Krisen steigerten, beobachtet. Post sektionem werden diese als 
Reizzustände in den Nerven der Gefässwände an gesprochen, die bei erhöhtem Blutzufluss — 
Menses — zu schmerzhaftem reflektorischen Gefässkrampf sich steigern. Die peripheren 
Gefässe waren frei. Der Blutdruck war stark erhöht. Schliack-Cottbus. 

Noesske, Zur Prophylaxe und Therapie drohender Fingergangrän bei 
Raynaudscher Krankheit. (Münchn. med. Wochenschr. 46.) Verf. führt frontal über 
die Fingerbeere, hinter dem Nagel und parallel seinem Saume, von der ulnaren zur 
radialen Seite einen bis auf den Knochen reichenden Schnitt, tamponiert die Wunde mit 
einem in Kampferöl getauchten Gazestreifen und setzt das so behandelte Glied bez. die 
ganze Hand in einer an ein Wasserstoffgebläse angeschlossenen Saugglocke einem nega- 


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tiven Druck von ca. 10—15 ccm Quecksilber 2—3 mal täglich auf 8—10 Minuten aus. 
Dasselbe Verfahren liefert auch bei schweren Fingerverletzungen und Erfrierungen gute 
Resultate durch Beförderung der arteriellen Durchblutung und Beseitigung der peripheren 
venösen Stase. Aronheim -Gevelsberg. 

Zoeppsritz, Hämatom bei Leukämie. Z. demonstriert in der med. Gesellschaft 
zu Kiel am 18. XI. 1909 (s. Münchn. med. Wochenschr. 4) einen Patienten mit einem 
fast mannskopfgrossen subscapulären Hämatom, das ohne Trauma sich in wenigen Tagen 
entwickelt hatte. Die nähere Untersuchung ergab, dass Patient an Leukämie litt. 
Blutungen kommen bei Leukämie häufig vor; gewöhnlich handelt es sich um Nasenbluten, 
seltener um Gehirnblutungen, Blutungen aus dem Magendarmkanal usw. So grosse 
Hämatome sind aber bei Leukämie selten. Wahrscheinlich handelte es sich bei dem 
Patienten um einen Riss eines grösseren Astes der Art. subscapularis oder der Arterie 
selbst. Aron he im-Gevelsberg. 

Cäpelle, Dauerresultate nach Operationen der Hernia epigastrica. 
(Beitr. z. klin. Chir. 63. Bd., 2. Heft) Die Hernia epigastrica ist keinesfalls so selten, wie 
man früher annahm. Nach den Zählungen von Friedrich und Bohland an poliklini¬ 
schen Patienten kamen auf 100 Menschen 0,6 bzw. 1 °/ 0 mit dem genannten Bruch be¬ 
haftete. Bemerkenswert ist, dass manche von den Untersuchten keine Ahnung von einem 
Bruch hatten, also vollkommen beschwerdefrei waren. Was die Operationserfolge anlangt, 
so hat man sich früher damit begnügt, das befriedigende augenblickliche, Ergebnis zu 
verzeichnen. Da aber in der Breslauer Klinik, aus der die Beobachtungen stammen, 
manche Patienten mit Beschwerden später wiederkehrten, so wurde nunmehr vom Verf. 
nach den Dauerergebnissen geforscht. 

Es hahdelt sich um 48 operierte Fälle, von denen 36 Operierte später Nach¬ 
richten gaben. 

Die Beschwerden, welche zur Operation führten, waren nur in der kleineren Hälfte 
örtliche, meist dehnten sich die Schmerzen über die ganze Magengrube aus und wurden 
beim Bücken und Erheben, überhaupt bei körperlichen Arbeiten schlimmer. 12 mal waren 
bestimmte Magenerscheinungen, wie Erbrechen und Aufstossen, vorhanden, in einem Falle 
waren vor Jahren pechschwarze Stühle abgegangen. Die eingehenden Magenuntersuchungen 
fielen bis auf mitunter gefundene Säurezunahme ergebnislos aus. 

Fast durchweg zeigten sich bei der Operation ein, selten mehrere erbsen- bis pflaumen¬ 
grosse, meist druckempfindliche Knoten, die sich beim Husten und Pressen wenig oder gar 
nicht vergrös8erten; unter ihnen ein kleiner Fascienspalt, durch den sich der dünne Bruch¬ 
stiel in die Tiefe senkte. Einige Male wurde ein Fettknoten wohl gefunden, und aus der 
Fascienlücke trat bei Steigerung des Binnenbauchdruckes eine kleine Vorwölbung. 

Die Operation wurde in der Weise vorgenommen, dass das präperitoneale Fett¬ 
klümpchen oder, wo es fehlte, der sich aus der Fascienlücke vordrängende Bruchsack unter 
Erweiterung der Fascienlücke freigelegt und abgeschnitten wurde. Auch das Bauchfell 
wurde, wenn es aus einem feinen Stiel bestand, abgebunden, oder wenn es breit eröffnet 
war, mit fortlaufender oder Einzelnaht geschlossen. Bisweilen fassten die Bauchfellnähte 
die Fascie mit, meist wurde beides in Stufennähten für sich versorgt. 

Unter den 48 Fällen blieb der Bauchfellsack 21 mal geschlossen; bei 7 weiteren 
geschah die Eröffnung desselben mehr zufällig. 18 mal wurde die Bauchhöhle weiter ge¬ 
öffnet, 8 mal, um nach Verwachsungen zu suchen, die nur 5 mal gefunden wurden. In 
10 Fällen wurde die Bauchhöhle durch eine Art Probelaparotomie weiter geöffnet, um 
nach Verwachsungen des Bruches mit der Bauchwand, dem Netz, Magen und der Gallen¬ 
blase zu suchen. 

30 Patienten wurden mit fester Narbe und beschwerdefrei entlassen, bei 9 anderen 
war die Narbe fest, aber es bestanden hier noch Beschwerden, entweder Druckempfind¬ 
lichkeit der Narbe oder drückende, ziehende Gefühle im Oberbauch. Bei 9 Fällen fehlt 
ein genauerer Entlassnngsbefund. 

Die Untersuchungen wurden in 4 Fällen innerhalb des 1. Halbjahres, bei 6 inner¬ 
halb des 2. Halbjahres gemacht. Je 5 wurden im 1. bis 2. und 2. bis 3. Jahre, 1 im 
3. und 4., 6 im 4. bis 5., 4 im 5. bis 6., 3 im 6. bis 7. und 2 im 7. bis 8. Jahre 
nachuntersucht. 

Nur 9 der 36 Nachuntersuchten waren bei fester Narbe beschwerdefrei geblieben, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 3. 


6 zeigten Rückfälle, entweder ein neues Fettklümpchen oder mehr oder minder grosses 
Klaffen der Narbe. 

Die Rezidive waren meist schon nach einigen Monaten eingetreten. 2 mal dauerte 
der beschwerdefreie Zeitraum 2 und 7 Jahre lang. 

In 12 Fällen war das anatomische Ergebnis, soweit die Narbe in Frage kommt, 
gut geblieben. Es wurde aber in der Hälfte der Fälle über Beschwerden an der Opera¬ 
tionsstelle und ihrer näheren Umgebung, drückender, stechender, ziehender Art, geklagt, 
die meist von körperlichen Beschwerden und von der Arbeit abhingen. Bei anderen 
6 Fällen wurden Beschwerden laut, die mit dem Verdauungsapparat zusammenhingen, wie 
Aufstossen, Erbrechen, Vollgefühl, Appetitlosigkeit, und es wurde Steigerung der Be¬ 
schwerden bei der Nahrungsaufnahme überhaupt oder bei Genuss schwer verdaulicher 
Speisen angegeben. 

Unter den ersteren 5 Fällen, in denen die Beschwerden auf das Operationsgebiet 
beschränkt blieben, konnten 4mal die Klagen auf nicht resorbierte Nähte (Silkworm) 
geschoben werden. Wahrscheinlich kommen auch sekundäre Verwachsungen namentlich 
da in Frage, wo Bauchfell nnd Fascie oder auch noch die Muskeln durchgreifend genäht 
waren. In 2 Fällen wurden diese Verhältnisse operativ klargelegt durch Nachoperationen, 
bei denen starke Verwachsungen des Netzes mit dem parietalen Bauchfell gefunden wurden. 

In den genannten 6 Fällen sassen die Hernien dicht über dem Nabel, wo das Bauch¬ 
fell weniger widerstandsfähig ist als höher oben. 

In 7 Fällen, in denen die Magenbeschwerden durch die Bruchoperation nicht ge¬ 
bessert wurden, ist offenbar zu viel von den Beschwerden auf das Konto des Bruches 
gesetzt worden. 

In 2 Fällen, in welchen der Magen kontrolliert wurde, fand sich 6 cm vom Pförtner 
entfernt ein Magengeschwür, bei dem anderen eine bohnengrosse entzündliche Lymphdrüse 
an der grossen Krümmung. Hier hatte also nicht der Bruch schuld an den Magen¬ 
beschwerden, sondern entzündliche Zustände am Magen selbst. Verf. weist darauf hin, 
dass auch von anderer Seite über das Zusammentreffen von Magengeschwür und Hernia 
epiga8triea berichtet wird. Wenn dann nach der Bruchoperation vorübergehende Besserung 
der Magenbeschwerden eintritt, so wirkt offenbar die mit der Bruchoperation verbundene 
Liege- und Diätkur auch bessernd auf die entzündlichen Zustände vom Magen. 

Offenbar maskieren die Brüche der weissen Linie manchmal aber auch noch ernstere 
Magenleiden. 

In einem der Fälle fand man bei der Bruchoperation einen Magenkrebs, der leider 
nicht mehr operabel, klinisch vorher aber nicht diagnostiziert war. 

In einem weiteren Falle wurden kleine Drüsen an der kleinen Krümmung entdeckt, 
und „an diesem Magenleiden“ starb der Kranke 4 Monate später. 

Auch von anderer Seite ist auf das gleichzeitige Auftreten von Magenkrebs und 
Hernia epigastrica hingewiesen. Witzei will sogar insofern einen ursächlichen Zusammen¬ 
hang annehmen, als das Würgen und Brechen bei Magenkrebs den Bauchbruch erst er¬ 
zeuge. Von Hornbogs 22 an Hernia epigastrica operierten Patienten starben 7 binnen 
kurzer Zeit, darunter einer noch im Krankenhause an Magenkrebs, und von den anderen 
Verstorbenen nimmt Hornbog für einige ebenfalls Magenkrebs als Todesursache an. 
Auch Lindenstein, Romann und Calva haben ähnliche Beobachtungen gemacht. 

Offenbar ist die Hernia epigastrica bei einer Anzahl von Kranken sicher nur ein 
Schleier, unter dem sich noch ganz andere Prozesse verbergen, selbst wenn klinisch nichts 
auf diese hindeutet. Daher kommt Verf. zu der Forderung, dass bei jedem mit Magen¬ 
symptomen irgend welcher Art komplizierten Bruch in der Linea alba die einfache Bruch¬ 
operation ein mangelhafter, ja oft ganz zweckloser Eingriff ist, wenn nicht gleichzeitig 
eine exakte Probelaparotomie angeschlossen wird. 

Was die Technik der Operation anlangt, so scheint die einfache lineäre Vernähung 
des Fascienspaltes doch ein recht unsicherer Verschluss zu sein. 

Verf. empfiehlt daher, die beiden Verfahren von Degstein-Graser und Menge 
(der ersteren ähnliche Vorschläge stammen von Mendel und Brüning). 

Degstein - Gramer machen die quere Übereinanderklappung der Fascien mit 
Matratzennaht. 

Menge spaltet die Fascie quer und hülst die Recti aus ihrem Bett aus, die er 


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dann bequem in die Mittellinie vorziehen und miteinander vernähen kann, darüber wird 
die gespaltene Fascie vereinigt. Th. 

Kausch, Zur Behandlung grosser Nabel- und Bauchbrüche. (Beitr. z» 
klin. Chir. 62. Bd., Heft 2.) Während bei seitlichen Bauchbrüchen die operative Be¬ 
seitigung leicht ist, weil hier überall mehrere feste Schichten vorhanden sind, die nach 
Anfrischung zusammengenäht werden, wie sie zusammengehören, oder wenn sie einzeln 
den Zug nicht aushalten, insgesamt vernäht werden, ist die Heilung mittlerer Bauchbrüche 
weit schwieriger, da hier nur eine feste Schicht in der Linea alba besteht, zu der sich 
die Aponeurosen vereinigen. Diese feste Schicht ist aber da, wo schon Klaffen der Recti 
besteht, zu einer breiten dünnen Aponeurose geworden, und die Brüche werden nicht etwa 
von den Recti begrenzt, sondern diese liegen oft noch mehrere Finger nach aussen von 
der Bruchpforte. 

Die einfache Vernähung der Bruchränder nach Entfernung des Bruchsacks schützt 
nicht vor Rückfällen. Es muss versucht werden, das Klaffen der Recti zu beseitigen und 
eine neue Linea alba zu schaffen, womöglich im ganzen Bereich des klaffenden Spaltes. 

Verf. vernäht zunächst Peritoneum und Fascia transversa, nachdem alles Fett und 
Bindegewebe von dem inneren Rand der Rectusscheide entfernt ist. Gelingt das Anein¬ 
andernähen von Peritoneum und Fascia transversa wegen zu breiter Bruchpforte nicht, 
so wird möglichst entfernt von der Bruchpforte ober- und unterhalb dieser zur Vereinigung 
der Rectusbäuche geschritten, nachdem hier die mediane Aponeurose durch Raffnaht ein¬ 
gestülpt ist. Dann wird entweder das Peritoneum im Bereich der ganzen Bruchpforte 
oder — wo dies wegen noch zu grosser Spannung nicht geht — nur auf kurze Strecken 
genäht, und darüber werden feste Nähte gelegt, die den gesamten Rectnsrand, seine beiden 
Scheiden und die Muskeln fassen. Zu diesen Nähten verwendet Verf. Silkworm oder, wenn 
das wegen zu starker Spannung reisst, ab und zu einen Alnminiumbronzedraht. 

Verf. hat in einem Fall, nachdem in der beschriebenen Weise die Recti ober- und 
unterhalb der Bruchpforte vereinigt waren und in der Mitte eine 6 cm lange Lücke ge¬ 
blieben war, die in sagittaler Richtung fast ebenso weit klaffte als in querer, diese Lücke, 
da die Ränder in der Längsrichtung nicht aneinander zu bringen waren, nach querer 
Auseinanderziehung quer vernäht und die beiden letzten Nähte, sich kreuzend, schräg 
angelegt. Die Naht der festen Bauchdecken hatte so die Form eines Kreuzes, dessen 
kürzere Querarm in der Mitte abgeht. Die quere Vereinigung gelangt überraschend leicht. 

Mrenge-Grasers Vorgehen war dem Verf. damals noch nicht bekannt. Das Ver¬ 
fahren besteht darin, dass die mittlere Aponeurose und die vordere Rectusscheide, indem 
man beide im Zusammenhänge lässt, quer bis zum äusseren Rectusrande spaltet. Nun 
wird diese Aponeurosenplatte mit der vorderen Rectusscheide vom Muskel abgelöst, wo es 
geht, stumpf. Daun wird die hintere Rectusscheide von der Aponeurose in der Mittellinie, 
in die sie ja übergeht, abgeschnitten, und nun auch die hintere Rectusscheide vom Muskel 
stumpf ausgelöst, so dass dieser völlig ausgehülst ist. 

Nun wird das Peritoneum mit der Fascia transversa und der hinteren Scheide länge 
vernäht. Auch die durch die Aushülsung beweglicher gewordenen Muskeln werden längs 
vernäht, und darüber wird das vordere Aponeurosenblatt unter Doppeltlegung desselben 
bei genügendem Material quer vernäht. 

Das Einnähen von starren Silberdrahtnetzen verwirft Verf., weil er in einem bei 
v. Mikulicz operierten Falle gesehen hat, dass es mit der Zeit in viele Stücke sprang 
(Röntgenbild beigefugt) und die abgebrochenen Drahtenden sich in den Geweben einbohrten 
und viel Schmerzen verursachten, das gebrochene Drahtnetz natürlich auch den Zweck 
des Zurückhaltens des Bruches nicht erfülle. Th. 

Kausch, Ein Fall von Symphysenruptur mit Hernia pubica. (Beitr. z. klin. 
Chir. 62. Bd., 2. Heft.) Ein 37jähr. Steinbrucharbeiter hat 3 Unfälle erlitten, von denen 
uns nur der 3. interessiert. Am 28. IV. 03 fuhr Pat. stehend auf einer unbeladenen 
Lore bergab in einen Granitsteinbruch. Infolge Versagens der Bremse stiess die Lore 
mit grosser Schnelligkeit gegen eine andere stehende. Pat war sofort bewusstlos und 
kam erst nach 2 Stunden, als er bereits im Krankenhause gebadet war, zu sich. Augen¬ 
zeugen berichten, dass er schräg zwischen die beiden Loren eingekeilt war. Nach dem 
Bericht des Arztes des Krankenhauses in B., wohin der Verletzte gebracht worden war, 
bestand eine tiefe Dammwunde, auf dem Schambein links vom Penis beginnend, nach 


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Monatsschrift fiir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


hinten bis znm After reichend, die Blase lag in der Wunde frei und war durch Knochen¬ 
splitter verletzt. Harnaustritt. Offenbar vollkommener Beckenbruch. Die Wunden worden 
nicht genäht. 11 Wochen Dauerkatheter. Es blieb trotz langer Behandlung, auch solcher 
in einer Heilanstalt für Unfallverletzte, eine Fistel links in der Schambeingegend, aus der 
sich Harn entleerte, etwa der halbe. 

Als nach 1 l j 2 Jahren der Verletzte auf Anordnung des Reichsversicherungsamtes in 
die Breslauer chirurgische Klinik zwecks Begutachtung geschickt wurde, war die Fistel 
geschlossen. 

Das Röntgenbild ergibt in der Symphyse einen weit klaffenden Spalt, der bei Auf¬ 
nahme in der Bauchlage 2 J / 2 —4 cm breit erschien. 

Die Knocliengrenze stellte an beiden Seiten des Spaltes abgerundete S-förmige Linien 
dar. Es bestanden ansserdem Reste von geheilten Knochenbrüchen am linken absteigenden 
und am rechten wagerechten Schambeinast. An der Stelle der Symphysendiastase besteht 
oine Hernie, deren Inhalt offenbar von der Harnblase gebildet wird. Ein Harnröhrenstein 
liegt vor, ferner anscheinend eine Verengerung der Harnröhre, eine lange, dem Knochen 
anhaftende Hautnarbe und eine geringe Verschiebung an der rechten Kreuzdarmbeinfuge. 

Die Wunde der Dammgegend und die beiden nicht zum Beckenringbruch führenden 
Brüche der vorderen Beckengegend lassen es wahrscheinlich erscheinen, dass ein Gegen¬ 
stand keilförmig von links unten nach rechts oben gegen den Damm getrieben wurde. 

Verf. bespricht sodann die in der Litteratur beschriebenen Fülle ähnlicher Verletzung 
und fügt hinzu: „Die Luxation beider Beckenhälften, d. h. die Trennung aller 3 Sym¬ 
physen, ist eine solche schwere Verletzung, meist ausserdem verbunden mit anderen Lä¬ 
sionen, dass anscheinend stets der baldige Tod die Folge ist. Sie scheint bisher beim 
Lebenden überhaupt nicht beobachtet zu sein.“ 

Ich möchte darauf bin weisen, dass der in Nr. 3 dieser Zeitschrift Jahrg, 1909 von 
mir beschriebene und abgebildete Patient mit Lockerung des Beckens in allen 3 Fugen 
einen solchen beim lebenden Menschen beobachteten, bisher von Kausch vermissten Fall 
darstellt. Die Nummer ist Ende März erschienen, konnte daher Kausch bei Abfassung 
seiner Veröffentlichung kaum bekannt sein. 

Mein Patient befindet sich jetzt, abgesehen von seiner durch Thrombose der Schenkel* 
vene bedingten Schwellung des linken Beines, leidlich wohl, hat aber den unsicheren breit- 
beinigen Gang, bei dem er den Oberkörper jedesmal nach der belasteten Seite hin neigt, 
wie ihn auch Kausch bei seinem Patienten beschreibt. Dieserhalb und da man ein festes 
Anstemmen der Beine unserem Patienten noch nicht zumuten kann, auch in Anbetracht 
der Schwellung des linken Beines haben wir zunächst eine Rente von 50 °/ 0 vor¬ 
geschlagen. Th. 

Streissler, Myoplastik bei grossen Leistenhernien. (Beitr. z. klin. Chir. 
■62. Bd., 2. Heft.) Verf. pflanzte bei einem 3 mal radikal operierten und nun zum 4. Male 
rezidivierten Leistenbruch mit ziemlich grosser Brucbpforte den umgeschlagenen und aus 
«einer Scheide gelösten Sartorius auf die Bruchpforte mit gutem Erfolge. Th. 

Kausch, Ein Fall vonHernia inguinalis interparietalis feminina. (Beitr. 
z. klin. Chir. 62. Bd., 2. Heft.) Zunächst dürfte es sich empfehlen, über die Erörterungen 
der Bezeichnungen, welche Verf. am Schluss seines Aufsatzes bringt, zu berichten. Verf. 
meint, und man wird ihm darin beipflichten müssen, dass die Bezeichnung interstitielle 
Hernie zu Missverständnissen führen könne. 

Im allgemeinen wird darunter ein unvollständiger Bruch verstanden, der in den 
Leistenkanal durch die innere Öffnung eingetreten ist, diesen aber weder nach aussen 
durch die äussere Leistenöffnung, noch nach der Seite zu zwischen die Bauchwandschichten 
verlassen hat und der deshalb — weil er sich ständig im Kanal befindet — von Kocher 
und Graser als Kanalbruch bezeichnet wird. 

Drängt nun aber der Bruch mit Vermeidung der äusseren Leistenöffnung vor- oder 
seitwärts, so nennt man ihn interparietal oder, wie die Franzosen wollen, intra¬ 
parietal, und eine Unterabteilung der intraparietalen Brüche, die irgendwo innerhalb 
des Raumes zwischen Fascia transversa und der Aponeurose des Obliquus externus, 
meist zwischen dieser und der des internus liegen, bezeichnet man als Hernia inter- 
stitialis. 

Als 2 weitere Unterabteilungen der intraparietalen Eingeweidebrüche gelten: 


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Monatsschrift ftir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr 3. 


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1. die Hernia properitonealis (Krönlein), welche zwischen Peritoneum und Fascia 
transversa liegt, 

2. die Hernia superficialis, welche sich zwischen der Aponeurose des Obliquus ex- 
ternus und der unter der Haut liegende Fascie befindet. 

Da dieser Bruch ausserhalb der Aponeurose des Obliquus externus liegt, kann er 
ebenso wie der properitoneale, der hinter der Aponeurose und vor der Fascia transversa 
liegt, sich mehr ausbreiten, weshalb man bei der properitonealen Hernie eine antevesikale 
und eine vesikale Form unterscheidet und bei der Hernia superficialis von einer abdo¬ 
minalen, einer crnralen und einer perinealen Form spricht Kausch hält es übrigens 
wohl für möglich, dass der vordrängende Bruch die Aponeurose des Obliquus externus 
mitsamt dem ihm fest anhaftenden Leistenbande (Poupartschen Band) emporhebt und 
zwischen dem letzteren und dem Schambeinkamm, also tatsächlich durch den Schenkel¬ 
kanal austritt, ein Fall, der bis jetzt noch nicht beobachtet ist. Die krnrale Form der 
superficialen intraparietalen Hernie ist natürlich etwas anderes. Einen cruro-superflcialen 
intraparietalen Bruch sah übrigens Bayer, einen cruro-peritonealen Krönlein. 

Kausch wirft nun die Frage auf, wie es kommt, dass der Bruch, von dem anzu¬ 
nehmen ist, dass er sich in den in die innere Leistenöffnung vorgedrungenen Processus 
vaginalis einbettet, nun nicht den ganzen Leistenkanal durchdringt und — dem Samen¬ 
strang beim Manne, dem runden Mutterband beim Weibe folgend — bei diesen unter der 
grossen Schamlippe, bei jenen im Hodensack erscheint. 

Da muss man sich die Tatsache vergegenwärtigen, dass es zwei Formen der intra¬ 
parietalen Hernie jeder Art gibt, eine raonolokuläre und eine bilokuläre. Bei letzterer 
Art besteht ausser dem intraparietalen Bruchsack noch ein zweiter, der im Leistenkanal 
liegt, also ein inguinaler (beim Manne scrotaler, beim Weibe labialer). Höchst selten 
bestehen zwei intraparietale Bruchsäcke; im Falle Luxenburger handelte es sich um 
einen properitonealen und einen superficialen Brucbsack. Im Falle Bayer bestand ein 
superficialer, ein interstitialer und noch ein scrotaler Bruchsack. Es handelte sich also 
um einen trilokulären Bruch. 

Die Zusammenstellung der superficialen Hernien von Cohn hat nun ergeben, dass 
bei der roonolokulären Form der Hoden meistens atrophisch ist und niemals an richtiger 
Stelle liegt. Er kann im Leistenkanal sitzen und befindet sich dann meist unmittelbar 
hinter dem äusseren Leistenring. Häufiger findet sich der Hoden zwar ausserhalb des 
äusseren Leistenringes, aber niemals an richtiger Stelle, und der Leistenkanal ist abnorm 
kurz, mehr ein Loch (Küster). Cohn ist danach der Ansicht, dass der monolokuläre 
superficiale intraparietale Bruchsack einen verirrten Processus vaginalis darstellt, also 
selbstverständlich angeboren ist. 

Auch bei der bilokulären Form, den superficialen intraparietalen Brüchen, ist der 
Hodenabstieg selten vollendet, nach Cohn unter 13 Fällen nur 3mal. Meist ist der 
Hoden hoch am Eingang zum Hodensack zu finden. Cohn erklärt bei der bilokulären 
Form der superficialen intraparietalen Hernie den intraparietalen Bruchsack für eine 
Divertikelbildung des Proc. vaginalis. Also auch hier haben wir es unbedingt mit an¬ 
geborenen Zuständen zu tun. 

Bei den präperitonealen Hernien besteht falsche Hodenlagerung in etwa J / 3 der Fälle. 
Auch hier nimmt Cohn angeborene Bauchfelltaschen an, während Krönlein für den bi¬ 
lokulären Bruch eine angeborene Ursache zurückwies. 

Was nun die interstitialen intraparietalen Brüche anlangt, so gibt es Fälle, in 
denen der Hoden nicht ausserhalb der Aponeurose des Externus liegt, die bekanntlich 
vom Gubernaculum Hunteri nicht durchbohrt wird. Dann kann auch der Proc. vaginalis 
nicht hindurchdringen und breitet sich innerhalb der Bauchwand aus. Gibt dann aber 
der Obliq. externus doch noch nach, so geht der Hoden meist auf dem natürlichen Wege, 
den Proc. vaginalis vordrängend, durch den äusseren Leistenring, und es besteht ein 
2 fächeriger Sack des Proc. vaginalis mit einem scrotalen und einem intraparietalen Teil. 
Also auch hierbei handelt es sich um angeborene Verhältnisse, auch dann, wenn der 
Hoden normal gelagert ist. Jedenfalls existiert nach Kausch kein einwandfreier Fall 
vom erworbenen interstitiellen Bruch beim Manne. Es müsste bei einem solchen nach 
Cohn das Fehlen glatter Muskeln (des Gubernaculum Hunteri) nachgewiesen sein. 

Da beim Weibe eine angeborene Verlagerung des Lig. rotundum nach Kausch 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 3. 


nicht vorkommt, so kann man nur nach Analogie beim Manne schliessen, dass auch beim 
Weibe mindestens die Anlage zur intraparietalen Hernie angeboren ist 

Der von Kausch beobachtete Fall ist folgender: 

32jähr. Arbeiterfrau, vor 7 und vor 3 Jahren Zwillinge, nach der letzten Geburt 
wurde l l 2 Jahr eine Teufelsche Leibbinde getragen. Vor 2V 2 Jahren verspürte die 
Frau eines Tages, als sie eines ihrer Kinder auf dem rechten Arme tragend, ein anderes 
mit der linken Hand vom Boden auflieben wollte, plötzlich einen heftigen Schmerz links 
vorn unten im Leibe, so dass sie laut aufschrie, das Kind ablegen, sich setzen musste 
und erst nach einer Viertelstunde wieder aufstehen konnte. Es war ihr, als ob etwas im 
Leibe gerissen oder geplatzt wäre. Aussen am Leibe war nichts zu merken, sie hatte 
aber seitdem Schmerzen in der linken Seite, besonders vor der Periode. Ein halbes Jahr 
darauf bemerkte sie, als sie einmal starken Husten hatte, dass sich links unten am Leibe 
eine faustgrosse Vorwölbung zeigte, die sich leicht, am besten beim Liegen, zurückbringen 
liess und in der Rückenlage meist von selbst, so stets nachts zurückging. 

Bei der am 23. I. auf der Kau sch sehen Abteilung vorgenommenen Operation ge¬ 
langte man nach Durchtrennung der Haut und Fascie auf die unversehrte Aponeurose 
des Obliq. externus, deren Faserung nur in der Höhe der Spina etwas aufgelockert war. 
Zwischen der gespaltenen Aponeurose des Obliq. externus und dem Obliq. internus geriet 
man auf einen 3 Finger breiten leeren Bruchsack. An der inneren Ecke führte der Sack 
in die Tiefe der Bauchhöhle. Die Bruchpforte ist für 4 Finger durchgängig uud wird 
oben von Obliq. internus und Transversus, unten vom horizontalen Scbambeinast begrenzt. 
Das runde Mutterband verläuft zum inneren (medialen) Rand der Bruchpforte und endet 
hier am Peritoneum parietale. Das dünne Poupartsche Band ist im Bereich der Bruch¬ 
pforte konkav schenkelwärts verdrängt und liegt hier den Oberschenkelmuskeln auf. Der 
Bruchsack wird am Halse durch eine Schnürnaht aus Seide verschlossen und abgetragen. 

Der Muse, obliquus und transversus werden mit Silkwormfäden an das Poupartsche 
Band angenäht. Die Aponeurose des Obliq. externus wird doppelt gelegt und mit fort¬ 
laufender Katgutnaht vernäht, dann Naht des Unterhautzellgewebes und der oberfläch¬ 
lichen Fascie. Darüber fortlaufende Seidennaht der Haut. Heilung mit fester Narbe. 

Nach Verfassers Ansicht bestand eine Anlage zur Hernie, vielleicht nur ein weiter 
innerer Leistenring mit offenem Proc. vaginalis (Diverticulum Nuckii), vielleicht bestand 
auch ein interparietales Divertikel des Processus vaginalis. Bei dem Heben erweiterte 
sich der innere Leistenring — vielleicht durch Einreissen — und die Fasern des Obliq. 
internus und Transversus wichen auseinander; der Bruchsack vergrösserte sich nun all¬ 
mählich und nach V 2 Jahre kam der Bruch zum Vorschein. Th. 

Hirschberg, Unfall und chirurgische Erkrankungen. (Sammelreferat, Mediz. 
Klinik 1909, Nr. 40.) Es werden Fälle beschrieben, in denen (Schönmoth) nach leichter 
Gewalteinwirkung gegen das Abdomen nach kurzer Zeit, lmal aber auch erst nach 1 Jahr 
Ileus auftrat. Verf. sucht beides mit einander in ursächlichen Zusammenhang zu bringen 
und verfällt auf die merkwürdige Idee, infolge oberflächlicher Läsion der Darmerosa sei es 
zum Durchtritt von Bakterien und danach zur Adhäsionsbildung gekommen! Sehr inte¬ 
ressant sind dagegen die 2 Fälle von Baum, in denen es nach schweren Traumen (Sturz 
aus grosser Höhe) zu brettharter, tagelang bestehender Spannung des Abdomens kam, 
ohne dass in dem einen Fall eine Darmläsion sich fand, während es im anderen 
bei abwartendem Verhalten zur Ausheilung kam. Verf. denkt an Wurzel- oder Rücken¬ 
markssymptome, zumal auch später Urinretention und positive Peritonitis auftraten. 
Grunert berichtet von einem Appendicitisfall: Sturz auf rechte Seite, sofort Leibschmerz, 
dann Peritonitis. Bei Operation frisch entzündeter, nekrotischer Wurmfortsatz. Wenn 
Verf. hier von traumatischer Entzündung des Prozessus spricht, so ist dies zurückzu¬ 
weisen. Vielmehr muss es sich um eine bereits entzündete (nekrotische!) Appendix 
gehandelt haben, die vielleicht infolge des lokalen Traumas geborsten ist. 2 Arbeiten 
behandeln das so viel bearbeitete Kapitel der traumatischen Hernien, 3 andere Luxa¬ 
tionen, Frakturen, subkutane Muskel- und Sehnenzerreissungen. Apeit-Glotterbad. 

Scholz, Schussverletzungen des Bauches. (Inaugur.-Dissertat. Leipzig 1909.) 
Verf. bespricht im 1. Teil seiner Arbeit eingehend die Litteratur, die im In- und Aus¬ 
lande über die Frage der Behandlung der Bauchschüsse im Krieg und Frieden entstanden 
ist, und die Symptome der Schussverletzungen der einzelnen Bauchorgane. Er kommt 


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zu dem Resultat, dass gegenwärtig wohl für alle Fälle perforierender Bauchschussver¬ 
letzungen im Frieden die Operation (Laparotomie) als das allein zulässige Verfahren 
gilt Je früher bei einer Bauchschussverletzung im Frieden operiert wird, desto besser 
ist der Erfolg der Operation. Nach einer Statistik Gebeies aus der Münch, Chirurg, 
Klinik betrug die Mortalität der in den ersten 4 Stunden Operierten 14,3%, bei den in den 
ersten 8 Stunden Operierten 28,6% und bei den in den ersten 12 Stunden Operierten 
52,1%. Im 2. Teil teilt Verf. 6 kasuistische Fälle aus der chirurgischen Abteilung des 
Stadtkrankenhauses in Plauen i. V. mit, auf die hiermit verwiesen sei. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Wilms, Metallisch klingende Darmgeräusche und ihre Bedeutung für 
den Darmverschluss. (Münch, med. Woch. 5.) Das Schlussurteil in Verf.s Arbeit 
lautet: Beim Darm Verschluss durch Obturation entstehen schon früh nach Eintritt des 
Verschlusses metallisch klingende Töne neben den gewöhnlichen Darmgeräuschen. Diese 
hohen Töne zeigen an, dass der Darm durch Stauung von Flüssigkeit und Luft gedehnt 
ist Das Symptom ist, wenn man absieht von den mit Entzündung kombinierten, also 
auch einzelnen Formen des postoperativen Ileus, für den Darmverschluss pathognonomisch. 
Mit anderen Ileussymptomen zusammen verwertet, kann der Metallklang der peristal¬ 
tischen Geräusche schon in der Frühperiode des Ileus die Diagnose sichern. 

Aronheim - Gevelsberg. 

N. Guleke, Zur Behandlung der diffusen eitrigen Peritonitis. (Beitr. 
z. klin. Chir. Bd. LX S. 673.) Die Fortschritte in der modernen Behandlung der diffusen 
eitrigen Peritonitis beruhen auf der Entfernung der Eiteruogsquelle, der Wiederherstellung 
normaler Druckverhältnisse im Bauchraum und im Zusammenhang damit auf einer 
rationellen Drainage am tiefsten Punkt. Unter Berücksichtigung dieser Grundzüge war 
seit Juli 1906 in der Madelungschen Klinik das Vorgehen bei diffuser Peritonitis fol¬ 
gendes: Stets wird in Allgemeinnarkose operiert und versucht, mit möglichst kleinen 
Schnitten auszukommen. Die Schnittführung variiert im übrigen nach Lage der Ver¬ 
hältnisse. Prinzipiell wird die Ursache der Eiterung aufgesucht und beseitigt. Schon 
bestehende Verklebungen werden, wenn nötig, gelöst und freie Peritonealabschnitte durch 
Kompressen vor Verunreinigung geschützt. Spülung der Därme und der Bauchhöhle mit 
Kochsalzlösung wird nicht angewandt, weil davon eine bessere Entfernung des Infektions¬ 
materials nicht angenommen, wohl aber die Verbreitung der Infektion befürchtet wird. 
Eine absolute Reinigung der Bauchhöhle wird auch durch Spülung nicht erreicht und 
ist auch gar nicht notwendig. Eher scheinen die zurückbleibenden Spülmassen die 
natürlichen Schutzvorrichtungen der Bauchhöhle ungünstig zu beeinflussen. Vielmehr 
wird der Eiter so gründlich als möglich ausgetupft und dann die Bauchwunde durch 
Etagennaht exakt geschlossen. Auf intrarektale und subkutane Zufuhr von grossen 
Flüssigkeitsmengen in den ersten 4 Tagen wird grosser Wert gelegt. Auf vernähte 
Perforationsöffnungen, den Wurmfortsatzstumpf usw. wird ein Jodoformdocht gelegt (Ent¬ 
fernung am 3. Tage) und bei Appendicitis ausserdem ein Drain in den Douglas geführt. 
Gegeninzision und Drainage auf der linken Bauchseite haben sich sehr bewährt. 

Nach diesen Gesichtspunkten wurden 33 Fälle von diffuser eitriger Peritonitis be¬ 
handelt mit dem Erfolg, dass 20 Fälle = 60% geheilt wurden und 13 tödlich endeten. 
Im einzelnen war die Peritonitis ausgegangen von 5 Perforationen, 4 traumatischen 
Darmrupturen, 2 Adnexerkrankungen, 20 Appendicitiden: 1 mal handelte es sich um eine 
Pneumokokkenperitonitis, und 1 mal blieb die Ätiologie unklar. 

Ein Unterschied in den Resultaten mit und ohne Spülung kommt in den Stati¬ 
stiken nicht zum Ausdruck, wohl aber sind die Resultate der geschlossenen Behandlung 
denen der offenen weit überlegen. 

Aus der Art und Menge des Exsudats, der Bakterienart und des Temperaturunter¬ 
schiedes bei Axillar- und Rektalmessung Hessen sich keine prognotischen Schlüsse ziehen. 

Re ich-Tübingen. 

Koelseh, Subphrenische Abszesse und Pertyphlitis: (Münch, med. Woch. 
1909 40.) Nach Abklingen eines heftigen Pertyphlitisanfalles bestand dauernd allgemeine 
Abgeschlagenheit Es trat 1—2 Monate später rechtsseitige Ischias auf, zudem bestand 
Obstipation. % Jahr nach dem Anfall wurde ein rechtsseitiger subphrenischer Eiter¬ 
herd entleert und ausserdem liess die Untersuchung mit Wahrscheinlichkeit einen Abszess 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


im rechten kleinen Becken vermuten. Die 65 Jahre alte Patientin erlag dem Eingriff in¬ 
folge von Herzschwäche. Schliack-Cottbus. 

Herhold, Verschleierung subphrenischer Abszesse durch sekundär 
seröse Ergüsse in Bauch- und Brusthöhle (s. Münch, med. Woch. 44). In einem 
von H. operierten Falle handelte es sich um einen subphrenischen Abszess, welcher zu 
einer Exsudatbildung in der Bauchhöhle und in der Pleurahöhle führte. Das erstere 
veranlasste die Eröffnung der Bauchhöhle, das zweite liess die Annahme aufkommen, dass 
es sich um eine Brustfellentzündung handelte. Beide Exsudate verschleierten einen sub¬ 
phrenischen Abszess und führten zu irrtümlichen Annahmen; sie sind in ähnlicher Weise 
entstanden, wie das periphere ödem des Handrückens bei Abszess in der Hohlhandfläche. 
Da die Lymphgefässe der unteren Zwerchfellfläche mit denen der oberen kommunizieren, 
erklärt sich das pleurale Exsudat. In solchen serösen Ergüssen liegt, worauf auch König 
schon hingewiesen, die Gefahr, dass man das Suchen nach einem in Wirklichkeit vor¬ 
handenen tiefen Eiterherd vorübergehend ausser acht lässt. Aronheim-Gevelsberg. 

Meisel, Beitrag zur Kenntnis des linksseitigen subphrenischen Abs¬ 
zesses. (Münch, med. Woch. 1909, 28.) Ein 30jähr. Landwirt, der im Verlaufe einer 
Blinddarmentzündung an einem grösseren Beckenabszess operiert worden war, erkrankte 
1 *| 2 Jahre später an Fieber und Schmerzen im Rücken, als deren Ursache ein linksseitiger 
subphrenischer Abszess erkannt und operiert wurde. In der Zwischenzeit fühlte sich 
der Mann völlig gesund. Nach Erörterungen über die Verbreitung von entzündungser¬ 
regenden Substanzen in der Bauchhöhle vom Wurmfortsatz her und unter Hinweis auf 
bereits veröffentlichte Fälle von lange Zeit latenten, nach Perityphlitis aufgetretenen 
Abszessen kommt M. zu dem Schluss, dass es sich um einen diskontinuierlich entstan¬ 
denen, zunächst latenten, später sich vergrössernden linksseitigen subphrenischen Abszess 
gehandelt hat Schliack-Cottbus. 

Janssen, Über die Nutzbarmachung der natürlichen Schutzkräfte der 
Bauchhöhle bei der Behandlung der Appendicitis und der diffusen Per¬ 
forationsperitonitis. (Münch, med. Woch. 1909, 25/26.) Bei der Indikationsstellung 
zur Operation bei der Appendicitis ist die Art des Pulses ein ausschlaggebendes Zeichen 
für die Beurteilung des Zustandes der freien Bauchhöhle. Die Vermehrung der Puls¬ 
frequenz, die nicht durch die Erhöhung der Körpertemperatur erklärt wird (120—130 
bei 38—38,8°) ist das Zeichen zu sofortigem, nicht mehr aufschiebbarem operativen 
Handeln. Bei der Operation wird die Bauchhöhle — gleichgültig, ob sie infiziert ist 
oder nicht — mit grossen feuchtwarmen Kompressen nach allen Seiten abgeschlossen, 
der Entzündungsherd wird isoliert — ekperitonealisiert. Der Wurmfortsatz wird in 
jedem Falle abgetragen. Das Exsudat wird mit feuchtwarmen Kompressen ausgetupft, 
jede Bauchfellverklebung wird geschont. Die Wunde wird offen gelassen, in einen in 
die infizierten Bezirke eingelegten Gazebeutel werden durchlöcherte Kugeldrains aus Glas 
eingelegt, die ein freies Abströmen des Säftestroras aus der Bauchhöhle garantieren. 
Ausschlaggebend für den Erfolg ist die Nachbehandlung, die zu sorgen hat für 1. Hebung 
der Herztätigkeit durch Digalen und Kampfer, 2. Anregung der Darmtätigkeit durch 
Physostigmin, 3. Wärmezufuhr, 4. Autoirrigation der Bauchhöhle. Die Wärmezufuhr 
geschieht zuerst durch dauernde heisse Umschläge, ausserdem durch Glühlampenbestrahlung 
mittels des elektrischen Wärmemantels (Solar). Die sekretorische Tätigkeit des Bauch¬ 
fells wird dadurch enorm angeregt und durch 4—5 malige subkutane Kochsalzeinspritzung 
(3—41 in 24 Stunden) 6—7 Tage lang aufrechterhalten. So wird die Bauchhöhle durch 
die eigene sekretorische Fähigkeit des Bauchfells ausgeschwemmt. Der Kranke liegt 
dauernd auf der rechten Seite. Die starke, zuerst eitrige Absonderung wird nach 7 Tagen 
serös. Verbandwechsel am 6.—7. Tage. Die ausschlaggebende Wichtigkeit dieser Mass¬ 
nahmen betont J. durch den Schlusssatz: Die Behandlung der diffusen eitrigen Peritonitis 
beginnt eigentlich erst dann, wenn nach vollendetem operativen Eingriff der Kranke sich 
wieder in seinem Bette befindet. Schliack-Cottbus. 

Legueu, Hydronöphroses traumatiques. (Soci6t6 de Chirurgie de Paris. 
2. III. 09. La Presse m^dicale 1909, No. 19.) Fall I: Ein 19jähr. Mann spürt nach 
einem Sturz einen heftigen Schmerz in der rechten Seite und entleert blutigen Urin. Die 
Hämaturie kommt während der folgenden Tage zum Stehen, aber in der Weiche ent¬ 
wickelt sich eine Geschwulst. Nach einem Monat findet sich in der rechten Weiche ein 


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sehr grosser, glatter, fluktuierender Tumor. Bei seiner öflhnng werden 4 1 Urin entleert 
und es zeigt sich, dass die Niere in einen weiten Sack verwandelt war, dessen Aus¬ 
schälung infolge allseitiger Verwachsungen nur schwer gelang. Der Kranke genas, behielt 
aber zunächst eine Harnfistel zurück. Verf. weist auf die ungewöhnlich rasche Entwicklung 
der Hydronephrose in diesem Fall hin und erklärt die ausgedehnten Verwachsungen des 
Sackes mit der Umgebung als Folgezustaud eines perirenalen Blutergusses. Er nimmt 
an, dass diese Verwachsungen zu einer Kompression des Harnleiters geführt haben. 

Fall II: Bei einem SOjähr. Mann, der überfahren wurde, zeigen sich die Erschei¬ 
nungen einer Nierenquetschung, nämlich Schmerzen und Hämaturie. Nach 14 Tagen findet 
man in der Weiche einen grossen Tumor. Bei der Operation eröffnet man einen Sack, 
der eine Menge blutig-seröser Flüssigkeit und die zerrissene Niere enthält. Die Niere 
wird exstirpiert. Der Riss ging durch das Nierenparenchym, die Kelche und das Becken. 
In diesem zweiten Fall handelte es sich um eine traumatische Pseudohydronephrose. 

W allerstein-Cöln. 

y. Chlumsky, Eine neue einfache Bandage zur Behandlung der beweg¬ 
lichen Niere. (Zeitschr. f. orthop. Chir. Band XXIII, 1.—2. Heft.) H. Makenzie hat 
bei 4000 Lungen- und Abdominalkranken 526mal sicher die bewegliche Niere festgestelit, 
von denen 411 keinerlei subjektive Empfindungen von seiten der Niere hatten, 115 klagten 
über verschiedene Beschwerden. Verf. widerrät die Operation und gibt an, mit einer von 
ihm konstruierten Bandage gute Erfolge zu haben. Diese Bandage ist so konstruiert, 
dass sie nach Art eines Bruchbandes das Becken mit der Feder umfasst. Diese hat am 
vorderen Ende eine Pelotte, auf dieser ruht eine zweite kurze Stahlfeder, welche von unten 
nach oben geht, am oberen Ende eine halbmondförmige Pelotte trägt, welche unter die 
Niere gelegt wird und mittels einer Schraube verstellbar ist. Diese Pelotte wird noch 
durch einen um den Körper gelegten Gummigurt festgehalten. Taendler-Berlin. 

Köhler, Lun gen trauma und traumatische W anderniere,ein eigentümlicher 
Begutachtungsfall. (Ä. Sachverst.-Z. 09/17.) Verf. schildert einen sehr interessanten 
Fall von traumatischer Wanderniere und erläutert die Frage der Entschädigungspflicht 
der Berufsgenossenschaften. — Es handelt sich um eine ländliche Arbeiterin, welche beim 
Aufladen von Strohbündeln die Strohgabel zu kurz gefasst hatte und bei dem Herauf¬ 
werfen der Strohbündel einen plötzlichen Schmerz in der Nierengegend verspürte. Es 
stellte sich geringe Blutung aus dem Munde ein, welche auf eine leichte Lungenaffektion 
zurückzuführen war. Von seiten der Lunge war eine Verschlimmerung nach dem Unfall 
nicht eingetreten, dagegen zeigten sich die deutlichen Symptome einer Wanderniere, 
wahrscheinlich verbunden mit leichter Nierenentzündung und durch zeitweise auf¬ 
tretende Harnleiterverlegung auftretende unregelmässige Harnentleerung. Wenngleich 
die Verletzte nur diejenige Arbeit ausgeführt hatte, an die sie gewöhnt war und die sie 
seit langer Zeit tat, so ist doch die Entschädigungspflicht der Berufsgenossenschaft anzu¬ 
erkennen, weil durch das Kürzerfassen der Gabel eine plötzliche Überanstrengung auf¬ 
trat. Sie konnte ihre Tätigkeit in dem Moment nicht mehr unterbrechen, als sie sich 
ihres falschen Zugreifens bewusst wurde, denn in diesem Moment bemerkte sie schon 
die plötzlichen Schmerzen in der Nierengegend. Es ist daher der Fall als ein Unfall im 
Sinne der Unfallversicherungsgesetzgebung aufzufassen, um so mehr, als vorher keinerlei 
Symptome einer schon bestehenden Wanderniere vorhanden waren. 

Ein ähnlicher Fall findet sich in den Rekursentscheidungen des Reichsversicherungs- 
amtes Band 8, Nr. 9, der jedoch hinsichtlich der akuten Entstehung nicht so markant 
ist, wie der hier geschilderte. Verf. hält nur das operative Verfahren für leistungsfähig, 
da bei Schwerarbeitenden diePelottenbehandlung fast immer versagt. Taendler-Berlin. 

Noever, Huit cas de traumatismes sous-cutanös du rein. (Journal de 
Chirurgie et annales de la soctete beige de Chirurgie.) N. berichtet über folgende von 
ihm selbst beobachteten Fälle von subkutanen Nierenvelletzungen. 

1. Ein 41jährigcr Erdarbeiter stürzt am 11. XII. 08 beim Versetzen eines Zaunes 
hin, ein Balken fällt auf seine linke Lumbalgegend und auf diesen der ganze Zaun. Der 
Mann wird ins Krankenhaus gebracht und dort ausser einer Druckempfindlichkeit der 
linken Lumbalgegend zunächst nichts Abnormes festgestellt. Erst 24 Stunden nach dem 
Unfall wird unter Schmerzen ein heiler Urin entleert. Am 15. XII. ist der Harn blut¬ 
haltig und bleibt es bis zum 28. XII. In der Folgezeit bis zum 20. I. 09 wechselt das 


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96 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 3. 


Verhalten, bald ist der Urin klar, bald enthält er geringe Blutbeimengungen. Der Kranke 
klagt über Schmerzen, wenn der Urin kein Blut enthält. Die Harnmenge schwankt 
zwischen 1200 und 2200 ccm. Die Nieren sind nicht palpabel. Keine Temperatur¬ 
steigerung. Nach dem 20.1. 09 bleibt der Urin klar. Bei der Entlassung am 24. I. 09 
wird noch über Schmerzen in der linken Lumbalgegend geklagt, die auch Ende Februar 
noch bestehen, so dass der Kranke hinkt und sich beim Gehen eines Stockes bedienen 
muss. Der Urin ist Ende Februar normal. Verf. nimmt an, dass es sich um einen Riss 
in der Niere gehandelt habe ohne nachweisbaren perirenalen Erguss und ohne Verlagerung 
der Niere. Er glaubt, dass die Nierenkapsel intakt geblieben sei, und folgert dies aus 
dem Auftreten der Schmerzen beim Aussetzen der Hämaturie. 

2. Ein 14jähriger Schilfsjunge stürzt am 10. V. 06 aus einer Höhe von 5 m auf den 
Boden und entleert bald darauf einen blutigen Harn. Im Krankenhaus stellt man eine 
Druckempfindlichkeit der linken Weiche und eine diffuse Schwellung der linken Nieren¬ 
gegend fest. Die Hämaturie hält bis zum 13. V. an. Am 24. V. kann der Junge geheilt 
entlassen werden. Es handelt sich in diesem Fall um eine Quetschung oder Zerreissung 
der Niere mit perirenalem Bluterguss. Bei der kurzen Dauer der Hämaturie kann es 
sich nur um Verletzung kleiner Gefässe gehandelt haben. 

3. Ein 52jähriger Zimmermann stürzt am 27. IV. 08 aus einer Höhe von etwa 8 m 
auf einen zementierten Boden. Er trägt einen Bruch des rechten Handgelenks davon 
und klagt über Schmerzen in der rechten Bauchseite. Nach 14 Tagen stellt sich eine 
starke Hämaturie von 3tägiger Dauer, nach weiteren 8 Tagen eine solche von 24ständiger 
Dauer und endlich nach wiederum 10 Tagen eine dritte Hämaturie ein. Am 11. VI. 08 
wird der Mann wiederum ins Krankenhaus aufgenommen und nun im rechten Hypochon- 
drium ein harter, druckempfindlicher Tumor mit unbestimmten Grenzen festgestellt, der 
sich bei der Atmung verschiebt und offenbar der Niere angehört. Am 16. VI. im Urin 
mehrere grosse Blutgerinnsel, am 17. VI. Urin noch blutig gefärbt. Die Blase zeigt sich 
bei der Cystoskopie intakt. Die Urinuntersuchung ergiebt bei allen Proben das Vor¬ 
handensein weisser und roter Blutkörperchen, % °;oo Albumen. Am 1. VII. 08 Austritt 
aus dem Krankenhaus. Am 4. VII. Urin bluthaltig. Ende VII. ist der Urin trübe, ent¬ 
hält zahlreiche rote und weisse Blutkörperchen. Keine Tb-Bazillen. Wahrscheinlich 
handelt es sich hier um eine Nierenzerreissung mit perirenalem Erguss. Das Anhalten 
der Hämaturie und das Bestehen eines leichten infektiösen Prozesses stempeln den Fall 
zu einem schweren, Möglicherweise handelt es sich aber auch um eine renale Hämorrhagie 
anderen Ursprungs (Tumor). 

4. Ein 14jähriger Junge fällt am 3. XII. 07 mit der linken Seite auf eine Platte von 
Eisenblech. Nach 4 Stunden wird blutiger Urin entleert. Am 5 XII. Aufnahme ins 
Krankenhaus. Der Junge klagt über nichts. Seit dem Unfall besteht Verstopfung. 37°. 
Der Urin ist spärlich, 500 ccm, rot, enthält zahlreiche rote Blutkörperchen. Am 9. XIL 
ist die Urinentleerung schwerzhaft während ihrer ganzen Dauer. Zum ersten Mal Stuhl. 
Am 11. XII zeigt sich, dass die Niere deszendiert ist, der untere Pol ist nach innen 
gewichen und steht wenig über Nabelhöhe. Das Ballotement ist deutlich, die Niere scheint 
nicht druckempfindlich, die Lumbalgegend ist teigig geschwollen. Am 16. XII. ist der 
Urin zunächst klar, dann wieder bluthaltig. Am 17. XII. erhält der Urin eitrige Mem¬ 
branen, am 18. XII. noch Eiter, aber nicht in Form von Membranen, am 21. XII. Urin 
noch trübe. In der Folgezeit hellt sich der Urin immer mehr auf, so dass am 5. I. 09 
die Entlassung erfolgen kann. Am 1. IV. 09 meldet der Kranke, dass er sich wohl fühlt. 
Eine Urinprobe ergiebt keine Abweichungen von der Norm. In diesem Fall hatte das 
Trauma zu einer Verlagerung der linken Niere nach unten und innen geführt, zu einer 
Zerreissung der Niere und einem perirenalen Erguss. 

5. Einem 28jährigen Kohlenhauer stürzt im März 1907 ein 50 Kilo schwerer 
Kasten auf den Rücken. Da er am folgenden Tage noch keinen Urin entleert hat, wird 
katheterisiert und blutig gefärbter Harn entleert. Die Hämaturie dauert 14 Tage, dann 
stellt sich hohes Fieber ein und es entwickelt sich eine langwierige Pyelonephritis. 
l J / 2 Jahre lang zeigte sich Albumen im Harn. Ende 1908 wurde nach anstrengender 
Arbeit wiederholt Eiweiss und Eiter im Urin festgestellt. Gleichzeitig entwickelte sich 
eine Verkrümmung der Wirbelsäule. Im Januar 1909 wurde im Krankenhaus festgestellt, 
dass es sich um eine starke Verbiegung des mittleren und unteren Teils der Wirbelsäule 


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handelt mit der Konvexität nach rechts. Vom 12. Brustwirbel bis 5. Lendenwirbel be¬ 
steht eine starke Lordose. Die Röntgenaufnahme zeigt, dass es sich um eine Fraktur 
des 3. Lendenwirbels mit Verschiebung handelt. Im Urin findet sich nichts Abnormes, 
auch nach stundenlangen Märschen kein Albumen. Verf. nimmt an, dass es sich um eine 
Nierenzerreissung mit nachfolgender Infektion der Harnwege gehandelt habe. Das spätere 
Auftreten von Eiweiss im Harn nach anstrengender Arbeit erklärt er durch rein funktio¬ 
nelle Störung der Niere. Da später kein Eiweiss und nie renale Elemente gefunden 
wurden, glaubt er das Bestehen einer traumatischen Nephritis ausschliessen zu können. 
Die funktionelle Störung der Niere stehe möglicherweise im Zusammenhang mit einer 
durch die Wirbelsäulenlordose erzeugten Verschiebung der Niere und der Nierengefässe. 

6. Ein Kohlenhauer wird am 11. IX. 07 von einem Haufen Erde und Kohle ver¬ 
schüttet. Danach Lähmung beider Beine, Stublverstopfung und Unmöglichkeit, spontan 
Urin zu entleeren. Ein Katheterismus 30 Stunden nach dem Unfall ergiebt Blut. Die 
Hämaturie hielt mehr als 2 Monate an. Mehrere Monate musste katheterisiert werden. 
0 Monate nach dem Unfall stellte sich das Gehvermögen und die spontane Blasenent¬ 
leerung wieder ein. Seit der Zeit stellen sich fast alle Monate Schmerzanfälle in der 
linken Weiche ein, die etwa 48 Stunden anhalten und mit der Entleerung von Phosphat¬ 
steinen endigen. Seit Juli 1908 erfolgte 8mal ein Abgang von Steinen. Im Februar 1909 
3 Schmerzanfälle. Während der Anfälle stellte sich wiederholt Hämaturie ein, im Dezember 
1908 vollständige Anurie während einer Dauer von 30 Stunden. Im März 1909 Aufnahme 
ins Krankenhaus. Dort wird festgestellt, dass an der Wirbelsäule keine Zeichen einer 
alten Fraktur sind. Die Patellareflexe sind gesteigert. Die Urinentleerung erfolgt prompt. 
Der Harn ist trübe. Die Blase erweist sich normal. Die Untersuchung mit dem 
Luysschen Separator ergiebt: „Die linke Niere arbeitet weniger gut wie die rechte, der 
Urin der linken Seite enthält zahlreiche Leukocyten, wenige Nierenbeckenzellen. Der 
Urin der rechten Seite ist viel klarer. Verf. ist der Ansicht, dass es sich in dem Fall 
primär um eine traumatische Schädigung der linken Niere gehandelt habe, dass es zu 
einer Infektion der Harnwege gekommen sei und dass die Infektion des Nierenbeckens 
dann zu sekundärer Steinbildung geführt habe. 

7. Ein 20jähriger Möbeltransporteur gerät am 3. IX. 08 zwischen 2 Wagen und 
trägt eine starke Quetschung der rechten Bauchseite davon. Er kann danach nicht 
spontan urinieren. Der Katheter entleert zunächst klaren Urin, später Blut. Die Häma¬ 
turie hält 8 Tage an. Es besteht seit dem Unfall Verstopfung. Am 5. Tag entwickelt 
sich unter hohem Fieber eine rechtsseitige Pneumonie, die yon einem Erguss in die rechte 
Pleurahöhle gefolgt ist. Nach weiteren 5 Tagen klagt Patient über Schmerzen in der 
rechten Weiche. Unter der Leber findet sich eine Dämpfung, die nach links etwas über 
den Nabel reicht, Über der Dämpfung starke Druckempfindlichkeit. Am 24. IX. La¬ 
parotomie. Aus der Bauchhöhle wird eine grosse Menge Eiter mit urinösem Ge¬ 
ruch entleert Die Wunde heilt mit einer Fistel, aus der klarer Urin abfliesst Am 
24. X. rechtsseitige Nephrektomie. Die Niere zeigt einen das obere Drittel der Niere 
und die vordere Wand des oberen Nierenbeckens durchsetzenden Riss. Die mikroskopische 
Untersuchung ergiebt Erweiterung der Harnkanälchen, Degenerationserscheinungen des 
Nierenepithels, Fehlen entzündlicher Erscheinungen. Am 29. XI. 08 wird der Kranke 
geheilt entlassen. 

8. Am 13. VI. 08 fällt ein 50jähriger Tagelöhner in eine Grube und auf ihn eine 
beladene Karre. 5 Stunden später lässt er stark blutigen Harn. Die Hämaturie hält 
8—10 Tage an. Gleichzeitig starke Verstopfung, erst 8 Tage nach dem Unfall erster 
Stuhl. Starke Schmerzen in der linken Seite, die nach den Hoden und dem linken Bein 
ausstrahlen. Am 17. X. 08 wird im Krankenhaus festgestellt, dass die linke Bauchseite 
von einem fluktuierenden Tumor eingenommen ist. Über dem Tumor Dämpfung, die in 
die Milzdämpfung übergeht. Der Tumor giebt Ballotement und wölbt den unteren Teil 
des Brustkorbs vor. Der Urin ist hell, bietet nichts Abnormes. Bei getrenntem Auf¬ 
fangen des Harns zeigt sich, dass die linke Niere überhaupt nicht tätig ist. Man nimmt 
eine traumatische Hydronephrose an und operiert am 17. X. 09. Bei dem Eingriff zeigt 
sich, dass der Tumor mit dem Zwerchfell, der Milz, den Muskeln Psoas und Quadratus 
lumborum und der hinteren Wand des Colon so innig verwachsen ist, dass er nur mit 
Verletzung dieser Teile ausschälbar ist. Nur nach vorn scheint die Cyste eine ziem- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweeen Nr. 3. 


lieh dicke Eigenwand zu besitzen. Die Cystenhöhle wird tamponniert. Der Cysten¬ 
inhalt bestand aus einer urinösen Flüssigkeit, die Nierenzellen und Nierenbeckenzellen 
enthalt. Die mikroskopische Untersuchung eines aus der vorderen Cystenwand ent¬ 
nommenen Stückes ergab das Vorhandensein von Nierengewebsresten inmitten fibrösen 
Gewebes. Die Wunde schloss sich mit Zurücklassung einer punktförmigen Fiste), aus 
der sich Urin entleert, der nur von Nierenresten in der Cystenwand stammen kann. 
Trotz einer am 12. X. vorgenommenen Unterbindung der linken Arteria renalis hielt die 
Urinabsonderung aus der Fistel an. Erst im Januar 1909 verminderte sich der Aus¬ 
fluss. — Es handelte sich in dem Fall wahrscheinlich um eine völlige Zerquetschung der 
Niere, die zu einem Erguss von Blut und Urin führte, der sich abkapselte und Adhärenzen 
mit den Nacbarorganen einging. 

In einer Schlussbetrachtung weist Verf. darauf hin, dass es sich bei seinen 8 Fällen 
um Männer handelte und dass die charakteristischen Erscheinungen, Schmerz, Tumor und 
Hämaturie, in allen Fällen vorhanden waren, nur der Tumor fehlte in einem Fall. Der 
Schmerz war in den meisten Fällen ziemlich lokalisiert. Das Ausstrahlen der 
Schmerzen in die Hoden wurde nur einmal beobachtet Die Hämaturie trat in Erscheinung 
6 mal am Tage des Unfalls, einmal nach 4 Tagen und einmal erst nach 14 Tagen. Ihre 
Dauer war 8 Tage bis mehr als 2 Monate. Stärke und Dauer der Hämaturie erwiesen 
sich nicht als abhängig von der Schwere des Traumas. In den schwersten Fällen, 7 und 8, 
hielt die Hämaturie nur 8 bezw. 10 Tage an. Das späte Einsetzen oder intermittierende 
Verhalten der Hämaturie wird wohl gewöhnlich auf Verstopfung des Harnleiters zurück¬ 
zuführen sein. Obstipation infolge reflektorischer Darmlähmung kam 5 mal zur Beobach¬ 
tung. In 3 Fällen lagen neben der Nierenverletzung Schädigungen anderer Organe vor und 
zwar einmal Bruch eines Lendenwirbels, einmal Kontusion der Wirbelsäule, einmal Zer- 
reissung des Bauchfells. In 6 Fällen kam es zur Infektion der Harnwege, von denen 
4 zu völliger Ausheilung kamen, während sich in einem Fall sekundäre Nephrolithiasis, 
in einem anderen intermittierende Hydronephrose entwickelte. Ausser einem Fall kamen 
schliesslich alle zur Heilung. Trotzdem darf man die Prognose für die weitere Zukunft 
nicht unbedingt günstig stellen, da etwa 10 °/ 0 verletzter, aber zunächst erhaltener Nieren 
später erkranken. Praktisch wird es jedenfalls in gewissen Fällen wünschenswert und 
notwendig sein, mit Hilfe des Harnleiterkatheterismus die Funktion der gesunden und 
der geschädigten Niere su vergleichen. Auch die nicht geschädigte Niere kann sekundär 
erkranken. Auf Grund seiner Erfahrungen empfiehlt Verf. eine möglichst inaktive Be¬ 
handlung, er warnt namentlich vor unnützem Gebrauch der Sonde und des Katheters. 

Wallerstein-Köln. 

Fürbringer, Die Prognose der Albuminurie mit besonderer Berück¬ 
sichtigung der Versicherungsmedizin (Deutsch, med. Wochenschr. 47/09). F. be¬ 
spricht in einem sehr ausführlichem Referat, welches er im Berliner Verein für innere 
Medizin erstattete, zum Schluss auch die Albuminurie als Folge übertriebenen Sportes 
(Radfahren, Reiten, forcierte Märsche, Bergbesteigungen, Schwimmübungen), die er bereits 
zu den traumatischen zählt, und streift dabei das Gebiet der Unfallversicherung. Die 
Mehrzahl dieser traumatischen Nephritiden gelangen, wenn sie nicht tötlich enden, zur 
Ausheilung. Dahingegen tritt für einen nicht geringen Teil der wahren diffusen Nephritis 
nach Trauma die Chronizität bez. der latente Verlauf des Leidens vor dem Unfall in 
Geltung. Es kommt mithin zu einer Verschlimmerung des Leidens durch das Trauma. 
Diese traumatische Nephritis unterscheidet sich in nichts von der diffusen Nephritis 
überhaupt; das gilt natürlich auch für die Prognose. Dass in seltenen Fällen allen ärzt¬ 
lichen Erwartungen zum Trotz auch einmal eine relative und selbst vollkommene Heilung 
zustande kommt, darf den ärztlichen Sachverständigen in Invalidensachen nicht abhalten, 
die Albuminurie, wenn sie als Symptom der chronischen Nephritis ihm begegnet, aueh 
dementsprechend zu bewerten. F. empfiehlt deshalb den chronischen Verlauf bez. die 
Invalidität innerhalb eines Jahres festzulegen. Hammerschmidt-Danzig. 

Fischer, Nieren-Milz- und Nieren - Blasenrupturen (Deutsch, med. 
Wochenschr. 46/09, Vereinsbeilage.) F. steht bei der Behandlung von Nierenrupturen 
auf einem ausgesprochen konservativem Standpunkt. Er operiert nur, wenn eine extra¬ 
peritoneale Blutung durch die Grösse des Blutverlustes gefahrdrohend wird, wenn ein 
intraperitonealer Blut- oder Urinerguss anzunehmen ist oder wenn ein extraperitonealer 


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Bluterguss in Verjauchung überzugehen droht — Drei Beispiele werden angeführt. Ein 
Arbeiter fiel am 9. II. 1906, als er ein Pferd führte, hin und wurde von demselben auf 
den Unterleib getreten. 6 V 2 Stunden nach dem Unfall bestand ein extraperitonealer 
Erguss in der Gegend der rechten Niere; der Urin enthielt viel Blut; zunächst kein 
Eingriff; zwei Tage später hohes Fieber, schlechtes Allgemeinbefinden und Aufstossen. 
Bei der Operation Weichteile infiltriert, urinös. Die Niere zeigte einen bis in das 
Nierenbecken sich erstreckenden, breit klaffenden Riss. Exstirpation der Niere, Wieder¬ 
herstellung. — Ein 4 V 2 jähriger Knabe wurde von einem Wagen überfahren und sofort 
in die Klinik eingeliefert. Es bestand ein freier Erguss in der Bauchhöhle, der Urin 
war blutig, der Puls kaum zu fühlen, ausserdem bestand hochgradige Anämie. Die 
Symptome im Verein mit der Lokalisation der Ruptur wiesen auf eine Milzruptur hin. 
Die Operation bestätigte die Diagnose, die Milz war in zwei Stücke gerissen. Exstir¬ 
pation der Milz, Wiederherstellung. Der Blutbefund ist dauernd ein regelrechter ge¬ 
blieben. — Ein dritter Kranker hatte einen Stoss gegen die volle Blase erhalten; weder 
der spontan entleerte Urin noch der mittelst Katheters entnommene enthielt Blut Im 
Laufe des ersten Tages Übelkeit und Erbrechen galliger Massen, immer grösser werdender 
Erguss in der Bauchhöhle. Bei der Laparotomie an der hinteren Blasenwand ein die 
ganze Wand der Blase durchdringender 3 cm langer Riss; in der Bauchhöhle selbst 
blutig gefärbte, urinös riechende Flüssigkeit. Schluss der Bauchhöhle ohne Drainage; 
W iederherstellung. Hammerschmidt - Danzig. 

Scheidemandel, Paroxysmale Hämoglobinurie. Sch. berichtet im ärztl. 
Verein in Nürnberg (s. Münchn. med. Wochenschr.) über einen längere Zeit und wieder¬ 
holt beobachteten Fall von paroxysmaler Hämoglobinurie bei einem 23 jährigen Mädchen. 
Auslösung der Anfälle durch Barfusslaufen auf kaltem Boden, experimentell durch Ein¬ 
tauchen der Füsse in Wasser von 10° C. Durch Abkühlung der Hände liess sich kein 
Anfall erzeugen. Nach dem experimentell erzeugten Anfall sank die Zahl der Erythro- 
cyten von 8,2 Millionen auf 1,5 Millionen. Die Auflösung der roten Blutkörperchen 
erfolgt nach Ansicht des Vortr. nicht im allgemeinen Blutkreislauf, sondern in der Niere, 
die das gelöste Hämoglobin direkt ausscheidet. Anamnestisch war für Lues kein An¬ 
haltspunkt Die Wassermannsche Reaktion war bei zweimaliger Untersuchung im 
Zwischenraum von 3 / 4 Jahren stark positiv. Aron heim-Gevelsberg. 

Eltze, Über Harnblasenverletzungen im Kriege (Inaug.-Dissert. Berlin 1909). 
Die Verschiedenartigkeit der Ätiologie bedingt die Unterschiede, die zwischen Kriegs¬ 
und Friedens Verletzungen der Harnblase bestehen. Während im Frieden Schuss¬ 
verletzungen der Blase äusserst selten sind, sind sie im Kriege gerade die Regel, so 
sehr, dass neben ihnen andere Verletzungsarten kaum in Betracht kommen. Stich¬ 
verletzungen der Harnblase wurden beispielsweise seit dem Kriege 1870/71 überhaupt 
nicht mehr beobachtet Im übrigen gehören Verletzungen der Harnblase zu den seltneren 
Kriegsverletzungen. Unter den 95851 Verwundungen auf deutscher Seite 1870/71 be¬ 
fanden sich nach.H. Fischer nur 57 = 0,059 % Blasenwunden. Im Burenkriege betrug 
nach Stevenson» bei einer Gesamtzahl von 22829 Verwundeten die Zahl der Blasen¬ 
verletzungen 21 = 0,09 °/ 0 ; davon war in 17 Fällen die Blase das hauptsächlich be¬ 
troffene innere Organ; es stand die Blase, was die Häufigkeit ihrer Verwundung betrifft, 
unter den Baucheingeweiden an 4 . Stelle. Häufiger verletzt wurde der Dickdarm (40), 
der Dünndarm (35), die Leber (28), weniger häufig die Nieren (14), Mastdarm und 
Magen (je 13) und die Milz ( 11 ). Einen unbedingten Schluss auf die Häufigkeit der 
Blasenverletzungen lassen diese Zahlen jedoch nicht zu, aber auch die Berücksichtigung 
der Fehler, welche durch falsche Diagnose und dadurch entstehen, dass ein Teil der 
Blasenverletzungen wegen anderweitiger schwerer Verletzungen auf dem Schlachtfelde zu¬ 
grunde geht, wird die Häufigkeitszahl kaum eine erhebliche Änderung erfahren. 

Verf.s Arbeit liegen 50 aus den letzten Kriegen, bis zurück zum Jahre 1870, be¬ 
kannt gewordene Fälle zugrunde. Von diesen 50 Fällen starben 23 = 47,9 °/ 0 . Darnach 
würde die Mortalität um 4 °/ 0 hinter der Schätzung Tillmanns Zurückbleiben, nach 
welcher die Blasenschüsse am häufigsten unter allen Beckenschüssen, nämlich in 51,94 °/ 0 
mit dem Tode endigen. Durch Einführung des Kleinkalibers ist eine Verbesserung der 
Prognose der Blasenverletzungen erzielt worden. Denn während von 26 Bleigeschoss¬ 
verletzungen 14 = 53,8 °/ 0 starben, endeten von 23 Mantelgeschossverletzungen nur 


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9 = 39,1 <% tödlich. Für die Prognose im Einzelfalle ist es wichtig festzustellen, ob eine 
intra- oder extraperitoneale Blasenverletzung vorliegt. Die Entscheidung ist in manchen 
Fällen schwer, wenn nicht unmöglich. In 20 % von Verf.s Fällen lag eine Eröffnung 
der Peritonealhöhle vor. Der Tod erfolgte in 9 Fällen = 90 %; in 7 Fällen innerhalb 
der ersten Woche. Von 39 extraperitonealen Fällen starben 14 = 35,9 % und zwar 
endeten von den 20 Bleigeschossverletzungen 8=40%, von den 19 Mantelschüssen 
6 = 31,6 % mit dem Tode. Der geringe Unterschied zwischen beiden Arten beruht 
vielleicht darauf, dass beim Mantelgeschoss der Vorteil einer etwa kleineren Öffnung in 
der Blasenwand wieder aufgehoben wird durch die Enge der Hautein- und -ausschuss- 
dffnung, welche einem freien Urinabfluss hinderlich ist und damit die grosse Gefahr der 
extraperitonealen Blasenverletzung, die Urininfiltration, bewirkt. In 18 Fällen ist diese 
schwere Komplikation oder einer ihrer Folgezustände, wie Beckengewebsverjauchung, 
Harnabszess usw., angegeben. Eine wichtige Ursache der Harndurchtränkung ist das 
Fehlen des Hautausschusses, welches in 30,4 % der Mantelgeschossverletzungen, in 44,4 % 
der Bleigeschossverletzungen und in 38 % der Blasenwundcn überhaupt beobachtet wurde. 
Von den ersteren liegen 12 Fälle vor, von denen 10 = 83,8% starben; von den letzteren 
sind 7 Fälle vorhanden, davon zwei mit tödlichem Ausgange = 28,6 %. — Einen erheb¬ 
lichen Einfluss auf den Verlauf einer Blasenverletzung haben die Komplikationen, wie 
Verletzungen grösserer Gefässe, der Nieren und Ureteren. Von den 50 Fällen waren 
Harnleiter und Harnröhre je einmal verletzt; beide Male erfolgte der Tod. Viel häufiger 
sind die Knochenverletzungen. Von 13 Fällen betrafen sechs das Os pubis, zwei das 
Hüftgelenk. Von 11 Mastdarm Verletzungen (22%) starben 5 = 45,5%. — Was die 
Fremdkörper in der Blase betrifft, handelt es sich bei 2 Fällen um dauernde Neubildung 
von Blasensteinen, in einem um spitze Knochensplitter, in zweien um Geschosse in der 
Blase; die Prognose dieser Fälle war eine günstige. 

Bei der Behandlung der Blasenwunden handelt es sich um 2 Maßnahmen, die so¬ 
bald als möglich auf dem Verbandplätze auszuführen sind: die erste bezweckt Herstellung 
einer zweiten Wundöffnung bei fehlendem Ausschuss und Lage des Geschosses direkt 
unter der Hautoberfläche; die zweite bezweckt die ständige Leerhaltung der Blase durch 
einfachen Katheterismus. Der frühzeitige Eintritt in die Behandlung des Feldlazaretts 
muss dann erstrebt werden. 

Bezüglich der Frage der abwartenden oder operativen Behandlung ergaben Verf.s 
50 Fälle 33 mit abwartender Behandlung (Blasenspülung und Katheterisieren) mit 
15 = 45,5% Heilung und 16 = 48,5 % Tod. (Zweimal blieb der Ausgang unbekannt.) 
17 operierte Fälle wiesen eine Mortalität von 53% auf. Am Schlüsse seiner Arbeit be¬ 
spricht Verf. die Schädlichkeiten des frühen Transports mittels Einsenbahn und Wagen. 
Möglichste Vermeidung jeder unnötigen Bewegung, jeden Transports ist bei allen Bauch¬ 
schüssen geboten. Blasenverletzte dürfen nur auf Tragebahren vom Schlachtfelde ge¬ 
tragen und ohne Umlagerung im Lazarett weiter verpflegt werden. 

Aronheim - Gevelsberg. 

E. Finckh, Zur Nachbehandlung der suprapubischen Cystotomie. (Beitr. 
z. klin. Chir., Bd. LIX, S. 78.) Verf. empfiehlt einen von Hamilton Irving ange¬ 
gebenen, aus einer Zelluloidkapsel mit abnehmbarem Deckel bestehenden Apparat zur. 
Nachbehandlung bei allen suprapubischen Blasenoperationen, bei denen eine Blasennaht 
nicht ausgeführt werden konnte oder nicht hielt. Der Apparat garantiert absoluten 
Schutz vor jeder Benässung des Körpers oder der Wäsche mit Urin, macht jeden auf¬ 
säugenden Verband überflüssig, belästigt nicht durch Druck und lässt sich jeweils der 
Körperform anmodellieren. Lieferant: I. H. Montague, Surgical Instrument Meakev, 
<59 New Bovd Street, London. Preis 25 M. Reich-Tübingen. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehanotherapie und der Beptaehlnng Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blaslas, Dr. 6. Schatz, Dr. C. Thlem, 
herausgegeben von Professor Df. C. Tllicm* Cottbus. 

Nr. 4. Leipzig, April 1910. XVII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 

Die Reaktion des Gehirns auf leichte Kopfverletzungen. 1 ) 

Von Dr. W. Kühne, Oberarzt an den städtischen Thiemschen Heilanstalten. 


Während die Folgen schwerer, zu anatomischen Veränderungen des Ge¬ 
hirns führenden Kopfverletzungen allgemein bekannt sind, da diese Schädigungen 
des Hirns, falls bei dem Verletzten bald nach dem Unfall der Tod eintritt, als 
Blutungs- oder Quetschungsherde bei der Leichenöffnung sichtbar werden oder, 
wenn der Verletzte erst längere Zeit nach dem Unfall stirbt, als Narben oder 
Cysten erkennbar sind, ist die Wirkung leichter Kopfverletzungen auf das Hirn 
nur wenig bekannt 

Es liegt dies eben daran, dass es sich hierbei nicht um dauernde, auch nach 
dem Tode wahrnehmbar bleibende Schädigungen der Hirnmasse handelt, sondern 
nur um Störungen in der Funktion des Gehirns, die, falls der Verletzte an 
dieser Funktionsstörung selbst oder an einer anderen Erkrankung stirbt, an dem 
nicht mehr funktionierenden Gehirn selbstverständlich nicht mehr erkennbar sind. 

Wir können daher auf die Art dieser Funktionsstörungen nur aus den Er¬ 
scheinungen schliessen, die der- Lebende darbietet, oder aus den Vorgängen, die 
wir am Tierversuch nach leichten Kopfverletzungen unter Freilegung des Hirns 
beobachten können. 

Wie äussern sich nun die am Lebenden beobachteten, nach leichten Kopf¬ 
verletzungen eintretenden Funktionsstörungen des Hirns? 

Die Verletzten, welche überhaupt nach Kopfverletzungen Beschwerden zurück¬ 
behalten, geben erfahrungsgemäss immer die gleichen krankhaften Empfindungen 
an und zwar zum Teil sogar mit denselben Worten, so dass man schon hieraus 
schliessen darf, dass die geklagten Beschwerden nicht simuliert oder rein psy¬ 
chogen, d. h. nur in der Vorstellung der Verletzten entstanden sind, sondern dass 
sie gewisse Vorgänge im Gehirn zur Grundlage haben müssen. 

Diese krankhaften Empfindungen werden folgenderraassen geschildert: 

Es bestehen Kopfschmerzen, als wenn der Kopf auseinander platzen 
wolle. Die Kopfschmerzen nehmen zu bei Aufenthalt in warmen Bäumen, in 

1) Aub dem für die 3. Jahresversammlung der Gesellschaft Deutscher Nervenärzte zu 
Wien vom 17.—19. IX. 1009 bestimmt gewesenen Vortrag. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


der Nähe von Feuerungsanlagen, bei Arbeiten in der Sonnenhitze, bei Rücken¬ 
lage und bei jeder Tätigkeit, welche in gebückter Stellung verrichtet werden 
muss. Im Kopf sei ein beständiges Sausen und Hitzegefühl. Sie klagen über 
Schwindel, und zwar über Schwindelempfindungen, welche namentlich beim 
Neigen des Oberkörpers nach vorn und nach schnellem Aufrichten aus der 
Rückenlage eintreten. Beim Bücken des Oberkörpers schiesse ihnen das Blut in 
den Kopf. Das Gedächtnis lasse nach. In seltenen Fällen wird auch das Auf¬ 
treten von Brechreiz angegeben und zwar ebenfalls namentlich beim Aufrichten 
aus der Rückenlage und beim Bücken. 

Diese Klagen deuten darauf hin, dass wir ihre Ursache in einer Blutüber- 
' füllung des Schädelinnern zu suchen haben, welche so stark werden kann, dass 
Hirndruckerscheinungen (Brechreiz) auftreten. 

Dass es sich um Beschwerden infolge Blutüberfüllung handelt, lässt sich 
schon daraus schliessen, dass die gleichen Beschwerden bei Leuten sich finden, 
welche an Blutwallungen nach dem Kopf leiden, wie z. B. bei Frauen in den 
Wechseljahren. Ferner spricht für Blutüberfüllung die Tatsache, dass die Be¬ 
schwerden erst dann oder dann besonders stark auftreten, wenn Blutüberfüllung 
des Kopfes hervorrufende oder zum mindesten diese begünstigende Umstände 
vorliegen, wie z. B. gebückte Stellung, heisse Umgebung, anstrengende Arbeit. 

Wir wissen, dass bei Rückenlage und beim Bücken der Zustrom des Blutes 
zum Hirn erleichtert und beim Bücken auch der Abfluss aus der Schädelhöhle er¬ 
schwert ist, dass ferner in der Hitze sich das Gesicht rötet und dass bei an Hitz- 
schlag Verstorbenen das Gehirn ungewöhnlich stark mit Blut überladen ist Dass 
die Arbeit infolge verstärkter Herztätigkeit eine Blutüberfüllung des Hirns 
hervorruft, ist ohne weiteres verständlich. Zwar tritt auch beim Gesunden beim 
Bücken, in der Hitze und bei der Arbeit Rötung des Gesichts auf, aber nicht 
in der Stärke, wie bei den durch die Kopfverletzung beeinflussten Gehirnen, 
und beim Gesunden auch erst dann, wenn die den Eintritt der Blutüberfüllung 
begünstigenden Umstände übermässig lange andauern oder besonders stark sind. 

Wir können nun die Blutüberfüllung des Gehirns auch unmittelbar beob¬ 
achten und zwar daraus, dass schon bei einfacher Rückenlage, welche beim 
Gesunden noch nicht zu einer Rötung des Gesichtes führt, bei Leuten, welche 
eine leichte Kopfverletzung erlitten haben und die über die oben genannten 
Beschwerden klagen, eine lebhafte Rötung des Gesichts eintritt, welche sich 
mitunter zur dunkelblauroten Verfärbung des Gesichts steigern kann. Fast immer 
findet sich ein Bindehautkatarrh und meist auch eine Blutüberfüllung der 
Netzhautgefässe. In einzelnen Fällen tritt, namentlich wenn sich die Ver¬ 
letzten in warmer Umgebung anstrengen müssen, Nasenbluten auf. 

Dass die Blutüberfüllung der Schädelhöhle eine Drucksteigerung innerhalb 
derselben hervorruft, geht schon aus den Klagen der Verletzten hervor, nach 
denen das Gefühl besteht, als ob der Kopf auseinander platzen wolle, eine Klage, 
wie sie Leute mit Hirngeschwülsten angeben, bei denen durch die wachsende 
Geschwulst der Binnenraum des Schädels verengt und dadurch der Druck im 
Schädelinnern gesteigert wird. 

Die Drucksteigerung gibt sich fernerhin auch dadurch zu erkennen, dass 
der Puls mitunter schon beim Stehen, meist aber bei Rückenlage verlangsamt 
wird, weil, wie wir gesehen haben, bei dieser der Zufluss des Blutes nach dem 
Gehirn vermehrt ist. Wir haben schon Pulsverlangsamungen bis zu 48 Schlägen 
in der Minute beobachtet. 

Bei schnellem Aufrichten aus der Rückenlage oder aus gebückter Stellung 
tx'eten Schwindelempfindungen ein, welche sich bis zum Taumeln des Körpers 
steigern können. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidcnwesen Nr. 4. 


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Diese Schwindelempfindungen beruhen nicht etwa auf Schädigungen des 
im inneren Ohr gelegenen Gleichgewichtsorgans, der halbzirkelförmigen Kanäle, 
sondern haben ihre Ursache in Störungen des Blutumlaufs im Gehirn. Sie treten 
auch bei Leuten ein, welche an Blutumlaufsstörungen des Hirns aus anderen 
Ursachen, wie z. B. infolge von Schlagaderwandverhärtung oder von Herzkrank¬ 
heiten, leiden. 

Sie entstehen wahrscheinlich) in der Weise, dass das Gehirn bei Rücken¬ 
lage sich übermässig mit Blut füllt und dass beim schnellen Aufrichten sofort 
wieder das Blut abfliesst. Für letztere Annahme spricht das beim Aufrichten 
mitunter deutlich erkennbar werdende Erblassen des bei Rückenlage eben noch 
geröteten Gesichts. Infolge dessen kommt es zu ungewöhnlich grossen Schwan¬ 
kungen im Blutgehalt des Hirns, auf welche die fein empfindlichen Hirnrinden¬ 
zellen mit einem, wenn auch nur Momente dauernden Einstellen der Tätigkeit 
antworten, d. h. der Kranke hat das Gefühl des Schwarzwerdens vor den Augen, 
der Unsicherheit der Bewegungen und damit des Schwindels. 

Aus diesen Beobachtungen geht hervor, dass wir bei der Beurteilung von 
Beschwerden nach leichten Kopfverletzungen nicht, wie vielfach angenommen 
wird, bloss auf die Glaubwürdigkeit der Untersuchten angewiesen sind, sondern 
dass wir eine Reihe objektiver Merkmale haben, aus denen wir auf das Vor¬ 
handensein der geklagten Beschwerden schliessen können. 

Die Beschwerden sind also nicht, wie vielfach infolge scheinbaren Mangels 
objektiver Symptome angenommen worden ist, Folgezustände einer sogenannten 
traumatischen Neurose, sondern die natürlichen Reaktionserscheinungen des Hirns 
auf eine Schädigung, von der es getroffen ist 

Wie erklärt sich nun wohl das Zustandekommen dieser Störungen in der 
Blutversorgung des Gehirns? 

Aus der Physiologie wissen wir, dass die Himgefässe von Fasern des sym¬ 
pathischen Nervengeflechts und zwar sowohl von gefässverengemden (Vasocon- 
striktoren) als auch von gefässerweiternden Fasern (Vasodilatatoren) versorg 
werden und zwar alle Hirngefässe einschliesslich der sich bis in die Hirnrinde er¬ 
streckenden Kapillaren (Luc i an i), welche nach den Untersuchungen vonSteinack 
und Kahn (siehe Oppenheim) in ihren Wandungen Zellen besitzen, die den 
glatten Muskelfasern gleichwertig sind und auch die Fähigkeit des Sichzu- 
sammenziehens haben. 

Wir sehen also, dass der Sympathicus auf die Blutgefässe und damit auf 
die Blutversorgung des ganzen Hirns Einfluss hat. 

Wenn es auch experimentell noch nicht erwiesen ist, so spricht doch eine 
Reihe von Erwägungen dafür, dass auch in der Hirnrinde Zentren für die Ge- 
fässverengerung und Gefässerweiterung liegen, welche sowohl durch mechanische 
und chemische, die Hirnrinde treffende Reize erregt werden können, als auch 
die Aufnahmestätte für seelische Reize bilden. Reizung dieser Zentren ruft Ver¬ 
engerung oder Erweiterung der Hirngefässe hervor. 

Durch Untersuchungen von Jannesco an Tieren ist festgestellt, dass die 
Blutgefässe des Hirns auf Schädelerschütterungen geringen Grades mit 
einer Erweiterung antworten, und zwar ist diese Erweiterung eine aktive (Wirkung 
der sympathischen Gefässerweiterer), keine Erschlaffung. Bei stärkerer Er¬ 
schütterung werden auch die Gefässverengerer erregt. Infolgedessen tritt 
nach leichten Kopfverletzungen Blutüberfüllung des Hirns durch ak¬ 
tive Erweiterung der Blutgefässe ein, zu der noch bei erschwertem Abfluss 
des Blutes aus der Schädelhöhle passive Blutüberfüllung hinzutreten kann. 

Nach den Untersuchungen von Frey (bei Luciani) überwiegt die Wirkung 
der Gefässverengerer die der Gefässerweiterer an Stärke, ist aber nicht so an- 


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Monatsschrift fiir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


haltend wie letztere. Daher tritt bei stärkeren Schädelerschütterungen 
infolge Reizung der Gefässverengerer zunächst Blutarmut des Gehirns ein, die 
sich durch Blässe und Ohnmachtsgefühl äussert. Dann lässt aber die Wirkung 
der Gefässverengerer schnell nach, während die der Gefässerweiterer länger 
andauert. Infolge dessen tritt als Nachwirkung ebenfalls eine Blutüberfüllung 
des Gehirns auf. 

Die zum ersten Mal durch den Unfall ausgelöste Reizung der in der Hirn¬ 
rinde gelegenen Zentren für die blutgefäss-verengernden und erweiternden Nerven¬ 
fasern gleicht sich bei einem gesunden Menschen sofort wieder aus, d. h. es bleiben 
keinerlei Beschwerden zurück. Bei einem Menschen aber, dessen sympathisches 
Nervensystem sich schon in labilem Gleichgewicht befindet, d. h. bei dem der 
Sympathicus schon einen Reizzustand erkennen lässt, so dass er auf schon un¬ 
gewöhnlich schwache Reize mit einer Reaktion der gefässverengernden oder ge- 
fässerweiternden Fasern antwortet, wie dies bei vielen nervösen Menschen der 
Fall ist, kann der durch die Kopferschütterung erzeugte Reiz die Erregbarkeit 
der sympathischen Zentren so steigern, dass schon die an sich geringfügigen und 
auf den Gesunden wirkungslos bleibenden Reize des täglichen Lebens wie Bücken, 
Rückenlage, Hitze, Geräusche (für den Gesunden sogenannte unterschwellige 
Reize) genügen, um die Sympathicuszentren zu erregen und zwar, wenn sie an 
Stärke die regelrechte Reizschwelle nur wenig überschreiten, also schwach sind, 
im Sinne einer Gefässerweiterung, wenn sie stark sind, im Sinne einer Gefäss- 
verengerung. Starke Reize, welche die Gefässverengerer erregen und zur Blut¬ 
armut führen, beeinflussen durch letztere das Vaguszentrum, dessen Reizung sich 
in Pulsverlangsamung kundgibt. Diese Erscheinungen bleiben häufig nach Hirner¬ 
schütterungen zurück, wenn die unmittelbare Folge der Hirnerschütterung (die 
Bewusstlosigkeit) längst verklungen ist. Da es sich um Erscheinungen handelt, 
welche ihre Ursache in einer gesteigerten Reizbarkeit der in der Hirnrinde 
gelegenen Gefässzentren haben, die Folgen dieser gesteigerten Reizbarkeit sich 
nur in Störungen der Funktion des Hirns äussern und diese Störungen sich 
stets in den gleichen subjektiven Beschwerden und objektiven nachweisbaren Er¬ 
scheinungen kund geben, so erscheint die Zusammenfassung dieser Erscheinungen 
unter einem Namen gerechtfertigt, zumal dadurch eine Verständigung über die 
Art der Folgeerscheinungen unter den Gutachtern wesentlich erleichtert wird. 
Es dürfte sich als eine den pathologisch-physiologischen Vorgängen gerecht¬ 
werdende Bezeichnung wohl die „funktionelle Hirnreizerscheinungen“ 
empfehlen, eine Bezeichnung, die ich auch bei der Bearbeitung dieser Folge¬ 
erscheinungen nach Kopfverletzungen in der 2. Auflage des Thiemschen Hand¬ 
buches der Unfallerkrankungen gewählt habe. 


Ein Fall yon Myositis ossificans traumatica im Biceps humeri. 

Aus der Posener Anstalt für Unfallverletzte von Dr. Marcus, leitender Arzt. 

Die Myositis ossificans traumatica ist kein sehr häüfig vorkommendes 
Krankheitsbild, wenigstens dann nicht, wenn man sie in der Reihe der im Mus¬ 
kel auftretenden Verknöcherungen als besondere Affektion neben der Exerzier- 
und Reitknochenbildung auffasst. 

Die Veröffentlichung eines solchen Falles, den ich letzthin in unserer An- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


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statt zu beobachten Gelegenheit gehabt habe, dürfte deshalb schon aus diesem 
Grunde allein gerechtfertigt erscheinen. 

Er bietet an sich nichts Besonderes, und für die Frage der Entstehung 
des Knochens ist er leider nicht zu verwerten, da der Verletzte eine Operation 
verweigert hat und mir somit nur die klinische Beobachtung zur Ver¬ 
fügung steht. 

Es handelt sich uni einen 43 Jahre alten Brauereiarbeiter, der am 11. XII. 09 
einen Unfall in der Weise erlitten hat, dass er beim Anheben eines recht schweren 
Sackes plötzlich im linken Oberarm einen starken Schmerz verspürte. Er suchte sofort 
seinen Kassenarzt auf. Derselbe stellte folgenden Aufnahmebefund fest: 

„Der linke Arm war von der Mitte des Oberarmes bis fast zum Handgelenk hin 
stark geschwollen und sehr druckempfindlich. Der Umfang des Ellenbogengelenkes war 
um 6 cm stärker als der des rechten. Die Haut des Oberarmes war in der unteren 
Hälfte an der inneren Seite blaurot verfärbt.“ 

Die Behandlung war die übliche. Es kamen zur Anwendung Umschläge, Ruhig¬ 
stellung des Armes, späterhin Massage. Am 26. I. 10 — also 7 Wochen nach der Ver¬ 
letzung — erhob der behandelnde Arzt folgenden Befund: 

„Linker Arm abgeschwollen, aber noch immer durchwegs um 2 cm stärker als der 
rechte. Unmittelbar oberhalb der Ellenbeuge findet sich eine recht druckempfindliche 
Stelle. Die Beweglichkeit des Ellenbogengelenkes ist um reichlich *l 2 der Norm 
herabgesetzt w 

Am 7. II. 10 — also etwas über 8 Wochen nach dem Unfall — wurde der Ver¬ 
letzte unserer Anstalt zur weiteren Behandlung überwiesen. Hier wurde am Aufnahme¬ 
tage folgender Befund festgestellt: 

Linker Oberarm geschwollen, ebenso Unterarm. Abgeseiren von dieser allgemeinen 
Schwellung fällt am Oberarm eine Verdickung des zweiköpfigen Beugemuskels auf. Am 
untersten Ende, dicht am Sehnenansatz, fühlt sich der Muskel recht hart an. Druck auf 
diese Partie ist sehr schmerzhaft. Die Beweglichkeit des Ellenbogengelenkes ist in der 
Beugung und in der Streckung noch etwa um die Hälfte behindert. 

Auf Grund dieses Aufnahmebefundes war ich der Ansicht, dass es sich um eine 
besonders harte Muskelschwiele oder Muskelnarbe handele. Der erstbehandelnde Arzt 
hatte auf Grund seines Befundes die Diagnose „Muskelzerreissung“ gestellt. Nach dem 
von ihm erhobenen Befunde war das auch durchaus wahrscheinlich, und mein Befund 
schien die Ansicht des Kollegen nur zu bestätigen. An eine Knochenneubildung dachte 
ich zunächst nicht. Erst als unter der üblichen Behandlung (Massage, Übungen usw\) 
nicht nur keine Besserung eintrat, sondern im Gegenteil die harte schmerzhafte Partie 
im Muskel härter und grösser wurde, begann ich an der Diagnose „Muskelnarbe“ zu 
zweifeln. Am 1. III. 10 — also 10 Wochen nach dem Unfall — machte ich ein 
Röntgenbild und fand auf demselben im unteren Drittel des Oberarmes durch einen 
breiten Zwischenraum vom Knochen getrennt, einen kleinen, mit dem Knochen absolut 
nicht zusammenhängenden, etwa bohnengrossen Schatten. Diesen sah ich als Knochen 
an und, da dieser Knochen auch bei der Abtastung mit dem Oberarmknochen offenbar 
nicht zusammenhing, stellte ich die Diagnose auf Knochenneubildung im Muskel infolge 
des Traumas, also auf Myositis ossificans traumatica. Es kamen nun noch eine Anzahl 
resorptionsbefördernder Mittel in Anwendung, aber ohne jeden Erfolg. Dem Ver¬ 
letzten wurde wiederholt der Vorschlag einer Operation gemacht. Er wies ihn jedoch 
strikte zurück. 

Am 12. III. 10 wurde der Patient entlassen. 

Am Tage der Entlassung machte ich ein zweites Röntgenbild. Dasselbe zeigt an 
genau derselben Stelle wie das erste einen Schatten, der nur etwas grösser w r ar als auf 
dem ersten Bild. 

In der Entlassungsuntersuchung klagte er über Schmerzen an der Beugeseite 
des linken Oberarmes und über Schwäche des ganzen Armes, „der Arm sei ihm immer 
so schwer“. 

Den Entlassungsbefund gebe ich aus dem der Berufsgenossenschaft erstatteten Gut¬ 
achten wieder. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


106 


„Mittelgrosser, kräftig gebauter, seinem Alter entsprechend aussehender Mann, in 
gutem Ernährungszustände und ganz gesund bis auf die linke Oberextremität. An der¬ 
selben fällt eine starke Verdickung des Muskelbauches am zweiköpfigen Beugemuskel des 
Oberarmes auf. Der Muskel macht fast den Eindruck einer Geschwulst Tastet man 
ihn der Länge nach ab, so fühlt man, dass im unteren Drittel statt des Muskels eine 
knochenharte Platte vorhanden ist, die ohne Unterbrechung nach oben in die Muskel¬ 
substanz, nach unten in die Sehne des zweiköpfigen Muskels übergeht Diese harte 
Knochenplatte hat eine Breite von 2 cm und eine Länge von 4 cm. Die Oberfläche der 
Platte ist glatt. Die Platte ist auf dem Oberarmknochen frei verschieblich und mit ihm 
nicht verwachsen. Über der Mitte des Muskelbauches gemessen ist der Oberarm um 
2,5 cm stärker als rechts, unmittelbar oberhalb des Ellenbogengelenkes über der 
Knochenplatte gemessen um 2 cm. Der Unterarm ist durchwegs infolge massiger Weich¬ 
teilschwellung um 1—1,5 cm stärker als rechts. Am Oberarm im Bereiche des Ober¬ 
armhebemuskels ergeben die Messungen den normalen Minderumfang von 1 cm. 

Am Unterarm finden sich einige von früher her bestehende Brandnarben, die mit 
dem hier in Frage stehendeu Unfall nichts zu tun haben. Der Puls an der Ellenbeuge¬ 
schlagader wie an der Speichenschlagader ist regelmässig, kräftig und zeigt die gleiche 
Schlagfolge wie am rechten Arm. Die Gelenke sind sämtlich frei beweglich. Störungen 
des Hautgefühls sind nirgends nachweisbar. Elektrische Reaktion der Muskeln normal.“ 

Es konnte keinem Zweifel unterliegen, dass wir es hier mit einer Knochen¬ 
neubildung zu tun hatten, und ebenso sicher war es, dass die Knochenneubildung 
als Folge des Unfalles aufzufassen war. Verhältnismässig lang ist nur der Zeit¬ 
raum zwischen Unfall und Auftreten der Verknöcherung. 

Aber, abgesehen von der Bestätigung der Diagnose durch das Röntgenbild, 
gaben auch der Untersuchungsbefund und die Entwicklung der ganzen Affektion 
genügende Sicherheit. 

Wir konnten alle anderen Affektionen, die differenitaldiagnostisch noch in 
Betracht kamen, ausschliessen. Lues war anamnestisch nicht nachzuweisen, 
ausserdem hatte Jodkali keinen Erfolg. Um eine rheumatische Schwiele konnte 
es sich nicht handeln, ebensowenig um eine Muskelnarbe. Schon die Grösse 
der Platte sprach dagegen, ferner die knochenharte Beschaffenheit und endlich 
das vollständige Versagen aller Mittel, die bei rheumatischen Schwielen und 
Muskelnarben doch nicht selten von Erfolg sind. Endlich war auch Myositis 
ossificans progressiva auszuschliessen, denn nirgends am Körper fand sich trotz 
genauester Untersuchung noch eine solche Verknöcherung im Muskel. 

Wie schon eingangs bemerkt, ist der Fall für die Frage der Entstehung 
• solcher Muskelverknöcherungen nicht verwertbar, wenn auch kein Zweifel darüber 
bestehen kann, dass die Verknöcherung als Folge der Verletzung eingetreten ist. 

Trotzdem aber wird man in diesem Falle nach der Art des Traumas nicht 
umhin können, mit Sicherheit zu sagen, dass hier abgerissene Perioststückchen 
bei der Entstehung keine Rolle gespielt haben können. Denn es hat sich nicht 
um ein Trauma gehandelt, dass den Oberarm direkt betroffen hat, sondern durch 
das plötzliche Anheben eines übermässig schweren Sackes ist es zu einer Zer- 
reissung des Biceps gekommen. Und dass bei dieser Zerreissung von Muskel¬ 
bündeln im Biceps auch Perioststückchen gleichzeitig abgerissen sein sollen, er¬ 
scheint sehr wenig wahrscheinlich. 

Wir haben uns also in diesem Falle die Entstehung der Verknöcherung 
so zu denken, dass infolge des Traumas eine Zerreissung von Muskelbündeln 
im Biceps eintrat und gleichzeitig ein starker Blutaustritt in den zweiköpfigen 
Muskel erfolgte. Sodann ist bei der allmählichen Aufsaugung des Blutes eine 
entzündliche Reizung im Muskel eingetreten und endlich ist es infolge der 
entzündlichen Vorgänge zu einer Produktion von Knochen im Muskelbinde¬ 
gewebe gekommen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweseu Nr. 


107 


Darmkrebs, nicht durch Tergiftung (Kachexie) oder Tochter¬ 
geschwulstbildung, sondern durch mechanischenYerschluss, un¬ 
beeinflusst von einem Unfall, von tödlichem Ausgange gefolgt. 

v An einem Gutachten erläutert von Prof. Dr. C. Thiem-Cottbus. 


In der Unfallversicherungssache der Hinterbliebenen des Rollers J. G. in 
K. gebe ich das vom Reichs-Versicherungsamt geforderte Obergutachten nach 
Lage der Akten ab. 

Es handelt sich darum, ein Urteil darüber zu fällen, ob der am 21. Juni 
1908 eingetretene Tod des am 7. April 1870 geborenen J. G. auf den Unfall vom 
3. Mai 1906 ursächlich zurückzuführen ist. 

G. erhielt, am Rande einer Grube stehend, einen Stoss von der Gabel einer 
Motorlaufwinde gegen die Stirn und fiel infolge dessen in die Grube, in welcher sich die 
elektrischen Zuleitungsdrähte befanden, und dabei auf die Drähte selbst. * 

Nach dem Gutachten des Herrn Dr. S. vom 10/12 06 hat G. etwa 15 Minuten in 
der Grube bewusstlos gelegen und ist erst auf dem Wege nach dem Krankenhause zu 
B., wohin er nach dem Unfall tage geschafft wurde, zum Bewusstsein gekommen. Im 
Krankenhause wurde folgender Befund erhoben, der ebenso wie der Rest des Gutachtens 
wörtlich hier wiedergegeben werden muss. 

„An der rechten Backe befinden sich eine Reihe von oberflächlichen Abschürfungen; 
ebensolche waren an der rechten Schläfe und in der Jochbeingegend zu sehen. Mehrere 
Hautabschürfungen zeigten sich auch in der rechten Schultergegend an der Stelle der stärksten 
Erhebung der Schulterblattgräte. Die rechte Jochbeingegend war stark geschwollen und 
druckempfindlich. Das rechte obere und untere Augenlid zeigten eine Schwellung und 
blaue Verfärbung. Blutunterlaufungen wies auch die innere Hälfte der Lederhaut des 
rechten Auges auf. An der linken Seite der Schläfe fand sich etwa 2 cm über dem 
äusseren Augenhöhlenrand beginnend und etwa 5*/ 2 cm nach aussen von der Stirnmitte 
«ine 5 cm hohe, 3 — 3 ! / 2 cm breite, tiefe Wunde, die nach ihrer Beschaffenheit (Blasen¬ 
bildung und Verschorfung) den Eindruck einer Brandquetschwunde, durch elektrischen 
Strom hervorgerufen, machte. Die Wunde ging bis auf den Knochen und legte diesen 
zum Teil frei. Ein Bruch des Schädeldaches war nicht zu konstatieren, ebensowenig 
ein Bruch des druckempfindlichen Brustkorbes. An einer Stelle und zwar in der Nähe 
des linken unteren Schulterblattwinkels war bei tiefstem Einatmen rauhes Einatmungs¬ 
geräusch zu hören und ausserdem wurden Hustenstösse ausgelöst, ohne dass deswegen 
auf eine Beteiligung der Lunge bei diesem Unfall zu schliessen gewesen wäre. Die 
schon genannte blutige Durchtränkung des oberen und unteren rechten Augenlides sowie 
eine Blutung aus dem linken Nasenloch Hessen vermuten, dass es sich dabei auch um 
eine Mitbeteiligung der Schädelgrundfläche an dem Unfall handelte. G. war die ersten 
Stunden des Krankenhausaufenthaltes etwas unbesinnlich, hatte einen verlangsamten Puls 
ohne Zeichen einer Störung des Bewegungs- und Gefühlsvermögens. 

Die Behandlung im Krankenhause war am 15. November 1906 beendet. Bei der 
Krankenhausentlassung klagte G. über starke Schwindelerscheinungen, über aufsteigende 
Hitze nach dem Kopfe, über Kopfschmerzen, die sich namentlich auf die linke Seite 
des Kopfes erstrecken, über Druck in den Augen, über Mückensehen und über Übelkeit 
und Druckgefühl in der Herz-Magengrube. Sein Schlaf ist in der Nacht sehr stark 
gestört. Ausserdem hat er oftmals das Gefühl, als ob sein ganzer Körper mit Nadeln 
gestochen würde. Ausserdem klagte er über darauffolgendes Kältegefühl. 

Am 19. November 1906 versuchte er zu arbeiten, musste aber am nächsten Tag bereits 
die Arbeit aufgeben, weil er infolge der geschilderten Beschwerden diese nicht verrichten 
konnte. Seit dieser Zeit stand er bis heute in der Behandlung des Unterzeichneten und 
wurde heute aus dieser entlassen. 

G. ist bis zum heutigen Tage als voll erwerbsunfähig zu betrachten. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 4. 


Der objektive Befund vom heutigen Tage deckt sich mit dem bei der Krankenhaus¬ 
entlassung erhobenen Befunde. 

G. ist ein grosser, kräftig gebauter Mann von günstiger Ernährung. Seine Ge¬ 
sichtsfarbe ist blass, ebenso sind es die sichtbaren Schleimhäute, ohne ungesund zu sein. 

Die Oigane der Brust- und Bauchhöhle sind, soweit die gebräuchlichen Unter¬ 
suchungsmethoden ergeben, gesund, insbesondere zeigt das Herz in Bezug auf Grenzen, 
Beschaffenheit der Herztöne und Herztätigkeit keine Abweichung von normalen Verhält¬ 
nissen. Höchstens ist zu bemerken, das der Puls zeitweise 3x30 regelmässige, mittel¬ 
grosse Schläge zählte. 

Die nach der Verletzung konstatierte Veränderung des Atemgeräusches auf der 
linken Seite der Brust ist heute nicht zu finden, nichts deutet auf eine Erkrankung der 
Lunge oder auf Überbleibsel nach einer solchen. 

An der linken Schläfenseite und zwar etwa 2 cm über dem äusseren Augenhöhlen¬ 
winkel ist eine Vertiefung im Schläfen- resp. Stirnbein, welche etwas elliptische Gestalt 
hat, 4 cm hoch und 2 V 2 cm breit ist. Diese Knochenvertiefung wird eingenommen von 
einer ebenso grossen, roten, recht frischen Narbe, die in ihrer Peripherie ziemlich gut 
verschieblich, in der Mitte aber mit dem Knochen verwachsen ist. Die ganze Stelle ist 
auf Druck sehr schmerzhaft, die Narbe selbst ist zart und leicht zu beleidigen. 

Beim Beklopfen ist die linke Kopfseite ziemlich schmerzhaft; Lähmung oder läh¬ 
mungsartige Schwäche irgend eines Teiles der Muskulatur ist nicht vorhanden, vielmehr 
hat die linke obere Extremität dieselbe Kraftäusserung wie die rechte. Beim Gehen 
scheint G. das linke Bein zwar etwas zu schonen, doch ist das nicht auf eine lähmungs¬ 
artige Schwäche zurückzuführen, sondern auf einen Schmerz in der linken Leistenbeuge, 
der sich auch in der rechten findet und darauf zurückzuführen ist, dass G. durch einen 
langen Krankenhausaufenthalt ein gewisses Ermüdungsgefühl spürt. 

Die Bewegungen der Augenmuskeln sind intakt. 

Die Reflexe der Pupillen, welche beiderseits gleich gross und mittelweit sind, 
sind prompt auszulösen, an beiden Augen in gleicher Weise. Die Kniescheibenreflexe 
sind etwas erhöht. Die Prüfung der Geftihlsempfindung ergibt, dass auf der linken 

Körperhälfte und genau von der Mittellinie hinten und vorn begrenzt die Empfindung 

für Berührungen ebenso gut ist wie rechts, dagegen die Empfindung von Stichen nur 

als Berührung gespürt wird, während auch die anderen Qualitäten der Gefühlsempfindung, 
also Kalt und Warm, Nass und Trocken, herabgesetzt zu sein scheinen. Ausserdem sind 
leichte Gleichgewichtsstörungen vorhanden; insbesondere treten solche auf bei Bück- 
bewegungen und zwar in ziemlich hochgradiger Weise. 

Während des Krankenhausaufeuthaltes ist.auch beobachtet worden, dass G. die 
meisten Nächte schlaflos zugebracht hat. Seine Stimmung war eine wechselnde; im 

Allgemeinen zeigte er stets eine leichte Depression des Gemütes. 

Als Unfallfolgen sind demnach neben der von der elektrischen Verbrennung her¬ 
rührenden Narbe an der linken Schläfenseite zurückgeblieben eine Reihe von nervösen 
Symptomen, welche sich in einer gewissen traurigen Stimmung kundgeben, in Schwindel¬ 
gefühlen, einer verminderten Gefühlsempfindung der linken Körperseite und Erhöhung 
der Kniescheiben- und Hautreflexe bestehen. 

Dadurch ist die Erwerbsfähigkeit des G. natürlich eingeschränkt, weil seine Klagen 
durch diesen objektiven Befund gestützt werden. 

Ich schätze die derzeitige Beschränkung der Erwerbsfähigkeit durch die Unfall¬ 
folgen auf 40 °/ 0 . 

Eine Nachuntersuchung empfehle ich nach einem Jahre, weil eine Besserung dieser 
Unfallfolgen wahrscheinlich ist. 

Zusätzlich zum vorstehenden Gutachten will ich noch erwähnen, dass der Urin stets 
ohne Eiweiss und Zucker war.“ 

Die Rente wurde dementsprechend festgesetzt, G. legte dagegen Berufung beim 
Schiedsgericht für Arbeiterversicherung zu 0. ein mit dem Antrag, ihm eine höhere Rente 
zu gewähren. 

Das Schiedsgericht wies jedoch in der Sitzung vom 12. April 1907 die Berufung 
zurück, indem es sich der Begutachtung des Dr. S. anschloss und auch durch Augenschein 
im Verhandlungstermin sich davon überzeugte, dass der Kläger trotz der bestehenden 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


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Beschwerden ein kräftig gebauter Mann von günstiger Ernährung mit blasser, doch nicht 
ungesunder Gesichtsfarbe war, dessen Gesamtzustand mithin durch die nervösen Beschwerden 
nicht erheblich beeinträchtigt war. Der von G. beim R.-V.-A. eingelegte Bekurs hatte 
insofern Erfolg, als ihm für die Zeit vom 11. Dezember 1906 bis zum 28. Februar 1907 
eine Rente von 60 °/ 0 zngesprochen wurde. 

Es erschien glaubhaft und wird durch die Auskunft der Hüttenverwaltung be¬ 
stätigt, dass die Erwerbsfähigkeit des Klägers nach Wiederaufnahme der Arbeit vom 
Dezember 1906 bis Ende Februar 1907 noch in erheblicherem Maße, als die Vorinstanzen 
angenommen haben, beeinträchtigt gewesen ist. Denn die Verletzung war nicht leicht 
und die Krankenhausbehandlung hat mehr als 6 Monate in Anspruch genommen. Zudem 
ergeben die Akten, dass der Kläger vom 1. bis zum 14. März 1907 nochmals wegen 
vorübergehender Verschlimmerung der Unfallfolgen die Vollrente bezogen hat. 

Vom 15. März 1907 stellte die Rente von 40 °/ 0 nach Meinung des Rekursgerichtes 
eine ausreichende Entschädigung dar, da Kläger seit dem April 1907 mit geringfügigen 
Unterbrechungen regelmässig als Heizer gearbeitet, in dieser Stellung 3 M. für die 
Schicht verdient hat, und nicht anzunehmen war, dass der Kläger, wenn er der Stellung 
eines Heizers gewachsen war, noch in erheblichem Maße unter Schwindelanfällen und 
Kopfschmerzen zu leiden hatte. 

Im Jahre 1907 und 1908 wurden mehrfach Rechnungen für Arzneien bezahlt, auch eine 
Arztrechnung von 31 M. an Dr. S. wird am 23. März 1908 von der Berufsgenossenschaft 
bezahlt, und an demselben Tage benachrichtigt die B.-G. die Ehefrau des G., sie erhebe Er¬ 
kundigungen darüber, ob die seit 10. Dezember 1907 eingetretene neue Erkrankung ihres 
Ehemannes auf den Unfall vom 3. Mai 1906 zurückzuführen sei. 

Frau G. teilt der B.-G. am 23. März 1908 mit, dass ihr Mann sich seit dem 

12. Februar 1908 in Krankenhausbehandlung befinde. 

Wie aus einer Mitteilung des Herrn Dr. S. vom 21. März 1908 hervorgeht, fand 
diese Krankenhausbehandlung zu B. statt. 

Nach einer Mitteilung der Frau G. vom 24. März 1908 ist ihr Mann im Dezem¬ 
ber 1907 von Herrn Dr. K. in K. behandelt worden. 

Am 23. Mai 1908 ist G. nach einer Mitteilung des Konvents der Barmherzigen 
Brüder aus dem Krankenhaus entlassen worden. 

Herr Dr. K. teilte am 1. Juni 1908 mit, dass G. am 23. Dezember 1907 und vom 

13. Januar bis 21. Januar 1908 ambulant und vom 23.—31. Jan. 1908 im Kranken¬ 
hause wegen eines Bauchdeckenbruches (Hernia epigastrica) in Behandlung gewesen sei, 
der mit dem Unfälle nicht in Zusammenhang stand. Dies wird bestätigt durch die Mit¬ 
teilung des Konvents der Barmherzigen Brüder vom 25. Juni 1908, wonach für diese 
Zeit die zuständige Krankenkasse gezahlt hat. 

Am 11. Juni 1908 hat Herr Dr. S. ein Gutachten an die B.-G. eingereicht. Es 
ist leider wieder nicht die wörtliche Wiedergabe des Gutachtens zu umgehen. 

„Nachdem G. am 15. November 1906 aus dem Krankenhaus entlassen worden war, 
versuchte er verschiedentlich zu arbeiten, vermochte dies aber wegen mannigfacher Be¬ 
schwerden nicht, so dass er zu Hause bleiben musste. Ich beobachtete ihn aus Interesse 
an dem Manne bis zum 10. Dezember 1906, von welchem Tage ab er mehr, aber immer 
noch unter Aufwendung aller Energie seiner Arbeit nachging. Sehr oft musste er die 
Arbeit durch tagelange Ruhepausen unterbrechen. Ich hatte auch fortdauernd weiter 
noch Gelegenheit, G. zu beobachten. Wiederholt wurde ich von seiner Frau an sein 
Krankenlager gerufen, an welches er grosser Kopfschmerzen wegen gefesselt war. 

Diese Kopfschmerzen waren zeitweise so gross, dass er Selbstmordgedanken hatte. 
Gegen Ende des Jahres 1907 bildete sich bei ihm unter dem Einfluss des allgemein 
geschwächten Zustandes eine Psychose, eine geistige Störung aus, so dass er in dem 
Wahne, dass der Rendant der Hütte und ich daran schuld wären, dass er eine so kleine 
Rente bekäme, am 24. Dezember 1907 mit einem spitzen Instrument, einer Feile, von 
Hause weglief, angeblich, um seine Widersacher anzugreifen. Seine Frau war bei mir, 
um mich zu warnen. Die Erregung legte sich, so dass in den nächsten Tagen G. auf 
meine Veranlassung zu mir kam, ruhig, aber sehr elend. Auf meine Veranlassung 
wandte er sich auch an den Vertrauensmann, der ihn mir wegen der Unfallfolgen zur 
Behandlung überwies. Da eine Behandlung aber und eine Beobachtung in seiner Be- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 4. 


hausung unmöglich war, wurde er am 12. Februar 1908 ins Krankenhaus zu B. über¬ 
wiesen. Während der Behandlungs- und Beobachtungszeit wurde folgender Befund 
erhoben: G. klagte während der ganzen Zeit über unerträgliche Kopfschmerzen auf der 
Polhöhe des Schädels, insbesondere auf der linken Seite, die von da ab nach dem 
Hacken und der linken Brustseite ausstrahlen. Beim Bewegen des Schädels habe er das 
Gefühl, als ob Flüssigkeit oder Eiter darin herumgeworfen würden. Es stelle sich öfters 
Erbrechen ein, dem in den meisten Fällen Schwindelgefühl und Kopfschmerz vorangehen, 
aber auch ohne diese mit einem Brechneigungsgefühl im Unterleib anfängt. Dabei be¬ 
stehen allgemeine Schmerzen, er habe wenig Schlaf, höchstens 3—4 Stunden in der 
Nacht. Oftmals trete Angstgefühl auf, Schreckhaftigkeit, in der Nacht namentlich bei 
Beginn des Schlafes, aber auch im Schlafe selbst, so dass er zusammenfahre und der 
Schlaf weg sei. 

Oftmals zeige sich bei ihm ohne Grund Schwäche, Angstschweiss, das Gefühl des 
Hinsinkens, so dass er sich anhalten müsse. Dazu habe er hartnäckiges Herzklopfen, 
das Gefühl von Ameisenkriechen, Kälte, von Prickeln wie mit Eisnadeln im linken Bein. 

G. ist 169 cm gross, sehr elend, blass, abgemagert, fast fettlos. Sein Gesicht ist 
trotz gut erhaltenen Gebisses eingesunken, die Nase spitz, die Ohrläppchen fast weiss, 
wie wächsern. Die Schläfen sind beiderseits vertieft, die Schädel- und Gesichtsknochen 
stark hervortretend. Als G. kurz nach der Einlieferung unmittelbar nach dem Unfall 
gewogen wurde, war er 172 Pfund schwer, bei der jetzigen Aufnahme wog er nur 
136 Pfund, welches Gewicht trotz Anwendung aller Kraftmittel immer mehr herunter 
ging, so dass am Tage der Entlassung aus dem Krankenhause sein Körpergewicht mit 
132 Pfund festgestellt wurde. Seine Oberarme hatten beispielsweise an dickster Stelle 
nur 19 cm an Umfang. 

Die wiederholten Untersuchungen der Brustorgane ergaben zunächst ein Tiefersinken 
der unteren Lungengrenzen infolge von Lungenblähung, welche durch seinen Beruf be¬ 
dingt ist. 

Man sah aber rechts auch stärker ausgeprägtes Eingesunkensein der Ober- und 
Unterschlüsselbein- und Obergrätengruben. Angedeutet, immerhin aber gut bis ans Ende 
der Beobachtung bemerkbar ist daselbst die Verschärfung des Einatmungs- und die Ver¬ 
längerung des Ausatmungsgeräusches. Auf der Höhe der Einatmung finden sich ausserdem 
einzelne knackende Geräusche. Unterhalb des rechten Schlüsselbeins bis herab zur 
vierten Rippe ist das Atmungsgeräusch „sakkardiert“. Die Sprache ist matt, mühsam, 
wie bei einem Schwerkranken. 

Die Grenzen des Herzens sind normal. Die Herztätigkeit ist erhöht und dabei von 
schwacher Kraft. Die Herztöne kaum zu hören, an der Herzspitze unrein, fast geräusch¬ 
artig; am stärksten ist noch der 2. Ton der Körperschlagaderklappe. Herzspitzenstoss 
fehlt gänzlich, es besteht eine leichte Pulsation in der Herzgrube. Der Puls ist erhöht, 
6x15 in der Minute, kaum fühlbar. Die Blutgefässe zeigen leichte Schlängelung 
und Härte. 

Was das Nervensystem anbetrifft, so fällt beim ersten Blick das überaus gedrückte 
Wesen auf. Seine Teilnahmslosigkeit gegenüber seinen Mitkranken, sein gebrochenes 
Wesen, seine traurige Miene vergrössern den Eindruck des Elends, des Krankseins. Alles 
hängt schlaff an ihm herunter, sein Gang ist mühsam, alle seine Körperbewegungen sind 
erzwungen. Die Gesichtszüge sind unbeweglich, beinahe starr, alle Linien lang ausgezogen. 
Die Gesichtsmuskulatur ist in ruhiger Stellung links schlaffer als rechts, die Mundwinkel 
hängen herunter. Die Pupillen sind beiderseits sehr gross, gleichweit, von träger Reaktion. 
Die Kniescheibenreflexe sind nicht erhöht, doch links besser auslösbar als rechts. Die 
Hautreflexe sind links überall geringer als rechts. Ebenso besteht links eine deutliche 
Herabsetzung aller Gefühlsempfindungsarten. Die Fusssohlenreflexe sind in normaler 
Weise da. Die herausgestreckte Zunge zittert, ebenso die gespreizten Finger. Die linke 
Kopfhälfte ist auf Beklopfen stark druckempfindlich. Empfindlich ist auch die Austritts¬ 
stelle des Hinterhaupts- und des Ober- und Unterauuenhöhlennerveu beiderseits. Ausser¬ 
dem besteht eine erhöhte Reizbarkeit der Haut gegenüber kleinen Reizen, Nachröten auf 
Striche u. dergl. (Dermographie). 

Während des Krankenhausaufenthaltes war der Schlaf des G. ein sehr schlechter. 
Teilweise brachte er ganze Nächte schlaflos zu. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 4. 


111 


Erwähnenswert und sehr wichtig ist noch Folgendes: Solange G. im Krankenhaus 
verweilte, trat oft tagelang ohne jeden ersichtlichen Grund starkes Erbrechen auf, das 
ihn an jeglicher Nahrungsaufnahme hinderte/ Dabei herrschte eine hartnäckige Stuhl¬ 
verstopfung, die stets bekämpft werden musste und dann oft profusen Diarrhöen wich. 
Ja oft war die Stuhlverstopfung so stark und ao hartnäckig, dass sich an sie beinahe 
kotartiges Erbrechen anschloss, das leicht eine Darmverschlingung für einen Unerfahrenen 
vortäuschen konnte. 

Hatte G. schon zu Zeiten relativen Wohlbefindens stets das Gefühl des Vollseins, 
des Drückens, des Brennens im Magen und Darm, so steigerte sich oftmals das Gefühl 
auf das unerträglichste. Erschien schon in den Tagen von relativer Gesundheit der 
ganze Leib aufgetrieben, so war zeitweise der Leib ungeheuer aufgetrieben und 
gespannt wie eine Trommel, so dass sich durch das Hinaufdrängen der geblähten Ein¬ 
geweide selbst der Brustkorb durch Hinauf rücken des Zwerchfells erweiterte. Es ge¬ 
nügte da oft ein leises Streichen mit der Hand über den Bauch, um die reizbaren Därme 
schon durch diese unschuldige Manipulation so zur Steifung zu bringen, dass sich jeder 
Darmteil stark aufblähte und genau durch die abgemagerten Bauchdecken als Erhöhung 
zu sehen war. Dann konnte man auch genau die Wellenbewegung des Darmes, die sich 
unter Gurren und lautem Plätschergeräusch vollzog, verfolgen. Die Aufblähung des 
Magens ergab ein Tieferstehen der unteren sowohl wie der oberen Magengrenze, einen 
Tiefstand des Magens und zugleich eine Erweiterung desselben. 

Ausgedehnte Untersuchungen, Untersuchungen des Magensaftes in verschiedenen 
Phasen der Verdauung, Untersuchung des Erbrochenen, Untersuchungen der Abgänge, 
hohe Eingiessungen des Darmes, Sondierungen desselben, nicht zu erwähnen die vielen 
Untersuchungen des Magen- und Darmkanals von aussen — niemals eine Geschwulst, so 
dass ich mich gezwungen sehe, auch diese Erscheinungen des Magen- und Darmkanals 
als nervöse zu erachten. Nach der Beobachtung im Krankenhaus und den mannigfachen 
immer wieder aufs neue vorgenomraenen Untersuchungen hat sich der Zustand des G. 
seit der letzten Untersuchung im Dezember 1906 fortdauernd verschlimmert. Die Er¬ 
scheinungen von seiten des Nervensystems, von seiten auch des Magendarmkanals sind nichts 
als Teilerscheinungen einer allgemeinen schweren Niederlage des Nervensystems infolge 
des erlittenen Unfalles. Namentlich die letzteren Erscheinungen des Magendarmkanals, 
welche — wie hier — nur unter sicherem Ausschluss aller in Anbetracht kommenden 
organischen Erkrankungen als nervöse bezeichnet werden können, führten im Falle G. 
zu der hochgradigen Abmagerung, zu der Unterernährung aller Körperorgane, also auch 
des Herzens und zur grösseren Empfänglichkeit der Lungen Krankheitserregern gegenüber, 
hier zur rechtsseitigen Lungenspitzenaffektion. So sohwere Erscheinungen sind selten zu 
sehen. Mich interessierte der Fall von vornherein und ich beobachtete G. stets, eben, 
weil er mich interessierte. Ich kenne den Fortschritt der Erkrankung in allen ihren 
Etappen, von ihrem Beginn bis zu dem jetzigen Stadium, das so zum Schwinden der 
Körperkräfte geführt hat, das jetzt nach längerem Gehen selbst die Beine anschwellen. 

Nach manchen Überlegungen habe ich mich zu der Diagnose dieser schweren 
nervösen, auf traumatischem Wege erfolgten Erkrankung durchgekämpft. G.s Zustand 
hat allen Heilversuchen, allen Ernährungsversuchen getrotzt. Er ist 100 °/ 0 durch die 
Unfallfolgen arbeitsunfähig, ja sein Zustand ist zur Zeit sogar derart, dass er dauernd 
fremder Hilfe bedarf. Er wird, namentlich wegen der Magen-Darmerscheinungen, zeit¬ 
weise sehr oft ärztlicher Hilfe bedürfen, weshalb es im Interesse der Berufsgenossenschaft 
liegt, von vornherein auch in der Häuslichkeit des G.s einen Arzt mit seiner Behandlung 
zu betrauen und ihn für künftige Begutachtung zur Beobachtung zu autorisieren; denn 
Gutachten in solchen Fällen lassen sich nur nach eingehendster, verständigster und mit 
Interesse ausgeführter Beobachtung ausstellen. Eine Beobachtung durch einen Arzt ist 
auch schon deshalb nötig, damit für den Fall des Todes des G., der bei weiter gehen¬ 
der Entkräftung erfolgen kann, rechtzeitig eine Leichenöffnung vorgenommen werden 
kann zwecks Entscheidung, inwieweit die Rente für die Descendenz weiter gezahlt 
werden soll.“ 

Am 20. Juni beantragte Herr Dr. S. die Aufnahme des G.s in ein Krankenhaus, 
da das Ableben desselben bald zu erwarten sei. 

G. ist aber in seiner Wohnung am 21. Juni 1908 nachmittags gestorben. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


Die am 23. Juni 1908 ausgeführte Sektion hat — um wörtlich den dem Sektions¬ 
protokoll angeschlossenen Bericht des Dr. S. zu bringen — entgegen dem Befunde am 
Lebenden ergeben, dass der Tod herbeigeführt wurde durch eine Verengerung des Darms 
als unmittelbare Todesursache. Dass die Darmverengerung, bezw. die jene bedingende 
Geschwulst nicht durch den Unfall entstanden sein kann, ist selbstverständlich. Der 
ganze Verlauf der Krankheit, vom Zeitpunkt unmittelbar nach dem Unfall bis in die 
jüngste Zeit, macht es indessen wahrscheinlich, dass durch die seelische Depression infolge 
der nervösen Unfallfolgen, infolge der Unterernährung, der Schlaflosigkeit und der an¬ 
deren Umstände, wie sie in den Gutachten ausgeführt worden sind, schliesslich eine so 
geringe Widerstandsfähigkeit des Organismus sich herausgebildet hat, dass unter ihrem 
Einfluss eine schon bestehende Geschwulst, in ihren ersten Anfängen bestehende Ge¬ 
schwulst in ihrem Wachstum gefördert worden ist, schneller gewachsen ist, als sie ohne 
vorangegangenen Unfall gewachsen wäre und so auch schneller den Tod herbeigeführt 
hat. So halte ich den Unfall trotzdem, wenn auch nicht für die unmittelbare, so doch 
für die mittelbare Todesursache.“ 

Die Geschwulst fand sich in Gestalt einer ringförmigen Verdickung (Darmwand bis 
zu 2 V 2 cm dick) am Übergang von Dick- zum Dünndarm an der Bauhinischen Klappe 
und hatte eine Verengerung der Darmlichtung bedingt,, so dass an dieser Stelle der Darm 
nur für einen Bleistift durchgängig war. Am Schädel und Hirn fanden sich keine Ver¬ 
letzungsfolgen. 

Am 4. September haben Herr San.-Kat Dr. H. und Herr Dr. K. ein Gutachten 
über die Todesursache abgegeben, welches in seinem letzten Teil folgendermassen lautet: 

„Nach diesem Sektionsbefund darf man jetzt retrospektiv als sicher annehmen, dass 
die in dem Gutachten vom 11. Juni 1908 bestehenden Magen-Darmsymptome ebenfalls durch 
die schon bestehende Geschwulst verursacht worden sind und nicht nervöser Natur waren. 

In seinem Schlussgutachten spricht sich Herr Dr. S. dahin aus, dass die Geschwulst 
und der damit zusammenhängende Darmverschluss selbstverständlich nicht als Unfall¬ 
folgen anzusehen seien. Der ganze Verlauf der nervösen Erkrankung des G. habe jedoch 
die Widerstandsfähigkeit des ganzen Organismus so erheblich geschwächt, dass dadurch 
das schnellere Wachstum der Geschwulst gefördert worden ist. Deswegen sei der Unfall 
als indirekte Auslösungsursache des Todes zu betrachten. 

Mit dieser Schlussfolgerung können wir uns nicht einverstanden erklären. Die 
Darmgeschwulst genügt für sich allein, um den Tod des G. zu erklären. Das bestehende 
Nervenleiden mag ihn immerhin weniger widerstandsfähig gemacht haben. Es spielt aber 
dieser Gesichtspunkt eine untergeordnete Bolle. Wir sehen sehr oft, dass sonst gesunde 
und kräftige Personen, wenn sie von einer bösartigen Geschwulst befallen werden, durch 
diese allein einer schweren Kachexie verfallen und nach kurzer Zeit sterben. Man könnte 
bei G. mit demselben Rechte umgekehrt schliessen, dass das Nervenleiden durch das Be¬ 
stehen der bösartigen Darmgeschwulst verschlimmert worden ist, dass also das Nerven¬ 
leiden nicht ausschliesslich Unfallfolge war. 

Jedenfalls sind wir nicht der Ansicht, dass der Tod des G. als indirekte Unfall¬ 
folge zu betrachten ist. 44 

Auf Veranlassung der Witwe des G. hat Herr Nervenarzt Dr. B.-Berlin am 
13. Februar 1909 ein Gutachten abgegeben, in welchem er sich auf den Standpunkt des 
Herrn Dr. S. stellt und annimmt, dass G. durch sein schweres traumatisches Nerven¬ 
leiden so sehr in seiner Widerstandsfähigkeit beinflusst worden ist, dass er den Schä¬ 
digungen, welche die Darmgeschwulst darbot, nicht so lange Widerstand bot, als es ein 
gesunder Organismus getan hätte, d. h. also mit anderen Worten: „Hätte G. kein trau¬ 
matisches Nervenleiden gehabt, so hätte sein Leben mindestens ein bis zwei Jahre länger 
bestanden.“ 

Herr Dr. B. führt mich als Gewährsmann für seine Ansicht an, indem ich in dem 
Vortrag „Unfall und Geschwulstbildung“ die Beschleunigung des tödlichen Ausganges 
einer bereits vorher bestehenden Krebskrankheit beim Hinzutreten einer Unfallerkrankung 
anerkannt habe. 

Eigene gutachtliche Äusserungen: 

Um gleich auf die aus meinem Vortrag, den ich grösstenteils wörtlich in die 2. Auf¬ 
lage meines Handbuches der Unfallerkrankungen übernommen habe, herausgenommene 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 4. 


113 


Äusserung zurückzukommen, darf dieselbe nur im Zusammenhänge mit den vorausge¬ 
gangenen und nachfolgenden Bemerkungen betrachtet werden. 

Ich führe also aus meinem Handbuch die diesbezügliche Stelle S. 621 und 622 an: 

„Wir wissen, dass in einem kranken Körper der Wildwuchs bösartiger Geschwülste 
nicht aufgehalten wird. Aber dass er dadurch begünstigt würde, ist ganz unverständlich; 
am raschesten wächst der Krebs einer und derselben Art, z. B. ein Blumenkohlgewächs 
des Gebärmutterhalses, sogar bei jugendlichen vollsaftigen Personen. Das R.-V.-A. hat 
diesen Standpunkt schon in einer Entscheidung vom 12. April 1894 vertreten, indem es 
ausführte, ,dass die Schwächung des Körpers auf die Entwicklung des Krebses ohne allen 
Einfluss ist 4 . 

Aber eins muss man zugeben: Siechtum durch Blutverlust und Krankheit plus 
Krebskachexie können den Menschen eher töten, als jede von den Schädlichkeiten allein. 
Insofern kann man wohl die Beschleunigung des tödlichen Ausganges einer Krebserkran¬ 
kung beim Hinzutreten einer Unfallkrankheit anerkennen. 

Der Krebstod wäre nicht so bald eingetreten, wenn nicht der Unfall den Körper 
geschwächt hätte, vorausgesetzt^ dass die Krebserkrankung nicht bereits eine derartig 
schwere war, dass sie auch ohne Unfall binnen kurzem zum Tode geführt haben würde. 
Gerade in der richtigen Abschätzung dieser Verhältnisse und Einflüsse liegt eine Haupt¬ 
schwierigkeit bei der Begutachtung. 

Prof. v. Mickulicz hat unter 458 Fällen von Magenkrebs, die er grösstenteils 
-operiert hat, geprüft, wie lange die nicht operierten Kranken vom Beginne der ersten 
Krankheitserscheinungen an noch gelebt haben, und bei 67 verwertbaren Fällen gefunden, 
-dass der Tod zwischen wenigen und 38 Monaten, im Mittel nach 11 1 / 2 Monaten eintritt. 

Mau wird daher wohl selten in der Lage sein, einen wesentlich beschleunigenden 
Einfluss eines Unfalles auf den Verlauf eines schon vorhandenen Magenkrebses anzunehmen. 

Es wäre eine sehr dankenswerte Aufgabe, derartige Statistiken auch für die Krebs- 
gewüchse an anderen Körperteilen aufzustellen. Denn es gibt gewisse Arten von Haut- 
und Brustkrebsen, die verhältnismässig langsam wachsen, bei denen also ein nach einem 
Unfälle beobachtetes rascheres Fortschreiten zumeist eine Entschädigung erheischen würde.“ 

Hiernach muss ich zunächst die Ansicht des Herrn Dr. S., wonach die verringerte, 
<lurch das Nervenleiden des G. hervorgerufene Widerstandsfähigkeit des Organismus das 
Wachstum des Darmkrebses gefördert hätte, als im Widerspruch mit den Ansichten aller 
maßgebenden Forscher stehend bezeichnen, mit Ansichten, denen das R.-V.-A. schon 1894 
mit den oben angeführten Worten zugestimmt hat, „dass die Schwächung des Körpers 
auf die Entwicklung des Krebses ohne allen Einfluss ist“. 

Es kann sich nur um eine Erörterung der von Herrn Dr. B. aufgeworfenen Frage 
handeln, ob ein schon vor dem Unfall vorhandenes Darmkrebsleiden durch das Hinzu¬ 
treten der Unfallfolgen rascher, um Jahre lang früher, den Tod herbeigeführt hat, als es 
ohne die Unfallfolgen geschehen wäre, ob also die Unfallfolgen in diesem Sinne wesentlich 
mit zum frühzeitigen Eintritt des Todes geführt haben? 

Bei der Beantwortung dieser Frage müssen wir eine weitere Frage aufwerfen, 
nämlich: Hat G. wahrscheinlich schon zur Zeit des Unfalles sein Darmkrebsleiden ge¬ 
habt, oder fällt wenigstens die erste Entwicklung des Darmkrebses wahrscheinlich auf 
mnen Zeitpunkt, in welchem das durch den Unfall bedingte Nervenleiden sich noch in 
körperschwächender Art goltend machte? 

Die Beantwortung dieser Frage werden wir herleiten einmal aus dem Verlauf des 
Unfallleidens, dann aber aus einer Erwägung der Entwicklung von Darmkrebsleiden der 
Art, wie eins den Tod des G. berbeigeftihrt hat; denn darüber herrscht doch Einigkeit, 
dass dieses Darmleiden schliesslich die alleinige Todesursache war und dass das Nerven¬ 
leiden allein den Tod nicht herbeigeführt haben würde. 

Zunächst möchte ich annehmen, dass wesentlich körperschwächende Einflüsse des 
Unfalles vom 3. Mai 1906 am 10. Dezember 1906 nicht mehr vorhanden waren, denn 
Herr Dr. S. hat an diesem Tage den G. als einen grossen, kräftig gebauten Mann be¬ 
schrieben, von günstiger Ernährung mit blasser, aber nicht ungesunder Gesichtsfarbe und 
gleich aussehenden Schleimhäuten. 

Das Schiedsgericht hatte am 12. April 1907 denselben Eindruck von G. auf Grund 
des Augenscheines. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


Nur vom 1. bis 14. März 1907 ist noch einmal eine vorübergehende Verschlim¬ 
merung der Unfallfolgen eingetreten. Von da an hat G., wie das R.-V.-A. am 29. Oktober 
1907 feststellte, als Heizer täglich 3 M. verdient, woraus das Rekursgericht zutreffend 
schloss, dass während dieser Zeit G. nicht mehr in erheblichem Maße unter Schwindel¬ 
anfällen und Kopfschmerzen gelitten haben kann. 

Erst gegen Ende des Jahres 1907 trat eine Art Psychose auf, unter derem Einfluss 
G. mit einer spitzen Feile das Haus verliess, um seine Widersacher anzugreifen. 

Man wird nicht fehlgehen mit der Annahme, dass dieses Neuauftreten nervöser Er¬ 
scheinungen durch das nunmehr in Entwicklung begriffene Darmleiden bedingt war, denn 
in den nächsten Tagen fand Herr Dr. S. den G. bereits sehr elend. 

Die Sektion hat aber nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür gegeben, dass diese 
elende Körperbeschaffenheit als eine Unfallfolge betrachtet werden könnte. 

Die gegenteilige Ansicht des Herrn Dr. S. ist nicht maßgebend, sie hat sich durch 
die Sektion als irrig erwiesen. Offenbar hat Herr Dr. S. selbst lange Bedenken, die im 
Dezember 1907 aufgetretene Erkrankung als rein nervöse zu bezeichnen, denn er erklärte: 

Nach manchen Überlegungen habe ich mich zu der Diagnose dieser schweren ner¬ 
vösen auf traumatischem Wege erfolgten Erkrankung durchgekämpft. 

Es sind bei den Stuhlverstopfungen hohe Eingiessungen gemacht, der Darm ist 
sondiert worden, aber niemals ist eine Geschwulst gefunden, es ist also doch nach einer 
Darmverengerung gefahndet worden. 

Es ist meiner Ansicht nach jetzt nach Vorliegen des Sektionsberichtes mit voller 
Sicherheit der Schluss zu ziehen, den auch die Herren San.-Rat Dr. H. und Dr. K. ge¬ 
zogen haben, dass das Nervenleiden, welches noch als Unfallfolge in mäßigem Grade, das 
R.-V.-A sagt „in nicht erheblichem Grade“, bestehen mochte, durch das Auftreten der bös¬ 
artigen Darmgeschwulst wieder verschlimmert worden ist, dass also das Nervenleiden, 
welches sich von Ende 1907 an geltend machte, nicht ausschliesslich Unfallfolge war, ja 
ich möchte bei dem völlig negativen Sektionsbefunde im Nervengebiet sagen, nur zu einem 
kleinen Teil Unfallfolge sein konnte. 

Bei Leuten mit einem solchen Kräfteverfall (von 172 auf 136 Pfund) und solchen 
Magenschmerzen leidet auch das ganze übrige Nervengebiet; Schlaflosigkeit und infolge 
dessen Kopfschmerzen sind unausbleiblich. 

„Hatte G. schon in Zeiten relativen Wohlbefindens stets das Gefühl des Vollseins, 
des Drückens, des Brennens im Magen, so steigerte sich oftmals das Gefühl auf das un¬ 
erträglichste. Erschien schon in Tagen von relativer Gesundheit der ganze Leib aufge¬ 
trieben, so war zeitweise der Leib ungeheuer aufgetrieben und gespannt“ 

Bei solchen „unerträglichen“ Leiden musste das ganze Nervengebiet auch eines 
vorher nerven gesunden Menschen leiden; selbstverständlich werden bei G. die allgemeinen 
Nervenschmerzen bei dem noch vom Unfall her etwas gereizten Nervengebiet besonders 
schlimm gewesen sein. 

Dass aber an diesen durch Unfallfolgen besonders gesteigerten Nervenschmerzen G. 
gestorben sei, oder dass diese den Tod wesentlich beschleunigt hätten, kann niemand be¬ 
haupten. Ein Darmleiden, wie es sich bei G. herausstellte, führt nicht durch die übrigens 
dabei unausbleibliche Beteiligung des Nervengebietes zum Tode, sondern durch die Ent¬ 
kräftung aller Teile infolge der gestörten Ernährung, wahrscheinlich auch infolge einer 
Art Vergiftung durch Aufsaugung der auf natürlichem Wege nicht zu entleerenden Aus¬ 
scheidungsstoffe (Autoinfektion) und schliesslich auch durch Bauchfellentzündung. 

Machen wir uns einmal den Verlauf eines solchen Darmleidens klar! 

Der Darmkrebs kann sich anfangs sehr langsam entwickeln; ist es aber 
erst zur Verengerung der Darmlichtung, zur hartnäckigen Verstopfung, ab¬ 
wechselnd mit Diarrhöen, zum häufigen Erbrechen, ja sogar zum Kotbrechen 
gekommen (Seite 110 dieser Nummer), so ist ohne ein operatives Eingreifen 
das Schicksal des Erkrankten besiegelt. Er geht sehr bald an den Folgen der 
Darmverengerung zugrunde. 

Nun sind die Erscheinungen derselben, zunächst das öftere Erbrechen, 
schon Ende Dezember 1907 (einige Tage nach dem 24. Dezember) eingetreten. 
Der Tod am 21. Juni 1908 ist danach keinesfalls auffallend früh eingetreten. 


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Man muss eben beim Darmkrebs zwei Abschnitte unterscheiden: den bis 
zur Entwicklung von Erscheinungen der Darmverengerung und den von da an 
bis zum Tode. 

Der erste Abschnitt kann sehr lange dauern. 

Der Darmkrebs gehört in dieser Beziehung zu den verhältnismäßig gut¬ 
artigen Krebsarteu, auch insofern, als er verhältnismässig selten zu Tochter¬ 
geschwülsten führt. 

Der Darmkrebs wird daher neuerdings von den Forschern als 
ein besonders dankbares Operationsfeld angesehen. 

Beim Darmkrebs wirkt meistens nicht das Krebsleiden körpervergiftend 
wie etwa ein Hautkrebs, sondern nur der mechanische Verschluss, und wie ein 
solcher z. B. bei Darmverschlingung, Achsendrehung in wenigen Tagen zum Tode 
führt, der eine Folge des mechanischen Verschlusses ist, so führt meistens auch 
der Darmkrebs nur durch den mechanischen Verschluss, nicht durch 
sogenannte Krebskachexie oder durch Tochtergeschwulstbildung 
zum Tode. 

Es handelt sich hierbei nicht um einen akuten, plötzlichen, völligen Darm¬ 
verschluss, sondern um eine allmählich immer stärker werdende Verengerung, 
die zuletzt wie ein vollkommener Darmverschluss wirkt. Der Verlauf von dem 
Beginn der durch die Verengerung bedingten Erscheinungen bis zum Tode ist 
daher zwar langsamer als bei akutem, plötzlichen vollkommenen Darmverschluss, 
aber er führt doch ohne Operation etwa in einem halben Jahre zum Tode, wenn 
nicht operiert wird. 

Ich bemerke, dass der Eintritt des Todes bei Gr , nachdem erst die Erschei¬ 
nungen der Darmverengerung sich gezeigt hatten, als durchaus nicht verfrüht 
bezeichnet werden kann. 

Solange der Darm durchgängig ist, braucht das Allgemeinbefinden nicht schwer 
beeinträchtigt zu sein. 0. kann also den Krebs schon zur Zeit des Unfalles oder 
noch innerhalb der durch Unfallfolgen wesentlich beeinflussten Zeit gehabt haben 
also schon in der Zeit zwischen 3. Mai 1906 und April 1907. 

Nach dieser Zeit hörten die Unfallfolgen auf von wesentlicher Bedeutung 
zu sein, und da wir auch wissen, dass eine Körperschwächung niemals ein rasches 
Wachstum einer Krebsgeschwulst bedingen kann, ist jeglicher Einfluss von 
Unfallfolgen bis zum Dezember 1907 bestimmt auszuschliessen. Das Wachstum 
der Krebsgeschwulst bis zum Beginn der Erscheinungen von Verengerung ist 
sicher gänzlich unbeeinflusst vom Unfall und seinen Folgen vor sich gegangen. 

Nachdem die Erscheinungen der Verengerung aber erst da waren, war das 
Schicksal G.s besiegelt. Er musste ohne Operation sterben, nicht an der zer¬ 
störenden Wirkung des Krebses, nicht an Tochtergeschwülsten, nicht an Krebs¬ 
kachexie, die ich allein in meinem Vortrage „Unfall und Geschwulstbildung“ ge¬ 
nannt habe; von solchen Krebswirkungen fand man nichts bei der Sektion, 
sondern G. musste sterben und starb an den Folgen des Darmver¬ 
schlusses. 

Es musste der Tod auch nach den anderweitigen Erfahrungen innerhalb 
von 5 bis 6 Monaten erfolgen. 

Innerhalb dieser Zeit hatte er grössere Schmerzen zu leiden, weil sein 
noch vom Unfall her gereiztes Nervensystem von den bei der Darmverengerung 
unausbleiblichen Nervenschmerzen stärker ergriffen wurde als das Nervengebiet 
eines vorher gesundon Menschen. 

Dass aber diese Schmerzen den Tod beschleunigt hätten, ist ausgeschlossen. 

Der Tod musste ohne Operation mit mathematischer Sicherheit erfolgen, 
als der Darm Verschluss vollständig war. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


Auf die Vervollständigung des Darmverschlusses haben aber der Unfall und 
seine Folgen nicht den geringsten Einfluss gehabt. Denn der vollständige Darm¬ 
verschluss erfolgt durch Zunahme des Wachstums des Krebses, bis schliesslich 
eine solche Verengerung der Darmlichtung entsteht, dass so gut wie nichts mehr 
hindurch kann. Ist es so weit gekommen, dann sind die Kranken unrettbar ver¬ 
loren; sie sterben nicht, um es kurz zu bezeichnen, an der Giftigkeit des 
Krebses, sondern am Darmverschluss, und es ist ganz gleichgültig und 
nebensächlich, ob sie infolge von Unfallfolgen geschwächt sind oder nicht, ob 
sie dabei grössere oder geringere Schmerzen gehabt haben. Am unbeseitigten 
Darmverschluss geht auch ein Hüne von Kraft und Gesundheit mit Sicherheit 
zugrunde. 

Und nur an den Folgen des Darmverschlusses ist G. gestorben, nicht an 
den Folgen einer Krebsvergiftung. 

So sehr daher auch das traurige Geschick des G. und seiner Angehörigen 
zum Mitleid herausfordert; vom rein wissenschaftlichen, kritischen Standpunkt 
aus kann man weder den Eintritt des Todes überhaupt als auch nur teilweise 
oder mittelbare Unfallfolge anerkennen, noch einen früheren Eintritt des Todes 
durch den Unfall annehmen. 

Das R.-V.-A. hat danach die Rentenansprüche der Hinterbliebenen auch unter 
Hinweis auf das Gutachten der Herren S.-R. D. H. und Dr. K. abgewiesen. 


Besprechungen. 


Waetzold, Die Bedeutung des Traumas in der Medizin. (Deutsche Milit,'- 
Zeitschr. 2. X). Das Trauma bildet nicht immer die auslösende Ursache einer Krankheit, 
in vielen Fällen stellt es nur das beschleunigende oder verschlimmernde Moment dar. 
Unter den allgemeinen indirekten Wirkungen sind zunächst die Blutdruckveränderungen 
zu nennen, die durch Reiz des Trauma auf die Vasomotoren zustande kommen. Embo¬ 
lien, ausgehend von den durch die Verletzung entstandenen Thrombosen oder in Gestalt 
von Fettembolien, selbst ohne stärkere Zertrümmerung von Fett oder endlich Luftembolien 
können plötzlich zum Tode führen, wobei ohne Sektion die Todesursache völlig unauf¬ 
geklärt bleibt. Nicht ganz selten kommt es zu einem Nervenshock, einem Zustand, welcher 
der Ohnmacht ähnlich ist. Nach Ziegler findet sich bei 7—14 °/ 0 aller Gesclrwulst- 
bildungen als Ursache ein Trauma, ohne dass es bisher gelungen ist, eine nach allen 
Seiten hin befriedigende Erklärung für diese auffallende Tatsache zu finden. Bei stärkeren 
Quetschungen von Gefösswänden ist die Folge der Zerstörung der Muscularis und der 
elastischen Wand eine Aneurysmabildung, wobei eine vorangegangene Syphilis eine grosse 
Rolle spielt. Unter den Störungen des Nervensystems wird die Gehirnerschütterung ge¬ 
nannt, deren Erscheinungen meist einem Trauma sofort zu pflegen folgen, doch hat 
Bollinger auf die 2—3 Monate nach Einwirkung des Trauma auftretenden Spätapo¬ 
plexien hingewiesen, bei denen stets ein frischer Blutherd zu finden ist. Die diffuse Hirn¬ 
hautentzündung infolge einer zirkumskripten Reizung erklärt sich am zwanglosesten aus 
der nachträglichen Einwanderung der Nasenhöhlenbakterien auf dem Wege der Lymph- 
bahnen zur weichen Hirnhaut. Bei Erschütterungen des Gehirns endlich findet sich nach 
Schm au ss ein Absterben der Nervenfasern, bezw. eine Quellung und Degeneration der 
Achsenzylinder und Markzerfall. Neben der traumatischen Neurose ist die traumatische 
Psychose zu nennen, entweder in der dem Trauma unmittelbar folgenden Form, z. B. das 
traumatische Delirium, oder als sekundäres Leiden meist melancholischer und hypochon¬ 
drischer oder querulierender Art. Erst nach Wochen, Monaten oder Jahren tritt die 
traumatische Epilepsie auf. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr 4. 


117 


Die traumatische Entstehung innerer Krankheiten kann man sich am zwanglosesten 
dadurch erklären, dass z. B. durch einen Stoss eine lokale Hyperämie herbeigeführt wird, 
welche schädigend auf den Gesamtorganismus ein wirkt. Kreisen alsdann im Blute oder 
in dem vom Trauma getroffenen Gewebe Bakterien, so kann es zu lokalisierter oder all¬ 
gemeiner Eiterung kommen. Eine angeborene oder vielleicht auch erst erworbene 
(Syphilis!) Disposition mag mitsprechen, immerhin ist es zweifellos, dass innere Krank¬ 
heiten durch ein Trauma entstehen können. Peri-, Myo-, Endocarditis traumatica sind 
häufig genug beobachtet worden, während die nervöse Störung der Herztätigkeit, welche 
manchmal auf einen Unfall zurückgeführt wird, nur eine Teilerscheinung einer durch ein 
Trauma herbeigeführten Schädigung des Körpers darstellt. Durch die Quetschung des 
Brustkastens kann eine Pleuritis sicca hervorgerufen werden, wobei infolge der Elastizität 
der Rippen die krankhaften Erscheinungen an einer ganz anderen Stelle sich zu zeigen 
vermögen, als an der von dem Stosse betroffenen. Infolge der Zerreissung eines Pleura- 
gefässes entsteht der Hämothorax, der sich infolge von Infektion leicht in ein Empyem 
verwandeln kann. Während die Beurteilung nicht schwer ist, wenn es sich um eine 
gleich nach dem Trauma auftretende Lungenblutung handelt, bietet die sich an eine 
solche anschliessende Tuberkulose gewisse Schwierigkeiten. Als entstanden wird man 
die Krankheit nur dann durch den Unfall ansehen können, wenn bei der Sektion nur ein 
frischer, kein älterer Herd mit verkästen Bronchialdrüsen zu finden ist. Findet sich hin¬ 
gegen ein Käseherd, so wird man höchstens eine Verschlimmerung annehmen dürfen. Was 
das Zustandekommen einer traumatischen Pneumonie anlangt, so gilt für sie dasselbe wie 
für eine frische Tuberkulose: durch das Trauma wird in der Lunge ein Herd mit ver¬ 
minderter Widerstandsfähigkeit erzeugt; die auf der Mund- und Nasenschleimhaut, aber 
auch auf der der Bronchien und wahrscheinlich der Alveolen häufig vorhandenen Keime 
siedeln sich in dem Herde an, und es liegt nur an der Art der Infektionskeime, welche 
Krankheit entsteht. 

Zur Entstehung eines Magengeschwürs gehören neben Ernährungsstörungen der 
Magenwand wohl immer krankhafte Veränderungen in der Funktion des Magens (erhöhte 
Acidität, Alkohol!), ein Trauma allein kann daher ein solches schwerlich hervorrufen. Das 
Vorkommen einer Enteritis traumatica wird bestritten; ebenso bestreitet W., dass durch 
einen Stoss oder dergl. eine Appendicitis entstehen kann. Der Wurmfortsatz liege dazu 
viel zu geschützt. Verständlich hingegen ist eine Peritonitis entweder in der allgemeinen 
oder zirkumskripten Form, welche durch ein Trauma hervorgerufen worden ist Das 
Gleiche gilt für einen Leberabszess oder eine eitrige Hepatitis, während die Entstehung 
einer Lebercirrhose durch ein Trauma mit Sicherheit ausgeschlossen werden muss. Mög¬ 
lich endlich ist es auch, dass sich eine Nephritis an eine Verletzung anschliessen kann. 
Entsteht eine Knochen- oder Gelenktuberkulose durch ein Trauma ohne äussere Ver¬ 
letzung, so müssen wir annehmen, dass im Blut virulente Tuberkelbazillen kreisen oder 
dass im Knochen ein kleiner, möglichenfalls schon im Ausheilen begriffener Herd vor¬ 
handen war, der mobil gemacht worden ist. Die Verletzung des Pankreas führt leicht 
zu Diabetes, noch mehr aber eine Schädelverletzung sowie eine Quetschung der Leber. 
Stets muss aber dabei daran gedacht werden, dass bereits vor der Verletzung Zucker¬ 
harnruhr bestanden hat und diese erst nach derselben vom Arzte bemerkt worden ist. 
Ob hingegen die Arteriosklerose ein Folgezustand einer Verletzung sein kann, wie Gold¬ 
scheider meint, ist auch W. doch sehr zweifelhaft. Hamm er Schmidt-Danzig. 

Yollbrecht, D ie Infektion der Schussverletzungen und ihre Behandlung. 
(Archiv f. klin. Chirurgie. Band 90. Heft 2.) V. empfiehlt warm die Behandlung der Schuss¬ 
verletzungen mittels Perubalsam. Der letztere schliesst Bakterien mechanisch ein und 
schaltet sie so für den Organismus aus. Da aber der Alkohol für den Körper nicht 
gleichgültig ist und er ausserdem den Perubalsam stark verdünnt, empfiehlt V. einen 
Zusatz von Formobas, ein basisches Formalin, im Verhältnis von 1 °/ 0 . Die Beobachtungen 
V.s mit dem Formobas-Perubalsam fordern zur Nachprüfung auf. 

Hammerschmidt-Danzig. 

Urteil des Reichsgerichts. Tod durch Infektion mit Scharlachgift. 
(Unfall 29.1.09.) Ein Arzt wurde beim Eröffnen eines Abszesses am Halse eines Scharlach- 
kranken von letzterem angehustet und starb zwei Tage später an Blutvergiftung. Nach 
Ansicht des Reichsgerichts war die Infektion sehr wohl möglich, da der Verstorbene 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Ni. 3. 


häufig an Mandelentzündungen gelitten hatte und seine Mandeln daher einen günstigen 
Nährboden darboten. Die Ansprüche seien daher vollkommen begründet, trotzdem sie zu 
spät angemeldet waren, um noch eine Obduktion vornehmen zu können. 

Hammer schmidt-Danzig. 

Rücker, Beitrag zur Technik des Streckverbandes nach Bardenheuer. 
(Zentralbl. f. Chirurgie 1910, Nr. 4.) Anwendung sogenannter „Stiefelzüge“. Ein unterer 
Zug geht über die Ferse, ein oberer über das Sprunggelenk. Die Züge kreuzen sich. 
Die Stiefelzüge werden mit 2—4 Pfund belastet, die Hauptlängsstrecke mit 8—10 Pfund. 
Anwendung bei Frakturen im unteren Drittel des Unterschenkels bezüglich in der Nähe 
des Sprunggelenks. Röntgenbild eines schweren Malleolarbruchs. Energische Kompression 
und Distraktion des Gelenks. Ödeme verschwinden rasch. R. legt den Streckverband 
prinzipiell sofort an. Bettmann-Leipzig. 

Steinmann, Zur Autorschaft der Nagelextension. (Zentralbl. f. Ch. 1910, 
Nr. 5.) St. verteitigt die Priorität des Verfahrens gegenüber dem Verfahren von Codi- 
villa, das übrigens wenig bekannt ist, und macht auf die prinzipiellen Unterschiede 
aufmerksam. 

Der wichtigste Unterschied ist der, dass Codi villa ausdrücklich den direkten An¬ 
griff des verlängerten Zuges an den das Fersenbein perforierenden Nagel verbietet. Er 
Er benutzt diesen blos zur Erhaltung der durch einen in anderer Weise ausgeübten Zug 
bewirkten Reposition. Das Prinzip des direkten und ausschliesslichen Angriffs des Zugs 
am Knochen nimmt St. als seine Methode in Anspruch. Bettmann-Leipzig. 

E. Bircher, Eine eigenartige typische Schädelfraktur. Zentralbl. f. Chi¬ 
rurgie 1910, Nr. 3.) In zwei Fällen entstand eine komplette Fraktur des Stirnbeins. 
Ein Stück desselben von 4 cm Quer- und 5 cm Höhendurchmesser drang in toto mit dem 
Sinus front, als Ganzes mit einem Teil des Bodens der vorderen Schädelgrube in 
das Schädellumen ein. Ein Teil des Stirnhirns war zertrümmert. Trepanation brachte 
Heilung aller Störungen. Der Insult, ein mit Gewalt von einer rotierenden Fräse empor¬ 
geschleudertes Lattenstück, das mit seinem freien Ende gerade die Nasenwurzel getroffen 
hatte, muss gross und kurzdauernd gewesen sein und so gewirkt haben wie ein in 
rascher Bewegung befindliches Geschoss auf eine Glasscheibe. Bett mann-Leipzig. 

Whitemann, Über die Frakturen des Coli, femoris der Jugendlichen 
(Coxa vara traumatica) und ihre Behandlung. (Zentralbl. f. Chirurgie 1910, Nr. 11.) 
W. unterscheidet die traumatische Coxa vara (Schenkelhalsbruche und Epiphysenbrtiche) 
streng von der durch Deformation bei Rhachitischen entstandenen Coxa vara. Angabe 
eines unblutigen Abduktionsverfahrens und eines blutigen zur Vergrösserung des Winkels. 
Letzteres besteht aus Ausmeisselung eines Keils unter dem Trochanter und Annäherung 
der Wundflächen durch starke Abduktion. 

W. ist in solchen nicht rhachitischen Fällen Anhänger des blutigen Vorgehens. 

Bettmann-Leipzig. 

Stern, Beitrag zu den Geschwülsten der Fossa iliaca interna. (Münch, 
med. Woch. 12.) Die Fossa iliaca interna ist durch das Vorkommen der verschieden¬ 
artigsten Tumoren ausgezeichnet; eine exakte Feststellung ihrer pathologisch-anatomischen 
Beschaffenheit häufig schwierig. Die wichtigsten sind: 1. Aneurysmen, 2. Sarkome, 
3. Echinokokkengeschwülste, 4. Enchondrome und 5. Osteome des Muse, ileopsoas. Sie 
sind teils traumatischer Natur, teils infolge eines Traumas im Wachstum beschleunigt. 
Verf. teilt aus der chirurgischen Klinik Reh ns in Frankfurt a/M. einen sehr interessanten 
Fall einer Geschwulst der rechten Fossa iliaca interna mit, die ira Gefolge eines Traumas 
auftrat und als subperiostales traumatisches Hämatom der Fossa iliaca int. mit Knochen¬ 
neubildung vom abgehobenen Periost aus diagnostiziert wurde. Die Diagnose wurde durch 
die Operation bestätigt und der Verletzte, der die typischen Psoassymptome darbot, nach 
3 Monaten mit völliger Wiederherstellung entlassen. Aron heim-Gevelsberg. 

Ascoll und Izar, Die Meiostagminreaktion bei bösartigen Geschwülsten. 
(Münch, med. Woch. 8.) In Nr. 2 der Münch, med. Woch. teilte Ascoli mit, dass ira 
Institut für spezielle Pathologie innerer Krankheiten der Universität Pavia Untersuchungen 
über das Vorkommen der Meiostagminreaktion bei bösartigen Geschwülsten angestellt 
wurden. In vorliegender Arbeit teilen A. und I. mit, dass nach den erhobenen Befunden 


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die Meiostagminreaktion bei bösartigen Geschwülsten mit äusserster Regelmässigkeit 
positiv, bei nicht tumorverdächtigen Fällen ausnahmslos gegenteilig ausfiel. 

Aron heim-Gevelsberg. 

Rücker, Die Erzeugung einer schweren Hämatemese durch Läsion der 
Nasenscheidewand (s. Münch, med. Woch. 45). In der Strafanstalt Werden (Ruhr) 
beobachtete fi. einen Gefangenen, der wiederholt in 14 Tagen IV 2 —2 Liter Blut erbrach, 
ohne dass das Körpergewicht zurückging. Derartige Fälle waren in der Anstalt auch 
früher schon bei einer Anzahl Gefangener beobachtet worden. Das Blutbrechen kam in 
der Weise zustande, dass die Gefangenen sich mit dem Fingernagel hoch oben am Nasen¬ 
septum eine Risswunde beibrachten, das Blut bei stark hintenüber geneigtem Kopfe durch 
den Rachen in den Magen fliessen Hessen und dann erbrachen. Bei der Untersuchung 
fanden sich beiderseits hoch am Septum schmierig belegte Ulcerationen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Andereya, Zur traumatischen Ätiologie des Nasenscheidewandabs¬ 
zesses. (Deutsch, med. Wochenschr. 4. X.) Weitaus die meisten Hämatome und Abs¬ 
zesse der Nasenscheidewand sind die Folge von vorausgegangenen Traumen, wenn die 
Verletzung auch manchmal so geringfügig sein kann, dass sie übersehen wird. Sehr viel 
seltener sind Septumabszesse, die von Erkrankungen der Schneidezahnwurzel ausgehen; 
ferner solche im Gefolge von Typhus und Variola, während die idiopathischen nach A. 
sich bei genauer Untersuchung stets auf eine bestimmte Ursache zurückführen lassen. 
Der Mechanismus der durch ein Trauma entstandenen ist der, dass durch einen die 
Knorpelplatte direkt oder indirekt treffenden Insult eine Fraktur oder wenigstens Infrak¬ 
tion des Scheidewandknorpels, seltener der senkrechten Platte des Siebbeins entsteht. 
Dabei kommt es, während die Schleimhaut am Septum häufig unversehrt bleibt, zu einem 
Blutaustritt unter die Schleimhaut oder unter die Knorpelhaut. Nimmt die Blutung einen 
stärkeren Umfang aD, so bilden sich meist zwei bilateral gelegene Blutsäcke, aus denen 
durch Bakterieneinwanderung alsdann Abszesse entstehen. Zum Durchbruch eines solchen 
kommt es selten und häufig genug wird durch einen derartigen fast immer unter Fieber¬ 
erscheinungen einhergelienden Abszess ein allgemeiner Krankheitszustand vorgetäuscht. 
Das ist zwar nicht die Regel, denn meist sind die lokalen Erscheinungen so stürmisch, 
dass ein Nasenscheidewandabszess kaum zu übersehen ist; immerhin wird man bei in¬ 
differenten Kranken auch an die Möglichkeit eines solchen denken müssen. Das knöcherne 
Septum bleibt oft verschont, und zwar deswegen, „weil die senkrechte Platte des Sieb¬ 
beins meist bis wenigstens zur Hälfte des knöchernen Nasenrückens reicht. Wenn daher 
ein Trauma die Nasenspitze trifft, so wird in erster Linie von der Scheidewand der 
Knorpelteil betroffen“. Zusammenfassend sagt A., dass bei Nasenscheidewandabszess stets, 
auch wenn Angaben über ein Trauma fehlen, auf das Vorhandensein von Brüchen der 
Nasenscheidewand zu achten sei. Deshalb muss man neben der Sonde ein Speculum durch 
die Inzisionswunde des Abszesses einführen. Findet man bei einer Längsfraktur, dass 
das untere niedrige Bruchstück den unteren Naseneingang sehr verengt und nach An¬ 
wendung eines Druckes federnd in seine schiefe Lage zurückgeht, so soll man jedes ortho¬ 
pädische Verfahren unterlassen und das Bruchstück resezieren. Nur so wird die Durch¬ 
gängigkeit der unteren Nasenhälfte schnell erreicht. Hammerschmidt-Danzig. 

Chiari, Einige Beispiele von der Tätigkeit des Laryngo-Rhinologen als 
Sachverständiger. (Mediz. Klinik 09, Nr. 38.) Verätzung durch Lapisstift: Ein 
Syphilitiker mit mehreren spezifischen Geschwüren im Rachen ist mit dem Lapisstift geäzt 
worden, wobei derselbe abbrach. Pat. verschluckte ein 2 cm langes Stück und erhielt 
vom Arzt sofort eine reichliche Menge Kochsalzlösung. Sofort trat heftiges Brennen in 
Hals, Speiseröhre und Magengegend ein. Die Untersuchung 5 Tage später ergab: Der 
rechte Aryknorpel, die Interarytänoidealfalte, die rechte wahre und falsche Lippe sind 
mit einer gelblich-weissen, fest anhaftenden Membran bedeckt. Nach weiteren 6 Tagen 
war alles bis auf starke Rötung zurückgegangen. Einige Monate später verklagte Pat. 
den Arzt, weil durch den Stift ihm grosse Geschwüre im Rachen und Kehlkopf gesetzt 
worden seien. Verf. war bei der Verhandlung Sachverständiger und erklärte, dass die 
vom Stift gesetzten Verätzungen rasch abgeheilt seien, ohne Schaden zu hinterlassen. Die 
von ihm erwähnten Geschwüre seien syphilitischer Natur gewesen. Im übrigen träfe den 
Arzt auch nicht der Vorwurf eines Kunstfehlers. Im allgemeinen sollte, so lehre er selbst. 


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bei Ätzungen im Rachen nur Höllenstein, auf eine Knopfsonde auf geschmolzen, benutzt 
werden, doch gäbe es noch Kliniken, in denen man mit dem Stift ätze und ebenfalls, wenn 
auch selten, das Missgeschick hätte, dass der Stift abbreche. Dauernder Schaden sei dabei 
n den allerseltensten Fällen entstanden. 

Angeblicher Kunstfehler bei Septumoperation: Herr B. hat 15. X. sich an 
der Nasenscheidewand operieren lassen. Auf dem Heimwege hätte einer der Tampons 
sich gelockert und sei deshalb vom Pat. herausgezogen worden. Dadurch kam es zu einer 
Blutung zwischen die beiden Weichteilüberzüge des Septum und war die Heilung per 
primam unmöglich geworden. Es trat nun eine leichte sekundäre Eiterung ein, Pat. 
fieberte bis 40°. Er bat um Zuziehung eines zweiten Spezialisten. Dieser inzidiertc 
etwas die Schleimhäute und brachte den Prozess zur Heilung. Pat. weigerte sich später, 
die Rechnung zu bezahlen, weil sie seiner Ansicht nach zu hoch wäre. Erst der hinzu¬ 
gezogene zweite Spezialarzt hätte erkannt, wo der eitrige Prozess gewesen und durch 
Einschnitte ihn zur Heilung gebracht. Verf. erklärte als Sachverständiger, dass ein Kunst¬ 
fehler nicht vorliege. Dass ein Tampon sich lockere, könne auch dem geschicktesten 
Arzt passieren. Die Inzisionen hätten nach Mitteilung des zweiten Arztes keinen Abszess 
eröffnet. Folglich fiel auch diese Frage weg. Es erfolgte demgemäss Abweisung der Klage. 

Apelt-Glotterbad. 

Spiess, Fremdkörper in den Luftwegen. Sp. demonstriert in der wissenschaft¬ 
lichen Vereinigung im städt. Krankenhause zu Frankfurt a/M. am 5.1.09 (siehe Münch, med. 
Woch. 24) die Röntgenbilder von einem Kinde mit einem Fremdkörper (Kragenknopf) 
in den oberen Luftwegen. Der Knopf hatte zuerst im Kehlkopf gesteckt und zu einer 
Tracheotomie wegen akuter Dyspnoe veranlasst. Er war dann in den 1. Hauptbronchus 
gefallen und dort auf dem Röntgenbilde sichtbar. Bei dem Versuche, ihn zu extrahieren, 
war er in den r. Bronchus gerutscht, aus dem er schliesslich mittels des Bronchoskopes 
en tfernt wurde. A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Hedderich, Fremdkörper in den Luftwegen. H. berichtet im ärztlichen Lokal¬ 
verein Augsburg am 11. X. 09 (siehe Münch, med. Woch. 52) über einen Fremdkörper 
im rechten Seitenbronchus. Der 1V 2 cm lange Kieselstein, welcher von einem jähr. 
Mädchen aspiriert worden war, wurde nach 3 Tagen mit Hilfe der Bronchoscopia sup. in 
Chloroformnarkose entfernt. Dabei glitt der Fremdkörper wahrscheinlich beim Durch¬ 
ziehen durch den Larynx ab und blieb im Schlundeingang liegen, wodurch beim erneuten 
Einführen des Rohres das Kind in bedrohliche Erstickungsgefahr geriet. Beim Zurück¬ 
ziehen des Rohres fiel dann auch der Stein mit heraus. Aron heim-Gevelsberg. 

Chiari, Fremdkörper in den Luftröhren. Ch. berichtet in der k. k.. Gesell¬ 
schaft der Ärzte in Wien (s. Münch, med. Woch. 50) über Entfernung von Fremdkörpern 
aus den Bronchien. 1. Ein 4jähr. Knabe hatte vor 2 Jahren eine metallene Heftklammer 
in den r. Hauptbronchus eingeatmet. Infiltration der r. Lunge, eitrige Bronchitis. Ex¬ 
traktion mittels des Röhrenspatels nach Brünings in Narkose. 2. Eine 42jähr. Frau 
hat vor 7 Jahren zwei falsche Zähne mit einer kleinen Hartgummiplatte verschluckt. 
Seither Atembeschwerden, Husten, zeitweise Fieber und Hämoptoe. Im r. Hauptbronchus 
sass, von Granulationen überwuchert und kaum sichtbar, der Fremdkörper, der glücklich 
entfernt wurde mittels der von Killian angegebenen Methode der Entfernung von Fremd¬ 
körpern auf bronchoskopischem Wege. Aronheim-Gevelsberg. 

Lehr, Gänseknochen in der Luftröhre. L. demonstriert in der Berliner medizin. 
Gesellschaft am 24. X. 06 (s. d. Ref. in d. Mönch, med. Woch. 45 von H. Kohn) einen 
Pat., der einen Gänseknochen aspiriert hatte, der anfangs nur geringe Beschwerden, 
später fötide Bronchitis verursachte und auf keine Weise sicher nachweisbar war. Erst 
durch Bronchoskopie gelang dies dem Vortragenden. Extraktionsversuche erzeugten starke 
Hustenstösse, wobei der Knochen herausgeschleudert wurde. Mahnung, in allen suspekten 
Fällen die Bronchoskopie anzuwenden. . Aronheim-Gevelsberg. 

Lungenentzündung durch Erkältung nach starker Erhitzung des Kör¬ 
pers, hervorgerufen durch heftige Gemütsbewegung. — Betriebsunfall. Rekurs¬ 
entscheidung des R.-V.-A. vom 26. V. 09. Kompass 17/09. (Zeitschr. für Medizinalbeamte 
21 / 09.) Ein sehr korpulenter, mit einem Beinleiden behafteter Bergmann hatte sich, wie 
feststeht, bei Inbetriebssetzung eines neuen „Bremsberges“ stark erhitzt: dazu kam noch 
eine heftige Erregung infolge einer längeren Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten 
Steiger sowie ein etwa 20—25 Minuten langer Weg unmittelbar darauf, welcher durch 


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den stark zugigen und einige Grade kälteren Wetterstrom führte. Der Mann arbeitete 
noch am folgenden Tage, alsdann erkrankte er an Lungenentzündung und starb am 6. Tage 
nach der Erkältung. Nach den Ausführnngen des R.-V.-A. waren die geschilderten Vor¬ 
gänge durchaus geeignet, eine Lungenentzündung hervorzurufen, und es musste, da andere 
Vorgänge für die Entstehung der Lungenentzündung fehlten, die Erkältung als ein Be¬ 
triebsunfall angesehen werden. Ein solcher lag zweifellos vor, da die Krankheit so 
kurze Zeit nach der durch anstrengende Arbreit und durch Gemütsbewegung entstandenen 
Erhitzung und nachfolgenden Abkühlung zur Entwicklung gelangt ist. 

Hammerschmidt-Danzig. 

Dufour, Pneumonie et pleuresie contusives. (La medecine des accidents 
du travail. 1909. Nr. 1.) I. Verf. weist auf die Meinungsverschiedenheiten der Autoren 
bezüglich des Zusammenhangs zwischen Trauma und Lungenentzündung hin und hebt als 
besonders strittige Punkte hervor 1. das Intervall zwischen Trauma und Ausbruch der 
Pneumonie, 2. die Art des Traumas, 3. die Korrespondenz zwischen Sitz der Pneumonie 
und dem Ort, an welchem das Trauma wirkte. Er selbst ist der Ansicht, dass man sich 
nicht allzu eng an ein Schema binden dürfe, sondern sich in seinem Urteil durch die 
Lage und den Verlauf des einzelnen Falles bestimmen lassen müsse. Klinische Eigen¬ 
tümlichkeiten im Verlauf der Kontusionspneumonien, die sie von Pneumonien anderer Her¬ 
kunft unterscheiden könnten, erkennt Vörf. nicht an. Er selbst beobachtete folgenden Fall: 

Ein 88jähriger Mann fällt am 3. VIII. 1908 von einer Leiter und schlägt mit der 
linken vorderen Brust auf eine Leitersprosse. Er trägt keine Wunde davon, auch finden 
sich in der gequetschten Gegend keine Ekchymosen, dagegen wird über heftige Schmerzen 
an der Druckstelle geklagt. Am folgenden Morgen erwacht er mit einem Schüttelfrost 
und heftigem Stechen hinten über der Lungenbasis links. Er versucht, seiner Beschäf¬ 
tigung nachzugehen, muss aber die Arbeit bald aufgeben. In den folgenden Tagen heftige 
Schmerzen in der linken Brust und Beklemmung. Bei der Aufnahme ins Krankenhaus 
am 10. VIII. findet man über der linken Lunge hinten unten eine nicht ganz bis zum 
Schulterblattwinkel reichende Dämpfung. Über der Dämpfung bronchiales Atmen mit 
feinem, feuchten Rasseln. Stimmfremitus ist nur über der Basis abgeschwäeht. Im 
schleimig-eitrigen Auswurf weder Tuberkelbazillen noch Pneumokokken. Temperatur 39°. 
In den nächsten Tagen fällt die Temperatur ab, die Schmerzen in der linken Seite werden 
geringer. Über der Lungenbasis hinten bleiben die Anzeichen eines kleinen Ergusses 
bestehen. Die Probepunktion ergibt klare Flüssigkeit. Am 29. VIII. ist die Dämpfung 
verschwunden, am 15. IX. wird der Mann gesund entlassen. Nach Ansicht des Verf. 
handelte es sich in dem Fall um eine Kontusionspneumonie mit sekundärer Erkrankung 
der Pleura. 

II. Die Kontusionspleuritiden sind nach Ansicht des Verf. zumeist tuberkulöser 
Natur und kommen so zutande, dass das Trauma eine bis dahin latente Tuberkulose hat 
manifest werden lassen. Als Beweis wird folgender Fall mitgeteilt: Einem 27jährigen, 
bis dahin gesunden Mann stürzt am 13. VI. 1907 auf die linke vordere Brustgegend ein 
Bierfass aus der Höhe eines Meters. In der Nacht Schüttelfrost, starke Atemnot, heftiges 
Stechen in der linken Seite, blutiger Auswurf. Bei der Aufnahme ins Krankenhaus am 
17. VI. findet sich links ein grosses pleuritisches Exsudat mit Verdrängung des Herzens 
nach rechts und Dämpfung über dem Tr au besehen Raum. Temperatur 39°. Die Punktion 
ergibt klare, hellgelbe Flüssigkeit. Am 30. VI. ist der Erguss wesentlich kleiner ge¬ 
worden, hingegen ist jetzt vorn unter dem Schlüsselbein eine Verdichtung der Lunge nach¬ 
weisbar. Im Auswurf keine Tuberkelbazillen. Auch diese Dämpfung bildet sich zurück, 
so dass am 30. VII. der Kranke anscheinend gesund entlassen wird. Verf. stützt seine 
Ansicht, dass es sich hier um einen tuberkulösen pleuritischen Erguss gehandelt habe, 
auf den cytologischen Befund. Es wurden im Punktat vorwiegend Lymphozyten, einige 
polynukleäre Zellen gefunden. Auch ein zweiter Fall, in dem es zu einem beiderseitigen 
pleuritischen Erguss kam nach einseitig wirkendem Trauma, wird als tuberkulös aufgefasst, 
obwohl im Auswurf keine Tuberkelbazillen gefunden wurden und auch die Ophthalmo¬ 
reaktion negativ ausfiel. Wallerstein-Köln. 

Lejars, Suture du poumon pour plaie par coup de couteau. (Societe de 
Chirurgie de Paris. 29. IV. 09. La Presse medicale 1909, Nr. 35.) Eine junge Frau 
hatte sich einen Messerstich in die Herzgegend beigebracht und wird fast moribund in 


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das Krankenhaus gebracht. Dort wird das Vorhandensein eines grossen Ergusses in der 
linken Brusthöhle festgestellt, aber es ist unmöglich, zu entscheiden, ob derselbe auf eine 
Verletzung des Herzens oder auf eine Verletzung der Lunge zurückzuführen ist. Nach 
Eröffnung der Brusthöhle und Entleerung des Blutergusses findet sich über dem linken 
Mittellappen eine 1V 2 cm breite Verletzung der Lunge. Nach Ligatur der Wundränder 
steht die Lungenblutung. Das Perikard war auch verletzt, das Herz intakt. Naht des 
Herzbeutels und der Pleura. Glatte Heilung. Nach Ansicht des Autors wäre bei ex- 
spektativem Verhalten die Kranke zugrunde gegangen. Wallerstein-Köln. 

Riehe, Plaies de poitrine et thoracotomie. (La Presse m^dicale 1909, Nr. 44.) 
Ein 34 jähriger Tagelöhner wird am 22. III. 09 morgens 8 V 2 Uhr ins Krankenhaus ein¬ 
geliefert, nachdem er sich eine Stunde vorher einen Messerstich beigebracht hatte. Man 
findet 3 cm unterhalb der linken Brustwarze, ein wenig ausserhalb derselben, eine schmale 
2 cm lange Wunde, aus der sehr wenig Blut fliesst. Kein Bluthusten. Puls 90, kräftig, 
Herztöne normal. Herzdämpfung nicht vergrössert, in Rückenlage des Kranken im vor¬ 
deren Pleuragebiet keine Dämpfung. Gegen 10 Uhr bietet der Verletzte dasselbe Bild. 
% Stunde später sind das Gesicht und die Schleimhäute blutleer, der Puls nicht fühlbar, 
über der Brust vorn ausgesprochene Dämpfung. Die linke Brustseite wird schleunigst 
eröffnet, sie ist völlig angeftillt mit Blut und Gerinnseln. Die Lunge ist völlig kollabiert 
Vorn über dem Unterlappen findet sich eine kleine Wunde, die vernäht wird. 3 Stunden 
nach dem Eingriff ist der Puls sehr beschleunigt, aber deutlich fühlbar, der Kranke wünscht 
zu trinken. Im Laufe der nächsten Stunden wesentliche Besserung. Am 24. III. scheint 
der Verletzte ausser Gefahr zu sein, indes gegen Abend steigt die Temperatur, es stellen 
sich bei der Atmung Beklemmungen ein. Am 25. III. wird über der Brust vorn und 
hinten eine Dämpfung festgestellt. Die Punktion ergibt blutig-seröse Flüssigkeit. Unter 
steigender Dyspnoe stirbt der Kranke am 28. III. Bei der Sektion werden aus der linken 
Brusthöhle etwa 2 1 leicht rötlich gefärbter Flüssigkeit entleert. Die Lunge ist völlig 
retrahiert, die Lungennaht hat gehalten. Die Pleura ist mit einer 1 cm dicken 
Fibrinschicht bedeckt. 

Bei der Besprechung des Falles weist Verf. darauf hin, wie weit die Anschauungen 
der Chirurgen bezüglich der Behandlung der Lungenverletzungen auseinandergehen. Die 
einen wollen prinzipiell eingreifen, die anderen verpönen prinzipiell jedes operative Vor¬ 
gehen. Verf. verwirft jegliches Schema und will von Fall zu Fall entscheiden, was ge¬ 
schehen solle. Notwendig sei eine beständige Überwachung der Verletzten. 

Wallerstein-Köln. 

Meyer, Fortschritte im Druckdifferenzverfahren für intrathorakale 
Operationen. (Münch, med. Wochenschr. 47.) Verfasser — leitender Chirurg des 
deutschen Hospitals in New York — beschreibt in seiner Arbeit einen Apparat, der bei 
Ausführung thorakaler Chirurgie gestattet, eine und dieselbe Operation mit Über- und 
Unterdruckverfahren mittels desselben Apparates auszuführen, ohne Unterbrechung der 
Operation und ohne Unterbrechung der Druckdifferenz. Aron he im-Gevelsberg. 

Fränkel, Aufgaben und Leistungen der Invalidenversicherung im 
Kampfe gegen die Tuberkulose. (Vortrag, gehalten im R.-V.-A. am 13. III. 1909.) Nach 
der Statistik des R.-V.-A. vom Jahre 1907 gibt es fast 200 Heilanstalten für Lungen¬ 
tuberkulöse, wenn man alles dazu rechnet, Kurorte, Genesungsheime, Bäder usw., und die 
Zahl der ständig behandelten betrug in dem genannten Jahre 32074. Zwei Einwürfe, 
welche gegen die Heilstätten erhoben werden, weist F, besonders zurück, das ist in erster 
Linie die Verschwendung des Nationalvermögens. Dieser Einwand wird ohne weiteres 
hinfällig, wenn man den zweiten bespricht, das ist die Wirksamkeit der Heilstätten. Es 
ist gesagt worden, dass die Heilstätten nur leichte Erkrankungen aufnehmen, welche 
Auch auf andere Art geheilt oder gebessert werden können. Nach der Statistik des 
Kaiserlichen Gesundheitsamtes ist nur ein Drittel der in den Heilstätten untergebrachten 
Kranken im ersten Stadium. Nach einer dem Wandermuseum des Deutschen Zentral¬ 
komitees zur Bekämpfung der Lungentuberkulose entnommenen amtlichen Angaben des 
R-.V-.A. zugrunde liegenden Tabelle, welche die Dauererfolge der Behandelten darstellt, ar¬ 
beiteten am Ende des ersten Jahres nach der Behandlung in der Heilstätte 1897 62 °/ 0 , 
1903 74 °/ 0 , ein Jahr später, also 1898 bzw. 1904 44 % bzw. 60 %. Am Ende des 
5. Jahres noch 27 bzw. 45 %. Es sind also von den im Jahre 19o3 in den Heilstätten 


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verpflegten Kranken nicht weniger als 45 °/ 0 erwerbsfähig. Nebenbei zeigt die aus 
grossen Zahlen gewonnene Statistik, wie die Erfolge der Heilstättenbehandlung von Jahr 
zu Jahr steigen. Und noch günstigere Ziffern gibt die Pensionskasse der Arbeiter der 
Preussisch-Hessischen Eisenbahngesellschaft, nach der im Behandlungsjahre 1903 sogar 
54 v. H. wieder erwerbsfähig wurden. Wichtig ist weiter die Beteiligung der Heilstätten 
an der allgemeinen Prophylaxe der Tuberkulose. Ganz abgesehen von der Erziehung, 
welche die Kranken erhalten, den Ansteckungsstoff nicht auf andere zu übertragen, ver¬ 
liert von der Hälfte der Kranken, welche nach den Nachweisungen der Heilstätten bazillen¬ 
haltigen Auswurf haben, etwa ein Drittel die Bazillen ganz. Damit wird den Versiche¬ 
rungsanstalten ausserordentlich geholfen, denn die Lungenschwindsucht ist diejenige 
Krankheit, die am meisten Mittel erfordert. Ein einfaches Rechenexempel ergibt, dass 
von den 28000 Tuberkulösen der Versicherungsanstalten etwa 4500 die Bazillen ver¬ 
loren haben, mithin als Infektionsträger wenigstens momentan nicht mehr in Frage 
kommen. Hammerschmidt - Danzig. 

Ewald, Über die Beziehungen von Unfällen zu den Erkrankungen der 
Verdauungsorgane. (Vortrag, gehalten im R.-V.-A. am 1. V. 1909; Amtl. Nachr. des 
R-V.-A. Nr. 12/09.) Oft wird einem Gutachter die Frage vorgelegt: Ist ein Magenkrebs 
auf einen früheren Unfall, Stoss, Schlag, Quetschung des Magens, zurückzuführen? Die 
Ansichten darüber sind geteilt. Hansemann sagt in Eulenburgs Realenzyklopädie: 
,,Dass nach akuten Verletzungen wirklich Carcinome entstanden seien, ist bisher in 
keinem Falle mit Sicherheit nachgewiesen und nur in einzelnen Fällen zugunsten Un¬ 
fallversicherter angenommen worden.“ Stern hingegen hält das Trauma für das aus¬ 
lösende oder wachstumanregende Moment der Geschwulstbildung. Nach E. kann sich 
auf dem Boden eines Magengeschwürs ein Krebs entwickeln, was gar nicht so selten 
vorkommt und zwar bei jüngeren Personen in den 30er, selbst in den 20 er Jahren. 
Ein Unfall kann sehr wohl ein Magengeschwür hervorrufen, mithin auch ein Carcinom. 
Will man ein Carcinom auf einen Unfall zurückführen, so muss der Beweis erbracht 
werden, dass unmittelbar nach dem Trauma Schmerzen mit Blutbrechen oder blutigem 
Stuhl aufgetreten sind. Diese ganze Folge der Erscheinungen nachzuweisen, wird nicht 
immer gelingen. Je später die Blutung auftritt, desto schwieriger ist die Entscheidung, 
je schneller sich der Krebs nach dem Trauma entwickelt, desto weniger ist ein ursäch¬ 
licher Zusammenhang anzunehmen. Tritt ein solcher einen Monat nach dem Unfall ein, 
so ist es sehr unwahrscheinlich, dass er eine Folge des Traumas gewesen ist, und nur 
für eine Form der Neubildungen, die Sarkome, ist die Möglichkeit einer traumatischen 
Entstehung alsdann anzunehmen. In einer Dissertation vom Jahre 1900 berichtet Förster 
aus der Halleschen Klinik, dass unter 69 Fällen von Sarkom 15 mal ein traumatischer 
Ursprung anzunehmen war, darunter begann sich 8 mal bereits 8 Tage nach der Ver¬ 
letzung die Geschwulst zu bilden. Das ist aber zweifellos nicht richtig. Als untere 
Grenze wird man bei Knochensarkom 3 Wochen, als obere etwa 2 Jahre annehmen 
müssen; bei der Geschwulstbildung innerer Organe aber glaubt E. diese Grenze auf die 
Zeit von 3 / 4 —1 Jahr nach unten rücken zu können, während eine obere sich nicht fest¬ 
stellen lässt 

Zwei weitere Folgen des Magengeschwürs sind die Magenerweiterung und die Ver¬ 
wachsung des Magens mit der Nachbarschaft sowie seine Formveränderung. Die Magen¬ 
erweiterung kommt meist dadurch zustande, dass das Geschwür am Magenausgang heilt 
und durch Zusammenziehung den ohnehin schon engen Kanal noch mehr verengert. Die 
Folge ist Stauung der Speisen und mechanische Erweiterung. Solche Fälle sind klar 
für die Begutachtung. Schwieriger ist aber die Sache, wenn die Geschwürsbildung oder 
die Magenverletzung zunächst geheilt sind und Verwachsungen oder ein sogenannter Sand¬ 
uhrmagen zu Verdauungsbeschwerden oft sehr unbestimmter Natur führen. Hier können 
hochgradige Beschwerden durch verhältnismässig geringe narbige Stränge und Veränderun¬ 
gen entstehen und umgekehrt geringe Störungen eintreten bei sehr grossen Verzerrungen 
und Verbildungen. Auch akute, also plötzlich einselzende Magenerweiterungen sind als 
Folgen eines Traumas gegen die Magengegend beobachtet, sie führen aber in der Regel 
unter sehr stürmischen Symptomen schnell zum Tode. 

Was für den Magen gilt, hat auch in Bezug auf die Unfallfolgen für den Darm 
seine Gültigkeit. Die akuten Folgezustände sind leicht zu beurteilen und erst die Spät- 


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Symptome kann man schwer erkennen. Betreffs der Entstehung von Erkrankungen des 
Wurmfortsatzes durch ein Trauma steht E. auf dem Standpunkt, dass er eine traumatishe 
Blinddarmentzündung anerkennt, er meint jedoch, bei sehr stürmischen Erscheinungen 
unmittelbar nach einem Trauma müsse der Processus schon vorher krank gewesen sein. 

Hammerschmidt-Danzig. 

G. V« Saar, Der subkutane Intestinalprolaps, ein typisches Krankheits¬ 
bild. (Beiträge zur klin. Chirurgie, Bd. LXI, S. 502.) Nach einleitenden Ausführungen 
über Hernien nnd Vorfälle, speziell traumatischen Ursprunges, gibt Verf. zunächst ein 
brauchbares Schema für die Einteilung der Vorfälle überhaupt: 

I. Properitonealer Vorfall (Bauchfell stets unversehrt; Vorfall des Mastdarms, der 
Scheide usw.). 

II. Traumatischer Vorfall (Bauchfell stets zerrissen). 

A. Perforation der Bauchwand in allen Schichten und Austritt von Eingeweide» 
vor die Körperoberfläche (perforierender Vorfall): 

a) durch Schuss, Stich, Stoss; 

b) postoperativ, entweder vor Abschluss der Wuudheilung (postoperativer Vorfall 
Madelungs oder nach demselben Evisceration postopöratoire spontanöe tardive). 

B. Vorfall der Bauchwand mit Ausnahme der Haut und Austritt von Eingeweide» 
in das Unterhautzellengewebe (subkutaner Vorfall). 

Unter Mitteilungen von 8 Fällen aus der v. Hack er sehen Klinik und unter Zu¬ 
sammenstellung von 5 Fällen aus der Litteratur beschreibt Verf. das Krankheitsbild des 
subkutanen Intestinal Vorfalls, dessen Ätiologie und klinischer Verlauf in den meisten 
Fällen eine sichere Diagnose ermöglicht, in manchen erst nach Ablauf der akuten Er¬ 
scheinungen. Ätiologisch kommt in Betracht ein einmaliges, plötzlich mit grosser Gewalt 
den Bauch an umschriebener Stelle treffendes stumpfes Trauma, seltener eine perforierende 
Stichverletzung oder plötzliche gewaltige Steigerung des intraabdominalen Druckes bei 
anderweitig geschädigter Bauchdecke. 

Der klinische Verlauf ist ausgezeichnet durch schweren abdominalen Shock un¬ 
mittelbar nach Einwirkung des Traumas, Rückgang dieser Symptome, wenn keine Ein¬ 
geweideverletzung vorliegt. Nachweis einer Kontinuitätstrennung der muskulösen Bauch¬ 
wandschichten und vor tretender Eingeweide; soweit es sich um Darm handelt, Entleer- 
barkeit des Darmes ohne Reponibilität; Gefühl, als ob die Därme unmittelbar unter der 
Haut liegen. Die Vorfälle sind meist faustgross. Im weiteren Verlauf kommt es häufig 
zu chronischem oder acutem Ileus. 

Die Abtrennung des subkutanen Intestinal Vorfalles von Bauchbrüchen, traumatischen 
Hernien usw., ergiebt sich vor allem aus dem Nachweis, dass kein Bruchsack vorhanden 
ist, sondern Eingeweide ohne andere Bedeckung unter der Haut liegen. Die Prognose 
-ist bei operativem Einschreiten eine relativ günstige. Re ich-Tübingen. 

Koniger, Zur Differentialdiagnose der Zwerchfellhernie und des ein¬ 
seitigen Zwerchfellhochstandes (infolge von Zwerchfellatrophie). (Münchn. 
med. Wochenschr. 1909, 6.) Bei einer 27jähr. Schneiderin, die seit 1905 gelegentlich^ 
seit Herbst 1907 häufiger Schmerzen in der linken Brustseite gehabt hatte verbunden 
mit Luftmangel, Atemnot und Herzklopfen, bildet sich Februar 1908 unter plötzlich 
eintretenden sehr heftigen Schmerzen am linken Rippenbogen eine starke Vorwölbung 
der linken unteren Brustgegend aus. Es wurde links vorn von der zweiten Rippe ab 
tympanitischer Schall und eine Rechtsverlagerung des Herzens festgestellt. Das Röntgen¬ 
bild zeigte einen die untere Hälfte des linken Lungenfeldes einnehmenden grossen luft¬ 
haltigen Hohlraum, der nach oben durch einen scharfen bogenförmigen Schatten begrenzt 
war und sich als der nach oben verlagerte Magen herausstellte. Klinischer Befund und 
Röntgenbild Hessen nicht erkennen, ob es sich um eine Zwerchfellhernie oder pathologischen 
Zwerchfellhochstand handelte. Häufige heftige Schmerzanfälle, die auf Zerrungen und 
Knickungen der Eingeweide, insonderheit des Magens zurückzuführen sind, sowie 
eine auf traumatische Entstehung des Leidens hinweisende Vorgeschichte machen 
nach K. die Diagnose Hernie wahrscheinlich, während Zwerchfellhochstand leichter er¬ 
tragen wird. Schliack-Cottbus. 

Möslein, Über traumatische Zwerchfellhernien. (Inaug.-Dissertat. Berlin 
1909.) Nach eingehender Besprechuug der Entstehung der traumatischen Zwerchfell- 


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hemien, ihrer Symptome, Diagnose, Prognose und Behandlung kommt Yerf. zu folgendem 
Schlüsse: Zwerchfellwunden sollen, sobald sie diagnostiziert sind, geschlossen werden, 
da ein mit einem Loch im Zwerchfell Behafteter immer in der Gefahr schwebt, einen 
Zwerchfellbruch zu bekommen, der durch Kompression der Brusteingeweide oder durch 
lnkarzeration den Tod des Kranken hereiführen kann. Bei Verletzungen, die in der 
unteren Hälfte des Thorax sitzen, ist immer an eine Verletzung des Zwerchfells zu 
denken. Zwerchfellrupturen gehen meist mit Hernienbildung einher und können dann 
aus den Symptomen, die diese machen, diagnostiziert werden. Die Diagnose der chroni¬ 
schen Zwerchfellbrüche ist unter Anwendung der neueren Untersuchungsmethoden mehr¬ 
fach gestellt worden. Auch bei ihnen soll unbedingt zur Operation geschritten werden. 
Bei perkutanen Verletzungen schreiben diese den Weg für die Operation vor. Nach 
subkutanen Verletzungen entstandene Hernien können vom Thorax oder Abdomen her 
operiert werden, zuweilen wird die Eröffnung beider Höhlen notwendig. Die Prognose 
ist bei nicht zu spät zur Operation gelangten Fällen nicht ungünstig, während nicht operierte 
Zwerchfellhernien sehr häufig tödlich verlaufen. Aronheim-Gevelsberg. 

Legueu, Contusion de l’estomac, hömatemeses k röpßtition, gastrotomie, 
ligature du vaisseau, guerison. (La Presse medicale 1909. Nr. 91.) Vorstellung 
eines Kranken in der Pariser chirurgischen Gesellschaft am 10. XI. 1909, der einen 
heftigen Stoss in die Magengegend erhalten und danach wiederholt Blut erbrochen hatte, 
so dass er in einen Zustand bedrohlicher Anämie fiel. Bei der Gastrotomie fand man 
einen kleinen, die Mucosa und Muscularis durchsetzenden Riss der Magenwand und in* 
mitten desselben eine kleine, blutende Arterie, die abgeklemmt und unterbunden wurde. 
Heilung. W allerstein-Köln. 

Hirschei, Ein seltener Fall von perforiertem Magengeschwür bei 
Sanduhrmagen. (Münch, med. Woch. 12.) Magenperforationen treten seltener durch 
äussere Gewalten ein als vielmehr durch irgend einen indirekten Einfluss: bei Vornahme 
einer Arbeit, bei der Erschütterung durch Gehen auf der Strasse, beim Treppensteigen, 
beim Heben einer Last und beim Stuhlgang. In Verf.s Fall, der in der chirurgischen 
Klinik zu Heidelberg operiert wurde, lag eine schwere äussere Gewalteinwirkung, die in 
heftigem Fusstritt bestand, vor. Bei der Operation, 6V2 Stunden nach dem Unfall, wurde 
der Magen vernäht und der kardiale Teil mit dem Jejunum anastomosiert. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Schönwerth, Über Verletzungen des Magens durch Streifschuss. (Münch, 
med. Woch. 9.) Verf. berichtet in seiner Arbeit über eine Schnssverletzung, bei der sich 
ausser anderen Verletzungen am Magen lediglich ein oberflächlicher erbsengrosser Defekt 
fand, eine Abscheuerung des Gewebes, hervorgerufen durch das über den Magen hin¬ 
streifende Geschoss. Daneben bestanden aber auch Symptome, die von einer indirekten 
Wirkung des Geschosses herrühren mussten, infolge vorübergehender Kompression des 
gefüllten Organs, wie solche auch bei subkutanen Magenrupturen beobachtet werden und 
in Schleimhautrissen bestehen. Verf. hat Versuche zur Erzielung subkutaner Magen¬ 
rupturen an Hunden vorgenommen, wobei ein Hammerschlag das Trauma darstellte. 

Bei Einwirkung des Schlages auf das Epigastrium fanden sich bei mittel- und stark¬ 
gefülltem Magen: 1. Verletzungen der Serosa, die sich ausschliesslich auf die vordere 
Magenwand beschränkten. Neben seltener auftretenden scharfrandigen Serosarissen wurden 
hauptsächlich Suffusionen beobachtet, Blutungen zwischen Serosa und Muscularis ohne 
Beteiligung dieser letzteren; sie lokalisierten sich hauptsächlich dicht unter der kleinen 
Kurvatur, etwas nach rechts von der Kardia, auch in der Mitte zwischen beiden Kurva¬ 
turen. 2. Verletzungen der Schleimhaut, häufiger an der vorderen als an der hinteren 
Wandung, in Form von einfachen Fissuren oder lappenartigen Ablösungen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Gallinger, Zur traumatischen Perfortion des Ulcus duodeni. (Inaugur.- 
Dissertat. München 08.) Die Bedingungen und Mechanik der traumatischen Perforation 
eines bestehenden Duodenalgeschwürs können ganz allgemein eingeteilt werden in äussere 
und innere, direkte und indirekte. 1. Direkte äussere Bedingungen: Eine von aussen 
die Bauchdecken direkt treffende Gewalt, die sich durch die Bauchdecken fortleitet, führt 
zur Zerreissung oder Quetschung des Duodenums, z. B. Hufschlag, Faustschlag, Fusstritte, 
Stoss des Leibes gegen spitze oder stumpfe Körper, Überfahrenwerden durch Wagen, 


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Fall auf den platten Leib. 2. Indirekte äussere Bedingungen: Eine Erschütterung des 
ganzen Körpers führt durch Zerrung, event. von Nachbarorganen aus, zur Zerreissung 
des Duodenums, z. B. Fall auf beide Füsse. 3. Direkte innerere Bedingungen: Extrem 
starke Füllung des Duodenum, hauptsächlich bei vorgeschrittener Ulceration. 4. In¬ 
direkte innere Bedingungen: Starke Kontraktionen der Bauchpresse. Zerrung oder 
Quetschung von Nachbarorganen aus. Grosse Schlaffheit der Bauchdecken. Besonders 
starke Fixation des Duodenum; abnorme Lage desselben. 

Verf. beschreibt in seiner Arbeit 2 Fälle von traumatischer Perforation eines Ulcus 
duodeni. Im ersten Fall stürzte ein 28 Jahre alter Bahnarbeiter aus einer Höhe von 
2 m auf die Füsse. Peritonitische Erscheinungen. Wegen Verdachts einer Darmruptur 
Laparotomie. Es zeigte sich dabei nahe dem Ausgang des Magens ins Duodenum ein 
erbsengrosses rundes Loch mit scharfen Rändern. Der Tod des Verletzten trat einige 
Stunden nach der Operation ein. Die hauptsächlichsten Bedingungen der Perforation hat 
man wohl ausser dem ulcerierten Duodenum in der starken Erschütterung des Körpere 
und der dadurch hervorgerufenen Zerrung des fixierten Duodenum zu sehen. Mit Rück¬ 
sicht auf die Unfallbestimmungen darf man daher behaupten, dass ein direkter Zusammen¬ 
hang zwischen dem Unfall und Tod gegeben ist. Dabei bleibt es nebensächlich, ob es 
sich um ein schon bestehendes Geschwür oder erst entstandenes handelt. In Verf.s Fall 
wurde wegen der Tiefe und Induration das Geschwür auf einge Monate geschätzt 

Im 2. Falle fand sich bei der Sektion eines 43jährigen Tagelöhners, der schon 
längere Zeit magenleidend war und nach dem Schieben eines Wagens plötzlich Schmerzen 
in der Magengegend gespürt hatte, an der Grenze von Duodenum und Pylorus an der 
vorderen Wand eine linsengrosse Öffnung an der Serosa des Duodenums. Die Entstehung 
dieser Perforation ist wahrscheinlich so zu erklären, dass der Mann infolge der An¬ 
strengung beim Karrenschieben besonders tief inspirierte und durch die Pressung, die er 
mit dem tiefer tretenden Zwerchfell und der Bauchmuskulatur ausübte, das nach dem 
Sektionsbericht ziemlich stark gefüllte, ulceröse Duodenum zur Ruptur brachte. Auch 
in diesem Falle wurde angenommen, dass die Perforation und der Tod als Folge des 
Unfalles in ursächlichem Zusammenhang stehe. Aronheim-Gevelsberg. 

Braun, Über entzündliche Geschwülste am Darm. (D. Zeitschr f. Chir., 
Bd. 100.) Verf. spricht über die entzündlichen Geschwülste am Darm, welche häufig zu 
Irrtümern Anlass geben. Sie werden viel mit bösartigen Geschwülsten, wie Carcinom 
verwechselt. 

Er geht nur auf die ganz zirkumskripten Tumoren ein, die der Darmwand unver¬ 
schieblich anliegen, die nichts mit Lues, Tuberkulose usw. zu tun haben. 

Es wird erst ein Fall einer 43jährigen Frau geschildert, welche bei der Aufnahme 
in die Klinik sehr schlecht aussah und unregelmässigen, öfter mit Blut vermischten Stuhl 
entleert hatte. Man palpierte einen apfelgrossen Tumor, der druckempfindlich war, in 
der linken Bauchseite. Die Diagnose wurde auf Carcinom gestellt. Die Operation ergab 
einen zirkumskripten Tumor, welcher der Darmwand fest aufsass. Er wurde entfernt 
und ein Anus praeternaturalis angelegt. Die mikroskopische Untersuchung ergab eine 
gutartige Geschwulst aus einem von kernarmem Bindegewebe durchsetzten Fettgewebe. 
Nach mehreren Wochen stand noch am oberen Winkel des künstlichen Afters ein kleiner 
verschieblicher, submukös gelegener Tumor; auch dieser wurde operativ entfernt Er 
zeigt dieselbe Struktur wie der erste. Nach ca. 6 Wochen starb die Pat. an einer 
eitrigen Bauchfellentzündung. Verf. schildert nun noch eine Anzahl ähnlicher Fälle aus 
der ausländischen Literatur und kommt zu folgendem Schluss: Die Diagnose dieser 
entzündlichen Tumoren wird man meistens nur nach einer Probelaparotomie stellen 
können. Man kann versuchen, durch Bettruhe, Priessnitzsche Umschläge und leicht 
verdauliche Kost die Entzündungserscheinung zurückzubringen. Taendler-Berlin. 

F. Munk, Über das Sarkom des Darms. (Beiträge zur klin. Chirurgie, 
Bd. LX, S. 197.) Verf. teilt die Krankengeschichten von 7 Darmsarkomen mit, die in 
der Breslauer chirurgischen Klinik 1900—1908 beobachtet wurden. Davon sassen 5 in 
der Ileocökalgegend, je 1 mal war eine entferntere Ileumpartie und die Flexura coli lienalis 
befallen. Mit 2 Ausnahmen handelte es sich um Männer; 5 Patienten standen im 5. Le¬ 
bensjahrzehnt. Histologisch waren die Geschwülste 3 kleinzellige Rundzellen-, je lmal 
Spindelzellen- und Angiosarkome. 


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Die anschliessende klinische Besprechung geht auf Grund der vorliegenden Litteratur 
dahin, dass vielleicht einmaligen leichten Traumen eine gewisse ätiologische Bedeutung 
zukommt, dass Darmstenose häufiger ate beim Carcinom fehlt, der Verlauf ein sehr rascher 
und die Differentialdiagnose gegen Tuberkulose und Carcinom vor der Operation nicht 
mit Bestimmtheit zu treffen ist. Die Mehrzahl der Darmsarkome sitzt im Dünndarm, 
im Gegensatz zum Carcinom, das den Dickdarm bevorzugt. Im übrigen wird durch die 
Lokalisation kein wesentlich verschiedenes Verhalten bedingt. Die Therapie ist dieselbe 
wie bei Carcinoraen. Reich-Tübingen. 

Harrass, Die Ausreissung des Mastdarms bei Beckenringfrakturen. 
{Deutsch, med. Wochenschr. 43/09.) Während subkutane Verletzungen der höheren Darm¬ 
abschnitte verhältnismässig* häufig sind, finden sich solche des Rektums, wenn man von 
Pfählungen usw. absieht, nur wenig. Kirstein berichtet in der Deutsch. Zeitschr. f. 
Chirurgie, Bd. 80, Heft 5/6 über einen Fall von Abreissung des Mastdarms bei einer Becken¬ 
ringfraktur, und H. fügt dieser Beschreibung zwei ähnliche Fälle hinzu. Ein 44jähriger 
Arbeiter brach mit einer Holzbrücke zusammen, fiel auf das Gesäss und wurde von der 
Brücke verschüttet. Die Untersuchung ergab hochgradige Anämie, federndes Becken bei 
seitlicher Kompression und zirkuläre Abreissung des Sphincter externus von der Haut 
des Mastdarmes. Trotz sofortiger Operation Tod nach einigen Stunden. Bei der Ob¬ 
duktion fand sich Abreissung des unteren Mastdarmendes an der Grenze von Schleimhaut 
und äusserer Haut, daneben Loslösung der Blase vorn und seitlich vom Beckengewebe. 
In einem zweiten Falle handelte es sich um einen lljährigen Jungen, der zwischen den 
Puffern eines Prellbocks und denen eines herannalienden Eisenbahnzuges gequetscht worden 
war. Neben Hautabschürfungen an beiden Hüften fühlte man beim Zusammendrücken 
der Darmbeinschaufeln Krepitation in der Schambeingegend. Oberhalb der Symphyse 
war die Haut blau verfärbt, auch war hier Gasknistern nachzuweisen. Aus dem Anus 
floss ziemlich viel Blut; nach Abtupfen lag der Sphincter ani frei zutage, die Anal¬ 
schleimhaut war in einer zackigen Linie an der Grenze der äusseren Haut abgerissen. 
In leichter Äthertropfnarkose Operation: Durchtrennung des Sphinkter in der Mitte, 
Schnitt nach dem Steissbein zu. In der grossen Wundhöhle liegt das Rektum bis hoch 
oben fast völlig isoliert. Die Symphyse ist gesprengt, an ihrem frei liegenden Knorpel 
haftet ein scharfrandiger Knochenteil, entweder vom Sitzbein- oder Schambeinast abge¬ 
sprengt, Ein Längsriss im Rektum wird vernäht, die Sphinkterenden werden vereinigt, 
ein Darmrohr in den After eingenäht und die grosse Wundhöhle mit Jodoformgaze aus¬ 
tamponiert. Trotzdem endete auch dieser Fall nach wenigen Stunden tödlich. — In 
einer längeren Besprechung der 3 fast gleichen Fälle kommt H. zu dem Schlüsse, dass 
die Auslösung des Rektums zustande gekommen ist durch Ausreissung durch Zug 
(Deehirure), aber nicht, wie Kirstein meint, durch direktes Angreifen der einwirkenden 
Gewalt am Rektum, sondern durch den Zug der dislozierten Beckenknochen, entweder 
dadurch, dass sie den Mastdarm zwischen sich fassen und ihn aus dem After heraus- 
reissen, oder aber, dass dieser Zug erst durch Vermittlung der Beckenweichteile — Zell¬ 
gewebe, Muskeln, Fascien — auf den Darm übertragen wird. Die Möglichkeit liegt 
aber auch vor, dass ein Ecrasement, eine Abquetschung des Mastdarmes, durch die zu¬ 
sammenrückenden Sitzbeinknorren erfolgt; wahrscheinlich wirken beide Faktoren, Deehirure 
und Ecrasement, gemeinsam. Haramerscmidt-Danzig. 

Heger et Sand, Un cas de cirrhose biliaire traumatique avec autopsie. 
(Bulletin medical des accidents du travail 1909/1910, Nr. 1.) Ein 32jähriger, früher 
stets gesunder Mann erleidet am 1. X. 1907 eine schwere Quetschung der linken Seite 
und der rechten Weiche. Am folgenden Tage fiebert er und hustet etwa 20 ccm reines 
Blut aus. Am dritten Tag nach dem Unfall ist der Auswurf blutig, zuwbilen rostfarben, 
man hört vereinzelte feuchte Rasselgeräusche über beiden Lungen. Im Auswurf finden 
sich Diplokokken. Am 8. Tag entsteht Gelbsucht, die 3—4 Wochen anhält und dann 
anscheinend in Genesung übergeht. In der Folgezeit aber magert der Mann ab, wird 
elend, klagt über trübe Stimmung, Unruhe, Kopfschmerzen u. dergl. Im September 1908 
besteht leichter Ikterus, die Temperatur ist zuweilen febril. Über der rechten Lungen¬ 
spitze ist die Atmung verschärft, der Auswurf ist schleimig-eitrig, leicht blutig gefärbt. 
Der Leib ist ausgedehnt, die Bauchvenen sind erweitert, es besteht ein Medusenhaupt. 
Kein Ascites. Die Leber ist sehr gross, ihr unterer, deutlich fühlbarer Rand reicht in 


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der rechten Mammillarlinie bis zur Nabelhöhe, in der Mittellinie noch tiefer. Die Leber¬ 
oberfläche ist glatt. Die Lebergegend ist druckempfindlich. Der Zustand des Kranken 
verschlechterte sich rasch, es entwickelte sich Ascites, Tachykardie und Atemnot. 
Der Ausvvurf blieb blutig, die Temperatur stieg und am 8 . XI. 1908 trat der Tod 
ein. Die klinische Diagnose lautete Bronchorrhoe infolge traumatischer Pneumonie und 
hypertrophische Lebercirrhose, deren Entstehung bis zu einem gewissen Grade auf 
das erlittene Trauma zurückzuführen ist. Bei der Autopsie fanden sich die Bronchien 
erweitert, ihre Schleimhaut cyanotisch, sammtartig. Die Milz ist gross. Die Leber ist 
sehr vergrössert (29, 21, 8 V 2 cm), ihre Kapsel verdickt, die Oberfläche leicht höckerig. 
Auf der Schnittfläche sieht man eine grosse Anzahl gelblich gefärbter Inseln innerhalb 
eines gräulich gefärbten homogenen Gewebes. Die Inseln ragen über die Schnittfläche 
vor. Das Lebergewebe knirscht unter dem Messer. Die Gallengänge sind weit, die 
Gallenblase gross. Die mikroskopische Untersuchung ergiebt, dass die Leber von breiten 
Bindegewebsstreifen durchsetzt ist, in welchen zahlreiche, teils erweiterte, teils neuge¬ 
bildete Gallenkanälchen liegen. Die Leberzellen sind fettig infiltriert und mit Gallen¬ 
pigment angefüllt. Kleine Leberzellengruppen liegen inselförmig zerstreut in den Binde- 
gewebszügen. Die Verf. nehmen an, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Trauma 
und Lebererkrankung besteht, und denken sich denselben so, dass das Trauma zuuächst 
zu entzündlichen Veränderungen der Gallengänge geführt habe, in deren Gefolge sich 
dann die Cirrhose entwickelt habe. Sie geben zu, dass möglicherweise die Cirrhose 
aber auch shon vor dem Unfall bestanden habe könne, dann könne man jedenfalls be¬ 
haupten, das Trauma habe die Verschlimmerung eines bis dahin latenten Leidens herbei¬ 
geführt. W aller stein-Köln. 

Siegel, Ein Fall von traumatischer Gangrän der Gallenblase. (Münch, 
med. Wochenschr. 1909, 7.) Im Gegensatz zu bisher beschriebenen sofortigen Zer- 
reissungen der Gallenblase durch Unfall veröffentlicht Siegel eine sekundäre, durch 
traumatische Gangrän bedingte Ruptur. Ein 38jähr. Mann stürzte vom Rad mit der 
rechten Körperseite auf die Lenkstange. Er hatte mehrere Rippenbrüche und einen 
rechtsseitigen Bluterguss in die Pleura. Nach 8 Tagen trat heftiger Leibschmerz, am 
10. Tage Abgang von Blutstreifen im Stuhl auf. Es bestand eine Resistenz im rechten 
Hypogastrium, die in Chloroformnarkose als die enorm vergrösserte Gallenblase erkannt 
wurde. Bei der Operation erwies sich die in Nelzverwachsungen eingehüllte Gallenblase 
bis zum Platzen ausgedehnt, in toto gangränös verfärbt, schwarzgrün durchschimmernd. 
Am Fundus lag eine von Netzverwachsungen geschützte Perforation. Der Inhalt war 
jauchig riechend, mit Blutgerinnseln und Gallenniederschlägen vermengt. Am unteren 
Leberrand waren mehrere bis zu 4 cm lange Risse, die ebenso wie ein geringer Blut¬ 
erguss im rechten Hypogastrium vom Unfall stammten. S. nimmt an, dass neben den 
Rippenbrüchen und Leberrissen beim Unfall eine Quetschung der Gallenblase statt 
hatte mit Bluterguss in die Gallenblase und Verstopfung des Ductus zysticus am 
8 . Tage durch ein Blutgerinnsel, das ebenso wie eine Steineinklemmung wirkte. Nach 
erneutem Verschluss des Gallenganges trat eine Infektion des gestauten Gallenblasen¬ 
inhalts vom Darm her auf und anschliessend eine Distentionsgangrän. S. hält auch den 
Zusammenhang von Appendicitis und Trauma durch Blutung in den Wurmfortsatz mit 
Verstopfung desselben für möglich. 

Das Verschwinden oder Undeutlichwerden einer Unterleibsgeschwulst durch Darm¬ 
aufblähung ist nicht bezeichnend für Nierengeschwülste. Schliaek-Cottbns. 

Guleke, Über subkutane Pankreasverletzungen. (Münch, med. Woch. 1/10). 
Verf. berichtet eingehend über 4 Verletzungen des Pankreas, die innerhalb eines Viertel¬ 
jahres an der Strassburger chirurgischen Klinik zur Behandlung kamen. Der erste Fall 
war eine komplizierte Pankreasruptur und betraf einen 25jähr. Fuhrknecht. Die Sektion 
ergab ausser schweren Verletzungen der Nachbarorgane eine Querruptur des Pankreas 
in der Mitte des Drüsenkörpers direkt vor der Wirbelsäule. Der Riss w r ar bei der 
Operation nicht entdeckt worden, G. verlangt deshalb, dass in allen Fällen, in denen ein 
begründeter Verdacht auf Pankreasruptur besteht, das Pankreas in ganzer Ausdehnung 
zielbewusst frei zu legen und dabei besonders auf die hinteren Partien vor der Wirbel¬ 
säule zu achten, da diese als Prädilektionsstelle bei stumpfen Kontusionen bekannt sind. 
Die übrigen Fälle waren ein Fall von isolierter Pankreasruptur und 2 Fälle von trau- 


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malischen, durch Ruptur entstandenen Pankreas-Pseudocysten, die sämtlich durch die 
Operation geheilt wurden. Aronheim-Gevelsberg. 

Dreesmann, Diagnose und Behandlung der Pankreatitis. (Münchn. med. 
Wochenschr. 1909, Nr. 14.) Meist bei Fettleibigen tritt nach vorausgegangenen Koliken 
heftigster Schmerz in der Oberbauchgegend ein, der häufig in die linke Seite (Schulter, 
Unterbauchgegend) ausstrahlt. Patient kollabiert, hat galliges Erbrechen und sehr fre¬ 
quenten Puls bei meist regelrechter Temperatur. Es tritt Tympanie auf und Ileus. 
Manchmal ist ein Tumor fühlbar, ödem über dem Tumor ist charakteristisch, es ist 
bedingt durch Zersetzung des subkutanen Fettgewebes. 

Steatorrhoe spricht für Pankreatitis, wenn Ikterus und Enteritis ausgeschlossen 
werden kann, ferner namentlich das Vorhandensein unveränderter Muskelfasern im Stuhl. 
Zucker im Harn ist selten, Albuminurie gelegentlich vorhanden, häufig sind Cal. oxal.- 
Kristalle im Harn und in 60 °/ 0 Galle, durch Kompression des Choledockus oder durch 
Leberveränderungen bedingt. 

Die chronische Pankreatitis geht mit kolikartigen Schmerzen (wie Gallensteinkolik) 
einher und mit allmählichem Kräfteverfall. Aus Furcht vor Schmerzen besteht mangel¬ 
hafte Nahrungsaufnahme. 

Der Verlauf der akuten Pankreatitis ist im allgemeinen tödlich, Aussicht auf Er¬ 
folg hat die Operation und Tamponade am Pankreas, die das frei gewordene Pqnkreas- 
ferment aus der Bauchhöhle ableitet. Die chronische Pankreatitis soll bei fortschreitender 
Abmagerung operiert werden. Die Kapsel wird gespalten, eventuell ein Teil der Drüse 
reseziert. Bei den Operationen müssen die Gallenwege sorgfältig untersucht werden. 

Schliack-Cottbus. 

Beuster, Über einen Fall von akuter traumatischer Niereninsuffizienz. 
(Inaugur.-Dissertat, Leipzig 09.) In das städtische Krankenhaus am Urban zu Berlin 
wurde in bewusstlosem Zustande ein Strassenbahnschaffner eingeliefert, der einige Tage 
vorher durch Zusammenstoss zwischen einem Automobil und dem Strassenbahnwagen 
einen Unfall erlitten hatte. Nach den Angaben seiner Frau hatte der Verletzte, der 
bisher stets gesund gewesen, am Abend über den Zusammenstoss berichtet, genauere 
Mitteilungen aber über etwaigen Fall auf den Kopf oder auf den Leib nicht gemacht. 
Trotz grosser Aufregung verrichtete er noch 2 Tage Dienst. In der 3. Nacht wurde er 
bewusstlos und bekam Krämpfe im rechten Arm, die auf Kopf und rechtes Bein Über¬ 
griffen. Die Anfälle wurden dann häutiger; er blieb bewusstlos. In dem mittels Katheter 
entleerten Urin fanden sich geringe Eiweissmengen, granulierte und hyaline Zylinder. 
Die klinische Diagnose wurde nach Anwendung der Kryoskopie des Blutes, die eine Ge- 
frierspunkterniedrigung des Blutes ergab, auf Urämie gestellt. Bei der Obduktion zeigten 
sich die Nierenkapseln wenig fettreich, leicht abziehbar, die Oberflächen der Nieren glatt, 
grau-gelbrot, von derber Konsistenz, auf dem Durchschnitt ebenfalls grau-gelbrötlich; 
die nur wenig dunklen Markkegel zeigten deutliche weisse Streifung (Kalkinfarkt), das 
Nierenbecken enthielt wenig Fettgewebe. Die mikroskopische Untersuchung der Nieren 
ergab ausser Verfettung und teilweiser Nekrose der Epithelien der gewundenen und geraden 
Harnkanälchen keine pathologischen Veränderungen. 

Für die Wahrscheinlichkeit der spontanen Entstehung einer Nephritis kurz vor 
dem Unfall fehlten alle Anhaltspunkte. Bei dem Mangel aller sonstigen ätiologischen 
Momente konnte deshalb nur das Trauma als Ursache der Erkrankung des Nierenge¬ 
webes, die zur Insuffizienz führte, angeschuldigt werden. Es wurde angenommen, dass 
infolge der Erschütterung, die Pat. in nicht näher bekannter Weise bei dem Strassen- 
bahnunfall erlitt, eine durch indirekte Gewalt entstandene subkutane Läsion der Nieren 
stattgefunden hatte, die sich durch geringe Eiweiss- und Zylinderausscheidung klinisch 
offenbarte. Unerklärlich aber und ohne Analogie in der Literatur blieb die Tatsache, dass 
so geringfügige anatomische Veränderungen der Niere eine derartig schwere Insuffizienz 
auszulösen vermochten. 

Unabhängig aber von der Entscheidung darüber, ob Entzündung oder einfache 
Läsion Vorgelegen, hatte die Erörterung über die Unfallentschädigung nur festzustellen, 
ob der Unfall als mögliche oder wahrscheinliche Ursache der Erkrankung anzusprechen 
war. Mangels anderer Ätiologien war diese Frage zu bejahen. Auch wenn man an¬ 
nehmen wollte, dass Pat. bereits latent erkrankt war, ehe er von dem Unfall betroffen 


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wurde, musste eine Verschlimmerung des bestehenden Leidens durch das Trauma an- 
genommen werden. Aronheim -Gevelsberg. 

Oehlecker, Spontane intraperitoneale Blasenruptur. Oehl. demonstriertim 
ärztl. Verein in Hamburg am 15. II. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 8) einen 70jähr. 
Mann mit spontaner intraperitonealer Blasenruptur. Pat., der seit einigen Jahren an 
Prostatahypertrophie litt, empfand, als er sich im Bett umdrehte, einen heftigen Schmerz 
im Unterleib. 4 Tage später wurde er in benommenem Zustande ins Krankenhaus ge¬ 
bracht. Es fand sich bei der Laparotomie nicht das diagnostizierte Carcinom, sondern 
als Ursache des urämisch-peritonitischen Krankheitsbildes eine Ruptur am hinteren Teil 
der Blase, wahrscheinlich infolge von Überdehnung der Blase. Aron heim-Gevelsberg.. 

Reimer, Indikationen und Resultate der Blasennaht. (Beitr. z. klin. Chir., 
Bd. LVIII, S. 677.) An einem Material von 57 von Garrö selbst und 106 sonst in 
der Breslauer Klinik meist wegen Steinen (95 Fälle) ausgeführten hohen Blasenschnitten 
wird die Frage untersucht, ob und wann man die Blase primär nähen soll. Von den 
163 Fällen wurden 120 mit primärer Blasennaht behandelt. Die Untersuchung, die be¬ 
sondere Rücksicht auf die Natur des Grundleidens und die Infektiosität des Urins nimmt, 
führt zu einer fast uneingeschränkten Empfehlung der primären Blasennaht auch bei 
schwerer infizierten Urinen. 

Als Gegenindikationen haben bei Rupturen, Fremdkörpern und Steinen der Blase 
schwere Entzündungsprozesse von grösserer Ausdehnung und mit Beteiligung der ganzen 
Wanddicke, die Unmöglichkeit, nach der Operation einen sicheren Abfluss aus der Blase 
herzustellen (Prostatahypertrophie und Strikturen), schwere Nieren Veränderungen und die 
Wahrscheinlichkeit von Nachblutungen, bei Geschwülsten und Prostatahypertrophie die 
Voraussicht von Nachblutungen zu gelten. 

Zur Blasennaht bevorzugt Garrö Seide, während sonst vielfach dem Catgut Vorteile 
nachgertihmt werden. 

Die Naht soll submukös und die erste Reihe zweckmässig als Knopfnaht angelegt 
werden; im übrigen ist die Methode der Naht für die Suffizienz gleichgültig. 

Von der Cystopexie an der Symphyse hat Verf. keine Nachteile beobachtet, wohl 
aber bietet sie bei schwer infizierten Fällen den Vorteil, zwar nicht vor einer Naht¬ 
insuffizienz zu schützen, aber bei ihrem Eintritt das Cavum Retzii auszuschalten und die 
Wiedereröffnung der primären Naht zu erleichtern, wenn Nachblutung oder ein Abfluss¬ 
hindernis diese notwendig machen. Abgesehen von mechanischen Momenten (Sprengung 
durch Füllung der Blase usw.) hat die Infektion die Hauptschuld an der Insuffizienz der 
Blasennaht. 

Daher wird empfohlen: 

1. bei infiziertem Harn eine gründliche Vorbehandlung der Blase mit Spülungen, 
inneren Harnantiseptika und Jodoformölinjektionen vorauszuschicken und instrumenteile 
Eingriffe (Sondierung, Cystoskopie usw.) möglichst zu beschränken. 

2. Um bei der Operation eine Überschwemmung der Wunde mit infektiösem Blasen¬ 
inhalt zu vermeiden, die Blase lieber mit Luft oder Sauerstoff, als mit Flüssigkeiten, 
zu füllen. 

3. eine Verunreinigung der Wunde mit Steintrümmern usw. und eine unnötige Ab¬ 
lösung der Blase möglichst zu verhüten. 

Von grösster Bedeutung ist die Nachbehandlung, wobei die Frage, ob Dauerkatheter 
oder Katheterismus, individuell zu entscheiden ist. Der Hauptvorzug der primären 
Blasennaht besteht in einer erheblichen Abkürzung der Heilungsdauer, auch in Fällen, 
in denen eine Fistel auftritt. Die Heilungsdauer betrug bei Steinfällen mit Primärnaht 
durchschnittlich 30 Tage, mit offener Behandlung 75—80 Tage; bei Geschwülsten im 
ersteren Falle 2,3 im zweiten 31 Tage, und betrug bei primär geheilten Fällen durch¬ 
weg unter diesen Durchschnittszahlen. 

Eine weitere Abkürzung der Heiluugsdauer ist durch primären Wundverschluss in 
allen geeigneten Fällen anzustreben. Bei Fällen mit schwerer Cystitis empfiehlt es sich, 
den Prävesikalraum vorübergehend zu drainieren und bei günstigem Verlauf nach 5 bis 
6 Tagen die primär angelegte Sekundärnaht zu knüpfen. Reich-Tübingen. 

Hoffmanu, Beitrag zu den subkutanen Milzrupturen. (Beitr. z. kl. Chir. 
63. Bd., 3. Heft.) Nach den grossen Statistiken von Berger und Störz sind etwa 


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350 Fälle von subkutanen Milzzerreissungen veröffentlicht worden. Die Sterblichkeit der 
nicht operierten Fälle beträgt 92,3 °/ 0 , der mit Milzexstirpation behandelten Fälle 40°/ 0 . 

Verf. hat zwei Fälle in der Payr sehen Klinik mit gutem Erfolg operiert. 

Fall 1. 16jähriger Junge stürzt von einem Pfluge (auf den er sich gestellt hatte, 

um ihn bei dem überfrorenen Erdboden besser in die Erde zu treiben) als die Pflugschar 
über einen Stein sprang, mit der linken Seite auf einen nach oben konvexen Bügel, bleibt 
einige Zeit liegen und wird dann nach Hause gebracht. In der Nacht einmal Erbrechen. 
Der Verletzte kommt erst am anderen Abend in der Klinik an. 

Aussehen blass und leicht cyanotisch. Kühle Haut. Puls mittelkräftig, 120, linke 
hintere Lungengrenze einen Querfinger breit höher als die rechte. Leberdämpfung vor- 
banden. Leib gespannt. Beim Zusammendrücken beider Rippenbögen ist der linke er¬ 
heblich schmerzhafter. Es besteht eine Flankendämpfungszone links, 4 Querfinger über 
dem Rippenbogen beginnend, sie reicht nach der Mitte über den linken äusseren Rektus- 
rand. Nach unten reicht sie bis an die linke Beckenschaufel und noch an die rechte herüber. 

In der Bauchhöhle werden bei der Operation 1 ] l 2 Liter Blut gefunden. Total¬ 
exstirpation der Milz. Querriss der Milz mit starker Zertrümmerung zwischen unterem 
und mittlerem Drittel, also unterhalb der Einmündungsstelle der Gefässe, ein Riss an der 
Konkavität auch oberhalb. Milzkapsel mit einem Teil der Pulpa zirkulär zerrissen, jedoch 
hält das Gewebe noch zusammen. Wundverlauf gut, Pat. ist am 15. Tage aufgestanden. 
Blutkörperchen 1600000 rote, 9400 weisse. 

Fall 2. 18 Jahre alter Mann wurde mittags 12 Uhr von einem Pferde mit dem 

unbeschlagenen Huf in die linke Seite geschlagen und wurde vor Schmerzen fast ohn¬ 
mächtig. Der herbeigerufene Arzt stellte freie Flüssigkeit in der Bauchhöhle fest und 
vermutete schwere innere Verletzungen, wahrscheinlich Milzzerreissung. Pat. kommt in 
der Droschke sitzend bei der Klinik an und geht zu Fuss auf die im 1. Stockwerk be- 
legene Station. Puls 110, regelmässig, leidlich kräftig. Lebergegend druckempfindlich, 
sonst nur schnelles Eindrücken des Leibes und plötzliches Nachlassen des Druckes emp¬ 
findlich; leises, selbst tiefes Eindrücken nicht. Bei der 10 Stunden nach der Verletzung 
vorgenommenen Operation ergiesst sich eine grosse Menge Blut aus der Bauchhöhle. 

Die Milz zeigt mehrere Risse. Nahtversuche stillen die Blutung nicht, daher Ent¬ 
fernung des ganzen Organs. Neben oberflächlichen Rissen findet sich ein tief ein¬ 
greifender Riss an der Konkavität der Milz dicht unterhalb des Hilus. — Heilung. 

In beiden Fällen handelte es sich also um Überstreckung der Milz mit hydraulischer 
Pressung ohne Rippenbruch, ein Ikterus blieb aus, weil die Verletzten junge Menschen 
waren .... Durch Überbengung kann es ebenfalls zur Milzzerreissung kommen. Dann 
muss aber die Gewalteinwirkung von rechts kommen und wird wohl immer die Leber mit 
verletzen. Th. 

Richter, Über einen Fall von traumatischem perilienalen Hämatom 
mit anschliessendem Ileus. (Inaugur.-Dissertat. Erlangen 1908.) Vcrf.s Arbeit liegt 
ein Fall von Milzvergrösserung zugrunde, der in seinem klinischen Verlaufe und seinem 
pathologischen Befund Interesse verdient. Ein 42jähr. Schlosser, der im Frühjahr 1906 
eine linksseitige Pleuritis überstanden, war im Sommer 1906 im Gebirge ausgeglitten T 
hatte jedoch im Anschluss an diese heftige Bewegung momentan keine Beschwerden,, 
nur klagte er seitdem über geringe Schmerzen in der Milgegend und über Auftreibung 
(Meteorismus) seines Leibes. Erst Ende des Jahres wurde ärztlicherseits unter dem 
linken Rippenbogen eine Dämpfung konstatiert, welche sich als ovaler Tumor abtasten 
liess. Im Juli 1907 erkrankte er an hochgradigem Meteorismus und Erbrechen und 
starb unter den Symptomen des Ileus. 

Bei der Obduktion fand sich die Milz von der Zwerchfellkuppe median und nach 
vorne abgedrängt; sie war sehr platt gedrückt und zwischen ihr und der Zwerchfellkuppe 
fand sich ein flaches, zweifaustgrosses abgeschlossenes Blutgerinnsel. Das Milz und Blutkoagu- 
um umgebende Gewebe, welches nach der Mitte zu an den Magenfundus, nach links und 
unten an die linke Niere grenzte, bestand aus schwieligem Narbengewebe. Infolge seiner 
Schrumpfung hatte dieses die Flexura coli sin. derart nach hinten und oben gezogen, 
dass hier eine spitzwinklige, durch Narbenzug bedingte Stenosierung der Flexura coli sin. 
zustande kam. Die Erklärung des Befundes war folgende: Nach der Pleuritis im Frühjahre 
1906 war die Milz durch Verwachsungen fixiert und erlitt durch das Ausgleiten des Pat. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 4. 


im Gebirge eine direkte Zugwirkung. Der sich darnach einstellende Bluterguss konnte 
sich durch peritoneale Verklebungen abkapseln und war von der Bauchhöhle durch die 
festen Verwachsungen abgetrennt. Da weder bei der Art. lienalis noch an den venösen 
Gefässen bei der Obduktion Verletzungen gefunden wurden, musste als Quelle der Blutung 
eine geringe Verletzung der Kapsel und des Parenchyms angenommen werden. Die Mög¬ 
lichkeit bestand jedoch, dass jene in Organisation begriffenen strangartigen Adhäsionen 
der Milz mit dem parietalen Peritoneum durch den kräftigen Zug bei der Streckung des 
Oberkörpers zerrissen und eine Blutung veranlassten. Die Ursache des Obturationsileus 
war der Narbenzug an der Flexura coli sin., welcher sie nach oben zog bis zur völligen 
Abknickung und zum totalen Verschluss. Aronheim-Gevelsberg. 

Lfidke, Über Milztransplantationen. (Münch, med. Woch. 1909, Nr. 29/30.) 
Aus den Ergebnissen der Versuche heben wir hervor: 1. Es gelang, die Milz in der 
Bauchhöhle zur Einheilung zu bringen und für kurze Zeit zu erhalten. 2. In Hunde- 
und Affenmilz implantiertes artfremdes Milzgewebe kann sich noch bis zu 4 Wochen 
meist erhalten, nach 2 und 3 Monaten sind in der Mehrzahl der Fälle Reste der implan¬ 
tierten Milz nicht mehr nachweisbar. 3. In je zwei Fällen der Implantation von 
Kaninchenmilz in Affenmilz und in Hundemilz war nach 2 Wochen eine Verminderung 
der Erythrocytenzahl eingetreten, die Lymphozyten und die Eosinophilen waren vermehrt. 
Nach 4—5 Wochen war das Blutbild dem vor der Operation wieder genähert. 4. Es 
wurde eine aktive Produktion der eingeheilten Milzen festgestellt. Aronheim-Gevelsberg. 

Krause, Milzexstirpation infolge von Milzruptur. (Deutsche mil. Zeitschr. 
3/10, Vereinsbeilage.) Pat. erhielt mit einem Spaten einen Schlag in die linke Seite, konnte 
aber noch auf seine Stube gehen, wo er zusammenbrach. Nach 3 Tagen geringe Bauch¬ 
deckenspannung und handbreite Dämpfung in der linken Seite. Am 5. Tage Kollaps; 
in die ihm vorgeschlagene Operation willigte der Kranke erst am 7. Tage ein. Milz 
vergrössert, brüchig — überstandener Typhus (!) —, am Hilus ein tiefer Riss. Exstirpation. 
Rekonvaleszenz unterbrochen durch Magen- und Darmatonie, Pleuritis, in der dritten 
Woche noch durch Pneumonie des linken Unterlappens. Wiederherstellung. 12 Tage nach 
der Operation 3640000 rote, 16200 weisse Blutkörperchen, 70 °/ 0 Hämoglobin. Diese 
Zahlen stiegen bis zur Entlassung des Mannes aus der Behandlung — der Zeitpunkt 
der Untersuchungen wird nicht angegeben — auf 4700000, 28000 und 90 °/ 0 . 

Hammer Schmidt* Danzig. 

Wo Danielsen, Über die Notwendigkeit und Möglichkeit der Erhaltung 
der Milz bei Verletzungen und Erkrankungen dieses Organs. Ein Beitrag zur 
konservativen Milzchirurgie. (Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. LX, S. 158.) Verf. ist 
der Ansicht, dass der heutige Standpunkt in der Milzchirurgie ein zu radikaler ist und 
zu wenig auf die Erhaltung des Organs ausgeht. Seine Anschauungen stützt er auf 
Arbeiten, die beweisen, dass die Milz eine nicht gleichgültige Funktion hat. Letztere 
besteht, von einigen anderen physiologischen Aufgaben abgesehen, darin, das Blut von 
zugrunde gegangenen roten Körperchen zu reinigen und die Widerstandsfähigkeit gegen 
Infektionen zu erhöhen. Aus diesen Gründen ist die Entfernung der Milz keineswegs 
unbedenklich. Die Schuld an dem modernen radikalen Standpunkt trägt die technische 
Unzulänglichkeit einer sorgfältigen Blutstillung in der Milz und einer exakten Milznaht. 

In der Absicht, durch Behebung dieser Schwierigkeiten einer konservativen Milz¬ 
chirurgie die Wege zu ebnen, hat D. an herausgenommenen menschlichen Milzen experi¬ 
mentiert und gefunden, dass man die grösseren Arterienästchen der Milz gut fassen und 
unterbinden kann, während Hundeversuche und seine sonstigen Erfahrungen dem Verf. 
ergaben, dass man die kapilläre Blutung auch in der Milz durch Kompression stillen 
kann. Mit dem für Arteriennähte gebräuchlichen Material lässt sich die Milzkapsel gut 
und dicht nähen, so dass man tiefgreifende Nähte nicht notwendig hat. 

Mit einer solchen Technik hofft Verf., dass man nicht nur verletzte, sondern auch 
erkrankte Milzen in Zukunft wird erhalten können, wenn man letzteren Falls reseziert, 
statt exstirpiert. Reich-Tübingen. 


Für die Redaktion «verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-( uttbus. 
Druck von Angust Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der iMbaootherapie nnd der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider and Kranker 

begrQndet von 

Dr. H. Blagins, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C» Thiem-Cottbus. 

Nr. 5. Leipzig, Mai 1910. XVII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Aus der chirurgischen Abteilung des Stadtkrankenhauses Stettin. 
Direktor: Professor Hä ekel. 

Pankreas- und Fettgewebsnekrose als Unfallfolge? 

Von Dr. A. Wagner, Assistenzarzt d. Abteilung. 


Zahlreiche Arbeiten und eine Reihe wertvoller experimenteller Unter¬ 
suchungen der letzten Jahre haben unsere Kenntnisse in der Pathogenese dieser 
eigenartigen Erkrankung gefördert, aber trotzdem ist auch heute noch die Lehre 
von der Pankreas- und Fettgewebsnekrose noch vielfach ungeklärt, und die Ätio¬ 
logie ist uns in vielen Fällen dunkel. Schon die exakte Diagnose der Pankreas-' 
nekrose in vivo gilt mit Recht als sehr schwierig durch die Vieldeutigkeit der 
Symptome des akuten Stadiums und durch das Fehlen klarer Ausfallserscheinungen 
bei diesem so enorm wichtigen Organ. Bezeichnend für die Unsicherheit der 
Diagnose in vivo ist eine Zusammenstellung von Truhart: Unter 316 Fällen 
von Pankreaserkrankungen mit Fettgewebsnekrose wurden unter den überhaupt 
mit einer Diagnose versehenen Fällen 69,6 °/ 0 Fehldiagnosen gestellt. Es wird 
in manchen Fällen an der Hand der von Mayo Robson gegebenen Anhalts¬ 
punkte: 

1. Alkoholismus, Gallensteinkolik, 

2. Adipositas universalis, 

3. vehementes galliges Erbrechen mit kolikartigen Schmerzattacken, 

4. Auftreibung der Oberbaüchgegend und Druckempfindlichkeit, dabei geringe 
Spannung der Bauchdecken, 

5. hartnäckige Verhaltung von Stuhl und Winden bei absoluter Darmruhe, 

6. ungewöhnlich starke Shocksymptome bei nicht peritonitischem Gesichts¬ 
ausdruck, 

7. leichter Ikterus, 

gelingen, die richtige Wahrscheinlichkeitsdiagnose zu stellen, in anderen Fällen 
wird die auf Ileus oder alle möglichen anderen abdominellen Erkrankungen, wie 
Peritonitis perforativa, Appendicitis, Cholelithiasis, Cholangitis, Vergiftung mit 
Nahrungsmitteln usw. gestellte Fehldiagnose durch Operation oder Sektion be- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


richtigt. In einer Reihe von Fällen stehen wir auch bei genauestem Obduktions¬ 
befund in Bezug auf die Entstehung der Krankheit vor einem Rätsel. Meist 
urplötzlich aus voller Gesundheit, apoplektiform einsetzend, befällt diese tückische 
Krankheit ähnlich wie die Appendicitis, mit der sie auch hinsichtlich der Un¬ 
sicherheit in der Prognose Ähnlichkeit bat, auch kräftigste Leute, um in einer 
grossen Zahl von Fällen in wenigen Tagen, selbst innerhalb einer halben Stunde 
durch Shockwirkung zum Tode zu führen. Vereinzelt sind in der Litteratur Fälle 
dieser schweren Erkrankung beschrieben, in denen man die Entstehung derselben 
auf einen Unfall zurückgeführt hat. Die Frage des ursächlichen Zusammenhangs 
zwischen Trauma und Pankreasfettgewebsnekrose hat nicht nur ein grosses 
wissenschaftliches, sondern durch unsere Unfallgesetzgebung auch ein grosses 
praktisches Interesse. Es erscheint mir daher nicht uninteressant, über einen 
Fall zu berichten, den ich kürzlich auf Aufforderung der Nordöstlichen Eisen- 
und Stahlberufsgenossenschaft, Sektion III Pommern, zu beurteilen hatte. 

Tatbestand: Laut Unfallanzeige soll der 32 Jahre alte verheiratete Schiffbauer 
K. B. beim Umkanten eines eisernen, etwa 15—18 Zentner schweren Wellenbockes für 
ein Panzerschiff am 16. Oktpber 1909 sofort Schmerzen in der Magengegend gespürt 
haben. Der Unfall ist erst nach dem Tode des B. von der Witwe angezeigt worden, 
die Rentenansprüche an die Berufsgenossenschaft geltend macht. Die beiden vorgeladenen 
Zeugen des angeblichen Unfalls sagen wörtlich aus: „Am 16. X. 09 nachmittags gegen 
7 l l 2 Uhr waren der Zeuge P. und ich in der Panzerwerkstatt der Vulkanwerft bei der 
Bearbeitung eines Wellenbocks beschäftigt. Nachdem wir eine Seite bearbeitet hatten,, 
wollten wir den Wellenbock umkanten. Unsere Kräfte reichten hierzu jedoch nicht aus. 
Der verstorbene B., der als Vorarbeiter unsere Arbeit beaufsichtigte, fasste daher mit an. 
Gleich nachdem wir den 15—18 Zentner schweren Wellenbock umgekantet hatten,, 
klagte B. über Schmerzen in der Magengegend. Als er von seinem Rundgang wieder 
zurückkam, sagte er, er müsse sich unbedingt verhoben haben, denn es schmerze ihn sehr. 
Auch noch am Montag, den 18. X. 09, sagte B. zu uns, dass er noch die Schmerzen hätte 
und dass diese wohl von dem Umkanten des schweren Wellenbockes herrührten. B. ist 
dann noch bis zum 2. XI. 09 in seiner Funktion tätig gewesen, nachdem habe ich ihn 
nicht mehr gesehen.“ Die Witwe des Verstorbenen erklärt: „Mitte Oktober des Jahres 
09 — welchen Tag, kann ich nicht mehr genau an geben, — kam mein Mann, welcher im 
Vulkan Überstunden gemacht hatte, nach 12 Uhr nachts nach Hause, klagte über Schmerzen 
im Bauch und sagte mir, er hätte bei der Arbeit schwer heben müssen. Diese Schmerzen 
traten zeitweise und auch noch bis zum 3. XL, dem Tag der Krankmeldung, bei ihm auf, 
und ich behaupte daher, dass die Folgen des Unfalls den Tod meines Mannes herbei¬ 
geführt haben.“ 

Laut Krankenschein wurde der Verstorbene vom 5. III. 09—29. III. 09 wegen Ge¬ 
lenkrheumatismus behandelt. Sonstige Erkrankungen desselben sind nicht bekannt. 

Der erstbehandelnde Arzt gab über die Erkrankung folgenden Bericht: 

„Der Schiffbauer B. konsultierte mich am 2. XI. 09 wegen hartnäckiger Verstopfung 
verbunden mit starken Leibschmerzen und quälendem Drang. Ich verordnete ihm Ab¬ 
führmittel. Am 3. XI. 09 hat er sich einen Krankenschein ausstellen lassen. Am 4. XI. 
besuchte ich ihn in seiner Wohnung auf Ersuchen seiner Ehefrau, da seine Beschwerden 
sehr zugenommen haben sollten und er bettlägerig war. Am Morgen des 5. XI. ordnete 
ich die Überführung des B. ins Krankenhaus an. Meine Vermutung, dass als Ursache 
der Beschwerden ein Ileus vorläge, hatte sich durch den Verlauf bestärkt Ich hielt eine 
Operation für dringend erforderlich, um sein Leben zu retten. Über Ursachen der Er¬ 
krankung habe ich von dem B. nichts erfahren, derselbe hat auch von einem Betriebs¬ 
unfall oder Betriebsereignis nichts angegeben. Ich nehme grobe Diätfehler und einen 
inneren Bruch als Ursache der Erkrankung an. Es muss wohl Einklemmung eines 
stark geblähten Darmstücks in einer Bauchfelltasche und damit durch Aufhören der 
Darmpassage Darmverschluss eingetreten sein. Von irgend einem Unfall, der der 
Erkrankung des p. B. vorausgegangen und als Ursache desselben anzusehen 
ist, wurde mir von dem p. B. nichts angegeben. Ich kann auch nach denk 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 5. 


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ganzen Verlauf der Erkrankung nicht annehmen, dass ein Unfall dieselbe 
hervorgerufen haben könne.“ 

Ich selbst habe über den Aufnahmebefund, den Verlauf der Erkrankung und über 
die Sektion Folgendes anzugeben: 

„Der E. B. wurde am 5. XI. 09 vormittags im hiesigen Stadtkrankenhaus aufgenommen 
und verstarb in den Morgenstunden des 6. XI. 09. Die Obduktion wurde ca. 12 Stunden 
post mortem vorgenommen. Bei seiner Aufnahme gab B. an, er sei nie erheblich krank 
gewesen. In der Nacht vom 2. zum 3. XI. habe er heftige Schmerzen in der Magen¬ 
gegend bekommen, die sich am nächsten Tag auf den ganzen Leib verteilten. Am 8. XI. 
ging er zum Arzt, der Bettruhe und Tropfen verordnete. Die Schmerzen blieben jedoch 
bestehen. Es trat Erbrechen hinzu, das Erbrochene sah gelbgrünlich aus. Von einem 
Unfall hat er selbst nichts erzählt.“ 

Aufnahmebefund: B. ist ein sehr kräftiger Mann mit überreichlichem Fettpolster. 
Er macht einen sehr schwerkranken Eindruck, ist jedoch vollkommen klar. Er hat Auf- 
stossen und erbricht ab und zu gallige Flüssigkeit. Die Zunge ist dick grün belegt. 
Der Puls macht 120 Schläge in der Minute, ist klein, jedoch regelmässig. Er misst 37 a 
in der Achselhöhle. Die Brustorgane bieten nichts Krankhaftes. Der Leib ist in toto 
aufgetrieben, gespannt, eine erhebliche döfense musculaire besteht jedoch nicht Er deutet 
auf die Nabelgegend als die am meisten schmerzhafte Stelle. In der rechten Unterbauch¬ 
gegend ist der Klopfschall verkürzt, eine Resistenz ist jedoch nicht zu palpieren. Der 
Urin enthält kein Eiweiss, keinen Zucker. 

Bei dieser Sachlage war ein sichere Diagnose zu stellen unmöglich. Unsere Wahr¬ 
scheinlichkeitsdiagnose lautet auf Ileus oder Peritonitis durch Appendicitis. Da der Zu¬ 
stand einen operativen Eingriff, wenn überhaupt, dann sofort erheischte, so wurde B. 
alsbald in Chloroformsauerstoffnarkose operiert. Die Bauchdecken wurden in der rechten 
Unterbauchgegend durchtrennt, aus dem Bauchraum entleerte sich etwas blutig-seröse 
Flüssigkeit, kein Eiter. Der Appendix war ganz gesund. Das seitliche Bauchfell jedoch 
und das Netz zeigten kleine weissgelbliche Herde von nekrotischem Fettgewebe. 

Damit wurde die Diagnose korrigiert. Es handelte sich um disseminierte Fett- 
gewebsnekrose. Das Abdomen wurde jetzt in der Medianlinie geöffnet, das Pankreas war 
jedoch wegen des enormen Fettreichtums des Netzes usw. und wegen des sehr schlechten 
Allgemeinbefindens, das eine längere Narkose nicht zuliess, nicht zu erreichen. Man be¬ 
gnügte sich mit ausgiebiger Drainage. Die Operation hatte nicht den gewünschten Erfolg 
und B. starb zirka 12 Stunden nach derselben trotz Kampher und Coffein an zunehmender 
Herzschwäche. 

Obduktionsbefund: Mittelgrosse Leiche mit sehr starkem Fettpolster. Herz 
und Lungen vollkommen gesund. Nach Eröffnung des Abdomens quellen die 
mässig stark aufgetriebenen Därme vor. Die Serosa ist trübe. Im ganzen Bauch¬ 
fellraum, insbesondere am Netz sind zahlreiche scharf begrenzte, oft in Gruppen 
stehende weissgelbe bis grauweisse Fettnekrosen. Die Magenschleimhaut zeigt 
geringe Blutungen. Die Gallenblase enthält 3 grössere facettierte Steine. Die 
Gallenwege sind frei von Steinen und entzündlichen Erscheinungen. Das Duo¬ 
denum ist nicht katarrhalisch verändert. Das Pankreas zeigt hochgradige Ver¬ 
änderungen. Die Oberfläche ist eigenartig marmoriert. Ein Längsschnitt durch 
das Organ lässt diese Marmorierung noch deutlicher hervortreten. Sie wird er¬ 
zeugt durch braunrote bis schwarze Herde im normalen Pankreasgewerbe. Die 
Fleckung nimmt nach dem Schwanzteil zu. Im anliegenden Gekröse bestehen 
ebenfalls ausgedehnte Zerstörungen. 

Die mikroskopische Untersuchung der in Formalin gehärteten Stückchen 
ergibt: An Stellen, wo die Gewebszerstörung am stärksten ist, ist ein genaues 
Bild der Gewebsstruktur nicht mehr zu erhalten. Das untergegangene Gewebe ist 
in eine feinkörnige Masse umgewandelt die den Farbstoff nicht angenommen hat; 
teilweise ist das Gewebe schollig zerfallen und durch Blutfarbstoff bräunlich 
gefärbt. Dazwischen liegt freies, in Umwandlung begriffenes Blut 

Der p. B. ist demnach zweifellos einer akuten hämorhagischen Pankreatitis 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


und Fettgewebsnekrose erlegen. Welcher pathologisch-anatomische Prozess das 
Primäre und Wesentliche der Erkrankung war, ob die Fettgewebsnekrose oder 
die akute Pankreatitis, das lässt sich auch nach der mikroskopischen Unter¬ 
suchung nicht entscheiden, da die Veränderungen ausserordentlich hochgradige 
waren und bereits lebhafte Zersetzungs- und Fäulnisvorgänge eingesetzt hatten. 
Die Beantwortung der Anfrage, ob der Tod des p. B. mit dem Unfall vom 16. X. 09 
in ursächlichem Zusammenhang steht, ist schwierig, und es erscheint mir not¬ 
wendig, einiges hier anzufiihren, was man über die Entstehung dieser rätsel¬ 
haften Erkrankung weiss. 

Wir haben bei dem B. zwei verschiedene pathologisch-anatomische Prozesse 
vor uns — die Nekrose und hämorhagische Entzündung des Pankreas einerseits, 
die Fettgewebsnekrose andererseits. Über das Verhältnis, in dem diese beiden 
Prozesse zu einander stehen, gehen die Ansichten der Autoren noch sehr aus¬ 
einander. Nach Körte und Mayo Robson ist es auch heute noch nicht ent¬ 
schieden, ob die Fettgewebsnekrosen als Ursache oder als Folge der Pankreas¬ 
erkrankung anzusehen sind. Eine gemeinsame Ursache für beide Affektionen 
nimmt Hochhaus an. Von der Fettgewebsnekrose wissen wir, dass sie bei 
fettleibigen und an Gallensteinen leidenden Personen am häufigsten auftritt. Sie 
kann nach schweren Verletzungen (Stichverletzungen) und Zerreissungen der 
Drüse, durch Verengerung und Verschluss der Drüsenausführungsgänge, durch 
Kompression oder durch Verlegung des Ductus Wirsungianus durch katan'halische 
Zustände des Duodenums oder durch Gallensteine in der Vatersclien Papille 
und zusammen, wie auch in unserem Fall, mit Nekrose und hämorrhagischer Ent¬ 
zündung des Pankreas Vorkommen. Auch nach operativen Verletzungen der 
Drüse ist sie beobachtet (Fall von Köster). Zur Kasuistik: 

Am 17. IX. 09 starb hier eine Frau von 42 Jahren an derselben Erkrankung. 
Die Diagnose in vivo war auf Peritonitis infolge eines .perforierten Gallensteins gestellt. 
Sie litt schon 3 Jahre an in Intervallen von 4—0 Wochen auftretenten Gallensteinkoliken. 
Bei der Obduktion fand sich im Diverticulum Vateri ein Gallenstein. Der noch weniger 
veränderte Teil des Pankreas zeigte auf dem Durchnitt mehrere Gallenpunkte, und es 
liess sich auf Druck gallige Flüssigkeit ausdrücken. In der Gallenblase lagen noch 
15 Steine. 

Es liess sich hier also nachweisen, dass ähnlich dem Versuch des alten 
Anatomen Vater die Galle durch den Stein in der Papilla duodeni im Diverti¬ 
culum Vateri offenbar gestaut und gespannt wurde, durch den Ductus pancrea¬ 
ticus in das Pankreas gelangte und hier die tödliche Erkrankung veranlasste. 

Die eigentliche Ursache der Fettgewebsnekrose ist noch dunkel. Ohne 
Zweifel entsteht sie durch das fettspaltende Ferment des Pankreas, das Steapsin, 
das durch irgendwelche Vorgänge zerstörender Natur — seien es Blutungen und 
dadurch bedingter Gewebsuntergang, oder sei es eine unter gewissen Bedingungen 
stattfindende Selbst Verdauung durch ihr proteolytisches Ferment, das Trypsin — 
aus den Drüsenläppchen austritt und die Spaltung und Verseifung des Neutral¬ 
fetts der Drüse selbst sowie der Umgebung durch Ausfliessen bewirkt. Durch 
Diffusion und auf dem Lymphwege vermag sich der zerstörende Saft weiter ins 
Fettgewebe zu verbreiten: Peristaltik, Bauchpresse und Brechakt unterstützen 
die Fortbewegung. Aus der Physiologie ist bekannt, das die fettspaltende Wir¬ 
kung des Pankreatsaftes durch Hinzufügen von Galle auf das Doppelte und 
Mehrfache gesteigert wird. Das Steapsin und seine Vorstufe wird durch gallen¬ 
saure Salze aktiviert. Auch hieraus lässt sich schon eiue deletäre Wirkung der 
Galle auf das Pankreasgewebe schliessen, die durch den Ductus Wirsungianus 
eingedrungen ist. 

Die akute Nekrose und hämorrhagische Entzündung des Pankreas, die, wie 


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Monatsschrift för Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


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schon erwähnt, mit Fettgewebsnekrose einhergehen kann, kann entstehen durch 
Eindringen von Infektionserregern Von der Blutbahn aus (bei Infektionskrank¬ 
heiten) oder vom Darm aus durch den bez. die Pankreasgänge. Weiter können 
Ulcerationsprozesse des Magens wie des Duodenums die Eingangspforte für die 
Entzündungserreger abgeben. Zur Kasuistik: 

Eine eigene Beobachtung dieser Entstehungsart sei hier kurz mitgeteilt: Ein 
27 jähriges Mädchen erkrankte am 28. IX. 1907 plötzlich nach dem Mittagessen mit sehr 
heftigen Leibschmerzen. Sie war l l t Jahr vorher von mir wegen Magenbeschwerden und 
Ulcussymptomen behandelt worden. Die Diagnose wurde erst auf Ulcus ventriculi per- 
foratum gestellt, jedoch durch den Nachweis von Zucker (die Polarisation'ergab 1,5 °/ 0 ) 
zu gunsten einer akuten Pankreatitis abgeändert. Am 25. IX. war die Peritonitis all¬ 
gemein, eine Probelaparotomie wurde wegen des schweren peritonealen Shocks von 
chirurgischer Seite damals abgelehnt. Die Patientin starb jedoch nicht, wie erwartet 
wurde, sondern die schweren Erscheinungen besserten sich ganz allmählich, der Leib wurde 
weich. Nur in der Magengegend von der Mittellinie handbreit sich nach links erstreckend 
bildete sich eine Dämpfung heraus, die aber ebenfalls ganz langsam zurfickging. Sie 
fiberstand noch eine linksseitige Pleuropneumonie und konnte nach einem Krankenlager 
von 5 Monaten geheilt entlassen werden. 

So absolut sicher, wie in den beiden bereits mitgeteilten Fällen ist die Diagnose 
natürlich nicht. Der einmalige Zuckerbefund spricht aber wohl mit einer ziemlich 
grossen Wahrscheinlichkeit für eine akute Pankreatitis. Differentialdiagnostisch 
käme höchstens eine Perigastritis ulcerosa oder Ulcus ventriculi perforatum in 
Betracht. 

Experimentell hat man akute Pankreatitis durch Injektion irritierender 
Substanzen, ferner von Galle, Fett und Bakterien hervorgerufen. Weiter ist sie 
nach Verletzungen der Drüse und bei spontanen Blutungen beobachtet worden. 

Damit wäre eine kurze Übersicht über die Entstehung des uns interessie¬ 
renden Krankheitsbildes gegeben. Das Trauma spielt demnach zweifellos in der 
Ätiologie eine gewisse Rolle und bei einwandsfrei festgestelltem Trauma von 
einiger Bedeutung wird man die Möglichkeit eines ätiologischen Zusammenhangs 
nicht leugnen können. Neben den direkten Verletzungen der Drüse durch Stich- 
und Schutzverletzung, bei denen die tödlich verlaufene Fettgewebsnekrose zweifellos 
als Folge der Läsion anzusehen ist, spielen . Trauma durch stumpfe Gewalt eine 
nicht unwesentliche Rolle. Es scheint mir jedoch bei den in der Litteratur nieder¬ 
gelegten Fällen, bei denen überhaupt ein Trauma in Frage kommt, bei einer Er¬ 
krankung wie der uns vorliegenden, die ähnlich wie die Appendicitis in der 
überwiegenden Mehrzahl der Fälle ganz plötzlich ohne irgend welches Trauma 
einsetzt, eine verschiedene Bewertung des Trauma am Platze. Schwere Traumen 
der Oberbauchgegend durch Überfahrenwerden (Fall Hansemann 1889 und 
Fall IV von Roosen-Runge 1902) oder durch Fall aus einem Wagen (Fall 
Foster und Fitz 1887), weiter durch Quetschung zwischen 2 Eisenbahnpuffern 
(Fall Schmidt 1900), oder durch Hufschlag vor die Magengegend (Fall Selberg 
1901) lassen eine Verletzung der Drüse mit Wahrscheinlichkeit entstehen und 
man kann sich in diesen Fällen der Anschauung nicht verschliessen, dass hier 
ein ätiologischer Zusammenhang gegeben ist. Hierher zu rechnen sind auch die 
Fälle, bei denen die Art des Traumas weniger exakt angegeben ist, bei welchen 
fedoch die Nebenverletzungen auf ein schweres Trauma schliessen lassen (Fälle 
Bolleston 1893 und Warren 1892). 

ln dieser Gruppe ist vielleicht noch ein Fall von Glaeser zu erwähnen, bei dem 
es sich um eine Frau handelte, die nach Misshandlungen durch ihren Mann mit heftigen 
Leibschmerzen erkrankte und nach schneller Verschlechterung des Allgemeinbefindens 
nach 3 Wochen starb. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwegen Nr. 5. 


Schon ganz wesentlich ansicherer als ätiologischer Faktor wird das Trauma in den 
weiteren beschriebenen Fällen. Im 2. Fall von Roosen-Runge wird ein Fasstritt gegen 
den Unterleib einige Wochen vor der plötzlich einsetzenden and tödlich verlaufenen Fett- 
gewebsnekrose angeschuldigt, der zunächst gar keine besonderen Beschwerden machte. 

In seinem 3. Fall gibt Roosen-Runge als ätiologisches Moment einen Fall von 
einer Treppe herunter an. Einen ähnlichen Fall beschreibt Hochhaus in der Münchner 
medizinischen Wochenschrift 1904 Nr. 15. Ein 47 jähriger Mann, gesund bis auf Gallen¬ 
steinkolik vor 1 1 j 2 Jahren, glitt von einer unteren Stufe seiner Treppe aus, fiel rücklings 
hin und schlug mit der rechten Seite auf die Kante einer steinernen Stufe. Er konnte 
vor Schmerz nicht mehr aufstehen. Nach relativem Wohlbefinden trat am 3. Tage rasche 
Verschlimmerung und am 6. der Tod ein. Hier ist das Trauma zweifellos ein sehr 
geringfügiges und betraf ausserdem die Gegend des Pankreas gar nicht. 

Hochhaus nimmt an, es sei infolge der nachgewiesenen Sklerose der Pan- 
kreasgefässe durch den Fall zu einer geringen Blutung gekommen, durch dieselbe 
seien Pankreaszellen geschädigt worden und hätten ihren zerstörenden Saft 
in die Drüse ergossen. Dadurch seien weitere Blutungen und ein Circulus vi- 
tiosus eingetreten, der in foudroyanter Weise den Exitus herbeiführte. Trotz 
des Plausibeln dieser Erklärung mögen wohl nicht zum mindesten deshalb, weil 
der Mann Gallensteinkoliken durchgemacht hat, leichte Zweifel erlaubt sein, ob 
wirklich das post hoc ergo propter hoc hier seine Berechtigung hat und ob nicht 
vielmehr ein non liquet besser angebracht wäre. 

Nun zu unserem Fall: B. meldete sich am 3. XL 09 krank, der Arzt stellte 
nur Verdauungsbeschwerden fest, am 6. XI. schon verstarb der sonst sehr robuste 
Mann. Wie erklären wir uns die Entstehung seiner Erkrankung? Gefunden 
ist bei ihm ein Gallensteinleiden, das ihm aber offenbar keine, oder wenigstens 
keine nachweisbaren Beschwerden machte. Die Gallenwege jedoch sowie der 
Darm zeigten keine nachweisbaren Veränderungen. Im Pankreas fand sich keine 
Galle. Einen Nachweis für eine etwa durch einen Unfall gesetzte Gewebsläsion 
bei der Obduktion zu versuchen, wäre bei der hochgradigen Zerstörung ver¬ 
gebene Mühe gewesen. 

Wenden wir uns zunächst dem Unfallereignis zu. B. selbst hat einen Unfall 
nicht gemeldet und hat mir wie auch dem erstbehandelnden Arzt von einem 
Unfallsereignis nicht das Geringste mitgeteilt. Die Frau erzählte mir erst nach 
dem Tode des B. von einem Unfall. Nach den Akten hat B. beim Umkanten 
eines 15—18 Zentner schweren Wellenbocks sofort hinterher über Schmerzen in 
der Magengegend geklagt. Am Montag den 18. X. hat er über dieselben noch 
geklagt. Von da bis zur Krankmeldung ist eine Lücke in den Zeugenaussagen. 
B. selbst hat bis zum 3. XI. seinen vollen Dienst getan. Nach den Angaben der 
Witwe in den Akten hat der B. am Unfalltage noch Überstunden gemacht und 
kam erst nach 12 Uhr, also über 4 Stunden nach dem Unfall nach Hause. Was 
hat sich wohl bei dem Umkanten des Wellenbocks ereignet. Eine genaue Dar¬ 
stellung zu geben, ist wohl unmöglich, eines jedoch erscheint mir sicher, dass eine 
starke allgemeine Muskelanspannung eintrat, um den gegebenen Widerstand zu 
überwinden. Unter anderem wurde auch die Bauchpresse stark in Anwendung 
gebracht und ein erheblicher Druck auf die Eingeweide ausgeübt Es bleiben 
nun hauptsächlich zwei Erklärungsmöglichkeiten der in der Magengegend auf¬ 
getretenen Schmerzen. Es können einmal Muskelschmerzen im Rectus abdominis, 
oder aber solche durch Läsion eines inneren Organs hervorgerufen gewesen sein. 
Theoretisch könnte seine Erkrankung daher in folgender Weise entstanden sein. 
Entweder es kam durch übermässige Anspannung der Bauchpresse zu einer 
Gefässläsion im Pankreas, durch die kleine Blutung wurde ein umschriebener 
Bezirk Pankreasgewebe geschädigt, der verdauende Saft wurde frei und es kam 


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einem Circulus vitiosus, der schliesslich diese ganze schwere Gewebszerstörung 
bewirkte, oder aber es kam sofort zu einer Gewebsläsion im Pankreas, die zuerst 
nur die Schmerzen in der Magengegend machte, auf deren Boden sich jedoch 
nach einiger Zeit Bakterien ansiedelten, sei es aus der Blutbahn, sei es aus dem 
Darm, deren Wirkung die mit einem Mal so heftige Erkrankung war. Wenn dem¬ 
nach auch eine körperliche Schädigung durch das zeitlich genau bestimmbare und 
begrenzte unbeabsichtigte Ereignis — das Heben des schweren Wellenbocks — 
anzunehmen ist und weiter eine theoretische Möglichkeit einer Pankreasläsion 
durch das Unfallsereignis denkbar ist, so erscheint jedoch de facto von vornherein 
unwahrscheinlich, dass das Heben einer Last bei einem 32 Jahre alten Mann, 
dessen Gefässe keine Zeichen von Arteriosklerose zeigten, eine Pankreasläsion 
hervorrufen soll, die zunächst mit Ausnahme geringer Schmerzen in der Magen¬ 
gegend völlig latent verläuft, die ihm gestattet, nach dem Unfall noch Über¬ 
stunden zu machen, die ihm weiter gestattet, noch 18 Tage seinen vollen Dienst 
zu tun und erst nach Ablauf dieser 18 Tage plötzlich Veranlassung zu der so 
schweren Krankheit gibt. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass in vielen Fällen 
■als auslösende Momente stärkerer Alkoholgenuss, kalter Trunk, eingenommene 
Mahlzeit, Defäkationsakt usw. vorangegangen sind, so wird man bei B. ohne 
.Zwang auch an eine dieser Möglichkeiten denken können. 

Viel mehr für sich hat wohl die Annahme, dass B. sich beim Umkanten des 
Wellenbocks etwas verhoben hat, um mich so auszudrttcken, und dass die 
Schmerzen in der Magengegend Muskelscbmerzen im Rectus abdominis waren. 
So ist es auch verständlich, dass B. seinen angeblichen Unfall gar nicht gemeldet 
hat. Er arbeitete ruhig weiter. Plötzlich in der Nacht vom 2. zum 3. XI. er¬ 
krankte er mit sehr heftigen Schmerzen in der Magengegend. Hätte B. selbst 
diese Schmerzen mit den durch den angeblichen Unfall entstandenen Schmerzen 
identifiziert, beziehentlich sie nur für die in verstärktem Maße wieder aufgetretenen 
ursprünglichen Schmerzen gehalten, wie dies die Witwe tut, so hätte B. wohl 
sicherlich etwas darüber gesagt. B. selbst hat jedoch von einem Unfall mit keiner 
Silbe gesprochen, geschweige denn seine schwere Erkrankung auf den Unfall 
~vom 16. X. zurückgeführt. 

Auch das Zeitintervall von 18 Tagen zwischen Unfallereignis und Krank¬ 
meldung spricht sicherlich mehr gegen einen ätiologischen Zusammenhang wie 
dafür, insbesondere da B. seinen üblichen Dienst in dieser Zeit verrichtet hat 
Wenn auch unter den traumatischen Pankreatitiden Fälle mit ähnlich langem 
Intervall sich befinden — so Selbergs Hufschlag in die Magengegend, zirka 
20 Tage nach dem Unfall gestorben, Glaesers Fall, zirka 3 Wochen nach der 
erlittenen Misshandlung verstorben, 3. Fall von Roosen-Runge, der am 24. XII 
1899 die Treppe herunterfiel und am 9.1. plötzlich erkrankte und am 29.1. starb 
— so lauten die Angaben doch anders wie in unserem Fall In Selbergs Fall, 
„er brach nach dem Unfall sofort zusammen“, in Glaesers Fall, „schnelle Ver¬ 
schlechterung“ usw. Nur im 2. Fall von Roosen-Runge hat ein Fusstritt 
gegen den Unterleib wenige Wochen vor der eigentlichen Erkrankung zunächst 
teine besonderen Beschwerden gemacht. Abgesehen von der Unbestimmtheit der 
Angabe über das Trauma erscheint mir dieser Fall für einen ätiologischen Zu¬ 
sammenhang völlig 'unbeweisend. In der Regel setzt doch diese Erkrankung 
plötzlich ein und die Angaben des B. über seine plötzliche Erkrankung vom 2. 
auf den 3. stimmen sehr viel mehr in das Krankheitsbild als die von der Witwe 
gemachten Aussagen. 

Es ist zuzugeben, dass wir eine Ursache für die schwere Erkrankung des 
B. nicht haben finden können. Er war ein fettleibiger Mann, hatte Gallensteine; 
«las ist alles, was wir an Positivem aussagen können. Wie es zu der schweren 


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Erkrankung kam, ist uns dunkel. Aber wie so manches ist unserer Kenntnis 
noch verhüllt! Fragen wir nur einmal, warum hat der X eine Appendicitis be¬ 
kommen, so können wir in den meisten Fällen auch keine Ätiologie angeben. 

Nach gründlicher Abwägung aller Momente komme ich zu dem Schluss- 
Der p. B. hat sich wahrscheinlich am 16. X. eine geringgradige körperliche Schä¬ 
digung, vielleicht eine Zerrung der Bauchmuskulatur, zugezogen, die ihm laut 
Zeugenaussage einige Tage etwas Beschwerden machte. Die Art des Unfalls 
jedoch, das Verhalten des B. nach dem Unfall, der Umstand, dass er selbst 
keinerlei Angaben über den erst nach seinem Tode gemeldeten Unfall gemacht 
hat, ferner das Krankheitsbild selbst sprechen gegen einen ätiologischen Zu¬ 
sammenhang zwischen Erkrankung und Unfall, und es lässt sich daher keines¬ 
wegs der Tod des B. mit Wahrscheinlichkeit auf den Unfall vom 16. X. zurück¬ 
führen. 

Die Berufsgenossenschaft hat daraufhin die Bewilligung einer Rente mit 
folgendem Bescheid abgelehnt: 

Bei dem jeglichen Mangel an Beweisen für das Bestehen eines Betriebs¬ 
unfalls oder der Beeinflussung eines solchen auf die Erkrankung des B. muss 
der Antrag auf Gewährung der Hinterbliebenenrente abgelehnt werden, da es 
sich nach den bestehenden Unterlagen lediglich um eine organische Erkrankung 
des B. handelt, welcher derselben erlegen ist. 

Das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung im Regierungsbezirk Stettin 
hat auf die Berufung der Wittwe gegen den Bescheid des Vorstandes der Nord¬ 
östlichen Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft Sektion III folgende Entscheidung 
getroffen. 

„Das Schiedsgericht schliesst sich, nachdem Dr. Wagner in der mündlichen 
Verhandlung die Gründe, welche gegen die Annahme eines ursächlichen Zu¬ 
sammenhangs zwischen der Kraftleistung am 16. X. 1909 und dem am 6. XI. 1909 
eingetretenen Tode des B. sprechen, dargelegt hat, seinem Gutachten an. 

Wenn auch Dr. Wagner eine Ursache für die plötzlich in der Nacht vom 
2. zum 3. XI. 1909 unter heftigen Schmerzen aufgetretene und am 6. XI. den Tod 
herbeigeführten Erkrankung der Bauchspeicheldrüse nicht hat finden können, so 
ist doch die Behauptung der Klägerin, ihr Mann sei infolge der schweren Arbeit 
verstorben, nicht begründet. Eine Anzahl wichtiger Momente sprechen nämlich 
gegen die von der Klägerin vertretenen Ansicht. Denn hätte B. sich als Ursache 
der plötzlichen Erkrankung in der Nacht vom 2. zum 3. XI. das Heben der Last 
yom ; 16. X. erklärt, so hätte er als erfahrener Vorarbeiter das Unfallsereignis den 
Ärzten sicherlich erzählt und auch den Unfall angemeldet Ferner ist in Betracht 
zu ziehen, dass zwischen dem Unfallsereignis und der Krankmeldung ein Zeit¬ 
raum von 18 Tagen liegt, und dass B. in dieser Zeit seinen gewöhnlichen Dienst 
getan hat. Wenn man nun die Art des Unfalls, das Verhalten des B. in den 
18 Tagen nach dem Unfälle, ferner den Umstand, dass B. Angaben über den 
Unfall nicht gemacht hat sowie das Krankheitsbild selbst berücksichtigt, so fehlen 
doch für die Behauptung der Klägerin bezüglich des Zusammenhangs zwischen 
Unfall und dem Tode ihres Ehemanns die Stützpunkte. Der Entschädigungs¬ 
anspruch ist also unbegründet“. 

Rekurs beim Reichs versicherungsamt hat die Witwe bisher, soweit ich es 
in Erfahrung bringen konnte, nicht eingelegt. 

Zum Schluss spreche ich meinem hochverehrtem Chef Herrn Prof. Hä ekel 
für die Überlassung des Falles meinen besten Dank aus. 


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Literaturverzeichnis. 

1. Aschoff, Patholog. Anatomie I. u. II. 1909. 

2. y. Bergmann und v. Bruns, Handbuch der praktischen Chirurgie. III. Bd. 1907. 

3. Becker, Isolierte Schussverletzung des Pankreas durch Operation geheilt. Bruns 

Beitr. z. klinischen Chirurgie Bd. 44. 

4. Bo eh m , Klinische Beiträge zur Kenntnis der Pankreasnekrose. Bruns Beiträge 

Bd. 43. 1904. 

, Siehe Seite 745 ebenda di.e Litteraturangaben, 

5. Borohardt, Schussverletzung des Pankreas und akute hämorrhagische Pankreatitis. 

Berliner klinische Wochenschrift 1904. 

6* Cohnheira, Physiologie der Verdauung 1908. 

7. Hochhaus, Weitere Beiträge zur Pathologie der Pankreasnekrose und Blutung. 

Münch, med. Wochenschr. 1904. 

8. Körte, Chirurgie der Gallenwege und der Leber 190£. 

9. Nötzel, Zur. Therapie der Pankreatitis. Bruns Beiträge 1908. 

10. Ropsen-Runge, Über die Bedeutung des Trauma in der Ätiologie der disseminierten 

Fett ge websnekrose. Inaug.-Diss. Kiel 1902. 

11. Selberg, Traumatische Pankreasnekrose. Berliner klinische Wochenschrift 1901. 

12. 'HildebTüfid, Jahresbericht über die Fortschritte der Chirurgie 1908. 14.' 1. Ab¬ 

teilung „Die Verletzungen und Erkrankungen des Pankreas“ von Dr. Rosenbach. 
Siehe ebenda die Litteraturangaben. . , 


Traumatische subdurale Spätblutung. 

Von Dr. M. de Hartogh, Medizinischer Adviseur von der Unfallgesellechaft „Fatum“, 

Amsterdam. 


Für die Unfallheilkunde scheint mir nachfolgender Fall der Erwähnung wert; 

Am 19. Dezember vorigen Jahres fiel der 54 Jahre alte Pferdeknecht C. J. N. vom 
Bocke seines Wagens, Weil sein Pferd durchgegangen war. Hierbei erlitt der Kutscher 
eine unbedeutende Kontusion an der linken Schulter, ferner eine stark blutende Kopf¬ 
wunde. Nach dem Falle war der Mann kurze Zeit bewusstlos, jedoch brauchte er sich 
nicht zu übergeben. 

Am nächsten Tage begab sich N. zu seinem Arzte, Herrn Dr. v. D., <\er eine 
ca. 4 cm lange Wunde an der linken Stirnseite feststellte. Die Wunde war teils ge¬ 
quetscht, teils war der Wundrand glatt; es handelte sich nur um eine Hautwunde — 
das Periost blieb intakt. — Der untere Teil der Wunde wurde zusammengenäht und 
heilte ausgezeichnet. Der andere Teil der Wunde heilte innerhalb von 10 Tagen. 
Schmerzen fühlte der Patient weder in der Wunde, noch in ihrer Umgebung; von einem 
Blutextravasat sowie von Temperatursteigerung keine Spur. Der Puls zeigte keine Un¬ 
regelmässigkeiten, obgleich durch meinen Kollegen Herrn Dr. v. D. ganz besonders auf 
etwaige Veränderungen geachtet wurde. 

Der Patient blieb dann auch nicht wegen der Kopfwunde in Behandlung, sondern 
nur wegen seiner Schmerzen in der linken Schulter. Diese verschwanden aber nach und 
nach, so dass N. am 4. Februar entlassen werden konnte. Der Mann klagte nicht über 
Kopfschmerzen. ^ 

Als Beweis, dass die Ohnmacht nur unbedeutend war, diene noch, dass der Kutscher 
sich sofort nach dem Unfälle zu seinem Prinzipal begab, dem er erzählte, wie das Unglück 
sich zugetragen hatte. 

„Amnesie“ besteht nicht. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 5. 


Der kontrollierende Arzt konnte nur der Ansicht des behandelnden Arztes beitreten, 
— in seinem Rapport giebt er an: „6. J. N. ist vollkommen zurechnungsfähig und klagt 
nur wenig über Kopfschmerzen“. 

Am 10. Januar begab sich der Patient wieder an seine gewohnte Arbeit, die er 
wohl schon früher wieder anfgenoromen hätte, wenn ihn nicht die Folgen der Schulter¬ 
verletzung daran verhindert hätten. 

Am 18. Februar wurde Kollege v. D. wieder zu N. gerufen. Diesem war am 
vorhergehenden Tage während seiner Arbeit unwohl geworden, nachdem er einige Tage 
vorher bereits über Kopfschmerzen geklagt hatte. Laut Augenzeugen hatte sich die Sache 
folgendermassen zugetragen: N. arbeitete mit einem Beile, plötzlich wusste er nicht 
mehr, was er mit dem Beile tun sollte, sein Gedächtnis verliess ihn; er wusste nicht mehr, 
zu welcher Arbeit er gerufen war, sein Gang war schwerfällig, er konnte nur schlecht 
und mit Mühe sprechen und wurde schliesslich gelähmt. 

Kollege v. D. stellte bei dem Patienten, der zu Bette lag, „Aphasie“ und Lähmung 
des rechten Beines und Armes fest (13. Februar). N. war bewusstlos und äusserte nur, 
als man ihn mit lauter Stimme anrief, den Klang „Ja“; andere Laute wurden nicht ver¬ 
nommen. Am 16. Februar bekam der Patient „Konvulsionen“ und am 17. Februar starb er. 

An die Versicherungsgesellschaft wurde sofort darauf folgendes Schreiben 
geschickt: 

„Die von mir wahrgenommenen Krankheitserscheinungen, das Entstehen und 
der Verlauf der Krankheit, dazu die Aussagen seiner Familie und der Bekannten 
lassen es mir in höchstem Maße wahrscheinlich erscheinen, dass der Tod des 
Pferdeknechtes G. J. N. in engstem Zusammenhänge mit der am 20. Dezember 
vorigen Jahres erhaltenen körperlichen Verletzung steht“ 

(unterzeichnet) Dr. v. D. 

In Gegenwart der Herren Dr. v. D., Dr. L. B. und dem Unterzeichneten 
wurde darauf am 20. Februar durch Herrn Dr. de R. die Leiche seziert. Dem 
Sektionsbericht ist Folgendes entnommen: 

Die Haut an der Stirn wies über dem linken Auge eine nicht verwachsene, 
nur oberflächliche Narbe auf. Die „Galea“ ist überall stark mit dem Schädel 
verwachsen, keineswegs stärker in der Narbengegend, am Periost und Stirn¬ 
bein, was besonders die linke Hälfte betrifft, ohne jede Abweichung. Die 
Hirnschale mässig stark mit der Dura verwachsen, jedoch an Stirn- und Hinter¬ 
kopfbein aussergewöhnlich stark. „Pacchionische“ Gruben links im Vergleich 
zu rechts ziemlich gross, enthielten schwarze Gerinnsel, die schwer weggewaschen 
werden konnten, Sinus longitudinalis nicht trombosiert Die Dura zeigte über 
der ganzen linken Vorderhälfte eine dunkle braunrote Verfärbung, die sich sehr 
stark von der grau-bleichen rechten Hälfte abzeichnete; ungefähr an den „Stirn¬ 
windungen“ ist eine Einsenkung, ohne Zeichnung der darunter liegenden Krüm¬ 
mungen, die ca. 7 cm breit ist und sich beim Anstossen an den Schädel deutlich 
sichtbar bewegt. 

Die rechte Hälfte der nach links umgeklappten Dura mater zeigt, eine 
Verdickung ausgenommen, nichts Besonderes, ebensowenig die in deu Sinus ein¬ 
mündenden Piavenen. 

Die linke Hälfte behält auch nach der Abwaschung die dunkelbraune Farbe, 
während bei Inzision eine theerartig dunkle Flüssigkeit (Blut), ungefähr eine 
Eierschale voll, aus einer Höhlung ausfliesst. Diese Höhlung wurde gebildet, 
durch einen Eindruck in die mit Pia und Arachnoides überdeckten Stirn¬ 
windungen und die Durawand. In der Durawand liegt, sich weiter nach 
hinten ausdehuend, ein plattes „Hämatom“, ungefähr 12 cm breit, beweglich, 
welches nach Einschnitt Blut, das sich schon früher dort befand, entleert Die 
Innenseiten der Wände bleiben braun gefärbt, auch nach der Abwaschung. Die 


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«rste, zweite und ein Teil der dritten Stirnwindung bleiben eingedrückt und 
■abgeflacht, nachdem das Blut von dem „subduralen Hämatom“ entfernt ist. 

Die Yenae cerebrales zeigen links mehr und auch dunkler gefärbtes, ge¬ 
ronnenes Blut Ein Ausgangspunkt für diese Blutungen war nicht zu finden. 
Die Dura selbst ist ganz und gar verdickt, nicht glatt, aber sie zeigt keine 
hämorrhagische Veränderungen. Die Arachnoidea mattglänzend, getrübt, ist 
fibrös verdickt, neben den Gefässen an der linken Vorderseite rot gefärbt, was 
auf erhöhten Gehirndruck schliessen lässt 

Aus dem Subarachnoidalraum fiiesst keine cerebrospinale Flüssigkeit ab, 
(erhöhter Gehirndruck). Alle Ventrikel sind ohne Blut oder irgend eine Flüssig¬ 
keit, Ependym makroskopisch unverändert. Die Frontal- und vordersten Zentral¬ 
windungen sind links abgeflacht, die erste sehr stark. Die Sulci sind beinahe 
verschwunden. Die Konsistenz dieser Windungen ist bedeutend weicher als die 
an der rechten Seite. Die Frontalwindungen sind noch zu schneiden, die vorderste 
Zentralwindung bis an die Fossa Sylvii weicht wie von selbst vor dem Messer; 
Farbe: hell rosa — ohne scharfe Grenze zwischen Grau und Weiss. Arterio¬ 
sklerotische Veränderungen oder Throqiben an den Gehirn gefässen nicht zu finden. 
Die Temporal- und Occipitalwindungen sind links etwas weicher als rechts, man 
kann sie schneiden, doch sind sie sonst unverändert. Cuneus, Praecuneus, Corpus 
callosum, Thalamus, Crures cerebri, Capsula int. et ext, corpora quadrigemina, 
Pons und Medulla oblongata ohne Abweichungen, Konsistenz gewöhnlich; ebenfalls 
gilt dies vom Wurm und beiden Hemisphären des kleinen Gehirns. 

' Endurteil: Am 18. Dezember ist der Patient von einem Wagen auf den 
Kopf gefallen, ist kurze Zeit bewusstlos gewesen; wahrscheinliche Folge die 
älteste Schicht des Haematoma durae matris, ohne Druck auf das Gehirn. (Der 
Pulsschlag war normal) — Er verrichtet ländliche Arbeiten, empfindet dann nach 
dem 3. Februar Kopfschmerzen, wahrscheinlich infolge von beginnender Subdural¬ 
blutung aus nach dem Unfälle vom 18. Dezember verletzten oder krank gewor¬ 
denen Gefässen. Diese Blutung nahm am 12. Februar plötzlich derart zu, dass 
das grosse Hämatom mit Druckerscheinungen entstand. Die Folge war die 
Störung der Blutzirkulation in den Frontal Windungen, die Gedächtnisschwäche 
hervorrief. Der Druck auf die Zentralwindungen hatte Parese von Arm und 
Bein zur Folge. Der Patient wurde soporös, die Störung der Blutzirkulation in 
den genannten „Centra“ verursachte schliesslich epilepsieartige Erscheinungen, 
nachher zunehmenden Druck auf das Gehirn, Erweichung und Exitus am 17. Fe¬ 
bruar. Die bestehende chronische Entzündung der Meningen plus der Schädel¬ 
verdickung kann Pars minoris resistentiae für die Hämorrhagie gewesen sein. 
Auf Grund dieser Sektion wurde angenommen, dass der Patient an den Folgen 
des Unfalls vom 18. Dezember 09 gestorben war. Die Versicherungsgesellschaft 
zahlte demnach den Hinterbliebenen die gesetzliche Entschädigung. 


Besprechungen. 


Grashey, Wieweit lassen sich Fehldiagnosen und Misserfolge bei Frak¬ 
turen und Luxationen in der Praxis vermeiden? (Münch, med. Woch. 47.) In 
•seiner Arbeit zeigt G., wie weit die Fortschritte, welche die Röntgenstrahlen in der Er¬ 
kenntnis und naturgemäss auch in der Behandlung der Frakturen und Luxationen gebracht 
haben, das Handeln des Arztes in bindender Weise beeinflussen. Die Frage: Ist die 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und (nvalidenwesen Nr. 5. 


Unterlassung einer Röntgenuntersuchung bei zweifelhaften Frakturfällen ein Fehler? wird 
von 6. bejaht, wenn eine solche Untersuchung ohne besondere Schwierigkeiten vorgenpmmen 
werden kann, und wenn es sich nach der ganzen Lage des Falles darum handelt, eine 
Verletzung auszuschliessen, die eine spezielle Therapie wegen der sonst sehr ungünstigen 
Prognose erfordern würde. Ar ön heim-Gevelsberg. 

Langemak, Eine neue Beckenstütze. (Zentralbl. f. Chir. Nr. 11.) Benutzung 
des Lagerungsprinzips Legals mit einigen Modifikationen und Vereinfachungen, wodurch 
die Stütze sich sehr preiswert stellt. Sie kann an jedem Tische angebracht werden. 

Bettmann-Leipzig. 

Creite, Die operative Behandlung der Pseudarthrosen nach Frakturen. 
(D. Z. f. Ch* Band I. 8-*r4. Heft) Der Verf. hält die alte Dieffenbachsche Methode der 
operativen Eintreibung von Elfenbcinstiften in die Bruchstücke für sehr wirkungsvoll. 
Wichtig ist hierbei die Fixation der Bruchstücke und die Adaptierung der Frakturendea 
durch die Naht, letztere wird häufig bei kleineren Knochen angewendet. Ausserdem wird 
das Einlegen von Elfenbeinstiften in die Markhöhle empfohlen. 

Verf. stellt 30 Fülle zusammen, welche in der Göttinger Klinik behandelt worden 
sind, hiervon 15 nach dem alten Dieffenbachschen Verfahren, 14 mit Resektion der 
Bruchenden und Naht. Bei der Silberdrahtnaht kann es häufig zu Fistelbildung und Ver¬ 
kürzung der Glieder kommen. Verf. glaubt dem Dieffenbachschen Verfahren den Vor¬ 
zug geben zu müssen. Taendler-Berlin. * 

SouligOUX, Consölidation d’une pseudarthrose par une tige dreier. (La 
Presse medicale. 1909. Nr. 97.) Vorstellung eines Mannes in der Pariser chirurgischen 
Gesellschaft am 1. XII. 1909, der eine komplizierte Humerusfraktur erlitten hatte, diö za 
einer allen Heilungsversuchen trotzenden Pseudarthrose geführt hatte. S. legte in de» 
Markkanal einen 10 cm langen Stahlstab, den er mit Zement, wie ihn die Zahnärzte- 
brauchen, verankerte, mit dem Erfolg, dass der Mann seit nunmehr 10 Jahren sich seines 
Arms zur Arbeit bedienen kann und die Beweglichkeit zwischen den Fragmenten be¬ 
seitigt ist. Wallerstein-Köln. 

Berger, Döformations tardives survenant dans des fracturcs qui sem- 
blaient reguliörement consolidöes. (La mödecine des accidents du travail. 1909. 
Nr. 1.) Verf. weist darauf hin, dass zuweilen bei anscheinend gut geheilten Brüchen,, 
namentlich der unteren Extremitäten sich eine Difformitüt entwickelt, wenn die Glied¬ 
massen wieder gebraucht werden. Der Kallus bricht entweder ein oder gibt allmählich 
dem Gewicht des Körpers nach. Man muss daher bei den ersten Gehversuchen das Glied 
sorgfältig beobachten und beim ersten Anzeichen einer Verbiegung nach Ausgleich der 
Verkrümmung wieder immobilisieren. Eventuell muss zur Graderichtung die Osteotomie 
oder die keilförmige Resektion des Kallus gemacht werden. Wallerstein-Köln. 

Billon, Considerations sur les gangrönes dans les fractures fermöes. 
(La mödecine des accidents du travail. 1909. Nr. 1.) Einem 40 jährigen Mann fällt am 
10. XII. 07. ein 100 kg schwerer Sack auf den linken Unterschenkel. Im Krankenhaus 
wird eine Fraktur des Unterschenkels an der unteren Grenze des oberen Drittels fest¬ 
gestellt. Am folgenden Tage hatte sich über der Bruchstelle und unterhalb derselben ein 
so beträchtliches ödem entwickelt, dass man von der Anlegung eines festen Verbandes 
Abstand nahm und das Bein auf eine gepolsterte Schiene lagerte. Am 13. XII. klagt der 
Kranke über heftige Schmerzen und es finden sich nun über der Bruchstelle am 
äusseren Rand des Unterschenkels grosse Phlyktänen, auf dem Fuss dunkelblaue Flecken. 
Der Fuss ist kalt, gefühllos. An der Art. dorsalis pedis ist kein Puls fühlbar, wohl aber 
an der tibialis post, hinter dem Knöchel. Am 15. XII. ist der äussere Rand des Fasses 
dunkelblau, der Knöchel rot. Das Gebiet über der Bruchstelle ist gerötet und gespannt 
Temperatur 40 °. Am 16. XII. werden aussen und innen am Unterschenkel grosse Längs¬ 
inzisionen gemacht. Es entleert sich ein wenig seröse Flüssigkeit, kein Eiter. Da das 
Fieber in den folgenden Tagen nicht abfällt und sich der Allgemeinzustand verschlechtert* 
wird am 22. XII. der Oberschenkel im mittleren Drittel amputiert. Bei der Unter¬ 
suchung des entfernten Gliedes findet man das Fleisch des M. gemellus surae und 
des M. soleus mürbe und glanzlos. Bei einer Inzision des Soleus entleert sich unter 
ihm fötider Eiter und unterhalb dieser Eiteransamnilung findet sich ein kleines Hämatom. 
D ie Fraktur erwies sich als eine Splitterfraktur, das Knochenmark war in eine eitrige* 


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Monateschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


tlbelriechende Masse verwandelt. Die Art. tibialis postica war im Bereich der Bruch¬ 
stelle zerissen. Verf. ist der Ansicht, dass die Infektion der verletzten Teile erfolgt sei 
durch im Körper kreisende Mikroben, dass es sich um eine „Autobacteriämie“ gehandelt 
habe. Er weist darauf hin, wie wichtig es besonders in forensischen Fällen ist, an diesen 
Infektionsmodus zu denken, da man sonst in Gelfahr kommen könne, einem Arzt und der 
von ihm eingeleiteten Behandlung ungerechtfertigterweise die Schuld für eine Gangrän 
aufzubürden. Wallerstein-Köln. 

Birt, Über das spätere Schicksal kindlicher Frakturen. (Beiträge zur 
klin. Chir. 64. Band, 2. Heft, S. 437.) Aus der Kümraellschen Abteilung des Hamburg- 
Eppendorfer Krankenhauses berichtet Verf. über Nachuntersuchungen, die er bei 112 Kindern 
(Knaben) im Alter von 6—15 Jahren vorgenommen hat; die Frakturen lagen bei ihnen 
I—12 Jahre zurück. Er teilt dann von 104 Fällen sowohl die frühere Krankengeschichte 
als das Resultat der Nachuntersuchung mit, die anatomischen Verhältnisse in besonders 
charakteristischen Fällen durch beigegebene Röntgenbilder erläuternd (auf 3 Tafeln 31 Bilder). 
Bei seinen Fällen handelte es sich 31 mal um Ellenbogenfrakturen, 24 mal um Vorder¬ 
armbrüche, 16 mal um Oberschenkel-, 33 mal um Unterschenkelbrüche. Auf Grund dieser 
Nachuntersuchungen kommt Verf. in Übereinstimmung mit König zu dem Schluss, dass 
man bei Kindern auch bei Frakturen mit den stärksten Dislokationen, welcher Art sie 
auch sein mögen, mit einem konservativen Verfahren in der weitaus überwiegenden 
Anzahl der Fälle ein funktionell einwandfreies Resultat erzielen kann. Bei Gelenk¬ 
brüchen hatte sich eine konservativ-aktive Behandlung bewährt: nach Anlegung eines 
Extensionsverbandes wurde schon nach 8 Tagen mit Bewegungen begonnen. Bei Ober¬ 
schenkelbrüchen wurde der Zugverband nach 3 Wochen durch einen das Becken mit um¬ 
fassenden Gipsverband abgelöst. Die nach der Knochenheilung zurückgebliebene Ver¬ 
kürzung wurde in der Folgezeit mehrfach bis zu einer oberen Grenze von 2V 2 cm wieder 
ausgeglichen. H. Kolaczek -Tübingen. 

Takahasoli, Zusammenstellung von 57 Fällen komplizierter Frakturen. 
(Inaugur.-Dissertat. München 1908.) Nach einem kurzen Überblick über die bisher er¬ 
schienene einschlägige Literatur über die Erfolge der Asepsis bzw. Antisepsis bei Be¬ 
handlung komplizierter Frakturen gibt Verf. eine Darlegung der in der Münchener 
chirurgischen Klinik erprobten Grundsätze dieser Frage und der damit erzielten Erfolge. 
Bei den frischen, einfachen Durchstechungsfrakturen (14 = 24,5 °/ 0 ) wurde nach Möglich¬ 
keit versucht die Komminutivfraktur als subkutane Fraktur zu betrachten und unter dem 
Schutze der Hautdecken oder des eingetrockneten Blutschorfes ohne Eiterung zur Heilung 
zu bringen. Handelte es sich um Quetschungsfrakturen durch Maschinenverletzungen, 
Hieb, Hufschlag usw. (25=44%), so wurde Dilatation, Exkochleation, Drainage ev. Kontra¬ 
inzision angewandt. Bei tiefgehenden Quetschungen (Zermalmungen durch die Eisenbahn 
oder Sturz aus bedeutender Höhe), bei welchen eine Infektion an der Frakturstelle schon 
in stärkerem Maße bestand (10 = 18%), wurde zur schleunigen primären Amputation 
der verletzten Gliedmaßen geschritten, uin die Gefahr der allgemeinen Sepsis zu ver¬ 
meiden, Bei starker Dislokation der Bruchstücke wurde die primäre Knochennaht an¬ 
gelegt; lange Fixation durch Gipsverbände wurde vermieden, dagegen frühzeitig Massage 
unter Anwendung abnehmbarer Hülsen, Bäder, Heissluft und Medicomechanik vorge¬ 
nommen. 

Unter diesen Maßnahmen kam es bei 49 von 57 Patienten (86 %) zu definitiver 
Heilung; 38 Fälle heilten per primam, 16 per secund. intentionem. In 8 Fällen (14%) 
mit ungewöhnlich schweren Verletzungen, die in moribundem Zustand eingeliefert wurden, 
kam es zu letalem Ausgang. Aron heim-Gevelsberg. 

Wett8tein, Die Heilungsresultate der Ober- und Unterschenkelbrüche 
bei Anwendung der Zuppingerschen automatischen Extensionsapparate. 
(Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. LX. S. 684.) Nachdnm Henschen die Theorie des 
halbstarren, mobilen Extensionssystems nach Zuppinger ausführlich begründet und 
Apparate wie Technik der Anwendung detailliert beschrieben hat, erstattet W. den klini¬ 
schen Bericht über die Behandlungsresultate auf Grund der Befunde und Röntgenogramme 
bei Aufnahme, Entlassung und Nachuntersuchung längere Zeit nach definitiver Heilung, 
so dass ein Nachweis über die anatomischen und funktionellen, unmittelbaren und defini¬ 
tiven Resultate geboten wird. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 5. 


Bis März 1908 würden in der Züricher Klinik 2 Schenkelhals- und 14 Schaft- 
brüche des Oberschenkels behandelt Die letzteren betreffen 5 Kinder und 11 Erwachsene; 

5 sassen im oberen, 7 im mittleren und 4 im unteren Schaftdrittel. Es handelte sich 
7 mal um Torsions-, 4 mal um Abscherungs-, 4 mal um Biegungs- und 1 mal um Zer¬ 
trümmerungsbrüche. Bei Erwachsenen mit primärer Verkürzung von 3—6 cm war diese 
bei der Entlassung in 9 Fällen ganz ausgeglichen und betrug bei der Nachuntersuchung 
in 3 Fällen 1 cm; in 2 Fällen war die Verkürzung von 5—7 cm bei der Entlassung auf 
i l 2 cm reduziert, betrug aber bei der Nachuntersuchung 1 1 / 2 —*2 cm. Die Dauer der 
Anstaltsbehandlung belief sich durchschnittlich auf 10,3 Wochen. Die Extension über¬ 
schritt in den ersten Tagen nie 5 kg, konnte in den nächsten Tagen auf 4—3 kg herab¬ 
gesetzt und nach durchschnittlich 32 Tagen ganz weggelassen werden. Sämtliche Pat. 
erreichten eine volle Erwerbsfähigkeit; die Versicherten nahmen die Arbeit nach durch¬ 
schnittlich 3 V 2 Monaten, die Nichtversicberten nach 13 V 2 Wochen auf. Gelenkversteifung 
oder -erschlaffung, nennenswerte Atrophie war nie zu verzeichnen. Bei sämtlichen Kindern 
wurde ein dauernder Ausgleich der Verkürzung und volle Funktion nach 8 Wochen er¬ 
reicht. Für kleine Kinder empfiehlt sich nach wie vor die Schede*sehe Suspension. 

Unterschenkelbrüche wurden 36 bei Erwachsenen, 2 bei Kindern (4 und 12 Jahre alt} 
behandelt. Es waren genauer 1 mit Beteiligung des Kniegelenks komplizierter und 

15 gewöhnliche Torsionsbrüche, 1 Zertrümmerungsbruch mit Kniegelenksbeteiligung,, 
12 Absprungs-, 5 Biegungs- und 6 Stauchungsbrüche, stets beider Knochen, und dem 
Sitze nach 2 Kniegelenksbrüche, 11 Brüche des mittleren Drittels, 14 an der Grenze des 
mittleren und unteren Drittels, 9 supramalleoläre und 2 multiple Brüche des gleichen 
Unterschenkels, somit ein Material mit allen Variationen. Auch hier wurde nur aus¬ 
nahmsweise ein Zug von 5, sonst von 3—4 kg etwa 4 Wochen lang ausgeübt. Die Pat. 
konnten nach 10 bzw. IOV 2 (inkl. der Kniegelenksbrüche) Wochen entlassen werden und 
nach 11 bzw. 12 Wochen die Arbeit aufnehmen. Also eine überraschend schnelle Wieder¬ 
herstellung der Erwerbsfähigkeit. Einer primären Verkürzung in 9 Fällen von 0 cm, in 

16 Fällen von 1—2 cm, in 12 Fällen von 3—4 cm, in 1 Fall von 5 cm stehen bei der 
Nachuntersuchung gegenüber gar keine Verkürzung in 85 Fällen, eine solche von ! / 2 —1 cm 
in 2 Fällen (Ursache: schlechtes Heftpflaster und Weichteilverletzungen), von 3 cm in 
1 Falle; letztere war aber durch einen alten Oberschenkelbruch bedingt, tatsächlich war 
eine Verlängerung von 2 cm erreicht. 

Was speziell die prognostisch ungünstigen Torsionsbrüche des Unterschenkels an- 
langt, die in je 7 Fällen primäre Verkürzungen von 1—2 cm und 2—4 cm, in 1 Fall 
von 5 cm aufwiesen, so war bei der Nachuntersuchung die Beinlänge stets eine normale,, 
mit Ausnahme einer einzigen Verkürzung von 1 cm. Bei der geübten Behandlungs¬ 
methode ist auch der funktionelle Unterschied gegenüber den gewöhnlichen Schaftbrüchen 
nicht so gross wie bei anderen Methoden: Bei 15 Torsionsbrüchen wurden die Pat. nach 
12 Wochen, bei 21 anderen Schaftbrüchen nach 10 Wochen arbeitsfähig. Mit Recht 
betont Zuppinger, dass bei den Torsionsbrüchen eine einfache Rückwärtsdrehung ein 
direkter Kunstfehler ist, weil zur vorhandenen Dislokation damit eine solche ad latus 
durch die Abhebelung der Bruchstücke hinzugefügt wird. Der Detorsion muss ein Längs¬ 
zug vorausgehen. Genannter Fehler kommt in der Prognose deutlich zum Ausdruck; 
7 nicht aufgedrehte Fälle konnten die Arbeit nach 10 l l 2 Wochen, 8 aufgedrehte nach 
14 Wochen aufnehraen. 

Unter den Unterschenkelbrüchen befanden sich auch 9 komplizierte: 4 einfache 
Durchstechungen, 5 ausgedehnte Weich teil- und Hautverletzungeu, welche Drainage und 
grössere Verbände notwendig machten. Auch bei diesen bewährten sich die Apparate vor¬ 
züglich: alle heilten glatt aus und ohne bleibenden Nachteil. 

Die Differenz in der Wiederherstellungsdauer von 2 Wochen bei Versicherten und 
Nichtversicherten war im vorliegenden Materiale mehr von der Art der Verletzungen ate 
von den üblichen Motiven abhängig. 

Die gegen die Zu pp in gersche Methode erhobenen Einwände der Gelenkerschlaffung 
und Spitzfussstellung haben sich in keinem Falle bewahrheitet, und Dekubitus lässt sich 
mit den neuen Apparaten sicher vermeiden. 

Ein Vergleich mit den Resultaten anderer Autoren und Methoden, nach gleichen 
Gesichtspunkten gruppiert, ergibt, dass die automatische Extension ebenso gute, sogar 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr 5. 


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bessere Resultate liefert, und zwar in erheblich kürzerer Zeit. Bei vollem Verständnis 
des Prinzips ist die Methode technisch einfacher als die Barde nh euer sehe und daher 
auch für die allgemeine Praxis zu gebrauchen. 

Ein Nachtrag, der einen Schulfall von vollständiger Lösung der unteren Femur¬ 
epiphyse mit typischer Dislokation nach vorn und vorzüglicher anatomischer wie funktio¬ 
neller Heilung berichtet, und eine Stellungsnahme zu der inzwischen erschienenen Arbeit 
Luxemburgs beschliessen die Publikation. Reich-Tübingen. 

Christen, Frakturbehandlung nach Steinmann und nach Zuppinger. 
(Münch, med. Wocb. 48.) Das unschätzbare Verdienst Bardenheuers besteht in der 
Einführung der Extensionsbehandlung. Ein Nachteil ist die Vernachlässigung der Muskel¬ 
entspannung und besonders an den unteren Extremitäten die Anwendung der enorm hohen 
Gewichte zur Ausgleichung der Dislokation. Steinmann sucht deshalb den Angriffs¬ 
punkt der Zugkraft direkt auf das distale Knochenfragment wirken zu lassen dadurch, 
dass er aseptisch zwei Nägel in das distale Fragment einschlägt und hieran eine beliebig 
kräftige Extension befestigt. Zuppinger legt das Hauptgewicht auf richtige Stellung 
der Gelenke. Seine Gelenkstellung, die sogen. Semiflexionslage, reduziert die Barden - 
heuerschen Extensionsgewichte beim Oberschenkel von 25—80 kg auf 5 kg und beim 
Unterschenkel von 10 kg auf S l l 2 kg. Beide Verfahren liefern in der Behandlung der 
Frakturen vorzügliche Resultate; besonders gute das nach Zuppinger, bei welchem 
unter 11 Oberschenkelbrüchen kein Dauerinvalide und unter 38 Unterschenkelbrüchen 
nur ein Dauerinvalide mit 5 °/ 0 Erwerbseinbusse war. Aronheim-Gevelsberg. 

Graser, Die Calcaneuszange nach v. Heineke, ein Vorläufer der Nagel¬ 
extension zur Behandlung von Knochenbrüchen. (Münch, med. Woch. 13.) Das 
Bestreben, bei Einrichtung durch Zug und Fixierung im Gipsverband bei den Frakturen 
des Unterschenkels den Zug immer mehr auf die Ferse zu konzentrieren und wirksam 
und andauernd zu gestalten, führte den verstorbenen Direktor der Erlanger chirurgischen 
Klinik zur Verwendung eines Instrumentes, ähnlich einer Geburtszange, welcher Schloss, 
Handgriff und Zugvorrichtung völlig gleichen. Diese Calcaneuszange bildet somit die 
erste Form der Extension mit direktem (blutigem) Angriff am Knochen selbst, von 
v. Heineke schon 1900 angewandt. Erst 1903 hat Codivilla-Bologna die Extension 
an der unteren Extremität mittels eines durch den Calcaneus getriebenen Stahlnagels, 
1907 Steinmann-Bern durch zwei schräg in den Knochen eingetriebene Nägel empfohlen. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Hirschberg, Die Codivillasche Nagelextensiou, ein zweckmässiges Be¬ 
handlungsverfahren bei Knochenbrüchen. (Münch, med. Woch. 1.) An der Hand 
zweier schwerer Frakturen — eines sehr schweren Splitterbruches beider Unterschenkel¬ 
knochen nahe am Fussgelenk und eines schrägen Abbruches beider oberen Kondylen an 
der Tibia bis ins Gelenk hinein, mit grossem Bluterguss ins Kniegelenk — schildert Verf. 
das Verfahren des Bologneser Chirurgen Codivilla. Nach Verf. bedeutet die Nagel¬ 
extension überhaupt, insbesondere aber die Fersennagelextension bei Beinbrüchen einen 
Gewinn für die Behandlung der Knochenbrüche, die es ermöglicht, diejenigen Knochen¬ 
brüche mit Extension zu behandeln, bei denen die bisherigen Zugverbände nicht am Platze 
sind, und eine einfache, von jedem Arzte leicht zu beherrschende Technik beansprucht, 
so dass sie voraussichtlich die Behandlungsmethode der Wahl werden wird. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Brade, Die Codivillasche Operation zur Behandlung der Pseudarthrose. 
(Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. LXI. S. 308.) Bei einem 13jährigen Knaben mit einer 
Pseudarthrose der Tibia mit ausgedehntem osteomyelitischen Defekt, die seit 2 Jahren 
bestand, gelang es Tietze durch die Codivillasche Operation, d. h. die Einhüllung der 
koaptierten pseudarthrotisehen Knochenenden in transplantiertes, in Streifenform der 
anderen Tibia entnommenes Periost, das in Spiraltouren um die Bruchstelle herumgeführt 
und durch einige Nähte befestigt worden war, feste Knochenheilung zu erzielen. Obgleich 
mit der freien Periosttransplantation eine ausgedehnte Anfrischung und Drahtnaht der 
Knochen verbunden war, zeigten doch die in regelmässigen Intervallen aufgenommenen 
Röntgenbilder, dass die Knochenneubildung von dem transplantierten Periost ausging. Eine 
feste Konsolidation war nach 8 Wochen erreicht. Die Methode hatte sich somit aufs 


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beste bewährt und zugleich bewiesen, dass ein transplantierter einfacher Periostlappen 
lebens- und entwicklungsfähig bleiben kann. Reich-Tübingen. 

Anschütz, Über Frakturbehandlung mit Nagelextension. (Münch, med. 
Wochenschr. 1909. Nr. 83.) A. hat 12 ausgesucht schwere Fälle mit Nagelexteusion behan¬ 
delt und hält sie in Fällen, wo die Bardenheuersche Extension sich nicht durchführen 
lässt, für eine vorzügliche Ergänzung dieser Methode. Die Schmerzen sind gering. Der 
energische, am unteren Fragment wirkende Zug beseitigt.noch mach Monaten die Längen¬ 
verschiebung, so wurde z. B. bei einer 4 Monate alten Oberschenkelpseudarthrose mit 
10 cm Verkürzung nach operativer Entfernung der interponierten Weichteile Heilung 
mit nur 2 cm Verkürzung erzielt. Auch bei komplizierten Frakturen kann sofort exten¬ 
diert werden. Wegen der immerhin bestehenden Infektionsgefahr soll die Behandlung 
auf die. Fälle beschränkt bleiben, in denen die anderen Extensionsmethoden versagen. 
Bei veralteten Fällen kann die Verkürzung nach Mobilisation der Fraktur, event. nach 
treppenförmiger Osteotomie noch beseitigt werden. Bei interkurrenten Krankheiten kann 
die Extension auf spätere Zeit verschoben werden. Die seitliche Verschiebung wird nicht 
so gut beeinflusst. Schliack-Cottbus.. 

Anschütz, Erfahrungen mit der Nagelextension. (D. Z. f. Ch. 101. Bd., 
5—6. Heft.) Der Verf. bekennt sich als Anhänger der Bardepheuerschen Heftpflaster¬ 
extensionsbehandlung der Frakturen., Er will die Nagelbehandlung nur als Ergänzung 
dieser wissen. Sie ist anzuwepden in allen Fällen, wo die Heftpflasterextensionsbehand-, 
lung unmöglich ist, z. B. bei ausgedehnten Weichteilverletzun&en, bpi phlegmonösen, 
komplizierten Frakturen* bei accidentellen Wundkrankheiten und bei interkurrenter.Pneu¬ 
monie, Delirium usw. Auch bei alten Frakturen und Pseudarthrosen wirkt sie nicht 
genügend. 

Die von Steinmann empfohlene Nagelextension wird in, diesen Fällen noch von 
Gütern Erfolge sein. 

Es werden ein öder mehrere Nägel von 4—20 cm Länge in oder durch.die Knochen 
getrieben und an diesen direkt an dem distalen Bruchstück die Extension angebracht 
(10—50 Pfund). 

Verf. wendet jetzt Bohrer an, die liegen bleiben und mit einer Handhabe zum An¬ 
hängen der Zügel versehen sind. Die Nagelung muss möglichst entfernt vom Gelenk 
gemacht werden, weil sie in dem kompakten Knochen besser hält. 

Wenn auch diese Methode wegen der eventuellen Infenktion nicht ganz ungefähr¬ 
lich ist, so sind doch die Resultate, die Verf. an 10 Fällen mit genauen Kranken¬ 
geschichten und Bildern demonstriert, so vorzügliche, dass er die Nagelung dringend 
empfiehlt bei komplizierten Frakturen, bei veralteten Frakturen mit Pseudarthrosen, bei 
frischen Frakturen mit unbefriedigendem Resultat bei der üblichen Behandlung und in 
den Fällen, die schon oben angedeutet sind. Taendler-Berlin. 

Ludloff, Extensionsbehandlung der Oberschenkelbrüche. L. spricht in 
der Breslauer chirurgischen Gesellschaft am 13. XII. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 6) 
über Extensionsbehandlung der Femurfrakturen und zeigt an der Hand eines Modells, 
wie bei der Extension nach Bardenheuer (horizontale Extension) Dislokationen der 
Fragmente infolge ungleicher Spannung der Muskeln zustande kommen müssen. Dagegen 
sind bei senkrechter Extension die an den Fragmenten ansetzenden Muskeln nach Mög¬ 
lichkeit gleichmässig entspannt, so dass schon geringe Extensionskräfte die Dislokation 
auszugleichen vermögen. Aronheim-Gevelsberg. 

Bardenheuer, Le traitement des fractures par les bandages ä exten- 
sion. (Journal de Chirurgie et annales de la socicte beige de Chirurgie. 1909. Nr. 7.) 
Referat über die Vorzüge, die Technik und die Indikationen der von B. angegebenen 
permanenten Extensionsbehandlung der Knochenbrüche. Wallerstein«-Köln. 

Depage, A propos de l’extension cojitinue dans les fractures. (Journ&L 
de Chirurgie et annales de la socicte beige de Chirurgie; 1909. Nr. 7.) D. ist der 
Ansicht, dass die permanente Extension bei Behandlung der Frakturen nur dann wirk? 
sam ist, wenn sie gleich in den ersten Tagen nach dem Entstehen des Bruches zur 
Anwendung kommt. Das Verfahren erfordere besonderes technisches Können seitens des 
Arztes, mehr oder weniger komplizierte^ kostspielige und schwer zu behandelnde Ein-; 
richtungen und endlich eine beständige Überwachung durch den Arzt. Nach seiner Ansicht 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5. 


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werde die Barden heuer sehe permanente Extension, deren Wert er sehr hoch anschlage, 
' sich ausgezeichnet ffir den Spezialisten eignen, in kleineren Krankenhäusern aber mit ge¬ 
ringem Frakturenmaterial und bei den praktischen Ärzten kaum allgemeine Anwendung 
finden können. Wal ler stein-Köln. 

Hoftnann, Rhombus und automatisch wirkende Extensionsschiene zur 
Behandlung von Oberarm- und Schultergörfelbrüchen. Verf. beschreibt und 
illustriert ein Verfahren für die Extensionsbehandlung des Oberarms, das auf ähnlichen 
Prinzipien wie das Zuppingersche für die untere Extremität aufgebaut ist. Erforder¬ 
lich sind zwei Apparate: ein Rhombus und ein automatisch extendierender Apparat, die 
eine ambulante Behandlung der Oberarm- und Schultergürtelfrakturen ermöglichen. Der 
Rhombus erfüllt seinen Zweck bei Frakturen mit geringer Dislokation und garantiert 
eine nach Möglichkeit freie Bewegungsfähigkeit der beteiligten Gelenke. Der automatisch 
extendierende Apparat ist für Frakturen bestimmt, welche einer extendierenden Kraft 
zur Reposition bedürfen. Ist nach einigen Tagen keine Dislokation mehr zu fürchten, 
so kann man die Extensionsschiene mit dem Rhombus vertauschen. (Beide Apparate 
liefert die Firma Rosset, Freiburg i. Br.) Aron heim-Gevelsberg. 

A. Hoflllhnn, Die Umsetzung der longitudinalen Exten?ion in trans¬ 
versale Extension, ein leicht zu improvisierender wie auch als Dauerexten¬ 
sion zu benutzender Streckverband. (Beiträge zur klin. Chirurgie Bd. L1X. S. 335.) 
Die Mitteilung bringt keine Änderung in den Prinzipien der Extensionsbehandlung, 
sondern befasst sich mit der technisch-mechanischen Aufgabe, den gewöhnlichen Längszug 
iu einen seitlichen umzusetzen. Die Vorteile der neuen Technik herauszufinden überlässt 
Verf. der Nachprüfung und betont nur den Verzicht äuf Rollenträger und die Möglich¬ 
keit, die Extension überall mit Schnüren und Fadenrollen improvisieren zu können. 

Die technischen Details sind mit Hilfe der beigegebenen Abbildungen leicht zu 
verstehen, in kurzer Beschreibung aber nicht gut wiederzugeben, weshalb hierüber da? 
Original nachzusehen ist. ; 

Vert erreicht mit seiner Methode eine Umsetzung des Längszuges in einen trans¬ 
versalen entweder nur nach einer oder nach zwei Richtungen und zeigt, wie die Technik 
auch beim Vertikalzug und zu einer komplizierten Extension nach Bardenheuer 
angewandt werden hann. Der ideale Zugeffekt bei einer solchen Anordnung ist erheblich 
grösser als beim gewöhnlichen Längszug, wird aber durch Reibung stark beeinträchtigt. 
Diese möglichst auszuschalten, gelingt aber durch Anwendung von Fadenrollen, welche 
in eine um das Bett gelegte und durch Torsion gespannte Doppelschnur eingefügt sind 
und ein leichtes Gleiten der Seitenzüge übernehmen. Eine häufige Kontrolle und Korrektur 
des Zugsystems ist hier wie bei jeder Extension nicht zu unterlassen. Reich-Tübingen. 

Tan Stockum, Traitement des fractures du femur. (Journal de Chirurgie 
et annales de la sociötö beige de Chirurgie. 1907. Nr. 7.) v. St. bedient sich zur Behand¬ 
lung der Schenkelbrüche Erwachsener eines besonderen, von Dr. Metz angegebenen 
Apparates, dessen Bau und Anwendung geschildert wird. Mit Hilfe dieses Apparates 
wird eine permanente Längenextension erreicht und zwar unter Anwendung grosser 
Gewichte. (12—15 kg). Alle Seitenzüge zur Querextensipn fallen fort, im Gegensatz zu 
dem Bardenheuerschen Verfahren, v. St hat 126 Fälle mit seinem Apparat behandelt, 
mit dem Ergebnis, dass Ausheilung erfolgte in 66 Fällen^ ohne jede Verkürzung, in 
21 Fällen mit Verlängerung um 1 / 2 cm, in 20 Fällen mit Verkürzung um j j 2 —1 cm, 
und in 11 Fällen mit Verkürzung um 1—2 cm. Das funktionelle Ergebnis war ein tadel¬ 
loses auch in einer Reihe von Fällen, wo die Wiederherstellung der anatomischen Verhält¬ 
nisse, wie die Röntgenaufnahme erkennen liess, .keine ideale war. Wallerstein-Köln. 

LncaS‘€h&mpionni£re, Fracture de l’extr^mitc superieure de Thumerus. 
(La medecine des accidents du travail. 1909. No. 3.) Verf. beklagt, dass man wie bei 
den anderen Frakturen so auch bei den Brüchen des oberen Humerusendes sein Augen¬ 
merk fast ausschliesslich auf das Vorhandensein einer Difformität gerichtet habe und 
dass demgemäss die therapeutischen Bestrebungen ebenso ausschliesslich auf die Beseitigung 
der Formveränderung gerichtet seien. Er hält die übliche Behandlungsweise, die die 
Glieder immobilisiert, für völlig falsch und wendet sich mit scharfen Worten gegen sie; 
Er sagt, „die Praxis des vergangenen Jahrhunderts, die noch heute die Therapie der 
Frakturen beherrscht, hat mehr Unheil angerichtet, als die Fraktur selbst den. Verletzten 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5. 


zugefttgt hätte“, und an einer anderen Stelle: „Wenn der Patient dem klassischen Be¬ 
handlungsverfahren unterworfen wird, d. h. wenn nach Repositionsversuchen ein fester v 
Verband für 6 Wochen angelegt wird, so ist die Prognose sehr schlecht“. Er will, dasa 
der Hauptwert auf die Erhaltung der Funktion und nicht auf die Erhaltung der Knochen- 
form gelegt wird. Durch allzulange Ruhigstellung werde die Funktion direkt geschädigt, 
weil das Schultergelenk versteife. Die Behandlung der Brüche des oberen Humeruseudes¬ 
soll in den meisten Fällen in sofort einsetzender Massage und der Anlegung eines 
stützenden, aber nicht immobilisierenden Verbandes bestehen. Mit passiven Bewegungen 
soll sehr früh begonnen werden. Wallerstein-Köln. 

Libotte, L’electricite dans la eure des fractures. (La Presse medicale. 
1909. Nr. 93.) L. berichtet in der Sitzung der belgischen Akademie für Medizin vom 
15. IX. 1909 über gute Erfolge, die er mit Anwendung des konstanten Stroms bei Be¬ 
handlung von Knochenbrüchen erzielte. Er bediente sich eines Stroms von 3—20 Mill.-Amp. 
mit Unterbrechungen und Stromwechsel und will dadurch Mobilisation erreicht und 
Atrophie der Muskeln vermieden haben. Wallerstein-Köln. 

Lexer, Zur Behandlung der Knochenbrüche. (Münch, med. Wochenschr. 
1909, 12.) Als Kernpunkt der modernen Bruchbehandlung bezeichnet L. die Forderung, 
dass für die Erhaltung der richtigen Stellung der Bruchenden bis zur festen Heilung- 
und für die Beweglichkeit nicht nacheinander, sondern möglichst gleichzeitig gesorgt 
werden soll. Den diesen Forderungen entsprechenden Methoden: 1) operative Vereinigung,. 
2) abnehmbarer starrer Verband, 3) Streckverband, fügt L. eine vierte hinzu zur Behand¬ 
lung der klassischen Radiusfraktar und der Malleolarbrüche. Es besteht in Bandagieren 
in Korrekturstellung mit Hilfe von Binden oder Heftpflaster und erlaubt alle Bewegungen 
mit Ausnahme der wegen Wiederverschiebung der Fragmente gefährlichen. Die Binde“ 
kann schon vom 2. Tage an zur Massage und Bewegung abgenommen werden, in der 
2. Woche wird nur noch Mitelia getragen, nach 2 Wochen ist die Behandlung gewöhn¬ 
lich beendet. Bei Abduktionsbrüchen der Malleolen begannen am 2. Tage ohne Schmerzen 
aktive Bewegungen im Fussgelenk, die Patienten standen mit Krücken auf, belasteten in 
der 1. Woche nur die Fussspitze, in der 2. Woche schon zur Übung den ganzen Fuss, in 
der 3. Woche blieben Krücken und Stöcke fort, in der 4. Woche konnten alle Patienten 
ohne Beschwerden und ohne Stock gehen. Schliack-Cottbus. 

Tuffier, La reduction des fractures. (La m6decine des accidents du travail. 
1909. Nr. 8.) T. bekennt sich als Anhänger der operativen Behandlung der Knochen¬ 
brüche. Er will die Knochennaht oder die Klammerbehandlung angewandt wissen bei 
Diaphysenfrakturen und bei Epiphysenfrakturen ohne Beteiligung des Gelenks, wenn die 
Reposition der Fragmente nicht oder nur mit beträchtlicher Abweichung von der nor¬ 
malen Form gelingt. Von der permanenten Extension will er keine Erfolge gesehen 
haben. Wallerstein -Köln. 

Mencifere, Osteosynthese. (La m^decine des accidents du travail. 1909. Nr. 8.) 
Bericht über 6 Fälle von Brüchen verschiedener Art, in denen die Bruchstücke durch 
Aluminiumklammern aneinander befestigt und zur Heilung gebracht wurden. Beschreibung 
des angewandten Instrumentariums und der Technik. Wallerstein-Köln. 

Lowic, Deux cas d’osteosyntli&se. (Journal de Chirurgie et annales de la soci6t£ 
beige de Chirurgie. 1909. Nr. 1.) Im ersten Fall handelte es sich um ein 10jähriges 
Mädchen, das sich einen Oberschenkelbruch zugezogen hatte, der mit bedeutender Ver¬ 
kürzung und Verkrümmung des Beins ausgeheilt war. Die Bruchstelle wird freigelegt, 
der Kallus entfernt, der Oberschenkelknochen quer durchtrennt und dann die Fragmente 
in die richtige Lage zu einander gebracht. Zur Fixierung wird an dem Knochen eine 
lange und breite Stahlschiene mit 4 Schrauben befestigt. Heilung per primam mit Grad¬ 
stellung des Schenkels ohne jegliche Verkürzung. Im zweiten Fall handelte es sich bei 
einem Arbeiter um einen Bruch beider Unterschenkelknochen mit Splitterung des Schie¬ 
nenbeins. Nachdem verschiedene Repositionsversuche gescheitert waren, wird 14 Tage 
nach dem Unfall die Bruchstelle freigelegt, die Bruchstücke adaptiert und dann auf die 
Innen- und Aussenfläche des Schienenbeins eine die Fragmente fixierende Aluminium¬ 
platte mit 6 Schrauben befestigt. Heilung per primam. Nach l 1 ^ Jahren liegen die 
Platten und Schrauben noch an Ort und Stelle, der Verletzte geht und arbeitet wie vor 
dem Unfall. Wall erstein-Köln. 


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Ilomsne, Un traitement esth^tique des fractures de la clavicule. (La 
Presse mödicale 1909. Nr. 85.) R beschreibt und empfiehlt ein von Couteaud ange¬ 
gebenes Verfahren der Schlüsselbeinbruchbehandlung. Die Kranken werden horizontal 
ins Bett gelagert, so dass die Schulter der verletzten Seite frei schwebt und der Arm 
senkrecht nach unten hängt. Die Bruchenden sollen sich dann infolge einer zunächst 
noch unklaren Mechanik aneinander lagern. Nach 24 Stunden wird der herunter¬ 
hängende Arm, der inzwischen ödematös geworden ist, im Ellbogengelenk zum rechten 
Winkel gebeugt und der Vorderarm nun auf eine feste Unterlage gebettet. Diese zweite 
Stellung soll 2—3 Wochen beibehalten werden. (Das Verfahren ist gewiss in technischer 
Beziehung recht einfach, aber es bedeutet für den Kranken doch eine arge Zumutung, 
eines einfachen Schlüsselbeinbruchs halber 2—3 Wochen im Bett liegen zu sollen. Anm. 
des R) Wallerstein-Köln. 

Coenen, Die Behandlung des suprakondylären Oberarmbruches. (Bei¬ 
träge zur klin. Chirurgie. Bd. LX, S. 313.) Da über die suprakondylären Oberarm¬ 
brüche noch keine Einigung besteht, hat Verf. in der Küttner’schen Klinik 35 Fälle 
näher untersucht, deren Frequenzziffer 1,5% aller Frakturen des gleichen Zeitraumes 
ausmacht Unter diesem Material fand sich nur eine Flexionsfraktur; alle anderen 
waren Extensionsfrakturen, aber nur einmal durch einfache Hyperextension, sonst am 
häufigsten durch Fall auf den Ellbogen oder die Hand, selten direkt entstanden. Die 
Fraktur ist eine echte Schülerfiraktur, insofern sie das 10.—15. Lebensjahr bevorzugt, 
und häufiger bei Knaben (26) als bei Mädchen (9). 

Die aus besonderen Gründen blutig behandelten Fälle ergaben im allgemeinen 
wenig befriedigende Funktion. Die blutige Therapie der Fraktur ist daher nur bei ver¬ 
schleppten, nicht reponierten Frakturen, die der Beposition trotzen, berechtigt. 

Die Extensionsbehandlung nach Grässner ergab in 8 Fällen eine befriedigende 
Funktion. Die Beugung gelang in 2 Fällen bis zur Norm, in 3 bis 45—60°, in 3 4)is 
80—90°, die Streckung in 3 Fällen bis zum Norm, in 2 bis 130°, in 3 bis 140, 165 
und 170°. Die Extensionsbehandlung hat aber den Nachteil, dass sie eine erfahrene 
Technik und sehr genaue Überwachung erfordert. Wohl zu beachten ist, dass unter 
diesen 8 Fällen sich 4 Nervenlähmungen (1 mal N. medianus, 3 mal N. radialis) befin¬ 
den, die einzigen am ganzen Material. 2 waren vermutlich direkt durch Schnürung des 
Verbandes, 2 durch Kalluswucherung bedingt, auch letztere können durch Extension 
indirekt verschuldet sein, da die Extension keine volle Euhigstellung der Fragmente 
gewährleistet. 

Unter 30 Nachuntersuchten fand sich Cubitus varus in 25%, Cubitus recurvatus 
und valgus je 1 mal. Funktionell hatten die letzteren Deformitäten nichts zu sagen. 
Die Beugung ging bei 3 Pat. nur bis 90°, bei den anderen bis zum spitzen Winkel; 
Streckfähigkeit unter 135° hatten nur 2 Pat. Die nachträgliche Röntgenuntersuchung 
ergab meist nur geringe Veränderungen, nie eine Myositis ossificans. 

Die suprakondyläre Oberarmfraktur gehört nicht zu den sog. irreponiblen Frakturen, 
sondern giebt bei richtiger Behandlung recht gute funktionelle und anatomische Resultate, 
bei fehlender oder schlechter Reposition aber durch Gefährdung der Nerven und Gefässe 
eine recht schlechte Prognose. 

Wie 7 aus der v. Bergmannschen Klinik stammende Fälle des mitgeteilten 
Materials beweisen, erhält man bei Extensionsfrakturen die besten Resultate, wenn man 
die Reposition durch Zug an der Hand bei supiniertem, halb rechtwinklig gebeugtem 
Vorderarm und durch gleichzeitigen Schlingenzug am oberen Fragmentende nach hinten, 
event. in Kombination mit direktem, seitlichem Druck vornimmt, und die durch diese 
Methode recht leicht und gründlich gelingende Richtigstellung durch einen Gipsverband 
festhält, der unter Röntgenkontrolle 2 bis 3 Wochen liegen bleibt. Die Gelenkfixation 
hat bei dem jugendlichen Alter der Pat nichts zu sagen. 

Der Arbeit sind ausser den Krankengeschichten zahlreiche gute Röntgenogrammo 
beigefügt. Rei ch-Tübingen. 

Whiten, Zur Abduktionsbehandlung der Schenkelhalsfraktur. (Z. f. orth, 
Chir. Band 24, 1. u. 2. Heft.) Der Verfasser verlangt, dass alle Schenkelhalsbrüche, 
gleichgültig, ob sie eingekeilt sind oder nicht, genau nach chirurgischen Grundsätzen 
wie die übrigen Brüche behandelt werden sollen. Es müsste mit dem Grundsatz 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 5. 


gebrochen werden, dass man eingekeilte Frakturen in dieser Stellung lässt. Er verlangt 
ein unmittelbares und vollkommenes Redressment der Deformität, mag dieselbe durch 
vollkommene Knochentrennung oder durch Einkeilung der Fragmente bedingt sein, 
und eine sichere Fixation, bis die Gefahr einer Verschiebung der Fragmente sicher 
beseitigt ist 

Verfasser legt den Verband in Rückenlage mit festgestelltem Becken an. Er fixiert 
das Becken dadurch, dass ein Assistent das gesunde Bein in gestreckter Stellung bis 
zur normalen Grenze abduziert, das heisst, bis der Aussenrand des Halses an den oberen 
Pfannenrand stösst Nun wird das kranke Bein in leichte Flexion gebracht, bis zur 
normalen Grenze nach einwärts rotiert, abduziert, wobei der Trochanter nach unten gedrückt 
und an dem ganzen Bein. ein ständiger Zug ausgeübt wird. In dieser abduzierten 
Stellung wird ein Gipsverband von der Achselhöhle bis zu den Zehen angelegt Zur 
Unterstützung der Fixierung der Bruchstücke kann man noch die Nagelung oder das 
Eintreiben eines Drillbohrers anwenden. Das Hauptkriterium des Erfolges liegt in dem 
Grade des späteren Abduktionsvermögens. Gerade dieses ist früher nicht genügend 
beachtet worden. — Verfasser hat mit seiner Methode angeblich sehr gute Resultate 
erzielt Taendler-Berlin. 

Hasslauer, Intrakapsuläre Schenkelhalsfraktur, Schienenapparate. H. 
demonstriert in der medizin. Ges. zu Leipzig 14. XII. 1909 (s. münch. Med. Woeh. 4) 
eine Pat. mit frischer intrakapsulärer Fraktur des Schenkelhalses in einem Schienen- 1 
apparat zur ambulanten Extensionsbehandlung nach Hessing. Der Apparat besteht 
aus einem verstellbaren Beinschienensystem, das völlig entlastende Extension mittels Fuss- 
manschettenzuges und Kontraextension am Tuber ischii ermöglicht. Knie- und Fuss- 
gelenk bleiben dabei beweglich. Dagegen ist das betroffene Hüftgelenk durch f eine 
äussere Verbindungsschiene zwischen dem das Becken umschliessenden Hüftgürtel und 
dem Beinapparat in Abduktion, Innenrotation und Streckung ruhig gestellt. 

A r o n h e i m-Gevelsberg. 

Hustin, Fracture de la ceinture pelvienne; disjonction de la symphyse 
pubi'enne; disjonction sacro-iliaque des deux cöt£s; döchirure de la vessie 
et de l’uretre membraneux par des fragments osseux. —Operation — Guö- 
vison. (La Presse medicale 1909. No. 84.) Ein 40jähriger Mann wird von einem 
schwerbeladenen Wagen umgeworfen und von einem Wagenrad gegen die Schambein¬ 
gegend gestossen. Im Krankenhaus stellt man fest, dass der Leib aufgetrieben und 
leicht gespannt ist. Über der linken Leiste ist eine fluktuirende, schmerzhafte Schwel¬ 
lung, die nach oben fast bis zum Nabel reicht und sich nach unten auf den oberen 
Teil des Schenkels erstreckt. Starke Druckempfindlichkeit über der Symphyse, dem 
Darmbeinkamm und der Articulatio sacro-iliaca beiderseits. Die Harnröhre ist für die 
Sonde leicht durchgängig. Die Sondierung ergiebt weder Blut, noch Urin, erzeugt 
Schmerz in der Schwellung über der linken Leiste. Die Schwellung nimmt zu, wenn 
man Borwasser durch die Sonde eingiesst. Keine Blasendämpfung, obwohl seit 5 Stun¬ 
den kein Urin gelassen wurde. Bei der Laparotomie findet man den Retziussehen 
Raum mit blutigem Harn angefüllt. Die Symphyse klafft, so dass man den Zeigefinger 
leicht in den Spalt schieben kann. An der vorderen Blasenwand ist ein 50 pfennig¬ 
stückgrosser Riss. Nach der Eröffnung der Blase gelingt weder der direkte noch der 
retrograde Katheterismus. Heberdrainage der Blase. Nach 8 Tagen gelingt es, von der 
Harnröhre eine Sonde in die Blase zu führen. Die Heilung schreitet rasch vorwärts. 

Wallerstein-Köln. 

Nakayama, Über Pfannenfrakturen. (Inaugur.-Dissertat. München 1909.) 
Die Frakturen des Beckens sind im Verhältnis zu denen der Extremitäten selten. Nach 
verschiedenen Statistiken grosser Krankenhäuser ergeben sich 0,38—0,44, 0,7—1,4, 
2,6—0,9 %. Vorherrschend betroffen ist das männliche Geschlecht: Arbeiter, Berg¬ 
leute und Handwerker, vom 10.—70. Jahre. Was die Beteiligung der einzelnen Becken¬ 
knochen an der Gesamtzahl der Beckenfrakturen betrifft, so ergeben sich aus einer Zu¬ 
sammenstellung von 144 Fällen: Bruch des Os pubis 94, des Os ischii 36, des Os ilei 
33, des Os sacri 10, des Os aeetabuli 17 Fälle, der Tubera ischii 1 Fall, Zerreissungen 
der Symph. pubis 26, Zerreissungen der Symph. sacro-iliaca 13 Fälle. Darnach sind 
also unter 144 Fällen bereits 17 Pfannenfrakturen = 11,8 %. 


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isa 


In der Klinik Angerers befanden sich innerhalb der 3 Jahre 1905—1907 unter 
12 Beckenfrakturen 3 Pfannenbrüche = 25 °/ 0 . Diese Zahlen deuten darauf hin, dass 
mit der Vervollkommnung der modernen diagnostischen Hilfsmittel, vor allem der Rönt¬ 
gendiagnostik, die relative Häufigkeit der Pfannenbrüche zunimmt. Die Diagnose „Pfan- 
nenbrueh tt kann überhaupt nur gestellt werden, wenn das Röntgenbild ganz unzwei¬ 
deutige Aufschlüsse darüber gibt. Dass das frühzeitige Erkennen dieser Pfannenbrüche 
gerade für die Unfallpraxis sehr wichtig ist, beweisen 2 Beobachtungen Richters, in 
welchen die Beschädigten erst als Simulanten bezeichnet wurden, bei denen aber die 
genaue Untersuchung die Diagnose sicherte. 

Nach eingehender Besprechung der Symptome und Behandlung der Pfannenbrüche 
uud besonders der 3 Fälle, die seiner Arbeit zugrunde liegen, bespricht Verf. am Schlüsse 
die Verletzungen der Gelenkkapsel bei den Brüchen der Pfanne, welche bei Brüchen der 
Pfannenbasis sehr verschieden sein können, während sie bei den Absprengungen des 
Pfannenrandes eine gewisse Regelmässigkeit aufweisen. Die Kapsel ist in letzteren 
Fällen quer oder in Form eines Dreieckes, von der Pfanne abgerissen oder auch der 
Länge nach eingerissen wie bei einer Luxation. Zuweilen ist die Kapsel an ihrer 
ganzen hinteren Ausdehnung vom Pfannenrand abgelöst. Niemals aber wird Verletzung 
des starken Y-förmigen Bandes beobachtet, während das Ligam. teres häufig zerstört oder 
auch aus dem Grübchen des Schenkelkopfes abgelöst ist. Aronheim-Gevelsberg. 

Haldenwang, Über echte Schenkelhalsfrakturen im kindlichen und 
jugendlichen Alter. (Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. L1X, S. 81.) H. teilt aus der 
v. Brunsschen Klinik zwei Fälle von Bruch des Schenkelhalses an seinem Trochanter¬ 
ansatz bei einem 7- und 14jährigen Mädchen nach Fall auf die Hüfte mit und sammelt 
23 analoge sichere Fälle aus der Litteratur. Nicht eingerechnet wurden Epiphysen¬ 
lösungen mit Absprengung eines Corticalisspornes aus dem Schenkelhals und Brüche 
eines rachitisch verbogenen Schenkelhalses. Die Arbeit weist nach, dass echte Schenkel- 
halsbrücho in jedem Lebensalter, auch im kindlichen, Vorkommen, allerdings aber mit 
zunehmendem Alter häufiger werden. Bei jugendlichen Personen sitzen sie meist in der 
Trochantergegend, bei Erwachsenen in der Nähe des. Kopfes. Offenbar führen eben 
Traumen, die in der Epiphysengegend wirksam sind, bei Kindern meist zu Epiphysen¬ 
lösung, nicht zur Fraktur. Da bei allen frisch zur Beobachtung gelangten Fällen nie 
eine blosse Infraktion festgestellt werden konnte, so ist es wenig wahrscheinlich, dass 
es sich bei den meisten Schenkelhalsbrüchen im kindlichen Alter zuerst um Infraktionen 
oder eingekeilte Brüche handelt, da die diesbezüglichen Befunde alle erst längere Zeit 
nach der Verletzung erhoben wurden. 

In allen Fällen ohne bekanntes Trauma besteht begründeter Verdacht auf patho¬ 
logische, speziell rachitische Veränderungen des Schenkelhalses. 

Die Prognose der kindlichen Schenkeihalsbrüche quoad consilidationem ist bei frischen 
Fällen eine günstige: zweimal Heilung ohne Coxa vara bzw. ohne wesentliche Verkürzung, 
dreimal mit geringer Coxa vara-Bildung, einmal bei ambulanter Behandlung keine Kon¬ 
solidation. Alle anderen Fälle kommen erst mit ausgebildeter Coxa vara in Beob¬ 
achtung. Reich-Tübingen. 

Hennequin et Kuss, Semöiologie des fractures du col du fömur. (La 
Presse medicale 1909. No. 102.) Auf Grund ihrer Erfahrungen vertreten die Autoren 
die Anschauung, dass intra- und extrakapsuläre Schenkelhalsbrüche dieselben klinischen 
Erscheinungen aufweisen, wenn die Bruchlinie in derselben Richtung verläuft. 

Wallerstein-Köln. 

Fecien, Die isolierten Frakturen des Trochanter major und minor. 
(D. Z. f. Chir. Bd. 99, Heft 3—6.) Diese Frakturen kommen nach den Angaben des 
Verfassers sehr selten vor. In der ganzen Litteratur sind bisher 3 Sektionsfälle und 9 
Beobachtungen an Lebenden bekannt. Im Kölner Bürgerhospital, das ein sehr reich¬ 
liches Frakturenmaterial hat, sind in der Zeit vom 1. April 1902 bis Oktober 1908 
unter 100 Frakturen am oberen Ende des Femur 6 isolierte Frakturen des Trochanter 
major und eine Epiphysenlösung des Trochanter minor beobachtet worden. Verf. schil¬ 
dert an der Hand von Krankengeschichten und Röntgenbildern diese Fälle. Die Be¬ 
handlung besteht durchweg in Anlegung des Bardenheuerschen Extensionsverbandesv 
nachdem man die frischen Bruchflächen in innigen Kontakt gebracht hat. Frakturen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 5. 


des Trochanter minor sind noch seltener beobachtet worden. Bardenhouer, Hoch 
und Pochhammer beschreiben 8 Falle. Yerf. ist der Ansicht, dass solche Frakturen 
genau wie die anderen behandelt werden müssen, damit sie keine Schädigung zurück¬ 
lassen. Taendler - Berlin. 

Hannemfiiler, Die Abrissfraktur des Trochanter. (Allgem. med. Zentral- 
ztg. 1909, Nr. 35.) Es handelt sich um eine recht seltene Fraktur; Yert hat nur 3 
Fälle davon in der Litteratur auffinden können. In allen 3 gab die Anamnese für den 
Mechanismus der Verletzung keinen bestimmten Anhaltspunkt. Die Diagnose wurde bis¬ 
her in vivo nicht gestellt Im vorliegenden Falle handelt es sich um einen 15jähr. 
Schüler, der an einem Wettlauf sich beteiligte. Er glitt dabei im vollen Laufe mit dem 
linken Fasse nach hinten aus, während der Oberkörper nach vorwärts stürzte. Hum¬ 
pelnd gelangte er unter Führung von Freunden zur Poliklinik. Obj.: Schwellung in 
der Gegend des linken Schenkelringes, nicht genau zu lokalisierende Schmerzhaftigkeit, 
völlige Funktionsunfähigkeit des Hüftgelenkes. Keine Auswärtsrotation, Krepitation oder 
Verkürzung des Beines. Auffallend war, dass das gestreckte Bein in Rücken¬ 
lage nur ausserordentlich wenig gehoben werden konnte, und dass hierbei der 
Ileopsoas schlaff blieb. Um alle sonst für diese Bewegung in Betracht kommenden 
Muskeln (Tensor fasciae lat. etc.) auszuschalten, brachte man den Jungen in sitzende 
Stellung. Es wurde das Bein keine Spur gehoben und es wurde aus diesem Symptom 
und dem Schlaffbleiben der Ileopsoas auf eine Abrissfraktur der Trochanter minor ge¬ 
schlossen. Über den Weiterverlauf ist nichts berichtet Apeit-Glotterbad. 

Meissner, Die Frakturen beider Femurkondylen. (Beitr. z. klin. Chir. 
Bd. LVIII, S. 216.) An der Hand von 5 Fällen aus der v. Brunsschen Klinik, die in 
Röntgenbildern wiedergegeben sind, und 21 aus der Litteratur zusammengestellten Be¬ 
obachtungen bespricht Verf. die Frakturen beider Femurkondylen, die sog. T- und Y- 
Brüche des unteren Femurendes. 

Diese bilden ein seltenes Vorkommnis und waren 12 mal durch Fall auf das Knie, 2 mal 
durch Fall auf die Füsse und andersartige Kompression in der Längsrichtung, 4 mal durch 
direkte Gewalteinwirkung entstanden, während in 6 Fällen genauere Angaben fehlen. 

Der Entstehungsmechanismus ist bei direkter Gewalteinwirkung ein von Fall zu 
Fall wechselnder, weist aber bei den indirekten Brüchen, zu denen die durch Fall auf 
Knie und Fuss verursachten Brüche gehören, gewisse Gesetzmässigkeiten auf. Beim 
häufigsten Entstehungsvorgang, dem Fall aufs Knie, handelt es sich nicht um eine Keil¬ 
wirkung der Khiescheibe, wie 14 eigene Leichenversuche des Verfassers und solche von 
Markuse beweisen, schon deshalb nicht, weil bei direkter Gewalteinwirkung auf die 
Kniescheibe diese selbst stets in Trümmer geht; vielmehr lässt sich experimentell eine 
Kondylenfraktur dadurch erzeugen, dass eine Gewalt die Tnberositas tibiae bei flek¬ 
tiertem Kniegelenk trifft In analoger Weise kann es auch beim Lebenden durch Fall 
auf die Tuberositas tibiae oder auf den Fuss zum Kondylenbruch kommen, wobei in 
erster Linie die Stauchung in der Längsachse des Oberschenkels wirksam ist und sekun¬ 
där sich eine Torsion hinzugesellen kann. Der interkondyläre Längsbruch ist dabei 
primär, der suprakondyläre Querbruch sekundär. 

Für das Zustandekommen der Brüche beider Oberschenkelkondylen bildet das ju¬ 
gendliche und weit mehr noch das höhere Lebensalter eine Prädisposition, insofern die 
Mehrzahl der Beobachtungen Individuen über 50 Jahre betraf. Der suprakondyläre 
Bruch liegt entweder am Schaftansatz der Kondylen oder reicht, besonders wenn Torsion 
mit im Spiele war, in schrägem Verlauf etwas höher hinauf. Die interkondyläre Bruch¬ 
linie pflegt ziemlich median zu verlaufen. In der Regel ist das obere Bruchstück nach 
vorn, das untere bei gleichzeitiger Drehung um eine Frontalachse nach hinten verschoben. 
Zugleich trifft man meist eine seitliche Verschiebung eines oder beider Kondylen. 

Durch die regelmässige Beteiligung des Kniegelenks erhalten diese Brüche einen 
besonders schweren Charakter und geben auch in funktioneller Hinsicht eine ungünstige 
Prognose mit Rücksicht auf die zu erwartende deformierende Gelenkentzündung. 

Im ganzen hat die Therapie bisher keine sehr glänzenden Erfolge aufzuweisen. 
Das gegebene Behandlungsverfahren ist die Extension, die in ihrer von Zuppinger in¬ 
augurierten Modifikation (automatische Extension in Semiflexionslage) in Zukunft bessere 
Erfolge zu versprechen scheint. Re ich-Tübingen. 


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Schiatter, Unvollständige Abrissfrakturen der Tuberositas tibiae oder 
Wachstumsanoraalien? (Beitr. z. klin. Chir. Bd. 59. S. 518.) Verf., dessen frühere 
Publikationen über die partiellen Abrissfrakturen der Tuberositas tibiae mehrfach ange- 
fochten worden sind, erbringt an der Hand von acht neuen Beobachtungen den Beweis 
für die Richtigkeit seiner früher vertretenen Anschauungen über die Entstehung und 
Symptomatologie der unvollständigen Frakturen des schnabelförmigen Epiphysenfortsatzes. 

Auch in den neuen Fällen handelt es sich um Individuen männlichen Geschlechts 
im 13. oder 14. Lebensjahr. Die Mehrzahl dieser Frakturen entsteht indirekt durch 
Muskelzug (Fussballspiel), ein Teil aber auch sicher durch direkte Gewalt Die Frakturen 
kommen mitunter vor, ohne dass ein bestimmtes Trauma nachgewiesen werden kann und 
ohne dass unmittelbar nach dem Trauma eine erhebliche Funktionsstörung vorliegt. 
Andererseits können Druckschmerz, Schwellung und Funktionsstörung nach einer gering¬ 
fügigen Verletzung jahrelang bleiben. 

Die Röntgenuntersuchung bildet zwar ein wertvolles diagnostisches Hilfsmittel, darf 
•aber nur in Übereinstimmung mit den klinischen Symptomen als beweisend erachtet 
werden. Auch ist ein Vergleich mit der gesunden Seite desselben Individuums unerlässlich. 

Traumatische oder chronisch entzündliche Störungen in der Ossifikation der 
Tuberositas tibiae können Vorkommen; da sie aber fast ausnahmslos männliche Personen 
und vorzugsweise nur die rechte Seite betreffen, und analoge Störungen an anderen 
Epiphysen nicht beobachtet sind, während andererseits der Tibiahöcker am meisten 
Schädigungen ausgesetzt ist, so lässf sich die Möglichkeit nicht ablehnen, dass es sich 
auch bei diesen sog. Wachstumsstörungen um die Folgen nicht diagnostizierter Frakturen 
handeln kann. Die Röntgenuntersuchung bringt hier keinen sicheren Entscheid, da sie 
mitunter auch sichere Frakturen nicht zur Anschauung bringt 

Des weiteren findet Verf. seine frühere Vermutung bestätigt, dass bei jungen Indi¬ 
viduen der Sitz der Verletzung mehr gegen die Spitze hin (oberhalb des unteren Knochen¬ 
kernes) liegt, während bei älteren Personen, deren Epiphysenfortsatz durch die Ossifikation 
härter geworden ist, eher ein Abriss des ganzen Fortsatzes mit Bruch an seiner oberen 
Basis zu erwarten ist. 

Therapeutisch hat sich die Ruhigstellung des Kniegelenks durch immobilisierende 
Verbände am besten bewährt. Re ich-Tübingen. 

Luxemburg, Zur Kasuistik seltener Epiphysenverletzungen. (D. Z. f. 
•Chir. Bd. 99, Heft 3—6.) L. schildert zuerst zwei Fälle, einer 11jährigen Schülerin und 
eines 13 jährigen Schülers. Bei dem ersteren handelt es sich um eine Fractura epiphys. 
sup. tib. sin., beim zweiten um eine Fractura epiphys. sup. tib. dextr. Der erste Fall 
wurde konservativ mit Extension und das Kniegelenk von allen Seiten komprimierenden 
<juerzügen behandelt. Die Patientin wurde mit einem mittelstarken Schlottergelenk im 
Knie und einem Schienenhülsenapparat entlassen. Fall 2 wurde operativ behandelt Die 
Behandlung ist noch nicht abgeschlossen. Jedenfalls ist das Kniegelenk noch in hohem 
Grade versteift, bedarf noch der Nachbehandlung. Der Verf. erwähnt dann noch mehrere 
Fälle aus dem Kölner Bürger-Hospital von Epiphysenverletzungen an den Zehen und an 
den Fingergliedern. Sie wurden alle konservativ mit relativ gutem Erfolge behandelt 
Zum Schluss gibt er noch drei Fälle von Roux, Macdonnell und Hamilton an, deren 
Heilung ebenfalls eine relativ gute genannt werden kann. Taendler-Berlin. 

Finsterer, Über Verletzungen im Bereiche der Fusswurzelknochen mit 
besonderer Berücksichtigung des Os naviculare. (Beiträge zur klin. Chirurgie. 
Bd. LIX, S. 99.) Die Arbeit behandelt sämtliche Brüche und Verrenkungen der Fuss¬ 
wurzelknochen unter kritischer Verwendung der vorliegenden Litteratur nach den Gesichts¬ 
punkten der Entstehung, der Symptome, der Diagnose, Prognose und Therapie und macht 
durch ihre Vielseitigkeit ein Referat in engerem Rahmen unmöglich. Für die Grazer 
Klinik stellen die Brüche der Tarsalknochen 0,34 °/ 0 des gesamten Frakturenmaterials 
dar. Trotz der zweifellos häufigeren Feststellung derartiger Knochenbrüche in der Neu¬ 
zeit sind viele höher berechnete Frequenzzahlen irreführend, da sie auf einem ausgelesenen 
Material beruhen. 

Die eigenen einschlägigen Fälle des Verf. sind folgende: 

1. eine Rissfraktur des Fersenbeins durch Fall aus der Höhe, kombiniert mit 
Kompression. Heilung mit erheblicher Funktionsstörung. 


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Monatsschrilt fiuf Unfallheilkunde und Invalideriweeen Nr. 5. 


2. ein Querbruch des Fersenbeins hinter der Articulatio talonavicularis, kombiniert 
mit zwei schrägen Bruchlinien, entstanden durch Schlag auf die Ferse. Plattfuss mit 
lang dauernder massiger Funktionsstörung. 

3. zwei Brüche des Talushalses, einmal durch Fall vornüber bei fixiertem Fusse, 
das andere Mal durch Fall aus der Höhe auf die Ferse entstanden. 

4. ein isolierter Bruch des Kahnbeins, entstanden durch Quetschung des Fusses 
durch einen Stein, der bei erhobener Ferse den mit den Zehen auf den Boden auf¬ 
gestemmten Fuss von aussen obenher traf. Lang dauernde Funktionsstörung. Konser¬ 
vative Behandlung erzielte volle Wiederherstellung der Funktion. 

5. ein Bruch der Tuberositas ossis nayicularis mit frontal gestellter Bruchlinie r 

entstanden durch Fall aus 4 m Höhe auf die Fussspitze. Langdauernde Funktions¬ 
störung, durch Plattfusseinlagen gebessert. , •* 

6. ein Bruch des 1. Keilbeins, kombiniert mit einer Absprengung der Tuberositas 

des 5. Metatarsus, wahrscheinlich entstanden durch seitliche Kompression des zwischen 
Wagenrad und Bremsvorrichtung mit der vorderen Hälfte eingeklemmten Fusseä. Keine 
Dislokation. Behandlung noch nicht abgeschlossen. Reich-Tübingen. 

A. Hoffmann, Über die isolierte Fraktur des Os naviculare tarsi. (Bei¬ 
träge zur klin. Chirurgie. Bd. L1X, S - . 217.) Ein 20 jähriger Mann war 5 m hoch auf 
die Füsse herabgefallen, konnte zunächst auf den rechten Fuss wegen heftiger Schmerzen 
nicht mehr auftreten, bekatii in der nächsten Zeit eine Schwellung des Fusses und hatte 
4 Monate später bei Belastung des Fusses und bei dessen Abwicklung noch über Schmerzen 
und zeitweise Schwellung zu klagen. Als er jetzt in die Payrsche Klinik kam, kon¬ 
statierte man ein geringes Ödem des Fussrückens, eine unbedeutende dorsale Hervor- 
ragung des Kahnbeins und eine Verkürzung der Längenachse des Fusses um % cm. 
Das Röntgenbild zeigte einen Kompressionsbruch des Kahnbeins, der offenbar durch 
Längskompression beim Fall auf den Grosszehenballen entstanden war. Beim Gebrauch 
eines Plattfussstiefek hatte Pat. keine Beschwerden, wohl aber ohne diesen. 

Eine Durchsicht der Kasuistik lehrt u. a., dass für die oft recht schwierige Dia¬ 
gnose eine Störung der aktiven Supination von Bedeutung ist, und dass man sich bei 
Beurteilung des Röntgenbildes vor der Verwechslung eines Kahnbeinbruches mit der io 
11—12 °/ 0 der Fälle vorkommenden Varietät des Os tibiale externum zu hüten hat. Der 
Kahnbeinbruch verdient auch praktisches Interesse, da er häufiger als nach der gewöhn¬ 
lichen Annahme vorkommt und mitunter recht langdauernde und erhebliche Funktions¬ 
störungen macht 

Therapeutisch soll man in frischen Fällen mit Dislokation der Bruchstücke durch 
Redressement und Gipsverband eine exakte Konsolidation herbeiführen, später massieren, 
bewegen und erst mit G psverband, dann mit Plattfussstiefeln auftreten lassen. Führt in 
alten. Fällen von Pseudarthrose oder Verheilung in fehlerhafter Stellung mit oft beträcht¬ 
lichen Schmerzen die konservative orthopädische Behandlung nicht zum Ziele, so kommt 
eine teilweise oder totale Entfernung des gebrochenen Kahnbeins in Betracht. 

Reich-Tübingen. 

Henrici, Fremdkörper in der Speiseröhre. H. demonstriert in der Ver¬ 
einigung westdeutscher Hals- und Ohrenärzte am 2. XII. 06 (s. Münch, med. Wochenschr. 33) 
zwei ösophagoskopische Fremdkörper. 1. Eine abgebrochene Nadel, welche sich in die 
Schleimhaut der ösophagushinterwand in der Höhe des Ringknorpels quer eingespiesst 
hatte. Sie wurde mit dem langen Röhrenspatel zu Gesicht gebracht und mit einer 
Löffelzange durch starkes plötzliches Anziehen entfernt. 2. Ein Gebiss, das eine Pat. im 
Schlafe verschluckt hatte. Beschwerden hatte Pat. nicht. ‘ Die Sonde glitt ohne Wider¬ 
stand in den Magen. Bei der Ösophagoskopie fand sich das Gebiss in 26 cm Tiefe fest 
eingeklemmt im Ösophagus. Die Extraktion gelang erst, nachdem das Gebiss ganz von 
einer Seite gefasst und dadurch beim Anziehen sein querstehender grösster Durchmesser 
in die Längsrichtung der Speiseröhre eingestellt war, mit einer Hakenzange. 

Im Anschluss an diese Demonstration berichtet Kronenberg über einen Fremd¬ 
körper (Hornknopf), der 2 Monate im oberen Teil der Speiseröhre, vermutlich seitlich 
vom Ringknorpel eingekeilt war, ohne gelegentlich in den Magen befördert zu werden 
und ohne andererseits die Ernährung merklich zu beeinträchtigen. Zu beachten war, 
dass er viel mehr Atem- und Schluckbeschwerden — offenbar durch den seitlichen Druck 


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auf den Kehlkopf — hervorgerufen hatte, und so die Vermutung auf einen Fremdkörper 
der Luftröhre wachrief, während es sich um einen solchen der Speiseröhre handelte. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Haecker, Fremdkörper in der Speiseröhre. H. berichtet im medizinischen 
Verein Greifswald am 12.1.07 (s. Münch, med. Wochenschr. 11) über einen Fall von 
Fremdkörper im Ösophagus. Es war ein Gebiss mit 2 Zähnen* verschluckt worden und 
steckte im ganzen 4 Monate im Ösophagus mit langsam zunehmenden Schluckbeschwerden. 
In der Höhe der Kreuzung des Ösophagus und des linken Bronchus war bereits Perfora¬ 
tion und Kommunikation mit dem Bronchus eingetreten. Extraktion mit dem ösophago- 
skop gelang nicht, deshalb Oesophagotoraia externa. Zur Heilung der Bronchialfistel 
wurde Gastrostotomie gemacht, worauf völlige Wiederherstellung eintrat. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Merkel, Demonstration eines verschluckten Gebisses. (Deutsche med. 
Wochenschr. Vereinsbeilage 45/09.) Ein 27 jähriger Bäcker trug ein Gebiss von 5 Zähnen r 
welches er nachts nicht zu entfernen pflegte, trotzdem die Platte zerbrochen war und er 
dieselbe notdürftig zusammengebunden hatte. In einer Nacht erwachte er mit heftigen 
Schmerzen in der Brust und vermisste sofort das Gebiss. Wegen der zunehmenden 
Schluckbeschwerden wurde er am nächsten Tage von M. untersucht, welcher mit dem 
Bougie auf ein Hindernis in einer Tiefe von 25 cm stiess. Eine Röntgenuntersuchung 
liess in aufrechter Stellung (halblinks) das Gebiss deutlich erkennen. Im Ösophagoskop» 
konnte das Gebiss bei 25 cm eingestellt werden, doch konnte wegen starken Husten¬ 
reizes eine Zange erst eingeführt werden, nachdem der Tubus entfernt worden war. 
Plötzlich gab der Kranke an, er fühle nichts mehr, worauf nach Entfernung der Zange 
von neuem sondiert wurde. Ein Hindernis bestand jetzt nicht mehr; im Röntgenschirm 
liess sich das Gebiss in Höhe des Nabels feststellen, wo es nach Trinken von Wasser 
hin- und herbewegt werden konnte. Der Kranke wurde entlassen und erhielt die Weisung, 
möglichst viel Brei zu essen, worauf nach 60 Stunden unter Zuhilfenahme von Ricinus 
das Gebiss per anum zutage gefördert wurde. Augenscheinlich war durch den Ösophagus¬ 
tubus das Gebiss durch Dehnung der Speiseröhrenwand gelockert worden und in den 
.Magen hinabgeglitten. Bei Entfernung desselben per os wären zweifellos durch die 
scharfen Kanten der zerbrochenen Platte nicht unerhebliche Schleimhaut Verletzungen ent¬ 
standen. _ Hammerschmidt-Danzig. 

Blauet, Über die Entfernung von Gebissen aus der Speiseröhre mit 
Hilfe des Ösophagoskops. (Beitr. z. klin. Chir. Bd. LVIII, S. 138.) In den beiden 
aus der v. Br uns sehen Klinik mitgeteilten Fällen von ösophagoskopischer Extraktion 
von Gebissen aus der Speiseröhre hatte der eine Fremdkörper 2 Tage darin verweilt, hoch¬ 
gradigste Schlingbeschwerden, Dyspnoe, Fieber und eine sicher nachweisbare eitrige Wand¬ 
veränderung, der andere* schon 35 Tage in der Speiseröhre befindliche Gebiss wesentlich 
leichtere Symptome, Schluckbeschwerden, Druckempfindlichkeit des Halses und mässige 
Temperatursteigerung verursacht. In beiden Fällen war eine erfolgreiche ösophago- 
skopische Extraktion erst möglich, nachdem die entzündliche Schleimhantschwellung um 
den Fremdkörper herum durch Adrenalinpinselung stark vermindert worden war. Die 
Rekonvaleszenz des ersten Falles war durch heftige Schmerzen in der Speiseröhre und 
eine Pneumonie kompliziert, der zweite Pat. war anderen Tags fieber- und beschwerdenfrei. 

Ausser diesen eigenen Beobachtungen sind noch zehn erfolgreiche und zehn erfolg¬ 
lose ösophagoskopisehe Gebissextraktionen aus der Litteratur wiedergegeben. Für die 
Diagnose der steckengebliebenen Fremdkörper ist weder die Sonden- noch Röntgenunter¬ 
suchung verlässlich, sondern allein die Ösophagoskopie. Die ösophagoskopisehe Methode 
der Extraktion ist in, geübter Hand sehr leistungsfähig und daher stets vor der Öso¬ 
phagotomie zu versuchen. Als therapeutisches Mittel zur Erleichterung der Extraktion 
empfiehlt Verf. angelegentlichst die Adrenalinpinselung der geschwollenen Schleimhaut. 

Reich-Tübingen. 

Lindenstein, Über die Beziehungen der Laparotomienarben zu den 
postoperativen Bauchbrüchen. (Beiträge.zur klin. Chirurgie. Bd. LXI, S. 563.) Verf. 
hat die Laparotomierten des Nürnberger Krankenhauses (Hofrat Göschel) der Jahre 
1904 und 1905, im ganzen 100 Pat., auf Narbenbrüche nachuntersucht. Alter und Ge¬ 
schlecht spielten bei diesem Material keine Rolle, Körperbeschaffenheit nur insofern. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


als man bei kachektischen Pat. oft noch nachträglich ein Auseinanderweichen der Wund¬ 
ränder erlebte. 

Auf die einzelnen Schnitte kamen: 

Fälle Brüche 

Medianschnitt oberhalb des Nabels 5 — 


„ unterhalb „ „ 82 4 

Pararektalschnitt.41 11 

Schrägscbnitte.7 4 

Wellenschnitt.15 — 

Pfannenstielscher Schnitt . . 10 1 


Eine eingehende Prüfung ergab aber, dass es nicht die Art der Schnittführung, 
sondern die Technik der Wundnaht (am besten Naht in drei Etagen) und der Verlauf 
der Wundheilung sind, welche die Entstehung der Narbenbrüche verursachen. In keinem 
Fall von primär vollkommenem Wundverschluss und reaktionsloser Heilung kam ein 
Narbenbruch vor, am häufigsten aber bei tamponierten Fällen und solchen mit Bauch¬ 
deckeneiterung und Hämatombildung. Auf das prophylaktische Tragen von Leibbinden 
setzt Verf. keine Hoffnungen. Reich-Tübingen. 

Schlender, Über traumatische Hernien. (Beiträge zur klin. Chirurgie. 66. Bd., 
3. Heft.) Verf. schreibt über das alte Thema der äuf traumatische Weise entstandenen 
Hernien. Unter „traumatischem Bruch“ versteht man die mehr oder weniger plötz¬ 
liche Entstehung eines Bruches durch eine Qewalteinwirkung bei völlig normalen Bauch¬ 
decken bzw. normalen Bruchpforten und normalem Peritoneum. Als „Unfallsbruch“ 
bezeichnet man das erstmalige Erscheinen von Bruchinhalt bei Bruchanlage, also bei 
kongenital geschädigten Bruchpforten. Verf. unterscheidet bei den traumatischen Hernien 
die direkten, welche an jeder beliebigen Stelle der Bruchwand entstehen können, und 
die indirekten, welche einer Bruchpforte, im wesentlichen dem Leistenkanal, folgen. 
Bei der Entstehung der direkten Brüche kommt nur ein ausserordentlich grosses, direktes 
Trauma von aussen ätiologisch in Frage, da hier eine Bruchpforte neu gebildet werden 
muss. Verf. erkennt nur 4 Litteraturfälle als hierher gehörig an (Bilfinger, Haegier, 
Lotheissen, Döpner). Bei den indirekten traumatischen Hernien muss man unter¬ 
scheiden solche, welche nur der Erhöhung des intraabdominalen Druckes ihre Entstehung 
verdanken, neben solchen, bei denen die plötzliche Überdehnung der Bauchdecken zum 
Bruch führt, und endlich denjenigen mit direkter Gewalteinwirkung von aussen. Auch 
für die indirekten traumatischen Hernien fand Verf. nur 4 Beispiele in der Litteratur 
(v. Bergmann, Haegier, Herdtmann, Rehn). — Verf. teilt dann aus dem Luisen¬ 
hospital in Dortmund (Prof. He nie) 2 neue Fälle von traumatischer Hernie mit In 
dem ersten war es eine direkte Hernie: Ein 34 jähr. Bergmann wurde von einem Förder¬ 
korb heftig an seiner vorderen Körperhälfte gestreift. Es fanden sich danach ausgedehnte 
Hautabschürfungen, eine Wunde am Damm, in den Leistengegenden blutige Sugillationen 
und Hautemphysem vor. Nach Abheilung dieser Erscheinungen wurde 6 Wochen später 
von dem Pat. eine Vorwölbung in der rechten Leistengegend bemerkt. Doch arbeitete 
er damit weiter. Bei der 2 l l 2 Jahre später vorgenommenen Operation fand sich lateral 
vom inneren Leistenring ein fünfmarkstückgrosser Defekt in der Obliquusaponeurose, 
von dem äusseren Leistenring durch einen narbig verdickten Fascienstrang getrennt. — 
In dem zweiten Fall war bei einem 40jähr. Bergmann bei einer ausserordentlichen 
Kraftanstrengung durch plötzliche Überdehnung der Bauchdecken eine indirekte trauma¬ 
tische Hernie entstanden. Pat. arbeitete nach einigen Minuten Pause weiter. Narbige 
Verwachsungen, wie man sie bei der Operation fand, sowie die Unkenntnis unserer Un¬ 
fallsgesetze seitens des ungarischen Pat. Hessen auch in diesem Falle an der wahren 
traumatischen Natur des Bruches nicht zweifeln. — Verf. geht dann auf die Frage der 
Unfallentschädigung ein und kommt dazu, eine Entschädigung nur dann anzuerkennen: 
1. wenn wegen Vorhandenseins anderer Erkrankungen nicht operiert oder wegen der 
Eigenart der pathologischen Verhältnisse durch die Operation die Hernie nicht beseitigt 
werden kann; 2. bei Recidiven. 3. Bei einem bereits ohne Operation möglichen Nachweis 
traumatischer Entstehung und bei Verweigerung der Operation wäre ein Bruchband zu 
liefern. 4. Wenn wegen der lokalen Verhältnisse ein brauchbares Bruchband nicht her¬ 
zustellen ist oder sonst nicht vertragen wird. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


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Das Gesamtergebnis seiner Arbeit fasst Verf. in folgenden Sätzen zusammen: 1. Es 
gibt traumatische Hernien, von denen beim Unfall nur Teile entstehen, während sich der 
Rest erst später entwickelt. 2. Allmähliche Entstehung eines Bruches spricht unter 
Umständen nicht gegen die traumatische Genese. 3. Bei jedem traumatischen Bruch ist 
eine Körperschädigung nachweisbar, die in Verletzungen oder Einklemmungen oder beidem 
besteht. 4. „Unfallhernien“ beruhen auf dem Vorhandensein kongenitaler Anlage oder 
pathologischer Zustände. Ihre Entschädigung ist daher nicht erforderlich. 5. Es sollen 
nur „traumatische Hernien“ entschädigt werden. 6. Der Nachweis der traumatischen 
Ätiologie ist, wenn nötig, operativ zu führen. H. Kolaczek-Tübingen. 

Githol, Hernies posttraumatiques. (La mödecine des accidents du travail. 
1909. Nr. 7.) G. stellt auf Grund eines beobachteten Falls, über den eingehend berichtet 
wird, die Behauptung auf, dass es rein klinisch unmöglich sei, zu entscheiden, ob eine 
Hernie durch ein Trauma bedingt sei oder nicht. Wallerstein-Köln. 

Sebbe, Beitrag zur Lehre] von der Hernia lineae albae incarcerata. 
(Deutsche med. Wochenschr. 43/09.) Im Anschluss an einen Fall eines plötzlich einge¬ 
klemmten Bruches der weissen Linie bespricht S. das Wesen und Vorkommen dieser 
Brüche überhaupt, welche insofern für die Unfallpraxis von Wichtigkeit sind, als man 
häufig genug der Angabe begegnet, ein derartiger Bruch sei durch einen Stoss oder dergl. 
entstanden bzw. verschlimmert worden. Nach einer aus der neuen Litteratur heraus¬ 
gegriffenen Statistik kommen auf 28348 Brüche nur 223 epigastrische Hernien, d. h. 0,8 °/ 0 . 
Dabei meint S. aber, dass doch noch eine grosse Anzahl übersehen werden, die die 
wenigsten Symptome verursachen. Die Hernia epigastrica ist selten über walnussgross, 
liegt oberhalb des Nabels und verursacht, sofern sie nicht symptomlos verläuft, Schmerzen 
in der Magengegend, Appetitlosigkeit, Erbrechen, selten Durchfall oder Verstopfung. Sie 
tritt oft garnicht über das Niveau der Bauchdecken hervor und täuscht daher mit ihren 
Symptomen ein Magen- oder Darmleiden vor. Der gewöhnlichste Befund dieses meist 
angeborenen Leidens ist ein Lipom, das einer Einstülpung des Peritoneums aufsitzt. Der 
Bruchsack ist leer und nur die peritonitische Reizung ist es, die zu chirurgischen Ein¬ 
griffen führt, und die oft zustande kommt durch eine äussere Gewalt, einen Stoss oder 
dergleichen, welch letzterer alsdann als die Ursache des bis dahin unbemerkten Leidens 
angesehen wird. Eine Einklemmung von Netz oder sogar Darm ist äusserst selten, eine 
typische Einklemmung einer Dünndarmschlinge in einer Hernia epigastrica hat S. über¬ 
haupt nicht gefunden. Kommt es zu einer Inkarzeration eines Bruches, so tritt diese 
fast stets allmählich ein, nur in den allerseltensten Fällen ist eine akute Einklemmung 
beobachtet worden, worauf in der Unfallpraxis besonders zu achten ist Ebenso ist bei 
der Bewertung der Angaben der Entstehung eines solchen Bruches die Anamnese von 
grossem Wert. Vorangegangene Magenbeschwerden deuten fast immer auf ein bereits 
längeres Bestehen eines solchen Bruches. Hammerschmidt-Danzig. 

Läwen, Hernia lineae albae. L. demonstriert in der medizin. Gesellschaft zu 
Leipzig am 23. XI. 09. (s. Münch, med. Woch. 2) einem 49jähr. Mann, bei dem eine 
3 mal rezidivierte Hernia lineae albae durch ausgedehnte freie Periosttransplantation in 
die über der Bruchpforte stark verdünnte Bauchwand zur Heilung gebracht worden war. 
Das Resultat ist 7 V 2 Monate nach der Operation noch ein vollkommenes. Pat. verrichtet 
schwere körperliche Arbeit in einem landwirtschaftlichen Betriebe. Aronheim-Gevelsberg. 

Koppl, Beiträge zur Kenntnis und Kasuistik der Hernia ischiadica an 
der Hand des ersten radikal operierten und geheilten Falles. (Beitr. z. klin. 
Chir. Bd. LVIII, S. 314.) Eine 42 Jahre alte Frau hatte seit 2 Jahren häufig sich wieder¬ 
holende Ileusanfälle, die nach Dauer und Intensität in der letzten Zeit zugenommen hatten. 
Es bestanden dabei ausser Stuhlverhaltung und Erbrechen Schmerzen in der Unterbauch¬ 
gegend mit Ausstrahlung in das rechte Bein, weshalb Pat. im freien Stadium unter der 
Diagnose Hernia ischiadica in die Wölflersche Klinik kam. 

Man konstatierte eine mannsfaustgrosse, pralle, fluktuierende Geschwulst, die bei 
2 maliger Punktion sanguinolente Flüssigkeit geliefert hatte und als vermutliche Geschwulst 
des N. ischiadicus angesprochen wurde. Während der Beobachtung traten wieder leichte 
Einklemmungs- und neuralgische Erscheinungen auf, letztere besonders bei Rückenlage 
und im Sitzen. Durch den Mastdarm fühlte man eine pralle Geschwulst in der Fossa 
ischiorectalis. Bei der Operation fand sich unter dem Glutaeus maximus ein Bruchsack, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


der ausser reichlich blutigem Bruchwasser den rechten Eierstock und das abdominale 
Tubenende enthielt. Der Bruchsackhals war eben für einen Finger durchgängig, und als 
Durchtrittsstelle ergab sich das Foramen infrapyriforme. Tube und Eierstock wurden 
reseziert, der Bruchsack nach Abbindung abgetragen und die Bruchpforte durch Vernähung 
des Muse, pyriformis mit dem Lig. sacrospinosum geschlossen. Es erfolgte glatte Heilung. 

Im Anschluss hieran gibt Verf. eine Übersicht Über die Topographie und Varie¬ 
täten der ischiadischen Brüche und eine Kasuistik von 23 Fällen. 

5 mal war der Bruch angeboren; sonst kamen 5 mal indirekte Traumen (Anstrengung 
in gebückter Stellung), 5 mal Zug von Geschwülsten ätiologisch in Betracht, während Er¬ 
schlaffung der Bänder und Muskeln, sowie habituelle Verstopfung häufiger disponierende 
Momente bilden. 

Bruchinhalt war meist Dünndarm, ausserdem der Eierstock (4 mal), die Harnblase 
(1 mal) und Netz (1 mal). 56 °/ 0 der Fälle kamen in eingeklemmtem Zustand in Beo¬ 
bachtung. Die Diagnose stützt sich vor allem auf den Nachweis einer Schwellung in der 
Glutäalgegend und ischiadischer Neuralgien und hat vor allem Abszesse und Geschwülste 
auszuschliessen. Immerhin ist sie sehr schwierig und wurde nur in den wenigsten Fällen 
vor der Operation oder Autopsie gestellt. Besonderer Wert ist auf rektale und vaginale 
Blutuntersuchung zu legen. 

Von den 9 eingeklemmten Brüchen endeten 6 tödlich, davon 2 trotz, 1 an der 
Operation und 8 ohne Operation. Von den 4 Pat. mit temporär eingeklemmten Brüchen 
starben 2, 1 wurde gebessert und 1 geheilt. Mit freien Brüchen wurden 3 operiert* 
wobei es 1 mal zu einer Harnfistel und lmal zur Heilung kam, während in 1 Fall das 
Resultat unbekannt blieb. 

Bezüglich der Operationsmethode bestehen noch keine Regeln. Schwierigkeiten bereitet 
der Verschluss der Bruchpforte, der sich in jedem einzelnen Falle nach der Topographie 
des Bruches unter Rücksichtnahme auf die austretenden Nerven und Gefässe zu richten hat. 
Der beschriebene Fall ist der erste erfolgreich radikal operierte. Reich-Tübingen. 

©erster (Ncw-York), Behandlung der allgemeinen Peritonitis. (Deutsche 
med. Wochenschr. 51/09. Vereinsberichte.) Auf Grund eines Materials von 609 Fällen 
aus den Jahren 1899—1908 zieht G. folgende für die Unfallpraxis wichtige Schlüsse: 
Weitaus die meisten, nämlich 461 Erkrankungen, waren auf eine Appendicitis zurück¬ 
zuführen. Die Symptome des Peritonitis sind nach G.: ängstlicher Ausdruck, eingesunkene 
Gesichtszüge; hoher Puls und Atmung; ausgesprochene Prostration; Rigidität der Bauch¬ 
muskeln, angezogene Oberschenkel; diffuse Leibschmerzen; allgemeine Empfindlichkeit des 
Bauches sowie Empfindlichkeit des Bauchfells von der Scheide und vom Rectum aus; 
Obstipation manchmal nach vorausgegangener Diarrhoe; häufiges Erbrechen; freie Flüssig¬ 
keit in der Bauchhöhle. G. betont aber ausdrücklich, dass alle diese Symptome unbe¬ 
ständig sind. Dank der schnelleren und exakteren Diagnosenstellung und dem jetzt 
geübten energischem chirurgischen Vorgehen ist die Mortalität von 79 °/ 0 im Jahre 1899 
auf 14,5 im Jahre 1908 gesunken. Bei der Operation verfährt G. nach folgenden Grund¬ 
sätzen: Vorbereitung durch Magenspülung, intravenöse Kochsalzinfusion und subkutane 
Alkohol-, Kampher- oder Ätherinjektionen. Kein Chloroform, nur Äther in Tropfmethode. 
Freilegung des primären Herdes der Infektion, bei zweifelhaften Fällen Eröffnung der 
Bauchhöhle durch einen pararektalen Schnitt, der weder zu kurz noch zu lang sein darf. 
Vernähung des Loches in der Darmschlinge usw. Bei perforativer Appendicitis Abträge» 
der Appendix mit einfacher Ligatur, bei morschen oder gangränösen Geweben Bedecke» 
mit Jodoformgaze. Abfliessenlassen des Eiters, was durch Einführen des mit Gummi¬ 
handschuh geschützten Fingers erleichtert wird. Keine Irrigation! Drainage der rechten 
Fossa iliaca mit einem distal gefensterten Drain, das an diesem distalen Ende mit einem 
Jodoformgazedocht gefüllt ist; gerade der letztere begünstigt die Entleerung des Eiters 
ausserordentlich. Er wird nicht gewechselt, nur die äusseren aufsaugenden Verbandstoffe 
sollen erneuert werden. Wird die Absonderung kapillär, so wird der Docht entfernt, das 
Drain bleibt liegen. Bleibt diese Absonderung serös, so kann die Drainage den 3. oder 
4. Tag entfernt werden. Vernähung der Bauchwunde in drei Etagen. Bei Anhalten des 
paralytischen Ileus häufige Magenspülungen, eventuell Punktion einer geblähten Darm¬ 
schlinge. Daneben zur Anregung der Peristaltik Einläufe oder permanente Irrigationen. 
Subkutan Opiate sowie Verbot der Nahrung und des Getränks, solange das Erbreche» 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


andauert. Schonung der Kräfte durch schnelles vorsichtiges Vorgehen. Nach der Operation 
Lage des Kranken in Fowlersche Lage, solange Erbrechen, Abgeschlagenheit und hoher 
Puls andauem. Abführmittel und Salze erst nach völligem Verschwinden des Erbrechens. 
Die auf gangränöse Stellen gelegten Jodoformstreifen sollen unbedingt solange liegen bleiben, 
bis sie von den Granulationen selbst gelockert werden. Hammerschmidt-Danzig. 

Tuffier, Sur un cas de päritonite traumatique saus rupture de Tin- 
testin. (La Presse mßdicale 1909. No. 99. Sociötö de Chirurgie de Paris 8. XII. 09.) 
Einem 59jährigen Mann war ein Lastwagen quer über den Leib gefahren. Der Mann 
bot danach keine Zeichen einer inneren Blutung und keinen ausgesprochenen Shock. Am 
übernächsten Tag war der Leib auf getrieben und 50 Stunden nach dem Unfall war das 
Bild der akuten Peritonitis ausgesprochen. Bei der sofort vorgenommenen Laparotomie 
gelang es trotz genauester Nachforschung nicht, am Darm irgend eine verletzte Stelle zu 
finden, nur entdeckte man 80 cm unter dem Duodenum eine 40 cm lange Darmschlinge, 
die gerötet und aufgetrieben war und Plätschergeräusch bot. Das zu dieser Schlinge ge¬ 
hörige Mesenterium zeigte in Dreieckform angeordnete Ekchymosen. Die Mesenterial- 
gefässe zeigten nichts Abnormes, in der Bauchhöhle fand sich nur ein wenig trübe Flüssig¬ 
keit, kein Eiter. Schluss der Bauchhöhle unter Zurücklassung eines Drains. Tod nach 
wenigen Stunden. T. weist darauf hin, dass in der Litteratur über ähnliche Fälle be¬ 
richtet wird, .wo nach einem das Abdomen treffenden Trauma eine Peritonitis einsetzte, 
während sich bei der Operation oder der Autopsie nicht die geringste Kontinuitäts¬ 
trennung des Darms finden Hess. T. glaubt, dass es infolge der Quetschung des Mesen¬ 
teriums zu Gefässstörungen und Schädigungen des nervösen Apparates komme, die ihrer¬ 
seits an der entsprechenden DarmschUnge eine Erweiterung der Gefässe im Gefolge haben. 
Diese Zirkulationsstörung gestatte dann den im Darm befindlichen Keimen, die Darm¬ 
wand zu durchdringen und die Peritonitis auszulösen. Wallerstein-Köln. 

Steinthal, S ubkutane Bauclidurchquetschung. (Deutsche med. Wochenschr. 
51/09. Vereinsberichte). Ein 54jähriger Mann erhielt einen Stoss vor den Leib. 7 Stunden 
später wurde infolge der brettharten Spannung des Leibes und einer ganz leichten Tem¬ 
peraturerhöhung die Laparotomie vorgenommen. Es fand sich an einer der untersten 
Darmschlingen an der kontramesenterialen Seite je ein fingerdickes und ein linsengrosses 
Loch. Seidenknopfnähte, Enteroanastomose, Gummidrains bis zum Boden des kleinen 
Beckens und Ausspülen der Bauchhöhle wegen eines reichlichen Exsudates. Heilung. 

Nast-Kolk, Subkutane Bauchdurch^uetschung. (Deutsche med. Woch. 1909, 
Nr. 51.) Ein 38jähriger Maurer, der über einen Balken gebückt lag, wurde von einer 
-einstürzenden Mauer in den Rücken getroffen und mit dem Bauch gegen den Balken 
gequetscht. Zunächst keine bedrohlichen Symptome, nach einer Stunde Bauchdecken¬ 
spannung, leichte Temperaturerhöhung und ein Puls von 100. Bei der drei Stunden 
nach der Verletzung vorgenommenen Laparotomie fand sich ein 3 cm langer Längsriss 
an der obersten Jejunumschlinge dicht am Duodenum. Da der Riss nur in der Länge 
genäht werden konnte, hintere Gastroenterostotomie. Durch 2 Inzisionen in der linken 
Lendengegend Drainage des kleinen Beckens. Reichliche Kochsalzspülungen der Bauch¬ 
höhle, glatter Wundverlauf, Heilung nach 6 Wochen. Hammerschmidt-Danzig. 

Fauchet, Empaleraent, plaies de l’intestin, entörorraphie, pöritonite, 
entörostomie, septicömie, bains froids, guärison. (La Presse m6dicale 1909. 
No. 93.) Ein 6jähriges Mädchen erleidet beim Klettern über ein Gitter eine Pfahlver¬ 
letzung, die mit Zerreisstmg des Septum recto-vaginale, Durchbohrung des Mastdarms 
und Eindringen des verletzenden Gegenstands in die Bauchhöhle einhergeht. 17 Stunden 
nach dem Unfall ist der Leib leicht aufgetrieben, das Gesicht verfallen, grüne Massen 
werden erbrochen; Puls 140, Temperatur 38. Bei der Laparotomie findet man die 
Bauchhöhle unterhalb des Nabels mit eitrigen Gerinnseln bedeckt, das Rectum ist in der 
Höhe des Cavum Douglasii durchbohrt, das Colon descendens zerrissen. Naht des Colon. 
Vom Douglas aus wird durch das Rectum nach der ano-vaginalen Wunde ein Drain 
gelegt Links wird ein Anus praeternaturalis an einer Dünndarmschlinge angelegt. Da 
in den nächsten 48 Stunden sich keine Gase entleeren, wird rechts eine Enterostomie 
angelegt, danach Zeichen einer Allgemeininfektion, Temperatur 40 °. Nach kalten Bädern 
prompter Temperaturabfall auf 37°. Nach 10 Tagen Entfernung des Drains. Nach 
1 Monat Schluss des Anus praeternaturalis, Wiederherstellung des Damms. Ara Abend 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5. 


des Operationstages Temperatur 41,2 °, Puls unzählbar, sehr schlechtes Allgemeinbefinden. 
Nach 2 kalten Bädern fällt die Temperatur auf 37°, es stellt sich Schlaf ein und nun 
erholt sich das Kind rasch. Wallerstein-Köln. 

Weber, Beitrag zu den Pfählungsverletzungen beim Weibe. (Inaugur.- 
Dissertat. Halle 09.) Im Anschluss an eine mitgeteilte Pfählungsverletzung bei einer 
Frau, deren Verlauf in der Frauenklinik zu Halle beobachtet wurde, gibt Verf. in seiner 
Arbeit eine Zusammenstellung von Pfählungsverletzungen des weiblichen Beckens. Von 
Interesse aus der Arbeit, auf deren Einzelheiten verwiesen sei, ist eine Durchsicht der 
verletzenden Instrumente. Wie Strassny fand auch Verf. als verletzenden Gegenstand 
an erster Stelle die Heugabel, dann den Harken-, Forken-, Besen- oder Schaufelstiel. 
Der Vorgang des Unfalles spielte sich dabei fast ausschliesslich so ab, dass die Frauen 
von Heu- oder Strohschobern oder auch von der Treppe abrutschten und ihnen dabei der 
Stiel von unten her durch Rektum, Damm oder Genitalien in den Leib drang. Unter 
74 aufgeführten Fällen sind 23 dieser Art Da diese Verletzungsart meist in landwirt¬ 
schaftlichem Betriebe vorkommt, ist es erklärlich, dass das Weib daran prozentual nicht 
schwächer beteiligt ist als der Mann. An zweiter Stelle stehen Pfählungen durch ver¬ 
einzelte Pfähle, Zaunpfähle, Zaunlatten und Gitter mit 17 Fällen. Fensterputzende Dienst¬ 
mädchen sind dieser Art der Aufspiessung ganz besonders ausgesetzt. 3. Auf Stuhlbeinen 
resp. Stuhlpfosten pfählten sich 5 auf; Holzstöcke, Stöcke, Schirme bildeten 8 mal den 
verletzenden Gegenstand. 4. 5 mal wurden Arbeiterinnen durch das Horn einer Kuh oder 
Ziege aufgespiesst, 3 mal waren Zweige, 2 mal Bleistifte die Ursache der Verletzung. — 
Die Gegenstände, die je nur einmal Anlass zu einer Pfählung gaben, waren: Bohnen¬ 
stange, Wagendeichsel, Wagenstütze, Schlittenpfosten, Kahnspitze, Nagel, Sichel, Glas, 
Cylinder, Bougie und Gucke. 

In über der Hälfte der Fälle nahm das Instrument seinen Weg durrch einen der 
natürlichen Körperöffnungen. Von den Nates, soweit er seitlich auftrifft, gleitet der Pfahl 
zunächst in die Rima, findet am Damm Widerstand und weicht nach Scheide oder Anus 
aus. 28 mal ist Eindringen durch die Scheide verzeichnet: 22 ältere, verheiratete Frauen 
und 6 jüngere Mädchen. Umgekehrt liegen die Verhältnisse beim Eindringen des Pfahles 
durch den Damm; davon werden besonders junge Individuen mit straffen Genitalien be¬ 
troffen. Unter 14 derartigen Fällen handelte es sich nur 2 mal um ältere Personen. 
Bei den Pfählungen per anum waren unter 12 Fällen 4 Kinder. 7 mal drang der ver¬ 
letzende Gegenstand neben dem Introitus vaginae in die Vulva ein. Lag die Eintritts¬ 
pforte neben der Mittellinie in den Glutaeen oder dichter neben dem After, so handelte 
es sich häufig um eine sehr erhebliche, den Stoss verursachende Gewalt, wie Sturz aus 
dem Fenster oder vom Baum, wo das Instrument, ohne durch einen Widerstand nach 
einer bestimmten Richtung abgelenkt zu werden, unmittelbar in die Tiefe drang. Einmal 
wird der Mons veneris, einmal das Abdomen als Eintrittspforte genannt. 

Aronheim - Gevelsberg. 

SouligOUX, Contusion de l’abdomen, double Perforation de l’intestin 
gröle, suture, guörison; torsion du mösentöre, mort. (La Presse mödicale 1909, 
No. 103. Sociötö de Chirurgie de Paris. 22. XII. 1909.) Ein Mann erhielt mit einem 
Stück Holz einen Stoss gegen den Bauch und zeigte wenige Stunden später eine geringe 
Spannung der Bauchwand. Bei der sofort vorgenommenen Laparotomie fand man Gas 
und Kotbröckel in der Bauchhöhle und den Darm an 2 Stellen eingerissen. Darmnaht, 
Schluss der Bauchwand, Drainage. Heilung. 7 Monate später erkrankt der Mann plötz¬ 
lich unter den Zeichen einer inneren Darmeinklemmung und stirbt, ehe ein operativer 
Eingriff möglich war. Bei der Autopsie fand man im Dünndarm grosse Mengen Blut, 
25 cm oberhalb der Dünndarmklappe eine Schnürfurche und weiter hinauf eine zweite, 
das Mesenterium war vollständig torquiert. Waller stein-Köln. 

Koppl, Penetrierende Stichverletzung des Abdomen. (Deutschemed.Wochen- 
schr. 1909, Nr. 45. Vereinsbeilage.) Ein 56 jähriger Mann hatte sich in selbstmörderischer 
Absicht ein spitzes Tischmesser in den Unterleib gestochen und es 24 Stunden dort stecken 
lassen (!), bis ihn die zunehmenden Schmerzen zwangen, das Krankenhaus aufzusuchen. 
Ohne innere Organe zu verletzen war die 10 cm lange Klinge hart an der Bauchaorta 
vorbei in die Wirbelsäule eingedrungen! Heilung per secundam. Dass der Darm nicht 
verletzt wurde, hat seinen Grund darin, dass das verdickte und verfettete Mesenterium* 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


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als die Waffe die Bauchdecken trichterförmig gegen die Wirbelsäule stülpte, mit dem 
Darm ebenfalls wie ein Trichter ausgebreitet wurde. Hamm er schmidt-Danzig. 

Seefisch, Mehrfache Schussverletzung des Darms. (Deutsche med. Wochen- 
sehr. 1910, Nr. 10. Vereinsbeilage.) Ein Mann erhielt zwei Revolverschüsse, deren einer 
den 1. Oberschenkel traf und die A. pudenda externa zerriss, während der zweite in die 
1. Bauchseite dicht über dem Darmbeinkamm ging. Nachdem anfangs alles normal ge¬ 
blieben war, wurde bei sonst unverändertem Puls (88 in der Minute) und gutem Allge¬ 
meinbefinden 8 Stunden nach der Verletzung die Leberdämpfung sehr schmal. Obschon 
alles fehlte, was auf eine Darmverletzung hinwies und sich der Kranke völlig wohl 
fühlte, machte S. die Laparotomie, da der Puls in der letzten Stunde auf 100 in die 
Höhe ging und die Leberdämpfung völlig verschwand. Es bestanden 9 Schussöffnungen 
im Jejunum, eine im Mesenterium, daneben war bereits ausgesprochene Peritonitis nach¬ 
zuweisen. Übernähung der sämtlichen Wunden, Spülung der Bauchhöhle mit 10 Litern 
Kochsalzlösung, Etagennaht nach Einlegen eines Drains. Abgesehen von Fasciennekrose 
in der Wunde guter Wundverlauf, Heilung nach 8 Wochen. Hammerschmidt-Danzig. 

Adolf Kiininerle, Zur Kasuistik der Rectumperforationen mit konse¬ 
kutiver Peritonitis. (Beiträge zur klin. Chirurgie, 66. Band, 2. Heft.) Ein 39jäh- 
riger Mann kam mit einer seit 1V 2 Tagen bestehenden Peritonitis unbekannten Ur¬ 
sprungs in der Kü mm eil sehen Abteilung des Eppendorf er Krankenhauses zur Operation. 
Der Ausgangspunkt für die Peritonitis wurde auch bei der Operation nicht gefunden. 
Bakteriologisch: Bact. coli. Spülung, Drainage. Heilung. Eine Klärung des Falles bot 
erst das nach der Operation abgelegte Bekenntnis des Patienten, er habe sich zur Be¬ 
friedigung seiner perversen Neigungen einen 40 cm langen, cm dicken Holzstab in 
den Mastdarm eingeführt und im Anschluss daran die ersten Beschwerden gespürt. Die 
offenbar in der Vorderwand des Rectums gelegene Perforationsöffnung kann natürlich 
nur klein gewesen sein, da sie sich unter der erwähnten Behandlung spontan schnell 
schloss. H. Kolaczek-Tübingen. 

Tiegel, Traumatische Perityphlitis. (Münch, med. Wochenschr. Nr. 46.) 
Unter Verfs Material aus der chirurgischen Abteilung des städtischen Luisenhospitals 
Dortmund, das 2S8 Fälle umfasst, finden sich 5 Fälle, in denen ein Trauma eine Rolle 
spielt. Er schätzt daher die Häufigkeit auf 2,1 °/ 0 . Nach Mitteilung der 5 Fälle und 
zweier aus der Privatpraxis bespricht er eingehend die „traumatische Perityphlitis“, d. h. 
jene Fälle, wo sich aus voller Gesundheit im Anschluss an ein Trauma das Krankheits¬ 
bild bald entwickelt. Er rechnet aber dazu nicht die Fälle, bei welchen zur Zeit des 
Traumas klinische Erscheinungen einer akuten Perityphlitis Vorlagen, in welchen es sich 
um eine durch ein Trauma hervorgerufene Verschlimmerung eines akuten Anfalles han¬ 
delt Er spricht ferner auch dann von traumatischer Perityphlitis, wenn bei einem 
Menschen mit chronischen Blinddarmberschwerden plötzlich im Anschluss an ein Trauma 
ein schwerer akuter Anfall auftritt Den Begriff des Traumas begrenzt er enger, als es 
die Unfallgesetzgebung tut. Er hält nur die Fälle für traumatische Perityphlitiden, in 
welchen eine kurz dauernde einmalige Gewalteinwirkung — direkt oder indirekt — die 
Appendixgegend betroffen hat 

Beziehentlich der Frage des zeitlichen Zusammenhanges zwischen Trauma und dem 
Einsetzen der ersten manifesten Perityphlitissymptome schliesst sich Verf. der Forderung 
französischer Autoren an, dass die Appendicitissymptome sich innerhalb der ersten 48 
Stunden zeigen müssen, wenn ein Zusammenhang mit dem Trauma angenommen wer¬ 
den soll. Aronheim-Gevelsberg. 

Conteand, Appendicite traumatique. (La m£decine des accidents du travail. 
1909, No. 5.) C. erörtert die Frage, ob die vielfach verbreitete Auffassung, dass eine 
Appendicitis im Anschluss an ein Trauma nur dann entstehen kann, wenn der Wurm¬ 
fortsatz bereits vor dem Trauma erkrankt war, zu Recht bestehe. Auf Grund eines selbst 
beobachteten Falles spricht er dieser Auffassung die Berechtigung ab, ein vollkommen gesunder 
Wurmfortsatz könne infolge eines Traumas entzündlich erkranken. Wallerstein-Köln. 

Schnitze, Appendicitis mit Bandwurmgliedern ausserhalb des Wurm¬ 
fortsatzes. (Deutsche med. Wochenschr. 41/09, Vereinsbeilage.) Einem Arbeiter fiel 
ein 20 kg schwerer Kalkkasten, den er auf die rechte Schulter gehoben hatte, hinten 
herunter, wobei er eine unwillkürliche Bewegung mit dem Oberkörper nach hinten 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5. 


machte. Trotz der heftigen Dehnung der Bauchmuskeln empfand er keinen Schmerz 
und arbeitete ruhig weiter, bis am Nachmittag diffuse Leibschmerzen auftraten. Am 
nächsten Morgen kam Erbrechen hinzu, worauf er ins Krankenhaus gebracht wurde. Er 
wusste, dass er einen Bandwurm hatte. Die 52 Stunden nach Beginn des Anfalls aus¬ 
geführte Operation ergab Perforationsperitonitis, ausgehend von einem linsengrossen Loche 
•des Processus. Neben diesem lagen auf der Serosa der Appendix zwei noch lange leb¬ 
haft bewegliche Glieder von Taenia saginata, während im Processus selbst keine weiteren 
Glieder zu finden waren. Ein Kotstein befand sich ausserhalb der Perforationsstelle. 
Die Erkrankung wurde natürlich auf den Unfall zurückgeführt, doch wurde der Renten¬ 
anspruch abgewiesen, wobei sich der Kranke auch beruhigte. Er machte dann später 
eine Bandwurmkur durch, bei der der Bandwurm ganz abgegangen sein soll. 

Hammerschmidt-Danzig. 

M. y. ßrnnn, Weitere Erfahrungen über die Behandlung appendiciti- 
scher Abszesse mit Naht. (Beitr. z. klin. Chir. Bd. LVI1I, S. 250.) Verf., der schon 
früher für die Rehnsehe Methode der Behandlung appendicitischer Eiterungen eingetreten 
ist, kann jetzt an 78 operierten Fällen die Vorzüge dieser Methode gegenüber der offenen 
Behandlung (71 Fälle) überzeugend nach weisen. 

Die Methode besteht kurz in prinzipieller Entfernung des Wurms, konsequenter 
Lösung aller Verwachsungen, Ausspülung der ganzen Bauchhöhle und Etagennalht der 
Bauchwand bis auf eine Drainlücke. Auf eine Drainage der Abszesshöhle selbst wird, 
wenn es sich nicht um ganz starre Höhlen handelt, verzichtet und nur in den Douglas- 
schen Raum eine Gummiröhre eingelegt, lediglich mit dem Zweck, die überschüssige 
Spülflüssigkeit abzuleiten; es wird deshalb sobald als möglich (am ersten Tage) entfernt 
Die Mortalität betrug bei 71 offen behandelten Abszessen 15,5 °/ 0 , bei 38 mit Naht 
behandelten 5,1 °/ 0 . Kotfisteln sind erheblich seltener: 7,4 °/ 0 bei offen, 2,6 % bei mit 
Naht behandelten Fällen, davon eine bei einem mit Bauchfelltuberkulose komplizierten 
Falle und die anderen nur ganz vorübergehend. Zwar kommt es in fast der Hälfte der 
Fälle zu Bauchdeckenabszessen, jedoch ist der Zustand, wie er durch Eröffnung und 
Drainage eines solchen oberflächlichen Abszesses geschaffen wird, der prinzipiellen Offen¬ 
haltung der ganzen Wunde bei weitem vorzuziehen. . Die Zahl der Douglasabszesse 
wird bei der Methode durch die prinzipielle Ableitung alles infektiösen Materials nach 
dem Douglas nicht vermehrt; bei offener Behandlung entstanden drei Douglasabszesse 
{zwei inzidiert, einer spontan perforiert), bei Nachbehandlung ein Douglasabszess (inzi- 
diert) und zwei Douglasinfiltrate (spontan zurückgebildet). 

Sonstige intra- und extraabdominale Abszesse kommen bei beiden Methoden 
gleicherweise vor, meist bei veralteten Fällen. Die Operation ist um so leichter und 
ungefährlicher, je früher der Abszess operiert wird. Eine besondere Gefährlichkeit des sog. 
Intermediärstadiums ist nach den Erfahrungen der v. Brunsschen Klinik nicht erweislich. 

Im ganzen ist die Behandlung appendicitischer Abszesse mit Naht der offenen 
Behandlung weit überlegen durch ihre Gründlichkeit und den leichten und kurzen 
Heilungsverlauf. Reich-Tübingen. 

Lessing, Leberverletzungen. L. demonstrierte im ärztlichen Verein in Ham¬ 
burg am 15. II. 10 (s, Münch, med. Wochenschr. 8) zwei Fälle von „innerer Blutung“, 
in welchen die sofortige Laparotomie den guten Ausgang bewirkte. Im ersten Falle erlitt 
^in Husar einen Hufschlag gegen den Leib. Es fand sich eine Leberruptur, die exakt 
vernäht wurde. Tamponade des subphrenischen Raumes. Im zweiten Falle fand sich nach 
Sturz auf die gefüllte Patronentasche ein geplatzter Leberechinococcus. Exstirpation 
der Blase und Vernähung. Aronheim-Gevelsberg. 

Lilienfeld, Leberruptur. L. demonstriert im ärztlichen Verein in Frank¬ 
furt a. M. am 20. XII. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 8) einen Fall von geheilter 
Leberruptur bei einem 4jähr. Knaben nach Überfahrung. Der Fall ist besonders in 
diagnostischer Hinsicht deshalb interessant, weil die Leberruptur mehrere Tage trotz 
klinischer Beobachtung symptomlos verlief, bis erst ein reaktiv seröser Erguss in die 
Bauchhöhle Symptome machte. Aron he im-Gevelsberg. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem- Cottbns. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehanotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider and Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. G* Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 

Nr. 6. Leipzig, Juni 1910. XVII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Carcinom und Trauma. 

Aus dem berufsgenossenschaftlichen Genesungshaus von Dr. Ger des und Dr. Suse wind 

in Barmen. 


In dem berufsgenossenschaftlichen Genesungshause von Dr. G. und Dr. S. 
in B. wurde folgender Fall beobachtet, in dem sich eine Krebsgeschwulst sehr 
bald nach einer Verletzung und in unmittelbarer Nähe der Verletzungsstelle bil¬ 
dete, sehr schnell wuchs und in wenigen Monaten zum Tode führte. 

Der Bierfahrer Heinr. J. aus B. erlitt am 28. Sept. 1908 dadurch einen Unfall, 
dass er auf einer Treppe ausglitt, zu Fall kam und sich eine vollständige Ausrenkung 
des linken Schultergelenks zuzog. Er liess am gleichen Abend seinen Hausarzt, Herrn 
Dr. W. in B., kommen, welcher die oben genannte Verletzung feststellte und die Ein¬ 
renkung sofort versuchte. Die bis zur völligen Ermüdung des Arztes fortgesetzten und 
kunstgerecht durchgeführten Einrenkungsversuche führten nicht zum Ziel. 

Die Versuche wurden deshalb am folgenden Morgen in tiefer Chloroformbetäubung 
wiederholt. Es gelang jetzt erst nach 3 / 4 stündiger grösster Anstrengung den Oberarm¬ 
kopf in die Gelenkpfanne zurückzubringen. Herr Dr. W. betont in einem später von ihm 
eingeholten Gutachten vom 1. März 1909, dass er seit vielen Jahren Hausarzt bei dem 
Verletzten J. sei, dass er aber nie irgendwelche Anschwellung der Halsdrüsen beobachtet 
habe. — Wegen der bald nach der Verletzung bereits eingetretenen schweren Versteifung 
des Schultergelenks überwies die Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft S. IX in 
D. den J. auf Veranlassung des erstbehandelnden Arztes, Herrn Dr. W., dem berufs¬ 
genossenschaftlichen Genesungshause von Dr. G. und Dr. S. zur mediko-mechanischen 
Nachbehandlung, welche zunächst ambulatorisch durchgeführt wurde. 

Die Behandlung hatte nur einen äusserst langsamen Erfolg. Bei den wiederholt 
vorgenommenen Kontrolluntersuchungen wurde zunächst keine Anschwellung an der linken 
Halsseite beobachtet. Erst Anfang Januar 1909, also 4 Monate nach dem Unfall, wurde 
eine umschriebene Anschwellung an der der verletzten Schulter entsprechenden linken 
Halsseite beobachtet. Es bildeten sich im weiteren Verlaufe knollige Geschwülste aus, 
die, unter dem Kopfnicker liegend, dessen Tätigkeit hemmten und, nach der Mittellinie 
zu weiter wachsend, sehr schnell durch Druck auf den Kehlkopf Atembeschwerden ver¬ 
ursachten. J. wurde deshalb am 1. Febr. in stationäre Behandlung genommen und bereits 
am 3. Febr. wurde zur Operation geschritten. Der Kopfnicker erwies sich bei der Opera¬ 
tion als narbig verändert; unter ihm lag eine zartwandige, mit Lymphflüssigkeit gefüllte 
Cyste. Die Geschwulstwandung war gegen die Muskulatur und die Gefässe nicht genau 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


abzugrenzen und konnte infolge dessen nicht völlig entfernt werden. Die entfernten Teile 
der Geschwulst wurden dem pathologischen Anatomen, Herrn Dr. F. in E., zur mikro¬ 
skopischen Untersuchung Qbersandt. Über das Ergebnis dieser Untersuchung berichtet 
Herr Dr. F.: 

„Das aus dem Kopfhalter stammende Gewebsstück lässt auf dem Durch¬ 
schnitt zwei deutlich voneinander abgrenzbare Gewebspartien unterscheiden, ein¬ 
mal deutliche Muskelfaserbündel und dann in diese eingebettet ein fast erbsen¬ 
grosses grauweisses derbes Knötchen, welches sich aber gegen das umgebende 
Muskelgewebe nicht deutlich abgrenzen lässt, vielmehr ohne scharfe Grenze in 
die Muskulatur übergeht. Mikroskopisch besteht das Knötchen aus Nestern und 
Zügen sehr vielgestalteter Krebszellen vom Typus des Plattenepithels, zwischen 
denen ein bindegewebiges, stellenweise von Lymphozytenhaufen durchsetztes 
Gerüst (Stroma) erhalten ist. Die Krebszellen zeigen reichliche Kernteilungs¬ 
figuren, ein Zeichen, dass die Krebszellen in starker Wucherung und Vermehrung 
begriffen sind. Das Geschwulstgerüst ist sehr gefässreich und von erweiterten, 
mit Blut gefüllten Haargefässen dicht durchsetzt Stellenweise finden sich auch 
Blutelemente, die roten Blutkörperchen, zwischen den Bindegewebsfasern des 
Stromas; sie weisen daraufhin, dass Krebszellen bereits in Blutgefässe einge¬ 
brochen sind. Lymphdrüsengewebe findet sich in dem Geschwulstgewebe 
nicht. Die in der Umgebung der Krebszellen gelegenen Muskelfasern sind 
stellenweise durch den Druck der wachsenden Geschwulst komprimiert, & h. 
stark atrophisch geworden. Eine Geschwulstkapsel ist nicht vorhanden, vielmehr 
ragen die Krebsnester zwischen die einzelnen Muskelbündel hinein. Gerade in 
den Grenzgebieten zwischen Geschwulst- und Muskelfasern zeigt sich eine starke 
Durchsetzung des Muskelgewebes mit Lymphozyten (Entzündungszellen), ein 
Zeichen einer sich im Gewebe abspielenden chronischen Entzündung.“ 

Nach dem bisherigen Krankheitsverlaufe und nach dem Ergebnis der mikro¬ 
skopischen Untersuchung des entfernten Geschwulstteiles gaben die behandelnden 
Ärzte Dr. G. und Dr. S. gemeinsam mit dem pathologischen Anatomen Dr. F. 
ihr Gutachten dahin ab, dass es sich um ein branchiogenes Carcinom handele, 
d. h. eine Krebsgeschwulst, dadurch entstanden, dass die aus der Entwicklungs¬ 
zeit aus Kiemspalten abgeschnürten und in der Tiefe des Halses in der Nähe 
des Schultergelenks liegen gebliebenen sog. fötalen Gewebsteile unter dem Ein¬ 
fluss der Verletzung und der im Anschluss daran gemachten Einrenknngsversuche 
geschädigt und zum Wildwuchs angeregt worden sind. Ein ursächlicher Zu¬ 
sammenhang zwischen Verletzung und Geschwulstbildung konnte 
hiernach nicht von der Hand gewiesen werden. Dieser Auffassung schloss 
sich auch der von der Berufsgenossenschaft als Obergutachter zugezogene Geh. 
San.-Rat, Herr Prof. C. Th. in C., an. 

Der weitere Verlauf war ein sehr rascher. Da eine völlige Entfernung der 
Geschwulst auf operativem Wege ausgeschlossen schien, so wurden versuchs¬ 
weise fortgesetzt die Einspritzungen mit Krebsserum (Cancroidin nach Schmidt 
in Köln) gemacht. Ein Erfolg hiernach wurde nicht beobachtet. Der 
Kräfteverfall, die Atembeschwerden, Sprachstörungen nahmen immer mehr zu. 
Ende März wurde das Auftreten einer Tochtergeschwulst, einer Knochenmeta¬ 
stase am unteren Ende des rechten Schienbeins konstatiert. Anfang Juni trat 
unter heftigem Schüttelfrost ein Durchbruch der Geschwulst in den Kehlkopf 
ein. was starkes Blutbrechen zur Folge hatte. Die Ernährung konnte jetzt nur 
noch per Klysma erfolgen. Am 24. Juni erfolgte der Tod. 

Die am 24. Juni vorgenommene Sektion ergab Folgendes: Die Geschwulst 
an der linken Halsseite erstreckt sich nach oben bis zum Warzenfortsatz, reicht 
nach hinten bis zur Wirbelsäule und ist vorn mit dem Unterkieferast fest ver- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


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wachsen. Ferner findet sich am peripheren Ende des rechten Schienbeins mehr 
nach innen zu ein orangengrosser, sich zystisch anfühlender Tumor, der mit dem 
Knochen im Zusammenhang steht und offenbar von der Markhöhle ausgegangen 
ist Auch an der Aussenseite des rechten Oberschenkels, etwa handbreit ober¬ 
halb des Kniegelenks, findet sich eine ähnliche, fast ebensogrosse Geschwulst, aus 
der sich beim Einschneiden dicker, grüngelber Eiter entleert Die 4. und 5. Rippe 
links sind von wallnussgrossen Geschwulstknoten durchsetzt und gebrochen. An 
der Leber finden sich an der Vorder- und Rückfläche mehrere gelb lieh weisse 
Geschwulstknoten von Hanfkorn- bis Haselnussgrösse. — Weitere für die Be¬ 
urteilung des Falles wichtige Veränderungen wurden nicht gefunden. Insbe¬ 
sondere fanden sich keine Geschwülste an den Atmungswegen, der Mund- oder 
Rachenhöhle, der Speiseröhre, oder der Schilddrüse. Es ist hiernach also auch 
mit absoluter Sicherheit auszuschliessen, dass die zuerst am Halse beobachtete 
Geschwulst ausgegangen ist von der Rachenhöhle, der Speiseröhre usw. 

Nach den übereinstimmenden Gutachten, dass zwischen dem am 24. Juni 
1909 infolge Krebskachexie eingetretenen Tode des J. und dem am 28. Sept. 1908 
erlittenen Unfälle ein ursächlicher Zusammenhang besteht, wurde die Entschä¬ 
digungspflicht von der Berufsgenossenschaft anerkannt. 


Wichtige Entscheidungen des Reichs-Versicherungsamts. 

Mitgeteilt von Prof. Dr. Liniger in Düsseldorf. 


In Nachfolgendem bringe ich eine Reihe von wichtigen und interessanten 
Entscheidungen des Reichs-Versicherungsamts aus den letzten Jahren. Die Fälle 
sind zum weitaus grössten Teile von mir selbst begutachtet worden. Es handelt 
sich zunächst um Fälle von erheblichen Quetschungen des Fusses, typische Fuss- 
wurzel- und Knöchelbräche. Weitere Fälle werden folgen. Die Entscheidungen 
sind zum grössten Teil meiner Zusammenstellung über reichsversicherungs- 
amtliche Entscheidungen bei Arm- und Bein Verletzungen, die in Kürze im Ver¬ 
lage von L. Schwann in Düsseldorf erscheinen wird, entnommen. 

Folgen einer erheblichen Quetschung des linken Fusses; Auf- und Abwärts¬ 
bewegung des Fusses leicht behindert, Rollbewegungen fast aufgehoben, Fuss- 
umfarg um 1% cm stärker als rechts, traumatischer Plattfuss. 10%. Entschei¬ 
dung des R.-V.-A. vom 9. V. 1906. Ia. 2085/06. 

„Nach dem Gutachten des behandelnden Arztes Dr. B. vom 24. VII. 05 lässt der 
objektive Befund noch auf eine wesentliche Gebrauchsstörung des linken Fusses des 
Klägers schliessen. Die Rollbewegungen sind im Fussgelenk weder aktiv noch passiv 
ausführbar. Auch die Streckfähigkeit des Fusses ist massig behindert, und der Rück¬ 
stand der Muskulatur der Wade beträgt fast noch 1 cm. Laut des Gutachtens des 
Dr. W. sind auch die Umfangsverhältnisse des Fussrückens und der Knöchelgegend 
durchschnittlich etwa um 1 cm stärker als rechts, und der äussere Knöchel fühlt sich 
teigig an. Danach kann in medizinischer Hinsicht als tatsächlich festgestellt erachtet 
werden, das an dem verletzten Fusse des Klägers noch eine erhebliche Beschränkung der 
Gebrauchsfähigkeit vorhanden ist. Dass sich dies z. Zt in den wirtschaftlichen Ver¬ 
hältnissen des Klägers nicht fühlbar macht, kann nach dem Gesetz dem Kläger nicht 
entgegengehalten werden. Die augenblickliche Beschäftigung des Klägers als Vor¬ 
arbeiter hebt denselben nicht aus der Klasse der Arbeiter heraus, um so weniger, als 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


keine Gewähr dafür besteht, dass er sie dauernd behalten oder beim Wechsel des Arbeit¬ 
gebers eine gleiche Stellung erlangen wird. Die Höhe des Lohnes ist für die Anwendung 
des § 88 Abs. 1 des Gewerbe-U.-V.-G. nicht allein ausschlaggebend, sondern es muss stets 
dabei erörtert werden, ob durch die Verhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes noch 
für den Verletzten eine Einbusse an Erwerbsfähigkeit bedingt wird, und dies muss in 
vorliegendem Falle bejaht werden. Dem Rekurs war daher stattzugeben, die angefochtene 
Entscheidung aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger die Teilrente von 
10 % über den 30. XI. 1905 hinaus zu gewähren.“ 

Folgen einer schweren Quetschung des linken Fusses bei einem Hütten¬ 
arbeiter. Basis der vier ersten Mittelfussknochen und die anliegenden Fuss- 
wurzelknochen sind verdickt. Das Fussgelenk und die Zehen sind frei beweg¬ 
lich. Wade */ 2 cm schwächer als rechts. Gang normal. Leichte Fussbeschwerden 
bei längerem Gehen und Stehen werden als wahrscheinlich angenommen. — Un¬ 
fall 1902. — 10%. Entscheidung des R.-V.-A. vom 11. V. 1905. Ia. 1633/05. 

„Nachdem Gutachten des Dr. A. vom 4. IX. 04 besteht bei dem Kläger als Unfall¬ 
folge noch immer eine Verdickung der Knochen auf dem linken Fussrücken. Während 
diese nach dem genannten Gutachten eine dauernde Behinderung des Klägers nicht mit 
sich bringen soll, erachtet Dr. G. in dem erwähnten Gutachten den Kläger in seiner 
Erwerbsfähigkeit für dauernd um 10 % beeinträchtigt. Bei diesem Widerspruch in der 
Beurteilung des Zustandes des Klägers ist der der Beklagten obliegende Beweis einer 
die Rentenaufhebung rechtfertigenden wesentlichen Veränderung in den Unfallfolgen um 
so weniger für erbracht zu erachten, als auch der Verdienst des Klägers hinter dem 
eines gleichartigen Arbeiters zurückbleibt. Der letztere beträgt nach der Auskunft der 
Arbeitgeberin vom 7. XI. 03 4—4,50 Mark, während der Kläger nur 3,20 Mark verdient; 
es beruht augenscheinlich auf einen Irrtum, wenn in der vom Schiedsgericht eingeholten 
Auskunft der Arbeitgeberin vom l.XI. 04 auch der Verdienst eines gleichartigen gesunden 
Arbeiters auf nur 3,20 Mark angegeben ist. 

Es erscheint hiernach gerechtfertigt, dem Kläger die bisherige Rente zu belassen, 
ohne dass die Einholung eines anderweiten Gutachtens erforderlich wäre.“ 

Zusammenstauchungsbruch der rechten Fusswurzel, besonders des Fersen¬ 
beins, bei einem Mühlenarbeiter. — Unfall am 30. XII. 1901. 10%. Entschei¬ 
dung des R-V.-A. vom 23. XI. 1906. Ia. 698/06. 

„Das R.-V.-A. hat sich der Auffassung des Schiedsgerichts nicht anzuschliessen ver¬ 
mocht. Dass seit der letzten Rentenfeststellung die Beweglichkeit in dem verletzten 
Fussgelenk zugenommen hat, wird von dem Schiedsgericht selbst zugegeben. Angesichts 
der übereinstimmenden Gutachten des Dr. T. in C. und Dr. Pf. in D., von denen der 
erstere auch den früheren Zustand des Klägers kennt, vermochte aber ferner das Rekurs¬ 
gericht den Klagen des Verletzten über Schmerzen nicht eine solche Bedeutung beizu¬ 
legen, wie dies seitens des Schiedsgerichtes lediglich mit Rücksicht auf den glaubwürdigen 
Eindruck, den ihm der Kläger gemacht hat, geschehen ist. Dass infolge des Fersen¬ 
bruches noch Beschwerden bestehen, die eine gewisse Einschränkung der Erwerbsfähig¬ 
keit bedingen und voraussichtlich nie gänzlich verschwinden werden, wird allerdings auch 
von Dr. T. anerkannt. Indes muss mit diesem erfahrenen Sachverständigen angenommen 
werden, dass der Kläger für diese Beeinträchtigung durch die ihm auch von der Be¬ 
rufsgenossenschaft noch belassenen Teilrente von 10% hinreichend entschädigt wird, 
zumal, da der Lohn, den er nach der Auskunft seiner Arbeitgeberin in der Zeit vom 
1. X. bis zum 2. XII. 05 bezogen hat, ohne Überstunden 3,60 Mark für den Tag be¬ 
trug, also um weniger als 10% hinter dem von ihm vor dem Unfälle bezogenen Lohn 
von 3,84 Mark für den Arbeitstag zurückblieb. Auf die Umfangsmaße der Beine konnte 
im vorliegenden Falle kein ausschlaggebendes Gewicht gelegt werden, weil die Unter¬ 
schiede zwischen beiden im Vergleich zu den Feststellungen des Dr. T. vom 22. X. 04 
zum Teil geringer, zum Teil aber auch grösser geworden sind und beide Beine seit dem 
Unfälle überhaupt abgenommen haben. Hiernach rechtfertigte sich die Wiederherstellung 
des die Rente des Klägers vom 1. II. 06 ab auf eine solche von 10% der Vollrente 
herabsetzenden Bescheids der Beklagten.“ 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. G. 


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Typischer Fusswurzelbrueh, erhebliche Beschränkung der Fussgelenksbe- 
wegungen, insbesondere der Drehbewegungen, Muskulatur des rechten Beines 
erheblich geschwächt, an der Wade minus 2 */ 2 cm, am Oberschenkel minus 1 cm. 
Typischer Plattfuss. Gehvermögen ausgezeichnet. 0%. Entscheidung des R-V.-A. 
vom 16. III. 1908. Ia. 11999|07. 

„Nach dem Gutachten des Dr. W. vom 1. VII. 07 bestehen zwar bei dem Verletzten 
noch gewisse Unfallfolgen, nämlich eine Verbreiterung des äusseren Knöchels am ver¬ 
letzten rechten Fuss, eine gewisse Bewegungsbeschränjkung im Fussgelenk und eine 
Schwäche der Muskulatur; sie sind aber so unerheblich, dass sie nicht geeignet erscheinen, 
den Verletzten in einem wirtschaftlich messbaren Umfang in seiner Erwerbsfähigkeit zu 
beeinträchtigen. Das R-V.-A. hat daher in Abweichung von der Schätzung dieses Sach« 
verständigen und ohne eine weitere Beweiserhebung für erforderlich zu erachten, m Über¬ 
einstimmung mit dem Schiedsgericht unbedenklich angenommen, dass der Verletzte durch 
die Folgen des Unfalles vom 14. IX. 01 in seiner Erwerbsfähigkeit nicht mehr nennens¬ 
wert beeinträchtigt ist. Unter diesen Umständen war die Berufsgenossenschaft berechtigt, 
die Einstellung der bisherigen Teilrente zu verlangen.“ 

Folgen eines komplizierten Bruches des linken Sprungbeins bei einem 
33 Jahre alten Knecht. Befund am 30. VI. 1908: Narbe hinter dem inneren 
Knöchel links mit Sprungbein verwachsen, aber nicht empfindlich. Fuss steht 
richtig. Auf- und Abwärtsbewegung um ty Sl Drehbewegungen des Fusses um 2 / 3 
behindert. Wadenumfang links 31 cm, rechts 32 cm. Gang normal. Gehschwielen 
beiderseits gleich. Arbeitet ständig schwer als Erdarbeiter, verdient 4,23 M. 
gegen 2,80 M. vor dem Unfall. Betriebsunternehmer hält ihn für vollwertigen 
Arbeiter, wusste vom Unfall nichts. Wesentliche Besserung durch Gewöhnung. 
— Unfall am 3. VIII. 1900. — 0%. Entscheidung des R-V.-A. vom 11. III. 1909. 
Ia. 17086/08. 

„Das R-V.-A. hat sich der Ansicht des Schiedsgericht nicht anzuschliessen vermocht. 
Wie zugunsten der Verletzten ein geringfügiger Best von Arbeitsfähigkeit, der auf dem 
allgemeinen Arbeitsmarkte nicht zu verwerten ist, nicht zur Versagung der Vollrente 
führen darf, so können auch umgekehrt geringfügige Beeinträchtigungen an der körper¬ 
lichen Unversehrtheit infolge eines Unfalles dann nicht berücksichtigt werden, wenn sie 
eine nennenswerte Beschränkung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr im Gefolge haben. 
Ferner ist für die Beurteilung der durch die Unfallfolgen herbeigeführten Verminderung 
der Erwerbsfähigkeit in erster Linie allerdings die Beeinträchtigung in Betracht zu ziehen, 
die der Verletzte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkte erleidet; daneben sind aber doch 
auch seine persönlichen Verhältnisse bei der Erwägung, inwieweit er geschädigt ist, nicht 
ganz ausser acht zu lassen. Bei dem Kläger ist in dieser Beziehung zu beachten, dass 
er in seinem Berufe als Kutscher und Arbeiter nicht auf Arbeiten angewiesen ist, bei 
denen die Beeinträchtigung in der Bewegungsfähigkeit des linken Fussgelenkes sich be¬ 
sonders störend bemerkbar macht. Das B.-V.-A. ist nun im vorliegenden Falle auf Grund 
der Gutachten des Prof. Dr. L. vom 30. VI. 08 und 26. IX. 08 der Überzeugung, dass 
der Kläger durch die noch bestehenden, im Schiedsgerichtsurteil zutreffend bezeichneten 
Unfallfolgen in seiner Erwerbsfähigkeit in messbarem Grade nicht mehr beschränkt ist, 
dass er vielmehr infolge Anpassung und Gewöhnung an den Zustand die nachteiligen 
Folgen des Unfalles auf sein Erwerbsleben vollständig überwunden hat. Das beweist 
auch die von seinem Arbeitsgeber, dem Bauunternehmer W., erstattete Lohnauskunft vom 
13. VI. 08, aus der nicht nur ersichtlich ist, dass der Klüger damals mehr verdiente 
als vor dem Unfälle, sondern auch, dass er an jedem Arbeitstage gearbeitet hat, und 
dass der Arbeitsgeber Wahrnehmungen, nach denen bei dem Kläger noch Unfallfolgen 
störend bemerkbar seien, nicht gemacht hat. Aus der ferner darin enthaltenen Angabe, 
dass andere Arbeiter je nach Leistung in der Stunde 45 Pfg. verdienten, mit dem Schieds¬ 
gericht den Schluss zu ziehen, dass der Kläger, der in der Stunde 40 Pfg. verdient, in¬ 
folge des Unfalles einen Minderverdienst von 5 Pfg. in der Stunde habe, ist in Anbe¬ 
tracht des übrigen Inhalts der Auskunft nicht berechtigt. Nach alledem ist die Auf¬ 
hebung der Rente mit dem Beginne des auf den Antrag folgenden Monats berechtigt.“ 


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170 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweeen Nr. 6. 


Folgen eines Bruchs beider Knöchel rechts bei einem 1848 geborenen Tage¬ 
löhner. — Unfall am 24. X. 06. — Massgebender Befund: Verdickung beider 
Knöchel, Fuss etwas nach aussen verschoben, Auf- und Abwärtsbewegung des 
Fusses je um 10 Grad behindert Hebung des inneren Fussrandes um die Hälfte 
beschränkt. Umfang des rechten Unterschenkels 1% cm geringer als links. 10 °/ 0 . 

Das Schiedsgericht hatte die frühere Rente von 20 % wieder zugesprochen, da eine 
wesentliche Besserung nicht nachgewiesen sei. Das R.-V.-A. stellte den Bescheid der 
Berufsgenossenschaft wieder her. In dem Urteile vom 26. IV. 1910, Ia 24862/09, heisst 
es: „Nach dem bedenkenfreien Gutachten des gerade in Unfallsachen sehr unterrichteten 
Geheimen Medizinalrats Prof. Dr. B. in C. vom 8. VII. 09 ist seit der letzten Renten¬ 
festsetzung in dem Zustande des Klägers insofern eine wesentliche Besserung eingetreten, 
als die Verdickung der Knöchel geringer geworden ist, die Beugungsfähigkeit des Fusses 
zugenommen hat und Gewöhnung an den Zustand eingetreten ist Wenn bei diesem 
objektiven Befunde der Arzt den Grad der Erwerbsunfähigkeit auf 10 °/ 0 schätzt, so er¬ 
scheint dies angemessen, und das Schiedsgericht hatte keine Veranlassung, von dieser 
Schätzung abzuweichen, um so weniger, als irgend ein Grund zu dieser Abweichung nicht 
angegeben und in keiner Weise ausgeführt ist, warum eine lOproz. Rente zu gering er¬ 
scheinen sollte.“ 

Folgen eines Zusammenstauchungsbruches des Fersenbeines an beiden Füssen 
bei einem 1862 geborenen Ackerer. Beide Fersenbeine verdickt, Füsse sind 
hinten abgeplattet. Sprunggelenksbewegungen gut, Drehbewegungen beider Füsse 
erheblich beeinträchtigt, leichte Muskelschwäche beider Beine. — Unfall 1895. — 
30%. Entscheidung des R.-V.-A. vom 7. X. 1903. Ia. 7566/02. 

Am 7. IX. 95 fiel der Kläger von der Leiter, verstauchte sich beide Fassgelenke 
und erlitt, wie früher angenommen wurde, einen Bruch des linken Fersenbeines. Nach¬ 
dem er seit Anfang des Jahres 1901 eine Rente von 10%...., verlangt er jetzt eine Er¬ 
höhung derselben, da in seinem Zustande eine wesentliche Verschlimmerung eingetreten 
sei. Dr. R. hat festgestellt, dass der Kläger bei dem Betriebsunfälle nicht nur das linke, 
sondern auch das rechte Fersenbein gebrochen hat Auf Grund der Röntgenaufnahme 
ist Dr. K. diesem Gutachten beigetreten. Nach feststehenden Rechtsgrundsätzen kann 
diese anderweitige ärztliche Beurteilung nicht zu einer Erhöhung der Rente führen. Das 
Rekursgericht ist aber zu der Überzeugung gelangt, dass seit der letzten Festsetzung 
sich die Schmerzen des Klägers in den verletzten Füssen an den Bruchstellen erheblich 
gesteigert haben. Dafür spricht die schwache Muskulatur beider Unterschenkel und die 
Bekundung des Dr. Sch. in St. Letzterer hat, wie er in glaubwürdiger Weise schildert, 
persönlich wahrgenommen, dass in der letzten Zeit die Schmerzen des Klägers sich 
immer mehr vergrössert haben. Hierin ist eine wesentliche Veränderung im Sinne des 
§ 94 des U.-V.-G. für Land- und Forstwirtschaft zu finden und deshalb ist die Rente 
nach den übereinstimmenden Gutachten der genannten Ärzte auf 30% seit dem 15. XII. 01 
erhöht worden. 

Folgen eines Knöchel- und Sprungbeinbruches bei einer 1876 geborenen 
Dienstmagd. — Unfall am 14. VIII. 1908. — Befund: Beide Knöchel des linken 
Fusses sind verdickt, ebenso das Sprungbein. Das Kahnbein springt innen ab¬ 
norm stark hervor. Fuss leicht verkürzt und verschmächtigt. Auf- und Ab¬ 
wärtsbewegungen des Fusses je um 20 Grad beeinträchtigt, Drehbewegungen des 
Fusses um % behindert. Muskulatur des linken Beines nicht geschwächt. Gang 
leicht hinkend. 10%. 

Das Schiedsgericht hatte sich der Schätzung der Berufsgenossenschaft angeschlossen. 
Der Rekurs der Verletzten wurde zurückgewiesen. Im Urteil vom 25. III. 1910, Ia. 
13853/09, heisst es: „Die nochmalige Prüfung der Sache hat zu einem der Klägerin 
günstigeren Ergebnisse nicht geführt, vielmehr hat sich das R.-V.-A. den zutreffenden 
Gründen des angefochtenen Urteils anschliessen müssen. Nach den Feststellungen der 
im schiedsgerichtlichen Urteil angeführten ärztlichen Gutachten, welche zu Bedenken keinen 


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Anlass gaben, konnte der Klägerin eine höhere Rente, als die ihr vom Schiedsgericht be¬ 
willigte, nicht zuerkannt werden/ 

Gut geheilter doppelter Knöchelbruch bei einem Fabrikarbeiter. 0°/ 0 . Ent¬ 
scheidung des R-V.-A. vom 5. VII. 1907. Ia. 5033/07. 

Das R-V.-A. hat bereits vielfach, insbesondere in den unter Ziff. 1581 — Aratl. 
Nachr. des R-V.-A. 1897, S. 266 — zusammengestellten Rekursentscheidungen, ausge¬ 
führt, dass nicht jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit dem Versicherten einen 
Anspruch auf Unfallrente gibt, und dies selbst dann nicht, wenn ihm infolge der Ver¬ 
letzung gewisse Unbequemlichkeiten bei der Verrichtung seiner Arbeiten erwachsen. Auf 
eine Rente hat nur Anspruch, wer in seiner Erwerbsfähigkeit in solchem Orade beein¬ 
trächtigt ist, dass die Beeinträchtigung im wirtschaftlichen Leben als ein messbarer 
Schaden in Betracht kommt; dies kann aber bei einer Beschränkung der Erwerbsfähig¬ 
keit bei weniger als 10 °/ 0 der Regel nach nicht zugegeben werden. Um eine solche 
Schmälerung der Erwerbsfähigkeit handelt es sich im vorliegenden Falle nur noch. Nach 
dem Gutachten der Ärztekommission vom 9. X. 1906 bestehen die Folgen des Unfalles 
vom 15. XII. 1905 nur noch darin, dass der Umfang über die Knöchelpartie des ver¬ 
letzten linken Fussas und um die linke Wade um je 1 cm grösser ist als rechts. Da 
jedoch die Beweglichkeit des linken Fassgelenks ausgiebig ist, ausserdem der Fuss beim 
Gehen gut abgewickelt wird, so liegt kein Anlass vor, die Annahme des angefochtenen 
Bescheides zu beanstanden, dass dieErwerbsföhigkeit des Klägers durch Unfallfolgen 
nicht mehr in nennenswertem Maße beeinträchtigt wird, zumal nach der Auskunft der 
Aktiengesellschaft, der Arbeitgeberin des Klägers, vom 29. I. 1907 der Kläger seine 
Arbeit jetzt genau ebenso verrichtet wie vor dem Unfall, ohne dass dabei Beschwerden 
bemerkbar werden und zumal der Kläger gegenwärtig 3,80 Mark täglich verdient gegen 
3,70 Mark vor dem Unfall. Der Kläger hat sonach keinen Anspruch auf Unfallrente 
mehr und sein Rekurs war daher als unbegründet zurückzuweisen. 

Folgen eines Bruches beider Knöchel des rechten Fusses bei einem 25 Jahre 
alten Tagelöhner. Beide Knöchel rechts verdickt, Sprunggelenksumrisse nicht 
so deutlich wie links. Umfang um die Knöchel rechts 31 cm, links 30 cm. Auf¬ 
wärtsbewegungen des Fusses nicht ganz bis zum rechten Winkel auszuführen, 
Abwärtsbewegungen um 25° möglich, Drehbewegungen des Fusses zur Hälfte 
beeinträchtigt. Wadenumfang rechts % cm schwächer als links. 10°/ 0 . Ent¬ 
scheidung des R-V.-A. vom 14. I. 1909. Ia. 13176/08. 

„Nach Prüfung des gesamten Sachverhalts hat das R.-V.-A. keinen Anlass gefunden, 
von der Entscheidung des Schiedsgerichts abzuweichen, da diese die Sach- und Rechts¬ 
lage zutreffend würdigt. Auch durch die Ausführungen des Verletzten im Rekursverfahren 
sind die Gründe dieser Entscheidung nicht widerlegt worden. Durch das Gutachten des 
Dr. K. vom 2. VI. 1908 in Verbindung mit der Auskunft der Firma F. & G. vom 9. V. 
1908, wonach der Verletzte mit einem durchschnittlichen Tagesverdienst von 6,31 Mark 
denselben Lohn wie unverletzte gleichartige Arbeiter verdient, • ist der Beweis erbracht 
worden, dass eine wesentliche Besserung eingetreten und der Verletzte keinesfalls um 
mehr als um 10 °/ 0 durch Unfallfolgen in seiner Erwerbsfähigkeit noch beeinträchtigt ist 
Das von dem Verletzten überreichte Gutachten des Dr. L. war nicht geeignet, zu einer 
anderen Auffassung zu führen.“ 

Folgen eines komplizierten Knöchel- und Fusswurzelbruches rechts bei 
einem Monteur. Fuss steht in Klumpfussstellung steif. Bein erheblich geschwächt. 
Gang stark hinkend. — Unfall 1892. — 40 °/ 0 . Entscheidung des R.-V.-A. vom 
12. IV. 1907. Ia. 19729/07. 

„Wenn es richtig ist, dass der Kreisarzt Dr. L. äusserlich eine Veränderung in den 
Unfallfolgen nicht festgestellt hat, so ist doch die auf seinem Gutachten beruhende An¬ 
nahme des Schiedsgerichts nicht zu beanstanden, dass sich der Verletzte seit der Fest¬ 
stellung der Teilrente auf 55 °/ 0 an den veränderten Zustand seines rechten Fusses so 
weit wie möglich gewöhnt und gelernt hat, den Fuss trotz der Form Veränderung und 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Inyalidenwesen Nr. 6. 


Bewegungsbehinderung besser zu gebrauchen wie bisher. Trotz der von F. behaupteten 
Schmerzen in dem Fusse muss daher eine wesentliche Besserung in den Unfallfolgen an¬ 
genommen werden, so däss F. jetzt durch die Folgen des Unfalles vom 26. XI. 1892 um 
nicht mehr als 40 °/ 0 in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt wird. Die auf §88 de» 
Gewerbe-U.-V.-G. beruhende Rentenminderung ist mithin zu Recht erfolgt und der Re¬ 
kurs war daher zurückzuweisen.“ 


Besprechungen. 


Hellbach, Melancholie nach Gasvergiftung. H. demonstriert in der natur- 
wissenschaftlich-medizin. Gesellschaft zu Jena am 17. II. 10 (s. Münch, med. Woch. 20) 
einen Fall von sekundärer Demenz nach Gasvergiftung bei einer 42jähr. Frau, die in 
einem Zustande klimakterischer Melancholie einen Selbstmordversuch mit Leuchtgas unter¬ 
nahm. Nach längerer Behandlung in der psychiatrischen Klinik blieb sie örtlich und 
zeitlich nur unvollkommen orientiert, blieb das Gedächtnis mangelhaft. Die Merkfähig¬ 
keit war hochgradig gestört. Sinnestäuschungen, Wahnideen und affektive Erregungen 
bestanden nicht. A ro n h e i m - Gevelsberg. 

Praeger, Fettembolie nach Ovariotomie. Pr. berichtet in der medizinischen 
Gesellschaft zu Chemnitz am 16. III. 10 (s. Münch, med. Woch. 20) über einen Fall von 
Fettembolie nach Ovariotomie bei einer 44jähr. Pat. 4 Tage nach der Operation traten 
Gehirnerscheinungen mit Ikterus und starker Unruhe auf. Am nächsten Tage Koma, 
Hyperästhesie der Bauch- und Extremitätenhaut, unwillkürliche Zuckungen der Gesichts¬ 
muskulatur, Risus. Als Ursache der Gehirnerscheinungen wurde Fettembolie festgestellt, 
die sich zuerst am 5. Tage nach der Operation kundgab durch reichliches Fett im Urin 
und Fett im Blut am 7. Tage. Die Gehirnerscheinungen Hessen nach 48 Stunden nach. 
Vortr. bespricht die Pathologie der Fettembolie, die in der Chirurgie und Orthopädie kein 
seltenes Ereignis ist, während ein gleichartiger Fall nach einer Bauchoperation nicht ge¬ 
funden wurde. Als Ursache in seinem Fall nimmt er die Quetschung der fettreichen 
Bauchdecken durch die schwierige Entwicklung des grossen Ovarialtumors an. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Weil, Über die Morosche Salbenprobe. (Münch, med. Woch. 48.) Verf. be¬ 
richtet über seine Erfahrungen bei Diagnosestellung mit Tuberkulinproben mittels der 
Moroschen Salbe. Zur Verwendung kam die aus der Hirschapotheke in Frankfurt a/M. 
bezogene 50proz. Tuberkulinsalbe, 10 g (Preis 3 M.), die für mehrere Dutzend Proben 
ausreicht. Ein erbsengrosses Stückchen wird auf einen handtellergrossen Bezirk der 
Bauchhaut oder am Oberarm unter mässigem Druck i j 2 —1 Minute eingerieben. Der 
positive Effekt besteht im Auftreten von knötchenförmigen, teils papulösen, teils pustu- 
lösen Effloreszenzen. Der Ausschlag erscheint innerhalb 12—36 Stunden nach der Ein¬ 
reibung und verschwindet nach einigen Tagen wieder spurlos. Nach Verf. besitzen wir 
in der Moroschen Salbenreaktion eine Bereicherung unserer diagnostischen Methoden, 
die sich durch Einfachheit, Ungefährlichkeit und durch ziemliche Zuverlässigkeit aus¬ 
zeichnet. _ Aronheim-Gevelsberg. 

Hashimoto, Über einen Fall von Sepsis nach Verbrennung. (Inaugur.- 
Dissertat. München 07.) Unter den vielen Abhandlungen über Verbrennung ist über 
Sepsis nach Verbrennung verhältnismässig noch am wenigsten gearbeitet worden. Nur 
von einzelnen Autoren wurde hervorgehoben, dass nach schweren und ausgedehnten Ver¬ 
brennungen nicht selten septische Prozesse zur Beobachtung kommen. Besonders bei 
protrahiertem Verlauf sah man im Stadium der Eiterung der verbrannten Haut Sepsis 
zuweilen als Komplikation auftreten. 

Ein derartiger Fall kam im Münch, patholog. Institut zur Obduktion und betraf 
eine 35jähr. Pat,, die infolge ausgedehnter Brandwunden am Kopfe, an der Brust und 
an den Armen 2 , ' 2 Monate nach der Verbrennung starb. Die anatomische Diagnose 


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lautete: Tod durch Verbrennung 2. und 3. Grades; Sepsis; chronische ulceröse Spitzen¬ 
tuberkulose mit Kavernen, subakute Tuberkulose des rechten Unterlappens, frische verru¬ 
köse, septische und mykotische Endocarditis der Valvula mitralis; parenchymatöse De¬ 
generation beider Nieren; ikterische Fettleber; allgemeiner Ikterus. Um die Diagnose zu 
sichern, wurden aus dem Blute Kulturen angelegt, die eine Streptokokkensepsis ergaben. 
In den aus den Mitralklappen entnommenen Stücken fanden sich im Fibrin Auflagerungen 
zahlreicher Kokkenhaufen. 

Über Todesursachen bei Verbrennung besteht auch heute noch keine Übereinstim¬ 
mung. Die Aufhebung der Hautperspiration und der dadurch bedingten Anhäufung 
schädlicher giftiger Stoffe im Körper, die reflektorische Herabsetzung des Gefässtonus, 
die Überhitzung des Blutes, die Schädigung und Zerstörung der roten Blutkörperchen, 
Ptomainbildung im Körper infolge ausgedehnter Zerstörung von Gewebsbestandteilen usw. 
sind als Todesursachen angenommen worden. In wenigen Fällen jedoch, in welchen wie 
in Verf.s Falle zur Verbrennung ein septischer Prozess kommt, sind wir über die den 
Tod bedingende Ursache unterrichtet. Aronheim-Gevelsberg. 

Schmidt, Walzenverletzungen. (Deutsch, med. Wochenschr. 7/10.) Die 4 Fülle, 
welche S. am 8. XI. 09 in der freien Vereinigung der Chirurgen Berlins vorstellte, haben 
das Gemeinsame, dass der Arm zwischen zwei rotierende Walzen einer Buchdruck- 
Schnellpresse bzw. einer Plättmaschine geriet. Es entstanden jedesmal mehr oder weniger 
grosse Weichteilszerstörungen — der Arm war „platt“ gedrückt —, die Knochen blieben 
aber intakt; nur einmal, als das von Weichteilen nicht überdeckte Ellbogengelenk zwischen 
die Walzen geriet, entstand eine Querfraktur des Humerus. Trotzdem erholte sich unter 
frühzeitiger Massage, Bewegung usw. das Muskelgewebe, sobald die Zirkulation wieder 
hergestellt war. S. stellt deshalb folgende Thesen für die Behandlung auf: 

1. Begünstigung der Zirkulation bei derartigen Weichteilverletzungen (keine festen, 
umschnürenden Verbände, keine Elevation des gequetschten Gliedes, feuchte Verbände, 
wenn kein Knochenbruch da ist). 

2. Frühzeitige aktive Bewegung zur Vermeidung von Kontrakturen, bei Brüchen 
frühzeitige passive. 

3. Vermeidung von funktionshindernden Stellungen bei grösseren Hautdefekten durch 

Verbände und Lagerung des Gliedes. Hammerschmidt-Danzig. 

Stransky, Entfernung von Gipsverbänden. Str. berichtet in der k. k. Ge¬ 
sellschaft der Arzte in Wien (s. Münch, med. Woch. 5) über leichtes Abnehmen fester 
Verbände nach Eintauchen in Essig. Derartig behandelte Gipsverbände können mit 
kleinem Federmesser oder gewöhnlicher Schere aufgeschnitten und in toto entfernt werden. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Schanz, Zur Behandlung von Krampfanfällen nach orthopädischen Ope¬ 
rationen. (Zentralbl. f. Chirurgie 1910, Nr. 2.) Bei Krämpfen nach Fettembolie empfiehlt, 
Sch. Kochsalzinfusion früh und reichlich. Die Wirkung stellt er sich so vor, dass die 
durch die Fettröpfchen verstopften Gehirnkapillaren durchschwemmt und ausgewaschen 
werden. Bei ganz schweren Fällen empfiehlt er intravenöse Einverleibung. 

Bettmann-Leipzig. 

Vorschütz, Zur Technik der Blutstillung bei Trepanationen des Schädels. 
(Zentralbl. f. Chirurgie 1910, Nr. 8.) Die Basis des Lappens wird mit einer Nadel um¬ 
stochen, die eine federnde Schutzhülse für die Nadelspitze trägt, während die Wund¬ 
ränder der peripheren Kopfhaut mit federnden Klemmen gefasst werden. Die Methode 
soll einfacher sein als die Heidenhainsche und Gr edel sehe. 

Die Blutstillung ist eine exakte. Bett mann-Leipzig. 

Schmitz-Pfeiffer, I ntravenöse Äthernarkose. Verf. berichtet im ärztl. Verein 
in Hamburg am 10. V. 10 (s. Münch, med. Woch. 21) über Versuche mit der intra¬ 
venösen Äthernarkose nach Burckhardt. Es wurden in 5 Monaten 38 solcher Nar¬ 
kosen ausgeführt, die sich in jeder Beziehung bewährt haben. Besonders das subjektive 
Befinden der Pat. sowohl während als auch nach der Narkose war ein vorzügliches. Nie¬ 
mals wurden Nierenschädigungen, Veränderungen der Blutelemente beobachtet, keine üblen 
Folgeerscheinungen, wie Kopfschmerzen oder Erbrechen, traten ein. Es kam vor, dass 
Pat. direkt die intravenöse Narkose verlangten, wenn sie z. B. wegen Carcinomrezidiven 
zum zweiten Male operiert werden mussten. Die Narkose fand ihre Anwendung haupt- 


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sächlich bei Operationen am Kopf, wo eine Inhalationsnarkose schwierig war, sodann bei 
Fällen schwerster Kachexie infolge von Magen-, Speiseröhren- oder Gebärmutterkrebs. 
Die einzige Schattenseite ist die Thrombenbildung an der Infusionsstelle, bedingt durch 
die GefÜsswandveränderung. Es ist unbedingt erforderlich, den Infusionsstrom kontinuier¬ 
lich zu halten, indem durch Nebenschaltung physiologische Kochsalzlösung infundiert wird. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Kümmel, Intravenöse Narkose und anderes. K. erörtert im ärztl. Verein 
in Hamburg am 18. I. 10 (s. Münch, med. Woch. 5) an einem Fall von Carcinom der 
Mundhöhle zwei chirurgische Neuerungen: 1. die intravenöse Narkose, die darin besteht, 
dass der Pat eine intravenöse Kochsalzinfusion erhält, der 5 % Äther zugemengt sind. 
K. hat sich in mehreren Fällen von der Brauchbarkeit der Methode überzeugt. 2. An¬ 
wendung der kalten Kaustik nach Dr. de Forest. Der von Reiniger, Gebbert und 
Schall hergestellte Apparat hat vor dem gewöhnlichen Glüheisen Vorzüge: man kann 
kaustisch schneiden und verschorfen. Ersatz für Fulguration. Aron he im-Gevelsberg. 

Sick, Zur Frage der intravenösen Narkose. (Münch, med. Woch. 21.) Verf. 
schliesst sich in seiner Arbeit den Autoren an, die auf Grund ihrer Erfahrungen vor 
der Anwendung der intravenösen Narkose warnen. Besonders gefahrvoll ist die bis jetzt 
noch nicht zu verhütende Gerinnselbildung und die nicht bekannte Dosierung für den 
Einzelfall sowohl bei Chloroform als auch bei Äther. Er empfiehlt die alte Tropfmethode 
in ihrer exakteren Ausführung mit Junker- oder Roth-Dräger-Apparaten als ungefähr¬ 
licher. Aronheim - Gevelsberg. 

Perthes, Quecksilberdruck statt Esmarchscher Binde. P. bedient sich 
bei Operationen in Lokalanästhesie des Quecksilberdruckes an Stelle der Esmarschen 
Konstriktion. (Demonstration in der medizin. Ges. zu Leipzig am 14. XII. 09. S. Münch, 
med. Woch. 4.) Eine Hohlmanschette aus Durit ist durch einen V 2 m langen Schlauch 
mit einem Duritbeutel verbunden, in dem sich Quecksilber befindet. Die Manschette 
wird, nach dem das Blut aus der Extremität durch Wicklung entfernt ist, ohne Schnü¬ 
rung umgelegt. Eine Erhebung des Beutels auf 25 bis 30 cm Höhe über das Glied 
lässt das Quecksilber unter einem den Blutdruck in der Aorta übertreffendem Drucke 
einströmen. Zur Aufhebung der Blutleere bedarf es nicht des Abwickelns einer Binde, 
es genügt die Senkung des Quecksilberbeutels, welche das Quecksilber aus der Manschette 
abströmen und das Blut wieder in die Extremität einströmen lässt. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Brewitt, Über den Wert der Jodpinselung zur Desinfektion der Haut 
vor Operationen. (Münch, med. Wochenschr. 7.) Verf. empfiehlt in seiner Arbeit auf 
Grund von Erfahrungen an 500 Operationen auf der chirurgischen Abteilung des allge¬ 
meinen Krankenhauses Lübeck warm die zuerst von Grossich und König angewandte 
Jodtinktur zur Desinfektion. Abgesehen von geringen Unbequemlichkeiten (Juckreiz und 
Brennen bei einzelnen Personen, das mit Heusnerschein Jodbenzin zu beseitigen ist) 
wurden von dieser Methode der Vorbereitung der Haut vor Operationen keine Nachteile 
gesehen. Aronheim - Gevelsberg. 

Morio Donati, Über die Hautdesinfektion des Operationsfeldes mit 
Alkohol und Jod. (Deutsch, med. Wochenschr. 13/10.) D. verbindet das v. Brunnsche 
Verfahren, Abreiben der Haut vor der Operation mit absolutem Alkohol, und Grossichs 
Einreiben mit 10—12 °/ 0 Jodtinktur und hat mit gutem Erfolge über 400 Operationen, 
z. T. bei völlig verschmutzter Haut (Unglücksfälle bei der Arbeit) ausgeführt. Er führt 
diese Desinfektion folgendermassen aus: Trocken Rasieren der Umgebung des Operations¬ 
feldes, Abreiben derselben mit einem sterilen, in 1 °/ 0 Jodalkohollösung (1,0 Jod, 100,0 
rektifizierter Alkohol) getränktem Gazebausch, dann noch ein zweites und drittes Mal 
mit derselben Lösung die Haut Bestreichen und zuletzt das Operationsfeld mit sterilen 
Tüchern Abgrenzen. Handelt es sich nicht um dringliche Fälle, so läst D. 24 Stunden 
vor der Operation ein Reinigungsbad geben, das Operationsfeld mit Seife rasieren und 
sofort mit steriler Gaze trocknen, mit Alkohol ausspülen und mit Jodalkohollösung be¬ 
streichen. Am nächsten Tage kommt der Kranke ohne weiteres zur Operation und wird 
nur noch nach der Narkose in der oben beschriebenen Weise desinfiziert. Diese Art 
der Hautbehandlung hat vor der reinen Grossichschen Methode den Vorteil, dass sie 


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die Haut gar nicht reizt und sie auch nicht zu stark färbt, auch soll die Heilung eine 
sehr schnelle sein und „schönere“ Narben geben. Hammerschmidt-Danzig. 

Fink, Kalium hypermanganicum cryst. als gewebezerstörendes Mittel. 
(Münch, med. Wochenschr. 4.) Nach Verf. besitzen wir in dem Kal. hypermang. ein 
Mittel, welches bei richtiger Applikation allen anderen Ätzmitteln weit überlegen ist. 
Es kann deshalb zur Vernichtung zirkumskripter (auch multipler) hartnäckiger oder bös¬ 
artiger Hauterkrankungen verwandt werden. Aron he im-Gevelsberg. 

Pertlie8, Dosierung der Bierschen Stauung. P. berichtet in der medizin.* 
Ges. zu Leipzig am 14. XII. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 4) über ein Mittel zur 
Dosierung der Bierschen Stauung. Eine um die Extremität des liegenden oder sitzen¬ 
den Pat gelegte Hohlmanschette aus Gummi wird mit einem Irrigator verbunden. Durch 
Höher- oder Tieferstellen des Irrigators lässt sich die Stauung in ihrer Intensität genau 
auf jeden gewünschten Grad einstellen und auf diesem beliebig lange sicher erhalten. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Schmineke und Streber, Zur Kritik der Schürmannschen Farbenreaktion 
bei Lues. (Deutsche med. Wochenschr. 09 Nr. 21.) Schürmann hat in Nr. 14 dieser 
Wochenschrift berichtet, dass es ihm gelungen sei, mit einer sehr einfachen Methode die 
so sehr komplizierte Wassermannsche Reaktion zu ersetzen. Man hätte nur notwendig 
das Uffelmann sehe Reagens mit Blutserum und Perhydrol in bestimmtem Mengen¬ 
verhältnis zu mischen und die dabei eintretende Farbenveränderung zu beobachten. Beide 
Untersucher haben auf Grund zahlreicher Beobachtungen festgestellt, dass die neue 
Methode absolut unzuverlässig ist und dass daher vor ihr dringend gewarnt werden 
müsse. Ref. kann diese Mitteilung aus eigner Erfahrung bestätigen; auch in seinen 
Fällen lieferte die Schürmannsche Methode Resultate, die in keiner Weise mit den 
Ergebnissen der Wassermann sehen Reaktion übereinstimmten. Ap eit-Glotterbad. 

Herschel, Saure Milch und Reinkulturen von Milchsäurebazillen in 
der Behandlung von Krankheiten. (Glaisher-London und Medical book Company 
Chicago 1909.) Nach einer Schilderung des Wesens und der einzelnen Formen der 
Autointoxikation und der normalen und anormalen Darmfäulnis der Eiweissendformen, 
wobei besonders der Rolle des übermässigen Fleischgenusses (in England wichtiger, als 
bei uns) für die Entstehung von Autointoxikationen gedacht wird, beschreibt Verf. sehr 
eingehend die Untersuchungsmethoden des Urin und der Fäzes, um dann auf die Be¬ 
einflussung der Darmfäulniss durch die Milchsäurebazillen überzugehen. Als Hauptform 
werden die in den Goghurtpräparaten enthaltenen Bacilli bulgarici eingehend beschrieben. 
Es folgen dann Vorschriften über die Bereitung von Milchsäurefermenten für den thera¬ 
peutischen Gebrauch in grösster Ausführlichkeit Die Aufzählung der sehr zahlreichen 
Krankheitsformen, bei denen die Verwendung der Milchsäurepräparate nach Verf. möglich 
ist, ergiebt, dass er in allen Fällen, in denen die Untersuchung von Urin und Stuhl 
nach den von ihm gegebenen Methoden das Bestehen von Autointoxikationen wahrschein¬ 
lich macht, die Anwendung empfiehlt, aber ausdrücklich vor ihrer schablonenhaften An¬ 
wendung ohne jene Untersuchungen warnt. Zum Schluss werden die Regeln noch ein¬ 
mal in Form von Ermahnungen zusammengefasst und besonders hervorgehoben, dass 
man keine Handelspräparate, sondern eigene Herstellungen oder solche aus guten La¬ 
boratorien benutzen soll. Die deutsche Literatur ist gut berücksichtigt. 

Cramer-Cottbus. 

Maj, Über die Chondrome des äusseren Ohres nebst einem kasuistischen 
Beitrag. (Inaug.-Dissertat. München 08.) Die Neubildungen des Ohres gehören zu den 
seltensten Erkrankungen dieses Organs. Nach Bürkner entfielen auf 35206 Ohrkranke 
29 Geschwülste verschiedenartigster Natur. Alle haben ihren Sitz und Ausgangspunkt 
am äusseren Ohr. Neubildungen des mittleren Ohres gehören zu den seltensten Er¬ 
scheinungen. 

Trotzdem der Knorpel einen hervorragenden Bestandteil der Gewebsmasse des Ohres 
bildet, gehören die Chondrome zu den am seltensten vorkommenden Tumoren. Sie bieten 
vorzugsweise ein theoretisches Interesse; eine praktische Bedeutung besitzen sie nur 
aus kosmetischen Rücksichten oder, sobald sie durch exzessives Wachstum eine Verletzung 
des äusseren Gehörganges bedingen und funktionelle Störungen verursachen. Lebensge¬ 
fährlich kann das Vorhandensein der Chondrome im äusseren Gehörgang werden, wenn 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


sie mit exsudativen und eitrigen Prozessen der tieferen Ohrabschnitte vergesellschaftet 
sind. Sie sind auf embryonal oder postfötal versprengte Knorpelkerne zurückzuführen. 

Über den Einfluss, welchen das Trauma bei der Entstehung von Chondromen spielt, 
äussert sich Virchow dahin, dass ihr Anfang nach Angabe der Kranken meist auf 
traumatische Einwirkung zurückzuführen ist. Aus der Statistik K. V. Webers ergiebt 
sich, dass von allen Fällen, wo überhaupt eine Anamnese existierte, die Hälfte auf trau¬ 
matische Ursachen zurückgeführt werden konnte. Nach Borst sind die Mitteilungen 
über traumatische Entstehung von Knorpelgewüchsen in dem Sinne aufzufassen, dass eine 
bis dahin latente örtliche Disposition durch das Trauma evident wird. 

Auch in Verfs. Fall ging einige Jahre der Entwicklung des Tumors eine trau¬ 
matische Perichondritis voraus, auf deren Boden durch Umwandlung des Perichondriums 
im Knorbelgewebe die Geschwulst entstehen konnte. Aron he im-Gevelsberg. 

Henrich, Ein Fall von Hautcarcinom nach Trauma. (Münch, med. Wochen¬ 
schrift 3.) H. teilt einen Fall mit, der auf der chirurgischen Abteilung des Marien¬ 
krankenhauses in Hamburg zur Beobachtung kam, in dem ein Zusammenwirken mehrerer 
Traumen die Entwicklung eines Carcinoms auf einem infolge Verbrennungsnarben ver¬ 
änderten Arm eines Arbeiters beeinflusste. Die Einwirkung des Trauma auf die Carci- 
nomenentwicklung konnte in doppelter Weise beobachtet werden: 1. Durch den Schlag 
eines Webstuhlarmes gegen den narbig veränderten Arm des Pat. wurde die Carcinom- 
wucherung ausgelöst; 2. das durch eine Probeexzision gesetzte Trauma führte zu einer 
enormen Weiter Wucherung des Carcinoms an der betreffenden Stelle. Der Ätiologie des 
Falles konnte man die Bibbert sehe Theorie von den in Wucherung geratenen ver¬ 
sprengten Epithelzellen zugrunde legen. Aronheim-Gevelsberg. 

Yelhagen, Sarkom des Corpus ciliare. V. berichtet in der medizin. Gesell¬ 
schaft zu Chemnitz am 16. III. i<3 (s. Münch, med. Wochenschr. 20) über einen Pat., 
bei dem sich nach einem Fall auf das rechte Auge nach zwei Jahren ein Sarkom des 
Corp. ciliare entwickelt hatte. Die beobachtete Verletzung bestand in einer 4 cm langen 
Wunde des Brauenbogens. Am Bulbus war keine Veränderung nachweisbar. Nach An¬ 
gabe des 19 Jahre alten Verletzten bestanden bis zum Auftreten des Sarkoms am Auge 
stets Störungen. Auf Grund des abgegebenen Gutachtens wurde die Entschädigungs¬ 
pflicht der Berufsgenossenschaft auch von den höheren Instanzen anerkannt. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Böttiger, Sarkom des Hirns. B. berichtet im ärztl. Verein in Hamburg am 
1. II. 10 (s. Münch, med. Woch. 6) über einen glücklich operierten Fall von Hirntumor. 
Beginn mit Neuralgien, dann zunehmende Sehstörung mit langsam sich ausbildender 
Stauungspapille, Abducenslähmung links, sonst kein Lokalsymptom. Der Tumor wurde 
in den Gyrus angularis lokalisiert und fand sich dort als oberflächlich sitzendes 6:5:4 cm 
grosses Sarkom. A r o n h e i m - Gevelsberg. 

V. Strümpell, Geschwulst des Rückenmarks, v. Str. berichtet in der k. k. 
Gesellschaft der Ärzte in Wien (s. Münch, med. Woch. 13) über Diagnose und Operation 
eines Rückenmarkstumors bei einem 42jähr. Mann. Die anfänglichen heftigen Neuralgien 
im rechten Ulnarisgebiet, das spätere Hinzutreten' heftiger Neuralgien im Gebiet des 2. 
und 3. Dorsalnerven, das Auftreten entsprechender spinaler Kompressionserscheinungen 
wies auf die Anwesenheit eines extramedullären, an der hinteren Seite des Rückenmarks, 
am Übergange zwischen Hals- und Brustmark gelegenen Tumors hin. Prof. v. Eiseis¬ 
berg nahm die Operation mit Erfolg vor. Der Tumor erwies sich als ein Fibroadenom. 

Aronheim-Gevelsberg. 

Baum, Sarkom des Oberarms. B. demonstriert im ärztlichen Verein München 
am 9. II. 10 (s. Münch, med. Woch. 2) einen 34jähr. Mann, bei welchem der rechte Arm 
samt dem Schultergürtel operativ entfernt worden war wegen eines grossen myelogenen 
Sarkoms der oberen Humerusepiphyse, das nach den Röntgenbildern zunächst zur Spon¬ 
tanfraktur geführt und dann auf Schulterblatt und Oberarmmuskulatur übergegriffen hatte. 
Primäre Heilung der gewaltigen Wunde. Aron heim-Gevelsberg. 

Richter, Was leistet die Fulguration im Dienste der Gynäkologie? 
(Münch, raed. Woch. 17.) Das Ergebnis seiner Beobachtungen aus der Frauenklinik zu 
Dresden fasst Verf. in folgende Sätze: 1. Die Fulguration kann keinen dauernden Erfolg 
erzielen, wohl aber sind die palliativen Erfolge recht beachtliche. 2. Da die Blitzbe- 


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Strahlung zerfallener Uteruscarcinome ohne Narkose ausführbar ist, so ist sie der Methode 
der Kauterisation wesentlich überlegen. 8. Die Fulguration beseitigt die Schmerzen für 
längere Zeit, stillt die Blutung und verhindert die Jauchung vorübergehend. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Walter, Schwierigkeiten in der Diagnose der Wirbelsäulenfrakturen. 
{Inaugur. Dissertat. Bonn 09.) Noch bis vor ungefähr 30 Jahren kannte man fast nur 
die Wirbelsäulenfrakturen, die mit einer mehr oder weniger hochgradigen Läsion des 
Kückenmarks einhergingeu. Infolge der Erfahrungen in der Unfallpraxis wissen wir 
heute, dass hinter den alten Diagnosen, wie Kontusion der Wirbelsäule, Rückgratsver¬ 
stauchung, traumatischer Hexenschuss, Lumbago usw., in Wirklichkeit meist Brüche der 
Wirbel wie ihrer Bestandteile verborgen waren. Bei der geringen Widerstandsfähigkeit 
des Corpus vertebrae bedarf es nicht so besonders grosser Gewalteinwirkungen, um hier 
Strukturveränderungen hervorzurufen. Besonders sind es die partiellen Wirbelsäulen¬ 
frakturen, die häufig Vorkommen: 1. Isolierte Frakturen der Wirbelbogen und Wirbel¬ 
dornen; 2. isolierte Frakturen der Wirbelkörper, die sog. Kompressionsfrakturen. Während 
die Erscheinungen der mit einer Markläsion komplizierten Fälle sehr prägnant sind, so- 
dass die Diagnose meist gestellt wird, lassen bei den partiellen Wirbelfrakturen anfangs 
oft sämtliche Symptome mehr oder weniger im Stich. Auch die Röntgenphotographie 
versagt häufig, da hier die Verhältnisse nicht so einfach und klar liegen, wie bei den 
Extremitäten. Von den obersten Halswirbeln kann man ohne Schwierigkeit meist ein 
deutliches Bild hersteilen; ungünstiger liegen die Verhältnisse an dem unteren Teil der 
Halswirbelsäule. Bei kurzhalsigen Individuen lässt sich häufig dieser Teil nicht in Seiten¬ 
lage photographieren, so dass nur eine Aufnahme in Rückenlage möglich ist Die Deut¬ 
lichkeit der Bilder der Brustwirbelsäule wird oft durch den Herzschatten beeinträchtigt, 
so dass der Verletzte in schräger Richtung röntgenphotographiert werden muss, wobei 
die Wirbel in seitlich verschrobener Projektion zu Gesicht kommen und die Querfort¬ 
sätze nicht in richtiger Lage erscheinen. Auch die Darstellung der Lendenwirbelsäule 
hat Schwierigkeiten, da die Strahlen auf dem Wege durch das Abdomen starke Diffusion 
erleiden, so dass die Platte verschleiert erscheint; auch verlangt die Dicke des zu durch¬ 
leuchtenden Körpers harte Röhren, wodurch die Diffusion wiederum vermehrt wird. — 
Auch zum Lesen guter Bilder gehört grosse Erfahrung. Die Schwierigkeit der Dar¬ 
stellung, in der Deutung und Bewertung der erhaltenen Bilder bringt es mit sich, dass 
wir auch in der Röntgenphotographie kein absolut sicheres diagnostisches Hilfsmittel für 
die partiellen Frakturen der Wirbelsäule haben. Bei diesen Schwierigkeiten erklären 
sich die mancherlei Fehldiagnosen gerade auf diesem Gebiete, wie auch die 4 Fälle aus 
der Chirurg. Abteilung des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder zu Bonn (Prof. 
Rieder) in Verf.s Arbeit beweisen. In sämtlichen 4 Fällen wurde die wahre Verletzung 
direkt nach dem Unfall nicht erkannt und richtig behandelt. Erst nach lang dauernden 
Untersuchungen und nach Auftreten von Spätsymptomen gelang es, die Unfälle (partielle 
Wirbelfrakturen) richtig zu beurteilen und zu bewerten. Aronheim-Gevelsberg. 

Seelhorst, Ein kasuistischer Beitrag zu den Schussverletzungen der 
Halswirbelsäule. (Inaugur.-Dissertat. Leipzig 09.) Im Dezember 1908 kam in das 
städt Krankenhaus zu Elbing ein Fall von Schussverletzung der Halswirbelsäule zur 
Aufnahme, der die Exzision eines Wirbelbogens, des Projektils und wegen Zungenver¬ 
letzung die Unterbindung der Art. lingualis am Orte der Wahl erforderte. Er gab die 
Veranlassung zu Verf.s Arbeit, die bezweckt, einen Überblick über die in den letzten 
10 Jahren in Friedenszeiten beobachteten Fälle von Halswirbelsäulenschuss an der Hand 
der Friedensstatistiken zu geben. 

Während diese Verletzungen im Kriege zu den häufigeren gehören und vielfach 
tödlich verlaufen, beobachten wir sie im Frieden meist nur als die Folge von Mund¬ 
schuss bei Selbstmordversuchen, seltener durch direkten Schuss von vorn in den Hals. 
Bei 21 Fällen aus Verf.s Statistik erfolgte 17mal der Schuss durch den Mund, 4mal 
durch den Hals. Von diesen gingen 13 in völlige Heilung über, 3 wurden geheilt, Hessen 
aber dauernde Folgeerscheinungen zurück, 5 verliefen tödlich, unter diesen 3 infolge von 
Komplikationen. Es erklärt sich dieser günstige Verlauf dadurch, dass die Wirkung des 
Revolvers, des hauptsächlich als Friedenswaffe gebrauchten Instrumentes, wesentlich ge¬ 
ringer ist als die des kleinkalibrigen Gewehrs und seine Wirkung nur selten auf den 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 6. 


Inhalt der Wirbelsäule, das Mark, ausdehnt. In letzteren Fällen ist der Verlauf ein 
ungünstiger durch die Commotio oder Contusio med. spinalis, durch die Hamatomyelie, 
durch die Sensibilitätsstörungen und notorischen Lähmungen und die Infektion. 

Bezüglich der Indikationen für einen therapeutischen Eingriff nach Halswirbel¬ 
schüssen schliesst sich Verf. den von W. Braun aufgestellten Grundsätzen an. 1. Mass¬ 
gebend für die Indikationsstellung ist die Schwere der Markläsion, abgesehen von den 
Fällen, wo Comminutivbrüche oder drohende Infektion zur Frühoperation drängen. 2. In 
leichten Fällen besteht im allgemeinen keine Indikation zum Eingriff, denn kleine Ge¬ 
schosse finden manchmal neben dem Mark hinreichenden Platz; das Finden derselben ist 
trotz guter Radiogramme oft schwierig. 8. In Fällen mit schweren Marksymptomen und 
langsamer oder ausbleibender Besserung, die durch intra- oder extradural wirkende 
Fremdkörperkompression oder Fremdreiz ihre Erklärung finden, ist die Operation indi¬ 
ziert. 4. Solche Operationen dürfen aber nur unter günstigen Verhältnissen unter Zu¬ 
grundelegen guter Radiogramme und sorgfältiger Segmentdiagnose vorgenommen werden. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Red&rd, Des traumatismes du rachis dans les accidents du travail. 
(La mßdecine des accidents du travail. 09, No. 7.) Auf dem Gebiet der trauma¬ 
tischen Wirbelsäuleverkrümmungen herrscht nach R. eine grosse Verwirrung. Kümmel 
und seine Schüler nehmen an, dass die Deformitäten bedingt sind durch eine rarefizie- 
rende Ostitis, eine andere Annahme geht, dahin, dass es sich dabei um die Folgen einer 
alten Fraktur handle, eine dritte dahin, dass es sich um tuberkulöse Wirbelerkrankungen 
handle, und endlich fasst eine Gruppe von Autoren unter dem Sammelnamen „Kümmel- 
sche Krankheit“ die erwähnten Formen zusammen und rechnet noch hinzu die von Bech¬ 
terew, Marie und Strümpell beschriebenen Versteifungen der Wirbelsäule. R. selbst 
neigt zu der Annahme, dass in den meisten Fällen dieser sog. Küm me Ischen Krankheit 
Tuberkulose vorliege. In seinen weiteren Deduktionen führt R. aus, dass nach Traumen, 
die die Wirbelsäule zum Angriffspunkt haben, sich selten hysterische Erscheinungen ent¬ 
wickeln, in der Regel handle es sich um wirkliche Verletzungen der Wirbelsäule bezw. 
des Rückenmarks oder um Simulation. Zum Schluss wird auf die Bedeutung der Radio¬ 
graphie für die Diagnose der Wirbelsäulenerkrankungen hingewiesen. 

Wallerstein-Köln. 

Redard, Über Wirbelsäulenverletzungen durch Betriebsunfall. (Zeitschr. 
f. orth. Chirur. 24. Bd., 1.—2. Heft.) Verf. schildert die Folgen, welche von schweren 
und leichteren Wirbelsäulenverletzungen nach Betriebsunfällen Zurückbleiben. Es handelt 
sich hauptsächlich um: 

1. Traumatische Spätdeformitäten der Wirbel und ihre Einwirkung auf die Ar¬ 
beitsfähigkeit. 

2. Die Hysterie nach Rückgratsverletzungen und ihre Frequenz. 

8. Den Wert und die Wichtigkeit der Röntgenaufnahmen bei Rückgratsverletzungen. 

Die unter 1 zusammengefassten Fälle ähneln der Kümmelschen resp. Pottschen 
Spondylitis. Häufig handelt es sich um wieder auftretende frühere Erkrankungen (Tuber¬ 
kulose, Lues usw.) die mit ausgebreiteten Kyphosen einhergehen. Die Behandlung ist 
diesen Fällen gegenüber fast machtlos. Die Differentialdiagnose zwischen Spondylitis, 
Tuberkulose und diesen Erkrankungen ist schwer. Die Symptome sind fast die gleichen. 

Zweitens handelt es sich hauptsächlich um traumatische Hysterie, bei welcher noch 
Druckempfindlichkeit, Skoliose, Schmerzhaftigkeit und andere krankhafte Symptome wie 
Erhöhung der Reflexe, hyperästhetische und anästhetische Zonen, Gesichtseinschränkung 
in Frage kommen. 

Zum Schluss hebt Verf. die Wichtigkeit der Röntgenaufnahmen bei Wirbelsäulen¬ 
verletzungen hervor. Wenn sie auch besonders bei Pat. mit Verletzungen derselben in¬ 
folge der tiefen Lage sehr schwer auszuführen sind und verschwommene Bilder geben, 
so muss man immer wieder versuchen, durch die Radiographie Aufschluss zu bekommen. 
Am deutlichsten werden Blendenaufnahmen und stereoskopische Röntgenaufnahmen. 

Taendler-Berlin. 

Berghausen, Über Wirbelverletzungen. (Deutsche Zeitschr. f. Chir., Bd. 99, 
Heft 3—6.) Nach Gurlt bilden Wirbelfrakturen nur etwa 0,33% aller Knochenbrüche. 


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Mit Einführung des Röntgenverfahrens haben sich diese Zahlen wesentlich verschoben. 
Kocher teilt die Wirbel Verletzungen ein: 

I. Partielle Wirbelverletzungen. 

1. Distorsionen, 

2. Isolierte Luxationen der Seitengelenke, 

3. Kontusionen und 

4. Isolierte Frakturen der Wirbelkörper (besonders Kompressionsfrakturen). 

5. Isolierte Frakturen der Bögen und Dome. 

II. Totalluxationsfrakturen. 

6. Totalluxationen (Luxation der Seitengelenke und Verschiebung im Bereich der 

Zwischenwirbelscheibe), 

7. Luxationskompressionsfrakturen (Luxation eines oder beider Seitengelenke und 

Kompressionsfraktur des Körpers), 

8. Totalluxationsfrakturen (Luxationsschrägfrakturen), Luxation der Seitengelenke 

und Dislokation im Bereich des frakturierten Wirbels. 

Die Behandlung der Wirbelbrüche muss von Anfang an eine sehr vorsichtige sein, 
da leicht bei Frakturen eine Verletzung des Rückenmarks eintreten kann, womit dann 
fast immer schwere Lähraungscrscheinungen verbunden sind. Das Hauptsyraptom eines 
vollkommenen Wirbelkörperbruches ist der Gibbus. Sehr wichtig ist auch der genau 
lokalisierte Druckschmerz, die Störung in der Bewegungsföhigkeit und in dem Gleich¬ 
gewicht. Verf. empfiehlt die grösste Vorsicht beim Transport und bei der Lagerung der 
Kranken, wenn auch nur der Verdacht einer Wirbelverletzung vorliegt. Es folgt dann 
eine kurze Beschreibung der Kümmelschen Krankheit, bei welcher als das Charakteris¬ 
tische die progrediente Erweichung der von einem Trauma betroffenen Wirbelsäule her¬ 
vorgehoben wird, welche kürzere oder längere Zeit nach der Verletzung zu Formverände¬ 
rung der Wirbelsäule führt und mit grosser Schmerzhaftigkeit der erkrankten Wirbel¬ 
säule verbunden ist. Verf. tritt intensiv dafür ein, bei jedem Verdacht auf Wirbelverletzung 
das Röntgenverfahren zu Hilfe zu nehmen und empfiehlt die von Sudek angegebene 
Weise, die Bilder der Wirbelsäule zu mustern. Taendler-Berlin. 

W« Burk, Über einen Bruch des Gelenkfortsatzes des 5. Lendenwirbels. 
(Beitr. z. klin. Chir. Bd. LVIII, S. 558.) Eine 31jährige Pat wollte in Hockstellung 
mit extrem vorgebeugtem Rumpf eine schwere Platte in ein am Boden befindliches Fach 
schieben, verspürte plötzlich einen heftigen Schmerz in der Kreuzgegend, der trotz 
mannigfacher Therapie im Verlauf von 8 % Jahren nicht schwand und in seiner Ursache 
verkannt worden wär. 

Die Untersuchung ergab Beckensenkung und leichte Flexion des Beins auf der er¬ 
krankten Seite, Schonung des Beines, Abflachung der normalen Lendenlordose, Kontraktur 
der linksseitigen Rückenstrecker, Druckempfindlichkeit des 5. Lendenwirbeldornfortsatzes, 
Beschränkung und Schmerzhaftigkeit der Bewegungen der Lendenwirbelsäule, sonst keine 
Veränderungen speziell von seiten der Wirbelsäule. Die Röntgenuntersuchung entdeckte 
einen isolierten, senkrecht verlaufenden Bruch des rechten Gelenkfortsatzes des 5. Lenden¬ 
wirbels. Die operative Entfernung des Bruchstücks brachte volle Wiederherstellung der 
Funktion. 

Es handelt sich demnach um einen indirekten Bruch, der durch eine das physio¬ 
logische Maß überschreitende Kombination von Beugung und linkskonvexer Abbiegung 
der Lendenwirbelsäule entstanden ist und die erste Beobachtung dieser Art darstellt. 

Reich-Tübingen. 

Delorme, Beitrag zur Kenntnis des Verhebungsbruches am 5. Lenden¬ 
wirbel. (Münch, med. Wochenschr. 10.) An der Hand eines in der Klinik für ortho¬ 
pädische Chirurgie von Gocht und Ehe bald in Halle a. S. begutachteten einschlägigen 
Falles kommt Verf. in seiner Arbeit zu folgendem Resultat: Typisch für den Bruch, 
insbesondere Verhebungsbruch des 5. Lehdenwirbels sind 1. ätiologisch das „Verheben“ 
mit relativ geringfügiger Gewalteinwirkung; 2. klinisch die anfänglich oft recht gering¬ 
fügigen Symptome, die zunächst gar nicht auf eine so schwere Verletzung hindeuten und 
aus denen sich erst allmählich die dauernden, z. T. die Arbeitsfähigkeit schwer beein¬ 
trächtigenden Schädigungen entwickeln; 3, röntgenologisch das Verschwinden des 5. Lenden¬ 
wirbels aus dem Röntgenbild. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


Bezügl. der Einzelheiten sei auf die für die Unfallheilkunde wichtige Arbeit ver¬ 
wiesen. Aronheim-Gevelsberg. 

Saenger, Diffuse SchädeThyperostose. S. demonstriert im ärztlichen Verein 
in Hamburg am 18. I. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 5) eine Frau mit diffuser Hy¬ 
perostose des Schädels. Die Leontiasis ossea, die sich seit 1 Jahr entwickelt und zu 
einem Schädelumfang von 63 cm geführt hatte, machte sich klinisch durch heftige Kopf¬ 
schmerzen, Ohrensausen, Schwindel, Übelkeit und Schlaflosigkeit geltend. Die Diagnose 
konnte durch das Röntgenbild gestellt werden. Bemerkenswert ist die zunehmende direkte 
Schädigung der Hirnnerven durch Beengung der Austrittskanäle. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Schuster, Multiple Exostosen. Sch. spricht in der medizinischen Gesellschaft 
zu Chemnitz am 27. X. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 6) über multiple Exostosen und 
demonstriert einen 57 Jahre alten Mann, bei dem die Untersuchung sowie die Röntgen¬ 
aufnahmen an den verschiedensten Knochen Exostosenbildungen ergaben, die teils pilz¬ 
förmig. teils stachelartig, teils in Form von Spangen den Knochen aufsassen und zu 
Schleimbeutelbildung geführt hatten. Die grösste Exostose sass pilzförmig an der vorderen 
Seite des linken Oberschenkels. Als ätiologisches Moment kam Rachitis in Betracht. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Zumloh, Die Osteomyelitis der Erwachsenen in ihrer Beziehung zur 
Unfallversicherungsgesetzgebung. (Inaugur.-Diss. Giessen 08.) Verf.s Arbeit liegen 
2 Fälle von rezidiver akuter infektiöser Osteomyelitis ira unmittelbaren Anschluss an 
ein Trauma zugrunde. Im 1. Falle erlitt ein 26jähriger gesunder Schlosser einen Schlag 
von einem mit Eisen gefüllten Korbe gegen die Innenseite des Unterschenkels, gegen eine 
alte mit der Tibia fest verwachsene Narbe. Diese war die Folge einer im 12. Lebens¬ 
jahre überstandenen Knochenentzündung, entstanden infolge eines Stockschlages. Im An¬ 
schluss an den Schlag des Korbes kam es zur schweren Osteomyelitis. Die Knochen¬ 
narbe, die dem Verletzten niemals Beschwerden verursacht hatte, so dass er mühelos seine 
2jähr. Dienstzeit ableisten konnte, musste doch als ein Locus minoris resistentiae aufge¬ 
fasst werden, welche eine gewisse Gefährdung in sich schloss. Wahrscheinlich wäre Pat 
gesund und arbeitsfähig geblieben, wenn nicht jener Unfall die alte Knochennarbe traf, 
die dort vielleicht noch schlummernde, abgekapselte und deshalb ausgeschaltete Krank¬ 
heitskeime sprengte, weckte, sie wieder dem Blutkreisläufe zuführte und damit einen 
längst abgelaufenen Erkrankungsprozess wieder zum Aufflackern braekte. Es war des¬ 
halb die schwere Knochenerkrankung als Folge des Unfalles anzusehen und eine Rente 
zu gewähren. Im 2. Falle hatte ein Arbeiter, der im 12. Jahre eine Osteomyelitis des 
Oberschenkels überstanden, 10 Jahre später im Betriebe durch einen Fehltritt heftige 
Schmerzen in dem Hüftgelenke des früher erkrankten Oberschenkels und im Anschluss 
daran eine schwere Gelenkpfannen-Osteomyelitis erlitten. Auch in diesem Falle musste 
angenommen werden, dass durch die Betriebsarbeit eine akute Verschlimmerung eines 
im Verborgenen fortbestehenden Krankheitsprozesses herbeigeführt war. 

Aron heim -Gevelsberg. 

Partsch, Quiet necrosis. P. spricht in der Breslauer chirur. Gesellschaft am 
14. II. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 12) über die sog. „Quiet necrosis“, d. h. über 
die besondere Form der chronischen Osteomyelitis, welche schleichend beginnend, trotz 
ausgedehnter Beteiligung des Knochens nur geringe Allgemeinerscheinungen hervorruft, 
bezw. vollkommen fieberlos verlaufen kann. In einem Falle, bei dem bakteriologisch 
B. pyogenes aureus nachgewiesen war, kam es zur Spontanfraktur, welche mittels Ex¬ 
tension glatt zur Heilung kam. Aronheim-Gevelsberg. 

Ribbert, Nekrose der Knochen nach Erfrieren. (D. med. Wochenschr. 46. 
1909, Vereinsberichte.) Taucht, man Extremitäten von Tieren in eine Kältemischung 
und lässt sie 10 Minuten darin, so frieren sie in toto. Die Knochen werden alsdann, 
trotzdem die Extremitäten gebraucht werden, grösstenteils nekrotisch. Der Knorpel leidet 
viel weniger, Knochenmark und Periost bleiben erhalten. Der tote Knochen wird nicht 
als Sequester ausgestosscu, sondern bleibt in Kontinuität erhalten und wird vom Mark 
und Periost aus mit einer dünnen Schicht neuer Knochensubstanz umkleidet. Resorption 
konnte auch nach 2 , / 2 Monaten nicht wahrgenommen werden. 

Ha mm er schmidt-Danzig. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 6. 


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Katzenstein, Knochenhaut-Knochenüberpflanzung. E. demonstriert in der 
Berliner med. Gesellschaft (s. d. Ref. Wolff-Eisners in d. Münch, med. Wochenschr. 50) 
eine erfolgreiche Periosknochen transplan tation bei einem Enaben, dem ein Sarkom der 
unteren Extremität lokal entfernt und bei welchem, entsprechend den Axhausensehen 
Untersuchungen, nach denen lebendes Periost am Leben bleibt, transplantiert war. Es 
gelang auf diese Weise, eine vollständige Neubildung des um ca. 20 cm resezierten Femur 
berbeizuführen. Die Ausheilung erfolgte im Laufe von 8 Monaten mit beweglichen Knie- 
gelenk, obwohl sich die Resektion bis nahe an das Eniegelenk erstreckt hatte. 

Aronheim - Gevelsberg. 

B&zy, Projectile ayant söjournö 39 ans sous Tomoplate. (Society de Chi¬ 
rurgie de Paris. 14. V. 09. La Presse mßdicale 09, No. 43.) Demonstration einer Engel, 
die 39 Jahre im Eörper gesessen hatte und dann entfernt werden musste, weil sie Ent¬ 
zündungserscheinungen ausgelöst hatte. Wallerstein-Eöln. 

Moszkowicz, Freie Enochenüberpflanzung. M. berichtet in d. k. k. Ges. 
der Ärzte in Wien (s. Münch, med. Wochenschr. 10) über einen Fall gelungener freier 
Enochentransplantation bei einem 27jährigen Mann, dem wegen eines Spindelzellensar¬ 
koms am unteren Fermurende ein 18 cm langes Stück des Femur reseziert werden 
musste. An dessen Stelle kam ein entsprechend langes Stück Fibula derselben Extremi¬ 
tät, welches aus den Muskeln herauspräpariert, mit dem anhaftenden Periost zwischen 
Femur und Tibia eingepflanzt wurde. Heilung per primam. Pat. geht mit Hilfe eines 
Schienenhülsenapparates. An einer Reihe von Röntgenbildern wird die Einheilung dieses 
und eines in ähnlicher Weise operierten Falles demonstriert. Aronheim-Gevelsberg. 

Yoeckler, Tuberkulöse Earies des Oberschenkelhalses. V. demonstriert 
in der med. Ges. zu Magdeburg am 4. XI. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 8) ein lljähr. 
Mädchen, bei dem vor */ 4 Jahr wegen ausgedehnter tuberkulöser Earies des Oberschenkel¬ 
halses das Verfahren der Plombierung mit Jodoformplombe nach Mosetig-Moorhof 
angewandt war. An die Ausräumung des Enochenherdes musste noch die Exzision zweier 
Fisteln angeschlossen werden. Muskeln und Haut konnten über der eingelegten Plombe 
vernäht werden. Es trat prima intentio ein mit völliger Beweglichkeit im Hüftgelenk. 
Als Vorteile des Verfahrens hebt V. hervor: 1. Die Möglichkeit der Erzielung einer 
prima intentio, wo diese nicht erreicht werden kann; 2. sichere Bekämpfung fötider Se¬ 
kretion; 3. energische Anregung der Bildung gesunder Granulationen; 4. Fixierung eines 
antituberkulösen Mittels für längere Zeit in der Wunde. Aron heim-Gevelsberg. 

Ebstein, Angeborene und erworbene Trichterbrust. E. gibt in der med. 
Ges. zu Leipzig am 26. X. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 51) klinische Beiträge zur 
angeborenen und erworbenen Trichterbrust. Er würdigt besonders die Fälle von sog. 
intrauterin erworbener Trichterbrust unter Vorzeigung instruktiver Fälle von fötaler 
Trichterbrust Wahrscheinlich kann die Deformität auch im späteren Leben erworben 
werden. Besondere Beachtung verdient auch die hereditäre und familiäre Trichterbrust 
und ihre Beziehung zu den rayopathischen, progressiven Muskelatrophien und zur heredi¬ 
tären Lues, sowie ihr Entstehen auf nervöser Basis. Differentialdiagnostisch können 
Schwierigkeiten machen geringe Grade der Deformität und Fälle von echter trauma¬ 
tischer Trichterbrust. Mit der sog. Schusterbrust ist sie nicht identisch. Obwohl diese 
Deformität nur geringe Symptome macht, falls keine Eomplikation hinzutritt, werden 
die davon Betroffenen stets militärfrei. Aron heim-Gevelsberg. 

Wiesner, Frühzeitige allgemeine Verknöcherung der Rippenknorpel — 
eine Röntgenschädigung(?). (Münch, med. Woch. 21.) Verf. untersuchte 4 Männer 
im Alter von 28, 32, 34 und 45 Jahren, die sich 7 bis 14 Jahre mit Röntgenstrahlen 
beschäftigt hatten. Es fand sich bei ihnen vollkommene Verknöcherung der Knorpel der 
ersten Rippe; Verknöcherungsprozesse der übrigen Rippen verschiedenen Grades, am 
wenigsten schienen die Knorpel der 2. Rippe affiziert. Der Verknöcherungsprozess verlief 
sehr unregelmässig; an den meisten Knorpeln durchsetzte er jedoch fast die ganze Knorpel¬ 
masse auf grössere Strecken. Diesen frühzeitigen allgemeinen Verknöcherungsprozess an 
den Rippenknorpeln deutet Verf. als Folge der häufigen Röntgendurchstrahlung bei be¬ 
rufsmässiger Beschäftigung mit Röntgenstrahlen, also als eine Berufskrankheit. 

Aron heim - Gevelsberg. 


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182 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 6. 


Reich, Über die Echinokokken langer Röhrenknochen. (Beitr. z. klin. Chir. 
Bd. LIX, S. 1.) Unter den 113 bekannten Fällen von Echinococcus im Skelettsystem 
steht die Lokalisation in langen Röhrenknochen (42 Fälle) an Häufigkeit hinter der in 
platten (45 Fälle) und vor der in kurzen spongiösen Knochen (26 Fälle). Betroffen wird 
primär meist die Meta- und Epiphyse, selten die Diaphyse. 

In einer eigenen Beobachtung von zentralem Echinococcus der unteren Epi- und 
Metaphyse der Tibia zogen sich erst unbestimmte, später sehr intensive Schmerzen über 
4 Jahre hin mit gelegentlichen Exazerbationen und Schwellungen nach geringfügigen 
Traumen. Seit einem Jahr bestand bleibende Schwellung und Schmerzhaftigkeit und bei 
der Aufnahme in die v. Brunssche Klinik fand sich ganz das Bild einer Epiphysen¬ 
tuberkulose mit paraostalen Abszessen ohne Auftreibung oder periostale Neubildung am 
Knochen und ohne Gelenkbeteiligung. Die Eröffnung und Ausschabung des dicht bis an 
den Gelenkknorpel und bis in die Diaphyse reichenden Herdes förderte zahlreiche, steck- 
nadelkopf- bis erbsgrosse zum Teil unter sich zusammenhängende Blasen zutage, deren 
grösste etwa einer Kirsche entsprach. Im übrigen bestand der Inhalt aus einer sterilen r 
eiterähnlichen Detritusmasse. Die mikroskopische Untersuchung der Blasen ergab die 
bekannten Eigenschaften derselben, keine Skolexproduktion, dagegen interessante exogene 
Proliferationsvorgänge. 

Mehrfache Beobachtungen, wonach Skeletteile, die jahrelang vorher ein Trauma er¬ 
litten hatten, Sitz der Echinokokkenansiedelung wurden, sprachen für eine traumatische 
Disposition in Bezug auf die Lokalisation. Eine solche kann aber nur dann als gegeben 
angenommen werden, wenn zwischen Trauma und ersten Symptomen eine mindestens halb¬ 
jährige Latenzzeit liegt; anderenfalls kann höchstens eine Verschlimmerung einer schon 
bestehenden Lokalisation oder deren Manifestation durch ein Trauma hervorgerufen werden. 

Unter den Symptomen sind die oft lange Zeit als einziges Krankheitszeichen be¬ 
stehenden Schmerzen, denen bisher eine zu geringe Bedeutung beigelegt wurde, parossale 
Abszesse, Pergamentknittern des Knochens und Spontanfrakturen keineswegs eindeutig, 
dagegen ist das Fehlen von Knochenauftreibung und periostaler oder ossaler Reaktion 
differentialdiagnostisch sehr beachtenswert. Ausser der Röntgenuntersuchung, die spezifische 
Bilder zu liefern scheint, ist allein die Probepunktion mit dem Nachweis von spezifischen 
Elementen oder Cholestearinkristallen imstande, die Diagnose in nicht fistulösen Fällen 
zu sichern. 

Eine Zusammenstellung der Resultate der operativen Therapie zeigt, dass die Pro¬ 
gnose der Echinokokken langer Röhrenknochen heute fast ebenso wie die gutartiger 
Knochengeschwülste eine günstige ist, dass eine ausgiebige Eröffnung und Ausräumung 
auch bei grosser Ausdehnung der Herde meist genügt, und Resektionen und verstümmelnde 
Operationen heute nur selten indiziert sind, namentlich wenn die Röntgenuntersuchung 
Frühdiagnose ermöglicht. 

Bezüglich der pathologisch-anatomischen Stellung der Knochenechinokokken kommt 
die Arbeit zu dem Schluss, dass die grosse Mehrzahl derselben die meist die Bezeichnung 
multilokular führen, der hydatidösen Form angehören. Diese Knochenechinokokken bieten 
durch die mechanisch bedingte relative Kleinheit der Blasen und die, wenn auch nicht 
ausschliessliche exogene Proliferation Ähnlichkeiten mit dem Alveolarechinococcus, unter¬ 
scheiden sich aber von diesem hauptsächlich durch Exzess der Blasengrösse, quantitativ 
verschiedene Reaktion des Wirtsgewebes und vor allem beim Wechsel des Mediums durch 
Wachstum nach hydatidösem Typus. 

Es kommt aber auch im Knochen ein echter Alveolarechinococcus vor, freilich 
äusserst selten, bisher nur in 2 sicheren Beobachtungen. 

Es ist also der gewöhnliche Knochenechinococcus als multipler hydatidöser zu be¬ 
zeichnen. Reich- Tübingen. 

Preiser, Spontanfraktur des Kahnbeins. Pr. spricht in der biologischen 
Abteilung des ärztlichen Vereins in Hamburg am 22. III. 10. (s. Münch, med. Woch. 22) 
über eine typische posttraumatische und zur Spontanfraktur führende Ostitis navicularis 
carpi. An der Hand von 5 z. T. jahrelang beobachteten Fällen macht Preiser auf eine 
Ostitis des Kahnbeins aufmerksam, die sich dadurch auszeichnet, dass sich nach einem 
Unfall im Röntgenbild eine kreisrunde Aufhellung im Kahnbein findet, anscheinend ohne 
primäre Fraktur. Schliesslich brechen die verdünnten Wandungen ein und es entsteht 


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dann das Bild der typischen Naviknlarfraktnr. Wassermann war negativ, Tuberkulose 
wegen Beschränkung auf das Os naviculare auszuschliessen, ferner wegen Erhaltung der 
groben Handkraft und Abwesenheit der Knochenatrophie. Nach Preisers Untersuchungen 
ist die Ursache dieser typischen Ostitis ein Abriss des dorsalen Ligam. navi-lunatum, 
vielleicht mit einer primären Infraktion des Os naviculare kombiniert. In der Diskussion 
erklärt Hänisch die Affektion nicht für eine spezifische Erkrankung, sondern für eine 
Ernährungsstörung, entstanden durch Abreissen des Bandes mit den Gefässen bei bereits 
bestehender Fraktur. Aronheim-Gevelsberg. 

Stühmer, Bedeutung der Syphilis bei Gelenkerkrankungen. St. spricht 
in der medizin. Gesellschaft zu Magdeburg am 21. X. 09 (s. Münch, med. Woch. 7) über 
die ätiologische Bedeutung der Syphilis bei chronischen Gelenkerkrankungen. St. hat 
— veranlasst durch die Ergebnisse Heckmanns aus New York — bei den von ihm be¬ 
handelten Fällen von Arthritis deformans nach event. bestehender Lues geforscht. Die 
Mehrzahl der Fälle reagierte nach Wassermann negativ.. Es fanden sich jedoch einige, 
bei denen er eine stark positive Reaktion erhielt und in diesen deshalb die Lues ätio¬ 
logisch von Bedeutung hielt, zumal es sich um junge Pat. handelte, für deren Erkran¬ 
kung sonst keine Ursache bekannt war. In der Diskussion bemerkt Blencke, dass er 
nicht jede deformierende Gelenkentzündung auf Lues zurückführe, das Trauma und die 
Überlastung kämen ätiologisch eher in Betracht. Aronheim-Gevelsberg. 

Korber, Gelenkkörper. K. gibt im ärztl. Verein in Hamburg am 1. III. X. 
(8. Münch, med. Woch. 10) einen kritischen Bericht über ätiologische Studien zur Ge¬ 
nese der Corpora libera der Gelenke. Er lehnt die Annahme Königs einer spontanen 
Elimination von Gelenkstücken auf entzündlicher Basis (Osteochondritis dissecans) ab und 
hebt mit Barth die hohe Bedeutung des Traumas hervor. Für die rein traumatische 
Entzündung spricht vor allem der Röntgenbefund. Am Kniegelenk findet sich mit grosser 
Regelmässigkeit ein Defekt in der Nähe des Condyl. int femoris, gerade an der Stelle, 
wo das Ligam. cruciat. post, ansetzt Für eine demarkierende Entzündung ergaben weder 
die klinischen Beobachtungen noch die anatomisch-histologischen Untersuchungen irgend 
ein Moment. Aron he im-Gevelsberg. 

Heck inan n (New-York), Zur Ätiologie der Arthritis deformans. (Münch, 
med. Wschr. 09, Nr. 31.) H. veröffentlicht 4 Fälle von monoartikulärer Arthritis defor¬ 
mans, bei denen anamnestisch sicher Lues angegeben und durch den Befund bestätigt 
wurde, und in denen 2 mal Trauma als Ursache der Erkrankung, 2 mal geringe Traumen 
und Überanstrengung als verschlimmerndes Moment von den Patienten angenommen 
wurden. Auf Grund der 4 Fälle und früherer Erfahrung fasst H. die monartikuläre 
Arthritis deformans (die nicht senile) als eine Arthritis auf, die gewöhnlich mittelbar 
durch ein Trauma hervorgerufen ist, deren tiefere Grundursache jedoch die konstitutionelle 
Lues ist. Die Lues ist verantwortlich, dass die Gelenkverletzung nicht ausheilt, sondern 
zur Arthritis deformans führt. Elf Fälle von polyartikulürer Arthritis deformans, in 
denen für Lues Anamnese und Befund 4 mal sicher, 2 mal fast sicher, 1 mal verdächtig, 
4 mal fast verdächtig, die Serodiagnose 7 mal positiv, 2 mal schwach positiv, 2 mal zweifel¬ 
haft bis mässig positiv war und in denen 8 mal ausgesprochene ererbte rheumatische 
Disposition vorlag, veranlassen folgende allgemeine Schlüsse: Für die Arthritis deformans 
verantwortlich sind die rheumatische Disposition und die konstitutionelle Lues. Die 
Polyarthritis deformans ist, wenigstens in einem bedeutenden Prozentsatz der Fälle, ein 
chronischer Gelenkrheumatismus im Luetiker. Auch hier ist die konstitutionelle Lues 
dafür verantwortlich, dass die rheumatische Affektion nicht ausheilt und sich nicht wie 
gewöhnlich ad integrum zurückbildet, sondern sich zur typischen Form der Polyarthritis 
deformans aus wächst. S c h 1 i a c k - Cottbus. 

Schawlow, Über die Behandlung schwerer Arthritiden. (Deutsche mediz. 
W. 09, Nr. 14.) Verf. hat seit 12 Jahren Patienten, die an chronischer Polyarthritis, 
Arthritis deformans und urica, auch gonorrhoica litten, in dem Bade Riga-Kemmern mit 
natürlichen Schwefelbädern behandelt. Die Erfolge waren oft recht gute. 

Seit 1905 hat er dieser Therapie nach dem Vorgänge Mendels noch Fibrolysin- 
Injektionen zugefügt Jeden Tag wird eine Tube 2,3 ccm Merck-Mendelschen Fibro- 
lysins in die Glutäalmuskulatur gespritzt. Nach 12 Injektionen trat Abnahme der 
Schmerzen, nach 20—25 Rückgang der Steifigkeit und der Gelenkschwellungen ein. Nicht 


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selten — vgl. die eingefügten 6 Krankengeschichten — handelte es sich um jahrelang 
Kranke, an das Bett oder Krttcken gefesselte Patienten. 

Dies Medikament wurde gut vertragen, auch von Lungen- und Herzfehlerkranken. 
Nötig sind etwa 30 Einspritzungen. Die Erklärung für die Wirkung des Fibrolysins 
steht noch aus. Einige Autoren nehmen chemotaktische Prozesse an, andere denken an 
eine periphere Hyperämie. 

Die von Wolf geübte Skepsis, alle Erfolge seien nicht propter hoc, sondern post 
hoc entstanden, kann Yerf. nicht teilen. 

Er hofft, dass seine Mitteilungen zur Nachprüfung anregen. Apeit-Glotterbad. 

Knotz, Zur Behandlung der Ankylose mit Fibrolysineinspritzuügen. 
(Mediz. Klinik 1909, Nr. 30.) Verf. berichtet nur über eigene Erfahrungen. Sie gipfeln 
auf den Resultaten, die an 15 Pat. gesammelt waren. Von den 15 Pat. sind nur 8 
günstig beeinflusst worden. In diesen 3 Fällen sind trotz Bestehens schwerer, jahre¬ 
langer Ankylosen Erfolge erzielt worden, die fast an Heilung grenzen. Es wurden 
10—25 Einspritzungen ä 2,3 gegeben; die grösste verbrauchte Gesamtmenge hat 117,3 ccm 
betragen. Ausserdem erhielten die Kranken Thermalbäder und übten an mediko-mecha- 
nischen Apparaten, soweit dies ihr Zustand erlaubte. Ap eit-Glotterbad. 

Heeger, Zur Behandlung der ankylosierenden Gelenkerkrankungen 
mittels Fibrolysin. (Münch, med. Woch. 5.) Verf., Arzt in Oeynhausen, hat nach 
den mitgeteilten Krankengeschichten die Ankylosierungsprozesse der Gelenke nach Ar¬ 
thritis chronica, Coxitis, chronischem Gelenkrheumatismus, Arthritis deformans und Ischias 
durch Fibrolysininjektionen in günstiger Weise beeinflussen können. Die Injektionen 
wurden täglich gemacht, die einzelne Ampulle bis auf 45° C vorher erwärmt und stets 
in die Glutäalgegend appliziert. Es wurden 10—20 Fibrolysininjektionen während der 
4—5 wöchigen Badekur gegeben und von der 10. Injektion an Massage und mediko- 
mechanische Übungen angewandt. Aronheim-Gevelsberg. 

Lanz (Amsterdam), Discitis mandibularis. (Zentralbl. f. Chir. Nr. 9.) Analog 
dem Kniegelenk liegt im Kiefergelenk eine lose Bandscheibe, die faktisch das Kiefergelenk 
in zwei vollständig voneinander getrennte Gelenkhöhlen scheidet. Dieser Discus arti- 
cularis war in zwei operierten Fällen abnorm beweglich. Beim Öffnen des Mundes be¬ 
stand schmerzhaftes Fremdkörpergefühl und Knacken. In beiden Fällen Heilung durch 
Exstirpation der Bandscheiben. Das klinische Bild, der Operationsbefund, das voll¬ 
ständige Verschwinden der Beschwerden nach Exzision der Zwischenscheiben rechtfertigen 
es, von einer Discitis mandibularis zu sprechen analog der Meniscitis trau¬ 
matica des Kniegelenks (Roux). Bettmann-Leipzig. 

WilmannS, Zur Frage der habituellen Schultergelenksluxation. (Zen¬ 
tralbl. f. Chir. Nr. 12.) Durch die bisherigen Erfolge ist bewiesen, dass man allein durch 
Verengerung der Kapsel trotz anderweitiger recht erheblicher Veränderungen am Gelenk¬ 
apparat (Absprengungen von Knochenteilen und der Sehneninsertionen usw.) einen vollen 
Erfolg erzielen kann. W. schliesst daraus, dass die Kapselschrumpfung die eigentliche 
Ursache der Luxation bildet, dass die eingreifenderen Verfahren daher unnötig sind. 
Es ist am besten, zur Verengerung ein Stück aus der Kapsel zu exzidieren und die 
Ränder übereinander zu vernähen. Falls nur gerafft wird, ist unresorbierbares Material 
zur Naht zu nehmen, um ein Auseinanderweichen der Ränder zu verhüten. 

Bettmann - Leipzig. 

Lindenstein, Zur Kasuistik seltener Luxationen des Schultergelenkes, 
des Beckens und Hüftgelenkes. (Beitr. z. klin. Chir. Bd. LVIII S. 709.) Die drei 
interessanten Fälle, die sich alle durch ihre Seltenheit, der erste ausserdem durch die 
Multiplizität der Verrenkungen auszeichen, sind folgende: 

1. Ein von einem Automobil überfahrener Mann, bei dem der nähere Verletzungs¬ 
mechanismus unbekannt blieb, trug eine Luxatio femoris dextri iliaca, eine Luxatio cla- 
viculae supraacromialis, einen Bruch des Schambeines, einen Bruch der 8. Rippe rechts 
und vor allem eine Luxatio humeri dextri retroglenoidalis infraspinata davon. Letztere 
bot ein typisches Bild: Verbreiterung der Schulter, ausgesprochene Pronation des Vor¬ 
derarmes, eine grubige Vertiefung des Deltoides zwischen Akromion und Proc. coracoi- 
deus, in der man die Gelenkfläche fühlte, und eine kugelige Vorwölbung unter der 


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Spina scapulae. Die Reposition der Schulterverrenkung nach Hoffa gab ein schlechtes, 
die Reposition der Hüftverrenkung nach Kocher ein recht gutes funktionelles Resultat. 

2. Eine Verrenkung der linken Beckenhälfte bei einem Manne, der, auf dem Bauche 
liegend, von einem Lastwagen überfahren worden war. Eine Blasen- oder Harnröhren¬ 
verletzung fehlte. Extensionsbehandlung in starker Adduktion. Heilungsresultat sehr gut. 

3. Eine Luxatio femoris perinealis bei einem Manne, dem ein Rad eines Last¬ 
wagens über die rechte Gefässhälfte gegangen war, als er mit gespreizten Beinen am 
Boden lag. Das rechte Bein war stark flektiert, maximal abduziert und nach aussen 
rotiert. Den Gelenkkopf fühlte man am Damme, dicht hinter dem Hodensacke. Harn¬ 
röhre unverletzt. Reposition in Narkose durch Flexion im Kniegelenk, Extension, Ad¬ 
duktion und Innenrotation. Völlige Wiederherstellung der Funktion. Re ich-Tübingen 

Schulz, Zur Prognose der traumatischen, unkomplizierten Schulter¬ 
luxation. (Beitr. z. klin. Chir. Bd. LX., S. 833.) Die aus der Küttnersehen Klinik 
hervorgegange Arbeit führt den Nachweis, dass unsere bisher etwas optimistischen An¬ 
sichten über die Prognose der reponierten, unkomplizierten Schulterverrenkungen ent¬ 
schieden revidiert werden müssen. 

Unter 160 in den letzten 5 Jahren wegen Schulterverrenkung behandelten Fällen 
konnten 54 Patienten mit unkomplizierten (also Ausschluss von Knochenabsprengungen, 
Myositis ossificans, Plexuslähmung usw.) Verrenkungen nachuntersucht werden: 46 Männer, 
8 Frauen. Die Mehrzahl war nach Kocher reponiert und in der orthopädischen Ab¬ 
teilung nachbehandelt worden. 

Zunächst stellt Verf. gegenüber Bardenheuer fest, dass nur etwa die Hälfte 
aller Verrenkungen mit Knochenbrüchen kompliziert waren. 

Das deprimierende Resultat der Nachuntersuchung ging dahin, dass nur 13 °/ 0 der 
Nachuntersuchten eine volle Gebrauchsfähigkeit und 22% eine befriedigende (Elevation 
des Armes über die Horizontale und Kraftverminderung nicht über V 3 ), alle anderen 
eine schlechte Funktion davongetragen hatten. Näherhin war die Kraft des Armes um 
ein Drittel, häufiger um die Hälfte herabgesetzt bei 26%, reissende Schmerzen klagte 
ein Drittel der Patienten. Die Aussenrotation war bei 4 Fällen bis 40°, in ebenso vielen 
gar nicht, sonst in geringem Grade herabgesetzt Die Innenrotation war meist normal, 
nur zweimal um 10° vermindert. Die seitliche Erhebung des Armes ging in 46,1% 
höchstens bis zur Horizontalen; die Erhebung nach vorn war in 42,6% aller Fälle in 
erheblicher Weise gestört; die erstere Störung war durchweg beträchtlicher als die 
letztere. Die Rückwärtsbewegung war nur in 25% beeinträchtigt. Krepitation wurde 
14mal konstatiert, zweimal in erheblichem Grade. Ankylosen und Reluxationen kamen 
nicht zur Beobachtung. 

Was die Ursachen der im allgemeinen schlechten Endresultate anlangt, so spielen 
Alter, Art der Verrenkung, Zeitdauer zwischen Unfall und Reposition, Schwierigkeiten 
bei der Einrenkung, Dauer der Nachbehandlung usw. keine ausschlaggebende Rolle. Die 
Hauptschuld trägt die primäre und sekundäre Entzündung der Gelenkkapsel und der 
umgebenden Muskeln und Fascien. Die Wirkung dieser Faktoren lässt sich nie ganz 
aussckalten, aber durch frühzeitige methodische Übung und Massage verringern. Die 
an sich vielleicht berechtigte Forderung der stationären Behandlung mit Extension scheitert 
wohl meist an äusseren Umständen. Reich-Tübingen. 

Delbet, Sur les luxations acromio-claviculaires. (La Presse medicale 09, 
Nr. 59.) In seinem in der Pariser chirurgischen Gesellschaft am 21. VII. 09 gehaltenen 
Vortrag unterscheidet D. die echten Luxationen des äusseren Schlüsselbeinendes, die mit 
einer Verschiebung des Akromion unter die Clavicula beim Erheben des Armes nach 
vorn einhergehen, von den Subluxationen, bei denen sich die Clavicula ein wenig über 
das Akromion schiebt. Bei den letzteren sind die vom Processus coracoides zum Schlüssel¬ 
bein ziehenden Bänder, das Lig. conicum und das Lig. trapezoides, erhalten, bei den 
ersteren zerrissen. Die Subluxationen behindern die Funktion des Armes kaum, während 
die wahren Luxationen die Arbeitsfähigkeit sehr beeinträchtigen. Jene kann man daher 
sich selbst überlassen, während diese einer energischen Behandlung bedürfen. Leider 
gelingt es sehr schwer, die Clavicula nach gelungener Reposition in ihrer Stellung zu 
erhalten. Man hat daher vorgeschlagen, das äussere Schlüsselbeinende an das Akromion 
anzunähen. Die Naht hatte aber nur einen mässigen Erfolg, weil sie zur Beweglich- 


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keitsbeschränkung des Armes führte. D. kam daher auf den Gedanken, den zerrissenen 
Bandapparat durch künstliche Ligamente aus dicker Seide zu ersetzen. Er führte diese 
Syndesmopexie an einem Fall mit gutem Erfolg aus. Er führte die Seidenfäden in der 
Richtung der normalen Ligamente durch das Periost des äusseren Schlüsselbeinendes 
einerseits und des Proc. coracoides andererseits. Wallerstein-Köln. 

Lohmüller, Beitrag zur Luxation des Capitulum radii. (D. Zeitsch. f. 
Chir. Bd. 99, 3.—6. Heft.) Der Verf. schildert drei Fälle von isolierter Luxation des 
Radiusköpfchens, zwei traumatischer, einen kongenitaler Herkunft. Es handelt sich um 
•einen Fall einer Luxation nach vorn, zweitens um eine veraltete Luxation des Radius¬ 
köpfchens nach aussen in Verbindung mit einer alten Fraktur der Ulna. Die Verrenkung 
des Radiusköpfchens tritt bei Erwachsenen seltener auf als bei Kindern, weil bei den 
letzteren das Lig. annulare weniger widerstandsfähig ist. Der Symptomenkomplex ist ein 
sehr charakteristischer. Es besteht an der Bruchstelle sehr starke Schwellung. Die 
Röntgenaufnahme giebt stets Aufschluss. Die Therapie muss zunächst unblutig versuchen, 
die Reduktion resp. Retention zu erzielen. Häufig gelingt dies nicht infolge Interposition 
von Band- und Kapselteilen. Am zweckmässigsten für die Freilegung des Gelenkes ist 
der Huetersche Längsschnitt, um den Nervus radialis zu schonen. Bei geringen Funk¬ 
tionsstörungen, welche hauptsächlich in der Störung der Pro- und Supination bestehen, 
soll man von einem operativen Eingriff absehen, während bei stärkeren Störungen allein 
die Resektion des Capitulum radii in Betracht kommt Taendler-Berlin. 

Sievert, Seltener Fall von Volarluxationsstellung des Radiokarpal- 
gelenkes bei gleichzeitiger Fraktur der unteren Radiusepiphyse und des 
Proc. styl, ulnae. (Münch, med. Wochenschr. 16.) Die Verletzung entstand bei einem 
51 Jahre alten Werkführer durch Fall aus ca. zwei Meter Höhe von einer Leiter, wobei 
die Hand in ein geöffnetes Schubfach eines Schrankes geriet, wo sie fixiert wurde, indem 
der Mann zu Boden fiel. Aus dem in der Poliklinik für orthopädische Chirurgie zu 
Leipzig angefertigten Röntgenbilde liess sich erkennen, dass die Fraktur am unteren 
Radiusende durch Anstemmen der oberen Karpalknochenreihe an die untere Fläche des 
Radius entstanden war. Aron heim-Gevelsberg. 

Frangenheim, Zur Pathologie der Osteoarthritis deformans juvenilis 
des Hüftgelenkes, über Coxa vara und traumatische Epiphysenlösung am 
oberen Femurende. (Beitr. z. klin. Chir., 65. Bd., 1. Heft.) Verf. teilt aus der 
Lex er sehen Klinik sechs klinisch, röntgenologisch und (mit Ausnahme eines Falles) auch 
pathologisch-anatomisch genau untersuchte Fälle mit, und zwar von jeder der drei Affek¬ 
tionen zwei Fälle. Fünf Abbildungen erläutern den Text. Die Einzelheiten seiner Be¬ 
funde und Schlüsse auf diesem noch viel umstrittenen Gebiet eignen sich nicht zum 
Referat Verf. kommt zu folgendem Ergebnis: 

1. Es giebt eine jugendliche Osteoarthritis deformans des Hüftgelenks, die ohne 
bekannte Ursache, aber auch nach Verletzungen entstehen kann. Die Vermutung 
Borchardts, dass diese Fälle die Folge einer chronisch verlaufenden Osteomyelitis seien, 
ist nicht zutreffend. Wir können bei diesem Leiden eine atrophische und eine hyper¬ 
trophische Form unterscheiden. In einem der von uns untersuchten Fälle wurden 
Störungen im Bereich der Knorpelfuge gefunden. 

2. Die Coxa vara adolescentium ist ein fest umgrenztes Krankheitsbild, vielleicht 
die Äusserung einer Konstitutionsanomalie, deren Ursache noch nicht bekannt ist. Ver¬ 
letzungen sind zur Entstehung dieser Erkrankung nicht notwendig. Es ist wahrschein¬ 
lich, dass sich die Krankheitserscheinungen auch hier zuerst an der Knorpelfuge zeigen. 
Die Verkleinerung des Schenkelhalswinkels, die Adduktion des Halses gehört zum Krank¬ 
heitsbild der Coxa vara adolescentium, vielleicht ist sie späteren Stadien eigen. Die 
Störungen an der Knorpelfuge können als eine Form der Chondrodystrophie aufge¬ 
fasst werden. 

3. Die allgemein als Coxa vara traumatica bezeichneten Fälle sind z. T. den spon¬ 
tanen Epiphysenlösungen zuzurechnen, da sie sich an einem Schenkelhals ereignen, dessen 
Knorpelfuge nicht normal ist. Der Beweis, dass die Veränderungen an der Knorpelfuge 
der Rachitis zuzurechnen sind, ist nicht einwandsfrei erbracht. 

4. Die echten traumatischen Epiphysenlösungen am oberen Femurende sind bei 
gesunden jungen Menschen eine äusserst seltene Verletzung. Kolaczek-Tübingen. 


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Streissler, Über die operative Behandlung irreponibler vorderer Hüft- 
luxationen. (Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. LVIII, S. 571.) Ein 14jähriger Knabe 
fiel auf ebener Erde mit dem Rumpf nach rechts hinten, während das rechte Bein stark 
nach vorn-aussen abduziert war. Als er nach erfolglosen Repositionsversuchen 3 Wochen 
nach dem Unfall in Behandlung trat, konnte er mit einem Stock mühsam gehen und bot 
-das typische Bild einer Luxatio femoris obturatoria: Der Oberschenkelkopf war vom Mast¬ 
darm aus gut zu tasten und bei Ausschluss einer Fraktur von einer schaligen Knochen¬ 
neubildung umgeben (Röntgenbefund). Bei einem misslungenen Repositionsversuch in 
Narkose kam es zu einem Oberschenkelbruch im oberen Schaftdrittel, der zunächst eine 
Extensionsbehandlung notwendig machte. 11 Wochen nach Eintritt der Behandlung wurde 
von einem Kocherschen Resektionsschnitt aus unter Abtragpng mächtiger Schwarten* 
massen mit Erfolg die blutige Reposition der Verrenkung vorgenommen und dabei die 
Knorpelfläche unverändert gefunden. Unter Extension erst in Abduktions-, dann in Nor¬ 
malstellung wurde reaktionslose Heilung und unter entsprechender Nachbehandlung auch 
eine gute Gebrauchsfähigkeit erzielt. 2 Monate nach der Operation wurde das infolge 
der Fraktur wenig verkürzte Bein im Hüftgelenk in leichter Flexionskontraktur gehalten, 
konnte 60° gebeugt, 15° abduziert, etwas rotiert und unter unbedeutendem Hinken zu 
ausdauerndem Gange benutzt werden. Die um den verrenkten Kopf gebildete und nach 
der Operation noch stärker entwickelte Knochenschale war jetzt in Rückbildung begriffen. 

Im Anschluss an die Beobachtung und unter Berücksichtigung von 21 analog be¬ 
handelten und kurz auf geführten Fällen bespricht Verf. die Ätiologie, pathologische Ana¬ 
tomie, Diagnose und Prognose der irreponiblen vorderen Hüftverrenkungen und die Indi¬ 
kationen zur Operation bei frischen und veralteten Fällen. Ausführlicher beschäftigt sich 
die Arbeit mit der operativen Behandlung; sie weist nach, dass von allen Resektions¬ 
schnitten der seitliche Langenbecksche Längsschnitt am häufigsten, nämlich zu fünf 
Repositionen und zwei Resektionen gebraucht wurde, empfiehlt aber in erster Linie den 
Kocherschen Schnitt, der im mitgeteilten Fall erstmals zur Reposition einer vorderen 
Hüftverrenkung ausgeführt worden ist. Aus einem Vergleich der Heilungs- und funktio¬ 
nellen Erfolge bei blutiger Reposition, Resektion und Osteotomie ergibt sich, dass die 
Reposition zwar eingreifender und schwieriger ist, dafür aber auch die besten funktio¬ 
neilen Resultate liefert und daher stets wenigstens versucht werden soll. In allen Fällen 
mit gröberen Frakturen des Kopfes oder der Pfanne, mit bedeutender Muskelverkürzung 
oder exzessiver Osteophytenbildung wird man zur Resektion schreiten müssen und die 
inter- oder subtrochantere Osteotomie für jene Fälle reservieren, in denen eine Resektion 
technisch zu schwierig, der Kräftezustand der Pat. nicht entsprechend oder eine Stellungs¬ 
verbesserung am Bein notwendig ist. Re ich-Tübingen. 

V. Brunn, Über die schnellende Hüfte. (Beitr. z. klin. Chir. Bd. LVIII, 
S. 121.) In der v. Brunn sehen Klinik wurde bei einem sonst gesunden, kräftig ent¬ 
wickelten Mädchen eine Erkrankung der Hüfte beobachtet, die sich im 1. Lebensjahr ent¬ 
wickelt hatte und dadurch ausgezeichnet ist, dass bei jedem Schritt unter massigen 
Schmerzen und begleitet von einem ruckartigen, schnappenden Geräusch eine Vorwölbung 
in der Trochantergegend entsteht, welche mit der Entlastung des Beins wieder ver¬ 
schwindet. Als Ursache lässt sich durch Tastung das Herübergleiten eines sehnigen 
Stranges von hinten nach vorn feststellen. Die operative Festlegung dieses Stranges in 
einer Rinne des Trochanters beseitigte das Schnappen und das Geräusch. 2 Jahre später 
trat das gleiche Symptomenbild auf der anderen Seite auf. Hier ergab die Operation, 
dass ein derber Fascienstrang über den Trochanter hinübergleitet, von dem er durch eine 
mächtige Schicht lockeren Bindegewebes getrennt ist. Nach Entfernung dieser Binde- 
gewebsschicht und Faltung der Fascie mit Befestigung am Trochanter war auch hier das 
6 chnappende Geräusch verschwunden. 

Es liegen 9 analoge Beobachtungen in der Litteratur vor, von denen vielleicht 2 
mit willkürlicher Subluxation im Hüftgelenk kombiniert und 5 nicht autoptisch sicher¬ 
gestellt waren. Nach autoptischen Befunden ist es wahrscheinlich, dass das Fehlen einer 
Bursa trochanterica, bzw. deren Ersatz durch ein lockeres Bindegewebe die Ursache des 
Phänomens bildet, etwa in dem Sinne, dass der normale Schleimbeutel die Glutaeussehne 
in einem gewissen Abstand vom Trochanter hält, wozu dagegen das lockere Bindegewebe 


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nicht befähigt ist Es käme dann an Stelle deß leichten Gleitens zu einer Hemmung an 
der hinteren Trochanterkante, die ruckartig überwunden wird. 

Eine konservative Behandlung mit blosser Ruhigstellung dürfte selten Erfolg haben, 
die Anheftung der Glutaeussehnc am Trochanter dagegen in allen schwereren Fällen das 
gegebene Verfahren darstellen, das in dem mitgeteilten und in einem Falle von Bayer 
einen schönen Erfolg aufzuweisen hatte und zugleich für die entwickelte Entstehungs¬ 
theorie spricht. Reich-Tübingen. 

Hohmann, Über schnellende Hüfte. (Z. f. orth. Chir. XXIV. Bd. 1.—2. Heft.) 
Verf. gibt für die schnellende Hüfte 2 verschiedene Ursachen an: 1. die sogen, willkür¬ 
liche Subluxation des Schenkelkopfs, 2. das Hinausgleiten des sogen. Tractus ilio-tibialis 
über den Trochanter major beim Beugen des Oberschenkels. Er schildert einen Fall 
einer 24 Jahre alten Lehrerin, welche 8 Jahre, bevor die Erscheinungen auftraten, ziem¬ 
lich heftig auf die linke Hüfte gefallen war. Zeitweise verschwand das Geräusch, stellte 
sich jedoch wieder ein und seit dem Jahre 1908 blieb es konstant Patientin litt unter 
Müdigkeit und Erschlaffung der linken Hüfte und wurde durch das ständige knackende 
Geräusch nervös. Es wurde, um die Verschiebung des Tractus ilio-tibialis zu verhindern, 
zuerst ein Gipsverband angelegt, welcher fest hinter dem Trochanter einmodelliert war. 
Solange dieser Verband lag, hörte das Knacken auf, stellte sich jedoch sofort nach Ab¬ 
nahme wieder ein. Patientin wurde daher operiert; man fand bei der Operation am hin¬ 
teren Rande des Trochanter unter der Fascia lata einen Hohlraum, der zuerst als Bursa 
angesehen wurde. Es zeigte sich jedoch nur sehr locker gefügtes, grosse Zwischenräume 
enthaltendes Zellgewebe. Hinter dem Trochanter fühlte man den derben, strangartigen 
Vorderrand des Glutaeus, der sich immer bei der Beugung über den Trochanter nach vorn 
schob. Dieser Strang war nicht von der übrigen Masse des Glutaeus getrennt, sondern 
hing mit ihm im ganzen zusammen. Die mikroskopische Untersuchung ergab sehr festes 
Bindegewebe, sicher keine Bursateile. Es wurde nun dieser sehnig-muskulöse Strang mit 
Seide nach Art der Durchflechtung bei Sehnenverpflanzungen an den sehnigen Ansatz des 
Musculus vastus externus am Trochanter und an dem Periost oberhalb und hinter dem¬ 
selben angenäht. — Nach 6 Wochen wurde der Gipsverband abgenommen und dann noch 
ein kleinerer Kontentivverband angelegt. Nach der definitiven Abnahme war das Ge¬ 
räusch vollkommen verschwunden. 

Die Ansichten über die Entstehung der schnellenden Hüfte sind sehr verschieden- 
Pupovac glaubt an eine durch Trauma hervorgerufene Zerreissung der hinteren Partie 
des Glutaeus maximus. Der Verf. ist ebenfalls der Ansicht, dass in dem beschriebenen 
Falle eine Zerreissung, bzw. eine Auflockerung der Verbindung der Weichteile einge¬ 
treten ist. — Therapeutisch kommt nur die Operation in Betracht, und zwar nur in 
schwereren Fällen, während in den Fällen ohne subjektive Beschwerden eine Behandlung 
unnötig ist. Taendler-Berlin. 

Kfittner, Schnellende Hüfte. K. zeigt in der Breslauer Chirurg. Gesellschaft 
am 13. XII. 09 (s. Münch, med. Wocb. 6) einen Pat. mit sogen, schnellender Hüfte. Das 
Symptom hat mit dem Hüftgelenk nichts zu tun, kommt durch ruckweises Hinübergleiten 
des Tractus cristo-femoralis über den Trochanter major zustande und kann bald willkür¬ 
lich hervorgerufen werden, bald habituell sein. Aron he im-Gevelsberg. 

Nohl, Über Knieschmerzen bei Hüfterkrankung. (Münch, med. Wochenschr. 
1909, Nr. 20.) N. veröffentlicht im Anschluss an die Fälle von Heinecke (Nr. 13 d. 
Wochenschr.) einen Fall, in dem seit 8 Jahren über Schmerzen im Knie und an der 
Vorderseite des Unterschenkels geklagt wurde. Das Knie bot stets normale Verhältnisse. 
N. fand eine rheumatische Hüftgelenkentzündung mit starker Hüftversteifung. Die Pat. 
hatte an eine Hüftgelenkerkrankung selbst nie gedacht. Schliack-Cottbus. 

Hötzel, Über Knieschmerzen bei Htifterkrankungen. (Münchner med. 
Wochenschr. 29. 09.) Es handelt sich um Arthritis deformans beider Hüftgelenke, bei 
der neben Kreuzschmerzen und gelegentlichem Krachen in der Hüfte und zunehmender 
Steifigkeit der Beine nur über Schmerzen in den — gesunden — Kniegelenken geklagt 
wurde. Schliack-Cottbus. 

Heinecke, Über Knieschmerzen bei Htifterkrankungen. (Münch, med. 
Wochenschr. 09. N. 13.) H. beschreibt zwei Fälle von Kontusion des Kniegelenks mit 


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Gelenkerguss und starker Funktionsstörung.' Schwellung und Beweglichkeitsbeschränkung 
verschwinden nach einigen Monaten, es bestehen heftige Schmerzen weiter, die noch im 
Laufe der Zeit zunehmen. In einem Fälle schliessen sich die starken Schmerzen un¬ 
mittelbar an den Unfall an, im zweiten besteht ein fast schmerzfreies fünfvierteljähriges 
Interwall. Schliack-Cottbus. 

Blencke, Kniegelenkstuberkulose. B. demonstriert in der med. Gesellschaft 
zu Magdeburg am 2. XII. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 12) zwei Fälle von Knie¬ 
gelenkstuberkulose bei erwachsenen Männern, die nur mit Stauungen und einem abnehm¬ 
baren Gipsverband behandelt wurden. In dem einen Falle wurde fast normale aktive 
Beweglichkeit erzielt. Die Stauung wird noch fortgesetzt, um vollkommene Restitutio 
ad integrum zu erzielen. Im zweiten Falle bestand eine fast. rechtwinklige Flexions¬ 
kontraktur, die durch einen geteilten Gipsverband, dessen Teile durch Braatzsche 
Sektoreuschienen miteinander vorbunden waren, gestreckt wurde. Darnach begannen die 
Stauungen, die sofort Nachlassen der Schmerzen bewirkten. Pat. kann jetzt das Knie 
um 45° aktiv beugen und strecken. Eine weitere Besserung ist bei Fortsetzung der 
Stauung zu erwarten. Aronheim-Gevelsberg. 

Gondesen, Infizierte Knieverletzung. G. demonstriert im ärztlichen Verein 
in Hamburg am 4. I. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 8) einen Fall von geheilter, 
schwerer infizierter Knieverletzung, komplizierte Fraktur und Luxation des Knies bei 
einem älteren Manne. Bekämpfung der Infektion durch Bier sehe Stauung; konservative 
Behandlung mit auffallend gutem Erfolg. Aron heim-Gevelsberg. 

Blecher, Über die ambulante Behandlung der traumatischen Kniege¬ 
lenksergüsse mit Heftpflasterverbänden. (Münch, med. Wochenschr. 13.) Verf. 
beschreibt sein Verfahren mit Heftpflasterverbänden aus dem Garnisonlazarett I in Strass¬ 
burg i. E. und kommt zu folgendem Resultat: Die ambulante Behandlung des trau¬ 
matischen Kniegelenksergusses mit dem Heftpflasterverbande verhütet die Atrophie der 
Streckmuskulatur, befördert die Resorption und verringert die Rezidive. Die Behandlung 
muss möglichst bald eingeleitet werden. Ist nach 14 Tagen keine wesentliche Ver¬ 
minderung des Ergusses eingetreten, muss er durch Punktion entleert werden; dies hat 
von vornherein bei Verdacht auf Bluterguss zu geschehen. Aronheim-Gevelsberg. 

Drelimaim, Paraartikuläre Korrektur von Kniegclenksankylosen. Dr. 
demonstriert in der Breslauer Chirurg. Gesellschaft am 10.1. 10 (s. Münch, med. Wochen¬ 
schrift 7) als Beispiel einer paraartikulären Korrektur schwerer Flexionsankylosen des 
Knies eines Pat., bei dem die Osteotomie an Femur und Tibia einen vollen Erfolg er¬ 
zielte. Aronheim - Gevelsberg. 

V. Homeyer, Über die Behandlung der Patellarfrakturen. (Inaugur. 
Dissertat. Berlin 09.) Nach eingehender Besprechung der verschiedenen Behandlungs¬ 
methoden der Patellarfrakturen fügt Verf. am Schlüsse seiner Arbeit eine Statistik aus 
der chirurgischen Klinik des kgl. Charitö-Krankenhauses in Berlin (Hildebrand) an. 
Es kamen während der letzten 6 Jahre 27 Fälle zur Behandlung. Hiervon trafen 25 
auf Männer, 1 auf Frauen, 1 auf Kinder, also 92% auf Männer. 23 waren direkte, 
4 indirekte Frakturen. Sämtliche waren unkompliziert. 2 Fälle wurden mit unblutigen 
Methoden und 25 mit Knochennaht behandelt Von den letzteren waren 21 direkte, 
4 indirekte Frakturen. Die Behandlungsdauer betrug durchschnittlich 2 % Monate. Die 
25 Operationen wurden in Chloroform- bezw. Atherchloroformnarkose bezw., Lumbalan¬ 
ästhesie ausgeführt. Zur Knochennaht kam Seide und Silberdraht zur Anwendung, Pe¬ 
riost, Kapsel und Bänder wurden mit Katgut genäht, die Hautnaht wurde mit Seide aus¬ 
geführt. Bei 16 Operationen wurde ein bogenförmiger Schnitt mit der Konvexität nach 
oben, bei 9 Fällen ein Querschnitt über die Höhe der Patella angelegt. In den meisten 
Fällen erfolgte knöcherne Heilung. Die Gehfunktionen waren in allen Fällen bei der 
Entlassung teils als „gut“, teils als „genügend“ zu bezeichnen. Zu bemerken ist, dass 
viele Pat. entlassen werden mussten, ehe die Behandlung abgeschlossen war. Als Nachbe¬ 
handlung kamen Massage, Elektrisieren und medieo-meehanische Übungen zur Anwendung. 

Aus den Erfahrungen der Klinik ergibt sich, dass bei der Behandlung der Patellar¬ 
frakturen in erster Linie die offene Knocbennaht in Betracht kommt. In der Mehrzahl 
der Fälle kommt es bei unblutiger Behandlung nur zu fibrösen Vereinigungen der Frag¬ 
mente, die besonders in der ersten Zeit der Wiederzerreissung ausgesetzt sind. Von 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


der offenen Knochennaht kann aber mit gewisser Sicherheit ein gutes Besultat erwartet 
werden. Bei Beobachtung der Asepsis kann eine Gefahr der Operation vermieden werden, 
ausserdem bietet die Knochennaht eher die Möglichkeit, das Gelenk zu bewegen und so 
eine Quadricepsatrophie zu vermeiden. Nur wenn eine Fraktur der Patella mit geringer 
Diastase der Fragmente — nicht über 1cm — und völlig intakten Seitenstreckapparat 
zur Behandlung kommt, kann man ein unblutiges Verfahren wählen, da man auch dann 
die Aussicht auf knöcherne Heilung hat. Aronheim-Gevelsberg. 

Preiser, Patellarfrakturen. P. stellt im ärztlichen Verein in Hamburg am 
21. XII. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 1) zwei unblutig behandelte Pat. mit Patellar¬ 
frakturen vor; der eine wurde 3 % Wochen nach dem Unfälle mit Massage und Gymnastik 
in Behandlung genommen. Der andere verweigerte die Naht; es wurde ein Gypsverband 
auf 3 Wochen angelegt, nachdem die Fragmente mit Heftpflaster einnander genähert 
waren. Beide Pat. (67 und 27 Jahre alt) können tiefe Kniebeugen machen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Finsterer, Zur Kenntnis der Luxation der Patella. (Beitr. zur kl. Chir. 
Bd. 62, Heft 2.) Die Kniescheibe ist keineswegs als ein belangloser Sesamknochen oder 
als „ein knöchernes Hühnerauge“ aufzufassen, sondern dient dazu, bei gebeugtem Knie 
den Angriffspunkt der Quadricepssehne vom Drehungspunkt der fast frontal durch die 
Oberschenkelknorren verlaufenden Drehungsachse zu entfernen, weil nur bei einem ge¬ 
wissen Abstand des Angriffspunkts von der Drehungsachse der Quadriceps eine kraftvolle 
Drehung bewirken kann. Die Patella dient als Hebelstützpunkt; bei fehlender Patella tritt, 
um diesen Abstand zu erzeugen, die Quadricepssehne auf den in diesen Fällen gewöhnlich 
stark entwickelten äusseren Gelenkknorren des Oberschenkels. Auch pflegt bei fehlender 
Kniescheibe die Tuberositas tibiae stark nach vorn vorzuspringen. 

Es ist daher nicht richtig, wie Wiemuth es tut, die Verschiebung der Kniescheibe 
nur als eine Dislokation der Quadricepssehne zu bezeichnen, sondern man soll den Namen 
„Luxation der Patella mit Verschiebung der Strecksehne“ beibehalten. 

Verf. empfiehlt als Einteilung die von Schiro vorgeschlagene, wonach zunächst die 
beiden Hauptgruppen der erworbenen und der angeborenen Verrenkungen aufzustellen sind. 

Die Einteilung ist tabellarisch zusammengestellt folgende: 

I. Angeborene Verrenkungen: 

A. permanente: 

a) irreponible, 

b) incoörrible; 

B. habituelle. 

II. Erworbene Luxationen: 

A. traumatische: 

a) frische, 

а) horizontale, 
ß) sagittale, 

y) unvollkommene Drehungsverrenkungen, 

б) vollkommene Umdrehungen um 180 Grad; 

b) veraltete, 

ä) rezidivierende, 
ß ) habituelle, 
y) dauernde; 

B. pathologische: 

a) rezidivierende, 

b) habituelle, 

c) permanente. 

Bogen hat in der letzten Zeit 27 habituelle vollständige angeborene Luxationen 
nach aussen und 5 Fälle von angeblich habitueller Luxation der einen neben permanenter 
Luxation der anderen Seite aufgefunden. Im Material der Grazer chir.. Klinik, aus der 
die Veröffentlichung von Finsterer stammt, fand sich ein Fall einer permanenten Luxa¬ 
tion, die mit Genu valgum verbunden war. Hacker durchmeisselte den Oberschenkel 
subperiostal von unten hinten nach vorn oben, korrigierte die Yalgusstellung und er¬ 
reichte damit auch die dauernde Einrenkung der Kniescheibe. 


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Monateschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweseu Nr. 6. 


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Verf. nimmt für seinen Fall mangelhaftes Fruchtwasser in der ersten intrauterinen 
Zeit an, wodurch von der kräftigen Gebärmuttermuskulatur, besonders auf der Aussen- 
seite, ein Druck auf den äusseren Oberschenkelknorren ausgeübt wird, der dadurch ab¬ 
geflacht bleibt. Dadurch gleitet die Kniescheibe nach aussen und bleibt dort ständig, 
auch wenn der äussere Knorren bei Zunahme des Fruchtwassers die versäumte Entwick¬ 
lung nachgeholt hat. Adibert und Bennet fanden als Ursache der angeborenen Ver¬ 
renkung eine angeborene Lähmung des Muse, vastus medialis. Das Genu valgum hält 
Verf. nicht für die Ursache, sondern für die Folge der angeborenen Kniegelenkver¬ 
renkung. 

Die angeborene Verrenkung der Kniescheibe wird in den meisten Fällen nach aussen 
Torgefunden. , Die Verrenkung nach oben ist als angeborener Hochstand, die nach unten 
als angeborene Kürze des Lig. patell. proprium aufzufassen. Nur 3 Luxationen nach 
innen sind beschrieben von Periath, Smith und Adelmann. 

Zum Zustandekommen der traumatischen Luxation nach aussen gehört nicht nur 
eine Einwirkung der Gewalt in günstiger Bichtung, sondern auch eine grosse Gewalt 

Streubel konnte sie bei Leichen und unter Zerreissung der inneren Kapsel und 
Abreissung des Vastus medialis erzeugen. Sie gelang nicht nach vorausgegangener Durch¬ 
schneidung des Muskels. Diese Schwierigkeit der Erzeugung erklärt auch die Seltenheit 
der Verletzung, die der Arzt überdies, da den meisten Patienten die Selbsteinrenkung 
gelingt, meist nur bei der Nachuntersuchung sieht. 

Ein vom Verf. beobachteter Fall ist folgender: löjähr. Student erhält beim Fuss- 
ballspiel von einem Kameraden einen heftigen Schlag gegen die Innenseite des linken 
Kniegelenks, als er sich eben anschickte, den Ball zu stossen. Er stürzte zu Boden auf 
die linke Körperseite, so dass die Innenfläche des linken Beins auf dem Boden ruhte. 
Das Knie war über einen rechten Winkel gebeugt und konnte selbsttätig nicht bewegt 
werden. Pat. sah, dass an der Innenseite die Knochen des Oberschenkels deutlich vor¬ 
sprangen, während aussen ein kleiner Knochen hervorragte, den er für die Kniescheibe 
hielt. Er richtete sich nun auf, fasste kräftig den Unterschenkel und versuchte das Knie 
zu strecken, wobei nach einem leichten Druck auf die Aussenseite der Kniescheibe diese 
mit einem Buck nach innen glitt und nun gelang die Streckung des Knies leicht Bei 
den folgenden Gehversuchen Schmerzen und allmählich Schwellung des Kniegelenks. Am 
3. Tage Aufnahme ins Spital. Hier zeigte sich das rechte Kniegelenk geschwollen, mit 
Wülsten beiderseits von der Kniescheibe. An der Innenseite ist ein Längsriss der Kapsel 
zu fühlen. Tanzen der Kniescheibe, die sich in Streckstellung nur wenig nach aussen 
schieben lässt, aber bei entspannter Streckmuskulatur und leichter Beugung vollkommen 
auf die Aussenseite des äusseren Knorrens geschoben werden kann. Nach Bettruhe und 
feuchten Umschlägen ist der Erguss in 10 Tagen aufgesaugt Eine spätere Untersuchung 
ergibt regelrechte Verhältnisse und Pat. kann wieder Bergtouren machen und Fussball 
spielen. 

Verf. zählt mit den 14 von Wiemuth im Jahre 1901 veröffentlichten Fällen nur 
25 Fälle traumatischer Luxationen, was nur dadurch zu erklären ist, dass bei weitem 
nicht alle Fälle veröffentlicht sind. 

Was die Art des Traumas anlangt, so wird von den meisten Forschern Fall auf 
den Boden mit gleichzeitigem Aufschlagen des Knies angegeben. Verf. macht aber darauf 
aufmerksam, wie nach der Stellung des Patienten in seinem Fall — gebeugtes Knie bei 
stark auswärts gedrehtem Unterschenkel mit starker plötzlicher Zusnmmenziehung des 
Streckapparats, wie sie zum Schleudern des Fussballs erforderlich ist — allein bei Drehung 
des Oberkörpers nach innen eine Verrenkung zustande kommen kann, wie es ähnlich in 
dem Fall von Borchard und in 2 Fällen von Bade geschah. 

Wird die Verletzung nicht richtig erkannt, so bleiben Zustände bestehen, bei denen 
in der Folgezeit eine weit geringere Gewalteinwirkung dazu gehört, um eine neue Ver¬ 
renkung hervorzurufen, ein Zustand, den man mit rezidivierender Luxation, nicht 
mit habitueller Luxation bezeichnen sollte. Letzterem Namen will Adibert für 
den höchsten Grad der rezivierenden Verrenkung aufgehoben wissen, in welchem sich die 
Verrenkung — meist nach aussen, selten nach innen — häufig, manchmal während 
jeden Tages, fast bei jedem Schritt einstellt. Verf. will den Begriff der habituellen Luxa- 


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192 Monatsschrift fßr Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 6. 


tion noch enger fassen und dahin nur jene Fälle einreihen, in denen die Kniescheibe bei 
jeder Beugung oder Streckung des Kniegelenks nach aussen rutscht. 

Das Habituellwerden traumatischer Luxationen ist gegenüber den pathologische» 

selten. 

Friedländer fand unter 45 habituellen Luxationen 1901 8 traumatische, 9 patho¬ 
logische und die meisten angeboren. 

Verf. führt einen Fall habituell gewordener traumatischer Luxation aus der 
v. Hackerschen Klinik an: 

Einer 16jähr. Tagelöhnerstochter wird im Herbst 1906 ein schweres Holzstück 
gegen die Innenseite des linken Kniegelenks geworfen. Sie stürzte zusammen, konnte 
nicht aufstehen und lag dann längere Zeit im Bett. Als sie wieder aufstand und zu 
gehen anting, stürzte sie beim Treppenabwärtssteigen* fortwährend um und es stellte sich 
das Bein am linken Knie im Winkel nach aussen. 

Bei der 1. Aufnahme ins Spital fand sich starkes Genu valgum, bei der Streckung 
lag die Kniescheibe auf dem äusseren Epicondylus und bei jeder Beugung luxierte sie 
ganz nach aussen. 

Operation 2. III. 07. Nach Durchmeisselung des Oberschenkels vom inneren Knorren 
her Drehung des nach hinten abgewichenen äusseren Knorrens nach vorn. Extensions¬ 
verband mit Seitenzug am Knie. Nach 3 Monaten geheilt entlassen. 

Bald wieder Einknicken und auch rechts Genu valgum. Wiederaufnahme in die 
Klinik Juni 1908. Trotz fast völliger Beseitigung des Genu valgum am linken Bein tritt 
während des Beugens bei einem Winkel von 180_Grad die Kniescheibe unter einem hör¬ 
baren Ruck über die untere Fläche des äusseren Oberschenkelknorrens auf dessen äussere 
Seite und kommt bei stärkster Beugung hinter die Kniegelenksachse zu liegen, wobei 
ihre innere Kante nach vorn und die Vorderfläche nach aussen sieht und der Unter¬ 
schenkel in Aussendrehung gerät. 

Operation am 8. VII. 08 durch v. Hacker. In einem den Aussenrand der Knie¬ 
scheibe umkreisenden Hautschnitt, der bis in die Gelenkkapsel weiter geführt wird, wird 
nach Zurückpräparieren der Haut ein Brückenlappen aus der inneren (medialen) Kapsel 
aus dem Vastus internus gebildet, über die Kniescheibe nach aussen verschoben und in 
den äusseren Spalt sowie am oberen Rand der Kniescheibe und am Kniescheibenband 
ein- und angenäht: Verfahren nach Alikrogius. Darüber Hautnaht und Schienenlagerung. 
Heilung. Auch bei Beugung bis 70 Grad bleibt die Kniescheibe in ihrer Lage. Rechts 
wird wegen des Genu valgum in üblicher Weise die Durchmeisselung des Oberschenkels 
vorgenommen. 

Wenn Hoffa für das Habituellwerden der Luxationen neben Erweiterung und Er¬ 
schlaffung der Kniegelenkkapsel Veränderung in der Gestalt der Gelenkteile anführt, wie 
Abflachung des äusseren Oberschenkelknorrens, Fehlen der äusseren Trochlealeiste, Ver¬ 
engerung der Fossa intercondylica, Genu valgum, so kommen diese Gelenkteilverände¬ 
rungen wohl weniger für traumatische als für angeborene und pathologische Verrenkungen 
in Betracht, und was das Genu valgum anlangt, so betonen manche Forscher, z. B. Bade, 
mit Recht, dass es viele Menschen mit Genu valgum gibt, die nie eine Luxation erlitten 
haben. Der Streit, ob Muskel- und Bandzerreissungen eine Ursache (Friedländer) oder 
Folge der Luxationen (Bade) seien, ist für die traumatischen Luxationen, wie Verf. zu¬ 
treffend ausführt, mässig, da beides gleichzeitig durch die Gewalteinwirkung erfolgt und, 
wie im Fall Schloffers, einfaches Vernähen der zerrissenen Kapsel und des abgerissenen 
Muskels Heilung bewirkt. Die meisten traumatischen Luxationen erfolgen, wie erwähnt, 
nach aussen. Bei der von Putequat beschriebenen Verrenkung nach innen spielten 
krankhafte Veränderungen (Genu valgum) wahrscheinlich eine grössere Rolle als das 
Trauma. 

Die Verrenkung nach oben setzt die Zerreissung des Kniescheibenbandes voraus 
unter Ausheilung mit Verlängerung desselben (Maillefert). Die Verschiebung der Knie¬ 
scheibe nach unten erfolgt im allgemeinen nach Riss des Quadriceps unter Einkeilung 
der Kniescheibe im Kniegelenkspalt (Medelfort, Deaderick, Schmidt). Doch hat 
Küttner einen Fall selbst beobachtet und 3 Mitteilungen von Schumann, Newmann 
und Rutherford erwähnt, in welchen der Tiefstand der Kniescheibe bei unversehrter, 
wenn auch verschobener Strecksehne stattfand. 


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Bei der Besprechung der pathologischen Luxationen zählt Verf. die in der Literatur 
niedergelegten Fälle auf (32) und bringt dazu einen Fall eigener Beobachtung. 

13jähr. Schülerin hat seit dem 5. Lebensjahr ein Genu valgum, das bei den schweren 
Arbeiten, die Pat. schon als Kind verrichten musste, immer schlimmer wurde. Seit 
5 Monaten tritt die Kniescheibe nach aussen. Schmerzen beim Gehen und Arbeiten. 
Befund: Hochgradiges Genu valgum, Condyl. externus wenig entwickelt Kniescheibe bei 
Strecksteilung an regelrechter Stelle. Beim Beugen tritt sie auf die Aussenseite des 
Ausseren Knorrens und beim Strecken wieder an die regelrechte Stelle zurück. Operation 
verweigert 

Bei den pathologischen Luxationen spielt unzweifelhaft das Genu valgum als Ur¬ 
sache eine grosse Rolle und würde noch häufiger Vorkommen, wenn der Condylus ex¬ 
ternus nicht ein gutes Widerlager für die Kniescheibe bildete. Also Abflachung desselben 
neben Schlaffheit der Quadricepssehne begünstigen die Luxation bei vorhandenem Genu 
valgum. Dieses ist meist rhachitischen, selten statischen Ursprungs. Die mit dem Genu 
valgum verbundene Aussendrehung des Unterschenkels wirkt begünstigend für die Luxa¬ 
tion. Wenn eine Erschlaffung der Gelenkkapsel durch traumatisch entstandenen Hydarthros 
zustande kommt und dann die Luxation begünstigt, so ist diese dennoch nicht als trau¬ 
matische zu bezeichnen, da die Luxation ja nicht unmittelbar nach dem Trauma, sondern 
•erst sekundär durch das Bindeglied des Hydarthros entsteht. 

Was die Erscheinungen anlangt, so sei nur hervorgehoben, dass die habituelle Luxa¬ 
tion fast immer beim Beugen ein tritt. Nur Böcker hat einen Fall pathologischer Luxa¬ 
tion beider Kniescheiben bei einem 33jähr. Mann beschrieben, bei welchem sich die Knie¬ 
scheibe bei Beugestellung an der regelrechten Stelle befand, beim Strecken aber nach 
aussen verschoben wurde. Das Heben des gestreckten Beines war bei eingerenkter Knie¬ 
scheibe unmöglich; erst wenn die Ausrenkung vollzogen war, konnte das Bein gehoben 
werden. 

Die Behandlung hat bei den traumatischen Fällen in der Einrenkung und Ruhe¬ 
stellung zu bestehen. 

Bei der Beseitigung des Genu valgum ist die schiefe Osteotomie nach Wittek von 
vorn oben nach hinten unten zu empfehlen, weil dabei eine Adduktion des Unterschenkels 
ohne Erzeugung eines Spaltes zwischen den Fragmenten möglich ist Dabei ist das Vor¬ 
drehen des Condylus externus nach Graser zu machen. Die therapeutischen Vorschläge 
fasst Verf. im ganzen folgendermassen zusammen: 

Die kongenitale permanente Luxation erfordert in Anbetracht der geringen Be¬ 
schwerden an sich selten ein operatives Eingreifen, wohl aber bei gleichzeitigem Genu 
valgum. 

Die traumatische Luxation muss eingerichtet und sorgfältig nachbehandelt werden, 
gibt aber dann bei sonst regelrechtem Kniegelenk eine gute Prognose. 

Die rezidivierende Form verlangt an sich noch keine eigene Behandlung. Vorsicht 
hei den Bewegungen kann ihr Entstehen verhindern. Bei häufiger Wiederkehr empfiehlt 
sich das Tragen von Kniekappen. 

Die Kapselveränderungen werden, wenn die Beseitigung des Genu valgum in der 
beschriebenen Weise nicht zum Ziel geführt hat, durch die Kapselplastik nach Ali- 
Krogius bekämpft. Zur Unterstützung kann eine Sehnentransplantation herangezogen 
werden. Auch kommt die Verlagerung der Tuberositas tibiae nach innen in Frage. Von 
Sehnen wurden an den innern Rand der Kniescheibe angenäht der Gracilis (Lanz), der 
Semimembranosus (Böcker), der Semitendinosus (Heusner), der Sartorius (Wull- 
stein). Th. 

Drehmann, Patellarluxation. D. demonstriert in der Breslauer chirurgischen 
Gesellschaft am 10. I. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 7) zur Operation der habituellen 
Patellarluxation einen Knaben, bei dem die Ursache der Luxation (Retrotorsion nach 
aussen und Verbiegung nach hinten am Femur) durch Osteotomie und Kapselraffung be¬ 
seitigt wurde. Aronheim - Gevelsberg. 

Kuh, Kongenitale Kniegelenksluxation. K. berichtet im Verein deutscher 
Ärzte in Prag am 18. III. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 14) über kongenitale Knie¬ 
gelenksluxationen, die im Gegensatz zu der Häufigkeit der kongenitalen Hüftgelenks¬ 
luxationen selten sind. In einer Statistik von Drehmann sind 128 Fälle zusammen- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


gestellt. Die meisten Luxationen, wie auch der von K. beobachtete Fall, sind nach vorne 
mit Unmöglichkeit aktiver Beugung des Gelenkes, das bei Neugeborenen in Überstrecbung 
fixiert ist. Die Luxation geschieht mechanisch, indem das Bein in der Achselhöhle oder 
am Unterkiefer während der Schwangerschaft festgehalten wird. Therapeutisch genügt 
bei dem ersten Stadium eine Distraktion des Kniegelenks mit Druck und Gegendruck 
auf die Tibia und die Kondylen, um eine Reposition zu erzielen. Bei vorgeschrittener 
Luxation muss der Mechanismus nachgeahmt werden. Bei schwersten Fällen: Eröffnung 
des Gelenks, Exzision eines Teiles der erschlafften Kapsel und genaue Koaptation der 
Gelenkfläche. Ar o n h e i m - Gevelsberg. 

Riccardo Dalla Yedova, Neues operatives Verfahren in der Behand¬ 
lung der habituellen Kniescheibenverrenkung. (Zentralbl. f. Chir. N. 18.) Nach 
V. bildet die Ursache der Affektion die Schrumpfung des lateralen Abschnittes des Knie¬ 
scheibenbandapparates (Lig. pat. lat. und Lig. ileo-tibiale) und die Unzulänglichkeit des 
medialen ligamentösen Apparates (Lig. pat. med.). Auf dieser Erwägung gründet sich 
sein Operationsverfahren, welches in Entfernung der ganzen vorderen Knieaponeurose, 
der Kniescheibeninsertion des Lig. ileotibiale und des geschrumpften Lig. lat. von einem 
lateralen Hautschnitt aus und in dem plastischen Ersatz des Lig. med. durch eine par¬ 
tielle subperiostale Überpflanzung des Lig. pät. auf das Planum eqicondyl. int. besteht. 
Die Einzelheiten des Operationsverfahrens sind im Original nachzulesen. Das Verfahren 
wurde von V. an einem Falle mit bestem Erfolg ausgeführt. Bettmann-Leipzig. 

Mindt, Über die Luxationen des Talocruralgelenkes. (I.-D. Königsberg09.) 
Die Luxationen im Talocrurolgelenk sind im Vergleich zu den übrigen Luxationen selten, 
wenn auch in der jüngsten Zeit die einschlägige Kasuistik unter dem Einflüsse der 
Röntgenära bedeutend angewachsen ist. Verfs. Arbeit liegen drei Fälle aus der Klinik 
Lexers, die eingehend mitgeteilt w r erden, zugrunde. Nach der Richtung, in welcher der 
Talus gegen die Tibia und Fibula verschoben wird, unterscheidet man Luxationen 1. nach 
oben, 2. nach vorn und hinten, 3. seitliche Luxationen. Alle diese Luxationen können 
vollständige und unvollständige sein. Malleolenfrakturen kommen dabei häufig vor. 

Verschieden bezeichnet werden diejenigen seitlichen Luxationen, welche durch eine 
Drehung um die vertikale Achse (Längsachse des Unterschenkels) zustande kommen. 
Man könnte sie Abduktions- und Adduktionsverrenkungen nennen, aber die Adduktion 
und Abduktion wird vielfach mit Pronation und Supination zusammengeworfen. Meist 
werden sie als Rotationsluxationen nach aussen oder innen bezeichnet; gemeint ist dabei 
die Rotation um die vertikale Achse, da aber auch Luxationen durch Rotation um die 
sagittale Achse Vorkommen, so ist die Bezeichnung Inversions- und Eversionsluxation für 
die Rotationsluxation um die vertikale Achse vorzuziehen. 

In Verf.s Fällen handelte es sich um zwei Eversionsluxationen und eine Luxation 
nach hinten. In den ersten Fällen kam die Luxation dadurch zustande, dass die Pat. 
stürzten, während der Fuss hängen blieb und nach auswärts gedreht wurde. Im zweiten 
Falle bestand noch eine Fibulafraktur. Im ersten Falle gelang die Einrenkung der 
frischen Luxation im Talocruralgelenk leicht; im Äterrausch genügte ein kräftiger Zug 
in der Längsachse des Unterschenkels bei gebeugtem Kniegelenk und ein Druck nach 
innen. Schwieriger w r ar die Reposition im zweiten Falle, wo die Luxation schon elf 
Tage alt war. Die Repositionsversuche waren erst von Erfolg, nachdem beim Zug am 
Fuss nach unten und vorne und Drehbewegungen nach innen die Bruchstelle der Fibula 
refrakturiert war. Im ersten Falle war die spätere Funktion des Fusses sehr gut, im 
zweiten Falle wurde ein befriedigendes Resultat erzielt. Im dritten Falle bestand die 
Luxation nach hinten schon 8 Monate. Es gelang bei der Operation nicht, den Talus 
völlig nach vorne zu bringen, der durch den abgebrochenen und fest verheilten Fibular- 
abschnitt nach hinten gehalten wurde. Das funktionelle Ergebnis wurde jedoch nach 
Beseitigung des Spitzfusses verbessert. — Auch Wendel weist darauf hin, dass dio 
Luxationen nach hinten, die nach einiger Zeit zur Behandlung kommen, schlechtere 
Resultate ergaben, als die frischen Fälle. Aronheim-Gevelsberg. 

Roith, Luxatio pedis sub talo nach hinten und aussen mit Subluxation 
des Kuboids. (Beitr, z. klin. Chir. Bd. LVIII, S. 394.) Verf. beschreibt eine etwas 
atypische Luxatio pedis sub talo bei einem Manne, dem von hinten aussen her eine 
schwere Steinplatte gegen den Unterschenkel gefallen war. Nach den drei im Text 


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wiedergegebenen Röntgenogrammen ist der ganze Fass unter dem Talus weg nach hinten 
und etwas nach atissen verschoben; das Caput tali ruht auf dem Naviculare; gleichzeitig 
ist das Euboid plantarwärts gegen den Calcaneus und dieser etwas nach hinten gegen 
die untere Gelenkfläche des Talus verschoben und der äussere Knöchel gebrochen. 

In Narkose gelang die unblutige Reposition der 14 Tage alten Verrenkung mit 
dem Erfolge, dass Pat. nach 14 Tagen ohne Schmerzen auftreten konnte. 

Die Subluxation des Kuboids weist darauf hin, dass derselbe Mechanismus, der zur 
Luxatio pedis sub talo führt, unter Umständen auch eine Verrenkung im Cbopartschen 
Gelenk bewirken kann. Reich-Tübingen. 

Wittek, Zur Technik der Arthrodese des oberen Sprunggelenkes. 
(Zentralbl. f. Chir. N. 17.) Im Gegensatz zu Bade hält W. nicht eine fibröse, sondern 
eine feste knöcherne Verwachsung des oberen Sprunggelenks für notwendig. Die Sicher¬ 
heit des Auftretens ist eine viel höhere. Der elastische Gang wird, wie behauptet wird, 
durch die knöcherne Ankylose nicht beeinträchtigt, da im unteren Sprunggelenk eine 
kleine, aber genügende Verschieblichkeit vorhanden ist. W. verwirft deshalb auch die 
gleichzeitige Bolzung des unteren Sprunggelenks nach Stil er und Lexer. Um einen 
festen Kontakt des Talus mit seiner Gelenkpfanne zu erreichen, die bei dem bisher üb¬ 
lichen Verfahren nach Abschälung des Knorpels fast immer zu gross für den Talus war, 
eröffnet W. von einem vorderen Bogenschnitt aus nach Durchtrennung der Strecksehnen 
das Sprunggelenk, setzt auf den ersten Schnitt einen senkrechten nach oben zwischen 
Tibia und Fibula und entfernt aus Tibia und Fibula eine dünne Knochenlamelle an ihren 
aneinander zugekehrten Partien, so dass es nun gelingt,'einen innigen seitlichen Kontakt 
zwischen Taluskörper und Malleolengabel herzustellen. Das Periost der Tibia wird mit 
dem der Fibula vernäht. Naht der durchtrennten Sehne. Gipsverband. Sehr guter Er¬ 
folg in einem Falle. Nach 8 Wochen knöcherne Ankylose, die bis jetzt, nach 1 3 / 4 Jahren, 
geblieben ist. Wachstumsstörungen sind nicht zu befürchten, da nur ein schmaler seit¬ 
licher Teil des Intermediärknorpels weggenommen wird. Bettmann-Leipzig. 

Begemann, Das Heilverfahren in der Invaliden-Versicherung durch 
Lieferung von Zahnersatz, Prothesen und Apparaten. Vortrag, gehalten am 
26. XI. 09 ira Seminar für soziale Medizin. Halbmonatsschrift für soziale Hygiene und 
Medizin 1/10 (Ref. von Dr. Hoffmann-Berlin in Zeitschr. f. Med.-Beamte 4/10). Im 
Gegensatz zu der sonstigen Liberalität, die z. B. bei der Aufnahme von Tuberkulösen in 
Heilstätten herrscht, werden bei der Landesversicherungsanstalt Berlin gewisse fiskalische 
Prinzipien befolgt insofern, als derartige Kosten nur übernommen werden, wenn es ohne 
Schädigung der Allgemeinheit der Versicherten geschehen kann. Die Hauptfrage bei Ge¬ 
währung von Prothesen usw. ist die: „Wird durch die Bewilligung eines derartigen Heil¬ 
verfahrens, durch Gewährung von Prothesen usw. eine Minderausgabe entweder sofort 
oder für spätere Zeiten erzielt?“ Im Jahre 1907 hat die Landesversich.-Anstalt Berlin 
151000 Mk. für künstliche Zähne ausgegeben. Weibliche Personen müssen sich zur Rück¬ 
zahlung der Kosten verpflichten, wenn sie innerhalb der nächsten 10 Jahre heiraten. 
Personen über 60 Jahre und Neurastheniker, welchen die Gewöhnung an die Ersatzstücke 
schwer fällt, erhalten kein Gebiss. Ebenso wird ein solches versagt, wenn neben der 
Verdauungsstörung ein anderes Leiden besteht, das durch Gewährung des Zahnersatzes 
nicht günstig beeinflusst wird und den Eintritt der Invalidität bald erwarten lässt, ferner 
bei Alkoholikern, Epileptikern, Kranken mit Magenatonie, Magengeschwürsnarben oder 
Verwachsungen. Wohl aber wird ein künstliches Gebiss gewährt als Vorbedingung für 
ein anderes Heilverfahren, z. B. bei Aufnahme in eine Lungenheilstätte. Kosmetische 
Rücksichten kommen in Betracht, wenn der Versicherte einen Beruf ausübt, bei dem ihn 
die Nichtgewährung seine Stellung kosten kann. Wer ein künstliches Gebiss erhält, be¬ 
kommt auch ein Merkblatt über Behandlung desselben. Bei der Bewilligung von Stütz¬ 
korsetts, Stützapparaten, Beinen, Schienen usw. muss beachtet werden, ob durch Bewilligung 
die Erwerbsunfähigkeit aufgehoben oder vermindert werden kann.' Die Art des Berufes 
entscheidet, ob für Arbeiter die billigeren Stelzfüsse oder komplizierte künstliche Beine 
geliefert werden. Plattfussstiefel werden ebenfalls geliefert und zwar hauptsächlich an 
Fahrer der Strassenbahnen, welche vielfach an Plattfüssen leiden und denen infolge der 
schweren Holzstiefel, die sie wegen der Kälte tragen, mit einer Plattfusseinlage wenig 
geholfen ist. Glasaugen erhalten Personen, die mit dem Publikum zu tun haben, z. B. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


Verkäufer, Kellner. Eine Versicherte erhielt sogar eine Perrücke, als sie infolge einer 
nervösen Störung nach einem Unfall ihr Haar verlor, und behielt so die Stellung als 
Verkäuferin in einem Warenhause. Hammerschmidt-Danzig. 

Grundsatz der Rekursentscheidung 2305: „Die gesetzliche Unfallversicherung 
erstreckt sich auf alle Gefahren, die durch den Betrieb geboten werden; hierzu gehören 
auch die „Gefahren des täglichen Lebens“, sofern der Versicherte ihnen infolge seiner 
Betriebstätigkeit ausgesetzt ist“, anwendbar auch auf dem Gebiete der Unfallversicherung 
für Land- und Forstwirtschaft. (R.-E. v. 10. VII. 09.) 

Eine Vereinbarung der Parteien, dass bereits innerhalb der fünf¬ 
jährigen Frist des §88, Abs. 8 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes 
das Schiedsgericht anstatt der Berufsgenossenschaft über eine anderweitige 
Rentenfestsetzung entscheiden solle, ist unzulässig. (R.-E. v. 15. V. 09.) 

Die Berufsgenossenschaft ist an einen trotz Zuständigkeit des Schieds¬ 
gerichts gemäss §88, Abs. 3 des G.-U.-V.-G. von ihr erteilten berufungsfähigen 
Erhöhungsbescheid gebunden. (R.-E. v. 20. IV. 09.) 

Ein gegen Unfall Versicherter hat gemäss der Versicherungsbedin¬ 
gungen den zu seiner Heilung getroffenen und als erfolgverheissend anzu¬ 
ordnenden ärztlichen Anordnungen Folge zu leisten, auch wenn diese mit 
körperlichen Schmerzen verbunden sind, andernfalls geht er seines Ent¬ 
schädigungsanspruches verlustig. (R.-E. v. 9. II. 09.) 

Ein Zuwiderhandeln des Verletzten gegen ein ihm erteiltes ärztliches 
Verbot schliesst den Anspruch der Hinterbliebenen keinesfalls dann aus, 
wenn sich der Verletzte nicht bewusst gewesen ist, dass sein verbots¬ 
widriges Handeln für ihn mit der Gefahr des Todes verknüpft sei. (R.-E. 
v. 24. VI. 09.) 

Zu einer Rentenminderung ist die Berufsgenossenschaft dann nicht 
mehr zuständig, wenn innerhalb der fünfjährigen Frist des § 88, Abs. 3 
G.-U.-V.-G. zwar der Beschluss und der Vorbescheid ergangen sind, aber 
nicht der berufungsfähige Bescheid erteilt wird. (R.-E. v. 12. V 09.) 

Die Jahresfrist des § 88, Abs. 2 des G.-U.-V.-G. ist dann nicht massgebend, 
wenn die erste der in Frage kommenden Rentenfestsetzungen vor, die zweite 
nach dem Ablauf der dort festgesetzten zweijährigen Frist liegt, sondern 
nur dann, wenn die beiden in Frage kommenden Rentenfestsetzungen nach 
dieser zweijährigen Frist erfolgen. Als Begründung wird gesagt, dass zuweilen 
in zu kurzen Zwischenräumen Abänderung der Rente erfolgen und dass die dadurch 
hervorgerufene ständige Unruhe für die Wiederherstellung der Rentenempfänger unzu¬ 
träglich sei. Deshalb solle zwar für die erste Zeit den in schneller Folge eintretenden 
Veränderungen Rechnung getragen werden, nach Ablauf dieser Zeit aber soll die Regelung 
des Rentenbezuges immer auf ein Jahr Geltung haben. (R.-E. v. 2. X. 09.) 

Hamm er schmidt-Danzig. 

Die in § 88 Abs. 2 G.-U.-V.G. v. 30. VL 1900 bestimmte einjährige Frist 
beginnt nicht mit dem Tage der Rechtskraft der einen früheren Antrag 
(Erhöhung, Minderung, Aufhebung, Wiedergewährung der Rente) nach sach¬ 
licher Prüfung abweisenden Entscheidung, sondern mit dem Tage der An¬ 
bringung des früheren Antrages bei der früheren Stelle. Kläger hatte eine 
Rente von 20 und später von 8°/ 0 bezogen wegen einer im Jahre 1888 erlittenen 
Quetschung des rechten Zeigefingers, welche ihm auf Antrag der Berufsgenossenschaft 
im Jahre 1906 durch das Schiedsgericht entzogen wurde. Ein im Jahre 1907 gestellter 
Antrag des Verletzten, ihm wegen Verschlimmerung der Unfallfolgen wieder eine Rente 
zu gewähren, wurde abgelehnt. Das Reichsversicherungsamt erkannte entsprechend einer 
Entscheidung vom 12. IX. 1907 den Tag des Erlasses des Rekursurteils, durch welches 
die den Antrag auf Wiedergewährung der Rente ablehnende Entscheidung des Schieds¬ 
gerichts bestätigt wurde, als den Zeitpunkt an, von dem ab die einjährige Frist zu be¬ 
messen sei. (R.-E. v. XI. 09.) Hammerschmidt-Danzig. 

R.-E. v. 15. XI. 09. Kompass 4/10. Ursächlicher Zusammenhang zwischen 
einem späteren und früheren Betriebsunfall ist anzunehmen, wenn der Verletzte 
die Folgen des zweiten Unfalles bei Nichtvorhandensein derjenigen des ersten verhindern 


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Monatsschrift ihr Unfallheilkunde und Inyalidenwesen Nr. 6. 


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oder wenigstens abschwächen hätte können (z. B. nach Verlust oder dem Verlust gleich¬ 
kommender Unbrauchbarkeit eines Armes oder Beines). (Zeitschr. f. Med.-Beamte 7/10.) 

R.-E. v. 4. XI. bezw. 1. XII. 09. Kompass 4 bezw. 5/10. Glatter Verlust des 
rechten kleinen, bezw. linken Ringfingers berechtigt nach Gewöhnung nicht mehr 
zum Rentenbezug. (Zeitschr. f. Med.-Beamte 7/10.) 

Zellgewebsentzündung an der Hand durch längere Benutzung eines 
Schaufelstieles — Betriebsunfall. Entscheidung des R.-V.-A. v. 26. VIII. 09. 
Kompass 23/09. Kläger hatte am 21. III. 08 mit einer Schaufel gearbeitet, deren Quer¬ 
holz, wie festgestellt wurde, lose war, und sich dadurch eine Zellgewebsentzündung an 
der linken Hand zugezogen. Der behandelnde Arzt nahm an, dass durch das lose» sitzende 
Holz eine Verletzung der Hand entstanden sei, in welche Entzündungserreger eingedrungen 
waren. Dieses Eindringen, welches das schuldige Moment darstellt, ist in einem sehr 
kurzen, zeitlich begrenzten Zeitabschnitt erfolgt, wenn auch der Augenblick der Infektion 
nicht zu beobachten ist, es liegt mithin ein Unfall, keine Erkrankung vor; der Ent¬ 
schädigungsanspruch ist also begründet. Hammerschmidt-Danzig. 

Der Verlust der rechten grossen Zehe berechtigt nach Angewöhnung 
nicht mehr zum Rentenbezug. R.-E. des R.-V.-A. v. 15. VI. 09. Kompass 21/09. 
Das Fehlen der rechten grossen Zehe mag zwar Unbequemlichkeiten mit sich bringen, 
eine messbare Schädigung liegt indessen, nachdem Gewöhnung eingetreten ist, nicht mehr 
vor. Nach den Zeugnissen zweier Ärzte ist der Gang des Verletzten fest und sicher, 
auch wird der Fuss regelrecht abgewickelt. Die Amputationsstelle ist völlig reizlos und 
gut gepolstert, und der Kläger tritt mit dem ganzen Fusse auf; es liegt mithin glatter 
Verlust ohne Nebenerscheinungen vor, Rentenansprüche können also nicht mehr gestellt 
werden. Hammerschmi d t-Danzig. 

Der gegen Unfälle versicherte Arbeiter muss die im Interesse der 
Heilung erlassenen ärztlichen Vorschriften befolgen, auch wenn sie schmerz¬ 
haft sind. Bei Weigerung verliert der Arbeiter jeden Anspruch auf Rente. (Entsch. 
d. Reichsgerichtes v. 9. II. 09.) 

Riecht, Gutachten und Gerichtsurteile. (Medicina degli infortuni del lavoro.) 
Wie besondere Kurse für Studierende und Unfallärzte nötig seien, so hält Verf. eben¬ 
solche für die mit Unfällen befassten Verwaltungsbeamten und Richter auch für not¬ 
wendig, um die ihnen obliegende Vermittlung einer Beurteilung der Folgen des körper¬ 
lichen und wirtschaftlichen Schadens des Verletzten zu erleichtern, deren Vernachlässigung 
zu den schwersten Angriffen und auch zu Missverständnissen zwischen Arzt und Ge¬ 
richt führe. 

Nach einem Fall von einer Leiter bekam ein 38jähriger Mann eine geringe Hör¬ 
schwäche und eine auf den Augenast beschränkte Facialislähmung, sowie eine leichte 
Sehnervenscheibenentzündung, die aber noch ein Sehvermögen von 8 / 10 beliess. Verf. 
schlug lediglich wegen der mangelnden Schlussfähigkeit des Auges eine Rente von 5°/ 0 
vor, bemerkte aber gleich die Möglichkeit von späteren Störungen am Augapfel. 

Ein späterer Gutachter hob wegen eines durch das Blossliegen der Hornhaut ent¬ 
standenen grösseren Geschwürs die Möglichkeit einer Gefährdung des gesunden 
Auges hervor, korrigierte diese Angabe aber auf Vorstellungen des Verf., der seiner¬ 
seits wieder begutachtete, dass die mangelhafte Schlussfähigkeit der Lidspalte ohne Ge¬ 
fährdung des Auges durch eine Tarsoraphie beseitigt werden könne. 

Eine von der Versicherungsgesellschaft angebotene Rente von 40 °/ 0 nahm Pat. 
nicht an, sondern verlangte Vollrente, die ihm vom Tribunal auf Grund eines Gutachtens 
des zweiten Arztes bewilligt wurde, worin ausgeführt wurde, dass Pat. seine Arbeit auf 
Leitern nicht mehr tun könne, sich auch vor allen Witterungseinflüssen hüten und das 
kranke Auge stets verbinden müsse, und bei Nichtbefolgen dieser Vorschriften auch mög¬ 
licherweise für die geringsten Arbeiten unfähig würde. 

Verf. kritisiert dies nach unseren Begriffen ja auch höchst merkwürdige Urteil sehr 
sachgemäss, indem er besonders darauf hiuweist, dass eine Lähmung des Orbicularis und 
ein geringer Lagophthalmus nicht sympathisierend auf das andere Auge wirken könnten 
und selbst, wenn das kleine Geschwür fortschreiten und das Auge zerstören würde, Pat. 
als Einäugiger noch lange nicht ganz arbeitsunfähig sein würde, auch eine wesentliche 
Besserung durch die Tarsoraphie herbeigeführt werden könnte. Weiter macht er auf die 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


grossen Schwierigkeiten aufmerksam, die der Vorgutachter mit allen seinen Wenns und 
Abers und der Hervorhebung ganz entfernter und höchst unwahrscheinlicher Möglichkeiten 
dem erkennenden Gericht gemacht habe, das nur die tatsächlichen augenblicklichen und 
die in absehbarer Zeit mit grosser Wahrscheinlichkeit eintretenden Unfallfolgen berück¬ 
sichtigen dürfe. Er gibt zum Schluss noch anschauliche und drastische Beispiele, zu 
welchen unsinnigen Konsequenzen eine Begutachtung wie die des Vorgutachters führen 
müsste. C r a m e r - Cottbus. 

Appelhof zu Palermo: „Man kann einen Unfallverletzten nicht zu einer 
Operation zwingen, wenn ein Zweifel über die Möglichkeit eines Schadens dadurch be¬ 
steht; aber wenn kein Schaden entstehen kann und die chirurgische Behandlung die volle 
Arbeitsfähigkeit wieder hersteilen würde, ist die Ablehnung ungerechtfertigt und der Ar¬ 
beiter hat keinen Anspruch auf Rente.“ 

Es handelte sich um einen Verletzten, der einen Eisensplitter in der Hand behalten 
hatte, welcher mit Röntgenstrahlen festgestellt war. Er weigerte sich, ihn entfernen zu 
lassen, worauf vorstehendes Urteil erging. 

Dieses wird in den nachfolgenden Bemerkungen nach romanischer Art aufs höchste 
gepriesen, weil es mit deutschen, französischen und belgischen Urteilen übereinstimmend 
sei, ohne dass der Richter diese gekannt habe. 

Jedenfalls wird ein solches Urteil bei unserer so überaus wohlwollenden Recht¬ 
sprechung wohl nur in den seltensten Ausnahmefällen ergehen, Cramer-Cottbus. 

Berufungskammer zu Paris 1. XII. 08: „Unter Unfall versteht man eine 
Verletzung, die von einer Äusseren unvorherzusehenden und heftigen Ursache herrührt 
und nicht eine solche, die bei einem kranken Körperteil während der gewöhnlichen Arbeit 
entsteht.“ 

Es handelte sich um einen 27jähr. Bremser, der, während er eine 17 Kilo schwere 
Lampe an den letzten Wagen hängen wollte, plötzlich unter schweren Erscheinungen zu¬ 
sammenbrach und dann im Hospital plötzlich aufscbrie und starb. Die Sektion ergab 
einen Aortenriss infolge luetischer Atrophie der Aortenwand. 

Die erste Instanz erkannte den Tod als Unfall an, während die zweite dies ab¬ 
lehnte, indem sie ausführte, dass die Auffassung der ersten Instanz, dass es sich um 
einen Betriebsunfall handele, irrig sei, weil nach dem ärztlichen Gutachten schon ein 
Hustenstoss bei der vorgeschrittenen Aortenentartung den Riss hätte herbeiführen können 
und die von dem Pat. geleistete Arbeit eine durchaus betriebsübliche und keinerlei be¬ 
sondere Anstrengung für den 27jährigen gewesen sei. 

Tribunal civile di Bayonne 16.IV. 08. Rentenzahlung an einen Arbeiter 
abgelehnt, der zwei Eingeweidebrüche hatte, von denen der eine durch Operation völlig 
beseitigt war, während sich der Arbeiter weigerte, sich der Operation des zweiten zu unter¬ 
ziehen. 

Corte d’Appello di Parigi 8. VI. 09. Brüche als Unfall nur anerkannt, wenn 
der Austritt mit sofort eintretenden so heftigen Schmerzen verbunden ist, dass jede Fort¬ 
setzung der Arbeit unmöglich ist Brüche, die nicht durch einen Unfall hervorgebracht, 
sondern nur dadurch offenbar geworden sind, geben keinerlei Anspruch auf Rente. 

Archivio di Ortopedia Periodicobimensile. Direktori: Proff. Codivilla e 
Galeassi. Die Durchsicht einiger Hefte, die mit ganz besonders schönen Röntgenbildern 
ausgestattet sind, sowie der Besuch des nach Lage und Einrichtungen ganz hervorragen¬ 
den Instituts Rizzoli bei Santa Maria del Bosco in Bologna haben dem Ref. die Über¬ 
zeugung verschafft, dass dieser Zweig der Chirurgie in Italien mit besonderem Eifer ge¬ 
pflegt wird. Cramer-Cottbus. 

Amante, Über die Wichtigkeit des ersten ärztlichen Zeugnisses in den 
auf die Betriebsunfälle der Arbeiter bezüglichen Fragen. (La medicina degli 
infortuni del cavora. 9. 09.) Eine für den deutschen Unfallarzt deswegen sehr inter¬ 
essante Arbeit, weil sie zeigt, wie allen in die soziale Gesetzgebung eintretenden Völkern 
unsere Erfahrungen über die schlechten Nebenwirkungen der wohltätigen Gesetze nicht 
erspart bleiben. Cramer-Cottbus. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

fCr 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehanotherapie and der Begotaehtnng Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

begründet von 

Dr. U. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thlew, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 

Nr. 7. Leipzig, Juli 1910. XVII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Über die mechanischen Veränderungen der Mnskeltätigkeit 
bei Enochenbrnchyerschiebung und Oelenksteifigkeiteu. 

Von Sanitätsrat Dr. Grunewald, Spezialarzt für Orthopädie und Meehanotherapie in München. 


Dass bei fast jeder Verletzung der Gliedmassen auch die Muskulatur leidet 
braucht nicht weiter erklärt zu werden. Sie ist entweder unmittelbar mit be¬ 
troffen oder leidet mittelbar durch mangelnde Benutzung. Dass insbesondere bei 
Knochenbrächen sowohl die ursprünglichen als nachträglichen Beschädigungen 
des Muskelgewebes durch die vorzugsweise Beiteiligung an der Wundentzündung 
und durch die besonders lange Dauer der mangelhaften Benutzung sehr erheblich 
sind, bedarf keiner Ausführung. Weniger beachtet aber wird im allgemeinen, 
dass unter gewissen Umständen auch die mechanischen Verhältnisse der Muskel¬ 
arbeit sich wesentlich ändern, Änderungen, die selbst dann bestehen bleiben, 
wenn die Zusammeuziehbarkeit des Muskels wieder regelrecht geworden ist. Ich 
meine die durchweg nachteiligen Wirkungen, welche die dauernde Verkürzung 
oder auch Verlängerung eines Muskels aus rein mechanischen Gründen zur Folge 
haben muss. 

Die Länge des Muskels ist vom Knochengerüst, an welchem er befestigt 
ist, abhängig. Verkürzt sich der Knochen, über welchen ein Muskel hinwegläuft, 
so muss sich auch der Muskel verkürzen. Auch die Stellung der Gelenke ist 
für die Länge des Muskels entscheidend. Begelrechterweise sind sämtliche Mus¬ 
keln des Körpers in einem dauernden Dehnungszustande. Die Muskeln sind im 
allgemeinen zu kurz, so dass die Verbindung mit ihren Ansatzpunkten eine ge¬ 
wisse Spannung voraussetzt, die, je nach der Stellung des Gelenkes, schwankt. 
Beuge ich z. B. passiv das Ellenbogengelenk, so entspanne ich die Beuger und 
spanne den Strecker an und umgekehrt. Dieser Spannungszustand ist ermöglicht 
durch die Elastizität des Muskels. Sie ist so gross, dass sie nicht nur den regel¬ 
rechten Unterschied zwischen der Ruhelänge des Muskels und dem jeweiligen 
Dehnungszustande ausgleicht, sondern auch noch den natürlichen Spannungszu¬ 
stand (Tonus), den leichten nervösen Erregungszustand, in welchem sich der gesunde 
Muskel immer befindet (gleichsam ein beständiger Wachtzustand zur augenblick¬ 
lichen Zusammenziehung). Das Gleichgewicht der Gelenke ist nur dadurch mög- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen weeen Nr. 7. 


lieh, dass alle zugehörigen Muskeln sich in elastischem Dehnungszustande befinden. 
Durchschneidet man einen Muskel, so schlüpft er bekanntlich zurück und zwar 
um so weiter, je mehr er durch die jeweilige Gelenkstellung gedehnt war. Be¬ 
kanntlich geschieht das auch in tiefer Narkose, wo jede willkürliche Zusammen¬ 
ziehung ausgeschlossen ist. Auch in tiefer Betäubung, bei möglichster Erschlaffung, 
genügt die elastische Spannung der Muskulatur, um das Gewicht des ganzen 
Beines zu tragen (R. Dubois-Reymond, spezielle Muskelphysiologie). 

Die Muskelspannung setzt sich im Körper in Arbeit um. Diese Arbeit ist 
selbst dann wirksam, wenn eine Bewegung des Gliedes nicht stattfindet. Sie 
tritt dann als Druck auf die Nachbarschaft und besonders auf Knochen und 
Gelenke in Erscheinung. Sie ist besonders für die Festigkeit der Gelenke von 
grosser Bedeutung und wächst mit der Kraft der Zusammenziehung. Fischer 
schätzt den Druck auf das Ellenbogengelenk, wenn durch'Beugung des Armes ein 
halber Zentner gehoben wird, auf einen Zentner. Fehlt diese Muskelspannung, 
so verlieren die Gelenke ihren wesentlichen Halt, und darum sieht man überall 
da die Festigkeit des Gelenkes nachlassen, wo die Muskeln ihre regelrechte 
Spannung verlieren. Das Schlottergelenk bei Muskellähmung ist ja eine all¬ 
bekannte Erscheinung. Aber ebenso verlieren die Gelenke auch in höherem oder 
geringerem Maße ihre Festigkeit, wenn bei plötzlicher Knochenkürzung die 
Muskelspannung unter das regelrechte Maß sinkt. Bei schweren Knochenbrüchen 
ist verminderte Gelenkfestigkeit die Regel, wenn es auch nur selten zur Aus¬ 
bildung von Schlottergelenken kommt. Diese bilden sich im allgemeinen viel¬ 
mehr erst dann aus, wenn auch das Gelenk selbst mit verletzt war. 

Soll ein Muskel nach aussen wirken, äusserlich erkennbare Arbeit leisten, 
so muss er sich verkürzen. Diese Verkürzung setzt sich aus zwei Wirkungen 
zusammen, aus der selbsttätigen (aktiven) Zusammenziehbarkeit, die durch 
nervösen Einfluss vermittelt wird, und aus der Entspannung der elastischen 
Dehnung. Die elastische Dehnung ist natürlich beim Beginn der Zusammen¬ 
ziehung am grössten und sinkt mit zunehmender Verkürzung. Das Mehr, welches 
sie in der selbsttätigen Zusammenziehung hinzufügt, vermindert sich also im 
Verlaufe der Zusammenziehung und daher nimmt die Muskelkraft mit zunehmen¬ 
der Verkürzung ab (Weber’sches Gesetz). Der Kraftzuwachs durch die elastische 
Dehnung ist keineswegs so gering, als man von vornherein annehmen sollte. 
Eine Anspannung des ruhenden Muskels um wenige Prozente seiner. Länge kann 
die Kraft um das Anderthalbfache steigern (R. Dubois Reymond 1. c.). Offen¬ 
bar ist dieser Zuwachs nicht allein durch einfache Hinzurechnung der elastischen 
Spannung (des Elastizitäts-Potientials) bedingt, sondern die Dehnung bedingt re¬ 
flektorisch auch einen Zuwachs der selbsttätigen Zusammenziehungskraft. Das 
sogenannte Ausholen bei der Ausführung besonders kräftiger Bewegungen beruht 
auf derselben Erfahrung. 

Wird nun der Muskel infolge einer Knochenbruch Verschiebung verkürzt, 
so hört die elastische Spannung natürlich auf und mit ihr entfallen alle Vorteile 
derselben. Natürlich macht sich der Spannungsverlust vorzugsweise in der ersten 
Zeit der Verletzung geltend, zu einer Zeit, in welcher vom Muskel äussere Arbeit 
noch nicht oder nur in geringem Maße verlangt wird. Und er ist oft noch viele 
Monate nach dem Unfall deutlich erkennbar. Das gebrochene Glied ist von der 
zu weiten Haut und Muskelbinde (Fascie) wie von einem schlaffen Sack um¬ 
geben. In demselben liegen matschig und weich die zusammengeschobenen 
Muskeln. Die Knochenkittmasse (Gallus) ist meist gewaltig, der Gliedumfang 
wegen der Zusammenschiebung der Weichteile grösser als sonst. In diesem 
Zustand ist die Muskulatur kaum brauchbar. Sie kann sich nicht genügend ver¬ 
kürzen, um wirksame Arbeit zu leisten. Weichteile, welche ihre regelrechte 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


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Spannung verloren haben, verkürzen sich indes von selbst wieder, bis ihre Länge 
den Forderungen der Beanspruchung genügt So auch die Muskulatur. Aber 
nicht nur ihre Länge vermindert sich, sondern auch ihre anderen räumlichen 
Verhältnisse. Durch die Entspannung und Verschiebung haben eine ganze Anzahl 
von Muskelteilen die Arbeitsrichtung, in der sie bisher wirksam waren, verloren 
und müssen nun. da ein Betätigungsfeld nicht mehr vorhanden ist, eingehen. Es 
findet also eine Umfangsverminderung nach allen Richtungen statt, nicht nur in 
der Längsrichtung, die uns hier vorzugsweise beschäftigt Aber der verkürzte 
Muskel ist, ganz abgesehen von seiner Abmagerung, auch nachdem er seine regel¬ 
rechte Spannung wiedererlangt hat, nicht mehr so leistungsfähig wie früher; 
denn die Zusammenziehbarkeit eines Muskels hängt von seiner Grösse (Volum) 
ab und ist deshalb bei sonst gleichen Verhältnissen der Länge entsprechend 1 ) 
(proportional). 

Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass er auch seine alte Spannung nicht 
so schnell wiedererlaDgt, jedenfalls nicht eher als bis das Glied wieder ganz 
regelmäßig gebraucht wird. Ein verkürztes Glied hat also regelrechterweise 
auch schwächere Muskeln, als es im gesunden Zustande hatte. Um die alte Kraft 
wiederzuerlangen, müssten die verkürzten Muskeln breiter und dicker sein als 
sie vorher waren, was eine Umfangzunahme des Gliedes bedingen würde. Dass 
aber ein verletztes Glied, von der ersten Zeit nach der Verletzung abgesehen, 
dicker wäre als die gesunde Seite, ist jedenfalls recht selten. Im allgemeinen 
sind durch Unfall verkürzte Gliedmaßen auch muskelschwächer, als sie vorher 
waren und das gilt nicht nur für die unteren Gliedmaßen, bei der über die 
Nachteile der Verkürzung schon eher eine gewisse Einigkeit herrscht, als ins¬ 
besondere auch für die Arme, deren Verkürzung man im allgemeinen als unwesent¬ 
lich vernachlässigt, wenn sie nicht hohe Grade erreicht. Die Kraftabnahme ist 
eben durch rein mechanische Verhältnisse bedingt und deshalb einer Besserung 
so leicbt nicht zugänglich. Es würde dazu schon einaussergewöhnlicher Gebrauch 
gehören, den man bei Unfallverletzten im allgemeinen nifht erwarten darf. 

Sowohl bei erheblichen Verkürzungen als insbesondere bei winkliger Ab¬ 
knickung oder Axendrehung der Knochenbruchstücke ändert sich auch die Lage 
der Muskeln zu den Knochen und damit auch ihre Zugrichtung, von der, wie 
bekannt, ihre Leistung in hohem Maße abhängt. Die Kraft, mit der ein Muskel 
auf den Knochen als wie auf einen Hebel wirkt, ist bei sonst gleichen Verhält¬ 
nissen abhängig von seiner Richtung zum Hebelarm. Je mehr die Richtung sich 
der Senkrechten nähert, um so mehr kommt die Kraft zur Wirksamkeit Das 
Ergebnis aus der Kraft und der Senkrechten aus dem Drehpunkt des Hebels 
auf die Richtung der Kraft nennt man ihr „Drehungsmoment“. Es ist der Aus- 


1) Die Zusammenziehung des Muskels beruht auf der Zusammeuziehuug seiner kleinsten 
Teile, die man als Muskelelemente bezeichnet; wenn sich alle Muskelelemente mit gleicher 
Kraft um ein gleiches Stück ihrer Länge verkürzen, so ist es klar, dass die Gesamtverkürzung 
des Muskels um so kräftiger sein wird, je mehr Muskelelemeute er nebeneinander enthält, und 
um so grösser, je mehr Elemente er der Länge nach hintereinander enthält. Da die Elemente, 
gruppenweise zusammengesetzt, die Muskelfasern geben, so gilt dasselbe von den Muskelfasern. 
Die Zusammenziehung ist um so kräftiger, je mehr Fasern gleichzeitig wirken und um so 
grösser, je länger die Fasern sind, oder je mehr Fasern hintereinander gereiht sind. Die Gesamt¬ 
menge der nebeneinander liegenden Fasern wird abor gemessen durch einen Querschnitt, der 
an der dicksten Stelle des Muskels senkrecht zur Faserrichtung gedacht ist oder, besser gesagt, 
durch den grössten aller der Querschnitte, die senkrecht zur Faserrichtung gedacht werden 
können. Diesen Querschnitt nennt man den physiologischen Querschnitt des Muskels. 
Der physiologische Querschnitt ist also der Ausdruck der Zahl der im Muskel nebeneinander 
wirkenden Fasern und folglich ist die Kraft des Muskels dem physiologischen Querschnitt ent¬ 
sprechend (Dubois-Reymond, Spezielle Muskelphysiologie, Seite 202). 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


druck der tatsächlichen Leistung; es ändert sich in jedem Zeitabschnitt der 
Zusammenziehung; denn der sich zusammenziehende Muskel ändert ja die Lage 
des Hebels und wird dadurch seihst gegenüber dem Drehpunkt verschoben, wenn 
auch, wie natürlich, seine anatomischen Ansatzpunkte dieselben bleiben. Während 
die eine der beiden das „Drehungsmoment“ zusammensetzenden Wirkungen, (Fak¬ 
toren) die auf Nervenanregung beruhende Zusammenziehbarkeit, wechselt, je nach 
der Stärke des Nervenreizes-denn ich kann ja die beabsichtigte Arbeits¬ 
leistung innerhalb weiter Grenzen wechseln lassen-ist die zweite Wirkung, 

(Faktor) die Richtung der Kraft auf den Hebel, etwas ein für allemal anatomisch 
Gegebenes und ihre Entwicklung spielt sich bei jeder Zusammenziehung in gleicher 
Weise ab, sie ändert sich nur, wenn sich das Bewegungsgebiet ändert. Bei 
Brüchen mit Verkürzung und Verschiebung der Bruchstücke tritt das jedesmal 
ein. Welche Wirkung allerdings diese Änderung auf das „Drehungsmoment“ hat, 
kann nicht im allgemeinen vorausgesagt werden. Das hängt vom einzelnen Falle 
selbst ab. Es ist aber klar, dass es (von der Möglichkeit des Gleichbleibens 
einmal abgesehen) ebensowohl günstig wie ungünstig auf die Kraftentwicklung 
sein kann. Es braucht nicht immer den Muskel zu schwächen, es kann ihn auch 
stärken. Betrachten wir beispielsweise einen winklig verheilten Bruch im Ellen¬ 
bogenteile des Vorderarmes. Die Beuger des Ellenbogengelenkes laufen über¬ 
wiegend gleichgerichtet oder annähernd gleichgerichtet dem gestreckten Vorder¬ 
arme und ihr Drehungsmoment ist deshalb im Anfang der Beugung ein sehr 
geringes (teilweise sogar, wie 0. Fischer nachgewiesen, ein negatives). Es 
bessert sich erst im Verlaufe der Beugung mit der Zunahme des Winkels zwischen 
Ober- und Vorderarm. Heilt nun ein Bruch im oberen Drittel des Vorderarmes 
mit nach vorn offenem Winkel, so wird dadurch das Drehungsmoment der Beuge¬ 
muskeln verbessert. Sie greifen jetzt schon beim Beginn der Beugung unter 
einem günstigeren Winkel an als unter gewöhnlichen Verhältnissen. Ähnliches 
würde für die Beuger des Kniegelenkes gelten bei einer nach hinten offenen 
Stellung eines entsprechenden Unterschenkelbruches. Bei entgegengesetzter 
Winkelstellung tritt natürlich die umgekehrte Wirkung ein. Dies Beispiel gehört 
zu den denkbar einfachsten und würde sich auch gegebenenfalls in der Praxis 
berücksichtigen lassen. Im allgemeinen liegen aber die Verhältnisse sehr schwierig, 
schon aus dem Grunde, weil wir die Drehungsmomente der Muskulatur überhaupt 
noch wenig kennen, noch mehr aber, weil wir nicht wissen, wie in den ver- 
Ichiedenen Abschnitten der Bewegung die einzelnen Muskeln Zusammenwirken, 
smmerhin kann man annehmen, dass durch Verkürzung oder Winkelstellung von 
Knochen auch die Wirkung der gesamten Muskelarbeit aus dem Gesichtspunkte 
der Drehungsmomente verschlechtert werden wird. Denn auch bezüglich des 
oben angeführten Beispieles ist klar, dass die Strecker um ebensoviel schlechter 
gestellt sein werden, als die Beuger sich verbessern. Und umgekehrt. Dadurch 
aber wird der so sehr wichtige Gleichgewichtszustand der Muskulatur gestört, 
der nicht nur für die Festigkeit der Gelenke, sondern auch für jede Art von 
Muskeltätigkeit von grosser Bedeutung ist. Er ist ein wesentlicher Teil in dem 
zusammengesetzten Gebiet von Zusammeuwirkungen, denen unser Muskelleben 
eingeordnet ist. Ist das Muskelgleichgewicht gestört, so ist auch eine neue Ein¬ 
ordnung, eine neue Anpassung an die veränderten Verhältnisse erforderlich, und 
man kann deshalb wohl annehmen, dass unbeschadet gelegentlich günstiger 
Drehungsmomente statische Veränderungen im Knochen und Muskel überwiegend 
nachteilig wirken werden. 

Ähnliche Verhältnisse finden wir bei Bewegungsbeschränkungen in den 
Gelenken. Gerade die Gelenkbewegungen sind es ja, die den ständigen Dehnungs¬ 
zustand der Muskeln unterhalten und denen er angepasst wird. Bewegungsbe- 


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Schränkungen lassen in der Regel die Mittellage des Gelenkes frei. Sie erstrecken 
sich meist nur auf die oberen und unteren Grenzen des Ausschlages. An solchen 
Gelenken, deren Bewegungsgebiet sich ungefähr gleichmäßig über die Gegend 
vor und hinter der Gliedachse verteilt, wie Hand- und Sprunggelenk, sind alle 
Muskeln je nach dem Grade der Bewegungsverminderung verkürzt. An Gelenken 
aber, wie Knie und Ellenbogen, bei denen die ausgiebigste Strecksteilung mit 
der Richtung der Gliedaxe zusammenfällt, werden die Beuger verkürzt, die 
Strecker verlängert. Die Nachteile der Muskelverkürzung sind schon erörtert 
worden. Aber auch eine Überstreckung ist nicht gleichgültig. Sie kann zu 
ähmnngsartiger Schwäche führen. 

Lorenz fand, dass bei der Vorderstrangentartung des Rückenmarkes 
(Poliomyelitis anterior) und ähnlichen Lähmungszuständen die Muskellähmung 
häufig nur eine scheinbare war, hervorgerufen durch Überstreckung der geschädig¬ 
tenschwächeren Muskeln durch die gesunden Gegenmuskeln (Antagonisten). Brachte 
er die Muskeln wieder unter regelrechte Spannungsverhältnisse, so gewannen sie 
ihre Verrichtung zurück. Er hat auf Grund dieser Erfahrungen das Gebiet der 
Muskelverpflanzungen erheblich eingeschränkt und macht, ehe er zu einer solchen 
Operation schreitet, jedesmal erst den Versuch, die gedehnten Muskeln durch 
Richtigstellung der Gelenke in bessere Spannungsverhältnisse überzuführen. 
Dieser Versuch hat sich als sehr erfolgreich erwiesen und die Zahl der blutigen 
Operationen sehr vermindert, bezw. dieselben gegen früher wesentlich vereinfacht.. 
Ähnliche Erfahrungen teilt auch Helbing mit. 1 ) 

Die Überstreckung der Muskeln kann an versteiften Gelenken zu ähnlichen 
Zuständen führen, wenngleich hierbei die Schädigung durch das Übergewicht 
der Gegenmuskeln fortfällt, denn auch die Gegenmuskeln sind gleichzeitig ge¬ 
schwächt, während bei den erwähnten krankhaften Lähmungszuständen die 
Gegenmuskeln regelrechte Verhältnisse darbieten. 

Die verkürzten Muskeln haben übrigens vor den gedehnten Muskeln einen 
Vorsprung. Ihre Tätigkeit beschränkt sich ja auf das Mittelgebiet des Gelenk¬ 
ausschlages, da ja meist der letzte Teil der Bewegung behindert ist. Gerade aber 
in dieser Mittellage sind die Drehungsmomente am günstigsten und die Beuger 
finden also für die ihnen verbliebene Kraft ein verhältnismäßig günstiges Ar¬ 
beitsfeld. Um so schlimmer sind aber die gedehnten Strecker daran. Sowohl 
der vierköpfige Beinstrecker als der dreiköpfige Armstrecker arbeiten beim Be¬ 
ginn der Streckung unter ungünstigen Verhältnissen, die mit Zunahme der Be¬ 
wegung sich bessern, gegen Ende der Streckung am günstigsten sind. Da aber 
das Ende der Streckung meist behindert ist, so ist ihnen das beste Tätigkeits¬ 
gebiet verschlossen und das mag für sie um so mehr in die Wagschale fallen, als 
sie an sich gegen Schädigungen empfindlicher sind und leichter abmagern, als die 
Beuger. 

Bewegungshemmungen im Knie- und Ellenbogengelenke sind also nicht nur 
aus Ernährungsgründen, sondern auch aus mechanischen Ursachen in der Regel 
für die Strecker nachteiliger als für die Beuger. Ein geradezu klassisches und 
leicht kontrollierbares Beispiel der nachteiligen Wirkung der Gelenkversteifung 
auf die Muskulatur ist an der Hand erweisbar Bekanntlich gehört zu einem 
kräftigen Faustschluss eine Rückwärtsbeugung im Handgelenk. Diese Rückwärts¬ 
beugung hat einen doppelten Zweck: 1. wird durch die Tätigkeit der Strecker 
das Handgelenk festgestellt, so dass es der beugenden Wirkung der Beuger nicht 
folgen kann, wodurch die ganze Beugungskraft auf die Finger entfällt, für welche 


1) Die Behandlung von Lähmungszuständen a. d. ob. Ext. Berl. klin. Wochenschrift 
1910, Nr. 22. 


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204 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


sie berechnet ist, 2. werden durch die Rückwärtsbiegung der Hand die Finger¬ 
beuger gedehnt und gespannt, wodurch ihr Zusammenziehungsvermögen erheblich 
gewinnt, so dass der Faustschluss mit um so grösserer Kraft erfolgen kann. 

Ist nun das Handgelenk versteift und zwar, wie dies in der Regel der Fall 
ist, in Mittelstellung, so fällt diese Dehnung der Beugemuskeln grösstenteils fort 
und die Kraft des Faustschlusses leidet um so mehr, als die Beugemuskeln der 
Finger reichlich lang sind und ihre Elastizität zu einer den veränderten Ver¬ 
hältnissen entsprechenden Verkürzung nicht ausreicht Denn schon die gewöhn¬ 
liche Spannung der Beugemuskeln ist nicht so gross, wie dies sonst bei Muskeln 
die Regel ist und braucht es auch nicht zu sein, weil zu einer kraftvollen Zu¬ 
sammenziehung an und für sich die dehnende Rückwärtsbiegung des Handgelenks 
hinzutritt. Sie darf es aber auch nicht sein, weil dadurch das Gleichgewicht 
der Hand für die feineren Verrichtungen gestört würde. Beuger und Strecker 
sind einander entgegenwirkende Muskeln (Antagonisten). Ihre Wechselwirkung 
hält die Hand im Gleichgewicht. Da aber die Strecker von Hause aus schwächer 
sind als die Beuger, so muss der Spannungszustand (Tonus) der Beuger etwas 
geringer sein, was durch reichliche Länge erreicht wird. Diese ist ja nun an 
sich dem feineren Gebrauche hinderlich, aber der feinere Gebrauch der Hand ist 
auch nicht den langen Vorderarmmuskeln, sondern den eigentlichen Handmuskeln, 
den Knochenzwischenmuskeln, Regenwurmmuskeln (Lumbricales), den Daumen- 
und Kleinfingermuskeln zugeordnet. 

Besonders nachteilig macht sich bekanntlich der Ausfall der Strecker bei 
der Speichennervenlähmung bemerkbar. Hier hängt die Hand schlaff herunter 
und wird bei Faustschluss noch stärker gebeugt. Die Folge ist eine erhebliche 
Kraftlosigkeit der sonst völlig unversehrten Beuger, die den regelrechten Zu¬ 
sammenziehungsgrad bei weitem nicht erreichen und deshalb nichts leisten 
können. Man kann den Zustand durch Feststellung des Handgelenks durch eine 
Schiene verbessern, die in der Regel in gestreckter Stellung angelegt wird, 
besser aber, wie sich aus Vorstehendem ergibt, in Rückwärtsbiegung des Hand- 
angelenks angelegt werden sollte. Allerdings würde dadurch die Geschicklichkeit 
der Finger leiden, wie man leicht an sich selbst versuchen kann, wenn man ver¬ 
sucht, mit rückwärtsgebeugter Hand z. B. zu schreiben. Denn die feineren Ver¬ 
richtungen sind auf Entspannung der Beuger zugeschnitten. Man sollte deshalb 
bei Speichennervenlähmung zwei Schienen zur Verfügung haben, die eine in 
Rückwärtsbeugestellung für gröbere Arbeit, die etwas mehr Kraftentfaltung 
erfordert, die andere in Mittelstellung für feinere Verrichtungen. 

Bei Verletzungen gleichen sich die Nachteile der Verkürzung allmählich 
bis zu einem gewissen Grade wieder aus. Die Anregung dazu kommt aus der 
gewöhnlichen Verrichtung (Funktion). Es ist nun ganz besonders bemerkenswert, 
sich bewusst zu werden, dass diese Verrichtung eigentlich niemals auf hört, dass 
sie schon wirksam ist, ehe noch die Knochen verheilt sind oder die Gelenke be¬ 
wegt werden. Die geschädigte Muskulatur wird tätig erhalten durch das gemein¬ 
same Wirkungsgebiet (Cordinationssystem), in welchem sie regelmäßig tätig ist. 
Niemals nämlich ist ein Muskel für sich allein tätig, stets wirkt er mit mehreren, 
ja meist sehr vielen zusammen. Auch bewegt sich niemals ein Gelenk für sich 
allein. Otto Fischer hat den Nachweis erbracht, dass wir niemals ein Gelenk 
allein bewegen, sondern dass die benachbarten Gelenke stets mitbewegt werden. 
Beugen wir beispielsweise das Ellenbogengelenk, so beugen wir den Unterarm 
nach vorwärts, aber gleichzeitig den Oberarm nach rückwärts. Die Bewegung 
des Ellenbogengelenks spannt wiederum die zwei gelenkigen Unterarmmuskeln an 
und hat dadurch einen Einfluss auf das Handgelenk. Zu diesen aus rein mecha¬ 
nischen Gründen notwendigen Mitbewegungen kommen noch eine ganze Anzahl 


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anderer, die wir im täglichen Leben aus Gründen der Zweckmäßigkeit z. B. zur 
Erhaltung des Gleichgewichtes ausüben. Auch die Bewegung des unverletzten 
Gliedes der anderen Seite veranlasst Mitbewegungen des verletzten. Aus all 
diesen Verhältnissen heraus haben sich nun feste Zusammen Wirkungen (Associa¬ 
tionen) entwickelt, Beziehungen, welche selbst dann wirksam sind, und die ein¬ 
geordnete Muskulatur selbst dann mit erregen, wenn sie eine Kraftleistung 
durch ihre Zusammenziehung gar nicht mehr zu bewirken vermögen. So sahen 
Zuckerkandl und Erben (Wien. klin. Wochenschr. 1898 Nr. 1) bei einer Kran¬ 
ken mit Gelenkversteifung (Arthritis ankylopoetica), welche das Handgelenk 
betraf, die Finger aber frei liess, eine deutliche Zusammenziehung sämtlicher 
Vorderarmmnskeln, wenn die Kranke eine Nadel halten oder sonst geringe Fin¬ 
gerbewegungen ausführen sollte. Das gewöhnliche Zusammenwirken, welches 
Fingerbewegungen mit der Feststellung des Handgelenks verknüpft, war in der 
Muskulatur weiter wirksam, obwohl ihre Tätigkeit bei der schon bestehenden 
Versteifung des Handgelenks gänzlich überflüssig war. Die Einfügung in das ge¬ 
meinschaftliche Zusammenwirken veranlasst also Muskelreize auch an anscheinend 
ganz untätigen Körperteilen und hält auch in diesen die Muskulatur dadurch 
lebensfähig. So gering diese Muskeltätigkeit auch ist, so genügt sie doch als 
Ernährungsreiz. Ihre Übertreibung wird schon durch den Kranken selbst ver¬ 
hindert, der jede schmerzhafte Bewegung natürlich unterdrückt. Sie genügt 
aber, um als wertvoller Ernährungs- und Bewegungsreiz zu wirken, der um so 
wertvoller wird, wenn die Muskulatur durch geeignete Maßnahmen (Extension) 
wieder in die regelrechte Spannung und Zugrichtung gebracht wird, so dass 
also den die Wiederherstellung anstrebenden Kräften die für die gewöhnliche 
Tätigkeit angemessene Richtung verliehen wird. 

Henschen (Bruhns Beiträge zur klin. Chir. B. 57 HIII) weist auf die 
Wichtigkeit der Berücksichtigung dieser und ähnlicher Wirkung für eine zweck¬ 
mäßige Behandlung hin. 

Er führt aus, dass die Gipsverbände den wissenschaftlichen Forderungen 
der Muskeltätigkeit nicht gerecht werden. Sie gleichen Verkürzungen und Ver¬ 
schiebungen nicht wieder aus und hemmen durch den Druck der festen Panzerung 
das Muskelspiel, das für die Erhaltung der Muskulatur so wertvoll ist. Die 
Zugverbände dagegen entsprechen den naturgemäßen Forderungen; einerseits 
gleichen sie die Verkürzung und Verschiebung in der Regel aus, andererseits 
gestatten sie, wenigstens dieZ u p p i n g e r’schen und Steinman n’schen Abänderungen, 
die Muskulatur des verletzten Gliedes so zu entspannen, dass schon geringe Zug¬ 
kräfte zur Richtigstellung hinreichen, wodurch Schädigungen durch Uberdehnung 
vermieden werden. Auch lassen sie das Glied im wesentlichen frei, wodurch 
die so wertvollen Mitbewegungen ermöglicht werden, ohne dass die Einrichtung 
der Bruchstücke leidet. Dadureh bleibt endlich auch Spielraum für die frühzeitige 
Anwendung physikalischer Behandlungsarten, besonders der Massage und der 
Elektrizität. Die Wirkung der Elektrizität wird allerdings von Henschen nicht 
besonders hoch eingeschätzt Ich gebe zu, dass sie, wenn erst wieder ausgiebige 
Bewegungen erfolgen, recht wohl entbehrlich ist. Vorher aber kann sie als 
Bewegungs- und Emährungsreiz der Muskulatur eine um so wichtigere Rolle 
spielen, als Anwendung und Dehnung in der Hand des Arztes liegen und sich 
also nach Belieben abmessen lassen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Ursächlicher Zusammenhang eines Tom Innern des rechten 
Oberarmkopfes ausgegangenen Sarkomgewächses mit dem 
einige Monate vorher erfolgten Einriss oberflächlicher Mus¬ 
kelbündel des rechten Deltamuskels abgelehnt 

Nach einem ärztlichen Obergutactten, erstattet von Professor Dr. C. Thieme-Cottbus. 


In der Unfallversicherungssache des am 15. April 1864 geborenen Fabrik¬ 
arbeiters Adolf B. in Sch. gebe ich das von der Berufsgenossenschaft der 
chemischen Industrie Sektion 5 von mir verlangte Gutachten lediglich nach 
Lage der Akten ab. 

I. Krankengeschichte. 

Am 26. August 1908 nachmittags zwischen 2 und 3 Uhr lag B. auf einem 
der Riegelblätter in der Oxydierkammer auf den Knieen, damit beschäftigt, 
sogenannte Bleihacken einem ihm gegenüberstehenden Arbeitskollegen zuzureichen. 
Dem Herrn Dr. P. zu Sch. hat er noch angegeben, dass er sich dabei auf den 
rechten Arm gestützt habe und die Bleibacke dem Kameraden mit der 1. Hand 
zureichen wollte, dabei musste der Oberkörper eine drehende Wendung machen. 
Der Drehpunkt lag also in dem rechten Schultergelenk während der r. Arm 
sich auf die Unterlage (das Riegelblatt) aufstützte. 

Als B. wieder auf dem Boden stand fühlte er, dass er seinen r. Arm nicht 
wie früher heben konnte und dieses mit Schmerzen verbunden war. Die knieende 
Stellung mit Aufstützen des r. Armes hat B., wie er in der Unfalluntersuchungs¬ 
verhandlung angegeben hat, nur zufällig und also augenscheinlich nur für ganz 
kurze Zeit eingenommen, weil er grade im Absteigen begriffen war. 

Da er annahm, dass die Schwäche von selbst vergehen würde, hat er die 
Arbeit zunächst nicht eingestellt, sich aber abends einen Krankenschein geben 
lassen und Herrn Dr. P. noch an dem Abend des 26. August aufgesucht, um 
sich Verhaltungsmaßregeln geben zu lassen. Herr Dr. P. soll ihm etwas zum 
Einreiben aufgeschrieben haben. 

Am Abend des 26. August konnte Herr Dr. P. an der r. Schulter des B. 
nicht die geringste Veränderung finden. Dagegen zeigten sich 4 Tage später 
am 30. August, als sich B. dem Arzt nochmals vorstellte, grosse blaugrüne Flecke 
an der Schulter in der Umgebung des Schultergelenks. B. hat Herrn Dr. P. 
zunächst der Schulter wegen nicht mehr um Rat befragt; dagegen hat der genannte 
Arzt den B. meist zweimal im Monat bei den ärztlichen Besichtigungen gesehen, 
welche für Bleiweissarbeiter vorgeschrieben sind, ohne dass dieser eine Klage 
gehabt hätte. Erst am 14. Januar 1909 stellte sich B. Herrn Dr. P. mit einer 
mächtigen Geschwulst an der r. Schulter vor. Schon oberflächlich zeigte sich 
die Geschwulst mit starken „blauen Adern“ übersponnen. Bei der Operation 
zur Entfernung der Geschwulst stellte es sich heraus, dass es sich um ein 
Sarkomgewächs handelte, welches anscheinend von dem Kopf des Oberarm¬ 
knochens ausgegangen war und diesen vollkommen zerstört hatte. 

Die Operation musste eine so eingreifende sein, dass nachher das r. Schulter- 
gelenk völlig fehlte. Auch hält der Arzt es nicht für ausgeschlossen, dass über 
kurz oder lang ein Rückfall eintritt, der bei der Nähe des Leidens am Brust¬ 
korb für den Verletzten tödlich werden kann. 


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Gutachten. 

Wie die Beobachtungen des Herrn Dr. P. vom 26. bis 28. August ergeben 
haben, ist bei der Verdrehung des r. Armes im Schultergelenk am 26. August 
ein Blutgefäss, wahrscheinlich nebst einigen Muskelbändeln eingerissen. 

Das letztere ist daraus zu schliessen, dass nach der Verdrehung ein Schwäche- 
gefähl im Arm eingetreten ist, infolgedessen B. den Arm nicht so wie früher 
und nicht ohne Schmerzen heben konnte. Dass ein Blutgefäss zerrissen sein 
muss, ist durch die blaugrünen Flecke, die am 30. August festgestellt wurden, 
erwiesen. 

Die Verletzungsstelle muss in ganz oberflächlichen Muskelschichten gelegen 
haben, sonst hätten sich die Blutflecken nicht unter der Haut zeigen können. 

Der Einriss kann sich ausserdem nur auf eine ganz kleine Stelle erstreckt 
haben, sonst hätte B. nicht weiter arbeiten können. Ausserdem scheinen die 
Folgen dieser geringen Verletzung vom 30. August ab bald gänzlich geschwunden 
zu sehr 

Ein Einfluss dieser ganz geringfügigen Verletzung auf die Entwickelung 
eines Sarkomgewächses oder das raschere Wachstum einer solchen schon vor¬ 
handenen Geschwulst würde nur dann mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen 
werden können, wenn sich das Sarkomgewächs in den oberflächlichen Muskeln, 
also im dreieckigen Armhebemuskel oder in den Muskeln überhaupt gefunden hätte. 

Dasselbe ist aber, wie Herr Dr. P. überzeugend ausführt, von dem Kopf 
des Oberarmknochens ausgegangen, den es vollkommen zerstört hat. 

Ich halte es daher für vollständig ausgeschlossen, dass diese geringfügige 
oberflächliche Verletzung einen Einfluss auf die Entstehung oder das raschere 
Wachstum dieses augenscheinlich in der Tiefe des Oberarmkopfes entstandenen 
Sarkomgewächses gehabt hat. 

Ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass dieses Sarkomgewächs schon 
am 26. August 1908 vorhanden gewesen ist, da dann B. sich nicht dem Arzt 
alle 14 Tage vorgestellt hätte, ohne eine Klage über seine rechte Schulter zu 
führen. Auch würde er nicht mit dem schon in seinem Oberarmkopf befindlichen 
Sarkomgewächs noch haben 4 */ 2 Monate seine anscheinend nicht leichte Arbeit 
verrichten können. Augenscheinlich handelt es sich um ein in der Mitte des 
Oberarmkopfes ziemlich plötzlich entstandenes und sehr rasch, innerhalb weniger 
Wochen gewachsenes Sarkom. 

Nehmen wir aber nichtsdestoweniger an, das Sarkomgewächs habe schon 
am 26. August in der Mitte des Oberarmkopfes bestanden, und die Verdrehung 
des Armes habe sich auch in dem bereits vorhandenen Gewächs selbst durch 
eine Schädigung, etwa durch eine Blutung in demselben geltend gemacht. Ich 
wiederhole, dass ich diese Annahme an sich für unwahrscheinlich halte aus den 
schon vorher angeführten Gründen. Aber um alle Möglichkeiten zu erörtern, 
und nichts ausser acht lassen, was in einem für den Verletzten günstigen Sinne 
gedeutet werden könne, mag diese unwahrscheinliche Annahme nochmals er¬ 
wogen werden. 

Wäre also neben der oberflächlichen Blutgefäss- und Muskelzerreissung durch 
die Verdrehung des Armes auch eine Blutung in der möglicherweise schon in 
der Mitte des Oberarmkopfes in der Entwickelung begriffenen Sarkomgeschwulst 
zustande gekommen und hierdurch eine Verschlimmerung also ein rascheres 
Wachsen der Geschwulst angeregt worden, so hätte sich nach allen bisherigen 
Erfahrungen diese Verschlimmerung früher zeigen müssen. 

Die Verschlimmerung einer Geschwulst durch eine Verletzung pflegt sehr 
viel rascher vor sich zu gehen als die Entwickelung der Geschwulst selbst. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Nach Ausschneiden von Krebsgewächsen, bei denen es nicht gelungen ist, alle 
Teile zu entfernen, entwickelt sich in den zurückgebliebenen Resten des Gewächses 
ein geradezu stürmisches Wachstum. Die mechanischen Reize des Schneidens 
und Herauszerrens der Geschwulst bei der Operation wirken, wie die Franzosen 
es sehr kennzeichnend ausgedrückt haben, wie Peitschenhiebe „Coups de fouet“. 
Von einem derartig raschen oder gar stürmischen Wachstum der Geschwulst 
im unmittelbaren Anschluss an den Vorgang vom 26. 8. 08. kann aber hier nicht 
die Rede sein, da dann ,wie gesagt, B. nicht bis zum 14. Januar 1909 noch hätte 
arbeiten können. 

Ich halte also, um es nochmals zusammenzufassen, eine Entstehung des 
augenscheinlich in der Mitte des Oberarm kopfes entstandenen Sarkomgewächses 
durch die leichte Verletzung am 26. August für gänzlich unwahrscheinlich, eine 
Verschlimmerung des etwa am 26. August 1908 schon vorhanden gewesenen Sarkom* 
gewächses für zwar nicht unmöglich, aber ebenfalls für unwahrscheinlich. 

Es ist hier besonders daraufhinzuweisen, dass der Entwickelung von Sarkom¬ 
gewächsen in etwa nur 5 bis höchsten 7% Gewalteinwirkungen und zwar solche 
merklicher Art vorausgehen. In 93—95% der Fälle entstehen die Sarkomgewächse 
ohne jede äussere Veranlassung. 

Die Berufsgenossenschaft hat daraufhin jeden Zusammenhang zwischen 
dem Unfall vom 16. August 1908 und dem am 14. Januar 1908 festgestellten 
Sarkomgewächs verneint und die Entschädigungsansprüche des B. abgelehnt 

Schiedsgericht und Reichsversicherungsamt haben diese Entscheidung als 
zu Recht ergangen bestätigt. 


Besprechungen. 


Wendt, Die Verletzungen des Ellenbogengelenks im Röntgenogramm 
(Aus dem Krankenhause „Bergmannstrost“ [Geheimrat Oberst] zu Halle a. d. S.) mit be¬ 
sonderer Berücksichtigung der Frakturen des unteren Humerusendes. Mit 179 Röntgen¬ 
bildern auf 18 Tafeln. (Ergänzungsbd. 23 der Fortschritte auf dem Gebiete der Röntgen¬ 
strahlen von Prof. Albers, Schönberg. Hamburg 1910. Lucas Gräfe & Sillem.) Im 
Jahrgang 1901 unserer Zeitschrift konnten wir über den Atlas von Oberst, „Die Frak¬ 
turen und Luxationen der Finger und des Carpus, die Frakturen des Metacarpus und 
der Vorderarmknochen“ folgendes Urteil fällen: 

„Mit diesem bis jetzt einzig dastehenden Werk ist eine naturgetreue Darstellung 
wohl aller vorkommenden Brucharten der genannten Gliedabschnitte geliefert, durch die 
sich der auf diesem Gebiete schon rühmlichst bekannte Verfasser den wohlverdienten 
erneuten Dank weiter ärztlicher und berufsgenossenschaftlicher Kreise gesichert hat“ 

Jetzt ist der aus der Überschrift gekennzeichnete Atlas von einem langjährigen 
Assistenten von Prof. Oberst, Herrn Dr. Wendt herausgegeben worden, der uns dasselbe 
uneingeschränkte Lob entlockt. 

Es sei hervorgehoben, dass der Atlas von Wendt einige kurze Ergänzungen des 
Atlas von Oberst enthält. Schon im Jahre 1902 hat Wendt imBd. VI der Fortschritte usw. 
die Brüche am unteren Teil des Oberarmes im Röntgenbilde zusammengestellt. Einzelheiten 
wiederzugeben, würde eine Abschrift der Erklärungen bedeuten. 

Es sei nur hervorgehoben, dass das genannte Krankenhaus jetzt über 6100 genau 
durchforschte und röntgenographisch wiedergegebene Brüche der genannten Gegend verfügt. 

Ferner sei darauf hingewiesen, dass die Erforschung dieser Riesenzahl Oberst zu 
dem Standpunkt geführt hat, bei starken Verschiebungen der Bruchstücke, die anders 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweeen Nr. 7. 


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nicht auszugleichen und in richtiger Lage zu halten sind, in der einfachen blutigen, 
bis jetzt von nur wenigen Chirurgen geübten, Einrenkung das einzige regelrechte 
einzuschlagende Verfahren zu erblicken. 

Die Bilder sind klar und deutlich und plastisch schön. Der Atlas wird den zur 
Behandlung und Begutachtung Unfallverletzter berufenen Ärzten ein unentbehrlicher Rat¬ 
geber sein. Th. 

Pels, Lenden. Chirurgische Operationslehre für Studierende und 
Ärzte. Mit 668 Abbildungen. Urban & Schwarzenberg, Berlin-Wien. Verf. teilt, wie 
üblich, sein Buch in zwei Teile, in allgemeine und spezielle Chirurgie. 

In dem 1. Teil wird ein breiter Raum der Anti- und Asepsis und der Schmerz¬ 
betäubung bei Operationen gewidmet. Sehr ausführlich behandelt der Verf. die neuere 
Methode der örtlichen Schmerzbetäubung wie Leitungs-Anästhesie, Venen-Anästhesie und 
Lumbal-Anästhesie. Auch die Allgemein-Narkose mit Äther und Chloroform wird aus¬ 
führlich in ihren Vorteilen und Schädigungen behandelt. 

Im 3. und 4. Kapitel spricht Verf. von der Durchtrennung und Wiedervereinigung 
der Gewebe sowie von der Gefäss-Chirurgie. 

Im speziellen Teil handelt ein ausführliches Kapitel über die Operationen der Ex¬ 
tremitäten, ein zweites über diejenigen am Kopf, weitere über die Operationen am Halse 
und der Brust, am Bauch und an den Harn und Geschlechtsorganen. 

Ganz vorzüglich sind in dem Werke die Abbildungen. Dieselben sind nicht Photo¬ 
graphien, sondern teils künstlerisch schöne, teils schematisch gezeichnete Bilder, welche 
Dr. Reinhold Müller angefertigt hat. Dieselben sind so übersichtlich und genau, dass man 
tatsächlich danach eine nicht zu komplizierte Operation, ohne sie vorher praktisch geübt 
zu haben, ausführen kann. Die Bilder geben die operativen Eingriffe in ihren einzelnen 
Phasen wieder. Sehr instruktiv wirken die neben den grösseren Oberflächenbildern ein¬ 
gefügten Durchschnitte durch die einzelnen Organe, welche die Topographie der in Be¬ 
tracht kommenden Körperteile klar darlegen. 

Sicherlich wird das vorliegende Werk speziell dem Landarzt und dem Arzte in der 
kleinen Stadt, welcher nicht häufig Gelegenheit hat, Operationen ausführen zu sehen, ein 
sehr wertvoller Ratgeber bei der Ausführung kleinerer und grösserer operativer Ein¬ 
griffe sein. 

Auch für den Studierenden bietet das Buch reichlich Gelegenheit, seine chirur¬ 
gischen und anatomischen Kenntnisse zu bilden und zu vervollkommnen. 

Taendler-Berlin. 

Georg Müller, Berlin. Die Orthopädie des praktischen Arztes. Urban 
& Schwarzenberg. 1910. Wie schon der Titel besagt, war es die Absicht des Verf,, 
mit seinem Werke lediglich den Zwecken des praktischen Arztes zu dienen. Mit der 
Herausgabe dieses Buches ist tatsächlich einem dringenden Mangel abgeholfen worden, 
denn man kann es keinem beschäftigten praktischen Arzte zumuten, sich behufs Infor¬ 
mation über einen orthopädischen Fall erst durch Hunderte von Seiten über Theorien 
usw. durchzuarbeiten. In kurzen prägnanten Worten muss ein wirklich wertvolles Buch 
dem Praktiker Auskunft geben. 

Diesen Zweck erfüllt das vorliegende Werk voll und ganz. Kein Streit über Theorien, 
sondern goldene Worte für die Praxis, das ist der Grundzug des Buches. 

Im allgemeinen Teil gibt der Verf. genaue, leicht verständliche Beschreibungen der 
orthopädischen Verbände, der Hessingschen Schienenhülsenapparate, der Prothesen, der 
Massage und Gymnastik. Besondere für den Praktiker sehr wichtige Kapitel behandeln 
die Hautpflege und Diät orthopädisch kranker Kinder. 

Im speziellen Teil ist ein breiter Raum den Verkrümmungen der Wirbelsäule ge¬ 
widmet. Anschaulich und übersichtlich ist hier alles angeordnet, was der praktische Arzt 
von den Skoliosen wissen muss und was er in bezug auf die Behandlung selbst leisten 
kann. Ebenso sind die Kapitel der Lähmungen, der Gelenkentzündungen und der Er¬ 
krankungen der Extremitäten ausserordentlich klar und übersichtlich durchgeführt. Kein 
Wort zuviel und doch überall schnelles und durchdachtes Erfassen des Wichtigen und 
Brauchbaren. 

Durch eine überaus grosse Anzahl gut gelungener Photographien und Röntgenbilder 
werden die Ausführungen des Autors in glänzender Weise unterstützt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


So füllt das Buch eine Lücke aus, die bisher in der Bibliothek des praktischen 
Arztes bestanden hat. Das Werk, das sich ausserdem noch durch vornehme Ausstattung 
auszeichnet, wird sicher bald einen grossen Leserkreis finden und jedem Praktiker als 
wertvolles unentbehrliches Nachschlagebucb dienen. Taendler-Berlin. 

Focke, Schwere geheilte Verbrennung, Diät bei fiebernden Kindern. 
(Deutsch, med. Wochenschr. 16.|X. Vereinsbeilage.) Ein neunjähriger Knabe fiel rücklings 
in ein Waschfass mit kochendheisser Persil-Lauge und verbrannte sich vom Gürtel bis 
unterhalb der Kniekehlen. Sofort Wismutverband und Krankenhaus-Aufnahme; hier regel¬ 
mässige schwäche Borsalbe-Verbände. Am 16. Tage nahmen die Eltern den hoffnungslosen 
Kranken nach Hause. F. verband die eiternde, aashaft riechende Wundfläche mit Adip. 
lan. 100,0 Vaselin, 250,0 Aqu. und ad 1000,0. Die sehr darniederliegenden Kräfte, welche 
man bisher mit Milch und Eiern zu erhalten gesucht hatte, hob F. durch streng vege¬ 
tarische Kost, bes. Pudding, Weissbrot, Butter Kompott, Gemüse, ohne Eier, wenig Milch. 
Am 4. Tage Verschwinden des Fäulnisgeruches. Nach 5 Wochen flächenhafte Granu¬ 
lationen, von da ab den einen Tag Verband mit Kühlsalbe, den andern Priesnitz von 
dünnem Eichenrindendekokt., nach 14 Tagen anstelle des letzteren physiologische Kochsalz¬ 
lösung. Nach 4 Monaten Entfieberung und Hebung des Allgemeinbefindens, nach weiteren 
drei völlige Heilung mit zwar ausgedehnten Narben aber ohne jede Kontraktur. 

Hamm’ers chm idt-Danzig. 

Classen, Strahlenpilzerkrankung durch Pferdebiss. (Deutsch. Milit. Ztschr. 
10./X.) Aktinomykose infolge einer Hautverletzung ist selten. Marius (Beiträge zur 
Kasuistik und Pathologie der Act. des Menschen. Inaug.-Diss. 1899) nennt 7 Fälle — 
Stoss gegen die Brust, Hammerschlag auf den Bauch, Hufschlag auf die Wange, Daumen¬ 
wunde, Holzsplitterverletzung der Hand, Brandwunden, Bitzwunde am Daumen mit Hafer), 
Illich (Beiträge zur Klinik der Aktinom. 1899) zählt auf 421 Erkrankungen 22 Fälle 
von Hautaktinomykose. CI. hatte Gelegenheit diesen einen weiteren hinzufügen. Ge¬ 
legentlich einer Gesundheitsbesichtigung am 26. V. 02 wurde bei einem Kanonier eine 
Geschwulst gefunden, die sich angeblich ohne bekannte Ursache seit Anfang April am 
linken Oberarm entwickelt und eine Schwäche des Arms herbeigeführt hatte. Die ope¬ 
rative Entfernung der hühnereigrossen, mit dem atrophischen Muskel fest verwachsenen, 
bis auf die Knochenhaut sich fortsetzenden Geschwulst ergab eine beinartige, fibrinhaltende 
Geschwulst ohne Zystizerkusblasen, an die man a priori gedacht, hatte. Die Wunde heilte 
ungestört, einige Wochen später aber trat eine schmerzhafte Versteifung der Schulter auf, 
welche allmählich sich erweichte und am 18. XI. eröffnet wurde. Der dünnflüssige, gelb¬ 
liche Inhalt der Wundhöhle enthielt hellgelbe, punktförmige Körper, die sich unter dem 
Mikroskop als gut ausgebildete Drüsen und astförmig verzweigte Pilzfäden ergaben. Die 
nunmehr sehr genau aufgenommene Anamnese führte eine überraschende Aufklärung 
herbei: Am 26. III. 02 war der Kranke beim Putzen seines Pferdes von diesem mit dem 
Maule quer über den linken Oberarm gefasst und gebissen worden. Die ganz oberfläch¬ 
lichen Wunden waren jedoch unter Auflegen eines feuchten Lappens in 8 Tagen geheilt, 
doch konnte man die Hautnarbe noch erkennen. Anfangs machte die Wundheilung gute 
Fortschritte, dann traten neue Infiltrationen auf, welche bis zum Dezember 1903 noch 
einen 6 maligen operativen Eingriff notwendig machten, so dass eine hochgradige Ver¬ 
steifung der linken Schulter die Folge war. Die Eiterung hörte jedoch allmählich auf, 
neue Infiltrationen bildeten sich nicht mehr und beim Prüfungsgeschäft der Invaliden 
im Jahre 1905, sowie später 1907 war der Zustand ein abgeschlossener, so dass der 
Mann als 66 2 / a °/ 0 erwerbsbeschränkt anerkannt wurde. Die Untersuchung des Pferdes 
hatte nichts Krankhaftes ergeben, so dass man annehmen muss, dass zufällig an den in 
dem Maule des Tieres befindlichen Futterresten Strahlenpilzkeime hafteten. 

Hamm er schmidt-Danzig. 

Fischer, Akromegalie und Zirbeldrüsongeschwülste. F. spricht im ärztl 
Verein zu Frankfurt a. M. am 2. V. 10. (s. Münch, med. Woch. 24) über die Beziehungen 
des Hypophysistumors zur Akromegalie und zur Fettsucht. In der Akromegaliefrage hat 
in neuerer Zeit die endogene Theorie, die Anschauung, dass die Hypophysisadenome 
hierbei nicht die Ursache der Erkrankung, sondern die Folge derselben und den übrigen 
Verwechslungstörungen koordiniert seien, wesentlich an Boden gewonnen, vor allem durch 
den Nachweis Löwensteins, dass kleine Adenome in der Hypophyse sich häufig, ja nach 


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dem 40. Lebensjahre sehr häufig nachweisen lassen. Die Entscheidung aber hat die erfolg¬ 
reiche Operation der Hypophysistumoren bei Akromegalie gebracht, welche einen Rück¬ 
gang der spezifischen Erscheinungen zur Folge hatte. Die Akromegalie und die mit ihr 
gewöhnlich wenig kombinierte Fettsucht ist also auf eine Hypersekretion der spezifischen 
Hypophysisepithelien zur ückzufüh ren. A r o n h e i m -Gevelsberg. 

C. Becker , Berlin. Trauma und Geschwulst. (Ärztl. Sachvst.-Zeitg. XVI. Jg. 
1910. Nr. 8.) Verf. schildert an der Hand einer genauen Krankengeschichte des behan¬ 
delnden Arztes den Verlauf eines Gehirntumors bis zum exitus letalis. Patient, der 
vorher absolut gesund und dem Arzte lange Jahre bekannt war, erlitt ein Trauma gegen 
den Kopf dadurch, dass er seine durchgehenden Pferde aufhalten wollte. 

Schon nach einigen Tagen trat Schwerhörigkeit auf, dann folgten dumpfe Kopf¬ 
schmerzen, mürrisches Wesen, abwechselnd mit frivolsten Äusserungen, Teilnahmlosigkeit, 
Gedächtnisschwäche, Silbenstottern usw. Nach etwa 6 Monaten Überführung in die 
chirurgische Klinik. Eröffnung des Schädels. Gliosarkom der linken Schädelhälfte, Meta¬ 
stasen im ganzen Gehirn. Ein Monat darauf exitus. 

Billroth und Strümpell weisen in ihren Lehrbüchern auf das häufige Auftreten von 
malignen Hirntumoren nach einem einmaligen heftigen Trauma hin. 

Im vorliegenden Falle, wo Pat vorher nachweislich völlig gesund war und sich die 
Gehirnsymptome unmittelbar nach dem Unfälle einstellten und rapide vorwärts schritten, 
ist der Zusammenhang mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit anzunehmen 
und der Tod als Unfallsfolge aufzufassen. Taendler-Berlin. 

Schneller, Wien. Röntgendiagnostik der Hirntumoren. (Deutsch, med. 
Wochenschr. 45/09. Vereinsberichte.) Für die Röntgendiagnostik kommen ausser den 
wenigen Kalksalze enthaltenden Tumoren nur die sekundären Veränderungen in Betracht. 
Am wichtigsten sind die Zerstörungen der Schädelwand und zwar die lokalen sowie die 
über die ganze Innenfläche des Schädels ausgedehnten Prozesse. In Betracht kommen 
weiter auch die Erweiterungen der Venenkanäle der Schädelknochen, die sich dort be¬ 
sonders finden, wo der Tumor seinen Sitz hat, so dass sie manchmal für die Diagnose 
des Sitzes der Geschwulst verwendet werden können. Die Schädelnähte sind bei Tumoren 
gewöhnlich stärker ausgeweitet, auch kommt eine Dickenzunahme vor und zwar entweder 
in Gestalt knöcherner Auswüchse oder konzentrischer Hyperostose der Schädelwand. 
Endlich findet man auch häufig Formveränderungen der Schädelwand. Unter 240 Fällen 
von Hirntumoren fanden sich 150 mal positive Befunde, die 88 mal durch die Operation 
oder Obduktion kontrolliert wurden. (Ob sie sich als richtig ergaben, wird nicht 
gesagt. Ref.) Hammerschmidt - Danzig. 

Schwabach und Bielschowsky, Ein Fall von Myxofibrom des Felsen¬ 
beins mit multipler Hirnnervenlähmung. (Deutsch, med. Woch. 09. Nr. 18.) Eine 
50jähr. Frau klagte bei ihrer Aufnahme über reissende Schmerzen in der linken Seite 
des Kopfes und besonders im linken Ohre und zwar seit 4 Wochen. Mit 14 Tagen hat 
sie Schwindelanfälle und öfters Übelkeit und Erbrechen. Kein Nystagmus. Rechtes Ohr 
intakt, links starke Störung für Flüstern, laute Sprache, Luft- und Knochenleitung, so 
dass eine Erkrankung des schallempfindenden Apparates unzweifelhaft war. Im 
Laufe der V 2 Jahr dauernden, zum Exitus führenden Krankheit kam es zur Parese des 
VI., VII., IX., X. und XI. Hirnnerven, zuletzt auch zu einer solchen des XII. linken. 
Stauungspapille wurde nie beobachtet 

Auf Grund dieses Krankeitsbildes entschied man sich für die Diagnose: ein Acu- 
sticus-Tumor der linken Seite. 

Die Obduktion ergab, dass zwar Lokalisation und Diagnose auf Tumor richtig 
waren, dagegen der Tumor nicht vom Acusticus, sondern vom linken Felsenbein 
aus ging. Er ist auf der mitgegebenen Photographie gut zu erkennen, ebenso ist deutlich 
auf dem Bilde sichtbar, ein wie starker Druck auf Hirn und Kleinhirn von dem Myxo- 
Fibrom ausgeübt worden ist. Die Parese der Nerven VI bis XI erklärt sich durch die 
Kongestion, welche die Foramina erlitten haben, durch die jene Nerven hindurchtreten. 

Die Hauptfrage die sich Vortr. nun vorlegen, ist: gibt es eine Möglichkeit, diese 
Tumoren von Akustikus-Tumoren zu trennen, die, wie bekannt, mehrfach schon mit Erfolg 
operiert worden sind? Sie meinen, es sei möglich, und zwar aus folgenden 3 Gründen: 

1. Die Felsenbein-Tumoren schädigen infolge ihres deletären Zuflusses auf 


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die Austrittstellen der Hirnnerven eine grössere Anzahl derselben, als die Akustikus- 
Tumoren, sie rufen diese Störungen auch frühzeitiger hervor. 

2. Das Tempo des Krankheitsverlaufes ist bei dem Felsenbeintumoren ein langsameres. 

3. Bei den Akustikustumoren sind die Allgemein Symptome, spez. die Hirndruck¬ 
symptome im allgemeinen recht erheblich, spez. wird die Stauungspapille selten ver¬ 
misst. Grund sei das schnellere Wachstumstempo. Umgekehrt liegen die Verhältnisse 
bei den Felsenbeintumoren. 

Eine diff. Diagnose ist daher nicht unmöglich. Apelt-Glotterbad. 

Hülsemann, Ein Fall von Chondrosarkom der Scapula. (Inaugur.-Dissert 
Greifswald 1910.) Unter den Erkrankungen des Schulterblattes nehmen die Geschwülste 
einen nicht unbedeutenden Teil ein, und von diesen wieder haben die Chondrome und 
Sarkome an dieser Körperstelle ihren Hauptsitz. Die aus der Kombination des Sarkoms 
und Chondroms entstehende Mischgeschwulst — das Chondrosarkom — ist selten. Bis 
jetzt sind in der Literatur nur 4 solcher Fälle veröffentlicht von Billroth, von Wollcott, 
von Putti (zitiert von Deganello) und von Deganello aus der Heidelberger Klinik. Der 
Verf. Arbeit zugrunde liegende Fall stammt aus der Klinik Payrs und betraf einen 
65jähr. Landwirt, der die Entstehung der Geschwulst auf einen Fall zurückführte. Die 
mikroskopische Untersuchung des exstirpierten grossen Tumors ergab ein Chondrosarkom, 
dessen Matrix der Knorpel des Proc. coracoideus war. Deganello hat eine Statistik über 
die Knorpelgeschwülste der Scapula aufgestellt, auf Grund deren sich als häufigste Ur¬ 
sprungsstelle der untere Teil der Scapula ergibt, dann folgen die Spina, das Akromion 
und der Angulus superior int., der Proc. coracoideus ist hier nicht mit aufgeführt. Der 
Verlauf und die klinische Bedeutung des Chondrosarkoms hängt aber weniger von ihrem 
Sitz als von dem Charakter des Geschwulstgewebes ab: je zahlreicher und je klein¬ 
zelliger, um so rascher das Grössen wachs tum und die Metastasenbildung. Lokale Ein¬ 
flüsse wirken aber in dieser Richtung ein. Ist die Geschwulst von Knochen, Periost und 
ähnliche festen Geweben umgeben, so wächst sie langsamer und bildet keine Metastasen; 
sind diese Schutzhüllen durchbrochen, so zeigt sie oft rapides Wachstum und Neigung zu 
metastasieren. In Fällen, wo interkurrent neue Schädlichkeiten den leidenden Teil treffen, 
erfolgt gewöhnlich plötzliche Zunahme des Tumors. Aronheim-Gevelsberg. 

Manasse, Schläfenbeinverletzungen. M. spricht in der V ersammlung der Deutschen 
Otologischen Gesellschaft (s. d. Refer. in der Münch, med. Woch. 24) über die Folge¬ 
zustände der Verletzungen des Schläfenbeins. Er teilt die Folgezustände der Verletzungen 
des Schläfenbeines in 3 Gruppen: 

I. Fälle, die direkt durch das Trauma zugrunde gehen; 

II. Fälle, die direkt, also an den weiteren Folgen des Traumas, das Leben ein- 
büssten; 

III. Fälle, die mit dem Leben davonkommen. 

Zu der 2. Gruppe gehören die Fälle, die an eitriger Meningitis, selten an Sinus¬ 
thromben oder Hirnabszessen zugrunde gehen. Man könnte sie bezeichnen als „entzünd¬ 
liche Erkrankungen des Hirns und seiner Häute nach Felsenbeintraumen“. Die 3. Gruppe 
umfaßt die Pat., welche an ihrem Felsenbeintrauma weder direkt noch indirekt zugrunde 
gehen. Sie werden eingeteilt in 1. solche, die auch funktionell zur völligen oder fast 
völligen Heilung kommen, a) Leichte Fälle mit normalem oder fast normalem Gehör, 
aber sonst deutlichen nachweisbaren Labyrinthstörungen, bedingt durch Commotio laby- 
rinthi. b) Schwere Fälle von typischer Basisfraktur, die trotzdem auch zur funktionellen 
Heilung — wenn auch selten — kommen. 2. Fälle mit dauernder schwerer Schädigung 
der Funktion: traumatische Taubheit oder Schwerhörigkeit, a) Zufolge von Felsenbein¬ 
fraktur. b) Zufolge von Commotio labyrinthi, beide nur anatomisch, weniger klinisch zu 
unterscheiden. Aronheim - Gevelsberg. 

Herxheimer, Schädelbasisbrüche. H. demonstriert in der wissenschaftlichen 
Vereinigung am städt. Krankenhause zu Frankfurt a. M. am 7. Sept. 1909 (s. Münch, 
med. Woch. 6) einen Pat. mit Schädelbasisbruch mit Beteiligung des 1. Felsenbeins. Bei 
der Radikaloperation fand sich eine die Basis der Spitze des 1. Warzenfortsatzes in hori¬ 
zontaler Richtung vollkommen durchsetzende Fraktur, die benachbarten Zellen des Warzen¬ 
fortsatzes und das Mittelohr mit teils frischem, teils geronnenem Blute angefüllt. Der 
freigelegte Sims sigmoideus und die benachbarten Partien des Kleinhirns von einem aus- 


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gedehnten Hämatom bedeckt, das dem verletzten Sinus entstammte. Die Besserung des 
schweren Allgemeinzustandes trat schnell ein, der Eiweiß- und Zuckergehalt des Urins 
verlor sich. Pat. wurde wieder erwerbsfähig. Aron he im-Gevelsberg. 

Zimmer, Schädelbasisfraktur mit doppelseitiger Abduzenslähmung und 
meningitischen, durch Blutung bedingten Erscheinungen. (Deutsch, med. 
Woch. 16./10). Ein Kutscher wurde unter einem zusammenstürzenden Stapel von 16 
je 2 Zentner schweren Mehlsücken begraben. Bewußlos in das Krankenhaus gebracht, 
stöhnte er dauernd und war sehr unruhig; der Puls war unregelmäßig, 76 in der Minute. 
Neben starker Blutung aus beiden Ohren und geringerer aus der Nase trat wiederholtes 
Erbrechen auf. Eine äussere Verletzung bestand ausser einem geringfügigen Hämatom 
an der linken Hüfte nicht, Lähmungen waren nicht vorhanden. Am nächsten Tage war 
der Kranke bei Bewusstsein und klagte über heftige Kopfschmerzen, eine Erinnerung $n 
die Vorgänge fehlte. Auf beiden Augen totale Abduzenslähmung, während die anderen 
Augenbewegungen frei waren. Nachdem in den nächsten Tagen eine Besserung des All¬ 
gemeinbefindens eingetreten war, stieg am 6. Tage die Körperwärme, welche bisher 37,8 
nicht überschritten hatte, auf 39,1, die Kopfschmerzen wurden sehr viel stärker und 
Nackensteifigkeit trat ein. Lumbalpunktion ergab fast reines Blut und Liq. cerebrospinalis, 
der völlig steril war. Nach der Punktion erhebliche Besserung. Zwei Tage später wie¬ 
der Temperatursteigerung, unerträgliche Kopfschmerzen und Nackensteifigkeit. Bei der 
Lumbalpunktion floss unter einem Druck von über 200 mm wieder stark blutiger Liquor 
ab, der in einer Menge von 30 ccm abgelassen wurde. Wieder prompter Erfolg und so¬ 
fortiges Sinken der Temperatur. Von da an Besserung, so dass der Kranke 6 Wochen 
nach dem Unfall geheilt aus dem Krankenhause entlassen werden konnte. Nur zeitweise 
bestanden noch leichte Kopfschmerzen, die Abduzenslähmung aber war unbeeinflusst ge¬ 
blieben, die linke Pupille war grösser als die rechte, wegen der lästigen Doppelbilder 
trug der Verletzte eine Augenklappe über dem rechten Auge; die Sehschärfe war intakt. 
Bei einer Nachuntersuchung nach 3 Monaten war der Allgemeinzustand gut, nur zeit¬ 
weise sollten nach Angabe des Kranken Kopfschmerzen, Schwindel und Kongestionen auf- 
treten. Es bestand Strabismus convergens (Fixieren mit dem 1. Auge), die Abduzens¬ 
lähmung rechts war zurückgegangen, während sie links unverändert geblieben war. Die 
Pupillendifferenz war noch die gleiche. Wegen der Doppelbilder wurde noch immer 
eine Augenklappe getragen. An beiden Trommelfellen waren Einziehungen und narbige 
Wandaderungen nachweisbar, Flüstersprache rechts auf über 5, links auf 1 m. 

Z. erklärt das Krankheitsbild als eine Basisfraktur, welche einen Querspalt im 
Schädelgrunde darstellt, unter Beteiligung beider Felsenbeinpyramiden mit Zerreissung 
des linken N. abducens. Die meningitischen Erscheinungen am 6. Tage, die zunächst 
an eine Infektion denken Hessen, sind jedenfalls die Folgen eines Reizes, welche die aus 
den Pia-Gefässen stammende Blutmenge auf die Hirnhäute ausübte. 

Hamm er schmidt-Danzig. 

SBnner, Über Schädelbasisbrüche und ihre Folgen, nebst Mitteilung 
von 90 Fällen mit Berücksichtigung ihrer Unfallbegutachtung. (Inaugur.- 
Dissertat. Bonn 10). Das Material, das der in Verf. Arbeit veröffentlichten Statistik zu¬ 
grunde liegt, ist aus annähernd 1600 in den Jahren 1908—1909 im Krankenhaus der 
Barmherzigen Brüder zu Bonn ausgestellten Unfallgutachten ausgesucht und umfasst 90 
Fälle von Brüchen der Schädelbasis. (86 Fälle waren Brüche der Konvexität.) Unter 
den 99 Basisbrüchen war bei 5 Fällen auch die Konvexität betroffen. Unter den Ver¬ 
letzten waren alle möglichen Berufsarten vertreten, 89 Fälle betrafen Männer, 2 Frauen. 
Als 'Entstehungsursache der Brüche findet sich als die häufigste Ursache Fall aus der 
Höhe, dann Fallen schwerer Gegenstände auf den Kopf, ferner Quetschung durch Heu¬ 
wender, Ackerwalze, zwischen Lokomotive, Hufschlag, Verschüttung und Überfahren. Die 
Dauer der sich anschliessenden Gehirnerschütterung schwankte zwischen mehreren Minuten, 
Stunden und Tagen. Als längste Dauer ist verzeichnet ein Fall mit 14 Tagen. An Läh¬ 
mungen fanden sich: 1. Olfactorius 4mal; 2. Opticus 24mal; 3. Oculomotorius 5mal; 
4. Trigeminus 4mal; 5. Abducens 6mal (3mal doppelseitig); 6. Facialis 9mal (doppel¬ 
seitig lmal); 7. Aeusticus 53mal (Schwerhörigkeit 40mal, abnorme Geräusche 9mal, 
Taubheit je 2mal rechts und links); 8. Glossopharyngeus 2mal; 9. Vagus 2mal; 10. Hypo- 
glossus lmal. An Lähmungen waren demnach ausser Trochlearis und Accessorius alle 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Hirnnerven beteiligt In 88 Fällen wurde Rente zuerkannt. Für völlig arbeitsunfähig 
wurden erklärt, also auf Yollrente erkannt, bei erster Untersuchung in 6 Fällen (später 
auf 80°/ 0 und 66 2 / 3 °/ 0 herabgesetzt). Bei der Nachuntersuchung wurde sie noch erkannt 
in 2 Fällen, in welchen sich der Zustand erheblich verschlimmert hatte. Auch in einigen 
anderen Fällen war es notwendig bei der Nachuntersuchung die zuerst zuerkannte Rente 
zu erhöhen. Meist war jedoch das Gegenteil der Fall. Wohl zu beachten jedoch ist die¬ 
sen Schwerverletzten gegenüber bei dem Vorhandensein objektiver Symptome nicht so 
leicht Simulation und Übertreibung anzunehmen, sondern die Leistungsfähigkeit unter 
kritischer Berücksichtigung der Angaben der Kranken abzuschätzen. — Bezüglich der 
Einzelheiten und der Krankengeschichten sei auf die Arbeit verwiesen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Raecke, Traumatische Meningitis purulenta ohne äusserliche sicht¬ 
bare Verletzung (Ä. S. V. Z. 1909/1.) Verfasser schildert einen Fall von purulenter 
traumatischer Meningitis, welcher ohne äußerlich nachweisbare Verletzung nach kurzer 
Zeit zum Tode geführt hat Es handelt sich um einen Mann, der beim Aufrichten aus 
gebückter Stellung sich an den Kopf stiess. Es trat noch am selben Tage heftiger Kopf¬ 
schmerz auf, am nächsten Tage Erbrechen, Schmerzen, Schwindelgefühl, am nächsten 
Tage des Morgens plötzlicher Tod. Im Krankenhause wurden keine Lähmung, keine 
Spasmen beobachtet, dagegen Unruhe in den Gliedern, Zuckungen, mehrfaches Erbrechen. 
Bei der Sektion zeigte sich in der Scheitelgegend, an der Stelle wo der Verletzte sich 
gestossen hatte, eine ödematöse Schwellung und rötliche Verfärbung. Das Hirn zeigte 
die deutlichen Symptome einer eitrigen Meningitis, welche mit höchster Wahrscheinlich¬ 
keit auf die Verletzung zurückzuführen ist. Die Veränderung an dem Oberlappen der 
rechten Lunge lässt daran denken, dass vielleicht eine Lungenentzündung in der Ent¬ 
wickelung begriffen war, es werden noch Pneumokokken in dem Blute gekreist haben, 
so dass von hier aus eine Infektion der Gehirnhäute eingetreten ist. Todesursache: Eit¬ 
rige Gehirnhautentzündung. Das Gutachten spricht sich mit höchster Wahrscheinlich¬ 
keit für den Zusammenhang zwischen Unfall und Tod aus. Taendler-Berlin. 

Federschmidt, Zur Ätiologie der traumatischen Meningitis. (Inaugur. 
Dissertat. Erlangen 1908). Wohl das grösste Kontingent der nichttraumatischen Gehirnhaut¬ 
entzündungen verdankt seine Entstehung entzündlichen Erkrankungen benachbarter Or¬ 
gane; bei chronischen Ohreiterungen ist die Gefahr einer Meningitis sehr gross; auch bei 
Erkrankungen der Nasen- und Rachenhöhle und Nebenhöhlen kommt, wenn auch seltener 
als vom Ohr aus eine Fortpflanzung der Entzündung auf die Meningen vor. Wie Weichsel¬ 
baum gezeigt, ist die Pneumonie in sehr vielen Fällen mit entzündlichen Veränderungen 
im Nasenrachenraum kompliziert, die meist eine reiche Pneumokokkenflora zeigen; von 
hier kann dann, auch wenn die Pneumonie bereits in Heilung ausgegangen ist, eine 
Überwanderung der Mikroorganismen zu den Gehirnhäuten stattfinden. Ähnliche Vor¬ 
gänge wurden auch beobachtet bei Influenza durch den Pfeifferschen Bazillus und bei 
Erysipel durch Streptokokken. Von den primären Erkrankungen des Nasenrachenraumes 
kommen in Betracht Rhinitis acuta und chronica (Ozaena), Tuberkulose, Lues, Karies der 
Nasenknochen, des Stirn- und Keilbeines und von Neubildungen: Karzinom, Sarkom und 
Adenome, wenn sie zum Zerfall gelangen. Ausser- dieser otogenen und rhinogenen Me¬ 
ningitis sind bekannt die von Erkrankungen des Auges und der Orbitalhöhle ausgehen¬ 
den. Auch alle Eiterungen in der Nähe der knöchernen Schädelkapsel können eitrige 
Meningitis im Gefolge haben. 

Die traumatische Meningitis teilt Huguenin zunächst ein nach Art des Traumas 
und spricht von Meningitis nach reiner Commotio cerebri, dann nach Verletzung des 
Schädels und seiner Weichteile ohne Perforation und nach solcher mit Perforation. Diese 
3 Gruppen fasst er zusammen als primäre traumatische Meningitiden, während er unter 
sekundären diejenigen versteht, welche ihren Ausgang nehmen von einer im Anschluss 
an das Trauma entstehenden Ostitis oder nach Zersetzung der zwischen Dura und Knochen 
sich bildenden Blutextravasate, welche entstehen nach Nekrose des verletzten Knochens 
und nach Hirnabszessen. Diese letzteren Formen decken sich im wesentlichen mit denen 
der nicht traumatischen Meningitis; während aber dort die Eiterung in der Nähe des 
Schädelinnern das Primäre ist, ist sie hier das Resultat einer in ihrer Heilung gestörten, 
durch Trauma gesetzten Wunde. Von den primären Formen kommt in Betracht die 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


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tuberkulöse, besonders im Kindesalter. Nach Fall, Stoss und Schlag gegen den Schädel 
und der damit verbundenen Schädigung des Schädelinnern kommt es bei gleichzeitiger 
tuberkulöser Erkrankung eines Körperorganes auf metastatischem Wege (durch Blut oder 
Lymphe) zur Bildung eines tuberkulösen Herdes im Schädelinnern. Wie das Trauma 
aber ganz verschiedener Art sein kann, so auch der Herd, von dem die Infektion ausgeht. 
Bald kann die Meningitis träum, einer zufällig vorhandenen Infektionskrankheit ihre Ent¬ 
stehung verdanken, bald hat die Infektion ihren Ausgang genommen von einer entfernt 
liegenden Eiterung des Körpers; häufiger bilden Eiterungen und entzündliche Vorgänge 
in der Nähe der Meningen, vor allem des Ohres, der Nase und des Rachens, den Infek¬ 
tionsherd. Bei gesunden Individuen kann sie hervorgerufen werden durch die in jedem 
Organismus schon physiologischerweise vorhandenen pathogenen Keime, wie sie die Nasen- 
und Rachenhöhle, der Darrakanal, der Uterus und die Urethra beherbergen. Nach einer 
Zusammenstellung von Merx über- die Häufigkeit der einzelnen Bakterien bei der spon¬ 
tanen und traumatischen Meningitis liegen die Verhältnisse so, dass bei ersterer der 
Diplococcus pneumoniae lanceolatus und der Micrococcus meningitidis cerebrospinalis 
vorherrschen, während bei der traumatischen die Streptokokken und die verschiedenen 
Arten der Staphylokokken als die häufigsten Erreger gefunden werden. — Als Infektions¬ 
träger und Infektionsvermittler ist nach neueren Untersuchungen fast ausschliesslich die 
Nasenrachenhöhle anzusehen. Diese Infektionsweise scheint auch für die traumatische 
Pneumokokkenmeningitis von der größten Bedeutung sein. Auch ein in der Erlanger 
chirurgischen Klinik beobachteter Fall, der vom Verf. mitgeteilt ist, muß in seiner Ätio¬ 
logie in diesem Sinne gedeutet werden. Bei einem 17jähr. Tagelöhner kanm es nach 
einer Basis- und Nasenbeinfraktur in unmittelbarem Anschluss an das Trauma zu einer 
eitrigen, Meningitis der Basis und der Rückenmarkshäute bis zur Mitte des Brustmarkes. 
Als Erreger wurde der Diplococcus pneumoniae und dessen Herd im Nasenrachenraum 
konstatiert. Die Infektion kam von hier auf metastatischem Wege zustande, in dem die 
weichen Häute mit grossen Massen infektiöser Stoffe von der Blutbahn überschwemmt wurden. 

Eine traumatische Meningitis entwickelt sich auch häufig nach solchen Traumen, 
die keine direkte Kommunikation des Schädelinnern mit der Aussenwelt setzten. Als 
Entzündungserreger kommen auch hier alle pathogenen Keime: der Tuberkelbazillus, die 
Strepto- und Staphylokokken in Betracht, die sich an den durch das Trauma gesetzten 
Locus minoris resistentiae festsetzen. — So bietet die traumatische Meningitis grosse 
Mannigfaltigkeit dar, hinsichtlich ihrer Ätiologie. Die durch das Trauma geschaffenen 
Wege, auf denen die Infektionserreger die Meningen erreichen, sind sehr verschieden und 
nicht immer die gleichen. Das spricht dafür, dass wir es bei der traumatischen Meningitis 
nicht mit einer spezifischen Krankheitsform, ähnlich der epidemischen, zu tun haben, son¬ 
dern mit einer akzidentellen Wundkrankheit, die sich auf den Meningen lokalisiert 

Aronheim - Gevelsberg. 

Perrier, Meningite post-traumatique ä pneumobacille. (La Presse mödi- 
cale. 1909. No. 38). Ein Reiter stürzt auf den Kopf und bietet unmittelbar nach dem 
Unfall ausser einer Ohrenblutung keinerlei Krankheitserscheinung. Nach 6 Tagen stellen 
sich Zeichen einer Meningitis ein. Die Lumbalpunktion ergibt einen Liquor, der poly- 
nukläre Zellen und Friedländische Pneumokokken enthält. Der Kranke genas. 

Wallerstein-Köln. 

RÖSSle, Pachymeningitis serosa chronica. R. spricht im ärztl. Verein München 
am 20. Okt. 09 (s. Münch, mcd. Woch. 6) über Pachymeningitis serosa chronica. Nach 
Vortr. besteht die Neigung dem Trauma bei der Entstehung von Durablutungen (ohne 
Schädelverletzung) eine allzugrosse Rolle zuzuschreiben, es gibt aber Fälle von nicht 
blutenden chronischen Pachymeningitiden, die nur ein einfaches sero - fibrinöses Resultat 
liefern, das in ähnlicher Weise, wie die gleichartigen Ergüsse auf den serösen Häuten 
organisiert wird. Die charakteristischen Merkmale der nicht blutenden Pachymeningitis 
zeigt eine Dura, welche von einem 56jähr. Manne stammt, der klinisch eine Psychose 
darbot und unter Erscheinungen von Herzinsuffizienz starb. Die Sektion ergab: schlei¬ 
chende Pericarditis adhaesiva, chron. exsudative fibrinöse Pleuritis, chron. Perisplenitis, 
also multiple seröse Entzündungen. Die Dura war an der Innenfläche samtartig ver¬ 
dickt aber ohne Blutungen oder Pigment; mithin eine chronische organisierende Duraent- 
zündung nichthämorlshagischer Natur. Aronheim-Gevelsberg. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 7. 


Thomalla, Rentenablehnung nach Kopfverletzung. Tödlicher Ausgang. 
(Zeitschr. f. med. Beamte. 4/10. Originalartikel). Der Kätner G. fiel am 9. 1. 1906 
vom Wagen und zog sich eine grosse Wunde am Hinterkopf zu. Er wurde bewusstlos 
aufgehoben und in seine Wohnung gebracht. Nach den Aussagen der Zeugen — ein 
Arzt wurde nie hinzugezogen — verlor er „bald“ nach dem Unfall das Gehör; während 
er vor dem Falle ganz vernünftig war, zeigte er nach demselben ein scheues Wesen, ver¬ 
steckte sich vor den Menschen und wusste nicht, was er tat und wo er war. Er kam 
körperlich sehr herunter, verlor für die Aussenwelt jedes Interesse; Verblödungszustände 
stellten sich ein, auch lag er vor seinem Tode ein Vierteljahr zu Bett, wobei er dauernd 
über heftige Kopfschmerzen klagte. Ein ärztliches Zeugnis vom 11. V 1906 sagt, der 
Verletzte habe sich angeblich eine Gehirnerschütterung zugezogen, das Gutachten des 
ärztlichen Sachverständigen vom 8. VI. 1906 lautet: „Zeichen einer Gehirnerschütterung 
seien nicht mehr nachweisbar, ebensowenig andere Unfallfolgen. Schwerhörigkeit werde 
durch Einlagerungen in die Trommelfelle bedingt.“ Am 24. VIII. 1906 lehnte daher das 
Schiedsgericht den Rentenanspruch ab, da „vorläufig keine Anzeichen einer Gehirnerschütte¬ 
rung; also keine Unfallfolgen vorliegen. Sollten sich später solche einstellen, so bleibt 
es dem Kläger unbenommen, von neuem mit Entschädigungsansprüchen hervorzutreten.“ 
Fast ein Jahr nach dem Tode des Verstorbenen nahm T. die Obduktion vor und stellte 
unter Nr. 8 des Protokolls fest: „Das Gehirn ist ein Matsch, es zeigt aber auf der linken 
Seite in der Gegend des Hinterhauptlappens bis zu den Schläfelappen stark rostbraune 
Verfärbung.“ Mit Recht zieht T. aus dem Befunde den Schluss, dass es sich um eine 
ausgedehnte Blutung im Gehirn gehandelt, deren Grenzen bei der matschigen Beschaffen¬ 
heit des letzteren nicht nachzuweisen waren. Ob während des Lebens bereits Eiter im 
Gehirn bestand, lässt sich nicht entscheiden. Dass G. eine Gehirnerschütterung erlitten 
hatte, ist erwiesen; der Kommotionszustand hat nach den Akten 5 Tage gedauert. Da 
nun, wenn der Kommotionszustand länger dauert, auch fast stets noch andere Verletzungen 
des Gehirnes vorliegen, so muss man aus der rostbraunen Farbe ohne weiteres an eine 
ausgedehnte Blutung denken, nicht nur der Hirnhäute sondern auch des Zentralorganes 
selbst. Ob sich ein Gehirnabszess entwickelt hat, kann natürlich nicht mehr entschieden 
werden, die Charakteränderung des Mannes, die Abnahme seines Intellekts und die übrigen 
Folgen machen es so gut wie gewiss, dass er an den Unfallfolgen gestorben ist 

Hammerschmidt-Danzig. 

P. Fürbringer, Berlin. Psychisches Trauma und Schlaganfall. (Ärztliche 
Sachverständigen - Zeitung. XVI. Jahrgang 1910. Nr. 9). Die Beiträge zu dem Zu¬ 
sammenhang zwischen psychischen Trauma und Schlagunfall auf dem Gebiete der Unfäll¬ 
begutachtung sind sehr gering. Thiem erwähnt in seinem Lehrbuch eine 15 Jahre zu¬ 
rückliegende Abhandlung von Liersch über diese Materie. 

Verfasser behandelt ausführlich zwei Fälle, in denen nach vorausgegangenem Arger 
und Aufregung mit den Angestellten eine Gehirnblutung auftrat. Er schließt das er¬ 
wähnte Gutachten mit den Worten: „Nichts spricht, da der Verstorbene noch kurz vor 
der Erregung seinen Beruf ohne erschwerende Hemmung ausgeübt, dagegen, dass er ohne 
jenen blutdrucksteigernden Zwischenfall noch längere Zeit am Leben geblieben wäre. Ich 
bejahe demnach mit den beiden Vorgutachtern die gestellte Frage. In dem zweiten Fall 
tritt die Blutung erst mehrere Stunden nach der gehabten Alteration ein. Da das Maxi¬ 
mum der Erregung demjenigen des Blutdruckes entspricht, ist die Entscheidung eines 
Zusammenhanges in derartig protrahierten Fällen sehr schwierig. Taendler-Berlin. 

Franck, Berlin. Tod durch Spätapoplexie als entschädigungspflichtige 
Unfallfolge. (Münchn. med. Wochenschr. 1909, 15.) Einem 26jähr. Tischler W. fiel eine 
hölzerne Keilzwinge (Knecht) von 10 (oder 50?) Pfd. Schwere auf den Hinterkopf. Die 
Zwinge traf nicht mit voller Kraft, sie setzte eine blutende Wunde. W. setzte die Arbeit 
nicht aus. 4—5 Monate später fiel er plötzlich besinnungslos um und starb am selben 
Tage im Krankenhause. Die gerichtliche Leichenöffnung zeigte Anfüllung der vier Hirn¬ 
höhlen durch reichlich flüssiges und geronnenes Blut, in der dritten Kammer lag ein 
wallnussgrosses Gerinsel. Ausserdem lag ein kleiner Erweichungsherd am Boden des 
rechten Hinterhorns. Es bestand Milzvergrösserung und Trübung der Herzmuskulatur. 
Nach Angabe der Frau und eines Mitarbeiters hat W. in der Zeit seit dem Unfall stets 
über Kopfschmerzen geklagt, er war still und missgestimmt. Andere Zeugen bestreiten 


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dies. Der Zusammenhang von Tod und Unfall wurde vom R.-V.-A. anerkannt. Das zu¬ 
grunde gelegte Gutachten führte aus: eine schwere Infektionskrankheit, die sekundär 
eine Gehirnerweichung hätte bedingen können, ging dem Tode nicht voran. Es wird an¬ 
genommen, dass die Verletzung eine Quetschung im Innern des Gehirns setzte, die zu 
einem Erweichungsherd führte. Unter dem Einfluss einer akuten Infektion (Körperwärme 
bei der Krankenhausaufnahme 38,7°) kam es zum Fortschritt der Erweichung und zur 
Blutung. Bei den bisher veröffentlichten Fällen von Spätapoplexie trat die tödliche Blutung 
zwischen dem 3. und 52. Tage auf. Der beschriebene Fall bleibt hinsichtlich der Gering¬ 
fügigkeit des Traumas, wie in bezug auf den überaus langen Zwischenraum von nahezu 
5 Monaten bislang unerreicht Schliack- Cottbus. 

Miller, Augsburg, Über das Auftreten von Schmerzen bei Witterungs¬ 
wechsel. Münchn. med. Wochenschr. 1909, Nr. 16. Die Angaben der Patienten über 
Schmerzen vor Witterungswechsel wurden durch Barometerablesungen und Wetterbeob¬ 
achtungen kontrolliert. Das Ergebnis der Nachforschungen ist, dass Leute mit chroni¬ 
schem Rheumatismus, Tabes, Ischias, Hemiplegie, Narben und Amputationsstümpfen auf 
die atmosphärischen Veränderungen, welche Witterungsstürzen vorhergehen in ausge¬ 
sprochener Weise mit lebhaften Schmerzen und Beschwerden reagieren. Als begün¬ 
stigendes Moment nimmt M. ein besonders empfindsames, auf alle Eindrücke rasch und 
intensiv reagierendes Nervensystem an. Schliack-Cottbus. 

Koch, Zur Kenntnis des Verlaufes und zur chirurgischen Behandlung 
der akuten progredienten Encephalitis nach Trauma, sowie der Seiten¬ 
ventrikelinfektion und ihrer folgenlosen Ausheilung. (Inaug.-Dissertat. Mar¬ 
burg 1909.) In der Literatur ist von chirurgischer Seite relativ spät das Augenmerk auf 
die nicht abszedierende Encephalitis, insbesondere die mit traumatischer Ätiologie ge¬ 
richtet worden. Verf. Arbeit liegt ein Fall von isoliert traumatischer Encephalitis zu¬ 
grunde, der in der chirurgischen Klinik Prof. Friedrichs in Marburg zur Beobachtung 
kam. Ein 8 Jahre alter Knabe fiel aus einer Höhe von 3 m auf einen gepflasterten 
Hof. In der Klinik fand sich oberhalb der Mitte des r. oberen Orbitalbogens eine 3 cm 
lange Rissquetschwunde, aus der Blut und Gehirnmasse quoll. Der Stelle der Verwun¬ 
dung entsprechend, fand sich eine dreimarkstückgrosse Eindellung mit wallartig erhabenen 
Rändern, von der aus sich nach hinten, lateral gegen den Augenwinkel Fissuren fort¬ 
setzten. Es bestand also eine Gehirnzertrümmerung und Fraktur des rechten Stirnbeins. 
Eine Verletzung des Sinus longitudinalis war unwahrscheinlich, da die Blutung keine 
sehr starke war; auch eine intrakranielle Blutung konnte ausgeschlossen werden. Eine 
Verschlimmerung des Zustandes des Verletzten, der nach kurzer Zeit wieder bei Bewusst¬ 
sein war, wurde durch Annahme einer sich entwickelnden Meningitis bezw. Früh-Menin- 
gitis erklärt. Dass aber keine progrediente Meningitis vorlag, ging aus dem Resultat 
der Operation hervor, die darin bestand,.die frakturierten Knochenteile aus der Wunde 
zu entfernen, welche dem freien Abfluss des gequetschten und infizierten Gehirns im 
Wege standen und unmittelbar darnach Atmung und Puls besserte. Alle Symptome 
konnten gedeutet werden durch das Vorhandensein einer infolge der bakteriellen Infektion 
des nach aussen offenen Kontusionsgebietes entstandenen akut progredienten Encephalitis, 
die als das Frühstadium des noch nicht sich begrenzenden Gehirnabszesses aufgefasst 
wurde, dessen definitive Ausbildung aber durch die Operation verhindert war. 14 Tage 
später auftretende klonisch-tonische Zuckungen im Fazialisgebiet wurden beseitigt durch 
Abtragung des Prolapses, wodurch den encephalitischen Produkten wieder freier Abfluss 
geschafft wurde. Eine rasche Entwicklung eines neuen Prolapses — der ebenfalls ab¬ 
getragen wurde — liess auf Exsudatbildung im rechten Seitenventrikel schliessen. Eine 
nochmalige Verschlechterung des Zustandes wurde aufgefasst als Infektion der Zerebro¬ 
spinalflüssigkeit des rechten Seitenventrikels. Mit deren Durchbruch nach aussen wurde 
die definitive Heilung eingeleitet, die keine Unterbrechung mehr erfuhr. Die Behand¬ 
lung derartiger Fälle von Encephalitis besteht hauptsächlich darin, dass immer wieder 
für Lüftung des eigentlichen Infektionsherdes, also Eröffnung des Prolapses, gesorgt wird. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Andernach, Beitrag zur Begutachtung von Kopfverletzungen und 
deren Folgen. (Ä. Sachverst.-Ztg.1909. Nr. 17.) Verf. hält eine genaue neurologische 
Untersuchung direkt nach dem Trauma für unbedingt erforderlich, da man sonst häufig 


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bei späterer Begutachtung nicht weiss, welche Erscheinungen als Unfallfolgen oder als 
anderweitige Krankheitserscheinungen aufzufassen sind. 

Es werden zwei Fälle geschildert, in denen bei relativ geringfügigen Verletzungen 
schwere Folgezustände sich entfalteten. In dem ersten Falle handelt es sich um eine 
Schädelbasisfraktur, welche äusserlich nur durch ein kleines Hämatom am Hinterkopf 
nachzuweisen war. Im zweiten Falle, wo nur eine ganz oberflächliche Wunde an der 
Stirn bestand, trat nach zwei Monaten eine Netzhautablösung ein. 

Verf. hält die Lumbalpunktion für ein wichtiges diagnostisches Hilfsmittel bei 
allen Kopfverletzungen, da ein bluthaltiger Liquor mit Sicherheit darauf hinweist, dass 
es sich um eine intrakranielle Blutung handelt. Taen dl er-Berlin. 

Tilmaiin, Diagnose und Behandlung der Hirnverletzungen. (Deutsche 
med. Wochenschr. 13/10.) Der Diagnose der Hirnverletzungen stehen oft grosse 
Schwierigkeiten dadurch im Wege, dass ein Knochenbruch ohne Zerstörung der Hirn¬ 
masse vorkommt und umgekehrt. Von den eigentlichen Hirnverletzungen sind die der 
grossen Gefässe im Innern des Schädels, namentlich der A. meningea media nicht zu 
trennen. Wenn Stich-, Hieb- oder Schussverwundungen diese Arterie verletzt haben, 
ist ein Hämatom leicht zu erkennen; wichtiger und schwieriger aber ist es, wenn 
eine stumpfe Gewalt ohne Verletzung der äusseren Haut einwirkt. Nach neuen Unter¬ 
suchungen kann das Gehirn eine Raumbeengung von 5,3 % (also bei 1400 ccm etwa 739) 
vertragen. Der typische Verlauf eines Hämatoms der Meningea media ist folgender: 
Zunächst liegen Folgen der Verletzung vor oder der Kranke erholt sich bald von den¬ 
selben, und Stunden, sogar Tage können vergehen, dann kommen Störungen des Bewusst¬ 
seins, Hemiplegie, Zeichen allgemeinen Hirndrucks (Druckpuls, langsame Atmung, Läh¬ 
mung der Augenmuskeln, Erweiterung und Reaktionslosigkeit der dem Extravasat ent¬ 
sprechenden Pupille, Stauungspapille, Erbrechen, Sensibilitätslähmung, Blasen- und Mast¬ 
darmstörungen). Der Kranke liegt meist auf der dem Eztravasat entsprechenden Seite. 
Die Hirndruckserscheinungen, namentlich des Koma treten fast gleichzeitig mit den Läh¬ 
mungen auf zum Unterschied von den intrameningealen Blutungen, bei denen Bewusst¬ 
seinsstörungen vorhanden sind ohne Druckpuls. Die Diagnose ist bei den klassischen 
Fällen leicht und wird sicher, wenn die Lumbalpunktion klare Zerebrospinalflüssigkeit 
ergibt. Bei operativer Behandlung wurden 33% geheilt, ohne Operation nur 10%. Bei 
allen Schädeltraumen kommen intradurale Hämatome der Piagefässe vor, welche der 
Hemisphäre flächenhaft aufsitzen. Nach einem freien Intervall kommt es zu leichter 
Benommenheit ohne allgemeinen Hirndruck, Erbrechen ist selten, es treten leichte Pa¬ 
rese und Krämpfe auf, der Puls ist beschleunigt im Gegensatz zu der extraduralen 
Blutung. Die leichte Benommenheit beherrscht das Krankheitsbild. Operativer Eingriff 
wird nur notwendig, wenn Hirndruck sich einstellt. Von den Hieb-, Stich- und Schuss¬ 
verletzungen sind die letzteren die wichtigsten. Die Hirnzerstörung hängt ab von der 
lebendigen Kraft des Geschosses, doch können auch Pulvergase den Schädel allein zer¬ 
stören und das Hirn verletzen. Bei der Behandlung kommt die strengste Asepsis in 
Betracht, jedes Sondieren ist strengstens zu vermeiden. Wie tief eine Kugel im Schädel- 
innern steckt, kann man nicht durch Röntgenbilder sondern durch den Fürstenauschen 
Apparat erkennen. Nach den Erfahrungen der letzten Kriege ist bei schweren Hirn¬ 
zerstörungen ein primäres Eingreifen angezeigt; bei Splitterungen muss man daher stets 
trepanieren, die Splitter entfernen und die zertrümmerte Hirnsubstanz auswischen. „Die 
Entfernung der Kugel ist kein Grund zur primären Trepanation.“ Da die Kugel spezi¬ 
fisch schwerer ist als die Hirnsubstanz, wandert sie und soll daher möglichst bald ent¬ 
fernt werden, sobald ihr Sitz festgestellt ist. Bei den durch stumpfe Gewalt gesetzten 
Hirnverletzungen — Pressung zwischen zwei Widerständen, z. B. zwischen Wagen und 
Wand, plötzlicher Stoss oder Schlag bei freischwebendem oder aufliegendem Schädel, 
Fall aus der Höhe — sind folgende Symptome zu unterscheiden: Störungen, bedingt 
durch Schädigung des gesamten Hirns, (Commotio cerebri), die durch Verletzung um¬ 
schriebenen Hirnpartien bedingten Symptome, Hirndruck, bedingt durch den Bluterguss 
in die Schädelhöhle, die Hirnhäute oder das Gehirn selbst. Bei allen das Gehirn als 
Ganzes treffenden Traumen, besonders dann, wenn der Knochen intakt bleibt, sind 
Störungen des Bewusstseins da. In schweren Fällen stürzt der Verletzte bewusstlos 
zusammen, der verlangsamte oder beschleunigte Puls ist kaum zu fühlen, die Haut ist 


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blass und kühl. Die Atmung verlangsamt und oberflächlich, Kot und Urin gehen spontan 
ab. In leichteren Fällen bemerkt der Kranke den Schlag, er ist schwindlich, hat eigen¬ 
tümliche Lichtempfindung und Ohrenklingen. Zwischen diesen beiden extremen Formen 
bewegen sich alle Grade der Hirnerschütterung. Die Bewusstlosigkeit kann lange an- 
halten, tritt Besserung ein, so kann ein Beizzustand des Gehirns einsetzen, als weitere 
Zeichen einer überstandenen Comotio cerebri sind Diabetes mellitus und insipidus sowie 
Schwindelerscheinungen beobachtet. Dazu treten allgemeine nervöse Reizerscheinungen 
z. B. traumatische Neurose. Sind Anhaltspunkte für Herderscheinungen vorhanden, so 
liegt stets eine Hirnlasion (Contusio cerebri) vor. Die Behandlung der Commotio muss 
ätiologisch sein, je nachdem Lähmung oder Reizstadium vorhanden ist Besonders 
wichtig ist, dass jeder Kranke mit Commotio cerebri mindestens vier Wochen lang zu 
Bett liegt, denn so lange braucht das Gehirn unbedingt zur Regeneration. Bei der Con¬ 
tusio cerebri hängt der Sitz der Quetschungsherde im Gehirn von der einwirkenden 
Gewalt ab — bei Stoss oder Schlag an der getroffenen Stelle, bei Fall auf den Schädel 
auf der Auftreffstelle und dem gegenüber liegenden Pol, sowie am Schläfenlappen, der 
sich an den scharfen Kanten des Keilbeinflügels und des Felsenbeines quetscht Die 
sofort mit dem Verletzung einsetzenden Symptome hängen von der Wichtigkeit der ver¬ 
letzten Hirnteile ab. Das Bild der Hirnquetschung ist selten rein, man wird aber eine 
solche annehmen müssen, wenn gleich nach der Verletzung Ausfallsymptome vorhanden 
sind und später epileptische Krämpfe ohne Zeichen von Hirndruck auftreten. Besonders 
schwierig ist die Beurteilung, wenn bei Hirnverletzungen, welche keine Symptome machen, 
später Beschwerden auftreten. Nach T. „projizieren“ sich vielfach im Innern des 
Schädels stattfindende Verletzungen nach aussen auf die Haut als Hyperalgesien oder 
Hyperaesthesien, so dass wir umgekehrt aus solchen auf Verletzungen des Gehirns 
schliessen können. Diese Zonen (im Sinne der Headschen Zonen) sitzen oft nur auf der 

behaarten Kopfhaut, manchmal aber gehen sie am Halse herunter bis zur Brust; sie 

können sich verkleinern und sogar verschwinden, bleiben aber oft Jahre lang bestehen 
und sind deshalb für die Unfallbegutachtung wertvoll. So lange sie da sind, kann man 
auf eine Hirnlasion schliessen. Man soll sie aber erst als vorhanden annehmen, wenn 
sie bei wiederholten Untersuchungen stets dieselbe Umgrenzung aufweisen. Die Behand¬ 
lung der Gehirnquetschungen ist im allgemeinen abwartend, erst bei länger fortbe¬ 
stehenden epileptischen Anfällen soll man an Trepantation denken, im Zweifelsfall an 

der Verletzungsstelle. Hammerschmidt -Danzig. 

Trendelenlmrg, 1 ) Über Hirnerschütterung. D. Med. Wochenschr. 1/10. Durch 
Einwirkung stumpfer Gewalt auf den Schädel kommen zustande: Hirnerschütterung, Hirn¬ 
quetschung und Hirndruck; jeder der drei Zustände wird durch ein Beispiel erläutert. 
Für die Commotio cerebri ist charakteristisch die Bewusstlosigkeit, die im Moment 
der Gewalteinwirkung auf den Schädel da ist und allmählich wieder verschwindet. Nur 
in ganz leichten Fällen dauert sie Sekunden, sonst schwankt sie zwischen 10 Minuten 
bis zu 14 Tagen — Pirogoff sah sogar eine Bewusstlosigkeit, die 6 Wochen andauerte. 
Dieser Sopor ist so tief, dass der betreffende einem tief Narkotisierten gleicht und gegen 
äussere Eingriffe völlig gefühllos ist. Dass der Puls bei der Commotio stets verlang¬ 
samt und die Temperatur immer herabgesetzt ist, trifft nach T. nicht zu; ersterer ist 
häufig kurz nach der Verletzung beschleunigt, letztere einige Stunden nach derselben oft 
erhöht Nur bei ganz leichten Fällen von Hirnerschütterung fehlt die retrograde 
Amnesie, d. h. die Erinnerung nicht nur an den Unfall, sondern auch an die letzte 
demselben vorangehende Zeit ist verloren gegangen; das geht so weit, dass bei tagelang 
andauernder Bewusstlosigkeit die Amnesie sich nicht selten auf mehrere Tage oder sogar 
Wochen von dem Unfall rückwärts erstrecken kann. Ein geradezu klassisches Beispiel 
führt Bergmann im Handbuch der praktischen Chirurgie (S. 177) an: Sein Assistent Nasse 
wurde durch eine Gasexplosion gegen einen eisernen Pfeiler geschleudert und erlitt einen 
Schädelbruch. Eine Viertelstunde später wieder zum Bewusstsein gelangt, wusste er 
nicht, was er auf dem Krankensaal vor der Explosion getan hatte, noch — der Unfall 
ereignete sich bei der Morgenvisite — dass er aufgestanden war, sich angezogen und 
gefrühstückt hatte. In schweren Fällen von Hirnerschütterung kommt nach Ablauf der 


1) Referent f. d. XV. Versammlung Mitteldeutscher Psychiater u. Neurologen. 24.10. 09. 


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Bewusstlosigkeit eine erhebliche Beeinträchtigung der Merkfähigkeit vor, die Eindrücke 
bleiben im Gedächtnis nicht haften, so dass auch nach völliger Genesung die Erinnerung 
an die Zeit nach dem Unfall fehlt Das geht so weit, dass die Kranken manchmal 
genau angeben können, von welchem Tage ab die Erinnerung wieder anfängt. Hier seien 
auch die Fälle von traumatischen Dämmerzuständen erwähnt, z. B. ein Kutscher fällt 
vom Bock, bleibt einige Minuten bewusstlos, steigt wieder auf und fährt nach Hause, 
ohne nachher die geringste Erinnerung davon zu haben. Vorübergehende psychi¬ 
sche Erregung9zustände in den ersten Tagen nach dem Erwachen und dem Sopor 
sind nicht ganz selten und können, wenn sie mit Halluzinationen einhergehen, auch wohl 
mit einem Alkohol-Delirium verwechselt werden. Sie kommen indessen auch bei Kindern 
vor. Zuckergehalt des Urins und Polyurie — bis zu 10 Ltr. in 24 Stunden — 
im Anschluss an eine schwere Commotio mit länger dauernder Bewusstlosigkeit ist häufig 
beobachtet worden, beide kommen aber auch bei leichteren Fällen vor. In einem Falle, 
wo ein 15jähriger Arbeitsbursche 3—4 m tief heruntergefallen und einen Tag bewusstlos 
gewesen war, betrug die Harnmenge 7800 ccm; diese Polyurie dauerte 6 Jahre lang und 
verschwand alsdann allmählich. 

Den Schluss der Arbeit, welche durch zahlreiche Beispiel erläutert wird, nimmt eine 
sehr sorgfältige Erklärung der einzelnen Symptome der Commotio ein. 

Windscheid. Über Hirnerschütterung. Deutsch, med. Wochenschr. 1/10. 
Korreferat 24. X. 1909. Nachdem Trendelenburg die chirurgischen Folgezustände ge¬ 
schildert, geht W. auf die nervösen Störungen nach einer Commotio ein. Die bemer¬ 
kenswertesten Zeichen sind: Verringerung der Merkfähigkeit, besonders für Namen 
und Zahlen, in Verbindung mit schnell eintretender geistiger Ermüdung. Ferner tritt 
eine abnorme affektive Erregbarkeit auf, die sich sowohl in erhöhter allgemeiner 
Reizbarkeit als auch in Stimmungsdepression, in Schreckhaftigkeit usw. zeigt. Subjektiv 
sind folgende Symptome zu nennen: Kopfschmerzen, Schwindel, Gedächtnisschwäche, 
Ohrensausen und Intoleranz gegen Alkohol. Bei der Untersuchung zeigt sich meist Er¬ 
höhung der Reflexe, Zittern der Hände, Verminderung der Kraft in den Extremitäten, 
grosse Labilität des Herzens bei körperlichen Anstrengungen, starke Hyperämie des Ge¬ 
sichts beim Bücken mit Schwindel. Die unmittelbar nach dem Unfall auftretende Com- 
motionspsychose hat Trendelenburg bereits besprochen; sie heilt in weitaus der Mehrzahl 
der Fälle aus. Das Vorkommen einer Psychose nach einer Commotio hält W. für aus¬ 
geschlossen, wenigstens so weit es sich um eine eigene Form derselben handelt, die nur 
der Hirnerschütterung zukommt Das gilt namentlich für den Korsakowsehen Symptomen- 
komplex, den Kaberlah als spezifisch für eine Commotio hinstellt. Das ist sicher nicht 
der Fall. Von den Formen der Geistesstörung kommen nach Commotio vor: trauma¬ 
tisches Irresein und posttraumatische Demenz. Direkte Folge des Unfalls kann aber 
vor allem die Epilepsie sein, die zu psychischen Störungen zu führen vermag und unter 
Umständen erst ziemlich spät nach dem Trauma auftritt. Hamraerschmidt-Danzig. 

Jakob 9 Hirnverletzungen. J. berichtet in der Wanderversammlung südwest¬ 
deutscher Neurologen und Irrenärzte in Baden-Baden (s. Münch, med. Wochenschr. 25) 
über experimentelle Untersuchungen über traumatische Veränderungen des Zentralnerven¬ 
systems. Vortr. fand bei allen Versuchstieren nach Einwirkung der entsprechenden 
Traumen anatomisch nachweisbare Störungen, und zwar nicht nur sekundäre Degenera¬ 
tionen, die auf kleine Blutungen zurückzuführen waren, sondern auch primäre Schädi¬ 
gungen feinster Natur. Aron heim-Gevelsberg. 

Schultze-Bonn. Referat über chronische organische Hirn- und Rücken¬ 
marksaffektionen nach Trauma. Deutsch, med. Wochenschr. 45/09. Vereinsbeilage. 
Organische Erkrankungen auf Traumen einwandfrei zurückzuführen ist sehr schwierig. 
Dass psychische Momente allein organische Erkrankungen verursachen hält S. wenn auch 
für denkbar, so doch für unwahrscheinlich. Ob eine eigentliche Neuritis ascendens vor¬ 
kommt, ist nach S. gleichfalls unwahrscheinlich, noch unwahrscheinlicher, dass sich an 
diese ein spinales Leiden anschliessen kann. Die Leiter der Entzündung sind aber nicht 
die Nerven, sondern andere Bahnen. Unter 161 Fällen von Tabes war 8mal Trauma 
angeschuldigt, Lues war in keinem Falle auszuschliessen. Die Möglichkeit eines Tabes 
traumatica gibt S. zu, lehnt aber ein peripherisches Trauma als Ursache ab. Bei der 
progressiven Paralyse ist Wasser m stets positiv ausgefallen; sie kann mithin 


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durch ein Trauma allein nicht ausgelöst werden. Die Aetiologie der multiplen Skle¬ 
rose ist unbekannt, immerhin ist es denkbar, dass eine zentrale Verletzung ursächlich 
mitwirken kann. Das gleiche gilt für die chronische Myelitis; für die Syringom¬ 
yelie glaubt S. einen Zusammenhang anerkennen zu müssen, denn er sah unter 27 Fällen 
8 mal schweres Trauma, darunter 6 mal peripherischer Natur. In der Diskussion be¬ 
richtete Nonne (Hamburg) über zwei Fälle von Tabes, die er für reine traumatische 
hält Bei beiden lagen Erscheinungen vor, welche nach Intensität und Lokalisation 
dem Trauma „adaequat“ waren, es fehlten sonstige ursächliche Momente, auch traten 
die ersten Symptome in „adaequatem“ Zeitraum auf. Wenn auch N. den wissenschaft¬ 
lichen Nachweis der traumatischen Entstehung der Krankheit nicht für erbracht hält, 
so glaubt er doch in diesen Fällen im versicherungstechnischen Sinne einen Zusammen¬ 
hang unbedingt zugeben zu müssen. Hammerschmidt-Danzig. 

Wendel, Schussverletzung des Hirns. W. demonstriert in der medizinischen 
Gesellschaft zu Magdeburg am 20. I. 10 (s. Münch, med. Woch. 16) einen Fall von 
Gehirnchirurgie. Der Pat. hatte sich in die rechte Schläfe geschossen, war mehrere 
Tage bewusstlos und hatte einige Tage ataktische Sprachstörungen. Nach 4 Wochen 
geheilt entlassen. Seit 1 Jahre bestanden heftige linksseitige Kopfschmerzen, besonders 
beim Neigen des Kopfes nach links. Durch Röntgenstrahlen wurde das Geschoss im 
1. Hinterhauptlappen in der ersten Okzipitalwindung nahe dem Cuneus nachgewiesen, 
subkortical, 2 cm. links vom Hirnspalt. Um eine Verletzung der Sehsphäre zu ver¬ 
meiden, wurde möglichst lateral operiert. Zungenförmiger Haut-Periost-Knochenlappen 
mit äusserer Basis; Spaltung der Dura; Einstechen einer Nadel in der berechneten 
Richtung, welche auf das Geschoss führte, das extrahiert wurde. Völlige Heilung, keine 
Sehstörung. Aronheim - Gevelsberg. 

B. B&isch, Über Operationen in der hintern Schädelgrube. (Beitr. z. 
klin. Chir. Bd. LX, p. 479.) Verf. berichtet über folgende 5 von Narath ausgeführte 
Operationen in der hintern Schädelgrube: 

1 . 16jähriger Junge mit Kleinhirncyste rechts, durch Hirnpunktion festgestellt. 
Osteoplastische Operation. Exstirpation von zwei zusammenhängenden Cysten und einer 
kleineren derberen Geschwulst. Histologisch: zellreiches Gliom. Glatte Wundheilung. 
Nach x l 2 Jahr bestand Sehnervenathrophie; die Ataxie war gebessert, Kopfschmerz und 
Schwindel verschwunden. 

2. 47 jähriger Mann. 2 Monate vor Beginn der Erkrankung Sturz auf den Kopf. 
Kleinhirncyste rechts durch Probepunktion festgestellt. Nach mehreren Punktionen trat 
bei dem schon erblindeten Mann erhebliche Besserung ein; die Hirndrucksymptome, Kopf¬ 
schmerz und Erbrechen verschwanden, die Ataxie ging bis auf Spuren zurück, so dass 
Pat. wieder gehen konnte. Operation daher nicht indiziert. 

8 . 19jähriger Mann. Kein Trauma. Diagnose auf Grund der Probepunktion Gliom 
oder Rundzellensarkom der linken Kleinhirnhälfte. Osteoplastisehe Operation. Schwammige 
Geschwulst in der Tiefe der linken Kleinhirnhälfte ausgeschält. Tamponade. 7 Stunden 
nach der Operation Tod im Kollaps. Sektion: Das plexiforme Gliom ist radikal exstir- 
piert; es fehlt die Hälfte des Kleinhirns. 

4 . 42jähriger Mann. Kurz vor Beginn der Erkrankung Fall auf den Hinterkopf. 
Probepunktion negativ. Neurologische Diagnose: Geschwulst wahrscheinlich im linken 
Kleinhirn. Osteoplastische Operation. Ausschälung eines abgekapselten Fibrosarkoms 
aus dem Winkel zwischen Pons und Kleinhirnhemisphäre links. Glatte Wundheilung. 
Nach 1 1/4 Jahr war der Allgemeinzustand ein recht guter; die Ataxie war nur unwesent¬ 
lich gebessert; Trigeminus- und Facialislähmung unverändert; Sehvermögen links = 0, 
rechts stark herabgesetzt; linke Cornea weiss getrübt. 

5. Neurologische Diagnose: Erkrankung der rechten Ponshälfte, wahrscheinlich 
Geschwulst. Operation abgebrochen. Tod 2 Tage später. Sektion: Athrophie der rechten 
Ponshälfte; ältere Blutungen im linken Schläfenlappen, frische im rechten Hirnstiel und 
im Subduralraume, die als Todesursache anzusehen waren. 

In allen erwähnten Fällen nahm die Krankheit eine relativ rasche Entwicklung 
und datierte mit ihrem klinischen Beginn 3 / 4 Jahr bis wenige Monate zurück. Die 
Diagnose und Indikationsstellung ist Sache des Neurologen, weshalb auch das Referat 
bezüglich der neurologischen Befunde auf das Original verweisen muss. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 7. 


Die Neisser-Pollacksche Hirnpnnktion ist von hervorragender diagnostischer 
Bedeutung, ermöglicht erst eine Seitendiagnose und hatte in einem Fall sogar thera¬ 
peutischen Erfolg. Die vorliegenden Statistiken zeigen, dass die Kleinhirnoperationen 
nach einem Jahre unmittelbare Mortalität haben und dass das Schicksal dieser Operationen 
von einer Reihe von technischen Momenten mit bedingt wird. 

Da der Äther zur Narkose für derartige Operationen ungeeignet ist, wurde in 
den mitgeteilten Fällen Chloroform in möglichst geringen Mengen angewandt und zuvor 
Morphium subkutan gegeben. Zur Beschränkung der Weichteilblutung hat sich die Um¬ 
stechungsnaht nach Heidenhain — v. Hacker bewährt, die stets angewandt wurde. 
Umspritzung des Operationsgebietes mit Novokain-Adrenalinlösung vermindert sowohl die 
Blutung wie die Menge des notwendigen Narkotikums. 

Die Bildung des Hautmuskellappens war die meist übliche, dagegen wurde im 
Gegensatz zu den meisten bisherigen Vorschlägen auch der ganze Knochenausschnitt mit 
in den Lappen genommem und am Schluss wieder exakt in den Defekt eingefügt. Um 
jede Schütterung zu vermeiden, bevorzugt Narath die Anwendung der Giglischen Säge 
zur Knochendurchtrennung. Bei der Operation in der Gehirnsubstanz selbst ist pein¬ 
lichste Asepsis erforderlich; die Austrocknung der Gehirnsubstanz und Infektionsgefahr 
werden durch Berieselung mit körperwarmer Kochsalzlösung vermieden. 

Als Gesamtresultat bei den mitgeteilten 5 Fällen ergibt sich, dass eine Cyste durch 
blose Punktion gebessert, und 4 Fälle operativ angegangen wurden. Von letzteren 
führten 2 zum Tode, 2 zur Heilung, allerdings mit erheblichen Ausfallerscheinungen 
und Störungen. Von Heilung kann man also nur insofern sprechen, als die Pat vor 
dem sicheren Untergang gerettet und von den schrecklichen Symptomen des Hirndruckes 
befreit werden. Trotz der noch zahlreichen Misserfolge endigt die Arbeit mit der 
Forderung, dass in allen auch in bezug auf die Seite exakt diagnostizierten Fällen von 
Kleinhirngeschwülsten unbedingt trepaniert werden soll, sobald die Sehschärfe abnimmt. 

Re ich-Tübingen. 

Schwabach und Benda, Cysticercus racemosus der Hirnbasis mit Ge¬ 
hirnstörungen. (Ref. deutsche mediz. W. 19, N. 13.) Eine 31jährige Frau wird 
wegen heftiger Kopfschmerzen in der linken Hinterhauptgegend, wegen Schwindels und 
Übelkeit mit zeitweiligem Erbrechen ins Krankenhaus auf genommen. Es fand sich obg. 
beiderseitige hochgradige Stauungspapille, ausgesprochene Facialisparese 
links, leichte Hypoglossus- und Glossophanyngeusparese links und Schwerhörigkeit 
und Sausen im linken Ohr. An den Papillen und Reflexen keine erheblichen 
Störungen, Gang taumelnd. Baoinsky positiv. Lumbalpunktion stellt starke Er¬ 
höhung des Druckes fest, sonst keinen abnormen Befund. Die genauere Prüfung 
des Gehörorganes ergab links starke Herabsetzung des Gehörs für laute Sprache und 
Flüstern und liess auf Grund der PerceptionsVeränderungen für Stimmgabeln eine Er¬ 
krankung des Schallempfindungsapparates annehmen. Es wurde an eine 
Akustikus-Erkrankung gedacht und ein Kleinhirntumor angenommen, der die erkrankten 
Hirnnerven komprimiert. 

Bei der Obduktion fand sich ein Cysticercus racemosus der Hirnbasis. Es 
breitete sich besonders an der Oberfläche der Oblongata und des Pons aus. Die Meningen sind 
an den hier austretenden Nerven ebenfalls verändert, sie weisen Infiltration mit Bundzellen 
auf. Dieselben knüpfen sich besonders an die Nervenscheiden an. Interessant scheint 
es den Autoren, dass auch in den Seitenventrikeln Cysticerken sich befanden; so Hessen 
sich vielleicht auch die beobachteten zentralen Veränderungen erklären. 

Ap eit-Glotterbad. 

Legueu, Extraction d’une balle siögeant au niveau du pödoncule cörebral. 
(Societe de Chirurgie de Paris. La Presse mödicale 1909. Nr. 53.) Vorstellung eines Kranken, 
der sich eine Kugel in die Karotiden-Gegend geschossen hatte. Nachdem der Verletzte 
zunächst einige Tage im Coma gelegen hatte, bot er Erscheinungen, die eine Verletzung 
des rechten Grosshirnschenkels annehmen Hessen. Entsetzliche Kopfschmerzen und schmerz¬ 
hafte Spasmen zwangen zu operativem Vorgehen. Nach der in der rechten Schläfen¬ 
gegend vorgenommenen Kraniektomie fand sich die Kugel unter dem Hirnschenkel in 
der harten Hirnhaut. Nach Entfernung der Kugel verloren sich die Kopfschmerzen. 

Wallerstein-Köln. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 7. 


223 


Windscheid, Progressive Paralyse als Unfallfolge abgelehnt. (Ärztliche 
Sachverständigen-Zeitung. 16. Jahrgang 1910, No. 5.) Verfasser hatte folgenden Fall 
zu begutachten: Ein Zimmerer brach am 7. Nov. 03 durch die Verschalung eines 
Fussbodens durch, ohne sich irgend welche Verletzungen zuziehen. Er arbeitete weiter 
bis April 04 und konsultierte dann einen Arzt wegen Schwindelgefühl. Befund: Reflek¬ 
torische Pupillenstarre, sonst Nervensystem normal. Nach und nach bis Januar 05 ent¬ 
wickeln sich die Symptome der progressiven Paralyse. Der behandelnde Arzt lehnte den 
Zusammenhang ab und ebenso der Verfasser in seinem Gutachten. Der Verletzte hatte 
vor Jahren eine syphilitische Infektion gehabt, es waren schon vor dem Unfall Spuren 
geistiger Minderwertigkeit vorhanden, ausserdem hat der Verletzte längere Zeit nach 
dem sehr leichten Unfall gearbeitet, sodass ein Zusammenhang zwischen Unfall und Er¬ 
krankung nicht angenommen werden kann; auch eine Verschlimmerung eines schon 
bestehenden Leidens kann nicht anerkannt werden. Taendler-Berlin. 

Simon, Zwei mit Antitoxin „Höchst“ behandelte Fälle von schwerem 
Tetanus mit günstigem Ausgang. (Münch, med. Woch. 44.) In der chirurgischen 
Abteilung des Allgemeinen Krankenhauses zu Mannheim kamen 2 Fälle von sehr schwerem 
traumatischen Tetanus zur Behandlung, die beweisen, dass der Pessimismus gegen die 
Serum-Behandlung, wie er in einzelnen Arbeiten von Autoren wie Mandry und Branden¬ 
stein niedergelegt ist, nicht berechtigt erscheint. Beide Fälle gehörten zu den prognostisch 
schlechtesten mit sehr kurzer Inkubationszeit, und wenn sie nur unter dem Bilde eines 
mittelschweren und nicht ganz schweren Tetanus verliefen, so ist dies nach S. lediglich 
der energischen Serumtherapie (100 I.-E. 2 mal subkutan und 100 I.-E. 2 mal intra¬ 
venös im zweiten Falle) zuzuschreiben. Der scheinbare Misserfolg mit der Präventiv¬ 
impfung im 2. Falle lehrt, dass hier wahrscheinlich die Dosis (20 I.-E.) zu gering war, 
um den Tetanus zu unterdrücken, und dass in Zukunft mit höheren Dosen versucht 
werden muss, den Ausbruch der schweren Erkrankung zu verhindern. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Heilmaier, Zur Antitoxinbehandlung des Tetanus. (Münch, med. Woch. 12.) 
Nach Mitteilung eines schweren Falles von Tetanus nach Kopfverletzung zieht H. folg. 
Schlüsse: Die Serumtherapie des Tetanus hat sich Schritt für Schritt und unermüdlich 
dem jeweiligen Stande der Erkrankung anzupassen. Unter Umständen mögen, solange 
der Tetanus lokalisiert bleibt, mehr oder weniger häutige subkutane Injektionen genügen, 
bei bedrohlicher, universeller Ausbreitung aber ist dringend zu, nötigenfalls mehrfach 
wiederholten, lumbal-subduralen Einspritzungen zu raten. Aron he im-Gevelsberg. 

Esan, Ein Fall von lokalem Tetanus der Hand. (Deutsch, med. Wochen¬ 
schrift 15/10.) Ein 14jähriger Junge schoss sich beim Spannen einer Taschenpistole in 
die linke Hohlhand, wobei Papier und Pfropfen nebst zahlreichem, feinem Schrot in die 
Wunde eindrangen. 5—6 Tage nach der Verletzung leichto Beugungskontraktur der 
Muskeln der im Handgelenk um 45 0 gebeugten Hand mit ziehenden Schmerzen. Da 
der Verdacht auf beginnenden Tetanus vorlag, sollte Antitoxin eingespritzt werden, doch 
unterliess man die Einspritzung, weil keine Spur von Trismus vorhanden war. 5 Tage 
später heftige Kontraktionen der Hand, die 4—6 mal in der Stunde auftraten. Die 
Hand steht dabei maximal volarflektiert, so dass Unterarm und Hand im rechten Winkel 
zu einander sich befinden. Wegen der vielen Fremdkörper in der Hand wird ein Reiz 
auf die Nerven angenommen und unter Blutleere operiert. Die N. digitalis sind öde- 
matös und zeigen zahlreiche geschwärzte Stellen, auch liegen einige Schrote in der 
Nervensubstanz bzw. in der Nervenscheide. Im ganzen werden 20 Schrote und Fetzen 
entfernt. Zwei Tage später, nachdem die lokalen Krämpfe in der Hand geringer ge¬ 
worden waren, massiger Opisthotonus und Krämpfe im Gebiete der Kaumuskeln, dabei 
unausgesetzt tonischer Krampf im linken Arm. Nunmehr Injektion von 100 J.-E. in 
der Nähe des N. medianus in der Mitte des Vorderarmes, welche noch mehrmals wieder¬ 
holt wurden, so dass im Ganzen 500 J.-E. eingespritzt wurden. Die inzwischen ein¬ 
getretene allgemeine ständige Starre und die Einzelkrämpfe lassen langsam nach, doch 
bleibt die maximale Beugestellung der linken Hand. Die Kontraktion ist enorm fest, 
die Beuger sind sehr derb, erst bei allmählicher Streckung gelingt es, die Hand beweg¬ 
lich zu machen, so dass der Junge, ein Friseurlehrling, seinem Berufe wieder ganz 
nachgehen konnte. Hammerschmidt-Danzig. 


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Johannes Oehler, Zur Diagnose der cerebralen Fettembolie. (Beiträge 
zur klin. Chirurgie, 65. Band, 1. Heft.) Sowohl die Pathologie wie die klinischen Er¬ 
scheinungen der Fettembolie in den Lungen, wie sie nach schweren Knochenbrüchen 
öfters beobachtet werden, sind seit lange bekannt und von dem Bild der Lungenembolie 
im allgemeinen nicht wesentlich verschieden. Unbekannter und differentialdiagnostiseh 
wichtig ist das klinische Bild der Fettembolie in die Gehirnkapillaren, der cerebralen 
Fettembolie. Verf. beschreibt 2 derartige Fälle aus der Kraskeschen Klinik, von 
denen der eine tödlich verlief und autoptisch kontrolliert wurde. Beiden Fällen war 
gemeinsam die schwere Verletzung des Knochensystems (mehrfache Brüche), der schwierige 
Transport in die Klinik, das freie Intervall, und dann nach 24 bzw. nach 42 Stunden 
der schleichende Eintritt und heftige Verlauf der Gehirn- und Lungenerscheinungen. In 
dem zur Obduktion gelangten Falle fand sich ein offenes Foramen ovale, sodass die 
Fetttröpfchen hier unter Umgehung der sonst als eine Art Filter wirkenden Lungen 
direkt in den grossen Kreislauf und in die Gehirnkapillaren eindringen konnten. Praktisch 
wichtig ist, wie auch besonders ein Fall von Wiesmann lehrt, wo umsonst trepaniert 
wurde, die Differentialdiagnose gegenüber einer Compressio cerebri, bedingt durch Spät¬ 
blutung aus einer verletzten Arterie meningea. Für die cerebrale Fettembolie spricht 
in diesem Falle das Fehlen des Druckpulses, das Fehlen isolierter Lähmungs¬ 
erscheinungen und das Fehlen von Veränderungen im Augenhintergrund. 

H. Kolaczek-Tübingen. 

Tschmarke, Elektrische Verletzung. T. demonstriert in der medizin. Ge¬ 
sellschaft zu Magdeburg am 16. XII. 09 (s. Münch, med. Woch. 13) einen Mann, 
welcher bei der Arbeit in einen Stromkreis von 6000 Volt Stärke eine Viertelstunde 
eiugeschaltet war. Er war bewusstlos geworden und hatte sich an der rechten Hand 
eine Gangrän des Zeigefingers, mehrere Verbrennungen dritten Grades am Daumen und 
Mittelfinger und am 1. Knie zugezogen. In Anschluss daran bespricht Vortr. die Art 
des Zustandekommens derartiger Verletzungen und 9 andere Fälle. Darunter befindet 
sich einer von Gangrän eines ganzen Armes (10 000 Volt) und 2 Todesfälle. Bez. der 
Behandlung elektrischer Unfälle empfiehlt er bei Herz- und Atmungsstillstand die Herz¬ 
massage und Darreichung tonisierender Mittel anstatt Anwendung der künstlichen Atmung. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Guib<5, Lesions productes par l’electrocution. (La Presse mödicale 1910. 
Nr. 6. Societe anatomique de Paris. 14. I. 10.) Durch den Körper eines Mannes läuft 
ein Wechselstrom von 12 000 Volt Spannung und zwar von der rechten Hand zu den 
Fersen. Nach einem inständigen Shock kommt der Mann wieder zu sich. An beiden 
Unterschenkeln bis zu den Knien zeigen sich Brandwunden zweiten und dritten Grades, 
der rechte Vorderarm ist bis zum Ellbogen völlig verkohlt, der rechte Oberarm bis zur 
Schulter mit tiefen Brandwunden bedeckt. Exarticulation des Armes im Schultergelenk. 
Die Gefässe in der Achselhöhle zeigten in geringer Ausdehnung Thrombosierung. Der 
Kranke genas. Wallerstein -Köln. 

Tilmann, Behandlung der traumatischen Formen der Epilepsie. (Deutsch, 
med. Wochenschr. 15. X. Vereinsbeilage.) Die Umgrenzung der genannten Formen ist 
schwierig; schliesst sich die Ep. gleich an den Unfall an, so liegt die Sache klar, 
tritt sie erst Jahre lang nach demselben auf, so wird man eine epileptische Disposition 
annehmen müssen. T. hat bei 20 operierten Fällen folgende Lokalbefunde erhoben: Bei 
der Hälfte war die Dura abnorm gespannt, Hirnpulsation kaum wahrnehmbar, Oedem der 
weichen Hirnhäute, zuweilen Narben und Verwachsungen. Nach dem Aufstechen des 
bulloesen Oedems Hirnrinde hellrot durch Gefässinjektionen. In anderen Fällen Zysten 
oder Periostitis und Exostosen; einmal war der Befund negativ. T. empfiehlt Operation 
stets am Ort der Verletzung; Entfernung aller Unregelmässigkeiten, Entleerung des 
Oedems durch Anstechen und Ausfliessenlassen. Zysten, welche nur teilweise entfernt 
werden können, werden tamponiert. T. sah bei seinen stets einseitig vorgenommenen 
Operationen 60 °/ 0 Heilungen, 10 °/ 0 Besserungen, 7 % (?) Todesfälle. 

Hammer schmidt-Danzig. 

Seige, Traumatische Epilepsie. S. spricht in der naturwissenschaftl.-medizin. 
Ges. zu Jena am 17. 2. 10. (s. Münch, med. Woch. 20) über operative Eingriffe bei 
traumatischer Epilepsie. Er weist auf die Wichtigkeit und genaue Anamnese bei trauma- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 7. 


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tischen Epileptikern hin und demonstriert einen Pall, der Jahre lang als solcher galt, 
bis das Vorhandensein von Abszessen bereits vor dem Unfall nachgewiesen wurde. Es 
gibt sicher eine Reflexepilepsie, wenn sie auch selten ist. Ein vorgestellter Pat. ist ge¬ 
heilt, seitdem eine Weichteilnarbe herausgeschnitten wurde. Sehr wichtig für die Frage 
eines operativen Eingriffes ist das Bestehen von Herderscheinungen, wenn auch bei längerem 
Bestehen des Leidens die eingetretene epileptogene Veränderung des Grosshirns den Ein¬ 
griff illusorisch machen kann. Bei den geringen Aussichten der internen Theraphie ist 
aber bei geeigneten Fällen stets die Operation geboten. Aronheim-Gevelsberg. 

Clnss, Über Dauererfolge der operativen Behandlung der traumatischen 
Epilepsie. (Inaugur. Dissertat. Tübingen 1910). Verf. Arbeit liegt ein Fall aus der 
v. Brunsschen Klinik zugrunde, der die längste bisher beobachtete Heilungsdauer von 
18 V 2 Jahren nach der Operation aufweist. Im Anschluss an diesen Fall teilt er aus der 
Literatur 21 Fälle mit, die als sicher und dauernd geheilt gelten können unter Zugrunde¬ 
legung eines Termins von 3 Jahren. Nach eingehender Besprechung der operativen Ein¬ 
griffe und Indikationen zur Operation der als traumatische Epilepsie diagnostizierten Fälle 
gelangt er zu folg. Schlussfolgerungen: 

1. Zur Festhaltung der Dauerheilung der traumatischen Jacksonschen Epilepsie ist 
eine Nachbehandlung von mindestens 3 Jahren nach der Operation erforderlich, da selbst 
nach einem unfallsfreien Zeitraum von 3 bis 5 Jahren noch vereinzelte Rezidive aufge¬ 
treten sind. 

2. Eine günstigere Prognose gibt ein jüngeres Lebensalter bei der Operation. 

3. Die Länge der Latenz und die Dauer der Epilepsie ist ohne Einfluss auf die 
Prognose; das Stadium der Latenz ist grösser, wenn das Trauma in frühester Kindheit 
oder in der Jugend erfolgt ist. 

4. Die Aussicht auf Erfolg der Operation ist grösser bei Vorhandensein greifbarer 
örtlicher Veränderungen, als bei Fehlen von solchen. 

5. Zur besseren Übersicht der vorhandenen Veränderungen empfiehlt sich die tem¬ 
poräre Schädelresektion. Die Dura ist immer zu spalten. 

6. Zur Dauerheilung ist eine Ventilbildung in der Schädelkapsel nicht erforderlich; 
ebensowenig muss in allen Fällen das krampfende Zentrum der Gehirnrinde entfernt 
werden. 

7. Lähmungen nach der Operation im Anschluss an Exstirpation von Gehirnsubstanz 
gehen meist völlig zurück; Anfälle, welche unmittelbar nach der Operation wieder auf- 
treten, können selbst nach einigen Monaten und Jahren noch dauernd ausbleiben. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Finkelnburg, Zur Frühdiagnose der multiplen Sklerose (sensibler Arm- 
typus). (Münch, med. Woch. 17). Oppenheim und Cassirer beobachteten bei noch jugend¬ 
lichen Personen die akute Entstehung einer Ataxie der oberen Extremitäten mit oder 
ohne gleichzeitige Bulbärsymptorae, mit motorischer Schwäche in einem Arm oder halb¬ 
seitiger spastischer Parese, bisweilen begleitet von deutlicher Atrophie der kleinen Hand¬ 
muskeln und Schädigung der tiefen Sensibilität und einem damit in Verbindung stehen¬ 
den Unvermögen, Gegenstände durch Betasten zu erkennen. Erst nach längerer Beob¬ 
achtung wurden diese anfänglichen akuten Krankheitsschübe als zur Sklerose gehörig 
erkannt. Nach den Beobachtungen Verf. aus der medizinischen Klinik in Bonn ist die¬ 
ser Beginn der multiplen Sklerose mit einer initialen Affektion der oberen Extremität 
nicht so selten und für die Frühdiagnose des Leidens von Bedeutung. In seiner Arbeit 
teilt Verf. eine Gruppe von Beobachtungen mit, in welchen die anfänglich zweifelhafte 
Diagnose durch die weitere Entwickelung des Leidens geklärt wurde. 

Aronheim - Gevelsberg. 

A, Cr am er, Göttingen. Multiple Sklerose und Unfall. (Med. Klinik 1909. 
Nr. 52). In beiden Fällen handelt es sich um die Entscheidung der Frage, haben Un¬ 
fall und Nervenleiden etwas miteinander zu tun, ist letzteres durch den Unfall ausgelöst 
oder beschleunigt. In beiden Fällen wird jeglicher Einfluss des Traumas auf die mul¬ 
tiple Sklerose abgelehnt. In Fall I handelt es sich um einen durch beide Eitern erb¬ 
lich neuropathisch belasteten Mann, der wiederholt Gelenkrheumatismus über¬ 
standen hat Das an sich schwache Nervensystem hat also dadurch weitere Schädlich¬ 
keiten überstanden. Es sei eine jetzt allgemein angenommene Ansicht, dass eine multiple 


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Monatsschrift fdr Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Sklerose meist nur in einem an sich schon schwach angelegten Nervensystem anftrete. 
Diese Bedingung sei hier erfüllt. Da der Unfall (Sturz auf gefrorenem Boden, Fall auf 
eine Seite, Rippenbruch, 8 Tage Bettruhe, 8 Tage Schonung) an sich als leicht bezeich¬ 
net werden müsste, könnte er das Nervenleiden nicht hervorgerufen haben. Fall II ist 
etwas schwieriger zu beurteilen. Pat. hat einen Sturz die Treppe hinab 6. Nov. 1904 
erlitten, ist besinnungslos gewesen, dann wieder völlig arbeitsfähig geworden. 27. Jan. 
1905 wurde er von einem Pferd geschlagen, doch war er nur wenige Tage bettlägerig, 
hat dann wieder seine Arbeit auf genommen. l l A Jahr nach diesem Unfall machte sein 
Nervenleiden sich bemerkbar, er wurde „wackelig“. Wieder meint hier der Begutachter, 
daß der letzte Unfall nicht schwer genug gewesen sei, um das ernste Nervenleiden aus¬ 
zulösen. Der erste Unfall könne deswegen nicht in Betracht kommen, weil zwischen ihm 
und dem Eintritt der Erkrankung zu lange Zeit dazwischen liege. Apelt-Glotterbad. 

Wendel, Stichverletzung des Rückenmarks. W. berichtet in der medizin. 
Gesellschaft zu Magdeburg am 7. Okt. 1909 (s. Münch, raed. Woch. 5) über die Therapie 
eines von Völsch in der Versammlung demonstrierten Falles von Stichverletzung des 
Rückenmarks. Die für die Gebrauchsfähigkeit des Beines störenden, starken, spastischen 
Prozesse in der Beugemuskulatur wurden durch Durchschneidung hinterer Lendenwurzel 
nach Förster beseitigt. Aron heim-Gevelsberg. 

Vogt, Poliomyelitis ant. chronica nach Trauma. V. berichtet im ärztlichen 
Verein in Frankfurt a. M. am 20. XII. 09 (s. Münch, med. Woch. 3) über zwei Fälle von 
Poliomyelitis anterior chronica bei Erwachsenen, die sich nach Trauma entwickelten. Die 
histologische Untersuchung ergab in beiden Fällen ausgedehnte degenerative Atrophien 
der grauen Vorderhörner, beim zweiten Fall im Hals- und Dorsalmark, beim ersten Fall 
im ganzen Rückenmark. V. fasst beide Fälle als spinale Atrophien auf. Der Zusammen¬ 
hang mit dem Trauma ist als die Auslösung einer endogen bedingten degenerativen Er¬ 
krankung aufzufassen. Die Fälle sind rentenberechtigt. Aronheim-Gevelsberg. 

Stintzing, Erbsche Lähmung spinalen Ursprungs. St. demonstriert in der 
naturwissenschaftl.-medizinischen Gesellschaft zu Jena (s. Münch, med. Woch. 19) einen 
Pat. mit Erbscher Lähmung spinalen Ursprungs. Ein SOjähr. Arbeiter wurde von einer 
Kuh umgerannt und war kurze Zeit bewusstlos. Als er wieder zu sich kam, waren beide 
Arme und Beine gelähmt. Nach 2 1 / 2 Monaten war die Lähmung der 1. Oberextremität 
beseitigt, der Gang sicherer, Romberg nur noch angedeutet. Die Muskeln der r. Schulter 
und des Oberarmes sind atrophisch, die Fossa supra- und infraspinata eingesunken. Der 
r. Oberarm kann nicht abduziert, nicht gehoben und nicht supiniert werden. Die Be¬ 
wegungen der Hand und Finger sind kraftlos. Sensibilität intakt. Reflexe im Bereich 
der Lähmung aufgehoben. Entartungsreaktion im Gebiete des N. axillaris und musculo- 
cutaneus. Nach Vortr. ist der Fall nicht auf eine durch Druck oder Zerrung bedingte 
radikuläre oder Plexuslähmung zurückzuführen, sondern mit Rücksicht auf die anfänglich 
allgemeine, später eingeengte Lähmung nach Art der Poliomyelitis ant. acuta auf eine 
spinale Läsion, vorwiegend im r. Vorderhorn des vierten bis fünften Zervikalsegmentes 
Die traumatische Entstehung macht eine umschriebene Hämatomyelie wahrscheinlich. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Tedesko, Syringomyelie mit Hauterkrankung. T. demonstriert in der Ges. 
für innere Medizin u. Kinderheilkunde in Wien (s. Münch, med. Woch. 10) einen Fall 
von Syringomyelie mit symmetrischer Hautaffektion an beiden Ohren. An der Hinter¬ 
seite beider Ohrmuscheln sitzt seit mehreren Monaten je ein linsengrosses Geschwür, ent¬ 
sprechend der Grenze der Gebiete des zweiten Zervikalis und Trigeminus. Die Geschwüre 
trotzen jeder Therapie. Aron heim-Gevelsberg. 

Schönfeld, Schöneberg. Landrysche Paralyse, angeblich durch Erkäl¬ 
tung entstanden und als Unfallfolge anerkannt. (Ärztliche Sachverständigen 
Zeitung. XVI. Jahrgang 1910. Nr. 7). Verfasser schildert folgenden Fall: 

Ein Bodenmeister von 36 Jahren hatte sich bei der Arbeit in der Verdampfungs¬ 
station sehr erhitzt und musste dann auf einem Filterturm weiter arbeiten. Hier war 
es kühl und zog stark. Patient fühlte sich schon am selben Tage nicht wohl, war matt 
und abgeschlagen. Nach 7 Tagen, am 10. Oktober, Aufnahme in ein Krankenhaus. Be¬ 
fund: Herz, Lunge, Nieren normal. Muskulatur der unteren Extremitäten schlaff und 
kraftlos. Patellar-, Achilles-, Fusssohlen-, Hoden- und Bauchdeckenreflexe fehlen. Von 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


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Seiten der Extremitäten, der Blase, des Mastdarmes keine Schmerzen. Am 12. Oktober 
Schluckbeschwerden; am 13. Oktober Erschwerung in der Bewegung der Arme und des 
Kopfes, Schluckbeschwerden gesteigert, Empfindung für gewöhnliche Berührung erloschen. 
14. Oktober totale Lähmung aller Organe, Atemnot — Tod. 

Diagnose: Akute aufsteigende Paralyse, sogen. Landrysche Paralyse. 

Die Ursachen dieser Krankheit sind noch wenig bekannt, doch soll ätiologiseh die 
plötzliche Abkühlung eines kleineren Körperbezirkes in Betracht kommen. Gewöhnlich 
geht die Erkrankung mit Fieber einher, das hier völlig fehlte. Höchstwahrscheinlich 
handelt es sich ursächlich um eine durch Giftwirkung (eventuell bakterieller Art) erzeugte 
Veränderung in dem Nervensystem. Die Berufsgenossenschaft hat die Entstehung der 
Landryschen Paralyse als Folge eines Betriebsunfalles anerkannt und der Witwe die 
Hinterbliebenenrente zugesprochen. Taendler -Berlin. 

Preiser, Frühfrakturen bei Tabes. P. demonstriert im ärztlichen Verein in 
Hamburg am 12. IV. 10 (s. Münch, med. Woch. 16) einen Pat. mit Frühfrakturen als 
Initialsymptom der Tabes. Bei dem 45jähr. Pat. bestand seit einigen Wochen eine hoch¬ 
gradige Schwellung des 1. Fusses, die ohne Schmerzen verlief. Das Böntgenbild zeigte 
eine starke Zertrümmerung der Fusswurzel- und Mittelfussknochen. Die Pupillen sind 
ungleich, links Areflexie, Patellarreflexe erhöht, kein Bömberg. Der Fall erinnert an 
einen ähnlichen, von Trömmer und Preiser beschriebenen, wo ein 39jähr. Bote ein Jahr 
lang mit einer infolge geringen Traumas erlittenen schweren Knochenzertrümmerung im 
Fuss umherging und bei dem sich erst nach einem Jahr deutliche Tabes nackweisen liess. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Kiittner, Operationen wegen Tabes. K. berichtet in der Breslauer chirur¬ 
gischen Gesellschaft am 14. III. 10. (s. Münch, med. Wocb. 18) über 14 Förster sehe Ope¬ 
rationen. Während bei der einen Gruppe (Operation bei Littler scher Krankheit und ver¬ 
wandten Zuständen) die unmittelbaren Operationserfolge gute sind (bei 10 Operierten 
kein Todesfall), ist die Operation bei Kückenraarksleiden, namentlich Tabes, sehr gefähr¬ 
lich, da es sich meist um durch Unterernährung geschwächte Pat. handelt. Die funk¬ 
tionellen Ergebnisse bei Operationen der ersten Gruppe sind gut; in allen Fällen wur¬ 
den die Spasmen beseitigt. Von Kückenmarkskrankheiten wurden drei Tabiker wegen 
gastrischer Krisen operiert; ein Pat. starb an Infektion; in den zwei anderen Fällen ist 
nach der Operation Erbrechen nicht mehr aufgetreten. Systematische Nachbehandlung 
ist stets erforderlich. Aron he im-Gevelsberg. 

Enderlen, Operation bei tabischen Krisen. E. demonstriert auf dem Würz¬ 
burger Ärtzeabend am 16. III. 10. (s. Münch, med. Woch. 18) einen Pat., welcher wegen 
tabischer Krisen operiert wurde. Die Krisen äusserten sich hauptsächlich in heftigen 
Schmerzen rings um den Brustkorb, bestanden Tag und Nacht und waren durch Druck 
auszulösen; Gürtelschmerzen begannen rechts an der Grenze zwischen 4. und 5. Dorsal¬ 
segment und reichten bis zum 10. Dorsalsegment. Links bestand annähernd der gleiche 
Zustand. Lähmung für Heiss und Kalt bestand im 4. bis 11. Dorsalsegment, taktile 
Empfindungslähmung vom 4. bis an die obere Grenze des 12. Dorsalsegmentes. Es wur¬ 
den in einzeitiger Operation beiderseits die hinteren Wurzeln (5. bis 9. Thorakalwurzel) 
entfernt, worauf die Beschwerden schwanden. Aronheim-Gevelsberg. 

Sencert, Intervention ckirurgicale dans les traumatismes du rachis 
et de la moelle. (La Presse medicale 1909. Nr. 89). In einem auf dem 22. franzö¬ 
sischen chirurgischen Kongress über die chirurgische Behandlung der Traumen der Wirbel¬ 
säule und des Kückenmarks gehaltenen Beferat unterscheidet S. zunächst zwischen den 
Fällen mit partieller Schädigung des Kückenmarks und denen mit totaler Läsion des 
Querschnitts. Bei den letzteren kommt es nie zu einer Wiederherstellung der zerstörten 
Nervenelemente, es kommt zum endgültigen Verlust des ganzen unter der zerstörten 
Partie liegenden Kückenmarkabschnitts. Bei den ersteren ist, so lange die Neurofibrillen 
der Achsenzylinder gar nicht oder nur wenig geschädigt sind, eine Reparation möglich. 
Vorbedingung für die Wiederherstellung der Funktion ist die rasche Beseitigung des 
schädigenden Moments, im anderen Falle werden die zunächst nicht destruktiven Läsionen 
zu destruktiven. Beide, die destruktiven und die nicht destruktiven Läsionen, äussern 
sich klinisch zunächst in gleicherweise, im Verlust der motorischen und sensiblen Funk¬ 
tionen, die von den geschädigten Nervenelementen abhängig sind. Nach S. lassen sicli 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


die destruktiven Läsionen des Marks leicht von den nicht destruktiven unterscheiden. Bei 
den ersteren erlischt die Erregbarkeit der Muskeln für den faradischen Strom rasch und 
völlig, es stellt sich sehr rasch Entartungsreaktion ein, bei den letzteren bleibt die Er¬ 
regbarkeit der Muskeln durch den faradischen Strom erhalten, es fehlt die Entartungs¬ 
reaktion, die galvanische Erregbarkeit ist gesteigert Das Verhalten gegen den elek¬ 
trischen Strom gestattet gleichzeitig die Trennung der operabeln Fälle von den nicht 
operabeln. In einer Reihe von Füllen gestattet schon die einfache klinische Untersuchung 
die Diagnose einer partiellen Schädigung des Rückenmarks. Ob aber diese Schädigung 
auf eine anhaltende Kompression, auf eine Kontusion oder eine andere Ursache zurück¬ 
zuführen ist, lässt sich in der Regel nur auf Grund der elektrischen Untersuchung ent¬ 
scheiden, z. B. in folgenden Fällen: 

1. Ein Knabe war in den Nacken geschossen worden und zeigte danach eine Läh¬ 
mung des rechten Armes. Das Radiogramm lehrte, dass die Kugel in der Nähe der 
processus odontoideus des Epistropheus sass. War nun die Armlähmung bedingt durch 
eine Durchtrennung der Pyramidenbahn oder war sie zurückzuführen auf eine Kompression 
des Bündels durch die Kugel, einen Knochensplitter oder ein Blutgerinsel. Die elektrische 
Untersuchung lehrte, dass die elektrische Erregbarkeit erhalten war. Es konnte sich 
demnach nicht um eine Zerstörung, sondern nur um Kompression der Nervenbahn han¬ 
deln. Es wurde die Laminektomie des Atlas und Epistropheus gemacht und man fühlte 
die Kugel als einen das Mark komprimierenden Vorsprung. Die Entfernung der Kugel, 
die im processus odontoideus sass, gelang nicht, aber durch die Abtragung der Bögen 
des Atlas und Epistropheus wurde die Kompression des Marks gehoben, so dass die Läh¬ 
mung vollkommen sich zurückbildete. 

2. Ein Mann wird mit einer unvollständigen Paraplegie ins Krankenhaus gebracht. 
Er war gestürzt und hatte sich einen Bruch des 12. Brustwirbels zugezogen. Die Frage, 
worauf die Paraplegie zurückzuführen sei, auf eine Zerstörung oder auf eine Kompression 
des Marks, wurde durch die elektrische Untersuchung gelöst Dieselbe gestattete die 
Diagnose einer Kompressionslähmung und da die Lumbalpunktion negativ ausfiel, musste 
man annehmen, dass es sich um eine extradurale Blutung handelte. Man nahm darauf¬ 
hin von jedem Eingriff Abstand mit dem Erfolg, dass nach 2 Monaten die Paraplegie 
geschwunden war. 

Für das Verhalten bei partiellen Läsionen des Rückenmarks stellt S. folgende 
Regeln auf: Liegt keine Wirbeldeformität vor, so wird es sich um eine Hämatomyelie, 
um eine Kompression oder eine indirekte Kontusion des Marks handeln. In den drei 
Fällen braucht man nicht operativ vorzugehen. Liegt eine Wirbeldeformität vor, so muss 
diese ausgeglichen werden. Luxationen müssen reponiert werden, bei Brüchen der Wirbel¬ 
bögen mit Einsenkung muss der eingesunkene Bogen in das richtige Niveau gebracht 
werden, gegen Brüche der Wirbelkörper ohne Dislokation kann man mit langsam wirken¬ 
dem Druck gegen den Gibbus und permanentem Zug am Kopf Vorgehen, Brüche der Wirbel¬ 
körper mit Dislokation bedürfen der Laminektomie. In vielen Fällen wird die klinische 
Untersuchung nicht entscheiden können, ob es sich um eine partielle oder totale Läsion 
des Marks handelt Auch hier ist die elektrische Untersuchung ausschlaggebend für die 
Diagnose und damit für die Behandlung. Spricht die elektrische Untersuchung für eine 
totale, destruktive Läsion, so soll man sich jedes Eingriffs enthalten. 

In der Diskussion, die sich an dies Referat anschloss, berichtete Fon tan über drei 
Fälle von Wirbelsäulenfraktur, in denen er die Laminektomie machte. Im ersten Fall 
handelte es sich um einen Bruch des 11. Brustwirbels mit Paraplegie, Blasenlähmung 
und heftigen Schmerzen. Trotzdem man sich erst 54 Tage nach dem Unfall zur Opera¬ 
tion entschloss, besserte sich die Paraplegie bedeutend und die übrigen Erscheinungen 
schwanden völlig. Im zweiten Fall — ebenfalls einer Brustwirbelfraktur — wurde am 
10. Tag operiert. Das Mark war vollkommen durchtrennt. Nach unvollständiger Naht 
der Dura kam es zu einer Heilung der Cystitis und einer geringen Besserung der Para¬ 
plegie. Im dritten Fall war das Mark in der Höhe des 10. Brustwirbels durch eine 
Kugel zerrissen. Eine Aneinanderlagerung der Stümpfe war nur nach völliger Resektion 
des gebrochenen Wirbels möglich. Die Enden der Wirbelsäule wurden durch Metallfäden 
zusammengebracht. Das Resultat war bemerkenswert. Der Autor glaubt, dass das Mark 


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einer Regeneration fähig ist, wenn durch exakte Aneinanderlagerung eine Vereinigung 
per primam ermöglicht ist. 

Willems (Gent) berichtet über folgende Beobachtungen: 

1. Ein 39jähriger Mann wird von einem Haufen Leinenballen verschüttet und 
trägt eine Luxation des 12. Brustwirbels mit Bruch der Querfortsätze davon. Die Beine 
sind völlig gelähmt und gefühllos. Unmittelbar nach dem Unfall wird die Luxation durch 
Operation behoben. Bei der Laminektomie scheint das in einer Ausdehnung von 8 cm 
blossgelegte Rückenmark intakt Nach 4 Tagen Tod an Bronchopneumonie. 

2. Ein Arbeiter stürzt von einer Leiter auf den Rücken. Er kann seine Arbeit in 
den nächsten 7 Monaten noch fortsetzen, klagt aber beständig über Schmerzen, die man 
auf die verschiedensten Ursachen zurückführt. Dann entwickelt sich eine Paraplegie, 
Inkontinenz und Decubitus. Tod 15 Monate nach dem Unfall. Die Sektion ergibt einen 
nicht konsolidierten Bruch der Dorn- und Querfortsätze des 12. Brustwirbels und des 
ersten Lendenwirbels und im Bereich der Bruchstelle ein grosses Endotheliom der Rücken¬ 
markshäute. 

3. Ein Arbeiter zeigt nach einem Sturz in einen 8 cm tiefen Brunnen Parese und 
Anästhesie beider Beine mit Steigerung der Reflexe. Die Lähmung verschlimmert sich, 
die Reflexe verschwinden. Das Radiogramm ist negativ. Bei der Lumbalpunktion wird 
Blut entleert. Danach Rückkehr der Bewegungen, des Empfindungsvermögens und der 
Reflexe. — Endlich Mitteilung einiger Fälle, die beweisen, wie notwendig in allen Fällen 
von Kontusionen der regio lumbalis die Anfertigung von Radiogramraen der Wirbelsäule ist. 

Doyen (Paris) ist der Ansicht, dass die wegen Frakturen der Lendenwirbelsäule 
vorgenommenen Operationen selten gute Resultate geben wegen der dabei vorhandenen 
hochgradigen Schädigung des Marks. Die Laminektomie wirke günstig, wenn nur eine 
Kompression des Marks vorliege. 

Raymond (Paris) teilt folgende Fälle mit, in denen er die Laminektomie machte: 

1. Fraktur des 10., 11. und 12. Brustwirbels mit Dislokation. Gleich nach dem 
Unfall sind die motorischen Störungen unbedeutend, am anderen Morgen besteht totale 
Paraplegie, Anästhesie und Fehlen der Reflexe. Sofortige Laminektomie des 9., 10., 11. 
und 12. Brustwirbels. Das Mark ist plattgedrückt zwischen Wirbelkörper und Bögen. 
Abtragung der Bögen. Die Dura zeigt einen Riss, aus dem ein Blutgerinsel hervorquillt. 
Das Mark wird in seiner Lage gelassen. Rasche Rückkehr der Motilität und Sensibili¬ 
tät, nur die Beweglichkeit der Extensoren bleibt eine unvollständige. 

2. Im zweiten Fall bestand von vornherein totale Paraplegie und Anästhesie. Die 
Operation, bei welcher sich das Mark völlig durchtrennt erwies, war erfolglos. 

3. Im dritten Fall handelte es sich um eine alte Fraktur, bei der heftige, immer 
schlimmer werdende Schmerzen bestanden. Bei der Laminektomie fand man das Mark 
durch starke Kallusbildung komprimiert Die Schmerzen wurden durch die Operation 
wesentlich gelindert, nicht die bestehenden Lähmnngserscheinungen. 

Vidal (Angers) bespricht die Möglichkeit der Wiedervereinigung durchtrennter 
Nervenwurzeln und ist gewillt, bei totalen tiefsitzenden Mark Verletzungen zu operieren. 

Brunswic-Le Bihan (Tunis) hat bei einem tunesischen Eingeborenen wegen einer 
Wirbelsäulenfraktur wenige Stunden nach dem Unfall die Laminektomie ausgeführt. Das 
Mark zeigte sich bei der Operation durch einen Wirbelbogen stark komprimiert. Nach 
Behebung der Kompression rasche und völlige Heilung. Der Autor empfiehlt die Vor¬ 
nahme der Operation zu diagnostischen Zwecken. 

Kocher (Bern) spricht sich kritisch über die Laminektomie der Diagnose halber 
aus. Die Markverletzungen könne man klinisch diagnostizieren. Er legt großen Wert 
auf das Bastiansche Zeichen. Sind die Sehnenreflexe] von vornherein erloschen, so dürfe 
man eine völlige Durchtrennung des Marks annehmen, sind sie hingegen noch einige 
Stunden nach dem Unfall zu erhalten, so kann man, auch wenn sie in der Folgezeit 
ganz verschwinden, daraus schliessen, dass es sich um reparable Rückenmarksschädigungen 
handelt und eine Laminektomie machen. Bei vollkommener Durchtrennung des Marks 
solle man sich jedes Eingriffes enthalten. Wallerstein-Köln. 

Wendel, Syphilitische Polyneuritis. W. spricht in der mcdizin. Gesellschaft 
in Kiel 17. II. 10. (s. Münch, med. Woch. 14) üb. Polyneuritis luetica und demonstriert 
diese Erkrankung bei einem 22jähr. Landmann, die ca. 3 Monate nach Auftritt des 


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Monatsschrift frir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Primäraffekts im Beginn des Sekundärstadiums mit heftigen Neuralgien in den Armen 
begann und zur Lähmung sämtlicher Glieder führte. Der Tod erfolgte 4 Monate nach 
Beginn der Polyneuritis an doppelseitiger Vaguslähmung. Der Fall spricht ebenso wie 
die meisten früheren Beobachtungen dafür, dass die Nervendegeneration die Folge der 
syphilitischen Intoxikation und nicht etwa als Quecksilberwirkung aufzufassen ist. Man 
soll daher in ähnlichen Fällen die Quecksilberbehandlung energisch durchführen. 

Aronheira - Gevelsberg. 

Osann, Lähmung des N. musculo-cutaneus. 0. demonstriert im ärztlichen 
Verein Frankfurt a. M. am 6. IX. 09 (s. Münch, ined. Woch. 44) einen Fall von isolierter 
Lähmung des N. musculo-cutaneus bei einem 34jähr. Strassenwärter, der im Juni 1909 
mit Schmerzhaftigkeit, Taubheitsgefühl und Kraftlosigkeit im 1. Arm erkrankte. Es fand 
sich an ihm eine Lähmung der Mm. biceps, brachialis internus und coraco - brachialis. 
EaR. bestand nicht, sondern nur eine quantitative Herabsetzung der elektrischen Erreg¬ 
barkeit im Biceps und Brachialis internus. Am Unterarm fand sich eine Anästhesie für 
alle drei Qualitäten im Gebiete des N. cutaneus antibrachii lateralis. Ätiologisch kommen 
für die Entstehung und Lokalisation der als Ursache der Lähmung angenommenen Neu¬ 
ritis in Betracht: Angeborene Unterwertigkeit des Nervensystems, Alkoholexzesse, vor 
einem Jahre durchgemachte Bleivergiftung und Überanstrengung der Beugemuskulatur 
des linken Armes im Beruf im Sinne der Edingerschen Funktionstheorie. Ausgang in 
Heilung nach etwa 3 Monaten. Aronheim-Gevelsberg. 

Katzenstein, Schulterlähmung durch Muskelüberpflanzung behandelt. 
K. spricht in der Berliner medizin. Gesellschaft am 27. X. 09 (s. das Refer. Wolff-Eisners 
in der Münch, med. Woch. 44) über Heilung von Schulterlähmung durch kombinierte 
Muskeltransplantationen. Die Nervennaht gibt nur gute Resultate, wenn sic kurz nach 
der Verletzung ausgeführt wird. Sonst implantiert man einen gesunden Nerven resp. 
überpflanzt eine Sehne. Überpflanzungen ganzer Muskeln sind bisher selten vorgenommen 
worden. Die Muskelüberpflanzung gelingt, wenn die Nervenbindung erhalten bleibt. Die 
Erhaltung des Gefässzusammenhangs ist von geringerer Bedeutung. In einem Falle von 
Trapeziuslähmung stellte K. die in verschiedener Richtung laufenden Fasern durch eine 
dreifache Überpflanzung von Muskeln her: die unteren Fasern durch den M. latissimus 
dorsi, die mittleren und oberen Fasern durch den M. trapezius der anderen Seite. Der 
Erfolg war ein sehr günstiger. Ferner demonstriert K. die Bilder eines früher vorge¬ 
stellten Falles von Serratuslähmung, der durch Überpflanzung von Pectoralis major und 
Trapezius geheilt wurde. Aronheim-Gevelsberg. 

K. Langfellner und F. Frohse, Die operative Behandlung der Deltoi- 
deuslähmung. (Mediz. Klinik, 09, Nr. 34). Man kam; sich bedienen: 1. Der Muskel¬ 
überpflanzungen. Es kommen in Betracht vor allem der Pectoralis major; es wird 
nur die klavikulare Portion benutzt. Die Technik ist genau angegeben. Ferner können 
der akromiale und spinale Teil des Trapezius benutzt werden. Durch totale Umpflan¬ 
zung von Ursprung und Ansatz lasse auch der Teres major sich gut anwenden. 2. Nerven- 
überpflanzungen: Man schaltet den musculus teres major aus und überpflanzt den ihn 
innervierenden N. subskapularis auf den gelähmten Axillaris. Es handelt sich um rein 
theoretische, noch nicht am Leben erprobte Methoden! Apeit-Glotterbad. 

Gessner, Rechtss. Serratuslähmung. G. demonstriert in der Nürnberger 
mediz. Gesellschaft am 9. XII. 09 (s. Münch, med. Woch. 9) einen 27jä,hr. Büttner mit 
rechtsseitiger Serratuslähmung. Pat. war viel im Keller beschäftigt und in der Werk¬ 
stätte und hatte oft Schweiss mit nachfolgender starker Abkühlung. Seit 5 Wochen 
flügelförmiges Abstehen des r. Schulterblattes; keine Schmerzen, nur Schwächegefühl in 
der r. Schulter; Erheben des Armes bis ca. 120°. Keine Entartungsreaktion. Ätiologisch 
kommt in Betracht, dass Pat. mehrere Jahre Amateurringer war, sodass eine Kompression 
des N. thoracicus longas durch die Muse, scaleni bzw. Klavikula und Rippen entstand. 
Ferner hatte er bei der Arbeit fortwährend schwere Fässer von sich wegzuschieben, wo¬ 
durch ebenfalls der Nerv eine Kompression erlitt. Diese Ursachen haben wahrscheinlich 
zusammen gewirkt. Aron heim-Gevelsberg. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Th iem-Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Heehanotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

begründet von • 

Dr. H. Blasius, Br. G. Schttts, Dr. C. Thlem, 
herausgegeben von ProfcSSOT Df. C. Thlem - CottbuS> 

Nr. 8. Leipzig, August 1910. XVII. Jahrgang. 


Machdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 

Ein Fall von Infektion mit Rindertuberkulose. 

Mitgeteilt von Dr. A. Nich6, dirigierendem Arzt der berufsgenossenschaftlichen Unfall-Station 

vom Boten Kreuz zu Breslau. 


Während es bisher noch nicht gelungen ist, beim Rind durch Impfung, 
Fütterung oder Einatmung von Tuberkelbazillen typi humani eine fortschreitende 
Tuberkulose zu erzeugen, und eine Umwandlung des typus humanus in typus 
bovinus zu erzielen, sind umgekehrt Fälle von Infektion des Menschen mit typus 
bovinus schon mehrfach beobachtet und beschrieben worden. Aus den Mit¬ 
teilungen des Kaiserlichen Gesundheitsamtes erfahren wir, dass unter 67 Fällen 
von Tuberkulose des Menschen 56 mal die Bazillen des typus humanus allein, 
in 9 Fällen die des typus bovinus allein und in 2 Fällen beide Typen gefunden 
wurden. Wie wir aus dem Handbuch der Unfallerkrankuugen von Thiem ent¬ 
nehmen, betrafen die 9 Fälle menschlicher Tuberkulose mit typus bovinus durch¬ 
weg Kinder im Alter bis zu 8 Jahren, die mit Sicherheit darauf schliessen 
lassen, dass die Infektion durch den Darm erfolgte. Dass derartige Fälle nicht 
häufiger Vorkommen, liegt daran, dass der Rindertuberkelbazillus an und für 
sich schon sich schlecht dem Menschen anpasst und durch den sauren Magen¬ 
saft des Menschen an Lebenskraft verliert Jedenfalls muss trotz der grossen 
Seltenheit die Möglichkeit der allgemeinen Infektion zagegeben werden. 

Häufiger schon sind lokale Infektionen des Menschen durch typus bovinus. 
Wie sich Anatomen bei der Sektion tuberkulöser Leichen sogenannte Leichen¬ 
tuberkel zuziehen können, so sind Leute, die mit dem Fleisch perlsüchtiger Tiere 
zu tun haben, Infektionen mit typus bovinus ausgesetzt, wie z. B. Fleischer, 
Abdecker, Köchinnen, oder es kann bei der Behandlung und Wartung kranker 
Tiere zu Infektion kommen bei Tierärzten, Stallpersonal, Kuhmägden. Thiem 
zitiert in oben angeführtem Handbuch 2 Fälle von Rudolph, in deren einem 
sich ein Schlächter beim Sortieren perlsüchtigen Fleisches einen Tuberkel an 
der Hand zuzog, der nach einem Vierteljahr zu einem käsigen Herd des VI. Mittel¬ 
handknochens führte. Der andere Fall betraf einen Schlachthofangestellten, der 
auf den Ellbogen fiel und sich hier eine kleine Wunde setzte, an der durch 
Infektion mit perlsüchtigem Material Tuberculosis cutis verrucosa entstand. Ob 


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Monatsschrift 'für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


in diesen Fällen bakteriologisch typus bovinus nachgewiesen wurde, entzieht 
sich meiner Kenntnis. 

Einen ähnlichen Fall hatte ich im Jahre 1908/1909 zu beobachten Gelegen¬ 
heit, der besonders deswegen allgemeines Interesse verdient, weil er bakterio¬ 
logisch festgestellt wurde. 

Der Oberschweizer L. H. aus Sch. suchte mich am 28. November 1908 auf 
und machte folgende Angaben: 

Anfang Oktober (8.) 1908 will er sich mit seinem Taschenmesser beim 
Öffnen eines Strohballens 'in die rechte Hand geschnitten haben. Die stark 
blutende Wunde soll zunächst zugeheilt sein und erst nach etwa 14 Tagen habe 
sich dieselbe entzündet, gerötet und sei schmerzhaft geworden. Bald darauf 
habe er eine druckempfindliche Geschwulst in der rechten Achselhöhle bemerkt. 
Anfangs sei er von dem benachbarten Arzt behandelt worden, später sei er in 
ein Krankenhaus in B. aufgenommen worden, welches er nach zirka 9 Tagen 
auf eigenen Wunsch verliess. Der Finger sei dann geheilt gewesen, während 
der Geschwulst in der Achselhöhle keine Behandlung zu teil geworden sein soll. 
Anamnestisch wurde festgestellt, dass der damals 47 jährige, aus der Schweiz 
gebürtige Mann hereditär nicht belastet war. Im Jahre 1893 litt er infolge 
einer Hautabschürfung des linken Zeigefingers an Blutvergiftung und lag 13 
Tage im Krankenhaus in T., wo er wegen eines Achselhöhlenabszesses operiert 
worden sein soll. Danach sei schnelle Heilung eingetreten. 

1894 bestand Tripperinfektion. 

Die Untersuchung ergab, dass es sich um einen grossen, mageren, ausser¬ 
ordentlich elend aussehenden Mann mit schwacher Muskulatur und geringem 
Fettpolster handelte. Die Zunge war belegt, Appetit schlecht, Temperatur 39,1. 
An den inneren Organen konnte nichts Krankhaftes festgestellt werden. Be¬ 
sonders die Lungen boten keine pathologischen Befunde. Husten bestand nicht, 
keine Nachtschweisse. Der Urin war normal. 

An der rechten Hand war eine Verletzungsstelle nicht mehr nachweisbar. 

In der rechten Achselhöhle bestand ein Tumor von zirka Gänse- bis Emu- 
Ei Grösse, der sich nicht heiss anfühlte und über dem die Haut nicht gerötet 
war. Die Konsistenz desselben war weich und zeigte deutlich Fluktuation. Der 
Tumor lag in der vorderen Hälfte der Achselhöhle und reichte unter den seit¬ 
lichen Rand des grossen Brustmuskels. Die Druckempfindlichkeit war gering. 

Am 1. Dezember 1908 wurde in Narkose eine breite Inzision und Aus¬ 
kratzung der Abszesshöhle vorgenommen. Der dicke, rahmige Eiter war steril 
aufgefangen worden und wurde zwecks bakteriologischer Untersuchung dem 
Königlichen hygienischen Institut in B. übersandt mit der Bemerkung, dass wir 
Verdacht auf Tuberkulosis typi bovini hätten. Im Originalpräparat wurden 
hier keine Tuberkelbazillen gefunden. 

Nach der Operation fiel die Temperatur sofort ab und H. erholte sich 
schnell, während sich die Wunde rasch verkleinerte. Im Februar 1909 trat in 
der Heilung ein Stillstand auf, die Granulationen zeigten schlaffes Aussehen und 
es blieb eine zirka 10 cm lange, unter den musculus pectoralis major führende 
Fistel bestehen, die am 7. Februar geschlossen war. Dabei fühlte sich Patient 
jetzt jedoch durchaus nicht wohl, klagte über Appetitmangel, Schlaflosigkeit, 
Schwäche etc. Die Temperatur stieg langsam wieder an etwa bis 37,8 und in 
der rechten Achselhöhle machte sich wiederum eine langsam an Umfang zu¬ 
nehmende, leicht druckempfindliche Geschwulst bemerkbar. Die Lungen wurden 
zu wiederholten Malen untersucht, ohne dass dabei eine Erkrankung festgestellt 
werden konnte. 

Anfang März 1909 wurde mir .seitens des hygienischen Instituts die Mit- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


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teilung gemacht, dass die seinerzeit geimpften Meerschweinchen eingegangen seien 
und dass man Tuberkulose festgestellt habe. Die mikroskopische Untersuchung 
der dabei gefundenen Bazillen habe ergeben, dass dieselben ein von den mensch¬ 
lichen Tuberkelbazillen abweichendes Aussehen zeigten, sie seien von kürzerer 
und gedrungenerer Gestalt, es handle sich wahrscheinlich um typus bovinus, und 
es würden weitere Untersuchungen angestellt werden. 

Da sich der Zustand des Patienten weiter verschlechterte, wurde am 
15. April 1909 in Narkose die typische Ausräumung der Achselhöhlendrüsen 
vorgenommen, nachdem vorher nochmals von spezialistischer Seite ein Lungen¬ 
befund aufgenommen worden war. Derselbe besagte, dass auf der rechten Spitze 
vielleicht eine leichte Schallabschwächung vorhanden sei, bestimmt aber keine 
Unreinheit der Atemgeräusche und kein Rasseln. Die Drüsen erwiesen sich als 
in toto vergrössert, aber nicht verkäst. 

Die Heilung erfolgte auch jetzt wiederum ausserordentlich langsam unter 
häufiger Fistelbildung, die das charakteristische Aussehen tuberkulöser Fisteln 
zeigte, d. h. die Fisteln verliefen dicht unter der Oberfläche, von papierdünner 
Haut bedeckt. Mehrfach wurden nun noch Spaltungen dieser Fisteln vorge¬ 
nommen und die Wunden ausgiebig mit Jodoform behandelt So trat denn 
endlich unter Hebung des Allgemeinbefindens bis zum 1. Juli 1909 völlige 
Heilung ein. 

Am 16. August und 12. Oktober 1909, sowie am 26. April 1910 stellte sich 
dann H. nochmals bei uns vor und es wurde kein Rezidiv konstatiert. Das 
Aussehen des Patienten war nur noch etwas blass. Fieber bestand nicht, der 
Befund über den Lungen war auch jetzt normal. 

Das weitere Ergebnis der bakteriologischen Untersuchung war ein derartiges, 
dass man, obwohl es nicht gelungen war, die Bazillen in Reinkultur zu züchten, 
an der Diagnose einer Infektion mit typus bovinus kaum zweifeln konnte. Sprach 
schon wie oben erwähnt die Gestalt der Bazillen dafür, so wurde der Verdacht 
noch weiter dadurch bestätigt, dass sich der Bazillus als äusserst virulent für 
Kaninchen erwies. Auch der negative Ausfall der Züchtungsversuche, wie er 
beim typus bovinus im Gegensatz zum typus humanus oft beobachtet wird, musste 
als diagnostisches Merkmal verwendet werden. 

Die Impftuberkulose durch Wunden kommt am häufigsten dann zu stände, 
wenn es sich um kleine, wenig blutende Stich- oder Risswunden handelt In der 
stark blutenden Wunde haftet der Tuberkelbazillus, wie alle übrigen Infektions¬ 
keime deswegen schlecht, weil die Keime mechanisch durch den Blutstrom weg¬ 
gespült werden. So sehen wir auch in unserem Falle zunächst Heilung der 
Wunde eintreten. Erst später ist der Infektionserreger, mit dem der Verletzte 
bei der Art seiner Beschäftigung als Oberschweizer oft in Berührung zu kommen 
Gelegenheit hatte, in die Wunde eingedrungen. 


Miliartuberkulose — eine mittelbare Unfallfolge. 

Aus der Posener Anstalt für Unfallverletzte, von Dr. Marens, leitendem Arzt. 


Der folgende, von mir beobachtete Fall von Miliartuberkulose dürfte einiges 
Interesse beanspruchen wegen des Sitzes des alten tuberkulösen Herdes, aus 
dem die Allgemeininfektion sich entwickelt hat. 


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Monateschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. S. 


Es handelt sich um einen 43 Jahre alten Mann, Brennereiverwalter, der am 11. V. 09 
einen Unfall in der folgenden Weise erlitten hat: Er befand sich auf einer Wagenfahrt, 
als das Pferd plötzlich scheute und durchging. Um sich zu retten, sprang er vom Wagen 
herunter und wurde, da er die Leine festhielt, vom Pferde ein Stack mit fortgerissen. 
Er war auf die rechte Schulter gefallen, einige Minuten lang bewusstlos liegen geblieben 
und dann von einem des Weges kommenden Fuhrwerk nach Hause gebracht worden. 

Da er sofort heftige Schmerzen im rechten Schultergelenk spürte, die auch im Laufe 
der nächsten Stunden nicht nachliessen, begab er sich in ärztliche Behandlung, in der er 
etwa bis Mitte Juli verblieb. 

All diese Angaben sind teils der Unfallanzeige, teils den Aussagen des Verletzten 
entnommen, die er in der polizeilichen Unfallverhandlung abgegeben hat. Ein Attest des 
erstbehandelnden Arztes fand sich nicht bei den Akten, auch waren Protokolle von Zeugen¬ 
aussagen nicht dabei. 

Am 81. Juli 1909, also etwa ein Vierteljahr nach dem Unfall, wurde der Verletzte 
unserer Anstalt zur weiteren Behandlung überwiesen. 

Bei der Aufnahme wurde folgender Befnnd erhoben: 

Kaum mittelgrosser, seinem Alter entsprechend aussehender Mann, schlecht genährt, 
mit blasser, etwas fahler Gesichtsfarbe. Fieber nicht vorhanden, Urin frei von Eiweiss 
und Zucker. Keine Brüche und Bruchanlagen. Über beiden Lungenspitzen Schall deut¬ 
lich verkürzt, Atmen abgeschwächt, kein Rasseln. Leber- und Milzdämpfung vergrössert. 
Herz nach links verbreitert Töne leise, dumpf, frei von Nebengeräuschen. Puls regel¬ 
mässig, etwas gespannt, nicht sonderlich kräftig. 

Im rechten Schultergelenk vollkommene Ankylose. Arm kann nicht eine Spur im 
Gelenk bewegt werden. Unter Mitbewegung des Schulterblattes kann der Arm bis 60 
Grad vom Körper abgehoben werden. In der Achselhöhle, mehr nach vorn gelegen, etwa 
faustgrosser, elastischer, mit der Unterlage ziemlich fest verwachsener Tumor. Ein zweiter 
Tumor von Kleinapfelgrösse über dem rechten horizontalen Unterkieferast. Derselbe fühlt 
sich ganz hart an und ist mit dem Knochen fest verbunden. 

Der Verletzte stellte als einzig noch vorhandene Unfallfolge die Versteifung des 
rechten Schultergelenkes hin, gab aber weiter an, dass sein Ernährungszustand und sein 
Allgemeinbefinden seit dem Unfall ständig schlechter geworden seien. Er sei sehr herunter¬ 
gekommen und leide seit dem Unfall immerwährend an Magenbeschwerden. Er könne 
infolgedessen auch nur ganz leichte Speisen vertragen. 

Wir waren uns über den Fall nicht klar. 

Znnächst erschien uns zweifelhaft, ob die Versteifung des rechten Schulter¬ 
gelenkes überhaupt, oder wenigstens ausschliesslich, auf den Unfall zurückzu¬ 
führen wäre. Die grosse, in der Achselhöhle sitzende Geschwulst, über deren 
Natur wir ein sicheres Urteil nicht abgeben konnten, konnte sehr wohl die 
allmähliche Versteifung herbeigeführt haben. Der Verletzte bestritt das aller¬ 
dings auf das Entschiedenste. Er behauptete, dass der rechte Arm im Schulter¬ 
gelenk bis zum Tage des Unfalles ganz frei beweglich gewesen wäre und dass 
die Geschwulst in der Achselhöhle, die übrigens in der letzten Zeit auch nicht 
gewachsen wäre, schon seit Jahren bestanden hätte, ohne dass die Beweglichkeit 
des Schultergelenkes durch sie im mindesten beeinflusst gewesen wäre. 

Ebenso wenig waren wir uns über die zweite Geschwulst klar. Auch diese 
Geschwulst sollte nach Angabe des Verletzten schon seit vielen Jahren be¬ 
standen haben. 

Endlich bewies uns der Befund an der Leber, Milz und am Herzen, dass 
im Körper des Verletzten ein chronischer Infektionsprozess spielte, den wir 
zunächst nicht diagnostizieren konnten, den wir aber keinesfalls mit dem Unfall 
in Verbindung bringen zu dürfen glaubten. 

Wir beschlossen daher, den Verletzten eine Zeit laug zu beobachten, um 
in der Zwischenzeit durch Erkundigungen beim erstbehandelnden Arzt Näheres 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. S. 


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über die Verletzungen zu erfahren und womöglich auch Anhaltspunkte über das 
Wesen der Allgemeinerkrankung zu bekommen. 

Infolgedessen, da uns der Fall so wenig geklärt erschien, sahen wir auch 
zunächst davon ab, gegen die Versteifung des rechten Schultergelenkes mit 
mediko-mecbanischer Behandlung vorzugehen. 

Am 15. August 1909 begab sich der Patient besuchshalber zu seinen hier 
in der Stadt wohnenden Verwandten und konsultierte, da ihm an diesem Tage 
besonders schlecht war, den Hausarzt seiner Verwandten, der einen akuten 
Magenkatarrh feststellte. Von da ab verschlimmerte sich der Zustand des 
Patienten so schnell, dass er am 18. August 1909 von der Wohnung seiner Ver¬ 
wandten aus nach einem hiesigen Krankenhaus überführt werden musste, wo 
folgende Erscheinungen festgestellt wurden: 

Genickstarre, Pulsverlangsamung, vollkommene Benommenheit. 

Die Diagnose wurde auf Meningitis gestellt und wahrscheinlich auf 
Meningitis tuberkulosa. 

Am 31. August 1909 kam der Patient ad exitum. 

Die Obduktion ergab folgenden Befund: 

In der rechten Achselhöhle eine etwa gänseeigrosse Geschwulst mit zum 
Teil vereiterten, zum Teil verkästen Lyraphdrüsen. Mehrere kleinere verkäste 
und vereiterte Lymphdrüsen an der rechten Lungenwurzel. Alte Tuberkulose 
beider Lungenspitzen mit Schrumpfung des Gewebes. An der Lungenoberfläche 
auf beiden Lungenfellen frische Aussaat von Miliartuberkeln. Tuberkulöse Hirn¬ 
hautentzündung an der Hirnbasis. Drei Solitärtuberkeln in der Gehirnsubstanz. 

Der leitende Arzt des Krankenhauses} gab über die Frage des Zusammen¬ 
hanges des Unfalles mit dem Tode das folgende Gutachten ab: 

„Erfahrungsgemäß tragen viele Leute tuberkulöse Krankheitsherde an den 
einzelnen Körperstellen, insbesondere an den Lungen, mit sich herum. Solche 
Herde können viele Jahre lang bestehen, ohne den Gesundheitszustand wesentlich 
zu beeinflussen. Dagegen können die tuberkulösen Herde jederzeit eine Quelle 
der Infektion bilden für andere Organe und besonders für solche Körperteile, 
die durch Verletzungen in ihrer Widerstandskraft geschädigt sind. So ist 
auch mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass 
bei dem Verstorbenen infolge der bei dem Fall erlittenen Erschütterung die 
tuberkulösen Teile aus ihren Herden frei wurden, in die Blutbahn gelangten, an 
den Lungen und an der Hirnbasis zur Entwickelung kamen und den tuberkulösen 
Prozess — frische Aussaat von Miliartuberkeln auf der Lungenoberfläche wie 
auf der Hirnhaut — verursachten. Die Tatsache, dass der Tod erst drei Monate 
nach dem Unfall erfolgt ist, spricht nicht gegen eine solche Annahme, sondern 
macht sie im Gegenteil noch wahrscheinlicher, weil eben eine gewisse Zeitdauer 
notwendig war, bis die Aussaat zur Entwickelung gelangen konnte. 

Ich gebe demnach mein Gutachten dahin ab, dass der am 31. August 1909 
erfolgte Tod des Verletzten im wesentlichen eine Folge des Unfalles vom 11. Mai 
1909 gewesen ist“ 

Die Berufsgenossenschaft ersuchte nun auch mich um Abgabe eines Gut¬ 
achtens über die Frage des Zusammenhanges des Todes mit dem Trauma. 

Ich kam,' um das vorweg zu nehmen, ebenfalls zu dem Schlüsse, dass der 
Tod in diesem Falle unzweifelhaft auf den Unfall zurückzuführen wäre. Die 
Verhältnisse lagen aber meines Erachtens hier nicht ganz einfach. Keinesfalls 
erschien die Annahme zulässig, dass die Tnberkelbazillen, die die Miliartuber¬ 
kulose hervorgerufen haben, direkt durch den Unfall frei geworden waren und 
in die Blutbahn gelangten, d. h. dass die Todesursache — die Miliartuberkulose 
— direkt auf den Unfall zurückzuführen war. Denn wäre das der Fall gewesen, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8 


so hätte die Miliartuberkulose 5—10 Tage nach dem Unfall auftreten müssen, 
nicht aber, wie es hier war, drei Monate nachher. 

Es ist also mit Sicherheit zu sagen, dass das Trauma die Miliartuberkulose 
direkt nicht hervorgerufen hat. Der Verletzte hat eben alte tuberkulöse Herde 
in seinem Körper beherbergt, aus deren einem Tuberkelbazillen frei wurden, 
floride Tuberkulose erzeugten und schliesslich in die Blutbahn gelangten. An 
dem Einbruch der Bazillen in die Blutbahn ist das Trauma sicher nicht Schuld. 

Bei dem Verletzten fanden sich mehrere alte tuberkulöse Herde, je einer 
in jeder Lungenspitze und ein dritter in der rechten Achselhöhle. Die Herde 
in den Lungenspitzen kommen hier überhaupt nicht in Betracht. Sie spielten 
bei der Entwickelung der floriden Tuberkulose keine Rolle. Im Obduktionsbe¬ 
richt sind sie als alte, ausgeheilte Herde aufgeführt. Frische Tuberkulose fand 
sich nur an einem einzigen alten Tuberkuloseherde, nämlich an dem in der 
rechten Achselhöhle gelegenen Drüsenpaquet. 

Mit dieser Feststellung ist aber für die Frage des Zusammenhanges des 
Todes mit dem Unfall noch nichts bewiesen. So sicher es ist, dass die Miliar¬ 
tuberkulose den Tod herbeigeführt hat, so wenig zweifelhaft kann es sein, dass 
erst der frische, tuberkulöse Prozess an den Achseldrüsen und an den Lungen¬ 
wurzeln die Veranlassung zum Auftreten der Miliartuberkulose gegeben hat. 

Dabei ist es von untergeordneter Bedeutung, ob der Einbruch der Tuberkel¬ 
bazillen in die Blutbahn von den Drüsen an der Lungenwurzel oder von den 
Achseldrüsen ausgegangen ist. Beide Orte kommen in Frage. Hier wie dort 
konnte der Einbruch in die ßlutbahn erfolgen. Der Obduktionsbericht gibt keine 
Auskunft hierüber. Schliesslich ist die Beantwortung dieser Frage aber für das 
Gutachten belanglos, denn es steht fest, dass sowohl die Drüsen an der Lungen¬ 
wurzel wie am Achselhöhlentumor Erscheinungen ein und desselben floriden 
tuberkulösen Prozesses sind. 

Nur darauf wird es ankommen, festzustellen, bezw. zu prüfen, ob dieser 
frische tuberkulöse Prozess ursächlich auf den Unfall zurückzuführen ist Ist 
das der Fall, hat das Trauma Tuberkelbazillen aus einem alten Herde freige¬ 
macht und so zu einem Wiederaufflackem der Tuberkulose geführt, so ist 
damit auch ohne weiteres der ursächliche Zusammenhang zwischen Unfall und 
Tod gegeben. 

Wir werden also zu fragen haben: 

1. Wo hat der frische tuberkulöse Prozess seinen Ausgang genommen? 

2. Hat das Trauma die in diesem Herd schlummernden Bazillen frei gemacht 
und so zu der floriden Tuberkulose geführt? 

3. Hat etwa schon vor dem Unfall frische Tuberkulose bestanden und ist 
diese durch den Unfall in ihrem Verlauf ungünstig beeinflusst worden? 

Verlauf der Erkrankung und Ergebnis der Sektion machen die Beantwortung 
der ersten Frage leicht. Die zeitliche Folge im Auftreten der tuberkulösen 
Erscheinungen kann nur so gewesen sein, dass zunächst die Drüsen am Achsel¬ 
höhlentumor infiziert wurden, später die Drüsen an der Lungenwurzel, noch 
später die Gehirnhäute und dass erst zum Schluss Miliartuberkulose eintrat. 

Unmittelbar nach dem Unfall setzte der entzündliche Prozess in der rechten 
Achselhöhle ein — Schmerzen, Verwachsungen. — Das Allgemeinbefinden litt 
zunächst nur wenig, krankhafte Erscheinungen von seiten der Lunge bestanden 
gar nicht. Erst allmählich wurde das Allgemeinbefinden schlechter, der Appetit 
liess nach, die körperlichen Kräfte nahmen mehr und mehr ab. Bei der Auf¬ 
nahme in unsere Anstalt machte der Patient bereits einen recht krankhaften 
Eindruck. Die Untersuchung ergab die Zeichen eines lokalen Entzündungs¬ 
prozesses in der rechten Achselhöhle — Versteifung des Schultergelenkes — und 


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einer allgemeinen chronischen Infektion — vergrösserte Leber und Milz —, 
keine Lungenerscheinungen. An einen Zusammenhang dieses lokalen Entzündungs¬ 
herdes mit der Allgemeininfektion hatten wir nicht geglaubt. Während des 
Aufenthaltes in unserer Anstalt blieb das Symptomenbild der allgemeinen Infektion 
unverändert bestehen, bis ziemlich akut die Gehirnerscheinungen eiusetzten. Der 
Weg der Infektion war also zweifelsohne der folgende: Rechte Achselhöhle, 
Lunge, Gehirn. 

Die Beantwortung der zweiten Frage ist die für den vorliegenden Fall 
wichtigste. Hat die Verletzung zu der floriden Tuberkulose geführt? Sind die 
Bazillen, die sich in dem alten Tuberkuloseherd in der Achselhöhle befanden 
und die sicher dann den frischen Prozess hervorgerufen haben, durch das Trauma 
frei geworden? 

Die Verletzung hat, was sicher nachgewiesen ist, allein oder wenigstens 
vorzugsweise die rechte Schulter betroffen. In der rechten Achselhöhle befand 
sich solch ein alter tuberkulöser Herd. Derselbe hat jahrelang bestanden, ohne 
irgend welche Erscheinungen zu machen. Trotzdem braucht nicht zweifelhaft 
zu sein, dass in diesem Herde Tuberkelbazillen vorhanden waren. Sie konnten 
jahrelang eingeschlossen schlummern und brauchten dadurch ihre Virulenz nicht 
verloren haben. Ein äusserer Anstoss konnte genügen, die Hüllen zu sprengen, 
die Bazillen frei zu machen und den Körper ihrer verderblichen Tätigkeit 
preiszugeben. 

Der Verletzte gab mit aller Sicherheit an, dass er bis zum Tage des 
Unfalles den rechten Arm vollständig gebrauchen konnte, dass bis zu eben dem¬ 
selben Tage sein Allgemeinbefinden durchaus gut und er in seiner Arbeitsfähig¬ 
keit gar nicht beschränkt war, dass dagegen vom Unfalltage ab sich Schmerzen 
in der Achselhöhle eingestellt hatten und es schliesslich zu einer vollkommenen 
Versteifung des Schultergelenkes gekommen war. Tatsächlich waren bei der 
Aufnahme hier alle Zeichen eines entzündlichen Prozesses im rechten Schulter¬ 
gelenk mit aller Sicherheit nachzuweisen. Die Versteifung konnte nur durch 
einen entzündlichen Prozess zustande gekommen sein. Zweifelhaft war uns nur, 
ob dieser lokale entzündliche Prozess auf den Unfall zurückzuführen war. Ganz 
abgelehnt haben wir den Zusammenhang des allgemeinen chronischen Infektions¬ 
prozesses mit dem Unfall. 

Jetzt aber, nach der durch die Sektion gegebenen Aufklärung, muss unbe¬ 
dingt angenommen werden, dass die Entzündung in der Achselhöhle durch den 
Unfall hervorgerufen war, dass durch die Verletzung, die in einer starken 
Quetschung des rechten Schultergelenkes und damit auch des Achselhöhlentumors 
bestanden hat, die in demselben schlummernden Tuberkelbazillen freigemacht 
worden sind, die ihrerseits zu einem Einsetzen der frischen tuberkulösen Infektion • 
Veranlassung gegeben haben. 

Dass der Unfall durchaus geeignet war, eine stärkere Ouetschung herbei¬ 
zuführen, kann nicht zweifelhaft sein. Nach Ausweis der Akten muss es sich 
sogar sicher um eine stärkere Quetschung gehandelt haben, denn der Verletzte 
verlor für einige Minuten das Bewusstsein. Dass aber eine so starke Quetschung 
die Hüllen eines alten tuberkulösen Herdes sprengen konnte, braucht gewiss nicht 
bezweifelt zu werden. Genügen dazu doch oft schon viel leichtere Gewaltein¬ 
wirkungen. Endlich braucht die Frage, ob in diesem alten Tuberkuloseherd 
noch virulente Bazillen vorhanden waren, gar nicht diskutiert zu werden. Es 
ist bekannt, dass Tuberkelbazillen viele Jahre lang unschädlich im Körper ein¬ 
gekapselt liegen können und keinerlei Symptome zu machen brauchen, bis sie 
plötzlich mit und ohne äussere Veranlassung frei werden und sich als hoch 
virulent erweisen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


Es bleibt noch übrig die Beantwortung der dritten Frage. Diese dürfte 
allerdings nur ein rein akademisches Interesse haben, denn, ob der Verletzte 
vor dem Unfälle schon Erscheinungen einer floriden Tuberkulose gezeigt hat 
oder nicht, ist für die Frage des Zusammenhanges des Todes mit dem Unfall 
ziemlich belanglos, da ja der Verletzte bis zum Unfalltage seinen Dienst voll 
versehen hat, woraus doch geschlossen werden muss, dass von einer wesentlichen 
Erkrankung keine Rede war. 

Natürlich ist nicht auszuschliessen, dass schon vor dem Unfall ein 
frischer tuberkulöser Prozess im Körper vorhanden war. Sehr wahrscheinlich 
ist es nicht. Eine Auskunft hätte hierüber höchstens ein Attest des erstbe¬ 
handelnden Arztes geben können. 

Wollte man aber doch annehmen, wozu allerdings aber meines Erachtens 
eine genügende Veranlassung nicht vorliegt, dass die Anfänge der frischen tuber¬ 
kulösen Erkrankung schon vor dem Unfall vorhanden waren, so müsste man 
doch anderseits zugeben, dass die Krankheit seit dem Unfälle rapide fortge¬ 
schritten ist, d. h. durch die Verletzung eine wesentliche Verschlimmerung 
erfahren hat. Denn dass der mit Bewusstlosigkeit verbundene Unfall eine starke 
Erschütterung des Thorax und des Gehirns hervorgerufen hat, ist sicher und 
dass auf dem so präparierten Boden die Infektion schneller eintrat bezw. Fort¬ 
schritte machte, kann ohne weiteres angenommen werden. 

Also auch in dem Falle, dass der Unfall nur eine schnellere Entwickelung 
einer schon vorhandenen frischen Tuberkulose gezeitigt hat, kann die Frage des 
ursächlichen Zusammenhanges glatt bejaht werden. 

Zusammenfassend gebe ich daher mein Gutachten dabin ab: 

Der Verletzte ist an Miliartuberkulose gestorben, die als Folge einer 
frischen Tuberkulose eingetreten ist, die ihrerseits wiederum durch den Unfall 
hervorgerufen, oder wenigstens wesentlich verschlimmert worden ist. Der Tod 
steht somit unzweifelhaft in ursächlichem Zusammenhang mit dem Unfall. 

Der Fall erschien mir schon deshalb der Veröffentlichung wert, weil die 
Infektion hier nicht, wie wohl meistens, in der Lunge ihren Ausgangspunkt ge¬ 
nommen hat, sondern in der rechten Achselhöhle, und weil hier doch mit aller¬ 
grösster Wahrscheinlichkeit, um nicht zu sagen, mit Sicherheit, festgestellt 
werden konnte, dass der Unfall das auslösende Moment für den Eintritt der 
Infektion gebildet hat. 

Ein grösseres Interesse beansprucht aber der Fall wohl mit Rücksicht auf 
den ganzen Verlauf. Bei der Aufnahme in die Anstalt war uns klar, dass 
wir es nicht mit einer einfachen Versteifung des Schultergelenkes als Folge 
der Quetschung zu tun hatten, sondern dass ein intensiver entzündlicher Prozess 
in der Achselhöhle Schuld an dieser so ausserordentlich schnell eingetretenen 
Versteifung hatte. Wir neigten deshalb auch zu der Ansicht, dass dieser lokale 
entzündliche Prozess mit dem Unfall gar nichts zu tun hätte, jedenfalls waren 
wir fest überzeugt, dass die Allgemeininfektion absolut nicht im Zusammenhang 
mit dem Unfall stände. Da wir ferner auch den lokalen Prozess in der Achsel¬ 
höhle wie die Allgemeininfektion als zwei ganz getrennte Prozesse ansahen, so 
ist weiter nicht wunderbar, dass uns der Fall recht unklar erschien. Wir 
sahen ja auch deshalb von jeder mediko-mechanischen Behandlung ab. Wir 
waren im Grunde davon überzeugt, dass sowohl der lokale Entzündungsprozess 
in der Achselhöhle, als die Allgemeininfektion viel älteren Datums wären als 
der Unfall. 

Bedauerlich war ja vor allen Dingen, dass ein Gutachten des erstbehandeln¬ 
den Arztes nicht vorhanden war. Damit soll nicht etwa gesagt werden, dass 
ein solches Gutachten mit Sicherheit eine volle Klärung der Sachlage gegeben 


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hätte. Es hätte aber zar Klärung viel beitragen können, wenn beispielshalber 
aus ihm hervorgegangen wäre, dass der rechte Arm unmittelbar nach dem Unfall 
noch frei beweglich war. 

Wir waren somit ganz auf die Angaben des Verletzten angewiesen. 

Sind nun solche Angaben von Patienten schon an und für sich nicht immer 
ganz zweifelsfrei, so gilt das noch in ganz besonderem Maße von den Angaben 
Unfallverletzter. Diese haben in den allermeisten Fällen eine, im übrigen leicht 
begreifliche Scbeu, früher vorhandene Krankheiten anzugeben, indem sie immer 
von der Ansicht ausgehen, dass man ihr jetziges Leiden nur als Folge der 
früheren Erkrankung auffassen könnte. So war es auch hier. Die Anamnese 
liess uns vollständig im Stich. Der Verletzte behauptete einfach, früher stets 
gesund, niemals krank gewesen zu sein. Auf die beiden Geschwülste in der 
rechten Achselhöhle und am rechten Unterkiefer aufmerksam gemacht, blieb er 
dabei, dass dieselben schon viele Jahre lang bestanden, niemals irgend welche 
Beschwerden gemacht hätten und dass er vor allen Dingen in seiner Arbeits¬ 
fähigkeit durch dieselben niemals beeinträchtigt gewesen wäre. Als wir ihn nach 
Einzelheiten inbezug auf die Geschwülste befragten, nach Zeit der Entstehung, 
Art des Wachstums, wollte er sich an nichts erinnern können. 

Wir hofften nun, durch die Beobachtung Klarheit über den Fall zu be¬ 
kommen. Diese Hoffnung erwies sich ebenfalls als trügerisch. Während der 
14 Tage, die der Patient in unserer Anstalt war, änderte sich an dem Krank¬ 
heitsbilde gar nichts. Erst das Auftreten der Meningitis bewies uns mit einem 
Schlage, dass wir es hier mit einer Tuberkulose zu tun hatten, dass im Körper 
ein alter tuberkulöser Herd vorhanden sein musste, von dem die tuberkulöse 
Meningitis ausgegangen war. 

Aber selbst da glaubten wir noch nicht an einen Zusammenhang zwischen 
Unfall nnd Tuberkulose. Erst das Ergebnis der Sektion bewies den Zusammen¬ 
hang zwischen Erkrankung und Unfall unwiderleglich. 


Zusammenhang eines Oberkiefersarkoms mit einer mindestens 
13 Jahre zurückliegenden Verletzung einer Gesichtshälfte 

abgelehnt. 

An einem ärztlichen Gutachten erläutert von Prof. C. Thiem, Cottbus. 


In der Unfallversicherungssache der Hinterbliebenen des am 19. Januar 
t862 geborenen, am 26. Juni 1908 verstorbenen Flössers A. Schm, in E. gebe 
ich das vom Reichsversicherungsamt geforderte Obergutachten nach Lage der 
Akten ab. 

Das Gutachten soll sich darüber äussern, ob es wahrscheinlich ist, dass der 
am 26. Juni 1908 erfolgte Tod des Schm, mit dem Unfälle, den der Verstorbene 
in der Zeit zwischen 1898 und 1891 erlitten hat, in ursächlichem Zusammen¬ 
hang steht. 

Am 19. Juni 1908 ging bei der II. Sektion der Westdeutschen Binnen¬ 
schiffahrts-Berufsgenossenschaft zu Mainz eine Anzeige von der Flösserei J. Z. 
zu E. ein, wonach in den Jahren 1888 — 1891 Schm, beim Tragen eines Eichen¬ 
pfahles (später, Bl. 37, ist von einem Eisenpfahl die Rede, augenscheinlich infolge 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. S. 


falschen Lesens) nach dem Floss mit dem rechten Fass ausgeglitten und nach 
rechts vorwärts auf das Floss gefallen sei, während der auf der linken Schulter 
getragene Pfahl auf die linke Gesichtshälfte fiel und dort eine Wunde erzeugte. 

Es wurde von dem Bezirksarzt Herrn Dr. St. am 11. Oktober 1908 ein 
Gutachten abgegeben (Blatt 4 der Genossenschaftsakten). 

Darnach wurde der genannte Arzt im Jahre 1888 — nähere Zeitbestimmung 
nicht möglich — gegen abend zu dem Flösser Schm, gerufen. 

Dieser hatte auf der Aussenseite einer Gesichtsseite, nach der Erinnerung 
des Arztes in der Gegend des Jochbogens, eine tiefere Risswunde, die genäht und 
kunstgerecht verbunden wurde. Bis zur Beendigung des Verbandes war Schm, 
bewusstlos, nachher erholte er sich langsam. 

Sein Begleiter erzählte, dass Schm, von einem bei der Arbeit abgesprun¬ 
genen Stück Holz mit grosser Gewalt an den Kopf getroffen worden sei. Am 
nächsten Tage konnte Schm., wie er wünschte, nach E. gebracht werden. Herr 
Dr. St. hat nachher nichts weiter über den Verlauf der Verletzung erfahren. 

Es befindet sich ferner Blatt 3 der Akten ein am 1. Oktober 1908 bei der 
Sektion eingegangenes Gutachten des Herrn Dr. Rd. 

Darnach ist Schm, nach dem Unfall wieder erwerbsfähig gewesen und 
seinem Beruf nachgegangen. Er wurde erst Anfang November 1907 vollständig 
erwerbsunfähig. 

Die erste Verletzung soll nach Herrn Dr. Rd. bestanden haben in einer star¬ 
ken Quetschung und Weichteil quetschung und Zerreissung am oberen linken 
Augenrande und linken Oberkiefer. Vor 4—5 Jahren, also 1903—1904, hat Schm, 
nach der Angabe des Herrn Dr. Rd. öfters über Schmerzen der linken Kopfseite 
geklagt und geglaubt, dass die Zähne daran schuld seien, weshalb er sich mehrere 
entfernen liess. 

Herr Dr. Rd. vermutete damals, dass eine traumatische, auf den beschrie¬ 
benen Unfall zurückzuführende Neuralgie vorliege. 

In den letzten Tagen des Oktobers 1907 fand sich bei Schm, eine starke, 
vom Oberkieferknochen ausgehende harte Schwellung der linken Gesichtshälfte, 
die trotz der angewandten Sublimatumschläge grösser wurde. 

Endlich entschloss sich Schm, zur Operation, die von Herrn Dr. Rd. in B. 
vorgenommen wurde. 

Es fanden sich der linke Oberkieferknochen, das linke Nasenbein, der linke 
Gaumen und der Jochbeinbogen durch ein Sarkomgewächs zerstört und es trat 
schliesslich, nachdem das linke Auge noch völlig erblindet war, am 26. Juni 
1908 der Tod an Entkräftung ein. Nach der Mitteilung des Herrn Dr. Rd. an 
das Schiedsgericht hat die Operation am 6. Dezember 1900 stattgefunden. 

Herr Dr. Rd. ist der Ansicht, dass das Sarkom durch die vor 19 Jahren er¬ 
littene schwere Oberkieferkontusion entstanden sei. Er erinnere sich aus der 
Litteratur zweier Fälle, in denen längere Zeit nach dem Unfall ein Sarkom ent¬ 
standen sei. 

In dem einen Fall handelte es sich um einen Professor, der 18 Jahre nach 
einer schweren Kontusion des Oberschenkels hier ein Riesenzellensarkom bekam. 

In dem zweiten Falle war einem Steinbruchpächter ein Stein auf den 
Rücken gefallen und nach 12 Jahren hatte sich hier ein Sarkom gebildet. 

In beiden Fällen habe sich das Reichsgericht (!) für den ursächlichen Zu¬ 
sammenhang zwischen Sarkom und Unfall ausgesprochen und er (Dr. Rd.) glaube 
hier eine ganz gleiche Sache vor sich zu haben. 

Es ist nun noch der Flösser Nikolaus Fr. von E. über den Unfall, dem er 
beigewohnt haben soll, vernommen worden (Blatt 17 der Genossenschaftsakten). 


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Er hat den Unfall so beschrieben, wie dies in der Unfallanzeige geschehen 
ist, und noch hinzugefögt, dass Schm, damals 14 Tage lang arbeitsunfähig war. 

Der ebenfalls als Angenzeuge des Unfalles genannte Julius R. weiss nichts 
von dem Unfall (Blatt 21 der Genossenschaftsakten). 

Herr Dr. G. hat am 21. Oktober 1908 geschrieben, dass er sich eines Un¬ 
falles des Flössers Schm, erinnere, näheres aber nicht mehr wisse. 

Es ist nun noch von der Medizinischen Universitätsklinik zu L. ein Ober¬ 
gutachten eingefordert und von Herrn Privatdozent Dr. St. am 9. April 1909 
abgegeben worden (Blatt 42 der Genossenschaftsakten). 

Herr Dr. St. hat hierauf hingewiesen, dass nach der allgemein gebiligten 
Lehre von mir bei einem so langen Zeitraum zwischen Unfall und Geschwulst¬ 
entstehung eine lückenlose Folge von örtlichen Beschwerden den Zusammenhang 
vermitteln müsse. 

Dies sei hier nicht der Fall. Wenn einmal ein hoher Gerichtshof in ähn¬ 
licher Lage den ursächlichen Zusammenhang angenommen habe, so müsse sich 
das der Entscheidung zugrunde liegende Gutachten entweder in Widerspruch zu 
den anerkannten Lehren der Wissenschaft gestellt oder der Fall müsse anders 
gelegen haben. 

Die Berufsgenossenschaft hat darauf die Hinterbliebenenansprüche ab¬ 
gelehnt. 

Das hiergegen angerufene Schiedsgericht für Arbeiterversicherung zu W. 
hat auch Herrn Dr. Rt., der die Operation vorgenommen, zum Bericht aufgefordert 

Herr Dr. Rt. erkennt zwar an, dass eine lückenlose Kette von subjektiven 
und objektiven Beschwerden zwischen Unfall und Auftreten der Geschwulst für 
den unbedingten sicheren Beweis anerkannt werden müsse; keineswegs dürfe 
aber aus dem Fehlen dieses Momentes die Schlussfolgerung gezogen werden, 
dass der Zusammenhang absolut ausgeschlossen sei. 

Solange diese lückenlose Folge den Zusammenhang nicht vermitteln müsse, 
könne man aber, wie in diesem Falle, den Zusammenhang als bestehend gelten 
lassen, und er schliesse sich den Schlussfolgerungen des Herrn Dr. Rd. an. 

Die vom Schiedsgericht vernommene Witwe Schm, hat ausgesagt, ihr 
Mann habe nach dem Unfall oft und hauptsächlich bei Witterungswechsel ge¬ 
klagt (worüber, steht nicht da), doch habe niemand geglaubt, dass es so schlimm 
ausgehen könne. 

Der Unfall habe sich ein Jahr nach ihrer ersten Niederkunft (8. September 
1888) ereignet. 

Das Schiedsgericht hat sodann in seiner Sitzung vom 9. November 1909 die 
Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Hinterbliebenenrente verurteilt. 

Bewertung der im vorstehenden aufgeführten Tatsachen und 

Begutachtung: 

Zunächst ist zu dem Gutachten des Herrn Dr. Rd. zu bemerken, wie meinem 
Wissen nach noch niemand behauptet hat, dass beim Fehlen von sogenannten 
Brückenerscheinungen zwischen einem Unfall und einem Sarkom ein ursäch¬ 
licher Zusammenhang zwischen Unfall und Gewächs unmöglich sei. Das kann 
niemand behaupten, da wir den Einfluss einer Verletzung auf die Gewächsent¬ 
wickelung noch gar nicht sicher kennen. 

Darauf kommt es aber gar nicht an. Was alles möglich ist, kümmert 
den Richter nicht. 

Der Richter stellt in diesem Fall die Frage, ob der ursächliche Zusammen¬ 
hang zwischen Unfall und Gewächsbildung mit Sicherheit oder an Sicher¬ 
heit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


Ich habe aber noch niemals gehört, dass eine Sache auch nur einigermaßen 
dadurch wahrscheinlich gemacht wird, dass man behauptet, sie sei nicht un¬ 
möglich. Das sind doch zwei weit voneinander abstehende Zustände, die Möglich¬ 
keit und die sogenannte Wahrscheinlichkeit. Bei der Frage des Wahrschein¬ 
lichkeitsnachweises muss man sich an bestimmte Erfahrungen halten. 

Die Erfahrung hat nun gelehrt, dass Sarkome in sehr seltenen Fällen nach 
Verletzungen auftreten, etwa in 7 °/ 0 der Fälle. 93 % aller Sarkomgewächse 
treten ohne jede nachweisbare äussere Veranlassung in Erscheinung, und gerade 
die Sarkome am Kopf werden so ausserordentlich selten nach Verletzungen be¬ 
obachtet, dass ich in der Litteratur nur einen einzigen sicheren Fall gefunden 
und in meinem Handbuch veröffentlicht habe. 

Lengnick: 19jäbriges Mädchen behält Schmerzen nach einem Stockhieb 
auf den Oberkiefer, nach einigen Wochen hierselbst rotes Knötchen. Nach 
1 Va Jahren Fibrosarkom entfernt. ' 

Die Erfahrung hat weiter gelehrt, dass die Sarkome, wenn sie sich an eine 
Verletzung schliessen, dieser in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sehr bald, 
frühestens in 3 Wochen, spätestens in 2 Jahren, folgen. Werden sie später be¬ 
obachtet, so müssen eben, um sie auch nur mit einiger Wahrscheinlichkeit auf 
den Unfall zurückführen zu können, zwischen Unfall und Geschwulst auftretende 
sogenannte Brückenerscheinungen vorhanden sein. 

Wenn Herr Dr. Rd. 2 Fälle anführt, in denen (seiner übrigens sehr unbe¬ 
stimmten Angabe nach) das Reichsgericht Sarkome als Unfallfolgen anerkannt 
hat, obwohl zwischen Unfall und Geschwulstentstehung in dem einen Fall 18, 
in dem anderen 12 Jahre lagen, so ist der eine Fall mit dem Professor so kurz 
geschildert, dass man ihn gar nicht nachprüfen kann. Der Fall mit dem Stein¬ 
bruchpächter bezieht sich auf eine Entscheidung des Reichsversicherungsamtes 
(nicht des Reichsgerichts), die durchaus nicht die Billigung aller sachkundigen 
Sachverständigen erfahren hat. Ich selbst habe diesen Fall in meinem Vortrage 
vor dem Reichsversicherungsamt über den Einfluss von Unfällen auf Bildung von 
Geschwülsten usw. vorgebracht und offen erklärt, dass ich in diesem FaUe den 
Spruch des Reichsversicberungsamtes nicht für nachahmenswert halte; nun hat 
er doch Schule gemacht. Ich habe dabei den Wunsch ausgesprochen, dass das 
Reichsversicherungsamt, wenn eo spät nach dem Unfall eine Geschwulstent¬ 
stehung infolge einer Verletzung behauptet wird, eine ebenso strenge Beweis¬ 
führung vom Verletzten verlangen möge wie bei der behaupteten traumatischen 
Entstehung von Eingeweidebrüchen. 

Einige Mitglieder des Reichsversicherungsamtes haben mir nach dem Vortrage 
erklärt, sie müssten mir jetzt, nachdem sie den Vortrag gehört hätten, Recht geben 

Und nun verlangt Herr Dr. Rt. umgekehrt es müsse in diesem Falle die 
Hinterbliebenenrente gezahlt werden, weil der Zusammenhang zwischen Unfall 
und Gewächsbildung nicht absolut auszuschliessen sei. 

Das wäre keine Rechtsprechung mehr! 

Es wird weiter von allen Ärzten als Vorbedingung für die Annahme eines 
wahrscheinlichen Zusammenhanges zwischen Sarkomgewächs und Unfall verlangt, 
dass das Gewächs sich am Orte der Gewalteinwirkung zeigen müsse. 

Selbst diese Forderung ist im Falle Schm, nicht genau erfüllt, denn als 
man an die Operation des Sarkomes ging, war es schon soweit vorgeschritten, 
dass niemand mehr zu sagen weiss, von wo es ausgegangen ist. 

Es ist auch nicht sicher festgestellt, wo die Verletzung stattgefundeu hat. 
Der einzige Arzt, der es wissen könnte, Herr Dr. St., meint, wenn ich mich nicht 
irre, an der Aussenseite des Jochbeinbogens einer Gesichtsseite, Herr Dr. Rd. 
spricht von der linken Stirn- und Oberkieferseite und vom oberen Augenrande. 


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Als er von Schm, um Rat gefragt wurde, war die linke Gesichtsseite ge¬ 
schwollen, und als man operierte, waren die linken Oberkieferknochen, das 
Nasenbein, der linke Gaumen und Jochbeinknochen völlig zerstört. 

Wenn wir annehmen, dass die Gewächsbildung 4 oder 5 Jahr vor der Be¬ 
fragung des Herrn Dr. Rd., das wäre 1. Oktober 1902 oder 1903 (Oktober 1907 
ist Herr Dr. Rd. zuerst befragt worden), begonnen hat, was ich für wahrschein¬ 
lich halte, so hätte doch, wenn der Unfall die Entstehung veranlasst hätte, die 
Geschwulst aussen am Jochbogen oder dem Oberkiefer oder dem oberen Augen¬ 
höhlenrande, also an den verletzten Teilen, sich zeigen müssen; da ist aber eben 
nichts gewesen, so dass Herr Dr. Rd. an Neuralgie dachte. 

Vielmehr ist der Schmerz offenbar in der Nähe der Zähne aufgetreten, da 
sich Schm, mehrere Zähne ausziehen liess. Nun wissen wir, dass Oberkiefer¬ 
sarkom ungemein häufig von schlechten, wurzelkranken Zähnen ausgeht. 

Es liegt also viel näher, anzunehmen, dass das Sarkom diesen Ausgangs¬ 
punkt genommen hat, denn es brauchte 4—5 Jahre, um sich als Geschwulst nach 
aussen hin bemerkbar zu machen, nachdem nun Nase, Gaumen und Kiefer zer¬ 
stört waren. 

Bei dem 14 oder 15 Jahre zurückliegenden Unfall ist nichts von einem 
Oberkieferbruch erwähnt und die getroffenen Teile lagen höher: Jochbogen 
oberer Augenhöhlenrand, Stirn Oberkiefer. Ich halte schon aus den angeführten 
Gründen es für so gut wie ausgeschlossen, dass der Unfall auf die Entstehung 
eines offenbar im Innern der Oberkieferhöhle, wahrscheinlich in dessen tiefsten 
Teilen (Zahnwurzeln) beginnenden Sarkomgewächses einen Einfluss gehabt hat, 
vielmehr für wahrscheinlich, dass das Gewächs durch Wurzelerkrankung der 
Zähne angeregt worden ist. Und dann die Zeit zwischen ersten Erscheinungen 
und Unfall! Wir wissen rein gar nichts 14 — 15 Jahre lang über irgendwelche, auch 
nur die Annahme einer Erkrankung der linken Oberkieferhälfte stützende An¬ 
gaben. 

Niemals vor der Schiedsgerichtsverhandlung ist davon die Rede, dass Schm, 
vor jener Zahnausziehzeit über Schmerzen der linken Gesichtshälfte geklagt hat! 

Erst im Schiedsgerichtstermin erklärt Frau Schm., ihr Mann habe oft und 
hauptsächlich bei Witterungswechsel geklagt, die bekannte nichtssagende Klage, 
und umsoweniger etwas beweisend, als gar nicht einmal erwähnt ist, worüber 
Schm, geklagt hat. 

Der Beistand der Klägerin hat auf eine durch den Unfall angeblich hervor¬ 
gerufene Augenerkrankung des Schm, hingewiesen. Obgleich hier nichts näheres 
angegeben ist, kann man doch das eine mit Bestimmtheit behaupten: Vom Auge 
ist das Sarkom nicht ausgegangen, das Auge ist erst infolge des Sarkoms, nach¬ 
dem dieses schon die halbe Gesichtsseite zerstört hatte, erblindet Also es ist 
auch nicht ein einziger Anhaltspunkt da, der den ursächlichen Zusammen¬ 
hang zwischen Unfall und Sarkom auch nur in der Vorstellung denkbar er¬ 
scheinen Hesse. Es spricht vielmehr alles gegen eine Wahrscheinlichkeit dieses 
Zusammenhanges. 

Im übrigen sei noch eins erwähnt: die Diagnose Sarkom ist anscheinend 
durch mikroskopische Untersuchungen nicht festgestellt. Es ist daher ein Zweifel 
darüber berechtigt, ob es sich überhaupt um ein Sarkom und nicht um Krebs 
gehandelt hat, wofür manches im Verlauf und in der Langsamkeit der ersten 
Entwicklung spricht. 

Dann wäre bei der überaus grossen Seltenheit der Krebsgewächse nach 
einmaliger Verletzung die Unwahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges 
zwischen Unfall und Gewächs noch grösser. 


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Besprechungen. 


Liniger, Begutachtung der Finger-, Arm- und Beinverletzungen mit 
Zusammenstellung der neuesten Entscheidungen des Reichsversicherungs¬ 
amtes. Preis 4 Mk. Düsseldorf. Druck und Verlag von L. Schwann. Da die erste 
Auflage aus dem vergangenen Jahr in kurzer Zeit vergriffen war, hat L. eine 2. Auflage 
in wesentlich erweitertem Umfange herausgegeben. Von großem Werte ist diese 2. Auflage 
für jeden mit Unfallbegutachtungen beschäftigten Arzt dadurch, daß nicht nur zahlreiche 
neue wichtige Entscheidungen über Fingerverletzungen und Fingerverluste hinzugekommen, 
sondern auch jetzt die wichtigsten neueren Entscheidungen bei typischen Verletzungs¬ 
folgen an den Armen und Beinen aufgenommen sind. Durch Unterstützung einer großen 
Anzahl von wichtigen Berufsgenossenschaften aus Industrie und Landwirtschaft, durch 
Zusendung von bemerkenswerten reichsgerichtlichen Entscheidungen ist ein Werk ent¬ 
standen, das von den Extremitätenverletzungen wohl jede dem begutachtenden Arzte vor¬ 
kommende Verletzungsfolge nach Entscheidungen des Reichs-Versicherungsamtes enthält. 

Eine kurze Abhandlung über Behandlung von Finger-, Arm- und Beinverletzungeu, 
in welcher L. aus seiner grossen Erfahrung als Operateur und Gutachter dem praktischen 
Arzte, dem ja die Mehrzahl der Extremitätenverletzungen zuerst zugeführt wird, wert¬ 
volle Winke gibt, schliesst das Buch, das hiermit den Lesern der M. empfohlen sei. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Wrede, Die konservative Behandlung der Gesichtsfurunkel. (Münch, 
med. Woch. 29). In Nr. 7 der Münch, med. Woch. hatte Kappler die Biersche Binden¬ 
umschnürung für die malignen Furunkel des Gesichtes empfohlen. Auf Grund der Er¬ 
fahrungen der chirurgischen Klinik Lexers spricht sich auch W. für eine konservative 
Behandlung der Gesichtsfurunkel aus; den Krankheitsverlauf müsse man aber in der 
Hand behalten und stets wissen, in welchem Stadium der Erkrankung man sich befinde, 
um jederzeit die konservative Behandlung abbrechen zu können, wenn sie gefährlich 
werde. Das aber würde durch die Staubindenbehandlung zum mindesten erschwert, wenn 
nicht unmöglich gemacht, da sie das Krankheitsbild verschleiere. Aronheim-Gevelsberg. 

Henssen, Ein Fall von taschenartiger Erweiterung der Ohrspeichel¬ 
drüse. (Münch, med. Woch. 27). Bei einem 45jähr. Pat. der Lungenheilstätte Sonnen¬ 
berg bei Saarbrücken fanden sich die Ausführungsgänge bei der Ductus Stenoniani 
deutlich sichtbar, von erweiterten Venen umgeben und für eine dünne Sonde auf eine 
kurze Strecke leicht zu sondieren. Beim Aufblasen der Backen wurde die Luft mit 
lautem, fauchenden Geräusch in die Ohrspeicheldrüse hineingetrieben und dort zurück¬ 
gehalten, auch wenn die Backen nicht mehr aufgeblasen waren. Vor beiden Ohren zeigte 
sich dann eine wallnussgrosse Geschwulst, die durch Streichen mit dem Finger leicht zu 
beseitigen war. Dies Verhalten der Ohrspeicheldrüsen bestand seit 2 Jahren; da Pat. 
Glasbläser ist, wurde er in seiner Tätigkeit stark behindert und beanspruchte Rente, da 
er behauptete, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können. (S. die Arbeit Linigers in 
Nr. 1/1906 der M. f. U. Refer.) Aronheim-Gevelsberg. 

Zur Werth, Über die Dosierung der Stauungshyperämie. (Münch, med. 
Woch. 14). Die Resultate seiner Versuche, der Dosierung der Stauung eine wissen¬ 
schaftliche Grundlage zu geben, fasst Verf. in folgenden Sätzen zusammen: Die optimale 
Stauungsstufe fällt mit dem arteriellen Minimaldruck zusammen, liegt also etwas unterhalb 
der auf auskultatorischem Wege erhaltenen Minimaldruckzahl. Vergleichende Unter¬ 
suchungen haben für eine dem arteriellen Minimaldruck entsprechende Stauungsstufe die 
grösste Biutdrucksteigerung im gestauten Gebiete ergeben. — Das zwischen arteriellem 
Minimaldruck und Maximaldruck auftretende akustische Phänomen ist bei der Anlegung 
der Stauungsbinde der Indikator gegen zu starkes Anziehen der Binde. 

A ro n h e i m - Gevelsberg. 

V. Stubenrauch, Das Kniegelenk eines Bluters. Demonstriert im ärztl. 
Verein München am 25. Mai. (S. Münch, med. Woch. 27). Der betreffende Pat., 26 Jahre 
alt, erlitt vor 5 Jahren 2 Unfälle: einmal fiel ihm ein Holzbolzen auf das 1. Knie, was 
eine Gonitis zur Folge hatte; das zweitemal bekam er nach Heben eines Sackes Zement 


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heftigen Schmerz in der Schenkelbeuge. Anfangs Januar 1910 strauchelte er mit dem 
1. Beine; 2 Wochen später trat mit hohem Fieber eine Flexionskontraktur des 1. Hüft¬ 
gelenks auf, bedingt durch einen fluktuierenden Tumor im Psoasgebiet. Nach Eröffnung 
der Haut Entleerung von Blutkoagula; Nachblutung. Nach 3 Tagen Platzen der genähten 
Inzisionswunde; Tamponade, Gelatineinjektionen; mäßige Nachblutung; Fortdauer der 
septischen Erscheinungen. Unter Zeichen von Peritonitis Tod 14 Tage nach der Auf¬ 
nahme. Sektion: Muskulatur des Psoas und Iliakus breiig zerfallen; von der Zerfall¬ 
höhle aus Infektion des Peritoneums. Typisches Blutergelenk am 1. Knie. Rostbraune 
Verfärbung der Synovialis, oberflächliche (alte) Usuren des Knorpelüberzuges der Femur- 
kondylen. — Pat. war kein familiärer, sondern ein akzidenteller Bluter; Hämophilie 
konnte bei keinem Aszendenten nachgewiesen werden, doch starben alle bisher nachweis¬ 
baren Verwandten der Aszendenz mit Ausnahme eines Falles (Lungentuberkulose) nn 
Herz- und Gefässerkrankungen. Aron he im-Gevelsberg. 

Weiland, Traumatischer Diabetes. W. demonstriert in der medizin. Gesell¬ 
schaft Kiel am 2. 6. 10. (s. Münch, med. Woch. 29) einen Pat. mit traumatischem Dia¬ 
betes, der hereditär nicht belastet und vor dem Trauma wiederholt ärztlich untersucht 
und gesund befunden war. Er ist kein Alkoholiker und nicht adipös. Der Unfall 
ereignete sich vor 5 / 4 Jahren so, dass dem Pat. ein leerer Holzeimer aus 8 m Höhe auf 
den Hinterkopf fiel und dort eine harte Weich teilwunde verarsachte. Er war tyj Stunde 
bewusstlos, zeigte sonst keine Zeichen zerebraler Verletzung. In den nächsten Wochen 
traten vermehrter Durst, nächtliches Urinlassen, Mattigkeit, Hautjucken und Zucker im Urin 
auf. Die darauf folgende klinische Beobachtung ergab: 75,0 g Zucker bei gemischter Kost; 
Toleranz zwischen 150—200 g Brot; keine wesentlich vermehrten Urinmengen. Körper¬ 
gewicht 66 kg. Z. Z. gesunde Organe, keine nervösen Störungen, Toleranz bei 70 g Brot, 
vermehrte Urinmenge bis 32, 00 ccm. Blutzuckerwert 0,19 °/ 0 . Körpergewicht 69^ kg. 
Pat. bezieht eine Rente von 66 2 / 3 °/ 0 , nachdem das Reichsgericht eine Vollrente abge¬ 
lehnt hatte. Aron heim-Gevelsberg. 

Schreiber und Hoppe, Über die Behandlung der Syphilis mit dem neuen 
Ehrlich-Hataschen Arsenpräparat Nr. 606. (Münch, med. Woch. 27). Auf Grund 
der von den Verf. in der Heilanstalt Uchtspringe an 300 Kranken gemachten Beob¬ 
achtungen mit Ehrlichs neuem Mittel kommen sie zu dem Schluss, dass 1) dass neue 
Mittel eine absolut spezifische Wirkung auf die Syphilis hat, die sich schon bei der 
einmaligen Injektion kundgibt, 2) dass es in der angewandten Dosis (subkutan und intra¬ 
venös 0,6—0,7) absolut ungiftig ist. Kontraindiziert scheint das Mittel zu sein bei 
schweren Erkrankungen der Zirkulationsorgane, der Nieren und der Augen sowie bei 
allen Allgemeinerkrankungen und Kachexien. Aron he im-Gevelsberg. 

Werner und Caan, Über die Wirkungen von Röntgenstrahlen auf Ge¬ 
schwülste. (Münch, med. Woch. 27). In ihrer grösseren Arbeit an einem grossen 
Material Geschwulstleidender aus dem Heidelberger Institut für Krebsforschung empfehlen 
Verf. folgende Indikationen als rationell: Operable Tumoren sind unter allen Umständen 
chirurgisch zu entfernen, doch ist die Röntgentherapie als Nachbehandlung, selbst wenn 
andere Heilmethoden (z. B. Fulguration oder Thermopenetration) verwendet wurden, 
durchaus empfehlenswert. Die Bestrahlung in eine offene Wunde scheint wirksamer zu 
sein als die perkutane Bestrahlung des Operationsfeldes. Aron he im-Gevelsberg. 

Friedrich, Sarkom des Armes nach Hundebiss. Fr. berichtet im Ärztl. 
Verein zu Marburg am 26. Mai (s. Münch med. Woch. 30) über einen Fall von Sarkom 
des Armes nach Hundebiss bei einem Kinde, der in Nr. 2/1910 S. 55 referiert ist. Die 
weitere klinische Entwicklung und Beobachtung ergab, dass das Kind wenige Wochen 
nach der Exstirpation des primären Knotens ein Rezidiv mit Lymphdrüsensarkom bekam. 
Das Kind starb daran. Fr., der s. Z. die Sarkomnatur des Falles bezweifelte, hält nun¬ 
mehr die früher von seinem Assistenten Ott gestellte Diagnose und den ganzen ätiologisch 
interessanten Zusammenhang für einwandfrei erwiesen. Aron he im-Gevelsberg. 

Jeschke, Kartilaginäre Exostosen. J. demonstriert im Ärztl. Verein zu 
Marburg am 26. Mai (s. Münch, med. Wocb. 30) einen 21jähr. Mann mit multiplen 
kartilaginären Exostosen, besonders am proximalen Ende der Humeri, distalen der Vorder¬ 
armknochen, ferner an dem distalen Ende beider Oberschenkelknochen und dem proximalen 
und distalen Ende beider Unterschenkel. In der Diskussion betont Friedrich die immer 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


wiederkehrenden Beziehungen der Exostosen zum Gefüssverlauf der Art. nutritia desselben 
Knochens. Immer kommt es nur oder fast ausschliesslieh an denjenigen Epiphysen bezw. 
Knochenenden zur Exostosenbildung, von denen der Strom der Nutritia abgewendet ist. 
Sie ist im Femur proximalwärts gerichtet, die Exostosen entsprechend nur am distalen 
Ende; in Humerus und Tibia ist die Nutritia distalwärts, Exostosen bestehen am proxi¬ 
malen Knochenende usw. Aronheim-Gevelsberg. 

Weigel, Tod im epileptischen Anfall. W. berichtet in der Nürnberger medizin. 
Ges. u. Poliklinik am 14. April 1910 (s. Münch, med. Woch. 30) über einen Fall von 
Tod im epileptischen Anfall, der durch die besonderen Umstände, welche denselben 
herbeiführten, den Charakter eines Betriebsunfalles erhielt und auch als solcher von der 
Berufsgenossenschaft anerkanut wurde. Es handelte sich um einen Mälzer, der allein 
auf dem fast meterhoch mit Gerste bedeckten Gersteboden arbeitete, einen epileptischen 
Anfall bekam, mit dem Gesichte in die Gerste fiel und so erstickte. Die Sektion, ergab, 
dass die Luftröhre und ihre Verzweigungen, soweit es ihr Lumen gestattete, mit Gerste- 
körnern angefüllt waren. Das Blut zeigte die Beschaffenheit, wie sie für Erstickungstod 
charakteristisch ist. Im Gehirn Hess sich ausser einem stärkeren Blutreichtum nichts 
Besonderes, vor allem kein Blutungs- oder Erweichungsherd nachweisen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Riegel, Operation bei Epilepsie. R. berichtet in der Nürnberger medizinischen 
Gesellschaft und Poliklinik am 31. März (s. Münch, med. Woch. 26) über einen Fall von 
Jacksonscher Epilepsie, bei dem sich bei der von Hei nie in ausgeführten Operation als 
Resultat eine markstückgrosse Exostose genau über dem vorher sorgfältig bestimmten 
Beinzentrum fand. Die Exostose war rauh, rissig und zackig, 3—4 mm erhaben und mit 
der sonst völlig normalen harten Hirnhaut verwachsen. Letztere wurde nicht gespalten, 
da der Befund am Knochen zu genügen schien und der in Lokalanästhesie operierte 
Herzkranke durch den Blutverlust sehr geschwächt war. Der Erfolg der Operation war 
ein sehr günstiger. A ronheim-Gevelsberg. 

Kümmel], Operation bei Epilepsie (Trepanationsventilbildung). K.demon¬ 
striert im ärztlichen Verein in Hamburg am 21. 6. (s. Münch, med. Woch. 26) 3 durch 
Trepanationsventilbildung geheilte Fälle von Epilepsie. In 2 Fällen war ein Trauma in 
der Anamnese, und die Entfernung einer Zyste führte zum Erfolg. Im 3. Fall handelte 
es sich um gemeine Epilepsie, bei der die Ventilbildung nach Kocher gelang und Heilung 
herbeiführte. Aronheim - Gevelsberg. 

Saenger, Jacksonsche Rindenepilepsie. S. demonstriert im ärztl. Verein in 
Hamburg am 18. I. 10 (s. Münch, med. Woch. 5) einen Fall von Jacksonscher Rinden¬ 
epilepsie durch Operation geheilt bei einem 32jähr. Manne, bei dem seit 1904 an 
Häufigkeit zunehmende Krampfanfälle, die im 1. Daumen beginnen, ohne Bewusstseins¬ 
verlust verlaufen. Trepanation; Aufsuchen des motorischen Zentrums für den Daumen 
und Exstirpation eines 1 cm. breiten Quadrates des Gehirns. Die anfangs bestehende 
motorische und sensible Parese hat sich allmählich verloren. Aronheim-Gevelsberg. 

Windscheid, Epilepsie als Unfallfolge anerkannt. (Mediz. Klinik 1909, 
N. 43.) Ein früher gesunder Hilfsheizer "wurde 15. Dez. 1906 von der Ofentür der 
Lokomotive an der linken Brustseite getroffen. Es stellte sich nach ärztlicher Angabe 
Reizung des Rippenfelles ein; daher musste Pat. bis Mitte Jan. 1907 seine Arbeit auf¬ 
geben. Im Laufe des Jahres 1907 traten bei anstrengenden Arbeiten sowie beim Gehen 
Beklemmungen in der linken Brustseite, Herzklopfen und Kopfschmerzen ein. Ab und 
zu wurde ihm schwarz vor den Augen, dann verlor er das Bewusstsein und fiel hin. 
Zur Feststellung der Art seiner Anfälle wurde er 4 Wochen vom Verf. beobachtet. Die 
Untersuchung ergab, dass die linke Brustseite auch bei der Atmung zurückblieb und 
Pat wegen Schmerzen bei tiefer Atmung sie schonte. Die Beobachtung stellte fest, dass 
4 während des Aufenthaltes in der Anstalt aufgetretene Anfälle der oben beschriebenen 
Art epileptischer Natur waren. 

In dem Gutachten betont Verf., dass ein Zusammenhang zwischen Epilepsie und 
Unfall sich mit Sicherheit nicht beweisen lasse; denn Pat. stehe noch in den Jahren (32), 
in denen genuine Epilepsie auch spontan ausbrechen könnte. Andrerseits könne auch 
nicht ein Zusammenhang zwischen dem noch jetzt pathologischen Zustande der linken 
Brusthälfte und der Epilepsie absolut verneiut werden, da es sehr wohl infolge eines 


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Reizes auf das Gehirn zur Entwicklung epileptischer Krämpfe kommen könne. Werde ein 
Zusammenhang abgelehnt, so seien 50 °/ 0 Rente für die Brustquetschung mehr als reich¬ 
lich bemessen, werde er angenommen, so müsste Pat. die Vollrente erhalten. Das Schieds¬ 
gericht entschied sich für Vollrente. Apelt-Glotterbad. 

Haenel, Tabes traumatica. H. spricht in der Gesellschaft für Natur- und 
Heilkunde zu Dresden um 12. 2. 10 (s. Münch, med. Woch. 15) über Tabes traumatica. 
Bei der Tabes ist die Syphilis als Ursache anerkannt; im Grunde ist sie aber nur Vor¬ 
bedingung, denn es müssen weitere Ursachen hinzukommen, um aus einem Syphilitiker 
einen Tabiker zu machen. Zu diesen Ursachen zählt H. auch das Trauma, wenn die 
Bedingungen erfüllt sind: vorherige Gesundheit, enger zeitlicher Zusammenhang, adäquates 
Trauma, Fehlen anderer Ursachen. H. führt drei Fälle an, in welchen die vier Bedin¬ 
gungen, soweit das überhaupt möglich ist, erfüllt sind. In der Diskussion spricht sich 
Seifert bei der Beurteilung des Traumas als alleinige Ursache für die Entstehung der 
Tabes sehr skeptisch aus. Nach seinen Erfahrungen spielt das Trauma nur die Rolle 
einer Hilfsursache, eines die Tabes auslösenden oder verschlimmernden Momentes. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Pagano, Beitrag zu der Lehre von der Caissonkrankheit (Medicina 
degli intortuni del lavoro. 12. 09.) Während die häufigste Form der Caissonkrankheit 
das Ergriffensein des Zentralnervensystems ist, bringt Verf. einen abweichenden Fall. 

Ein Sechsundzwanzigjähriger bekam zunächst in vollem Wohlbefinden beim Aus¬ 
schleusen heftigste Schmerzen in den Kniegelenken, die ihn 4 Tage ans Bett fesselten. 
Nachdem er einige Tage wieder gearbeitet hatte, bekam er eine spastische Lähmung der 
ganzen rechten Körperhälfte, Brennen in den Augen, Kopfschmerzen und Schmerzen in 
den Kaumuskeln und Zähnen, sowie ein Oedem des Kopfes, Gesichts und der oberen 
Brusthälfte. Verf. stellte dazu eine wesentliche Erschwerung aller Streckbewegungen 
der rechten Extremitäten fest, während die Bewegungen sowohl aktiv, wie passiv normal 
waren, Ebenso beschränkt waren Rollung, Abduktion und Adduktion. Das rechte Bein 
war gegen das linke abgemagert, der Gang aufs äusserste erschwert. Weder Westphal 
noch Romberg. Die Potenz war erloschen und der Urin konnte nur durch Katheter 
entleert werden. Die elektrische Erregbarkeit war normal. 

Verf. sucht durch Ausschliessung den Beweis zu führen, dass die beschrie¬ 
benen Erscheinungen nicht zentral bedingt, sondern die Folge von auf die rechte 
Seite beschränkten Gelenkentzündungen seien und findet sich mit der doch mit obiger 
Erklärung ganz unvereinbaren Blasenlähmung dadurch ab, dass er sagt, solche rein 
subjektiven Symptome seien schwer zu kontrollieren. Die auf das Bein beschränkte ein¬ 
seitige Atrophie erklärt Verf. durch die Untätigkeit desselben. Jedenfalls erscheint die 
Aetiologie des Verf. wenig begründet. Cr am er-Cottbus. 

Erben, Myotonische Reaktion. E. demonstriert in der Gesellschaft für innere 
Medizin und Kinderheilkunde in Wien (s. Münch, med. Woch. 29) einen Mann mit 
erworbener myotonischer Reaktion. Bei Beklopfen der Körpermuskulatur entsteht zuerst 
eine klonische Zuckung und dann an der betreffenden Stelle ein Knoten durch Kontraktion 
des getroffenen Muskelbündels, welche einige Sekunden anhält. Beklopft man die Ge¬ 
sichtsmuskeln, so kontrahieren sie sich in toto für einige Sekunden. Dieser Unterschied 
gegenüber den Körpermuskeln ist in der Kürze und Kleinheit der Gesichtsmuskeln be¬ 
gründet, indem die Kontraktion den ganzen Muskel ergreift. Das Phänomen ist eine 
reine Muskelaktion, die Nerven sind nicht übererregbar. Vortr. hat einen solchen 
Symptomenkomplex in drei Fällen gesehen, alle waren Phthisiker; vielleicht spielt hier 
nach Erben das Tuberkulosegift eine aetiologische Rolle. Aronheim-Gevelsberg. 

Doevenspeck, Juvenile Muskeldystrophic infolge Überanstrengung 
(Münch, med. Woch. 26). Nach Lorenz ist die Vererbung das einzige aetiologische 
Moment von maßgebender Bedeutung bei der jeweiligen (Erbschen) Muskeldystrophie, 
und der Überanstrengung, dem Trauma, den Infektionskrankheiten und schlechten Ernäh¬ 
rungsverhältnissen kommt höchstens die Bedeutung von Gelegenheitsursachen zu. Ähnlicher 
Ansicht ist Schultze, der die Disposition für das Wesentliche und damit die Krankheit 
für endogener Natur hält; zu den äusseren Ursachen, durch welche die Erkrankung aus 
gelöst werden könne, rechnet er Überanstrengung und Trauma. Verf. Fall scheint zu 
beweisen, daß die Überanstrengung als Mitursache ernstlich berücksichtigt werden muss. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


Der von ihm beobachtete Fall betraf einen 25 Jahre alten Tagelöhner ohne hereditäre 
oder familiäre Disposition, der als 14jähriger Knabe über 1 Jahr schwere Arbeit mit 
dem Dreschflegel und an der Dreschmaschine verrichten musste, bei dem die Dystrophie 
gerade die Muskeln befiel, welche bei der Drescharbeit vornehmlich überanstrengt 
worden sind. Aronheim-Gevelsberg. 

Enderlen, Ein Beitrag zur operativen Behandlung der Serratus- 
lähmung. Deutsch. Ztsclir. f. Chirg. Bd. 110 Heft 5 u. 6. Verf. gibt erst ein deutliches 
Bild der physiologischen Wirkung der einzelnen Muskeln im Schultergürtel, hebt dann 
die pathologischen Erscheinungen hervor, die von Mollier, Bäumler, Brunns, Jolly und 
Hilger angegeben worden sind. Die operative Behandlung der Servatuslähmung ist bisher 
nur wenig versucht worden. Samter, von Eiseisberg und Katzenstein haben dieselbe 
mit gutem Erfolge ausgeführt. Sie besteht in der Ueberpflanzung gesunder Muskelteile, 
welche denselben Faserverlauf haben, wie die gelähmten. Hauptsache hierbei ist die 
Schonung des versorgenden Nerven. Das funktionelle Resultat war auch in dem Falle, 
welchen der Verf. beschreibt, funktionell befriedigend, wenn auch das kosmetische nicht 
ganz einwandfrei war. 

Der Referent sah einen von Katzenstein operierten und vorgestellten Fall von 
kompletter Lähmung des Trapezius, welcher durch Überpflanzung dreier verschiedener 
Muskeln vollständig geheilt wurde. Funktion war tadellos. Taen dl er-Berlin. 

Krabbel, Zur Behandlung der primären Radialislähmung bei Oberarm¬ 
brüchen. (Dtsch. Zeitsch. f. Ch., Bd. 99, 3—6. Heft.) Der Verf. tritt für die operative 
Behandlung der primären Radialis-Lähraung bei Frakturen ein. Entweder ist der nervus 
radialis zerrissen, dann erfolgt die Naht, oder er ist über ein Fragment gespannt, dann muss 
er in ein Muskelbett eingehüllt werden und die Knochenfragmente müssen reponiert werden. 
Die Mehrzahl dieser Lähmungen tritt als Folge der einfachen Kontusion der Nerven auf. 
Nach v. Bruns kommen auf 79 Fälle von Radialis Lähmung drei Fälle von Kontinuitäts¬ 
trennung. Verfasser schildert dann zwei Fälle, an denen er kurz nach der Einlieferung 
in das Krankenhaus die Bruchstücke reponierte und den Nerven, wie oben beschrieben, 
einbettete. Beide waren von gutem Erfolg begleitet. Der Verf. rät dringend, nach An¬ 
legung des Verbandes die Funktion des nervus radialis zu prüfen, damit man sich nicht 
nachher schwere Vorwürfe machen muss. Taen dl er-Berlin. 

Richter 9 Verletzung des N. medianus unter dem unversehrten Liga¬ 
mentum carpi transversum und Lähmung der Hand durch Fremdkörper. 
(Deutsch, med. Wochenschr. 41/09.) Ein Arbeiter, welcher beim „Kuhfuss stauchen“ die 
Zange hielt, auf welche ein Mitarbeiter mit dem Hammer schlug, empfand plötzlich ein 
Gefühl des Dröhnens in der rechten Hand, so dass ihm die Zange aus der Hand fiel. 
Auf der Rückseite der Hand war eine Wunde, welche ihn veranlasste, sich in ärztliche 
Behandlung zu begeben. Die Wunde heilte bald zu. Doch stellte sich eine erhebliche 
Bewegungsstörung der Finger ein und die Hand schwoll an. 3 Wochen später unter¬ 
suchte R. den Verletzten; über dem zweiten Zwischenhandknochen war eine 1 cm lange, 
mit Schorf bedeckte, wenig verschiebliche Narbe, die Hand selbst war geschwollen, ebenso 
der zweite und dritte Finger. Sämtliche Finger standen in halber Beugestellung und 
gerieten beim Versuche sie zu strecken in zitternde Bewegung. Die aktive Beugung und 
Streckung der Finger, besonders des zweiten und dritten, war behindert, bei der passiven, 
welche nicht beeinträchtigt war, entstanden leichte Schmerzen im zweiten und dritten 
Finger und zwar bis zur Spitze hin. Nadelstiche wurden empfunden, spitz und stumpf 
richtig unterschieden. Die Diagnose lautete: Lähmung des N. medianus, die Roentgen- 
Durchleuchtung ergab den Befund, dass ein haselnussgrosses Stück Stahl auf der Volar¬ 
seite der Hand in der Höhe des Os multangulum minus lag. Da daselbst der Nerven¬ 
stamm des N. medianus verläuft, so musste die Lähmung durch Druck auf den Nerv 
erfolgt sein, oder der Fremdkörper musste denselben teilweise und zwar besonders die 
Fasern für den zweiten und dritten Finger, zerrissen haben. Bei der unter Lokalanaes- 
thesie ausgeführten Operation fanden sich der Ligamentum carpi volare und der Liga¬ 
mentum carpi transversum unversehrt. Nach Durchschneidung beider Bänder lag der 
Fremdkörper, ein pfeilspitzenartiges dreieckiges Stück Stahl, mit der Spitze auf dem unver¬ 
letzten Nerv! Beim Anfassen und Entfernen des Stahlstücks stiess der Kranke einen 
Schmerzensschrei aus. Die Operationswunde heilte per primam, die Funktion der ver- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 8. 


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letzten Hand stellte sich in kurzer Zeit wieder her. Das Zustandekommen der Ver¬ 
letzung stellt sich R. so vor, wie ein Geschoss wirkte, die Weichteile in einem platten 
Wundkanal durchdrang und „im Bruchteil einer Sekunde“ bis zu seinem Endpunkte ge¬ 
langte, wobei nur eigenartig ist, dass der Nerv nicht durch die Spitze verletzt wurde. 

Hammerschmidt-Danzig. 

Hergt, Kasuistischer Beitrag über die Beschäftigungsneuritis ins¬ 
besondere deren Aetiologie. (Inaugur.-Dissertat. Leipzig 1909.) Unter den sog. Ge¬ 
werbekrankheiten, die nicht durch toxische Einflüsse bedingt sind, nehmen einen grossen 
Raum solche Krankheiten ein, die infolge anderer Ursachen eine Erkrankung eines oder 
mehrerer Nerven hervorgerufen und dann mit dem Namen Beschäftigungsneuritis belegt 
werden, die nicht mit der Beschäftigungsneurose verwechselt werden darf. Unter letzterer 
versteht man Störungen, die nur bei der Ausübung gewisser komplizierter Tätigkeiten 
hervortreten, die funktioneller Art und nicht mit organischen Veränderungen der peri¬ 
pheren Nerven oder der Medulla spinalis verbunden sind, während die Beschäftigungs¬ 
neuritis dem Bilde einer echten peripheren Neuritis entspricht und dadurch charakterisiert 
ist, dass man bei ihr im vorgeschritteneren Stadium stets Atrophien der befallenen 
Muskeln und Entartungsreaktionen beim Untersuchen mit dem faradischen odor galva¬ 
nischen Strome findet. Verfasser teilt in seiner Arbeit die in den letzten Jahren in der 
Poliklinik Hoffmanns zur Beobachtung und Behandlung gekommenen 9 Fälle mit: 6 Männer, 
78—67 Jahre und 8 Frauen, 18—34 Jahre alt. Die Hauptursache der Erkrankungen 
beruhte 1. auf Überanstrengung bei körperlicher Arbeit; angeschuldigt waren ferner 
2. Ungeschicklickeit einzelner Arbeiter, 3. Alkohol- und Nikotinmissbrauch, 4. Anämie 
und Nervosität und 5. sexuelle Ausschweifung. 

Was die Lokalisation der Beschäftigungsneuritis anlangt, so sind am häufigsten 
die vom Medianus und Ulnaris versorgten Handmuskeln befallen. Unter den 9 Fällen 
war keiner, der eine Erkrankung der Beinnerven betraf. Als Prodromalstadium fand 
sich ein Ermüdungsgefühl, ein Gefühl der Schwere, dem heftiger Schmerz folgte. Nach 
den Schmerzen oder mit ihnen traten Paraesthesien und Sensibilitätsstörungen auf, Druck¬ 
schmerzhaftigkeit der befallenen Nerven und Muskeln, bei einigen Schwellungen einzelner 
kleiner Handmuskeln (Myositis), Entartungsreaktionen der am meisten erkrankten Muskel¬ 
partien und deutliche Atrophie. In 2 Fällen mit kompletter Entartungsreaktion und 
deutlicher Atrophie, also den scharfen Formen einer degenerativen Beschäftigungsneuritis, 
konnte völlige Heilung trotz sehr langer Behandlung nicht erzielt werden. Bei den 
übrigen Fällen wurde durch Aussetzen der Arbeit und Elektrizität (konstanter Strom) 
Genesung erzielt. 

Wenn auch die Prognose der Beschäftigungsneuritis im ganzen günstig zu stellen 
ist, so kommt es doch bei Personen, die zur Entwicklung dieser Krankheit besonders dis¬ 
poniert sind, nach der Heilung durch Wiederaufnahme einseitiger Arbeit leicht zu einem 
Rückfall. Aronheim - Gevelsberg. 

Popper, Morbus Basedowii nach Schreck. P. demonstriert in der Ges. für 
innere Medizin und Kinderheilkunde in Wien (s. Münch, med. Woch. 5) ein Mädchen mit 
Morbus Basedowii, welcher vor 1 */ 2 Monaten nach einem heftigen Schreck auf getreten 
ist. Es vergrösserte sich die Schilddrüse zu einem Kropf, oedematöse Schwellung des 
Gesichtes, Zyanose der Extremitäten, Dermographismus, übermässiges Schwitzen, Ex¬ 
ophthalmus und eine Pulsfrequenz von 150 Schlägen stellten sich ein. Subjektive Er¬ 
scheinungen fehlten. Behandlung mit Ruhe und Antithyreoidin war ohne Erfolg. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Friedmann, Über die materielle Grundlage und Prognose der Unfall¬ 
neurose nach Gehirnerschütterung (Commotionsneurose). (Deutsch, medizin. 
Wochensch. 15—16/X.) Wie weitaus die meisten Autoren, so sieht auch Fr. die Unfall¬ 
neurose als ein Kunstprodukt an, als „Reaktion der menschlichen Psyche auf das Unfall¬ 
rentengesetz“ und fordert deshalb neben möglichst knapp bemessenen Renten Erleich¬ 
terung der Arbeitsgelegenheit für Unfallverletzte, welche er für wichtiger hält als die 
Rentenkürzung aus erzieherischen Zwecken. Ganz anders aber als diese Unfallneurosen 
im allgemeinen sind die Neurosen nach Gehirnerschütterung, die sogenannten Commotions- 
Neurosen, zu beurteilen. Klinisch ist der Werdegang der, dass auf die Einwirkung einer 
mechanischen Gewalt auf den Kopf meist ein sofortiges Zusammenstürzen folgt, an das 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 8. 


sich eine Bewusstlosigkeit von wenigen Minuten bis zu 6 Tagen anschliesst. Nach dem 
Erwachen beginnt das erste Stadium der Neurose, schwere Betäubung, seltener Delirium 
mit Unfähigkeit sich aufzurichten, mit Kopfschmerzen und Schwindel. Dieses Stadium 
dauert bis zu einigen Wochen, dann folgt das zweite, das in schweren Fällen bis zu 
5 Monaten dauert. Der Kranke kann zwar aufstehen, wird aber von dem permanenten, 
manchmal recht heftig werdenden Kopfschmerz gequält, während der Schwindel nur noch 
bei Bewegungen, namentlich beim Bücken, auftritt. Daneben besteht Überreizung der 
Sinnesorgane, zumeist der Augen — Fixieren ist schwer möglich — und des Gehörs. 
Weiter tritt eine intensive Abnahme des Gedächtnisses und der Merkfähigkeit auf, ausser¬ 
dem besteht Erschlaffung und Übermüdbarkeit des Körpers und des Geistes. Lesen und 
leichte Beschäftigung lassen sich z. B. kaum durchführen, da der Sinn nicht festgehalten 
werden kann. Ausserdem kommt es zu Störungen des Schlafes und Intoleranz gegen 
Alkohol. 

Körperlich wird Zittern der Arme und Unsicherheit beim Gehen auf einer feinen 
Linie beobachtet. Weiter besteht Empfindlichkeit des Kopfes gegen Druck, namentlich 
an der verletzten Stelle, spontaner Schmerz dort und Zwang zu steifer Kopfhaltung. 
Kopfkongestionen, Erhöhung der Sehnenreflexe, Lichtscheu sind weitere Symptome. 
Psychisch sind die Kranken müde und schlaff, die Klagen beziehen sich ausnahmslos auf 
Kopfschmerzen, Schwindel oder Gedächtnisschwäche, es fehlt aber die „Ausarbeitung“ 
und hypochondrische Produktivität, sie halten sich streng an das Vorhandene. Der Ver¬ 
lauf ist meist günstig. In leichten Formen in wenigen Wochen, in schwereren in Jahr 
und Tag werden 3 / 4 der Erkrankten wieder fähig zu leichter Arbeit, so dass die Renten 
meist schon nach einem Jahr auf 20—60 herabgesetzt werden können. Nach dem 5. bis 
6. Jahre entsteht alsdann die Frage, ob überhaupt noch ernsthafte Beschwerden zurück¬ 
geblieben sind. Das Bild des Frühstadiums der Krankheit verwischt sich im späteren 
Verlaufe mehr und mehr; am hartnäckigsten bleibt der Kopfschmerz, meist in Gestalt 
eines ständigen, dumpfen Druckes, der zeitweise nach Strapazen, bei Hitze und Wetter¬ 
wechsel sehr heftig werden kann. Ferner bleiben der Schwindel beim Bücken und die 
Unsicherheit des Gedächtnisses lange bestehen. Die Überreizung der Sinnesfunktionen 
schwindet am schnellsten, die körperliche Kraft kehrt in Monaten bis zu einem Jahre 
wieder, doch kommen auch Fälle vor, wo das Erlahmen der Hirnrindenfunktion trotz 
aller Energie des Kranken noch viele Jahre die geistigen Leistungen beeinträchtigt. 

Das Krankheitsbild ist ein sehr einförmiges und kann bei der „Sachlichkeit“ der 
Klagen als Neurasthenie oder Unfallneurose nicht angesehen werden. Man hat in der 
Krankheit, welche am ehesten mit der akuten nervösen Erschöpfung verglichen werden 
kann, eine unmittelbare Wirkung der Gehirnerschütterung zu sehen und muss sie „auf 
direkte Schwächung der vitalen Energie des Grosshirngewebes zurückführen.“ Das sagt 
nun zwar an und für sich wenig und darum legt Fr. Wert darauf, dass hier und da die 
Hirnrinde nach Erschütterungen auch in anderer Weise einen Defekt erleidet. Verfrühte 
Altersdemenz, progressive Paralyse, Arteriosklerose des Gehirns entwickeln sich rasch 
nach Commotionen, doch sind das komplizierte Verhältnisse. Einfacher gestaltet sich 
die Sache, wenn ein Krampf oder dergl. zustande kommt, weil durch das Kopftrauma 
ein locus minoris resistentiae geschaffen worden ist. Fr. führt zur Erläuterung folgendes 
Beispiel an: 

Ein 17 V 2 jähriger Schlosser wurde durch ein abgesprengtes Glied einer eisernen 
Kette verletzt, das sich in die linke Schläfe einbohrte. Drei Tage anhaltende Bewusst¬ 
losigkeit Entfernung des Kettengliedes bald nach der Verletzung; ausser Krampf im 
rechten Arme keine Folgeerscheinungen. Nach 4 V 2 Monat Entlassung aus der Behandlung, 
mässige Kommotionsbeschwerden, Kopfschmerz, Schindel, Müdigkeit. Einen Monat später 
Gelenkrheumatismus der Hand- und Fussgelenke, der 3 Wochen anhielt. 4 Wochen später 
Chorea im rechten Unter-, weniger im rechten Oberarm, beschränkt auf diesen einen 
Körperteil. 6 Wochen später völlige Heilung, nur bleiben Kopfschmerzen und Schwindel 
bestehen. 

Man wird sagen müssen, an der linken Schläfe, genau entsprechend dem Zentrum 
des rechten Armes, ist eine gut geheilte Schädeldepression mit kleiner Knochenlücke in 
der Mitte; hier besteht dauernd ein lokalisierter Kopfschmerz. Das rheumatische Gift 
fand sonst im Grosshirn keinen Angriffspunkt, hier jedoch nur ein Locus minoris re- 


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sistentiae, der Stelle mangelte die vitale Energie und so entstand hier wie oft bei Rheu- 
matismus die choreatische Affektion. Ausser .dieser Herabsetzung der vitalen Energie 
ergibt sich ein weiterer Komplex von Veränderungen aus einer Störung der Blutregulation 
im Schädelinnern, auf den die Kopfschmerzen, die Alkoholintoleranz, die Schwindelanfälle 
und der nie fehlende Schwindel beim Bücken zurückzuführen sind. Diese vasomotorischen 
Störungen kann man direkt nachweisen, indem man beide Carotiden — der Versuch muss 
sehr vorsichtig ausgeführt werden, so dass man erst die eine Carotis und wenn das ver¬ 
tragen wird, auch die andere komprimiert — in der Furche zwischen Sternocheido- 
mastoideus zweifingerbreit unter dem Kieferwinkel gegen die Wirbelsäule drückt. Ein 
Gesunder hält das ohne wesentliche Beschwerden 15—29 Sekunden aus (Bier hat einen 
mittleren Grad von Blutstauung viele Stunden lang ausgeübt), Kranke mit Kompressions¬ 
neurosen vertragen die Kompression schon bei einseitiger Anwendung sehr schlecht und 
zwar umso weniger, je frischer die Neurose ist. Es tritt ein intensiver Kopfschmerz auf, 
bei Druck auf beide Gefässe Schwindel, Ohnmacht, Zyanose. Gerade durch die Ver¬ 
einigung dieser beiden Symptomenkomplexe, die Herabsetzung der vitalen Energie und 
der Blutzirkulation erhält die Folgekrankheit der Commotio den Charakter einer orga¬ 
nischen Erkrankung und lässt den einer Neurose in den Hintergrund treten. Der Aus¬ 
gang dieser Kommotionsneurose ist im Gegensatz zu anderen häufig ein guter, aber das 
ist durchaus nicht immer der Fall Nicht ganz selten entwickelt sich aus ihr eine regel¬ 
rechte Neurasthenie oder Hypochondrie, auch wohl eine Rentenhysterie, in anderen Fällen 
verschlimmern sich die körperlich-nervösen Beschwerden („schwere Formen der vaso¬ 
motorischen Symptomenkomplexe“: schwere migränenartige Anfälle, frühe Arteriosklerose, 
Epilepsie), seltener kommt es zu psychischer Entartung, der in Wahrheit einem Schwach¬ 
sinn gleichkommt. 

Am Schlüsse der sehr lesenswerten Arbeit betont Fr., dass der wahre Krebsschaden 
auf dem Gebiete der Unfallneurose nicht in der Willensschwäche und der Rentenbegier 
der Verletzten liegt, sondern darin, dass die Arbeitgeber die Halbinvaliden nach Unfällen 
kühl ablehnen. In der Praxis des Lebens bedeutet daher die halbe Arbeitskraft oft 
mehr als die Ganzinvalidität, denn niemand will Leute nehmen, die geschont werden 
müssen, und darum ist es kein Wunder, wenn der Verletzte, namentlich wenn er schon 
älter ist, möglichst nach hohen Renten strebt. Hammer Schmidt-Danzig. 

Cramer, Die Grenzzustände in Armee und Marine. (Deutsch. Mil.-Ztschr. 
7 ./X.) In einer längeren Ausführung über die Grenzzustände bespricht Cr. auch die Be¬ 
deutung des Trauma im allgemeinen und den Zusammenhang zwischen demselben und 
den Grenzzuständen und betont, weil die Folgen von Verletzungen häufig überschätzt 
worden sind, „dass wir die Psychose und keinen Grenzzustand kennen, der spezifisch für 
eine Erkrankung nach Unfall wäre“. Nach sehr schweren Unfällen sehen wir häufig keine 
Folge für das Zentralnervensystem, während die nervösen Störungen meist nur bei von 
Haus aus Disponierten oder bei solchen auftretten, die im Kampf um die Rente dauernd 
auf sich zu achten gezwungen sind. Weitaus die meisten Unfallneurosen sieht Cr. als 
Folge unserer heutigen Unfallversicherungsgesetzgebung und des damit verbundenen Renten¬ 
streitverfahrens an. Daher kann man nach einem Unfall auftretende psychische oder 
nervöse Störungen nicht ohne weiteres als durch diesen bedingt auffassen. Oft handelt 
es sich um eine Verschlimmerung des bisher übersehenen aber bereits lange vorhandenen 
krankhaften Zustandes, manchmal wird derselbe bei bereits bestehender Disposition durch 
das Trauma erst ausgelöst und nur selten ist letzteres die direkte Ursache eines psycho¬ 
pathischen Zustandes. Dabei soll aber nicht übersehen werden, dass nach einem mit 
Gehirnerschütterung verbundenen Trauma sich der Charakter des Menschen ändern kann. 
Reizbarkeit im Affekt, Intoleranz gegen Alkohol, ethische Defekte, seltener Dämmer¬ 
zustände, meist kurz nach dem Unfall, sind die Folge. Ein solcher Dämmerzustand 
leitet manchmal erst die Charakteränderung ein. In leichteren Fällen kann sich dieser 
traumatische Charakter wieder zurückbilden, zur Sicherstellung der Diagnose ist der 
Alkoholversuch besonders wertvoll. Hammerschmidt -Danzig. 

Pohrt, Beitrag zur Lehre von den traumatischen psychologischen Kon¬ 
stitutionen. (Inaugur.-Dissertat. Berlin 09.) Früher wurde auf die somatischen Symp¬ 
tome der nach Trauma auftretendea Erkrankungen des Zentralnervensystems (Hysterien 
oder Neurasthenien oder Mischungsformen beider) das grössere Gewicht gelegt, wie schon 


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der Name Neurosen zeigt. Ziehen wies aber nach, indem er lediglich die psychischen 
Veränderungen berücksichtigte, dass es eine Erkrankung nach Trauma gäbe, deren nervöse 
Symptome in nichts von denjenigen der Neurasthenie abwichen, deren psychische sich 
aber weder unter der Hysterie, noch unter der Neurasthenie, noch unter Mischformen 
beider unterbringen Hessen, dass es also doch eine traumatische Neurose oder, wie Ziehen 
sie nannte, eine traumatische psychopathische Konstitution gäbe. 

Als Beitrag zu der Lehre von den psychopathischen traumatischen Konstitutionen 
liefert Verf. 5 Krankengeschichten aus der psychiatrischen Klinik der Charite zu Berlin. 
Nach diesen Beobachtungen handelt es sich bei der traumatischen psychopatischen Kon¬ 
stitution um eine häufig nach Kopftrauma vorkommende Erkrankungsform mit folgenden 
Symptomen: Pathologische Reizbarkeit mit grosser Neigung zu Zornhandiungen, bei welcher 
Unorientiertheit und nachfolgende Amnesie höheren oder geringeren Grades beobachtet 
werden; Weinerlichkeit; rasch eintretende geistige Ermüdbarkeit und Sinken der Kon¬ 
zentrationsfähigkeit der Aufmerksamkeit, als deren Folge Schwäche der Merkfähigkeit 
auftritt. In ausgebildeten Fällen ein leichter Intelligenzdefekt mit Abnahme der Inter¬ 
essen und der Urteilsfähigkeit gegen früher; schliesslich eine anhaltende mässige Depres¬ 
sion, die nicht so hochgradig ist, dass sie zum Selbstmord führt 

Aronheim - Gevelsberg. 

Becker, Über nervöse Nachkrankheiten des Mülheimer Eisenbahn¬ 
unglücks. Eine, vorläufige Mitteilung. (Münch, med. Woch. 29.) Aus Verf. Arbeit, 
die für die allgemeine Auffassung der Entstehung und des Wesens der Unfallnerven¬ 
krankheiten wichtig ist, sei erwähnt, dass der grösste Teil der beobachteten Fälle in das 
Gebiet der psychogenen Neurose, der traumatischen Hysterie fällt. Die Entstehungsweise 
der Erkrankung ist zu suchen — abgesehen von der überstandenen Erschütterung und 
der Schockwirkung — in der, besonders im Industriegebiet bestehenden Vorstellung, dass 
an Verletzungen und Erschütterung sich Unfallnervenkrankenheiten anschliessen; ferner 
in dem allgemeinen Interesse, das sich den Verletzten zuwandte, in der hierdurch 
gesteigerten Selbstbeobachtung und Suggestibilität. Bei allen Fällen standen die seelischen 
Erscheinungen im Vordergründe; speziell der abulische Symptomenkomplex: die Willen¬ 
losigkeit, Unfähigkeit zur Konzentration und zur körperlichen Anstrengung, die trostlose 
Hoffnungslosigkeit. 

Von Simulation konnte in keinem Falle gesprochen werden. Aggravation wurde 
bei geistig Schwachen beobachtet. Die Frage der Rentenhysterie kam weniger in Betracht. 
Von günstiger Wirkung war der Hinweis, dass eine Militärrente gering sei und eine 
Einstellung im Zechenbetrieb für die wegen Nervenleiden Entlassenen nicht möglich sei. 
Somit wurde bei allen meist aus dem westphälischen Industriegebiet stammenden Pat. 
ein allmähliches Zurückgehen der Beschwerden und objektiven Krankheitserscheinungen 
erzielt. Aronheim - Gevelsberg. 

Mendel, Über Querulantenwahnsinn und „Neurasthenina querulatoria“ 
bei Unfallverletzten. (Neurol. Centralbl. 1909, Nr. 21.) M. greift den inder bekann¬ 
ten Reichsversicherungsamts-Entscheidung vom 20. X.. 02 ausgesprochenen und von Sachs 
zur Grundlage für seine radikalen Reformvorschläge (Nichtanerkennung der sog. trauma¬ 
tischen Neurose als entschädigungspflichtige Unfallfolge) gemachten auf, dass ein Nerven¬ 
leiden dann keine Rentenansprüche begründe, wenn es nicht durch den Unfall selbst 
entstanden sei, sondern durch die Bemühungen und den Kampf um die Durchsetzung 
eines vermeintlichen, aber nicht zu Recht bestehenden Anspruches auf Rente. 

Dabei geht M. weniger radikal — und deshalb, wie mir scheinen will, weniger 
konsequent — als Sachs vor. M. will zwar der traumatischen Neurasthenie, Hypochondrie 
usw. selbst die Anerkennung als Unfallfolge gewahrt wissen, wenn dieselbe offenbar durch 
den Unfall selbst entstanden ist. Lässt sich aber mit einiger Sicherheit nachweisen, 
dass die traumatische Neurose „Unfall gesetz folge“ ist, so soll die Neurose nach Mendel 
nicht entschädigungsberechtigt sein. Ganz besonders sollen aber alle die nach Unfällen 
zur Beobachtung kommenden Zustände nicht als Unfallfolge anerkannt werden, in welchen 
die Neurasthenie einen ausgeprägt querulatorischen Zug angenommen hat, resp. sich zur 
Paranoia querulatoria entwickelt hat. Vier zu der letztgenannten Kategorie gehörende Fälle 
teilt M. mit, welche die allen Gutachtern bekannten, geradezu bösartigen Typen sehr 
hübsch repräsentieren. (Ich lasse dabei dahingestellt, ob es sich im Falle II, wie M. 


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meint, um eine echte Paranoia handelt Mir scheint fast, dass dies nicht der Fall ist, 
da der betr. Verletzte — im Gegensatz zu einem echten Paranoiker — wohl zu heilen 
wäre .... nämlich wenn man ihm ein Kapital von 10000 M. offerieren könnte.) 

Was die Beziehungen der querulatorischen Form zum Unfallgesetz angeht, so muss 
man dem Verf. durchaus darin beistimmen, dass es eine Paranoia querulatoria lediglich 
durch Unfall, d. h. ohne das Gesetz, nicht gibt. Nachdem M. auseinandergesetzt hat, 
welches die charakteristischen Erscheinungen der „Rentenkampfneurose“, derNeurasthenina 
querulatoria, sind, kommt er zu der Achillesverse seines Aufsatzes, zu der Unterscheidung 
der einfachen Unfallneurasthenie von der Rentenkampfneurose. M. hebt selbst — und 
mit Recht — hervor, dass die charakteristischen Zeichen der querulatorischeu Form der 
Neurose „mehr oder minder“ bei jeder nach einem entschädigungspflichtigen Unfall auf¬ 
tretenden Neurose vorhanden sind und dass die Entscheidung der Frage, ob eine ent¬ 
schädigungspflichtige Unfallneurose oder eine nicht entschädigungspflichtige Rentenkampf¬ 
neurose vorläge, sehr schwierig sei. Zu dieser grossen Schwierigkeit in theoretischer 
Beziehung kommt noch eine weitere, auch von Mendel berücksichtigte Schwierigkeit bei 
der praktischen Begutachtung. Da sich die querulatorische Neurose aus der einfachen Unfall¬ 
neurose entwickeln kann, so würde man nach M. in die Lage kommen, bei einer Nach¬ 
untersuchung einen bisher als erwerbsbeeinträchtigt anerkannten Verletzten als erwerbs¬ 
fähig zu erklären — und das in der Regel, ohne dass sich der objektive Befund wesentlich 
geändert hat. Als Begründung für eine derartige gegen früher veränderte Beurteilung 
schlägt Verf. vor, folgenden Satz in das Gutachten aufzunehmen: „Wenn jetzt der Ver¬ 
letzte seine Beschwerden noch immer in gleicher Stärke arbeitsbehindernd empfindet oder 
zu empfinden vorgibt, so ist hierfür nicht der Unfall verantwortlich zu machen, sondern 
das Gesetz, welches das Nervenleiden nicht zur Ruhe kommen lässt, sondern es immer 
weiter züchtet.“ 

Gegen diese Begründung — nicht gegen die Berechtigung einer eventuellen Än¬ 
derung vom rein medizinischen Standpunkt aus — muss man folgendes geltend machen, 
wenn man sich als Gutachter auf den Boden der authentischen Gesetzinterpretation durch 
das Reichsversicherungsamt stellt: Die Mendelsche Begründung für die vorzunehmende 
Rentenentziehung stellt nicht das dar, was das Reichs versicherungsamt im allgemeinen 
unter „wesentliche Änderung“ versteht, sie ist vielmehr nur eine andere Auffassung und 
„veränderte Beurteilung“ der unverändert gebliebenen Sach- und Rechtslage. Eine solche 
perhorresziert aber das Reichsversicherungsamt in wiederholten Entscheidungen (vergl. 
bes. Rekursentscheidung vom 10. XII. 88). Wenn mir nun auch wohl bekannt ist, dass 
die Rechtsprechung bei derartig zweifelhaften Fragen nicht immer eine durchaus gleich¬ 
mäßige ist, so halte ich es doch für möglich, dass nicht alle Unfallgerichte in einem der¬ 
artigen Fall lediglich auf den von M. empfohlenen Passus hin für die Herabsetzung der 
Rente zu haben sein würden. Ganz besonders deshalb nicht, weil M. nicht zum Ausdruck 
bringt, dass ein Verschulden des Verletzten selbst (der Kampf um Durchsetzung eines 
vermeintlichen Anspruches, — wie das Reichsversicherungsamt sich ausdrückt) vorliege, 
sondern lediglich von der durch das Gesetz verursachten — also doch wohl von dem 
Willen des Verletzten unabhängigen Weiterzüchtung — der Neurose spricht 

Wenn M. schliesslich zwecks Herbeiführung einer späteren Rentenreduktion em¬ 
pfiehlt, dass schon der erste Gutachter auf das Vorübergehende der neurasthenischen 
Beschwerden hinweisen und eine ungefähre Zeit angeben solle, nach welcher vor¬ 
aussichtlich die Rente herabgesetzt resp. aufgehoben werden kann, so ist auch das im Prinzip 
und vom ärztlichen Standpunkt aus entschieden zu billigen, dürfte aber vor den Unfall¬ 
gerichten nicht stets Erfolg haben; denn eine Entscheidung des Reichsversicherungsamtes 
(Amtl. Nachrichten des R.-V.-A. III, 415352) besagt, dass „eine wesentliche Besserung“ 
erst „abgewartet werden muss, und dass eine anderweitige Rentenfeststellung nicht er¬ 
folgen darf „w r egen des früher begutachteten wahrscheinlichen Eintrittes einer Besserung “ 

Wenn ich mich sonst als Referent kritisch über den Mendelschen Vorschlag äussern 
darf, so würde ich zusammenfassend sagen: Der Vorschlag ist theoretisch ohne Frage 
berechtigt, er krankt aber wie die meisten von uns in der Unfallfrage gemachten Vor¬ 
schläge daran, dass er praktisch auf so grosse Schwierigkeiten stösst. Diese Schwierig¬ 
keiten liegen zum geringen Teil darin, dass sich — besonders bei der Nachuntersuchung — 
Kollisionen mit den Rechtsprechungsgrundsätzen des Reichsversicherungsamtes ergeben, 


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zum grösseren Teil darin, dass es oft selbst für den Geübtesten ungeheuer schwer ist zu 
sagen, ob eine Unfallneurose oder eine Rentenneurose vorliegt. Würde der Men- 
delsche Vorschlag allgemein eingeführt, so würde dasselbe zu befürchten sein, was mau 
bei der Einführung des Begriffes der „traumatischen Neurose“ — wie mir scheint mit 
geringerem Recht — vom entgegengesetzten Standpunkt aus besorgte, nämlich, dass 
durch Einführung eines „Schlagwortes“ der Willkür und Subjektivität in der Begutach¬ 
tung Tür und Tor geöffnet würde. Ebenso wie man befürchtete, dass ein weniger geübter 
und kompetenter Gutachter eine Rentenpflicht kurzer Hand deshalb anerkennen könne, 
weil „die traumatische Neurose“ vorläge, so würde nunmehr die Gefahr entstehen, dass 
der Gutachter die Entschädigungspflicht deshalb negiert, weil nach seiner Ansicht keine 
Unfall-, sondern eine Rentenkampfneurose vorläge. Paul Schuster, Berlin. 

Simonin et Bönon, Psycho-nevrose traumatique ou dömence trauma- 
tique? (La Presse mödicale 1909 Nr. 96.) Vorstellung eines Soldaten in der medizinischen 
Gesellschaft der Pariser Hospitäler am 26. XI. 1909, der eine Schädelbasisfraktur erlitten 
hatte und im Anschluss an dieselbe Erscheinungen bot, die teils der Demenz, teils dem 
Bild der traumatischen Neurose angehören. Das Krankheitsbild besteht unverändert seit 
3 Jahren. Die Arbeitsfähigkeit ist natürlich aufgehoben. Die Autoren werfen die Frage 
auf, ob dieser Symptomen komplex erzeugt sein könne durch einen von dem Trauma ver- 
anlassten chronisch entzündlichen Prozess der Hirnhäute und der Hirnrinde. 

Wallerstein-Köln. 

Larat, Gontribution au diagnostic de la növrose traumatique, son syn- 
drome röactionnel ölectro-musculaire. (La Presse mödicale 1909 Nr. 09.) L. 
hat bei an „traumatischer Neurose“ Erkrankten eine Steigerung der galvanischen Erreg¬ 
barkeit beobachtet derart, dass die Anodenschliessungs-Zuckung gleich oder grösser ausfiel 
der KSZ. Die Muskelzusammenziehung selbst verlief der normalen gleich, ähnelte also 
nicht der bei Entartungsreaktion beobachteten. Diese Steigerung der Erregbarkeit kam 
nicht nur an der vom Trauma betroffenen Seite zur Beobachtung, sondern auch an der ge¬ 
sunden. Die faradische Erregbarkeit war in der Regel nicht verändert, nur hin und 
wieder war auch sie gesteigert. L. spricht diese Veränderung der Zuckungsformel als 
pathognommonisches Zeichen der Unfallneurose an. Wallerstein-Köln. 

Köhl, Ein Beitrag zur Pseudoparalysis agitans auf traumatischer Basis. 
(Inangur.-Dissert. Kiel 09.) Was die nach Unfällen auftretenden Krankheiten anbelangt, 
so sind die lokal bedingten Nervenleiden in ihrer Aetiologie und Entwicklung bekannt 
Anders ist es mit den Neurosen, der traumatischen Hysterie, die wie die Hysterie über¬ 
haupt fast jedes Krankheitsbild mehr oder minder ähnlich nachahmen kann. Neben den 
sensiblen Störungen bietet die Hysterie nach Trauma hauptsächlich auf dem motorischen 
Gebiete Krankheitsbilder, welche den Myelitiden, der multiplen Sklerose, Paralysis agitans 
oft täuschend ähnlich sind, aber doch wieder Unterscheidungsmerkmale bieten, z. B. bietet 
der hysterische Schütteltremor durch sein Wesen und seine Lokalisation oft ganz eigen¬ 
tümliche Krankheitsbilder, welche das hervorstechendste Symptom der ganzen traumatischen 
Hysterie in dem betreffenden Falle sind. Die Mehrzahl der Fälle betraf die unteren 
Extemitäten, seltener die oberen und den Rumpf. Das Krankheitsbild erinnerte an die 
Paralysis agitans, wurde aber, weil es Abweichungen zeigte, als „Pseudoparalysis agitans 
traumatica“ bezeichnet. Als Charakteristika führte v. Krafft Ebing das Bestehen anderer 
hysterischer Stigmata, das jugendliche Alter und den schnelleren Rhythmus des Tremors 
an, der meist die Arme befällt. 

Differentialdiagnostisch interessant ist der Fall, der Verf. Arbeit zu Grunde liegt 
und in der Nervenklinik Simerlings begutachtet wurde. Er betraf einen 50 Jahre alten 
Schauermann, der von einem Ladebaum auf Hinterkopf und Schulter einen heftigen Schlag 
erlitten hatte. In der Klinik erinnerten die Schüttelbewegungen der Arme, des Kopfes, 
die gebeugte Haltung, die Steifigkeit des Rückens, der schwerfällige Gang, die Schwäche 
der Arme und die mangelhafte Gesichtsmimik an eine Paralysis agitans. Es fehlte aber 
als Hauptsymptom eine eigentliche Muskelstarre, wie sie bei Schüttellähmung fast nie 
vermisst wird; ferner wurde der Tremor bei intendierten Bewegungen stärker, während 
er bei echter Paralysis agitans meist schwächer wird oder aufhört; verschwand auch bei 
seelischen Erregungen und traurigen Eindrücken, im Gegensatz zur echten Paralys agitans. 
Es fehlten weiter die für echte Schüttellähmung charakteristischen Stellungen und Be- 


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wegungen der Finger, da die Hand als Ganzes nur ins Schütteln geriet, die Finger 
selbst frei blieben. Die Schüttelbewegungen fingen ferner hier im Nacken an, statt wie 
gewöhnlich in der Hand. Dazu kamen noch neurasthenisch-hypochondrische Symptome, 
die bei der echten Paralysis agitans fehlen. Auf Grund dieser Verschiedenheiten wurde 
der Schütteltremor als durch traumatische Hysterie bedingt erklärt. Prognostisch ist diese 
günstiger zu beurteilen, als die echte Paralysis agitans, in Verf. Falle wurde jedoch wegen 
Kombination mit einer Psychose die Prognose auf Wiederherstellung und Arbeitsfähigkeit 
ungünstig gestellt und dem Verletzten die volle Rente zugesprochen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Oettli, Eine Endemie von traumatischen Neurosen. (Inangur.-Dissertat., 
Greifswald 09.) Verf. berichtet in seiner Arbeit über eine Gruppe von traumatischen 
Neurosen, die in der psychiatrischen Klinik Aschaffenburgs in Köln beobachtet wurde. 
Es handelte sich um 11 Postbeamte, die bei Eisenbahnzusammenstössen mehr oder weniger 
leichte Verletzungen davontrugen. In Anschluss an diese entwickelten sich bei sämtlichen 
Beamten schwere nervöse Störungen. Sie wohnten z. Z. der Unglücksfälle alle am 
selben Ort, sie konnten sich über ihren Zustand unterhalten und wurden z. T. in dasselbe 
Sanatorium bezw. in denselben Kurort geschickt. Bei 10 Beamten waren im wesentlichen 
gleichartige charakteristische nervöse Störungen aufgetreten, die bei 8 Untersuchten 2 Jahre 
nach dem Unfall noch bestanden. 

Verf. bespricht eingehend die Disposition zu nervösen Erkrankungen bei Postbeamten, 
die Rolle des körperlichen und psychischen Traumas, die Unfallfolgen und den Wundver¬ 
lauf, ferner die Symptome der traumatischen Neurosen in den einzelnen Fällen, auf die 
verwiesen sei. Die Therapie basierte auf der Voraussetzung, dass allein die Berufsarbeit 
imstande sei, die psychischen Folgen des im Berufe erlittenen Unfalls auszugleichen. In 
ihr wurde das souveräne Heilmittel für das Unfall-Trauma gesehen, das einzig wirksame 
Prophylacticum gegen die Unfall-Neurose. „Ist die Anwendung dieses Heilmittels zur rechten 
Zeit versäumt“, schliesst Verf. seine Arbeit (in vielen Fällen trifft den erstbehandelnden 
Arzt die Schuld), „hatte dadurch der Kranke Zeit gewonnen, den Glauben an sein Krank¬ 
sein und seine Rentenbedürftigkeit zu festigen und ist damit die traumatische Neurose 
bei ihm zum Ausbruch gekommen, dann kann allein die geduldige symptomatische Wieder¬ 
erziehung zur Berufsarbeit verhindern, dass der Traumatiker zum sozialen und ethischen 
Krüppel wird.“ Aronheim -Gevelsberg. 

Nägeli, Nachuntersuchungen bei traumatischer Neurose. (Deutsche med. 
Wochenschr. 50/09. Vereinsbeilage.) Während die totale Simulation der traumatischen 
Neurose äusserst selten ist, kommen Übertreibungen, häufig ohne dem Kranken zum Be¬ 
wusstsein zu gelangen, sehr oft vor. Der Wert der einzelnen Symptome und ihre Ver¬ 
wertung ist für die Krankheit nicht maßgebend. Bei der Entstehung kommt weniger der 
Unfall an sich als vielmehr die Auffassung des Kranken in Betracht, dass er ein Recht 
auf Entschädigung habe. Diese Begehrungsvorstellungen sind halb bewusst, halb un¬ 
bewusst. Da über die Prognose noch keine Einigung besteht, sind auch die Taxationen 1 
noch sehr verschieden. N. hat 200 Fälle von traumatischer Neurose nachuntersucht, von 
denen 138 in Bezug auf Erwerb und Gesundheit abgeschlossen waren. 80 derselben sind 
wieder voll erwerbsfähig, 17 haben den Beruf gewechselt und sind ebenfalls voll erwerbs¬ 
fähig, 7 erklärten sich selbst für gesund, 3 erhalten einen geringeren Lohn als vor dem 
Unfall, von 4 ist der Lohn nicht bekannt, 13 sind Simulanten, 16 sind tatsächlich weniger 
erwerbsfähig; doch haben diese letzteren alle von dem Unfall Organleiden davongetragen. 
Aus diesen wichtigen Untersuchungen zieht N. den Schluss, dass die traumatische Neurose 
an sich keine dauernde Erwerbsunfähigkeit bedingt. 

In der Diskussion führte Kaufmann-Zürich aus, dass die traumatische Neurose erst 
unter dem Einfluss der Versicherungsgesetzgebung entstanden sei. Für den Begutachter 
ist die Kenntnis der Unfallfolgen dringend erforderlich, die nach der Verletzung auftreten¬ 
den Schmerzen bedingen nicht ohne weiteres eine traumatische Neurose. Der Kranke 
bedarf der sorgfältigsten psychischen Behandlung und soll nicht auf den allgemeinen 
Krankensaal. Bei sachgemäßer ärztlicher Behandlung, meint K., könnte die traumatische 
Neurose nicht entstehen. Egger-Basel sah indessen auch bei ausserhalb der Haftpflicht 
stehenden Kranken der traumatischen Neurose ähnliche Symptome; er empfiehlt gleichfalls 
bei der Beurteilung eine temporäre Rente. Hammerschmidt-Danzig. 


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E. Schnitze (Greifswald), Traumatische Hysterie und Epilepsie. (Beitrag 
zur Differentialdiagnose der Hysterie und Epilepsie, Med. Klinik, 1909 Nr. 44 und 45.) 
Unter Zugrundlegung eines Gutachtens, das Yerf. über einen Epileptiker abgegeben hat, 
der nach einem Unfall hysterisch geworden ist, verbreitet er sich über die Differentialdiagnose 
beider Krankheitsformen. Leider findet man in diesem, ausführlichen Aufsatz aber nicht 
eine Klärung auf diesem so schwierigen Gebiete, sondern Sch. muss überall zugeben, 
dass es unmöglich sei, auf Grund bestimmter Symptome die beiden Krankheitsbilder zu 
trennen. So weist er auf das Vorkommen der Pupilienstarrc auf Licht bei Hysterie und 
Epilepsie hin, ohne jedoch daran zu erinnern, dass die Starre der Pupille bei Hysterie 
nachBauncke eine spastische Erscheinung ist. Dass Halbseitensymptome bei Hysterie wie 
Epilepsie beobachtet seien, hätten Bisswanger, Ferö u.a. nachgewiesen. Die Sehnen¬ 
reflexe könnten hierbei auf der paretischen Seite auch bei Hysterie lebhafter sein. Der 
Babinskische Reflex kann zwar im allgemeinen hier zu Gunsten eines epileptischen 
Anfalles entscheiden; da er aber auch in tiefem Schlafe sich auslösen lasse, müsse man 
vorsichtig sein. Psychische Erregungszustände bis zur ausgesprochenen Tobsucht wurden 
bei Hysterie und Epilepsie beobachtet; kritische Psychiater hatten ihm berichtet, auch 
bei hysterischen Mädchen so heftige Erregungszustände beobachtet zu haben, dass sie zum 
Chloroform ihre Zuflucht hatten nehmen müssen. 

Weiter wird die Frage erörtert, wie man Halbseitenerscheinungen bei Epileptikern 
zu rubrizieren habe. Redlich hatte festgestellt, dass ein grosser Teil von Fällen sog. 
genuiner Epilepsie Halbseitensymptome aufwiese, daher wohl zur symptomatischen Epi¬ 
lepsie zu rechnen sei. Ob damit das Auftreten von Halbseitenanfällen bei genuinen 
Epileptikern zusammenhängt, ist nicht sicher zu entscheiden. (Übrigens werden hier phy¬ 
sikalische Hirnuntersuchungen auf „Schwellung bestimmter Hirnteile [Redlich]“ vielleicht 
einmal klärend wirken.) Da Babinskischer Reflex auch nach genuinen epileptischen An¬ 
fällen beobachtet worden sei, so könne er zur Klärung der Differentialdiagnose zwischen 
genuiner und symptomatischer Epilepsie nicht benutzt werden, ähnlich stehe es mit den 
Hautreflexen und Sensibilitätsstörungen. (Verf. kommt bei Abschluss seines Obergutachtens 
zu folgenden Sätzen: 1. X. leidet sicher an Epilepsie, 2. es ist kein zwingender Grund 
dafür erbracht, dass dieselbe durch den Unfall verschlimmert ist, 3. X. leidet z.Z. an Hysterie, 
4. es ist wahrscheinlich, dass dieselbe durch den Unfall entstanden ist, 5. infolge der 
traumatischen Hysterie war der schon epileptische X. ganz erwerbsunfähig geworden.) 

Kurz erwähnt sei noch, dass Verf. gegen den Versuch von Steffens, Hysterie und 
Epilepsie als zwei gleichartige, ineinander übergehende Neurosen aufzufassen, Stellung 
nimmt, also der gleichen Ansicht in dieser Frage ist wie Bratz und Hahr. 

Ap eit-Glotterbad. 

Strnsberg, Über die Verwendung des Ergographen zum Nachweis der 
Simulation oder Aggravation von Paresen. (Münch, med. Woch. 7.) Zum Nach¬ 
weise von Schwächezuständen der Arme bediente sich Verf. in der med. Klinik in Bonn 
der von Mosse angegebenen Methode, welche gestattet, die Arbeitsleistung der Beuge¬ 
muskulatur des Mittelfingers aufzuzeichnen. Verf., dessen Versuche in der Arbeit be¬ 
schrieben sind, benutzte ein verbessertes Modell. Das Resultat der Untersuchung ergab 
bei Fällen von Simulation und Aggravation: Stark wechselnde Form und Länge der Kurven, 
beträchtlicher Wechsel der Hubhöhe und der Arbeitsleistung, dabei gelegentlich kürzere 
und niedrigere Kurven bei geringerer Belastung als bei höherer. Im Gegensatz zu diesen 
Befunden erhielt Verf. bei tatsächlich bestehender, nicht übertriebener Schwäche der 
Muskulatur mit geeigneter Belastung zwar kurze und niedrige, im übrigen aber durchaus 
gleichmäßig verlaufende Kurven. Aronheim-Gevelsberg. 

Kohlmeyer, Selbstverstümmelung. (S. Münch, med. Woch. 51.) K. berichtet 
in der Breslauer Chirurg. Ges. am 8. Nov. über einen Fall von Selbstverstümmelung bei 
einem Mädchen, jdas 3 Jahre lang die Ärzte täuschte. Die an verschiedensten Körper¬ 
stellen auftretende Hautgangrän, welche auch zum Verlust des Mittel- und Endgliedes 
des rechten Zeigefingers führte, erwies sich als durch Umschläge (wahrscheinlich mit 
Lysol) hervorgerufen. Die Patientin war eine Hysterica, die sich nur interessant 
machen wollte. Aronheim -Gevelsberg. 

Hotz, Bluttransfusion von Arterie zu Vene. (S. Münsch. med. Woch. 13.) 
H. berichtet in der physikalisch-medizin. Ges. zu Würzburg am 17. II. 10 über Bluttrans- 


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fusion beim Menschen durch Verbindung der Art radialis des Spenders mit einer Vene 
in der Ellenbeuge des Empfängers mittels zirkulärer Gefässnaht. Durch genaue Bestim¬ 
mungen liess sich feststellen, dass die Transfusion eine Erhöhung des Blutdruckes, des 
Hämoglobingehaltes und der Zahl der roten Blutkörperchen erzielt, welche anhält H. 
empfiehlt die Bluttransfusion bei hochgradiger Anämie, puerperaler Blutung, bei dekrc- 
piden Individuen, zur Behandlung bei Kohlenoxyd- und ähnlichen Vergiftungen und rät zu 
Versuchen bei Leukämie und Hämophilie. Aronheim-Gevelsberg. 

His, Herzleiden und Unfälle. (Vortrag, gehalten im RVA am 19. XII. 08. Nach 
einer sehr klaren und übersichtlichen Besprechung der physiologischen Vorgänge des 
Kreislaufes kommt H. auf die einzelnen Schädigungen. Einfach sind die Verhältnisse, 
wo ein Unfall das Herz oder die Hauptschlagader getroffen hat, z. B. ein Stich oder eine 
starke Quetschung; in der Regel schliessen sich hier die Schädigungen än den Unfall 
direkt an. Es sind indessen auch Fälle bekannt, wo schwere Schädigungen entstanden 
sind, ohne dass eine grobe Gewalt auf das Herz oder auf den Thorax eingewirkt hat. 
Schon das Heben eines schweren Gewichts oder eine plötzliche Bewegung während des 
Tragens von Lasten genügen, um Zerreissungen von Herzklappen usw. herbeizuführen; 
allerdings folgte auch hier meist die Störung dem Unfall sofort In einer Reihe von 
Fällen entstand aber ein Herzleiden erst im Laufe der Zeit nach einem Stoss gegen die 
Brust oder nach einer Quetschung des Brustkorbes. Die Erklärung für diese auffallende 
Erscheinung hat Külbs-Kiel gegeben, der narkotisierten Hunden Gegenstände auf die Brust 
fallen liess und die Tiere nach einigen Tagen tötete. Er fand dabei, dass Verletzungen 
selbst ohne äussere Merkmale und ohne Rippenverletzung Klappenzerreissungen sowie 
Blutungen und Entzündungserscheinungen im Herzmuskel erzeugen können. Am Herzen 
können wir zwei Arten von Erkrankungen unterscheiden, die des Herzmuskels und die 
der Herzklappen. Die letzteren sind meist eine Folge von Krankheiten und kommen 
daher für die Unfallpraxis weniger in Betracht. Herzmuskelerkrankungen entwickeln sich 
im Gefolge von Vergiftungen, namentlich durch Blei, Alkohol, Syphilis, bei manchen In¬ 
fektionskrankheiten und Arteriosklerose. Hier kann nun ein Unfall doppelt schädigend 
einwirken; wie bei einem Klappenfehler, so ist auch ein solches Herz sehr empfindlich 
gegen eine einmalige Überlastung, dann aber unterliegt ein solches Herz der Psyche in 
einer Weise, für die bisher noch keine wissenschaftliche Erklärung gefunden worden ist. 
So kommt es denn nicht selten nach einem Trauma zu einer an eine schwere Gemüts¬ 
depression sich anschliessenden rapiden Abnahme der Herzkraft. Man hat dann wohl gesagt, 
unmittelbar nach dem Unfälle war eine Erkrankung des Herzens nicht nachzuweisen, 
so schnell kann sich dieselbe nicht entwickelt haben, also bestand sie schon vor dem 
Trauma. Das ist nicht richtig; der Mann hatte vor dem Unfälle keine Beschwerden, 
diese traten erst nach demselben auf, es liegt mithin Verschlimmerung durch den Unfall 
vor. Ähnlich ist es mit der Erkrankung der Blutgefässe, unter denen die wichtigste die 
Arteriosklerose ist Die Krankheit beginnt allmählich, tritt aber erst einmal Ver¬ 
kalkung und Starrwerden der Wände und damit auch Verschluss der Gefässe ein, 
so entsteht ein Absterben der von ihnen versorgten Teile. Wichtig ist, dass die Arterio¬ 
sklerose nicht alle Teile, sondern oft nur das Gehirn und das Herz zu befallen pflegt. 
Bei solchen Menschen tritt frühzeitig ein seniler Zustand des Gehirns ein. Schwierig 
ist hier die Entscheidung: Ist die Arteriosclerse hier eine Folge des Unfalls? Und weiter: 
Wenn sich der Zustand im Laufe der Zeit immer mehr verschlimmert, ist das eine natür¬ 
liche Erscheinung der fortschreitenden Krankheit oder des Unfalls? Man kann hier mit 
ziemlicher Bestimmtheit sagen: Die dem Unfall unmittelbar oder wenigstens in den 
nächsten Wochen folgenden Verschlimmerungen des Zentralnervensystems sind als Unfall¬ 
folgen aufzufassen, die späteren hingegen nicht. Endlich sind noch die Unfälle infolge 
von Herzkrankheit zu erwähnen, bei denen z. B. Schwindelanfälle Vorkommen können. 
Wenn ein Arbeiter in solchem Anfalle beschädigt wird, so ist nach H. der Schwindel 
nicht durch den Unfall, sondern umgekehrt, der Unfall durch den Schwindel hervorgerufen, 
und der Betreffende muss trotzdem die Unfallfolgen tragen. Ob hier Unfall- oder In¬ 
validenrente zu gewähren ist, ist eine mehr juristische als ärztliche Frage, bei der der 
Arzt nur die massgebenden Feststellungen zu machen hat. Haramerschmidt-Danzig. 

Osten, Zur Kasuistik traumatischer Herzerkrankungen. (Münch, med. 
Woch. 15.) Unter den sog. „traumatischen Herzerkrankungen“ versteht man jene Fälle, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


wo sich im Anschluss an ein Trauma aus voller Gesundheit heraus ein Herzleiden ent¬ 
wickelt hat. In seiner Arbeit beschreibt Verf. einen Fall von Myokarditis chronica, 
die sich im Anschluss an einen Fall auf dem Rücken entwickelt hatte. In dem Gutach¬ 
ten für die Unfallgenossenschaft wurde die Frage nach dem ursächlichen Zusammenhänge 
des Inhaltes mit dem Herzleiden bejaht. 1. Der Kranke war nach den angestellten Er¬ 
hebungen vor dem Trauma stets gesund gewesen, hatte insbesondere nie an Gelenkrheu¬ 
matismus gelitten, nie Beschwerden gehabt, die auf ein Herzleiden hindeuteten und hatte 
ohne Mühe schwere Arbeiten verrichten können. Er galt als ein fleissiger, nüchterner 
Arbeiter. 3. Der Unfall — Huf schlag gegen das rechte Knie, Fall auf den Rücken, 
Bewusstlosigkeit — war ein derartiger, dass dadurch eine Läsion des Herzmuskels hervor¬ 
gerufen sein kann. — Der Unfall wurde als ein entschädigungspflichtiger anerkannt. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Loewenson, Ein Beitrag zur Kenntnis der spontanen Herzruptur. (In- 
augur.-Dissert. 08.) Die spontane Herzruptur ist als ein seltenes Ereignis anzusehen, 
und ihr Wesen ist trotz zahlreicher Abhandlungen noch nicht völlig geklärt. Im Kranken¬ 
hause München r. Isar kam ein derartiger Fall zur Beobachtung bei einer 71 Jahre alten 
Patientin, die bei grosser Körperschwäche und schwacher, unregelmäßiger Herztätigkeit 
plötzlich starb. Bei der Obduktion fand sich eine Ruptur an der Hinterwand des linken 
Ventrikels, Haemorrhagie in dem Perikard, Herztamponade, Adipositas codis und Myokar¬ 
ditis fibrosa; Sklerose der Koronararterien, der Aorta und der Polmonalarterien. 

Die Ruptur war als eine spontane anzusehen, da kein Trauma nachweisbar war. 
Auffallend war, dass die Ruptur an der Hinterseite des linken Ventrikels erfolgt war und 
nicht, wie in der Mehrzahl der Fälle, an der vorderen Wand. Auch war der Riss von 
kleinerem Umfange, als er meist zu sein pflegt. Der klinische Bericht deutet darauf hin, 
dass die Zerreissung keine plötzliche, sondern eine allmählich sich entwickelnde war. 
Es bestanden mehrere Tage hindurch Symptome, welche auf eine Herzerkrankung hin¬ 
wiesen nnd die stetig an Intensität Zunahmen. Diese Annahme wurde durch den patho¬ 
logischen Befund gestützt Die Muskulatur in der Umgebung des Risses war hochgradig 
mürbe und von Blutungen durchsetzt, so dass es den Anschein hatte, als ob das Blut 
sich allmählich einen Weg durch die Herzwand hindurcbgewühlt hätte. Als ätiologisches 
Moment dürfte eine durch die Sklerose der Koronararterien bedingte Myomalacie anzu¬ 
sprechen sein. A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Daube, Ein Fall von tötlicher Herzverletzung. (Deutsch, med. Wochen- 
schr. 6/10.) Tötliche Blutungen nach Verschlucken von Fremdkörpern sind selten. D. 
berichtet über einen solchen Fall, der wohl zu den Ausnahmen gehört. Ein kräftiger, stark 
gebauter Mann war nach einer 6 wöchigen Behandlung wegen Ulcus cruris geheilt ent¬ 
lassen worden, als D. am Morgen eiligst hinzugerufen wurde. Der Mann hatte sein 
Frühstück genossen und wollte eben fortgehen, als er plötzlich hochgradigste Atemnot 
bekam, niederstürzte und wie rasend um sich schlug. Als D. kam, war der Puls kaum 
noch zu fühlen, und der Kranke starb, ehe ein Bote das Zimmer verlassen hatte, um 
Kampheröl und eine Spritze zu holen. Die Obduktion ergab, dass eine Vorstecknadel 
ohne Kopf — 5,4 cm lang — quer von links nach rechts im Herzen steckte, mit der 
Spitze im linken, mit dem dicken Ende im rechten Ventrikel. Um das dicke Ende war 
der Muskel des rechten Ventrikels etwas grau gefärbt; hier war eine kleine Öffnung ent¬ 
standen, durch welche Blut in den Herzbeutel geflossen war. Der letztere selbst war 
mit dickem Blut gefüllt. Wie lange die Nadel im Herzen gesteckt hatte, ist nicht zu 
sagen, doch kann man aus ihrer Lage entnehmen, dass sie verschluckt und von der Speise¬ 
röhre in das Herz gewandert ist. Hammer Schmidt-Danzig. 

Friedrich, Herz- und Lungenverletzung. Fr. demonstriert im ärztlichen 
Verein zu Marburg am 26. 5. (s. Münch, med. Wocb. 30) 5 Fälle mit erfolgreich behan¬ 
delter Herz- und Lungenverletzung. Im ersten Falle handelte es sich um eine Stich¬ 
verletzung des r. Ventrikels mit Naht des Ventrikels wenige Stunden nach erfolgter Ver¬ 
letzung. Der Verletzte ist wieder Unteroffizier in einem Kavallerie-Regiment. Im 2. Falle 
handelte es sich um einen Schuss, welcher hart an der r. Arteria mammaria hinging und 
durch das Mediastinum in den Herzbeutel eindrang. Das die Bewegungen des Herzens 
anfangs mitmachende und nach links gelagerte Projektil (Röntgenbeobachtung) hatte keine 
grosse Blutung in den Herzbeutel gesetzt; ein operativer Eingriff wurde deshalb nicht 


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gemacht. Z. Z. kann das Projektil an der r. Seite des Perikards bewegungslos beobachtet 
werden. Fall 3 war eine Stichverletzung der Lunge von 7 cm Tiefe in Höhe des 5. Inter- 
costalraumes medial von der Skapula. Wegen zunehmendem Hämothorax wurde im Druck- 
Differenz-Apparat thorakotomiert, das Blut aus der Pleura geschöpft, die blutende Lungen¬ 
wunde umstochen und genäht. Innerhalb 10 Tagen war Heilung erfolgt. Pat versieht 
wieder seinen schweren Posten als Wachtmeister. Der 4. Fall betraf einen Pat. mit 
schwerer Lungenzerrcissung (Motorwagenanprall), Zertrümmerung der Bruchwand beider¬ 
seits mit beiderseitiger Lungenverletzung, beiderseitigem Pneumothorax, aber geringem 
Pleurahämatom. Mit Bücksicht auf den Mangel der Blutung und den Mangel der Span¬ 
nungssymptome wurde von jedem Eingriff abgesehen und in 30 Tagen Heilung unter 
voller Ausdehnung beider Lungen erzielt. Im 5. Falle handelte es sich um Überfahrung 
des Thorax unter Zertrümmerung der unteren 4 Rippen links mit Einspiessung in die 
Lungen, Zerreissung von Pleura und Diaphragma und Zertrümmerung der 1. Niere. 
Letztere wurde von Fr. exstirpiert, Diaphragma und Pleura genäht, zwei der fraktu- 
rierten Rippen entfernt. Auch hier trat nach 30 Tagen fast völlige Heilung ein. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Steinitz, Traumatische Zerreissung der Aortenklappe, zugleich ein Bei¬ 
trag zur Anpassungsfähigkeit des Herzmuskels. (Deutsch. Archiv für klinische 
Medizin 1910, Heft 1 und 2.) Die Seltenheit der traumatischen Zerreissung vorher ge¬ 
sunder Aortenklappen rechtfertigt eine ausführlichere Mitteilung des von Steinmetz 
beschriebenen Falles: 

Der 1867 geborene Arbeiter Johann R. ist bis zu seinem Unfall nie ernstlich krank 
gewesen und hat bis zuletzt schwere Arbeit ohne Störung verrichtet. Am 16. Mai 1898 
erlitt er einen Unfall, indem er von einem abspringenden Eisenteil mit grosser Gewalt 
gegen die Brust getroffen wurde. Er blieb damals 10 Minuten lang bewusstlos liegen 
und wurde dann nach Hause geschafft. 

Nach dem Unfall fanden sich an der rechten Brustseite einige kleine Hautwunden, 
die 2. und 3. Rippe und das Sternum waren stark druckempfindlich, R. klagte über spon¬ 
tane Schmerzen in der Gegend der betreffenden Rippenansätze. Die Herzaktion war sehr 
verstärkt und beschleunigt, die Töne von lauten systolischen und diastolischen Geräuschen 
überdeckt Es bestand starke Atemnot. 

Durch mehrere ärztliche Gutachten, die einige Wochen nach dem Unfall ausgestellt 
sind, wird ein schweres Herzleiden festgestellt. Das Herz ist nach beiden Seiten ver¬ 
breitert, starke diffuse Erschütterung in der ganzen Herzgegend, systolisches und dia¬ 
stolisches blasendes Geräusch an der Herzbasis. Das Gesicht ist lebhaft gerötet, beim 
Bücken trittsehr starke Kongestion nach dem Kopfe ein. Geringe Anstrengungen alterieren 
die Herztätigkeit stark, die Atmung ist beschleunigt. Auch subjektiv klagt R. über starke 
Atemnot bei den geringsten Anstrengungen, schon beim Lachen. 

R. konnte nach vier Monaten leichte Gelegenheitsarbeiten verrichten und nahm nach 
einem Jahre schwere Arbeit wieder auf. Er litt manchmal an Atemnot, musste wiederholt 
die Arbeit aussetzen und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, jedoch stets nur für 
kurze Zeit. 

Erst am 15. März 1908 musste er wegen schwerer Herzinsuffizienz die Arbeit ein¬ 
stellen und blieb seitdem bis auf eine kurze Unterbrechung arbeitsunfähig. Nach wieder¬ 
holten kurz vorübergehenden Besserungen traten im Februar 1909 zum ersten Male 
Ödeme auf. Zugleich kam es zweimal zu vorübergehender Anschwellung der Schild¬ 
drüse, die starke Beschwerden machte. Am 25. Juni 1909 suchte R. das Kranken¬ 
haus auf. 

Der kräftig gebaute und gut genährte Mann zeigte damals hochgradigste Stauungs¬ 
erscheinungen: Ödeme am ganzen Körper, Hydrothorax und Stauungsbronchitis, Ascites, 
Leberschwellung und Stauungsurin. Das Herz war enorm vergrössert, besonders nach 
links und oben (Axilla, 2. Interkostalraum); giessendes diastolisches Geräusch an der 
Aorta und in der Richtung von dieser nach der Spitze, systolisches Geräusch an der 
Spitze (relative Mitralinsuffizienz). Puls schnellend. Blutdruck systolisch 165, diastolisch 
120 (Riva-Rocci), starke Dyspnoe und Präkordialangst 

Alle Herztonika wurden vergeblich angewandt. Der Exitus erfolgte am 7. Juli. 

Sektion (Prof. Schmorl): Des Sternum ist intakt. Beim Abheben desselben 


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trifft man zwischen ihm und dem Herzbeutel schwielig verdicktes Gewebe. Das Herz ist 
in allen Dimensionen mächtig vergrössert, besonders in die Augen fallend ist die Grösse 
des linken Ventrikels, der prall mit dunkelrotem, locker geronnenem Blut erfüllt ist 
Bei der Eröffnung des Herzens zeigt sieb, dass die Höhle des linken Ventrikels stark 
erweitert ist. Die Wand ist verdickt, dicht oberhalb des vorderen Papillarmuskels zeigt 
sie eine Dicke von 16 mm. Die Papillarmuskeln sind fingerdick, die Trabekel springen 
als fast bleifederdicke Wülste stark in die Höhle vor. Im rechten Klappensegel der 
Aorta bemerkt man ein Loch, das annährend die Form eines Dreiecks besitzt. Die 
Spitze des Dreiecks ist Ventrikel-, die Basis vorhofwärts gerichtet, die Basis ist 2 cm, 
die beiden gleichlangen Seiten 1 cm lang. Die Basis wird von dem freien Rande der 
Klappe durch einen 4 mm breiten Gewebstreifen getrennt Die Ränder des in der Klappe 
befindlichen Loches sind im allgemeinen glatt, etwas verdickt, die Winkel des Dreiecks 
etwas abgerundet. Das das Loch umgrenzende Klappengewebe ist ebenfalls etwas dicker 
als normal, der freie Rand der Klappe leicht gewulstet. Die hintere und linke Klappe 
sind bis auf eine geringe Verdickung der freien Ränder zart. Die Sinus valsalvae aus¬ 
gebuchtet In der Mitte der Ventrikularseite des vorderen Segels bemerkt man eine kleine 
3 mm tiefe Tasche, die nach eben, d. h. nach dem Lumen der Aorta zu offen, ist und 
hier von einer bogenförmig verlaufenden, annährend einen Halbkreis bildenden 4 mm 
langen Gewebeleiste begrenzt wird, an die sich nach unten zu eine dünne, die Tasche 
nach unten und seitlich abschliessende Membran anschliesst. Die Tasche gleicht voll¬ 
ständig einer Aortenklappe en miniature. Die Muskulatur des linken Ventrikels ist braun¬ 
rot gefärbt, ziemlich derb und lässt bei der makroskopischen Betrachtung keine gröberen 
Veränderungen erkennen. 

Der linke Vorhof ist etwas erweitert, seine Muskulatur deutlich verdickt. Der rechte 
Ventrikel ebenfalls erweitert, seine Muskulatur mäßig verdickt, sie zeigt in der Mitte 
des Conus pulmonalis eine Dicke von 0,5 mm. Der Klappenapparat ist rechts intakt 
Am rechten Vorhof sind Veränderungen nicht zu bemerken. 

Die Aorta besitzt einen Umfang von 9 mm, ihre Intima ist zart. 

Bei der mikroskopischen Untersuchung eines kleinen aus der rechten Aorten¬ 
klappe herausgeschnittenen, den Rand des in ihr befindlichen Loches umfassenden Stückes 
zeigt sich, dass das Klappengewebe etwas dichter ist als unter normalen Verhältnissen, 
es besteht aus kernarmera Bindegewebe, am Rande des Loches ist letzteres etwas reich¬ 
licher vorhanden als an den übrigen Abschnitten. An der Muskulatur des Herzens wurde 
bei der mikroskopischen Untersuchung keine Abweichung von der Norm gefunden, ins¬ 
besondere fehlen Schwielen und entzündliche Prozesse vollständig. 

Das Fehlen von Entzündungserscheinungen an der verletzten Klappe spricht dafür, 
dass es sich um traumatische Zerreissung einer gesunden Aortenklappe gehandelt hat. 
Durch die starke Hypertrophie wurde die linke Herzkammer instand gesetzt, die durch 
das Zurückströmen des Blutes geforderte Mehrarbeit zu leisten, so dass die Erwerbs¬ 
fähigkeit noch fast 9 Jahre, das Leben noch 11 Jahre erhalten blieb. Die körperliche 
Leistungsfähigkeit des Patienten war so erheblich, dass die Berufsgenossenschaft immer 
wieder die Herabsetzung der 60 °/ 0 betragenden Unfallrente beantragte. Sie wurde aber 
von allen Schiedsgerichtsinstanzen abgewiesen, weil die ärztlichen Gutachter übereinstimmend 
die Arbeitsleistung als übertrieben und dem Zustand unangemessen ansahen. R. Stern. 

Jottkowitz-Oppeln, Zur Frage der akuten traumatischen Endokarditis. 
(Ärztliche Sachverständigen-Zeitung, XVI. Jahrgang 1910, Nr. 6.) Die Frage der Ent¬ 
stehung einer traumatischen Endokarditis ist noch wenig geklärt. 

Stern, Uhlot, Schlecht und Litten haben einzelne Fälle veröffentlicht. 

Litten verlangt, dass der Gutachter, der einen Zusammenhang zwischen Trauma und 
Endokarditis annimmt, folgendes nachweisen kann: 

1. Dass der Patient bis zum Eintritt des Traumas wirklich kerngesund war. 

2. Dass er ein Trauma von gewisser Beschaffenheit erlitten hat 

3. Dass ein Herzfehler entstanden. 

4. Dass zwischen Trauma und nachgewiesenem Herzfehler eine Krankheitsperiode 
von längerer Dauer gelegen, welche als subakute oder akute Endokarditis aufgefasst 
werden kann und muss. 

Verfasser beschreibt dann einen Fall, der alle diese Forderungen erfüllt. 


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Es handelt sich um einen jungen Menschen, der von der Transmission mehrere Male 
herum geschleudert und zwischen Schwungrad und Zimmerdecke geklemmt wird. Frakturen 
der Arme und der Rippen in der Herzgegend. Die Frakturen heilen gut, es bleibt nach 
einer interkurrenten Endokarditis ein Vitium cordis zurück. Der Verletzte wird mit 
Rücksicht auf den Herzfehler mit 50 °/ 0 Rente entlassen und dann nach zwei Jahren 
wird die Entschädigung nach eingetretener Kompensierung auf 20 °/ 0 herabgesetzt. 

Verfasser hält diesen Fall für eine zweifellos traumatische Endokarditis. 

Taendler-Berlin. 

Ebsteill, Aneurysmen der Aorta und subclavia mit Trommelschläger¬ 
fingern. E. demonstriert in der medizin. Gesellschaft zu Leipzig am 7. Juni (s. Münch, 
med. Woch. 30) ein Aneurysma der Art. subclavia dextra mit einseitigen Trommel¬ 
schlägerfingern bei einem 48jähr. Pat. Die Röntgenographie erweist, dass auch ein 
Aneurysma der Aorta und eine Erweiterung des Truncus anonymus besteht. Am r. Arm 
hat sich eine hochgradige, mit Entartungsreaktion einhergehende Muskelatrophie ent¬ 
wickelt, ausserdem besteht an den Knochen der Hand das Bild der Sudeckschen Knochen¬ 
atrophie. Beide Prozesse an Knochen und Muskeln — Folgen von neurotischen Störungen 
im Gebiete des Plexus trachialis — erklären die trophoneurotischen Störungen an den 
Fingernägeln (Uhrglasform) und Verdickung der Endphalangen. Aronheim-Gevelsberg. 

Scheuer, Querriss der Aorta. Sch. demonstriert in der Berliner med. Ges. 
am 9. III. 10. (s. d. Ref. in der Münch, med. Woch. 11) das Präparat einer Querruptur 
der Aorta 6 cm oberhalb der Klappen, extraperitoneal gelegen, veranlasst durch einen 
Abszess der Adventitia. Es handelte sich um einen jungen Mann, welcher nach tiefer 
Phlegmone am Bein einen embolischen Infarkt der 1. Lunge bekam und wenige Tage 
später plötzlich starb. In der Diskussion bemerkt v. Hansemann: 1. Bei Syphilis und 
Sklerose kommt es zunächst zur Aneurysmabildung, nicht die Aorta, sondern das Aorten¬ 
aneurysma rupturiert. 2. Bei traumatischen Aortenrupturen spielt der Blutdruck keine 
Rolle, vielmehr wird infolge einer direkten Gewalt der Aortenbogen gedehnt Die Aorta 
wird direkt zerrissen und zwar meist ausserhalb des Perikards. Die Intima ist nach 
Innen eingerollt. Aronheim -Gevelsberg. 

Schmorl, Schussverletzung der Carotis communis. Sch. demonstriert in 
der Gesellschaft für Natur- und Heilkunde zu Dresden am 18. XII. 90 (s. Münch, med. 
Woch. 11) das Präparat einer Schussverletzung des Halses. Durchlöcherung der rechten 
Carotis communis durch ein 6-mm-Revolvergeschoss. Keine stärkere Blutung nach aussen. 
Tod durch Kompression der Luftwege, hervorgerufen durch einen ausgehnten, sich bis an 
die Schädelbasis erstreckenden Bluterguss. Aron heim-Gevelsberg. 

Bohne, Geplatztes Magenaneurysma. B. demonstriert in der biologischnn Ab¬ 
teilung des ärztlichen Vereins in Hamburg am 31. Mai (s. Münch, med. Woch. 80) das Präparat 
eines geplatzten Aneurysma im Magen. Es stammt von einem 49jähr. Mann, der längere 
Zeit Magenbeschwerden hatte und in dem Erbrochenen Blut bemerkte. Nach einer Blutung 
ging Pat. zugrunde. Die Obduktion zeigte den Pankreaskopf mit dem Magen verwachsen. 
In der Magenschleimhaut fand sich eine strahlige Narbe und darin ein geplatztes, etwas 
vor gewölbtes Gefäss, das B. als Aneurysma ansieht. In der Diskussion sprechen sich 
Simmonds und Fraenkel dahin aus, dass es sich um ein altes Ulcus ventriculi handelt 
und dass das blutende Gefäss die geschlängelt verlaufende Art. lienal. sei. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Sonnenberg, Erfolgreiche Naht der fast völlig quer zerrissenen Ar- 
teria femoralis. (Deutsch, med. Woch. 13./X.) Ein Schmied war damit beschäftigt einen 
Setzhammer gegen einen Keil zu halten, auf den ein anderer Arbeiter schlug. Plötzlich 
Blutung aus dem rechten Oberschenkel, offenbar infolge eines in sein Bein eingedrungenen 
Stahlsplitters. Bei der Aufnahme bestand im Scarpaschen Dreieck eine kleine, kaum 
v 2 cm lange, scharfrandige, aber nicht klaffende Wunde mit geringfügiger Blutung. Das 
geringfügige Hämatom vergrösserte sich am nächsten Tage sehr erheblich und zeigte 
Schwirren unter der aufgelegten Hand. 7 Tage nach der Verletzung Operation. Lumbal¬ 
anästhesie mit Stovain (0,04) Blutleere nach Momberg, wie zur Unterbindung der 
Arteria femoralis. Das Gewebe ist stark blutig durchtränkt, die Vene zeigt ein unregel¬ 
mässiges Loch und wird unterbunden, die durch einen den grösseren Teil des Rohres 
einnehmenden Querriss fast in zwei Hälften geteilte Arterie wird ganz durchtrennt und 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 8 . 


mit feinsten Seidenfäden nach Cerrel-Stich genäht. Bereits am nächsten Tage können die 
auf der verletzten Seite etwas kühleren Zehen bewegt werden und sind wärmer geworden. 
16 Tage nach der Operation Pulsieren der Arterie. Bei einer Nachuntersuchung 4 Monate 
später mittelstarkes Oedem bis zum rechten Knie; auch ist der Unterschenkel etwas 
dunkler gefärbt, doch kann der Kranke schon grössere Strecken zu Fuss zurücklegen. 

Hammerschroidt-Danzig. 

Papaioannon, Ein Fall von zirkulärer Arteriennaht. (Münch, med. 
Woch. 22.) Verf. führte in der chirurgischen Klinik „Der Heiland“ zu Athen die Naht 
der vollständig c)urchtrennten Art. brachialis 12 Tage nach Verletzung an einem 16 Jahre 
alten Verletzten aus. 72 Stunden nach der Arteriennaht fühlte man schwachen Puls an 
der Art. radialis, ein Beweis, dass die Arteriennaht vollständig gelungen war und die 
Blutzirkulation wieder begann. Die Naht wurde mit feinster Seide und Nadel durch 
Knopfnähte unter strengster Asepsis ausgeführt. Die fortlaufende Naht wurde nicht an¬ 
gewandt, um die Stenose des Lumeus der Art. brachialis, deren Durchmesser gering ist, 
zu vermeiden. Aron he im-Gevelsberg. 

Fischer und Schlayer, Arteriosklerose und Fühlbarkeit der Arterien¬ 
wand. (Deutsch. Arch. f. klin. Med. Bd. 98, 1909.) Die Vergleichung des Palpations¬ 
befundes mit der anatomischen Untersuchung bei fühlbaren Schlagadern (radialis, bra¬ 
chialis usw.) ergab, dass in 65 °/ 0 aller Fälle palpatorisch eine Wandverdickung nach¬ 
weisbar war, während die anatomische Untersuchung keine Veränderung der Intima er¬ 
kennen liess. Selbst da, wo die Palpation (unter Ausschluss der Nephritiden) höchst- 
gradige Verdickung ergab, war in 75 °/ 0 der Fälle keine anatomische Sklerose der In¬ 
tima vorhanden. 

Die Ursache dieser Wandverdickung — die von der Arteriosklerose unterschieden 
werden muss und zu der auch die sog. juvenile Sklerose gehört — ist in Veränderungen 
der Media zu suchen. Welcher Art diese Veränderungen sind, soll durch weitere Unter¬ 
suchungen festgestellt werden. R. Stern. 

Herzfeld, Halle. Arteriosklerose und Unfall. (Zeitschrift für Bahnärzte 
X./09.) Wenn ein frisch Verletzter arteriosklerotische Veränderungen auf weist, so kann 
die Gefössveränderung in keinem Falle mit dem Unfälle in Verbindung gebracht werden. 
Ist dieselbe aber kurze Zeit nach dem Unfälle in die Erscheinung getreten, nachdem bei 
der ersten Untersuchung gesunde Gefässe gefunden worden sind, so muss bei jüngeren 
Kranken ein Zusammenhang anerkannt werden; bei älteren hängt es von der Art der 
Verletzung und der etwaigen Mitbeteiligung des Gefässsystems ab, ob ein Zusammenhang 
angenommen werden kann; denn ein Unfallverletzter kann sehr wohl von der Arterio¬ 
sklerose betroffen werden. Die Zeit nach dem Unfälle wird man aber nicht als zu lang 
annehmen dürfen, 6—J2 Monate nimmt H. als Zeit an, in welcher eine Arteriosklerose 
nach Unfall entstehen kann. H am m er Schmidt- Danzig. 

Simon, Hann.-Münden. Der Einfluss von Eisenbahnbetriebsunfällen auf 
die Entwicklung der Arteriosklerose. (Zeitschr. f. Bahnärzte X./09.) Arterio¬ 
sklerose kann nach S. nicht durch einen Unfall hervorgerufen werden, wohl aber kann 
dadurch eine Verschlimmerung eintreten. Die Prognose einer nicht komplizierten Arterio¬ 
sklerose ist so lange günstig, so lange keine Zeichen von Herzschwäche da sind, sie 
wird sehr schlecht, wenn ein Nierenleiden hinzukommt. Hammerschmidt-Danzig. 

Lam£ris, Zur Behandlung der Varikozele. (Münch, med. Woch. 13.) Auf 
Grund seiner Erfahrungen aus der chirurgischen Klinik zu Utrecht ist L. der Ansicht, 
dass die „klinische Indikation“ zur Operation der Varikozele an und für sich nicht 
motiviert werden kann. Klagt ein Pat. mit Varikozele über Schmerzen, welche auf andere 
Weise nicht erklärt werden können, so ist eine Ausstülpung des Bauchfelles vorhanden. 
Wird dieser kleine Bruch entfernt, so kann man das als genügend betrachten, den Mann 
zu heilen. Den Plexus pampinifomnis kann man unangerührt lassen und abwarten, bis 
die Venenerweiterung spontan verschwindet, oder sich mit der Tatsache zufrieden geben, dass 
im Skrotum eine anatomische Veränderung besteht, welche keine pathologische Be¬ 
deutung hat. Aronheim-Gevelsberg. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Heehanotherapie und der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

begründet von 

Dr« U, Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thlem, 
herausgegeben von Professor Dr« C« Tliiem* Cottbus. 

Nr. 9. Leipzig, September 1910. XVII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Ein Fall mehrfacher teilweise erfolgreicher Simulation 
zur Erlangung von Unfallrente. 

Von Prof. Dr. Kampf (Bonn). 


Am 2. Juni 1910 wurde der etwa 35jährige Josef Sch., früher Gefreiter, dann 
Arbeiter auf einem Walzwerk, in der Folge Telephonist wegen fortgesetzten 
Betrugs gegenüber der Khein.-Westf. Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossen¬ 
schaft von der Strafkammer des Landgerichts Duisburg zu 10 Monaten Ge¬ 
fängnis verurteilt 

Der Fall dürfte genügendes Interesse für die Publikation bieten. 

A) Krankengeschichte. 

J. Sch., damals 32 Jahre alt, wurde mir am 17. Juni 1907 zur Untersuchung 
über die Folgen eines Telephonunfalls von der Kölnischen Unfall-Versiche¬ 
rung, A.-G., überwiesen. Er gab an, dass sein Vater an einem Leberleiden ge¬ 
storben, seine Mutter sowie vier Geschwister gesund seien. Er selbst sei weder 
in der Jugend, noch als Soldat 1 ), noch später nennenswert krank gewesen. Am 
24. April sei beim Sprechen am Telephon auf unaufgeklärte Weise ein elek¬ 
trischer Strom durch seinen Körper gegangen. Näheres über den Unfall könne 
er nicht angeben, er sei 4 Stunden lang bewusstlos gewesen. Mehrere Tage nach 
dem Unfall sei er vollständig taub gewesen. Das Gehör habe sich jedoch wie¬ 
der hergestellt. Dagegen sei seit dem Unfälle Heiserkeit vorhanden, die sich 
nicht gebessert habe, sowie Schmerzen an der rechten Halsseite, die be¬ 
sonders beim Sprechen nach wie vor fortbeständen. Er leide ferner seit dem 
Unfälle an Kopfschmerzen, die bei Witterungswechsel, oder wenn er schreiben 
müsse, stärker würden. 

Bei Lesen und Schreiben sehe er tausende von schwarzen tanzenden Punkten. 
Im übrigen habe er über Beschwerden nicht zu klagen. Das Sehen, Fühlen, 

1) Bei der Gerichtsverhandlung ergab sich, 1. dass Sch. vom Militär wegen chronischer 
Verstauchung der linken Schulter entlassen war und eine monatliche Rente von 6 Mk. bezieht 
9 . dass er nach Entlassung in Bonn wegen Betrugs, der zu den Unfällen nicht in Beziehung 
stand, eine Gefängnisstrafe von einem Jahr erhalten hatte. 


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264 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Riechen, Schmecken sei in Ordnung. Der Stuhlgang und das Wasserlassen seien 
ohne Besonderheiten. j6r verwies auf ein Zeugnis von Dr. Schm, vom 30. Mai 97, 
nach welchem eine leichte Lähmung der rechten Hälfte des weichen Gau¬ 
mens und des Zäpfchens, ferner eine starke Rötung der Taschenbänder, eine 
leichtere der Stimmbänder, sowie eine Lähmung des musculus transversus 
besteht. Sch. gab ausserdem an, er habe vor dem Unfälle durchschnittlich monat¬ 
lich 180 Mk. verdient. 

Längere Zeit vor dem letzten Unfälle, am 6. November 1905, habe er sich 
durch einen Fall eine Verletzung der linken Schulter zugezogen; er beziehe 
hierfür von der Sektion H der Hütten- und Walzwerks - Berufsgenossenschaft 
eine monatliche Rente von 60 Mk. 

Die Untersuchung ergab folgendes: 

Sch. ist ein kleiner, leidlich muskelkräftiger Mann. Die Gesichtsfarbe ist 
ziemlich frisch. Das Gewicht beträgt nackt 112 Pfd. Der Körper ist von sym¬ 
metrischem Bau, hei der Atmung werden beide Brusthälften gleichweit gehoben. 
Die Lungengrenzen sind nicht vergrössert, der Klopfschall ist nirgends gedämpft. 
Bei der Abhorchung hört man überall Bläschenatmen. 

Die Herzgrenzen sind nicht verbreitert Die Herztöne sind rein. Die Ge- 
fässe sind weich, nicht geschlängelt. Der Puls ist kräftig und regelmäßig. Die 
Pulszahl beträgt in einer Viertelminute in der Ruhe: 21. 21, 21, 21, nach zehn¬ 
maligem Stuhlsteigen: 27, 24, 23, 21. 

Die aktive Beweglichkeit ist abgesehen von dem linken Arm überall eine 
gute. Der linke Arm kann angeblich nicht in die Höhe gehoben werden, son¬ 
dern hängt schlaff herab. 

Die linke Schulter sieht bei äusserer Betrachtung nicht abgemagert 
aus. Der linke Arm und die linke Hand fühlen sich etwas kälter an als rechts, 
vielleicht ist auch die Blaufärbung (Cyanose) links etwas deutlicher als rechts. 

Passiv kann der linke Arm im Schultergelenk nach allen Richtungen 
hin bewegt werden und zwar sehr leicht, es sollen dabei starke Schmerzen 
in den vorderen Abschnitten der Schulter entstehen. 

Schwänken bei Augen- und Fußschluß ist nicht vorhanden. Das Hautgefühl 
ist nicht gestört. Die (grobe) Kraft ist eine gute, im linken Arm und der 
linken Hand angeblich gleich Null. Die Zunge wird gerade ausgestreckt, 
an derselben ist ein Zittern nicht zu beobachten. 'Die Lippen werden gleich - 
mässig geschlossen. Die Stirne wird gleichmässig gerunzelt. Das Zäpfchen so¬ 
wie der weiche Gaumen weichen nach links von der Mittellinie ab. Es ist kein 
Augenzucken (Nystagmus) vorhanden. Die Pupillen sind gleich, die Reaktion 
derselben auf Licht ist gut, sowohl direkt, wie konsensuell und bei Akkommo¬ 
dation. Im Bereiche der übrigen Gehirnnerven wird über keinerlei Beschwerden 
geklagt. 

Die Hautreflexe: Fußsohlen-, Hoden- und Bruchreflexe sowie die Sehnen¬ 
reflexe: Biceps-, Triceps-, Kniescheiben- und Achillessehnenreflexe sind beider¬ 
seits normal. 

An den Baucheingeweiden sind krankhafte Veränderungen nicht festzu¬ 
stellen. 

Der Harn ist frei von Eiweiss und Zucker. 

B) Die lediglich auf die Folgen des angeblichen Telephonunfalls 

gerichtete Untersuchung. 

Sch. sprach mit tonloser (aphonischer) Stimme und behauptete infolge Blitz¬ 
strahls eine Verletzung im Rachen erlitten zu haben. 


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Monatsschrift ihr Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 9. 


265 


Die Untersuchung des Rachens und Kehlkopfes wurde deshalb sowohl von 
mir als von Herrn Geh. Rat Prof. Dr. Walb vorgenommen. Bei dieser Unter¬ 
suchung ergab sich: 

1. Daß an den Rachengebilden, den Mandeln oder deren Umgebung 
irgendwelche auf einen Blitzstrahl zuriickzuftihrenden Veränderungen nicht 
nachweisbar waren. Die rechte Mandel zeigte höchstens Reste einer über¬ 
standenen gewöhnlichen Entzündung. 

2. Dass das Zäpfchen etwas nach links und unten stand. Die Unter¬ 
suchung dieses Schiefstandes ergab aber folgendes: 

a) bei dem Gaumenreflex wurden beide Gaumenbögen gleichmässig 
bewegt, dabei blieb der Schiefstand bestehen; 

b) die elektrische Reizung der Gaumenbögen ergab auf beiden Seiten 
den gleichen Zusammenziehungsgrad bei gleicher Stromstärke. 

3. Dass die Schleimhaut am Eingang des Kehlkopfes, sowie dieStimm- 
bänder und Taschenbänder gerötet waren; die Gegend der Giessbecken¬ 
knorpel zeigte auch etwas Verdickung, auf Schwellung der Schleimhaut be¬ 
ruhend. Es fand sich aber: 

a) keine Lähmung des queren Giessbeckenmuskels. 

b) keine hysterische Stimmbandlähraung. 

Vielmehr war die Stimmritze bei dem Anlauten geschlossen. Diesem Be¬ 
fund gegenüber bestand Tonlosigkeit beim Sprechen, während Husten und 
Räuspern mit lautem Ton erfolgten. 

C) Beurteilung des angeblichen Telephonunfalls. 

Auf Grund dieser Befunde, die auch in der Vorlesung den Studierenden der 
Medizin, sowohl bezüglich des Gaumensegel- als des Stimmbandbefundes vorge¬ 
zeigt wurden, konnte ausgeführt werden: 

1. Dass eine Lähmung des rechten Gaumenbogens nicht bestand. 

2. Dass eine Stimmbandlähmung nicht vorhanden war. 

Die Rötung des Rachens fand ihre Erklärung darin, dass Sch. stark kneipte, 
auch Nachts spät und betrunken in das Krankenhaus zurückkehrte, so dass er 
wegen ungebührlichen Betragens entlassen wäre, hätte es sich nicht um einen 
besonders interessanten Fall gehandelt. 

Jedenfalls fand weder die tonlose Stimme noch die Schiefstellung des Zäpf¬ 
chens in einem Telephonunfall ihre Erklärung, und es blieb nur der Schluss, dass 
Folgen dieses angeblichen Unfalls nicht vorhanden waren. 

Insbesondere musste bei dem Fehlen einer hysterischen Stimmbandlähmung 
oder Stimmbandschwäche der Gedanke an eine hysterische Störung fallen 
gelassen werden, an welche die angebliche Lähmung des linken Armes nach einem 
früheren Unfall und ein entsprechendes Gutachten zuerst denken Hessen. Es 
blieb also nur der Schluss, dass Sch. die Folgen eines Telephonunfalls 
simuliere, falls nicht anderweitige Erscheinungen an Hysterie denken Hessen. 
Dem gegenüber muss betont werden, dass jede Gefühlsstörung, Gesichtsfeldein¬ 
engung, gesteigerte Affekterregbarkeit, erhöhte Erregbarkeit der Reflexbahnen 
fehlten, dass die geistigen Verrichtungen den Eindruck eines durchaus überlegen¬ 
den und für einen Arbeiter klugen Mannes machten. Gegenüber den ärztlich 
geäusserten Bedenken, dass ein Blitz unmöglich als Ursache der von ihm ge¬ 
klagten Störungen angeschuldigt werden könne, gab er an, dass ein ähnlicher 
Unfall mit denselben Folgen schon vorgekommen sei und wollte uns zum Beweis 
den Zeitungsbericht vorlegen. 

Als er bemerkte, dass ihm Misstrauen entgegengebracht wurde, betonte er 
seine gut nationale Gesinnung, die ihn vor jedem Verdacht schützen müsse. 


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266 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Eines Tages brachte er einen an ein sozialdemokratisches Blatt gerichteten 
Brief, von dem er uns mitteilte, dass ein unzufriedener Kranker ihn geschrieben, 
am sich über das Essen zu beklagen, dass er ihn aber an sich gebracht 
habe, damit dem Krankenhaus keine Unannehmlichkeiten erwüchsen. 
Unter Betonung seiner guten Gesinnung bat er wiederholt, dass für seine Familie 
eine Rentenvorschusszahlung von den Ärtzen befürwortet werde. Er selbst lieh 
sich von Kranken und Pflegepersonal Geld, um damit seine abendlichen Kneipereien 
zu ermöglichen. 

Alle diese Untersuchungsergebnisse und Erfahrungen führten zu dem Schluss, 
dass Sch. ein ethisch minderwertiger Mensch war, sie Hessen aber die Dia¬ 
gnose Hysterie ausschliessen. 

D) Die Untersuchung der Armlähmung. 

Sch. hat sich angeblich am 6. November 1905 eine Verletzung der linken 
Schulter zugezogen, indem er auf einen Haufen Eisen fiel. Von diesem Fall will er 
eine Lähmung des linken Armes zurückbehalten haben. Allerdings wurden 
das merkliche Vorhandensein dieser Lähmung von verschiedenen Ärzten, eben¬ 
so wie die Folgen des Telephon Unfalls, bezweifelt, indessen wurde diese Lähmung 
von Herrn Dr. Sch.-B. auf Hysterie zurückgeführt und dem Sch. von der Rheinisch- 
Westfälischen Walzwerk-Berufsgenossenschaft eine Rente von 66 2 / 3 % bewilligt. 
Er bezog infolgedessen bis zum Juli 1907 den Betrag von etwa 2000 Mk. 

Die Untersuchung dieser Armlähmung erschien für die Beurteilung des 
ganzen Falls wichtig und wurde deshalb in eingehender Weise durchgeführt. 

Während die aktive Bewegung im rechten Arm völlig gut war, hing der 
linke Arm unbeweglich herab. 

Dabei waren alle Gelenke, Schultergelenk, Ellenbogengelenk, 
Hand- und Fingergelenke passiv nach allen Richtungen gut beweglich- 
Bei Bewegung des Schultergelenkes wurde in den vorderen Abschnitten der 
linken Schulter über starke Schmerzen vonseiten des Sch. geklagt; doch liess. 
sich ein wesentlicher Befund nicht erheben, insbesondere fehlten auffallende Reibe¬ 
geräusche bei der Bewegung. 

Die Umfangmaße betrugen: 

an der Oberarmmitte rechts 28,0 cm links 28,0 cm 

an der Vorderarmdicke „ 25,0 „ „ 24,75 „ 

Umfang des Handgelenks „ 17,0 „ „ 16,5 „ 

Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Seiten war somit nicht vor¬ 
handen. 

Der Delta-, Kappen- und Brustmuskel waren ebenso wie die Armmuskeln 
gut entwickelt. 

Die Prüfung des Hautgefühls ergab, dass das Gefühl des linken Armes 
in jeder Beziehung gut war, weder Tastempfindung, noch Schmerzempfindung, 
noch elektrokutane Sensibilität zeigten Unterschiede gegenüber der rechten Seite. 

Die Prüfung der aktiven Beweglichkeit ergab folgendes: 

Emporheben der Schulter, Herabziehen der Schulter, Anziehen des Armes 
durch den Brustmuskel erfolgen mit voller Kraft. 

Das Emporziehen des linken Armes im Schultergelenk wird von Sch. als 
völlig unmöglich angegeben, nur eine Spur von Bewegung erfolgt bei dem 
Versuch den Arm vom Brustkorb zu entfernen. 

Wird der linke Arm passiv in wagerechte Haltung gebracht und nur 
mit dem Zeigefinger des Untersuchers gestützt, so wölbt sich der gut ent¬ 
wickelte Deltamuskel stark vor. Lässt man die Unterstützung fallen, so sinkt 
der Arm verhältnismässig langsam herab. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweseu Nr. 9. 


267 


Das Ellbogen gelenk kann angeblich nur in einem kleinen Winkel 
aktiv bewegt werden. Der Vorderarm hängt schlaff im Ellbogengelenk herab 
und zeigt bei dem angeblichen Bewegungsversuch nur eine Spur von Bewegung. 
Wurde nun der Oberarm in der Art zur Wagerechten erhoben, dass das Ell¬ 
bogengelenk passiv gebeugt war und die Stütze entfernt, so sank der Oberarm 
langsam herab und der Ellbogen blieb eine ganze Zeitlang in gebeugter 
Stellung. 

Bei der ersten Untersuchung konnte Sch. auf Aufforderung mit der linken 
Hand und den Fingern keine nennenswerte Bewegung ausführen, nur Spuren 
von Bewegungen traten ein. 

Als ich nach beendigter Untersuchung und diktiertem Befund an meinem 
Schreibtisch sass und anscheinend den sich ankleidenden Sch. nicht beobachtete, 
sah ich, wie Sch. sich abwendend beim Anziehen der Schuhe und Strümpfe 
die linke Hand wie auch den Oberarm in sehr ausgiebigerWeise benutzte. 
Bei einer weiteren Untersuchung konnte Sch. die linke Hand und die Finger 
plötzlich nach allen Richtungen bewegen, doch waren die Bewegungen ganz kraft¬ 
los. Bei der Kontrolle des Anziehens, das Sch. unbeobachtet glaubte, zeigte sich 
weiter, dass er zum Zuknöpfen des rechten Hemdärmels mit Leichtig¬ 
keit die linke Hand benutzte. 

Sch. wurde nun auf seinen Spaziergängen kontrolliert und hier beobachtet: 

1. Dass er den im Ellbogen bei der Untersuchung schlaff herabhängenden 
und kaum beweglichen Arm gebeugt hielt und den Spazierstock hängend über 
den linken Unterarm trug. 

2. Dass er die linke Hand völlig leicht gebrauchte, um aus der inneren 
rechten Rocktasche Papiere oder ein Taschentuch herauszunehmen. 

Auch die Armuntersuchung wurde vor den ärztlichen Zuhörern wiederholt 
und nach allen medizinischen Erwägungen musste die Diagnose gestellt werden, 
dass bei dem Fehlen jeder Gefühlsstörung, bei den Befunden, welche die 
Angaben des Sch. als vorgetäuscht erwiesen, eine hysterische Lähmung des 
linken Armes ausgeschlossen war, dass also auch bezüglich der Armlähmung 
Simulation vorlag. 

Nach dem diese Diagnose gestellt war, sprang Sch. vom Stuhl auf und sagte 
mit wesentlich lauterer Stimme als seither, da hört ja alles auf, nahm mit der 
angeblich lahmen linken Hand seine Kleidungsstücke vom Boden und ver- 
liess den Hörsaal. 


E) Beurteilung der Armlähmung. 

Nachdem Untersuchungsergebnis musste ich überzeugt sein, dass auch be¬ 
züglich der Folgen des am 6. November 1905 erlittenen Unfalls Simulation vor¬ 
lag. Da ich aber nur bezüglich des angeblichen Telephonunfalls um eine Be¬ 
gutachtung angegangen war, so war ich nicht in der Lage, der Rheinisch-West- 
fälischen Walzwerkberufsgenossenschaft Mitteilung zu machen. 

F) Weiterer Verlauf der Angelegenheit. 

Am 9. Juli 1907 hatte ich mein Gutachten für die Kölnische Unfall -Ver- 
sicherungs-Aktien-Gesellschaft erstattet. Etwa am 8. August erhielt ich die Mit¬ 
teilung, dass die Rheinisch-Westfälische Hütten- und Walzwerkberufsgenossen¬ 
schaft den Sch. beauftragt hatte, sich zur Begutachtung der Unfallfolgen vom 
6. November 1905 in Bonn bei mir einzuflnden. Gleichzeitig erhielt ich einen 
Brief von Sch., in welchen er mir schrieb, es sei nicht nötig, dass er nochmals 
komme, da ich seine Muskulatur und besonders den linken Arm genau unter- 


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268 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9. 


sacht habe and das Gatachten ohne weitere Untersuchung abgeben 
könne. 

Daraufhin gab ich mein Gutachten dahin ab, dass Sch. nach meiner An¬ 
schauung die Armlähmung simuliere; ich riet aber zu einer nochmaligen Kon¬ 
trolle in einem Krankenhaus. 

Die Rh.-W. Walzwerk-B. ordnete nun eine weitere Beobachtung des Sch. 
in einem Krankenhaus an. Vor der Aufnahme erlitt Sch. angeblich auf dem 
Bahnhof einen neuen Unfall, durch den er eine Lähmung der beiden Beine er¬ 
litten haben wollte. Er sei auf ein Stück Apfel getreten und infolge dessen aus- 
geruscht. Er zeigte die Apfelschnitte vor, die er angeblich aufgehoben und in 
seine Westentasche gesteckt habe. Dieselbe zeigte aber, wie ich persönlich von 
Herrn Dr. 0. weiss, keine Spur einer Quetschung oder Verletznng. Der beob¬ 
achtende Arzt kam zu demselben Ergebnis wie der Verfasser. 

Auch bei dieser Untersuchung zeigte sich: 

1. Dass die angeblichen Lähmungen mit den früher angegebenen nicht 
übereinstimmten. 

2. Dass Sch. beobachtet wurde, wie er den angeblich gelähmten Arm mit 
grosserKraft gebrauchte, um sich mit dem ganzen Körper in die Höhe zu ziehen. 

Infolge dessen erstattete die Rheinisch-Westfälische Hütten- und Walzwerk¬ 
berufsgenossenschaft die Anzeige gegen Sch. wegen Betrugs. Ich wurde 
zu einem nochmaligen Gutachten vom Landgericht in Duisburg aufgefordert und 
habe unter eingehender Berücksichtigung meiner eigenen Beobachtungen und der¬ 
jenigen von Herrn Dr. 0. ausgeführt, dass nach meiner festen Überzeugung der 
angebliche Schwächezustand des linken Armes, der nach dem am 6. November 
1905 erlittenen Unfall bei Sch. eingetreten sein soll, auf reiner Simulation be¬ 
ruht, dass Sch. durch sein auf Täuschung berechnetes Verhalten den Eindruck 
eines in seiner Arbeitsfähigkeit stark Behinderten zu machen versuchte und 
auf diese Weise sich vorsätzlich in den unberechtigten Genuss einer Unfallrente 
gesetzt hat. 

G) Die Gerichtsverhandlung 

förderte noch zutage, dass drei Ärzte, Herr Dr. H., Herr Dr. Gr., Herr Dr. G. so¬ 
wohl die Folgen des ersten als diejenigen des zweiten Unfalls für simuliert 
oder simulationsverdächtig gehalten hatten. 

Herr Dr. Gr. führte aus, dass er von dem angeblichen Telephonunfall nichts 
als die Tonlosigkeit der Stimme habe feststellen können (keine Bewusstlosigkeit, 
keine Pulsstörung), dass die Tonlosigkeit der Stimme aber den Sch. nicht ge¬ 
hindert habe, am Tage nach dem Unfall an das Telephon zu gehen zu telephonieren. 
Herr Dr. H. führte aus, dass er dem mit tonloser Stimme sprechenden Sch. er- 
klärkt habe, er sei ein Simulant, und dass dieser nun plötzlich mit lauter Stimme 
geschimpft habe. Nur ein Arzt, Herr Dr. Sch. B., blieb auf dem Standpunkt, dass 
es sich bei Sch. um Hysterie handle; er führte aus, dass er bei der Untersuchung 
des gelähmten Armes allerdings keine Störung im Schultergelenk, keine Knochen¬ 
oder Muskelerkrankung, auch keine Gefühlsstörung des Armes festgestellt habe, 
dass er infolgedessen eine Zeitlang zweifelhaft bezüglich der Diagnose ge¬ 
wesen, dass aber besonders der Umstand ihn zu der Annahme von Hysterie 
geführt habe, dass Sch. auf gütiges Zureden Besserung einzelner Läh¬ 
mungserscheinungen gezeigt habe. Insbesondere werde er in seiner Auffassung 
der Hysterie dadurch bestärkt', dass Sch. bei Dr. H. anfangs mit tonloser 
Stimme gesprochen, dann auf die Beschuldigung der Simulation laut ge¬ 
schimpft habe. Er halte das für ein Zeichen der Hysterie, die in diesem Fall 
als Fluch der sozialen Gesetzgebung Sch. getroffen habe. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 9. 


269 


Diesen Ausführungen gegenüber musste ich Herrn Dr. Sch. B. zugestehen, 
dass der Wechsel von Tonlosigkeit zu lauter Stimme bei Hysterie durchaus vor¬ 
komme. Aber es müsse dann bei der Tonlosigkeit eine hysterische Stimm¬ 
bandlähmung vorhanden sein. Ich richtete deshalb an Herrn Dr. Sch. B. die 
Frage, ob er diese hysterische Stimmbandlähmung festgestellt habe. Herr Dr. 
Sch. B. erklärte nun, dass er Sch. nur nach dem ersten Unfall gesehen und nach 
dem zweiten Unfall keine Gelegenheit gehabt habe, den Kehlkopf zn unter¬ 
suchen. 

Nach dieser Antwort betonte ich, dass weder von Geh. Rat. Walb noch von 
mir eine Stimmbandlähmung gefunden sei, und dass somit die Heiserkeit des 
zweiten Unfalls bei unseren Untersuchungen simuliert sein müsste. Die Simu¬ 
lation der Armlähmung könne aber nicht zweifelhaft sein, wobei ich alle früher 
erwähnten Punkte wiederholte. Der Gerichtshof konnte sich auch davon über¬ 
zeugen, dass die Armlähmung nach Entziehung der Rente nicht mehr bestand, 
indem Sch. bei Eintritt in den Saal der Verhandlung und während dieser den 
linken Arm zur Führung von Krücken ebenso benutzte, wie den rechten. Das 
Urteil lautete auf 10 Monate Gefängnis. 

H) Schlussbetrachtung. 

Es dürfte kaum notwendig sein, weitere Erörterungen an die oben ge¬ 
gebenen Details anzuschliessen. Für die Ärzte, die mit Untersuchungen derartiger 
Fälle zu tun haben, sei nun betont, dass die schriftliche Aufnahme des genauen 
Untersuchungsbefundes an den verschiedenen Tagen der Untersuchung von 
Ausserster Wichtigkeit ist, und dass häufig nur der Vergleich der niedergeschrie¬ 
benen Befunde ein sicheres Urteil über den Fall ermöglicht 

Vielleicht wäre der Fall noch früher geklärt worden, wären über die Mili¬ 
tärverhältnisse des Sch. unmittelbar nach dem ersten Unfall Erkundigungen 
eingezogen worden. 


Aus der chirurgischen Abteilung der Huyssensstiftung zu Essen-Ruhr. 

Beitrag zu den Späthirnblutnngen nach Kopfverletzungen. 

Von Dr. Richard Morian, leitendem Arzte. 


Die Spätblutungen in das Gehirn nach Kopfverletzungen bilden auch noch 
heute, fast 20 Jahre nach Bollingers erster Veröffentlichung, ein umstrittenes, 
jedenfalls noch nicht hinreichend aufgeklärtes Gebiet in der Medizin. Der 
folgende Beitrag zu diesem Kapitel, der sich aus äusseren Gründen zu einem 
gerichtlichen Gutachten gestaltete, dürfte daher nicht wertlos sein. Der arbeits¬ 
unfähig gewordene Verletzte, um den es sich handelt, war von der zuständigen 
Berufsgenossenschaft mit seinem Rentenanspruche abgewiesen worden und ver¬ 
focht seine Forderung weiter beim Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung, 
dem ich das folgende Gutachten erstattete. 

Über den 33 jährigen früheren Bergmann F. P. aus Essen-W., den ich vom 
19. VIII. bis 24. XII. 09 und nochmals vom 13.—16. VIII. 10 in der Huyssens¬ 
stiftung beobachtet habe, gebe ich das folgende ärztliche Gutachten ab. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Aus der nach und nach ermittelten Vorgeschichte des Mannes sei hervor gehoben, 
dass er zunächst als Kind die Masern gehabt hat, sonst aber nie ernstlich krank oder 
verletzt gewesen ist. Er hat 2 Jahre bei dem Militär gedient, später eine gesunde Frau 
geheiratet, die ihm 2 Kinder gebar, Fehlgeburten aber nicht durchmachte. Er selbst ist 
von geschlechtlichen Ansteckungen frei geblieben und war bisher dem Trünke nicht ergeben. 

Wie ihm seine Arbeitskollegen später erzählten, sei ihm auf der Zeche Hagenbeck 
am 7. VIII. 09 eine schwere Steinplatte mehrere Fuss hoch auf seinen mit einem Hute 
bedeckten Kopf gefallen. Danach seien Kopfschmerzen eingetreten, die ihn aber nicht 
hinderten, seine Arbeit fortzusetzen. 

Am 11. VIII. 09., 4 Tage nach dieser Verletzung, fiel er auf dem Heimwege von 
der Zeche auf der Strasse plötzlich in Ohnmacht, erholte sich aber bald wieder und 
konnte seinen Heimweg fortsetzen. In den nächsten Tagen fühlte er sich jedoch so 
krank, dass er feiern musste und sich von seinem Revierarzte, Herrn Dr. Stehr, besuchen 
lassen musste. Er wurde bald unklar und blieb es auch die nächsten 8 Tage, zu einer 
Lähmung kam es erst am Morgen des 19. VIII. 09. An diesem Tage konnte er den 
linken Arm und das linke Bein nicht mehr bewegen. P. wurde in das Huyssensstift 
auf genommen. 

Der blasse Mann war bei der Aufnahme mittelgut ernährt. Er war etwas be¬ 
nommen, gab aber auf Fragen regelrechte Antworten. An den oben erwähnten Unfall 
konnte er sich nicht mehr erinnern, sagte vielmehr, dass es ihm heute Morgen schlecht 
geworden sei. Von Zeit zu Zeit erbrach er. Seine Körpertemperatur betrug 39 °, sein 
Puls wechselte zwischen 90 und 120 Schlägen, war regelmäßig, mittelvoll und weich. 
Am Nasenrücken linkerseits sass eine kleine Hautabschürfung, an der behaarten Kopf¬ 
haut waren keine Verletzungsspuren nachweisbar. Die Gesichtsnerven waren nicht ge¬ 
lähmt, die Pupillen waren beiderseits gleich weit und reagierten gut. Die Bauchdecken- 
reflexe waren nicht deutlich nachweisbar, die Hodenreflexe beiderseits erhalten, die 
Kniereflexe nicht deutlich auslösbar, der Fusssohlenreflex rechts etwas erhöht, links 
abgeschwächt. Es bestand weder Fussklonus, noch das Babinskysche Zeichen. Das 
Gefühl war überall erhalten; strich man mit dem Nagel über die Haut, so entstanden 
bereits rote Streifen. 

Der ganze linke Arm konnte weniger gut bewegt werden, als der rechte, war 
jedoch nicht völlig schlaff gelähmt; im rechten Unterarm und Hand zuckte es von Zeit 
zu Zeit. Das linke Bein konnte auf Verlangen nicht erhoben werden. Erhob man es 
und liess es los, so fiel es schlaff auf das Bett zurück. Die Urinentleerung ging ohne 
Beschwerden vor sich. Der Urin war frei von Eiweiss und Zucker. 

Am 20. VIII. 09. war der linke Arm völlig schlaff gelähmt und Reflexe waren 
weder am linken Arm noch am linken Bein auszulösen. Der Befund im Augenhinter- 
grunde war beiderseits normal. Auch an diesem Tage erbrach P. mehrere Male und 
war nicht völlig klar bewusst. Die Temperatur hielt sich auf 39,6 °. Der Puls zählte 
120 Schläge. 

Am 21. VIII. 09 war das Bewusstsein gestört, Urin und Stuhlgang gingen unwill¬ 
kürlich ab. Eine Punktion des Rückenmarkkanales gab eine Druckhöhe von 160 mm 
In der völlig klaren Punktionsflüssigkeit fand man einige Lymphocyten, keine Bakterien, 
dagegen war Blutfarbstoff in ganz geringer Menge nachweisbar. 

Am 25. VIII. 09 bemerkte man, dass der linke Gesichtsnerv in seinen unteren 
Ästen leicht gelähmt war, der Mund konnte nicht so gut gespitzt werden. Bisher war 
eine Eisblase auf den Kopf gelegt worden, von heute an wurde Jodkali verabreicht, auch 
wurde nochmals eine Rückenmarkspunktion vorgenommen und der Druck wiederum auf 
160 mm bestimmt. Ausserdem wurde noch zur Ader gelassen, weil der Puls sich ge¬ 
spannt anfühlte. 

Am 2. IX. 09 war die linke Hand wieder etwas beweglich, auch war die Gesichts¬ 
nervenlähmung geringer geworden. Das linke Bein blieb noch schlaff gelähmt. Tempe¬ 
ratur und Puls waren seit 3 Tagen wieder normal geworden. Das Bewusstsein war 
völlig wiedergekehrt. Urin und Kot gingen aber immer noch unwillkürlich ab. 

In den nächsten Tagen besserte sich die Beweglichkeit des linken Armes noch 
mehr. Als aber am 10. IX. 09 die Temperatur wieder bis über 40 0 und der Puls auf 
126 Schläge gestiegen war, nahm die Beweglichkeit des linken Armes wieder ab, nur 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 0. 


271 


die Finger konnten noch etwas bewegt werden. Die rechte Pupille war jetzt deutlich 
weiter geworden, als die linke. Eine Rückenmarkspunktion ergab eine Druckhöhe von 
140 mm Nachdem man 30 ccm einer leicht blutigen Flüssigkeit abgelassen hatte, sank 
sie auf 110 mm. Bei einem Aderlässe am 11. IX. 09 wurden 200 ccm Blut abge¬ 
zapft. Der Blutdruck stellte sich nach dieser Zeit noch auf 130 mm. 

Am 18. IX. 09 konnte P. die Finger der linken Hand wieder strecken und den 
Ellenbogen beugen, der Oberarm blieb dabei noch unbeweglich liegen. Das linke Bein 
war noch völlig schlaff gelähmt. Nach etwa 14 Tagen war das Fieber erst zur 
Norm zurückgekehrt, auch der Puls wieder langsam geworden, das Allgemeinbefinden 
besserte sich. 

Am 5. X. 09 klagte P. über Stiche in der rechten Seite bei tiefer Atmung. Dem¬ 
entsprechend fand sich rechts hinten unten eine Dämpfung. Ausser einem feuchten 
Umschlag wurde Aspirin verabreicht. Um diese Zeit konnte P. seinen linken Arm fast 
völlig wieder bewegen, während das linke Bein nur sehr wenige kraftlose Bewegungen 
machte. 

Als am 8. X. 09 rechts hinten eine Dämpfung bis zur Mitte des Schulterblattes 
sich ausgebreitet hatte, die die Schallleitung abschwächte, wurden durch eine Punktion 
ungefähr 50 ccm eines trüben Serums, in dem sich Blut, aber keine Bakterien nach- 
weisen Hessen, entfernt. Die Temperatursteigerung war während dieser Brustfellent¬ 
zündung nur gering und erreichte am 10. X. 09 die Höhe von 38,5 °. 

Ende Oktober war das Allgemeinbefinden gut, die Esslust rege, so dass das Körper¬ 
gewicht um 8 Kilo zunahm. P.s Benehmen war zeitweise sonderlich, seine Worte 
bekundeten häufig Verwirrtheit. Trotz des gelähmten linken Beines wollte er das Bett 
verlassen und nach Hause gehen, liess sich jedoch gutwillig zurückhalten. Anfangs 
November wurde sein Benehmen normaler. Der linke Oberschenkel konnte in der Hüfte 
etwas bewegt werden, auch war der Kniereflex linkerseits wiedergekehrt, und zwar leb¬ 
hafter als rechts. 

Anfangs September bereits hatte P. sich sowohl auf der linken Gesässhälfte, als 
auch an der linken Ferse aufgelegen, die Geschwüre befanden sich jetzt in guter Ver¬ 
heilung. Im Laufe des Dezember besserte sich P.s Zustand so weit, dass er das Bett 
verlassen und zunächst im Sessel sitzen, später sogar an Krücken etwas umhergehen 
konnte. Sein linker Arm war hoch immer schwächer, als der rechte, er konnte ihn aber 
zu allen Bewegungen wieder gut gebrauchen. Das linke Bein war im ganzen durch¬ 
schnittlich um 2 cm magerer, als das rechte. Er zog es beim Gehen nach. 

Schon im Laufe des Oktober konnte P. zeitweise sein Wasser und seinen Stuhl¬ 
gang wieder halten, doch war er in dieser Beziehung sehr unsicher und nachts im Schlafe, 
manchmal auch am Tage, verunreinigte er sich noch. 

Nachdem man hatte nachweisen lassen, dass die Wassermannsche Reaktion auf 
Syphilis negativ ausgefallen war, gab man dem Wunsche des Patienten nach und entliess 
ihn am 24. XII. 09 nach Hause. 

Bei seiner 2. Aufnahme im Krankenhause am 13. VIII. 10 gab P. an, dass er bis 
heute noch nicht gearbeitet habe, auch überhaupt nicht arbeiten könne, weil seine linke 
Hand zu schwach und sein linkes Bein unbrauchbar sei. Nicht einmal aus- und anziehen 
könne er sich allein, er müsse sich sogar helfen lassen, wenn er seine Notdurft verrichte. 
Er tue überhaupt nichts, sitze vielmehr tags über im Sessel und könne höchstens mit 
Hülfe zweier Stöcke fünf Minuten lang durchs Zimmer gehen. Schlafen könne er für* 
gewöhnlich gut, Schmerzen, auch im Kopf habe er nicht, wohl manchmal Schwindel, 
namentlich, wenn er in die Höhe sehe oder wenn er lesen wolle. Ein Bedürfnis zum 
Lesen habe er nicht. Seine Stimmung sei gleichmäßig heiter, Sorgen über seine Zukunft 
mache er sich nicht. Seitdem er das Krankenhaus verlassen habe, sei er bis jetzt unge¬ 
fähr 5 mal von Krämpfen befallen worden. Diese hätten ohne Vorboten eingesetzt, 
nach kurzer Bewusstlosigkeit wieder aufgehört und nur für mehrere Stunden Kopf¬ 
schmerzen hinterlassen. Er selbst habe keine Erinnerung an Krämpfe, nur an die 
Kopfschmerzen könne er sich erinnern. Stuhl und Urin seien ihm auch zu Hause un¬ 
willkürlich zuweilen abgegangen. Erst seit 4 Wochen könne er sich ganz rein halten. 
Nachts habe er das Bedürfnis, 3—4 mal Wasser zu lassen. Seine Geschlechtsfunktionen 
könne er in normaler Weise ausüben.. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9 . 


Untersuchungsbefund. 

Bei einer Körperlänge von 170 cm wog der Mann 85,5 Kilo in den Kleidern. 
Seine Gesichtsfarbe war bläulichrot, das Weisse in den Augäpfeln zeigte eine starke 
Äderung. Sonst waren alle Sinnesorgane intakt, der Intellekt zeigte keine groben 
Defekte, wenn der Mann auch einen Eindruck machte, als wenn er geistig abgestumpft 
sei. Über die Tagesereignisse im letzten halben Jahre war er nicht unterrichtet. Das 
grosse Einmaleins hatte er im Kopfe. Die Pupillen waren mittelweit und reagierten gut. 
Die Bauchreflexe waren alle deutlich ausgesprochen, der Hodenreflex fehlte, die Knie¬ 
reflexe waren lebhaft. Das Oppenheimsche und das Mendelsche Phänomen waren vor¬ 
handen, das Babinsky’sche fehlte. Das Gefühl war im ganzen Körper für alle Qualitäten 
gut erhalten, auch war das Muskelgefühl normal. ;Von einer Lähmung des linken unteren 
Gesichtsnerven war wenig mehr zu bemerken, wenn auch die linke Unterlippenhälfte 
deutlich hinter der rechten zurückblieb. Auch waren die Bewegungen des linken Armes 
alle vollkommen vorhanden, wenn auch der Händedruck linkerseits bei dem rechts¬ 
händigen Manne schwächer ausfiel. Der Oberarmumfang maß links 28 cm, rechts 31 cm 
der Vorderarmumfang links 25,5 cm, rechts 27 cm. 

Das ganze linke Bein zeigte eine spastische Lähmung. In horizontaler Rückenlage 
konnte P. es nur mit einer gewissen Schleuderbewegung etwas erheben. Das Kniegelenk 
konnte nicht ganz bis 180° gestreckt und nur bis 160° willkürlich gebeugt werden. 
Wollte man es passiv weiter beugen oder strecken, so fühlte man einen krampfhaften 
Widerstand. Das linke Sprunggelenk stand in einer krampfhaften Beugestellung und 
152° und konnte nur um wenige Grade gestreckt oder gebeugt werden. Beim Stehen 
wurde diese Stellung im ganzen beibehalten, nur streckte sich das Sprunggelenk bis zu 
einem Rechten, wenn der Mann das linke Bein allein belastete. An seinen Pantoffel 
hatte P. sich einen hohen Absatz machen lassen, weil die Ferse sonst beim Auftreten in 
der Luft schweben würde. Beim Gehen an 2 Stöcken hielt P. das linke Bein fast völlig 
gestreckt und trat nur auf die Fussspitze auf. Er ging mühsam und stark hinkend 
und ermüdete sehr bald. Die Wadenstärke betrug links und rechts 37 cm, der Ober¬ 
schenkelumfang 

10 cm oberhalb des Kniegelenkspaltes links 44 cm, rechts 43 cm, 

20 „ „ » „ „ 51 „ „ 54,5 „ 

30 n n n » n » » 48,5 „ 

Der Brustkorb des Mannes war gut gebaut, überall bestand heller, voller Klopf¬ 
schall und män hörte normales Bläschenatmen. Die Herzdämpfüng hielt sich in normalen 
Grenzen, den Spitzenstoss konnte man nicht fühlen. Der Blutdruck betrug 110 mm an 
der Oberarmschlagader gemessen. Die Herztöne waren rein, aber leise, der Puls schlug 
88 mal in der Minute regelmäßig, weich, mässig voll. Die Zunge war weisslich belegt 
und wurde zitternd, aber gerade vorgestreckt, die Bauchorgane boten keine Besonder¬ 
heiten dar. Der Urin enthielt weder Eiweiss noch Zucker. Fingerbreit links von der 

Gesässpalte lag in halber Höhe eine 2 zu 3 cm lange bläulichrote Hautnarbe, auch 
an der linken Ferse befand sich eine bewegliche, strahlige Quernarbe von 5 zu 1 cm 
Ausdehnung. 

Während der Beobachtungstage kam es nicht zu einem epileptischen Anfalle. Die 
wiederum von berufener Seite ausgeführte Wassermannsche Reaktion fiel auch diesmal 
negativ aus. 

Beurteilung. 

In den nachfolgenden Ausführungen hoffe ich zu begründen, dass der jetzige 
Zustand des verletzten P. in ursächlichem Zusammenhänge steht mit der Ver¬ 
letzung, die er am 7. VIII. 09 erlitten hat. 

Fassen wir den ganzen Hergang nochmals kurz zusammen. 

An dem genannten Tage fiel dem P. eine'schwere Steinplatte auf das 
Schädeldach. Es stellten sich danach Kopfschmerzen ein, die dem Manne jedoch 
gestatteten, die nächsten Tage weite^zuarbeiten. Am 4. Tage nach dem Un¬ 
fälle stürzte er auf der Strasse bewusstlos hin, konnte noch nach Hause gehen, 
musste aber von da ab als krank feiern. Das Allgemeinbefinden war gestört. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9. 


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es trat allmählich zunehmende Benommenheit anf. Nach 8 Tagen kam es unter 
Fiebererscheinungen zu einer Lähmung des linken Beines und einer langsam 
steigenden des linken Armes, sowie später teilweise des linken Gesichtsnerven. 
Es gesellten sich Blasen- und Mastdarmstörungen hinzu. Die Lähmung des Armes 
besserte sich, 3 Wochen später jedoch trat unter Fiebererscheinungen wiederum 
eine Verschlechterung des Allgemeinbefindens und des linken Armes auf. Von 
da ab besserte sich dauernd der ganze Zustand allmählich, wurde nur durch 
eine Brustfellentzündung vorübergehend gestört. In den letzten Monaten traten 
epileptische Krämpfe auf, und diese sind jetzt neben einer gewissen geistigen 
Abstumpfung, sowie der noch bestehenden unvollkommenen spastischen Lähmung 
des linken Beines sowie der Schwäche des linken Armes der Hauptgrund für 
die Arbeitsunfähigkeit P.s. 

Zunächst erhebt sich die Frage nach dem Charakter des bei P. vorliegen¬ 
den Leidens. 

Mit Sicherheit von der Betrachtung auszuschliessen sind nach dem ganzen 
Verlaufe des Falles alle akuten und chronischen Entzündungen des Hirnes und 
seiner Häute; das wiederholt beobachtete Fieber findet seine Erklärung in einer 
Reizung des thermischen Zentrums, das im Bereiche des motorischen Rinden¬ 
gebietes oder in seiner Nachbarschaft zu suchen ist Vor allem sind alle die 
von den Ohren und den Nebenhöhlen der Nase auf das Hirn übergehenden Ent¬ 
zündungen um deswillen von der Hand zu weisen, weil eben eine Entzündung 
an diesen Organen nicht bestanden hat Ferner ist Pachymeningitis chronica 
interna hämorrhagica (chronische Entzündung der harten Hirnhaut) abzulehnen, 
da als ihre gewöhnliche Entstehungsursache der Alkoholismus anzusehen ist, der 
P. nicht zur Last fällt. 

Nach dem ganzen Krankheitsverlaufe fehlt der Annahme einer Neubildung 
im Gehirn der Boden, auch das sogenannte Gliom, bei dem grössere Blutungen 
in die Geschwulst hinein Vorkommen, hat keine Wahrscheinlichkeit für sich; 
denn im Beginne der Erkrankung mangelte es an den gewöhnlich bei Hirnge¬ 
schwülsten vorhandenen Stauungserscheinungen auf der Netzhaut, und keines¬ 
falls wäre es zu einer Besserung der Lähmungen bei P. gekommen, wenn eine 
derartige Geschwulst vorhanden wäre. 

Die Möglichkeit einer bestehenden Hirnsyphilis mit ihren gewöhnlichen 
Erweichungs- und Blutungsherden lässt sich ebenfalls mit aller Gewissheit 
zurückweisen, nicht allein leugnet P. jede geschlechtliche Infektion, es fehlen an 
seinem Körper auch alle sonstigen Anhaltspunkte dafür; ferner ist die Wasser- 
mannsche Reaktion sowohl beim ersten wie beim zweiten Krankenhausaufent¬ 
halt negativ ausgefallen und muss gegen diese Annahme zeugen; endlich hat 
P. gesunde Kinder und seine Frau hat nie Fehlwochen durchzumachen gehabt. 

Himlähmungen können weiterhin bei Thrombose und Embolie, also bei 
Gefässverstopfungen durch Blutgerinnsel, die an Ort und Stelle entstanden sind 
oder durch Pfröpfe auf dem Wege des Blutkreislaufes ins Hirn gerissen worden 
sind, herbeigeführt werden. Diese Blutgefässverstopfungen pflegen aber nur bei 
solchen Kranken vorzukommen, die längere Zeit schwer an den Lungen, am 
Herzen und dem Gefässystem, der Leber oder den Nieren gelitten haben. 

Alle diese Krankheiten müssen aber bei P. mit Sicherheit ausgeschlossen 
werden, besonders bei dem erst 32jährigen Manne eine Gefässverkalkung, die 
so häufig einen Schlaganfall mit Lähmungen herbeizuführen pflegt. 

Mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit hat es sich bei P. 
um Blutungen aus einer kleinen Hirn Schlagader gehandelt, die sich langsam 
vermehrten und vermutlich 2 mal wiederholten Dass Blutungen überhaupt statt¬ 
gefunden haben, beweist schon der bei der Punktion vom 21. VIII. 09, wenn 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


auch in geringer Menge, nachgewiesene Blutfarbstoff in der Rückenmarksflüssig- 
keit. Weniger Wert ist darauf zu legen, dass am 10. IX. 09. bei der erneuten 
Rückenmarkspunktion rote Blutkörperchen in der Flüssigkeit vorhanden waren; 
denn diese könnten auch durch das Anstechen eines kleinen Gefässes bei der 
Punktion in Rückenmarksflüssigkeit gelangt sein. 

Es ist mit aller Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass diese Hirnblutung 
am 4. Tage nach der Verletzung auf dem Heimwege von der Arbeit begonnen 
hat und zu der vorübergehenden Ohnmacht geführt hat. Die Fortsetzung der 
Blutung in den nächsten Tagen führte alsdann zu Benommenheit und endlich 
zu den oben erwähnten Lähmungen. Die Aufsaugung des Blutes war der Grund 
zu der Besserung der Armlähmung; der erneuten Blutung am 10. XI. 09 folgte 
eine Verschlimmerung der Armlähmung und eine Wiederkehr der früheren Be¬ 
nommenheit. Dem Umstande, dass die Blutung endlich von selbst zum Stehen 
kam, ist es zu verdanken, dass P. am Leben blieb und so weit, wie er es bis 
jetzt getan hat, genesen konnte. 

Auf die Art dieser nach Kopfverletzungen auftretenden Spätblutungen hat 
Bollinger zuerst im Jahre 1891 aufmerksam gemacht. Er fand in mehreren 
Fällen durch Beobachtungen an dem Sektionstische, dass auch nach leichteren 
Kopfverletzungen kurze Zeit bis mehrere Wochen nach dem Unfälle eine Blutung 
in die Hirnsubstanz, besonders in die Nähe der 4. Hirnkammer, stattgefunden 
und durch Einbruch des Blutes in die Kammer einen raschen Tod herbeigeführt 
hatte. Spätere Beobachter haben die Blutungen an anderen Stellen des Hirnes 
vorgefunden, im besonderen sind sie durch den Leichenbefund an der Hirnober¬ 
fläche in der sogenannten motorischen Region des Hirnes gefunden worden, 
endlich gibt es auch einen Operationsbefund, der eine derartige am 5. Tage in 
die Gehirnoberfläche erfolgte Spätblutung aufdeckte und den Patienten zur Ge¬ 
nesung brachte. Auch dass diese Blutungen in mehreren Schüben erfolgten, die 
zuweilen mit dem Tode endeten, ist wiederholt beobachtet worden. 

Bollingers Ansicht ist nicht ohne Widerspruch geblieben; man hat sich 
gegen seinen Erklärungsversuch gewandt und namentlich bezweifelt, dass solche 
Spätblutungen ohne eine schon bestehende Gefässerkrankung erfolgen könnten. 
Dies ist jedoch für unsern Fall gleichgültig; denn auch wenn eine Gefässer¬ 
krankung bei dem jungen Manne bereits vorhanden gewesen wäre, so bliebe der 
Unfall doch, weil er die veranlassende Ursache war, entschädigungspflichtig. 

Man muss also annehmen, dass Kopfverletzungen, die auch keine schwe¬ 
reren, bis zur Bewusstlosigkeit führenden Hirnerschütterungen verursachen, doch 
Zerreissungen in der Hirnsubstauz herbeiführen können, sei es an dem Orte, 
wo die Gewalt eingewirkt hat, oder auch in entfernt davon gelegenen Gebieten. 
Durch die Hirnzerreissung werden auch die an sich dünnwandigen Hirngefässe 
geschädigt und können bersten, namentlich unter dem Einfluss eines erhöhten 
Blutdruckes, wie er so häufig nach Kopfverletzungen mit Hirnerschütterungen 
eintritt und wie er auch, nach den Kopfschmerzen zu urteilen, bei P. vorhanden 
gewesen sein muss, namentlich bei schwerer Arbeit, auch ohne dass vorher eine 
Gefässerkrankung Vorgelegen zu haben braucht. Der Bluterguss kommt, wenn 
er nicht das Leben zerstört, nachträglich zur Aufsaugung, möglicherweise unter 
Bildung eines Erweichungsherdes und von Narben an der Hirnsubstanz, die 
manchmal und auch in unserem Falle zur nachträglichen Entwickelung einer 
Epilepsie Veranlassung geben. 

Ich spreche also meine Überzeugung dahin aus, dass es sich bei P. um 
eine durch den Unfall vom 4. VIII. 09 verursachte Spätblutung in das Hirn 
handelt. 


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Wir haben nun die Aufgabe, zu untersuchen, welche Gegend des Hirnes 
von den Spätblutungen betroffen worden ist? 

Durch die vorhandene gleichseitige Lähmung des linken Gesichtsnerven 
und der beiden linksseitigen Extremitäten erinnert auf den ersten Blick das oben 
geschilderte Krankheitsbild P.s an das eines gewöhnlichen Schlaganfalles, so dass 
man an einen Blutungsherd in der rechten sogenannten inneren Kapsel denken 
könnte, in deren hinterem Schenkel die Bahnen für die gelähmten Gegenden 
nabe beisammen verlaufen und daher auch bei kleinen Herden gleichzeitig ge¬ 
schädigt werden. Allein es fehlt ein für diese Stelle charakteristisches Zeichen, 
nämlich die gleichseitige Gefühlsstörung: das Gefühl war bei P. in den gelähmten 
Teilen vollkommen gut erhalten geblieben. Die Bahnen für die Gefühlsleitung 
liegen aber im hinteren Kapselschenkel dicht neben den oben genannten moto¬ 
rischen Bahnen und werden fast ausnahmslos bei Blutungen in dieser Gegend 
mit betroffen. Ferner spricht gegen diese Stelle der Umstand, dass die Lähmung 
des linken Gesichtsnerven und Armes später als die des linken Beines auftrat. 
Endlich pflegt bei den gewöhnlichen Schlaganfällen die Lähmung des Beines 
viel schneller zurückzugehen als die des Armes, während es bei P. umgekehrt 
der Fall war: der linke Arm ist wieder nach allen Richtungen hin beweglich 
geworden, das linke Bein dagegen dauernd gelähmt geblieben, und zwar befindet 
sich das Bein in einem spastischen Lähmungszustande, wie er bei Himlähmungen 
im Gegensatz zu Rückenmarkslähmungen mit ihrer schlaffen Lähmung charakte¬ 
ristisch ist. Die erste schlaffe Lähmung mit Aufhebung der Reflexe ist später 
unter Wiederkehr der Reflexe wenigstens für das Bein in eine spastische 
Lähmungsform übergegangen. 

Mit ziemlicher Gewissheit muss man den Blutungsherd in die Gegend der 
Hirnrinde verlegen, in der die Zentren für die Bewegungen des Gesichtes, des 
Armes und des Beines auf grössere Strecken verteilt nebeneinander liegen und 
bei langsam zunehmender Blutung nacheinander geschädigt werden können, und 
zwar muss man, da das Bein dauernd am meisten gelähmt geblieben ist, während 
der Arm und das Gesicht wiederum beweglich geworden sind, annehmen, dass 
der Hauptblutungsherd in dem Bewegungszentrum für das linke Bein oder in 
dessen Nähe gelegen ist, während die Zentren für Arm und Gesicht nur indirekt, 
vielleicht durch mangelhafte Blutzufuhr und wässerige Durchtränkung, funktionell 
geschädigt waren, sich späterhin daher besser erholen konnten. Es wäre dem¬ 
nach die Gegend des oberen Drittels der rechten vorderen Zentralwindung als 
Sitz der Blutung anzusprechen. Bei dem rechtshändigen Manne ist das Sprach¬ 
zentrum, das ja in der linken Hemisphäre des Gehirns zu suchen ist, völlig 
intakt geblieben. Da jedoch die Intelligenz eine, wenn auch nicht grosse Ein¬ 
busse erlitten hat, so wäre vielleicht auf eine Mitbeteiligung des rechten Stirn¬ 
hirnes zu schliessen. 

Durch die Annahme eines Herdes im oberen Teile der rechten vorderen 
Zentralwindung erklären sich ungezwungen die bei P. aufgetretenen Lähmungs¬ 
erscheinungen. Ungewöhnlich bleibt dabei nur die Störung der Blasen- und 
Mastdarmfunktionen, die meist nur bei Rückenmarksläsionen beobachtet werden. 
Allein auch bei reinen Hirnerkrankungen sind derartige Störungen sicherlich 
schon beobachtet worden, und in der Art, wie die Störungen bei P. auftraten, 
liegen noch einige Besonderheiten, die mehr auf das Hirn, als auf das Rücken¬ 
mark hindeuten. Zunächst hatte Patient das Gefühl in der Harnröhre und in 
dem After nicht verloren, wie das bei Rückenmarksstörungen regelmässig der 
Fall ist. Ferner fehlte ein Krampf des Blasenschliessmuskels, P. konnte seinen 
Urin stets willkürlich entleeren und brauchte nie katheterisiert zu werden. 
Weiter konnte P., nachdem das Stadium der Benommenheit dauernd gewichen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9. 


war, Urin und Stuhlgang zeitweilig halten, zu anderen Zeiten aber vergase er 
sich wieder und verunreinigte sich. Endlich spricht für die cerebrale Form der 
Blasen- und Mastdarmstörung vor allem der Umstand, dass bei P. die Blasen- 
und Mastdarmlähmung völlig wieder verschwunden ist, was bei einer vom 
Rückenmark bedingten Lähmung ein unerhörter Vorgang wäre. 

Zweifellos muss das nachträgliche Auftreten der Epilepsie hei P. als starker 
Beweis für eine Hirnrindenaffektion angesehen werden. 

Ich fasse mein Urteil dahin zusammen: der bei P. augenblicklich vor¬ 
handene Krankheitszustand, bestehend in Abstumpfung der Intelligenz, Schwäche 
des linken Armes, unvollständiger spastischer Lähmung des linken Beines und 
in der Epilepsie, beruht auf einer durch den Unfall vom 7. VIII. 09 herbeige¬ 
führten Spätblutung in die Hirnrinde; er macht den Mann auf unbestimmte Zeit 
hinaus völlig arbeitsunfähig. 

Wegen der spastischen Lähmung des linken Beines, namentlich aber der 
Epilepsie wegen, empfiehlt sich bei P. für die Zukunft ein operativer Eingriff, 
der den Zweck hätte, die Narben an der Hirnrinde und den vielleicht vorhan¬ 
denen Erweichungsherd in der vorderen rechten Zentralwindung zu entfernen, 
weil dadurch eine Besserung und sogar Heilung herbeigeführt werden könnte. 
Diese Operation würde den sichersten Beweis für oder gegen meine Annahme 
erbringen können. 

Die am 5. X. 09 eingetretene Rippenfellentzündung dürfte sich vielleicht 
dadurch erklären lassen, dass von dem Hirnblutungsherde her ein kleines Ge¬ 
rinnsel in die Blutbahn gelangte und in die Lunge geschleudert wurde, dass 
also der ganze Vorgang als Lungenembolie aufzufassen wäre. Von dieser Ent¬ 
zündung sind schädliche Folgen nicht zurückgeblieben. 


Eitrige Hirnhautentzündung nach stumpfen oder offenen 
Weichteilverletznngen des Schädels. 

An einem ärztlichen Gutachten erläutert von Prof. Dr. Thiem-Cottbus. 

In der Unfallversicherungssache der Hinterbliebenen des am 24. März 1862 
geborenen, am 3. April 1908 verstorbenen Zimmerhäuers Simon K. zu Colonie 
bei Tr. gebe ich das vom Reichs-Versicherungsamt verlangte Obergutachten nach 
Lage der Akten ab. 

Das Obergntachten wird darüber verlangt, ob mit Wahrscheinlichkeit an¬ 
zunehmen ist, dass die tödliche Erkrankung des K. mit den Unfällen vom No¬ 
vember oder Dezember 1907 oder vom Januar oder Februar 1908 im ursächlichen 
Zusammenhang steht. 

Am 30. Mai 19o8 richtete Frau K. aus N. an die VI. Sektion der Knapp¬ 
schafts-Berufsgenossenschaft zu Tarnowitz ein Schreiben (Blatt 5 der Sektions¬ 
akten), in welchem sie mitteilt, dass ihr Mann, S. K, am 3. April 1908 im Knapp¬ 
schaftslazarett zu K. an den Folgen zweier Unfälle gestorben sei, welche er nach 
seiner Angabe beim Betriebe der N.-Zinkerzgrube erlitten habe. Frau K. bittet 
daher um Gewährung der Hinterbliebenenrente. 

Es wird der Rentensucherin von der Sektion mitgeteilt, dass dieser von 
Unfällen des K. nichts bekannt sei und Frau K. daher nähere Angaben über den 
Zeitpunkt der angeblichen Unfälle und etwaige Zeugen namhaft machen solle. 


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Daraufhin berichtet Frau K. unter dem 9. Juni 1908 (Blatt 6 der Sektions¬ 
akten), dass die Unfälle sich im Monat Dezember 1907 ereignet haben sollen. 

Einmal habe ihren Mann eine Schiene an den Kopf geschlagen und ein 
andermal sei ihm eine Kappe auf den Kopf gefallen. Ihr Mann soll kurz vor 
dem Tode im Knappschaftslazarett zu Kattowitz über die Unfälle gesprochen 
haben, was die Lazarettverwaltung wissen müsse. Ausserdem sollen die Gruben¬ 
steiger Sg,, der Oberhäuer Bui. und der Zimmerhäuer Bur. von den Unfällen 
Kenntnis besitzen. 

Am 12. August 1908 hat der stellvertretende Vertrauensmann der Sektion 
Abr. zu C. berichtet (Blatt 7 der Sektionsakten), dass der Grubensteiger Sg. an¬ 
gab, K. habe am ihm Unfalltage eine Beule vorgewiesen, die er sich durch den Un¬ 
fall zugezogen habe wollte. Eine Wunde habe keiner von den Zeugen gesehen. 
Die Tage, an welchen sich die Unfälle zugetragen haben sollen, seien nicht zu 
ermitteln. 

Am 27. Juni 1908 ist die Unfalluntersuchungsverhandlung durch den könig¬ 
lichen Revierbeamten zu T. auf dem Zinkerzbergwerke N. vorgenommen worden. 

Darnach hat Frau K. ausgesagt, dass ihr verstorbener Ehemann Weih¬ 
nachten des vergangenen Jahres (also 1907) erzählt habe, bei der Arbeit unter 
Tage wäre ihm eine Kappe auf den Kopf gefallen. 

Der Verletzte sei auch zwei Tage zu Hause geblieben, da sich auf dem 
Kopf eine Beule gebildet habe. 

Im Januar 1908 sei der Verstorbene beim Schienenlegen von einer Schiene 
in der Nähe des rechten Auges getroffen worden. Er habe bis zu seinem Ein¬ 
tritt in das Lazarett immer über heftige Kopfschmerzen geklagt und auch öfters 
die Arbeit versäumen müssen. 

Der Steiger Josef Sg. hat, als er einmal mit dem Oberhäuer Buj. die zweite 
Weiche befuhr, gesehen, dass eine völlig abgenutzte und gebrochene Schiene neu 
verlegen wollte, wofür Sg. den K. zur Strafe ziehen wollte. Dieser habe je¬ 
doch gebeten, ihn nicht mehr zu bestrafen, da er sich mit dieser Schiene heftig 
an den Kopf geschlagen hätte. Der Tag, an dem dieses Gespräch stattgefunden 
hat, ist dem Sg. nicht mehr erinnerlich, es kann im Januar oder Anfang Februar 
1908 gewesen sein. 

Von einem anderen Unfälle, der dem K. vor Weihnachten 1907 widerfahren 
sei, habe ihm (dem Sg.) der Zimmerhäuer Bur. am 3. April 1908 Folgendes 
erzählt: 

K. war vor Weihnachten 1907 mit dem Auswechseln zweier gebrochener 
Stempel beauftragt. Bei dieser Arbeit soll ihm die Kappe auf den Kopf ge¬ 
fallen sein. 

Bur. hat ausgesagt, dass er im November oder Dezember 1907 K. nach be¬ 
endeter Schicht in der Zimmerhäuerkammer unter Tage getroffen habe. Dabei 
habe ihm K. erzählt, dass ihm während der Schicht eine Kappe auf den Kopf 
gefallen wäre, wovon ihm der ganze Schädel brumme. K. nahm die Hand des 
Bur. und liess ihn seinen (K.s) Kopf befühlen, auf welchem sich eine ziemlich 
grosse Beule gebildet hatte. 

Der Oberhäuer Buj. hat ausgesagt, dass er im Januar oder Februar 1908 
als er den Steiger Sg. bei der Befahrung begleitete, den Zimmerhäuer K. beim 
Schienenlegen angetrofifen habe, wobei Buj. bemerkte, dass K. eine völlig abge¬ 
nutzte und gebrochene Schiene neu verlegt hatte. Als Sg. den K. auf den Hin¬ 
weis des Buj. auf diese Ungehörigkeit bestrafen wollte, bat K. ihm die Strafe 
zu erlassen, da er beim Geradebiegen dieser Schiene von dieser ins Gesicht ge¬ 
schlagen und dadurch schon genügend gestraft sei. 

Es wird in der Unfalluntersuchungsverhandlung noch festgestellt, dass K. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


am 31. Dezember 1907, ferner am 17., 18. und 21. Februar gefehlt und am 21. Fe¬ 
bruar 1908 einen Krankenzettel genommen hat. 

Am 3. September 1908 hat auf Ersuchen der Sektion der Knappschaftsarzt 
Herr Dr. A. das „erstmalige ärztliche Gutachten“ über K. ausgestellt (Blatt 12 
und 13 der Sektionsakten). 

Darnach ist K. am 21. Februar 1908 in das Knappschaftslazarett zu T.' ge¬ 
kommen und hat dort angegeben, dass er seit 2 Tagen krank sei. 

„Er hat zu Hause und im Lazarett häufig erbrochen und Kopfschmerzen ge¬ 
habt, sowie Magenschmerzen und Stuhlverstopfung gezeigt. Das Erbrechen liess 
im Lazarett nach 2 Tagen nach, die Kopfschmerzen bestanden weiter, der Schlaf 
war schlecht. Am 10. März, also 20 Tage nach Beginn der Erkrankung, trat 
unter Fieber eine entzündliche Schwellung am oberen Augenlide ein, am 14. 
brach hier Eiter durch, am 20. 3. „trat der rechte Augapfel hervor“. Deshalb 
am 21. 3. Überführung in die hiesige Augenklinik, woselbst der Eiterherd ge¬ 
spalten wurde. Am 27. 3. wurde der ziemlich bewusstlose und schon stark ge¬ 
schwächte Mann dem hiesigen K.-Lazarett überwiesen, woselbst durch mehrfache 
Schädel-Operationen der Versuch gemacht wurde, den vermutlichen Eiterherd im 
oder am Gehirn zum Abfluss zu bringen — ohne Erfolg. 

Am 3. 4. starb K., der bis dahin wiederholt Erbrechen gehabt hatte. 

Die Sektion ergab eitrige Flüssigkeit in den Gehirnhöhlen, Eiteransamm¬ 
lung an den Sehnerven, sowie eitrige Entzündung der Gehirnhäute, namentlich 
der weichen. Der Tod ist also zweifellos an eitriger Gehirnentzündung erfolgt. 
Jedoch ist die Annahme der Obduzenten irrig, dass die Gehirnentzündung durch 
eine Infektion von aussen (rechtes Auge nnd seine Umgebuug) erfolgt ist 

K. hat nämlich schon bei seiner Aufnahme am 21. Februar 1908 resp. 2 Tage 
vorher zu Hause Symptome einer Gehirnentzündung gehabt, nämlich heftiges Er¬ 
brechen und Kopfschmerzen. 

Erst volle 20 Tage später ist die Schwellung am rechten Augenlid ein¬ 
getreten, es ist also anzunehmen, dass dieselbe von innen her verursacht wor¬ 
den ist. 

Woher die Gehirnentzündung entstanden, ist nicht klar. Jedenfalls liegt 
nicht die geringste Veranlassung vor, zu vermuten, dass die zwei kleinen Un¬ 
fälle, von denen nicht einmal annähernd festzustellen ist, wann sie erfolgt sind, 
die mittelbare Ursache seien. Solche Unfälle passieren täglich zu Dutzenden 
auf unseren Gruben, es mir aber kein Fall bekannt, der eine Gehirnentzündung 
im Gefolge gehabt hätte.“ 

Die dem Gutachten abschriftlich beigegebenen Krankheitstagebücher be¬ 
stätigen die vorherigen Angaben des Herrn Dr. A., soweit sie sich auf tatsäch¬ 
liche Erscheinungen und Angaben des Kranken beziehen. Es ist nur hinzuzu- 
fügen, dass ausser den Schädeleröffnungen am 3. April auch noch der rechte 
Augapfel herausgenommen wurde, ohne dass es gelang, einen Eiterherd zu finden. 

Aus dem vom Medizinalrat Dr. Sch. und Herrn Dr. K. zu H. erstatteten Be¬ 
richt über das Ergebnis der am 4. April 1908 im Knappschaftslazarett zu K. 
vorgenommenen Eröffnung der Leiche des K. ist folgendes hervorzuheben (Blatt 1 bis 
4 der Sektionsakten): 

An der rechten Seite des Kopfes oberhalb des rechten Auges und über dem 
rechten Jochbein findet sich eine 15 cm lange, 7 cm klaffende Operationswunde 
mit scharfen Rändern, in deren Tiefe sich etwa zweimarkstückgrosse Trepana¬ 
tionsöffnungen im knöchernen Schädel befinden, die mit Jodoformgaze ausgefüllt 
sind. Aus der rechten Augenhöhle ist der Augapfel künstlich entfernt. 

Die Kopfbedeckungen erwiesen sich abgesehen von der Operationswunde 


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frei von Verletzungen und Verletzungsspuren. Auch der Schädel erwies sich, 
abgesehen von den Trepanationsöffnungen, unversehrt. 

Die harte Hirnhaut ist überall leicht verdickt und milchig getrübt, namentlich 
an der Grundfläche des Gehirns wässrig durchtränkt, besonders in der Nähe der 
Hirnfurchen leicht vom Gehirn abziehbar. 

In den Seitenhöhlen äes Gehirns, die erweitert sind, reichliche, flockige, 
eitrige Flüssigkeit, Gefässplatte und Adergeflechte lassen stark gefüllte Gefässe 
erkennen, in der dritten und vierten Hirnhöhle ebenfalls etwas trübe, eitrige 
Flüssigkeit. 

Im Verlaufe des rechten Sehnerven und seiner Kreuzung finden sich auf 
der Gehirngrundfläche und im Schädelgrunde eine reichliche Menge grüngelb¬ 
lichen Eiters. 

Die weiche Hirnhaut in der Grundfläche des Gehirns ist stark verdickt, 
milchig getrübt und mit spärlichen Eiteranlagerungen in die Maschen des Ge¬ 
webes (hier fehlt im Bericht das Zeitwort, welches etwa „bedeckt“ oder „durch¬ 
setzt“ heissen müsste). 

Ausserdem ist zu erwähnen, dass sich im rechten unteren Lungenlappen 
eine Senkungslungenentzündung (hypostatische L.) vorfand. Der Schluss des Be¬ 
richtes lautet folgendermaßen: 

I. Der Tod ist infolge eitriger Gehirnentzündung erfolgt 

II. Diese tötlich gewordene Erkrankung ist auf eine Infektion von aussen 
(rechtes Auge und seine Umgebung) erfolgt 

III. Ob die Infektion von aussen durch eine vorausgegangene äussere Ver¬ 
letzung herbeigeführt ist hat die Sektion nicht ergeben, doch ist diese Annahme 
wahrscheinlich, jedenfalls spricht der negative Befund keineswegs gegen die 
Annahme. 

Der am 30. Oktober 1908 von dem Sektionsvorstande befragte Knappschafts¬ 
augenarzt Dr. L. hat unter dem 11. November 1908 berichtet (Blatt 20 der Sek¬ 
tionsakten), dass er sich dem Gutachten des Herrn Dr. A. anschliesse. Herr Dr. L. 
fährt wörtlich fort: „Auch ich glaube nicht, dass die Gehirnentzündung durch 
eine Infektion von aussen her eingetreten ist Überdies spricht gegen eine solche 
Annahme, abgesehen von Krankheitsverlauf und Sektionsbefund, die Tatsache, 
dass die Erkrankung erst 2 Monate nach den angeblichen kleinen Unfällen auf¬ 
getreten“. • 

Auch der Knappschaftsarzt Herr Dr. Str. ist am lt>. Oktober 1908 dem Gut¬ 
achten des Herrn Dr. A. beigetreten. 

Der Sektionsvorstand hat darauf nach Erteilung des Vorbescheides vom 
13. November 1908 mittelst Bescheides vom 18. Januar 1909 die Gewährung der 
Hinterbliebenenrente abgelehnt. 

Die Witwe K hat gegen diesen ablehnenden Bescheid durch den Bürovor¬ 
steher a. D. J. zu B. am 1. Februar 1909 Berufung beim Schiedsgericht für Ar¬ 
beiterversicherung zu K. einlegen lassen. 

Das Schiedsgericht hat in der Sitzung vom 30. März 1909 beschlossen, ein 
eingehendes Gutachten von seinem Vertrauensarzt Herrn Dr. K. einzuholen, der 
dieses am 17. Mai 1909 erstattet hat 

Nach Ausführung der Vorgeschichte führt Herr Dr. K. aus: 

Nach der ganzen Sachlage kann man m. E. den ersten Unfall vor Weih¬ 
nachten ausschalten: er ist mit keinerlei Wahrscheinlichkeit als Ursache der Er¬ 
krankung zu betrachten, denn es ist aus den Akten nirgends ersichtlich, dass die 
Beule geeitert, dass sie sonstige Folgen gehabt habe usw. 

Über den zweiten Unfall ist leider nur sehr wenig festgestellt: nach den 
Zeugenaussagen soll er Ende Januar oder Anfang Februar stattgefunden haben, 


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liegt also jedenfalls nicht, wie Dr. L. meint, 2 Monate vor der Erkrankung, son¬ 
dern höchstens 2 — 3 Wochen; näheres über die Folgen des Schlages fehlt abso¬ 
lut, er soll den Kopf bzw. das Gesicht getroffen haben. 

Eine Gehirnhautentzündung kann entstehen bei eiternden Schädelwunden, bei 
Rose, bei eitrigen Prozessen im Schläfenbein (Ohr, Warzenfortsatz), in der Nase 
in den Stirnhöhlen, in den Augenhöhlen, an den Wangen und Lippen (Furunkeln usw.); 
ferner kann ein Abszess im Gehirn bei Durchbruch nach aussen dazu führen. 

Auch kann sie entstehen durch Verschleppung von Eitererregern aus ent¬ 
fernten Körpergegenden (durch Metastase) z. B. bei Tuberkulose, Lungenentzün¬ 
dung. Typhus, Brustfelleiterung usw. 

Die Sektion ergab nichts davon, es sind auch keine Anhaltspunkte dafür 
da, dass es sich um epidemische Genickstarre handelt. 

Ein nach dem Sektionsprotokoll sonst gesunder Mann erkrankt also am 
19. 2. anscheinend nach.kurzem Unwohlsein vorher — er fehlte 2 Tage — und 
sucht am 21. 2. das Lazarett auf, woselbst man die Diagnose Blutvergiftung mit 
Hirnhautentzündung stellt; nach der Art dieser Diagnosenstellung wollte man 
m. E. sagen': mit nachfolgender Hirnhautentzündung; als Ursache dieser nahm man 
Blutvergiftung an, für deren Eingangspforte man zunächst keinen Anhalt hatte. 

Dass eine Blutvergiftung selbst durch kleinste und unscheinbarste Verlet¬ 
zungen entstehen kann, das ist allseitig bekannt: dass von infizierten Verletzungen 
des Gesichtes verhältnismässig leicht Gehirnhautentzündung entstehen kann, ist 
bei den anatomischen Verhältnissen dieser Gegend des öfteren beobachtet. Nr. 26, 
des Protokolls weist deutlich auf den Weg hin durch Vermittelung der Gefässe 
und Nerven des rechten Auges. 

Wenn Dr. A. sagt, weil die Schwellung am rechten Auge erst 20 Tage nach 
der Erkrankung aufgetreten sei, wäre sie von innen entstanden, das Auge könne 
nicht Eingangspforte sein, so möchte ich dem nicht ganz beistimmen: allerdings 
fehlt ja jeder Anhalt des früheren Augenbefundes, aber warum sollte nicht schon 
die Infektion des Gehirns schleichend vorher auf genanntem Wege erfolgt sein 
und die gleichzeitig bestehende Entzündung in der Augenhöhle erst später, nach 
weiterem Umsichgreifen, sich bemerkbar gemacht haben, z. B. durch das Vor¬ 
drücken des Augapfels. 

Um es noch einmal zusammenzufassen: 

Hat der Unfall sich Ende Januar oder Anfang Februar tatsächlich so ab¬ 
gespielt, wie ihn z. B. der Zeuge Buj. beschreibt und ist dabei nur eine kleine 
Hautverletzung entstanden, so kann sich daran ebenso gut, wie an viele andere 
unscheinbare Verletzungen eine Blutvergiftung und in Anbetracht der anatomischen 
Verhältnisse ganz leicht eine Infektion der Hirnhaut bei dem Fehlen anderer 
Ursachen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit angeschlossen haben, ohne dass 
zunächst dieser Weg klar zutage liegen musste; das spätere Auftreten der Schwel¬ 
lung am Auge beweist nichts gegen diesen Weg.“ 

Da nach diesem Gutachten es dem Herrn Schiedsgerichtsvorsitzenden von 
Wichtigkeit schien, den Tag der Verletzung des K. durch die Eisenschiene fest¬ 
zustellen, da, wenn dieser Unfall Ende Januar oder Februar 1908 stattgefunden 
habe, er nur 2—3 Wochen vor der Erkrankung liege, so werden nochmals Nach¬ 
forschungen nach dem Zeitpunkt dieses Unfalles angestellt. 

Die Bergverwaltung N. hat jedoch am 2. Juni 1909 berichtet, dass sicli der 
Tag des zweiten Unfalles nicht ermitteln lasse. 

Der Oberhäuer Buj. ist am 9. Juli 1909 von den» Herrn Schiedsgerichts¬ 
vorsitzenden zu Königshütte darüber vernommen worden (Blatt 25—26 der Schieds¬ 
gerichtsakten), ob er bei der Begegnung mit K. nach dem zweiten Unfall eine 
Verletzungsspur im Gesicht des Genannten gesehen habe. 


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Buj. hat dies jedoch verneint mit dem Hinweise, dass er drei Schritt von 
K. entfernt im Dämmerlicht gestanden habe. Buj. gibt aber seiner Überzeugung 
dahin Ausdruck, wie es wahrscheinlicher sei, dass nach einem Schlage mit einer 
Eisenschiene, wie ihn K. erlitten zu haben, angebe, die Haut eingerissen sei, als 
die gegenteilige Annahme, da die Schiene rauh und kantig gewesen sei. 

Das Schiedsgericht fiir Arbeiterversicherung zu K. hat daraufhin in der 
Sitzung zu B. vom 28. August 1909 die Berufung gegen den Bescheid der Sek¬ 
tion zurückgewiesen. Die Anhaltspunkte für die Annahme eines Zusammenhanges 
des Todes mit einem Betriebsunfall seien zu gering. 

Auch nach dem den Klageansprüchen günstigen Gutachten des Herrn Dr. K. 
ist ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenhang der eitrigen 
Hirnhautentzündung mit dem Betriebsunfall Ende Januar oder Anfang Februar 
1908 nicht vorhanden. 

Gegen diese Entscheidung hat der Beauftragte der Witwe und Kinder des 
K, der Bürovorsteher a. D. J., am 17. September 1909 Rekurs beim Reichs-Ver¬ 
sicherungsamt eingelegt mit der Bitte, bei dem vorhandenen Widerspruch zwischen 
den ärztlichen Gutachten ein Obergutachten einzuholen. 

Das Reichs-Versicherungsamt hat nochmalige eidliche Vernehmung des 
Steigers Sg. darüber angeordnet, welche Angaben ihm K. bei der Mitteilung des 
Unfalles über die von der Schiene getroffene Stelle und die Art der Verletzung 
gemacht hat und was etwa Sg. von der Verletzung gesehen hat. 

Die eidliche Vernehmung hat am 2. Mai 1910 vor dem Königlichen Amts¬ 
gericht zu B. stattgefunden. 

Die Aussage lautet: Am Tage nachdem K. von der Schiene an den Kopf 
geschlagen worden sein soll, liess ich mir von ihm die Arbeit des vorhergehen¬ 
den Tages vorweisen. Die Arbeit gefiel mir nicht und ich wollte K. deswegen 
in Strafe nehmen. Er bat mich jedoch, ihn nicht zu bestrafen, da er schon ge¬ 
straft genug sei. Er erzählte mir, er habe eine Schiene niederbiegen wollen, 
deswegen die Schiene zwischen die Decke und den Balken gesteckt und nun ver¬ 
sucht, sie niederzubiegen. Dabei sei das gesteckte Ende ausgeglitten und ihm 
auf den Kopf gefallen. Wenn ich mich nicht irre, zeigte er mir auch eine 
blutige Beule auf dem rechten Mittelkopfe. Die Haut war durchgeschlagen. 

Am Todestage des K. erzählte mir der Zimmerhäuer Burlek, K. sei vor 
Weihnachten 1907 beim Auswechseln zweier Stempel von einer Kappe auf den 
Kopf geschlagen worden. 

Bewertung der im Vorstehenden ausgeführten Tatsachen. 

Als erwiesen kann gelten, dass K. im November oder Dezember durch das 
Auffallen einer Kappe auf den Kopf eine grosse Blutbeule davon getragen hat, 
die der Zeuge Peter Bur. gesehen und auch, indem K. mit seiner Hand die Hand 
Bur.s zur Beule führte, gefühlt hat Der Schlag muss doch also ein nicht uner¬ 
heblicher gewesen sein, was auch daraus hervorgeht, dass K. erklärte, von dem 
Schlage brumme ihn der ganze Schädel. 

Wann diese Verletzung stattgefunden hat, ist nicht genau festzustellen 
ebenso wie der genaue Zeitpunkt des zweiten Unfalles nicht mehr ausfindig zu 
machen ist. 

Das erscheint von vornherein etwas auffällig, weil zurzeit der Unfallunter¬ 
suchungsverhandlung (27. Juni 1908) doch kaum ’/j Jahr seit dem ersten und nur 
etwa 5 Monate seit dem zweiten Unfälle vergangen waren. 

Vielleicht ist die Erklärung dafür in der von Herrn Dr. A. (Blatt 12, Rück¬ 
seite der Sektionsakten) betonten Tatsache zu suchen, nach der solche Unfälle, wie 
sie dem K. widerfahren sind, „täglich zu Dutzenden in unseren Gruben passieren“. 


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Deshalb werden sie weniger beachtet, was ja auch seitens des Verletzten 
geschehen ist, und der Tag dieser häufigen Ereignisse entfällt leicht dem Ge¬ 
dächtnis. 

Nach der Feststellung der Unfalluntersuchungsverhandlung, wonach K. am 
31. Dezember 1907 sowie am 17., 18., und 20. Februar 1908 gefehlt hat, möchte 
man annehmen, dass der erste Unfall am 30. Dezember 1907 stattgefunden und 
K. am nächsten Tag, 31. Dezember 1907, zu Haus zu bleiben genötigt hat Frau 
K. hat sogar gesagt ihr Mann sei nach diesem Unfall 2 Tage zu Haus geblieben 
(Blatt 8, Rückseite), wahrscheinlich meint sie den Unfalltag (30. Dezember) und 
den nächsten 31. Dezember 1907. 

Über den Zeitpunkt des zweiten Unfalles ist weiter nichts zu erfahren, als 
dass er Januar oder Anfang Februar 1908 erfolgt ist 

Man wird wohl gut tun,, um jeder der Parteien gerecht zu werden, den 
1. Februar 1903 als Tag des zweiten Unfalles anzusehen. 

Dann würde sich, da K. am 17. und 18. und am 20. Februar 1908 gefehlt, 
am 21. Februar den Krankenzettel geholt hat und an diesem Tage in das Knapp¬ 
schaftslazarett aufgenommen ist, die Krankheit 17 Tage nach dem zweiten Un¬ 
fall offenkundig gezeigt haben. Denn dass das Ausbleiben von der Schicht am 
17. und 18. Februar schon mit der am 20. Februar ziemlich heftig einsetzenden 
Gehirnhautentzündung zusammenhängt, darf wohl nicht bezweifelt werden. Er¬ 
wähnt doch Herr Dr. A. ausdrücklich, dass K. schon 2 Tage vor der Lazarett¬ 
aufnahme Zeichen einer Gehirnentzündung gehabt hsbe, nämlich heftiges Er¬ 
brechen und Kopfschmerzen. Die Annahme des Herrn Dr. L., wonach die Er¬ 
krankung erst 2 Monate nach dem angeblichen Unfall eingetreten sei, ist also 
unzutreffend und die L.sche Begutachtung bedarf danach keiner weiteren Be¬ 
rücksichtigung. 

Wichtig ist zu betonen, dass das Erbrechen desK, das er schon 2 Tage vor 
der Einlieferung in das Lazarett gehabt hat, nur noch die ersten beiden Tage 
des Lazarettaufenthaltes vorhanden war und dass erst am 20. März Eiter am 
rechten Augapfel durchbrach. 

Es ist daher auch mir unwahrscheinlich, dass die bei einem der Unfälle 
etwa erfolgte Infektion zuerst zu einer Entzündung in der Augenhöhle geführt 
hat, die dann (vom 1. Februar ab gerechnet) erst am 10. März, also 38 Tage 
nachher hier zum Eiterdurchbruch führte, während schon am 17. und 18. Februar 
deutliche Zeichen mindestens einer Hirnreizung (Erbrechen, Kopfschmerz) be¬ 
standen. 

Mit der Augenhöhleneiterung ist augenscheinlich erst Fieber aufgetreten, denn 
in der Krankengeschichte heisst es unter dem 14. März 1908: Seit 10. Fieber 
und Anschwellung und Entzündung des rechten oberen Augenlides usw., seit 
heute eiternde Fistel. 

Ich bin daher wie Herr Dr. A. der Ansicht, dass das Ursprüngliche die 
Hirnhautentzündung war, die schon am 17. Februar eingesetzt hat. 

Wenn die obduzierenden Ärste meinen, dass die eitrige Hirnhautentzündung 
auf eine Infektion von aussen (rechtes Auge und seine Umgebung) zurückzu¬ 
führen sei, so haben sie diese ihre Meinung in keiner Weise begründet. 

Herr Dr. K. findet die Begründung in Nr. 26 des Sektionsprotokolls: Im 
Verlauf des Sehnerven und seiner Kreuzung finden sich eine reichliche Menge 
grüngelblichen Eiters usw. und Herr Dr. K. meint, dies weise deutlich auf den 
Weg hin, den der Eiter genommen hat, nämlich durch Vermittelung der Gefässe 
und Nerven des Auges. Das konnten die Obduzenten nicht wissen und kann 
auch Herr Dr. K. nicht wissen, da das Auge herausgenommen war. Wir wissen 
nur, dass Eiter im Verlauf der Sehnerven gefunden wurde, soweit er sich in der 


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Hirnhöhle befand. Dieser Eiter kann den Weg ohne Vermittelung irgendwelcher 
Gefässe ebensowohl am Sehnerven entlang von dessen innerhalb der Hirnhöhle 
liegenden Hirnabgangstelle entlang dem Nerven bis zur Augenhöhle genommen 
haben (zentrifugal) als auch den umgekehrten Weg, das heisst von der Augen¬ 
höhle aus am Sehnerven entlang bis zu dessen Hirnabgangstelle. Der Krank¬ 
heitsverlauf spricht für den zentrifugalen Weg vom Hirn zum Auge und nicht 
für den umgekehrten vom Auge zum Gehirn. 

Denn das Fieber, mit welchem augenscheinlich die Augeneiterung be¬ 
ginnt, setzt erst am 10. März ein und die Hirnhautentzündung hat schon am 
17. Februar auf einer gewissen Höhe der Entwickelung bestanden, um dann 
wieder etwas zurückzugehen. Das Erbrechen hörte nach 2 Tagen des Lazarett¬ 
aufenthaltes auf. 

Auch ist es in keiner Weise wahrscheinlich gemacht, dass K. eine Verlet¬ 
zung am Auge davon getragen hat und nur eine solche würde doch, wenn die 
Eiterung des Auges durch eine Verletzung von aussen angeregt sein soll, als 
Infektionsquelle für die Augenhöhle in Frage kommen können. 

Es heisst aber in der ersten Eingabe der Frau K. an die Sektion (Blatt 6 
der Sektionsakten): Kappe auf den Kopf gefallen, Schiene an den Kopf geschlagen. 
Aussage der Frau K. bei der Unfalluntersuchungsverhandlung: Kappe auf den 
Kopf, Beule auf dem Kopf. 

Nur bezüglich des zweiten Unfalles sagt sie hierbei: Im Januar sei ihr 
Mann von einer Schiene in der Nähe des rechten Auges getroffen worden. Das 
will aber doch nichts sagen, da sie selbst nach dem Tode ihres Mannes noch 
nichts Genaues über den Unfall desselben wusste, denn sie schreibt am 20. Mai 
1909: Mein Mann ist an den Folgen zweier Unfälle gestorben, welche er nach 
seiner Angabe erlitten haben soll. 

Dem Sg. und dem Buj. hat aber K. gesagt, die Schiene sei ihm an den Kopf 
gefallen. 

Bur. hat die Beule vom ersten Unfall auf dem Kopf gefühlt und Sg. hat 
schliesslich am 2. Mai 1910 eidlich ausgesagt, dass ihm K., wenn er (Sg.) sich 
nicht irre, eine blutige Beule auf dem rechten Mittelkopfe gezeigt habe. 

Also von einer Verletzung am Auge ist keine Rede, das hat Frau K. mir 
aus der Erinnerung vom Hörensagen das eine Mal behauptet und sich dabei 
sicher geirrt, da K. an dem Unfalltage sowohl Buj. wie Sg. nur vom Schlag der 
Schiene gegen den Kopf gesprochen und wie zuletzt erwähnt, dem Sg. die blutige 
Beule auf der die Haut aufgeschlagen war, auf dem Mittelkopf gezeigt hat. 

Eine Infektion der Augenhöhle von aussen, wie sie die Obduzenten annehmen, 
ist daher ausgeschlossen. Ein Schlag auf den Mittelkopf kann keine ursprüng¬ 
liche (primäre) Eiterung in der Augenhöhle herbeiführen. 

Wenn ich also in dieser Beziehung Herrn Dr. A'. folge, so muss ich ihm 
doch ganz entschieden darin widersprechen, wenn aus seiner Behauptung „Solche 
Unfälle passieren täglich zu Dutzenden auf unseren Gruben, es ist mir aber kein 
Fall bekannt, der eine Gehirnentzündung im Gefolge gehabt hätte“ etwa den 
Schluss herleiten will, eine solche Folge sei überhaupt oder im Falle K. aus- 
zuschliessen. 

Wenn er das Ausbleiben von Hirnhautentzünduug nach Unfällen wie sie 
K. erlitten hat, noch nicht erlebt hat, trotzdem solche Unfälle täglich dutzend¬ 
weise in den dortigen Gruben Vorkommen, dann wohl ihm und seinen Verletzten! 
Dass sie nach solchen Unfällen aber Vorkommen können und tatsächlich Vor¬ 
kommen, ist erwiesen. 

Kaufmann-Göttingen, Lehrbuch der speziellen pathol. Anatomie, 5. Auf¬ 
lage 1909 führt S. 1075 nach der anatomischen Einteilung der Hirnhautentzündungen 


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284 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


als erste Form die fortgeleitete eitrige Hirnhautentzündung an und als zweite 
Form dieser fortgeleiteten eitrigen Hirnhautentzündung nennt er infektiöse 
Prozesse der Weichteile des Kopfes wie infektiöse Verletzungen (Erysipel usw.). 

Nun ist aber nach der eidlichen Bekundung des Sg. als wahrscheinlich 
anzunehmen (ich sage nur als wahrscheinlich anzunehmen, da Sg. erklärt: „Wenn 
ich mich nicht irre, zeigte mir K...), dass infolge des am 1. Februar 1908 erfolgten 
Auffallens einer Schiene auf den rechten Mittelkopf (also des Schädeldaches) 
hier eine blutige Beule mit durchgeschlagener Haut entstanden ist. 1 Und 
dass von einer solchen Wunde aus eine Infektion der Weichteile erfolgen 
kann, von der aus die infizierenden Bakterien bis auf die weichen Hirnhäute 
gelangen, ohne vorher an der Eintrittsstelle oder auf dem Wege zum Hirn, der 
ihnen durch verschiedene von Gefäßen durchzogene Schädellücken geöffnet ist, 
heftige Eiterungen hervorrufen, ist erwiesen und kommt auch bei anderen Eiter¬ 
infektionen vor. Ich erinnere nur an die eitrige Knochenmarkentzündung, die 
auch eine Eintrittspforte der Infektionserreger in der Haut und Schleimhaut 
voraussetzt, ohne dass es immer gelingt (das ist sogar selten möglich) die Ein¬ 
trittspforte zu finden, weil an dieser oft gar keine Entzündungs- oder Eiterer¬ 
scheinungen auftreten. 

Hat also Sg. sich nicht geirrt und am 1. Februar eine blutige Beule mit 
aufgeschlagener Haut auf dem Schädeldach das K. gesehen, so würde die Ent¬ 
stehung einer eitrigen Hirnhautentzündung von dieser Wunde aus unserem 
Verständnis durchaus nicht fernliegen. 

Ja selbst, wenn sich Sg. geirrt und keine offene Wunde gesehen hat, ist 
die Entstehung der eitrigen Hirnhautentzündung durch den Schlag mit der 
Schiene auf den Kopf — und dass ein solcher erfolgt ist, mit dem sich K. schon 
genug gestraft fühlte, unterliegt doch wohl keinem Zweifel — durchaus möglich. 

Kaufmann sagt a. a. 0. ausdrücklich: „Aber sogar ohne nachweisliche 
gröbere traumatische Eingangsforten können, besonders wenn die Nebenhöhlen 
(also Nasen-, Stirn-, Kiefer- oder Keilbeinhöhle) zufällig chronisch erkrankt sind. 
Eitererreger im Anschluss an ein stumpfes Trauma in die Meningen (weichen 
Hirnhäute) gelangen. 

Kaufmann sezierte einen solchen Fall, wo ein 65jähriger Zimmermann 
durch einen ausgleitenden Bohrer einen Schlag anf die rechte Augenbrauen¬ 
gegend erhielt und innerhalb von drei Tagen an einer eitrigen Meningitis 
(Hirnhautentzündung) verstarb. 

Es fanden sich Pneumokokken also (Bakterien, die für gewöhnlich Lungen¬ 
entzündung erzeugen) im meningealen Eiter und in der chronisch entzündeten 
rechten Oberkiefer- und Keilbeinhöhle. Hier hatte also die durch den Schlag 
bewirkte Kopferschütterung mit vielleicht kleinen Blutaustritten an den Hirn¬ 
häuten den in den Nebenhöhlen befindlichen Eitererregern, die leicht durch die 
Lymph- und Blutgefässe oder Schädellücken an den Ort der Verletzung gelangen 
konnten, den geeigneten Nährboden zur Weiterentwickelung gegebeü. Bedenken 
wir nun, dass K. schon etwa vier und eine halbe Woche vor dem zweiten Unfall 
am 30. Dezember 1907 einen Schlag auf den Kopf bekommen hatte, so dass ihm 
dieser brummte, einen Schlag, der doch mindestens einen gewissen Reizzustand 
mit Blutfülle der Hirnhäute zur Folge haben musste und dass der neue Schlag 
am 1. Februar 1908, den K. als genügende Strafe empfand, neue Verletzungen der 
Hirnhäute mit kleinen Blutaustritten zur Folge gehabt haben dürfte, die natür¬ 
lich bei der Sektion am 3. April bei dem inzwischen durch mehrfache Operation 
und Eiterungen gänzlich veränderten Verhältnissen an den Hirnhäuten nicht 
mehr festzustellen waren; nimmt man weiter an, dass das durch die Verletzung 
an den Hirnhäuten ausgetretene Blut entweder von einer äussern Wunde, von 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


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der blutigen Beule aus infiziert werden konnte, oder von erkrankten Neben¬ 
höhlen aus, über deren Untersuchung im Sektionsprotokoll nichts erwähnt ist, 
so ist um so wahrscheinlicher, dass die Unfälle in der beschriebenen Weise 
die Hirnhautentzündung zur Folge gehabt haben, als alle anderen Ursachen, 
wie Herr Dr. K. mit Recht ausgeführt hat. auszuschliessen sind. Das geht denn 
doch nicht, dass man wie Herr Dr. A. unter Ableugnung des Verletzungsein¬ 
flusses erklärt: „Woher die Gehirnentzündung entstanden ist, ist nicht klar“. 
Dann bleiben eben nur die Unfälle zur Erklärung übrig, deren Einfluss auf die 
Entstehung der Hirneiterung sehr wohl möglich und in diesem Falle wahrschein¬ 
lich ist „Davon kann keine Rede sein, dass jedenfalls nicht die geringste Ver¬ 
anlassung vorliege zu vermuten, dass die kleinen Unfälle die mittelbare Ursache 
seien“ (Worte des Herrn Dr. A.). 

Dazu liegt, wie ich bewiesen zu haben glaube, viel, ja alle Veran¬ 
lassung vor. Es bleibt uns keine andere ersichtliche Ursache. 

Von selbst entsteht niemals eine eitrige Hirnhautentzündung. Sie muss auf 
einer Infektion beruhen und da ausser der Infektionsquelle durch die Unfälle 
(in dem erörterten Sinne) keine einzige andere zu finden ist, liegt doch alle Ver¬ 
anlassung vor anzunehmen, dass die Infektion durch Vermittelung der Unfälle 
zu Stande gekommen ist 

Man muss dann annehmen, dass zuerst nur eine milde Form der Hirnhaut¬ 
entzündung Vorgelegen hat, vielleicht nur die wässrige (seröse) Form, von der 
Kaufmann ausdrücklich sagt, sie sei nicht nur die häufige Begleitform sondern 
auch die Anfangsstufe der eitrigen Form. Für eine solche anfängliche milde 
Form bei K. spricht neben anderen auch die milchige Trübung und die starke 
Verdickung der weichen Hirnhaut. 

Ich bemerke ausdrücklich, dass ein Schlag auf das Schädeldach wie bekannt, 
durch sogenannten Contrecoup, dessen Bedeutung und Erklärung hier nicht näher 
erörtert werden kann, einen Bluterguss an der entgegengesetzten Seite, also an der 
Grundfläche des Hirns, wo sich ja die Haupteiterung zeigte, erzeugt haben kann. 

Bei dieser wie erwähnt, anfänglich milden Form wäre es vielleicht ge 
blieben und es wäre eine Ausheilung zu Stande gekommen, wenn sich K. zweck¬ 
entsprechend verhalten hätte, d. h. zu Haus und im Bett liegen geblieben wäre. 

Aber K. hat weiter gearbeitet, anscheinend sogar am 19. Februar, nach¬ 
dem er am 17. und 18. schon ernstlich krank war. 

Nun ist aber gerade bei allen Hirnverletzungen jede Bewegung und Er¬ 
schütterung so gefährlich, dass v. Bergmann vor dem Transport aller Hirn¬ 
verletzten warnt. 

Es ist also nicht zu verwundern, dass unter dem Reiz der durch die Arbeit 
gegebenen fortwährenden Erschütterung und der bei der Arbeit unausbleiblichen 
Blutfülle des Kopfes die anfänglich milde wässrige (seröse) Entzündung nun 
sich erheblich verschlimmerte und in eine schwere eitrige Form überging. Im 
Verlaufe dieser eitrigen Entzündung gelangte der Eiter, am Sehnerven entlang 
kriechend auch in die rechte Augenhöhle. Hier fand die Eiterung in dem 
lockeren, die Augäpfel umgebenden Zellgewebe besonders günstige Verhältnisse. 
Der Eiter vermehrte sich sehr rasch. 

Die giftigen Eitererzeugnisse (Toxine) dieser starken Augenhöbleneiterung 
gelangten ins Blut, erzeugten Fieber und diese neu eingetretene Blutinfektion 
durch Eitergift vermehrte auch wieder, da die ganze Blutmasse nunmehr infiziert 
war, die Eiterung der Hirnhaut, der schliesslich K. erlag (Circulus vitiosus). 

Ich halte es daher für durchaus wahrscheinlich, dass in dem erörterten 
Sinne beide Unfälle (der erste mehr das Terrain vorbereitend) die Veranlassung 
zu der schliesslich tötlich verlaufenen Hirnhauteiterung des K. gewesen sind. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Die Krüppelfiirsorge im Rabmen der sozialen Fürsorge. 

Von Dr. Marcus, Posen. 

Spezialarzt für Orthopädie, Arzt der städtischen Krüppelfürsorge. 

Als vor drei Jahren durch die über das ganze Reich sich erstreckende 
Zählung der jugendlichen Krüppel festgestellt wurde, dass das Krüppelelend 
noch weit grösser war als man vermutet hatte, ging man fast überall tatkräftig 
daran, Maßnahmen zur Linderung dieses Krüppelelends zu ergreifen. 

Unablässig traten in Wort und Schrift die Fürsprecher der Krüppelfür¬ 
sorge für die Notwendigkeit derselben ein und suchten Private und Behörden 
für ihre Bestrebungen zu interessieren. 

Zweifellos mit nicht zu unterschätzendem Erfolge. 

Der am 31. III. 10 in Berlin zusammengetretene I. Krüppelkongress hat 
gezeigt, dass nicht nur weiteste Kreise der Bürgerschaft, sondern auch Selbst- 
verwaltungs-, Staats- und Reichsbehörden die Krüppelfürsorgebewegung mit 
regstem Interesse verfolgen. 

Man fängt an einzusehen, dass der Kampf gegen das Krüppelelend letzten 
Endes nichts anderes bedeutet als eine Stärkung der Volkskraft. Man begreift 
dass die private Wohltätigkeit allein gar nicht imstande ist all das zu leisten, 
was auf diesem Gebiete notwendig ist. 

Mag durch die Wohltätigkeit einzelner noch so viel erreicht werden, mögen 
in diesen und in jenen Fällen noch so weite Kreise des Publikums zu gemein¬ 
samer Hilfe sich zusammentun und mag endlich da und dort das Interesse der 
Behörden sich auch durch die Tat betätigen! Das alles genügt lange nicht! 
Die Krüppelfürsorge muss von der privaten Wohltätigkeit ganz unabhängig ge¬ 
macht werden, wenn sie ihr Ziel — die Krüppel zu selbständigen Existenzen 
heranzubilden — erreichen soll. Das ist aber bei der Mehrzahl der Krüppel 
möglich; denn der grösste Teil der Krüppel kann durch die Krüppelfürsorge — 
Behandlung, Unterbringung in passenden Berufen usw. — wirtschaftlich selb¬ 
ständig gemacht werden. 

Ich habe diesen Punkt ausführlicher in einem Aufsatze behandelt, den ich 
in diesem Jahre im Archiv für Orthopädie veröffentlicht habe. In diesem Auf¬ 
sätze habe ich mich auch eingehender darüber ausgesprochen, wie man wohl die 
Krüppelfürsorge organisieren müsste, um das Ziel derselben mit möglichst ge¬ 
ringen Kosten zu erreichen. 

Ich kann das hier nicht mit der gleichen Ausführlichkeit tun. Anderseits 
ist es aber meines Erachtens Pflicht, auch weitere Kreise in einer die Öffent¬ 
lichkeit so stark interessierenden Bewegung, und das ist die Krüppelfürsorge, 
wenigstens über die Grundzüge einer solchen allgemeinen Krüppelfürsorge zu 
unterrichten. 

Wenn ich vorhin den Grundsatz aufgestellt habe, dass die Krüppelfürsorge 
von der privaten Wohltätigkeit unabhängig gemacht werden muss, so bedeutet 
es nur die logische Fortsetzung dieses Grundsatzes, dass es ganz Pflicht der 
staatlichen und Selbstverwaltungsbehörden sein muss, die Krüppelfürsorge in die 
Hand zu nehmen. Sie muss eine soziale Einrichtung werden, festgelegt durch 
Gesetz, genau so wie die Fürsorge für die Unfallverletzten, Kranken und In¬ 
validen. 

Die Notwendigkeit einer solchen gesetzlich geregelten Fürsorge für die 
Krüppel braucht nicht erst bewiesen zu werden. Sie liegt klar auf der Hand. 


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Auf die Vorteile, die eine solche Krüppelfürsorge für die Volkswirtschaft 
haben würde, braucht ebenfalls nicht näher eingegangen zu werden. Von be¬ 
rufenster Seite ist wiederholt schon darauf hingewiesen worden, dass grosse 
Summen alljährlich erspart würden, wenn man die Krüppel erwerbsfähig machte 
und verhütete, dass sie der Armenpflege zur Last fielen. 

Zur Erörterung kann nur die Frage der organisatorischen und finanziellen 
Durchführbarkeit einer solchen allgemeinen Krüppelfürsorge stehen. 

Man kann verstehen, wenn die Behörden jetzt, wo jahraus jahrein Riesen¬ 
summen für soziale Zwecke ausgegeben werden, zunächst davor zurück¬ 
schrecken, durch weitere Einrichtungen auf sozialem Gebiete, und mögen sie 
noch so zweckentsprechend sein, grosse Volkskreise noch mehr zu belasten, als 
es jetzt schon der Fall ist. 

Über diese Besorgnis kann auch die Erwägung nicht ohne weiteres hin¬ 
weghelfen, dass gerade das in der Krüppelfürsorge verwandte Geld ein gut an¬ 
gelegtes Kapital sein wird, das reichlich Zinsen bringen dürfte durch Ersparung 
grösserer Ausgaben. 

Nun handelt es sich aber bei der allgemeinen Krüppelfürsorge gar nicht 
um Neueinrichtungen, sondern um eine, wie ich glaube, mässige Erweiterung 
schon vorhandener Fürsorgeeinrichtungen. 

Zwei grosse Gruppen von Organisationen sind vorhanden, an die ich denke 
und die mir zur Aufnahme der Krüppelfürsorge durchaus geeignet erscheinen. 

Einmal die Fürsorgeeinrichtungen, die das Kind von der Geburt fast bis 
zur Entlassung aus der Schule begleiten, und sodann die Wohlfahrtseinrich¬ 
tungen, die für die arbeitende Bevölkerung geschaffen worden sind. 

Zur Gruppe I gehören: 1. die Säuglingsfürsorge, 2. die Armenfürsorge, 
3. die Schulfürsorge. 

Zur Gruppe II gehören: 1. die Berufsgenossenschaften, 2. die Landesver¬ 
sicherungsanstalten, 3. die Krankenkassen. 

All diese Fürsorgeeinrichtungen haben ihr bestimmtes Wirkungsgebiet, 
begrenzt nach Alter und Stand der Hilfsbedürftigen und nach der Art der Hilfs¬ 
bedürftigkeit. Sie sind aber sämtlich, und das .ist für die Krüppelfürsorge 
wichtig, heute schon in der Lage, auch die Bekämpfung des Krüppelelends in 
ihren Bereich zu ziehen. Und noch mehr. Bei einigen Organisationen ist bereits 
eine Krüppelfürsorge vorhanden, teils als freiwillige Leistung, teils aber auch als 
gesetzlich festgelegte Pflicht. 

Betrachten wir nun die in Frage kommenden Organisationen im einzelnen. 

Säuglings-, Armen- und Schulfürsorge sind zusammenzunehmen. Sie sind 
Wohlfahrtseinrichtungen der Kommuuen, die sich im gegebenen Falle des Kindes 
bis zu seiner Schulentlassung annehmen. Dass diese Wohlfahrtseinrichtungen die 
Krüppelfürsorge mit in ihr Arbeitsgebiet aufnehmen können, darüber kann kein 
Zweifel sein. In grösseren Kommunen ist das heute bereits vielfach der Fall. 
Über die Krüppelfürsorge hier in Posen habe ich auf dem Kongress und in 
mehreren Aufsätzen berichtet und gezeigt, dass der Stadt Posen durch diese ge¬ 
regelte und streng durcbgeführte Krüppelfürsorge nur relativ geringe Mehr¬ 
kosten erwachsen sind. 

Es ist also sicher, dass mit der Gruppe I der Fürsorgeeinrichtungen die 
Krüppelfürsorge so verbunden werden kann, dass für die Kinder bis zum Ab¬ 
schluss des 14. Lebensjahres ausreichend gesorgt wird. 

Wie steht es nun aber mit den Krüppeln vom 15. Lebensjahre ab und mit 
der für diese Zeit in Frage kommenden Gruppe II der Wohlfahrtseinrichtungen? 

Bei dieser ist es meines Erachtens noch leichter als bei der Gruppe I, die 
Krüppelfürsorge mit hineinzunehmen. Einmal deshalb, weil diese Fürsorge- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


einrichtungen glänzend organisiert sind und das ganze Reich umfassen, und 
sodann deshalb, weil heute schon die Landesversicherungsanstalten — oft 
wenigstens — praktische Krüppelfürsorge als freiwillige Leistung treiben und 
die Berufsgenossenschaften sogar gesetzlich verpflichtet sind, für die durch Un¬ 
fälle zu Krüppeln gewordenen Arbeiter alles zu tun, was notwendig ist, also 
auch orthopädische Apparate zu liefern. 

Ich kann mich deshalb bei den Berufsgenossenschaften ganz kurz fassen. 
Das Arbeitsfeld derselben beschränkt sich auf die durch Unfall zu Krüppeln 
gewordenen Arbeiter. Die Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, 
diesen Krüppeln jede Behandlung angedeihen zu lassen, die geeignet erscheint, 
ihre Arbeitsfähigkeit zu heben. Sie müssen deshalb alle ärztlicherseits für not¬ 
wendig gehaltenen orthopädischen Apparate beschaffen, sofern die Aussicht besteht, 
dass durch diese die Arbeitsfähigkeit der Krüppel in einigermassen wesentlichem 
Grade, und sei es auch nur um 10 °/ 0 , gehoben werden kann. Dass die Berufs¬ 
genossenschaften dieser ihrer Pflicht nicht nur in vollem Umfange nachkommen, 
sondern noch darüber hinausgehen, indem sie auch in solchen Fällen Apparate 
bewilligen, wo es sich nur um kosmetische Zwecke handelt, weiss jeder auf dem 
Gebiete der Unfallkrankenbehandlung nur einigermassen erfahrene Arzt 

Auch bei der Invalidität ist die Krüppelfürsorge nicht ungünstig gestellt, 
wenn auch bei ihr die Verhältnisse nicht so günstig liegen wie bei der Berufs¬ 
genossenschaft Denn was dort Pflicht ist, ist hier nur freiwillige Leistung. 
Immerhin ist es heute schon so, dass die Invalidität ohne weiteres ein orthopä¬ 
disches Heilverfahren übernimmt — auch das nur in der Gewährung von ortho¬ 
pädischen Apparaten bestehende —, wenn hierdurch die Aussicht gegeben ist, 
dass der Kiäippel wenigstens den dritten Teil seiner Erwerbsfähigkeit wieder¬ 
erlangt. Die Invalidität ist allerdings nicht zur Übernahme des Heilverfahrens 
verpflichtet. In der Tat aber geschieht es immer, wenigstens hier bei uns. Ich 
erinnere mich nicht eines Falles, in dem die L.-V.-A. die Beschaffung eines 
ärztlicherseits für notwendig erklärten Apparates abgelehnt hätte. Die Praxis 
der einzelnen Landesversicherungsanstalten scheint allerdings in diesem Punkte 
eine verschiedene zu sein. Es dürfte sich deshalb schon aus diesem Grunde 
empfehlen, diese freiwillige Leistung zu einer gesetzlichen zu gestalten. Aber 
noch aus einem anderen Grunde erscheint es rätlich, die bisher freiwillige 
Leistung zu einer gesetzlichen zu machen. Es sind nämlich die Fälle, hei 
welchen zur Vermeidung der Invalidität im Sinne des Gesetzes, d. h. zur Er¬ 
haltung von mindestens einem Drittel der Erwerbsfähigkeit, die Beschaffung von 
Apparaten notwendig ist, keineswegs die häufigsten. Viel häufiger sind solche 
Fälle, bei denen eine Invalidität nicht in Frage kommt, auch wenn der notwen¬ 
dige orthopädische Apparat nicht angeschafft wird, bei denen der Apparat aber 
doch imstande ist, die Erwerbsfähigkeit ganz wesentlich zu erhöhen. Bei solchen 
Krüppeln liegt für die Landesversicherungsanstalten nach den jetzt geltenden 
Betimmungen eine Veranlassung zum Eingreifen überhaupt nicht vor. 

Wie ist es nun mit diesen Krüppeln? Wer sorgt jetzt für sie? Wer könnte 
es am besten tun? 

Diese Krüppel sind wirklich am schlechtesten daran. Es sorgt, kurz ge¬ 
sagt, niemand für sie. Die kommunale Fürsorge kümmert sich nicht um sie; 
denn sie sind nicht so arm, dass sie Armenunterstützung gebrauchen. Sie ver¬ 
dienen ja schliesslich durch Arbeit gerade noch soviel, wie sie zum Leben not¬ 
wendig haben. Die Berufsgenossenschaft kommt bei diesen Krüppeln gar nicht 
in Frage, auch die Invaliditätsversicherung hat keine Veranlassung, einzutreten. 

Nun arbeiten diese Leute; sie gehören infolgedessen Krankenkassen an 
und damit komme ich auf die dritte Fürsorgeeinrichtung der Gruppe II zu 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 9. 


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sprechen. Es wäre also doch das Naheliegendste, dass die Krankenkassen, deren 
Mitglieder die Krüppel ja nun sind, ausreichend für sie sorgen. 

Das geschieht aber ganz und gar nicht. Denn einmal sind die Kranken¬ 
kassen hierzu nicht gesetzlich verpflichtet. Sie brauchen bekanntlich nicht 
Apparate zu beschaffen, die höhere Aufwendungen nötig machen, und sodann 
sind sie finanziell oft genug gar nicht in der Lage, es zu tun. 

Wohl gibt es wohlhabende und gutfundierte Krankenkassen, die ihren Mit¬ 
gliedern auch in den Fällen von Krüppelhaftigkeit alle mögliche Hilfe angedeihen 
lassen können, und ich kann aus meiner Erfahrung hier nur sagen, dass das 
auch öfters der Fall ist. Ich erinnere mich sogar einiger Fälle, in denen solche 
Krankenkassen selbst für Kinder ihrer Angehörigen Apparate, und manchmal 
recht kostspielige, bewilligt haben. Es sind das aber immerhin nur Ausnahmen. 
Nötig ist und bleibt, will man dem Krüppelelend ernsthaft zu Leibe gehen, 
eine gesetzliche Verpflichtung der in Frage kommenden Organisation. Es ist 
eben nicht angängig, dass heute, wo für die Hilfsbedürftigkeit in jeder Form 
durch Fürsorgemaßnahmen gesorgt wird, Fälle Vorkommen können und oft 
genug Vorkommen, in denen jede der obengenannten Fürsorgeeinrichtungen glatt 
versagt. 

Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Es ist ja ganz erklärlich, dass diese 
Lücke bisher, da man sich recht wenig um diese Kategorie von Hilfsbedürfti¬ 
gen kümmerte, weniger in Erscheinung trat. Nun aber, wo Private und Kom¬ 
munen in der Fürsorge für die Krüppel geradezu wetteifern, darf der Staat 
mit gesetzlichen Maßnahmen nicht Zurückbleiben. Er darf es um so weniger, 
als auch in diesen Fällen weder Organisation noch Kostenpunkt grössere Schwie¬ 
rigkeiten bieten. 

Die Fürsorge für diese Krüppel könnte gut so organisiert werden, dass in 
erster Reihe die Krankenkassen für sie eintreten müssen. Aber mit Rücksicht, 
auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nur soweit, als die notwendigen Apparate 
einen bestimmten Kostensatz nicht übersteigen. Ist das aber der Fall, geht die 
geforderte notwendige Leistung über die finanzielle Kraft der Kasse hinaus, so 
muss unter allen Umständen die Landesversicherungsanstalt eintreten, selbst¬ 
verständlich auch da, wo es sich, wie oben auseinandergesetzt, gar nicht um 
Verhütung einer Invalidität handelt. 

Wird diese Bestimmung Gesetz, so ist mit einem Schlage für alle Krüppel, 
für die eine orthopädische Behandlung, die ja oft genug in Darreichung von 
Apparaten bestehen muss, in Frage kommt, ausreichend gesorgt. 

Gewiss bedeutet das zunächst eine Mehrbelastung der Krankenkassen und 
in noch höherem Grade der Landesversicherungsanstalt, aber keineswegs eine 
so bedeutende, als es auf den ersten Blick scheinen könnte. Denn ganz abge¬ 
sehen davon, dass es sich nur um eine relativ geringe Anzahl von Krüppeln 
handeln wird, denen eine solche Gesetzesbestimmung zugute kommen dürfte — 
für einen grossen bestimmten Teil von Krüppeln tritt ja die Invaliditätsver¬ 
sicherung jetzt schon ein —, wird diese Zahl auch immer kleiner werden, je 
besser im Laufe der Jahre die Fürsorge für die jugendlichen Krüppel arbeitet, 
weil naturgemäß immer weniger hilfsbedürftige Krüppel aus der Schule ent¬ 
lassen und in die Arbeit treten werden. 

Schon haben sich die Deutsche Gesellschaft für orthopädische Chirurgie 
und die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge mit einer Petition in diesem 
Sinne an die maßgebenden Stellen gewandt. Es ist zu hoffen, dass sie Erfolg 
haben werden und dass schon die neue Reichsversicherungsordnung entsprechende 
gesetzliche Bestimmungen aufweisen wird. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Inralidenwesen Nr. 9. 


Es wäre tief bedauerlich, wenn diese gesetzlichen Bestimmungen nicht ge¬ 
troffen würden und die Krüppelfürsorge infolgedessen nach wie vor diese Lücke 
aufweisen sollte. _ 


Besprechungen. 

Franck, Tracheotomia transversa (Münch, med. Woch. 6). In seiner sehr 
interessanten Arbeit über die Quertracheotomie, die an 12 Fällen in der chirurgischen 
Klinik des städt. Krankenhauses zu Frankfurt a. M. (Prof. Hehn) ausgeführt wurde, kommt 
Verf. zu dem Resultat, dass sie folgende Vorzüge vor dem alten klassischen Hautlängs¬ 
schnitt besitzt: 

1. Bezüglich der Operation: klare Topographie, ziemliche Gef&ssschonung ohne Isthmus¬ 
verschiebung, spontan klaffende Trachealwunde und Entbehrlichkeit aller Instrumente 
mit Ausnahme des Messers. 

2. Bezüglich des Resultates: primäre Wundheilung, Erhaltung des Trachealrohres, 
unsichtbare, nicht eingezogene Hautnarbe, voraussichtlich ohne Spätfolgen. 

Aronheim- Gevelsberg. 

Härtling, Abscess am Thorax. H. demonstriert in der medizin. Gesellschaft 
zu Leipzig am 7. 12. 09 (s. Münch, med. Woch. 3) ein Kind, das, 8 Monate alt, einen 
Abscess am Thorax aufwies, in dem sich mehrere Strohhalme fanden. Diese hatten den 
Weg durch den kindlichen Kehlkopf in die Bronchien gemacht, bewirkten dann einen 
bronchopneumonischen Herd, darnach einen Lungenabscess und ein lokales Empyem, das 
schliesslich zwischen den Rippen durchbrach. Aron heim-Gevelsberg. 

Hannemüller, Behandlung penetrierender Lungenverletzungen. H. for¬ 
dert in einem Vortrag in der Breslauer chirurgischen Gesellschaft am 14. 3. 10 (s. Münch, 
med. Woch. 18) bei penetrierenden Lungen Verletzungen im Frieden sofortige Operation 
für alle Fälle, bei denen die Blutung in den Thorax andauert oder einen bedrohlichen 
Grad erreicht. Im Kriege soll nur unter sehr günstigen äusseren Verhältnissen im Notfall 
operiert werden. Vorstellung von zwei Fällen. In der Diskussion betont Küttner den 
Unterschied zwischen den Kriegs- und Friedensverletzungen. Erstere kämen meist zu 
spät zur Operation; auch seien die Mantelgeschoss wunden (wie im südafrikanischen Kriege) 
prognostisch günstiger als die Bleigeschossverletzungen (griechisch-türkischer Krieg). Für 
die Friedensverletzungen empfiehlt K. bei ausgedehntem, hartnäckigem Hämothorax, der 
auch durch die Punktion nicht zu beeinflussen ist, die Thorakotomie mit Aufblähung der 
Lunge durch Überdruck und sofortige Naht. Aronheim-Gevelsberg. 

Urbach, Über Lungenhernien (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie, Bd. 103, 
1. und 3. Heft). Verfasser teilt die Lungenhernien in zwei grosse Gruppen, angeborene 
und erworbene. Auch die angeborenen entwickeln sich meist erst in den ersten Wochen 
und Monaten bei Kindern mit angeborenen Defekten der Brustwand. 

Die Entwicklung post partum hat ihren Grund darin, dass die luftleere Lunge 
kollabirt in der Pleurahöhle liegt. Die erworbenen Lungenbrüche verdanken ihren Ur¬ 
sprung entweder einem Trauma, oder sie haben pathologische Ursachen und können auch 
spontan entstehen. Die ersteren kommen durch schwere Quetschungen der Brust zu stände. 
Ferner als konsekutive Lungenhernien im weiteren Verlauf einer Thoraxverletzung nach 
Stich-, Hieb-, Quetsch- oder Schusswunden. Als pathologische Ursache kommen in Betracht: 
Narben nach Abszessen, Karies der Rippen, Usur der Rippen durch Lungenabszess, 
Empyem. Die spontanen Lungenhernien kommen zustande durch vermehrtes Lungen- 
voluraen, durch vermehrten, intrathorakalen Druck und durch einen Locus minoris resi- 
stentiae am Thorax. 

Wightmann beschreibt einen solchen Fall bei einem Posaunenbläser. Die Diag¬ 
nose ist nicht schwer. Differentialdiagnostisch kommen in Betracht: Brusttumoren, 
Echinokokken, kalter Abszess, perforierendes Empyem. Die Prognose ist nicht ungünstig. 
Kleine Lungenbrüche können spontan zurückgehen. Einklemmungen kommen infolge der 
Kompressibilität der Lunge und Elastizität des Thorax seltener vor. Therapeutisch 
kommt in Betracht: ein Heftpflasterdruckverband, bruchbandartige Pelotten und operative 
Schliessung des Thoraxdefektes mittels Rippenplastik. 


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Verfasser schlägt folgende Einteilung vor: 

I. Angeborene (im Sinne Hochsingers); 


II. Traumatische 


1. Prolapse, 

2. echte Hernien, 


a. unmittelbar, 

b. unmittelbar entstandene; 


a. intermittierende, 


ttt o nnn t Qn n / 1* durch Muskelriss, r 

U durch pathol. Ursachen, j b kontinuierliche . Taendler-Berlin. 

Schümann, Schussverletzung der Lunge. Sch. berichtet in der medizin. 
Gesellschaft zu Leipzig am 7. 12. 09 (s. Münch, med. Woch. 3) über einen Fall von 
Schussverletzung der Lunge bei einem 29jähr. Mann, der sich 4 Stunden vor der Ein- 
lieferung mit einem 9 mm-Revolver in die 1. Thoraxseite geschossen hatte. Der Einschuss 
lag 2 mm nach innen von der Mammillarlinie im 4. Intercostalraum, der Ausschuss 
5 cm von der Mittellinie entfernt am Rücken zwischen 9. und 10. Rippe. Wegen der 
schräg absteigenden Richtung des Schusskanals und des Blutbrechens wurde zunächst 
eine Laparotomie vorgenommen, bei der sich Zwerchfellkuppel und Magen intakt erwiesen. 
Sodann wurde durch Intercostalschnitt im 4. Intercostalraum die 4. Rippe partiell reseziert. 
Es fand sich ein Streifschuss des Herzens am 1. Herzrande; die reichliche intrathorakale 
Blutung war durch eine Schussverletzung des 1. Unterlappens veranlasst. Blutstillung 
durch zwei tiefgreifende Seidennähte bewerkstelligt; völliges Austupfen der Pleurahöhle 
und luftdichte Naht ohne Drainage. Nach 3 Monaten Heilung ohne Beschwerden. 

Aronheim - Gevelsberg. 


Seidel , Pathogenese und Therapie des genuinen Lungenemphysems 
S. spricht in der Gesellschaft für Natur- und Heilkunde zu Dresden am 27. 11. 09 
(s. Münch, med. Woch. 6) über neuere Anschauungen über Pathogenese und Therapie 
des genuinen Lungenemphysems und schildert das Vorgehen der Freudschen Operation 
bei einem 52jähr. Mann, der vor 2 Jahren operiert wurde und heute noch beschwerden¬ 
frei ist. Die Atembewegung ist von 2 auf 5 cm erweitert worden. Die drohende Inva¬ 
lidisierung ist abgewendet worden und Pat. hat als Werkführer seitdem ununterbrochen 
gearbeitet. Die Operation ist möglichst in Lokalanaesthesie auszuführeu, Pneumothorax 
zu vermeiden. Es empfiehlt sich die Wegnahme nur kleiner Rippenstücke (2—2,5 ca.) 
und Vermeidung einer Resektion im knöchernen Teile, um die Beweglichkeit zu erhalten. 
Vor unzeitiger doppelseitiger Operation ist zu warnen. Aron heim-Gevelsberg. 

Ayala, Über Lungentuberkulose infolge von Quetschungen. (La Med. 
degli Infortuni del lavoro e delle Malatti professionali 9. 10. 09.) An der Hand von 
2 Fällen, bei denen sofort im Anschluss an den Unfall Bluthusten und Schmerzen ein¬ 
traten und sich eine floride Phthise entwickelte, bespricht A. folgende bei einer trau¬ 
matischen Tuberkulose zu berücksichtigenden Punkte: 

1. Gesundheitszustand des Betreffenden im Augenblick der Verletzung. Ist der Verletzte, 
während er den Unfall erlitt, bereits tuberkulös gewesen, so kann höchstens von 
einer Verschlimmerung des Zustandes die Rede sein. Die Frage, ob der Betreffende 
vollkommen gesund gewesen ist, muss mit Vorsicht beantwortet werden, da nach dem 
Obduktionseigebnis Burkhardts nur 9 °/ 0 der Obduzierten frei von Tuberkulose sind. 
(Diese Zahl bedarf der Revision, da sie doch nur aus in Krankenhäusern verstorbenen 
Angehörigen der arbeitenden Klassen gewonnen ist; immerhin erreicht sie eine er¬ 
schreckende Höhe, wenn man die mit Pirquet scher Impfung gewonnenen Resultate 
hinzuzieht. Ref.) Die Aufnahme einer sehr sorgfältigen Anamnese ist daher notwendig. 
Man wird annehmen müssen, dass tuberkulöse Herde im Körper latent bestehen, 
welche durch ein Trauma aufflackern. 

2. Bedeutung und Grad der Gewalteinwirkung. Um einen latenten tub. «Prozess zu 
entfalten, bedarf es nur einer massigen Kontusion des Brustkorbes; eine solche muss 
aber objektiv und subjektiv nachgewiesen werden. 

3. Sitz der Verletzung. Meist erleidet der Thorax das Trauma, es kann aber auch 
eine allgemeine Verletzung (Sturz aus der Höhe) zur Entwicklung der Tuberkulose 
führen. Die verletzte Seite ist meist die erkrankte, Einwirkung durch Contrecoup 
ist indessen auch möglich. 

4. Unmittelbare Einwirkungen. Die Lungenblutung, welche eine grosse Rolle spielt, 
fehlt manchmal; man muss aber auch umgekehrt daran denken, dass eine solche 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


auch die nicht traumatische Tuberkulose einleiten kann. Wichtig ist der sofortige 
Nachweis von TB. in dem blutigen Auswurf, 

5. Zeit zwischen Trauma und Krankheitsausbruch. Bei dem Unterschied, ob es sich um Ver¬ 
schlimmerung eines bestehenden tuberkulösen Prozesses handelt oder um Entwicklung 
eines neuen Krankheitsprozesses, ist im ersteren Falle die Zeit nach Schindler bis 
zu 3 Monaten zugrunde zu legen, im zweiten von einigen Tagen bis zu mehreren Monaten. 

6. Reihenfolge der Krankheitserscheinungen. Nach Auftreten der ersten Symptome 
müssen die Krankheitserscheinungen sich ohne Unterbrechung aneinanderreihen. 

7. Sehr wichtig ist der Obduktionsbefund, der für eine traumatische Tuberkulose unbe¬ 
dingt eine frische Erkrankung voraussetzt, wenn die Verletzung vor nicht gar langer 
Zeit stattgefunden hat. 

Bei der Abschätzung des Grades, der Dauer und des Schadens ist immer im Auge 
zu behalten, dass die Prognose ernst ist. Eine Verletzung, welche zu einer traumatischen 
Tuberkulose führt, kann nicht als Totschlag auf gefasst werden; das italienische Recht 
nennt solche Fälle ornicidio preterintenzionale (unbeabsichtigter Totschlag). 

Hamm er schmidt-Danzig. 

Cardon, Lungentuberkulose nach Verletzung. (Medicina degli infortuni del 
lavoro 11. 09.) Ein bisher ganz gesunder 39jähr. Hafenarbeiter stürzte beim Anlegen 
eines Bootes an die Hafenmauer heftig mit der Brust gegen diese und von da erhitzt ins 
Wasser. Sofort ins Krankenhaus gebracht, hatte er dort 5 Tage später eine leichte 
Lungenblutung, die sich während des weiteren lOtägigen Aufenthalts dort noch immer 
wiederholte. Während der weiteren häuslichen Behandlung durch den Vertrauensarzt 
traten trockner Husten, Nachtschweisse und unbestimmte Brustschmerzen ein. Tempe¬ 
raturmessungen wurden nicht gemacht. 

Einige Monate später wurden im Institut von Bernacchi in Mailand im Auswurf 
Tuberkelbazillen nachgewiesen und Pat. zu 35 °/ 0 erwerbsunfähig geschrieben. 

Nach 2 Jahren angeblich Verschlimmerung, sodass Pat. von 2 Privatärzten als 
dauernd erwerbsunfähig bezeichnet wurde. 

Aus der sehr eingehenden Begutachtung des zum Sachverständigen ernannten Verf. 
sei hervorgehoben, dass physikalisch nur leicht rauhes Atmen an der rechten Spitze und 
mittelblasiges Rasseln innerhalb eines fünflirestückgrossen Bezirks zwischen Schulter¬ 
blatt und Wirbelsäule gefunden wurde. Alle angewandten Methoden Hessen niemals 
Tuberkelbazillen im Auswurf nachweisen. Nur einmal stieg während einer 2monatigen 
Beobachtungsdauer die Abendtemperatur auf 37,4 °. Pat. lebte in den denkbar elendesten 
Verhältnissen mit seiner zahlreichen Familie. 

In längeren theoretischen Ausführungen sagt Verf., 1) dass in 79 °/ 0 der Fälle 
Kontusionen des Brustkorbs Ursache für traumatische Tuberkulose sind; 2) der sichere 
Nachweis der rein traumatischen Entstehung einer Lungentuberkulose könnte nur erbracht 
werden, wenn bei einem Menschen vor dem Anfall mit allen denkbaren diagnostischen 
Mitteln das völlige Freisein von Tuberkulose festgestellt wurde. Da mit solchen Zufällen 
ja nicht zu rechnen sei, müsste man mit Wahrscheinlichkeiten rechnen und als solche die 
Ansiedelung von Kochschen Bazillen in einer traumatischen Lungenblutung bezeichnen, 
was nach unsern heutigen Anschauungen möglich sei. Da jedoch eine solche Blutung 
leichter in einem tuberkulös veränderten Lungengewebe einträte, wäre die Frage so zu 
stellen, ob es sich im Einzelfall um die Offenbarung einer bis dahin latenten Tuberkulose 
durch den Unfall oder um die sehr seltene und wenig wahrscheinliche Tuberkulisierung 
einer Parenchymverletzung handelte. 3) Endlich könnte der Unfall nur den Ablauf einer 
offenbar vorhandenen Tuberkulose erschweren und verschlimmern, was in gerichtlich¬ 
medizinischer Hinsicht zu der schwierigen Entscheidung Veranlassung gäbe, welcher Teil 
der verminderten Arbeitsfähigkeit der vorher vorhandenen Tuberkulose oder ihrer Ver¬ 
schlimmerung zur Last falle. 

Von den klinischen Zeichen, die Pat. bot, ist die frische wiederholte Lungenblutung 
das wichtigste, da verschiedene Autoren die rasch wiederholten Blutungen als charakte¬ 
ristisch für traumatische Tuberkulose ansehen. Nach Brouardel ist die durchschnitt¬ 
liche Zeit zwischen Trauma und Auftreten der Bazillen 3 Monate, nach Verf. die Wahr¬ 
scheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs um so grösser, je rascher nach dem Unfall 
die Bazillen auftreten. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9. 


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Kurz die Geschichte des Pak Zusammenfassend hebt Verf. hervor, dass ausser der 
Kontusion der Fall des erhitzten Pat. ins Wasser von grosser Bedeutung sei und erkennt 
den Zusammenhang des Lungenzustandes mit dem Trauma nach einer der beiden ersten 
oben auseinandergesetzten Formen an. 

In weiteren sehr ausgedehnten Ausführungen erklärt Verf., dass gegen das ausser- 
gerichtliche Vorgutachten eine ganz wesentliche Besserung aufgetreten sei und stellt völlige 
Ausheilung in Aussicht, da ein Unterschied in dem Verlauf zwischen gewöhnlicher und 
traumatischer Tuberkulose nicht bestehe. 

Interessant für den deutschen Unfallarzt sind die seitenlangen Betrachtungen über 
den Einfluss möglicherweise wider Erwarten auftretenden Verschlimmerungen auf Grund von 
zwischenlaufenden Krankheiten oder einem neuen Unfall — Schwierigkeiten, die für unsere 
Rechtsprechung nicht existieren. Auf Vorschlag des Verf. wird dem Pat. seine Rente von 35% 
belassen und ihm für 4 Monate der Enthaltung von der Arbeit die Vollrente gewährt 
Die Beobachtung des unter den denkbar kläglichsten Lebensverhältnissen weiter¬ 
arbeitenden Pat. über zwei schwere Winter hinaus bis jetzt ergab das Verschwinden jeder 
Spur von Lungensymptomen. Cr am er-Cottbus. 

Sternberg, Über traumatische Pneumonie (Koutusionspneumonie). (ln- 
augural-Dissertat. Berlin 10.) Nach eingehender Besprechung der Literatur über trau¬ 
matische Pneumonie teilt Verf. 12 Fälle aus der II. med. Klinik (Prof. Kraus) mit, in 
welchen Obergutachten abgegeben waren. In 8 Fällen wurde ein Zusammenhang mit 
vorhergehendem Trauma angenommen, in 4 Fällen abgelehnt Das Ergebnis des bear¬ 
beiteten Materials ergibt folgende Hauptgesichtspunkte bei der Begutachtung des Zu¬ 
sammenhanges zwischen Unfall und Pneumonie: 

1) Würdigung der Art des Traumas mit Bezug auf die Pneumonie: a) Kontusion, 
b) indirekte Beeinflussung durch Änderung des thorakalen Druckes (Heben von Lasten). 

2) Der Zeitraum zwischen Unfall und Erkrankung, der in der Regel auf höchstens 
4 Tage zu bemessen ist, muss im einzelnen Falle aber streng individuell behandelt 
werden, sobald es sich um eine längere Zeitperiode handelt 

3) Äussere Anzeichen, Sitz der Pneumonie an der betreffenden Stelle, sprechen gegebenen¬ 

falls für Kontusionspneumonie; das Fehlen äusserer Anzeichen, Sitz der Pneumonie 
an anderer Stelle (Coup und Contre-coup) sprachen durchaus nicht gegen Kon¬ 
tusionspneumonie. A r o n h e i m - Gevelsberg. 


An der Gölner Akademie für praktische Medizin 

findet vom 21.—26. November 1910 

ein Kursus für Unfallheilkunde für auswärtige Ärzte statt, 

bei welchem folgende Vorträge, Demonstrationen und Übungen gehalten werden: 


Geh. Med.-Rat Professor Dr. Bardenheuer: Verletzungen der Hand und der Finger, 
Montag von 8—9 % Uhr, Bürgerhospital. . Kontinuitätsverletzungen der Extremitäten, 
Mittwoch von 12—1 Uhr, Augustahospital. Über Frakturen, Freitag von 8— 9 V 2 Uhr, 
Bürgerhospital. — Professor Dr. Tilman: Verletzungen und chirurgische Erkrankungen 
des Kopfes, Dienstag von 8—9 % Uhr, Lindenburg. Über Wundinfektionskrankheiten, 
Donnerstag von 8—9 % Uhr, Lindenburg. — Behandlung und Begutachtung von Ge¬ 
schwülsten, Freitag von 12—1 Uhr, Augustahospital. — Dozent Professor Dr. Dreesmann: 
Beziehung des Traumas zur Appendicitis, Mittwoch von 8—9 % Uhr, Bürgerhospital. 
Pankreatitis und Nephritis in ihren Beziehungen zur Unfallheilkunde, Freitag von 5—6 Uhr, 
Bürgerhospital. Über Hernien, Samstag von 8—9 % Uhr, Vincenzhospital (Eintracht- 


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294 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen weeen Nr. 9. 


Strasse). — Dozent Professor Dr. Cramer: Über traumatische Erkrankungen der Gelenke, 
Wirbelsäule usw. sowie über die Nachbehandlung chirurgischer Unfallkranker, Montag. 
Dienstag, Donnerstag, Freitag von 4—5 Uhr, Bürgerhospital. — Dozent Oberstabsarzt 
Professor Dr. Grässiter: Technik der Extensionsverbände; Montag von 9 X I 2 —IOV 2 Uhr, 
Bürgerhospital. Die Röntgendiagnostik in ihrer Beziehung zur Unfallheilkunde, Dienstag. 
Donnerstag, Samstag von 9V 2 — 10 V 2 Uhr, Lindenburg. Röntgenschädigungen und ihre 
Verhütung, Freitag von 9 — 10 Uhr, Bürgerhospital. — Geh. Obermedizinalrat 

Professor Dr. Fritsch (Bonn): Die Retroflexio uteri in der Unfallheilkunde, Donnerstag 
von 6—7 Uhr, Bürgerhospital. — Professor Dr. FUth: Die Beziehung der Unfälle zur 
Geburtshilfe und Gynäkologie, Mittwoch von 9 V 2 — 10 V 2 Uhr, Bürgerhospital, Professor 
Dr. Preysing: Verletzungen von Ohren, Nasen und Kehlkopf, Mittwoch von 3—4 Uhr, 
Bürgerhospital. — Dozent Professor Dr. Pröbsting : Die erste Hilfe bei Unfallverletzungen 
des Sehorgans, Montag von 5—6 Uhr, Bürgerhospital. Die Nachbehandlung von Ver¬ 
letzungen des Auges, Donnerstag von 5—6 Uhr, Bürgerhospital. — Professor Dr. Hoch¬ 
haus: Behandlung und Begutachtung von inneren Erkrankungen nach Unfall (Unfall¬ 
krankheiten des Rückenmarks und der peripheren Nerven; Stoffwechselerkraukuugen), 
Montag, Mittwoch, Freitag von 10 V 2 — 12 Uhr, Augustahospital. — Professor Dr. Matthes: 
Behandlung und Begutachtung von inneren Erkrankungen nach Unfall (Unfallkrankheiteu 
des Zirkulationsapparates, des Verdauungsapparates und der Lungen), Dienstag, Donnerstag, 
Samstag von 10 1 / 2 — 12 Uhr, Lindenburg. — Dozent Oberstabsarzt Professor Dr. Dautwiz: 
Die Lungentuberkulose in ihren Beziehungen zu Unfällen, Montag von 12 — 1 Uhr, Augusta¬ 
hospital. —- Professor Dr. Aschaffenburg : Traumatische Neurosen und Psychosen, Dienstag. 
Donnerstag, Samstag von 12—1 Uhr, Lindenburg. — Professor Dr. Jores: Anleitung und 
Winke für die Ausführung von Unfallsektionen, Mittwoch von 4—5 Uhr, Bürger-Hospital. 
— Dozent Kreisarzt Dr. Meder: Arzt und Unfallversicherung, Montag und Dienstag von 
3—4 Uhr, Bürgerhospital. Arzt und Invalidenversicherung, Donnerstag, Freitag von 
3—4 Uhr, Bürgerhospital. — Ehren-Syndikus A. Schwanck: Aufgaben und Praxis der 
Berufsgenossenschaften bei der Behandlung von Unfallverletzten, Montag 6—7 Uhr, 
Bürgerhospital. — Verwaltungsdirektor Paul Lohmar: Die Praxis der Berufsgenossen¬ 
schaften bei Rentenfeststellung, Dienstag 5—6 Uhr, Btirgerhospital. 

Mittwoch von 5—7 Uhr Bürgerhospital finden Vorstellungen besonders wichtiger 
und interessanter Verletzungsfälle unter Mitwirkung von Vertretern der Berufsgenossen- 
schaften mit Diskussion statt. 


Die nächste Nummer erscheint unter Nr. 10 und 11 am 1. Oktober d. J. in er¬ 
heblich erweitertem Umfange etwa 13 Druckbogen stark als dem Reichsversicherungsamt 
anlässlich des 25jährigen Bestehens der Unfallgesetze gewidmete Festschrift. 

Diese enthält Aufsätze der Herren Bähr-Hannover, Bernacchi-Mailand, Bet tmann- 
Leipzig, Bogatsch-Breslau, Bum-Wien, Cr am er-Cottbus, Drey er-München, Fürbrin- 
ger-Berlin, Kaufmann-Zürich, Kühne-Cottbus, Lauenstein-Hamburg, Ledderhose- 
Strassburg, Liniger-Düsseldorf, Lossen-Darmstadt, Passow-Berlin, Rumpf und Sel¬ 
bach-Bonn, Quincke-Kiel-Frankfurta/M., Schuster-Berlin, Sudeck-Hamburg, Thiem- 
Cottbus und Tilmann-Cöln und gibt eine vortreffliche Übersicht über den derzeitigen 
Stand der Unfallkunde. 

Unsere Abonnenten erhalten die Festschrift kostenlos zugestellt. 

Sie kann aber auch ausserhalb des Abonnements einzeln zum Preise von G M. 
abgegeben werden. 

Bestellungen werden schleunigst erbeten, da die Nachfrage voraussichtlich eine 
grosse sein wird. 

Yerlag der Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenvesen. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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Präsident Dr. Bödiker 
vom 11. Juli 1884 bis 1. Juli 1897 
t 4. Februar 1907 



Präsident Gaebel 
von 1897 bis 2. Juli 1900 


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Festnummer* 


anlässlich des 

26jährigen Bestehens der TJnfallyerslcherungsgesetze, 

unter Mitwirkung 

mehrerer in der Begutachtung und Behandlung Unfall¬ 
verletzter tätigen Ärzte und Heilanstaltsleiter 

herausgegeben 

und dem Deutschen Reichsversicherungsamt 

gewidmet 

vom 

Herausgeber und Verleger der Monatsschrift ftir Unfallheilkunde 

und Invalidenwesen 



LEIPZIG. 

Verlag von F. C. W. Vogel. 

1010. 


* Teils wegen verspäteter Einlieferung, teils wegen Raummangels mussten einige Arbeiten 
zurückgestellt werden, so ein Aufsatz von Dr. C. Fr. Schmidt, über Invalidenbegutachtung, von 
Dr. C. Schliack, über Blutdruckmessungen bei der Begutachtung, von Dr. Nich6, über Speise- 
röhrenerweiterung, von Erfuhrt über Zuckerhamruhr und Unfall, von Dr. Schönefeld über 
Trauma, Diabetes und Tuberkulose, von Lohmar-Cöln über Heilverfahren in der Wartezeit. 

Die Aufsätze werden nach und nach in den folgenden Nummern dieser Zeitschrift ver¬ 
öffentlicht werden. 


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Widmung. 


Zu dem Tage, am welchem ein Vierteljahrhundert verflossen ist, seitdem die 
Unfallversicherungsgesetze ihre segensreiche Wirksamkeit entfaltet haben, einem 
Tage, an welchem Versicherte, die Träger der Versicherung und die zur Recht¬ 
sprechung tätig gewesenen Arbeitergerichte mit Dank, Genugtuung und Befriedi¬ 
gung auf das in diesem Zeitraum Genossene, Geschaffene und gesetzlich Geregelte 
zurückblicken dürfen, wollen auch die Ärzte, die ihrer Berufstätigkeit ent¬ 
sprechend zur Mitwirkung an der Ausführung der Arbeitergesetze gelangt sind, 
ihren Dank- und Festgruss entbieten und widmen diese Festschrift dem Deut¬ 
schen Reichsversicherungsamt, der obersten VerVraltungs- und Gerichtsbehörde 
im Wirkungsgebiet der .Arbeitergesetzgebung. 

Schon oft ist es ausgesprochen worden, wie dankbar die Ärzte es aner¬ 
kennen, dass die Begutachtung und Behandlung Unfallverletzter und Invalider 
eine im Anfang der Wirkung der Gesetze kaum geahnte Anregung gegeben hat 
zu einer eingehenden Forschung nach den Ursachen der Erkrankung, nach ihrer 
Beeinflussung durch Unfälle, ihrer Einwirkung auf die körperliche und geistige 
Leistungsfähigkeit, wie sie nie zuvor in dieser Genauigkeit, Ausdehnung und 
Vertiefung von den Ärzten verlangt wurde. Es bedarf daher heute nur eines 
nochmaligen Hinweises auf die Befriedigung der Ärzte über dieses neue, durch 
die Unfallgesetzgebung ihnen bescherte Sonderfach ihrer ärztlichen Wissenschaft, 
der Unfallkunde oder Unfallheilkunde. 

Dankbar aber wollen die Ärzte auch heute anerkennen, dass die Berufs¬ 
genossenschaften und Arbeitergerichte von vornherein die Ärzte — in der 
richtigen Erkenntnis von der Notwendigkeit der ärztlich wissenschaftlichen 
Grundlage der Rechtsprechung in Unfallsachen — zur Mitwirkung herangezogen 
haben, zu einer Zeit, in welcher der Name „Arzt“ im Unfallgesetz noch gar 
nicht enthalten war, der Gesetzgeber also die Bedeutung der ärztlichen Mit¬ 
wirkung bei der Ausführung der Gesetze mindestens erheblich unterschätzt 
hatte. 

Ganz besonders hat das Reichsversicherungsamt diese Heranziehung der 
Ärzte begünstigt, angeordnet und selbst ausgeführt und immer und immer wieder 
die Bedeutung der ärztlichen Sachverständigentätigkeit bei der Verwaltung und 
Rechtsprechung in Unfallsachen betont. 

Jeder der drei Präsidenten, die nach einander an der Spitze dieses Amtes 
gestanden haben und deren Bilder wir in der Festnummer bringen, hat in dieser 
Hinsicht anregend gewirkt. 

Immer neue Wege wurden gesucht und gefunden, um die Mitwirkung der 
Ärzte fruchtbringend zu gestalten. 

Es sei nur erinnert an die ausserordentlich geschickte Auswahl von Ober- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


gutachten bei Sonderfragen auf ärztlichem Gebiet, an die Veröffentlichungen be¬ 
sonders wichtiger Obergutachten in den Amtlichen Nachrichten des Reichsver¬ 
sicherungsamtes, an die Besprechung von Büchern und Aufsätzen über Unfall¬ 
kunde, an die von dem jetzigen Herrn Präsidenten bewirkte Einrichtung von 
ärztlichen Vortragsabenden im Reichsversicherungsamt, an die ebenfalls von 
diesem veranlasste Einberufung von Ärzten und Berufsgenossenschaftsvertretern 
zur Beratung über die zweckmässigste Handhabung des Heilverfahrens, an die 
enge Fühlungnahme des Reichsversicherungsamtes mit den Heilanstalten, die 
sich vorwiegend mit der Behandlung Unfallverletzter befassen. 

Den Besuchen der Herren Mitglieder des Reichsversicherungsamtes in 
diesen Heilanstalten verdanken die Leiter manche wertvolle Anregung. 

Es waren keine blossen Revisionen! 

Möge das gute Verhältnis zwischen den Berufsgenossenschaften und den 
Arbeitergerichten, namentlich dem Reichsversicherungsamt einerseits und den 
Ärzten auf der anderen Seite auch im neuen Vierteljahrhundert und für immer 
erhalten bleiben! 

Es kann ja nur denen zu Gute kommen, für die wir alle arbeiten, den 
Veteranen und Invaliden der Arbeit. 

Möge die neue Reichsversicherungsordnung, das ist unser letzter und be¬ 
sonderer Wunsch, wohl eine Entlastung des Reichsversicherungsamtes, aber keine 
Einschränkung seines Einflusses herbeiführen! 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Neehanotherapie and der Begotaehlnng Unfallverletzter, Invalider und Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiein-Cottbus. 

Nr. 10/11. Leipzig, Oktober—November 1910. XVII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Die Bedeutung der Unfallkunde für die Therapie. 

Vom Privatdozenten Dr. Anton Bum, Wien. 


Von den jede ärztliche Betätigung fundierenden Momenten — Erhebung 
der Ätiologie, Stellung der Diagnose und Prognose sowie Inangriflnahme der 
Therapie — waren es die beiden erstgenannten, die aus dem von der Unfall¬ 
gesetzgebung und deren Durchführung gebotenen eingehenden Studium eines 
Riesenmaterials an Verletzungen und vermeintlichen Verletzungen direkten Vor¬ 
teil gezogen und eine zum Teil überraschende Entwicklung erlangt haben. Durch 
die Kenntnis zumal der traumatischen und posttraumatischen Erkrankungen 
innerer Organe, der Rolle, welche dem Trauma in der Verschlimmerung vorher 
bestandener Krankheiten zukommt, und der Bedeutung von früher kaum be¬ 
achteten Verletzungen für das Schicksal des Verunfallten haben unsere dies¬ 
bezüglichen Anschauungen gründlichen Wandel erfahren. Jeder Tag vermehrt 
unsere Kenntnisse, jeder Tag vergrössert den Kreis ernster, zielbewusster Arbeiter 
aller Zungen auf dem auch praktisch wichtigen Gebiete der Unfallkunde, der 
Ätiologie und Diagnostik so viel zu danken haben. 

Nicht minder auch die Therapie, wenn auch auf indirektem, gewundenem 
Pfade. Der forensische Charakter der Unfallkunde nötigt ihre Vertreter zur An¬ 
wendung aller bewährten Methoden, zur Ersinnung neuer Methodik zwecks Er¬ 
forschung der Wahrheit; der forensische Charakter unserer Disziplin ist es wieder, 
der auch die somatischen und psychischen Schicksale der Unfallverletzten grell 
beleuchtet und den Ergebnissen der Therapie als Lupe dient, die früher kaum 
bemerkte und sicherlich nicht beachtete Fehler unserer Behandlung zu deut¬ 
licher Wahrnehmung bringt. 

„Errando discimus.“ Wir haben die Bedeutung scheinbar irrelevanter 
Handlungen und Unterlassungen für die Zukunft des verletzten Arbeiters kennen 
gelernt; wir haben den Wert einer von Anfang an funktionellen Therapie 
für den Verletzten erkannt, die durchaus nicht der Vernachlässigung anatomischer 
Restitution gleichkommt, wie manche zu glauben scheinen; wir haben gesehen, 
dass es für den Verunfallten sehr bedeutungsvoll ist, in welcher Weise der erst¬ 
intervenierende Arzt, der Helfer am Orte des Unfalls oder doch unmittelbar nach 


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300 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


einem solchen, seine Aufgabe erfasst, dass nicht minder bestimmend sich die 
Art der weiteren Behandlung von Verletzungen gestaltet, die zumeist, weil 
scheinbar typisch, das Interesse der Fachchirurgen minder intensiv erregen, als 
operative Fälle; wir haben weiter den Wert richtiger und rechtzeitiger Indi¬ 
kationsstellung für die Anwendung entsprechender physikalischer Methoden schon 
während des Heilverfahrens und nicht erst zur „Nachbehandlung“ erfahren; wir 
haben endlich eingesehen, wie entscheidend die Erkennung des richtigen Zeit¬ 
punktes des Abschlusses des Heilverfahrens oft für die volle Arbeitsfähigkeit des 
Verunfallten ist, dessen Berufsarbeit selbst nicht selten das Werk der funktio¬ 
nellen und anatomischen Heilung krönt. 

Wir haben viel gelernt und dürfen nichts vergessen. Es erscheint daher 
geboten, nicht nur auf die selteneren Verletzungen mit abnormem Verlaufe, nicht 
nur auf Raritäten, sondern in erster Reihe auf die — Alltäglichkeiten zu ver¬ 
weisen, zu welchen leider auch die zahlreichen Behandlungsfehler meist tech¬ 
nischer Natur gehören, die gleich unverwischbaren Runen in die Extremitäten, 
Amputationsstümpfe und Narbenzüge verunfallter Arbeiter eingegraben sind. Es 
sind keine „Kunstfehler“ im Sinne des Gesetzes oder auch nur des zünftigen 
Sprachgebrauches, die hier in Frage kommen, wohl aber Fehler in der immer 
mehr zur Geltung kommenden Kunst, neben und über der Sanatio anatomica der 
Restitutio functionalis voll und ganz Rechnung zu tragen. 

Mit einer Arbeit über Gewöhnung an Unfallfolgen beschäftigt, habe ich vor 
Jahresfrist die Ärzte eines der grössten Kassenverbände Österreichs ersucht, mir 
Fälle alter Verletzungen zumal der Extremitäten zu senden, die ihnen gelegent¬ 
lich — anlässlich von Erkrankungen, neuerlichen Verletzungen usw. — vor 
Augen treten. Die Herren Kollegen haben meine Bitte in dankenswerter Weise 
erfüllt, so dass ich, abgesehen von eigenem, seit ca. zwei Dezennien beobachtetem 
und zum Teil begutachtetem Materiale viele Hundert alte, wieder arbeitende Ver¬ 
unfallte zu untersuchen in der Lage war. Gleich zahlreichen anderen Autoren 
habe auch ich den grossen Wert der Gewöhnung an Unfallfolgen und der Übung 
in der Berufsarbeit für die materielle Zukunft des Verletzten konstatieren können, 
gleichzeitig aber eingestehen müssen, dass den Arbeitswilligen viel Mühe, Schmerz 
und Willensanstrengung durch vorschauende, erspriessliche funktionelle Therapie 
erspart worden wäre, von jenen nicht zu sprechen, welchen der Mangel dieser 
Therapie die Wiederaufnahme der gewohnten Arbeit unmöglich gemacht hat 
und die man kaum jemals wiedersieht. 

Beginnen wir mit den häufigsten Folgen von Behandlungsfehlem, dem Pes 
valgus therapeuticus nach Verletzungen der unteren Extremität, besonders nach 
Knöchelbrüchen und den nicht selten übersehenen Metatarsalfrakturen. Allzu 
lange, unzweckmässige Immobilisierung in ungeeigneter Stellung des Fusses ist 
die häufigste Ursache dieser Deformität Was letztere für Arbeiter bedeutet, die 
stehend zu arbeiten gezwungen sind, bedarf nicht der Hervorhebung. Nicht 
minder häufig sind hochgradige Versteifungen von Gelenken und Atrophie der 
sie bewegenden Muskeln nach einfachen Knochenbrüchen. Hier ist, wie bekannt 
und von allen Vertretern der Unfallkunde genugsam hervorgehoben, gleichfalls 
die allzu lange Immobilisierung im zirkulären Gipsverbande, die zu späte An¬ 
wendung mobilisierender Behandlung die Ursache von Bewegungsstörungen, für 
welche nicht der Unfall, sondern die unzweckmässige Behandlung der Unfall¬ 
folgen verantwortlich ist Gilt dies für alle Frakturen, so ist den Gelenkbrüchen 
und den juxtaartikulären Frakturen, den Brüchen mit sehr kurzen zentralen 
Fragmenten, den Frakturen der Patella und des Olekranon, den typischen 
Rissfrakturen der Fibula und des Radiuss diesbezüglich besondere Beachtung 
zu schenken, weil hier aus anatomischen Gründen die schwersten funktionellen 


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301 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Störungen resultieren, wenn die Immobilisierung übertrieben und nicht schon 
während derselben durch Massage der zumeist gefährdeten Streckmuskulatur und 
wenn auch nur unbedeutende, aber regelmässige Bewegungen der Gelenke die 
Folgen der Ruhigstellung bekämpft werden. Gleiches setzt die Anwendung der 
Knochennaht und anderer Fixationsarten der Fragmente voraus, deren Anzeigen 
sich ja immer deutlicher präzisieren lassen. In der Bardenheuerschen Ex¬ 
tensionsbehandlung der Frakturen besitzen wir ein sicheres Mittel der Stellungs¬ 
korrektur und Retention der Bruchstücke, der Verhütung übermässiger Ver¬ 
kürzung der verletzten Extremität, ein Mittel, welches durch die Verbesserung 
Zuppingers — Extension bei Muskelentspannung — dank dem geringeren Ge¬ 
wichtszuge bei Semiflexion der Glieder die Muskelatrophie verhindert, zu¬ 
mal sein Gebrauch die gleichzeitige Anwendung der Muskelmassage gestattet. 
Welche Bedeutung dies für die Effekte der Behandlung von Schenkelhals-, Femur- 
und Unterschenkelbrüchen besitzt, bedarf der Erörterung nicht. Fort also mit 
dem zirkulären Gipsverbande in der Behandlung der Frakturen, fort mit der 
Pauschaltherapie der Knochenbrüche, von welchen jeder einzelne aufmerksamste 
Individualisierung, häufige Erneuerung und Änderung des Verbandes, Anwendung 
aller die Retention der Bruchstücke und die spätere Funktion garantierender 
Maßnahmen, frühzeitige Bewegung der Nachbargelenke und frühzeitige Anwendung 
der Massage und Gymnastik erfordert Fort mit der länger als wenige Tage 
dauernden Fixation luxierter und kontusionierter Gelenke, deren Funktion nur 
bei baldiger Mobilisierung intakt bleibt. Fort mit der veralteten Ideenassoziation 
der Begriffe Verletzung und Ruhe! 

Die Fehler in der Behandlung von Verletzungen machen sich in erhöhtem 
Maße bei solchen der oberen Extremitäten geltend. Wir wollen sie in tun¬ 
lichster Kürze darzustellen versuchen. Neben Ankylosen und Atrophien, deren Ur¬ 
sprung auf die im vorstehenden skizzierten Unterlassungssünden bei Behandlung 
von Frakturen, Distorsionen, Kontusionen usw. zurückzuführen ist, finden wir 
nur zu häufig den aktiv immmobilen, weil der Beuge- oder Strecksehne be¬ 
raubten Finger. Forscht man nach, so hört man, dass die Naht der traumatisch 
durchtrennten Sehne überhaupt nicht oder erst nach Tagen im Spital gemacht, 
oder dass sie nicht „gehalten“ habe; gewiss, die Ausführung einer korrekten 
Sehnennaht ist nicht leicht; die Aussicht, eine Arbeiterhand zu erhalten, 
sollte uns hier zur grössten Aufmerksamkeit, zum Aufgebot unseres vollen 
technischen Könnens ermuntern. Nicht minder oft sehen wir die Nachbarfinger 
des verletzten Fingers starr und steif, obgleich sie keinerlei Spuren einer Ver- 
etzung aufweisen. Sie haben, was durchaus perhorresziert werden muss, als 
„Schienen“ des verletzten Nachbars gedient und wurden gleich diesem wochen¬ 
lang immobilisiert Von verschiedenen Seiten wurde bereits auf den Abusus 
der Riesen verbände nach Fingerverletzungen hingewiesen; die Hand des Arbeiters 
ruht weich und warm in der Wattehülle eines solchen Verbandes; sie muss aber 
die schönen Tage der Ruhe später durch Störungen ihrer Arbeitsfähigkeit 
teuer bezahlen. Man muss von diesen Pauschalverbänden auch hier, und ganz, 
besonders hier, absehen lernen und nur den verletzten Teil, aber auch nur diesen 
verbinden, wenn und so lange dies nötig ist. 

Das herrliche Gebilde der menschlichen Hand versagt den Dienst fast 
ausnahmslos in dem Augenblick mangelnden Faustsschlusses, der dem Arbeiter 
das Festhalten des Werkzeuges unmöglich macht. Alles, was den Faustschluss 
hindert, stört die Funktion der Hand. Ein in Streckstellung versteifter Finger 
macht Faustschluss unmöglich; es ist Aufgabe des Arztes, falls die Mobilisierung 
nicht gelingt, die Versteifung des Fingers in günstiger Stellung des Grund- und 
Mittelgelenks (ca. 125°) anzustreben oder aber die Entfernung des Störenfriedes 


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302 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


derart zu veranlassen, dass der zurückbleibende Stumpf nicht zu lang ausfällt, 
da sich der Arbeiter sonst an ihm stösst. Die alte Chirurgenlehre, die jeden Milli¬ 
meter Finger bis zur äussersten Grenze der Möglichkeit konserviert sehen wollte, 
gilt heute — vom Daumen abgesehen — nicht mehr. Wir brauchen eine verwendbare 
Arbeiterhand und müssen sie aus dem nach einer Verletzung erübrigenden 
Materiale zurechtzimmern. Hierbei werden wir entfernen, was später stören 
würde, für glatte Knochenstümpfe sorgen, die Mittelhandköpfchen aus funktio¬ 
neilen Gründen zu erhalten suchen (Liniger) und die Narben möglichst auf die 
Streckseite der Finger verlegen, wo sie gegen die kleinen Arbeitsverletzungen 
geschützter sind als auf der Innenseite der Hand. Solch ungünstig lokalisierte 
Narbe an der Arbeiterhand, die immer wieder exulzeriert, weil sie fortwährender 
Irritation ausgesetzt ist, stellt eine schwere Störung der Arbeits- und Erwerbs¬ 
fähigkeit, eine Quelle häufiger Klagen des Verunfallten. Anrufung der Unfall¬ 
anstalt, des Schiedsgerichts usw. dar, die so leicht zu vermeiden gewesen wäre. 

All dies und noch viel mehr — ich erinnere an die Forderung provisorischer 
Wundversorgung und Blutstillung am Unfallsorte, während der erste Verband 
nach definitiver Blutstillung, ev. Sehnen- und Wundnaht, der Klinik, dem Kranken¬ 
hause zu überlassen' ist — haben wir aus unseren Fehlern gelernt, die, an Un¬ 
fallversicherten zutage getreten, uns ein beredtes Memento sind für ferneres ärzt¬ 
liches Wirken. Und wenn, wie es den Anschein hat, nunmehr auch die Schule 
aus den Erfahrungen schöpft, welche das Leben hier in reichem Maße bietet, so 
muss diese Tatsache als eine neue, nicht gering anzuschlagende Errungenschaft 
der jüngsten medizinischen Disziplin begrüsst werden, — der Unfallkunde. 


Die Notwendigkeit einer besonderen Vorbildung der Ärzte 
für die soziale Versicherung. 

Von Dr. C. Kaufmann, Dozent in Zürich. 

(Referat für die internationale Konferenz der sozialen Versicherungen im Haag 

vom 6.—8. September 1910.) 

Zu den Verhandlungen des letzten internationalen Versicherungskongresses 
in Rom über den ärztlichen Dienst in der Versicherung hatten Herr Dr. Haeberlin 
und ich als schweizerische Referenten Beiträge geliefert Jener behandelte die 
Organisation des ärztlichen Dienstes in der schweizerischen Arbeiterversicherung, 
ich besprach die Organisation des Unterrichtes der sozialen Medizin an den 
Universitäten. Für die gegenwärtige Diskussion wurde ein einziger Referent 
aus der Schweiz gewünscht und das Landeskoinitee hat mich als solchen be¬ 
stimmt. Was wir bis jetzt an Erfahrungen über die Stellung der Ärzte zu den 
privaten Krankenkassen besitzen, hat Kollege Haeberlin in dem angeführten 
Referate zusammengestellt. 

Unser Versicherungsgesetz liegt noch in Beratung bei den eidgenössischen 
Räten. Die Ärzte haben dafür besondere Postulate durch die schweizerische 
Ärztekommission aufgestellt. Im Nationalrate beteiligten sich die dem Ärzte¬ 
stande angehörenden Mitglieder in reger Weise an den Verhandlungen. Die 
Kommission des Ständerates verlangte noch über die wünschbare Stellungnahme 
des Gesetzes zu den traumatischen Neurosen Aufklärung und nahm zu diesem 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 303 


Zwecke am 5. Oktober 1909 ein Votum von Herrn Prof. Dr. Egger in Basel und 
von mir entgegen. Jener verlangte als Entschädigungsart der traumatischen 
Neurosen die zum voraus zeitlich begrenzten und abgestuften Renten. Ich wählte 
die Bedeutung des unzweckmäßigen Verhaltens der Versicherten zum Haupt- 
gegenstande meiner Ausführungen und stellte für seine Bekämpfung die erfor¬ 
derlichen Anträge. 

Sie wollen hieraus entnehmen, dass die schweizerischen Behörden sich die 
Erfahrungen und das Fachwissen der Ärzte hinsichtlich der sozialen Versiche¬ 
rung zu Nutzen machen. Deswegen besteht bei uns kein Anlass zur Beunruhi¬ 
gung der Ärzte. Allem Anscheine nach wird das Gesetz die freie Arztwahl für 
die Kranken- und Unfallversicherung bestimmen. 

Als Ergänzung meines in Rom gehaltenen Referates will ich hier die Not¬ 
wendigkeit einer besonderen Vorbildung der Ärzte für die Aufgaben der sozialen 
Versicherung begründen. Die Verhandlungen in Rom haben uns mitten in den 
Kampf zwischen dem Kassenarzte und dem frei gewählten Arzte geführt. 
Meines Erachtens können manche unversöhnlichen Gegensätze dieses Kampfes 
durch die Forderung einer besonderen Vorbildung des Arztes für die Zwecke 
der sozialen Versicherung ausgeglichen werden. Deswegen habe ich mein Thema 
gewählt und werde es in Hinsicht auf die Kranken-, Unfall- und Invaliditäts¬ 
versicherung durchführen. 


I. Krankenversicherung. 

Der Zweck der Arbeiterversicherung ist ein doppelter: 1. dem Versicherten 
im Falle der Erkrankung oder eines Unfalles die erforderliche Pflege und Be¬ 
handlung zu gewähren und 2. durch Geldleistungen in den Zeiten der durch 
Krankheit, Unfall oder Invalidität bedingten Arbeitsunfähigkeit eine Notlage zu 
verhindern, welche den hilflosen Arbeiter und seine Familie der Armenpflege 
überweisen würde. Die Krankenversicherung ist der wichtigste und wirksamste 
Teil der Arbeiterversicherung. Die für sie notwendigen organisatorischen Ma߬ 
nahmen beziehen sich auf die Einrichtung und Normierung der Krankenkassen 
als Organe der Versicherung. Sie haben die Aufgabe, die Mittel für die Geld¬ 
leistungen aufzubringen und diese selbst zu gewähren, überdies aber auch die¬ 
jenige, den ärztlichen Dienst für die Versicherten zu organisieren. 

Wenn die Krankenversicherung Erfolge erzielen will, die ohne 
sie nicht erzielbar sind, so kann sie dies nur unter Mitwirkung der 
Ärzte. Ein verständnisvolles, zielbewusstes Zusammenwirken der 
Krankenkassen und Ärzte ist also dringend notwendig. 

Die Krankenversicherung stellt den Arzt vor ganz besondere Aufgaben, 
denen er auf Grund seiner Studien und seiner Erfahrungen nicht gewachsen ist 
oder die in der gewöhnlichen Praxis nicht mit der gleichen Schärfe hervortreten. 
Sie ermöglicht es zunächst dem Versicherten, den Arzt gleich im Anfang der 
Erkrankung beizuziehen. Dadurch bekommt er mit den ersten Stadien der 
Krankheit Fühlung, deren Kenntnis und Behandlung gleich wichtig ist. Sie 
stellen unter Umständen an den diagnostischen Scharfblick grössere Anforde¬ 
rungen; vor allem aber drängen sie die Frage auf, ob die Wohn- und Verpfle¬ 
gungsverhältnisse derart sind, dass sie die Behandlung in der Wohnung ge¬ 
statten, ohne den Verlauf der Krankheit oder die Umgebung des Kranken zu 
gefährden. Die Diagnose und die Entschliessungen hinsichtlich der Verpflegung 
müssen sofort schriftlich auf dem Meldeschein angegeben und der Arzt kann 
dafür später behaftet werden. 

Die ärztliche Behandlung soll für die Versicherung so billig als möglich 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


zu stehen kommen. Gleichwohl dürfen die Rücksichten auf die Rasse den 
Kranken niemals schädigen. Das ist der wichtigste Punkt in der Kassenpraxis 
der Ärzte. Man hat seit dem Bestehen der öffentlichen Krankenversicherung 
genaue statistische Erhebungen über die Kosten der ärztlichen Behandlung pro 
Krankheitsfall und Krankheitstag gemacht. Diese Erhebungen entsprangen und 
dienten ausschliesslich den geschäftlichen Interessen der Kassen und Kassen¬ 
verbände. Die Ärzte können daraus höchstens lernen, wie billig sich die Kranken 
behandeln lassen; über die Art der Behandlung selbst und ihre Leistungsfähig¬ 
keit belehren jene Erhebungen nicht. 

Die Kassenpraxis stellt für die Ärzte eine neue Tätigkeit dar, und es ver¬ 
hält sich mit ihr wie mit allen Neuerungen: der eine findet sich rasch hinein, 
gewinnt wegleitende Gesichtspunkte, Sicherheit des Auftretens und die Zufrie¬ 
denheit und Anerkennung der beteiligten Kreise, ein anderer kommt über die 
Schwierigkeiten des Anfangs kaum hinweg, macht viele Missgriffe, versteht 
seine Erfahrungen nicht zu deuten und schafft sich eine ganz prekäre Stellung. 

Dass die bisherige Kassenpraxis nicht frei von Mängeln war, ergibt sich 
für Deutschland schon aus der ungenügenden Behandlung der versicherten 
Unfälle während der Karenzzeit von Seite der Krankenkassen. Seitdem die 
Berufsgenossenschaften durch den § 76 c des Krankenversicherungsgesetzes die 
Befugnis erhielten, während der Karenzzeit die Behandlung der Verunfallten zu 
übernehmen, haben sie von Jahr zu Jahr steigende Aufwendungen für diese 
Behandlung gemacht. Die letzten Angaben betreffen das Jahr 1908 (1): Insge¬ 
samt wurden 12569 Unfälle von den Berufsgenossenschaften übernommen, und 
zwar 3275 Knochenbrüche, 741 Augen- und 8553 sonstige Verletzungen. In 
6439 Fällen wurden Anstalts- und in 6130 Fällen ambulante Behandlung ein¬ 
geleitet. Der Erfolg war in 11701 Fällen günstig und in 852 ungünstig. Die 
Gesamtkosten der Behandlung betrugen Mk. 915031,20, wovon die Kranken¬ 
kassen Mk. 150431,07 zurückerstatteten, so dass also die Berufsgenossenschaften 
Mk. 796898,71 aufwenden mussten, um die wünschbaren Resultate der Behand¬ 
lung der Verletzten zu erzielen. Um das Bild der ungenügenden Behandlung 
der Unfälle durch die Ärzte der Krankenversicherung zu vervollständigen, sollte 
man noch die Verhältnisse, welche die Einleitung des Heilverfahrens in späterer 
Zeit veranlassen, genauer kennen. Die erfahrensten deutschen Unfallärzte 
weisen darauf hin, dass sehr oft die Folgen der früheren Behandlung noch eine 
spätere Behandlung erfordern. Es ist dies ein weiterer Beweis, wie ungenügend 
die Behandlung von Seite der Krankenkassen während der Karenzzeit ist. 

Ein grosser Teil der Mängel der ärztlichen Behandlung lässt sich nur 
durch eine besondere Ausbildung der Ärzte beseitigen. Eine solche war natür¬ 
lich in den ersten Jahren des Bestehens der Versicherung nicht möglich. Jetzt 
aber hat sie in Deutschland und Österreich schon so lange gewirkt, dass hier 
mit der Kassenpraxis vertraute Ärzte als Lehrer der angehenden Ärzte ver¬ 
wendet werden können. 

Dem Lehrgänge müssen folgende Aufgaben gestellt werden: Einrichtung 
und Geschäftsgang der Krankenkassen, An- und Abmeldung der Krankheiten, 
Berichterstattung über deren Verlauf, Erwirkung der Krankenhaus- oder Spezial¬ 
behandlung und einer besonderen Fürsorge während der Genesung, Rezeptur 
mit Berücksichtigung der Erzielung eines befriedigenden therapeutischen Er¬ 
folges unter Schonung der Mittel der Kasse, physikalische Heilmethoden, beson¬ 
ders Wasserheilverfahren, Krankendiätetik, Behandlung chronischer Erkran¬ 
kungen ohne Aussetzung der Arbeit, Krankheitsverhütung’, Hygiene der Arbeiter¬ 
bevölkerung. 

Denjenigen Ärzten, welche einen solchen Unterricht mit reichlichen prak- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


tischen Übungen genossen haben, muss die Befähigung zur Kassenpraxis zu¬ 
erkannt werden. Sobald diese eine Sache des ärztlichen Wissens ist, wird sie 
ohne weiteres auch eine Sache des ärztlichen Gewissens. Heute kommt es nicht 
selten vor, dass die Kassenvorstände Ärzten und Ärzteverbänden vorwerfen, dass 
sie von den Einrichtungen und dem Geschäftsgänge einer Krankenkasse nichts 
verstehen. Sobald die Ärzte sich über einen systematischen Unterricht in der 
Kassenpraxis ausweisen können, muss dieser Vorwurf verschwinden. 

Selbstverständlich unterschätze ich das durch die bisherige Ausbildung er¬ 
worbene ärztliche Wissen und Können nicht. Die scharfen Kämpfe zwischen 
Krankenkassen- und Ärzteorganisationen in Deutschland haben keinen Schatten 
auf das ärztliche Wirken zu werfen vermocht, wohl der beste Beweis, dass es 
von grossem Wissen und Können getragen wird. Gleichwohl muss ich daran 
festhalten, dass das ärztliche Wirken in der Krankenversicherung enorm an 
Wertschätzung gewinnt, wenn der Arzt sich über genügende Kenntnisse der 
speziellen Anforderungen der Kassenpraxis ausweisen kann. Der Kampf zwi¬ 
schen Krankenkassen und Ärzten ist nur so lange möglich, als es sich um eine 
Machtfrage handelt; vor dem Fachwissen des Arztes muss sich jede Kasse 
beugen, wenn er sich ausweist über ein volles Verständnis der Aufgaben und 
Forderungen .der Krankenversicherung. 

Dieser Überzeugung habe ich schon seit bald 20 Jahren immer Ausdruck 
verliehen, zuletzt noch in dem Referate für den Kongress in Rom, dem ich die 
folgenden Sätze entnehme, um sie als Schlusssätze dieses Abschnittes zu ge¬ 
brauchen: „Die Krankenversicherung muss den Versicherten den 
praktisch und wissenschaftlich tüchtigen Arzt, nicht aber den 
Armenarzt zur Verfügung stellen. »Wenig Zeit zum Studium, 
geringes Honorar, seltene und eilige Besuche, sehr einfache Heil¬ 
mittel und ungenügende Verbände«, das rühmt Herr Dr. Bernacchi 
mit Recht dem Armenärzte nach. Der Arzt der Krankenversiche¬ 
rung muss auf einer höheren Stufe stehen, soll die Versicherung 
selbst sich über eine gewöhnliche Armeneinrichtung erheben. Die 
Hebekraft für den Arzt bildet ein sachgemäßer Unterricht über die 
Versicherung und ihre besonderen Anforderungen.“ 


II. Unfallversicherung. 

Die Deckung des Unfallschadens ist der Zweck der Unfallversicherung. 
Darauf beschränkt sich heute noch die Privatversicherung und die österreichische 
Arbeiterunfallversicherung. Die deutsche Unfallversicherung erweitert diesen 
Zweck in bedeutungsvoller Weise, indem sie grosse Aufwendungen für die Hei¬ 
lung und Minderung des Unfallschadens macht. Über seine Gestaltung unter¬ 
richten die Unfallstatistiken in sehr exakter Weise. Die deutschen Statistiken, 
auf die ich mich hier beschränke, unterscheiden die erste Beurteilung etwa 
1 1 / 4 Jahr nach dem Unfälle und die abgeschlossene Beurteilung etwa 4—5 Jahre 
nach dem Unfälle. 

Für das Jahr 1899 wurden folgende Zahlen mitgeteilt: Von 100 entschä¬ 
digten Unfällen verliefen gemäß der ersten Beurteilung tötlich 9,71, führten 
zu dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit 1,18, während 40,64 eine vorüber¬ 
gehende und 48,47 °/ 0 eine dauernde teilweise Erwerbsunfähigkeit hinterliessen. 
Bei der abgeschlossenen Beurteilung betrugen die Todesfälle 10,24 °/ 0 , die Fälle 
mit dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit 1,10 %, diejenigen mit vorübergehen¬ 
der Erwerbsunfähigkeit 43,20 °/ 0 und diejenigen mit dauernder teilweiser Er¬ 
werbsunfähigkeit 45,46 °/ 0 aller entschädigten Unfälle (2). 


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306 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Um die Bedeutung des Arztes für die Gestaltung des Unfallschadens zu 
ermessen, braucht man nur die Schadenfälle mit vorübergehender und dauernder 
Erwerbsunfähigkeit zu berücksichtigen. Sie betragen bei der ersten Beurteilung 
89,11% und bei der abgeschlossenen Beurteilung,, 88,66 %, also rund 89%. 
Auf annähernd 90 % aller entschädigten Unfälle ist also die ärzt¬ 
liche Behandlung von grösstem Einflüsse. Dabei sind aber die während 
der Karenzzeit völlig und ohne Folgen geheilten Unfälle nicht berücksichtigt. 
Dass auch für diese die ärztliche Tätigkeit von wesentlicher Bedeutung ist, liegt 
auf der Hand. 

Von der ärztlichen Behandlung kann ganz allgemein gesagt werden: je 
leistungsfähiger und intensiver sie ist, um so besser für die Unfallversicherung. 
Für Ärzte braucht dieser Satz keines Beweises. Würden die deutschen und 
österreichischen Unfallstatistiken sich eingehender mit den einzelnen Verletzun¬ 
gen und ihren Folgen befassen, so wäre es wohl leicht, an diesen den Nachweis 
des Einflusses der ärztlichen Behandlung zahlengemäß zu erbringen. Da in 
Deutschland die Berufsgenossenschaften Aufwendungen für das Heilverfahren 
nach dem Gesetze machen dürfen und solche auch tatsächlich in grossem Ma߬ 
stabe machen, während in Österreich die Versicherungsanstalten zu solchen Auf¬ 
wendungen nicht befugt sind, so müssen die Resultate der ärztlichen Behandlung 
in Deutschland besser sein als in Österreich. Über den Einfluss der Spät¬ 
behandlung auf die Unfallrenten hat G. Haag sehr instruktive Zahlen von der 
bayerischen Baugewerksberufsgenossenschaft veröffentlicht: „Die Behandlung 
kostete für 216 Verletzte während 12112 Behandlungstagen Mk. 31734,70 und 
ergab einen Reingewinn an Rentenkapital von Mk. 676182,59. Auf 
1 Mark erspartes Rentenkapital kommt ein Aufwand von 4,5 Pfenni¬ 
gen für ärztliche Behandlung (3). Beiläufig will ich auch daran erinnern, 
dass die Wiener Versicherungsanstalt vom 1. Juli 1891 bis 31. März 1893 durch 
Einleitung einer Heilbehandlung in einem einfachen Ambulatorium eine Netto¬ 
ersparnis von über 55000 Fl. an Renten erzielte (4). 

Zur Erfüllung der ausserordentlich wichtigen Aufgabe der Unfallbehand¬ 
lung bedarf es für den Arzt grosser Erfahrung und besonderer diagnostischer 
Kenntnisse. Er muss imstande sein, gleich nach dem Unfälle die Körperschädi¬ 
gung soweit zu erkennen, dass er über die Art der Behandlung, welche das beste 
Heilresultat verspricht, in richtiger Weise entscheidet. Die Unfallmeldung sol 
bereits die erforderlichen’Angaben darüber enthalten. Auch alle späteren Be¬ 
handlungen verlangen reiche Erfahrung von Seite des Arztes über den Ver¬ 
lauf der Körperschädigung bei sachgemäßer und bei wenig erfolgreicher Be¬ 
handlung. Eine ganz eigenartige ärztliche Tätigkeit stellt die Begutachtung für 
die Zwecke der Unfallversicherung dar. In allen grösseren Städten hat sie sich 
sogar schon spezialisiert. Hiermit ist das Gesamtgebiet der Unfallmedizin in 
grossen Zügen umschrieben. 

Sie hat in den Ländern, wo die Unfallversicherung sich über einen be¬ 
trächtlichen Teil der Gesamtbevölkerung erstreckt, eine so hervorragende Be¬ 
deutung, dass von allen mit ihr vertrauten Ärzten eine besondere Vorbildung 
der angehenden Ärzte für nötig gehalten wird. Der Kongress in Rom hat hier¬ 
über eingehend verhandelt. Einigkeit bestand hinsichtlich der Notwendigkeit 
jener Vorbildung, verschiedener Auffassung war man hingegen hinsichtlich der 
Art derselben. Einzelne Berichterstatter hielten eine seminaristische Übung in 
der Unfallmedizin für hinreichend, während ich eine klinische Vorbildung for¬ 
derte. Dafür bin ich seit 1S93 immer eingestanden und tue es auch heute noch 
mit der gleichen Überzeugung. Der Unterricht kann meines Erachtens nur dann 
(Genügendes leisten, wenn er an klinischem Materiale sich aufbaut. Die Unfall- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Verletzungen müssen in grosser Zahl dem angehenden Arzte vor Augen geführt 
und in ihrem Verlaufe von ihm verfolgt werden. Dabei kann er sich zunächst 
über deren Eigenart und Behandlung Kenntnisse sammeln, sodann das Heil¬ 
resultat in richtiger Weise feststellen und endlich auch die erwerblichen Folgen 
des Unfalles genau untersuchen und beurteilen lernen. B 

Bekanntlich verhalten sich die medizinischen Fakultäten in Deutschland 
und Österreich der Forderung gegenüber, dass die Unfallmedizin als besonderes 
Lehrfach der ärztlichen Vorbildung eingeführt werde, völlig ablehnend. Sie 
fürchten, dadurch das reiche Verletzungsmaterial der Kliniken zu verlieren. 
Leider überhören sie auch die Klagen der Ärzte, dass diese dank dem gross¬ 
artigen Aufschwünge der operativen Chirurgie in den letzten Jahrzehnten wäh¬ 
rend ihrer Studien nur wenige Verletzungen sahen und sie deswegen den An¬ 
forderungen der Unfallversicherung nicht zu genügen vermögen. In dem der 
schweizerischen ständerätlichen Kommission für die Kranken- und Unfallver¬ 
sicherung am 5. Oktober 1909 abgegebenen Votum musste ich für das unzweck¬ 
mäßige und betrügerische Verhalten der Versicherten die Ärzte zu einem 
Teile verantwortlich machen. Ich tat dies in folgender Weise: „Die mit der 
Unfallversicherung vertrauten Kreise werfen den Ärzten zunächst die mangel¬ 
hafte und unwirksame Behandlung der Verletzungen auf Grund ungenügender 
oder unrichtiger Diagnosen, und die endlose Verschleppung der Unfälle vor. 
Für die Unkenntnis vieler Ärzte hinsichtlich der Pflichten und speziellen Auf¬ 
gaben in der Versicherung braucht es keiner Beweise. Sie sind darüber gar 
nicht unterrichtet worden; die Autodidaxis aber ist in einem so komplizierten 
und wenig abgeklärten Gebiete schwierig. Da begreift es sich wohl, dass der 
Dilettantismus einen guten Nährboden findet und sich über die Maßen aufblähen 
kann. Das Liebäugeln mancher Ärzte mit den Arbeitern, die übersetzten 
Schätzungen der Unfallfolgen und die direkt schädlichen Einwirkungen auf die 
Verletzten durch schlechte Prognosen und durch das Herbeiziehen entfernter 
Möglichkeiten sind weitere Folgen jenes Dilettantismus“ (5). In Ärztekreisen 
haben diese Sätze bis jetzt nur Zustimmung gefunden. 

Die theoretischen Vorlesungen und seminaristischen Übungen sind als Hilfs¬ 
mittel der Ausbildung natürlich besser als gar nichts, aber die dem Interesse 
der Versicherung und den Ärzten am besten dienende Einrichtung stellt die 
Unfallklinik dar. Räumt man der Unfallmedizin nur eine theoretische Vor¬ 
lesung ein oder weist man sie einer anderen Disziplin zu, so steht sie ohne 
Unterbau in der Luft. Den festen Unterbau vermag nur ein besonderer klini¬ 
scher Unterricht zu schaffen. Einzelne Kliniker höhnen über ihn, bevor er nur 
besteht und behaupten, dass er nichts besonderes zu bieten vermöge. Mit 
gleichem Rechte können sie die Handbücher der Unfallmedizin verhöhnen, von 
welchen allgemein behauptet wird, dass sie klaffende Lücken des ärztlichen 
Wissens auszufüllen bestrebt sind. 

Über den Einfluss der besseren Ausbildung der Ärzte auf die Übertreibung 
und Simulation habe ich mich in meinem Referate in Rom eingehend geäussert. 
Ich beschränke mich hier auf die Anführung einiger Sätze desselben: „Für mich 
ist es eine ausgemachte Sache, dass je besser die Ausbildung der Ärzte für die 
besonderen Zwecke der Unfallversicherung erfolgt und je höher der Arzt dadurch 
in seiner Leistungsfähigkeit und in seinem Urteile gehoben wird, um so erfolg¬ 
reicher die Bekämpfung der Simulation und Übertreibung geführt werden kann. 
Diese und die perversen Treibereien der Versicherten beginnen gewöhnlich schon 
bald nach dem Unfälle und werden durch eine ungenügende, im Unsicheren 
tastende ärztliche Behandlung beständig genährt. Kein Machtwort und keine 
Strafbestimmung vermag sie später zum Schweigen zu bringen, wenn es dem 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


auf sicherer Untersuchung und ruhiger Abwägung fussenden Urteile eines tüch¬ 
tigen Arztes nicht gelingt, sie untrüglich festzustellen“ (6). 

Wer sich über die Notwendigkeit des Universitätsunterrichtes in der Unfall¬ 
medizin weiter orientieren will, findet reiches Material in der wichtigen Arbeit 
von Herrn Dr. Bernacchi S. 537—546 des Versicherungskongresses in Düsseldorf. 

III. Invalidenversicherung. 

Sie besteht bis jetzt nur in Deutschland, gleichwohl verlohnt es sich, sie in 
den Kreis unseres Interesses zu ziehen. 

Während der ersten Jahre ihres Bestehens beschränkte sich die ärztliche 
Tätigkeit auf die Untersuchung und Begutachtung der Rentenbewerber und 
Rentner hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit. Eine genaue Kenntnis der Inva¬ 
liditätsursachen und ihrer Rückwirkung auf die Erwerbsfähigkeit und den Ver¬ 
dienst ist dafür erforderlich. Die dem Arzte gestellte Aufgabe ist keineswegs 
leicht. Schmidt bei Thiem äussert sich darüber sehr zutreffend: „Während 
sich bei der Unfallbegutachtung, bei welcher es sich doch zum grossen Teil um 
äussere Schäden handelt, im Laufe der Zeit gewisse Nonnen für die Beurteilung 
der Unfallfolgen ausgebildet haben und auch ausbilden konnten, ist an eine Fest¬ 
stellung bestimmter Sätze bei den in der Invalidenversicherung zu begutachten¬ 
den Krankheiten vorläufig nicht zu denken, weil die Krankheiten, welche zur 
Invalidität führen, sich über das ganze Gebiet der Pathologie erstrecken und in 
ihren Erscheinungen ausserordentlich verschieden sein können. Es gehört nicht 
nur ein gründliches ärztliches Können, sondern auch ein eingehendes soziales 
Verständnis dazu, um die Erwerbsmöglichkeiten bei den verschiedenen Graden 
zahlreicher Krankheiten richtig zu würdigen. Wir glauben auch, dass in einer 
Zeit, in welcher die Ärzte erst im Begriff sind, sich in diese Aufgabe hinein¬ 
zuleben, eine Unterschätzung dieser Aufgabe sicher nicht nützlich ist“ (7). 

Durch die Anweisung des Ministers für Handel und Gewerbe vom 15. No¬ 
vember 1908 ist in Preussen die erste Begutachtung von Invaliden den Ver¬ 
trauensärzten der Versicherungsanstalten übertragen, während sie früher von 
den praktischen Ärzten ausgeführt wurde. Deren Ausschaltung von der Begut¬ 
achtung soll erfolgt sein, weil sie in zu weitgehender Weise die Voraussetzungen 
der Rentengewährung anerkannten. Der Verlust dieses Gebietes ihrer Tätigkeit 
kann den Ärzten nicht gleichgültig sein. Sie werden es wieder zurückerobern, 
wenn sie sich über eine genügende Vorbildung in der Invalidenbegutachtung 
ausweisen können. Dann befinden sie sich ja in einem grossen Vorteile gegen¬ 
über den Vertrauensärzten, weil sie die erwerblichen Verhältnisse, die körper¬ 
liche Leistungsfähigkeit und die krankhaften Zustände, mit welchen der Renten¬ 
anspruch begründet wird, aus unmittelbarer Beobachtung kennen. Dasselbe gilt 
natürlich nicht nur für die erste, sondern auch für alle späteren Unter¬ 
suchungen. 

Eine ausserordentliche Bedeutung hat in den letzten Jahren das Heilver¬ 
fahren gewonnen, das darauf abzielt, die aus Erkrankung drohende oder schon 
bestehende Invalidität abzuwenden oder so zu bessern, dass die Leistungen der 
Versicherung nicht erforderlich sind. Bis zu welchem Umfange das Heilver¬ 
fahren sich entwickelt hat, zeigen die folgenden Zahlen. Im Jahre 1903 waren 
43 593 Personen mit einem Kostenaufwande von Mk. 11501205,47 (Mk. 263,83 
auf eine Person) behandelt worden. Im Jahre 1907 betrug die Zahl der behan¬ 
delten Personen 74 023 und der Gesamtkostenaufwand Mk. 17 954 706 (Mk. 242,56 
auf eine Person). 

Das Hauptobjekt der Heilbehandlung bildet die Lungentuberkulose. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 10/11. 


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Im Jahre 1907 wurden 32 543 Personen mit einem Kostenaufwands von 
Mk. 11894 318 (Mk. 365,50 per Person) deswegen behandelt. In Preussen ist die 
Sterblichkeit an Lungentuberkulose seit 1886 von 31,14 auf 17,16 im Jahre 1907, 
auf 10 000 Lebende berechnet, gesunken. Die Durchführung einer rationellen 
Heilbehandlung der Lungentuberkulose in grossartigem Umfange ist eine Ruh¬ 
mestat der deutschen Invalidenversicherung, die B. Fränkel in folgenden be¬ 
redten Worten verherrlicht: „Die Invalidenanstalten sind Grundpfeiler in dem 
Kampfe gegen die Tuberkulose und dürfen rühmend von sich aussagen, dass sie 
dabei in erster Reihe in voller Erkenntnis der Gefahr der Lungenschwindsucht 
für das Volkswohl in bewundernswertem Umfange nach besten Kräften mitge¬ 
wirkt haben. Wenn wir in dem Kreuzzuge gegen die Tuberkulose die allge¬ 
meine Wehrpflicht einführen wollen und müssen, so können wir vertrauensvoll 
auf die Invalidenanstalten blicken, denn sie werden nicht müde werden, diesen 
Volkskrieg weiterzuführen“ (8). 

Die Invalidenheilbehandlung wird vorwiegend in Heilstätten, Genesungs¬ 
heimen und Krankenanstalten gewährt. Gleichwohl eröffnet sie auch der allge¬ 
meinen ärztlichen Tätigkeit ein segensreiches Arbeitsfeld, das nur bebaut 
werden kann, wenn die Ärzte über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. 
Dass auch diese am Krankenmateriale selbst erworben werden müssen und 
dass blosse theoretische Erörterungen dafür nicht genügen können, liegt auf 
der Hand. Das erscheint noch als ein weiterer Grund der Notwendigkeit be¬ 
sonderer klinischer Anstalten, welche den Lehrzwecken für die sozialen Ver¬ 
sicherungen dienen. 

In Deutschland, dem Lande mit der vollkommensten und weitgehendsten 
Versicherung, bestehen bis jetzt nur wenige dem Unterrichte dienende Einrich¬ 
tungen und vor allem noch keine klinischen Lehranstalten für unseren Zweck. 
Es hängt dies mit der dort von Anfang an befolgten Tendenz zusammen, die 
verschiedenen Zweige der sozialen Versicherung erst gehörig zu entwickeln und 
die bestehenden Einrichtungen dafür soweit möglich nutzbar zu machen. Für 
die Pionierarbeit von Deutschland war dieses Vorgehen richtig. Andere Staaten 
können nun aber aus den dort zutage getretenen Übelständen lernen und ihnen 
von vornherein begegnen. Wenn also der Kassenarzt sich in Deutschland und 
Österreich nicht bewährt, so brauchen andere Staaten mit ihm weiter nicht zu 
experimentieren. Wenn sich ferner in Deutschland das Bedürfnis nach einer 
besonderen Vorbildung der Ärzte als unabweislich zeigt, so können ihm die an¬ 
deren Staaten genügen, gleichviel ob dies in Deutschland schon in mustergülti¬ 
ger Weise geschieht oder nicht. Bei Einrichtung der Unfallversicherung sind 
die meisten Staaten ihre eigenen Wege gegangen. Mögen sie dies auch in den 
verschiedenen Ärztefragen tun! 

In einer vielbeachteten Rede hatte der Rektor der Münchener Universität, 
von Bollinger, für den Ärztestand gefordert, dass er sozial unabhängig 
und wirtschaftlich gesichert sei. Die Berechtigung dieser Forderung ist 
in die Augen springend. Die soziale Versicherung stellt als weitere Forderung 
die spezielle Vorbildung der Ärzte für ihre Aufgaben. Von der Volksbildung 
gilt der Satz: „Volksbildung ist Volksbefreiung“. Auch die Ärzte müssen sich 
in unserem sozialen Zeitalter auf eine besondere Bildung stützen, um in der 
sozialen Versicherung ihre Stellung und Unabhängigkeit zu wahren. 

Schlusssätze. 

I. Die Krankenversicherung muss den Versicherten den praktisch und 
wissenschaftlich tüchtigen Arzt, nicht aber den Armenarzt zur Verfügung stellen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Der grösste Teil der Mängel des ärztlichen. Wirkens für die Versicherung lässt 
sich durch eine besondere Ausbildung der Ärzte beseitigen. 

II. Auf etwa 90 °/ 0 aller Unfälle ist die ärztliche Behandlung von entschei¬ 
dender Bedeutung. Je leistungsfähiger und intensiver sie ist, um so besser für 
die Unfallversicherung. Deshalb muss diese eine gründliche Ausbildung der 
Ärzte in der Unfallmedizin verlangen. 

III. Auch die Begutachtung und die Durchführung der Heilbehandlung in 
der Invalidenversicherung fordern besondere Kenntnisse des Arztes, welche 
während des Medizinstudiums erworben werden sollten. 

Literatur. 

1. Amtliche Nachrichten des Reichs-Versicherungsamtes 1910. S. 252. 

2. G. A. Klein, Statistik der Arbeiterversicherung. S. 30. 

3. C. Kaufmann, Handbuch der Unfallmedizin. I. Hälfte. Stuttgart 1907. S. 50. 

4. Monatsschrift ftkr Unfallheilkunde. 1894. S. 294. 

5. C. Kaufmann, Über die Häufigkeit der traumatischen Neurosen und die Bedeutung 
des unzweckmässigen Verhaltens der Versicherten in der Unfallversicherung. S. 9. 

6. Referate des Kongresses in Rom. II. Band. S. 77—95. 

7. C. Thiem: Handbuch der Unfallerkrankungen. Zweite Aufl. I. Band. S. 268—269. 

8. Amtliche Nachrichten des Reichs-Versicherungsamts 1909. S. 618—626 und I. Bei¬ 
heft 1908. 


Aus der Heilanstalt für Unfallverletzte zu Breslau. 

Die Übernahme des ersten Heilverfahrens durch die Berufs¬ 
genossenschaften. 

Von Sanitätsrat Dr. Bogatsch. 


Die Übernahme des ersten Heilverfahrens wurde erst durch die Novelle 
zum Krankenversicherungsgesetz vom Jahre 1892 den Berufsgenossenschaften 
zu jedem Zeitpunkte ermöglicht. Seitdem hat das Reichsversicherungsamt es 
sich angelegen sein lassen, alljährlich durch ausführlichere Rundschreiben oder 
durch kürzere statistische Mitteilungen die Versicherungsträger zu möglichst 
häufiger Übernahme des Heilverfahrens während der Wartezeit anzuregen. Vor 
allem wendet der jetzige Präsident des Reichsversicherungsamtes dieser Tätig¬ 
keit der Berufsgenossenschaften seine vollste Aufmerksamkeit zu. Dies zeigte 
sich aufs deutlichste in der Versammlung vom 27. November 1909, zu der sich 
auf seine Veranlassung eine grössere Anzahl von Berufsgenossenschafts-Vor- 
ständen und von Ärzten im Sitzungssaale des Reichsversicherungsamtes ein¬ 
gefunden hatte. Zur Debatte stand die Frage, ob es sich für die Berufs¬ 
genossenschaften nach den bisherigen Erfahrungen empfehle, in noch aus¬ 
gedehnterem Maße wie bisher das Heilverfahren während der Wartezeit zu 
übernehmen. 

Als Grundlage dienten für die Verhandlungen vor allem die Berichte, welche 
die Berufsgenossenschaften über diesen Punkt dem Reichsversicherungsamte ein- 
gesandt hatten. Ausserdem waren von derselben Behörde einige Ärzte, welche 
sich seit einer längeren Reihe von Jahren vornehmlich in den Dienst der Staat- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11 


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liehen Unfallversicherung gestellt hatten, um Mitteilung ihrer praktischen Er¬ 
fahrungen auf diesem Gebiet ersucht worden. Ich war einer dieser Arzte. 

Bisher sind in berufsgenossenschaftlichen oder ärztlichen Fachzeitungen 
selten ausführlichere Mitteilungen über den weitgehenden Nutzen erschienen, den 
das zweckmässige Eingreifen in das Heilverfahren sowohl für die Berufsgenossen¬ 
schaften als auch für die Verletzten zur Folge hat; noch weniger sind zahlen- 
gemässe Beweise für diese Erfolge erbracht worden. 

Aus diesen Gründen gestatte ich mir, aus meinem Berichte für das Reichs¬ 
versicherungsamt diejenigen Teile zu veröffentlichen, welche meiner Ansicht nach 
für Berufsgenossenschaften sowohl als auch für Ärzte von Interesse sein können. 

Diesem Berichte vom März 1909 dienten als Grundlage die Jahresberichte 
der Berufsgenossenschaften, unsere Gutachten und zum erheblicheren Teile auch 
die Akten über diejenigen Verletzten, welche innerhalb eines Jahres, und zwar 
in der Zeit vom 1. Juli 1907 bis 30. Juni 1908 aus der Heilanstalt für Unfall¬ 
verletzte zu Breslau nach Beendigung der chirurgischen und medico-mechanischen 
Behandlung entlassen worden waren. Es handelte sich mithin um solche Ver¬ 
letzte, welche ihre Interessen bereits durch Einlegung von Berufung und Rekurs 
hätten vertreten können, falls sie mit der von der Berufsgenossenschaft fest¬ 
gesetzten Rente nicht zufrieden waren. 

Von den rund 1400 Fällen befanden sich fast die Hälfte, nämlich 610, 
noch in der Karenzzeit; sie verteilen sich auf 26 von den 54 Berufsgenossen¬ 
schaften, die überhaupt in dem Berichtsjahr Verletzte der Heilanstalt über¬ 
wiesen hatten. 

An der Überweisung während der Wartezeit waren vor allem beteiligt: 
Die Sektion VIII der Steinbruch-Berufsgenossenschaft .... mit 178 Fällen 


„ „ I „ Schlesisch-Posenschen Baugewerks-Berufs- 

genossenschaft. „ 91 

„ „ I „ Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft . . „49 „ 

„ „ XI „ Papiermacher-Berufsgenossenschaft ... „ 38 ., 

„ „ II „ Berufsgenossenschaft der Chemischen In¬ 
dustrie . „ 38 „ 

„ Eisenbahndirektion in Breslau. „ 30 „ 


77 ,, - ' 77 - - 77 

Über ein Viertel aller Fälle gehörte mithin der Sektion VIII der Stein¬ 
bruch-Berufsgenossenschaft an, die durch ihr Vorgehen in der Übernahme des 
Heilverfahrens innerhalb der ersten 13 Wochen nach dem Unfall, sowie durch 
die hierbei erzielten Resultate für alle Berufsgenossenschaften seit Jahren vor¬ 
bildlich geworden ist. 

Aus diesem Grunde will ich mich gerade über diese Sektion ausführlicher 
äussern. 

Überwiesen wurden uns von ihr im Berichtsjahre überhaupt 195 Verletzte; 
davon trafen nur 17 nach Beginn der 14. Woche ein. 

Das Ergebnis des Heilverfahrens ist folgendes gewesen: 

Von 195 Verletzten wurden nach Abschluss des Heilverfahrens aus unserer 
Anstalt 28 ohne Rente, 82 mit einer Gewöhnungsrente von 10 bis 25°/ 0 entlassen. 
Bei einem grossen Teil der übrigen 85 konnte schon nach Ablauf von 6 bis 12 
Monaten nach der Entlassung eine wesentliche Verminderung der Rente Platz greifen. 

Am deutlichsten treten die Erfolge der Behandlung aus folgender, nach 
der Mitteilung der Sektion VIII aufgestellten Tabelle I hervor: 

Es erhielten: 


Prozent . 

0 

10 

15 

20 

25 

30 

33*3 

Bei der Entlassung 

28 

30 

25 

40 

24 

11 

19 

Anfang Februar 09 

98 

26 

14 

16 

15 

7 

8 


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312 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Es bezogen also: 

Bei der Entlassung aus der Behandlung 182 Verletzte 3138 2 / 3 °/ 0 

Anfang Februar 1909 . 184 Verletzte 1641 2 / 3 °/ 0 

also nur wenig über die Hälfte der ursprünglichen Rente. 

Die Tabelle II gibt in entsprechender Weise das Verhältnis der übrigen 
13 Verletzten an, welche bei der Entlassung aus der Behandlung eine Rente von 
mehr als 33 %°/o erhielten: 

Prozent. 40 50 60 66% 100 


Bei der Entlassung 4 3 11 4 

Anfang Februar 09 4 1 2 1 3 

Es erhielten also: 

Bei der Entlassung aus der Behandlung diese 13 Fälle zusammen 836 2 / 3 °/ 0 . 
Anfang Februar 1909 11 Fälle. 696 2 / 3 °/ 0 - 


Dieses Gesamtresultat ist um so erfreulicher, als von den 195 Fällen der 
grössere Teil (155) schwerere Verletzungen erlitten hatte. Es handelte sich 
nämlich um: 

124 Knochenbrüche, 

10 Zellgewebsentzündungen, 

4 grössere Verbrennungen, 

3 Gelenkverrenkungen, 

5 Gelenkverletzungen, 

9 Kopfverletzungen (davon 4 mit Bruch des Schädelgrundes, 5 mit Gehirn¬ 
erschütterungen) 

Unter den 124 Knochenbrüchen befanden sich: 

8 Verletzungen der Schädelknochen (davon 4 Brüche des Schädelgrundes 
und ebenso viele der Schädeloberfläche), 

18 Brüche vom Rumpfknochen (3 Rückenwirbelbrüche, 8 Rippenbrüche, 
7 Beckenbrüche), 

65 Brüche der Knochen der unteren Gliedmaßen (5 Oberschenkelbrüche, 
1 Schenkelhalsbruch, 1 Kniescheibenbruch, 4 Brüche beider Unterschenkelknochen, 
21 Schienbeinbrüche, 5 Wadenbeinbrüche, 13 Knöchelbrüche (davon dreimal Bruch 
beider Knöchel), 1 Fersenbeinbruch, 11 Mittelfussbrüche, 3 Zehenbrüche), 

33 Brüche der Knochen der oberen Gliedmaßen (4 Schlüsselbeinbrüche, 
1 Schulterblattbruch, 4 Brüche des Oberarmes, 1 Ellbogenbruch, 3 Vorderarm¬ 
brüche, 6 Speichenbrüche, 2 Handwurzelbrüche, 12 Brüche der Mittelhandknochen 
oder der Finger). 

Bei den Fällen, welche zu Anfang Februar 1909 noch eine Rente von über 
33 % °/ 0 bezogen haben, handelte es sich um Unfälle, bei denen die Art der Ver¬ 
letzung selbst von vornherein wenig Aussicht auf die Wiederherstellung eines 
höheren Grades von Erwerbsfähigkeit bot 
Es erhielten: 

100 °/ 0 2 Kopfverletzte mit nachfolgenden, schweren allgemeinen Störungen 
des Nervensystems, 

1 älterer Mann mit rechtsseitigem Schenkelhalsbruch, der vorher 
schon an einer chronischen Entzündung des linken Hüftgelenks ge¬ 
litten hatte, 

66%% 1 Verletzter mit Verlust des grössten Teils des Fusses (davon 16%% 
als Gewöhnungsrente), 

60% 1 Verletzter mit schwerer Verstümmelung der rechten Hand, 

1 Verletzter mit Verlust eines Unterschenkels, 

50% 1 Verletzter für die Folgen eines Brustwirbelbruches, 

40 % 2 Verletzte mit ungünstig geheilten Unterschenkelbrüchen (die Brüche 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


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waren bereits bei der Ankunft des Verletzten in unserer Anstalt 
unter starker Verschiebung der Bruchenden fest geworden. Korrektur 
durch nachträgliche Operation abgelehnt) 

40 °/ 0 1 Verletzter mit einer Schädigung des inneren Gelenkapparates des 

Kniegelenkes, 

1 Verletzter mit starker Quetschung des Leibes. 

Dass unsere Beurteilung der Unfallfolgen bei der Entlassung der Verletzten 
aus unserer Behandlung keine zu niedrige war, zeigt der Umstand, dass von 
den 195 Verletzten nach Mitteilung der Sektion VIII nur 10 Berufung einlegten 
und von diesen 10 Berufsklägern nur einer um 16 2 / 3 °/ 0 in seiner Rente und zwar 
bis zum Eintritt der Gewöhnung erhöht wurde (Verletzter mit 66 2 / 3 °/ 0 ). 

Unter den 98 Verletzten, welche Anfang Februar 1909 keine Rente mehr 
bezogen haben, befanden sich: 

46 Verletzte mit Knochenbrüchen (1 Beckenbruch, 20 Brüche von Unter¬ 
schenkelknochen, 6 Mittelfussknochen, 2 Schlüsselbeinbrüche, 2 Vorderarmbrtiche, 
3 Speichenbrüche, 8 Mittelhand- und Fingerbrüche, 4 Rippenbrüche). 

Im Jahresbericht der Heilanstalt für Unfallverletzte zu Breslau vom Jahre 
1904 (s. S. 88—94) konnte ich bereits aus dem Betriebsjahre 1902 ähnliche 
günstige Resultate des frühzeitigen Eingreifens in das Heilverfahren bei dieser 
Sektion mitteilen. Die Steigerung der Ausgabeu dieses Jahres für alle Renten 
allein betrug gegenüber den Ausgaben des vorhergehenden Jahres nur 19 Mark 
(1901 110033 Mark, 1902 10052 Mark). 

Nach den Berichten der Monatsschrift für die Steinbruch-Berufsgenossen¬ 


schaft hatten zu zahlen: 

Für 1908 die Sektion VIII 

als die viertgrösste der 10 Sektionen . . . . M. 263528 

die kleinste Sektion II.„ 333669 

die grösste Sektion IV.„ 540967 

Für 1909 die Sektion VIII 

als die drittgrösste . . . mit 18501 Vollarbeit. M. 271660 

die kleinste Sektion II . . mit 110757 „ „ 338435 

die grösste Sektion IV . . mit 20596 „ „ 532732 


Zieht man in Betracht, dass die Gesamtentschädigung bei der ganzen 
Berufsgenossenschaft im Jahre 1908 3819651 Mark und im Jahre 1909 3928851 Mark 
betrug, so machten die Umlagen der Sektion VIII für das Jahr 1908 und 1909 
kaum 7 °/ 0 der ganzen Umlage aus, trotzdem die Sektion VIII nach der Zahl 
der Vollarbeiter an 4. bez. 3. Stelle stand, und 

im Jahre 1907 mit 1851 von 11325 Unfällen, 

n „ 1908 „ 1931 „ 11651 

„ „ 1909 „ 1746 „ 12001 

stets die erste Stelle einnahm. 

Es ist dabei allerdings zu berücksichtigen, dass die Löhne und dement¬ 
sprechend auch die Renten im Bereiche der Sektion VIII niedriger sind, als im 
Bereiche der bei den zum Vergleich herangezogenen Sektionen; indessen ist der 
Unterschied in den Zahlen der Entschädigung ein derartiger, dass er nur zum 
Teil auf die Differenz in der Lohnhöhe zurückgeführt werden kann. 

Die Ausgaben für die Fürsorge in der Karenzzeit betrugen: 
bei Sektion VIII im Jahre 1908 23968 Mark 
* „ 1909 30825 „ 

Ferner verdienen an dieser Stelle noch zwei andere schlesische Berufs- 
Genossenschaften besondere Erwähnung. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Die Sektion I der Schlesischen Eisen- und Stahl-Berufsgenossen- 
schatt hat als die erste Berufsgenossenschaft in Deutschland überhaupt Verletzte 
medico-mechanisch behandeln lassen. Schon im Jahre 1886 ermöglichte der weite 
Blick des Vorstandes dieser Sektion mir, seinem damaligen Vertrauensärzte, Ver¬ 
letzte mit Massage, Elektrizität, und Übungen an medico-mechanischen Apparaten 
behandeln zu lassen und schon im Jahre 1887 konnte ich Verletzte aus der Provinz, 
die, nach der Unfallanzeige zu schliessen, einer besonders sorgfältigen Behand¬ 
lung bedurften, während der Wartezeit nach Breslau zur chirurgischen oder 
augenärztlichen Behandlung zitieren. Der Vorstand liess sich durch die oft er¬ 
heblichen Schwierigkeiten, die ihm seitens der Krankenkassen bereitet wurden, 
von diesem Vorgehen nicht abbringen (die Novelle zum Krankenkassen-Ver- 
sicherungsgesetz, die den Berufsgenossenschaften das Recht zum Eingreifen 
während der Karenzzeit verleiht, trat, wie bereits oben bemerkt wurde, erst im 
Jahre 1892 in Kraft). Die von ^dieser Sektion im Laufe der Jahre erzielten 
ausgezeichneten Erfolge habe ich in dem Jahresbericht der Heilanstalt vom 
Jahre 1900 veröffentlicht unter dem Titel: 

„Mit welchem Recht empfiehlt das Reichs-Versicherungsamt den Berufs¬ 
genossenschaften die Übernahme des Heilverfahrens während der Wartezeit, 
und wie setzen diese es am besten ins Werk?“ Zur weiteren Illustrierung 
der von dieser Sektion erzielten Erfolge mögen folgende Zahlen 
dienen: 

Die Sektion gebrauchte nach ihren Jahresberichten: 

Im Jahre 1894 auf den Kopf des versicherten Arbeiters 10,30 M. 

pro 1000 M. Lohn 14,49 M. 

„ „ 1900 „ „ „ „ versicherten Arbeiters 10,14 „ 

pro 1000 M. Lohn 12,96 M. 

Nach Inkrafttreten der Bestimmung über die Bildung des grösseren Re¬ 
servefonds: 

Im Jahre 1902 auf den Kopf des versicherten Arbeiters 13,03 M, 

pro 1000 M. Lohn 17,83 M. 

„ „ 1908 „ „ „ „ versicherten Arbeiters 14,95 „ 

pro 1000 M. Lohn 16,47 M. 

Die Sektion XI der Papiermacher-Berufsgenossenschaf.t zeichnet 
sich dadurch aus, dass sie seit einer ganzen Reihe von Jahren in geeigneten Fällen 
sofort nach dem Unfälle das Heilverfahren übernimmt. Welche glänzenden 
Resultate sie dadurch für sich und ihre Verletzten erringt, be¬ 
weisen folgende Beispiele: 

1. Ein 35jähriger Maschinenführer erleidet eine schwere Verbrennung 
und Quetschung des linken Armes zwischen zwei heissen Zylindern. Der 

erstbehandelnde Arzt schlug die Abnahme des Armes vor. Auf meine Ver¬ 

anlassung wurde der Verletzte 10 Tage nach dem Unfall nach Breslau zitiert 
Es gelang, durch Hauptüberpflanzung und nachherige medico-mechanische Be¬ 
handlung den Arm nicht nur zu erhalten, sondern fast völlig gebrauchsfähig 
wieder herzustellen. Der Verletzte erhielt Anfangs eine Rente von 50°/ 0 , die 
allmählich auf 10% vermindert werden konnte. Schon vor einigen Jahren 
verdiente er als Maschinenmeister mehr, als vor dem Unfall. (Vor dem Unfall 
1321 Mark, nachher über 1700 Mark). 

Wäre der Arm abgenommen worden, so wäre er zeitlebens um 60% in 
seiner Erwerbsfähigkeit geschädigt gewesen und hätte eine jährliche Rente von 
528 Mark erhalten. Nach Abzug aller Kurkosten und der bisher gezahlten Rente 
betrug Anfang 1909 die Rentenersparnis der Berufsgenossenschaft ohne Zins¬ 
zuschlag 3670 Mark. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10 11. 315 


2 . Einem 29jährigen Maschinengehilfen wurde ein 18 cm langer lind 8 cm 
breiter Haut-Weichteil-Lappen durch einen Treibriemen von der Rückenfläche 
des linken Vorderarmes abgerissen. Der Verletzte wurde sofort nach Bres¬ 
lau tibergeführt und der Defekt durch Überpflanzung von Hautlappen gedeckt. 
Die Arbeit wurde innerhalb der Karenzzeit wieder aufgenommen mit völliger 
Erwerbsfähigkeit. Ohne rechtzeitige Übernahme des Heilverfahrens wäre eine 
schwere, dauernde Schädigung infolge der Narbenbildung sicher zurückgeblieben 
(mindestens wohl 33 V 3 — 50% Rente). 

3. Ein 27jähriger Maschinengehilfe erlitt eine tiefgehende Verbrennung 
des rechten Handrückens, sodass die Sehnen der Fingerstreckmuskeln sicht¬ 
bar waren, als er 3 Tage später nach Breslau kam. Der Defekt wurde 
durch Hautüberpflanzung gedeckt. Bei der Entlassung erhielt er auf ein Jahr 
eine Gewöhnungsrente von 10 % — 45 tyj Mk. Mit der nachherigen Entziehung 
war er zufrieden, da er seine Arbeit wieder unbehindert verrichten konnte. 
Auch hier wäre ohne geeignetes Heilverfahren eine erhebliche dauernde Beein¬ 
trächtigung der Gebrauchsfähigkeit der Hand sicherlich zurückgeblieben (wohl 
nicht unter 50°/ 0 ). 

Wie setzen nun die Bernfsgenossenschaften am besten die Über¬ 
nahme des Heilverfahrens ins Werk? 

Das Reichsversicherungsamt hat in verschiedenen Rundschreiben den Berufs¬ 
genossenschaften nahegelegt, bei den während der Karenzzeit übernommenen 
Fällen auf die richtige Auswahl der Fälle, des Zeitpunktes der Übernahme und 
der Art des Heilverfahrens zu achten, da nur dann ein guter Erfolg von der 
Übernahme des Heilverfahrens zu erwarten sei. 

I. Was zunächst die richtige Auswahl der Fälle betrifft, so lässt sich 
dafür keine feststehende Regel geben. 

Eine jede Verletzung verlangt sorgfältige Behandlung. Die kleinste Haut¬ 
wunde kann, wie allseitig bekannt ist, der Ausgangspunkt der schwersten 
Schädigung des befallenen Gliedes, ja selbst des ganzen Organismus werden. Im 
allgemeinen werden sich indess die Berufsgenossenschaften auf diejenigen Ver¬ 
letzungen bei der Übernahme des Heilverfahrens beschränken können, welche 
bei dem behandelnden Arzte besondere Fachkenntnisse, eventuell auch den Besitz 
eines Röntgenapparates beanspruchen, sowie eine geschulte Assistenz und eine 
sorgfältige Wartung in den ersten Wochen als sehr erwünscht erscheinen lassen. 

Es werden mithin vor allem in Frage kommen: 
die Verletzung des Augapfels selbst, 

die Verletzungen der Röhrenknochen, insbesondere die der Gelenkteile, 
die Verrenkungen der Gelenke, wenn nicht sofort nach dem Unfälle die Repo¬ 
sition gelang, 

die Durchtrennungen von Sehnen und Nervenstämmen, 
alle Zellgewebsentzündungen, 

die ausgedehnteren Verbrennungen 2. und 3. Grades, alle größeren Hautdefekte. 

Böte jede Unfallanzeige ein nur einigermassen deutliches Bild von der 
Art und der Schwere der Verletzung, so wäre das Eingreifen der Berufsgenossen¬ 
schaft in das Heilverfahren mit keinen grossen Schwierigkeiten verbunden. Tat¬ 
sächlich erfolgt aber die Eintragung nur in einem Bruchteile durch den Kassenarzt 
selbst oder nach dessen Befragung; in den meisten Fällen geschieht sie durch 
einen Bureaubeamten, der seine Informationen durch den Verletzten oder einen 
Augenzeugen erhalten hat. Was soll aber die Berufsgenossenschaft damit au- 
fangen, wenn in der Spalte: „Art der Verletzung“ nur das Wort „Knie“, oder 
„Quetschung“, oder die nicht seltene Bemerkung „mir unbekannt“ sich findet. 

Eine Reihe hiesiger Berufsgenossenschaften sucht sich dadurch zu helfen, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11. 


dass sie wöchentlich 1—2 Mal alle eingelaufenen Unfallanzeigen ihrem Vertrauens¬ 
ärzte übersendet, der dann bei unklarer Sachlage die sofortige Einholung eines 
Informationsattestes vom Kassenarzt anordnet, nötigenfalls auch die Fragen an¬ 
gibt, deren Beantwortung seitens des behandelnden Arztes ihm erwünscht er¬ 
scheint Aber auch dieses Vorgehen wird nicht in allen Fällen zum erwünschten 
Ziele führen, denn nicht jedes Informationsattest enthält die richtige Anleitung 
für das weitere Verhalten der Berufsgenossenschaft. Dies geschieht besonders 
dann, wenn sich der erstbehandelnde Arzt vor allem mangels Besitzes eines 
Böntgenapparates über die Art der Verletzung und über das voraussichtliche 
Resultat seiner Maßnahmen kein richtiges Bild gemacht hat. 

Folgende Fälle einer hiesigen Berufsgenossenschaft, deren Akten ich bei 
den Vorarbeiten für diese Abhandlung wieder zu Gesicht bekam, mögen hierfür 
als Beispiel dienen. 

I. Ein Mann von 34 Jahren erleidet durch Quetschung einen Bruch des Oberarms 
in der Gegend des Ellbogengelenkes. Ich empfahl der Berufsgenossenschaft am 4. Tage 
nach dem Unfall Übernahme des Heilverfahrens. Der behandelnde Arzt indessen erklärt 
diese nicht für nötig, da der Heilungsverlauf ein sehr günstiger sei. Fast zwei Monate 
später veranlasst er selbst die Überführung des schwer erkrankten Verletzten in unsere 
Anstalt. Bei der Abnahme des Gipsverbandes zeigt sich erhebliche Eiterung am Ell¬ 
bogengelenk. Ergebnis: Sehr langwierige Nachbehandlung; bei der Aufnahme: Grosse 
Gelenke des Armes grösstenteils versteift, Finger unbeweglich; bei der Entlassung: 
Immer noch alle Gelenke erheblich versteift Zuerst Rente von 50°/ 0 zugebilligt im 
Betrage von 422 Mark jährlich. 2 Jahre später 30°/ 0 jetzt 20% und zwar dauernd. 

2. Ein Mann von 54 Jahren erleidet einen einfachen Bruch in der Mitte des Unter¬ 
schenkels. Der behandelnde Arzt erklärt auf Anfrage 4 Wochen nach dem Unfall, die 
Heilung nehme einen regulären Verlauf. Nach Ablauf der Karenzzeit wird der Mann 
noch im Gipsverbande in die Heilanstalt gebracht Bei Abnahme desselben zeigten sich 
beide Knochenbrüche unverheilt Operative Vereinigung der Bruchstücke, viermonatige 
Nachbehandlung. Ergebnis: Sehr starke Abmagerung des Beines, eingeschränkte Be¬ 
wegungsfähigkeit im Knie- Fussgelenk, 50 % Rente bei der Entlassung; 2 Jahr später 
30°/ 0 , jetzt 15°/ 0 und zwar dauernd. 

3. Ein 36jähriger Mann bricht den linken Vorderarm ungefähr in der Mitte. Der 
behandelnde Arzt bezeichnet auf Anfrage die Übernahme des Heilverfahrens als unnötig. 
7 Wochen später kommt der Verletzte nach Breslau mit unverheiltem Knochenbruch. 
Heilung durch operativen Eingriff. Fast dreimonatige Nachbehandlung. Ergebnis: 
Starke Beeinträchtigung der Drehfähigkeit des Armes um seine eigene Längsachse. Rente 
zuerst 25 °/ 0 im Betrage von 226 Mark, jetzt 15 °/ 0 dauernd. 

4. Ein 33jähriger Mann bricht den rechten Unterschenkel in der Mitte. Der be¬ 
handelnde Arzt bejaht zwar die Notwendigkeit der Übernahme der Nachbehandlung, zieht 
aber die Überweisung des Verletzten 5 Monate hin. Bei der Ankunft in Breslau zeigt 
sich der Bruch beider Knochen unverheilt, Heilung durch operativen Eingriff, fast vier¬ 
monatige Nachbehandlung. Ergebnis: Unterschenkel 5 cm verkürzt, Drehung des Fusses 
fast aufgehoben. Rente 33 1 /3 0, o=141 Mark jährlich; auch jetzt noch besteht derselbe 
Invaliditätsgrad. 

II. Der richtige Zeitpunkt für die Übernahme des Heilverfahrens 
richtet sich nach der Art der Verletzung. 

Bei schweren Augenverletzungen, bei Sehnen und Nervendurchtrennungen, 
bei hochgradigen Verbrennungen oder sonstigen grossen Hautdefekten, bei Ver¬ 
renkungen von Gliedmaßen soll die Übernahme des Heilverfahrens am besten 
sofort erfolgen. 

Bei Knochenbrüchen an den Fingern, bei Speichenbrüchen, bei Verletzungen 
des Ellbogengelenks liegt der Zeitpunkt für ein erfolgreiches Eingreifen in die 
Behandlung nur innerhalb der ersten zwei bis drei Tage; bei sonstigen Brüchen 
der Röhrenknochen der Ober- und Unterextremitäten muss als äusserste Grenze 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Inralidenwesen Nr. 10/11. 317 


für die Übernahme das Ende der zweiten, der Anfang der dritten Woche be¬ 
zeichnet werden. Nach Ablauf der angegebenen Zeit ist die Knochennarbe häufig 
schon derartig fest, dass ohne blutigen Eingriff eine Beseitigung der Verschiebung 
der Bruchstücke nicht mehr möglich ist. Zu einem nachträglichen blutigen 
Eingriff aber versagen nicht selten die Verletzten die erforderliche Zustimmung. 

Bei Berücksichtigung der angegebenen Zeitabschnitte zeigt sich, dass 
auch die schlesischen Berufsgenossenschaften bei der Überweisung der im Berichte 
erwähnten Verletzten in der Mehrzahl der Fälle den geeignetsten Zeitpunkt für 
die Übernahme der Behandlung noch nicht ausgewählt hatten. Von den 610 
Verletzten, welche uns im Berichtsjahr während der Wartezeit überwiesen worden 
sind, kamen 

während der ersten 4 Wochen nach dem Unfall nur 58, 


zweiten „ „ . 230, 

letzten 5 „ . 322. 


Am günstigsten in Bezug auf den Zeitpunkt der Übernahme des Heilverfahrens 
steht wieder die Sektion VIII der Steinbruch-Berufsgenossenschaft; von 195 Fällen 
kamen 20 in den ersten 4 Wochen, 81 in den zweiten 4 Wochen. Ferner überwies 
die Eisenbahndirektion Breslau von 30 Fällen 14 in den ersten 4 Wochen, 11 in 
den zweiten 4 Wochen. Innerhalb der ersten 8 Wochen überwies ferner die 
Schlesisch-Posensche Baugewerks-Berufsgenossenschaft 35 von im Ganzen 91 Fällen, 
die Sektion I der Schlesischen Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft 24 von 49 
Fällen, die Sektion XI der Papiermacher-Berufsgenossenschaft 20 von 38 
Fällen, die Sektion II der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie 19 von 
38 Fällen. 

III. Über die richtige Auswahl des Heilverfahrens möchte ich Fol¬ 
gendes bemerken: Die ganze Behandlungsmethode der Unfallverletzten ist im 
Laufe der Jahre ein Spezialgebiet geworden und zwar von einem Umfang, dass 
ein Arzt allein es kaum noch nach allen Eichtungen hin beherrschen kann. Neben 
genauer Kenntnis der chirurgischen Operationsmethoden und der gesamten Ver¬ 
bandstechnik erfordert die Behandlung von Unfallverletzten ein völliges Ver¬ 
trautsein mit dem Röntgenverfahren, die Kenntnis der medico-mechanischen 
Übungs- und der mannigfachen Bädertherapie, sowie der nervenärztlichen Unter- 
suchungs- nnd Behandlungsmethoden. Sie erfordert ferner ein sorgfältiges Speziali¬ 
sieren der Verbandsmethode. Was dadurch zu erreichen ist, beweisen die ausser¬ 
ordentlichen Erfolge des Geheimrats Bardenheuer, der seine Extensionsverbände 
fast für jede Knochenverletzung besonders gestaltet hat. Es liegt im Interesse 
aller bei der Unfallversicherung Beteiligten, dass diese speziellen Behandlungs¬ 
methoden immer mehr Verbreitung finden. Dann werden auch die Resultate b.ei 
den im Krankenhaus Behandelten sich noch wesentlich besser gestalten, denn 
auch dort werden bisher in einer nicht unbeträchtlichen Anzahl Resultate erzielt, 
die noch nicht als gute bezeichnet werden können. 

Welche Schädigungen tatsächlich die Berufsgenossenschaften und die Ver¬ 
letzten durch ein unzweckmässiges Heilverfahren erleiden können, mögen einige 
Fälle illustrieren, die uns im Laufe der Jahre zur Nachbehandlung oder zur 
Nachuntersuchung überwiesen wurden. 

Ein Bierkutscher erleidet einen einfachen Bruch des Vorderarmes in der Mitte. 
Der Bruch ist nicht zur Heilung gekommen, sondern es bildete sich ein sogenanntes 
falsches Gelenk. Der Verletzte bezieht deshalb eine Dauerrente von 75 °/ 0 im jährlichen 
Betrage von 265,50 Mark seit 22 Jahren. Die Gesamtsumme der bisher gezahlten 
Rente beträgt 5840 Mark. 

Eine Arbeiterin erleidet einen Bruch des Oberarmes in der Mitte, Bruchenden mit 


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falschem Gelenk verheilt. Seit 15 Jahren 66%%, jährlich 162 Mark; gesamte bisherige 
Rente 2430 Mark. 

Ein Arbeiter bricht den rechten Oberarm in der Mitte; feste Verheilung trat nicht 
ein. Seit 20 Jahren 66 2 / 3 °/ 0 , jährlich 204 Mark; gesamte bisherige Rente 4080 Mark. 

Der Arbeiter K. erlitt einen einfachen Bruch des rechten Oberarmes. Bildung 
eines falschen Gelenkes. Mittels eines sogenannten Tutors ist der rechte Arm zum 
Teil gebrauchsfähig; 50 °/ 0 Rente dauernd. Rentenzahlung bisher insgesamt 2400 Mark. 

Ein Textilarbeiter bricht den rechten Oberschenkel. Heilung desselben mit 11 cm 
Verkürzung. Nachträglich gelang es, dieselbe durch Operation auf 5 cm zu vermindern. 

Dank der wesentlichen Vervollkommnung der Behandlungsmethoden und 
dem grösseren Vertrautsein der Arzte mit ihnen sind ganze Kategorien von 
Folgezuständen erlittener Unfälle ganz oder fast ganz seit Jahren geschwunden. 

So sahen wir früher in jedem Jahr mehrere Fälle ischämischer Lähmungen, 
entstanden durch zu eng angelegte Gipsverbände, welche meist zu einer völligen 
Gebrauchsunfähigkeit der betreffenden Extremitäten führten. 

Die nichteingerichteten Verrenkung des Oberarmes, die früher nicht selten 
war, sahen wir in einzelnen Jahrgängen überhaupt nicht mehr. Im Berichtsjahre 
allerdings kamen 2 derartige Fälle zu uns, die beide mit einer 50°/oigen Rente 
bedacht werden mussten. 

Die unverheilten Vorderarmbrüche, die schweren Schädigungen Verbrannter 
durch ungünstige Narben werden auch seltener. Leider noch sehr häufig sind 
dagegen die ungünstigen Heil-Resultate bei Verletzungen des Ellbogen¬ 
gelenkes. Wir sahen im Berichtsjahre 12 Verletzungen dieser Art. 11 davon 
wurden mit Renten von 33 */ 3 °/ 0 bis 75% entlassen. Sie werden in dieser Höhe 
zum grossen Teile bestehen bleiben, da die Beweglichkeit im Ellbogengelenk 
ganz aufgehoben oder doch erheblich vermindert ist und ausserdem in mehreren 
Fällen auch das Schultergelenk und die Finger mehr oder weniger mitbe- 
trotfen sind. Nur 1 Verletzter, welcher seine chirurgische Behandlung sofort 
im Hafenkrankenhaus zu Hamburg erhielt, konnte von uns nach Abschluss 
der Nachbehandlung mit einer Gewöhnungsrente von 25% entlassen werden. 
Auch folgender Fall im Jahee 1900 beweist, dass eine sofortige und sach- 
geraässe Behandlung selbst bei schwerster Art dieser Verletzungen von 
günstigem Ausgang begleitet sein kann. Ein 22jähriger Maschinenführer erlitt 
nämlich eine Zersplitterung des oberen Endes der Elle mit vollständigem Abbruch 
des Hakenfortsatzes und eine Verrenkuug des Speichen-Köpfchens mit Lähmung 
aller vom Speichennerven versorgten Vorderarmmuskeln. Tags nach dem Unfall 
kam er in die Behandlung unserer chirurgischen Station, Entlassung nach 126 
Tagen mit 33 %% Rente. ZurZeit bezieht er noch 10%, obgleich er nach dem 
Bericht seines Arbeitgebers bereits seit mehreren Jahren wieder voll arbeits¬ 
fähig ist. Die Gesamtsumme der bisher bezogenen Rente ist 543 Mark, Kur¬ 
kosten 407 Mark. Bei nicht sofortigem Eingreifen der Berufsgenossenschaft wäre 
der Verletzte wahrscheinlich zeitlebens um 40—50% in seiner Erwerbsfähigkeit 
geschädigt geblieben. 

Zum Schluss sei es mir noch gestattet ein Wort über die Karenzzeit selbst 
hinzuzufügen. 

Die Festsetzung der Karenzzeit von 13 Wochen war nur durch die ursprüng¬ 
liche Fassung des Krankenversicherungsgesetzes bedingt, welches jedem Ver¬ 
sicherten 13 Wochen lang .ärztliche Behandlung und Krankengeld gewährte. Sie 
hatte mit irgendwelchen Überlegungen über den zweckmässigsten Zeitpunkt für 
das Eingreifen der Berufsgenossenschaften in die Behandlung nichts zu tun. 

Durch die Verlängerung der Unterstützungspflicht der Krankenkassen auf 
26 Wochen ist aber der organische Zusammenhang zwischen beiden Versicherungs- 


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trägem, das Eintreten des einen erst nach dem Erlöschen der Verpflichtung des 
anderen ohnehin verloren gegangen. Das folgerichtigste der jetzigen Sachlage 
wäre daher, wenn bei der bevorstehenden Umgestaltung der Versicherungs¬ 
gesetze die Karenzzeit für das Unfallversicherungsgesetz ganz in Wegfall käme. 
Die Verletzten könnten dabei nur gewinnen, da ihnen dann von Anfang an ein¬ 
heitliche Behandlung gewährleistet wäre und sie noch mehr wie bisher in den 
Genuss der Errungenschaften gelangen könnten, die auch die Verletzungschirurgie 
im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte gemacht hat. 

Den Berufsgenossenschaften würde zuerst unstreitig eine grössere Arbeit 
erwachsen. Ihr Organisationstalent, das im ersten Vierteljahrhundert des Be¬ 
stehens der Unfallversicherungsgesetze alle Schwierigkeiten überwinden Hess, 
würde sie auch nach Aufhebung der Karenzzeit bald wieder die richtigen Wege 
finden lassen. Die grösseren Geldaufwendungen am Anfang würden sich bald 
reichlich bezahlt machen durch die verminderten Rentenzahlungen; die vermehrte 
Büroarbeit durch Übernahme der gesamten Behandlung fände bald ihren Aus¬ 
gleich dadurch, dass eine viel grössere Anzahl Verletzter als bisher nach Abschluss 
des Heilverfahrens keiner Rente mehr bedürfte. 

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird auch das bevorstehende Unfallversiche¬ 
rungsgesetz die Wartezeit von 13 Wochen bestehen lassen. Solange dies der 
Fall ist, werden nach meinen Erfahrungen, die ich in vorstehender Arbeit nieder¬ 
zulegen versucht habe, alle Berufsgenossenschaften für ihre Verletzten und ihre 
Mitglieder am besten sorgen, wenn sie möglichst ausgedehnten Gebrauch von 
ihrem Rechte machen, in allen geeigneten Fällen auch schon während der Warte¬ 
zeit das Heilverfahren zu übernehmen. 


Aus der Ernst-Ludwig-Heilanstalt zu Darmstadt. 

Unfallkunde und Physiotherapie. 

Vom leitenden Arzt Dr. Lossen. 

Als vor mehr denn 25 Jahren zum ersten Male die Botschaft kam, dass in 
deutschen Landen dem Unfallverletzten oder kranken Arbeiter von Rechts wegen 
eine Unterstützung zuteil werden sollte, die bestimmt war, für ihn und seine 
Familie Not und Elend zu lindern, da waren sich die Männer bei Schaffung des 
Gesetzes wohl schwerlich bewusst, welche Lawine sie mit ihrer humanen Idee 
ins Rollen brachten, welche Schwierigkeiten sich der praktischen Durchführung 
dieses Gesetzes entgegenstellen würden, aber auch, welchen Dienst sie, ohne es 
zu wollen, der ärztlichen Wissenschaft leisteten. 

Wer da glaubte, es bedürfe nur eines Gesetzes mit mehr oder weniger 
Paragraphen und einer ausführenden Behörde, um das Elend aus der Welt zu 
schaffen, eine kräftige, leistungsfähige Nation heranzubilden, der war entweder 
mit Blindheit geschlagen, oder eine trügerische Fata Morgana hatte ihn über die 
Länge des Weges zum Ziele getäuscht. 

Ohne bestimmte Direktiven zu geben, war zunächst der Gedanke der freien 
Selbstverwaltung der einzelnen Versicherungsträger (Berufsgenossenschaften) 
bestimmend für Auslegung und Handhabung des Gesetzes. Bei dem gänzlichen 
Fehlen jeglicher Unterlagen für die Höhe der jeweilig zu gewährenden Unter- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Stützungen stellte sich schon bei Beginn der Arbeit die Notwendigkeit ein, um 
gleiches Recht für Alle walten zu lassen, die Ärzte zu Mitarbeit heranzuziehen. 

Zur Festsetzung der Rente bedurfte man zunächst eines Gutachtens. Da 
die Ärzte über das Gesetz nicht oder nur mangelhaft informiert waren, von 
ihrem Urteil jedoch alles abhing, war es für sie eine „conditio sine qua non“ 
sich auch mit dem Gesetz und der Aufgabe der Genossenschaften zu beschäftigen. 
In Deutschland hat zuerst Golebiewski 1 ) den Gedanken gehabt, durchseinen 
„Ärztlichen Kommentar zum Unfallversichernngsgesetz" (Heymanns Verlag, 
Berlin) die dem Arzt nötigen Kenntnisse des Gesetzes und seine juristische 
Auslegung mit rein ärztlicher Auffassung zu vereinen, während gleichzeitig der 
Züricher Privat-Dozent Kaufmann sein bedeutendes Werk: Handbuch der 
Unfallverletzungen (Enke-Stuttgart) herausgab. 

Da es sich um ein Gesetz handelte, und vor dem Gesetz Alle gleich sein 
sollen, keinem zulieb und keinem zuleid entschieden werden durfte, um das 
Rechtsbewusstsein zu erhalten, zeigte sich in allererster Linie die Notwendig¬ 
keit, einer erhöhten Begehrung, sei es durch Simulation oder Übertreibung, 
wirksam entgegenzutreten. Leider liegt ja in der menschlichen Natur der 
Wunsch, mehr besitzen zu wollen wie' der Nächste, mehr Geltung und Ansehen 
durch eine höhere Stellung zu geniessen, wie auch umgekehrt die Furcht, wirt¬ 
schaftlich geschädigt, unterschätzt, nicht genügend anerkannt zu werden. Man 
kann über die Häufigkeit der Simulation und das Vorkommen bewusster Täu¬ 
schung und Übertreibung denken, wie man will, jedenfalls gibt die Fülle der 
Literatur über dieses Thema 2 ) den strikten Beweis der Notwendigkeit, sich ein¬ 
gehend mit der Frage zu beschäftigen. Dem Arzt erwächst hieraus die Aufgabe, 
seine Untersuchungsmethoden zu verfeinern, sowie die Richtigkeit der 
subjektiv vorgebrachten Beschwerden des versicherten Patienten weit sorgfältiger 
zu prüfen, als dies bei Nichtversicherten notwendig erscheint. Es würde zu 
weit führen, wollte ich aller Untersuchungsmethoden Erwähnung tun, durch die 
sich die Entlarvung mehr oder weniger fein in Szene gesetzter wirklicher 
Simulation und Übertreibung bewerkstelligen lässt; denn jedes Spezialgebiet 
erfordert selbstredend auch sein spezielles Verfahren, ebenso wie man von einem 
Begutachter voraussetzen muss, dass er mit einem nicht zu lehrenden Takt und 
einer nur halbwegs zu erlernenden Geschicklichkeit an seine Aufgabe heran- 

1) Von demselben Autor erschien in den Lehmann’schen medizinischen Handatlanten 
Bd. 19: Atlas und Grundriss der Unfallheilkunde, ferner: Licht- und Schattenseiten des Un¬ 
fallversicherungs-Gesetzes, Berlin (Karl Heymann’s Verlag 1890). 

2) Ich nenne nur folgende: 

Hönig, Über Simulation und Übertreibung der Unfallverletzten. Breslau 1891. 

Heller, Simulation. Fürstenwalde, Verlag von M. Geelhaar 1882. 

Oppenheim, Weitere Mitteilungen inbezug auf die traumatischen Neurosen mit be¬ 
sonderer Berücksichtigung der Simulationsfrage. Vortrag Berlin 1891. 

Oppenheim, Die traumatischen Neurosen, Berlin 1892, Hirschwald, Seite 195 ff. 

Kurtz, Zur Frage der traumatischen Neurose. München, Königl. Hof- und Universitäts¬ 
buchdruckerei von Dr. C. Wolf & Sohn 1892. 

Weber, Die Gefahren des „Freimachens“ vom Militärdienst. Berlin, Verlag von 
H. Barsdorf 1905. 

Becker, Die Simulation von Krankheiten und ihre Beurteilung. Leipzig 1908, Verlag 
von Georg Thieme. 

Giloth, Simulation und Übertreibung. Reformblatt für Arbeiterversicherung 1907. 

Chavigny, Diagnostic des maladies simuldes dans les accidents du travail. Paris, 
Baill^re et ftls 1905. 

Sand, La Simulation et l’interprdtation des accidents du travail. Lamertin, Bruxelles 1907. 

Gallez, La Simulation des Traumatismes et de leurs consöquences. Bruxelles 1909- 

Möller, Die Simulation in der Unfallversicherung (Hochbau-Amtsblatt der Bayer. 
Baugewerks-Berufs-Genossenschafc, Jahrg. No. 12. ff.) 


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tritt, dass er nicht voreingenommen ist und den Boden der Objektivität nicht 
unter den Füssen verliert. Die Erfahrungen, die der Einzelne auf diesem Ge¬ 
biete macht, sind nicht maßgebend. Wenn doch einmal alles von dem Votum 
des Arztes abhängt, um Gleichmäßigkeit in die Verteilung der zu gewährenden 
Entschädigungssummen zu bringen, dann muss folgerichtig auch der Arzt, wenn 
er sich wirklich und ernstlich der zielbewussten Mitarbeit bei Durchführung 
unserer sozialen Gesetzgebung widmen will, aus dem Rahmen seiner rein ärzt¬ 
lichen Tätigkeit heraustreten, um seiner Aufgabe nach jeder Richtung hin 
gewachsen zu sein. 

Bei einem gründlichen Untersucher sollten Täuschungsversuche, besonders 
wenn er den Versicherten wiederholt untersucht oder gar beobachtet hat, ver¬ 
geblich aufgewandte Mühe sein. Für einen Fehler — der leider so oft gemacht 
wird — halte ich es, den geglückten Erfolg der Entlarvung dazu zu benützen, 
um dem Entlarvten einen groben Vorhalt zu machen; im Gegenteil, man muss 
ihm den Rückzug erleichtern, ihm gleichsam den Beweis erbringen, dass er sich 
anscheinend selbst getäuscht, dass er sich ungeschickt anstelle, ohne es zu wollen. 
Jedenfalls ist dies weit besser, als ihn einen Betrüger und Lügner zu nennen. 
Ein weiterer Fehler wäre, bei ihm auch anderweitige Klagen, die er noch vor¬ 
bringt und für die nicht sofort eine strikte objektive Unterlage gefunden wird, 
ohne weiteres als unberechtigt zu bezeichnen. Ein solcher Arzt hat ausgespielt; 
ganz abgesehen davon, dass es ihm eines Tages ergehen könnte, wie jenem 
Oberstabsarzt, der vor Beginn der ärztlichen Visite zu hören bekam „Melde 
ganz gehorsamst, dass der Kanonier X. heute Nacht an seiner Simulation 
gestorben ist“ 

Wir alle können uns täuschen und werden getäuscht; es handelt sich nur 
um den möglichst vollständigen Ausschluss von Fehlerquellen. Wie schwer wird 
es einem chronisch Erkrankten, sich selbst von der langsam zunehmenden 
Besserung zu überzeugen! Wie viele Jahre werden kleine, immer wiederholte 
Schädigungen überwunden und ertragen, bis eines Tages ein ganz geringfügiger 
Anlass gleichsam als letzter Tropfen das gefüllte Glas zum Überlaufen bringt 
Dann war es dieser harmlose „Unfall“, auf den man auch für die Zukunft alles 
abschiebt, den man selbst für die zunehmenden Altersbeschwerden als ursäch¬ 
liches Moment anführen möchte. 

In der Privatpraxis mag man über derartige Schrullen lächeln, in der 
Unfallpraxis aber gilt es scharf zu trennen, 

Eine Unsicherheit in der Diagnose und Prognose hat schon manchen zum 
Schwindler gemacht, weil er den Zweifel aus den Worten des Arztes herauslas. 
Ein Achselzucken des erstbehandelnden Arztes genügt, um unter Umständen eine 
ganze Familie in Angst zu versetzen. 

Die Anwendung der Röntgenphotographie spielt, zumal bei der heutigen 
Vervollkommnung der Technik, gerade bei der Diagnose von Verletzungen, aber 
auch bei inneren Krankheiten, eine ausserordentlich grosse Rolle. Da die Diag¬ 
nose nun massgebend ist für die Prognose und nicht minder für die einzuleitende 
Therapie, so ergibt sich von selbst die Forderung, sie nirgends zu unterlassen, 
wo sie angebracht sein könnte. 

Umgekehrt verdankt auch die Röntgenologie ihre rasche Entwickelung 
nicht zum wenigsten den Anforderungen, die man durch das Gesetz an die 
Bestimmtheit und Sicherung der ärztlichen Diagnose stellt. Die Unfallpraxis 
liefert bei weitem das grösste Forschungsmaterial, und heute ist man direkt 
darauf angewiesen, in allen einschlägigen Fällen mindestens die Röntgenunter¬ 
suchung nicht zu versäumen. Wenn man auch aus dem Röntgenbild allein keinen 
oder nicht immer einen Rückschluss auf das funktionelle Resultat ziehen soll 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/31. 


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so gibt es uns doch Aufschluss über viele Fragen, die man früher nicht beant¬ 
worten konnte. Freilich ist Voraussetzung genaue Kenntnis in der Deutung 
von Röntgenbildern, und diese Kenntnis ist nicht so rasch erworben, wie viele 
Ärzte heutzutage immer noch glauben. Der Besitz eines Röntgeninstrumentariums 
genügt nicht. Es ist die Röntgenologie ein wissenschaftliches Spezialgebiet zu 
nennen, und selten wohl ist der Name eines deutschen Gelehrten so rasch inter¬ 
national und gleichzeitig populär geworden, wie der des glücklichen Entdeckers 
der X-Strahlen. Wir Deutschen haben hier unumstritten die beste Literatur. 1 ) 

1) Aibers-Schönberg, Die Röntgentechnik, 1. Aufl. Lucas, Graefe und Sillem, 
Hamburg 1903. 

Albers-Sehönberg, Der diagnostische Wert der Röntgenuntersuchungen für die innere 
Medizin. Leonhard Simion Nachf., Berlin 1904. 

Beck, Die Röntgenstrahlen im Dienste der Chirurgie, 1. Aufl. Seitz und Schauer, 
München 1902. 

Dessauer & Wiesner, Leitfaden des Röntgen Verfahrens. Vogel und Kleinbrienck, 
Berlin 1903. 

Dessauer, Röntgenologisches Hilfsbuch. Stube, Würzburg 1905. 

Grashey, Atlas typischer Röntgenbilder. Lehmanns medizinische Atlanten, Band V. 

Grashey, Atlas chirurgisch-pathologischer Röntgenbilder. Lehmanns medizinische 
Atlanten, Band VI. 

Groedel, Atlas und Grundriss der Röntgendiagnostik in der inneren Medizin. Leh¬ 
manns medizinische Atlanten, Band VII. 

Groedel, Die Orthoröntgenographie. Anleitung zum Arbeiten mit parallelen 
Röntgenstrahlen. 

Francke, Die Orthodiagraphie. Ein Lehrbuch für Ärzte. 

Rosenthal, Fortschritte in der Anwendung der Röntgenstrahlen. 

Wohlauer, Technik und Anwendungsgebiet der Röntgenuntersuchung. Stuttgart, 
Verlag von Ferdinand Enke 1909. 

Archiv und Atlas der normalen und pathologischen Anatomie in typischen 
Röntgenbildern. 

Sammlung von stereoskopischen Röntgenbildern aus dem neuen allgemeinen Kranken¬ 
haus Hamburg - Eppendorf von Prof. Dr. Rumpf und Oberarzt Dr. Kümmel. Bergmann, 
Wiesbaden. 

Koehler, Knochenerkrankungen im Röntgenbilde. Bergmann, Wiesbaden. 

v. Leyden und Grunmach, Die Röntgenstrahlen im Dienste der Rückenmarkskrank¬ 
heiten. Hirschwald, Berlin 1903, 

Rosenfeld, Die Diagnostik innerer Krankheiten mittelst Rontgenstrahleu. Bergmann, 
Wiesbaden 1897. 

Schürmayer, Der heutige Stand und die Fortschritte der Technik der Röntgenphoto¬ 
graphie. Seitz und Schauer, München 1S99. 

Schürmayer, Weitere Fortschritte der TheQrie und Praxis der Röntgenphotographie. 
Seitz und Schauer, München 1900. 

Schürraayer, Beiträge zur Röntgoskopie und Röntgographie. Seitz und Schauer, 
München 1901. 

Als Zeitschriften sind zu erwähnen: 

Fortschritte auf dem Gebiete der Röntgen strahlen von Prof. Dr. Albers-Schön- 
berg-Hamburg. 

Zentralblatt für Röntgenstrahlen, Radium und verwandte Gebiete von Dr. Stein- 
Wiesbaden. 

Zeitschrift für Röntgenkunde und Radiumforschung. Herausgegeben von Krause, 
Leipzig-Barth. 

F. Davidsohn, Die Röntgentechnik. Karger, Berlin 1907. 

Loison, Les rayons Röntgen. Doin, Paris 1905. 

Harras, Vorbereitung zum Arbeiten ira Röntgenlaboratorium. Ferdinand Enke, Stuttgart. 

Fürstenau, Leitfaden der Röntgenphysik. Enke, Stuttgart 1910. 

Gocht, Lehrbuch der Röntgenuntersuchung. Enke, Stuttgart (besonders wertvoll durch 
das ausgezeichnete Literaturverzeichnis). 

Foveau des Courmelles, Traite des radiographie mödicale et scientifique. Doin, 
Paris 1905. 


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Aber nicht nur die Röntgenphotographie, auch die gewöhnliche Photo¬ 
graphie stellt ein Hilfsmittel dar, das in der Unfallpraxis grosse Dienste leistet. 
Leider hat sie sich trotz der vielen Amateure noch immer nicht den Platz 
erobert, der ihr gebührt Die Linse des Apparates täuscht sich nicht, und ein 
einziges photographisches Bild gibt eine bessere Vorstellung als eine seitenlange 
eingehende Beschreibung. Es ist gar nicht erforderlich, dass der Arzt nun 
Photograph von Fach sein soll und seine Bilder dementsprechend künstlerisch 
einwandsfrei ausfallen müssten, wenn sie nur für die Praxis von Wert sind, — 
und das können sie sein. 

Das Erlernen der Technik mag am Anfang Zeit kosten, erspart aber 
späterhin auch wiederum viel Zeit. Mit einem bewährten Apparat und einer 
guten Linse lassen sich selbst im Untersuchungszimmer ganz gute Zeitaufnahmen 
machen und auch mit einem auf „unendlich“ eingestellten Kodak in 6—8 Meter 
Entfernung noch scharfe Bilder erzielen, — wenn man die Mühe nicht scheut, 
sie späterhin auf Bromsilberpapier zu vergrössern. Man muss nur einge¬ 
arbeitet sein. 

Aus Büchern — und deren gibt es massenhaft — lässt sich dies freilich 
nicht erlernen. Empfehlenswert bleibt immerhin die von Jankau herausgegebene 
Internationale Medizinisch-photographische Monatsschrift (Verlag Eduard Heinrich 
Mayer-Leipzig). Bücher 1 ) geben uns hier nur Anregung und Rezepte. 

Ein Verletzter soll nicht allein auf die lokalen äusseren Folgen seines 
Unfalles hin untersucht werden, sondern auch auf die allgemeinen. Mitunter 
sind es sogar nur die letzteren, die Berücksichtigung erfordern. 

Um ein einwandfreies gerechtes Urteil fällen zu können, wird man 
rechtzeitig auch den richtigen Spezialarzt hören müssen. Ich habe mit Absicht 
hier die Bezeichnung „richtig“ gewählt, weil unter Umständen die unbedingt nötige 
Untersuchung durch einen Spezialisten dem Verletzten wiederum Anlass geben 
kann, ängstlich zu werden, da ungeschicktes Fragen geeignet ist, ihn aus seinem 
psychischen Gleichgewicht zu bringen. Besser ist es übrigens, wiederholt zu 
untersuchen als einmal zu lange, wenn der erste Befund zur Beurteilung nicht 
hinreichen sollte. 

In der allgemeinen Praxis wird Arzt wie Spezialist mit einer kurzen 
Krankengeschichte und den nötigen Daten über den Befund sich begnügen können. 
Anders jedoch liegen die Verhältnisse für den Gutachter, der einmal nichts 
übersehen darf und dann seinen Befund fixieren muss, dass der Nachgut¬ 
achter bei einer späteren Untersuchung keinerlei Schwierigkeiten hat, weil er 
eine brauchbare Unterlage vorfindet. Vor Allem gehören Zahlen und Ziffern 
dazu, um Grenzen, Maße und Winkel genau zu bestimmen und muss weiterhin 
auch angegeben werden, wie dieselben genommen sind. Ausdrücke, wie 
„behindei't“, „nicht völlig“, „gewisse“ und dergl. sind bei Wiedergabe eines 
Befundes unstatthaft. 

Eine elektrod’iagnostische Untersuchung wird gleichfalls in vielen 
Fällen absolut nötig sein. Sie kann uns über viele Fragen Aufschluss geben, nicht 
nur, ob eine Lähmung zentraler oder peripherer Natur ist, wo das Hindernis zu 
suchen ist, sondern sie gibt uns auch Winke für die Therapie und bewahrt uns vor 
allem vor Täuschungen. 

Man braucht den zu Untersuchenden absolut nicht zu quälen, wie Laquer 

Sudeck, Der Arzt als Begutachter, 2. Abtlg.; im Handbuch der sozialen Medizin, heraus¬ 
gegeben von Fürst und Windscheid. Jena, Gustav Fischer 1903. 

Der Anfänger wird gut tun, in den „Praktischen W i n k e n“, welche die Firma Reiniger, 
Gebbert und Schall herausgegeben, sich zu informieren. 

1) Z. B. Kompendium der Photographie von Prof. Schmidt. (Nemnich-Leipzig 1908.) 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1011. 


and Thiem mit Rocht betonen, aber man kann ihn doch manchmal „überzeugen“, 
dass er Bewegungen auszuführen vermag, wenn auch der elektrische Reiz kein 
dem Willensimpuls adäquater zu nennen ist. Auch für die Prognose des einzelnen 
Falles ist die Vornahme dieser Untersuchung evt. von Wert. 

Dass man, um den Befund klar, also auch für den Dritten verständlich, 
wiedergeben zu können, genaue anatomische Bezeichnungen zu wählen hat, 
ebensogut wie man zur Bewertung des Falles pathologisch-anatomische Kenntnisse 
besitzen muss, versteht sich von selbst. Es handelt sich nur darum, seine eigene 
Auffassung für andere so wiederzugeben, dass sie einer Auslegung nicht be¬ 
darf, mithin auch nicht in einem anderen Sinne verwendet werden kann. Es 
ist — abgesehen von dem äusseren Befund und dem allgemeinen Eindruck, den 
der Verletzte auf uns macht, wie'er sich gibt und wie er spricht — je nach 
Lage des Falles natürlich Palpation, Perkussion, Auskultation nötig, wie 
chemische und mikroskopische Untersuchungsmethoden. Schwer bleibt es freilich, 
die auf diesem Wege gewonnenen Resultate medizinisch nicht vorgebildeten 
Personen ebenso klar zu schildern, wie etwa äussere Verletzungsfolgen und die 
hierdurch veranlassten Störungen in der Gebrauchsfähigkeit. Für den Nach¬ 
gutachter aber sind oben erwähnte Notizen unerlässlich und würden am besten, 
wo angebracht, durch Einzeichnen in Schemata, wie sie in der Buchhandlung 
Laupp-Tübingen erhältlich sind, festgelegt, z. B. Sensibilitätsbefunde, schmerz¬ 
hafte Druckpunkte, Herzgeräusche und dergl.') Man kann ein sehr geschickter 
Arzt, selbst ein hervorragender Gelehrter und doch ein unbrauchbarer Gut¬ 
achter sein. 

Die Länge des Gutachtens beweist mitunter ebensowenig ein Verständnis 
für die eigentliche Aufgabe, als sie unter Umständen einen Beweis für eingehende 
Untersuchung erbringt. 

Grundbedingung für ein wirklich brauchbares Gutachten ist, dass es in 
sich schlüssig, klar und eingehend ist, ohne in der Fassung weitschweifig zu sein. 

Überflüssig ist es zu erwähnen, was nicht vorhanden ist und niederzulegen, 
was nicht zur Sache gehört. Derartige Schriftstücke erschweren nur die 
Arbeit der Berufsgenossenschaften wie die des Nachgutachters. Ergänzungen 
und Erläuterungen sind gegebenen Falles rasch eingeholt, wenn man genaue 
Krankengeschichten führt und haben mehr Wert als weitere Gutachten, die 
inhaltlich dann doch Wiederholungen bringen. Es kommt schliesslich ja darauf 
an, wie lange und wie oft ein Verletzter untersucht wurde, ob der Gutachter 
behandelnder Arzt war und Gelegenheit hatte, gleichzeitig zu beobachten oder 
nicht. Wenn schon der erstbehandelnde Arzt gehört werden soll, dann muss er 
sich klar und präzis ausdrücken. Er muss sich einer unzweideutigen, den Mecha¬ 
nismus und die Effekte der Verletzung lückenlos präzisierenden Diktion be- 
fleissigen. Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten müssen ausgeschlossen sein, 
die Prognose ohne hypothetische Antworten erledigt werden. Markierung der 

1) Von Nachschlagebüchern halte ich immer noch für am besten die Anatomie von 
Gegenbauer (Leipzig-Engelmann), besonders weil sie auf die Abnormitäten Rücksicht nimmt, 
was bei der Beurteilung von Röntgenbildern von Wert ist. 

Schön geschrieben und immer noch mit Genuss zu lesen sind die alten Lehrbücher von 
Hyrtl (Braumüller, Wien). 

Als Atlanten sind zu empfehlen der von Zuckerkandl neu herausgegebene Atlas der 
descriptiven Anatomie des Menschen (Braumüller-Wien und Leipzig); die topographische Ana¬ 
tomie von Joessel oder von Bardeleben und Hildebrand; ferner die im Verlag von 
Lehmann erschienenen Atlanten. 

Unübertroffen aber bleiben immer noch die alten Atlanten von Weber, Arnold, 
Loder, Nuhn u. a. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 325 


Grenzen ärztlichen Wissens ist jedenfalls der Verwischung derselben vor- 
zuziehen 1 ). 

Auch muss der erste Fundbericht baldmöglichst erstattet werden, eben¬ 
so wie sich das Feststellungsverfahren nicht bis ins Unendliche hinziehen soll. 
Hierbei darf man eher dem Grundsatz huldigen, dass, wenn das absolute Recht 
nicht bald gefunden wird, man sich mit dem relativen Recht begnügen und 
abwägen soll, ob das „für“ oder „wider“ die grössere Wahrscheinlichkeit bietet. 
Wohl könnte man sich in zweifelhaften Fällen auf den Boden des strengen 
Rechtes stellen und den § 45 des G. U. V. G. anziehen. Will man jedoch den 
humanen Geist des Versicherungsgesetzes zum Ausdruck bringen, so kann man 
den alten juristischen Grundsatz „in dubio pro reo“ in ein „in dubio pro misero“ 
umwandeln. Es wird dies mehr oder weniger davon abhängig sein, in welcher 
Lage sich die betreffende Industrie befindet, der der Verletzte angehört. 

In dem ersten objektiven Fundbericht dürfen also keine Zweifel zum Aus¬ 
druck gebracht werden; hierzu sind unsere ärztlichen Untersuchungsmethoden 
zu genau. Es wird auch ein bald nach dem Unfall zugezogener Spezialarzt 
Unfallfolgen von vorher bestandenen Leiden viel eher zu trennen in der Lage 
sein, als wenn er erst nach Monaten vor derartige Fragen gestellt wird. 

Die prozentuale Abschätzung des Grades der Erwerbsunfähigkeit hat 
schon zu unendlich vielen Differenzen geführt. Die verschiedenen Tabellen, welche 
als Hilfsmittel dienen sollen, haben nur einen relativ beschränkten Wert Die 
Hauptsache bleibt immer das Gutachten. Man vergegenwärtige sich nur die Arbeit 
einer Entschädigungsfeststellungskommission irgend einer Berufsgenossenschaft, 
deren Beschlüsse lediglich auf „Unterlagen“ beruhen. In den meisten Fällen 
fehlt ja bei der jeweiligen Schadenfeststellung der Verletzte in „Person“. Er 
kann also zunächst nur als „Fall“ behandelt werden. Sind nun die nötigen 
Unterlagen, und dazu gehört in erster Linie das ärztliche Gutachten, mangelhaft, 
so fällt es doppelt schwer, man kann sagen, es wird unmöglich, eine gerechte 
Entschädigungsfestsetzung vorzunehmen. 

Ich stehe deshalb vollkommen auf dem Standpunkt, den Geschäftsführer Scheu 
(Südw. Holz-B. G. Sektion III. — Mainz) in seiner Erklärung gelegentlich einer 
Anfrage des Verbandes der deutschen Baugewerks-B. vom 8. Juli 1910 über die Art des 
Entschädigungsfeststellungsverfahrens eingenommen hat. Dieselbe lautet wie folgt: 

Kopie. 8. Juli 1910. 

An den Genossenschaftsvorstand, Frankfurt a. M. 


1) Als Anleitung für die Ansfertigung von Gutachten sind u. a. zu empfehlen: 

Prof. Hildebrand (Marburg), Anleitung zur Abfassung von Gutachten in Unfall- 
rentensacheu. 

Weiterhin der in dem bereits zitierten Handbuch der Sozialen Medizin (Jena, Fischer) 
erschienenen Band von Sudeck „Der Arzt als Begutachter auf dem Gebiete der Unfall- und 
Invalidenversicherung“ und'das Werk unseres leider so früh verschiedenen Windscheid in 
dem gleichen Handbuch. 

Ferner von Ru mp f-Bonn ein Heftchen über ärztliche Zeugnisse und Gutachten (Urban 
& Schwarzenberg 1909) und eine ältere Broschüre von Strümpell „Über Untersuchung, Be¬ 
urteilung und Behandlung von Unfallkranken“. Lehmann. München 1896. 

Auch die im Verlag von Vogel-Leipzig erschienene „Ärztliche Begutachtung in Invaliden- 
und Krankenversicherungssachen“ von Assesor Seelmann verdient hier erwähnt zu werden 
neben der bekannten Arbeit von: 

Ledderh| 08 e „Ärztliche Untersuchung und Beurteilung von Unfallfolgen (Bergmann, 
Wiesbaden 1898) und dem bekannten „Leitfaden für Unfallgutachten“ von Waibel (Bergmann 
Wiesbaden 1902). 

Auf die jüngst erschienene Broschüre aus der psychiatrischen Klinik zu Würzburg 
„Bemerkungen über Unfallbegutachtung und Gutachterwesen“ von Privatdozeut Dr. Martin 
Eeichardt (Verlag von Fischer in Jena 1910) sei hier besonders aufmerksam gemacht. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Zum gefl. Schreiben vom 2. Juli 1910 J.-Nr. 18230/19387 betr. die Reichs-Ver¬ 
sicherungsordnung. 

Das Entschädigungsfeststellungsverfahren wird bei unserer Sektion durch Zirkular¬ 
beschlüsse erledigt. Wenn auch eine Kommissionsberatung eine besondere Aussprache 
von Fall zu Fall ermöglicht, so können wir uns hiervon doch keinen Erfolg weder für 
die zeitige Rentenfeststellung noch für die Gestaltung der Rechtsprechung in den einzelnen 
Schadenssachen versprechen. 

Die Beurteilung der Unfallschäden geschieht fast ausschliesslich auf Grund der 
ärztlichen Gutachten; in der Beschaffung wirklich brauchbarer, einwandfreier Gutachten 
liegt der Kernpunkt des gesamten Entschädigungsfeststellungsverfahrens. Praktische Er¬ 
fahrungen der Kommissionsmitglieder können bei der Beurteilung der Unfallfolgen wert¬ 
voll sein, es gehört in diesem Falle dann aber auch gleichzeitig eine genaue Kenntnis 
der jeweiligen Rechtsprechung der Spruchinstanzen zu einer einwandfreien Beurteilung. 
Es wäre ein leichtes nachzuweisen, dass die praktischen Erfahrungen und Beurteilungen 
für die Rechtsprechung in Unfallschäden allein nicht maßgebend sind. Bei der derzeitigen 
Besetzung unsererer Schiedsgerichte und deren Rechtsprechung findet man den besten 
Beweis. Wir könnten 20 und mehr Fälle der Holz- und Bau-Berufsgenossenschaft aus 
dem letzten Jahr vorlegen, in welchen das Schiedsgericht zu einer anderen Auffassung 
als der begutachtende Arzt kam. Die Erkenntnisse wurden unter der Begründung wieder 
aufgehoben, dass der Verletzte bei der Inaugenscheinnahme durch das Gericht offenbar 
getäuscht habe, dass ihm diese Täuschung auch umso eher gelungen, als bei der Schieds¬ 
gerichtssitzung kein ärztlicher Sachverständiger zugegen gewesen sei. 

Dasselbe Schicksal, wie es den schiedsgerichtlichen Erkenntnissen beschieden ist, 
wird auch den Beschlüssen einer Entschädigungskommission zu Teil werden, wenn von 
der ärztlichen Beurteilung abgewichen werden sollte. 

Von einer Verstärkung der Entschädigungsausschüsse durch Zuziehung von Ver¬ 
tretern der versicherten Arbeiter können wir uns auch keinen Erfolg versprechen. 

Wir halten aber auch die Feststellung der Entschädigungen in Sitzungen technisch 
für fast unausführbar. Man bedenke die Schwierigkeiten bei einem grossen Sektions¬ 
bezirk oder gar bei einer Berufsgenossenschaft, welche das Gebiet des Reichs umfasst. 
Viele Verletzte werden nicht reisefähig sein, ganz abgesehen von den bedeutenden Kosten, 
welche sich auch nicht annähernd festlegen lassen. 

Man wird mir also recht geben müssen, wenn ich behauptet habe, dass 
noch lange nicht jeder Arzt trotz genügender Fachkenntnisse imstande ist, ein 
unanfechtbares Gutachten abzugeben, er wird es vielleicht lernen, wenn er sich 
belehren l ) lässt. Hierzu gebricht es aber den meisten an Zeit und Gelegenheit, 

1) Köhler, Die Stellung des Arztes zur staatlichen Unfallversicherung (Hirschwald, 
Berlin 1006). 

Grober, Einführung in die Versicherungsmedizin (Fischer, Jena 1907). 

Bähr, Zur allgemeinen Beurteilung von Unfall Verletzungen und ihren Folgen (Reiff, 
Karlsruhe 1894). 

Ledderhose, Die Folgen der Unfall Verletzungen, ihre Verhütung, Behandlung und Be¬ 
gutachtung (Deutsche Klinik). 

Thiem, Über die dem Arzt durch die Unfallgesetzgebdng erwachsenen besonderen 
Pflichten (Grosser-Berlin 1894). 

Becker, Anleitung zur Bestimmung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit nach Ver¬ 
letzungen (Enslin-Berlin 1SSS). 

Bähr, Rontenansätze für glatte Schäden (Reiff-Karlsruhe 1899). 

Blasius, Unfallversicherungsgesetz und Arzt (Carl Habel-Berlin 1892). 

Mendel, Unfall in der Ätiologie der Nervenkrankheiten (Karger-Berlin 1908). 

Lenoir, Conferences sur les aecidents du travail (Vigost fr£res-Paris 1909). 

Poels, Medicine legale des aecidents du travail (Bruxelles 190S). 

Wind scheid, Aufgaben und Grundsätze des Arztes bei der Begutachtung von Unfall- 
nervenkranken (Veit & Co.-Leipzig 19*>3). 

Sachs u. Freund, Erkrankungen des Nervensystems nach Unfällen (Fischers Buch¬ 
handlung-Berlin 1S90). 

Schuster, Zur neurologischen Untersuchung Unfallverletzter (Berl. Klinik 1S99 W 9). 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11. 


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vielen auch an dem nötigen Interesse. Das gleiche kann man von der Ab- 
schätznngsfrage behaupten. Viele Arzte erblicken heute noch in ihrer prozen¬ 
tualen Abschätzung den Hauptwert ihrer gutachtlichen Tätigkeit, wissen aber 
nicht, dass 1. die Rechtsprechung sich auf Grund veränderter Anschauungen nach 
dieser Richtung gegen früher wesentlich geändert hat, 2. die Abschätzung nach 
einzelnen Berufszweigen getrennt vorzunehmen sein wird, und 3. dieselbe für 
die meisten praktischen Ärzte schon deswegen unmöglich ist, weil sie zur Vor¬ 
aussetzung hat, dass der Schätzer mit den jeweiligen Anforderungen an den be¬ 
treffenden Arbeiter, bzw. seine berufsmässig erforderlichen Fähigkeiten vertraut 
ist. Hat man doch schon zum Beginn der Rechtsprechung einen Unterschied 
zwischen qualifizierten und nichtqualifizierten Arbeitern gemacht. An diesen 
Tatsachen ändert auch der von Anfang an bestehende Grundsatz nichts, dass 
nicht die einzelnen Arbeitsverhältnisse, sondern der allgemeine Arbeitsmarkt 
ausschlaggebend sein soll. 

Wenn Könen in seinem Festbericht zum 25jährigen Jubiläum des Unfall- 
Versicherungsgesetzes Seite 35 sagt, dass von 1886—1909 ,1342541 Streitsachen 
anhängig gemacht worden sind, so behaupte ich, dass ein erheblicher Teil hätte 
vermieden werden können, wenn die ärztlichen Beurteilungen nicht differiert 
und dadurch indirekt Veranlassung zum Streit gegeben hätten. Welche unnötigen 
Kosten wären erspart geblieben! Im übrigen bin ich der Auffassung, dass es 
viel zweckmässiger gewesen wäre, man hätte sich an das beim Militär früher 
übliche System hinsichtlich der Renteneinschätzung gehalten und auch, wie 
Stempel 1 ) für die Invalidenrente vorschlägt, einzelne grosse Gruppen gebildet, 
innerhalb deren jeweilig nach Lage des Falles die Genossenschaft auf Grund 
des ärztlichen Gutachtens die rechtlich dem Verletzten zukommende Unter¬ 
stützung bestimmen kann. Überhaupt möchte ich das Studium militärärztlicher 
Schriftsteller hier als zweckmässig empfehlen; so z. B. die im Verlag von 
Hirschwald-Berlin, in der Bibliothek von Coler, erschienene „Invaliden-Versorgung 
und Begutachtung“ von Paalzow. 

Wie sich die Auffassung in der Rechtsprechung geändert hat, wird viel¬ 
leicht am besten durch einen Hinweis auf das Moment der sogenannten Ge¬ 
wöhnung an Unfallfolgen dokumentiert. Während man früher nach Ablauf 
einer gewissen Zeit, wenn eine wesentliche Änderung im objektiven Befund aus¬ 
geschlossen erschien, die Rente als „Dauerrente“ bezeichnete und den Fall ad 
acta legte, hat die Praxis im Laufe der Zeit ein so schwerwiegendes Material 
gegen dies Verfahren ergeben, dass auch die oberste Spruchinstanz diesen Tat¬ 
sachen gegenüber nicht unverschlossen bleiben konnte. Der Vergleich und die 
Gegenüberstellung solcher Verletzten mit Verletzten, die einer gesetzlichen Für¬ 
sorge nicht unterstehen, erbrachte den exakten Beweis, dass selbst bei auffallend 
schweren Verletzungen die Beschädigten imstande waren, ihre Schäden im 
Laufe derZeit infolge Gewöhnung vollkommen auszugleichen, so dass sie nicht 
nur denselben Lohn wie Unverletzte bezogen, sondern auch infolge vollendeter 
Anpassung wirklich gleichwertige Arbeit lieferten. Dementsprechend ist durch 
prinzipielle Entscheidung des R-V.-A. vom 7. XII. 1907 die bis dahin als 
rechtlich angesehene Zuerkennung einer Dauerrente für gesetzlich unzulässig 
erklärt worden, eine Entscheidung, die vollkommen den ärztlichen Erfahrungen 
entspricht Auch ich muss sagen, dass ich gelegentlich mancher, nach Jahren 
erfolgten, Kontrolluntersuchung erstaunt war zu sehen, wie weit die Anpassungs¬ 
fähigkeit in vielen Fällen, die ich früher für vollkommen besserungsunfähig ge- 


1 ) W. Stempel, Die Untersuchung und Begutachtung der Invalidenrentenanwärter 
(Fischer, Jena 1899). 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


halten habe, im Laufe der Zeit tatsächlich vorgeschritten war. Es ist deshalb 
nicht hoch genug anzuschlagen, dass Prof. Dr. Liniger in seiner Schrift „Die 
Arbeiterhand und die Gewöhnung“ auch statistisch diese Tatsache festgelegt 
und vor allem für die praktische Durchführung ihrer Konsequenzen ge- 
fochten hat 

Über die Gewöhnung an Unfallfolgen als Besserungstatsache hat ausser anderen 
auch Prof. Ledderhose in Strassburg in Nr. 47 der Deutschen Medizinischen Wochen¬ 
schrift vom Jahre 1908 geschrieben, eine Abhandlung, in der nur eine Bestätigung dessen 
zu Anden ist, was Prof. Liniger in seinen Schriften niedergelegt hat Eine Darstellung 
hierher gehöriger Fälle hat ferner die Nordwestdeutsche Eisen- und Stahlberufsgenossen¬ 
schaft in Hannover in einer Sammlung herausgegeben. Ich kann den Genossenschaften 
diese kurze Skizze nicht dringeud genug zur LektQre empfehlen. 

Das die Gewöhnung an Unfallfolgen keineswegs eine blosse Annahme ist, 
sondern auch bei anderen krankhaften Zuständen eine Anpassung und Gewöhnung 
stattfindet mithin ihr keineswegs die Berechtigung abgestritten werden kann, 
hat in geistreicher Weise Prof. Gerhard-Basel in seiner akademischen Antritts¬ 
vorlesung über Anpassungs- und Ausgleichvorgänge bei Krankheiten (Sammlung 
klinischer Vorträge, Nr. 470, innere Medizin Nr. 142) dargetan. Er begann seine 
Vorlesung mit den Worten: 

Ein Mensch, der die rechte Hand verloren hat vermag es relativ leicht, den 
Gebrauch der linken Hand derart auszubilden, dass sie fast alle Funktionen der rechten 
mehr oder minder vollkommen leisten kann. Bekannt ist die Fähigkeit der Blinden, den 
Tastsinn ganz besonders zu verfeinern, so dass er zum Wiedererkennen von Schriftzeichen 
verwendet werden kann, ebenso die Fähigkeit der Tauben, den Gesichtssinn fQr die 
Wahrnehmung der Lippenbewegung sprechender Personen so zu schärfen, dass sie die 
Rede vom Munde abzulesen vermögen. 

Diese Beispiele zeigen, wie nach dem Verlust eines Organs andere Organe 
derart eingeübt werden können, dass sie die Funktion des verloren gegangenen 
in mitunter recht weitgehendem Maße übernehmen, sodass der dem Gesamtorganis¬ 
mus drohende Schaden einigermaßen kompensiert wird. 

In den angeführten Beispielen ist zur Erreichung dieses Zieles immerhin 
ein beträchtliches Quantum von Aufmerksamkeit, gutem Willen und Geduld, das 
Mitwirken des Intellektes des Patienten nötig. Für den Arzt ist es nun von 
fast noch grösserem Interesse, dass eine ganze Reihe von derartigen Ausgleich- 
und Ersatzvorgängen sich im Körper abspielen, auch ganz ohne Zutun des 
Willens, wo der Körper allein die Ersatzleistung besorgt, wo diese Vorgänge 
sich deshalb in noch viel höherem Maße als ganz gesetzmässige Folgen der ein¬ 
mal gesetzten krankhaften Veränderungen darstellen. Je weiter die Kenntnis 
der Krankheiten vorschreitet, um so mehr lernen wir die Wichtigkeit solcher 
Ersatzvorgänge schätzen, und um so verbreiteter finden wir derartige Ein¬ 
richtungen an fast allen Teilen des Organismus. 

Dasselbe Gesetz aber, das den Arzt zum Gutachter machte, hat auch, ohne 
es zu beabsichtigen, ihn in seinem eigentlichen Beruf als Arzt gefördert. 
Meinungsdifferenzen der verschiedensten Art auf sonst weit getrennt liegenden 
Gebieten, die unbedingt einer Klärung bedurften, interessante kasuistische Mit¬ 
teilungen, Rekursentscheidungen desR.-V.-A., neue Forschungen, neue Erfahrungen, 
die alle unter einen Gesichtspunkt gestellt werden mussten, haben zunächst eine 
Litteratur gezeitigt, um die das Ausland uns mit Recht beneidet. 

So entstanden die grundlegenden Werke: 

Becker, Lehrbuch der ärztlichen Sachverständigentätigkeit für die Unfall- und 
Invaliditäts-Versicherungs-Gesetzgebung. 3. Aufl. (R. Schütz, Berlin 1899). 

Thiem, Handbuch der Unfallerkrankungen. 1. Aufl. (F. Enke, Stuttgart 1898). 


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Pietrzikowski, Die Begutachtung der Unfall Verletzungen (Fischer, Berlin 1904). 

Stern, Über traumatische Entstehung innerer Krankheiten (6. Fischer, Jena 1900). 

Schuster, Saenger, und andere Autoren 1 ). 

Aber nicht nur die Wissenschaft allein, auch die Therapie hat dank dem 
Gesetz einen mächtigen Aufschwung genommen. Der Zunahme der Kentenlasten 
war ja nicht anders zu steuern, als dass man das Hauptaugenmerk auf das sogen. 
Heilverfahren richtete. 

Wäre der menschliche Organismus nur eine Maschine, deren Teile ge¬ 
legentlich einer Reparatur oder eines Ersatzes bedürften, so würde sich das 
Verhältnis des Arztes zu seinem Patienten wesentlich anders gestalten, aber 
selbst dann könnte man bei einer Betriebsstörung nur durch Suchen nach der 
Fehlerquelle ausfindig machen, wie dieselbe zu stände gekommen ist, ohne sofort 
eine Garantie für tadelloses Weiterfunktionieren zu gewähren. 

Die Wahl des Arztes ist und bleibt Vertrauenssache. Nur das Wort „Ver¬ 
trauensarzt“ möchte ich ebenso ausgemerzt wissen, wie „Obergutachten“. Es 
soll damit keineswegs bestritten werden,* dass ein Arzt auf irgend einem Gebiet 
mehr Erfahrung wie ein anderer besitzen und infolgedessen auch zu einer anderen 
Auffassung des ihm vorliegenden Falles kommen kann, ohne damit das Ansehen 
des ersteren zu gefährden. Das Wort „Obergutachten“ aber klingt ebenso be¬ 
leidigend für das Ohr eines Arztes, wie das Wort „Vertrauensarzt“ die Vor¬ 
stellung einer subjektiv gefärbten Urteilsabgabe für den Verletzten mit sich 
bringt und dadurch zu Weiterungen führt. 

Das Heilverfahren beginnt mit dem Tage des Unfalls, und deshalb ist die 
Sorge, dasselbe in allen geeigneten Fällen möglichst frühzeitig zu übernehmen, 
ein integrierender Bestandteil der berufsgenossenschaftlichen Tätigkeit, ebenso 


1) Erwähnung verdienen noch: 

Bum, Vorlesungen über ärztliche Unfallkunde (Verlag von Urban & Schwarzenberg, 
Berlin und Wien 1909). 

P. Dittrich, Handbuch der ärztlichen Sachverständigen-Tätigkeit (Wilhelm Braumüller, 
Wien und Leipzig). 

Miller, Manuale für Untersuchung und Begutachtung Unfallverletzter und Invalider 
(Vogel, Leipzig 1903). 

Goldberg, Die Funktions- und Erwerbsstörungen nach Unfällen (Hirschwald, Berlin 1896). 

Dazu kommen unsere Zeitschriften: 

Ärztliche Sachverständigen-Zeitung. Herausgegeben von Dr. Becker, Dr. A. u. F. Lepp- 
mann (Richard Schötz, Berlin). 

Archiv für Orthopädie, Mechanotherapie und Unfallchirurgie. Herausgegeben von 
Dr. Riedinger (Bergmann, Wiesbaden). 

Die Rekursentscheidungen des Reichsversicherungsamtes Berlin (Selbstverlag des Vor¬ 
standes der Knappschafts-Berufsgenossenschaft). 

Zeitschrift für orthopädische Chirurgie, begründet von Hoffa (Enke, Stuttgart). 

Zeitschrift für die gesamte Versicherungs-Wissenschaft (Mittler & Sohn, Berlin). 

Monatsblätter für Arbeiterversicherung, herausgegeben von Mitgliedern des R.-V.-A. 
(Berlin). 

Zentralblatt der Reichsversicherung, herausgegeben von Prof. Dr. Stier-Sornlo (Verlag 
von Dr. Schnapper, Frankfurt a. M.). 

Zeitschriften für Versicherungsmedizin (Thieme, Leipzig) und vielen anderen voran die 
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaiidenwesen, herausgegeben von Prof. Thiem 
(F. C. W. Vogel, Leipzig). 

Von ausländischen Werken seien hier erwähnt: 

Brouardel, Les blessures et les accidents du travail (Baillfere et fils, Paris 1906) und 
die Zeitschriften: 

La Mddicine des Accidents du travail (Institut international de Bibliographie Scientifique, 
Paris) von De Courtault redigiert. 

Bulletin, de V Association internationale des Medicins-Mecanotherapeutes (de Vos & 
van der Groen Anvers). 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


wie für die Ärzte möglichst rasche, möglichst vollkommene Wiederherstellung 
der Funktion Leitsatz sein soll. Nicht auf das anatomische Erhalten eines ver¬ 
letzten Gliedes kommt es an, sondern auf die spätere Arbeits- und Leistungs¬ 
fähigkeit des Verletzten. Diese Einsicht hat schon dem ersten chirurgischen 
Eingriff ebenso wie der Verbandtechnik ganz andere Ziele gegeben. 

Da die Krankenkassen unmöglich die Kosten tragen können, wäre es, wie 
gesagt, für die Genossenschaften eine sich späterhin bitter rächende Praxis, ab- 
warten zu wollen, bis ihre gesetzliche Verpflichtung beginnt 

Wenn schon einmal die Genossenschaften sich bereit erklären, die Be¬ 
handlungskosten vor der 13. Woche zu übernehmen, so kommt dies in erster 
Linie den Verletzten zu gut, denn die Berufsgenossenschaften sind keine geschäft¬ 
lichen Unternehmungen, und es könnte einem Beamten derselben völlig gleich¬ 
gültig sein, ob Rentenersparnisse gemacht werden oder nicht Anders aber liegt 
die Sache für den Verletzten. Für diesen ist die beschleunigte Wiederherstellung 
und verkürzte Arbeitsunfähigkeit ein wirklich materieller Vorteil von der grössten 
Bedeutung. Denn jede berufliche Arbeit erfordert eine durch Erlernen und 
Übung zu erlangende körperliche und geistige Schulung, deren Resultate auch 
an den unverletzt gebliebenen Körperteilen mehr und mehr abhanden kommen, 
wenn die Rekonvaleszenz sich zu sehr in die Länge zieht Schon ein gesunder 
Arbeiter, der aus irgend welchen äusseren Gründen längere Zeit eine leichtere 
Tätigkeit übernommen hatte, wird nur selten den Anschluss an den früheren, 
schwierigeren Beruf wiederfinden, weil ihm die körperliche und geistige Schulung 
abhanden gekommen ist; wie viel mehr muss dies der Fall sein, wenn eine in 
Ausübung des Berufs erlittene Verletzung die Ursache der Arbeitsunterbrechung 
war. Darum gilt für den Verletzten möglichste Abkürzung der Rekonvaleszenz, 
weil die Schwierigkeiten für die Wiederaufnahme der Arbeit stetig zunehmen. 
Zahlreiche Arbeiter, die sich nach einem verzögertem Heilverfahren später mit 
einem „leichten Posten“ begnügen, hätten ihrem früheren Beruf erhalten bleiben 
können, wenn durch sofortiges Einsetzen einer rationellen Behandlung, nicht 
etwa einer „Nachbehandlung“ '), die Heilungsdauer um Monate verkürzt und da¬ 
durch einer zu weitgehenden Entfremdung von der Berufsarbeit vorgebeugt 
worden wäre. 

Wenn deshalb die Berufsgenossenschaften Anordnungen treffen, wie sofortige 
Überweisung der Verletzten in Rekonvaleszentenheime, um die Zeit der Arbeits¬ 
unfähigkeit zu verkürzen, so bedeutet dies in erster Linie für die Arbeitenden 
selbst einen häufig unschätzbaren Vorteil. Erst eine sekundäre Frage ist es, ob 
dabei auch die Lasten der Genossenschaften eine Verringerung erfahren. Jeden¬ 
falls waren die Genossenschaften, als sie zuerst in weitgehender Weise begannen, 
die Nachbehandlung der Unfallverletzten zu übernehmen, nicht in der Lage, 
sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob dieses Vorgehen nur dem Interesse der 
Verletzten oder auch gleichzeitig dem materiellen Vorteil der Genossenschaften 
selbst dienen würde. 

Die Richtigkeit der vorstehenden Ausführungen setzt nun allerdings voraus, 
dass der Verletzte imstande ist, nach Abschluss des sogen. Heilverfahrens in 
das frühere Arbeitsverhältnis wieder einzutreten, oder ohne Schwierigkeiten 
andere, seinen Kräften entsprechende, Arbeit zu finden. 

Anders liegt die Sache, wenn dem vom ärztlichen Standpunkte aus wieder 
als arbeitsfähig zu betrachtenden Verletzten die Arbeitsgelegenheit fehlt Dann 
wird selbst das glänzendste Behandlungsresultat dem Verletzten zunächst zum 


1) Lossen, „Das Heilverfahren". Reformblatt für Arbeiterversicherung X, Jahr¬ 
gang Nr. 3. 


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materiellen Schaden gereichen, indem es ihn der Rente beraubt, ohne dass er in 
der Lage wäre, sich dafür einen Ersatz durch seiner Hände Arbeit zu verschaffen. 
Hier wird oft von seiten der Ärzte wie der Genossenschaften eine milde Hand¬ 
habung des Gesetzes angebracht sein, um besonders stark zutage tretende Härten 
zu vermeiden. Niemand wird den Verletzten gegenüber die Objektivität so weit 
treiben, dass er bei der Beurteilung, unwillkürlich nicht auch Alter, sonstige Ge¬ 
sundheitszustände, häusliche Verhältnisse, Jahreszeit usw. mit in Rücksicht zieht, 
und es ist gewiss im Sinne des Gesetzgebers, wenn auch die Genossenschaften 
ab uud zu bei besonders ungünstigen äusseren Bedingungen eine Rente länger 
bewilligen, als es nach dem objetiven Befunde streng genommen nötig wäre. 
Freilich lässt sich hierdurch die heikle Frage der Arbeitsgelegenheit nicht ohne 
weiteres lösen. Damit kommen wir aber an einen für die ganze Frage sehr 
wichtigen Punkt: die Genossenschaften sind eigentlich gesetzlich gar nicht dazu 
verpflichtet, irgendwelche Maßnahmen im Interesse der schnelleren Genesung ihrer 
Versicherten zu ergreifen, und auch eine moralische Verpflichtung würde nicht 
bestehen, wenn dadurch die Gesamtlasten etwa wesentlich erhöht würden. Sie 
können und müssen sich also fragen, ob ein Eintreten vor der 13. Woche, oder 
die Einweisung der Verletzten in Rekonvaleszentenanstalten auch rechnerisch 
insofern zu rechtfertigen ist, als dadurch einerseits die Heilungsresultate günstiger 
werden, die Erwerbsunfähigkeit abgekürzt und demnach im Ganzen an Renten 
gespart wird, dass aber auch andererseits diese Ersparnisse nicht durch die auf¬ 
gewandten Behandlungskosten aufgezehrt oder gar überschritten werden. Ja, 
wenn nur einzelne Fälle in Betracht kämen, würde man, da es sich wie bereits 
gesagt, bei der ganzen genossenschaftlichen Organisation nicht um ein Geschäfts¬ 
unternehmen handelt, die Frage unerörtert lassen können. 

Da Bewegungsstörungen und Muskelschwäche in erster Linie die Wieder¬ 
aufnahme der Arbeit zu verhindern schienen, darf es nicht weiter wunder¬ 
nehmen, dass man zunächst sich auf diesen Teil der physikalischen Therapie 
verlegte — dass man in der Zanderschen medico-mechanischen Behandlungs¬ 
methode den eigentlichen Kernpunkt der sogen. Nachbehandlung erblickte, und 
dass es gerade Leiter der Zanderinstitute waren, die sich vorwiegend mit Nach¬ 
behandlung und Begutachtung Unfallverletzter beschäftigten und zu dem Ausbau 
der Unfallheilkunde am meisten beitrugen. 

Ich nenne hier nur die Namen Bähr, Heiligenthal, Schütz, Thiem, Hase- 
broeck und Nebel. Den beiden letzteren gebührt unstreitig das Verdienst, durch lite¬ 
rarisch wissenschaftliche Arbeiten die Ideen Zanders einem größeren Teil der Ärztewelt 
zuerst zugftngig gemacht zu haben. 

Der Siegeszug dieser bislang in Deutschland unbekannten Behandlnngsweise begann 
ira Jahre 1884 mit der Gründung des medico-mechanischen Institutes zu Baden-Baden; 
1886 entstand das Hamburger medico-mechanische Institut unter der Leitung Nebels, 
an dessen Stelle im Jahre 1889 Hasebroeck trat, während Nebel in Frankfurt a.M. 
ein eigenes Institut errichtete. 1886 wurde auch das Hönig’sche Institut Breslau (jetzt 
Bogatsch, errichtet. 1888 wurde die Mannheimer Anstalt eröffnet, 1889 die Cottbuser 
unter Thiem’s bewährter Führung und in rascher Folge entstanden die Zanderinstitute 
zu Berlin, Kissingen, Breslau, Wiesbaden, Karlsruhe, Pforzheim usw. 

Damals jedoch bildeten Unfallverletzte die weitaus geringere Anzahl der Besucher, 
die Mehrzahl der Patienten suchte wegen chronischer Leiden diese Anstalten auf. 

Wohl begannen auch einheimische Autoritäten sich für diese Art der Gymnastik, 
als gleichsam einer Art „Turnens für Kranke“, als dosierbare Übung unter gleichzeitiger 
Schonung zu interessieren, aber wie man in der Heilkunde so häufig sehen kann, erlosch 
langsam wieder das Verständnis für diese Behandlungsweise und schliesslich waren es 
nur noch die Berufsgenossenschaften und die Militärbehörde, die an ihr festhielten, 


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332 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


neben den grossen Badeorten, wo man, von den glänzenden Resultaten überzeugt, die 
Zanderinstitute in der Reihe der therapeutischen Faktoren nicht mehr missen wollte. 

Die Heimstätten für Verletzte, wie Nieder-Schönhausen bei Berlin, erbaut 1891 
unter Schütz, die Kranken- und Genesungshäuser der Knappschafts-Berufsgenossenschaften, 
z. B. Bergmannstrost; Halle a. d. S. 1894, die Heilanstalt der Norddeutschen Holz-Berufs¬ 
genossenschaft zu Neu-Rahnsdorf, die Heilanstalt für Unfallverletzte zu Breslau unter 
Leitung von Bogatsch und viele andere legen beredtes Zeugnis dafür ab, dass es sich 
nicht etwa um ein gekünsteltes System, das leicht zu ersetzen wäre, handelt, sondern um 
eine wahrhaft wissenschaftliche Methode, für die unbedingt die erreichten Erfolge allein 
schon sprachen. 

Es ist ohne weiteres klar, oder sollte es wenigstens sein, dass durch aktive 
Inanspruchnahme der Gesamtmuskulatur die Kreislaufverhältnisse sich wesentlich 
anders gestalten, mithin auch auf eine Stelle, an der gleichsam ein Verkehrs¬ 
hindernis (Bluterguss, Ödem, veränderte Spannung durch Druck mit all ihren 
Folgen) besteht, von günstigem Einfluss sein müssen. 

Der arbeitende Muskel verlangt die Zufuhr arteriellen Blutes, und da der 
arterielle Druck bis zu einem gewissen Grade auch den Abfluss des venösen 
Blutes beeinflusst, so wird wohl folgerichtig eine lokale Schwellung, die ihrerseits 
wieder störend auf die Bewegungsfähigkeit eines Gelenkes einwirkt, durch all¬ 
seitige Übung günstig, also im Sinne einer Besserung beeinflusst. Dass durch 
allgemeine Körperbewegung die Atmung vertieft, die Hauttätigkeit angeregt 
wird, weiss und fühlt schon jeder Laie, der einen Berg besteigt oder eine für 
ihn ungewohnte Arbeitsleistung vornimmt Auch hierbei wird der Austausch 
zwischen Sauerstoffeinnahme und Kohlensäureabgabe mit all seinen physio¬ 
logischen Konsequenzen gesteigert. Eine richtige Atmungsgymnastik dient somit 
gleichzeitig einer wesentlichen Hebung des Allgemeinbefindens und ebenso be¬ 
kannt ist die Tatsache, dass durch häufige Arbeitsleistung Muskeln und Gelenk¬ 
bänder stärker und für fernere Leistungen ausdauernder werden. Die Be¬ 
wegungen in den Gelenken werden ausgiebiger und damit wird schrittweise, 
auch durch Beteiligung der glatten Muskulatur, nicht nur eine obung im gewöhn¬ 
lichen Sinne des Wortes erreicht, sondern auch durch deren Kräftigung eine 
Übung der Drüsen, eine Gewöhnung an oft und wiederholt einsetzende Schädlich¬ 
keiten und schliesslich eine Übung des Nervensystems erzielt. In gleicher Weise 
kann man alle Handfertigkeit, einerlei, welcher Art, seine Sinne, sein Gedächtnis 
und seine geistige Tätigkeit durch Übung der Ganglienzellen bis zur Höchst¬ 
leistung steigern, mit dem einen Unterschied, dass es sich bei ersteren mehr 
um nutritive und formative Reizung, bei letzteren vorwiegend um Regulierung 
und Verstärkung der Impulse und Beseitigung „der ihnen entgegenstehenden 
Hindernisse handelt. Vgl. Du Bois-Reymond „Über die Übung“ (Berlin 1881, 
Verlag von Hirschwald). 

Die Wirkung der Übung ist eine direkte und kann deshalb gegebenen 
Falles auch eine örtliche sein. Der nichtgebrauchte Muskel verkümmert, wird 
blutleer, blass und un kräftig. 

Dass eine Übung im therapeutischen Sinne dosierbar und infolgedessen 
auch je nach den Verhältnissen des einzelnen Individuums langsam steigernd 
vorgenommen werden muss, ohne durch eine momentane Überanstrengung 
schädigend zu wirken, liegt auf der Hand, wird aber vielfach übersehen und 
verkannt. Selbst der nichtverletzte, gesunde Mensch hat den Drang, sich zu be¬ 
wegen, denn leben heisst sich bewegen. 

Jedes Organ bedarf zu seinem Wohlergehen der Tätigkeit, erst recht die 
Muskulatur, deren Masse beim erwachsenen, kräftig entwickelten Körper mehr 
als die Hälfte des Gesamtgewichtes beträgt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11. 333 


Das zu einem derartigen „Training“, zumal bei einem Verletzten oder Kranken, 
die Verwendung eines planmässigen Systems gehört, einerlei ob nach Zander oder Herz, 
kann niemand in Abrede stellen. Anders liegt der Fall, wenn man nur an eine Mobili¬ 
sierung versteifter Gelenke denkt und dann das Wort „medico-mechanisch“, wie es so 
.häufig noch geschieht, auch auf Übungen an Pendelapparaten usw. überträgt Diese 
Pendelapparate, wie sie Kruckenberg angegeben hat und wie sie heute z. B. von der 
Firma Eschbaum in Bonn hergestellt werden, dienen lediglich zur Vornahme mechano- 
therapeutischer Bewegungen innerhalb einer bestimmten Ebene bei genauer Fixation, 
während die Übungen an den von der Firma Rossel, Schwarz & Co. Wiesbaden gelieferten 
Apparatensystemen gleichzeitig auch von hervorragendem Einfluss auf das Allgemeinbefinden 
der Patienten sind. Bei der Nachbehandlung Verletzter wird man aber trotzdem gut tun, 
beide Gruppen von Apparaten durch- und nebeneinander zur Anwendung zu bringen. 
Dabei sollen die anderen Systeme wie sie heutzutage unter dem Namen „Freiturnen“ 
gang und gäbe sind, durchaus nicht als unverwendbar bezeichnet werden. Man braucht 
hier keineswegs auf ein bestimmtes System zu schwören; es genügt, sich zu vergegen¬ 
wärtigen, dass Stab-, Hantel- und Keulenübungen ebensogut zur Nachbehandlung heran¬ 
gezogen werden können und gute Dienste leisten, wenn sie sachgemäss und zielbewusst 
zur Anwendung kommen, weil infolge des Kommandos gleichzeitig auch die Aufmerksamkeit 
und Energie des Verletzten erweckt wird. Das Quantum der Arbeit freilich kann hierbei 
nicht festgestellt werden und es bleibt mehr weniger dem guten Willen des Einzelnen 
überlassen, ob und in welcher Weise er die Übungen ausführt. Es geht eben hier nicht 
anders, wie bei den eben erwähnten verschiedenen Systemen, die man unter dem Titel 
„Zimmergymnastik“ subsummieren kann oder mit der aus dem „deutschen Turnen“ hervor¬ 
gegangenen „schwedischen Widerstandsgymnastik“, die Lingg in ein System gebracht 
hat. Während bei dem deutschen Turnen die Energie und Kraft des Einzelnen maßgebend 
ist, hat Lingg dieselbe durch den sogenannten Gymnasten zu ersetzen versucht, der 
durch seine eigene Kraft den zu überwindenden Widerstand bildet. Aber durch die 
Körperhaltung des Patienten, d. h. die Ausgangsstellung, in der die Bewegungen auszu¬ 
führen sind (Stehen, Knien, Sitzen, Liegen, Hängen), hat er sein System allzu kompliziert 
gestaltet. 

Wenn der Widerstand jeweilig dem Kraftvorrat des Patienten angepasst und dem 
Verhältnis zur Kraftzunahme entsprechend erhöht werden soll, kann auch der geübteste 
Gymnast den Apparat nicht ersetzen, denn er wird immer nur Mensch bleiben, dem es 
selbst bei grösster Gewissenhaftigkeit unmöglich sein wird, Tag für Tag in gleicher 
Weise den verschiedenen Kraftzuständen der verschiedensten Patienten zu folgen. Er 
wird selbst ermüden, er wird an einem Tag mehr disponiert sein wie an dem anderen, 
und damit wird gleichzeitig auch sein Beurteilungs- und Gefühlsvermögeu schwanken. 

Bei der Zaudergymnastik ist dies ausgeschlossen. Ich glaube, ich brauche hier 
nichts weiter zugunsten dieser allgemein anerkannten Methode vorzubringen. Wo sie 
nicht verwendet, wo sie gar verurteilt wird, liegen andere Motive vor, die es überflüssig 
machen, sie näher zu charakterisieren. Wäre dem nicht so, so würden sich nicht so 
viele minderwertige Firmen mit der Anfertigung sogenannter „medico-mechanischer 
Apparate“ befassen. 

Leider wird den Berufsgenossenschaften mit den Worten „medico-mechanische 
Übungen“ häufig Sand in die Augen gestreut. Die Ärzte — und es ist immer 
noch die Mehrzahl derselben — haben keine Ahnung von dem eigentlichen Wert 
dieser ursprünglich gar nicht für die Nachbehandlung Verletzter gedachten Me¬ 
thode. Man verlässt sich nur auf sie in der Vorstellung und dem Glauben, durch 
Anwendung derselben könnten alle Fehler der Vorbehandlung wieder gut gemacht 
werden und schickt Patienten mit verödeten Gelenken, mit durch Eiterung zer¬ 
störten Sehnen und schief geheilten Frakturen nach Monaten zur sogenannten 
medico-mechanischen Reparatur, die dann natürlich weiter nichts mehr leisten 
kann, als Nebenerscheinungen zum Schwinden zu bringen, und, wie oben gesagt, 
höchstens auf das Allgemeinbefinden günstig einzuwirken. 

Wenn die Zander sehe Methode, die, wie viele nicht zu wissen scheinen, 
das Ergebnis langjähriger ärztlicher Forschung und Nachdenkens ist, weiter 


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Mopatsachrift für Unfallheilkunde und Invalidenweaen Kr. 10/11. 


nichts geleistet hätte, als die physikalische Therapie als solche wieder in Er¬ 
innerung zu bringen, dann wäre sie schon deshalb wert, begrüsst und anerkannt 
zu werden. Glücklicherweise aber hat sie mehr als das geleistet 

Dass ein Wiedererlernen, eine Übung oder überhaupt eine therapeutische 
Maßnahme irgend welcher Art um so vollkommener wirkt und um so weniger 
Zeit in Anspruch nimmt, je früher sie einsetzt, habe ich wohl nicht nötig, hier 
besonders hervorzuheben. Es sollte deshalb nicht nur dem Ermessen der Be¬ 
rufsgenossenschaften überlassen werden, von dem § 76 c K. V. G. Gebrauch zu 
machen, sondern es müsste eine gesetzliche Verpflichtung vorliegen, die Durch¬ 
führung eines früh einsetzenden Heilverfahrens in allen geeigneten Fällen zu 
übernehmen. 

Um hier nochmals auf die sogenannten „medico-mechanischen Institute“ zurück¬ 
zukommen, sei nebenbei bemerkt, dass der Volksmund die von der Militärbehörde ein¬ 
gerichteten Anstalten als „Heilmühlen“ bezeichnet, während er die von den Berufs¬ 
genossenschaften errichteten mit dem Titel „Rentenquetschen“ belegt. In diesen 
Bezeichnungen liegt ein ganz tiefer Sinn. 

Das Militär ist von jeher von dem Leitsatz ausgegangen: Es muss erst alles für 
einen Verletzten zu seiner Wiederherstellung geschehen sein, bevor man der Festsetzung 
des Invaliditätsgrades näher tritt, während die Genossenschaften — mit wenigen Aus¬ 
nahmen — es erst einmal darauf ankommen liessen, ob der betreffende Verletzte bei 
Gewährung der Rente sich einen höheren Grad von Erwerbsfähigkeit unter der Arbeit 
und durch dieselbe aneignete, ihm also zunächst eine Rente anwiesen und später erst ein 
Heilverfahren zur Besserung der noch vorhandenen Unfallfolgen einleiteten, um diese 
Rente dann womöglich kürzen zu können. 

Vergl. auch eine Arbeit des Sekretärs der l&nd- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossen¬ 
schaft für das Großherzogt. Hessen: 

Pieper, Betrachtungen über das Heilverfahren. Darmstadt, Schlapp 1907, die mit den 
Worten schliesst: „Erst Heilverfahren, dann Rente!“ 

Es war nicht mehr als selbstverständlich, gleichzeitig mit den aktiven und 
passiven Übungen auch die Massage in den Heilplan mit aufzunehmen. Wenn 
auch früher dieselbe nur von Laienhänden geübt wurde, vielleicht, weil sie zu 
viel Zeit in Anspruch nimmt und sich daher der praktische Arzt nur ausnahms¬ 
weise zu ihr entschlossen konnte, selbst wenn er die nötige Geschicklichkeit 
dazu besass, so erwies sich doch die Notwendigkeit, dieses manuelle Verfahren 
an die aktiven und passiven Übungen anzugliedem. In Deutschland sowohl, 
wie in Frankreich, Belgien, Italien und Schweden ist heutzutage die ärztliche 
Massagö derart ausgebildet und auch in Lehr- und Handbüchern nach der theo¬ 
retischen und praktischen Seite hin geschildert und gewürdigt, dass es Eulen 
nach Athen tragen hiesse, wollte man darüber noch viele Worte verlieren. 

Nur dadurch, dass man sie früher als minderwertige Leistung, etwa nach 
Art des Hühneraugenschneidens oder des Aderlassens, unter Hülfeleistungen von 
Badern und Heilgehülfen registrierte, hat man sie thörichterweise Kurpfuschern 
und Naturheilkundigen in die Hände gegeben, die dann verstanden, reichlich 
Kapital aus ihr zu ziehen. 

Als Dr. Metzger im Jahre 1883 in Leyden mit der Dissertation: „Behandlung 
der Gelenkverstanchungen mittels Massage“ promovierte, gehörte es in gebildeten Kreisen 
zum guten Ton, ein spöttisches Lächeln über „die wiederauferstandene, gute, alte, liebe 
Streichfrau“ zu markieren. Es war ja das „Streichen“, die „Knetkur“, und welche 
Namen dieses beliebte Volksheilmittel sonst noch führt, so im Brauch, dass man gar 
nicht begreifen konnte, wie ein studierter Arzt dieses abgedroschene Zeug als „Spezialität“ 
unter den verschiedenen wissenschaftlichen Heilfaktoren auf den Schild erheben mochte. 
Die Erfolge belehrten jedoch die Spötter bald eines anderen, und der vielfach verun¬ 
glimpfte Dr. Metzger hatte wenigstens die Genugtuung, dass sein Ruf sich von Jahr 
zu Jahr mehrte und er in Prof, von Mosengeil einen warmen Fürsprecher und Ver- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11. 


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fechter seiner Methode fand. Es ist eine grosse Frage, ob die Massage überhaupt ge¬ 
lernt werden kann, und mancher mag über ihre Technik Seiten schreiben, ohne von der 
Ausführung derselben im Einzelfall eine Ahnung zu haben. Massage ist eine Kunst 
und bleibt eine solche in ihrer Ausführung. Nur Sorgfalt in der Abwägung der Indi¬ 
kationsstellung muss man von jedem Arzt verlangen können. Dass man auch mit ihr 
nicht alles erreichen kann, wenn man sie nach theoretischem Vorbild auch noch so eifrig 
betreibt oder gar, wie es heute so oft geschieht, sie zu einer Art „freundschaftlicher 
Balgerei“ gestaltet, bei der es auf ein paar blaue Flecken nicht ankommt, um sie noch 
heilkräftiger zu machen (ich darf wohl nur an die von Prof. Schwenninger geübte 
Massage erinnern), ist klar. Ein Zuviel kann auch hier schaden, und niemals wird man 
sie als Universalheilmittel bezeichnen können, denn ein solches gibt es in der Medizin 
ebensowenig, wie ein allein seligmachendes System. 

Unabhängig von der eigentlichen Massage ist die Vibration, die zwar auch 
manuell, aber doch wohl am besten durch die heutzutage technisch so vervoll- 
kommneten Apparate appliziert werden kann, eingeführt worden. Zander hat 
für stärkere Vibration, gleichsam als Übergang zu leichteren aktiven Bewegun¬ 
gen und als Herzkräftigungsmittel F 1 konstruiert, auch nachträglich durch den 
Apparat „Seistes“ eine lokale wie allgemeine Erschütterungsmassage, therapeu¬ 
tisch verwendbar gestaltet. 

Es existiert eine Unzahl von kleinen, elektrisch betriebenen Vibrationsapparaten. 
Alle mögen gelegentlich ihre Zwecke erfüllen, aber, für sich allein genommen, gibt es 
keine Vibrationstherapie. Von den vielen Instrumenten, die die menschliche Hand er¬ 
setzen sollen, ist übrigens der von Dr. Schnöe angegebene und von der Firma Sanitas 
mit „Elasto“ bezeichnete Apparat noch der beste, weil er sich der jeweiligen Oberflächen¬ 
form des zu behandelnden Körperteils vollkommen anschmiegt. 

Wenn man schon einmal an Kombinationen denkt, so sind die von Gold¬ 
scheider zum Zwecke einer sogenannten „Thermo-Massage“ eingeführten 
Bügeleisen, ähnlich wie das nach Wilhelm Busch von Frau Bock angewandte 
heisse Bügeleisen, als rationell sicherlich zu empfehlen. Dagegen ist eine elek¬ 
trische Massage der helle Unsinn, da man einen durch den elektrischen Strom 
bereits kontrahierten Muskel nicht massieren, sondern nur noch weiterhin 
reizen kann. 

Man sollte es nicht für möglich halten, dass erst im Jahre 1900 die erste speziell 
den physikalischen Heilmethoden gewidmete staatliche Anstatt, und zwar als Universitäts- 
Massage-Anstalt an der königlichen Charite zu Berlin gegründet wurde, mit deren Lei¬ 
tung man Professor Zabludowski betraute. Im folgenden Jahre entstand dann die 
hydrotherapeutische Anstalt ebenfalls an der Charite unter Leitung des Geh. Rats Prof. 
Dr. Brieger, während mehrere Jahre später erst ein Universitätsinstitut für Lichtbe¬ 
handlung unter Herrn Prof. Dr. Lesser eröffnet wurde. 

Der „Krähwinkler Landsturm“ mit seinem verspäteten Erscheinen nimmt mithin 
auch in der medizinischen Wissenschaft einen hervorragenden Platz ein. Die Berufs¬ 
genossenschaften haben daher eigentlich keine Ursache, sich zu schämen, wenn sie viel¬ 
fach von dem § 76 c bisher nur einen äusserst vorsichtigen Gebrauch gemacht haben. 

Auch die von Prof. Frenkel inaugurierte Übungstherapie kann gelegent¬ 
lich zur Nachbehandlung Unfallverletzter herangezogen werden, denn sie besteht 
ja in einer Wiedereinübung verminderter oder verloren gegangener Koordination. 

Jacob findet zwar die französche Bezeichnung w re6ducation des muscles“ nicht 
zutreffend, da dieses Wort die Vorstellung einer mechanischen Leistung erwecken könnte, 
aber ich bezweifle, dass eine andere Bezeichnung, z. B. „traitement mechanique de l’ataxie“ 
ein präziserer Ausdruck für das angewandte Verfahren ist (Therapie der Gegenwart, 
1900, Heft 2). Wir haben leider nun einmal nur eine Sprache, um uns zu verständigen, 
und es ist wertlos, sich über Ausdrücke zu streiten, von denen jedermann weiss, was 
mit ihnen gemeint ist. Auf die Methode dieser Art von Übungen näher einzugehen, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10,11. 


liegt hier natürlich keine Veranlassung vor. Wer sich damit beschäftigt, findet in den 
Abhandlungen von Frenkel, Goldscheider und Jacob die nötige Anleitung, und ich 
kann, ausser den in diesen Werken geschilderten und empfohlenen einfachen Apparaten, 
hier nur noch die Geh-Übungstafel für Rückenmarksleidende von Schreiber-Aussee- 
Meran, die durch die Pötzelberger’sche Buchhandlung (Meran) zu beziehen ist, empfehlen. 
Weiterhin sei auch auf die Arbeiten von Dr. P. Kouindjy- Paris („Monatsschrift für 
die physikalisch-diätetischen Heilmethoden“ II. Jahrgang 4. Heft) verwiesen. 

Neben den eben geschilderten mechano-therapeutischen Massnahmen hat 
sich die Thermotherapie — eine uralte Methode — ihre Stellung wieder zu¬ 
rückerobert. Von rechtswegen könnte man sie mit der Hydrotherapie auf eine 
Stufe stellen; denn beide Applikationsweisen unterscheiden sich nur durch die 
Technik und die Form ihrer Anwendung und nehmen als Ansatzpunkt das 
gleiche Organ, die nur allzugering eingeschätzte Haut des menschlichen Körpers, 
in Anspruch. Ob lokal angewendet oder allgemein, immer wird die Temperatur 
und der durch sie gesetzte Reiz hier als der eigentliche Heilfaktor zu be¬ 
trachten sein. 

Heisse Kompressen (achtfach zusammengelegt), heisser Leinsamenbrei (Kataplasmen), 
heisses Wasser in Gummiblase, heisse Wasserdämpfe, Thermophor, heisse Sandsäcke mit 
feuchter Unterlage usw. zählen zu den sogenannten Hausmitteln, wenngleich sich niemand 
darüber Rechenschaft gibt, dass auch diese, ebenso wie heisse Bäder, unter Umständen 
recht bedenkliche Nebenwirkungen haben können; denn die bösen Eigenschaften steigern 
sich ebenso wie die guten mit der Dauer und Stärke der Hitzeanwendung und können 
gelegentlich Beklemmungsgefühl, Atemnot, Herzklopfen und Pulsbeschleunigung hervor- 
rufen, bei wiederholter Anwendung sogar auf das Allgemeinbefinden einen nachteiligen 
Einfluss haben. Wer Gelegenheit hatte, eine reichere Erfahrung in der klinischen Be¬ 
handlung durch intensive Hyperämie — einerlei ob durch Wärmestauung oder Wärme¬ 
zufuhr hervorgerufen — zu sammeln, wird mir darin recht geben, dass auch diese an¬ 
scheinend einfachen Anwendungsformen von Wärmeapplikation der Überlegung und Kon¬ 
trolle bedürfen. 

Um die Wärmebehandlung aber gleichsam als wissenschaftliche Behandlungs¬ 
methode wieder einzuführen, dem alten Quinckeschen Ofen wieder zu seinem 
Recht zu verhelfen, dazu bedurfte es der ganzen Autorität eines Mannes, wie 
Bier. Wohl wunderte man sich darüber, dass ein Chirurge vom Fach sich für 
physikalische Heilmethoden interessierte, statt lediglich das Messer zu kennen 
und die Blutstillung zu beherrschen; aber die vielen Auflagen, die in kurzer 
Zeit das eine Werk „Die Hyperämie als Heilmittel“ erlebt hat, legen denn 
doch beredtes Zeugnis davon ab, welchen Anklang seine Worte gefunden haben. 

Neben der alten Anwendung der heissen Luft zur Erzielung einer aktiven 
Hyperämie, welche heute durch viele Apparate der verschiedensten Firmen — 
von den einfachsten Schwitzkästen bis zu den Tyrnauerschen, nach jeder Rich¬ 
tung hin am vollkommensten konstruierten, — ermöglicht wird, hat Bier die 
passive Hyperämie eingeführt, welche durch Konstriktion mittels Gummibinde, 
an der Basis des zu behandelnden Körperteils angelegt, eine Stauung im Abfluss 
des Venenblutes bezweckt. Ich habe wohl nicht nötig, besonders hervorzuheben, 
dass der Schwerpunkt und damit die Hauptschwierigkeit des Verfahrens in der 
richtigen Indikationsstellung einerseits und in der richtigen Technik des Ver¬ 
fahrens andererseits liegt. Wer dieselben nicht besitzt, hat auch kein Recht, 
von Misserfolgen zu sprechen. 

Weiterhin haben Bier und Klapp die Saugbehandlting wieder eingeführt 
und den schon in die medizinische Rumpelkammer geratenen Stiefel von Junod 
wieder hervorgeholt (Junod, Methode hemospasique, Baillere 1843). Heute 
dürften wohl die nach dem alten Vorbild konstruierten Saugapparate, wie sie 
die Firma Eschbaum-Bonn liefert, in keinem Krankenhaus mehr fehlen. Man 


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sieht: „das Alte stürzt, und neues Leben blüht aus den Ruinen“. Auch Klapp, 
der jetzt mit seinen Kriechübungen der Skoliosenbildung entgegenarbeitet, und 
über dessen Bestreben, den aufrecht gehenden Menschen wieder zum Vierfüssler 
zu machen, um seine Rückeumuskulatur zu kräftigen, man jetzt noch spottet, 
wird man für die Dauer die Anerkennung nicht versagen können. Schade, dass 
man heute immer noch so wenig die alte Literatur, die Geschichte der Medizin 
berücksichtigt. Wie recht hat Hufeland, wenn er sagt: „Man liest jetzt ge¬ 
wöhnlich: »Behandlung der Krankheiten nach den neuesten Erfahrungen und 
Methoden.« Wäre es nicht besser, wenn man läse: Nach den ältesten, d. h. durch 
die Zeit bewährtesten?“ 

Hierzu zählt die oben bereits erwähnte Hydrotherapie. Lange Zeit hin¬ 
durch hat man sie in der wissenschaftlichen Heilkunde als Stiefkind behandelt, 
nnd dabei gehört sie doch zu den ältesten und bewährtesten Methoden. Es ist 
merkwürdig, wie lang es gedauert hat, bis dieser Zweig der physikalischen 
Therapie in Deutschland wieder Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und 
praktischer Anwendung wurde. 

In meinen Studentenjahren erwähnte man die Hydrotherapie fast kaum. Der 
Priessnitzsche Umschlag zählte zu den Hausmitteln und die sogenannte Kaltwasserkur 
zu einer Übergangsstation ins Irrenhaus. Wenn ein Kandidat in der StaatsprQfung nahe 
daran war durchzufallen, konnte ihn eventuell noch das Gelöbnis retten, dass er beab¬ 
sichtige, „Badearzt“ zu werden. 

Der Name Winternitz hatte für uns den gleichen Klang wie Pfarrer Kneipp, und 
von den physiologischen Wirkungen eines Halbbades oder einer schottischen Dusche 
wurde uns ebensowenig vorgetragen als von dem Einfluss des Lichtes auf den mensch¬ 
lichen Organismus. Das Bad kannte man nur vom Standpunkt der Reinlichkeit aus und 
wusste, dass das Schwimmen erfrischend und nervenstärkend wirkte wie eine kalte 
Brause. Wohl wurden einzelne Badeorte empfohlen, aber von der Wirkung der Thermal¬ 
bäder, der Trink- und Badekuren haben wir nur wenig zu hören bekommen. Heute ist 
auch die Balmeotherapie ein durchaus wissenschaftlich durchgearbeitetes Gebiet, und es 
hat hierzu nicht wenig die staatliche Fürsorge für Verletzte und Invalide beigetragen. 

In einem Schreiben des Geh. Rat Kussmanl über den kommissarischen 
Entwurf zur Revision der deutschen medizinischen Prüfungsordnung (Verlag der 
Carl Winterschen Universitätsbuchhandlung in Heidelberg) findet sich eine 
Stelle, die zweifellos auch für die Leser dieser Zeilen interessant sein dürfte. 
Sie handelt von der Wasseranwendung und von der heute mangelnden Unter¬ 
weisung der Ärzte in der Hydrotherapie. Sie lautet folgendermassen: „Es lässt 
sich nicht leugnen, der Glaube an das Rezept ist bei den Gebildeten im Nieder¬ 
gang und die Zuversicht zu diätetischen Kurmethoden und der Heilkraft des 
Wassers im Steigen. Auch die unteren Schichten beginnen einzusehen, wieviel 
sich mit Luft, Wasser und Regelung der Lebensweise ohne Arzneien ausrichten 
lässt; in weiten Kreisen ist sogar ein Misstrauen gegen die Arzneimittel, selbst 
gegen die wirksamsten und durch nichts zu ersetzenden, herrschend geworden. 
Ungeachtet solcher Übertreibungen ist es freudig zu begrüssen, wenn die oft 
geradezu lächerliche Luft- und Wasserscheu, woran so viele unserer deutschen 
Landsleute kranken, allgemach schwindet. Auch die dicken Bäuche, wie sie 
das Wohlleben, Biertrinken und Stubenhocken erzeugt, werden endlich einer 
richtigen Hygiene weichen und nicht länger als beneidenswerte Zeichen blühen¬ 
der Gesundheit betrachtet werden. Es ist namentlich das Wasser, das sich als 
Heilmittel ein stetig wachsendes Vertrauen errang und wie kein anderes, in 
mannigfach wechselnder Temperatur und Form der Anwendung, den verschie¬ 
densten Kurzwecken dienstbar gemacht werden kann. Je nachdem es mit rich¬ 
tiger Auswahl des Verfahrens geschickt benutzt wird, regelt es den Kreislauf 
und die Verteilung des Blutes, die Wärmebildung und den Stoffwechsel und be- 


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einflusst Atmung und Nerven. Die Wasserbehandlung ist über die Kinderjahre 
hinaus, wo sie noch auf schwachen Beinen strauchelte und nicht selten ebenso 
grossen Schaden stiftete, als Missgriffe in der Arzneibehandlung. Eine geläu¬ 
terte Erfahrung und physiologische Einsicht haben sie stark und sicher gemacht. 
Unzweifelhaft vermag das Wasserheilverfahren im Bunde mit der Diätetik in 
zahllosen akuten und chronischen Krankheitsfällen Heilung zu bringen oder den 
Gang der Heilung zu unterstützen. — Von der Hydrotherapie versteht der junge 
Arzt, wenn er die Universität verlässt, so gut wie nichts. Er perkutiert und 
auskultiert mit grosser Sicherheit, er unterscheidet mit bewaffnetem Auge min¬ 
destens ein Dutzend Bakterien und kennt sich in der chemischen Küche vor¬ 
trefflich aus. die Maximaldosen der gefährlichsten Alkaloide sind ihm geläufig, 
und die Morphiumspritze begleitet ihn treu auf allen seinen Wegen; er ist nicht 
nur grundgelehrt, es beseelt ihn auch ein heisser Drang, zu kurieren und zu 
helfen. Leider widerfährt dem einen und anderen ein ärgerliches Missgeschick, 
beschämt sieht er einen unapprobierten Wasserdoktor eine glückliche Kur ver¬ 
richten, die ihm nicht gelungen ist. Bestürzt, tief erschüttert in seinem Ver¬ 
trauen zu der wissenschaftlichen Heilkunst, zieht er ins Lager der rohen Em¬ 
pirie. — Hier klafft in der Schulung unserer Ärzte eine breite Lücke, hier liegt 
die wirkliche Ursache ihrer Schwäche in dem Wettbewerb um die Gunst des 
Publikums mit den Laien, die, vermöge angeborener Begabung, oder dazu abge¬ 
richtet, sich Erfahrungen im Wasser heil verfahren erworben haben; hier müsste 
eine Revision der Studienordnung vor allen Dingen den Hebel ansetzen. 
Zweifelsohne mit Aussicht auf Erfolg“. 

Jetzt endlich besitzen wir eine wissenschaftliche Litteratur über die Hydrotherapie, 
und ich glaube, dass wir das Versäumte nachgeholt haben. Ich nenne hier nur die 
Werke von Baruch, Brieger, Buxbaum, Laquer, Matthes, Pick, Schweinburg 
und Strasser, und verweise auf die zahlreichen Monographien in den grossen Sammel¬ 
werken. Wenn auch die praktische Anwendung noch himmelweit von der einfachen 
theoretischen Buchweisheit entfernt ist, so bleibt doch als langsam gereifte Frucht die 
Anerkennung und die Wertschätzung hoffentlich für immer bestehen und sinken die 
wissenschaftlichen Arbeiten und Erfahrungen bedeutender Männer nicht mehr in das 
Meer der Vergessenheit zurück. Auch in der Hydrotherapie gilt als Grundsatz „richtige 
Indikationsstellung und praktische Durchführung der einzelnen Massnahmen“. Auf grossen 
Komfort, auf luxuriöse Einrichtung kommt es weit weniger an, als auf geschickte Hand¬ 
habung, und selbst mit beschränkten Mitteln lassen sich glänzende Resultate erzielen. 
Hierbei fällt mir die Geschichte ein, welche Kruckenburg 1 ) zum Schlüsse seines 
Lehrbuches erzählt. „Ein seiner Zeit sehr bekannter Hydrotherapeut im Harze wurde 
von einem auswärtigen Kollegen gebeten, ihm seine Anstalt zu zeigen. Er führte 
ihn hinaus an die Pumpe. Das Übrige, erklärte er dem erstaunten Kollegen, habe 
er in seinem Kopfe“. Trotzdem wird man, dem Zug der Zeit folgend, und um den 
Patienten auch psychotherapeutisch zu beeinflussen, nicht nur bestimmte Anwendungs¬ 
formen, schon wegen des Personals, das viele Patienten in korrekter, vorgeschriebener 
Weise zu bedienen hat, einführen, sondern auch über eine technisch vollkommen kon¬ 
struierte Einrichtung verfügen müssen. Von den Firmen, die heute in Betracht kommen, 
kann ich Schafstädt in Giessen, Tiergärtner, Voltz und Wittmer in Baden-Baden 
aus eigener Erfahrung als zuverlässige Lieferanten empfehlen. Welchen ungeahnten 
Einfluss das Unfallgesetz auch hier auf die Entwicklung der physikalischen Therapie 
gehabt hat, weiss nur derjenige zu schätzen, der die modernen Anstalten, nicht nur in 
Badeorten, sondern auch in den Heilstätten der Landesversicherungsanstalten gesehen 
hat. Selbst die Volksbäder — und auf unser Darmstädter Volksbad können wir mit 
Recht stolz sein — weisen darauf hin, dass auch in der Volksseele langsam die Idee 
sich durchringt, dass einer Krankheit vorzubeugen, sich kräftig und leistungsfähig zu 


1) Kruckenberg, Lehrburch der Mechanischen Heilmethoden. Stuttgart, Enke 1896. 


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erhalten, mehr wert ist, als abzuwarten, bis man seine Kräfte verausgabt hat, um dann 
erst den Arzt zur Hilfeleistung hinzuzuziehen. 

Hat doch schon Nothnagel auf dem ersten medizinischen Kongress in 
Ägypten in seinem Vortrag über Prophylaxe den Ausspruch getan: „Die Medizin 
muss sich selbst entbehrlich machen. Eine Paradoxie — und doch ist dies nach 
meiner tiefinnersten Überzeugung die eigentliche und wahrhafte Aufgabe der 
Medizin. Um es hier sofort scharf Umrissen zu formulieren, so ist dies so zu 
verstehen: nicht die Therapie, sondern die Prophylaxe, nicht die Heilung, son¬ 
dern die Verhütung der Krankheiten muss das Endziel der Medizin sein!“ Es 
hat eine Zeit gegeben, in welcher für viele Jahrzehnte hinaus Josef Skoda 
durch seinen Ausspruch „wir könnten Krankheiten wohl diagnostizieren, be¬ 
schreiben und begreifen, sollten aber nicht wähnen, sie durch irgend ein Mittel 
heilen zu können“, zum Begründer eines therapeutischen Nihilismus geworden 
ist, der auch heute trotz der glänzenden Erfolge der Chirurgie noch nicht gänz¬ 
lich ausgerottet ist. Denn das Heilverfahren bei inneren Krankheiten ist trotz 
der Entdeckung einzelner, geradezu spezifisch wirkender Mittel, trotz Tuberkulin 
und anderer Heilsera, unserer fortgeschrittenen Bakterienkunde, trotz der Poly- 
pharmasie, die die chemischen Fabriken fast täglich jieue Präparate komponieren 
lässt, im Grunde genommen doch meist nur klägliche Hilfe. An die inneren 
Organe des Körpers können wir uns nicht ohne weiteres heranwagen, und über 
die Wirksamkeit der meisten Arzneien geben wir uns heute immer noch einer 
süssen Täuschung hin. Der grösste Teil dieser Schuld ist aber in dem Umstande 
zu suchen, dass wir Ärzte teils gar nicht, teils nur in geringstem Maße ange¬ 
leitet wurden, uns der zahllosen Hilfskräfte der physikalischen Heilmethode 
zweckentsprechend zu bedienen. Dabei weiss jeder praktische Arzt, dass er von 
all den zahllosen Mittelchen höchstens 2—3 Dtz. mit gutem Gewissen anwenden 
kann. Von physikalischen Heilmethoden, die bei zweckmässiger Anwendung 
unendlichen Segen bringen könnten, erfährt er z. T. wenig, zum grössten Teil 
gar nichts. Jeder gewesene akademische Bürger weiss zur Genüge, dass die 
Studenten nur jene Fächer wirklich studieren, die sie zu erlernen obligatorisch 
angehalten werden. Solange wir in Deutschland keine Lehrstühle für physika¬ 
lische Therapie, ebenso wie für soziale Medizin besitzen, solange diese Fächer 
nicht in den Rahmen der Prüfungsfächer aufgenommen sind, steht es in jeder¬ 
manns Belieben, ob er sich mit ihnen vertraut machen will oder nicht, und es 
muss im späteren Leben Kollisionen geben zwischen den Anschauungen des 
wissenden und des auf diesen Gebieten unwissenden Arztes. 

Den wenigen Dozenten, die Ober diese Themata vortragen wollen, stellt man nicht 
einmal die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung, und es kann einen nur ein Gefühl 
des gerechten Zornes überfallen, wenn man hört, wie es verdienten Männern, wie z. B. 
Kaufmann in Zürich, von der eigenen Fakultät gemacht wird. Was sollen Hydro- und 
Mechanotherapeuten ohne Apparate, ohne Unterstützung, ohne geschultes Wartepersonal 
beginnen?! Auch den Professor Winternitz, der sich schon eines europäischen Rufes 
als Gelehrter erfreute, hat s. Zt. der Minister Giskra auf sein Gesuch, im Allgemeinen 
Wiener Krankenhaus einen Pavillon auf eigene Kosten errichten zu dürfen, in dem er 
Kranke nach hydriatrischen Methoden behandeln wolle, aus bureaukratischen und ad¬ 
ministrativen Gründen abschlägig beschieden. Es gehört eine gute Portion Selbstüber¬ 
windung dazu, um hier, der Kollegialität zu Liebe, zu schweigen. Nirgends lernt man 
das besser, als in der Unfallheilkunde. 

Schade, dass gerade die Allerdürftigsten unter einer Surrogatbehandlung 
zu leiden haben, die allzuwenig bietet. Gegen die Bäder im alten Rom sind ja 
selbst unsere heute so gut eingerichteten ärmlich zu nennen. Der Luxus freilich 
muss Nebensache sein und darf nicht allgemein werden, denn, wenn er 


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vorhanden ist, hängt er sich an Alles. Wenn ich für ein Unfallkrankenhaus, 
wie es sein soll, eine Inschrift anzubringen hätte, dann wäre es die, die Antonin 
über sein Bad setzte: Curarum vacuus hunc adeas locura, ut morborum vacuus 
abire queas; non curatur qui curat. (Frei von Sorgen betrete diese Stätte, damit 
du frei von Krankheit sie verlassen kannst; wer Sorgen hegt, wird nicht geheilt.) 
In diesem Spruch liegt alles, was die Unfallheilkunde von uns verlangt, liegt 
gleichzeitig auch eine Mahnung an die Genossenschaften, denen es obliegt, 
während des Aufenthaltes eines Verletzten im Krankenhaus ihm die Sorgen um 
sich, die Seinen und seine spätere Existenz zu nehmen. Auch hier wird ein 
künftiges Gesetz und dessen Handhabung daraufhin wirken müssen, dass wenig¬ 
stens einmal Gewonnenes bestehen bleibt 

Um mir den Vorwurf zu ersparen, ich sei im Interesse einer guten Sache zu weit 
gegangen, möchte ich einige beherzigenswerte Worte Vierordts zitieren, die der grosse 
Kliniker noch sprechen wollte, als der jäh einsetzende Tod ihm die Lippen verschloss. 
In der Münchener medizinischen Wochenschrift 1906, Nr. 50 und 51 („Bedeutung und 
Anwendbarkeit der physikalischen Heilmethoden in der ärztlichen Praxis“) sind seine 
Gedanken zwar wiedergegeben, wie wenige Ärzte aber werden später Zeit und Müsse 
haben, alte Jahrgänge von Wochenschriften zu durchblättern. Da steht: „Ich glaube, 
dass Sie ganz im allgemeinen die Anschauung von neuem gewinnen müssen, dass wir in 
der häuslichen Praxis, wenn wir deren Kurmittel vergleichen mit denen der Sanatorien, 
Anstalten aller Art und mancher Kurorte, durch die Umstände genötigt sind, in einem 
grossem Gebiet unserer Therapie, besonders der physikalischen, teilweise auch der diäte¬ 
tischen mit halben Massregeln zu arbeiten. Das ist eine so triviale Tatsache, dass ich 
Sie fast bitten muss zu entschuldigen, wenn ich sie hier anführe. Ich sehe aber nach 
dieser Richtung ein wesentliches, vielleicht das wesentlichste Moment der Studienreise; 
die Anregungen und Bereicherungen, die Sie da empfangen in Bezug auf den Wert von 
Luft und Licht, auf den Wert der sanitären Anstaltseinrichtungen, auf den Wert aller 
physikalischen Therapie in ihrer örtlichen und in ihrer allgemeinen konstitutionellen 
Einwirkung und endlich in bezug auf den Wert der Diätetik, alle diese Anregungen 
sollen Sie dazu führen, mit allen Ihnen zu Gebote stehenden Mitteln diese Faktoren in 
ihrer örtlichen Praxis und im Krankenzimmer zur Geltung zu bringen. 

Genauer besehen werden die sich hier ergebenden Aufgaben unserer nächsten 
Zukunft in zwei gliedern: in die eigentlich häusliche Behandlung, d. h. möglichst weit¬ 
gehende Hinzuziehung von Hygiene, Diätetik und physikalischer Therapie im Hause selbst, 
und in die weitere Ausbildung der schon vielfach in Gang gekommenen Therapie vom 
Hause aus in Anstalten für ambulante Kranke, sei es dass sie ihrem Beruf nachgehen 
oder nicht; sei es dass der Hausarzt zur Behandlung nur anrät und sie an sich ganz 
einem Spezialisten überlässt, wobei er aber doch immer für das Endresultat mitverant¬ 
wortlich bleibt, sei es, dass der Hausarzt im allgemeinen die Behandlung leitet und nur 
deren technische Ausführung Anderen überlässt. 

Beim Abfassen eines Rezeptes steht dem Arzt sein Rezepttaschenbuch zur Seite; 
für die richtige Dosierung der Gifte ist ausserdem der Apotheker mitverantwortlich. 
Beides bewahrt natürlich nicht vor Irrtümern und Fehlern, schon weil alles Dosieren 
den Erfordernissen des Einzelfalles angepasst sein muss. Allein es ist doch ein wert¬ 
voller Schutz gegen die gröberen Missgriffe. 

In der physikalischen Therapie ist das anders; hier gibt es bisher keine oder höchst 
ungenügende Rezepttaschenbücher; sie würden auch nicht gerade viel nützen; auch der 
Schutz durch den Apotheker fällt natürlich weg. Dabei sind die Normen für die Do¬ 
sierungen noch lange nicht Gemeingut der Ärzte geworden; aber wenn trotz alledem 
richtig verordnet wird, so ist die entsprechende Ausführung des Verordneten damit noch 
nicht gewährleistet. Denn die Ausführung liegt fast ausnahmslos in den Händen mehr 
weniger — vorwiegend weniger — geschulten Pflegepersonals oder der Angehörigen, 
oder auch der Patienten selbst“. 

Für die Ärzte handelt es sich in allererster Linie um die Erwerbung eines 
festen Besitzes an grundlegenden Kenntnissen und klaren Vorstellungen. Wenn 


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ich die hydro- und thermotherapeutischen Methoden heransgreifen darf, so ar¬ 
beiten sie bekanntlich weit vorwiegend mit Reizen. Bier zitiert in der Vorrede 
seiner Hyperämie als Heilmittel einen Satz von Arndt, der das, worauf es hier 
ankommt, sehr prägnant ausdrückt Der Satz lautet: Kleine Reize fachen die 
Lebenstätigkeit an, mittelstarke fördern sie, starke hemmen sie, stärkste heben 
sie auf. Dabei ist zu beachten, dass die im obigen Sinne mittelstarken, starken 
und stärksten Reize beim physikalischen Heilverfahren oft unglaublich nahe 
beieinanderliegen und dass es daher ganz falsch ist diese Methoden für unge¬ 
fährlicher zu halten und weniger genau zu dosieren, als die Gifte. Die Miss¬ 
erfolge bei Hydro-, Thermotherapie, Massage, die Kollapse bei planlos gegebenen 
kalten Bädern, die Nierenleiden und anderen schweren Organerkrankungen nach 
Kneippschen Pferdekuren reden eine eindringliche Sprache, ebenso die Missgriffe 
durch Massage bei Phlebitis, Appendizitis, Gallensteinen, die Schädigungen des 
Herzens durch Heissluft-, Dampf- und unzuträgliche Kohlensäurebäder. 

Aber ganz abgesehen von gröbsten Missgriffen ist zu beachten, dass be¬ 
züglich der physikalischen Reize, die fördern, hemmen, schädigen, jedes Individuum 
eine persönliche Formel hat; die Breite der Ausschläge dieser Formeln ist hier 
grösser als bei den medikamentösen Mitteln. Jeder Kranke, den man noch 
nicht kennt, muss bei irgendeiner eingreifenden physikalischen Behandlung be¬ 
züglich seiner Reaktion auf dieselben unter tastendem Vorgehen studiert werden. 
Schemata helfen da gar nichts; das hat niemand besser gewusst als der einfache 
Priessnitz, der sich bei jedem ihm neu zugehenden Kranken damit beschäftigte, 
seine Reaktion auf Kältereize zu studieren. 

Als Beispiele häufiger Missgriffe bei hydrotherapeutischen Methoden möchte ich nur 
kurz zwei erwähnen, die Anwendung des Wickels, besonders des Brustwickels und die 
Anwendung des kalten Bades. Mit einer kalten Einpackung kann man bekanntlich Wärme 
entziehen, eine mehr oder weniger langdauernde Hautreaktion erzeugen, und je nach der 
Dicke, Undurchlässigkeit und Dauer des Wickels eine mehr oder weniger starke Wärme¬ 
stauung hervorrufen. Der Brustwickel kann überdies durch Schwere und Knappheit beim 
Schwerkranken, Schwächlichen und besonders beim Kinde die Atmung beeinträchtigen. 
Wieviele Wickel, vom Arzt zum Zweck der Wärmeentziehung oder zum Zweck der er¬ 
frischenden und ableitenden Reaktion verordnet, werden nun in den Händen des Personals 
zu Prozeduren einer Wärmestauung, die bei Fiebernden besonders, sofern er sich nicht 
selber beklagen kann, geradezu unheimliche Dimensionen annehmen kann? 

Das kalte bezw. besser abgekühlte oder am Schluss von kühler Übergiessung ge¬ 
folgte laue Bad wird bekanntlich zur Wärmeentziehung, seit längerer Zeit aber mit 
Recht zur Herbeiführung von Reaktionen, Erfrischung, Belebung aller Funktionen ge¬ 
geben. Soll es diesen Zweck erfüllen, so muss es nach Temperatur, Dauer und Form 
auf das Sorgsamste abgestuft und nach tastenden Vorversuchen auf das einzelne Indi¬ 
viduum angepasst werden. Was lesen Sie nun heute noch in zahlreichen Lehrbüchern 
über die Applikation von kalten Bädern? Vielfach nichts über die in gewisser Breite 
schwankenden zulässigen Temperaturzahlen, äusserst selten etwas von dem, worauf es 
ankommt, nämlich woran man die Reaktion und den richtigen Grad der Belebung der 
Funktionen klinisch erkennen kann. Ist es da ein Wunder, wenn bedeutende Autoren 
versichern, sie hätten mit diesen Undefinierten „kalten Bädern“ bei Bronchopneumonie 
und anderen Zuständen nur Misserfolge gehabt? 

Die beiden Beispiele mögen genügen. Sie zeigen deutlich, dass es für den 
Arzt in diesen Dingen in erster Linie auf die Grundbegriffe der Wärmeent- 
ziehung, Reaktion, Wärmestauung etc. ankoxumt. Nur das wird ihn einerseits 
vor Misserfolgen, andrerseits vor unwissenschaftlicher Routine bewahren. 

Um mich kurz zu fassen, stelle ich folgende Forderungen auf: 

1. Dass die Grundbegriffe der physikalischen Einwirkungen Gemeingut der 
Ärzte werden müssen. 


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2. Dass die Technik technisch gelernt sein muss, dass ihre Kenntnis, anch 
wo sie später nicht regelmässig ansgeiibt wird, doch immer wieder aufgefrischt 
wird durch gelegentliches eigenes Eingreifen des Arztes. 

3. Dass in der Praxis nach Temperatur, Dauer und Form dosierte schrift¬ 
liche Verordnungen gegeben werden, genau wie bei den Medikamenten. 

4. Dass immer aufs neue wieder die schon alte Forderung technisch ge¬ 
schulten Unterpersonals erhoben werden muss. 

Neben der eigentlich häuslichen physikalischen Therapie werden für funk¬ 
tionell Leidende, leichte chronisch Kranke, kurz für alle ambulanten Kranken 
und für manche Gesunden die Anstalten für physikalische Therapie immer un¬ 
entbehrlicher. Sie gebieten über reichhaltigere, kompliziertere, exaktere Appa¬ 
rate und im allgemeinen über deren richtige technische Bedienung und sollen 
stets ärztliche Aufsicht garantieren. 

Was besser oder ebensogut im Hause und was demgegenüber in solchen Anstalten 
ausgeführt werden kann, das kann hier nicht im einzelnen besprochen werden. Ins Hans 
gehören jedenfalls nur die sehr einfachen Methoden. Die Technik, auch wo sie nach 
Beschreibungen leicht zu sein scheint, hat bei vielen Apparaten doch ihre grossen Schwie¬ 
rigkeiten. Beispielsweise haben mir mehrere unserer französischen Kollegen, die vor 
kurzem hier waren, versichert, sie hätten die Bier sehen Heissluftapparate erst jetzt 
auf ihrer Reise in Bonn selbst richtig anwenden gelernt, trotzdem sie schon zu Hause 
viel Mühe und Studium auf diese Methode verwandt hätten. 

Dass nuu alle solche Anstalten, soweit sie nicht einfache Badeanstalten 
für Schwimm- und Wannenbäder und Duschen sind, unter ärztlicher Leitung 
und Aufsicht zu stehen haben, müsste als selbstverständlich gelten. 

Vom gewissenhaften Standpunkt einer wohlüberlegten, auf unser Wissen vom 
Körper und seinen Eigenschaften, vom Nutzen und andererseits von den Gefahren der 
physikalischen Einwirkung basierten Therapie ist es daher auf das höchste zu bedauern, 
dass wir da und dort neue Anstalten entstehen sehen, welche der ärztlichen Leitung, 
und zwar einer ins Einzelne gehenden, entbehren. Anstalten dieser Art, welche von 
Naturheilkundigen und anderen wissenschaftlich ungebildeten Routiniers geleitet werden, 
haben wir schon lange; was jetzt neu hinzutritt, das sind Badeanstalten, welche Kohlen¬ 
säurebäder, elektrische Bäder, Licht-, Heissluft- und Dampfapparate u. a. m. ohne weiteres 
dem Publikum zur Verfügung stellen. Gegen diese Anstalten muss mit allen Mitteln 
auf das Energischste Front gemacht werden. 

Der langen Rede kurzer Sinn ist, dass wir in einer Zeit der fast ins Un¬ 
gemessene wachsenden therapeutischen Hilfsmittel und Methoden leben; dass 
eine solche Periode naturgemäss die Gefahr einerseits einer Unklarheit und 
Verworrenheit, andererseits der gedankenlosen schematischen Routine in sich 
trägt; dass der ersteren nur begegnet werden kann durch sorgfältige Organi¬ 
sation der Krankenbehandlung; und dass wir uns gegen die letztere nur und 
ausschliesslich verteidigen können, wenn wir überall die wissenschaftliche Basis 
suchen und festhalten. Die Methode macht den, der ihren tiefen Sinn nicht 
kennt, zum Sklaven, er übt sie als Methode; sie wird aber in den Händen des¬ 
jenigen, der ihren wissenschaftlichen Sinn erfasst hat, stets neu belebt, den Um¬ 
ständen, die bekanntlich nie die gleichen sind, angepasst, neu geschaffen. 

Etwas besser wie der Hydrotherapie gelang es der Elektrotherapie, als 
wissenschaftliche Behandlungsmethode ihren Standpunkt zu sichern. Von Erb 
und anderen glänzend eingeführt, konnte sie nicht ganz von der Bildfläche ver¬ 
schwinden. Trotzdem hat auch sie mancherlei Wandlungen durchgemacht Gibt 
es doch wohl kein anderes Gebiet, das durch die Fabrikation mit ihren vielen 
und leider grösstenteils unnötigen, fast an Spielerei erinnernden Produkten, dank 
dem Unverstand und der mangelnden Kenntnis der Ärzte so sehr zum Tnmmel- 


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platz der Reklame und der Gewinnsucht geworden ist. Wenn auch die Elektro¬ 
therapie bei uns in Deutschland nicht die Rolle spielt, wie z. B. in Frankreich 
oder Italien, so mag der Grund vielleicht darin liegen, dass wir kritischer ver¬ 
anlagt sind als die suggestibleren Südländer. — Wenn man jedoch andererseits 
die Erfolge betrachtet, die bei nichtversicherten Privatpatienten durch Anwendung 
des elektrischen Stromes erreicht werden, so muss auch der Skeptiker sich sagen, 
dass eine richtige und zielbewusst angewandte Elektrisierung in allen geeigneteu 
Fällen einen Heilfaktor ersten Ranges darstellt, der in der Unfallheilkunde 
nicht vernachlässigt werden darf; allerdings kommt es darauf an, wie man elek¬ 
trisiert. Wenn man die Einwirkung des elektrischen Stromes lediglich als Reiz 
betrachtet, als eine Art Ableitung auf die Haut, als Rubefaciens, etwa im Sinne 
einer Einreibung oder eines Senfpflasters, so mag man ja auch gelegentlich Er¬ 
folge haben, aber Elektrisieren im eigentlichen Sinne des Wortes ist das nicht. 
Bei den immer noch ungenügenden Vorkenntnissen, die der Arzt inbezug auf 
die Wirkung des elektrischen Stromes als solchen heute mit ins praktische 
Leben nimmt, kann man sich schliesslich nicht wundern, wenn er späterhin mit 
seinen Versuchen, durch Elektrisierung Beschwerden zu lindern und damit auch 
günstig auf das Allgemeinbefinden einzuwirken, scheitert. Wohl besitzen wir 
gerade auf diesem Gebiet eine stattliche Zahl eingehender Lehrbücher, in denen 
die physiologische Begründung einer sonst rein empirischen Reihe von Appli¬ 
kationsweisen zu finden ist, aber es dürfte doch den Einzelnen schwer fallen, 
sich heute so ohne weiteres hineinzudenken und zu finden. Selbst wenn man 
gewissen Anwendungsformen der Elektrizität nur einen rein suggestiven Wert 
beimisst, so wären dieselben doch nicht ganz von der Hand zu weisen, weil sie 
unsere psychotherapeutische Leitung des Patienten unterstützen kann. 

Diejenigen Ärzte freilich, die ihr Studium der Elektrotherapie auf die Lektüre der 
Anpreisungen der einzelnen Firmen in Katalogen beschränken, werden stets in der 
Praxis enttäuscht werden. Auch der elektrische Strom ist keine Panacee, und wenn 
sich Schnee damit begnügt hätte, den an und für sich so einfachen Gedjmken des so¬ 
genannten Vierzellenbades lediglich zu veröffentlichen, so wäre es für den Erfinder so¬ 
wohl wie für viele seiner Epigonen auf diesem Gebiete materiell besser abgelaufen, als 
den Versuch zu machen, durch eine patentierte Konstruktion die verexperimentierten 
Summen wieder einzuholen. Der Arzt soll nicht gleichzeitig den Kauftnann spielen, 
schliesslich bedarf er doch immer des ausführenden Technikers. Dass aber durch den 
Gedanken, den elektrischen Strom in einer bestimmten Weise durch den Körper zu 
leiten, ohne diesen einen weiteren Reiz, z. B. dem eines Bades auszusetzen, dass ferner 
durch die Möglichkeit eine einmal als zweckmässig erkannte Elektrisierung wie ein Rezept 
ordinieren und dosieren zu können, der Therapie ein großer Dienst geleistet wurde, liegt 
auf der Hand. 

Für mich liegt keine Veranlassung vor, hier den Enthusiasten zu spielen, denn 
— wie früher schon erwähnt — hat der Kollege Schnee den elektrischen Strom weder 
erfunden noch in die Therapie eingeführt Sein Verdienst soll deswegen ungeschmälert 
bleiben, und wenn er den Erfolg nicht für sich gehabt, dann würden die vielen Firmen, 
welche elektromedrzinische Apparate liefern, sich nicht darauf verlegen, in irgendeiner 
Weise einen Ersatz, eine Änderung oder eine Besserung in dieser Applikationsform zu 
konstruieren und unter den üblichen Lobpreisungen der Ärztewelt zu offerieren. Es ist 
ein kleines, lediglich technisches Kunststück, selbst einen älteren Schaltapparat zur Ver¬ 
wendung von Zellenbädern, Galvanisation, Faradisation, Wechselstrom und Applikation 
elektrischer Vollbäder einzurichten. Mir stand ein alter Hirschmannscher Anschluss¬ 
apparat für Applikation galvanischer und faradischer Bäder zur Verfügung. Mit ge¬ 
ringen Kosten habe ich denselben durch die hiesige Firma Lange (Ingen. Jackisch) um¬ 
bauen lassen, dass sämtliche oben genannten Applikationen möglich waren. Auf die 
Decke des alten Apparates in Wandkastenform habe ich einen Multostat der Firma 
Sanitas, der Gleich- und Wechselströme liefert, bei einer Netzspannung von 110 Volr 


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angebracht, dessen Tourenzahl und abzngebende Spannung durch einen an der Seiten¬ 
wand angeordneten Anlasser (Regulierwiderstand) in beliebigen Grenzen reguliert werden 
kann. FQr den Anschluss des Motors genOgt eine auf die Polarit&t gekennzeichnete 
Steckdose. Neu zu montieren war lediglich ein Umschalter mit 5 Kontaktstellen und 
2 Stflck gewöhnlicher doppelpoliger Ausschalter, wodurch sämtliche in dem Wandkasten 
montierten Einzelapparate, wie Induktor, Stromwender, Rheostat, belassen werden konnten. 
Die Schaltung ist so getroffen, dass tatsächlich Applikation der verschiedenen Ströme 
von Null bis zu jeder beliebigen Stärke einschleichend dosiert werden kann, nicht allein 
durch den in der Mitte befindlichen Rheostaten, sondern auch durch den an der Seite 
angeordneten Regulieranlass des Motors. Zur Abgabe der verschiedenen Stromarten ge¬ 
nügt, abgesehen von den beiden oberen Klemmen, die mit Plus oder Minus bezeichnet 
sind, ein weiterer 4 poliger Umschalter, der den Strom zu den einzelnen Wannen führt. 
Es ist also eine Kleinigkeit, hierdurch sämtliche Extremitäten, z. B. negativ zu schalten 
und von den oberen Klemmen aus irgendeiner beliebigen Stelle den Racken oder die 
Gesässgegend positiv zu machen usw., ebenso wie man von den Klemmen aus, da der 
Multostat erdschlussfrei ist, elektrische Bäder verabreichen kann. In meinen Augen sind 
das keine Erfindungen, sondern nur Umgestaltungen. Ich möchte aber — wie gesagt — 
die Elektrotherapie auch bei der Behandlung Unfallverletzter nicht missen. 

An die Elektrotherapie gliedert sich an die Radiologie, ein seit langem 
schon angewandtes, aber ohne wissenschaftliche Unterlage vielfach verkanntes 
Gebiet. Man kann sagen, dass eigentlich erst durch Finsen die medizinische 
Wissenschaft anfing, sich mit diesem Kapitel zu beschäftigen, and vor allem 
die Forschungen, die sich an die Entdeckung des Radiums anschlossen, eine un¬ 
geheure Umwälzung auf dem Gebiete unserer physikalischen und chemischen 
Kenntnisse hervorgerufen haben. Es dürfte jedem, der nur über die üblichen 
Schul- bezw. Universitätskenntnisse in Physik und Chemie verfügt, schwer fallen, 
sich heute sofort in dieses Gebiet einzuarbeiten. 

Bei Anwendung des Lichtes, einerlei in welcher Form, hatte man früher 
nur eine sehr unklare Vorstellung, während jetzt durch eine ganze Reihe ge¬ 
nauer wissenschaftlicher Untersuchungen Klarheit auch in diesem so häufig in 
der Therapie zur Anwendung kommenden Faktor geschaffen worden ist. Was 
die Alten nur geahnt und unbewusst getan, ist heute wissenschaftlich begründet, 
gerade wie wir jetzt noch erstaunt sind über die Funkentelegraphie, aber Tele¬ 
phon wie gewöhnliche Telegraphie als etwas ganz Selbstverständliches hinnehmen. 
Man müsste sich doch sagen, dass der Einfluss des Lichtes als solcher schon in 
der Gefühlssphäre des Menschen einen ebenso grossen Reiz des Nervensystems 
darstellt, wie seine Komponenten die Farben, ähnlich wie die Töne in der Musik. 

Die Alten haben schon den Edelsteinen magische Kraft beigelegt und geglaubt, 
dass der Karneol z. B. den Jähzorn stille, der Chrysolith das Fieber vertreibe, der 
Smaragd das Gedächtnis schärfe und das Tragen des Saphyrs Seelenruhe und Schutz 
gegen Neid und Trug verleihe. Jedenfalls spielt das Licht im Haushalte der Natur eine 
wichtige, ungeahnte Rolle und durchdringt die Dinge nicht so schonend wie man meint. 
Ich habe unter Anwendung von Lichtbestrahlungen ausgedehnte Gränulationsflächen weit 
rascher abheilen sehen, ohne dass nachträglich ein Narbenzug zustande kam. 

Dass die Röntgenstrahlen auch auf rheumatisch erkrankte Gelenke ein¬ 
wirken, ist gleichfalls bekannt; dass in dem neuerdings empfohlenen Dia¬ 
thermieverfahren durch die Übertragung von elektromagnetischen Wellen in 
der Tiefe — ohne die Haut zu beeinflussen — Wärme erzeugt wird, ebenfalls. 
Heute wird das als so selbstverständlich hingenommen, wie früher die Ent¬ 
deckung eines neuen Elementes. Aber während man das Solarium der alten 
Römer bewunderte, hat man über die Sonnenbäder von Rikli in der medizini¬ 
schen Wissenschaft die Nase gerümpft. 

Das Licht-, Luft- und Sonnenbad, vernünftig angewandt, ist ein ganz 


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mächtiger Heilfaktor, und auch diesen hat man wieder Naturheil vereinen und 
Kurpfuschern zur Ausbeute und als Waffe gegen uns Ärzte in die Hände ge¬ 
geben. 

Der praktische Arzt schickt seine Patienten zwar in Badeorte und Sanatorien, wo 
sie mit derartigen Heilfaktoren behandelt werden, spricht aber meist za Hanse recht ab¬ 
fällig Aber dieselben ans dem einfachen Grande, weil er sie nicht kennt Wir sind 
entweder Träumer oder Philister. Was wir nicht kennen, was ans von Jagend auf nicht 
eingebläut ist, das wird von vornherein ohne Prüfung verworfen, und mit einem gewissen 
Gefühl von Hohn oder Neid sieht einer auf den andern, der nicht mit ihm die breite 
Landstrasse wandelt. Aus der Medizin der Naturvölker Hesse sich noch vieles entnehmen, 
und es ist nicht immer der Hokuspokus, mit dem man Suggestiverfolge erzielt. 

In der Unfallheilkunde halte ich jedenfalls die Psychotherapie, wie sie 
Du Bois in seinem einzigartigen Werke „Die Psychoneurosen“ (Bern 1910) zu 
lehren versucht hat, für den roten Faden, der sich durch die ganze Behandlung 
ziehen müsste, wenn diese zu einem gedeihlichen Abschluss führen soll. Das 
Heben des Mutes wird meist vernachlässigt, weil man sich seiner Erfolge nicht 
sicher ist, weil man fürchtet, das nicht leisten zu können, was man verspricht. 
Nirgends macht sich das schwerer geltend als in der Unfallpraxis. Aber auch 
hier lassen sich die Fehler, wenn man sie einmal erkannt hat, ausmerzen. Ich 
könnte auf dem Gebiet der physikalischen Therapie noch weitere Hilfsquellen 
anführen, die gelegentlich auch bei der Behandlung Unfallverletzter zur An¬ 
wendung kommen können und müssen, wenn ich nicht fürchtete, bereits allzu 
weitschweifig geworden zu sein. Ich denke z. B. an die Inhalationstherapie, 
an die Pneumatotherapie usw. Je mehr Hilfsmittel uns bei der Behandlung 
eines Verletzten zu Gebote stehen, um so bessere Resultate werden wir erzielen 
können, weil wir nicht nacheinander, sondern nebeneinander behandeln können 
und damit die Behandlungsdauer wesentlich abzukürzen imstande sind. Die Mög¬ 
lichkeit des Wechselns in den einzelnen Massnahmen je nach dem einzelnen Zu¬ 
stand, je nach der individuellen Veranlagung des betreffenden Patienten, hat sich 
doch wohl als das einzig Richtige ergeben. Selbst wenn ein Unfallkrankenhaus 
nicht mit allen diesen Hilfsmitteln ausgerüstet wäre, so müßte doch in dem von 
Leyden in der Zeitschrift für Krankenpflege, April 1898, geschilderten Sinne 
ein gewisser Komfort vorhanden sein. Wir haben in unserer deutschen Sprache 
keinen Ausdruck, der dieses Fremdwort wirklich deckt. Er besagt, dass alles, 
was das Leben angenehm gestaltet, vorhanden ist, um auch dem Verletzten die 
Existenz in einem Krankenhaus zu erleichtern und seine Lage ihm behaglich 
zu machen. Der Begriff ist natürlich ein individueller. Er umfasst, soweit es 
angeht und durchführbar ist, Rücksicht und Verständnis für die Wünsche und 
Neigungen des Kranken, und je mehr man sich den Standpunkt klar macht, 
dass der untergebrachte Verletzte der eigentliche Gegenstand unserer Pflege, 
Aufmerksamkeit und Sorgfalt ist, um so leichter wird es gelingen, ihn auch 
unter diesem Gesichtspunkt therapeutisch zu beeinflussen, seine Hoffnung zu er¬ 
halten, seine Geduld und seine Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Wenn es wahr 
ist, daß eine gute Lagerung Schlaf macht, so ist ein behagliches Lager in ge¬ 
wissem Sinne ein Schlafmittel. Auch die Ernährung des Patienten spielt eine 
bedeutende Rolle. > Verletzte pflegen sich nur dann wohl zu befinden und zu¬ 
frieden zu sein, wenn sie das erhalten, was sie zu Hause gewohnt sind zu sich 
zu nehmen, und es kommt weit weniger darauf an, wie viel Nahrung sie nehmen 
müssten, als auf die Zubereitungsweise, die ihnen mundet, und wie ihnen diese 
Nahrung beigebracht wird. Damit soll keineswegs gesagt sein, dass der Kranke 
verwöhnt und verweichlicht werden soll. Es ist eben mehr Sache des Gefühls 
und der Individualisierung, dem Patienten das Empfinden beizubringen, dass er 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Kr. 10/11. 


in seinem Arzt einen wirklichen Berater nnd Bundesgenossen gegen seine Be¬ 
schwerden erblickt; er muss die Überzeugung gewinnen, dass bei seiner Behand¬ 
lung sowohl wie bei seiner Verpflegung dieselbe Sorgfalt aufgewendet wird, wie 
bei wohlsituierten Patienten. Denn gerade der gewöhnliche Patient ist in bezug 
auf die Qualität der Nahrung oft viel peinlicher abgestimmt wie ein gebildeter 
Mensch, der sich mehr zu beherrschen gelernt hat. Sicherlich hat auch der 
Unfallverletzte ein Recht darauf, dass das Essen nach seinem Geschmack zube¬ 
reitet, ihm warm dargereicht und appetitlich serviert wird. Qui stomachum 
regem totius corporis esse, contendunt, vera niti ratione videntur. (Q. Serenus 
Sammonicus 300 f.) Und nun sei mir noch ein Wort über die sogenannte Be¬ 
schäftigungstherapie gestattet Die Beschäftigungen werden — wenn sie nicht 
frei erwählt sind — von den meisten als eine gezwungene Tätigkeit betrachtet 
werden, und es dürfte ein sehr zweischneidiges Schwert sein, sie ihnen anf- 
drängen zu wollen. Anders liegt die Sache bei Nervenkranken, die auf einem 
grossen Landgut nach Kräften zur Arbeit nicht etwa angehalten, sondern er¬ 
muntert werden. Diese gute Idee in ein Krankenhaus einführen zu wollen, ist 
meines Erachtens völlig verfehlt. Denn so leicht wird niemand eine derartige 
Zumutung im Sinne einer therapeutischen Verordnung auffassen. Im Gegenteil, 
man läuft noch Gefahr, die Zeit der Rekonvaleszenz zu verlängern, oder muss 
späterhin gar den Vorwurf hören, dass durch diese Art von Kur der Erfolg der 
Behandlung beeinträchtigt worden sei. Im übrigen stehe ich ganz auf dem 
Standpunkt von Professor Ledderhose, dass ein Verletzter, der bereits gegen 
Lohn Arbeit verrichtet und dieselbe auch fortzusetzen imstande ist, nur in 
Ausnahmefällen noch einmal zu einer Nachbehandlung eingewiesen werden solL 
Denn es liegt doch in dem Prinzip der sogenannten Nachbehandlung — ein Wort, 
das ich gleichfalls ausgelöscht wünsche — dass ein Verletzter wieder in die 
Lage kommt, zu arbeiten und ein Herausreissen aus seiner beruflichen Tätigkeit 
bedeutet für ihn weiter nichts, als ihm psychisch den Gedanken aufzuzwängen, 
daß er noch nicht imstande sei zu arbeiten. Ich mag die Anforderungen an 
eine Unfallklinik vielleicht zu hoch gestellt haben, aber es ist besser, man 
steckt sich das Ziel weiter, denn wenn man es auch nicht völlig erreicht, so 
wird man sich ihm doch ständig nähern können. In magnis voluisse sat est. 
Keine unserer jetzigen Autoritäten hat hier mehr geleistet als Thiem, der mit 
vollem Recht der Nestor der deutschen Unfallheilkunde genannt wird. Mit weit¬ 
schauendem Blick hat er alles, was therapeutisch angepriesen wurde, heran¬ 
gezogen und auf seinen Wert geprüft. Er war unser Leiter und Führer auf 
den grossen internationalen Kongressen für Physiotherapie und Unfallheilkunde, 
die zuerst von den belgischen Ärzten einberufen wurden. Er hat auf dem 
zweiten internationalen Kongress in Rom im Oktober 1907 einen Vortrag ge¬ 
halten über die Bedeutung physikalischer Mittel bei der Untersuchung und Be¬ 
handlung Unfallverletzter (Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden¬ 
wesen, No. 10 XIV. Jahrgang), in dem er für das gesamte, umfangreiche Gebiet 
die Richtlinien in mustergiltiger Weise festgelegt hat. Seiner Vielseitigkeit und 
Gründlichkeit, seiner Vorurteilslosigkeit, seinem unermüdlichen Fleiss und seiner 
sachgemässen Kritik haben wir unendlich viel zu danken. Jedenfalls bleiben 
wir, was den Ausbau der physikalischen Therapie betrifft, nicht hinter anderen 
Nationen zurück. Mit dem Erscheinen der von v. Leyden, Goldscheider, 
Schwanck Lohmar und Klammer herausgegebenen Zeitschrift für physika¬ 
lisch diätetische Therapie durch die Herausgabe umfassender Sammelwerke, die 
im einzelnen anzuführen 1 ) hier nicht möglich ist, dürfte der Wert und die Stel- 

1) Die Litteratur habe ich, soweit mir zugängig, in meinem Werk „Die Ernst-Ludwig- 


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lang der physikalischen Therapie ein für allemal festgelegt worden sein, so dass 
jeder naturwissenschaftlich denkende Arzt ohne weiteres auch von ihm über¬ 
zeugt sein sollte. Wer da heute noch schwankt, dem ist eben nicht zu helfen; 
denn „nicht alle, die sich Söhne Aeskulaps nennen, sind Brüder seiner Tochter 
Hygiea“, wie Demokrit mit gutem Recht behauptet Mögen sie sich auch mit 
dem schönen Wahlspruch des Paracelsus „alterius non sit, qui suus esse potest“ 
zu rechtfertigen suchen, im Grunde genommen stehen sie nur auf der Stufe 
jenes Parlamentsredners, der sagte: „Ich kenne die Absichten der Regierung 
zwar nicht, aber ich missbillige sie“. In der Festsitzung des Vereins für 
innere Medizin am 19. Februar 1906 hat Goldscheider einen Vortrag ge¬ 
halten „Über naturgemässe Therapie“ (Deutsche medizinische Wochenschrift 1906 
No. 10). Wenn er seine geistreichen Ausführungen auch nur als Skizze be¬ 
zeichnet, in der Tat sind ihnen die Grundzüge einer wirklich rationellen The¬ 
rapie in treffender Weise wiedergegeben; gleichsam ein Kommentar zu den 
Worten Biers: „Von alters her hat man den als den wahren Arzt gepriesen, 
der der Natur ihre Geheimnisse in der Heilung der Krankheit ablauscht, sie 
unterstützt, wo sie durch eigene Kraft nicht zum Ziele gelangt, sie ersetzt, wo 
sie gänzlich versagt, und sie einschränkt, wo ihre Massregeln zu überwuchern 
drohen.“ In ähnlichem Sinne hat Moritz in seiner Antrittsvorlesung in Strassburg 
zu seinen Hörern gesprochen (Münchener medizinische Wochenschrift, 1907, No. 26) 4 ). 

Ohne wissenschaftliche Vorkenntnisse, ohne wissenschaftliche Führung ist 
eine rationelle Anwendung physikalischer Heilmethoden wie ihr weiterer Aus¬ 
bau natürlich undenkbar. Wir alle bedürfen der Schule. Es ist mithin lächer¬ 
lich und abgeschmackt, uns als „Schulmediziner“ zu bezeichnen im Gegensatz 
zu rohen Empiristen, die mit ihrer Devise „natura artis magistra“ glauben, 
einfache Beobachtung und Einzelerfahrung reiche hin, um einwandfreie Leit¬ 
sätze aufzustellen. „Es ist“ — wie Sonderegger sagt — „so schwer, zu 
leben und dabei wirklich etwas zu lernen. Erlebnisse sind noch lange keine 
Erfahrungen. Der Reichtum an Jahren ist wie der Reichtum an Gold: wenn 
er einem Weisen gehört, so ist’s ein Thron, und wenn ein Tor auf ihm sitzt, 
ein Pranger. Das blosse Altsein schützt am allerwenigsten in der Medizin vor 
Torheiten, deren grösste wohl die wäre, aus eigener Erfahrung allein schöpfen 
zu wollen.“ Die Geschichte der Medizin zeigt uns zur Genüge, auf welche Ab¬ 
wege man geraten kann; sollte die praktische Durchführung eines noch so wohl¬ 
gemeinten Gesetzes vor solchen bewahrt bleiben? Wie sagt der Dichter — 
„Die durch den Irrtum zur Wahrheit reisen, 

Das sind die Weisen; 

Die auf dem Irrtum beharren, 

Das sind die Narren.“ 

Wohl ist es für den einzelnen ausserordentlich schwierig, den Fortschritten 
der Wissenschaft und Technik auf allen Gebieten gleichmässig zu folgen und 
dabei die Praxis der Rechtsprechung im Auge zu behalten; und doch wäre dies 
eine unumgänglich notwendige Forderung; denn wo die Beherrschung des Mate¬ 
rials verloren geht, geht auch die Liebe zur genauen Beobachtung verloren, ent¬ 
steht der Dünkel und die Rechthaberei. Dazu kommt, dass die Fortschritte einer 
Wissenschaft keineswegs immer aus ihr evolutionistisch sich von selbst gestalten; 
-gar manchmal basieren sie auf Anregungen, die von aussenher kommen. 

So verdankt tatsächlich unsere heutige Therapie ihre Entwicklung zum 
grossen, wenn nicht zum grössten Teile der Ausführung eines Gesetzes, dessen 

heilanstalt“, Beiträge zur Anwendung physikalischer Heilmethoden. Darmstadt, Schlapp 1905, 
angegeben. 

1) Vgl. Lossen, L’application des agents physiques etc. Rom, Tipografia Roma, 1907. 


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Idee doch nur in dem einen Wort „Hilfe“ gipfelt In der praktischen Durch¬ 
führung des Gesetzes aber schadet jede juristische Pedanterie, jede Wortklau¬ 
berei ebensosehr, wie Überschwänglichkeit und Sentimentalität, unter der gerade 
unsere Nation so sehr zu leiden hat 

Und weiter, ist es denn wirklich so schwer, sich klar zu machen, dass 
eine rasche Hilfe mehr leistet, als ein langsames Besinnen, die Wahrheit des 
alten Satzes „doppelt gibt "wer gleich gibt“, zu begreifen und auf die Praxis 
zu übertragen. Wie kann man eine Wohlfahrtseinrichtung, wie sie die Genossen¬ 
schaften doch einmal darstellen, durch Paragraphen in ihrer praktischen Tätig¬ 
keit lähmen wollen? Wie begrüsst man die schaffensfrohe Tätigkeit unseres 
jetzigen Präsidenten Dr. Kaufmann, der sich gerade für das Heilverfahren vor 
der 13. Woche besonders interessiert, obgleich auch früher schon das Reichs- 
versicherungsamt den Berufsgenossenschaften durch Rundschreiben die frühe 
Fürsorge für Verletzte ans Herz gelegt hat. Wir alle, die wir es uns zur 
Pflicht gemacht haben, bei der Lösung der grossen sozialen Aufgabe unsere Mit¬ 
hilfe nicht zu versagen, empfinden das doppelt. Die Vereinigungen, wie sie im 
Rheinland und Westfalen dank der rastlosen Arbeit und dem energischen Vor¬ 
gehen von Lohmar und Klammer zustande gekommen und allem Anschein 
nach dazu berufen sind, für die Zukunft auch durch Zusammenschluss territo¬ 
rialer Verbände das Heilverfahren zu fördern, werden sicherlich bei weiterer 
Unterstützung und Ausgestaltung Erspriessliches leisten. Wenn dann dem jungen 
Nachwuchs der Mediziner durch geeignete Vorlesungen innerhalb der einzelnen 
Fachgebiete die Gesichtspunkte und Grundzüge der sozialen Medizin auf der 
Universität schon beigebracht werden, wieviel besser würden sich in der Praxis 
die Verhältnisse gestalten. Und andererseits, wieviel freudiger würden die 
Beamten einer Genossenschaft an ihre Aufgabe herantreten, wenn auch sie durch 
geeignete Belehrung nicht nur über den versicherungswissenschaftlichen Teil 
ihrer Aufgabe, sondern auch über die in Frage kommenden Verletzungen und 
ihre eventuellen Folgen belehrt würden. Man fürchte nicht, es könnten hier¬ 
durch Halbärzte herangezogen werden. Verlangt man doch schon von jedem 
Masseur gewisse Kenntnis über den Aufbau des menschlichen Körpers. Warum 
sollte man diejenigen, die sich andauernd nur mit Verletzungen beschäftigen, 
das Verständnis hierfür nehmen und sie lediglich von ärztlicher Belehrung ab¬ 
hängig machen? Wenn es mir gelingen sollte, durch diese Zeilen nur einen 
kleinen Stein zu dem grossen Bau beigetragen zu haben, anderen, die erst an¬ 
fangen wollen, die Arbeit zu erleichtern, so weiss ich, dass ich nicht umsonst 
geschrieben habe. 

Nur auf dem Boden gemeinschaftlicher Arbeit kann die Frucht reifen, 
deren Samen das grosse Werk der sozialen Gesetzgebung gestreut hat: Kranken 
und Verletzten nicht nur materielle Unterstützung zu gewähren, sondern, worauf 
es vor allem ankommt, ihnen die Leistungsfähigkeit zurückzugeben und damit 
die Arbeitsfreudigkeit zu erhalten. 

Wohl bin ich mir bewusst, dass meine Ausführungen lückenhaft und un- 
gleichmässig sind, und ich um Nachsicht ob meiner Schreibweise bitten müsste. 
Die Kollegen werden es am besten wissen, wie schwer es ist, bei einer ausge¬ 
dehnten Praxis die Zeit sich zu erobern, die dazu gehört, seine Gedanken auf 
ein bestimmtes Thema zu konzentrieren und die Feder immer wieder aufzu¬ 
nehmen, die man alle Augenblicke gezwungen war, aus der Hand zu legen. 
Man suche deshalb auch nichts Neues in den vorstehenden Blättern. Das Neue 
ist nicht immer wahr; aber „der Irrtum wiederholt sich immerfort in 
der Tat, deshalb muss man das Wahre unermüdlich in Worten wie¬ 
derholen“! (Goethe). 


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Aua den Städtischen Thiemschen Heilanstalten zu Cottbus. 

Der heutige Stand der Krebsforschung. 1 ) 

Von Prof. Dr. Thiem, Geh. San-Rat. 

Bei einer Besprechung über den derzeitigen Stand der Krebsforschung 
müssen wir zunächst der Versuche am Tier und Menschen gedenken. 

1. Erzeugung von Geschwülsten durch mechanische, entzündlich¬ 
bakterielle Beize oder durch Impfen lebender Zellen: 

Arthur Waldemar Meyer hat die Versuche von Bernhard Fischer mit 
Scharlachöleinspritzungen nachgeprüft und glaubt, dass die dabei auftretenden 
Epithelzellenwucherungen entstehen: 

1. durch Störungen des Blutumlaufs, daher man das Scharlachöl bis zu 
praller Füllung einspritzen müsse; 2. durch Entzündung, daher man ganz flach 
unter die Haut spritzen müsse. 

v. Hansemann bemerkt bei der Besprechung der Arbeit, dass die atypischen 
Wucherungen mit Geschwulstbildung nichts zu tun hätten. 

v. Podwysotzky spritzte Tieren Infusorienerde in die Bauchhöhle. Diese 
Erde enthält Panzer von Infusorien und Algen aus phosphorsaurem und kiesel¬ 
saurem Kalk. 

Schon 4 Wochen nachher zeigten sich im Netz höckrige Geschwülste, die 
fast ausschliesslich aus Biesenzellen bestanden, weshalb sie v. Podwyssotzky 
als Gigantome bezeichnet, ein Beweis, dass der formative Beiz Virchows 
besteht 

Stoeber und Wacker erzeugten beim Kaninchen durch Einspritzen von 
Eiweissfäulnisstoffen (Pyridin, Indol usw.) Plattenepithelgeschwülste. 

Die Ursache, welche das Zellgebiet aus dem Gleichgewicht bringt, könnte darin zu 
suchen sein, dass ein Überschuss vorhandener geeigneter Eiweissfäulnisstoffe von der 
wachsenden Zelle verankert wird, und eine solche Zelle aus unechten Ei Weissbausteinen 
könnte dadurch die Auswahl der Wachstumsstoffe aus dem Transporteiweiss oder dem 
Mutterboden verloren haben. 

Wessely und H. Stoeber haben die Fischerschen Versuche am Menschen 
gemacht, Wessely an sich selbst, Stoeber an einem dafür gewonnenen 80jäh- 
rigen Manne. 

Wessely spritzte sich zweimal in Abständen von 8 Tagen Scharlachöl in die 
Häut und entfernte das markstackgrosse Hautstfick nach 14 Tagen. Er fand eine Ver¬ 
breiterung des Epithels der Ausführungsgänge der Schweiss- und Talgdrüsen und Haar¬ 
wurzelscheiden mit Verlängerung und Verbreiterung letzterer, im untern Ende in oft 
bedeutende Verzweigungen ausladend. 

Wessely glaubt daher, dass auch beim Menschen eine zweifellose 
Wirkung der Einspritzungen auf das Epithel eintrete, wenn sie auch nicht 
unerheblich hinter dem zurückbleibe, was am Kaninchenohr beobachtet ist; 
Stoeber benutzte zur Einspritzung Scharlachrot- und Amidozotoluolöl. 

Er sah nach den Einspritzungen in öliger Lösung beim Menschen dieselben 
atypischen Epithelwucherungen wie beim Kaninchenohr. Die Schweissdrüsen 
zeigten Umwandlung zu Plattenepithelbanfen. Die Veränderungen standen denen 
am Kaninchenohr nach. 

1) Abgekürzt vorgetragen auf den Internationalen Kongress zu Paris bis 5/10. 10. 


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2. Impfungen mit Geschwulstzellen. 

Sticker erzeugte durch Geschwulsteinimpfung eine andersartige Geschwulst 
und glaubt, dass diese durch den Reiz entstanden sei. 

Er impfte am 8. April 1907 eine 7 Jahre alte Colihündin in die Unterhaut beider 
Brustwandungen in die Gegend der beiden vorderen Brustdrüsen, linkerseits mit der 
45 tägigen Impfgeschwulst eines überpflanzbaren Spindelzellensarkoms des Hundes, rechter- 
seits mit einer Mischung derselben Geschwulst mit einem Spindelzellensarkom des 
Menschen. 

Links wurde die eingespritzte Masse glatt aufgesaugt. In der rechten Brust ent¬ 
stand eine Geschwulst, die am 661. Tag die Grösse eines Hühnereies erlangt hatte. 

Die ausgeschnittene Geschwulst bot den Bau eines alveolären Krebses dar. 

Bei der am 714. Tage vorgenommenen Tötung zeigten sich ausser einer haselnuss¬ 
grossen Narbengeschwulst (Rezidiv) zahlreiche Tochtergeschwülste in der Lunge und unter 
der Schleimhaut der Scheide. 

Es entstand also durch die Impfung von Sarkomgewebe ein Carzinom, 
während früher die umgekehrten Ergebnisse erzielt wurden. 

Sticker lässt die Frage nach der mitbestimmenden Wirkung des mensch¬ 
lichen Sarkoms auf die Krebsentwickelung vorläufig offen. Er glaubt, dass die 
in den gesunden Körper gebrachten Geschwulstteile nach Art eines Infektions¬ 
erregers vorgebildete Zellen zur Wucherung bringen und eine andersartige Ge¬ 
schwulst erzeugen, als es die eingeimpfte war, weshalb er die Geschwulst 
Mutationsgeschwulst nennen will. 

Auch Carl Lewin erzeugte durch Übertragung einer bösartigen Geschwulst 
des Menschen auf den Hund eine andersartige Geschwulst als die eingeimpfte. 

3. Krebsimpfung von Tier zu Tier. 

Nachdem Morau 1894 den Krebs bei Mäusen entdeckt und erfolgreich den 
Krebs von Maus zu Maus übergepflanzt hatte, ohne dass seine Mitteilungen be¬ 
sondere Aufmerksamkeit erregt hatten, gelang es Jensen in Kopenhagen 1901 
von Neuem von einer gefangenen krebskranken Maus Übertragungen der Krebs¬ 
geschwulst auf andere Mäuse zu machen. 

Zugleich stellte Jensen fest, dass mit abgeschwächtem Krebs geimpfte 
Mäuse, gegen weitere Krebsübertragungen geschützt, immum blieben. 

Während die Abimpfungen von den sogenannten spontanen Primärtumoren 
(also von den von selbst, ohne Impfung entstandenen Krebsgeschwülsten) schwer 
gelangen, steigerte sich die Übertragbarkeit bei übergeimpften Krebsgeschwülsten 
ausserordentlich. 

Schliesslich erreichen aber doch Wachstum und Giftigkeit ihren Höhepunkt, 
von dem aus sie wieder sinken, sodass später geimpfte Krebsstücke nicht 
mehr anwuchsen. 

Wärme und Eintrocknenlassen schmälert die Übertragbarkeit der Krebszellen. 

Die Krebszellen können sich ausserhalb des Tierkörpers auf Eis oder bei 
10 Grad bis zu 2 Jahren wucherungsfähig und übertragbar halten (Ehrlich), was die 
Gegner von der Annahme parasitärer Krebserreger zu dem Ausspruch veranlasst 
hat, es bedürfe der Annahme von Parasiten als Krebserreger nicht. Die Krebs¬ 
zelle selbst sei der Parasit. 

Auch bei Ratten, Katzen und Hunden gelangen Übertragungen von Krebs¬ 
gewächsen auf Tiere derselben Art. 

Die Vorimpfung von Sarkomen schützt gegen Krebs und umgekehrt. Auch 
Blut und Gewebsstücke (Embryonen) erzeugen bisweilen, aber nicht sicher, einen 
Schutz gegen Mäusekrebsimpfung. 

Ehrlich hat diesen Schutzzustand der Mäuse durch Athrepsie erklärt und ihn als 
„athreptische Immunität“ bezeichnet (von a priv und TQ{<p<n, tQttpa = ernähre). 


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Ehrlich hat zugestanden, dass die athreptische Immunität beim Menschen keine 
Rolle spielt. 

Nach Ehrlich erklärt sich die Athrepsie so, dass die eingeimpfte, mit Gefässen wohl 
versehene Geschwulst dem Blut die Nährstoffe so vollständig entreisse, weil die Krebs¬ 
zellen eine grössere Begierde nach Nährstoffen haben (Avidität) als die gesunden Zellen. 

Für die nachträglich verimpften Krebszellen bleibt keine genügende Nahrungsmenge 
übrig, ebenso nicht für die von der ersten Geschwulst (embolisch) verschleppten Zellen. 
Daher gibt es beim Mäusekrebs keine Tochtergeschwülste (Metastasen) und kein Krebs¬ 
siechtum (Cachexie). 

Ehrlich und Apolant haben schliesslich noch festgestellt, dass durch 
Überpflanzungen eine aus Sarkom und Krebs bestehende Mischgeschwulst mit 
Sarkomstützgewebe und schliesslich ein Sarkom entstand. 

Es gibt dies ein bemerkenswertes Seitenstück zu dieser auch beim Menschen 
beobachteten Mischgeschwulst, von v. Hansemann als Carcinoma sarkoma- 
todes bezeichnet. Schliesslich entstand bei den Ehrlich-Apolantschen Weiter¬ 
impfungen der Mäusegeschwulst ein reines Sarkom. 

Apolant hat auf der XII. Versammlung der deutschen Pathologischen Gesellschaft 
die Vermutung* ausgesprochen, dass das Sarkom das natürliche Ende jeden Krebsge- 
gewächses darstelle, was nur beim Menschen wegen frühzeitigen Todes nicht zur Be¬ 
obachtung komme 1 . 

Ehrlich, Brashford und Lewin nehmen als wahrscheinliche Erklärung 
an, dass Sarkomgewebe die gesunden Epithelien und Krebsgewebe das gesunde 
Bindegewebe zur bösartigen Neubildung anregen kann. 

Bemerkenswert ist, dass die Empfänglichkeit der Ratten und Mäuse dadurch 
abgeschwächt oder aufgehoben werden konnte, dass die Tiere den Ort wechselten, 
was verschieden gedeutet worden ist, vielleicht mit der Änderung der Ernäh¬ 
rungsverhältnisse zusammenhängt. Es kann hierauf nicht weiter eingegangen 
werden (Edgar Gierke u. A.). 

Cuenot und Mercier fanden, dass bei Mäusen während der Säugezeit die 
Geschwulst bisweilen aufgesaugt wurde und dass dann die Muttertiere gegen 
Impfungen geschützt waren, während die Jungen empfänglich blieben. 

4. Die neueren Annahmen über die Ursache der Krebsentstehung. 

Auf dem 9. internationalen tierärztlichen Kongress in Haag vom 13. bis 
19. September 1909 haben die 3 Berichterstatter ihre Anschauungen folgender¬ 
maßen zusammengefasst: 

Dr. E. F. Brashford: Der Krebs ist statistisch eine Funktion des Alters, 
biologisch eine Funktion des Verfalls der Gewebe und Organe. 

Die Impfungen gelingen nur von Tieren mit spontanen Geschwülsten auf 
Tiere der gleichen Art Krebshäuser, Krebsherde und Krebsepidemien gibt 
es nicht. 

Prof. Anton Sticker-Berlin: Wie die Zellen, die wir von Tier zu Tier 
überpflanzen können, parasitär geworden sind, hat bisher noch kein Forscher 
nachgewiesen. 

Nur in dem Sinne, dass die Krebszelle infektiös wirkt, ist Krebs eine 
Infektionskran kheit 

Prof. H. Apolant-Frankfurt a. M.: Die Cohnheimsche Theorie besteht in 
beschränktem Maße zu Recht. 

Die Ribbertsche Theorie, wonach der Epithelumwandlung eine Entzündung 
des subepithelialen Bindegewebes vorausgehe, ist nicht erwiesen. 

1) Man geht schon jetzt mit den Gedanken lim, die Bezeichnung „Krebs“ für Carzinom 
und Sarkom anznwenden. 


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In neuerer Zeit mehren sich die Stimmen, welche in einer Umbildung 
(Anaplasie) im Sinne von Hansemann den ursprünglichen Vorgang bei der 
Krebsentwickelung erblicken. 

So hat auch Lubarsch die ßibbertsche Theorie als gescheitert bezeichnet, 
da die entzündlichen Veränderungen nicht ausnahmslos beim Krebs gefunden 
wurden. 

0. Wyss hat dagegen in seiner Habilitationsschrift und einem neuerdings 
vor dem schweizerischen Komitee für Krebsforschung gehaltenen Vortrage wieder 
sich mit grosser Bestimmtheit für die ßibbertsche Theorie ausgesprochen. Wie 
aber die Zellenumwandlung vor sich geht, ist noch durch weiter nichts als durch 
Vermutungen (Theorien) erklärt. 

Gegen die von Leyden-Bergellsche Annahme, nach der den Krebszellen 
ein bestimmter Stoff fehle, der unter gesunden Verhältnissen dem Vermehrungs¬ 
bestreben der Zelle eine Schranke setze, ein Stoff, der dem in der Leber von 
Bergeil gefundenen Enzym gleich sein soll, spricht der Umstand, dass man im 
Krebsgewebe selbst ein krebseiweisslösendes Enzym gefunden hat, wodurch 
indessen das Krebswachstum keineswegs aufgehalten wird. (I. ßülff). 

Podwyssotzky nimmt an. dass unter dem Einfluss von Wärme und Kälte 
(physikalischer Eeize) eine Verletzung des Zellprotoplasmas entstehe, welches 
dem Zellkerne die Möglichkeit gebe, seine schlummernde Wucherungskraft zu 
entfalten. Im Grossen und Ganzen kommt also P. wieder auf die ßeiz- 
theorie zurück. 

Vers6 glaubt, dass die Umwandlung der Epithelialzelle in eine Krebszelle 
stufenweise erfolge und im Magen-Darmkanal gern an polypöse Wucherungen 
anknüpfe. 

ßibbert meint aber gerade bezüglich dieses Zusammentreffens, dass kein 
ursächlicher Zusammenhang bestehe. Der Krebs entsteht nicht aus dem Polyp, 
sondern am Polyp. 

Keil in g ist der Ansicht, dass der Krebs aus der Wucherung artfremder 
Zellen entstehe, die teils durch die Nahrung, teils durch die Stiche fleischfressen¬ 
der Insekten in den Körper gelangen. 

Damit kommen wir zu den Annahmen, welche die Entstehung des Krebses 
auf fremde Schmarotzer zurückführen. Parasitentheorie. 

Koswell-Park ist der Ansicht, dass der Krebs eine chronische Infektions¬ 
krankheit sei, deren Erreger von aussen kommen und sich namentlich in den 
Säften offener Krebsgeschwüre finden. 

Borrel: Mit Mikroben, Spirillen und Spirochaeten, von vielen Forschern 
als Krebserreger bezeichnet, dem Micrococcus neoformans (Doyen), Coccidien 
(Adamkiewicz). Champignon (de Bra), und wie wir hinzufügen, dem mucor 
racemosus malignus (0. Schmidt), den Myxomyceten (Behla) und mit den Hefe¬ 
pilzen (Sanfelices) hat man noch keinen Krebs erzeugt. 

Alle diese gelegentlich in Krebsgeschwülsten gefundenen Gebilde, deren 
Weiterzüchtung natürlich gelingt, können höchstens durch langdauernde Heizung 
Wucherung hervorrufen, aber die eigentliche Ursache der Geschwulst sind 
sie nicht. 

Die Anhänger der parasitären Theorie müssen sich vorläufig noch mit der 
Annahme „ultramikroskopischer Parasiten“ trösten. 

Alle Heil versuche mit den aus den genannten Gebilden hergestellten 
Kulturen oder Flüssigkeiten (Sera) sind auch kläglich gescheitert. 

So sind weder mit dem von Adamkiewicz hergestellten Cancroin, was 
gleichbedeutend ist mit Neurin, noch mit dem von 0. Schmidt-Köln hergestellten 
Cancroidin oder Antimeristem Heilerfolge erzielt worden. (Vgl. S. 368/70). 


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Nur Aronsohn-Nizza will eine günstige Beeinflussung eines Kehlkopf¬ 
krebses durch Anwendung von Antimeristem beobachtet haben. 

Beresnegowsky und V. Czerny haben nichts besonderes von dem Mittel 
gesehen, als der erstere mehrfache grosse Hautabszesse. Auch Czerny erklärt, 
dass die Anwendung sehr schmerzhaft sei. 


5. Praktische Erfolge der experimentellen Krebsforschung für die 
Zwecke der Unfallgesetzgebung. 

So müssen wir denn unsere Betrachtungen über die neueren Krebs¬ 
forschungen wieder einmal mit dem betrübenden Eingeständnis schliessen, dass 
sie, so anregend sie auch für die Weiterforschung in der Zukunft sind, uns doch 
noch nicht einen Schritt in der Erkenntnis der eigentlichen Ursache vorwärts 
gebracht haben. 

Es fehlt immer noch die Erklärung für die beim Krebs beobachtete 
zellulare Anarchie (Debove) und die Deutung dafür, was die Epithelien 
veranlasst „gleich wilden Tieren den eigenen Organismus anzufallen“ (Walz). 

Wie Orth auf dem XII. Pathologen-Kongress erklärte, haben sämtliche 
Forscher sich nur bemüht, den äusseren formalen Vorgang zu schildern, die 
innere (kausale) Ursache ist noch nicht ergründet 

Orth machte auf dem genannten Kongress die Bemerkung, die ganze 
Darstellung des Gegenstandes habe auf ihn wie der Ausspruch Bräsigs gewirkt 
„Die grosse Armut in der Stadt kommt her von der grossen Poverteh.“ 

Wir werden, wenn unseren Blicken auch derzeit noch die eigentliche 
Ursache der Krebsentstehung mit einem Schleier verhüllt ist, ganz besonders 
dazu gedrängt, die Hilfsursachen zu prüfen, welche bei der Krebsentwickelung 
neben der Hauptrolle, der unbekannten Grösse x, eine oft gewichtige Neben¬ 
rolle spielen. 

Gerade für die Zwecke der Unfallgesetzgebung bei der Entschädigung 
Unfallverletzter verlangt der Richter ja nicht den Nachweis dafür, dass der 
Unfall die einzige Ursache der darnach aufgetretenen Gesundheitsstörung ist, 
sondern dass er einen der wesentlich mitwirkenden Einflüsse abgegeben hat. 

Um dem Unfall die ihm unter den Hilfsursachen der Krebsentwickelung 
oder Krebsverschlimmerung zukommende Rolle zuzuweisen, die Grösse seines 
Einflusses nach oben und unten hin zu begrenzen, um diesen weder zu unter¬ 
schätzen noch zu überschätzen, um sein Verhältnis zu den übrigen Hilfsursachen 
bei der Krebsentwickelung richtig beurteilen zu können, müssen wir allen diesen 
Hilfsursachen Beachtung schenken. 

Es sei dabei dankbar anerkannt, dass hierin gerade die auf Anregung der 
Vereinigung für Krebsforschung veranstalteten Sammelforschungen uns wertvolle 
Fingerzeige und brauchbare Unterlagen gegeben haben. 

Prüfen wir nach dieser Richtung hin alles Gebotene und besprechen wir 
dann die Rolle, welche der Verletzung, dem Trauma im weitesten Sinne zukommt. 

Schliesslich seien einige Betrachtungen gewidmet der Erkennung, dem 
Verlauf und den beim Krebs unternommenen Heilverfahren; 

Ich bemerke, dass ich keineswegs eine vollständige Übersicht geben, son¬ 
dern nur das Wichtigste herausgreifen will, was die Forschungen der letzten 
Jahre gebracht haben. 

Wir werden am besten zum Ziele gelangen durch eine möglichst zweck¬ 
mäßig gegliederte Einzelbetrachtung. 


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6. Zahlenangaben über Häufigkeit des Krebses, Verteilung auf die 
Geschlechter und die einzelnen Körperteile. 


Die meisten neueren Forscher haben eine Zunahme der Krebserkrankungen 
im allgemeinen betont (Buday, Joh. Orth, Körber). 

Korber bringt folgende Zusammenstellung: 


Von 10000 Einwohnern starben im Jahre 1883 


in der Schweiz 102 

in den Niederlanden 58 

in Norwegen 50 

in England 53 

in Österreich 44 


im Jahre 1888 
in Italien 42 

im Jahre 1893 
in Deutschland 59 


im Jahre 1903 
181 
99 
93 
85 
74 

im Jahre 1903 
54 

im Jahre 1903 
73 


Nach Körber ist im Verlauf von 8 Jahren die Sterblichkeit an Krebs in 
Hamburg bei je 10.000 Einwohnern von 10,1 auf 11 gestiegen. 

Nach Dollinger ergab die Sammelforschung in Ungarn auf eine Million 
Einwohner 288 Krebskranke. 

J. Steinhaus fand bei Durchsicht von 4169 Sektionsprotokollen der Leichen 
Erwachsener 8,87 °/ 0 Krebserkrankungen, 195 Männer, 175 Frauen. 

Dagegen überwiegt nach allen anderen Krebserkrankungs- und Krebstodes- 
fällenzusaramenstellungen die Zahl der krebskranken Frauen. Nach Orth ist 
dies dadurch bedingt, dass deren Geschlechtsteile häufiger an Krebs erkranken. 

Buday zählt 48,36% Männer gegen 51,64% Frauen. In den früheren 
Statistiken stellt sich insgesammt das Verhältnis der krebskranken Männer zu 
den Frauen wie 40% : 60%. 

Von den erkrankten Körperteilen steht bei Männern der Magendarm¬ 
schlauch, wenn man die Lippenkrebse mitrechnet, an erster Stelle 

nach Dollinger 69,4% (einschliesslich 39,3% Lippenkrebse). 

Bei den Frauen überwiegen die Erkrankungen der Geschlechtsteile 44,6%. 

J. Steinhaus stellt folgende Häufigkeits-Stufenleiter auf unter Einbe¬ 
ziehung beider Geschlechter. 

Magen, Gebärmutter, Darm, Speiseröhre, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse, 
Eierstock, Brust 

Auch die schwedische Sammelforschung 1905/1906 ergab den Magenkrebs 
als häufigste Krebserkrankung. 

Nach Finsterer sind vom Darm am seltesten befallen der untere Teil des 
Leerdarms (Jejunum) und der obere des Krummdarms (Ileum). 

Grosse Unterschiede zeigen sich je nach den einzelnen Ländern in der 
Zahl des Lippenkrebses. So ist in Japan der Oberlippenkrebs 3 mal so häufig 
als der Unterlippenkrebs, während nach der v. W in i wart ersehen Zusammen¬ 
stellung auf die Unterlippe 50 %, auf die Oberlippe 2 % aller Hautkrebse kommen. 

Auch der Peniskrebs ist in Japan viel häufiger wie anderswo. Ebenso 
ist der Geschlechtskrebs in Portugal und Spanien sehr häufig. 

Körber hat in der Hamburger Statistik 3 Gruppen aufgestellt, in welchen 
die Verteilung auf die Geschlechter vorgenommen ist. Ausgenommen sind die 
Gruppe I, Geschlechtskrebse. 

Gruppe I. Bevorzugt ist das männliche Geschlecht: 

Verhältnis der Männer zu den Frauen. 

1. Speiseröhre 41 : 4 

2. Schlund 10 : 1 


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Verhältnis der Männer zu den Frauen. 


3. Kehlkopf 

9 

0 

4. Lungen 

8 

0 

5. Lippen 

6 

0 

6. Leber 

4 

0 

7. Kiefer- und Mundschleimhaut 

3 

1 

8. Zunge 

12 

5 

9. Bauchspeicheldrüse 

4 

2 

10. Harnblase 

2 

1 

Gruppe II. Geringes Überwiegen der Männer. 

Darm 

11 

7 

Magen 

23 : 

15 

Gruppe III. Geringes Überwiegen der Frauen. 

Männer 

Frauen. 

Gesicht und Kopf 

6 : 

7 

sonstige Haut 

3 

5 

Gruppe IV. Völliges Überwiegen der Frauen. 

Gallenblase 

4 

9 

Brust 

1 

88 


Was nun den Einfluss von Geschlechtsverrichtungen auf die Krebs¬ 
entwickelung anlangt, so steht seit langer Zeit fest, dass in der Schwangerschaft 
bereits vorhandene Krebsgeschwülste im Wachstum beschleunigt werden, nament¬ 
lich solche der Geschlechtsteile und der Brust. 

. Geburtenhäufigkeiten sollen auch die Entstehung des Gebärmutterkrebses 
nach Felix Theilhaber begünstigen. Das Stillen wirkt dagegen anscheinend 
hemmend oder hindernd auf den Krebs. 

So sollen nicht stillende Frauen häufiger an Krebs erkranken als stillende, 
und A. Groth stellte fest, dass mit dem Steigen der durchschnittlichen Still¬ 
dauer ein Fallen der Todesziffem bei den Brust- und Geschlechtsteilkrebsen 
einhergeht 

7. Erblichkeit, Krebs zwischen Eheleuten (Übertragbarkeit). 

Die Frage der Erblichkeit des Krebses ist noch nicht in bejahendem 
Sinne entschieden. 

In der schwedischen Sammelforschung wird in 19,6% erhebliche Be¬ 
lastung angenommen. 

Nach der Kör berschen Sammelforschung wurde die Erblichkeit in 13,1% 
bejaht, in 86,9% verneint. 

Nimmt man keine Zufälligkeit an, so würde der Mutter fast doppelt so oft 
die Rolle der Übertragung zufallen wie dem Vater. 

Auch die Frage der Übertragbarkeit des Krebses zwischen Ehe¬ 
gatten ist doch erst in dem Sinne als bejaht zu betrachten, dass es sich um 
Abklatsch, Kontakt- oder Impfkrebs handelt (an Lippen- und Geschlechtsteilen). 
Ob im Übrigen ein ursächlicher Zusammenhang vorhanden ist und worin er 
besteht, ist noch nicht erwiesen. 

Nach Körbers Untersuchungen ist von 329 verheiratet Gewesenen 11 mal 
auch der andere Ehegatte an Krebs erkrankt oder gestorben = 3,3%. 

Die Stuttgarter Statistik bringt 5 %, die deutsche Krebsstatistik von 1900=8%. 

8. Alter. 

Es ist bekannt, dass der Krebs mit Vorliebe ältere Personen heimsucht. 

Buday, Meller und Haberfeld beobachteten keinen Krebs bei Leuten 
unter 20 Jahren. 

Die meisten Krebskranken weist das Alter zwischen 56 und 70 Jahren auf. 
Buday fand den Krebs der Vorsteherdrüse am häufigsten im 65 Jahre. 


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Haberfeld bezeichnet beim Krebs des Magens, der Gallen- und Luftwege 
82 Jahre als die höchste Altersgrenze. Die Krebserkrankungen der weiblichen 
Geschlechtsteile werden auch in den dreissiger Jahren nicht selten beobachtet 
(Thiem). 

Im Darm kommt bei noch jüngeren Leuten Krebs vor. 

Kuttners jüngster Kranker war 24 Jahre alt, doch führt er einen Kranken 
von Czesch an, der 18 Jahre alt war, und Bernoulli hat eine Reihe von Fällen 
von Magen-Darmkrebs im Alter von 15 bis 17 Jahren gesehen, der jüngste 
Kranke war 11 Jahre alt. 

Aug. Lindemann sah einen ringförmigen Krebs über der S-förmigen Aus¬ 
biegung bei einem 17 jährigen Handlungslehrling. 

Nach Horsley ist besonders der Wurmfortsatz häufig in jugendlichen Jahren 
erkrankt Unter 92 Fällen fanden sich 4 Kranke unter 10, 13 zwischen 10 und 
20 Jahren, 34 zwischen 20 und 30 Jahren. 

Diese Beobachtung ist sehr bemerkenswert. 

Bekanntlich fängt sich der Wurm vom 80 Jahre ab, selten früher, zurückzubilden, 
zu veröden. Er ist also ein frühzeitig alterndes und absterbendes Gebilde. 

Die Krebszelle ist nun, wie Horsley ausführt, weniger widerstandsfähig als die 
Sarkomzelle und erliegt daher den Schutzkräften im jugendlichen Alter. 

Aber der frühzeitig alternde und in Entartung begriffene Wurm vermag ihr nicht 
Widerstand zu leisten. 

C. Laker hat eine nicht üble Erklärung gebracht: 

Beim Naturmenschen wird der Tod vorbereitet durch die annähernd gleiche Zell¬ 
kraft aller 8 Keimblätter. 

Beim Kulturmenschen kommt es durch die unnatürliche Lebensweise zum einkeim¬ 
blättrigen oder eingewebigen Greisentum, oft mit Erhöhung der Lebens- und Wachstums¬ 
kraft anderer Zellengruppen oder Keimblätter. 

Nach ihm entsteht der Krebs durch Erhöhung der Wachstumskraft der Epithel¬ 
zellen und Abnahme der Wachstumskraft der Bindege webzellen. 

9. Einfluss von Boden-, Wohnung-, Nahrungs- und Rassenverhältnissen. 

Nach Guthrie Mc. Connel ist auf dem Lande eine grössere Zunahme der 
Krebssterblichkeit festzustellen als in den Städten. Es fragt sich, ob hier die 
grössere oder geringere Fleischkost eine Rolle spielt, (bisweilen will man durch 
fleischarme oder fleischlose Kost beim Krebs Besserung gesehen haben), 
oder ob die schweren Arbeiten im Freien, wie Mc. Connel an nimmt, die Krebs¬ 
entwickelung begünstigen. 

Felix Theilhaber beobachtete häufiges Auftreten von Gebärmutterkrebs bei 
Metzgerfraueu und Wirtsfrauen und schiebt dies auf den einseitigen Fleischgenuss. 

Das Vorkommen von Ansteckungen in Wohnungen (Krebshäusern) wird 
neuerdings von den meisten Forschern geleugnet. 

Körber fand in 856 Häusern nur 5, in denen 2 oder mehr Fälle von Krebs auf¬ 
getreten sind. 

In Helgoland haben sich nach Lindemann (bei Körber) innerhalb von 60 Jahreu 
nur 2 Wohnhäuser im Oberland mit mehrfachen Krebszellen gezeigt. 

Auch das Überwiegen der Krebserkrankungen an Flussläufen wird 
neuerdings geleugnet (Mc. Connel). 

Betont wird nur die Seltenheit des Krebses in trockenen heissen Ländern 
wie Algier und Tunis (Borrel). Der Krebs zeigt sich mehr in gebirgigen, wohl 
beholzten und bewässerten Gegenden. 

Was die Rasse anbelangt, so fand Felix Theilhaber, dass die Jüdinnen 
geringe Neigung zu Gebärmutterkrebs haben. 


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10. Beruf und gesellschaftliche Stellung. 

Nach Korber scheint im ganzen der Krebs hei Hoch und Niedrig in 
gleichem Maße seine verheerende Wirkung ausüben. 

Doch soll die Beteiligung der verschiedenen gesellschaftlichen Klassen beim Krebs 
der Terdauungswege in dem Maße abnehmen, wie die wirtschaftliche und gesellschaft¬ 
liche Lage zunimmt (Körber und Rahts). 

Beim Krebs des Gesichtes und der Kopfhaut waren in der Hamburger 
Aufstellung die Berufe überhaupt nicht beteiligt, deren Angehörige auf Körper¬ 
pflege halten, dagegen waren die Berufe vertreten, bei denen die Körperpflege 
wenig zu Hause ist und die in reichliche Berührung mit Staub und Schmutz 
kommen. 

Berufe, die durch eine jüngere Altersstufe gekennzeichnet sind, Modistinnen, 
Näherinnen, Köchinnen, Büroangestellte, Lehrerinnen hatten nach der Hamburger 
Sammelforschung nur geringen Anteil an Krebsen der Verdauungswege, während 
sie eine steigende Beteiligung an den Krebsen der weiblichen Geschlechts¬ 
teile zeigten. 

Der Gebärmutterkrebs soll häufiger bei Armen, der Brustkrebs mehr bei 
Reichen Vorkommen. 

Bekannt ist die Häufigkeit von Hautkrebsen bei Teer-, Pech- und Paraffin¬ 
arbeitern. 

Bezüglich der Teerarbeiter hat Zweig die Beobachtung gemacht, dass nicht nur 
der Braunkohlenteer, sondern auch der Steinkohlenteer diese ungünstige Wirkung ausübt. 


11. Einfluss wiederholter oder andauernder Reize. 

Seit Virchow gilt es als feststehend, dass wiederholt oder andauernd 
(chronisch) einwirkende Reize eine der wesentlichsten Hilfsursachen bei der 
Krebsentwickelung darstellen; ich verweise in dieser Beziehung auf meinen 
im Reichs-Versicherungsamt gehaltenen Vortrag und die Bearbeitung dieses 
Gegenstandes in der II. Auflage meines Handbuches der Unfallerkrankungen. 

Es kommt mir jetzt nur darauf an, das auf diesem Gebiet inzwischen neu 
veröffentlichte Wichtigste hervorzuheben. Es sei nur noch einmal erwähnt, dass 
der Reiz nur eine der Hilfsursachen ist, wenn auch vielleicht eine der wich¬ 
tigsten. Wie zum Reiz eben noch etwas hinzukommen muss, die uns unbekannte 
Grösse x, um Krebs zu erzeugen, beweist wieder der nachfolgende Fall von 
Beigel. 

Bei einem 74 jährigen Greise, bei dem im Kindesalter beide Füsse in der Höhe 
des Lisfrancschen Gelenkes operiert wurden, entwickelte sich in der Narbe rechts ein 
Krebs, und links ein 6 cm grosser Hauthorn. 

Während man früher die Reize einzuteilen pflegte in mechanische, 
chemische, thermische und entzündlich-bakterielle Reize, spricht man 
neuerdings auch von den aktinischen Reizen (Apolant). 

Es sind damit die durch Bestrahlung also hauptsächlich durch Röntgen¬ 
strahlen hervorgerufenen Reize gemeint, rj äxrtg, ivog, der Strahl. 

Rowntree berichtet, dass in England 11, in Amerika wenigstens 20 Fälle 
von Hautkrebsen bekannt sind, die durch Röntgenstrahlen erzeugt wurden. 

Von den englischen Fällen endete einer tätlich. 

Jayle berichtete über 12 Fälle von Radiodermitis, denen Krebs folgte. 
5 verliefen tötlich. 

Die Krebse traten ziemlich spät auf und meist gingen chronische Röntgen¬ 
hautentzündungen oder Röntgengeschwüre voraus. 


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H. Coenen sah vielfache Krebseutwickelung auf chronischer Röntgenhantentzündung 
bei einem 14jährigen Röntgentechniker nach über 10 Jahre langer Beschäftigung. 

Coenen ist der Ansicht, dass meistens erst Hauttuberkulose (Lupus) und daraus 
erst der Krebs entstehe. Er warnt daher vor der Lupusbehandlung des Krebses mit 
Röntgenstrahlen. 

H. E. Schmidt bestreitet, dass es einen Röntgenkrebs gäbe, der sich aus Lupus 
entwickele, und widerspricht der Warnung von Coenen, den Lupus mit Röntgenstrahlen 
zu behandeln, da 75 °/ 0 aller Lupuserkrankungen durch Röntgenstrahlen geheilt würden. 

0. Wyss, der 4 Röutgenkrebse beschreibt, hält das Röntgencarcinom für das erste 
experimentelle Carcinom, das wir kennen. Er glaubt, dass die Röntgenstrahlen haupt¬ 
sächlich die Gefässwände ergreifen, wodurch eine Art örtlicher Arteriosklerose erzeugt 
und der Zelle allmählig die Blutzufuhr entzogen wird, was zu ihrer Ausschaltung von 
der Assimilation und zu ihrer schliesslichen Entartung führe. 

Was die chemischen Reize anlangt, so ist schon der Schornsteinfeger-und 
Teerarbeiterkrebs erwähnt. Es ist neuerdings wieder die Frage erörtert, ob das 
Rauchen einen chemischen Reiz ausübe, der den Lippenkrebs erzeuge. Man ist 
jetzt mehr geneigt, dem mechanischen Reiz der Pfeife Schuld zu geben, die 
vielleicht auf kleine Schleimhautrisse einwirkt. Korber bemerkt, dass die 
Gepflogenheit armer Leute, die Zigarre oder Zigarette ohne Mundstück bis zum 
letzten Ende zu rauchen, dem Reiz der Pfeife am nächsten stehe. 

Vielleicht kommen hier öfters kleine Verbrennungen vor. 

Über die Wärmereize ist im Übrigen schon bei den Tierversuchen ge¬ 
sprochen worden. Bekanntlich beschuldigt man für Krebse des Verdauungs¬ 
schlauches, besonders der Speiseröhre, zu heisses, hastiges Trinken. 

Die chronisch entzündliche Reizung wird nun neuerdings besonders 
betont für die Gallensteine und man ist sich jetzt darüber einig, dass der 
Gallenstein das Ursprüngliche sei, auf dessen chronischen Reiz der Krebs folge 
und nicht umgekehrt. 

Haberfeld hat sich neben Erforschung dieser Frage auch mit der Ursache 
des Magen- und Luftröhrenkrebses beschäftigt. 

Er fand unter 20000 Sektionen 265 mal Gallensteine. Davon kamen auf Frauen 
195 = 72 °/o, auf Männer 70 = 28°/ 0 . Auch die Kliniker sind jetzt wie die Patho¬ 
logen der Ansicht, dass der Stein die Ursache des Krebses ist, so dass Siegert (bei 
Haberfeld) von einem Kliniker erzählt, der bei der bei Lebzeiten gestellten Diagnose 
des Gallenblasenkrebses ihn als sekundären bezeichnete, weil sich keine Steife fanden, 
und die Sektion gab ihm recht. 

Wahrscheinlich handelt es sich bei der Krebsbildung durch Steine um chronisch 
entzündliche und mechanische Reize (kleine Schleimhautverletzungen 1 ). 

Von den 164 Fällen von Gallenblasenkrebs Haberfelds kamen 119 auf Frauen 
= 73 °/ 0 , 45 auf Männer = 27 0/ 0 . Unter diesen 164 Fällen waren 119 mal Steine 
vorhanden, also in 73°/ 0 . Bei zwanzig Krebsen des gemeinschaftlichen Gallenganges 
(Choledochus) fand Haberfeld 12 mal Stbine. 

Jannowski beobachtete bei 40 Fällen von Gallenblasen krebs stets Steine, Buday 
bei 9 Fällen ebenfalls in sämtlichen Fällen Steine. Courvoisier sah in 84 Fällen 74 
mal Steine, Feil che n fei d in 26 Fällen 20 mal Steine usw. 

Von ursprünglichem (primärem) Luftröhrenkrebs fand Haberfeld 68 
Fälle, 48 mal bei Männern, 20 mal bei Frauen. Er führt die Ergebnisse anderer 
Sammelforschungen an, die ebenfalls das Überwiegen der erkrankten Männer 
zeigen. Schwalbe 14 : 1, R. Wolf 27 : 2, Riechelmann 21: 6, Redlich 21 : 5. 

Während Redlich an Berufe dachte, die besonders dem Eindringen von 


1) Dies hat Gaubil auch für die Nierenkrebse behauptet. Bei 12 Epithelialgeschwülsten 
der Niere wurden 8mal harnsaure Steine gefunden, bei 8 gleichen Geschwülsten des Nieren¬ 
beckens 6mal, dagegen scheinen die Phosphatsteine erst infolge des Krebses zu entstehen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliueuwesen Nr. 10 11. 359 


mechanisch oder chemisch schädlich wirkenden Stoffen in die Luftwege ausge¬ 
setzt sind, konnte Haberfeld keine besonders gefährdeten Berufe finden. 

Er sucht die Ursache des Überwiegens der erkrankten MäDner darin, dass 
diese überhaupt mehr im Berufe stehen wie die Frauen. 

Das Lieblingsalter ist das 6. Jahrzehnt. 

Es wird sodann festgestellt, dass die neuesten Forscher ein Überwiegen 
des Krebses auf der rechten Lunge gefunden haben, wie denn auch die ge- 
gewöbnliche Lungenentzündung und die Tuberkulose häufiger rechts als links 
gefunden wird. 

Man erklärt sich dieses Überwiegen der rechten Seite durch den Verlauf und die 
Lichtweite des rechten Hauptluftröhrenastes, der im stumpfen Winkel von der grossen 
Luftröhre abgeht, also mehr deren gerade Fortsetzung darstellt und der einen grösseren 
Querschnitt hat als der linke Hauptluftröhrenast, daher auch angesaugte Fremdkörper 
mehr rechts als links Vorkommen. 

Haberfeld fand den Sitz des Krebses 44 mal rechts, 24 mal links. Die von ihm 
angeführten Zahlen anderer Forscher sind: Pässler 85 (rechts) : 24 (links), Redlich 
17 : 14, v. Schrötter 9:6. 

Von den 68 Fällen Haberfelds betrafen den Hauptluftröhrenast 39, die 
Luftröhrenäste des Unterlappens 21 und die Äste des Mittel- und Ober¬ 
lappens nur 10. 

Die Tatsache, dass die Krebse hauptsächlich Plattenepithelkrebse, 
sogar mit Verhornung sind, spricht nach Haberfeld für die Cohnheimsche 
Theorie. 

Watchusi macht darauf aufmerksam, dass überhaupt in den Luftröhrenftsten 
Inseln von Pflasterzellen gefunden wurden, die man bekanntlich Pachydermien 
nennt und glaubt diese durch chronische traumatische, chemische und entzündliche 
Reize entstanden. 

Im Gegensatz zu Haberfeld und seinen Gewährsmännern konnte Müser bei 
0,24 % von Lungenkrebs unter 10000 Sektionen keine Bevorzugung der rechten Seite 
finden. Doch handelt es sich bei Müser um zu kleine Zahlen, um diese als ausschlag¬ 
gebend betrachten zu können. 

Haberfeld hat nun das wichtige, in der neueren Zeit auch von andern 
Forschern besprochene Auftreten von Magenkrebs im Gefolge des Magen¬ 
geschwürs erörtert Unter 20000 Obduktionsberichten war 662 mal Magen¬ 
krebs aufgeführt = 3°/ 0 . 57 °/ 0 Männer, 43°/o Frauen. Alter meist zwischen 
50—60 Jahr, unterste Grenze 20, oberste 82 Jahr. 

Von den 662 Fällen waren 106 = 16°/ 0 aus rundem Magengeschwür her¬ 
vorgegangen! Hammerschlag bei Krokiewicz fand unter 42 Fällen von 
Magengeschwür in 8 Fällen hinterher Krebs, Häberlein in 7°/ 0 , Hauser in 5%; 

Umgekehrt kann der Krebs von .dem Bauchfellüberzug des Magens nach 
der Schleimhaut zu Vordringen, Verstopfung (Thrombose) der Gefässe und hier¬ 
durch Abschneidung der Blutzufuhr (Ischämie) bewirken (Fall Fleiner). 

In der Schwedischen Sammelforschung wurde in 8,4% bei Männern und in 
14,2% bei Weibern Magenkrebs nach vorausgegangenem Magengeschwür festgestellt. 

Fibiger und Trier fanden bei der Dänischen Sammelforschung (1908), dass bei 
277 Fällen von Magenkrebs 10 mal Magengeschwür vorausgegangen war. 

Moyiniham bei Kolb berichtet über 61 Fälle von Magenkrebs, bei denen 40 
mal = 60 % Magengeschwür vorausgegangen war. 

Hirsch sah 21 mal Magengeschwüre bei 94 Magenkrebsen, 22,3%, Hagen in 10%. 

Nötzel erwähnt, dass bei 8 wegen Magengeschwüren gemachten Magendarmver¬ 
bindungen (Gastroenterostomien) hinterher Krebs eintrat, daher jetzt in diesen Fällen 
lieber Ausschneidung der Geschwüre gemacht wird. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1011. 


Zu deu chronisch-entzündlichen Reizen rechnen wir auch dieNarben- 
und Fistelkrebse, die Krebse auf syphilitischer und tuberkulöser 
Grundlage usw. 

Hier ist besonders bemerkenswert, dass an der Lehre Rokitanskis, 
Tuberkulose und Geschwülste kämen nicht gleichzeitig vor, neuerdings 
stark gerüttelt wird. 

So behauptet Franco E. Enrico, dass Tuberkulose und Krebs gar nicht so selten 
zusammen angetroffen würden, und v. Hansemann bestätigt dies in einer Besprechung des 
genannten Aufsatzes. Buday führt a. a. 0. einen Lungen- und einen Blinddarmkrebs 
auf tuberkulöser Grundlage an. 

Klose fand Tuberkulose und Krebs gleichzeitig in der Brust einer % 25jährigen Frau. 

Voigt sah Gliom und Tuberkulose bei einander im Kleinhirn. Er ist der Ansicht, 
dass die tuberkulöse Veränderung sich im Gliom entwickelt habe. 

Im übrigen wird auch wiederholt in den Sammelforschungen über Krebsbildungen 
nach Hauttuberkulose (Lupus) berichtet. 

Das Zusammentreffen von Leberkrebs und Schrumpfleber erklärt Muir 
so, dass die Schrumpfleber das ursprüngliche sei und sich darnach eine aus¬ 
gleichende (kompensatorische) Vermehrung der Epithelzellen bilde. Eine Über¬ 
schreitung dieser kompensatorischen Hypertrophie führe zur Krebswucherung. 
Er berichtet über 6 Fälle. 

Buday erwähnt 2 Fälle von Leberkrebs nach Schrumpf leber, Gavalas führt einen 
Fall von Krebs an nach Malariaschrumpfleber. Auch Julei hält die Schrumpf leber für 
das Ursprüngliche und die Krebs Wucherung gehe vom Epithel der Leber und der Gallen¬ 
gänge aus. Conti hält dagegen die Leberschrumpfung für das Nachträgliche, entstanden 
durch die Ernährungstörungen der Leber, welche der Krebs hervorruft. Geht die Schrum¬ 
pfung voraus, so steht sie ausser Beziehung zur Neubildung. Menetrier hält wieder die 
Schrumpfleber für den die Krebsbildung begünstigenden Zustand, den er den „präcancerö- 
sen“ nennt. J. Orth nennt alle dem Krebs der Haut und Schleimhäute und der inneren 
Körperteile vorausgehenden krankhaften Gewebsveränderungen „präcarzinom atöse 
Krankheiten“. 

Was das Verhältnis der Syphilis zum Krebs anlangt, so fand Körber, 
dass in 220 Fällen 14 mal Syphilis der Krebsdiagnose vorangegangen war. Die 
Syphilis habe an sich mit dem Krebs nichts zu tun, sondern rufe nur den 
chronischen Reiz zur Umbildung der Zelle hervor. 

Buday berichtet über 2 Schenkelkrebse, einen Nasen- und einen Kehlkopfkrebs 
auf syphilitischen Geschwüren. 

Gavalas fand unter 41 Fällen von Zungenkrebs 3 mal Syphilis vorliegend, einmal 
war der Krebs aus einer Leukoplakia syphilitica hervorgegangen. 

Es sei noch einmal auf die Mischgeschwülste des Carcinoma sarcoma- 
todes, sowie daraufhingewiesen, dass H. Burckhardt neulich eine Vereinigung 
von Strahlenpilzerkrankung und Krebs beschrieben hat. 

In einem Carcinom der linken Umbiegung (Flexur) des Dickdarms bei einer 38 Jahre 
alten Frau fanden sich Eiterherde, in denen sich Bruchteile von Pilzfäden und kokken¬ 
ähnliche Gebilde nach weisen liessen, die wahrscheinlich Aktinomycesdrusen entsprachen, 
obwol Kolben fehlten. 

Entweder hat die Aktinomykose als Reiz die Entstehung des Carcinoms begünstigt, 
oder in der papillären Geschwulst verfing sich eine Getreidegranne. 

Entzündlich mechanische Reizungen werden in zahlreichen Fällen als 
Ursache der Krebswucherung angeschuldigt Besondere Aufmerksamkeit ver¬ 
dient ein von E. Rehn mitgeteilter Fall. 

Mastdarmkrebs nach Thiers scher Operation des Mastdarmvorfalles. Ein vor 4 Jahren 
unter die Haut eingeführter Draht wanderte nach oben bis in die Darmlichtung und von 
da ging die Krebswucherung aus. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10,11. 


361 


1 mal wuchs nach Rehn ein Krebs auf einer nach Kniegelenkeiterung entstandenen 
Fistel, 2 mal auf Fisteln nach Knocheneiterung, 1 mal auf einer Schuppenkleienflechte 
(Psoriasis). Buday führt einen in einer Lungennarbe gewachsenen Krebs an. Menetrier 
erwähnt Magenkrebs nach chronischem Magenkatarrh, Lungenkrebs nach chronischem 
Luftröhrenkatarrh, Hautkrebs nach Hautentzündungen verschiedener Art. 

Gavalas berichtet von einem Speiseröhrenkrebs, der aus einer vor Jahren da¬ 
vongetragenen Karbolsäureätzung (Selbstmordversuch) entstand; ferner erwähnt er einen 
Fall von Gebärmutterkrebs, der nach 15jährigem Tragen eines Pfropfens entstand. 
Eine Hebamme hatte diesen zur Blutstillung in die Scheide geführt. Ein Brustkrebs ent¬ 
stand von einer Hautflechte. 10 Fälle von Hautkrebs bildeten sich auf Krampfader¬ 
geschwüren, 2 Fälle auf Yerbrennungsnarben, 1 Hautkrebs entstand nach langdauernder 
Anwendung von Ätzmitteln. 

Aus der dänischen Sammelforschung von Fibiger und Trier sind folgende Be¬ 
richte zu erwähnen: 3 Fälle von Krebs auf Unterschenkelgeschwüren, 1 Fall nach chro¬ 
nischer Flechte, ein Lidkrebs nach geschwüriger Lidentzündung, Krebs nach unvollständiger 
Entfernung einer Balggeschwulst und nachträglicher Ätzung, 4 mal Zungen- und Mund¬ 
höhlenkrebs nach Reizung durch Zähne und Zahnstümpfe. (Ähnliches bei Körb er.) 

Zum Schiass sei erwähnt, dass sich Fibiger and Trier gegen einen ur¬ 
sächlichen Zusammenhang zwischen Alkoholmissbrauch und Krebs des Ver¬ 
dauungsschlauches wenden, da sieb bei Frauen, die keinen Alkohol genossen 
hatten, dieselben Zahlenverhältnisse fanden. 

Für den Gebärmutterkrebs nimmt Körber einen merklichen Einfluss wieder¬ 
holter Geburten an. (Siehe auch Teilhaber). In 15 Fällen gingen der Krebs¬ 
bildung mehr oder weniger starke chronisch entzündliche Reizzustände voran. 

12) Krebs nach einmaligen Gewalteinwirkungen. 

a) Allgemeines. Das Verständnis für die Entstehung eines Krebsgewächses 
nach einer offenen Verletzung fällt uns, wenn wir von der eigentlichen 
noch unbekannten Ursache des Krebses absehen, nicht schwer. 

Wir wissen, dass ein chronisch-entzündlicher Reiz eine nicht gerade selten 
mitwirkende Ursache bei der Krebsentwicklung ist und wir können uns auch 
vorstellen, dass die Narbe zum Aasschalten des Epithels aus dem physiologischen 
Zusammenhang führt. 

Jede Wunde, mag sie zur sofortigen oder späteren Vereinigung oder zur 
Geschwür- oder Fistelbildung führen, wird also durch den entzündlichen 
Reiz und die Narbenbildung zur Entstehung des Krebsgewächses beitragen 
können. 

Anders können wir uns im Grunde genommen auch nicht den Einfluss 
einer stumpfen Gewalteinwirkung auf die Krebsentstebung denken. 

Auch eine stumpfe Gewalteinwirkung schafft eine Trennung des Zusammen¬ 
hanges der gequetschten Teile, eine Laesio continui, nur dass die elastische 
Haut dabei keine Trennung des Zusammenhanges erfährt. 

Und auch diese Trennung des Zusammenhanges tiefer Teile muss zu Vor¬ 
gängen führen, die der Entzündung und Narbenbildung ähnlich sind. 

Die Entzündungsvorgänge steigern sich nur nicht bis zur Eiterung und 
Verschwärung, sondern bleiben auf einer geringeren Stufe, einer entzündlich wäss¬ 
rigen Durchtränkung stehen, durch welche die Wiederherstellung der geschädigten 
Teile eingeleitet und vermittelt wird. 

Wir haben es also auch bei den Verletzungen tiefer Teile bei unver¬ 
sehrter Haut- oder Schleimhautdecke mit Entzündungsvorgängen 
oder Wiederherstellungsvorgängen zu tun, die wie die offene Wunde und 
ihre Folgen einen Reiz auf die Gewebe auszuüben vermag, und dass es auch 
Narbenbildung nach subkutanen Verletzungen gibt, das zeigen uns Knochen- 


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362 Mouatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


narben (Callus) und andere Knochenverdickungen, Muskel- und Bindegewebs- 
schwielen und dergl. 

Also auch nach Verletzungen bei unversehrter Haut werden wir chroni¬ 
schen Reiz und Narbenwirkung annehmen dürfen. Ein Unterschied ist aber 
vorhanden. Der verhältnismässig günstige Verlauf der subkutanen Verletzungen 
bedingt auch einen rascheren Heilungsverlauf. 

Es ist kaum anzunehmen, dass nach solchen, ohne den Rückstand ana¬ 
tomischer Veränderungen erfolgten Heilungen subkutaner Verletzungen noch 
nach vielen Jahren ein Reizzustand zurückbleibt, der im Stande wäre, bei 
einer Krebsbildung wesentlich mitzuwirken. 

Deshalb meine ich, dass nach stumpfen Verletzungen, wenn eine rückstands¬ 
lose Heilung erfolgt ist, nach 2 Jahren kaum noch ein ursächlicher Zusammen¬ 
hang mit einem dann noch am Orte der ehemaligen Gewalteinwirkung ent¬ 
stehenden Krebsgewächs mit Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann. 

Voraussetzung ist nur, dass auch eine wirkliche Heilung, eine restitutio 
ad integrum, erfolgt ist. 

Bleiben Schmerzen und Schwellungen oder auch Schrumpfungen des ge¬ 
quetschten Teiles zurück, Knotenbildungen der Weichteile oder Knochenver¬ 
dickungen, zeigt die gequetschte Stelle Störungen der Verrichtung, dann beweisen 
eben diese Erscheinungen, dass keine rückstandslose Heilung erfolgt ist, sondern 
dass jahrelang dauernde Reizzustände zurückgeblieben sind. Dann wird bei 
einem später als 2 Jahr nach dem Unfall am Orte der Verletzung auftretenden 
Krebsgewächs der Zusammenhang mit dem Unfall nicht deshalb als unwahr¬ 
scheinlich bezeichnet werden können, weil schon 2 Jahr seit der Verletzung ver¬ 
gangen sind. 

Die oben geschilderten Verletzungsrückstände und auch ständige, anschei¬ 
nend glaubhafte subjektive Beschwerden können dabei einen viel grösseren Zeit¬ 
raum zwischen Unfall und Gewächsentstehung überbrücken. 

Bei offenen Verletzungen mit zurückbleibenden Narben, besonders solchen, 
die wegen der Grösse (Brandnarben) oder wegen Verwachsungen beständigen 
Reizen durch Zerrungen und Aufplatzen, Wärme- und Kälteeinflüssen ausgesetzt 
sind, wird man noch viel weniger berechtigt sein, sich sklavisch an einen kurzen 
Zeitraum zu binden, nach dessen Ablauf man zur Ablehnung des Zusammen¬ 
hanges zwischen Verletzung und Gewächs berechtigt wäre. 

Eine Narbe wie die beschriebenen oder gar eine Fistel oder ein Geschwür 
können für Lebenszeit Verletzung und Gewächsbildung überbrücken. 

Die in den letzten Jahren erfolgten Veröffentlichungen über Krebsentstehung 
nach stumpfen Verletzungen sind recht spärlich, ein Beweis, wie die Ver¬ 
letzung nicht nur nicht die letzte eigentliche Ursache der Gewächs¬ 
bildung ist, sondern wie sie auch unter den wesentlichen Hilfs¬ 
ursachen eine zahlenmässig recht kleine, unbedeutende Rolle spielt 

Bedauerlich ist es, dass die meisten Ärzte Berichte über Fälle von an¬ 
scheinend nach Verletzungen entstandenen Krebsgewächsen so ausserordentlich 
dürftig beschreiben. Oft ist weder die Art und die Grösse, noch der Ort der 
Gewalteinwirkung angegeben, so dass die Fälle weder als wissenschaftliche 
Beweise gelten können, noch auch den Zwecken der Unfallgesetzgebung ge¬ 
nügen, obwohl diese ihre Anforderungen an den Beweis des Zusammenhanges 
zwischen Unfall und Gewächsbildung wesentlich bescheidener stellt, als die 
wissenschaftliche Forschung und sie auch weniger scharf und schroff stellen 
kann, da die Verletzten nicht unter unserer mangelhaften Kenntnis über die 
Entstehung der Geschwülste leiden dürfen. 

Ihnen und der Wissenschaft wäre aber durch genau beobachtete und be- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 363 


schriebene Fälle mehr gedient, als durch eine Fülle oberflächlich berichteter 
Fälle. 

Gerade bei den Sammelforschungen müsste ein grosser Wert auf die sorg¬ 
fältige kritische Betrachtung der Fälle gelegt werden, was ja seine grossen 
Schwierigkeiten haben mag, aber doch bis zu einem gewissen Grade erreicht 
werden kann, wie das die mustergültige Sammelforschung von Korber be¬ 
weist. 

Ich bringe aus anderen Sammelforschungen die auf den Zusammenhang mit 
Verletzungen hindeutenden Mitteilungen nur, weil sich wichtige Einzelheiten 
auch aus einer Menge solcher dürftiger Beschreibungen immerhin herausheben. 

Ganz allgemeine Angaben macht Rahts, indem er erwähnt, dass eine 
Reihe von Mitteilungen auf die Bedeutung des Traumas hinweise. 

In der schwedischen Statistik wird bei 22 Fällen von Kieferkrebs 3 mal 
eine unmittelbare Verletzung als Ursache angegeben, beim Brustdrüsenkrebs 
wird in 9 °; 0 (18 mal) eine Verletzung für die Entstehung des Krebsgewächses 
verantwortlich gemacht. 

b) Die offenen Verletzungen als Ursache des Krebses. 

Die Fälle von Krebs nach offenen Verletzungen sollen nur kurz er¬ 
wähnt werden, weil deren Einfluss mit den bekannten Folgezuständen (Ent¬ 
zündung, Geschwür, Fistel, Narbe) auf Krebsentstehung für eine Reihe von Fällen 
ziemlich sicher steht. 

In der dänischen Sammelforschung wird ein Fall von Brustkrebs erwähnt, der sich 
aus einer durch eine Fischbeinspange des Korsetts entstandene Wunde entwickelte; in 
zwei Fällen von Gebärmutterkrebs soll sich dieser ira Anschluss an Zangenentbindungen 
entwickelt haben. 

Meller nimmt für die Hautkrebse an, dass mit der Verletzung ein wirksames Gift 
(Agens) eingeimpft werde; daher regt er die Frage an, ob nicht alle Krebse durch ganz 
geringfügige, nicht beachtete Verletzungen der Haut ihren Anfang nehmen. 

Es kam bei den offenen Verletzungen nicht zur Heilung, sondern es bildete sich 
ein Geschwür, aus dem das Krebsgewächs emporwucherte. 

Als verletzende Einwirkungen zählt Meller auf: Verletzungen durch auffallende 
Steine, durch Holzspäne, durch Kuhhornstösse, durch Bienenstiche und Käferbisse, durch 
Verbrennungen mit Schmalz bei Frauen, mit der Zigarre bei Männern, Glassplitterver¬ 
letzungen, Nagelritzungen, gespaltene Abszesse und Furunkel, die nicht heilen, Schnitt 
mit dem Rasiermesser, Blase an der Unterlippe nach Rauchen einer Virginiazigarre, Säge¬ 
verletzungen an der Unterlippe, Verletzung durch den Beisskorb eines Hundes. 

Der Zeitraum zwischen Verletzung und Auftreten der Geschwulst 
ist oft ein recht langer. 

So wird ein Krebs der Schläfengegend auf einen vor 14 Jahren erlittenen Käfer¬ 
biss zurückgeführt, ein Krebs der Stirngegend auf eine vor 4 Jahren erfolgte Haut¬ 
abschürfung; ein ebendaselbst beobachtetes Krebsgewächs wird auf eine vor 8 Jahren 
erfolgte Bissquetschwunde zurückgeführt; ein Krebs der Stirngegend entstand aus einem 
Geschwür, das von einer vor 18 Jahren stattgehabten Verbrennung herrührte. 

In der Augengegend wurden 8 mal Krebse beobachtet, die von teilweise 4 Jahre 
alten Verbrennungsgeschwüren herrührten. 

An der Wange wurde ein Krebsgewächs auf eine 10 Jahr vorher erlittene Ver¬ 
brennung zurückgeführt; ein weiteres entstand in einer 13 Jahr alten Verletzungsnarbe, 
2 Wangenkrebse entwickelten sich aus Geschwüren, die aus 12 Jahre zurückliegenden 
Verletzungen hervorgegangen waren. 

An der Nase wurde 14 mal Krebs nach Erosion (vor 4 Monaten entstanden) beob¬ 
achtet, 2 mal nach Verletzung einer Warze (vor 7 und 8 Monaten), 2 mal nach Ver¬ 
letzungen^), die ein Jahr 6 Monate zurücklagen, 1 Krebs nach Verbrennung vor 2 Jahren, 
2 mal wird Druck durch den Bügel des Augenglases 8 Jahre hindurch angeschuldigt. 
Nach Bienenstich entstand einmal Krebs nach 2 Jahren. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Am Ohr entstanden 3 mal Krebse an wunden Stellen nach 9 Monaten und einmal 
Krebs bei Ohrenfluss nach mehreren Monaten. 

Wange: An wunden (excoriierten) Stellen 7 mal nach 1 Jahr 4 Monate, 

1 mal bei Furunkel nach 1*/ 2 Jahren, nach Schnitt 2 mal nach 6 Jahren, in Narben 
1 mal nach 7 Jahren, auf Lupus 11 mal nach 10 Jahren, auf einem Geschwür der Ober¬ 
lippe 1 mal nach 8 Monaten, in einer Narbe 1 mal nach 2 Jahren. 

In der dänischen Sammelforschung werden 115 Fälle von Hautkrebs aufgeführt, in 
denen die Ursachen angegeben sind. Bei weitem nicht alle wiesen auf eine Verletzung hin. 

2 mal werden Druck und Wundreiben durch das Brillengestell, 4 mal wurden Ra¬ 
sieren, sodann Kratzen, Risse durch Nägel, 1 mal wird eine Verletzung durch Holzsplitter 
als Ursache angeführt, 1 mal eine durch Kalkstaub gereizte Wunde, einmal soll ein Mutter¬ 
mal durch Druck des Hosenträgers zur krebsigeu Entartung gebracht worden sein. 1 mal 
entstand ein Hautkrebs */ 2 Jahr nach einem Pferdetritt gegen den Hodensack. 

Zu der fast unmittelbaren Entstehung nach Wunden fügt J. Steinhausen 
dem bekannten Hahnschen Fall noch einen Fall von Würtz an: 

45 Jahre alte Frau wird an der Wange durch einen vom Baum fallenden Apfel 
verletzt Aus der kleinen Wunde wurde ein schlaffes Geschwür; nach 3 Monaten entstand 
Krebs der benachbarten Lymphdrüsen. 

Ferner erwähnt J. Steinhausen einen Fall von dem Warschauer Chir¬ 
urgen Oderfeld. 

Eine Frau von 40 Jahren hatte sich ein Blasenpflaster auf die Stirn gelegt. Auf 
dem Geschwür entwickelte sich Krebs. 

Zwei Fälle bringt Körber: 1) Hautkrebs. 64jährige Frau hatte seit 8 Jahren 
eine Pieke über der rechten Augenbraue, die sie sich einmal durch einen heftigen Stoss 
verletzte. Daraufhin krebsige Entartung (vielleicht war die Pieke schon bösartig und die 
Verletzung übte nur eine beschleunigende Wirkung aus). 

Körber: 2) 40 Jahr alte Direktorswitwe, Gebärmutterkrebs. Ein Jahr vorher 
wegen einer unter der Schleimhaut sitzenden Muskelfasergeschwulst operiert. In der 
Narbe entwickelte sich Krebs. 

Es fragt sich, ob die Operation des Myoms als die den Krebs hervorrufende Ver¬ 
letzung aufzufassen ist, vielleicht durch Versprengung von Epithelzellen in die Tiefe? Oder 
gaben die an die Operation sich anschliessende Entzündung und die Narbe den Reiz zum 
Auslösen für die Krebsentwicklung? 

c) Krebs nach stumpfen Verletzungen: 

In der dänischen Sammelforschung werden unter 198 Brustkrebsen in 12 
Fällen stumpfe Verletzungen als Ursachen angegeben. Die Verletzungen wurden 
herbeigeführt durch Kuhhornstösse, anderweitige starke Schläge und Stösse, 
Druck gegen eine Krücke, eine Tischkante. 

Bei Gebärmutterkrebs wird in zwei Fällen als Ursache Stoss gegen den 
Steiss und gegen den Unterleib angeführt. 

Körber fand in der Hamburger Sammelforschung, wenn man nur ein oder 
wenige Male stärkere äussere Gewalteinwirkungen als Ursachen ansieht 17 mal 
unter 238 Fällen Verletzungen ='7,14 %. 

Die Fälle sind folgende: Die kritischen Bemerkungen am Schluss sind alle fast aus¬ 
schliesslich vom Verfasser gemacht. Es sind nur einige Fälle ausgelassen, bei denen eine 
eigentliche Verletzung nicht in Frage kommt, so ein Fall von Bauchspeicheldrttsenkrebs 
nach Schlaganfall. (Apoplexie). 

1. 36jähriger Mann. (Hautkrebs): In der rechten Ellenbeuge seit 10 Jahren Ver¬ 
brennungsnarben. Vor 1 / 4 Jahr zweimal innerhalb 14 Tagen je einen heftigen Schlag durch 
Arm des Webstuhles an derselben Stelle. Blutquese, die nicht mehr heilte und krebsig 
entartete. Schliesslich handtellergrosser Hautkrebs. Ausschneidung. Rückfall nach 
2 1 2 Monaten. Auslösungen des Armes. Krebs in der Narbe. Nach 3 Monaten Tod. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10 11. 365 


2. 56jfthrige Frau. (Magenkrebs): Lange Zeit vorher magenleidend. Vor 2 Jahren 
Fall mit dem Leibe gegen Feuerherdkante. 1907 Magenblutung (wie lange nach Un¬ 
fall?), seitdem Verfall. 1908 Tod an Magenkrebs. 

Man muss an vorausgegangenes Geschwür denken, wie auch der behandelnde Arzt 
tat. Gewalteinwirkung weder örtlich genau bestimmt, noch zeitlich in deutlichem Zu¬ 
sammenhänge. 

3. 47 Jahr alter Kutscher. (Pförtnerkrebs): Vor 3 Jahren (7. Dezember 1904) 
starken Stoss beim Wagenherausschieben gegen die rechte Rückenseite etwa in Pförtner¬ 
höhe. Vor 3 Jahren zum ersten Mal Schmerzen in der Magengegend. Damals nicht be¬ 
handelt, vor 2 Jahren dieselben Schmerzen. 3 Wochen behandelt ohne Besserung. Seit¬ 
dem dauernd Schmerzen. 8. April 1908 Resektion wegen Pförtnerkrebs mit Ergriffen¬ 
sein der benachbarten Drüsen. 3. Mai 1908 geheilt entlassen. Juni 1909 noch als 
Kutscher tätig. 

Wenig wahrscheinlich, weil der Stoss die dicken Weichteile der Rückenmuskulatur traf. 

Hat sich auch in der Folge bemüht, den Betriebsunfall als Krankheitsursache hin¬ 
zustellen und vielleicht die Gewalteinwirkungen übertrieben geschildert. 

4. 23 Jahr alter Schmiedemeister. (Krebs des Zwölffingerdarms): Im Winter 
1906/1907 Hufschlag gegen Oberbauch. Seitdem Leibschmerzen, häufig Erbrechen. Seit 
1 Jahr Kräfteverfall und Geschwulst im Leibe. Tod 14. November. 

Krebs des Zwölffingerdarms mit zahlreichen Tochtergeschwülsten. Wahrscheinlich! 
Angaben machen znverlässigen Eindruck. Seltene Örtlichkeit stützt die Angaben. 

5. 52 Jahr alter Maschinenbauer. (Brustkrebs beim Manne): Anfang 1906 
bei Erdarbeiten Fall eines Feldsteines gegen linke Brust. Schwellung 1906, Ausschälung 
der Geschwulst. Oktober 1907 und März 1908 wiedergewachsene Geschwulst operiert, 
die sich jetzt als gewöhnlicher Brustkrebs erweist. Nach 4 Wochen geheilt entlassen. 

6. 64 Jahre alter Arbeiter. (Blasenkrebs): Will vor 2 Jahren Stoss gegen 
Magengegend erlitten haben, bald Auf hören der Schmerzen, auch sonst keine Folgen. 
Vor 3 Monaten erschwertes Harnlassen. Blut ira Harn. Gallertkrebs der Blase. Frag¬ 
lich, da Gewalteinwirkung nicht erheblich gewesen zu sein scheint, auch nicht örtlich 
dem Krebssitz enspricht. 

7. 36 Jahr alte Photographenfrau. (Krebs der weiblichen Brust). 4. 8. 1896 
Stoss mit der Brust gegen Tischkante. Es bildete sich rasch ein Knötchen, das im Ver¬ 
lauf eines Jahres Walnussgrösse erreichte, 1907 Abnahme der linken Brust mit Aus¬ 
räumung der Achseldrüsen. 1908 Rückfall mit Brustfellkrebs. Tod. Faserkrebs. 

8. 42 Jahr alte Schlossersfrau. (Krebs der weiblichen Brust): Vor 4 Monaten 
Stoss mit der Brust gegen die Sofaecke, blauer Fleck, der wieder verschwand. An der¬ 
selben Stelle nach 4 Monaten Knoten. Ausschälung geheilt (gewöhnlicher Brustkrebs). 

9. 39jähriges Kinderfräulein. (Krebs der weiblichen Brust): Vor 3 Jahren 
starker Stoss am Bettkopf gegen die rechte Brust. 2 Jahr darauf harte Stelle in der 
rechten Brust, ! / 4 Jahr später allgemeine Mattigkeit und Schmerzen in der Brust, 
Blutungen aus dieser. 28. 12. 1907 Abnahme der Brust mit Ausräumung der Achsel¬ 
höhle. Gewöhnlicher Brustkrebs. Zweifellos! 

10. 56 Jahr alter Drechsler. (Mastdarmkrebs): Vor i j 2 Jahr Sturz von der 
Treppe, seitdem Schmerzen am Steissbein und in der Aftergegend, vorher gesund und 
ohne Stuhlbeschwerden. Ausschneiden des Mastdarms wegen Drüsenkrebs (Adeno-carcinoin). 
8. 12. 1908 Geschwulst am Kreuzbein. Fall zweifelhaft. Angaben zu dürftig. 

11. 46 Jahr alter Hilfsbahnwärter. (Mastdarmkrebs): 1902 Fall auf das 
Kreuzbein. Will seitdem immer Schmerzen beim Stuhl gehabt haben. Seit 8 Wochen 
Abmagerung. Seit 4 Wochen Blutabgang. Seit Unfall Stuhlgang nur durch Abführ¬ 
mittel oder Klystiere zu erzielen. Mastdarmkrebs. Ausschneidung zweizeitig 8. 10. und 14. 
10. 1908. Tod 25. 10. 1908. Verwandten zeigen ausgesprochene Absicht, Unfall verantwort¬ 
lich zu machen, der auch zu weit zurttckliegt, Zusammenhang daher wenig wahrscheinlich. 

12. 57jähriger Handelsmann, starker Trinker. (Krebs der Bauchspeichel¬ 
drüsen): Will vor 8 Monaten Quetschung der Wirbelsäule in Magenhöhe erlitten haben. 
4V 2 Monate Magenbeschwerden. Schmerzen. Erbrechen. Aufstossen. Abmagerung. 
Geschwulst fühlbar. Verbindung zwischen Magen und Darm (Gastroenterostomose). Tod 
au Lungenemphysem. Section: Bauchspeicheldrüsenkrebs. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Es ist denkbar, dass der Krebs nach Zerreissung der Bauchspeicheldrüse entstanden 
ist. Angaben über die Gewalteinwirkung wenig genau. 

13. 52 Jahr alter Maschinenbauer. (Brustkrebs beim Manne): Anfang 1906 
bei Erdarbeiten Fall eines Feldsteines gegen linke Brust. Schwellung. 1906 Ausschälung 
der Geschwulst; Oktober 1907 und März 1908 wiedergewachsen. Geschwulst operiert, 
die sich jetzt als gewöhnlicher Brustkrebs erweist. Nach 4 Wochen geheilt entlassen. 

Weitere Fälle bringen: 

Dr. F. Henrich. Ein Fall von Hautkarzinom nach Trauma. Ein Fabrik¬ 
arbeiter hat vor 10 Jahren Verbrennung des rechten Armes erlitten. Vor 14 Wochen durch 
Schlag eines Webstuhles Blase am rechten Oberarm von Taubeneigrösse oberhalb der Ellen¬ 
beuge. 14 Tage darauf wieder Schlag des Armes vom Webstuhl gegen dieselbe Stelle, 
wobei die Blase platzt. Es entleert sich blutige Flüssigkeit und bildet sich ein Geschwür. 
Probeschnitt ergibt zellenreiches Cancroid, Abnahme des Oberarmes verweigert. Nach 
2 V 2 Monaten ist das ganze Geschwür gewachsen und an der Stelle, an der ein Probe¬ 
schnitt gemacht war, hat sich eine erhebliche Geschwulst gebildet. 

Cottis: 53jähriger Mann erleidet schwere Quetschung der Hüftgegend. Es entwickel¬ 
ten sich Erscheinungen, die für eine bösartige Geschwulst sprachen. 8 Monate nach dem 
Unfall Tod. Am oberen Oberschenkelende Erweichung. An Stelle des Markes epitheloide 
Zellen. Im klinischen Bild perniziöse Anämie. 

Redaelli. Eine seltene Geschwulst der männlichen Brustdrüse. 60jähriger 
Mann beobachtete 5 Monate nach einem Trauma (?) die Entstehung eines kleinen Knotens 
unter der rechten Brustwarze, welcher im Lauf von 4 Monaten die Grösse eines Hühner¬ 
eies erreichte. Entfernung der Geschwulst, nach 6 Monaten Rückfall. Adenocarzinom. 
Eine Schwester des Kranken war infolge einer Brustdrüsengeschwulst gestorben. 

Suse wind hält in folgendem Fall, den ich auch zu begutachten hatte und 
wie Susewind beurteilt habe, die Entwicklung eines aus Resten von Kiemenspalten 
entstandenen Krebses der linken Halsgegend durch lange Zeit hindurch fort¬ 
gesetzte Einrenkungsversuche des aus dem Schultergelenk ausgerenkten Armes 
für wahrscheinlich. Branchiogener Krebs. 

Der Bierfahrer Heinr. H. aus B. glitt am 28. September 1908 auf einer Treppe aus 
kam zu Fall und erlitt eine vollständige Ausrenkung des linken Schultergelenks. Er liess am 
gleichen Abend seinen Hausarzt, Herrn Dr. W. in B.,.kommen, welcher die oben genannte 
Verletzung feststellte und die Einrenkung sofort versuchte. Die bis zur völligen Ermüdung 
des Arztes fortgesetzten und kunstgerecht durchgeführten Einrenkungsversuche führten nicht 
zum Ziel. Die Versuche wurden deshalb am folgenden Morgen in tiefer Chloroformbetäubung 
wiederholt. Es gelang jetzt erst nach 3 / 4 ständiger grösster Anstrengung den Oberarmkopf 
in die Gelenkpfanne zurückzubringen. Herr Dr. W. betont in einem später von ihm ein¬ 
geholten Gutachten vom 1. März 1909, dass er seit vielen Jahren Hausarzt bei dem 
Verletzten sei, dass er aber nie irgendwelche Anschwellung der Halsdrüsen beobachtet habe. 

Anfangs Januar 1909 (4 Monate nach dem Unfall) wurden Anschwellungen im 
untern Teil der linken Halsseite beobachtet, die sich zu knolligen Auswüchsen unter dem 
Kopfnicker vergrösserten. Operation 3. Februar 1908. Völlige Entfernung nicht möglich. 
Cancroidineinspritzung nach Schmidt-Köln erfolglos. Später Tochtergeschwulst im rechten 
Schienbein. Tod am 24. Juni. 

Laskowitz berichtet über einen Hodenkrebs, der 1V 2 Jahr nach einem Stoß mit 
dem Holzstiel eines Beiles entstand. In der Zwischenzeit anfallsweise Schmerzen und 
allmählig zunehmende Schwellung. 

Thiem, Krebs der Bauchspeicheldrüse: Aus Akten: 48 jähriger Fischer wird 
am 13. Juli 1907 von dem unteren Ende des bei grossem Sturm über Bord gegangenen 
Mastbaumes gegen den Bauch getroffen, sodaß er einige Zeit bewußtlos liegen blieb. Die 
seit dieser Zeit ständig im Leibe auftretenden Schmerzen gedachte er durch Einreibungen 
zu beseitigen und ging erst nach 5 Monaten zum Arzt. Es wurde bei dem etwas ab¬ 
gemagerten Mann unter dem rechten Rippenbogen eine druckempfindliche Stelle in der 
Lebergegend gefunden, aus der sich sehr schnell eine schliesslich bis zum Nabel reichende 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


367 


Geschwulst mit glatter aber etwas buckliger Oberfläche entwickelte. Tod am 18. März 1908. 
Sektion ergibt 13 cm langen 12 cm breiten Zylinderzellenkrebs der Bauchspeicheldrüse, 
der deu unteren Teil des Magens umgriff. 

Thiem aus Akten: 53jähr. vorher gesunder Bergmann erleidet durch Kohlenver¬ 
schüttung Hand-, Brust- und Bauchquetschung, wird auf dem Wege zum Lazarett ohn¬ 
mächtig. Anfangs nur an Handverletzung behandelt. Nach 4 Mon. starke Magenbe¬ 
schwerden. Tod 6 *4 Monate nach Unfall an Magenblutung aus einem oberflächlich zerfallenen 
Krebs. Durch Verwachsung von Magen, Darm und Milz links kopfgroße Geschwulst. 


13) Erkennung (Diagnose) des Krebses. 

Die frühzeitige Erkennung des Krebses ist von grosser Wichtigkeit, da nur 
frühzeitige Operation Aussicht auf Dauererfolg bietet. 

Nach Buday bleiben etwa 20 bis 25°/ 0 von Krebsleiden, wie die Sektionen 
ergeben haben, der klinischen Beobachtung verborgen. Hauptsächlich sind dies 
Krebse der Lunge, des Magens, des Darmes, der Bauchspeicheldrüse, der Gallen¬ 
blase, der Vorsteherdrüse und des Eierstockes. 

In anderen Fällen, z. B. beim sekundären Leberkrebs, ist die Ausgangsstelle 
nicht zu finden. 

Torri hat darauf aufmerksam gemacht, dass Neubildungen des Brustfelles oft 
für gewöhnliche Brustfellentzündungen angesehen werden. 

Kuttner erwähnt, dass Mastdarmkrebs oft für Hämorrhoidalleiden und Ischias 
gehalten wird, dass mau auch bisweilen an tabische Analkrisen gedacht hat. Er em¬ 
pfiehlt ausser der Untersuchung in Knieellenbogenlage bei hochsitzendenMastdarmkrebsen 
Untersuchung im Stehen, besonders nach einigen Tagen der Verstopfung, weil die Kotsäule 
die Krebsgeschwulst abwärts drängt. Ausserdem sind Mastdarmspiegelung und Röntgen¬ 
aufnahme nach Einführung von Wismuthaufschwemmung zu macheu. Grosse Klystiere 
bringen die Gefahr des Durchbruchs. Kennzeichnend ist oft der Krebsgeruch. 

Hirsch fand in einem Falle von Magenkrebs die Drüsen in der rechten 
Oberschlüsselbeingrube vergrössert, während man sonst bei Krebsen der Bauch¬ 
höhle meistens die Lymphdrüsen der linken Oberschlüsselbeingrube ergriffen 
findet. In dem Hirschschen Falle lag der Brustmilchgang (Ductus thoracicus) 
rechts. 

Salomon und Saxl haben gefunden, dass bei Krebskranken die Oxyprotein- 
säureausscheidung gesteigert ist Damit wäre es gelungen, zum ersten 
Male eine hauptsächlich der Krebskrankheit zukommende Stoffwechselstörung 
nachzuweisen. Hierzu ist zu bemerken, dass diese Steigerung auch in der 
Schwangerschaft vorkommt. 

Pfeiffer und Finsterer wollen einen anaphylaktischen, gegen das eigene 
Carcinom gerichteten Körper im Serum von Krebskranken gefunden haben. 
Doch stehen Bestätigungen von anderer Seite noch aus. Anaphylaxie ist das 
Gegenteil von Immunität, also eine Überempfindlichkeit gegen Krebsinfektion. 


14) Verlauf der Krebse: 

Beim Verlauf des Krebsessindaus den neueren Veröffentlichungen bemerkens¬ 
wert die Mitteilungen betreffend die Dauer des Krebses, über die folgende beiden 
Tafeln von Körper Aufschluss geben: 

Tafel I. 

W eiche Zeit verlief durchschnittlich von den erstensub.jektivenStörungen 
an bis zur Diagnosenstellung? 


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368 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Es ergibt sich, zeitlich geordnet, die nachstehende Reihenfolge. 

1. Gallenblasenkrebs 


4,2 Monate 

2. Lungenkrebs . . 


4,7 ,. 

3. Speiseröhrenkrebs . 


6,0 „ 

4. Gebärmutterkrebs 


6,2 

5. Magenkrebs . . . 


7,0 . 

6. Zungenkrebs . . . 


7,2 

7. Schlundkrebs . . . 


7,5 „ 

8. Sonstige Haut . . 


8,0 , 

9. Darmkrebs . . . 


8,6 „ 

10. Kehlkopfkrebs . . 


8,9 ., 

11. Brustkrebs . . . 


9,1 „ 

12. Lippenkrebs . . . 


25,0 

13. Gesicht und Kopf . 

Tafel II. 

45,6 


Zeit von der 

Gesamte 


Diagnose bis zum Tode 

Entwickelungszeit 

1. Gallenblasenkrebs . . 

. . . 4 Monate 

4,6 Monate 

2. Lungenkrebs . . . 

• • • 2,7 „ 

7,4 „ 

3. Speiseröhrenkrebs . . 

• • • 4 

9,8 ,, 

4. Gebärmutterkrebs . . 

. . . 4,4 „ 

10,6 „ 

5. Magenkrebs .... 

■ • • 1,8 „ 

8,8 >) ., 

6. Schlundkrebs.... 

1,5 „ 

10 

7. Darmkrebs .... 

• • ■ 4,5 „ 

13,1 „ 

8. Brustkrebs .... 


19,2 „ 


Es wäre sehr dankenswert, wenn diese Tafeln durch Berechnungen aus 
anderen Sammelforschungen ergänzt würden. 

15) Tochtergeschwulstbildung (Metastasen). 

Es sind einige Angaben über Tochtergeschwulstbildung bemerkenswert. 

Schnitzler und ausserdem Blumer haben darauf aufmerksam gemacht, 
dass eine sehr häufig bei Magenkrebs vorkommende Tochtergeschwulstbildung 
(Metastase) in einer krebsigen Verdickung der vorderen Mastdarm¬ 
wandung besteht, die oft zur Mastdarmverengerung führt. 

Buday beschreibt zwei Dickdarmkrebse der S-förmigen Ausbiegung ohne 
Tochtergeschwülste und ohne Drüsenkrebs. Er bestätigt die von den Chirurgen 
in der neueren Zeit betonte verhältnismässige Gutartigkeit des Darmkrebses. 

Ich konnte in einem Obergutachten für das Reichsversicherungsamt auf Grund dieser 
Tatsache nachweisen, dass ein Mann garnicht an dem von anderer Seite behaupteten 
Krebssiechtum, sondern an der Unwegsamkeit des Darmes (Ileus), also an der rein 
mechanischen Wirkung des Darmkrebses gestorben war. 

Assmann und Buday bestätigen die Angabe von Recklinghausens, dass die 
häufigste Ursache von Knochenkrebs in dem ursprünglichen Krebs der Vorsteherdrüse 
zu erblicken ist. 

15) Ein Schlusswort zur Heilung des Krebses: 

Czerny hat über eine durch Probebauchschnitt von selbst geheilte Leber¬ 
geschwulst berichtet, die er für Sarkom oder Tuberkulose, Heidenhain-Worms 
für Krebs hielt. 

Über zwei Heilungen durch Wundroseinfektion berichtet Giovanni 
Bolognino-Turin. 

Der eine Fall betrifft ein Sarkom. 

47 jähriger Mann. Geschwulstinasseu in der rechten Leistengegend von Apfelgrösse, 

1) v. Mikulicz rechnet von den ersten Erscheinungen des Magenkrebses bis zum Tode 
wenige bis 3S Monate, im Mittel 11'/.-, Monat. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 369 


Rückfall eines vor 2 V 4 Jahr operierten Adenomcarcinoms, ist wegen Beckenknoten'nicht völlig 
zu entfernen. Im Wundverlauf schwere Wundrose 10 Tage lang, während der von der Wunde 
reichlich brandige Fetzen abgestossen wurden. Heilung, die nach 20 Monaten noch andauerte. 

2. Frau mit apfelgrosser Geschwulst in der rechten Achsel, die teilweise geschwürig 
zerfallen war, mit Messer und Scheere entfernt. — Rundzellensarkom. — Nach 1 Monat 
wieder gewuchert. Mit scharfem Löffel ausgekratzt. Nach 10 Tagen Wundrose der 
rechten Brustseite und des Armes. Abstossen brandiger Fetzen aus der Wunde, die dar¬ 
nach gesunde Granulation zeigte und vernarbte. Heilung noch nach 13 Monaten von Bestand. 

Zacharias warnt vor der vorbereitenden Operation vor Entfernung 
der krebsigen Gebärmutter, die, abgesehen von der Gefahr der Infektion, zu 
Krebskeimverschleppungen führe. Er schiebt 6 Todesfälle darauf. 

Stuart Löw hat niemals Schleimsucht (Myxödem) mit Krebs zusammen 
gesehen und glaubt, dass Schilddrüsenausschneidung die Krebsentstehung be¬ 
einflusse. 

Eine Mahnung an die Chirurgen, bei doppelseitigen Körpergebilden 
daran zu denken, dass bei Krebs der einen Seite auch häufig die andere ergriffen 
ist, enthält eine Veröffentlichung von Kusnetzky. Bei Eierstockkrebs müssen 
immer beide Eierstöcke entfernt werden, da im scheinbar gesunden zweiten Eier¬ 
stock fast immer krebsige Entartung gefunden wird. Sabrazes etHusnot fanden 
dies auch bei Sarkomen der beiden Nieren und Nebennieren. 

Über die Nutzlosigkeit der Serumbehandluug ist schon gesprochen. Der 
Bestrahlung wird das Wort im Anschluss an die Operation geredet. 

Fedoroff spricht sich folgendermaßen aus: Die Behandlung mit den ver¬ 
schiedenen Sera, mit verschiedenen Farbstoffen, mit Jodkalien, mit Chelidonium 
majus, mit Trypsin ist durchaus erfolglos. Röntgenlicht. Radium. Finsenlicht und 
Fulguration wirken nur auf das Epitheliom der Haut günstig. Also Operation 
mit Röntgenstrahlen und Fulguration am Operationstisch. 

Über den Unterschied zwischen Röntgenbestrahlung und Fulguration 
äussert sich Abetti-Florenz: 

Durch Fulguration von Geschwulstzellen in der Petrischale ohne Ableitung werden 
nach 20—30 mal weder die Krebszellen noch die Sarkomzellen von Ratten und Mäusen electiv 
zerstört. Es bildet sich lediglich eine oberflächliche nekrotische Lamelle, deren Breite 
von der Bestrahlungsdauer abhängig ist, unter welcher sich aber unveränderte Tumor¬ 
zellen finden. 1 . Diese «nekrotische Lamelle bietet nichts für die Fulguration Charakte¬ 
ristisches, sondern kann lediglich als eine Hitze- bzw. Austrocknungswirkung gedeutet 
werden, denn sie bildet sich auch unter dem Einfluss der auf die Tumorfläche vereinigten 
Sonnenstrahlen. 2. Die Kohlensäure scheint die durch die Fulguration hervorgerufene 
histologisch nachweisbare Zellveränderung abzuschwächen. 3. Die 1 —3 ständige Wirkung 
der Radium- und Röntgenstrahlen bedingt tiefer gehende, ausgedehntere histologische Ver¬ 
änderungen der Geschwulstzellen, welche an dem gesamten Tumor erkennbar sind, ohne 
dass es zu oberflächlicher Nekrose (Lamellenbildung) kommt. 

Leopold Freund fällt folgendes Urteil über die Funkenbehandlung: 

Sowohl mangels einer ausgesprochenen hochgradigen elektiven Wirkung auf Carcinom- 
zellen, als auch mangels einer gleichmässigen Flächen- sowie gleichmässigen und aus¬ 
reichenden Tiefenwirkung können die von Keating-Hart empfohlenen Entladungen der 
gewöhnlichen Oudin’schen Resonatoren zurZeit noch nicht als ein sicheres Mittel zur 
Zerstörung von nach der Operation zurückgebliebenen Krebskeimen betrachtet werden. 

Die Röntgenstrahlen wirken 1 . kräftiger zerstörend auf die Krebszelle als auf gesunde 
Gewebe, 2. wirken sie in den von ihnen ausgesetzten Flächen nahezu gleichmässig und 
3. wirken sie in beträchtliche Tiefen. 

Etwas günstiger hat sich Czerny auf dem letzten Deutschen Chirurgen¬ 
kongress über die Fulguration ausgesprochen. 

Die Kreuznacher Radiolpräparate sind zu kurze Zeit im Gebrauch, um schon 
ein Urteil zu fällen. 


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370 Monatsschrift für Unlullheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Erich von der Lexerschen Klinik warnt davor, zu viel von der Radio¬ 
therapie zu erwarten. 

Jüngst hat R. Oestreich Einspritzungen mit chondroitinschwefelsaurem Natron 
(Antituman genannt) empfohlen. Dieses Mittel wurde gewählt, weil Arterienwände und 
Knorpelgewebe von Tochtergeschwülsten des Krebses meist verschont bleiben. Nach¬ 
prüfungen fehlen noch. 

Lexer, der früher meinte, man dürfe nur Basalzellenkrebse ohne Verhärtung 
benachbarter Drüsen mit Röntgenstrahlen angreifen, ist jetzt geneigt, auch davon abzu¬ 
raten. Man ist nie sicher, ob die Röntgenstrahlen wirklich eine Heilung herbeiführen 
und ob der Krebs nicht seine Gutartigkeit aufgibt. 

Eine neue Art der Ätzung die „Elektroignition“ empfiehlt Cisneros Endoro. 

Elektroignition ist eine reizlose Kantossiation für die Exstirpationswunde. Die 
Fulguration und Ähnliches sind nur eine mangelhafte Elektroignition des ArsonvaPschen 
bipolaren Verfahrens. Der Funke ist ein Feuer, das brennt ohne Hitze. 

Bei Hautkrebsen empfiehlt Gavalas Pulver von Fol. Radiz cynoglossum 
officinale. Es entsteht zuerst odematöse Schwellung mit Trübung des Proto¬ 
plasmas und Schwinden des Kernes der Epithelzellen. Dann folgt Nekrose 
dieser, nur auf sie beschränkt. Der Schorf wird durch angrenzende Eiterung 
entfernt und eine gesunde wiederstandsfähige Narbe bleibt zurück. 

Rezidiv habe ich dabei niemals beobachtet, bemerkt Gavalas. 

Litteratur. 

Dr. Mario Abetti, Florenz. Aus der II. Abteilung des Instituts für wissenschaft¬ 
liche Krebsforschung zu Heidelberg Abteilungsleiter Prof. v. Wasidewski, Zeitschrift für 
Krebsf. Bd. VII, Heft 3. — Apolant, 9. Internationaler Tierärztlicher Kongress in Haag 
13—19. IX. 1909. Z. f. Krebsf. Bd. VIII, Heft 3. — Aronsohn, Ems-Nizza. Günstige 
Beeinflussung eines Kehlkopfkrebses durch Anwendung von Meristem, Z. f. Krebsf. Bd. IX, 
Heft 2. — Assmann, Zum Verständnis der Knochenneubildung bei dem osteoplastischen 
Carzinome Virch. Arch. Bd. 88 Heft 1/07. — Neves Dr. Azevedo, Die Portugiesische 
Kommission für Krebsforschung, Z. f. Krebsf. Bd. VII Heft 1. — Beigel, Zur Kasuistik 
der Krebsgeschwülste des Beines, Russk. Chir. Archiv 1906 Heft 2. — Dr. N. Beresne- 
gowsky, Untersuchung mit Antimeristem behandelter Fälle, Z. f. Krebsf. Bd. IX Heft 2. 
— Blumer, The rectal shilf Albany med. annals 1909 Mai. — Giovanni Bolognino 
(Turin), Maligne Geschwülste und erysipelatöse Infektion, Z. f. Krebsf. Bd. VI Heft 2. — 
Dr. Borrel Paris, Le problöme etiologique du Cancer, Z. f. Krebsf. Bd. VII Heft 2. — 
Buday, Prof. Dr. K., (Kolozsvar), Statistik der in dem pathologisch-anatomischen Institut 
der Universität in Kolozsvar in den Jahren 1870—1905 zur Obduktion gelangten Krebs¬ 
fälle, Z. f. Krebsf. Bd. VI Heft 1. — H. Burkhardt, Kombination von Aktinomykose 
und Adenocarcinom des Dickdarms, Z. f. Bakteriol. Bd. 565 S. 396 n. d. Ber. von Schmidts 
Jahrbüchern Bd. 301 Heft 1 1909. — H. Coenen, Das Röntgencarcinom Berl. Kl. 
Wochenschr. 1909/7. — Conti, A., Cancro-cirrosi del fegato con infiltratione neoplastica 
dei nervie delle arterie II policlin. Soz. med. 1908 9—10. — Cottis, Endotheiiom of 
bone following injury Buffalo, Medic. journ. April 1909. — Cuenot et Mercier, Societo 
de Biologie 1909 n. d. Ber. d. Zeitschrift f. Krebsf. 1910 Bd. IX Heft 1. —Czerny. 
Ein nach der Probelaparotomie geheilter Lebertumor (Sarkom oder Tuberkulose) von 
Heidenhain für Lebercarcinom gehalten, Z. f. Krebsf. Bd. VII Heft 2* — Czerny, 
I). Chirurgenkongress 1910. — Debove, Nature du cancer et de la cachexie cancereuse. 
Presse med. 1906. — Dollinger, Prof. Budapest, Über einige Ergebnisse der Krebs¬ 
statistik Ungarns, Z. f. Krebsf. Bd. VII Heft 2. — P. Ehrlich und H. Apolant, Beob¬ 
achtungen über maligne Mäusetumoreu, Berl. kl. Woch. 1905 Nr. 28 (10. Juli) S. f. Berl. 
kl. Woch. 1906 (2 u. 21) und 1907 Nr. 44. — Cisneros Endoro, La cirurgia del 
cancer con electroignicion y sus antecedentes Analesdela Administration samteria y Asi- 
stencia Publica Buenos Aires 1909. — Franco E. Enrico, Über das gemeinsame Vor¬ 
kommen von Tuberkulose und Tumor an demselben Organ, Virch. Arch. Bd. 193 Heft 3 
1908. — Prof. Fedoroff-Podwissowski, Über den gegenwärtigen Stand der Therapie 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


371 


des Krebses, Bericht der wissenschaftlichen Abteilung der russischen Gesellschaft zur Be¬ 
kämpfung des Krebses, Z. f. Krebsf. Bd. IX Heft 1. — Prof. Joh. Fibiger und cand. 
mag. Trier, Kopenhagen, Z. f. Krebsf. Bd. IX Heft 2. — Finsterer, Zwei Fälle von 
Dünndarmcarcinom, D. Z. f. Ch. Bd. 83 Heft 5—6. — Leopold Freund, Wien, Die 
elektrische Funkenbehandlung der Carcinome, Enke-Stuttgart 1908 n. d. B. v. Schmidts 
Jahrbüchern 1909 Bd. 301 Heft 1. — Gan, Ergebnisse der Krebsforschung in Japan 
1907 Z. f. Krebsf. Bd. VIII Heft 1. — Gaubil: Calculs et Tumeurs du Rein. Th&se 
de Bordeaux 1906. — Dr. S. A. Gavalas, Stabsarzt und Privatdozent, Athen. Die 
Verbreitung der Krebskrankheit in Griechenland, Z. f. Krebsf. Bd. VII Heft 3. — Edgar 
Gierke, Z. f. Krebsf. Bd. VII Heft 2. — A. Groth, Mutterbrust und. Carzinom, 
M. M. W. 1909/32. — Haberfeld, Walter, Wien, Zur Statistik und Ätiologie des 
Carcinoms des Magens, der Gallenwege und der Bronchien, Z. f. Krebsf. Bd. VII Heft 1. — 
v. Hansemann, Die Diagnose der bösartigen Geschwülste Berlin 1902. — Henrich, Ein 
Fall von Hautcarcinom nach Trauma M. M. W. 1910 Nr. 3. — Hirsch, Peter Hans, 
Rechtsseitige carcinomatöse Infraklavikulardrüsen bei Magencarcinom. Mitt. a. d. Grenz¬ 
gebiet, usw. Bd. XVIII Heft 3, Z. f. Krebsf. VIII, 1. — Horsley, Carcinoma of the 
bowel and of the appendix in the Young. Journ. americ. med. assoc. Bd. 52 Nr. 19. — 
Jayle, Le cancer caus6 par les rayons X. Presse medicale 1908/4. — J. Jensen, Zentr. 
f. Bakter. 1903 XXXIV. — Julei, J., Contributo allo Studio dello neoplasie epitheliali 
del fegato a cirrosi II polclin. Soz. med. 1908. — Prof. Kelling, Dresden, Eine neue hämo¬ 
lytische Reaktion des Blutserums, Arch. f. Chir. Bd. 89 Heft 1. — Dr. H. Klose und 
Dr. H. Vogt, Tuberkulose und Neubildung, Beitr. z. kün. Chir. Bd. 66 Heft 1 1910.— 
Karl Kolb, Die Lokalisation des Krebses in den Organen in Bayern und anderen Ländern, 
Z. f. Krebsf. Bd. VIII Heft 2. — Derselbe, Über die Anwendung und Deutung spezi¬ 
fischer Serumreaktionen für die Carcinomforschung, Z. f. Krebsf. Bd. VI Heft 2. — 
Körb er, Dr. E., Die Ergebnisse der Hamburgischen Krebsforschung im Jahre 1908. 
Mitt. aus den Hamburgischen Staatskrankenanstalten IX. Supplement.— Kusnetzky, D., 
Zur Frage über die späteren Resultate der Operation bei primärem Ovarialkrebs Russky 
Wratsch 1908/43 u. d. R. von Braunstein Moskau, Z. f. Krebsf. Bd. VIII Heft I. — 
Kuttner, L. Prof., Zur Diagnose der Rektumcarcinome, Z. f. Krebsf. Bd. VII Heft 2.— 
Laker, K., Die Frage der Entstehung und Heilung des Stimmbandkrebses, M. m. W. 
1908/46. — Laskowitz, Carzinom des Hodens nach Trauma I.-D. München 1905. — 
Carl Lew in, Die bösartigen Geschwülste, Leipzig, Kunkhardt 1909 Z. f. Chir. 1909 Nr. 
43 S. 466. — A. Lindemann, bei Haberfeld. — Lubarsch, XII. Pathologen¬ 
kongress nach dem Ber. der Z. f. Krebsf. — Meller, Anton, .Wien (Hochenegg’sche 
Klinik) Zur Statistik der Hautcarcinome des Kopfes und Halses, Z. f. Krebsf. Bd. VI 
Heft 1. — Menetrier, Des etats morbides pre cancereux et de la formation du cancer 
a leurs depens. Bullet de e’Association francaise pour l’ätude du cancer 1908/1. — 
Meyer, Arth. Waldemar, Experimentelle Epithelwucherungen. Zugl. Beitrag zur patho¬ 
logischen Anatomie und allgemeinen Pathologie Bd. 46 Heft 3 1909. — v. Mikulicz, 
Deutsch. Natnrf. Vers. 1901. — Morau, Arch. de m£d. exper. et d’anat pathol. 1894 
Bd. VI. — Muir, R., On proliferation of the cells of the hoer Journ. Path. Bacteriol. 
Bd. XIII Heft 13. — Müser, Über den primären Krebs der Lungen und Bronchien. 
Jahrb. d. Hamb. Staatskrankenanstalten 1908 Bd. XII S. 111. — R. Oestreich, Ein neuer 
Versuch der Behandlung des Krebses, Berl. kl. W. 1910, 37. — Johannes Orth, Kleiner Bei¬ 
trag zur Krebsstatistik Berl. kl. Woch. 1909/13. — Derselbe: Die präkarzinomatösen Krank¬ 
heiten. Zentralbl. f. Krebsforschg. 1910 Heft 5. — Dr. Hermann Pfeiffer und Dr. Johann 
Finsterer, Über den Nachweis eines gegen das eigene Carcinom gerichteten anaphylakti¬ 
schen Antikörpers im Serum von Krebskranken nebst vorläufigen Bemerkungen zu diesem 
Befunde W. kl. W. 1909/28. — W. Podwyssotzky, St. Petersburg, Neue Ansichten zur 
Begründung der Reiztheorie des Krebses und der bösartigen Geschwülste, Z. f. Krebsf. Bd. VII 
Heft 2. — Derselbe: Über Erzeugung tumorartiger Wucherungen der Gewebe mittelst mecha¬ 
nischer Reize, Z. f. Krebsf. Bd. VII Heft 2. — Raths, Ergebnisse der Todesursachen¬ 
statistik im Deutschen Reich während des Jahres 1906 nach dem Ber. der Z. f. Krebsf. 
Bd. IX Heft 1. — Redaelli, Societa medico-chirurgica 4. Juni 1909. Eine seltene Ge¬ 
schwulst der männlichen Brustdrüse, Z. f. Krebsf. Bd. IX Heft 1. — E. Rehn, Beiträge 
zur Bedeutung des äusseren Reizes für die Entstehung der Carcinome, Beitr. z. klin. Chir. 


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372 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10 11. 


Bd. 66 Heft 1. — H. Ribbert, Darmpolyp und Carcinom, Frankf. Z. f. PathoL Bd. II 
Heft 4 1909. — Ros well, Park (Buffalo) Mitteil, auf dem II. Internationalen Chirurgen¬ 
kongress. — Rowntree, C. W., X-ray careinoma Writh. medical journ. 1909. — 
J. Rülff, (Bonn), Die physiologischen Voraussetzungen der ätiologischen Krebsforschung 
Z. f. Krebsf. Bd. VII Heft 1. — SabrazesetHusnot, Sarcome des deux reins et des deux 
surrönales. Arch. de m6dicine experimentale 1907 Nr. 6. Hugo Salomon und Paul Saxl, 
Über einen Harnbefund bei Carcinomatösen Beitr. zur Carcinomforschung an der I. Med. 
Klin. Wien Heft 2 n. d. Ber. v. Schmidts Jahrbüchern 1910 Bd. 306 Heft 5 S. 144. — 
H. E. Schmidt, Das Röntgencarcinom Berl. kl. W. 1909 Nr. 9. — Schnitzler, Jul., 
Über eine, typisch lokalisierte Metastase des MagencarcinomsMitt. a.d. Grenzgebiet 19. Bd. 
Heft 12. — Steinhaus, J., Statistique de la mortalitä par cancer ä l’hospital Dr. Jean 
de Bruxelles 1888 ä 1907, Z. f. Krebsf. Bd. VIII Heft 2 und Traumatismes et Tumeurs. 
Bullet. möd. des Accid. du travail 1906. — Dr. Anton Sticker, Experimentelle Erzeugung 
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durch Injektion von Scharlachrot und Amidozotoluolöl in das subkutane Gewebe des Menschen. 
M. m. W. 1910 Nr. 14. — Dr. H. Stoeber, Dr. L. Wacker, Ein weiterer Beitrag 
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Darmkrebs nicht durch Vergiftung (Cachexie) oder Tochtergeschwulstbildung, sondern 
durch mechanischen Verschluss, unbeeinflusst von einem Unfall, von tödlichem Ausgange 
gefolgt. M. f. Unf. und Inv. 1910 Nr. 4 S. 107. — Thiem, Über den Einfluss von Unfällen 
auf Bildung und Veränderung von Geschwülsten usw. Vortr. gehalten im Reichsversicherungs¬ 
amt A. N. d. R. V. A. Nr. 23 1907. — Derselbe: Handbuch der Unfallerkrankungen II. 
Auflage Bd. I Stuttgart 1909 Ferd. Enke. — Torri, Contributo allo studio dei tumori 
maligni primari della pleura. La Clinica Moderna 1905 Bd. XXXII. — Vers6, Leipzig, 
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der Lunge, Z. f. Krebsf. Bd. I Heft 5. — Walz, Über die Histogenese des Carcinoms. 
Med. Korrespondenzbl. d. Württemb. Landesvereins 1909 30. Januar. — Priv.-Doz. Dr. 
K. We ssely, Aus der Würzburger Universitätsklinik. Über die Wirkung des Scharlach¬ 
rotöls auf die menschliche Epidermis (Selbstversuch) M. m. W. 1909 Nr. 45. — v. Wini- 
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Carcinome. Leipzig 1908 F. C. W. Vogel. — Wyss, Dr. M. Oskar, Zürich, Zur Ent¬ 
stehung primärer Carcinome, Leipzig Vogel 1908. — Derselbe, Über den gegenwärtigen 
Stand der Krebsforschung, Korrespondenzblatt für Schweizer Ärzte 1910 Nr. 20. — 
Zacharias, Sechs Todesfälle nach Palliativeingriffen beim Care. M. f. Geb. und Gynä¬ 
kologie Bd. 29. — Dr. Ludwig Zweig, Über die Berufscarcinome der Teerarb. Demi. 
Zeitschr. XVI 1909. Nach Schmidts Jahrb. 1910/306 Heft 4 S. 58. 


Die syphilitische Ansteckung als Betriebsunfall. 

Von Dr. Luigi Bernacchi, Mailand. 

Die Beziehungen zwischen der Syphilis und den Traumen finden sich nicht 
häufig in der Praxis der Arbeitsunfälle und nehmen eine verschiedenartige 
Wichtigkeit ein, je nach der Verschiedenheit der pathologischen Symptome. Es 
ist das Verdienst Stolpers (1), als erster im Jahre 1902 die Syphilis in Be¬ 
ziehung zu den Traumen studiert zu haben, indem er eine reiche klinische und 
anatomisch-pathologische Litteratur zusammenstellte und eine gelehrte Kritik der 
Ansichten der Verfasser über die Materie gab. Das, was uns gegenwärtig 
interessiert, ist eine fast aussergewöhnliche Zufälligkeit in der Praxis der 
öffentlichen Arbeiterversicherung: Die syphilitische Ansteckung im Betrieb. Es 
ist kein Zweifel, dass es Fälle gibt, in welchen die syphilitische Ansteckung als 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nn 10/11. 


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eine Unfallfolge in Betracht gezogen werden kann. Als klassisches Beispiel dieser 
Zufälligkeit gelten die vielfachen Ansteckungen bei Glasbläsern, welche ans 
Berufsnotwendigkeit dasselbe Blasrohr zum Blasen benutzen müssen, und des¬ 
wegen eine syphilitische Ansteckung erleiden können. 

Wenn daher die Mehrzahl der Autoren und die Jurisprudenz (die französische) 
in dieser Ansteckungsform die charakteristischen Momente von Arbeitsunfällen 
anerkennt, gibt es auch Autoren, welche in diesen Fällen glauben, entweder von 
Berufskrankheiten oder von einer besonderen Kategorie von Krankheiten sprechen 
zu müssen, die von den Franzosen und Belgiern „Maladies occasionnöes par les 
necessites du travail“ genannt wurden. Nach unserer Kenntnis hat das Reichsver¬ 
sicherungsamt nicht viel Gelegenheit gehabt, sich mit der Frage der Syphilisan¬ 
steckung als Betriebsunfall zu beschäftigen')• Einige Entscheidungen dieses höch¬ 
sten Gerichts für die Arbeiterversicherung beziehen sich nur auf Arbeiter, die in 
Ausübung ihres Dienstes verunglückt sind durch gewöhnliche Wundschäden, die 
aber schwerere Folgen hatten und zwar durch das gleichzeitige Bestehen einer 
vor oder nach dem Unglücksfalle erworbenen Syphilis. Unser Zweck ist es, in 
kurzem die Meinung der Autoren und die Entscheidungen des Gerichts Uber die 
syphilitische Ansteckung in der Ausübung des Berufs, besonders mit Rücksicht 
auf die Glasbläser zu erläutern, wie man sie aus der Praxis der folgenden Länder 
herleitet: Frankreich, Deutschland, Österreich, Belgien, Schweiz und Italien. 

In unserer Abhandlung werden wir auch Gelegenheit haben, kurz über eine 
kleine Epidemie von syphilitischer Ansteckung bei einigen Arbeitern in Mailand 
und zwar Glasbläsern zu berichten. Syphilitische Ansteckung in der Ausübung 
des Berufs kann unter verschiedenen Bedingungen entstehen: 

1) Eine bei der Arbeit erlittene Wunde kann ausserhalb des Bannes des 
Betriebes syphilitisch angesteckt werden oder 2) eine auf irgendwelche’Weiseausser- 
halb der Arbeitstätigkeit erworbene Wunde kann in der Ausübung der Berufstätig¬ 
keit durch Berührung mit Arbeitswerkzeugen oder Arbeitsmaterial infiziert werden, 
oder 3) die Wunde und die Ansteckung können gleichzeitig im Betrieb erfolgen. 

Es ist von vornherein zu bemerken, dass die Fälle der ersten und dritten 
Art in der Praxis sehr selten sind. Wir haben davon nur drei Fälle gefunden, 
einen in Deutschland, den andern in Frankreich und den dritten in der Schweiz. 

Stolper berichtet in der erwähnten Arbeit einen Fall: Fingerverletzung, 
davon ausgehend syphilitische Induration, durch Berührung, wahr¬ 
scheinlich kranker Genitalien, allgemeine Syphilis. 

Ein bis dahin gesunder Mann, Vater gesunder Kinder, zog sich eine geringfügige 
Verletzung am rechten Zeigefingemagelglied zu. Bald darauf besuchte der Patient eine 
Animierkneipe, wo er zugestandenermaßen mit unverbundenem Finger an weiblichen 
Genitalien manipulierte. Die Wunde war seit einer Woche unter Hinterlassung einer 
Verhärtung geheilt, als ein derber, nicht geröteter Lymphstrang und eine schmerzlose 
Schwellung und Verhärtung zahlreicher Lymphdrüsen am Ellenbogen, später auch in der 
Achselhöhle auftraten. Nach 8 Wochen stellte sich ein Fleckenausschlag am Rumpf 

1) Das Reichsversicherungsamt hat sich in folgendem Falle mit dieser Angelegenheit be¬ 
schäftigt. Im Jahre 1801 hat die Glasberufsgenossenechaft die Rentenansprüche einer Reihe 
von Glasbläsern, die sich bei der Arbeit syphilitisch infiziert hatten, abschläglich beschieden, 
damals in dem Glauben befindlich, daß eine Infektion keinen Unfall darstelle. Die abgewiese¬ 
nen Arbeiter haben sich damals bei dem Bescheide beruhigt. Erst im Jahre 1902 hat einer 
von ihnen nochmals Ansprüche erhoben, die aber aus formalen Gründen, weil der ablehnende 
Bescheid von 1891 Rechtskraft erlangt hatte, von der Berufsgenossenschaft, dem Schiedsgericht 
und dem Reichsversicherungsamt abgewiesen werden mußten. Das Reichsversicherungsamt hat 
aber die Berufsgenossenschaft darüber aufgeklärt, daß sie sich mit ihrer Auffassung im Irrtum 
befunden habe und daß die syphilitischen Infektionen der Glasbläser bei der Arbeit ebenso einen 
Betriebsunfall darstellen, wie das Eindringen anderer schädlicher (infektiöser) Stoffe in eine 
Wunde. (Anm. des Herausgebers.) 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


ein, dessen syphilitische Natur nicht zweifelhaft sein konnte. Heilung unter spezifischer 
Behandlung. Der Patient kam in Behandlung, weil er BentenansprOche aus 
seiner im Berufe zugezogenen Fingerverletzung herleitete. 

Im obigen Falle sind einige der Ansicht, dass man nicht von einem Schaden¬ 
ersätze wie bei einem Arbeitsanfall sprechen könne, weil, wie Maröchaux (2) 
sagt, die Verschlimmerung von Unfallsbeschädigungen und die dadurch bedingte 
Erwerbsfähigkeitseinbusse durch Syphilis, also durch ein selbstverschuldetes 
Leiden, nicht entschädigungspflichtig sei, so wenig wie eine vorsätzliche Ver¬ 
stümmelung. Der Fall aus der französischen Praxis ist besonders deshalb bemer¬ 
kenswert, weil er vom Gerichte beurteilt wurde. Er ist sehr bekannt, weil er von 
Thoinot(3),Ollive undLeMeignen(4), Julliard und Patry(5), undVibert(6) 
veröffentlicht wurde. Wir entnehmen die Mitteilung von diesem letzten Autoren. 

Ein Arbeiter, Mechaniker, zieht sich eine Hautritzung am rechten Daumen zu, in¬ 
dem er gegen eine Kupferlasche stösst, am 9. Dezember 1900. Er unterbricht seine 
Arbeit nicht. Am 20. Dezember zeigt sich auf dem Hautritz ein roter Knopf, welcher 
schmerzhaft wird und den Verwundeten zwingt, seine Arbeit zu unterbrechen. Am 
25. Dezember stellen Doktor V. und Professor G. die Diagnose eines syphilitischen Ge¬ 
schwürs. Der Arbeiter bittet entschädigt zu werden wie im Dienste verunglückt und 
infolge der Ablehnung wendet er sich an die Behörde. Der Urteilsspruch des Friedens¬ 
richters von Lyon am 4. Juli 1902 erkennt die Ansprüche des Arbeiters an mit den 
folgenden Ausführungen. Gesetzt, dass die Wunde bei der Arbeit als wahr be¬ 
wiesen wurde, dass eine medizinische Begutachtung gefordert wurde, infolge 
deren der Doktor G. erklärt hat, dass der Ursprung des Übels die Verletzungs¬ 
stelle an dem Daumen ist, dass die Krankheit am rechten Daumen begonnen 
hat, dass es unbedingt wahrscheinlich ist, dass dieWnnde mit dem infizierte n 
Gegenstände der Ausgangspunkt der Krankheit gewesen ist, dass der Ver¬ 
lauf und die Entwickelung des Geschwürs anders gewesen sein würden, wenn 
die Wunde erst nach dem Unglücksfalle vom 9. Dezember infiziert worden 
wäre, das alles lässt annehmen,' dass der Brand an der Wunde und die 
Ansteckung gleichzeitig stattgefunden haben. 

Diese Ansicht verdient eine gewisse Kritik vom ärztlichen Gesichtspunkte 
aus. Vor allem überrascht die aussergewöhnliche Kürze der Zeit zwischen dem 
Unglücksfalle und dem Auftreten der ersten Erscheinungen (nur 11 Tage) und 
dann sieht man nicht die Gründe ein, warum die Kupferlasche als angesteckt 
von syphilitischem Gift angesehen werden musste. Der Fall aus der schweize¬ 
rischen Praxis gehört in die Privatversicherung und wurde von Julliard und 
Patry berichtet. 

Brandwunde an der Hand durch weissglühende Asche. Die Wunde zeigt bis zu 
einem gewissen Grade die charakteristischen Symptome eines harten Geschwüres. 
Syphilitische Erscheinungen sekundären Grades 2 Monate nach dem Unglücksfalle. 

Die drei begutachtenden Ärzte äusserten sich wie folgt: Indem wir uns 
auf das Datum des Auftretens der sekundären Erscheinungen berufen 
und den Durchschnitt der Entwicklungszeit der Syphilis nehmen, 
müsste man annehmen, dass sich der Arbeiter das syphilitische Gift 
einige Tage vor d.em Unglücksfalle eingeimpft hat; nichtsdestoweni¬ 
ger gibt es Fälle, in denen die Inkubation viel kürzer ist, beson¬ 
ders wenn das Eindringen des Giftes von einer offenen Eingangspforte 
begünstigt wird. In demFalle des ArbeitersP. lassen uns der unge¬ 
wöhnliche Sitz des Geschwüres und die gleichzeitige Anwesenheit 
des Brandes glauben, dass das Einimpfen des Giftes an dem Tage 
des Unglücksfalles oder spätestens den Tag darauf stattgefunden 
hat. Es scheint uns nicht annehmbar, dass die Ansteckung vermit¬ 
telst einer weissglühenden Kohle hervorgerufen worden sei. 

Im Falle der syphilitischen Ansteckung bei Glasbläsern spricht man nie- 


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mals von wirklichen Wanden im Munde, sondern nar von der Infektion mit dem 
Blasrohre. Im allgemeinen erfolgt die Infektion durch kleinste offene Wunden 
(Rhagaden), hervorgerufen bei der Tätigkeit des Blasens und bei Berührung der 
Schleimhaut mit dem Blasrohr, oder sie erfolgt durch die unverwundete Mund¬ 
schleimhaut, die aber von einem chronischen Katarrh angegriffen ist, bedingt 
durch die besondere Arbeit 

Die Mandeln können mit ihren kleinen Höhlungen, auch wenn sie nicht 
krank sind, dem infizierten Speichel einen Aufenthaltsort gewähren und das Gift 
kann durch das macerierte Epithel in die Gewebe eindringen und sich verbreiten. 
Es ist demnach sehr wichtig, den Grundsatz aufzustellen, dass die syphilitische 
Ansteckung nicht als notwendige Bedingung eine Wunde der Haut oder der 
Mundschleimhaut voraussetzt. Um von dem Unfälle bei der Arbeit zu sprechen, 
genügt es, den Beweis zu erbringen, dass die syphilitische Ansteckung bei der 
Arbeit geschehen ist, durch Vermittelung des infizierten Arbeitswerkzeuges. Das 
Eindringen der lebensfähigen krankhaften Keime wirkt schädigend in unserem 
Körper, wie das Eindringen der giftigen Gase auf die Lungen. Alles das be¬ 
weist, dass man dieses Eindringen auf ein unvorhergesehenes, gewaltsames Er¬ 
eignis bei der regelmässigen Arbeit zurückführen darf. 

Frankreich: Die Syphilis der Glasbläser ist in ausführlicher Weise in 
Frankreich studiert worden. Man kennt 5 Fälle von Syphilis-Ansteckungen in 
Glasbläsereien, die alle vor dem Gericht entschieden worden sind. Immer war 
von der Behörde das Recht auf Schadenersatz wie bei Unfällen angenommen 
worden. Besonders interessant sind zwei Fälle. 

8. Einer wurde erledigt durch einen Urteilsspruch des Gerichts von Mont- 
brison vom 21. Februar 1903, bestätigt durch Erkenntnis des Appellationsgerichtes 
zu Lyon vom 3. August 1903. 

Der Urteilsspruch von Montbrison stellt fest:. 

Die Syphilis kann daher, wie sehr auch die Glasarbeiter der An¬ 
steckung dieser Krankheit ausgesetzt sind, nicht als eine verhängnis¬ 
volle Folge des Berufes der Glasarbeiter betrachtet werden; sie darf 
daher nicht ausschliesslich als berufliches Risiko im Sinne des 
Gesetzes betrachtet werden: Die Syphilis ist vielmehr das Resultat 
„d’une atteinte non pas violente, mais insidieuse et n6anmoins sou- 
daine au corps humain“, herrührend von der äusserlichen Einwirkung 
des syphilitischen Giftes, und wenn festgestellt wird, dass das Arbeits¬ 
werkzeug die Ursache der Ansteckung war, muss man notwendiger¬ 
weise einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Arbeit und Krank¬ 
heit erkennen . 

Das Appellationsgericht hat das Urteil bestätigt: weil es leicht ist, der 
Syphilis, mit welcher Herr .... behaftet war, einen Ursprung und 

einen bestimmten Zeitpunkt der Infektion nachzuweisen. 

Der zweite Prozess fand vor dem Tribunal von Saint-Etienne und vor dem 
Appellationsgericht in Lyon statt. 

Das Urteil von Saint-Etienne vom 23. Mai 1908 sagt: 

Die Syphilis kann nicht einer Berufskrankheit gleich erachtet 
werden, da sie plötzlich in den Organismus des Arbeiters einge¬ 
drungen ist, so dass man mit genügender Genauigkeit den Zeitpunkt 

und den Ausgangspunkt des Eindringens feststellen kann. 

Das Kassationsgericht (die oberste richterliche Instanz) betrachtet 
die zufälligen Krankheiten wie einen Betriebsunfall, zugezogen in 
der Erfüllung der gewerblichen Arbeit, wenn sie ihren Ursprung und 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


ihre Ursache in einem bestimmten Ereignis haben, das nicht in die 
regelrechten Bedingungen der Arbeit hineingehört 

Der Grundsatz der dauernden Invalidität kann nicht in Zweifel 
gezogen werden, weil die Medizin tatsächlich nicht erlaubt, die 
Heilung der Syphilis zuzugeben, und weil der Kranke für sein ganze» 
Leben mit einer Schwäche behaftet bleibt, welche die ermüdende 
Arbeit verhindert ... 

Das Urteil des Appellationsgerichtes zu Lyon vom 26. März 1907 bestätigte 
den Spruch mit der Begründung: 

Um dabei die Invalidität zu beweisen, ist es nötig, die Natur der 
Arbeit festzustellen und die Bedingungen, unter welchen sich diese 
Arbeit vollzieht, sowie die Folgen, welche die Natur dieser Arbeit 
für den ferneren Gesundheitszustand des behafteten Arbeiters ver¬ 
ursacht. 

Die Mehrzahl der französischen Autoren billigen die Ansichten der Gerichte 
ihres Landes: Thoinot und Vibert, Forgue et Jeanbrau 7 ) können aber die 
syphilitische Ansteckung nicht mit einer nachfolgenden Blutvergiftung bei einer 
in der Arbeit zugezogenen Wunde vergleichen. 

Ollive et Le M eignen 8 ) halten daran fest, dass man die Syphilis der 
Glasarbeiter durchaus nicht unter die beruflichen Krankheiten rechnen dürfe, da 
sie nicht von der regelrechten Ausübung der Arbeit herrühre. Für einen Un¬ 
fall bei der Arbeit würde das Vorliegen eines ausserordentlichen Ereignisses 
sprechen, das heisst die Beschmutzung des Blasrohres, aber vollständig fehlt die 
gewaltsame Ursache. Die Syphilis, welche wir betrachten, ist weder eine Berufs¬ 
krankheit, noch ein Unfall, sondern ist eine Krankheit, hervorgerufen durch die 
Notwendigkeit der Arbeit. Vom Rechtsstandpunkte des Arbeiters kann man 
die Klagen auf eine Entschädigung nach dem Haftpflichtgesetz billigen, 
wenn der Arbeiter nach weisen kann, dass die Ansteckung der Schuld des 
Arbeitgebers zuzuschreiben ist. 

Deutschland: Eysell hat im Jahre 1896 8 ) eine Arbeit veröffentlicht: 
Über eine extragenitale syphilitische Infektion, beobachtet an 12 
Glasbläsern. 

Durch einen mit genitaler Syphilis behafteten Arbeiter waren im Zeiträume vom 
2. Januar bis zum 17. Februar 1894 12 Arbeiter angesteckt worden. Interessant ist, den 
Sitz der anfänglichen Syphilis zu beobachten: Selbiger war 5mal an den Lippen, lmal 
am Mundwinkel, 3mal an den Mandeln, lmal auf dem Grunde der Zunge, lmal in 
der Rachenhöhle, 1 Fall mit unbestimmbarem Sitze. 

Wir wissen nichts von einem Vorschläge für Entschädigung bei dieser In¬ 
fektion. Beispiele finden sich nicht in der deutschen Litteratur und das hängt 
nach Becker ab: Von der Heilbarkeit der Krankheit und ihrer Folgen. 
Becker 9 ) und Thiem 10 ) hegen keinen Zweifel, dass die Syphilis der Glas¬ 
bläser, wenn sie, wie beschrieben, entstanden, als Unfall zu entschädigen ist. 

Österreich: Bum 11 ) schreibt: Die Syphilis kann selbstverständlich 
nie traumatisch entstehen: 

Pietrykowski 12 ) deutet nicht besonders auf die syphilitische Ansteckung 
als einen Unfall hin, aber erinnert an den allgemeinen Grundsatz, der für alle 
Infektionen des Arbeitsunfalls gilt, das heisst, dass die Infektion umsomehr bei 
Verwundungen, wie bei unversehrten Epithelgeweben eintreten kann. 

Belgien: Poels 13 ) erinnert daran, dass es bei bei Unfällen und Berufs¬ 
krankheiten übertragbare Krankheiten gibt, denen die Arbeiter wegen der be¬ 
sonderen Bedingungen bei der Ausführung ihrer Arbeit ausgesetzt sind. 

Solche sind: Die Syphilis, der Augentripper, gewisse Hautkrank- 


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heiten usw. Nach Clemputte, Berichterstatter in der Deputiertenkammer des 
Gesetzes für Arbeitsanfälle, können diese Krankheiten, wenn sie ausserhalb der 
festgestellten Bedingungen bei der Definition des Unglücksfalles auftreten, nicht 
als Unfälle betrachtet werden. So sind in der Glasindustrie die Glasbläser der 
Gefahr, krank, zu werden, ausgesetzt und ziehen sich eine gewisse ansteckende 
Krankheit (die Syphilis) zu, weil sie sich mit dem Munde, ohne ihn abzutrocknen, 
der Blasrohre bedienen müssen, die andere unreine Arbeiter in Gebrauch nehmen. 
Es sei zu bedenken, dass die Krankheit nicht von dem Betriebsorte kommt, in 
welchem man arbeitet, von dem Material, womit man arbeitet, auch nicht von 
der Tätigkeit des Opfers bei seiner Arbeit, sondern von der Tätigkeit eines. 
Arbeitsgenossen; die besondere Krankheit kann ausserhalb der Arbeit zugezogen 
werden, so dass es immer unmöglich sein wird, ihren Ursprung zu bestimmen 
Poöls aber sagt, dass, wenn ein Glasbläser sich zufällig eine Wunde mit Hilfe 
des Blasrohres und gleichzeitig eine Syphilisinfektion zuzieht, es sich dann um 
einen Arbeitsanfall handelt Wir sind ganz entgegengesetzter Meinung in bezug 
auf diese neue Kategorie von Krankheit im Berufe. Diese Krankheiten sind 
gewöhnliche, unter Umständen können sie aber Arbeitsanfälle sein. 

So gilt die bei der Arbeit von einem Mitarbeiter zugezogene Krätze als all¬ 
gemeine Gefahr des Lebens. Die Krätze tritt bei der Arbeit, wie ausserhalb 
derselben bei unsauberen Personen auf. Die Arbeit hat mit der Krankheit 
durchaus keine ursächliche Beziehung. Anders ist der Fall der Syphilis bei 
Glasbläsern; auch die Syphilis wird in der Regel ausserhalb der Arbeit erworben, 
aber in unserm Fall ist der Arbeiter bei seiner Arbeit gezwungen, ein möglicher¬ 
weise beschmutztes Arbeitsgerät zu benutzen. Diese Tatsache vergrössert das 
Risiko des gemeinen Lebens, sich Syphilis zuzuziehen, daher ergibt sie die Er¬ 
fordernisse des Betriebsunfalles. Übrigens können nicht nur Schmarotzer¬ 
krankheiten, sondern alle allgemeinen Infektionskrankheiton unter solchen 
Umständen als Betriebsunfälle gelten. 

Schweiz: Das Bundesgericht definiert „den Unfall“ wie folgt 14 ): 

Als ein Unfall im Sinne der Haftpflicht und der Unfallversicherungsgesetze 
erscheint die körperschädigende plötzliche und unfreiwillige Entwicklung eines 
äusseren Ereignisses auf einen Menschen. Nach dieser Definition, sagen Julliar d und 
Patry, unterliegt es keinem Zweifel, dass das Gericht die syphilitische Ansteckung 
der Glasbläser als einen Unfall anerkennen sollte. Die beiden Autoren lassen 
erkennen, dass vom medizinischen Gesichtspunkte man niemals den Beweis der 
syphilitischen Ansteckung auf dem Berufswege geben kann. In der Tat sind die 
klinischen charakteristischen Momente der Krankheit nicht genügend, um Ursprung 
und Zeit der Ansteckung festzustellen; die Gegenwart von Arbeitern, die mit 
Mundsyphilis behaftet sind, ist eine einfache Vermutung, aber nicht ein Beweis. 
Die Prüfung des giftverdächtigen Blasrohres ist nicht möglich, weil der Sach¬ 
verständige immer sehr spät zur Untersuchung gelangt und der Syphilisparasit 
nicht leicht und lange ausserhalb des lebenden Organismus erhalten bleibt. Da 
die genannten Schweizer Ärzte über den beruflichen Ursprung der Syphilis in 
Zweifel sind, schlagen sie eine beschränkte Haftbarkeit für die Industrie vor, und 
damit eine teilweise Entschädigung. Diese Auffassung scheint uns nicht richtig, 
Der Beweis der Ansteckung bei der Arbeit ist sehr schwierig, aber nicht unmöglich, 
ausgenommen einige Fälle und dann findet keine Entschädigung statt. Übrigens 
muss man bei der Syphilis, wie in jedem anderen zweifelhaften Falle, der 
Ansicht des Reichsversicherungsamtes beitreten, dass in der Unfallpraxis nicht 
der vollständige Beweis, sondern nur die grosse Wahrscheinlichkeit der ursäch¬ 
lichen Beziehung zwischen der Krankheit und der Arbeit genüge. Kaufmann 
hält daran fest, dass man in der syphilitischen Ansteckung von einem Betriebs- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Unfälle sprechen müsse, indem man die Einimpfung des speziellen Parasiten einer 
Blutvergiftung gleich erachte. 

Italien: Borri 16 ) hat die grundlegenden Ansichten des Reichsversicherungs¬ 
amts mit Beziehung auf die Infektion als Arbeitsunfall aufgeführt und hat aus¬ 
führlich dargelegt, wie die Einimpfung der Mikroorganismen in den Körper 
rechtlicherweise eine gewaltsame Ursache, wie die gewöhnlichen Traumen, dar¬ 
stellt. Über die Syphilis der Glasbläser sagt er, dass diese einen typischen Be¬ 
triebsunfall darstelle. 

Casarini 16 ), D’Anna ,7 ) folgengenau diesenAuffassungen,nurPieraccini 19 ) 
teilt die Ansicht nicht, dass die parasitischen Krankheiten, wie Antrax, als Un¬ 
fälle zu betrachten seien und beurteilt sie hier als echte akute Berufs¬ 
krankheiten. 

Aber dieser Meinung kann man nicht vollständig beitreten. Die Infektionen 
wie der Milzbrandkarbunkel sind nicht notwendigerweise an eine besondere Arbeit 
gebunden, wie etwa die Bleikolik an die typographische Industrie, sondern stellen 
eine zufällige Krankheit dar; das Milzbrandgift kann sich mehr oder weniger 
häufig im Arbeitsmaterial finden, aber nur zufällig kommt es in den Körper des 
Arbeiters und das wird von einem Ereignisse erzeugt, welche als Unfall gilt, 
d. h. von einem anormalen störenden Vorfälle des Betriebs. 

Der akute und chronische Charakter der Krankheit bezieht sich nicht auf 
die Art der Ursache, sondern auf die Art der Wirkung. Auch die Bleivergiftung 
kann akut eintreten, aber, wenn dies ohne ein besonderes störendes Betriebs¬ 
ereignis geschieht, so handelt es sich immer um Berufskrankheit und nicht um 
Unfall. Wenn wir die Ergebnisse unserer Forschungen zusammenstellen, können 
wir behaupten: Die französische Jurisprudenz und die meisten Autoren erkennen 
in der syphilitischen Ansteckung der Glasbläser den Charakter eines Betriebs¬ 
unfalles; von einer Berufskrankheit ist nicht zu reden, noch weniger von einer 
besonderen Art von Krankheiten (maladies par nöcessites du travail). 

Zum Schluss wollen wir kurz über eine kleine Epidemie berichten, welche 
sich in den ersten Monaten des Jahres 1908 in einer Glasbläserei in Mailand zu¬ 
getragen hat. 

An einer mit 4 Personen besetzten Arbeitsstelle wurde am 20. Januar 1908 fest¬ 
gestellt, dass eine von diesen mit Mundsyphilis behaftet war; in der Folge wurden noch 
zwei andere Personen der Gruppe und einige Ersatzarbeiter krank gefunden. Einer von 
ihnen konnte nicht untersucht werden, weil er wegen schlechter Führung entlassen worden 
war. Einer der Arbeiter dieser Gruppe erklärte dem Arzte, seit Dezember 1907 an 
Mundsyphilis erkrankt zu sein. Der Arbeiter, der von seinen Mitarbeitern beschuldigt war, 
die anderen angesteckt zu haben, wurde erst am 12. Februar 1909 krank und zeigte 
durchaus keine Spur von Syphilis der Geschlechtsteile oder einer anderen Körperstelle, 
abgesehen vom Munde. 

Wie ist oun nachzuweisen, dass der Areiter die Ansteckung von aussen 
nach der Arbeitsstätte gebracht hat Man bedenke, dass ein Arbeiter erklärt 
hat seit Dezember 1907 erkrankt zu sein und ferner, dass einer der vier Ar¬ 
beiter, welche zusammen arbeiteten, vom Arzte nicht hatte besucht werden wollen. 
Wenn man keinen mit genitaler Syphilis behafteten Arbeiter finden kann, ist die 
Frage, wer die Ursache der beruflichen Ansteckung war, sehr schwer zu beant¬ 
worten und oft ganz unlösbar. Die extragenitale Ansteckung mit einer gewöhn¬ 
lichen Syphilis ist sehr selten. 

Bei den sieben Arbeitern war die ursprüngliche syphilitische Erkrankung 
im Munde (auf den Lippen) und keine Spur von einer Wunde war als Eingangs¬ 
pforte der Ansteckung aufzufinden. 

Die Arbeiter hatten den Fabrikdirektor der schweren Schuld vor dem 


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Gericht beschuldigt, aber das Gericht zu Mailand hat den Direktor freigesprochen, 
indem es erklärte, dass nach dem Strafgesetze keine schwere Schuld vorläge, 
sondern nur eine leichte; auf diese hin könne nach dem bürgerlichen Recht keine 
Entschädigung beansprucht werden. 

Wenn der Charakter des Betriebsunfalles bei syphilitischer Ansteckung der 
Glasbläser festgestellt ist, fragt es sich, was hat der Arbeiter zu tun, um Ent¬ 
schädigung zu erhalten. Von jenen Autoren, die glauben, nicht von einer Syphilis 
als Unfall sprechen zu können, rät man den Arbeitern, dem Arbeitsgeber den 
Prozess zu machen, indem man seine Schuld beweist und die Entschädigung nach 
dem allgemeinen Rechte verlangt So denken Olliver et Le Meignen und 
Tourey-Piallat 19 ). Wir glauben, dass in den Ländern, wo die Versicherung 
gegen die Betriebsunfälle geschaffen ist (das gilt fast für alle Länder Europas), 
der Arbeiter die Hilfe des besonderen Gesetzes über die Betriebsunfälle anrufen 
muss. Wenn die Schuld des Arbeitgebers nachgewiesen wird, kann dies die 
Entschädigung nach den Maßnahmen des Gesetzes erhöhen. Zum Beispiel in 
Frankreich, nach Artikel 20 des Gesetzes für Betriebsunfälle, wenn gefunden 
wird, dass der Unglücksfall einem unentschuldbaren Versehen (faute inexcusable) 
des Arbeitsgebers zuzuschreiben ist oder der Person, die der Leitung oder der 
Überwachung der Arbeit vorgesetzt ist, wird die Entschädigung erhöht werden 
können, ohne dass die Rente jemals den eigentlichen Lohn überschreite. In 
Belgien stellt der Artikel 21 des besonderen Gesetzes fest, dass man unter keinen 
Umständen die allgemeine Regel der bürgerlichen Haftpflicht beeinträchtigt, wenn 
der Unfall in beabsichtigter Weise vom Fabrikchef hervorgerufen worden ist 
In Italien sagt Artikel 32 des Spezialgesetzes: Bleibt die bürgerliche Haft¬ 
pflicht zur Last derer, die dem Strafgesetze unterworfen sind für 
die Tatsache, woher der Unglücksfall gekommen ist. Dieselbe Haft¬ 
pflicht tritt ein, wenn die Verurteilung die Personen belastet, welche 
zur Leitung oder Überwachung der Arbeit bestellt sind. 

In dem Falle von Mailand haben die Arbeiter dem Arbeitgeber den Prozess 
gemacht nach dem allgemeinen Rechte; aber das Gericht hat die Schuld des 
Arbeitgebers nicht anerkannt und jetzt müssen die Arbeiter einen Zivilprozess 
auf Schadenersatz machen. In der Tat wissen wir nicht, wie dieser Prozess 
enden wird. Die Höhe der Entschädigung, welche auf die im Dienste zugezogene 
Syphilis folgt, hängt wesentlich Vom Rechtsstandpunkte ab, den man gelten 
lassen will. Wenn das allgemeine Recht gelten kann, dann erlaubt das bürger¬ 
liche Gesetz in Frankreich, in Belgien und in Italien mit dem Maße der Ent¬ 
schädigung, dem Arbeitsschaden, dem moralischen Schaden, den ärztlichen Aus¬ 
gaben, der Störung in der Zeugungsfähigkeit und der Möglichkeit der Ehe nsw. 
zu rechnen; wenn man das Recht nach dem Arbeitsversicherungsgesetz gelten 
lässt, kann man jedoch nur die Schädigung der Arbeitsfähigkeit in Betracht 
ziehen. Um einen Maßstab für die Beurteilung des Schadens zu haben, kann 
man den durch die Syphilis hervorgerufenen Schaden bemessen an den Be¬ 
stimmungen des Strafgesetzes und dem Verhalten von Lebensversicherungs¬ 
gesellschaften gegenüber von Syphilitischen. Stolper hat schon bemerkt, dass 
die Syphilis in gewissen Fällen einige der Folgen hervorrufen kann, welche 
nach Artikel 22 des Deutschen Strafgesetzes die Zeichen schwerer Körper¬ 
verletzung tragen, wie: Verlust eines wichtigen Gliedes des Körpers, Verlust 
des Gehörs, Verfall in Siechtum oder Lähmung. Andererseits können die Läh¬ 
mungen syphilitischen Ursprungs nicht wie eine schwere Körperverletzung 
betrachtet werden, weil für sie eine Bemerkung der wissenschaftlichen 
Deputation (1874), — nicht zutrifft, da auf eine solche Krankheit, deren 
Heilung in bemessener Zeit — und sollte dieselbe auch Monate betragen — von 


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vornherein mindestens mit Wahrscheinlichkeit in Aussicht gestellt werden kann, 
die Bezeichnung des Siechtums nicht anwendbar sein dürfte. 

Jedenfalls ist die Syphilis nach dem Strafgesetz immer eine Körper¬ 
verletzung; sie kann entweder als eine unheilbare Krankheit oder eine Krankheit 
von langer Dauer gelten. 

Wie wird die Syphilis mit Kücksicht auf das Risiko der Lebensversicherung 
betrachtet? 

Die Syphilis ist eine Krankheit, die zu jenen Gefahren rechnet, welche die 
Franzosen „risques tarös“ nennen. Im allgemeinen nimmt man entweder die 
syphilitischen Personen in den Lebensversicherungen gar nicht oder nur mit 
einer Prämienerhöhung auf. Diese Prämienerhöhung nennt man Alterserhöhung, 
weil der von der Syphilis Behaftete mit der entsprechenden Prämie zu irgend¬ 
einem höheren Lebensalter (4—6 Jahre) versichert wird. In jedem Falle stellt 
man besondere Bedingungen. 

Blaschko 20 ) bemerkt, dass die Syphilis eine Krankheit ist, welche das 
Leben verkürzt; das Aortenaneurysma, die Tabes und die progressive Paralysis 
sind ausschliesslich, nach dem Autor, syphilitischen Ursprungs; nach Bramwell 
sterben 10 % aller Syphilitiker an diesen drei Krankheiten. Tatsächlich kann 
man sagen, dass die Syphilis das Leben um 4 bis 5 Jahre verkürzt. 

Der Verlauf der Syphilis wird in schädlicher Weise von folgenden Tat¬ 
sachen beeinflusst: Mangelhafte Kur, nervöse Konstitution, Alkoholismus und im 
allgemeinen die chronischen Vergiftungen. Die schwerste krankhafte Verbindung 
ist die der Syphilis mit dem Alkoholismus. 

In dem 6. Skandinavischen Lebensversicherungs-Kongress 21 ) stellte man 
fest, dass man nach dem statistischen Materiale für Syphilis immer eine Alters¬ 
erhöhung von 4 bis 5 Jahren verlangen müsste. Nevins Hyde 22 ) erklärt, um 
einen Syphilitischen zu versichern, ist es nötig, folgende Bedingungen aufzustellen. 
Der Antragsteller muss deutliche und unverkennbare Zeichen der 
Krankheit in einer möglichst früheren Periode seines Lebens gezeigt 
haben. Er muss nach wirksamer Behandlung mehrere Jahre keine 
syphilitischen Erscheinungen gehabt haben. Er muss ausserdem eine 
gute Familiengeschichte haben, die besonders in der näheren Ver¬ 
wandtschaft keine Fälle von Nervenkrankheiten enthält. Ferner 
muss er früher und gegenwärtig ein geordnetes Leben geführt haben 
frei von Überanstrengungen und Exzessen aller Art einschliesslich 
des Missbrauchs von Alkohol, Tabak und anderen Nervengiften. 

Skillitoe 23 ) glaubt, dass ein Syphilitiker, welcher sich die Krankheit nach 
dem 45. Lebensjahre zugezogen hat, unter keiner Bedingung mehr ver¬ 
sichert werden sollte. 

Auf dem 4. internationalen Kongress für die Versicherungs-Medizin 24 ) 
(Berlin 1906) verhandelte man über die Syphilis. Alle Redner waren darin einig, 
dass die Syphilis das Leben verkürze, und dass die Syphilitiker nur mit einer 
Prämienerhöhung und unter gewissen Bedingungen versichert werden dürften. 
Wenn wir diese Anschauungen der Lebensversicherungsgesellschaften auf die 
Syphilis als Betriebsunfall anwenden wollen, müssen wir anerkennen, dass dem 
Arbeiter die Gelegenheit, sein Leben zu versichern, sehr erschwert wird, da 
sich beim Arbeiter gewöhnlich viele ungünstige Bedingungen für den Ver¬ 
lauf der Syphilis finden; man denke an die nicht immer genügende Kur, an 
die bei Arbeitern im allgemeinen schlechten Lebens- und Wirtschaftsverhält¬ 
nisse, an den häufigen Alkoholgenuss und an die nervöse Entartung. Dies 
erklärt, dass bei dem Arbeiter die Syphilis in der Regel viel schwerer 
verläuft als bei wirtschaftlich besser gestellten Personen. Fassen wir die ge- 


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machten Betrachtungen zusammen, so können wir als feststehend annehmen, dass 
die syphilitische Ansteckung beim Arbeiter in der Regel einen gewissen Grad 
von dauernder Arbeitsbeschränkung zeigt, mit der verminderten Arbeits-Energie 
und verringerter physischer Widerstandskraft, sowie dass die Syphilis eine 
Lebensverkürzung zur Folge hat. Es ist sehr schwer, einen Prozentsatz der 
allgemeinen Schädigung festzustellen, aber wir glauben nicht zu irren, wenn wir 
10°/ 0 Verminderung der Erwerbsfähigkeit annehmen. Natürlich muss man in 
jedem Falle einen verhältnismässigen Grad von persönlichem Schaden zu dieser 
Ziffer hinzufügen und diesen bemessen: 

a) nach den Krankheitserscheinungen, 

b) nach dem Alter des Verunglückten, 

c) nach seiner Körperbeschaffenheit und seinem Gesundheitszustände vor 
der Infektion, 

d) nach seiner wirtschaftlichen Lage und 

e) nach seinem besonderen Berufe. 

Diese Auffassung über andauernde Invalidität ist auf Grund objektiver und 
wissenschaftlicher Studien über die Folgen der Syphilis bei Arbeitsfähigkeit be¬ 
gründet. In Praxis wird die Syphilis jedoch nicht als eine schwere Krankheit 
von dem Arbeiter betrachtet. In der Regel wird der Arbeiter ambulatorisch be¬ 
handelt, oft ohne die Arbeit zu unterbrechen; die Kuren sind unvollständig, werden 
nicht immer entsprechend dem Bedürfnis wiederholt; es fehlen oft die regel¬ 
mässig vorzunehmenden Nachkuren. 

Unter diesem Gesichtspunkte würden Ollivier et Le Meignen recht 
haben, welche behaupten, dass die Syphilis eine vorübergehende Invalidität ver¬ 
ursacht. Aber diese Art der Beurteilung ist wissenschaftlich nicht gerecht¬ 
fertigt. Wir wissen, dass viele Arbeiter aus Not arbeiten, auch wenn sie an 
einer Herzkrankheit schwer leiden, oder an Tuberkulose, oder a,n einer vor¬ 
geschrittenen Nervenkrankheit. Die Fähigkeit zur Arbeit ist in diesem Falle 
nur scheinbar und kann auf längere Zeit nicht ohne physischen Ruin 
des Arbeiters aufrecht erhalten werden. Wir müssen vom ärztlichen 
Standpunkte aus als normale Arbeitsfähigkeit diejenige betrachten, 
welche die regelmässige Ausübung der Arbeit ohne Schädigung der 
Gesundheit und des Lebens gestattet Der syphilitische Arbeiter 
muss daher verhältnismässig reichlich entschädigt werden. 

In bezug auf den Grad der Entschädigung für die dauernde Arbeitsun¬ 
fähigkeit haben wir mangelhafte Erfahrungen, ln einem Falle hat das Gericht 
zu Marseille bei einem Glasbläser die Rente auf 25 °/ 0 festgesetzt. Das Gericht 
zu Montbrison hat die Rente für die Glasbläser einmal auf 10%, zweimal auf 
15% und einmal auf 25% festgesetzt. In einem anderen Falle hat das Gericht 
111 Tage vorübergehender Invalidität, mit dem Rechte des Arbeiters festge¬ 
setzt, weitere Entschädigungen bei anderen Äusserungen der Syphilis bis zur 
Heilung zu verlangen. Julliard et Patry sind Gegner einer endgültigen Fest¬ 
stellung der Rente im Augenblicke des Prozesses; weil die Invalidität des Arbeiters 
eine schwankende ist; sie möchten lieber sie je nach dem Grade der Störungen 
ändern. Aber das ist in Ländern wie Frankreich, Belgien, Italien augenblicklich 
nicht möglich, wo die Rentenrevision eine beschränkte ist. Aber auch da, wo 
die Revision zu jeder Zeit möglich ist, kann man den Arbeiter in der Praxis 
nicht sein ganzes Leben lang verfolgen. Eine Festsetzung für dauernde In¬ 
validität muss erfolgen, und die_ festgesetzte Rente kann nicht geändert werden, 
wenn nicht etwa wesentliche Änderungen der Krankheit und der Arbeitsun¬ 
fähigkeit auftreten sollten. 

Um auf den Fall der Glasbläser zurückzukommen, ist die Festsetzung des 


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Schadens immer ziemlich schwer. Zunächst müssen die Arbeiter von der Arbeit 
entfernt werden, und zwar während der ganzen Periode, in welcher sie die Mit¬ 
arbeiter anstecken können, und dieser Zeitraum wird auf 3 bis 4 Jahre geschätzt. 
Während dieser Zeit müsste man eigentlich die volle Rente festsetzen? Theoretisch 
würde man Nein sagen, weil der Arbeiter während dieser Zeit auf irgendwelche 
andere Art beschäftigt werden kann, aber man muss bedenken, dass die Glas¬ 
bläser sogenannte qualifizierte Arbeiter darstellen, für welche eine sehr lange 
Lehrzeit notwendig ist, ausserdem haben diese Arbeiter keine Neigung zu einem 
Berufswechsel. Ihre Arbeit ist zwar sehr ungesund und ermüdend, wird aber 
gut bezahlt und kann nicht leicht durch andere Arbeiten ersetzt werden. Aus 
diesen Gründen haben die Glasbläser ein Recht auf eine Vollrente während der 
ansteckenden Periode der Krankheit. In der Folge wird die Rente im Ver¬ 
hältnisse zu dem Arbeitsscbaden bei jedem Einzelnen angepasst werden müssen. 


Schlusssätze. 

a) Die syphilitische Ansteckung bei der Arbeit kann als ein Betriebsunfall 
betrachtet werden (bedingter Unfall). 

b) Die syphilitische Ansteckung bei den Glasbläsern wurde oft in Form 
einer kleinen Epidemie beobachtet. 

c) Der Beweis für die Ansteckung im Berufe ist immer mit grossen 
Schwierigkeiten verbunden und kann auch unmöglich sein. 

d) Man kann bei der Glasbläsersyphilis durch Ansteckung niemals von 
einer Berufskrankheit sprechen, weil, wenn es sich nicht um einen Be¬ 
triebsunfall handelt, die syphilitische Ansteckung als eine gemeine 
Krankheit des gewöhnlichen Lebens angesehen werden muss. 

e) Die Ansprüche an den Arbeitgeber müssen sich auf die Unfallversicherungs¬ 
gesetze stützen, und wenn es dem Arbeiter gelingt, eine schwere Schuld des 
Arbeitgebers nachzuweisen, kann der Arbeiter die besonderen Bestimmungen des 
Gesetzes benutzen (eventuell Erhöhung der Entschädigung oder Anwendung des 
zivilen Rechtes). 

f) Die sogenannten „maladies par necessites du travail“ sind entweder 
Krankheiten des gemeinen Lebens oder Betriebsunfälle. 

g) Die syphilitische Ansteckung versetzt in der Regel den Arbeiter in den 
Zustand dauernder teil weiser Arbeitsunfähigkeit; der Grad der Arbeitsunfähigkeit 
soll mit Rücksicht auf die bisherige Berufstätigkeit des Arbeiters und seine per¬ 
sönlichen Verhältnisse bemessen werden. 

h) Die syphilitische Ansteckung bei den Glasbläsern bewirkt immer eine 
besonders schwere Arbeitseinbusse. 

Literatur. 

1) Stolper, Über die Beziehungen zwischen Syphilis und Trauma. Leipzig 1902. 

2) Thoinot, Les accidents du travail. Paris 1904. 

3) Mardchaux, Syphilis und Unfallverletzungen. Ärztl. Sachverst.-Ztg. Nr. 2, 1906. 

4) Ollivier et Le Meignen, Accidents du travail. Paris 1904. 

5) Julliard et Patry, La contamination syphilitique par accident du travail. Revue 
suisse des accidents du travail. Nr. 3, 1907. 

6) Vibert, Les accidents du travail. Paris 1906. 

7) Forgue et Jeanbrau, Guide du medecin dans les accidents du travail. Paris 1909. 

8) Eysel, Extragenitale Syphilisinfektion bei Glasbläsern in 12 Fällen. luaug.-Dissert. 1896. 


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9) Becker, Lehrbuch der ärztl. sachverst. Tätigkeit. Berlin 1907. 

10) Thiem, Unfallerkrankungen. Stuttgart. 2. Aufl. 

11) Bum, Vorlesungen über die ärztl. Unfallheilkunde. Wien 1909. 

12) Pietrzikowski, Begutachtung der Unfallverletzungen. Berlin 1904. 

13) Poels, Medicine legale des accidents du travail. Bruxelles 1908. 

14) Kaufmann, Handbuch der Unfallverletzungen. 3. Aufl. 

15) Borri, Gli infortuni del lavoro. 2a edizione. 

16) Casarini, Gli infortuni e le malattie della vita militare. Koma 1908. 

17) D’Anna, Patologia dei lavoratori. Torino 1909. 

18) Pieraccini, Patologia del lavoro. 

19) Tourey Piallat, La Syphilis est-elle un accident du travail? La clinique 8 No- 
vembre 1907. 

20) Blaschko, Syphilis und Lebensversicherung. Ärztl. Sachverst.-Ztg. Nr. 6, 1904. 

21) Die Syphilisstatistik der skandinavischen Lebensversicherungsgesellschaften. Ärztl. 
Sachverst.-Ztg. Nr. 22, 1904. 

22) Newins Hy de, Svphilis as related to the Problems of Longevity. Ärztl. Sachverst.- 
Ztg. Nr. 23, 1905. 

23) Shillitoe, Syphilis in relation to Life assurance. Ärztl. Sachverst.-Ztg. Nr. 
20,1906. 

24) 4. Internat. Kongress für Versicherungsmedizin. Ärztl. Sachverst.-Ztg. Nr. 20, 
1906. 


(Aus der Akademie für praktische Medizin zu Coln.) 

Zur Diagnose der Verletzungen des Schädels und des Gehirns. 

Prof. Dr. Tilmann-Cöln. 

(Mit 1 Abbildung.) 

Unter den vielen Verletzungen, welche in das Gebiet der Unfallgesetzgebung 
fallen, sind die Verletzungen des Kopfes wohl noch immer die, welche am 
schwierigsten zu beurteilen sind. In keinem Gebiet ist es so schwer, Beschwerden 
auf ihren wahren Wert zu prüfen und zu entscheiden, ob im vorliegenden Falle 
den Angaben des Verletzten und seiner Umgebung voller Glauben beizumessen 
ist. Hat bei der Verletzung eine schwere nachweisbare Schädigung des Gehirns 
Vorgelegen mit allen inbetracht kommenden Symptomen, dann ist die Ent¬ 
scheidung ja leicht. Aber diese Fälle sind es ja auch nicht, welche später Schwierig¬ 
keiten in der Beurteilung machen, sondern die, bei denen das Trauma vielleicht ein 
leichtes war und wo auch keine schweren Symptome Vorlagen, die auf eine stärkere 
Läsion des Gehirns hindeuten. Man muss sich zunächst mal darüber klar sein, 
dass eine Verletzung des Schädelknochens an sich keine schwere Verletzung zu 
sein braucht Ein Schädelbruch ist an und für sich keine schwerere Verletzung 
als ein Bruch irgend eines anderen Knochens des Skeletts, und braucht derselbe 
an und für sich keine andern Symptome zu machen wie die jedem Knochenbruch 
eigentümliche Schmerz-Dislokation und Funktionsstörung. Dazu kommt in ein¬ 
zelnen Fällen dann noch die Schädigung irgend eines Nerven, der durch eine der 
Bruchstelle benachbarte Öffnung aus dem Schädel austritt. Derartige Fälle 
werden gar nicht selten beobachtet, wenn z. B. der Schädel zwischen zwei Wider¬ 
ständen gepresst wird, zwischen Wagen und Wand, zwischen den Puffern von zwei 


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Eisenbahnwagen oder beim Überfahren des Kopfes durch eine gutfedernde Droschke 
gequetscht wird. In diesen Fällen kann der Kopf zerdrückt werden, ohne dass 
ein Stoss wirksam ist, die Knochen werden untereinander verschoben, das Gehirn 
verändert vielleicht vorübergehend seine Gestalt, ohne weitere Schädigungen zu 
erleiden. So nur können Fälle erklärt werden, wie sie schon Stromeyer be¬ 
schreibt, der einen Jungen sah, welcher von einer Droschke überfahren wurde, 
sofort aufsprang und fortlief. Nachher untersuchte er den Verletzten, und konnte 
feststellen, dass man die Schädelknochen krachend aneinanderreiben konnte. 

Die Knochenbrüche des Schädels sind nur deshalb so wichtige Verletzungen, 
weil sie das Gehirn einschliessen, dessen Schädigung von der grössten Bedeutung 
sein muss. Nun ist ja auch das geschilderte Trauma das einzige, bei dem eine 
Knochenläsion ohne eine Läsion des Gehirns Vorkommen kann. Bei allen übrigen 
durch stumpfe Gewalt — bei Stich-, Hieb- und Schusswunden liegen die Ver¬ 
hältnisse ja klar — gesetzten Schädeltraumen kann man ja eine Verletzung 
des Hirns wohl stets annehmen. Bei Schlag und Stoss sowohl wie bei jeder 
Fallverletzung ist eine Läsion des Hirns unvermeidlich, wenn auch der 
Knochen verletzt ist Indes ist es hier auch zweckmässig, zwei Arten zu 
unterscheiden, die Verletzungen welche sich auf die direkt getroffenen Hirnteile 
beschränken und die, welche das Gesamthirn in Mitleidenschaft ziehen. Ob 
letzteres der Fall ist, können wir ohne weiteres aus dem Verhalten des Ver¬ 
letzten direkt nach dem Unfall sehen. War er sofort nach dem Unfall bei vollem 
Bewusstsein, dann kann eine wesentliche Läsion nicht Vorgelegen haben, jeden¬ 
falls kann man dann eine Hirnerschütterung (Commotio cerebri) ausschliessen. 
Und gerade dieser als traumatische Störung des Gesamthirns in toto bekannte 
Symptomenkomplex macht die grössten Störungen und auch die am schwierigsten 
zu beurteilenden Nacherscheinungen in späteren Jahren. Pathologisch-anatomisch 
ist das auch leicht begreiflich und zu verstehen. Wir wissen, dass die Commotio 
cerebri oft diffuse zahllose punktförmige Hämorrhagien in der Hirnsubstanz 
setzt, von denen jeder einzelne zu späteren Störungen Veranlassung geben kann. 
Aber es muss zugegeben werden, dass ausgesprochene Fälle von Commotio cerebri 
völlig ausheilen können ohne irgend welche weiteren Störungen zu verursachen, 
und dass andererseits Fälle, die ganz ohne Commotio verlaufen, diejenigen sind, 
welche in den ersten Tagen nach der Verletzung gar keine oder nur ganz ge¬ 
ringfügige Symptome aufzuweisen hatten, doch nachher langdauernde Störungen 
zeigten, die oft zu lebenslänglichen Renten führten. Trotzdem muss zugegeben 
werden, dass, wenn eine Commotio cerebri Vorgelegen hat, auch eine anatomische 
Läsion des Gehirns erfolgt sein muss.- 

Ist man also in der Lage, Anhaltspunkte für eine Hirnläsion zu haben, dann 
hat man auch ein Urteil über die Nacherscheinungen, die vielleicht später auf- 
treten. Eine nachgewiesene Hirnläsion setzt aber nicht eine Verletzung der 
Schädelknochen voraus, da es sehr oft Vorkommen kann, dass ausgedehnte Hirn¬ 
läsionen, ja selbst Hirnrupturen vorliegen, ohne dass am Knochen die geringste 
Läsion nachzuweisen ist. Umgekehrt aber setzt eine Knochenverletzung des 
Schädels mit gewissen Einschränkungen meist eine Hirnläsion voraus. Die Art 
der vorauszusetzenden Hirnläsion lässt sich meist aus der Art und dem Ablauf 
der Traumen vermuten. Fallverletzungen veranlassen neben der meist vor¬ 
handenen Commotio cerebri höchstens Qnetschungs wunden an der Auf fall stelle, 
am gegenüberliegenden Pol und an der Basis, besonders am Schläfenlappen, der 
sich an den scharfen Kanten des Keilbeinflügels und des Felsenbeins stösst. Alle 
mit grosser Geschwindigkeit ausgestatteten Gewalten, die mit Leichtigkeit den 
Knochenwiderstand überwinden, quetschen das Gehirn an der Treffstelle und 
machen dann oft keine Commotio cerebri, so z. B. Stockschläge, Hammerschläge 


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und Hufschlag. Namentlich bei letzteren Gewalten wird oft das Stirnhirn zer¬ 
trümmert, ohne dass allgemeine Hirnsymptome vorliegen. 

Die Diagnose einer Hirnläsion, auf die es ja hauptsächlich ankommt, ist bei 
einer mit sofort nach dem Unfall einsetzender Bewusstlosigkeit eingetretenen 
Verletzung leicht. Eine Contusio cerebri dagegen ist oft nur dann festzu¬ 
stellen, wenn sie Hirnteile betrifft, deren Ausfall der Diagnose zugänglich ist. 
Andernfalls ist sie nur dann möglich, wenn gleichzeitig eine grössere Blutung 
Hirndrucksymptome macht. Aber auch hier häufen sich die Schwierigkeiten. Eine 
arterielle Blutung aus der Arteria meningea media entwickelt sich nach einem oft 
langdauernden, freien, völlig symptomlosen Intervall meist nur langsam und allmäh¬ 
lich und erfordert, sobald der Hirndruck manifest ist, sofortiges Eingreifen. Eine 
intraineningeale Blutung dagegen macht, wenn sie an der Schädelbasis sitzt, gar 
keine Symptome, sitzt sie auf der Konvexität einer Hemisphäre, dann besteht oft 
Somnolenz, Benommenheit, die sich auch nach einem freien Intervall erst später 
entwickelt. In diesen Fällen handelt es sich meist um ein flächenhaftes Hämatom, 
das dem Hirn wie eine Kappe aufsitzt. Ist das Hämatom kleiner und liegt es der 
Zentralfurche auf, dann hat man oft motorische Ausfallsymptome, die der 
Diagnose zugänglich sind. Fehlen alle diese Anhaltspunkte, dann ist man darauf 
angewiesen, eine Hirnläsion zu supponieren, weil eine Knochenläsion nach* 
weisbar ist. 

Die Diagnose eines Knochenbruchs ist nun oft schwer. Ist der Bruch 
kompliziert, dann kann man ja durch direkte Inspektion den Knochensprung nach- 
weisen. Ist das aber nicht der Fall, dann beginnt die Schwierigkeit. Blutung 
und Schmerzhaftigkeit ist kein Beweis, da einfache Schädelbeulen auch diese 
Erscheinungen machen. Der Nachweis eines Knochenbruchs ist sonst abhängig vom 
Nachweis der Kontinuitätstrennung in Form einer Dislokation und Mobilität; am 
Schädel kann von Mobilität natürlich nur bei Splitterbrüchen die Rede sein. Häu¬ 
figer beobachtet man eine Dislokation, am schwersten sind die Fissuren zu erkennen, 
da sie keine Dislokationen machen. Oft hält man die durch subkutane Venen 
oder normale Suturen bedingten Furchen für Fissuren. Selbst eine Depression 
des Knochens ist sehr schwer zu erkennen. Oft hält man ein Hämatom mit 
seinem meist runden, erhabenen, harten Rand und seiner erweichten Mitte für eine 
Depression; daun können syphilitische Nekrosen, Altersatrophien, Bildungsfehler, 
abnorme Wormssche Schaltknochen als Impression imponieren. Auf den ersten 
Blick erscheinen Schädelbasibrüche noch schwerer zu erkennen. Das ist aber ein 
Irrtum, da man einerseits aus der einwirkenden Gewalt etwas schliessen kann, 
andererseits setzt sich der Bruch oft in benachbarte Höhlen, Ohr-, Nase-, Stirn¬ 
höhle, Augenhöhle fort, ausserdem erleichtert eine Verletzung der zahlreichen 
an der Schädelbasis verlaufenden Nerven die Diagnose. So sind Blutungen in 
der Augengegend, in die Nase — Blutbrechen infolge verschluckten Blutes — 
aus dem Ohr am proc. mastoideus, Ausfluss von Cerebrospinalflüssigkeit, Nerven- 
verletzunge — Facialis - Acusticus, Abducens, Oculomotorius, Trochlearis — und 
endlich Emphysen pathognomisch sehr wichtig. Es ist aber bekannt, dass alle 
diese Symptome fehlen können und dass selbst schwerere Schädel- und Hirn¬ 
verletzungen gar keine Symptome machen. So beobachtete ich vor kurzem 
folgenden Fall. 

Ein Junge von 13 Jahren fällt auf der Strasse mit seinem Rad. Er steht sofort, 
wieder auf und wackelt nach Hause. Er hatte sich am Kopf gequetscht und am linken 
Oberschenkel, machte sich aber nichts aus seinen Verletzungen. Nach 8 Tagen reist er in 
sein Pensionat, besucht die Schule und zeigt im Unterricht, beim Turnen, Tennisspielen 
absolut nichts Besonderes. Nach weiteren 8 Tagen erkrankt er mit Fieber. Es wird eine 
Osteomyelitis des linken Oberschenkels festgestellt. Er wird operiert, ein zentraler Eiter- 


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herd im linken femur gefunden. Daran schloss sich eine infektiöse Endocarditis und 
Pericarditis, an der er nach 4 Tagen zugrunde ging. 

Bei der Obduktion fand sich nun überraschender Weise folgender Befund: Peri¬ 
tonitis und beginnende Nekrose der Darmschlingen, Pleuritis serosa, Pericarditis sero- 
fibrinosa, Abszesse in der Herzmuskulatur, Thromboendocarditis, Abszesse und Inflarkte in 
der rechten Lunge, Milzschwellung, multiple Abszesse in den Nieren, Osteomyelitis des 
linken Femurs. 

Außerdem wurde folgender Schadelbefund erhoben: 

Schädel kurz, oval, unsymmetrisch. Schädeldach dünn, hat glatte Innenflächen. Dura- 
Innenflächen blank, Pia leicht ödematös, an der Konvexität mit kleinen Blutpunkten 
durchsetzt. Inder hinteren Schädelgrube rechts befindet sich etwas (1 Teelöffel)Blut, 
sonst überall klare Flüssigkeit. In beiden Querblutleitern flüssiges Blut. In den Hinterhaupt¬ 
schuppen beiderseits verläuft annähernd symmetrisch von der Seite nach hinten ein feiner 
Knochenriß von ca. 2 V 2 cm Länge. Er liegt etwa 1 */ 2 cm unter der Rinne für den Querblut¬ 
leiter und mit diesem parallel. In der äußeren Kopfhaut ist keine Veränderung zu 
erkennen. Die übrige Schädelbasis ist unverlezt. An der Spitze des rechten 
Hinterhauptes ragt aus der Gehirnmasse ein 3 bis 2 cm grosses, leicht pro¬ 
minentes schwarzrotes Blutgerinnsel hervor. Die graue Substanz in der Um¬ 
gebung dieser Stelle ist etwas weich und fetzig. Beim Durchschnitt fällt das obere 
walnußgroße Gerinnsel heraus. Es bleibt eine entsprechende Höhle in der Gehirn¬ 
masse, deren Boden von graurötlicher, fetziger Gehirnmasse gebildet wird. 
Seitenventrikel nicht erweitert, enthalten wenig klare Flüssigkeit. In der rechten 
Kleinhirnhemisphäre eine erbsengrosse Blutung in der Rinde. Links in der 
Rinde des Kleinhirns Spuren von schwarzroten Blutaustritten. Grosshirnhemisphären haben 
feste Konsistenz, zeigen zahlreiche, Zentralganglien Pons und Medulla zeigen wenig Blut¬ 
punkte. 

Ein junger Mann von 13 Jahren stürzt, merkt nichts von irgend welchen 
Störungen. Bei einer zufällig wegen Todes aus andern Gründen gemachten Ob¬ 
duktion, findet man 3 Wochen später 2 Knochenfissuren am Hinterhaupt, einen 
Quetschungsherd im Hinterhauptlappen von Walnußgroße und zahlreiche Blut¬ 
punkte im Klein- und Großhirn. Auch nachträglich angestellte Recherchen er¬ 
geben nichts, das darauf hindeuten könnte, dass der Verletzte jemals irgendwelche 
Beschwerden von Seiten des Gehirns gehabt hat. 

Daran anschliessend möchte ich noch einen Fall mitteilen, bei dem nach 
einer anscheinend leichten Verletzung nach 1 */ 4 Jahren Störungen auftraten, 
welche eine Trepanation indicierten. 

Ein 11 Jahre alter Junge fiel im März 1909 beim Spielen über einen Draht und 
schlug vorn mit der Stirn auf einen Kalkstein auf. Er war nicht bewusstlos, hatte eine 
kleine Wunde an der Stirn, ging zu Fuss nach Hause. Keine Blutung aus Nase und 
Ohr, Augen völlig frei. Er hat am ersten Tage öfter erbrochen. Am 3. Tage nach der 
Verletzung ging er wieder in die Schule. Er mußte aber öfter aussetzen wegen Kopf¬ 
schmerzen und Schwindelgeftikl. Die Kopfschmerzen hatten meist ihren Sitz in der rechten 
Stirngegend und hinter beiden Ohren. Er wurde öfter schwindlig, er taumelte und musste 
sich oft beim Gehen an seinem Begleiter festhalten, das Allgemeinbefinden besserte sich, 
jedoch kommen Kopfschmerzen und Schwindel noch öfter zur Beobachtung. Im Juli 1910 
wurde der Junge aufgenommen. 

Die Untersuchung ergab nichts Besonderes im ganzen Gebiete des Nervensystems. 
Auf der Stirn in der Mitte eine belanglose Narbe. Im Röntgenbild jedoch entdeckte 
man eine ausgesprochene Längsfraktur, die von der Scheitelhöhe nach rechts bis 
in die Schläfengrube zu verfolgen war. In der Annahme, dass wohl am Gehirn unter 
der Fraktur Veränderungen vorlägen, wurde am 19. VII. trepaniert. 

Beim Zurückklappen des Knochenlappens ist die Art. meningea media an zwei 
Steilem dem Eintritt und Austritt in den Knochenkanal, in dem sie verläuft, abgerissen. 
Beim Spalten der Dura spritzt in hohem Strahle Cerebrospinalflüssigkeit heraus, dann 
wird der Duralappen Zurückschlagen. Das ganze Gehirn ist von der stark ödematösen 
Spiunwebenhaut umkleidet, in den Hirnfurchen sieht man milchige Trübung der Arachnoidea. 


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Es werden Inzisionen in die Haut gemacht und jetzt fließt viele Cerebrospinalflüssigkeit 
nach außen. Allmählich stellt sich auch Hirnpulsation ein, die vorher gefehlt hatte. 
Schluss der Wunde nach Zurückklappen des Hautknochenlappens. 

Verlauf normal. Die Beschwerden sind völlig geschwunden bis heute. 

Der Junge hatte also einen Schädelbruch erlitten, der gar keine Symptome 
gemacht hatte. Nach 3 Tagen wurde er vom Arzt zur Schule geschickt. Nach 
1 V 4 Jahren erst wird durch Röntgenstrahlen ein Schädelbruch und durch Operation 
eine chronische Meningitis serosa festgestellt. 

Ähnlich liegt ein dritter Fall. Ein Junge von 5 Jahren fällt aus dem Fenster des 
I. Stockwerks auf die Strasse. Er blieb kurze Zeit liegen, stand dann auf, wurde aber 
doch sofort zur Klinik gebracht. Kein Erbrechen, keine Krämpfe, keine Blutung aus 
Nase und Ohr. Er wird vollkommen klar eingeliefert. Von Seiten des Zentralnerven¬ 
systems sind keine Störungen vorhanden. Pupillen reagieren, sind mittelweit. Gesichts¬ 
nerven sind intakt, desgleichen 
alle Hirnnerven. Reflexe in Ord¬ 
nung. Kein Erbrechen, keine 
Pulsverlangsamung, keine Kräm¬ 
pfe. Auf dem rechten Scheitel¬ 
bein ein 5 Markstückgrosser 
Bluterguss, sonst am Schädel 
nichts Abnormes nachweisbar. 

Das Röntgenbild (Fig. 1) 
ergiebt eine klaffende Fraktur 
der Schädelkonvexität, die schräg 
von hinten oben nach vorn unten 
zur Schädelbasis verläuft. 

Auch später treten keinerlei 
Symptome auf, die auf eine Ge¬ 
hirnläsion zu bcziehenwareu. Es 
ist schwer, den Jungen im Bett 
zu halten. Er wird nach 3—4 
Wochen geheilt entlassen. 

Hier lag bei einem 
5 Jahre alten Jungen ein 
schwerer Schädelbruch vor, der gar keine Symptome machte und ohne Unter¬ 
suchung durch Röntgenstrahlen nie entdeckt worden wäre. 

In den drei erwähnten Fällen hat es sich um schwere Verletzungen des 
Schädels gehandelt, die im ersten Falle nur durch Zufall bei der Obduktion, in 
den beiden letzten nur durch Röntgenstrahlen entdeckt wurden. Sie zeigen, 
welche Schwierigkeiten oft bei der Diagnose von Schädel- und Hirnverletzungen 
bestehen und wie vorsichtig man sein muß, wenn man eine derartige Verletzung 
bestimmt ausschließen will. 

Da entsteht nun die Frage, welche Anhaltspunkte hat man in solchen Fällen, 
wo die Anamnese vollständig im Stich läßt, doch zu einem richtigen Schluß zu 
kommen. Mein Assistent, Herr Dr. Dorschütz, hat nun in einer Arbeit (Hyperal¬ 
getische Zonen bei Schädel- und Gehirn Verletzungen, Deutsche Zeitschrift 
f. Chirurgie, ßd. 88) darauf aufmerksam gemacht, dass die im Innern des Schädels 
stattfindenden Verletzungen sich nach aussen auf die Haut projizieren als Hype- 
ralgesien bez. als Hyperaesthesien. Umgekehrt können wir aus den Haut- 
hyperaesthesien auf eine Verletzung des Schädelinnern schliessen, allerdings nur 
mit der Einschränkung, dass wir bestimmen können, ob die Verletzung in der 
rechten oder linken Schädelhälfte liegt. Es scheint demnach, dass sich das 
sympathische Nervengeflecht, welches die Blutgefässe begleitet, scharf in links 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


und rechts teilt, wenn auch durch die Blutgefässe Kommunikationen zwischen 
rechts und links bestehen. Da fast in der Regel diese Hyperaesthesien nur bei 
Verletzungen des Gehirns selbst Vorkommen, so können wir ihre Bedeutung für 
die Unfallheilkunde nicht unterschätzen. In einer ganzen Reihe namentlich von 
Obergutachten haben sie mir wichtige und oft ausschlaggebende Anhaltspunkte 
für die Annahme einer Hirnläsion gegeben. Von den 19 Unfallverletzten, bei 
denen ich bisher diese Hyperaesthesien beobachtet habe, handelte es sich 12 mal 
um Schädelfrakturen mit Hirnverletzungen (Commotio oder Contusio cerebri) 
7 mal um Commotio cerebri allein. Da bei den Voruntersuchungen auf diese 
Abnormität nicht geachtet war, konnte meist nicht festgestellt werden, ob sie 
schon lange, ev. seit der Verletzung schon bestanden hatten, oder ob sie erst in 
den letzten Jahren entstanden waren. Bei drei Fällen konnten wir bestimmt 
nachweisen, dass sie erst 1—2 Jahre nach dem Unfall aufgetreten waren, da 
die Fälle vorher in meiner Klinik beobachtet und behandelt waren. Besonders 
wichtig war es aber auch, dass die Head’schen Zonen mit der Besserung des 
Allgemeinbefindens kleiner wurden und schliesslich ganz verschwanden. 

Die Untersuchung wird am besten während der Aufnahme der Anamnese 
ausgeführt, ohne den Verletzten direkt nach der Überempfindlichkeit zu fragen. 
Man streicht leise über den behaarten Kopf oder zieht leise an den Haaren. 
Macht dann der Untersuchte Abwehrbewegungen oder äussert sich in seinem 
Gesicht irgend ein Schmerzausdruck, dann kann man die genauere Untersuchung 
vornehmen und wird dann staunen, wie exakt und scharf die Grenzen angegeben 
werden. Das ist aber auch notwendig, da viele Unfallverletzte bei jeder Be¬ 
rührung des Kopfes an einer beliebigen Stelle Abwehrbewegungen ausführen. 
Die Grenzen müssen ganz regelmässig bei wiederholten Untersuchungen dieselben 
Linien zeigen, sonst sind dieselben nicht zu verwerten. 

Von besonderer Bedeutung ist es, dass dem Begutachter die Möglichkeit 
gegeben ist, bei positivem Befund der Zonen auf die richtige Lokalisation zu 
schliessen, was bei dunklen Fällen oft von Vorteil ist. Stimmt diese dann mit 
dem Ort des Traumas überein, dann wird der Fall sofort klar. 

Es soll nun nicht gesagt sein, dass bei jedem Fall von Hirnläsion diese 
Zonen vorhanden sind. Wir haben sie öfter bei schwerer Verletzung des Gehirns 
nicht nachweisen können. Sind sie aber vorhanden, dann kann man mit größter 
Wahrscheinlichkeit auf das Vorhandensein einer Verletzung des Gehirns schliessen. 


Kopftranma und Spinaldruck. 

Von Prof. H. Quincke. (Kiel-Frankfurt a./M.). 

Bekanntlich sind frische Kopfverletzungen diagnostisch und prognostisch 
sehr vorsichtig zu beurteilen: bei schweren Initialsymptomen allgemeiner Art 
liegen manchmal, besonders wenn sie von Heerdsymptomen begleitet sind, schwere 
anatomische Läsionen (Knochenbrüche, Zertrümmerungen, Blutungen) vor, während 
sie andre Male nur durch Kommotion bedingt sind, in kurzer Zeit schwinden 
und die Patienten schnell genesen. Kommotion und schwere anatomische Läsion 
können auch miteinander kombiniert sein. Andrerseits sehen wir geringfügige 
Anfangssymptome nach einem Kopftrauma sich im Verlauf weniger Stunden 
erheblich verschlimmern; hier liegen meist Zertrümmerungen mit langsam 
erfolgenden Blutungen vor. 


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Für die Beurteilung dieser Zustände gibt uns die Lumbalpunktion 
ein wichtiges Hilfsmittel an die Hand; da sich subrachnoidal ergossenes Blut 
wenigstens teilweise in den lockeren Räumen dieser Haut schnell verbreitet, 
zeigt die entzogene Flüssigkeit unter solchen Umständen Blutgehalt. Druck¬ 
messung bei der Punktion lässt uns aber auch Erhöhung des Cerebrospinal¬ 
drucks erkennen, mag sie nun durch subarachnoidale oder subdurale Blutung 
oder durch begleitende, vermehrte seröse Exsudation bedingt sein. Danach 
werden wir eventuell zu Druckentlastung durch die Punktion selbst oder 
durch direkten Eingriff auf den intracraniellen Blutheerd schreiten. 

Es gibt aber auch eine reine seröse Meningitis nach Trauma; wenigstens 
erscheint sie klinisch als selbständige Krankheit; ob ihr doch manchmal kleine 
parenchymatöse Blutungs- und Zertrümmerungsheerde zu Grunde liegen, muß ich 
dahingestellt sein lassen. Die Krankheit entwickelt sich bald schon im Lauf 
des ersten Tages, bald erst in den folgenden Tagen in subakuter Weise, ge¬ 
wöhnlich ohne Fieber; Kopfschmerz, Schwindelgefühl, Erbrechen, Ohnmachts¬ 
anwandlungen treten in wechselnder Intensität auf. Bettlägrig sind die 
Kranken nur in den akuten Fällen während der ersten Tage; der Spinaldruck 
ist 200 bis 400 mm Wasser und mehr; die Flüssigkeit zeigt gewöhnlich keine 
Vermehrung des Eiweißgehaltes, keine Zellen. Druckentlastung durch die 
Punktion wirkt gewöhnlich momentan erleichternd, leitet manchmal die definitive 
Heilung ein. — 

In der Unfallpraxis spielen eine grosse Rolle die Spätfolgen der Kopf¬ 
verletzungen; sie schliessen sich ebensogut an Fälle mit leichtem wie an 
solche mit schwerem initialem Krankheitsbilde an. Sehr oft steht die Intensität 
und Hartnäckigkeit der Symptome ganz ausser Verhältnis mit der Bedeutung 
des Falles im Anfang. Die Beschwerden sind: Kopfschmerz besonders bei 
Körperbewegung mit Bücken, bei geistiger Anstrengung, Erregung, äusserer Wärme, 
oft auch bei horizontaler Lage, — Schwindelgefühl und Brechneigung, besonders 
bei Aufrichten und Wechsel der Körperstellung, — allgemeine Schlaffheit und 
Unlust, körperliche und geistige Ermüdbarkeit, Gedankenlosigkeit, Geräusch¬ 
hyperästhesie, Schlaflosigkeit. 

Der objektive Befund ist meist gering; nur manchmal finden sich Narben 
am Kopf, auch wohl mit umschriebener Knochendepression. Oft ist der Kopf druck- 
oder klopfempfindlich, allgemein oder an der verletzt gewesenen Stelle. Häufig 
findet sich Variabilität der Pulsfrequenz und des Blutdrucks, manchmal auch der 
Temperatur. *) 

Man weiss, wie schwer die Frage zu beantworten ist: sind diese, meist 
subjektiven Symptome begründet, sind sie übertrieben oder simuliert? Eine 
gewisse Hilfe für die Antwort kann hier unter Umständen die Lumbal¬ 
punktion leisten. 

Ich habe eine grössere Zahl von Fällen gesehen, teils als Objekte der 
Behandlung, grösstenteils behufs Begutachtung. 32 von diesen Fällen sind für 
die Analyse verwertbar. Es handelte sich: um Fall aus der Höhe auf den 
Kopf, Fall auf ebener Erde mit Aufschlagen des Kopfes, Fall eines Steines, 
Balkens etc. aus der Höhe auf den Kopf, Hufschlag oder dergl., Stoss des 
Kopfes beim Aufrichten gegen einen Balken oder Anlaufen gegen eine offen¬ 
stehende Tür. 

Meist waren leichtere oder schwerere Kommotionserscheinungen dagewesen, 
sehr selten Symptome, die auf einen Hirnheerd hinwiesen. Es folgte (nicht 


1) In einem meiner Fälle betrug die Tagessehwankung 1,0 bis 1,5° bei einem Mittel von 
36,8 bis 37,0. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 10/11. 


immer) ein Krankenlager von wenigen Tagen oder Wochen; an dieses schlossen 
sich die Beschwerden unmittelbar an, um darauf häufig ganz oder fast ganz zu 
verschwinden und erst wiederzukehren mit Wiederaufnahme der Beschäftigung 
(Arbeit, Schulbesuch), manchmal erst nach Wochen oder Monaten. 

Die seit dem Trauma verflossene Zeit betrug 2 Monate bis 18 Jahre. 

Bei der diagnostischen Lumbalpunktion zeigten nun 

a. 8 Fälle einen Druck von 170 bis 280 mm Wasser (mässig gesteigert) 

b. 8 „ „ „ „140 biß 150 „ „ (wenig erhöht) 

c. 16 „ „ „ „ 80 bis 120 „ „ (normal) 

Es fand sich also in der Hälfte der Fälle bei rein subjektiven Be¬ 

schwerden als einziger objektiver Befund eine Erhöhung des Spinaldrucks 
noch Monate und Jahre nach dem Trauma; Beziehungen der verflossenen 
Zeit zum Mass der Drucksteigerung bestanden nicht. Das durchschnittliche 
Symptomenbild der Gruppen a und b mit gesteigertem Spinaldruck war nicht 
anders als das von c mit normalem. Die Drucksteigerung kann also — abgesehen 
von ihrer Geringfügigkeit — nicht die Ursache der Beschwerden sein, für diese 
muß man vielmehr Veränderungen in den Meningen annehmen; die Drucksteigerung 
ist nur ein diagnostisch wertvolles Nebensymptom. 

Während der Lumbalpunktion zeigten sich häufiger und ausgiebiger als bei 
andren Leuten spontane Schwankungen des Spinaldrucks (um 10 bis 40mm). 
Unverhältnismässig häufig zeigten sich in diesen Fällen auch Nachwehen der 
Lumbalpunktion in Form von Kopfschmerz, Schwindelgefühl und Brechneigung 
auch bei normalem Druck und wenn die Punktion unter allen Kautelen mit 
minimaler Entleerung von Flüssigkeit gemacht war. Oft traten die Nachwehen 
erst nach 4 bis 6 Stunden auf. Ältere Leute scheinen mehr dazu disponiert 
zu sein als jüngere. Die Ursache für beide Erscheinungen ist wohl in einer 
grossen Labilität der Gefässinnervation und grossen Reizbarkeit der Hirnhäute 
in diesen Fällen zu suchen. Auch iiese ist vielleicht von diagnostischem Wert, 
mahnt aber zugleich zu strengster Innehaltung der Vorsichtsraassregeln nach 
der Punktion: in den ersten 24 Stunden (oder länger) völlige körperliche und 
geistige Ruhe und horizontale Lage, Melden der Alkoholica. — 

Wichtig ist der Befund der, wenn auch absolut nicht erheblichen, Druck¬ 
steigerung auch in älteren Fällen von Kopftrauma aus zwei Gründen: für die 
Beurteilung des konkreten Falles ist sie von Wert als oft einziges objektives 
Symptom. Für die Beurteilung der Fälle überhaupt zeigt sie uns, dass auch 
bei sonst nur subjektiven Symptomen materielle Veränderungen in der Hälfte 
der Fälle sicher da sind, dass solche also auch in einem Teil der andren Hälfte 
eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben. 1 ) 


1) Etwas eingehendere Ausführungen über den Gegenstand finden sich in der Zeitschrift 
f. Nervenheilk. Bd. 40. Dringend erforderlich sind genaue anatomische Untersuchungen solcher 
Fälle von alten Kopftraumen. Sie könnten stattfinden, wenn die Leute später in Kranken¬ 
häusern an anderen Krankheiten sterben. Allerdings müsste die Untersuchung im einzelnen 
Fall mit Rücksicht auf die im Leben bestandenen Beschwerden nur geführt werden. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 10/11. 391 


Aus den Städtischen Thiemschen Heilanstalten. 


Über die in der Yersieherangsgesetzgebung wirksamen un¬ 
günstigen seelischen Einflüsse nebst Vorschlägen zn ihrer 

Beseitigung. 


Von Dr. W. Kühne, Oberarzt. 


Einstweilen, bis den Bau der Welt 
Philosophie Zusammenhalt, 

Erhält sie das Getriebe 
Durch Hunger und durch Liebe. 

(Schiller). 


I. 

Wie eine grosse Tat manchmal auch unbeabsichtigte und unerwünschte 
Nebenwirkungen zeitigt, so hat auch das von Wilhelm dem Grossen ins 
Leben gerufene und von seinen Nachfolgern fortgesetzte Friedens werk der 
Arbeitergesetzgebung, welches von der edlen Absicht ausging „den Hilfsbe¬ 
dürftigen grössere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie An¬ 
spruch haben, zu hinterlassen“ neben den beabsichtigten segensreichen Folgen 
gleichzeitig Wirkungen geäussert, wie sie weder in der Absicht noch in dem 
Wunsche des Gesetzgebers lagen. 

Es ist dies nicht verwunderlich. Handelt es sich doch um eine Gesetz¬ 
gebung, deren Früchte der Befriedigung des einen der beiden Haupttriebe des 
Menschen, des Hungers, dienen sollen, wenn Krankheit oder Unfall den Menschen 
unfähig machen, für sich und seine Familie den Lebensunterhalt zu erwerben. 

Eine Gesetzgebung, die so tief in das ( . lenschliche Wesen eingriff und den 
elementarsten und niedrigsten Trieb unter bestimmten Umständen befriedigen 
sollte, musste gleichzeitig auch andere niedere Triebe und Leidenschaften des 
nun einmal mit Schwächen und Fehlern behafteten Menschen wecken und ver¬ 
stärken, zumal die deutsche Gesetzbildung kein Vorbild hatte, nach dem sie hätte 
gestaltet werden können, um diese Nebenwirkungen zu vermeiden. Freilich ist es 
dankbarer, an einem Jubiläumstage der offensichtlichen segensreichen Wirkungen 
einer Gesetzgebung zu gedenken und wenig verlockend sich mit den Schatten¬ 
seiten derselben zu befassen, aber nur die Kenntnis der Schattenseiten gibt die 
Möglichkeit zu ihrer Beseitigung, und dadurch gewinnt die Feststellung von 
Härten, Ungleichheiten und Nebenwii^cnngen des Gesetzes auch eine freundliche 
und dankbare Seite: sie soll den Anstoss zur Abstellung derselben geben. 

II. 

Johann der muntere Seifensieder, 

Erlernte viele schöne Lieder 
Und sang mit unbesorgtem Sinn 
Den Tag bei seiner Arbeit hin. 

Zu beissen hat, er oft sehr wenig, 

Doch war er froher als ein König, 

Und seiner hellen Stimme Kraft 
Durch drang die ganze Nachbarschaft. 

Die Zeiten, in denen die Menschen so arbeiteten, wie einst Friedrich von 
Hagedorn seinen munteren Seifensieder arbeiten lässt, sind vorüber. Das all- 
mählige Aufgehen des selbständigen Handwerkerstandes in Grossbetrieben mit 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


vielen Angestellten und einem Arbeitgeber, die Erfindung und Verbesserung von 
Maschinen, welche die Handarbeit ersetzen und in dergleichen Zeit viel mehr 
leisten als ein Handarbeiter, die Arbeitsteilung, welche den Arbeiter nur an der 
Herstellung eines Teiles des fertigen Objektes mitwirken lässt, haben zur Folge, 
dass der Einzelne an der Güte des fertiggestellten Erzeugnisses nicht mehr das 
Interesse und die Freude hat, wie der selbständige Handwerker, der sein Er¬ 
zeugnis von Anfang bis zu Ende durch die Geschicklichkeit seiner Hände ent¬ 
stehen und vollendet werden sieht. 

Die Schnelligkeit, mit der in den Betrieben gearbeitet werden muss, in 
denen der Gang der Arbeit durch Maschinen bestimmt wird, lässt eine beschau¬ 
liche oder wenigstens eine der Leistungsfähigkeit des einzelnen Menschen an¬ 
gepasste Arbeitsweise nicht zu. Der Gang der Maschine nimmt auf das bei den 
einzelnen Menschen nach verschieden langen Arbeitszeiten eintretende und ver¬ 
schieden lang andauernde Erholungsbedürfnis keine Rücksicht. Die notwendige 
Folge dieser wirtschaftlichen Entwicklung und Arbeitsweise ist die, dass die 
„Arbeitsfreude“ schwindet, die Arbeitsfreude, welche jene innere Befriedigung 
darstellt, die den Menschen erfüllt, wenn er mit ganzem Herzen bei einer Arbeit 
gewesen und diese gelungen ist, die Arbeitsfreude, die den Ansporn zur 
Schaffung neuer Werte bildet. 

Ein Teil der heutzutage in gewerblichen Betrieben schaffenden Menschen 
arbeitet nicht, weil ihnen Arbeit ein notwendiges Bedürfnis ist, sondern weil 
der Selbsterhaltungstrieb, der Hunger, sie zur Arbeit zwingt. 

Durch das Aufgehen des selbständigen Mittelstandes in Grossbetrieben wird ein 
Heer von Arbeitnehmern gegenüber verhältnismässig wenigen Arbeitgebern geschaffen. 
Vergleicht der Arbeitnehmer sein Einkommen mit dem des Arbeitgebers ohne Rücksicht 
auf den schwankenden Verdienst des Unternehmers, auf ungünstige Konjunkturen, schlechte 
Geschäftsjahre, so tritt oft ein grelles Missverhältnis zwischen Arbeiterlohn und Unter¬ 
nehmergewinn hervor, ein Missverhältnis, welches umso stärker wirkt, als der körper¬ 
lich Arbeitende seine Tätigkeit als die schwerere anzusehen pflegt, sie überschätzt und nur 
die glänzenden, in die Augen springenden Ausseuseiten im Leben des Unternehmers sieht. 

Hierdurch entsteht Unzufriedenheit, welche unter blosser Hervorkebrung 
dieser glänzenden Ausseuseiten „künstlich“ genährt, Neid, leider manchmal auch 
Hass gegen den wirtschaftlich besser Gestellten schafft. 

Ausser dieser grösstenteils durch die Art der wirtschaftlichen Entwicklung ge¬ 
schaffenen Grundstimmung eines Teiles unseres arbeitenden, der Versicherungspflicht 
unterliegenden Volkes sind es gewisse allgemein menschliche Charaktereigenschaften, 
welche die beabsichtigten wohltätigen Wirkungen der sozialen Gesetzgebung in das Gegen¬ 
teil verkehren können. 

Es sind dies 1. rechthaberisches Wesen, 2. Begehrlichkeit. 

Das eigensinnig rechthaberische Wesen ist mehr bestimmten Stammesarten 
unserer germanischen Rasse eigentümlich. So pflegen z. B. unsere wendischen Bauern 
um Nichtigkeiten Prozesse anzustrengen und ganz einsichtslos um eines geringfügigen 
Objektes willen lieber die Existenz ihrer Wirtschaft auf das Spiel zu setzen, ehe sic 
ihrem Nachbar einen Fuss breit Feldrain abtreten. 

Der Prozesshansel ist ja auch eine allgemein bekannte Erscheinung! 

Diese Sucht zur Rechthaberei macht sich natürlich auch bei den Verfahren 
vor den Schiedsgerichten und dem Reichs-Versicherungs-Amt geltend, um so 
mehr als hier das Streitverfahren für die Rentensucher kostenlos ist und ihre An¬ 
sprüche niemals in dem Maße befriedigt werden können, wie sie erwartet haben; 
denn nach dem Gesetz kann niemals die volle Lohneinbusse entschädigt wer¬ 
den, sondern nur 2 / 3 derselben. 

In unserem Zeitalter der Nervosität gibt es auch viele angeboren Nervöse, 
denen oft ein Hang zum Egoismus, zur Rechthaberei innewohnt. Diese fühlen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 393 


sich durch jede Entscheidung, die nicht zu ihren Gunsten ausfällt, persönlich ge¬ 
kränkt und suchen die Ursache niemals in eigner falscher Auffassung, sondern 
in Parteilichkeit der Richter, Übelwollen des Untersuchers, eine Auffassung, die 
genährt und gestärkt wird, wenn es sich um arbeitsunlustige und unzufrieden 
gewordene Menschen handelt, wie sie oben geschildert sind. Bei solchen Leuten 
entstehen dann leicht, namentlich wenn ihnen in den ärztlichen Gutachten durch 
falsche Diagnosenstellung tatsächlich Unrecht getan oder durch Zuschriften von 
der Berufs-Genossenschaft der unberechtigte Vorwurf der Übertreibung oder gar 
der Simulation gemacht wird, schwere geistige Veränderungen, die sich bis zum 
ausgesprochenen Verfolgungswahn steigern können. Jede verzögerte Antwort 
auf ihre oft viele Seiten umfassenden Berufungsschriften fassen sie als persönliche 
Schikane auf. Derartige Kranke sind es namentlich, welche in den Berufungs¬ 
schriften von „Klassenjustiz“ reden und Unzufriedenheit über die Versicherungs¬ 
gesetzgebung säen, während doch in Wirklichkeit die Rechtsprechung in der 
Versicherungsgesetzgebung dem humanen, den Absichten des Gesetzgebers 
entsprechenden Grundsätze folgt: „Im Zweifelsfall für den wirtschaftlich 
Schwächeren.“ 

Während rechthaberisches Wesen auch in den Verfahren vor den ordent¬ 
lichen Gerichten oft eine Rolle spielt und die Ursache langwieriger Prozesse ist, 
weckt die soziale Versicherungsgesetzgebung noch andere niedere Charakter¬ 
eigenschaften. 

Die Tatsache des Versichertseins birgt einen Anspruch auf Rente in sich. 
Dieser Anspruch auf Rente verführt zur Unwahrhaftigkeit und reizt die 
Begehrlichkeit. 

Aus der mangelnden Berufs- und Arbeitsfreude eines Teiles der versicherten 
Volksklassen, der Unzufriedenheit mit ihrer wirtschaftlichen Lage und dem Neid 
und Hass gegen den Besitzenden bildet sich eine Stimmungslage, in der Einzelne 
jedes Mittel, sich einen Vorteil zu verschaffen und den wirtschaftlich Starken 
zu schädigen nicht nur für erlaubt, sondern für berechtigt halten. 

Kann es daher Wunder nehmen, wenn sie der Versuchung erliegen und 
sich materiellen Vorteil zu verschaffen suchen, wo sich eine günstige Gelegen¬ 
heit für sie bietet, zumal wenn sie einen Anspruch darauf zu haben glauben? 
Sie erliegen dieser Versuchung umso leichter, als eigentümlicherweise selbst bei 
Leuten in auskömmlichen Verhältnissen die eigenartige Auffassung herrscht, dass 
die Übervorteilung nichts Böses sei. wenn sie nicht einem Menschen gilt, sondern 
etwas Unpersönlichem, z. B. dem Fiskus. Wird man da auf den wirtschaftlich 
Schwachen einen Stein werfen können, wenn er zu seinem Vorteil von dem Staat 
oder der Privatversicherung eine Entschädigung herauszuschlagen sucht, die viel¬ 
leicht einmal einen Notpfennig für ihn bilden kann? Es wäre geradezu sonder¬ 
bar, wenn er die Gelegenheit, zu einer kleinen „Pension“ zu kommen, nicht 
wenigstens zu ergreifen versucht. Tatsächlich versucht er es auch in den meisten 
Fällen. Dies ist aber nur dadurch möglich, dass Krankheitserscheinungen, welche 
überhaupt nicht vorhanden sind, vorgetäuscht (simuliert) werden, was er- 
fahrungsgemäss seltener vorkommt, oder dass wirklich vorhandene, aber unbe¬ 
deutende und bei gutem Willen zu überwindende Beschwerden übermässig auf¬ 
gebauscht, übertrieben, werden. Letzteres ist ausserordentlich häufig und 
setzt voraus, dass es der Verletzte mit der Wahrheit nicht genau nimmt. 

Ich halte daher den Standpunkt der Ärzte, welche meinen, dass Übertreibung 
und Begehrlichkeit bei den Versicherten nur selten vorkomme, für falsch, weil dies 
wider die menschliche Natur und auch nicht mit den folgenden Erfahrungen in 
Einklang zu bringen wäre: Es Hesse sich sonst nicht verstehen, dass in der Sprech¬ 
stunde bei Privatpatienten nur sehr selten Übertreibung vorkommt, bei den ver- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


sicherten Patienten aber so häufig, dass man von einer physiologischen, 
d. h. natürlichen Übertreibung gesprochen hat. 

Es wäre nicht verständlich, wie es kommen kann, dass versicherte Patienten, wenn 
man nach gründlicher Untersuchung ihnen sagt, dass ihr Leiden nicht so schlimm wäre, 
wie sie glauben, bald jammernd, bald entrüstet erklären, das glaubten sie nicht, sie 
wüssten es besser, sie seien schwer krank, sie würden nicht mehr lange leben, während 
die Privatpatienten selbst in wirklich schweren Fällen freudig aufatmend das Sprech¬ 
zimmer verlassen. Wie wollte man es ferner erklären, dass bei den Studenten nach oft 
mit Knochensplittern einhergehenden Kopfverletzungen nur selten Beschwerden Zurück¬ 
bleiben, trotzdem hier meist gleichzeitig noch andere Schädigungen einwirken, z. B. über¬ 
mässiger Alkoholgenuss, geschlechtliche Ausschweifungen, während fast jeder renten¬ 
berechtigte Arbeiter, auch wenn er noch jung und widerstandsfähig ist, selbst nach 
harmlosen Weichteilverletzungen des Kopfes noch jahrelang über Beschwerden klagt 

Woher kommt es, dass, wie Döllken auf einem in Dresden gehaltenen Vortrag 
ausführt, die nach nicht entschädigungspfiichtigen Unfällen auftretenden nervösen Störungen 
z. B. bei Offizieren nach Sturz vom Pferde, bei Frauen nach Geburten (auch die Geburt 
ist ein einer Verletzung gleichbedeutender Vorgang) in einem Teil der Fälle ganz 
schwinden, in anderen sich erheblich bessern, fast niemals aber zur dauernden, völligen 
Erwerbsunfähigkeit führen, während die rentenberechtigten Verletzten angeben, dass es 
immer schlimmer mit ihnen werde und manche viele Jahre, bis in die Jahrzehnte völlig 
erwerbsunfähig bleiben ? 

Oder kommt es doch manchmal zu einer Heilung? Gewiss! Wenn, was 
bei Privatversicherungen möglich ist, eine einmalige Abfindungssumme gezahlt 
worden ist, „dann tritt die. „Heilung“ manchmal unanständig schnell nach 
erhaltener Abfindung ein. Das böse Beispiel reizt andere, wird als Ent¬ 
schuldigung für das eigene Verhalten angeführt, das Gefühl für die Wahrheits¬ 
liebe geht verloren, weil man bei anderen das gleiche Verhalten sieht „Der 
Betrug wird in gewissen Kreisen Mode und verliert seinen Makel“ (Quincke). 

Die Ursache dieser mangelnden Wahrheitsliebe ist die Begehrlichkeit. 
Diese ist nicht kennzeichnend für eine bestimmte Klasse von Menschen, sondern 
findet sich in allen Schichten unseres Volkes, wie überhaupt der Menschheit, die Be¬ 
gehrlichkeit in ihrem höchsten Grade als Habgier und Geiz vielleicht mehr bei den 
besitzenden Klassen, weil der Arbeiter meist alles, was er verdient, zu seinem 
Lebensunterhalt verbraucht und daher gar nicht in die Lage kommt, sich „etwas 41 
zurückzulegen, dessen Vermehrung ihn reizen würde. Die einzige Gelegenheit 
bietet sich ihm allerhöchstens bei Erlangung einer Rente. Wenn das Vorliegen 
von Begehrungsvorstellungen in den Akten und Gutachten verhältnismässig nur 
selten erwähnt ist. so hat dies seine Ursache in Gründen der „Vorsicht“. 

Die Annahme von Begehrungsvorstellungen schliesst eine gewisse Be¬ 
schuldigung in sich. Das Vorliegen von Begehrungsvorstellungen kann aber der 
Arzt im Einzelfalle meist in einer den Richter überzeugenden Weise nicht 
nachweisen, ihr Vorhandensein vielmehr nur aus einer Reihe von Umständen 
vermuten. 

Welche Bolle der Begriff Rente in der Vorstellung vieler Verletzten spielt, geht 
aus der wenigstens hier bei uns gemachten Erfahrung hervor, dass man, wenn man hier 
einen Verletzten, der nach Ablauf der 13wöchigen Karrenzzeit in die Anstalt kommt, 
fragt, ob er einen Unfall gehabt hat, in vielen Fällen die Antwort „nein“ erhält. Er 
meint damit, er habe keine Rente bekommen. Unfall und Rente sind gleichbedeutende 
Begriffe geworden. 

Hiermit soll nicht gesagt sein, dass allen Rentenansprüchen immer oder 
allein Begehrungsvorstellungen zu Grunde liegen. Meist wirken noch andere 
seelische Einflüsse gleichzeitig ein, nämlich 

1. die ebenfalls durch das Recht auf Entschädigungsansprüche begünstigte 
Erschlaffung der Energie und 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


2. die bei schon gewährter Rente durch die Angst um den Verlust der¬ 
selben gezüchtete krankhafte Selbstbeobachtung. 

Jeder Mensch, der durch eine Krankheit oder einen Unfall gezwungen ist, 
längere Zeit die Arbeit auszusetzen, muss eine gewisse Energie an wenden, um 
die Arbeit wieder versehen zu können, da die arbeitsentwöhnten Muskeln sich 
erst wieder an ein gewisses Mass von Leistung gewöhnen müssen. Sie antworten 
beim ersten Arbeitsversuch mit schmerzhaften Empfindungen, genau so wie bei 
jemanden, der längere Zeit nicht geturnt oder geritten hat und diese Leibes¬ 
übungen wieder auszuüben beginnt. 

Auch ein solcher Mensch bekommt nach den ersten Versuchen ein Ziehen 
in allen Gliedern, den bekannten ,.Muskelkater“. Er lässt sich aber deswegen 
nicht von der Fortsetzung der Leibesübungen abhalten. 

Bis zu einem gewissen Grade kann eben jeder Mensch seine Beschwerden 
durch Energieaufwand beherrschen. Welche schönen Früchte die Energie 
zeitigen kann, möchte ich an 2 Beispielen erläutern. 

Ich kenne 2 Offiziere, welche beide schwere Hirnverletzungen erlitten haben, der 
erste eine schwere Hirnerschatternng wahrscheinlich mit Blutung ins Kleinhirn, der 
zweite einen Schädelbruch mit Quetschung des Hirns, Halbseitenlähmung und nach¬ 
folgender vorübergehender Geistesstörung. Beide Offiziere versehen wieder ihren Dienst. 
Der erstere reitet sogar Wettrennen. Beide rafften sich anfangs unter Aufbietung aller 
Kräfte zusammen, um ihren Beruf nicht aufzugeben. 

Kein rentenberechtigter Verletzter würde wohl nach einer derartigen Ver¬ 
letzung seine Tätigkeit in unbeschränktem Umfange wieder aufnehmen. Die 
Mehrzahl würde sogar wahrscheinlich bis an ihr Lebensende Vollrente beziehen 
und dies nur, weil sie nicht dasselbe Maß von Energie zur Überwindung der 
Beschwerden anwendet. Sie wenden es nicht an, weil das Recht auf Unter¬ 
stützung ihre Tatkraft lähmt. 

Früher zwang und auch jetzt noch zwingt den nicht rentenberechtigten 
Unfallverletzten der Selbsterhaltungstrieb die Arbeit möglichst bald wieder auf¬ 
zunehmen, da er nirgends einen Rückhalt hat.. Deshalb gab es auch früher trotz 
der mangelhafteren ärztlichen Behandlungsmethoden bei gleicher Art und Zahl 
der Unfälle viel weniger Erwerbsbeschränkte und Erwerbsunfähige. 

Die die Energie lähmende Wirkung des Anrechtes auf Rente macht sich besonders 
bei den Verletzten geltend, welche dem Alkoholismus ergeben sind. Der Alkoholist hat 
an sich schon eine geschwächte Energie; er rafft sich manchmal erst dann zur Arbeit 
auf, wenn äusserste Not ihn treibt. Dies hindert aber die Versicherung. Mit dem An¬ 
spruch auf Rente hat er einen Rückhalt. „Er muss ja Rente bekommen“. Wenn diese 
auch klein ist, so reicht sie doch aus, um wochenlang ohne Tätigkeit zu leben und 
seinen Alkoholdurst befriedigen zu können. Dann wird, weil die Not zwingt, eine zeit¬ 
lang gearbeitet, bis wieder die Rente eintrifft und damit eine Zeit der „Erholung“ ein- 
treten kann. Durch diese Arbeitsunterbrechung wird gleichzeitig der Beweis erbracht, 
„dass regelmässige Arbeit ihm unmöglich ist“. So begünstigt die Rentengewäh- 
rung die Arbeitsunlust des Alkoholisten. 

Bei anderen ist die Energie schon vor dem Unfall vermindert gewesen 
infolge angeborener oder im Laufe des Lebens erworbener Nervenschwäche, mit 
der in unserem Zeitalter der Nervosität ein grosser Teil, vielleicht die Mehrzahl 
der erwerbstätigen Menschen behaftet ist. Untersuchungen erwerbsfähiger Ar¬ 
beiter haben dargetan, dass ein Teil derselben deutlich nachweisbare Erschei¬ 
nungen von Nervenschwäche bot, ohne etwas davon zu wissen. So lange sie 
regelmässig ihre gewohnte Arbeit verrichten, tritt die durch die Nervosität er¬ 
zeugte Willensschwäche nicht hervor, da nicht mehr als die gewohnten An¬ 
sprüche an ihre Energie gestellt werden. Sobald aber eine Krankheit oder ein 


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396 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Unfall sie aus dem gewohnten Gleise reisst, raffen sie sich nach Ablauf der 
Krankheit oder der Unfallfolgen nur schwer zur Aufnahme der früheren Tätig¬ 
keit auf. 

Es ist bei ihnen ein viel grösseres Maß von Energie dazu notwendig als 
hei gesunden Menschen und wenn sie keine Arbeitsfreude haben, unzufrieden 
sind oder wenn die Begehrlichkeit durch die Aussicht auf Bente geweckt ist, 
geht dieser notwendige Aufwand von Energie über ihre Kraft, sie fühlen sich 
unfähig und suchen nun, da sie doch Mittel zum Lebensunterhalt haben müssen, 
unter allen Umständen eine möglichst hohe Rente zu erlangen und zwar in 
diesen Fällen in gutem Glauben an ihre durch den Unfall erzeugte Arbeits¬ 
unfähigkeit. Dieser gute Glaube an ihre Arbeitsunfähigkeit wird ausserdem 
verstärkt und gefestigt durch Massnahmen in der Ausführung der Gesetzgebung, 
die sich vermeiden Hessen: 

Manche gesunde Menschen, vor allen Dingen aber nervöse zeigen eine Eigen¬ 
schaft, welche gerade in der Versicherungsgesetzgebung eine verderbliche Rolle 
spielt: Die Beeinflussbarkeit (Suggestibilität), d. h. die blosse Kenntnis 
irgend welcher harmloser krankhafter Vorgänge und Zustände, mit denen 
sie behaftet sind, von deren Vorhandensein sie aber nichts wussten, da sie keine 
Beschwerden hatten, Vorgänge und Zustände, die aber den Laien, der ihre 
Bedeutung nicht einzuschätzen weiss, doch beunruhigen und erregen können, ruft 
bei ihnen die Befürchtung hervor, dass sie an einem schweren Leiden 
erkrankt sind. 

Diese Befürchtung kann bei hysterischen Personen, die besonders suggestibel 
sind, durch sogenannte Autosuggestion zur Verstärkung der vorhandenen 
bedeutungslosen oder sogar zur Hervorrufung neuer Krankheitserscheinungen 
und damit zur Schaffung schwerer Krankheitszustände führen. 

Die Kenntnis von dem Vorhandensein harmloser Veränderungen erhalten 
die Verletzten aber dadurch, dass ihnen der Inhalt der für das Schiedsgericht 
und R.-V.-A. erstatteten Gutachten mitgeteilt wird. 

Besonders verderblich wirkt die Suggestion, wenn in diesen Gutachten das 
Wort „nervenkrank“ gebraucht wird. Dieses Wort hat bei den Unfallverletzten 
die untrennbar mit ihm verknüpfte Vorstellung „unheilbar krank“. Diese Vor¬ 
stellung ist so in die Massen gedrungen, dass der Arzt ohnmächtig ihr gegen¬ 
übersteht und gerade auf die suggestive Kraft dieser Vorstellung ist es zurück¬ 
zuführen, dass die Schar der nervenkranken Unfallrentner so angeschwollen und 
jeder Behandlung unzugängUcb ist. 

Leider wird das Wort besonders oft in den Gefälligkeitsattesten gebraucht, 
die manche und zwar fast immer dieselben Ärzte doch noch auszustellen nicht 
unterlassen können, oft sogar in der Form „schwer nervenkrank“ mit dem Zu¬ 
satz „und dauernd völlig erwerbsunfähig“. Ein solcher Zusatz ist aber die ge¬ 
fährlichste Suggestion. Sie ist es, die den Menschen erst schwer krank und 
dauernd völlig erwerbsunfähig macht, nicht der Unfall, ganz abgesehen davon, 
dass diesen Zusatz „dauernd völlig erwerbsunfähig“ namentlich bei einem jugend¬ 
lichen Unfallnervenkranken dieser Art selbst der erfahrenste Arzt nicht machen 
kann und darf, wenn er sich nicht der Gefahr einer Blamage aussetzen will. 

Suggestiv schädlich wirkt fernerhin die an sich berechtigte Tatsache, 
dass der Arzt bei Unfallverletzten, um sie zur Arbeit anzuspornen, die Rente 
nicht niedriger bemessen darf, als dem Zustande des Verletzten ent¬ 
spricht Dadurch fällt aber wieder jener Antrieb weg, der den nicht renten¬ 
berechtigten zur Aufnahme der Arbeit treibt: die Sorge um die Existenz. 
Schätzt man den Verletzten seinem Zustand entsprechend auf 10<>° 0 
Erwerbsunfähigkeit, so erhält er damit die ärztliche Beglaubigung. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


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dass er wirklich völlig erwerbsunfähig sei und ist von dieser Vor¬ 
stellung nur schwer abzubringen. 

Der Inhalt des Gutachtens ist manchmal auch eine der Quellen, aus denen 
.Rechtskonsulenten und Versicherte die unbeabsichtigte Belehrung schöpfen, 
welche Erscheinungen bei dem Untersuchten fehlen, damit Unfallfolgen anerkannt 
werden und wie er es machen muss, dass diese Erscheinungen auftreten. Es 
handelt sich hierbei um Erscheinungen, deren Auftreten von dem Willen des 
Untersuchten abhängig sind (Schwindel, Störungen des Hautgefühls). 

Durch die Mitteilung des Inhaltes der Gutachten wird also bei 
suggestiblen Menschen oft eine Krankheit erzeugende Suggestion 
ausgeübt, moralisch Minderwertigen der Weg gezeigt, sich auf un¬ 
rechtmässige Weise auf Kosten Anderer einen Vorteil verschaffen 
zu können. Die suggestive Kraft der Vorstellung von der Unheilbarkeit der 
sogenannten viel berüchtigten „traumatischen Neurosen“, d. h. der funktionellen Ner¬ 
venkrankheiten nach Unfällen geht soweit, dass ein Kranker den anderen 
beeinflusst, wie man dies auch bei den sogenannten induzierten Geistesstörungen 
sieht. Diese Beeinflussbarkeit im Verein mit dem vielen Hysterischen eigen¬ 
tümlichen Nachahmungstrieb stellt gewissermassen eine seelische Infek¬ 
tion dar, welche wie eine Infektionskrankheit sich ausbreitet und bewirkt, 
dass die Neurosen nach Unfällen einer seelischen Epidemie gleichen, 
wie sie das Mittelalter als die Bilderstürmer, die Flagellanten usw. ge¬ 
habt hat. 

Die Feststellung dieser Tatsachen ist namentlich deswegen bemerkenswert, 
weil die Zahl der nervösen Menschen zurzeit eher zunimmt, teils infolge der 
fortdauernd steigenden Ansprüche an die körperliche und geistige Leistungs¬ 
fähigkeit und die dadurch bedingte übermässige Abnutzung der Nervenkraft, 
teils durch den Schutz der körperlich und geistig Schwachen, welche sonst der 
Kampf ums Dasein vorzeitig vernichtet hätte. Durch letzteren Umstand wird 
eine minderwertige Gattung von Menschen erhalten, welche minderwertige Nach¬ 
kommen zeugen. Diese mit angeborenem, minderwertigem Nervensystem behaf¬ 
teten Menschen sind es gerade, welche die schwersten Formen der Nerven¬ 
störungen nach Unfällen bieten. 

Die Gewährung einer Rente erzieht ferner oder vielmehr, da man bei 
dem Wort erziehen immer an einen guten Zweck denkt, verführt zur krank¬ 
haften Selbstbeobachtung. Auch derjenige, dem die Gesundung höher steht 
als der Rentenbezug, befindet sich nach dem Unfall, so lange er noch nicht völlig 
hergestellt ist, in einem seelischen Spannungszustand: Wirst du auch wirklich 
wieder gesund werden und deine Arbeit aufnehmen können? 

Selbst wenn nun wirklich sein Zustand sich bessert, er aber doch noch 
Beschwerden fühlt und er soll nun untersucht werden, so kommt der bange 
Zweifel: Wird der Arzt auch finden, dass du noch Beschwerden hast, oder ent¬ 
zieht er dir die Rente und du sollst arbeiten, obwohl du nicht kannst? 

In diesem seelischen Spannungszustand achtet der Verletzte auf jede Regung 
seines Körpers. Er wird überempfindlich, nimmt an sich bedeutungslose Organ¬ 
empfindungen wahr und wird dadurch zum Spielball und Sklaven seiner krank¬ 
haften Empfindungen. Sein eigener Körper steht im Vordergründe seines In¬ 
teresses, egoistisch denkt er nur an sich. Er wird so zur krankhaften 
Selbstbeobachtung erzogen, die bei geeigneter Veranlagung zur Hypochon¬ 
drie ausartet. 

Von welcher Bedeutung die Tatsache des Versichertseins auf den Verlauf 
von entschädigungsflichtigen Unfallfolgen ist, geht recht deutlich aus folgenden 
Beobachtungen hervor. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Braun hat aus den österreichischen bahnärztlichen Geschäftsbüchern die Unfälle 
zusammengestellt, die sich im Laufe von 20 Jahren (1885—1904) ereignet hatten. Die 
Schaffung der Unfallversicherung in Österreich fiel in das Jahr 1895, so dass Braun 
die in den 10 Jahren vor Schaffung des Unfallgesetzes eingetretenen Verletzungen und 
ihre Folgen mit denen vergleichen konnte, die in den nach Schaffung des Gesetzes folgen¬ 
den 10 Jahren sich gezeigt haben. Aus einem Vergleich beider Jahrzehnte ergibt sich 
nun Folgendes: 

Betrachten wir die Heilungsergebnisse der ersten 10 Jahre (1885—1894), so ersehen 
wir daraus, dass in den ersten 5 Jahren überhaupt gar kein Verletzter ungeheüt oder nur 
gebessert entlassen,wurde, alle Verletzten hatten ihren früheren Dienst wieder angetreten. 

In den anderen 5 Jahren sind nur 7 vereinzelte Fälle, welche nach sehr schweren 
Verletzungen entweder mit einem körperlichen Schaden für leichteren Dienst tauglich 
wurden oder mit grösseren Schäden zu jedem Dienste untauglich erschienen. 

Bei allen diesen Verletzten sind rein körperliche Schäden als 
Unfallfolgen zurückgeblieben und es muss die Tatsache hervor¬ 
gehoben werden, dass in den ganzen 10 Jahren kein einziger Ver¬ 
letzter wegen einer nervösen Erkrankung dienst- oder erwerbsun¬ 
fähig geworden ist. 

Gegen den Einwand, dass die Neurasthenie zu dieser Zeit noch nicht genug 
bekannt gewesen und deswegen die Erkrankung nicht erkannt worden sei, führt 
Braun an, dass in den Büchern sich auch Leute mit Erkrankungen an Neura¬ 
sthenie verzeichnet finden, dass diese namentlich herausgehoben und sorgfältig 
darauf geprüft worden sind, ob nicht ein früher erfolgter Unfall als die Ursache 
der nervösen Erkrankungen gefunden werden könnte. Es stellte sich aber her¬ 
aus, dass keine einzige dieser mit Neurasthenie behafteten Personen 
jemals einen Unfall erlitten hatte. 

Vergleicht man hiermit die Ergebnisse des zweiten Jahrzehntes (1895—1904) so 
finden sich schon vom ersten Jahre an ungünstigere Heilergebnisse, die im Laufe der 
Jahre immer ungünstiger werden. „Es erscheint von nun an Jahr für Jahr eine Anzahl 
Verletzter, die als nur gebessert für leichteren Dienst, noch mehr aber als ungeheilt nach 
Ablauf ihrer Krankenkassenansprüche aus der bahnärztlichen Behandlung entlassen und 
von der Unfallanstalt versorgt werden mussten.“ 

Ziffernmäßig ergibt sich, dass in den Jahren 1885—1894 von 381 Verletzten 
10 Personen gebessert = 1,58 Proz., ungeheilt, d. h. erwerbsunfähig 1 Person = 0,26 Proz. 
entlassen wurden, in den Jahren 1895—1904 auf 598 Verletzte 16 für leichteren Dienst 
gebesserte, also halbinvalide = 2,4 Proz. und 46 ungekeilte, d. h. erwerbsunfähige Per¬ 
sonen = 6,6Proz. entfielen. Wir haben also in den letzten 10 Jahren 26 mal so 
viel Erwerbsunfähige als in den ersten. 

Dieses ist aber nicht der einzige Unterschied zwischen den beiden Zeit¬ 
räumen. Wir finden im zweiten Jahrzehnt als die Ursache der teilweisen oder 
vollen Arbeitsunfähigkeit im Gegensatz zum ersten, in welchem wir durchwegs 
körperliche Gebrechen vorfanden, in der Mehrzahl der Fälle nur nervöse Er¬ 
krankungen ohne jede körperliche Schädigung und diese machen auch 
das Plus des Prozentsatzes der Erwerbsunfähigen aus, denn die rein durch körper¬ 
lichen Gebrechen verursachte Erwerbsunfähigkeit beträgt kaum 1,25%. 

Das erste sozusagen erfolgreiche Auftreten der traumatischen 
Neurose fällt in das Jahr 1896. 

Der Höhepunkt wurde im Jahre 1903 erreicht, in welchem von schwereren 
Verletzungen zwar nur zwei verzeichnet sind, dagegen bei 87 Verletzten (zu¬ 
meist einfachen Quetschungen) nicht weniger als 12 Neurasthenien (=14%!) 
als Folgekrankheiten auftraten. 

Wir haben also gesehen, dass die Entstehung der „sogenannten 
traumatischen Neurose“ mit der Schaffung des Unfallversicherungs- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 399 


gesetzes zusammenfällt. Auch die Erfahrungen in anderen Ländern sind 
die gleichen. Es hiesse vor Tatsachen die Augen verscbliessen, wenn man dieses 
Zusammenfallen nur als ein ganz zufälliges bezeichnen wollte. 

Gewiss gibt es auch bei den nicht rentenberechtigten Verletzten Neurosen, 
welche nie heilen und sich nie bessern; diese sind aber selten, bei den renten¬ 
berechtigten Verletzten sind sie fast die Eegel. Dieser grelle Widerspruch ist 
es, welcher beweist, dass ausser der Verletzung noch etwas anderes wirksam 
sein muss und das ist die Tatsache des Versichertseins, d. b. des Anspruches 
auf Entschädigung und der hierdurch geweckten seelischen Eigenschaften: der 
mangelhaften Wahrheitsliebe, der Begehrlichkeit, Energielosigkeit, der Beein- 
flussbarkeit, des bösen Beispiels, der Nachahmungssncht und des krankhaften 
Selbstbeobachtungstriebes. 

Quincke-Kiel hat diese Wirkung der Versicherungsgesetzgebung mit fol¬ 
genden Worten geschildert: „Früher auf sich selbst angewiesen und nur 
die Gesundung als Ziel im Auge„ denkt jetzt jeder Verletzte an die 
Hilfe, auf die er eventuell auch Anspruch hat; das schwächt seine 
Selbständigkeit und Energie, das demoralisiert. So wirkt das Unfall¬ 
gesetz umgekehrt wie die allgemeine Wehrpflicht. War die nächste 
Veranlassung und das Endziel bei ihrer Einführung die Verteidigung des Vater¬ 
landes, so wirkt sie doch auch erzieherisch auf den einzelnen, vor allem dadurch, 
dass sie ihn lehrt, Unbequemlichkeiten nicht zu achten, die eigene Person hintenan 
zu stellen und als Glied eines grösseren Ganzen gemeinsame Ziele zu erstreben. 
So dämpft sie den Egoismus, die Unfallversicherung züchtet ihn in der Sorge 
um das liebe „Ich“. Die allgemeine Wehrpflicht betont die Pflicht, die Unfall¬ 
versicherung das Recht des Einzelnen. Vieler Jahrzehnte hat es bedurft, um 
die erzieherische Wirkung der ersteren auf die Nation voll zur Geltung zu 
bringen; der depravierende Einfluss des Unfallgesetzes ist schon jetzt bemerkbar, 
er wird im Laufe der Jahre immer deutlicher zum Vorschein kommen“. 

Schliesslich schafft auch der Wortlaut des Gesetzes und die Art der 
Ausführung desselben unerwünschte Stimmungen, welche zwar vorauszusehen, 
aber nicht zu vermeiden waren. Einen Teil derer, welche die Wohltaten der Ver¬ 
sicherungs-Gesetzgebung bei einer Krankheit oder nach einem Unfall zu erlangen 
hoffen, wird eine Enttäuschung zu teil. Sie muss ihnen zu teil werden, da 
sie aus Unkenntnis des Gesetzes mehr erwarten, als ihnen nach dem Wortlaut 
des Gesetzes zuteil werden kann. So entschädigt das U.-V.-G. nicht jeden 
Unfall schlechthin, sondern nur solche Unfälle, welche mit der Betriebsarbeit 
des Verletzten in Zusammenhang stehen (Betriebsunfälle). Der Verletzte er¬ 
wartet aber oft eine Entschädigung auch für einen Unfall, den er sich ausserhalb 
des Betriebes zugezogen hat, manchmal zu dieser trügerischen Hoffnung dadurch 
verleitet, dass die Privatversicherungen jeden Schaden schlechthin zu entschädigen 
pflegen. Bei wirklich eingetretenem Betriebsunfall wird wiederum häufig ein 
Schadenersatz erwartet blos auf die Tatsche hin, dass überhaupt ein Unfall statt¬ 
gefunden hat, auch wenn derselbe keine erwerbsbeschränkenden Folgen hinter¬ 
lassen hat Nur in letzterem Falle tritt aber die Entschädigung ein. Schliesslich 
glauben einige ein Schmerzensgeld beanspruchen zu dürfen, wie dies im zivil- 
rechtlichen Verfahren bei Unfallverletzungen möglich ist. Auch ein solcher An¬ 
spruch muss abgewiesen und der Betreffende damit enttäuscht werden, da ein 
Entschädigung hierfür nicht gewährt wird. Die Tatsache ferner, dass die B.-G. 
häufig erst nach Ablauf von 13 Wochen nach dem Unfall die Behandlung ein- 
treten lässt, d. h. zu einer Zeit von welcher ab dem Verletzten das Recht auf 
Entschädigung zusteht, erweckt in ihm die Vorstellung, dass er jetzt nur behandelt 
werden soll, damit die B.-G. die Rente nicht zu zahlen braucht. Es entsteht 


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400 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


dadurch ein Gefühl des Misstrauens gegen die Anordnungen der B.-G., das 
hei Nervenkranken der Heilung nicht förderlich sein kann. Diese Empfindung 
wird gestärkt durch die Langsamkeit des Rentenfestsetzungsverfahrens, infolge 
derer die Verletzten manchmal 3 bis 4 Monate lang ohne Unterstützung bleiben. 

Schliesslich sei noch der Gewissenlosigkeit mancher Rechtskonsulenten 
gedacht, welche, wie ich mehrfach gefunden habe, um des eigenen Vorteils willen 
den zufriedenen Verletzten erst in einen Rentenkampf hineintreiben. Der Erfolg 
desselben bringt ihnen mit Sicherheit das Einstreichen des Honorars für die oft 
umfangreichen und mit der Dauer des Prozesses an Zahl zunehmenden Berufungs¬ 
schriften, dem Verletzten aber meist nicht die Erfüllung der in ihm erst erweckten 
Hoffnung auf Rentenerhöhung, wohl aber eine Zunahme der nervösen Be¬ 
schwerden infolge der Aufregung des Rentenkampfes, die bekanntlich nicht 
entschädigt wird, wenn der Rentenkampf unberechtigt geführt worden ist 

III. 

Dies waren die seelischen Einflüsse, welche teils bereits vor dem Unfall 
vorhanden, teils erst im Verlaufe der Regelung des Unfallschadens entstanden 
sich in der Versicherungsgesetzgebung einzeln oder in verschiedenartigster Ver¬ 
bindung fühlbar machen. 

Es ergibt sich hieraus, vor welche schwierige Aufgabe der Arzt gestellt 
ist, wenn er Verletzungsfolgen begutachten soll, auch wenn dieselben unmittelbar 
wahrnehmbar sind, wie z. B. chirurgische Verletzungsfolgen, besonders aber dann, 
wenn, wie dies jetzt meistens der Fall ist, sich auch nervöse Störungen einge¬ 
stellt haben. Er muss nicht nur chirurgisch ausreichend vorgebildet sein, 
sondern vielfach auch psychiatrische Kenntnisse besitzen, um derartige Seelen¬ 
zustände richtig zu erkennen, zum mindesten ein Menschenkenner sein, um 
wohlwollend und doch mit der nötigen Energie, mit Taktgefühl und doch mit 
der nötigen Gründlichkeit den Ursachen des Seelenzustandes und des aus ihm 
sich ergebenden Verhaltens des Verletzten nachzuspüren, sie zu erkennen, einzeln 
gegeneinander abzuwägen und inbezug auf ihre Bedeutung für die Arbeits- und 
Erwerbsfähigkeit zu bewerten. Dazu ist aber notwendig, dass der junge 
Mediziner in anderer Weise als bis jetzt in dem ihm zunächst noch 
fernliegend erscheinenden und meist wenig Interesse einflössenden 
Gebiet unterrichtet wird. Die Unfallmedizin darf nicht als Neben¬ 
fach teils der inneren, teils der chirurgischen,teils der psychiatrischen 
Klinik gelehrt werden, weil dadurch Gefahr besteht, dass der Ver¬ 
letzte einseitig bewertet wird. Er muss als Mensch im ganzen be¬ 
trachtet werden, und um dies zu können, muss der Begutachter diese 
Tätigkeit als Lebensarbeit ausüben. 

Die Schwierigkeit in der Beurteilung seelischer Unfallfolgen, namentlich 
aber die graduelle Abschätzung ihrer Bedeutung für die Erwerbsfähigkeit, vor 
allen Dingen aber die Unmöglichkeit andere die Erwerbsfähigkeit herabsetzende, 
in- und ausserhalb des Berufslebens wirksame Schädigungen aufzufinden und ihre 
seelischen Folgen von den durch Unfälle geschaffenen Seelenzuständen zu trennen, 
muss eine Warnung sein das Versicherungsprinzip zu überspannen, 
d. h. nicht auf Berufskreise mit vorwiegend geistiger Tätigkeit auszudehnen. 
Die Zahl der Unfallrentner könnte dann leicht das Maß der Leistungsfähigkeit 
der B.-G. übersteigen, da wir nach unseren heutigen ärztlichen Kenntnissen nicht 
imstande sind, auch nur annähernd genaue Grenzen zwischen Unfallfolgen und 
angeborener oder durch die Schädigung des täglichen Lebens erworbener Nerven¬ 
schwäche zu ziehen. Es würde ein Heer von Rentnern grossgezogen 
und die Volkskraft in unerwünschter Weise vermindert werden. 


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Der in einen Beruf eintretende Arbeiter muss ferner darüber auf¬ 
geklärt werden, wie er im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles sich zu 
verhalten hat, was er gesetzlich für Rechte hat, wie er sich dieses Recht, 
falls er sich darin beeinträchtigt fühlt, verschaffen soll, aber auch, dass ihm 
neben seinen Hechten auch Pflichten erwachsen, nämlich in dem 
Suchen nach seinem Recht nicht über die durch die Moral gezogenen 
Grenzen der Gewissenhaftigkeit und der Wahrheit hinauszugehen. 
Hier helfend einzugreifen wäre Sache der Fortbildungsschulen. 

Wenn ich nur Schattenseiten der an sich wohltätigen Versicherungsgesetz¬ 
gebung aufrollen konnte, so liegt dies eben daran, dass nichts Menschliches 
vollkommen sein kann. Es werden sich daher auch eine Reihe ungünstiger 
seelischer Einflüsse wie z. B. die mangelnde Arbeitsfreude, die Unzufriedenheit, 
die Begehrlichkeit, die Unwahrhaftigkeit, das rechthaberische Wesen durch ge¬ 
setzgeberische Maßnahmen nicht beseitigen lassen. Wir brauchen aber deswegen 
nicht pessimistisch in die Zukunft zu sehen. So sind z. B. eine Reihe von 
Schädigungen im Abnehmen begriffen. Aller Orten setzt der Kampf gegen den 
Alkoholismus ein. Die Zunahme der sportlichen Bestrebungen auch in Kreisen 
des körperlich arbeitenden Volkes stärkt die Energie und das Selbstvertrauen, 
die Schaffung hygienisch gesunder Verhältnisse (ich erinnere nur z. B. an die 
Gartenstadtbewegung, die Waldschulen, die Ferienheime), die Regelung der 
Arbeitszeit, die Sonntagsruhe, die Erkennung des Wertes von Sonne, Licht, Luft 
und Wasser für unsern Gesundheitszustand usw. sind natürliche Reaktions¬ 
erscheinungen gegen unser nervöses Zeitalter. 

Wir stecken auch mit unseren Erfahrungen über die sozialen Wirkungen 
der Versicherungsgesetzgebung noch in den Kinderschuhen und ein Zeitraum von 
25 Jahren hat uns gezeigt, dass vieles Gute geschaffen ist, dass aber auch noch 
Mängel und Härten bestehen. Diese zu beseitigen, soweit dies bei menschlichen 
Einrichtungen möglich ist, sei den folgenden 25 Jahren Vorbehalten. 


Zum Verständnis einiger sog. funktioneller nervöser 

Erscheinungen. 

Von Professor Dr. Paul Schuster, Berlin. 

Wer sich mit der Untersuchung Unfallnervenkranker beschäftigt, ist in 
der ersten Zeit in der Regel recht wenig befriedigt von seiner Tätigkeit, weil 
er andauernd mit Klagen und Beschwerden zu tun hat, welche er objektiv kaum 
auf ihre Berechtigung prüfen kann und deshalb eventuell für simuliert halten 
muss. Aber selbst dann, wenn er keinen Simulationsverdacht zu hegen braucht, 
stösst der Untersucher jeden Augenblick auf Symptome, welche ihm auffällig, 
ja häufig absurd erscheinen oder ihm zum mindesten unverständlich sind. Je 
länger man sich aber mit der Untersuchung Unfallnervenkranker befasst, ohne 
dabei die Untersuchung nicht Unfallverletzter Nervenkranker zu vernachlässigen, 
desto mehr stellt sich das Verständnis für das ein, was anfänglich widersinnig 
und unbegreiflich erschien. 

Gefördert wird dieses Verständnis wesentlich, wenn die Betrachtung Kranker 
durch die Beobachtung Gesunder und besonders durch die Selbstbeobachtung - 
auf ihren Wert hat kürzlich Näcke (Neurol. Centralbl. 1910, No. 12) mit Recht 


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nachdrücklichst hingewiesen — unterstützt wird. Schliesslich ist man erstaunt 
zu sehen, wie fast alle bei den hysterischen oder neurasthenischen Patienten 
beobachteten Erscheinungen ihr — wenn auch nur angedeutetes — Vorbild unter 
normalen Verhältnissen haben. 

Nehmen wir z. B. die Adynamie des Händedrucks, ein Symptom, welches 
uns bei so vielen Unfallpatienten begegnet und bei einem Teil derselben zweifel¬ 
los echt, nicht simuliert ist. Wie kann man sich erklären, dass ein kräftiger, 
muskulöser, von jeder Muskelatrophie oder -Lähmung freier Mensch, der bei der 
Untersuchung im Schulter- und Ellenbogengelenk gute Kraft produziert hat, der 
ausserdem beim An- und Auskleiden sich kräftig mit der Hand aufgestützt hat, 
vielleicht sogar unter grosser Anstrengung mit den Händen die Stiefel an- und 
ausgezogen hat — dass derselbe Mann bei der Aufforderung, jdie Hände des 
Untersuchers zu drücken, nur einen minimalen, kraftlosen Händedruck zu stände 
bringt? Für dieses, auf den ersten Blick unbedingt in hohem Grade Simulations¬ 
verdacht erweckende Symptom haben wir zahlreiche Analogien beim Gesunden. 
Auch der Gesunde ist trotz ausgezeichneter Muskelkraft zeitweise nicht imstande, 
sofort das von ihm gewollte Kraftquantum hervorzubringen. Wer sich beobachtet, 
weiss, dass wir z. B. morgens früh unmittelbar nach dem ersten Erwachen — 
ich meine nicht im Zustande des Erwachens, sondern nach völlig geschehenem 
Erwachen —, wenn wir noch keine ausgiebigen Bewegungen gemacht haben, 
unserer Motilität zwar insofern Herr sind, als wir jede gewollte Bewegung 
ausführen können, jedoch für die ersten Minuten noch nicht fähig sind, erheb¬ 
liche grobe Kraft, vor allen Dingen einen ausreichend kräftigen Hände¬ 
druck zu produzieren. Ebenso sind wir bei oder nach einem lebhaften Lachen 
für kurze Zeit ausserstande, eine erhebliche Kraft zu betätigen. 

Wenn man es auch in diesen und ähnlichen Fällen zweifellos nicht mit einer 
der neurasthenischen Adynamie identischen Erscheinung zu tun hat, so handelt es 
sich doch, ebenso wie bei der neurasthenischen Adynamie um eine zerebrale, 
intrapsychisch bedingte, Behinderung in dem Gebrauch der intakten motorischen 
Innervationsbahn. Allerdings gelingt in allen derartigen Fällen trotz der an¬ 
fänglichen Schwäche nach einigen Minuten ein kräftiger Händedruck. Man hat 
den Eindruck, dass sozusagen die motorische Konzentrationsfähigkeit vorüber¬ 
gehend verloren gegangen ist und eine Art ..motorischer Zerstreutheit ' bestan¬ 
den hat. 

Auch die hysterischen Lähmungen haben ihr Analogon beim Gesunden. 
Wenn uns „der Schreck in die Glieder fährt“, wenn „die Angst die Zunge lähmt“, 
wenn „die Kniee schlottern“ und „den Dienst versagen“ und unter ähnlichen Um¬ 
ständen haben wir es mit der Andeutung hysterischer Lähmungen zu tun. 

In gleicher Weise dürfte auch das morgens früh während des Vorgangs 
des Erwachens bei schon erwachtem Denkvermögen sich häufig bemerkbar 
machende Gefühl der Lähmung und der Unfähigkeit ein Glied zu bewegen, 
einem ähnlichen zerebralen Mechanismus seine Entstehung verdanken wie die 
hysterische Lähmung. 

Auf die Aehnlichkeit aller der genannten normal physiologischen Erschei¬ 
nungen mit den pathologischen weist auch der Umstand hin, dass das moto¬ 
rische Manko in beiden Fällen durch die Applikation sensibler Reize beseitigt 
resp. verringert werden kann. Pressen wir bei der Prüfung des Händedrucks 
dem Explorauden kräftig die Hand, so verstärkt sich oft zusehends der anfangs 
völlig adynamische Faustschluss des Patienten. Ebenso können wir in den vorhin 
genannten Fällen physiologischer vorübergehender Kraftlosigkeit schnell unser 
gewohntes Kraftquantum wieder erreichen, wenn wir die Glieder reiben oder in 
ähnlicher Weise sensibel reizen. 


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Uebrigens erklärt diese Beeinflussbarkeit und Abhängigkeit der motorischen 
Sphäre von der sensiblen, welche zuerst von Goldscheider (die Bedeutung der 
Beize für Pathologie u. Therapie, Leipzig 1898) in ihrer klinischen Bedeutung 
eingehend gewürdigt worden ist, auch das von Unfallkranken häufig gestellte 
Verlangen nach Bandagen u. dergl., deren Nutzen bei der objektiven Unter¬ 
suchung nicht ohne weiteres einleuchtet. Denn auch die Bandagen, Korsets, 
Schnürstiefel usw. wirken oft nicht direkt stützend, sondern indirekt reflekto¬ 
risch, die motorische Innervation anregend. (Vgl. meine Bemerkungen pg. 104, 
Jahrg. V, 1898 dieser Zeitschrift.) 

Der ausserordentlich innige physiologische Zusammenhang zwischen Moti¬ 
lität und Sensibilität ist überhaupt imstande, viele anfänglich unklare Phäno¬ 
mene bei Unfallkranken aufzuhellen. Der unbefangene Laie, selbst der Gebildete, 
kann meist nur schwer zwischen Motilität und Sensibilität unterscheiden. Wenn 
er in einem Körperteil die normale Sensibilität verloren hat, wenn er etwa den 
weichen Gaumen kokainisiert bekommen hat, so ist der anästhetische Körper¬ 
abschnitt für ihn „gelähmt“. Macht sich das genannte innige Verhältnis schon 
im Sprachgebrauch und bei Gesunden deutlich bemerkbar, so ist es ohne weiteres 
verständlich, wenn sich bei nervösen und besonders bei hysterischen Menschen 
ausgeprägte und objektiv nachweisbare motorische Korrelate als Folgezustände 
abnormer Vorgänge in der sensiblen und sensorischen Sphäre einstellen. Für 
den Hysteriker, der ausserdem vielleicht anästhetische oder parästhetische Stö¬ 
rungen auch noch intensiver als der Gesunde empfindet, ist es selbstverständlich, 
dass er den gefühllosen Körperteil nur schwer oder gar nicht bewegen kann. 
Das in seiner Sensibilität gestörte Glied wird infolgedessen in der Tat seiner 
willkürlichen Innervation entrückt. Die Lähmung, oder besser die Bewegungs¬ 
losigkeit, ist in solchen Fällen, entsprechend dem Mechanismus ihrer Entstehung 
lediglich eine solche der Willkürbewegungen. Es darf uns infolge dessen 
nicht wundern und es bedeutet keineswegs in jedem Falle Simulation, wenn 
ein Hysteriker seine hysterisch gelähmten Beine bei der plötzlichen Einwirkung 
eines sehr starken, seine Muskeln anspannenden elektrischen Stromes mit aller 
Macht zurückzieht; denn hierbei handelt es sich nicht um eine gewollte Willkür¬ 
bewegung. Dass in solchen Fällen die motorischen Hirnzentren eben nur dem 
Willen unerreichbar sind, im übrigen aber völlig normal funktionieren können, 
ergibt sich auch daraus, dass sich in dem „gelähmten“ Gliede nicht selten eine 
aktive Kontraktur etabliert, welche alle Kennzeichen der kortikalen Genese 
an sich trägt, somit gerade von derjenigen Station innerviert wird, welche der 
Willkür entrückt ist. 

Wie die Lähmung, so wurzelt auch die Kontraktur in normalen physio¬ 
logischen Verhältnissen. Als eine Abortivform der hysterischen Kontraktur ist 
unter physiologischen Verhältnissen offenbar die Ausschaltung und Ruhigstellung 
schmerzender Glieder oder Gliedteile anzusehen. Die Ausschaltung erfolgt in sol¬ 
chen Fällen „instinktiv“, „reflektorisch“, jedenfalls nicht willkürlich und bewusst, 
wenigstens nicht, so weit es sich um die Einzelheiten der Muskelinnervation 
handelt. Den Uebergang von der physiologischen Ausschaltung eines Gliedes 
zu der hysterischen Kontraktur bilden die besonders nach Verletzungen an der 
unteren Extremität so häufig vorkommenden kontrakturähnlichen Zustände. Es 
ist das Verdienst Ehrets, eine Form der partiellen Ausserdienststellung des 
Fusses, die wir unter der Bezeichnung der Ehretschen Gewohnheitskontraktur 
kennen, herausgegriffen und präzisiert zu haben. Ich habe diese Ehretsche 
Kontraktur auffallend oft bei psychisch Zurückgebliebenen und bei beschränkten 
Individuen gesehen. Auch an der oberen Extremität gibt es Pendants zu der 
Ehretschen Gewohnheitskontraktur, wenn auch in weniger präzis aus- 


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404 


geprägter Form; sie sind — soviel ich weiss — noch nicht als solche be¬ 
schrieben. 

Im Gegensatz zu den hysterischen Lähmungen sind die hysterischen Kon¬ 
trakturen wenig variabel und äusserst konstant. Ihre Konstanz ist eine so 
grosse, dass ich wiederholt eine hysterische Kontraktur — im Gegensatz zu den 
Angaben der meisten Lehrbücher — im Schlafe habe fortbestehen sehen. Haben 
wir vorhin gehört, dass es nicht ohne weiteres für Simulation zu verwerten ist. 
wenn ein hysterisch gelähmtes Glied im Affekt oder nach der Applikation eines 
unerwarteten Reizes oder bei der Ausführung eines ungewohnten Bewegungs¬ 
komplexes mitinnerviert wird, so weist demgegenüber das vorübergehende Ver¬ 
schwinden einer ausgebildeten Kontraktur unter den genannten oder unter ähn¬ 
lichen Verhältnissen mit grosser Wahrscheinlichkeit auf Simulation hin. 

Die hysterische Kontraktur kommt nun keineswegs lediglich als Reaktion 
auf einen in dem kontrakturierten Körperteil vorhandenen abnormen sensiblen 
Vorgang zu stände, sondern es können noch mancherlei andere Momente für die 
Entstehung einer hysterischen Kontraktur bestimmend sein. Ein wichtiges der¬ 
artiges Moment ist die — bei Neuropathen besonders grosse — Tendenz zur 
Perseveration und Stereotypie auf motorischem Gebiete. Muskelinnervationen 
jeglicher Art, mithin auch solche tonischen Charakters, werden bei Neuropa¬ 
then gern wiederholt resp. beibehalten, nachdem sie einmal — entweder infolge 
der Intensität ihrer Innervation oder infolge mehrfacher Ausführung — 
eine gewisse Reizschwelle überschritten haben. Auf diese Weise können 
nicht nur die gewöhnlichen (klonischen) Tickbewegungen sowie die sog. „toni¬ 
schen Tics“ der Franzosen, welche sich den Kontrakturen ausserordentlich nähern, 
sondern auch echte hysterische Kontrakturen zu stände kommen. Auch hier 
zeigt die Beobachtung des Gesunden und die Selbstbeobachtung vielfach ähn¬ 
liche Verhältnisse. Wenn das Kind gewisse auffällige normale oder auch 
pathologische Bewegungen seiner Umgebung, z. B. besonders geartete Aus¬ 
drucksbewegungen und dergl., anfänglich nachahmt und nachher, wenn es die 
Bewegungskomplexe einmal erfasst hat, immer wieder unbewusst produziert, 
so zeigt sich darin die auch beim Gesunden angeborene (übrigens notwendige) 
Anlage zur Stereotypie. Wenn sich bei Schulkindern infolge fehlerhaften Sitzens 
eine Wirbelsäulenverkrümmung durch Muskelzug ausbildet, oder wenn der 
Kavallerist auch beim Gehen die beim Reiten nötige Einwärtsdrehung des 
Fusses beibehält, so handelt es sich auch hierbei um Erscheinungen, welche 
durch die Neigung zur Beibehaltung von Muskelinnervationen erzeugt sind. Die 
Stereotypie zeigt sich beim Gesunden besonders häufig auf motorisch sprach¬ 
lichem Gebiet, vor allem dann, wenn der Sprechende ermüdet ist, oder wenn 
seine Aufmerksamkeit von dem Inhalt seiner Worte abgelenkt wird. Bei Un¬ 
fallkranken sehen wir hauptsächlich die tonische Beibehaltung einer bestimmten 
Muskelinnervation, welche anfänglich zwecks Ruhestellung, Schmerzausschaltung, 
wegen des Liegens eines Verbandes oder auf Grund eines besonderen Geistes- 
(Affekt-)zustandes ausgeführt wurde. Die Kranken behalten eine bestimmte Rumpf¬ 
haltung bei, „haben sich gewöhnt“ ein Bein beim Gehen nachzuziehen, haben eine 
besondere Form des Atmungstypus angenommen oder tragen einen auffälligen 
Gesichtsausdruck zur Schau, auch wenn die Gründe, welche für die anfäng¬ 
liche Entstehung der betreffenden Muskelinnervation massgebend waren, nicht 
mehr vorliegen. 

Wir haben schon vorhin die bei Traumatikern so häufigen sensiblen 
Erscheinungen gestreift. Das Verständnis der sensiblen und sensorischen 
Phänomene macht noch weit grössere Schwierigkeiten als das der motorischen 
Erscheinungen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 405 


Beim Versuch in den Mechanismus der Entstehung der hysterischen Sensi¬ 
bilitätsstörungen einzudringen, muss man davon ausgehen, dass auch in der 
Norm ein bestimmter in der Peripherie applizierter Reiz nicht jedesmal bei 
seiner Einwirkung die quantitativ und qualitativ gleiche subjektive Empfindung 
auslöst, sondern dass die Empfindung sich nach der jedesmaligen augenblick¬ 
lichen psychischen Konstellation ändert. Dies ist ohne weiteres aus dem Grunde 
zu erklären, dass das bewusste Empfinden lediglich eine Funktion der Gross¬ 
hirnrinde ist. Unter psychischer Konstellation verstehe ich dabei eine Summe 
von Faktoren: den Zustand der Aufmerksamkeit, die momentane psychische An¬ 
spruchsfähigkeit, sodann die „Stimmung' 1 des Individuums zur Zeit der Reizein¬ 
wirkung (das Vorherrschen von Lust- oder Unlustempfindungen) usw. Ein leichter 
Stich mit der Nadel wird ganz verschieden von uns empfunden, je nachdem wir 
auf den Stich als auf etwas zu den augenblicklichen Verhältnissen Passendes 
und Selbstverständliches warteten, oder ob wir von dem Stich überrascht wur¬ 
den, je nachdem unsere Aufmerksamkeit durch irgend etwas intensiv angespannt 
war oder nicht, und schliesslich, je nachdem wir „guter oder schlechter Stim¬ 
mung“ waren, als der Reiz auf uns einwirkte. Bei Unfallverletzten besteht also 
angesichts der eigenartigen psychischen Verhältnisse, wie sie bei jenen Kranken 
nun einmal vorliegen, unstreitig schon von vornherein die Möglichkeit, dass die 
im Moment des Unfalles zu stände kommenden Empfindungen ganz besonders 
geartete sind. 

Ausser der Beschaffenheit der psychischen Gesamtverfassung unmittelbar 
vor und im Momente der Einwirkung eines sensiblen Reizes kommt für die 
Beurteilung der subjektiven Bedeutung eines sensiblen und sensorischen Reizes 
noch ein zweiter Punkt in Betracht. Wie für die Quantität der Empfindung 
der psychische Zustand unmittelbar vor der Reizeinwiikung massgebend war, 
so ist für die weitere geistige Verarbeitung des Reizes der psychische Zustand 
unmittelbar nach der Reizeinwirkung bedeutungsvoll. Der durch den Reiz 
erzeugte Affekt und die infolge des Reizes ausgelösten allerersten Assoziationen 
bestimmen, ob das psychische Erlebnis unbeachtet und folgenlos in der Summe 
der übrigen Erlebnisse untergeht, oder ob es zum Ausgangs- und Angelpunkt 
weiterer körperlicher und geistiger Vorgänge wird. Ein Selbsterlebnis möge 
diese psychologische Erfahrung kurz erläutern: Ich ging auf der Straße am 
Rande des Bürgersteiges in lebhafter Unterhaltung und achtete im Gefühl der 
Sicherheit, mich auf dem Bürgersteige zu befinden, nicht auf den Strassenver- 
kehr. Plötzlich kam von hinten ganz nahe an der Bordschwelle im schnellen 
Trab ein schwer und breit beladener Lastwagen. Ehe ich noch seitlich aus- 
weichen konnte, war der Wagen schon an mir vorüber und hatte im Vorbei¬ 
fahren minimal den Aermel meines Rockes gestreift, ohne jedoch meinen Arm 
selbst zu berühren. Erst in diesem Momente kam mir zum Bewusstsein, dass 
ich mich in einer gewissen Gefahr befunden hatte, und ich verspürte dabei 
sofort ein leichtes Kriebelgefühl (vielleicht hervorgerufen durch das Auftreten 
einer lokalen Gänsehaut) in dem Arm, welcher in Wirklichkeit von dem Wagen 
noch nicht einmal berührt worden war. Ich achtete nicht weiter auf die uner¬ 
hebliche Parästhesie, sprach auch mit meinem Begleiter nicht davon und dachte 
nach zirka 1 / 4 Stunde an das ganze Erlebnis nicht mehr. Der Vorgang kam 
mir erst wieder in Erinnerung, als ich mich im Laufe der folgenden Stunden 
mehrfach dabei überraschte, wie ich den gefährdet gewesenen Arm mit der 
anderen Hand leicht rieb und mir darüber klar wurde, dass ich dies wegen 
eines eigentümlichen Gefühls tat, welches ich in dem Arm hatte. Uebrigens 
verschwand die Parästhesie dann im Laufe des Tages vollständig. 

Nehmen wir nun an, der nämliche oder ein ähnlicher Vorgang hätte einen 


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406 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Menschen betroffen, der aus irgend einem Grunde, entweder aus hypochondrischer 
Veranlagung, aus Beschränktheit, oder aus Interesse an den rechtlichen Folgen 
jenes Vorganges für seine Person seine eigene und seiner Umgebung volle Auf¬ 
merksamkeit auf die abnorme Empfindung gelenkt und konzentriert hätte, so ist es 
wohl begreiflich, dass sich in diesem Falle noch weitere, ernstere und konstantere 
Erscheinungen zu der geringen Empfindungsstörung hinzugesellt hätten. Nach 
Analogie des genannten Beispiels lassen sich ungezählte Beobachtungen und 
Erfahrungen aus der Unfallpraxis erklären: Es kommt vor allen Dingen darauf 
an, welche ersten assoziativen Prozesse der Unfall auslöst. 

Ein Hund bringt mehreren Menschen eine unerhebliche Bisswunde am Ann 
bei. Der eine der Gebissenen behält absolut keine Folgen der leichten Verletzung 
zurück, der andere, der geglaubt hatte, einen tollen Hund vor sich zu sehen, 
bekommt eine hysterische Armparese mit Hemianaesthesie und ähnlichen Er¬ 
scheinungen. Ein (von mir schon an anderem Orte erwähnter) Strassenbahn- 
wagenführer, auf dessen Hand ein Leitungsdraht von oben heruntergefallen war, 
spürte sofort „einen elektrischen Schlag“ und bekam eine hysterische Hemipa¬ 
rese, trotzdem jener Draht, wie sich nachher herausstellte, gar keinen Strom 
geführt hatte. 

Haben wir so auf Grund der Selbstbeobachtung einen gewissen Einblick 
in die Genese einzelner hysterischer Phänomene sensibler Art (Parästhesien, 
Hyperästhesien) gewinnen können, so ist die Mehrzahl der hysterischen Sensi¬ 
bilitätsstörungen unserem Verständnis doch fast völlig entrückt. Dies gilt vor 
allem für die hysterischen Analgesien und Anästhesien. Wie soll man sich 
einen Vers auf das plötzliche Auftreten einer totalen oder halbseitigen Anal¬ 
gesie oder gar einer hysterischen Blindheit machen? 

Die psychologisch nächstliegende Erklärung einer hysterischen Anästhesie 
ist offenbar folgende: Der verletzte Körperteil ist in der Vorstellung des Patienten 
„gelähmt“, unbrauchbar und „tot.“ geworden. Er kann und darf also kein 
„richtiges“ Gefühl, resp. überhaupt kein Gefühl mehr haben. Für diese psycho¬ 
logische Erklärung der Anästhesien sprechen die Begründungen und Erläute¬ 
rungen, welche wir aus dem Munde der Unfallverletzten oft zu hören bekommen. 
„Da kann ja gar kein richtiges Gefühl mehr drin sein, wie der Arm verletzt 
worden ist“ oder: „Sie brauchen mich erst gar nicht zu picken, die ganze Seite 
ist wie tot, da kann man doch nicht mehr drin fühlen“ usw. Für die Richtig¬ 
keit dieser Erklärung spricht ferner die folgende Beobachtung: Bei der Sensi¬ 
bilitätsuntersuchung der Hysterischen fand ich nicht selten, dass der erste 
unerwartete Nadelstich in ein anästhetisches Gebiet mit einer leichten Abwehr¬ 
bewegung beantwortet wurde, trotzdem der Patient „nichts gefühlt“ haben wollte. 
Alle späteren, selbst die eine Hautfalte durchbohrenden Nadelstiche wurden dann 
nachher völlig reaktionslos ertragen, angeblich ohne Schmerzempfindung. Diese 
Beobachtung schien mir anfänglich ohne weiteres ein Beweis für Simulation zu 
sein, bis ich sie später auch bei völlig einwandsfreien Hysterikern zu machen 
Gelegenheit hatte. Jetzt erkläre ich mir das Verhalten der Kranken im Sinne 
des soeben Gesagten folgendermasseru Der erste Stich, derjenige welcher mit 
einem leichten Zusammenzucken oder dergl. beantwortet wurde, diente nur dazu, 
dem Patienten die Erinnerung an das verletzte Glied und an alle hiermit zu¬ 
sammenhängenden Vorstellungskomplexe frisch wach zu rufen. Sofort macht 
sich die dann auf dem Boden der Krankheitsidee gewachsene Vorstellung und 
Ueberzeugung. „die Autosuggestion“ bei dem Patienten geltend, dass er an jenem 
minderwertig gewordenen Glied ja überhaupt nichts fühlen „könne“, und es 
stellt sich dann prompt die in den gesamten Vorstellungskreis passende Anä¬ 
sthesie ein. 


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407 


Ist es denn nun in der Tat möglich, so wird man fragen, dass — sei es 
durch unbewusste, sei es durch bewusste psychische Vorgänge — die Berührungs¬ 
empfindung oder gar die Schmerzempiindung ausgeschaltet oder unterdrückt wird? 
Diese Frage wird man unbedingt bejahen müssen. Es ist eine bekannte Tat¬ 
sache, dass ein plötzlicher sehr starker Schreck einen gleichzeitig einwirkenden 
schmerzhaften Reiz nicht zur Perzeption kommen lässt, oder dass wir eine Be¬ 
rührung manchmal nicht fühlen, wenn wir über etwas intensiv nachdenken. 
Dass aber auch bewusste psychische Vorgänge die Perzeption sensibler Reize 
ausschalten oder stark herabsetzen können, illustriert die bekannte Sage von 
Mucius Scävola und ähnliche Erfahrungen. Vielleicht gehört auch das Beispiel 
der Fakire, welche sich mit Nadeln durchbohren können, ohne Schmerzen zu 
haben, hierher; denn die nächstliegende Erklärung hierfür, die Annahme einer 
hysterischen Anästhesie, kann wohl nicht ohne weiteres als zutreffend gelten. 
Uebrigens spricht für die Möglichkeit einer willkürlichen Beeinflussung der 
Schmerzempfindung auch die Tatsache, dass die Schmerzunterdrückung durch 
Uebung bis zu einem gewissen Grade erreicht werden kann. 

Die Ausbreitung und Verallgemeinerung einer lokalen Anästhesie zu der 
Anästhesie einer Körperhälfte bietet dem Verständnis viel weniger Schwierig¬ 
keiten als das Verständnis des Auftretens einer Anästhesie überhaupt. Sie wird 
begreiflich, wenn wir uns vergegenwärtigen, wie der naive Mensch und Laie in 
ganz selbstverständlicher Weise einen Körperteil durch die Kontinuität der 
Haut in den benachbarten Teil anatomisch übergehen lässt, und wenn wir ausser¬ 
dem bedenken, wie lebhaft gerade beim Laien die Vorstellung von der Bedeu¬ 
tung der symmetrischen Anlage unseres Körpers ist. 

Ebenso wie der objektive Untersuchungsbefund und das ganze Verhalten 
der Patienten machen uns bekanntlich auch die subjektiven Beschwerden und 
Angaben der Unfallneurotiker oft stutzig und erwecken in uns den Verdacht 
des Betruges oder zum mindesten der Uebertreibung. Es würde zu weit führen 
näher auf die tausendfachen hierhin gehörigen — lediglich subjektiven — Er¬ 
scheinungen einzugehen. Es genüge, darauf hinzuweisen, dass sich die in den 
vorhergehenden Zeilen immer wieder betonten Analogien und Uebergänge aus 
dem Bereiche des Physiologischen gerade bei der Analyse der subjektiven Empfin¬ 
dungen der Neurotiker leicht nach weisen lassen. Manche unwahrscheinlich 
klingende und geradezu paradox anmutende Klage der Neurastheniker und Hy¬ 
steriker wird ihres simulationsverdächtigen Charakters entkleidet, wenn wir 
ihre Wurzel durch Selbstbeobachtung oder durch genaue Beobachtung anderer 
Gesunder resp. Nichtnervenkranker entdeckt haben. Freilich werden wir den 
letzten Grund für ihr Auftreten und ihr innerstes Wesen selbst bei den subjek¬ 
tiven Beschwerden ebenso wenig durchschauen wie bei den meisten übrigen Er¬ 
scheinungen, die wir im Vorstehenden besprochen haben. 

Wir müssen uns einstweilen auch hier, wie bei so vielen anderen unserem 
Verständnis noch entrückten Dingen, damit begnügen, uns das Unverstandene dar 
durch näher zu bringen, dass wir es mit Gewohntem und uns Alltäglichem 
kommensurabel machen. 


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Traumatische Neurasthenie nach leichter Kopfverletzung mit 
zwanzigjähriger völliger Erwerbsunfähigkeit trotz Arbeits¬ 
fähigkeit. 

Von Dr. Dreyer, medico-mechanisches Institut nnd Heilanstalt für Unfallverletzte, in München. 


Wie schwierig es häufig ist, hei angeblich völlig erwerbsunfähigen trau¬ 
matischen Neurasthenikern und Hysterikern die in Wirklichkeit vorhandene Er¬ 
werbsfähigkeit nachzuweisen, mit welchem Geschicke manche Verletzte Vorgehen, 
um sich Jahrzehnte lang den Bezug unverdient hoher Renten zu sichern, beweist 
nachstehender Fall, über den ich ich im Anschlüsse an ein von mir am 26. Juli 1909 
für die Sektion II der Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft in Karlsruhe 
abgegebenes Gutachten berichte. 

Der 45 jährige Ökonom A. W. in S. verunglückte im jugendlichen Alter von 25 
Jahren am 7. Dezember 1888 vormittags 9 Uhr in einer Bierbrauerei in Kaiserlautern. 
W. war zur Zeit des Unfalles erst ganz kurze Zeit (zwei Wochen) in der Brauerei als 
Braubursche tätig und zwar seit dem 24. November 1888 mit einem durchschnittlichen 
Tagesverdienste von 2.80 M. Vorher will W. ca. V 2 l an & * n e *ner Brauerei in 
Speyer mit einem Wochenlohne von 18 M. und freier Wohnung gearbeitet haben. Über 
seine sonstigen Arbeitsleistungen ist aus den Akten nichts ersichtlich. W. ist angeblich 
wegen Krampfadern an den Beinen nicht Soldat geworden. 

W. erlitt gemäss Unfallanzeige eine „Hautwunde an der rechten oberen Hinterkopf¬ 
seite“ dadurch, dass er von der hervorstehenden Schraubenmutter des horizontal laufenden 
Riemens eines Maischwerkes getroffen wurde. W. war nach dem Unfälle weder betäubt 
noch bewusstlos. W. wusch sich die blutende Wunde ab und arbeitete noch vier Tage 
lang ununterbrochen weiter. Wegen auf tretender Kopfschmerzen konsultierte W. zum 
ersten Male am 11. Dezember 1888 Herrn Dr. N. in Kaiserslautern, welcher ihn am 
gleichen Tage in das Krankenhaus verwies. 

Bereits am 19. Dezember 1888 wurde W. geheilt aus dem Krankenhaüse entlassen, 
arbeitete alsdann wieder zwei Tage in der Brauerei und wurde am 21. Dezember 1888 
auf sein Verlangen wiederum in das Krankenhaus Kaiserslautern aufgenommen, in welchem 
er bis zum 8. März 1889 verblieb. Nur in der Zeit vom 9. bis 15. Januar 1889 befand 
er sich in der chirurgischen Klinik in Heidelberg zur Beobachtung. Der Vorstand der¬ 
selben, Herr Geheimrat Czerny, erklärte die Beschwerden des W. als Folge der Er¬ 
schütterung (NB. nicht eines Schädelbruches) und nahm an, dass dieselben im Laufe 
weniger Wochen von selbst schwinden werden. 

Der Krankenhausarzt, Herr Dr. K. in Kaiserslautern, nimmt in seinem Gutachten 
vom 28. Februar 1889 an, dass es sich um eine Wunde mit Bruch des Scheitelbeines 
gehandelt habe (objektiver Befund fehlt), und glaubt im Gegensatz zu der Auffassung 
des Herrn Geheimrat Czerny, dass möglicherweise infolge Druck eines Splitters oder 
eines Hirnabszesses später die Trepanation nötig werden könne. W. sei noch bis Ende 
März 1889 völlig erwerbsunfähig. 

Herr Dr. E. in Karlsruhe schätzt den W. am 28. März 1889 noch zu 85 °/ 0 auf 
die Dauer von zwei Monaten erwerbsbeschränkt wegen allgemeiner Schwäche und Kraft¬ 
losigkeit. W. klagte damals über Kopfweh, Stechen in den Ohren, Herzklopfen, Schmerzen 
in den Gliedern, Augenbrennen, Schlaflosigkeit, Frieren. Der angebliche Schädelbruch 
war kaum mehr fühlbar. Die Narbe war angeblich etwas empfindlich. Die rechte 
Pupille reagierte etwas träger als die linke. 

Die Berufsgenossenschaft beschloss, dem W. bis 31. März 1889 die Vollrente, als¬ 
dann auf die Dauer von zwei Monaten eine Rente von 50 °/ 0 zu bewilligen. 

Bereits am 30. März 1889 legt W. in einem grossen Schriftsätze von Metz aus, 
wo er sich bei seiner verheirateten. Schwester aufhielt, Widerspruch gegen die beab¬ 
sichtigte Gewährung einer Teilrente ein, weil er zeitlebens ein erwerbsunfähiger 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


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Mann bleiben werde und daher auf Yollrent© Anspruch habe! Er verspüre in sich 
selbst, dass er zeitlebens arbeitsunfähig bleiben werde. 

W. legt zur Begründung seines Anspruches das Zeugnis eines Erankenhausarztes 
in Metz vom 30. März 1889 bei, welches nur besagt, W. sei am 20. März 1889 in das 
Krankenhaus wegen „Magenkatarrh“ aufgenommen und arbeitsunfähig, ferner eine 
Bestätigung der Lothringerbrauerei in Devant-Les-Ponts, dass W. am 20., 21. und 25. März 
1889 in der Brauerei als Brauer gearbeitet habe und wegen Arbeitsunfähigkeit entlassen 
worden sei. 

In seinem Gutachten vom 18. April 1889 erklärt Herr Dr. Molitor in Karlsruhe 
den W. wegen einer im Anschluss an eine Verletzung der linken Scheitelgegend mit 
Schädelbruch eingetretenen traumatischen Neurose für völlig erwerbsunfähig auf 
Grund einer am gleichen Tage erfolgten Untersuchung. 

W. klagte über Brennen und Stechen in den Augen, Appetitlosigkeit, Stechen in 
den Ohren und Schläfen, Zittern in den Armen und Beinen, Schwindel beim Versuche 
zu arbeiten, Schlaflosigkeit. Er könne nichts arbeiten wegen Schwindel, vermehrten 
Herzklopfen, Klopfen im Kopfe. Der objektive Befund ist ausser einem etwas trotzigen 
Gesichtsausdruck und kleiner, fast unempfindlicher Narbe über dem Scheitelbeine negativ. 

Dr. M. erklärt die Klagen des W. als Erscheinungen einer schweren „Neurose“ 
im Anschluss an eine schwere Gehirnerschütterung. Der vom Krankenhausarzte in Metz 
festgestellte „Magen-Katarrh“ gehöre ebenfalls mit zu dem Krankheitsbilde. 

Dr. M. hält die Klagen des W. zwar für etwas stark auf getragen, aber im ganzen für 
begründet. W. sei völlig arbeitsunfähig. Ein Versuch zu arbeiten, werde 
nur schaden. Eine Krankenhausbehandlung habe keine Aussicht auf Erfolg. Man 
solle den W. auf % Jahr lang zu Hause lassen. 

Die Berufsgenossenschaft bewilligte auf Grund dieses Gutachtens, welches den Zu¬ 
stand des W. allzu pessimistisch beurteilt, ebenso wie das Gutachten des Herrn Dr. K., 
auch vom 1. April 1889 ab die Vollrente, wodurch die Berufung des W. ihre Er¬ 
ledigung fand. 

Am 7. Dezember 1889 bittet W. von K. aus um Belassung der Vollrente, da er 
wegen Stechen im Kopfe, besonders an der Schläfe und in den Augen, ferner wegen 
Herzklopfen und Schwächezustand in den Gliedern noch erwerbsunfähig sei. W. fügt 
zur Bestätigung ein Zeugnis des Herrn Bezirksarztes Dr. Lacher in Nördlingen vom 
2. Dezember 1889 bei, dass W. wegen „Kopfschmerzen“ arbeitsunfähig sei (NB. auch 
dieses Gutachten enthält keinen objektiven Befund). 

Herr Bezirksarzt Dr. Volk in Lindau erklärt in seinem Gutachten vom 26. April 1890 
den W., der zurzeit Herrschaftsdiener sei, im allgemeinen als hochgradig, in seinem 
Berufe als Bräugehilfe gänzlich erwerbsbeschränkt. W. klagte wiederum über stechende 
Schmerzen im Kopfe, allgemeine Müdigkeit und Abgeschlagenheit, Muskelzittern, Herz¬ 
klopfen, Appetitlosigkeit und Verstopfung. Der objektive Befund war, abgesehen von 
schlechtem Aussehen, sichtlicher Abmagerung und allgemeiner Muskelschwäche, negativ. 

Die Berufsgenossenschaft beabsichtigte auf Grund dieses Gutachtens die Rente vom 
1. Juli 1890 ab auf 50% zu mindern. 

In seinem Schreiben vom 19. Juni 1890 klagt W., er habe immer mehr Kopfweh 
und Stechen im Kopfe. Sein Gedächtnis werde alle Tage schlechter. 

Am 21. Oktober 1890 erging Schiedsgerichtsentscheidung dahin, dass W. vom 
1. Juli 1890 ab eine Rente von 60 % zu erhalten habe. Herr Bezirksarzt Dr. V. habe 
den W. zwar in einem seitens des Schiedsgerichts erholten Gutachten am 28. Juli 1890 
für 80 % erwerbsbeschränkt erklärt, das Schiedsgericht habe sich aber aus persönlicher 
Anschauung nicht davon überzeugen können, dass eine höhere Erwerbsbeschränkung 
als 60 % vorliege. 

In seinem Gutachten vom 14. November 1890 stellt Herr Medizinalrat Dr. Molitor 
fest, dass W. vom Frühjahre bis zum 4. November 1890 Hausdiener gewesen sei, jetzt 
aber behaupte, nicht mehr arbeiten zu können. W. sei zu 60% erwerbsbeschränkt. Bei 
dem negativen objektiven Befunde sei zur Beurteilung, inwieweit die Klagen des W. 
glaubwürdig seien, Beobachtungen des W. im Krankenhause erforderlich. 

W. befand sich alsdann vom 14. November bis 17. Dezember 1890 zur Beobachtung 
stationär im Krankenhause zu Karlsruhe. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Das Ergebnis seiner Beobachtung legt Herr Dr. M. in seinem Gutachten vom 
17. Dezember 1890 nieder. 

„Der Mann sieht blass und mager ans, treibt sich ruhelos Tag und Nacht herum, 
kann sich mit nichts beschäftigen, schläft absolut nicht, sondern musste abgesondert 
werden, weil er die ganze Nacht im Zimmer und Gange herumlief. An der Stelle des 
Knochenbruches am Hinterhauptbein ist ein deutlicher (?) Eindruck zu bemerken. Es 
handelt sich um eine chronische Erkrankung der Gehirnhäute infolge eines 
Knochenbruches und um ein schweres Kopfleiden (NB. diese Annahme wird in keiner 
Weise objektiv begründet!). Man hat den W. zu jeder Stunde der Nacht ruhelos um¬ 
hergehend gefunden. Er hat mit keinem seiner Zimmergenossen verkehrt, ist immer 
traurig und verstimmt herumgestanden, hat keinen Appetit W. ist völlig arbeits¬ 
unfähig. Man möge den W. nach Hause schicken, nachdem alle Behandlungsweisen bei 
ihm versagt haben.“ 

Die Berufsgenossenschaft bewilligte dem W. vom 18. Dezember 1890 ab auf Grund 
dieses Gutachtens wieder die Yollrente. 

Herr Oberamtsarzt Dr. Häberle in Ulm nimmt in seinem Gutachten vom 9. Juli 
1891 an, dass W. übertreibe und zu 35 °/ 0 erwerbsbeschränkt sei. Der Knochen fühle 
sich unter der über 2 cm langen Narbe über dem Scheitel glatt an. W. gebe an, er 
könne nichts arbeiten. W. klage insbesondere auch über hartnäckige Verstopfung. 
Objektiv sei ausser einem leichten Bindehautkatarrh nichts nachzuweisen. W. mache den 
Eindruck eines Hypochonders. 

In seiner Zuschrift vom 11. August 1891 korrigiert sich Dr. H. dann auf besondere 
Anfrage dahin, dass er den W. mit Rücksicht auf die früheren Gutachten noch für gänz¬ 
lich erwerbsunfähig halte. 

In seinem Gutachten vom 26. Januar 1892 empfiehlt Dr. H. nochmalige Beobachtung 
des W. im Krankenhause, da Verdacht bestehe, dass W., wenn nicht simuliere, so doch 
sehr übertreibe. 

W. befand sich alsdann abermals vom 23. Februar bis 16. März 1892 stationär 
im Krankenhause Karlsruhe und zwar wiederum ausschliesslich in Beobachtung des Herrn 
Medizinalrates Dr. Molitor. 

In seinem Gutachten vom 17. März 1892 nimmt genannter Arzt an, dass es sich 
bei W. um eine traumatische Neurasthenie handle. W. sei von einem zweistündigen 
Nachmittagsurlaube sinnlos betrunken heimgekommen. Er behauptete den anderen Tag, 
nur zwei Glas Bier getrunken zu haben. W. habe vor einem Jahre geheiratet. Seine 
Frau betreibe mit ihm eine Wirtschaft in K., behaupte aber, ihr Mann könne ihr nichts 
helfen. W. spreche bei Tage sehr wenig, sei mürrisch und verdrossen, schlafe meist 
tief und fest am Tage, in der Nacht wache er. Eigentliche Krankheitszeichen 
von seiten des Gehirns seien nicht vorhanden. Die Intelligenz sei voll¬ 
kommen ungestört. Für eine Gehirn- oder Gehirnhauterkrankung fehle 
jedes Symptom. W. leide zurzeit an gemütlicher Verstimmung, Schlaflosigkeit usw., 
einer traumatischen Neurasthenie. W. könne in seiner Wirtschaft mithelfen und sei daher 
nur noch zu 50— 60 °/ 0 erwerbsbeschränkt. 

Die Berufsgenossenschaft minderte auf Grund dieses Gutachtens die Rente des W. 
vom 16. März 1892 ab auf 50 °/ 0 . 

In seiner Berufungsschrift vom 1. April 1892 behauptete W. wie schon früher, 
seine Gesundheitsverhältnisse haben sich nicht gebessert, sondern verschlimmern sich 
täglich. Er bringt ausser seinen alten Klagen über Schwindel, heftigen Kopfschmerz, 
Ohrensausen, Appetitlosigkeit, Zittern an den Händen, unregelmässigen Stuhlgang zum 
ersten Male vor, dass er von Zeit zu Zeit an Bewusstlosigkeit leide. Er könne nicht 
einmal ohne Begleitung eine längere Reise unternehmen. Er verlange, dass ihm die 
Vollrente auf Lebensdauer zuerkannt werde! 

Das Schiedsgericht bewilligte dem W. am 30. Mai 1892 wiederum die Vollrente, 
da W. zwar nicht völlig arbeits-, aber doch völlig erwerbsunfähig sei. Das Maß von 
Arbeitsfähigkeit, über welches W. noch verfüge, sei für ihn nicht verwertbar. Er 
sei ausser stände, dieses Maß an Arbeitsfähigkeit im Dienste anderer Leute in Geld oder 
Geldeswert umzusetzen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


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Am 10. Dezember 1892 teilt W. der Berufsgenossenschaft mit, dass er seinen Wohn¬ 
sitz nach S. in Oberbayern verlegt habe. 

ln seinem Gutachten vom 10. Dezember 1898 stellte Herr Bezirksarzt Dr. Burkhart 
in Sch. folgendes fest: „Die Frau des W., welche zur Untersuchung miterschienen ist, 
gibt an, sie habe ihren Bierausschank auf geben müssen, weil ihr Mann von wenigen 
Gläsern Bier so betrunken wurde, dass er in Tobsucht verfiel und allgemeinen Skandal 
verursachte. Der Ehe entstamme ein Kind von etwa einem Jahre. Die Potenz ihres 
Mannes scheine ziemlich schwach zu sein. Der Beischlaf misslinge oft infolge mangel¬ 
hafter Erektion. Sie besitze jetzt ein Bauernanwesen, welches sie mit Hilfe einer Magd, 
ihrer Schwester, bewirtschafte. Der Mann beteilige sich wohl ab und zu an der Arbeit, 
z. B. er mähe, aber höchstens eine Stunde lang, dann sei er erschöpft. Er schlafe nachts 
nichts, sondern gehe zu Bette, wenn die andern aufstehen. 

W. hat einen eigentümlichen umflorten Blick und scheuen, apathischen Gesichts¬ 
ausdruck. Seine Bewegungen sind langsam, energielos. Die Patellarreflexe sind be¬ 
deutend erhöht. In auffälligem Kontraste steht die sehr derbe, schwielige Beschaffenheit 
beider Handteller, wie sie nur bei schwer arbeitenden Handarbeitern vorkommt. W. 
leidet an Neurasthenie, welcher deutlich einige Züge der Hysterie zugesellt sind. Es 
besteht die Möglichkeit, dass alle einzelnen Zeichen der Krankheit übertrieben werden. 
Die Rente ist für W. Existenzbedingung. Er hat sogar darauf geheiratet. W. ist noch 
völlig erwerbsunfähig. Unauffällige Beobachtung des W. zur Feststellung seiner 
tatsächlichen Arbeitsleistung ist angezeigt.“ 

Am 18. Oktober 1893 berichtet der Bürgermeister M. von F., dass W. auf seinem 
Anwesen wohl alle Arbeiten verrichte, dieselben aber nicht hoch anzuschlagen seien. W. 
leide an grosser Gedächtnisschwäche. 

Die Berufsgenossenschaft beauftragte am 22. Juni 1894 Herrn Dr. B. in St. mit 
der genauen Beobachtung und Begutachtung des Verletzten. Herr Dr. B. kam dem Auf¬ 
träge der Berufsgenossenschaft aber nicht nach. Infolgedessen übertrug die Berufsge¬ 
nossenschaft am 24. Januar 1895 die erneute Begutachtung Herrn Bezirksarzt Dr. Burk¬ 
hart in Schongau. 

Letzterer erstattete am 20. Februar 1895 einen ausführlichen Bericht, aus welchem 
nachstehende Feststellungen von Wichtigkeit sind. 

„Die Nachforschungen über W. in St und den Nachbaranwesen des W. ergaben 
ungenügenden Aufschluss, da die Leute nur sehr zurückhaltende Angaben machten. Im 
Hause des W. sind 2 Kinder vorhanden, welche durchaus kräftig und gesund aussehen. 
Der Verletzte hat sich zum Zeitvertreib (?) eine Hobelbank angeschafft. Er hat den 
Kasten eines Berner Wägelchens selbst und gut gemacht. Die Frau des W., von schwäch¬ 
lichem und und kränklichem Aussehen, führt die Unterhaltung und antwortet meistens 
für den Mann. Die Schwester der Frau ist die einzige, welche einigermaßen dauernde 
Arbeit des Mannes zugibt W. klagt noch über nächtliche Schlaflosigkeit. Bei Tage 
dagegen müsse er, wenn er ein wenig zu arbeiten versuche, wegen allgemeiner Abspannung 
rasten und dann auch viel schlafen. Er leide ferner an absoluter Gedächtnislosigkeit 
Er erklärt sich auch jetzt noch für völlig arbeitsunfähig. In letzterer Zeit schwellen 
sehr häufig die Vorderarme auf, weshalb er Herrn Dr. B. in S. zu Rate gezogen habe. 

Die objektive Untersuchung ergab, dass W. sich sehr gebessert hat. Am Schädel 
ist an der Stelle der Verletzung nichts Abnormes mehr zu finden. An den beiden 
Vorderarmen war zunächst eine ungemein starke Füllung des Aderngeflechtes der Haut 
auffällig und später nicht mehr. Die Muskelreflexe auf der Beugeseite des Vorderarmes 
waren gering, die Kniesehnenreflexe auffällig stark. Bei der Prüfung der Sensibilität 
simulierte W. Ebenso machte die Frau des W. unwahre Angaben bezüglich der beschäf¬ 
tigten Dienstboten. Die Anschwellung der Vorderarme ist von W. willkürlich hervor¬ 
gerufen. W. ist nur noch zu 60°/ 0 erwerbsbeschränkt auf die Dauer von 2 Jahren.“ 

Die Berufsgenossenschaft setzte auf Grund dieses Gutachtens die Rente des W. vom 
1. März 1895 ab auf 60 °/ 0 herab. 

Am 26. Februar 1895 teilt Herr Dr. B. nachträglich mit, dass er die von W. ge¬ 
schilderten Erscheinungen niemals zu* beobachten Gelegenheit hatte. W. sei einige 
Male mit diesen Klagen zu ihm gekommen. Er habe den W. von jeher für einen ge¬ 
riebenen Simulanten angesehen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Gegen den Rentenminderungsbescheid erhob W. am 12. März 1895 Berufung. Es 
sei ihm rein unmöglich, eine Arbeit irgend schwerer Art zu verrichten. Er leide noch 
an heftigem Kopfschmerz, Schwindel, zeitweiser Bewusstlosigkeit, Ohrensausen, zeitweiser 
Schwerhörigkeit, Müdigkeit, Anschwellung der Hände und Füsse, Appetitlosigkeit und 
Schlaflosigkeit. Er fühle, dass der Verfall seiner Kräfte immer mehr vorwärts schreite. 

Der Bescheid der Berufsgenossenschaft wurde durch Schiedsgerichtsentscheidung 
vom 13. März 1895 bestätigt, da das Schiedsgericht aus dem eingehend begründeten 
Gutachten des Herrn Bezirksarztes Dr. B. die Überzeugung gewann, dass W. teilweise 
erwerbsfähig sei. Bei W. liege nicht Simulation, aber starke Übertreibung vor. 

Das Reichsversicherungsamt bewilligte dem W. im Gegensatz zu der Auffassung 
der Vorinstanzen am 29. Oktober 1895 wiederum die Vollrente, da der Nachweis einer 
wesentlichen Besserung nicht erbracht sei. Seit dieser Zeit steht W. ununterbrochen im 
Genüsse der Vollrente. 

Wie ein Auszug aus dem Strafregister ergibt, wurde W. vor dem Unfälle am 
13. Juli 1883 mit 2 M. Geldstrafe und am 81. Juli 1884 mit 5 M. Geldstrafe wegen Ver¬ 
übung groben Unfuges (Trunkenheit?) bestraft. Am 26. Mai 1891, also nach dem 
Unfälle, erhielt er wegen Duldens von Gästen in seiner Wirtschaft über die gebotene 
Polizeistunde eine Geldstrafe von 5 M. 

Am 6. September 1895 wurde er vom Schöffengerichte am Amtsgerichte S. wegen 
eines Vergehens der gefährlichen Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von 14 Tagen, 
sowie zur teilweisen Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. In der Gerichts¬ 
verhandlung machte W. bezüglich des Vorganges durchaus unglaubwürdige Angaben. 
Aus der Anzeige der Gendameriestation S. vom 18. Juli 1895 ist die Feststellung von 
Wichtigkeit, dass W. am Tage der verübten Körperverletzung erst gegen 11 Uhr abends 
die Wirtschaft verlassen hat. 

Am 12. März 1896 berichtet der Bürgermeister M. von F., W. besitze ein Anwesen 
in S., welches von ihm, seiner Frau und einer Magd bewirtschaftet werde. Näheres könne 
er über W. nicht mitteilen, da er mit demselben zu wenig in Berührung komme. 

Am 26. März 1896 wurde W. abermals von Herrn Medizinalrat Dr. M. in Karls¬ 
ruhe untersucht, welcher die Angaben des W. und seiner Frau, wie schon in früheren 
Jahren, für völlig glaubwürdig hält. Es handele sich bei W. zweifellos um eine geistige 
Erkrankung infolge des erlittenen Schädelbruches. W. sei noch völlig arbeits¬ 
fähig und Beobachtung in der Irrenanstalt in München zweckmässig. 

Die Berufsgenossenschaft ordnete aus unbekannten Gründen eine Beobachtung des 
W. in einer Irrenanstalt nicht an. 

Herr Dr. L. in Karlsruhe erklärt den W. in einem kurzen Gutachten vom 20. 
Januar 1899 ohne nähere Begründung für dauernd YÖllig erwerbsunfähig. 

Am 19. Januar 1899 berichtet der Bürgermeister M. in F., W. sei nicht mehr 
arbeits- und erwerbsbeschränkt, da er alle Feld- und Hausarbeiten verrichten 
könne und auch verrichte. 

Die Berufsgenossenschaft ordnete auf Grund dieses Berichtes eine sofortige noch¬ 
malige Untersuchung durch Herrn Bezirksarzt Dr. M. in S. an, welcher sich in seinem 
Gutachten vom 15. April 1899 für dauernde Belassung der Vollrente ausspricht, trotz 
der anders lautenden Auskunft des Bürgermeisters. 

W. sei ein hagerer, mittelmässig genährter Mann mit eigentümlich umflorten Blick, 
scheuem, apathischem Gesichtsausdrucke. Er spreche wenig und schleppend, habe die 
Augen meistens gegen den Boden gesenkt. Am Schädel selbst sei von dem Bruche kaum 
noch etwas fühlbar. Alle Sinnesorgane funktionieren normal und fehle jedes Symptom 
einer Gehirn- oder Gehirnhautentzündung. Es bestehe bei W. eine traumatische Neurasthenie, 
wegen der W. völlig erwerbsunfähig sei, und zwar lebenslänglich, da zu befürchten 
sei, dass W. noch geisteskrank werde. 

Seit dem 15. April 1899, also seit 10 Jahren, hat eine ärztliche Untersuchung des 
W. nicht mehr stattgefunden. 

Der Bürgermeister P, in P. berichtet am 5. August 1906, W. könne die Arbeiten 
auf seinem Anwesen in S. nicht in vollem Umfange (NB. d. h. nahezu vollständig!) 
versehen und sei erwerbsbeschränkt wie bisher. Ähnlich lauten die Auskünfte des gleichen 
Bürgermeisters vom 24. September 1908 und 8. Juli 1909. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


413 


W. erscheint heute in Begleitung seiner Frau bei mir zur Untersuchung. 
Die Frau hat sich vorsorglich die Notwendigkeit der Begleitung von Herrn Dr. R. 
in S. bescheinigen lassen. Aus dem Zeugnisse genannten Arztes vom gestrigen 
Tage, welches sich offenbar im wesentlichen auf die Angaben der Frau des W. 
stützt, ergibt sich die Notwendigkeit der Begleitung nicht mit genügender 
W ahrscheinlichkeit. 

Den Wunsch der Frau, bei der Untersuchung ihres Mannes durch mich im 
Sprechzimmer zugegen zu sein, lehnte ich als unnötig ab. Die Frau des W. soll 
meine Unterhaltung mit dem Manne ständig direkt an der Türe des Wartezimmers 
belauscht haben, wie mir später von Augenzeugen berichtet wurde. 

W. beginnt gleich zu Beginn der Aufnahme der Vorgeschichte zu weinen. 
Als ich mir das Weinen energisch verbat, gab mir W. sofort und bis zum Schlüsse 
der Untersuchung ohne Tränen die gewünschten Aufschlüsse. 

W. gibt an, sein Befinden habe sich nicht gebessert, es sei vielmehr damit 
minder geworden. Er habe zeitenweise starke Kopfschmerzen in der Stirngegend 
und im Hinterkopfe. Die Schmerzen seien am stärksten im Hinterkopfe. Er 
habe manche Zeiten, in welchen er gar nichts spüre. Er habe seit vielen Jahren 
nicht mehr wegen seiner Kopfbeschwerden in ärztlicher Behandlung gestanden. 
Er könne ganze Nächte lang gar nicht schlafen. Sein Gedächtnis sei ganz schlecht. 
Er werde sehr leicht aufgeregt Wenn er Bier trinke, bekomme er oft schon 
nach zwei Maß den grössten Rausch. Er dürfe daher nicht allein die Wirtschaft 
besuchen. An Wochentagen gehe er überhaupt nicht in die Wirtschaft. An 
Sonntagen gehe seine Frau immer mit. Sein Appetit sei zeitenweise gut, zeiten¬ 
weise nicht. Sein Stuhlgang sei häufig verstopft Er lasse sich wegen der Ver¬ 
stopfung 2—3 mal im Jahre Pillen von Herrn Dr. R. verschreiben. Seine Augen 
und Ohren seien in Ordnung. Im Februar 1909 habe er bei einer Wirtshaus¬ 
rauferei einen Rippenbruch auf der rechten Brustseite erlitten. Der Rippenbruch 
sei innerhalb 5 Wochen verheilt, ohne Beschwerden zu hinterlassen. Er sei wegen 
des Rippenbruches in Behandlung von Herrn Dr. R. gestanden. Er verspüre zur¬ 
zeit nichts mehr davon. Er sei wegen der Rauferei zu 5 M. Geldstrafe verurteilt 
worden. Er habe nach dem Unfälle zwei Jahre lang mit seiner Frau eine Wirtr 
schaft in K. gehabt, dieselbe aber aufgeben müssen, da er das Bier nicht habe 
vertragen können. Er besitze zur Zeit ein eigenes Anwesen von 80 Tagewerk, 
zwei Pferde, 26 Stück Vieh. Die Arbeiten auf dem Anwesen versehe seine Frau 
und die grösseren Kinder. Er habe 6 Kinder im Alter von 17—8 Jahren. Er 
selbst verrichte leichtere Ökonomiearbeiten, aber nicht immer. Die Arbeiten, 
welche er tue, seien für nichts. Fremde Leute habe er nicht mehr im Dienste, 
weder eine Magd noch einen Knecht. 

W. zeigt guten Ernährungszustand und straff entwickelte Muskulatur. Der 
Gesichtsausdruck ist etwas starr, apathisch, aber nicht leidend. 

W. gibt ruhig und vernünftig auf alle Fragen Antwort und gerät nur zum 
Schlüsse in Erregung, als ich ihm Vorhalte, dass er doch mehr Arbeit leiste, als 
er zugebe. 

Am Rücken befinden sich verschiedene Narben, von abgeheilten Furunkeln 
herrührend. Die Wirbelsäule ist frei beweglich. Ebenso sind beide Beine und 
Arme in sämtlichen Gelenken normal beweglich. Die Bewegungen erfolgen 
etwas langsamer, als normal. Die Herztätigkeit ist verlangsamt (56 Pulsschläge 
in der Minute). Am Kopfe ist der Befund negativ. Von seiten des Gehirns und 
Rückenmarks und der Sinnesorgane sind keine Störungen nachweisbar. Die 
Pupillen reagieren normal auf Lichteinfall. Bei Stehen mit geschlossenen Augen 
tritt kein Schwanken ein. Die Patellarreflexe sind leicht gesteigert, Kremaster- 
und Bauchdeckenreflex normal Es besteht mässiger Dermatographismus (über- 


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414 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr 10/11. 


mässige Rötung der Haut auf Druck). An beiden Beinen besteht unabhängig 
vom Unfälle Krampfadernentwicklung. Die Gesichtshaut, der Hals, beide Hand¬ 
rücken und die Streckseite beider Vorderarme zur Hälfte sind stark sonngebräunt 
Beide Hohlhände zeigen derbe verarbeitete Beschaffenheit und Schwielenbildung, 
woraus hervorgeht, dass W. andauernd schwere Arbeiten verrichtet. 

Nach Schluss der Untersuchung liess ich die Frau zu mir ins Sprechzimmer 
kommen. Dieselbe beginnt sofort mit ausserordentlicher Geschwätzigkeit zu 
jammern, wie schlecht es mit ihrem Manne bestellt sei. Ihr Mann vergesse alles. 
Er müsse zur Arbeit angehalten werden wie ein kleines Kind. Man könne ihn 
nicht allein in die Kirche und Wirtschaft lassen. Ihr Mann sei immer sehr auf¬ 
geregt. Sie sei 50 Jahre alt, also 5 Jahre älter als ihr Mann. Beide Hohlhände 
der Frau zeigen derbe verarbeitete Beschaffenheit und Schwielenbildung, und 
zwar nur in wenig stärkerem Grade als die des Mannes. Man gewinnt aus dem 
Auftreten der Frau die Überzeugung, dass dieselbe das Regiment im Hause führt 
und ihren Mann beherrscht. 

Die in den Akten. vertretene Anschauung, W. habe ausser der Kopfhaut¬ 
wunde einen Schädelbruch und eine schwere Gehirnerschütterung erlitten, vermag 
ich nicht zu teilen. 

Mit Sicherheit festgestellt ist, dass W. am 7. Dezember 1888 eine „Haut¬ 
wunde an der rechten oberen Hinterkopfseite“ erlitten hat. W. war nach dem 
Unfälle weder betäubt noch bewusstlos, sondern arbeitete noch 4 Tage lang(!) 
ununterbrochen weiter. Erst am 11. Dezember 1888 nahm er ärztliche Hilfe in 
Anspruch und wurde bereits nach 8 Tagen wieder als geheilt aus dem Kranken¬ 
hause entlassen. 

Herr Geheimrat Dr. Czerny in Heidelberg hat offenbar keinen Schädelbruch 
festgestellt, sonst hätte er nicht annehmen können, dass die Beschwerden des W. 
innerhalb weniger Wochen verschwinden würden. Vorstehende Tatsachen lassen 
es im höchsten Grade unwahrscheinlich erscheinen, dass W. eine Gehirner¬ 
schütterung oder einen Schädelbruch erlitten hat. Insbesondere der Umstand, 
dass W. weder betäubt noch bewusstlos war und vier Tage lang nach dem 
Unfälle weitergearbeitet hat, ist von hervorragender Bedeutung 

Ungünstig auf den Verletzten wirkte ein die allzu trübe Beurteilung der 
Verletzung durch Herrn Dr. K. und Medizinalrat Dr. M. 

Offenbar hat sich im Anschluss an die wenn auch nur leichte Kopfver¬ 
letzung eine traumatische Neurasthenie entwickelt In den Vordergrund 
treten von Beginn an Klagen über Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Gedächtnis¬ 
schwäche, völlige Arbeitsunfähigkeit usw. 

Die Befürchtung von Dr. K., es könne die Trepanation des Schädels not¬ 
wendig werden, hat sich als unrichtig erwiesen. 

Herr Medizinialrat Dr. M., welcher den W. zweimal mehrere Wochen 
lang im Krankenhause zu beobachten Gelegenheit hatte, schwankt in der Beur¬ 
teilung des Falles in bedenklicher Weise. In seinem Gutachten vom 18. April 1889 
spricht er von einer schweren Gehirnerschütterung, die gar nicht stattgefunden 
hat. Am 17. Dezember 1890 nimmt er eine chronische Erkrankung der Hirnhäute 
und ein schweres Kopf leiden an, ohne seine Annahme in überzeugender Weise 
zu begründen. 

In direktem Gegensatz hierzu stellt er am 17. März 1892 fest, dass für 
eine Gehirn- oder Gehirnhauterkrankung jedes Sympton fehle und die Intelligenz 
des W. völlig unversehrt sei. 

Am 20. März 1896 nimmt er eine geistige Erkrankung an. Herr Bezirksarzt 
Dr. M. befürchtet im Gegensatz hierzu am 15. April 1899, dass W. geisteskrank 
werden könne, hält den W. also zur Zeit der Untersuchung für geistig gesund! 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1011. 


415 


In sämtlichen Gutachten spielen die Klagen des W. die Hauptrolle. Wesent¬ 
liche objektive Veränderungen wurden niemals nachgewiesen. W. zeigte während 
der Beobachtung im Krankenhause Karlsruhe Zeichen gemütlicher Verstimmung. 
Im übrigen kann das Verhalten des W. im Krankenhause (Wachen und Umher¬ 
irren bei Nacht, Schlafen am Tage usw.) sehr wohl und wesentlich von seinem 
Willen abhängig gewesen sein und dem Bestreben des W., sich lebenslänglich 
den Besitz der Vollrente zu sichern, seine Entstehung verdanken. 

Es entsteht die Frage, ob seit der für die letzte Rentenfestsetzung ma߬ 
gebenden Entscheidung, d. h. seit der Entscheidung des Reichsversicherungs¬ 
amtes vom 29. Oktober 1895, eine wesentliche Besserung in den Unfallsfolgen 
eingetreten. 

Diese Frage muss entschieden bejaht werden. Es ist völlig ausgeschlossen, 
dass die Beschwerden des W. jetzt noch in gleicher Stärke fortbestehen sollten, 
wie vor 14 Jahren. 

Wesentliche Besserung ist zweifellos durch Abnahme der Kopfbe¬ 
schwerden, durch Abnahme der sonstigen Beschwerden des W., bezüglich seines 
Allgemeinbefindens, sowie durch Gewöhnung an den Zustand eingetreten. 

Wie die heutige Untersuchung ergeben hat, verfügt W. über ein sehr gutes 
Gedächtnis. W. vermochte meine sämtlichen Fragen relativ rasch und mit 
Sicherheit zu beantworten. Objektive, die Erwerbsfähigkeit ungünstig beein¬ 
flussende Veränderungen sind heute nicht nachweisbar. Das kräftige gesunde 
Aussehen des W. erlaubt den sichern Schluss, dass W. einen ausreichenden 
Schlaf hat und nicht mehr von nennenswerten Beschwerden von seiten des 
Kopfes usw. geplagt wird. Seine gegenteiligen Angaben verdienen keinen Glauben. 
Die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit des W. hat sich zweifellos gegen früher 
wesentlich gehoben. W. bewirtschaftet ständig ein grosses Anwesen von 80 Tage¬ 
werken mit zwei Pferden und einem stattlichen Viehbestände von 26 Stück, und 
zwar ausschliesslich mit Hilfe seiner Frau und mit mehreren, in jugendlichem 
Alter stehenden Kindern ohne fremde Dienstboten. Dass ein solches Anwesen 
unter solchen Umständen nur bei einer ganz ergiebigen und beträchtlichen 
Arbeitsleistung des Mannes bewirtschaftet werden kann, ist ohne weiteres klar 
und mir von verschiedenen Sachverständigen bestätigt worden. Die Beschaffenheit 
beider Hohlhände beweist, dass W. andauernd schwer arbeitet. 

Bereits am 19. Januar 1899 erteilte der Bürgermeister M. in F. die Aus¬ 
kunft, dass W. nicht mehr arbeits- und erwerbsbeschränkt sei, sondern alle Feld- 
und häuslichen Arbeiten verrichten könne und auch verrichte. Eine solche 
Auskunft kann doch nicht völlig unbeachtet gelassen und als unglaubwürdig 
hingestellt werden. Mit grösster Wahrscheinlichkeit trifft sie nahezu den Nagel 
auf den Kopf. Auch die späteren Auskünfte des Bürgermeisters von P. erlauben 
den Schluss, dass W. seine Arbeiten nahezu vollständig verrichtet. 

Bezüglich der angeblichen verminderten Widerstandskraft gegen Alkohol 
erscheinen die Angaben des W. und seiner Frau gleichfalls übertrieben und¬ 
unglaubwürdig. Aus dem Berichte der Gendarmeriestation vom 18. Juli 1895 
geht hervor, dass W. an dem betreffenden Tage erst gegen 11 Uhr die Wirtschaft 
verlassen hat. Er dürfte bis dahin erheblich mehr als zwei Glas Bier getrunken 
haben. Übrigens ist W. vom Gerichte als völlig zurechnungsfähig angesehen 
worden, da sonst eine Verurteilung nicht erfolgt wäre. Wenn W. ferner keinen 
Alkohol vertragen kann, soll er dem Genüsse desselben einfach entsagen. Da 
er seiner Angabe nach nur an Sonntagen und nicht an Wochentagen dem Alkohol 
zuspricht, ist die angeblich verminderte Widerstandsfähigkeit gegen Alkohol 
ohne wesentliche Bedeutung für seine Erwerbsfähigkeit. Über vorübergehend 
eingetretene Bewusstlosigkeit klagt W. heute nicht mehr. Die angebliche Be- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


wusstlosigkeit ist ärztlicherseits niemals festgestellt worden. Ich stehe auch 
diesen Angaben des W. mit grösstem Misstrauen gegenüber. 

Aus dem Studium der Akten und auf Grund der heutigen Untersuchung 
habe ich die feste Überzeugung gewonnen, dass in dem Befinden des W. eine 
wesentliche Besserung in jeder Beziehung eingetreten ist 

Die Klagen des W. selbst, der mit ausserordentlichem Raffinement und 
Geschick seit vielen Jahren um den Fortbezug der Vollrente gekämpft hat, der 
schon wenige Monate nach dem geringfügigen Unfall, und zwar am 30. März 1S89 
mit der festen Behauptung aufgetreten ist, er werde infolge des Unfalles zeit¬ 
lebens erwerbsunfähig bleiben, die Angaben seiner Frau, welche im Jahre 1893 
unter vielem anderen eine mangelhafte Potenz ihres Mannes behauptete und 
gleichwohl sechs kräftige Kinder zur Welt brachte — ein Beweis, dass sich 
die Potenz ihres Mannes mit Sicherheit im Laufe der Jahre wesentlich gehoben 
hat, — sind zum grössten Teile stark übertrieben, zum Teile völlig unglaub¬ 
würdig. Ebenso wie die Potenz haben sich auch die sonstigen Fähigkeiten des 
W. und seine Energie im Laufe der Jahre zweifellos wesentlich gehoben. 

W. ist zweifellos zurzeit nicht nur zum grössten Teile arbeitsfähig, sondern 
auch zum grössten Teile erwerbsfähig. Er ist mit absoluter Sicherheit wieder 
fähig, mit der ihm zur Verfügung stehenden Arbeitskraft sich einen anderen 
Erwerb zu suchen bzw. eine gewinnbringende Tätigkeit bei fremden Leuten 
zu übernehmen und durchzuführen. Er denkt aber natürlich nicht daran, wieder 
bei fremden Leuten zu arbeiten, da er als selbständiger Ökonom und Besitzer 
eines grossen einträglichen Anwesens ein gesichertes ausreichendes Einkommen hat 

Es ist durchaus fraglich, ob zurzeit überhaupt noch eine mess¬ 
bare Beschränkung der Erwerbsfähigkeit bei W. vorliegt. 

Nur unter der Annahme, dass in Wirklichkeit bei W. zurzeit noch einige 
Beschwerden infolge des Unfalles bestehen und die Erwerbsfähigkeit des W. 
ungünstig beeinflussen, soll die Gewährung einer Rente von höchstens 25°,‘ 0 
in Vorschlag gebracht werden. 

Da eine wesentliche Veränderung des Zustandes in Zukunft mit grösster 
Wahrscheinlichkeit nicht mehr eintreten wird, ist die diesmalige Rentenfest¬ 
setzung voraussichtlich dauernd und definitiv. Immerhin empfiehlt es sich, den 
Fall auch in Zukunft im Auge zu behalten. 

Um zu vermeiden, dass mein auf Grund einer nur einmaligen Unter¬ 
suchung abgegebenes Gutachten von dem Schiedsgerichte und Reichsversicherungs- 
amte mit Rücksicht auf die Vorgeschichte des Falles nicht als ausschlaggebend 
erachtet wird, halte ich es, trotzdem dass ich von der Richtigkeit meiner Aus¬ 
führungen fest überzeugt bin, für zweckmässig, den W. sofort zur Beobachtung 
und Begutachtung stationär auf die innere Abteilung des Krankenhauses r. d.J. 
(Oberarzt Prof. Dr. Sittmann) in München einzuweisen. Bisher ist eine stationäre 
Beobachtung des W. ausschliesslich durch Herrn Medizinalrat Dr. M. erfolgt 
Die Beurteilung des Falles durch genannten Arzt hat sich indessen im Laufe 
der Jahre als allzu pessimistisch und nicht einwandsfrei erwiesen. 

Dass W. und seine redegewandte Frau natürlich gegen jede Renten¬ 
minderung auch jetzt wieder schwerstes Geschütz auffahren werden, ist ohne 
weiteres klar. 


Auf Grund des vorstehenden Gutachtens wies die Berufsgenossenschaft den 
W. zur Beobachtung auf die innere Abteilung des Krankenhauses r. d. J. — 
Oberarzt Prof. Dr. Sittmann — ein. W. befand sich im genannten Kranken¬ 
hause stationär vom 13. September bis 1. Oktober 1909. 

Das Entlassungsgutachten führt folgendes aus: 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwegen Nr. 10/11. 


417 


„Bei intaktem Gehör findet sich bei W. eine gegenüber dem Normalen ver¬ 
kürzte Knochenleitung. Dieser Befund spricht für das Bestehen von Verwach¬ 
ungen zwischen Gehirnhaut und Schädeldach. Da bei W. eine Kopfverletzung 
seinerzeit stattgefunden hat, lässt sich ein ursächlicher Zusammenhang dieses 
Befundes mit dem Unfälle nicht von der Hand weisen. Im übrigen zeigt der 
Verletzte nur die Zeichen einer geringen Neurasthenie, nämlich Schreckhaftigkeit, 
leicht auslösbares Zittern des ganzen Körpers, gesteigerte Sehnen- und Haut¬ 
reflexe, Andeutung von Dermatographismus. Auch ist eine ziemlich beträchtliche 
Schlaflosigkeit während der ganzen Beobachtungszeit bemerkt worden. Der 
körperliche Allgemeinzustand ist jedoch ein guter. W. verfügt über ein robust 
gebautes Knochengerüst, über kräftige Muskeln — namentlich sind die Arm¬ 
muskeln und Schultermuskeln auffallend gut entwickelt — und einen ausreichenden 
Ernährungszustand. 

Sehr typisch ist der Gesichtsausdruck, für dessen Beurteilung eine längere 
Beobachtungsmöglichkeit besonders wertvoll gewesen ist. Es ist eine zur Ge¬ 
wohnheit gewordene Leidensmiene, die stereotyp und ohne auch nur die An¬ 
deutung eines wirklichen vorhandenen Affektes zur Schau getragen wird. In 
seinem Wesen sind krankhaft-seelische Erscheinungen nicht aufgetreten. 

Im Gegensatz zu den Aussagen des W. und den Behauptungen seiner Frau, 
durch welche der Verletzte als ein hilfloses, geistig vollkommen gebrochenes 
Wesen hingestellt wird, hat die Beobachtung reichlich Anhaltspunkte dafür ergeben, 
dass W. sehr wohl weiss, sowohl was er will, als wie er sich zu helfen hat Er 
erscheint zwar geistig schwerfällig, jedoch fehlen wirkliche Defekte, namentlich 
nach der Seite des Gedächtnisses und auf dem Gebiete des Willens. Energielos 
ist er keineswegs, nur steht sein Wille seit Jahrzehnten unter dem Einflüsse der 
Vorstellung, durch den Unfall geschädigt worden zu sein und Anspruch auf Rente 
zu besitzen. Es bestehen also keinerlei ernstere psychische oder nervöse Be¬ 
schwerden. Die geringe Neurasthenie hindert ihn nicht in seiner Erwerbsfähig¬ 
keit. Sie ist die Folge der einzig und allein von dem Willen des W. abhängigen 
Sucht, sich die unbegründet hohe Rente zu erhalten. Als Unfallfolge kann einzig 
die Verkürzung der Knochenleitung in Betracht kommen. Von der dieser 
Verkürzung zugrundeliegenden Veränderung an der harten Hirnhaut können 
nur geringe Störungen des Allgemeinbefindens ausgehen: leichte Kopfschmerzen, 
geringer Schwindel bei übermässigen Anstrengungen. Es werden nach allge¬ 
meiner Übung die erwerbsbeschränkenden Folgen derartiger Veränderungen mit 
20% geschätzt. Wenn man sich dem Vorschläge des Dr. Dreyer anschliesst, 
bezeigt man W. gegenüber ein Wohlwollen, das er nicht verdient.“ 

Das Schiedsgericht in Speyer fällte am 13. Dezember 1909 folgende Ent¬ 
scheidung: 

„Dem Antrag der Sektion II der Brauerei- und Mälzerei-Berufs¬ 
genossenschaft vom 11. Oktober 1909 entsprechend wird die Unfall¬ 
rente des Arbeiters und jetzigen Landwirtes A. W. in S. ab 1. Januar 
1910 auf 25% d. i. 14.30 M. monatlich gemindert.“ 

„Eine anderweitige Feststellung der Unfallrente darf nur erfolgen, wenn 
der Nachweis vorliegt, dass seit der letztmaligen Rentenfestsetzung eine wesent¬ 
liche Veränderung in den damals maßgebend gewesenen Verhältnissen eingetreten 
ist. (§ 88 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes). 

Dass seit der letztmaligen Rentenfeststellung mit Entscheidung des Reichs¬ 
versicherungsamtes vom 9. Oktober 1895 eine solche Veränderung, und zwar eine 
ganz bedeutende Besserung im Zustande des Verletzten durch Abnahme der 
Kopfbeschwerden und sonstigen Beschwerden, bezüglich seines Allgemeinbefindens, 
sowie Gewöhnung an den durch den Unfall geschaffenen Zustand durch den langen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Zeitablauf eingetreten ist, darüber lassen die beiden, von der Berufsgenossen¬ 
schaft erholten, auf Grund eingehender Untersuchung erstatteten, durchaus 
schlüssigen und einwandfreien ärztlichen Gutachten, von denen das eine überdies 
noch auf längerer ständiger Anstaltsbeobachtung beruht, einen Zweifel durchaus 
nicht anfkommen. 

Für die Richtigkeit dieser Gutachten sprechen insbesondere die derbe ver¬ 
arbeitete Beschaffenheit und die Schwielenbildung seiner Hände, sowie die sich 
nicht als Unfallfolge darstellende Krampfadernentwicklung an seinen beiden 
Beinen, die nur durch die Verrichtung andauernd schwerer Arbeit entstanden 
oder hervorgerufen sein können, sowie der Umstand, dass er nach den gepflogenen 
Erhebungen und sonstigen Feststellungen ein grösseres landwirtschaftliches An¬ 
wesen mit bedeutender Ökonomie besitzt, dieses ohne Dienstboten lediglich mit 
seiner Ehefrau und seinen Kindern bewirtschaftet und fortwährend landwirt¬ 
schaftliche Arbeiten verrichtet. 

Die beiden unanfechtbaren ärztlichen Gutachten führen auch zutreffend aus, 
dass ausser der festgestellten Verkürzung der Knochenleitung und der durch 
sie bedingten Veränderung an der harten Hirnhaut weitere Unfallfolgen des 
Verletzten nicht mehr bestehen, und dass die davon ausgehenden leichten Kopf¬ 
schmerzen, sowie der durch sie hervorgerufene geringe Schwindel bei über¬ 
mässigen Anstrengungen mit einer 25°/ 0 igen Repte unverdient wohlwollend ent¬ 
schädigt sind. 

Selbst wenn W. zur Ausübung seines früheren Berufes als Bierbrauer nicht 
mehr geeignet sein sollte, so könnte dies hier nicht in Betracht kommen, da das 
Unfallversicherungsgesetz keine Berufsinvalidität kennt und zur Beurteilung der 
Erwerbsfähigkeit eines Unfallverletzten nur der allgemeine Arbeitsmarkt in 
Betracht kommt.“ 


Zwei Schussverletzangen des Gehörorganes. 

Von A. Passow. 

Die Schädigung des Gehörorganes durch gleichzeitige Einwirkung von Er¬ 
schütterung des Schädels, intensive Schalleinwirkung und übermässige Luft¬ 
druckschwankung im äusseren Gehörgang betrifft in der Regel den ganzen 
akustischen Apparat, mittleres und inneres Ohr. — Gewöhnlich ist dann der 
N. octavus in toto, sowohl der R. cochlearis wie der vestibularis in Mitleidenschaft 
gezogen. — Die isolierte Schädigung des vestibularis ist meines Wissens noch 
nicht beobachtet; die isolierte Schädigung des Ramus cochlearis kommt unter 
den oben angegebenen Bedingungen gelegentlich vor. Zwei von uns beobachtete 
Fälle liefern hierfür instruktive Beispiele. 

Der 36jährige Förster L. H., der nie ohrenkrank war und stets gut gehört 
hat, gab am 18. Juli 1910 einen Schuss aus einer Flinte ab (Schrotschuss). Es erfolgte 
ein gewaltiger Knall, einen Augenblick war der Schütze bewusstlos, erholte sich aber 
schnell, seine linke Hand brannte, schmerzte und blutete, auch das Gesicht blutete an 
mehreren Stellen. Der Verletzte hatte heftiges Ohrensausen. Das Gehör war sofort be¬ 
einträchtigt. Auf dem Heimwege, den der Verunglückte zu Rad zurücklegen konnte, 
bemerkte er, dass etwas dünnflüssiges Blut aus beiden Ohren herausfloss. Diese Ab¬ 
sonderung hörte jedoch bald auf. 

Es stellte sich heraus, dass das Gewehr, dessen Lauf an einer Stelle schadhaft ge¬ 
wesen, bei dem Schuss geplatzt war. Dabei war das letzte Glied des linken Ringfingers 


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aufgerissen, einige Splitter hatten oberflächliche Verletzungen auf Stirn, Nase und Wangen 
hervorgerufen. Diese Wunden heilten schnell. 

Schlimmere Folgen hatte die Gewalteinwirkung auf die Ohren. In den ersten 
Tagen war der Kranke nahezu taub und das Ohrensausen verstärkte sich noch. Am 26. 
VII. 1910 kam der Mann in unsere Behandlung. Es fanden sich in beiden Trommelfellen 
typische traumatische Perforationen und zwar rechts hinter dem Hammergriff, links in 
der Gegend des normalen Lichtreflexes. Rechts sah man an einzelnen Stellen Sugillationen, 
während links das Trommelfell entzündlich gereizt war und sich geringe Sekretion ein¬ 
gestellt hatte. 

Beim Weberschen Versuch tönte die Stimmgabel nach links, der Rinnesche Ver¬ 
such fiel beiderseits negativ aus. Die Knochenleitung war normal, die tiefe Tongrenze 
sowohl wie die hohe sehr erheblich eingeschränkt. Rechts wurde Flüstersprache auf 20, 
links auf 10 cm gehört. Vestibularerscheinungen fehlten ganz. Spontaner Nystagmus war 
nicht vorhanden, ebensowenig Gleichgewichtsstörungen. 

Am 1. August war das linke Ohr trocken, Flüstersprache wurde hier gar nicht 
und vom rechten Ohr nur direkt an der Ohrmuschel gehört. Der Versuch mit der Lärm¬ 
trommel ergab völlige Taubheit auf dem linken Ohr. Rechts wurde Stimmgabel G grade 
noch bei stärkstem Anschlag gehört, links erst c‘ 2 . Galton (normal 0,4 = 28000 Schw.) 
rechts bei sieben (9290 Schwingungen); links erst bei 14 (5213 Schw.). 

0 Erneute Untersuchung am 5. September ergab, dass sich auf dem rechten Trommelfell 
noch an der Stelle der Perforation eine kleine Borke befand. Die Ruptur im linken 
Trommelfell war vernarbt. Flüstersprache wurde rechts am Ohr, links gar nicht gehört. 
Der Weber wurde jetzt nach rechts lateralisiert, also nach dem besseren Ohr. Der 
Rinne war rechts nach wie vor negativ, (links nicht mehr anwendbar), die Knochenleitung 
war verkürzt; dagegen hatte die Perception für tiefe Töne sich auf dem rechten Ohre 
etwas gebessert, denn es wurde H 1 gehört. Die Prüfung mit der Galtonpfeife ergab 
dasselbe Resultat wie am 1. August, die Prüfung mit dem Schultzeschen Monochord dem¬ 
entsprechend eine Einschränkung der oberen Tongrenze bis zu 9000 Schwingungen. Der 
kalorische sowie Drehnystagmus war normal. Irgendwelche Veränderungen am Nerven¬ 
system und Augenhintergrund konnten nicht festgestellt werden. 

Der Verletzte hatte nach wie vor Ohrensausen rechts; links hatte es aufgehört. 

Abgesehen von einem Schutzverband der Ohren, wurde keine besondere Behandlung 
eingeleitet. 

Es handelt sich also um eine doppelseitige traumatische Trommelfellruptur, mit 
gleichzeitiger Labyrintherschütterung, die auf der linken Seite zu völliger Taubheit 
geführt hat. 

Wie kamen die Verletzungen zustande? Der Rückstoss des Kolbens gegen 
den Schädel war sicher sehr heftig, hätte er aber allein die Labyrintherschütte¬ 
rung bewirkt, so wäre wohl das rechte Ohr mehr! geschädigt als das linke. 
Die Luftdruckschwankung ist sicher die Ursache der Trommelfellrisse gewesen 
und hat mit dem gleichzeitig erfolgenden Knall die schwere Schädigung der 
Nervenendigungen im Labyrinth herbeigeführt Eine Fraktur der Schädelbasis 
anzunehmen ist nicht angängig, da alle Hirnsymptome dauernd gefehlt haben. 

Der Blutaustritt aus den Ohren ist sicher nur sehr gering gewesen. Liquor 
cerebrospinalis ist nicht abgeflossen. 

Der Verlauf war derart, dass linkerseits der geringe Hörrest, der anfänglich 
noch vorhanden war, rapide gänzlich erlosch. Dementsprechend sprang beim 
Weberschen Versuch der Stimmgabelton, der noch wenige Tage vorher nach 
links tönte, nunmehr nach rechts über. — Auch rechts ist die Hörfähigkeit für 
Flüstersprache noch heruntergegangen, obgleich die Hörweite für tiefe Töne sich 
etwas gebessert hat 

Auffallend war, dass anfänglich gar keine Herabsetzung der Knochenleitung 
bei der hochgradigen Schädigung des inneren Ohres vorhanden war. Dieses 
lässt sich vielleicht folgendermaßen erklären. Bei dem Unfall hat eine gleichzeitige 
Schädigung des mittleren und inneren Ohres stattgefunden. Hierbei könnte die im 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Gefolge der ersteren(Schallleitungshinderniss) in der Regel vorhandene Verlängerung 
der Knochenleitung nun durch die bei der zweiten Erkrankungsart stets bemerk¬ 
bare Verkürzung paralysiert und so eine der Norm gleichkommende Knochen¬ 
leitung vorgetäuscht werden. Es blieb daher abzuwarten, ob vielleicht im 
Laufe der Zeit, wenn die durch den Unfall herbeigeführten Veränderungen 
am rechten Trommelfell völlig geschwunden, die der Erkrankung des inneren 
Ohres entsprechende Verkürzung sich einstellen würde. Dieses war bei der 
letzten Untersuchung wirklich der Fall, wodurch meine Annahme eine gewisse 
Bestätigung erhält. Zugleich war die Angabe des Patienten bemerkenswert, dass 
nunmehr das Sausen auf dem linken Ohr nicht mehr vorhanden wäre. Mit dem 
Eintritt der Taubheit waren also die subjektiven Geräusche erloschen. 

Die Prognose kann wohl für das linke Ohr absolut schlecht betrachtet 
werden, rechts ist bei starker Einengung der oberen Tongrenze kaum eine 
Besserung, höchstens das Bestehenbleiben der jetzigen Hörfähigkeit zu erhoffen. 

Von einer Behandlung, (Schwitzkur, Strychnin usw.) kann ich mir nach 
meinen Erfahrungen keinen Erfolg versprechen. 

Der hier beschriebene Fall bestätigt die Erfahrung, dass der Knall beim 
Gewehrschiessen das linke Ohr mehr bedroht als das rechte (s. Passow „Ver¬ 
letzungen des Gehörorganes“, Seite 157. 

Der zweite Fall betraf ein 18jähriges Mädchen, auf das am 12. Januar 1910 aus 
nächster Nähe ein Schuss aus einem kleinen Revolver abgegeben wurde, während sie im 
Bett auf der rechten Seite lag. Sie sprang auf, hatte heftigen Schwindel, konnte aber 
aus dem Zimmer wanken. Der Schwindel liess in kurzer Zeit nach und war bei der 
Untersuchung die wenige Stunden nach der Verletzung stattfand, völlig geschwunden. 
Sofort trat Ohrensausen ein. Nach einigen Stunden auch Erbrechen, das aber wohl Hin¬ 
durch die Aufregung verursacht wurde. Die Kugel drang 2 cm vor dem linken Tragus 
ein. Bei der Untersuchung, war die einen Durchmesser von 0,5 cm habende Einschuss¬ 
öffnung noch mit frischem Blutschorf bedeckt. Am Rande der Schussöffnung waren Ver¬ 
brennungsspuren vorhanden, die Umgebung war in geringem Grade teigig geschwollen, 
aber nicht druckempfindlich. Durch Röntgenaufnahme von vorn und von der Seite wurde 
festgestellt, dass die Kugel an der hinteren Rachenwand, ungefähr in der Höhe zwischen 
Atlas und Epistropheus sass. Weder mit dem Spiegel noch mit dem Finger war die 
Kugel an der Rachenwand festzustellen. Es wurde deshalb auch von jedem Versuch, sie 
zu entfernen, Abstand genommen. — Die Kranke konnte den Mund nicht völlig öffnen 
wegen Spannung im linken Kiefergelenk, und gab an, dass sie links schlecht hörte und 
Ohrensausen hätte, im übrigen hatte sie nicht die geringsten Beschwerden. Der Augen¬ 
befund war völlig normal, das Nervensystem gesund, kein Romberg, kein spontaner 
Nystagmus. 

Während das rechte Trommelfell normal war, befand sich im linken, dessen Gefässe 
injiziert waren, vorne unten eine schlitzförmige Perforation, mit einigen Blutborken in 
der Umgebung. 

Die Gehörprüfung ergab rechts normales Gehör, links hochgradige Herabsetzung, 
jedoch nicht Taubheit. Beim Weberschen Versuch tönte die Stimmgabel nach der 
linken Seite, der Rinne war beiderseits positiv. Die Töne des Monochords wurden rechts 
bis zu 20000 Schwingungen, also normal, links bis 13000 gehört. Die Knochenleitung 
war rechts wenig, links erheblich verkürzt. 

Bei einer erneuten Untersuchung nach Ablauf eines halben Jahres konnte in allen 
fraglichen Punkten ein völlig normaler Befund erhoben werden. Die Kugel befindet sich 
nach der letzten Röntgenaufnahme noch an der nämlichen Stelle wie früher. 

Auch in diesem Fall haben wohl Knall, Luftdruckschwankung und Er¬ 
schütterung gleichzeitig eingewirkt, die Kugel hat den äusseren Gehörgang und 
das Labyrinth nicht getroffen, auch ist nicht anzunehmen, dass eine Splitterfraktur 
entstand, denn sonst würden die Erscheinungen schwerer gewesen sein. Mir 
scheint, dass auch hier, die Luftdruckschwankung die /Trommelfellruptur, der 


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Knall und die Erschütterung durch die eindringende Kugel die Labyrinthschä¬ 
digung verursachten. 

Trotz der gleichartigen Ursache, Schuss aus nächster Nähe, differieren die 
Folgeerscheinungen sehr. Während bei dem ersten Fall das der ein wirkenden 
Gewalt abgewandte Ohr so geschädigt wurde, dass seine Funktion erlosch, wenig¬ 
stens der augenscheinlich hinfälligere Cochlearisast, blieb bei dem zweiten Fall 
das gleiche Ohr völlig intakt. Allerdings muss dabei dem Umstand Rechnung 
getragen werden, dass es sich hier infolge der liegenden Stellung der Verletzten 
in einer geschützten Lage befand. 

Auffallend ist in beiden Fällen das Ausbleiben aller Vestibularsymptome 
trotz der schweren Schädigung des Gehörs und der überaus heftigen Gewalt¬ 
einwirkung. Wenn man jedoch andere Berichte über gleiche Schall- und Luft- 
. druckeinwirkungen auf das Ohr mit der hier wiedergegebenen vergleicht, so 
scheint dies häufiger vorzukommen. 

So fand Friedrich 1 ) nach Detonation der starken Schiffsgeschütze bei 
seinen untersuchten Leuten stets nur Schwerhörigkeit mit Herabsetzung der 
oberen Tongrenze an beiden Ohren, jedoch nie Vestibularerkrankungen und diese 
fehlten sogar bei den Luftdruck- und Schalleinwirkungen auf das Ohr, wie sie 
Jürgens 2 3 ) und Lubliner*) bei den Bombenexplosionen in Russland beobachten. 
Nur in einem Fall sah letzterer eine Mitbeteiligung des Vestibularis, bezieht sie 
aber auf die gleichzeitige Kopferschütterung, da der Patient durch die Explosion 
mit grosser Gewalt zu Boden geschleudert wurde. 

In gleicher Weise ist auch der völlige Ausfall der Cochlearis- und Vesti- 
bularisfunktion bei einem Fall von Urbantschitsch 4 ) zu erklären, bei dem das 
Projektil, von der Nase zum Ohr gerichtet, die harten Knochenwände des äusseren 
Gehörgangs völlig deformierte und im Warzenfortsatz stecken blieb. Der Schlag 
war so stark, dass der Patient sofort zu Boden stürzte. Trotzdem blieb das 
Trommelfell intakt, ein Beweis dafür, dass Rupturen hauptsächlich durch Luftdruck 
herbeigeführt werden. 

Urbantschitsch nimmt auch eine Fissur des Felsenbeins an, welche die 
Läsion des ganzen Acusticus bewirkte. 

Bei einer ähnlichen Verletzung, einer Schusswunde quer durch den äusseren 
Gehörgang, die Choronshitzky 5 ) beschreibt, war auch das Trommelfell unberührt 
geblieben, das Gehör dagegen nur wenig beeinträchtigt. Angaben über Vesti¬ 
bularisprüfung fehlen leider, 

Als interessant wäre noch zu erwähnen, dass unser zweiter Fall in betreff 
der Lage des Schusskanals sowie der Störungen der Hörfähigkeit ein völliges 
Analogon in einer Beobachtung Grunerts 6 ) findet Auch hier war die Ein¬ 
schussöffnung direkt am Ohr; die Kugel war im Halse oberflächlich steckenge¬ 
blieben. Sie wurde nach einiger Zeit ausgehustet 

1) Hörstörungen nach Schalleinwirkung. Arch. f. Ohr. LXXIV. 

2) Affektion de l'appareil auditif du nez et de la gorge cons^cutives ä l’explosion de 
bombes ou ä des coups de feu. Presse otolar. Beige 1907 Heit 5. 

3) Über die durch Bombenexplosion hervorgerufenen Verletzungen. Medycyna 1906 Nr. 38. 

4) Schussverletzung des Ohres. Monatsschr. f. Ohrenheilk. XLIX. 

ö) Eine quere Schusswunde des äusseren Gehörganges. Monatsschr. f. Ohrenheilk. XXXVIII. 

6) Zur Prognose der Schussverletzungen des Ohres. Arch. Ohrenheilk. LIX. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Kr. 1011. 


Über die Berücksichtigung der „tatsächlichen Verhältnisse“ 
bei der Abschätzung des Erwerbsverlustes durch Augeuunfälle 

in der Landwirtschaft 

Von San.-Bat Dr. Ehrenfried Gramer in Cottbus. 


Eine zwanzigjährige fast tägliche Beschäftigung mit landwirtschaftlichen 
Augenunfällen in derselben Gegend hat mir die Überzeugung verschafft, dass 
bei der Rentenbemessung seitens der entscheidenden Organe nicht selten den 
„tatsächlichen Verhältnissen“ des Rentenbewerbers, d. h. dem Umstande, wie er 
sich in Wirklichkeit mit dem Verlust an Sehvermögen und den sonstigen zurück-, 
bleibenden Störungen bei seiner Arbeitsleistung abfindet, weniger Rechnung ge¬ 
tragen wird, als dem zahlenmässig in dem Gutachten angegebenen Verlust an 
Sehvermögen. Ich drücke dies kur£ so aus, möchte aber nicht unterlassen, zu 
bemerken, dass freie Entscheidungen über die Rentenhöhe seitens der Schieds¬ 
gerichte ohne Anlehnung an ein zweites ärztliches Gutachten über diesen Punkt, 
abgesehen von den Fällen, in denen es sich nur um das Beibehalten der alten 
Rente oder eine Herabsetzung handelt, mir selten zur Kenntnis gekommen sind. 
Eine Kritik an den getroffenen Entscheidungen muss daher stets den Arzt, der 
dem Gericht mit seiner Schätzung die Grundlagen seiner Entscheidung geliefert 
hat, wie auch das Gericht selbst treffen. Wenn ich im folgenden einige hier 
einschlägige Punkte zu besprechen mir erlaube, möchte ich das Thema, um nicht 
zu weitschweifig zu werden, etwa, beschränken, ohne mir einen gelegentlichen 
Übergriff auf benachbarte Gebiete zu versagen. 

Das wesentlichste, alle übrigen an Häufigkeit und Wichtigkeit übertreffende 
Moment bei den landwirtschaftlichen Unfallschädigungen der Augen ist der Horn¬ 
hautfleck infolge abgelaufenen Geschwürs, und nur die Beurteilung dieser Un¬ 
fallfolge hat etwas ganz charakteristisches gegenüber den gewerblichen oder in¬ 
dustriellen Schädigungen, während die Augenmuskellähmungen, sowie die schweren 
innem Schädigungen in der Landwirtschaft selten sind und bei Totalverlust des 
Auges sich die gleichmässige Rechtsprechung des R. V. A., mit der sich die ärzt¬ 
liche Erfahrung und Schätzung seit lange deckt, ausserhalb jeder Meinungs¬ 
verschiedenheit befindet. 

Bleibt also der Hornhautfleck — die Narbe, die nach jedem Geschwür 
zurückbleibt 

Bei Betrachtung seines Einflusses auf die reine Arbeitsfähigkeit muß man 
zwei Zeiträume streng scheiden — die Reizbarkeit der Augen durch die eben 
abgelaufenen frischen Fälle und die endgültige Gestaltung des optischen Ein¬ 
flusses der bleibenden Narbe auf das Sehvermögen. 

Nach Ablauf jeder Hornhautentzündung bleibt längere oder kürzere Zeit, 
je nach der Schwere des Falls, eine Verminderung der Widerstandsfähigkeit des 
oder der Augen gegen äussere Reize zurück, die sich in Tränenfluss, Brennen. 
Jucken und besonders Lichtscheu äussert. Auch nach Ablauf der 13. Woche 
wenn die Fürsorge der Genossenschaften beginnt kann dieser Zustand noch 
längere Zeit andauern, und es unterliegt keinem Zweifel, dass rein objektiv da¬ 
durch eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit bedingt wird, die 
ihren Ausdruck in einer verhältnismässig bedeutenden Rentenhöhe haben müsste 
und solchen vielfach auch hat So gerecht eine solche Maßnahme auch erscheint, 
so wenig bedeutet sie aber in sehr zahlreichen Fällen einen Ersatz für tat¬ 
sächlichen Verdienstausfall, denn die Eigenart der ländlichen Arbeitsweise 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10,11. 423 


bringt es mit sich, dass in den bei weiten meisten derartigen Fällen der Be¬ 
treffende gar nicht in der Lage ist, einen Teil seiner Arbeitsleistung, die der 
Rentenhöhe entspricht, zu unterlassen. Er bindet sich vielleicht ein Tuch um 
das gereizte Auge, erträgt die Störungen schlecht und recht und leistet seine 
Arbeit genau sowie vor dem Unfall, bedarf also der Rente, die doch nach dem Sinne 
des U. V.G. ein Ersatz für ausfallenden Verdienst sein soll, tatsächlich nicht. Wie 
stellt sich nun aber dieser einfache, jedem in ländlicher Umgebung arbeitenden und 
daher diese Verhältnisse beobachtenden Arzt geläufige Tatbestand in der gescbäfts- 
mässigen Behandlung durch die Entschädigungsorgane? Der Arzt wird zum 
Gutachten aufgefordert. Gehört er zu den zahlreichen Herren, die ihre Stellung 
als Gutachter dahin auffassen, dass das Wohlwollen gegenüber den Renten¬ 
suchern die wichtigste Richtschnur des gutachterlichen Handelns ist, so ver¬ 
zeichnet er die unendlichen Klagen der Patienten über ihre Beschwerden aufs 
sorgfältigste und schlägt eine den Beschwerden entsprechende Rente vor. Dabei 
wird, namentlich wenn der betreffende Gutachter nicht besonders auf dem augen¬ 
ärztlichen Gebiete bewandert ist, der objektive Befund, d. h. also die dauernde 
oder wenigstens einige Jahre voraussichtlich bleibende Veränderung des Seh¬ 
organs, die zu den Klagen und Beschwerden des Patienten häufig in gar keinem 
Verhältnis steht, vernachlässigt. Der Patient bekommt nun eine nach Prozenten 
hohe Rente, die, wenn sie auch nach obiger Darstellung meistens nicht ein Er¬ 
satz für Besoldung fremder Kräfte oder entgangenen Arbeitsverdienstes ist, doch 
wenigstens in den subjektiven Unannehmlichkeiten des Patienten eine Art mo¬ 
ralischen Ausgleichs hat. Nach mehr oder weniger langen Monaten ist der Reiz¬ 
zustand geschwunden und eine neue Untersuchung wird angeordnet. Der Patient, 
der mit der Rente als dauerndem Besitztum gerechnet hat, ist entrüstet über 
den Versuch, sie ihm zu beschneiden. Er äieht alle Register der Übertreibung, 
des Klagens und Jammerns, führt die ganze Freundschaft in seinem Schriftsatz 
gegen die Ankündigung der Herabsetzung als Zeugen an, dass er nur sehr wenig 
noch arbeiten könne, verlangt Untersuchung durch Autoritäten gegen den bösen 
Arzt, der ihn seiner Rente zu Unrecht berauben will usw. Der von beiden 
Parteien unabhängige Arzt vermag vielleicht das Aufhören des Reizzustandes, 
wenn dieser sich seinerzeit lebhaft objektiv zu erkennen gegeben hatte, nach¬ 
zuweisen und wird dies als „wesentliche Besserung“ anerkannt und die Rente 
auf ein entsprechendes Maß herabgesetzt; in sehr zahlreichen Fällen ist dieser 
Nachweis aber nicht so sicher zu führen, der rein objektive Befund des Horn¬ 
hautflecks ist wenig verändert, die Gerichte berücksichtigen nur diesen Um¬ 
stand, hören teilnahmsvoll die Klagen des Verletzten, erkennen eine „wesentliche 
Besserung“ nicht an und der Verletzte bleibt im Besitz einer Rente, die für 
lange Jahre ein reines Geschenk und nur ein Anlass ist, dass ihn Zahllose um 
dies Glück beneiden und alles daran setzen, dies selbe Glück auch zu erwerben, 
anderseits aber, da sie ganz genau und täglich sehen, dass der erstere trotz der 
Anerkennung einer z. B.20prozentigen Erwerbsunfähigkeit genau dasselbe arbeitet, 
wie vor dem Unfall, ihrem Neid durch anonyme Anzeigen, dass der N. die Rente 
nicht brauche, Luft machen 

Ganz abgesehen von dem Umstand, dass die Gerichte bezw. ihre Beisitzer 
aus den Kreisen der Kläger naturgemäss nicht in der Lage sind, an den münd¬ 
lich vorgebrachten. beweglichen Klagen eine ausreichende Kritik zu üben, ist es 
ein Umstand, der ihre oben geschilderte Handlungsweise besonders verständlich 
macht Der Arzt bezeichnet das Maß des Sehvermögens in Bruchteilen des 
normalen und es erregt natürlich das tiefe Mitleid der Laien, wenn sie hören, 
dass ein Mensch auf einem Auge die Hälfte oder gar zwei Drittel des normalen 
Sehvermögens verloren hat Dass zahllose Menschen in ihrer Umgebung, die 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10.11. 


voll arbeitsfähig sind, eine ebenso geringe Sehschärfe wie der Verletzte als Folge 
skrofulöser Hornhautflecke, die sich in nichts von den traumatischen unter¬ 
scheiden, oder aus anderen Ursachen haben, ist ihnen nicht bekannt. Auch 
machen sie sich nicht klar, dass die allermeisten landwirtschaftlichen Arbeiten 
mit einem recht geringen Sehvermögen ausgeführt werden können bzw. sie 
glauben dies dem erfahrenen Arzte nicht, der es in seinem Gutachten sagt, weil sie 
selbst natürlich die Überzeugung haben, dass zu ihrer eigenen Arbeit ein ganz 
besonderes scharfes Augenlicht gehöre. Der Verletzte behält also seine Rente, sei 
es für immer, sei es bis zu einem Zeitpunkt, indem der Arzt das Verschwinden des 
Hornhautflecks und somit eine objektive wesentliche Besserung feststellen konnte. 
Der Patient tut seine Arbeit wie früher und hat als Schmerzensgeld für die 
Periode der Reizbarkeit die womöglich viele Jahre ausgezahlte Rente. 

Dieser sehr häufige Fall entspricht meines Erachtens nicht der Absicht 
des Gesetzgebers und ist eine Folge der Verkennung der „tatsächlichen Ver¬ 
hältnisse“ der ländlichen Augenverletzten. Von dem eben geschilderten 
Verhalten gibt es eine Ausnahme: das Bestehenbleiben der sog. Ernährungs- 
gefässe. Diese sind während der Heilungsperiode in der sonst gefässlosen Horn¬ 
haut neugebildete Blutgefässe, die nach vollendeter Heilung in der Regel schein¬ 
bar wieder verschwinden. Es bleiben aber die Schläuche zurück und können 
sich bei Reizeinwirkungen wieder füllen. In vielen dieser an sich nicht be¬ 
sonders häufigen Fällen knüpft sich an dies Wiederauftreten ein erheblicher 
Reizzustand, der einer Entschädigung in irgendeiner Form bedürfen kann. Es 
muss aber auch bemerkt werden, dass jeder Erfahrene Fälle genug kennt, in 
denen dieser Zustand jahraus jahrein bestehen bleibt und die Betreffenden ohne 
subjektive Beschwerden ihre Arbeit verrichten, sofern es sich nicht um früher 
Unfallverletzte handelt. 

Der endgültige Zustand eines Hornhautflecks bedingt nach verschiedenen 
Richtungen eine Einwirkung auf das Sehvermö'gen je nach seiner physikalischen 
Beschaffenheit. Ein oberflächlicher diffuser Fleck vor der Pupille hat einen Ein¬ 
fluss im Sinne einer erheblichen Lichtzerstreuung und dadurch ungleichmässigen 
Beschattung der Netzhaut, die unangenehm empfunden wird, sowie einer Ver¬ 
schlechterung der normalen Hornhautkrümmung, wodurch bis zur erfolgten Ge¬ 
wöhnung alle Gegenstände der Aussenwelt verzerrt erscheinen. 

Ein tiefliegender dichter undurchsichtiger Fleck, der einen Teil des Pupillen¬ 
gebiets frei lässt, hält das Licht nur von der Netzhaut ab und zerstreut es nicht, 
so dass sein Einfluss auf das Sehvermögen geringer ist als ein wesentlich dünnerer 
Fleck der oberen Art. 

Die Einwirkung auf die Hornhautkrümmung ist in jedem Einzelfall ver¬ 
schieden und ohne Gesetzmässigkeit. Ganz besonders stark ist sie, wenn im 
Pupillengebiet erhebliche Oberflächenunterschiede'vorhanden sind — seien es Ver¬ 
tiefungen oder Auflagerungen. 

Dass die geschilderten Verhältnisse eine je nach ihrer Eigenart verschiedene, 
immer, aber verschlechternde Einwirkung auf das Sehvermögen an sich haben, 
ist unbestreitbar, ebenso, dass diese Verschlechterung bei sehr vielen Berufen 
mit höheren Ansprüchen an das Sehen einen unmittelbar schädigenden Ein¬ 
fluss auf die Erwerbsfähigkeit ausübt, die sich in Verminderung des erzielten 
Lohns zeigt. Dies ist aber in der Landwirtschaft und ähnlichen Berufen, wie 
z. B. bei den reinen Erdarbeitern, in viel geringerem Maße der Fall, und doch 
wird allgemein der Fehler gemacht, die Beurteilung der Augenunfallfolgen in 
der Landwirtschaft, wenn auch vielleicht unter Abzug einiger Prozente, genau 
nach denselben Grundsätzen zu gestalten, wie sie bei Berufen mit höheren und 
höchsten Ansprüchen an das Sehen mehr oder weniger gerechtfertigt ist. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 425 


Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Verhältnissen der landwirt¬ 
schaftlichen und Industriepatienten sind abgesehen von den landwirtschaftlichen 
Lohnarbeitern, die sich in mancher Beziehung den industriellen nähern, kurz 
folgende: Es fehlt jede Beeinträchtigung der Konkurrenzfähigkeit, da die Be¬ 
treffenden in der eigenen Wirtschaft arbeiten. Es fehlt in der Regel der 
eigenpersönliche Beitrag zu den Lasten, obgleich das Gesetz diese Möglichkeit 
gestattet. In den meisten preussischen Provinzen wird der Beitrag nach dem 
Grundsteuerbetrag erhoben, ohne jede Rücksicht, wie viel Personen auf dem 
Grundstück leben und arbeiten. Der Kreis dieser Personen ist unbeschränkt 
nach Alter und Geschlecht, von dem kleinen Kinde, das gelegentliche Hilfe leistet, 
über die vollarbeitsfähigen Familienmitglieder bis zu den Greisen, die wieder 
gelegentlich sich nützlich machen. Dementsprechend fehlt auch bei der Renten¬ 
bemessung die Berücksichtigung des eigen persönlichen Verdienstes, sondern jener 
liegt ein von den Behörden festgesetzter Durchschnittsarbeitsverdienst zugrunde, 
der für den Hofbesitzer wie den Hütejungen, für die Hausfrau wie für das 
letzte Gänsemädchen und für alle Altersstufen gleich ist. 

Von diesen Momenten ist die mangelnde Beschränkung der Konkurrenz¬ 
fähigkeit schon von grossem Einfluss. Ein Industriearbeiter, der, mit einem 
schneeweissen Hornhautfleck behaftet, wenn dieser auch ausserhalb des Pupillen¬ 
gebiets liegt und auf das Sehvermögen nur geringen Einfluss hat, Arbeit sucht, 
wird in vielen Fällen aus Furcht, dass er wegen schlechten Sehens seine Arbeit 
nicht ordentlich leisten oder neue Unfälle erleiden könnte, zurückgewiesen und 
in seiner Erwerbsfähigkeit schon dadurch erheblich geschädigt. Diese Schädi¬ 
gung fällt bei dem selbständigen Landbewohner mit demselben Fleck ganz fort 
und ist auch bei dem ländlichen Lohnarbeiter viel geringer wie bei den in¬ 
dustriellen, weil das Angebot ländlicher Hilfskräfte lange nicht die Nachfrage 
erreicht. Die Gerechtigkeit verlangt also, dass der Teil der Rente, der wegen 
der sichtbaren Entstellung und der durch sie bewirkten Minderschätzung der 
Arbeitsfähigkeit verliehen wird, bei dem ländlichen Versicherten wegfällt. Ein 
Hornhautfleck auf einem Auge eines Versicherten mittleren Alters bei normalem 
andern und erhaltenem doppeläugigen Sehakt ist, wenn die Periode der Reiz¬ 
erscheinungen vorüber ist, ohne jeden Einfluss auf die tatsächliche Arbeitsfähig¬ 
keit, denn kein für seine Wirtschaft besorgter Landmann wird auch nur das 
mindeste an Arbeit in seiner Wirtschaft deswegen unterlassen. Da diese ganz 
unzweifelhafte und jedem nüchtern Beobachtenden bekannte Tatsache seitens 
vieler Gutachter und der Gerichte gegenüber dem zahlenmässig ausdrückbaren 
Verlust an Sehvermögen vollständig zurückgesetzt wird, bekommt der Patient 
eine Rente von meinetwegen 15%. Diese ist zunächst also kein Schadensersatz, 
denn ein solcher liegt tatsächlich nicht im mindesten vor, sondern nur ein 
Schmerzensgeld. Denn es beträgt, in Geld ausgedrückt, diese Rente lit—12, für 
weibliche Versicherte 6—8 Pfennig den Tag. Für dieses Geld müsste also, wenn 
die Rente einen wirklichen Schaden ausgleichen sollte, was doch ihr gesetzlicher 
Zweck ist, ein Mensch besoldet werden, der den siebenten Teil der Arbeit des 
Verletzten täte. Da dies ganz ausgeschlossen ist, hat die Rente nicht den ge¬ 
ringsten wirtschaftlichen Wert und bedingt einen schweren sittlichen Schaden, 
denn nun betrachtet der Patient sie als sein unabänderliches Eigentum und 
kämpft mit allen Mitteln der Übertreibung den Kampf um sie, wie er im ersten 
Abschnitt schon geschildert ist. Die beständige Beschäftigung mit diesen Renten¬ 
ideen und ihrer praktischen Anwendung auf Schriftsätze, Untersuchungen und 
Gerichtsverhandlungen bringt den Patienten schliesslich in eine Geistesverfassung, 
die ihm selbst bei jedem Versuch, die Rente auf Grund der Gewöhnung oder 
sogar einer objektiven „wesentlichen Besserung“ herabzusetzen, schliesslich die 


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ehrliche Überzeugung verschafft, schwer geschädigt und ein Opfer der ärztlichen 
Niedertracht usw. zu sein. Wie bei Leuten mit geringerer geistigen Wider¬ 
standskraft aus diesen Verhältnissen häufig unter Beihilfe der Umgebung die 
schwerste Hysterie wird, ist jedem Erfahrenen aus vielen Fällen bekannt. Dieser 
bedauerliche Zustand ist dann aber nur die Folge der Verkennung oder Ver¬ 
nachlässigung der tatsächlichen Verhältnisse im Anfang. 

Ein zwölfjähriges Kind bekommt bei einer gelegentlichen Dienstleistung 
eine Hornhautverletzung, die schliesslich eine dauernde, die Pupille bedeckende 
halbdurchsichtige Narbe zurücklässt. Genau dieselbe Narbe infolge einer skro¬ 
fulösen Erkrankung bekommt ihre elfjährige Schwester. Beide machen un¬ 
gehindert die Schule durch. Die erstere bekommt für das Leben eine 10%ige 
Rente mit! Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage! 

Im Gegensatz zu diesem immerhin ebenso drastischen wie seltenen Fall 
stehen die unendlich häufigen Fälle der Auszügler, Altenteiler oder wie sonst 
diejenigen heissen, die die Stelle den Kindern abgegeben haben und gelegentliche 
Hilfe in der Wirtschaft leisten. Bei der mit dem Alter zunehmenden Häufigkeit 
der Tränensack- und Bindehauterkrankungen sind sie in ganz besonderem Maße 
der Gefahr einer Hornhauterkrankung ausgesetzt. In der Theorie sind sie natür¬ 
lich durch die Folgen schwerer geschädigt als jüngere Leute, weil sie sich er- 
fahrungsgemäss an die veränderten Sehverhältnisse schwerer gewöhnen und be¬ 
kommen dementsprechend auch höhere Renten. Die vom Gesetze vorgesehene 
Berichtigung durch Bestimmung des Maßes der Arbeitsfähigkeit im Augenblick 
des Unfalls, von dem dann die Rente berechnet wird, ist ebenfalls eine rein 
theoretische Maßnahme, denn auch beim besten Willen des Arztes und Unter¬ 
suchung des ganzen Körpers haftet jeder derartigen Schätzung ein ungemein 
grosses Maß von Willkür an und anderseits widerspricht eigentlich der Begriff 
des „durchschnittlichen Arbeitsverdienstes“ dieser Feststellung, da ja bei dem 
Durchschnitt auch auf das Alter Rücksicht genommen werden muss. 

Wie steht es nun tatsächlich um diese Fälle? Das alte Mütterchen, das 
nur zum Ziegen- und Kinderhüten gut ist, kann diese Arbeitsleistung und auch 
noch ein ganzes Teil mehr mit einem erheblichen Hornhautfleck ganz genau so 
gut verrichten, wie vor dem Unfall und sieht in dem Bargeld der Rente das 
grösste Glück ihrer alten Tage. 

Dasselbe gilt mit einiger Abschwächung auch für die männlichen Alten¬ 
teiler, die in der Regel etwas mehr an wirklich landwirtschaftlicher Arbeit 
leisten, aber auch bei diesen ist von einem ernstlichen Schadensersatz nur ganz 
ausnahmsweise die Rede. 

Eine sehr häufig zur Bewilligung einer Rente führende Klage ist das 
Tränen des oder der Augen. Ohne Zweifel ist dieses störend bei der Arbeit und 
besonders bei schlechtem Wetter. Wenn man aber den sehr grossen Umfang 
kennt, in welchem bei älteren Angehörigen des landwirtschaftlichen Standes, sei es 
infolge von selbständigen Tränen kan alerkrankungen oder chronischer Bindehaut¬ 
entzündung andauerndes Tränen der Augen vorkommt, ohne dass sich jemand 
dadurch von irgendeiner Arbeit abhalten liesse, erscheint die Berechtigung 
einer Rente für dieses Vorkommnis bei älteren Leuten gegenüber dem geschilderten 
tatsächlichen Verhalten ihrer Altersgenossen doch sehr zweifelhaft. Ein mir 
gerade vorliegendes Aktenstück gibt eine gute Erläuterung dazu. Ein älterer 
Landarbeiter erlitt eine Lidverletzung, die zu einem Herabhängen des Oberlids 
und etwas Tränen führte. Er bekam eine Rente von20°/ 0 dafür. Nach einiger 
Zeit verlor sich infolge Operation das Herabhängen des Oberlids und das Tränen 
verminderte sich so, dass eine Herabsetzung auf 10 °/ 0 vorgeschlagen wurde. Das 
Schiedsgericht bestätigte nicht nur die Herabsetzung, sondern erklärte sogar die 


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Belassung von 10 °/ 0 für besonders wohlwollend, da es sich selbst überzeugt habe, 
dass keinerlei Tränen mehr bestehe. Nach längerer Zeit fand sich bei einer 
Nachuntersuchung nicht die geringste Spur von Tränen mehr vor und es wurde 
in einem kurzen Befundbericht die Frage, ob noch eine Erwerbsverminderung 
bestehe, mit „nein“ beantwortet Dasselbe Schiedsgericht, aber in ganz anderer 
Besetzung, zog aut die Klagen des Patienten einen andern Arzt heran, der in 
einem sehr umfangreichen Gutachten ausführte, dass er zwar auch nichts habe 
von Tränen bemerken können, aber die Möglichkeit zugab, dass bei Witte¬ 
rungseinflüssen noch Tränen eintreten könne und dieses hypothetische Tränen mit 
einer Rente von 10—15 °/ 0 zu entschädigen vorschlug. Das Schiedsgericht schloss 
sich diesem Vorschlag an. Bei der nächsten Revision übertrug die Sektion die 
Untersuchung einem Professor, der in dem Befundschein kurz erklärte, ein etwa 
wirklich vorhandenes geringes Tränen bei schlechtem Wetter habe keinen Ein¬ 
fluss auf die Arbeitsfähigkeit. Nunmehr wies dasselbe Schiedsgericht den Kläger 
glatt ab. Dieser ganz charakteristische Bericht möge zu einer kurzen Be¬ 
trachtung des Verhältnisses der Ärzte zu dem Thema überleiten. Der Umstand, 
dass die in erster Linie wohlwollende Rechtsprechung vieler Schiedsgerichte 
und auch vielfach des Reichsversicherungsamts den im Gesetz unzweifelhaft ent¬ 
haltenen Begriff der Rente als eines Ersatzes für tatsächlich erlittene Beein¬ 
trächtigung der Erwerbsfähigkeit bei den leichteren Fällen in den einer Art 
Schmerzensgeld verwandelt hat, ist Veranlassung gewesen, dass mit der Zeit 
manche Ärzte in ihrem Denken sich dieser Anschauung vielfach gewiss un¬ 
bewusst anbequemt haben und in jeder zurückbleibenden krankhaften Verände¬ 
rung einen Grund zum Vorschlag einer Rente sehen. Sie sind sich, wenn sie 
das besondere von vielen Laienbeisitzern der Schiedsgerichte gewünschte „Wohl¬ 
wollen“ in der Annahme von allerhand möglichen Schädigungen betätigen, nicht 
klar darüber, dass sie als reine Sachverständige gar kein Recht besitzen, Wohl¬ 
wollen, das auf anderer Leute Kosten sehr billig ist, zu üben, sondern nur die 
Pflicht der absoluten Unabhängigkeit beiden Parteien gegenüber — also strengste 
Gerechtigkeit an Stelle des menschlich gegenüber dem Jammern der Leute er¬ 
klärlichen Wohlwollens für den Schwächeren haben. Es ist für den alten in 
der Sache wie in der Beurteilung der Versicherten erfahrenen, nach diesen 
Grundsätzen pflichtgemäss handelnden Arzt ja nicht angenehm, in den in Rede 
stehenden leichteren Fällen mit seinen Anschauungen zurückgewiesen zu werden, 
aber er kann sich sein Gewissen freihalten, wenn er schreibt, „tatsächlich 
liegt in dem Fall gar keine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit vor, aber 
theoretisch entsprechend den Erfahrungen bei Anwendung des Gewerbe¬ 
unfallgesetzes eine solche von so und soviel Prozent“. Es können dann die 
Sektionen oder Gerichte bei Festsetzung der Rentensätze selbst entscheiden, ob 
sie Gerechtigkeit oder Wohlwollen üben wollen. Die Rolle der sog. „Laiengut¬ 
achten“ ist eine sehr verschiedene. Die durch die kanzleimässige Behandlung 
der ländlichen Unfallverhandlungen herbeigeführte Übung, nach der Prozentzahl 
der Arbeitsunfähigkeit zu fragen, hat zu Fragen geführt, deren zahlenmässige 
Beantwortung seitens der geplagten Gemeindevorsteher ja selbstredend nicht den 
geringsten Wert hat, da sie etwas und noch dazu in einer ihrem Bildungsgrade 
ganz fremden Form bekunden sollen, was selbst dem auf diesem Gebiet erfah¬ 
rensten Arzt nur unter Betonung einer gewissen unvermeidlichen Willkür möglich 
ist. Es wirkt manchmal geradezu komisch, wenn ein solcher Laiengutachter z. B. 
bei der Frage, ob eine einseitig Erblindete, der in der Reizperiode 30 statt der 
üblichen 25 °/ 0 Rente bewilligt waren, nunmehr nach jahrelanger Gewöhnung auf 
den üblichen Satz heruntergesetzt werden soll, mit Sicherheit darüber entscheidet, 
dass die Patientin nicht um 25, sondern noch um 30 °/ 0 erwerbsunfähig sei. Etwas 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


anderes ist es, wenn ein Vertrauensmann mit Bestimmtheit aussagt, dass der 
Rentenempfänger alles, was in seiner Wirtschaft vorkomme, arbeite. Das ist eine 
einfache Beobachtung seitens eines zuständigen Fachmanns, an der nichts zu 
schätzen oder geistig zu verarbeiten ist und die deshalb die grösste Beachtung 
verdient, aber häufig genug nicht findet, weil die entscheidenden Organe von der 
Bedeutung des zahlenmässig ausgedrückten Verlustes an Sehvermögen zu vor¬ 
eingenommen sind. Als Ergänzung zu vorstehendem mögen zwei Auskünfte eines 
als tüchtig bekannten Gemeindevorstehers hier Platz finden, bei denen es sich 
um eine Frau mittleren Alters mit einseitig gut operiertem Wundstar und regel¬ 
rechtem anderen Auge handelte. 

Die erste Auskunft in geschlossener Berichtform — 10 Jahre nach dem Unfall — 
lautet: ,,.. . Dass die U. bei landwirtschaftlichen Arbeiten, welche einer Frau zusteht, 
ihres Auges wegen nicht gehindert ist, selbige zu verrichten. Obwohl bei häuslichen 
Arbeiten, wie Nähen, Waschen, Plätten und dergl. eine Behinderung zutrifft. Da aber 
die U. gar keine Familie hat, sie sowohl wie ihr Ehemann weniger auf Feinheit hält 
ist daher der Schaden zu Obersehen.. . 

Die zweite Auskunft, 5 Jahre spater, also nach noch wesentlich gesteigerter Ge¬ 
wöhnung beantwortet nur den Fragebogen. Danach ist die Frau noch um 25 °/ 0 in ihrer 
Erwerbsfähigkeit beschränkt, ist zum Wieten (Unkraut jäten) und dergl. und allen häus¬ 
lichen Arbeiten, wie Nähen, Stopfen u. s. w. unfähig. 

Man sieht, wie die Frage nach den Prozenten den sehr verständigen ersten 
Bericht in beinahe das Gegenteil verkehrt hat, da der Verfasser offenbar die 
Verpflichtung fühlt, seine Prozentschätzung zu begründen. 

Eine sehr deutliche Illustration, wohin unbedingtes Wohlwollen führt, gibt 
die Geschichte des Invalidenwesens der letzten Jahre — nicht gerade ein Ruhmes¬ 
blatt des Ärztestandes. Die Freigebigkeit mit Renten führte zu einer derartigen 
Überlastung des Reiches als Leisters des festen Beitrages, dass Kommissionen 
aus den erfahrensten juristischen und ärztlichen Sachverständigen der betreffenden 
Reichsämter mobil gemacht werden mussten, die die Berechtigung der Dauer¬ 
renten prüften und zahlreiche aufhoben. Eine weitere Folge für den Arztestand 
speziell unserer Provinz war die Aufhebung des Vertragsverhältnisses sämtlicher 
Ärzte zur Landesversicherungsanstalt und ihr Ersatz durch Vertrauensärzte. 
Diese Maßnahme hat zwar fiskalisch einen ausserordentlichen Erfolg gehabt, 
aber sicher für die Versicherten jetzt grosse Härten mit sich gebracht, die sie 
der früheren Leichtherzigkeit in der Schätzung der tatsächlichen Verhältnisse 
zu verdanken haben. 

Dass seitens des höchsten Gerichts den Forderungen nach mehr Gerechtig¬ 
keit und weniger Wohlwollen bei den in Rede stehenden landwirtschaftlichen 
Augenunfällen entsprochen wird, hat mir zu meiner grossen Freude eine gegen 
meinen eigenen, wie oben abgefassten Eventualvorschlag gerichtete Entscheidung 
gezeigt. 

Ein älterer Patient bekam auf einem Auge infolge Unfalls ein schweres 
Geschwür, das zu einer sichtbaren Entstellung führte. Es wurde nachgewiesen, 
dass das Auge schon vor dem Unfall erblindet gewesen war. Das andere Auge 
hatte halbe Sehschärfe. In dem Gutachten und einem anschliessenden Brief¬ 
wechsel wurde ausgeführt, dass zwar eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, 
nicht vorliege, wohl aber wegen der sichtbaren Entstellung theoretisch eine 
Beschränkung der Konkurrenzfähigkeit, die unter Hervorhebung der unvermeid¬ 
lichen Willkür in der Schätzung auf 15% angenommen wurde. Es wurde später 
noch der Sektion gegenüber hervorgehoben, dass tatsächlicli auch diese an¬ 
genommene Erwerbsbeschränkung nicht vorhanden sei. aber keine Veranlassung 
vorliege, den Patienten schlechter zu behandeln als zahlreiche andere landwirt- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10,11. 


schaftliche Unfallverletzte, denen auch Kenten aus rein theoretischen, durch die 
praktische Erfahrung nicht gestützten Gründen erfahrungsmässig sehr oft ver¬ 
liehen würden. 

Das Schiedsgericht sprach dem Patienten die voi geschlagene Kente zu, das 
von der Genossenschaft angerufene R.V.A. hob diesen Beschluss aber auf mit 
folgender Begründung: .... „Nicht jede Entstellung beeinträchtigt schlechthin 
die Erwerbsfähigkeit eines Arbeiters, vielmehr müssen in jedem einzelnen Falle 
besondere Umstände festzustellen sein, infolge deren die Entstellung einen 
störenden Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit des Arbeiters ausüben könnte. Solche 
sind aber nicht hier anzuerkennen. Denn es kann nicht angenommen werden, dass 
der Kläger als landwirtschaftlicher Arbeiter oder Gainweber infolge der sichtbar 
gewordenen Erblindung des rechten Auges irgendwie in der Verwertung 
seiner Arbeitskraft andern Arbeitern gegenüber beeinträchtigt sein könnte; es 
erscheint ausgeschlossen, dass etwa wegen dieser Entstellung er auf einem dieser 
Arbeitsgebiete als Arbeiter zurückgewiesen werden könnte.“ 

Ich glaube im vorstehenden nachgewiesen zu haben, dass ein erheblicher 
Teil der landwirtschaftlichen Augenunfallrenten eine tatsächliche Berechtigung 
nicht hat Der Grund, dass sie trotzdem verliehen werden, liegt in erster Linie 
in der mechanischen Übertragung der Grundsätze der Rentenberechnung, wie sie 
in der Gewerbeunfallehre herrschen, auf die so ganz andersartigen Verhältnisse 
der Landwirtschaft. In welcher Weise könnte nun ein Ausgleich zwischen den 
tatsächlich und den nur theoretisch begründeten Ansprüchen der landwirtschaft¬ 
lichen Versicherten gefunden werden? Eine tatsächliche und häufig genug bis 
zur vollen Arbeitsunfähigkeit sich steigernde Beeinträchtigung der Erwerbs¬ 
fähigkeit besteht bei den in Kede stehenden leichteren Fällen nur während der 
Zeit der eigentlichen Krankheit, die mit der leider bestehenden Karenzzeit zu¬ 
sammenfällt. In dieser Zeit hat der Versicherte nicht nur bare Auslagen für 
Arzt und Apotheke, sondern muss auch bei etwa fehlender Familienhilfe eine 
Ersatzperson bei drängender Arbeit besolden. Da die ländliche selbständige Be¬ 
völkerung noch nicht in Krankenkassen versichert ist und, falls eine freiwillige 
Versicherung durch die kommende R. V. 0. beschlossen werden sollte, es in grossen 
Teilen Deutschlands ein Menschenalter dauern würde, bis sie sich zu der frei¬ 
willigen Ausgabe entschliesst, entspricht es nicht dem Geist des Unfallversiche¬ 
rungsgesetzes, sie in dieser schweren Zeit ohne Hilfe zu lassen, wie es jetzt 
durch die mehrerwähnte rein mechanische Übertragung der gewerblichen auf die 
ganz andersartigen landwirtschaftlichen Verhältnisse geschieht. Der Ausgleich 
müsste nach meinem Erachten, solange nicht die Karenzzeit gesetzlich beseitigt 
ist, darin bestehen, dass das R.V.A. bei ländlichen Augenunfällen Renten für 
die Fälle, die im Dauerzustände eine tatsächliche Beeinträchtigung der Erwerbs¬ 
fähigkeit, wie oben nachgewiesen, nicht besitzen, also in praxi unter etwa 20 "/„ 
der üblichen Schätzung, nicht gewährte, sondern an ihrer Stelle eine einmalige 
Abfindung. Diese Summe würde einen grossen wirtschaftlichen Wert haben, 
dem Geist des Gesetzes entsprechend eine tatsächliche Erwerbsverminderung 
ausgleichen — und den entsittlichenden Kampf um die kleinen Renten beseitigen. 
Die vermehrte Übernahme des Heilverfahrens seitens der Sektionen innerhalb 
der Karenzzeit könnte diese Maßnahme nicht ersetzen, da die eigenartigen länd¬ 
lichen Verhältnisse sowohl der Patienten wie der Versicherungsträger es nur 
ganz ausnahmsweise ermöglichen, dass bei den in Rede stehenden Hornhaut¬ 
geschwüren der Kranke so rechtzeitig in Behandlung kommt, dass jede Schädigung 
vermieden wird. 


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430 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1011. 


Herzkrankheiten und" UnfaU. 

Von Prof. Dr. Rumpf und Dr. Selbach in Bonn. 

Die soziale Gesetzgebung hat naturgemäss auf den verschiedensten Gebieten 
der Medizin zu neuen und eingehenden Forschungen Veranlassung gegeben. In 
besonderem Maße gilt das auch für die Beziehungen von Herz- und Gefäss- 
erkrankungen zu Unfällen. Wenn wir von den dem Gebiet der Chirurgie 
zugerechneten Erkrankungen absehen, hatten die Herzerkrankungen nach Kon¬ 
tusionen der Brust oder Überanstrengung nur vereinzelt die ärztliche Auf¬ 
merksamkeit erregt. Erst nach dem Jahre 1881 wendet sich denselben ein 
grösseres durch die Gesetzgebung gebotenes Interesse zu. 

Allerdings hatte sich schon Corvisart 1 ) mit der Frage der traumatischen 
Entstehung von Herzkrankheiten beschäftigt, Peacock 2 ) stellte 1865 eine An¬ 
zahl solcher Fälle zusammen. G. Fischer 3 ) sowie Schuster 4 ) beschrieben 
Verletzungen des Herzens durch stumpfwirkende Gewalt, Fraentzel 4a ) beschrieb 
in seinem Buch „Die idiopathischen Herzvergrösserungen“ einige Fälle von 
Herzdilatation und Insuffizienz nach Überanstrengung, ohne Beziehung auf die 
Gesetzgebung. In der Folge nahm aber die Zahl der Veröffentlichungen rasch zu. 
Litten 5 ) machte auf die verschiedenen Affektionen des Herzbeutels und des 
Herzens nach Kontusionen der Herzgegend aufmerksam. Reubold 6 ), Rose 7 ), 
Hochhaus 8 ), Riedinger 9 ), Schütz 10 ) teilten entsprechende Fälle mit; dann 
verdanken wir L. Heidenhain n ) die Mitteilung eines Falls und eine sorgfältige 
Zusammenstellung der Litteratur. Ebbinghaus 12 ), Krehl 13 ), Romberg 14 ), 
Hoffmann 15 ), Düms 16 ), Stern 17 ), Gross 49 ) veröffentlichten gleichfalls ent¬ 
sprechende Beobachtungen. In jüngerer Zeit sind von M. B. Schmidt 46 ), E. 
Fraenkel 47 ), Erckelentz 18 ), Jorns 19 ), Strauss 20 ), Ziemke 48 ), Kotschen- 
reuther 50 ), Berblinger 45 ) sowie aus von Strümpells Breslauer Klinik von 
Schlecht 21 ) diesbezügliche Beobachtungen mitgeteilt worden. Wir werden auf 
einzelne interessante Fälle aus diesen Mitteilungen noch zurückkommen müssen. 
Die von uns seit längeren Jahren beobachteten Krankheitsfälle aus dem Gebiet 
der traumatischen Herzkrankheiten sind ebenfalls recht zahlreich. 

Die schweren Kontinuitätstrennungen der Brust mit Rippenbrüchen und 
anschliessenden schweren Läsionen des Herzbeutels, des Herzens und dem häufig 
unter Herzlähmung auftretenden Tod können wir als hinreichend bekannt hier 
unbesprochen lassen, wenn wir auch in pathologisch-anatomischer Beziehung 
gelegentlich auf sie rekurrieren müssen. Wir möchten uns also auf einen Bericht 
über die in ihrer Ätiologie vielfach zweifelhaften Fälle beschränken, bei welchen 
eine Kontusion der Brust oder eine Überanstrengung oder beide zusammen eine 
Schädigung des Herzens hervorrufen, ohne dass penetrierende Verletzungen der 
Brustwand oder Rippenbrüche in nächster Nähe des Herzens hierfür verant¬ 
wortlich gemacht werden können. 

Die pathologischen Folgen, welche sich an derartige Kontusionen anschliessen 
können, bestehen in Erkrankungen des Perikards, des Endokards und der 
Klappen, in direkten und indirekten Störungen des Herzmuskels und in 
den sogenannten nervösen Herzstörungen. Wir werden aber bei allen diesen 
Erkrankungsformen die akut eintretenden Störungen und die mehr chronischen 
Erkrankungen zu unterscheiden haben. 

Unter den akut einsetzenden Erkrankungen des Perikards kommen zunächst 
Blutungen in den Herzbeutel in Betracht, von welchen Casper 22 ) schon 1857 
einen Fall beschrieben hat. bei dem ein Sack Korn auf einen 66jährigen Mann 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1011. 


fiel. Für dieses Vorkommnis ist auch der Fall Ebbinghaus 12 ) von Interesse, 
bei dem neben einem Riss in der Herzmuskulatur nach einem schweren Fall 
Rämoperikard gefunden wurde. Blutergüsse in den Herzbeutel mögen auch bei den 
anschliessenden Perikarditiden eine Rolle spielen. Die Kenntnis derartiger Fälle 
verdanken wir Luckinger 23 ), Düms '*), Jessen 24 ), Thiem 25 ), Kantorowitz 26 ), 
Erckelentz 18 ), Jochmann 27 ). 

Auf die klinischen Symptome dieser meist akut zum Tode verlaufenden Er¬ 
krankungen hier einzugehen, müssen wir uns versagen. Auf manche chronische, 
zum Teil erst post mortem gefundenen Erkrankungen des Herzbeutels müssen 
wir später noch zurückkommen. Ebenso akut wie Blutungen in den Herzbeutel 
können nach Brustkontusionen Zerreissungen des Klappenapparats, Zerreissungen 
der Aortenwand eintreten. Wir können bezüglich der Litteratur über diese Er¬ 
krankungen auf die Arbeiten von Stern 17 ) und Erckelentz 18 ) verweisen. 
Nach den verschiedenen dort eingehend wiedergegebenen Fällen dürfen wir 
annehmen, dass auch ohne vorangegangene Erkrankungen durch Traumen Zer¬ 
reissungen am Klappenapparat des Herzens eintreten können. 

Zu einer kritischen Betrachtung hat die nach Trauma eintretende schlei¬ 
chende Endokarditis Veranlassung gegeben. Von Fällen akuter und chronischer 
Endokarditis nach Brustkontusionen sind vor allem Beobachtungen von Litten 5 ), 
Heidenhain 11 ), Düms 16 ), Erckelentz 18 ), Schlecht 21 ) zu nennen. Von beson¬ 
derem Interesse erscheint uns in einem Fall von Riedinger 9 ) der Befund blutig 
infiltrierter Aortenklappen und endokardialer Blutungen für die Entstehung der 
Endokarditis zu sein. Manche der beschriebenen Fälle boten vermutlich schon 
vor dem Unfall Störungen des Endokards, von vielen kann man aber annehmen, 
dass nur das Trauma die Ursache der Endokarditis ist. Die theoretische Mög¬ 
lichkeit einer traumatischen Endokarditis muss jedenfalls ohne weiteres zuge¬ 
geben werden, wenn man bedenkt, dass einerseits endokardiale Zerreissungen zu 
einem Hämatom und dann durch sekundäre Narbenbildung zu Herzfehlern und 
damit zu allen nur möglichen Folgeerscheinungen eines Herzfehlers Gelegenheit 
geben können. Die ersten experimentellen Versuche dieser Art hat Rosenbach 28 ) 
angestellt. Er hat bei Hunden durch Einführung einer Sonde in die Carotis und 
Durchstechen der Aortenklappen nachgewiesen, dass sich an der des Endokards 
beraubten Stelle der Herzwand Thromben bildeten, die sich dann späterhin zu 
endokarditischen Auflagerungen organisierten. Zum Teil mag es sich hierbei wohl 
um infektiöse Entzündungen gehandelt haben-, R. gibt aber mit Bestimmtheit an, 
in den erwähnten Entzündungsprodukten keine Mikroorganismen gefunden zu 
haben. Weitere hervorragend wichtige Untersuchungen verdanken wir Külbs 30 ), 
der nach Beklopfen der Herzgegend von Hunden mit einem Hammer und ohne 
dass äussere Verletzungen auftraten, blutige Infiltration der Klappen, multiple 
Blutungen in das Parikard, Endokard und die Muskulatur des Herzens beob¬ 
achtete. Die Klappenblutungen wurden anscheineud resorbiert, die Muskel¬ 
blutungen schwanden unter Entwicklung von Bindegewebe. Diesen Ergebnissen 
schliessen sich Bonomes 31 ) Untersuchungen an, der bei anderweitig hervorge¬ 
rufenen Verletzungen der Herzmuskulatur zunächst Hämorrhagien und sodann unter 
Resorption des nekrotischen Muskelprotoplasmas durch Produktion von intersti¬ 
tiellem und subepikardialem Bindegewebe myokarditische Schwielen entstehen sah. 

Die Verletzungen machten bei den Hunden von Külbs häufig keine direkten 
Erscheinungen von Herzinsuffizienz, wie das auch bei ähnlichen Fällen in der 
menschlichen Pathologie beobachtet wird. In anderen mit Klappenbeeinträch¬ 
tigung einhergehenden Fällen traten allerdings rasch objektive und subjektive 
Symptome schwererer Art im Anschluss an das Trauma auf, wie das der an¬ 
schliessende Fall zeigt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10 11. 


Fall 1. Fritz B., 51 Jahre alt, Stukkateur, war am 20. November 1901 beim 
Sturz in einen Keller mit der Brust auf eine Mauerkante aufgeschlagen. Drei Wochen 
war er bettlägerig; während dieser Zeit hatte er ständig Schmerzen auf der Brust. Nach 
einer Schonung von etwa 7 Monaten begann er wieder mit leichter Arbeit, musste die¬ 
selbe aber noch häufig aussetzen. Der Zustand verschlimmerte sich, die Schmerzen in 
der Herzgegend wurden heftiger, namentlich bei Aufregungen, und es trat vielfach Herz¬ 
klopfen ein. Vor dem Unfälle war B. angeblich nie nennenswert krank gewesen. 

Bei der Aufnahme in das Krankenhaus fand sich eine Verbreiterung der Herz¬ 
dämpfung sowohl nach rechts wie nach links. Der Spitzenstoss war nach links und 
unten gerückt sowie verbreitert; deutliche epigastrische Pulsation. An allen Ostien hörte 
man ein lautes, blasendes diastolisches Geräusch, am deutlichsten über der Aorta und 
dem Sternum. Die Herztätigkeit war verstärkt, der Radialpuls schnellend. Die schon in 
der Ruhe ziemlich starke Vermehrung der Pulszahl steigerte sich noch bei Anstrengung 
beträchtlich. 

Der Befund ergab demnach das typische Bild einer Aorteninsuffizienz. Es 
war schwierig zu entscheiden, ob die Erkrankung durch den Unfall bedingt war 
oder ob dieser nur bewirkt hatte, dass ein schon bestehender krankhafter Prozess 
deutlicher in Erscheinung trat. Zur wissenschaftlichen Verwertung ist aber der 
sichere Nachweis, dass der betr. Patient bis zum Eintritt des Traumas wirklich 
herzgesnnd war, erstes Erfordernis. Um diesem Nachweis gerecht zu werden, 
genügt es nicht, dass der Betreffende bis zu dem Tage des Traumas arbeitsfähig 
gewesen, keine Beschwerden von seiten des Herzens gehabt, oder niemals an 
Gelenkrheumatismus gelitten hat. Alle diese Angaben haben nur wenig Wert, 
weil Herzkranke häufig nicht wissen, dass sie herzkrank sind und mit einem 
Herzfehler noch sehr lange arbeiten können. Nach den bei den Akten liegenden 
verschiedenen Gutachten des behandelnden Arztes, der den B. vor dem Unfälle 
gekannt und vom Tage des Unfalles an immer unter Augen gehabt hatte, unter¬ 
lag es allerdings keinem Zweifel, dass eine wesentliche Schädigung der Herz¬ 
klappen erst durch das erlittene Trauma entstanden war. Trotzdem musste bei 
der fehlenden ärztlichen Herzuntersuchung kurz vor dem Unfall bei der Beur¬ 
teilung die Möglichkeit offen gelassen werden, dass das Herz vorher schon 
irgendwie geschädigt war. Für die Begutachtung resp. die Berechtigung des 
Rentenanspruches war es allerdings ohne Belang, ob das Trauma direkt das 
Leiden hervorgerufen oder zur wesentlichen Verschlimmerung eines schon be¬ 
stehenden Veranlassung gegeben hatte. 

B. wurde eine Rente von 60 ° 0 zugebilligt, da er naturgemäss nur zu den 
allerleichtesten Arbeiten fähig war, wenn er sich die für sein Leiden dringend 
erforderliche Schonung angedeihen lassen wollte. 

Bei einem anderen Fall wurde zwar die ganze Entwickelung nach dem 
Unfälle nicht so genau beobachtet wie in dem vorigen, doch war zufälligerweise 
ganz kurz vor dem Unfälle eine genaue ärztliche Untersuchung der ver¬ 
letzten Person vorgenommen und dabei das Herz völlig gesund befunden 
worden. 

Fall 2. Christine M., 24 Jahre alt., Zimmermädchen, war im Dezember 1905 heim 
Heruntergehen von der Treppe gestürzt und mit der linken Brustseite auf Stein¬ 
boden aufgefallen. Sie verspürte sofort starke Schmerzen in der Herzgegend und Atem¬ 
not. Am anderen Morgen waren diese Beschwerden so schlimm, dass sie sich kaum 
rühren konnte. Drei Wochen war sie bettlägerig. Aber auch später blieben die Schmerzen 
und die Kurzatmigkeit noch bestehen; bei Witterungswechsel waren dieselben besonders 
stark. Das Herzklopfen war oft so heftig, dass sie nachts wach wurde. Der Appetit 
wurde geringer, das Körpergewicht nahm ab. Anstrengende Arbeiten konnte sie über¬ 
haupt nicht mehr verrichten, da jegliche übermässige Bewegung Schmerzen verursachte. 
Vor dem Unfälle war die M. angeblich stets gesund. Eine Bestätigung fand ihre Angabe 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1011. 433 


dadurch, dass sie nach der Bescheinigung des Arztes, der sie beim Antritt ihres letzten 
Dienstverhältnisses — sie war Zimmermädchen in einer Heilanstalt — kurz vorher unter¬ 
sucht hatte, für völlig gesund erklärt worden war. 

Bei der ersten ärztlichen Untersuchung nach dem Unfälle, die am Tage nachher 
vorgenommen wurde, wurde ein Bluterguss in den Herzbeutel diagnostiziert. Bei der 
Aufnahme in das Krankenhaus am 31. Mai 1907 war der Herzbefund folgender: 

Die Herzdämpfung ist nach links bis etwa 3 cm über die Mammillarlinie. 
hinaus verbreitert; ebenso ist nach rechts eine geringe Verbreiterung zu konstatieren 
Der Spitzenstoss liegt etwa zwei Finger breit ausserhalb der Maramillar- 
linie. Über der Herzspitze ist ein leises diastolisches Geräusch zu hören; sehr deutlich 
ist dieses Geräusch aber über der Aorta und über dem Sternum. Der Puls ist beschleunigt. 
Die übrige objektive Untersuchung ergab keine wesentliche Abweichung von der Norm. 

Der erwähnte Befund deutet auf eine komplizierte Erkrankung, an der auch 
die Herzklappen und vor allen Dingen die Aorta beteiligt sind. Nach der Art des 
Traumas kann man sich den Vorgang so erklären, dass multiple Blutungen in 
das Herz und die Klappen stattgefunden haben. Ob ein Bluterguss in den Herz¬ 
beutel vorhanden war, ist ohne Punktion natürlich zweifelhaft. Nach dem dia¬ 
stolischen Geräusch zu urteilen, das am lautesten über der Aorta und dem 
Sternum zu hören ist, handelte es sich um eine Aorteninsuffizienz. Der Puls war 
jedoch nicht völlig charakteristisch für diese Erkrankung; eine aufgenommene 
Pulskurve zeigte, dass auch ein stenotischer Prozess gleichzeitig bestand. 

Die Zurückführung auf den Sturz von der Treppe und die damit verbundene 
Kontusion der linken Brustseite kann aber in diesem Fall nicht zweifelhaft sein, 
da durch die kurz vor dem Unfall vorgenommene Untersuchung der betreffenden 
Patientin durch den Arzt der Anstalt, in welcher dieselbe ihren Dienst versah, 
das Herz und Gefässystem völlig gesund befunden war. 

Der folgende Fall wurde dem hiesigen Krankenhause erst einige Jahre 
nach dem Unfall zur Begutachtung der Folgen des dem Unfall zur Last gelegten 
Herzleidens überwiesen. Es beansprucht dadurch einiges Interesse, weil bei der 
ersten bald nach dem Unfälle vorgenommenen Untersuchung keinerlei 
Veränderungen am Herzen gefunden wurden, später aber, ohne dass weitere 
direkte Schädigungen hinzugekommen waren, eine deutliche Insuffizienz der 
Aortenklappen festgestellt werden mußte, 

Fall 3. Albert M., 20 Jahre alt, Metzger, fiel am 23. Juni 1902 aus einer Höhe 
von 18 Metern auf steinernen Boden; mehrere Tage war er bewusstlos. An äusserlichen 
Verletzungen hatte er einen Schädelbruch und einen Bruch des rechten Vorderarms 
und des rechten Schlüsselbeins davongetragen. Nach der Art des Falles hatte ausserdem 
eine erhebliche Kontusion des Thorax stattgefunden. Eine Untersuchung desselben ergab 
aber nichts Pathologisches an Herz und Lungen. Erst nach mehreren Monaten wurden 
Symptome einer Aorteninsuffizienz gefunden. 

Geh. Rat Dr. B., der um ein Obergutachten angegangen wurde, kam in einem 
ausführlichen Gutachten zu dem Schluss, dass der Herzklappenfehler gleichfalls zweifellos 
Folge des Unfalles und die Arbeitsfähigkeit des M. dadurch um 75 °/ 0 beeinträchtigt sei. 
Herr Dr. K., der den M. zuerst in Behandlung gehabt hatte und ausführte, dass der 
Herzfehler erst allmählich nach dem Unfälle sich entwickelt habe, kam zu dem Resultat, 
dass der Herzfehler kompensiert sei und schätzte die Erwerbsbeschränkung nur noch 
auf 50 °/ 0 . Gegen diese Festsetzung hatte M. Berufung eingelegt und wurde infolge¬ 
dessen zur Begutachtung uns überwiesen. 

Aufnahme am 11. Juli 1905. Pat. gab an, dass sich sein Zustand noch nicht 
gebessert habe; schon beim Gehen auf ebenem Boden stelle sich Herzklopfen ein, bei 
stärkeren Anstrengungen, wie Treppensteigen usw., bekomme er Stechen in der Herzgegend 
und Atemnot. Seine übrigen Klagen bezogen sich auf die Folgen der anderen bei dem 
Unfälle erlittenen Verletzungen und sind hier nicht von Belang. Vor dem Unfall sei er 
völlig gesund gewesen. 


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434 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Bei der objektiven Untersuchung war eine Verbreiterung der Herzdänipfung nach 
links um etwa einen Finger breit über die Mammillarlinie hinaus, in geringerem Grade 
auch nach rechts nachweisbar. Der Spitzenstoss war ebenfalls verbreitert und stark 
hebend. Über sämtlichen Ostien fand sich ein diastolisches Geräusch, am deutlichsten 
über der Aorta. Der Puls an der Carotis, Radialis und Temporalis war deutlich schnel¬ 
lend und rasch abfallend. Die Pulsfrequenz betrug bei ruhigem Verhalten etwa 72 Schläge 
in einer Minute; bei Anstrengungen stieg sie vorübergehend auf 88 Schläge, um bald 
wieder die frühere Frequenz zu erreichen. Bei Treppensteigen gab Pat. an, dass er Herz¬ 
klopfen verspüre; ausserdem merke er genau das Klopfen des Pulses im Kopfe und am 
Halse. Die Handbewegungen, mit denen er dieses Klopfen andeutete, stimmten in der 
Zahl mit derjenigen des Radialpulses überein. Die Herztätigkeit war im allgemeinen 
eine regelmässige; nur selten war ein Aussetzen oder sonstige Unregelmässigkeit zu 
bemerken. Der übrige Befund kann hier ausser acht gelassen werden. 

In diesem Fall kann wohl als sicher angenommen werden, dass der schwere 
Unfall die alleinige Ursache der Herzschädigung gewesen ist. Dem Schädelbrueh 
und den beiden Knochenbrüchen, welche ohne Besonderheiten heilten, kann ein 
Einfluss auf das Herzleiden nicht zugesprochen werden. 

Der letzte Fall, den wir unter dieser Kategorie noch anführen möchten, 
wurde zwar nicht direkt beobachtet, es wurde nur ein Obergutachten vom 
Schiedsgericht eingefordert zur Entscheidung über die Frage, ob der Tod des 
betreffenden Verletzten mit einem mehrere Jahre vorher erlittenen Unfälle in 
Zusammenhang zu bringen sei. Wir möchten aber den Fall hier erwähnen, weil 
die Ergebnisse der ersten Untersuchungen sehr ausführlich geschildert sind, 
ausserdem in gewissen Zwischenräumen genaue Nachuntersuchungen stattfanden 
und schließlich nach dem erfolgten Tode eine Sektion der Leiche vorgenommen 
wurde. Aus den verschiedenen Attesten und Begutachtungen, sowie aus den 
Feststellungen der Akten lässt sich daher ein sehr klares Bild über den Krank¬ 
heitsfall und seinen Verlauf gewinnen. 

Fall 4. Der Hauer Peter W., 44 Jahre alt, wurde am 27. September 1904 von 
herunterbrechenden Kohlen verschüttet. Er fiel rückwärts zu Boden und Kohlenmassen 
stürzten noch auf ihn hernieder. Bei der sofortigen Aufnahme ins Lazarett wurde eine 
Fraktur der III. Rippe links und ein starker Bluterguss über den unteren Brust- und 
oberen Lendenwirbeln mit Absprengung des Dornfortsatzes des I. Lendenwirbels kon¬ 
statiert. An den Brustorganen war nichts Abnormes zu finden. Nach einer mehrmonat¬ 
lichen Behandlung war die Wirbelsäulenverletzung so weit geheilt, dass W. aus dem 
Krankenhause entlassen werden konnte. Die Rippenfraktur war bereits nach 3 Wochen 
vollkommen fest verheilt. Bei der Entlassung war an den Brustorganen gleichfalls 
nichts Pathologisches nachweisbar. Die Erwerbsbeschränkung wurde auf 50 °/ 0 geschätzt. 
W. nahm dann auch eine leichte Tätigkeit wieder auf, die er, da sie mit keinerlei 
körperlichen Anstrengungen verbunden war, im ganzen ohne Beschwerden fortsetzen 
konnte. Vom 13. bis 26. März 1905 war M. an den Folgen der Verletzung wiederum 
erkrankt; ein näherer Befund fehlt. 

Bei einer Untersuchung von der Ärztekommission in N. im Juli 1905 wurde eine 
Störung der Herztätigkeit festgestellt; welcher Art diese war, ist nicht angegeben. 
Es wird eine Weitergewährung der 50°/ 0 igen Rente empfohlen. Am 4. August 1906 
wird von denselben Ärzten bescheinigt, dass eine wesentliche Änderung nicht einge¬ 
treten sei. 

Im August-September 1908 wurde W. sodann, da er über ständige Schmerzen auf 
der Brust, die ihm bei schwerer Arbeit sehr hinderlich seien, klagte, zur genaueren Fest¬ 
stellung seines Gesundheitszustandes dem Lazarett zu N. zu längerer Beobachtung über¬ 
wiesen. Bei dieser wurde festgestellt, dass die Herzgrenzen, besonders nach links, ver- 
grössert und über allen Ostien ein lautes systolisches Geräusch zu hören war. Die Herz¬ 
aktion war regelmässig, etwas beschleunigt. Die weiteren objektiv krankhaften Symptome 
an der Lendenwirbelsäule waren hier nicht von Belang. Die bisherige Rente wurde 
ihm belassen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11. 


435 


Am 10. Oktober desselben Jahres wurde W. auf dem Nachhausewege von der Grube 
tot aufgefunden. Bei der vorgenommenen Sektion wurde als Todesursache Lungenembolie 
.als Folge eines Herzfehlers festgestellt. Der betr. Arzt hielt einen Zusammenhang von 
Tod und Unfall nicht für vorliegend und betonte, dass früher ein solcher zwischen Unfall 
und Herzleiden irrtümlich angenommen worden sei. Er ging dabei von der Anschauung 
aus, dass im Anschluss an die Verletzung eine Eiterung hätte vorhanden gewesen sein 
müssen, da sonst keine Erklärung für die vorhandene Endokarditis und die Veränderungen 
an den Herzklappen zu finden sei. Er war der Ansicht, dass W. entweder früher an 
einem Gelenkrheumatismus oder später (nach dem Unfälle) an einer eitrigen Erkrankung 
gelitten haben müsste. 

Die Berufsgenossenschaft lehnte demgemäss eine Entschädigungspflicht an die (unter¬ 
bliebene Witwe ab, welche ihrerseits Berufung gegen diesen Bescheid beim Schiedsgericht 
einlegte. 

Bei der Beurteilung des Falles war die nächste Frage, ob etwa schon vor 
dem Unfälle ein Herzleiden bei W. bestand. Die Akten geben hierüber keinen 
Aufschluss, erwähnen auch nichts von anderen Krankheiten, die event. zu einem 
Herzleiden hätten führen können. Da W. aber einen der schwersten Berufe, als 
Hauer im Bergwerk, ohne Beschwerden seit Jahren hat durchführen können, 
so ist kaum anzunehmen, dass irgendeine organische Erkrankung am Herzen 
vor dem Unfälle vorhanden war. In der Zeit zwischen Unfall und der Unter¬ 
suchung im Jahre 1905, bei der zum ersten Male von Herzstörungen die Hede 
ist, hat W. aber auch an keiner besonderen, vom Unfall unabhängigen Er¬ 
krankung gelitten; er war nur im März 1905 vierzehn Tage lang an den früheren 
Unfallfolgen von neuem erkrankt. Etwa s / 4 Jahre nach dem erlittenen Unfälle 
wurden die ersten Veränderungen am Herzen objektiv nachgewiesen, nachdem 
W. stets nach dem Unfälle über Beschwerden in der Brust geklagt hatte. Es 
ist demnach das Wahrscheinlichste, dass gleichzeitig mit der Rippenfraktur eine 
Blutung in das Endokard stattgefunden hat, die in der Folge zu einer chronischen 
Entzündung des Endokards und zu einem Klappenfehler mit seinen Folgen 
geführt hat. Es erschien dabei nicht notwendig, dass es im Anschluss an die 
Verletzung zu einer Eiterung gekommen sein musste. Der Sektionsbefund hat 
das schon bei Lebzeiten diagnosztiierte Herzleiden bestätigt. Nach der ganzen 
Entwickelung der Erkrankung und diesem Sektionßbefunde musste man einen 
Zusammenhang des erlittenen Unfalles mit dem Herzleiden und somit auch mit 
dem schliesslich an Lungenembolie erfolgten Tode als sehr wahrscheinlich 
annehmen. 

Dem nächsten Fall eigener Beobachtung möchte ich einen interessanten 
Fall, welchen Berblinger 43 ) in jüngster Zeit veröffentlicht hat, vorausschicken: 

Ein 50jäbriger Mann stürzt vom Dach 8 Meter herab auf die linke Brustseite und 
stirbt eine Stunde nach dem Unfall. Ausser Hautabschürfungen am Knie, Schulter, 
Fussrücken ist ein komplizierter Bruch des linken Oberschenkels und ein ßadiusbruch 
links vorhanden. Die Obduktion ergab ausserdem einen Bruch der linken obersten Rippe 
ohne Verletzung der Pleura, eine Fraktur der Schädelbasis mit Blutungen in das 
Gehirn, einen Erguss in den rechten Leberlappen von 2 cm Tiefe und eine Läsion 
des Herzens ohne Perikardverletzung und ohne Bluterguss in den Herzbeutel. Während 
die Semilunarklappen der Aorta und Pulmonalis völlig zart und normal waren, fand sich 
das Epikard an der Aussenfläche des rechten Ventrikels in der Gegend des 
Conus pulmonalis blutig durchtränkt. Dieser Stelle entsprechend fand sich an der 
Innenfläche an der vorderen Circumferenz des Conus pulmonalis eine 2,5 cm lange, 1,5 cm 
breite Zerreissung des Endo- und Myokards; die zerrissenen Muskelfasern waren 
durch eingedrungenes Blut aufgewühlt. Ausserdem fanden sich noch einige subendo¬ 
kardiale Blutungen und ein Riss im vorderen Mitralklappensegel, während jede 
ältere Erkrankung entzündlicher Art oder myokarditische Schwielen fehlten und die 
nicht traumatisch lädierten Muskelfasern sich mikroskopisch als normal erwiesen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Der ganze Obduktionsbefund, bei dem nach brieflicher Mitteilung von Herrn 
Dr. B. ein älteres Nierenleiden nicht konstatiert wurde, lässt, wie B. ausführt, 
annehmen, dass die Verletzung an einem gesunden Herzen zustande gekommen ist 
Das gleiche wird von dem Arzt angenommen, welcher den nachfolgenden Fall 
unserer Beobachtung direkt vor und nach dem Unfall beobachtet hat 

Fall 5. Der 31jährige J. B. war seit Jahren als Waldarbeiter ohne wesentliche 
Störung und ohne Erkrankung, welche das Herz zu schädigen geeignet war, in D. tätig. 
Allerdings war die Anstrengung eine intensive. Als er am 1. Juli 1899 ein 180 Pfund 
schweres Bündel geschälter Lohe in die Höhe hob, spürte er plötzlich stechende Schmerzen 
in der Brust. Am 9. Juli 1899 trat B. in Behandlung von Dr. Sch. und wurde von 
diesem wegen Herzbeschwerden längere Zeit behandelt. Aber erst am 10. März 1901 
wurde von Dr. Sch. ein objektiver Befund erhoben: Vergrösserung des Herzens 
nach links, verstärkter Spitzenstoss und ein diastolisches Geräusch an der 
Herzspitze. Dr. Sch. betonte, dass er bei dem Fehlen jeder anderen Ursache das Leiden, 
welches sich langsam unter seinen Augen entwickelt hatte, nur auf den Unfall vom 
1. Juli 1899 zurückführen könne. Der Zustand verschlimmerte sich langsam; im Kranken¬ 
hause zu K. wurde Insuffizienz der Mitralis diagnostiziert. In der Folge traten 
Anschwellungen der Beine und Bauchwassersucht auf und am 29. April 1910 wurde B. 
mit kaum fühlbarem Puls, Cyanose, Bauchwassersucht, Anschwellung der Beine, 
des Skrotums und Penis bei uns aufgenommen. Das Herz war stark nach links ver- 
grösscrt, über dem ganzen Herzen, am lautesten an der Herzspitze, war ein systolisches 
Geräusch hörbar. Die Herztätigkeit war unregelmässig und unglcichmässig. Trotz 
Entleerung von mehreren Liter Flüssigkeit aus der Bauchhöhle und der Anwendung von 
Digitalis und Diuretin verschlimmerte sich der Zustand; am 10. Mai exitus letalis. 

Sektionsbefund am 11. Mai. Gut genährte männliche Leiche, deutliche Ödeme der 
unteren Extremitäten; starkes Ödem des Skrotums und des Penis; Fettpolster gut ent¬ 
wickelt, Muskulatur schlaff und blass. Unterhautzellgewebe ödematös. Das Netz bedeckt 
die Därme in der oberen Hälfte. Sehr viele klare, gelbe Flüssigkeit fliesst bei Eröffnung 
der Bauchhöhle ab. In der Bauchhöhle noch eine reichliche Menge leicht getrübter, gelber 
Flüssigkeit, im ganzen sicher mehr als ein Liter. Zwerchfellstand links 5., rechts 6. Rippe. 
Beim Anschneiden des Brustkorbes entleert sich auch sehr reichliche, dunkle, ebenfalls 
klare Flüssigkeit. Nach Eröffnung der Brusthöhle liegt der Herzbeutel in sehr grosser 
Ausdehnung frei. Lungen mässig retrahiert, in der Pleurahöhle eine grosse Menge Flüs¬ 
sigkeit. Die linke Lunge ist mässig verwachsen, die rechte ist fast in ganzer Aus¬ 
dehnung durch Fibrin mit der Brustwand verklebt. 

Im Herzbeutel sehr reichliche klare, gelbe Flüssigkeit. Das Herz ist sehr stark 
vergrössert, bei der Herausnahme entleert sich reichlich Cruor und flüssiges Blut. 
Auf der Vorderseite des rechten Ventrikels sieht man vereinzelt stehende kleine, 
weissgraue Fleckchen, etwa stecknadelkopfgross; ganz ähnlich auf der Rückseite 
des Herzens sowohl rechts wie links. Der rechte Vorhof ist weit, ausserordentlich 
stark gefüllt mit Cruor und etwas Speckhaut, die Wand ist etwas verdickt Der rechte 
Ventrikel enthält mässige Mengen Cruor und Speckhaut, ist etwas erweitert, die Musku¬ 
latur hypertrophisch, blass; die Tricusspidalis enthält auf dem Schliessungsrande 
kleine, knopfförmige weissliche Verdickungen, die Klappe verdickt. Sehnen¬ 
fäden verkürzt. Auch sieht man auf den Klappen einige zarte Gefässchen. Der Conus 
arteriosus des rechten Ventrikels ist sehr weit, deutlich hypertrophisch. Der Anfang der 
Pulmonalis zeigt zahlreiche gelbliche Flecken, die zum Teil die Oberfläche überragen. 
Die Wand ist verdickt, die Pulmonalklappen sind intakt (Arteriosklerose der Pul¬ 
monalis). Der linke Vorhof ist prall gefüllt; bei Eröffnung zeigt sich, dass er in 
grosser Ausdehnung von geschichteten, der Wand fest ansitzenden Thromben 
ausgeftillt ist, nur zentral noch ein Lumen, das nach Eröffnung 2 Finger breit klafft. 

Der linke Ventrikel ist etwas erweitert. Die Muskulatur ist stark verdickt. 
Der Umfang der Mitralis beträgt 4 cm, etwa für einen Bleistift durchgängig. Die Mi¬ 
tralis ist in ganzer Ausdehnung verdickt, zum Teil von Kalkplatten durchsetzt und 
von gelblicher Farbe: die Sehnenfäden sind stark verkürzt, so dass der muskuläre Teil 
direkt verwachsen i<t; keine frischen Auflagerungen, vereinzelte zarte Gefässe. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10 11 . 437 


Herderkrankungen in der Herzmuskulatur Hessen sich nicht feststellen. Die Aorten¬ 
klappen erwiesen sich intakt. Weiterhin fand sich in der linken Lunge neben frischer 
fibrinöser Pleuritis ein erbsengrosser älterer narbiger Herd, in beiden Lungen Infarkte, 
die Arteria pulmonalis arteriosklerotisch mit älteren Thrombosen, die Milz vergrössert, 
ihre Kapsel verdickt. Die Nieren zeigten ebenfalls alte Infarkte, die Leber Stauungs¬ 
erscheinungen. Sonst war der Befund negativ. 

Anatomische Diagnose: Mitralstenose, ausgedehnte ältere und frischere Throm¬ 
bose des linken Yorhofs; Hypertrophie des rechten Herzens. Ältere warzige 
Verdickungen der Mitralis, Stauungslunge mit Infarkten; ältere Thrombose der Pulmonal¬ 
arterien; fibrinöse Pleuritis links, frischere und ältere Infarkte beider Nieren; Stauungs¬ 
fettleber, Ödeme, Hydrothorax, Hydroperikard, Ascites. 

In diesem Fall spricht der ganze Verlauf der Erkrankung dafür, dass die 
Erkrankung der Valvula mitralis mit ihren Folgen im Anschluss an eine als 
Unfall zu betrachtende übermäßige Anstrengung entstanden ist. Das gleiche 
dürfte wohl in dem nachfolgenden Fall günstigeren Verlaufs infolge von Brust¬ 
quetschung anzunehmen sein. 

Fall 6. M., 32 Jahre alt, Platzarbeiter, hat als Soldat 2 Jahre gedient und war 
angeblich bis zu seinem Unfälle völlig gesund. Er erlitt am 17. November 1906 durch 
Schleifen von einem Zug eine Brustquetschung und eine Unterschenkelwunde. In das 
Krankenhaus überführt, wurden am dritten Tage nach der Verletzung Blutspeien, unregel¬ 
mäßige Herztätigkeit und Geräusche am Herzen konstatiert. In der Folge klagte 
er über ständige Schmerzen in der Herzgegend, Übelkeitsgefühl und Angstgefühle in der 
Brust, sodass ihm das Herz bis zum Halse herauf klopfe. 

Objektiv: Die Herzdämpfung reicht links bis zur Mammillarlinie, rechts bis zur 
Mitte des Brustbeins, der Spitzenstoss ist verbreitert. An der Herzspitze hört man ein 
lautes systolisches Geräusch, zeitweise von schabendem Charakter, zeitweise als ein dumpf 
pfeifender Ton hörbar. Der Puls ist in der Ruhe ziemlich beschleunigt (104—108 Schläge), 
regelmäßig. Nach zehnmaligem Stuhlsteigen wird der Puls auffallend langsam (15 bis 
17 Schläge in je */ 4 Minute), unregelmäßig; zuweilen fühlt man kleine Doppelschläge. 
Nach einigen Minuten ist der Puls wieder klein und frequent 

Am rechten Unterschenkel befindet sich eine grössere Narbe, von der Unfallver¬ 
letzung herrührend. Der übrige Befund ist im wesentlichen normal. 

Der Befund bei M. muss in der Hauptsache als eine Schlussunfähigkeit 
der Mitralis angesehen werden. Der eigentümliche auskultatorische Befund und 
das wechselnde Verhalten der Herztätigkeit nach mäßigen Anstrengungen lassen 
darauf schliessen, dass noch andere Störungen bei M. bestehen. Man wird teils 
an eine Beteiligung des äusseren Herzblatts, teils an chronische Entzündungs¬ 
vorgänge im Herzmuskel denken müssen. 

Es bedarf aber zu dem Auftreten einer Endokarditis nach einem Unfälle 
nicht einmal einer Verletzung der Brust. Von einer septischen Wunde aus 
(vgl. auch Chvostek 54 ) kann, wie bekannt, die Infektion des Endokards er¬ 
folgen, wie die folgenden Fälle beweisen dürften. 

Fall 7. Der 25jährige Steinbrucharbeiter stammt aus gesunder Familie; seine 
6 Geschwister sind gesund; er selbst war ausser einem geringfügigen Magenkartarrh 
niemals krank, wie sich aus dem Bericht des Kassenarztes ergibt; auch hat er weder 
an Gelenkrheumatismus noch an einer Herzaffektion gelitten. Am 31. Ok¬ 
tober 1906 erlitt er bei der Arbeit eine kleine Hautverletzung am linken Daumen, 
die er nicht beobachtete. Aber sehr bald trat Schmerz und Anschwellung der Hautstelle 
weiterhin Phlegmone des Arms, Anschwellung der Achseldrüsen auf. Mehrfache, 
Inzisionen und Eiterentleerungen fanden im Krankenhause statt; im übrigen war kein 
pathologischer Befund nachweisbar. 8 Tage später trat bei einer Stuhlentleerung 
plötzlich Übelbefinden und Herzklopfen auf. Die Herzbeschwerden mit Aufregung, 
jedoch ohne hohes Fieber, blieben bestehen. Die Untersuchung ergab jetzt perkutorisch 
and orthodiagraphisch keine Vergrösserung der Herzdärapfung, aber einen unreinen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


ersten Ton an der Herzspitze und eine Beschleunigung der Herztätigkeit bei 
geringen Anstrengungen. In der Folge wurde das systolische Geräusch an der Herz¬ 
spitze deutlicher und die Herzdämpfung zeigte eine Vergrösserung nach rechts 
bei starkem zweiten Pulmonalton. 

Fall 8. J. 0., 28 Jahre alt, Bergmann, erlitt am 13. November 1905 im Bergwerk 
eine Quetschwunde des linken Mittelfingers. Im Anschluss daran entwickelte sich eine 
Sepsis mit Endokarditis und Nephritis, die im Krankenhause zu S. konstatiert 
wurden. Die schwere Erkrankung mit ihren Folgen zog sich Ober ein Jahr hin. In 
der Folge noch Schmerzen und Herzklopfen, dann langsame Besserung. 

Befund am 22. Mai 1909: Herzdämpfung normal gross, Herztöne rein; Puls regel¬ 
mäßig und kaum beschleunigt; im Urin noch Eiweiss, kein Zylinderbefund. 

Der Fall kann als hochgradig gebessert bezeichnet werden. 

In beiden Fällen ist die Herzaffektion auf eine infizierte Wunde zurück¬ 
zuführen. 

Ein ganz besonderes Interesse dürften zurzeit die Erkrankungen des 
Herzmuskels nach Unfällen in Anspruch nehmen, einmal weil diese Krank¬ 
heitsformen immer häufiger werden, und weiterhin, weil jeder einzelne Fall die 
Frage nach der traumatischen Entstehung ganz besonders zur kritischen Erwä¬ 
gung stellt. 

Unter den Herzmuskelerkrankungen werden wir zweckmäßig zwei grosse 
Gruppen unterscheiden, erstens diejenigen, welche auf ein wirkliches Trauma der 
Brust zurückzuführen sind, und zweitens diejenige Form, bei welcher eine ein¬ 
malige kurze oder längere grosse Überanstrengung als Entstehungsursache an¬ 
geschuldigt wird. Man könnte bei der Differenzierung vielleicht von einem 
äusseren und inneren Trauma sprechen. 

Den geringsten Zweifeln bezüglich der Ätiologie begegnen die Erkrankun¬ 
gen des Herzmuskels nach äusseren Traumen der Brust. Auch wenn wir von 
den mit direkten und indirekten Wunden des Herzens einhergehenden Formen 
absehen, sind im Laufe der Zeit genügend viel pathologisch-anatomische Beob¬ 
achtungen zur Erklärung der Erscheinungen gesammelt worden. Diesen schliessen 
sich wichtige experimentelle Untersuchungen an. 

Zu den ältesten Beobachtungen dieser Art scheint der schon erwähnte Fall 
von Casper 22 ) zu gehören, der ausser einem Bluterguss in das Perikard auch 
Blutungen im Herzmuskel konstatierte. Werner 29 ) fand bei einem 2 3/ 4 jährigen 
Kind, das nach dem Tritt einer Kuh gestorben war, Blutungen unter dem vis¬ 
zeralen Blatt des Perikards und einen Riss in die Ventrikelmuskulatur. Im 
Leben war kein Auskultationsbefund vorhanden, welcher die schweren Verän¬ 
derungen am Herzen diagnostizieren liess. 

Schuster 4 ) fand im Herzfleisch kleinere und grössere Blutungen, ohne 
dass frakturierte Rippen eine direkte Verletzung bewirkt hatten. 

Riedinger' 9 ) fand, wie oben erwähnt, unter dem Endokard vielfach kleine 
Blutungen. 

Auch der schon erwähnte Fall von Ebbinghaus 12 ) ist hier zu nennen, 
der neben einem Riss im Herzmuskel (im Sulcus interventricularis) Hämoperi- 
kard sowie vielfache Blutungen in die Klappen und das Endokard konstatierte, 
weiterhin die Fälle von Ziemke, Gross, Henny, Fahr und Kotschen- 
reuther. Die experimentellen Befunde von Külbs haben oben schon Erwäh¬ 
nung gefunden. 

Der Befund von myokarditischen Schwielen nach Trauma ist in spä¬ 
terer Zeit nach dem Trauma mehrfach erhoben worden, vielleicht zuerst von 
Riegel 32 ), der in einem typischen Fall von traumatischer Herzerkrankung 
schwielige Myokarditis des linken Ventrikels mit Dilatation und vielfachen Ver- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 10/11. 


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änderungen an den Klappen fand. Auch unter den Kranken der Breslauer 
Klinik (von Strümpell), über welche Schlecht 11 ) berichtet hat, befindet sich 
eine Beobachtung von zahlreichen myokarditischen Schwielen nach Trauma. 

Es sei uns gestattet, die Beobachtung von Riegel 83 ) auzuschliessen. 

Ein 44jähriger Knecht erlitt Ende Oktober 1883 einen Hnfschlag gegen die linke 
Brnsthälfte. Im Anschluss daran Kurzatmigkeit und Engigkeitsgeftkhl auf der Brust. 
Pat. musste 3 Wochen das Bett hflten und litt in der Folge an Druck in der Oberbauch¬ 
gegend, sodann an Anschwellung der Fasse und Genitalien. Am 21. Februar 1884 
wurde er in die medizinische Klinik in Giessen aufgenommen. Anamnestisch wurde noch 
massiger Potus zugegeben. Die objektive Untersuchung ergab: Die Herzaktion war 
anssers unregelmäßig, 124 Herzkontraktionen bei 88 ßadialpulsen, Herztöne rein, 
zweiter Pulmonalton akzentuiert. Vergrösserung der Leber, Ödeme der Unterschenkel und 
der Genitalien. Pat. blieb bis zum Oktober 1887 in Beobachtung der Klinik, wobei unter 
Schwankungen eine Dilatation des Herzens nach beiden Seiten, Insuffizienz der Trikus- 
pidalis mit deutlichen Geräuschen auch an anderen Ostien, hämorrhagischer Lungeninfarkt 
sich einstellten. 

Die Obduktion ergab schwielige Myokarditis des linken Ventrikels, Stenose 
der Mitralis, Dilatation de6 linken Ventrikels, exzentrische Hypertrophie des rechten 
Ventrikels mit fettiger Degeneration, relative Insuffizienz der Trikuspidalis und vielfache 
Folgeerscheinungen der Herzinsuffizienz. 

Von den von Hochhaus 8 ) beschriebenen 2 Fällen ist vielleicht der zweite 
wesentlich auf das Trauma zurückzuführen, wiewohl auch bezüglich dieses Falles 
die Frage einer schon vor dem Unfälle bestehenden Herzstörung nicht zweifel¬ 
los ist. Jedenfalls handelt es sich aber um Fälle, welche durch den Unfall in 
ihrer Erwerbsfähigkeit hochgradig beeinträchtigt sind. 

Einen Fall, der wohl nur als Myokarditis mit Schwielenbildung nach 
Trauma gedeutet werden kann, hat Lennhoff 33 ) in der Diskussion auf dem 
20. Kongress für innere Medizin, Wiesbaden 1902, mitgeteilt. 

Ein 18jähriger junger Mann, der allerdings vor Jahresfrist eine Diphtherie aber¬ 
standen, aber keine Herzerscheinungen dargeboten batte, der ausserdem 3 Wochen vor 
dem Unfälle behufs Aufnahme in eine Versicherung einer sehr gründlichen Untersuchung 
bezüglich des Herzens unterzogen und gesund befunden war, erlitt ein schweres Trauma 
der Brust. Von diesem Augenblick datierte eine Insuffizienz des Herzens, eine 
Dilatation schloss sich an und 4 Monate nach dem Unfälle ging Pat. zugrunde. Die Ob¬ 
duktion ergab im wesentlichen frische myokarditische Schwielen. 

Von besonderem Interesse bezüglich der pathologischen Vorgänge bei 
schweren Brustkontusionen ist der schon erwähnte Fall von Ebbinghaus 12 ). 

Eine 12jährige, bis dahin gesunde Schülerin fiel aus der fünften Etage auf die linke 
Seite und blieb bewusstlos liegen. Nach einiger Zelt Wiederkehr des Bewusstseins; es 
wird ärztlich eine Beckenfraktur und Fraktur des linken Ellbogens konstatiert Im 
Krankenhaase ist der Puls unregelmässig, aussetzend, die Temperatur normal, in der 
Herzgegend finden sich Suggillationen der Haut, die Herzdämpfang nicht vergrössert, 
die Herztöne rein. Am nächsten Morgen ist der Puls sehr unregelmässig, 128. Es 
wird eine Schenkelhalsfraktur und eine Fraktur des Humerus konstatiert. Acht Tage 
später tritt plötzlich Atemnot und innerhalb weniger Minuten der Tod ein. 

Die Obduktion ergab: Hämoperikard von 130 g Inhalt, der Blutkuchen um¬ 
gibt das Herz wie eine Schale von 2—3 cm Dicke. Rupturstelle im Sulcus interven- 
tricularis, von der Spitze 7 cm, vom Ansatz der Pulmonalis 2V 2 cm entfernt, nach 
aussen durch ein perikarditisches Häutchen ventilartig geschlossen. Der primäre endo- 
kardiale Einriss befindet sich am Conus arteriosus aortae. Mehrfache Klappenhäma¬ 
tome in den Semilunares der Pulmonalis, ausserdem Suffusionen unter das Peritoneum 
parietale und die erwähnten Knochenbrüche. 

Dieser Fall ist ja kein Fall reiner Herzmuskelerkrankung, er ist durch 
Blatungen in die Klappen kompliziert. Aber man wird bei den schweren Kon- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


tusionen der Brust selten ganz reine Bilder erwarten können. Wenigstens 
finden sich neben den Erscheinungen von Herzinsuffizienz meist Geräusche an 
Stelle der Töne. In dieser Beziehung sei auf einen Fall von Lentz 34 ) hinge¬ 
wiesen, der nach zweimaliger schwerer Brustkontusion erkrankte und eine Ver¬ 
breiterung der Herzdämpfung sowie ein deutliches systolisches Geräusch an der 
Herzspitze und leise Geräusche an den übrigen Klappen aufwies. Von beson¬ 
derem Interesse sind die Fälle von Düms 16 ), weil es sich um Menschen han¬ 
delt, die auf Grund sorgfältiger Untersuchung zum Militärdienst ausgehoben 
wurden und nach Brustkontusionen Erscheinungen von Myokarditis mit 
Geräuschen teils an der Aorta, teils an der Mitralis zeigten. Interessant ist 
auch wegen der langen Beobachtung der erste Fall von Stern 17 ). 

Einem 19jährigen bisher gesunden Kutscher rollte ein schweres Fass die Keller¬ 
treppe herab auf den Brustkorb. Patient wurde bewusstlos und später, mehr getragen 
als geführt, in die chirurgische Klinik gebracht. Objektiv: Blutung aus Mund und Nase, 
beschleunigte Respiration, Schmerzen in der rechten Seite und im Epigastrium, Puls 120, 

5. —8. Schlag aussetzend. Cyanose und Somnolenz. Spitzenstoss an normaler Stelle 
im 5. Interkostalraume, Herzdämpfung nicht vergrössert. Blutiger Auswurf; rechts vom 
unten pleuritisches Reiben. In der Folge Lungenentzündung, Lungenödem. Nach 8 Tagen 
mit Tachykardie und Cyanose entlassen. 11 Monate später in der Zwischenzeit Klagen 
über Kurzluftigkeit beim Treppensteigen und Herzklopfen. Cyanose, keine Geräusche am 
Herzen, aber Herzdämpfung vergrössert, Puls klein und weich, hochgradige Dyspnoe. 

In den folgenden Jahren verschlechterte sich der Zustand und 8 Jahre später trat 
völlige Arbeitsunfähigkeit ein. Jetzt war ausser Dyspnoe ein kleiner sehr unregel¬ 
mässiger Arterienpuls, Halsvenen- und Lebervenenpuls neben starker Vergrösserung 
der Herzdämpfung vorhanden. Ausserdem hörte man an der Herzspitze und der 
Tricuspidalis ein schwaches systolisches Gesäusch. Daneben bestand Lungentuberkulose. 

Ein zweiter Fall von Stern 17 ) ist vielleicht nicht rein traumatischen Ur¬ 
sprungs. Doch spricht die völlige Arbeitsfähigkeit bis zum Unfall mindestens 
für eine hochgradige Verschlimmerung durch das Trauma. Unter den Fällen, 
welche Schlecht 21 ) aus von Strümpells Klinik beschrieben hat, befindet sich 
ein schon erwähnter typischer Fall von Myokarditis nach Trauma. Die übrigen 
Fälle stellen meist Komplikationen mit Klappenerkrankungen dar. Auf einen 
anderen Fall werden wir noch zurückkommen. 

Ein Fall, der als Mischfall yon Myokarditis und Endokarditis aufgefasst 
werden kann, wurde von uns beobachtet. 

Fall 9. Adam M., 44 Jahre, Auslader, wurde am 27. Februar 1907 in das 
Krankenhaus aufgenommen. Er gab an, vor dem Unfälle stets gesund und vollkommen 
arbeitsfähig gewesen zu sein. Vom Militärdienste sei er auf Reklamation hin befreit 
worden. Am 26. August 1906 habe er sich über ein eisernes Geländer gelehnt; dabei 
sei er von dem Ablassrohr eines Dampfkranen erfasst und gegen das Geländer gedrückt 
worden. Hierbei habe er eine Brustquetschung und eine Verletzung des rechten Ober¬ 
schenkels und der Kreuzgegend erlitten. Etwa V 4 Stunde lang sei er bewusstlos gewesen. 
Später habe sich Blutbrechen eingestellt, das einige Wochen angedauert habe. Bisher 
sei er in ärztlicher Behandlung gewesen uud habe über ständige Brustschmerzen zu 
klagen, welche sich bei schnellem Gehen und Bücken, überhaupt bei den geringsten An¬ 
strengungen stärker bemerkbar machten. Die Schmerzen im Oberschenkel und in der 
Kreuzgegend seien nicht mehr von wesentlicher Bedeutung. 

Die in den Akten befindlichen Atteste des erstbehandelnden Arztes hatten folgenden 
Befund ergeben: 

1. Befund gleich nach dem Unfälle: Heftige Schmerzen in der rechten Brust¬ 
seite. Die Brust war von beiden Seiten zusammengedrückt. Beim Betasten der 5. und 

6. Rippe vernimmt man Knarren. Die Schmerzen ziehen sich seitlich bis unter das 
rechte Schulterblatt. Seitliche Hüften- und Lendenteile schmerzen gleichfalls, dort je¬ 
doch nur subkutane Weichteilquetschung. Herz und Lungen ohne Befund. 


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2. Befund Ende November 1906: 

Es trat Bluthusten hinzu, der etwa 8 Tage anhielt. 

3. Befund vom 15. Dezember 1906: 

Die rechte Brusthälfte erscheint vorn über der Brustwarze etwas höher und seitlich 
etwas flacher als die linke, wie von der Seite zusammengedrückt. Beim Einatmen bleibt 
die rechte Seite etwas zurück. Schmerzen beim Betasten der 5. und 6. rechten Rippe 
in der Brustwarzenlinie; dort auch Verdickung durch Kallusmasse zu fühlen. Links 
unterhalb der linken Brustwarze Schmerzen. Durch Auskultation und Perkussion ist 
dort wie auch sonst über der Brust nichts Abnormes zu hören. Verletzter war vor dem 
Unfälle vollkommen gesund und rüstig. 

Die objektive Untersuchung bei der Aufnahme ins Krankenhaus ergab folgendes: 

Mittelgrosser, wenig muskelkräftiger Mann, von frischer Gesichtsfarbe. Der Brust¬ 
korb ist gut gewölbt; die rechte Brustseite zwischen der Brustwarze und dem Schlüssel¬ 
bein scheint gegen links etwas abgeflacht zu sein. Die linke Brustwarze steht etwas 
höher als die rechte. Die Atemfrequenz ist nicht vermehrt. Die Lungengrenzen sind 
leicht vergrössert. Der Klopfschall ist in den unteren Partien rechts leicht gedämpft 
und das Atemgeräusch hier etwas abgeschwächt; im Übrigen ist dasselbe über der ganzen 
Lunge normal. Die absolute Herzdämpfung ist wegen der überlagerten Lunge 
klein. Der Spitzenstoss liegt in der Mammillarlinie. Der erste Herzton an 
der Herzspitze ist etwas unrein, der zweite etwas klappend. Es ist leichte epigast¬ 
rische Pulsation vorhanden. Der Puls ist kräftig und beträgt bei der Untersuchung: 
20, 20, 20, 20, nach 10maligem Stuhlsteigen: 23, 20, 19, 18 Schläge in je einer Viertel¬ 
minute. Die Gefösse sind weich. Der Befund der übrigen Organe ist im wesentlichen 
normal; die vorhandenen geringen Abweichungen sind von keiner Bedeutung. Der Urin 
ist frei von Eiweiss und Zucker. Die Durchleuchtung mittels Röntgenstrahlen ergab 
ausser leichten Anomalien am Brustbein Verdickungen an einigen Rippen rechts, sowie 
in den unteren Partien der rechten Lunge einen leichten Schatten. Während der Be¬ 
handlung im Krankenhause (anfängliche völlige Bettruhe, Medikamente, kohlensaure 
Salzbäder) trat keine Änderung ein; die subjektiven Beschwerden, namentlich die Stiche 
in der Brust, nahmen mit der Zeit zu. Objektiv konnte in den ersten Wochen keine 
nennenswerte Veränderung konstatiert werden. Am 17. März 1907 wurde aber bei 
einer erneuten Untersuchung über der Herzspitze ein deutliches systolisches Geräusch 
und ausserdem eine leichte Vergrösserung des Herzens konstatiert, Erscheinungen, die 
bei den früheren sorgfältigsten Untersuchungen niemals nachweisbar gewesen waren. 
Die Pulsfrequenz war bedeutend gesteigert. Es unterlag also keinem Zweifel, dass sich 
während des hiesigen Krankenhausaufenthaltes eine deutliche Herzaffektion entwickelt 
hatte. Der Zustand des M. war ein wechselnder. Nach Tagen relativen Wohlbefindens 
traten häufig erhebliche Verschlimmerungen auf, so dass längere Bettruhe und Digitalis 
erforderlich waren. Der Erfolg vrar bei diesen Maßnahmen nach längerer Zeit ein 
verhältnismässig günstiger. Die Schmerzen in der Brust waren zwar immer noch nicht 
geschwunden. Die objektive Untersuchung bei der Entlassung ergab aber, dass die 
Herzdämpfung kleiner geworden war. Das systolische Geräusch über der Herzspitze 
war deutlich geringer geworden; der zweite Pulmonal ton war noch leicht verstärkt Die 
Pulsfrequenz betrug (nach längerem Aussetzen von Digitalis) 84 Schläge in einer Minute, 
während dieselbe bei den früheren Untersuchungen häufig 135 und noch darüber betrug. 
M. fühlte sich jedensfalls subjektiv besser und glaubte, eine leichte Beschäftigung auf¬ 
nehmen zu können. 

Bei diesem Fall, der vor der Brustverletzung völlig gesund war, bei dem 
auch zunächst jeder objektiv krankhafte Herzbefund vermisst wurde, entwickel¬ 
ten sich unter unseren Augen die Erscheinungen einer Myokarditis mit Beteili¬ 
gung der Mitralklappe. 

Ein weiterer Fall ist als Beweis für die Möglichkeit einer Herzmuskel¬ 
erkrankung nach einer Brustkontusion um so mehr von Bedeutung, als durch 
die stattgehabte Sektion keinerlei andere Anhaltspunkte für die Entstehungs- 
ursache des Herzleidens gefunden sind. 


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Fall 10. Es handelt sich um einen 36jährigen Offizier, der bis zum Mai 1904 
vollkommen gesund und leistungsfähig war und alle Strapazen, die der militärische Dienst 
an einen Soldaten stellt, mit Leichtigkeit ertragen hatte. Im Mai 1904 erfuhr er bei 
einem Übungsmarsch einen Sturz mit dem Pferde, mit Fall auf den Kopf nnd die linke 
Seite, wobei die linke Brust auf den herabgefallenen Helm fiel Er trug eine Stirn¬ 
wunde davon und war einige Zeit bewusstlos. Nach dem Erwachen waren Atem¬ 
beschwerden, Stimmlosigkeit und Ohnmachtsanwandlungen vorhanden. Schon am 
nächsten Tage bestand Aufregung und schmerzhafter Druck in der Herzgegend. 
Dann wurde eine Pnlsbeschleunigung konstatiert und zeitweise Unregelmässigkeit der 
Herztätigkeit, und weiterhin trat langsam eine Vergrösserung der Herzdämpfung ein. 
Der Patient schenkte anfangs seinen Beschwerden wenig Beachtung, um nicht als empfindlich 
zu gelten und in der Hoffnung, die Attacke überwinden zu können. Eine Kur in Nau¬ 
heim, Herbst 1904, brachte eine geringe Besserung, aber nur vorübergehend. In der 
Folge trat wieder eine Verschlechterung ein; die Herzaktion zeigte wieder 140 Pulse 
in der Minute, bei deutlicher Irregularität. Die Herzdämpfung war beträchtlich vergrössert, 
die Herztöne waren rein. Ein Aufenthalt in Meran besserte den Zustand etwas, aber 
im Herbst 1905 waren wieder dieselben Beschwerden vorhanden. Jodpräparate und 
Quecksilber hatten bei verschiedenen Behandlungsmethoden versagt. Lues, die etwa die 
Herzbeschwerden im Gefolge hätte haben können, wurde negiert. Die Herzdfimpfung 
hatte eine beträchtliche Grösse angenommen, der Puls war völlig unregelmässig und un¬ 
gleich, die Zahl der Pulse wechselnd, bei Aufregungen oft 140 Schläge in der Minute. 
Am 5. Januar 1907 wurde Pat., nachdem er abends noch viel gesungen und auch ver¬ 
mutlich den Beischlaf ausgeübt hatte, tot im Bette aufgefunden. 

Die am 7. Januar 1907 von Prof. Ribbert gemachte Obduktion ergab ganz geringe 
Veränderungen an der Aorta, eine kleine unbedeutende Schwiele in der Herzmuskulatur, 
dagegen eine hochgradige Erweiterung aller Herzhöhlen, besonders stark an der 
rechten Kammer und dem rechten Vorhof auffallend. Die Kranzarterien waren 
als gesund zu betrachten. Folgen einer Infektionskrankheit, welche als Ursache der 
schweren Herzerkrankung und des Herztodes bezeichnet werden konnten, waren nicht vor¬ 
handen. Die übrigen Organe, Gehirn, Lungen, Leber, Milz, Nieren erwiesen sich normal. 

Nach diesem Obduktionsbefund kann ausser dem schweren Sturz im Jahre 
1904 eine Ursache fiir das Herzleiden und dem nachfolgenden Tode nicht gefun¬ 
den werden. Jedenfalls kann der zeitweise gehegte Gedanke, dass eine luetische 
Infektion in Betracht kommen konnte, nicht aufrechterhalten werden. Dann 
bleibt aber bei dem jugendlichen Alter des betr. Patienten (36 Jahre) und bei 
dem Fehlen aller anderen ursächlichen Momente (kein Alkoholmissbrauch, kein 
Tabakmissbrauch) nichts übrig, als den schweren Sturz für das Herzleiden und 
den frühzeitigen Tod in Anspruch zu nehmen. 

Weniger pathologisch-anatomisch geklärt sind die Fälle von Myodegene- 
ratio, welche nach einer grösseren, das Maß der gewöhnlichen Arbeit über¬ 
schreitenden Anstrengung entstehen. Allerdings wissen wir seit langer Zeit, 
dass übermässige körperliche Anstrengung im Laufe der Zeit das Herz zu schä¬ 
digen vermag. So hat Peacock 2 ) von der früh eintretenden Herzschwäche der 
Minenarbeiter berichtet, welche nach anstrengender unterirdischer Tagesarbeit 
noch eine Stunde auf Leitern emporsteigen mussten und meist im 40. Lebens¬ 
jahre einem Herzleiden erlagen. Ähnliche Mitteilungen hat Jürgensen 35 ) be¬ 
züglich der stark arbeitenden und grosse Lasten in den Weinbergen schleppen¬ 
den württembergischen Weinbergarbeiter gemacht Diese Krankheitsbilder 
lassen naturgemäss keinen abweichenden oder erklärenden anatomischen Befund 
erwarten. In der Regel kommen bei denselben auch noch andere begünstigende 
Momente, wie schlechte Ernährung, andere Krankheiten, in Betracht. 

Eine kritischere Fragestellung haben diejenigen Fälle hervorgerufen, bei 
welchen eine einmalige besonders grosse Anstrengung als Ursachedes Herzlei¬ 
dens angeschuldigt wird. De la Camp 36 ), Schott 37 ), Hoffmann 15 ) haben die 


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Frage experimentell und durch Röntgenaufnahmen nach grossen Anstrengungen 
zu klären gesucht. Während Schott 37 ) angibt, nach stärkeren Anstrengungen 
Erweiterungen des Herzens nach rechts und links beobachtet zu haben und 
neuerdings bei überangestrengten Hunden ähnliche Befunde angibt, ist Hoff- 
mann 15 ) zu negativen Resultaten gekommen und zweifelt an einer akuten vor¬ 
übergehenden Dilation des Herzens. Doch lässt sich dagegen ein wenden, dass 
bei Tierexperimenten derartige Erscheinungen gar nicht selten sind. 

Moritz und Dietlen 38 ) haben sodann an einer Reihe von Untersuchungen 
gezeigt, dass nach manchen Anstrengungen, wie ausgedehnten Fahrradtouren, 
bei gesundem Herzen eine Verkleinerung des Herzschattens im orthodiagraphi- 
schen Bild nachweisbar ist. Raab 39 ) schliesst sich diesen Bekundungen an und 
kommt bei seinen Untersuchungen zu dem Ergebnisse, dass die Erweiterung des 
Herzens nach Anstrengung eindeutig als stets krankhaftes Symptom aufgefasst 
werden kann. 

Es mag ja in vielen Fällen, bei welchen das Herz infolge übermässiger 
Anstrengung insuffizient wird und nach verhältnismäßig kurzer Zeit eine Dila¬ 
tation zeigt, eine gewisse Schwäche des Muskels oder ein anderer krankhafter 
Prozess am Herzen vorliegen, jedenfalls scheint derselbe vor der übermässigen 
Anstrengung sich der Beobachtung entzogen zu haben. Es fehlt aber auch nicht an 
Analogien, welche zeigen, dass eine auf einen kurzen Zeitraum zusammen¬ 
gedrängte Überanstrengung schwere Schädigung des Herzens im Gefolge haben 
kann. Krehl 13 ) erwähnt das schlaffe Herz von gehetzten Hirschen. Wir 
möchten hinzufügen, dass seither völlig gesunde und leistungsfähige Jagdhunde 
nach einigen besonders anstrengenden Hühnerjagdtagen plötzlich an Herz¬ 
schwäche zugrunde gehen können. Diesen Erfahrungen aus der Tierwelt 
entspricht ein interessanter Fall von Düms, den auch Krehl. zitiert. Eich- 
horst 40 ) erwähnt kurz einen Fall von Thompson, der nach Überanstrengung 
Dilatation des Herzens beobachtete. 

Weiterhin gehört der 5. Fall von Schlecht hierher: Ein 39jähriger Schmied, 
der bisher stets gesund gewesen, keine Infektionskrankheiten durchgemacht und stets 
ausserordentlich schwere Arbeit geleistet hatte, trug im Dezember 1900 mit einem 
anderen Arbeiter zusammen eine 70—100 kg schwere Eisenbahnschiene. Stiche in der 
Brust und Herzgegend. Bei der ärztlichen Untersuchung vier Tage nach dem Unfälle 
Herztätigkeit beschleunigt, Puls weich, schnell. Bis Juli 1901 dieselben-subjektiven 
Beschwerden. Dann zu leichten Arbeiten als Maschinist fähig, bei geringen Anstren¬ 
gungen aber wieder Herzklopfen, Kurzatmigkeit, Beklemmungsgefühl, Stechen in 
der Herzgegend. Untersuchung im Juli 1902: Keine Vergrösserung des Herzens, keine 
Geräusche. Herzaktion in Ruhe regelmässig, verlangsamt (44—66 Schläge in der Minute). 
Nach längeren Bewegungen steigt der Puls auf 84 Schläge, leicht unregelmässig; dabei 
an der Mitralis ein leises systolisches Geräusch. Bei grösseren Anstrengungen nimmt 
die Unregelmässigkeit wesentlich zu. Erster Ton an der Spitze unrein; Kurzatmigkeit. 
Bei Ruhelage gehen die Erscheinungen bald zurfick. 

Ans dem zahlreichen uns vorliegenden Material wollen wir einige Fälle 
auswählen, die uns mehrfach zur Begutachtung Vorlagen und uns demgemäss 
ein klares Bild über die allmähliche Entwickelung des Leidens geben konnten. 

Ein derartiger Fall mit Obuktionsbefund hat oben schon Erwähnung gefunden. 

Fall 11. Johann H., Arbeiter, 44 Jahre. Derselbe hob am 27. April 1901 einen 
Förderwagen, der aus dem Geleis gegangen war, unter starker Anstrengung wieder in 
dasselbe hinein. Er verspürte sofort Schmerzen in der rechten Leistengegend und 
bemerkte dort eine Anschwellung. Am anderen Tage bekam er Atemnot und ein 
Geffihl von Angst, Beengung und Unruhe in der linken Brustseite; später stellte sich 
auch noch ein Halsleiden ein, bestehend in Behinderung beim Schlucken. 


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Vor dem Unfälle war H. angeblich stets gesund. Nach der Lohnliste hatte er im 
Jahre vorher an 300 Tagen gearbeitet. Seine Beschäftigung war eine ziemlich schwierige; 
besonders hatte er vielfach Leitern zu steigen. 

Bei seiner Aufnahme in das hiesige Krankenhaus am 2. Januar 1902 klagte er 
über Unruhe in der Herzgegend, namentlich bei Anstrengungen, Herzklopfen, Atem¬ 
not und Schweissausbruch. Objektiv war eine ziemlich beträchtliche Verbreiterung 
der Herzdämpfung nach beiden Seiten zu konstatieren. Der Spitzenstoss war schwach 
fühlbar; deutliche epigastrische Pulsation. Die Herztöne waren rein. Die Herztätigkeit 
war ausserordentlich unregelmässig. Der Puls setzte sehr häufig aus, oft schon nach 
dem zweiten oder dritten Schlage. Er war überhaupt selten eine Viertelminute lang 
regelmässig. Eine aufgenommene Pulskurve zeigte ein sehr deutliches Bild dieser Er¬ 
scheinung. Die Zahl der Pulse war sehr verschieden, oft nur 15, oft 30 Schläge in je 
einer Viertelminute; in dieser Beziehung machten sich schon innerhalb kurzer Zeiträume 
(einige Minuten) grosse Unterschiede bemerkbar. Durch leichte Anstrengung, Treppen¬ 
steigen, Hin- und Hergehen im Zimmer wurde die Herztätigkeit noch beträchtlich 
gesteigert. Die Radialarterien waren hart. 

Die Herzaffektion wurde als eine Myokarditis mit Erweiterung des Herzens und 
einer Störung der rhythmischen Herztätigkeit aufgefasst. Gleichzeitig bestand leichte 
Arteriosklerose. Ob das Leiden als eine direkte Folge des Unfalles anzusehen war, 
konnte nicht mit Sicherheit entschieden werden, da eine ärztliche Untersuchung des H. 
in der letzten Zeit vor dem Unfälle nicht stattgefunden hatte. Hatte aber schon vorher 
eine Affektion am Herzen oder Gefässystem bestanden, die jedenfalls völlig symptomlos 
verlaufen war, so hatte der Unfall unter allen Umständen eine bedeutende Verschlimmerung 
dieser Erkrankung herbeigeführt. Die Tatsache, dass H. vor dem erlittenen Unfälle 
ununterbrochen die schwersten Arbeiten mit Leichtigkeit hat verrichten können, spricht 
allerdings nicht für die Annahme einer schon früher bestandenen Schädigung des Herzens. 

H. stellte sich in späteren Jahren noch verschiedentlich zu erneuten Untersuchungen 
vor. Eine wesentliche Änderung war anfangs weder subjektiv noch objektiv zu 
konstatieren. Bei der letzten Beobachtung im Januar 1907 klagte er über fast andauernde 
stechende Schmerzen in der Herzgegend, die bei Anstrengungen schlimmer würden und 
häufig mit Schwindel einhergingen. Er habe versucht, stundenweise schriftliche Arbeiten 
zu verrichten, habe aber aufhören müssen, da er dabei Kopfschwindel und Schmerzen 
in der Herzgegend bekommen habe. Objektiv bestand immer noch eine beträchtliche 
Vergrösseruug der Herzdämpfung und eine unregelmässige und stark beschleunigte Herz¬ 
tätigkeit, deren Umfang gegen früher noch zugenommen hatte. 

Der folgende Fall (Fall 12) hat mehrfach die Schiedsgerichte und auch das 
Reichs-Versicherungs-Amt beschäftigt, da von einzelnen Begutachtern die Ent¬ 
stehung einer Herzmuskelerkrankung bei einem gesunden Herzen nach Überan¬ 
strengungen und Traumen als wenig wahrscheinlich bezeichnet wurde. 

Der 23jährige Arbeiter Oskar M. war angeblich bis zum 5. Juli 1900 vollkommen 
gesund. An diesem Tage hatte er in Gemeinschaft mit 6 anderen Arbeitern Säcke von 
Farbstoff im Gewicht von 250—270 Pfund von einem Wagen über eine Treppe und 
durch eine Tür in die Fabrik getragen. Nachdem er bereits sieben Säcke getragen 
habe, wobei er sich stets habe bücken müssen, sei er beim achten Sacke beim Bücken 
zur Passage einer Tür zusammengebrochen. Er habe sofort heftiges Herzklopfen 
verspürt und Schmerzen in der Herzgegend bekommen, so dass er die Arbeit unver¬ 
züglich niedergelegt und einen Arzt aufgesucht habe. Diese Angaben des M. werden 
bei der gerichtlichen Vernehmung in soweit bestätigt, als es die Angaben über die ge¬ 
tragenen Lasten und über die plötzlichen Klagen des M. betrifft. 

Von den Ärzten, welche M. in der nächsten Zeit untersuchten, wird bezeugt, dass 
derselbe an einem Herzleiden und Tachykardie leidet Es fragt sich nun, ob M. 
diese Affektion durch den Unfall erlitten hat, oder ob er schon vor dem Unfälle krank 
war. Es ist von Wichtigkeit, dass M. am 14. April des gleichen Jahres bei seinem Ein¬ 
tritt in einen anderen Fabrikbetrieb von dem als ausserordentlich sorgfältig bekannten 
Fabrikarzt Dr. F. untersucht und hierbei konstatiert wurde, dass ausser einer Plattfuss- 
bildung nichts Krankhaftes festzustellen sei. 


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M. war ein besonders muskelkräftiger Mann und meldete sich dann zu der 
schwersten Arbeit des Betriebs, dem Tragen von Säcken, einer Arbeit, die besonders 
hoch bezahlt wurde. Er wurde angenommen und erlitt dabei die erwähnte Störung. 

Dr. H., der den M. am zweiten Tage nach dem Unfall sah, konstatierte eine un¬ 
regelmässige und stark beschleunigte Herztätigkeit mit sehr starkem Herzstoss und 
jedesmaliger Erschütterung des Thorax. Dr. H. enthält sich eines weiteren Urteils 
über Zusammenhang von Krankheit und Unfall und lässt die Möglichkeit offen, dass M. 
schon während seiner Tätigkeit in dem früheren Betriebe krank war bzw. die Anlage 
eines etwaigen Herzfehlers sich schon durch die Arbeit in der vorigen Stellung zuge¬ 
zogen habe. In dieser ersten Stellung hat M. nnr leichte Arbeiten verrichtet und ist 
einmal wegen eines akuten Bronchialkatarrhs in ärztlicher Behandlung gewesen. In der 
weiteren Tätigkeit, dem Tragen schwerer Säcke, hat er sodann unbehindert einige Zeit 
gearbeitet. 

Die im Mai 1901 von Dr. F. (nach dem Unfall) vorgenommene Untersuchung 
ergibt zunächst die Erscheinungen einer Tachykardie, jedoch keine Anzeichen einer 
Klappenerkrankung. Dr. F. erwägt, dass auch andere Ursachen als die starke Arbeit 
zu der Herzaffektion geführt haben könnten. Auf Grund seines Gutachtens lehnte die 
Berufsgenossenschaft eine Entschädigungspflicht ab, gegen welchen Beschluss M. Ein¬ 
spruch beim Schiedsgericht erhob. Der Schiedsgerichtsarzt Dr. L. betonte die Möglich¬ 
keit eines Zusammenhanges des bestehenden Leidens mit dem erlittenen Unfall. Es 
könne sich sehr wohl um Überanstrengung des Herzens handeln, um plötzliche Erschlaffung 
und vielleicht Verletzung der Herzmuskulatur. Die Herzerscheinungen, die M. an gab, 
sofort verspürt zu haben, seien die in solchen Fällen üblichen, Beklemmungen, Stechen 
in der Herzgegend, stärkeres Herzklopfen. 

Das Schiedsgericht verurteilte die Berufsgenossenschaft demgemäss zur Zahlung 
einer Rente. Ein von derselben eingelegter Rekurs an das Reichs-Versicherungsamt war 
ohne Erfog, da letzteres den Spruch des Schiedsgericht vollkommen billigte. 

M. wurde dann im Jahre 1902 im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in 
Bonn zur Untersuchung seines Gesundheitszustandes aufgenommen. Jetzt wurde eine 
starke Verbreiterung der Herzdämpfung nach beiden Seiten festgestellt. Der 
Spitzenstoss war stark hebend, die Herztöne rein, keinerlei Geräusche vorhanden. Die 
Herztätigkeit war erheblich verstärkt und beschleunigt; während der Visite wurden meist 
132—140 Schläge in der Minute gezählt. Bei diesem Befunde musste das Leiden, bei 
dem Fehlen von abnormen Geräuschen an den Klappen, auf eine Erkrankung des Herz¬ 
muskels bezogen werden. Die früher vorgenommenen Untersuchungen des Herzens, bei 
denen nichts Abnormes gefunden wurde, der Hergang des Unfalles und vor allem das 
durch Erhebungen nachgewiesene Fehlen aller Ursachen für eine derartige Herzerkrankung 
bei einem Menschen von 23 Jahren, liessen es als zweifellos erscheinen, dass die kon¬ 
statierten Veränderungen nur auf den erlittenen Unfall zurückgeführt werden konnten. 

M. stellte sich in der Folgezeit noch verschiedentlich im Krankenhause vor, zuletzt 
ira Jahre 1908. Eine Tätigkeit hatte er bis dahin nicht aufnehmen können. Wenn er 
nur die geringste Anstrengung mache, eine Treppe oder den kleinsten Berg heraufsteige, 
bekomme er Stiche in der Herzgegend und das Gefühl, als wenn sich die ganze Brust 
zusammenziehe. Diese Beschwerden seien auch vorhanden, wenn er sich ruhig verhalte, 
allerdings dann nicht in dem gleichen Maße wie sonst. Objektiv bestand die Herz- 
vergrösserung in derselben Weise wie vorher, und schon nach der geringsten An¬ 
strengung trat, wie früher, eine Beschleunigung und Unregelmässigkeit in der Herz¬ 
aktion ein. 

Fall 13. Als weiteren Fall möchten wir den des Müllers Fritz J. anführen, der 
insofern von" Interesse ist, als es sich um einen 17 jährigen Mann handelt, der nach ent¬ 
sprechender Behandlung wieder so weit leistungsfähig wurde, dass er wieder mit leichter 
Arbeitstätigkeit beginnen konnte. 

J. verspürte am 5. Januar 1905 beim Heben eines schweren Sackes plötzlich 
Schmerzen in der Herzgegend; seitdem litt er an Herzklopfen und Atemnot, namentlich 
bei Anstrengungen. In der letzten Zeit hatte sich sein Zustand etwas gebessert. Drei 
Jahre vor dem Unfälle hatte er an Lungenentzündung gelitten; sonst sei er immer kern¬ 
gesund gewesen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Xr. 10 11. 


Objektiv liess sich bei der Aufnahme am 1. Mai desselben Jahres folgender Befand 
erheben: 

Die Herzd&mpfung ist nach beiden Seiten verbreitert; der Spitzenstoss ist stark 
verbreitert und hebend. Der erste Ton an der Herzspitze ist nicht ganz rein; der zweite 
Pulmonal- und Aortenton sind etwas verstärkt Die Herztätigkeit ist nicht ganz regel¬ 
mässig und etwas beschleunigt, namentlich nach Anstrengungen. 

Da J. bis zum 5. Januar 1905 mit Ausnahme der vor Jahren aberstandenen 
Lungenentzündung stets gesund gewesen (die ärztlichen Atteste bestätigen diese Angabe), 
so musste die plötzlich eingetretene Dilatation des Herzens auf die Überanstrengung 
zurOckgeführt werden, die ohne Zweifel mit dem Heben des schweren Mehlsackes ver¬ 
bunden war. Hach längerer Behandlung hatte sich der Zustand wesentlich gebessert, 
war jedoch noch nicht beseitigt J. verlangte aber seine Entlassung, weil er Heimweh 
hatte und zudem glaubte, einen leichteren Posten wieder abernehmen zu können. Eine 
ein Jahr später vorgenommene Untersuchung ergab die gleiche Vergrösserung des Herzens, 
dieselben geringen Geräusche an den Klappen, aber die Herztätigkeit war jetzt regel¬ 
mässig und nur noch wenig beschleunigt. 

Mit den traumatischen Erkrankungen des Endo- und Myokards kombiniert 
sich häufig eine Perikarditis; manche Autoren sind sogar der Ansicht, dass 
die Perikarditis bei den Erkrankungen des Herzens nach Traumen das Primäre 
sei. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die traumatische Perikarditis häufiger 
vorkommt, als sie diagnostiziert wird. Ihr Auftreten ist einmal durch die ober¬ 
flächliche Lage de3 Perikards, sodann aber auch durch seinen zarten anatomischen 
Bau bedingt. Jedenfalls empfiehlt es sich, bei allen Fällen sorgfältig auf peri¬ 
karditische Erscheinungen zu achten, weil kleine Blutungen in die oberflächlichen 
Schichten des Herzmuskels und in das viszerale Blatt umschriebene Perikarditis 
im Gefolge haben können. Die subjektiven Beschwerden und die Reibegeräusche 
verschwinden meist im Laufe einiger Wochen. Kommt es nun zu Verwachsungen 
und Zerrungen oder anderen Residuen, die zu schweren Schädigungen der Herz¬ 
muskulatur führen und die Tätigkeit des Herzens in erheblichem Maße beein¬ 
trächtigen können, und ist gleich nach dem Unfälle eine Perikarditis nicht fest¬ 
gestellt worden, so können, wenn der Patient erst nach längerer Zeit zur Be¬ 
gutachtung bezüglich etwaiger Unfallfolgen kommt, die dann gefundenen 
Veränderungen am Herzen als Folgen einer vorhanden gewesenen Herzbeutel¬ 
entzündung höchstens vermutet, niemals aber mehr mit Sicherheit diagnostiziert 
werden. Auf diese Weise wird sehr häufig der Zusammenhang eines bestehenden 
Herzleidens mit einem früher erlittenen Unfälle zu Unrecht nicht anerkannt 

Die beiden Fälle, die wir hier kurz anführen wollen, sind kombinierte Er¬ 
krankungen, von Perikarditis und Myokarditis. Beide Male ist gleich nach 
dem Unfälle von dem behandelnden Arzte die Diagnose auf Herzbeutelentzündung 
gestellt worden, an deren Richtigkeit auf Grund der typischen objektiven 
Symptome nicht zu zweifeln ist. Nach Verlauf einiger Monate haben sich dann 
die Erscheinungen einer Herzmuskelerkrankung gezeigt, die zu dauernden Be¬ 
schwerden Veranlassung gegeben haben. 

Fall 14. August K, 28 Jahre alt, Schreiner, aufgenommen am 16. X. 1905. K. 
'fiel am 24. Dezember 1904 mit einer Last Bretter auf den Schultern auf die Brust. Er 
sprang sofort wieder auf und dachte, es sei nichts Schlimmes passiert. Bald wurde es 
ihm aber schlecht und schwindelig. Er schwitzte, fror und zitterte am ganzen Körper 
und entleerte bald nach dem Unfälle etwas Speichel mit Blut vermischt, was sich später 
noch einige Male wiederholte. Sein Aussehen wurde schlechter, und er musste nach 
Hause gefahren werden. Einige Tage war er bettlägerig; danach hatte er stets ein 
DruckgefOhl in der Herzgegend, namentlich in der Rackenlage. Der erst behandelnde 
Arzt stellte an der Basis des Herzens ein reibendes Geräusch und nach kurzer Zeit eine 
Herzvergrösseruug fest. Die Herztöne waren nur schwach zu hören, der Puls war be¬ 
schleunigt, stellenweise etwas unregelmässig. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11. 447 


Ende Januar 1905 versuchte er zu arbeiten, bekam aber danach ein Gefühl, als ob 
in der Herzgegend etwas zerreissen wolle. Seitdem hat er nicht mehr gearbeitet und 
blieb stets in ärztlicher Behandlung, teils zu Hause, teils in Krankenanstalten. 

Bei der Aufnahme am 16. Oktober 1905 klagte er noch Ober Druck und stechende 
Schmerzen in der Herzgegend, auch bei ruhigem Verhalten. Nach dem Essen sei das 
Druckgefühl stärker und zeitweise mit Stichen verbunden. Er gab weiter an, er könne 
bei Anstrengungen oft nicht klar denken und bekomme dann ein Gefühl von Schwere 
im linken Arm und linken Bein. 

Vor dem Unfälle war K. stets gesund gewesen, hatte solide gelebt und regelmässig 
gearbeitet. 

Objektiv wurde folgender Befund erhoben: Die Herzdämpfung ist nach beiden 
Seiten verbreitert. An der Herzspitze ist ein sehr lauter erster Ton zu hören, der 
zweite Ton ist etwas schwächer und nicht ganz rein. Der zweite Aortenton ist etwas 
akzentuiert. Die Pulsfrequenz ist meist beschleunigt, unregelmässig. Das Steigen auf 
einen Stuhl strengt K. sichtlich an, er atmet danach sehr schnell, klagt über Kopf¬ 
schmerzen und Stiche auf der Brust. Beim Pulszählen bemerkt man starkes Zittern der 
rechten Hand, nach Stuhlstcigen wird dasselbe noch stärker. 

Der erstbehandelnde Arzt, der den K. kurz nach dem Unfälle untersucht 
hatte, stellte die Diagnose auf eine Entzündung des Herzbeutels. Ob es sich in 
der Tat um eine derartige Erkrankung gebandelt hat, liess sich natürlich bei 
der hiesigen Untersuchung nicht mehr mit Bestimmtheit sagen. Nach den ob¬ 
jektiven Krankheitserscheinungen scheint aber kein Zweifel an der Richtigkeit 
der gestellten Diagnose zu bestehen. Im Anschluss an die erste Erkrankung, 
deren Erscheinungen nach einiger Zeit anscheinend gewichen waren, so dass K. 
sogar den Versuch machen konnte, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen, zeigten 
sich neue Beschwerden, die nach den objektiven Krankheitssymptomen auf eine 
Erkrankung des Herzmuskels hinwiesen, die sich offenbar als Folge der früheren 
Herzbeutelentzündung nach und nach ausgebildet hatte. Da K. bis zum Unfall¬ 
tage stets gearbeitet und niemals über irgendwelche Beschwerden Klage geführt 
hatte, so war zweifellos der Unfall für das jetzt bestehende Herzleiden verant¬ 
wortlich zu machen. Was aus dem Herzleiden geworden ist, resp. ob sich die 
Leistungsfähigkeit späterhin gehoben hat, ist uns leider nicht bekannt geworden, 
da K. zu der empfohlenen Nachuntersuchung nicht gekommen ist. 

Der zweite Fall hat einen ganz ähnlichen Verlauf genommen. 

Fall 15. Der 33jährige Maschinist Adam B. wollte Ende Oktober 1906 die an 
einer Transmission unter der Decke angebrachte Riemenscheibe verrücken und batte zu 
diesem Zwecke eine Leiter an die Wand gestellt. Während dieser Arbeit glitt die Leiter 
ans und B. kam zu Fall, wobei er mit der linken Brustseite auf das Maschinenfundament 
anfschlug. Gleich nach dem Unfälle habe er Schmerzen auf der Brust, Atemnot und 
Schwindel gespürt; seit dieser Zeit habe sich der Luftmangel schon bei geringen An¬ 
strengungen lästig bemerkbar gemacht und öfters Herzklopfen eingestellt 

Ans den Akten ergibt sich: Der zuerst zugezogene Arzt fand eine erhebliche Ver¬ 
breiterung der Herzdämpfung mit Wechsel der Dämpfung und des Spitzenstosses bei 
Lagewechsel, eine stark beschleunigte Herztätigkeit, die nach geringen körperlichen An¬ 
strengungen rasch zunahm und zu einer Pulsfrequenz von 140 Schlägen in der Minute 
führte. Daneben bestand ziemlich erhebliche Kurzatmigkeit und leicht fieberhafte Körper¬ 
temperatur. Der betreffende Arzt stellte die Diagnose auf Herzbeutelentzündung und 
empfahl, da das Exsudat schon im Rückgang begriffen, weitere Behandlung in einem 
Krankenbause. 

B. wurde denn auch im Januar 1907 dem hiesigen Krankenhause überwiesen. Be¬ 
züglich des Unfalles machte er im allgemeinen dieselben Angaben, wie sie schon oben 
angeführt sind. Er fügte noch hinzu, dass er nach etwa drei Wochen unter Beschwerden 
versucht habe, seine frühere Tätigkeit wieder aufzunehmen. Er habe aber bei der Arbeit 
Atemnot, Schmerzen auf der Brust und Herzklopfen bekommen, so dass er wiederum 
vierzehn Tage bettlägerig geworden sei. Bei einem zweiten Versuch, die Arbeit wieder 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


zu beginnen, hätten sich dieselben Erscheinungen eingestellt Dann habe er nicht mehr 
gearbeitet; er spüre aber auch jetzt noch immer einen dumpfen Schmerz in der Herz¬ 
gegend. Bei schnellem Gehen bekomme er Husten, Atemnot und Herzklopfen. 

Bei der objektiven Untersuchung wurde folgender Befund erhoben: 

Die linke Seite des Brustkorbs erschien vorne etwas stärker vorgewölbt als 
rechts. Die absolute Herzdämpfung ging nach links noch 2 cm über die Brustwarzen¬ 
linie hinaus, nach rechts bis zum rechten Brustbeinrande. Der Spitzenstoss ging eben¬ 
falls über die Brustwarzenlinie hinaus. Die Herztöne waren rein. Die Herztätigkeit 
war stark beschleunigt Der Radialpuls war klein; es betrug die Pulsfrequenz in einer 
Viertelminute bei der ersten Untersuchung in Ruhe 30, nachdem B. eine Treppe von 
26 Stufen hinunter- und wieder hinaufgegangen war, 38, 39, 38, 38 Schläge. Nach diesem 
Versuche war der Puls noch kleiner und B. klagte über Herzklopfen, Luftmangel 
und Schmerzen auf der Brust. Während der Behandlungszeit war die Herzschwäche 
wiederholt so stark, dass B. zu Bett liegen und Digitalispräparate gegeben werden 
mussten. Die Atemnot war zeitweise sehr stark, der Puls äusserst schwach, das Aus¬ 
sehen sehr blass und ängstlich. Die Vergrösserung der Herzdämpfung ging im Laufe 
der Zeit etwas zurück; es war dies jedenfalls darauf zurückzuführen, dass der Erguss in 
den Herzbeutel, der zweifellos anfangs in ziemlich beträchtlicherem Maße vorhanden ge¬ 
wesen war, im Rückgang begriffen war. Die sonstigen objektiven Krankheitssymptome 
deuteten auf eine starke Schwäche der Herztätigkeit hin, die aller Wahrscheinlich¬ 
keit nach durch eine Erkrankung des Herzmuskels bedingt war. B. war vor dem 
Unfälle stets gesund gewesen, hatte immer gearbeitet und ein sehr hohes Verdienst 
gehabt, das zweifellos erkennen liess, dass seine Leistungsfähigkeit eine ungehemmte 
gewesen war. 

Eine Nachuntersuchung im Jahre 1908 ergab stärkere Erscheinungen von Herz¬ 
insuffizienz. Die Atemnot hatte zugenommen, zeitweise waren Anschwellungen vorhanden, 
der Puls war sehr klein, unregelmässig und ungleichmässig. 

In diesem Fall dürfte wohl ein Erguss in den Herzbeutel, vielleicht auch 
mit Blutungen in den Herzmuskel anzunehmen sein. Die Zurückführung des 
Leidens auf den Unfall als alleinige oder wesentliche Ursache dürfte nicht zu 
bestreiten sein. 

Neben den Erkrankungen, die durch eine Kontusion der Brust oder durch 
Überanstrengung am Herzmuskel, am Endokard und Klappenapparat, am Perikard 
hervorgerufen werden können, sind in zweiter Linie auf Veränderungen hinzu¬ 
weisen, welche durch ähnliche Veranlassungen an den Gefässwänden bewirkt 
werden können. Auf welche Weise derartige Veränderungen zustande kommen 
können, darüber bestehen noch verschiedene Ansichten. Feilchenfeld 41 ) hält 
zwei Möglichkeiten für gegeben: 

1. kann die lokale Ernährungsstörung nach einem Trauma an der betroffenen 
Stelle zu einer Gefässalteration führen und den Beginn einer allgemeinen Arterio¬ 
sklerose einleiten, 

2. mag eine schwere Verletzung durch Vermittlung neurasthenischer Er¬ 
scheinungen zu der Arteriosklerose Veranlassung geben. 

Schliesslich hält er es auch für denkbar, dass ein langes Krankenlager in 
Verbindung mit den Sorgen um den Erwerb und dem Streit um die Rente eine 
schnellere Entwicklung der Arteriosklerose herbeiführe. 

Schuster 42 ) sprach auf dem Kongress für Versicherungsmedizin 1906 seine 
Ansicht dahin aus, dass die Arteriosklerose häufig ein Bindeglied zwischen 
inneren und nervösen Unfallfolgen darstelle. Er erklärte ihre Entstehung daraus, 
dass die chronischen Blutdruckschwankungen, welche bei Unfallneurotikern 
so häufig seien, in der Genese der Arteriosklerose eine Rolle spielten. 

Oppenheim 43 ) und Goldscheider 44 ) führen einzelne Fälle von früh¬ 
zeitiger Arteriosklerose nach Unfall an; namentlich ein Fall von Goldscheider 
ist in seinem ganzen Verlauf sehr bemerkenswert. 


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Der 26jährige, aus gesunder Familie stammende Arbeiter war bis zu einem 
Unfälle im September 1904 nie ernstlich krank, hatte keine Syphilis, trank and 
ranchte wenig. Er erlitt am 1. September 1904 durch Fallen eines Ziegelsteins auf den 
Kopf Bewusstlosigkeit mit Erbrechen und wurde am 20. September auf die Abteilung 
von Goldscheider anfgenommen. Ausser den subjektiven Klagen (Kopfschmerz, Schwindel) 
fand sich eine bei Anstrengung bis zu 180 Pulsen steigende Herztätigkeit. Die Herz¬ 
dämpfung war nicht vergrössert, die Töne rein, die Arterien weich. Der Zustand blieb 
zunächst der gleiche. Im Mai 1905 trat zuerst ein Anfall von Bewusstlosigkeit ein. 
Am 7. Dezember 1905 wird neben einem veränderten Gesichtsausdruck Schlängelung 
der Armarterien und Verhärtung der Wandungen durch Goldscheider konstatiert 
Der Blutdruck nach Gärtner betrug 125 mm. 

Im März 1906 wird eine weitere Verschlimmerung der Arteriosklerose kon¬ 
statiert und demonstriert. 

Wenn man aber bedenkt, wie häufig sich besonders bei den schwer ar¬ 
beitenden Be völkerungsklassen schon in relativ jugendlichem Alter Arteriosklerose 
entwickelt, so kann man im allgemeinen wohl der Ansicht der meisten Autoren 
beipflichten, dass in geringem Grade schon vor dem Unfälle Arteriosklerose be¬ 
standen hat, ohne dass dadurch das subjektive Befinden des Betreffenden irgend¬ 
wie beeinträchtigt wurde. Der Unfall hat dann nur eine verschlimmernde und 
beschleunigende Rolle gespielt. 

Immerhin kann der Fall von Goldscheider bei dem Fehlen jeder anderen 
Ursache für Arteriosklerose ein grosses Interesse beanspruchen. Das gleiche 
dürfte von dem nachfolgenden Fall unserer Beobachtung gelten. 

Fall 16. Der 36jährige Kapitän Anton H. erlitt 1903 dadurch einen Unfall, dass 
ihm ein schweres Stack Holz auf dem Kopf fiel. Im Juli 1904 kam er zum ersten 
Male hier zur Beobachtung. Er klagte Ober Schmerzen aber der Stirn, Brummen an 
beiden Schläfen, links stärker als rechts und Stechen in den Augen. Ausserdem soll 
manchmal Herzklopfen und Schwächegefühl im linken Arm und linken Bein be¬ 
stehen. Aus der Vorgeschichte ergab sieb, dass H. weder an Syphilis gelitten, noch in 
Alkohol oder Tabak Missbrauch getrieben hatte. 

Objektiv: Herz nicht vergrössert, Töne rein, Puls etwas beschleunigt, zeitweise un¬ 
regelmässig. 

Im Jahre 1905 erneute Untersuchung: In der Zwischenzeit hat H. keine Dienste 
als Kapitän mehr verrichten können. Im ganzen sind die Klagen die gleichen, wie früher, 
nur sei die Schwäche in Armen und Beinen so stark geworden,, dass er oft plötzlich 
hinstürze, wobei er sich verschiedentlich Verletzungen zugezogen habe. Einige Zeit vor 
den Anfällen trete ein knebelndes Gefühl in den Fingern der linken Hand ein. 

Objektiv: Das Herz ist jetzt deutlich nach links vergrössert, der 
Spitzenstoss ausserhalb der Mammillarlinie. An allen fühlbaren Arterien ist 
eine deutliche Arteriosklerose zu konstatieren. 

Gegen das Voijahr hatte sich der objektive Befund demnach insofern ge¬ 
ändert, als jetzt eine deutliche Herzverbreiterung sowie Anzeichen einer 
Arteriosklerose vorhanden waren, die sich bei der früheren Untersuchung 
noch nicht wahrnehmen liessen. Über die Natur der Anfälle liess sich nichts 
Genaues sagen, da H. nur kurze Zeit zur Beobachtung hier verweilte und 
während dieser Zeit ein Anfall nicht auftrat. Jedenfalls war bei diesem 
36jährigen Manne, der in keiner Weise in Alkohol oder Tabak excediert, nie 
Syphilis gehabt hatte, aber über den Verlust seiner Stellung als Kapitän ebenso 
unglücklich war, wie die Familie, der das Schiff gehörte, das Auftreten einer 
Arteriosklerose höchst überraschend. Es sei noch besonders betont, dass auf 
Grund häufiger Untersuchung ein Nierenleiden oder andere Erkrankungen aus¬ 
geschlossen werden mussten. 

Bei den folgenden Fällen ist auch in unserer Beurteilung schon betont 
worden, dass sowohl die eingetretene Herzvergrösserung als auch der vorhandene 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11. 


mässige Grad von Arteriosklerose wohl nicht als direkte Unfallfolge anfznfassen, 
sondern wahrscheinlich indirekt infolge der durch den Unfall bedingten langjährigen 
seelischen Aufregung entstanden ist. 

Fall 17. Der pensionierte Eisenbahnbetriebsleiter E. ist bis znm Unfälle im No¬ 
vember 1904 stets gesund gewesen; nnr hat er vor 9 Jahren eine kleine Kontusion des 
rechten Armes mit nachfolgender Anschwellung und Entzündung erlitten. Im No¬ 
vember 1904 Eisenbahnunfall, wobei er mit dem Kopfe gegen einen eisernen Decken¬ 
träger geschleudert wurde. Kurze Zeit Bewusstlosigkeit, später Erbrechen. Seitdem 
Druck und Schmerzen auf dem Kopfe, Anfälle von Schwindel und Herzbeängstigung, 
Schwäche in Armen und Beinen, Gedächtnisschwäche, erschwertes Sprechen. Objektiv 
waren keine besonderen organischen Veränderungen zu finden. Das Herz war nicht ver- 
grössert, keine Steigerung der Pulsfrequenz, keine Zeichen von Arteriosklerose. 

In der Folgezeit ist K. von den verschiedensten Ärzten untersucht worden, die 
zum Teil seine Beschwerden für simuliert erachtet haben. 

Aufnahme hier im März 1909. K. bringt im ganzen diseiben Klagen vor. Ob¬ 
jektiv neben verschiedenen nervös-hysterischen Symptomen eine deutliche Vergrösserung 
der Herzdämpfung und mässige Arteriosklerose mit erhöhtem Blutdruck, die, wie 
oben erwähnt, nach dem ganzen Verlauf als indirekte Ursache des im Jahre 1904 er¬ 
littenen Unfalles angesehen werden musste. 

Fall 18. Der 31jährige Postassistent Th. ist angeblich bis zum Unfalltage, 
3. August 1906, vollkommen gesund gewesen. Fuhr mit einem Strassenbabnwagen, der 
bei einer Strassenkreuzung mit einem anderen Wagen kollidierte. Zog sich dabei eine 
Kopfverletzung zu, die vernäht werden musste. Bewusstlosigkeit, Erbrechen. Bei dem 
Versuche nach 6 Wochen, wieder auf die Strasse zu gehen, trat Schwindel und Angst¬ 
gefühl auf. 

Erste Beobachtung hier im Juni 1908. Klagte über Kopfschmerzen, Rücken¬ 
schmerzen, Schwindel, Angstgefühl, Herzklopfen. Hat an Gewicht sehr abgenommen. 
Objektiv: Keinerlei organische Erkrankung; verschiedene hysterische Symptome. 
Herz nicht vergrössert, Puls regelmässig, etwas beschleunigt. Keine Zeichen für 
Arteriosklerose. 

Zweite Untersuchung im Februar 1909. Subjektiv keine Besserung im Befinden. 
Objektiv deutliche Vergrösserung der Herzdämpfung, besonders nach rechts. Starke 
Beschleunigung der Herzaktion. Töne rein. 

Weitere Untersuchung im Dezember 1908. Die Klagen sind dieselben wie bisher. 
Orthodiagraphische Herzaufnahmo: Deutliche Vergrösserung des Herzens, besonders 
nach rechts. Puls beschleunigt. Geringe Arteriosklerose mit Erhöhung des 
Blutdrucks. 

Zweifellos hatte sich in beiden Fällen die Vergrösserung des Herzens 
langsam im Laufe der Jahre infolge der ständigen Aufregungen entwickelt; 
auf dieselbe Ursache war jedenfalls die bei der letzten Untersuchung sich 
zeigende Arteriosklerose zurückzuführen, für die früher noch keinerlei 
Symptome nachweisbar gewesen waren. Etwas rascher ist die Entwicklung einer 
Arteriosklerose in einem von Ostern 53 ) veröffentlichten Fall. 

In den meisten der vorhergehenden Fälle konnte mit einer mehr oder 
weniger grossen Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass vor dem Unfall 
ein Herzleiden nicht bestand. Sehr viel häufiger ist es naturgemäss, dass 
ein Herzleiden schon vor dem Unfall vorhanden war und durch den 
letzteren eine dauernde oder vorübergehende Verschlimmerung erfuhr. 

Nur einige Fälle dieser Art möchte ich der Vollständigkeit halber hier 
anschliessen: 

Fall 19. W. W., 23 Jahre alt, Techniker rec. 8. IX. 1909. In der Jugend zweimal 
Lungenentzündung, ausserdem Scharlach, Masern und Diphtherie. Anfang 1908 wurde 
bei der Untersuchung durch die Oberersatzbehörde konstatiert, dass ein Herzfehler 
vorhanden war. W. gab an, ausser geringem Herzklopfen bei anstrengenden Arbeiten 
nie Beschwerden gespürt zu haben. Am 9. April 1908 stürzte er aus einer Höhe von 


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7 m beim Einsturz einer Brücke herab and fiel mit der Brnst auf Eisenteile, ausserdem 
fanden Kopfverletzungen statt. In den ersten Tagen im Hospital wurde etwas Blut- 
spucken, Beengung auf der ganzen Brust und beschleunigte Herztätigkeit konstatiert. 
Ende Juli entlassen. Bei Anstrengungen traten noch heftige Schmerzen in der Brust 
und Herzklopfen auf. In der Folgezeit wurde das Befinden langsam besser. W. nahm 
die frohere Tätigkeit wieder auf. Seit dem Unfälle sei er aber nervös, ärgere sich leicht 
und bekomme bei Aufregungen starkes Herzklopfen. 

Objektiv: Lungen ohne pathologischen Befund, deutlicher Herzbuckel, Herz¬ 
dämpfung nach beiden Seiten, jedoch nicht beträchtlich vergrössert. Spitzenstoss 
stark verbreitert und hebend. An der Herzspitze ist ein deutliches systolisches 
Geräusch zu hören, das nach Anstrengungen stärker wird. Zweiter Pulmonalton 
stark akzentuiert. Der Puls ist regelmässig und beträgt in der Ruhe 90—94, nach An¬ 
strengungen 116—94 Schläge in der Minute. Im Urin kein Eiweiss, kein Zucker. Auch 
der Obrige Befund zeigte keine Anomalien. 

Diagnose: Mitralinsuffizienz, die aber zweifellos, da W. kurz vor dem 
Unfälle von der Militärbehörde wegen Herzfehlers abgewiesen worden ist, schon 
vor dem Unfälle bestanden hat. Die Möglichkeit, dass durch die erlittene Brust¬ 
kontusion eine Verschlimmerung des Leidens eingetreten ist, muss zugegeben 
werden, doch ist eine wesentliche Verschlimmerung nicht sehr wahrscheinlich, 
da W. seine frühere Tätigkeit in vollem Umfange wieder aufgenommen hat. 
Direkt nach dem Unfälle wurde allerdings eine grössere Beschleunigung der 
Herzaktion beobachtet, die aber wieder geschwunden ist. Es sind demnach 
dauernde Unfallfolgen als höchst unwahrscheinlich zu bezeichnen. 

Fall 20. H. W., 85 Jahre alt, Fabrikarbeiter, war bis zum Jahre 1909 stets gesund; 
1909 Lungenentzündung. Im August 1909 sehr starker Schrecken, da er durch Unvor¬ 
sichtigkeit bei der Arbeit in Lebensgefahr geriet. Am 1. Tag stellte er die Arbeit ein, 
war dann aber wieder etwa 8 Wochen lang tätig. Dann trat plötzlich Herzklopfen auf, 
das sich von Tag zu Tag stärker bemerkbar machte. 

Aufnahme im Juli 1910. Subjektive Beschwerden: Stiche und Druck in der linken 
Seite und Druck-in der Mitte der Brust, Schwindelgefühl, Herzklopfen. 

Objektiv: Die Herzdämpfung reicht nach links bis in die Mammillarlinie, nach 
rechts überschreitet sie eben die Mitte des Brustbeins. Spitzenstoss verbreitert. An der 
Herzspitze ein leises systolisches Geräusch, zweiter Pulmonalton verstärkt Herzaktion 
regelmäßig, ziemlich beschleunigt. An den übrigen Organen normaler Befund. 

Auf Grund vorstehenden Befundes wurde bei W. eine Insuffizienz der 
Mitralis angenommen. Es ist wohl gänzlich auszuschliessen, dass ein organischer 
Herzklappenfehler durch eine Schreckwirkung verursacht wird. W. hat kurz 
vor dem erlittenen Unfall eine Lungenentzündung durchgemacht Nach derartigen 
Erkrankungen wird zuweilen das Auftreten von Herzklappenfehlern beobachtet 
Es ist daher wahrscheinlich, dass die Entstehung des Herzfehlers auf diese Er¬ 
krankung znrückgeführt werden muss. Der erlittene Schrecken und die dadurch 
bedingte Steigerung der Herztätigkeit hat vermutlich die Aufmerksamkeit des 
W. auf das Herz gelenkt 

Fall 21. J. M., 32 Jahre alt, aus G., Dachdecker. Im 19. Jahre 6 Wochen Gelenk¬ 
rheumatismus, angeblich ohne Folgen, jedoch bei der Aushebung militärfrei. In der 
Folge hat M. regelmässig gearbeitet, hatte insbesondere niemals Beschwerden von seiten 
des Herzens. Am 27. April Fall von einer Leiter, 4—5 m hoch, auf das Gesäss; er 
konnte längere Zeit nicht Atem holen und musste wegen Schmerzen im Kreuz und dem 
unteren Rippenkorb 14 Tage das Bett hüten. Bei der Aufnahme am 30. Juni 1909 klagte 
M., dass er seit dem Unfall an Müdigkeit, Herzklopfen und Herzstichen sowie an Kurz¬ 
luftigkeit leide. 

Objektiv fand sich die Herzdärapfung stark nach links verbreitert (2 Finger breit 
über die Mammillarlinie), der Spitzenstoss nach aussen gerückt, stark verbreitert und 
die Brustwand erschütternd, systolische und diastolische Geräusche über allen Ostien, am 


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stärksten im zweiten rechten Zwischenrippenranme; hier war anch Schwirren fühlbar. 
Die Orthodiagraphie bestätigte die Vergrösserung und das Fehlen eines Aneurysmas. 
Riva-Rocci systolisch: 170—180 mm. Der übrige Befund ergibt nichts Pathologisches. 

In dem vorstehenden Fall handelt es sich zweifellos um eine schwere 
Schädigung der Aortenklappen mit Vergrösserung des linken Ven¬ 
trikels und systolischen sowie diastolischen Geräuschen, die von den 
Aortenklappen ihren Ausgang nehmen. Da die Verletzung eine verhältnismässig 
leichte war und der Fall nur das Gesäss betroffen hat, so kann man bei dem 
zweifellosen früheren Gelenkrheumatismus die akutere Herzstörung sicher nicht 
ganz dem Unfall zur Last legen. Man wird vielmehr mit Wahrscheinlichkeit 
ein schleichendes älteres Leiden annehmen müssen, das durch den Unfall eine 
Verschlimmerung erfahren hat. 

Fall 22. L. M., 37 Jahre alt, Hebelarbeiter, rec. 14. VII. 1910. Pat. stammt von 
gesunden Eltern und hat gedient. Im Jahre 1900 Konsultation eines Arztes wegen Husten 
und dabei Befund einer Herzstörung. Im Juni 1909 wurde von zwei Ärzten eine un¬ 
regelmäßige Herztätigkeit konstatiert; die Herzgrössen wurden normal, die Töne 
rein gefunden. Wegen Lungenleidens Antrag auf Heilverfahren. Am 24. IX. 1909 
Kontusion der linken Brust durch einen Hebelarm und seitdem Brustschmerzen. Am 
29. IX. wurde eine beträchtliche Vergrösserung des Herzens und Unregelmässigkeit 
der Herztätigkeit in der Lungenheilstätte zu H. konstatiert. 

Objektiv: Die rechte Lungenspitze zeigt noch verlängertes und verschärftes Atmen 
ohne Rasselgeräusche; der übrige Lungenbefund ist normal. Die Herzdämpfung 
überragt perkutorisch und orthodiagraphisch die linke Brustwarzenlinie um die Breite 
eines Fingers. Der Herzschatten (nach Moritz) ist deutlich vergrössert. Die Herzaktion 
ist unregelmässig und ungleichmässig. Geräusche am Herzen fehlen. Der Blut¬ 
druck nach Riva-Rocci beträgt 137 mm. Die Pulsfrequenz 18—24 in der Ruhe und 
steigt nach Bewegungen stärker an als der Norm entspricht. Der Urin enthält kein 
Eiweiss. Der übrige Befund zeigt keine Abweichung von der Norm. 

In dem vorstehenden Fall von Myodegeneratio (kompliziert mit Tuberkulose) 
hat zweifellos das Herzleiden schon vor dem Unfall bestanden. Die rasche Ver¬ 
schlimmerung nach dem Unfall macht es aber höchstwahrscheinlich, dass 
dieser wesentlich verschlimmernd auf das Leiden eingewirkt hat. Interessant 
ist, dass neun Monate nach dem Unfall die Vergrösserung des Herzens geringer 
gefunden wurde, als kurz nach demselben, so dass eine Besserung durch die Kur 
in der Lungenheilanstalt angenommen werden muss. 

Zum Schlüsse möchten wir noch der vielfach nach Unfällen auftretenden 
rein nervösen Störungen der Herztätigkeit Erwähnung tun, Fälle, die in grosser 
Anzahl hinreichend bekannt sind. Viele dieser Fälle sind als Teilerscheinungen 
einer allgemeinen durch den Unfall hervorgerufenen nervösen Erkrankung zu 
betrachten. Die Entstehung dieser Störungen fällt wohl in der Hauptsache dem 
beim Unfall mitwirkenden psychischen Moment zur Last, und zwar sind es nicht 
allein die gerade bei Eintritt des Unfalls auftretenden Schreckwirkungen, als 
vielmehr die später beim Rentenkampfe sich immer und immer wiederholenden 
Gemütserregungen, welche auf die Krankheit von unheilvollem Einfluss sind. 
Manchmal werden aber die nervösen Herzbeschwerden als selbständiges Leiden 
nach direkten Insulten der Herzgegend beobachtet. Ob dabei eine direkte Ver¬ 
letzung der Herznerven oder Herzganglien als Ursache der Herzneurose be¬ 
trachtet werden kann, wie es von einzelnen Autoren als möglich angenommen 
wird, ist bisher noch nicht einwandfrei erwiesen; immerhin ist es nicht ganz 
von der Hand zu weisen, dass auch den sogenannten funktionellen Störungen 
des Herzens nach Erschütterung des Thorax organische, vielleicht nur mikro¬ 
skopisch nachweisbare Veränderungen des Herzmuskels resp. seiner nervösen 
Elemente zugrunde liegen. 


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Viele dieser Fälle bessern sieb im Laufe der Zeit und erlangen ihre 
Arbeitsfähigkeit ganz oder teilweise wieder. Andere verschlimmern sich, wie wir 
oben gesehen haben. 

Im ganzen muss man deshalb mit der Diagnose von reiner Herzneurose 
recht vorsichtig sein; namentlich bei schweren Traumen lassen sich die zurück- 
bleibenden Erscheinungen von Herzunruhe, Herzklopfen, Angstanfällen usw. bei 
längerer Beobachtung des Leidens in vielen Fällen auf organische Veränderungen 
des Herzmuskels zurückführen. 


Schlusssätze. 

Im Anschluss an Unfälle und teilweise ohne • vorangegangene oder nach¬ 
weisbare Herzerkrankung sind beobachtet worden: 

1. durch Verschleppung von ansteckungsfähigen Stoffen aus eitrigen Wunden 
und Entzündungen der Peripherie, Erkrankungen der Herzblätter und der Herz¬ 
klappen. Gelegentlich dürften auf dem gleichen Wege auch Erkrankungen des 
Muskels zustande kommen können; 

2. infolge von stumpfer Gewalteinwirkung auf die Brust und speziell die 
Herzgegend: 

a) Blutungen in den Herzbeutel, Zerreissung der inneren und äusseren 
Herzblätter sowie der Klappen, Blutungen mit und ohne Zerreissung und an¬ 
schliessend die Folgen, welche bei solchen Verletzungen aufzutreten pflegen, 

b) Zerreissungen der Herzmuskulatur mit Blutungen und anschliessenden 
nekrotischen Schwielen, 

c) einfache Myodegeneratio mit Insuffizienz des Herzens, 

d) anscheinend nervöse Störungen der Herztätigkeit zunächst ohne Ver- 
grösserung des Herzens und ohne Symptome einer Klappenerkrankung. An¬ 
schliessend an diese anscheinend nervösen Störungen wurde im Laufe einiger 
Jahre vereinzelt eine Vergrösserung des Herzens mit beginnender Arterio¬ 
sklerose konstatiert; 

3. im Anschluss an übermässige Anstrengung Insuffizienz des Herzens mit 
Dilatation, vereinzelt auch ähnliche Erkrankungen, wie sie durch äussere stumpfe 
Gewalteinwirkung entstehen. Man wird bei diesen in ihrer Ätiologie umstrittenen 
Erkrankungen an die Herzdilatation durch den Valsalvaschen Versuch und 
auch an Blutungen denken müssen, wie wir sie beispielsweise an den Gefässen 
der Conjunctiva auch ohne den Nachweis einer Erkrankung infolge von Pressen 
und Husten gelegentlich sehen; 

4) im Anschluss an schwere Kopf- und Rückenverletzungen das 
frühzeitige Auftreten einer durch andere Ursache nur schwer zu erklärenden 
Arteriosklerose und Herzvergrösserung. Man wird an einen Zusammen¬ 
hang der Arteriosklerose mit dem Unfall aber nur dann denken können, wenn 
es sich um einen jugendlichen Menschen handelt, bei dem eine andere wesentliche 
Ursache für die Entstehung einer Arteriosklerose ausgeschlossen ist, und der 
Betreffende vor dem Unfall völlig gesund war und höchstwahrscheinlich nicht 
an einer Gefässerkrankung litt; 

5. in der grössten Mehrzahl der Fälle bestand schon vor dem Unfall 
ein Herzleiden, das aber infolge desselben eine mehr oder weniger grosse, 
teilweise auch rückgängig werdende Verschlimmerung erfuhr; 

6. bei der versicherungstechnischen Beurteilung des Einzelfalles wird. der 
Arzt sich bemühen müssen, die nur dem Unfall zur Last fallenden Herz¬ 
erkrankungen von den anderen zu trennen. Für die Fälle, welche schon 
vorher herzkrank waren, wird zu erwägen sein, ob das Herzleiden nicht 
in dem Augenblick des Unfalls schon eine Minderung der Erwerbs- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


fähigkeit bedingte, welche dem Unfall nicht zur Last gelegt Werden kann. 
In einzelnen Fällen zeigt der Rückgang der dem Unfall zur Last fallenden Er¬ 
scheinungen und die wieder ein tretende frühere Erwerbsfähigkeit, dass auch bei 
geschädigten Herzen die Einwirkung stumpfer Gewalt auf den Brustkorb nicht 
immer von dauernden Schädigungen gefolgt ist. 

Litterator. 

1) Corvisart, Essai sur les maladies des 16sions du coeur et des gros vaisseaux. 
Paris 1806. 

2) Peacock, On some of the causes and effects of valvul. diseases of the heart. 
London 1865. 

3) Fischer, v. Lahgenbecks Archiv Bd. IX, S. 571. 

4) Schuster, Zeitschrift für Heilkunde 1880, S. 417. 

4a) Fraentzel, Oie idiopathischen Herzvergrösserungen. Berlin 1889. 

5) Litten, Berliner kl. Wochenschrift 1897. 

, 6) Reubold, Friedreichs Blätter für gerichtliche Medizin Bd. 41, 1890. 

7) Bose, Deutsche Zeitschrift für Chirurgie Bd. XX, S. 319. 

8) Hochhaus Deutsches Archiv für kl. Med. Bd. 51, S. 10. 

9) Biedinger, Monatsschr. für Unfallheilkunde 1894, S. 351. 

10) Schütz, Monatsschr. für Unfallheilkunde 1894, S. 269. 

11) Heidenhain, Deutsche Zeitschr. für Chirurgie Bd. 41. 

12) Ebbinghaus, Deutsche Zeitschr. für Chirurgie Bd. 66. 

13) Krehl, Nothnagels Pathol. und Therapie Bd. 15. 

14) Bömberg, Herzkrankheiten. 

15) Hoffmann, Kongress für innere Medizin. Wiesbaden 1902. 

16) Doms, Handbuch der Militärkrankheiten 1899, Bd. 2 und Monatsschrift für Unfall¬ 
heilkunde 1896, S. 309. 

17) Stern, Die traumat. Entstehung innerer Krankheiten. 

18) Erckelentz, Zeitschr. f. kl. Medizin Bd. 44. 

19) Jorns, Münchener med. Wochenschr. 1902. 

20) Strauss, Charite Annalen, 25. Jahrgang. 

21) Schlecht, Monatsschr. f. Unfallheilkunde 1908, Nr. 10. 

22) Casper, Handbuch der gerichtl. Medizin 1857. 

23) Luckinger, Münchener med. Wochenschr. 1893, Nr. 18. 

24) Jessen, Monatsschr. f. Unfallheilkunde 1898, S. 241. 

25) Thiem, Monatsschr. f. Unfallheilkunde 1896, S. 65. 

26) Kantorowitz, Dissertation, Berlin. 

27) J,ochmann, Monatsschr. f. Unfallheilkunde 1902, Nr. 9. 

28) Bosenbach, Archiv für exp. Path. 1878, Bd. 9. 

29) Werner, Würtenb. Korrespondenzbl. 1869, Bd. 39. 

30) Külbs, Grenzgebiete der Medizin und Chirurgie Bd. 19, Heft 4, 1909. 

31) Bonome, Ziegler Beiträge V, S. 267. 

32) Riegel, Zeitschr. f. kl. Med. Bd. XIV, S. 328. 

33) Lennhoff, Kongress f. innere Medizin. Wiesbaden 1902. 

34) Lentz, Monatsschr. f. Unfallheilkunde, 1899, Nr. 7. 

35) Jürgensen, Nothnagels Pathol. und Therapie. 

36) De la Camp, Zeitschr. f. kl. Medizin, Bd. 51, 1904. 

37) Schott, Zur akuten Überanstrengung des Herzens. Wiesbaden und Kongress f. innere 
Medizin 1908. 

38) Moritz-Dietlen, Münchener med. Wochenschr. 1908, Nr. 10 u. 14. 

39) Raab, Münchener med. Wochenschr. 1909, Nr. 11. 

40) Eichhorst, Bd. I, 1887. 

41) Feilchenfeld, Monatsschr. f. Unfallheilkunde 1906, Nr. 8. 

42) Schuster, Kongress f. Versicherungsmedizin 1906. 

48) Oppenheim, 

44) Goldscheider, Berl. kl. Wochenschr. 1906, Nr. 7. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


455 


45) Berblinger, Deutsch, med. Wochenschr. 1910, Nr. 28. 

46) M. B. Schmidt, Münchener med. Wochenschr. 1902, Nr. 88. 

47) E. Fraenkel, Münchener med. Wochenschr. 1905, Nr. 15. 

48) Ziemke, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Medizin u. öffentl. Sanitätswesen 1908, Bd. 35, 
Snppl. 

49) Gross, Mitteilungen aus dem Grenzgebiet d. Medizin u. Chirurgie 1901, Bd. 8. 

50) Kotschenreuther, Deutsch, med. Wochenschr. 1908, Nr. 51. 

51) Henny, Korrespondenzbl. f. Schweizer Ärzte 1907, zitiert nach Berblinger. 

52) Fahr, Biolog. Abteil, des Hamburger ärztl. Vereins 1908, Münchener med. 
Wochenschr. Nr. 22. 

58) Ostern, Münchener med. Wochenschr. 1910, Nr. 15. 

54) Chvostek, Wiener med. Presse 1877. 


Kastration als Unfallfolge. 

Von Prof. Fürbringer in Berlin. 

Die Fülle des Materials, das unsere Litteratur der Unfallkrankheiten in 
Lehrbüchern und sonstigen Abhandlungen in bezug auf die Beurteilung der Be¬ 
deutung des Verlustes beider Keimdrüsen bietet, ist nicht so ergiebig, als dass 
nicht die Vermehrung der Kasuistik begründet wäre. Dies uiu so mehr, als 
noch vor drei Jahren C. Kaufmann in der dritten Auflage seines bekannten 
Handbuchs der Unfallmedizin registriert, dass das Reichs-Versicherungsamt nach 
dem ihm vorliegenden Spruchmateriale noch nicht Gelegenheit hatte, diese Unfall¬ 
folge zu beurteilen. Diese Lücke möchte ich durch Mitteilung zweier Gutachten 
ausfüllen, die ich der genannten Behörde vor neun und acht Jahren in der 
Unfallversicherungssache des Bergmanns P., eines Italieners, erstattet habe. Der 
Mann hatte Ende 1899 durch Ausgleiten und Fall mit dem Unterleib auf eine 
Schiene eine Hodenquetschung erlitten. Das erste Gutachten wurde darüber 
verlangt, ob anzunehmen sei, dass das tuberkulöse Leiden des Klägers durch den 
Betriebsunfall entstanden oder als verborgenes beschleunigt und dadurch in die 
Erscheinung getreten sei, das zweite darüber, ob durch den glatten Verlust 
der Hoden ein Verletzter in seiner Erwerbsfähigkeit dauernd be¬ 
schränkt sei und wie hoch sich diese Beschränkung im allgemeinen 
beziffere. Es handelte sich also zunächst um die Vorgeschichte des Falles, die 
einen Beitrag zur Kenntnis der traumatischen Hodentuberkulose darstellt, gleich¬ 
wohl des Interesses nicht völlig entbehren dürfte, während das Reichs-Ver¬ 
sicherungsamt durch die spätere, mehr allgemein gefasste Frage einen Aufschluss 
im Sinne des Titelthemas von ärztlichem Standpunkt bezweckte. Ich gebe zu¬ 
nächst die beiden Gutachten fast vollständig, dem Wortlaut nach, jedenfalls ohne 
wesentliche Auslassungen wieder, nicht ohne auf die in der längeren Zwischen¬ 
zeit erfolgte Erweiterung der einschlägigen Litteratur zu verweisen, die ich, soweit 
sie die Hauptfrage betrifft, zum Schluss berücksichtigen werde. 

Die Beurteilung des Falles ist, führte ich aus, schwer und doppelt misslich, 
da eine ärztliche Examination und Untersuchung des — fernen — Klägers 
meinerseits nicht stattlinden kann. Immerhin bin ich unter möglichster Würdigung 
der Bekundungen der Sachverständigen Dr. L. und R. zu der Überzeugung ge¬ 
langt, dass die höhere Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenhang zwischen 
Unfall und Krankheit spricht Die Gründe sind folgende: 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Gerade in der Geschichte der Hodentuberkulose *) spielt das Trauma, ins¬ 
besondere die Quetschung des Organs, eine wichtige ursächliche Rolle. Nach 
den vorhandenen Statistiken darf man etwa ein Viertel der Fälle des Organ¬ 
leidens für Verletzungen verantwortlich machen. Entweder sind die Betroffenen 
bis zum Unfall ganz gesund — es bedarf also nicht einmal der tuberkulösen 
Veranlagung — oder sie leiden an einer verborgenen Hodentuberkulose sei es 
mit oder ohne Tuberkulose anderer Organe, wie der Samenblasen, Vorsteher¬ 
drüse, Blase, Niere, Lungen, des Knochensystems. 1 2 3 ) 

Welcher dieser Fälle hier vorliegt, lässt sich dem Akteninhalt mit Bestimmt¬ 
heit nicht entnehmen. Da keiner der Gutachter etwas von dem Ergriffensein 
anderer Organe von der Krankheit erwähnt und des Klägers Angabe, dass er 
auch nach der operativen Entfernung des zweiten, rechten Hodens als vollkommen 
gesund und arbeitsfähig befunden worden, nicht widerlegt ist, muss als wahr¬ 
scheinlich angenommen werden, dass es sich um eine primäre selbständige Hoden¬ 
tuberkulose ohne anderweite Erkrankung gehandelt hat. Solche Fälle sind in 
der Tat nicht gar selten. 

Des weiteren bieten die Gutachten der Drr. L. u. R. keine genügende Unter¬ 
lage zur Entscheidung der Frage, ob die Tuberkulose des erstergriffenen (linken) 
Hodens am Unfalltage bereits vorhanden gewesen oder nicht Ich kann nicht, 
der Wahrscheinlichkeitsbejahung des Letztgenannten ohne weiteres beitreten, 
da, ganz abgesehen von dem fraglichen Charakter des von Dr. L. am 2. Tage 
nach dem Unfall konstatierten „Hautdefekts“ am Hodensack (Verletzung?) 
der zeitliche Verlauf der Hodentuberkulose äusserst verschieden sein kann. Dem 
durch Jahre sich hinziehenden steht das an eine akute Krankheit erinnernde 
Tempo gegenüber, wie ja auch Dr. R. selbst von einem verhältnismäßig schnellen 
Verlauf spricht Zu berücksichtigen ist endlich, dass dieser Sachverständige für 
die Zeit seiner Beobachtung eine „starke Schwellung“ konstatiert, während sein 
Kollege am 14. Dezember 1899 eine Vergrösserung des linken Hodens eigens 
ausschliesst 

Hiernach muss ich die grössere Wahrscheinlichkeit der Voraussetzung zu¬ 
weisen, dass P. erst nach dem Unfall seine Hodentuberkulose erworben hat, bzw. 
dieselbe aus dem Stadium der Latenz hei ausgetreten ist. Ebenso ist anzunehmen, 
dass der Kläger in der Tat die in der Unfallanzeige notierte „Quetschung des 
linken Hodens“ erlitten hat, zumal der Zeuge R. die vom Verunglückten gegebene 
Darstellung des Unfalls und die Unterbrechung der Arbeit bestätigt. Es ist also 
sowohl die geeignete Ursache, als die Kontinuität der Erscheinungen gewahrt. 

Aber selbst für den Fall, dass P. schon am Unfalltage an vollentwickelter 
Hodentuberkulose gelitten haben sollte, muss mit Rücksicht auf die Vorgänge 
und den Umstand, dass erst jetzt der Arzt zu Rate gezogen worden, eine wesent¬ 
liche Verschlimmerung des Leidens durch den Unfall als wahrscheinlich erachtet 
werden. Wenn schon die Quetschung den gesunden Hoden tuberkulös machen 
kann, um wieviel mehr muss sie geeignet erscheinen, das bereits vorhandene 
Leiden nach Intensität und Ausbreitung zu steigern! 

Der Übergang der Krankheit auf den andern Hoden — ein ziemlich häufiges 
Vorkommnis*) — hat nach der vorstehenden Erörterung die Tuberkulose des erst- 


1) Es bedarf kaum des Hinweises, dass unter diesem KollektivbegrifF eine ursprüngliche 
und vorwiegende Nebenhodentuberkulose zu verstehen ist. 

2) Oder endlich es handelt sieh um eine solche Tuberkulose bei gesunder Keimdrüse. 

3) Nach neueren Aufschlüssen namhafter Chirurgen ist es wohl in der guten Hüllte der 
Fälle zu beklagen; nach Thiem, der in der zweiten Auflage seines vielbeuutzten Handbuchs 
der Unfallerkrankungen (1000) auf die grosse Häufigkeit der traumatischen Hodentuberkulose 
in den Sanitätsberichteu der preussischen Armee verweist, bleibt es aus Anlass de« ,Jtendez- 


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ergriffenen Hodens zur Voraussetzung. Es ist demnach auch die Tuberkulose 
des rechten Hodens und sein Verlust mit Wahrscheinlichkeit auf den Unfall zu 
beziehen. Dies gilt für die Voraussetzung der Gesundheit des linken Hodens 
wie für diejenige der bereits erfolgten Erkrankung am Tage des Unfalls; denn 
je vorgeschrittener das Leiden, um so grösser die Gefahr des Übergangs auf die 
andere Seite. Diese Gefahr ist offenbar durch die von Dr. F. mit Recht be¬ 
schuldigte Wiederaufnahme der Arbeit erhöht worden. 

Das Rekursgericht hat sich dem Gutachten angeschlossen und die Berufs¬ 
genossenschaft zur Rentengewährung verurteilt 

Der vom Reichs-Versicherungsamt neun Monate später gestellten bereits 
angeführten zweiten Frage habe ich wie folgt entsprochen, nicht ohne voranzu¬ 
schicken, dass sich auf Grund der mir bekannten maßgebenden — spärlichen 
— Literatur und meiner eigenen Erfahrung eine bestimmte Antwort nicht geben 
ließe und die Misslichkeit in der ausserordentlich verschiedenen und innerhalb 
weiter Grenzen unberechenbaren Reaktion des Betroffenen auf den Eingriff liege. 

So viel muss als festgestellt gelten, dass, während die Entfernung eines 
Hodens nur ausnahmsweise von ernsterer Rückwirkung auf das seelische Befinden 
des Mannes sich erweist, die Beischlafsfähigkeit kaum je gestört wird und nur selten 
nervöse Zustände mit Neigung zu hypochondrischer Verstimmung setzt, der 
Verlust beider Keimdrüsen im geschlechtsfähigen Alter regelmäßig die Potenz 
auf hebt. Wenn auch in einzelnen Fällen die Beischlafsfähigkeit eine Zeit lang 
erhalten bleiben kann — ein junger Beamter meiner Beobachtung verfügte selbst 
noch Jahre lang nach der Kastration über ein leidliches Geschlechtsvermögen — 
so bleibt doch das schliessliche Resultat der Verfall der Geschlechtskraft. Dieser, 
also die Impotenz, ist es, welche in einem zwar sehr verschieden beurteilten, 
aber nicht zu unterschätzenden Prozentsatz der Fälle ernstere Störungen des 
Allgemeinbefindens bedingt. Während die Einen sich mit ihrem Defekt bescheiden, 
er ihnen sogar ganz gleichgültig sein kann, versetzt Andere das Gefühl der ver¬ 
lorenen Manneskraft, der Schmerz, dem Weib nicht das sein zu können, was es, 
zumal in der Ehe, billig erwarten kann, in depressive, ja melancholische Zustände. 
Sie werden zu verschlossenen, mürrischen Naturen. Einzelne fühlen sich namenlos 
unglücklich und gehen sogar mit Selbstmordgedanken um; zu einem wirklichen 
Versuch ist es in den Fällen meiner Beobachtung indes nicht gekommen. 
(8. Nachtrag). 

Menschen, die sich aus Anlass eines dauernden Defekts nicht glücklich 
fühlen, erleiden meist auch in ihrer Arbeitslust und Energie eine bemerkenswerte 
Einbusse, auch ohne dass greifbare organische Leiden bestehen; es können selbst 
funktionelle Störungen bzw. nachweisbare Grade einer reizbaren Schwäche des 
Nervensystems, auch der Ausdruck des Leidens unter der Form von Niederge¬ 
schlagenheit fehlen. In gleicher Weise tritt uns der Kastrat, der Eunuche, der 
Regel nach als wenig energisches, zur Trägheit geneigtes Individuum ohne Spann¬ 
kraft und Kraftbewusstsein entgegen, ohne des blühenden Aussehens, eines 
annehmbaren Muskelvolumens entbehren, ohne Zeichen der Nervosität oder 
Depression zur Schau tragen zu müssen. 

Zu den genannten, erfahrenen Ärzten nicht unbekannten Folgen treten nicht 
selten direkte, durch die Impotenz unvermittelte Einwirkungen depressiver Art: 
das Gefühl der Belastung mit den Zeichen der vorzeitigen Entmannung, der 
Verstümmelung der Geschlechtsorgane. So mancher Chirurg zögert auch bei 


vous, welches sich die beiden Samenleiter im Vorsteherteil der Harnröhre geben“, nur selten 
bei der Erkrankung des einen Hodens. Übrigens muss auch die Infektion durch die Blutbahn 
anerkannt werden. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwegen Nr. 10/11. 


schweren Krankheitsprozessen im Bereich der Hoden so weit irgend tunlich mit 
ihrer Ausrottung und beschränkt sich auf die Entfernung des Krankhaften, um 
wenigstens dem Träger einen „moralischen Hoden“ zu erhalten (s. u.). 

Es ist also eine, wenn auch nur indirekte Beschränkung der Erwerbsfähig¬ 
keit durch den glatten Verlust der Hoden durchaus nicht von der Hand zu weisen. 
Ihre Dauer dürfte im wesentlichen mit jener der regen Betätigung des Geschlechts¬ 
triebs zusammenfallen. Die letztere ist bekanntlich individuell recht verschieden. 
Im allgemeinen fällt nach meiner eigenen, nicht wenige Fälle umfassenden Alters¬ 
statistik die praktisch bedeutsame Wendung in die Mitte der fünfziger Jahre 
(8. a. Schluss). 

Die Bezifferung der Einbusse an Erwerbsfähigkeit kann nach dem Gesagten 
zwischen 0 und einem hohen Prozentsatz schwanken. Hat man sie bislang mit 
10 bis 50 °/ 0 angesetzt, 1 ) so muss bemerkt werden, dass eben die Eigenart des 
Einzelfalls, deren Ergründung auf grosse, ja unüberwindliche Schwierigkeiten 
stossen kann, entscheidet. 

Ob es sich im vorliegenden Falle, dessen Beurteilung für mich aus Anlass des 
Abgangs einer persönlichen Untersuchung doppelt misslich ist, wie Med. Bat F. 
meint, um einen „geriebenen Simulanten schlimmster Sorte“ handelt, muss ich 
dahingestellt sein lassen Dass aber aus dem negativen Befunde des Sachver¬ 
ständigen noch nicht folgt, dass B. „vollkommen gesund und arbeitsfähig ist und 
seine Angaben nach keiner Richtung hin Glauben verdienen“, begründen die 
vorstehenden Ausführungen; desgleichen die Unzulässigkeit der Annahme des 
Gutachtens von Dr. M., dass der Defekt keinen wesentlichen Einfluss auf die 
körperliche Übungskraft hat. Übrigens hat dieser Sachverständige, indem er 
dem „Invaliden“ 25% Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zuerkennt, der nötigen 
Vorsicht trotz seiner Wahrnehmungen und Erfahrungen Raum gegeben. Auch 
das kurze Gutachten des D. A. lässt, zumal im italienischen Urtext, eine gewisse 
Reserve nicht vermissen. Die Anschauung des Dr. B. steht der Hauptsache nach 
mit meinen Ausführungen nicht im Widerspruch, wenn ich auch das Verbot einer 
sitzenden Beschäftigung nicht anzuerkennen vermag und mir„65%“ besonders ange¬ 
sichts des durch Med.-Rat. F. festgestellten heiteren geselligen Verkehrs hoch 
gegriffen erscheint. Aber eine konkrete Zahl kann ich nach Lage der Sache 
nicht wagen. 

Das Reichs-Versicherungsamt hat das vorstehende Gutachten zur Grundlage 
seiner Entscheidung gemacht und dem Verletzten die von der Berufsgenossenschaft 
aufgehobene Rente von 33 V 3 % belassen. — 

Ich glaube kaum, dass ich heutzutage zu einer wesentlich anderen Fassung 
der beiden Gutachten gekommen oder gar sachlich erheblich abgewichen wäre. 
Gleichwohl meine ich anf einen kurzen Nachtrag nicht verzichten zu sollen, 
der, zumal an der Hand des einschlägigen Inhalts der genannten neuen Auf¬ 
lagen der Lehrwerke von Kaufmann und Thiem, sowie des grossen v. Frisch- 
Zuckerkandl’schen Handbuches der Urologie (Wien 1906), endlich eigener, 
späterer Erfahrungen bestätigende und abweichende Ergänzungen birgt. 

1) Dem Gutachten angehörige Anmerkung: Die einschlägige Literatur ist noch sehr 
päriich. Rieger plädiert für eine Rente von mindestens 50%, trotzdem in seinem Falle von 
gemütlicher Depression in gewöhnlichem Sinne nichts zu bemerken gewesen. Blasius, der 
desgleichen seelische Verstimmung (deren Schwere er auch von Fall zu Fall bewertet wissen 
will) in seinen Fällen vermisste, erachtet eine Rente von 10 bis 15 % als der Billigkeit ent¬ 
sprechend, da „dem Betroffenen ein gut Teil der Lebensfreudigkeit verloren geht, er auch keine 
Lebensgefährtin nehmen kann, welche zurZeit der Krankheit für ihn sorgen könnte.“ Krafft- 
Ebing hält das Geschlechtsleben für den wichtigsten Impuls zur Betätigung der Kräfte und 
zur Erwerbung von Besitz. Die Strafgesetzgebung ahndet eine Körperverletzung mit der Folge 
der Zeugungsunfähigkeit sehr schwer. • 


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Während das die Mittelsätze für die Rentenbemessung der Arbeiterunfall¬ 
versicherungsanstalt für Niederösterreich festlegende „Wiener Schema“ die Er¬ 
werbsunfähigkeit bei Verlust beider Hoden mit 16 2 / 3 °/ 0 einschätzt, lehnt das 
Schweizerische Bundesgericht eine Minderung der Arbeitsfähigkeit und damit 
eine Entschädigung ab, sofern erstere nicht nachgewiesen ist oder ein schweres 
Verschulden des Arbeitgebers vorliegt. 

Die Kasuistik betreffend verweisen wir auf die bereits angedeutete, 14 Jahre 
zurückliegende Abhandlung von Blasius (diese Monatsschrift 1896 S. 264) und 
holen nach, dass Schindler im Jahre 1891 einen dem unsrigen ähnelnden Fall 1 ) 
begutachtet hat, ohne der Kastration als solcher eine Entschädigung zuzubilligen, 
da sie so gut wie keine Erwerbsbeschränkung bedinge. Hingegen empfiehlt 
Thiem in einem neueren, eigenen, a. a. 0. mitgeteilten, einen 28jährigen Arbeiter 
betreffenden Falle eine Rente von 50%. Derselbe entspricht, von einem inter¬ 
kurrenten Spitzenkatarrh abgesehen, desgleichen dem unsrigen: Sturz vom Rade 
mit Quetschung des rechten Hodens, der nach 4 Monaten wegen Tuberkulose 
exstirpiert wird; zwei Monate später Entfernung auch der linken Keimdrüse. 
Danach Geschlechtstrieb angeblich erloschen. Thiem hält übrigens die Ent¬ 
schädigungsfrage für eine mehr vom Richter als vom Arzt zu entscheidende, 
da eine tatsächliche physische Arbeitsbeschränkung nicht eintrete, und es sich 
nur um eine seelische Bedrückung im zeugungsfähigen Alter handle. „Wenn 
nur der Verlust der Zeugungsfähigkeit den Entschädigungsgrund bildet, so müsste 
in einem gewissen Alter die Rente eingestellt werden können. In welchem aber?“ 

Man sieht, das Maß der Übereinstimmung ist noch gering und es bedarf 
ausgiebiger weiterer ärztlicher Forschung zur Behebung der Unsicherheit Wie 
wenig die Frage mit einer optimistischen Ablehnung schlimmer Folgen des Ver¬ 
lustes beider Testikel im allgemeinen abgetan werden darf, erhellt auch aus der 
Haltung der erfahrenen Autoren v. Winiwarter und v. Frisch in dem ge¬ 
nannten Handbuch der Urologie. Gegenüber den Parteigängern für die beider¬ 
seitige Kastration (aus Anlass der tuberkulösen Erkraukung der Hoden), die 
weder auf den psychischen wie physischen Zustand der Operierten einen nach¬ 
teiligen Einfluss übe — die Kastrierten Socin’s seien „fröhliche Leute“ geblieben, 
in 9 von 14 Fällen habe sich die Potenz und der Geschlechtstrieb als normal 
behauptet 2 ), und nur ein Patient psychische Störungen gezeigt — verweist der 
erstgenannte Sachverständige auf gewichtige Gegenstimmen mit dem Anfügen: 
„Ich habe, wenn ich einem Patienten die Kastration vorschlagen muss, stets das 
Gefühl, dass ich ihm von etwas spreche, was weder er noch ich in seiner ganzen 
Bedeutung fassen kann.“ Und v. Frisch hebt mit Nachdruck die zahlreichen 
Nebenwirkungen von äusserst fataler Bedeutung hervor, die schweren Schädi¬ 
gungen des Allgemeinbefindens und Störungen der Psyche, das postoperative 
Siechtum der älteren Leute, endlich richtige Geisteskrankheiten. Auch er ge¬ 
denkt der begründeten Bestrebungen der Korrektur der tiefen seelischen Depression 
der Kastrierten durch die in unserm Gutachten erwähnten „moralischen“ und 
zwar künstlichen Hoden aus Metall, Hartgummi, Zelluloid oder Paraffin. 


1) Derselbe findet sich in dieser Monatsschrift 1895 (8. 247) und ist u. a. in der 5. Auflage 
des L. Beckerschen Lehrbuchs der ärztlichen Sachverständigentätigkeit (1907) in etwas abge¬ 
kürzter Form abgedruckt: 44 jähriger Arbeiter mit Quetschung des linken Hodens; zwei Monate 
später Kastration, da auch der rechte Hoden tuberkulös erkrankt war. Heilung bis auf eine 
empfindliche Narbe und geringe Sekretion; nur wegen dieser Unfallfolgen spricht sich der 
Sachverständige, der eine akute Verschlimmerung der bereits vorhandenen Hodentuberkulose 
durch den Unfall angenommen, für 15 % Entschädigung aus. Die Genossenschaft gewährte 25°/ 0 . 

2) Und zwar, wie ich mit Befremden entdeckt, bei einer Beobachtungszeit bis zu 10 und 
20 Jahren. Das dürfte eine zufällige Häufung ungewöhnlich günstiger Fälle bedeuten. 


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460 Mod ata schrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Solche Auslassungen stehen durchaus im Einklang mit meinen eigenen 
Erfahrungen, nach denen, wie schon angeführt, nur ein Teil der Impotenten mit 
schweren Rückwirkungen ihres Leidens auf das seelische Befinden zu kämpfen 
hat. Gegen den Anspruch v. Gyurkovechkys in seiner Pathologie und Therapie 
der männlichen Impotenz (Wien und Leipzig 1897), dass der Verlust der Beischlafs¬ 
fähigkeit eine sehr schwere Krankheit sei, deren Träger mit geringen Ausnahmen 
unser Mitleiden herausforderten und meist an Selbstmord dächten, muss ich nach 
wie vor Verwahrung einlegen. Andererseits habe ich auf Grund meiner seit 
Abgabe des Gutachtens erweiterten Eigenerfahrung das letztere in zwei Punkten 
zu modifizieren: Dass ich einen Selbstmord noch nicht erlebt, vermag ich aus 
Anlass dieses erschütternden Ereignisses bei einem von mir vor einigen Jahren 
beratenen Impotenten nicht mehr aufrecht zu erhalten; und die durchschnittliche 
Grenze des Abschlusses des praktisch bedeutsamen Geschlechtslebens muss ich 
mindestens in das Ende (statt in die Mitte) des 6. Lebensjahrzehnts setzen, mit 
der Maßgabe, dass ganz potente gesunde Sechziger, welche aus Bedürfnis die 
eheliche Pflicht regelmäßig leisten, keineswegs dünn gesät sind. Diese auf 
nicht spärliche Erfahrungen in der eigenen Klientel gestützte Korrektur gilt 
vorwiegend der erwähnten Stellungnahme Thiems zur Einstellung der Rente 
für die der Zeugungsfähigkeit durch die Kastration verlustig Gegangenen. 

Nachtrag. Wie ich eben entdecke, hat J. Riedinger den Riederschen 
Fall 15 Jahre nach dem Unfall unter genauer Schilderung begutachtet (Ztschr. 
f. orthopäd. Chir. 1910 S. 419) und die Erwerbsbeschränktheit wegen Änderung 
der gesamten körperlichen Konstitution und Minderwertigkeit als Mann unter 
Berücksichtigung der Gewöhnung an den Zustand auf 40°/ 0 veranschlagt Das 
Reichsversicherungsamt billigte dem nunmehr 30jährigen impotenten Verletzten 
hinsichtlich seiner Entmannung eine Dauerrente von 50 °/ 0 zu. — Auch der von 
Stieda im Jahre 1908 in den D. mediz. Wchschrft. (No. 13) mitgeteilte Fall 
(Kastration im 15. Jahre wegen roher Quetschung der Hoden; Potenz im 30. Jahre 
erhalten) ist bemerkenswert 


Zur Frage des typischen Bicepsrisses. 

Von Professor Dr. Liniger-Düsseldorf. 

(Mit 11 Abbildungen.) 

In Band 101 der Deutschen Zeitschrift für Chirurgie — Jahrgang 1909 — 
erschien eine Monographie von Professor Ledderhose-Strassburg „Zur Frage 
der Ruptur des Biceps bracchii“, die berechtigtes Aufsehen erregte. Für mich 
hatte die Arbeit ein ganz besonderes Interesse, beschäftigte ich mich doch schon 
seit vielen Jahren, namentlich aber seit meiner Übersiedelung nach Düsseldorf 
— 1906 — als ärztlicher Berater der Landes-Versicherungsanstalt Rheinprovinz 
und der Rheinischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, eingehend mit 
dieser Muskelaffektion. Mir war bei den Untersuchungen von Invaliden und 
alten Unfallverletzten das sehr häufige Vorkommen der in der Litteratur als 
„Ruptur des Biceps“ beschriebenen Veränderung der Beugemuskulatur des Ober¬ 
arms aufgefallen. Die Leute hatten meist keine Ahnung von diesem Leiden. 
Es mussten hier besonders krankhafte Prozesse eine Rolle spielen, die bisher 
nicht bekannt waren. Hier hat die Arbeit von Ledderhose Licht gebracht 


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461 


Er kommt za Schiassfolgerangen, von denen ans die nachstehenden besonders 
wichtig erscheinen: 

1. Die Dislokation des äasseren Bizepsbaaches, wie sie als Folge einer 
Bizdpsrnptur häufig beschrieben und wiederholt abgebildet worden ist, kommt 
weitaus am häufigsten spontan zustande als Folge von Kontinuitätstrennung, 
Defekt und Verlagerung der langen Bicepssehne, verursacht durch Arthritis 
deform ans des Schultergelenks. Sie stellt eine Gewerbekrankheit dar. 

2. Das Vorkommen einer direkten, rein traumatischen Bizepsruptur, d. h. 
einer Ruptur der durch krankhafte Prozesse nicht bereits geschädigten Biceps¬ 
sehne, muss bezweifelt werden. 

Die I. Feststellung ist auch nach meinen Beobachtungen unzweifelhaft zu¬ 
treffend; in der weitaus grösseren Mehrzahl der Fälle kommt die als Ruptur 
des musculus hiceps bracchii beschriebene Formveränderung der Beugemusku¬ 
latur des Oberarmes in der angegebenen Weise spontan zustande. Meist han¬ 
delt es sich um alte, abständige Leute. Der Abriss der Sehne erfolgt bei der 
gewöhnlichen Arbeit, er macht nur wenig oder gar keine Beschwerden, die Be¬ 
troffenen arbeiten ruhig weiter. Äusserliche Anzeichen einer Verletzung wie 
Blutunterlaufung, Schwellung, Schmerzen usw. sind nicht vorhanden. Dem gan¬ 
zen Vorgang wird überhaupt keine Bedeutung beigelegt. — Ich habe 81 der¬ 
artige Fälle gesammelt, bei 16 Arbeitern war der Bicepsriss doppelseitig. — 
Dann kommen Fälle vor, in denen Arbeiter bei der Verrichtung der gewöhn¬ 
lichen Tätigkeit, aber doch bei einer Arbeit, die erhebliche Anforderungen an 
die Kraft der Arme stellt, z. B. beim Heben von schweren Gegenständen, plötz¬ 
lich einen stechenden Schmerz im Oberarm bezw. in der Schulter verspüren. 
Sie können nicht mehr so recht Weiterarbeiten und ziehen, wenn auch gewöhn¬ 
lich nicht sofort, den Arzt zu. In der weitaus grösseren Mehrzahl dieser Fälle 
ergibt die Untersuchung neben dem Bicepsriss das Bestehen einer Arthritis de- 
formans im Schultergelenk. Die lange Bicepssehne war zweifellos schon aufge¬ 
fasert, also in ihrer Widerstandsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt, sie riss dann 
bei der schweren Arbeit. Es handelt sich hier um diejenigen Fälle, die Ledder¬ 
hose als „spontan traumatisch“ bezeichnet. 

Diese Bicepsrisse sind hinsichtlich ihrer Entschädigungspflicht etwa ähn¬ 
lich zu beurteilen wie Leistenbrüche. Der Leistenbruch kann ja nur entstehen, 
wenn der Leistenkanal erweitert und geschwächt, sowie ein Bruchsack vorhan¬ 
den ist. Der Rentenanspruch wird bei den Leistenbrüchen aus dem Grunde ab¬ 
gewiesen, weil die Arbeit den Rahmen des Betriebsüblichen nicht überschritten 
hat und die ganzen Veränderungen in der Leiste die allmähliche Entwickelung 
des Leidens beweisen. Dabei ist es an und für sich nicht einmal von wesent¬ 
lichem Belang, ob der Mann die Arbeit sofort ausgesetzt und den Arzt sofort 
hinzugezogen hat Der eine Arbeiter ist eben empfindlicher wie der andere. 
Der eine wird trotz der Schmerzen Weiterarbeiten und den Arzt nicht sofort 
zuziehen, der andere wird, trotzdem er vielleicht geringere Schmerzen hat, die 
Arbeit sofort niederlegen und sich an den Arzt wenden. Das ist individuell 
sehr verschieden. 

Beim Bicepsriss ist es ganz ähnlich. Vor allen Dingen muss der Arzt das 
Schultergelenk untersuchen; sind Anzeichen von Arthritis deformans vorhanden, 
so wissen wir, dass eine ausgesprochene Anlage zum Bicepsriss Vorgelegen hat 
Es ist dann noch die Frage zu erörtern, ob die Arbeit abnorm schwer war und 
ob sich bei derselben ein wirklicher Unfall, der einen Muskelriss herbeiführen 
konnte, ereignet hat, so z. B. plötzliche Überdehnung des angespannten Muskels. 
Einzelne dieser Fälle werden entschädigt werden müssen. 

Von diesen beiden Gruppen, in denen die Arthritis deformans die aus- 


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schlaggebende Rolle spielt und bei denen es sich durchweg um bejahrte Leute 
handelt, sind grundverschieden die Fälle, die bei jungen kräftigen Leuten be¬ 
obachtet werden, die ein vollständig gesundes Schultergelenk haben. Hier haben 
wir es zweifellos mit entschädigungspflichtigen Unfällen zu tun. Während 
nun Ledderhose unter seinen Fällen nur ältere Leute hat, der jüngste ist 47 
Jahre alt, verfüge ich über eine Reihe von Bizepsverlagerungen bei weit jün¬ 
geren Leuten. In all diesen Fällen fanden sich auch die typischen Symptome 
einer frischen Verletzung: Blutunterlaufung, Schwellung, grosse Druckempfind¬ 
lichkeit, Funktionsunfähigkeit des betreffenden Gliedes. Die Leute haben auch 
die Arbeit sofort ausgesetzt und sofort ärztliche Hilfe nötig gehabt. 

Eine ganz besonders interessante Gruppe bilden unter diesen Fällen die 
Tafelglasbläser. Die Veränderungen am Biceps bracchii und zwar in all ihren 
Sonderheiten, fand ich bei diesen Arbeitern. In all diesen Fällen war der linke 
Arm betroffen. Es handelt sich bei den Tafelglasbläsern um verhältnismässig 
junge, sehr muskulöse Leute, bei denen der linke Arm und das linke Bein stär¬ 
kere Entwickelung der Muskulatur infolge der eigenartigen Beschäftigung auf¬ 
weisen. Die linksseitige Arm- und Beinmuskulatur ist durchschnittlich 1—2 cm 
stärker im Umfange als die rechte. Diese Tatsache war mir schon früher bei 
der gelegentlichen Untersuchung von verletzten Tafelglasbläsem aufgefallen und 
sie wurde mir auch später von Ärzten, die die betreffenden Arbeiter in der 
Krankenkasse hatten, bestätigt Die stärkere Entwickelung der linksseitigen 
Körpermuskulatur entsteht dadurch, dass der linke Arm und das linke Bein 
beim Schwenken und Blasen die schwer belastete Glaspfeife hauptsächlich 
stützen und tragen müssen. Bei der firagl. Arbeit steht der Tafelglasbläser auf 
einem erhöhten Arbeitstische und nimmt mit einer etwa 1 l j 2 m langen schweren 
eisernen Pfeife die Glasmasse (Kugel) aus dem Schmelzofen heraus und legt sie 
auf den Schwengel. Die Glasmasse, die an dem unteren Ende der Pfeife haf¬ 
tet, hat ein Gewicht bis zu 50—60 Pfund. Mit der rechten Hand wird das 
Mundstück der Pfeife am Munde zum Blasen festgehalten, während der linke 
Arm in Beugestellung von etwa 120 Grad die Pfeife fasst und mit einem plötz¬ 
lichen Ruck vom Schwengel in den vor dem Tische befindlichen Schwenkgraben 
zum Blasen und Hin- und Herschwenken herunterreisst. Naturgemäss wird der 
linke Biceps bei dem schnellen Herunterreissen vom Schwengel und dem plötz¬ 
lichen Bremsen im Schwünge sehr stark angestrengt und gedehnt. Wir finden 
daher bei diesen Arbeitern häufig Verletzungen des linken Armes, speziell solche 
des musculus biceps bracchii, und hier wieder am meisten die Dislokation des 
äusseren Muskelbauches nach unten. 

Ich habe eine grosse Zahl von derartig verletzten Tafelglasbläsern, sowohl 
direkt nach der erlittenen Verletzung, als auch später, untersucht und mich ein¬ 
gehend mit den Verletzungen und deren Verlauf befasst. Charakteristisch ist, 
dass die Mehrzahl der Leute einen äusserst heftigen und plötzlichen Schmerz 
in der Beugemuskulatur des linken Oberarmes verspürte; es sei gewesen, als ob 
jemand sie mit einem Messer in den Arm gestochen oder als ob jemand mit 
einem heftigen Stockhiebe den Arm getroffen habe. Einige wollen sogar ein 
deutliches Krachen gehört haben. Dann fanden sich blutunterlaufene Stellen 
am Anne. Die Leute mussten die Arbeit sofort aussetzen, meist war auch so¬ 
fort ärztliche Hilfe nötig. Es bestand anfangs erhebliche Beeinträchtigung der 
Erwerbsfähigkeit, es dauerte kürzere oder längere Zeit, ehe die schwere Arbeit 
als Tafelglasbläser wieder aufgenommen werden konnte. 

Zweifellos handelte es sich hier um typische, entschädigungspflichtige Ver¬ 
letzungen. Auch das Reichsversicherungsamt hat in durchaus zutreffender 
Weise die Entstehung der Bicepsruptur bei diesen Arbeitern nicht als eine Ge- 


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werbekrankheit, sondern als Betriebsunfall aufgefasst In den nachstehenden 
Krankengeschichten sind mehrere diesbezügliche sehr interessante Entscheidun¬ 
gen enthalten. 

Dass unter ähnlichen Umständen, wie bei der Arbeit der Tafelglasbläser, 
auch bei anderen Arbeitern der Bicepsriss als typischer Unfall eintreten kann, 
dürfte ohne weiteres erhellen. 

Wie schon bemerkt, fand ich bei den Tafelglasbläsern nicht nur die Dis¬ 
lokation des äusseren Kopfes nach unten, sondern auch in mehreren Fällen die 
Ruptur der distalen Bicepssehne mit Verlagerung der Muskelbäuche nach oben, 
sowie auch Einrisse in die Muskulatur selbst. Wenn einerseits Ledderhose 
zugegeben werden muss, dass auch ohne nachweisbare Anzeichen von Arthritis 
deformans eine solche in ihren Anfängen doch bestehen kann, so ist auf der 
anderen Seite zu betonen, dass eine Arthritis deformans, die schon zur Auffase¬ 
rung der Bicepssehne geführt hat, im allgemeinen auch äussere Zeichen, wie 
Gelenkgeräusche, Muskelatrophie und Gelenkversteifung bieten muss, die bei der 
genauen Untersuchung dem Arzte nicht entgehen können, namentlich dann nicht, 
wenn er hierauf sein besonderes Augenmerk richtet. In mehreren Fällen habe 
ich Leute mit Bicepsrissen der Kontrolle halber gemeinschaftlich mit einer 
grösseren Zahl von erfahrenen Kollegen untersucht und auch bei Vorlesungen 
in der hiesigen Klinik vorgestellt. Das Bestehen einer Arthritis deformans 
konnte in einer Reihe von Fällen jedoch nicht festgestellt werden. 

In Nachstehendem lasse ich zunächst einige Krankengeschichten der Tafel¬ 
glasbläser folgen. 

Einrisse in die Muskulatur des äusseren Kopfes des Biceps links beim 
Glasschwenken. 

Der Tafelglasbläser R. B. aus B., 32 Jahre alt, erlitt am 3. XII. 1904 einen Be¬ 
triebsunfall, den er folgendermassen schildert: „Ich wollte eine schwere Glaswalze aus 
dem Ofen ziehen und im Schwenkgraben schwenken. In dem Augenblick, als ich sie 
nach unten fahren liess, fühlte ich einen stechenden Schmerz im linken Oberarm, ich 
konnte die Walze nicht wieder hochheben und musste die Arbeit einstellen.“ 

B. ging am folgenden Tage zum Arzte, dieser stellte eine „Überanstrengung“ des 
Armes fest und verordnete Einreibungen. Am 12. XII. nahm B. die Arbeit wieder auf, 
musste sie jedoch wegen erneuter Schmerzen im Oberarm sofort wieder einstellen. 

Der Befund war folgender: Der zweiköpfige Oberarmbeugemuskel des linken Armes 
ist an der Grenze zwischen mittlerem und unterem Drittel aussen stark druckempfindlich 
und etwas geschwollen. Man fühlt in der Tiefe Zusammenhangtrennungen mehrerer 
Muskelbündel. Der zusammengezogene Muskel ist schlaffer, als der der rechten Seite 
und seine Kraft ist herabgesetzt. B. hat durch den Unfall mehrere Zerreissungen im 
linken zweiköpfigen Oberarmbeugemuskel erlitten. Die Behandlung bestand in Ruhig¬ 
stellung des Armes, Einreibungen, kalten Umschlägen. 

B. machte im Februar wieder einen Arbeitsversuch, der aber auch misslang, er 
wurd nun vom 1. III. bis 31. V. 1905 in einem medico-mechanischen Institut behandelt. 
Im Entlassungsgutachten wurde eine Rente von 15 °/ 0 vorgeschlagen, da noch eine leichte 
Schwäche des linken Armes, sowie Schmerzhaftigkeit bei Anstrengungen bestand. 

B. war mit dieser Rente zufrieden. Er nahm die Arbeit als Glasbläser 
wieder auf. 

Neues Gutachten vom 1. V. 1906: Ausser den leichten Veränderungen am Biceps 
sind objektiv keine Veränderungen nachzuweisen. Der linke Arm ist nicht geschwächt, 
beide Hände sind stark schwielig verarbeitet. Der Mann hat sich an die noch vorhan¬ 
denen geringfügigen Unfallfolgen gewöhnt. Der Grad der noch bestehenden Erwerbs¬ 
beschränkung beträgt weniger als 10°/ 0 : B. verdient denselben Lohn wie vor dem Un¬ 
fälle. — Die Berufsgenossenschaft hob mit der im ärztlichen Atteste angeführten Be¬ 
gründung die Rente auf, der Mann gab sich mit dem Bescheide zufrieden. 


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Einrisse im äusseren Kopfe des Biceps links beim Glasschwenken. 

Der Tafelglasbläser E. M. aus W., 51 Jahr alt, verspürte am 6. I. 1905 beim 
Herausnehmen der schweren Glaskugel mit der Pfeife aus dem Ofen plötzlich einen 
stechenden Schmerz im linken Oberarm. M. setzte die Arbeit sofort au?; er wurde an¬ 
geblich vom Arzte auf Rheumatismus behandelt, infolgedessen unterblieb zunächst die 
Anmeldung des Unfalles. M. machte er am 19. IX. 1905 Entschädigungsansprüche bei 
der Berufsgenossenschaft geltend. 

Gutachten des behandelnden Arztes vom 24. IX. 1905: Bei der ersten Unter¬ 
suchung zeigten sich an der Beugeseite des linken Oberarmes mehrere blutunterlaufene 
Stellen, die Muskulatur war geschwächt, der Oberarm auf Berührung schmerzhaft Die 
Diagnose lautete auf Muskelzerreissung in der Beugemuskulatur des linken Oberarmes. 
Durch Massage, Einreibungen und Elektrisieren trat allmählich Besserung ein, so dass 
M. am 15. II. 1905 die frühere Arbeit wieder aufnehmen konnte, jedoch dabei der Unter¬ 
stützung seines Sohnes bedurfte. M. musste noch mehreremale feiern, auch wurde er 
nochmals längere Zeit behandelt. Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Muskeleinriss 
bei der Arbeit am 6. I. 1905 entstanden ist. 

Die Berufsgenossenschaft lehnte den Anspruch des M. ab, da es sich um eine all¬ 
mählich entstandene Erkrankung handele, M. habe die Arbeit schon seit langen Jahren 
verrichtet, die Arbeit sei nur die Gelegenheit des Auftretens des Krankheit gewesen, ein 
Betriebsunfall liege demnach nicht vor. 

Das Schiedsgericht, an das sich M. wandte, stellte zunächst fest, dass die in Frage 
kommende Glaskugel etwa 45 Pfund gewogen hatte und das lange eiserne Rohr, womit die 
Kugel gehalten werde, am oberen Ende gefasst werden müsste, was natürlich schwerer sei. 

Die Berufung wurde am 9. II. 1906 mit folgender Begründung zurückgewiesen: 
Wie von der Arbeitgeberin des M. mitgeteilt wurde, will Kläger vor 3 / 4 Jahren gelegent¬ 
lich einer Beschäftigung, die er schon seit einer langen Reihe von Jahren ausübt, beim 
Herausnehmen einer Glaskugel aus der Trommel, einen Schmerz im linken Oberarm ver¬ 
spürt haben. Der behandelnde Arzt glaubte später eine Muskelzerreissung oder Muskel¬ 
zerrung feststellen zu können, während er den M. zunächst auf Rheumatismus behandelte. 
Da das Leiden bei der gewöhnlichen Beschäftigung des Klägers hervorgetreten ist, hat 
das Schiedsgericht das Vorliegen eines Betriebsunfalles nicht anerkennen können, zumal 
Kläger erst nach 3 / 4 Jahren auf den Gedanken kam, daß jener Vorgang vielleicht als 
Betriebsunfall aufzufassen sei. Das Muskelleiden ist offenbar die allmähliche Folge der 
jahrelangen schweren körperlichen Arbeit, die Kläger als Glasbläser zu verrichten hatte. 

Das Reichs-Versicherungsamt hob durch Entscheidung von 25. V. 1906 Ia 4899/06 
die Entscheidung des Schiedsgerichts und den ablehnenden Bescheid der Berufsgenossen¬ 
schaft auf und erachtete einen Betriebsunfall für vorliegend. 

Begründung: Das R.-V.-A. hat auf Grund der Beweiserhebungen der Vorinstanzen 
die Überzeugung gewonnen, dass der Kläger am 6. I. 1905 im Betriebe eine Muskel¬ 
zerreissung im linken Oberarm erlitten hat, während er im Begriffe war, eine schwere 
glühende Glaskugel aus der Trommel herauszunehmen. Nach der Auskunft der Arbeit¬ 
geberin war die bezeichnete Tätigkeit durchaus an sich geeignet, bei einer etwa zufällig nicht 
glücklichen Handhabung des Rohres, an dessen unterem Ende sich die Glaskugel befindet, 
eine Muskelverletzung zu verursachen, wie denn noch der Firma zwei derartige Fälle 
bekannt sind. Dr. B., in dessen Behandlung M. am 6. I. 1905 kam, hat damals nach 
seinem Gutachten sowohl am linken Oberarm, wie an der Schulter des Klägers verschie¬ 
dene blutunterlaufene Stellen festgestellt, die auf eine Muskelzerreissung schliessen liessen. 
In dem von Dr. B. ausgestellten Krankenschein wird allerdings nach Inhalt der bei den 
Akten befindlichen Abschrift als Krankheit des Klägers Rheumatismus angegeben; hier¬ 
auf kann indessen kein Gewicht gelegt werden, nachdem Dr. B. in seinen verschiedenen 
späteren Gutachten unter genauer Schilderung des Befundes auf das Bestimmteste er¬ 
klärt hat, dass es sich um eine Muskelzerreissung gehandelt habe und dass die Angabe 
in dem Krankenscheine, wenn sie wirklich vorliegen sollte, nur auf einem Flüchtigkeits¬ 
fehler beruhen könne. Der Unfallhergang endlich ist in der vom Kläger angegebenen 
Weise von der Firma bestätigt worden. Nach alledem ist das Leiden des Klägers auf 
einen Betriebsunfall zurückzuführen, für den die Berufsgenossenschaft aufzukommen hat. 


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Die Berufsgenossenschaft gewährte hierauf dem Verletzten eine Bente von 20 °/ 0 ; 
Dr. B. hatte in seinem Gutachten vom 24. IX. 1905 eine solche von 80°/ 0 vorgeschlagen. 
M. gab sich mit der Rente von 20% zufrieden. 

Ein im August 1907 erstattetes Gutachten ergab, dass am linken Arme keine 
wesentlichen Veränderungen mehr aufzuweisen waren, der Arm war in keiner Weise 
mehr geschwächt, die Muskulatur kräftig entwickelt M. verdiente als Glasbläser den¬ 
selben Lohn wie früher. 

Die Berufsgenossenschaft hob daraufhin die Rente vom 1. IX. 1907 ab auf. 

M. legte keine Berufung ein. 

Einrisse im äusseren Kopfe des Biceps links beim Schwenken der Glaswalze. 

Der Tafelglasbläser E. G. aus K., 46 Jahre alt, rutschte am 12. IV. 1905 beim 
Schwenken der Glaswalze mit dem linken Fusse aus und verspürte, als er die Walze 
krampfhaft festhielt, sofort einen stechenden Schmerz in der Beugemuskulatur des linken 
Oberarmes. Der behandelnde Arzt stellte eine Zerreissung der linken Oberarmmusku¬ 
latur fest, der obere Teil des Oberarmes war geschwollen und zeigte verschiedene blut¬ 
unterlaufene Stellen. Der linke Arm wurde bandagiert und später massiert. Da eine 
wesentliche Besserung nicht eintrat, wurde G. dem Krankenhause zu W. überwiesen und 
dort in der Zeit von 19. VI. bis 9. VIII. 1905 mit Massage und medico-mechanischen 
Übungen, ferner mit Faradisation behandelt. 

Der Entlassungsbefund lautet: Offenbar handelt es sich bei G. um einen Abriss 
des äusseren Kopfes des Biceps links. Durch die im Krankenhause vorgenommene Be¬ 
handlung wurde eine derartige Besserung erzielt, dass G. zu leichter und mittelschwerer 
Arbeit entlassen werden konnte. Die linke Oberarmmuskulatur ist noch wesentlich 
ßchlaffer als die rechte und weniger kontraktionsföhig. Schulter-, Ellbogen- und Handgelenk 
sind völlig frei beweglich. Drehung des Armes nach aussen und innen ist unbehindert. 
Eine wesentliche Umfangsdifferenz beider Arme besteht nicht. Bei wohlwollender Schät¬ 
zung dürfte die Erwerbsbeschränkung 40% betragen bis zur Gewöhnung an die Arbeit. 

Die Berufsgenossenschaft lehnte den Fall mit der Begründung ab, dass in dem 
plötzlichen Verspüren von Schmerzen im Oberarm nicht die Merkmale eines Unfalles, 
d. h. eines plötzlichen, zeitlich bestimmbaren, in einem verhältnismässig kurzen Zeitraum 
eingeschlossenen Ereignisses gegeben seien. Die Arbeit sei keine über den Rahmen des 
Betriebsüblichen hinausgehende gewesen; ein in allmählicher Entwickelung begriffenes 
Leiden werde dem Betroffenen, nachdem es einen gewissen Grad erreicht habe, in einem 
bestimmt anzugebenden Zeitpunkt, namentlich bei Gelegenheit der Anstrengung der er¬ 
krankten Teile, zum Bewusstsein kommen. Geschehe dies bei der üblichen Betriebsarbeit, 
so seien damit die Merkmale eines Unfalles beim Betriebe noch nicht gegeben; es müsste 
zur Annahme des ursächlichen Zusammenhanges des Leidens unzweifelhaft dargetan wer¬ 
den, dass ein die normalen Funktionen des Arbeitslebens durchkreuzendes fremdes Ge¬ 
schehnis vorliege; das treffe aber im vorliegenden Falle nicht zu. Im Gegenteile müsse 
aus der Tatsache, dass derartige Leiden gerade bei Tafelglasbläsern, die ihre linke Arm¬ 
muskulatur dauernd anzustrengen genötigt seien, sehr oft aufträten, die gegenteilige An¬ 
nahme gefolgert werden. Aus der Summe der fortgesetzten, schädigenden Einwirkungen 
der Betriebstätigkeit entwickele sich im Laufe der Zeit eine Erschlaffung der Muskeln 
und Bänder des Armes, an die sich endlich bei der gewöhnlichen Arbeit, wie auch bei G., 
eine Zerreissung anschliesse. 

G. beruhigte sich nicht mit der Ablehnung seiner Ansprüche und legte Berufung ein. 

Das Schiedsgericht nahm einen Betriebsunfall an und verurteilte die Berufsgenossen¬ 
schaft zur Zahlung einer Rente von 40% bis zum 1. I. 1906 als höhere Übergangs- und 
Schonungsrente; vom 1. I. 1906 sei eine 20%-ige Rente zu zahlen. 

Der von der Berufsgenossenschaft eingelegte Rekurs wurde als unbegründet zurück¬ 
gewiesen. Die Entscheidung des Reichs-Versicherungsamtes vom 8. IV. 1906 Ia 821/06 
lautet: 

Die Auffassung, dass sich G. lediglich infolge der jahrelangen Einwirkung der 
schweren Arbeit als Glasbläser einen Muskelriss im linken Oberarm zugezogen habe, 
kann nicht als zutreffend erachtet werden. Zunächst fehlt es an einem Anhalt dafür, 
dass der Organismus des Klägers bereits erkrankt gewesen wäre, als der Kläger am 
12. IV. 1905 sich die Verletzung des linken Oberarmes nach seiner Behauptung zuzog, 


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vielmehr spricht die Höhe des von ihm erzielten Tagesarbeitsverdiensfces von durchschnitt¬ 
lich 10,63 M. dafür, dass er völlig leistungsfähig war. Sodann hat an dem bezeichneten 
Tage nach Darstellung des Klägers, welche auf Grund der Ermittelungen, insbesondere 
der ärztlichen Gutachten glaubwürdig erscheint, ein plötzliches, d. h. zeitlich bestimm¬ 
bares, in einem kurzen Zeitraum eingeschlossenes Ereignis stattgefunden, welches seine 
körperliche Gesundheit geschädigt hat, und als Unfall im Sinne der Gesetze aufzufassen 
ist. Wie der Kläger angibt, war er im Begriff, eine Glaswalze auf ein Gestell zu legen, 
rutschte hierbei mit dem linken Fuße aus und machte, um die Glaswalze nicht fallen 
zu lassen, eine besonders kräftige Gegenbewegung mit dem linken Arme, spürte in dem¬ 
selben Augenblick einen heftigen Schmerz im linken Oberarm und musste die Arbeit 
sogleich einstellen. Auch der vom Arzte sofort festgestellte Befund spricht für einen 
Unfall. Hiernach war, da Bedenken gegen die Höhe der vom Schiedsgerichte zugebillig¬ 
ten Entschädigung nicht bestehen, der Rekurs zurückzuweisen. 

Eine Nachuntersuchung am 28. XII. 1906 ergab wesentliche Besserung. Der Be¬ 
fund am linken Arme war völlig negativ, die Muskulatur hatte sich erheblich gekräftigt, 
volle Gewöhnung war eingetreten. Die noch bestehende Erwerbsbeschränkung wurde auf 
höchstens 10°/ 0 geschätzt. 

Die Berufsgenossenschaft stellte die Rente ein, da die Lohnausknnft ergeben hatte, 
dass G. seine frühere Arbeit wieder in vollem Umfange verrichtete und einen Lohnaus¬ 
fall nicht hatte. 

G. gab sich mit der Aufhebung der Rente zufrieden. 

Abriss des äusseren Kopfes des Biceps links beim Glasschwenken. 

Der Tafelglasbläser E. L. aus K., 41 Jahre alt, verspürte am 6. VII. 1900 beim 
Schwenken einer schweren Glaswalze plötzlich einen reissenden Schmerz im linken Ober¬ 
arm. L. konnte den Arm nicht mehr bewegen und musste die Glaswalze fallen lassen. 
Er begab sich sofort zu Dr. B. Dieser stellte einen Abriss des äusseren Kopfes des 
Biceps links fest. Der Arzt hält diese Verletzung für eine verhältnismässig seltene, die 
zuweilen durch Überanstrengung, in diesem Falle nach dem Aufheben der schweren 

Glaswalze, aufgetreten sei. Die Behandlung bestand in Einreiben und Massieren des 

linken Armes. Am 6. X. 1900 nahm L. die Arbeit versuchsweise wieder auf und ver¬ 

diente auch denselben Lohn. Bei der Entlassung aus der Behandlung war bei gestreck¬ 
tem Vorderarm eine deutliche Rille im Biceps oben aussen nachweisbar, während beim 
Beugen desselben die obere Partie des Muskels sich nur wenig zusammenzog, dagegen 
der untere Teil sich apfelförmig vorwölbte. Der linke Arm war um 1 cm geschwächt. 
Der Arzt schlug die Gewährung einer Rente von 38 % % vor - B. konnte jedoch die 
schwere, komplizierte Arbeit als Glasbläser nicht mehr verrichten, er verdiente bei 

leichterer Hilfsarbeit nur die Hälfte wie früher; die Berufsgenossenschaft setzte daher 
eine Rente von 50% fest 

Im Dezember 1901 wurde die Rente auf 33%% gemindert, weil der Arm sich 
gekräftigt und L. nach der eingezogenen Lohnauskunft nur noch einen dementsprechen¬ 
den Lohnausfall hatte. 

Mehrere Nachuntersuchungen ergaben keine wesentliche Besserung. 

Untersuchung vom 7. V. 1904: Muskelriss am linken Oberarm wie früher. Die 
Armmuskulatur hat sich jedoch wesentlich gekräftigt, beide Hände sind stark schwielig. 
Gewöhnung ist erfolgt. Rente 20%. 

Untersuchung vom 6. VII. 1906: Der linke Arm hat sich weiter gekräftigt, die 
Schmerzhaftigkeit bei Druck an der Rissstelle hat nachgelassen, beide Hände sind sehr 
beschwielt. L. verdient wieder als Glasbläser soviel wie die übrigen Arbeiter. Rente 10%. 

L. war mit der Rentenminderung nicht einverstanden. Die Berufung wurde mit 
folgender Begründung zurückgewiesen: 

Das Schiedsgericht hat aus dem einwandfreien Befunde des Dr. T. in B. die Über¬ 
zeugung gewonnen, dass der Zustand des verletzten Armes wesentlich besser geworden 
ist. Hierfür spricht das Nachlassen der Schmerzhaftigkeit an der Verletzungsstelle, die 
Kräftigung der linken Armmuskulatur, sowie die gute Beschwielung der linken Hand, 
welche auf reichliche Übung und Gewöhnung hinweist. Die Herabsetzung der Rente ist 
demnach begründet. Eine 10%ige Entschädigung für die etwa noch bestehende Schwäche 
des Armes dürfte der Sachlage entsprechen. 


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L. gab sich nunmehr mit der Rente von 10°/ 0 zufrieden. 

Eine im Februar 1910 eingeholte Lohnauskunft ergab, dass L. seit längerer Zeit 
ganz erheblich mehr verdiente, als vor dem Unfälle. Die Berufsgenossenschaft überwies 
mir den Mann zur Untersuchung. Mein Gutachten vom 10. II. 1910 lautete: 

Massig genährter, mittelkräftiger, gesund aussehender Mann von 50 Jahren. 

Am linken Arm besteht eine Formveränderung am zweiköpfigen Oberarmmuskel, 
der äussere Muskelbauch ist heruntergesunken, zwischen der Ansatzstelle des grossen 
Brustmuskels und dem oberen Pol des äusseren Bicepskopfes besteht ein Zwischenraum, 
stark zwei querfingerbreit. Die Sehne des äusseren Kopfes ist als scharfer Strang 
bis in die Gegend des Schultergelenks zu verfolgen. Bei der Beugung des Armes wölbt 
sich der äussere Muskelbauch halbkugelig vor. Der innere Bauch ist völlig normal, der 1 
äussere Bauch ist auch noch zum Teil funktionsfähig. Das Schultergelenk ist frei be¬ 
weglich, es zeigt keine Spur von Arthritis deformans. 

Die Muskulatur des linken Armes ist, wie es bei Tafelglasbläsern immer der Fall 
ist, kräftiger entwickelt als die des rechten und zwar durchschnittlich um stark V 2 cm > 
die stärkere Muskelentwicklung erstreckt sich auch auf das ganze linke Bein. 

Nervöse Störungen fehlen. 

L. klagt noch über zeitweise Schmerzen im Oberarm gegen Abend, der Arm habe 
auch nicht mehr die frühere Kraft 

Derartige sogenannte Bicepsrisse sind bei Glasbläsern und zwar speziell bei Tafel¬ 
glasbläsern eine bekannte Verletzung, ich habe eine ganze Reihe derartiger Verletzungen 
gesammelt Die Leute sind zunächst schwer geschädigt, allmählich tritt aber dann 
wieder, trotzdem die Formveränderung am Muskel dauernd bestehen bleibt, völlige Ge¬ 
wöhnung ein. Die Leute nehmen den schweren Beruf eines Glasmachers wie der auf 
und verdienen wieder normalen Lohn. So ist es auch bei L. Ich halte den Mann 
praktisch nicht mehr für geschädigt. Die Rente wurde eingestellt, Berufung nicht eingelegt. 

Abriss der langen Sehne des Biceps links beim Glasschwenken. Arthritis 
deformans. 

Der Tafelglasmacher W. S. aus B., 47 Jahre alt, verspürte am 4. IX. 1904 beim 
Schwenken einer schweren Glaswalze einen stechenden Schmerz im linken Oberarm. Er 
musste die Arbeit sogleich einstellen und den Arzt zu Rate ziehen. Dieser schreibt: 
„Der linke Oberarm ist schmerzhaft bei Berührung der Ansatzstelle der Bicepssehne 
oben. S. kann den linken Arm zwar bewegen, auch die Beuge- und Streckbewegung im 
Ellbogengelenk ausführen, doch treten hierbei Schmerzen auf, die besonders stark werden 
bei Bewegung des Oberarmes nach hinten und oben. Die Klagen beziehen sich auf die 
soeben geschilderten Schmerzen, sowie auf die Unfähigkeit, einen schweren Gegenstand 
von der Erde aufzuheben und festzuhalten. S. wurde mit Ruhigstellung des Armes, Ein¬ 
reibungen und Faradisation behandelt. Nach einigen Tagen fiel mir auf, dass der Biceps 
des linken Armes insofern eine Veränderung aufwies, als er in seiner Längsachse ver¬ 
kürzt und in seiner Querachse verdickt war. S. wurde nun mit Festlegung und Ruhig¬ 
stellung des ganzen linken Armes durch grosse feste Verbände behandelt, später mit 
Massage, Elektrisieren und passiven Bewegungen, jedoch ohne sichtlichen Erfolg. Die 
Muskelveränderung bestand fort, im Schultergelenk war deutliche Krepitation wahrnehm¬ 
bar. Die Umfangsmaße der Oberarme betragen rechts 28,5 cm gegen links 27,3 cm. 
Es handelt sich nach dem jetzigen Befunde um eine Zerreissung der langen Sehne des 
Biceps und um eine Absprengung eines Knochenstücks aus der den Gelenkkopf des Ober¬ 
armes umschliessenden Knochenpfanne. S. ist völlig erwerbsunfähig. Der Zustand wird sich 
kaum wesentlich ändern. Vielleicht könnte eine Operation Besserung des Zustandes schaffen“. 

Gutachten des behandelnden Arztes vom 6. XI. 1904: Es handelt sich offenbar um 
eine Zerreissung der langen Sehne des Biceps. Dabei bestehen Veränderungen im Schul¬ 
tergelenk, die offenbar mit einem im Anfang vorhanden gewesenen Bluterguss in Verbin¬ 
dung stehen dürften. S. ist für seine bisherige Tätigkeit als Tafelglasmacher noch völlig 
erwerbsunfähig und wird es auch wohl dauernd bleiben, falls es nicht gelingt, durch 
Operation die Sehne wieder zu nähen. 

Gutachten des beamteten Arztes bei Ablauf der 13. Woche: Es besteht eine mässige 
Abmagerung der linken Schultermuskulatur. Bei Beugung des linken Oberarmes tritt 


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der Biceps gegen rechts wulstartig hervor, dabei bildet sich über dem äusseren Kopf 
desselben eine kleine Vertiefung aus. Umfang des linken Oberarmes in der Achselhöhle 
gemessen 26 V 4 cm gegen rechts 29 cm. Umfang des Vorderarmes links % cm stärker 
als rechts. Die Bewegungen des linken Armes sind in allen Gelenken nicht nennenswert 
behindert. Bei Bewegungen des Armes im Schultergelenk ist ein etwas deutlicheres 
Knarren zu verspüren als rechts. S. hat die Arbeit noch nicht wieder aufgenommen. 
Zweifellos handelt es sich um Unfallfolgen. Im Gegensatz zu dem behandelnden Arzte 
halte ich S. nicht für völlig erwerbsunfähig. In der Literatur sind mehrere derartige 
Fälle beschrieben. Es ist leicht erklärlich, dass die Gebrauchsfähigkeit eines Muskels, 
wenn ein Teil desselben nicht mehr funktioniert, herabgesetzt ist. Es fehlt dem S. des¬ 
halb bei allen schweren Arbeiten, bei denen es auf Hochheben, Stemmen, Hochhalten u. 
dergl. ankommt, an der früheren Kraft. Ich schätze den Verlust der Erwerbsfähigkeit 
auf 83 V 3 °/o* 

S. gab sich mit dieser Rente nicht zufrieden und legte Berufung ein. Das Schieds¬ 
gericht hielt, weil S. als gelernter Arbeiter in seiner Erwerbsunfähigkeit höher einzu¬ 
schätzen sei, eine Erwerbsbeschränkung von 50°/ 0 für vorliegend und verurteilte dement¬ 
sprechend die Berufsgenossenschaft. — Die Berufsgenossenschaft holte noch das Obergut¬ 
achten einer Klinik ein. Der mit der Abfassung des Gutachtens beauftragte Assistenzarzt 
schreibt: Die jetzige Untersuchung hat zunächst ergeben, dass eine Absprengung im 
Schultergelenk bei dem Unfälle nicht Vorgelegen hat Ob die Diagnose eines Risses der 
langen Bicepssehne zutreffend war, lässt sich schwer sagen, der von dem erstbehandeln¬ 
den Arzte gegebene Befund spricht dafür, dagegen finden sich jetzt die ausgesprochenen 
Symptome einer Distorsion im Schultergelenk. Eine Rente von 33 % % genügt vollauf! 

Das Reichsversicherungsamt schloss sich den Ausführungen des Schiedsgerichts an. 
Zudem sei zu berücksichtigen, dass S. schon 47 Jahre alt sei und infolgedessen die Er¬ 
lernung eines neuen Berufes ihm schwer fallen würde. 

S. verrichtete als Hausdiener Arbeit. 

Untersuchung am 19. V. 1906: Die Beweglichkeit im linken Schultergelenk ist 
frei, der linke Arm ist kräftiger geworden, das Knarren ira Schultergelenk ist kaum noch 
nachweisbar, beide Hände sind gut beschwielt. Eine Rente von 25% erscheint ausreichend. 

Der Berufung wurde abermals stattgegeben, die Besserung sei keine so erhebliche, 
dass dadurch eine Hebung der Erwerbsfähigkeit eingetreten sei. 

Das Reichs-Versicherungsamt hob die Entscheidung des Schiedsgerichtsund den Bescheid 
der Berufsgenossenschaft auf und sprach dem Verletzten eine Rente von 33 V 3 % zu. B. 
habe noch einen erheblichen Lohnausfall, eine Minderung der Rente auf 25% sei nicht 
angängig. 

Gutachten vom 14. II. 1908: Es handelt sich um einen Abriss des äusseren Kopfes 
des Biceps links. Eine Zerreissung der langen Sehne des Biceps liegt nicht vor. Der 
Arm hat sich weiter gekräftigt. S. kann seine Arbeit als Glasbläser, wenn auch nicht 
so andauernd wie früher, wieder verrichten. Eine Besserung vou 10% liegt zweifellos vor. 

Das Schiedsgericht sprach dem Manne wieder die frühere Rente zu, eine Besserung 
sei nicht eingetreten. 

Durch Entscheidung des Reichsversicherungsamtes vom 12. I. 1909 W’urde der 
Minderungsbescheid der Berufsgenossenschaft wiederhergestellt, weil eine wesentliche 
Besserung in dem Gutachten vom 14. II. 1908 tatsächlich nachgewiesen sei. Der Um¬ 
stand, dass S. seine Arbeit als Glasbläser noch nicht wieder aufgenommen habe, sei kein 
entscheidender Beweis dafür, dass derselbe noch um ein volles Drittel geschädigt sei. Die 
Rente von 22 , / 2 °/ 0 müsse nunmehr als angemessene Entschädigung bezeichnet werden. 

Eine wesentliche Besserung konnte auch späterhin nicht festgestellt werden. Es 
hatte sich eine typ. Arthritis deformans entwickelt. 

Abriss resp. Einriss der distalen Bicepssehne am Speichenansatz. 

Der 43 Jahre alte Tafelglasbläser 0. B. aus W. war am 21. VII. 1909 mit der 

Fertigstellung einer schweren Glaswalze beschäftigt. Die Walze wog mit der Pfeife etwa 

60 Pfund. Beim Herausziehen der Glaswalze aus der Trommel zum Lochen, einer Arbeit, 
die mit einem Ruck geschieht, und bei der die vorher zum Drücken auf [der Pfeife 

liegende linke Hand plötzlich mit einer starken Auswärtsdrehung die Pfeife von unten 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 4(39 


fassen muss, verspürte B. einen heftigen Schmerz und hörbaren Krach in der linken 
Ellenbeuge. Der Arm sank sofort kraftlos herab, er konnte mit dem Arme nichts mehr 
machen. Nach zwei Stunden kam B. in Ärztliche Behandlung. Der Arzt fand eine 
starke schmerzhafte Schwellung in der linken Ellenbeuge. Nach einiger Zeit wurde die 
Haut in der Ellenbeuge blauschwarz infolge des stattgehabten Blutergusses. Der Arzt 
stellte die Diagnose auf einen Kapselriss. Er verordnet^ zunächst kühlende Umschläge 
und Ruhigstellung des Gelenkes, später Massage. Die Geschwulst ging dann allmählich 
zurück. Nach vier Wochen nahm B. leichtere Arbeiten wieder auf, er konnte aber nicht 
die normale Arbeitszeit durchhalten. Der Arzt schreibt in seinem Gutachten: In der 
linken Ellenbeuge weiche, nicht prall gespannte und nicht wesentlich empfindliche Geschwulst. 
Beugung im Ellbogengelenk etwas behindert, Bewegungen im Sinne der Streckung und 
Drehung ausgiebig möglich. Die Muskeln der Schulter und des Oberarmes welker und 
schlaffer. Umfang des Oberarmes rechts 31 cm gegen links 23 cm. Vorderarm rechts 
30 cm, links 30,5 cm. Der Arzt hält eine Rente von 25—30°/ 0 für angemessen. 

Der Mann meldete zunächst aber keine Ansprüche an, er verdiente auch im wesent¬ 
lichen, allerdings mit leichteren Arbeiten und unter Mithülfe seiner Kameraden, fast den 
gleichen Lohn. Da jedoch die Versuche, die schweren Arbeiten wieder aufzunehmen, fehl¬ 
schlugen, erhob B. später Rentenansprüche und wurde nunmehr mir zur Untersuchung 
überwiesen. 

Mittelgrosser, kräftiger, gesund aussehender Mann von 43 Jahren. Bei gestrecktem 
Arm sieht man etwas unterhalb der linken Ellenbeuge eine kleine, aber deutliche Schwel¬ 
lung zwischen der unteren Bicepssehne und dem langen Auswärtsdreher. Auf Druck ist 
die Geschwulst leicht empfindlich. Es handelt sich zweifellos um eine Anschwellung des 
hier liegenden Schleimbeutels. Das Schultergelenk ist frei beweglich, kein Knarren. Die 
Streckung und Beugung im Ellbogengelenk ist normal. Die Auswärtsdrehung des Vorder¬ 
armes ist frei, die Einwärtsdrehung dagegen zu 2 / 3 behindert. Handgelenk und Finger 
frei beweglich. Muskulatur der linken Schulter und des linken Oberarmes ist geschwächt, 
insbesondere der Delta- und der Bicepsmuskel. Die Umfangsmaße betragen 

rechts links 

an der Oberarmmitte 30,5 cm 29,0 cm 

an der Vorderarmdicke 31,5 „ 31,5 „ 

Nervöse Störungen sind nicht nachweisbar. Er klagt über Schmerzen bei schwerer Arbeit 
in der Ellehbeuge, der Arm schwelle auch bei der Arbeit in der Ellenbeuge noch an, er 
stütze den Arm beim Arbeiten gegen den Leib, sonst könne er selbst leichtere Sachen 
nicht mehr blasen, sein Arm sei erheblich geschwächt. 

Nach der Lohnauskunft arbeitet der Mann wieder als Glasbläser, er verrichtet aber 
nur leichtere Arbeiten, er verdient denselben Lohn wie seine Mitarbeiter, aber nur des¬ 
halb, weil wegen des schlechten Geschäftsganges der Betrieb eingeschränkt ist und ihm 
die leichteren Sachen zugewiesen werden. 

Es handelt sich nach dem ganzen Befunde um die Folgen einer typischen Ver¬ 
letzung bei Tafelglasbläsern, um eine Zerrung mit teilweisem Abriss der Bicepssehne an 
ihrem Ansatzpunkte an der Speiche. Es ist zugleich eine Blutung in dem hier liegenden 
Schleimbeutel erfolgt und der Schleimbeutel hat sich chronisch entzündet. Der Höcker 
an der Speiche, der den Ansatzpunkt für die Bicepssehne bildet, ist deutlich verdickt 
(Röntgenbild), dadurch ist die erhebliche Beeinträchtigung der Einwärtsdrehung des Vor¬ 
derarmes verursacht. Die Muskelschwäche des Oberarmes ist erheblich, denn die linke 
Seite ist bei den Tafelglasbläsern immer stärker entwickelt als die rechte. So ergibt 
auch die Messung der Beine, dass das linke Bein durchschnittlich über 1 cm kräftiger 
ist als das rechte. Der linke Arm ist durchschnittlich bei einem Tafelglasbläser 1 cm 
stärker als der rechte. Die Umfangsmaße zeigen also, dass hier besonders der linke 
Oberarm auffallend stark geschwächt ist. Speziell der Biceps fühlt sich äusserst schlaff 
an. Der Mann hat sich an die Unfallfolgen, wie er selbst zugibt, schon erheblich ge¬ 
wöhnt. Ich halte ihn um etwa 20 °/ 0 geschädigt. 

Allmähliche Besserung wird eintreten; vorläufig muss der Mann das Arbeiten mit 
den schweren Glaswalzen vermeiden. Eine weitere Behandlung ist nicht mehr notwendig. 

Revision empfehle ich nach 1 Jahre. 

Fall läuft noch. 


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Einriss der Bicepssehne links an ihrem Ansatz an der Speiche beim Glas¬ 
schwenken. 

Der 37 Jahre alte Tafelglasbläser K. W. aus A. wollte am 2. VII. 09 eine schwere, 
glühende Glaswalze mit einem Schwünge mit der Pfeife hochheben. Dabei verspürte er 
einen plötzlichen heftigen Schmerz in der linken Ellenbeuge, er konnte nicht mehr Weiter¬ 
arbeiten. Der sofort zugezogene Arzt diagnostizierte eine Bänderzerrung im Ellbogen¬ 
gelenk und verordnete Ruhe und feuchte Umschläge. Ein Arbeitsversuch nach 4 Wochen 
scheiterte. W. kam dann in Behandlung eines anderen Arztes und dieser diagnostizierte 
eine Muskelentzündung in der unteren Hälfte des Oberarmes an der Beugeseite. Er ver¬ 
ordnete Ruhe und leichte Massage; der Mann nahm auch alsbald leichte Arbeit wieder 
auf. Am 8. I. 10 erfolgte eine Untersuchung durch mich. W. ist massig genährt, mittel¬ 
kräftig, blass aussehend, 38 Jahre alt. An den Muskeln des linken Armes ist nichts 
krankhaftes nachzuweisen, insbesondere besteht kein Bicepsriss, dagegen ist die Ansatz¬ 
stelle der Bicepssehne an der Innenseite der Speiche deutlich verdickt und druckempfind¬ 
lich. Die Bewegungendes 
linken Armes sind in nor¬ 
malem Umfange auszufüh¬ 
ren. Die Muskulatur des 
linken Armes ist, wie dies 
bei Tafelglasbläsern in der 
Regel der Fall ist, kräf¬ 
tiger entwickelt als rechts. 
Nervöse Störungen sind 
nicht nachzuweisen. Der 
Mann klagt über ziehende 
Schmerzen in der linken 
Ellenbeuge, er habe im 
Arme ein Schwächegefühl, 
er arbeite zwar wieder 
als Glasbläser, er könne 
aber nur leichtere Sachen 
blasen und habe einen 
Lohnausfall von 10 M. 
pro Woche. 

Bei dem Unfälle hat 
es sich um einen teil¬ 
weisen Abriss der Bicepssehne an ihrem Ansatzpunkt an der Speiche gehandelt. Der 
Arm ist noch nicht voll gebrauchsfähig. Ich halte eine Rente von 20 °/ 0 für angemessen 
und empfehle Revision nach drei Monaten. W. war mit dieser Rente zufrieden. 

Einriss der Bicepssehne links an ihrem Ansatz an der Speiche. 

Der 28jährige Tafelglasbläser G. II. aus B. erlitt am 5. IV. 1906 einen Unfall, 
den er folgendermaßen schildert: Als ich bei meiner Arbeit die Glaswalze vom Schwengel 
herunterheben wollte, machte ich einen falschen Griff und verspürte sofort einen heftigen 
Schmerz in der linken Schulter. Da man bei dieser Arbeit peinlich genau aufpassen 
muss und auch eine besondere Routine dazu gehört, kann es sehr wohl Vorkommen, dass 
mal ein falscher Griff dabei gemacht wird. Ich musste die Arbeit sofort einstellen. Am 
andern Morgen ging ich trotz meiner Schmerzen zur Arbeit, ich glaubte, der Schmerz 
werde sich mit der Zeit schon lindern, es war mir aber durchaus nicht möglich zu 
arbeiten, ich konnte nicht einmal die leere Pfeife hochheben.“ 

Dr. B. stellte die Diagnose auf „Zerreissung von Band- und Sehnenteilen dicht 
oberhalb des linken Ellbogengelenkes“. Dass der Schmerz zuerst am oberen Ende des 
Oberarms gefühlt wurde, sei darauf zurückzuführen, dass der durch den Riss seines An¬ 
satzes beraubte Teil des Muskels sich plötzlich nach oben zusammengezogen habe. 

H. wurde 5 Wochen lang mit Ruhigstellung des Armes und kalten Umschlägen, 
später mit Einreibungen behandelt. Da aber eine wesentliche Besserung nicht eintrat, 
wurde H. am 3. V. 1906 dem Krankenhause zu B. tiberwiesen; der Arm wurde hier 



Fig. 1. 


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massiert und medico-mechanisch nachbehandelt. Am 27. V. 1906 erfolgte die Entlassung 
aus der stationären Behandlung, die ambulante wurde aber noch 8 Monate fortgesetzt. 
Nach Beendigung der Kur wurde folgendes Gutachten erstattet: 

Der objektive Befund bei Aufnahme ins hiesige Krankenhaus war folgender: Der 
linke Arm konnte weder aktiv noch passiv im Ellbogengelenk vollständig gestreckt werden, 
infolge eines Hindernisses, welches nicht sichtbar und fühlbar war und als Narbe aufzu¬ 
fassen ist, die nach Zerreissung der Gelenkkapsel am Ellbogen gelenk in demselben sich 
gebildet hat. Da die ärztliche Behandlung keinen wesentlichen Einfluss auf die mangel¬ 
hafte Funktionsfähigkeit hatte, wurde H. am 27. V. 1906 aus der stationären Behandlung 
entlassen und ambulant weiter behandelt. Der objektive Befund ist heute noch unver¬ 
ändert. Nach meiner Ansicht wird der Verletzte nicht imstande sein, seine Beschäftigung 
als Glasmacher wieder aufzunehmen, während derselbe für sonstige Glasarbeiten mit einer 
Einschränkung von etwa 30% geeignet sein dürfte.“ — H. versuchte jetzt wieder zu 
arbeiten. Er half seinem Vater, der Bierverleger ist, bei der Kellerarbeit mit, spülte und 
füllte Flaschen, trug auch wohl mit dem gesunden rechten Arm Flaschenkörbe, war 
jedoch nicht in der Lage, mit dem linken Arme nennenswerte Arbeiten zu verrichten^ 
da die Kraft des linken Armes noch erheblich herabgesetzt war und Schmerzen in 
der Eilenbeuge auftraten. Seine Versuche, die alte Beschäftigung als Glasmacher 
wieder aufzunehmen, waren ohne Erfolg, da bei dieser Arbeit, welche an den linken 
Arm ja besonders große Anforderungen stellt, sofort Schmerzen im linken Arme sich 
einstellten. 

Die Berufsgenossenschaft lehnte den Anspruch des H. mit der Begründung ab, es 
handle sich nicht um einen Betriebsunfall, sondern um eine Gewerbekrankheit. H. gab 
sich mit dem Bescheide nicht zufrieden und legte Berufung ein. 

Das Schiedsgericht forderte noch zunächst ein Obergutachten von der Universitäts¬ 
klinik in G. ein. Das Gutachten lautete in seinen wichtigen Teilen: 

„Bei der Untersuchung des kräftigen, gut genährten Mannes fällt auf, dass der 
linke Arm im Ellbogen gelenk wohl in der normalen Grenze gebeugt und gedreht, aber 
nicht völlig gestreckt werden kann. Die Streckung erfolgt nur bis zu einem Winkel von 
160 Grad. Auch passiv kann der Arm nicht völlig (lurchgedrückt werden. Die bei 
diesen Versuchen angeblich auftretenden Schmerzen werden in die Tiefe des Gelenks 
verlegt. Die das linke Ellbogengelenk zusammensetzenden Knochen bieten keinerlei krank¬ 
hafte Veränderungen. Auch bei der Durchleuchtung mit Röntgenstrahlen finden sich nur 
normale Knochenverhältnisse. Schulter- und Handgelenk linkerseits gesund. Der Umfang 
der Armmuskulatur beträgt über der Mitte des zweiköpfigen Oberarmmuskels gemessen 
rechts 33 cm, links 33 cm, an der stärksten Stelle des Vorderarmes rechts 30,3 cm, links 

31 cm. Druck auf die Streckmuskulatur dicht oberhalb des Ellbogengelenkes ist nicht 

schmerzhaft, nachweisbare Veränderungen der Muskulatur fehlen, das Gefühl ist überall 
erhalten. Demnach besteht als nachweisbare Veränderung die Unmöglichkeit das linke 
Ellbogengelenk völlig zu strecken. Die Ursache ist in einer Kapsel- und Bänderzerreissung 
resp. Zerrung zu suchen, die der vorher gesunde Mann am 5. IV. infolge plötzlicher 
großer Anstrengung beim Heben der Glaswalze davongetragen hat. Von einer sogenannten 
Gewerbekrankheit kann m. E. in diesem Falle absolut nicht gesprochen werden, da bei 
dem jungen, kräftigen, vorher stets gesunden Manne ganz plötzlich infolge fehlerhaften 
Griffe, wie er selbst meint, die Zerreissung der Kapsel und der angrenzenden Bänder einge¬ 
treten ist. Die in den Akten im Sinne der Annahme einer Gewerbeerkrankung ange¬ 

führten Erklärungen treffen hier nicht zu, da H. über allmähliche Erschlaffung der 
Muskeln und Bänder, die dann zuletzt zur Zerreissung führten, niemals zu klagen hatte, 
vielmehr ein derartiges Vorkommnis überhaupt selten und dann höchstens bei alten, 
gebrechlichen Personen zur Beobachtung kommen kann. Ich stimme daher den Ausfüh¬ 
rungen des Dr. B. vollkommen zu und halte das zurZeit bestehende Leiden für eine Folge 
des am 5. IV. 1906 erlittenen Betriebsunfalles. Die Erwerbsbeschränkung für die ersten 
2 Monate nach Ablauf der 13. Woche taxiere ich auf 60%, für den 3. und 4. Monat 
auf 45% und jetzt auf 30%. Man kann erwarten, dass die augenblicklich bei Gebrauch 
des Armes zum Heben schwerer Gegenstände noch auftretenden Schmerzen, sowie die 
angebliche, unkontrollierbare Schwäche des linken Oberarmes allmählich geringer werden, 
auch dürfte mit der Zeit infolge Gewöhnung an den Zustand eine Besserung eintreten, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaiidenwesen Nr. 10 11. 


sodaß eine Nachuntersuchung nach 1 Jahre zu empfehlen ist. Augenblicklich kann H. 
nur zu leichterer Arbeit verwendet werden.“ 

Das Schiedsgericht erachtete einen Betriebsunfall für vorliegend und verurteilte die 
Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer Rente von 60 °/ 0 für die Dauer von 2 Monaten, 
von 45°/o für weitere 2 Monate, dann 30°/ 0 . 

Der Verletzte war mit der Entscheidung des Schiedsgerichts nicht zufrieden. Er 
verlangte, da er als Tafelglasbläser nicht mehr arbeiten könne, eine fortlaufende Rente 
von 60%. 

Der Rekurs wurde durch Entscheidung des Reichs-Versicherungsamts vom 7. VI. 
1906 Ia 1768/06 als unbegründet zurückgewiesen. In der Entscheidung heisst es: „Die 
Ansicht des Klägers, dass für die Festsetzung der Unfallrente der Umstand maßgebend 
sei, dass er den lohnenden Beruf als Glasmacher nicht mehr ausüben könne, ist nicht 
zutreffend. Es ist bei Festsetzung der Unfallrente nicht die Fähigkeit des Verletzten, 
in dem bisherigen Berufe weiter zu arbeiten, allein zu berücksichtigen, sondern 
es Ist dabei lediglich die Möglichkeit, dass der Verletzte durch irgend welche für ihn 
geeignete Tätigkeit auf dem ganzen Gebiete des Wirtschaftslebens Erwerb findet, in 
Betracht zu ziehen“. 

Eine Nachuntersuchung am 15. IX. 1906 ergab wesentliche Besserung. Die 
Streckung im Ellbogengelenk war noch etwa um 10 Grad behindert, die Muskulatur war 
gleich kräftig entwickelt. H. hatte sich zweifellos an die Unfallfolgen gewöhnt. Erwerbs- 
beschrünkung noch 2O°/ 0 ; weitere Besserung zu erwarten“. 

Die Berufung des Verletzten gegen diesen Minderungsbescheid wurde zurück¬ 
gewiesen. 

Am 27. VII. 1909 wurde die Rente eingestellt. Die hiergegen eingelegte Berufung 
wurde wiederum zurückgewiesen. Der Befund am linken Arme war ein völlig negativer. 
Der Mann arbeitete wieder als Tafelglasbläser und verdiente mehr als vor dem Unfälle. 
H. legte keinen Rekurs ein. 

Abriss beider Bicepsköpfe des linken Annes mit Verlagerung der Muskel¬ 
bäuche nach oben beim Glasschwenken. 

Der 37 Jahre alte Tafelglasbläser 0. S. aus B. verspürte am 12. IX. 1909, als er 
eine schwere Glaswalze mit einem Ruck vom Schwengel herunterriss, einen heftigen 
Schmerz im linken Oberarm; es sei gewesen, als ob ihm einer mit einem Knüppel auf 
den Arm geschlagen habe. Der Arm sei sofort kraftlos heruntergesunken, er habe nicht 
Weiterarbeiten können. Der Krankenkassenarzt überwies St. in ein Krankenhaus. Dort 
wurde der Arm 3 Wochen lang in einen Gipsverband gelegt, dann wurde elektrisiert 
und massiert 

Ich untersuchte den St. am 8. I. 1910; er hatte wegen Schwäche und Schmerzen 
tim Arme noch nicht gearbeitet. — Kleiner, gut genährter, gesund aussehender Mann 
von 37 Jahren. Der linke Oberarm hat an der Beugeseite stark veränderte Kon¬ 
turen. Die beiden Muskelbäuche des Biceps sind nach oben verlagert. Darunter befindet 
sich eine entsprechende Lücke. Die untere Bicepssehne ist erhalten. Die Muskulatur 
des linken Armes ist deutlich geschwächt. Sämtliche Gelenke des linken Armes sind 
frei beweglich, an den Gelenken, insbesondere am Ellenbogengelenk, sind krankhafte Ver¬ 
änderungen in keiner Weise festzustellen. Nervöse Störungen sind nicht vorhanden. 
Der Mann klagt über erhebliche Herabsetzung der Kraft und Geschicklichkeit des linken 
Armes, er habe vergeblich versucht leichte Sachen zu blasen, er habe zu grosse 
Schmerzen dabei. 

Es handelt sich wahrscheinlich um eine Abschälung beider Köpfe des Biceps links 
von der distalen Sehne. Eine weitere Behandlung ist nicht erforderlich. Der Mann 
kann leichtere Glasbläserarbeiten wieder aufnehmen. 

Ich empfehle die Gewährung einer Rente von 33 1 ;5 ° 0 und Revision nach ,; 2 Jahre. 

St. war mit dieser Rente einverstanden. Er nahm auch leichtere Glasbläser- 
arbeiten wieder auf. 

Am 10. VIII. 1910 wurde St. wieder hier untersucht. Er hatte schwere Glasbläser¬ 
arbeiten wieder übernommen, er verdiente mehr wie vor dem Unfälle. Die Armmusku¬ 
latur hatte sich bekräftigt. Die Veränderungen am Biceps bestanden natürlich fort. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalideuwesen Nr. 10 11. 47;{ 

Weder im Schulter- noch im Ellenbogengelenk waren Anzeichen von Arthritis deformans 
nachzuweisen. 10 °/ 0 , Rev. nach 1 Jahr. 

Einriss des äusseren Kopfes des Biceps links und Sehneneinriss am Speichen¬ 
ansatz beim Glasschwenken. 

Der Tafelglasbläser J. B. aus B., 44 Jahre alt, verspürte am 26. VII. 1906 beim 
Heben einer Glaswalze auf den Schwengel einen heftigen, stechenden Schmerz im linken 
Oberarme. Er legte sofort die Arbeit nieder. Ara nächsten Tage versuchte er weiter¬ 
zuarbeiten, was ihm jedoch wegen der auftretenden Schmerzen und der Schwäche im 
Oberarme nicht möglich war. B. ging nun zum Arzte; dieser schreibt: 

„Es handelt sich bei B. um eine Muskel- und Bänderzerreissung im linken Ober¬ 
arm. Die Gegend der Ellenbeuge war bei der ersten Untersuchung deutlich geschwollen, 
der Umfang betrug rechts 28% cm, links 29 cm, der des Vorderarmes rechts 28 cm, links 
30 cm. Die Beugeseite des Ellenbogengelenkes uftd die Gegend oberhalb desselben waren 
bei Druck sehr schmerzhaft, die Bewegungen in diesem Gelenke sehr behindert und 
ebenfalls schmerzhaft Unter Einreibungen und Ruhigstellung des linken Armes gingen 
Anschwellung und Schmerzhaftigkeit zurück und B. versuchte am 4. VIII. wieder zu arbeiten. 
Die Arbeit wurde aber wieder eingestellt und daher B. am 10. VIII. 1906 einem medico- 
mechanischen Institut zur Behandlung überwiesen.“ Das Entlassungsgutachten am 18. I. 
1907 (!) lautet: „Die Behandlung bestand zunächst in Ruhigstellung des Armes, dann in 
Umschlägen, später in Massage. Nachdem durch die mehr konservative Behandlung eine 
Verheilung der Zerreissungen herbeigeführt zu sein schien, wurde am 14. XI. 1906 mit 
der eigentlichen medico-mechanischen Behandlung begonnen, die bis zum 18. I. 1907 
fortgesetzt wurde und hauptsächlich in Übungen an Widerstandsapparaten bestand, durch 
welche die Muskulatur des linken Armes wesentlich gekräftigt wurde. — Z. Zt. ist an der 
Aussenseite des linken Armes, etwas oberhalb des Ellbogengelenkes, eine geringe Ver¬ 
dickung des Beugemuskels sicht- und fühlbar. Diese Stelle ist auf Druck angeblich 
schmerzhaft, sie ist nicht hart, sondern von weicher Konsistenz und fühlt sich wie 
Muskelfleisch an. Von irgend einer entzündlichen Veränderung ist nichts zu konstatieren. 
Das Ellbogen gelenk zeigt bei der äusseren Untersuchung keine Veränderungen. Die 
Röntgenuntersuchung lässt an dem Gelenk und den Armknochen nichts Abnormes erkennen. 
Die Bewegungen im Ellbogengelenk sind aktiv und passiv nicht behindert, höchstens kann 
man eine ganz geringe Streckungsbeschränkung konstatieren, die aber für die Gebrauchs¬ 
fähigkeit des Armes nicht ins Gewicht fällt. Die Umfangsmaße der Arme betragen: 

rechts links 

Vorderarmdicke 26,5 cm 26,5 cm. 

Ellbogengelenk 26,0 „ 27,0 „ 

Oberarmmitte 28,0 „ 28,0 „ 

Die Muskulatur des linken Armes hat sich während der Behandlung sehr gekräftigt, 
>ie ist gut entwickelt. Die Kraft der linken Hand ist noch vermindert. Es hat sich um 
Bandzerreissungen im linken Ellbogen gelenk und um eine Zerreissung des linken Ober- 
armbeugemuskels aussen unten gehandelt. Die Erwerbsbeschränkung beträgt 20%.“ 

B. gab sich mit der Rente von 20 % nicht zufrieden, er legte Berufung ein. Sein 
linker Arm sei schwer geschädigt, er könne seine frühere Arbeit als Glasbläser noch 
nicht wieder verrichten. 

Die Berufung wurde vom Schiedsgericht als unbegründet zurückgewiesen; der 

Schiedsgerichtsarzt hatte im Termine folgendes Gutachten abgegeben: 

„Eine Formveränderung ist am verletzten Arme nicht festzustellen. Der Arm ist 
im Ellbogengelenk normal zu bewegen, es besteht auch keine Abmagerung des linken 
Armes. Die Rente von 20% ist völlig ausreichend.“ 

B. war nunmehr mit der Rente von 20% einverstanden. 

Eine Naclmntersuchnng am 6. VII. 1907 ergab insofern eine wesentliche Besserung, 
als die Kraft der linken Hand nicht mehr herabgesetzt und eine Kräftigung des ganzen 
Armes eingetreten war. Die Rente wurde auf 10% herabgesetzt. B. war damit ein¬ 
verstanden. 

Bei der Untersuchung am 12. XI. 1908 wurden Veränderungen am linken Arme 
nicht mehr vorgefunden. Der Arzt hält die Unfallfolgen durch Gewöhnung für ausge¬ 
glichen. Die Rente wurde nunmehr aufgehoben. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


B. legte Berufung ein; das Schiedsgericht wies indes die Berufung zurück, der 
Schiedsgerichtsarzt vermochte ebenfalls keine Unfallfolgen mehr festzustellen. 

Auf den Rekurs des Verletzten hin wurde diesem die Rente von 10% wieder 
zugesprochen. In der Entscheidung des Reichs-Versicherungsamts heisst es: 

„Das Rekursgericht hat, da die von einander völlig unabhängigen und an sich be¬ 
denkenfreien Auskünfte der früheren und jetzigen Arbeitgeberin des Klägers von der 
Ansicht der gehörten medizinischen Sachverständigen abwichen, nicht die Überzeugung 
gewinnen können, dass der Nachweis einer wesentlichen Besserung erbracht ist. Aus 
dem Gutachten des Dr. M. vom 13. XI. 1908, dem sich der Vertrauensarzt des Schieds¬ 
gerichts angeschlossen hat, geht eine solche nicht ohne weiteres hervor, da der äussere 
Befund in der Hauptsache der gleiche ist wie früher. Der Arzt nimmt zwar Gewöhnung 
an, indess steht dem die Tatsache entgegen, dass der Kläger, trotzdem seit dem Unfall 
vom 27. VI. 1906 nunmehr fast 3 Jahre verflossen sind, immer noch nicht seine alte, 
sehr gut gelohnte Beschäftigung als Glasbläser wieder aufgenommen und, wie aus der 
neuerdings überreichten Bescheinigung zu entnehmen ist, nicht hat wieder aufnehmen 
können, sondern sich mit der viel geringer gelohnten Tätigkeit als Anklopfer in 
einer Schuhfabrik hat begnügen müssen. Unter diesen Umständen muss auch eine völlige 
Gewöhnung verneint und der Kläger als noch immer merkbar in seiner Erwerbsfähigkeit 
beschränkt angesehen werden“. 

Der Fall ist später nicht mehr revidiert worden. 


Abriss des äusseren Kopfes des Biceps links und Abriss bezw. Einriss der 
distalen Bicepssehne von ihrem Speichenansatze. 

_ Der 1869 geborene Tafelglas 

bläser E. L. aus A. war am 13. XII. 

1897 mit der Herstellung schwerer 
Glaswalzen beschäftigt. Beim 
Schwenken einer etwa 55 Pfund 
schweren Glaswalze spürte er einen 
heftigen Schmerz im linken Ober¬ 
arm. Er ging am anderen Tage 
zum Arzte, dieser stellte eine 
Sehnen- und Bänderzerrung im 
linken Ellbogengelenk fest. Das 
Gelenk war 2 ty 2 cm dicker als 
das rechte. Der Arzt liess den 
L. leichtere Arbeiten verrichten 
und wandte Bäder, Elektrizität 
und Massage an. Da der Zustand 
sich aber nicht wesentlich besserte, 
wurde L. dem Krankenhaus in B. 
überwiesen. Prof. L. stellte die¬ 
selbe Diagnose wie der behan¬ 
delnde Arzt. Die Behandlung mit 
Bädern, Elektrisieren und Massage 
blieb ohne wesentlichen Einfluss. 
L. wurde entlassen und nahm 
leichtere Arbeiten wieder auf, er 
war indes nicht imstande, auch 
nur die Hälfte des früheren 

Fte* 3a - Lohnes zu verdienen. Am 30. VI. 

1898 wurde L. im Knappschafts¬ 
lazarett in B. untersucht. An den Knochen des linken Ober- und Unterarmes konnte 
nichts Krankhaftes festgestellt werden, die Muskulatur des ganzen Armes war straff und 
kräftig. Die Umfangmaße betrugen: 

rechts links 

An der Oberarmmitte 26,0 cm 27,0 cm 

An der Vorderarmdicke 26,3 „ 27,5 „ 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1011. 


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Die Beugefähigkeit im linken Ellbogengelenk war nicht behindert, die Streckbe¬ 
wegungen waren dagegen nicht ganz im vollen Umfange auszuführen. Nervöse Störungen 
wurden nicht festgestellt. Die Klagen des Verletzten bezogen sich auf Schmerzen im 
linken Vorderarm und Ellbogengelenk. Der Grad der Minderung der Arbeitsfähigkeit 
wurde auf 20°/ 0 veranschlagt. Der Gutachter vermag nicht mit Bestimmtheit zu ent¬ 
scheiden, ob ein Betriebsunfall oder eine Gewerbekrankheit vorliegt, dieses liesse sich 
nur durch genaue Ermittelungen über die Art und Entstehung der stattgehabten Ver¬ 
letzung entscheiden. 41 

Auf Grund dieses Gutachtens hin forderte die Berufsgenossenschaft von dem Ver¬ 
trauensmanne eine Äusserung über die Art der Arbeit am 13./14. IV. 1897 ein. Dieser 
sagt, dass L. an den beiden genannten Tagen aussergewöhnlich schwere Glaswalzen ge¬ 
blasen habe, die Walzen hätten mit Kappe, 

Nabe, und Blaspfeife pro Stück 52—53 Pfund 
gewogen. 

Die Berufsgenossenschaft lehnte den An¬ 
spruch des L. ab, es handele sich nicht um 
einen Betriebsunfall, sondern um eine Krank¬ 
heit, die Arme seien gewohnheitsmässig und 
immer gleich stark in Anspruch genommen 
worden. 

L. legte Berufung ein, es handele sich 
um einen Unfall, er habe eine Verletzung des 
linken Armes durch eine einzige fehlerhafte 
Bewegung des Armes beim Schwenken der ein¬ 
schliesslich der Pfeife über 50 Pfund schweren 
Glaswalze erlitten. 

Das Schiedsgericht wies die Berufung 
zurück, es handele sich um eine Gewerbekrank¬ 
heit und nicht um einen Betriebsunfall, der 
Kläger habe noch über 5 Wochen nach dem 
angeblichen Unfälle gearbeitet, Kläger könne 
also lange nicht so erheblich in seiner Arbeits¬ 
fähigkeit eingeschränkt gewesen sein, wie er 
behaupte. Ein plötzliches Ereignis würde aber 
auch jedenfalls plötzlichere, schwerwiegendere 
Folgen nach sich gezogen und die gänzliche 
Einstellung der Arbeit nach einigen Tagen ver¬ 
anlasst haben, während die gewohnheitsmässige, 
immer gleich bleibende starke Inanspruchnahme 
eines Muskelgebietes sich sehr wohl durch das 
Auftreten des ersten Schmerzgefühls kenn¬ 
zeichnet, im übrigen aber eine allmähliche Ver¬ 
stärkung desselben herbeiführt, welche dann schliesslich zur gänzlichen Arbeitsein¬ 
stellung führe. Dazu komme, dass dieselben Erscheinungen bei anderen Arbeitern zu 
Tage getreten seien, welche den Beschluss rechtfertigten, dass nicht ein plötzliches 
Ereignis, dessen Eintreten bei mehreren zugleich doch merkwürdig wäre, sondern eine 
Überanstrengung bei derselben gleichmässigen Arbeit vorliege. 

L. legte Rekurs ein. Demselben wurde durch Entscheidung des R.-V.-A. vom 
15. V. 1899 Ia 1358/99 stattgegeben. In der Begründung heisst es: Nach dem Gut¬ 
achten des Prof. L. ist die Muskelzerrung des linken Ellbogengelenkes, aus welcher die 
Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Klägers herrührt, auf Überanstrengung bei 
der Arbeit zurückzuführen; sie kann aber ebensowohl die Folge einer allmählichen schäd¬ 
lichen Einwirkung der Arbeit, also einer Gewerbekrankheit, wie die Folge einer plötz¬ 
lichen Schädigung, also eines Unfalls, sein. Nur wenn letzteres der Fall ist, steht dem 
Kläger ein Entschädigungsanspruch gegen die Beklagte zu. Den Erwägungen, aus denen 
das Schiedsgericht das Vorliegen einer Gew r erbekrankheit angenommen hat, kann nicht 
beigeptlichtet werden. Der Umstand, dass der Kläger nach dem angeblichen Unfall noch 



Fig. 2 b. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10 11. 


mehrere Wochen weiter arbeiten konnte, bis sein Leiden sich zur Erwerbsunfähigkeit 
entwickelte, wird von keinem der ärztlichen Gutachter als ein Zeichen dafür angesehen, 
dass das Leiden nicht durch den Unfall entstanden sein könne. Dass andere Arbeiter 
bei der fraglichen Arbeit, die an sich zweifellos schwer und zur Herbeiführung einer 
Schädigung in der einen oder anderen Art geeignet war, sich ähnliche Leiden zugezogen 
haben, spricht bezüglich des Leidens des Klägers weder für Gewerbekrankheit noch für 
Unfall. Wohl aber sind Tatsachen festgestellt worden, welche das Vorliegen eines Unfalles 
als das wahrscheinlichere erscheinen lassen. 

Die vernommenen Zeugen Sch. und M. bestätigen, dass der Kläger am Unfalltage 
beim Hantieren mit schweren Walzen plötzlich im linken Oberarm Schmerz empfunden 
und dies ihnen, den Zeugen, sogleich erzählt hat. Am. folgenden Tage ist er zu dem 
praktischen Arzte D. H. gegangen, und dieser Sachverständige, welcher den Zustand des 
Klägers alsbald nach dem behaupteten Unfälle kennen gelernt und eine Anschwellung 
des linken Unterarmes um 2 V 2 cm festgestellt hat, begutachtet dahin, dass sich diese Er¬ 
scheinung als Folge einer Sehnen- und Bänderzerrung nur auf eine plötzliche, gewaltsame, 
äussere Einwirkung, also auf einen Unfall zurückführen lasse. Die Möglichkeit, dass 
auch eine durch allmähliche Anstrengung entstandene Zerrung gerade bei der fraglichen 
Arbeit zum ersten Male, wie geschehen, in die Erscheinung getreten ist, soll hiernach 
zwar nicht in Abrede gestellt werden; bei der Plötzlichkeit aber, mit der die Schmerz¬ 
empfindung und die Anschwellung gerade bei einer schweren Verrichtung eingetreten 
ist, wird man die plötzliche Entstehung durch Unfall für das wahrscheinliche und nahe¬ 
liegende erachten müssen. 

Das Rekursgericht hat aus diesen Gründen für erwiesen angesehen, dass die Erwerbs¬ 
unfähigkeit des Klägers Folge eines Betriebsunfalles ist, und deshalb war die Beklagte zur 
Entschädigung des Klägers nach Massgabe des Unfallversicherungsgesetzes zu verurteilen“. 

Die Berufsgenossenschaft ordnete daraufhin zur Feststellung des Grades der Erwerbs¬ 
beschränkung eine nochmalige Untersuchung des L. durch Prof. L. in B. an. Dieser 
schreibt: Veränderungen an den Knochen des linken Ober- und Unterarmes sind nicht 
vorhanden. Die ganze Muskulatur des linken Armes ist durchweg straff und sehr kräftig, 
sie ist 1 cm stärker als rechts. Die Beweglichkeit im Hand- und Schultergelenk linker¬ 
seits ist weder aktiv noch passiv behindert. Die Beugefähigkeit des linken Ellbogen¬ 
gelenkes ist ebenfalls normal, dagegen ist die Streckfähigkeit nicht in voller Ausgiebigkeit 
möglich. Die elektrische Erregbarkeit der Muskulatur ist in normaler Weise vorhanden. 
Nervöse Störungen sind nicht nachzuweisen. Die Erwerbsbeschränkung beträgt 20° 0 . ki 

Am 24. VI. 1899 teilt die Glasfabrik zu A. mit, dass L. seine Arbeit als Glasbläser 
wieder voll und ganz aufgenommen habe, und dass er wieder 10,35 M. pro Tag verdiene. 
L. habe bei der Arbeit keine erheblichen Beschwerden mehr, die Rente von 20 ° 0 ent¬ 
schieden zu hoch. Daraufhin wurde L. von Dr. R. in A. untersucht. Er schreibt am 
24. VII. 1899: Die ganze Muskulatur des linken Armes ist in aussergewöhnlich starker 
Weise entwickelt. Der zweiköpfige Beugemuskel (muscülus biceps) zieht sich bei maxi¬ 
maler aktiver Beugung zu einem kugelförmigen, sehr harten Gebilde zusammen. Die 
Muskulatur des linken Armes ist in einem Zustande der Überernährung (Hypertrophie), 
wie er bei Leuten, die gewohnheitsmässig täglich ausserordentlich grosse Kraftanstrengungen 
machen — Athleten — regelmässig zu finden ist. Die Muskulatur des linken Armes 
übertrifft an Umfang diejenige der rechten Seite überall um gut 1 cm. Ihre elektrische 
Erregbarkeit ist überall eine prompte und kräftige. Im linken Ellbogengelenk ist die 
Streckung um etwa 30 Grad behindert, die sonstigen Gelenke sind frei beweglich, Gelenk¬ 
geräusche sind im Ellbogengelenk nicht nachweisbar. Als einzige Unfallfolge besteht die 
Einschränkung der Streckfähigkeit im Ellbogengelenk. Den Grad der bestehenden Erwerbs¬ 
beschränkung schätze ich auf etwa 10°/ 0 .“ 

L. war mit der Gewährung der 10°/ 0 igen Rente einverstanden. 

Am 16. X. 1899 teilt die Glasfabrik in A. mit, dass L. durchschnittlich über 
11 M. pro Tag verdiene, er arbeite regelmässig, irgendwelche Beschwerden von seiten 
des Unfalles seien nicht mehr naclizuweisen, bezw. wahrzunehmen. 

Daraufhin stellte die Berufsgenossenschaft die Rente ein. L. legte Berufung ein. 
er habe immer noch Beschwerden, namentlich Schmerzen im linken Arme, eine Besserung 
sei nicht eingetreten. 


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Der Berufung wurde stattgegeben, eine wesentliche Besserung liege nicht vor, die 
Lohnverhältnisse allein seien nicht massgebend. 

Am 21. III. 1900 wurde ein neues Gutachten von Dr. R. in A. eingeholt. Es 
wurde derselbe Befund wie im früheren Gutachten festgestellt. Höchstinteressant ist 
der Passus hinsichtlich des linken Armes. Es heisst wörtlich im Gutachten: 

„Der Umfang des linken Oberarms ist pur im oberen Drittel — und zwar um 1 cm — 
geringer, als derjenige der rechten Seite, im Übrigen übertreffen die Umfangsmaße des 
linken Armes diejenigen des rechten Armes um 1—1 */ 2 cm. Am auffallendsten ist dieses 
Verhalten für die untere Oberariuhälfte, dem Bereiche des zweiköpfigen Beugemuskels 
(musculus biceps) entsprechend. Bei starker aktiver Beugung des Ellbogengelenkes ent¬ 
steht aus letztgenanntem Muskel linkerseits ein kugelförmiges Gebilde von fast steinharter 
Konsistenz, welches an Umfang um 1 l l 2 cm die rechte Seite übertrifft. Bemerkenswert 
ist dabei, dass auch in ruhendem Zustande dieser Muskel linkerseits nicht völlig er¬ 
schlafft, sondern einen gewissen Grad von Härte dauernd bewahrt im Gegensätze zu einer 
völlig normalen Muskulatur, für deren erfolgreiche Wirkungsweise ein Wechsel von straffer 
Zusammenziehung und völliger Erschlaffung auf die Dauer eine unerlässliche Bedingung 
bildet. Nur unter dieser Vorraussetzung wird die vom Muskel geleistete Arbeit ohne 
Kraftvergeudung vollführt und ohne die Gefahr einer allmähligen Entartung (Degeneration)“. 
Dr. R. hielt eine Rente von 10°/ 0 auch weiterhin für angemessen. 

Am 21. VI. 1901 erfolgte eine Nachuntersuchung durch den Spezialarzt Dr. B. in W. 
Im Gutachten desselben heisst es: „Seit der Abgabe des ersten Gutachtens des Dr. R. ist 
eine nicht unwesentliche Besserung eingetreten, welche sich vor allem darin zeigt, dass 
der linke Arm erheblich kräftiger geworden ist. Während damals die Differenz gegen¬ 
über rechts 1 cm betrug, ist jetzt ein Unterschied von 1 l j 2 cm am Unterarm und 2 cm 
am Oberarm zugunsten des linken Armes vorhanden. Würde diese Dickenzunahme eine 
krankhafte sein, so würden sich Störungen gegenüber dem faradischen oder konstanten 
Strome nachweisen lassen, was nicht der Fall ist. Dazu kommt, dass der Verl, während 
der letzten Jahre hinreichend Zeit und Gelegenheit gehabt hat, sich an den veränderten 
Zustand des linken Armes zu gewöhnen. Allerdings besteht noch eine geringe Beein¬ 
trächtigung der Streckfähigkeit im linken Ellbogen, durch welche der Mann möglicher¬ 
weise noch leichte Unbequemlichkeiten bei der Verrichtung seiner Arbeiten empfinden 
mag. Eine nennenswerte Beschränkung der Erwerbsfähigkeit wird dadurch aber nicht 
mehr bedingt. Ich halte aus diesen Gründen die Gewährung einer Rente nicht mehr für 
gerechtfertigt umsomehr, als m. E. nach Lage der Akten es mehr als zweifelhaft ist, 
dass der Zustand des linken Armes auf einen Unfall zurückzuführen ist.“ 

Die Berufsgenossenschaft stellte daraufhin die Rente ein. B. legte Berufung ein. 
Das Gutachten sei nicht zutreffend, es stehe mit den tatsächlichen Verhältnissen in vollem 
Widerspruch. 

Die Berufung wurde als unbegründet zurückgewiesen. Der Schiedsgerichtsarzt hatte 
folgenden Befund festgestellt: „Zerrung von Muskeln und Sehnen am linken Ellbogen 
sind in ihren Folgen heute nicht mehr als störend bezüglich der Arbeits- und Erwerbs¬ 
fähigkeit des L. anzusehen. Die Streckung im Ellbogen ist nicht vollständig möglich, 
kann den L. an der Arbeit aber nicht hindern. Die Streckungsbehinderung ist sehr gering.“ 

In dem Urteile des Schiedsgerichts heisst es weiter, dass die Augenscheinseinnahme 
des Armes fast normalen Befund ergeben habe. L. verrichte auch dieselben Arbeiten 
wie früher. 

Der Rekurs des Verletzten wurde ebenfalls zurückgewiesen, es sei eine wesentliche 
Besserung nachgewiesen, die Erwerbsfähigkeit sei durch den Unfall nicht mehr nennens¬ 
wert behindert. 

Am 26. IV. 1903 meldet L. Verschlimmerungsansprüche an. Dr. R. in A. bescheinigt 
am 29. IV. 03 folgendes: „Die mehrmalige Untersuchung bat ergeben, dass die Musku¬ 
latur des linken Armes, sowohl des Ober- wie des Vorderarmes eine sehr stark ent¬ 
wickelte, straffe ist. Die elektrische Erregbarkeit sämtlicher Muskeln ist eine gute und 
prompte. Der Umfang des linken Unterarmes ist gut 1 cm, der Umfang des linken Ober¬ 
armes fast 1 1 / 2 cm grösser als rechts. Diese stärkere Entwickelung der Muskulatur des 
linken Armes ist eine bei Glasmachern gewöhnliche und findet in dem stärkeren Gebrauch 
dieses Armes seine Erklärung. Die Bewegungen des Schultergelenkes, des Handgelenkes 


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und sämtlicher Fingergelenke sind vollständig freie, die Beugung des Ellbogengelenkes 
Gr eine gute und vollständige, dagegen ist die Streckung dieses Gelenkes etwas behindert 
insofern als der Arm nicht vollständig bis zur geraden Linie gestreckt werden kann. 
Die Rotationsbewegungen, besonders die Bewegung (Drehbewegung nach aussen) ist etwas 
behindert und wird bei ausgiebigen Bewegungen als schmerzhaft angegeben; auch fühlt 
man zeitweise, nicht ständig, am Köpfchen der Speiche (Radius) ein Reibegeräusch. In 
der Blut Verteilung (Gefässsystem) und in dem Empfindungsvermögen (Sensibilität) lassen 
sich keine Veränderungen nachweisen. 

Nach Durchsicht der Akten resp. der in denselben befindlichen ärztlichen Gutachten 
kann ich nur als bis jetzt in denselben noch nicht aufgeführt eine geringe Behinderung 
in der Drehbewegung des Ellbogengelenkes nachweisen mit zeitweiligem Reibegeräusch 
am Köpfchen der Speiche; sonst ist der Befund im wesentlichen derselbe wie in den 
Gutachten der Herren Prof. L. und Dr. B. 

Was die von dem p. L. behauptete Schmerzhaftigkeit des linken Armes und die 
bei der Arbeit sich einsteilende Anschwellung des linken Armes anbelangt, so finden sich 
für dieselbe keine objektiven Anhaltspunkte, ohne damit die Möglichkeit derselben aus- 
schliessen zu wollen resp. zu können. Nach dem objektiven Befunde muss ich eine 
geringe Behinderung in der Gebrauchsfähigkeit des linken Armes, bedingt durch die ver¬ 
minderte Streckfähigkeit des linken Ellbogengelenkes und der Schmerzhaftigkeit in dem 
Gelenk, des Köpfchens der Speiche, annehmen, und ich würde eine Erwerbsverminderung 
von 10% als vorhanden annehmen.“ 

Da der Berufsgenossenschaft der Nachweis einer wesentlichen Verschlimmerung der 
Unfallfolgen nicht erwiesen erschien, wurde Prof. L. in B. mit der Nachbegutachtung 
beauftragt. Sein Gutachten lautet: „Die Bewegungen im Unken Schulter- und Handgelenk 
rind nach allen Richtungen hin vollkommen frei. Ebenso ist die Beugefälligkeit im linken 
Ellbogengelenk unbehindert, dagegen ist die Streckung nicht vollkommen ausführbar, 
sondern bleibt um ca 30 Grad gegenüber der normalen zurück. Die Muskulatur des 
linken Annes ist kräftig und straff. Sie beträgt am Ober- und Unterarm gut 1 cm mehr 
wie auf der rechten Seite. Die Drehbewegungen des linken Vorderarmes sind nicht so 
vollkommen ausführbar, wie die des rechten; ein Reiben an dem Köpfchen des Radius 
vennochten wir dabei nicht wahrzunehmen. Störungen von seiten der elektrischen Erreg¬ 
barkeit, des Blutkreislaufs und der Sensibilität bestehen nicht. Hiernach findet sich als 
einzige wesentliche Folge des Unfalles die auch früher stets festgestellte Beeinträchtigung 
der Streckfähigkeit des linken Ellbogengelenkes. Eine wesentliche Verschlimmerung 
gegenüber dem Befunde, auf den sich die Aufhebung der Rente stützte, vermögen wir 
jedoch nicht festzustellen. Die geringe Behinderung der Drehbewegungen des linken 
Vorderarmes, von denen in den früheren Gutachten nichts erwähnt ist, erscheint uns zu 
unwesentlich, als dass durch diese eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit bedingt 
sein könnte. Auch ist gegenwärtig nicht das damals zu beobachtende Reibegeräusch am 
Köpfchen der Speiche wahrzunehmen. Wohl aber zeigt die Muskulatur sowohl am Ober- 
wie am Unterarme einen geringeren Umfang wie bei der Untersuchung am 21. VI. 1901. 
Indes können wir hierin keine Verschlimmerung erblicken bei der im allgemeinen kräf¬ 
tigen Entwicklung der Muskulatur des linken Armes. Aus demselben Grunde aber können 
wir uns nicht der Annahme anschliessen, dass die damalige Umfangszunahme am linken 
Vorder- und Oberarm eine wesentliche Besserung bedeutet habe, und deshalb erscheint 
uns zweifelhaft, ob daraufhin die Aufhebung der Rente gerechtfertigt war. Wir 
halten den Mann wie bisher durch die Funktionsbeschränkung des linken Elibogengelenkes 
in seiner Arbeitsfähigkeit für behindert und sind der Ansicht, dass die Schätzung des 
Grades der hierdurch bedingten Erwerbsbeschränkung auf 10% angemessen ist.“ 

Die Berufsgenossenschaft lehnte daraufhin den Anspruch des L. ab. Dieser legte 
Berufung ein: er sei jetzt schwer geschädigt, er verdiene erheblich weniger als vor dem 
Unfälle. Die Kraft und Geschicklichkeit des linken Armes seien erheblich herabgesetzt. 

Das Schiedsgericht gab der Berufung mit folgender Begründung statt: „Das Schieds¬ 
gericht hat das persönliche Erscheinen des L. zum Verhandlungtermine angeordnet und 
ihn von dem zugezogenen Sachverständigen, Medizinalrat Dr. L., untersuchen lassen. 
Derselbe hat gleichfalls eine wesentliche Verschlimmerung nicht angenommen, gleichwohl 
aber ausser der Beschränkung der Beugefähigkeit im Ellbogengelenk ebenfalls die früher 


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nicht wahrgenommene Beschränkung der Drehbewegungen des linken Vorderarmes 
festgestellt. Das Schiedsgericht hat diesem Umstande umsomehr Beachtung zu schenken 
müssen geglaubt, als es für Glasbläser ganz besonders wichtig ist, dass sie im Gebrauche 
des linken Armes nicht behindert sind, und als der sehr bedeutende Minderverdienst des 
L. im Vergleich zu demjenigen vor dem Unfälle höchst wahrscheinlich letzterem zur Last 
gelegt werden muss. Da jetzt ein Fehler vorliegt, der früher nicht festgestellt worden 
ist, sprach die Vermutung dafür, dass er sich erst in letzter Zeit störend bemerkbar 
gemacht hat. Das Schiedsgericht hielt hiernach den Nachweis einer wesentlichen Ver¬ 
schlimmerung für erbracht und eine Rente von 10 °/ 0 für angemessen.“ 

Das Gutachten des Schiedsgerichtsarztes lautete: „Im linken Ellbogengelenk ist die 
Beugung ein wenig beschränkt, die Drehbewegungen des linken Vorderarmes sind nicht 
ganz soweit ausführbar wie rechts; man fühlt dabei kein Reibeu des Köpfchens der Speiche. 
Der linke Oberarm hat 1 V 2 cm, der linke Unterarm 1 cm mehr Umfang als rechts, die 
Muskulatur beider Arme ist von gleicher Beschaffenheit. Linkes Schulter- und Handgelenk 
sind frei beweglich. Es ist wahrscheinlich, dass die Beschränkung der Drehbewegungen 
des Vorderarmes auch schon bei der Renteneinstellung vorhanden gewesen ist. In dem 
übrigen Befunde vennag ich eine wesentliche Verschlimmerung der Unfallfolgen nicht 
zu erblicken.“ 

Die Berufsgenossenschaft beruhigte sich nicht bei der Entscheidung, sondern fragte 
bei dem Chirurgen Dr. B. an, ob die Beschränkung der Drehbewegungen nicht schon 
z. Zt. der Abgabe des Gutachtens vom 21. IV. 01 bestanden habe. Dr. B. antwortet, 
dass er das nicht mehr sicher entscheiden könne, er halte es aber für höchst wahrschein- 
Icih, dass sie schon damals vorhanden war, ihm aber der geringfügigen Bedeutung der 
Erwähnung nicht wert erschienen sei. Die von Prof. Dr. L. erwähnte Abnahme der 
Armmuskulatur sei wohl auf das längere Feiern in letzter Zeit zurückzuftihren. 

Der Rekurs der Berufsgenossenschaft wurde in der Sitzung vom 1. III. 1904 als 
unbegründet zurückgewiesen. Eine Verschlimmerung in dem Zustande des Klägers sei 
eingetreten, die Drehbewegungen im linken Ellbogengelenk seien jetzt etwas beschränkt. 
An sich sei diese Verschlimmerung ja nicht erheblich, in Verbindung mit den sonst noch 
bestehenden Unfallfolgen erscheinen sie aber so wesentlich, dass jetzt eine nennenswerte 
Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit wieder vorliege.“ 

Eine Lohnauskunft vom 3. II. 1910 ergab, dass L. seine Arbeit als Tafelglasbläser 
wieder in vollem Umfange aufgenommen hatte und den früheren Lohn verdiente. Daraufhin 
wurde mir L. zur Nachuntersuchung überwiesen. Mein Gutachten vom 12. II. 1910 
lautete: 

Mässig genährter, kräftiger, etwas blass aussehender Mann von 41 Jahren. 

Die Konturen des linken Oberarmes sind im Bereiche des zweiköpfigen Oberarm¬ 
muskels erheblich verändert und zwar sowohl der äussere, wie auch der innere Muskel¬ 
bauch; der innere im Bereiche des nach dem Ellbogengelenk gelegenen Teils, der äussere 
Kopf sowohl in dem Teil, der nach der Schulter als auch in dem, der nach dem Ell¬ 
bogengelenk hinliegt. 

Man sieht dies schon bei der Streckung des linken Ellbogengelenks, die übrigens 
um 30 Grad behindert ist. Wird das Ellbogengelenk stark gebeugt, so stehen die beiden 
Muskelbäuche links 3 querfingerbreit, rechts kaum 2 querfingerbreit von der Ellenbeuge 
entfernt. Der äussere Kopf zeigt ausserdem eine deutliche Lücke von etwa Fingerbreite 
aussen oben. Der Muskel bleibt bei stärkster Kontraktion viel weicher als der rechte 
Biceps. 

Die Muskulatur des linken Armes ist im ganzen kräftiger entwickelt als die des 
rechten, der Umfang um die Vorderarmdicke beträgt 28,5 gegen rechts 27,5 cm. — 
Auch das linke Bein ist kräftiger entwickelt als das rechte und zwar im ganzen um 
etwa 1 l l 2 cm. 

An der Aussen- und Speichenseite des Vorderarmes etwa oberhalb in der Mitte ist 
ein deutlicher Einkniff im langen Auswärtsdreher sichtbar. Der Muskelbauch hat sich 
etwas nach oben zurückgezogen, man fühlt eine an der eingesunkenen Stelle harte Narbe. 
Das Schultergelenk ist frei beweglich, Gelenkgeräusche sind nicht nachzuweisen. Im Eli- 
bogengelenk ist die Streckung um 30 Grad behindert, die Beugung ist frei. Die Aus¬ 
wärtsdrehung des Vorderarmes ist normal, die Einwärtsdrehung zur Hälfte behindert und 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 10/11. 


zwar liegt das Hindernis für die Einwärtsdrehung zweifellos an einer Verdickung der 
Ansatzstelle des Biceps an der Speiche (Röntgenbild). Hier fühlt man bei Drehbewegungen 
auch ein knirschendes Geräusche. Handgelenk und Finger sind frei beweglich. 

Nervöse Störungen fehlen. 

Beide Hände zeigen gleiche Arbeitsschwielen. 

Klagt über Schwäche des linken Armes, bei schweren Arbeiten habe er noch Schmer¬ 
zen in der Ellbogengelenkgegend. Die Einschränkung der Streckfähigkeit des Ellbogen¬ 
gelenkes und der Einwärtsdrehung des Vorderarmes sei ihm beim Arbeiten hinderlich, 
er könne die Arbeiten als Tafelglasbläser nur unter Aufbietung aller Kräfte ausführen. 

Die Klagen sind glaubhaft. Die Einstellung der Rente von 10 °/ 0 ist ausgeschlossen. 

Es handelt sich bei L. um eine ganze Reihe von Verletzungsfolgen am linken Arm 
und zwar zunächst um einen Riss der langen Bicepssehne mit Verlagerung des äusseren 
Muskelbauches nach uuten, daun um einen teilweisen Abriss resp. Einriss der distalen 
Bicepssehne mit Verlagerung beider Muskelbäuche nach oben und drittens um eineu Riss 
im langen Auswärtsdreher am Vorderarm. 

Ob die sämtlichen Verletzungen Folgen des Unfalles vom Jahre 1897 sind, ist sehr 
fraglich, sie werden wohl nacheinander entstanden sein. Jedenfalls sind sie aber Folge 
der schweren und schwierigen Arbeit des Tafelglasblasens. Die Berufsgenossenschaft hatte 
Recht, den Verschlimmerungsantrag abzulehnen. Sowohl die Einschränkung der Dreh¬ 
beugung des Vorderarmes, als auch das Knirschen in der Gegend des Radiusköpfchens 
waren zweifellos schon vor Einstellung der Rente vorhanden gewesen. 

Ausser diesen Krankengeschichten von Tafelglasbläsern mögen noch 7 weitere hier 
folgen, die Bicepsrisse bei anderen Arbeitern betreffen. 

Der Fall 1 ist interessant, weil hier der Bicepsriss zu operieren versucht wurde. 
Die aufgerollte lange* Bicepssehne wurde nur exstirpiert, der äussere Muskelbauch mit 
der Sehne des kurzen Kopfes vernäht. 

Bei Fall 2 handelt es sich um einen Ackerer, der beim Aufladen einer Holzlast 
auf die linke Schulter sich den Bicepsriss zuzog. Es wurden Blutunterlaufungen am 
Oberarm festgestellt; Arthritis deformans konnte ich nicht nachweisen. 

Die Fälle 3 und 4 siud bemerkenswert wegen der viel zu hohen Schätzung der 
durch den Bicepsriss verursachten Erwerbsunfähigkeit seitens der Obergutachter. 

Fall 3 enthält ausserdem eine sehr interessante Entscheidung des Reichsversiche¬ 
rungsamtes auf Grund meines Gutachtens. Bei der Untersuchung des Mannes war zu¬ 
fällig eine im Rheinlande revidierende Kommission des Reichsversicherungsamtes zugegen. 

Fall 5 enthält die Krankengeschichte eines Mannes, der einen beiderseitigen Biceps¬ 
riss hatte. Die Entschädigung war viel zu hoch, ein Unfall zu Unrecht anerkannt. 

In den Fällen 6 und 7 handelt es sich um doppelseitige Bicepsrisse infolge von 
Arthritis deformans. Die Leute waren durch dieselben in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht 
geschädigt. 

Abriss der langen Sehne des Biceps links. 

Der 45 Jahre alte Hilfsarbeiter J. C. aus 0. war am 14. X. 1905 mit dem Ab¬ 
schlagen von eingeschnittenen Trichtern an Stahlgussstücken beschäftigt. Nachdem er 
bereits mehrere Schlüge mit einem Vorhammer auf ein besonders zähes Stück ausgeftihrt 
hatte, verspürte er plötzlich starke Schmerzen im linken Oberarm. Er musste die Arbeit 
sofort aussetzen und zog auch sofort den Krankenkassenarzt zu. Es wurde eine starke 
Druckempfindlichkeit am linken Oberarm in der Gegend der Ansatzstelle des Deltamuskels 
festgestellt, der Arm konnte nur mit Mühe und anscheinend unter Schmerzen bewegt 
werden. Es wurde zunächst Ruhe und kühle Umschläge verordnet, dann Massage und 
Bewegungen angewandt. Da alles dies ohne wesentlichen Einfluss blieb, wurde C. der 
Behandlung des Chirurgen Dr. W. überwiesen. Dieser fand bei der Aufnahme in das 
Krankenhaus am 25. XI. 1905 eine schmerzhafte Schwellung an der Vorderfläche des 
linken Oberarmes an der Grenze von oberem und mittlerem Drittel. Die Schwellung 
war gegen die Unterlage ziemlich frei verschieblich und mit der Haut nicht verwachsen. 
Die Bewegungen des Armes waren frei. Am 26. XI. 1905 wurde die Geschwulst frei¬ 
gelegt. Es ergab sich, dass es sich um die zusammengerollte, kugelig verdickte Sehne 
des langen Kopfes des zweiköpfigen Oberarmmuskels handelte, welche hoch oben, nahe 
der Insertion an der Gelenkfläche des Schulterblatts, abgerissen sein musste. Das zentrale 


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Ende konnte nicht sichtbar gemacht werden. Der verdickte Sehnenstumpf wurde 
exstirpiert, die Muskulatur mit der Sehne des kurzen Kopfes vernäht. Die Heilung er¬ 
folgte glatt. Am 14. XII. 1905 wurde C. ent¬ 
lassen. Es bestand folgender Befund: Über 
der Mitte der Beugeseite des linken Ober¬ 
armes verläuft die schräge, 6 cm lange, gut 
verschiebliche Operationsnarbe. Die Narbe ist 
auf Druck schmerzhaft. Unter ihr fühlt man 
in der Tiefe eine strangartige Verdickung. Die 
Mitte der Narbe ist mit ihrer Umgebung tief 
eingesunken, besonders sieht man dies deutlich 
bei der Beugung des Armes. Dabei wird der 
Bicepsmuskel nicht fest, sondern bleibt ziemlich 
schlaff und lässt sich leicht hin und her schieben. 

In seiner Masse erscheint der Bicepsmuskel 
wohl um die Hälfte verkleinert. Die Umfangs¬ 
differenz gegen den rechten Arm beträgt 1 */ 4 cm. 

Die Bewegungen im Schultergelenk sind passiv 
frei, aktiv wird der Arm nur bis zur Wage¬ 
rechten erhoben. Der Händedruck ist links 
deutlich schwächer als rechts. C. klagt über 
ein Gefühl von Kraftlosigkeit im linken Arm, 
über starke Behinderung aller Bewegungen in 
der Schulter und über Schmerzen im Arm und 
Schulter auch in der Ruhelage. Der Arzt 
hält den Verletzten noch für vollkommen er¬ 
werbsunfähig und empfiehlt Überweisung in 
ein medico-mechanisches Institut. 

Der Mann wurde nun bis zum 2. VI. 

1906 mit Massage und Bewegungen in einem 
medico-mechanischen Institut behandelt. Das 
Entlassungsgutachten lautet: Der linke Oberarm erscheint nach unten und aussen vom 
Deltamuskel stark eingebuchtet. Die Operationsnarbe ist bedeutungslos. Das Schulter- 



Fig. 3 a. 



Fig. 3 b. 

gelenk ist frei beweglich und nicht schmerzhaft, ebenso das Ellbogengelenk. Beim 
Beugen des Ellbogens sieht man den zweiköpfigen Oberarmmuskel sich zu einer gänse¬ 
eigrossen Kugel zusammenrollen. Die rohe Kraft des linken Armes scheint etwas ver¬ 
mindert. C. übertreibt. Eine Rente von 10 °/ 0 ist ausreichend. C. legte Berufung ein. 


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die Rente sei entschieden zu gering. Die Berufung wurde zurückgewiesen, es bestehe nur 
eine leichte Schwäche des linken Oberarmes, Kläger arbeite wieder regelmässig und ver¬ 
diene annähernd denselben Lohn, wie vor dem Unfälle. 

Untersuchungen am 21. I. 1907 und 30. IX. 1907 ergaben keine wesentliche 
Besserung. Von der arbeitgebenden Firma wurde auch zugleich bescheinigt, dass C. 
schwere Arbeiten noch nicht verrichten könne, er sei noch geschädigt. Eine Untersuchung 
durch mich am 15. X. 1908 ergab eine Kräftigung des ganzen linken Armes. Die Ver¬ 
änderungen am äusseren Kopfe des Biceps bestanden natürlich fort. Eine Schultergelenk¬ 
entzündung war nicht festzustellen. Da C. wieder schwerere Arbeiten verrichtete und 
mehr als vor dem Unfälle verdiente, wurde die Rente eingestellt. Berufung wurde nicht 
eingelegt. 

Abriss des äusseren Kopfes des Biceps links durch Hochheben einer 
Holzlast. 

Der Ackerer G. Sch. aus W., 57 Jahre alt, verspürte am 8. III. 1904 beim Auf¬ 
laden einer Holzlast auf die linke Schulter plötzlich heftige Schmerzen im linken Ober¬ 
arme. Er musste die 
Last zur Erde fallen 
lassen und konnte den 
Arm nicht mehr beben. 
Er ging erst am 10. III. 
zum Arzte, als sich Blut¬ 
unterlaufungen am Ober¬ 
arme zeigten. 

Befundbericht vom 30. 
IV. 1904: Die am 11. III. 
1904 bewirkte Unter¬ 
suchung ergab Abriss des 
äusseren Kopfes des Bi¬ 
ceps links. Der jetzige 
Befund ist folgender: In 
der Ruhestellung hängend 
ist ein besonderer äusse¬ 
rer Unterschied zwischen 
rechtem und linkem Ober¬ 
arme nicht erkennbar. Der 
Umfang beträgt am oberen 
Teile des Biceps rechts 
24,5 cm, links 24 cm, in 
der Mitte desselben rechts 25 cm, links 25 cm, am unteren Teile desselben rechts nahezu 
24 cm, links 24,5 cm. Beim Gebrauch des zweiköpfigen Oberarmbeugemuskels — beim 
Beugen des- Vorderarmes — zeigt derselbe eine eigentümliche, mehr gewundene, mehr 
verkürzte, vorspringende Form. Zudem sollen bei Leistung schwerer Arbeiten heftige 
Schmerzen entstehen, welche die Arbeit behindern. Die Bewegungen des Armes an sich 
sind unbehindert. 

Gutachten desselben Arztes bei Ablauf der 13. Woche nach dem Unfälle: „Der 
äussere Befund entspricht im grossen Ganzen der Untersuchung vom 30. IV. 1904. In 
der Ruhestellung ist ausser einer leichten Verflachung am oberen inneren Teile des zwei¬ 
köpfigen Oberarmmuskels eine Änderung des linken Oberarmes nicht wahrnehmbar. Beim 
Gebrauche tritt die angegebene Formveränderung in gleicher Weise ein. Sobald die 
Tätigkeit des Biceps stärker in Anspruch genommen wird, die Muskelfasern sich fester 
zusammenziehen müssen, wie bei schwerer Arbeit, beim Heben und dergl., soll nach An¬ 
gabe des Sch. ein heftiger Schmerz entstehen, welcher die Arbeit sehr behindere. Den 
Grad der verminderten Erwerbsbeschränkung schätze ich auf 20 °/ 0 . Das Heilverfahren 
ist abgeschlossen. Besserung ist durch Gewöhnung nach einem Jahre zu erwarten. 4 

Sch. erhielt von der Berufsgenossenschaft die vorgeschlagene Rente von 20 °/ 0 . 

Eine Nachuntersuchung im März 1905 Hess keine Besserung erkennen. Die ein 
Jahr später von dem Bezirksarzt vorgenommene Untersuchung ergab denselben Befund, 



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eine Besserung wurde indes durch Gewöhnung angenommen. In dem Gutachten heisst 
es: „In anatomischer und funktioneller Hinsicht ist keine Besserung eingetreten. An 
sich hat aber der Abriss des äusseren Kopfes des Biceps nicht die Bedeutung für die 
Arbeitsfähigkeit, wie sie oft angenommen wird. Sch. hat sich in den 2 Jahren derart 
an die noch vorhandenen Unfallfolgen gewöhnt und angepasst, dass der Ausfall an Er¬ 
werbsfähigkeit mit einer Rente von 10 °/ 0 nunmehr genügend hoch entschädigt ist.“ Sch. 
gab sich mit der Rentenminderung zufrieden. Am 29. I. 1910 wurde Sch. mir zur 
Untersuchung vorgestellt. Der Befund war folgender: Kleiner, mittelkräftiger, gesund 
aussehender, aber ziemlich abständiger Mann von 63 Jahren. Am linken Oberarm findet 
man die typischen Veränderungen nach einem Abriss des äusseren Kopfes des Biceps. 
Der Muskelbauch ist verlagert. Man sieht ihn bei der Beugung des Vorderarmes hand¬ 
breit oberhalb des Ellbogengelenks als eine kugelige Geschwulst vorspringen. Bei der 
Streckung des Armes sieht man dicht unterhalb des Deltamuskels eine Lücke. Die 
Muskulatur des Armes ist im übrigen kräftig entwickelt. Die Gelenke sind sämtlich 
völlig frei beweglich, insbesondere das Schultergelenk; Gelenkgeräusche bestehen nicht. 
Der Mann klagt noch über erhebliche Herabsetzung der Kraft des linken Armes und 
über Schmerzen in demselben bei längerem Arbeiten. Die Klagen sind zweifellos über¬ 
trieben. Eine Aufhebung der Rente kann ich indes bei dem stark gealterten abständigen 
Manne nicht empfehlen. Der Fall ist abgeschlossen. 

Abriss des äusseren Kopfes des Biceps rechts durch Hochbeben einer fest¬ 
gefahrenen Egge. 

Der Ackerer G. L. aus H., 50 Jahre alt, verspürte am 7. IX. 1901 beim Hoch¬ 
heben einer festgefahrenen Egge plötzlich heftige Schmerzen im rechten Oberarme, der 
Arm war kraftlos, L. musste die Egge wieder fallen lassen. Er machte gleich den Arm 
bloss und gewahrte an der schmerzhaften Stelle (Beugeseite des Oberarmes) „ein Geschwür 
von der Dicke eines Hühnereies“. Der Arzt wurde sofort zugezogen. Dieser stellte die 
Diagnose auf Kontraktur des Muskelbauches des zweiköpfigen Oberarmmuskels. Die Be¬ 
handlung bestand in Massage des rechten Armes. 

Gutachten des behandelnden Arztes bei Ablauf der 13. Woche: Auf dem rechten 
Oberarm an der Beugeseite, und zwar im unteren Drittel, sieht man eine über hühnerei¬ 
grosse, pralle Geschwulst. Dieselbe vergrössert sich bei Beugung des Unterarmes und 
wird härter. Der kürzere Kopf des zweiköpfigen Muskels ist deutlich, besonders an 
seinem Übergang in den Muskel, durchäufühlen. Infolge dieser Verletzung sind die Be¬ 
wegungen des rechten Armes noch behindert, insbesondere ermüdet der Arm schnell bei 
Ausstrecken desselben. Der Arm wird noch weiter massiert. Z. Zt. beträgt der Grad 
der Erwerbsbeschränkung 10 °/ 0 . Besserung ist nicht zu erwarten.“ 

Der Bezirksarzt, dem dies Gutachten zur gutachtlichen Äusserung vorgelegt wurde, 
schreibt: Es erscheint mir zweifelhaft, ob eine Kontraktur des Muskels oder ein Muskelriss 
vorliegt, wie solche durch plötzliche starke Anspannung bei sehr muskulösen Männern 
bisweilen entstehen und dann eine Geschwulst herbeiführen. In solchen Fällen kann das 
Glied noch gebraucht werden, aber es stellt sich gewöhnlich Schmerz und vorzeitige Er¬ 
müdung ein. Mir scheint es fraglich, ob 10 °/ 0 genügend sind. 

Der Bezirksarzt, wurde daraufhin mit der Nachuntersuchung beauftragt, sein Gut¬ 
achten lautete: 

An dem rechten Oberarm und dessen vorderer Seite, fast in der Mitte, ist eine 
Vertiefung und unterhalb dieser eine rundliche, weiche, bei Beugung des Armes fester 
und etwas dicker werdende Erhöhung. Der anfängliche Schmerz hat sich vermindert, 
aber es besteht ein Gefühl von Schwäche und Steifigkeit und die Bewegungen des Armes, 
besonders Beugung desselben, sind kraftlos und schmerzhaft. Es handelt sich wahr¬ 
scheinlich um eine Muskelzerreissung, wie sie durch übermässig starke und sehr plötzliche 
Zusammenziehung bei muskulösen Personen entsteht. Da die Kraft des rechten Armes 
erheblich herabgesetzt ist, sodass schwere Arbeiten nicht mehr verrichtet werden können, 
so erachte ich die Erwerbsfähigkeit um etwa 40 °/ 0 vermindert. Besserung ist zu er¬ 
warten; Nachuntersuchung nach einem Vierteljahre angezeigt. 

Die Rente wurde dem Gutachten entsprechend auf 40 °/ 0 festgesetzt. Eine Nach¬ 
untersuchung am 13. IV. 1902 ergab wesentliche Besserung, die Muskulatur des rechten 
Armes war kräftiger geworden. Die Besserung wurde auf 10 °/ 0 geschätzt, die Rente 


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also auf 30 °/ 0 gemindert. Der Bezirksarzt bemerkte noch, dass der Verletzte nach 
eigener Angabe wieder alle Arbeiten verrichte, er habe jedoch noch nicht die frühere 
Kraft und Ausdauer wieder erlangt. 

Nachuntersuchung am 20. VI. 1903 und am 10. VII. 1904 ergaben keine wesent¬ 
liche Besserung. Eine Nachuntersuchung am 26. VII. 1905 stellte weitere Zunahme der 
Kraft und Beweglichkeit des rechten Armes fest, die Rente wurde auf 20 °/ 0 gemindert. 
L. war damit nicht einverstanden und legte Berufung ein, er wurde jedoch vom Schieds¬ 
gericht abgewiesen. 

Gelegentlich der von einer Kommission des R.-V.-A. vorgenommenen Revisionsreise 
in der Rheinprovinz, der ich als Arzt beiwohnte, wurde L. zunächst wieder von dem 
Bezirksarzt untersucht, der nachstehendes Gutachten erstattete: Der Verletzte erklärt, 
dass er bei der Arbeit und in der Nacht zeitweise Schmerzen in dem rechten Arme habe, 
dass er alle landwirtschaftlichen Arbeiten verrichten könne und müsse, indes habe er noch 
nicht die frühere Kraft und Ausdauer. Der objektive Befund war folgender: Oberhalb 
der Armbeuge des rechten Armes ist noch eine rundliche, weiche Verdickung zu sehen 
und zu fühlen, welche bei selbsttätiger Beugung des Armes etwas fester wird. Die 
Beugung des Armes im Ellbogengelenk geschieht leichter und kräftiger. Umfang des 
rechten Vorderarmes 26 J / 2 , des linken 26 cm. Beurteilung: Es ist ortskundig, dass 
der Untersuchte alle Arbeiten verrichtet, er hat sich gewöhnt; glaubhaft erscheint es, 
dass Kraft und Ausdauer nicht ganz wiedergekehrt ist. Es besteht noch eine Erwerbs¬ 
beschränkung von 10—15 °/ 0 . 

Ich schloss mich diesem Gutachten nicht an und erklärte, dass es sich um einen 
einfachen Bicepsriss handele und zwar sei nur der äussere Kopf beteiligt, der Muskel 
funktioniere noch teilweise, auch seien in den seit dem Unfälle verflossenen 6 Jahren 
andere Muskel zum Ersatz eingetreten, der Arm sei sonst gesund und völlig frei be¬ 
weglich. Beide Hände zeigten derartig dicke Schmielen, dass von einer Schonung des 
rechten Armes keine Rede mehr sein könne. Eine Rente halte ich nicht mehr für er¬ 
forderlich. Die R.-V.-A.-Kommission gab folgendes Urteil ab: „Offensichtliche Über¬ 
treibung, die Rente hätte schon vor längerer Zeit eingestellt werden können.“ 

Der Mann legt Berufung und Rekurs ein. Beide wurden zurückgewiesen. In der 
Entscheidung des R.-V.-A. vom 12. XII. 1907 Ia 11711/07 heisst es: Wenn Geheimral 
W. es als glaubhaft erklärt, dass Kraft und Ausdauer im rechten Arm noch nicht ganz 
zurückgekehrt sind, so bezeichnet er anderseits als ortskundig, dass der Kläger alle Ar¬ 
beiten verrichtet. Dr. L., der dem Rekursgerichte als ein in der Beurteilung von Un¬ 
fallverletzungen und ihren Folgen auf die Erwerbsfähigkeit erfahrener Arzt bekannt ist, 
erklärt den Arm für gesund und frei beweglich. Diesem Gutachten hat sich der Ver¬ 
trauensarzt des Schiedsgerichts, Geheimrat K. angeschlossen. Bei dieser Sachlage hat 
das Rekursgericht eine anderweite Begutachtung nicht für erforderlich erachtet, vielmehr 
ebenfalls angenommen, dass eine messbare Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit bei dem 
Kläger nicht mehr besteht, allerhöchstens bei gewissen Arbeiten kleine Unbequemlichkeiten 
sich bemerkbar machen könnten, welche nach der Rechtsprechung des R.-V.-A. keinen 
Anspruch auf Gewährung einer Rente begründen. 

Dislokation des äusseren Kopfes des Biceps rechts durch Zerrung am Arme. 
Arthritis deformans. 

Der Ackerer P. P. F. aus L., 61 Jahre alt, war am 22. VIII. 1908 mit dem An¬ 
lernen* eines Rindes als Zugtier beschäftigt. Als er das Rind vor den Stall brachte, 
machte dieses plötzlich einen Sprung, F. erlitt dabei eine heftige Zerrung des rechten 
Armes, er verspürte einen stechenden Schmerz im oberen äusseren Teile des rechten 
Oberarmes, der Arm war sofort kraftlos. F. konnte das Tier nicht mehr halten. 

Der 2 Tage nach dem Unfälle zugezogene Arzt erstattete folgendes Gutachten: 
„Bei der Besichtigung des rechten Oberarmes, fällt sofort auf, dass im Bereiche des zwei¬ 
köpfigen Beugemuskels bei gebeugtem Arm ein deutlicher Wulst ungefähr im unteren 
Drittel diesem Muskels besteht. Die genaue Untersuchung ergibt, dass, ungefähr der 
Mitte des Biceps entsprechend, eine deutliche Lücke in der Muskelsubstanz besteht. 
Druck wird hier schmerzhaft empfunden. Die Kraft des rechten Armes ist bedeutend 
herabgesetzt. Der Mann lehnt die Vereinigung der MuskeDtttcke durch Naht ab. 
daraufhin Stärkeverband, später Massage und Faradisation.“ 


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Bei Ablauf der 13. Woche äussert sich der behandelnde Arzt dahin, dass die 
Kraft des rechten Armes noch nicht ganz wiederhergestellt und der Mann noch nicht 
imstande sei, schwere Lasten mit demselben zu heben. Die Erwerbsbeschränkung wird 
auf 10 °/ 0 veranschlagt. 

Die Berufsgenossenschaft forderte ein zweites Gutachten von ihrem Vertrauensarzt, 
Kreisarzt Dr. L. ein; dieser schreibt: „F. gibt an, dass sein rechter Arm kraftlos sei, 
er könne den Arm nicht hochheben, sich nicht allein an- und ausziehen. Am rechten 
Oberarm in der Mitte des Biceps findet sich anstatt des natürlichen Muskelbauches eine 
Lücke. Diese Trennung der Muskelmasse fällt besonders auf, wenn der Arm gebeugt 
wird. Der untere Teil des Muskelbauches springt hierbei ballartig vor. Der Oberarm¬ 
umfang an der Stelle dieser Muskeltrennung beträgt rechts 21,0 cm, links 21,5 cm. Bei 
gespanntem Oberarm ist der Umfang oberhalb der Muskeltrennung gemessen rechts 
22,5 cm, links 24 cm. Der rechte Arm kann nur unter grosser Anstrengung bis zur 
Schulterhöhe gehoben werden. Passiv ist im Schulter gelenk jede Bewegung in normaler 
Weise auszuführen. Die Erwerbsbeschränkung beträgt 50 °/q.“ 

Der Fall wurde mir vorgelegt und da die vorgeschlagene Rente von 50 °/ 0 m* E. 
viel zu hoch war, untersuchte ich den Mann selbst am 23. II. 1909. Der Befand war 
folgender: „Typischer Abriss des äusseren Kopfes des Biceps rechts. Innerer Kopf des 
Muskels vollständig erhalten und funktionsfähig. Die Muskulatur ist gut entwickelt. 
Beweglichkeit der Gelenke des rechten Armes, insbesondere des Schultergclenkes normal. 
In beiden Schulter gelenken deutliches Knirschen. 

Es handelt sich um einen typischen Fall von Bicepsverlagerung bei Arthritis de- 
formans. Es ist sehr wohl die Möglichkeit vorhanden, dass der Muskelriss schon vor 
dem 22. VIII. 1908 bestanden hat. Es fällt mir besonders auf, dass der behandelnde 
Arzt keine Verletzungsspuren bemerkt hat. Der Fall is aber bereits anerkannt. Den 
Grad der Erwerbsbeschränkung schätze ich z. Zt. auf etw a 15—20 °/ 0 . Besserung ist zu 
erwarten. Nachuntersuchung empfehle ich nach einem Jahre. Dieselbe wurde von mir 
am 17. III. 1910 vorgenommen. Der Befund war unverändert, doch nahm ich eine 
Besserung infolge Gewöhnung an. Meinem Vorschläge entsprechend wurde die Rente 
auf 10 °/ 0 gemindert, der Verletzte war mit der Minderung einverstanden. 

Verlagerung des äusseren Kopfes des Biceps rechts und beider Köpfe des 
Biceps links nach unten. 

Der Hilfsarbeiter W. N. aus E., 52 Jahre alt, verspürte am 4. VII. 1905 beim 
Einpacken von etwa 14 kg schweren Zanellastücken plötzlich einen heftigen Schmerz im 
linken Oberarm. Er arbeitete trotz der Schmerzen weiter und zog erst am folgenden 
Tage den Arzt zu Rate. Dieser stellte einen Muskelriss im linken Oberarm fest, der 
Arm war blutunterlaufen. N. traute indes seinem Arzte nicht und ging in die Behandlung 
des Kurpfuschers W., der Wasserbäder verordnete. 

Das bei Anlauf der 13. Woche nach dem Unfälle ausgestellte Gutachten des be¬ 
handelnden Arztes vom 3. XL 1905 lautete: 

Abriss beider Köpfe des musculus biceps im oberen Drittel. Die zerrissenen 
Muskelbänder sind im unteren Drittel des Oberarmes zu einem Knäuel geballt. Am 
5. VII. 1905 war leicht blutige Färbung der Haut nachweisbar, später wurde die Blut¬ 
unterlaufung grösser, Bewegungen des linken Armes sehr erschwert. Den Grad der Er¬ 
werbsbeschränkung schätze ich heute auf 20 °/ 0 . 

Ich bemerke noch, dass N. vor 4 Jahren beim Heben einer Achse eine Zerreissung 
des Biceps am rechten Arme erlitten hat. — N. hat indes dieser Verletzung keine Be¬ 
deutung beigelegt, den Arzt nicht zugezogen und die Arbeit nicht ausgesetzt. — N. war 
vom Unfälle unabhängig sehr abständig, er hatte eine schwere Arteriosklerose, ein 
schlechtes Herz, er hatte seine Meisterstelle wegen schlechter Augen schon früher 
verloren. 

Die Berufsgenossenschaft lehnte den Entschädigungsanspruch ab; es habe sich nicht 
um eine aussergewöhnliche Anstrengung gehandelt, es sei eine leichte Arbeit gewesen. 
Die Arbeit sei auch an sich nicht geeignet gewesen, eine gesunde Armmuskulatur zur 
Zerreissung zu bringen. Es liege eine Erkrankung der Armmuskulatur vor, es sei ja 
auch schon vor 4 Jahren das gleiche Leiden am rechten Arme beim Heben einer Achse 
aufgetreten. Das Vorkommnis sei nach der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts 


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nicht ein durch die Arbeit ursächlich erzeugtes, sondern nur ein gelegentlich der Arbeit 
eingetretenes Ereignis und die dabei hervorgerufene Schädigung sei als Gewerbe¬ 
krankheit, nicht aber als Unfall zu betrachten. 

N. legte Berufung ein, er habe mit der linken Hand die schweren Zanellastücke 
heben und fest zusammendrücken müssen. Bei dieser schweren Arbeit sei die Zerreissung 
des Muskels eingetreten, das Leiden sei also plötzlich entstanden, von einer Gewerbe¬ 
krankheit könne keine Rede sein. 

Das Schiedsgericht verurteilte die Berufsgenossenschaft entsprechend dem Gutachten 
des behandelnden Arztes zur Zahlung einer Rente von 20 °/ 0 . In der Begründung heisst 
es u. a.: Ein Betriebsunfall liegt zweifellos vor. Der Muskelriss ist bei einer durch die 
Betriebsanspannung bedingten Arbeit der Muskulatur unvermutet eingetreten, seine Ent¬ 
stehung fällt in den kurzen, zeitlich genau zu begrenzenden Zeitraum, in welchem N. 

den plötzlichen Schmerz empfand. Eine 
allmähliche Entstehung ist wie die Blut¬ 
unterlaufungsstelle am Oberarm be¬ 
weist, mit Sicherheit ausgeschlossen, 
wenn andererseits auch zugegeben werden 
muss, dass die Muskulatur des Klägers 
eine besondere Disposition zum Ein- 
reissen besitzt. 

Die Berufsgenossenschaft legte Re¬ 
kurs ein und führte zur Begründung 
desselben an, dass es sich im vorliegen¬ 
den Fall um eine bei der gewöhnlichen 
Arbeit ohne Hinzutreten eines beson¬ 
deren Ereignisses erfolgte Körper¬ 
schädigung handele, die als eine Er¬ 
krankung, nicht aber als ein Betriebs¬ 
unfall im Sinne des Gesetzes anzusehen 
sei. Die Begründung des Schiedsge¬ 
richtsurteils sei nicht richtig, mit dieser 
Begründung könne jede bei der 
Arbeit sich durch Schmerzen bemerk¬ 
bar machende Krankheit zu einem 
Betriebsunfälle gemacht werden. Auch 
der Verletzte legte Rekurs ein, er 
könne keine nennenswerten Arbeiten 
mehr verrichten, er beanspruche daher 
die Vollrente. 

Das Reichsversicherungsamt for¬ 
derte hierauf ein Obergutachten von Oberarzt Dr. S. in D. ein, der folgendes ausführte: 

„Am linken Oberarm, etwa in der Mitte, tiefe Einkerbung beider Muskelbäuche 
des Biceps. Beide sind vollständig durchtrennt, der äussere unterhalb der Mitte, der 
innere in der Mitte. Am rechten Arme besteht derselbe Befund, angeblich vor 4 Jahren 
durch Heben entstanden. Bezüglich des linken Armes handelt es sich um einen Be¬ 
triebsunfall. das beweisen die Aussagen der Zeugen und des behandelnden Arztes. Eine 
solche Zerreissung tritt niemals allmählich ein, sondern immer plötzlich; Muskelerkrankungen 
führen wohl zu Abmagerungen und teilweisem Schwund, jedoch nicht zu Zerreissungen. 
Die Anstrengung ist schon deshalb für den linken Arm eine grosse gewesen, weil N. 
wegen des Leidens am rechten Arm diesen nur sehr mangelhaft gebrauchen konnte und 
deshalb vorwiegend auf den linken Arm angewiesen war, sodass es sehr leicht zu einer 
Überanstrengung kommen konnte. Auch erfordert das Packen eine so komplizierte 
Muskeltätigkeit, dass es unmöglich ist zu sagen, dass dabei der Biceps nicht angestrengt 
wird. Es liegen unbedingt Unfallfolgen vor. Die Erwerbsunfähigkeit schätze ich auf 
50 %. Ich würde sie nicht so hoch bewerten, wenn N. im Besitze eines normalen 
rechten Armes gewesen wäre. Das bestehende Leiden am rechten Oberarme hat eine 
wesentliche Einbusse der allgemeinen Erwerbsfähigkeit nicht zur Folge gehabt, da durch 



Fig. 5a. 


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vermehrte Anstrengung des linken Armes der Ausfall ausgeglichen werden konnte. Die 
50 °/ 0 sind demnach insgesamt auf Rechnung des Unfalles vom 4. VII. 1905 zu setzen.“ 

Durch Entscheidung des Reichsversicherungsamts vom 16. VIII. 1906 wurde die 
Berufsgenossenschaft zur Anerkennung eines Unfalles und Zahlung einer Rente von 50 % 
verurteilt. In der Begründung heisst es: 

„Durch die Vernehmung der Mitarbeiter des Klägers vor dem Schiedsgericht in Ver¬ 
bindung mit dem Gutachten des Dr. S. in D. hat das Reichsversicherungsamt die Über¬ 
zeugung gewonnen, dass die Muskelzerreissung am linken Oberarm durch einen Betriebs¬ 
unfall herbeigeführt worden ist. Das Packen von Zanellastücken in Säcke erfordert an 
und für sich schon eine starke Muskeltätigkeit, für den Kläger aber eine bedeutende; die 
Arbeit war mit Rücksicht auf die nicht normale Beschaffenheit des rechten Armes eine 
Anstrengung, die das betriebsübliche Maß überstieg. Dem Schiedsgericht ist darin bei¬ 
zutreten, dass die bei dem Kläger anschei¬ 
nend bestehende Disposition zum Einreissen 
der Muskeln seinen Ansprüchen nicht ent¬ 
gegensteht. Es genügt, wenn die Betriebs- 


Fig. 5 b. 


tätigkeit als eine mitwirkende Ursache der Verletzung ins Gewicht falle. Das ist hier der 
Fall gewesen, insofern die Arbeit eine das betriebsübliche Maß übersteigende Anstrengung 
erforderte. Dass es sich dabei um ein plötzlich, zeitlich bestimmbares, kurz begrenztes 
Ereignis gehandelt hat, unterliegt keinem Zweifel. Hinsichtlich des Grades der Erwerbs¬ 
beschränkung ist dem Gutachten des Dr. S. in D. ebenfalls beizutreten und die Rente 
von 50 °/ 0 als ausreichend zu betrachten. Das Leiden macht sich durch die von früher- 
her bestehende Behinderung des anderen Armes wesentlich fühlbarer. Kläger ist aber im 
Gebrauche seiner übrigen Glieder und auch bei leichteren Arbeiten im Gebrauche der 
Arme nicht geschädigt.“ 

N. hatte seiner Rekursschrift ein ärztliches Gutachten beigefügt, das ihn als voll 
erwerbsunfähig schilderte. In diesem Gutachten wurde ausgeführt: 

„Die angestellten Kraftproben haben gezeigt, dass N. nicht imstande ist, mit dem 
linken Arm ein Gewicht von 2 kg bis zur Schulter zu heben, selbst ein Gewicht von 
1 kg vermag derselbe nur mit der allergrössten Kraftanstrengung bis zu 2 / 3 Schulterhöhe 
zu heben. Wird der Arm bis zur Sehulterhöhe ohne irgend welche Belastung gehoben, 
so vermag ein leichter Druck des Fingers den Arm zum Sinken zu bringen. Diese 


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grosse Schwäche des Armes ist bei der Beschäftigung des N., welche hauptsächlich im 
Heben und Tragen von Lasten besteht, dem Verlust des ganzen Armes fast gleich zu er¬ 
achten. Die bestehende völlige Erwerbsunfähigkeit des N. begründet sich ausserdem noch 
darauf, dass vor etwa 4 Jahren eine Zerreissung des Biceps am rechten Arme statt¬ 
gefunden hat und dass der Untersuchte infolgedessen ausser Stande ist, mit dem rechten 
Arme ein Gewicht von 2 kg bis zur Schulterhöhe zu heben. N. vermag mit beiden 
Armen einen mittelschweren Stuhl nicht bis zur halben Brusthöhe zu heben. Die An¬ 
gaben des Verletzten, dass er keine Arbeiten mehr verrichten könne, scheinen glaub¬ 
würdig; N. ist als Ganzinvalide anzusehen.“ 

Ich untersuchte den N. am 25. II. 1907. Die beiden Photogramme zeigen deutlich 
den beiderseitigen Abriss des Biceps. Sämtliche Gelenke, insbesondere die Schultergelenke, 
waren frei beweglich, zeigten aber starke Gelenkgeräusche. Bei der Prüfung der groben 
Kraft übertrieb der Mann in dreister Weise. Da er vom Unfälle unabhängig schwer 
erkrankt, war, riet ich der Berufsgenossenschaft die Rente zu belassen, es sei ja auch 
eine wesentliche Besserung nicht nachzuweisen. 

N. starb am 14. V. 1908. Nach dem Unfälle vom 4. VII. 1905 hatte er überhaupt 
nicht mehr gearbeitet. Meiner Meinung nach sind beide Bicepsverlagerungen durch 
Arthritis deformans entstanden. 

Der Ackerer J. Sch. aus F., 69 Jahre alt, wurde am 16. III. 1910 wegen eines 
im Jahre 1907 erlittenen Betriebsunfalles (Bruch des rechten Unterschenkels) von mir 
nachuntersucht. Ausser den Unfallfolgen bestand beiderseits ein Abriss des äusseren 
Kopfes des Biceps. In beiden Schultergelenken bestand deutliche Arthritis deformans. 
Dem Sch. waren die Veränderungen nicht bekannt, sie schädigten auch die Gebrauchs¬ 
fähigkeit der Arme in keiner Weise. Auf dem beigegebenen Photogramm sind die Muskel¬ 
veränderungen sehr deutlich zu erkennen. 

Verlagerung des äusseren Kopfes des Biceps beiderseits. 

Der 1845 geborene Tagelöhner P. F. aus G. erlitt am 3. VII. 1893 beim Auf laden 
von Lohbürden auf einen Wagen durch Herabfallen eines Teiles der aufgeladenen Bürden 
eine Quetschung der Halswirbelsäule, der rechten Brustseite, des Magens und des Unter¬ 
leibes. Bei der von mir im Jahre 1908 vorgenommenen Nachuntersuchung stellte ich 
eine Verlagerung des äusseren Kopfes beider Bicepsmuskeln fest. In den vielen Gutachten, 
welche in der Zwischenzeit ausgestellt waren, war hiervon nichts erwähnt. Die beider¬ 
seitige Muskelverlagerung war offenbar nach der letzten von Prof. S. und Oberarzt Dr. P. 
in B. im Jahre 1901 vorgenoramenen Untersuchung und Beobachtung entstanden, denn in 
dem ausführlichen Gutachten war der Zustand beider Arme als normal geschildert, mit 
genauer Angabe der Umpfangsmaße beiderseits. An den Vorderarmen stimmen die 
Maße noch jetzt, in der Oberarmmitte sind sie jetzt wegen der Bicepsdislokationen er¬ 
heblich geringer. P. konnte über die Entstehung der Muskelverlagerungen keine Angaben 
machen. Er war durch dieselben in keiner Weise geschädigt. 

Nach meiner Ansicht sind die Veränderungen an der Beugemuskulatur der Ober¬ 
arme rein spontan durch Arthritis deformans beider Schultergelenke entstanden. Beide 
Gelenke wiesen ganz erhebliche krankhafte Knochenveränderungen auf. 

Höchst interessant und beweisend für die Entstehung der sogenannten Bi- 
cepsrisse durch Arthritis deformans ist folgender Fall: 

Der 1858 geborene Gasstocher F. N. aus D. erlitt am 23. X. 1906 eine Gas¬ 
vergiftung. Den Mann untersuchte ich zuerst für die Berufsgenossenschaft am 29. IV. 1907. 
Ich fand ein deutliches Knirschen in beiden Schultergelenken. Die zweite Untersuchung 
erfolgte am 20. IX. 1907. Es war jetzt ein Abriss des äusseren Kopfes des linken 
Biceps vorhanden. Der Mann wusste von dem Bicepsriss nicht das geringste. Beide 
Schultergelenke waren frei beweglich, man fühlte aber starkes Knirschen in denselben. 

Eine Neuuntersuchung am 21. II. 1908 ergab denselben Befund; das gleiche war 
der Fall bei der Untersuchung am 27. XI. 1908 und am 15. VI. 1909. 

Bei einer Nachuntersuchung am 24. VIII. 1910 fand sich nun auch ein typischer 
rechtsseitiger Bicepsriss. Auch diese Veränderung war entstanden, ohne dass N. die ge¬ 
ringste Ahnung davon hatte. 


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Der Sitz des sogenannten typischen Bicepsrisses liegt zumeist im Bereiche der 
hangen Sehne des äusseren Kopfes des Biceps und zwar in ihrem Schultergelenkteil. Der 
Muskelbauch rutscht dann mit dem Sehnenende nach unten. So war es auch in dem 
einzigen von mir untersuchten, operierten Fall, den ich in der Krankengeschichte unter 
Nr. I angeführt habe. 

Es gibt aber doch auch Risse in der Muskulatur des Biceps selbst und zwar sitzen 
dieselben meist in der Mitte, seltener im oberen resp. unteren Drittel desselben. Zwei 
derartige Fälle hat Herr Geheimrat Witzei, wie er mir auf Befragen mitteilte, operiert. 
Es handelte sich zweifellos um traumatische Bicepsrisse, es waren jüngere Leute, 
der Riss sass in der Mitte des äusseren Muskelbauches. Bei einer grossen Anzahl sehr 

beschäftigter Chirurgen habe ich mich ausser- 



Fig. 7 a. 


Fig. 7 b. 


Weiter gibt es aber auch sogenannte Bicepsrisse am Übergang der langen Biceps- 
% sehne in den Muskel, der Muskel erscheint dann wie von der Sehne abgeschabt. 

Auch kann der Muskel an der unteren Sehne abreissen. In einzelnen Fällen sieht 
man sogar beide Köpfe abgerissen und nach oben verlagert. Fall 9. 

Sehr interessant sind ferner die Fälle, in denen der Ansatz des Muskels am 
Speichenhöcker ab- resp. eingerissen ist. Über mehrere derartige Fälle habe ich be¬ 
richtet. Deutlich konnte man die Verdickung am Speichenansatz fühlen und auch genau 
auf dem Röntgenbilde sehen. Durch die Verdickung war die Einwärtsdrehung des Vorder¬ 
armes erheblich behindert. Arthritische Prozesse habe ich hier nicht feststellen können. 

Nach meinen Erfahrungen werden sehr viele Bicepsrisse von den Ärzten glatt 
übersehen. Ich kann dafür zahlreiche Beispiele beibringen. In einem Untersuchungs¬ 
termine, den ich für die Landes-Versicherungsanstalt Rheinprovinz abhielt, fand ich allein 
4 doppelseitige Bicepsrisse, die der mituntersuchende erfahrene Vertrauensarzt nicht 
bemerkt hatte. In einem anderen Fall sah ich einen Bicepsriss bei einem älteren Ver¬ 
letzten. Ich liess von dem mituntersuchenden Bezirksarzte die Umfangmaße der Arme 
nehmen. Er merkte nichts von dem Bicepsriss. Ich liess den Mann sich anziehen und 


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abtreten. Ich fragte nun den Arzt, ob er den Bicepsriss nicht bemerkt habe. Er bestritt 
mir dann direkt, dass der Verletzte einen Bicepsriss habe, er wäre sonst von ihm bemerkt 
worden. Ich liess dann den Mann sich wieder ausziehen und jetzt erst sah der Arzt den 
Bicepsriss. Ein alter sehr erfahrener Kreisarzt, den ich auf mehrere Bicepsrisse auf¬ 
merksam machte, die sich zufällig in einem Untersuchungstermine fanden, gab mir an, 
dass er schon früher derartige Formabweichungen am Oberarme gemerkt, sie aber nicht 
richtig gedeutet habe. Besonders bei beleibten Leuten und speziell bei Frauen ist der 
Bicepsriss nur sehr schwer festzustellen. Hier ist schon ein sehr geübter Blick erforderlich, 
um sofort die sichere Diagnose zu linden. Es kann also auch nicht wunderneümen, 
dass in einer Reihe von Fällen alte Bicepsrisse zu Unrecht als Unfallfolge bezeichnet und 
zur Entschädigung gebracht wurden und werden. Einzelne derartige Fälle sind mir be¬ 
kannt. Es handelt sich meist um geringfügige Unfälle, bei denen die Schulter- resp. die 
Oberarmgegend gequetscht war; die Leute kommen zum Arzte, dieser sieht den Bicepsriss 
und führt ihn nun ohne jede weitere Überlegung auf den Unfall zurück, er denkt gar 
nicht daran, dass der Riss alt sein kann. Der Arzt muss bei jedem sogenannten Bicepsriss 
unbedingt darauf achten, ob Spuren einer frischen Verletzung, insbesondere Blutunter¬ 
laufung, Schwellung, starke Schmerzhaftigkeit usw. vorhanden sind. Er muss auch wissen, 
dass der Bicepsriss gewöhnlich Folge einer Erkrankung des Schultergelenkes, der Arthritis 
deformans ist. Er hat also daraufhin zu untersuchen. 

Jedem zu spät angemeldeten Falle und jedem Bicepsriss, der bei der gewöhnlichen 
Arbeit entstanden ist, muss er mit grosser Vorsicht hinsichtlich der traumatischen Ent¬ 
stehung gegenüberstehen. 

Hinsichtlich der Behandlung lehrt die Erfahrung, dass der Arzt am besten handelt, 
wenn er den Verletzten möglichst früh an die Arbeit schickt. Alle diejenigen Fälle, in 
denen kein Arzt zugezogen worden ist, sind in kurzer Zeit mit gutem funktionellem Er¬ 
gebnis ausgeheilt. Die Fälle dagegen, die in ärztliche — speziell chirurgische — 
Behandlung gekommen sind, haben sich meistens recht lange hingezogen und das Heil¬ 
ergebnis war weniger günstig. Es wurden in der Regel für längere Zeit fixierende Ver¬ 
bände, in einem Falle sogar viele Wochen lang ein Gypsvcrband angelegt. Schliesslich 
musste dann eine raedico-mechanische Behandlung von monatelanger Dauer, weniger um 
die Folgen der Verletzung, als um die Folgen der Behandlung auszugleichen, eingeleitet 
werden. Kommt ein Verletzter mit einem frischen Bicepsriss zum Arzte, so soll dieser 
etwa für eine Woche lang das Arbeiten untersagen. Er lässt den Arm vielleicht in den 
ersten Tagen in einer Mitelia tragen, wendet aber sofort kunstgerechte Massage zur Be¬ 
seitigung des Blutergusses an. Nach 8 Tagen ist dann die Aufnahme leichterer Arbeit 
wieder möglich. Von der Operation des Bicepsrisses muss ich abraten, sie wird nur in 
seltenen Fällen zu einem vollen Erfolg führen. Sie ist auch technisch recht schwierig. 
Der Verletzte ist, wenn er möglichst früh wieder an die Arbeit kommt, bei Ablauf der 
13. Woche nicht mehr erheblich geschädigt, in der Regel genügt eine Rente von etwa 
20 °/ 0 , nach % Jahr etwa 10%, nach 1 Jahr wird die volle Erwerbsfähigkeit wieder 
hergestellt sein. 

Sieht man die Schätzung der Begutachtung von Bicepsrissen an, so muss man sich 
über die ausserordentliche Höhe der gewährten Renten wundern. So kenne ich Fälle, 
in denen jahrelang Renten von 50, 40, 83% % usw. gewährt worden sind. Ich bin 
auch überzeugt, dass eine ganze Reihe von Bicepsrissen mit hohen dauernden Renten 
laufen. Die hohe Schätzung erklärt sich aus dem Umstande, dass die meisten Ärzte nur 
selten den Bicepsriss sehen bzw. erkennen. Sie überschätzen ihn darum in seinen Wirkungen 
auf die Gebrauchsfähigkeit des Armes ganz erheblich. 

Es ist doch immer zu bedenken, dass der betroffene Muskel noch zum Teil funktions¬ 
fähig ist und dass andere Muskeln für ihn eintreten können. Selbst der doppelseitige 
Bicepsriss braucht wie zahlreiche von mir beobachtete Fälle beweisen, die Erwerbs¬ 
fähigkeit nicht zu beeinträchtigen. Ganz merkwürdig mutet daher den erfahrenen 
Arzt z. B. der Fall an, in dem ein Mann, der schon früher einen Bicepsriss erlitten 
hatte, sich nunmehr bei der gewöhnlichen Arbeit noch einen Bicepsriss am anderen 
Anne zuzieht, mit 50 % entschädigt wird, weil jetzt eben beide Arme in ganz erheblicher 
Weise in ihrer Gebrauchsfähigheit beeinträchtigt seien. Die Berufsgenossenschaft ist von 
diesem Falle überhaupt nicht mehr heruntergekommen, weil es sich um einen älteren, ab- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10 11. 491 


ständigen Mann handelte, der sich nun mit seinen 50 °/ 0 zur Ruhe setzte. Der Fall hätte 
aber überhaupt nicht anerkannt werden dürfen, denn der 2. Bicepsriss war ebensowenig 
wie der erste Folge eines Unfalles, sondern Folge einer schweren Arthritis deformans in 
den Schultergelenken. Da der erstbehaudelnde Arzt, der auch später für die spätere 
Begutachtung zugezogen wurde, der chirugische Oberarzt eines grösseren Krankenhauses 
war, wurde die Begutachtung trotz des energischen Protestes der Berufsgenossenschaft 
auch von den Instanzen für richtig erklärt. 

Das Reichs-Versicherungsamt hat, das ist noch nicht genügend bekannt, in wieder¬ 
holten Entscheidungen, auch bei Qualitätsarbeitern, z. B. auch bei Tafelglasbläsern, nach 
eingetretener Gewöhnung das Vorliegen von wesentlichen Unfallfolgen beim Bicepsriss 
nicht mehr für gegeben erblickt und die Leute abgewiesen. Die Lohnauskünfte lehren 
denn auch, dass die Leute den betroffenen Arm wieder zu den schwersten Arbeiten ge¬ 
brauchen können und dass sie später praktisch in keiner Weise geschädigt sind. 


Über Arthritis deformans coxae. 

Von G. Ledderhose, Strassburg. 

Die klinische Bedeutung der deformierenden Arthritis des Hüftge¬ 
lenks ist wohl hauptsächlich deshalb so lange Zeit nicht entsprechend gewürdigt 
worden, weil man sich die Vorstellung von dieser Erkrankung vorwiegend nach 
den Präparaten der anatomischen Sammlungen und deren Abbildungen konstruierte. 
Diese betrafen aber gewöhnlich Fälle, wo Gelenkkopf und Hals weitgehend zerstört 
waren, wo sich an den Rändern ihres Restes mächtige pilzartige Wucherungen 
gebildet hatten, und wo auch Pfanne und Gelenkkapsel hochgradige Verände¬ 
rungen zeigten. Wollten wir auf solche Krankheitsbilder warten, so würden wir 
nur selten in die Lage kommen, die Arthritis deformans coxae zu diagnostizieren. 
Es war wiederum, wie in so manchen anderen Fällen, die soziale Medizin, 
die uns die grosse Häufigkeit und Wichtigkeit des Leidens erkennen liess. So 
ist denn im letzten Dezennium eine Reihe von Arbeiten über dieses Thema er¬ 
schienen, die einen grossen Fortschritt für unsere Erkenntnis bedeuten. Da 
jedoch davon bisher nur sehr wenig in die Praxis der Unfall- und Invaliditäts¬ 
versicherung eingedrungen ist, halte ich es für angezeigt, nachstehend über 
meine eigenen, z. T. von anderen Voraussetzungen ausgegangenen und z. T. 
abweichenden Erfahrungen zu berichten. 

Die alte Einteilung der chronischen, nicht tuberkulösen Gelenkerkrankungen 
in solche, die ihren Anfang vom Knorpel und solche, die ihren Anfang 
von der Kapsel nehmen, lässt sich, auch heute wenigstens im allgemeinen 
noch aufrecht erhalten. Hoffa und Wollenberg kommen auf Grund ihrer 
eingehenden röntgenologischen und anatomischen Studien zur Gegenüberstellung 
von Arthritis deformans einerseits undprimärer chronischer progressiver 
Polyarthritis sowie sekundär chronischem Gelenkrheumatismus 
anderseits. Während bei den letzten beiden Erkrankungen die Veränderungen 
wesentlich die Gelenkkapsel betreffen und histologisch den Bildern entsprechen, 
wie sie im allgemeinen bei der infektiösen Arthritis gefunden werden, stehen 
bei der Arthritis deformans die Auffaserung des Knorpels mit ausge¬ 
dehnter Proliferation der Knorpelzellen bei nur geringen Verände¬ 
rungen an der Gelenkkapsel im Vordergrund. So ist es wenigstens in den 
frühen Stadien. Haben erst stärkere Knorpeldefekte und Umgestaltungen der 
Knochen stattgefunden, dann beobachten wir auch bei der deformierenden 


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Erkrankung starke Wucherung der Kapselzotten, eventuell Einlagerung von 
knöchernen Platten. 

Wir können die Arthritis deformans definieren als eine zwar zunächst 
monoartikulär auftretende, häufig aber weitere Gelenke befallende Er¬ 
krankung, die unmerklich zu beginnen pflegt, zu Schmerzen und Funktions¬ 
störung Veranlassung gibt und überwiegend oft zu Versteifung der ergriffenen 
Gelenke, wenn auch nur ganz ausnahmsweise zu echter, knöcherner Ankylose, 
führt. Sie entsteht am häufigsten erst nach dem mittleren Lebensalter; auch das 
sog. Malum coxae senile muss ihr zugerechnet werden. 

Von den Eigenschaften der Arthritis deformans coxae interessiert uns zu¬ 
nächst ihre Häufigkeit. Stempel hat diese betont und hat 58 Beobachtungen 
mitgeteilt, bei denen das Leiden, mit Ausnahme von 2 Fällen zur Bewilligung der 
gesetzlichen Invalidenrente führte. Er bezeichnet es als eine ausgesprochene Be¬ 
rufskrankheit besonders der landwirtschaftlichen Bevölkerung — 49 seiner 
Patienten waren Landwirte. Wenn er übrigens das Malum coxae senile von der 
Arthritis deformans getrennt wissen will, so kann man ihm, wie soeben betont 
wurde, nicht folgen. Auch Hoffa, Thiem u. A. heben die Häufigkeit der deformie¬ 
renden Coxitis hervor. Ich gehe in dieser Hinsicht auf Grund meiner Erfahrungen 
noch weiter und glaube, dass sich das Leiden bei Arbeitern aller Berufs¬ 
arten im mittleren und höheren Lebensalter an Häufigkeit mit der Arteriosklerose 
oder dem Emphysem wohl messen kann und dass es als ein charakteristisches 
Symptom der körperlichen Verbrauchtheit anzusehen ist, wie sie uns 
ganz besonders bei den Bewerbern um die Invalidenrente entgegentritt. Des¬ 
halb sollte in keinem ärztlichen Allgemeinstatus bei älteren Personen der 
Befund an den Hüftgelenken, wie übrigens auch an den übrigen grossen Ge¬ 
lenken und an der Wirbelsäule, fehlen. Wir können sagen, die deformierende 
Arthritis des Hüftgelenks ist eine der häufigsten und wichtigsten 
Gewerbe- bezw. Berufs- und Alterserkrankungen. 

Die Aetiologie der Arthritis deformans hat noch viel rätselhaftes. Am 
wahrscheinlichsten ist es wohl, dass es sich um eine tropho-neurotische 
Störung (Hoffa), überwiegend häufig senilen Charakters, handelt, die durch 
statische Gelenkstörungen, häufige mechanische Einwirkungen und wohl auch 
gelegentlich einmalige Traumen zur Entwicklung kommt Vielleicht ist ihre 
letzte Ursache in einem toxischen Moment zu suchen. Wollenberg vertritt 
die Theorie der vaskulären Entstehung auf Grund isolierter Sklerosen der 
die Gelenke versorgenden Gefäße, besonders der epiphysären Knochengefäße. 
Er glaubt, dass länger anhaltende lokale Missverhältnisse zwischen arterieller 
Blutzufuhr und venösem Abfluss die verschiedenen regressiven und progressiven 
Erscheinungen auslösen, welche das Bild der Arthritis deformans charakterisieren. 
Wieweit speziell für das Hüftgelenk die Auffassung Preisers berechtigt ist. 
wonach infolge pathologischer Gelenkflächeninkongruenz dauernd ein 
Teil der Knorpelfläche des Schenkelkopfs ausser Artikulation kommen, deshalb 
atrophieren und sich weiter im Sinne der Arthritis deformans verändern soll, 
möge dahingestellt bleiben. Für die Unfallchirurgie hat die Frage besondere 
Bedeutung, welche Rolle das Trauma in der Aetiologie der Krankheit spielt. 
Wollenberg hält das Trauma, oder vielmehr „die durch dasselbe gesetzte Er¬ 
nährungsstörung der Gelenke“, für einen der wichtigsten Faktoren in der Aetio¬ 
logie der Arthritis deformans. Die grosse Mehrzahl seiner Fälle wies ursächliche 
Verletzungen in der Anamnese auf. Bei 30 von Preiser gesammelten Fällen 
wurde dagegen nur zweimal Trauma als Ursache angegeben. Hoffa sagt, dass 
die juvenile Form der Hüftarthritis nur auf traumatischem Wege zustande 
komme, die senile gelegentlich. König hat nie eine einfache Kontusion zur 


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Arthritis deform ans coxae führen gesehen; stets war bei traumatischer Ent¬ 
stehung die Mechanik des Gelenks geschädigt, etwa durch schief geheilten Bruch 
der überknorpelten Fläche oder durch dislocierten Schenkelhalsbruch. Am 
weitesten geht Stempel in der Zulassung des Traumas als ätiologisches Moment 
der deformierenden Hüftarthritis. Nach ihm können intensive wie auch geringe 
Unfälle die Entstehung des Leidens bedingen oder dasselbe bedeutend ver¬ 
schlimmern. Auch Fall auf die Füsse und selbst Erschütterungen des ganzen 
Körpers, die nicht speziell die Hüfte betreffen, werden als Ursache angesprochen. 

Ich glaube nicht, dass man die nach Gelenkfrakturen häufig einsetzenden 
Veränderungen ohne weiteres der spontan entstehenden Arthritis deformans 
gleichstellen darf. Wohl kann es geschehen, dass bei Vorhandensein der hypo¬ 
thetischen Vorbedingungen für die Auffaserung und Zerstörung der Gelenkknorpel 
eine ernstere Verletzung die Entwicklung der Arthritis deformans auslöst, aber 
in der Mehrzahl der Fälle dürften, zumal bei jugendlichen Individuen, die den 
ungünstig geheilten Gelenkfrakturen folgenden Veränderungen das Bild krank¬ 
hafter Abnutzung und Reizung darbieten ohne die für die eigentliche 
deformierende Arthritis charakteristische Kombination von Defekt und Neubildung 
und ohne die ihr gewöhnlich eigentümliche Progredienz. In den Anfangsstadien 
sollte sich, wie ich glaube, die einfache traumatische Arthritis von der primär 
deformierenden Erkrankung anatomisch unterscheiden lassen; sind aber einmal 
auf die eine oder die andere Weise die Knorpel zerstört, dann ist die Abschlei¬ 
fung der entblößten Knochen ein im wesentlichen mechanischer Prozess, der bei 
beiden Arten der Erkrankung zu wenigstens klinisch ähnlichen oder überein¬ 
stimmenden Bildern führen kann. 

Bezüglich der unfallweisen Entstehung der echten Arthritis defor¬ 
mans coxae nehmeich einen von mehreren der zitierten Autoren abweichenden 
Standpunkt ein. Ich habe, wie König, noch keinen Fall beobachtet, bei dem in 
überzeugender Weise eine Kontusion oder Distorsion, also ein Trauma, welches 
nicht zur Verletzung der Knochen geführt hatte, als Ursache der deformierenden 
Arthritis des Hüftgelenks hätte angesprochen werden können. Wenn das Leiden 
etwa auf einen Fall zurückgeführt wurde, der Betreffende aber noch längere 
Zeit ohne nachweisbare Störung weitergearbeitet hatte, so habe ich stets erklärt, 
dass wegen der an sich nicht sehr wahrscheinlichen unfallweisen Entstehung 
der Arthritis deformans bei einer solchen Annahme doch wenigstens ein Trauma 
nachgewiesen sein müsste, das Fortsetzung schwerer Arbeitsleistung nicht zuliess. 
In anderen Fällen waren die Veränderungen am erkrankten Hüftgelenk für die 
Kürze der seit dem Unfall verflossenen Zeit viel zu weit vorgeschritten; in 
weiteren Fällen sprach die gleich intensiv in beiden Hüftgelenken ausgesprochene 
Erkrankung gegen die traumatische Aetiologie des Leidens auf einer Seite. 

Dagegen war ich häufiger in der Lage, mich für die Anerkennung von 
Rentenansprüchen erklären zu können, wenn offenbar durch einen Unfall, wie 
etwa Sturz aus der Höhe mit multiplen Kontusionen ohne Knochenverletzung, 
die bis dahin latent gebliebene Arthritis coxae manifest und zu einem 
ernsten Arbeitshindernis geworden war. Auch ohne dass man eine plötz¬ 
liche wesentliche Steigerung des krankhaften Prozesses anzunehmen braucht, 
ist die Auffassung wissenschaftlich wohl begründet, dass bei einem so schleichend 
und langsam sich entwickelnden Leiden, wie es die Arthritis deformans coxae 
darstellt, während regelmäßiger, gewohnter Arbeitsleistung lange Zeit vollkommene 
Anpassung und ein Gleichgewichtszustand bestehen bleiben, die durch einen 
Unfall und die mit ihm verbundene Änderung der Lebensweise (Bettruhe) und 
der Beschäftigung gestört oder aufgehoben werden können. Dieselbe Annahme 
müssen wir ja auch häufig genug in Fällen machen, wo chronisch-entzündliche 


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Prozesse in den Schalter-, Wirbelsäulen- oder Kniegelenken bestanden und erst 
durch einen Unfall zu einem ernsten Arbeitshindernis wurden. 

Alle Beobachter stimmen darin überein, dass die Arthritis deformans coxae 
längere Zeit ganz latent verlaufen kann, dass sie jedenfalls in den Anfangs¬ 
stadien meist nur geringe Erscheinungen macht. Diese können sein: Müdigkeits¬ 
gefühl beim Stehen und Gehen, Schwerbeweglichkeit des erkrankten Beins nach 
dem Liegen oder Sitzen, die anfangs durch Gehen bald ausgeglichen wird. Dann 
fällt es dem Patienten vielleicht auf, dass er das kranke Bein im Sitzen nicht mehr 
so weit wie früher über das gesunde schlagen kann, besonders auch dabei den 
Unterschenkel nicht mehr horizontal auf das gesunde Knie aufzulegen vermag. 
Allmählich nimmt die Bewegungshemmung zu: das Bücken wird schwieriger, 
ebenso das An- und Ausziehen von Schuhen und Strümpfen, es wird gehinkt. 
Der weitere Zustand ist abhängig von dem Grad der Gelenkversteifung, von der 
Stellung des Gelenks, von der Beweglichkeit der Wirbelsäule und endlich von 
der Intensität der Schmerzen. Was diese angeht, so sind sie selten anfangs im 
Hüftgelenk selbst lokalisiert, vielmehr pflegen sie in den Bahnen der verschie¬ 
denen Beinnerven auszustrahlen und am Oberschenkel, im Knie, am Unterschenkel 
oder in der Knöchelgegend empfunden zu werden. Hecht häufig imponiert so 
die deformierende Arthritis des Hüftgelenks eine geraume Zeit lang als Ischias, 
worauf Hoffa, Stempel, Bruce u. A. aufmerksam gemacht haben. Auch können 
die Schmerzen so hartnäckig auf das Kniegelenk beschränkt bleiben, dass sowohl 
der Patient als die untersuchenden Ärzte dieses als erkrankt ansehen. Ein 
regelmäßiges, verschieden stark ausgeprägtes Symptom ist ferner die Atro¬ 
phie der Gesäss- und Oberschenkelmuskulatur. In späteren Stadien der Er¬ 
krankung kommen dann Gelenkkrepitation, pathologische Stellungen und Bein¬ 
verkürzung zur Ausbildung. 

Wenn die Diagnose der Arthritis deformans coxae in den ersten Stadien, 
man kann wohl sagen, nur ausnahmsweise gestellt wird, so liegt das einmal an 
dem äusserst schleichenden, anfangs oft ganz latenten Verlauf des Leidens und 
ferner daran, dass die ersten krankhaften Erscheinungen nicht deutlich auf das 
Hüftgelenk hinzuweisen pflegen. Es kommt also darauf an, sobald Beschwer¬ 
den auftreten, die an die Initialsymptome der deformierenden Coxitis erinnern, 
die Hüftgelenke genau zu untersuchen, und bei Feststellung des allgemeinen 
körperlichen Zustandes älterer Personen — prinzipiell bei der Untersuchung der 
Bewerber um die Invalidenrente — die Hüftgelenke zu berücksichtigen. Hoffa 
hat empfohlen, bei Verdacht auf Arthritis deformans coxae die betr. Personen 
entkleidet mit gespreizten Beinen vor sich hintreten zu-lassen; es soll dann eine 
Beschränkung der Abduktion in dem erkrankten Hüftgelenk zutage treten. Nach 
meiner Erfahrung ist die Beschränkung der Innendrehung das erste und 
in den frühesten Stadien der Erkrankung am sichersten nachweisbare Sym¬ 
ptom. Man muss es am horizontal liegenden Patienten und am ge¬ 
streckten Bein feststellen. Denn wenn man, wie es oft geschieht, auf die 
Drehfähigkeit des Hüftgelenks am in Hüfte und Knie gebeugten Bein unter¬ 
sucht, so ist es viel schwieriger, den reflektorischen oder aktiven Muskelwider¬ 
stand auszuschliessen und geringe Abweichungen von der Norm zu erkennen. 
Man rollt zuerst das auf der Unterlage liegen bleibende gesunde Bein nach 
aussen und innen und geht dann zu dem kranken Bein über. An der Exkursion, 
welche dabei die Patella macht, wird festgestellt, ob eine Hemmung oder Be¬ 
schränkung der Innenrotation besteht. Werden wegen Schmerzhaftigkeit dieser 
Bewegungen die Muskeln kontrahiert, so bedarf es zuweilen einer längeren 
Prüfung, bis man diese Hemmung ausgeschaltet hat. Dass bei Genu valgum und 
Pes valgus die Innendrehung der Hüftgelenke beschränkt zu sein pflegt, ist bei 


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der Untersuchung im Auge zu behalten. König hat über interessante Beob¬ 
achtungen berichtet, bei denen das Reiten im Schritt Schmerzen auslöste, die 
z. T. dem Verlauf des Ischiadicus entsprachen, während das Trapp- und Galopp¬ 
reiten ohne Beschwerden von statten gingen. Bei freier Beweglichkeit des Hüft¬ 
gelenks und beim Fehlen von Muskelatrophie liessen sich im Röntgenbild 
Wucherungen an Kopf und Pfanne sowie auch Abflachung des Gelenkkopfs in 
seinem äusseren Gebiet — also Zeichen beginnender Arthritis deformans — 
nachweisen. König glaubt, dass beim Schrittreiten die Hüftgelenke nicht durch 
Muskelanspannung fixiert seien, dass deshalb wackelnde Bewegungen in ihnen 
zustande kämen, die Schmerzen auslösen. Über ausgebildete Beschränkung der 
Rotation, der Abduktion und Adduktion sowie der Flexion und Extension, wie 
sie in verschiedener Intensität bei der deformierenden Arthritis des Hüftgelenks 
sich auszubilden pflegen, kann man sich unschwer orientieren. 

Was die Prüfung auf bei Arthritis coxae vorhandene Schmerzen angeht, 
so handelt es sich in erster Linie um die Unterscheidung von primärer 
oder sonstwie bedingter Ischias. In der Tat besteht hier eine besondere 
Schwierigkeit, wie die oben zitierten Autoren bereits betont haben. Unter den 
58 von Stempel gesammelten Beobachtungen war 17 mal irrtümlich die Dia¬ 
gnose auf Ischias gestellt worden. Ich bin jedoch nicht der Ansicht, dass eine 
Verwechslung von Ischias mit Arthritis deformans coxae nur „nach durchaus 
oberflächlicher und flüchtiger Untersuchung“ möglich sei. Ich habe mich seit 
langer Zeit daran gewöhnt, die im Verlauf des Ischiadicus auftretenden Schmer¬ 
zen stets zunächst als sekundäre anzusehen und erst, wenn eine ursächliche 
Erkrankung des Hüftgelenks, der Knochen (Femur, Becken, Wirbelsäule), der 
Bauch- und Beckenorgane ausgeschlossen werden kann, eine selbständige Ischias 
anzunehmen, die ja ihrerseits wiederum verschiedene ätiologische Ursachen all¬ 
gemeiner Art haben kann. Trotzdem war es in einigen Fällen bei genauester 
Untersuchung nicht möglich, die ursächliche Coxitis deformans zu erkennen; diese 
trat vielmehr erst bei weiterer Beobachtung deutlich zutage. Im übrigen gehört 
die Verwechslung von bereits ausgesprochener Arthritis deformans coxae und 
Ischias zu den alltäglichen Erlebnissen, und ich habe auch gesehen, dass unter 
solchen Umständen die blutige Dehnung des Nerven erfolglos ausgeführt war. 
Immerhin pflegt die symptomatische Ischias bei deformierender Coxitis weitaus 
nicht zu so hochgradiger Schmerzhaftigkeit, Muskel atrophie und Skoliose zu 
führen, wie die primäre Neuritis ischiadica. 

Die Frage, in welchem Stadium der Arthritis des Hüftgelenks zuerst Ver¬ 
änderungen auf der Röntgenplatte nachweisbar sind, vermag ich auf Grund 
eigener Beobachtungen nicht zu beantworten. Ich bin geneigt, anzunehmen, dass 
die ersten Beschränkungen der Bewegungen früher feststellbar sind. Bei weiterer 
Entwicklung des Leidens lassen sich die Formveränderungen an den Knochen 
unschwer im Röntgenbild erkennen. Nach Wollenberg kann man zwei Typen der 
Deformation des Kopfes, die Pilzhutform und die Walzenform, unterscheiden; dazu 
kommt in den meisten Fällen die für Coxa valga eigentümliche Stellung des Kopfes. 

Von weiteren für die Diagnose zu verwertenden Daten seien noch erwähnt: 
die Atrophie der Muskulatur, die Krepitation, die Formveränderung 
der Knochen und die abnorme Gangart Ziemlich früh pflegt die Glutaeal- 
falte auf der kranken Seite zu verstreichen; die Atrophie der betr. Gesässhälfte 
macht sich besonders bei aktivem Zusammenkneifen beider Hälften geltend, wo¬ 
bei dann auch nicht selten eine mangelhafte Kontraktionsfähigkeit auf der 
kranken Seite zutage tritt Die Krepitation wird zuweilen am besten von dem 
Patienten selbst durch geeignete Hüftbewegungen demonstriert. Für den Unter¬ 
sucher ist es nicht immer leicht, zu sagen, ob das Geräusch im Hüft- oder im 


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Kniegelenk zustande kommt. Bei mageren Individuen lassen sieb die Formver¬ 
änderungen an Kopf und Hals in der Inguinalgegend unter den grossen Gefässen 
durch Palpation feststellen. Die Schonung und beginnende Versteifung des Hüft¬ 
gelenks sind deutlich zu erkennen, wenn man den entkleideten Patienten von 
hinten her beim Gehen beobachtet; man sieht dann, wie das kranke Bein mit 
der zugehörigen Beckenhälfte vorwärts geschoben wird; auch das abnorme Vor¬ 
treten des Trochanter nach aussen lässt sich dabei feststellen. 

Nun noch einige Bemerkungen über die Rolle, welche die Arthritis de- 
formans coxae in der Unfall- und Invaliditätsversicherung spielt 
Die Frage, ob das Leiden durch Unfälle entstehen und inwieweit es etwa durch 
solche manifest gemacht oder verschlimmert werden kann, ist bereits oben be¬ 
antwortet worden. Zu erwähnen sind noch solche Fälle, bei denen Unfallfolgen 
an einer beliebigen Stelle der unteren Extremität durch eine später auftretende 
Hüftgelenksarthritis ungünstig beeinflusst werden können. Tatsächlich erklären 
sich zuweilen Anträge auf Erhöhung einer längere Zeit, etwa wegen Folgen einer 
Knieverletzung oder einer Unterschenkelfraktur, bezogenen Rente durch Be¬ 
schwerden, die von einer nachträglich entstandenen Arthritis deformans coxae 
ausgehen. Man wird dann zu prüfen haben, ob etwa auf die älteren Unfallfolgen 
zu beziehende statische Störungen im Sinne Preisers die Arthritis ausgelöst 
haben, oder ob diese als selbständige Erkrankung aufzufassen ist, was sich z. B. 
aus ihrer doppelseitigen, gleich intensiven Existenz ergeben könnte. 

Die grosse Bedeutung, welche das uns beschäftigende Leiden für die Be¬ 
gutachtung in der Invaliditätsversicherung hat, wurde bereits an früherer 
Stelle gewürdigt. Wenn sein Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit im einzelnen Fall 
beurteilt werden soll, so ist zu berücksichtigen, dass wegen des sehr schleichen¬ 
den Verlaufs viele Personen sich in weitgehendster Weise den von ihm aus¬ 
gehenden Störungen anzupassen vermögen, so dass die Erkrankung mit ihren 
Symptomen den Patienten längere Zeit vollkommen unbewusst bleiben kann. 
Demnach wird der Einfluss einer selbst doppelseitigen Arthritis deformans coxae 
auf die Arbeitsfähigkeit, sobald keine stärkeren Schmerzen bestehen und die 
Beweglichkeitsstörung im Gelenk bei günstiger Stellung sich in massigen Grenzen 
hält und durch eine gut bewegliche Wirbelsäule kompensiert werden kann, an 
sich nicht besonders hoch einzuschätzen sein. In der Regel handelt es sich aber 
bei den Antragstellern nicht um das Hüftleiden allein, sondern um noch andere 
krankhafte Verbrauchs- und Alterserscheinungen am Zirkulations- und Respira¬ 
tionsapparat, oder besondere lokale pathologische Zustände kommen dazu und 
bedingen dann in Gemeinschaft mit der Arthritis coxae gesetzliche Invalidität 
Wenn das konstatierte Hüftgelenksleiden den Antragsteller zurzeit der ärzt¬ 
lichen Untersuchung noch nicht invalid erscheinen lässt, so ist doch meistens 
wegen des progredienten Charakters der Erkrankung der Eintritt von Invalidität 
in absehbarer Zeit zu vermuten. Allerdings kommt es vor. dass ein gewisser 
Zustand lange oder dauernd stationär bleibt, oder dass auch Besserung erfolgt. 

Dass ein Leiden, welches, wie die deformierende Coxitis, so weitgehende 
anatomische Veränderungen setzt, weder im anatomischen noch im funktionellen 
Sinne heilbar sein kann, bedarf keiner näheren Begründung. Doch lässt sich 
durch zweckmässige Behandlung recht erhebliche Besserung erzielen. Von 
allen in Betracht kommenden, hier nicht aufzuzählenden Verfahren habe ich die 
Salzbäder am wirksamsten gefunden. Sie beeinflussen am besten die ver¬ 
schiedenartigen Schmerzempfindungen und können wohl auch dem Fortschreiten 
des Leidens entgegenwirken, zumal wenn der Patient sich vor Abkühlungen und 
Überanstrengungen des erkrankten Beines hütet und dasselbe durch den Ge¬ 
brauch eines Stockes entlastet 


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Literatur. 

Hoffa n. Wollenberg, Arthritis deformans n. sog. chron. Gelenkrheumatismus. 
Stuttgart 1908. 

Stempel, Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 60, S. 265, 1901. 

Hoffa, Handb. d. pract Chir. 8. Aufl. Bd. 5, S. 576, 1907. 

Thiem, Haudb. d. Unfallerkrankungen, S. 195, 1898. 

Wollenberg, Zeitschr. f. orthop. Chir., Bd. 24, S. 859, 1909. 

Preiser, Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 89, S. 540, 1907. 

König, Berlin, klin. Wochenschr. 1901, S. 67. 

Bruce, Practitioner, Aug. 1908, nach Centralbl f. Chir. 1908, S. 1286. 

König, Arch. f. klin. Chir. Bd. 88, S. 819, 1909. 


Verletzungen des Schultergelenkes. 

Von Dr. Ferd. Bähr in Hannover. 

Es gibt kein Gelenk, das uns bezüglich der Beurteilung von Unfallfolgen 
solche Schwierigkeiten macht wie das Schultergelenk. Das Schultergelenk nimmt 
in der Behandlung von vornherein eine Ausnahmestellung ein. Während wir die 
übrigen Gelenke entweder in Extensionsstellung oder in einer Mittelstellung 
verbinden, wird das Schultergelenk in der Regel in einer Stellung in den Ver¬ 
band gelegt, die der für das Gelenk charakteristischen Contracturstellung nahe 
kommt. So liegt schon in unserer ersten Therapie der Weg zur Be¬ 
schränkung der Beweglichkeit Und ohne den Patienten an das Bett zu 
fesseln, ließe sich eine andere Stellung schwer durchführen. 

Ist das engere Heilverfahren abgeschlossen, so wird naturgemäß die 
Adduction des Armes möglichst weiter beibehalten, sei es, dass der Patient bei 
Bewegungen Schmerzen empfindet, sei es, dass er solche überhaupt noch nicht 
ausführen kann. Die Folge davon ist, dass wir an keinem Gelenk so sehr mit 
Schrumpfungen der Weichteile zu rechnen haben wie am Schultergelenk. Das 
Übersehen dieser Tatsache lässt uns den Maßstab bei der Heilung von Schulter¬ 
verletzungen im Vergleich zu anderen Gelenkverletzungen oft einseitig aufstellen. 
Man versteht deshalb in der Praxis in der Regel nicht, warum eine Schulter¬ 
verletzung so relativ lange Zeit braucht zur Genesung. Und wäre es auch eine 
leichte Kontusion. Die Folge davon ist, dass bei Schulterverletzungen allzu oft 
und unberechtigt der Verdacht der Simulation entsteht. Zu der durch die Be¬ 
handlung begünstigten Kontrakturstellung kommt noch ein Anderes. Die 
Schulterverletzung entsteht in der Regel, wenn man von einzelnen Verletzungs¬ 
mechanismen absieht, wie z. B. die Verrenkung des erhobenen Armes, dadurch, 
dass eine mehr oder weniger stumpfe, breitbasige Gewalt auf die Gelenk¬ 
gegend einwirkt, wie in der bekannten Weise, dass jemand gegen die Schulter 
fällt Wenn wir so eine Fraktur erhalten, so wird nicht der Knochen allein ver¬ 
letzt, sondern auch die Weichteile erleiden eine beträchtliche Quetschung. Die 
Kontusion allein hat oft recht unliebsame Folgen und unterscheidet sich oft 
hierin nicht von einer Fraktur am oberen Ende des Humerus, welche ohne 
wesentliche Quetschung zustande gekommen ist. Ja, ihre Prognose ist oft 
ungünstiger und besonders bei Patienten, wo eine Neigung zu gichtisch-rheuma¬ 
tischen Affektionen besteht. Hier kommen jene Veränderungen erst recht zur 


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498 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


Geltung, welche durch die mangelhafte Resorption etwaiger Blutergüsse, durch 
die sich anschliessenden chronischen, entzündlichen Prozesse bedingt werden. 
Dass die Resorptionsverhältnisse am Schultergelenk ungünstiger sind als ander¬ 
wärts, möchte ich auch aus der bekannten Tatsache schliessen, dass es kaum 
ein Gelenk gibt, welches uns so häufig die Erscheinungen jenes Leidens zeigt, 
das wir als Muskelrheumatismus zu bezeichnen pflegen. Das Leiden bevorzugt 
überhaupt jene Muskeln, bei welchen Kontraktur und völlige Erschlaffung 
weniger häufig sind. Palpiert man die Umgebung eines solchen Gelenkes, so 
findet man nicht allzuselten, besonders aber da, wo Muskeln ansetzen oder ent¬ 
springen, derbere Partien, oft kleine flache Anschwellungen, die gegen Druck 
sehr empfindlich sind. Wir haben es hier zum Teil mit entzündlichen Ver¬ 
änderungen in der Muskulatur zu tun, mit solchen an den Sehnen selbst oder 
im paratendinösen Gewebe, manchmal aber auch mit umschriebenen Entzündungen 
der Knochenhaut. Auf Grund so mancher Beobachtung muss ich der Existenz 
dieser „Infiltrationen“ entschieden das Wort reden. Wir sehen Ähnliches an 
oberflächlich gelegenen Sehnen z. B. an der Achillessehne. Ich sah vor kurzem 
eine frische Entzündung an der Sehne des Extensor hallucis pedis oder in dem 
paratendinösen Gewebe desselben nach Überanstrengung. Am Schultergelenk 
sind derartige Nachweise schwieriger, weil es sich um breiter auslaufende 
Sehnenansätze handelt, ganz abgesehen davon, dass die Sehnen hier meist 
tangential ansetzen und deshalb weniger leicht gegen den Knochen bei der 
Palpation zu differenzieren sind. In einer bestimmten Richtung haben wir 
neuerdings eine Bestätigung dieser periarthritischen Vorgänge durch das Röntgen¬ 
verfahren erhalten. Ich meine die hauptsächlich von Haenisch beschriebenen 
Kalkablagerungen in der Bursa subacromalis mit ihrem ausgesprochenen 
Symptomenkomplex. Ich erinnere mich an einen Fall, wo die Ablagerung direkt 
der Palpation zugängig war, meist aber bildet die Dicke der Weichteile ein 
Hindernis hierfür. Für solche Patienten sind nicht allein alle Bewegungen 
schmerzhaft, sondern sie haben oft auch Schmerzen in der Ruhe, besonders 
nachts, sie klagen über eigentümliche, ziehende Schmerzen in der Umgebung des 
Gelenkes, welche sie am Schlafen hindern. 

Kaufmann zitiert einen einschlägigen Fall: „II 208 ist sehr zutreffend der Ent¬ 
schädigungsanspruch abgelehnt, weil die Untätigkeit des Armes die Hauptursache für die 
bestehenden Beschwerden bildet: Ein Arbeiter erleidet eine heftige Quetschung der rechten 
Schulter- und Halsgegend. Die Untersuchung in der Narkose ergab weder Zeichen von 
Lähmung noch von chronischer Gelenkentzündung. Die lästigen und besonders des Nachts 
störenden Erscheinungen werden zugegeben, allein nach Ansicht des Gerichtshofes sind 
diese Erscheinungen weniger die Folgen der Verletzung, als vielmehr auf die vom Kläger 
wegen mangelnder Energie in Wiederaufnahme der Arbeit selbst veranlasste Untätigkeit 
des Armes zurückzuführen, die sich zweifellos verlieren, wenn Kläger sich entschliesst 
ohne Rücksicht auf eine anfängliche Unbequemlichkeit die früher gewohnte Tätigkeit 
wieder aufzuuehmen.“ Ein anderer Gerichtshof hätte vielleicht „sehr zutreffend“ anders 
entschieden. Thiem sagt: „Bis zur Rentenfestsetzung in der letzten Instanz wird dann 
von einem kleinen Bruchteil dieser Leute teils aus Scheu vor Unbequemlichkeit (die 
Bezeichnung Schmerz würde häufig zu viel sagen), teils in gewinnsüchtigem Bestreben, 
nicht nur nicht gearbeitet, sondern der Oberarm wieder Wochen und Monate lang unbe¬ 
weglich an den Brustkorp gepresst.“ 

Zugegeben, dass die Sache oft so liegen kann, aber damit ist die unver¬ 
hältnismäßige Häufigkeit dieser Tatsache im Verhältnisse zu anderen Gelenken 
nicht in genügender Weise erklärt. Und wenn man zweifellos ein Teil des 
späteren Funktionsausfalles diesem Konto zuschreiben muss, so bleiben immer 
noch genug ähnliche Fälle mit den gleichen Verhältnissen, wo ein materieller 


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Vorteil ans der grösseren Störung nicht resultiert. Ich habe auch Patienten 
gesehen, die sich so viel Mähe gaben, dass sie darüber nervös geworden sind. 

Eine Bestätigung zeigen weiterhin die Schulterkontusionen bei Patienten 
mit reichlichem Fettansatz. Der reichlich mit Fett durchsetzte Muskel ist für 
die Heilung minder gut veranlagt. 

Der weitere Verlauf führt in der Regel zu einer für längere Zeit bestehenden 
teilweisen Kontraktur des Gelenkes. Bei der unserer Meinung nach gering¬ 
fügigen Verletzung (eine einfache Kontusion!) liegt es oft nahe, dem Verdacht 
der Übertreibung, der Simulation Raum zu geben. Aber es gehört auch nach 
richterlichem Urteil eine gewisse Energie zur Wiederherstellung, und da wir 
für diesen Mangel an Energie nicht jeden Patienten in vollem Umfang verant¬ 
wortlich machen können, so müssen wir auch mit Rücksicht auf die aktive 
Mitbetätigung desselben an unseren therapeutischen Bestrebungen in unserem 
Urteil streng individualisieren. Und das geschieht leider oft nicht 

Führt aber das Leiden mit der Zeit nicht zu einer merkbaren Kontraktur 
des Schultergelenks, — eine Ausnahme muss ich für die Arthritis deformans 
machen, siehe unten —, so haben wir mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit 
das Recht dem Patienten den Funktionsausfall zur Last zu legen. Hier ist es 
weniger wertvoll, dass die Elevation des Armes gelingt oder nicht gelingt, denn 
gerade bei dieser Bewegung zeigt der Patient das Bestreben, Widerstand zu 
leisten. Viel wertvoller ist die Prüfung der Drehung um die Längsachse des 
Armes, bei welcher sich schon geringe Kapselschrumpfungen bemerkbar machen 
und wo bei rechtwinklig gebeugtem Ellenbogengelenk der Patient keinen grossen 
Widerstand leisten kann. Diese Drehungsmöglichkeit gibt uns oft auch einen 
guten Fingerzeig für die Prognose. 

Langwierig sind die Fälle, bei denen eine starke Schlaffheit des Schulter¬ 
gelenkes besteht, wie man sie gelegentlich bei Frakturen oder der habituellen 
Luxation sieht Eine deutliche Einsenkung markiert sich zwischen Acromion 
und Wölbung des Kopfes, in die man ein oder zwei Finger hineinlegen kann. 
Während hier die Drehung meist frei ist, sind die übrigen Bewegungen er¬ 
schwert, weil der Kontakt des Kopfes mit der Cavitas glenoidalis mehr oder 
weniger aufgehoben ist und damit die normale Unterstützungsfläche für die 
Hebelwirkung. 

Eine Beteiligung der Nerven ist bei Schulterverletzungen nicht sehr häufig. 
Ausgesprochene Fälle mit motorischen und sensiblen Störungen machen wenig 
Schwierigkeiten. Bekannt ist die hauptsächlich sensible oft auch motorische 
Störung im Nervus ulnaris bei habituellen Luxationen, überhaupt wenn der Ge¬ 
lenkkopf herabsinkt. Schwierigkeiten machen für die Beurteilung die leichteren 
Fälle, Auftreten von Kriebeln, lähmungsartiger Schwäche der Hand beim Ge¬ 
brauch nach Distorsionen, die in der Weise zustande kommen, dass der Arm bei 
gleichzeitigem Zug gedreht wurde, ohne dass es zu einer Luxation kam. Hier 
sind wir oft auf die subjektiven Angaben allein angewiesen. 

Kontusionen der Schultergegend führen nicht so selten zur Frakturen des 
Schulterblattes und zwar des Corpus scapulae, die meist übersehen werden. Der 
Körper des Schulterblattes lässt sich gut abtasten, wenn man, hinter dem 
Patienten stehend, die Finger unter das Schulterblatt schiebt und dasselbe so 
zwischen diesen und dem Daumen abtastet. So ist immer die Spitze und oft 
auch ein grösserer Teil des Körpers zugänglich. Das Röntgenverfahren liefert 
bei der Dünne des Schulterblattes bei einigem Tiefendurchmesser des Brust¬ 
korbes gerade bezüglich des Nachweises von Korpusfraktnren nur unzureichende 
Ergebnisse. 


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Auch vergesse man nie bei entsprechenden Traumen auf Rippenbrüche 
unter der Skapula zu fahnden. Nicht so selten findet das Skapularkrachen eine 
Erklärung durch Frakturen der darunter gelegenen Rippen. Man kann die vom 
Schulterblatt bedeckten Rippen wenigstens zum Teil zur Palpation bringen, 
wenn man die Schultern hochziehen lässt. Manche Menschen haben eine ganz 
besondere Fähigkeit darin. Spezielle Veranlassung besteht auf Rippenbrüche 
im Rückenabschnitt zu fahnden, wenn solche auf der vorderen Seite vorliegen. 
Ich habe unlängst einen Fall untersucht, wo lediglich eine Verdickung der 
7. Rippe im vorderen Abschnitt konstatiert war. Beim Hochziehen des Schulter¬ 
blattes fand sich eine Fraktur der 7. und 8. Rippe hinten und das Röntgenbild 
ergab nicht weniger als 6 Rippenbrüche im hinteren Abschnitt, die unter der 
Skapula lagen. 

Unter den Folgezuständen der Schulterverletzungen nimmt die Kontraktur 
die herrschende Stellung ein. Es ist nach Allem nicht auffallend, dass das 
Schultergelenk so selten Veranlassung zur Entstehung einer traumatischen 
Tuberkulose gibt, soweit wir eine solche überhaupt anerkennen. Ich kann mich 
nur an einen einzigen, viele Jahre zurückliegenden Fall erinnern, in dem ich 
auf Grund des ganzen Bildes zur Annahme einer Caries sicca (v. Volkmann) 
kam. Leider gab es damals noch keine Röntgenstrahlen und der weitere Ver¬ 
lauf des Falles ist mir unbekannt geblieben. Auf Grund von Röntgenaufnahmen 
in derartig verdächtigen Fällen kann ich nur sagen, dass man mit dieser Diag¬ 
nose sehr zurückhaltend sein muss. Das Schultergelenk nimmt ja für seine 
Grösse bezüglich der Häufigkeit der Tuberkulose eine Ausnahmestellung ein, 
insofern seine Erkrankung noch nicht einmal mit 4% rangiert. Aber im Ver¬ 
gleich zu den zahlreichen Verletzungen, namentlich solchen, welchen man eine 
besondere Wirkung für das Auftreten der Tuberkulose nachsagt, liegt fast der 
Schluss nahe, dass eine traumatische Tuberkulose des Schultergelenkes kaum 
vorkommt. Vielleicht liegt die Erklärung hier auch wieder darin, dass das 
Trauma mehr die Umgebung des Gelenkes trifft. 

Ähnlich verhalten sich die Beziehungen des Schultergelenkes zur defor¬ 
mierenden Gelenkentzündung, der Arthritis deformans. Freilich ist hier das 
Röntgenbild nie so charakteristisch wie an anderen Gelenken, z. B. am Knie¬ 
gelenk mit seinen typischen Vorstülpungen der Gelenkenden und Anderem. 
Ausgesprochene Deformationen sind seltener. Aber wenn die Annahme Preisers 
richtig ist, dass die Inkongruenz der Gelenkflächen das ätiologische Moment in 
der Entstehung der Arthritis deformans abgibt, dann müsste das Schultergelenk 
in ganz hervorragendem Maße in der Statistik beteiligt sein. Denn hier führen 
die meisten Traumen zu einem Herabsinken des Gelenkkopfes uud damit zur 
Inkongruenz der Gelenkflächen. Und doch ist die Arthritis deformans hier 
selten, wie auch aus den Beobachtungen Anderer hervorgeht Und merkwürdig 
ist, — wenigstens nach meinen Beobachtungen —, dass bei der Arthritis 
deformans, also einem Prozess im Gelenk selbst, die Kontraktur in den Hinter¬ 
grund tritt. 

Auch für die Röntgentechnik ist das Schultergelenk ungünstig gestellt 
Wir müssen uns in der Hauptsache auf dorso-ventrale und ventro-dorsale 
Aufnahmen beschränken. Sehen wir vom Hüftgelenk ab, dessen Verletzungen 
durch direkte Gewalt ungleich seltener sind, so fehlen uns die wertvollen fron¬ 
talen Aufnahmen, ganz abgesehen davon, dass wir an anderen Gelenken unge¬ 
fähr in jedem beliebigen Durchmesser durchleuchten können. Es können deshalb 
am Schultergelenk leicht kleinere Verletzungen übersehen werden, wie uns 
manchmal ein ausgesprengtes Stückchen Cortikalis zeigt, das gerade an einer 
günstigen Stelle liegt und dem Nachweis durch die Betastung entgeht Der- 


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artige Verletzungen im vorderen Kopfabschnitt werden oft unbemerkt bleiben, 
wenn die Muskelschicht eine stärkere ist, Verhältnisse, in welchen es gerade 
hier sehr viele Variationen gibt, indem der Gelenkkopf von vorne bald mehr 
bald weniger gut der Betastung zugänglich ist. — 

Das Schultergelenk nimmt demnach in mancher Beziehung eine besondere 
Stellung ein, deren eingehende Würdigung bei der Beurteilung von Unfallfolgen 
nicht immer hinreichend beachtet wird. 


Aus dem Allgemeinen Krankenhaus St. Georg in Hamburg. 

Ein operativ geheilter Fall von traumatischer reflektorischer 

Trophonenrose der Hand. 

Von Dr. P. Sudeck. 

(Mit 1 Abbildung.) 

Das Bild der akuten Knochenatrophie, das wir durch die Röntgenstrahlen 
und die intensivere Beobachtung der Unfallverletzten seit der Einführung der 
Unfallversicherungsgesetze kennen gelernt haben, ist jedem, der sich mit 
der Chirurgie und der Unfallheilkunde beschäftigt, heute geläufig, da wir es 
als vorübergehende Erscheinung fast bei allen Entzündungen und Verletzungen 
der Knochen und Gelenke vielfältig beobachten können. Ein besonderes Interesse 
beanspruchen diejenigen Fälle, bei denen nach Verschwinden der manchmal ge¬ 
ringfügigen direkten Verletzungsfolgen die Erkrankung mit anscheinend mehr 
selbständigem Charakter zurückbleibt und die bekannten hartnäckigen und oft 
hochgradigen Beeinträchtigungen der Funktion hervorruft, als deren Ursache 
wir eine röntgenologisch nachweisbare Knochenatrophie, Muskelatrophie, Haut¬ 
atrophie, Gelenkversteifung und oft auch trophische Störungen der Nägel vor¬ 
finden. Die grosse Intensität der Erscheinungen, die stets in ihrer Gesamtheit 
betrachtet werden müssen, sowie der Umstand, dass ein Teil der Symptome, be¬ 
sonders die Hautveränderungen und von vielen auch die akute Muskelatrophie 
als trophische Störungen aufgefasst werden, hat dazu geführt, den ganzen 
Symptomenkomplex als eine reflektorische trophische Störung anzusehen, obgleich 
wir im Einzelnen über die Art, wie der periphere Reiz auf dem Umwege über 
das Rückenmark diese Erscheinungen auslösen kann, nichts Sicheres wissen. 

In früheren Arbeiten habe ich mich bemüht, den Nachweis zu führen, dass 
diese Atrophie mit der Inaktivitätsatrophie nichts zu tun haben könnte. Nach 
dieser Richtung hin war mir ein Fall von besonderem Interesse, den Herr Ge- 
heimrat Professor Bäumler am eigenen Leibe erfahren hat und den er mir 
schriftlich zur Verfügung zu stellen die Güte hatte. Nach einer Verletzung des 
Kopfes bildete sich eine Atrophie des knöchernen Schädeldaches in Gestalt von 
tiefen fühlbaren Dellen im Knochen aus, wo doch von Inaktivität garnicht ge¬ 
sprochen werden kann. 

Trotzdem wir nun in den Fällen hartnäckig anhaltender trophischer 
Störungen peripherisch liegende anatomische Veränderungen fordern müssen, da 
der Reiz zu den reflektorischen Störungen dauernd unterhalten wird, so können 
wir uns doch gerade in den Fällen von geringfügigen, anscheinend ganz aus- 


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geheilten Verletzungen von der Art der anatomischen Veränderung und ihrem 
Angriffspunkt auf das Nervensystem meistens keine Vorstellung machen. 

Ein kürzlich von mir beobachteter Fall scheint mir nach dieser Richtung 
hin einiges Interesse zu bieten, da er einerseits ganz einwandfrei zu sein scheint 
andererseits durch das Auffinden und Entfernen einer geringfügigen Veränderung 
geheilt werden konnte. 

Herr Dr. C., 36 Jahre alt, Arzt auf dem Lande, geriet im Frühling 1906 mit dem 
linken Handgelenk zwischen zwei Kegelkugeln. Der anfängliche Schmerz ging bald 
vorüber und Patient erinnert sich nicht, in den nächsten Wochen und Monaten Schmerzen 
gehabt zu haben. Dann zeigte sich allmählich eine schmerzhafte Schwellung des linken 
Handgelenks, die zu recht beträchtlicher Gebrauchsbehinderung führte. Die Schmerzen 
waren heftig bei Bewegungen und störten auch die Nachtruhe. 

Sie hinderten fast jeden Gebrauch der linken Hand bei der Ausübung des ärzt¬ 
lichen Berufes und oft bediente sich der Patient fremder Hilfe, um z. B. sein Taschen¬ 
buch aus der Brusttasche 
herauszunehmen. 

Die Behandlung war sehr 
vielseitig. Dr. C. schreibt 
mir: Monatelang zweimal 

täglich Biersche Stauung, oft 
mit dem Erfolge der Linde¬ 
rung, monatelang verschie¬ 
dene Salicylpräparate, Schie- 
nung und Wattepackung. 
Tuberal von Dr. Thamm, 
Bonifaziusbrunnen, Colchi- 
cumpräparate, Einreibungen 
mit Spirosal, Packungen mit 
Radiogenschlamm, heisse 
Antiphiogistine, Heissluft¬ 
apparat mit einer Temperatur 
von 101 0 C., im letzten Jahre 
täglich Tragen eines Hand¬ 
schuhes aus Katzenfell. Der 
Behandlungserfolg war immer 
nur vorübergehend oder 
blieb aus. 

Ich sah den Patienten im April 1910. Befund: Die linke Hand wird in einer 
steifen Ledermanschette getragen. Das Handgelenk zeigt besonders dorsal diffuse 
Schwellung und blaurote Verfärbung, die Haut der Hand und der Finger ist zart rosa 
gefärbt, mäßiger Grad von glossy skin. Handgelenkbewegungen werden vermieden, sind 
schmerzhaft, die Finger können gebeugt, aber nicht vollkommen eingeschlagen werden, 
Opposition von Daumen und kleinem Finger macht besonders Schmerzen und wird nicht 
vollkommen ausgeführt. Ausserdem sind Drehbewegungen der Hand sehr schmerzhaft. 

Das ganze Handgelenk ist druckempfindlich, es lässt sich aber eine distinkte 
Stelle herausfinden — genau über dem os hamatum dorsal — die ganz intensiv schmerz¬ 
haft ist. Der linke Ober- und Unterarm zeigt eine Umfangsdifferenz von 1 */ 2 cm gegen 
rechts. Das Röntgenbild in volar-dorsaler Strahlenrichtung aufgenommen (Figur nach 
einer Tuschzeichnung) zeigt das chronische Stadium der akuten Knochenatrophie, diffuse 
Aufhellung der Knochensubstanz mit erhaltener Struktur und der charakteristischen 
Randzeichnung (Umränderung) der einzelnen Handwurzelknochen. Ausserdem erkennt 
man in der Richtung des Pfeiles im os hamatum einen kleinen nierenförmigen pathologischen 
Schatten, der in der Zeichnung ein wenig zu dicht ausgefallen ist und auf der Original¬ 
platte leicht übersehen werden konnte. Auf der dorso-volaren Aufnahme fiel dieser 
Schatten in den hamulus des os hamatum und konnte erst nachträglich als pathologisch 
erkannt werden. 



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Operation am 26. April 1910. Dorsaler Schnitt Ober dem os hamatum. Man 
findet an der Stelle des beschriebenen Knochenschattens einen geringfügigen Knochenaus- 
wuchs, der aas krümeliger Knochenmasse gebildet ist. Der Auswuchs wird abgemeisselt. 
Mit einem feinen Hohlmeissei wird das os hamatum an 2 Stellen aufgemcisselt; die 
spongiöse Substanz erweist sich aber als ganz normal, ohne Sequester, ohne entzündliches 
Gewebe. Die Gelenkkapsel rings um das os hamatum ist verdickt, grau sulzig, die 
Synovialis sammetartig geschwollen, hyperämisch, mit feinen strotzend gefüllten Gefäßen 
durchzogen. Naht der Wunde, Handschiene. 

Verlauf. Glatte Wundheilung. Nach anfänglich vermehrter Schwellung geht diese 
in den nächsten Wochen langsam zurück, die Schmerzen hören auf. Nach 6 Wochen 
schrieb mir Dr. C.: „Über die weiter fortschreitende Besserung bin ich noch jeden Tag 
glücklich. Vergegenwärtigen Sie sich nur den Unterschied: Ungefähr 4 Jahre jeden 
Tag, manche Nacht die ungeheure Behinderung bei allen und jeglichen Dingen, und 
dann mit einem Male diese Besserung, keine Schmerzen mehr, freie Beweglichkeit, 
ungestörte Nachtruhe“. Ich sah den Patienten wieder am 20. August, knapp 4 Monate 
nach der Operation. Die Knochenatophie ist bei vergleichender Aufnahme beider Hände 
noch nachzuweisen. Armumfang 1 cm Differenz zu Ungunsten des linken Armes, die 
Bewegungen siud frei und schmerzlos, die Haut der Hand und der Finger hat die zarte 
Glätte verloren und wieder die normal Rauhigkeit angenommen. 

Bei dieser Krankengeschichte unterliegt es keinem Zweifel, dass die be¬ 
schriebene unscheinbare Knochenauflagerung auf der dorsalen Seite des os 
hamatum die Erkrankung der Hand ausgelöst hat Die Knochenauflagerung 
zeigte keine Spur von entzündlichen Veränderungen und kann kaum anders, als 
rein mechanisch gewirkt haben, die Handerkrankung aber ging mit Schwellung, 
Rötung, trophischen Störungen, lebhaften Schmerzen und Bewegungsbehinderung 
einher, so dass der Patient selbst die Erkrankung für einen Gelenkrheumatismus, 
mehrere konsultierte Chirurgen für Tuberkulose oder tuberkuloseverdächtig 
hielten. Dass die akute Knochenatrophie in ausgeprägten Fällen leicht für 
Tuberkulose gehalten werden kann, habe ich schon früher auf Grund ähnlicher 
Erfahrungen wiederholt betont. In unserem Falle gibt es aber keinen Anhalts¬ 
punkt für eine tuberkulöse Infektion, ebenso, wie Gonorrhoe, Syphilis und 
Osteomyelitis ausgeschlossen werden konnte. Ich hatte deshalb auch vor der 
Operation die Diagnose auf eine wahrscheinlich traumatische Erkrankung ge¬ 
stellt Es handelt sich offenbar um einen kleinen Callus, der bei der Kegel¬ 
kugelverletzung erworben wurde. Interessant ist, dass der Patient selbst die 
Erkrankung nicht als traumatisch empfand, vielmehr nur bei der ersten Kon¬ 
sultation mitteilte, als einzige Ursache könnte etwa diese Verletzung in Frage 
kommen. Gerade die nach der Verletzung einsetzeude beschwerdefreie Zeit von 
Wochen bis Monaten wirft ein helles Licht auf den sekundären Charakter der 
Erkrankung. Mir scheint nur die eine Erklärung zulässig zu sein, dass der 
kleine Callus als fortdauerndes Irritament wahrscheinlich auf einen feinen 
sensorischen Nervenast gewirkt hat, von dem aus dann die trophische Störung 
der ganzen Hand ausging und gerade darin lag für mich das Hauptinteresse 
des Falles, dass der Ausgangspunkt des trophischen Reizes erkannt und ent¬ 
fernt werden konnte, während wir so oft bei ähnlichen Folgen anscheinend 
leichter Verletzungen, wie z. B. einer Gelenkdistorsion, den Angriffspunkt des 
die trophische Störung auslösenden Reizes nicht zu erkennen vermögen. 


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% 

Beitrag zur Frage der Umgestaltung der Architektur des 
Fersenbeines unter dem Einfluss veränderter Statik und be¬ 
schränkter Muskeltätigkeit infolge von langdauernder Ver¬ 
steifung seiner Gelenkverbindungen. 

von Dr. Carl Lauenstein, Oberarzt des Hafenkrankenhauses und dirig. Arzt der Chirurg. 

Abteilung der Diakonissen- u. Heilanstalt Bethesda zu Hamburg. 

(Mit 2 Skizzen.) 

Eine Begutachtung, die ich kürzlich für das Schiedsgericht für Arbeiter- 
versicheruug in Hamburg zu machen hatte, und bei welcher der Röntgenbefund 
über die Veränderungen der Knochenstruktur des Fersenbeines mit die Grund¬ 
lage für meine Beurteilung bildete, gibt mir Veranlassung, an dieser Stelle einen 
kleinen Beitrag zu der Frage zu liefern, welche Veränderungen im Laufe der 
Jahre sich in der Struktur des Fersenbeines vollziehen, wenn als Verletzungs¬ 
folge Bewegungsbeschränkungen seiner Gelenke zurückgeblieben sind. 

Durch die Arbeiten von Julius Wolff, die auf den mathematischen Grund¬ 
lagen der Arbeiten von Culmann über den Bau des Krahnes fussten, gilt heute 
als erwiesen, dass die Abänderung der statischen Beanspruchung der Knochen 
sowohl bei jugendlichen, wie bei erwachsenen Individuen zu einer Transformation 
des inneren Knochengefüges im Sinne der funktionellen Anpassung deformer 
Glieder führt, Das ist bisher im wesentlichen an schief geheilten Brüchen von 
Röhrenknochen, für Versteifungen grösserer Gelenke, rhachitische Verkrümmungen 
und andere Deformitäten, wie genu valgum, pes varus etc. nachgewiesen worden. 

Auch über den Calcaneus sind in den letzten Jahren wertvolle Beiträge 
geliefert worden, so besonders von Haglund 1 ), der sich in erster Linie der 
Röntgenmethode bedient hat, um die Struktur der Spongiosa mit Rücksicht auf 
das Wolft’sche Transformationsgesetz zu studieren und das Fersenbein sowohl 
bei normaler als bei pathologischer Funktion eingehend behandelt hat. Neuer¬ 
dings hat Stich 2 ) über Veränderungen an der Fusswurzel nach Talusexstir¬ 
pation berichtet, und 1907 hat Revenstorf 3 ) auf meine Veranlassung mehrere 
Fälle ausführlich beschrieben, in denen sich nach Fusswurzelresektionen oder 
Talusexstirpation, die lange Jahre zurücklagen, ausgesprochene Umwandlungen 
der inneren Architektur des Calcaneus herausgebildet hatten. Doch sind wir im 
Augenblick noch weit entfernt davon, die Veränderungen der Struktur des Cal¬ 
caneus nach Trauma genau zu kennen und richtig zu beurteilen. 

Wir wissen z. B. erst sehr wenig darüber, wie sich der feinere Bau des 
Calcaneus nach Frakturen im Laufe der Zeit gestaltet, wie sich insbesondere die 
infolge von Frakturen nicht selten zu beobachtenden Verdichtungszonen der Spongiosa 
verhalten, wie lange sie bestehen bleiben, in welchen Zeiträumen sie sich auf¬ 
hellen und wann die nach dem Transformationsgesetz zu erwartende Wiederher¬ 
stellung des Kr.ocliengefüges sich vollzogen hat. 

Wenn wir das normale Gefüge des Calcaneus mit allen seinen Druck- und 
Zug-Bälkchen innerhalb der Spongiosa, sowie die Form und Dicke seiner Corti- 


1) Radiographische Studien über die funktionelle Struktur der Spongiosa im Calcaneus. 
Upsala Läkare fören. Förhendl. N. F. Bd. IX. Heft 1—3. 

2) Stich. Ueber Veränderungen am Fussskelet nach Talusexstirpation. Beitr. zur klin. 
Chir. 1905. Bd. 47, S. 531. 

3) Revenstorf. Ueber die Transformation der Calcaneus-Architektur. Arch. f. Entwick¬ 
lungsmechanik der Organismen. Bd. XXIII, Heft 3. 1907. 


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calis als das Ergebnis und die Folge der Belastung unter seiner normalen labilen 
Beweglichkeit und als die Folge des Zuges der einzelnen Muskelgruppen — Streck- 
und Beugemuskeln, Pro- und Supinatoren — auffassen, deren Bedingungen im 
wesentlichen in der Freiheit aller Gelenkverbindungen des Knochens selbst und 
seiner Nachbarn zu suchen sind, so müssen wir ohne weiteres annehmen, dass 
die Aenderungen der Belastung und des Muskelzuges infolge von Versteifungen 
der eigenen oder benachbarten Gelenke (Sprungbeingelenke, Chopart, Tibio-Tarsal- 
Gelenk) auf die Dauer nicht ohne Einfluss auf die Knochenstrnktur der Calcaneus 
bleiben werden. 

Die hier in Betracht kommenden Daten des von mir beobachteten Unfallverletzten 
sind folgende: 

Der damals 46jährige, hente 60jährige Heizer C. E. wurde am 21. 10. 1896 in 
das alte Seemanskrankenhans aufgenommen, nachdem er sich am 26. Angust desselben 
Jahres in folgender Weise auf dem Dampfer „Pergamon“ im Mittelmeere verletzt hatte: 

Er fiel aus einer Höhe von 2 Metern derart in den Heizraum, dass er mit seiner 

ganzen Körperlast auf die rechte Fusssohle aufstiess. Er konnte nach der Verletzung 

weder gehen noch stehen. Der Fuss war stark angeschwollen. Nach Aussage eineB 

Arztes soll der Fuss an der Aussenseite gesplittert gewesen sein. E. lag damals 6 Wochen 
in einem Hospitale zu Smyrna, wurde dort mit festen Verbänden behandelt und schliess¬ 
lich durch Vermittlung des deutschen Konsulates nach Hamburg geschickt. 

Aufhahmebefund im Seemannskrankenhause (Dr. Lympius): Der rechte Fuss steht 
in deutlicher Valgulsstellung, Fussgelenkgegend unterhalb der Malleolen verdickt. Die 
Gruben zu den Seiten der Achillessehne verstrichen. Pro- und Supinationsbewegungen 
weder aktiv noch passiv möglich. Der Versuch, sie passiv auszufähren, sehr schmerzhaft. 
Heftiger Druckschmerz in der Gegend des Mall. ext. Beuge- und Streckbewegungen 
möglich, aber beschränkt Abstand der Knöchel voneinander r. 9, 1. 8 V 2 cm » unterhalb 
der Knöchel r. 9 V 21 1- 7 V 2 cm. Der Fuss wird in Supinationsstellung eingegipst. 

Am 20. 11. Abstand der Knöchel r. und 1. je 8 */ 2 cm unterhalb der Knöchel r. 7, 
1 . 6 cm. 

Bei der am 5. 2. 1897 erfolgten Entlassung: 

Noch Klagen Ober Schmerzen im rechten Fuss beim Gehen und Stehen. Tritt gut 
auf mit dem Fusse, kann ihn aber nicht ordentlich abwickeln. Der Fuss steht richtig 
zu den Knöcheln, Fussgewölbe etwas abgeflacht. Unterhalb der Knöchel noch deutliche. 
Verdickung. Abstand der Knöchel r. und 1. je 8 */ 2 cm, unterhalb der Knöchel r. 8 , 
1. 6*i 2 cm. Dorsalflexion bis 75 Grad, Plantarflexion, Pro- und Supination so gut wie 
aufgehoben, auch passiv. Knöchelumfang r. und 1. 30 cm, unterhalb derselben r. 34, 
1.31, Wade r. 35*/2* '• 37, Oberschenkel, 20 cm Ober der Kniescheibe gemessen, r. 52,1.53 cm. 

Seitdem hat Pat. Rente bezogen. Zuletzt eine solche von 20 °/ 0 . Die Berufs¬ 
genossenschaft hatte auf den Rat ihres Vertrauensarztes die Rente aufgehoben. Das 
Schiedsgericht betraute mich mit der Begutachtung, ob eine so wesentliche Besserung 
eingetreten sei, dass nach § 88 , Abs. 2 des G. U. V. G. die Aufhebung der Rente gerecht¬ 
fertigt sei. 

Der jetzige Befand war folgender: 

Pat., der seit Jahren einen Wächterposten versieht bei einem regelmässigen 
Nachtverdienst von 3 Mk., klagt noch über seinen rechten Fass. 

Der Fass ist nicht geschwollen, steht richtig zu den Knöcheln, bietet aber 
eine leichte Valgusform in der Weise, dass der Calcaneus in seinem vorderen 
Ende mit dem Cuboideum etwas nach aussen verschoben ist, sodass das Talus¬ 
köpfchen innen deutlich vorspringt. Ein eigentlicher pes planus besteht nicht, 
das Fussgewölbe ist aber etwas abgeflacht. Der Gang zu ebner Erde deutlich 
hinkend. Der rechte Fuss wird mehr stelzenartig angesetzt. Die Fusssohle wird 
nicht ordentlich vom Boden abgewickelt. 

Beugung/Streckung rechts 110/75 Grad, gegenüber links 140/75. Pro- und 
Supination völlig aufgehoben. Abstand der Knöchel je 8 V 2 cm beiderseits. Unter- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


halb der Knöchel r. 1 % 1. 6 cm. Umfang: Mittelfass r. 24, 1. 26, Knöchel r. 29, 
1 . 30, Wade r. 34 1 / 2 , 35 V 2 cm. Etwa fingerbreit über dem rechten äosseren Knöchel 
ist deutlich eine nach aussen vorragende kleine Knochenspitze zu fühlen. 

Da jetzt noch immer ein Minderumfang der rechten Wade von 1 cm be¬ 
stand, ausserdem die Fusswurzel nicht frei beweglich war und infolgedessen 
die Behinderung des Ganges sowie die subjektiven Beschwerden mir begründet 
erschienen, so machte ich eine Röntgenaufnahme beider Fusswurzeln, erstens um 
die Beurteilung und Begutachtung dadurch auf eine breitere Grundlage zu stellen, 
zweitens, weil es interessieren musste, ein Bild von der Struktur des Calcaneus 
zu gewinnen, nachdem im wesentlichen ein Zeitraum von 14 Jahren vergangen 
war seit der Verletzung und seit dem Beginn der Bewegungsbeschränkung des 
Fusses. 

Da das Röntgenbild des rechten Fersenbeines die im folgenden zu schil¬ 
dernden auffälligen Strukturveränderungen aufwies, so nahm ich keinen Anstand 
von der Aufhebung der Rente abzuraten, vielmehr nur eine Herabsetzung bis auf 
10 °/o zu befürworten. Diese Herabsetzung schien mir wegen der langen Dauer, 
während deren E. bereits die Übergangsrente von 20 °/ 0 bezogen hatte, und wegen 
der Abwesenheit entzündlicher Erscheinungen in dem verletzten Fusse, unter 
der Annahme einer wesentlichen Besserung durch Gewöhnung im Sinne des Ge¬ 
setzes gerechtfertigt zu sein. 

Es ist dies in meiner Gutachtertätigkeit der erste Fall, wo der durch 
Röntgenstrahlen aufgenommene Befund der inneren Architektur des an der Ver¬ 
letzung beteiligten Knochens mit ausschlaggebend für meine Beurteilung ge¬ 
wesen ist, so oft auch schon im Laufe der Zeit die äussere Form der beschä¬ 
digten Knochenteile meine Stellungnahme als Gutachter in entscheidender Weise 
beeinflusst hat 

Wenn wir an der Hand des Haglund’schen Schemas die Calcaneus-Archi- 
tektur unseres Falles genauer betrachten, so möchte ich voraus bemerken, dass 
die hier gegebene Skizze nach der Röntgenplatte des mit dem inneren Kuöchel 
aufgelegten Fusses von dem bewährten Zeichner des Allg. Krankenhauses Eppei:- 
dorf, Herrn Gummelt. naturgetreu angefertigt ist und dass die äussere Form 
' des Calcaneus hochgradige Abweichungen von der normalen Kontur nicht ergibt 
— abgesehen von dem Vorsprunge am vorderen Ende der Unterfläche. Das Röntgen¬ 
bild des mit dem äusseren Knöchel aufgelegten Fusses entsprach im wesentlichen 
der hier wiedergegebenen Skizze, nur dass der proc. anterior calcanei etwas 
kürzer erschien — offenbar eine Folge der Stellung der Gelenkflächen der Ver¬ 
bindung zwischen Fersenbein und Würfelbein, die von oben gesehen eine Richtung 
von innen und vorn nach aussen und hinten hatten. Ausser dem bereits ange¬ 
deuteten Vorsprunge am vorderen Ende der Unterfläche ist an der äusseren 
Kontur nur die „kahnförmige“ Umgestaltung des Profils des proc. anterior zu 
bemerken. Ich möchte glauben, dass sie sich zwanglos erklärt aus der Umge¬ 
staltung und Verstärkung der bogenförmigen Liniensysteme, deren Konkavität 
normaler Weise nach oben gerichtet ist. 

Eine Skizze des Röntgenbildes des gesunden linken Calcaneus des Unfall¬ 
verletzten E. hier beizufügen, konnte ich aus dem einfachen Grunde unterlassen, 
weil es in keiner Weise von der Norm abweicht. 

Was das Verhältnis des Calcaneus zum Talus in unserem Falle betrifft und 
die Form des Talus, so möchte ich bemerken, dass auf dem Röntgenbilde deut¬ 
lich an 3 Stellen eine feste Knochenverbindung zu bemerken ist, eine vor und 
zwei hinter dem Sinus tarsi, wenn auch ausserhalb dieser Ankylosen die Grenzen 
beider Knochen erhalten sind. Der Talus ist seiner Form nach völlig unver¬ 
ändert. Da ich mich mit der Architektur des Talus bisher nicht eingehend genug 


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Monatsschrift för Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11 


beschäftigt habe, um etwaige Veränderungen beurteilen zu können, so gehe ich 
auf diese Frage nicht weiter ein, sondern bemerke nur, dass der vordere obere 
Abschnitt von Hals und Kopf eine ausgesprochene Atrophie des Knochen¬ 
gewebes zeigt, ebenso wie das Naviculare und die Cuneiformia im ganzen, dass 
aber aufiällige Verstärkungen der Knochenzüge innerhalb desselben nicht vor¬ 
handen sind. 

Eine Röntgenaufnahme der Fussgelenkgegend von vorn ergibt, dass der 
Talus richtig zu den Knöcheln steht und dass an den Knöcheln selbst eine 
irgendwie auffällige Form¬ 
veränderung fehlt. 

Die auffälligste Ände¬ 
rung im Gefüge des Calca- 
neus ist die mit einer deut¬ 
lichen Umformung verbun¬ 
dene Verstärkung der Zug¬ 
liniensysteme (4, 1 und 3 
Haglund). Man sieht an 
diesen hypertrophischen 
Knochenzügen (Z 1 —Z 4 ), die 
offenbar durch Kalkeinlage¬ 
rung stark undurchlässig 
für das Röntgenlicht ge¬ 
worden sind, noch auffälliger 
als an den Haglund’schen 
Grundlinien, wie sie offenbar 
eine annähernd konzentri¬ 
sche Lagerung einnehmen um 
den Sulcus calcanei, offen¬ 
bar der Stützpunkt der Be¬ 
lastung des Fersenbeines in 
diesem Falle. Der stärkste 
dieser Züge (Z 3 ) geht in einer 
Kontinuität über teils in die 
verstärkte Corticalis der 
kahnförmig umgestalteten 
Gelenkfläche des proc. ante¬ 
rior calcanei, teils in die ver¬ 
stärkten und verdichteten Züge 4 des normalen Knochens (CZ). Z‘ ist offen¬ 
bar ein verstärktes Zugbündel derselben Richtung, das im normalen Knochen 
nur angedeutet im vorderen Ende vorhanden ist (4), während die mit Z 4 
bezeicbneten vereinzelten, verstärkten, in die basal verstärkte Corticalis über¬ 
gehenden Züge sich an die Züge 1 und 3 des Schemas Haglund anlehnen, 
aber mit dem Unterschiede, dass sie in ihrer Richtung, wie überhaupt die 
gesamten eben besprochenen verstärkten Züge deutlich konzentrisch gelagert 
sind zu dem Liniensystem 2., das Haglund auf die Wirkung der Achillessehne, 
d. h. des triceps surae bezieht und der seiner Wirkung entgegenstehenden 
plantaren Ligamente. Diese normalen Züge 2 sind in unserem Calcaneus eher 
verstärkt und verdichtet, eine Erscheinung, die durchaus in Übereinstimmung 
steht mit der Verstärkung der Zuglinien-Systeme, und deren ursächliche Er¬ 
klärung ich zum grössten Teile in der Behinderung der Beweglichkeit des Cal¬ 
caneus und der dadurch bedingten Steigerung der Zugwirkung der Unterschenkel- 
Fussmuskulatur suchen möchte. Bei einem normal nach allen Richtungen beweg- 


Fig. t. Normale Struktur des Calcaneus nach Haglund, 


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liehen Calcaneus gibt der Fass aaf Muskelwirkungen hin nach, d. h. die 
Muskelwirkungen kommen zur vollen Entfaltung, setzen sich um in die Bewegungen 
des Fasses. Bestehen innerhalb der Fusswurzel Beschränkungen in der Beweg¬ 
lichkeit der Gelenke, so erschöpfen sich die entsprechenden Muskelkontraktionen 
früher und beanspruchen durch ihren Zug die einzelnen in ihrer Bewegung 
beschränkten Knochen, wie hier den Calcaneus auf Biegungsfestigkeit, da eine 
normale Abwickelung des Fusses am Boden unmöglich ist. Auf diese selbe Ur¬ 
sache möchte ich die reichliche Bildung und zum Teil vorhandene Verstärkung 
der Züge 6 und 7 des normalen Schemas zurückführen, der Züge, die nicht blos 
der Belastung des Knochens, sondern auch dem Widerstande gegen Beanspruchung 
des Knochens auf Biegungsfestigkeit zu dienen geeignet sind. Auf dieselbe Ur¬ 
sache führe ich die Umgestaltung der Züge 5 des Schemas zurück. Die Umge¬ 
staltung ist vermutlich in letzter Linie abhängig von der quadrantenförmigen 
Veränderung der Vorderfläche des processus anterior im Sinne des Gesetzes der 
Orthogonalität. 

Überhaupt gewinnt es den Anschein, dass die sämtlichen Züge, die der Aus¬ 
druck der Druckstrebepfeiler im normalen Calcaneusgerüst sind, die Züge 5, 7 
und 6 sämtlich nicht wie im normalen Knochen gleichmässig von der Oberfläche 
der Sprungbeingelenkflächen (Henle) ausgehend in den Knochen divergieren, 
sondern vielmehr bei vorhandener Ankylose der Sprungbeingelenke der hier vor¬ 
handenen Verstärkung und vermehrten Ausbildung der Zugliniensysteme ent¬ 
sprechend von dem sulcus calcanei als der wesentlichsten Belastungsstelle aus, 
deren Corticalis ebenfalls eine ausgesprochene Verstärkung zeigt, wie von einem 
Zentrum nach allen Seiten des Knochens gestreckt auseinander laufen, ohne 
dass von der normaler Weise S förmigen Andeutung der Züge 6 noch irgend 
etwas zu bemerken wäre. 

Eine Frage, die ich hier nicht ganz unerörtert lassen, möchte, ist die 
welche Verletzung an der rechten Fusswurzel sich unser Patient am 26. August 
1896 zugezogen hat, und ob nicht möglicherweise durch diese Verletzung allein 
die Umgestaltung der Bälkchensysteme des Calcaneus erklärt werden könnte. 

Der Mechanismus der Entstehung, Fall aus zwei Meter Höhe mit Ein¬ 
wirkung der Gewalt auf die rechte Fusssohle, könnte an und für sich für eine 
Fraktur im Bereiche des Talus oder des Calcaneus oder beider sprechen. Leider 
hatten wir damals noch keinen Röntgenapparat im Seemanskrankenhause, so 
dass also der damalige Befund für unsere heutigen Begriffe unvollständig 
bleiben muss. 

Will man annehmen, dass damals eine Calcaneusfraktur Vorgelegen hat, 
so fragt es sich, ob Bie allein imstande gewesen wäre, den jetzt vorhandenen 
Befund am Calcaneus ausreichend zu erklären. Man könnte möglicherweise 
daran denken, dass die verdichteten und verstärkten konzentrischen Züge alte 
Frakturlinien wären. Abgesehen davon, dass die Form des Knochens — abgesehen 
von der Protuberanz (p) an der Basis — nicht für eine auffällige Verunstaltung 
durch Fraktur spricht, möchte ich nach meiner Kenntnis des Baues des Calca¬ 
neus nach Frakturen nicht annehmen, dass eine solche Auffassung mit Erfolg zu 
begründen wäre. 

Meiner Ansicht nach würden etwaige Frakturveränderungen im Calcaneus- 
innern, wie Bruchspalten, Verschiebungen der Spongiosa, Kallusmassen etc. in 
einem Zeitraum von 14 Jahren denjenigen Umgestaltungen weichen resp. vor 
ihnen verschwinden, die durch die veränderte physiologische Inanspruchnahme 
im Bereiche der Statik und Dynamik hervorgerufen werden. 

Hier würde es sich, um es noch einmal kurz im Zusammenhänge hervor¬ 
zuheben, im wesentlichen um folgende Momente handeln: 


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1) Massige Plattfussbildung infolge von Verschiebung des Calcaneus nach 
aussen, besonders in seinem vorderen Ende. 

2) Aufhebung der Pro- und Supinatiou. 

3) Beschränkung von Bewegung und Streckung, hauptsächlich der Beugung 
(nur 110°). 

Aus diesen 3 Punkten ergibt sich: 

4) Der veränderte Modus der Belastung des Fusses in der Buhe und 

5) der Einfluss auf Muskeln und Bänder bei der Lokomotion, im wesent¬ 
lichen eine gesteigerte Inanspruchnahme des Calcaneus auf Biegungs¬ 
festigkeit 

Ich bin also geneigt anzunehmen, dass, wenn auch seinerzeit eine Calca- 
neusfraktur Vorgelegen hat, der jetzige Befund des Knochengefüges im wesent¬ 
lichen als eine Transformation infolge des Gebrauches des Fusses bei bestehender 
Bewegungsbeschränkung des Calcaneus anzusehen ist 

Dass zu einem richtigen Gesamturteil iiber den inneren Bau des Calcaneus 
wesentlich auch eine Frontalansicht des Knochens gehört, ist mir nicht zweifel¬ 
haft, doch ist diese vom Lebenden nicht zu beschaffen. 

Überhaupt war ich mir von vornherein der Lückenhaftigkeit und Unvoll¬ 
kommenheit dieser Einzelbeobachtung voll bewusst So bin ich überzeugt, dass 
man nur sehr vorsichtig Schlüsse aus ihr ziehen darf. Vielleicht aber dient 
diese Mitteilung dazu, die Aufmerksamkeit der Kollegen für diese Frage rege 
zu machen und auf diese Weise einen weiteren Nutzen zu stiften. 


(Aus Dr. Bettmanns chirurgisch-orthopädischer und mediko-mechanischer Heilanstalt in Leipzig). 

Die Bedeutung der kleinen Knochenabsprengungen am Fuss- 
skelett vom Standpunkt der Unfallbegntachtnng mit Kasuistik 
und eignem Beitrag einer typischen Form von Splitternng 

an der Fibula. 

Von Dr. Bettmann. 

(Mit 7 Abbildungen). 

Die Untersuchung mit Böntgenstrahlen hat uns in der Erkennung und 
Beurteilung von Krankheiten resp. körperlichen Veränderungen, das darf man 
wohl ruhig behaupten, die hervorragendsten Dienste gerade auf dem Gebiete der 
Unfallheilkunde geleistet, und es ist keine Frage, dass wir in dieser Beziehung 
von der mächtig fortschreitenden Röntgentechnik noch weitere wertvolle Auf¬ 
schlüsse zu gewärtigen haben. 

So wertvoll sich uns nun auch die Methode in positivem Sinne gezeigt hat, 
so ist auf der anderen Seite nicht zu verkennen, dass sie uns in Bezug auf die 
Unfallbegutachtung doch auch zu recht verhängnisvollen Irrtümem zu verleiten 
vermag und es schon oft getan hat Hieran trägt jedoch die Methode an sich 
nicht eigentlich schuld; vielmehr ist es vielfach unser eigenes vorschnelles Urteil 
in Verbindung mit mangelhafter Kenntnis normaler und pathologischer Verhält¬ 
nisse, das zum Fehlschluss führt. Auch tut es not, unser Auge für richtiges 
Sehen noch mehr zu schärfen. Man wird dann oft noch Dinge zu sehen be- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


kommen, die uns die Handhabe geben, dem Verletzten zu seinem Rechte zu ver¬ 
helfen, andererseits aber auch unberechtigte Forderungen zurückzuweisen. 

Kein Teil am ganzen Skelett macht uns in dieser Beziehung vielleicht 
grössere Schwierigkeiten, als das Knochengerüst des Fusses, aus dem Grunde, 
weil im Bereiche desselben neben den vielgestaltigsten Verletzungen gleichzeitig 
auch die mannigfachsten Varietäten in Form und Zahl der grossen, kleinen und 
kleinsten, den Fuss zusammensetzenden Knochen Vorkommen und dadurch dia¬ 
gnostischen Irrtümern Tür und Tor geöffnet ist. Ich möchte von diesem Gesichts¬ 
punkte aus das Gebiet der kleineren Absprengungen am Knochengerüst 
des Fusses einer kritischen Betrachtung unterziehen und, wenn auch nicht 
eine völlig erschöpfende, so doch das Wesentlichste bringende Darstellung des 

anatomischen, patho¬ 
logisch-anatomischen 
und kasuistischen Tat¬ 
sachenmaterials geben. 

Am Talus ist es der 
Processus posterior, 
der am meisten Anlass zu 


diagnostischen Schwierigkeiten gibt. Es ist zu bedenken, dass dies Knochenstück¬ 
chen, das übrigens nur in etwa 12—14 °/ 0 der Fälle deutlich ausgeprägt ist, oft 
durch eine scharfe Linie vom Talus abgetrennt ist und als sog. Os trigonum als 
selbständiger Knochen in Erscheinung tritt. Dies trifft nach Lilienfeld 1 ) in 3% 
der Fälle zu. Die Verwechslung mit einem Bruch liegt nahe, namentlich wenn 
wir, wie so oft, den Fall erst spät d. h. zu einer Zeit zu Gesicht bekommen, wo 
lokale Symptome als geschwunden angenommen werden können. Differential¬ 
diagnostisch kommt in Betracht, dass das Trigonum fast immer doppelseitig 
vorkommt. Auch bestehen gegenüber dem Bruch im Röntgenbild charakteristische 
Unterscheidungsmerkmale. Im Gegensatz zu einer Fraktur des Proc. tal. (Fig. 1), 
die unscharfe zackige Randlinien (Exkreszenzen) und eine mehr oder weniger 
unregelmässige Form des Knochens aufweist, zeigt das nicht verletzte Trigonum 
(Fig. 2) schön abgerundete Ecken, ebenmässigen Spalt und verdichtete Randlinien 
(s. Grashey 2 Atlas chir.-pathologischer Röntgenbilder Fig. 232, S. 119, Fig. 235, 
S. 119 und Fig. 6, Tab. XII, S. 148). 

Von Wichtigkeit ist ferner, dass der Bruch (sog. Shepherd’sche Fraktur) 
fast immer mit Oalcaneusfraktur vergesellschaftet ist. Grashey 2 ) hat ihn nie 
ohne letztere gesehen, und der Abriss bildet nach ihm erst manchmal den Hinweis 
auf diese. Ausser dem Röntgenbefund sind noch die klinischen Symptome zu 
berücksichtigen. Nach Grunert 3 ) ist der Bruch ein typischer mit typischen 
Symptomen (zirkumskripter Druckschmerz zwischen dem Achillessehnenansatz 
und dem innem Knöchel und fixierte Spitzfussstellung). 



Fig. 8. 

Os trigonum dali. 
(Schematisch Dach Grashey.) 



Fig. 1. 

Bruch des Proc. post dali. (Nach Grashey.; 


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511 


Diese beiden Hauptzeichen kehren in den beschriebenen Fällen immer 
wieder und unterscheiden sie von der einfachen Verstauchung (Grunert 3 ), 
Ebbinghaus 4 )). 

Nach Grunert 3 ) ist die Kasuistik spärlich; Vollbrecht 5 ), zwei Fälle; Ebbing¬ 
haus 6 ), zwei Fälle; Scherliess 7 ), ein Fall. Hierzu kommt sein eigner als 6. Fall. 

Göschei 8 )hat eine Absprengung der Taluskante beschrieben, weitere Abspren¬ 
gungen an diesem Knochen Eiken husch 9 ). 

Abrisse am Fersenbein. Grössere Abrisse an der Hinterfläche des 
Fersenbeins, am Fersenbeinhöcker, bieten im allgemeinen röntgenologisch für die 
Beurteilung keine Schwierigkeiten. Zu hüten hat man sich vor der Annahme einer 
Bruchlinie, wo es sich um eine normale Epiphysenlinie bei Jugendlichen handelt. 
Diese Epiphysenlinie verläuft zackig am Fersenhöcker grade von oben nach unten 
und trennt letzteren als eine mehr oder weniger grössere Scheibe vom Körper des 
Fersenbeins. Natürlich kann hier eine Epiphysenlösung Vorkommen. 

Als echten epiphysären Bruch hat Hag¬ 
lund 10 ) bei einem 11 und 12jährigen Knaben 
eine Verletzung des epiphysären Teils des Fersen¬ 
beinhöckers am Ansatz der Achillessehne beider¬ 
seits angesehen. Nach H. handelt es sich hierbei 
nicht um Epiphysenlösung, sondern um einen 
wirklichen Bruch des Knochenkerns selbst ähnlich 
der Schlatterschen Fraktur an der Epiphyse der 
Tuberositas tibiae. Kirchner 11 ) bestreitet die 
Richtigkeit dieser Ansicht. Der Epiphysenkern 
setze sich normaler Weise aus 2 Kernen zu¬ 
sammen. Tietze 12 ) stimmt Haglund bei. Man 
sieht, wie schwierig die Beurteilung der Ver¬ 
hältnisse hier liegen kann. Auch Verknöche¬ 
rungen im Ansatz der Achillessehne kommen vor, 
die nichts mit Abrissen zu tun haben (s. Tietze 12 ) 
u. Fig. 3). 

Was die Absprengungen bez. kleinen und kleinsten Frakturen an der Un ter¬ 
fläche des Fersenbeins anlangt, so sind wir hier zu besonders kritischer Über¬ 
legung verpflichtet. 

Da ist zunächst der Calcaneussporn, eine sonderbare Bildung, der uns in 
seiner Beurteilung ähnliche Schwierigkeiten bereitet, wie der Proc. post. tali. 
Denn er kann eine echte Splitterfraktur oder auch eine Folge eines chronisch- 
irritativen Reizzustandes darstellen. Auch ist wohl zu berücksichtigen, dass es 
auch unter normalen Verhältnissen einmal zu stärkerer Ausbildung der Calx cal- 
canei kommen kann, die einen Sporn vortäuscht. 

Mit dem Calcaneussporn als Ausdruck einer Fraktur resp. einer Absplitterung 
haben sich die Arbeiten von Golebiewski 13 ), Ebbinghaus 14 ), Bähr 15 ), Bum 16 ), 
Bettmann 17 ), Robinsohn 18 ) beschäftigt. Auch auf die Arbeit von König 21 ) ist hin¬ 
zuweisen. Die traumatische Form steht danach fest. 

Dem gegenüber steht die Spornbildung ohne Trauma als Folge reaktiver 
Knochenwucherung durch Zerrung der Bänder und kleinen Sohlenmuskeln an 
der Ansatzstelle. Tietze 12 ) sieht in diesen Fällen den Sporn als Ausdruck von 
Plattfussentwicklung an. Natürlich kann ein solcher Sporn sekundär frakturieren 
und naturgemäss ist er, abgesehen von traumatischen Reizungen beim Gehen, 
bei Stoss und Fall immer zu Verletzungen disponiert anzusehen. Die Begut¬ 
achtung ist bei solcher Sachlage nicht immer leicht. Manchmal wird einseitiger 



Fig. s. 

Verknöcherung im Ansatz der Achillessehne. 
(Schematisch nach Tietze.) 


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512 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 

Bestand uns für Absprengung resp. Fissur entscheiden lassen, doch wird hierbei 
noch Anamnese, Art und Hergang des Unfalls, Fussabdruck als Kriterium mit 
heranzuziehen sein. Doch kann grade die Einseitigkeit das Urteil erschweren. 
Die klinischen Symptome sind für beide Formen wohl meist gleich: Calcaneo- 
dynie an umschriebener Stelle und meist leichte Verdickung der letzteren (Pero¬ 
stitis, Schleimbeutelentzündung). Aus der Form des Sporns (s. Fig. 4 u. 5) kann 

man nur vorsichtig Schlüsse 
ziehen. Langausgezogene pa¬ 
rallel zur Sohlenfläche ver¬ 
laufende Zacke gegenüber mehr 
gedrungenem und mehr senk¬ 
rechtem Knochenschatten 
(König 21 ), ist mehr für die 
nicht traumatische Form cha¬ 
rakteristisch. 

Ich selbst beobachtete jüngst 
einen Fall von doppelseitigem 
Sporn mit typischer Calcaneodynie 
am verletzten Fuss (Fall resp. 
Stoss gegen eine Eisenschiene?) 
Das Röntgenbild ergab völlige 
Gleichartigkeit des Sporns auf 
beiden Seiten. Ich nahm trotz¬ 
dem an, dass durch den Unfall 
eine periostitische Reizung statt¬ 
gefunden hatte, worauf der Mann 
seine Abfindung bekam. Es wird 
nicht immer so zu entscheiden 
sein. Man muss immer bedenken, 
dass der Verletzte meist dem Grund¬ 
satz „post hoc, ergo propter hoc w 
huldigt. Ebbinghaus 14 ) nahm 
bei seinen beiden Fällen, einem 
mit einseitigem, einem mit dop¬ 
peltseitigem Sporn, Fraktur an, 
weil sich im ersten Falle feine 
Knochenschatten im Röntgenbild 
zeigten, im doppeltseitigen Falle 
der Sporn auf der verletzten Seite 
weniger gut entwickelt und kurz 
gedrungen war. Den Schmerz 
erklärt er durch Druck auf die 
benachbarten grossen Fusssohlen- 
nerven. 

Von Interesse in dieser Frage ist noch ein Bericht von Bär 19 ) aus der 
John-Hopkins-Universität (s. Ebbinghaus Zentralbl. f. Oh. 1906 Nr. 15) über 
6 Fälle, bei denen Gonorrhoe als Ursache angenommen wird. Jannowski 20 ) 
(Zentralbl. f. Ch. 1907 Nr. 13) fügt zur Kasuistik über die Frage der Calcaneo¬ 
dynie durch Hypertrophie des Proc, tub. calc. 12 eigne hinzu unter Erwähnung 
eines Falls von Ewald. 

Bei Fersenschmerzen an der Sohle und sonst ist auch auf Gicht und Exo¬ 
stosenbildung zu achten (König 21 ). 

An der Seitenfläche des Fersenbeins kommt der Abriss der Proc. lat. 



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513 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 1011. 


tub. calcan. vor (Rauenbusch 22 ). R. stellte diesen noch nach 7 Jahren durch 
Röntgenbild fest. Abriss des Proc. inframalleolaris (Bidder 23 ) entstand 
durch den Zug des stark gespannten Lig. calcaneo-fibulare beim Umknicken des 
Fusses nach innen. Typisch ist die zirkumskripte Druckempfindlichkeit. 

Abrisse am Os naviculare. Am Naviculare gibt es echte Abrisse aus 
der Kontinuität des Knochens, welche unter Umständen sehr wohl geeignet sind 
zweifelhafte Beschwerden zu erklären. Man kann aber solche Abrisse verwechseln 
mit Abschnürungen kleiner Knochenteile im Gefolge der Arthr. def bei entzünd¬ 
lichen Plattfüssen, wo sie auch an anderen Filssknochen Vorkommen (s. Grashey, 
Atl. path.-chir. Röntgen bilder 
S. 87, Bild 116). Einen Abriss 
der Spitze des Os nav. tarsi bei 
einem 12 und 13jährigen Mäd¬ 
chen als Ursache einer typischen 
Form von Plattfuss beschreibt 
Haglund 24 ). Ein scheinbarer 
Bruch lag bei Momburg 25 ) vor. 

Es handelte sich vielleicht um 
einen Prähallux Bardelebens 
der durch Verwachsung einen 
Bruch vortäuschte. 

Absprengungen am Wür¬ 
felbein (s. Grashey, chir.-patb. 

Atlas Tab. XII, Fig. 3) geben 
Veranlassung zu Verwechslung 
mit dem sog. Os peron., Brüche 
der Basis des 5. Mittelfuss- 
knochens mit dem Os Vesalium 
und überzähligen Epiphysen 
(Grashey 1. c. Tab. I. Fig. 10; 

Lilienfeld 1 ) und derselbe 26 ))- 
Hinzuweisen wäre an dieser 
Stelle insbesondere noch, als zu 
Irrtümern führend, auf das Os 
tibiale ext., ein inkonstantes 
Sesambein in der Sehne des M. 
tib. ant., dessen Schatten auf dem Röntgenbild ins Bei’eich des Naviculare, Wüi fel- 
beins, Talus und Calcaneus, den Berührungsflächen entsprechend, fällt. 

An den Mittelfussknochen und Zehen sind durch die Variabilität der 
Sesambeine in Bezug auf ihre Anzahl, Form und Lage Verwechselungen mannig¬ 
fach gegeben. Es kann hier nicht der Ort sein, auf alle diese Dinge im einzelnen 
einzugehen. Zur Orientierung empfehle ich Grashey’s Atlas typischer Röntgen¬ 
bilder, Bild 96 und ff. 

Eine Zweiteilungder Sesam bei ne kann Bruch Vortäuschen (M o m bürg 28 )), 
eine Verlagerung und Deformierung bei Hallux valgus (Grashey, Atl. cliir.- 
path. Rtg.-B. Fig. 90, S. 78) kann ev. mit einem abgesprengten Knochenstück 
verwechselt werden. Die Diagnose einer isolierten Fraktur eines Sesambeines 
kann nur mit grosser Vorsicht gestellt werden. Muskat 29 ) hat einen solchen 
Fall in der Berl. med. Ges. vom 11. VII. 06 vorgestellt. 

Im Bereiche des Fussgelenks kommen ebenfalls Verletzungen vor, die 
gegenüber den anderen Brüchen eine gewisse Sonderstellung verlangen, auch vom 
Standpunkt der Unfallbegutachtung aus. Der Abriss einer dünnen Knochen- 



Fig. «. 

Aussprengung ans der Fibula. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 


schale von der Tibia im Talocruralgelenk entsprechend dem Ansatz des Seiten¬ 
bands am innern Knöchel beschreibt Meissner 30 ). Ähnlich ist die Absprengungs¬ 
fraktur in dem von Franke 31 ) mitgeteilten Fall. Um Aussprengung eines drei¬ 
eckigen Stücks aus der Tibia in der Nähe des Fussgelenks durch Überbeugung 
handelte es sich in dem Falle von Sachs 32 ). 

Ich selbst hatte Gelegenheit, im Laufe der letzten Jahre mehrere Patienten zu 
s?hen, bei welchen immer wieder an derselben typischen Stelle an der Seite des äusseren 

Knöchels ein länglich ovales, einmal auch ein 
mehr gedrungenes dreieckiges Stück aus der 
Kontinuität des Knochens herausgebrochen war. 
Die Röntgenbilder zweier Patienten (Fig. 6 u. 7) 
geben das Charakteristische dieser jedenfalls 
sehr seltenen Bruchform am besten wieder. 

Über den Entstehungsmechanismus 
dieser Aussprengungen •will ich heute — 
Näheres sei einer späteren Arbeit Vorbe¬ 
halten — nur soviel äussern, dass ich sie 
für Vorstufen der sog. Dupuytreu-Fraktur 
halte, d. h. für die Folge einer Stauchung 
resp. Knickung. Man kann sich das Zu¬ 
standekommen nach Tillaux so vorstellen, 
dass bei forcierter Abduktion das Ligament 
mit dem Mall. int. abreisst. Der Fuss gerät 
in starke Abduktion, der Talus stösst gegen 
den Mall. ext. und sucht ihn von der Tibia 
zu entfernen, hierbei bricht die Fibula 
oberhalb des Malleolus durch“. Erschöpft 
sich die Kraft vorher, so ist sie nicht mehr 
hinreichend, ein völliges Durchbrechen, son¬ 
dern nur eine Aussprengung aus der Kor- 
tikalis zu bewirken wie etwa eine über 
seine Elastizitätsgrenze gebogene Weiden¬ 
rute an der Stelle des grössten Stauchungsdrucks aufspringt. Für diese Auf¬ 
fassung spricht vielleicht der Umstand, dass in einem meiner Fälle tatsächlich 
auch ein Bruch des innern Knöchels bestand (s. Fig. 7) infolge Sturzes von 
einem Gerüst. Ähnliche Absprenguugen hat Goldammer 33 ) an der Tibia beob¬ 
achtet. In einem seiner Fälle war ein keilförmiges Stück aus der Hinterseite 
der Tibia nach Hufschlag gegen die Vorderseite ausgesprengt worden. Er er¬ 
klärt dies nach dem Mariottschen Gesetz: „Wenn man eine Reihe elastischer 
Kugeln neben einander unter Berührung zueinander aufhängt und lässt die erste 
Kugel gegen die zweite fallen, so teilt sich die Bewegung den andern in der 
Weise mit, dass diese auf der Stelle bleiben, die letzte aber abfliegt“. 

Literatur. 

1) Lilienfeld, Die Brüche der Tuberositas ossis metatars. V und des Proc. post, tali 
und ihre Beziehungen zum Os Vesalium und Trigonum. (Arch. z. kl. Chir. LXXVIII, 4). 

2) Grashev, Atlas chir.-path. Röntgenbilder 1908, Fig. 232 u. 235, S. 119 u. Fig. 6 
Tab. Xli, S. 148. 

3) Gruncrt, Bruch des Proc. post, tali (D. med. Wochenschrift 1910, Nr. 30). 

4) Ebbinghaus, Zeitschrift f. orth. Chir. 1908. 

5) Vollbrecht: Fortschr. auf d. Geb. d. Rtg. 1907. 

6) Ebbinghaus, Zeitschr. f. orthop. Chir. 1908. 



Fig. 7. 

Ausspreugung ans der Fibula. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 10 11. 


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7) Scherliess, D. militärärztl. Z. 1908. 

8) Göschei, Absprengung der Taluskante. Nürnb. ärztl. Verein. S.D.med.Wochenschr. 1905. 

9) Eikenbusch, Absprengungen am Talus. Verh. niederr. westf. Ch. 20. Vers. 

10) Haglund, Über Fraktur des Epiphysenkerns des Calcaneus nebst allgemeinen Be¬ 
merkungen über einige ähnliche Fälle juveniler Knochenkernverletzungen. Arch. f. 
kl. Chir. Bd. 82, Heft 3). 

11) Kirchner, Bd. 84 Langenbecks Arch. 

12) Tietze, Beiträge zur Kenntnis des Entstehungsmechanismus und der wirtschaftlichen 
Folgen von Fersenbeinbrüchen. Arch. f. orthop. Mechanotherap. u. Unfallchir. Bd. VI, 
S. 290. 

13) Golebiewski, Demonstration von Calcaneus-Frakturen (Vers. D. Naturf. u. Ärzte 
in Lübeck). 

14) Ebbinghaus, Ein Beitrag zur Kenntnis der traumatischen Fussleiden; die Verletzung 
des Tub. maj. (Zentraibl. f. Ch. 1906, Nr. 15). 

15) Bähr, Zur Kasuistik der Fersenbeinbrüche (Arch. f. Orthop. u. Unfallchirurg. Bd. I, 
S. 79). 

16) Bum, Fractura calcan. (Wien. kl. W. Nr. 14, 19). 

17) Bettmann, Über eine Absplitterung aus der Kortikalis des r. Fersenbeins. (Monatsschr. 
f. Unfallheilk. 1905, S. 67). 

18) Robinsohn, Röntgenogramme einer seltenen Form der Calcaneusfraktur der sagit- 
talen Fissur der Calx calcanei (k. k. Ges. d. Ärzte Wiens. Vergl. Fortschr. auf d. 
Geb. d. Röntgenstr. Bd. X, H. 4). 

19) Bär, s. Ebbinghaus 14 ). 

20) Jannowski, Calcaneodynie durch Hypertrophie d. Proc. tub. calc. (russisch) (Zen¬ 
traibl. f. Ch. 1907, 39). 

21) König, Zur klinischen Geschichte der Fersenneuralgie. (D. m. Wochenschr. 1907, 
S. 597). 

22) Rauenbusch, Bruch des Proc. lat. tub. calc. neben einem typischen Rissbruch des 
Fersenbeinhöckers. (Mon. f. Unfallh. 1906, Nr. 1). 

23) Bidder. Abriss d. Proc. inframellaolaris. 

24) Haglund, Über Fraktur der Tub. oss. nav. in den Jugendjahren und ihre Bedeu¬ 
tung als Ursache einer typischen Form von Pes valgus (Zeitschr. f. orthop. Ch. Bd. 16). 

25) Momburg, Ein scheinbarer Bruch des Os nav. tarsi (v. Langenb. Arch. Bd. LXXVII, 
H. 1). 

26) Lilienfeld, Über die sog. Tarsalia, die inkonstanten akzessorischen Skelettstücke 
des Fusses und ihre Beziehungen zu Frakturen im Röntgenbild. (Z. f. orth. Ch. XVII, 1). 

27) Grashey, Atlas typ. Röntgenbilder beim normalen Menschen (J. F. Lehmanns 
Verlag München). 

28) Momburg, Vortäuschung von Brüchen durch zwei und mehrf. Teilung v. Sesam- 
• beinen (D. Zeitschr. f. Chir. Bd. 80). 

29) Muskat, Fraktur eines Sesambeins der grossen Zehe. (Berl. med. Ges. 11. VII. 1906.) 

30) Meissner, Eine typische Fraktur der Tibia im Talocruralgelenk (Beitr. z. kl. Ch. 
Bd. 61, H. 1). 

31) Franke, Eine Absprengungsfraktur des unteren vorderen Tibiarands in frontaler 
Ebene (v. Langenb. Arch. Bd. 72, H. 1). 

32) Sachs, Ein seltener Fall von Tibiafraktur a. d. distalen Ende der vorderen Tibia¬ 
kante. (D. Zeitschr. f. Chir. LXXV, 365). 

33) Goldammer, Zwei seltene Fälle von isolierter Tibiaverletzung auf Grund von Röntgen¬ 
aufnahmen. (D. militärärztl. Zeitschr. 32. Jahrg., Heft 9). 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. T )i i e m - Cottbu9. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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Cölner Akademie für praktische Medizin. 

Vom 21. bis 26. November 1910 findet im Anschluss an den Kursus für 
auswärtige praktische Ärzte ein 

Sonderkursus für Unfallheilkunde 

statt. Vorlesungen aus dem gesamten Gebiete der Unfallheilkunde mit Demon¬ 
strationen und praktischen Übungen. Der Kursus ist ausser einer Einschreibe- 
gebühr von 10 M. unentgeltlich. Programm und nähere Auskunft erteilt das 
Sekretariat der Akademie. 

Cöln, Judengasse 3/5. (Akademie.) 


<3| Verlag von F. C. W. VOGEL in Leipzig. |£> 

Spezielle 

Chirurgische Diagnostik 

für 

Studierende und Ärzte 

bearbeitet von 

Prof. Dr. F. de Quervain, 

P. D. der Chirurgie an der Universität Bern, Oberarzt an der Chirurgischen Abteilung das 

Spitals in La Chaux-De-Fonds. 

Zweite Auflage. 

Mit 392 Abbildungen im Text und 3 Tafeln, 
gr. 8. 1909. Preis 15 M., geb. 17 M. 

Kurzer Leitfaden 

für die 

klinische Krankenuntersnchnng 

Für die Praktikanten der Klinik zusammengestellt 

von 

Prof. Dr. Adolf Strümpell, 

Vorstand der III. Medizinischen Klinik in Wien. 

6. verbesserte und vermehrte Auflage. 1908. 

Preis kurt. 1.25 M. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehanotherapie und der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker 

begründet von 

Dr. U. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Df. C. Thiem* Cottbus. 

Nr. 12. Leipzig, Dezember 1910. XVII. Jahrgang. 


Machdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet. 


Schluckbeschwerden als Folgen eines Betriebsunfalles. 

Mitgeteilt von Dr. A. Nich6, 

Dirigierender Arzt der berufsgenossenschaftlichen Unfallstation vom Roten Kreuz. 

(Mit 1 Abbildung.) 

Im Mai dieses Jahres hatte ich Gelegenheit, auf Veranlassung der Brauerei- 
und Mälzerei-Berufsgenossenschaft einen Fall zu begutachten, wie ich ihn in der 
gesamten Unfallliteratur nicht vorfinden konnte. 

Da der Unfall bereits 25 Jahre zurückliegt, ist es notwendig, auf die 
Krankengeschichte sehr genau einzugehen. 

Am 16. November 1885 verunglückte der Heizer W. F. in der Dampfbrauerei zu 
S. dabei, als er ein Fass mit Spänen auf dem Fahrstuhl zurechtrückte, wobei zwei 
eiserne Träger desselben brachen. Er stürzte ungefähr 60 Fuss tief in den Keller. Wie 
aus den Akten ersichtlich, hatte sich F. trotz Verbots in dem Fahrstuhl zu tun gemacht, 
nachdem bereits unmittelbar vorher ein Träger gebrochen war. 

Das erste ärztliche Attest aus dem Krankenhaus in S. gibt die Art der Verletzung 
als Quetschung der Wirbelsäule, Quetschungen der Brustmuskeln, des Rückens, der Beine 
und Gehirnerschütterung an und ist von Dr. S. am 30. Januar 1886 ausgestellt. Am 
24. Dezember 1885 war F. bereits aus dem Krankenhaus entlassen worden. Er erhielt 
zunächst Vollrente. Am 24. Mai 1889 stellt ein anderer Arzt Dr. S. in S. ein anderes 
Attest aus, in dem er sagt, dass der Fuss noch geschwollen sei und infolge der entzünd¬ 
lichen Produkte dick und schmerzbeweglich wäre, ebenso klage F. noch über Rücken¬ 
schmerzen, doch sei er zu leichter Arbeit verwendbar. Auf Grund eines Attestes des¬ 
selben Arztes, das aber keinerlei Befund enthält, wird dann der Verletzte am 12. Juli 
1886 zu 33 V 3 °/o invalide erklärt Die Gutachten vom 30. September 1886 und vom 
12. Dezember desselben Arztes enthalten nur einen kurzen Befund am linken Fussgelenk, 
das noch immer im Zustand chronischer Verdickung und schwerer Beweglichkeit sich be¬ 
fände. Die Invalidität wird auf ein Drittel geschätzt. 

Zum erstenmal findet sich am 28. Juni 1887 ein etwas genaueres Gutachten des¬ 
selben Arztes, in dem er den Fuss in ähnlicherWeise wie früher beschreibt und ausser¬ 
dem einer Buckelbildung am 1. Lendenwirbel Erwähnung tut. Er hält den F. für % bis 
1 / 2 invalide. Auch das Gutachten vom 14. März 1888 kann noch keine Besserung kon¬ 
statieren und F. klagt jetzt mehr über Beschwerden seitens der Wirbelsäule, Schmerzen, 
Ermüdung, Taubheitsgefühl. — Das Gutachten vom 9. Juni 1888 konstatiert, dass ödematöse 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


Schwellung am Fuss nicht mehr vorhanden sei, während der übrige Befund daselbst der 
gleiche geblieben wäre. Sehr viel intensiver seien jedoch die Klagen bezüglich der 
Kreuz- und Bückenschmerzen im Lendenteil beim Stehen und Gehen. Beim Schlucken 
fester Speisen, wie Brot, Fleisch, Kartoffeln, zeige sich ein Hemmnis in der Fortbewegung 
im 2. Drittel der Speiseröhre. Er müsse mit Flüssigkeiten die festeren Massen hinab¬ 
spülen. Tue er das nicht, so würden die Speisen unverdaut nach einiger Zeit wieder 
erbrochen. Er sei dadurch stark abgemagert. Der Gutachter führt diese Störungen auf 
den Unfall zurück. — Wie wir aus dem Gutachten vom 28. September 1888 entnehmen, 
bessert sich dann der Zustand des F. Die allgemeinen Körperkräfte nehmen zu, der 
verletzte Fuss ist zwar noch im Gelenk stark, schwelle aber bei der Arbeit nicht mehr an. 
Die Schluckbeschwerden, welche noch im Juni als ein schweres Symptom, vielleicht eines 
beginnenden Krebsleidens, angesehen wurden, bestehen weiter, werden aber von dem Gut¬ 
achter nicht mehr für wichtig gehalten, da ein Einfluss auf die Ernährung nicht zu 
konstatieren sei. Die behaupteten Bücken schmerzen werden als gering bezeichnet und 
die Funktionen des Bückenmarks als normal angegeben. Sanitätsrat Dr. S. kommt zu 
einer Schätzung der Erwerbsbeschränkung von 25 °/ 0 . Diese erhält F. — Noch günstiger 
lautet das Gutachten desselben Arztes vom 19. Juni 1889. F. soll wohl und ziemlich 
kräftig aussehen, keinerlei nervöse Symptome zeigen, dagegen noch etwas über den linken 
Fuss klagen. Eine geringe Verdickung kann hier noch konstatiert werden, etwas 
lahmender Gang und mässige Muskelatrophie. F. sei mit leichter Arbeit in einer Möbel¬ 
fabrik beschäftigt, wo er eine kleine Dampfmaschine zur Zufriedenheit seines Prinzipals 
gegen entsprechenden Lohn bediene. Störungen seitens des Gehirns und Bückenmarks 
werden nicht gefunden. Der früheren Schluckbeschwerden geschieht keinerlei Erwähnung.— 
Im Gutachten vom 25. Februar 1890 werden Klagen über den linken Fuss, schmerzhafte 
Anschwellungen am linken Oberschenkel, Schmerzen im Kreuz, Steifigkeit der Wirbel¬ 
säule, Druckgefühl unter dem Brustbein und in der Magengegend beim Schlucken fester 
Nahrungsmittel geklagt. Objektiv werden Drüsenschwellungen am linken Oberschenkel, 
Schwäche des linken Beines, Knochenauftreibung der Lendenwirbelsäule konstatiert. Die 
Schluckbeschwerden werden als eingebildet bezeichnet. Die Invalidität wird auf 10 °/ 0 
geschätzt. 

Am 28. Februar 1903 richtet F. wegen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes 
eine Eingabe an die Berufsgenossenschaft um Erhöhung der Bente, und er wiederholt 
dieselbe am 18. März 1903. 

Der Verletzte wird daraufhin erneut von Dr. S. am 5. April 1903 untersucht. Dieser 
Arzt konstatiert zunächst eine erhebliche Gewichtsabnahme von 138 Pfund auf 98 Pfund 
und grosse Blässe. F. habe während der Nachtschicht plötzlich einen Krampfanfall be¬ 
kommen und die Besinnung verloren, die erst nach einigen Tagen wiedergekehrt sei. 
Er hätte 9 Wochen lang das Bett hüten müssen. Dr. S. nimmt eine Erkrankung des 
Kückenmarks und seiner Häute, sowie der Hirnhäute infolge Influenza an. Die gegen¬ 
wärtigen Klagen bezögen sich auf Kopf- und Kückenschmerzen, Zittern der Arme und 
Beine und besonders auf Schluckbeschwerden. Der Zustand sei erheblich schlechter ge¬ 
worden, F. sehe elend aus, gehe gebückt, langsam, die Pupillen seien mittelgross, starr, 
leichter Schlag auf die Schultern lasse F. zusammensinken. Die Finger und Arme 
zitterten, die letzten 3 Brustwirbel bildeten eine bedeutende schmerzhafte Hervorwölbung. 
Beim Schlucken von Wasser träte Schwindel auf und die Sonde fände eine Ausbuchtung 
der Speiseröhre. Eine Verschlimmerung des linken Fusses sei nicht zu konstatieren. 
Der Gutachter glaubt, dass die akute Verschlimmerung des durch den Unfall bedingten 
Leidens zurückzuführen wäre auf eine interkurrente Entzündung. Er hält den Patienten 
für 75 °/ 0 invalide. 

Kreisarzt Dr. H. begutachtet am 25. Oktober 1903 den F. und findet keinerlei 
Besserung des Zustandes. Er sehe noch immer mager aus, während die Gesichtsfarbe 
keine krankhafte sei. Durch Aufnahme reichlicher Flüssigkeitsmengen, besonders 2 Liter 
Milch pro Tag. habe sich F. auf dem Gleichgewicht gehalten. Die Muskulatur sei sehr 
schlaff, die Haltung gebückt. Der Buckel bestände wie früher. Beim Schlucken von 
Wasser strecke er sich in eigentümlicher Weise und man höre das Wasser unter lautem 
Glucksen herunterfliessen, wobei sich das Gesicht röte. Die Sonde dringe bis zum Magen 
vor, stosse aber hier auf einen Widerstand und es träte Erbrechen flockiger Massen und 


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genossener Milch ein. Die Pupillen reagierten nicht tröge, die Kniereflexe seien verstärkt. 
Derselbe Arzt untersuchte den F. dann nochmals am 5. Oktober 1904 und bekundet, dass 
das Schlucken noch immer nicht besser gehe und sich F. von 2—3 Liter Milch, Eiern 
und eingeweichtem Zwieback ernähre. Er verdiene durch Botengänge zirka 4—5 Mark 
wöchentlich. Vor einiger Zeit sei er in der Königlichen chirurgischen Klinik in B. ge¬ 
wesen, wo es nicht gelungen sei, die Schlundsonde in den Magen einzufähren. In letzter 
Zeit träte eine kleine Geschwulst unter dem linken Rippenbogen auf, die ihm Schmerzen 
und Übelkeit verursache. Wenn er diese zurückgeschoben habe, fühle er sich wohler. 
Objektiv macht F. dem Arzt einen besseren Eindruck, aber der Befund sei im übrigen 
völlig der gleiche geblieben. Unterhalb des linken Rippenbogens fühle man ein geringes 
Auseinanderweichen der Muskulatur. Der Begutachter hält die sonst eingetretene 
Besserung durch den hinzugetretenen Magenbruch, der durch das häufige Würgen ver¬ 
ursacht sei, für aufgehoben und konstatiert keine Besserung der Invalidität. Am 
80. September 1905 äussert sich derselbe Dr. H. dahin, dass es mit dem Schlucken et¬ 
was besser gehe, F. bekäme kleine Stückchen Butterbrot mit Milch oder Kaffee, auch ein 
weiches Ei herunter; natürlich dauere eine solche Mahlzeit sehr lange und öfter blieben 
die Bissen auch stecken, wobei Schwindel und selbst Ohnmacht einträte. Schon öfter 
habe er sich dabei Verletzungen zugezogen. Er besorge Botengänge für den Konsum¬ 
verein und verdiene sich dadurch etwa 10—11 Mark pro Woche. F. sähe noch immer 
blass und mager aus und huste öfters. Der Befund an der Wirbelsäule, am Magenbruch, 
die Schluckbeschwerden seien die gleichen, die Reflexe gesteigert. Da der Kräftezustand 
sich etwas gehoben habe, schätzt Dr. H. die Erwerbsbeschränkung nur noch auf 60 °/ 0 . 

F. äussert sich nun, als ihm die Herabsetzung der Rente von 75 auf 60 °/ 0 bekannt 
gegeben wird, dass er seit über 27 2 Jahren nicht mehr arbeite, da er immer noch an 
Anfällen litte. Vor zirka 6 Wochen will er im Kontor des Konsumvereins infolge eines 
solchen Anfalles vom Stuhl gestürzt sein und sich dabei das Gesicht beschädigt haben. 
Die Berufsgenossenschaft hielt die Angaben des F. für unzutreffend und bemerkte im 
schiedsgerichtlichen Termin, zu L., dass nach Aussagen des Geschäftsführers des Konsum¬ 
vereins T. F. ein solcher Fall bei F. vor 2 Jahren vorgekommen sei. Der Schieds¬ 
gerichtsarzt Dr. N. äusserte sich nach eingehender Untersuchung des Verletzten dahin, 
dass der Buckel noch wie früher vorhanden wäre, dagegen unterhalb des linken Rippen¬ 
bogens ein abnormer Befund nicht mehr erhoben werden könne. Pupillenstarre wäre 
nicht zu finden, desgleichen auch kein Händezittern. Der Ernährungszustand sei dafür, 
dass der Verletzte angeblich nur Milch trinke, ein guter. Was den Grund des Hinfallens 
betreffe, ob Schwindel oder Epilepsie, lasse sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Die Rente 
von 60 °/ 0 wurde weiter gewährt, da sie ausreichend sei. 

Als Dr. H. den Verletzten dann am 21. X. 1908 zum letztenmal untersuchte, fand er 
keinerlei Änderung vor. Der Buckel bestand wie früher, ebenso Magerkeit, Blässe, 
Husten. Der Magenbruch sei ebenfalls noch vorhanden und beim Trinken von Wasser 
träte starkes Würgen und Rülpsen ein. Die Pupillen reagierten träge und in geringem 
Maße, die Kniescheibenreflexe seien vielleicht etwas verstärkt. Bei geschlossenen Augen 
schwanke F. nicht hin und her und das Bücken gelänge gut. Rente 60 °/ 0 . 

Am 21. Mai 1910 wurde F. von mir untersucht und bis zum 26. stationär 
aufgenommen zwecks Beobachtung. Damals war er seit dem 6. Mai 1890 ohne 
jede Arbeit und befand sich in Behandlung des Dr. L. in S. Seinen Unterhalt 
hat er bis dahin bei einer Möbelfabrik verdient. Seine Frau mache Bedienung. 
Ein Sohn sei Schriftsetzerlehrling, ein anderer gehe noch in die Schule. 
Klagen: 

Im Vordergrund der Beschwerden steht Schwäche und Schmerzen des Rück¬ 
grats bei der Arbeit. Die früher beschriebenen Schluckbeschwerden bestehen 
auch heute unverändert Sie äussern sich darin, dass er feste Speisen, wie z. B. 
Brot, garnicht schlucken könne. Er ernähre sich fast ausschliesslich von Suppen, 
Milch, Eiern und eingeweichten Semmeln. Öfter passiere es ihm dabei auch 
noch, dass die genossenen Flüssigkeiten von selbst wieder unter lautem Glucksen 
hinauskämen. Er habe dabei das Gefühl, als ob dieselben sehr heiss wären. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


In den letzten 4 Jahren sei er von 66 kg auf zirka 49 kg abgemagert. Es 
kämen Perioden vor von 4—5 Tagen, in welchen er nicht einen Bissen und 
kaum Flüssigkeiten herunterbekomme, obwohl er grosses Durst- und Hunger¬ 
gefühl habe. Überhaupt sei sein Appetit gut, aber er könne nicht mehr essen. 
Der Stuhlgang sei angehalten und bliebe oft 3—4 Tage aus. Blasen- und Mast- 
darmlähmungen habe er nie gehabt Abnahme des Gedächtnisses sei nicht vor¬ 
handen, ebenso keine Sprachstörungen, nur fühle er sich im Dunkeln sehr un¬ 
sicher. Die geschlechtlichen Funktionen seien schon seit Jahren völlig erloschen. 
Von Schwindelanfällen äussert er nichts. Über seinen Fuss könne er sich nicht 
beklagen. 

Militärdienst habe er nicht getan, warum ist ihm unbekannt Krank will 
er bis zum Unfall niemals gewesen sein. Erbliche Belastung bestände nicht. 
Seine Frau und seine beiden Kinder seien gesund, ein Kind sei an unbekannter 
Todesursache gestorben. Fehlgeburten habe seine Frau nicht durchgemacht, 
spezifische Infektion sei nicht vorangegangen. 

Bezüglich seines Unfalles macht er dieselben Angaben, wie ich sie aus den 
Akten geschildert Nach seiner Entlassung aus dem Krankenhause im Jahre 
1885 sei er noch mit einer Krücke gegangen. Kurze Zeit darauf sei er zu 
einem Schäfer in Sch. gegangen, der ihn mit Stricken gezogen habe und einrieb. 
Nach siebenmaligen derartigen Prozeduren habe er ohne Krücken laufen können. 

Objektiver Befund: 

F. ist 158 cm gross, wiegt unbekleidet 45 kg und sieht seinem Alter von 
55 V 2 Jahren entsprechend aus. Er hat graue Haupthaare und ernste, falten¬ 
reiche Gesichtszüge. Die Gesichtsfarbe ist wettergebräunt, die übrige Haut blass, 
die Schleimhäute sind mässig gerötet. Der Knochen- und Muskelbau ist schwach, 
das Fettpolster sehr gering. Die etwas heisere Sprache ist fliessend. Zeichen 
von Gedächtnisschwäche oder mangelndem Intellekt sind nicht vorhanden. 

Beide Pupillen sind äusserst klein, die linke rund, die rechte ovalär. Sie 
reagieren bei ihrer Engigkeit scheinbar auf Lichteinfall garnicht, werden aber 
beim Sehen in die Ferne weiter und reagieren dann, wenn auch etwas träge. 
Beide Augen sind übersichtig und F. trägt deshalb eine Brille. Der Augen¬ 
hintergrund ist normal, Gesichtsfeldeinschränkung nicht vorhanden. 

In beiden Leistenbeugen und den Achselhöhlen sind Drüsenschwellungen 
geringen Grades zu konstatieren. 

Beide Beine zeigen O-Einstellung, links stärker als rechts. Plattfüsse und 
Krampfadern fehlen. 

Der rechte Leistenring ist für den Zeigefinger durchgängig und beim Husten 
wölbt sich hier eine flache Geschwulst vor. 

Die Haut ist trocken und lässt sich in grossen Falten abheben. 

Urin frei von Eiweiss und Zucker. 

Der linke Fuss steht im Sprunggelenk in Knickfusstellung und die beiden 
Knöchel weisen eine grössere Diastase als rechts auf (8'/ 2 :7 V 2 cm). Die Beweg¬ 
lichkeit ist nur im Sinne der Hebung und Senkung der Fussränder etwas be¬ 
hindert. Die linke untere Extremität ist um zirka 1 cm schwächer als die 
rechte. Ausserdem besteht eine leichte Verkürzung, die wohl dadurch bedingt 
ist, dass die linke Extremität grössere O-Beinstellung als die rechte aufweist. 

Der Befund über den Lungen und über dem Herzen ist völlig normal. Der 
Puls an der geschlängelten Speichenschlagader ist regelmässig, 72 in der Minute. 

Die Leber überragt den Rippenbogen in der rechten Brustwarzenlinie nicht. 

Der Magen steht annähernd mit der unteren Grenze in Nabelhöhe. Der 
Leib ist weich, nicht aufgetrieben, nicht schmerzhaft. Nieren und Milz sind 
nicht fühlbar. 


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Eine Lücke in der Bauchmuskulatur unter dem linken Rippenbogen wurde 
nicht gefunden, auch trat beim Aufrichten aus horizontaler Lage hier keine 
Geschwulst hervor. Der Mastdarm bot keinen abnormen Befund. 

Beim Schlucken von Wasser macht F. eigenartige Bewegungen, wie wenn 
er sich windet. Er nimmt stets nur kleine Schlucke und irgend welche beson¬ 
dere Geräusche werden dabei, auch wenn man das Ohr auf die Magengegend 
legt, nicht gehört. Bei schnellerem Trinken grösserer Schlucke treten Gurren 
und Glucksen auf. 

Die Untersuchung mittels Schlundsonde ergibt, dass man 45 cm unterhalb 
der oberen Zahnreihe sich noch nicht im Magen befindet, was auch der Unter¬ 
suchte bestätigt. Man stösst auf ein Hindernis, das auch bei längerem Zuwarten 
nicht überwunden wird. Bei energischerem Nachschieben der Sonde hat man 
das Gefühl, dass sich die Sonde umbiegt. Festgehalten, arretiert wurde dieselbe 
beim Hinausziehen nicht. In der Gegend des Hindernisses empfindet F. Schmerzen. 
Die Sondierung wurde zweimal hintereinander mit einer dickeren und einer 
dünneren Sonde mit dem gleichen Resultat ausgeführt. Nach dem Herausziehen 
der Sonde trat Erbrechen ein, dem etwas Blut beigemengt war. In der Haupt¬ 
sache bestand das Erbrochene aus Schleim und Semmel, welche F. zirka 4 Stunden 
vorher genossen hatte. Die Gesamtmenge betrug etwa 200—250 Kubikzentimeter. 
Freie Salzsäure, Pepsin und Lab fehlten. Dagegen waren reichlich Milchsäure, 
gesprosste Hefe und Milchsäurebazillen vorhanden. Auf Lakmus reagierte die 
Masse schwach sauer. Es handelte sich also um Speisebrei, der nicht aus dem 
Magen stammte, sondern in der Speiseröhre liegen geblieben war. 

Legte man die Sonde von aussen, annähernd parallel zu der Lage, die sie 
im Innern des Körpers eingenommen hatte, vom Mundwinkel aus an, so ergab 
sich, dass der später zu beschreibende Buckel der Wirbelsäule ebenfalls 45 cm 
unterhalb der oberen Zahnreihe liegt. 

In der Annahme, dass durch eine Röntgenaufnahme ein wertvoller Aufschluss 
über die Art des Leidens gewonnen werden könnte, wurde auf meine Veranlassung 
in der Heilanstalt für Unfallverletzte in B. durch Dr. Ossig eine solche vorge¬ 
nommen. F. erhielt zu diesem Zwecke Griesbrei mit einem Zusatz eines für 
den Körper gleichgiltigen, für Röntgenstrahlen aber sehr schwer durchlässigen 
Stoffes. Leider konnte F. nur wenige Esslöffel voll Brei herunterschlucken und 
gab dann an, dass er bald brechen müsse. Die Durchleuchtung mit Strahlen¬ 
richtung von hinten nach vorn und von links hinten nach rechts vorn ergab 
nun, dass der eben hinuntergeschluckte Brei dicht oberhalb des Zwerchfelles 
stecken geblieben war und dort einen breiten Schatten von etwa 3—4 Finger¬ 
breiten Höhe bildete. Der Befund wurde durch nebenstehende Aufnahme fest¬ 
gehalten. 

Bei Betrachtung der Wirbelsäule sieht man 28 cm unter dem stark vor¬ 
springenden VII. Halswirbel sich die unteren Brust- und oberen Lendenwirbel 
buckelartig vorwölben. Dieser Buckel ist annähernd 10 cm lang und überragt 
das Niveau der Umgebung um etwa 1—cm. Der Gipfel des Buckels liegt 
etwa in der Höhe des XII. Brust- oder I. Lendenwirbels. Er beginnt in Höhe 
des IX. Brustwirbels und endet am III. Lendenwirbel. Die Beweglichkeit der 
Wirbelsäule nach vorn ist gut, fast garnicht behindert, dagegen nach hinten, 
rechts und links eingeschränkt. Knacken oder sonstige Geräusche wurden bei 
Bewegungen des Rumpfes weder gefühlt, noch durch Hörschlauch gehört. Schlag 
auf den Kopf oder Springen wird nicht als schmerzhaft empfunden. 

Es wurde eine Blendenaufnahme der Wirbelsäule in der Gegend der Brust- 
und Lendenwirbelgrenze in Rückenlage gemacht. Am Bilde erscheint der Körper 
des I. Lendenwirbels in der Richtung von oben nach unten erheblich verschmälert, 


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Monatsschrift fiir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


und zwar auf der linken Seite etwas mehr als auf der rechten. Die Zwischen¬ 
wirbelspalten zwischen dem ersten Lendenwirbel und dem benachbarten Wirbel 
sind sehr wenig zu erkennen. 

Die Prüfung des Getühlssinnes ergibt keine Abnormitäten. Ebenso ist der 
Temperatur- und Kaumsinn durchweg normal. 

Die Haut- und noch mehr die Sehnenreflexe sind erhöht. 

Schwanken tritt bei geschlossenen Augen nicht ein. Die vorgestreckten 
Finger und die Zunge zittern nicht. 

_ Zusammenfas - 

Es besteht also 
bei F. eine Bewegungs- 
j3RS| behinderung geringen 
Grades im linken 
Sprunggelenk, Verbrei¬ 
terung der Knöchel, O- 
| Beinstellung, links stär¬ 
ker als rechts, Muskel¬ 
schwäche der linken 
unteren Extremität. 
Ferner linden wir Buk- 
E kelbildung im Bereiche 
des unteren Wirbelsäu¬ 
lenabschnittes. Die 
Schluckbeschwerden 
sind bedingt durch eine 
Undurchgängigkeit des 
unteren Speiseröhren¬ 
teiles in der Gegend 
der Einmündung in den 
Magen und Erweiterung 
der Speiseröhre ober¬ 
halb der undurchgän¬ 
gigen Stelle. Durch die 
mangelnde Ernährung 
ist hochgradige Abma¬ 
gerung entstanden. Ein 
organisches Leiden des 
Hirns oder Kücken- 
B niarkes ist nicht nach¬ 
zuweisen. Auf nervösem 

Gebiete besteht eine Steigerung der Keflexe. Die Ungleichheit der Pupillen ist 
ohne Belang. Ausserdem bestehen noch Zeichen von Gefässverkalkung. 

Urteil und dessen Begründung: 

Als absolut einwandsfreie Folgen' des Unfalles sind anzusehen die Bewe¬ 
gungsbehinderung im linken Sprunggelenk, die jedoch jetzt kaum noch eine 
Erwerbsbehinderung bedingt, und die Buckelbildung, als Residuum eines Bruches 
des I. Lendenwirbels. Durch letztere ist die Wirbelsäule versteift und im Ge¬ 
brauche behindert. Sekundärer und neurasthenischer Natur ist die gesteigerte 
Reflexerregbarkeit als Unfallfolge anzuerkennen. 

Erheblich schwerer ist die Frage zu beantworten, ob die Schluckbeschwerden 


mit dem Unfall in irgend einem Zusammenhang stehen oder nicht. Wir haben 


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nachgewiesen, dass in der Gegend des Magenmundes eine Undurchgängigkeit der 
Speiseröhre besteht und oberhalb dieser Stelle eine Erweiterung derselben. 

Der Verdacht, der auch in einigen Gutachten ausgesprochen wurde, dass 
es sich vielleicht bei F. um ein im Entstehen begriffenes Krebsleiden handeln 
könnte, muss mit Sicherheit zurückgewiesen werden, da bei der Länge der Dauer 
dieser Affektion der Patient schon längst dem Leiden erlegen wäre. 

In der einschlägigen Literatur über Unfallheilkunde ist ein analoger Fall 
bisher noch nicht veröffentlicht worden. Dagegen wurden u. a. sehr wertvolle 
Aufschlüsse über die Art der Erkrankung nnd deren verschiedene ätiologischen 
Momente bei Kraus „Die Erkrankungen der Mundhöhle und der Speiseröhre“ 
gefunden. 

Kraus schildert in seinem Buch die Symptome einer motorischen Neurose, 
des Oesophaguskrampfes (Oesophagospasmus, spastische Oesophagusstrikturen), 
welche sich mit denen unseres Falles vollständig decken. Irgend welche Ver¬ 
änderungen organischer Natur im Oesophagus oder am Magenmund wurden in 
solchen Fällen nie gefunden. Als Ursache für diese Art der Speiseröhrenver¬ 
engerung findet sich in de» vorliegenden Literatur Vererbung, angeborene Ano- 
malien, Traumen, Erkältung, heftiges Erbrechen, Seekrankheit, Typhus, Tetanus, 
Chorea, Lyssa, Epilepsie, Vergiftungen (Atropin), Gicht, entzündliche Vorgänge, 
Fremdkörper, schwieriges Zahnen, Tonsillarhypertrophie, Enteritis, Darmpara¬ 
siten, tuberkulöses Ulcus im Larynx, Ohraffektionen, Metritis, Gravidität, psychi¬ 
sche Traumen, Gemütsaffekte, Hydrophobie, verschiedene Neurosen usw. Hendel¬ 
sohn (ein Schüler von Mikulicz) schlägt folgende Anordnung der Fälle vor: 
1. solche, bei denen der Spasmus ein mehr oder weniger häufiges Symptom ander¬ 
weitiger gut charakterisierbarer Krankheitsbilder darstellt (Lyssa, Tetanus, 
Hysterie, Chorea, Epilepsie); 2. solche, bei denen der Krampf Reflexwirkung 
einer irgend sonst wo im Körper lokalisierten Erkrankung ist; 3. solche, bei 
denen ausser allgemeiner nervöser Veranlagung kein sonstiges krankhaftes 
Symptom aufzufinden, die Krankheit also idiopathisch ist. 

Die typische spastische Striktur des Oesophagus und der Cardia ist meist 
keine gleichmässig fortdauernde Affektion, sondern setzt sich vielmehr aus einer 
Anzahl von Anfällen zusammen. Das wichtigste Symptom sind die Schluck- 
beschwerden, daneben Druckgefühl in der Brust, brennende Schmerzen, die bis 
in die Schultern ausstrahlen können. Die Speisen können bald einmal leidlich 
geschluckt werden, bald werden sie sofort wieder ausgewürgt. Dabei besteht 
Beklemmungsgefühl, Atemnot, Herzklopfen, Ohnmacht oder Zuckungen. Die 
Dauer des einzelnen Anfalles ist eine sehr verschiedene, er kann bloss Minuten, 
doch auch Stunden, Tage, Wochen, Monate anhalten. Lasegue beschreibt einen 
dreissigjährigen Bestand. Immer neigt die Affektion in längerer oder kürzerer 
Zeit zur Besserung. 

Bei Untersuchungen mit der Sonde stösst man in den tieferen Partien auf 
ein Hindernis, woselbst der Schlauch fest umgriffen wird. Bei längerem Zu¬ 
warten schwindet die Umklammerung und die Sonde gleitet nun leicht in den 
Magen. Der Sitz des Hemmnisses ist ein wechselnder. Massige Erweiterungen 
der Speiseröhre, vergesellschaftet mit Cardiospasmus mittleren Grades, konnten 
sowohl Kraus wie Rosenheim beobachten. Ersterer glaubt, dass es sich in 
diesen Fällen um eine gleichzeitig bestehende Affektion der Nervi vagi handelt. 

Die Erweiterungen der Speiseröhre zeigen nach Kraus zwei Typen, 
nämlich die allseitige, diffuse Erweiterung des Lumens, Ektasie im engeren 
Sinne und die Ausbuchtungen einer umschriebenen, engbegrenzten Stelle, so¬ 
genanntes Divertikel. 

Die diffusen Ausbuchtungen sind häufig Folgen lange bestehender Ver- 


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en gerungen der Speiseröhre oder des Magenmundes (Stauungserweiterungen). 
Eine grosse Zahl von gleichmässigen (spindelförmigen) Erweiterungen der Speise¬ 
röhre kommen aber auch ohne vorausgegaDgenes, anatomisch nachweisbares 
Kanalisationshindernis vor. Diese nennt Kraus paralytische Dilatation des 
Ösophagus. Die den Ösophagus versorgenden Nerven, die Nervi vagi, wurden 
bei der Sektion solcher Fälle zuweilen atrophisch gefunden. Ätiologisch ist es 
bisher noch nicht gelungen, völlige Klarheit zu schaffen. Für eine Reihe von 
Fällen spindelförmiger Erweiterungen wurde als primärer Zustand Krampf des 
Magenmundes, für eine andere Schwäche der Speiseröhrenwandung mit nachträg¬ 
licher Dehnung desselben und konsekutivem, sekundärem Krampf erwähnt. Das 
gleichzeitige Vorhandensein von Speiseröhrenektasien und Spasmus der Cardia 
auf Grund von allgemeinen Neurosen legt den Erklärungsmodus nahe, dass in 
einer grossen Zahl von Fällen diese Erkrankung als eine nervöse, paralytische, 
sei es anatomisch oder nur funktionell, bezeichnet werden muss. Als Ursache 
der Nervenatrophie enthält nach Kraus die Literatur: Traumen, z. B. Stoss 
auf die Brust, Sturz auf den Rücken, Heben schwerer Lasten (Schädigung der 
Funktion einer Ganglienzellengruppe durch die Körpererschütterung), infektiöse 
Neuritis, Eintreten oder Aufhören der Menstruation (bleibende Beeinflussung 
des Nervenmechanismus der Cardia und des Ösophagus durch Reizung der 
Unterleibseingeweide). Oft ist der betreffende Patient nervös belastet gewesen 
oder war selbst von jeher „nervös“ oder hysterisch. Bei Untersuchung mit der 
Schlundsonde ist manchmal eine auffallende Verlängerung des Ösophagus zu 
konstatieren, wie sie auch hei Obduktionen derartiger Fälle gefunden wird. 
Hölder beschreibt eine solche von 53 cm. Auch lassen sich mit der Sonde 
grosse Exkursionen im Ösophagus ausführen. Die Cardia ist manchmal ohne 
grosse Schwierigkeiten passierbar, meistens ist aber sehr deutlich ein Hindernis 
zu fühlen. Sowie sich das Rohr in der erweiterten Partie befindet, steigen hier 
liegen gebliebene Speisereste in die Höhe. In diesen fehlt Salzsäure, Pepsin 
und Lab, dagegen sind Milch- sowie Butter- und andere Fettsäuren nicht selten 
reichlich vorhanden, bisweilen auch Zucker. Sarzine soll fehlen, Gährungspilze 
dagegen Vorkommen. Die Resultate der Röntgendurchleuchtung sind nach 
Kraus selten positiv. Schwörer beschreibt in seinem Falle einen kegelförmigen, 
der Zwerchfellkuppe aufsitzenden Schatten. Zur Feststellung der Diagnose ist 
auch die Ösophagoskopie, die Perkussion und die Auskultation herangezogen 
worden. Dass es im Laufe der Erkrankung meist zu hochgradiger Abmagerung 
kommt, ist selbstverständlich, wenn auch gelegentlich Ausnahmen Vorkommen. 
Der Appetit ist bei derartigen Kranken meist gut, der Stuhlgang angehalten. 
Die klinische Diagnose sei schwer und nur selten bestimmt gestellt worden. 

Differentialdiagnostisch käme nun noch für unseren Fall ein Divertikel der 
Speiseröhre in Frage. Als Divertikel bezeichnet man nach Kraus Ausbuch¬ 
tungen beschränkter seitlicher Abschnitte der Ösophaguswand in Gestalt blinder 
Anhänge des Schlundrohres. Zenker teilt die Divertikel in Traktions- und 
Pulsionsdivertikel ein, je nachdem Zug von aussen oder Druck von innen zur 
Ausstülpung geführt hat. Man unterscheidet das Rokitanskysche oder Trak¬ 
tionsdivertikel, das Zenkersche oder pharyngo-ösophageale Pulsions¬ 
divertikel und das tiefsitzende Divertikel. Uns interessiert das hoch gelegene 
Zenkersche Divertikel nicht. Während dieses meist auf eine traumatische Ur¬ 
sache zurückzuführen ist, beginnt das tiefsitzende Divertikel langsam und 
schleichend. Es verursacht zunächst einen dumpfen Druckschmerz in der Brust 
und die Stenose tritt erst nach Anfüllung des Sackes unter sehr heftigen 
Schmerzen, Herzklopfen und Atemnot ein. Die Sondierung stösst auf ein Hin¬ 
dernis, das sich aber immer überwinden lässt. Die Traktionsdivertikel entstehen 


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durch den Zug entzündlicher Vorgänge in der Umgebung der Speiseröhre, be¬ 
sonders der Lymphknoten des Mediastinums, Entzündungen der Pleura, der 
Lungen, des Perikards und der Wirbel. Sie verlaufen meist symptomlos und 
verursachen seltener Schlingbeschwerden. Trotz ihres latenten Verlaufes bedroht 
die Gefahr der Perforation häufig das Leben derartiger Kranker. Ebenso ist 
auch in vielen Fällen das Karzinom als Folgekrankheit beobachtet worden. 

Ein Vergleich der Symptome der nach Kraus geschilderten Erkrankungen 
mit dem Bilde, welches unser Patient bietet, drängt uns die Diagnose der gleich- 
mässigen (spindelförmigen) Ektasie der Speiseröhre, oder der von Kraus so 
genannten paralytischen Dilatation auf. Es soll hier nicht über die zahl¬ 
reichen Hypothesen der Ätiologie des Leidens gesprochen werden, ob der 
Cardiospasmus oder die Atonie der Speiseröhre das primäre ist, ob der Krampf 
der Cardia gleichzeitig mit einer Lähmung der Ösophagusmuskulatur infolge 
Vaguslähmung oder ob etwa angeborene Anlage usw. vorhanden war. Jeden¬ 
falls können wir uns nicht der Annahme verschliessen, dass durch das Trauma 
gewisse nervöse Störungen hervorgerufen wurden, die zu dem äusserst lang¬ 
wierigen Leiden führten. Die Innervation der Speiseröhre und der Cardia ist 
eine ausserordentlich komplizierte. Wissen wir doch durch Kronecker und 
Openchowsky, dass in den Nervi vagi sowohl Nervenelemente vorhanden sind, 
die immer bei Reizung zu einer Kontraktion der Cardia führen, wie auch andere, 
die stets eine Erschlaffung hervorrufen. Ausser dem Auerbachschen Plexus 
hat aber auch Openchowsky Ganglienhaufen an der Cardia selbst aufgefunden, 
welche die Sphinktermuskulatur derselben innervieren. Ebenso wie die Vagi 
können auch diese nervösen Elemente durch ein Trauma in Mitleidenschaft ge¬ 
zogen werden und es kann zu einem Degenerations- oder auch zu einem Reiz¬ 
zustand kommen. Genügen nach Kraus hierzu schon Traumen wie ein Stoss 
gegen die Brust, nach Heisler ein Bajonettstoss und nach Gottstein 1 ) eine 
Quetschung der linken Seite, um das typische Bild eines Cardiospasmus mit 
Dilatation der Speiseröhre hervorzurufen, um wieviel mehr kann das schwere 
Trauma, welches F. erlitt und bei dem er ein Bein und die Wirbelsäule brach, 
das Leiden auslösen. 

Neben allen anderen Symptomen spricht für unsere Diagnose die wechselnde 
Intensität der Schluckbeschwerden. Wie aus den verschiedenen Gutachten er¬ 
sichtlich, schwankte der Allgemeinzustand des Verletzten hin und her. Ja wir 
müssen sogar annehmen, dass in der Zeit vom Februar 1890 bis zum Jahre 1903 
ein Stillstand des Leidens eingetreten war, denn sonst hätte sich F. nicht mit 
einer Rente von 10 °/ 0 begnügt. Da tritt plötzlich wiederum eine Verschlimmerung 
der Beschwerden auf, die der damalige Gutachter auf eine infektiöse, von einer 
Influenza herrührenden Affektion der Hirn- und Rückeumarkshäute bezieht. Wie 
Dr. Sch. zu seiner Diagnose gekommen, wird allerdings nicht gesagt. Für die 
Annahme, dass die Verschlimmerung durch eine infolge Kompression hervor¬ 
gerufene Entzündung der Wirbelbruchstelle entstanden sein könnte, erscheint 
mir der seit dem Unfall verflossene Intervall zu lang. 

Nicht ganz von der Hand zu weisen wäre allerdings auch die Annahme 
eines tiefsitzenden Divertikels, vielleicht eines Traktionsdivertikels, im untersten 
Teil des Ösophagus. Der Brustteil des Ösophagus macht die Biegungen der 
Wirbelsäule nicht mit, sondern steigt gerade nach abwärts. Durch entzündliche 
Prozesse kann er aber an die Wirbelsäule herangezogen werden. Tritt nun eine 
winklige Knickung desselben ein, so erleidet auch die Speiseröhre einen Knick 
mit nach vorn offenem Winkel. Ein solcher Fall ist von Penzoldt beschrieben. 


1) Mitt. a. d. Grenzgeb. d. Med. u. Chir. Bd. 8, 1901, Fall 16. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 12 . 


Bei unserem Patienten ist durch den Wirbelbruch eine Buckelbildung hervor¬ 
gerufen worden, an der sieb natürlich die benachbarten Wirbel beteiligt haben. 
Die bei der Heilung sich bildenden Narben ziehen nun auch an den Organen 
dieser Gegend. Wenn wir bedenken, dass die Cardia und der unterste Abschnitt 
des Ösophagus etwa in der Höhe des XII. Brustwirbels liegen, können wir uns 
nicht wundern, dass hier ein Zug ausgeübt wird. Auffallen muss es jedenfalls, 
dass das Hindernis in der Speiseröhre genau in der Höhe des Buckels liegt. 
Man könnte einwenden, dass erst 2 l l 2 Jahre nach dem Unfall verstrichen, bis die 
ersten Schlingbeschwerden auftraten und dass deshalb ein Zusammenhang mit 
diesem unwahrscheinlich sei. Dagegen muss jedoch geltend gemacht werden, dass 
die anfängliche Begutachtung, wie dies zu jener Zeit, in den Kinderjahren unserer 
sozialen Gesetzgebung, nicht wunder nimmt, eine sehr mangelhafte war. Die 
Wirbelfraktur bzw. die Buckelbildung wird zum erstenmal l l l 2 Jahre nach dem 
Unfall erwähnt. Von da an treten aber auch sofort Beschwerden seitens der 
Wirbelsäule und bald auch die ersten Schluckbeschwerden auf. Diese Er¬ 
scheinungen haben eben zu ihrer Entwicklung längere Zeit gebraucht. 

Jedenfalls glaube ich bestimmt nicht, dass F. bereits vor dem Unfall an 
den Schluckbeschwerden litt, denn er war damals, wie wir gesehen haben, in 
einem guten Ernährungszustände. 

Auch bei der Annahme eines Divertikels könnte man daran denken, dass 
die Verschlimmerung der Beschwerden im Jahre 1903 durch die infektiöse Ent¬ 
zündung der Bückenmarkshäute einen stärkeren Narbenzug hervorgerufen hat. 

So wertvoll nun auch die Röntgenuntersuchungen sind, so möchte ich doch 
davor warnen, strikte Schlüsse aus denselben zu ziehen, zumal wenn es sich um 
die Differentialdiagnose zwischen Dilatation und Divertikel handelt. Wie aus 
der jüngsten diesbezüglichen Arbeit von Heisler (Mitteilungen aus den Grenz¬ 
gebieten, XX, 5) hervorgeht, ist man Trugschlüssen leicht ausgesetzt In dem 
dort beschriebenen Fall von Cardiospasmus wurde an der Hand eines Röntgen¬ 
bildes die Diagnose auf Divertikel gestellt, während es sich bei der Sektion 
herausstellte, dass eine bimförmige Erweiterung des Ösophagus vorhanden war. 
Diese begann bereits dicht unterhalb des Kehlkopfes und reichte hinab bis zum 
Zwerchfell. Der eingeschnürte klumpige Schatten im oberen Teil des Sackes 
wurde für ein Divertikel gehalten, während es sich um die Wismutfüllung 
handelte. Deswegen rät H. in Zukunft von der breiigen Konsistenz der Füll¬ 
masse lieber abzusehen und dafür flüssige Aufschwemmungen zu verwenden. 
Gegen diesen Vorschlag ist jedoch einzuwenden, dass dann eventuell die Füllung 
sehr rasch die Cardia passieren kann und man überhaupt keinen Schatten auf 
dem Bilde erhält Wichtiger erscheint mir die Vorsichtsmassregel, sich erst da¬ 
von zu überzeugen, ob auch der Ösophagus wirklich leer ist. Wenn dies nicht 
der Fall, so muss durch Abführmittel und durch Ausspülungen dafür gesorgt 
werden. Ferner müssen die Aufnahmen stets in schräger Richtung und nicht in 
dorso-ventraler vorgenommen werden. Jedenfalls möchte ich an der Hand unserer 
Röntgenaufnahme eine Differentialdiagnose nicht stellen. Sie zeigt uns nur, dass 
oberhalb des Zwerch- felis ein breiter Schatten besteht, der als Erweiterung der 
Speiseröhre gedeutet werden kann. 

Welcher Diagnose wir aber auch immer in unserem Falle zuneigen, immer 
werden wir die Schluckbeschwerden für eine Unfallfolge mit einer an Gewissheit 
grenzenden Wahrscheinlichkeit halten. 

Berücksichtigen wir nun neben der durch die mangelnde Ernährung ein¬ 
getretenen Schwäche des Mannes noch die Versteifung der Wirbelsäule und die 
Atrophie des linken Beines, so ist die Erwerbsbeschränkung von 60 °/ 0 nicht zu 
hoch gegriffen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 12. 527 


Therapeutisch lässt sich auf das Leiden des F. nur wenig einwirken. Man 
hat Elektrisation und Bougierung empfohlen, jedoch ohne wesentlichen Erfolg. 
Solange noch breiige, öftere Mahlzeiten den Kräftezustand stabil erhalten, ist 
von jedem Eingriff am besten abzusehen. Tritt stärkere Inanition ein, so bleibt 
als ultimum refugium die Gastrostomie übrig. Sollte diese notwendig sein, so 
könnte dabei der Versuch einer Dilatation der Cardia vom Magen aus gemacht 
werden. Entwickelt sich bei F. an dem Locus minoris resistentiae ein Krebs¬ 
leiden, so muss dies ebenfalls als Unfallfolge angesehen werden. 

Schliesslich müssen wir auch mit der Möglichkeit rechnen, dass bei dem 
wechselvollen Krankheitsbilde vielleicht doch im Laufe der Zeit wieder einmal 
eine Besserung eintritt. 

Späten chirurgischen Eingriffen bei Unfallrentenempfängern stehe ich im 
allgemeinen sehr skeptisch gegenüber, da psychische Hemmungen die Heilung 
erschweren. 


Zuckerkrankheit und Lungentuberkulose nach Verbrennung. 

Von Dr. Rieh. Schönfeld, Schöneberg. 


Nachstehender Fall dürfte in doppelter Beziehung, die durch die Überschrift 
gekennzeichnet ist, Beachtung verdienen. 

Am 13. August erlitt der 35 jährige Arbeiter Z. dadurch einen Betriebsunfall, dass 
durch eine umgestürzte Lampe seine Kleider in Brand gerieten und er grössere Ver¬ 
brennungen am Körper davontrug. Der Verletzte wurde noch an demselben Tage zur 
Behandlung ins Krankenhaus zu F. gebracht, wo er bis zum 2. März 1907 behandelt 
wurde. Nach dem Gutachten des Dr. F. bestanden bei der Aufnahme ins Krankenhaus 
Verbrennungen zweiten und dritten Grades an der rechten Seite des Rückens, des Halses 
und des rechten Armes. Bei der Entlassung aus dem Krankenhause waren die Wunden 
bis auf einige kleine granulierende Stellen am Arm geheilt, ein grosser Teil der Haut 
des Rückens, der rechten Brustseite und des rechten Armes war narbig verändert, der 
Arm stand im Ellenbogen gelenk in mittlerer Beugestellung und konnte nur bis zu einem 
Winkel von 75 Grad gebeugt und nur bis zu 145 Grad gestreckt werden, die Aus- und 
Einwärtsdrehung des Unterarmes war durch die Straffheit des Narbengewebes erschwert. 
Der rechte Oberarm war um 2 cm schwächer als der linke, der rechte Unterarm um 1 cm 
dünner. Da das Heilverfahren noch nicht beendet war, hielt Dr. F. bei dein Verletzten 
noch volle Erwerbsunfähigkeit für vorliegend und empfahl eine weitere mediko-mechanische 
Behandlung des Verletzten. Eine solche Behandlung hat vom 18 März bis zum 16. Juli 
1907 stattgefünden und zwar in der Heilanstalt zu W. Bei der Entlassung waren Folgen 
von dem Unfall an der rechten Halsseite nicht mehr nachweisbar, an der rechten Aussen- 
seite des Brustkorbes befanden sich zahlreiche Narbenstränge, welche zum Teil auf der 
Unterlage verschieblich, zum Teil mit ihr verwachsen waren. Auch auf der Beuge- und 
Streckseite des rechten Oberarmes befanden sich ähnliche Narben. Am Unteram und an 
der Streckseite des Oberarmes war die Haut stark glänzend und schilfrig, eine Druck- 
empfindlichkeit bestand nicht. Die Bewegungen der Finger und die Beugung im Hand¬ 
gelenk war frei, die Überstreckung um die Hälfte behindert. Die Aussendrehung des 
Unterarmes war unwesentlich, die Innendrehung um die Hälfte behindert. Die Streckung 
im Ellenbogengelenk war bis zu einem Winkel von 135 Grad, die Beugung bis zu 50 
gegen 30 Grad links ausführbar. Im Schultergelenk konnte der Arm bis zur Horizontalen 
gehoben werden, die Muskulatur des Armes war abgemagert und schlaff, der Oberarm 
zeigte gegenüber dem linken Arm einen Minderumfang von 1,5 cm, der Unterarm ebenfalls 
um 1,5 cm. Auf Grund dieses Befundes schätzte der Arzt der Heilanstalt die bestehende 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


Erwerbseinbusse auf 33 */-, °/ 0 . Bei einer Nachunsersnchung im Februar 1908 und 1909 
konnte eine wesentliche Besserung der Unfallfolgen nicht festgestellt werden, wenn auch 
die Bewegungsfähigkeit des Armes sich etwas gebessert und die Muskulatur sich gekräftigt 
hatte. Nach eigenen Angaben des Verletzten hatte derselbe im Jahre 1908 einen Arbeits¬ 
verdienst von 2,50 Mark, im Jahre 1909 dagegen nur einen solchen von 1,50 Mark. Bei 
dieser Untersuchung im Februar 1909, diese beiden Nachuntersuchungen habe ich selbst 
vorgenommen, war das Aussehen des Verletzten ein derartig schlechtes, dass ich mich 
veranlasst sah, ihn genauer zu untersuchen; hierbei stellte ich fest, dass der Urin reichliche 
Mengen von Zucker enthielt. Auf meine Anweisung hin hat sich der Verletzte dann in 
die Behandlung des Dr. F. begeben. In dem Gutachten dieses Arztes, mit dem der Ver¬ 
letzte seinen Rentenerhöhungsantrag begründete, wird angegeben, dass der Verletzte schon 
bei seinem ersten Krankenhausaufenthalt eine vermehrte Urinabsonderung bemerkt haben 
will, und dass die Zuckererkrankung jedenfalls durch die starke Gemütsbewegung, die durch 
die Verbrennung und das lange Krankenlager bedingt gewesen sei, hervorgerufen worden 
sei. Dr. F. schätzte die nunmehr bestehende Einbusse an Erwerbsfähigkeit auf 50 °/ 0 und 
hielt eine Krankenhausbehandlung für erforderlich. 

Auf die Anfrage der Berufsgenossenschaft, ob und aus welchen Gründen angenommen 
werden müsse, dass das gegenwärtige Leiden (Zuckerkrankheit) des Z. ursächlich auf seinen 
Unfall vom 13. August 1906 zurückzuführen sei. und ob begründete Annahme dafür vor¬ 
handen gei, dass bei Durchführung eines geeigneten Heilverfahrens (Krankenhausbehandlung) 
eine Erhöhung seiner Erwerbsfähigkeit erlangen werde, habe ich mich, nach Einholung noch 
einiger weiterer Auskünfte, folgendermassen geäussert: 

„Zweifelsohne hat der Verletzte durch die Verbrennung einen starken 
Schreck und eine tiefe Gemütserschütterung erlitten und es ist ja allgemein be¬ 
kannt, dass infolge einer heftigen Gemütsbewegung eine Zuckerruhr plötzlich 
entstehen kann. Was nun den Zeitpunkt anbetrifft, seit dem diese Zuckerkrankheit 
besteht, so lässt sich derselbe ja leider nicht mit absoluter Sicherheit feststellen, 
da ja leider eine Untersuchung des Urins im Krankenhaus zu F. nicht statt¬ 
gefunden hat; auch aus der Äusserung der Heilanstalt zu W. geht m. E. nicht 
mit Sicherheit hervor, dass zu der Zeit, als der Verletzte sich in dieser Anstalt 
aufhielt, die Zuckerkrankheit noch nicht bestanden hat. Wichtig ist die Be¬ 
kundung des Wärters Sch., dass nämlich der Verletzte schon während seines 
Aufenthaltes im Krankenhause zu F. über vermehrtes Durstgefühl geklagt hat; 
aus dieser Aussage muss geschlossen werden, dass schon zu jener Zeit die Zucker¬ 
krankheit bestanden hat. Ist letzteres aber tatsächlich 'der Fall, so ist damit 
auch der einzige Grund, der gegen die Annahme eines ursächlichen Zusammen¬ 
hanges spricht, nämlich der grosse Zeitabstand zwischen dem Unfall und der 
Feststellung der Zuckerkrankheit, behoben. Aber angenommen auch, die Zucker¬ 
krankheit hätte schon vor dem Unfall bestanden, dann bestände immerhin noch 
die grosse Wahrscheinlichkeit, dass dieselbe durch den Unfall verschlimmert 
wäre. — Wird die Zuckerkrankheit von der Genossenschaft als Unfallfolge an¬ 
erkannt, dann besteht auch m. E. durch die Unfallfolgen eine Einbusse an 
Erwerbsfähigkeit von 50 °/ 0 . Ein erneutes Heilverfahren dürfte m. E. wenig 
Erfolg versprechen.“ 

Auf Grund dieser gutachtlichen Äusserung erkannte die Berufsgenossenschaft 
den ursächlichen Zusammenhang zwischen Zuckerkrankheit nnd Unfall an und 
gewährte dem Verletzten eine 50 prozentige Teilrente. 

Bei der am 17. November 1909 von Dr. F. vorgenommenen Nachuntersuchung stellte 
dieser Arzt ausser den Brandnarben und der Zuckerkrankheit noch Lungentuberkulose 
und Anschwellung der Beine fest und hielt den Verletzten wegen der eingetretenen Ver¬ 
schlimmerung der Unfallfolgen für vollkommen erwerbsunfähig. Da nach der Ansicht 
des Dr. F. sich gerade bei jugendlichen Menschen bei bestehender Zuckerkrankheit 
Lungentuberkulose entwickle, so sei auch in diesem Falle anzunehmen, dass die bei Z. 
bestehende Lungenerkrankung eine Folge der Zuckerkrankheit und damit des Unfalles sei. 


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529 


Dieser Ansicht des Dr. F. konnte ich mich nicht anschliessen, meinen ab¬ 
weichenden Standpunkt begründete ich, gestüzt auf verschiedene Entscheidungen 
des Reichs-Versicherungsamtes über die Entstehung der Lungentuberkulose nach 
Unfällen, mit Folgendem: „Bekanntlich wird eine Lungentuberkulose nur dann als 
eine Folge eines Unfalles angesehen, wenn erwiesen ist, dass entweder eine direkte 
Verletzung der Lunge stattgefunden hat, oder wenn eine starke Erschütterung 
des Brustkorbes und damit der Lungen durch den Unfall eingetreten ist. In 
beiden Fällen nimmt man an, dass infolge der direkten oder indirekten Ver¬ 
letzung der Lunge durch Bildung von Blutergüssen den Tuberkelbazillen ein 
guter Nährboden zum Ansiedeln und zur Weiterentwicklung geschaffen wird. In 
diesem Falle hat aber weder eine direkte noch eine indirekte Schädigung der 
Lunge durch den Unfall stattgefunden, sodass die Lungentuberkulose weder 
durch den Unfall entstanden, noch durch denselben verschlimmert worden 
sein kann.“ 

Auf Grund dieser Äusserung lehnte die Berufsgenossenschaft den Renten¬ 
erhöhungsantrag des Verletzten ab; gegen diese Entscheidung legte der Verletzte 
Berufung ein. Ehe die Sache zur weiteren Verhandlung vor dem Schiedsgericht 
kam, starb der Verletzte am 24. Januar 1910. 

Da bei der ersten Sitzung des Schiedsgerichtes der Vertrauensarzt erklärte, 
dass bei der Schwierigkeit der Frage zur Abgabe eines Gutachtens die Einsicht 
in die einschlägliche Literatur erforderlich sei, wurde vom Schiedsgericht die 
Einholung eines Gutachtens von Prof. W. beschlossen. Dieser Sachverständige 
führt in seinem Gutachten Folgendes aus: 

Es sei als feststehend anzusehen, dass Tuberkulose nur durch Wachstum 
von Tuberkelbazillen im erkrankten Organismus entstehen könne. Auch in dem 
geschwächtesten Körper könne nur dann Tuberkulose sich entwickeln, wenn 
Tuberkelbazillen in demselben vorhanden wären. Nach dem Eindringen von 
Bazillen in den menschlichen Körper entstehe, welcher Art die Bazillen auch 
seien, ein Kampf zwischen den Bazillen und der Widerstandskraft des befallenen 
Organismus; jede Erkrankung, welche den Organismus in seiner normalen 
Widerstandsfähigkeit schädige, befördere die Entwicklung der eingedrungenen 
Bazillen und der durch sie bedingten Erkrankung. Gerade die Zuckererkrankung 
führe zu den stärksten Schädigungen in den Ernährungsorganen der Körper^ 
organe, und deshalb seien gerade bei dieser Erkrankung die Weiterentwicklung 
der Bazillen so häufig und die dadurch entstandenen Krankheiten so schwer. 
Wenn nun auch bei anderen Krankheiten die Bazillen zuvor erst in den Körper 
eingedrungen sein müssten, so sei dies bei der Tuberkulose nicht erforderlich, 
da nach den neueren Untersuchungen fast jeder Mensch schon in der frühesten 
Jugend Tuberkelbazillen in sich aufnehme und diese, freilich durch Abkapselung 
unschädlich gemacht, dauernd bei sich beherberge. Sobald nun aber durch eine 
Erkrankung die Widerstandsfähigkeit geschwächt werde, bestehe die Wahr¬ 
scheinlichkeit, dass die bisher unschädlich gemachten Tuberkelbazillen sich ver¬ 
mehrten und den wehrlos gemachten Körper zerstörten, Die Zuckerkrankheit 
setze die Widerstandskraft gegen die verschiedensten Ansteckungskrankheiten 
herab, besonders aber gegen die Tuberkulose, deshalb sehe man auch, dass so 
viele Zuckerkranke schliesslich an Tuberkulose zugrunde gingen. Da die Zucker¬ 
krankheit wesentlich dazu beigetragen habe zur Entstehung der Lungentuber¬ 
kulose, so sei, da die Zuckerkrankheit als Unfallfolge anerkannt sei, auch die 
Lungentuberkulose, an der der Verletzte gestorben sei, als Unfallfolge anznsehen. 

Auf Grund dieses Gutachtens des Professors W. wurde die Genossenschaft 
vom Schiedsgericht verurteilt, der Ehefrau des Verstorbenen die Hinterbliebenen¬ 
rente zu gewähren. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


Ich selber konnte mich der Ansicht des Professors W. insofern nicht an- 
schliessen, als ich die Ansicht, dass jeder Mensch in seinem Körper Tuberkel¬ 
bazillen beherbergt, die nur auf den Moment warten, in dem sie ans ihrer 
Gefangenschaft befreit den menchlichen Körper zugrunde richten, nicht teile. 
Wäre diese neuere Ansicht richtig, dann müssten doch eigentlich bei jeder 
schwereren Krankheit die Tuberkelbazillen ihr Zerstöruugswerk beginnen, vor 
allem müssten dann bei jeder Lungen- und Brustfellentzündung, bei denen doch 
die besten Vorbedingungen für die Festsetzung und Entwicklung der Bazillen 
in den Lungen gegeben sind, Tuberkulose entstehen. Um meine Zweifel in dieser 
Richtung zu beseitigen, riet ich der Genossenschaft, ein Obergutachten von 
Professor G., der auf diesem Gebiete mit als Autorität gilt, einzuholen. Leider 
hat sich dieser Sachverständige über diese Frage garnicht geäussert, hat vielmehr 
in seinem Gutachten nur ausgeführt, dass Tuberkulose in der Lunge des Zucker¬ 
kranken einen besonders günstigen Entwickelungsboden finde und dass der Tod 
zweifelsohne durch die Zuckerkrankheit und die Lungentuberkulose eingetreten 
sei, und dass das Leiden, dem der Verletzte erlegen sei, mittelbar auf den Unfall 
zurückzuführen sei. 


Wichtige Entscheidungen des Reichs-Versichernngsamts. 


Mitgeteilt von Professor Dr. LTniger-Düsseldorf. 


Im Anschluss an die von mir in Nr. 6 der Monatsschrift für Unfallheilkunde 
und Invalidenwesen — Juni 1910 — veröffentlichten „wichtigen Entscheidungen 
des Reichs-Versicherungsamts“ lasse ich nachstehend eine weitere Anzahl der¬ 
selben, Fingerverletzungen betreffend, folgen. Es bandelt sich durchweg um 
Entscheidungen, die erst in jüngster Zeit ergangen sind. Auch sie beweisen, dass 
von seiten des Reichs-Versicherungsamts dem Begriffe der Gewöhnung bei gleich 
bleibendem Befunde immer grössere Bedeutung beigelegt wird und das vor allem 
auch die tatsächlichen Arbeitsleistungen und das erzielte Arbeitsverdienst als 
von grösster Wichtigkeit für die Beurteilung der Erwerbsbeschränkung seitens 
der obersten Spruchbehörde angesehen werden. Bei der Begutachtung von Unfall¬ 
verletzten ist es daher für den Arzt unerlässlich, sich mit dieser Rechtsprechung 
des Reichs-Versicherungsamts vertraut zu machen und vor allem auch von den 
neueren, grundsätzlich wichtigen Entscheidungen Kenntnis zu erlangen. Das 
Reichs-Versicherungsamt sagt zwar in seinem Rundschreiben vom 31. XU. 01 


I 23920 

II 8804’ 


dass es eine der vornehmsten Aufgaben der Berufsgenossenschaft 


sei, an Hand des ärztlichen Gutachtens den Grad der Erwerbsbeschränkung 
selbständig zu schätzen. Auf der andern Seite aber ist die Schätzung der Berufs¬ 
genossenschaft von dem Gutachten bzw. der Schätzung des Arztes in hohem 
Grade abhängig und es weiss auch jeder Sachverständige, dass sowohl von 
seiten der ßerufsgenossenschaften, als auch der Instanzen häufig genug Gutachten, 
in denen eine Schätzung der Erwerbsbeschränkung durch den Arzt nicht ent¬ 
halten ist. zurückgesandt werden, damit der Arzt die Schätzung in Prozenten 
nachträglich vornimmt. Natürlich hat diese Schätzung nur dann Wert, wenn 
der Arzt, was leider nicht immer der Fall ist, über die Bewertung von Unfall¬ 
folgen genügend informiert ist. Die Schätzung muss sich aber stützen auf einen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


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guten Befund, und hieran mangelt es erfahrungsgemäss auch sehr. Bei einer 
Fingerverletzung z. B. muss genau die Art der Verstümmlung bezeichnet werden. 
Sodann ist die Form und Beweglichkeit der Stümpfe und der übrigen Finger 
anzugeben. Ebenso ist die Beweglichkeit der grossen Gelenke des Armes fest¬ 
zustellen, auch ist die Anführung der Umfangsmaße beider Arme unerlässlich. 
Enthält das Gutachten einen wirklich guten Befund, so ist es für den Nachgut¬ 
achter wesentlich leichter und einfacher, eine evtl. Besserung festzustellen. 
Darauf aufmerksam machen möchte ich noch, dass bei Fingerverletzungen einfache 
Zeichnungen sehr wertvoll sind, die man meinetwegen durch Umfahren der be¬ 
treffenden Finger und Stümpfe herstellt. Narben und Beweglichkeitsstörungen 
werden in das Schema eingetragen. In vielen Fällen wird auch eine Photographie 
des verletzten Gliedes von Wichtigkeit sein. Sie stellt ja schon für sich allein 
einen Fundbericht dar, und zwar einen solchen, der in jeder Hinsicht einwand¬ 
frei ist 

Weitere Entscheidungen über Arm- und Beinverletzungen, namentlich auch 
über Amputationsfälle, werden in Kürze folgen. 

Völlige Versteifung des linken Daumens im Nagel- und Grund¬ 
gelenk in Streckstellung, Mittelhand-Handwurzelgelenk frei beweg¬ 
lich. 10cm lange, eingezogene, mit der Unterlage teilweise verwachsene 
Narbe quer über dem Daumenballen bei einem 1861 geb. Ackerer, der 
Linkshänder ist. (Unfall 2. VI. 03.) 0°/ 0 . 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 28. IV. 10. Ia 23 113/09. Nach Prüfung des gesamten Sach¬ 
verhaltes hat das R-V.-A. keinen Anlass gefunden, von der Entscheidung des Schieds¬ 
gerichts abzuweichen, da sie die Sach- und Rechtslage zutreffend würdigt. Auch durch 
die Ausführungen de§ Verletzten im Rekurs verfahren sind die Gründe dieser Entscheidung 
nicht widerlegt worden. Insbesondere hat das Rfekursgericht gleichfalls angenommen, 
dass sich der Verletzte im Laufe der mehr als sechs Jahre, die seit dem Unfälle ver¬ 
gangen sind, an den durch diesen geschaffenen Zustand gewöhnt hat, und dass er daher 
durch Unfallfolgen nicht mehr in seiner Erwerbsfähigkeit in messbarem Grade geschädigt 
ist. Zu dieser Annahme ist das Schiedsgericht um so mehr gelangt, als sich das Schieds¬ 
gericht von dem Zustande der verletzten Hand durch deren Besichtigung überzeugt hat. 
Dass noch eine Beschränkung der Erwerbsfähigkeit besteht, kann auch nicht deshalb 
anerkannt werden, weil der Verletzte Linkser ist Denn unter den obwaltenden Um¬ 
ständen würde auch ein Rechtshänder, dessen rechte Hand so wie die linke des Rekurs¬ 
klägers beschädigt ist, eine Rente nicht mehr beanspruchen können. 

Verlust des Nagel- und Mittelgliedes sowie % des Grundgliedes 
des rechten Zeigefingers bei einem Schlosser. 0°/ 0 . 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 20. I. 09. Ia 14535/08. Die Folgen des Unfalles vom 31. 
I. 09. bestehen im Verlust nahezu des ganzen rechten Zeigefingers; vom Grundglied steht 
nur noch ein Stumpf von etwa 1 / 3 der normalen Länge des Gliedes, der von einem auf 
Druck nicht empfindlichen Weich teilpolster bedeckt ist. Zur Zeit des Unfalles, der nahezu 
10 Jahre zurückliegt, war der Verletzte 15 Jahre alt. Erst nach dem Unfall hat er das 
Schlosserhandwerk erlernt und ist nach dem Bericht seines Arbeitgebers jetzt fähig, die 
Arbeiten eines Armaturenschlossers gegen einen Verdienst von über 4 Mark, der nicht 
nennenswert hinter dem Lohn unverletzter gleichartiger Arbeiter zurücksteht, in der 
Weise durchzuführen, dass bei der Arbeitsleistung nach den Wahrnehmungen der Vor¬ 
gesetzten des Verletzten keinerlei Behinderung durch die Unfallfolgen mehr hervortritt. 
Der Berufsgenossenschaft ist zuzugeben, dass diese Auskunft überzeugend dafür spricht, 
dass es dem Verletzten durch Übung und Gewöhnung gelungen ist, die nachteiligen Folgen 
des Unfalles völlig zu überwinden. Wenn das Schiedsgericht gleichwohl Bedenken ge¬ 
tragen hat, die von der Berufsgenossenschaft beantragte Rentenaufhebung auszusprechen, 
weil durch die Untersuchung des Schiedsgerichtsarztes noch am rechten Unterarm des 
Verletzten ein Minderumfang der Muskulatur gegenüber dem linken Arm um etwa 1*/ 2 cm 
festgestellt sei, so kann dieser Grund als stichhaltig nicht anerkannt werden; denn der 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 12. 


Befand erklärt sich, wie Prof. Dr. L. überzeugend darlegt, dadurch, dass der Verletzte 
sich nach seinem eigenen Zugeständnis inzwischen „links gewöhnt“ hat. Der Umstand* 
dass hiernach die linke Hand für den Verletzten zur Haupthand geworden ist, darf bei 
der Beurteilung der wirtschaftlichen Bedeutung der Unfallfolgen nicht unberücksichtigt 
gelassen werden; er berechtigt vielmehr dazu, das Maß der Schädigung, die der Verletzte 
durch den Fingerverlust erleidet, im wesentiichen so zu beurteilen, wie bei einem Rechts¬ 
händigen die Verletzung des linken Zeigefingers bewertet wird. Erwägt man nun ferner* 
dass es ihm gelungen ist, ein Handwerk zu erlernen und durchzuführen, das gerade an 
die Geschicklichkeit der Hände hohe Anforderungen stellt, so rechtfertigt sich im vor¬ 
liegenden Falle die Auffassung, dass die Folgen des Unfalles für den Verletzten die Be¬ 
deutung eines wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Schadens verloren haben. Ist dies 
aber der Fall, so hat er keinen Anspruch mehr auf Gewährung einer Unfallrente. Dem 
Anträge der Berufsgenossenschaft auf Aufhebung der Rente war daher stattzugeben. 

Verlust des rechten Zeigefingers bei einem Arbeiter. 0%. 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 1. III. 10. Ia 15086/09. Aus dem einwandfreien Gutachten 
des Herrn San.-Rats Dr. Sch. vom 29. V. 09 ergibt sich, dass in dem Zustande der 
rechten Hand des Verletzten gegenüber dem Befunde des Dr. G. in dem Gutachten vom 
2. IX. 99 der zur Gewährung der bisherigen Teilrente von 15 °/ 0 geführt hat, insofern 
eine wesentliche Besserung eingetreten ist, als die Narbe an der Absetzungsstelle des 
rechten Zeigefingers gut gepolstert, durchaus reizlos und nicht druckschmerzhaft ist. 
Demgemäss handelt es sich jetzt lediglich um den glatten Verlust des rechten Zeige¬ 
fingers. An diesen aber hat sich der Verletzte, der den Unfall im Alter von 15 V 2 Jahren 
erlitten hat, nach Ansicht des Arztes im Laufe der Zeit völlig gewöhnt, wie dadurch 
bestätigt wird, dass die Muskulatur des rechten Armes sehr kräftig und ebenso stark wie 
die des linken ist. Ebenso ist die Kraft des Händedrucks beiderseits gleich und die 
Beschwielung der Hohlhände ausgezeichnet. Sowohl San.-Rat Dr. Sch. wie auch der 
Schiedsgerichtsarzt Med.-Rat Dr. Sch. sind daher der Ansicht, dass der Verletzte durch 
Unfallfolgen nicht mehr in der Erwerbsfähigkeit messbar beeinträchtigt ist. Dieser Auf¬ 
fassung hat sich auch das R. V. A. in Übereinstimmung mit dem Schiedsgerichte ange¬ 
schlossen, zumal es sich durch den Augenschein von der guten Beschaffenheit der Hand 
überzeugt hat und der Verletzte bei seiner Tätigkeit nicht auf ein besonders feines Zu¬ 
fassen und Greifen angewiesen ist, auch nicht mit besonders schwerem Handwerkszeug 
umzugehen hat. Es mag sein, dass das Fehlen des Zeigefingers dem Verletzten noch 
hin und wieder Unbequemlichkeiten verursacht. Die dadurch bedingte Beeinträchtigung 
der Erwerbsfähigkeit ist jedoch unwesentlich, so dass ihm Ansprüche auf Entschädigung 
nicht mehr zustehen. 

Verlust des Nagel- und Mittelgliedes sowie des Köpfchens des 
Grundgliedes des linken Zeigefingers bei einem 36 jährigen Ackerer 
Unfall 27. XI. 00. 0 °/ 0 . 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 29. IV. 10. Ia 17 863/09. Nach dem Gutachten des 
Reg.- und Med.-Rats Dr. Sch. vom 3. VI. 09 bestehen die Folgen des Unfalles vom 27. 
XI. 00 nur noch darin, dass am linken Zeigefinger das Nagel- und Mittelglied und das 
Köpfchen des Grundglieds fehlt. 

Es liegt kein Anlass vor, die Annahme des angefochtenen Urteils zu beanstanden* 
dass die Erwerbsfähigkeit des Verletzten hierdurch nach eingetretener Gewöhnung nicht 
mehr in messbarem Grade beschränkt wird, zumal sich die ärztliche Beurteilung mit 
dem Ergebnis der schiedsgerichtlichen Besichtigung deckt. Demgegenüber können die 
Klagen des Verletzten über Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit um so weniger in 
Betracht kommen, als er, wie auch sonst festgestellt ist, von Übertreibungen sich nicht 
frei hält und die überaus stark entwickelte Schwielenbildung an seinen Händen auf deren 
vollen Gebrauch hinweist. Die Rente ist daher dem Rekursträger mit Recht entzogen 
worden, und sein hiergegen gerichtetes Rechtsmittel unterlag der Zurückweisung. 

Glatter Verlust des linken Zeigefingers bei einem Tagelöhner. 
Unfall 1889. 0%. 


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Entsch. des R.-V.-A. vom 13. I. 1910. Ja 13978/09. Nach dem gemeinsam er¬ 
statteten, überzeugenden Gutachten des Med.-Rats Dr. v. H. und Dr. B. vom 2. IV. 09 
handelt es sich bei dem Verletzten infolge des Unfalles vom 27. II. 89 um den glatten 
Verlust des linken Zeigefingers. Die Narbe ist reizlos und von derber dicker Haut 
bedeckt, alle Finger sind frei beweglich, die Muskulatur ist kräftig. Für den glatten 
Verlust des linken Zeigefingers wird aber, sobald eine ausreichende Gewöhnung an diesen 
Substanzverlust eingetreten ist, nach der Rechtsübung des R. V. A. eine Entschädigung 
in der Regel nicht gewährt, da im allgemeinen hierdurch eine im wirtschaftlichen Leben 
ziffermäßig bemerkbare Beschränkung der Erwerbsfahigkeit nicht bedingt wird. Ein solcher 
Fall liegt hier vor. Denn der Verletzte ist im übrigen gesund und kräftig, seit dem Unfälle 
sind nahezu 21 Jahre verflossen, so dass vollständige Gewöhnung an den veränderten Zu¬ 
stand eingetreten ist. Diesen Tatsachen gegenüber konnte auf die Bescheinigung des 
A. V. ein entscheidendes Gewicht nicht gelegt werden. Ebensowenig bedurfte es weiterer 
Beweiserhebung. Die Aufhebung der bisherigen Teilrente von 15 °/ 0 ist somit seitens des 
Schiedsgerichts zu Recht erfolgt, und es war daher der Rekurs des Verletzten zurück¬ 
zuweisen. 

Durchtrennung der Längssehnen am rechten Mittelfinger. Finger 
bleibt beim Faustschluss in Streckstellung stehen, passive Beugung 
des Fingers nicht behindert. Narbe an der Beugeseite des Grund¬ 
gelenks bedeutungslos. Unfall 1. II. 1904 bei einem 25 jährigen 
Ackerer. 0%. 

Entsch. d. R. V.-A.-v. 19. III. 10. Ia 1667/09. Nach Prüfung des gesamten 
Sachverhalts hat das R. A. V. keinen Anlass gefunden, von der Entscheidung des Schieds¬ 
gerichts abzuweichen. Nach dem Gutachten des Dr. K. vom 3. II. 09, der den Kläger 
auch früher untersucht hatte, ist die Gebrauchsfähigkeit der verletzten rechten Hand des 
Klägers jetzt wieder hergestellt. Die Finger haben jetzt bis auf den Mittelfinger ihre 
Beweglichkeit wiedererlangt. Der Mittelfinger bleibt zwar beim Faustschluss noch in 
Strecksteilung stehen, kann aber passiv fast völlig eingeschlagen werden. Diese Schädi¬ 
gung hat zwar noch Unbequemlichkeiten, namentlich beim Säen, zur Folge, beeinträchtigt 
aber die Erwerbsfähigkeit nicht. Die gute Beschwielung der Hand beweist auch deren 
vollen Gebrauch. Das Schiedsgericht hat diesen Befund durch Einnahme des Augen¬ 
scheins bestätigt gefunden. Die Aufhebung der Rente von 15 °/ 0 ist danach gerechtfertigt. 

Verlust des rechtenMittelfingers, leichteBehinderung derStreck- 
fähigkeit des rechten Ring- und Kleinfingers bei einem Ackerer. 
Unfall 23. XII. 02. Nach Gewöhnung 0 4 °/ 0 - 

Entsch. des R. V. A. v. 26. XI. 09. Ia 3068/09. Als Folge des Unfalles vom 23. 
XII. 02 kommt neben einer unbedeutenden Behinderung der Streckfähigkeit des rechten 
Ring- und Kleinfingers im Mittelgelenk nur der glatte Verlust des rechten Mittel¬ 
fingers in Betracht. Hierdurch kann der Verletzte nicht mehr in messbarem Grade 
in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt werden. Dafür spricht auch die Tatsache, dass 
er die schwere Arbeit eines Einladers und Karrenfahrers zu leiten vermag und einen er¬ 
heblich höheren Lohn erzielt als zur Zeit des Unfalles. Gemäss § 88 des Gewerbe-Unfall¬ 
versicherungsgesetzes war deshalb die Aufhebung der Rente gerechtfertigt. 

Verlust des linken Mittelfingers bei einem 17jährigen Acker¬ 
knecht. (Unfall 23. XL 07.) 0°/ o . 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 26. IV. 10. Ia 23740/09. Nach Prüfung des gesamten 
Sachverhalts hat das R.-V.-A. keinen Anlass gefunden, von der Entscheidung des 
Schiedsgerichts abzuweichen, da diese die Sach- und Rechtslage zutreffend würdigt. 
Auch durch die Ausführungen des Klägers im Rekursverfahren sind die Gründe dieser 
Entscheidung nicht widerlegt worden. Auf Grund der Gutachten des Dr. Sch. vom 
18. VIII. 09 und des San.-Rats Dr. B. vom 11. XI. 09 in Verbindung mit dem Er¬ 
gebnis der Augenscheineinnahme des Schiedsgerichts hat auch das Rekursgericht un¬ 
bedenklich angenommen, dass der Kläger durch die noch vorhandenen Unfallfolgen in 
seiner Erwerbsfähigkeit nicht mehr messbar beeinträchtigt ist. Die Aufhebung der Rente 
zum 1. X. 09 ist also gerechtfertigt. 


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Verlust des rechten Ringfingers mit % seinesMittelhandknochens 
bei einem Möller. 0°/ 0 . 

Entsch. d. R. V. A. v. 1. XII. 09. Ia 9643/09. Unter den Parteien ist es un¬ 
streitig, und nach dem Gutachten des behandelnden Arztes Dr. J. in D. vom 6. VI. 92 
und des Professors Dr. L. in D. vom 5. III. 09 auch zweifellos, dass die Folgen des hier 
in Rede stehenden Unfalles vom 14. III. 92 lediglich in dem glatten Verlust des rechten 
vierten Fingers mit dem Köpfchen des entsprechenden Mittelhandknochens bestehen und 
dass der Verletzte in der langen Zeit seit dem Unfälle sich an den Verlust dieses Gliedes 
längst vollständig angepasst und gewöhnt hat. Bei dieser Sachlage liegt für das R.-V.-A. 
kein Anlass vor, dem Schiedsgericht entgegenzutreten, wenn es angenommen hat, dass 
der Verletzte jetzt durch die Unfallfolgen überhaupt nicht mehr in nennenswertem Maße 
beschränkt wird; dass somit die Voraussetzungen für die Anwendung des § 88 des Gewerbe- 
Unfallversicherungsgesetzes zugunsten der Berufsgenossenschaft gegeben sind und ihr 
Antrag auf Aufhebung der Rente berechtigt ist. 

Der Verletzte hat deshalb auch aus dem hier in Rede stehenden Unfall einen An¬ 
spruch auf Rente nicht mehr. Sein Rekurs war daher, ohne dass es einer weiteren 
Beweiserhebung bedurft hätte, zurückzuweisen. 

Völlige Versteifung des linken Ringfingers im Mittel- und Nagel¬ 
gelenk in rechtwinkliger Beugestellung; ausserdem ist der Ringfinger 
etwas nach der Kleinfingerseite abgewichen, so dass die Kleinfinger¬ 
kuppe sich beim Faustschluss auf den Nagel des Ringfingers legt. 
Unfall 13. VIII. 03 bei einer jetzt 68jährigen Ackerin. 0°/ 0 . 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 29. IV. 10. Ia 17673|09. Nach Prüfung des Sachverhalts 
hat das R. V. A. keinen Anlass gefunden, von der Entscheidung des Schiedsgerichts ab¬ 
zuweichen, da diese die Sach- und Rechtslage zutreffend würdigt. Insbesondere hat auch 
das R. V. A. in Anbetracht der günstigen Muskulatur des linken Armes und der Länge 
der seit dem Unfälle verflossenen Zeit die Überzeugung gewonnen, daß die Verletzte 
infolge völliger Gewöhnung an die Unfallfolgen durch diese nicht mehr in messbarem 
Grade beeinträchtigt wird, wenn sie auch noch geringe Unbequemlichkeiten zur Folge 
haben mögen. Auch das Rekursgericht konnte dem Gutachten des Dr. H. in Überein¬ 
stimmung mit dem Schiedsgericht eine ausschlaggebende Bedeutung nicht beiraessen. Der 
Rekurs war daher zurückzuweisen. 

Verlust von 2 l l 2 Gliedern des rechten Zeigefingers, 2 Gliedern 
des r. Miteifingers und des Nagelgliedes des r. Ringfingers bei einem 
Knecht. 25°/ 0 . 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 20. II. 09. Ia 16620/08. Auf Grund der hinsichtlich des 
Befundes übereinstimmenden Gutachten des Dr. B. und des Dr. K. sowie des Schieds- 
gerichtsarztes Dr. V. hat das R.-V.-A. die Überzeugung erlangt, dass in den Folgen des 
Unfalles vom 19. V. 90 durch Angewöhnung eine wesentliche, die Herabsetzung der bis¬ 
herigen Teilrente von 33 1 / 3 °/ 0 gemäss § 94 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- 
und Forstwirtschaft rechtfertigende Besserung eingetreten ist, und dass die noch bestehen¬ 
den Unfallfolgen bei der verhältnismässig guten Beschaffenheit der Hand durch eine 
Teilrente von 25 °/ 0 angemessen ausgeglichen werden. Damit rechtfertigt sich die ge¬ 
troffene Entscheidung. 

Verlust des Nagel- und Mittelgliedes sowie des Köpfchens des 
Grundgliedes des Zeigefingers, Verlust des Nagel- und Mittelgliedes 
des Mittelfingers und Verlust des Nagelgliedes des Ringfingers der 
rechten Hand bei einem Fabrikarbeiter. Ausserdem Verlust der Nagel¬ 
glieder des linken Mittel- und Ringfingers. 30° 0 . 

Ensch, d. R.-V.-A. v. 23. XII. 08. Ia 12974 08. Nach Prüfung des gesamten 
Sachverhaltes hat das R.-V.-A. keinen Anlass gefunden, von der Entscheidung des Schieds¬ 
gerichtes abzuweichen, da dieses die Sach- und Rechtslage zutreffend würdigt Auch 
durch die Ausführungen des Klägers im Rekursverfahren sind die Gründe dieser Ent- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


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Scheidung nicht widerlegt worden. Insbesondere ist gegenüber den Ausführungen in 
dem angeführten Schriftsätze vom 21. XII. 08 zunächst darauf hinzu weisen, dass durch 
die früheren Entscheidungen des Schiedsgerichtes vom 4. IX. 05 und vom 8. X. 06 
rechtskräftig festgestellt worden ist, dass damals eine wesentliche Besserung gegenüber 
dem für die Gewährung einer Rente von 40 °/ 0 maßgebend gewesenen Befunde noch nicht 
ein getreten war, da namentlich mit Rücksicht auf die damals noch anzunehmende 
Empfindlichkeit des rechten Zeigefingerstumpfes und der Kuppe des linken Mittelfingers 
eine hinreichende Gewöhnung an die Unfallfolgen noch nicht stattgefunden hatte. Nun¬ 
mehr ist aber durch das Gutachten des Prof. Dr. L. vom 13. V. 08 einwandfrei erwiesen, 
dass die frühere Schmerzhaftigkeit der Stumpfenden der verletzten Finger sich verloren 
hat. Die linke Hand ist durch die Verletzung des 3. und 4. Fingers in ihrer Gebrauchs¬ 
fähigkeit überhaupt nicht mehr beeinträchtigt und an der rechten Hand handelt es sich 
jetzt wesentlich nur noch um den glatten Verlust des Nagel- und Mittelgliedes sowie des 
Köpfchens des Grundgliedes des Zeigefingers, des Nagel- uild Mittelgliedes des Mittel¬ 
fingers und des Nagelgliedes des Ringfingers. Der Kläger vermag die Fingerstümpfe 
jetzt ohne Beschwerden zur Arbeit zu gebrauchen. Infolge des beschwerdefreien Gebrauchs 
der verletzten Hand hat sich der Kläger nunmehr an den durch den Unfall bedingten 
Zustand der rechten Hand gewöhnt und es hat diese Gewöhnung die Geschicklichkeit 
der Hand zur Arbeit gesteigert. Es ist hiernach seit der letzten rechtskräftigen Ent¬ 
scheidung des Schiedsgerichts eine wesentliche, die Anwendung des § 88 des Gewerbe- 
Unfallversicherungsgesetzes rechtfertigende Besserung in dem Zustande des Verletzten 
zweifellos eingetreten. Eine Rente von 30°/ 0 erscheint nunmehr als ausreichende Ent¬ 
schädigung für die noch vorhandenen Unfallfolgen. Dem Rekurs war daher der Erfolg 
zu versagen. 

Verlust des Nagelgliedes des rechten Ringfingers, sowie des 
Nagel- und Mittelgliedes des rechten Kleinfingers bei einem Ackerer. 
Gewöhnungszeit etwas über 1 Jahr. 0 °/ 0 . 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 9. XI. 07. Ia 7897/07. Das R.-V.-A. folgt in der Beur¬ 
teilung der Sachlage dem Gutachten des Dr. H. vom 16. IX. 06. Danach hat eine voll¬ 
ständige Ausheilung der verletzten Finger des Klägers stattgefunden und die Unfallfolgen 
bestehen nur in dem glatten Verlust des Endgliedes am Ringfinger und von 2 Gliedern 
am Kleinfinger der rechten Hand. Dieser Verlust ist nach den Erfahrungen des R. V. A. 
in ähnlichen Fällen nicht erheblich genug, um einen Landmann dauernd in messbarem 
Grade in seiner Erwerbsfähigkeit zu beschränken. Nachdem seit dem Unfälle über ein 
Jahr vergangen war, konnte die Berufsgenossenschaft die Rente also mit Recht einstellen. 

Verlust des rechten Mittel- und Ringfingers, der Spitze des 
Daumens, sowie des Nagel- und Mittelgliedes des Zeigefingers bei 
einem Tagelöhner. 33 1 3 °/ 0 . 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 1. V. 08. Ia 41/08. Dass objektiv in dem Zustande der 
verletzten Hand des Rekursbeklagten seit Festsetzung der Rente von 40 °/ 0 eine Besserung 
nicht eingetreten sei, kann nach dem ärztlichen Gutachten des Dr. L. vom 21. X. 07 
nicht zweifelhaft sein. Eine Besserung kann mit dem Schiedsgericht nur darin zu finden 
sein, dass sich der Verletzte an den veränderten Zustand seiner verstümmelten rechten 
Hand weiterhin mehr gewöhnt hat. Wenn das Schiedsgericht, nachdem es die ver¬ 
letzte Hand in Augenschein genommen hat, die durch diese Gewöhnung herbeigeführte 
Erhöhung der Erwerbsfähigkeit des Verletzten auf 6 % % schätzt, so lag für den Rekurs¬ 
senat keine Veranlassung vor, dieser Schätzung entgegenzutreten, zumal auch Dr. L. die 
Steigerung der Erwerbsfähigkeit auf nur 10 °/ 0 schätzt. 

Demgemäss war der Rekurs zurückzuweisen. 

Verlust des Mittel-, Ring- und Kleinfingers der rechten Hand 
bei einem Schreiner. 33 V 3 °/o- 

Entsch. d. R. V.-A.-v. 31. III. 08. Ia 16417/07. Nach Prüfung des gesamten 
Sachverhalts hat das R.-V.-A. sich den zutreffenden Gründen des angefochtenen Urteils 
anschliessen müssen. Auch die Ausführungen in der Rekursschrift, welche neue Tatsachen 
nicht enthalten, konnten nicht zu einer abweichenden Stellungnahme führen. Nach den 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


in den bedenkenfreien und im wesentlichen übereinstimmenden Gutachten des Dr. P. vom 

10. VIII. 07 und des Gerichtsarztes Dr. B. vom 17. X. 07 getroffenen Feststellungen, 
von deren Richtigkeit sich das Schiedsgericht durch Einnahme des Augenscheins über¬ 
zeugt hat, muss angenommen werden, dass dem Kläger der wertvollere Teil der rechten 
Hand geblieben ist. Die ihm bewilligte Teilrente von 33 %% ist ein ausreichender 
Ausgleich für den wirtschaftlichen Schaden, den er durch die noch vorhandenen Unfall¬ 
folgen erleidet. Sie bestehen im wesentlichen nur noch in dem glatten Verluste des 
dritten, vierten und fünften Fingers der rechten Hand. 

Der Rekurs war hiernach zurückzuweisen. 

Verlust des vierten und fünften Fingers der rechten Hand bei 
einem minderjährigen Kranführer. 20%. 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 2. XI. 08. Ia 6838/08. Das Gutachten des Dr. B. vom 

11. XII. 07, der den Kläger wiederholt untersucht hat, gibt zu Bedenken keinen Anlass 
und ist hinsichtlich der ärztlichen Beurteilung auch vom Rekursgericht als maßgebend 
erachtet worden. Danach ist seit der letzten Rentenfestsetzung in den Verhältnissen des 
Klägers insofern eine wesentliche Besserung eingetreten, als die Narben dauerhaft und 
nachgiebiger geworden sind, die Faustbildung eine gute, sichere und kräftige und dement¬ 
sprechend die Muskulatur des rechten Armes wieder stärker als die des linken geworden 
ist Da auch weiter eine gute Anpassung und Gewöhnung an den Verlust des vierten 
und fünften Fingers der rechten Hand erfolgt ist und der Kläger durchschnittlich 3,30 Mark 
täglich verdient, während der Verdienst gleichartiger Arbeiter zwischen 3 und 4 Mark 
schwankt, hat das R.-V.-A. in Übereinstimmung mit dem Schiedsgericht und entsprechend 
der Schätzung des Sachverständigen die Überzeugung gewonnen, dass der Kläger infolge 
des Unfalles vom 30. XII. 05 in seiner Erwerbsfähigkeit nur noch um 20% beeinträchtigt 
ist. Es erübrigte sich hiernach die Einholung eines weiteren Gutachtens. Dem Rekurs 
war daher der Erfolg zu versagen. 

Folgen einer Phlegmone der linken Hand. Ringfinger bleibt 
% cm, Kleinfinger 1cm von der Hohlhand entfernt. Linker Oberarm 
3cm, Vorderarm 2cm geschwächt. Muskulatur qualitativ gut. Hände 
gleichmäßig beschwielt Unfall 30. XII. 02 bei einem 1850 geborenen 
Ackerer. 0%. 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 9. VII. 09. Ia 1725/09. Auf eine Rente hat nur mehr 
Anspruch, wer in seiner Erwerbsfähigkeit noch in einem solchen Grade beeinträchtigt 
ist, dass die Beeinträchtigung im wirtschaftlichen Leben als ein messbarer Schaden in 
Betracht kommt. Dies kann aber bei einer Beschränkung der Erwerbsfähigkeit um weniger 
als 10% der Regel nach nicht zugegeben werden. Um eine solche Schmälerung der 
Erwerbsfähigkeit handelt es sich im vorliegenden Falle. Nach dem Gutachten des Dr. 
T. bestehen die Folgen des Unfalls vom 30. XII. 02 nur noch in einem Mindermaß des 
linken Oberarmes und in einer ganz unbedeutenden Bewegungsbeschränkung des 4. und 
5. Fingers, während die Muskulatur an beiden Armen gleich straff, die Hand stark be¬ 
schwielt und der Faustschluss sehr kräftig ist. Hierin ist eine wesentliche Besserung 
gegenüber dem für die bisherige Rentengewährung maßgebend gewesenen Befunde zu 
finden. Der Rekurs war daher als unbegründet zurückzuweisen. 

Folgen einer Zellgewebsentzündung der linken Hand: Zeige- 
Mittel- und Ringfinger bleiben beim Faustschluss 2—3cm von der 
Hohlhand entfernt. Kleinfinger kann zur Berührung mit der Hohl¬ 
hand gebracht werden. Streckung der Finger 2—4 etwa um V 3 be¬ 
hindert, bei einem Ackerer. 10%. 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 8. X. 09. Ia 3354/09. Im übrigen rechtfertigt sich auf 
Grund des Gutachtens des Königlichen Kreisarztes Dr. B. vom 20. XI. 08 die Annahme, 
dass sich die Verhältnisse an der linken Hand des Verletzten insofern gebessert haben, 
als die Störung der Beweglichkeit des Kleinfingers geschwunden und im Laufe der Jahre 
eine vollkommene Gewöhnung an den Zustand der linken Hand, welche durch die Be¬ 
schränkung der Beweglichkeit des zweiten, dritten und vierten Fingers bedingt wird, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


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eingetreten ist. Immerhin bleibt zu berücksichtigen, dass die drei Finger beim Faust- 
schlusse noch 2—8 cm von der Hohlhand entfernt bleiben. Unter diesen Umständen ist 
anzuerkennen, dass auch gegenwärtig noch eine nicht unwesentliche Gebrauchsstörung 
an der Hand besteht. Indessen wird diese durch eine Teilrente von 10 Prozent hin¬ 
reichend ausgeglichen. Sonach konnte dem Rekurse nur teilweise entsprochen werden. 

Verlust des linken Ring- und Kleinfingers bis auf kleine Stümpfe 
bei einem 23 Jahre alten Bohrer. Unfall 10. VI. 04. 15%. 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 19. XI. 06. Ia 10161/06. Nach dem Gutachten des Dr. R. 
vom 9. IV. 06, dem sich auch der Schiedsgerichtsarzt angeschlossen hat, ist in den Ver¬ 
hältnissen des Klägers seit der letzten Rentenfestsetzung eine wesentliche Besserung ein¬ 
getreten. Die Narben sind nicht mehr bläulich und die Stampfe der verletzten Finger 
der linken Hand sind nicht kälter anzufühlen, als die Finger der rechten Hand. Die 
Umfangsunterschiede gegen rechts sind ganz unerheblich; es ist insbesondere eine grössere 
Kräftigung der Muskulatur der ganzen linken oberen Extremität eingetreten, so dass der 
Kläger mit der verletzten Hand alle gröberen Arbeiten verrichten kann. Nach dieser 
ärztlichen Beurteilung lag für das Schiedsgericht kein genügender Anlass vor, den 
Bescheid der Berufsgenossenschaft um 5% abzuändern, zumal da der Kläger als Bohrer 
gewöhnlich nur mit groben Arbeiten beschäftigt ist, bei denen das Fehlen von 2% Gliedern 
des linken Ring- und Kleinfingers nicht so sehr in Betracht kommt, er auch nach der 
LohnausWeisung vom 21. III. 06 einen täglichen Durchschnittslohn von 4,03 Mark ver¬ 
dient, ebensoviel, wie ein unverletzter Bohrer zu verdienen pflegt. Hiernach erscheint 
die von der Beklagten auf 15% herabgesetzte Rente als ausreichende Entschädigung für 
die infolge des Unfalls vom 10. VI. 04 noch vorhandene Beeinträchtigung der Erwerbs¬ 
fähigkeit des Klägers. 

Verlust des Mittel-, Ring- und Kleinfingers der linken Hand bei 
einem Maschinisten. Völlige Versteifung des Zeigefingers im Grund¬ 
gelenk. 30%. 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 30. I. 09. Ia 16328/08. Auch das Rekursgericht hat auf 
Grund der einwandfreien Gutachten des Prof. Dr. L. und des Gerichtsarztes Dr. B. für 
erwiesen erachtet, dass in dem Zustande der verletzten linken Hand des Rekursklägers 
in den seit Feststellung der Teilrente von 40% verflossenen 4V2 Jahren eine wesentliche 
Besserung eingetreten ist. Der linke Daumen ist völlig gebrauchsfähig, der linke Zeige¬ 
finger kann trotz der Versteifung im Grundgelenk mit der Spitze dem Handteller ge¬ 
nähert werden. Beide Finger sind wie die ganze Hand gleichmässig mit Arbeitsschwielen 
bedeckt, der Verletzte ist jetzt wieder als Maschinist beschäftigt und verdient arbeits¬ 
täglich 4,30 Mark gegen 4,11 Mark vor dem Unfälle und 2,60 Mark zur Zeit der Fest¬ 
setzung der Rente von 40%; er hat also inzwischen gelernt, die linke Hand trotz der 
fehlenden drei Finger bei der Arbeit gut zu gebrauchen. Er hat mithin sich jetzt an 
den verstümmelten Zustand der linken Hand gewöhnt. Hierhin haben die Vorentschei¬ 
dungen mit Recht eine wesentliche, die Herabsetzung der Rente um 10% rechtfertigende 
Steigerung der Arbeits- und Erwerbsföhigkeit des Rekursklägers erblickt. 


Aus den städtischen Thiemschen Heilanstalten. 

Bemerkungen zum Heilverfahren hei Krankheiten der 
Bewegungsorgane in der Invalidenversicherung. 

Von Oberarzt Dr. C. Fr. Schmidt. 

Der Anwendung eines Heilverfahrens bei Invaliden sind dadurch Schranken 
gezogen, dass es nur dann stattfinden soll, wenn die Erwerbsfähigkeit für 
längere Zeit so weit gebessert wird, dass die Invalidität vermieden oder auf¬ 
gehoben wird. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Kr. 12. 


Bei dieser Geldfrage, um die es sich für die Versicherungsträger handelt, 
scheiden von vornherein alle Leiden aus, welche einen fortschreitenden Verlauf 
haben und bei denen die Behandlung höchstens einen Stillstand herbeiführt, 
dessen Dauer nicht gewährleistet werden kann, z. B. alle Kückenmarkskrankheiten, 
in aller erster Linie die Rückenmarksschwindsucht, alle fortschreitenden bösartigen 
Blutkrankheiten, schwere chronische Nierenentzündung usw. 

Fenier kommt ein Heilverfahren für Stoffwechselkrankheiten, z. B. die 
Zuckerharnruhr, im allgemeinen nicht in Betracht: Solange der Kräftezustand 
ausreicht und die Zuckerausscheidung gering ist, wird Invalidität in der Regel 
noch nicht bestehen, bei schwereren Graden der Krankheit bleibt der Erfolg 
einer längeren Diätkur- aber gerade für die Invalidenversicherten zweifelhaft, 
weil ihre Lebenshaltung meistens nicht die Gewähr für eine zweckmässige 
Erhaltung des Heilerfolges geben kann. 

Natürlich kommt für die Frage eines länger dauernden Heilerfolges bei 
allen Krankheiten das Alter besonders in Frage. Im allgemeinen wird ein 
solcher Erfolg von vornherein nicht mehr wahrscheinlich sein, wenn infolge der 
natürlichen Abnutzung der Organe Altersveränderungen sich einzustellen beginnen 
die Erholung von schweren Krankheiten langsamer erfolgt und durch Hinzutritt 
anderweitiger Leiden der Eintritt der Invalidität ohnehin leichter möglich ist 
Diese Grenze wird im allgemeinen im sechsten Lebensjahrzehnt beginnen. 

Für die Versicherungsträger kommt es darauf an, wie hoch sich die Kosten 
der Behandlung im einzelnen Fall stellen. Da sich nun bei vielen Krankheiten 
z. B. manchen Gebärmutterkrankheiten (Vorfällen, Muskelgeschwülsten der 
Gebärmutter), bei bestimmten plastischen Operationen (Eingeweidebrüchen), 
orthopädischen Knochenoperationen (X-Beinen u. dergl.) von vornherein die Zeit¬ 
dauer der Behandlung mit ziemlicher Sicherheit auf eine bestimmte, verhältnis¬ 
mässig geringe Anzahl von Wochen Voraussagen lässt, so sollte die Anwendung 
des Heilverfahrens in solchen Fällen in möglichster Ausdehnung von den Gut¬ 
achtern vorgeschlagen und von den Versicherungsträgern gewährt werden, 
vorausgesetzt, das? nicht andere Leiden schwererer Art bestehen, welche die 
spätere Erwerbsfähigkeit in Frage stellen. Gerade wegen der verhältnismässig 
kurzen Behandlungszeit gewährt die Behandlung dieser Gebrechen auch im 
höheren Alter noch einen ausreichenden Endgelt für die aufgewandten Kosten. 

Die weiteste Ausdehnung hat das Heilverfahren bei der Lungentuberkulose 
gefunden. Es war ein glückliches Zusammentreffen, dass gerade in den ersten 
Jahrzehnten des Bestandes der Invaliden-Versicherung sich die ärztlichen Be¬ 
strebungen und das allgemeine Interesse der Bekämpfung der Lungentuberkulose 
in so reger Weise zuwandten. Da die Grundsätze, welche für die Übernahme 
des Heilverfahrens bei dieser Krankheit in Betracht kommen, oft genug erörtert 
sind, brauchen sie hier nicht erwähnt zu werden. 

Wir wollen im Folgenden auf die Richtlinien eingehen, welche für die 
Anwendung des Heilverfahrens bei Krankheiten der Bewegungsorgane massgebend 
sein sollten. 

Im Gegensatz zur Lungentuberkulose, bei der tatsächlich doch auch trotz 
sorgfältiger Auswahl des Krankenmaterials der Erfolg oft wieder verloren geht, 
wenn die Kranken in das Erwerbsleben zurückkehren, findet das Heilverfahren 
bei der Tuberkulose der Knochen und der Gelenke verhältnismässig viel 
weniger Anwendung, obwohl es sich dabei oft noch um jugendliche Versicherte 
bandelt, die oft auf viele Jahre hinaus eine Rente beziehen, wenn ihre Krank¬ 
heit nicht zur günstigen Ausheilung kommt 

Es ist selbstverständlich, dass alle jene Fälle ausscheiden, welche mit einer 
vorgeschrittenenen Lungentuberkulose verbunden sind. Fälle mit eitrigen Gelenk- 


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Monatsschrift för Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


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ergössen, ausgedehnter Zerstörung der Knochen erfordern meistens eine lange 
Behandlung, deren Zeitdauer sich garnicht voraussehen lässt, und bieten kaum 
die Gewähr für eine dauernde Heilung, da eine Verschleppung der Tuberkulose 
in andere Organe, besonders eine Verschlimmerung der Lungentuberkulose dabei 
häufig ist und selbst durch Amputation des kranken Gliedes öfters nicht verhütet 
werden kann. 

Dagegen sind alle Fälle von sogenannter trockener Gelenktuberkulose, bei 
denen die Erkrankung vorwiegend zur Verdickung der Gelenkkapsel und 
Anschwellung der benachbarten Sehnenscheiden führt und nur in massigem Grade 
die Knorpel und Knochen befällt, im allgemeinen ein dankbarer Gegenstand für 
die Behandlung in der Invalidenversicherung. 

Auch tuberkulöse Gelenkentzündungen mit wässrigen Ergüssen bieten oft 
noch günstige Heilungsaussichten. 

Im grossen und ganzen sind dies alle jene Fälle, bei denen es voraus¬ 
sichtlich gelingt, durch konservative Massnahmen verschiedener Art die 
Krankheit zum Stillstand und zur allmählichen Ausheilung zu bringen. 

Der Umstand, dass in der Regel schon eine mehrmonatige Krankenkassen¬ 
behandlung vorausgegangen ist, erleichtert oft wesentlich die Voraussicht über 
den wahrscheinlichen Verlauf des Leidens. Dass dabei ausser dem allgemeinen 
Zustand und dem Befund auf den Lungen besonders der Beruf der Versicherten 
berücksichtigt werden muss, bedarf keiner besondern Erwähnung. 

Bei allen Kranken, denen vermöge ihrer Ausbildung oder geistigen 
Fähigkeit die Möglichkeit gegeben ist, den für ihr Leiden schädlichen Beruf mit 
einem anderen zu vertauschen, deren Erwerbstätigkeit die Arbeit im Sitzen 
ermöglicht, was für die tuberkulösen Erkrankungen an den Beinen wichtig 
ist, oder welche ein Glied, z. B. den kranken linken Arm bei der Arbeit fast 
ganz ausschalten können (Bürobeamte), sind die Aussichten für die Erzielung 
und Erhaltung eines günstigen Heilergebnisses wesentlich besser. Nicht selten 
gestatten die Verhältnisse in solchen Fällen die Durchführung einer ambulanten 
Behandlung, deren Kosten keine erheblichen sind und bei der die Versicherten 
unter Umständen ihre Tätigkeit nach einiger Zeit in einem gewissen Umfang 
wieder aufnehmen können, wobei durch Feststellung der kranken Gelenke in 
Verbänden und Hülsenschienen die allmähliche völlige Ausheilung des Leidens 
erreicht werden kann. Einsichtigen Kranken kann auch die Anwendung der 
Bier sehen Stauung, von deren Nutzen wir uns besonders bei trockenen Formen 
von Gelenktuberkulose oft überzeugen konnten, überlassen werden, wie Bier 
das selbst empfohlen hat. Die Kosten der ambulanten Behandlung stehen, selbst 
wenn sie lange Zeit fortgesetzt werden muss, in keinem Verhältnis zu dem, was 
die Versicherungen beim Fortbestand des Leidens an Renten zahlen müssen. 

Natürlich müssen die Verhältnisse, in denen der Kianke lebt, die Entfernung 
seines Wohnortes vom Arzt oder vom Krankenhaus, in dem die Behandlung 
stattfindet, und seine Persönlichkeit bei einer solchen ambulanten Behandlung 
berücksichtigt werden. Selbst wenn die Ausheilung mit Versteifung des Gelenkes 
erfolgt, welche sich bei sachgemässer und andauernder Anwendung der Stauung 
öfters mehr oder weniger vermeiden lässt, so bedingt die Versteifung später mei¬ 
stens keine Invalidität im Sinne des Gesetzes, selbst am Kniegelenk nicht, wo sie 
nächst dem Hüftgelenk am störendsten ist. Sie macht auch am Knie höchstens eine 
Erwerbsbeschränkung von 50 °/ 0 aus. 

Die Frage, wie weit man bei fistulösen Gelenktuberkulosen ein Heilverfahren 
mit Aussicht auf spätere Erwerbsfähigkeit empfehlen kann, muss abgesehen von 
den oben erwähnten Erwägungen allgemeiner Art von der Ausdehnung und dem 
Sitz der Krankheit und den erforderlichen Heilmassregeln abhängig gemacht werden. 


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540 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 12. 


Befinden sich solche Gelenkerkrankungen an den Armen, ist die Eiterung 
gering und eine konservative Behandlung aussichtsvoll, so werden die Bedenken 
gegen die Übernahme der Behandlung, wenn sie keinen allzulangen Krankenhaus¬ 
aufenthalt erfordert, nicht bestehen. Dagegen bieten alle Fälle, bei denen eine 
Resektion des Gelenkes nicht zu umgehen ist, für die Wiedererlangung der 
Erwerbsfähigkeit im allgemeinen keine einigermassen sichere Gewähr. 

Die schweren Verunstaltungen, welche z. B. nach Resektionen des Hüft¬ 
gelenkes, und die schweren Beweglichkeitsstörungen der Finger, welche nach 
Ausschneidung des Handgelenkes Zurückbleiben, bedingen in der Regel auf lange 
Zeit Erwerbsunfähigkeit, wenigstens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, selbst 
wenn es gelingt durch die Operation der tuberkulösen Erkrankung Herr zu 
werden. 

Eine Ausnahme bildet nach unseren Erfahrungen das Kniegelenk, bei dem 
die Heilungsbedingungen sich oft günstiger gestalten und trotz Versteifung in 
der Regel eine verhältnismässig gute Gebrauchsfähigkeit des Gliedes erlangt wird. 

Weit sicherer als bei der Gelenktuberkulose lässt sich im allgemeinen die 
Frage nach der Herstellung der Erwerbsfähigkeit bei den chronischen Knochen¬ 
eiterungen beantworten, welche die Folgezustände früherer akuter Knochenmark¬ 
entzündung oder komplizierter vereiterter Knochenbrüche sind. Durch Entfernung 
abgestorbener Knochenteile wird die Eiterung fast immer zum Stillstand gebracht. 
Die zurückbleibenden Störungen in der Beweglichkeit benachbarter Gelenke 
sind meistens nicht so gross und die Stauungserscheinungen und Muskel¬ 
abmagerungen nicht so beträchtlich, dass sie eine Gebrauchsunfähigkeit des 
Gliedes bis zur Invalidität bedingen. 

Ein eder häufigsten Ursachen der Invalidität sind die chronischen Gelenk¬ 
erkrankungen, welche auf rheumatischer Grundlage entstehen. Da es sich 
auch hier sehr oft um Leute in jüngerem Lebensalter handelt, denen ein langes 
Siechtum droht, so liegt der Vorteil einer erfolgreichen Behandlung sowohl auf 
seiten der Versicherungsträger wie der Versicherten. Eine günstige Aussicht 
bieten jene Fälle, welche chronische Rückstände eines akuten Gelenkrheumatismus 
sind. Da die erforderliche Behandlung mit Thermalbädern und -Packungen ver¬ 
schiedener Art, unter denen die Moorbäder nach unseren Erfahrungen am 
wirksamsten sind, nur dann Erfolg haben können, wenn sie mit ausreichender 
Gründlichkeit auf die kranken Gelenke einwirken, so setzt diese Behandlung 
einen Kräftezustand voraus, der unmittelbar nach Ablauf der akuten Krankheits¬ 
erscheinungen oft noch nicht vorhanden ist. Man wird also in solchen Fällen 
am besten eine gewisse Zeit zur Hebung des Allgemeinzustandes verstreichen 
lassen, ohne dabei aber die Sache so lange hinauszuschieben, bis Versteifungen 
eintreten, die nur mit grosser Mühe oder garnicht mehr zu beseitigen sind. 

Ein nach Rheumatismus zurückgebliebener Herzfehler mit gutem Ausgleich 
der Kreislaufstörungen ist nach unserer Erfahrung kein Hinderungsgrund für 
eine gründliche Thermalbehandlung, wenn eine sorgfältige ärztliche Überwachung 
stattfindet. 

Auch die chronischen Formen von Gelenkrheumatismus, welche mit Kapsel¬ 
schwellung und grösseren Ergüssen, besonders in den Kniegelenken einhergehen 
sind in der Regel ein dankbarer Gegenstand für die Thermalbehandlung, welche 
mit Massage, elektrischer und mediko-mechanischer Behandlung verbunden sein 
muss, um ausser der Gelenkerkrankung auch die oft ausserordentlich stark 
abgemagerte Muskulatur zu kräftigen. 

Wesentlich ungünstiger gestalten sich die Aussichten bei den Fällen von 
chronischem Gelenkrheumatismus, welche subakut oder chronisch beginnen, einen 
ausgesprochen fortschreitenden Verlauf zeigen, mit Verbildungen der Gelenk- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


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enden und Neigung zu Versteifung einhergehen und somit den deutlichen 
Charakter der sogen, verbildenden Gelenkentzündung (Arthritis deformans) haben. 

Sind von der Krankheit in mehr oder weniger ausgedehntem Maße ausser 
den Fingergelenken nach und nach mehrere grosse Gelenke befallen, so gelingt 
es schwerlich, die Arbeitsfähigkeit für längere Zeit wieder herzustellen, schwere 
Nachschübe treten gewöhnlich bald wieder ein und in nicht seltenen Fällen wird 
sogar die Wirbelsäule von der verbildenden Gelenkentzündung befallen. Dann, 
wenn die Krankheit sich auf einzelne Gelenke, besonders an den Händen, beschränkt, 
gelingt es zwar nicht die Gelenkverbildung zu beseitigen, aber wohl oft die 
Krankheit für längere Zeit zum Stillstand zu bringen und die Schmerzen so zu 
verringern, dass eine Aufnahme der Arbeit möglich wird. Aussichtslos im Sinne 
einer Besserung der Arbeitsfähigkeit ist die Behandlung einer vorgeschrittenen 
verbildenden Hüftgelenkentzündung (Malum coxae senile). Bei dieser langsamen, 
aber sicher fortschreitenden Krankheit wird durch ein Heilverfahren allenfalls 
ein längerer Stillstand und eine Verringerung der Schmerzen erzielt, die 
höchstens für einen Menschen Wert haben, der bei seiner Erwerbstätigkeit nur 
wenig auf den Gebrauch seiner Beine angewiesen ist, nicht aber für einen Ver¬ 
sicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. 

Wenn bei chronischem Gelenkrheumatismus eine Behandlung nachhaltigen 
Erfolg haben soll, so wird ihre Dauer sich mindestens auf 2—3 Monate erstrecken 
müssen. Nach wenigen Wochen wird sich aber gewöhnlich schon übersehen 
lassen, ob die Behandlung den gewünschten Erfolg haben wird oder nicht. Eine, 
wenn auch nur vorübergehende Verschlimmerung des Leidens ist stets ein 
Warnungszeichen, das auf ein schliesslich ungünstiges Heilergebnis hindeutet 
und in vielen Fällen von weiteren Nachschüben gefolgt ist. 

Wird eine gleichmässig fortschreitende, wenn auch nur langsame Besserung 
des Leidens während der Behandlung erzielt, so bietet das in der Regel auch 
die beste Gewähr für einen günstigen Enderfolg. Allerdings wird man nach 
Beendigung der Kur den Kranken oft noch eine längere Zeit Krankenrente 
zur Schonung gewähren müssen, da eine Wiederaufnahme der Arbeit, besonders 
im Freien bei ungünstiger Witterung, die Erhaltung des Heilerfolges sehr in 
Frage stellt. Es sollte hier ebenso wie bei der Gelenktuberkulose das Bestreben 
nicht in erster Linie darauf gerichtet sein, innerhalb einer bestimmten, für so 
hartnäckige Krankheiten kurz bemessenen Zeit von einigen Monaten die Aufnahme 
der Arbeit zu erzwingen, sondern einen Dauererfolg zu erreichen, der bei der 
Gelenktuberkulose in der Regel und oft auch bei dem chronischen Gelenk¬ 
rheumatismus nur dann erzielt werden kann, wenn durch längere Schonung einem 
Rückfall des Leidens vorgebeugt wird. 

Dass die Behandlung von Folgen mechanischer Verletzungen in den 
meisten Fällen günstige Ergebnisse aufzuweisen hat, braucht hier nicht weiter 
erörtert werden. Die Landes-Versicherungsanstalten werden in allen Fällen zweck¬ 
mässig ein Heilverfahren einleiten, in denen bei Unterlassung rechtzeitiger mediko- 
mechanischer Behandlung, welche von den Krankenkassen fast nie übernommen 
wird, Invalidität durch Versteifung der Gliedmassen nach schweren Gelenk¬ 
brüchen, Zellgewebsentzündungen usw. zu befürchten ist. 

Da der Verlust eines beträchtlichen Gliedteiles, z. B. des Fusses und halben 
Unterschenkels bei beweglichem Knie, an sich oft noch nicht Invalidität bedingt, 
selbst nicht bei einem Arbeiter, der auf den allgemeinen Arbeitsmarkt angewiesen 
ist (auch den Unfall versicherten wird in solchen Fällen nur eine Rente von 
50— 66 2 / 3 °/o gewährt), so wird in Fällen, in denen durch schlechte Beschaffenheit 
des Stumpfes eine Gebranchsunfähigkeit des Beines bedingt wird, eine geeignete 
Behandlung bei Invaliden unter Umständen ebensogut wie bei Unfallversicherten 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


angebracht sein, mag es sich am operative Massnahmen oder am eine Nach¬ 
behandlung des unbrauchbaren Stampfes handeln, wie sie besonders nach der 
Vorschrift von Hirsch in zweckmässiger Weise durch regelmässige Massage, 
„Tretübungen“, örtliche Bäder usw. geübt wird. 

Aus Mitteilungen Cramers ist ersichtlich, dass es noch ziemlich lange 
Zeit nach der Amputation gelingt schmerzhafte Stümpfe durch Nachbehandlung 
nach Hirsch beschwerdefrei und tragfähig zu machen. 

Bei dem chronischen Muskelrheumatismns, der nur in den schwersten 
Graden Invalidität bedingt wird letztere durch ein entsprechendes Heilver¬ 
fahren in den meisten Fällen beseitigt werden, vorausgesetzt, dass die Schmerzen 
nicht eine nervöse Grundlage haben. 

Neurasthenie, Hysterie und besonders die Polyneuritis alcoholica stellen nach 
unsera Erfahrungen ein grosses Aufgebot für die Diagnose Muskelrheumatismus. 

Die Erkrankungen peripherer Nerven bieten, soweit sie nicht ihre 
Ursache in Erkrankungen des Kückennarks haben, im allgemeinen ein günstiges 
Feld für die Behandlung. 

Auch bei chronischem schweren, zu Verkrümmung der Wirbelsäule 
führendem Hüftweh (Ischias scoliotica) kann durch geeignete Behandlung in der 
Regel Erwerbsfähigkeit erzielt werden, wobei nach vergeblicher Anwendung von 
Thermalbädern, Massage und Einspritzungen in den Nerven usw. oft eine Streck¬ 
behandlung und Dehnung des Nerven, wie sie in der Thiemschen Heilanstalt 
geübt und in der M. f. U. 1906, S. 175 beschrieben ist, in 8—10 Wochen oft noch 
Heilung herbeiführt 

Ob die nach Quetschungen und Schnittverletzungen zurückbleibende 
Lähmung von Nerven so weit beseitigt werden kann, dass keine .Invalidität 
mehr besteht, wird am besten darnach beurteilt werden, ob sich in derZeit von 
der Verletzung bis zur eventuellen Einleitung des Invalidenheilverfahrens, was 
meistens monatelang dauert, irgend ein Zeichen von Leitungsfähigkeit des Nerven 
eingestellt hat. Ist von einer solchen nach 3 bis 4 Monaten noch nichts zu 
spüren, so kann durch Anfrischung und Naht auseinandergewichener Nerven¬ 
enden die Leitung wieder hergestellt werden, doch wird man auch dann weiter¬ 
hin mit mehrmonatiger Behandlung rechnen müssen. Die Nervennaht und die 
Befreiung gelähmter Nerven vom Druck durch Knochenteile oder Narbenstränge 
(z. B. bei den nach Oberarmbrüchen entstehenden Lähmungen des Speichennerven) 
bieten auch noch monatelang nach der Verletzung Aussicht auf Erfolg. Ist die 
Naht aber unmittelbar nach der Verletzung gemacht, die Wundheilung ohne Stö¬ 
rung erfolgt und nach einer Reihe von Monaten noch kein Zeichen von Wieder¬ 
kehr der Leitungsfähigkeit vorhanden, so bietet eine längere elektrische Behand¬ 
lung keine einigermassen sichere Gewähr für die Erholung der Nerven. 

Wenn auch häufig wegen Erweiterung von Blutadern an den Beinen 
(Krampfadern) Rentenansprüche gestellt werden, so wird dadurch allein doch 
nur in seltenen Fällen Invalidität verursacht 

Liegt letztere wirklich vor, so ist ein Heilverfahren wegen der Ausdehnung 
der Adererweiterungen zwecklos. Haben die Adererweiterungen Unterschenkel¬ 
geschwüre im Gefolge, so empfiehlt sich die Behandlung fast stets, wenn durch 
Ausschneidung der Rosenvene (Vena saphena), oder die Unterbindung weiterer 
Blutaderverzweigungen der Blutstrom durch die tiefgelegenen Adern abgeleitet 
werden kann, wozu die Schlussfähigkeit der Klappen dieser tiefgelegenen Adern 
erhalten sein muss. Wenn durch gleichzeitige Hautüberpflanzung eine wider¬ 
standsfähigere Vernarbung des Beingeschwüres erreicht wird, so bieten sich im 
allgemeinen so günstige Aussichten für dauernde Herstellung der Erwerbs¬ 
fähigkeit, wenigstens bei jüngeren Leuten, dass trotz des Wiederaufbruches der 


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Narbe in vereinzelten Fällen im grossen und ganzen sicher ein Ansgleich für die 
bei dieser Krankheit aufgewendeten Kosten geschaffen wird. 

Noch günstiger gestalten sich die Heilungsaassichten bei syphilitischen 
Geschwüren an den Beinen, deren Behandlung auch oft nur verhältnismssäig 
wenig Kosten verursacht, da sie ohne allzulangen Krankenbausaufenthalt und 
oft ambulant durchführbar ist 

Wenn ein Arzt die Frage nach der Zweckmässigkeit eines Heilverfahrens 
bei der Invalidenbegutachtung beantwortet, so muss er sich darüber klar sein, 
dass das nicht etwa eine Frage von nebensächlicher Bedeutung im Vergleich zur 
Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ist, sie bedarf einer äusserst sorgfältigen Er¬ 
wägung aller Umstände und erfordert nicht nur ärztliche Sachkenntnis, sondern 
auch soziales Verständnis. Eine irrige Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bedeutet 
für den Kranken den Verlust von Geld, zu dessen Erlangung ihm schliesslich 
noch das Rechtsmittel der Berufung zu Gebote steht Die Unterlassung eines 
geeigneten erfolgreichen Heilverfahrens, gegen die ihm keine Berufung zusteht, 
bedeutet für ihn in der Regel viel mehr: nämlich einen längeren oder dauernden 
Verlust der Erwerbsfähigkeit und unter Umständen sogar das Leben. 

Auf der anderen Seite werden durch unüberlegte Empfehlung und Einleitung 
eines Heilverfahrens dem Kranken unnötige Enttäuschungen bereitet, denn nichts 
ist niederdrückender für ihn als die Entlassung aus der Behandlung wegen ihrer 
Aussichtslosigkeit 

Bei den Versicherungsträgern aber werden durch solche falschen Ratschläge 
und häufige Misserfolge Vorurteile wachgerufen, die schliesslich zu einer 
schablonenhaften Ablehnung Veranlassung geben können. 

Durch die Einrichtung der Vertrauensarztstellen, die trotz aller Anfeindungen, 
die sie anfangs erfuhr, nach unseren Beobachtungen der Invalidenbegutachtung 
im grossen und ganzen sehr förderlich gewesen ist, wird durch zunehmende Erfah¬ 
rung und Vertiefung in dieses Arbeitsgebiet auch die Beurteilung der Zweck¬ 
mässigkeit eines Heilverfahrens in der Zukunft gefördert werden. 

In zweifelhaften Fällen sollte man nicht versäumen den Rat eines beson¬ 
ders fachkundigen Arztes über die Zweckmässigkeit eines Heilverfahrens bei be¬ 
stimmten Krankheiten regelmässig zu hören, der die Kranken aber selbst unter¬ 
suchen muss und sich nicht nur nach den Akten ein Urteil bilden darf. 


Aus den Städtischen Thiem sehen Heilanstalten. 

Die Vereinigung der Blutdruckmessung mit der Pulskurven¬ 
aufnahme in der Unfallbegutachtung. 

Von Dr. C. Schliack-Cottbus, Arzt an den Anstalten. 

(Mit 4 Kurven.) 


Eine Untersuchnngsart, die die Blutdruckmessung mit der Aufnahme der 
Pulskurve vereinigt, derart, dass die Werte für den bei der Zusammenziehung 
und Erschlaffung des Herzens vorhandenen (systolischen und diastolischen) Blut¬ 
druck direkt die Druckhöhen des Wellengipfels und des Wellentales der auf- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


gezeichneten Kurve darstellen, habe ich in der „Zeitschr. für physik. n. diätet 
Ther.“ 1908 beschrieben. Der Technik der Blutdruckmessung liegen die Angaben 
von Strassburger, Sahli und Masing über die Messung des diastolischen und 
systolischen Blutdrucks zugrunde. Massgebend für ihre Ausarbeitung war der 
Wunsch, bei der Messung alle subjektiven Momente nach Möglichkeit aus¬ 
zuschalten und Werte zu erhalten, die an den Messapparaten objektiv genau 
abgelesen werden und durch fortlaufende Kontrollmessungen auf ihre Richtigkeit 
geprüft und beobachtet' werden können. 

Zur Messung werden der Sphygmomanometer von Riva-Rocci mit der 
breiten (von Recklinghausenschen) Manschette und der Jaquetsche 
Sphygmograph benutzt. Während die Feder des über der Speichenschlagader 
angebrachten Sphygmographen die Grösse der Pulsausschläge auf einer mit einer 
Millimeterskala versehenen Unterlage anzeigt, wird der Druck in dem am Ober¬ 
arm angebrachten Sphygmomanometer gesteigert. Die Höhe des diastolischen 
Blutdrucks ist erreicht, wenn der von der Manschette des Manometers ausgeübte 
Druck dem während der Diastole in der Oberarmschlagader herrschenden Druck 
das Gleichgewicht hält. Beim ersten Höhertreiben des Druckes in der Manschette 
über diese Stufe hinaus wird das Gefäss während der Diastole zusammengedrückt, 
und nun kann nicht mehr die volle Pulswelle durch diese auch während der 
Systole verengte Stelle des Gefässes mit ihrer ganzen Kraft bis zur Speichen¬ 
schlagader dringen, die Pulsausschläge werden an dieser daher kleiner. Beim 
ersten erkennbaren Kleinerwerden der Pulsausschläge wird die Höhe des Queck¬ 
silberstandes im Manometer abgelesen. Wir betrachten diesen Punkt als die 
Höhe des diastolischen Blutdrucks, obwohl er theoretisch etwas zu hoch liegt 
Durch mehrfaches Steigern und Senken des Druckes im Manometer kann man 
den tiefsten Quecksilberstand, bei dem alle Federausschläge kleiner sind als beim 
Beginn der Untersuchung, sehr genau — auf 1—2 mm — bestimmen. 

Zur Messung des systolischen Blutdrucks wird das Quecksilber im Mano¬ 
meter über die zu erwartende Höhe hinausgetrieben. Der erste bei dem nun 
folgenden, langsamen Sinken der Quecksilbersäule auftretende Ausschlag der 
Sphygmographenfeder zeigt die Höhe des systolischen Druckes an. Der Punkt 
liegt während der Ausatmung höher als während der Einatmung. Wir bestimmen 
die Ausatmungswerte. 

Die Messungen sollen an dem mit leicht erhöhtem Kopfe liegenden Kranken 
vorgenommen werden. Die ersten Messungen nach dem Anlegen der Apparate 
ergeben höhere Werte als die späteren, erst allmählich pflegt sich der Blutdruck 
auf eine gleichmässige Höhe — seinen Ruhewert — einzustellen. Da ausserdem 
bei fortgesetzten, über mehrere Stunden ausgedehnten Messungen häufige und 
nicht unerhebliche, durch äussere Einflüsse hervorgerufene Blutdruckschwankungen 
beobachtet wurden, müssen wir die Forderung aufstellen, dass erst die nach fort¬ 
gesetzter Messung gefundenen und auf ihre gleichmässige Höhe geprüften Ruhe¬ 
werte als -wahre Druckhöhen aufgezeichnet werden. Diese Ruhewerte entsprachen 
in drei Fällen, in denen die Patienten während der Messungen einschliefen, 
genau den während des Schlafes gefundenen Werten (vgl. Ztschr, für phys. und 
diät Ther. 1908). 

Störungen in der Messung können durch venöse Blutstauung im Arm infolge 
des Manschettendruckes des Sphygmomanometers entstehen, sowie dadurch, dass 
das schwere Uhrgehäuse des Jaquetschen Sphygmographen auf die Speichen¬ 
schlagader drückt. Die Fehlerquellen lassen sich durch einige Vorsicht ver¬ 
meiden. 

Zur Aufnahme der Pulskurve benutzen wir Pulskurvenstreifen, die in 
30 Sekunden den Sphygmographen durchlaufen und an ihrem Ende die zur Blut- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 12. 


druckmessuDg erforderliche Millimeterskala tragen.’) Hat man durch vorherige 
Probemessungen die Ruhewerte des Blutdrucks abgewartet, so nimmt man in der 
gewöhnlichen Weise die Pulskurve auf und bestimmt nach Anhalten des Uhr¬ 
werks auf der Skala nochmals die Blutdruckhöhen, die auf dem Streifen ein¬ 
getragen werden. 

Von dem Streifen lässt sich die Zahl der Pulsscliläge, die Form der Puls¬ 
kurve und die Höhe des zu der Kurve gehörenden systolischen und diastolischen 
Druckes ablesen. 

Wenn ich früher darauf hingewiesen habe, dass wir damit die Pulskurve 
mit ihrer Abszisse und Ordinate haben, so ist das nicht ganz zutreffend. Es 
sind zwar die Druckwerte für den höchsten und tiefsten Punkt der Kurve 
— den Wellengipfel und das Wellental — bekannt, doch liegen die Spitzen 
der Elastizitätserhebungen des absteigenden Kurvenschenkels in so wechselnder 
Höhe zwischen diesen beiden bekannten Punkten, dass von einer mathematischen 
Berechnung des ihnen zukommenden Manometerdruckes aus den beiden be¬ 
kannten Ordinaten nicht die Rede sein kann. 

Von grösserem Werte zur Beurteilung der Pulskurve und der Blutdruck¬ 
werte ist die Berechnung des Blutdruckqoutienten, mit dessen Hilfe Strassburger 
ein bei Gesunden ziemlich gleichmässiges Verhältnis des systolischen zum 
diastolischen Blutdruck fand. Er nannte den Unterschied zwischen diesen beiden 
Druckhöhen den Pulsdruck und dividierte den Pulsdruck durch den Wert des 
systolischen Druckes. Das Ergebnis ist der Blutdruckquotient. 

Die Ergebnisse, die die von uns angewandte Messmethode liefert, bieten 
bei dem Versuch der Feststellung des Spannungszustandes im Gefässgebiet und 
der Herzkraft den Vorteil, dass wir die Schlüsse, die bei anderer Technik aus 
der Beurteilung der Pulskurve und der Blutdruckmessung getrennt gezogen 
werden müssen, Zusammenlegen können. 

Dies scheint uns auch neueren Methoden gegenüber, obwohl diese 
namentlich den diastolischen Druck genauer messen, ein nicht unwesentlicher 
Vorteil zu sein. 

Wir haben es namentlich bei der Gutachtertätigkeit angenehm empfunden, 
dass wir in unseren den Gutachten beigefügten Streifen alles, was zur Kenntnis 
des Pulses und der Herztätigkeit nach Schlagzahl, Rhythmus, Wellenform und 
Blutdruck für den Nachuntersucher wissenswert erscheint, graphisch darstellen 
konnten. Die Apparate, die die Nachuntersuchung erfordert, sind wohl in jedem 
grösseren Krankenhause seit langem vorhanden. 

Im ersten Band der zweiten Auflage des Thiemschen Handbuchs der 
Unfallheilkunde habe ich einige Kurven abgebildet und beschrieben, die den 
Wert der Vereinigung der Pulskurvenaufnahme und der Blutdruckmessung dartun, 
und habe auf die Verwertung der hieraus gewonnenen Ergebnisse in der Unfall- 
und Invalidenversicherung hingewiesen. 

Aus der Zahl der Fälle, die seitdem unter Berücksichtigung der dort an¬ 
gegebenen Gesichtspunkte untersucht wurden, gebe ich im Folgenden einige 
Beispiele wieder. 

In der Unfallbegutachtung haben wir in mehreren Fällen von reizbarer 
Nervenschwäche, in denen Gefässstörungen (vasomotorische Erscheinungen) im 
Vordergründe standen, eine Herabsetzung des Blutdrucks und zwar namentlich 
des diastolischen gefunden. 


1) Zu beziehen durch C. G. Naumann, Leipzig, Seeburgstr. 57, Druckerei. 


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_ Blutdruck _ 

Diastol ! Systal 
75 ! 112 

Blutdruckquotient 0,330 











Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen. Nr. 12. 


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Die erste Kurve betrifft einen 27jähr. Zimmergesellen F. 0., der sich bei einem 
Fall aus 3 ‘/j m Höbe einen Schädelgrundbruch mit folgender mehrtägiger Bewusstlosigkeit 
zugezogen hatte. 3 1 / 2 Monate nech dem Unfall fand sich neben ausgesprochener Reflex¬ 
steigerung eine Pulsbeschleunigung auf 90—109 Schläge, bei Liegen mit tiefgelagertem 
Kopf trat eine tiefrote Verfärbung des Kopfes au( die Pulszahl sank dabei einige Male 
auf 70 Schläge, die Schlagfolge wurde unregelmässig. Die mechanische Erregbarkeit der 
Hautgefässnerven war stark erhöht (Hautschrift). 

Auf der Pulskurve sind in 30 Sekunden 46 Pulse aufgezeichnet, das Wechseln 
längerer und kürzerer Pulswellen zeigt die unregelmässige Schlagfolge an. Das 
grössere Hervortreten einer einzigen Erhöhung des absteigenden Wellenschenkels 
(der „dikroten Welle“) und das Verschwinden der übrigen ist ein Zeichen herab¬ 
gesetzter Gefässspannung. Diese wird durch die Blutdruckmessung bestätigt, die 
neben einer Herabsetzung des systolischen Drucks (112 mm Quecksilber) ein 
stärkeres Nachlassen des diastolischen Druckes ergibt (75 mm Quecksilber). Der 
Blutdruckquotient, der 0,330 beträgt, ist dementsprechen etwas erhöht Die 
Durchschnittswerte bei Gesunden betragen ungefähr 120 und 90 mm Quecksilber 
und 0,27—0,3 für den Blutdruckquotienten. 

In stärkerem Grade finden wir dieselben Störungen in dem zweiten Fall. 

Es handelt sich nm einen 20jährigen jungen Mann, M., der vor 2 Jahren durch 
einen Webschatzenschlag eine leichte Gehirnerschütterung erlitten hatte. Er klagte aber 
Kopfschmerzen, Schwindelanfälle und Herzklopfen. Die Beobachtung in den Thiemschen 
Heilanstalten ergab eine Pulsbeschleunigung auf 97 Schläge, die beim Liegen mit tief¬ 
gelagertem Kopfe auf 69 Schläge fiel. Beim Stehen und Aufrichten war die Schlagfolge 
ungleichmässig. Es bestand auch hier eine Erhöhung der Erregbarkeit der Hautgefäss¬ 
nerven und Reflexsteigerung, daneben fand sich eine Überempfindlichkeit der Haut. 

Auf der Pulskurve finden wir 48 Pulsschäge in 30 Sekunden und eine geringe 
Ungleichmässigkeit in der Länge der aufgezeichneten Pulswellen. Die Wellenform 
lässt auf ein stärkeres Nachlassen der Gefässspannung schliessen als in dem 
ersten Fall, indem hier die „dikrote Welle“ so stark ausgebildet ist, dass die 
Pulswelle fast die Form des Doppelschlags (Dikrotie) zeigt. Die übrigen Er¬ 
hebungen des absteigenden Schenkels, die Elastizitätselevationen sind ganz ver¬ 
schwunden. Entsprechend der Wellenform zeigt der zur Kurve gehörende Blutdruck 
eine Erniedrigung des systolischen und ein verhältnismässig noch stärkeres 
Nachlassen des diastolischen Druckes (103:70 mm Quecksilber), während der Blut¬ 
druckquotient dem geringen Gefässwiderstand entsprechend zu hoch ist (0,320). 

Eine ebenfalls herabgesetzte Gefässspannung und ungleichmässige Schlag¬ 
folge zeigt uns die dritte Kurve, die Schlagzahl beträgt 43 in der halben Minute. 
Systolischer und diastolischer Blutdruck sind herabgesetzt, doch ist in diesem Falle 
der systolische Druck stärker betroffen als der diastolische (101 : 78 mm Queck¬ 
silber). Der Blutdruckquotient ist zu klein (0,227). Wir können nach den vor¬ 
liegenden Streifen eine herabgesetzte Gefässspannung und eine nicht ausreichende 
Herzkraft vermuten. 

Die klinische Beobachtung des 31 jährigen ehemaligen Streckenarbeiters E. H., von 
dem die Kurve aufgenommen ist, ergab eine dauernde leichte Ungleichmässigkeit in der 
Grösse und Schlagfolge der einzelnen Pulse, die nach Anstrengungen sehr stark hervor¬ 
trat. Nach den verschiedensten bis zur jedesmaligen Ermüdung durchgeführten Übungen 
stieg die gewöhnlich 82—87 betragende Pulszahl nur bis 90 und 108 Schläge, gleich¬ 
zeitig trat Blaufärbung der Lippen auf. Bei Tieflagerung des Kopfes fiel die Pulszahl 
einmal bis auf 49 Schläge. Nennenswerte nervöse Reizerscheinungen bestanden sonst 
nicht. Die Herzdämpfung zeigte regelrechte Grenzen, die Herztöne waren rein. Aus der 
Vorgeschichte entnehmen wir, dass H. 6 Jahre zuvor in einer Kiesgrube verschüttet wurde, 
dabei eine Brustquetschung erlitt und danach dauernd eine nervöse Pulsbeschleunigung 
auf 112 bis 118 Schläge mit Reflexsteigerung, Lidschwirren und Hautschrift aufwies. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


Wir haben auf Grund der klinischen Beobachtungen und der Ergebnisse 
der vereinigten Blutdruckmessung und Pulskurvenaufnahme angenommen, dass 
es sich um eine Herzmuskelschwäche handelt, _ die sich aus der jahrelang 
bestehenden nervösen Pulsbeschleunigung und Überanstrengung des Herzens 
entwickelt hat. 

Ich füge noch die Kurve eines ebenfalls an reizbarer Nervenschwäche leidenden 
55 jährigen Maurers H. K. hinzu, der 3 ! /j Jahre vor der Untersuchung eine Kopfverletzung 
dadurch erlitt, dass ihm ein Mauerstein auf den Kopf fiel. Er klagte über Kopf¬ 
schmerzen und Schwindelgefühl, die Herztätigkeit war sehr schwankend. Regelrechte 
Pulszahl wechselte mit Pulsverlangsamung auf 55 Schläge. Die Kurve wurde im Sitzen 
unmittelbar nach mehrfachen Körperbewegungen (Bücken, Niederlegen, Aufrichteu u. Ähnl.) 
aufgenommen. 

Der Einfluss der körperlichen Übungen zeigt sich in einer Erhöhung des 
systolischen Druckes, während der diastolische verhältnismäßig tief liegt. Die 
Pulskurve zeigt annähernd regelrechte Bilder der Pulswellen. Der Blutdruck¬ 
quotient ist auffallend hoch (0,413). Wir werden auch in diesem Falle ein Miss¬ 
verhältnis zwischen systolischem und diastolischem Blutdruck als vorliegend 
annehmen müssen und glauben, dass eine die Ruhewerte verzeichnende Unter¬ 
suchung ähnliche Ergebnisse gehabt haben würde wie in den oben angeführten 
Fällen. 

Die Kreislaufstörungen in diesen Fällen von reizbarer Nervenschwäche sind 
so ausgesprochen und werden durch die Blutdruckmessung und Pulskurven¬ 
aufnahme so anschaulich wiedergegeben, dass es berechtigt erscheint, dieses 
Verhalten weiter zu beobachten, zumal da wir hiermit in manchen Fällen ein 
bei der Art der Erkrankung sehr willkommenes objektives Untersuchungsergebnis 
gewinnen. 


Besprechung. 

Stern, Rieh. Prof. Dr., Über traumatische Entstehung innerer Krank¬ 
heiten. Klinische Studien mit Berücksichtigung der Unfallbegutachtung. II. Auflage. 
Zweites Heft. Krankheiten der Lungen und des Brustfelles. Jena 1910 G. Fischer. 

Die Vorzüge, welche den früheren Arbeiten Richard Sterns über die Unfall¬ 
kunde nachgerühmt werden konnten, zeigt auch das vorliegende Heft. 

Es berührt wohltuend, diese wahrhaft wissenschaftlichen klinisch-kritischen Be¬ 
sprechungen eines Sondergebietes der Heilkunde zu lesen, auf dem so viel mit blossen 
Wahrscheinlichkeiten gerechnet werden muss. 

Zahlreiche zum Teil in Tafelform übersichtlich zusammengestellte, wohl ausgewählte 
Krankengeschichten und eine sorgfältige ausführliche Zusammenstellung fremder Arbeiten 
sind auch diesem Band beigefügt. Das Erscheinen des Schlussheftes „Krankheiten der 
Bauchorgane, des Blutes und des Stoffwechsels“, ist für April 1911 in Aussicht gestellt 

Wer bei der Beurteilung des Zusammenhanges innerer Krankheiten mit Unfällen 
eines sicheren Führers und Gewährsmannes bedarf, wird ihn in Richard Stern’s neuer 
Bearbeitung finden. Th. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

für 

Unfallheilkunde und Invalideniesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Mechanotherapie und der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker, 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. G. Schlitz in Berlin und Dr. C. Tliiern in Cottbus, 


herausgegeben von 


Professor Dr. C. Thiem, 

Cottbus. 


XVIII. Jahrgang. 

(Mit 25 Abbildungen im Text, 1 Kurve und 1 Tafel.) 



LEIPZIG. 

Verlag von F. C. W. Vogel. 
1911. 


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Inhalt des achtzehnten Jahrgangs 


I. Namenverzeichnis. 

(Die Angaben beziehen sich auf Eigenarbeiten, Besprechungen und Yerwaltungsreeht; die Seitenangaben der 

Eigenarbeiten sind fett gedruckt.) 


Adam 282. 294. 389. 390. 
Alexander 56. 57. 378. 379. 386. 
Alt 396. 

Amberger 186. 

Arsumaniawz 32. 

Aumann 54. 

Axenfeld 47. 52. 

Bäskow, Alfr. 304. 

Bahrdt 114. 

Bandry 58. 

Barabo 109. 183. 

Bardenheuer 148. 

Baruch 61. 

Becker 345. 

Beckhaus 93. 

Beljewitsch 389. 
Berditschewsky 296. 

Berendes 393. 

Bergemann, W. 149. 

Bernstein, Rieh. 27. 

Bertram 157. 

Beuster 120. 

Biesalski 89. 

Birsch-Hirschfeld 51. 52. 
Birkhäuser 55. 380. 

Bisch off, Ernst 356. 

Blencke 147. 183. 

Blum 91. 
v. Bomhard 92. 

Borelli 90. 

Brade 285. 

Brassert, H. 13. 

Brauer 290. 

Braun 52. 

Bricchetto 109. 

Buchbinder 86. 

Buddee 375. 

Burckhardt 145. 

Butler, Harrison 388. 

Caan 112. 146. 178. 

Caspar 50. 

Casper 120. 

Cecchetelli 94. 

Chapelle 27. 

Chevallerau 54. 

Chiari 119. 

Clairmont 187. 


j Clemm, Walter Nik. 345. 
i Cossmann 294. 

Cramer 49. 

Curschmann 8S. 187. 374. 
Czerny 146. 

Daten 392. 

Decome 126. 

Dehmel 114. 

Delitala 112. 

Denks 82. 

Deutschlander 290. 350. 
Deutschmann 383. 

Dohau 153. 

Dreuw 348. 

Drews 179. 

Dürck 109. 

Duschl 151. 

Dutoit 381. 
van Duyse 51. 

Ehrlich 348. 

Eiger 284. 
v. Eiselsberg 286. 

El sehnig 50. 151. 384. 387. 
Eltester 343. 

Elsner 108. 

Emmerling 29. 

Enderlein 30. 

Erb, W. 181. 358. 388. 
Erfurth, Fr. 20. 328. 

Esch, P. 344. 

Eversbusch, Gust. 381. 
Ewald, Waith. 177. 179. 180. 
Exner, Alfr. 84. 

Fabian 118. 

Fehr 385. 

Fej6r 376. 

Feilchenfeld 178. 

Finsterer 321. 

Fischer 180. 

Fischer, August 94. 

Fleischer 383. 

Flichting. Fritz 346. 

Floth 112. 

Fölsche 84 

Förster, Rud. 141. 356. 
Frank, Ludw. 44. 


t Franke, Felix 319. 
j Frey 90. 

I Freysz 389 . 
j Fried 183. 

Friederichs 111 . 

Friedland, Friedr. 328. 
Friedrich 150.184.187.324. 351 
Fritzsche, E. 347. 

Fröhlich 158. 

Früchte 53. 

Fuchs, H. 345. 359. 
Fürbringer, (Berlin) 357 . 
Funck (Cöln) 115. 

Galli 185. 

Gangitano (Camorino) 30. 
Garrfc 159. 

Gauss 124. 

Gehreis 263. 

Gerdes 99 . 

Gilmer 321. 

Giordano 122 . 

Glecher 228. 

Glimm 360. 

Görl 287. 

Goldenberg 121 . 

Goldmann 157. 

Goldschwend, Franz 15. 
Gottschalk 291. 

Gradle jun. 383. 

Gräf 182. 

Grämej 46. 

Grässnsr 148. 316. 347 . 

Graf 114. 

' Grashey, R. 155. 
i Grawitz 324. 

; Grimminger 94 . 

| Grisson 61. 

Gröndahl, N. 347. 

Gronholm 381. 
i Grüneberg 292. 293. 

Grüner 160. 

Grunert 90. 

Grünewald. Jul. 1. 329. 
Günther 56. 57. 

Guillery 383. 

Haab 387. 

I Hänel 147. 


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IV 


Hagemann 285. 
Hagen 31. 124. 
Haloey, K. 359. 
Hamann 58. 
Hannemüller 153. 
Harms 49. 

Harras 125. 

Harris 380. 
Hartmaun 146. 
Hasslauer 60. 
Hauenschild Hl- 
Hauptmeyer, Friedr. 
Hausmann 56. 
Heddäus 117. 

Heile 291. 

Heiligtag 350. 
Heinrich 108. 
Helferich, H. 27. 
TTnllor Iftl 927. 389. 


317. 


Henes 119. _ 

Henning 295. 

Herbst 57. 

Herzenberg 81. 

Hesse 288. 

Heyde, M. 347^ 
Hintermayer 159. 
Hirsch 27. 46. 
Hirschberg 377. 
Hirschei 285. 
Hochhaus 380. 
Höderath 57. 

Höeg 51. 
y. Hösslin 289. 

Hofer 59. 

Hoffa, Alb. 27. 
Hoffmann 59. 186. 
Hofmanu, A. 345. 
Hoffman, Ludw. 361. 
Hoffmann, Erich 359. 
Hohmann 156. 
Hohmeier 295. 
Holländer 290. 
Holzmann 96. 

Hopp., Max 227. 

Horn 326. 

van der Howe 51. 

Hubrich 84. 87. 

Hüpel 293. 


Jaksch 153. 

Ibrahim 316. 

Jeanbian 288 . 

Jenckel 1S4. 

Jenkel 351. 

Jerusalem, Max 158. 

Iianu, Amza 89. 

de Josselin de Jong, R. 134. 

Jung 119. 

Jungengel 287. 


Killian 110. 

Kirsch 152. 

Kürschner 322. 

Klein (Bäringer) 388. 
Kleinschmidt, Hans 129. 
Knocke 287. 

Kobrak,‘ F. 397. 

Kodama 50. 

I König 148. 154. 155. 

I König, Fritz 353. 

Körber, Karl 322. 376. 
Komoto 53. 

Kooperberg, Ph. 297. 
Kownatzki 146. 

Krause 31. 

Krauss 32. 

Kretschmer 351. 

Krenter 109. 

Kreutzer 186. 

Krönig 124. 

Krückmann 376. 
Krumbein 157. 

Kümmell 264. 291. 352. 
Küttner 286. 
j Kunst 181. 376. 

! Kurpjuweit 107. 


Laas 382. 

Lackmann 155. 

Lampe 393. 

Landtau 375. 

Langenbeck 382. 

Lehmann 178. 

Lehmann (Bernkastel a/M.) 97. 
281. 

Lekoux 387. 

Lenhart 288. 

Leniez 358. 

Lenk, Rob. 119. 

Lewiu 384. 3S5. 

Lewinski 187. 

Lexer 360. 

| Lexer, Erich 327. 

Lichtenstein 182. 

| Liebreehi 55. 

1 Liegaut 54. 

Lieschke 264. 

| Lindemann, Aug. 160. 

Liniger 68. 229. 

List 186. 

Littauer, Max 325. 

Löwenstein 378. 

Lonhard, E. 83. 317. 324. 
Lueas-Chanipionuikre 179. 
Ludloff 157. 

Lundsgaard 55. 

, Lutz 378. 

I Lux 35$. 


Kablitz 91. 

Kanter 299. 

Kanzel 3>7. 

Käppis 31. 

Kaufmann, Eduard 374. 
Kegel 45. 

Keunker 326. 

Kielleuthner (München) 122. 
Kienböck 179. 

Kilian 323. 


| Mätzke 118. 

Magen an, Fr. 94. 

I Manolesch 381. 

Marcus (Posen) 102. 157. 255. 

| 374. 

Maröehaux (Magdeburg) 156. 
Marno 53. 

; Martens 392. 
i Martin 112. 

Marx 386. 


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I Matsuo 151. 
Mattauschek 85. 89. 
Mayer 124. 

Meder 151. 

Meissner 185. 

Menzel 183. 

Merkel 349. 

Merkens 296. 

Meyer (Danzig) 315. 
Meyer, Edmund 91. 
Meyersohn 156. 
Möhring, Paul 41, 
Mohr 250, 382. 
Mühsam 118. 

Müller 60. 181. 379. 
Müller, Georg 7, 259. 
Mugdan 161, 

Muskat 183. 

Üast-Kolb 318. 
Neumann 150. 
Neumann, Rud. 335. 
Nicolas 93. 

Nieden 184. 390. 
Nösske 185. 

Nötzel 286. 

Oeder, Gust. 285. 
Ohlecker 147. 

Oguchi 55. 

Oleynick 123. 

! Oloff 376. 

! Oppenheim, H. 353. 

I Otto 149. 


Pach, Heinr. 283. 357. 
Paderstein 387. 
j Paditzky 354. 

Panse 394. 

! Papaioannon 118. 

Pel, P. K. 352. 

I Pelleck 95 
Pernice 110. 

Peters 33. 

Pickler 375. 380. 385. 

Pini (Mailand) 91. 

Pisenti 122. 

Pöhlmann, Rieh. 109. 
Preiser 153. 159. 180. 374. 
Purtscher 375. 

Quensel 360. 
de Quervain 177. 

Rathenow 228. 

Reich 61. 

Reichmann 354. 359. 
Reinhard 357. 

Reinieke 295. 

Reinking 92. 184. 

Reis 383. 

Reisinger 319. 326. 

Reklan 146. 

Retzlaw 227. 

Reuss 353. 

Risel «85. 

Risley 378. 

Ritter 82. 

Robinson 387. 


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V 


Roche 387. 

Rönne 48. 

Rohde 382. 

Roloff 116. 

Rothschild 89. 

Rovasio 112. 

Röbel 387. 

Rüdiger 263. 

Ruhl (Turin) 81. 

Rüge, Ernst 181. 202. 

Ruttin 58. 

v. Saar, Günther Frh. 83. 287. 

295. 317. 318. 

Salomon, E. 355. 

Salus 380. 

Sand, Ren 6 344. 

Sandmann 391. 

Sarrazin, Rieh. 158. 

Schaack, W. 82. 

Schanz 52. 152. 180. 183. 
Scheffers 124. 

Emil 65. 96. 

Schiller 116. 

Schilling 154. 

Schinzinger 60. 

Schlehahn 95. 

Schloss 85. 

Schmidt 385. 

Schmidt. Hans 320. 
Schmidt-Rimpler 47. 

Schmiz 152. 

Schonnefeld 31. 

Schreiber 46. 

Schröder 185. 

Schümann 145. 

Schüren 50. 

Schulze 119. 

Schuppius 357. 

Sehuster, Paul 43. 

Schwarz 117. 289. 

Schwarz, F. A. (Wien) 160. 
Schweyer 45. 

Seggel, Rud. 92. 


Schepelmann, 
152. 346. 


Seidel 92. 

Seiler 115. 

Selig, Rud. 253. 366. 

Seydel 110. 

Sick 327. 345. 

Siegel 146. 

Sinz 325. 

Spiller 354. 

Stadtländer 30. 

Stadtmann 29. 
v. Stamm 114. 

Staudes 110. 

Steindorü 378. 

Steiner 49. 92. 

Stertz (Bonn) 316. 

Sticda 96. 147. 

Stiefler 374. 

Stierlin, R. 121. 

Stintzing 360. 

Stock 48. 320. 

Stockhausen 52. 

Stöber 58. 

Stowe r 48. 55. 

Stolz 146. 

Strauss 112. 181. 

Strempel 181. 

Strüter 348. 

Sudeck 150. 

Susewind 99. 

Takamura 386. 

Teleky 90. 

Theilhaber 107. 314. 
Theodore. E. 394. 

Thiele, Walter 324. 

Thiem, C. 167. 224. 368. 
Thies, A. 345. 

Thöle 193. 345. 

Thümer 120. 

Trantas (Konstantinopel) 58. 
TschernikoiF 125. 

Turner 94. 

lfersö 95. 

Visconti 95. 


Vückler 150. 
Vogel, K. 345. 
Vogt 152. 

Voigt 155. 
Volcker, F. 294. 
Vorwerk 293. 
Voss 59. 

Vossius 49. 389. 
Vulpius 242. 


Waegner, K. 273. 
Wagner 292. 319. 
Walter, E. 243. 346. 
Watanabe 383. 

Wehner 123. 

Weigel 388. 

Weigelin 48. 

Weil, S. 86. 355. 
Weiland, W. 346. 

Weitz 88. 

Wendel 349. 

Werner 112. 178. 326. 
zur Werth (Berlin) 181. 
Wierzejewski 287. 
Wieting 316. 

Wild, H. 317. 

Wilke 113. 

Winkler, J. 348. 
Wintersteiner 390. 
Wömper 88. 

Wolf, W. 93. 


Zander 389. 
Zedier 291. 

Zeller 95. 

Ziegler, A. 323. 
Zieja 154. 

Zilimer 352. 
Zimmermann 388. 
Zingerle, H. 265. 
Zöppritz 350. 

Zorn 328. 

Zur Nedden 390. 


II. Sachregister. 

(Die Angaben beziehen sieh auf Eigeuarbeiten, Besprechungen und Verwaltungsrecht; die Seitenangaben der 

Eigenarbeiten sind fett gedruckt.) 


Abriss fr aktur, isolierte des Trochanter 
minor, Ludloffsches Symptom 153. 154. 

Adrenalin, Wirkung bei Osteomalacie 146. 

^.thernarkose, intravenöse 285. 

Atzstoffe und gewebsentziindende Mittel 384.1 

Akromegalie infolge von Schreck 352. 

Alexie nach geheiltem Schädelbruch auf der j 
Grenze zwischen 1. Scheitel- u. Hinterhaupt¬ 
bein 350. 351. 

Ammoniak, Verletzung des Auges u. der! 
äusseren Haut durch 385. 

Amputationen von Arm u. Bein, Bewertung 
der Erwerbsbeschränkung bei 229. 


Anatomie, spezielle pathologische (Lehrbuch 
von Ed. Kaufmann) 374. 

Aneurysma der Anonyma, traumatisches, 
Röntgenbild 95. — arterioso-venosum der 
linken Achselhöhlr 95. — der Cubitalis nach 
Stichverletzung 186. — dissecans der Poplitea, 
pathologischer Befund 187. 

Ankylose des Ellenbogens, Mobilisationsope¬ 
ration nach Schanz 180. — nach entzündlichen 
Gelenkprozessen, Behandlung 158. 

Anpassuugsschulen für Unfallverletzte zur 
Erlernung eines anderen Berufes 1. 4. 288. 


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VI 


Aorta, Naht eines .Risses in ders. 291. — Augenhöhle57. — Vaceineinfektionders.37S.— 

Ruptur infolge von Muskelanstrengung. Be- Verstümmelung ders. zum Zwecke der Militär- 
gurachtung 94. — Verblutung aus ders. durch dienstentziehung 57. 

Ariosion eines Fremdkörpers in der Speise- Augenerkrankugen, Operationspflicht bei 
röhre 94. 57. — durch Stauungsblutungen 43. — thera- 

Aortenaneurysma am Bogen u. absteigenden peut. Taschenbuch für 390. — durch Thorax- 
Teil der Aorta (rasche Vergrösserung) 186. — Kompression 48. 49. 

dissecans u. dess. Folgen 95. — Zerreissung Augen ge sc hwü Ist e, Einfluss des Trauma auf 
eines solch, durch Unfall 9ü. die Entstehung u. die Beschleunigung ihre* 

Apoplexie, tödliche eines im Krankenhaus Ablaufs 27. 28. — Sarkom des Menschen- u. 
untergebrachten Unfallverletzten infolge un- Tierauges als Unfallfolge 29: der Chorioidea 
geeigneter Behandlung (Entscheidg. der R.- 29, der Muskeln 53. 54. 

V.-A.) 127. Augen verletz ungen durch Ammoniak 385. 

Arbeiterversicherung, deutsche,Vertretung j durch Natriumalbuminat 385. — durch Salz - 
in der internationalen Hygiene-Ausstellung , säure 385. — traumatische Ablösung u. Ver- 

durch eine Sonderausstellung 61. ! Schiebung des Ciliarkörpers mit Iriswurzel 55. 

Arbeitsfähigkeit nach Verlust beider Hände — Begutachtung ders. 395. — Doppelperfo- 
65. ratiou des Bulbus durch Eisensplitter, Dia- 

Armverletzungen, wichtige Entscheidungen gnose 385. — durch Fremdkörper: durch Eisen¬ 
des Reichsversicherungsamt aus letzter Zeit splitter 386. 3S7. 38S, (der Linse) ohne Kata- 

in 68 . rakt 387; Therapie 50. 387, durch Hacken- 

Arterien verletzungen, Behandluug 186.— splitter 50; Magnetextraktion ders. 56. 3S<>. 

der Pulmonalis durch Revolverschuss 95. — i 387. — Herausreissung.. des Bulbus u. des 

Stichverletzung der Cubitalis mit Bildung Nerv, opticus 55, durch Überfall eines Geistes- 

eines Aneurysma 186. 187. i kranken 55. — Lederhautwunden u. ihre Hei- 

A rte riosk lerose, schädliche Wirkung eines! Iung376.— Linsenkolobom, traumatisches 389. 

Trauma auf besteheude 96: Rentenbemessung j beim (russischen) Militär 1899—1908389.—iso- 

bei 128. — Zusammenhang mit Unfall 17S. i lierte des Muse, obliquus superior 50. — 

Arthritis des Schultergelenks, pathologische ' spontane Linsenluxation 52. — Opera tions- 
Veränderungeu 180. i pflicht bei solch, in Beziehung zu den Grund- 

Arthropathle im Anschluss an Spontanfrak- j dsätzen d. deutschen Rechtswesens 57. — 

tur der Tibia 147. — Knochenheilung bei 147. ! Opticusausreissung, unvollständige 380; Ur- 

Augen, Aalblutconjunctivitis ders. 378.—Dis- * Sachen u. anatom. Befund 54.55. 56. 380. — 

locatio bulbi 51. — Enophthalmus traumaticus j Schussverletzungen 56. 57. 382, Mechanik or- 

mit Varixbildung am Unterlid 381. — Eutziin- I bitaler 382, durch Schrotschuss 3<7. — 

düng, retrobulbäre durch Fremdkörper (Hei- i Stauungspapille nach3Sa — Stichverletzungen 

lung> 376, svmpathisierende 383. — Exoph-! 06 . — Tarsoplastik nach operativer Wegnahme 

thalmus nach Trauma 381. — Glasmacherstaar, \ elI ?. es Teiles des unteren Lides 52. — Tränen - 
Ursache 52. — Hornhautflecken ders. (Seh- drüsenluxation 3< 6 . 

schärfe bei) 58. — Hornhautgeschwür ders., Augenverlust bei Unfällen, Verjährung der 
Bakteriologie 378. — Hornhautnarben u. Seh- Entschädigungsansprüche innerhalb 2 Jahren 
Störungen 54. — Iridocyclitis traumatica ders. 1^8. 

382, Lymphocytose bei 383. — Iritis gummosa 

u. Trauma 51. — Katarakt durch Blitzschlag u. Basedowsche Krankheit, traumatische Ent- 
elektr. Entladung 52. 53. 387. 3S9. — Keratitis Stellung 32: nach einem Kopftrauma 358. 
interstitialis u. Trauma 3S2, parenchymatosa ! Bauchdeckenspannung bei Affektionen der 
nach Trauma 49. 382. — Linsentrübung, | Wirbelsäule u. des Rückenmarks 355. 
flüchtige nach Contusion des Augapfels 51, I Bauch Operationen, Desinfektion mit Jod- 
nacli Hornhautätzung durch Salzsäure 385, ! tinktur bei 345. 

ringförmige nach Schussverletzung der Orbi- ! BauchOrgane, Vorlagerung ders.zur Röntgen- 
ta 49. — Lymphaustritt in die Netzhaut nach bestrahluDg 112. 

Schädeltrauma 375. 376. — Marmaraconiosis d. Bauch Verletzungen, Indikationsstellung bei 
Hornhaut, Sehschärfe bei 58.—Muskellähmung, traumatischen subkutanen 227. — Schussver- 

hysterische bei traumatischer Neurose 50; | Verletzungen, Behaudluug 112. 113; penetrie- 

traumatische 379. — Muskelstörungen ders. j rende ohne Organverletzung 292. 

bei Tetanus 380.— Netzhautablösung, liämor- ! Becken Verrenkungen, Formen u. Behand- 
rhagische 49, bei exzessiver Myopie, Begut- ! lung 321. 

a *htung391. — NetzhautblutungeninfolgeTho- Begutachtung der Retroflexio uteri bei Un- 
raxkompression iS —sympathische Ophthal- fällen u. Invaliditätsfragen 328. — von Tumor- 
mie ders. 47.4b: Pathogenese ders. 383.384.— bildung als Unlallfolge 108. — Unfallverletz- 

Pauophthalmie, ektogene 378, von einem Glas- ter, Ratgeber zur Technik ders. 374 
körpernhszess aus 50. — Ringabszess der Horn- | Bekanntmachung betr. einen Kursus für Un¬ 
haut 49. — Röntgenbilder der Augenhöhle fallheilung u. Gewerbekrankheiten im Institut 

46. — Sehnervenatrophie nach Kontusion des für Gewerbehygiene in Frankfurt a. M. 191. 

Biilbus370,alsFoIge»*mesMilzbrandkarbunkels 192: betr. Preisarbeiten vom II.Internationalen 
des Oberlids 376. — Siderosis bulbi, Befund | medizin. Unfallkongress tRom 1909) 191; betr. 
u. Behandlung 3s6. — zentrales Skotom des den III. medizin. Unfallkongress 192. 

1. nach Sturz auf die rechte Schädelhälfte Besprechungen 27. 43. 81. 107.145.177.227. 
375. — Star nach elekt. Sehlag 387. 389.—Teile 263. 284. 314. 343. 374. 

einer zerbrochenen Spazierstockkrücke iu der j Berufsgenossenschaften, Schwierigkeiten 


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VII 


für dies, durch strenge gesetzliche Bindung 
an das Rentensystem 5. 
Berufskrankheiten des Auges 27. — der 
Land- u. Forstarbeiter 27. 

Berufswechsel Unfallverletzter u. Anpas- 
sungsschulen 1. 288. 

Betriebsunfall, Begriff dess. (Entscheidg. 

des Reichsgerichts) 128. 

Beurteilung der durch Elektrizität verursach¬ 
ten Unfälle 355. 

Bleilähmung, atypische durch ein Trauma 
ausgelöst 310. 

Bleiresorption infolge steckcngebliebener 
Projektile 316. 

Blindheit durch Einwirkung eines elektr. 
Stromes 378. — pädagogische Massnahmen bei 1 
erwachsenen Blinden 3s9. | 

Blitzschlag, Katarakt durch 52. 53. — Unfall j 
infolge dess., Zusammenhang mit später 
eiutretendem plötzlichen Tod 141. — Ver¬ 
letzungen durch 31. 

Blutleere nach Momburg, Erfahrungen in der ; 

Geburtshilfe mit ders. 345. j 

Blutung, profuse in das Nierenlager 119. 
Brouchialdrüsen, Lymphosarkom ders. mit , 
sekundärer Kompressionsmyelitis nach schwe- ! 
rem Brusttrauma 129. 

Bronchien, Fremdkörper in ders. u. ihre Ent- ! 

fernung 184. ■ 

Bronchoskopie bei kleinen Kindern 323. 
Bruchanlagen 193. — Bedeutung der Exter- ; 
uusaponeurose hinsichtlich ders. 196, der 
Fas na transversalis 201, der Mm. obliquus 
internus u. transvernus abdominis 198, des ' 
offenen Procescus vaginalis 204. 205. — Dia- ! 
gnose ders. 211. 212. — Verhältnis der Fas- I 
eia transversalis zum Leistenkanal 199. j 
Bruch sack, Peritonitis in solch, nach mul- J 
tipler Darmschussverletzung u. nach perfo- 
riertem Magengeschwür 325. 

Brustdrüse, beiderseitige Geschwulst der 
männlichen von familiärem Typus 30. 

Caissonmyelitis, Entstehung u. Verhütung j 
354. ' '' I 

Calcaneusfrakturen, Proguose u. Architek- , 
tur längst geheilter 33. ‘ 

Calcaneussporn, Entstehung u. Behandlung | 
158. | 

Carcinom, Ergebnisse der Krebsstatistik des i 
Königreichs Bayern im Jahre 1909 (Bespr.) 107. 
— Zusammenhang mit stumpfen Traumen 314. 
Ce reb r o s p i n a 1 f 1 ii s h i g k e i t, Druckerhöhung 
nach Kopfverletzung SS. 

Chirurgie, spezielle Diagnostik ders. 177. — 
elektrische u. radiologische zur Behandlung 
maligner Tumoren 178. — der Ge fasse 186. 
1S7. — des Kniegelenks, Verfahren nach 
Kirschner 322. 323. — des Schädels u. Ge¬ 
hirns, Beiträge zu s*J. 

Chlorom, lymphatisches der Augenhöhle, Aus- , 
breitung 380. 

Cholecystitis durch Typusbazillen kompli¬ 
ziert mit posttraumatischer Peritonitis 115. 
Coccvgody nie (Steissbeiuschmerzi als Unfall- , 
^ folge 250. 

Commotio cerebri, verübergehende Rinden- , 
blindheit durch 46. 47. 

Co m m o t i o n sp sy c h o s e nach schwerem Trau- 
ma des Kopfes 84. 85. 


Conjunctivitis durch Aalbluteinspritzung 378. 

Goxa valga adolescentium, Röntgenbild bei 
155. — vara, Pathologie u. Therapie 155.— 
retroflexa traumatica 155. 

Coxitis traumatica, Krankheitsbilder 259. 

Cubitus valgus, pathologischer u. dessen Ur¬ 
sache 160. 

Cucullarislähmung durch Operation geheilt 
89. 

Cysten der langen Röhrenknochen bei einem 
"Knaben, Operation u. Heilung 146. 

Cysticercus im 4. Ventrikel mit Meningitis 
an der Hirnbasis 85. 

Dämmerzustände nach Schädel Verletzungen 

352. 

Darmeinklemmung, traumatische des Dünn¬ 
darms 292. 

Darmtuberkulose, strikturierende im Dünn¬ 
darm, Befund 227. 

Darm Verletzung im Bruchsack, kasuistischer 
Beitrag 117. — des Duodenum: Riss durch 
Deichselstoss 291. 292, durch stumpfe Gewalt 
324. 325. — Schussverielzung des Coecum bei 
einem mit Duodenalgeschwür Behafteten,Ver¬ 
blutung durch letzteres 324; multiple des 
Dünndarms, Heilung durch Resektion 325. 

Darm Verschluss bei und naeh Perityphlitis 
292. 293. 

Delirium tremens alsUnfallfolge anerkannt357. 

Desinfektion der Hände 286, nach Grossich 
287. — der Haut vor Operationen 286, mit 
Joddarapf 287, mit Jodtinktur nach Grossich 
60, 345, mit denaturiertem Spiritus 345. 

Diabetes insipidus nach Kopftrauma 358. — 
mellitus, renaler u. traumatischer 346; nach 
Unfällen, Formen dess. u. ihre Beurteilung 
20. — S. auch Zuckerharnruhr. 

Druckanalgesie der Achillessehne (Abadie- 
sches Phänomen) als Frühsymptom der Tabes 

353. 

Dura mater, plastische Versuche an ders. 
durch Hetero-, Hornoio- u. Autoplastik 83. 

Duodenalgeschwür, Verblutung aus dems., 
kompliziert durch Schussverletzung 324. 

Einäugigkeit, Bewertung nach dem R.-V.-A. 
190. 

Eisenbahnun fälle, Häufigkeit d. trauma¬ 
tischen Neurose bei solch, seit d. Unfallver¬ 
sicherung 267. 

Elektrizität, Beurteilung der durch diese 
vorursachten Unfälle 355. — Katarakt durch 
elektr. Schlag 52. 53. 387. 389. — Starkstrom¬ 
verletzung durch 356. 

Elephantiasis des Ohres nach sogen. „Aus¬ 
drehen“ dess. 58. 

Ellenbogengelenk, Gelenkkörper in dems., 
Entstehung I8u 181. — Knochencysten dess. 
181. — Mobilisationsoperation bei ankylosier- 
ten ISO. — Verrenkungen nach hinten, Pro¬ 
gnose 320. 

Embolie bei offenem Foramen ovale 186. 

Emphysem der Orbita, Beziehungen zu dem 
traumatischen Enophthalmus 381. 

Enophthalmus, traumatische Entstehung 51. 
— mit Varixbildung am Unterlid 381. 

Enterotomie bei Nadel in Duodenum 114. 

Entschädigung von Unfällen seitens der Be¬ 
hörden 221. 


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VIII 


Entscheidungen des R.-V.-A. u. anderer Be¬ 
hörden über Berechnung einer Hilflosenrente , 
für forst- u. landwirtschaftliche Arbeiter 63; | 
bei einer Rentenentziehung nach § 47, Abs. 1 | 
des I.-V.-G. 64; eines vom Schiedsgericht er- , 
forderten ärztl. Gutachten 64. — u. Geschieht- ' 
liches des R.-V.-A. 126. — über die Wahl 
ärztl. Sachverständigen bei den Schieds¬ 
gerichten für Arbeiterversicheruug 62. — 
wichtige des R.-V.-A. bei Arm Verletzungen 
68. — S. auch Reichsversicherungsamt. 

Enuresis, präsumtive durch Unfall 122. ; 

Epilepsie, operative Behandlung 86 . — mit j 
Dienstbeschädigungen beim Militär (Ursachen) 
86. 87. — JacRsonsche im Anschluss an 
Trauma 351. — Trepanation bei traumatischer I 
u. deren Resultate 351. 352. I 

Epithelkörperchen, Transplantation ders. ; 
(Technik) 287. 

Erblindung nach Erysipel des Gesichts 45. 

— plötzliche einseitige nach perforiender 1 
Schadelverletznug vom Gaumen aus 38u. 

Erfrierung u. Unfall 253. 

Ernährungszustand, normaler beim Er¬ 
wachsenen, Breite u. Grenzen 285. 

Erstickung durch Wasserdampf 134. 

Erwerbsfähigkeit bei Arm- u. Beinamputa¬ 
tionen, Bewertung 229. — bei Hornnaut- 
flecken der Augen 58. 

Erysipel des Gesichts, Erblindung durch 45. j 

Extensionsbehandlung bei Knochenbrü- ; 
chen, Unterbrechung der Längsextension | 
durch Einschaltung von Gummizügen 317. , 

Extremitätenverletzungen mit Beteiligung i 
der Knochen u. Gelenke mit Weichteilzer- i 
reissung, Behandlungsdauer u. Erw’erbsbe- j 
schränkung bei (aus d. berufsgenossenschaftl. j 
Genesungshause in Unter-Barmen) 99. 

Facialislähmung, operative Behandlung 89. 

— Musklelplastik bei 360. 

Fascia transversalis, Bedeutung bei der Bruch- j 
anlage 201. — Verhältnis zum Leistenkanal 
199. | 

Fettembolie, prophylaktische u. therapeu- i 
tische Massnahme bei 347. — experimentelle | 
Untersuchungen über 347. 

Fettgewebsnekrose, subkutane,Entstehung | 
347. 

Fingerkrepitation, Quinquaudsche, Abliän- 
jgigkeit vom Potatorium 357. ! 

Fingerverletzungen, Luxation, irreponible ; 
des Zeigefingers im Metacarpo-Phalangeal- 
elenke 181. — Schussverletzung des linken 
leinen Fingers 180. 

Fissuren, spirale der Tibia bei kleinen Kin- i 
dem, Entstehungsmechanismus 157. 

Frakturen, Atlas und Grundriss der trau¬ 
matischen (Bespr. i 27. — Behandlung ders. , 
mit Massage u. Bewegung 179, mit Nagel¬ 
extension 149. 150, mit Streckverbänden 14S. 

— Behandlung solcher während der Jahre 
1908—1910 im Katharinenhospital Stuttgart 
317. — des Fersenbeins, Prognose u. Archi¬ 
tektur längst geheilter 33. — Heilungsvor- 

f änge solch, im Röntgenbild 148. — am oberen 
lumerusende, Kasuistik 97. — des Kehl- 1 
kopfs, Symptome 1S4. — der Kiefer, Be¬ 
handlung 317. — der Malleolen, Behandlung 
149. — der Orbita, Entstehung u. Kompli- ; < 


kationen 46. — des Radius, Folgen ders. 7. 

— der Schädelknochen, Nachuntersuchungen 
44; des Schädeldachs bei Kindern im Rönt¬ 
genbild 82. — spontane der Tibia mit Arthro¬ 
pathie des Fussgelenks 147. — typische beim 
Rodelsport 157, bei Skiläufern 156. — des 
Unterschenkels, operative Behandlung 317. 

— blutige Vereinigung der Knochenend eil 
bei 41. 

Fremdkörper im Auge 50. 57.386—389, Ex¬ 
traktion 56. 387. — im Bruchdarm als Ursache 
schwerer Komplikationen 118. — im Darm: 
Nadel im Duodenum durch Enterotomie ent¬ 
fernt 114. — in den oberen Luftwegen, Extrak¬ 
tion mittels Bronchoskopie 92.184. — in den 
Lungen u.ihre Extraktion 92. — im Magen 111: 
verschlucktes Gebiss, auf natürlichem Wege 
abgehend 111.112, verschluckte StaklnadeTn 
durch Laparotomie entfernt 187. — in der 
Nase, Veranlassung zu Rhinitis 183. — im 
Ohr u. ihre Entfernung 58. — in der Speise¬ 
röhre 110: verschlucktes Gebiss 110. 111. 

Fussabdrücke zur Begutachtung von Funk¬ 
tionsstörungen der unteren Extremitäten 107. 

Fussgelenk, Tuberkulose: orthopädische Be¬ 
handlung 183. 

Fussverletzungen, Frakturen der Metatar¬ 
salknochen u. ihre Behandlung mit der elasti¬ 
schen Klebrobinde 157. — Luxationen im Lis- 
francschen Gelenk, Diagnose u. Behandlung 
323. 

Fussverluste nach Unfällen, Erwerbsfahig- 
keit nach solchen 238. 239. 

Gallenblasenkrebs nach Unfall 368. 

Gallensteine, Abgang durch den Darm nach 
Trauma 114. 

Gangrän, metatraumatische angioneurotische 
des Zeigefingers 290. 

Gebärmutter, Blutungen ders., Behandlung 
mit Röntgenstrahlen 124. 125. — Rückwärts¬ 
lagerung durch Unfall, Bewertung u. Begut¬ 
achtung 328. — Vorfall ders. u. dessen Be¬ 
wertung in der Arbeiterversicherung 328. 

Gefässverletzungen bei Frakturen 95. 96. 

— Indikationen für Naht bei 185. 

Gehirn, Cysticerken in dems. 85. — Kon¬ 
tusion dess. mit schweren nervösen Allge¬ 
meinerscheinungen 85. — Schussverletzun¬ 
gen 349, der vorderen Zentral Windung des 
Grosshirns 350. — Stichverletzung mit Ein¬ 
heilung der abgebrochenen Messerklinge ohne 
Beschwerden So. 

Gelenkhydrops, rezidivierender, Ätiologie, 
159. 

Gelenkkörper, freie im Ellbogengelenk, Ent¬ 
stehung 180. 181. — im Kniegelenk im An¬ 
schluss an Trauma 319: auf den Recessus 
subfemoralis beschränkte Bildung 181. 

Genesungshaus, berufsgeuossenschaftliches 
in Unter-Barmen: Zusammenstellung ent¬ 
schädigungspflichtiger Betriebsunfälle 99. 

Genitalien, Hämatome der äusseren weib¬ 
lichen durch Trauma 125. — Sehindung der 
männlichen, plastische Deckung 123. —Vor¬ 
fall der weiblichen: Bewertung in der Ar- 
beiterversicherung 328; u. Hernienbildung 
der weiblichen infolge einer alten Beeken- 
verletzung 125. 

Geschwülste, Begutachtung als Unfallfolge 


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IX 


108. — Behandlung maligner mit de Forest- 
scher Nadel u. Röntgennachkur 178. 

Geschwüre im Gesicht, absichtlich erzeugt 
von einer Hysterischen 29u. — trophoneuro- 
tische im Bereich des Ischiadicus nach Kon¬ 
tusion der Lendengegend 89. 

Gesichtsatrophie, halbseitige, Beziehungen 
zu Trauma 359. 

Gesichtsverletzung mit erheblicher Be¬ 
schränkung des Kauens durch Vernarbung 

109. 

Gewerbeverletzungen bei Maschinenarbei¬ 
tern 145. 

Glykosurie, alimentäre bei chronischer Ente¬ 
ritis 115. — vorübergehende bei phlegmonö¬ 
sen Erkrankungen 345. 

Granulationen, Einfluss gepulverten Argent. 
nitric. auf das Wachsthum 61. 

Gutachten, ärztliche über Aortenruptur durch 
Muskelanstrengung 94. — Berechnung für 
ein vom Schiedsgericht gefordertes 64. — 
über Erkältungsätiologie der multiplen Skle¬ 
rose 353. — über Gallenciasenkrebs nach Un¬ 
fall 368. — über Kinderlähmung, epidemische 
u. Trauma 244. — über Magenkrebs nach 
Lendenwirbelfraktur 303. — über Tod als 
Unfallfolge 102. 

— Obergutachten über Osteomyelitis chronica 
als Unfallfolge 361; über den Zusammen¬ 
hang plötzlichem Todes mit früheren Blitz¬ 
unfall 141. 143. 

Hämatome, traumatische der Vulva u. Va¬ 
gina, Entstehung u. Behandlung 125. 

Hämophilie, Behandlung durch subkutane 
Seruminjektion 32. 

Halswirbel, Brüche 152. 

Handgelenk, Ankylose dess. mit Mobilisie¬ 
rung der Gelenke zwischen den beiden Reihen 
der Handwurzelknochen 320. 

Hand verletz ungen im gewerblichen Ma¬ 
schinenbetrieb 145. — subkutane der Hand¬ 
wurzel 154. 

Hand Verluste bei Unfällen, Erwerbsfahigkeit 
bei 235. 236: bei beiderseitigem 65. 

Handwurze 1 knochen, Frakturen: Diagnose 
u. Therapie 154. — seltene Verletzungen ders. 
im Röntgenbild 318. 319. 

Harnblase, Abreissung von der Symphyse 
durch Beckenkompression 121. — Fremd¬ 
körper in ders. (seltene) 122: in der weib¬ 
lichen, von aussen hineingelangt 328. — Rup¬ 
turen ders., Pathologie 121. 122; durch Rück- 
wärtsfallen bei gefüllter 291. 292. 

Harninfiltration als Unfallfolge begutachtet 

283. 

Harnröhre, Defekte ders. u. ihre Behandlung 
durch freie Fascienplastik 295, durch Mobili¬ 
sation u. Naht 327, durch Überpflanzung von 
Wurmfortsatz 327. — Ruptur durch direkte 
Verletzung 295, zirkuläre durch seitliche 
Beckenkompression 121. — Stenose, trauma¬ 
tische u. ihre Bewertung bei Betriebsunfällen 


Hauttransplantation nach Thiersch bei 
Desinfektion des Operationsfeldes mit Jod¬ 
tinktur u. Nachbehandlung mit heisser Luft 
346. 

Heilbehandlung bei den Versicherungsan¬ 
stalten u. zugelassenen Kasseneinrichtungen, 
Statistik d. K.-V.-A. für 1905—1910 315. 

Hernie de violence, Entstehung 224. — 
Nachweis ders. 220. 

Hernien in Bauchnarben u. ihre Ruptur 118. 

— nach Beckenbruch, Behandlung 117. — 
Fremdkörper im Bruchinhalt als Ursache 
schwerer Komplikationen 118. — der Leisten¬ 
gegend, Entstehung u. Begutachtung 193. 215. 

— H. properitonealis, patholog. Befund bei 
der Operation 326; subdiaphragmatica inter- 
costalis durch kongenitale Ausstülpung des 
Peritoneum parietale 326. — traumatische 
215. 218. 219: Entstehung 224. — vaginale, 
Diagnose 206. 

Herpes zoster ophthalmicus nach Trauma 375. 

Herzkrankheiten im Anschluss an ein 
Trauma 93. 

Herzverletzungen, Naht ders. 94. 290. 291. 

— Rupturen u. deren Komplikationen 93. 
185; des rechten Vorhofs 185. — Schussver¬ 
letzungen, Behandlung 94. 185. — statistische 
Angaben 290. — Stichverletzungen 94, durch 
Nadel 290. 291. 

Hinken, intermittierendes im Anschluss an 
Erkältung 181. — Erblassen des Fusses nach 
selbsttätigen Bewegungen 358. 

Hirnbrü che, Ansichten über die Entstehung 84. 

Hirngeschwülste, ätiologische Bedeutung 
des Trauma 263. — Cyste nach Trauma u. 
ihre operative Behandlung 350. 

Hirschsprungsche Krankheit, Veranlas¬ 
sung zu Achsendrehung des Sigmoideum 227. 

Hodengeschwülste im Anschluss an Trauma 
296. 

Hodenvorfall durch Verletzung des Scrotum, 
Behandlung 123. 

Hornhaut des Auges, Entzündung, inter¬ 
stitielle u. Trauma 382, parenchymatöse nach 
Verletzung 49. 382. — Leukom, zentrales u. 
arazentrales: Sehschärfe u. Erwerbsfähig- 
eit bei 58. — Marmaroconiosis ders. 58. — 
Narben ders.: Sehstörungen bei 54. — Ring¬ 
abszess ders. 49. 

Hornhautgeschwüre, Bakterienbefund 378. 

Hüftgelenkkontraktur bei Abmagerung der 
Streckmuskeln der Hüfte 329. 

Hydronephrose, Ruptur u. ihre Behandlung 
119: einer angeborenen 295. — Trauma als 
veranlassendes Moment 295. 

Hyg iene, Monatsschrift d. internationalen Aus¬ 
stellung (Dresden 1911) 107. 

Hyperidrosis, zirkumskripte mit Ageusie auf 
traumatischer Basis (Läsion der Chorda tym- 
pani) 359. 

Hypophysis, Geschwülste in der Gegend 
ders. (Diagnose) 264. 


123. 

Hautdesinfektion mit Joddampf 287, mit 
Jodtinktur nach Grossich 287, vor Operationen 
286. 

H autentzündung durch Bearbeitung von 
Satinholz, Beurteilung als Gewerbekrankheit 
(nach R.-V.-A.) 190. 


Ileosakralgelenk, Tuberkulose im Anschluss 
an Trauma 15. 

Influenza, Tod durch eine auf der Dienstreise 
zugezogene (Entscheidg. des Reichsgerichts) 
128 . 

Jochbeinfraktur, zur Therapie ders. 151. 


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X 


Jodtinktur als Desinfektionsmittel beim Ope¬ 
rieren 60. 

Iridocvclitis traumatica 383: Lymphocvtose 
bei 383. ' 

Iriskolobom durch traumat. Ablösung des 
Ciliarkörpers 55. 

Iritis, papulöse u. gummöse, Beziehungen zu 
einem Trauma 51. 

I rr es ein,direktes primäres traumatisches 84.85. 

Ischias, Behandlung mit epiduralen Injektio¬ 
nen 91. 360. 374. 

Kardiospasmus nach Trauma, Behandlung 
mit Dehnungssonde 187. 

Kehlkopf, Bruch dess. 184: des Aryknorpels 
durch Fusstritt 291. — Verengerung trauma¬ 
tischen Ursprungs 92. — Verschiebung dess. 
durch Lungenspitzenschrumnfung 1S4. 185. 

Keratitis interstitialis u. Trauma 382, pa- 
renchymatosa nach Trauma 49. 382. 383. 

Kieferbrüche u. ihre Behandlung 317. 

Kinderlähmung, epidemische, Einfluss eines 
Trauma (Gutachten) 243. 

Kniegelenkschmerz, Beziehung zu der Ab¬ 
magerung der Streckmuskeln des Oberschen¬ 
kels 329. 

Kniegelenk verletz ungen, Luxationen, will¬ 
kürliche u. habituelle 181. 182; der Knie¬ 
scheibe 182; s. auch Patellarluxationeu. — 
des Meniscus, Behandlung 321. 322. — ope¬ 
ratives Verfahren bei solchen nach Kirschner 
322. — Quetschung des Knies mit folgender 
eitriger Meningitis"u. Tod als mittelbare Un¬ 
fallfolge 242. 

Knie Versteifung, Behandlung 181. 

Knochen, abnorme Brüchigkeit u. ihre Ur¬ 
sache 146. 147. — syphilitische Erkrankungen, 
Röntgenbild ders. 31. 

K n o c h e u cy s t e u 285. — am Kllenbogengelenk, 
Röntgenbild 181. 

Knoche nein pflanzung, Einheilung eines 
lebendfrischen u. eines toten ausgexochten 
Khochenstücks 147. 

Knochen Vereinigung, operative u. ihre 
Technik 41. 

Knöchelbrüche, Behandlung 149. 

Körperverletzung, vorsätzliche mit töd¬ 
lichem Ausgaug im Betrieb als Unfall (Ent¬ 
scheid^. des R.-V.-A.) 190. 

Kollargol bei septischen Prozessen 345. 

Kontrakturen, Behandlung in den grossen 
Bierschen Saugapparaten 158. 

Kontusionskatarakt 394. 

K op fv e r l e t z u n ge'n, Druckerhöhung der Hirn - 
rückeninarksftüssigkeit bei 88. — Neurosen 
infolge organischer Veränderungen 265. 

Kreislauf, plötzliche Unterbrechung beim 
Menschen u. deren Folgen 344. 

KriegsChirurgie, Bedeutung der Nagelexten¬ 
sion für 141». 

Krisen, gastrische. Beeinflussung durch Lei¬ 
tung s a n ä s t h e s i e 353. 

Krüppelfürsorge, internationale Ausstellung 
für 32. j 

L a b y r i n t li e r s c h ii 11 e r u n g, Svmptome 394. 

Lähmung des Muse, cucullaris durch Ope¬ 
ration geheilt Sl». — späte des Uluaris im 
Anschluss an einen Unfall 13. — traumatische 
<b*s Plexus brachialis 560. 


Leberverletzungen, Embolie durch 113. — 
Symptome u. operatives Verfahren bei 326. 

Leistenbrüche, Entschädigung bei 221. — 
Eutstehung u. Begutachtung 193, trauma¬ 
tischer 224. 

Lendenwirbelfrakturen 152. 153. 

Leukämie, ursächlicher Zusammenhang mit 
Trauma 335: Endurteil 340. 

Ligamentum inguinale externum, Zustande¬ 
kommen 195. 

Linse des Auges, spontane Luxation 52. — 
Verletzung durch Eisensplitter, ohne Cata¬ 
racta traumatica 386; Therapie 50.386.387. — 
Trübung im Anschluss von Hornhautverletzung 
durch Salzsäure. 385. 

Lipome, Trauma als Ursache ders. 264. 

Lisfrancsches Gelenk, Luxationen dess., 
Diagnose u. Therapie 323. 

Littlesche Krankheit, Grundsätzliches zur 
Behandlung ders. 89. 

Luftwege, obere, Bedeutung der direkten 
Untersuchung bei Kindern 91. — Fremd¬ 
körper in dens. 184: Bronchoskopie bei 92. 

Lumbago traumatica, Röntgenbefund bei 153. 

Lumbalpunktion, Indikationen u. Kontra¬ 
indikationen 88. — plötzlicher Tod durch 
Gehirnblutung bei 354. 355. 

Lungen, Fremdkörperextraktion aus dens. 
mittels Bronchoskopie 184. — Hernie ders. 
im 6. Intercostalraum nach Trauma, Behand¬ 
lung 324. — Rupturen u. ihre Behandlung 
184. 185: durch Naht 93. — Schussverletz- 
ungen, operative Behandlung 92. 

Lungenarterie, Naht nach Schussverletzung 
291. 

Lungenentzündung nach Brustquetschung 
304. — plötzlicher Tod bei ders. auf der 
Betriebsstätte (Entscheidung des R.-V.-A.V127. 

Lungentuberkulose, Zusammenhang mit 
Unfall 109. 

Luxationen, Atlas u. Grundriss von Helfe- 
rich über 27. — der Clavicula am akromialeu 
Ende 159; willkürliche 159. — der Finger 
181: des Zeigefingers, irreponible im Meta- 
carpo-Phalangealgelenk 181. — im Kniege¬ 
lenk, willkürliche u. habituelle 181. 182. — 
der Kniescheibe 182. — im Lisfrancschen Ge¬ 
lenk, Kasuistik 323. — Prognose der Luxatio 
humeri u. L. autibrachii posterior 320. — im 
Schultergelenk, doppelseitige traumatische 
160; Reposition frischer 319. — der Tränen¬ 
drüse 381. — des Wadenbeinköpfchens 183. 

Lymphocytose bei Iridocyclitis traumatica 
383. 

Lymphorrhagie im Fundus des Auges bei 
Schädelbruch 376. 

Lymphosarkom der Bronchialdrüseu mit 
sekundärer Kompressionsmyelitis nach schwe¬ 
rem Brusttrauma 129: klinische Diagnose u. 
Sekt io ns befand 132. 

Magen, Fremdkörner in dems.: verschlucktes 
Gebiss (auf natürlichem Wege entleert) 111, 
verschluckte Stahl nadeln (durch Laparotomie 
entfernt) 187; Widerstandsfähigkeit des Magens 
gegen 111. — Schussverletzung dess. geheilt 
durch Operation 112. 

Magengeschwür, Fälle traumatischen 112. 

Magenkrebs, Perforation eines solchen in die 
freie Bauchhöhle 324. — Zusammenhang mit 
Lendenwirbelfraktur 297. 


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XI 


Malaria, Milzexstirpation bei 118. j 

Magnetextraktion von Eisensplittern aus 
dem Auge 386. 387. j 

Marmaroeoniosis der Hornhaut des Auges 
.-> 8 . ] 

Massage bei Unfallfrakturen 179.— Verwen¬ 
dung der Wasserdruckmassage in der inneren 
Medizin 348. — Zabludowskis Technik ders. 
284. 

Masturbation per rectum, tödliche Verletzung 
durch 116. 

Me ckanotherapie, eine medico-raechanische 
Universaleinrichtung für die oberen u. unteren 
Extremitäten 61. 

M cd ian us ver 1 e t zii ng, Lähmungserscliei- 

nungen 90. 

Medizin, soziale, Lehrbuch für (Bespr.) 177. 
178. 

Medulla oblongata, traumatische Erkran¬ 
kung (Symptome) 87. i 

Meningitis, eitrige nach Kniequetschung, ! 
Tod als mittelbare Unfall folge 242. — trau- j 
matisehe primäre u. sekundäre 349. — zirkum- | 
skripte an der Hirnbasis durch Cysticercus 85. j 
Meningocele traumatica spuria, epileptische j 
Anfälle durch 348. j 

Meniscus Verletzungen, operative Behänd- ; 
lung 321. 322. 

Metatarsus, Frakturen u. deren Behandlung 
mit elastischer Klebrobinde 157. 
Miliartuberkulose, akute als Umfallfolge 
255. 

Milzbrandkarbunkel des oberen Augenlids, 
Ursache von Sehnervenatrophie 376. ; 

Milz Verletzungen, Blutstillung durch Spien- ! 
ektomie 110. — Rupturen, subkutane trau- i 
matisehe: Heilungsresultate 293. 294; bei j 
Morbus Banti 22S; Splenkktomie bei 118. 
119. 326. 327. | 

Muskelsarkom, Fall von traumatischem am j 
Oberschenkel 79. 

Myome des Uterus, Röntgenbehandlung 124. 1 

Magelextension der Frakturen 150. — Be¬ 
deutung für die Kriegschirurgie 149. 

Naht, primäre der Lunge bei Ruptur 93. — | 
späte des Nervus ulnaris 374. — der Wunden ! 
mit Pferdehaar 60. .. j 

Narkose durch intravenöse Atherinjektion 145. I 
— Herzstillstand in ders. u. Wiederbelebung 
344. — mit verkleinertem Kreislauf 343. 
Nase, Fremdkörper in ders. 183. 
Nebennierenextrakt, wirksames Prinzip in 
Verbindung mit Lokalanästhesie 344. 
Nephritis, traumatische u. ihre Feststellung 
294. 

Nervenkrankheiten nach Unfällen, Vorträge 
über Begutachtung 43. 44. j 

Netzhaut des Auges, Ablösung, hämorrhagische 
19, bei exzessiver Myopie (Begutachtung) 391. 
— Blutungen in ders. 48. — Lymphaustritte 
in dies, nach Schädelverletzung 375. 
Netztorsion u. Netzeinklemmung, Entstellung 
u. operative Behandlung 325. I 

Neuritis des Nerv, suprascapularis im An¬ 
schluss an akuten Gelenkrheumatismus 360, 
professionelle 375. 

Neurosen, traumatische, Augenrauskel- 
liihmung bei 50. — Kapitalabfindung bei solch, i 


in Italien und Notwendigkeit einer klinischen 
Beobachtung 91. 

Nieren, pararenale Blutungen 119. — Insuffi¬ 
zienz nach Trauma 120. 121. 

Nieren Verletzungen, Nierensteine als Folge 
einer solch. 120. — Ruptur der rechten durch 
Prellung des Bauches (operatives Verfahren) 
120. — subkutane, Indikation zu operativem 
Eingreifen 294. 

Oberarmbrücbe, Fall eines spontanen ohne 
Unfall 179. — im Collum chirurgicum, Be¬ 
handlung mit Extensionssehiene 153. — am 
oberen Humerusende^ Kasuistik 281. 
Oberkieferbrüche, Ätiologie u. Vorkommen 
151. — Giförinscher transversaler 151. 
Oberschenkel. Amputation nach Unfällen, 
Erwerbsfähigkeit nach ders. 241. — Sarkom u. 
dessen operative Entfernung 30; traumatisches 
der Muskulatur 79. 

Obersclienkelbrüche, Behandlg. veralteter 
durch Nagelung nach Steinmann 273. — iso¬ 
lierte Abrissfraktur des Trochanter minor 

S iudloffsches Symptom) 153. 154. — eines im 
nterschenkel amputierten Beines, mit Ver- 
># kürzung geheilt 159. 

Ödem, hartes traumatisches des Handrückens 
346. 

Ohr, Blei in dems. 393. — Elephantiasis durch 
Misshandlung 58. — Fremdkörper in 58. — 
Funktionsprüfung dess. 392, nach Schwabach 
bei intrakraniellen Veränderungen 60.— Funk¬ 
tionsstörungen dess. nach Schädeltrauma 59. 
— Labvrintherschütterung 394. — Schuss¬ 
verletzungen dess. 58. 59. — Trommelfellruptur 
dess. 59, durch Blitzschlag 393. — Unfallver- 
letzungen dess., Begutachtung 391. — Vesti¬ 
bularisprüfung dess. 394. 

Operation smäntel mit Trikotärraelverschluss 
345. 

Ophthalmie, sympathische 383.384.—Behand¬ 
lung 48, mit Salvarsan 383. — Entstehung 47. 
— Pathogenese 48. 383. 

Orbita, Frakturen: Skleralrupturen durch 46. 
— Luftemphysem ders. u. seine Beziehungen 
zum tramat. Enophthalmus 381. — Schuss¬ 
verletzung mit ringförmiger Trübung der vor¬ 
deren Linsenfläche 49. 

Orthopädie, Unfälle u. Komplikationen bei 
orthopädischen Operationen 287. 

Osgrod • Schlattersche Krankheit nach 
Trauma beim Fussballspiel 157. 
Osteomalacie, Erfolge mit Adrenalininjek¬ 
tionen 146. 

Osteomyelitis, akute des Brustbeins 179. — 
chronische als Unfallfolge 361. 
Osteopsathyrose, idiopathische 179, bei einem 
Geschwisterpaar, Symptome 146. 147. — Ober* 
sehenkelbruch durch geringfügiges Trauma 
infolge solch. 146. 

Otitis media, Chirurg. Komplikationen 392. 

Pankreascysten, Entstehung u. Formen 293. 
— Krankheitsbilder 114. — Pseudocyste auf 
traumatischer Basis 293. 

Panophthalmie, ektogene 378. — durchSub- 
tilis-Infektion nach Hackensplitterverletzung 
50. 

Paralyse, progressive, Begutachtung als Un- 
folge 357. — Dienstbeschädigung durch 357. 


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XU 


Patellarfraktur im Rückfall, Entscheidung 
betr. Entschädigung 182. 183. 

Patellarluxationen nach Trauma, Krank¬ 
heitsfälle 182. 

Patellarreflex, Auslösung dess. (zweck¬ 
mässige Methode) 355. — springender u. 
schnellender bei Neurosen 355. 

Penisquetschung u. deren Behandlung 2%. 

Perimeter, Gesichtsfeldumrisse 390. 

Periostverletzung, Bildung von Pseudo¬ 
kallus an der verletzten Stelle 147. 

Peritonitis, gynäkologische Formen 124. — 
posttraumatische bei bestehender typhöser 
Cholecystitis 115. 

Perityphlitis, Darm Verschluss bei ders. u. 
seine Verhütung 292. 293. 

Pfählungsverletzungen, Einteilung u. dia- | 
gnostisch beachtenswerte Symptome 116. — j 
m der Schwangerschaft mit günstigem Aus- ! 
gang 124. 

Placentarablösung, vollständige nach Unfall 
124. 

Plastik der Dura mater, experimentelle Ver¬ 
suche 83. — bei Facialislähmung mit Mus¬ 
keln 360. — der Harnröhre bei Defekten mit 
Fascie 295, mit Wurmfortsatz 327. 

Plattfuss im Röntgenbild 183. 

Plexu9 brachialis, Anästhesierung bei Ope¬ 
rationen an der oberen Extremität 285. — j 
traumatische Lähmung 360. , 

Podagra, operative Heilung durch Arthrek- | 
tomie 319. _ I 

Processus vaginalis peritonei, Ausstülpung i 
203. — Bedeutung des offengebliebenen bei | 
der Bruchbildung 204. 205. j 

Pseudarthrosen, Behandlung mit Extension 
157, operative 147. — der intrakapsulären 
Schenkelhalsbrüche 155. 

Pseudocyste des Pankreas nach Trauma 293. 

Radialislähmung nach Oberarmbruch, Ent¬ 
stehung u. Therapie 90. 

Radiusfrakturen, Behandlung 149. — u. ihre 
Schicksale 7. 

Raub an fall eines Monteurs im Eisenbahn¬ 
abteil als Betriebsunfall (Entscheidg. des 
R.-V.-A.) 190. 

Ravnaudsche Krankheit, Ätiologie ders. 
289. 290. 

Rechenversuche an Gesunden u. Unfall¬ 
kranken nach der Methode der fortlaufenden j 
Addition 375. ; 

Reichsgerichtsentscheidung über Tod 
durch eine auf der Dienstreise zugezogene 
Influenza 128. j 

Reichs versicherungsamt, Entscheidun¬ 
gen bei Arm Verletzungen 68, über Auf¬ 
hebung einer rechtskräftigen Rentenfeststel¬ 
lung nach § S3 Abs. 2 des G.-U.-V.-G. 188; 
über Ausschluss der Verjährung bei Leiden 
durch mehrere gleichartige, länger zurück¬ 
liegende Unfälle 189; über Bewertung der 
Einäugigkeit 190; über Entschädigung bei 
Aputationen des Unterschenkels 239—342, des 
Vorderarms 236—238; über Fussvcrluste 238. 
239; über Grenze zwischen Betriebsgang u. 
Weg zur Arbeit 188; über Hand Verluste 235. 
236; über Hautentzündung durch Bearbeitung 
von Satinholz 190; über vorsätzliche Körper¬ 
verletzung mit tödl. Ausgang im Betrieb 199; 


über Recht der Berufsgenossenschaft einer 
Renten änderung bei eingetretener Besse¬ 
rung 189; über Tod durch Lungenentzündung 
auf aer Betriebsstätte 127, durch Schlaganfall 
infolge ungeeigneter Behandlung im Kranken¬ 
haus 127, durch Sturz in eine Grube infolge 
Schwüclieanfall 190; durch Zuckerharnruhr 
infolge Schrecks 189; über Unfall ausserhalb 
der Betriebsstätte 188; über Unfall des Ver¬ 
letzten auf der Reise zu einer Sitzung zwecks 
Feststellung der Entschädigung 190; über 
Verantwortlichkeit eines Unternehmers für 
einen angestellten u. behördlich anerkannten 
Schiessmeister gegenüber der Berufsgenossen¬ 
schaft 188. 189; über Verletzung durch 
räuberischen Überfall eines auf der Reise be¬ 
griffenen Monteurs 190. 

— Statistik der Heilbehandlung bei den Ver¬ 
sicherungsanstalten u. zugelassenen Kassen¬ 
einrichtungen für 1905—1910 315. 

Rentenänderung durch die Berufsgenossen- 
schaft bei eingetretener Besserung (Ent¬ 
scheidg. des R.-V.-A.) 189. 

Rentenberechnung bei Gewährung einer 
Hiltlosenrente an land- u. forstwirtschaftl. 
Arbeiter 63. — bei einer Rentenentziehung 
gemäss § 47 Abs. 1 des Invalidenversiche¬ 
rungsgesetzes 64. 

Rente nfeststellung, Aufhebung ein er recht*- 
kräftigeu nach § 83 Abs. 2 des G.-U.-V.-G. l ss . 

Retroflexio uteri, Bewertung für die all¬ 
gemeine patholog. Auffassung u. für die Be¬ 
gutachtung bei Unfällen 328. 

Rindenblindheit, passagere durch Commotio 
cerebri 46. 47. 

Rippen, traumatische u. nicht traumatische 
Veränderungen ders. im Röntgenbild, Be¬ 
urteilung 153. 

i Rippengeschw T ülste, Formen, Diagnose u. 

j Therapie 30. 

I Rodelverletzung, typische 157. 

Röntgendiagnostik*, Kompendium (Bespr.» 
263. 

Röntgengeschwür, typisches, Rezidiv nach 
Exzision 31. 

Röntgenographie der Augenhöhle (Bilder) 
46. — diagnostische Bedeutung bei der Be¬ 
gutachtung von Unfallverletzten 316. 347. 34S. 

— innerer Organe, Vorlagerung ders. bei 112. 

— ausgedehnte Schädigung durch solche 2S9. 

Röntgentherapie, Einschränkung der opera¬ 
tiven Eingriffe bei Uterusblutungen u. -My¬ 
omen durch 125. 

Rückenmarksgeschwülste, ein erfolgreich 
operierter Fall 354. — extradurale metn- 
statische, operative Entfernung 146. 

Rückenmarksverletzungen, Bauchdecken¬ 
spannung bei 355. 

| Rückenmarks wurzeln, traumatische Läsion 

; mit trophoneurotischen Geschwüren 89. 

j Sachverständige, ärztliche, Wahl bei den 

! Schiedsgerichten für Arbeiterversicherung 62. 

Salvarsan, Behandlung maligner Tumoren 

I mit 146. — Versuche mit dems. bei sympath. 
Ophthalmie 383. 

Sandbad, steriles zur Saugbehandlung in¬ 
fizierter u. infektionsverdächtiger Wunden 315. 

Sarkome des Auges nach Trauma 29: der 
Chorioidea 29. 3u, der Muskeln 53. 54. — 





w r/j 


XIII 


traumatische Entstehung ders., Bedingungen 
108. — des Oberschenkels 30: der Muskeln 
nach Trauma 79. 

Schädel verletz ungen, Alexie infolge solch. 
35< i. — Augenaffektionen nach 375. — Dämmer¬ 
zustände nach 353. — Deckung der Defekte 
bei 44. — Epilepsie nach 351. — Frakturen 
des Schädeldachs (Deckel frakturen) 348: ope¬ 
rative Behandlung 348. 349; bei Kindern im 
Röntgenbild 82; Nachuntersuchungen bei 44. 

— vom Gaumen aus, plötzliche einseitige Er¬ 
blindung 380. — Schwerhörigkeit nach 59. — 
Spätapoplexie nach solch. 351. — Trepanation 
bei penetrierender Schussverletzung 82. 

Schenkelhalsfrakturen bei jugendlichen 
Personen 154. 155. — Pseudarthrose der intra- 
kapsulären 155. 

Schiedsgerichte, Beweis Würdigung ders. 391. 

Schlangenbiss, Hirnerscheinungen nach 
Kreuzotterbiss 84. 

Schlüsselbeinverrenkungen, ein Fall von 
L. supraspinata 159. — willkürliche 159. 

Schultergelenk, Arthritis 180: bei Syringo¬ 
myelie 160. 

Schulterverrenkung, doppelseitige trauma¬ 
tische 160. — Repositionsverfahren, schonen¬ 
des bei frischer 319. 

Schussverletzungen des Auges 56. 57. 377. 

— der Bauchhöhle u. ihre Behandlung 112. 
113; penetrierende ohne Organverletzung 292. 

der Brust- u. Bauchhöhle, chirurgischer 
Eingriff bei 110. — des linken kleinen Fingers 
180. — des Gehirns 349: der vorderen Zentral¬ 
windung 350. — des Herzens 181. — der 
Lungen, operative Behandlung 92. — der 
Lungenarterie 95, Naht bei 291. — des Magens, 
Heilung durch Operation 112. — des Ohres 
5S 59. — des Schädels, Trepanation bei 82. 

— des Schläfenbeins mit Ruptur des Seh¬ 
nerven 55. 56. 

chweisshäude u. ihre Behandlung 287. 
cliwerhörigkeit. Prüfung ders. mit Schwa- 
bachschem Versuch bei intrakraniellen Ver¬ 
änderungen 60. — nach Schädeltraumen 59. 

Sehnerv, Aussreissung dess. 54; anatom. Be¬ 
fund bei 55. 56; partielle 55. 380; bei Schläfen- 
*chuss 55; durch Überfall eines Geisteskranken 
55. — Stahlsplitter in 388. 

Sehnervenatrophie, beiderseitige als Folge 
eines Milzbrandkarbunkels des Oberlids 376. 

— nach Kontusion des Bulbus 376. — nach 
Stauungsblutungen 48. 

Seli schärfe bei Hornhautflecken der Augen 
58, bei Hornhautnarben 54. 

Sesambeinfraktur, isolierte am Fuss, Rönt¬ 
genbild 183. 

Sideroskopie u. Magnetoperationen 387. 

Siderosis bulbi des Auges, Magnetopera¬ 
tion 386. 

Skalpierungen, totale, Komplikationen u. 
Therapie 346. 347. 

Sklerose, multiple, ätiologische Bedeutung 
der Erkältung 353. 

Spätapoplexie, traumatische 45. 351. 

Spätinen ingitis nach scheinbar überwun¬ 
denem Schädelbruch 83. 

Speiseröhre, Fremdkörper in ders. u. ihre 
Entfernung 110. 

Splenektomie nach Milzruptur u. Malaria- 
lieber 118. 119. 


Spondylolisthesis traumatica 366. 

Sportverletzungen, typische beim Rodeln 
u. Schneeschuhlaufen 31S. 

Star k ström Verletzungen, Res titutionsfol^e 
der körperlichen u. geistigen Storungen 3o6. 

Stauungsblutungen, Augenstörungen durch 
48. 49. 

Stauungspapille nach Wunde des Augen¬ 
höhlenrandes 380. 

Stichverletzungen des Gehirns, Erschei¬ 
nungen u. Verlauf 85. 

Stirnhöhlen, Gesehwülse (Kasuistik) 81. 

Streckmuskeln des Oberschenkels, eigen¬ 
artige Abmagerung ders. u. ihre Beziehungen 
zu dem typischen Knieschmerz u. der typi¬ 
schen Hüftverkrümmung 329. 

Syphilis der Knochen im Röntgenbild 31. 

Syringomyelie von akromegalem Typus 
354. 

Tabes dorsalis, Abadiesches Phänomen der 
beginnenden 353. — gastrische Krisen ders. 
u. deren Beeinflussung durch Leitungs¬ 
anästhesie 353. — Rolle des Trauma bei 
88. 89. 

Tarsoplastik am Augenlid, Methode 52. 

Taubheit, Aufdeckung ein- u. doppelseitiger 
59. — nach Schädeltraumen 59. 

Telephon, Unfälle an dems. u. ihre Verhü¬ 
tung 356. 

Tetanus, Augenmuskelstörungen bei 380. 

Tibiaverletzungen, spontane Fraktur mit 
Arthropathie des Fussgelenks 147. — Fissu¬ 
ren der kleinen Kinder, Entstehung 157. 

Thomsensche Krankheit kombiniert mit 

P rogressiver Muskeldystrophie 359. 

oraxkompression, .. Sehnervenatrophie, 
Netzhautblutungen u. Ödem infolge ders. 
48. 49. 

Thorax Verletzungen mit Beteiligung der 
Bauchhöhle, chirurgisches Vorgehen bei 
110 . 

Thymusdrüse als Ursache plötzlichen Todes 
durch Kompression der Nachbarorgane 109. 
Tod durch Lungenentzündung auf der Betriebs¬ 
stätte (Entscheidung des R.-V.-A.) 127. — 
plötzlicher durch die Thymusdrüse 109; Zu¬ 
sammenhang mit einem früheren Blitzunfall 
141. — durch Sturz in eine Grube infolge 
Schwächeaufalls (Entscheidung des R.-V.-A.) 
190. — eines wegen Zchenamputation im 
Krankenhaus untergebrachten Lnfallverletz- 
ten infolge Schlaganfalls durch ungeeignete 
Behandlung (Entscheidung des R.-V.-A.) 127. 
Tränendrüse, Luxation nach Eindringen 
eines Fremdkörpers in der Augengegend 
376. 

Transplantationen nach Thiersch, Schleier¬ 
verband nach 61. 

Trepanation des Schädels wegen Epilepsie, 
Resultate 351. 352. 

Trichobezoar mit Ulcus ventriculi, Opera¬ 
tion 187. 

Tromm ei feilruptur durch Blitzschlag 393. 

— traumatische, Ohr- u. Hörbefund bei 59. 
Trophoneurose der Haut im Anschluss an 
grossen Schreck 290. 

Tuberkulose, chronische innerer Organe mit 
Verletzung kombiniert 119. — des Fusscre- 
lenks, orthopädische Behandlung 183. — des 


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XIV 


Ileosakralgelenks, Zusammenhang mit Trauma 
15. — des Oberschenkels nach vereiterter 
Fraktur bei latenter Lungenspitzen tuber¬ 
kulöse 31. — u. Unfall, Begutachtung 167. 

Uberfahrung eines Bahnwärters in trunke¬ 
nem Zustand auf seiner Strecke keine ent- 
schädigungspflichtige Folge (Entscheidg. des 
R.-V.-A.) 190. 

Ulnaris, Spätnaht dass. 374. 

Ulnarislähmung bei Glühlichtarbeitern 90. 
— späte im Anschluss an einen Unfall 13. 

Ulnarisluxation, angeborene am Ellenbogen 
bei einem Soldaten mit Reizerscheinungen 
nach einem Trauma 90. 

Unfall auf einem Betriebsgang, Unterschied 
von Unfall auf dem Weg zur Arbeit (Ent¬ 
scheidung des R.V-A.-.) 188. — ausserhalb 
der Betriebsstätte, Beurteilung 188. — eines 
Verletzten auf der Reise zu einer Sitzung 
zwecks Feststellung der Entschädigung als 
nicht entschädigungspflichtige Folge (Ent¬ 
scheidung des R.-V.-A.) 190. 

Unfallfolgen, Tod als solche u. seine Be¬ 
gutachtung 102. 

Unfallkrüppel, geeignete Berufe für 6. 

Unfallneurosen, Beurteilung ders. 265. — 
rein funktioneller Natur mit seelischer Er¬ 
schütterung 91. — S. auch Neurosen, trau¬ 
matische. 

Unfallpraxis, ein Beitrag zur Entstehung 
der Tuberkulose des Ileosakralgelenks aus 
ders. 15. 

Unfalltatsache, Feststellung aus den Ergeb¬ 
nissen der Sektion 178. 

Unfallverletzte, Anstalten zur Erlernung 
eines neuen Berufs für 288. — Begutachtung 
mittelst Röntgenaufnahme 316. 

Unfallversicherungsgesetz, kanadisches 
u. die Rolle des Arztes dabei 126. 

Unterkieferbruch, querer, Verband beilöl. 

Unterleibsbrüche in der Armee nach dem 
preussischen Sanitätsbericht 1907/08, Trauma 
als Entstehungsursache 116. — S. auch Her¬ 
nien. 

Unterschenkelamputation nach Unfällen, 
Erwerbsfähigkeit nach 239. 240. 

Unterschenkelbrüche, operative Behand¬ 
lung 317. 

Unterschenkelgeschwür, variköses, opera¬ 
tive Behandlung 96. 

Ureterverletzung mit Fistelbildung opera¬ 
tive Behandlung 228. 


Schiessmeister gegenüber der Berufsgenossen¬ 
schaft (Entscheidg. des R.-V.-A.) 188. 189. _ 

Verbaadlehre Atlas u. Grundriss(Bespr.) 27. 

Verbrennung in gerichtlich medizinischer 
Beziehung 2b8. 

Vergiftung durch Becksche Wismuthpasten- 
behandlung 61. 

Verjährung, Ausschluss bei einem durch 
mehrere gleichartige, länger zurückliegende 
Unfälle entstandenen Leiden (Entschdg. des 
R.-V.-A.) 189. 

Verletzungen, Behandlung 286. 

Versicherungsbehörden der Reichsv.»r- 
sicherung 161: Organisation der Oberver¬ 
sicherungsämter 163, des Rei chs versieh erungs- 
amtes u. der Land es Versicherungsämter 165, 
der Versicherungsämter 161. 

Verstümmelungen der Augen zum Zwecke 
der Militärdienstentziehung 57. 

V erwaltungsrecht,Ent8cheidgn. des R.-V.-A. 
in 188. 

Vitiligo, ein ätiologisch interessanter Fall 
288. — traumatica unilateralis im Gebiet des 
N. trigeminus u. Plexus cervicalis 359. 

Volvulus des Sigmoideum, Beziehungen zur 
Hirschsprungschen Krankheit 227. 

Vorderarmamputation, Erwerbsfähigkeit 
nach solcher 237. 238. 

Wadenbeinköpfchen, Verrenkung durch 
Muskelzug des Biceps femoris 183. 

Wanderniere, Beurteilung der Entstehung 
125. 

Wasserdruckmassage nach Dreuw, Ver¬ 
wendung in der innern Medizin 348. 

Wassermann-Reaktion, Bedeutung für die 
Chirurg. Diagnostik, bes. der Modifikation 
von Stern 10u. 

Wirbelbrüche, seltene der Halswirbel 152. 

— der Lendengegend 152. 153. 

Wirbelsäule, Torsion um ihre Längsachse 

152. — Verletzungen u. traumatische Er¬ 
krankungen 152. 

Wismuthpaste, Becksche, Vergiftung 
durch 61. 

Wörterbuch, medizinisches der deutschen u. 
italienischen Sprache (Bespr.) 81. 

Wundbehandlung, Einfluss von Argentum 
nitric. auf die Granulierung der Wunden 61. 

— mit Joddampf 287. — mechanische Mass¬ 

nahmen bei 286. — Naht der Wunden mit 
Pferdehaar 60. — Schleierverband nach 

Thiersch’schen Transplantationen 61. 


Vaccineinfektion des Auges 378. 
Venenthrombose der Subclavia seltener Ätio¬ 
logie 96. 

Verantwortlichkeit eines Unternehmers für 
einen Angestellten u. behördlich anerkannten 


Zuckerharnruhr als Folge von Schreck¬ 
wirkung 359: bei einem Eisenbahnunfall 
(Entscheidung d. R.-V.-A.) 189.190. — S. auch 
Diabetes mellitus. 

Zwerchfell Verletzungen, Naht ders. 116. 


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UNIVERSITY-QF MINNESOTA- - 



MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

4er Mcchanotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

bcgrQndet Ton 

Dr. H. Blasius, I)r. 6. Schatz, Dr. C. Thleui, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem- Cottbus. 

Nr. I. Leipzig, Januar 1911. XVIII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet. 


Über Berufswechsel Unfallverletzter und Anpassungsschulen. 1 ) 

Ein Vorschlag von Sanitatsrat Dr. Julius Grunewald, 

Spezialarzt für Orthopädie und Meehanotherapie in München. 


Die grosse Mehrzahl der Rentenempfänger unserer staatlichen Unfallver¬ 
sicherung bezieht als Ersatz für den erlittenen Schaden eine Teilrente; den Rest 
der ihnen verbliebenen Erwerbsfähigkeit nutzen sie wirtschaftlich aus; sie arbeiten 
wieder. Ist erst einige Zeit nach dem Unfall verstrichen, sind die Wunden ver¬ 
narbt, die gebrochenen Knochen wieder verheilt und der Schreck überwunden, 
so gilt es für sie, sich aus der Erschlaffung, die die aufgezwungene Trägheit 
notwendigerweise erzeugt, wieder aufzuraffen und wieder zu arbeiten. Denn 
von der Unfallrente können sie durchweg nicht leben, sie beträgt selbst im 
glücklichsten oder vielmehr unglücklichsten Falle, dass der Verletzte seine ganze 
Arbeitsfähigkeit eingebüsst hat, nur zwei Drittel des Arbeitsverdienstes (von dem 
besonderen Falle der Pflegebedürftigkeit abgesehen). Meist erhält der Verletzte 
nur eine mässige Teilrente, deren geringste Quote 10% beträgt. Also heisst 
es wieder arbeiten, ob es nun gut oder schlecht geht. Dieser Zwang ist zweifellos 
von grossem Nutzen. 

Eine ganze Anzahl von Verletzten kann sich aber nicht wieder in die 
Arbeit hineinfinden. Ihre Verletzungen sind derartig, dass sie den alten Beruf 
nicht wieder aufnehmen können. Was soll ein Maschinenschlosser machen, wenn 
er einen Arm verloren, oder wenn eine seiner Hände stark verkrüppelt ist. oder 
ein Maurer nach Verlust eines Beines, oder ein Maler oder Dachdecker, der mit 
einem verkrüppelten Beine nicht mehr Leitern oder Gerüste besteigen kann? 
Ein Mechaniker braucht nur den Daumen zu verlieren, um zu seinem Berufe 
unbrauchbar zu sein. Leute dieser Art sind sehr übel daran; denn das Unfall¬ 
versicherungsgesetz entschädigt nicht den Verdienstausfall, den der einzelne in 
seinem speziellen Falle und seinem speziellen Berufe erleidet, sondern es zieht 
bei der Abmessung der Entschädigungen die Bedingungen des gesamten Arbeits- 

1) Vergl. meine Arbeit: Über Anpassung an Funktionsansfalle nach Unfallverletzungen. 
Arch. f. Orthop., Mechanotlier. Unfallchirurgie. Bd. 11. Heft 1. 


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2 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


marktes in Betracht. Es fragt nicht: Was hast dn als Schlosser oder Mechaniker 
verdient und was kannst du in dieser Eigenschaft jetzt noch verdienen, sondern 
es stellt die Frage: Was kannst du, Verletzter, mit dem dir verbliebenen Rest 
von Arbeitsfähigkeit überhaupt anfangen, wenn du alle überhaupt möglichen 
Arbeitsgelegenheiten ins Auge fassest. Es verlangt, dass der Verletzte, wenn er 
seine alte Arbeit nicht wieder aufhehmen kann, sich selbst wieder eine möglichst 
geeignete neue sucht, und stellt ihn nach einer bestimmten Übergangszeit bezüg¬ 
lich seiner Rente so, als ob er eine solche Tätigkeit schon gefunden hätte oder 
jederzeit finden könne. Diese Auffassung mag auf den ersten Blick hart er¬ 
scheinen, ist aber notwendig, wenigstens wenn man bei dem so sehr bewährten 
Rentensystem bleiben will, und hat sich in der deutschen Unfallversicherung eine 
sichere Stellung erworben. Denn sie ist die Ursache, dass der Verletzte alle 
Kräfte aufbietet, um wieder in seinem alten Berufe, der ihm von vornherein die 
besten Chancen bietet, tätig zu sein und einem Berufswechsel, der sich so leicht 
ohne Nachteile nicht vollzieht, aus dem Wege zu gehen. So kommt es, dass die 
übergrosse Mehrzahl der Verletzten wieder zu ihrer Arbeit zurückkehren und 
es im Laufe der Zeit erlernen, die Schäden, die ihnen der Unfall geschlagen, 
durch Gewöhnung oder Anpassung wieder auszugleichen. Aber immer ist das 
nicht möglich, wie aus obigen Beispielen hervorgeht, und dann ist ein Berufs¬ 
wechsel nicht zu umgehen; denn abgesehen davon, dass die Rente zum Lebens¬ 
unterhalte nicht ausreicht, was durchaus vernünftig ist, liegt es sowohl im körper¬ 
lichen als moralichen Interesse des Verletzten, dass er unter allen Umständen 
lernt, den Rest seiner Arbeitsfähigkeit wieder auszunutzen. Nun ist zwar die 
Mannigfaltigkeit des Arbeitsmarktes eine so grosse und auf die Dauer findet sich 
wohl für jeden, der den guten Willen hat, irgend ein Postchen; aber so recht 
geholfen ist ihm nicht damit; denn erstens ist die Bezahlung meist nur eine ge¬ 
ringe und zweitens ist ein Angestellter dieser Art sehr auf das Wohlwollen 
seines Arbeitgebers angewiesen. Verliert er aus irgend einem Grunde die mühsam 
eroberte Stellung, so beginnt die Suche nach einer anderen von neuem und leicht 
geht die Neigung zu irgendwelcher Betätigung auch dann verloren, wenn sie 
ursprünglich recht lebhaft war. Dazu kommt, dass unter den Verletzten recht 
vielfach tüchtige und regsame Kräfte sich befinden, denen die Lahmlegung 
durch den Unfall das Leben noch ganz besonders verbittert. Leuten solcher Art 
ist auch mit einem kleinen Pöstchen als Ausgeher, Portier, Nachtwächter u. dergl. 
nicht gedient; sie fühlen sich dauernd aus ihrer Bahn gerissen und unglücklich. 

Für Unfallverletzte dieser Art bleibt nur eines: sie müssen umlernen. Sie 
müssen die ihnen verbliebenen geistigen und körperlichen Kräfte in einer ge- 
mässen Weise zu verwenden lernen. Ein Berufwechsel ist von nöten. Ein 
Mensch, dem ein oder auch beide Beine fehlen, kann ein vortrefflicher Mechaniker, 
Maschinenschreiber, Schneider u. dergl. werden. Hat er eine verkrüppelte Hand, 
oder hat er selbst den ganzen Arm verloren, so bedarf es nur einer systematischen 
Ausbildung des anderen, unverletzten Gliedes, um das Übel, wenn nicht ganz, so 
doch zum überwiegenden Teile auszngleichen. Der Mensch ist eben, wie jedes 
Lebewesen, der Anpassung in hohem Maße fähig und grade diese Anpassung zu 
bewirken, ihre in jedem schlummernden Kräfte zu wecken, muss insbesondere 
auch bei Unfallverletzten als wichtige Aufgabe erscheinen. Aus der ärztlichen 
Litteratur können zahlreiche Beispiele angeführt werden *), wie hochgradig ver¬ 
krüppelte, stark verstümmelte Menschen bloss durch die Kraft des Willens zur 
Anpassung Leistungen hervorragender Art geschaffen haben, so dass sie den 
körperlich gesunden Menschen mindestens ebenbürtig waren. Aber diese Willens- 


1) Vergl. das einschlägige Kapitel im Thiemsehen Handbuch d. Unfall -Erkrankungen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Inralidenwesen Nr. 1. 3 


kraft ist es, die den Unfallrentnern fehlt Die Schuld daran liegt in den Ver¬ 
hältnissen des Unfallversicherungsgesetzes selbst in der Sorge des Rentners um 
die Kürzung oder den Verlust der Rente bei steigender Erwerbsfähigkeit. 
Man kann durchweg die Beobachtung machen, dass der Rentenempfänger, wenn 
er einmal aus der Bahn regelrechter Betätigung herausgeschleudert ist und sich 
daran gewöhnt hat die Grundlage seines Lebensunterhaltes nicht in der Arbeit, 
sondern in der Rente zu sehen, aus eignem Willen nichts mehr zur Hebung seiner 
Leistungsfähigkeit tut. Daraus erwächst ein schwerer sozialer Schaden. Es ist 
nicht gleichgültig für das deutsche Volk, eine grosse Anzahl von Menschen unter 
sich zu haben, die, obgleich körperlich mehr oder wenig geschädigt, aber keines¬ 
wegs völlig invalide, ihr Dasein in trägem Dahinleben verbringen, sich selbst und 
ihren Familien häufig zur Last und mangels jeder anderen Anregung auch 
leichter als sonst dem Alkoholismus verfallend: Es wäre eine wichtige und wert¬ 
volle Aufgabe, aus diesen durchwegs unzufriedenen und aufsässigen Leuten, die 
durch ihre ewigen Klagen sehr zur Unterschätzung der Unfallfürsorge beigetragen 
haben, wieder Vollbürger zu machen, oder vielmehr zu verhüten, dass sie in den be¬ 
schriebenen Zustand des nutzlosen und trägen Dahinlebens geraten. Es ist notwendig, 
ihren Willen zu wecken, solange er noch da ist Es ist notwendig, die erforder¬ 
liche Anpassung zu einer Zeit zu bewirken, wo der Verkrüppelte einer ent¬ 
sprechenden Anleitung noch gewachsen ist Es ist notwendig, Schulen ein¬ 
zurichten für Verletzte dieser Art, in denen sie erlernen, ihre geistigen 
und körperlichen Kräfte nach Massgabe des Vorhandenen zu üben, wo sie um¬ 
lernen und gerade solche Berufe ergreifen können, zu denen sie noch 
geeignet sind. Die Zahl der Verkrüppelten, die zu nichts mehr zu 
gebrauchen sind, ist ungemein gering. Sie dürfte nur wenige Prozente be¬ 
tragen. Aus allen anderen kann sehr wohl etwas Ordentliches werden, unter 
Umständen sogar mehr, als sie vorher waren, wenn sie in angemessene Um¬ 
gebung und Unterweisung kommen, die die schlummernden geistigen und körper¬ 
lichen Kräfte mehr als bisher wecken. 

Es gibt eine grosse Anzahl von Berufen, die für Unfallverkrüppelte geeignet 
sind. Ich habe eine Anzahl solcher am Schlüsse dieser Arbeit zusammengestellt. 
Man darf sich nicht damit begnügen, ihnen die untergeordneten Arbeiten, wie 
Besen- und Bürstenbinden, Mattenflechten u. dergl. zuzuweisen, denn solche 
Arbeiten sind nicht nur wenig lohnend, sondern tragen auch vermöge ihres rein 
mechanischen Charakters wenig Befriedigung in sich. Sie müssen jeden reg-' 
samen Geist abstossen und fügen dadurch zum Unglück auch noch eine Strafe 
hinzu. Es handelt sich darum, alle Kräfte des Verletzten zu wecken und sie 
in den Dienst des neuen Berufs, der womöglich ein sozial gleichwertiger oder 
sogar höherstehender werden soll als der frühere, zu stellen. Dass der Verletzte 
dazu aus eigner Kraft nicht fähig ist, ist klar. Er bedarf einer gründlichen und 
sorgsamen Unterweisung und einer gewissen moralischen Behandlung, um auch 
das leider stark wuchernde Misstrauen gegen die guten Absichten des Unter- 
weisers aus seiner Seele zu vertreiben. Aber das allein würde erfahrungemäss 
nicht genügen. Der Verletzte bedarf auch eines materiellen Anreizes und 
als solchen fasseich die Aussicht auf wirtschaftliche Selbständigkeit 
ins Auge. Hat der Verletzte erst einen neuen Beruf gründlich erlernt und sich 
auch während dieser Lehrzeit auch sonst als zur Selbständigkeit reif erwiesen, 
so soll ihm seine Rente kapitalisiert werden, so dass er die Mittel zu 
eigner und unabhängiger Wirtschaftsführung gewinnt. Ist man über seine 
völlige Reife im Zweifel, so könnte als Zwischenstadium die Auszahlung des 
halben Kapitals vorgesehen werden und der Rest die Form der Rente so 
lange behalten, bis auch die Auszahlung der anderen Hälfte angemessenerscheint. 


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4 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


Mein Vorschlag geht also dahin, es sollen für solche Unfallverletzte, 
welche nach Art ihrer Verletzung für ihren Beruf nicht mehr geeignet 
sind und auch sonst auf dem Arbeitsmarkte kein oder nur ein minder¬ 
wertiges Betätigungsfeld finden, Anpassungsschulen eingerichtet 
werden, in welchen die Lernenden die ihnen verbliebenen Fähigkeiten 
angemessen zu verwerten lernen, in der Begel also einen neuen Be¬ 
ruf priemen. Hierbei sollen besonders Berufe berücksichtigt werden, 
die von vornherein eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit in 
Aussicht stellen. Nach genügender Lehrzeit soll solchen Zöglingen 
die Rente teilweise oder ganz kapitalisiert werden, so dass sie die 
Mittel zur Selbständigkeit haben. Es bedarf nicht erst der Auseinander¬ 
setzung, wie wohltätig eine solche Änderung seiner Umstände auf die Seele 
des Verkrüppelten wirken müsste, wie aus dem unzufriedenen Müssiggänger, 
ein fleissiger, seiner Arbeit und seines kleinen Besitzes froher Mensch werden 
könnte. 

Natürlich kosten solche Anpassungsschulen Geld. Wer soll es hergeben? 
In erster Linie hätte der Staat Interesse an dieser Einrichtung. Denn eine An¬ 
zahl zufriedener, ruhiger, steuerzahlender Bürger würde wiedergewonnen werden. 
Zweitens ginge es die Berufsgenossenschaften an, da ihnen an sich die Fürsorge 
Verletzter obliegt; zwar würden die Berufsgenossenschaften durch Kapitalisierung 
der Rente eine Geldersparnis nicht erreichen, es sei denn durch Verminderung 
ihrer Arbeit oder durch den Wegfall weiterer ärztlicher Untersuchungen. Aber 
sehr wertvoll für sie würde es sein, wenn damit der Verdruss entfiele, den ihnen 
diese ewig unzufriedenen Leute ständig bereiten. Denn sie kommen immer mit 
neuen Klagen und legen sie mit Vorliebe den Berufsgenossenschaften zur Last. 
Ich brauche hierbei den erfahrenen Unfallarzt nur an die ewigen Schwierig¬ 
keiten zu erinnern, die man mit den Prothesen Amputierter hat. Übrigens bin 
ich überzeugt, dass am letzten Ende die Berufsgenossenschaften für einen sozial 
wertvollen Zweck auch dann Opfer zu bringen bereit sind, wenn ihnen aus dem¬ 
selben keine Entlastung entspringt. Sie haben sich immer noch opferwillig be¬ 
wiesen, wenn es sich um eine wirkliche Verbesserung der Unfallfürsorge handelte. 
Es dürfte also wohl erreichbar seiD, dass Staat und Berufsgenossenschaften sich 
zur Tragung der Kosten dieser Anpassungsschulen vereinigen, um so mehr, als 
diese nicht erheblich zu sein brauchen; denn die Unfallrente, die der Verletzte 
bezieht, dürfte während der Lernzeit zum Unterhalt der Familie ausreichen, so 
dass nur für den Lehrling selbst zu sorgen wäre. Es ist aber anzunehmen, dass 
dieser schon sehr bald in seinem neuen Berufe so viel leisten könnte, dass er 
zu seinem persönlichen Unterhalte wenigstens etwas beitragen, ihn vielleicht 
später sogar gänzlich bestreiten könnte. Man müsste nur die Organisation ein¬ 
fach und zwanglos gestalten, ohne grossen Aufwand für Gebäulichkeiten und 
Beamtenkörper, ohne jeden Schematismus und ohne Bevormundung. Aus der 
Einrichtung selbst müsste der Zögling den Eindruck bekommen: Hier handelt es sich 
um deinenfeignen Nutzen, und deshalb ist es klug von dir, selbst tüchtig mitzuhelfen. 
Die meisten der Lehrlinge könnten bei den Meistern, denen sie unterstellt sind, 
Wohnung und Verpflegung finden und nur in einem gewissen Konnex zur Schule 
stehen, der in der ersten Zeit enger, später gelockert werden könnte. Das 
Wichtigste wäre eine ordentliche Leitung, ein Mann, der mit praktischem Ge¬ 
schick ein offenes Auge und ein warmes Herz für seine Aufgabe verbindet. Und an 
solchen Leuten fehlt es in unserer sozial denkenden Zeit nicht. 

Der Besuch der eigentlichen Anpassungsschule bildet für eine Reihe von 
Verletzten erst die Vorbereitung für eine ordentliche Berufslehre. Die Anpassungs¬ 
schule soll den Gebrauch beschädigter Körperteile, besonders der oberen Glied- 


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massen, lehren. Verkrüppelte Hände und amputierte Vorderarme gestatten noch 
mannigfachen Gebrauch, wenn die schlummernden Fähigkeiten ausgebildet werden. 
Ein ganz besonders weites Feld bietet auch bei Schädigung des rechten Armes 
die systematische Ausbildung des linken. Ferner das Gebiet der Muskelläh¬ 
mungen (vgl. Dr. H. Eron, Über stellvertretenden Muskel-Ersatz. Deutsche 
med. Wochenschr. 1910 Nr. 47). Die Hauptsache ist, dass diese Dinge plan¬ 
voll geschehen und nicht, wie jetzt, dem Zufall überlassen werden. Zu 
alledem fehlt bis jetzt jede Methode. Aber sie könnte, wenn man darnach sucht, 
gewiss gefunden werden. Es wird damit ähnlich gehen wie mit dem Blinden¬ 
unterricht, der heute eine hohe Stufe erreicht hat Natürlich könnte unter Um¬ 
ständen auch der Blindenunterricht Unfallverletzten zugänglich gemacht werden. 
Auch für die bessere Ausbildung der unteren Extremitäten bei amputierten 
oder sonst schwer geschädigten Beinen könnte in den Anpassungsschulen manches 
geschehen durch systematische Übungen, welche die Ausdauer und Kraft des 
Stehens und Gehens befördern. Von besonderem Werte würde es sein, die Ver¬ 
letzten des Gebrauches der Krücken und Stöcke zu entwöhnen, was sich bei 
gutem Willen leicht durchführen lässt. Bei der grossen Anzahl und der ver¬ 
schiedenen Art der Verletzungen ist anzunehmen, dass sich noch weitere Gebiete 
der Anpassung auffinden lassen werden. Es mag vorläufig genügen, anf die 
nächstliegendsten hingewiesen zu haben. 

Dass an diesen Aufgaben vielfach auch der Arzt beteiligt ist, ist ein¬ 
leuchtend. Er wird häufig vermöge seiner anatomischen Kenntnisse erst den 
günstigen Weg der Anpassung zeigen können, hier und da auch durch heilende 
Massnahmen, durch Bandagen, Schienen oder etwaige operative Eingriffe das Feld 
der Anpassung ebnen können. Denn es ist anzunehmen, dass unter den gegebenen 
Umständen die Unfallrentner ihre Abneigung gegen operative Eingriffe zum grossen 
Teile aufgeben werden. Immer aber würde die Anpassungsschule nur die Vor¬ 
bereitung bilden zu der eigentlichen Berufsausbildung; in manchen Fällen könnte 
beides auch Hand in Hand gehen. 

Die Schwierigkeiten der Organisation wären also wohl überwindbar. Die 
grössere Schwierigkeit liegt in der Kapitalisierung der Unfallrente; denn diese 
ist, falls die Rente 15 °/ 0 übersteigt, was bei Verletzten der hier in Frage kommen¬ 
den Art die Regel ist, bisher nicht zulässig. Es müsste also erst eine Änderung 
des Gesetzes vorgenommen werden. Eine solche wäre überhaupt erwünscht. Ich 
bin in hohem Maße ein Freund des Rentensystems und würde es für einen grossen 
Fehler halten, wenn man es grundsätzlich aufgebe und zur Kapitalentschädigung 
überginge, die z. B. in der Schweiz die Regel bildet Andererseits ist aber nicht 
zu verkennen, dass die strenge gesetzliche Bindung an das Renten¬ 
system die Berufsgenossenschaften sehr einengt und ihnen manche Auf¬ 
gabe schwer oder gar nicht lösbar macht. Ich brauche nur an den Zustand zu 
erinnern, der durch die grosse Anzahl traumatischer Neurotiker entstanden ist, 
und der durch die Zulässigkeit einer vorsichtigen Kapitalabfindung sofort ein ganz 
anderes und erfreuliches Aussehen bekommen würde. Würde also den Berufs¬ 
genossenschaften bezüglich der Kapitalabfindung im allgemeinen eine grössere 
Freiheit gesetzlich zugesprochen werden, so könnte auch die Schwierigkeit, unter 
der der vorliegende Vorschlag leidet, leicht aus dem Wege geschafft werden. Es 
stände ja nichts im Wege, das Recht der Kapitalabfindung, wenn man seinen 
Missbrauch befürchtet, mit gesetzlichen Kautelen zu umgeben und die Berufs 
genossenschaften zu verpflichten, in jedem einzelnen Falle die Zustimmung der 
Verwaltungsbehörden oder des Schiedgerichtes (eventuell des neuen Versicherungs¬ 
amtes) einzuholen. Oder auch das Gesetz gebe dem R.-V.-A. die Vollmacht, nach 
seinem Ermessen in einzelnen Fällen oder Gruppen solcher die Umwandlung der 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


Rente in Kapital zuzulassen. Eine solche Erlaubnis würde auch für künftige 
neue, jetzt noch nicht erkennbare Aufgaben zweckmässig sein und es brauchte 
dieserhalb nicht jedesmal der Gesetzgebungsapparat in Bewegung gesetzt 
werden. Ich würde also Vorschlägen, etwa folgenden Passus in das Unfallver¬ 
sicherungsgesetz aufzunehmen: 

„Die Berufsgenossenschaften sollen solchen Rentenempfängern, für welche 
nach Art ihrer Verletzung ein Berufswechsel erwünscht erscheint, mit ge¬ 
eigneten Ratschlägen zur Hand gehen. Auch sind die Berufsgenossenschaften 
ermächtigt, in geeigneten Fällen die durch die Ausbildung zum Berufswechsel 
entstehenden Kosten (Anpassungsschulen) ganz oder teilweise zu tragen. 

Hat ein Rentenempfänger zur besseren Ausnützung der ihm verbliebenen 
Erwerbsfähigkeit seinen Beruf gewechselt, so kann ihm auf seinen Antrag die 
halbe oder die ganze Rente kapitalisiert werden, wenn er dadurch voraussichtlich 
zu wirtschaftlicher Selbständigkeit gelangen würde. 

Die Kapitalisierung der halben Unfallrente soll so lange die Regel bilden, 
bis der Rentenempfänger den Nachweis erbracht hat, daß er wirtschaftliche 
Selbständigkeit wirklich erlangt hat Nach Beibringung dieses Nachweises 
kann die Rente ganz kapitalisiert werden. 

Die Berufsgenossenschaft ist verpflichtet, ehe sie eine Umwandlung der 
Rente in eine Kapitalabfindung vornimmt von der zuständigen Verwaltungs¬ 
behörde eine Auskunft über die Zweckmässigkeit dieser Massnahme einzuholen. 
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Berufsgenossenschaft sowohl bezüglich 
der teilweisen als gänzlichen Kapitalabfindung kann der Rentenempfänger 
bei der zuständigen Gerichtsinstanz Einspruch erheben.“ 

„Das R.-V.-A. ist berechtigt, in ihm geeignet erscheinenden Fällen, auf An¬ 
trag der B. G. oder des Renten-Empfängers die Umwandlung jeder Rente in 
eine einmalige oder ratenweise Kapital - Entschädigung anzuordnen. Das 
R.-V.-A. kann für die Auswahl dieser Fälle generelle Bestimmungen erlassen “ 

Ich gebe zum Schluss noch eine Zusammenstellung von Berufen, die ich für 
Unfallkrüppel für geeignet halte. Sie sind aus dem Geschäftsverzeichnis des 
Münchener Adressbuches ausgewählt. Die Münchener Industrie, bei der die Hand¬ 
fertigkeit über die Leistungen grosser Körperkräfte überwiegt, ist ein besonders 
ergiebiges Feld für die Krüppelausbildung. Doch fehlt es kaum in einer 
grösseren Stadt an entsprechender Gelegenheit, wie das Verzeichnis leicht er¬ 
kennen lässt. 

1. Arbeiten, die eine besondere Intelligenz nicht erfordern: 

Schneider, Schuster Kürschner, Buchbinder, Drechsler, Posamentier, Bürsten¬ 
macher, Knopfmacher, Hutmacher, Sattler, Zigarrenmacher. Weber. 

2. Arbeiten, die etwas Intelligenz erfordern: 

Photograph, Musiker, Fleischbeschauer, Mechaniker und Optiker, Porzellan- 
und Emaillemaler, Holz- und Elfenbeinschnitzer, Masseur, Uhrmacher, Klavier¬ 
stimmer, sämtliche graphischen Gewerbe (Graveure, Holzschneider, Lithographen, 
Glasmaler und dergl.), Glasschleifer, Goldschmied, Vergolder, Bandagisten, 
Schreiber, Maschinenschreiber. 

3. Berufe mehr geschäftlicher Art: 

Bienenzucht, Geflügelzucht, Singvögelzucht, Gemüsebau, überhaupt alle 
leichten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Arbeiten; Agenten, Annoncen¬ 
sammler, Auktionator, Leihbibliothek, kleine Geschäfte mit jeder Art von Lebens¬ 
mitteln: Obst, Kurzwaren u. dergl 


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Aus Dr. Georg Müllers Privat-Heilanstalt für Unfallkranke. 

Über Radiusfrakturen und ihre Schicksale. 

Von Sau.-Hat Dr. Georg Müller, Berlin. 

Thiem hat in einem Vortrage, den er anlässlich eines Besuches einer Ab¬ 
ordnung des Reichsversicherungsamtes in seiner medico-mechanischen Heilanstalt 
hielt, auf die Konsequenzen aufmerksam gemacht, die sich daraus ergehen, dass 
der Verletzte erst nach Ablauf der 13. Woche von der Berufsgenossenschaft über¬ 
nommen wird, während bis dahin die Krankenkasse für ihn, also auch für seine 
ärztliche Behandlung zu sorgen hat. Thiem sagt wörtlich (Monatsschrift für 
Unfallheilkunde und Invalidenwesen 1910, Heft 2, Seite 66): „So erleben wir es 
dann alle Augenblicke, dass Krankenkassen und Berufsgenossenschaften sich um 
den Verletzten zanken, aber nicht etwa, wer ihn haben will, sondern wer ihn 
sich abhalsen will. In diesem Falle freut sich nicht bei dem Zank der dritte, 
nämlich der Unfallverletzte, sondern er hat darunter zu leiden. Glücklich be¬ 
gonnene Kuren, die bei ordnungsmässiger Behandlung des Heilverfahrens zur 
völligen Heilung und Gebrauchsfähigkeit des verletzten Gliedes geführt haben 
würden, werden frühzeitig unterbrochen und nach Beendigung der 13. Woche 
wieder aufgenommen, wenn inzwischen die Glieder steif geworden sind und der 
Unfallverletzte nun das bittere Gefühl hat, das Heilverfahren werde jetzt nicht 
mehr in der wohlmeinenden Absicht, ihm zu helfen, übernommen, sondern um 
seine Rente zu kürzen.“ 

Sind diese Worte auch keinem Arzt neu, der sich einigermassen mit der 
Behandlung Unfallkranker zu beschäftigen Gelegenheit bat, uud sind sie auch 
schon oft in gleicher oder ähnlicher Form ausgesprochen worden, so gewinnen 
sie doch eine besondere Bedeutung, wenn man sie aus dem Munde Thiems hört, 
der von Anbeginn in der Unfallheilkunde eine führende Stellung einnahm und 
zweifellos über die grösste Erfahrung auf diesem Gebiete verfügt. Noch höhere 
Bedeutung gewinnen sie dadurch, dass sie endlich einmal in unmittelbarster Form 
von Angesicht zu Angesicht der kompetentesten Stelle gegenüber ausgesprochen 
wurden und, wie aus der zitierten Arbeit hervorgeht, dort ungeteilte Billigung 
gefunden haben. 

Nichtsdestoweniger wird es von Wert sein, die Richtigkeit der Thiem sehen 
Anschauung durch statistisches Material zu stützen, wie dies Bogatsch bereits 
in der Festnummer dieser Zeitschrift S. 310 u. folgende in der Arbeit: „Über¬ 
nahme des Heilverfahrens durch die Berufsgenossenschaft“ mit Erfolg getan hat. 
Auch ich möchte in der vorliegenden Arbeit mein Scherflein zur Klärung dieser 
Frage beitragen, und zwar nicht durch Sentiments, sondern durch statistisches 
Material. Ich habe mir hierfür eine bestimmte Art von Verletzungen heraus¬ 
gegriffen, und zwar den am häufigsten vorkommenden Knochenbrucb, nämlich den 
Abrissbruch am unteren Speichenende (Fractura radii loco classico), welcher den 
zehnten Teil aller Knochenbrüche ausmacht. 

Ich lasse zunächst in gedrängter Kürze drei Krankengeschichten von Speichen¬ 
brüchen folgen, die meiner Privatpraxis entstammen, in den ersten Tagen nach 
der Verletzung in meine Behandlung traten und in derselben bis zum Abschluss 
des Heilverfahrens blieben. 

Fall 1. Herr Martin H., 36 Jahre alt, erlitt am 15. XI. 09 durch Sturz von 
der Treppe einen linksseitigen Speichenbruch. Am 16. XI. Reposition des Bruches. 
Fixationsverband eine Woche. Darnach täglich Behandlung mit Massage, Bewegungen 
und Dampfbädern. 


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Entlassung am 11. I. 1910. Keine Verdickung des Handgelenks. Handstellung 
normal. Beweglichkeit in sämtlichen Gelenken der Hand und des Armes normal und 
schmerzfrei. Faustschluss mit gebeugten Endgliedern. Rohe Kraft ausgezeichnet Keinerlei 
subjektive Beschwerden. Behandlungsdauer 64 Tage, keinerlei Unfallfolgen. 

Fall 2. Hertha K, 12 Jahre, erlitt am 5. V. 10 beim Rollschuhlaufen einen rechts¬ 
seitigen Speichenbruch. Am 10. V. Reposition des Bruches. Fixationsverband zwei Wochen, 
dann Massage und Bewegungen bis 15. Juni 1910. Befund: Beweglichkeit in sämtlichen 
Gelenken normal und schmerzfrei. Faustschluss mit gebeugten Endgliedern. Keine 
Muskelatrophie. Handstellung normal. Handgelenk weder verdickt, noch druckschmerz¬ 
haft, rohe Kraft sehr gut, keinerlei subjektive Beschwerden. Behandlungsdauer 35 Tage, 
keinerlei Unfallfolgcn. 

Fall 3. Anni W., 13 Jahre alt, erlitt am 17. V. 1910 beim Rollschuhlaufen einen 
linksseitigen Speichenbruch. Am nächsten Tage Reposition, Fixationsverband zwei Wochen, 
darnach Massage und Bewegungen. Entlassung am 3. VII. 1910. Beweglichkeit in sämt¬ 
lichen Gelenken normal und schmerzfrei, keine Muskelatrophie. Keine Schwellung. Hand¬ 
stellung normal, rohe Kraft gut. Behandlungsdauer 46 Tage, keine Unfallfolgen. 

Bemerkt sei noch, dass diese Fälle nicht etwa aus einer grossen Zahl von 
Speichenbrüchen herausgegriffen sind, vielmehr sind sie die einzigen Radius¬ 
frakturen, die im letzten Jahre unmittelbar nach dem Unfall in meine Behand¬ 
lung getreten sind. Über gleiche Fälle aus früherer Zeit besitze ich leider keine 
so genauen Notizen, um sie für die vorliegende Arbeit verwerten zu können. 

Ferner sei noch erwähnt, dass in allen drei Fällen sowohl der typische 
Speichenbruch vor der Behandlung als auch die ideale, d. h. ohne jede Ver¬ 
schiebung der Bruchstücke erfolgte Heilung radiographisch festgestellt wurde. 

Wir sehen somit, dass die drei Fälle für eine zur vollkommenen Gebrauchs¬ 
fähigkeit führende Behandlung 64, 35 und 46, im Durchschnitt 48 Tage ge¬ 
braucht haben. 

Mit dieser allerdings auf eine sehr kleine Anzahl von Fällen sich stützenden 
Statistik stimmt auch die Glaessnersche Statistik überein, die sich auf ein sehr 
umfangreiches, in der Charitö gewonnenes Material stützt. Auch er kommt zu 
dem Schluss, dass Speichenbrüche, die frisch in geeignete Behandlung kommen» 
7 bis 8 Wochen brauchen und zur völligen Wiederherstellung führen. 

Nun könnte man einwenden, dass berufsgenossenschaftliche Unfallkranke 
nicht mit demselben Maße zu messen sind, wie Privatpatienten, da sie nicht wie 
diese immer das gleiche Interesse daran haben, unter allen Umständen möglichst 
schnell und gut geheilt zu werden. Kein in der Unfallheilkunde erfahrener 
Arzt wird diesem Einwande jede Berechtigung absprechen können. Von grosser 
Wichtigkeit erscheint deshalb die Mitteilung, die Thiem in der kürzlich er¬ 
schienenen 2. Auflage seines ausgezeichneten Handbuches der Unfallheilkunde 
über diesen Gegenstand macht, er sagt wörtlich: „Der Hauptwert ist auf eine 
frühzeitige Massage und Bewegung zu legen, diese führen in durchschnittlich 
3 Monaten zur vollen Arbeitsfähigkeit“ 

Leider war ich bisher nicht so glücklich wie Thiem, berufsgenossenschaft¬ 
liche Kranke mit Speichenbrüchen unmittelbar nach der Verletzung in Behand¬ 
lung zu bekommen, vielmehr wurden sie mir fast ausschliesslich erst nach Ab¬ 
lauf der Karenzzeit von 13 Wochen überwiesen. 

Ich lasse nun in aller Kürze die Krankengeschichten aller Fälle von Speichen¬ 
bruch folgen, die in den letzten 14 Jahren von Berufsgenossenschaften mir zur 
Nachbehandlung überwiesen wurden, und bei denen die genannte Verletzung durch 
Röntgenogramm festgestellt wurde. Es sind im ganzen 34 Fälle. 

Fall 1. Arbeiterin Emilie T., 56 Jahre alt, erlitt am 23. X. 96 durch Aasgleiten 
einen linksseitigen Speichenbruch, zunächst kassenärztliche, dann poliklinische Behandlung. 
Aufnahme 25. III. 1897. Verdickung des Handgelenks, bajonettförmige Verschiebung der 


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Hand, starke Beugungsbehinderung, Verminderung der rohen Kraft. Entlassung 22. V. 1897. 
Normale Funktionsfähigkeit. Bandapparat schlaff. 20 % Rente. Behandlungsdauer 
7 Monate. 

Fall 2. Arbeiterin Anna F., 61 Jahre alt, erlitt am 26. V. 1899 durch Fall vom 
Wagen einen linksseitigen Speichenbruch. Erst Krankenhaus-, dann Kassenarztbehand- 
lang. Aufn. 25. VIII. 1899. Muskelatrophie. Bewegungsfähigkeit im Schultergelenk auf die 
Hälfte herabgesetzt. Handgelenk fast völlig versteift. Geringe Versteifung der Finger. 
Entl. 1.1. 1900. Geringe Bewegungshemmung im Schultergelenk, desgleichen im Hand¬ 
gelenk. 20 % Rente. Beh.-D. 4 A / 4 Monate. 

Fall 8. Arbeiter Christian W., 57 Jahre alt, erlitt am 20. VI. 99 durch Fall vom 
Wagen eine linksseitige Radiusfraktur. Aufn. 26. VIII. 99. Muskelatrophie, Verdickung 
des Handgelenkes, starke Bewegungshemmungen im Schulter-, geringere im Handgelenk. 
Fingergelenke stark versteift. Entl. 28. X. 99. Geringe Behinderung der Supination 
und der Handbeugung, sowie der Fingergelenke. 20 % Rente. Beh.-D. 4 1 / 4 Monate. 

Fall 4. Arbeiter Willi K., 39 Jahre alt, erlitt am 5. XI. 99 durch Fall von der Leiter 
eine linksseitige Radiusfraktur. Acht Wochen kassenärztliche Behandlung. Aufn. 6. XII. 99. 
Muskelatrophie, Verdickung des Handgelenks, Bewegungshemmung im Handgelenk. Be¬ 
hinderung der Pro- und Supination. Entl. 10. II. 00. Geringe Verdickung des Hand¬ 
gelenks, Beugungsbehinderung. 88 Vs °/o R ente - Beh.-D. 5 V 2 Monate. 

Fall 5. Arbeiter Oskar Sch., 41 Jahre alt, erlitt am 6. X. 00 durch Fall vom 
Wagen eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenarztbehandlung. Aufn. 19. XI. 00. Muskel¬ 
atrophie. Handgelenk stark geschwollen, Bajonettstellung. Beweglichkeit im Schulter- 
gelenk schmerzhaft, im Ellbogen- und Handgelenk stark, in den Fingergelenken mässig 
gehemmt. Entl. 9. II. 01. Verdickung des Handgelenks, Überstreckung um 10 Grad 
gehemmt 20 % Rente. Beh.-D. 4 Monate. 

Fall 6. Arbeiter Paul T., 89 Jahre alt, erlitt am 5. XII. 00 durch Fall vom Wagen 
eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenarztbehandlung. Aufn. 19. XII.00. Muskelatrophie, 
Verdickung des Handgelenks und bajonettförmige Verbildung. Behinderung der Hand¬ 
beugung und -Streckung. Entl. 24. XII. 00. 20% Rente. Beh.-D. 19 Tage. 

Fall 7. Arbeiter Richard Pf., 44 Jahre alt, erlitt am 27. IV. 02 durch Fall von 
einer Leiter eine rechtsseitige Radiusfraktur. 2 Monate Behandlung, arbeitet dann wieder. 
Aufn. 3. IX. 02. Geringe Muskelatrophie, Verdickung des Handgelenks und der Streck¬ 
sehnen. Pro- und Supination zur Hälfte aufgehoben, Handgelenk vollkommen versteift. 
Entl. 6. XII. 02. Geringe Beugungsbehinderung im Handgelenk. 15 % Rente. Beh.-D. 
7 ’/s Monate. 

Fall 8. Schmied Franz P, 80 Jahre alt, erlitt am 24. VI. 02 durch Fall vom Wagen 
eine rechtsseitige Radiusfraktur. 12 Wochen lang kassenärztliche Behandlung. Aufn.5. IX. 02. 
Behinderung der Überstreckung im Handgelenk. Entl. 8. XI. 02. Normale Funktions¬ 
fähigkeit. 0% Rente. Beh.-D. 4 V 2 Monate. 

Fall 9. Arbeiter Hermann P., 42 Jahre alt, erlitt am 26. VI .02 durch Fall von einer 
Leiter eine linksseitige Radiusfraktur. 4 Wochen Krankenhausbehandlung. Aufn. 30. X. 02. 
Muskelatrophie am Vorderarm, bajonettförmige Verschiebung der Hand. Bewegungs¬ 
hemmung im Hand-, Ellbogen- und Schultergelenk. Finger in Streckstellung versteift. 
Entl. 7. II. 03. Geringe Behinderung der Abduktion und Flexion im Handgelenk, Spannungs- 
gefähl in den Fingern. 20 % Rente. Beh.-D. 7 V 3 Monate. 

Fall 10. Zimmermann Adolf U., 36 Jahre alt, erlitt am 28. VIII. 02 durch Sturz 
vom Wagen eine rechtsseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 3. X. 02. 
Muskelatrophie. Versteifung des Handgelenks, teilweise Versteifung des Ellenbogengelenks 
und der Finger. Entl. 2. XII. 02. Verdickung des Handgelenks. Geringe Behinderung 
der Pronation und der Beugung im Handgelenk. 25 % Rente. Beh.-D. 4 % Monate. 

Fall 11. Arbeiter Rudolf K., 34 Jahre alt, erlitt am 9. IX. 02 durch Fall eine links¬ 
seitige Radiusfraktur. Gipsverband drei Wochen, dann Massage durch eine Diakonissin. 
Aufn. 5. II. 03. Bewegungshemmung im Handgelenk, Faustschluss unvollständig. Entl. 
7. V. 03. 20 % Rente wegen Empfindlichkeit des Handgelenks bei forcierten Bewegungen. 
Beh.-D. fast 8 Monate. 

Fall 12. Arbeiter Julius R., 58 Jahre alt, erlitt am 81.1. 08 durch F$ll von der 
Treppe eine rechtsseitige Radiusfraktnr. 13 Wochen kassenärztliche Behandlung. Aufn. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 1. 


5 . V. 1903. Muskelatrophie. Schultergelenk: Erhebung des Armes nach vorwärts um 
60 Grad, nach seitwärts um 45 Grad, nach rückwärts um 40 Grad behindert Rück¬ 
wärtsdrehung vollkommen aufgehoben. Ellenbogengelenk: Beugung bis 90 Grad, Streckung 
bis 150 Grad, Pro- und Supination fast aufgehoben. Handgelenk fast vollkommen ver¬ 
steift Finger in den Gelenken fast vollkommen versteift Handrücken geschwollen, glän¬ 
zend, gerötet Entl. 12. VIII. 03. Schultergelenk stark versteift. Ellenbogengelenk fast 
frei beweglich. Im Handgelenk halbe Beugungsfähigkeit. Finger etwas beweglich. Faust¬ 
bildung unmöglich. 60 °/ 0 Rente. Beh.-D. 6 V 2 Monate. 

Fall 13. Kutscher Friedrich B., 25 Jahre alt, erlitt am 6 . IX. 03 durch Fall vom 
Wagen eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 11 . II. 04. 
Verdickung der Brachstelle. Druckschmerzhaftigkeit. Behinderung der Beugung und 
Streckung, Schmerzhaftigkeit derselben. Pro- und Supination um ein Viertel beschränkt 
Pralle Füllung des volaren Schleimbeutels. Entl. 26. IV. 04. Völlig normale Funktions¬ 
fähigkeit. Schmerzhaftigkeit bei extremen Bewegungen. 20 % Rente. Beli.-D. 5 2 / s Monate. 

Fall 14. Bretterträger Albert B., 51 Jahre alt, erlitt am 5. XH. 03 eine rechts¬ 
seitige Radiusfraktur durch Fall von einer Bohle. Kassenärztlichc Behandlung, dann Wieder¬ 
aufnahme der Arbeit, die jedoch wegen Verschlimmerung ausgesetzt wurde. Aufn. 14. III. 04. 
Starke Atrophie, Verdickung der Bruchstelle. Schmerzhaftigkeit bei passiven Bewegungen. 
Gelenke frei EntL 7. VI. 04. Normale Funktionsfähigkeit, Schmerzhaftigkeit bei Über¬ 
streckung. 10 % Rente. Beh.-D. 6 Monate. 

Fall 15. Kutscher Wilhelm R., 47 Jahre alt, erlitt am 19. XII. 08. durch Sturz 
vom Wagen eine rechtsseitige Radiusfraktur. Zuerst kassenärztliche, dann klinische Be¬ 
handlung. Aufn. 25.III. 04. Muskelatrophie, vollkommene Versteifung des Handgelenks, 
teilweise Versteifung der Finger. Handgelenk verdickt Entl. 8 . VI. 04. Verdickung 
des Handgelenks. Herabsetzung der rohen Kraft. Schmerzhaftigkeit bei Überstreckung. 
20 °/ 0 Rente. Beh.-D. 5 V 2 Monate. 

Fall 16. Steinträger Franz H., 37 Jahre alt, erlitt am 19. IV. 04 durch Fall von 
einer Leiter eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 20. VI. 04. 
Muskelatrophie. Supination um die Hälfte, Pronation etwas beschränkt. Beweglichkeit im 
Handgelenk stark gehemmt. Rohe Kraft herabgesetzt. Bruchstelle verdickt. Entl. 16. VIII. 04. 
Geringe Bewegungshemmung und Schmerzen im Handgelenk. Schwäche der Daumenballen¬ 
muskulatur. 20 °/ 0 Rente. Beb.-D. 4 Monate. 

Fall 17. Arbeiter Ferdinand H., 47 Jahre alt, erlitt am 2. VI. 04 durch Fall vom 
Eisschuppen eine rechtsseitige Radiusf raktur. Kassenärztliche Behandlung. Au f n. 21. VII. 04. 
Geringe Muskelatrophie. Starke Verdickung des Handgelenks. Bewegungshemmung im 
rechten Schulter-, Ellenbogen-, Hand- und in den Fingergelenken. Entl. 9. III. 05. Geringe 
Bewegungshernmnng im Schulter-, Hand- und in den Fingergelenken. 25 °/ 0 Rente. 
Beh.-D. 9 V 4 Monate. 

Fall 18. Expedient Max R., 51 Jahre alt, erlitt am 29. XI. 04 durch Ausgleiten 
eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 2. III. 05. Mässige 
Muskelatrophie. Bruchstelle verdickt und schmerzhaft. Teilweise Versteifung des Hand¬ 
gelenks. Supination um die Hälfte, Pronation etwas beschränkt. Entl. 6 . V. 05. Normale 
Funktionsfähigkeit. Geringe Schwellung der Volarseite. 10 °/ 0 Rente. Beh.-D. 5 ’/j Monate. 

Fall 19. Kutscher Walter F., 24 Jahre alt, erlitt am 29. IV. 05 durch Fall vom Wagen 
eine linksseitige Radiusfraktur. 13 Wochen kassenärztliche Behandlung. Aufn. 31. VI. 05. 
Muskelatrophie, Verdickung des Handgelenks, Bajonettstellung. Starke Bewegungshemmung 
im Handgelenk, Pro- und Supination um die Hälfte behindert. Entl. 7. X. 05. Normale 
Funktionsfähigkeit. Schmerzhaftigkeit bei forcierter Überstreckung. 10 % Rente. Beh.-D. 
5 ’ 5 Monate. 

Fall 20. Arbeiter Julius L., 51 Jahre alt, erlitt am 24. VI. 05 durch Sturz vom 
Wagen eine rechtsseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung, dann Wiederauf- 
nalune der Arbeit. Aufn. 15. IX. 05. Muskelatrophie. Gelenkverdickung. Beweglichkeit 
im Handgelenk um die Hälfte reduziert. Rohe Kraft stark herabgesetzt. Entl. 8 . XII. 05. 
Normale Funktionsfähigkeit. Schmerzhaftigkeit des Gelenks beim festen Zufassen. 10 % 
Rente. Beh.-D. 5 V 2 Monate. 

Fall 21 . Kutscher Friedrich F., 39 Jähre alt, erlitt am 2 . VIII. 06 durch Fall 
vom Wagen eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung 13 Wochen, 


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dann achttägiger, missglückter Versuch, wieder zu arbeiten. Aufn. 17. XI. 06. Muskel¬ 
atrophie, Verdickung des Handgelenks. Geringe Bewegungshemmung. EntL 9. VI. 07. 
Keinerlei Unfallfolgen. 0 Rente. Beh.-D. 10 l l A Monate. 

Fall 22. Arbeiter Ernst W., 57 Jahre alt, erlitt am 3. IX. 07 durch Fall von der 
Treppe eine rechtsseitige Radiusfraktur. 7 Wochen kassenärztliche, dann Massagebehand¬ 
lung. Aufn. 27. XII. 07. Muskelatraphie, Verdickung der Bruchstelle, wassersüchtige 
Schwellung am ganzen Unterarm. Beweglichkeit im Schultergelenk stark gehemmt. Er¬ 
hebung nach rückwärts um 120 Grad, nach seitwärts um 90 Grad, Drehung nach rück¬ 
wärts ganz aufgehoben, nach vorwärts um die Hälfte beschränkt. Im Ellenbogengelenk 
Streckung um 30 Grad behindert. Handgelenk fast vollkommen versteift. Pro- und 
Supination um 2 / 3 gehemmt. Finger durchweg versteift,Faustschluss unmöglich. Entl.9.IV.08. 
Beweglichkeit im Schultergelenk annähernd frei. Im Ellenbogengelenk Pronation zur 
Hälfte, Supination um ein Drittel beschränkt. Handgelenk frei, Finger noch etwas ver¬ 
steift. Fingerspitzen können dem Handteller nur bis auf eine Entfernung von 1,2 bis 
2 cm genähert werden. 25 °/ 0 Rente. Beh.-D. 7 */ 4 Monate. 

Fall 23. Maurer Ferdinand L., 57 Jahre alt, erlitt am 27. IX. 07 durch Sturz vom 
Gerüst einen rechtsseitigen Speichenbruch. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 27. X. 08. 
Muskelatrophie. Bruchstelle verdickt und druckschmerzhaft. Beugung im Handgelenk 
um die Hälfte herabgesetzt, Überstreckung aufgehoben. B^jonettstellung. Pro- und Supi¬ 
nation um ein Drittel behindert. Entl. 12. I. 09. Beugung im Handgelenk um 10 Grad 
behindert, sonst Funktionsfähigkeit normal. 20 °/ 0 Rente. Beh.-D. 15 l l 2 Monate. 

Fall 24. Kutscher Wilhelm W., 49 Jahre alt, erlitt am 11. XI. 07 durch Quetschung 
eine linksseitige Radiusfraktur. 13 Wochen kassenärztliche Behandlung. Aufn. 26. III. 08. 
Geringe Muskelatrophie. Auftreibung der Bruchstelle. Pro- und Supination um ein 
Drittel behindert und schmerzhaft. Ab- und Anziehung etwas behindert, Herabsetzung 
der rohen Kraft. Entl. 6. IX. 08. Normale Funktionsfähigkeit. Klagen über Schmerzen 
im Handgelenk beim Heben schwerer Lasten. 10 °/ 0 Rente. Beh.-D. 7 Monate. 

Fall 25. Schlosser Fritz W., 21 Jahre alt, erlitt am 28. II. 08 durch Fall von 
einer Leiter eine rechtsseitige Radiusfraktur. 5 Wochen Gipsverband, nachher Massage, 
hat noch nicht gearbeitet. Aufn. 25. VI. 08, Muskelatrophie. Verdickung der Bruchstelle, 
Bewegungen frei, Überstreckung im Handgelenk schmerzhaft. Entl. 8. IX. 08. Hand¬ 
gelenk funktioniert normal. 0 °/ 0 Rente. Beh.-D. 6 Vs Monate. 

Fall 26. Zimmermann Franz B., 27 Jahre alt, erlitt am 20. III. 08 durch Fall von 
der Treppe eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 4. VIII. 08. 
Muskelatrophie. Verdickung des Handgelenks, fast völlige Versteifung. Geringe Ver¬ 
steifung der Finger. Supination aufgehoben. Entl. 9. II. 09. Geringe Bewegungshemmung 
ira Handgelenk. 20 °/ 0 Rente. Beh.-D. 10 V 3 Monate. 

Fall 27. Maurer Franz R., 50 Jahre alt, erlitt am 2. IX. 08 durch Sturz eine 
rechtsseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 10. XII. 08. Muskel¬ 
atrophie, Pro- und Supination stark behindert. Ab- und Anziehung fast völlig aufgehoben. 
Handgelenk verdickt und druckschmerzhaft. Fingergelenke fast frei, bei Bewegungen 
schmerzhaft. Entl. 8. IV. 09. Geringe Bewegungshemmung im Handgelenk. Verbildung 
des Handgelenks. 10 °/ 0 Rente. Beh.-D. 7 */ 4 Monate. 

Fall 28. Schaffner Albert Sch., 51 Jahre alt, erlitt am 27. V. 08 durch Fall vom 
Wagen eine rechtsseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 5. I. 09. 
Muskelatrophie, Verdickung der Bruchstelle. Überstreckung behindert und schmerzhaft. 
Entl. 9. III. 09. Normale Funktionsfähigkeit. Geringe Atrophie der Oberarmmuskeln. 
10°/ 0 Rente. Beh.-D. 9 V 2 Monate. 

Fall 29. Wagenwäscher Ernst W., 27 Jahre alt, erlitt am 29. VI. 08 durch Fall 
eine rechtsseitige Radiusfraktur. Acht Wochen Behandlung mit Verbänden, nachdem 
Beschäftigung als Wächter. Aufn. 26. I. 09. Muskelatrophie, Bruchstelle verdickt und 
druckschmerzhaft. Beweglichkeit um ein Drittel gehemmt. Entl. 8. IV. 09. Keinerlei 
Unfallfolgen. 0 °/ 0 Rente. Beh.-D. 9 2 / 3 Monate. 

Fall 30. Arbeiter Ferdinand W., 50 Jahre alt, erlitt am 28. VII. 08 durch Sturz 
vom Wagen eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 29. VIII. 08. 
Muskelatrophie des Armes und der Schulter. Bruchstelle verdickt. Bewegungen durchweg 
stark gehemmt. Schultergelenk: Erhebung nach vor- und seitwärts um ca. 80 Grad möglich. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 1. 


nach rückwärts um 30 Grad. Drehung nach vor- und rückwärts um die Hälfte reduziert. 
Ellenbogengelenk: Supination um die Hälfte, Pronation etwas beschränkt. Handgelenk: 
Oberstreckung ganz aufgehoben. Beugung zur Hälfte möglich, Faustschluss nicht möglich. 
Finger durchweg etwas versteift, sie bleiben 1 cm vom Handteller genähert. Rohe Kraft 
stark herabgesetzt. Entl. 23. I. 09. Zustand fast der gleiche, entzieht sich der weiteren 
Behandlnng. 33 V» °/o Rente. Beh.-D. 6 Monate. 

Fall 31. Kutscher Franz L., 51 Jahre alt, erlitt am 19. X. 08 durch Fall vom 
Wagen eine rechtsseitige Radinsfraktur. Krankenhausbehandlung. Aufn. 21. XII. 08. 
Muskelatrophie. Verdickung des Handgelenks. Bajonettstellung. Behinderung der Bewegung 
im Scholtergelenk. Drehung um ein Drittel gehemmt. Ellenbogengelenk: Beugung bis 
75 Grad, Streckung um 25 Grad behindert. Fast völlige Aufhebung von Pro- und 
Supination. Handgelenk: Beugung und Streckung um 10 Grad möglich. Ab- und Adduktien 
um ein Drittel beschränkt. Daumen im Grundgelenk versteift. Faustschluss annähernd 
möglich. Rohe Kraft stark vermindert. Entl. 16. I. 09. Handgelenk verdickt. Geringe 
Behinderung der Beugung im Ellenbogengelenk. Supination ganz, Pronation fast ganz 
aufgehoben. Oberstreckung im Handgelenk nur um 20 Grad möglich, Beugung zu zwei 
Dritteln behindert. 25 °/ 0 Rente. Beh.-D. 3 Monate. 

Fall 32. Arbeiter Gustav Sch., 39 Jahre alt, erlitt am 21. XI. 08 durch Fall 
von einer Leiter eine linksseitige Radiusfraktur. Krankenhaus-, danu kassenärztliche Be¬ 
handlung. Pat. hat nicht gearbeitet. Aufn. 5. III. 09. Muskelatrophie. Verdickung des 
Handgelenks, Supination um die Hälfte beschränkt. Beugung sowie Ab- und Anziehung 
beschränkt. Entl. 9. VI. 09. Geringe Muskelatrophie. Minimale Behinderung der Supination. 
10 °/ 0 Rente. Beh.-D. 6'/ 2 Monate. 

Fall 33. Kellermeister Peter P., 48 Jahre alt, erlitt am 7. V. 09 durch Fall vom 
Stuhl einen rechtsseitigen Speichenbruch. Klinische Behandlung mit Verbänden und Massage. 
Aufn. 24. VI. 09. Geringe Muskelatrophie. Verdickung des Handgelenks. Wassersüchtige 
Schwellung der Hand und des Vorderarmes. Geringe Bewegungshemmungen im Schultcr- 
gelenk. Pronation um 10 Grad, Supination um die Hälfte behindert. Beugung und Streckung 
im Handgelenk um 20 Grad möglich. Ab- und Anziehung wenig ausführbar. En tl. 31. VIII. 09. 
Geringer Muskelschwund am Oberarm. Beweglichkeit in allen Gelenken normal. Empfind¬ 
lichkeit bei forcierten Bewegungen. 10 °/ 0 Rente. Beb.-D. 3 2 / 3 Monate. 

Fall 34. Steinträger Friedrich F., 39 Jahre alt, erlitt im Februar 09 durch Fall 
von der Leiter einen linksseitigen Speichenbruch. 13 Wochen kassenärztliche Behandlung 
mit Verbänden und Massage. Aufn. 2. VI. 09. Starke Muskelatrophie, Verdickung des 
Handgelenks. Bajonettstellung. Massige Behinderung der Bewegungen im Handgelenk. 
Entl. 10. VIII. 09. Funktion normal. 0 °/ 0 Rente. Beh.-D. 5 Monate. 

In den weitaus meisten Fällen hatte man es verabsäumt, den Bruch zu 
reponieren, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass durch Unterlassung einer 
Röntgendurchleuchtung die Diagnose übersehen und der Unfall als Distorsion 
oder Kontusion behandelt wurde, was um so begreiflicher ist. als das Gelenk 
unmittelbar nach dem Unfall stark geschwollen und so schmerzhaft ist, dass eine 
Abtastung der Skeletteile oft geradezu unmöglich ist. Ferner blieben die fixieren¬ 
den Verbände oft viel zu lange liegen, so dass das Gelenk versteifte. Des weiteren 
wurde häufig der Fehler gemacht, dass derVerband die Finger einschloss, wodurch 
eine Versteifung der Fingergelenke erfolgte, und schliesslich übersah man nicht 
selten, dass auch die benachbarten Gelenke, das Ellenbogen- und Schultergelenk, 
versteiften, wenn dieselben für längere Zeit ausser Funktion gesetzt und nicht 
regelmässig aktiv und passiv bewegt wurden, was auch bei einem Fixations- 
verbande des Handgelenks sehr wohl möglich ist. 

In einer Reihe von Fällen entzogen sich die Patienten der Behandlung d» s 
Kassenarztes, wenn die Verletzung einigermassen geheilt war, arbeiteten dann, 
so gut es eben ging, mit Schonung ihrer verletzten Hand, Hessen sie Versteifen 
und die Muskeln atrophieren, um sich nach Ablauf der Karenzzeit mit Renten¬ 
ansprüchen bei der Beufsgenossenschaft zu melden. 

Ein besonders betrübendes Bild bieten die Fälle 12. 17 und 22. in denen 


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die vollkommen gesunden Finger-, Ellenbogen- und Schnltergelenke infolge eines 
oder mehrerer der oben angeführten, verhängnisvollen Faktoren versteiften und 
trotz monatelanger Behandlung auch zum Teil versteift blieben, so dass ein hoher 
Grad dauernder Erwerbseinbusse verblieb. 

Schliesslich möchte ich nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass die der 
Statistik zugrunde gelegten Zahlen für die in Prozenten ansgedrückte, ver¬ 
bliebene Erwerbsbeeinträchtigung wahrscheinlich viel zu niedrig bemessen sind, 
denn wenn wir uns auch daran gewöhnt habeD, bei unseren Entlassungsgutachten 
die zu empfehlende Bente recht reichlich zu bemessen, so wissen wir doch, dass 
die Berufsgenossenschaften sowohl, als auch das Schiedsgericht und das Beichs- 
versicherungsamt sehr oft noch darüber hinausgehen, jedenfalls niemals darunter 
gehen, so dass meine Zahlen als Minimalzahlen gelten müssen. 

Eruieren wir nun aus den angefühlten 34 Fällen die Durchschnittsbehand¬ 
lungsdauer, so ergibt dieselbe für die Zeit von dem Unfall bis zum definitiven 
Abschluss des Heilverfahrens einen Zeitraum von 180 Tagen für jeden Fall, von 
denen 88 Tage auf die Nachbehandlung entfallen. 

Die verbliebene Erwerbsbeeinträchtigung betrug nach unserer Schätzung 


in 

5 

Fällen . . 

. . . 0 

% 

w 

9 

n 

. . . 10 

% 


l 

Falle . . . 

. . . 15 

°/o 

n 

12 

Fällen . . 

. . . 20 

0 / 

Io 

v 

4 

n 

. . . 25 

01 

Io 

n 

2 

r> 

. . . 33 % 

% 

r> 

1 

Falle . . . 

. . . 60 

% 


Die durchschnittliche Erwerbsbeeinträchtigung betrug somit am Ende einer 
180 Tage währenden Behandlung 17 °/ 0 , während bei frischen in Behandlung 
getretenen Fällen nach einer Behandlungsdauer von 48 Tagen (meine Fälle) 
resp. 49—56 Tagen (Glaessner) resp. 90 Tagen (Thiem) eine Ausheilung mit 
völliger Erwerbsfähigkeit erzielt wurde. 

Die angegebenen Zahlen sprechen eine so deutliche Sprache, dass jeder 
Kommentar überflüssig erscheint. 


Spätlähmnng des Ulnaris und Unfall. 

Von Dr. H. Brassert-Leipzig. 

Weniger als weiterer Beitrag zu den inzwischen ja öfter beschriebenen Spät- 
lähmungen des Ulnaris 1 ), als vielmehr in Anbetracht des Zustandekommens dieser 
Spätlähmung im Anschluss an einen Unfall dürfte die im Folgenden kurz mit- 
geteilte Beobachtung von Interesse sein. 

H., Landwirt, 34 Jahre alt, verunglückte am 16. V. 1902, dadurch, dass er, während 
er ein Kalb an der Kette führte, infolge Durchgehens des Tieres zu Falle kam, eine 
Strecke weit geschleift wurde und sich hierbei eine Distorsion des linken Schultergelenks 
mit Zerrung und Quetschung des linken Armes zuzog. Ausser dieser Verletzung kon¬ 
statierte der hinzugezogene Arzt eine alte, auf einen im vierten Lebensjahr erlittenen, 
schlecht geheilten Oberarmbruch zurückzuführende Deformität des linken Ellbogengelenks 
mit Schwäche des ganzen Armes. H. setzte seine Arbeit 8 Wochen aus, um dann als 
Tagelöhner weiter zu arbeiten, war aber, da der Arm angeblich immer mehr ermattete, 

1) Litteraturübersicht vgl. bei Bernhardt, Medizinische Klinik 1909, 8. 131. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


im Jahre 1906 nicht mehr imstande, seiner bisherigen Tätigkeit nachzugehen. Die ärzt¬ 
liche Untersuchung ergab am 2B. IV. 1906 Krepitation im linken Schultergelenk, während 
die aktiven Bewegungen sich hierselbst nur langsam und scheinbar mühsam vollzogen, 
weiter relative Atrophie und motorische Schwäche des ganzen linken Armes. Gelegentlich 
einer erneuten Untersuchung am 8. V. 1907 machte sich dazu noch eine ausge¬ 
sprochene Atrophie der kleinen, vom Ulnaris versorgten Handmuskeln 
geltend, eine Atrophie, die am 8. V. 1908 bereits als hochgradig bezeichnet wurde und 
die vor dem Unfall, wo H. trotz des Armleidens die schwersten Erdarbeiten ohne irgend 
welche Beschwerden hatte leisten können, keinesfalls vorhanden gewesen war. Nunmehr 
in. die Klinik Dr. Bettmanns, dem ich die Kenntnis des Falles verdanke, aufgenommen, 
bot H. am 20. VI. 1908 folgenden Befund dar: Der linke Arm steht im Ellbogen gelenk 
in beträchtlicher winkliger Knickung des Unterarms nach aussen (Cubitus valgus). Condylus 
internus sehr stark verdickt und heraustretond. Condylus externus gleichfalls sehr verdickt, 
nach oben verschoben, macht die Bewegungen des Unterarms mit. Im Röntgenbild zeigt 
er sich total abgesprengt und an das Radiusköpfchen fixiert. Beugung und Streckung 
des Ellbogengelenks nicht gehemmt. Ganzer Arm einschliesslich Deltamuskel abgemagert, 
grobe Kraft gemindert. Ausgesprochen atrophisch sind aber die kleinen Handmuskeln: 
Interossei, Adductor pollicis, Hypothenar. Zeige- und Mittelfinger in leichter, Gold- und 
kleiner Finger in stärkerer Beugestellung. Spreizung und Adduktion der Finger behindert, 
Beugung der Grundphalangen mit gleichzeitiger Streckung der Endphalangen aufgehoben* 
Faustschluss gegenüber rechts stark abgeschwächt. Keine objektiven Empfindungsstörungen, 
doch klagt H. über Parästhesien an der linken Hand (leichtes Frieren). 

Am 6. Juni 1910 konnte ich diesen Befund im wesentlichen bestätigen, insbesondere 
die hochgradige Atrophie im Gebiet der Ulnarismuskulatur an der linken Hand bei völlig 
intaktem Daumenballen. Von elektrischer Erregbarkeit war an den atrophischen Muskeln 
weder für den faradischen noch für den galvanischen Strom mehr die Rede. Am Ellbogen¬ 
gelenk war der Ulnaris wegen der erheblichen Deformität des Gelenks und Verdickung 
des Condylus internus kaum aufzufinden, dicht über dem Handgelenk bewirkte die elek¬ 
trische Reizung des Ulnaris nur eine Beugung im Handgelenk. Andere Anomalien von 
Seiten des Nervensystems fanden sich nicht, auch keine wesentlichen Sensibilitätsstörungen 
an der linken Hand. Nachzutragen wäre nur noch, dass H. angab, mit dem vierten und 
fünften Finger nicht recht zugreifen zu können. Er betonte, dass, wiewohl das linke Ell¬ 
bogengelenk bereits seit der Kindheit jene schweren Veränderungen zeige, sich die Lähmungs¬ 
erscheinungen und der Muskelschwund an der linken Hand doch erst nach dem am 
16. V. 1902 erlittenen Unfall eingestellt hätten. Vorher habe er — wie oben erwähnt — 
seiner anstrengenden Beschäftigung unbehindert nachgehen können. 

Die Sachlage im vorliegenden Falle war demnach die, dass H. durch eine 
schlecht geheilte Oberarmfraktur verursachte deformierende Gelenkveränderungen 
am linken Ellbogen und eine hiermit im Zusammenhang stehende Schwäche des 
betr. Armes seit der frühen Kindheit hatte, also lange Jahre vor seinem Unfall. 
Trotzdem hat er seine zum Teil sehr schweren Hantierungen stets ungestört aus¬ 
zuführen vermocht. Der Unfall, Distorsion des linken Schultergelenks mit Zerrung 
und Quetschung des linken Armes, bewirkte nun zunächst, dass der Arm, selbst 
als die unmittelbaren Folgen des Unfalls beseitigt waren, wohl hauptsächlich 
wegen einer zurückgebliebenen Arthritis des Schultergelenks, nicht mehr wie 
früher gebraucht werden konnte, ohne dass in einem bestimmten Nervengebiete 
irgendwelche motorische Ausfallserscheinungen hervorgetreten wären. Allmäh¬ 
lich jedoch machten sich die Symptome einer Ulnarislähmung mit entsprechen¬ 
den Funktionsstörungen, Muskelatrophie etc. mehr und mehr bemerkbar, wie sie 
heute noch vorhanden ist. 

Das Zustandekommen dieser Ulnarislähmung kann nur so gedeutet werden, 
dass der Nerv, durch die alte Ellbogengelenksdeformität, insbesondere den ver¬ 
dickten und deformierten Condylus internus, in seiner Lage bereits beeinträchtigt, 
eingeengt und zu einer Erkrankung gewissermassen prädisponiert, gelegentlich 
des Armtraumas durch Zerrung oder Druck irgenwie in Mitleidenschaft gezogen 


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and nun unter gleichzeitiger Einwirkung der eben genannten urspränglich 
schädigenden Faktoren allmählich fast völlig ausser Funktion gesetzt wurde. 
Es liegt also eine Spätlähmung des Ulnaris vor, für die als Hauptursache die 
aus der fr&hen Kindheit datierende Ellbogengelenksdeformität, als unmittelbar 
auslösendes oder beschleunigendes Gelegenheitsmoment die im 34. Lebensjahre 
erlittene Armverletzung verantwortlich zu machen wäre. 

Jedenfalls lehrt auch diese Beobachtung, dass in Fällen von alten Ell¬ 
bogengelenksaffektionen der Nervus ulnaris besonders gefährdet ist und dass im 
Speziellen ein den Arm treffendes Trauma gerade hier leicht zu einer schweren 
atrophischen Lähmung des also gefährdeten Nerven führen kann. 


Stadt, allgem. Krankenhaus. Tetschen a. d. Elbe (Primararzt: Dr. Anton Greussin &) 

Ein Beitrag aus der Unfallpraxis (Tuberkulose des 

lleosakralgelenkes). 

Von Dr. Franz Goldschwend. 


Die tuberkulöse Entzündung des lleosakralgelenkes 1 ) ist eine ziemlich 
seltene Erkrankung, die jedoch für die Unfallpraxis von großer Wichtigkeit ist, 
da sie fast ausnahmslos mit einem Trauma in Zusammenhang steht. Das Trau¬ 
ma kann einen bis zum Tage des Unfalles vollkommen gesunden Menschen 
treffen und bei diesem eine lokalisierte Tuberkulose des Gelenkes herbeiführen 
der dann in vielen Fällen Allgemeintuberkulose, vor allem Erkrankung der 
Luhgen folgt, zumeist aber handelt es sich um bereits vorher tuberkulöse Indi¬ 
viduen, bei welchen das Trauma einen Locus minoris resistentiae schafft, an 
dem sich dann eine lokale Tuberkulose entwickelt. Das Gelenk kann auch schon 
vorher erkrankt sein, so dass in diesem Falle das Trauma nur als verschlimmernde 
Ursache in Betracht kommt 

Die Erkrankung verläuft ausserordentlich langsam und schleichend; sie ist 
wohl in ihren ersten Anfängen kaum zu diagnostizieren. Das erste und wich¬ 
tigste Symptom sind Schmerzen im Bereiche der erkrankten Beckenhälfte und 
der entsprechenden unteren Extremität Schmerzen, die sehr verschieden loka¬ 
lisiert werden, vielfach wechseln, im grossen und ganzen aber doch an eine 
Ischias erinnern. Viele Monate lang können sie als einziges Symptom vorhanden 
sein und die Diagnose in falsche Bahnen lenken. Die Erkrankung imponiert 
als Ischias, Lumbalneuralgie, beginnende Coxitis. Der Kranke schont das Bein 
der kranken Seite, die Körperlast drückt auf die gesunde, daher Verschiebung 
des Beckens, Skoliose der Wirbelsäule als weitere Folgen. Fast stets zeigt sich 
auch eine leichte Abmagerung des krankseitigen Beines und der entsprechenden 
Gesässmuskulatur. Im Falle Stieda 2 ) wurde daher sogar an die Möglichkeit 
einer progressiven Muskelatrophie gedacht. 

Ist der Entzündungsprozess einigermassen vorgeschritten, so gestatten 
schliesslich die richtige Diagnose: 

1. Schmerzen, die sich auf das Gelenk lokalisieren lassen. 


1) Steinthal, Handbuch der praktischen Chirurgie (Bergmann und Bruns). Leser, 
Die spezielle Chirurgie. 1004. 

2) Stieda, Zur Symptomatologie der Tuberkulose des lleosakralgelenkes. Berl. kl. Woch. 
1909, Nr. 6. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


In manchen Fällen lassen sich durch Druck auf die Hinterfläche des Ge¬ 
lenkes oder vom Mastdarme aus auf die Vorderfläche Schmerzen aaslösen. Aach 
Kompression der Wirbelsäule (Druck auf den Kopf) kann sie verursachen. Alle 
Bewegungen, die das Gelenk in Mitleidenschaft ziehen, jede stärkere Belastung 
desselben, Gehen, Stehen, Sitzen macht bald unerträgliche Beschwerden. Spitzy *) 
und Stieda 1 2 ) erwähnen das Vorkommen des Trendelenbnrg’schen Symptoms. 

Beim Stehen auf dem Beine der kranken Seite, bei gleichzeitigem Heben des an¬ 
deren Beines, senkt sich die Beckenhälfte der gesunden Seite. Spitzy erklärt das Auf¬ 
treten des Symptomes folgendermassen: „Die Kontraktion der Glutäalmuskulatur ver¬ 
mag nicht nur das Becken horizontal gegen das Standbein zu halten, sie presst bei ihrer 
Kontraktion infolge ihres Faserverlaufes auch das Kreuzbein gegen das Darmbein. Diese 
heftige Schmerzen erregende Muskelaktion wird deshalb von den Patienten ängstlich ver¬ 
mieden. Das Becken der gesunden Seite sinkt herab. 

2. Nachweis eines tuberkulösen Abszesses an der Hinter- oder Vorder¬ 
fläche des Gelenkes. In letzterem Falle ev. auch Nachweis einer Senkung des 
Abszesses auf die Darmbeinschaufel und gegen den Oberschenkel herab. 

3. Röntgenaufnahme: Das erkrankte Gelenk unterscheidet sich deutlich 
von dem gesunden. Die gegenüberliegenden Gelenkflächen sind bindegewebig 
oder knöchern verschmolzen, am Rande der tuberkulösen Knochenherde sklero- 
sierende Prozesse. 

Ist der eitrige Erguss in die Umgebung des Gelenkes durchbrochen, so lassen 
meist die Beschwerden nach. Dafür aber zeigt sich jetzt eine zunehmende Ver¬ 
schlechterung des Allgemeinbefindens. Die Kranken magern ab, sind vollständig 
appetitlos, subfebrile Temperaturen treten auf, bis schliesslich unaufhaltbare 
Erschöpfung zum Tode führt. 

Der im Folgenden ausführlich geschilderte Fall veranschaulicht deutlich 
die Schwierigkeiten einer rechtzeitigen Diagnose, die gerade hier im Interesse 
des Unfallpatienten doppelt notwendig gewesen wäre. 

Anamnese. R. R., Holzschneidearbeiter, derzeit 45 Jahre alt, verheiratet, Vater 
von 3 Kindern, erlitt, nachdem er von 1880—1909 fortwährend ohne Unfall im gleichen 
Betriebe gearbeitet, am 17. V. 1909, vorm. 11 Uhr in voller Gesundheit und Arbeits¬ 
fähigkeit folgenden Unfall: Patient schob einen mit einem Stamme beladenen Wagen, der 
auf Schienen lief, an seine Arbeitsstätte heran, glitt hierbei aus und schlug mit der 
linken Httfte auf die Schienen auf. Sofort klagte R. Ober Schmerzen in der Hafte — 
dies bestätigt ein Mitarbeiter —, arbeitete aber weiter. Die Schmerzen bestanden auch 
die nächsten Tage fort, aber trotzdem tat der Mann seine Arbeit bis zum 22. V. An 
diesem Tage suchte er zuerst ärztliche Hilfe auf. Der behandelnde Arzt stellte eine 
Kontusion der linken Hafte fest. Da keine Besserung eintrat, wurde der Patient in das 
Krankenhaus Dresden aberwiesen. Herr Dr. Ga. gab am 6. VIII. 1909 folgendes Gut¬ 
achten ab: „Es handelt sich meines Erachtens bei R. um eine sogenannte traumatische 
Neurose mit starker Neigung zur Übertreibung. Irgendeine schwerere organische 
Verletzung im Haftengelenk oder im Haftennerven ist mit grosser Wahrscheinlichkeit 
auszuschliessen. Eine willkürliche Übertreibung ist nicht mit Sicherheit auszuschliessen, 
da ja die Neigung zu bewusst- und unbewusster Übertreibung auch zum Krankheitsbild 
der traumatischen Neurose gehört. Beim Eintritte in die Behandlung war der Patient 
80 °/o erwerbsbeschränkt. Ich empfehle R. noch etwa für 2 Monate 50 °/„ Übergangs¬ 
rente zu gewähren, da er mir zu schwerer Arbeit noch nicht fähig erscheint, dann 
aber energisch darauf zu bestehen, dass er wieder seine volle Arbeit aufnimmt. Sollte, 
was nicht ganz auszuschliessen ist, eine Verschlimmerung seiner Beschwerden auftreten, 
so schlage ich vor, ihn sofort wieder zur Behandlung ins Krankenhaus einzuweisen.“ 

1) Spi.tzy, Die 8acrofitis des Kindesalters. Zeitschrift cox. ortli. Chir. 1906. Bd. 17. 
Seite 428. 

2) Stieda 1. c. 


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17 


Auf Grund dieses Gnsachtens bekam der Patient ein Übergangsrente von 50 °/ 0 bis 
Ende Oktober; dann sollte er wieder arbeiten. Da er dies nicht vermochte, wandte er 
sich an das Schiedsgericht, und Herr Dr. PI. erkannte ihn „als derzeit vollkommen ar¬ 
beitsunfähig 44 an. Er sagte in seinem Gutachten vom 7. XII. 09: „Die Untersuchung 
£es R. ergibt am linken Oberschenkel eine ausserordentliche Schlaffheit und sichtbare Ab¬ 
magerung der gesammten Muskulatur. Der grösste Umfang, im Stehen und in der Ge- 
süssfalte gemessen, beträgt am linken Oberschenkel nur 39 cm zu 44 cm rechterseits. 
Auch die linksseitige Gesässmuskulatur ist schlaff und abgemagert. Die Austrittsstelle 
des Hüftnerven ist auf Druck offenbar sehr schmerzhaft, wohmit R.s Behauptung über- 
einstimmt, weder im Stehen noch im Liegen das linke Bein bei gestrecktem Kniegelenk 
(wegen Schmerzen an der Rückseite der Hüfte) erheben and auch beim Bücken das linke 
Knie nicht gestreckt halten zu können. Es handelt sich demnach meiner Überzeugung 
nach um eine schwere Ischias, welche sich offenbar gegen früher verschlimmert hat und 
zur Zeit den mühsamen Gang an zwei Stöcken sehr wohl zu erklären geeignet erscheint. 
Ob nebenbei noch eine traumatische Neurose vorhanden ist, lässt sich auf Grund meiner 
einmaligen Untersuchung nicht behaupten. Doch habe ich hervorstechende Anzeichen hier¬ 
für nicht auffinden können. Die Ischias halte ich für eine Folge des Unfalles, bei welchem 
ein Bluterguss stattfand, der nach einigen Tagen die Erkrankung des Nerven hervor¬ 
rief. Ich halte R. tatsächlich zur Zeit für vollkommen arbeitsunfähig und glaube, dass 
die Arbeitsunfähigkeit schon längere Zeit besteht. Auch empfehle ich dringend die 
Wiederaufnahme ins Krankenhaus. 44 

Patient kam also wieder ins Krankenhaus Dresden. Herr Dr. Pa. untersuchte ihn 
und erstattete am 13.1. 10 ein Gutachten, aus dem ich folgende Einzelheiten des Befundes 
wiedergebe: „Über dem Oberlappen der linken Lunge bestehen Zeichen eines Spitzen¬ 
katarrhs, nämlich Schallverkürzung mit verschärftem Atemgesäusch und hie und da 
spärlichen trockenen Rasselgeräuschen, jedoch kein Husten, kein Auswurf, keine Tempe¬ 
ratursteigerungen. Am linken Oberschenkel kein Muskelschwund nachzuweisen, keine 
Symptome der Ischias. 44 Der Befund ist also bis auf die Lunge vollkommen negativ. 
Das Leiden muss aber trotzdem als Ischias aufgefasst worden sein, denn der Patient 
bekam zwei Injektionen mit physiologischer Kochsalzlösung in die Nervenscheide des 
linken Hüftnerven, ferner Saliteinreibungen; ausserdem musste er Gehübungen machen. 
Zuletzt heisst es in dem Gutachten: „Unfallsfolgen bestehen keine mehr. Die geringe 
Differenz in den Schenkelmaßen fällt in die Grenze des Normalen. Es wird empfohlen, 
dem R. noch 14 Tage Schonung zu gewähren, damit er nicht unmittelbar nach Beendigung 
der Einspritzungen wieder arbeiten müsste. 44 

Auf Grund dieses Gutachtens bekam Patient vom 13.1. 10 bis 31.1. 10 zur Scho¬ 
nung die Vollrente. Dann hörte die Rente auf mit der Begründung: „Weil nach dem 
obigen Gutachten keine Unfallfolgen mehr bestehen. 44 Patient ist jedoch am 1. II. 10 
noch ebenso arbeitsunfähig wie nach der Entlassung aus Hern Krankenhause und bittet 
daher die Berufsgenossenschaft um Belassung der Rente. In entgegenkommender Weise 
wird trotz des Gutachtens die Rente noch bis zum 15.11. weiter gewährt Patient bleibt 
arbeitsunfähig und beruft an das Schiedsgericht, um den weiteren Rentenbezug durchzu¬ 
setzen. Als Beleg bringt er ein Zeugnis des Dr. M. bei (14. IV. 10). Die Untersuchung 
ergab „vollkommene typische Ischias, auffallend schmerzhafte Druckpunkte, genau dem 
Verlaufe des Nerven entsprechend, beträchtliche Atrophie des linken Beines. 44 Das Gut¬ 
achten bezeichnet# den Patienten als vollkommen arbeitsunfähig. 

Ara 28. V. 1910 liess sich Patient in das Krankenhaus Tetschen a. d. Elbe auf¬ 
nehmen. 

Status praesens, Stark abgemagerter, schlecht aussehender Mann; kann nur mit 
Stock mühsam gehen; klagt über intensive Schmerzen im linken Bein; hustet stark; 
Stimme leicht heiser. 

Stirn: 3 l l 2 cm über dem knöchernen Orbitalrand, 2 cm nach rechts von der Mittel¬ 
linie ein etwa 4 mm im Durchmesser messendes, seichtes Geschwür, oval, scharfrandig, 
gezackt, leicht granulierender Grund, Umgebung gerötet 

Schlund und Rachen: Schleimhaut sehr blass; Schmerzen beim Schlucken; ständiges 
kratzendes Gefühl im Halse; nur heisse Speisen und Getränke können genossen werden, 
kalte machen beim Hinunterschlucken heftige Schmerzen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 1. 


Laryngoskopie: Kehldeckel wenig beweglich, starr; an Stelle der Aryknorpel ver¬ 
schieden grosse, als ödematös imponierende Wülste und Höcker; die zwischen den Höckern 
und den Stimmbändern liegende Schleimhaut quillt rötlich vor; die Stimmbänder selbst 
leicht gerötet, seitlich links vom Kehldeckel ein kleines Geschwür. 

Brust: Über der linken Lungenspitze vorn Schall Verkürzung; rückwärts über dv 
Spitze und bis zum halben Schulterblatte Dämpfung mit bronchialem Atmen; spärliches 
Rasseln; Temperatur 37,6; Puls 108, regelmässig, kräftig; Herz ohne Besonderheiten; 
reine Töne. 

Sputum: Sehr reichlich; dickeitrig; mikroskopisch (Ziel-Neelsen-Färbung) Diplo¬ 
kokken und Tubekelbazillen. 

Abdomen: Leicht gespannt im Niveau der Brust; Leberdämpfung normal; links über 
dem äusseren Drittel des Poupartschen Bandes bei tiefem Eindrücken der Finger deut¬ 
liche Resistenz, die empfindlich ist; Gefühl undeutlicher Fluktuation. Punktion (oben 
innen von der Spina ant. sup.) ergibt Eiter; mikroskopisch Eiterkörperchen, viel Schleim, 
keine Bakterien. Rektal kein besonderer Befund. Stuhluntersuchung: Normale 
Verhältnisse. 

Ham: Klar, starkes Sedimentum lateritium; Eiweiss 0; Zucker 0; mikroskopisch 0. 

Rücken: Starke Druckschmerzhaftigkeit entsprechend der Synchondrosis sacro- 
iliaca; an derselben Stelle auch Schmerzen bei starkem Druck auf den Kopf (Kompres¬ 
sion der Wirbelsäule). 

Linkes Bein: Ausgesprochene Empfindlichkeit des Nervus ischiadicus; Lassöguesches 
Symptom Dehnung deutlich positiv. Das Bein gegenüber rechts sichtlich abgemagert 

Röntgenuntersuchung: Die beiden Kreuzbein-Beckengelenke zeigen eine deutliche 
Differenz; während das rechte scharf ausgeprägt ist, erscheint das linke im Bilde ver¬ 
schwommen und undeutlich. Im Bereiche der verschwommenen Gelenkkonturen stellen¬ 
weise scharfe Schatten (sklerosierende Prozesse in der Umgebung des Gelenkes); im 
übrigen an den Kreuzbeinwirbeln, am Beckenring, an der Lendenwirbelsäule nichts 
Abnormes. 

Decursus (30. VII. 10.): Verschlechterung des Gesammtbefindens, Lungenerkrankung 
in gleicher Ausdehnung; die Kehlkopferkrankung fortgeschritten; das Geschwür an der 
Stirn etwas grösser geworden; der Abszess auf der linken Beckenschaufel ist nach ab¬ 
wärts gerückt und, nachdem er sich zunächst über dem Poupartschen Bande gezeigt, 
bildet er derzeit bereits unter diesem Bande eine deutlich fluktuierende Vorwölbung. 
Die Schmerzen im linken Beine haben sichtlich nachgelassen; das Gehen besser wie früher, 
sogar ohne Stock möglich; ständig subfebrile Temperaturen. 

Bisher wiederholte Punktion des Abszesses und Injektion von Jodoformglyzerin. 

Das Wesentliche des Falles ist also kurz folgendes: Ein 44 Jahre alter 
Mann erleidet in voller Gesundheit und Arbeitsfähigkeit einen leichten Unfall 
durch Sturz auf die linke Hiiftgegend. Seit dieser Verletzung bestehen Schmer¬ 
zen im linken Bein; Gehvermögen ist sehr behindert, der Mann mehr oder weniger 
arbeitsunfähig. Das Leiden wird anfangs als traumatische Neurose, dann als 
Ischias aufgefasst, bis sich schliesslich die deutlichen Zeichen einer Tuberkulose 
des linken Ueosakralgelenkes entwickeln. 

Ich erstattete daher an das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung in 
Dresden folgendes Guthaben: 

„Ein 44 Jahre alter Mann, der 29 Jahre ununterbrochen bei derselben Firnfa 
gearbeitet hatte, nie krank war, erleidet in voller Arbeitsfähigkeit am 17. V. 1909 einen 
an und für sich leichten Unfall, indem er mit der linken Hüfte beim Schieben eines 
Wagens ausgleitend auf die eisernen Schienen schlägt. Die Verletzung war sicher nicht 
schwer; der Mann arbeitete noch mehrere Tage weiter, und der erstbehandelne Arzt 
konnte nur eine Kontusion der linken Hüfte feststellen. Es ist dies von Wichtigkeit, 
da die Erfahrung lehrt, dass gerade leichte geringfügige Verletzungen es sind, an die 
sich zumeist die lokale Tuberkulose anschliesst. Mit Rücksicht auf den späteren Ver¬ 
lauf nehme ich an, dass es durch den Sturz zu einer geringfügigen Verletzung im Be¬ 
reiche des linken Kreuzbein-Beckengelenkes kam (Articulatio sacroiliara), vielleicht in 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


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Form einer Zerrung der Gelenkbänder. Entwicklung eines Blutergusses. Auf dem Boden 
dieser Verletzung entstand dann ein lokaler tuberkulössr Herd. Die Entwicklung desselben 
erfolgte selbstverständlich ausserordentlich langsam, daher die anfänglich geringfügigen 
und schwer richtig zu deutenden Symptome. Zunächst war es der Bluterguss, später die 
tuberkulöse Entzündung und Abszesshildung, welche die benachbarten sakralen Nerven¬ 
fasern, insbesondere das Ursprungsgebiet des Nervus ischiadicus in Mitleidenschaft zogen, 
durch Druckwirkung, bzw. übergreifende Entzündung. Wir finden also bei dem Patienten 
zunächst langsam sich steigernde Schmerzen, die lebhaft an Ischias erinnern. Doch 
waren auch diese im August 1909 (3 Monate nach dem Unfall) noch so wenig ausge¬ 
prägt, dass Dr. Ga. sie in dem Bilde der traumatischen Neurose unterbringen wollte. 
Dr. Ga. sprach sich sehr optimistisch aus und hoffte den Patienten durch Rentenentzug 
zur Arbeit zwingen zu können. Die inneren Organe waren damals nach dem Befunde 
Dr. Gas. vollkommen normal. 6 Monate nach dem Unfälle untersuchte Dr. PI. den 
Patienten und fand eine ausgesprochene schwere Ischias. Entgegen diesem letzten Be¬ 
funde erklärt Dr. Pa., bei R. bestünde keine schwere Erkrankung, R. sei arbeitsfähig, 
die Rente solle ihm entzogen werden (13.1. 1910). Dr. Pa. behandelte den Patienten 
mit Einspritzungen von physiologischer Kochsalzlösung in den Nervus ischiadicus und 
Salit-Einreibungen; es muss also auch an eine Ischias gedacht worden sein. Dass eine 
vorübergehende Besserung erzielt wurde, ist nicht zu verwundern, und liegt in der Natur 
des Krankheitsbildes. 

Dr. Pa. konstatierte zuerst eine Erkrankung der linken Lungenspitze, während 
bisher die Lunge als gesund befunden worden war. Es würde dies dafür sprechen, dass 
die Lungenerkrankung erst nach der Entstehung des lokalen tuberkulösen Herdes zur 
Entwicklung gekommen sei. Doch ist eine genaue diesbezügliche Entscheidung vom Stand¬ 
punkte der Unfallversicherung ohne Belang. Der Mann wäre auch zu entschädigen, wenn 
die Lungentuberkulose das Primäre gewesen und die Tuberkulose des Kreuzbeinbecken¬ 
gelenkes erst von dieser aus entstanden wäre. Sicher ist der Unfall, sicher war der Mann 
vor dem Unfall vollkommen arbeitsfähig, sicher war er cs später nie mehr. Der Unfall 
ist also allein für die Arbeitsunfähigkeit verantwortlich zu machen und der Kranke daher 
voll zu entschädigen. 

Dem Kranken war auf Grund des Gutachtens des Dr. Pa. die Rente entzogen worden 
(Februar 1910). Er versuchte, um nicht mit seiner Familie zu verhungern, zu arbeiten; 
dies hatte jedoch einen raschen Rückfall, eine rasche Verschlimmerung des Leidens zur 
Folge. Der Mann wurde bettlägerig infolge der Schmerzen; dazu das Hungerleben und 
die psychischen Aufregungen wegen des unverschuldeten Elendes. So erklärt sich dann 
der rapide weitere Verlauf des Leidens. 

Im Frühjahr 1910 behandelten Dr. Po. und Dr. M. den Kranken. Letzter stellte 
ihm ein Zeugnis aus, so dass er an das Schiedsgericht appelieren konnte. Am 28. V. 1910 
erfolgte die Aufnahme ins hiesige Krankenhaus. 

Wie aus der früher wiedergegebenen Krankengeschichte erhellt, zeigte der Patient 
folgenden Befund: An der Stirn ein kleines tuberkulöses Geschwür, weit vorgeschrittene 
Tuberkulose der Lunge, Tuberkulose des Kehlkopfes, leichte Fiebersteigerungen, wie sie 
für Tuberkulose charakteristisch sind, Tuberkelbazillen im Auswurf. Und das Wichtigste: 
Tuberkulose des linken Kreuzbeinbeckengelenkes mit einem der Darmbeinschaufel auf¬ 
liegenden Senkungsabszess. 

Zusammenfassend lautet mein Gutachten: Patient leidet an einer tuberkulösen Ent¬ 
zündung des Kreuzbein-Beckengelenkes, die mit Sicherheit auf den Unfall vom 17. V. 1909 
zurückzuführen ist. Patient ist durch diese Unfallfolge vollkommen arbeitsunfähig. Die 
bei R. zunächst allein vorhandenen, so viel umstrittenen ischiadischen Schmerzen gehören 
zum Bilde der Erkrankung. Eine Besserung oder Heilung des Leidens ist mit Wahr¬ 
scheinlichkeit auszuschliessen, und R. dürfte voraussichtlich seinem Leiden innerhalb 
weniger Monate erliegen.“ 

Das Gutachten ist vom 30. VII. 10 datiert. Am 24. VHI. 10 entschied das Schieds¬ 
gericht: „Die Beklagte wird unter Abänderung des angefochtenen Bescheides verurteilt, 
dem Kläger vom 16. II. 10 ab bis auf weiteres die Vollrente weiter zu gewähren.“ 

Laut Zuschrift des Gemeindeamtes ist der Patient, der am 10. VIII. das Spital 
verlassen hatte, am 30. VIII. zu Hause gestorben. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


Ich hielt den geschilderten Fall " von Tuberkulose des Ileosakralgelenkes 
für erwähnenswert einerseits, weil er zeigt, wie ausserordentlich schwierig die 
richtige Diagnose im Beginn des Leidens zu stellen ist, andererseits, weil er 
für den Unfallbegutachter ein warnendes Beispiel ist, sich zu hüten, derartige 
Krankheitsbilder einmal zu optimistisch zu beurteilen. Der Rentenentzng und 
der Rentenkampf dürfte sicherlich das Leiden, bezw. den letalen Ausgang be¬ 
schleunigt haben. Bei der h. o. Aufnahme war der Prozess bereits derart vor¬ 
geschritten, dass, insbesondere mit Rücksicht auf die gleichzeitige Lungen¬ 
erkrankung, von einer Erfolg versprechenden konservativen oder chirurgischen 
Lokaltherapie keine Rede mehr sein konnte. 


Aus den städtischen Thiem sehen Heilanstalten. 

Zuckerharnruhr und Unfall. 


Von Fr. Erfurth, Med. pract. 


Die Zuckerharnruhr — Diabetes mellitus — ist eine Stoffwechselerkrankung, 
welche sich durch vermehrte Harnausscheidung mit hohem spezifischem Gewicht 
nnd Traubenzuckergehalt des Harns kundgibt, und welche der Beurteilung, ob 
sie mit einem vorausgegangenen Unfälle in ursächlichem Zusammenhang steht, 
meist ausserordentliche Schwierigkeiten bereitet. 

Über ihre Entstehung sind die verschiedensten Ansichten aufgebaut worden, 
die sich zum grössten Teil auf Tierversuche stützen. Nie aber ist es hierbei ge¬ 
lungen, dauernde Zuckerausscheidung hervorzurufen. 

Als Ursache für die Entstehung der Zuckerharnruhr werden die ver¬ 
schiedensten Erkrankungen und Schädlichkeiten angeschuldigt: Erblichkeit, un¬ 
regelmässige Lebensweise, übermässiger Biergenuss, Erkältungen und starke 
Dnrchnässungen, akute Infektionskrankheiten, chronische konstitutionelle Er¬ 
krankungen (Gicht, Syphilis), Schlagaderwandverhärtung, Erkrankung der 
Bauchspeicheldrüse, seelische Erregungen, ausgedehnte Verbrennungen, Er¬ 
schütterungen des Körpers durch Übertragung derselben auf Gehirn und Rücken¬ 
mark, Verletzungen des Kopfes und der Wirbelsäule, Stoss gegen die Bauch¬ 
eingeweide, ja sogar periphere Verletzungen. 

Aber gerade diese Menge der angeschuldigten Ursachen muss unser Miss¬ 
trauen in hohem Grade erwecken in der Bewertung derselben für die Entstehung 
dieser Krankheit, zumal da bei einer ganzen Reihe von schweren Erkrankungen 
an Diabetes keine der verschiedenen Ursachen Vorgelegen hat Weil wir eben 
keine bestimmten Veranlassungen für ihre Entstehung kennen, keine bestimmten 
Veränderungen im Körper bei ihr finden, sind wir, wie Kühne im Thiemschen 
Handbuch der Unfallerkrankungen ausgeführt hat, bezüglich der Beurteilung ihrer 
Entstehung nach Unfällen noch vielfach auf die Abwägung von Möglichkeiten 
hingewiesen, die je nach ihrer Zahl, für oder gegen die traumatische Entstehung 
sprechend, dieselbe bis zu einem gewissen Grade wahrscheinlich oder unwahr¬ 
scheinlich machen. 

Jedenfalls spielt bei der Entstehung der Zuckerharnruhr, wie Ebstein 
hervorhebt, die persönliche Veranlagung des Einzelnen eine wesentliche Rolle. 
Bei diesen Menschen genügen dann Schädigungen, die bei nicht dazu veranlagten 
Leuten nie zur Erkrankung führen würden, um einen Diabetes hervorzurufen. 


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Das Auftreten von Zuckerharnrnhr ist nach den verschiedensten Ver¬ 
letzungen beobachtet worden: Kopfverletzungen, Vergiftungen mit Kohlenoxyd 
und Kohlensäure, Schreck, Verletzungen von Kumpf und Gliedmassen mit Er¬ 
schütterungen des ganzen Körpers, Verletzungen der Verdauungswege und Ver¬ 
dauungsdrüsen, starke Abkühlungen und ausgedehnte Verbrennungen haben dazu 
geführt. 

Die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges mit den aufgezählten 
vorausgegangenen Schädigungen stösst auch deswegen auf Schwierigkeiten, weil 
der Ham der Unfallverletzten nur in sehr seltenen Fällen vorher untersucht 
worden ist, und wir nun vor der Frage stehen, ob nicht schon vorher eine 
Zuckerharnruhr vorhanden war oder nicht Vielfach werden wir einen Anhalts¬ 
punkt, aber auch nur einen solchen finden, wenn wir nach den Erscheinungen 
forschen, welche im allgemeinen diese Erkrankung zu machen pflegt 

Man kann zwei Formen der Zuckerharnruhr nach Unfällen unterscheiden: 

1. die unmittelbar nach der Verletzung sofort in ganzer Stärke gewisser- 
massen akut auftretende Form; 

2. die einige Zeit nach der Verletzung sich langsam und allmählich ent¬ 
wickelnde Form. 

Die Beurteilung der sofort nach dem Unfall auftretenden Zuckerhamruhr 
bietet im allgemeinen weniger Schwierigkeiten als die zweite Form. Ist sofort 
oder bald nach der Verletzung Zucker im Harn festgestellt, hält diese Zucker¬ 
ausscheidung längere Zeit an, so werden wir eine Entstehung des Diabetes durch 
die Verletzung nicht von der Hand weisen können, wenn vor dem Unfall keinerlei 
auf Zuckerharnrnhr hinweisende Erscheinungen bestanden haben (erhöhtes 
Hunger- und Durstgefühl, Abmagerung, Vermehrung der Harnmenge, Abnahme 
der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, Wadenkrämpfe, rheumatismus¬ 
ähnliche Beschwerden, Neuralgien, Nervenentzündungen, Neigung zu Hautkrank¬ 
heiten, schweres Heilen einfacher Wunden, Augenerkrankungen) und der Unfall 
geeignet war, dieselbe hervorzurufen, zumal wenn es sich um Personen vor dem 
40. Lebensjahre handelt, vor welchem der Diabetes gewöhnlich selten aufzutreten 
pflegt. Häufig zeigt diese akut, sofort nach der Verletzung, auftretende Form 
der Zuckerharnruhr einen günstisen Verlauf, indem nach Wochen oder Monaten 
die Erkrankung entweder in Heilung ausgeht oder nur noch von Zeit zu Zeit 
Zucker im Harn auftritt (intermittierende Zuckerharnruhr). 

Haben wir schon bei dieser immerhin noch leichter zu beurteilenden Form 
des Auftretens der Zuckerharnruhr nach einem Unfall auf die verschiedenen sich 
ergebenden Schwierigkeiten hinweisen müssen, so treten doch noch ungleich viel 
grössere auf bei der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges der zweiten 
Form, der sich allmählich und spät nach Unfällen entwickelnden Zuckerharn¬ 
ruhr, mit einem solchen. Denn sie unterscheidet sich in nichts von dem ohne 
irgend welche traumatische Einflüsse entstehenden Diabetes. Man wird hierbei 
einen Zusammenhang mit einem vorausgegangenen Unfälle nur dann annehmen 
können, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird: 

1. Der Unfall muss geeignet gewesen sein, das Auftreten von Zuckerharn¬ 
ruhr herbeizuführen. 

2. Zwischen dem Unfall und dem Auftreten der ersten objektiven 
diabetischen Zeichen müssen Beschwerden bestehen, die auf einen sich ent¬ 
wickelnden Diabetes gedeutet werden können. 

3. Eine auf den Unfall zurückführbare Erkrankung des Hirns oder 
Rückenmarks oder eine funktionelle Erkrankung (Neurasthenie, Hysterie) muss 
als Bindeglied zwischen Unfall und dem Auftreten der ersten diabetischen Er¬ 
scheinung bestehen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


4. Der Zeitraum zwischen Unfall und dem ersten Auftreten der 
diabetischen Erscheinungen darf erfahrungsgemäss nicht mehr als zwei Jahre 
übersteigen, und es dürfen während dieser Zeit keine anderen die Entstehung 
von Zuckerharnruhr begünstigenden Ursachen eingetreten sein. 

Sehr bemerkenswert ist es, dass diese Spätform des Diabetes meist tödlich 
endet und zwar innerhalb eines Vierteljahres bis zu 5 Jahren. Als Überleitung 
zur Zuckerharnruhr kann zunächst alimentäre Glykosurie auftreten. Man ver¬ 
steht hierunter die Erscheinung, dass nach Genuss von 100—200 g Trauben¬ 
zucker häufig nach 1—3 Stunden Zucker im Harn ausgeschieden wird. 

Welche Schwierigkeiten die Beurteilung bieten kann, geht aus folgendem 
in den städtischen Thiemsehen Heilanstalten beobachteten Falle hervor. 

Der damals (im Jahre 1903) im 32. Lebensjahre stehende Brauer E. M. aus F. 
wurde auf Anordnung der Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft Sektion VI vom 
18. Mai bis 11. Juli 1903 in der hiesigen Heilanstalt an den Folgen des am 23. April 
1903 erlittenen Unfalles behandelt. 

Am 23. April 1903 stand M. zwischen zwei auf dem Bauche liegenden Lagerfässern. 
Während er versuchte das kleinere Fass so herumzuwälzen, dass die am Boden des 
Fasses befindliche Pforte gerade stand, wurde dasselbe Fass von einem Mitarbeiter von 
der anderen Seite her ebenfalls herumzuwälzen versucht Dadurch kam das Fass plötzlich 
ins Rollen, traf den M. gegen die linke Stirnseite und presste ihn an das andere Fass. 
Als M. seinen Kopf hervorgezogen hatte, verspürte er heftige Schmerzen an der gequetschten 
Stelle. Er begab sich sofort zum Arzt, der eine starke Quetschung des linken oberen 
Augenhöhlenrandes mit einem Bluterguss zwischen Stirnbein und Knochenhaut feststellte. 

M. hat einen etwas verwachsenen Bruder, sonst sind seine Geschwister gesund. Der 
Vater ist an Kopfrose gestorben, die Mutter lebt noch und befindet sich wohl. Bis zum 
Tage des Unfalles will M. nie ernstlich krank gewesen sein. Er ist verheiratet, seine 
Frau soll unterleibskrank sein, sein Kind ist gesund. 

M. klagte über heftige Zuckungen über dem linken Auge, die sich über die ganze 
linke Kopfseite ziehen, über Kopfschmerzen, die beim Bücken und bei Rückenlage sich 
steigern, sowie über Schwindelgefühl. Nachts wälze er sich stundenlang auf seinem 
Bette herum, ohne dass er Schlaf finden könne, meistens schlafe er dann nur 1 bis 2 
Stunden und auch diese noch unruhig. Am Tage sei er matt und fühle sich abgespannt. 

Die Untersuchungen ergaben folgenden Befund: M. wog 161 Pfund, er hatte eine 
etwas blasse Gesichtsfarbe, Weichteilschwellung der nächsten Umgebung des linken 
oberen Augenhöhlenrandes, sowie des Augenlides, knöcherne Verdickung des linken 
oberen Augenhöhlrandes, sowie des angrenzenden Teiles des Stirnbeines, Herabhängen 
des linken oberen Augenlides, Verengerung des Lidspaltes, Druckempfindlichkeit des oberen 
und unteren Augenhöhlennerven, Pulsbeschleunigung bis zu 106 Schlägen in der Minute, 
weitere Steigerung der Pulszahl bei Druck auf den oberen und unteren Augenhöhlennerven 
bis auf 126 Schläge in der Minute, bei Rückenlage Sinken der Pulszahl bis auf 80 Schläge, 
einmal beobachtete Zuckerausscheidurg nach Traubenzuckerfütterung, gedrückte Gemüts¬ 
stimmung, Schwirren der lose geschlossenen Augenlider, Nachrötung der Haut nach 
mechanischen Reizen, Steigerung der Kniescheibenbandreflexe, besonders links, sowie des 
linken Achillessehnenreflexes, Auftreten des Babinskischen Reflexes links, Über¬ 
empfindlichkeit der Haut in der Umgebung des linken Auges bei Berührungen und der 
Beine bei Nadelstichen und Hitzeeinwirkung. Es bestand also ausser der örtlichen Reiz¬ 
barkeit an der gequetschten Stelle namentlich am Oberaugenhöhlennerv auch eine 
Reizbarkeit weiterer Nervengebiete, namentlich des in der Nähe befindlichen Unteraugen¬ 
höhlennerven, sowie eine Schwäche des gesamten Nervensystems (Neurasthenie). Er erhielt 
deswegen eine Rente von 50 °/ 0 . 

Im Jahre 1908 wurde uns M. auf Anordnung derselben Berufsgenossenschaft zur 
Beobachtung überwiesen. Bis Oktober 1907 war M. in derselben Brauerei, in welcher 
er verunglückte, beschäftigt gewesen. Er hätte dort nur leichte Arbeiten verrichtet und 
dafür anfangs 13 M., später 14 M. und zuletzt 15 M. wöchentlich Lohn erhalten. Seit 
dem 1. Oktober 1907 hätte seine Frau ein Restaurant gekauft. Er beschäftigte sich 
dort wie jeder andere Restaurateur. Er könnte sich aber ausruhen, wenn er sich nicht 


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wohl fühlte, was er vorher in der Brauerei nicht hätte tun können. Er hätte noch 
ständig Stiche in der linken Stirnseite. Die Heftigkeit derselben schwankte an den 
einzelnen Tagen. Manchmal zöge es ihm die ganze linke Gesichtshälfte zusammen. 
Manchmal würde ihm auch schwindelig. Bei Treppensteigen bekäme er Herzklopfen. 
Sei Zustand sei noch der gleiche wie früher. 

Die Ergebnisse der Beobachtungen und Untersuchungen wurden in dem Endurteil 
dieses Gutachtens dahin zusammen gefasst, dass in dem Zustand des M. gegenüber dem für 
die Festsetzung der Rente von 50 °/ 0 massgebend gewesenen Gutachten eine Besserung 
eingetreten wäre. Diese bestände darin, dass 

1 . das Körpergewicht um 19 Pfund zugenommen hat M. wiegt 180 Pfund. Eine 
derartige Gewichtszunahme deutet, auch wenn man berücksichtigt, das M. jetzt keine 
schweren Arbeiten mehr leistet, doch darauf hin, dass das Allgemeinbefinden durch 
Beschwerden nicht erheblich gestört sein kann; 

2. einzelne anatomische Veränderungen an der verletzten Stelle und ihrer Um¬ 
gebung (Weichteilschwellung, Herabhängen des oberen Augenlides) geschwunden sind; 

3. bei Druck auf die als schmerzhaft bezeichneten Nervenaustrittsstellen nennens¬ 
werte Pulsbeschleunigung nicht mehr eintritt und der Puls auch sonst nicht mehr die 
beträchtliche Pulsbeschleunigung und Pulsschwankung aufweist; 

4. die Stimmung nicht mehr so gedrückt ist und 

5. die Veränderungen an den Kniescheibenband-, Achillessehnen- und Fusssohlen- 
reflexen, sowie die Störungen der Hautempfindung fast ganz verschwunden sind. 

M. wurde noch um 33 V 3 °/ 0 in seiner Erwerbsfähigkeit beschränkt erachtet und 
angenommen, dass nach 2 Jahren eine weitere Besserung eingetreten sein würde. 

In diesem Jahre (1910) wurde M. auf Anordnung des Herrn Vorsitzenden des 
Schiedsgerichtes für Arbeiterversicherung zu Frankfurt a. 0. den hiesigen Heilanstalten 
zur abermaligen Beobachtung und Begutachtung überwiesen, nachdem er in der Zwischen¬ 
zeit noch von verschiedenen anderen Herren begutachtet worden war. Es sollte fest¬ 
gestellt werden, ob in dem Zustand des M. seit der im Jahre 1908 in der hiesigen 
Heilanstalt erfolgten Untersuchung eine wesentliche Besserung eingetreten ist. M. hatte 
nach seinen Angaben beständig Kopfschmerzen, die von der linken Stirnseite und von der 
linken Seite des Genickes nach dem Scheitel ziehen, auch würde er schwindelig, namentlich 
nach dem Essen und wenn er Hunger hätte. Es schmerzte ihn das Genick und das 
Kreuz, wenn er viel gelaufen wäre. Auch würde ihm die linke Seite des Gesichtes 
„zusammengezogen“, wenn er anfange zu essen, so dass er immer erst eine Zeit lang 
innehalten müsste, bis dieser Zustand vorübergegangen wäre. Die Ergebnisse der Unter¬ 
suchungen und Beobachtungen und die dabei sich ergebenden Überlegungen und Möglich¬ 
keiten wurden in dem Endurteil des Gutachtens vom 11. Juli 1910 folgendermassen 
zusammengefasst. 

Wie Herr Professor Sch. in seinem Gutachten vom 2. Mai 1910, so können auch 
wir insofern eine Änderung in dem Zustande des M. feststellen, als das Körpergewicht 
zugenommen hat und zwar jetzt sogar um 17 Pfund gegenüber dem zur Zeit der Unter¬ 
suchung vom 10. April 1908 festgestellten Gewicht. 

Diese Gewichtszunahme können wir aber bei M. nicht als eine günstige, auf den 
Nachlass der nervösen Beschwerden deutende Erscheinung auffassen, weil M. jetzt an 
Zuckerharnruhr (Diabetes mellitus) leidet. Er scheidet nämlich, wie tägliche Unter¬ 
suchungen des zum Teil in Gegenwart des Arztes gelassenen Harnes ergeben haben, 
dauernd 4 °/ 0 Zucker aus. 

An Zuckerharnruhr Leidende haben nuu ein vermehrtes Hunger- und Durstgefühl. 
Sie nehmen ungewöhnlich viel Nahrung zu sich und steigen im Beginn der Zuckerharn¬ 
ruhr stark im Gewicht, namentlich wenn sie ihr Durstgefühl durch alkoholische Getränke 
löschen. 

Diese Gewichtszunahme bei M. ist daher keineswegs der Ausdruck eines besonderen 
Wohlbefindens und kann nicht als Zeichen einer Besserung aufgefasst werden. 

Auch der Schwund der Knochenverdickung am Stirnbein und linkem Auge sowie 
der Nachlass der Steigerung der Sehnenrefiexe kann nicht als Zeichen einer wesentlichen 
Besserung aufgefasst werden, da diese Veränderungen unmittelbar selbst keine Beschwerden 
gemacht haben. Dagegen spricht das Tränen des linken Auges beim Mundöffnen, was 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


früher nicht bestand, dafür, dass M. tatsächlich noch an Störungen an der Verletzungsstelle 
leidet, welche seine Beschwerden über „krampfhaftes Gefühl“, Schmerzen in der linken 
Gesichtshälfte glaubhaft machen. 

Diese zum Teil neuralgischen Beschwerden werden auch dadurch glaubhaft, dass 
erfahrungsgemöss an Zuckerharnruhr Leidende zu Neuralgien neigen. Unter diesen 
Umständen scheint uns eine Kürzung der Rente nicht recht begründet. Es fragt sich nun, 
ob die bei M. jetzt festgestellte Zuckerharnruhr Folge der am 28. April 1908 erlittenen 
Kopfverletzung ist 

Die Zuckerharnruhr ist eine Stoffwechselerkrankung, welche ohne sicher nachweisbare 
Ursache entstehen kann. Sie kann sich nach äusseren Schädlichkeiten bei einem Menschen 
entwickeln, vorausgesetzt, dass der Mensch zu dieser Krankheit veranlagt ist. Zu diesen 
äusseren Schädlichkeiten rechnen: Erschütterungen des ganzen Körpers, seelische Erregung, 
Alkoholismus, Syphilis, Kopfverletzungen, Quetschungen der Baucheingeweide, Erkältungen, 
Durchnässungen, ausgedehnte Verbrennungen. 

Dass ein Unfall, selbst wenn er den Schädel getroffen hat, bei einem zuvor ganz 
gesunden und erblich nicht belasteten Menschen eine echte Zuckerharnruhr hervorrufen 
kann, dafür liegt zur Zeit auch nicht eine einzige einwandfreie Beobachtung vor. Wir 
müsseu in diesen Fällen eine mehr oder minder ausgeprägte Veranlagung annehmen. 
Die Zuckerharnruhr infolge von Unfällen ist, wenn man nicht jedes zeitlich nach einem 
Unfall beobachtete derartige Leiden als ursächlich durch den Unfall entstanden ansieht, 
eine seltene Frkrankung. Unter 150 Fällen von Zuckerharnruhr fand Han sch nicht 
einen einzigen, unter 800 Senator nur 1 °/ 0 , bei denen ein Unfall als Ursache der 
Krankheit bezeichnet wurde. 

Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Unfall und dem Auftreten von 
Zuckerharnruhr wird um so unwahrscheinlicher, je später die Zuckerharnruhr nach dem 
Unfall auftritt, Bei M. ist die Zuckerharnruhr erst 7 Jahre nach dem Unfall aufgetreten. 
Allerdings wird eine gewisse Brücke dadurch gebildet, dass bei der Untersuchung im 
Jahre 1903 nach Darreichung von Traubenzucker unter 9 Proben einmal Zucker im 
Harn gefunden wurde, ebenso im Jahre 1908, während der Harn ohne Zuckerfütterung 
frei war. Diese sogenannte alimentäre Glykosurie tritt aber nach den Untersuchungen 
von Strümpells und Krehl ohne jede vorausgegangene Schädigung bei gewohnheits- 
mässigen Biertrinkern garnicht selten auf. M. hat als Brauer reichlich Bier getrunken, 
so dass eine Neigung zu Zuckerausscheidung schon bestanden haben kann, ehe der Unfall 
erfolgte. Nun ist bei dem Unfall zwar eine Kopfbeschädigung eingetreten, nach welcher 
auch bei einem Nichtalkoholisten alimentäre Glykosurie sich einstellen kann; es ist aber 
keinerlei schädigende Einwirkung auf das Gehirn erfolgt. M. war weder bewusstlos, 
noch trat nach dem Unfall Übelkeit oder Erbrechen oder eine Blutung aus Mund, Nase 
oder Ohr auf. 

Die alimentäre Glykosurie tritt aber, falls es sich nicht um Leute handelt, welche 
bereits an Schlagaderwandverhärtung des Gehirns leiden, hauptsächlich dann nach Kopf¬ 
verletzungen auf, wenn eine schädigende Einwirkung auf das Gehirn stattgefunden hat. 
Dies ist aber hei M. nicht der Fall gewesen. Gegen den für das Auftreten der Zucker¬ 
harnruhr bedeutungsvollen Einfluss der Kopfverletzung spricht auch der Umstand, dass 
die Zuckerharnruhr sich jetzt erst nach 7 Jahren aus der alimentären Glykosurie ent¬ 
wickelt haben sollte, da die alimentäre Glkyosurie im Jahre 1908, also 5 Jahre nach dem 
Unfall, ebenso wie im Jahre 1903 unter 9 Proben nur einmal nachzuweisen war. Es 
ist daher wenig wahrscheinlich, dass nun nach 7 Jahren der Unfall mit einem Male eine 
verderbliche Wirkung entfalten solle. Es ist viel wahrscheinlicher, dass sich in der 
letzten Zeit eine neue Veränderung eingestellt hat, welche bei dem zu Zuckerharnruhr 
neigenden Menschen die Zuckerharnruhr zur Ausbildung gebracht hat. Es ist dies die 
auch von Herrn Professor Sch. festgestellte Vergrösserung der Leber, eines Körperteils, 
der für die Zuckerbildung im Körper von grösster Bedeutung ist und dessen Erkrankung 
zu Zuckerharnruhr führen kann. Die Ursache der Lebervergrösserung ist der frühere 
reichliche Alkoholgenuss, dem sich M. wahrscheinlich auch jetzt, nachdem die Ehefrau 
des M. eine Restauration übernommen hat, wieder zugewendet hat. Wägt man die ein¬ 
zelnen Möglichkeiten, welche Ursache der Zuckerharnrnhr bei M. sein könnten, gegen¬ 
einander ab, so ist mit grösserer Wahrscheinlichkeit der doch mindestens schon seit 


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Beginn der Lehrzeit bestehende überreichliche Alkoholgenuss, der zu einer Leberver- 
grösserung geführt hat, die Ursache derselben und nicht die vor 7 Jahren erlittene Kopf¬ 
verletzung, welche ohne Einfluss auf das Hirn gewesen ist 

Kann man nachweisen, dass die Zuckerharnruhr schon vor dem Unfall be¬ 
standen hat, so bleibt noch die Möglichkeit bestehen, dass sie durch den Unfall 
verschlimmert worden ist. Es genügen mitunter schon die leichtesten Erkran¬ 
kungen, um eine Verschlimmerung der Krankheit zu bewirken, andererseits 
können auch schwere Verletzungen ohne jede Einwirkung auf sie bleiben. 
Jedenfalls muss man eine Verschlimmerung durch einen Unfall annehmen, 
wenn 

1. die ausgeschiedene Zuckermenge zugenommen hat; 

2. aus dem leichten Diabetes ein schwerer wird, d. h., auch bei Ent¬ 
haltung von stärkemehlhaltiger Kost der Zucker aus dem Ham nie ganz ver¬ 
schwindet; 

3. Aceton und Acetessigsäure im Ham auftreten. Das sind chemische 
Verbindungen, die bei ungenügender Verbrennung der Fette infolge von Mangel 
oder Fehlen von stärkemehlhaltiger Kost auftreten und namentlich bei schwerer 
Zuckerharnruhr nachweisbar sind; 

4. Wunden durch den Unfall erzeugt werden, die infolge schon bestehender 
Zuckerharnruhr zum Brand oder zur Wundinfektion führen und den Verlauf 
der Erkrankung ungünstig beeinflussen. 

Auch hierfür steht mir eine Beobachtung aus der hiesigen Heilanstalt zur Ver¬ 
fügung, bei der aber eine Verschlimmerung der Krankheit durch den Unfall ebenfalls 
verneint werden musste. 

Der Maschinenarbeiter H. H. aus C., geboren am 8. IX. 1872 zu C., ist auf An¬ 
ordnung der vereinigten Ortskrankenkasse vom 30. November bis zum 18. Dezember 
1909 in der hiesigen Heilanstalt an den Folgen des am 20. November 1909 erlittenen 
Unfalles ambulant behandelt worden. 

Am Morgen des 20. November 1909 war H. mit dem linken Ärmel der Bluse an 
der Schraube der Spindel eines Bohrwerkes hängen geblieben. Die Schraube wickelte 
den Ärmel auf und, um nicht mit dem Arm in die Spindel zu kommen, riss H. den Arm 
schnell zurück, so dass die Bluse vom Körper gerissen wurde. Durch den Ruck spürte 
er Schmerzen im Kreuz, die vom Gesäss an der Hinterseite des rechten Beines bis nach 
der Ferse zogen und von der Ferse nach der 4. und 5. Zehe. 

Bei Beginn der Behandlung klagte H. noch über dieselben Schmerzen sowie über 
Taubheitsgefühl an der Aussenseite der Fusssohlen. 

Beide Hüftnerven namentlich aber der rechte, waren in ihrem Verlauf auf Druck 
schmerzempfindlich. An beiden Beinen bestand das sogenannte Dehnungsphänomen, d. h. 
II. äusserte heftige Schmerzen, sobald man das im Hüft- und Kniegelenk stark gebeugte 
rechte oder linke Bein im Kniegelenk zu strecken versuchte. Der rechte Oberschenkel 
war etwas abgemagert. Beide Kniescheibenbandreflexe waren nur sehr schwach auslösbar, 
ebenso der linke Achillessehnenreflex, der rechte fehlte völlig. Objektiv nachweisbare 
Störungen des Hautgefühls bestanden nicht. Bei Augen- und Fussschlnss trat geringes 
Schwanken ein. H. hat ausserdem einen rechtsseitigen, etwa nussgrossen Leistenbruch. 
Die Untersuchung des Harns ergab grosse Mengen von Zucker (3,8 %). Es handelte 
sich danach um Hüftweh (Ischias) verbunden mit Zuckerharnruhr. Das Hüftweh wurde 
durch die Behandlung bedeutend gebessert, aber nicht die Zuckerharnruhr. 

Es wurde nunmehr in dem vorliegenden Falle folgendes Endurteil abgegeben: 

H. leidet an Zuckerharnruhr. Es ist ausgeschlossen, dass diese Erkrankung die 
Folge des am 20. November 1909 erlittenen Unfalles ist, denn erstens ist ein solcher 
Unfall, wie ihn H. erlitten hat, überhaupt nicht geeignet, auf rein mechanischem Wege 
Zuckerharnruhr hervorzurufen. Aber auch der Einfluss einer etwa anzunehmenden Schreck¬ 
wirkung ist abzulehnen, da eine solche in nennenswertem Grade überhaupt nicht da¬ 
gewesen ist. Trotzdem H. durch Befragen auf einen möglicherweise vorhandengewesenen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 1. 


Schreck hingewiesen wurde, ohne dass ihm selbstverständlich ein solcher suggeriert wurde, 
erwähnte er nichts von einem überstandenen Schreck. Selbst wenn er sich aber erschrocken 
haben sollte, so kann die Schreckwirkung nur gering gewesen sein, denn H. hat keine 
nennenswerten Schreckwirkungen (Erbrechen, Zittern der Glieder, Angstschweiss) unmittelbar 
nach dem Unfall geboten. Ausserdem ergibt aber die genaue Befragung, dass die Zucker¬ 
harnruhr schon viele Jahre bestehen muss. Schon vor 5 Jahren ist ihm, wie er erzählt, 
aufgefallen, dass er sehr viel Wasser habe trinken müssen, und auch jetzt trinke er immer 
noch ziemlich viel, wenn auch nicht mehr so viel wie früher. Er schiebe dies auf die 
Arbeit in der Wärme. Tatsächlich handelt es sich um sogenannte Polydipsie (Ver¬ 
mehrung des Durstgefühls), wie es gerade bei Zuckerkranken als Zeichen dieser Erkrankung 
vorkommt Die Zuckerharnruhr — Diabetes mellitus — hat also sicherlich schon viele 
Jahre vor dem Unfall bestanden. Auch eine Verschlimmerung derselben durch den Unfall 
ist nicht anzunehmen. Denn einmal müsste man, um dies sicher beweisen zu können, 
den Prozentgehalt des Harns an Zucker vor dem Unfall kennen. Dies ist aber unmöglich, 
da H. bis zur Feststellung des Zuckers hier überhaupt nicht gewusst hat, dass er an 
Zuckerharnruhr leidet. Aber auch die allgemeinen Erscheinungen der Zuckerharnruhr 
sind nach den Unfall nicht stärker geworden als vor dem Unfall, das Durstgefühl ist 
eher geringer geworden, es ist kein Kräfteverfall aufgetreten. Die einzige Erscheinung, 
welche nach dem Unfall neu hinzugetreten und nach dem Glauben des H. die einzige 
krankhafte Erscheinung überhaupt ist, sind die Schmerzen, die vom Kreuz bis nach den 
Zehen ziehen. Diese Schmerzen sind die Folgeerscheinungen der Hüftnervenentzündung 
(Ischias). Das Auftreten der Ischias wird man allerdings als Unfallfolge anerkennen 
müssen. Denn sie ist unmittelbar nach dem Unfall aufgetreten, und der Unfall an sich 
war geeignet, eine Zerrung der Hüftnerven und damit eine Hüftnervenentzündung hervor¬ 
zurufen, zumal bei einem Zuckerkranken, der bekanntlich zu Ischias neigt. 

Die Tatsache, dass doppelseitige Ischias bei Zuckerkranken infolge der Zuckerharn¬ 
ruhr häufig vorkommt, ohne das ein anderer schädigender Einfluss vorangegangen ist, 
spricht nicht gegen den schädigenden Einfluss eines Unfalles, wie ihn H. erlitten hat, da 
auch die kennzeichnenden Hüftnervenschraerzen sofort nach dem Unfall aufgetreten sind. 
Wenn man nun aber auch die Ischias als Unfallfolge anerkennt, so ist doch keineswegs, 
wie schon vorher erörtert ist, das Auftreten derselben als Verschlimmerung der Zucker¬ 
harnruhr aufzufassen. 

Es ist nur eine Erscheinung aufgetreten, welche unabhängig von dem Verlauf der 
Zuckerharnruhr kommt und schwindet. Die Zuckerharnruhr bildet nur die Grundlage, 
auf der sich die Ischias besonders leicht entwickelt. Die Abschwächung der Kniescheiben¬ 
bandreflexe und der Achillessehnenreflexe steht wohl in Zusammenhang mit der Zucker¬ 
harnruhr und der doppelseitigen Ischias. 

Jedenfalls haben sich andere Zeichen, welche auf eine Rückenmarksdarre deuten, 
an die man bei dem Verhalten der Reflexe auch denken muss, nicht gefunden. Auch 
behauptet H. nie syphilitisch krank gewesen zu sein, was wohl in den allermeisten Fällen 
die Voraussetzung für das Entstehen der Rückenmarksdarre ist. Die Frau hat keine 
Fehl- oder Frühgeburten durchgemacht, welche auf Syphilis hindeuten könnten. Selbst 
wenn sich später heraussteilen sollte, dass ausser der Zuckerkrankheit ein Rückenroarks- 
leiden vorliegt, was wir aber für nicht wahrscheinlich halten, würde die Beurteilung des 
ursächlichen Zusammenhanges dieses Rückenmarksleidens mit dem vorausgegangenen 
Unfälle die gleiche sein wie bei der Zuckerharnruhr, d. h., das Leiden selbst kann 
weder durch den Unfall hervorgerufen noch verschlimmert sein, dazu ist der Unfall zu 
harmlos gewesen, andererseits wäre auch in diesem Falle die doppelseitige Ischias, welche 
ebenfalls bei Rückenmarksleiden vorkommt, durch den Unfall als ausgelöst anzusehen und 
mit dem Schwinden der Ischias wären die Unfallfolgen beseitigt, ganz gleichgültig, ob 
späterhin die Rückenmarksdarre fortschreitet. 

H. arbeitet jetzt wieder in der C. Maschinenfabrik bei Akkordlohn. Es ist glaubhaft, 
dass er zur Zeit infolge der noch bestehenden Ischias etwas Beschwerden im Kreuz beim 
Bücken und Anheben hat, infolge dessen diese Tätigkeiten noch langsamer ausführen muss 
und infolge dessen nicht ganz so viel verdienen wird wie ein gesunder gleichartiger Arbeiter. 
Dieser Lohnausfall kann aber bei dem jetzigen Zustand der Ischias nur gering sein. Wir 
schätzen die Erwerbsbeeinträchtigung auf 15°/ 0 . 


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Besprechungen. 

Hoffa, Albert Prof. Dr. Atlas und Grundriss der Verbandlehre, nach des 
Verf. Tode bearbeitet von Privatdoz. Rudolf Grashey. Vierte Auflage mit 170 Tafeln 
und 134 Textabbildungen. 

Lehmann’s Med. Handatlanten. Bd. XIII. J. F. Lehmann’s Verlag, München 1910. 

Es ist dankbar anzuerkennen, dass der Verleger in der Person Grashey’s einen 
vortrefflichen Neubearbeiter des alten bewährten Hoffaschen Atlas gesucht und gefunden hat 

Während die alten Grundsätze im allgemeinen beibehalten wurden, ist die jetzige 
Auflage durch neue Gliederung etwas übersichtlicher gestaltet worden. 

Die erste Abteilung umfasst die gewöhnlichen Übungsverbände mit Leinenbinde 
und Verbandtuch. Die zweite Abteilung bringt die eigentlichen Verbände, Bandagen 
und Apparate. 

Es wurden 28 Tafeln und 83 Textbilder neu eingefügt 

Unter den mit Verbänden versehenen Männern trifft man bekannte Chirurgen und 
Orthopäden, auf Tafel I den unvergesslichen Hoffa an der Binden Wickelmaschine. 

Künstlerisch tätig bei dem Werk war Herr Maler Hajek. Th. 

Helferich, Prof. Dr. H. Atlas und Grundriss der traumatischen Frakturen und 
Eupationen mit 78 Tafeln und 316 Figuren im Text vom Maler B. Keilitz. 8. Auflage. 
Lehmanns Medizinische Handatlanten. Bd. VIII. München 1910, J. F. Lehmann. 

Wer sich daran gewöhnt hat, bei der Beurteilung und Behandlung von Knochen¬ 
brüchen und Verrenkungen den vortrefflichen Helferich’schen Atlas zu Rate zu ziehen, 
wird diese neue Auflage mit Freude begrüssen und sich ihres reichen vermehrten In¬ 
halts erfreuen. 

Ist doch die Anzahl der prächtigen, plastisch hervortretenden, überaus anschaulichen 
farbigen Tafeln auf 78 und die Zahl der Textbilder auf 316 gestiegen, diese sind also um 
78 gegen früher vermehrt worden. Im Text haben das Bardenheuer’sche und Zup- 
pinger’sche Verfahren gebührende Berücksichtigung gefunden. Th. 

Bernstein, Dr. Richard, Stabsarzt: Die Berufskrankheiten der Land- und 
Forstarbeiter mit besonderer Berücksichtigung ihrer Berufshygiene. Stuttgart 1910. 
Ferd. Enke. 

Verf. erklärt es mit der besonderen Bedeutung, die die gesundheitlichen Verhältnisse 
der landwirtschaftlichen Bevölkerung für die Wehrfähigkeit unseres Volkes haben, dass 
er sich gerade als Militärarzt dieser Frage zugewandt hat. 

Es wird in dem ersten Abschnitt der Landarbeiter selbst vom hygienisch-gesund¬ 
heitlichen Standpunkt aus betrachtet, im zweiten wird die Landarbeit unter Hervorhebung 
technischer Einzelheiten des landwirtschaftlichen Betriebes besprochen und der dritte Ab¬ 
schnitt betrachtet die Krankheiten der Landarbeiter nach Organen geordnet. 

Auf Einzelheiten kann nicht eingegangen werden. Der zur Unfall- und Invaliden¬ 
begutachtung landwirtschaftlicher Arbeiter berufene Arzt wird in dem Buch eine Fülle 
von Anregungen und Anhaltspunkte für seine gutachtliche Tätigkeit finden. 

Bisher gab es noch keine derartig eingehende Besprechung der Berufskrankheiten 
der Land- und Forstarbeiter. Th. 

Hirsch, Die Berufskrankheiten des Auges. Bergmann 1910. Die Schrift 
des Verf. ist eine fleissige und ziemlich vollständige Darstellung des Themas, be¬ 
ruhend zum Teil auf eigenen Untersuchungen verschiedener Gewerbe, grösseren Teils auf 
Verwertung der einschlägigen Litteratur und wohl geeignet, dem Arzt Rat für die vor¬ 
sorgende und behandelnde Tätigkeit in Fällen von Gewerbekrankheiten der Augen zu 
geben. Hervorzuheben sind die Schilderungen der einzelnen Techniken, die durch gute 
Abbildungen unterstützt werden. Cr am er-Cottbus. 

Chapelle, De l’influence du traumatisme sur la pathogönie et Involution 
des tumeurs-oculaires. (ThSse pour le doctorat). Paris 1906. Verf. will besprechen 
1 . das Trauma als Ursache der bösartigen Geschwülste und 2. als beschleunigendes 
Moment für ihren Ablauf. 

Unter Übergehung des chirurgischen Traumas sagt Verf., ein zur Verwendung 
in vorliegender Frage geeignetes Trauma müsse tatsächlich geschehen und festzustellen, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


sowie mit deutlichen Kennzeichen verbunden sein. Sowohl schwere, wie leichte, häufig 
wiederholte Traumen kommen in Frage. Eine ganz genaue Einteilung der Geschwülste ist 
bei ihrer unsicheren pathol.-anatom. Erkennbarkeit nicht möglich. 

Ein Sarkom soll schon nach S, ein Carcinom nach 6 Wochen frühestens und 
spätestens 3 Jahre nach der Verletzung entstehen können. Bekannt ist die Entwicklung von 
Carcinom an dauernd gereizten Stellen, aber unsre Unkenntniss des eigentlichen Wesens 
jenes Prozesses lässt auch die Bolle des Traumas dabei nicht genügend erkennen, mag 
man nun eine kongenitale Anlage oder eine Art Infektion oder Parasitismus als Ursache 
des Krebses annehmen. 

Verf. referiert dann über die deutschen Anschauungen über den zeitlichen und 
örtlichen Zusammenhang zwischen Trauma und Entstehung einer bösartigen Geschwulst 
nach Maschke. 

Der spezielle Teil besteht aus Anführung der die einzelnen Augenbestandteile und 
die Augenhöhle befallenden Geschwülste. 

Es werden angeführt ein Leukosarkom der Bindehaut 4 Monate nach einer Kuh¬ 
hornverletzung, dergleichen der Augapfclbindehaut nach einem nicht mehr feststellbaren 
Trauma, dergleichen auf dem Stumpf eines enukleierten Auges, ohne dass die Ursache 
der Enukleation bekannt war, letztere vom Verf. als Beispiel des chirurgischen Traumas 
angeführt 

Unter 70 Fällen von Carcinom der Bindehaut findet Verf. 6, in denen ein Trauma 
angeschuldigt wird, zum Teil unbedeutendster Art, wie eine Kratzverletzung mit einem 
Baumzweig oder die Herausnahme eines Hagelkorns. Dann aber führt er einen Fall von 
Wagenmann an, in dem auf der Narbe eines wegen Entzündung nach der Staroperation 
ausgelöffelten Auges ein Carcinom der Bindehaut entstanden war. Der Operateur gibt 
ein sicheres Urteil über den ursächlichen Zusammenhang nicht ab. 

Hornhautgeschwülste ausser Cysten nach Einschluss epithelialer Elemente konnten 
als Unfallfolgen nicht gefunden werden. 

Häufiger sind Geschwülste des Uvealtractus. Cysten der Iris sind eine ganze Reihe 
nach Staroperationen aufgeführt, auch nach stumpfen Traumen sind solche beobachtet 
Das Sarkom des Uvealtractus ist die häufigste Geschwulstform des Augapfels. Verf. fand 
unter 200 Beobachtungen 25, in denen ein Trauma als Ursache angeschuldigt wurde, 
spricht sich aber mit erfreulicher Skepsis über den tatsächlichen Zusammenhang aus, 
besonders bei den Fällen, in denen die Verletzung nur die Nachbarschaft des Auges 
getroffen hat Bemerkenswert ist aus einer angeführten Diskussion der Anspruch: „Wir 
wissen alle, dass Sarkome ,oft‘ die Folge einer Verletzung sind“. 

Von den aufgeführten Fällen von Gliomen nach Traumen meint Verf. bei keinem 
einzigen einen sicheren ursächlichen Zusammenhang mit letzteren annehmen zu dürfen, 
glaubt aber an eine schnellere Entwicklung durch das Trauma. 

Unter den Augenhöhlengeschwülsten finden sich nach Traumen, wie in der Iris, 
auch Implantationscysten. Behauptet wird von einer Reihe von Verff., dass Hydatiden- 
cysten nach Traumen erst zur Entwicklung kämen. Embryonal angelegte Blutgeschwülste 
der Augenhöhle sollen in ihrer raschen Entwicklung durch ein Trauma gefördert werden. 
Verf. ist der Ansicht, dass man bei grösserem Zwischenraum zwischen Trauma und Ent¬ 
wicklung der GefÜssgeschwulst in der Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs sehr 
zurückhaltend sein müsse. 

Varicocele der Augenhöhle und pulsierendes Glotzauge sind selbstredend häufig 
Folgen von Verletzungen. 

Von den Osteomen der Augenhöhlenwände sind eine Reihe beschrieben, die in 
unmittelbarem Anschluss an eine schwere Kontusion und genau an der Stelle derselben 
entstanden sind, so dass in diesen Fällen der ursächliche Zusammenhang dem Verf. wahr¬ 
scheinlich ist. 

Von fibromatösen Geschwülsten, ausgehend von der Tenonsehen Kapsel, der Augen¬ 
höhlenknochenhaut und den Sehnervenscheiden, sind einige in unmittelbarem Anschluss 
an Verletzungen beobachtet. 

Die Sarkome der Augenhöhle zeichnen sich durch grosse Bösartigkeit aus, die durch 
operative Eingriffe nur verschlimmert wird. Die Entstehung der vom Verf angeführten 
7 Fälle ist nur bei 2 nach Ansicht des Ref. entfernt möglich im Anschluss an eine 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 1 


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schwere Gewalteinwirkung (Fall in ein Stück Holz, Kuhhornstoss). Die übrigen an¬ 
geführten Traumen, z. B. Stoss mit der Schnauze eines Hundes, sind so unbedeutend, 
dass sie nicht in Betracht kommen können. Dasselbe gilt von der Beobachtung eines 
Myxosarkoms der Tränendrüse. 

Ein Carcinom entstand jahrelang nach einer Tränensackentfernung in der Narbe. 
Daten, der Beobachter, behauptet, dass Carcinome in Narben auch bei jugendlichen Indi¬ 
viduen Vorkommen (Pat. war 24 Jahre). 

Die Sarkome der Lider sind ganz besonders bösartig, jedoch meint Verf., dass das 
jugendliche Alter einiger angeführten Fälle eine wichtigere Ursache für den raschen Ver¬ 
lauf als das vorhergegangene Trauma sei. 

Bei einem Mann von 70 Jahren trat nach einem heftigen Stockschlag gegen die 
Schläfe eine starke Blutinfiltration des betr. Oberlids ein, nach dessen Abschwellen wenige 
Wochen später schon die Neubildung gefühlt wurde, die sich nach der Entfernung als 
melanotisches Sarkom erweist und 2 Jahre später rückfällig wird. 

Ein Jahr nach einer ausgedehnten Verbrennung des Gesichts trat bei einem 
48 jährigen eine Geschwulst am Unterlid auf, die Spindel- und embryonale Zellen enthielt 

Ein Kind stiess mit der Stirn gegen die eines anderen. 12 Tage nach Verschwinden 
der Blutunterlaufung bösartigstes Rundzellensarkom. Ein anderes bekam einen Schlag 
mit einer Schnur gegen das Oberlid. 8 Tage später Geschwulst in Form eines Hagel¬ 
korns, weitere 8 Tage später Entfernung eines 80 g schweren kleinzelligen Sarkoms. 
Rück&ll kurze Zeit später und Tod. 

Ein Carcinom infolge einer nicht heilenden Verletzung durch eine ausgerissene 
Pflanze am Unterlid eines 70jährigen wurde von Morax operiert. Lacaussade beobach¬ 
tete ein Carcinom bei einem 75jährigen, das die Folge eines Stichs mit einem Dorn 
am innem Lidwinkel sein sollte. 

Verf. kommt auf Grund vorstehender Berichte zu folgenden Schlüssen: Verletzungen 
und Operationen sind von ähnlicher Wirkung. Wenn auch der ursächliche Zusammen¬ 
hang zwischen Verletzung und Sarkom häufig genug nicht auf wissenschaftliche Weise 
nachgewiesen werden kann, so ist die Nachfolge der Erscheinungen doch in einigen 
seltenen Fällen eine derartige, dass jener Zusammenhang nicht bezweifelt werden kann. 
Mehr noch ist dies beim Carcinom der Fall. Unzweifelhaft ist die häufige Verschlimme¬ 
rung bösartiger Geschwülste durch Verletzung oder Operation. Wir können mangels 
genauer Kenntnis des Wesens der bösartigen Geschwülste nicht wissen, ob eine Ver¬ 
letzung die erste oder nur eine gelegentliche Ursache derselben ist. Cramer-Cottbus. 

Emmerling! Das Sarkom als Unfallfolge beim Menschen- und Tier¬ 
auge. (Hallenser Dissertation 1907.) Nach einer Übersicht über die Art und die Ent¬ 
stehungsweise der Sarkome bespricht Verf. die von den verschiedenen Verff. angenommene 
Möglichkeit einer traumatischen Entstehung der Aderhautsarkome und berichtet über die 
Arbeit von Leber und Krahnstöwer, ihre Kasuistik und ihre starken Zweifel an der rein 
ursächlichen Verbindung von Unfall und Aderhautsarkom, sowie über einige andere ein¬ 
schlägige Arbeiten. 

Verf. beschreibt dann einen Fall, in dem bei einem 55jährigen 14 Tage nach 
einem Sturz auf das Gesäss eine kleine Netzhautablösung mit erhaltener guter Sehschärfe 
aufgetreten sei. An ihrer Stelle trat später eine Geschwulst auf, die sich nach der 
Herausnahme des Auges als eine Mischform zwischen Rundzellen- und alveolärem Sar¬ 
kom erwies. Seitens der untersuchenden Universitätsklinik zu W. wurde mit Sicherheit 
der ursächliche Zusammenhang mit dem Sturz auf das Gesäss ausgeschlossen — ein Er¬ 
gebnis, zu dem auch Verf. erst nach langen, wenig nötigen Ausführungen kommt. 

Er zählt dann aus der Tiermedizin eine lange Reihe von Fällen von bösartigen 
Geschwülsten am Auge verschiedener Tiere auf und schildert schliesslich einen Fall, in 
dem bei einer Kuh nach einem Hornstoss sich innerhalb 4 Wochen ein gänseeigrosses 
Sarkom von der Subconjunctiva aus entwickelte, dessen ursächlichen Zusammenhang 
mit dem Hornstoss er auf Grund der Aussage des Besitzers der Kuh annimmt. 

Cramer-Cottbus. 

Stadtmann, Beitrag zur Frage der traumatischen Entstehung der Chorio- 
idealsarkome. (Münch. Dissertation 1906.) 6—7 Wochen nach Prellung des rechten 
Auges mit einem Holzstück fand sich bei einem 59 jährigen, soweit man die angewandten 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


ungebräuchlichen Fremdwörter verstehen kann, eine schläfenseitige Netzhautablösung, die 
man im Pupillen gebiet nach Erweiterung sehen konnte. Das Sehvermögen, das bei der 
Aufnahme noch die Hälfte des normalen betrug, sank rasch bis auf Erkennen von Fingern 
in 2 Metern. In 3 Gutachten wurde gegen Einw'ände der Knappschaftskasse teils die 
Möglichkeit, teils die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs angenommen. 
Letztere Auffassung wurde nach Entfernung des Augapfels, wobei sich ein Melanosarkom 
vorfand, „voll und ganz“ festgehalten. Das Sarkom ging von den hinteren Teilen etwas 
seitlich vom gelben Fleck aus. Verf. führt dann eingehend die allgemeine und die 
augenärztliche Litteratur über den Zusammenhang der Geschwulstbildung mit Verletzungen 
an und stellt zwei Möglichkeiten für seinen Fall auf: 1. Entstehen der Geschwulst auf 
dem Boden einer Aderhautblutung oder 2. Verschlimmerung einer schon vorhandenen 
Geschwulst durch den Unfall. 

„Obgleich dennoch keineswegs mit voller Gewissheit gesagt werden kann, ob das 
Trauma die einzige Veranlassung zur Entwicklung der Geschwulst war oder nicht, war 
doch ein Zusammenhang . . . nicht von der Hand zu weisen und wurde auch im End¬ 
gutachten an die Krankenkasse für den Pat. der Bescheid abgegeben.“ 

Ob die Genossenschaft auf Grund dieser Beweisführung den Zusammenhang an¬ 
erkannt hat, wird nicht gesagt (Ref.). Cr am er-Cottbus. 

Enderlein, Sarkom der Oberschenkels. E. demonstriert auf dem Würzburger 
Ärzteabend am 12. VII. (s. Münch, med. Woch. 35) einen Pat. mit kindskopfgrossem 
Sarkom des Oberschenkels. Bei der Operation mussten die fest umwachsenen Femoral- 
gefässe in der Ausdehnung von 12 cm reseziert werden. Ersatz der Art femoralis durch 
ein 15 cm langes, frei transplantiertes Stück der Vena saphena der anderen gesunden 
Seite. Die Wand der Saphena war etwas gedickt, deshalb kam die sonst übliche starke 
Blähung der Vene nach Freigabe des Blutstromes in Wegfall. Heilung ohne Störung. 

A r o n h e i m -Gevelsberg. 

Stadtlander, Über Rippengeschwülste. (Inaugur. -Dissertat. Berlin 10.) 
Verf. behandelt in seiner Arbeit die Fälle, die in der chirurgischen Klinik und der 
Charitö zur Beobachlung gekommen sind, sodann die in der Litteratur mitgeteilten Fälle 
und im letzten Teile den heutigen Stand der Rippengeschwülste und ihre Therapie. Er 
berichtet über 20 Enchondrome, 32 Sarkome und erwähnt 4 Carcinome, die jedoch nicht 
primäre Carcinome der Rippen waren. 

Aus der Arbeit geht hervor, dass die Rippentumoren das kräftige Mannesalter vom 
30. bis 50. Jahre bevorzugen, verhältnismässig selten das jugendliche Alter und das 
Senium befallen. Das männliche Geschlecht bietet eine gewisse Disposition für das Ent¬ 
stehen der Geschwulst, die meist bösartiger, nur in wenigen Fällen gutartiger Natur ist. 
Die Ätiologie ist in den meisten Fällen nicht sicher zu erfahren, in einem gewissen 
Prozentsätze spielt das Trauma eine wichtige Rolle. — Die Diagnose lässt sich im all¬ 
gemeinen richtig stellen, wobei der Sitz, die Grösse, Gestalt, Konsistenz und das Wachs¬ 
tum oft unterstützend wirken; in einem kleinen Teil der Fälle macht die Diagnose 
Schwierigkeiten und nur selten ist sie nicht zu stellen. Die Therapie ist ausnahmslos 
eine operative. Sie ist im allgemeinen erfolgreich, wenn der operative Eingriff möglichst 
frühzeitig erfolgt. Eine Kontraindikation für die Operation gibt es nicht Bei länger 
bestehender und umfangreicher Geschwulst ist nicht immer völlige Heilung zu erwarten. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Prof. GangtftanO-Camorino, Zwei Fälle von beiderseitiger männlicher 
Brustdrüsengeschwulst von familiärem Typus und ihre vermutliche Be¬ 
deutung. (Zeitschrift für orthopädische Chirurgie, 103. Band. 1.—2. Heft). Verfasser 
spricht sich erst über den Begriff des familiären Typus von Erkrankungen aus. Als 
familiäre Erkrankung wird man nicht bezeichnen die Syphilis, die arthritische Diathese 
oder die neuropatische Disposition. Dagegen tragen einen ausgesprochenen familiären 
Typus die Fälle, welche Verfasser schildert. Es handelt sich um je 2 Mitglieder in 
2 verschiedenen Familien, deren Krankheiten in doppelter Hinsicht selten sind, nämlich 
Geschwulst der männlichen Brustdrüse, verbunden mit Bilateralität der Affektion. Es sind 
nach Ansicht des Verfassers Krankheiten des Keimes. 

Differentialdiagnostisch für die geschilderte Erkrankung kommt in Betracht die 
Mastitis pubescentium yirilis und die Gynäkomastie. 


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In den von Gangitano beschriebenen Fällen, welche von ihm operiert un$ histologisch 
untersucht wurden, hhandelt es sich um sog. Fibroadenome oder Adenofibrome, welche 
sich als Ausgänge von chronischen Entzündungen darstellen. Taendler-Berlin. 

Käppis, Traumatische Tuberkulose. K. berichtet in der medizinischen Gesell¬ 
schaft zu Magdeburg am 17. III. 10 (s. Münch, med. Woch. 32) als Beitrag zur trauma¬ 
tischen Tuberkulose den Fall eines 25jähr., bis dahin anscheinend gesunden, arbeitsfähigen, 
kräftigen Mannes, bei dem es im Anschluss an eine schwere vereiterte komplizierte 
Fraktur des rechten Oberschenkels mit folgender akuter Osteomyelitis und Sequesterbildung 
auf dem Blutwege ca. 5 Monate nach der Verletzung zu einer ausgedehnten Weichteil¬ 
tuberkulose an der Frakturstelle gekommen war. Als Ausgangspunkt wurde eine bisher 
latente Lungenspitzentuberkulose angenommen, die begünstigt durch das lange Kranken¬ 
lager wieder aufgeflackert war. Die Sektion ergab neben alter schiefriger Induration 
beider Lungenspitzen frische tuberkulöse Prozesse in denselben und ein frisches tuberkutöses 
Geschwür in der Nähe der Ileosökalklappe. An der Frakturstelle war nur in den 
Weichteilen Tuberkulose nachweisbar, während der Knochen an der noch nicht konsolidierten 
Stelle völlig frei von Tuberkulose war. Aronheim-Gevelsberg. 

Sclionnefeld, Röntgengeschwür. Sch. demonstriert in der wissenschaftliche 
Vereinigung am städt. Krankenhaus zu Frankfurt a. M. am 7. VI. (s. Münch med. Woch. 
33) einen Mann, der vor 2 Jahren in einer auswärtigen Klinik wegen einem Schenkel¬ 
halsfraktur in 2 Tagen Abstand je zweimal mit Röntgenstrahlen photographiert worden 
war. Es entwickelte sich ein typisches Röntgenulcus, das trotz Excision mit nachfol¬ 
gender Naht 2 mal rezidivierte. 2 je fünfmarkstückgrosse Ulcera wurden in der Klinik 
mit der Narbe in Handgrösse herausgeschnitten, der Defekt vom Oberschenkel durch Thiers- 
sche Läppchen gedeckt Innerhalb 3 Wochen Heilung. Aron he im-Gevelsberg. 

Hagen, Knochensyphilis im Röntgenbild. H. spricht im ärztlichen Verein 
in Nürnberg am 21. April (s. Münch, med. Woch. 33) über Knochenlues im Röntgen¬ 
bild, die fast immer typische Symptome zeigt. Besonders charateristisch sind die Ver¬ 
änderungen bei Lokalisation des Prozesses im Periost. Die Verdickung desselben, die 
bisweilen durch eine deutlich erkennbare Exsudatschicht von der Corticalis abgehoben 
ist, pflegt meist eine zirkuläre zu sein. Die periostalen und cortikalen Gummata sind 
gleichfalls meist zu erkennen; konstant ist eine starke Mitbeteiligung des angrenzenden 
Periosts. Charakteristisch ist, dass die benachbarten Partien des Knochens nicht wie bei 
der Tuberkulose oder akut entzündlichen Prozessen der Sudeckschen Atrophie verfallen. 
Die syphilitische Ostitis und Osteomyelitis ist gekennzeichnet durch das Nebeneinander¬ 
hergehen von Einschmelzung hyperplastischer Proliferation. Der Ausgang dieser Pro¬ 
zess besteht teilweise in Rarefizierung, teilweise in extremer Sklerose. 

Aron heim - Gevelsberg. 

Krause* Verletzung durch Blitzschlag. (Deutsche Mil.-Zeitsch. 15. X. Ver¬ 
einsbeilage.) Kr. stellte in der Berliner militärärztlichen Gesellschaft einen Mann vor, 
der vom Blitzschläge getroffen war. Der Betreffende — ein Füsilier — stürzte bewusst¬ 
los zusammen und musste durch eine Viertelstunde fortgesetzte künstliche Atmung ins 
Leben zurückgerufen werden. Zunächst waren nur leichte Verbrennungen und eine 
Facialisparese festzustellen. Am nächsten Tage zum Bewusstsein gekommen, wusste er 
zwar, dass ein Gewitter heraufgezogen sei, an Blitz und Donner aber hatte er keine 
Erinnerung. 5 Tage nach dem Blitzschlag wurde eine Sensibilitätsstörung an den dis¬ 
talen Teilen des rechten Armes und Beines gefunden, eine Lähmung war nicht vorhanden, 
daneben bestanden Klagen über Kopfschmerzen. 3 Tage später verliess der Kranke das 
Bett, doch schleifte er das rechte Bein beim Gehen nach; die anfangs bestehende leichte 
Erregbarkeit neben einer Depression verschwand bald, es blieb nur zunächst Schwäche 
des rechten Arms, und zwar Störung der Sensibilität, welche den Kopf frei liess, allge¬ 
meine Hypalgesie rechts, scharf abgeschnitten durch die Mittellinie, ferner konzentrische 
Einengung des Gesichtsfeldes unter Verschiebung der Farbenkreise. Kr. glaubt nicht, 
dass eine gröbere Hirnläsion erfolgt ist, sondern hält das Krankheitsbild für hysterisch, 
trotz der Verschiebung der Farbenkreise, was bei Hysterie nicht der Fall zu sein pflegt. 
Die letztere ist durch nervösen Shock zustande gekommen und zwar durch eine psychische 
Erschütterung des Nervensystems, nicht durch einen psychischen Shock, denn der Mann 
batte weder Blitz noch Donner wahrgenommen; es liegt mithin eine materielle Ein- 


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32 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 1. 


Wirkung vor. Die erst später anfgetretene Lähmung kann durch psychische Komponente 
nicht verursacht sein. Hammer schm i dt-Danzig. 

Arsnmaniawz, Zur traumatischen Entstehung der Basedowschen 
Krankheit. (Inaug. -Dissert. Berlin 1910.) Auf Grund der bisher in der Litteratur 
bekannt gewordenen anamnestischen Beobachtungen der Basedowschen Krankheit ist 
festgestellt, dass die Kranken in den weitaus meisten Fällen aus den allgemein neuropa- 
thisch belasteten Familien stammen. Nach Charcot beruht die Entstehung der Basedow¬ 
schen Krankheit z. T. auf einer bestehenden Schwäche des Organismus, besonders des 
Nervensystems. Neben der erblichen Belastung kommen in einer Reihe von Fällen als 
prädisponierendes Moment noch vorübergegangene Krankheiten und andere schwächende 
Einflüsse in Betracht, die den Organismus in seiner Widerstandsfähigkeit gegen äusser- 
liche Schädlichkeiten noch mehr schwächen und so für die Entstehung einer Neurose 
günstigen Boden schaffen. Es sind Fälle bekannt, wo sich Basedowsche Krankheit im 
Anschluss an eine infektiöse oder konstitutionelle Krankeit entwickelte: nach Scharlach, 
Pocken, Diphtheritis, Ruhr, Influenza, Typhus, Lues, Tuberkulose. In einer anderen Reihe 
von Fällen sind als direkte Ursachen deprimierende Erregung, psychischer Shock oder 
anhaltende Sorgen angegeben. Hier ist die Entstehung nach Erschütterungen und nach 
Schreck bemerkenswert. Ferner kommen in Betracht übermässige Anstrengungen, z. B. 
übermässiges Tanzen, Strapazen und Entbehrungen zur Kriegszeit. Ausser dem rein 
psychischen Shock kann ein direktes Trauma, ein psychischer Shock (Schlag auf den 
Kopf oder irgend ein Unfall) die Basedowsche Krankheit hervorrufen. In seltenen 
Fällen wirken klimatische Einflüsse und Alkoholexzesse prädisponierend. 

Nach eingehender Besprechung der verschiedenen Theorien über das Wesen der 
Krankheit führt Verf. die in der Litteratur mitgeteilten traumatischen Basedow-Fälle 
an. Auf Grund dieser, im Anschluss an ein Trauma enstandenen Fälle ergibt sich, dass 
sie viel Gemeinsames, sowohl ätiologisch wie auch symptomatisch mit anderen trauma¬ 
tischen Neurosen darbieten und die Frage nach einer funktionellen Schädigung des 
Nervensystems als Hauptursache eine wesentliche Unterstützung gewinnt. Dadurch wird 
zugleich die neurogene Theorie über das Wesen des Leidens von dieser Seite bestätigt. 
Die Entschädigung in einem traumatischen Basedow-Fall hängt ab von der Frage, ob 
der Unfall selbst die Krankheit hervorgerufen hat, oder ob sie schon vor dem Unfälle 
bestand oder durch letzteren verschlimmert ist. Die richtige Beurteilung ist in manchen 
Fällen recht schwierig und bedarf gründlicher Beobachtung des Falles vom Eintritt des 
Unfalles an. 

(S. auch das Referat in Nr. 8. 1910. Seite 249 dieser Monatsschrift: Popper, 
Morb. Basedow, nach Schreck.) Aron heim-Gevelsberg. 

Krauss, Zur Therapie der Hämophilie. (Münch, med. Woch. 4.6) In seiner 
Arbeit empfiehlt Verf. zur Behandlung der Hämophilie ausser der Werckschen sterilen 
Gelatine als gerinnungsbeförderndes Mittel das artfremde Serum in Form des Diphtherieheil¬ 
serums. In 2 Fällen erzielte er durch subkutane Injektionen des Serums — bei Anwen¬ 
dung der Tamponade und des Kompressionsverbandes — gute Erfolge. Zur Anwendung 
kommen je 2 g Diphtherieheilserum Nr. 3. Aron he im-Gevelsberg. 

Eine internationale Ausstellung der Krftppelfürsorge wird zum ersten 
Male auf der Internationalen Hygiene-Ausstellung in Dresden 1911 in einem eigenen 
Pavillon von der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge veranstaltet werden, welche 
darüber durch ihre Geschäftsstelle Berlin W. 62, Bayreutherstr. 13, auf Anfrage Bescheid 
erteilt. In systematischer Weise werden hier alle Gebiete der Krüppelfürsorge über¬ 
sichtlich zusammengestellt sein und zwar in sechs verschiedenen Gruppen: 1. Geschichte, 
Entwicklung, Umfang, Statistik, Litteratur; 2. ärztliche Tätigkeit in der Krttppelfürsorge: 
Krankheitsformen, Behandlungsmethoden, Heilerfolge; 3. die Krüppelschule: ethisch-religiöse 
Erziehung, praktischer Unterricht durch Schule, Werkstätten; 4. die soziale Bedeutung: 
Rechtslage, Volkswirtschaft; 5. Bau und Einrichtung von Krüppelheimen und Fürsorge- 
steilen; 6. der Krüppel in Kunst und Litteratur. Jede Gruppe wird durch einen beson¬ 
deren Obmann zusammengestellt, so dass eine lückenlose Übersicht über dieses aussichts¬ 
reichste Gebiet sozialer Fürsorge zustande kommen wird. 

Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Th i e in - Cottbus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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Professor Richard Stern f 

Am 1. Februar ist der ausserordentliche Professor und 
Direktor der medizinischen Poliklinik an der Breslauer Univer¬ 
sität, Dr. Richard Stern, in seinem 46. Lebensjahre an Herz¬ 
insuffizienz gestorben, die sich im Verlauf einer dreitägigen 
Influenza eingestellt hatte. Mit ihm ist ein hervorragender 
wissenschaftlicher Forscher und Arzt aus dem Leben geschieden. 

Stern wurde im Jahre 1865 zu Breslau geboren, studierte 
zunächst drei Semester Mathematik und Naturwissenschaften, 
bevor er sich dem Studium der Medizin widmete. Er promo¬ 
vierte im Dezember 1888, arbeitete bei Flügge und Filehne in 
Breslau, Weigert in Frankfurt a. M., wurde 1889 Assistent bei 
Professor Bierraer an der medizinischen Klinik und habilitierte 
sich ebenda im März 1892 für innere Medizin mit einer Arbeit 
über die Desinfektion des Darmkanales. 1897 wurde er Titular¬ 
professor und 1900 ausserordentlicher Professor und Direktor 
der neueröffneten medizinischen Poliklinik in Breslau. Seit 
Ostern 1906 war er zugleich Primärarzt der medizinischen Ab¬ 
teilung des Allerheiligen-Hospitals. Im Juli 1909 lehnte er den 
an ihn ergangenen Ruf, das Ordinariat der inneren Medizin in 
Greifswald zu übernehmen, ab. 

Seinen wissenschaftlichen Ruf begründete er durch eine 
Reihe hervorragender Arbeiten auf dem Gebiete der klinischen 
Bakteriologie und Serodiagnostik. Besonders bekannt wurden 
seine Forschungen über Typhusagglutination und ihre diag¬ 
nostische Verwertung, über Coliagglutination, über die bakteri¬ 
ziden Kräfte des Typhusserums und des normalen Serums, über 
die antiseptische Beeinflussung der Haruwege durch innere Medi¬ 
kamente, z. B. Urotropin, Hippol, über Polyzythämie, über die 
Fermente der Leukozyten u. a. m. Seine letzten Forschungen 
waren aussichtsvolle Studien über „innere Desinfektion“. 

Ausserdem verdankt j.hm die Unfallheilkunde eine mächtige 
Förderung. Sein Werk „Uber traumatische Entstehung innerer 
Krankheiten“ (1900, Verlag von Gustav Fischer in Jena) hat 
geradezu bahnbrechend gewirkt und einen maßgebenden Einfluss 
auf die Anschauungen der Zeitgenossen ausgeübt. Eine zu¬ 
sammenfassende Darstellung dieses Gebietes vom klinischen 
Standpunkt aus war vor Stern noch nie versucht worden. Die 
Lehrbücher, auch diejenigen, die sich speziell mit der Unfall¬ 
begutachtung beschäftigten, enthielten über die traumatische 
Entstehung innerer Krankheiten ausserordentlich wenig; das für 
die Beurteilung solcher Fälle notwendige literarische Material 
war zum Teil schwer zugänglich, zum Teil auch noch sehr 
unvollständig und namentlich fehlte eine kritische Sichtung des¬ 
selben. Stern hat seine Aufgabe meisterhaft in mustergültiger 
Weise gelöst. Er hat an die gesamte einschlägige Literatur 


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den Maßstab einer ernsten sachlichen Kritik gelegt. Nur ein 
kleiner Bruchteil der vorhandenen Kasuistik find Gnade vor 
seinem strengen und dabei gerechten Richterspruch. Den grössten 
Teil der in dem Werke niedergelegten umfangreichen Kasuistik 
beobachtete Stern in seiner eigenen Praxis. Und auf diesem 
sicheren Fundament entstand sein Meisterwerk, durchsichtig 
klar im Aufbau, überzeugend durch das auf jeder Seite hervor¬ 
tretende Streben nach Wahrheit und die sachliche, leidenschafts¬ 
lose vornehme Sprache, festgefügt durch die gegen jeden Ein¬ 
spruch gewappnete kritische Darstellung. Es ist schwer zu 
sagen, welchem der vielen Abschnitte des Werkes der erste 
Preis gebührt. Ich erblicke das Hauptverdienst in der streng 
wissenschaftlichen kritischen Darstellung eines bisher noch 
wenig bearbeiteten Stoffes, in dem ehrlichen Eingeständnis der 
zurzeit noch engen Grenzen unserer Kenntnisse und in dem 
menschenfreundlichen grossen Wohlwollen, das der Autor unbe¬ 
schadet seiner strengen Sachlichkeit für den Verletzten zum 
Ausdruck bringt. In dubio semper pro laeso! 

Die erste Auflage des Werkes ist seit Jahren vergriffen. 
Das erste Heft der 2. Auflage ist 1907, das zweite Heft im 
Herbst 1910 erschienen. An der Fertigstellung des Schluss¬ 
heftes hat Stern noch in den letzten Wochen seines Lebens ge¬ 
arbeitet. 

So kritisch und sachlich, wie er in seinen wissenschaft¬ 
lichen Arbeiten war, war Stern als Lehrer seinen Schülern und 
als Berater im wissenschaftlichen Verkehr mit seinen auf¬ 
strebenden Assistenten. Er verstand es, sehr viel Anregungen 
zu geben, und im Laufe der Jahre sind von seinen Schülern 
eine grosse Anzahl anerkannter Arbeiten erschienen. Die 
Arbeiten des Meisters und die seiner Schüler zeichnen sich aus 
durch unbedingte Zuverlässigkeit und exakteste Durcharbeitung. 
Niemals ist Stern in die Lage gekommen, seine Forschungs¬ 
ergebnisse zu korrigieren oder gar zu widerrufen. 

Die Studierenden hingen mit Begeisterung an ihrem Lehrer. 
Sein Vortrag war formvollendet, klar und durchdacht. Er ver¬ 
stand es nicht allein zu theoretisch wissenschaftlichen Gedanken¬ 
gängen anzuregen, sondern seine Vorlesungen auch den Forde¬ 
rungen der täglichen ärztlichen Praxis anzupassen. 

Auch am Krankenbett war er immer überlegt und kritisch, 
ein Feind jeder sachlich nicht begründeten Vielgeschäftigkeit. 
Und dadurch gewann er das rückhaltlose Vertrauen der Kranken 
und wurde von den Kollegen als feiner Diagnostiker und unbe¬ 
dingt zuverlässiger Berater geschätzt. 

Unter den vielen Männern der Wissenschaft, welche den 
frühzeitigen Heimgang Richard Stern’s betrauern, stehen an 
erster Stelle die Vertreter der Unfallheilkunde. Seine Schaffens¬ 
kraft hat unsere junge Disziplin auf eine sichere wissenschaft¬ 
liche Grundlage stellen helfen. Seine Werke werden unvergessen 
bleiben und auch in den Annalen der Unfallheilkunde dauernd 
fortleben. 

C. S. Freund. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Mwhanotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Br. C. Thiem, 
heraasgegeben von Profe 880 f Df. C. Thicm- Cottbllß. 

Nr. 2. Leipzig, Februar 1911. XVIII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Aus dem Hafenfcrankenbause in Hamburg, Oberarzt Dr. C. Lauenstein. 

Ein Beitrag zur Prognose nnd Architektur längst geheilter 

Calcanensfraktnren. 

Von Dr. med. Peters. 

(Mit 4 Abbildungen und 2 Skizzen.) 

Mein Chef, Herr Oberarzt Dr. Lauenstein, hatte vor kurzem für das 
Arbeiterschiedsgericht einen Patienten mit alter Calcaneusfraktur zu untersuchen. 
Der Fall lag schon 14 Jahre zurück. Das Röntgenbild ergab eine auffällige 
Veränderung der Zugtrajektorien des Calcaneus. Herr Dr. Lauenstein hat 
diesen Fall in der „Monatsschrift für Unfallheilkunde“ 1 ) genauer beschrieben. 
Dieser überraschende Befund gab uns den Anlass dazu, den Veränderungen des 
Calcaneus nach alten Frakturen nachzuforschen. Im Aufträge meines Chefs 
suchte ich aller Patienten habhaft zu werden, die vom Jahre 1880—1900 im See- 
mannskrankenhause wegen Fersenbeinbruchs gelegen haben. Die Ausbeute ent¬ 
sprach nicht ganz unseren Erwartungen. Einmal war das Frakturenmaterial des 
alten Krankenhauses relativ klein gewesen, zweitens handelte es sich zum grossen 
Teil um seemännische Bevölkerung, die in Hamburg nicht ansässig war. Von 
der Landbevölkerung waren manche fortgezogen, andere gestorben. So konnte 
ich nur sieben Fälle untersuchen, die in der angegebenen Zeit im Seemanns¬ 
krankenhaus behandelt wurden. 

Im folgenden will ich nun zuerst die allgemeinen Resultate meiner Unter¬ 
suchungen wiedergeben. Zum Schluss gebe ich dann eine Beschreibung der 
einzelnen Fälle. 

Zuerst wollen wir das „endgültige Heilungsresultat“ der Fälle ins Auge 
fassen. 

Es zeigt sich auch hier wieder, wie relativ ungünstig die Prognose der 
Calcaneusbrüche quoad sanationem completam ist 

Keiner von den Patienten war dauernd von jeder Beschwerde frei, auch 
nicht von denen, welche keine Rente bezogen. Von den am meisten mit ihrem 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2 


Los Zufriedenen hörte man Klagen über zeitweise rheumatische (mit Schwellung 
des Fuss68 einhergehende) Schmerzen und über arthritisähnliche Beschwerden, 
vor allem bei schlechtem Wetter und schwerer Belastung. Objektiv fand sich 
bei allen eine Versteifung der Sprungbeingelenke und stärkere oder geringere 
Arthritis deformans derselben vor. 

Warum sind diese Frakturen relativ so ungünstig? Meiner Meinung nach 
wird bei diesen Frakturen der Umstand zu wenig berücksichtigt, dass Calcaneus- 
frakturen zum grössten Teil Gelenkfrakturen sind. Es handelt sich um einen 
sehr komplizierten Gelenkapparat, der infolge seiner versteckten Lage bei der 
Nachbehandlung der Frakturen nur schwer von uns zu beeinflussen ist Um der 
Versteifung wirksam entgegenzutreten, wären schon wenige Tage nach der Frak¬ 
tur ausgiebige Pro- und Supinationsbewegungen am Platze. Diese Bewegungen 
bereiten dem Pat. Schmerzen. Instinktiv stellt er deshalb das Gelenk ruhig. 
Das geht selbst späterhin beim Herumgehen ganz gut, wenn er auch das Talo- 
tibialgelenk möglichst schont; denn ausgedehnte Bewegungen im Fussgelenk 
haben auch Bewegungen im Sprungbeingelenk (Articulatio talocalcanea) zur Folge. 
Infolge dieser Ruhigstellung der Sprungbeingelenke kommt der Bluterguss nach 
der Fraktur nicht zur Resorption, sondern organisiert sich. Das Gelenk ob- 
literiert also mehr oder weniger. Viel verderblicher noch für die Funktion des 
Beines ist die infolge’der Gelenkschädigung so häufig auftretende Arthritis de¬ 
formans der Sprungbeingelenke. Diese fand sich bei allen meinen Fällen mehr 
oder weniger hochgradig. 

Ich komme nun zu dem anderen Teil meiner Arbeit, zu den Architekturver¬ 
hältnissen im Calcaneus. Am nächsten liegt bei diesem Studium die Frage: 
Wie weit hat sich im Laufe der Jahre der Fraktur-Callus zur Knochenstruktur 
umgebildet, oder ist er ganz oder zum Teil wenigstens erhalten geblieben? Nach 
den Wolffschen Lehren muss ja der Callus teils resorbiert, teils transformiert 
werden, so dass allmählich ein neues, den veränderten statischen Verhältnissen 
angepasstes Fasersystem vikariierend für den Callus eintritt. Das war bei unseren 
Fällen nicht oder doch nur zum geringen Teil der Fall. Der Callus existierte 
zum Teil noch sehr deutlich als ein Gewirr von Knochenbälkchen, die zum Teil 
stark mit Kalksalzen imprägniert sind. Gerade in der so oft eingeknickten, 
lockersten Partie des Calcaneus unterhalb des Sulcus calc. ist diese Kalk¬ 
ablagerung besonders reichlich. Ich habe zum Vergleich Röntgenbilder von vor 
kurzem abgeheilten Calcaneusfrakturen studiert und den Eindruck gewonnen, 
dass der Callus alter Calcaneusbrüche im Laufe der Jahre nicht viele Wand¬ 
lungen durchgemacht hat. Die Konturen sind beim alten Callus unschärfer, der 
Callus scheint sozusagen „verwischt“ zu sein. Das machen die unregelmässige 
„wolkige“ Kalkimprägnation und die unregelmässigen Resorptionsvorgänge. 
Der Frakturspalt war mehrmals noch deutlich zu erkennen. Eine Transforma¬ 
tion der übrigen Calcaneusstruktur im Sinne einer Umformung, einer Rich¬ 
tungsänderung der Spannungstrajektorien fand nicht statt. Das war auch nicht 
zu erwarten; denn nur in einem Falle war eine etwas beträchtlichere Lage- 
und Formveränderung des frakturierten Calcaneus eingetreten. In diesem Fall — 
eine hochgradige Kommunitivfraktur von Talus und Calcaneus — hatte sich in 
dem vollkommen atrophischen, einen wolkigen Schatten gebenden Knochen keine 
Struktur wieder ausgebildet. Ich habe somit keine qualitativen Veränderungen 
der Knochenstruktur wahrgenommen, wie sie Stich 2 ) und Revenstorf 3 ) bei 
Talusexstirpation beobachtet haben, sondern lediglich quantitative. 

Diese quantitativen Veränderungen der Spannungstrajektorien des Calcaneus — 
d. h. Änderungen der Gesamtzahl der Bälkchen und der Massigkeit des einzelnen 
Bälkchens — sind bedingt: 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


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a) durch Störungen der Trophik des Knochens. Auf diese posttraumatischen, 
trophischen Störungen der Knochen, wie sie zuerst von Sudeck 4 ) beschrieben 
sind, will ich nicht weiter eingehen. Gerade im Calcaneus scheint diese „akute 
trophoneurotische Knochenatrophie“ nicht selten aufzutreten. Ebenso scheinen 
hier die späteren reparativen Vorgänge nicht ganz selten durchaus ungenügende 
zu sein. 

b) durch Störung der Funktion der benachbarten Gelenke. Bedeutend wich¬ 
tiger aber als dieser erste Punkt ist für unsere Untersuchung die Beweglich¬ 
keitsbeschränkung der Nachbargelenke. Hierdurch wird die Dynamik des 
Fusses wesentlich geändert. Ist nun die „Wolffsche Lehre“ richtig, dass die 
Struktur des Knochens im mathematischen Sinne eine Funktion der Be¬ 
anspruchung desselben ist, dann muss eine statische oder dynamische Funktions¬ 
änderung des Fusses je nachdem qualitative oder quantitative Strukturänderungen 
hervorrufen. In unseren Fällen handelt es sich, wie eben erwähnt wurde, nur 
um quantitative Veränderungen in der nach Zug und Druck orientierten Archi¬ 
tektur des Calcaneus. 

Die normale Calcaneusstruktur ersieht man aus dem hier abgebildeten 
Haglundschen Schema. 5 ) 

Die Druckspannungstrajektorien [5, 6, 7] werden bei jeder Belastung des 
Fusses in Anspruch genommen. 

Die Zugtrajektorien (die bogenförmigen Systeme 1, 2, 3) wirken einmal der 
Durchbiegung des Fussgewölbes 
entgegen. In der Hauptsache 
aber treten sie in Funktion bei 
der Bewegung des Fusses, indem 
sie den Muskel- und Bänderzug 
auf den Calcaneus übertragen. 

Was für einen Einfluss hat 
nun die fast immer auftretende 
Bewegungsbeschränkung des 
Fusses nach Calcaneusfraktur 
auf dieses Fasersystem, dessen 
Hauptaufgabe Bewegungsüber¬ 
tragung ist? A priori würde 
man eine Atrophie annehmen, 
gedenkend der Atrophie der zu¬ 
gehörigen Muskeln und Bänder, deren Ausstrahlungen in den Knochen hinein ja 
die Zugfasern des Calcaneus darstellen. Das ist auch für viele Fälle richtig. 
Die mit dauernden oder zeitweisen Schmerzen einhergehenden Gelenkverän¬ 
derungen machen den Patienten beim Gebrauch seines^ Beins sehr vorsichtig. 
Forcierte Flexions- und Extensionsimpulse werden ängstlich gemieden. In hoch¬ 
gradigen Fällen stapfen die Patienten mit ihrem Fusse, wie mit einem Pirogoff- 
schen Stumpfe umher. Solcher Patient braucht im wesentlichen nur noch das 
„Stützsystem“ des Calcaneus. Und auch letzteres schont er auf Kosten des 
gesunden Beines so viel als möglich. Bei diesen Fällen tritt eine Atrophie der 
Gesamtstrüktur des Calcaneus ein. Besonders fällt die Atrophie der Zug¬ 
balken auf. 

Im gesunden Calcaneus fand ich zweimal umgekehrt eine Hypertrophie der 
ganzen Architektur. 

Als Beispiele für dieses Verhalten der Calcaneusstruktur sind unter meinen 
Fällen folgende Patienten zu nennen: Weichert, Körner, Vogt, Timper. Bei den 



Fig. 1. Normale Struktur des Calcaneus nach Haglund. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


letzten beiden ist die Atrophie vor allem auch auf einen begleitenden schweren, 
das Sprungbein zum Teil zerstörenden Bruch zurückzuführen. Manchmal aber 

findet sich nichteine Atro¬ 
phie, sondern eine Hypertro¬ 
phie der Struktur, besonders 
auch der Bogenzüge (Zug- 
trajektorien). Besonders cha¬ 
rakteristisch ist der von 
meinem Chef beschriebene 
Calcaneus (1. c.). 

Um mir eine längere 
Beschreibung desselben zu 
ersparen, gebe ich die Ab¬ 
bildung wieder, die sich in 
der oben zitierten Arbeit be- 

Fig. 2. Pat. Ende. Hypertrophie der Zugtrajektorien des Calcaneus. findet. 

Ein ganz ähnlicher Fall 

ist mein Patient Pasedach und angedeutet ist dies Verhalten der Struktur bei 
dem Fall Schröder. 

Wie ist diese Hypertrophie, besonders der bogenförmigen Fasern, zu er¬ 
klären? Theoretisch sind drei verschiedene Erklärungen möglich. 

A. Die bogenförmigen Faserzüge sind geheilte Brachspalten. Die verdich¬ 
teten und verstärkten konzentrischen Züge wären dann alte Frakturen, die durch 
die reparativen Vorgänge in Calluszüge umgewandelt sind. Unsere ganze prak¬ 
tische Erfahrung spricht gegen einen derartigen Mechanismus. 

B. Die bogenförmigen Züge sind durch eine Kompression der Spongiosa 
entstanden. 

Die Züge sind also zusammengeschobene Spongiosamassen infolge einer 
„Stauchung 1 des Calcaneus. Vor allem sind durch die Kompression die Unter¬ 
fläche und die Gelenkfläche des Calcaneus zu einer lamellenartigen Verdichtungs¬ 
form zusammengepresst. Zwischen beiden Verdichtungsformen finden wir dann 
je nach der Stärke der Gewalteinwirkung mehr oder minder zahlreiche lamellen¬ 
förmige Spongiosaverdichtungen. Diese haben sich später nicht wieder aufgehellt. 

C. Die bogenförmigen Faserzüge sind Folge einer Arbeitshypertrophie. 

Pat. schont seinen Fuss nicht, da die Arthritis und Ankylose in den Ge¬ 
lenken des Fusses, besonders in dem Sprungbeingelenk, ihm keine Beschwerden 
machen. Die kräftigen Innervationsimpulse setzen sich auf den Knochen fort, 
der ihren ganzen Anprall aushalten muss, da das freie Spiel der Gelenke be¬ 
hindert ist, welches diese Impulse allmählich aufbraucht (Reibung der sich ab¬ 
rollenden Fußsohle am Erdboden). 

Die Zugtrajektorien werden überlastet. Die vermehrte Inanspruchnahme 
führt zu einer Hyperplasie dieser Elemente. Anfangs haben diese Calcanei auch 
eine Schonzeit durchgemacht. Während der Bettruhe und langfristigen Rekon¬ 
valeszenz sind Atrophien und Aplasien aufgetreten. Später nehmen dann die 
Testierenden Knochenbalken durch Verdickung und Kalkeinlageruug beträchtlich 
zu (auf Grund des oben beschriebenen Mechanismus). 

Ich glaube, dass zur Erklärung der Entstehung dieser hypertrophischen 
bogenförmigen Trajektorien und Balken häufig sowohl Kompression wie Arbeits¬ 
hypertrophie herangezogen werden müssen. Einmal handelt es sich um einen 
Kompressionsbruch mit den bekannten Verdichtungszonen der Spongiosa. Doch 
treten die so entstandenen „Züge“ in frischen Fällen nicht annähernd so deut¬ 
lich hervor wie in unseren Fällen. Das ist selbstverständlich; denn es handelt 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Iuvalidenwesen Nr. 2. 


37 


sich im wesentlichen um eine Kompression der nicht oder wenig verkalkten Zug- 
trajektorien. Die Drucktrajektorien steuern nur wenig zur Bildung der Ver¬ 
dichtungszone bei. Infolge der Arbeitshypertrophie erfolgen dann Kalkein¬ 
lagerungen in die Verdichtungszonen, um die Zugfestigkeit des Knochens zu 
erhöhen. 

Es leuchtet ein, dass ein „hypertrophischer“ Calcaneus funktionstüchtiger 
ist als ein „atrophischer“. Das trifft bei meinen Fällen auch zu (Pasedach und 
Schröder). (Siehe auch Fall Ende 1. c.). 

Als Rösumö meiner Arbeit möchte ich folgende Punkte hervorheben: 

1. Calcaneusbrüche sind prognostisch vorsichtig zu weiten, da nicht selten 
zeitlebens mehr oder minder hochgradige Beschwerden Zurückbleiben. 

2. Pro- und Supination ist bei alten Calcaneusbrüchen häufig behindert oder 
aufgehoben (Gelenkbrüche). 

3. Auch nach vielen Jahren sieht man noch überaus deutlich Callus und 
Verlaufsrichtung des ehemaligen Bruchspalts. 

4. Im Sprungbeingelenk (Articulatio talocalcanea) findet man häufig arthri- 
tische Veränderungen (in allen meinen Fällen). 

5. Atrophie der Gesamtstruktur des Calcaneus lässt den Schluss zu auf 
eine mangelhafte Funktion des Fusses. 

6. Hypertrophie der Struktur, besonders im Bereich der bogenförmigen 
Fasern, bietet eine gewisse Gewähr für eine gute Funktion des Fusses. 

7. Zum Studium des Calcaneus sind zwei Aufnahmen erforderlich, eine von 
der Aussenseite und eine von der Innenseite. Z. B. übersieht man arthritische 
Veränderungen oft, wenn man nur eine Seitenaufnahrae macht. Die Arthritis 
ist oft nur auf der Innenseite, nicht aber auf der Aussenseite deutlich, seltener 
umgekehrt 

Auch für das Studium der Architektur sind zwei Aufnahmen unbedingt 
notwendig. 

Zum Schluss gebe ich eine kurze Beschreibung der einzelnen Fälle. 

Ich habe der Beschreibung jeden Falles folgendes Schema zugrunde gelegt. 

1. Name, Alter, Stand, Aufenthalt im Seemannskrankenhaus. 

2. Art des Unfalls. 

3. Damalige Diagnose und Therapie. Entlassungsbefund. 

4. Ergebnis der Nachuntersuchung: 
a) subjektive Beschwerden, 

ß ) Funktion, 
y) objektiver Befund. 

5. Röntgenbild: 

а) Form des Calcaneus, 
ß) Callus und Bruchspalt, 
y) Struktur des Calcaneus, 

б) Veränderungen in den Sprungbeingelenken. 

6. Erwerbsfähigkeit. 

Fall 1. H. Reichard, geb. 1867, Ewerführer; 3. IX. 1887—23. X. im Seemanns¬ 
krankenhaus. 7 m tief auf den linken Fuss herabgesprungen. Druckschmerz unter dem 
Mall. int. sin. Distorsio pedis sin. 3 '/ 2 Wochen Gipsverband, dann Massage. Klagt jetzt 
noch über Folgendes: Morgens muss er den Fuss nachziehen bis er in Gang kommt. 
Kann keine schweren Säcke tragen. Wenn er einmal aus Versehen umkippt, kann er stun¬ 
denlang nicht auftreten. Auch bei Witterungswechsel Beschwerden. Unbekannte Leute 
fragen häufig: „Was er denn an seinem Fusse habe?“ Bewegungen im Fussgelenk frei, im 
Sprungbeingelenk aufgehoben. Geringe Atrophie des Beins (2 cm). Kein deutlicher Platt- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


fuss. Calcaneus etwas (schuhförmig) eingeknickt. Untere vordere Kante abgeschliffen. 
Unter dem Sulcus calcanci diffuse Callusmassen, die ganze Gegend unterhalb der drei Ge¬ 
lenkflächen des Calcaneus einnehmen. Durch den Callus, teilweise von ihm über¬ 
brückt, zieht ein bogenförmiger Bruch¬ 
spalt. Starke Arthritis deformans (auf 
dem beigegebenen von der Aussenseite auf¬ 
genommenen Röntgenbild nicht zu sehen). 
Hat leichte Arbeit. Verdient 4,80 M. 
Keine Rente. 

Fall 2. J. Timper, geb. 1861, Ar¬ 
beiter. Vom 11. II. bis 10. V. 1890 im See¬ 
mannskrankenhaus. Mehrere Sack Zucker 
auf ihn gefallen. Er wurde durch diese zu¬ 
sammengestaucht und blieb unter ihnen 
liegen. Schwere komplizierte Kompres¬ 
sionsfraktur vom rechten Talus und Calca¬ 
neus. Taluskopf und Calcaneussplitter aus 
der grossen Wundhöhle entfernt. Repo¬ 
sition der Fraktur in Narkose, Gipsver¬ 
band. Augenblicklicher Befund: Zeit¬ 
weise rheumatische Beschwerden im Fuss. 
Starke Behinderung des Gehens. Jede 
Bewegung im Sprungbeingelenk unmög¬ 
lich. Geringe Atrophie des rechten Beins. 
Am unteren Drittel der Fibula eine 12 cm 
lange Narbe. Unter dem Mall. ext. dext. 
eine haselnussgrosse Grube. Talusrest, Cal¬ 
caneus und Naviculare sind zu einer ein¬ 
zigen Knochenmasse zusammen geschoben. 
Die obere Partie derselben entbehrt jeder 
den Gesetzen der Orthogonalität folgen¬ 
den Knochenstruktur. Diese besteht aus 
einem unregelmässigen Maschenwerk von groben Calluszügen. Die Struktur der nicht ge¬ 
schädigten Calcaneuspartie atrophisch. Am anderen Fuss starke Zertrümmerung des Ta¬ 
lus, nur die Gelenkfläche intakt. Der Taluskörper besteht aus einer wolkigen Callus- 

masse. Geringe Kompression der Cal- 
caneusspongiosa unter dem Sulcus calca- 
nei. Arthritis im Sprungbeingelenk. 
Hypertrophie der gesamten Calcaneus 
Struktur. (In der alten Krankenge¬ 
schichte ist nichts über diesen Fuss ver¬ 
merkt.) Pat. bekommt 50% Rente. Be¬ 
kleidet einen leichten Arbeitsposten. Ver¬ 
dient 32 M. pro Woche. 

Fall 3. C. Th. Weichert, Trimmer, 
geb. 1870, vom 4. VIII. bis 19. X. 1895 
im Seemannskrankenhaus. 12 m tief von 
einer Leiter herabgefallen. Distorsio pe- 
dis und Fraktura calcanei rechts Mas¬ 
sage. Bei der Entlassung keine Be¬ 
wegungsbeschränkung des rechten Fusses. 
Seine augenblicklichen Klagen sind fol¬ 
gende: „Ich kann nicht schnell gehen, 
mich überhaupt nicht schnell bewegen. 
Das Treppensteigen macht mir Beschwer¬ 
den. 44 Die Bewegung im Fussgelenk ist 
jetzt unbehindert, Pro- und Supination da- 


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Fall III. (Weichert). 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


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gegen aufgehoben. Massige Atrophie des rechten Beines (ca. 2 cm) Bds. Hallux valgus. 
Mit dem rechten Fuss geht Pat. wie auf einer Stelze. Keine Deformität der Kontur des 
Knochens. Callus und Bruchspalt undeutlich. Man sieht einen ziemlich schmalen, mit 
Kalk imprägnierten Zug vom Sulcus calcanei aus 2 cm schräg nach vorn und unten 
ziehen. Dann wendet er sich im spitzen Winkel nach hinten unten. An der Unterfläche 
des Calcaneus bildet er dann eine breitere, unregelmässige Verdichtungszone oberhalb 
der Corticalis (zusammengeschobene Spongiosamassen). Starke Atrophie der Gesamtstruk¬ 
tur des Calcaneus. Arthritische Veränderungen in den Sprungbein gelenken. Am gesun¬ 
den Calcaneus fällt eine geringe Entwicklung der bogenförmigen Fasern auf. Pat. ist 
durch seinen Fuss im Erwerbsleben beträchtlich gehindert. Verdient nur 17 M. pro 
Woche. Bekommt keine Rente. 

Fall 4. Vogt, Hinrich, geb. 1852, Schauermann, vom 22. X. bis 3. XII. 1891 
im Seemannskrankenhaus. In den Schiffsraum gestürzt, mit den Füssen aufgefallen. 
Schwere komplizierte Fraktur des linken Calcaneus. Aus der grossen Wunde an der 
Fußsohle werden mehrere Knochenstücke herausgezogen. Verband. Die weitere Behand¬ 
lung ist in der Krankengeschichte nicht angegeben. Über seine jetzigen Klagen macht 
er folgende Angaben: Ständig beim Gehen Schmerzen, kann nur kurze Zeit gehen, rheu¬ 
matische Schmerzen bei Witterungswechsel. Kann nicht auf einem Bein stehen. Be¬ 
trächtliche Atrophie des linken Beins (ca. 3 cm). Supination und Pronation des Fusses 
aufgehoben. Beweglichkeit des Fussgelenks um 50% herabgesetzt. Bds. starker Platt- 
fuss. Ca. 9 cm lange Narbe in der Fußsohle. Höhe des linken Fusses bedeutend ge¬ 
ringer als rechts. Spitze des Malleolus externus s. nur 2 cm von der Fußsohle entfernt, 
Mall. d. dagegen 5 % cm. Stapfender Gang. Pat. tritt nur mit dem Tuber calcanei auf. 
Talus und Naviculare und Os cuboideum zum Teil zertrümmert und ineinander geschoben. 
Struktur und Callus sehr stark atrophisch. Frakturspalt noch deutlich sichtbar. Pat. 
bekommt 85 % Rente. Er kann nur ganz leichte Arbeit tun. Vordere untere Calcaneus- 
kante abgeschliffen. Arthritis deformans des Sprungbeingelenks. 

Fall 5. R. Schröder, geb. 1857, Donkeman. Vom 3. I. bis 23. II. 1900 im See¬ 
mannskrankenhaus. Pat. rutschte von einem 8 m hohen Stapel Säcken herunter. Stiess 
mit seiner rechten Hacke zuerst auf den Boden auf. Bei der Untersuchung fand sich 
damals Druckschmerz des Calcaneus am Achillessehnenansatz. Heftiger Schmerz bei 
Druck auf die Fußsohle in der Achse des Unterschenkels und bei Druck auf den Talus¬ 
kopf. Knochenkrepitation gefühlt. Entfernung vom Mall. int. bis Mittellinie des Calcaneus 
rechts und links gleich 6 cm. „Eine Kompressionsfraktur besteht deshalb wahrscheinlich 
nicht.“ Diagnose: Fract. tali s. tuberos. calcanei dext. Gipsverband. Es wurde damals 
ein Röntgenbild angefertigt. Dieses ergab einen „Abbruch des Sustentaculum tali und 
einen Einriss in der Tuberositas calcanei in vertikaler Richtung“. Bei der Entlassung 
geht Pat. noch vorsichtig, wickelt den Fuss aber leidlich ab. Bewegung im Fussgelenk 
frei, in den Sprungbeingelenken fast aufgehoben. Keine Atrophie des Beins. Pat. hat 
jetzt nur noch über zeitweises Anschwellen des rechten Fusses zu klagen, besonders bei 
schwerer Arbeit. Kann beliebig lange, aber nicht schnell gehen. Form des Calcaneus 
nicht verändert. Bruchspalt des einst abgebrochenen Sustentaculum tali noch deutlich. 
Daselbst sieht man verschwommene Callusmassen. Hierdurch wird die Corticalis der 
Gelenkflächen des Calcaneus beträchtlich verdickt. Die dem Sulcus calcanei korrespon¬ 
dierende Unterfläche des Fersenbeins ist beträchtlich verdickt, wohl infolge einer Zu¬ 
sammenschiebung der Spongiosamassen. — Diese ist zu gering, als dass sie einen mess¬ 
baren Unterschied in der Höhe zwischen den beiden Calcanei ausmachte. — Zwischen 
Sulcus calcanei und Sohlenfläche finden sich noch einzelne horizontale, 1—1% cm lange, 
sehr grobe Knochenbälkchen. Im übrigen sind die Zugtrajektorien mässig, die Druck- 
trajektorien stark entwickelt. Vordere untere Calcaneuskante abgeschliffen. Arthritis 
deformans der Sprungbeingelenke. Keine Rente, verdient vollen Lohn. 

Fall 6. E. R. Körner, Ewerführer, geb. 1866, vom 12. XI. 1893'-'bis 20. I. 1894. 
10 m tief auf die Füsse gefallen. Beiderseits Krepitation des Calcaneus gefühlt. Bei¬ 
derseits springt der Calcaneus unter dem Malleolus externus etwas vor. Gipsverband. 
23. XII. Knochen konsolidiert. Kein Plattfuss. Bei der Entlassung geht Pat. wie auf 
Schlittschuhen. Pat. geht bis zur jetzigen Zeit noch vorsichtig und stelzend. Kann 
nicht auf einem Bein stehen. Beiderseits etwas Plattfuss. Exkursionsgrösse des Fuss- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


gelenks beträgt 20° (50° ist normal). Pro- und Supination beiderseits fast aufgehoben. 
Form beider Calcanei ist nicht wesentlich geändert. In beiden Calcanei starke Abla¬ 
gerungen von Kalksalzen unterhalb des Sul¬ 
cus calcanei. Die Kalkimprägnation erstreckt 
sich vom Sulcus calcanei bis zur unteren 
Fläche desselben und nach vorn fast bis zur 
vorderen Umgrenzung, nach hinten bis zur 
Grenze zwischen mittlerem und hinterem 
Drittel des Calcaneuskörpers. In diesem Ge¬ 
biet des Fersenbeins erkennt man einige ver¬ 
schwommene Calcaneuszüge, sonst aber 
nichts von Struktur. Eine ähnliche Kalkim¬ 
prägnation findet sich in beiden Taluskör¬ 
pern. Starke Arthritis beider Sprungbein- 
gelenke. Die übrigen Fusswurzelknochen 
und die von Kalkablagerungen freien Teile 
des Calcaneus zeigen atrophische Struktur. 
(Die Belastungszone des als Stelze ge¬ 
brauchten Fusses ist also stark verkalkt.) 
Pat. bekommt 23 J / 2 M. Rente pro Monat. 

Fall 7. A. G. F. Pasedach, geb. 1865, 
Schauermann, vom 9. II. bis 3. III. 1895. 
Fiel von einem Stapel Ladung herab auf 
den linken Hacken. An der Aussenseite in 
Narkose Krepitation gefühlt. Gipsschienen¬ 
verband. Mit diesem später zum Kassenarzt 
entlassen. Heilungsverlauf bis dahin gut 
Pat. hat jetzt noch zu klagen, dass sein 
linkes Bein abends bisweilen angeschwollen 
ist, wenn er tagsüber schwere Lasten ge¬ 
tragen hat. Massige Atrophie des Beins (2 cm). Bewegungen im Fussgelenk nicht, aber 
im Sprungbeingelenk stark eingeshränkt. Gang etwas stampfend. Das Röntgenbild ergibt 
keine auffällige Konturänderung des Calcaneus. Kein Bruchspalt zu sehen. Die Corticalis 

am Sulcus calcanei und an der 
korrespondierenden Unterfiäche 
desselben stark verdichtet. Vom 
Sulcus aus verläuft ein dicker, 
unregelmässiger, stark verkalk¬ 
ter Zug (Callusmasse) horizontal 
nach hinten und ein Zug von 
gleicher Beschaffenheit nach vorn 
längs der oberen Fläche des 
Processus anterior. Lamellen- 
artige, verkalkte Züge laufen in 
der Spongiosa zwischen Unter¬ 
fläche des Calcaneus und Sulcus 
calcanei, konzentrisch zu letz¬ 
terem angeordnet. Diese La¬ 
mellen sind in ihrer Wirkung 
und Anordnung dem System 
der Zugtrajektorien zuzuzählen. 
Letztere sowohl wie die Druck- 
trajektorien sind stark ausgebil¬ 
det Nur geringe arthritische 
Veränderungen in den Sprung¬ 
beingelenken. Bezieht keine 
Rente, ist voll erwerbsfähig. 


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Fall VII. (Pasedach). 


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Fall VI. (Körner). 






Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen. Nr. 2. 41 

Litteratur. 

1. Lauenstein, Beitrag znr Frage der Umgestaltung der Architektur des Fersenbeines 

unter dem Einfluss veränderter Statik und beschränkter Muskeltätigkeit. Monats¬ 
schrift für Unfallheilkunde 17. Jahrgang. Nr. 10/11. 

2. Stich, Über Veränderungen am Fusskelett nach Talusexstirpation. Beitr. zur klin. 

Chir. 1905. Bd. 47. 

3. Revenstorf, Über die Transformation der Calcaneus-Architektur. Arch. f. Entwick¬ 

lungsmechanik der Organismen. Archiv für Entwicklungsmechanik Bd. XXIII. 

4. Sudeck, Akute trophoneurot.Knochenatrophie. Deutsche med.Wochenschr. 1902. Nr. 19. 

5. Haglund, Radiographische Studien über die funktionelle Struktur des Calcaneus. 

Upsala Laecarefören Foerhendl. N. F. Bd. IX. Heft 1—3. 

Ich füge der Arbeit einige Radiogramme bei, auf welchen besonders in die Augen 
fallende Veränderungen der Calcanei ziemlich deutlich zu sehen sind. Ich sehe davon 
ab, mehr Röntgenbilder wiederzugeben, da die feineren Details der Struktur auf den 
Radiogrammen doch nicht zum Ausdruck kommen. 

Röntgenbild von Fall 1: Deutliches Fortbestehen von Bruchspalt und Callus. 
Röntgenbild von Fall 3: Atrophie der Gesamtstruktur des Calcaneus. 

Röntgenbild von Fall 6: Starke Kalkimprägnation in den Teil des Calcaneus, der 
in die Achse des Beins fällt. 

Röntgenbild von Fall 7: Hypertrophie des bogenförmigen Fasersystems. 


Aus dem Unfallkrankenhaus Cassel-Bad Wolfsanger. 

Zur Technik der operativen Khochenvereinigung. 

Von Dr. Paul Möhring, Leiter des Krankenhauses. 

(Mit 1 Abbildung.) 

Die zunehmende Erfahrung und Erprobung rückt die Knochennaht und die anderen 
blutigen Vereinigungsmethoden der Knochen immer weiter nach vorn in die Reihe der 
wichtigsten Behandlungsarten bei Knochenbrüchen. 

Bei gutem Gelingen geben die blutigen Vereinigungen in den geeigneten Fällen 
wohl auch die besten und schnellsten Erfolge. Unsere chirurgische und instrumentelle 
Technik muss aber mit der vermehrten Anwendung Schritt halten, um die noch vor¬ 
handenen Mängel zu beseitigen und den Eingriff so gefahrlos und den Erfolg so zuver¬ 
lässig wie möglich zu machen. 

Zu den bisher nicht leicht zu behebenden Schwierigkeiten gebört in vielen Fällen 
die Reposition der Dislocatio ad axin und die genügend sichere und anhaltende Fixierung 
in der bestmöglichen Stellung bis zur Vollendung der Knochenvereinigung. Je älter 
die Verletzung ist, desto mehr steigen diese Schwierigkeiten. 

Diese Aufgabe stellt an die Kraft und Ausdauer der Assistenz ausserordentliche 
Anforderungen, denen manchmal eben überhaupt nicht genügt werden kann. Auch besteht die 
Gefahr des Abgleitens der Instrumente und damit erneuter Weichteilschädigung. Denn 
däs Bohren, Nageln und Schrauben verlangt ein unverrückbares Festhalten der behan¬ 
delten Teile, und von dessen Gelingen hängt oft der Enderfolg ab. 

Beim Ersinnen von Hilfsmitteln zur Erreichung dieses Zieles sind wir auf 
Umwegen über komplizierte Konstruktionen zu einem überraschend einfachen 
Instrumentarium gelangt, das in vollkommenster Weise allen Anforderungen genügt. 

Es besteht aus einem Hebel und einem Doppelhaken. Der Hebel A ist etwa 30 cm 
lang, an beiden Enden lappenförmig verbreitert, die Ebenen der Lappen stehen senkrecht 
aufeinander. Das eine Ende ist als Handgriff ausgebildet, das andere, leicht bogenförmig 
verlaufend, endet in eine Reihe konkav gestellter Zähnchen. Etwa 8 cm von diesem 
Ende an beginnend sind fünf tiefe Zähne, je etwa 2 cm lang, in die Kante eingefeilt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 2. 


Oer andere Teil ist ein Doppelhaken (B); das eine Ende ist bestimmt, den Knochen 
za amfassen, das andere wird in die grossen Zacken des Hebels eingehängt. 

Anwendung: Sind die Knochenenden freigelegt, so wird der Haken B um das 
untere bzw. hintere Bruchstack herumgeführt, so dass es nicht abrutschen kann. Sodann 
wird der Hebel A auf das obere Bruchstack aufgesetzt, der Haken B mit seinem freien 
Ende in den entsprechenden Zahn des Hebels eingehakt nnd nun hebelt man das tief¬ 
liegende BruchstOck hervor. Die Kraft, mit der man wirken kann, ist sozusagen unbe¬ 
grenzt und vermag jeden Widerstand zu aberwinden, den man zu brechen berechtigt ist 

Ebenso bereitet die anhaltende Fixierung nun keinerlei Schwierigkeiten mehr; die 
Teile werden mühelos aneinander beliebig lange festgehalten. Die Vereinigung kann in 
aller Ruhe vorgenommen werden und dadurch fest genug, nm nachträglichen Dislokationen 
vorzubeugen. 

Die Instrumente gestatten auch neben dem Heraufheben des einen Knochenendes 
noch eine seitliche Verhebelung, wobei die bogenförmige Zahnreihe des Hebelendes vor 
dem Abgleiten schätzt 


A A 



Die Verwendbarkeit ist die gleiche bei Brachen der Röhrenknochen wie bei 
Synarthrosenlösungen, z. B. der nicht seltenen Luxatio claviculae acromialis oder der Zer- 
reissung der Symphysis ossium pubis. 

Eine Vervollkommnung ist denkbar durch verschieden geformte Haken; fttr gewisse 
Fälle, die wir vor Benutzung unseres Hebels operiert haben, würde auch eine automatisch 
schliessende Doppelkralle an Stelle des Hakens recht zweckmässig gewesen sein. 

Kleinere Vorzüge des Verfahrens sind noch, dass man mit verhältnismässig 
kleinen Wanden aaskommt, vor allem aber den Knochen nur wenig zn ent- 
blössen braucht. Die Instrumente erheischen nur kleine Flächen des Knochens, 
um zu haften, und die Unabhängigkeit der beiden Teile voneinander erlaubt 
das wirkungsvolle Ansetzen schon bei geringer Zugänglichkeit. 

So kann also eine Schwierigkeit, die manche Knochennaht um den vollen 
Erfolg gebracht hat, durch dieses Hilfswerkzeug •) als beseitigt gelten. 

1) Bezugsquelle: Eschbaum, Bonn. 


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Besprechungen. 


Schuster, Paul, Berlin, Drei Vorträge aus dem Gebiete der Unfall- 
Neurologie. (Verlag von Georg Thieme-Leipzig, 1910. Preis 2 M.) Der erste Vor¬ 
trag behandelt die Simulation und Übertreibung von Nervenleiden. 

Schuster fasst unter dem Begriff Simulation nicht nur Vortäuschung nicht vor¬ 
handener, sondern auch Übertreibung oder Verschweigen vorhandener Krankheits¬ 
erscheinungen zusammen, sowie falsche Angaben über die Art und die Zeit der Ent¬ 
stehung derselben, sofern die Vortäuschung, Übertreibung, das Verschweigen oder die 
Unrichtigkeit der Angaben bewusst erfolgte. 

Nachdem Schuster auf die Schwierigkeiten des Nachweises bewusster Täuschung 
hingewiesen hat, bespricht er die Simulation der Epilepsie, deren Nachweis immer eine 
klinische Beobachtung erfordert, des Schwachsinns, der Sprachstörungen, des hysterischen 
Zitterns, der völligen Lähmung eines Gliedes, des Schwankens bei Augen- und Fuss- 
schluss, der hysterischen Gehstörungen, der Steifheit der Wirbelsäule, der Schmerzen, 
der Verstärkung des Sehnenreflexes. Er betont, dass alle Methoden, wie sie in der 
Literatur zur Überführung von Simulanten angegeben sind, in der Hand Ungeübter zu 
falschen Ergebnissen führen können. 

Auf die wichtigen Schlüsse, welche Schuster bei Besprechung der Beurteilung der 
einzelnen Methoden des Simulationsnachweises anführt, kann hier nicht näher eingegangen 
werden. Nur den einzigen Punkt, in dem ich seinen Schlussfolgerungen nicht ganz zu¬ 
stimmen kann, will ich hervorheben. Er sagt, dass plumpes Hinstürzen deshalb nicht 
für simuliert erklärt werden kann, weil es auch bei Hysterikern vorkommt. 

Gerade der Hysteriker neigt aber zur Übertreibung und Vortäuschung, nicht weil 
er hysterisch ist, sondern weil sich die Hysterie wie auch eine Anzahl anderer Nerven¬ 
krankheiten auf dem Boden der geistigen Entartung entwickelt und derartig geistig Ent¬ 
artete, wie z. B. Hebephrene, angeboren moralisch Minderwertige übertreiben und Vor¬ 
täuschen. Dadurch, dass dies ein Hysterischer tut, wird es nicht zu einer hysterischen 
Krankheitserscheinung, d. h. es geschieht nicht unbewusst, sondern bleibt Übertreibung 
oder Vortäuschung. 

Der 2. Vortrag: „Der Begriff der wesentlichen Teilursächlichkeit bei der Begut¬ 
achtung Nervenkranker“, nimmt Stellung zu den Entscheidungen des R.-V.-A., nach denen 
es nicht erforderlich ist, dass die bei dem Unfall erlittene Verletzung die alleinige Ur¬ 
sache der Erwerbsunfähigkeit oder des Todes bildet; es genügt, dass sie eine von 
mehreren mitwirkenden Ursachen ist und als solche ins Gewicht fällt. 

Es handelt sich hier hauptsächlich um jene Krankheiten, deren Grundlagen auf 
andersartige Ursachen zurückzuführen sind, welche aber erst unter dem Einfluss eines 
Unfalls erwerbsbeschränkende Störungen zeigen, so z. B. Schwindel, Gedächtnisschwäche bei 
Leuten, die, obwohl schon mit Schlagaderwandverhärtnng behaftet, sich vor dem Unfall 
gesund fühlten. Ferner kommen hier solche Leiden in Betracht, bei denen unter der 
Wirkung des Unfalls neue Erscheinungen des Leidens hinzutreten, z. B. indem sich eine 
einfache Knieverletzung bei einem rückenmarkskranken Menschen zu einer schweren 
Gelenkerkrankung (Arthropathie) entwickelt. 

Bedenklich erscheint es mir, ohne jede Einschränkung Schmerzen, Bettruhe, Fieber, 
Unterbrechung der Arbeit oder gar veränderte Lebensweise als Schädlichkeiten anzusehen, 
welche so schwächend auf den Organismus ein wirken, dass sie für die Verschlimmerung 
eines solchen an sich zum Fortschreiten neigenden Leidens verantwortlich gemacht werden 
können. Hier darf man wohl nur dann einen das Grundleiden verschlimmernden Einfluss 
annehmen, wenn die schwächende Wirkung der genannten Einflüsse augensichtlich ist 
oder aus der Schwere des Krankenlagers zwanglos sich erklärt. 

Unter den Begriff der wesentlichen Teilursächlichkeit eines Unfalls für eine Er¬ 
krankung fallen schliesslich noch jene Erkrankungen, welche sich ein Unfallverletzter in 
einem Krankenhause, in dem er der Unfallfolgen wegen behandelt wird, zuzieht, wenn 
er also z. B. dort an Cholera oder Typhus erkrankt. In diesem Falle ist z. B. die Cholera 
und die von ihr zurückbleibende gesundheitliche und wirtschaftliche Schädigung die 
unmittelbare Folge des Unfalls und damit entschädigungspflichtig. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 2. 


Der 3. Vortrag beschäftigt sich mit dem Begriff der „wesentlichen Änderung*' 
bei der Begutachtung Nervenkranker. 

Wesentlich ist jede Änderung, welche auf das Maß der Erwerbsfähigkeit, soweit 
dieselbe durch den Unfall beeinflusst war und dadurch auf die Höhe der Rente von Ein¬ 
fluss ist. Sie darf auch nur dann als vorliegend angenommen werden, wenn sie nicht 
bloss ganz vorübergehend, sondern bis zu einem gewissen Grade nachhaltig und von 
Dauer ist. Das Verschwinden einiger nicht bedeutungsvoller objektiver Erscheinungen, 
wie z. B. der Schreibhaut oder der Pupillendifferenz, darf im allgemeinen nicht als der 
Ausdruck einer wesentlichen Änderung aufgefasst werden. Nur bei Verschwinden einer 
grösseren Anzahl an sich unbedeutender oder weniger wichtiger Krankheitserscheinungen 
kann man auf Eintritt einer wesentlichen Besserung schliessen. Sind zu den Verletzungs¬ 
folgen andere auf eine vom Unfall unabhängige Erkrankung zurückzuführende Störungen 
hinzugetreten, so hält Schuster bei nachweisbarer wesentlicher Besserung der Unfall¬ 
folgen eine Kürzung der Rente für berechtigt entsprechend dem strengen Wortlaut des 
Gesetzes, während Thiein sie nicht für zulässig hält, wenn der Verletzte diese Besserung 
infolge der anderweitigen Erkrankung nicht wirtschaftlich ausnützen kann. Ferner 
macht Schuster auf die Entscheidung des Reichs-Versicherungsamtes aufmerksam, nach 
welcher bei dem Tode des Verletzten unabhängig von den festgestellten Unfallfolgen von 
neuem geprüft werden kann, ob der Tod die Folge des Unfalles sei; es kommt also nicht 
darauf an, dass er die Folge der bis dahin anerkannten Unfollfolgen ist. 

Schliesslich werden noch die Fälle besprochen, bei denen trotz gleichgebliebenen 
ärztlichen Befundes eine Kürzung der Rente möglich ist 1. durch die Annahme einer 
Gewöhnung, welche allerdings bei Nervenkranken nicht die Rolle spielt wie bei chirurgisch 
Kranken und 2. unter Berücksichtigung der seit dem Unfall verflossenen Zeit. Eine andere 
Beurteilung der tatsächlich unverändert gebliebenen Sach- und Rechtslage gestattet jedoch 
nicht die Annahme einer wesentlichen Änderung. 

Die Schrift von Schuster ist, da sie sich in leicht verständlicher Weise gerade 
mit den Fragen beschäftigt, die dem Begutachter die meiste Mühe machen, äusserst 
empfehlenswert. Kühne- Cottbus. 

Ludwig Frank, Bericht über 225 Schädelfrakturen (1897—1907) mit 
Nachuntersuchungen. (Bruns’ Beiträge zur klinischen Chirurgie, Bd. 68, H. 3.) 
Von 225 Schädelfrakturen des Nürnberger städtischen Krankenhauses waren 118 Kon- 
vexitäts-, 107 Basisbrüche. Die Zahl der Skelettfrakturen betrug 2649, somit kommen 
auf Schädelbrüche 8.5 %; diese auffallend hohe Zahl führt Fr. zum Teil auf die ausser- 
gewöhnlich rege Bautätigkeit Nürnbergs im fraglichen Jahrzehnt zurück. Die Gesamt¬ 
mortalität betrug 33,8%, die der Konvexitätsbrüche 23,8%, der Basisbrüche 44,8%. 
Prognostisch ungünstig waren die Fälle mit absoluter Bewusstlosigkeit oder mit reaktions¬ 
losen Pupillen bei der Einlieferung, ferner die Fülle mit Ruptur von Meningealgefässen 
(meist des vorderen Astes der Arterie). 

Die Therapie war bei Basisbrüchen wesentlich exspektativ; die schweren Fälle, bei 
welchen aus dringlicher Indikation eiugegriffen wurde, verliefen meist tödlich. Bei Kon¬ 
vexitätsbrüchen wurde in der Regel die vorhandene Depression behoben. — Unter den 
Schädelschüssen heilte in 10 Fällen die Kugel im Gehirn ein. — • 

Bei Schädeldefekten wurde die möglichst sofortige Reimplantation der bei der 
Trepanation gewonnenen Knochenstücke bevorzugt. Zur sekundären Schliessung von 
Defekten wurden mit gutem Erfolg die Müller-Königschcn Pcriostknochenlappen, ein¬ 
mal ein Pcriostknochenlappen aus der Tibia verwendet. Im Gegensatz zu Kocher be¬ 
trachtet F. die primäre Deckung der Schädeldefekte durch Reimplantation als die 
Methode der Wahl. — Von 54 Nacliuntersuchten waren 25 völlig beschwerdefrei; alle 
Untersuchten mit massigen resp. grossen Beschwerden waren, abgesehen von 4 Fällen, 
Rentenempfänger. Bei diesen handelte es sich meist um subjektive, unkontrollierbare 
Beschwerden, objektiv nachweisbare Veränderungen waren nur selten vorhanden. 

F. fordert für die Begutachtung, dass beim Fehlen objektiver Symptome die sub¬ 
jektiven Angaben nicht allein nach der Schwere des stattgehabten Traumas bewertet 
werden. Auch schwere Frakturen mit Gehirnläsion wurden beschwerdefrei, wenn die 
Verletzten keinen Anspruch auf Rente hatten. Grössere Rücksicht ist zu nehmen auf 


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den Beruf des Verletzten; stets ist zu beachten, dass lange Rentengewährung gerade bei 
Schädelverletzungen das Entstehen echter Rentenpsychosen begünstigt. 

H. Fritz-Tübingen. 

Scliweyer, Ein Fall von traumatischer Spätapoplexie. (Inaug.-Dissert. 
München 1909.) Bollinger erklärt das Zustandekommen der traumatischen Spätapoplexie 
auf die Weise, daß infolge der traumatischen Schädelkompression die Cerobrospinalflüssig- 
keit aus dem Seitenventrikel plötzlich in den 4. Ventrikel hinübergepresst wird und da¬ 
selbst Läsionen verursacht, die mit kleinen Blutungen einhergehen. Im Anschluss an das 
Trauma kommt es zur traumatischen Degeneration, die vorzugsweise als Erweichungs¬ 
nekrose auftritt, zur Gefässalteration und schliesslich infolge letzterer sowie der ver¬ 
änderten Widerstände und Druckverhältnisse zur tödlichen traumatischen Spätapoplexie. 
In den von Bollinger beschriebenen 4 Fällen ging immer ein Trauma voraus und 
blieb das Bewusstsein ungestört. Die ersten bedenklichen Gehirnsymptome traten ein 
nach 20, nach 9, nach 3 Tagen und nach einigen Wochen, während der Tod in 12 bis 
52 Tagen erfolgte. Auch' in anderen Veröffentlichungen zeigt sich bzl. des Zeitraumes 
grosse Verschiedenheit, in dem Falle Thiem’s waren es 8 V 2 Monate. Bollinger und 
Matthes nehmen eine individuelle Prädisposition an: ateromatöse Entartung der Gehirn- 
gefässe, Herz- und Nierenleiden, Lues, chronische Intoxikationen und Heredität kommen 
in Betracht. Nach einem Sammelreferate Huwald’s betraf der Hauptherd 7 mal die 
Ventrikelumgebung (3 mal rechts, 4 mal links), in den übrigen Fällen die Hirnrinde, das 
zentrale Marklager und die Stammganglien. Verf. Arb. liegt ein in der Klinik v. Angerers 
beobachteter Fall von Schädelverletzung zugrunde, in welchem zwischen Trauma und 
ersten cerebralen Erscheinungen ein von diesen freier Zwischenzeitraum von 2, resp. bis 
zum Tode von 4 Monaten liegt, während doch ein Zusammenhang bestimmt nachweis¬ 
bar ist. 

Ein 42jähr. Arbeiter verunglückt am 2. Sept. durch einen Hufschlag auf die rechte 
Kopfseite, der ihn kurze Zeit bewusstlos macht. Er arbeitet dann weiter bis zu einem 
zweiten Unfälle am 4. Dez., also 92 Tage. Dieser zweite Unfall betraf nicht den Kopf, 
sondern nur die rechte untere Extremität und das Becken. Die durch die anatomische Diag¬ 
nose festgelegte Impression des rechten Scheitelbeins rührte demnach vom 2. Sept. her. Es 
lag ein Fall von Contre-coup vor, da sich der Bluterguss auf der dem Trauma gegen¬ 
überliegenden Seite befand. Auch die Zeit vom zweiten Unfälle am 4. Dez. bis zur Auf¬ 
nahme des Pat. in die Klinik am 9. Dez. war frei von cerebralen Erscheinungen. Ent¬ 
weder war nun der zweite Unfall für die durch das Trauma vom 2. Sept. gesetzte Spät¬ 
apoplexie das auslösende Moment oder es handelt sich nur um ein zufälliges Zusammen¬ 
treffen des Eintritts der Gehirnsymptome um die Zeit das zweiten Unfalles. Wahrschein¬ 
lich gab der zweite Sturz durch Steigerung des arteriellen Blutdruckes infolge von Auf¬ 
regung und Schmerzen den sekundären Impuls für die Apoplexie. Es fehlten zwar Ge- 
fässerkrankungen; auch alle Kriterien für die Aetiologie einer spontanen Hirnblutung: 
weder Herzhypertrophie noch chronisches Nierenleiden, weder Heredität noch Potus und 
Infektion bestanden. 

In Verf. Falle trafen die Ausführungen zu, die Stadelmann bei der traumatischen 
Spätblutung ins Gehirn anführt: Trauma — Schädigung von Gehirngefässen — Pause 
— Gelegenheit — plötzliche Gefässzerreissung mit Blutung und zwar auf der dem 
Trauma gegenüberliegenden Seite. Aronheim -Gevelsberg. 

Kegel, Erblindung nach Erysipelas faciei. (Inaugur.-Dissertat, Leipzig 10.) 
Das Auftreten von Sehstörungen bis zur völligen Erblindung gehört zu den schwersten, 
aber auch sehr seltenen Komplikationen des so häufigen Gesichtserysipels. Groenouw 
konnte in seiner zusammenfassenden Arbeit im Handbuch von Gräfe-Sämisch nur 53 
derartige Fälle zusammenstellen. Eine histologische Untersuchung des erkrankten Auges 
hat nur in einem Falle Panas ausgeführt. — In seiner Arbeit kann Verf. über zwei 
derartige Fülle berichten, die innerhalb eines Jahres auf der Augenabteilung des Rudolf 
Virchow-Krankenhauses zu Berlin (Oberarzt Dr. Fehr) zur Beobachtung gelangten und 
von denen der eine infolge des an interkurrenter Erkrankung eingetretenen Todes der 
Patientin Gelegenheit zu einer histologischen Untersuchung des betreffenden Sehnerven bot. 
Die mikroskopischen Veränderungen in diesem letzteren Falle ergaben einen herdförmig 
disseminierten myelitischen Prozess im Opticus bezw r . einen in unregelmässiger Art über 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


dem Querschnitt verteilten parenchymatösen Zerfall unter massenhafter Bildung von 
Körnchenzellen. Daneben fiel an einzelnen Stellen eine starke Hyperämie der kleinen 
Septengefässe auf. Eine Infiltration der Septen liess sich nur an ganz vereinzelten 
Stellen konstatieren. 

Bei der Beantwortung der Frage, auf welchem Wege und auf welche Weise führt 
das Erysipel zur Erblindung, können zwei Wege in Betracht kommen: 1. der direkte 
Weg, indem das Erysipel sich von der Haut auf das Auge als das nächstliegende Organ 
fortsetzt, und 2. der indirekte Weg, indem das Erysipelgift in eine Hautvene eindringt* 
in den Kreislauf gelangt und dann metastatisch eine Schädigung des Auges hervorruft. 
Der erstere Weg ist das Gewöhnliche. Dafür spricht auch der Umstand, dass die zwischen 
Gesichtshaut und Orbita bestehenden Blut- und Lymphgefässverbindungen dem Erysipel 
oder dem Erysipelgift die bequemsten direkten Wege bieten. Die Art der erysipelatösen 
Erblindung lässt sich — nach Verfassers und den in der Literatur mitgeteilten Fällen 
— auf zwei Prozesse zurückführen; es sind 1. Zirkulationsstörungen ira Gebiet der 
Zentral- und Retinalgefässe, die entweder durch den blossen Druck des entzündeten 
Orbitalgewebes oder durch Thrombose oder Embolie hervorgerufen sind und sekundär 
zu einer Atrophie des Sehnerven führen; und 2. entzündliche Prozesse im Sehnerven 
oder in der Retina, mit oder ohne orbitale Cellulitis. Aron heim-Gevelsberg. 

Schreiber, Röntgenbilder der Augenhöhle, Sch. spricht in der mediz. Gesell¬ 
schaft zu Magdeburg am 3. II. 10 (S. Münch, med. Woch. 20) über Röntgenphotographie der 
Augenhöhle und kommt an der Hand dreier instruktiver Fälle zu dem Schluss, dass sie 
in der Augenheilkunde viel weniger leiste als in der Chirurgie. Es liegt das einmal 
daran, dass die Röntgenphotographie, auch wenn sie mit Röhrenblende ausgeführt wird t 
durchaus nicht alle Fremdkörper, die in das Auge resp. in die Augenhöhle eingedrungen 
sind, sichtbar macht, und weil man noch nicht imstande ist, den Schädel frontal so zu 
durchleuchten, dass Fremdkörper von der Grösse eines Schrotkornes einen Schatten 
werfen. Die Augenheilkunde muss daher bis zu einem gewissen Grade auf die Lokali¬ 
sation der Fremdkörper in der Augenhöhle verzichten, und der Augenarzt wird auf Grund 
der lediglich sagittal aufgenommenen R.-Photographien nicht imstande sein, mit Sicher¬ 
heit zu sagen, ob sich ein Fremdkörper innerhalb oder ausserhalb des Auges befindet, 
er wird also auf Grund der R.-Photographien Fehldiagnosen stellen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Orftmer, Zur Kenntnis der Orbitalfrakturen. (Inaug.-Dissert Jena 09.) 
Verf. berichtet in seiner Arbeit über 9 Fälle von Orbitalfrakturen aus der Klinik 
Wagenraanns, von denen jeder mit den Folgen epikritisch einer näheren Betrachtung 
unterzogen wird. Die Frakturen der Orbita wurden 7 mal durch Hufschlag und 2 mal 
durch Sturz aus der Höhe bewirkt. 7 mal wurde die linke Seite des Kopfes, 1 mal die 
rechte getroffen, 1 mal erfolgte der Schlag mitten ins Gesicht. 6 Verletzte kamen sofort 
zur Behandlung, drei kamen erst nach mehreren Jahren zur Beobachtung. Der obere 
Orbitalrand frak tarierte 5 mal, der untere 1 mal. das knöcherne Nasengerüst 3 mal, das 
Jochbein 2 mal, die innere Orbitalwand 3 mal, Basisfraktur kam 1 mal zur Beobachtung. 
Durch Kontusion wurde der Bulbus in 5 Fällen schwer geschädigt durch Skleralrupturen. 
Von diesen fünf geborstenen Bulbi wurden vier phthisisch; zwei wurden wegen Gefahr für 
das andere Auge entfernt. Als Folge der Ruptur war in drei Fällen Hämophthalmus 
nachzuweisen. Einmal war durch Kontusion die Linse aus dem Bulbus herausgeschleudert 
worden. Staphylora der Sklera fand sich in einem Falle. Veränderungen des ophthal¬ 
moskopischen Befundes wurden in zwei Fällen beobachtet und zwar 1 mal Aderhautruptur 
und 1 mal Optikusatrophie und Veränderungen der Netz- und Aderhaut. Beide Augen 
wurden nur in einem Falle verletzt; das eine Auge wurde phthisisch, das andere zeigte 
eine Aderhautruptur. Aronheim -Gevelsberg. 

Hirsch, Über passagere Rindenblindheit durch Commotio cerebri. 
(Deutsche med. Wochenschr. 31. 10). Ein 12jähriger Gymnasiast wurde auf dem Heim¬ 
wege von der Schule von einem Automobil überfahren, dessen Vorderrad ihn niederwarf. 
Bewusstlos, mit einer stark blutenden Kopfwunde wurde er nach dem 5 Minuten ent¬ 
fernten Hospital gebracht, wo er bereits das Bewusstsein wieder erlangt hatte, jedoch 
nichts sehen konnte, wie er laut jammernd erklärte. Nach Reinigung der Wunde wurde 
festgestellt, dass zwischen Lambdion und Protuberantia occipitalis externa eine 8 cm 


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breite Rissquetschwunde die weiche Schädeldecke durchsetzte. Das Periost war z. B. ab¬ 
gelöst, der Knochen indessen unverletzt. Es bestand totale Amaurose, die über mittel¬ 
weiten Pupillen reagierten träge auf Licht; an den Augen, auch am Hintergrund, war 
sonst nichts Krankhaftes zu bemerken. Zwei Stunden später konnte der Junge bereits 
grosse weisse Formengegenstände und die Hand vor den Augen erkennen, nach weiteren 
vier Stunden vermochte er Finger in kurzer Entfernung von dem Auge zu zählen, dabei 
bestand rechtsseitige homonyme Hemianopsie. Die Trennungslinie des Gesichtsfeldes 
reichte fast bis zum Fixationspunkt. Die Pupillen waren enger als dem Alter entspricht, 
und reagierten regelrecht. Am nächsten Tage waren beide Gesichtsfelder nach rechts 
erweitert, der homonym-hemianopische Defekt derselben erreichte nicht mehr die Mittel¬ 
linie. 24 Stunden später, also zwei Tage nach der Verletzung waren Gesichtsfeld auf 
beiden Augen und Sehschärfe normal. Es bestand retrograde Amnesie in Bezug auf den 
Unfall, während der Kranke noch wusste, dass er mit einigen Mitschülern den Rückweg 
von der Schule angetreten hatte. Die Wunden — ausser der Kopfverletzung bestanden 
noch Quetschungen und Exkoriationen ohne Frakturen — heilten ohne Komplikationen, 
das Sehvermögen blieb intakt. — Nach dem Krankheitsverlaufe handelte es sich bei dem 
Kranken um eine sogenannte reine Commotio cerebri, wahrscheinlich mit materieller Ver¬ 
änderung der Gehirnsubstanz im Sinne einer mikroskopischen Quetschung nach Kocher 
und v. Bergmann. An dieser Veränderung des grössten Teiles der Hirnrinde haben 
auch die beiden Sehzentren teilgenommen, vielleicht haben die den Sehzentren ent¬ 
sprechenden Rindenteile ihrer topographischen Lage wegen von der das Hinterhaupt am 
stärksten treffenden Gewalteinwirkung auch am stärksten gelitten und brauchten zu¬ 
gleich längere Zeit als andere, um sich zu erholen. So erklärt sich am leichtesten die 
„beispiellose Flüchtigkeit dieser Amaurose“, ähnlich wie es mit der passageren amnestischen 
Aphasie der Fall ist, die als Folgeerscheinung akut einsetzender diffuser Hirnläsion auf- 
tritt z. B. des paralytischen oder epileptischen Anfalls. Übrigens stellt Wilbrand- 
Saenger, die Neurologie des Auges, 7 Fälle zusammen, bei denen infolge stumpfer Ge¬ 
walt auf den Schädel doppelseitige Amaurose eintrat, die später in Restitutio ad integ¬ 
rum des Sehvermögens übergingen; die Zeit, in der das geschah schwankte zwischen 
4 Tagen und 6 Wochen, so schnell, wie bei dem Kranken H.’s trat bei keinem das 
Sehvermögen wieder ein. Hamm er Schmidt-Danzig. 

Schmidt-Rlmpler, Über sympathische Ophthalmie. Vereinigung der 
sächsisch-thüringischen Augenärzte Mai 1909. Gelegentlich einer Demonstration von 
Präparaten von sympathisierenden und sympathisierten Augäpfeln durch Wagenmann 
sprach sich Redner eingehend über die Theorie aus, die die sympathische Ophthalmie 
als eine Metastase auffasst. Er vermisste an ihr eine genügende Erklärung für das 
zeitlich so verschiedene Auftreten nach der Verletzung. Die von Römer angenommenen 
Depots der zu fordernden Mikroben in Milz, Leber, Knochenmark müssten doch die 
Fälle häufig machen, dass die Keime noch lange nach der Entfernung des verletzten 
Auges in die Blutbahn nnd in das andere Auge gelangten. Dies widerspricht aber 
unsern Erfahrungen. Ebensowenig gibt es die doch gut denkbaren Fälle, dass das Ein¬ 
dringen der Keime in den Körper auch von einer andern Stelle, als von dem verletzten 
Auge aus, stattfand und sympathische Ophthalmie erzeugte. C ramer-Cottbus. 

Axenfeld, Notizen zur sympathischen Ophthalmie. Festschrift für 
Schmidt-Rimpler. Ein junger Patient, der rechts einen phthisischen Augapfel nach 
einer Verletzung in der Kindheit hatte, erkrankte links an einer Netzhautabhebung nach 
aussen vom gelben Fleck bei sonst normalem Auge. Es wurde zunächst der Gedanke 
an eine „sympathische“ Entstehung der Ablösung zurückgewiesen, indes der entzündete 
rechte Augapfel entfernt. Es entwickelte sich aber eine typische sympathische Ophthalmie 
mit langsam wechselndem Verlauf, während deren die Ablösung verschwand und in 
jahrelanger Beobachtung nicht wieder auftrat. Da die ersten Niederschläge 14 Tage nach 
Auftreten der Netzhautablösung sich zeigten, unterliegt es wohl bei dem Fehlen anderer 
Gründe keinem Zweifel, dass die Ablösung die erste Erscheinung der sympathischen Ent¬ 
zündung gewesen ist. 

Die beiderseitige Ausheilung einer nicht rein serösen sympathischen Entzündung 
erscheint im höchsten Grade selten. Ein solcher Fall trat bei einem mit Ausschwitzung 
in der Pupille und Irisvorfall zugehenden Kinde ein. Es wurde die Iris exzidiert und 


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die Wunde übernäht. Trotz guter Heilung trat 8 Tage später heftige Iridocyclitis mit 
Glaskörpertrübungen und Sehnervenentzündung ein. 19 Tage später trat auf dem andern 
Auge sympathische Entzündung mit ausgesprochener Sehnervenentzündung auf. 

Unter lange fortgesetzter Schmierkur heilte der Prozess auf beiden Augen völlig 
aus und besteht die Heilung nunmehr S x l 2 Jahre. 

Zu der Schmidt-Rimplerschen Vermittlung9theorie bemerkt Verf., dass zwar ihre 
tierexperimentelle Stütze durch die Arbeiten von Wessely, Tornabene, Stock und 
Römer widerlegt sei, dies jedoch ein absoluter Beweis für den Menschen nicht ist, da 
es noch nicht einmal beim Affen, geschweige denn bei niedrigeren Tieren gelungen sei, 
sympathische Ophthalmie zu erzielen. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass die 
lokalisierende Wirkung der Reizübertragung beim Menschen besteht, was für die Frage 
der traumatischen Keratitis parenchymatosa des zweiten Auges von Wichtigkeit ist. Wenn 
auch der Beweis für das Vorkommen noch nicht erbracht sei, so könne man den Vor¬ 
gang doch nicht einfach für unmöglich halten. Cramer-Cottbus. 

Weigelin, Anatomische Befunde bei sympathischer Ophthalmie, be¬ 
richtet im medizin.-naturwissenschaftlichen Verein Tübingen am 21. II. 10 (S. Münch, 
med. Woch. 16) über anatomische Befunde bei sympathischer Ophthalmie. Die Befunde 
von Fuchs, nach denen der sympathisierenden Entzündung ein wohl charakterisiertes 
anatomisches Bild zukommt, das sich von dem einer traumatischen Iridocyclitis unter¬ 
scheiden lässt, konnten in vollem Umfange bestätigt werden. Aronhcim-Gevelsberg. 

Stock. Behandlung der sympathischen Ophthalmie, berichtet auf dem ober¬ 
rheinischen Ärztetag am 7. VII. 10 (S. Münch, med. Woch. 43) über seine Behandlung 
der sympathischen Ophthalmie. Er gibt 12—15 g Natrium salicylicum. Da die Pat. 
unter diesen hohen Dosen leiden, auch Intoxikationspsychosen entstehen können, ist klinische 
Behandlung erforderlich. Werden die hohen Salicyldosen nicht mehr vertragen, so 
erhalten die Pat. ein Klysma mit 2—4 g. Alle 3—4 Tage muss ein Tag ausgesetzt 
werden. Die Wirkung ist nach St. eine sehr auffallende. Die Entzündung geht zurück, 
das Sehvermögen hebt sich. Aronheim-Gevelsberg. 

Rönne, Sehnervenatrophie nach „Stauungsblutungen“ (Beiträge zur Ge¬ 
nese der pathologischen Excavationen. Monatsbl. f. Augenheilkde. 1910 I.) Ein 54jähr. 
Mann wurde 2 Minuten lang mit dem Oberkörper durch einen Fahrstuhl schwer ge¬ 
quetscht, bekam ausgedehnte Hautblutungen des Gesichts sowie Blutungen unter die 
Mundschleimhaut bis in den Rachen und besonders stark unter die Bindehäute, während 
das innere Auge bei der ersten Untersuchung normal war. Kurze Zeit darauf trat aber 
bei Andauer objektiv normaler Verhältnisse völlige Erblindung des linken Auges mit 
Aufhebung der Pupillenreaktion auf Licht ein, während die Sehschärfe des rechten Auges 
auf die Hälfte sank. 

Später trat auf diesem Auge am Sehnervenrand eine frische Blutung auf. 

Beide Augen zeigten eine völlig zentrale tiefe physiologische Aushöhlung. 

Später trat vollkommene Entartung der linken Sehnervenscheibe ein und die zen¬ 
trale Aushöhlung verwandelte sich in eine randständige, wie bei Glaukom. 

Patient., der anscheinend nervengesund entlassen wurde, bekam nach Monaten ernste 
nervöse Allgemeinstörungen. 

Aus der Literaturbetrachtung und den theoretischen Bemerkungen ist hervorzuheben, 
dass die gewaltige Zusammenpressung von Brust- und Bauchhöhle bei geschlossener Kehl¬ 
kopfspalte das Blut von Herzen und Lungen forttreibt nach den peripheren Gcfässpar- 
tien hin. Netzhautblutungen sind verhältnismässig selten beobachtet, dagegen sind 
Fälle von vorübergehender Sehschwache verhältnismässig häufig, und bleibende Sehnerven¬ 
störungen als Endausgang einige Male beobachtet, die ihre Erklärung nur in Gefäss- 
störungen, die zur Obliteration und sekundärem Nervenschwund führten, finden können. 

Die Exkavation hält Verf. trotz ihrer Ähnlichkeit mit einer glaukomatösen für eine 
rein atrophische gegen die Anschauung von Elschnig. Cramer-Cottbus. 

Stöwer, Sehnervenatrophie, Netzhautblutungen und Ödem infolge 
von Thoraxkompression. (Monatsbl. für Augenheilkunde, 1910.) Von einem umkippen¬ 
den Wagen wurde der Pat., wie er meinte, vornehmlich am Halse stark gequetscht, 
worauf er gleich Funken^ehen und Verschleierung bekam. Es fanden sich ausser Blut- 


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Unterlaufungen der Lider mit dem Spiegel in beiden Augen Verchmälerung der Schlag- 
und Verbreiterung der Blutadern sowie Netzhautblutungen und einzelne Flecke. 

Während diese Erscheinungen links langsam verschwanden, trat rechts eine schläfen¬ 
seitige Sehnervenentartung mit entsprechendem Gesichtsfeldausfall auf, die das Sehver¬ 
mögen auf 2 6l) herabsetzte. 

In den theoretischen Bemerkungen kommt Verf. zu dem Schlüsse, dass eine ein¬ 
fache Halskompression nicht genügt, die Erscheinungen zu erklären. Er nimmt wegen 
der oft beobachteten Lidblutungen bei Zusammenpressungen des Brustkorbes auch hier 
eine solche an, obwohl bis jetzt die in einigen Fällen dabei gefundenen Netzhauterschei¬ 
nungen, wie auch in den Fällen von Scheer und Beal, noch nicht genügend erklärt 
werden können. Cramer-Cottbus. 

Harms, Hämorrhagische Netzhautablösung. H. berichtet im medizinisch¬ 
naturwissenschaftlichen Verein Tübingen am 21. II. 10 (s. Münch, med. Woch. 16) über 
hämorrhagische Netzhautablösung durch Aderhauttumor nach Verletzung des anderen 
Auges. Ein 55jähriger Mann erlitt im November 1904 eine Kontusionsverletznng des 
linken Auges durch Holzsplitter, welche eine Subluxation der Linse, später eine Luxation 
in den Glaskörper zur Folge hatte. Im Februar 1909 kam Pat. zur Behandlung wegen 
hochgradiger Abnahme des Sehvermögens auf dem anderen Auge. Es fand sich eine 
Netzhautablösung, welche vom Arzte als „sympathische Netzhautablösung“ und als Unfall¬ 
folge der früheren Verletzung des linken Auges angesprochen wurde. Bei der Begut¬ 
achtung seitens der Augenklinik wurde hervorgehoben, dass es sich um eine Netzhaut¬ 
ablösung durch eine Blutung oder einen Tumor oder durch beides handeln könne, und 
die höhere Rente wurde dementsprechend abgelehnt. Im Juni 1909 wurde das Auge wegen 
Glaukom' enukleiert. Es ^and sich ein kleinerbsengrosses Chorioidealsarkom unterhalb 
des Opticus, aus dem eine grosse Blutung erfolgt war, welche die totale Netzhautablösung 
zur Folge hatte. Aronheim-Gevelsberg. 

Steiner, Ringförmige Trübung der vorderen Linsenfläche nach Schuss¬ 
verletzung der Orbita. Nach einer 12 Tage vorher geschehenen Schussverletzung 
durch Revolverschuss, die den Sehnerven zerriss, fand sich ausser ernsteren Verletzungen 
der inneren Augenhäute die seit Vossius erster Veröffentlichung oft beobachtete ring¬ 
förmige Trübung der Linsenvorderfläche. Es muss eine gewaltige plötzliche Verdrängung 
der Linse nach vorwärts gegen die Iris stattgefunden haben, wodurch der Abdruck des 
Pupillarrandes erzeugt wurde. Cramer-Cottbus. 

Yossius, Parenchymatöse Hornhautentzündung nach Verletzung. 
V. spricht in der Versammlung mittelrheinischcr Arzte zu Frankfurt, a. M. am 22. V. 10 
(s. d. Refer. Duschinsky in Nr. 24 d. Münch, med. Woch. 24) über den ätiologischen Zu¬ 
sammenhang zwischen parenchymatöser Keratitis und Verletzung. Die meisten Ophthal¬ 
mologen nehmen einen Zusammenhang an, Hippel ist gegen diese Annahme, spez. wenn 
die Erkrankung beiderseitig auftritt V. ist in diesem Fall für die Annahme eines 
ätiologischen Zusammenhangs. Er stützt seine Ansicht durch vier beobachtete Fälle. 
Einem 14jährigen Mädchen flog ein Schneeball ins Auge. Nach 8 Tagen bot dieses 
Auge des hereditär luetischen Kindes das typische Bild der parenchymatösen Keratitis 
mit Gefässneubildung; das andere Auge erkrankte gleichfalls. Die anderen Fälle betrafen 
16, 18 und 22jährige Individuen, v. Michel hat das Auftreten der parenchymatösen 
Keratitis beim Alter über 14 Jahre bestritten. Vossius beweist durch seine Fälle das 
Gegentei 1. Aronheim - Gevelsberg. 

Cramer, Beitrag zu den Erfahrungen über Ringabscess der Hornhaut. 
(Herbstversammlung der sächsisch-thüringischen Angenärzte zu Halle 1909.) 24 Stunden 
nach einer unbedeutenden Hornhauterosion fand sich die ganze Peripherie der Hornhaut in 
einen gelben Abszess verwandelt, der an einer Stelle schon einen Irisvorfall durch¬ 
schimmern liess. Das Zentrum war noch frei und durchsichtig. In dem Abszesseiter 
fanden sich massenhaft Pneumokokken. 

Am nächsten Tage war die ganze Hornhaut ergriffen, indem ihre oberen Schichten 
in eine schwappende Blase verwandelt waren, die sich hin- und herschieben liess. 

Bei der vorsichtigen Auslöffelung fand sich die auffallend verdickte Hornhaut 
ganz eitrig infiltriert, ebenso die Iris. In beiden fanden sich keine Pneumokokken. 

Die Impfung einer Kaninchenhornhaut mit einer Lanze, die auf den beiden Seiten 


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der Hornhaut abgewischt war, ergab unter heftigen Reizerscheinungen und Absonderung 
der Bindehaut einen typischen Fuchs sehen Ringabszess mit innerem und äusserem Infil¬ 
trationsring. 

Der Umstand, dass hier sicher von der kleinen Hornhauterosion aus die schwere 
Infektion mit einem hochvirulenten Pneumokokkenstamm stattfand, lässt mich die Annahme 
machen, dass es ausser der von Fuchs als alleinigen angegebenen endogenen Ent¬ 
stehung des primären Ringabszesses auch eine ektogene gibt. Cr am er-Cottbus. 

Kodama, Zur Panophthalmitis durch Subtilisinfektion nach Hacken¬ 
splitterverletzung. (Monatsbl. f. Augenheilkd. 1900,1.) Die ebenfalls mit einem Ring¬ 
abszess einsetzende Panophthalmie wurde von einem Glaskörperabszess um einen ein¬ 
gedrungenen Eisensplitter ausgelöst, in dessen Eiter der Heubacillus sich befand. Nur 
bei Injektion der davon angelegten Kulturen in den Kaninchenglaskörper ergab sich 
eine Panophthalmie. Die durch Impfungen des vorderen Augapfelabschnitts erzeugten 
Entzündungen gingen rasch zurück, so dass dadurch die verhältnismässige Seltenheit 
der Heubazilleninfektion erklärt wird. Cr am er-Cottbus. 

Elschnig, Zur Therapie der Eisensplitterverletzungen der Linse. Eine 
kleine Zahl von Fällen von Eisensplitterverletzungen der Linse, in denen ein von der 
gebräuchlichen Therapie abweichendes Verfahren in der deutschen Universitäts-Augen¬ 
klinik in Prag eingeschlagen wurde, gaben den Anlass zu Verf.s Arbeit. 1. In einem 
Falle von Eisensplitter in der durchsichtigen Linse, bei dem die Perforationsstelle in der 
vorderen Kapsel sich schon fast geschlossen hatte, wurde zum ersten Male die operative 
Eröffnung der Linsenkapsel und Extraktion des Fremdkörpers mit Erhaltung der Durch¬ 
sichtigkeit der Linse ausgeführt. 2. Die Eisenstare besitzen durchaus nicht die ihnen 
zugeschriebene harte Konsistenz, sondern auch über % Jahr la^g bestehende können eine be¬ 
trächtliche Erweichung der ganzen Linse, ja partielle Verflüssigung der Rinde aufweisen. 
Es ist daher bis etwa zum 40. Lebensjahr die Extraktion durch eine Lanzenwunde in¬ 
diziert Aronheim - Gevelsberg. 

Srflfiren, Ein Fall von hysterischer Augenmuskellähmung bei trauma¬ 
tischer Neurose. (Inaugur.-Dissertat Kiel 1910.) Verf.s Fall, der in der Augenklinik 
in Kiel beobachtet wurde, ist deshalb von Interesse, weil die Augenmuskelstörungen die 
Spätsymptome einer bereits vor mehreren Jahren in die Erscheinung getretenen trauma¬ 
tischen Neurose waren. Es handelte sich um einen Werftarbeiter, welcher sich bei der 
Arbeit eine Unterschenkelverletzung zugezogen hatte und unter den Erscheinungen der 
traumatischen Neurose erkrankte. Er zeigte einen dauernd kläglichen Gesichtsausdruck, 
in dem sich eine gleichmässige, missmutige, energie- und willenlose Psyche spiegelte. 
Von sonstigen nervösen Symptomen fanden sich stark erhöhte mechanische Muskelerreg¬ 
barkeit, vasomotorisches Nachröten, Kopfschmerzen bei leisester Berührung, sowie eine 
überall erhöhte Schmerzempfindung. Das interessanteste Symptom war aber die Störung 
in der Augenmuskulatur. Bei der erstmaligen Untersuchung wurde zunächst an eine 
beiderseitige Lähmung der Bulbusmuskeln gedacht. Jedoch war die Augenmuskelstörung 
keine ununterbrochene, sondern nur ünter gewissen Bedingungen vorhanden, zu Zeiten 
völlig beseitigt. Wurde durch besondere Massnahmen die Aufmerksamkeit des Pat. ab¬ 
gelenkt, so liess sich beobachten, dass beiderseits die Bulbi ungehindert in ihre Endstellung 
gingen; wurde er aber beobachtet, waren und blieben die Bulbi unbeweglich. Demnach 
mussten die Augenmuskelstörungen psychisch bedingte sein durch Kontrakturen. Der 
rasche Wechsel zwischen völliger Bewegungslosigkeit und plötzlicher unbehinderter Be¬ 
wegungsfreiheit der Augen machte das Vorhandensein von Lähmungen in den Bulbus- 
mu8keln unwahrscheinlich. Psychische Einflüsse bedingten die Innervationsstörungen; 
auf Grund mehrfacher genauer Beobachtungen wurde Simulation ausgeschlossen, unter 
Berücksichtigung der mannigfachen Klagen des Pat. jedoch Aggravation angenommen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Caspar, Isolierte Verletzung des Musculus obliquus superior. (Monatsbl. 
f. Augenheilkd. 1909, I.) Einem 16 jährigen drang die Spitze eines eisernen Hakens 
in das linke Auge. Nach Aufheben des Oberlids sah man aus einer Lücke der Über¬ 
gangsfalte ein 8 mm breites, 2—3 mm dickes Gebilde heraushängen, das in einer Länge 
von 10 mm dem Augapfel anliegt. Die mikroskopische Untersuchung ergab querge¬ 
streifte Muskelbündel und diejenige auf Doppelbilder etwas von denen abweichende, die 


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sonst für eine Lähmung des oberen schiefen Muskels charakteristisch sind. Da eine 
Wiederanheftung unmöglich war, wurde der herausgerissene, schon früher von dem erst¬ 
behandelnden Arzt verkürzte Muskel abgetragen. 

Nach Jahren fanden sich die Doppelbilder unverändert, die Pak durch rechtsseitige 
Kopfdrehung und gelegentliches Zukneifen des linken Auges ziemlich unterdrücken kann. 

Nach dem ganzen Krankheitsbild muss der Haken in der Augenhöhle wie eine 
Angel den Muskelbauch jenseits der Rolle herausgerissen haben. Cramer-Cottbus. 

Höeg, Flüchtige Trübung in der Gegend der vorderen Linsenfläche 
nach Kontusion des Augapfels. (Monatsbl. f. Augenheilkd. 1909,1.) Nach Gegen¬ 
fliegen eines Eisensplitters fand sich eine Hornhautwunde, aber völlig normale Vorder- 
kammer, mangelhafte Pupillenreaktion auf Licht und eine völlige Trübung der Linsen¬ 
vorderfläche, die bei Lupenuntersuchung sich in einen Filz feinster graulicher Fäden auflöste. 

Nach Erweiterung der Pupille durch Atropin sah man, dass die Trübung nach 
oben durch eine ganz scharfe gekrümmte Linie begrenzt war. 

Nach einer halben Stunde war alles verschwunden. 

In längerer theoretischer Ausführung kommt Verf. zu der — ihm selbst nicht ganz 
einwandfreien — Ansicht, dass es sich um eine ganz flüchtige Ausschwitzung der Iris 
und Ablagerung auf der vorderen Linsenkapsel handele. 

(Eine leichte Verschiebung der Linse in der Kapsel erscheint Ref. wahrscheinlicher.) 

Cramer-Cottbus. 

Tan der Howe, Iritis gummosa und Trauma. (Monatsbl. für Augenheilkunde, 
1909, I.) 2 Wochen nach einer unbedeutenden Kontusion des rechten Auges eines 39jähri- 
gen fand sich in der unteren Irishälfte ein grauroter, linsengrosser, cystenähnlicher 
Tumor, der an seiner Kuppe geplatzt ist und eine gelbrote Detritusmasse heraus¬ 
quellen lässt. Das linke Auge zeigt die Erscheinungen einer massigen, abgelaufenen Iritis. 
Es bestand, wie durch die Anamnese bestätigt wurde, eine beiderseitige, rechts papulöse 
und gummöse, luetische Iritis. Diese führte rechts zu starker Drucksteigerung, die zu 
einer zweimaligen Irisausschneidung zwang. 

Nach einem längeren Referat über die Unterschiede der papulösen und gummösen 
Iriserscheinungen kommt Verf. zu der Entscheidung, dass schon vor dem Unfall ein 
Gumma dagewesen sei, das durch das Trauma geplatzt sein müsse, und weist auf die 
etwaigen unfallrechtlichen Schwierigkeiten hin, die in einem solchen Fall durch unge¬ 
nügende Kritik der Erscheinungen entstehen können. Cramer-Cottbus. 

Birch-Hirsclifeld, Dislocatio bulbi oculi. B.-H. demonstriert in der 
mediz. Ges. zu Leipzig am 5. Juli (s. Münch, med. Woch. 36) einen Pat. mit Dislocatio bulbi. 
Der 19jährige Pat. war vor 3 Monaten von einem Krahn gegen einen Balken, in dem 
eine grosse Stahlschraube steckte, gedrückt worden. Durch die Schraube wurden der 
untere Orbitalrand und das Jochbein frakturiert. Bei der ersten Untersuchung bestand 
ein linksseitiger Enophthalmus von 12 mm und ein Tieferstand des linken Auges von 
8 mm. Das obere Lid hing schlaff herab. Der linke Bulbus, der selbst keine Verände¬ 
rung bot, besass noch geringe Beweglichkeit nach innen und unten. Durch einen opera¬ 
tiven Eingriff, der in Freilegung des unteren Orbitalrandes und Einschiebung eines 
Knochenkeils mit zugehörigem Periost aus der Tibia (Höhe der Basis 1 cm, Breite 2 cm, 
Länge 3 cm) bestand, wurde wesentliche Besserung erzielt. Der Tieferstand des linken 
Auges ging dadurch auf 2—3 mm zurück, der Enophthalmus auf 8 mm. Bei leichter 
Kopfneigung nach links sieht Pat. jetzt einfach in die Ferne und hat stereoskopische 
Tiefenwahrnehmung für die Nähe. Aron heim-Gevelsberg. 

Tan Duyse, Traumatischer Enophthalmus. (La Medicina degli Infortuni del 
lavoro.) Eine Frau fiel von der Leiter auf die rechte Wange und erlitt eine Fraktur 
des Unterkiefers und des Jochbeines, wenigstens wurden solche aus mancherlei Anzeichen, 
unter anderem aus Blutungen in der Highmorshöhle, geschlossen. Neben einer Gehirn¬ 
erschütterung entstand Exophthalmus, der indessen bald verschwand, worauf ein Teil 
der Muskeln des Augapfels gelähmt blieb. 10 Wochen nach dem Fall Hess sich bei er¬ 
haltener Funktion des Auges ein „Einstellen des Augapfels“ um 2,5 mm nachweisen. — 
In einem zweiten Falle handelte es sich um einen Arbeiter, der durch einen Schlag mit 
einem metallenen Griff eine klaffende Wunde der rechten Supraorbitalgegend erhielt und 
bei dem eine Schwellung der Lider auftrat. 6 Wochen später war Enophthalmus nach- 


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zuweisen. D. sieht die Entstehung des Leidens zunächst in einer intraorbitalen Blutung, 
vielleicht — nach Birch-Hirschfeld — als Folge von Zerreissung des Zellgewebes 
der Augenhöhle mit nachfolgender Zusammenziehung, welche eine Retraktion des Aug¬ 
apfels zur Folge hat. Daraus geht hervor, dass es sich um einen Zustand handelt, der 
sich erst spät entwickelt. Hammerschmidt-Danzig. 

AxenfGld, Spontane Linsenluxation. A. berichtet auf dem oberrheinischen 
Ärztetag am 7. VII. 10 (s. Münch, med. Woch. 43) über spontane Luxation der durch¬ 
sichtigen Linse beider Augen in die vordere Kammer bei einem 4jährigen Knaben, die 
ohne äussere Ursache entstand. Die Linsen waren nicht frei beweglich, sondern durch 
lange, sehr zarte Fäserchen noch mit der Bulbuswand in loser Verbindung. In beiden 
Augen trat bald Sekundärglaukom ein. Die relativ kleinen, kugeligen Linsen waren 
angeboren ektopisch. Dass solche ektopische Linsen später völlig luxieren können, ist 
bekannt und sogar in manchen Familien in bestimmtem Lebensalter bei zahlreichen 
Mitgliedern beobachtet. In so früher Jugend aber ist das eine grosse Seltenheit. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Birch-Hirschfeld, Tarsoplastik. B.-H. demonstriert in der medizin. Gesell¬ 
schaft zu Leipzig am 5. Juli (s. Münch, med. Woch. 36) einen Fall von Lidplastik, Tarso¬ 
plastik nach Büdinger. Es handelte sich um eine Pat, bei der wegen eines Tumors 
der Conjunctiva tarsi und fornicis die äussere Hälfte des unteren Lides entfernt werden 
musste. Nach der B.-Methode wird zum Ersatz des Tarsus und seiner Bindehaut ein 
Hautknorpellappen aus der Gegend der Fossa scaphoidea der Ohrmuschel verwendet, 
während die äussere Haut des Lides durch einen gestielten Lappen aus Wange oder 
Schläfe ersetzt wird. Die Resultate des Vortr. mit dieser Methode waren in funktioneller 
und kosmetischer Beziehung sehr günstige; auch nach mehrjähriger Beobachtung war der 
Ohrknorpel gut eingeheilt und bildete ein schmales, gut anschliessendes Lid. Die Methode 
leistet auch bei Symblepharon, Lidkolobom und nach Entfernung des Tarsus bei Tuber¬ 
kulose oder Trachom gute Dienste. Aronheim-Gevelsberg. 

Schanz U. Stockhausen, Ursache des Glasraacherstars. Sch. und St. be¬ 
richten in der Gesellsch. für Natur- und Heilkunde zu Dresden am 11. XII. 09 (s. Münch, 
med. Woch. 10) über die Ätiologie des Glasmacherstars. Beide haben die Verhältnisse, 
unter denen die Glasbläser arbeiten, genauer untersucht und das Licht, das der Glas¬ 
ofen ausstrahlt, spektroskopisch geprüft. Dabei zeigte sich, dass dieses Licht frei ist 
von den Strahlen, die vor allem auf die Netzhaut einwirken; nur durch Abwesenheit der 
Strahlen, die das Auge reizen, ist der Glasmacher imstande, während seiner ganzen Ar¬ 
beitszeit seine Augen der Einwirkung dieses Lichtes auszusetzen. Die Eigentümlichkeiten 
des Glasmacherstars sind auf die Wirkung der kurzwelligen Lichtstrahlen zu beziehen. 
Die stark pigmentierte Iris absorbiert wegen ihres Pigmentgehaltes diese Strahlen be¬ 
sonders gut, sie wirken nur auf den von der Iris nicht gedeckten Teil der Linse. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Braun, Über Katarakt durch Blitzschlag und elektrische Entladung. 
(Inaug.-Dissert. Rostock 1909.) Der Verf.s Arbeit zugrunde liegende Fall wurde in der 
Rostocker Augenklinik beobachtet. Er betraf eine 42jährige Frau, die angab, dass am 
17. VI. 08 in die Stube, in der sie gesessen, der Blitz eingeschlagen habe. Pat. hatte 
das Bewusstsein verloren. Unmittelbar nach dem Unfall konnte keine Verletzung bei 
ihr festgestellt werden. Nach Wiedererlangung des Bewusstseins klagte sie über Schmerzen 
in den Augen, Tränen, Rötung und Lichtscheu. Unter Umschlägen besserten sich in den 
nächsten 6—7 Wochen diese Beschwerden. Im November 1908 bemerkte sie Abnahme 
der Sehschärfe. Am 16. V. 09 ergab eine Untersuchung in der Augenklinik in der 
vorderen Corticalis dicht unter der Kapsel strichförmige Trübungen im Pupillargebiet, 
Nach Homatropineinträufelung zeigte sich, dass der Trübungsbezirk im Bereich der 
vorderen Corticalis von rundlicher Form war und etwa der Grösse der nicht künstlich 
erweiterten Pupille entsprach, während der nunmehr sichtbare Trübungsbezirk im Bereich 
der hinteren Corticalis weniger scharf begrenzt und etwas grösser war. 

Am 23. VII. 09 nahmen, bei einer Pupillenweite von 4 mm beiderseits, die Rinden¬ 
trübungen das Pupillargebiet ein. Links waren die strichförmigen Trübungen zu einer 
Figur angeordnet, rechts bildeten streifenförmige Trübungen von der Mitte aus nach 


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unten aussen ein Dreieck, nach oben innen fanden sich zahlreiche Trübungen in Form 
kleiner Striche. Die mittleren Linsenpartien erschienen noch völlig klar. 

Ähnliche Linsen Veränderungen, wie sie als Folgen des Blitzes beobachtet sind, 
wurden auch nach Einwirkung des elektrischen Stromes beobachtet und zwar sind nur 
5 Fälle bisher von solchen Katarakten bekannt, die Verf. anführt. 

Von Kataraktfällen infolge Blitzschlages sind bisher 39 Fälle — die Verf. eben¬ 
falls mitteilt — veröffentlicht. Von diesen waren 11 einseitig, 23 doppelseitig, von 
5 Fällen ist nicht mehr festzustellen, ob sie ein- oder doppelseitig waren. Die durch 
den elektrischen Strom hervorgerufenen Linsentrübungen waren alle 5 einseitig. Bei 
15 Fällen ist über den Sitz der Linsentrübungen nichts Genaueres angegeben. Die Rinden- 
substanz ist als betroffen 11 mal angegeben: 7mal die hintere, 3mal die vordere, lmal 
beide. Die Kapsel ist 4 mal als erkrankt erwähnt Die Äquatorgegend ist 2 mal besonders 
hervorgehoben, 3mal wurde eine Cataracta polaris ant. und lmal eine Cataracta polaris post, 
beobachtet. In 4 Fällen ist hesonders erwähnt, dass eine Totalkatarakt eintrat. Was 
das Alter der Pat. anbetrifft, so waren es 6 Kinder, 24 Pat. waren 15—45 Jahre und 
nur 2 älter. 

Bei der Entstehung der Blitzkatarakte und elektrischen Entladung kommt den ultra¬ 
violetten Strahlen eine nennenswerte Bedeutung nicht zu. Die Ursache der Katarakt¬ 
bildung ist vielmehr zu suchen in einer direkten Schädigung des Kapselepithels und der 
Linsensubstanz, welche ein Absterben von Zellen im Gefolge hat; in je höherem Grade 
dieses der Fall ist, um so sicherer wird man nach Einwirkung derartiger Schädlichkeiten 
die Entstehung einer Katarakt erwarten dürfen. Möglich ist auch, dass eine Hyperämie 
des Ciliarkörpers eine Änderung in der Zusammensetzung des Kammerwassers hervorruft 
und dadurch indirekt die Ernährung der Linse schädigt, sei es, dass toxische Substanzen 
übertreten, sei es, dass die normalen Bestandteile des Kammerwassers, besonders die Salze, 
quantitative Änderungen erfahren, wodurch nach Peters die auf Osmose beruhenden 
Ernährungsbedingungen der Linse eine Änderung erfahren. Aronheim-Gevelsberg. 

Komoto, Kataraktbildung nach elektrischem Schlag. (Monatsbl. f. Augen¬ 
heilkunde 1910 I.) Nach der Berührung eines stromführenden Kupferdrahts mit dem 
Gesicht lag der Betroffene 30 Minuten bewusstlos und erwachte mit Schmerzen und 
Herabsetzung des Sehvermögens des rechten Auges. Nach kurzer Zeit fand sich ausser 
einem kleinen oberflächlichen Hornhautinliltrat in der vorderen Linsenkapsel eine grosse 
schneeweisse Stelle, von der aus strahlenförmige Trübungen nach der Mitte gingen, die 
eigentliche Linse war frei. Nach Monaten fand sich eine diffuse unvollständige Trübung 
der Linse, die später anderswo operiert wurde. 

In dem zweiten Fall fand eine Berührung der Stirn durch einen Draht von 11000 
Volt Spannung statt, der eine schwere Brandwunde verursachte. Im Laufe von fast zwei 
Jahren entwickelte sich links ein fast vollständiger Star, der unter der Kapsel noch grau- 
weisse kleine Fleckchen zeigte. Ebensolche Fleckchen sah man auf dem rechten Auge 
an derselben Stelle, während die Linsensubstanz selbst vorerst wenig getrübt war. 

An der herausgezogenen linken Linse war die Rinde von siebartig verstreuten 
kleinen Löchern bedeckt. 

Verf. sieht als Ursache der Starbildung eine katalytische Wirkung des Stroms auf 
die Linsenepithelzellen und -fasern an, die dadurch in ihrer physiologischen Eigenschaft 
beeinträchtigt werden. C ram er-Cottbus. 

Früchte, Vorübergehende posttraumatische Geschwulstbildung in der 
Iris. (Monatsbl. f. Augenhlkde. 1910.) Nach einer längeren die Linsenkapsel eröffnenden 
Hornhautdurchbohrung durch ein Holzstück traten reichliche Linsenmassen aus der 
Kapselöffnung aus. Nach fast völliger Aufsaugung der Linsenmassen sah man aus dem 
unteren Kammerwinkel zwei der ganz normalen Iris aufliegende grauweisse Geschwülst- 
chen, die sich in Monatsfrist aufsaugten. Verf. glaubt, dass die Geschwülste einer 
Proliferation gewisser Gewebsteile des Kammerwinkels infolge des Reizes der in jenen 
ständig hineinfallenden Linsenmassen ihren Ursprung verdanken. Cramer-Cottbus. 

Marno, Über einen Fall von Muskelsarkom, veranlasst durch ein 
Trauma. (Monatsbl. f. Augenhlkde. 1910 I.) ln unmittelbarem Anschluss an eine 
stumpfe Verletzung des Oberlids entwickelte sich innerhalb zweier Monate eine entzünd¬ 
liche Geschwulst, wonach sich eine vollständige Hornhauttrübung ausbildete. 


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Befund bei der Aufnahme: 

Starke Vortreibung und Bewegungsbeschränkung des Augapfels. Schwere Schwellung 
der Augapfelbindehaut, die oben zu einer so harten Schwellung führte, dass der Eindruck 
einer dem Augapfel aufsitzenden Geschwulst erweckt wurde. Hornhaut durch ein Bing¬ 
geschwür grossenteils zerstört. 

Es wurden der Augapfel und sämtliche Augenmuskeln herausgenommen, wobei man 
den obern geraden in eine dicke bis in die Tiefe der Augenhöhle reichende Geschwulst¬ 
masse verwandelt fand. 

Die mikroskopische Untersuchung ergab ein völliges Auffasern der Muskelbündel 
durch sarkomatöse Bundzellen. 

Verf. äussert zwar Zweifel an dem ursächlichen Zusammenhang, meint aber, es 
würde dem Zufall ein zu grosser Spielraum eingeräumt, wenn man den Zusammenhang 
leugnen wollte. „Besser ist es, nicht weiter in diese Frage einzudringen, da doch keine 
zufriedenstellende Lösung möglich ist“ sagt er. Cramer-Gottbus. 

Aumann, Hornhautnarben und Sehstörung. (Zeitschr. f. Augenhlkde. XXU.) 
Das Bedürfnis, sich beim Schätzen des Einflusses von Hornhautnarben auf die Sehschärfe 
von den subjektiven Erinnerungsbildern unabhängig zu machen, hat Verf. zu dem ver¬ 
dienstvollen Unternehmen veranlasst, genaue Zeichnungen der einzelnen Flecke anzu¬ 
fertigen und die Zahl der vorhandenen Sehschärfe dazu zu setzen. 

Eine theoretische Betrachtung über das Wesen und den Zweck der Sehschärfen¬ 
bestimmung lässt zwar in erster Linie den „Baumsinn“ bestimmend für das praktische 
Sehen sein, jedoch kann er allein die Sehschärfe nicht bedingen, da die einzelnen Netz¬ 
hautelemente in ihrer Wirksamkeit von der Art und Stärke des auf sie ausgeübten 
Beizes abhängig sind, so dass der „Lichtsinn“ eine wesentliche Bolle mitspielt Dieser 
erfährt durch die unregelmässigen Hornhautflecke dadurch eine wesentliche Störung, dass 
das Licht nicht, wie bei normalen Fällen, auf eine bestimmte Netzhautstelle hin ge¬ 
sammelt wird, sondern sich ganz unregelmässig über den ganzen Augenhintergrund er- 
giesst. Verf. vergleicht die Wirkung dieser ungleichmässigen Belichtung mit der Störung, 
die die erste Morgendämmerung den Schatten der Strassenlaternen oder des Vollmonds 
bereitet. 

Um diese Verhältnisse bei der Sehprüfung zu berücksichtigen, stellte Verf. Seh¬ 
probentafeln her, die etwas ungünstigere Verhältnisse zwischen weissem Grund und 
schwarzen Sehzeichen hatten. Es zeigte sich nun, dass die mit Hornhautflecken behaf¬ 
teten Patienten auf diesen Tafeln viel schlechter im Verhältnis zu der Normaltafel sahen, 
als die normalen. 

Diesem Verhältnis entsprachen auch die Versuche, die Sehproben teils mit freiem 
Objektiv, teils mit halb durch Seidenpapier verschleiertem zu photographieren. 

Der Umstand, dass unser Auge keine gute Dunkelkammer ist, sondern das Pigment¬ 
epithel je nach seiner grösseren oder geringeren Dichte mehr oder weniger Licht durch 
die Lederhaut durchschimmern lässt, erzeugt im Auge ein diffuses, sogenanntes „falsches 
Licht“, so dass eine Steigerung dieses vorhandenen falschen Lichts durch einen Fleck auf 
der Pupillengegend immerhin in engeren Grenzen bleibt, als man öfter erwartet. 

Eine geringe Schädigung der Sehschärfe des gesunden Auges kann beim doppel¬ 
äugigen Sehen durch die Blendung des kranken eintreten. Diese hat aber auf das eigent¬ 
liche Binokularsehen gewöhnlich keinen Einfluss, trotzdem der Patient sich unbewusst 
bemüht, das unangenehme Bild des Fleckauges zu unterdrücken. 

Diese Unannehmlichkeit verliert sich aber mit der Zeit immer mehr und damit der 
Einfluss auf das andere Auge. 

Eine verzögerte Dunkelanpassung (Adaptation), die manchmal von Giessern und 
Schmieden behauptet wird, konnte Verf. mit dem Förster sehen Photoraeter nicht nack¬ 
weisen. Cramer-Cottbus. 

Chevalier au et Liägaut, Traumatische Herausreissung des Bulbus und 
des Nervus opticus. (Sociötö fran^aise d’ophthalmologie 1909.) Ein 37jähr. Gärtner 
stiess in einem dunkeln Zimmer mit dem rechten Auge gegen einen Stuhl. 3 Tage nach 
der Verletzung kam er mit dem auf die Wange herabhängenden Augapfel zu den 
Ärzten. 


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Der Opticus, Obliqu. super, Rectus super, und Rectus internus waren durchtrennt 

(Die Entstehung, wie angegeben, erscheint Re£ im höchsten Grade zweifelhaft.) 

Cramer-Cottbus. 

Lundsgaard, Evulsio bulbi durch Überfall eines Geisteskranken. 
(Monatsbl. f. Augenhlkde. 1909 I.) Das fast unbegreifliche Vorkommnis der Ausreissung 
beider Augäpfel einer dementen Geisteskranken durch eine halluzinatorisch und religiös 
Wahnsinnige ist während eines 2 Minuten dauernden Alleinseins geschehen. 

Der eine Augapfel lag an der Erde, während der andere noch an dem innern 
graden Muskel hing. 

Verf. gibt die genauen MaBe der einzelnen durch- bezw. abgerissenen Muskeln und 
der Sehnerven. Cramer-Cottbus. 

Ogochi, Traumatische Ablösung und Verschiebung des Ciliarkörpers 
mit der Iriswurzel und das dadurch entwickelte Iriskolobom. (Monatsbl. für 
Augenhlkde. 1909 I.) Nach einer Hufschlagverletzung des Gesichts fand sich ein Bruch 
des untern Augenhöhlenrandes und eine Vortreibung des nach oben abgelenkten Aug¬ 
apfels. Es war nirgends eine Durchbohrung nachzuweisen, aber nach unten fand sich 
eine Irislücke ohne freie Sphinkterecken. 

Der Augapfel wurde ausgeschält 

Makroskopisch zeigte sich eine typische Einsenkung der untern Pupillenhälfte, bei 
der man aber den Pupillenrand noch sehen konnte. 

Der Strahlenkörper der untern Seite ist von der Lederhaut ganz abgelöst, so dass 
die Spitzen der untern Strahlenfortsätze nach oben sehen. Auch die Aderhaut ist von 
der Lederhaut abgelöst und der Zwischenraum mit Blut gefüllt Es besteht Netzhaut¬ 
ablösung und Blutung auf der Papille. 

Aus der theoretischen Besprechung ist die Bemerkung hervorzuheben, dass die 
meisten Fälle von Iriseinsenkung nur eine Verschiebung der Iris durch den abgelösten 
Strahlenkörper sind (? Ref.). Cramer-Cottbus. 

Liebrecht, Sehnervenausreissung aus dem Auge bei Schläfenschuss mit 
anatomischem Befund. (Monatsbl. f. Augenhlkde. 1909 II.) Nach einem Selbstmord- 
scbuss in die rechte Schläfe, dem der 25jähr. Patient nach 2 Tagen erlag, ergab der 
makroskopische Befund, dass der Sehnerv bei erhaltener Rundung des Lederhautlochs aus 
demselben ganz ausgerissen ist. Die Aderhaut ist zum Teil in das leere Sehnervenloch 
hereingezogen und bedeckt zusammengerollt die Rissstelle der Lederhaut. Von der Netz¬ 
haut fehlt ein Teil in der Umgebung des Lederhautlochs vollständig, so dass er mit heraus¬ 
gerissen sein muss. 

Die mikroskopischen Befunde sind in schönen Bildern dargestellt. Es zeigte sich 
bei dem Schneiden der gehärteten Augenhöhlenteile, dass Enochenstückchen aus der 
Nachbarschaft bis an den Sehnerven gedrungen waren und erhebliche Blutungen gemacht 
hatten. 

Aus der Geschichte und dem objektiven Befund ergibt sich, dass die Enochenteile 
der äussern Augenhöhlenwand den Sehnerven nach der Seite gedrängt haben, während 
das Geschoss und die Ausdehnung der Pulvergase den Augapfel nach vorne drängten. 
Aus dem Gegeneinanderwirken der beiden Eräfte ergibt sich die Ausreissung des Seh¬ 
nerven, die somit eine indirekte gewesen sein muss. Cramer-Cottbus. 

Birkhäuser, Evulsio nerv,i optici partialis. (Monatsbl. f. Augenheilkunde 
1910 I.) Nach einem Euhhornstoss von unten nach oben ins linke Auge fand sich ausser 
den Nebenverletzungen eine Schwellung der untern Bindehauthälfte. Der vordere Augen¬ 
abschnitt war völlig normal, einschliesslich des Glaskörpers. Der Sehnervenkopf war klein 
und queroval, doch sieht man nach unten einen halbmondförmigen schwarzen Bezirk, der 
den Sehnervenkopf zu seiner normalen Grösse ergänzt. Die Netzhautgefässe sind an 
dieser Stelle offenbar abgerissen, denn man kann sie nicht bis an den Rand des Seh¬ 
nervenkopfes verfolgen. Entsprechend den Gefässzerreissungen fand man ausgedehnte 
Netzhautblutungen. 

Später veränderte sich der schwarze Fleck in einen weissgrauen, so dass offenbar 
die entstandene Lücke durch neugebildetes Gewebe ausgefüllt war. Cramer-Cottbus. 

Stöwer, Zwei Fälle von Evulsio nervi optici. (Monatsbl. f. Augenheilkde. 


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1910.) Im ersten Fall fand man den Augapfel vor die Lidspalte laxiert, nachdem der 
23jährige Patient im Streite mit einem Regenschirm ins Auge gestossen war. 

Ausser den gewöhnlichen Nebenverletzungen fand sich eine von Bindehaut entblösste 
Stelle. Der Augenspiegelbefund zeigte den Sehnerveneintritt von einer verschwommenen 
grauweissen Glaskörpertrübung verdeckt Oberhalb der Papille war die Netzhaut weiss- 
lich verfärbt, sonst von Blutungen durchsetzt. 

Da Gehirnerscheinungen und hohes Fieber auftraten, wurde der doch dauernd er¬ 
blindete Augapfel entfernt. Es zeigte sich später ein tief in der Augenhöhle sitzender 
Abszess, nach dessen Eröffnung langsam Heilung eintrat. 

Die Untersuchung ergab das völlige Fehlen des Sehnerven bei erhaltenen Scheiden. 
Innerhalb des Lederhautlochs ist noch etwas Sehnervensubstanz zentral erhalten. 

Zwei Monate nach einem Schlag mit einem Ballstock ins linke Auge eines Knaben 
konnte man nach künstlicher Aufhellung des vorher trüben Glaskörpers an Stelle des 
Sehnerveneintritts eine weisse gefässlose Scheibe, die von einer grossen Blutung umfasst 
war, bemerken; dazu sektorenförmige Netzhauttrübung. 

Nach Jahren fanden sich die Netzhautgefässe allseitig wieder gefüllt, die Scheibe 
aber blieb gefässlos. 

Aus den epikritischen Bemerkungen ist zu entnehmen, dass der Blutumlauf sich 
nach mehr oder weniger vollständigen Ausreissungen des Sehnerven meistens ziemlich 
rasch wiederherstellt. 

Die Ausreissung kommt entweder durch Schläfenschüsse oder durch von vorn ein¬ 
dringende dünne Fremdkörper zustande, die sich zwischen Augapfel und Augenhöhlen¬ 
wand hinein- und erstpren hinausdrüngen, während sie den Sehnerven stumpf treffen und 
ihn dadurch aus der Lederhaut herausreissen. Cramer-Cottbus. 

Hausmann, Bericht über 108 Magnetextraktionen (der Hallenser Klinik). 
Aus der fleissigen Arbeit ist zu entnehmen, dass in Halle der Haabsche Riesenmagnet 
und der neue starke Hirschbergsche Handmagnet je nach den üblichen Anzeigen ver¬ 
wendet werden. Bei Festbaken des Splitters an der Iris wird mit Recht eine Iridektomie 
der sonst unvermeidlichen Zerrung der Iris vorgezogen. 

Der Riesenmagnet wird nicht durch einen Rheostaten, sondern durch die wechselnde 
Entfernung des Auges vom Ansatz in seiner Kraft geregelt und werden Irisabreissungen 
durch rechtzeitigen Ersatz des ersteren durch den Handmagneten vermieden. 

Folgt Kasuistik seltener Fälle. Cramer-Cottbus. 

Alexander, Stichverletzung des Auges. A. demonstriert im ärztlichen Verein 
in Nürnberg am 2. VI. (S. Münch, med. Woch. 35) einen 38jährigen Mann, der durch 
Messerstich eine seltene Verletzung des rechten Auges erlitten hatte. Das Messer ging 
durch die vordere Hutkrämpe, durchtrennte die äussere Hälfte des oberen Lides voll¬ 
ständig und ging dann — die Conjunctiva bulbi aufschlitzend — in den unteren Binde¬ 
hautsack. Aus der unteren Wunde hing ein ca. cm langes Sehnenstück des Rectus 
inferior. Das Auge konnte nicht nach unten bewegt werden, Diplopie — wenn das obere 
Lid gehoben wurde — im Sinne der rechtsseitigen Rectus inferior-Lähmung. Wunde und 
Sehnenstücke wurden sofort genäht Aronheim-Gevelsberg. 

tiünther, Die Schrotschussverletzungen des Auges vom klinischen und 
pathologisch-anatomischen Standpunkt aus. (Festschrift f. Schmidt-Rimpler.) 
Der eingehenden Arbeit liegen 12 doppeltdurchbohrende und 14 einfach durchbohrende 
Verletzungen aus der Uhthoffschen Klinik zugrunde, während der Rest Kontusionen und 
Verletzungen der Augenanhängsel darstellen. Dazu kommt eine sorgfältige Benutzung 
der Literatur. 

Die Schrotschussverletzungen sind trotz vereinzelter gegenteiliger Meinungen durch¬ 
aus schwere Verletzungen, weniger der nicht gerade häufigen Infektion, als der schweren 
mechanischen Zerstörungen und ihrer Narbenfolgen halber. Dabei macht es wenig Unter¬ 
schied, oh das Blei durch eine zweite Öffnung den Augapfel wieder verlassen hat oder 
im Auge zurückgeblieben ist. Die Erhaltung der letzterwähnten Augen ist bei eintreten¬ 
den Reizzuständen nicht anzuraten, da Verf. bei der pathologisch-anatomischen Unter¬ 
suchung die von Fuchs als charakteristisch für sympathische Entzündung festgestellten 
Lymphocyteninfiltrationen in der Aderhaut gefunden hat. Er empfiehlt daher Entfernung 
jedes Auges, das ein Schrotkorn beherbergt! Cramer-Cottbus. 


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Alexander, Schussverletzungen des Auges. A. spricht im ärztlichen Verein in 
Nürnberg am 19. V. (S. Münch, med. Woch. 34) über Schussverletzungen des Auges 
und demonstriert einen 49jährigen Mann, der vor 21 Jahren sich durch einen Schuss 
in die rechte Schläfe zu töten versucht hatte. Dabei wurde der rechte Abducens und 
der Trigeminus (sensibler Ast) verletzt. Bei der Untersuchung seitens Al. vor 3 Jahren 
stand das rechte Auge in starker Konvergenz und war völlig anäthetisch auf der Haut 
und Umgebung. Seit 2 l j 2 Jahren — bei fast völliger Reizlosigkeit — oft rezidivierende 
Hornhautentzündung, die bereits zu starker Trübung und Abflachung der Hornhaut ge¬ 
führt hat (Keratit. neuroparalytica). Bemerkenswert ist das späte Auftreten des deletären 
Hornhautprozesses fast 18 Jahre post trauma. Aron he im-Gevelsberg. 

Höderath, Teile einer zerbrochenen Spazierstockkrücke in der Augen¬ 
höhle. (23. Vers, rhein.-westf. Augenärzte.) Nach einem heftigen Schlag unbekannter 
Art und Weise entstand über dem Auge eine Wunde, die vernäht wurde. Bei der Vor¬ 
stellung zeigte sich die Oberaugenhöhlengegend tiefrot und geschwollen. Unter der Haut 
fühlte man einen beweglichen Körper. 

Nach Einschneidung wurde zunächst das Endstück einer Hirschhornkrücke und 
4 Tage später noch ein zweites Stück entfernt. Augapfel und Beweglichkeit normal. 

Cr am er- Cottbus. 

Günther, Über Verstümmelungen der Augen zum Zwecke der Militär¬ 
dienstentziehung. (Münch, med. Woch. 12.) Verf. berichtet aus der Augenklinik 
Uhthoffs in Breslau über zwei Fälle von schwerer Augenverletzung bei russischen wehr¬ 
pflichtigen Männern zum Zwecke der Militärdienstentziehung, in welchen von „Badern“ 
und „Feldscherern“ mittels Glassplitter eine Hornhautwunde gesetzt war, in die eine 
ätzende oder infektiöse Masse verrieben wurde. Bei beiden Fällen trat ein Glaucoma 
secundarium auf, das zum völligen Verlust des erkrankten Auges führte. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Herbst, Die Frage der Operationspflicht bei Verletzungen und sons¬ 
tigen Erkrankungen des Auges in Beziehung zu den Grundsätzen des 
deutschen Rechtswesens. (Festschrift für Schmidt-Rimpler.) Im allgemeinen 
hat in Unfallsachen das R.-V.-A. des öfteren entschieden, dass ein Verletzter nicht die 
Verpflichtung hat sich Operationen zu unterziehen, wogegen in der Ziviljustiz von dem 
Verletzten hinsichtlich der Duldung der Operation verlangt wird, dass er „wie ein ver¬ 
nünftiger Mensch“ handelt — natürlich in den sächlichen und persönlichen Grenzen. 
Das Reichsgericht steht als oberste Instanz in Strafsachen auf dem Standpunkt des 
R.-V.-A. 

Die ärztliche Welt ist im allgemeinen für die Operationspflicht Insbesondere er¬ 
füllen die Augenoperationen in der Regel die Bedingungen der Gerichte, dass sie ohne 
Lebensgefahr, ohne Narkose, ohne Schmerzen und mit ziemlich sicher vorauszubestimmen¬ 
dem Erfolg vorgenommen werden können. 

Es ist nach Verf. nicht einzusehen, dass das R.-V.-A. eine entgegengesetzte An¬ 
schauung in den eben geschilderten Fällen hat, wie das Zivilgericht, da der Interessen¬ 
schutz, den bei letzterem der Schuldige geniesst, doch bei ersterem der Nicht- 
schuldige, die Allgemeinheit der Versicherungslastträger, auch geniessen könnte. Im 
Strafrecht kommen hauptsächlich die „schweren“ Verletzungen — also praktische Er¬ 
blindung und Entstellung in Frage. 

Verf. schildert im einzelnen die vorkommenden Möglichkeiten und macht dann den 
Vorschlag, dass bei in ihren Folgen zweifelhaften Verletzungen der Verhandlungstermin 
bis zu einer endgültigen Gestaltung herausgeschoben werden soll, denn der Endzustand, 
der doch rechtlich allein für die Entscheidung in Frage kommen dürfte, ist vielfach beim 
Verhandlungstermin noch nicht erreicht, so dass die Gefahr eines sachlich ungerechten 
Urteils bei alleiniger Berücksichtigung des Zustands im Augenblick der Verhandlung, 
wie es zurzeit das geltende Recht fordert, vorhanden ist. Auf die verschiedenen 
schwierigen Fragen, die sich aus dem Umstand der freiwilligen Operation vor und nach 
der Verhandlung ergeben, macht Verf. aufmerksam und schliesst mit einer Erörterung 
des Einflusses krankhafter Leibesbeschaffenheit des Verletzten, die der Verletzer nicht 
ahnen kann, aber unter Umständen schwer büssen muss, z. B. Erblindung und Ent- 


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Stellung nach einör unbedeutenden Kratzverletzung der Hornhaut infolge Vorhandenseins 
eitriger Tränensackerkrankung. Crame r-Cottbus. 

Baudry (Lille), Über das zentrale und parazentrale Hornhautleukom 
und einige andere Läsionen in ihren Beziehungen zu Sehschärfe und Er¬ 
werbstätigkeit (Internat ophthalmol. Kongress zu Neapel 1909.) Nach längeren für 
uns schon lange selbstverständlichen Bemerkungen über die Bolle der Hornhautflecken 
bei den verschiedenen Berufen, gibt Verf. Grenzzahlen der Sehschärfe für die ver¬ 
schiedenen Berufe an. 

Er spricht sich gegen die in Frankreich übliche schematische einheitliche Be¬ 
wertung des einseitigen Augenverlustes mit 33 V 3 % aus und schlägt je nach den optischen 
Ansprüchen des Bewerbers eine Skala von 15—40% bei gesundem andern Auge vor. 

Crame r-Cottbus. 

Trantas (Konstantinopel), Über Marmaroconiasis. (Ebenda.) Bei lange mit 
der Bearbeitung harter Marmorsorten beschäftigten Arbeitern findet sich eine Impräg¬ 
nation der Hornhaut mit kleinen Marmorsplittern und zwar sieht man im Lidspalten¬ 
bezirk entweder zahllose kleinste grauweisse Pünktchen, teils sternförmige glänzendweisse 
grössere Flecken, die manchmal auch graurötlich gefärbt sind. 

Die Flecken liegen unter dem Epithel. 

Nur die Hauer selbst sind befallen, nicht die Polierer und ebensowenig die Auf¬ 
seher. Crame r-Cottbus. 

Rüttln, Elephantiasis des Ohres, berichtet in der Versammlung der Deutschen 
Otologischen Gesellschaft (S. Münch, med. Woch. 25) über Elephantiasis des Ohres, die 
durch Misshandlung, „Ausdrehen des Ohres“, entstanden war. Ohrmuschel und Gehör- 
gang sind stark verdickt, der Gehörgang kollabiert. Durch eine von R. angegebene 
Plastik wurde der Kollaps des Gehörgangs beseitigt, die Verunstaltung zum Teil behoben. 
Die Ätiologie des Falles erklärt R. dadurch, dass durch das Trauma alle zu den das 
Ohr umgebenden Lymphdrüsen gehenden Bahnen auf einmal abgeschnitten wurden. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Stöber, Über Fremdkörper im Ohr. (Inaugur.-Dissertat. Bonn 1909.) In der 
Klinik für Ohrenkranke in Bonn wurden in den Jahren 1883—1908 55453 Patienten 
behandelt. Dabei wurden im ganzen bei 401 Personen Fremdkörper gefunden: im Ver¬ 
gleich zu anderen Statistiken ein geringer Prozentsatz, etwa 0,072 %. Bei 24 Patienten 
konnte der Fremdkörper instrumenteil entfernt werden, bei 3 Patienten war eine Ope¬ 
ration erforderlich. Bei allen übrigen gelang die Beseitigung des Fremdkörpers durch 
Ausspritzung. In seiner Arbeit teilt Verf. eine Anzahl Fälle mit, in welchen durch un¬ 
zweckmässiges Handeln seitens des Arztes schwere Gehörerkrankung, selbst der Tod ein¬ 
trat. Er empfiehlt deshalb am Schlüsse seiner Arbeit dringend die Beachtung der 
Thesen, die Hummel aufgestellt hat: 1 . Das Verhalten des normalen Gehörgangs Fremd¬ 
körpern gegenüber ist ein vollkommen rcaktionsloses, oder mit anderen Worten, der 
Fremdkörper bringt an sich keine Gefahr für den Träger. 2. Jeder übereilte Ent¬ 
fernungsversuch ist daher nicht nur unnötig, sondern kann sogar verhängnisvoll werden. 
3. In allen unberührt gebliebenen Fällen führen, abgesehen von wenigen Ausnahmen, 
die Entfernungsversuche mit der Spritze zum Ziele. 4. Der praktische Arzt soll sich 
zum Grundsatz machen, bei seinen Versuchen zur Entfernung von Fremdkörpern aus 
dem Ohre sich ausnahmslos der Spritze zu bedienen. Eine instrumentelle Entfernung 
desselben ist nur von den Händen derjenigen zulässig, die eine volle Vertrautheit sowohl 
mit den vorliegenden Formverhältnissen, als auch mit der Spiegeluntersuchung und der 
operativen Technik in diesem Organ sich erworben haben. Aron heim-Gevelsberg. 

Hamann, Über Schussverletzungen des Gehörorganes. (Inaugur.-Dissert. 
Halle 1910.) Über Verletzungen des Gehörorganes durch Schusswaffen sind in der An¬ 
gaben in der Literatur verhältnismässig gering vertreten, wahrscheinlich wegen der 
günstigen Lage des Gehörorganes. Im Kriege werden, infolge der grossen Durchschlags¬ 
kraft der Geschosse, die meisten Verletzungen mit baldigem Tode endigen, im Frieden 
wird das grösste Kontingent der Gehörorganverletzungen durch Selbstmörder gestellt. 

Nach Art der Einwirkung kann man die Schussverletzun^en des Gehörorganes in 
indirekte und direkte einteilen. Zu ersteren rechnet man die Schädigungen, welche durch 
Erschütterungen der Luft entstanden sind, wodurch oft Schwerhörigkeit und Taubheit 


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«intritt mit und ohne Trommelfellruptur, wobei zuweilen Frakturen des Hammergriffes 
beobachtet werden. — Die direkten Schuss Verletzungen kann man in Verletzungen des 
äusseren, mittleren und inneren Ohres einteilen. Erstere können entstehen, wenn eine 
Kugel ihre Kraft durch langen Flug verloren hat und nicht mehr tiefer eindringt, ferner 
meist durch tangentiales Auftreffen. Ihre Prognose ist im ganzen eine günstige. Bei 
den Schussverletzungen des mittleren und inneren Ohres — den Tiefschussverletzungen 
des Gehörorganes — sind die Symptome verschieden. Ausser der Beeinträchtigung der 
Hörfähigkeit kommt häufig eine Facialisparese zur Beobachtung, durch Verletzung des 
Facialisstammes unterhalb des Foramen stylomastoideum oder im Fallopischen Kanal nach 
Abgang der Chorda tympani. Ferner kommt es zur Bewusstlosigkeit, Schwindel, Er¬ 
brechen, Kopfschmerzen, Blutungen aus Ohr und Nase und zu Ohrensausen. Starke 
Blutungen erforderten öfter Unterbindung der Carotis. Seltener sind die Schussver¬ 
letzungen der Tube und Verletzungen des Ohres von den Schädelknochen, besonders dem 
Schläfenbein aus. 

Dass nicht bei allen Gehörorgansverletzungen durch Handfeuerwaffen schwere 
Schädigungen oder der Tod eintritt, zeigt Verf. an Fällen aus der Literatur und an 
einem Fall aus der Universitätsohrenklinik in Halle, in welchem sich nach operativer 
Ablösung der Muschel der hintere häutige Gehörgang schwarz verfärbt und zum Teil 
nekrotisch zerstört zeigte. In der Tiefe des Gehörganges lag quer das deformierte Blei¬ 
geschoss, das dessen hintere knöcherne Gehörgangswand arrodiert hatte. Die vordere häu¬ 
tige Gehörgangs wand war teilweise zerfetzt; ein mit schlaffen Granulationen erfüllter Ein¬ 
schusskanal führte von dem Tragus aus durch die vordere häutige Gehörgangswand in 
den Gehörgang. Nach Entfernung des Geschosses fand sich die obere knöcherne Gehör¬ 
gangswand durch das Geschoss ebenfalls verletzt. Vom Trommelfell war wegen starker 
Schwellung in der Tiefe nichts zu erkennen. — Nach Abstossung kleiner Sequester von 
der vorderen und unteren knöchernen Gehörgangswand war der Wundverlauf ein guter, 
das funktionelle Resultat ein günstiges. Aronheim-Gevelsberg. 

Hofer, Traumatische Trommelfellruptur. (Deutsch, med. Wochenschr. 37/10. 
Vereinsbericht.) Nach einem Schlage auf die linke Ohrgegend stürzte Patient zu 
Boden und empfand nachher Schmerzen und Sausen im rechten Ohr. Am nächsten 
Tage war das linke Trommelfell hyperämisch, die Hammergefässe stark injiziert, der 
Reflex erhalten, rechts zeigte das Trommelfell hinten unten ein dreieckiges Loch mit 
blutig suffundierten Rändern, war aber sonst stark atrophisch und wies zwei Kalkein- 
lagerungen aut Weber nach rechts, Rinne rechts — links, Knochenleitung stark ver- 
län gert. Hammerschmidt - Danzig. 

Hoffmann, Schwerhörigkeit bezw. Taubheit nach Schädeltraumen. 
{Deutsch, med. Wochenschr. 33/10. Vereinsbeilage.) Nicht nur Frakturen, sondern auch 
andere Schädeltraumen führen zu Schädigung des Hörvermögens, sei es durch Zerrung 
des Nerven oder durch Druckdifferenzen im Labyrinth, welche bei der Erschütterung ent¬ 
stehen. Die Erscheinungen sind Hörstörungen, subjektive Geräusche und Schwindel. 
Nach schweren Blutungen wird das ganze Labyrinth mit Knochenmasse ausgefüllt, dann 
gehen die Gleichgewichtsstörungen zurück und nur die Taubheit bleibt bestehen. Bei 
einer einfachen Erschütterung des Labyrinths kann völlige Wiederherstellung eintreten. 
Eine genaue Diagnose ist schwierig, die Prognose ist immer zweifelhaft. Therapeutisch 
soll absolute Ruhe das beste sein, jeder Eingriff, selbst Austupfen ist zu unterlassen, 
späterhin mag man eine Resorptionskur anwenden. Hammerschmidt -Danzig. 

Yoss, Aufdeckung ein- und doppelseitiger Taubheit. V. spricht in 
der wissenschaftlichen Vereinigung am städtischen Krankenhaus zu Frankfurt a. M. am 
4. Oktober (s. Münch, med. Woch. 46) über Aufdeckung ein- und doppelseitiger Taubheit. 
Für den Praktiker, dem die Beurteilung dieser Zustände in der Unfallpraxis nicht selten 
zufällt, genügt im allgemeinen der Besitz eines Doppelgebläses (Voss) oder einer Lärm¬ 
trommel (Barany), um das Vorhandensein oder die Simulation einseitiger Taubheit nach¬ 
zuweisen. Mittels eines dieser in das hörende Ohr eingeführten Apparate macht man 
den Pat bei wirklich bestehender einseitiger Taubheit temporär vollkommen taub, indem 
man durch den im gesunden Ohr erzeugten Lärm auch dieses während der Dauer der 
Untersuchung vom Hörakt ausschliesst. Ein wirklich einseitig Erkrankter versteht jetzt 
keine Frage mehr, der Simulant beantwortet sie. — Vorhandensein oder Simulation 


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doppelseitigerTaubheit kann mit Hilfe von 2 Lftrmtrommeln oder Doppelgebläsen nachgewiesen 
werden, die gleichzeitig in beiden Ohren in Tätigkeit gesetzt werden, während man den Unter¬ 
suchten etwas lesen lässt. Ein Simulant erhebt während des Lärms die Stimme unwillkür¬ 
lich, um sie nach Auf hören desselben wieder sinken zu lassen; bei einem total Tauben findet 
ein solcher Wechsel in der Stimmintensität nicht statt. Aron heim-Gevelsberg. 

Hasslauer, Die Verwertung des Schwabachschen Versuches bei 
der Diagnose intrakranieller Veränderungen. (Münch, med. Woch. 9.) 
Eine Reihe zweifelloser Erkrankungen des Zentralnervensystems (cerebrale Kinderlähmung, 
Gehirnsyphilis, fortgeschrittener chronischer Alkoholismus, Epilepsie, traumatische Neu¬ 
rose usw.), bei denen man zwar eine organische Grundlage vermuten, aber mangels ob¬ 
jektiver Symptome mit Sicherheit nicht nachweisen konnte, lassen sich lediglich nur durch 
eine genaue Prüfung der Kopfknochenleitung, durch den Schwabachschen Versuch fest¬ 
stellen. Die Prüfung muss bei diesem Versuch eine Verkürzung der Schalleitung der 
Schädelknochen ergeben, während die ganze übrige Funktionsprüfung normale Hörverhält¬ 
nisse feststellt. Grundbedingung für eine einwandfreie Diagnose ist eine vollständige, 
sorgfältig durchgeführte Funktionsprüfung seitens eines Facharztes; seitens des praktischen 
Arztes nur dann, wenn er die einzelnen Prüfungsmethoden völlig beherrscht. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Müller, Die Jodtinkturdesinfektion des Operationsgebietes nach 
Grossich. (Deutsch, med. Wochensch. 34/10.) Gegenüber der Desinfektion mittelst Ab¬ 
waschen und Anwendung von Alkohol und Seife gewinnt die Grossichsche Anwendung 
des Jodes immer mehr an Boden. M. beschreibt dies Verfahren, wie es auf der chir¬ 
urgischen Abteilung des städtischen Krankenhauses in Altona ausgeübt wird. Bei nicht 
dringlichen Operationen wird der Kranke am Tage vor der Operation gebadet und ra¬ 
siert. Sofort nach Eintreffen im Operationssaale, also ungefähr 20 Minuten vor Beginn 
der Operation, wird das ganze Operationsfeld mittelst eines auf ein steriles Holzstäbchen 
aufgedrehten sterilen Wattebausches mit der offizinellen lOproz. Jodtinktur kräftig an¬ 
gestrichen. 2—5 Minuten vor dem Hautschnitt wird der Anstrich noch einmal vor- 
genoramen. Dann noch Abdecken des Operationsfeldes und die Desinfektion ist beendet. 
Wenn auch bei Laparotomien eine zufällige Berührung der Därme mit der Jodhaut nicht 
schadet, so empfiehlt sich dieselben durch untergelegte Mullkompresssn zu schützen. 
Die Entfärbung des Operationsfeldes durch Blut, Eiter usw. ist für die Heilung belang¬ 
los, da die Jodtinktur die Haut bereits keimfrei gemacht hat und deshalb ruhig entfernt 
werden kann. Ebensowenig kann Schaden erwachsen, wenn die Flüssigkeit in die 
Bauchhöhle gelangt, da es doch äusserst minimale Mengen sind, welche aufgenommen 
werden. Sollen Kranke noch an demselben Tage operiert werden, so wird von einem 
Reinigungsbad abgesehen. Vor dem Jodanstrich wird trocken rasiert, Wasser und Seife 
sind zu vermeiden, da nach Gr. das in den Hautlücken und Poren zurückgelassene Wasser 
das Eindringen des Jods und somit seine Tiefenwirkung verhindert Nach Beendigung 
der Operation betupft man noch die Nahtlinie mit Jodtinktur und inprägniert so auch 
die Fäden. An Zuverlässigkeit wird die Gr.-Methode von keiner anderen übertroffen, es 
tritt selbst Prima intentio ein, wenn sich das Operationsgebiet in der Nähe eines offenen 
Infektionsherdes befindet. Als Nachteil wird die Jodentzündung genannt, die sich am Tage 
nach der Operation zuweilen unter hohem Fieber einstellt, aber nicht von Bedeutung 
ist und nach einigen Tagen vollständig vorübergeht. Ein weiterer, ebenfalls nicht wesent¬ 
licher Nachteil ist die durch die braune Farbe verursachte Unübersichtlichkeit des 
Operationsfeldes, der am besten durch Vorzeichnen des Schnittes mit dem Höllensteinstift 
begegnet wird. Hammerschmidt-Danzig. 

Schinzinger, Verwendung des Pferdehaares zur Wundnaht Sch. berichtet 
im Verein Freiburger Ärzte am 13. XI. (s. Münch, med. Woch. 50) über Verwendung 
des Pferdehaars zur Wundnaht. Seit Jahren verwendet Sch. das Pferdehaar bei Haut¬ 
wunden und plastischen Operationen zur Naht, ohne je dabei eine Stichkanaleiterung ge¬ 
sehen zu haben. In Betracht kommt das schwärze dicke Haar aus dem Schweife von 
Hengsten und Wallachen; es wird in Sodalösung gewaschem (nicht gekocht) und dadurch 
von seiner Cuticula, den Epidermisschuppen und dem Talgdrüsensekret befreit, dann 6 
Stunden in 5proz. Karbosol, weitere 6 Stunden in Alkohol gelegt, schliesslich mit sterilem 
Tuche getrocknet und in einem Glasgefässe aufbewahrt Aronheim-Gevelsberg. 


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Grisson, Schleierverband nach Thierschscher Transplantation. Gr. be¬ 
richtet im ärzlichen Verein in Hamburg am 22. XI. (s. Münch, med. Wocb. 49) über einen 
Schleierverband für Transplantationen nach Thiersch. Mit Hilfe von Zinkleim werden 
auf die Umgebung der Wunde dicke Gazerollen geklebt und das übrige Glied mit Watte 
gepolstert; die Wunde bleibt frei. Ober die Wunde werden einige Streifen Schusterspann 
wie Dachsparren hinübergelegt, darüber kommt eine Lage Gaze, das Ganze wird mit 
Binden lose befestigt. Sö befinden sich die Transplantationen in einem trockenen Luft¬ 
raum und heilen vorzüglich. Aron heim-Gevelsberg. 

Baruch, Ober den Einfluss des gepulverten Argentum nitricum auf 
das Wachstum der Granulationen und des Epithels. (Münch, med. Woch. 35.) 
Aus den vom Verf. aus Biers Klinik mitgeteilten Krankengeschichten geht hervor, dass 
wir in dem Argentumpulver ein Mittel besitzen, das schlecht aussehende Wunden, die mit 
Eiter und Fibrin belegt sind, in hervorragender Weise und mit auffallender Schnelligkeit 
reinigt. Hand in Hand damit geht eine lebhafte Produktion frisch roter, gesunder 
Granulationen und eine augenfällig rasche Epithelisierung. Die Verordnung ist folgende: 
Argenti nitrici 1,0 Bolus alb. steril, ad. 100,0 W. subtile f. pulv. D. in vitro nigro. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Reich, Über Vergiftung durch Becksche Wismutpastenbehandlung. 
(Bruns’ Beiträge zur klinischen Chirurgie. Bd. 65, H. 1.) R. berichtet über einen Fall 
der v. Brunsschen Klinik, bei dem nach Appendectomie zur Heilung eines Beckenabs¬ 
zesses 25 ccm der 30 proz. Beckschen Wismutsubnitratpaste Nr. 1 injiziert wurden, 
wovon 5 ccm sofort wieder ausflossen. Es trat akute Intoxikation auf, die sich in 
schlaffem, missfarbig-schwärzlichem Aussehen der Granulationen, in Temperatursteigerung, 
Kopfweh, Schwindel, Schwäche und Appetitlosigkeit äusserte. Dann erschien metallischer 
Zahnfleischsaum; kleinste Geschwüre folgten. Im Ham erst am 10. Tage 1 %0 Eiweiss 
und gelbe, gekörnte Zylinder. Benommenheit, Halluzinationen, tonische und klonische 
Krämpfe, Steigerung der Puls- und Atemfrequenz und schmutzig-livide Hautverfärbung 
vervollständigen das Bild der schweren Erkrankung, der Pat. am 11. Tage erlag. 

Autopsie: Blut schokoladenbraun, lackfarben. Mikroskopisch schwere Degeneration 
der parenchymatösen Organe, Zerfall der roten Blutkörperchen, in den Nieren Desqua¬ 
mation der gewundenen Harnkanälchen, Hämoglobin- und Hyalinzylinder, Hyperämie und 
Kindenblutungen, in der Milz kapilläre Pulpablutungen. Chemische Untersuchung der 
Leber auf Wismut negativ. 

Im Anschluss an diesen Fall unterzieht R. die bisher bekannt gewordenen Wismut¬ 
pastenvergiftungen einer kritischeu Besprechung. Das Interessante an R.s Fall sind die 
erstmals hier festgestellten Zeichen der Nitritvergiftung (Hämolyse, Metkämaglobinämie, 
motorische Reizerscheinungen). 

Die Therapie erfordert Entfernung der Pastenreste durch Auskratzung der Granu¬ 
lationen; intravenöse Injektion von alkalischer Kochsalzlösung scheint empfehlenswert 

R. warnt vor kritiklosem Gebrauch der Beckschen Paste, besonders vor Injektion 
in seröse Höhlen. Diese Warnung erhält besonderen Nachdruck durch den Umstand, 
dass schon sechs bis sieben Todesfälle nach Beckschen Injektionen bekannt sind. 

H. Fritz-Tübingen. 

Di© deutsche Arbeiterversicherung. Der Präsident des Reichsversicherungs¬ 
amtes teilte der Leitung der Internationalen Hygiene-Ausstellung Dresden 
1911 mit, dass die Verhandlung mit den Vertretern der Berufsgenossenschaften, den Ver¬ 
sicherungsanstalten und Krankenkassen zu dem Ergebnis geführt hat, die deutsche 
Arbeiterversicherung auf der Internationalen Hygiene-Ausstellung Dresden 
1911 in Form einer Sonderausstellung vorzuführen. Die Ausstellung wird in einem 
besonderen Pavillon untergebracht werden. Der für die Sonderausstellung gebildete 
Arbeitsausschuss wird am 31. Januar zusammentreten, um über die auszustellenden 
Gegenstände und Platzverteilung zu beraten. 

Eine medico-inechanisch© Universal-Einrichtung für die oberen 
nnd unteren Extremitäten von Rossel, Schwarz & Co., Generalvertretung 
Reiniger, Gebbert & Schall. Die Beschreibung ist nicht allein für denjenigen 
lesenswert, der eine solche medico-mechanische Universaleinrichtung zu kaufen beab¬ 
sichtigt, sondern sie wird jeden Arzt veranlassen, sich eine kurze Weile mit den Aus- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


föhrungen zu beschäftigen, da in fibersichtlicher Weise 4, sämtliche passiven und aktiven 
Übungen der beiden Gliedmaßen unter Angabe der bei den einzelnen Übungen bean¬ 
spruchten Muskeln und Muskelgruppen verzeichnet sind. Die Vielseitigkeit der An¬ 
wendung der beiden Universalapparate ist auffallend; es lassen sich damit sämtliche 
medico-mechanischen Übungen ausföhren, wie sie bei Gelenkmuskelerkrankungen in Frage 
kommen. Die Apparate sind ihrem Verwendungszweck entsprechend sehr dauerhaft und 
trotzdem elegant ausgeführt, auch der Prdis bewegt sich in entsprechenden Grenzen. 


Verfügungen und Entscheidungen von Behörden. 

Wahl der ärztlichen Sachverständigen bei den Schiedsgerichten für 
Arbeiterversicherung. (Erlass des Preussischen Ministers für Handel und Gewerbe 
vom 21. Oktober 1909.) Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Ab¬ 
änderung der Unfallversicherungsgesetze (RGBl. 1900 S. 573) habe ich über die Wahl 
der ärztlichen Sachverständigen bei den Schiedsgerichten für Arbeiterversicherung die 
anliegende neue Anweisung erlassen. Die Vorschriften gelten nur für die Unfallversicherung. 
Es bleibt dem Ermessen der Vorsitzenden der Schiedsgerichte überlassen, zu bestimmen, 
ob bei Streitigkeiten aus der Invalidenversicherung die nach der Anweisung gewählten 
Vertrauensärzte oder andere Ärzte in der mündlichen Verhandlung mitwirken sollen. In 
allen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass die hinzugezogenen Gutachter im Hinblick auf 
ihre amtliche Stellung oder nach ihrer Vorbildung gegenüber den von den Trägern der 
Invalidenversicherung oder von den unteren Verwaltungsbehörden (Rentenstellen) ver¬ 
nommenen Ärzten als Obergutachter angesehen werden können. Im übrigen darf nicht 
übersehen werden, dass bei der Zuziehung von Vertrauensärzten zur mündlichen Ver¬ 
handlung über Streitigkeiten aus der Invalidenversicherung mit besonderer Vorsicht ver¬ 
fahren werden muss, da bei der Natur der vorliegenden Leiden in der Regel durch eine 
flüchtige Untersuchung, wie sie in der mündlichen Verhandlung nur möglich ist, weder 
ein sicheres Urteil über das Vorliegen der Erwerbsunfähigkeit gewonnen werden kann, 
noch eine gründliche Widerlegung des in den früheren Gutachten meist durch sorgfältige 
Untersuchung oder längere Beobachtung festgestellten objektiven Befundes und der daraus 
gezogenen Folgerungen angängig ist Zudem wird, nachdem durch die Anweisung vom 
15. November 1908 das Verfahren vor den unteren Verwaltungsbehörden erbeblich gründ¬ 
licher ausgestaltet worden ist, das Bedürfnis nach einer weiteren ärztlichen Begutachtung, 
insbesondere nach einer solchen im Verhandlungstermin, wesentlich zurücktreten. Wegen 
Gewährung der Vergütungen gilt Ziff. 7. Ebenso findet Ziff. 10 Abs. 2 entsprechende 
Anwendung. 

Anweisung, 

betreffend die Wahl der ärztlichen Sachverständigen bei den Schiedsgerichten für 

Arbeiterversicherung. 

Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Abänderung der Unfall¬ 
versicherungsgesetze (RGBl. 1900 S. 573) bestimme ich folgendes: 

1. Die Zahl der zu wählenden ärztlichen Sachverständigen, welche bei den Ver¬ 
handlungen des Schiedsgerichts über Streitigkeiten aus der Unfallversicherung zugezogen 
werden sollen, und die Grundsätze, nach denen die Auswahl zu erfolgen hat, bestimmt 
der Vorsitzende nach Anhörung der stellvertretenden Vorsitzenden. 

2. Bis zum 1. November jeden Jahres hat der Vorsitzende den Vorstand der Ärzte¬ 
kammer, in deren Bezirk das Schiedsgericht belegen ist, um eine Äusserung darüber, ob 
gegen die Wiederwahl der bei dem Schiedsgerichte bisher tätig gewesenen Sachverständigen 
Bedenken geltend zu machen sind, und um Vorschläge für etwa erforderlich gewordene 
Neuwahlen zu ersuchen. 

3. Die zu wählenden ärztlichen Sachverständigen müssen am Sitze des Schieds¬ 
gerichts wohnen. Die Wahl von Ärzten, die in Vororten wohnen, ist zulässig, insofern 
dadurch höhere Kosten nicht entstehen. Werden an ausserhalb des Sitzes des Schieds- 


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gerichts belegenen Orten regelmässig Verhandlungen abgehalten, so können auch an diesen 
Orten wohnende Ärzte gewählt werden. 

4. Die Wahl der ärztlichen Sachverständigen erfolgt durch das Schiedsgericht in 
der ersten Sitzung im Kalenderjahre. Dem Vorsitzenden bleibt die Entscheidung darüber 
überlassen, ob er für diese Sitzung bei der Zuziehung der Beisitzer von der festgesetzten 
Regel abweichen will. 

5. Bei der Einladung zur Sitzung ist den Beisitzern mitzuteilen, dass in der 
Sitzung die Wahl der ärztlichen Sachverständigen erfolgen soll. 

6. Die Wahl erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung durch Stimmenmehrheit Das 
Schiedsgericht kann andere approbierte Ärzte als die vorgeschlagenen wählen. 

Unmittelbar nach der Sitzung hat der Vorsitzende die Gewählten zu be¬ 
nachrichtigen. 

7. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts vereinbart mit den ärztlichen Sach¬ 
verständigen die Höhe der ihnen für die Teilnahme an den Sitzungen zustehenden Ver¬ 
gütung. Im übrigen sind die Vorschriften des Gesetzes vom 14. Juli 1909 (GS. S. 625) 
und der Verordnung vom gleichen Tage (GS. S. 635) maßgebend. 

8. Wird die Wahl abgelehnt, so findet innerhalb der nächsten sechs Wochen in 
einer Sitzung des Schiedsgerichts eine Ersatzwahl statt. Darüber, ob in anderen Fällen, 
in denen ein Vertrauensarzt ausscheidet, eine Ersatzwahl stattzutinden hat, entscheidet 
der Vorsitzende des Schiedsgerichts. 

9. Die Namen der gewählten ärztlichen Sachverständigen sind im Bezirke des 
Schiedsgerichts in den für die Veröffentlichungen der höheren und unteren Verwaltungs¬ 
behörden bestimmten Blättern bekannt zu machen. 

10. Die Zuziehung der ärztlichen Sachverständigen zu den einzelnen Sitzungen wird 
durch den Vorsitzenden oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden, sofern dieser die 
betreffende Sitzung abhält, veranlasst. Der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende 
ist berechtigt, in besonderen Fällen andere als die gewählten ärztlichen Sachverständigen 
zur Sitzung des Schiedsgerichts zuzuziehen. 

Die Vertrauensärzte des Schiedsgerichts dürfen in Streitfällen, in denen sie sich 
für die Versicherungsträger bereits gutachtlich geäussert haben, ein Gutachten für das 
Schiedsgericht nicht abgeben. 

11. Die'zu den Sitzungen der Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung zuzuziehenden 
Ärzte sind in der ersten Sitzung des Schiedsgerichts im Kalendeijahr, an der sie teil¬ 
nehmen, zu vereidigen. Für die Vereidigung wird nachstehende Formel festgesetzt, die 
den zu Vereidigenden vorzusprechen ist: 

„Sie schwören bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten als 
Sachverständiger des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung getreulich zu erfüllen 
und die von Ihnen geforderten gutachtlichen Äusserungen unparteiisch und nach bestem 
Wissen und Gewissen zu erstatten.“ 

Die Ärzte leisten den Eid, indem jeder einzeln die Worte spricht: 

„Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ 

Der Schwörende hat bei der Eidesleistung die rechte Hand zu erheben. 

Soweit die Ärzte als gerichtliche Sachverständige oder als beamtete Ärzte oder als 
Vertrauensärzte eines Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung bereits vereidigt sind, genügt 
eine Verpflichtung durch Handschlag unter Hinweis auf den bereits geleisteten Eid. 

12. In dem über die mündliche Verhandlung des Schiedsgerichts aufgenommenen 
Protokoll ist zum Ausdrucke zu bringen, dass der Sachverständige mit dem nieder¬ 
geschriebenen ärztlichen Gutachten einverstanden ist. Dies geschieht entweder dadurch, 
dass unter das Gutachten der Vermerk: „Vorgelesen, genehmigt“ gesetzt wird, oder dass der 
Sachverständige nach Abfassung des Protokolls sein Einverständnis eigenhändig vermerkt. 

13. Diese Vorschriften treten mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. 

Die Bestimmungen der Anweisung vom 29. Dezember 1900 und der Erlasse vom 
29. Januar und 29. April 1901 werden gleichzeitig aufgehoben. 

„Die Hilflosenrente für die vor dem Unfälle bereits teilweise erwerbsunfähigen 
und durch den Unfall hilflos gewordenen land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter besteht 
in einem Zuschüsse bis zu einem Drittel des vollen Jahresarbeitsverdienstes zu der unter 
Berücksichtigung des § 13 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft 


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zu berechnenden Vollrente (§ 8 Abs. 3 u. 4 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- 
und Forstwirtschaft).** 7. IV. 09. A. U. d. R.-V.-A. Kläger war infolge der Herabsetzu. 
seiner Sehkraft um 20% in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, als er durch eim. 
Unfall am 22. X. 88 um weitere 70% geschädigt wurde. Durch einen zweiten Unfall 
am 21. IX. 07 wurde er völlig erwerbsunfähig und auch hilflos im Sinne des § 8 Abs. 3 
a. a. 0., wo es heisst: „Ist der Verletzte infolge des Unfalls nicht nur völlig erwerbs¬ 
unfähig, sondern auch derart hilflos geworden, dass er ohne fremde Wartung und Pflege 
nicht bestehen kann, so ist für die Dauer dieser Hilflosigkeit die Rente bis zu 100% des 
Jahresarbeitsverdienstes zu erhöhen“. Abs. 4 setzt diesen Ausführungen hinzu: „War der 
Verletzte zur Zeit des Unfalls bereits dauernd erwerbsunfähig, so beschränkt sich der zu 
leistende Schadenersatz auf die in Abs. 1 Ziffer 1 bezeichneten Leistungen. Wird ein solcher 
Verletzter infolge des Unfalls derart hilflos, dass er ohne fremde Wartung und Pflege 
nicht bestehen kann, so ist eine Rente bis zur Hälfte der Vollrente zu gewähren“. 

Darnach kann Kläger verlangen: 

1. Die Vollrente des um 90% verminderten Jahreseinkommens von 480 M., also 
48 M., davon % also 32 M. 

2. Einen Zuschuss bis zu einem Drittel des vollen Jahresverdienstes von 480 M., also 

160 M., im Ganzen 192 M. Daneben erhält er natürlich die ihm für den Unfall vom 
24. X. 98 zugesprochene Rente. Hammerschmidt-Danzig. 

„Bet einer Rentenenlziehung gemäss § 47 Abs. 1 des Invalidenversiche- 
rungsgesetzes kommt nicht die der Rentenbewilligung zugrunde gelegte, sondern die 
nach den Verhältnissen zur Zeit der Rentenentziehung festzustellende Mindestverdienst¬ 
grenze in Betracht.“ 11. I. 10 A. N. d. R.-V.-A. Wenn ein Rentenempfänger durch eine 
seinen Fähigkeiten und Kräften entsprechende Tätigkeit, „die ihm unter billiger Berück¬ 
sichtigung seiner Ausbildung und seines bisherigen Berufs zugemutet werden kann“, ein 
Drittel desjenigen Einkommens erwirbt, das gesunde Arbeiter in derselben Gegend ver¬ 
dienen, so kann ihm die Rente entzogen werden. Diese Mindestverdienstgrenze wird 
durch die Verhältnisse zur Zeit der Rentenentziehung bestimmt; dass die bei der Renten¬ 
bewilligung zugrunde gelegte Mindestverdienstgrenze für die Rentenentziehung massgebend ist, 
erscheint nicht billig, denn darnach müßte einem Rentenempfänger, der infolge der Besse¬ 
rung seines Zustandes mehr verdienen kann als das für ihn jetzt in Betracht kommende 
Verdienstdrittel, die Rente bleiben, solange er noch nicht die bei der Rentenbewilligung 
angenommene höhere Mindestverdienstgrenze erreicht, während einem Rentenbewerber 
„von gleicher Art und Leistungsfähigkeit“ eine Rente jetzt nicht gewährt werden könnte. 
Ebenso müsste einem Rentenempfänger, der infolge der Besserung seines Zustandes mehr 
als das bei der Rentcnhewilligung massgebend gewesene Lohndrittel verdient, die für 
gesunde Arbeiter aber inzwischen erhöhte Mindestverdienstgrenze nicht erreichen kann, 
die Rente entzogen werden, während sie ein Rentenbewerber von gleicher Art und Leistungs¬ 
fähigkeit erhalten würde. Hammerschmidt-Danzig. 

„Berechnung für ein vom Schiedsgericht erfordertes ärztliches Gutachten 

nach dem preussischen Gesetze vom 14. VII. 09.“ 2. I. 10 A. N. d. R.-V.-A. Ein 

Schiedsgericht hatte einem Oberarzt für ein am 4. XI. 09 erstattetes Gutachten statt der 
berechneten 24 M. nur 18 bewilligt. A. N. d. R.-V.-A. Das R.-V.-A. gab seiner Be¬ 
schwerde recht und führte am 4. I. 10 aus: Das Gesetz vom 9. III. 72, auf welches sich 
das Schiedsgericht stützt, ist durch das neue preussische Gesetz vom 14. VII. 09 (Gesetz¬ 
sammlung S. 625) ersetzt worden. Wenn dasselbe auch in erster Linie nur für die 
amtliche oder gerichtsärztliche Tätigkeit der Kreisärzte gilt, so trifft es doch auch für 
nicht beamtete Arzte zu, wenn sie amtlich zu jenen Verrichtungen aufgefordert werden. 
Nach S 8 Abs. 1 des Gesetzes und Ziffer 13 seines Tarifs wird ein ..schriftliches, aus¬ 
führliches, wissenschaftlich begründetes Gutachten“ mit 10—30 M. honoriert, darin ist die 
Akteneinsicht mit einbegriffen, nicht aber die Gebühr für empfangene oder gemachte Vor- 
be>uche, welche mit 3 bezw. 5 M. besonders berechnet werden. Das in Frage kommende Gut¬ 
achten ist auf Gruud einer 11 tägigen Beobachtung der Verletzten in der Klinik, nach 
Durchleuchtung mit Röntgenstrahlen und nach dem Studium umfangreicher Akten ausgestellt. 
Der Betrag von 24 M. ist daher durchaus nicht zu hoch. llammerschmidt-Danzig. 

Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cotthus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

für 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehaootherapie and der Beptaehtnng Unfallverletzter, Invalider und Kranker 


begründet von 

Br. H. Blasius, Br. 6. Schütz, Br. C. Thiem, 
herausgegeben von ProfeS 80 r Df. C. Thiem-CottbllS. 


Nr. 3. Leipzig, März 1911. XVIII.Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Aus Professor Wullsteins chirurgischer und orthopädischer Privatklinik in Halle a. S. 

Über die Arbeitsfähigkeit nach Yerlnst beider Hände. 

Von Dr. Emil Schepelmann, Assistenzarzt der Klinik. 

(Mit 3 Abbildungen.) 

Die Jagd nach Unfallrenten und der immer wieder zutage tretende Versuch, 
den begutachtenden Arzt über die von Unfällen zurückgebliebene Erwerbs¬ 
beschränkung zu täuschen, dringt mehr und mehr in breite Volksschichten ein, 
so dass z. ß. Hildebrand (Marburg 1909) in seiner „Anleitung zur Abfassung 
von Gutachten in Unfallrentensachen“ den Satz aussprechen konnte: „Unser Volk 
ist auf dem Wege, infolge der gut gemeinten, aber falsch verstandenen sozialen 
Gesetzgebung zu degenerieren.“ Das Verlangen nach einer Rente übertönt den 
Wunsch, gesund zu werden, und wer noch mit guter Absicht zum Arzt geht, 
wird bald von „erfahreneren“ Verletzten gegen das Heilverfahren eingenommen. 
Daher ist es in einem Krankenhause wie dem unsrigen (in welchem stets eine 
grössere Zahl Unfallverletzter gleichzeitig behandelt wird) schwer, einen Neu- 
aufgenommenen zu einer noch so ungefährlichen, orthopädischen Nachoperation, 
die ihm ausserordentlichen Vorteil bringen würde, zu bewegen, falls er nicht von 
vornherein isoliert, d. h. von anderen ihn sonst schädlich beeinflussenden Renten¬ 
jägern bis nach vollendeter Operation abgesperrt wird. Schon kleine Substanz¬ 
verluste an den Fingern sollen die Ursache „dauernder hochgradiger Erwerbs- 
b’eschränkung“ sein; Leute, die den rechten Zeigefinger verloren, könhen seitdem 
angeblich weder schreiben noch nähen. Bei der weiten Verbreitung staatlicher 
oder privater Unfallversicherungen sind heutzutage schwere Verletzungen Nicht¬ 
versicherter, die also keinen Grund zur Simulation oder Aggravation haben, viel¬ 
mehr zum fleissigen Gebrauch des Testierenden Teiles der verstümmelten Ex¬ 
tremität gezwungen sind, selten, so dass eine gelegentlich sich bietende Möglich¬ 
keit, die Leistungsfähigkeit schwer verstümmelter Nichtversicherter zu prüfen, 
nns stets willkommen ist 

Ich denke gerade an einen Mann — ähnliche Beispiele sind natürlich zur Genüge 
bekannt —, dessen Hände schwer verletzt wurden, der aber mit dem Rest von mehr oder 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


weniger versteiften Fingergliedern der linken Hand sich und seiner Familie den Unter¬ 
halt als Schreiber bei einem Rechtsanwalt verdient; er schreibt schnell und deutlich, seine 
Schrift unterscheidet sich von der seiner Mitarbeiter kalligraphisch nur durch die Links¬ 
schrägheit. 

Die grosse Energie und Geschicklichkeit, mit der ein Chausseearbeiter die Stümpfe 
seiner in der Mitte des rechten Oberarms und der Mitte des linken Vorderarms ampu¬ 
tierten oberen Gliedmassen zu gebrauchen verstand, rühmt Frey in einer Broschüre der 
nordwestlichen Eisen- und Stahlberufsgenossenschaft über die „Gewöhnung an Unfallfolgen 
als Besserung“ (Hannover 1908); jener Mann verdient fast denselben Lohn wie seine 
Arbeitskollegen; indem er den Griff von Spaten, Rodehacken, Getreide- oder Düngergabeln 
mit dem rechten Oberarmstumpf in die Achselhöhle presst und mit der linken Ellenbeuge 
den Schaft weiter abwärts erfasst, ersetzt er die sonst nötigen Armbewegungen durch 
Heben und Senken des in der ganzen Wirbelsäule sehr gelenkigen Oberkörpers. Er rasiert 
sich selbst mit einem geschützten Rasiermesser, zündet sich eine Zigarre an, grüsst durch 
Abnehmen der Mütze mit der linken Ellenbeuge; beim Ankleiden bedarf er allerdings 
zum Auf- und Zuknöpfen einer weiteren Hilfe. 

Man sieht jedenfalls, dass es funktionell durchaus nicht gleichgültig ist, ob 
das Glied im Handgelenk oder an der Schulter abgenommen wird, und dass die 
Ansicht L. Beckers, bei fehlender Hand tauge auch der ganze Arm nichts mehr 
(„Anleitung zur Bestimmung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit nach Ver¬ 
letzungen“, Berlin 1889), nicht zu Recht besteht; selbst kurze Stümpfe lassen sich 
bei gutem Willen noch zu mancher Tätigkeit benutzen. 

Wie vollkommen aber die Leistungsfähigkeit eines Individuums mit kon¬ 
genitalem Verlust beider Hände werden kann, möchte ich nachstehend an der 
Hand beifolgender Krankengeschichte erläutern: 

Es handelt sich um die 6jährige Tochter 
Rosel des hiesigen Kaufmanns K., die als jüng¬ 
stes von 4 Kindern ihrer ganz gesunden und 
erblich in keiner Weise belasteten Eltern ge¬ 
boren wurde. Sämtliche Geburten der Mutter, 
auch die letzte, gingen regelrecht von statten; 
weder Fruchtwasser noch Kindeslage boten Ano¬ 
malien dar; die 3 älteren Kinder waren völlig 
gesund, ebenso dieses jüngste mit Ausnahme einer 
kongenitalen Missbildung: des Fehlens beider 
Hände. Da R. Ostern 1911 schulpflichtig wird, 
suchte der Vater unsere Klinik auf, um aus 
kosmetischen wie praktischen Rücksichten seinem 
Kinde ein Paar künstliche Hände zu verschaffen. 
Die Untersuchung ergab am ganzen Körper des 
Mädchens, speziell an den Ober- und Unterar¬ 
men, vollständig normalen Befund. Wiedas Rönt¬ 
genbild zeigt, sind Radius und Ulna gut ausge¬ 
bildet und im Schaft verknöchert; in der distalen 
und proximalen Radiusepiphyse sind die im zwei¬ 
ten resp. fünften Lebensjahre auftretenden Kno¬ 
chenkerne deutlich sichtbar; an der Ulna fehlen 
beide endständigen Knochenkerne, die in der di¬ 
stalen Epiphyse im fünften oder sechsten, im 
Olecranon im achten Jahre aufzutreten pflegen. 
Dagegen markiert sich der Knochenkern des Os 
ulnare, das sich gewöhnlich mit zwei Jahren 
knöchern ausbildet, sehr deutlich im Gegensatz zu 
dem hier fehlenden, sonst in der Regel nach dem dritten und vierten Jahre auftretenden 
Kern des Os intermedium und radiale. Das Vorhandensein dieser proximalen Handwurzel¬ 
reihe lässt^sich durch Palpation sehr deutlich an dem äusseren Vorsprung des Naviculare 



Fig. 1. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


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und der Einsenkung zwischen diesem und dem Lunatum feststellen; eine periphere Carpal¬ 
reihe fehlt auch in der Anlage gänzlich. Die Kuppen beider Armstümpfe sind mit Weich¬ 
teilen reichlich gepolstert und tragen auf der Volarseite zum Zeichen ihres reichlichen 
Gebrauches feste Schwielen; irgend welche Narben von den intrauterinen amniotischen 
Abschnürungen her lassen sich nicht mehr erkennen. Die Beweglichkeit dieses kurzen, 
aber funktionell so wichtigen Handwurzelrestes ist nach allen Richtungen hin eine durch¬ 
aus normale, genügt aber, zumal im Hinblick auf die geringe Länge, doch nicht, um 
Gegenstände wie Bleistift, Federhalter, Gabeln etc. damit zu umklammern; bei ganz kleinen 
Objekten, wie Nadeln, Streichhölzern, Schreibfedern etc., gewinnt der Handgelenksstumpf in¬ 
sofern Bedeutung, als bei seiner maximalen Flexion sich eine deutliche volare Hautfalte in 
der Gegend des Gelenkes bildet, mit der das Kind in den Stand gesetzt wird, jene Gegen¬ 
stände zu umklammern und zu transportieren. Durch die von klein auf bestehende Not¬ 
wendigkeit, die verstümmelten Arme nach Möglichkeit auszunutzen, ist das Kind fast 
unabhängig von der Mithilfe an¬ 
derer geworden; nicht nur, dass 
es sich wäscht und kämmt, wobei 
es Waschlappen oder Kamm mit 
beiden Armen ergreift, es ist 
auch n der Lage, sich die Klei¬ 
der anzulegen und anzuknöpfen, 
vorausgesetzt, dass die Knöpfe 
an der Vorderseite des Kleidungs¬ 
stückes angebracht sind. Zu die¬ 
sem Zweck drückt es mit dem 
einen Arm das Knopfloch gegen 
den Knopf, mit dem anderen 
manipuliert es so lange an dem 
Knopf herum, bis er durch das 
Loch hindurchgetreten ist; selten 
braucht es zu je einem Knopf 
mehr als J / 4 Minute. In derglei¬ 
chen Weise wird das Mädchen 
mit dem Anputzen seiner Puppe, 
mit dem Anziehen von Knöpf¬ 
schuhen, ja selbst von Schnür¬ 
schuhen fertig; bei letzteren führt 
es die Schnürbänder mit beiden 
Händen durch die Löcher hin¬ 
durch. Mit ganz besonderer Ge¬ 
schicklichkeit versteht es Rosel, 

Knoten und Schleifen zu bin¬ 
den, wie es beim Anziehen der 
Schnürschuhe oder beim Aufse¬ 
tzen der Wintermütze nötig wird; 
nachdem die Bänder zum ersten halben Knoten locker gelegt sind, wickelt sie sich die 
Enden mehrmals um das Handgelenk und zieht den Knoten fest; die nun folgende Schleife 
macht ihr allerdings — wie ja überhaupt vielen Kindern in dem Alter — gewisse 
Schwierigkeiten. Brosche, Sicherheitsnadeln, Stecknadeln kann sie sich rasch befestigen 
und wieder abnehmen. Dass sie, wie alle grösseren Gegenstände, auch Tassen durch Zu¬ 
greifen mit beiden Händen tragen kann, ist selbstverständlich; aber sie führt Tassen, 
Löffel, Gabeln etc. auch zum Mund. Für gewöhnlich jedoch benutzt sie beim Essen ein 
besonderes Besteck, das ihr der Vater anfertigen liess; es besteht aus silbernem Löffel, 
Messer und Gabel, die an ihrem Griffende rechtwinklig abgebogen sind und hier in eine 
federnde ringartige Klammer auslaufen, welche der Form des Handgelenkes angepasst ist; 
R. klemmt sich selbst diese Ringe um das Handgelenk und isst dann ganz sittsam. Von 
ihrer technischen Fertigkeit legte eine schöne Tischdecke Zeugnis ab, die sie in einem 
Rahmen eingespannt und ausserordentlich sauber und sorgfältig mit Blumenmustern ge- 



Fig. 2. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 3. 


stickt hatte, wobei sie die Nadel wieder zweiarmig festhielt. Trotzdem sie noch nicht zur 
Schule geht, hat sie doch schon bei ihrer älteren Schwester ein wenig lesen und schreiben 
gelernt; ich gebe als Probe ihrer Kunst beifolgend einige Schriftzeichen und Skizzen 




> 

mit 2 Händen geschrieben: 


j % ^ \ X- /tY Mv 

mit 1 Hand geschrieben: 

Fig. 3. 


sV SW stAfs 


wieder, die sie selbständig in meiner Gegenwart ausführte. Sie hält dabei den Schreib¬ 
stift entweder mit beiden Händen und muss sich dann das Papier vorher auf der Unter¬ 
lage befestigen oder benutzt eine federnde Handklammer, an die ein Bleistift angebracht 
werden kann, und schreibt und zeichnet mit der rechten Hand. 

Da der doppelseitige Defekt von Geburt an besteht, empfindet ihn das Kind nicht 
als Verlust und beneidet seine Gespielen nicht um den Besitz ihrer Hände, die ihm viel¬ 
mehr fast ebenso fremdartig erscheinen wie uns etwa die rätselhaften Sinnesorgane der 
Seitenlinie bei Fischen; hin und wieder fragt sie wohl ihren Vater, wann dann ihre 
Händchen wüchsen; aber als wir einen Gipsabdruck vom Vorderarm zwecks Anfertigung 
einer Prothese nahmen, sträubte sie sich sehr energisch und rief fortwährend, sie wolle 
keine Hände! Abgesehen von dem kosmetischen Effekt wird die künstliche Hand dem 
Mädchen keine nennenswerten Vorteile bringen; es ist dagegen anzunebmen, dass das 
intelligente Kind mit wachsendem Verständnis seine Geschicklichkeit immer mehr vervoll¬ 
kommnen und sich noch weiter unabhängig von seiner Umgebung machen wird. Wenn 
auch bei analogem erworbenen Substanzverlust eine gleiche Fertigkeit wie in diesem 
Falle nicht zu erlangen sein dürfte, so muss man doch darauf dringen, dass die Verletzten 
sich fleissig üben, und ihnen durch Beispiel zeigen, was Ausdauer und Energie in dieser 
Hinsicht zu leisten vermögen. 


Wichtige reichsversiclierungsamtliche Entscheidungen aus 
letzter Zeit bei Armyerletzungen. 

Mitgeteilt von Prof. Dr. Lin iger-Düsseldorf. 

Nachdem ich in Nr. 6 und Nr. 12 der Unfallheilkunde 1910 eine Reihe 
wichtiger reichsversicherungsamtlicher Entscheidungen. bei typischen Hand- 
und Fussverletzungen veröffentlicht habe, lasse ich in Nachstehendem eine weitere 
Anzahl derartiger Entscheidungen bei Unfallfolgen im Bereiche des Handgelenkes, 
Vorderarmes. Ellbogengelenkes, Oberarmes und Schultergelenkes folgen. 

Zunächst e inige grundsätzliche Bemerkungen. 

Die weitaus grösste Mehrzahl der Knochenbrüche heilt unter mehr oder 
weniger grosser Winkelstellung oder seitlicher Verschiebung der Bruchstücke 
aus. Am Arm, ich erinnere hier vor allem an die typischen Speichen-, die 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 3. 


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Vorderarm- und Oberarmbrüche, macht dies meistens hinsichtlich des späteren 
funktionellen Ergebnisses recht wenig aus, während bei Bein Verletzungen die 
winklige Verheilung der Bruchstücke, besonders die mit dem Scheitel nach 
innen, ich denke auch an die so häufig mit Verschiebung des Fusses nach aussen 
verheilenden doppelten Knöchelbrüche, von hohem Belang für die Erwerbs¬ 
fähigkeit ist. Das Bein ist eben die Stütze für den Körper und seine Achse 
muss richtig verlaufen, sonst bildet es nur eine ungenügende Stütze und die Er¬ 
werbsfähigkeit des betreffenden Arbeiters bleibt dauernd geschädigt. 

Beim typischen Radiusbruch tritt fast regelmässig eine deutliche Verschie¬ 
bung der Hand nach der Speichen- und Streckseite ein, dadurch fällt die Vorder- 
armachse zu weit nach aussen. In der Mehrzahl der Fälle ist diese Schiefstellung 
bedingt durch eine Verkürzung der Speiche, die dadurch entsteht, dass das 
poröse Handgelenksende der Speiche zusammengestaucht und hierdurch kürzer 
und kompakter wird. Man sieht dies besonders deutlich auf dem Röntgengebild. 
Die Reponierung eines derartigen Zusammenstauchungsbruches ist nicht möglich. 
Die Speiche bleibt verkürzt, das untere Ende der Elle (der Griffelfortsatz der¬ 
selben ist in über drei Vierteln der Fälle mit abgebrochen) steht abnorm tief, 
es springt infolge dessen nach aussen stark vor. Gerade an diesem Tiefstand der 
Elle kann man den Grad der Kompression des Handgelenkendes der Speiche 
deutlich erkennen. Die Schiefstellung der Hand beim typischen Speichenbruch 
ist erfahrungsgemäss nach eingetretener Gewöhnung von keinem wesentlichen 
Belang für die Erwerbsfähigkeit. Selbst bei Qualitätsarbeitern, die ihre Arme 
dazu noch angestrengt brauchen müssen, z. B. bei Schlossern und Schmieden, 
wird die Gebrauchsfähigkeit des Armes allmählich wieder normal. Der Schief¬ 
stellung der Hand beim Radiusbruch wird aber, nach meinen Erfahrungen, von 
vielen Gutachtern noch zu grosse Bedeutung beigemessen und in zahlreichen, von 
mir nachkontrollierten Fällen, in denen zweifellos wieder volle Arbeitsfähigkeit 
bestand, war von den Vorgutachtern nur wegen der Schiefstellung der Hand 
eine dauernde Erwerbsverminderung von 10°/ 0 und darüber angenommen. Das 
war nicht richtig; die nachfolgenden Entscheidungen des Reichs-Versicherungs¬ 
amtes mögen dies auch beweisen. 

Zur Behandlung des typischen Radiusbruches möchte ich anführen, dass 
hier noch immer viel zu viel mit fixierenden Verbänden gearbeitet wird. Ich sehe 
fast tagtägliche Fälle, in denen durch wochenlanges Liegen eines an den Fingern 
zu weit hinaufreichenden Gipsverbandes ganz wesentliche Versteifungen der 
Finger, vom Handgelenk gar nicht zu reden, eingetreten waren. Die Anlegung eines 
Gipsverbandes ist beim typischen Speichenbruch geradezu als ein Kunstfehler 
zu bezeichnen. — Vor kurzem ist eine Arbeit über die Behandlung des typischen 
Radiusbruches und der Schnlterluxation nach der Methode von Lucas-Cham- 
pioniere von Dr. de Marbaix in Antwerpen erschienen, die höchste Beachtung 
verdient. Dr. de Marbaix hat eine Reihe von Radiusbrüchen ohne vorherige 
Einrenkung mit sofortiger Bewegung und Massage behandelt. Die Leute haben 
auch sofort die leichteren Verrichtungen des gewöhnlichen Lebens, wie Essen, 
Ankleiden etc., mit der verletzten Hand machen müssen. Die Heilresultate sind 
geradezu erstaunlich. Selbst die Verschiebungen der Bruchstücke haben sich 
durch den systematischen Gebrauch der verletzten Hand zum Teil von selbst 
eingerichtet. Die beigefügten Röntgenbilder beweisen dies. Als de Marbaix 
vor kurzem im Ärzteverein zu Antwerpen die behandelten Fälle von Radins- 
brüchen vorstellte, ergab sich, dass in all den Fällen, in denen sofort mit Be¬ 
wegungen und Massage vorgegangen war, und in denen die Leute ihre Hand 
sofort wieder gebraucht hatten, nach 41 Tagen volle Gebrauchsfähigkeit des 
Armes eingetreten war. Es handelte sich um Schiffsauslader, die im Akkord ganze 


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70 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Schiffe zum Ausladen übernehmen und die sich dann die betreffende Summe teilen. 
Naturgemäss werden nur solche Männer zu diesen sehr schweren Arbeiten ge¬ 
nommen, die voll leistungsfähig sind, de Marbaixs Verletzte konnten aber 
nach 41 Tagen diese Arbeiten wieder voll verrichten. Im Gegensatz zu diesen 
Fällen stellte de Marbaix noch fünf andere Fälle vor, die nach der alten 
Methode zunächst mit dem Gipsverband und dann medicomechanisch nach¬ 
behandelt worden waren. In diesen Fällen trat Arbeitsfähigkeit erst nach durch¬ 
schnittlich 261 Tagen ein, aber nur einer war voll erwerbsfähig, in den vier 
anderen Fällen mussten Renten von 30—65% gewährt werden. 80% der Ver¬ 
letzten wurden also invalide und in drei Fällen tratSudeck’sche Knochenatrophie 
ein. Mit den Heilergebnissen von de Marbaix möge man einmal unsere durch¬ 
schnittlichen Resultate bei der Behandlung von Radiusbrüchen vergleichen! Ich 
allein habe in den letzten drei Jahren über 200 Fälle von typischen Radius¬ 
brüchen gesammelt, in denen durch zu langes Liegenlassen eines fixierenden 
Verbandes schwere Versteifungen der Gelenke des Armes, insbesondere der 
Fingergelenke und des Handgelenkes, ja in einzelnen Fällen selbst des Schulter¬ 
gelenkes eingetreten waren. Daneben bestanden hochgradige Muskelatrophien, 
Knochenatropbien, nervöse Störungen usw. Darunter befinden sich übrigens auch 
Fälle, die in grossen chirurgischen Anstalten behandelt worden sind. Ein Fall 
liegt besonders interessant: 

Ein Mann stürzt von einer Karre und bricht sich dabei beiderseits den Radius 
in seinem Handgelenksteile. Rechts war keine wesentliche Verschiebung der Bruch¬ 
stücke vorhanden, der Arzt hielt die Verletzung für eine einfache Verstauchung, er legte 
hier keinen Verband an. Links war die Hand erheblich nach der Speichen- und 
Streckseite verschoben. Es wurde der Versuch einer Reposition gemacht, der aber nicht 
gelang, und dann kam der Arm in einen Gipsverband. Als ieh den Verletzten nach 
Ablauf der 13. Woche zur Nachkontrolle sah, war der rechte Arm voll gebrauchsfähig 
und der linke total gebrauchsunfähig. Vor allen Dingen standen die Finger in Streckstellung 
steif, der Arm war hochgradig atrophisch und nicht einmal im Schultergelenk frei be¬ 
weglich. Interessant waren nun die Röntgenbilder. Rechts hatte nicht nur ein Radius¬ 
bruch mit typischem Abbruch des Griffelfortsatzes der Elle Vorgelegen, sondern auch eine 
erhebliche Zertrümmerungsfraktur des Kahnbeines. Links war dagegen nur der Radius, 
dazu oberhalb des Gelenks, gebrochen. Die Bruchstücke standen schief, der Bruch war 
aber entschieden leichter als der rechte. Links zeigten übrigens sämtliche Finger- und 
Handwurzelknochen hochgradige Knochenatrophie. Aus der Hand ist auch spater trotz 
monatelanger Massage- und Bewegungskur nichts mehr geworden. 

Dieser Fall spricht für sich. — Es kann nur immer und immer wieder an¬ 
geraten werden, den Radiusbruch sofort mit Bewegungen und Übungen zu be¬ 
handeln. Der Verletzte soll auch sofort seine Hand wieder so weit gebrauchen, 
als es ihm möglich ist. Weg vor allen Dingen mit den Gipsverbänden, in 
denen die Brüche wie in einem Sarge begraben sind! Sie haben im allgemeinen 
nur noch Berechtigung als Transportverbände und als gefensterte Verbände bei 
komplizierten Brüchen. — 

Mit der Behandlung der Schultergelenk Verrenkungen steht es übrigens 
ganz ähnlich. Gewöhnlich wird nach der Einrenkung für 2—3 Wochen ein 
fixierender Verband angelegt, dann wird der Arm noch mehrere Wochen in ein 
Tragtuch gelegt und schliesslich wird mit Massage und Bewegungen begonnen, 
die der Verletzte resp. seine Verwandten ausführen. Das Endergebnis ist dann 
eine wesentliche Versteifung desSchultergelenkes und eine erhebliche Atrophie 
der Schultermuskulatur. Diese Versteifungen sind, besonders bei älteren Leuten, 
fast nie mehr vollständig zu beheben, de Marbaix hat nach der Anregung 
von Lucas-Championniere eine ganze Serie von Schulterluxationen direkt 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 71 


nach der Einrenkung mit Bewegungen und Massage behandelt, de Marbaix 
hat aber sogar das Tragen einer Mitella verboten und angeordnet, dass der 
Verletzte sofort alle Bewegungen ausführte, die ihm eben möglich waren. Er 
konnte seinen Kollegen 16 Fälle von Schulterluxationen vorstellen; 5 Fälle 
waren 15 Tage lang im fixierenden Verband gelassen worden. Bis zur Aufnahme 
der Arbeit verflossen bei diesen 5 Fällen 609 Tage, im Mittel also 122 Tage. 
In 2 Fällen trat eine Invalidität von 30—35 % ein, also 40 °/ 0 wurden invalide. 
Bei den übrigen 11 Fällen wurde bis zu 5 Tagen eiu Verband getragen, diese 
11 Fälle haben zusammen 211 Tage Arbeitsunfähigkeit verursacht, im Mittel 
also 19 Tage. Alle wurden vollständig gesund. Diese Fälle verteilen sich im 
einzelnen wie folgt: 

3 Fälle wurden sofort mit Bewegung behandelt Dauer 8, 9 und 10 Tage. 

4 Fälle wurden 1 Tag immobilisiert. Dauer 10, 11 und 19 Tage. 

Bei 3 Fällen blieb der Verband 3 Tage liegen. Dauer 29, 30 und 35 Tage. 

Bei einem lag der Verband 5 Tage. Dauer 39 Tage. 

Mit diesen ausgezeichneten Behandlungserfolgen vergleiche man unsere 
durchschnittlichen Heilungsergebnisse nach Schultergelenkverrenkungen. Nach 
meinen Erfahrungen kann man wohl ruhig sagen, dass fast alle Verrenkungen 
eine längere Heilungsdauer als 13 Wochen haben und dass ein grosser Teil von 
einfachen Schultergelenkluxationen zu dauernder, zum Teil recht hoher Beein¬ 
trächtigung der Erwerbsfähigkeit führt. Ich habe über 100 derartiger Fälle 
gesammelt Ich werde sie später veröffentlichen und zeigen, dass nur die lange 
Fixation des Armes die Schuld an dem ungünstigen Heilergebnis trägt. Die 
längere Feststellung des Gelenkes nach eingerenkter Luxation ist unzulässig. 
Immer und immer wieder muss ich an den Lucas-Championniere’sSatz erinnern: 

Le mouvement c’est la vie. 

In Deutsch gesagt, unter Abänderung eines bekannten Dichterwortes: 

„Denn Bewegung ist das Leben,. 

Und die Ruhe ist der Tod“! 

Leicht schief verheilter Speichenbruch rechts, Handgelenk */ 2 cm dicker 
als links, leichte Steifigkeit in demselben bei einer Ackerin. 0%. 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 7. V. 09. Ia 21744/08. 

Das R.-V.-A. hat bereits vielfach, insbesondere in den unter Ziff. 1581 (Amtl. 
Nachrichten d.R.-V.-A. 1897, S. 266) zusammengestellten Reknrsentscheidnngen ausgeführt, 
dass nicht jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit dem Versicherten einem An¬ 
spruch auf Unfallrente gibt und dies selbst dann nicht, wenn ihm infolge der Verletzung 
gewisse Unbequemlichkeiten bei der Verrichtung seiner Arbeit erwachsen. Auf eine 
Rente hat nur Anspruch, wer in seiner Erwerbsfähigkeit in einem solchen Grade beein¬ 
trächtigt ist, dass die Beeinträchtigung im wirtschaftlichen Leben als ein messbarer Schaden 
in Betracht kommt; dies kann bei einer Beschränkung der Erwerbsfähigkeit um weniger 
als 10°/ 0 in der Regel nicht angenommen werden. 

Um eine solche Schmälerung der Erwerbsfähigkeit handelt es sich im vorliegenden 
Falle jetzt nur noch. Nach dem Gutachten des Dr. K. in A. vom 12. VII. 08 bestehen 
die Folgen des Unfalles vom 26. I. 04 nur noch darin, dass das rechte Handgelenk 1 | 2 cm 
dicker ist als das linke und dass vielleicht infolge dessen die Beweglichkeit im rechten 
Handgelenk nicht so vollkommen ist wie linkerseits. 

Es liegt kein Anlass vor, die Annahme des angefochtenen Bescheids zu beanstanden, 
dass nach Eintritt völliger Anpassung und Gewöhnung an diese geringen Unfallfolgen 
die Erwerbsfähigkeit der Klägerin hierdurch nicht mehr in nennenswertem Maße be¬ 
schränkt wird, eine Annahme, die noch dadurch ihre volle Bestätigung erhält, dass die 
Schwielen der rechten Hand stärker entwickelt sind, als die der linken; die Klägerin 
hat also keinen Anspruch mehr auf Unfallrente. Der Rekurs der Verletzten war daher 
zurückzuweisen. 


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72 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Typischer Speichenbruch rechts, mit Beteiligung der Elle bei einem Ackerer. 
Hand leicht nach der Speichenseite und Streckseite verschoben. Unteres Ende 
der Elle steht abnorm tief. Abwärtsbeugung der Hand zu % behindert. Arm 
nicht geschwächt. Dicke Schwielen in beiden Händen. 0%. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 9. X. 03. Ia 2625/03. 

Für den Kläger war durch Bescheid vom 27.1V. 1900 eine Rente von 20 °/ 0 fest¬ 
gesetzt worden. Nach dem oben bezeichneten Gutachten und demjenigen des Dr. H. vom 
30. X. 02 hat sich inzwischen der Zustand des Klägers so wesentlich gebessert, dass 
derselbe durch die Unfallfolgen in seiner Erwerbsfähigkeit nicht mehr messbar beein¬ 
trächtigt wird. Die Muskulatur des verletzten rechten Armes ist kräftig, sein Umfang 
jetzt sogar grösser als der des linken Armes. Es besteht nur noch eine mässig ver¬ 
änderte Stellung des rechten Handgelenkes, durch welche jedoch die Gebrauchsfähigkeit 
der Hand und des Armes nicht beschränkt wird. Das kurze abweichende Gutachten des 
Dr. R. vom 16. XI. 02, welches sich zudem hauptsächlich auf die Klagen des Klägers 
stützt, erschien nicht geeignet, die anderen ausführlich begründeten und schlüssigen Gut¬ 
achten zu wiederlegen. 

Hiernach war die Aufhebung der Rente gerechtfertigt und musste dem Rekurs 
des Klägers der Erfolg versagt werden. 

Leicht schief verheilter Bruch beider Vorderarmknochen rechts. Beweg¬ 
lichkeit des Handgelenks um % behindert Muskulatur des rechten Armes leicht 
geschwächt Unfall am 6. V. 1906 bei einem 1864 geborenen Tagelöhner. 15°/ 0 . 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 30. XI. 07. Ia 11776/07. 

Nach den übereinstimmenden Gutachten der Ärzte des Krankenhauses in B. vom 
vom 3. V. 07 und des Kreisarztes Dr. B. vom 13. VII. 07 sowie den Wahrnehmungen, 
welche das Schiedsgericht bei der Einnahme des Augenscheins gemacht hat, unterliegt 
es keinem Bedenken, dass seit der letzten Festsetzung der Rente von SS 1 ^ 0 ^. welche 
dem Kläger nach Beendigung des Heilverfahrens zugesprochen worden war, eine wesentliche 
Besserung der Unfallfolgen eingetreten ist. Der Kläger hat durch Gebrauch des gebrochen 
gewesenen rechten Vorderarmes denselben gekräftigt und fast die volle Gebrauchsfähig¬ 
keit desselben wiedererlangt. Die rechte Hand ist gut verarbeitet, es besteht kein Mus¬ 
kelschwund, nur die Beweglichkeit des rechten Handgelenks ist noch in geringem Grade 
beeinträchtigt. Die Herabsetzung der Teilrente von 33V 3 0 /o auf 15% ist daher gerecht¬ 
fertigt. Wenn der Kläger gegenwärtig in einer Zigarrenfabrik gegen einen Lohn von 
nur 1,20 Mk. täglich arbeitet, so .ist doch nach dem feststehenden Befunde nicht anzuneh¬ 
men, dass er durch die Verletzung des rechten Armes an der Aufnahme der Tätigkeit, 
welche er bis zum Unfälle in einem Hochofenbetriebe gegen einen Tagelohn von mehr als 
4 Markausgeübt hatte, noch gehindert werde. Der Vernehmung des Dr. B. oder eines anderen 
Arztes bedarf es gegenüber den übereinstimmenden Gutachten der gehörten Sachver¬ 
ständigen und des Schiedsgerichts nicht. Die Vorschrift des § 69 Abs. 3 des Gewerbe- 
U.-V.-G. über die Vernehmung des behandelnden Arztes findet bei der anderweiten Fest- 
tellung der Entschädigung nach § 88 ff. keine Anwendung. Der Rekurs ist daher zurück¬ 
zuweisen. 

Völlige Versteifung des rechten Ellbogengelenkes im Winkel von 115° bei 
einem 1847 geborenen Ackerer. Unfall 1904, Bruch im rechten Ellbogen- 
gelenk. 30%. 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 11. II. 08. Ia 14825/07. 

Wie der Kreisarzt Dr. L., der den Kläger bereits früher vor der Feststellung der 
Teilrente von 40% untersucht hat, in dem Gutachten vom 3. VII. 07 feststellt, hat sich 
9eit der früheren Untersuchung der rechte Arm gekräftigt und beide Hände zeigen recht 
derbe Arbeitsschwielen. Der Kläger gibt auch selbst zu, dass er Kellerarbeit verrichtet, 
dass er inbesondere von dem Kontrollbeaniten der Beklagten beim Flasclienschwenken 
angetroffen worden ist. Nachdem in Anbetacht dieser Umstände und der einwandsfreien 
Feststellungen des beamteten Arztes das Schiedsgericht die Überzeugung gewonnen hat, 
dass durch Besserung der Kräfte des Armes und Gewöhnung an seinen Zustand eine 
wesentliche Veränderung der bei der letzten Rentenfestsetzung vorliegend gewesenen Ver- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


hältnisse eingetreten ist, und dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in höherem 
Grade als um 30°/ 0 nicht mehr besteht, so hat das R.-V.-A. keinen Anlass gefunden, 
dieser Auffassung entgegenzutreten. Der Rekurs des Klägers war daher zurück- zuweisen 

Folgen einer Quetschung des rechten Armes mit Bruch des rechten Ell¬ 
bogenfortsatzes: Hakenfortsatz mit dem Ellenschaft nicht knöchern verheilt, 
sondern durch feste Bandmassen verbunden. Zwischenraum zwischen den Bruch¬ 
stücken etwa 1,5 cm, Beweglichkeit des Ellbogengelenkes nicht behindert, keine 
Gelenkgeräusche. Oberarmmuskulatur, namentlich Streckmuskulatur, erheblich 
geschwächt, Minderumfang 2 cm gegenüber links. Die Qualität der Muskulatur 
ist indess eine gute. Unfall 15. XII. 1890 bei einem 38 jährigen Brauer. 0°/ a . 

Entsch. des R.-V.-A. vom 23. IX. 10. Ia 110/8098/10. 

Nach den im wesentlichen übereinstimmenden Gutachten des Dr. P. vom 11. X. 09 
und des Prof. Dr. L. vom 20. XII. 09 hat das R.-V.-A. die Überzeugung gewonnen, dass 
die Folgen des Unfalles vom 15. XII. 1890 die Erwerbsfähigkeit des Verletzten seit dem 
1. XII. 09 nicht mehr messbar beeinträchtigen. Der Hakenfortsatz der rechten Elle ist 
allerdings mit dem Ellenfortsatz nicht knöchern verheilt, aber diese Unfallfolge be¬ 
hindert den Verletzten bei der Arbeit jetzt nicht mehr. Eine gewisse Schwäche der 
Muskulatur des rechten Oberarmes ist noch vorhanden, aber auch diese ist so gering¬ 
fügig, dass sie den Verletzten nicht verhindert, im wesentlichen dieselben Arbeiten zu 
verrichten wie gesuude gleichartige Arbeiter. Gewisse Unbequemlichkeiten, welche noch 
vorhanden sein mögen, berechtigen nicht zu dem Genüsse einer Unfallrente. 

Die Teilrente von 10 °/ 0 war also vom 1. XII. 09 einzustellen. 

Folgen eines Bruches im rechten EUbogengelenk — leichte Einschränkung 
der Beugung im rechten Ellbogengelenk — bei einem Tagelöhner. 0%. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 14. 5. 04. Ia 2798/04. 

Das Rekursgericht hat sich den überall zutreffenden Gründen des angefochtenen Ur¬ 
teils angeschlossen und auf Grund der übereinstimmenden Gutachten der ärztlichen Sach¬ 
verständigen Dr. C. und Dr. Sch. inB. vom 25. X. 03 und 18. I. 01 ebenfalls für erwiesen 
erachtet, dass als einzige Folge des Unfalls vom 14. I. 01 nur noch eine gewisse Beugungs¬ 
behinderung des rechten Armes besteht, welche die Erwerbsfähigkeit des Klägers nur in 
sehr geringem Grade beeinträchtigt, und die nach Verlauf von 3 Jahren, die jetzt seit dem 
Unfall vergangen sind, durch Angewöhnung überwunden ist. Es hat daher der Zustand 
des Klägers gegenüber dem Befunde des Dr. B. vom 1. VII. 01, welcher für den Erlass 
des Bescheides vom 25. VIII. 01 bestimmend gewesen ist, eine wesentliche Besserung er¬ 
fahren, welche gemäss § 88 des Gewerbe-Unfallversicherungesetzes vom 8. VI. 1900 die 
Aufhebung der Rente rechtfertigt. 

Dem Rekurs des Klägers war daher der Erfolg zu versagen. 

Verdickung des rechten Ellbogengelenkes um 1 cm, Streckung bis 150°, 
Beugung bis 90° möglich. Leichte Beeinträchtigung der Auswärtsdrehung des 
Vorderarmes bei einem 37 jährigen Knecht. Nach Gewöhnung 0°/ 0 . 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 22. V. 08. Ia 19304/07. 

Der Rekurssenat hat sich der Entscheidung des Schiedsgerichts, das den Verletzten 
im Termin gesehen hat, ohne Bedenken angeschlossen. Wenn bei dem Verletzten auch 
noch eine gewisse Versteifung des rechten Armes besteht, so ergibt sich doch aus dem 
Umstande, dass der Umfang des rechten Oberarmes, wie der Schiedsgerichtsarzt Dr. K. 
im Gutachten vom 9. X. 07 festgestellt hat, um 1 cm grösser ist als links, dass der rechte 
Arm in normalem Umfange bei der Arbeit benutzt wird. Das Schiedsgericht hat daher 
mit Recht eine Anpassung des Verletzten an die Folgen des Unfalles vom 24. IX. 01 
angenommen und eine messbare Einbusse an Erwerbsfähigkeit nicht mehr als gegeben 
erachtet. Dem Umstande, dass der Lohn des Verletzten mehrere Jahre nach dem Un¬ 
fälle von 200 M. auf 195 M. herabgegangen ist, hat der Senat in Übereinstimmung mit 
dem Schiedsgericht eine entscheidende Bedeutung in der Beurteilung der Erwerbsfähig¬ 
keit angesichts der ärztlichen Feststellungen nicht beimessen können. 

Dem Rekurs war daher der Erfolg zu versagen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Folgen eines Ellbogengelenkbruches: Versteifung des rechten Armes im 
Winkelyon (110°) bei einer 1854 geborenen Ackerin. Unfall 22. X. 1904. 25%. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 14. XII. 1910. Ia 7268/10. 

Die Gutachten des Dr. K. vom 25. XI. 09, der die Klägerin oft untersucht hat 
und ihren Zustand genau kennt, und des vom Schiedsgericht gehörten Dr. Kz. vom 26. 
II. 10 geben zu Bedenken keinen Anlass und sind vom R.-V.-A. als massgebend 
zugrunde gelegt worden. Danach ist gegenüber dem Befunde des Dr. K. vom 28. IX. 07, 
der für die Gewährung der bisherigen Rente von 35 % massgebend gewesen ist, insofern 
eine erhebliche Besserung in dem Zustande der Klägerin eintreten, als die Muskulatur 
des rechten Armes und die Kraft der rechten Hand wesentlich grösser geworden 
sind. Während bei der letzten Untersuchung der Kraftmesser noch keinen Aus¬ 
schlag gab, lässt er jetzt fast dieselbe Kraft wie links erkennen. Die Versteifung 
des rechten Ellbogengelenks im fast rechten Winkel wird zwar bestehen bleiben, 
Schulter-, Hand- und Fingergelenke sind aber frei beweglich, so dass die Klägerin selbst 
nach dem Gutachten des Dr. Kl. den grössten Teil der für sie in Betracht kommenden 
Feld- und Hausarbeiten verrichten kann; nur schweres Heben ist mit dem rechten Arm 
nicht möglich. B.ei diesem Sachverhalt hat das R.-V.-A. in Übereinstimmung mit dem 
Schiedsgericht die Überzeugung gewonnen, dass die Klägerin in ihrer Erwerbsfähigkeit 
nur noch um 25% beeinträchtigt ist; der Rekurs war daher zurückzuweisen. 

Abriss der langen Sehne des rechten zweiköpfigen Oberarmbeugers (Biceps) 
mit Verlagerung des äusseren Kopfes nach unten bei einem Ackerer. 

Nach Gewöhnung 0%. 

Entsch. d. R. V. A. v. 12. XII. 07. Ia 11711/07. 

Dem Rechtsmittel war aus den zutreffenden Gründen des Schiedgerichts der Erfolg 
zu versagen. Wenn Dr. W. es als glaubhaft erklärt, dass Kraft und Ausdauer im rechten 
Arm noch nicht ganz zurückgekehrt sind, so bezeichnet er es andererseits als ortskundig, 
dass der Kläger alle Arbeiten verrichtet. Dr. L., der dem Rekursgerichte als ein- in 
der Beurteilung von Unfallverletzungen und ihren Folgen auf die Erwerbsfähigkeit er¬ 
fahrener Arzt bekannt ist, erklärt den Arm für kräftig und frei beweglich. 

Diesem Gutachten hat sich der Vertrauensarzt des Schiedsgerichts, Geheimer Sani¬ 
tätsrat Dr. K., angeschlossen. Bei dieser Sachlage hat das Rekursgericht eine ander¬ 
weitige Begutachtung nicht für erforderlich erachtet, vielmehr ebenfalls angenommen, dass 
eine messbare Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit bei dem Kläger nicht mehr besteht, 
allerhöchstens bei gewissen Arbeiten kleine Unbequemlichkeiten sich bemerkbar machen 
könnten, welche nach der Rechtsprechung des R.-V.-A. keinen Anspruch auf Gewährung 
einer Rente begründen. 

Gut geheilter Bruch des rechten Oberarmes. Das rechte Schultergelenk 
ist vom Unfälle unabhängig erkrankt und Heben des Armes über die Wagerechte 
nicht möglich. Die Unfallfolgen haben sich im Laufe der Zeit ausgeglichen. 0%. 

Entsch. d. R. V. A. v. 28. X. 09. Ia 106/09. 

Nach dem Gutachten Dr. A. vom 23. VII. 08 und des Kreisarztes Dr. T. vom 25. V. 09 
besteht als unverkennbare Folge des Unfalles vom 29. VI. 91 lediglich noch die Bruch¬ 
stelle des Knochenbruchs, die nur mühsam zu finden ist. Diese ist, worüber die Ärzte 
einig sind, ohne Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit der Verletzten. Die Aufhebung der 
Rente ist also zweifellos zu recht erfolgt, wenn nicht etwa die Versteifung und der Mus¬ 
kelschwund des linken Schultergelenkes als Unfallfolgen zu erachten ist. Das R.-V.-A. 
hat letzteres nach Würdigung sämtlicher ärztlicher Gutachten verneint. Denn aus dem 
Gutachten des Dr. M. vom 21. I. 92 ergibt sish mit aller Bestimmtheit, dass der Verletzte 
schon vor dem Unfälle an einem chronischen Gelenkleiden erkränkt war. Dieses Leiden 
besteht auch heute noch und macht F. unfähig zu allen Arbeiten, die ein Heben des 
Armes über die Wagerechte hinaus bedingen. Anscheinend sind die neben diesem Leiden 
bestehenden Unfallfolgen verschlimmert worden, da die Rente des Verletzten am 14. IX. 92 
auf 25% bemessen worden ist. Die jetzt bestehende Erwerbsunfähigkeit des Klägers be¬ 
trägt nach dem gründlichen und überzeugenden Gutachten des Kreisarztes Dr. T. im 
ganzen nur 25% und diese Einbusse an Erwerbsfähigkeit ist nach demselben Gutachten 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


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nur Folge des alten Leidens, nicht aber Folge des Unfalles vom 29. VI. 91 (Bruch des 
rechten Oberarmes). Es rechtfertigt sich hiernach der Schluss, dass im Laufe der Jahre 
die Unfallfolgen völlig geschwunden sind, und die Aufhebung der Rente ist daher zu 
Recht erfolgt, ohne dass es weiterer ärztlicher Begutachtung bedarf. 

Leichte Beweglichkeitsbeschränkung (V 4 ) des rechten Armes im Schulter¬ 
gelenk, leichtes knarrendes Geräusch im Gelenk bei Bewegungen, bei einem 
Fabrikarbeiter. Unfall 27. VII. 07. Verrenkung der r. Schulter. 0 °/ 0 . 

Entsch. d. R.-Y.-A. vom 12. III. 09. Ia 16321/08. 

Nach den im wesentlichen übereinstimmenden ärtzlichen Gutachten des Dr. B. und 
Dr. S. sind von dem Unfall vom 27. VII. 07 beim Kläger nur noch eine leichte Ein¬ 
schränkung des rechten Armes im Schultergelenk und ein leichtes knarrendes Geräusch 
im rechten Schultergelenk bei Armbewegungen zurückgeblieben. Dass durch diese ge¬ 
ringen Folgen die Erwerbsfähigkeit des Klägers nicht in nennenswertem Maße ein¬ 
geschränkt wird, kann nicht zweifelhaft sein. Dem Kläger * steht deshalb eine Unfallrente 
nicht zu, der Rekurs war also zurückzuweisen. 


Folgen eines Bruches des rechten Ellbogengelenkes: Ellbogengelenk erheb¬ 
lich verdickt, Streckung in demselben bis 160 Grad auszuführen, Beugung 10 
Grad über den rechten Winkel möglich, Auswärtsdrehung des Vorderarmes um 
V 4 behindert, bei einem 57 Jahre alten Ackerer. 10/ 0 °. 

Entsch. des R.-V.-A. vom 11. II. 1910. Ia 18976/09. 

Das Reichs-Versicherungsamt hat mit dem Schiedsgericht auf Grund der Gutachten 
der gehörten ärztlichen Sachverständigen die Überzeugung gewonnen, dass in dem durch 
den Unfall bedingten Zustande des Verletzten seit Festsetzung der bisherigen Teilrente 
von 20 0 /o eine wesentliche Besserung eingetreten ist insofern, als die Beweglichkeit im 
rechten Ellbogengelenk eine grössere geworden ist und keine Abmagerung der Muskulatur 
des rechten Armes mehr besteht. Als Unfallfolge kommt jetzt nur noch in Betracht eine 
geringe Beschränkung der Beuge- und Streckbewegung des rechten Ellbogengelenks, eine 
Verdickung der Knochen an der hinteren Fläche dieses Gelenks und eine unbedeutende 
Behinderung bei der Auswärtsdrehung der rechten Hand. Das Reichs-Versicherungsamt 
ist mit dem Schiedsgericht und den Sachverständigen der Ansicht, dass der Verletzte durch 
diese Unfallfolgen auf dem ihm offen stehenden allgemeinen Arbeitsmarkte in seiner Er¬ 
werbsfähigkeit um nicht mehr als 10 °/ 0 beeinträchtigt wird. Mit Recht ist demnach die 
Rente auf Grund des § 94 des Unfall-Versicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft 
gemindert und es war dem hiergegen gerichteten Rekurse der Erfolg zu versagen. 

Folgen einer Schultergelenkverrenkung rechts: Muskulatur des Armes leicht 
geschwächt, Schultergelenk zu % versteift bei einem Ackerer. 10 %. 

Entsch. d. R. V. A. vom 10. XI. 09. Ia 3848/09. 

Nach Prüfung des gesamten Sachverhalts hat das R.-V.-A. keinen Anlass gefunden, 
von der Entscheidung des Schiedsgerichts abzuweichen, da diese die Sach- und Rechts¬ 
lage zutreffend würdigt. Auch durch die Ausführungen des Verletzten im Rekursverfahren 
sind die Gründe dieser Entscheidung nicht widerlegt worden. Insbesondere ist es nach 
dem einwandfreien Befunde, den Medizinalrat Dr. L. am 28. IX. 08 erhoben hat, un- 
zweifelhaft, dass in den Folgen des Unfalles seit der Feststellung der Teilrente von 25% 
eine wesenliche Besserung eingetreten ist. Denn die Muskulatur des rechten Armes hat 
sich wesentlich gekräftigt. Aber auch der Annahme, dass sich der Verletzte an die noch 
vorhandenen, übrigens nur geringen Veränderungen in der rechten Schultergegend ge¬ 
wöhnt hat, stehen in Anbetracht des günstigen Gesamtbefindens des Verletzten trotz sei¬ 
nes hohen Alters Bedenken nicht entgegen. Die Angabe des Verletzten, er könne den 
rechten Arm nicht hochheben, muss nach den Feststellungen des Dr. Z. als wieder¬ 
legt gelten. Das R. V. A. hat hiernach keinen Grund gehabt, die Herabsetzung der bis¬ 
herigen Teilrente von 25% des Verletzten zu beanstanden. Die Minderung der Rente 
um 15% erschien eingemessen. Dem Rekurs war deshalb der Erfolg zu versagen, ohne 
dass es einer nochmaligen ärztlichen Untersuchung des Verletzten bedurfte. 


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76 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Nicht eingerenkte Verrenkung der rechten Armes: Schultergelenk total 
steif, Arm erheblich geschwächt bei einem 1875 geborenen Ackerer. 50%. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 26. X. 09. Ia 7658/09. 

Dem Anträge der Beklagten musste Folge gegeben werden, da der Kläger irgend¬ 
welche tatsächlichen Angaben zur Begründung des Rekurses nicht gemacht hat und nach 
dem bedenkenfreien, durch Augenscheinnahme des Schiedsgerichts unterstützten Gut¬ 
achten des Geheimen Sanitätsrat des Dr. K. in A. vom 14. XI. 08 unbedenklich an¬ 
genommen werden kann, dass infolge Angewöhnung in dem durch Unfall vom 18. II. 04 
herbeigeführten Zustand des Klägers eine wesentliche Besserung eingetreten ist. Eine 
Teilrente von 50% erscheint daher als ausreichende Entschädigung. 

Bruch des rechten Schlüsselbeins; leichte Verdickung der Bruchstelle, bei 
einer 1879 geborenen Tagelöhnerin. (Unfall am 10. II. 00.) 0%. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 4. X. 04. Ia 2491/04. 

Durch das vorbezeichnete Gutachten ist es für erwiesen erachtet worden, dass der 
Bruch des rechten Schlüsselbeines der Klägerin sehr gut verheilt ist und eine leichte 
Vorwölbung der Bruchstelle besteht. An die hierdurch etwa hervorgerufenen geringen 
Beschwerden hat sich die Klägerin, nachdem mehr als 4 Jahre seit dem Unfälle ver¬ 
flossen sind, zweifellos völlig gewöhnt. Dafür, dass sie den rechten Arm bei der Arbeit nicht 
geschont hat, spricht die von dem ärztlichen Sachverständigen festgestellte kräftige Arm 
muskulatur, welche stärker ist als die des linken Armes. Danach ist eine die Erwerbs¬ 
fähigkeit der Klägerin so wesentlich steigernde Besserung der Unfallfolgen eingetreten, 
dass die Einstellung des bisherigen Teilrente gerechtfertigt ist. 

Der Rekurs ist deshalb zurückgewiesen worden. 

Typischer Speichenbruch links. Beugung der Hand um V 4 beschränkt, 
Kraft des Armes etwas abgeschwächt. Innerhalb der ersten 13 Wochen geheilt. 
Landwirtin. 0%. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 27. III. 09. Ia 15609/08. 

Die Klägerin bewirtschaftet 4,26 Ar Gartenland und 13 Ar Kartoffelland und hält 
sich dabei 2 Ziegen und 2 Schweine. Als sie am 5. I. 08 im Begriffe war, von ihrer 
Küche einen Eimer voll Schweiuefutter nach dem Viehstalle zu tragen, kam sie zu Fall 
und zog sich dadurch einen Bruch des linken Handgelenkes zu. Die Vorentscheidungen 
gehen fehl, indem sie bei Vorliegen dieser Sachlage das Vorliegen eines landwirtschaft¬ 
lichen Betriebsunfalles verneinen. Auf die Grösse des Betriebes kommt es nicht an, die 
Viehhaltung steht mit der Bewirtschaft des Landes im engsten Zusammenhänge. Das 
Tragen des Viehfutters zum Stalle ist danach eine dem landwirtschaftlichen Betriebe die¬ 
nende Tätigkeit, und es ist der der Klägerin durch Ausgleiten dabei zugestossene Bruch 
des linken Handgelenkes als Betriebsunfall anzuerkennen. Trotzdem hat die Klägerin 
keinen Anspruch auf Rente. Aus dem zuverlässigen Gutachten des Dr. T. ist zu ent¬ 
nehmen, dass der Knochenbruch innerhalb 13 Wochen gut geheilt und die Streckung der 
Hand wieder normal geworden ist. Durch den Umstand, dass die Beugung der Hand 
noch ein wenig behindert und die Kraft etwas abgeschwächt ist, wird die Klägerin in 
ihrer Arbeitsfähigkeit wirtschaftlich messbar nicht mehr behindert. Es handelt sich nur 
um geringe Unbequemlichkeiten, für welche eine Entschädigung nicht zu gewähren ist. 

Sonach ist der Rekurs der Klägerin zurückzuweisen. 

Folgen eines Speichenbruches des linken Armes: Hand leicht nach der 
Speichenseite verschoben. Handgelenksgegend verdickt, der Umfang um die Hand¬ 
wurzel beträgt 1 cm mehr als rechts. Streckung im Handgelenk normal, Beu¬ 
gung zu 7*2 behindert. Seitwärtsbewegungen speichenwärts normal, ellenwärts zu 
V 3 behindert. Unfall 4. VIII. 1900 bei einem 1857 geborenen Maschinenwärter. 0%. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 4. VI. 1910. Ia 22696/09. 

Die hinsichtlich dos objektiven Befundes übereinstimmenden Gutachten des Prof. 
Dr. L. in D. vom 2. VII. 09, des Geh. Med.-Kat. Prof- Dr. R. in B. und des Oberarztes 
Dr. B. in B. vom 12. XI. 09 sowie des Vertrauensarztes des Schiedsgerichtes, San.-Rat 
l)r. R., ergeben allerdings, dass das linke Handgelenk des Verletzten in der Beugung noch 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 3. 


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etwas beschränkt ist. Geh. Rat Dr. R. und Oberarzt Dr. B. bezeichnen jedoch die 
massige Behinderung in den Abwärtsbewegungen der linken Hand als für den Gebrauch 
der Hand zur Arbeit völlig belanglos. Der erkennende Senat hat daher in Überein¬ 
stimmung mit diesen Ärzten und mit Prof. Dr. L. für erwiesen erachtet, dass gegenüber 
dem der Feststellung der Teilrente von 15% zugrunde liegenden Gutachten des Dr. 
G. inD. vom 3. XI. 1900 eine derart wesentliche Besserung der Folgen des Unfalls vom 
4. VII. 1900 durch Gewöhnung eingetreten ist, dass jetzt ein wirtschaftlich messbarer Schaden 
infolge des Unfalls nicht mehr besteht. Für diese Annahme spricht einerseits die kräftig 
entwickelte Muskulatur des linken Armes, die der des rechten gleich ist, also nicht ein¬ 
mal das sonst vorhandene Untermaß aufweist, und andererseits die Tatsache, dass der Ver¬ 
letzte einen Lohnausfall eigentlich nicht mehr erleidet. Denn nach der Auskunft seiner Ar¬ 
beitgeberin vom 15. X. 09 wurde die bisherige Teilrente von 15% am Lohn gekürzt. 
Der gringere Arbeitslohn des Verletzten erklärt sich also nicht, wie das Schiedsgericht 
irrigerweise angenommen hat, aus seiner geringen Leistungsfähigkeit, sondern aus dem 
Umstande, dass die Arbeitgeberin durch Lohnabzug einer ungerechtfertigten Besserstellung 
des Verletzten gegenüber seinen Mitarbeitern vorgebeugt hat. Bei dieser Sachlage konnte 
es dahin gestellt bleiben, ob, wie der Verletzte behauptet, worüber die Akten aber nichts 
ergeben, der Kreisarzt Dr. R. ihn am 27. VI. 09 untersucht hat, da, selbst wenn dieser 
Arzt sich für die Belassung einer Rente ausgesprochen haben sollte, dies bei der klaren 
Sachlage auf die Entscheidung ohne Einfluss geblieben wäre. 

Hiernach rechtfertigt sich die gänzliche Aufhebung der bisherigen Teilrente von 

15%. 

Gut geheilter Vorderarmbruch links, geringe Behinderung der Auswärts¬ 
drehung des Vorderarmes bei einem Tagelöhner. 0%. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 8. X. 08. Ia 7798/08. 

Auf eine Rente hat nur Anspruch, wer in seiner Erwerbsfähigkeit noch in einem 
solchen Grade beeinträchtigt ist, dass die Beeinträchtigung im wirtschaftlichen Leben als ein 
messbarer Schaden in Betracht kommt; dies kann aber bei einer Beschränkung der Er¬ 
werbsfähigkeit um weniger als 10% der Regel nach nicht mehr zugegeben werden. 
Um eine solche Schmälerung der Erwerbsfähigkeit handelt es sich im vorliegenden Falle. 
Nach dem Gutachten des Dr. D. vom 15. I. 08, welchem sich Dr. C. am 28. III. 08 ange- 
geschlossen hat, bestehen die Folgen des Unfalles vom 29. X. 06 nur noch in einer ge¬ 
ringen Behinderung beim Drehen der linken Handfläche nach oben. Dies hat auch der 
Augenschein ergeben. Deshalb hat das R.-V.-A. angenommen, dass nur noch hin und wieder 
Unbequemlichkeiten in Betracht kommen könnten. Sie berechtigen nicht mehr zum Fort- 
bezuge einer Rente. Es liegt kein Anlass vor, die Annahme des angefochtenen Bescheides 
zu beanstanden, dass die Erwerbsfähigkeit des Klägers nicht in nennenswertem Maße be¬ 
schränkt wird. Der Kläger hat also keinen Anspruch auf Unfallrente. Sein Rekurs war 
daher zurückzuweisen. 

Folgen eines Bruches im linken Ellbogengelenk: Gelenkkapsel leicht ver¬ 
dickt. Streckung und Beugung im Ellbogengelenke je um 15° behindert. Ein- 
und Auswärtsdrehung des Vorderarmes um % behindert. Arm leicht geschwächt, 
bei einem Schlosser. 20%. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 21. VII. 08. Ia 18248/07. 

Durch die vom R.-V.-A. noch veranlasste Beweisaufnahme ist in Übereinstimmung 
mit dem Ergebnis der Vorinstanzen festgestellt worden, dass als hauptsächlichste Folge 
des Unfalles vom 5. II. 07 noch eine Behinderung der Streckung und Beugung des linken 
Ellbogengelenkes für den Kläger in Betracht kommt, welche bedingt ist durch eine Ab¬ 
sprengung am Radiusköpfchen und durch eine Lockerung der Gelenkbänder. Auch die 
Ein- und Auswärtsdrehung des linken Vorderarmes ist etwas beschränkt und verursacht 
die letztere ein knackendes Geräusch im Gelenk. Die Behauptung des Klägers, dass er 
in diesem Gelenke, namentlich in der ersten Zeit, noch vielfach Schmerzen gehabt habe, 
und dass er wegen der zurückgebliebenen Schwäche des linken Armes seinen Beruf als 
Schlosser habe aufgeben müssen, erschien glaubhaft. Es erscheint deshalb angemessen, 
dem Klüger für die erste Zeit nach Abschluss des Heilverfahrens (dem 3. VII. 07) bis Ende 

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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 3. 

Dezember 07 eine Rente von 30 °/ 0 und von da ab, entsprechend dem Vorschläge des 
Professors Dr. B., eine solche von 20 °/ 0 zuzusprechen. 

Völlige Versteifung des linken Ellbogengelenkes im Winkel von 150° bei 
einem Ackerer. 30%. 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 18. II. 09. Ia 17578/08. 

Nach dem Gutachten des Dr. G. vom 14. IX. 08 hat die Untersuchung des Klägers 
ergeben, dass der linke Arm im Ellbogengelenk fast gerade völlig steif, dass aber der 
Umfang der Muskulatur sowohl der Schulter, als auch des linken Armes der des rechten 
Armes gleich und die linke Hohlhand reichlich mit Schwielen besetzt ist. Der Sachver¬ 
ständige ist der Ansicht, dass die Kraft und Geschicklichkeit der linken Hand und des 
linken Armes und damit die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Klägers im Laufe 
der Zeit durch Gewöhnung sich um 10 bis 15 °/ 0 gebessert hat Diesem. Gutachten 
gegenüber, gegen dessen Zuverlässigkeit begründete Bedenken nicht hervorgetreten sind, 
konnte dem Berichte des Vertrauensmannes des Beklagten, auf dem der angefochtene Be¬ 
scheid beruht, keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden. Das Rekursgericht 
hat daher auf Grund dieses Gutachtens ebenfalls für erwiesen erachtet, dass der Zustand 
des Klägers gegenüber dem Befunde des Oberarztes Dr. W. vom 20. XI. 1904 eine wesent¬ 
liche Besserung erfahren hat, welche die Herabsetzung der Rente auf 30 °/o der Vollrente 
rechtfertigt. 

Gut geheilter Bruch des linken Oberarmes, Schultergelenk zu versteift, 
Arm leicht geschwächt, bei einem Ackerer. 10%. 

Entsch. v. R.-V.-A. v. 9. II. 08. Ia 11028/02. 

Durch die im wesentlichen übereinstimmenden Gutachten des Dr. F. vom 25. VI. 02 
und des Dr. R. vom 2. X. 02 ist erwiesen, dass in dem Zustande des Klägers seit der 
Festsetzung der Rente von 20 % hinsichtlich der Unfallfolgen eine Besserung insofern 
eingetreten ist, als die FingerstreckuDg und Beugung jetzt nicht mehr behindert ist, die 
Hebung des linken Armes jetzt leichter geht und nur noch wenig gegenüber dem normalen 
Zustande zurückbleibt, der Arm auch zu jeder Arbeit gebraucht werden kann. Hiernach 
ist eine wesentliche Besserung eingetreten und sind die Unfallfolgen nur noch so geringe, 
dass eine Rente von 10 °/ 0 nunmehr als eine ausreichende Entschädigung zu betrachten 
ist. Der Einholung eines weiteren Gutachtens bedarf es nicht, weil der Befund von beiden 
Gutachtern im wesentlichen übereinstimmend angegeben ist, das Schiedsgericht auch den 
Kläger gesehen, sich also von der Richtigkeit des Befundes überzeugt hat Da die Herab¬ 
setzung der Rente von 20 auf 10 °/ 0 sonach zu Recht erfolgt ist, war der Rekurs des 
Klägers als unbegründet zurückzuweisen. 

Fingerlange, angeblich empfindliche, Narbe an der Hinterseite der linken 
Schulter bei einem Fabrikarbeiter. 0°/ 0 . 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 23. IV. 06. Ia 3353/06. 

Das Rekursgericht hatte keine Veranlassung, den zutreffenden Ausführungen des 
Schiedsgerichts entgegenzutreten. Wenn der Kläger behauptet, infolge der Narbe am 
Kopfe nicht mehr am Feuer arbeiten zu können, so konnte darauf kein Gewicht gelegt 
werden. Denn nach dem Gutachten der drei gehörten Sachverständigen, insbesondere auch 
des Dr. B., ist am Kopfe ein Merkmal der Verletzung, insbesondere eine Narbe nicht mehr 
vorhanden. Es konnte also nur in Frage kommen, ob der Narbe an der linken Schulter 
irgendwelche Bedeutung beizumessen ist. Das Rekursgericht hat kein Bedenken getragen, 
sich in dieser Beziehung den übereinstimmenden Gutachten des Dr. K. v. 11. X. 05, 
welcher den Kläger zuerst behandelt hat, und des Dr. B. vom 26. XI. 05, welcher durch 
den vom Schiedsgericht eingenommenen Augenschein ihre Bestätigung gefunden haben, 
anzuschliessen. Es hat darnach aber die Überzeugung erlangt, dass auch durch diese 
Narbe eine irgend erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Klägers nicht ver¬ 
ursacht wird, da sie die Beweglichkeit des Armes nicht hindert und gegen direkten Druck 
völlig geschützt liegt. Hiernach sind aber nennenswerte, die Erwerbsfähigkeit des Klägers 
beeinträchtigende Folgen des Unfalles vom 7. I. 05 nicht mehr vorhanden und zweifellos 
bei Ablauf der 13. Woche nach dem Unfälle nicht vorhanden gewesen. Der Anspruch des 
Klägers auf Gewährung einer Unfallentschädigung war hiernach unbegründet 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 3. 


Der Umstand, dass der linke Arm im Umfang 1 cm gegen den rechten zu¬ 
rückbleibt, ist kein Beweis für das Bestehen einer Muskelschwäche, da ein 
solcher Unterschied bei vielen Menschen von Natur besteht. 0%. 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 16. X. 08. Ia 8335/08. 

Das R.-V.-A. hat nach eingehender Prüfung des gesamten Sachverhalts keinen An¬ 
lass gefunden, von der Entscheidung des Schiedsgerichts abzuweichen. Insbesondere hat 
auch das R.-V.-A. auf Grund des Gutachtens des Dr. S. vom 1. II. 08 die Überzeugung 
gewonnen, dass der Unfall vom 11. XII. 07 keine Folgen hinterlassen hat, die den Kläger 
noch in seiner Erwerbsfähigkeit im messbaren Grade beeinträchtigen. Das in der Rekurs¬ 
instanz vom Kläger beigebrachte Gutachten des Dr. B. ist nicht geeignet, Bedenken gegen 
diese Festsetzung hervorzurufen. Denn in seinem objektiven Befunde stimmt Dr. B. mit 
Dr. S. überein. Der von Dr. B. hervorgehobene Umstand, dass der linke Arm des Klägers 
im Umfange 1 cm gegen den rechten zurückbleibt, ist ohne Beweiskraft, da ein solcher 
Unterschied bei vielen Menschen von Natur besteht. Die Annahme, dass der linke Arm 
vor dem Unfälle ebenso stark oder stärker gewesen wäre, als der rechte, wird durch den 
Hinweis des Klägers auf seine Tätigkeit als Maschinist nicht genügend begründet. 

Der Rekurs war aus diesen Gründen zurückzuweisen. 

Typische Lähmung des Ellennerven nach einer im Jahre 1892 erfolgten 
Verrenkung des linken Armes im Schultergelenk bei einem 1846 geborenen Ackerer. 
Krailenstellung der Finger, Atrophie des Daumenballens und der Zwischen¬ 
knochenmuskulatur. Nach Gewöhnung 15%. 

Entsch. d. R.-V.-A. v. 16. II. 09. Ia 17935/08. 

Aus dem der Festsetzung der Teilrente von 25 % zu Grunde liegenden Gutachten 
des Dr. E. vom 16. VIII. 96 geht hervor, dass die linke Hand des Verletzten damals noch 
nicht vollständig zur Faust geschlossen werden konnte. Diese Folge des Unfalles vom 
18. III. 92 ist nun beseitigt. Nach den vom Kreisassistenzarzt Dr. L. und vom schieds¬ 
gerichtlichen Vertrauensärzte Dr. K. in dem Gutachten vom 17. VIII. und vom 28. IX. 08 
getroffenen Feststellungen muss angenommen werden, dass der linkshändige Faustschluss 
jetzt recht gut von statten geht. Es ist aber auch die weitere Annahme gerechtfertigt, 
dass der Verletzte in den 12 Jahren, welche seit der erwähnten Rentenfestsetzung ver¬ 
flossen sind, sich nicht bloss im geringen, sondern im erheblichen Maße an den Zustand 
seiner linken Hand gewöhnt hat und dass er sie ausgiebig zur Arbeit verwendet. Hierfür 
sprechen die von Dr. L. an der genannten Hand Vorgefundenen Arbeitsschwielen, von deren 
Vorhandensein sich das Schiedsgericht auch durch Augenscheinnahme überzeugt hat. In 
dem Eintritte dieser Gewöhnung in Verbindung mit der Wiedererlangung der Fähigkeit, 
die linke Hand gut zur Faust zu schliessen, ist eine wesentliche Besserung zu erblicken. 
Dem Anträge der Berufsgenossenschaft vom 7. IX. 08 entsprechend, welcher dem Verletzten 
noch im genannten Monat zugestellt ist, war daher die bisherige Teilrente von 25 % 
vom 1. X. 08 ab auf eine solche von 15 % herabzusetzen. 


Ein Fall Ton traumatischem Mnskelsarkom. 

Mitgeteilt von Dr. F. de Marbaix-Antwerpen. 

Am 8. VI. 1906 stiess sich der Vorarbeiter M. J. 0_ziemlich heftig mit 

der Vorderseite des rechten Oberschenkels an einer Schiffsplanke. Er schenkte 
zunächst der Verletzung keine grosse Beachtung, setzte auch die gewohnte 
Arbeit fort, trotzdem er ziemlich starke Schmerzen hatte. Die Beeinträchtigung 
der Gebrauchsfähigkeit des Beines und die Schmerzhaftigkeit steigerten sich je¬ 
doch andauernd, so dass er vom 13. VI. ab die Arbeit einstellte und den Arzt zu¬ 
ziehen musste. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Kr. 3. 


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Untersuchung vom 20. VI. 06: 0. ist 45 Jahre alt, sehr kräftig, verheiratet, Vater 
von mehreren Kindern; er liegt zu Bett. Im unteren Drittel des rechten Oberschenkels 
vorne finde ich eine gequetschte Stelle mit einem in der Aufsaugung begriffenen Blut¬ 
erguss in der Haut und dicht darunter einen kleinen rundlichen Tumor von der Grösse 
eines Eies, der das Gefühl der Fluktuation bietet und in der oberflächlichen Schicht im 
mittleren Muskelbauch des Streckmuskels liegt. Er lässt sich mit dem Muskel hin und 
her verschieben. Es besteht massige Schmerzhaftigkeit an der verletzten Stelle und ziem¬ 
lich starke Beeinträchtigung der Funktion des Beines. Die Diagnose des behandelnden 
Arztes lautete: Quetschung des Oberschenkels mit abgekapseltem Bluterguss. Die Be¬ 
handlung bestand in Ruhe und feuchten Verbänden. 

Am 8. VII. teilte mir 0. mit, dass er sich geheilt fühle und seine Arbeit am an¬ 
deren Tage wieder aufnehmen wolle. 

Die kleine Geschwulst im Quadriceps war in der Tat fast völlig geschwunden, der 
Verletzte klagte nur noch über eine leichte Behinderung in der Beweglichkeit des rechten 
Oberschenkels. Ich sah ihn gegen Ende.des Monats August 1906 wieder. Die kleine 
Geschwulst, die nie ganz geschwunden war, hatte sich erheblich vergrössert, die Haut 
war darüber prall gespannt, glänzend, stark mit Gefässen durchsetzt. Man hatte noch immer 
das Gefühl der Pseudofluktuation. Die Geschwulst war gegen den Knochen verschieblich. 
Der Allgemeinzustand war ausgezeichnet. Es wurden nun mehrere Ärzte zugezogen und 
verschiedene Behandlungsarten versucht, bis 0. schliesslich im November 1906 in das 
Hospital Stuyvenberg kam, wo Kollege A. Lambotte die Wahrscheinlichkeitsdiagnose 
Sarkom stellte; die Möglichkeit des Bestehens eines abgekapselten Blutergusses wurde 
als nicht ausgeschlossen angenommen. 

Die Operation ergab das Vorhandensein eines Sarkoms fast von der Grösse des 
Kopfes eines Neugeborenen. Es hatte seinen Sitz in der Streckmuskulatur des Ober¬ 
schenkels, der gerade Muskelbauch sowie der Vastus externus und internus mussten 
zur vollständigen Beseitigung der Geschwulst reseziert werden. Das Periost und der 
Oberschenkelknochen selbst zeigten sich vollständig gesund. Die mikroskopische Unter¬ 
suchung ergab ein kleinzelliges Muskelsarkom. Es erfolgte glatte Heilung. 

Forgue und Jeanbrau stellen die Bedingungen auf, die erfülltsein müssen 
damit ein Osteosarkom, die Geschwulst, bei der das Trauma am häufigsten als 
Ursache in Betracht kommt, als Folge eines Unfalles anzuerkennen ist. Sie 
legen besonderes Gewicht auf die Rolle, die eine einzige heftige Verletzung spielt. 
Nach ihnen muss man feststellen: 

1. den genauen Sitz der verletzten Stelle, 

2. die genaue Art des Traumas, 

3. die Stärke des Unfalls, 

4. das Datum der ersten Erscheinungen und die Art der Entwicklung, 

5. ob die erkrankte Stelle vor dem Unfall gesund war und nicht etwa schon 
der Sitz einer funktionellen Störung war, 

6. ob der Verletzte niemals einer Operation wegen einer Geschwulst unterzogen 
wurde, 

7. ob nicht an einer anderen Stelle des Körpers eine Geschwulst oder ein Knoten 

sitzt, der die primäre Geschwulst sein kann, 

8. das Nichtvorhandensein einer Erblichkeit für Geschwülste. 

Unser Fall zeigt in einziger Art alle diese Eigenschaften. Die vier ersten 
Voraussetzungen sind in klarer Weise gegeben, ein Zweifel ist hier nicht möglich 
sowohl wegen der vielen Untersuchungen, denen der Verletzte unterworfen wurde 
als auch wegen der genauen Zeugenaussagen. 

Was den 5. Punkt anbelangt, ob die erkrankte Partie vor dem Unfälle ge¬ 
sund war und die Gebrauchsfähigkeit des Beines nicht beeinträchtigt war, so 
steht fest, dass 0. ein aussergewöhnlich tätiger Mann war. Seine Arbeit be¬ 
stand darin, sich täglich an Bord zahlreicher Dampfer zu begeben, in den Ma- 
schinenraum hinabzusteigen und die Maschinen zu inspizieren Er hatte dort 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


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die Reparaturen zu überwachen usw. Es war eine schwierige, ermüdende Arbeit, 
die grosse Geschicklichkeit und vollständige Beweglichkeit der Beine erforderte. 
Niemals war auch nur die geringste Behinderung beim Gehen bemerkt worden 
und man hatte ihn auch nie über Müdigkeit oder Schmerzen klagen gehört. 
Ausserdem würde, wenn das Sarkom schon vorher vorhanden gewesen wäre, die 
eingetretene Gewalteinwirkung höchst wahrscheinlich doch der Geschwulst eine 
neue Anregung zum Wachstum gegeben haben, aber der anfangs constatierte 
Bluterguss ist nicht völlig geschwunden. Die Entwicklung der Geschwulst aus 
dem Bluterguss konnte klinisch fast Tag für Tag verfolgt werden und die 
pathologischen Erscheinungen traten dicht nacheinander auf. Das Sarkom hat 
sich nicht in den ersten Tagen nach dem Unfälle gezeigt, was den Verdacht des 
Vorherbestehens ausgelöst hätte, sondern es hat sich in einem Zeiträume gebildet, 
der kurz genug war, um den Einfluss des Unfalles sicher zu machen. 

Was die 3 letzten Punkte anbelangt, so hatte 

1. der Verletzte sich niemals einer Operation wegen einer Geschwulst unter¬ 
zogen; 

2. die aufmerksamste Untersuchung liess nichts erkennen, das auf das Bestehen 
einer anderen primären Geschwulst hinwiese. Er erfreut sich jetzt einer aus¬ 
gezeichneten Gesundheit, er hat die Arbeit bei seinem Arbeitgeber wieder anf- 
genommen, aber zu geringerem Lohn. Infolge der Operation ist jedoch seine 
Leistungsfähigkeit erheblich gesunken. 

3. Die genaueste Untersuchung des Mannes hat nicht das Geringste ergeben, was 
auf Erblichkeit hinwiese. 

Die vorstehende Beobachtung erweckt besonderes Interesse, weil es sich 
um ein Muskelsarkom handelt, während nach den bisher veröffentlichen Beob¬ 
achtungen mehr die traumatische Entstehung von Knochensarkomen vorzukommen 
scheint. 

Llteratnr. 

Forgue et Jeanbrau: Guide Pratique des Accidents du travail. 

Tliiein, Handbuch der Unfallerkrankungen. 2. Auflage, I. Band, Blatt. 610ff. 


Besprechungen. 


Röhl -Turin, Medizinisches Wörterbuch der deutschen u. italienischen 
Sprache. (Stuttgart, Verlag von Ferdin. Enke. 1910.) Das Wörterbuch hat sich das Ziel 
gesetzt, die in den verschiedenen Zweigen der medizinischen Wissenschaften tätigen For¬ 
scher in den Stand zu setzen, auf den Gebrauch der allgemeinen Wörterbücher, die oft 
unvermeidliche Lücken in den technischen Ausdrücken zeigen, zu verzichten. Bei der 
grossen Anzahl in Deutschland arbeitender Italiener kommen in vielen Städten die prak¬ 
tischen Ärzte in Berührung mit italienischen Patienten; das Wörterbuch kann daher allen 
Ärzten, die von italienischen Arbeitern konsultiert werden, dringend empfohlen werden. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Herzenberg, Zur Kasuistik der Stirnhöhlengeschwülste. (Deutsch, med. 
Wochenschr. 44 09.) Cystöse Geschwülste der Stirnhöhle sind selten, da die die letztere 
auskleidende Schleimhaut arm an Drüsen ist. Andererseits erleichtert der lockere, sehr 
venenreiche Bau der Schleimhaut ein Quellen der Schleimhaut, auch besitzt sie eine starke 
Reaktion gegen Traumen und entzündliche Reize. Eine Verengerung des Ductus naso- 
frontalis verhindert den Abfluss und es kann zu cystischen Erweiterungen mit Verände- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


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rangen der Stirnhöhle kommen. Dass dabei eine Geschwulst entsteht, wie H. sie beschreibt, 
ist jedoch als ein Unikum zu bezeichnen. Ein 56jähriger seit 36 Jahren verheirateter 
Töpfermeister und Vater von 12 Kindern hatte als ßjähriges Kind einen heftigen, sehr 
schmerzhaften Schlag mit einem Stock gegen die rechte Gesichtshälfte erhalten. Die 
Schmerzen hielten damals einige Wochen an, dann blieb er, da er ein starker Trinker 
war, völlig gesund, bis er 33 Jahre nach der Verletzung im Anschluss an eine durch¬ 
kneipte Nacht auf feuchtem Erdboden einschlief. Nach dem Erwachen Schmerzen in der 
rechten Brusthälfte, Taubheit auf dem rechten Ohr und Rötung des r. Augapfels. Die 
beiden ersten Erscheinungen Verschwanden ohne Behandlung, die Rötung des Auges hielt 
an, Doppelsehen trat auf, auch stellten sich Schmerzen ein und nach einem heftigen 
Schnupfen lief infolge einer anstrengenden Eisenbahnfahrt das Auge aus. Nach einigen 
Monaten begann die Gegend über dem rechten (ausgelaufenen) Auge anzuschwellen. Dazu 
kam eine zweite vom Auge ausgehende, mit der ersten in Verbindung stehende Geschwulst, 
welche immer grösser wurde und zuletzt mit der erstgenannten zusammen grösser war 
als der Kopf des Mannes. Die Geschwulst bereitete ihm keine Schmerzen, nur die Grösse 
war lästig, auch war es ihm peinlich, dass die Leute auf der Strasse ihm nachsahen. 
Ausserdem bestand noch Sausen auf dem rechten Ohr, sonst waren abnorme Sensationen 
oder dergl. nicht vorhanden. Die Untersuchung der Geschwulst ergab starke Fluktuation, 
die Haut über ihr war unverändert, bei einer Probepunktion entleerte sich dunkle, braun¬ 
rote, fadenziehende Flüssigkeit. Nach Unterbindung der A. carotis externa 2 cm langer 
Hautschnitt, worauf sich in dickem Strahle 1800 g einer braunroten Flüssigkeit entleeren 
und die Geschwulst sofort zusammenfällt. Nach Erweiterung des Schnittes handtellergrosser 
Defekt im Bereiche des Os frontale und des Os parietale. Der Boden der Geschwulst 
entspricht der Dura mater, Stirn- und Schläfenlappen des Gehirns sind so zusammen¬ 
gedrückt, dass in der Grube die Faust Platz finden kann. Noch während der Entfernung 
der Kapsel fängt das vorher nicht pulsierende Gehirn zu pulsieren an. Tamponade, Knopf¬ 
nähte, prima intentio. Völlige Wiederherstellung. Das eigenartige an dem Krankheitsbilde 
ist das völlige Fehlen von Gehirnsymptomen bei der starken Kompression des Gehirns. 

Hammer schmidt-Danzig. 

W, Schaack, Beiträge zur Schädel- und Gehirnchirurgie. (Beiträge zur 
klin. Chirurgie, 69. Band, 2. Heft.) Verf. teilt in diesem Aufsatz das gesamte in das 
Kapitel gehörige klinische Material aus der Le xersehen Klinik in Königsberg mit, das 
in den letzten 3 Jahren zur Behandlung kam. Es sind im ganzen 70 Krankheitsfälle, 
die Verf. in einzelnen Gruppen bespricht, unter Mitteilung der Krankengeschichten bei 
den bemerkenswerteren Fällen. Und zwar handelte es sich um komplizierte Schädel¬ 
frakturen und Schussverletzungen in 29 Fällen, um Hirnabszesse in 13, um Tumoren 
und druckentlastende Operationen in 10, um Schädeldefekte in 10 Fällen. 

Aus letzterem Kapitel möchte ich hervorheben, dass in 3 Fällen grosse Defekte 
des Schädeldaches durch freie Knochentransplantation erfolgreich gedeckt wurden. — Im 
übrigen ist das vielgestaltige klinische Material begreiflicherweise zu kurzem Referat 
nicht geeignet. H. Kolaczek-Tübingen. 

Bitter, Trepanation bei Schädelschuss. R. spricht in der Breslauer chirurgi¬ 
schen Gesellschaft am 13. Juni (s. Münch, med. Wochenschr. 35) über primäre Trepa¬ 
nation bei penetrierendem Schädelschuss. Auf Grund der Erfahrung an einem 
Fall, bei dem ohne vorherige, eine Trepanation indizierende Symptome 6 Stunden nach 
der Schussverletzung der Exitus eintrat, hat R. in einem zweiten Falle von penetrieren¬ 
dem Schädelschuss (Einschuss an der 1. Stirn, Geschoss im 1. Hinterhauptlappen) sofort 
durch Trepanation am Hinterhaupt die Kugel entfernt. Patient, der zunächst bewusstlos 
war und eine Lähmung des r. Armes und Beines hatte, ist jetzt geheilt. R. rät deshalb, 
in geeigneten Fällen die primäre Trepanation am Sitze des Geschosses (nicht von der 
Einschussöffnung aus) vorzunehmen. In der Diskussion lässt Küttner als Indikationen 
für Krieg und Frieden nur gelten: 1. beginnende Infektion, 2. zunehmender Hirndruck. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Denks, Über Schädeldachbrüche bei Kindern im Röntgenbilde. (Bruns' 
Beiträge zur klinischen Chirurgie, Bd. 66, H. 2.) Vier Fälle aus der ersten chirurgischen 
Abteilung des Eppendorfer Krankenhauses, bei welchen die mit den gewöhnlichen Unter¬ 
suchungsmethoden nicht sicherzustellende Diagnose: „Bruch des Schädeldaches“, durch 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


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das Röntgenbild gesichert wurde. D. schliesst daraus, dass der kindliche Schädel wahr¬ 
scheinlich gar nicht so wenig zu Frakturen disponiert ist, als gewöhnlich angenommen 
wird. H. Fritz-Tübingen. 

Günther Freiherr y. Saar, Über Duraplastik. Eine klinisch-experimentelle 
Studie. (Bruns Beiträge zur klinischen Chirurgie, Bd. 64, H. 3.) Die aus der Grazer 
Klinik hervorgegangene Arbeit berichtet über zahlreiche Tierversuche und mehrere 
klinische Fälle. Es wurde bei 9 Kaninchen Eihaut, bei 1 Hund, bei 2 Kaninchen und 
9 Meerschweinchen konservierter Bruchsack, bei 1 Hund, 10 Kaninchen Periost und bei 
11 Kaninchen Fascie zur Duraplastik verwendet. S. bespricht weiter 5 Fälle eigener 
Beobachtung von Bruchsack-, 3 von Periostplastik beim Menschen, sowie die in der 
Literatur zusammengestellten Angaben über Plastik mit Fischblasencondom, Gefässwand- 
stücken, Fascie und Haut. 

Er kommt zu dem Schluss, dass Hetero-, Homoio- und Autoplastik ihren Zweck 
gut erfüllen können. Von den heteroplastischen Methoden spricht v. S. dem Fischblasen¬ 
condom die beste Verwendungsmöglichkeit zu, die Eihautplastik gibt relativ häufig Ver¬ 
wachsungen und taugt nur für kleine Defekte; auch ist die Gewinnung des Materials 
mühsam. Gefässwandstücke verwachsen zwar nicht mit der Gehirnoberfläche, doch sind 
sie nur für kleine und mittelgrosse Defekte verwendbar, sie sind starr und dickwandig 
und rollen sich leicht ein. 

Nach klinischen wie experimentellen Erfahrungen hält v. S. die Überpflanzung frischen 
oder präparierten Peritoneums für die beste Methode. Das Material passt auch für 
grosse Defekte, es vereinigt Schmiegsamkeit und Festigkeit, wird auch beim Menschen 
ausgezeichnet vertragen und hat sich klinisch durchaus bewährt. 

Die autoplastischen Methoden haben den Nachteil gemeinsam, dass zu ihrer Aus¬ 
führung gesundes Material desselben Menschen aus dem normalen Verband gelöst und 
gestielt oder frei transplantiert werden muss. Periost hat den Nachteil, häufig Ver¬ 
wachsungen zu machen, wenigstens im Tierexperiment; klinisch hat es sich gut bewährt. 
Die Fascie gibt experimentell manchmal sehr schöne Resultate, auch_ die Erfahrungen 
Becks am Menschen sprechen für die Brauchbarkeit der Methode. Über die Verwend¬ 
barkeit der Haut als Ersatzmaterial lässt sich nach den bisherigen Publikationen noch 
kein Urteil fällen. 

Die 5 Fälle v. S.s von Bruchsackplastik am Menschen (einmal frischer, viermal 
präparierter Bruchsack) gaben gute Resultate. Zweimal erfolgte die Heilung nicht ganz 
per primam, woran wohl einmal leichte Infektion die Schuld trug, einmal Nekrose des 
schlecht genährten, durch vier Operationen geschädigten Knochens. Trotzdem ist es auch 
in diesen Fällen nicht zur Ausstossung des Bruchsackes, sondern nur zu ganz oberfläch¬ 
licher Wundsekretion gekommen. Die rasche Verklebung mit der umgebenden Dura 
scheint einen sehr guten Schutz gegen Infektion zu bieten. 

In 3 Fällen von Periostplastik bei traumatischer Epilepsie trat chirurgische 
Heilung ein. In einem Fall, bei dem an der freigelegten Stelle kein pathologischer Be¬ 
fund zu erheben war, blieb die Epilepsie unbeeinflusst; dagegen wurde der zweite Fall 
gebessert, indem die Anfälle in grösseren Zwischenräumen und geringerer Stärke auf¬ 
traten, beim dritten Fall verschwanden die Anfälle. Beobachtungszeit des zweiten Falles 
6V2 Jahre, des dritten Falles 3 / 4 Jahre. H. Fritz- Tübingen. 

Lonhard, Spätmeningitis nach scheinbar überwundenem Schädelbruch. 
Beiträge zur klin. Chirurgie, 68. Band, 3. Heft) Mitteilung eines Falls aus dem städt. 
Katharinenhospital in Stuttgart (Prof. Steinthal). Es handelte sich um einen 22jähr. 
Mann, der von einem Kraftwagen überfahren worden war und unter der Diagnose Commotio 
cerebri, wahrscheinlich auch Schädelbasisbruch, in Krankenhausbehandlung stand. Nach¬ 
dem er schon als geheilt nach Hause entlassen war, erkrankte er 7 Wochen nach dem 
Unfall (!) plötzlich an akuter eitriger Meningitis. 

Wie die Sektion ergab, ging dieselbe von einem Gehirnabszess des rechten Stirn¬ 
lappens aus und verbreitete sich diffus, vorwiegend über die Schädelbasis. Verf. nimmt 
an, dass eine Infektion der Stirnhöhle von der Nase aus die Encephalitis vermittelt hat 
Auffallend war der fast symptomlose Verlauf derselben; nur in den ersten 10 Tagen be¬ 
standen leichte Fiebertemperaturen, und nach dieser Zeit Hyperästhesie des Pat. gegen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Geräusche. Der Fall zeigt die Wahrheit einer Bemerkung von Krönlein, dass bei 
Schädelbrüchen die Spätmeningitis in jeder Phase des Heilungsprozesses auftreten kann. 

H. Kolaczek (Tübingen). 

Alfred Exner-Wien, Über Hirnbrüche. D.Zeitschr. f. Chir. 102. Band 1—3. Heft. 
Yerf. stellt erst die Ansichten verschiedener Autoren (Haller, Morgagni, Rokitanski, 
Spring, Muskatello, von Recklingshausen etc.) zusammen, welche in ihren End¬ 
ergebnissen über die Entstehung der Hirnbrüche weit auseinandergehen. Die einen be¬ 
zeichnen die primäre Hirnwassersucht als das ätiologische Moment, andere abnorme Ver¬ 
wachsungen des Schädels mit dem Amnion, andere wieder die abnormen Öffnungen des 
Schädels. Muskatello, der sich sehr eingehend mit dieser Materie beschäftigte, hat 
deduziert, dass entsprechend einer Lücke der Dura mater ein vermehrter Gefässdruck 
entstehen müsse, welcher nach der Seite des geringeren Widerstandes, also näch aussen 
gerichtet sei. Des weiteren beschreibt der Yerf. genau die histologischen mikroskopischen 
und makroskopischen Befunde, die er an 7 Fällen gewonnen hat, welche ihm Kretz in 
Prag, Sternberg in Brünn und Tandler in Wien zur Verfügung stellten. 

Er kommt an der Hand dieser eingehenden Untersuchungen zu folgenden Re¬ 
sultaten : 

In allen Fällen fanden sich neben dem Knochendefekt, der als Austrittsstelle für 
den Hirnbruch benützt wurde, noch andere kleinere und grössere Knochendefekte. 

Ferner fällt das sehr häufige Vorkommen der stark ausgeprägten Impressiones 
digitatae auf. 

Da die Dura bei vielen Fällen im Bereiche des Bruchsackes fehlt, ist ferner kaum 
zweifelhaft, dass im Bereiche des Hirnbruches eine mangelnde Differenzierung der osteogenen 
Schicht eingetreten ist. 

Verf. hält diese jedoch nicht für die Ursache des Entstehens eines Hirnbruchs, ge¬ 
stützt auf die Untersuchungen an einem kaum 5 Wochen alten Embryo, bei dem die 
Entwickelung der Schädelkapsel noch auf einer sehr niedrigen Stufe stand und die meso¬ 
dermale Schicht noch keineswegs differenziert war. 

Nach Ansicht des Verf. sind daher alle bisher gefundenen Veränderungen am 
knöchernen Schädel sekundärer Art; die Spaltbildungen am Schädel sind auf Entwickelungs¬ 
störungen des Gehirns zurückzuführen. Schon in den ersten Wochen des Embryonal¬ 
lebens wird das Gehirnrohr durch vermehrten Ventrikelhydrops gedehnt, an einer Stelle 
zuerst vorgetrieben und dann gesprengt. Die später hinzutretende Hypertrophie des 
Plexus choroideus ist mit abnorm starker Sekretion verbunden, hierdurch wird die an sich 
schon verdünnte Stelle des Hirnrohres noch weiter ausgebuchtet. 

Verf. bezeichnet diese Schlüsse teilweise selbst als hypothetisch. Zum Schluss gibt 
er folgende Zusammenfassung. 

I. Die Anencephalie, die Exencephalie und die Hirnbrüche sind auf Entwicklungs¬ 
störungen des Hirnrohres zurückzuführen. 

II. Diese Missbildungen entstehen in den ersten Wochen des Embryonallebens und 
sind durch Ventrikelhydrops bedingt. 

III. Alle Veränderungen des Mesenchyms sind nur sekundärer Art. 

Tändler-Berlin. 

Hdbrich, Hirnerscheinungen nach Kreuzotterbiss. H. demonstriert im ärztl. 
Verein in Nürnberg am 16. VI. (S. Münch. Woch. 36) einen Fall von linksseitiger 
homonymer Hemianopsie, Neuritis optica und linksseitiger Tastlähmung nach Kreuzotter¬ 
biss bei einem 54jähr. Manne. Die Diagnose lautete: Toxische Encephalitis mit Herd¬ 
bildung im Mark des rechten Scheitellappens. Aron heim-Gevelsberg. 

Fölsche, Über das direkte primäre traumatische Irresein (Commotions- 
psvchose). Inaugur.-Dissertat. Kiel 10. Verf. Arbeit liegt ein typischer Fall von direkt 
primärem traumatischen Irresein zugrunde. Es handelt sich um einen 50jähr. Mann, 
der durch Überfahrung eine Gehirnerschütterung, eine Basisfraktur, die eine totale 
Facialisparalyse, eine bleibende Acusticusparese und eine vorübergehende Abducensparese 
zur Folge hat, und auch einen Bruch des Schädeldaches erlitt. Der komatöse Zu¬ 
stand dauerte einen Tag. Nach dem Erwachen zeigte der Kranke einen Zustand mani- 
akalischcr Erregtheit, der nach 2—3 Tagen in ein Stadium deiiriöser Verwirrtheit über¬ 
geht und 21 Tage anhält. Es ist charakterisiert durch zeitliche und örtliche Desorientiert- 


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heit, Amnesie, Verwirrtheit mit besonders nachts sich steigernden Erregungszuständen. 
Der Unfall und die Folgezeit sind aus dem Gedächtnis gelöscht, eine deutliche Reaktivität 
der Amnesie ist nicht nachweisbar. Besonders auffallend ist die Schlaflosigkeit; mit 
Eintritt des Schlafes kommt es zu plötzlicher Besserung. 

Als Folgezustand bleibt somatisch eine Paralyse des ganzen Facialis, Schwerhörig¬ 
keit und Verschiedenheit in Weite und Reaktion der Pupillen. Psychisch fällt besonders 
eine Schwäche der Merkfähigkeit und des Gedächtnisses auf, welche die Vergesslichkeit 
und Herabsetzung der Intelligenz bedingt. Eine deutliche retrograde Amnesie ist nicht zu 
konstatiereu. — Beruflich ist der Verletzte nur zu den einfachsten Verrichtungen tauglich. 

Die fernere Prognose ist, wie stets bei den posttraumatischen Psychosen, mit grosser 
Reserve zu stellen. Nach längerer Lebenszeit können Rezidive der deliriösen Verwirrt¬ 
heit, Epilepsie, akuteste Verblödung, bedingt durch Narbenreize und die lokale Schädigung 
des Gefässsystems, auftreten. Aronheim-Gevelsberg. 

Matt&USChek, Gehirnkontusion mit schweren nervösen Allgemein¬ 
erscheinungen. Deutsche med. Wochenschr. 34/10 Vereinsberichte. Ein 34jähriger 
Mann stürzte vom Pferde auf die rechte Schläfe, ohne dabei eine äussere Verletzung zu 
erleiden. Nachdem er, ohne bewusstlos gewesen zu sein, eine Stunde sich wohl gefühlt 
hatte, traten heftige Kopfschmerzen, Erbrechen und Schwindel auf. Nach 13 Tagen be¬ 
stand Klopfempfindlichkeit der rechten Schläfen- und Scheitelgegend, die rechte Pupille 
war weiter als die linke und reagierte wenig, es bestand Gesichtsfeldeinengung — gesagt 
wird nicht, ob nur einerseits — Sehnen- und Hantreflexe waren gesteigert. Son3t war 
nichts Abnormes nachzuweisen, auch der Röntgenbefund wies Regelwidriges nicht auf. 
Im weiteren Verlaufe kamen noch hinzu Angstanfälle, Krämpfe, Bewusstseinstörungen und 
ReflexdifFerenzen. Ein Monat nach dem Unfall hatten sich die Pupillenerscheinungen ge¬ 
bessert, die Reflexdifferenz hatte abgenommen, doch bestand neben einer Erweiterung der 
Venen des Augenhintergrundes hochgmiige Gesichtsfeldeinengung mit zentralem Skotom 
und einer Sehschärfe von 6 / 12 . Hammerschmidt-Danzig. 

Scllloess, Über Stichverletzungen des Gehirns. Wiener med. Wochenschr. 
14/15 10. Referat aus der Zeitschr. f. Med. Beamte 14/10. Bei einem 36 jährigen, hoch¬ 
gradig tuberkulösen Potator traten Delirien, dann erschwerte Auffassung, ungeordneter 
Gedankengang, Erinnerungsfälschungen und Amnesien auf. Bei der Obduktion wurde 
neben Lungen-, Darm- und Nierentuberkulose über dem rechten Stirnbein im Schädel¬ 
dach eine mit der Spitze nach vorn und einwärts 5 cm in das Gehirn hineinragende 
Messerklinge gefunden; im Umkreise um die Verletzungsstelle war die Hirnsubstanz er¬ 
weicht. Die Messerklinge, welche nach einer Schlägerei 18 Jahre lang im Gehirn ge¬ 
sessen hatte, war reaktionslos eingeheilt und hatte nie krankhafte Erscheinungen ver¬ 
ursacht, denn zeitweilig auftretende Kopfschmerzen konnten auch auf den Potus und die 
Tuberkulose bezogen werden. Weitere cerebrale Symptome sind nicht aufgetreten, die 
zuletzt vorhandene Psychose hat wohl ihren Ursprung in dem Fieber, dem Potus, der 
allgemeinen Erschöpfung und der Toxinwirkung. 

Schl, stellt aus der Literatur 18 Fälle von Stichverletzungen des Gehirns zusammen; 
in einem derselben trat 41 Jahre nach der Verletzung eine tödliche Meningitis auf, ein 
anderes Mal hatte eine Nadel 79 Jahre im Gehirn gesteckt, ohne wesentliche Erscheinungen 
zu verursachen. Weiter werden 9 Fälle erwähnt, wo Fremdkörper durch die Augen¬ 
höhle eingedrungen sind, darunter ein 3 Zoll langer Schieferstift, der mit seinem hinteren 
Ende bis in die Hinterhauptlappen gedrungen war und dort, ohne Erscheinungen zu 
verursachen 3 Jahrzehnte gesessen hatte. Zweimal war durch eine Explosion ein Eisen¬ 
stab durch den Schädel hindurchgetrieben, wobei Verlust der Sehkraft auf einem Auge 
bezw. aphasische Störungen eintraten. Hammerschmidt-Danzig. 

Bisei, Freier Cysticercus im 4. Ventrikel mit Cysticerken-Meningitis 
an der Hirnbasis. Deutsche mediz. Wochenschr. 29/10. Vereinsberichte. Ein Berg¬ 
mann wurde bewusstlos im Schacht gefunden, nachdem er durch einen „Kohlenhund“ eine 
Quetschung des Brustkorbes und Bruch des linken Oberarms erlitten hatte, und starb 
unter Bluthusten, allmählich zunehmenden Atembeschwerden und Herzschwäche infolge 
von Pneumothorax, ohne Erbrechen oder Sensibilitäts- und Motilitätsstörungen 40 Stunden 
nach der Verletzung. Die Sektion ergab neben der genannten Verletzung Bruch mehrerer 
Rippen, Zerreissung der linken Lungenspitze, Fettembolie hohen Grades. Das Grosshirn 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


war auf beiden Seiten abgeplattet, trocken und zeigte zahlreiche kleine Hernien. Die 
weiche Haut an der Basis war weisslich und getrübt, das Kleinhirn stark ausgedehnt. 
Im 4. Ventrikel lag eine länglich-runde Cysticercusblase von 17—18:7—8 mm Durch¬ 
messer, ohne grössere sekundäre Ausstülpungen — deutliche Zeichen von Hirndruck. 
Weitere Cysticerken oder Tänien fanden sich bei der Sektion nicht Seit einem Jahre 
hatte der Verstorbene angeblich nach einem Falle mit dem Hinterkopf auf eine Eisen¬ 
bahnschiene an Kopfschmerzen, Schwindelanfällen und Erbrechen gelitten, Erscheinungen, 
die zweifellos auf die Anwesenheit des Cysticercus bezogen werden müssen; ob jedoch 
der Hirndruck auf die Entstehung des ohne Zeugen erfolgten Unfalls Einfluss gehabt 
hat, ist nicht zu sagen. Hammerschmidt-Danzig. 

S. Weil, Die operative Behandlung der Epilepsie. (Bruns’ Beiträge z. klin. 
Chirurgie Bd. 70 H. 2 u. 3.) Die aus der Küttner’schen Klinik hervorgegangene Ar¬ 
beit bringt 18 eigene Fälle unter Heranziehung der Literatur. Verf. betont, dass die 
Abgrenzung der genuinen und der organischen Epilepsie oft recht schwer ist, da auch 
die gemeinhin zur ersten Form gezählten Fälle oft in der Anamnese ein Trauma, ent¬ 
zündliche Veränderungen u. dergl. aufweisen. Auch die psychischen Veränderungen sind 
nicht immer ein sicheres Kennzeichen der genuinen Epilepsie, dagegen sprechen Herd¬ 
symptome für die organische Form. W. betonte den Weberschen Standpunkt, wonach 
die Epilepsie als chronische Erkrankung des Gehirns mit anatomischen Veränderungen 
aufzufassen ist. Damit ist die Möglichkeit des chirurgischen Eingreifens gegeben. Prin¬ 
zipiell'ist die Operation bei allen organisch bedingten Epilepsien möglich, grösste Aus¬ 
sicht auf Erfolg hat sie dann, wenn die Veränderungen lokal umschrieben sind und diese 
Umschriebenheit sich aus den klinischen Symptomen mit Sicherheit erkennen lässt 

Als chirurgische Eingriffe kommen in Betracht: 1. Entfernung von Knochen¬ 
splittern, Fremdkörpern und Ähnlichem bei der traumatischen Form; 2. die Exzision krampf¬ 
erregenden Zentrums nach Horsley; 3. die Lüftuhgs- und Entlastungstrepanation (Jolly 
und Kocher). 

Bei sicherer Herderkrankung empfiehlt W. die Operation und zwar umsomehr, je 
mehr die Krämpfe denen bei Rindenepilepsie ähneln, je mehr Lokalzeichen auf einen um¬ 
schriebenen Herd hinweisen, je mehr ererbte oder erworbene Einflüsse in der Ätiologie 
zurücktreten. 

W. hält die Operation überhaupt för indiziert 1. bei allen Fällen von Rinden¬ 
epilepsie traumatischer Genese; 2. bei diffuser Epilepsie traumatischer Genese, wenn die 
Krämpfe anfangs Rindencharakter hatten; 3. bei diffusen Krämpfen, wenn eine Knochen¬ 
narbe am Schädel zu finden ist; 4. bei nicht traumatischer Jacksonepilepsie; 5. bei diffusen 
Krämpfen mit Lähmungen oder ausgesprochenen Herderscheinungen, besonders wenn die 
Krämpfe früher umschrieben waren; 6. wenn auf Grund von Anamnese oder Verlauf 
organische Epilepsie zu vermuten, wenn sich dabei eine innere Therapie nutzlos erwiesen 
hat, wenn zahlreiche Krämpfe vorliegen und sich eine Abnahme der geistigen Funk¬ 
tionen zeigt. 

Nicht gerechtfertigt ist die Operation in den Fällen, wo nach eingehender Unter¬ 
suchung eine rein genuine Epilepsie anzunehmen und kein Anhalt für organische Grund¬ 
lage vorhanden ist 

Die Prognose ist stets zweifelhaft, von einem Erfolg kann frühestens 3 Jahre 
p. operat. gesprochen werden. Ein Fall W.’s zeigt, dass noch nach 5 Jahren Rezidive 
eintreten können. 

Von Besserung darf gesprochen werden, wenn die vor der Opnration häufiger 
schweren Anfälle seltener und leichter werden, besonders wenn eine bereits eingetretene 
Demenz sich zurückbildet 

Zu den von Tillmann mitgeteilten 29 Fällen operativ geheilter traumatischer 
Epilepsie bringt W. zwei eigene Heilungen. Er stellt ferner die bisher publizierten Fälle 
von geheilter, nicht traumatischer Rindenepilepsie, von Jackson-Epilepsie und von diffuser 
Epilepsie zusammen. Drei in letztere Kategorie gehörige eigene Fälle W.’s ergaben kein 
befriedigendes Resultat H. Fritz-Tübingen. 

Buchbinder, Zusammenstellung von Fallsucht mit Dienstbeschädigungen. 
Deutsche Mil.-Zeitschrift 16/10. Auf Grund eines Materials von 1100 Krankengeschichten 
von wegen Fallsucht als dienstunbrauchbar entlassenen Soldaten preussischer Truppen- 


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teile in den Jahren 1903—1908 stellt B. fest, dass bei nicht weniger als 203 (184,5 °/ 00 ) 
erbliche Belastung durch Krämpfe, Geistes- oder Nervenkrankheiten vorlag. Epilepsie 
jedes einzelnen Familienmitgliedes, Bettnässen oder Geisteskrankheiten sind nicht selten. 
Über die Hälfte der Erkrankten litt an Pubertätsepilepsie, von dem Rest waren 2 / 3 be¬ 
reits in den ersten 5 Lebensjahren epileptisch. Weitaus die häufigste Ursache stellen 
Kopfverletzungen dar, daneben treten alle anderen — starke Hitze, mit länger dauernden 
Kreislaufstörungen einhergehende Krankheiten — zurück. Unter Bs Kranken sind 152, 
welche ihre Krämpfe auf einen Unfall direkt zurückführen und zwar folgte diese Epilepsie 
meist binnen wenigen Tagen bis Monaten. (Nach dem Sanitätsbericht der Preuss. Armee 
1904/05 traten die Anfälle in einem Falle nach zwei, im andern sogar nach 9 Jahren 
auf.) Dabei weist Verfasser darauf hin, dass das den Kopf treffende Trauma auch ohne 
jede anatomische Veränderung Epilepsie verursachen kann und dass solche Vorgänge bei 
der Geburt oder in frühester Kindheit von Krämpfen begleitet gewesen sein können, ohne 
dass der Betreffende selbst davon eine Ahnung habe; infolge dessen sei die Zahl der 
traumatischen Epilepsien sicher eine noch sehr viel höhere, als sie angegeben ist. Unter 
den als Ursachen genannten Verletzungen befinden sich: Stockhiebe, Wurf mit Steinen 
oder Holzklötzen, Schlag mit allen möglichen Gegenständen, Aufschlagen mit dem Kopf 
und Anrennen mit demselben, wobei man namentlich beim Fall in Zweifel sein kann, ob 
or der erste oder der epileptische Anfall vielmehr die Folge des Hirnstürzens im Anfall war. 
Eigenartig waren zwei Erkrankungen, deren erster Anfall auftrat beim Anlauf mit der 
Kehle gegen den Tragriemen eines Arbeiters beim Strohtragen bezw. nach Quetschung 
der Brust durch Steine, die von einem beladenen Wagen fielen. Sehr viel seltener als 
diese direkte Ursache ist die Reflexepilepsie, von denen B. drei aufführt: Ein Feldzugs¬ 
invalide hatte 1870 einen Schuss durch den Oberschenkel erhalten und erkrankte an 
Epilepsie, als deren Ursache Reizung des Hüftnerven durch die Narbe angenommen 
wurde; ein Unteroffizier überstand 1905 Hystero-Epilepsie nach Entzündung der Nasen¬ 
schleimhaut, zwei Jahre später traten reine epileptische Krämpfe auf mit einem vorüber¬ 
gehenden Eiweissgehalt des Harns von 25 °/ 00 nach den Anfällen; ein mit Fallsucht be¬ 
lasteter Mann erkrankte nach einer Fussverstauchung an Krämpfen, deren Auslösung ge¬ 
lang, wenn man einen Druck ausübte auf den unteren Rand des betreffenden äusseren 
Knöchels. Gegenüber dieser traumatischen Ursache sind die weiteren Ursachen, Stoff¬ 
wechsel- oder Infektionskrankheiten und Vergiftungen selten, nur bei schweren Formen 
erzeugen sie manchmal funktionelle Epilepsie, sie sind aber geeignet, bei bereits vor¬ 
handener Anlage Krampfanfälle auszulösen, eine bereits bestehende Epilepsie zu ver¬ 
schlimmern und endlich durch sekundäre Hirnerkrankungen organische Epilepsie zu er¬ 
zeugen. Körperliche Anstrengungen, Schreck, Angst, Aufregungen lösen bei dazu veran¬ 
lagten Leuten häufig Anfälle aus, was bei Gesunden wohl nur ganz ausnahmsweise der 
Fall ist. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass eine Verschlimmerung in Form von 
Häufung oder Steigerung der Anfälle oder auch von geistigen Störungen im Verlaufe der 
Krankheit so häufig ohne erkennbare Ursachen vorkommt, dass man sie nur höchst selten 
der sie anscheinend auslösenden Ursache zur Last legen kann. Man wird daher auch 
bei Traumen, welche eine Verschlimmerung der Epilepsie im Gefolge haben, stets sehr 
vorsichtig abwägen müssen, ehe man sie als Ursache einer Häufung oder eines Schwerer¬ 
werdens der Anfälle mit ihren Begleiterscheinungen ansehen kann. 

Hamm er schmidt-Danzig. 

Hubrlch, Traumatische Erkrankung der Medullaoblongata. H. demonstriert 
im ärztl. Verein in Nürnberg am 16. VI. (S. Münch, med. Woch. 36) einen Fall von 
traumatischer Erkrankung der Medulla oblongata bei einem 25jähr. Mann, der am 31. X. 
1908 nach Sturz auf den Boden eine Gehirnerschütterung erlitten hatte. Seitdem an¬ 
dauernd Schmerzen im Hinterkopf, seit 1909 zunehmender Schwindel, seit 1910 Sprache 
schlechter, verwaschen, Gang sehr unsicher. Es bestanden deutliche bulbäre Sprache, 
Doppelbilder beim Blick nach aussen, zuweilen Parästhesien in der rechten Gesichts¬ 
hälfte und den linken Extremitäten, sehr starke Gleichgewichtsstörungen beim Stehen 
und Gehen von vorwiegend cerebellarem Charakter, jedoch Verschlechterung bei Augen¬ 
schluss. Die schwere bulbäre Sprachstörung, die anfallsweise gekreuzt auftretenden 
Parästhesien weisen auf die Medulla oblongata hin, die Gleichgewichtsstörung könnte 
durch Läsion der Tractus spino-cerebellares, ev. auch der Kleinhirnolivenbahn, der Schwindel 


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durch Läsion des Nervus vestibularis und des Deitersschen Kernes bedingt sein. Die 
Natur der Erkrankung ist möglicherweise bedingt durch fortschreitende Erweichung oder 
Gliose. Aronheim - Gevelsberg. 

Curschm&nn, Einige Indikationen und Kontraindikationen der Lum¬ 
balpunktion. (Deutsch, med. Wochenschr. 39/10.) C. berichtet über Heilungen von 
Meningitiden durch die Lumbalpunktion: Ein Heizer stürzte aus der Höhe auf Kopf und 
Nacken und zog sich neben Quetschungen und Hautabschürfungen eine Comraotio cerebri 
und einen Bruch bezw. eine Verrenkung der Wirbelsäule zu. Nach wenigen Tagen in¬ 
folge der bei den Hautabschürfungen erfolgten Infektion Erisypel des Gesichtes und des 
Armes, an das sich eine schwere Meningitis anschloss. Durch Lumbalpunktion werden 
25—30 ccm stark trüben, mit eitrigen Flocken untermischten Liquors unter einem Druck 
von über 300 mmm entleert, worauf am nächsten Tage die Entfieberung begann. Ohne 
dass eine zweite Punktion nötig wurde, erfolgte in 3—4 Wochen die Rekonvaleszenz von 
der akuten Meningitis, doch entwickelte sich im Anschluss an die Erkrankung eine post¬ 
traumatische Epilepsie mit erheblicher Verblödung. — Ein Bautechniker stürzte mit dem 
Rade und war nach dem Sturze stark taumelig, ein Zustand, der mehrere Tage anhielt. 
Dabei entwickelte sich 4 Tage nach dem Unfall ein sich rasch vergrösserndes Hämatom 
hinter dem rechten Ohr. Als er in soporösem Zustande 8 Tage später in das Kranken¬ 
haus aufgenommen wurde, konnte eine Basisfraktur mit posttraumatischer Meningitis fest¬ 
gestellt werden. Nach Entnahme von 12 ccm leicht hämorrhagischen Liquors, in dessen 
Sediment eine starke Vermehrung der Leukocyten festgestellt wurde, schnelle Besserung: 
Kopfschmerzen und Benommenheit Hessen nach, die Nacken- und Rückensteifheit ver¬ 
schwand schon nach 1—2 Tagen. Nach 14 Tagen war der Kranke genesen und arbeits¬ 
fähig und blieb es auch, um so mehr, als der Unfall nicht rentenpflichtig war. — Ein 
Winzer stürzte 3 Stufen herunter auf die rechte Kopfseite, wobei er vorübergehend be¬ 
wusstlos gewesen sein und aus Nase und Mund geblutet haben wollte. Seit der Zeit 
Schwindel, Doppelsehen, Kopfweh, 12 Tage später Aufnahme, da die Kasse den Kranken 
für einen Simulanten hielt. Der Mann war sonst ganz gesund, doch zeigte er eine 
leichte Hyperästhesie der rechten Gesichtshälfte; daneben bestand eine leichte Schwäche 
des M. externus dexter bei Blickrichtung nach rechts, bisweilen auch nur horizontaler 
Nystagmus, ln den ersten Tagen waren ferner noch deutliche horizontale, gleichnamige 
Doppelbilder vorhanden. Bei Lumbalpunktion entleerte sich leicht gelblich gefärbter 
Liquor.; Eiweiss war vermehrt, spärliche, auffallend blasse Erythrocyten, vereinzelte 
Lymphocyten, keine Plcocytose. C. schliesst aus der Punktion auf eine subdurale Blutung 
infolge einer leichten Basisfraktur. Nach der Punktion verloren sich die Kopfschmerzen 
ziemlich schnell, die Abducensparese und das Doppelsehen waren 8 Tage später ver¬ 
schwunden, und der Kranke blieb — sein Traum war ebenfalls nicht entschädigungs¬ 
pflichtig — gesund und arbeitsfähig. Hammerschmidt-Danzig. 

Weitz, Druckerhöhung der Hirnrückenmarksflüssigkeit nach Kopf¬ 
verletzung. W. berichtet im ärztlichen Verein in Hamburg am 6. Dezember (s. Münch, 
med. Wochenschr. 50) über Druckerhöhung des Liquor cerebrospinalis nach Kopftrauma. 
2 Arbeiter, 42 und 49 Jahre alt, boten das Bild einer traumatischen Neurose, Klagen 
über Kopfschmerz, Stirndruck, Schwindel, vasomotorische Störungen, Steigerung der Re¬ 
flexe, allgemeine Hinfälligkeit, Reizbarkeit, bisweilen Symptome einer psychischen Hemmung, 
Arbeitsunlust und Arbeitsunfähigkeit. Ein Kopftrauma war vorausgegangen. Die Lumbal¬ 
punktion ergab einen Druck von 270—280 mm. Diese Erhöhung ist ein objektives 
Symptom, das nach W. alle diese Pat. bieten, mag das Trauma lange oder kurz vorher 
eingewirkt haben und deshalb für die Unfallbegutachtung und Behandlung von wesent¬ 
licher Bedeutung. Aronheim - Gevelsberg. 

Woemper, Gibt es eine Tabes traumatica? (Inaug.-Dissert., Leipzig 10.) In 
seiner ausführlichen Arbeit versucht Verf. an der Hand von bisher beobachteten uud 
veröffentlichten Fällen von Tabes sowie mehrerer neuer, in denen das Trauma als die 
Ursache dieser Erkrankung angesehen worden ist, dieser Frage kritisch entgegenzutreten 
und in Bezug auf ihre Ätiologie und Berechtigung zu beleuchten. Seiner Arbeit liegen 
83 Fälle zugrunde. Von diesen sind 1. 4 Fälle als Tabes nicht zu bezeichnen; 2. bei 
15 Fällen ist die Diagnose „Tabes“ fraglich; 3. bei 14 Fällen bestand die Erkraukung 
schon vor dem Unfall; 4. bei 13 Fällen bestand Lues vorher; 5. bei 5 Fällen ist voraus- 


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gegangene Lues wahrscheinlich; 6. bei 3 Fällen liegen andere venerische Erkrankungen 
vor; 7. bei 16 Fällen kommen Erkältungseinflüsse in Betracht; 8. bei 4 Fällen sind Ge¬ 
mütserregungen und neuropathische Belastung vorliegend; 9. bei 10 Fällen kann infolge 
der Geringfügigkeit des Traumas kein Entstehen der Tabes erfolgt sein; 10. bei 4 Er¬ 
krankungen kann infolge des langen Zwischenraumes zwischen Trauma und Tabes kein 
Zusammenhang zwischen diesen mehr gefunden werden; 11. bei 2 Fällen sind noch andere 
den Körper allgemein schädigende Erkrankungen vorhanden. 

Als „bedingt brauchbar“ für „traumatische Tabes“ kann Verfasser nur 6 Fälle 
bezeichnen. 

Aus dieser sehr geringen Anzahl von Fällen, die aber auch nicht „unanfechtbar“ 
sind, sind wir nicht berechtigt, den Schluss zu ziehen, dass eine „rein traumatische 
Tabes“ wirklich existiert; das Vorkommen einer durch Trauma entstandenen Tabes durch 
klinische Beobachtung ist bisher noch nicht einwandfrei erwiessn. Bei strenger kritischer 
Beurteilung hält kein einziger der vom Verf. aufgeführten Fälle derselben stand. Alle 
übrigen Tabesfälle, bei welchen durch Tarumen die Wirbelsäule direkt oder indirekt 
getroffen ist, müssen ausgeschlossen werden, weil sie verdächtig sind, andere der Tabes 
ähnliche Erkrankungen, wie chronische Myelitis, Hämatomyelie, multiple Sklerose, 
Syringomyelie usw. hervorzurufen. Venerisch Erkrankte «— auch solche nur mit Tripper 
— sind hierbei ebenfalls auszuschliessen, ferner Kranke mit schon vor dem Trauma vor¬ 
handenen, schwer erkennbaren Initialsymptomen von Tabes. Aronheim-Gevelsberg. 

Mattauschek, Traumatische Läsion von Nervenwurzeln mit tropho- 
neurotischen Geschwüren. (Deutsch, med. Wochenschr. 34/10; Vereinsberichte.) 
Ein 46jähriger Mann erlitt eine Zerrung und Kontusion der rechten Lendengegend, als 
er ein Pferd besteigen wollte. Bereits 10 Minuten später entstanden Schmerzen im Bein 
und im Gesäss, auch trat Einschlafen des rechten Beines auf. Nach dreiwöchiger Bett¬ 
ruhe Besserung; doch treten seitdem — 2 Jahre nach dem Unfall — bei Anstrengung, 
Aufregung oder Erkältung Schmerzattacken im Verlaufe des N. ischiadicus und darauf 
zirkumskripte Rötung, Schwellung, Knötchen, Blasen und torpide Geschwüre auf der 
Haut genau im Verlaufe des Ischiadicus auf. Alle Nervenstämme am ganzen Bein, die 
letzten Lendenwirbel und das Kreuzbein sind druckschmerzhaft, daneben besteht Hyper- 
algesie der Haut des rechten Beines und Rumpfes abwärts vom Processus xyphoidens, 
das Les&guesche Zeichen ist positiv. Hammerschmidt-Danzig. 

Biesalski, Grundsätzliches zur Behandlung der Littleschen Krank¬ 
heit (Münch, med. Wochenschr. 31). Verf. — leitender Arzt der Berlin-Branden- 
burgischen Krüppel-Heil- und Erziehungsanstalt — beabsichtigt in seiner ein¬ 
gehenden Arbeit durch genau aufgestellte Indikationen die Förstersche Operation 
davor zu bewahren, dass .sie nicht durch fälschliche und zu weitgehende Anwendung in 
Misskredrit gebracht wird. Vor dem Försterschen Eingriff sollen erst die sekundären 
Veränderungen — Verkürzungen und Schrumpfungen der Weichteile — beseitigt sein 
und primär nur die starren Fälle der Radikaloperation unterworfen werden. Bei allen 
übrigen sind zunächst die auch sonst bewährten und bekannten Mittel zu versuchen und 
die Resektion der hinteren Rückenmarkswurzeln erst dann zu machen, wenn alles Übrige 
versagt hat. Aron heim-Gevelsberg. 

Amza Jianu-Bukarest, Die chirurgische Behandlung der Facialis- 
lähmung. (D. Zeitschr. f. Chir., Bd. 102, H. 4—6.) Die Misserfolge der internen Medizin 
haben die Chirurgen zu operativen Eingriffen bei Facialislähmung ermutigt. 

Die Operation, welche in der Bildung einer Anastomose vom N. fac. und N. spinalis be¬ 
stand, hatte wenig Erfolg. In 19 Fällen nur 4 mit brauchbarem Resultat. Manche Eingriffe 
wirkten direkt schädigend auf die Funktion. Verf. schlägt vor, den Kaumuskel zweimal zu 
spalten und die Bündel getrennt dem Orbicularis oris sup. et infer. anzunähen. 

Diese Operation wurde einmal von Prof. Thoma Jonescu ausgeftihrt. Der Erfolg 
war ein relativ guter. Tändler-Berlin. 

Rothschild, Kappenmuskellähmung durch Operation geheilt. R. demon¬ 
striert im ärztlichen Verein in Frankfurt a. M. am 19. IX. 10 (s. Münch, med. Woch. 47) 
einen Fall von funktioneller Heilung der Cucullarislähmung durch Operation. Die 
Pat. litt an rechtsseitiger Cucullarislähmung. Sobald man ihr das Schulterblatt Wirbel¬ 
säulen- und fusswärts drückte, dasselbe also passiv in seine normale Lage zurückbrachte. 



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konnte sie den kranken Arm bewegen wie den gesunden. Verf. ersetzte deshalb auf 
operativem Wege diesen Druck durch einen von der entgegengesetzten Seite her wirken¬ 
den Zug durch Implantation eines der Fascia lata femoris entnommenen Lappens zwischen 
Mittellinie und Scapula, der einerseits am oberen medialen Scapulawinkel, andererseits 
am Latissimus dorsi und der tiefen Rückenmuskulatur dicht neben der Wirbelsäule an¬ 
genäht und in seinem ganzen Verlaufe zwecks Vermeidung einer Verwachsung mit der 
darüberliegenden Haut unter dem gelähmten Cucullaris hindurch geführt wurde. Be¬ 
reits 10 Tage später vermochte Pat. ihren 6 Monate lang gelähmten Arm normal zu 
bewegen. Aronheim - Gevelsberg. 

Frey, Verletzung des Mittelarmnerven. Fr. demonstriert in der K. K. Ge¬ 
sellschaft der Ärzte in Wien am 4. November (s. Münch, med. Wochenschr. 48) einen 
Mann mit Verletzung des Nerv, medianus, der das typische Bild der motorischen und 
sensiblen Lähmung dieses Nerven bietet. Sehr merkwürdig ist hier der Mechanismus 
der Verletzung, indem nämlich bei der Arbeit ein weissglühender Eisensplitter wie ein 
Projektil eindrang und im Nerven — wie das Röntgenbild zeigt — stecken blieb. Da 
in den Muskeln schon Entartungsreaktion besteht, ist die Entfernung des Fremdkörpers 
aus dem Nerven dringend angezeigt. Aronheim-Gevelsberg. 

Borelli, Die Paralysis traumatica des N. radialis in der Unfallgesetz¬ 
gebung. (La Medicina degli Infortani del lavoro 2—3/10.) Bruch des rechten Ober¬ 
armes durch eine rotierende Maschine, infolge dessen trotz sachgemässer Behandlung im 
Krankenhause Muskelatrophie, Flexionsstellung der Hand und Finger, Anästhesie, Im¬ 
mobilität der Extensoren bei starker Callusbildung. Da der Gebrauch eines Werkzeuges 
oder das Fassen und Fortbewegen von Gegenständen unmöglich war, musste die Arbeits¬ 
fähigkeit als aufgehoben angesehen, und da der Verletzte einen operativen Eingriff ab¬ 
lehnte, welcher zweifellos eine wesentliche Besserung zur Folge gehabt hätte, auf 60 bis 
65 °/ 0 Rente erkannt werden. Eine derartige Paralyse kann bei einem Knochenbruch 
des Oberarmes entweder primär (Kontusionsparalyse) oder sekundär infolge von Druck 
durch Knochenfragmente oder übermässige Callusbildung an der Bruchstelle Vorkommen. 
Als Therapie kommt Massage und Elektrizität, bei der sekundären Form namentlich aber 
auch ein operativer Eingriff in Frage, dessen Prognose sogar noch nach 4—6 Monaten 
günstig ist. Da durch diesen operativen Eingriff eine Besserung der Erwerbsfähigkeit 
gewährleistet werden kann, hält B. einen Zwang auf gesetzlichem Wege für geboten, der 
aber einstweilen weder in Italien noch in Deutschland angewendet werden kann. 

Haramerschmidt-Danzig. 

Grunert, Luxation des Nervus ulnaris. (Referat aus Zeitschr. f. Med.-Be¬ 
amte 19/10 ohne Angabe der Herkunft.) Lazarettaufnahhme eines sonst gesunden 
Mannes, welcher ein Jahr lang an allem Dienst teilgenommen hatte, wegen heftigen 
Schmerzen bei Berühnung des Condylus internus des rechten Oberarmes. Der N. ulnaris 
war im Sulcus bicipitalis verdickt und abnorm beweglich, so dass er nach beiden Seiten 
aus seinem Lager gedrückt werden konnte. Beim Beugen des Armes sprang er jedesmal 
über den Condylus hinweg, was heftiges Kribbeln im Oberarm und den Fingern zur Folge 
hatte. Entstanden sollte das Leiden dadurch sein, dass der Kranke längere Zeit vor 
der Einstellung mit der Innenseite des rechten Ellbogens auf eine Mauer aufgestossen 
war. Ab und zu waren hin und wieder Beschwerden aufgetreten, die sich erst zu dauern¬ 
den gestalteten im zweiten Jahre der Dienstzeit des Kranken. Gr. nimmt an, dass es 
sich um eine kongenitale Luxation handelt, die erst in Erscheinung trat, als der Stoss 
gegen den Nerven erfolgte. Weitere Folgen hatte der Unfall nicht, durch die besonderen 
militärischen Übungen — Griffeüben, Tarnen usw. — wurde der Nerv veranlasst, häufig 
über den Condylus hinüberzugleiten, woraus sich alsdann ein chronischer Reizzustand 
entwicklte, der infolge von Entzündungserscheinungen die Schmerzen verursachte. Ver- 
nähung des Nerven mit der Sehne des Triceps beseitigte die Beschwerden und stellte 
die Dienstfähigkeit wieder her. Hammerschmidt-Danzig. 

Teleky, Ellennervenlähmung bei Glühlichtarbeitern. T. demonstriert in 
der K. K. Gesellschaft der Ärzte in Wien am 13. I. 11 (s. Münch, med. Wochenschr. 5) 
3 Arbeiterinnen einer Glühlampenfabrik mit weit vorgeschrittener Atrophie der Interossei 
der linken Hand infolge Neuritis nervi ulnaris, entstanden durch Druck auf den Nerven 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 9 t 

bei der Arbeit. Sternberg, der einen gleichen Fall beobachtet hat, spricht von einer 
typischen Berufskrankheit bei der Glühlampenfabrikation. Aronheim-Gevelsberg. 

Blum, Über die Behandlung der Ischias mit epiduralen Injektionen. 
(Münch, mcd. Wochenschr. 32.) Verf. beschreibt in seiner Arbeit das in der medizinischen 
Klinik zu Strassburg geübte Verfahren zur Behandlung der Ischias mit Injektionen in 
den Duralsack mit Benutzung des Sakralkanals mit 0,03—0,06 g-Kokain oder Stovain 
oder 5—10 ccm der Kochsalzlösung. Die Erfahrungen der Klinik mittels dieser In¬ 
jektionen sind nicht nur in Fällen von Ischias, sondern auch bei Schmerzen anderer 
Nervengebiete sehr günstige gewesen. Aron heim-Gevelsberg. 

Kablitz, Zur Kasuistik der Unfallneurosen. (Inaug.-Dissertat. Rostock 1910.) 
Eine organisch begründete Form der Unfallnervenerkrankung ist selten; für die über¬ 
wiegende Zahl der Fälle besteht die Auffassung zu Recht, dass sie rein funktioneller Natur, 
also echte Neurosen ohne jede anatomische Grundlage sind, dass für ihre Entstehung, 
wie auch für die gleichen Neurosen ohne Trauma, nicht physikalische, sondern psychische, 
nicht materielle, sondern seelische Erschütterungen die Hauptrolle spielen. Auch die 
3 Fälle aus der psychiatischen Klinik zn Rostock, die Verf.s Arbeit zugrunde liegen, 
stellen in ihrer Gesamtheit ein typisches Bild der psychischen und nervösen Erkrankungen 
nach Unfällen dar, für die der Name traumatische Neurose gebräuchlich ist. In allen 
3 Fällen handelt es sich um Anfälle im Sinne des Gesetzes, die als solche auch begut¬ 
achtet waren. Die Pat., die dem Arbeiterstande angehörten, hatten nach Lage der Sache 
ein grosses Interesse daran, dass ihr Leiden auf den erlittenen Unfall zurückgeführt 
wurde, damit sie in den Besitz der Rente gelangten. Es trugen somit bei ihnen ausser 
dem Unfall selbst und der mit ihm verbundenen seelischen Erschütterung nach Be¬ 
gehrungsvorstellungen und die mit dem Kampfe um die Rente verbundenen nervösen 
Aufregungen durch Untersuchungen, Prozesse usw. zur Entwicklung der Neurose bei. 
Vor dem Unfall waren sie vollkommen arbeits- und erwerbsfähig und mit Ausnahme des 
ersten Pat. neuropathisch nicht belastet. Lues und Alkoholismus liess sich bei keinem 
Pat konstatieren. Bei dem ersten Pat. genügte ein geringer Anlass (Abrutschen auf 
einer Treppe), um auf der Grundlage der Inbezillität eine schwere Neurose auf dem 
Wege der Vorstellung zur Entwicklung zu bringen. Als Folge des Unfalles konnte man nur 
-eine Schwellung und Druckempfindlichkeit der rechten Wade feststellen. Im zweiten Falle 
kam die Verletzung dadurch zustande, dass eine mit Sand beladene Lowry gegen beide 
Beine des Pat schlug, wobei Pat. sich eine Quetschung des linken und Fraktur des 
rechten Beines zuzog. Im dritten Falle handelte es sich um einen Knecht, der beim Auf¬ 
laden von Holzstämmen plötzlich einen Stich in der rechten Seite verspürte. 

Bez. der Einzelheiten sei auf die Arbeit verwiesen. Aron he im-Gevelsberg. 

Pilli-Mailand, Die traumatischen Neurosen. (La Medicina degli Infortuno 
del Lavoro 2. 3. 10.) In einer Kritik der von Prof. Sachs-Breslau herausgegebenen 
Schrift: Die Unfallneurose, eine kritische Studie, erkennt P. die Verdienste der deutschen 
Autoren in der Frage der Unfallneurosen an, er glaubt aber, dass trotz der in Italien 
bereits eingeführten Kapitalabfindung weitere Ansprüche der auf diese Weise Entschädigten 
sich nicht werden vermeiden lassen. Mit der Praxis desR.-V.-A, unter 10 °/ 0 Renten nicht 
zu gewähren, ist er einverstanden, ebenso auch mit dem weitergehenden Vorschläge 
Sachs', diese untere Grenze auf 25 °/ 0 hinauf zu setzen. Ambulatorisch behandelten Kranken 
Atteste über eine Unfallneurose zu geben, verwirft P. durchaus, dazu hält er eine 
klinische Beobachtung für notwendig und glaubt, dass eine grosse Anzahl leicht Er¬ 
krankter dadurch von selbst dazu kommen werde, die Arbeit wieder aufzunehmen, ohne 
dass sich eine Rentenhysterie entwickelt. ' Hammerschmidt-Danzig. 

Edmund MeyGr, Die Bedeutung der direkten Untersuchungsmethoden 
der oberen Luftwege im Dienste der Kinderheilkunde. (Deutsch, med.Wochenschr. 
34/10.) In einem im Verein für innere Medizin und Kinderheilkunde gehaltenen Vortrage 
tritt M. sehr warm für die Autoskopie — Untersuchung des Kehlkopfes, Bronchoskopie, 
Oesophagoskopie — bei Kindern in jedem Lebensalter ein und bespricht am Schlüsse seiner 
Ausführungen einen hierhin gehörenden Fall. Ein 7 Jahre altes Mädchen „schluckte“ am 
1. März 1910 beim Spielen den hülsenförmigen Knopf eines Bleistiftes u. erkrankte wenige 
Tage später an Lungenentzündung, die 6 Wochen dauerte, ohne dass man sie mit dem 
Fremdkörper in Verbindung brachte. Nach überstandener Krankheit erholte sich das Kind 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


nicht, sondern magerte immer mehr ab, es bestand trockener Husten, auch blieb die linke 
Lunge deutlich bei der Atmung zurück. Heubner, welchem das Kind vorgestellt wurde, 
nahm eine Röntgenuntersuchung vor und fand den Fremdkörper in einem Aste des 
linken Bronchus — Bronchus zweiter Ordnung — mit der Spitze nach unten, dem Lumen 
nach oben, in Höhe der 7. Rippe. Bei hängendem Kopf wurde alsdann von M. bei dem 
narkotisierten Kinde von den Schneidezähnen aus das Bronchoskop bis zu einer Tiefe von 
27 cm in den linken Hauptbronchus eingeführt. Zunächst verhinderte sehr reichliches 
zähes Sekret den Überblick, nach dessen Austupfen das Instrument auf 23 cm vorge¬ 
schoben wurde, worauf man in den nach vorn und unten gerichteten Fremdkörper hin¬ 
einsah. Mittelst einer in das Lumen hineingeführten Sperrzange gelang es ohne Schwierig¬ 
keit den Fremdkörper zu entfernen, eine Manipulation, die alles in allem etwa 3 / 4 Stunden 
in Anspruch nahm. Die lokalen Veränderungen im Bronchus waren, trotzdem der Fremd¬ 
körper 4 1 2 Monate in dem Luftröhrenast verweilt hatte, gering. Nach der Entfernung 
entstand eine subglottische Schwellung, welche 24 Stunden nachher hochgradigen Stridor 
und Einziehung verursachte, so dass die Tracheotomie notwendig wurde. Nach 3 Tagen 
konnte die Kanüle entfernt werden, doch ist noch über der ganzen Lunge Bronchialatraen 
und Rasseln zu hören, wenn auch die Dämpfung sich aufgehellt hat. 

Hammerschmidt-Danzig. 

Steiner, Kehlkopfsverengerung traumatischen Ursprungs. St. berichtet 
im Verein deutscher Ärzte in Prag am 21. X. (s. Münch, med. Woch. 48) über eine narbige 
Larynxstenose traumatischen Ursprungs mit einseitiger Ankylose des Aryknorpels. Ein 
45jähr. Mann musste nach einem Stosse mit einer Brechstange gegen den Kehlkopf sofort 
tracheotomiert werden, worauf sich allmählich eine Narbenstenose mit Ankylose des 
Arytäniodalgelenkes infolge von Narbenzug entwickelte. Die Atmung bei geschlossener 
Trachealkanüle war unmöglich. Die Beteiligung des Aryknorpels bei Kehlkopfverletzungen 
ist eine seltene. Aron heim-Gevelsberg. 

Reinkiilg, Fremdkörper in der Luftröhre. R. demonstriert im ärztlichen 
Verein in Hamburg am 22. XI. (s. Münch, med. Woch. 49) einen dreieckigen, fingerglied¬ 
grossen Knochensplitter, den der Pat. 7 Monate nach der Aspiration spontan expektoriert 
hat. Es war zu fötider Bronchitis, zu Bronchiektasien usw. gekommen. Vortr. macht 
darauf aufmerksam, dass die Bronchoskopie in diesem Falle sicher Aufschluss über den 
Sitz des Fremdkörpers hätte geben können, wenn sie angewandt worden wäre. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Seidel, Fremdkörperextraktion aus der Lunge. (Münch, med. Woch. Nr.45). 
Der Fall von Fremdkörperaspiration, über den S. berichtet, ist ein Beispiel für die nicht 
zu selten sich wiederholende Beobachtung, dass gerade in diesen Fällen die Diagnose 
lange Zeit verfehlt wird, trotzdem die Anamnese auf sie hinführen müsste. Er ist dann 
auch interessant wegen der Tatsache, dass der Fremdkörper mehr als 5 Jahre nach der 
Aspiration bronchoskopisch entfernt werden konnte. Aron heim-Gevelsberg. 

T. Bomhard, Über die Behandlung von Lungenverletzungen. (Bruns' 
Beiträge zur klinischen Chirurgie. Bd. 70, H. 1. Festschrift für 0. v. Angerer.) Im chirur¬ 
gischen Institut München 1. I. wurden in den letzten 10 Jahren 86 Lungenverletzungen 
beobachtet u. zwar 42 Schüsse, 35 Stiche und 9 Rupturen. Nach Abrechnung von 4 Fällen, 
die an Nebenverletzungen starben, wurden von den Lungenstichen 29 konservativ, 2 ope¬ 
rativ behandelt. Die beiden letzteren wurden geheilt, von ersteren kamen 5 zum Exitus (17 °/ 0 ), 
3 an Verblutung, 2 an sekundärer Infektion. Von 42 Schussverletzten starben 8, einer an 
Sepsis, 7 an Blutung, meist Folge schwerer primärer Nebedverletzung. Der einzige operierte 
Kranke starb. Von 9 Lungenrupturen starben 4, es wurde stets konservativ behandelt. 
Gesamtmortalität 27 °/ 0 . v. B. befürwortet im allgemeinen konservative Behandlung und 
rät zur Operation nur dann, wenn 1. bei schweren primären Blutungen die Zeichen der 
Anämie sichtlich zunehmen, oder 2. bei sich wiederholenden Blutungen auf Punktion Ver¬ 
schlimmerung eintritt und bedrohliche Verdrängungserscheinungen auftreten. 

H. Fritz-Tübingen. 

Rudolf Seggcl, Zur primären operativen Therapie der Lungenschüsse. 
(Bruns’ Beiträge zur klinischen Chirurgie. Bd. 70 H. 1. Festschrift für 0. v. Angerer.) 
S. teilt einen Fall von Lungenschuss aus dem Krankenhaus zu Geestemünde mit. 
der von ihm durch primäre Operation geheilt wurde (Lnngennaht, Drainage, Pleura- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 3. 


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und Muskelnaht). Im Anschluss hieran bespricht er einige der bisherigen Publikationen 
über Naht von Lungenwunden. Er ist der Ansicht, dass anch ohne Druckdifferenz- 
verfahren die Pleura sehr wohl primär geschlossen werden kann und empfiehlt den so¬ 
fortigen Verschluss der Pleura mit völliger Naht der Aussenwunde. Mit Borchardt hält 
er nur primäre abundante Blutungen, Spannungspneumothorax, subakute andauernde 
Blutungen und schwer infizierte, weit klaffende Wunden für Indikationen zum operativen 
Eingriff. H. F ri tz - Tübingen. 

W. Wolf, Zur Frage der primären Lungennaht bei Lungen Verletzungen. 
(Bruns’ Beiträge zur klinischen Chirurgie. Bd. 66, H. 1.) Der Besprechung des Garre’schen 
Falles von Lungenruptur fugt W. einen von ihm zur Heilung gebrachten Fall aus der 
Trendelenburg sehen Klinik an. Bei den schlechten Aussichten des konservativen Ver¬ 
fahrens rät W. bei Lungenruptur mit intrathorakaler Blutung zu raschem operativen 
Vorgehen nach den von Garrö aufgestellten Grundsätzen. Wichtig erscheint ihm das 
Vorziehen der Lunge, falls kein Überdruckapparat zur Verfügung steht, und der voll¬ 
kommene Verschluss der Pleura. Im Anschluss publiziert W. noch zwei Fälle von Schuss- 
und einen von Stichverletzung der Lunge, die sämtlich durch Lungennaht geheilt wurden. 

H. Fritz- Tübingen. 

Nicolas, Traumatische Herzrupturen. (Th&se, Paris 1909. Referat aus der 
Zeitschr. für Med.-Beamte 14/10.) N. teilt die Verletzungen ein in Rupturen des Herzens 
selbst u. die des Fixierungsapparatns, der grossen Gefässe und des Perikards. Bei den 
letzteren verläuft der Riss entweder vertikal oder schräg von vorn oben nach hinten unten. 
Die Aortenruptur ist die häufigste Nebenverletzung, meist quer, scharfrandig, gewöhnlich 
dicht über den Klappen, zuweilen von kleinen parallelen, nur die Tunica media und interna 
treffenden Einrissen begleitet. Seltener sind die ebenfalls in der Nähe der Klappen er¬ 
folgenden Einrisse der Pulmonalis. Alle Einrisse können vollständig oder unvollständig 
sein, so dass das Herz manchmal nur noch durch eine schmale Brücke mit den Gef&ssen 
zusammenhängt Als Komplikationen sind zu nennen: Verletzungen der Leber, Milz, des 
Oesophagas, Pankreas und Zwerchfells, Frakturen der Wirbelsäule, Clavicula, des Brust¬ 
beines und die fast nie fehlenden Rippenbrüche. Die Knochenbrüche können die Herz- 
Verletzung direkt verursachen; die indirekte Entstehung wird auf zweierlei Art erklärt, 
entweder physiologisch (Vermehrung des Widerstandes im kleinen Kreislauf, Druck der 
Lunge auf das Herz während der Exspiration bei geschlossener Glottis, vermehrter Blut¬ 
druck, beschleunigter Herzschlag) oder mechanisch: durch eine gewaltsame Annäherung 
des Brustbeins an die Wirbelsäule wird das Herz verdrängt und dadurch die Anheftungen 
der Basis, also die grossen Gefässe, zerrissen. Die physiologische Theorie hält N. für 
wenig annehmbar. Hammerschmidt -Danzig. 

Beckhaus, Herzerkrankungen im Anschluss an ein Trauma. (Münch, med. 
Woch. 42.) Verf.s Arbeit liegen 3 Fälle von traumatischer Herzerkrankung, die in der 
mediz. Abteilung des herzogl. Krankenhauses zu Braunschweig behandelt und begutachtet 
wurden, zugrunde. In zwei von diesen Fällen war vorher „Neurasthenie“ bzw. „Hysterie“ 
angenommen worden. In sämtlichen Fällen aber konnte sicher angenommen werden, dass. 
das Herz vor dem Unfall gesund war; in den beiden ersten Fällen handelte es sich um 
Kranke im 50. Jahr, die jahrelang schwere Arbeiten verrichten konnten, im dritten Fall 
um einen Pat., bei dem dem noch 4 Monate nach dem Unfall von einer krankhaften Ver¬ 
änderung nichts zu finden war. In den beiden ersten Fällen ereignete sich dann ein 
Unfall, bei welchem die linke Körperseite, besonders die 1. Brustseite, getroffen wurde, 
während bei dem dritten Pat. bei seinem Sturz auf den Rücken aus beträchtlicher Höhe eine 
Erschütterung des ganzen Körpers stattfand. Im Anschluss an den Unfall entwickelte 
sich die Herzerkrankung jedesmal schleichend. Die Pat. klagten über Herzschmerzen, 
Brustbeklemmung und Angstzustände; das Aussehen war blass, der Gesichtsausdruck matt, 
das Körpergewicht gering. Am Herzen bestand Vergrösserung der Herzdämpfung, Ver¬ 
breiterung des Spitzenstosses und eine Veränderung des ersten Tones an der Spitze, sowie 
Beschleunigung der Herzaktion. Wie in den meisten traumatischen Herzfehlern eine 
myokarditische Erkrankung besteht, so wurde auch in den 3 Fällen eine Myocarditis und 
muskuläre Mitralinsufficienz angenommen. 

Aus den raitgeteilten Krankengeschichten ergibt sich, dass nach einem Trauma, 
welches einen ungünstigen Einfluss auf das Herz haben kann, welches eine Erschütterung 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


des ganzen Körpers, besonders der linken Brustseite verursacht, stets auf die Entwicklung 
eines Herzfehlers zu achten und derartigen Verletzten eine möglichst lange Ruhe nach 
dem Trauma zu empfehlen ist. Aronheim-Gevelsberg. 

August Fischer, Beiträge zur Kasuistik der Herzchirurgie. Ein Fall von 
erfolgreicher Herznaht. (Beiträge zur klin. Chirurgie, 69. Band, 3. Heft.) Verf. be¬ 
richtet aus dem städt. Krankenhaus zu Darmstadt über 4 von ihm im Laufe eines Jahr¬ 
zehnts beobachtete Fälle von Herz Verletzungen. In dem einen Falle hatte die Naht einer 
perforierenden Stichwunde der rechten Herzkammer 6 Stunden nach der Verletzung vollen 
Erfolg. In einem anderen Fall konnte eine Stichwunde an der ninterseite der Herzspitze 
bei der Operation nicht gefunden werden, sondern erst bei der Obduktion. Ein dritter 
Fall von Herzstichverletzung schien so leicht, dass der nicht operierte Pat. am 6. Tage 
das Bett verliess; am 8. Tage ganz plötzlicher Tod, wie die Sektion ergab, infolge „Herz¬ 
tamponade“ ( ! / 2 Liter Blut im Herzbeutel!). In einem 4. Fall zeigte sich bei der Operation, 
dass nur das Perikard und die linke Pleura durch die Stichverletzung betroffen war, das 
Herz selbst nicht; Heilung. H. Kolaczek-Tübingen. 

Fr. Hagenau, Ein Fall von Herznaht wegen Schussverletzung. 
(Beiträge zur klin. Chirurgie, 69 Band, 3. Heft.) Der Fall stammt aus dem Karl-Olga- 
Krankenhaus in Stuttgart (Prof. Hofmeister). Durch unvorsichtiges Umgehen mit einem 
Terzerol hatte sich ein 28jähr. Mann in die Herzgegend geschossen. Die Diagnose wurde 
auf schwere Blutung in die linke Pleurahöhle gestellt, infolge von Lungen- oder Herz¬ 
verletzung. Operation etwa 2 Stunden nach der Verletzung: Resektion der 4., 5., 6. Rippe. 
Die Ein- und die Ausschussöffnung, beide in der Wand des linken Ventrikels, wurden 
durch je 3 Zwirnknopfnäthe vernäht. Eine exakte Vernähung der Pleura gelang nicht. 
Am nächsten Tage Verschlechterung. Bei der Wiedereröffnung des Herzbeutels ein trüb- 
seriöses Exsudat entleert. Dabei plötzlicher Exitus. Verf. führt ihn zurück auf den 
Blutverlust und eine Infektion, die durch die Verletzung selbst eingetreten war. 

H. Kolaczek-Tübingen. 

Turner, Verblutung aus derAortein dieSpeiseröhre. (Lancet 1910, 
S. 1335. Referat aus der Zeitschr. f. Medizinal-Beamte 14/10.) Ein 4jähriger Knube hatte 
ein Geldstück verschluckt, das trotz eifrigen Suchens in den Fäces nicht wieder zum 
Vorschein kam. Anfangs Schmerzen in der Magengegend, dann vorübergehend Schling¬ 
beschwerden, danach Husten und Atembeschwerden. 18 Monate nach dem Unfall Tod in¬ 
folge Blutung aus der Speiseröhre. Bei der Obduktion fand sich die Münze an der 
Kreuzungsstelle des linken Bronchus im Oesophagus, dessen Wand sowie die der Aorta 
arrodiert waren. Hammerschmidt -Danzig. 

Grimminger, Über Aortenruptur infolge von Muskelanstrengung 
und über deren Begutachtung als Unfall. (Inaugur.-Dissertat Jena 10.) 
Verf. versucht in seiner Arbeit an der Hand neuer Fälle und unter Berücksichtigung des 
vorhandenen bisher veröffentlichten Materials darzutun, welche Rolle der Unfall bei vorher 
kranken Leuten im Sinne der ungünstigen Beeinflussung des vor dem Unfall bestandenen 
.Leidens spielte und welchen Standpunkt dabei der begutachtende Arzt, die Berufsgenossen¬ 
schaft und der Richter einnehmen. 

Aus 4 in der Literatur veröffentlichten Fällen von traumatischer Aortenruptur in¬ 
folge Muskelanstrengung ergibt sich, dass jedesmal eine übergrosse Muskelanstrengung 
das auslösende Moment der Ruptur war, dass die Kranken ohne die über ihre Kräfte 
gehende Anstrengung nach ärztlichem Ermessen noch länger gelebt hätten, und dass die 
jedesmalige Autopsie ein vorher bereits erkranktes Gefässrohr nachwies. Die Beurteilung, 
ob und in welchem Falle zugunsten einer Rente begutachtet werden muss, ob die trau¬ 
matische Aortenruptur durch Muskelanstrengung als Unfall im Sinne des Gesetzes anzu¬ 
sehen ist, muss von Fall zu Fall eingehend nachgewiesen werden, dass die Muskel¬ 
anstrengung eine so grosse Überanstrengung war, dass sie als Unfall im Sinne des Gesetzes 
aufgefasst werden muss, da eine kranke Aortenwand mit Aneurysmabildung auch bei ge¬ 
wöhnlicher Arbeit bersten kann. Aron heim-Gevelsberg. 

Cecchetelli, Zerreissung eines Aortenaneurysmas durch Unfall 
(La Medicina degli Infortuni del lavoro 4/10. Referat aus der Zeitschrift für med. Be¬ 
amte 4/10.) Ein anscheinend gesunder Arbeiter kam mit der Leiter, auf der er stand, ins 
Rutschen und erhielt einen heftigen Schlag gegen die linke Brustseite, als er versuchte, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invaliden wesen Nr. 3. 


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sie wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Gleich darauf heftiges Unwohlsein, 3 Stunden 
später starke Zyanose, kleiner Puls, vermehrte Atmung, Herztöne wie aus weiter Ferne 
kommend, Erbrechen, heftiger Schmerz in der Herzgrube. Bewusstsein erhalten, keine 
L&hmungserscheinungen. 15 Stunden später, als der Kranke das Bett auf kurze Zeit ver¬ 
lassen hatte, Tod. Bei der Sektion ergab sich neben Atheromatose der Aorta ein Aneu¬ 
rysma derselben von der Grösse einer kleinen Orange dicht oberhalb der schlussfähigen 
halbmondförmigen Klappen, das durch eine 10-Pfg-stück grosse Öffnung mit der Aorta in 
Verbindung stand. Der Herzbeutel war mit einer grossen Menge schwarzen Blutgerinnsels 
ausgefüllt, die Blutung stammte aus einer feinen Fissur des Aneurysmas. Die Frage, ob 
durch die Körperanstrengung das Aneurysma geplatzt sei, wurde bejaht; es wurde ange- 
genommen, dass durch die Gewalteinwirkung ein Riss entstanden sei, welcher durch die 
Brechbewegungen vergrössert wurde, so dass eine den Herzbeutel allmählich anfüllende 
und dadurch das Herz zum Stillstand bringende Blutung erfolgen konnte. 

Hammerschmidt - Danzig. 

Vers6, Aneurysma dissecans aortae. V. demonstriert in der medizin. 
Gesellschaft in Leipzig am 19. XII. 10 (s. Münch, med. Woch. 37) ein Aneurysma dissecans 
aortae. An der Aorta eines 52jähr. Mannes waren die innersten Wandschichten am An¬ 
satz des Ligamentum Botalli durchbrochen. Von dieser fast zirkulären Ruptur erstreckte 
sich ein fast 2 / 3 des Umfanges einnehmender spaltförmiger Hohlraum hinten innerhalb 
der Media nach abwärts bis zur Teilungsstelle der Arteriae iliacae communes. Hier 
fanden sich sekundäre Durchbrüche durch die inneren Wandschichten in das Lumen der 
Äste. Wie aus den Thrombusablagerungen zu schliessen war, musste die Spaltung der 
Media schon mehrere Tage bestanden haben; der genaue Zeitpunkt des Eintritts der Per¬ 
foration in der Aorta descendens war nicht festzustellen. Der Tod erfolgte an einer 
inneren Verblutung durch Beratung der äusseren Aneurysmawand dicht an der Gabelung 
der Aorta abdominalis. Aronheim -Gevelsberg. 

Pelleck, Traumatisches Aneurysma der A. anonyma. (Deutsch, med. 
Wochenschr. 34/10 Vereinsberichte.) Vor 9 Jahren Sturz auf die Brust von einer Tram¬ 
bahn, momentane Bewusstlosigkeit, alsdann keine weiteren Beschwerden. Physikalisch 
leichte Dämpfung über dem Manubrium sterni, bei Röntgendurchleuchtung ein mit dem 
Aortenbogenschatten zusammenhängender, etwa in der Mittellinie liegender, elliptischer 
und in lateraler Richtung pulsierender Schatten. Hammerschmidt-Danzig. 

Visconti, Ein Fall von Verletzung der Arteria pulmonalis durch 
Revolverschuss. (S. d. Refer. von Hager in d. Münch, med. Woch. 88.) Das Pro¬ 
jektil war in den rechten Ventrikel gefallen und dort unschädlich geblieben, wurde gut 
vertragen, hinderte in keiner Weise die Herzfunktion. Pat. starb 6 Monate nach der 
Verletzung an Komplikationen, ausgehend von gleichzeitiger Rückenmarksverletzung. Es 
fand sich bei der Obduktion, dass das Projektil (7 mm Durchmesser) frei zwischen den 
Ansätzen der Papillarmuskeln im rechten Ventrikel lag. Aron heim-Gevelsberg. 

Zeller, Aneurysma arterioso-venosum der linken Achselhöhle. (Deutsch, 
med. Wochenschr. 38/10, Vereinsberichte.) 4—5 Tage nach einem heftig blutenden Stich 
in den Oberarm bemerkte der Verletzte ein lautes Geräusch in der Gegend der Wunde, 
das so stark war, dass es den Mann am Einschlafen hinderte. Am Ansatz des Pectoralis 
major eine halbwalnussgrosse Anschwellung, über der Schwirren zu fühlen war, das sich 
bis in die Fossa supraclavicularis und bis zum Ellbogen fortsetzte und am stärksten auf 
der Höhe der Herzsystole auftrat. Linke Radialis schwächer als rechte, der ganze linke 
Arm bläulich gefärbt, am 4. u. 5. Finger Herabsetzung der Sensibilität. Exstirpation des 
Sackes u. Nähen beider Gefässe ist nicht möglich; die Verbindung mit der stark er¬ 
weiterten Vene ist so schmal, dass eine seitliche Unterbindung genügt. Isolierung von der 
Schlagader gelingt nicht, diese muss doppelt unterbunden werden, worauf die Entfernung 
des Sackes möglich ist. Ungestörte Heilung, z. Z. — 5 V 2 Wochen nach der Verletzung — 
Parese des N. ulnaris, die sich unter Behandlung mit Elektrizität ständig bessert; der 
Puls der A. radialis fehlt noch. Hammerschmidt-Danzig. 

Schlehahn, Über Gefässverletzungen bei Frakturen. (Inaugur. Dissertat 
Freiburg i/Br. 1910.) Die Prognose der Frakturen wird wesentlich beeinflusst von dem 
Grad und der Schwere der Mitverletzungen der Weichteile. Unter diesen hat man die 
Bedeutung der Gefässverletzungen lange Zeit wenig beachtet, obwohl sie eine schwere 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 3., 


Komplikation der Knochenbrüche bildet Erst 1886 gab Prof. v. Bruns in seiner „Lehre vc- 
den Knochenbrüchen“ in der „Deutschen Chirurgie“ eine Darstellung dieser Komplikation 
an 93 Fällen. Verf. fügt aus der ihm zugänglichen Literatur noch 67 Fälle hinzu. Meist 
handelt es sich um subkutane Frakturen, in 125 (73 °/ 0 ) Fällen, nur 35 oder 22 °/ 0 sind 
offene. Am häufigsten sind die Frakturen der unteren Gliedmassen mit GefässVerletzungen 
verbunden (103); 52 betreffen die oberen. In 139 Fällen ist die Art der Verletzung 
genau angegeben, es sind darunter 126 Arterienverletzungen und nur 13 isolierte Venen¬ 
verletzungen. Mitverletzt sind die Venen in 19 Fällen. Von den Arterienverletzungen 
kommen 24 auf die Art. tibial. anterior, 13 auf die Art. tib. poster., 3 auf die Arteria 
peronea und 1 auf die Art. nutritia tibiae. Auf die Arterien des Oberschenkels kommen 
57 Fälle, dann folgen die Arterien der oberen Extremität mit 42 Fällen, unter ihnen ist 
die Art. axillaris 11 mal, die Art. brachial. 18mal, die Art. subclavia lOraal, die Arteriae 
subscapularis, suprascapularis, subacromialis je einmal. Von den Arterien des Rumpfes 
sind die Arteriae intercostales 2 mal, die hypogastrica und ischiadica je einmal beteiligt 
1 Verletzung betrifft die Art maxillaris int. 

Häufig besteht vollkommene Trennung des Arterienrohres, bald ebenso häufig par¬ 
tielle seitliche und unvollständige Durchtrennungen. 

Als unmittelbare Folgen der Gefässverletzungen bei Frakturen sind folg. Kompli¬ 
kationen beschrieben: 1. ausgedehnte Blutextravasate; 2. Blutgeschwülste (falsche traumat. 
Aneurysmen); 3. Blutungen; 4. Gangrän; 5. Venenthrombosen u. Embolien. Aus den vom 
Verf. mitgeteilten Fällen geht hervor, dass aus den Gefässverletzungen bei Knochenbrüchen 
die grössten Gefahren für die Erhaltung des verletzten Gliedes wie das Leben des Pat. 
entstehen können, so dass bei jeder Fraktur alle Anzeichen einer Gefässverletzung die 
sorgfältigste Beachtung und Behandlung erfordern. Aronheim-Gevelsberg. 

Holzniaim, Arteriosklerose. H. spricht in der biologischen Abteilung des ärzt¬ 
lichen Vereins in Hamburg am 14. VI. 10 (s. Münch, med. Woch. 32) über Arteriosklerose 
und Unfall. An der Hand der untersuchten Fälle kommt H. zu dem Resultat, dass weder 
die klinischen noch die anatomischen Beobachtungen zu der Folgerung berechtigten, dass 
die Arteriosklerose primär durch ein Trauma verursacht sein könne. Bei schon vorher 
bestehender Arteriosklerose könne jedoch ein Unfall schädlich wirken. Aus der Diskussion, 
an der sich mehrere Redner beteiligten, sei die Ansicht Fränkels hervorgehoben, dass 
er nie einen Befund erhoben, der ihm einen Anhalt für die Annahme gegeben hätte, dass 
traumatische Einwirkungen irgendwelcher Art arteriosklerotische Veränderungen nach sich 
gezogen hätten. Ganz besonders verwerfe er die Anschauung, dass Trauma eine auf ein 
bestimmtes Gefässgebiet beschränkte, etwa auf eine Hirnhälfte lokalisierte, Arteriosklerose 
im Gefolge haben könnte. Aronheim-Gevelsberg. 

Schepelmann, Thrombose der linken Vene subclavia. Sch. demonstriert im 
Verein der Ärzte in Halle a/S. am 20. Juli (s. Münch, med. Woch. 46) einen Pat. mit 
Thrombose der linken Vena subclavia seltener Ätiologie. Akute Infektionskrankheiten 
waren bei dem Pat nicht vorausgegangen, auch keine Fingerverletzung mit nachfolgender 
Lymphangitis. Es war ein indirektes Trauma: Anstrengung und Zerrung des linken 
Armes beim Reiten eines wilden Pferdes, als Trauma anzusprechen; als unterstützendes 
Moment musste eine bestehende Bradykardie angesehen werden. Aronheim-Gevelsberg. 

stieda, Ulc. cruris varicos. St. spricht im Verein der Ärzte in Halle a/S. am 
15. XI. 10 (s. Münch, med. Woch. 2) über operative Behandlung des Ulcus cruris vari- 
cosum. Das von ihm in einem Falle mit gutem Erfolg angewandte Operationsverfahren 
ist 1908 von Rindfleisch angegeben; es besteht in einem Spiralschnitt im Bereiche des 
Unterschenkels. Der Schnitt geht bis auf die Fascie, wobei die Lumina der erweiterten 
Venen an möglichst vielen Stellen unterbunden und so zur Verödung gebracht werden. 
Bei der Nachbehandlung wird auf die prima intentio verzichtet; durch Granulationsbildung 
entstehen tiefe Narben. Durch die Operation wird der Blut- und Gefässwanddruck in 
den Venen fast aufgehoben und durch die ausgiebige Eröffnung der Lymph- und Gewebs- 
spalten eine starke Entsaftung des Operationsgebietes lierbeigeftihrt. Infolge dessen kommt 
es zu einem Rückgang sämtlicher entzündlicher Erscheinungen und zu einer der Norm 
gleichenden Verdünnung der angeschwollenen Beine. Aronheim-Gevelsberg. 

Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehanotherapie nnd der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker 

begründet von 

Dt. H. Blasius, Dr. €1. Schütz, Dr. C. Thlem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 

Nr. 4. Leipzig, April 1911. XVIII. Jahrgang. 


Hochdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Zur Kasuistik der Frakturen am oberen Humerusende. 

Von Kreisarzt Dr. Lehmann in Bernkastel a/M. 


Da nach den Angaben der chirurgischen, besonders der unfallchirurgischen 
Lehrbücher die Frakturen des anatomischen Halses des Oberarms ausserordent¬ 
lich seiten und zugleich schwer zu diagnostizieren sind, so dürfte die Mitteilung 
eines durch seine Entstehung wie durch seinen Verlauf gleich interessanten Falles 
nicht unangebracht sein. 

Der Ackerer St. aus H. führte am 1.* Juli 1910 morgens einem Händler, dem er 
ein 1 l l 2 jähriges Rind verkaufen wollte, dieses an einer Leine vor. Da das Rind ziemlich 
unruhig war, so musste St., um es bändigen zu können, seine gesamte Armmuskulatur 
sehr stark anspannen. Plötzlich machte das Rind einen gewaltigen Satz vorwärts und 
riss St., der immer noch den Leitstrick mit fester Faust umklammert hielt, vorwärts auf 
den Boden, wo St mit vorgestrecktem rechten Arm liegen blieb, auch jetzt noch den 
Strick festhaltend. Infolge dessen konnte das Rind nicht fortlaufen, sondern machte um 
den nunmehrigen Mittelpunkt seiner Bewegungsmöglichkeit, St.s Faust, eine Rechtsvolte, 
gegen deren Ende es dem immer noch am Boden Liegenden einen Fusstritt auf die Rück¬ 
seite der rechten Schulter versetzte. 

Der sofort telephonisch herbeigerufene Arzt erschien am Abend des nächsten Tages. 
Bis dahin machten die Angehörigen des St. ihm ölaufchläge auf den schmerzenden Arm. 
Als der Arzt kam, drückte er nach St.s Angabe den in der Achselhöhle liegenden Ober¬ 
armkopf in die Gelenkpfanne zurück, legte eine Armschlinge nebst Achselkissen an und 
empfahl weitere Ölaufschläge. Nach den mehr als lakonischen Angaben in dem der 
Rh. landw. Ber.-Gen. erstatteten Fundbericht fand der Arzt eine auffallende Abflachung, 
sowie blaurote Verfärbung der Schulter und den Oberarmkopf in der Achselhöhle liegend; 
er diagnostizierte eine Luxatio axillaris. 

Nach Aussage des Verletzten ist er später noch etwa 7 mal beim Arzt gewesen und 
von diesem untersucht, sowie von einer Gehilfin desselben elektrisiert worden. 

Ende September 1910 kam St. in meine bezirksärztliche Untersuchung. Ich kon¬ 
statierte zunächst eine vollkommene Abmagerung der gesamten Muskulatur des 
Schultergürtels. Dieselbe war so stark, dass man die Schulter tatsächlich mit dem 
beliebten Ausdruck „nur Haut und Knochen“ bezeichnen konnte. Diese Abmagerung er¬ 
leichterte die Untersuchuug wesentlich. Ich konnte mühelos eine rings um den Ober¬ 
armkopf verlaufende, namentlich an der Rückseite des Oberarms deutliche, unregelmässige 


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98 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


kallöse Verdickung palpatorisch feststellen. Dieser Befund wurde durch das Röntgenbild 
in dem Sinne bestätigt, dass die kallösen Verdickungen teilweise auf dem Collum anato- 
micum lagen, teilweise in unregelmässiger Linie über die Tubercula — majus und minus — 
verliefen. Der Oberarm war im Schultergelenk in herabhängender Stellung fast vollkom¬ 
men versteift, so dass nur einige Wackelbewegungen von einer höchstens 10 Winkel¬ 
grade messenden Exkursionsweite möglich waren. Ellenbogen-, Hand- und Fingergelenke 
waren frei. Ausser Fehlen des rechten Zeigelinger-Nagelgliedes — infolge früheren Un¬ 
falles — bestanden keine bemerkenswerten Befunde. 

Nach dem Hergange des Unfalles in Verbindung mit meinem nachträglichen 
Untersuchungsbefunde muss ich annehmen, dass es sich ursprünglich nicht um 
eine einfache Luxatio axillaris gehandelt hat Da in dem ersten ärztlichen 
Fundbericht über die Stellung des Armes, über seine Versteifung, federnde Ab¬ 
duktion oder Ähnliches keine Angaben stehen, da auch nach der Beschreibung 
des Verletzten die Zurückbringung des Oberarmkopfes aus der Achselhöhle ohne 
grosse Mühe geschehen ist, so fehlt mir zunächst jegliche Unterlage für die An¬ 
nahme einer einfachen Luxation. Bei der Nachuntersuchung zeigt sich nun die 
ringförmige kallöse Verdickung um den Oberarmkopf, die auf eine Verletzung 
des Knochens selbst schliessen lässt. 

Für eine einfache Usur des Knochens, wie sie gelegentlich bei Luxationen 
vorkommt, war die kallöse Verdickung zu stark; sie kann also nur die nach¬ 
trägliche Folge eines direkten Knochenbruches sein. Übrigens war der Pfannen¬ 
rand völlig intakt. Diese meine Erwägung in Verbindung mit der Tatsache, 
dass der Verletzte selbst in der Achselhöhle einen harten Körper gefühlt, und 
dass der Arzt dort den Oberarmkopf festsgestellt und von dort durch Finger¬ 
druck reponiert hat, zwingen mich zu der Annahme, dass es sich bei dem Unfall 
um eine Fraktur und Luxation des Oberarmkopfes gehandelt hat. Ich denke 
mir den Hergang der Verletzung folgendennassen: Bei der starken Anspannung 
der gesamten Schulter- und Armmuskulatur ist es durch den plötzlichen Huck, 
den das springende Rind auf diese Muskulatur ausübte, wahrscheinlich zunächst 
zu Frakturen 'an den Ansatzstellen der Muskeln am Oberarmkopf, des M. sub- 
scapularis, M. supraspinatus, M. infraspinatus und M. teres minor gekommen. 
Die Bruchlinie dieser Frakturen oder Infraktionen ist nun teilweise durch die 
Tubercula - des Oberarmkopfes, teilweise in das Collum anatomicum hineingegangen. 
Gleichgültig, ob es nun gleich zu einer völligen Fraktur oder nur zu Infraktionen, 
gekommen ist, vervollständigt wurde die Verletzung jedenfalls durch den Tritt 
den das Rind dem am Boden Liegenden von rückwärts gegen die Schulter ver¬ 
setzte. Dieser Stoss luxierte das vorher entweder schon völlig durchbrochene 
oder durch Infraktionen zum Abbruch vorbereitete obere Ende des Oberarm¬ 
kopfes in die Achselhöhle. 

Therapeutisch ist zunächst das Richtige geschehen, die Reposition des 
Oberarmkopfes durch direkten Druck und Ruhigstellung des Armes unter Fixa¬ 
tion am Rumpfe. Leider hat zum Nachteile des Verletzten die für die Mobili¬ 
sierung des Gelenkes notwendige Therapie nicht zur rechten Zeit oder nicht mit 
der nötigen Energie eingesetzt, und dies hat zu dem beklagenswerten Ergebnis 
am Ende der 13. Woche, der völligen Abmagerung des Schultergürtels und der 
völligen Versteifung des Schultergelenks geführt. Am Beginn der 14. Woche 
habe ich die Behandlung des Verletzten übernommen und es durch täglich von 
mir selbst ausgeführte Massage in Verbindung mit energischen passiven und 
aktiven Bewegungen (letzere auch unter meiner Aufsicht) nach 6 Wochen so weit 
gebracht, dass der Verletzte den Arm nach vorn annähernd bis zur Horizontalen 
erheben kann. Die Seitwärtserhebung macht vorläufig die grösseren Schwierig¬ 
keiten. Bei ihr fühlt man deutlich, wie die im Röntgenbild am Tuberculum 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


99 


majus sichtbare kallöse Verdickung einen vorläufig noch nicht überwindlichen 
knöchernen Widerstand leistet. Trotzdem hoffe ich den Fall nach 3monatiger 
Behandlungsdauer so weit zu bringen, dass der Verletzte den Arm über die Hori¬ 
zontale erheben und dann die meisten Arbeiten seines Berufes wieder verrichten 
kann. Gegenüber der rein manuellen Behandlung halte ich eine solche mit Elek¬ 
trizität für derartig entbehrlich, dass ich im Interesse der Zeitersparnis auf sie 
mit reinem Gewissen verzichte. 

Anatomisch erinnert mich der Fall deutlich an ein in der Sammlung des 
Greifswalder pathologischen Instituts vorhandenes Präparat, bei welchem eben¬ 
falls die Bruchlinie teils durch die Tubercula und teils durch den anatomischen 
Hals verläuft. Unfallchirurgisch ist er meines Erachtens ausserordentlich lehr¬ 
reich: beweist er doch, zu wie üblen funktionellen Ergebnissen eine nicht recht¬ 
zeitige und nicht genügend energische mediko-mechanische Behandlung führen 
kann und muss, und wie recht Thiem, Liniger und andere haben, wenn sie auf 
die Notwendigkeit einer rechtzeitigen und energischen funktionellen Behandlung 
gerade bei Schultergelenkverletzung immer wieder mit besonderem Nachdruck 
hin weisen. Eine allseitige und gründliche Beachtung solcher Lehren, wie sie 
nicht mit Unrecht die Berufsgenossenschaften beständig fordern, würde geeignet 
sein, drei Übel gleichzeitig zu bekämpfen: eine längere, manchmal dauernde und 
irreparable Gesundheitsschädigung verletzter Versicherter, eine unnötige Ver¬ 
mehrung der Klasse der Staatsrentner und — last not least — eine gänzlich 
überflüssige, das Kapital der Versicherungen unnötig schädigende Zahlung ver¬ 
meidbarer Renten. 


Ans dem berufsgenossenschaftlichen Genesungshause. 

Von Dr. Ger des und Dr. Suaewind in Unter-Barmen. 


In Nr. 1 des 18. Jahrganges der Monatsschrift für Unfallheilkunde hat Herr 
Sanitätsrat Dr. Müller in Berlin aus seiner Privatklinik für Unfallkranke eine 
Statistik veröffentlicht, aus der der Unterschied der Behandlungsdauer und des 
Heilerfolges bei Speichenbrüchen bei rechtzeitig und bei verspätet eingelei¬ 
teter Nachbehandlung zur Genüge ersichtlich ist. Im Anschluss hieran möchten 
wir eine Zusammenstellung von Fällen veröffentlichen, welche in der Zeit vom 
Januar 1908 bis inkl. Juni 1909 in unserer Privatklinik behandelt wurden. Es 
handelt sich in dieser Zusammenstellung lediglich um entschädigungspflich¬ 
tige Betriebsunfälle, die gleich oder doch sehr bald nach der stattgehabten 
Verletzung hier in Behandlung kamen, bei denen also das Heilverfahren ohne 
Unterbrechung bis zum Schluss durchgeführt werden konnte. 

Nach dieser Zusammenstellung beträgt also bei Schlüsselbein-, Oberarm-, 
Schulter- und Ellbogenbrüchen die durchschnittliche Erwerbsbeeinträchtigung 
am Ende einer 54tägigen Behandlungsdauer ca. 8°/ 0 , bei Vorderarm-, Hand¬ 
gelenk-, Mittelhand- und Fmgerbrüchen am Ende einer 48tägigen Behandlungs¬ 
dauer ca. 5 °/ 0 , bei Unterschenkel-, Fusswurzel-, Mittelfuss- und Zehenbrüchen 
am Ende einer 49tägigen Behandlungsdauer ca. 8%. 

Dem gegenüber sind die von Herrn Sanitätsrat Dr. Müller veröffentlichten 
34 Fälle von Speichenbrüchen zu stellen, bei denen die Nachbehandlung erst 
nach der 13. Woche eingeleitet werden konnte, und bei denen die durchschnitt- 


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100 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


liehe Erwerbsbeeinträchtigung am Ende einer 180tägigen Behandlungsdauer 
ca. 17 °/ 0 betrug. 

Die Zusammenstellung umfasst lediglich Extremitätsverletzungen mit durch 
Röntgenaufnahmen festgestellter Beteiligung der Knochen und Gelenke, z. T. mit 
gleichzeitiger Weichteilzerreissting. 

I. Schlüsselbein, Schulter, Oberarm, Ellbogen. 


Nr. 

Name 

Al- 

ter 

Verletzt 

am 

Art der 
Verletzung 

Beginn der 
med.-mech. 

Nach¬ 

behandlung 

Entlassen 

am 

Gesamt- 

behand- 

lungs- 

dauer 

Ergebais 

1. 

M. 

45 

3. n. 08 

Schlüsselbeinbr. 

l 17. II. 08 

! 13. III. 08 

40 Tage 

keine Behinder. 

2. 

1 L. 

19 

21. II. 08 

Ellbogenbruch 

3. III. 08 

15. V. 08 

84 

99 

keine Behinder. 

3. 

! Sch. 

32 

15. VI. 08 

do. 

1. VII. 08 

24. VII. 08 

40 

99 

10% 

4. 

! V. 

53 

25. VIII. 08 

Bruch des 

7. IX. 08 

10. X. 08 

47 

9t 

Beweglichk.frei. 





Oberarmkopfes 





keine Behinder. 

5. 

Sch. 

37 

2. IX. 08 

do. 

14. IX. 08 

24. X. 08 

53 

99 

20% 

6. 

i M. 

! 16 

10. IX. 08 

Ellbogenbruch 

24. IX. 08 

1 17.X. 08 

38 

99 

keine Behinder. 

7. 

1 G. 

50 

5. III. 09 

Schulterausren¬ 

19. III. 09 

30. IV. 09 

57 

99 

leichte Be¬ 


I 



kung 

1 




hinder. 10% 

8. 

1 W. 

39 

6. III. 09 ! 

Schlüsselbeinbr. 

22. III. 09 

28. IV. 09 

54 

99 

Beweglichk.frei 


1 j 




! 

| 



keine Behinder. 

9. 

1 M. ! 

19 

20. IV. 09 

do. 

6.V.09 

15. V. 09 

26 

99 

0% 

10. 

B. 

53 

15. IV. 09 

Ellbogenbruch 





i 


j 



m.Weichteilverl. i 

10. V. 09 

1 19. VII. 09 

92 

99 

30% 

11. 

1 F. 1 

20 

28. IV. 09 

Ellbogenbruch 1 

8.V.09 

13. V. 09 

16 

99 

Beweglichk.frei 


! ! 








keine Behinder. 

12. 

vonE. 

29 

1. VII. 09 

Oberarmbruch j 









1 

m. Weichteilzerr. 

2. VIII. 09 

15.X. 09 

107 

99 

25% 


Behandlungsdauer im Durchschnitt: 54 Tage. 


II. Vorderarm, Handgelenk, Mittelhand, Finger. 


1. 

V. 

24 

26. II. 08 

kompl.Fingerbr. 

2. 

H. 

17 17. III. 08 

do. 

3! 

E. 

29 

21. III. 08 

Speichenbruch 

4. 

W. 

42 

16. IV. 08 

kompl.Fingerbr. 

5. 

L. 

27 

18. V. 08 

mehrere kompl. 
Fingerbrüche m. 
Sehnenverletzg. 
u. nachfolgender 
Eiterung u. Fin¬ 
gerversteifung 

6. 

Th. 

47 

1. VII. 08 

Speichenbruch 

7. 

Sch. 

57 

4. VII. 08 

kompl. Mittel¬ 
handbruch 

8. 

Sch. 

32 

13. VII. 08 

Speichenbruch 

9. 

W. 

21 

12. VIII. 08 

kompl.Fingerbr. 

10. 

Sch. 

18 

3. IX. 08 

kompl. Daumen- 
bruch 

11. I 

S. 1 

36 

26. XI. 08 

Vorderarmbr. 

12. 

G. 

23 

5. XII. 08 

kompl.Fingerbr. 

13. 

O. 

23 

7. XII. 08 

Speiehenbruch 

14. 

1 R 

16 

9. XII. 08 

Vorderarmbruch 

15. 

1 E. 

19 

30. XII. 08 

Speichenbruch | 

16. 

1 

R. 

51 

17. III. 09 

kompl.Fingerbr.i 
(rechts), Ampu- 
tat. des Klein¬ 
fingers 


12. IV. 08 

24. IV. 08 

59 Tage® keine Behinder. 

— 

30. III. 08 

14 

99 

do. 

8. IV. 08 

10. IV. 08 

21 

99 

do. 

3. V. 08 

30. V. 08 

45 

99 

do. 

13. VI. 08 

31. X. 08 

167 

99 

30% 

19. VII. 08 

16. IX. 08 

78 

99 

keine Behinder. 

22. VII. 08 

26. IX. 08 

85 

99 

10 % 

28. VII. 08 

13. IX. 08 

62 

99 

keine Behinder. 

26. VIII. 08 

30. VIII. 08 

19 

99 

do. 

14. IX. 08 

18. IX. 08 

16 

99 j 

do. 

30. XII. 08 

13. III. 09 

108 

»» 

25% 

7.1. 09 

13. II. 09 

71 

99 , 

10 % 

21. XII. 08 

31. XII. 08 

24 

99 

keine Behinder. 

24. XII. 08 

24. XII. 08 

16 

1 

9 9 

do. 

14.1. 09 

25.1. 09 

27 

99 \ 

do. 


13. IV. 09 

| 

27 

99 

0 % 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 101 


Nr. 

Name 

Al¬ 

ter 

Verletzt 

am 

Art der 
Verletzung 

Beginn der 
med.-mech. 

Nach¬ 

behandlung 

Entlassen 

am 

Gesamt- 

behand- 

lungs- 

dauer 

Ergebnis 

17. 

S. 

44 

7. III. 09 

Speichenbruch 

17. III. 09 

30. III. 09 

23 Tage 

Bewegl. frei 
keine Behinder. 

18. 

0. 

19 

15. IV. 09 

Zertrümmerung 
des Daumens u. 
Mittelhandkno¬ 
chens. Amput. 


5. VI. 09 

52 „ 

33y 3 % 

19. 

s. 

33 

16. VI. 09 

Bruch des Mit- 
telhandknoch. 

1. VII. 09 

12. VII. 09 

27 „ 

keine Behinder. 

20. 

B. 

34 

26. III. 09 

B 

III. Unte 

Speichenbruch 

ehandlungsdauer 

rsclienkel, Fu 

13. IV. 09 
im Durchsch 

sswurzel, 

19. IV. 09 
nitt 48 Tage 

Mittelfass, 

25 „ 

Zehen. 

do. 

1. 

S. 

28 

12.1. 08 

Knöchelbruch 

28.1. 08 

17. II. 08 

37 Tage 

keine Behinder. 

2. 

z. 

20 

20.1. 08 

Fußwurzelbruch 

4. II. 08 

21.11. 08 

33 „ 

10% 

3. 

s. 

50 

24. II. 08 

Unterschenkelbr. 

16. III. 08 

7. V. 08 

73 „ 

30% spät. 20% 

4. 

Sch. 

30 

25. II. 08 

Knöchelbruch 

10. III. 08 

28. III. 08 

32 „ 

keineBehinder. 

5.| 

Sch. 

40 

20.11.08 

kompl. Großzeh¬ 
bruch m. nach¬ 
folg. Gangrän. 
Amputation 


11. IV. 08 

51 „ 

1 

10% 

6. 

A. 

56 

18. 11. 08 

schwerer Fuß- 
wurzelbr. beider¬ 
seits 

2. IV. 08 

31. VII. 08 

165 „ 

40% 

7. 

M. 

32 

5. III. 08 

Mittelfußbruch 

22. UI. 08 

30. IV. 08 

57 „ 

10% 

8. 

W. 

14 

15. VI. 08 

Knöchelbruch 

— 

30. VI. 08 

16 „ 

keine Behinder. 

9. 

Sch. 

43 

5.1. 09 

do. 

15.1. 09 

29.1. 09 

25 „ 

do. 

10. 

Sch. 

28 

1. II. 09 

do. 

16. II. 09 

27. II. 09 

27 „ 

do. 

11. 

H. 

55 

9. II. 09 

Mittelfußbruch 

26. II. 09 

10. V. 09 

91 „ 

20% 

12. 

K. 

48 

16. II. 09 

kompl. Gro߬ 
zehbruch 

— 

20. III. 09 

33 „ 

keine Behinder. 

13. 

R. 

32 

20.11.09 

Knöchelbruch 

20. III. 09 

30. IV. 09 

70 „ 

20% 

14. 

T. 

32 

25. III. 09 

Mittelfußbruch 

Pseudarthrose 

8. IV 09 

29. V. 09 

94 „ 

15% 

15. 

K. 

18 

10. III. 09 

Knöchelbruch 

24. III. 09 

27.111.09 

18 „ 

keine Behinder. 

16. 

R. 

46 

12. III. 09 

Großzehbruch 

22. m. 09 

13. IV. 09 

33 „ 

do. 

17. 

Sch. 

17 

14. III. 09 

Knöchelbruch 

beiderseits 

3. IV. 09 

17. IV. 09 

15 „ 

0% 

18. 

Sp. 

19 1 

24. IV. 09 

kompl. Großzeh¬ 
bruch. Amputat. 

i 

19. V. 09 

1 

26 „ j 

| 

keine Behinder. 


Behandlungsdauer im Durchschnitt 49 Tage. 


Bemerkt sei, dass sich die „Behandlungsdauer“ keineswegs deckt mit der 
..Dauer der Arbeitsunfähigkeit“. Es sind vielmehr sämtliche Fälle eine mehr 
oder weniger lange Zeit hindurch bereits neben der Arbeit behandelt worden. 

Die Wiederaufnahme der Arbeit erfolgte bei Schlüsselbein- und Speichen¬ 
brüchen meist nach 4 Wochen; Oberarmbrüche erforderten etwa 6 Wochen. Ein¬ 
fache Knöchelbrüche gestatteten nach 4 —6 Wochen den Übergang zur Arbeit u.s.w. 

Mehr und mehr sind auch wir durch unsere Erfahrungen zu der Überzeu¬ 
gung gelangt, dass die Dauer der fixierenden Verbandlage unter allen Umstän¬ 
den auf das allergeringste Mass herabgedrückt werden muss. Neuerdings 
stellen wir Schulterverletzungen höchstens noch 5—6 Tage fest; Speichenbrüche 
kaum mehr als 10 Tage; Ellenbogenbrüche ebenfalls nicht wesentlich länger u.s.w. 

Demnächst werden wir an dieser Stelle weiteres statistisches Material aus 
der neuesten Zeit veröffentlichen. 


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102 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


Tod als Unfallfolge? 

Von Dr. Marcus, leitendem Arzt der Posener Anstalt für Unfallverletzte. 


Die folgenden beiden Fälle bieten an sich nichts Besonderes. Sie geben 
aber ein recht anschauliches Bild von den Schwierigkeiten der Begutachtung in 
einer immerhin nicht geringen Anzahl von Fällen, in denen der Tod plötzlich 
oder nach kurzem Kranksein eintritt und in denen dann mangels genügend auf¬ 
geklärter Todesursache die Frage zu entscheiden ist, ob der Tod auf einen Unfall 
zurückzuführen ist oder nicht. 

Selbstverständlich handelt es sich in der Regel um solche Fälle, bei denen 
von einem offensichtlichen grösseren Unfälle keine Rede ist Entweder hat ein 
Unfall überhaupt nicht stattgefunden oder es hat sich um ein ziemlich gering¬ 
fügiges Unfallereignis gehandelt, von dem der Verletzte selbst wenig Aufhebens 
gemacht hat, oder es hat sich endlich um eine Verletzung gehandelt, die zu¬ 
nächst gar keine Erscheinungen hervorruft, sondern erst nach einigen Stunden 
oder Tagen in ihren schweren Folgen hervortritt. Dem hinzugezogenen Arzte 
wird von dem Unfall nichts gesagt, da dieser von dem Verletzten entweder gar 
nicht beachtet oder als geringfügig angesehen worden ist. Auch der Unter¬ 
nehmer hat keine Meldung erhalten und dementsprechend keine Anzeige er¬ 
stattet. Kurz, kein Mensch weiss zunächst etwas von einem Unfall, bis längere 
oder kürzere Zeit nach dem Tode von den Hinterbliebenen bei der Berufs¬ 
genossenschaft Anspruch auf Rente mit der Begründung erhoben wird, dass der 
Tod infolge des Unfalles eingetreten sei. 

Dabei braucht man nun nicht etwa von vornherein an eine bewusste nach¬ 
trägliche Konstruktion eines Unfalles seitens der Angehörigen zu denken. Für 
die Angehörigen ist es im allgemeinen doch recht naheliegend, an einen Unfall 
als Ursache des Todes in all den Fällen zu denken, in denen der Verstorbene 
des Morgens gesund zur Arbeit gegangen, sodann bei der Arbeit plötzlich schwer 
erkrankt und nach kurzer Zeit gestorben ist 

Die Berufsgenossenschaft muss den Fall untersuchen. Es werden Zeugen 
vernommen, vom behandelnden Arzt wird ein Gutachten eingeholt und, wenn 
irgend möglich, wird die Sektion des Verstorbenen vorgenommen. Gibt die 
letztere ein klares Bild der Todesursache, dann wird die Beurteilung des Falles 
in Bezug auf den ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall in der Regel nicht 
auf zu grosse Schwierigkeiten stossen. 

Ganz anders steht die Sache dagegen, wenn aus irgendeinem Grunde die 
Sektion nicht hat vorgenommen werden können. Dann ist man bei der Begut¬ 
achtung des Falles nur auf die Zeugenaussagen, auf das Gutachten des be¬ 
handelnden Arztes und auf die sonstigen über den Verstorbenen angestellten Er¬ 
mittelungen angewiesen. Die Zeugenaussagen sind mit grosser Vorsicht aufzu¬ 
nehmen; denn einmal findet die Vernehmung meistens ziemlich lange Zeit nach 
dem angeblichen Unfälle statt, und sodann hat es sich oft um ein nicht gerade 
bedeutendes Unfallereignis gehandelt, das der Aufmerksamkeit der Augenzeugen 
infolge seiner Geringfügigkeit sehr wohl hat entgehen können. 

Das Gutachten des behandelnden oder hinzugezogenen Arztes ist unter allen 
Umständen recht wertvoll für die Beurteilung. Aber von einer uneingeschränkten 
Geltung des Gutachtens kann gerade in solchen Fällen nicht die Rede sein. 
Denn der hinzugezogene Arzt hat den Verstorbenen vielleicht nur einmal gesehen, 
vielleicht auch mehrmals, jedenfalls stets aber schon in einem Zustande, in dem er 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 4. 


103 


an eine ausführliche Untersuchung möglicherweise gar nicht hat denken können. 
Er hat ferner von einem bei der Krankheit mitspielenden Unfälle nichts gewusst, 
weil ihm hiervon nichts gesagt worden ist. Und er hat sich endlich naturgemäss 
schon ein Urteil über den Fall gebildet, bevor er alle näheren Umstände — Her¬ 
gang des angeblichen Unfalles, Zeugenaussagen — gekannt hat, so dass er bei 
der späteren Abfassung des Gutachtens trotz des besten Willens nicht die nötige 
Objektivität besitzen kann. 

Sodann stehen uns als Unterlage für unsere Beurteilung die von der Berufs¬ 
genossenschaft über den früheren Gesundheitszustand des Verstorbenen an- 
gestellten Ermittelungen zur Verfügung. Diese können zwar oft etwas Positives 
ergeben, oft aber ergeben sie nichts. Sie werden im allgemeinen in der Aus¬ 
kunft bestehen, die seitens der Krankenkassen und der Arbeitgeber über etwaige 
Krankmeldungen des Verstorbenen gegeben worden sind. 

Dies sind im wesentlichen die Unterlagen, die uns dann bei der Beurteilung 
des Falles zur Verfügung stehen. Nun sind wir im Gegensatz zii dem ersthinzu- 
gezogenen Arzt in der günstigeren Lage, dass uns einmal jede mögliche Aus¬ 
kunft gegeben ist und dass wir ferner ganz unbefangen an die Prüfung des 
Falles herangehen können. Trotzdem bleiben aber noch genug Schwierigkeiten 
übrig, und man wird oft genug zu einem „non liquet“ kommen, oder man wird 
sich mit Wahrscheinlichkeiten oder gar Möglichkeiten behelfen müssen. Jeden¬ 
falls erfordert die Begutachtung solcher Fälle eine sehr reiche Erfahrung, und 
es mag deshalb gestattet sein, die Kasuistik dieser Fälle um zwei weitere Bei¬ 
spiele zu vermehren. 

Der erste Fall ist von Herrn Prof. Dr. Borchardt, hier, begutachtet worden, 
der mir das Gutachten und die Akten zwecks Veröffentlichung in liebenswürdiger 
Weise zur Verfügung gestellt hat. Der Fall ist noch nicht endgültig erledigt; 
er schwebt noch vor dem Schiedsgericht. Es ist aber fraglos, dass die Berufs¬ 
genossenschaft die Ansprüche der Hinterbliebenen auf Grund des von Herrn 
Prof. Dr. Borchardt abgegebenen Gutachtens anerkennen wird. 

Den zweiten Fall habe ich begutachtet. Er ist schon durch alle Instanzen 
gegangen. Schiedsgericht sowie Reichsversicherungsamt haben sich meinem Gut¬ 
achten vollinhaltlich angeschlossen. 

I. Fall. 

Am 7. August 1910 wurde der Schlesisch-Posenschen Baugewerks-Berufsgenossen- 
schaft mitgeteilt, dass der 57 Jahre alte Arbeiter D. am 11. Juli 1910 an den Folgen 
eines Unfalles gestorben wäre, den er sich 2 Tage vorher zugezogen hätte. Der Unfall 
hätte darin bestanden, dass ihm ein Hebebaum, mittels dessen er einen Stamm hätte 
herausheben wollen, ausgeglitten wäre und ihn an die Brust geschlagen hätte. 

Die Angaben der Hinterbliebenen bezüglich des Unfalles wurden von Augenzeugen 
— zwei Mitarbeitern des Verstorbenen — durchaus bestätigt und insofern noch erweitert, 
als der eine von ihnen angab, der Verstorbene hätte gleich über heftige Schmerzen in 
der Brust geklagt und erklärt, das würde wohl sein Tod sein. 

Es ist dann weiter noch zu erwähnen, dass der Verletzte bis zum Abend weitergear¬ 
beitet, ständig aber über Schmerzen geklagt hat. Nach seiner abends erfolgten Rückkehr nach 
Hause hat sich dann nach Angabe der Ehefrau Erbrechen und Blutspeien eingestellt. 

Es wurde sofort der praktische Arzt Dr. G. hinzugezogen. 

Die Berufsgenossenschaft forderte nun ein Gutachten des Dr. G. ein, welches unter 
dem 26. IX. 10 erstattet wurde. Es lautete folgendermassen: „In der Nacht vom 9. auf 
den 10. Juli 10 wurde ich zu dem p. D. gerufen. Ich fand ihn mit heftigen Schmerzen 
am Unterleibe und Erbrechen im Bett liegend vor. Die Untersuchung ergab ein¬ 
geklemmten Bruch. Nach vieler Mühe gelang mir die Reposition des Bruches, und der 
p. D. gab an, dass er sich sogleich wohler fühle. Von irgendeinem erlittenen Unfall 
wurde mir nichts erzählt. Am Sonntag hielten Schmerzen und Erbrechen an. Am Montag 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


Vormittag war ich über Land tätig und konnte somit erst am Nachmittag zu D. gehen. 
Ein Bote, welcher mich holen sollte, sagte auch nichts von dem Ernst der Lage. Als 
ich dann am Nachmittag ankam, war der p. D. gerade gestorben. Auch jetzt wurde mir 
von einem Unfall nichts erzählt. Am 11. Juli abends stellte ich den Totenschein aus 
und besorgte der Frau noch ein Sterbegeld aus der Betriebskrankenkasse. Von einem 
Unfall war keine Rede. Plötzlich nach einigen Tagen kam Frau D. zu mir und erzählte 
mir von einem angeblichen Unfall ihres Mannes und fragte mich um Rat, ob sie den 
Unfall anzeigen solle und ob der Tod ihres Mannes nicht durch den Unfall herbeigeführt 
worden wäre. Ich sagte ihr sogleich, dass der Tod mit dem angeblichen Unfall nichts 
zu tun hätte und riet infolge dessen von einer, weil zwecklosen, Anzeige ab. Trotzdem 
ist Anzeige erfolgt. Dies der ganze Fall selbst Ich beurteile ihn folgendermassen: 

Der p. D. hatte seit ca. 8—9 Jahren einen rechtsseitigen Leistenbruch. Ein Bruch¬ 
band wurde zwar getragen, doch hielt es den Bruch bei der Arbeit nicht immer zurück. 
Sonst war es dem p. D. immer gelungen, selbst den Bruch wieder zu reponieren, das 
letzte Mal jedoch nicht. Als er mich rufen liess, waren auch schon wieder mehrere 
Stunden vergangen. Der Bruch war fest eingeklemmt, auch war schon starkes Erbrechen 
eingetreten. Der Bruch ist also das primäre Leiden, das Erbrechen erst sekundär und 
nicht umgekehrt, wie es die Angehörigen angeben. Mit vieler Mühe gelang die Reposi¬ 
tion, jedoch muss es meiner Ansicht nach sich um eine sogenannte Scheinreposition ge¬ 
handelt haben, denn, wie mir nachträglich mitgeteilt wurde, ist trotz Reposition das Er¬ 
brechen bestehen geblieben. 

Ob Unfall oder nicht, ist meiner Ansicht nach gleichgültig. Der Tod ist die Folge 
des eingeklemmten Bruches, also eines alten Leidens gewesen. So habe ich den Fall 
aufgefasst, und so musste ich ihn nach der Vorgeschichte der Krankheit auffassen.“ 

Auf Grund dieses Gutachtens lehnte die Berufsgenossenschaft die Ansprüche der 
Hinterbliebenen glatt ab. Diese wandten sich nunmehr an das Schiedsgericht, von dem 
Herr Prof. Dr. Borchard um Abgabe eines Obergutachtens über den Fall auf Grund des 
Aktenmaterials ersucht wurde. 

Herr Prof. Dr. Borchard gab folgendes Gutachten ab: 

„Am 9. Juli 1910 erlitt D., wie aus den Akten hervorgeht, einen Unfall. Als er 
abends um 7 Uhr nach Hause kam, klagte er über Schmerzen in der Brust. Kurz nach 
8 Uhr trat Blutbrechen ein. Nach den Zeugenaussagen ereignete sich der Unfall gegen 
3V 2 nachmittags, und zwar in der Weise, dass beim Herausheben eines Stammes 
der Hebebaum abglitt und den p. D. gegen die Brust schlug. Durch den Schlag fiel 
p. D. zu Boden, klagte sofort über Schmerzen in der Brust, arbeitete aber noch bis zum 
Abend weiter. Nach dem Gutachten des Herrn Dr. G. wurde der genannte Arzt in der 
Nacht vom 9. zum 10. VII. 10 gerufen und fand einen eingeklemmten Bruch, den er 
nach vieler Mühe zurückbringen konnte. Von einem Unfall wurde nichts gesagt. Die 
Schmerzen liessen am nächstfolgenden Tage nicht nach, und am 11. VII. 10 starb p. D. 
Herr Dr. G. nimmt an, dass es sich bei dem p. D., der seit 8—9 Jahren an einem durch 
ein Bruchband nicht immer zurückgehaltenen rechtsseitigen Leistenbruch litt, um eine 
Einklemmung mit starkem Erbrechen gehandelt habe. Der Bruch sei das primäre Leiden, 
das Erbrechen erst später eingetreten. Er glaubt, dass es sich um eine sogenannte 
Scheinreposition gehandelt habe. Den Tod fasst er nicht als Unfallsfolge, sondern als 
Folge des eingeklemmten Bruches auf. 

Nach diesen Vorgängen steht mit Sicherheit fest, dass p. D. schon längere Zeit an 
einem Bruch gelitten hat, der durch ein Bruchband nur teilweise zurückgehalten worden 
ist, ferner, dass der Unfall ein erheblicher gewesen und drittens, dass der Tod infolge 
der Einklemmung des Bruches eingetreten ist. Es handelt sich in erster Linie um die 
Frage, kann der Unfall die Einklemmung des Bruches hervorgerufen haben? 

1. Es ist möglich, dass, wenn auch der Schlag selbst die Brust getroffen hat, doch 
durch das Hintenüberfallen des Körpers und die Körpererschütterung das Austreten und 
die Einklemmung des Bruches erfolgt ist. Anfangs braucht die Einklemmung nicht sehr 
fest und die Schmerzen brauchen nicht sehr hochgradig gewesen zu sein und können 
durch die Beschwerden in der Brust verdeckt worden sein. Erst mit zunehmender Ein¬ 
klemmung haben sich diese gesteigert und dann am Abend das ganze Krankheitsbild be- 


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herrscht. Es liegt also schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür vor, dass der Unfall 
als solcher die Einklemmung bedingt hat. 

2. Durch die Schwere des Unfalles, durch die Körpererschütterung (Shofck) kann das 
Erbrechen verursacht sein und infolge dieses Erbrechens kann die Einklemmung erfolgt 
sein; die Möglichkeit ist nicht von der Hand zu weisen. 

3. Viel wahrscheinlicher ist es, dass durch den Unfall ein Austreten und eine leichte 
Einklemmung erfolgt ist und dass durch das später einsetzende Erbrechen diese Ein¬ 
klemmung eine festere geworden ist. 

Bei der unmittelbaren Aufeinanderfolge des Unfalles und der Brucheinklemmung ist 
die Wahrscheinlichkeit, dass beide im Zusammenhang stehen, sehr gross, zumal der Unfall 
selbst, wie dies durch Zeugenaussagen festgestellt ist, erheblicher Natur war. Die Er¬ 
scheinungen einer Brucheinklemmung brauchen im Anfang nicht sehr hochgradig zu sein 
und können im Verlauf der nächsten Stunden zunehmen, so dass das Eintreten der Ein¬ 
klemmung auf Stunde und Minute genau nicht anzugeben ist. 

Ich gebe daher mein Gutachten dahin ab, dass mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit 
der Unfall die Ursache der Einklemmung und somit des Todes gewesen ist.“ 

II. Fall 

Ein 51 Jahre alter Ziegeleiarbeiter erkrankt am 13. VII. 09 vormittags plötzlich 
bei der Arbeit und stirbt am Nachmittag desselben Tages. Die Angehörigen stellen bei 
der Berufsgenossenschaft den Antrag auf Hinterbliebenenrente. Vom behandelnden resp. 
hinzugezogenen Arzt wird ein Gutachten eingefordert, das am 22. IX. 09 erstattet wird. 
Es lautet folgendermassen: 

„Der am 13. VII. 09 verstorbene Ziegeleiarbeiter T. kam an diesem Tage gegen 
V 2 12 Uhr vormittags zu mir mit der Bitte, ihn in meine Behandlung nehmen zu wollen. 
Er gab an, dass er beim Heben von Ziegelsteinen plötzlich einen Schmerz in der Brust 
verspürt habe, so dass er sofort mit der Arbeit habe aufhören müssen. Bei seiner An¬ 
kunft bei mir klagte er über Stechen in der linken Brusthälfte, in der Gegend des 
Herzens, sowie über Schmerzen in der ganzen Brust Die Gesichtsfarbe war etwas blass, 
der Atem etwas beschleunigt, kurz und oberflächlich. Die Untersuchung des Herzens 
ergab beschleunigte Herztätigkeit. Herzgeräusche waren nicht vorhanden. Der Puls war 
beschleunigt, aber regelmässig, gut gespannt. Die vordere Brustwand, speziell das Brust¬ 
bein, war bei Druck äusserst schmerzempfindlich. Sonst konnte man nichts Pathologisches 
an den Organen der Brusthöhle wahrnehmen. Trotzdem habe ich nach Ablauf von 
4—5 Stunden die Nachricht erhalten, dass T. an den Folgen jener Erkrankung gestorben 
sei. Was die Todesursache gewesen ist, vermag ich nicht mit absoluter Sicherheit zu 
sagen. Ich nehme an, dass das Bersten eines Arterienrohres, sei es der Aorta oder eines 
Aortenastes, oder der Koronararterie, den Tod herbeigeführt hat Dass dieser mit dem 
Unfall vom 13. VII. 09 im Zusammenhang steht, das unterliegt meiner Meinung nach 
keinem Zweifel.“ 

Eine Sektion konnte aus äusseren Gründen nicht mehr vorgenoramen werden. 

Anfang Dezember 09 wandte sich die Berufsgenossenschaft an mich mit dem Er¬ 
suchen um Abgabe eines Gutachtens über diesen Fall. 

Da ich in diesem Gutachten die Zeugenaussagen und sonstigen Ermittelungsergebnisse 
genügend gewürdigt habe, so kann ich mich darauf beschränken, das unter dem 15. XII. 09 
erstattete Gutachten hier ausführlich wiederzugeben. 

„Auf Ersuchen der Ziegelei-Berufsgenossenschaft gebe ich in Folgendem ein Gut¬ 
achten darüber ab, ob der am 13. VII. 09 erfolgte Tod des Arbeiters T. ursächlich auf einen 
Unfall zurückzuführen ist, den T. angeblich am gleichen Tage in der Frühe erlitten hat. 

Als Unterlage für mein Gutachten habe ich nur die Akten. Aus diesen ergibt sich 
Folgendes zur Unfallgeschichte: 

Der 51 Jahre alte Arbeiter T. war am Vormittag des 13. VII. 09 auf der Ziegelei 
damit beschäftigt, Ziegeln, die ihm von einem Mitarbeiter zugereicht wurden, in den Ring¬ 
ofen zu setzen. Bei dieser Arbeit stand T. auf einer Bank, da die Öffnung des Ofens so 
hoch lag, dass er vom Fussboden aus nicht hinaufgereicht hätte. Nun hat sich der als 
Unfall angemeldete Vorgang folgendermassen zugetragen: Plötzlich, gegen IOV2 Uhr vor¬ 
mittags, mitten in der Arbeit, griff T. auf einmal mit der Hand nach dem Herzen und 
begann zu stöhnen. Er stieg von der Bank herunter, legte sich auf etwa 10 Minuten 


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hin, stand dann auf und arbeitete ungefähr eine halbe Stunde weiter. Dann musste er 
aber aufhören und zum Arzt gehen. 

Diese Schilderung stammt von dem einzigen Augenzeugen, dem Arbeiter K., der 
dem Verstorbenen die Ziegeln zugereicht hat. 

Ein zweiter Zeuge, der Arbeiter C., war bei dem oben geschilderten Unfall nicht 
zugegen und weiss nur anzugeben, dass der T., bald nachdem ihm schlimm geworden sei, 
ihm gegenüber geklagt habe, dass er plötzlich einen Stich in der Brust bekommen habe. 

Endlich ist noch die Aussage der Ehefrau des Verstorbenen vorhanden, die angibt, 
dass ihr Mann ihr auf die Frage, woher er die Stiche habe, geantwortet habe, dass die 
Bank, auf der er gestanden habe, mit ihm umgekippt sei. 

Ausser diesen Aussagen existiert noch das Gutachten des Arztes, den der T. am 
Tage der Erkrankung um 11 Uhr vormittags aufgesucht hat 

Dem Arzt hat der Verstorbene angegeben, dass er beim Heben von Ziegelsteinen 
plötzlich einen Schmerz in der Brust verspürt habe und dass er über Stechen in der 
Gegend des Herzens und über Schmerzen in der ganzen Brust zu klagen habe. 

Der vom Arzt erhobene Befund lautet folgendermassen: Gesichtsfarbe etwas blass, 
der Atem etwas beschleunigt, kurz und oberflächlich. Beschleunigte Herztätigkeit. 
Keine Geräusche. Puls regelmässig, beschleunigt, gut gespannt. Vordere Brustwand, 
speziell das Brustbein, auf Druck äusserst schmerzempfindlich! 

Der Gutachter nimmt auf Grund dieses Befundes an, dass es sich um das Bersten 
der grossen Brustschlagader oder eines ihrer Äste oder auch einer Kranzader des Herzens 
gehandelt habe, dass dieses Ereignis auf den Unfall zurückzuführen und dass der am selben 
Tage nachmittags erfolgte Tod des T. somit ohne Zweifel Folge des Unfalles gewesen sei 

Eine Sektion ist nicht vorgenommen worden. In den Akten ist noch eine Aus¬ 
kunft der Ortskrankenkasse vorhanden, nach welcher der Verletzte sich im letzten Jahre 
niemals krank gemeldet hat. 

Das sind die Unterlagen, die mir zur Entscheidung der oben gestellten Frage zu 
Gebote stehen. Sie mussten in dieser Ausführlichkeit wieder gegeben werden, weil nur 
bei genauer Würdigung im einzelnen ein zutreffendes Bild der Sachlage gewonnen 
werden kann. 

So muss man, sobald man die Aussagen der beiden Zeugen und der Frau des Ver¬ 
storbenen auf ihren Wert ansieht, doch zunächst feststellen, dass die Aussage der Frau 
ganz wertlos ist, einmal weil sie nur das widergibt, was ihr ein Sterbender wenige Mi¬ 
nuten vor dem Verscheiden gesagt hat, sodann weil es in striktem Gegensatz zu dem 
steht, was ihr Mann dem einen Zeugen und auch dem Arzte angegeben hat, und endlich, 
weil der einzige Augenzeuge ebenfalls von einem Kippen der Bank nichts zu sagen weiss. 
Auch die beiden Zeugen wissen nichts von einem Umkippen der Bank. Beide sagen 
übereinstimmend aus, dass der Verstorbene ganz plötzlich, während er seiner regelmässigen 
täglichen Beschäftigung nachgegangen, Stiche in der Herzgegend bekommen habe. 

Es steht somit, sowohl nach den Angaben, die der Verstorbene selbst dem Arzt 
über seine Erkrankung gemacht hat, als auch durch die Aussagen der Zeugen, fest, dass 
ein Unfall überhaupt nicht stattgefunden hat. Denn wenn jemand mitten in seiner ge¬ 
wohnten täglichen Beschäftigung plötzlich erkrankt und nach kurzer Zeit stirbt, ohne 
dass die Erkrankung durch die plötzliche und kurz dauernde Einwirkung eines körper¬ 
schädigenden Ereignisses hervorgerufen wird, so ist das eben keine Unfallerkrankung. 

Hier in unserem Falle handelt es sich vielmehr bei objektiver Prüfung der Zeugen¬ 
aussagen und des ärztlichen Gutachtens um den Abschluss einer sicher seit längerer Zeit 
bestehenden und zuletzt weit vorgeschrittenen Erkrankung — wahrscheinlich des Gefäss- 
systems und des Herzens —, die durch wiederholt einwirkende, die Gesundheit allmählich 
schädigende Momente hervorgerufen ist und schliesslich den Tod herbeigeführt hat. 

Damit wäre die von der Berufsgenossenschaft an mich gerichtete Frage vollständig 
beantwortet, denn der T. kann nicht an den Folgen des Unfalles gestorben sein, wenn 
ein solcher Unfall überhaupt nicht Vorgelegen hat. 

Aber auch das ärztliche Attest spricht keineswegs für einen Unfall, sondern weit 
eher für eine Erkrankung. Aus dem in dem Attest enthaltenen objektiven Befunde den 
Schluss zu ziehen, dass ein Bersten der Hauptschlagader oder einer Schlagader überhaupt 
stattgefunden hat, scheint mir doch nicht angängig zu sein. Ich kann in dem im Gut- 


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achten geschilderten Symptomenkomplex nur das Bild einer akuten Herzschwäche sehen. 
Ich nehme an, dass bei dem 51jährigen, schwer arbeitenden Mann eine Verkalkung der 
Schlagadern Vorgelegen hat, und dass das Herz in einem der Verkalkung entsprechenden 
Grade krank gewesen ist. Dass aber ein krankes Herz — auch ohne ein hinzutretendes 
Unfallereignis — jeden Augenblick versagen kann, ist nicht zu bestreiten. 

Der zwischen Erkrankung und Tod liegende Zwischenraum von 6 Stunden spricht 
durchaus nicht gegen meine Annahme. Die Lähmung eines kranken Herzens braucht 
nicht plötzlich zu erfolgen. Die Kraftleistung des Herzens kann rascher oder langsamer 
abnehmen und dem Tode kann ein längeres oder kürzeres Stadium von Herzschwäche 
vorausgehen. 

Es bleibt nur noch übrig, auf die Auskunft der Krankenkasse einzugehen. Diese 
besagt im vorliegenden Falle gar nichts; denn damit, dass der Verstorbene im Jahre vor 
dem Tode sich nicht krank gemeldet hat, ist natürlich nicht etwa gesagt, dass er gesund 
gewesen ist, im besonderen ein gesundes Gefässsystem und ein intaktes Herz gehabt hat. 

Nach alledem gebe ich mein Gutachten dahin ab, dass der am 13. VII. 09 erfolgte 
Tod des Ziegeleiarbeiters T. nicht auf einen Unfall zurückzuftthren ist.“ 


Besprechungen. 


Hygiene, Offizielle Monatsschrift der Internationalen Hygiene-Aus¬ 
stellung. (Dresden 1911. Red. Zwickauerstr. 35. Januarheft.) In der Zeitschrift soll 
über die Fortentwicklung der Ausstellnngsarbeiten berichtet werden, ebenso sollen für die 
Allgemeinheit wichtige Fragen in möglichst populärer Form zur Besprechung gelangen. 
Das erste Heft enthält neben einer geschichtlichen Darstellung über die Entstehung und 
Entwicklung der Internationalen Hygiene-Ausstellung, der prächtige Abbildungen über 
einzelne Teile der Gebäude und des Parkes der Ausstellung zugefügt sind, auch eine 
Reihe von Bildern der Gruppenvorsitzenden. Th. 

Theilhaber, Ergebnisse der Krebsstatistik des Königreiches Bayern im 
Jahre 1909. (Münch, med. Woch. 8.) In seiner Arbeit kommt Verf. zu folgenden 
Schlüssen: 1. Der Mastdarmkrebs scheint die Berufsgruppe der Beamten („Staats- 
hämorrhoidarier“). besonders stark zu befallen, in zweiter Linie Zimmerleute u. Schmiede, 
die an einer venösen Stase des Beckens laborieren. Andere Kreise befällt der Mastdarm¬ 
krebs seltener. 2. Der Magenkrebs ist vorzugsweise eine Erkrankung der ärmeren Be¬ 
völkerung. Er befällt besonders die bäuerliche Bevölkerung, die Weber, Holzfäller und 
Gemeindearmen. In geringerem Grade sind die Gewerbe, noch weniger Mittelstand und 
die Reichen von ihm betroffen. 3. Der Gesichtskrebs befällt hauptsächlich Personen, die 
im Freien arbeiten. 4. Die auffallend starke Beteiligung von alten Bauern am Magen¬ 
krebs im Gegensatz zur wohlhabenden städtischen Bevölkerung gibt zur Vermutung Anlass, 
dass es sich beim Krebs nicht um eine Erkrankung handelt, die durch die zunehmende 
Kultur propagiert wird. Aron heim-Gevelsberg. 

Kurpjinreit , Zur Begutachtung von Funktionsstörungen der unteren 
Extremitäten mit Hilfe von Fussabdrücken. (Zeitschr. f. Med.-Beamte 19/10.) 
Während bei der Begutachtung von Verletzungen der oberen Gliedmassen die Schwielen 
an den Händen einen wichtigen Anhaltspunkt bieten, ob der Verletzte seine Hände ge¬ 
braucht hat, werden die Veränderungen am Fussgewölbe weniger beachtet; nur die hoch¬ 
gradigen krankhaften Erscheinungen des Plattfusses pflegen sofort in die Augen zu 
fallen. Die Untersuchungen des Fussgewölbes, die angegeben sind, erscheinen meist zu 
kompliziert, K. hat deshalb eine auch für die Sprechstunde brauchbare Methode ange¬ 
geben: Dem sitzenden Kranken wurden beide Fussgewölbe mit Oliven- oder Sesamöl ein¬ 
gerieben, worauf er beide Füsse gleichmässig auf einen untergeschobenen Bogen Papier 
stellt. Der Arzt hebt alsdann, nachdem der Kranke sich wieder gesetzt hat, die Füsse 
vom Papier ab. Der Vergleich der beiden Abdrücke lässt ohne weiteres einen Schluss 


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auf die Belastung des einzelnen Fussgewölbes zu. Will man den Abdruck aufbewahren 
so zieht man die Umrisse mit einem Bleistift nach. K. führt eine Reihe von Fällen 
auf, bei denen z. B. nach einem Bruch des 1. Unterschenkels der Sohlenabdruck links 
um Grosszehen- und Kleinzehenballen 1 cm, in der Mitte der Fussohle 2,5 und an der 
Ferse 1 cm schmäler war als rechts. Bei ausgedehnten Krampfadern und infolgedessen 
Unsicherheit beim Gehen und 8tehen betrugen die Maße an dem kranken Bein 8,5, 
4,6 cm gegenüber 10, 5,6 cm am gesunden; bei Schwäche des Beins nach einer Knie¬ 
gelenkentzündung infolge von Pyämie vor 2 Jahren zeigte der Sohlenabdruck 7,5, 8,5 
: 8,5, 4,5, 5 cm. Bei Knochenbrüchen, die mit Verkürzung ausgeheilt sind, stellte K. in 
einzelnen Fällen eine stärkere Belastung des verletzten Fusses fest. Gerade in den Fällen 
von Verletzungen mit nur geringen objektiv nachweisbaren Veränderungen und im Gegen¬ 
satz dazu sehr lebhaften Klagen ist das Verfahren von besonderem Werte, namentlich 
auch deshalb, weil die Prüfung unabhängig vom Willen des Untersuchten erfolgt und weil 
dieser den Zweck derselben nicht kennt. Hammerschmidt-Danzig. 

Elsner, Über Begutachtung von Tumorbildung als Unfallfolge. (Inaugur.- 
Dissertat Januar 10.) An der Hand eines interessanten Falles von Tumorentwicklung, 
der illustriert, wie schwer mitunter eine Unfallbegutachtung werden kann und zu welcher 
irrigen Beurteilung der Unfallfolge falsche Aussagen des an der Entschädigung Inter¬ 
essierten führen können, zeigt Verf., inwieweit ein nach einem Trauma entstandener Tumor, 
speziell ein Sarkom nach der heutigen Auffassung im kausalen Zusammenhang mit diesem 
stehen kann und welche Gesichtspunkte einen Sachverständigen bei der Begutachtung eines 
Tumors als Unfallfolge zu leiten haben. In dem seiner Arbeit zugrunde liegenden Falle, 
in welchem Prof. Dürck ein Obergutachten erstattet hatte, handelte es sich um ein vom Periost 
der Rippe ausgehendes Spindelzellensarkom, das den Tod eines 60jähr. Maurers herbei¬ 
führte. Nach den Angaben der Witwe sollte ihr Mann 1909 mit der linken Brustseite 
auf eine Baumwurzel aufgeschlagen sein und 3 Wochen nach dem Unfall sich die Ge¬ 
schwulst in Hühnereigrösse gebildet haben. Nach der genauen Feststellung hatte aber der 
Verstorbene bereits im Jahre 1903 einen Rippeubruch an dieser Stelle erlitten und war 
1908 wegen Schmerzen derselben in Behandlung gewesen. Es wurde ferner festgestellt, 
dass bei dem Unfall 1909 die linke Brustseite überhaupt nicht getroffen war, dass der 
Verstorbene auf seinen Unterschenkel gefallen war und eine Fraktur der Tibia erlitten hatte. 
Es wurde deshalb begutachtet, dass der Unfall, die Entwicklung des Sarkoms und der 
Tod des Verletzten in keinen ursächlichen Zusammenhang zu bringen seien. Es wurde auch 
verneint, dass der Sturz ein rascheres Wachstum des schon bestehenden Sarkoms ausge¬ 
löst habe, da der Unfall nicht den Sitz der Geschwulst getroffen habe. Auch die weitere 
Frage, ob die Sarkomgeschwulst mit dem Rippenbruch vom Jahre 1903 in ursächliche 
Beziehung zu bringen sei, wurde als unwahrscheinlich bezeichnet wegen der ungewöhnlich 
langen Entwicklungszeit von 5 Jahren u. des Fehlens von Brückensymptomen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Heinrich, Beitrag zur Frage des traumatischen Sarkoms. (Deutsch, med. 
Wochenschr. 4/11.) Die Bedingungen, unter denen eine Sarkomentwicklung als Unfalls¬ 
folge zu betrachten ist, sind zwar fixiert (Thiem, Handbuch der Unfallerkrankungen, 
Bd. 2, S. 626), trotzdem ist in Wirklichkeit die Beurteilung mancherlei Schwierigkeiten 
unterworfen. H. hält es für wünschenswert, dass möglichst alle Fälle von traumatischer 
Sarkomentwicklung, welche bekannt werden, veröffentlicht werden, namentlich auch schon 
deshalb, um festzustellen, wie oft es im Anschluss an einen Unfall zur Entstehung einer 
bösartigen Neubildung kommt; die Angaben über das Auftreten eines traumatischen Sar¬ 
koms schwanken erheblich, überwiegend scheint indessen die Ansicht zu sein, dass in 
nicht mehr als 4—5% sich ein Sarkom entwickelt. H. beschreibt einen Fall, bei wel¬ 
chem die Thiem sehen Forderungen lückenlos erfüllt sind und nur das eine fehlt, dass 
der Kranke den Arzt sofort oder wenigstens bald nach der Verletzung aufgesucht hat. 
Ein 41 jähriger, nach seiner und seines Arbeitgebers Angabe „zur Zeit des Unfalls im 
Vollbesitz seiner Kraft und zuvor eigentlich nie kranker“ Drahtweber stiess im Juni 
1908 mit dem linken Schienbein an eine kantige eiserne Schiene. Auf die 3,5 cm lange 
Hautwunde wurde ein Pulver (Jodoform?) gestreut und Heftpflaster gelegt. Die nur 
wenig blutende Wunde heilte nach 14 Tagen, doch entwickelte sich nach innen zu im 
Wadenbereich eine hühnereigrosse schmerzende Geschwulst 5 Monate nach dem Unfall 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 4. 


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wurden die Schmerzen stärker und der Kranke, der bis dahin seine Arbeit — regel¬ 
mässiges Treten einer schweren eisernen Stufe an einem Handdrahtwebstuhl mit dem 
rechten Fass, wobei er sehr fest mit dem linken Bein stand, zu halten batte — zu ver¬ 
sehen imstande war, fühlte in dem Bein Schwäche und Ermüdung. Die erste Diagnose 
lautete auf Krampfaderbeschwerden, doch führten Bettruhe und Umschläge keine Besserung 
herbei. Am 19. I. 1909 stellte H. eine fast schmerzlose, fluktuierende, apfelsinengrosse, 
prominierende Geschwulst in der Muskulatur des Gastrocnemius fest, in der neben scho¬ 
koladenbraunem flüssigen Blut in Zerfall begriffene Muskeibestandteile sich fanden. In 
der Muskulatur war ein kraterförmiger Defekt mit bröckligen Geschwulstmassen, die sich 
histiologisch als Kundzellensarkom mit zahlreichen Mitosen ergaben. Nach einer aus 
äusseren Gründen zunächst nur auf Exstirpation des Muskelgewebes beschränkten Ope¬ 
ration wurde der Oberschenkel amputiert, doch trat im März 1910 der Tod infolge 
Knochenmetastase im Rückenmark in Höhe des 10. Brustwirbels ein. Die Sarkoment¬ 
wicklung wurde im vollsten Maße als Unfailfolge anerkannt 

Hamm erschmidt-Danzig. 

Barabo, Fall von traumatischer Tuberkulose. B. berichtet in der Nürn¬ 
berger medizin. Gesellschaft und Poliklinik am 10. XI. 1910 (s. Münch, med. Woch. 9) 
über einen Fall von traumatischer Tuberkulose bei einem Schiffer, der durch Teile seines 
durch Explosion zertrümmerten Kahnes am Rücken und der 1. Brustseite getroffen war. 
Beim Rückfällen schlug er noch mit dem Rücken auf einen Pfahlstumpf auf und erlitt 
eine Erschütterung des Brustkorbes. Der Verletzte stammte aus einer tuberkulösen Fa¬ 
milie, war aber bis zum Unfall gesund und arbeitsfähig. Die bisher latente Tuberkulose 
wurde manifest; es entwickelte sich zuerst eine exsudative Rippenfellentzündung auf tu¬ 
berkulöser Basis nach 6 Monaten; später eine allgemeine tuberkulöse Infektion, an der 
er starb. Der Zusammenhang zwischen Unfall und Tuberkulose wurde anerkannt; die 
Gewalteinwirkung auf den Brustkorb als auslösendes Moment für die Tuberkulose an¬ 
gesehen . Aronheim - Gevelsberg. 

Dürck, Mors thymica. D. demonstriert in der naturwissenschaftl.-medizin. Ge¬ 
sellschaft zu Jena am 8. XII. 1910 (s. Münch, med. Woch. 9) Präparate von 2 Fällen 
von Mors thymica. In dem einen Falle handelte es sich um einen 2 V 2 jährigen Knaben, 
im anderen um ein 18jähriges Mädchen. In beiden Fällen war der Tod ganz plötzlich 
erfolgt. In beiden Fällen sass die Thymusdrüse ausserordentlich hoch im Jugulum und 
hinter der starren Incisura jugularis des Sternums und hatte dadurch eine beträchtliche 
Kompression der Nachbarorgane herbeigeführt. D. bezeichnet das so gelegene Organ als 
„ J ugularthymus u . Aronheim - Gevelsberg. 

Dr. Kreuter und Dr. Richard Pöhlmann (Erlangen), Die Bedeutung der 
Wassermannschen Reaktion für die chirurgische Diagnostik, mit besonderer 
Berücksichtigung der Modifikation nach Stern. (Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie, 
Bd. 102, 1.—3. Heft.) Nach Ansicht der Verfasser herrscht über das Wesen der Wasser¬ 
mann sehen Reaktion noch vollkommene Unklarheit. Es steht fest, dass die Koraplement- 
bildung bei Syphilis als durchaus nicht spezifisch bezeichnet werden kann, dieselbe ist 
nur charakteristisch für die Syphilis. Die Verfasser haben versucht die Untersuchung zu 
vereinfachen, und stellen die Erfahrungen, welche sie aus ihren Versuchen herleiten, in 
folgenden Schlussfolgerungen zusammen: 

1. Der positive Ausfall der Komplementbindungsmethode bei Syphilis ist auch für 
die chirurgische Diagnostik von grossem praktischen Wert. 

2. Die Reaktion bietet volle Sicherheit nur bei Verwendung abgestufter Antigen¬ 
mengen. 

3. Die Modifikation nach Stern ist eine für die Praxis sehr erwünschte Verein¬ 

fachung der Methode; da sie auch eine Verfeinerung derselben darstellt, er¬ 
scheint es aber besonders geboten, auch hier fallende Antigenmengen zu ver¬ 
wenden. Tändler- Berlin. 

Bricchetto, Gesichtswunde mit erheblicher Beschränkung des Kauens 
durch Unfall. (La medicine degli Infortuni del lavoro 4/10; Zeitschr. f. Med.-Beamte 
19/10.) Verletzung des Gesichts in der Schmiede mit Beteiligung des M. temporalis und 
M. masseter, welche durch Vernarbung eine erhebliche Behinderung des Kauens zur Folge 
hatte, so dass der Verletzte schliesslich nur flüssige Nahrung zu sich nehmen konnte. Da 


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alle Heilungsversuche versagten, wurde der Unfall als entschädigungspflichtig angesehen 
und dem Verluste eines Beines gleich hoch erachtet! Hammerschmidt-Danzig. 

Seydel, Über gleichzeitige Verletzungen der Brust- und Bauchhöhle. 
Ein Beitrag zur Zwerchfellnaht und Milzexstirpation. (Inaugur.-Dissert. Berlin 10.) Die 
Ergebnisse der Arbeit, der eine Schussverletzung aus der Klinik Pels-Leusdens zu¬ 
grunde liegt, sind folgende: In allen Fällen von Thoraxverletzungen, die den Verdacht 
auf eine gleichzeitige Zwerchfell-, resp. Bauchverwundung auf kommen lassen, ist ein 
chirurgisches Eingreifen notwendig. Zwerchfellwunden sind möglichst immer durch die 
Naht zu schliessen, sie sind von der Brusthöhle aus schichtweise exakt zu nähen. Die 
Gefahren einer übersehenen Zwerchfellverletzung sind so gross, dass im Hinblick hierauf 
auch ein sich nachher als unnötig herausstellendes Vorgehen entschuldbar ist Die Art 
der Operation ist von Fall zu Fall den gegebenen Umständen anzupassen. Bei leichter 
Verletzung ohne Beteiligung der Bauchhöhle ist thorakal zu operieren. Bei allen schweren 
Symptomen von seiten des Bauches wird man mit Thorakolaparotomie resp. mit kombi¬ 
niertem Verfahren vorgehen. Die Laparotomie allein empfiehlt sich nicht. Die Gefahr 
des Pneumothorax ist durch die Anwendung pneumatischer Verfahren völlig zu beseitigen. 
Auch ohne Anwendung der pneumatischen Verfahren ist der Pneumothorax bei den meist 
nur kurze Zeit dauernden Eingriffen nicht sehr gefährlich. Nach Beendigung der Ope¬ 
ration ist die Brusthöhle zu schliessen. Alle Mitverletzungen bedürfen wegen der Ver¬ 
blutungsgefahr raschester chirurgischer Hilfe. Die sicherste und schnellste Blutstillung 
ist bei Verletzung der Milz — wie in Verf.s Falle — durch Splenektomie zu erreichen; 
sie ist bei allen grösseren Zerstörungen der Milz erforderlich. Bei glattrandigen, nicht 
sehr tiefen Verletzungen empfiehlt sich die Naht, unter besonders günstigen Umständen 
auch die Tamponade. Die nach Milzexstirpationen beobachteten Blutveränderungen und 
sonstigen Störungen verschwinden in den meisten Fällen nach kürzerer oder längerer 
Zeit völlig. Aronheim-Gevelsberg. 

Pernice, Über Fremdkörper in der Speiseröhre. (Deutsch, med. Wochenschr. 
37/10.) Ein 31 jähriger Bauer vermisste eines Morgens sein Gebiss, das er nachts nicht 
abzulegen pflegte. Gleichzeitig empfand er Druck in der Brust und konnte nur Flüssig¬ 
keit mit Mühe herunterbringen. Zwei Tage später wurde ein Fremdkörper im Brustteil 
der Speiseröhre festgestellt, der 33 cm hinter der Zahnreihe sass, also etwa in Höhe des 
7.—9. Brustwirbels. Im Röntgenbilde liess sich erkennen, dass das Gebiss zwei Agraffen 
hatte, von denen die eine links oben, die andere rechts unten lag. Die Versuche einer 
Extraktion misslangen völlig da der Fremdkörper zu fest eingekeilt war, so musste denn 
zur Ösophagotomie dicht unterhalb des Jugulum von der linken Seite aus geschritten 
werden. Der Versuch, nach Eröffnung der Speiseröhre das Gebiss mittelst Kornzange zu 
entfernen, misslang ebenso wie der, dasselbe zu zertrümmern, erst nachdem die ausser¬ 
ordentlich fest eingekeilte Platte mit dem Raspatorium umgangen war, konnte das Gebiss 
gelockert und extrahiert werden. Nach sorgfältiger Vernähung des Oesophagus und zwar 
getrennt nach Schleimhaut und Muscularis und Tamponade der äusseren Wunde heilte 
die Wunde reaktionslos in 14 Tagen bis 3 Wochen aus. Hammerschmidt-Danzig. 

Killian, Gebiss in der Speiseröhre. K. berichtet im Verein Freiburger 
Ärzte am 25. II. 10 (s. Münch, med. Woch. 23) über Entfernung eines Gebisses im 
Oesophagus bei einem 24jähr. Manne, an dem von einem Arzte vor der Aufnahme in die 
Klinik Extraktionsversuche mit dem Münzenfänger gemacht worden waren. Nach der von 
K. vorgenommenen Extraktion mit der Zange, die ohne Schwierigkeit gelang, stellten sich 
Symptome der Speiseröhrenperforation ein. Die sofort vorgenommene Operation ergab auf 
der rechten und linken Seite je eine 3 cm lange Risswunde. Pat. überstand den Eingriff. 
Vortr. warnt dringend mit dem Münzenfänger Gebissplatten und ähnliche mit Spitzen und 
Ecken versehene Fremdkörper zu extrahieren. Spitze Gegenstände können sich bei der 
Extraktion mit dem Münzenfänger anstemmen und einspiessen. Bei stärkerem Zuge kommt 
es dann zu einer Perforation mit ihren bedrohlichen Folgen. Temperatursteigerung, 
heftiger Schmerz, Schluckbeschwerden und Hautemphysem sind wichtige Zeichen einer 
Perforation der Speiseröhre, die eine sofortige Freilegung der verletzten Stelle des Speise¬ 
kanals von aussen, erfordern. Aron heim -Gevelsberg. 

Standes, Fremdkörper in der Speiseröhre. St. berichtet in der Nürnberger 
medizinischen Gesellschaft und Poliklinik am 10. XI. 1910 (s. Münch, med. Woch. 9) 


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über Fremdkörper im Ösophagus und deren Entfernung durch Ösophagoskopie. 1. Ein 
2 3 / 4 jähriges Mädchen mit ein markstückgrossen Spielmünze, die sich hinter dem Kehl¬ 
kopf quer in die Speiseröhre wie ein Deckel eingeklemmt hatte; am 8. Tage nach dem 
Verschlucken 40,7° Temperatur, Acetongeruch und grosse Schwäche. In Narkose zwei¬ 
malige Ösophagoskopie; es gelingt die Münze zu lockern, die glatt in den Magen rutscht 
und per anum abgeht. 2. 28jährige Frau mit Hühnerknochen im Speiseröhreneingang; 
ebenfalls Lockerung des Fremdkörpers; nachträglich submuköser Abszess. Heilung. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Friederichs, ÜberFrenidkörper imMagen. (Inaug.-Dissertat. Giessen 10.) 
Der weitaus häufigste Weg, auf dem Fremdkörper in den Magen gelangen, ist der natür¬ 
liche. Es geschieht dies entweder mit Absicht bei Hysterischen, Geisteskranken, Ver¬ 
brechern, Selbstmördern oder unabsichtlich, namentlich bei Kindern. Vielfach führt auch 
die üble Angewohnheit, Nadeln, Nägel und andere Gegenstände mit den Lippen festzu¬ 
halten, die man bei Näherinnen, Handwerkern usw. häufig findet, zum Verschlucken der¬ 
selben. Die verschiedensten Gegenstände von mannigfaltigster Grösse und Form gelangen 
durch Verschlucken in den Magen: Nägel, Münzen, Nadeln, natürliche und künstliche 
Zähne, Zahnfragmente, Gebisse (namentlich im Schlaf, in der Narkose, bei hastigem Essen 
und bei Krampfanfällen), Knochen, Gräten, Obstkerne, Haarnadeln, Steine, Glasperlen, 
Ringe, Holzstücke, Messer, Gabeln, Löffel, Scheren, Schwertklingen, Glasstücke, Schlund¬ 
sonden und Blutegel. Doch auch durch die Bauchwand hindurch können Fremdkörper in 
den Magen gelangen, besonders spitze Gegenstände, wie Nadeln usw. Noch leichter können 
sie durch Wunden der Fisteln eindringen: Kugeln, abgebrochene Messerklingen u. a. Ferner 
können in seltenen Fällen Fremdkörper aus dem Duodenum durch den Pylorus in den 
Magen wandern, so Gallensteine und Spulwürmer. Eine eigene Art der Fremdkörper des 
Magens stellen die sog. Tricho- und Phytobezoare dar. 

Einen Beweis für die grosse Widerstandsfähigkeit des Magens gegenüber Fremdkörpern 
liefern die Nagelesser, meist geistig minderwertige, stupide Menschen, die nach und nach 
grosse Mengen von Nägeln und ähnlichen Gegenständen verschlucken. Ein derartiger Fall 
wurde im Knappschafts-Lazareth zu Sulzbach (Saar) betrachtet und ist vom Verf. mitge¬ 
teilt. Es handelte sich um einen 23jähr. Bergmann, bei dem wegen grosser Magen¬ 
schmerzen und stenotischen Erscheinungen — nachdem die Durchleuchtung Fremdkörper 
im Magen ergeben hatte — die Eröffnung des Magens erfolgte. Teils mit den Fingern, 
teils mit der Zange wurden 98 Fremdkörper in einer Stunde entfernt: 1 Kleiderhaken, 
1 halbe Hutnadel, 1 Nähnadel, 7 Haarnadeln, 40 Nägel verschiedener Grösse, 1 Nagel¬ 
knopf und 28 Nagelreste. Das Gesamtgewicht der Fremdkörper betrug 235 g. Die 
grössere Masse lag im Fundus, besonders schwierig war die Entfernung einer quer vor 
dem Pylorus liegenden, fest in der Schleimhaut sitzenden Nähnadel, sowie eines kleineren, 
in der Mitte umgebogenen Nagels aus der Pylorusgegend. Der Heilverlauf war ein gün¬ 
stiger, wie auch in 2 ähnlichen vom Verf. aus der Literatur mitgeteilten Fällen. 

Aronheira - Gevelsberg. 

Hauenschild, Ein Fall von verschlucktem Gebiss, das auf natür¬ 
lichem Wege abging. (Deutsche med. Zeitschr. 20/10.) Ein Urlauber fühlte, als 
er im Wirtshaus eine „Hartwurst“ ass, etwas Hartes, Drückendes im Rachen und bekam 
gleichzeitig keine Luft. Obschon er sofort erkannte, dass es sein vor 5 Jahren von einem 
Zahntechniker angefertigtes Gebiss war, das bis dahin tadellos gesessen hatte, machte er 
absichtlich eine Schluckbewegung, wodurch das Atemhindernis beseitigt wurde. Anstelle 
dessen traten jetzt aber sehr heftige Schmerzen unter dem Brustbein auf. Er eilte sofort 
nach Hause und fuhr mit dem Rade zu einem Arzt, den er aber nicht zu Hause traf, 
worauf ihm eine Hebamme verordnete, viel Kartoffelbrei zu essen. Die heftigen Schmerzen 
Hessen erst gegen Morgen nach, worauf er in seine Garnison fuhr und 24 Stunden nach 
dem Unfall in das Lazarett aufgenommen wurde. Der Befund war durchaus negativ, das 
Allgemeinbefinden in keiner Weise gestört. Als Therapie wurde nur Bettruhe und reich¬ 
liches Essen von Kartoffelbrei und Sauerkraut angeordnet, was der Mann auch in reich¬ 
stem Maße ausführte. Am Tage nach der Aufnahme erfolgte ein normaler Stuhl ohne das 
Gebiss, dann trat eine 2 tägige Verstopfung ein. Von dem Gebiss war äusserlich nichts 
zu fühlen, auch war der Patient völlig frei von Beschwerden, trotzdem entschloss sich H. 
zu einem Einlauf, welcher in dem sehr reichlichen Stuhl ein 52 mm langes und 21 mm breites 


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Ersatzstück mit einem 8 mm langen linksseitigen Haken zu Tage förderte. Es war ein 
Glück für den Verletzten, dass die gefährliche Spitze des Hakens — nur an einem Ende 
hatte die Prothese eine solche — sich nicht irgendwo festgesetzt hatte, was vielleicht nur 
dadurch geschehen konnte, dass die Platte mit dem langen Haken voran durch dpn Ver¬ 
dauungskanal hindurchging. Hammerschmidt - Danzig. 

Werner und Caan, Über die Vorlagerung intraabdomineller Organe zur 
Röntgenbestrahlung. (Münch, med. Woch. 11.) Aus den bisher im Samariterhaus 
zu Heidelberg gewonnenen Erfahrungen ziehen die Verfasser folgende Schlüsse: 1. Es ist 
möglich, nach der von Carl Beck angeregten Methode der Verlagerung intraabdomi¬ 
neller Organe durch Röntgenbestrahlung radiotherapeutische Erfolge zu erzielen, die weit 
über jene hinausgehen, die man sonst bei der Behandlung innerer Organe zu sehen ge¬ 
wohnt ist. 2. Die Vorzüge der direkten Bestrahlung beruhen auf einer besseren quali¬ 
tativen und quantitativen Ausnützung der Röntgenstrahlen und der lokalen Behandlung 
bei Schonung benachbarter Organe. Es empfiehlt sich, die vorgenähten Organe lange 
Zeit, allenfalls dauernd in ihrer Position zu belassen. Aron heim-Gevelsberg. 

Delitala und RoYasio , Ein Fall von traumatischen Magengeschwüren. 
(Rivista veneta 8/10. Zeitschr. f. med. Beamte 19/10.) Ein 15jähriges gesundes Mädchen 
erkrankte an einer heftigen Nervenerregung, an Brennen im Schlunde und häutiger Brech¬ 
neigung, unmittelbar nachdem der Vater es heftig geschüttelt und mehrfach mit der Faust 
gegen Brust und Bauch geschlagen hatte. Die anfängliche Annahme einer Vergiftung 
schied mit dem Bekanntwerden der Vorgeschichte aus. In den nächsten Tagen Empfind¬ 
lichkeit des Leibes, Temperaturerhöhung und häufiges Blutbrechen, das trotz Milchdiät, Eis, 
Bismuth. solic. mit Opium sich immer wiederholte. Daneben trat blutiger Stuhl auf. Nach 
einer Woche Tod unter zunehmender Erschöpfung. Die Obduktion ergab neben sonst normalen 
inneren Organen grössere Magengeschwüre von 1 : 2 cm mit Zerreissung zahlreicher, teil¬ 
weise grösserer Blutgefässe. Die Gutachter schliessen in ihrem Bericht eine pathologische 
Ursache vollständig aus und kommen zu dem Ergebnis, dass es sich nur um durch die 
Faustschläge verursachte Magengeschwüre gehandelt hat. Hammerschmidt-Danzig. 

Strangs, Traumatisches Magengeschwür. (Deutsch, med. Wochenschr., Ver¬ 
einsberichte 36/10.) Ein 40jähriger Radfahrer wurde derart von einem Automobil über¬ 
fahren, dass das letztere über die linke Rumpfseite hinwegging. Neben zahlreichen Haut¬ 
abschürfungen erlitt der Verletzte eine Commotio cerebri, eine Kommunitivfraktur des 
rechten Unterschenkels, Bruch der linken 7. und 8. Rippe mit begleitendem Pneumo¬ 
thorax. Gleichzeitig trat wiederholt Erbrechen auf, dem 10 Tage nach dem Unfälle die 
Symptome einer schweren inneren Blutung — grosse Mengen teerartigen Blutes im 
Stuhl — folgten. Nachdem 5 Tage später eine zweite Blutung in den Darm stattgefunden 
hatte, trat völlige Heilung ein. Str. nimmt an, dass das Trauma eine Magenquetschung 
mit sich daran schliessender Nekrose der Magenschleimhaut hervorgerufen habe. Nach 
10 Tagen fiel der Schorf ab, worauf aus dem nun entstandenen Geschwür eine Blutung 
erfolgte. Hammerschmidt - Danzig. 

Martin, Schussverletzung des Magens. M. demonstriert im allgem. ärztlichen 
Verein zu Cöln am 5. XII. 10 (s. Münch, med. Woch. 8) einen Fall von Schussverletzung 
des Magens bei einem 7jähr. Knaben, der 2Vj Stunden nach einer Revolver-Schussver¬ 
letzung zur Operation kam. Klinische Erscheinungen von Magenverletzung bestanden 
nicht. Die Wahrscheinlichkeit der Magenverletzuug ergab sich aus der Schussrichtung, 
welche aus dem Verhältnis der Einschussöffnung hoch oben im Epigastrium 'zu dem 
Röntgenschatten der Kugel sich konstruieren liess. Die Laparotomie ergab, dass die 
Kugel die Pars praepylorica in der Richtung von oben nach unten 2 mal durchschlagen 
hatte. Die Versorgung der Schussöffnungen war wegen der Spannung des vollen Magens 
erst möglich, nachdem sein Inhalt aus einer breiten Inzision in der Magenmitte bei 
Seitenlage des Pat. z. T. frei entleert war. Sonstige Verletzungen bestanden nicht. Die 
Kugel wurde nicht gefunden. Heilung. Aronheim-Gevelsberg. 

Floth, Bauchschüsse und ihre Behandlung. (Deutsche Mil.-Zeitschr. 22/10.) 
„Ein durch den Bauch Geschossener stirbt in diesem Kriege“, sagt Mac Cormac aus 
dem südafrikanischen Feldzüge, „wenn man ihn operiert, und bleibt am Leben, wenn 
man ihn in Ruhe lässt“! Dieser Ausspruch hat sich in den letzten Kriegen als wahr er¬ 
wiesen; die spontane Heilung so vieler Bauchschüsse bei konservativer Behandlung ist 


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eine grosse Überraschung für die Chirurgen gewesen. Dass die im Felde ausgeführten 
Laparotomien so wenig Aussicht auf Erfolg haben, hat seinen Grund darin, dass die 
Operation nur eine gute Prognose bietet, wenn sie frühzeitig, d. h. innerhalb von ^Stun¬ 
den ausgeführt wird; dann sind aber vor allem die Verhältnisse im Felde meist wenig 
einladend für die Eröffnung der Bauchhöhle, v. Öttingen erkennt nach den Erfahrungen 
des russisch-japanischen Krieges die Berechtigung eines operativen, sofort vorzunehmen¬ 
den Eingriffs nur an bei grösseren Zerreissungen der Bauchdecken, wo eine Verletzung 
der Intestina im höchsten Grade wahrscheinlich ist, bei grösseren Öffnungen der Bauch¬ 
decken mit uneingeklemmten Prolapsen und endlich bei ganz kleinen Schussöffnungen mit 
Verletzungen, die spontan nicht heilen können — Hervorkriechen von Tänien, Askariden 
oder bei eingedrungenen bzw. noch heraussehenden Fremdkörpern, z. B. Lanzenteilen, 
Holzsplittern. Dass indessen Bauchschüsse auch mit Prolapsen heilen können, zeigte F. 
an einem Chinakämpfer, der bei einem nächtlichen Angriff einen Bauchschuss erhielt mit 
Einschussöffnung auf der rechten Seite, aus der ein kirschgrosses Stück Netz und Aus¬ 
schussöffnung oberhalb des Nabels, aus dem eine 10 cm lange Darmschlinge vorgefallen 
war. Der Mann ritt noch 3 Stunden und kam dann ins Lazarett, wo das Netzstück 
abgetragen wurde: die vorgefallene gut ernährte Darmschlinge zog sich allmählich in die 
Bauchhöhle zurück, so dass der Kranke nach einigen Monaten als Rekonvaleszent zur 
Truppe entlassen werden konnte. Dass ein grosser Teil der penetrierenden Bauchschüsse 
ohne Operation heilt, ist zunächst in der physikalisch nicht zu begründenden Tatsache 
erklärt, dass bei Schüssen von 400 m und darüber die Intestina dem Geschoss ausweichen 
können, das Projektil also den Bauch durchbohrt, ohne die Därme zu verletzen. In an¬ 
deren Fällen sind die Perforationsöffnungen des Darms so klein, dass sie sich sofort wie¬ 
der schliessen und durch Adhäsionen der Serosa oder durch prolabierte Schleimhaut ver¬ 
klebt werden. Das gilt natürlich nur für kleinkalibrige Geschosse, nicht für Shrapnell- 
kugeln, welch letztere in der Bauchhöhle sehr bösartige Verletzungen verursachen. Weiter 
hängt die Prognose der Schussverletzungen von dem Füllungszustande der Därme ab; 
und endlich ist die Art des Transportes von Wichtigkeit; die Prognose wird erheblich 
besser, wenn der Verletzte wenigstens in der ersten Zeit ruhig liegen bleibt und nichts 
geniesst. Ein von Seydel aus dem Burenkriege beschriebener Fall ist hier besonders 
lehrreich: Ein englischer Militärarzt war durch den Bauch geschossen und blieb 12 Stun¬ 
den auf dem Schlachtfelde liegen, ohne den ihm angebotenen Trunk zu berühren. Er 
genas, während zwei Soldaten, welche mit der gleichen Verletzung neben ihm lagen und 
getrunken hatten, starben. Wie gefährlich ein Transport werden kann, zeigt die Tat¬ 
sache, dass alle Verwundeten mit Bauchschüssen, welche von Spionkop herunter getragen 
wurden, infolge des Rüttelns starben. Die Prognose der Bauchschüsse hat sich durch 
die Art der Geschosse nicht unwesentlich gebessert; während die Mortalität 1870/71 
noch 68,5°/ 0 betrug, berechnete v. Oettingen eine solche von 50%; sie ist immerhin 
doch noch recht hoch, wenn wir die Fortschritte der Chirurgie seit der Zeit ins Auge 
fassen, sie wird es auch bleiben, da eine grosse Anzahl von Nahschüssen und durch Ar¬ 
tilleriegeschosse ohnehin aussichtslos sind. Hamm er schmidt-Danzig. 

Wilke, Traumatische Lebergewebsembolie. W. demostriert in der medizin. 
Gesellschaft in Kiel am 7. VII. (s. Münch, med. Woch. 34) mikroskopische Präparate und 
Mikrophotogramme von traumatischer Lebergewebsembolie. Im ersten der beiden Fälle 
handelte es sich um ein 19jähr. Mädchen, das aus dem 3. Stockwerk gesprungen war. 
Entsprechend der doppelseitigen Radiusfraktur, der Zertrümmerung der rechten Darm¬ 
beinschaufel und der damit verbundenen Weichteilquetschungen fand sich eine aus¬ 
gesprochene Fettembolie der Lunge, ausserdem jedoch eine mächtige Embolie von Leber¬ 
parenchym in den Verzweigungen der Pulmonalarterie. Die mikroskopische Untersuchung 
ergab in noch höherem Grade die enorme Ausbreitung des embolischen Prozesses in der 
Lunge mit wohlerhaltenen Leberzellen. Verschiedene Faktoren bewirkten die starke 
Lebergewebsembolie: 1. die umfangreiche Zerstörung des Organes; 2. der Sitz der Ruptur, 
besonders am hinteren Aufhängeapparat mit Verletzung grösserer Lebervenen, so dass 
der kurze Weg bis zum rechten Herzen mit jeder Inspiration bei Einsetzen des negativen 
Drucks seine Saugwirkung bis in diese cröffneten Gefässe geltend machte; 3. zwischen 
Trauma und Tod waren fast 20 Stunden vergangen. 

Im 2. Falle handelte es sich um einen 30jähr. Eisenbahnarbeiter, der zwischen 


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Eisenbahnpnffer geraten war. Hier fanden sich neben verschiedenen anderen Verletzungen 
oberflächliche Risse an der Unterseite des rechten Leberlappens und beträchtliche Zer¬ 
trümmerung in seinen zentralen Teilen. Da jedoch hier die Spalten und höhlenartigen 
Kontinuitätstrennungen in der Leber sich bei der Sektion als mit dunklen, derben Blut¬ 
gerinnseln prall ausgefüllt erwiesen, war vielleicht, trotzdem auch in diesem Falle zwischen 
Trauma und Tod über 24 Stunden vergingen, die Lebergewebsembolie nur in geringem 
Umfange zustande gekommen. Aronheim-Gevelsberg. 

Bahrdt, Gallensteinabgang durch den Darm nach Trauma. B. berichtet in 
der medizin. Gesellschaft zu Leipzig am 6. XII. 10 (s. Münch, med. Woch. 5) über mehrere 
Fälle, in denen es nach Traumen zu lokaler Peritonitis, Durchbruch grosser Gallensteine 
in den Darm und Abgang derselben durch den Mastdarm kam. In einem Fall Hess sich 
genau die Zeit dieser Episoden nachprüfen. Bei einer 44jähr. Frau, die an häufigen 
Gallensteinkoliken gelitten, trat nach einem Trauma Schmerz in der Gallenblasengegend 
auf, der in massigem Grade 25 Tage anhielt; dann enormer Schmerz, Gallen brechen, 
Todesangst, Gefühl, als erfolge im Leib ein Durchbruch, 2 Tage darauf Abgang eines 
taubeneigrossen Gallensteins aus dem Rectum. Aron he im-Gevelsberg. 

Dehmel, Eine Nadel im Duodemum,durch Enterotomie entfernt. (Deutsch, 
med. Wochensch. 44/10.) Ein 5jähriger Junge hatte eine Nadel verschluckt, ohne dass 
die Angehörigen den Vorgang bemerkt hatten. Versuche, dieselbe durch die üblichen 
Versuche zu entfernen, waren vergeblich; 4 Tage später Aufnahme in das Krankenhaus. 
Ein krankhafter Befund war nicht zu erheben, doch zeigte das Röntgenbild in Höhe der 
rechten 12. Rippe den Schatten einer 6 cm langen Nadel, die mittels Enterostomie aus 
dem Duodenum entfernt wurde. Im Anschluss an die Beschreibung des Falles bespricht 
D. das Schicksal verschluckter Fremdkörper; sie bleiben selten im Darm, besonders selten 
im Duodenum. Ein Drittel der verschluckten Fremdkörper geht nach Wölfer und 
Lieblein ohne bleibenden Schaden für den Kranken per vias naturales ab. Von den 
übrigen zwei Dritteln — nur selten werden Fremdkörper durch den Brechakt heraus¬ 
befördert — bleiben Nadeln meist an bestimmten Stellen (in der Gegend des Pylorus, 
unmittelbar vor der Ba uh in sehen Klappe oder im Coecum) liegen. Kleinere Nadeln 
können auch in Processus vermiformis zurückgehalten werden. Bohrt sich die Spitze 
der Nadel durch die Darmwand, so kommt es zu einer tötdlichen Peritonitis oder wenn 
plastische oder adhäsive Verklebungen eintreten, zu einem Abszess, ein Vorgang, der am 
Wurmfortsatz nicht ganz selten ist und sich in nichts von einer Appendicitis unter¬ 
scheidet. Auch durch Blase und Vagina sind schon Nadeln ausgeschieden worden. 

Hamm er schmidt-Danzig. 

Graf, Zur Kasuistik der traumatischen Pankreaszysten. (Münch, med. 
Woch. 48). Verf.s Fall verdient grosses Interesse dadurch, dass er unmittelbar nach 
der Verletzung zur Behandlung kam und dauernd, bis zur Operation, von verschiedenen 
Ärzten beobachtet wurde, so dass es hier keinem Zweifel unterliegt, dass die Cyste trau¬ 
matischen Ursprungs war. Es handelte sich um einen 25jähr. Knecht, der vor 4V 4 Jahren 
von einem Stier gegen einen Ständer gedrückt war. Der Stoss des Stierkopfes traf ihn 
unter dem rechten Rippenbogen. Aron heim-Gevelsberg. 

V. Stamm, Zur Kasuistik der traumatischen Pankreascysten. Inaugur.- 
Dissertat. Freiburg i. B. 10. Während noch vor 2 Jahrzehnten ein Zusammenhang 
zwischen Trauma und Pankreascysten von vielen Autoren bestritten wurde, hat sich jetzt 
die Mehrzahl der Chirurgen für das Zustandekommen pankreatischer Cysten und Pseudo¬ 
cysten nach traumatischen Einwirkungen auf die Oberbauchgegend ausgesprochen. So 
konnte Körte schon im Jahre 1898 33 Cystenbildungen nach Traumen zusammenstellen, 
Honigmann 1905 70 Fälle registrieren und Gobell 1907 feststellen, dass von 232 ope¬ 
rativ behandelten Pankreascysten 76, also ein Drittel, traumatischen Ursprungs waren, 
eine Zahl, der heute eine Reihe weiterer Fälle angegliedert werden kann. 

Die ersten Versuche, auf chirurgischem Wege eine Heilung herbeizuführen, fallen 
schon in die 70 er Jahre des vorigen Jahrhunderts, doch erst Gussenbauer bildete 1882 
seine seither zum Normalverfahren gewordene Methode der Incision und Drainage aus. 
die nach bisherigen Erfahrungen in der Mehrzahl der Fülle eine günstige Prognose zu 
stellen gestattet. Nach Gussenbauers Methode wurden auch die beiden Fülle in Kracke’s 
Klinik behandelt, die Verf. Arbeit zugrunde liegen. 


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Im ersten Falle handelte es sich um einen 23 Jahre alten Tagelöhner, der eine 
schwere Quetschung der Regio hypochondriaca sin., der Regi infrascapularis und lumbalis 
erlitt. Bei der Untersuchung in der Klinik, 2 V 2 Monate nach dem Unfall, fand sich im 
Leib bei der Palpation ein Tumor, der dumpfen Perkussionsschall und Fluktuation ergab. 
Die Grenzen waren rechts: 1 Querfinger ausserhalb der Mamillarlinie, unten 1 Quer¬ 
finger über der Symphyse, oben 2 Querfinger unter dem Proc. Xiphoideus. Patient 
klagte über starke Magenbeschwerden besonders nach dem Essen und über die Unmög¬ 
lichkeit, grössere Mengen Nahrung zu sich zu nehmen. Bei der Operation fand sich 
der Tumor zwischen Magen und Colon transversum; es war eine peripankreatische 
haemorrchagische Cyste, ausgehend von dem Parenchym der Drüse. 

Der zweite Fall betraf einen 8 Jahre alten Knaben, der 6 Wochen vor der Operation 
überfahren worden war und seitdem schon Magenerkrankung und Abmagerung aufwies. 
In der Mitte des Epigastriums bestand in etwa handtellergrosser Ausdehnung eine 
Resistenz, die sich in ihrem nach unten gerichteten konvexen Bogen gut abgrenzen liess, 
sich nach oben unter den Rippenbogen fortsetzte und bei der Perkussion Dämpfung er¬ 
gab. Bei der Operation fand sich, dass es sich um eine peripankreatische Pseudocyste 
handelte. 

Der erste Fall gehörte zu dem Lebensjahrzebnt, das neben dem 2. und 4. nach bis¬ 
herigen Beobachtungen das grösste Kontingent traumatischer Pankreascysten stellt. Der 
zweite Fall gehört zu der kleinen Gruppe, welche die Altersstufen vom 1. bis 10. Jahre umfasst 
und die bisher nur von vier männlichen und zwei weiblichen Verletzten gebildet wurde. 

Bezüglich der Einzelheiten sei auf die ausführliche Arbeit verwiesen. 

A r 0 n h e i m - Gevelsberg. 

Funck-Köln, Über alimentäre Glykosurie bei chronischer Enteritis 
(Münch., med. Woch. 09. Nr. 41.) F. teilt je einen Fall mit von chronischem Dünn¬ 
darm- und chronischem Dickdarmkatarrh mit, in denen gleichzeitig Glycosurie bestand. 
Die Glycosurie war in beiden Fällen nur Begleiterscheinung der Enteritis und blieb nach 
deren Abheilung weg. Schliack-Cottbus. 

Seiler, Posttraumatische Peritonitis typhosa bei bestehender typhöser 
Cholecystitis. Inaugur.-Dissertat. Berlin 10. 

Verf. berichtet in seiner Arbeit über einen Krankheitsfall, der durch die mannig¬ 
fachsten diagnostischen Schwierigkeiten, durch die eigentümliche Kombination seiner 
Symptome und durch den unerwarteten Operationsbefund einen aufklärenden Beitrag liefert 
zu manchen wiederholt besprochenen im Gefolge von Typhus abdominalis auftretenden 
Komplikationen. 

Ein 44jähr. Schleifer war wegen „neurasthenischer“ Beschwerden 4 Wochen in der 
Charite behandelt worden. Am Abend des Entlassungstages erhielt er einen heftigen 
Stoss gegen die „Magengegend“. Wegen zunehmender Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen 
wurde er am nächsten Tage wieder unter peritonitischen Symptomen aufgenommen. Als 
Ursache wurde ein durch Trauma perforiertes Ulcus ventriculi angenommen. Bei der 
Laparotomie fanden sich jedoch die Organe der Bauchhöhle intakt bis auf die Gallen¬ 
blase. Es bestand eine Cholecystitis, als deren Erreger sich massenhaft Typhusbazillen 
in Reinkultur fanden. Die Frage, ob Trauma und Cholecystitis in ursächlichem Zu¬ 
sammenhänge standen, musste verneint werden. Die Operation fand kaum 36 Stunden 
nach dem Trauma statt; die Gallenblase war schon prall gefüllt und vergrössert, so dass 
es sich um eiuen Verschluss der abführenden Gallenwege mit starker Exsudation in die 
Gallenblase, wahrscheinlich infolge entzündlicher Schleimhautschwellung handelte. Hinzu 
kam, dass die Gallenblasenw r andung in ihrer feineren Struktur erheblich verändert war. 
Diese Schädigung war in einer schon länger bestehenden Cholecystitis des Typhusbazillen¬ 
trägers zu suchen, so dass ein verhältnismässig geringer Anlass genügte, durch Schädigung 
der Serosa eine Durchwanderung von Typhusbazillen in die Bauchhöhle zu bedingen. 
Der Erfolg der Therapie — Ausschaltung der infizierten Gallenblase von der übrigen 
Bauchhöhle — bewies die Richtigkeit der Annahme, da nach der Drainage die peritoni¬ 
tischen Erscheinungen nachliessen. 6 Tage nach der Operation kam es aber zu einer 
neuen kontinuierlichen Temperatursteigerung, die als neue typhöse Allgemeininfektion, 
ausgehend vom Peritoneum, gedeutet wurde. Pat. ging an zunehmender Herzschwäche 
zugrunde. Die anatomische Diagnose lautete: abgelaufener Typhus, in Heilung begriffene 


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Typhusgeschwüre, Cholecystitis mit Gallensteinbildung, Bronchopneumonie; kleine Abszess¬ 
bildungen in den Lungen, Bronchitis; alte Pleuritis adhaesiva; Arteriosklerose der 
Coronararterien. 

Bez. der Einzelheiten sei auf die Arbeit verwiesen. Aronheim-Gevelsberg. 

Schiller, Über Pfählungsverletzungen, nebst 2 kasuistischen Beiträgen. 
(Inaugur.-Dissertat. Freiburg 1909.) Verf. teilt in seiner Arbeit die Pfthlungsverletzungen 
nach Stiassny ein in extraperitoneale und in intraperitoneale. Während die Mortalität 
der ersteren 6,73 °/ 0 betrug, ist sie bei letzterem 52,77 °/ 0 . Von 176 Pfählungsverletzten 
beider Gruppen starben 45, d. h. 25,57 %; es stirbt also etwa der 4. Teil aller durch 
Pfählung Verletzten. Es ist jedoch zu erwarten, dass mit den Fortschritten in der 
Diagnostik und in der operativen Behandlung der Peritonitis auch die Sterblichkeitsziffer 
sinken wird. Um dies zu erreichen, muss vor allem auf folgende Punkte geachtet werden: 

1. Man suche sich stets über die Ausdehnung des Pfählungskanals volle Klarheit 
zu schaffen durch Besichtigung des pfählenden Instrumentes (Blut, Kot) und durch Spal¬ 
tung des Pfählungskanals. 2. Man unterlasse niemals die gründliche Untersuchung der 
Vagina und des Recturos, da diese zuweilen verletzt sind, ohne dass äusserlich eine 
Wunde wahrnehmbar ist. 3. Man suche nach Defekten an den Kleidern des Verunglückten, 
sowie am Pfahl, um das Zurückbleiben von Fremdkörpern in der Wunde zu vermeiden. 
4. Steckt der Pfahl noch in der Wunde, so erkundige man sich nach seiner Beschaffen¬ 
heit (ob Widerhaken), um durch voreilige Extraktion Schaden zu vermeiden. 5. Macht 
die Länge des pfählenden Instrumentes und die Richtung des Wundkanals eine Verletzung 
des Bauchfells wahrscheinlich, oder bestehen Symptome für eine solche, so ist die Probe¬ 
laparotomie zu* machen. Diese kann den Zweck haben a) das Instrument zu entfernen, 
b) Fremdkörper zu beseitigen, c) Verletzungen innerer Organe sicherzustellen, sie zu be¬ 
handeln oder auszuschliessen. 6. Bei Blasenverletzungen versäume man nie, möglichst früh¬ 
zeitig, d. h. gleich nach erfolgter Heilung der Blasenwunde zu cystoskopieren, um das Vor¬ 
handensein von Fremdkörpern festzustellen oder auszuschliessen. Bez. der Einzelheiten 
und der beiden Fülle aus Kraskes Klinik sei auf die Arbeit verwiesen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Roloff, Tödliche Verletzung durch Masturbation per rectum. (Münch, med. 
Woch. 1.) Ein 50jähriger Mann, Vollrentner wegen traumatischer Herzneurose, hatte 
sich zum Zwecke der Masturbation ein Stück Holz in den Mastdarm eingeführt. Extrak¬ 
tionsversuche misslangen. Bei der Laparotomie fand sich in der mit Eiter gefüllten 
Bauchhöhle ein 20 cm langes Stück einer Bohnenstange. Die Perforation bestand an der 
Flexura sigmoidea. Pat. starb 1% Tage nach der Operation. — Von Interesse war die 
Frage nach der Beziehung zwischen dem früher erlittenen Unfall (Brustquetschung im 
Steinbruch) und dem Tode des Pat. War anzunehraen, dass der Verstorbene durch den 
Unfall Neurastheniker und Masturbant geworden, die tödliche Verletzung also mittelbar 
durch den Unfall herbeigeführt war? Oder war er schon früher Masturbant und hatte 
infolge seines hiermit zusammenhängenden „labilen“ Zustandes seines Nervensystems der 
Unfall die schwere Neurose zur Folge? Die Berufsgenossenschaft lehnte alle Ansprüche ab. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Die Unterleibsbrüche in der Armee. Nach dem Sanitätsbericht über die 
Preussische Armee vom 1. X. 1907 bis 30. IX. 1908. In dem jedes Jahr erscheinenden 
Sanitätsbericht für das preussische Heer finden sich im Berichtjahr 1907/08 bei einer Durch¬ 
schnittsstärke von 540790 Mann nicht weniger als 1159 Unterleibsbrüche, von denen 
bei einer grossen Anzahl ein Trauma als Entstehungsursache angegeben wird. Es ist 
dabei interessant zu beobachten, wie sehr bei den einzelnen Waffengattungen die einzelnen 
Entstehungsursachen auseinandergehen. So wurde von Infanteristen 44 mal das Turnen, 
24mal das Exerzieren, Marschieren oder Felddienstüben, 2mal das Kommandieren mit 
lauter Stimme (!) als schädigende Ursache genannt. Bei der Kavallerie beschuldigte man 

7 mal den Reitdienst, 2 mal Hufschläge und 2 mal Sturz mit dem Pferde, bei der Artillerie 

8 mal den Reitdienst, 2 mal Sturz mit dem Pferde, 7 mal Anheben der Lafette, 2 mal An¬ 
heben von Futtersack und Futterkiste, lrnal Hufschlag; bei den Musikern Anstrengung 
der Bauchpresse beim Blasen, bei den Krankenwärtern und Sanitätsmannschaften 2mal 
das Tragen von Kranken und Betten, bei den Pionieren 2mal das Tragen von schweren 
Balken, lmal Sprung ins Wasser. Von den 216 operierten Unterleibsbrüchen wurden 


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208 wieder dienstfähig, ein Operierter starb ifach gut verlaufener Operation in der 
3. Nacht an Herzschwäche, 7 wurden dienstunbrauchbar. 115mal handelte es sich um 
einen rechtsseitigen, 83mal um einen linksseitigen und 13mal um einen doppelseitigen 
Bruch. Von den Methoden, die angewandt wurden bei der Radikaloperation der Leisten¬ 
brüche ist Bassini 164mal zu nennen, Bassini modifiziert nach Girard lroal, Kocher 
42mal, einfache Vernähung der Bruchpforte 2mal, Verengerung des Leistenkanals durch 
schichtweise Vernähung der Bauchwand lmal. 4mal traten Rückfälle ein: einmal 5 Mo¬ 
nate nach einer Operation nach Koeber, zweimal 3 Monate nach Bassini, einmal eben¬ 
falls nach Bassini infolge eines Sprunges. Hammerschmidt-Danzig. 

Schwarz, Hernia pubica traumatica. (Inaug. Dissert. Heidelberg 1910.) Es 
ist eine merkwürdige Erscheinung, dass das angeborene Spaltbecken nicht zu Hernien 
disponiert ist, während zufällige und operative Traumen, die auf den vorderen Abschnitt 
des knöchernen Beckenringes wirken und zur Kontinuitätstrennung desseiden führen, zur 
Hernienbildung Anlass geben. Auch solche Fälle sind selten. In der Klinik Naraths 
kam ein solcher Fall zur Beobachtung. Er betraf ein 12 Jahre altes Mädchen, das im 
3. Lebensjahre von einem leeren Fuhrwerke überfahren wurde und einen Beckenbruch 
erlitt. Im Mai 1909 kam sie zwecks Operation eines im Anschluss au den früheren 
Unfall sich in der Schambeingegend allmählich entwickelnden Bruches in die chirurgische 
Klinik. Ausser den anderen Folgen der erlittenen Verletzung fand sich eine Bruchpforte 
zwischen den beiden auseindergewichenen Ossea pubis; sie bildete ein Oval (Längsachse 
4,5 cm, Querachse 8 cm). Medial wurde sie begrenzt durch das rechte Os pubis, lateral 
durch den absteigenden Ast des linken Os pubis, bauchwärts durch ein festes, sehniges 
Ligament, das zwischen 'den Schambeinen ausgespannt war. Peritonealwärts bildete die 
Begrenzung ebenfalls ein festes Ligament zwischen rechtem Os pubis und der Grenze des 
linken Os pubis und Os ischii; hier fand sich eine Knochenverdickung. An das sehnige 
Ligament, das die Bruchpforte bauchwärts begrenzte, setzte sich der Muse, rectus abdo- 
mini8 nicht an. Beide Musculi recti abdominis klafften und zwischen beiden befand sich 
eine sehnige Platte. Bei Rückenlage ist eine Hernie nicht sichtbar. Beim Husten er¬ 
scheint bei der Bruchpforte eine kugelige Geschwulst von 6 cm Durchmesser mit gedämpft 
tympanitischem Perkussionsschall; auch bei Druck auf das Abdomen erscheint die Hernie. 
Mit dem Finger kann man durch die Bruchpforte tief ins kleine Becken eindringen. 

Nach Freipräparieren der Bruchpforte und Isolieren des Bruchsackes fand sich, 
dass der mediale Teil der Hernie aus der Blase, der laterale aus Peritoneum, in dem 
sich Darmschlingen palpieren Hessen, bestand. Die beiden queren sehnigen Bänder der 
Bruchpforte wurden durch Seidenknopfnähte vereinigt; von dem unteren Knochenvorsprung 
an der lateralen Seite unterhalb des linken Os pubis wurde ein flacher Periostknorpel¬ 
lappen (nach oben und unten gestielt) entnommen und auf die Bruchnaht umgekiappt, 
(las Unterhautzellgewebe in dritter Etage durch Knopfnähte darübergezogen. Heilung 
erfolgte per primam. 

In der vom Verf. angeführten Literatur existiert nur ein Fall einer Hernie in der 
Symphysenspalte, mitgeteilt von Kausch. Auch isolierte Rupturen der Symphysis ossium 
pubis sind selten und in der Literatur nur 14 Fälle beschrieben in der Dissertation von 
Cohn. — Ähnlich diesen traumatischen Hernien sind diejenigen, welche nach absichtlich 
herbeigeführter Durchtrennung des Beckens (Symphyseotomie, Hebosteotoraie) Hernien in 
(len Diastasen bilden, die vom Verf. mitgeteilt sind und auf die hiermit verwiesen sei. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Heddäus, Kasuistischer Beitrag zu den Darmverletzungen im Bruch¬ 
sack. (Münch, med. Woch. 29.) Einem 19jährigen Schlosser war beim Hämmern ein 
etwa linsengrosses Stück Eisen von dem grossen Hammer abgesprungen und durch die 
Kleidung in seinen ausgetretenen rechtsseitigen Leistenbruch eingedrungen. Mit der 
Diagnose: Bauchfellentzündung nach Darmverletzung kam er 12 Stunden nach dem Unfall 
zur Operation. Das Eisenstück hatte den in den Bruchsack ausgetretenen Darm an der 
Konvexität durchschlagen, das Lumen schräg durchquert, war am Mesenterialansatz aus¬ 
getreten, hatte das Mesenterium schräg durchsetzt und war am peritonealen Rande der 
Bruchpforte liegen geblieben, wo es gefunden wurde. Der Darm hatte sich wahrscheinlich 
über den Fremdkörper weg in die Bauchhöhle zurückgezogen. Dass die diffuse Perito- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


nitis sich zurückbildete, war wohl wesentlich dem Umstande zuzuschreiben, dass die Ver¬ 
letzung höhere Teile des Darmes betraf, in denen weniger pathogene Keime sich befinden. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Fabian, Fremdkörper im Bruchdarm als Ursache schwerer Komplika¬ 
tionen. (Münch, med. Woch. 25.) Durch Steckenbleiben von Fremdkörpern im Bruch- 
darm oder in abnormen Darmausstülpungen können bedenkliche Komplikationen ausgelöst 
werden. Verf. teilt aus der Klinik Garrös in Bonn einen Fall mit, in welchem bei einem 
gesunden Kinde, nachdem es einen Pflaumenkern verschluckt hatte, der bis dahin stets 
reponible Nabelbruch sich nicht mehr zurückbringen liess. Bei der Operation fand sich 
eine serofibrinöse Entzündung im Bereiche des Bruchdarms und zwei Perforationen der 
Darmwand. Nach Entfernung des Fremdkörpers, Naht der Darmrisse und Verschluss der 
Bruchpforte genas das Kind. Aron he im-Gevelsberg. 

Maetzke, Die Ruptur von Bauchnarbenhernien. (Deutsch, med. Woch. 18/10.) 
Narbenhernien nach Laparotomien entstehen unter der Einwirkung des intraabdominellen 
Drncks, den zu beeinflussen man nicht in der Lage ist. Dem Innendruck soll man durch 
einen möglichst kleinen Schnitt, günstige Schnittrichtung und exakte Naht, weniger des 
blutarmen Peritoneums als der blutreichen Muskelfascienschicht entgegenarbeiten. Wesent¬ 
lich ist, ob die Wunde per primam heilt oder nicht, treten doch nach Abel bei länger 
als 4wöchiger Eiterung bei 80% Narbenbrüche auf. Momente wie Fettleibigkeit, Dia¬ 
betes, Alter usw. spielen natürlich mit. Leibbinden und Stützapparate zu tragen ist bei 
der schweren Arbeit der Landarbeiter manchmal geradezu ausgeschlossen, ein Umstand, 
der wohl zu beachten ist, wenn man von der Unvernunft solcher Leute spricht Bei der 
grossen Elastizität der Haut ist die Zahl der geplatzten Brüche nicht gross; in einer 
Dissertation vom Jahre 1905 stellt Nonninger 18 zusammen, bei denen es zu all¬ 
mählicher Verdünnung der Bauchdecken gekommen ist, bis dann plötzlich auch die letzte 
der Hüllen, die papierdünne Haut, jetzt allerdings häufig unter der Einwirkung einer 
geringen Kraft, wie Husten oder Niesen, platzte. Dass diese Ruptur der Haut — Usur 
von innen nennt Doebbelin dieses Dünnerwerden der Bauchdecken — als Unfall auf¬ 
zufallen ist, liegt wohl auf der Hand. Hammerschmidt-Danzig. 

Papaioannon, Über Splenektomie nach Milzruptur und Malariafieber. 
(Bruns Beiträge zur klinischen Chirurgie, Bd. 70, H. 1.) Festschrift für 0. v. Angerer. 
P. bringt 3 von ihm in der Klinik „Der Heiland“ in Athen durch Splenektomie geheilte 
Fälle von Milzruptur und vervollständigt die Statistiken von Kürstens und Rammstedt 
durch 23 aus der neueren Literatur gesammelten Fälle._ Ferner hat er au Hunden kon¬ 
servative Milzoperationen versucht. Er kam dabei zur Überzeugung, dass beim Menschen 
vom technischen Standpunkt aus die exakte Milznaht und sorgfältige Blutstillung sehr 
schwer ist, besonders wenn die Ruptur am oberen Pol und auf der äusseren Fläche der 
Milz liegt; dagegen kommt die Milznaht in Betracht bei Rupturen am unteren Pol, bei 
Kapselrissen und bei Fixierung der Milz durch ausgedehnte Verwachsungen. Die exakteste 
und sicherste Blutstillung bietet die Splenektomie, die bei Verletzung einer Malariamilz 
stets angezeigt ist. P. empfiehlt einen Medianschnitt, an dessen unterem Ende er einen 
Querschnitt durch den M. rectus anfügt; er macht erst die Unterbindung des Milzstieles, 
dann die Auslösung des Organs; hierdurch wird die Blutung wesentlich eingeschränkt. 
Als Folge der Milzexstirpation ergaben sich Verminderung der Erythrocyten und Hyper- 
leukocytose. 

Seine Erfahrungen bei Exstirpation der Malariamilz fasst er dahin zusammen, dass 
hier durch Splenektomie nicht immer eine radikale Heilung zu erreichen ist, doch wird 
der Organismus vom Hauptherd der Malariaparasiten befreit. H. Fritz-Tübingen. 

Mühsam, Milzruptur, Milzexstirpation, Heilung. (Deutschemed. Wochenschr. 
17/10.) Ein 10 jähriger Junge wurde von einem Automobil überfahren und kam völlig 
pulslos in das Krankenhaus. Die grosse Menge freier Flüssigkeit ira Bauch liess auf 
eine Blutung schliessen, eine Kontusion in der linken unteren Rippengegend auf eine 
Milzzerreissung. Urin, der gleich nach der Aufnahme des Kranken gelassen wurde, war 
klar, der mittels Katheters kurz vor der Operation gewonnene hingegen blutig gefärbt. 
Eröffnung der Bauchhöhle durch einen Medianschnitt in der oberen Hälfte ergab einen 
grossen queren Riss der Milz. Bei dem verzweifelten Zustand des Jungen wurde von 
einer Naht Abstand genommen und, um die Blutung schnell zu stillen, die Milz in toto 


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entfernt. Reichliche Kochsalzinjektionen. Die ersten Wochen ungestörter Wundverlauf, 
obschon der Junge nach dem enormen Blutverlust äusserst blass aussah. Alsdann begann 
er zu fiebern, wobei die Anzahl der Leukozyten, die regelmässig gezählt wurden, einmal 
auf 80000 stieg. Die Wunde heilte nicht und riss auseinander, so dass ein grosser Darm¬ 
prolaps entstand. Eine nochmalige Naht hielt besser. 18 Tage nach der Verletzung ver¬ 
eitertes Hämatom unterhalb des linken Rippenbogens. Nach Resektion einer Rippe und 
Entleerung des Hämatoms allmähliche Heilung, so dass der Kranke nach im ganzen fast 
3monatigem Krankenlager mit einer Zahl von 4500000 Erythrozyten als geheilt entlassen 
werden konnte. Hammerschmidt -Danzig. 

Schulze, Milzausschneidung bei Milzzerreissung. Sch. demonstriert in der 
wissenschaftlichen Vereinigung am städt. Krankenhaus zu Frankfurt a. M. am 4. Okt. 10 
(s. Münch, med. Wochenschr. 46) einen Fall von Splenektomie bei traumatischer subkutaner 
Milzruptur nach Hufschlag gegen die Nabelgegend bei einem jungen Mann. Eine sichere 
Diagnose war nicht zu stellen; als wertvolles diagnostisches Hilfsmittel konnten Klagen 
über linksseitigen Schulterschmerz verwertet werden. Interessant war die nach 14 Tagen 
aufgetretene Lymphdrüsenschwellung und die plötzlich in der Rekonvaleszenz auftretenden 
Temperatursteigerungen, wahrscheinlich Folge einer umschriebenen Fettgewebsnekrose, nach 
einer durch eine Unterbindung in der Nähe des Pankreasschwanzes verursachten Schädigung 
des Pankreas. A r o n h e i m -Gevelsberg. 

Heues, Traumatische Hydronephrosenruptur. (Deutsche med. Wochenschr. 
47/10. Vereinsbericht) Ein 12 jähriger Knabe fiel mit dem Bauch auf eine Eisenbahn¬ 
schwelle; sogleich heftige Schmerzen in der rechten Bauchseite, später auch in der rechten 
Nierengegend, Erbrechen, Obstipation und Hämaturie. Die Beschwerden vergingen nach 
einigen Tagen, doch zeigte sich noch 14 Tage lang Blut im Urin. Eine beständig 
wachsende Geschwulst in der rechten Bauchseite machte 4 Wochen nach dem Unfälle die 
Aufnahme in die Klinik notwendig, wo ein mannskopfgrosser, fluktuierender, bei Lage¬ 
wechsel nicht verschieblicher Tumor in der rechten Oberbauchgegend festgestellt wurde. 
Die Probelaporatomie ergab keine Entscheidung, ob die Flüssigkeit mit der Niere in Ver¬ 
bindung stehe, erst als dieselbe, die anfangs hämorrhagisch-serös war und keine Harn¬ 
säure enthielt, deutlich urinösen Geruch annahm, wurde die Diagnose gestellt: wahr¬ 
scheinlich kongenitale, durch den Fall geplatzte Hydronephrose. Der Befund bei der 
Operation bestätigte die Annahme, Heilung nach Nephrektomie. 

Hammer schmidt-Danzig. 

Jung und Chiari, Kombination einer chronischen Erkrankung innerer 
Organe mit Verletzung. (Deutsche med. Wochenschr. 19/10. Vereinsberichte.) Ein 
Maurer war wegen Blasenkatarrhs mit Verdacht auf Urogenitaltuberkulose behandelt 
worden. Mehrere Monate später stürzte er aus einer Höhe von 10 Metern herab und 
erlitt folgende Verletzungen: Stirnwunde mit Exkoriationen der Cornea, Frakturen der 
5.—6., 9.—12. rechten Rippe, Kontusion der rechten Hüfte, Verletzung der rechten Niere 
und Hämatom der rechten Lumbalgegend. Nach einigen Tagen 14 Tage lang dauernde 
Bronchitis, Pleuritis und Verdrängung des rechten Unterlappens durch eine immer grösser 
werdende Anschwellung in der Nierengegend. Harn dauernd blutig-eitrig ohne Tuberkel¬ 
bazilien; geimpfte Tiere blieben gesund. Durch Cystokopie Cystitis necroticens verlang¬ 
samte Funktion der linken, aufgehobene der rechten festgestellt. Der Harn wurde jauchig, 
6 Wochen nach dem Unfall Tod unter urämischen Erscheinungen. Bei der Sektion ergab 
sich chronische Tuberkulose beider Lungenspitzen, jauchige Infiltration des Zellgewebes 
zwischen Zwerchfell und rechter Lunge, meist käsige, bis hanfkorngrosse Knötchen im 
Peritoneum, an Stelle der rechten Niere ein von der Nierenkapsel umgebener, zweimanns¬ 
faustgrosser mit jauchiger Flüssigkeit erfüllter Sack mit einem Rest der verkästen Niere, 
dessen hintere Wand durch die Bruchenden der 9.—12. Rippe mehrfach perforiert war; 
in der linken Niere weissliche Knötchen, nekrotische Mucosa der Harnblase und der 
Urethra, anscheinend ohne Tuberkulose, Bruch des Bogens des ersten Lendenwirbels und 
Abreissung der Bandscheibe zwischen 1. und 2. Lendenwirbelkörper. 

Hammer schmidt-Danzig. 

Robert Lenk-Wien, Über Massenblutungen ins Niercnlager. (Deutsche 
Zeitschr. für Chirurgie. Bd. 102, 1.—*3. Heft) In der Literatur befinden sich nur wenige 
Fälle profuser Blutungen in das Nierenlager. Doll beschreibt 2 Fälle und nennt das 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


Krankheitsbild der pararenalen Massenblutung Apoplexie des Nierenlagers. Andere Fälle 
teilt noch Hildebrandt, Joseph und Tuffiers mit Nach den Arbeiten von Albarran, 
Rovsing und Israel kann man die Nephritis als eine häufige Ursache abundanter Hämaturien 
annehmen. Bei den anatomischen Untersuchungen von Doll und Joseph finden sich schwere 
Parenchymveränderungen der Niere, fettige Degenerationen, chronische interstitielle Ne¬ 
phritis. In keinem der beschriebenen Fälle findet sich in der Anamnese ein Trauma. 
Das Hauptsymptom der pararenalen Blutungen ist der Schmerz, welcher ganz akut heftig 
einsetzt. Er ist krampfartig, stumpfbohrend und nagend, und lokalisiert sich zuerst in 
der Lendeugegend und geht von da nach dem Kreuze, dem Bauch und der Hüftgelenk¬ 
gegend über. Nach einiger Zeit, manchmal schon nach mehreren Stunden, manchmal 
nach Tagen stellt sich eine örtliche Schwellung ein, welche sich als druckschmerzhafte 
Resistenz in der Lumbalgegend zeigt. Wichtig für die Ätiologie dieser Schwellung sind 
die Symptome der Blutung. Es treten plötzlich einsetzende Anämie, Kollapszustände mit 
kleinem frequenten Puls, abnorme Temperaturerniedrigungen ein. Hierzu kommt noch 
späterhin die Darmparese. Die Prognose ist immer sehr ernst. Die Therapie beschränkt 
sich auf sofortigen operativen Eingriff. Taend ler-Berlin. 

Thftmer, Zerreissung der rechten Niere. Th. demonstriert in der medizin. 
Ges. zu Chemnitz am 15. XII. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 10) einen Fall von sub¬ 
kutaner querer Zerreissung der rechten Niere bei einem 10 jährigen Jungen, der beim 
Sprang über eine niedere Wagendeichsel durch Sturz auf die rechte Seite eine Prellung 
des Bauches erlitten. Eine Probelaparotomie ergab keine Läsion des Bauchhöhleninhaltes, 
sondern nur eine retroperitoneales Hämatom in der Umgebung der rechten Niere. Eine 
im Verlaufe von 6 Wochen entstandene sekundäre traumatische Hydronephrose musste 
durch Lumbalschnitt eröffnet werden. Wegen Absonderung des Urins durch die Operations- 
wuude musste nach weiteren 4 Wochen die rechte Niere exstirpiert werden; dabei ergab 
sich eine völlige quere Zerreissung der rechten Niere an der Grenze von mittlerem und 
unterem Drittel. Vortr. bespricht die Gründe für die relativ geringe Blutung, für die 
ungestörte Weiterfunktiou der beiden Nierenhälften und für die Berstung der Niere in¬ 
folge hydraulicher Pressung gerade an der Stelle, an der die embryonale Lappung der 
kindlichen Niere einen Locus minoris resistentiae geboten hatte, an der Hand von Nieren 
gleichalteriger Individuen, an denen die Gefässe präpariert und das Trauma nachgeahmt 
war. A r o n h e i m -Gevelsberg. 

Casper, Nierenstein als Folge einer Nierenverletzung. (Deutsche medizin. 
Wochenschr. 19/10. Vereinsberichte) Wirbel- und Rückenmarksverletzung führen häufiger 
zur Bildung von Nierensteinen, die Entstehung eines solchen nach Nieren- und Nieren¬ 
beckenverletzung ist jedoch noch nicht beobachtet worden. Ein bis dahin völlig gesunder 
Möbel- und Klavierträger, also ein Mann, der an sehr schwere Arbeit gewöhnt war, wurde 
zwischen Rad und Deichsel eingeklemmt, wobei ersteres gegen die (rechte?) Nierengegend 
drückte. Kurz darauf blutiger Harn und heftige Schmerzen. Diese Attacken traten jedes¬ 
mal bei der Arbeit auf. Die Nierenfunktion war nicht gestört, der getrennt aufgefangene 
Harn beider Nieren enthielt Oxalsäure, der der rechten rote # Blutkörperchen und Eiweiss. 
5 Monate nach der Verletzung Operation, welche einen bohnengrossen rechtsseitigen Nieren¬ 
beckenstein ergab, bestehend aus einem Blutgerinnsel mit einer dünnen Oxalatschale. Völlige 
Heilung nach Beseitigung der durch die Probeinzision festgestellten Nephritis, so das der 
Verletzte seinen Beruf in ganzem Umfange wieder aufzunehmen imstande war. 

Hamm er schmidt-Danzig. 

Beuster, Über einen Fall von traumatischer Niereninsuffizienz 
(Deutsche med. Wochenschr. 18/10.) Ein bis dahin gesunder Strassenbahnschaffner fuhr 
am 11. VI. 09 mit einem Automobil zusammen, ohne dass angegeben wurde, ob und wie 
er dabei verletzt wurde. Nach dem Unfälle war er aufgeregt, hatte einen roten Kopf 
und stöhnte in der Nacht sehr viel. Nachdem er auch 2 Tage Dienst getan hatte, stiess 
er in der Nacht vom 12/13. 6. unartikulierte Laute aus, drehte den Kopf nach der rechten 
Seite und bekam Krämpfe im rechten Bein, welche alsdann auch auf den Kopf und das 
linke Bein übergingen. Während des 3—4 Minuten dauernden Anfalles Bewusstlosigkeit. 
Am folgenden Tage tat er wieder Dienst, in der Nacht ein neuer Anfall, welcher sich 
nun alle 2—3 Minuten wiederholte. Am 16. 6. wurde der Kranke bewusstlos in das 
Urban-Krankenhaus eingeliefert, nachdem er vorher Harn unter sich gelassen hatte; vorher 


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war die Harnentleerung nicht gestört. Nach Angabe der Frau hatte der Mann seit einem 
halben Jahre zeitweise Kopfschmerzen. Im Krankenhause wiederholten sich die klonischen 
Zuckungen in den rechten Extremitäten und der rechten Gesichtshälfte, die Temperatur 
war sehr hoch, eine genaue Diagnose zu stellen gelang aber erst, als in dem durch Käthe- 
terisiereu gewonnenen Harn sich Spuren von Albumen, sowie im Sediment granulierte und 
hyaline Zylinder fanden. Bei der Kryoskopie zeigte sich der Gefrierpunkt des Harns, und 
das sieht B. als das Wichtigste an, herabgesetzt —0,75, eine Erscheinung, welche bei 
Urämie ziemlich häufig ist. Morphiuminjektion, Koffein, Kochsalzinfusion, Lumbalpunktion 
hatten keinen Erfolg, am 18. 6. Exitus letalis. Der Befund bei der Autopsie war sehr 
geringfügig und ergab eigentlich ausser mässiger Verfettung und teilweiser Nekrose der 
Epithelien der Harnkanälchen nichts, was das schwere Krankheitsbild erklären konnte. 
B. sieht in dem Falle eine Erschütterung durch indirekte Gewalt, welche eine subkutane 
Läsion beider Nieren herbeiführte, die sich in geringer Eiweiss- und ZylinderausBcheidung 
zeigte. Unerklärlich aber bleibt, dass so geringfügige Veränderungen der Niere eine so 
schwere Insuffizienz zur Folge hatten. Am Schlüsse berührt B. noch die Frage, ob 
nicht ein latentes Nierenleiden Vorgelegen hat, welches erst durch den Unfall manifest 
geworden ist. Der praktische Erfolg ist derselbe, man wird bei solchen Fällen immer, 
wie es auch hier geschehen ist, eine Verschlimmerung durch den Unfall annehmen müssen. 

Hamm er schmidt-Danzig. 

B. Stierlin, Z irkuläre Ruptur der Urethra und Abreissung der Blase 
von der Symphyse nach seitlicher Kompression des Beckens ohne nachweis¬ 
bare Verletzung des knöchernen Beckens. (Beiträge zur kün. Chirurgie, 65. Bd., 
3. Heft.) Die im Titel genau beschriebene Verletzung kam bei einem 19 jährigen Mann 
durch Quetschung des Beckens zwischen zwei Waggons zustande und in dem städtischen 
Hospital zu Schwäb.-Gmünd (Dr. A. Wörner) kurz nach der Verletzung zur Operation. 
Er wurde zunächst die Sectio alta gemacht, sodann zur Naht der quer durch trennten 
Harnröhre noch die Sectio mediana vom Damm aus. Ein Dauerkatheter wurde eingeführt. 
Längere Zeit bestanden Harnfisteln. Dann Heilung. — Für eine Ablösung der Harnblase 
von der Symphyse hat Verf. nur 2 Beispiele in der Literatur gefunden. Auch zirkuläre 
Zerreissungen der Harnröhre sind gegenüber den partiellen in der Minderheit. Da an 
der vorderen knöcheren Beckenwand sicher keine Fraktur vorhanden war, führt Verf. die 
beschriebenen schweren Verletzungen des Harnapparats auf eine Luxation der Schambein¬ 
fuge zurück, die wahrscheinlich nur einen Augenblick bestanden und sich sofort spontan 
reponiert hat. H. Kolaczek-Tübingen. . 

Goldenberg, Beitrag zur Pathologie der Harnblasenrupturen. (Beiträge 
zur klin. Chirurgie, Bd. 61, S. 350.) Die der Arbeit zugrunde liegenden drei Beobach¬ 
tungen sind kurz folgende: 

1. Stoss einer Schaukel gegen den Unterleib eines Mannes, der nach vier Stunden 
zur Laparotomie kam unter der Diagnose eines Blasenrisses. Harninfiltration der Bauch¬ 
wand. In der Blasengegend wenig getrübte seröse Flüssigkeit. Ein Blasenriss liess sich 
von aussen nicht nachweisen; erst nach Inzision der Blase fand man an der rechten 
Hinterwand einen sagittalen 7 cm langen Riss durch Schleim- und Muskelhaut. Serosa 
intakt. Naht des Risses mit Catgut. Nach längerer Eiterung und schwerer Cystitis 
Heilung ohne Blasenfistel. 

2. Zwei Tage nach Überfahrung durch einen Lastwagen wegen der Symptome von 
Peritonitis und Blasenverletzung Laparotomie. Reichlich Blut in der Bauchhöhle. 4 bis 
5 cm langer querer Riss am Blasenscheitel durch Serosa und Muscularis; Schleimhaut 
unversehrt. Übernähung. Tamponade der Wunde. Tod am andern Tage. Sektion: 
Schwere Anämie. Viel Blut in der Bauchhöhle. Grosser transversaler Riss an der Hinter¬ 
seite des rechten Leberlappens. Mesenterialriss in der Gegend der Flexura duodenojeju- 
nalis. Peritonitis des kleinen Beckens. 

3. 42jährige Frau, die eine längere Psychose durchgemacht hat und seit einer 
Woche an schmerzhafter Pollakurie litt, erkrankte nach dem Heben einer Giesskanne 
plötzlich mit Schmerzen in der Blasengegend und Urinretention. Nachdem auswärts mit 
dem Katheter reichlich Blut aus der Blase entleert worden war, kam sie nach vier Tagen 
unter den ausgesprochenen Symptomen von Peritonitis und Blasenriss zur Aufnahme. 
Operation wegen schlechten Zustandes unterlassen. Tod andern Tages. Sektion: Diffuse 


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eitrige Peritonitis. 3 cm langer klaffender intraperitonealer Riss am Blasenscheitel mit 
zerfetzten Rändern. Nach Ansicht des Verfassers steht dieser Fall den pathologischen 
Rupturen nahe. 

Auf Grund dieser eigenen Beobachtungen und der Literatur bespricht Verfasser die 
Symptome der Blasenrisse und unterscheidet dabei zwischen den kompletten und inkom¬ 
pletten, welch letztere sekundär zu vollständigen werden können. Die Therapie muss in 
einer frühzeitigen exakten Blasennaht bestehen. Das Vorgehen im einzelnen ist nach dem 
Befund und den Komplikationen einzurichten. 

Der Mechanismus der Blasenrisse ist noch nicht aufgeklärt. Offenbar spielt die Art 
des Traumas, der Füllungszustand der Blase und die verschiedene Elastizität der Wand¬ 
schichten dabei eine Rolle. 

Bei der Mehrzahl der Blasenrisse, vor allem bei denen des peritonealen Blasen¬ 
abschnitts, ist das Peritoneum mit zerrissen, ohne dass damit bewiesen wäre, dass die 
Zerreissung stets von aussen nach innen erfolgt; auch die umgekehrte Folge ist möglich. 

Bezüglich der Benennung der Blasenrisse wird vorgeschlagen, alle Risse an dem 
vom Bauchfell überzogenen Blasenteil als intraperitoneal zu bezeichnen, gleichgültig, ob 
das Bauchfell eingerissen ist oder nicht. Risse mit Erhaltung des Bauchfells soll man 
subperitoneale oder subseröse, solche mit Erhaltung der Schleimhaut submuköse nennen. 

Reich-Tübingen. 

Kielleutlmer-München, Über seltene Fremdkörper der Blase. (Münch, med. 
Woch. 1909/31). K. beschreibt zwei Fälle, in denen bei Harnverhaltung (Striktur und 
Prostatio) von dem Patienten selbst, um die Harnentleerung zu erleichtern, einmal ein 
1 m (!) langer Gummischlauch, einmal ein Golddraht in die Harnröhre eingeführt und in 
die Blase wegglitt. Ersterer, den Patient nachts einführte, um der durch den häufigen 
Harndrang bedingten Störung zu entgehen, war am Morgen, ohne dass P. etwas gemerkt 
hatte, wahrscheinlich unter dem Einfluss von durch den Reiz erzeugten häufigen Erek¬ 
tionen in die Blase „verschluckt“. Der Golddraht hatte 26 Jahre in der Blase gelegen 
und erst in den letzten 5 Jahren infolge Steinbildung Beschwerden gemacht. In beiden 
Fällen brachte die Operation Heilung. 

Giordano , Über einen Fall von traumatischer Stenose der Harnröhre 
und die Bewertung derselben bei Betriebsunfällen. (La Medicina degli Infortuni 
del lavoro 2/3/1910. Referat aus der Zeitsch. f. Med.-Beamte 14/1910.) Beim Über¬ 
schreiten eines Baches fiel ein Bergarbeiter derart auf die Kante des Brettes, welches 
die Brücke bildete, dass er den Daumen stark quetschte und eine Zerreissung der Harn¬ 
röhre stattfand. Nach einer einen Monat dauernden Behandlung im Krankenhause wurde 
der Verletzte als geheilt entlassen mit der Weisung, zur Überwachung sich zeitweise vor¬ 
zustellen. Da er dies unterliess, trat eine erhebliche Narbenstruktur ein, welche zur 
Resektion eines mehrere Zentimeter langen Stückes der Harnröhre führte. Der Mann 
wurde geheilt. — Derartige Zerreissungen der Harnröhre sind nach der Literatur zwi¬ 
schen 5 und 60 % bewertet worden, die Frage entsteht, ob nicht trotz anfänglicher Hei¬ 
lung eine solche Verletzung eine dauernde Erwerbsbeschränkung zur Folge hat, da der 
Kranke fortgesetzt die Dilatation der Urethra nötig hat. Da doch Rezidive der Stric- 
turen sehr häufig sind, so meint G., dass eine Einbusse der Erwerbsfähigkeit von dau¬ 
ernd 10% für Harnröhrenzerreissungen angemessen sei. (Nach Becker soll man bei 
derartigen Verletzungen den Grad der Störung nach der Schwere der Symptome be¬ 
messen.) Hammerschmidt-Danzig. 

Pisenti, Präsumtive Enuresis durch Unfall. (La Medicina degli Infortuni 
del lavoro 4/1910. Referat aus der Zeitschr. f. Med.-Beamte 141/1910.) Wie notwendig 
die Aufnahme einer genauen Anamnese in der Unfallpraxis ist, lehrt folgender Fall: Ein 
Arbeiter erlitt dadurch, dass ihn eine Maschine zwischen Karre und Fussboden fest¬ 
klemmte, Quetschungen des Rückens, der linken Schulter und Halsseite und eine Luxa¬ 
tion der linken Schulter. Die Behandlung im Krankenhause erzielte Heilung, nur blieb 
eine geringe Schwäche des linken Armes zurück. Auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses, 
in welchem als Unfallfolge neben der Muskelätrophie und traumatischen Neurose noch 
eine Incontinentia urinae aufgezählt wird, legte er Berufung gegen die Entscheidung ein, 
welche ihm eine Entschädigung für vorübergehende Erwerbsbeschränkung anbot und 
wurde daraufhin längere Zeit im Krankenhause beobachtet. Es ergab sich, dass der 


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Verletzte neuropathische Symptome auswies, dass in seiner nahen Verwandtschaft Fälle 
von Enuresis aufgetreten waren, und endlich dass er selbst seit Kindheit an diesem 
Übel litt! Hammerschmidt-Danzig. 

Oleynick , Über traumatischen Hodenprolaps. (Inaugur.-Dissertat. Königs¬ 
berg 1910.) Ursache des Hodenvorfalles sind in der Regel Verletzungen des Scrotums; 
Quetschungen kommen häufiger vor als Riss- und Schnittwunden. Das Scrotum, welches 
durch die Kleidung fest an den Körper angeschmiegt ist, wird leicht, besonders bei einem 
Falle auf die Dammgegend, eingeklemmt. Über den eingeschnürten Hoden reisst dann 
die Scrotalhaut und durch die oft sehr kleine Wunde (2 cm) fällt der Hoden vor und 
hängt dann an seinem Samenstrang vor dem Scrotum; auch beide Hoden können in eine 
Scrotalhälfte zusammengedrängt werden und einzeln Vorfällen. Das Zustandekommen des 
Vorfalles ist dadurch zu erklären, dass die elastische Scrotalhaut sich zurückzieht und 
der Vorfall ist Folge einer ödematösen Schwellung des Hodens durch Abschnürung. Unter 
den verschiedenen Verletzungen, welche am Scrotum beobachtet werden, sind noch die 
Schusswunden, weil auch sie zum Vorfall führen können, und die Pfählungsverletzungen 
zu erwähnen. — Die Prognose der traumatischen Hodenvorfälle ist nicht immer günstig; 
wenn auch bei geeigneter Behandlung meistens Heilung eintritt, sind doch auch Fälle 
mit tödlichem Ausgange mitgeteilt worden. 

Bei der Behandlung kann in frischen Fällen die sofortige blutige Reposition des 
Hodens vorgenommen werden. Bei älteren Fällen reponiert man nicht sofort nach Er¬ 
weiterung der Wunde den prolabierten Hoden und schliesst die Wunde, sondern verfährt 
sicherer, wenn man den vorgefallenen Hoden zunächst durch einen aseptischen Verband 
schützt und mit der Reposition 2—3 Wochen wartet, bis der Hoden mit Granulationen 
bedeckt ist. Da der Hoden nebst Tunica vaginalis propria, von der Art. spermat. int. 
und deferentialis, die Tunica vaginal, commun. von der Art. cremasterica, also vom Samen¬ 
strang ernährt werden, ist eine Gangrän des prolabierten Hodens nicht zu befürchten. 
Erst nach Bedeckung der Hoden und Wundränder mit guten Granulationen, wenn eine 
Infektion nicht mehr zu befürchten ist, macht man die blutige Erweiterung der Wunde, 
Reposition des Hodens, Naht und Drainage. Auf diese Weise wurden auch gute Resul¬ 
tate erzielt bei zwei Fällen der chirurgischen Klinik Lexers, die Verfasser in seiner 
Arbeit mitteilt. Aronheim-Gevelsberg. 

Wehner, Schindung der männlichen Genitalien. Plastische Operation. 
(Inaugur.-Dissert. Würzburg 1909.) Die Ätiologie der Schindnng der männlichen Geni¬ 
talien zeigt in den veröffentlichten Fällen auffallende Ähnlichkeit. Das ursächliche Mo¬ 
ment ist eine rotierende Maschinengewalt, welche die Kleider, gewöhnlich Schürze oder 
Hosen erfasst und aufrollt, wobei die lockere, leicht verschiebliche Haut der Genitalien 
mit erfasst und ausgerissen wird. Fälle dieser Ätiologie wurden bisher 17 beobachtet. 
In einem Teil derselben betraf die Schindung nur den Penis, in anderen waren Penis 
und Scrotum an der Verletzung beteiligt. Ausser durch Maschinengewalt bewirkte De¬ 
fekte oder Verlust der Genitalien sind in der Literatur Fälle von Schindung der Geni¬ 
talien beschrieben, die dadurch entstanden, dass beim Herabgleiten an einem Seil oder 
an einem Baumstamm durch einen Nagel die Penishaut aufgespiesst, auf geschlitzt und 
abgezogen wurde. Beschrieben ist ein Fall bei dem ein Pferd durch die Hosen hindurch 
die Penishaut eines Soldaten abbiss und ein anderer einen Geisteskranken betreffend, der 
sich selbst die Haut vom Penis riss. 

Die Prognose dieser Verletzung ist im ganzen günstig zu stellen. In den meisten 
Fällen resultiert eine leidliche Funktionsfähigkeit auch in den Fällen der Spontanheilung. 
Durch die plastischen Operationen wurden die Heilerfolge besser. Die Frage, welche 
Methode der Plastik zu bevorzugen ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Zur 
Deckung des Penis sind sowohl mit Thier scher Transplantation als auch mit Lappen¬ 
bildung gute Erfolge erzielt worden. Das sicherere Verfahren scheint die Lappenbildung 
zu sein. Ist die Skrotalhaut verwendbar, so ist sie zur Plastik sehr geeignet. Auch 
zur Deckung der Hoden sind die Methoden mannigfaltig, die Resultate günstig, auch bei 
Spontanheilung. 

Der vom Verfasser in seiner Arbeit beschriebene Fall \yurde in der Würzburger 
chirurgischen Klinik operiert. Es handelte sich um einen Patienten, der eine ungedeckte 
Transmissionswelle in ca. 3 / 4 m Höhe überstieg, wobei Schürze und Hose von der rotie- 


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renden Welle erfasst wurden, die Gewalt sich auf Scrotum und Penis übertrug, die Haut 
über dem Penis, das Scrotum und den r. Hoden abriss. Durch Hautlappenbildung der 
Bauchhaut wurden Penis und Scrotum gedeckt und nach 4 Wochen ein günstiges Resultat 
erzielt. Aronheim - Gevelsberg. 

Hagen (Nürnberg), Über die gynäkologische Peritonitis. (Münch, med. 
Wochenschr. 1909/35.) Zur gynäkologischen Peritonitis rechnet H. die puerperale und 
die Adnexperitonitis. Nahezu absolut infaust ist die puerperale Peritonitis bei allge¬ 
meiner Sepsis. Ohne letztere, bei Beschränkung der Infektion auf das Bauchfell, ver¬ 
spricht ein so grosser Eingriff wie die Totalexstirpation des Uterus bei den durch den 
Geburtsakt geschwächten Frauen nur ausnahmsweise Aussicht auf Erfolg. In manchen 
Fällen führt die expektative Behandlung zum Ziele. 

Von der Adnexperitonitis unterscheidet H. drei Formen. Die erste, bei der eine 
ganz frische eitrige Tubenerkrankung von Anbeginn an ohne Umwandlung der Tuben in 
Eitersäcke sofort zur allgemeinen Peritonitis führt, gehört zu der allerschwersten Peri¬ 
tonitisform. Hier hat die Operation allein Aussicht auf Erfolg. Die zweite Form wird 
durch die Perforation von eitergefüllten Tubensäcken oder Ovarialabszessen dargestellt. 
Eine abwartende Haltung ist hier schwer zu verantworten, während die Prognose der 
Operation eine günstige ist. Die Mehrzahl der Adnexperitonitiden entsteht durch all¬ 
mähliches Übergreifen einer schon geraume. Zeit bestehenden eitrigen Adnexerkrankung. 
Sie setzt unter stürmischen Erscheinungen ein, der fernere Verlauf ist aber gutartiger. 
Das Bauchfell hat hier hinlänglich Zeit sich zu schützen. Die allgemeine Peritonitis ist 
durch die Endotoxine der durch die Schutzstoffe des Bauchfells zerstörten Bakterienleiber 
bedingt und ist nicht eine eitrige, sondern eine chronische Peritonitis. Der akute Pro¬ 
zess kommt relativ schnell zum Stillstand und klingt meist völlig ab. Allerdings kann 
in seltneren Fällen auch hier im Verlaufe der Krankheit — mitunter schwer erkennbar 
— noch eine eitrige Peritonitis auftreten, die die Operation erfordert. Abgesehen von 
diesem Ereignis ist eine abwartende Haltung berechtigt. 

Für die Diagnose dieser dritten Form ist wichtig, dass bei ihr die bei jeder anderen 
Form von Peritonitis so charakteristische reflektorische Bauchdeckenspannung fehlt, wäh¬ 
rend die übrigen Zeichen — spontane und Druckschmerzhaftigkeit des Abdomens, Er¬ 
brechen, Fieber und Pulsbeschleunigung — wie bei jeder Bauchfellentzündung ausge¬ 
sprochen sind. In der Regel findet sich schon von Anfang an Meteorismus. Am schmerz¬ 
haftesten bei der Betastung ist der Uterus und seine Umgebung. Schliack-Cottbus. 

Mayer, Pfählungsverletzung in der Gravidität mit günstigem Ausgang 
für Mutter und Kind. (Münch, med. Wochenschr. 2.) In der Literatur finden sich 
häufige Fälle von Verblutungstod Schwangerer nach Pfählungen sogar bei geringfügigen 
Traumen, Gelingt es durch sofortige Hilfeleistung die Mutter am Leben zu erhalten, so 
wird in zweiter Linie die Möglichkeit des Erhaltenseins der Schwangerschaft zu berück¬ 
sichtigen sein. Ein direktes Trauma des Uterus kann durch Plazentarlösung den Tod 
der Frucht zur Folge haben, ohne dass an der Uteruswand selbst oder am Abdomen 
Verletzungen nachzuweisen sind. Doch sind auch Fälle beschrieben, wo trotz erheblicher 
direkter Gewalteinwirkung auf den Uterus oder nach starken Blutverlusten bei Verletzung 
der äusseren Genitalien oder der Scheide eine Störung der Schwangerschaft nicht eintrat. 
Einen derartigen Fall von schwerer Verletzung der äusseren Genitalien und der Scheide, 
kombiniert mit teilweiser Abreissung der Harnröhre bei einer im 10. Monat Schwangeren, 
der für Mutter und Kind einen günstigen Ausgang nahm, teilt Verf. aus der Provinzial- 
Frauenklinik in Posen mit. Aronhcim-Gevelsberg. 

Scheffers, Vollständige Ablösung des Mutterkuchens nach Unfall. Sch. 
berichtet im ärztlichen Verein in Frankfurt a. M. am 18. X. 09 (s. Münch, med. 
Wochenschr. 46) über einen Fall von totaler Ablösung der Placenta nach einem Trauma. 
Eine 27 jährige Erstschw r angere hatte nach dem Tragen eines Wäschekorbs auf den Speicher 
Blutabgang und heftige Leibschmerzen bekommen; dabei Hochsteigen und Gespanntwerden 
des Leibes. Die Betastung des Leibes war anfangs schmerzhaft, kindliche Herztöne nicht 
hörbar, Durchfühlen von Kindesteilen unmöglich. Nach der Geburt eines ausgetragenen 
toten Kindes, hinter dem sofort reichliche geronnene Blutmengen hervorstttrzten, fand sich 
die Nachgeburt in der Scheide. Aron heim-Gevelsberg. 

Krönig und Gauss, Wie weit wird durch die Röntgenbehandlung unsere 


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operative Therapie bei Uterusblutungen und Myomen beeinflusst? (Münch, 
med. Wochenschr. 29.) An der Hand der in der Freiburger Klinik behandelten Fälle 
kommen Kr. tu G. zu dem Schluss, dass die Radiotherapie die Indikationsstellung zu 
operativen Eingriffen bei Myomen und hämorrhagischen Metropathien bestimmt einschränken 
werde. Alle Fälle, bei denen die Radikaloperation erfahrungsgemäss noch eine hohe Lebens¬ 
gefahr für die Pat. in sich schliesst, starke Adipositas, Katarrhe der Bronchien, seien 
der Röntgenbehandlung zu unterwerfen. Bei kräftigen Pat. werde die operative Behand¬ 
lung im allgemeinen noch das Verfahren der Wahl sein, besonders wenn es sich um sozial 
weniger gut gestellte Frauen handele, denen alles an einer möglichst schnellen Wieder¬ 
herstellung der Arbeitsfähigkeit liege. Aronheim-Gevelsberg. 

Tschernikoflf, Haematoma vulvae et vaginae. (Inaugur.-Dissertat. Berlin 10.) 
Je nachdem sich das Hämatom während der Geburt resp. sogleich nach derselben oder 
unabhängig von der Schwangerschaft bildet, unterscheiden sich auch der Verlauf und die 
Behandlung. So ist es gerechtfertigt, wenn wir 2 Kategorien der Blutgeschwülste der 
äusseren Geschlechtsorgane annehmen: 1. Hämatome vor, während und nach der Geburt; 
2. Hämatome, die nach Trauma entstanden sind, ohne jegliche Beziehung zum Geburtsakt. Die 
Fälle dieser letzteren Gruppe kommen viel seltener vor, was teils durch die geschützte Lage 
der Geschlechtsorgane zu erklären ist, teils dadurch, dass die Geburt als physiologischer 
Akt von verschiedenen Verletzungen der äusseren und inneren Geschlechtsorgane begleitet ist. 

Die Hämatome traumatischer Natur entstehen durch grobe mechanische Verletzung, 
äussere Gewalt, Fall, Sturz, besonders auf einen Gegenstand mit scharfem Rand. Durch 
ein Trauma können nur die Gefässe zerrissen werden, die in der Nähe von Knochen 
liegen, weshalb nur die venösen Geflechte der Clitoris und der kavernösen Körper, die 
sich in der Höhe der Schambeine und der Schambeinfugen befinden, bei einem Trauma 
Anlass zur Hämatombildung geben. Notwendig ist bei der Hämatombildung, dass der 
Schlag oder die Kontusion 1. die Geschlechtsteile am Knochen trifft, wo hauptsächlich 
dünnwandige Venen liegen; 2. dass die Gefässe durchaus unter dem Einfluss dieses Traumas 
zerrissen werden. — Zu den traumatischen Hämatomen gehören auch Blutgeschwülste, 
deren Entstehungsursache die Coitusverletzung ist Meist sind aber hier künstliche Mani¬ 
pulationen der Kohabitation vorausgegangen oder die Verletzung ist Folge missbildeter, 
narbiger oder atrophischer Prozesse in der Vagina. Zu erwähnen ist hier auch die Ent¬ 
stehung des Hämatoms bei Ausübung des kriminellen Aborts. 

Noch seltener als diese traumatischen Hämatome sind die durch spontane Gefäss- 
zerreissung entstandenen. Ätiologisch kommen hier pathologische Prozesse in den Ge- 
fässen und Anomalien im Zirkulationsapparat in Betracht, so sind die seltenen Fälle dieser 
Art meist bei älteren Personen mit atheromatös entarteten Gefässen beobachtet worden, 
es sind Fälle beschrieben, entstanden durch heftiges Pressen beim Stuhlgang und bei 
schwerem Heben. 

Nach Angaben verschiedener Autoren sollen die Hämatome rein traumatischen Ur¬ 
sprungs infolge der Festigkeit des subkutanen und subfascialen Bindegewebes kleiner als 
die puerperalen, oberflächlicher, schärfer abgegrenzt und rund sein. Eine Indikation zur 
Eröffnung des Sackes besteht deshalb nur selten und ist eine expektative Behandlung 
meist zu empfehlen. • Aronheim-Gevelsberg. 

Harras, Genitalprolaps und Hernienbildung infolge einer alten Becken¬ 
ringverletzung. (Münch, med. Wochenschr. 51.) Bei einem 17 jährigen Mädchen, das 
in der chirurgischen Abteilung des städt. Krankenhauses I in Hannover wegen eines Ge¬ 
bärmuttervorfalls zur Aufnahme kam, wurde als Ursache des in so jugendlichem Alter 
aufgetretenen Genitalprolapses eine in frühester Kindheit erlittene Beckenverletzung, die 
mit klaffender Symphyse geheilt war, ermittelt. Infolge der Verletzung mussten schwere 
innere Weichteilzerreissungen stattgehabt haben. Die Dammmuskulatur schien bis auf 
den Sphincter extr. völlig zerrissen; wahrscheinlich war auch der musculo-fasciöse Becken¬ 
boden eingerissen, eine Komplikation der Beckenringfraktur, auf deren Bedeutung Verf. 
schon früher aufmerksam gemacht hat. Bemerkenswert war ferner auch eine Hernie, die 
sich zwischen dem Ligam. Poupartii, dem Labium majus und dem dislozierten rechten 
Schambein entwickelte, die durch einen traumatischen Gewebsriss (Zerreissung des Ligam. 
Gimbernati, der Fascia ileo-pectinea und Fascia lata) ausgetreten war. 

A r o n h e i m -Gevelsberg. 


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Geschichtliches und Entscheidungen des 
Mchsversicherungsamtes und anderer Behörden. 

Decome , Das kanadische Unfallversicherungsgesetz und die Bolle des 
Arztes dabei. (La Medecine des Accidents du travail. Dec. 1910.) In der Einleitung 
schildert Yortr. den traurigen Zustand vor Erlass des Gesetzes (1. I. 1910), in dem es 
höchstens einem Fünftel der Unfallverletzten gelang, eine Entschädigung zu erhalten, 
während jetzt jeder Verletzte einen Anspruch auf eine Entschädigung hat, allerdings 
nicht auf den Ersatz des vollen Schadens. 

Das Gesetz bezieht sich auf Unfälle in allen Industrien und verwandten Tätig¬ 
keiten mit Ausnahme der landwirtschaftlichen und der Segelschiffahrt. 

Die Vollrente beträgt die Hälfte des Lohnes. Dauernde Teilrenten betragen die 
Hälfte der Lohnverkürzung. Das Krankengeld beträgt die Hälfte des Lohnes und wird 
erst vom achten Tage an gezahlt. 

Hinterbliebenenrente beträgt den vierfachen Jahreslohn. Ausserdem werden 25 
Piaster (Wert mir nicht bekannt) für Arzt und Begräbniskosten bezahlt. Empfänger sind die 
Witwe, Kinder bis zu 16 Jahren und von dem Verstorbenen allein unterhaltene Angehörige. 

Jede Rentenzahlung unterbleibt bei nachgewiesener Absicht des Verletzten, den 
Unfall herbeizuführen. Das Gericht kann die Rente mindern bei Verschulden des Ver¬ 
letzten und sie erhöhen bei dem des Unternehmers. 

Angestellte mit Gehalt über 1100 Piaster geniessen nicht die Wohltat des Gesetzes. 

Der Rentenberechnung liegt der tatsächliche Verdienst der vor dem Unfall verflossenen 
12 Monate zugrunde. Zur Sicherstellung muss der Unternehmer nach Wahl des Verletzten 
das Kapital, dessen Zinsen die Rente ergeben, einer staatlich genehmigten Versicherungs¬ 
gesellschaft zahlen. Letztere werden nur anerkannt, wenn sie ein ihren Verpflichtungen 
entsprechendes Kapital deponieren. Die Renten sind zwar unpfändbar, aber der Unter¬ 
nehmer kann von ihnen jede Summe, die ihm etwa der Verletzte schuldet, zurückbehalten. 

Der Unternehmer haftet auch bei Übertragung der Rentenzahlung auf eine Ver¬ 
sicherungsgesellschaft für den Fall, dass diese nicht imstande ist, zu zahlen. 

Der Verletzte ist verpflichtet, sich einer Untersuchung durch den vom Unter¬ 
nehmer bestimmten und bezahlten Arzt zu unterziehen und ruht bei Weigerung jeder 
Anspruch auf Rente, dagegen hat er das Recht zu verlangen, dass ein Arzt seiner Wahl 
bei der Untersuchung zugegen ist. 

Die Bezahlung der Rente usw. ist garantiert durch den Anspruch auf die beweg¬ 
lichen und unbeweglichen Güter des Unternehmers, bei Fällen dauernder Erwerbs¬ 
unfähigkeit oder des Todes hinter den Hypothekenforderungen. 

Entscheidend sind bei Nichtzustandekommen einer Einigung die gewöhnlichen 
Gerichte. Diese können zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens eine tägliche Abschlags¬ 
zahlung an den Verletzten anordnen. 

Rentenänderungen können nur durch Klage innerhalb von 4 Jahren nach 
erfolgtem Abkommen oder Gerichtsurteil beantragt werden. 

Zur Erhebung eines Rekurses bedarf der Verletzte der Genehmigung eines Richters 
des Obergerichts. Dieser kann als Vermittler ein Übereinkommen abschliessen, das dann 
einem endgültigen Urteil gleichsteht. 

Nach Verf. hat der Arzt 3 Stellungen im Gesetz: 1. als behandelnder Arzt, 2. als 
Arzt des Unternehmers, 3. als Sachverständiger. 

Im Gegensatz zu dem deutschen Gesetz hat der Verletzte völlige Freiheit in der 
Wahl seines behandelnden Arztes und ist nur zu der oben erwähnten Untersuchung 
durch den Arzt des Unternehmers verpflichtet. Das Gesetz kümmert sich nicht darum, 
ob der Verletzte jede Behandlung ablehnt, um die Rente zu erhöhen und verlangt 
keinerlei Verpflichtung, sich Massnahmen zur Verminderung des Schadens zu unterziehen. 
Endlich sagt es nichts darüber, ob der behandelnde Arzt zur Begutachtung zugezogen 
werden soll. Geschieht dies aber, muss er sich nach den Forderungen des Gesetzes 
richten. Der Vertrauensarzt des Unternehmers soll das Gesetz genau kennen, „damit 
er die Interessen seines Auftraggebers vertreten kann“. 


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Auch von dem Sachverständigen des Gerichts sagt das Gesetz kein Wort. 

Vortr. bedauert, dass die wichtige Eolle des Arztes im Gesetz nicht genau fest* 
gestellt wird und erhofft das von der späteren Gesetzgebung. 

Wir sehen, dass das vorstehend geschilderte Gesetz sich sehr an das französische 
anlehnt. Wie diesem fehlt ihm aus Angst vor dem Zwang des deutschen Gesetzes 
eigentlich jeder soziale Zug, indem es jeden Schadenfall zum Streitobjekt zwischen dem 
Verletzten und seinem speziellen Arbeitgeber macht. Die Renten sind erheblich niedriger 
wie bei uns, und die meisten Ärzte sind nicht, wie bei uns objektive Beurteiler des 
Unfalls, sodern reine Parteivertreter in einem Zivilstreit. Cr am er-Cottbus. 

Tod eines wegen Amputation derZehe im Krankenhause untergebrachten 
und in der Genesung begriffenen Unfallverletzten infolge von Schlaganfall, 
hervorgerufen durch ungeeignete Behandlung im Krankenhause — Trans¬ 
port bei einer in Vorbereitung begriffenen oder kurz vorher eingetretenen 
Hirnblutung —; ursächlicher Zusammenhang mit Betriebsunfall anerkannt. 
(Rekurs-Entsch. des R.-V.-A. vom 2. VII. 10. Kompass 20/10. Zeitschr. f. Med. Beamte 21/10.) 
Der Verletzte wurde nach 10 tägiger Krankenhausbehandlung vom Lazarettinspektor 
morgens 6 Uhr in einem Zustande aufgefunden, welcher nach der Beschreibung auf eine 
in Vorbereitung begriffene oder auf eine sogar schon erfolgte Hirnblutung hinwies. 
Trotzdem wurde der Verletzte zum Verbandwechsel aus dem Bett gehoben, starb aber 
auf dem Transport zum Operationszimmer. Das R.-V.-A. kam zu folgenden Schlüssen: 
Eine Thrombose mit nachfolgender Embolie, wie ein Gutachter annahm, kann kaum vor¬ 
liegen, die Entstehung einer solchen wäre in dem Krankenhause sicher nicht entgangen, 
sehr viel wahrscheinlicher sei es, dass in der Nacht bei dem an Verkalkung leidenden 
Manne eine Apoplexie eingetreten und auf der Krankenbahre alsdann eine Nachblutung 
entstanden sei. Gewiss war der Transport nach einer Apoplexie lebensgefährlich und 
hätte unterbleiben müssen, wenn der Ernst der Lage erkannt worden wäre. Allein 
weder die beiden Krankenwärter, die den Verstorbenen zum Verbandwechsel holen 
sollten, haben den Eindruck eines Schwerkranken gewonnen, da sie sonst doch wohl den 
Arzt benachrichtigt hätten, noch auch der Lazarettinspektor selbst, der, trotzdem 
ihm die Befähigung zur richtigen Beurteilung des Falles abging, doch nicht den Kranken 
als hoffnungslos angesehen haben kann, da er sonst es dem Arzte in seinem Berichte 
mitgeteilt hätte. Möglich sei zwar, dass noch ohne den Transport infolge der Ver¬ 
kalkung an demselben Tage auch eine tödliche Apoplexie eingetreten wäre, dann sei 
allerdings ein Zusammenhang mit dem Unfall zu verneinen. Gegen diese Annahme aber 
sprächen die vorher erwähnten Gründe. Dass der bereits teilnahmslos im Bette liegende 
Kranke auf der Tragbahre verstorben sei, müsse als Beweis dafür angesehen werden, 
dass sein Tod durch den Transport verschuldet worden wäre, ln jedem Falle müsse 
ein ursächlicher Zusammenhang des Todes mit dem Unfall bejaht werden — direkt, 
wenn es sich um die weniger wahrscheinliche Ursache, die Embolie, gehandelt habe, 
die dann eine unmittelbare Folge der schweren Quetschung der grossen Zehe gewesen 
sei, oder indirekt, wenn der unglückliche Ausgang erfolgt sei durch einen zwecks Vor¬ 
nahme eines Verbandwechsels ausgeführten, wenn auch unzweckmässigen Transport nach 
dem Operationszimmer. Hammerschmidt -Danzig. 

Plötzlicher Tod durch Lungenentzündung auf der Betriebsstätte. 
Annahme eines Betriebsunfalles als mitwirkende Ursache für die wesentliche Beschleuni¬ 
gung des Todes durch die Arbeit. (Rekurs-Entscheidung des R.-V.-A. 11. III. 10. Kom¬ 
pass 2/10, Zeitschr. f. Med. Beamte 14/10.) Ein 84 Jahre alter Schlackenformer zog 
beim Formen von Schlackensteinen ein Formenblech mit der Zange heraus, als er plötz¬ 
lich vom Tode ereilt wurde. Seine Mitarbeiter fanden ihn in gebückter Stellung, die 
Zange noch in der Hand haltend; Zeichen äusserer Verletzung fehlten, aus dem Munde 
floss etwas Blut. Die Obduktion ergab neben Lungenödem frische Entzündung des 
linken Oberlappens. Daraufhin entschieden Berufsgenossenschaft und Schiedsgericht, dass 
ein Betriebsunfall nicht vorliege, im Gegensatz dazu erkannte das R.-V.-A. au eine 
Entschädigungspflicht aus folgenden Gründen: Wenn auch kein Betriebsunfall vorliegft, so ist 
der Eintritt des Todes durch die Betriebsarbeit doch wesentlich beschleunigt. Die 
Arbeit, die der Verstorbene zu leisten hatte, war keine leichte, im Gegenteil, wenn das 
aus dem Ofen zu ziehende Formenblech sich mit der Schlacke verbunden hatte, so war 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


eine erhebliche Kraftanstrengung notwendig. Nach dem ärztlichen Gutachten aber ge¬ 
nügte die letztere, um den Tod eines an Lungenentzündung kranken Mannes herbei¬ 
zuführen, während sonst erfahrungsgemäss eine kruppöse Pneumonie im ersten Stadium 
verhältnismässig selten zum Tode führt. Die äusseren Umstände bei der Auffindung 
der Leiche auf der Betriebsstätte sprachen überdies dafür, dass der Betrieb zum Ein¬ 
tritt des Todes wesentlich mitgewirkt hat, weshalb die Ansprüche der Hinterbliebenen 
als begründet angesehen werden müssen. Hammerschmidt-Danzig. 

„Bei der Beurteilung der Entstehung einer Wanderniere gelten ähn¬ 
liche Grundsätze wie bei der Beurteilung der Entstehung von Leisten¬ 
brüchen.“ 21. I. 90. Da eine normal befestigte Niere so gut wie nie aus ihrer Lage 
gebracht werden kann, so gehören zum Zustandekommen einer Wanderniere besondere 
Verhältnisse, Lockerungen des Bindegewebes nach Schwangerschaften, Bauchwassersucht, 
Bruchgeschwülsten oder grossen Bauchgeschwülsten. Infolge des Druckes und der Be¬ 
engung durch die Leber ist die rechtsseitige Wanderniere häufiger als die linksseitige. 
Das Leiden entsteht unbemerkt, bis eines Tages plötzlich Beschwerden von der aus¬ 
gebildeten Wanderniere entstehen. 

„Der Anspruch aus dem Verluste eines Auges verjährt, auch wenn der Ver¬ 
letzte durch diesen Verlust einen Verdienstausfall nicht erlitten hat.“ 22. IV. 09. Kläger, 
welcher angeblich durch einen Betriebsunfall im Jahre 1897 auf dem linken Auge er¬ 
blindet war, erhob im Jahre 1907 einen Entschädigungsanspruch, nachdem er 1905 auch 
auf dem anderen Auge blind geworden war. Nachdem in allen Instanzen die Verjährung 
anerkannt worden war, entschied das Bekursgericht, dass bei Verlust eines Auges 
Unfallrente bis zu 33 V 3 °/o ^ er Vollrente gezahlt würden, gleichgültig ob durch die 
einseitige Erblindung ein Lohnausfall verursacht sei oder nicht. Der Verlust des Auges 
war bereits 1897 dem Kläger bemerkbar, es sei aber nicht von Bedeutung, wenn er, 
wie er behauptet, geglaubt habe, er könne keinen Entschädigungsanspruch aus demselben 
herleiten, da er keinen wirtschaftlichen Schaden erlitten habe. Da die nach § 72 des 
Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes vorgeschriebene Frist von 2 Jahren nicht inne ge¬ 
halten sei, muss Verjährung angenommen werden. Amtl. Nachr. d. R.-U.-A. 5/10. 

Einfluss bestehender Arteriosklerose auf die Rentenhöhe. (Mödecine 
des accidents du travail. 1 —11.) Ein Urteil hatte mit Rücksicht auf die bestehende 
Arteriosklerose einem an sich ganz Erwerbsunfähigen nur eine Teilrente von 33% zu¬ 
gebilligt, weil es annahm, dass der bestehende Krankheitszustand zu dem Sturz des Ver¬ 
letzten beigetragen und dessen Folgen verschlimmert habe. Demgegenüber führte das 
höchste Gericht aus: „Die krankhafte Veranlagung eines Unfallverletzten, welche den 
Eintritt des Unfalls erleichtern oder seine Folgen verschlimmern kann, darf nicht bei 
Bemessung der ihm zustehenden Rente in Betracht gezogen werden. Letztere kann nur 
nach dem Lohn des letzten Jahres und dem verbliebenen Rest von Arbeitsfähigkeit be¬ 
rechnet werden.“ Cramer-Cottbus. 

Begriff „Betriebsunfall“. Tod durch eine auf der Dienstreise zugezogene 
Influenza nicht als ein im Dienst erlittener Betriebsunfall anerkannt. (Urteil des Reichs¬ 
gerichts, 3. Ziv.-Sen., 24. VI. 10. Zeitschr. f. Med. Beamte 21/10.) Ein Oberpostdirektor 
war in der Zeit vom 14.—16. I. auf einer Dienstreise an Influenza erkrankt und an der 
Krankheit gestorben. Das Berufungsgericht nahm an, dass die Influenza entweder während 
der Dienstzeit entstanden sei oder dass der Verstorbene den Keim der Krankheit bereits 
in sich trug oder endlich, dass die letztere bereits bestand, dass sie sich aber durch die 
Witterungsunbilden bis zu der den späteren Tod herbeiführenden Bösartigkeit entwickelt 
habe. Eine zeitliche Begrenzung des schädlichen Ereignisses während der Reise sei nicht 
möglich, festgestellt könne nur werden, dass die Witterungsunbilden während der Dienst¬ 
reise die Erkrankung entweder hervorgerufen oder verschlimmert haben. Das R.-G. hält 
diese Entscheidung für rechtsirrtümlich. Ein Betriebsunfall liegt nicht vor, da ein 
solcher ein zeitlich bestimmtes Ereignis voraussetzt, auf dessen plötzliche, nicht allmäh¬ 
liche Einwirkung die Krankheit zurückzuführen sei, im Gegensatz zu den auf einen 
längeren Zeitraum sich verteilenden Einwirkungen einer gewerblichen Krankheit 

Hamm er schmidt-Danzig. 

Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehanotherapie ind der Begntaehtnng Unfallverletzter, Invalider und Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. tt. Schütz, Dr. C* Thien, 
herausgegeben Ton Professor Dr« C. XhiciXl*•CottbllS. 

Nr. 5. Leipzig, Mai 1911. XVIII. Jahrgang. 


Hochdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


(Aus der medizinischen Klinik za Marburg. Direktor i. V.: Prof. Dr. Eduard Müller.) 

Lymphosarkom der Bronchialdrüsen mit sekundärer Kom¬ 
pressionsmyelitis nach schwerem Brusttranma. 

Von Dr. Hans Kleinschmidt, Assistent der Klinik. 


Welchen Einfluss das Trauma bei der Entstehung der malignen Geschwülste 
besitzt, darüber gehen die Meinungen der verschiedenen Forscher noch weit 
auseinander. Die Tatsache gewisser ätiologischer Beziehungen zwischen Unfall 
und Geschwulstbildung kann jedoch von niemandem mehr geleugnet werden, 
nachdem in der Literatur eine ganze Reihe von Beobachtungen niedergelegt 
sind, die unbedingt für einen ursächlichen Zusammenhang sprechen. Ein eigen¬ 
artiger und seltener Fall dieser Art gelangte vor kurzem in unsere Beobachtung. 
Er erscheint uns rein theoretisch von besonderem Interesse, weil hier in recht 
einwandfreier Weise die Geschwulstbildung auf die Gewalteinwirkung zu be¬ 
ziehen ist, dann aber auch praktisch wichtig wegen seiner diagnostischen Schwierig¬ 
keiten und der Beurteilung auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes. Deshalb 
möge zunächst der Abdruck des von uns der königlichen Regierung eingereichten 
Gutachtens folgen: 

H. Sch., 38 Jahre alt, Holzhauer, nach seiner Angabe aus gesunder 
Familie stammend, verheiratet, Vater von 5 lebenden, gesunden Zindern, will 
früher niemals ernstlich krank gewesen sein, bis er am 22. Januar 1910 
einen Unfall erlitt, der die Unterlage der derzeitigen Rentenansprüche abgibt. 

Aus den Akten und Vorgutachten führe ich zur Klarstellung der Sachlage 
folgende Punkte an: 

I. Wie festgestellt ist. kam der Unfall am 22. I. 1910 beim Holzfällen 
dadurch zustande, dass ein fallender Baumstamm Sch. in der linken Seite 
des Rückens, in der Gegend der unteren Rippen traf. Sch. wurde durch 
den Baumstamm zu Boden geworfen, aber sofort wieder von in der Nähe 
arbeitenden Holzhauern unter dem Stamme hervorgearbeitet Er war bewusstlos 
nnd musste nach Hause getragen werden. 

2. Bei der ersten ärztlichen Untersuchung, die etwa 3 Stunden nach dem 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


Unfall vorgenommen wurde, war das Bewusstsein wieder zurückgekehrt Der 
Verletzte klagte über Schmerzen im Rucken, in der linken hinteren Brustkorb¬ 
seite und Nierengegend, sowie über Schmerzen, die durch das ganze linke Bein 
hinab ausstrahlten, und die Unmöglichkeit das linke Bein zu bewegen. Die 
Untersuchung liess eine äussere Wunde nicht erkennen. In der Mitte des 
Rückens und auf der linken Brustkorbseite hinten bis zur Kreuzbeingegend 
hinab waren vereinzelte bläulich verfärbte Stellen bemerkbar. Die Weich¬ 
teile waren in geringem Grade geschwollen und auf Druck sehr empfind¬ 
lich. Die Wirbelfortsätze des 7.-9. Brustwirbels waren gleichfalls druck¬ 
empfindlich. Die linke Brustkorbseite dehnte sich beim Atmen unten und 
hinten nur in geringem Grade aus. Eine abnorme Bewegung an den Rippen 
war nicht festzustellen. Bluthusten bestand nicht Die aktive Beweglichkeit 
des linkten Beines war erheblich behindert die passive ausführbar; eine Deformität 
nicht erkennbar. 

3. Der weitere Krankheitsverlauf gestaltete sich folgendermassen: 

Der Verletzte konnte nach mehrwöchiger Behandlung das Bett verlassen, 

klagte jedoch noch dauernd über Schmerzen auf der linken Brustkorb¬ 
seite und Kreuzgegend, welche bis in den Leib und das ganze linke Bein aus¬ 
strahlten. In der Ruhe waren sie seiner Angabe nach geringer, wurden 
dagegen beim Gehen und Stehen stärker, so dass er seine Arbeiten nur unvoll¬ 
kommen und mit Unterbrechungen ausführen konnte. ^ 

4. I. Gutachten vom 9. Juni 1910 von Dr. F. in B.: Druckschmerzhaftigkeit 
hinten unten und seitlich am Thorax, der Nieren- und Kreuzbeingegend. Ob¬ 
jektiv kein Befund: ein Unterschied zwischen beiden Brustkorbhälften fällt nicht 
auf, sie dehnen sich bei der Atmung gleichmässig aus, kein Schallunterschied, 
kein Unterschied im Atmungsgeräusch. An den Weichteilen der Brust und den 
Rippen keine Veränderungen. Bei der Schwere des Unfalls wird jedoch die 
Verletzung eines inneren Organs, insbesondere der Niere, nicht ausgeschlossen 
und klinische Beobachtung empfohlen. 

5. II. Gutachten vom 11. August 1910: Chirg. Klinik in Mbg. Die Angaben 
des Verletzten über Druckschmerzhaftigkeit im Rücken sind widersprechend. 
Objektiv konnte nur einmal eine geringe Menge Eiweiss im Harn und eine 
leichte mit dem Unfall nicht in Zusammenhang zu bringende Verbiegung der 
Wirbelsäule festgestellt werden. Unfallfolgen liegen demnach nicht vor, der 
Verletzte wird nach fünftägiger Beobachtung als vollständig arbeitsfähig entlassen. 

6. Der Schwiegervater des Verletzten berichtet am 17. Oktober 1910, dass 
kurz nach dem Verlassen der Klinik der Verletzte nach Feststellung eines Arztes 
Lungenentzündung und Leberleiden bekommen und Blut ausgeworfen habe, 
welches sich unter Seitenstechen am 17. Oktober wiederholt habe. Auch von 
anderen, die Schn, seit langem kennen, wird angegeben, dass er seit dem Unfall 
auffallend elend und sehr verändert aussehe. 

7. III. Gutachten vom 2. II. 11: Kreisarzt Dr. T. Der Verletzte gibt an, er 
leide seit Mitte August an Husten, der im allgemeinen ohne Auswurf gewesen 
sei, er habe immer das Gefühl gehabt, dass in der Seite etwas sässe,’ was nicht 
losginge. Nur einmal habe er Blut ausgeworfen. Beim Husten habe er vorne 
Stechen im Leib. Oft könne er keinen Atem, besonders beim Bergsteigen be¬ 
kommen und es hebe ihm zum Brechen. Seit dem Unfall magere er erheblich 
ab. fühle sich schwach -und elend und könne nur mehr leichte Arbeiten ohne 
Ausdauer verrichten; auch diese müsse er bei eintretender Verschlimmerung 
sofort aufgeben. Der objektive Befund ergibt Folgendes: Bei kräftigem Knochen¬ 
bau und gut ausgebildeter Muskulatur ist das Unterhautfettgewebe sehr gering 
und man kann die welke, blassgelblich gefärbte Haut leicht in Falten abheben. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 5. 


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Der Verletzte sieht blass and elend ans, die Wangen sind eingefallen, die 
Angen liegen gross in den eingefallenen Höhlen, die Schleimhäute sind blass und 
trocken. Die Atmung ist möhsam, geschieht etwa 40 mal in der Minute und 
ist von fortwährendem trockenen Hüsteln unterbrochen. Der untere linke 
Bippenbogen ist etwas eingezogen und bewegt sich hei der Atmung nicht so 
ausgiebig als rechts. Der Lungenschall ist links schon von der Mitte des 
Schulterblattes an gegenüber der anderen Seite abgeschwächt, ebenso das 
Stimmgeräusch. Die gedämpfte Partie nimmt nach vorne hin allmählich ab 
und reicht bis etwas über die vordere Achsellinie. Die Grenzen der Dämpfung 
sind bei Seitenlagerung unverschieblich. Das Atemgeräusch ist über den oberen 
Teilen der linken Lunge fast normal, während es über den unteren Teilen teils 
abgeschwächt, teils verschärft ist. Man hört vereinzeltes leichtes Beiben, keine 
Basselgeräusche. Die Herzdämpfung ist etwas gross, die Herztätigkeit kräftig. 
Die Milzgegend, die Magengrube und die linke Lende sind gegen Druck sehr 
empfindlich. Diagnose: Verletzung in der linken Seite, wahrscheinlich Verletzung 
des Zwerchfells, vielleicht unter Mitbeteiligung der Milz bei nachträglicher Er¬ 
krankung des Rippenfells. Zusammenhang mit dem Unfall bejaht. 

Am 4. Februar 11 erfolgte die Aufnahme in die medizinische Klinik 
auf Anraten des behandelnden Arztes, jedoch ohne gleichzeitige Überweisung 
der königlichen Begierung und Beifügung der Unfallakten. 

Der 2 Tage vorher vom Kreisarzt erhobene Befund konnte bestätigt und 
in folgender Weise ergänzt werden. Eine im Bereich der Schalldämpfung über 
dem linken Unterlappen der Lunge vorgenommene Probepunktion ergab klare 
gelbliche Flüssigkeit mit 4,5 °/ 0 Eiweissgehalt und positiver Kivalta-Reaktion 
(Auftreten eines an Zigarettenrauch erinnernden Wölkchens -beim Eintropfen 
des Exsudates in stark verdünnte Essigsänre.) Das Sediment enthielt reichlich 
Lymphocyten, keine Tuberkelbazillen. Die Böntgenuntersuchung der Brust¬ 
organe liess eine starke diffuse Schattenbildung über dem unteren Teil der 
linken Lunge erkennen, rechte Lunge und Spitze der linken vollständig frei. 
Auswurf bestand nicht. Als Nebenbefund eine Vergrösserung und Induration 
der Schilddrüse bei guter Verschieblichkeit gegen die Umgebung. Druck¬ 
empfindlichkeit der Wirbelsäule fehlt. 

Am 8. II. klagt Patient über Schmerzen im linken Bein und die 
Unmöglichkeit, Urin zu lassen. 

Am 9. morgens zeigt sich eine vollständige schlaffe Lähmung beider 
Beine mit Fehlen der Reflexe, ebenso absolute Urin- und Stuhlverhaltung. 
Die Hautempfindung ist für alle Empfindungsqualitäten an den Beinen und 
am Rumpf aufgehoben bis zu einer gürtelförmigen Linie etwas unterhalb des 
Nabels. Oberhalb dieser Begrenzung findet sich eine überempfindliche Zone von 
etwa 3Querfingerbreite. Der mittlere und untere Bauchdeckenreflex fehlen. 
Hochgradige allgemeine Schwäche. 

In den folgenden Tagen zunehmende Puls- und leichte Temperatur¬ 
steigerung. Der Puls ist klein, oft etwas unregelmässig. Die Nahrungsauf¬ 
nahme geht zusehends zurück. Begelmässiges Katheterisieren führt trotz prophy¬ 
laktischer Urotropindarreicflung allmählich zu Blasenkatarrh; ebenso lassen sich 
Druckgeschwüre am Kreuzbein und den Rollhügeln der Oberschenkelbeine nicht 
verhindern. Das Exsudat sinkt mit der zunehmenden Kachexie ab, ein Fort¬ 
schreiten der Lähmungserscheinungen ist nur insofern nachweisbar, als auch 
Verlust der oberen Bauchdeckenreflexe ein tritt Die für die Berührung über¬ 
empfindliche Zone ist schon am zweiten Tage nach Eintritt der Lähmung nicht 
mehr deutlich ausgesprochen. Unter den Zeichen allgemeiner hochgradiger 
Schwäche erfolgt der Tod am 21. II. 11. 


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Monateschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


Die klinische Diagnose lautete auf Grund dieses KrankheitsVerlaufes: 
Linksseitige, wahrscheinlich tuberkulöseBrustfellentzündung, tuber¬ 
kulöse Wirbelerkrankung mit sekundärer Kompressionsmyelitis im 
mittleren Dorsalmark, Cystitis, Decubitus, Herzschwäche. 

Eine bösartige Neubildung wurde nicht ausgeschlossen, aber bei 
Fehlen eines erkennbaren Ausgangspunktes für weniger wahrscheinlich 
gehalten. 

Am 22. Februar konnte im hiesigen pathologischen Institut die Sektion 
ausgeführt werden. Ich entnehme dem Sektionsprotokoll die für Beurteilung 
des Falles wichtigsten Feststellungen: Bei der Eröffnung des Brustkorbs ist die 
rechte Lunge etwas gebläht, ihr seröser Überzug spiegelnd glatt Die linke 
Lunge ist an ihrer Spitze frei, nach dem Unterlappen hin zeigen sich leichte 
Verklebungen der beiden Blätter des Brustfells, die an Festigkeit nach unten 
zunehmen. Aus einer kleinen abgesackten Höhle entleeren sich etwa 100 ccm 
blutig gefärbter Flüssigkeit Die rechte Lunge ist gross, lufthaltig, ihr Feuchtig¬ 
keitsgehalt leicht vermehrt. Die linke Lunge ist schwer, das Brustfell schwielig, 
hie und da von markigen weisslichen Knoten durchsetzt. Der linke Unter- 
lappen ist fast in ganzer Ausdehnung pneumonisch infiltriert. Die Infil¬ 
tration ist von roter, grau-roter, an einzelnen Stellen hämorrhagischer Farbe. 
Zugleich ist das Lungengewebe stark von weissgrauen, weichen Massen 
durchsetzt. Die Bronchien des linken Unterlappens sind zum Teil vollständig 
zerstört, zum Teil hochgradig zusammengedrückt, so dass das Sekret gestaut und 
eingedickt ist. Das ganze Bronchialdrüsensystem ist in eine gut faust¬ 
grosse, stellenweise scharf abgegrenzte, stellenweise diffus in die Um¬ 
gebung eingewucherte Geschwulst umgewandelt, die sich mikroskopisch 
als kleinzelliges Lymphosarkom erweist. Metastasen finden sich in der Leber 
(zwei von Taubeneigrösse, kaum über die Oberfläche hervorragend), in retroperi- 
tonealen und rechts auch Clavikularlymphdrüsen, in verschiedenen Wirbel¬ 
körpern und der Schilddrüse, die im übrigen in ein fibröses Adenom umge¬ 
wandelt ist Unmittelbar vor der Brustwirbelsäule finden sich ausgedehnte 
Geschwulstmetastasen, auch im 7. Zwischenwirbelloch sind weisslich- 
graue Geschwulstmassen sichtbar. Der harten Kückenmarkshaut liegen 
etwa in Höhe der 7. Kippe in einer Ausdehnung von 6—7 cm grau-rote weiche 
Massen auf, die mit den eben erwähnten Geschwulstteilen in direktem Zu¬ 
sammenhang stehen. Das Kückenmark ist in seinem Brustteil oberhalb 
der Auflagerungsstelle bei normaler Zeichnung ödematös, unterhalb voll¬ 
ständig erweicht, strukturlos, von gelblich-weisser Farbe und zwar fast bis 
in die Gegend des Conus. Nach Herausnahme des Kückenmarks erweisen sich 
die Wirbelflächen selbst und ihr Bandapparat als unverändert. — Geringe Er¬ 
weiterung des Herzens, das im übrigen eine weiche, schlaffe Muskulatur von 
bräunlicher Farbe aufweist. Blasenentzündung mit aufsteigender Nierenbecken¬ 
entzündung, Decubitus. 

Demnach ist das Krankheitsbild erst durch die Sektion geklärt 
worden. Der Tod ist durch eine bösartige Neubildung der Bronchial¬ 
drüsen und ihre Folgeerscheinungen herbeigaführt worden. 

Auf Grund dieses Sektionsergebnisses aber ist im Zusammenhang mit den 
vorhergehenden klinischen Beobachtungen zu erwägen, ob das Leiden durch den 
im Januar 1910 erlittenen Unfall herbeigeführt sein kann. Es ist bekannt, dass 
Neubildungen der hier vorliegenden Art, Sarkome, sich nicht selten im An¬ 
schluss an einmalige Verletzungen entwickeln. Auch entspricht der zeitliche 
Zwischenraum zwischen dem Unfall und dem ersten Auftreten der klinischen 
Anzeichen durchaus dem, was wir bei durch Unfall herbeigeführten Sarkomen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


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za sehen gewohnt sind; die ersten Symptome haben sich wenige Monate nach 
der Verletzung gezeigt. Freilich sind sie zunächst (Sommer 1910) nur ganz 
unbestimmter Natur gewesen und wurden daher zu gering geachtet oder falsch 
gedeutet. Das ist jedoch bei der verborgenen Lage der in Betracht kommenden 
Organe wohl zu verstehen, wäre aber vielleicht durch eine Röntgendurchleuchtung 
der Brustorgane vermieden worden. Es steht jedenfalls fest, dass Sch., der sich 
bis dahin der besten Gesundheit erfreute und nun von einer schweren Brustver¬ 
letzung betroffen wurde, niemals wieder von den Folgen der erlittenen Verletzung 
sich erholt hat, dauernd über Beschwerden in der Brustgegend klagte und in 
seinem Ernährungs- und Kräftezustand stetig zurückging. 13 Monate nach dem 
Unfall erliegt er dann einer sarkomatösen Neubildung, die gerade von den 
Organen ihren Ausgangspunkt genommen hat, welche von dem Unfall betroffen 
worden sind. Im vorliegenden Falle sind demnach alle diejenigen 
Momente vorhanden, die für einen Zusammenhang zwischen Unfall 
und Geschwulstbidung sprechen. Es liegt vor 

1. ein Unfall dnrch starke Gewalteinwirkung, 

2. die Geschwulstbildung am Orte der Einwirkung, 

3. ein kontinuierliches Fortdauern von Beschwerden an der durch den 
Unfall betroffenen Stelle, 

4. ein der Geschwulstbilunng entsprechender Zeitraum bis zum Auftreten 
klinisch erkennbarer Krankheitszeichen. 

Unseres Erachtens ist somit der Unfall voll zu entschädigen. 

Epikrise. Wenn auch schon ans dem obigen Gutachten der Verlauf dieses 
seltenen Krankheitsbildes zur Genüge hervorgeht, so erscheint es mir doch an¬ 
gebracht, noch einmal spezieller auf einige klinisch bemerkenswerte Punkte 
einzugehen. Das erste objektive Symptom des Bronchialdrüsensarkoms war, 
nachdem lange Zeit über unbestimmte Brustbeschwerden geklagt wurde, das 
Auftreten eines pleuritischen Exsudates. Freilich wurden schon vorher nach 
privater Mitteilung des behandelnden Arztes 1 ) gelegentlich bronchitische Ge¬ 
räusche über der linken Lunge wahrgenommen. Das Exsudat war zunächst 
nicht hämorrhagisch; bei dem Gehalt an Lymphocyten wurde es als tuberkulöses 
angesehen und demgemäss auch die totale Paraplegie der Beine auf Rücken¬ 
markskompression durch tuberkulöse Wirbelerkrankung zurückgeführt. Nicht 
ganz vereinbar mit dieser Vermutung war allerdings das Fehlen jeder tuberku¬ 
lösen Belastung und Vorerkrankung sowie die starke Kachexie des Patienten, die 
zumal nach Eintritt der Paraplegie schnelle Fortschritte machte. Der Sitz der 
Rückenmarkskompression war durch klinische Untersuchung exakt festzustellen 
Die totale schlaffe motorische Lähmung der Beine liess im Verein mit der 
Retentio urinae et alvi und der bis fast zum Rippenbogen reichenden Sensibili¬ 
tätsstörung eine Läsion im mittleren Dorsalmark erwarten. Dies wurde dnrch 
die Sektion bestätigt, aber statt tuberkulöser Veränderungen ergab sich eine Auf¬ 
lagerung des Rückenmarks von sarkomatösen Massen, die durch das 7. Zwischen¬ 
wirbelloch in den Rückenmarkskanal hineingewuchert waren. Trotz der gering¬ 
fügigen Ausdehnung der Auflagerungen, die nur eine leichte Kompression der 
Medulla spinalis zur Folge haben konnten, war es zu ausgedehnter ödematöser 
Durchtränkung und Nekrose des Rückenmarks gekommen. Lymphstauung und 
Störungen der Blutgefässzirkulation müssen daher hier in erster Linie für die 
schweren Veränderungen verantwortlich gemacht werden. Nur durch sie ist 
auch das recht plötzliche Auftreten der spinalen Ausfallserscheinungen zu er- 

1) Herrn Dr. Fi a cher-Battenberg spreche ich hierfür an dieser Stelle meinen besten 
Dank aus. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


klären; denn das Hineinwachsen des Tumors in den Wirbelkanal nahm selbst¬ 
verständlich einen weit grösseren Zeitraum in Anspruch. Über den Zusammen¬ 
hang zwischen Trauma und Geschwulstbildung kann nach den im Gutachten 
enthaltenen Ausführungen kein Zweifel mehr herrschen. Nur einen ähnlich 
j liegenden Fall weist, wie mir scheint, die Literatur auf: Eichhorn (Inaug.-Diss. 
München 1893) beschreibt ein Mediastinalsarkom, das er auf eine 3 Jahre zu¬ 
rückliegende Brustkontusion beziehen zu können glaubt. Freilich muss die 
lange Zeitdauer, die hier zwischen der Einwirkung des Traumas und dem Aus¬ 
bruch der Krankheitssymptome liegt, den Zusammenhang etwas zweifelhaft er¬ 
scheinen lassen; sie ist jedenfalls in meinem Falle der Geschwulstentwicklung 
entsprechender. 


Erstickungstod durch Wasserdampf. 

• Von Dr. R. de Josselin de Jong, 

Prosektor und Bakteriologe des städtischen Krankenhauses in Rotterdam. 

(Mit 1 Abbildung.) 

Seit der Einführung des Unfallversicherungsgesetzes beschäftigt man sich 
mehr als früher mit Unfällen und deren Folgen. Täglich sieht man sich, so¬ 
wohl der Kliniker als auch der pathologische Anatom, vor Fragen gestellt, die 
mit direkten oder späteren Folgen von Unfällen Zusammenhängen, und deren 
Beantwortung manchmal ausserordentlich viel Schwierigkeiten bietet, besonders 
da hier wiederholt Fälle auftreten, wie sie analog in der Literatur nicht zu 
finden sind, so dass die Anhaltspunkte zur Vergleichung fehlen. Die Unfall¬ 
heilkunde ist eine junge Wissenschaft, ein Produkt der jüngsten Zeit, und es 
macht sich auf diesem Gebiete ein dringendes Bedürfnis nach Ausbreitung einer 
auf Erfahrung gestützten Kenntnis fühlbar. 

Diese ist vorläufig nur durch eine sorgfältige Kasuistik zu erreichen, und 
daher erscheint es mir geboten, dass diejenigen, in deren Praxis sich neue Tat¬ 
sachen zeigen, dieselben veröffentlichen. Von diesem Standpunkte ausgehend 
teile ich hier in der Kürze zwei Fälle von Erstickungstod durch Wasserdarapf 
mit. Weder in der Unfallliteratur, noch in gerichtlich-medizinischen Handbüchern 
habe ich das Geringste hierüber finden können. 

Die anatomischen Veränderungen, die ich in beiden Fällen wahrzunehmen 
Gelegenheit hatte, waren dermassen auffallend und übereinstimmend, dass ich 
mich für berechtigt.. erachte, den Erstickungstod durch Wasserdampf als ein 
selbständiges Krankheitsbild anznführen. 

Der Vorfall war folgender: 

Am 31 . Januar d. Js. begaben sich drei Kesselreiniger, um sich während der 
Essenszeit ein wenig zu wärmen, in die Maschinenkammer eines Dampfschiffes auf der 
Werft, wo sie arbeiteten. Während sie sich in dem Räume anfhielten, sprang, .‘wahr¬ 
scheinlich durch Dampfdruck, von einem der Dampfkessel ein Teil der Liderung des 
Mannloches ab. Sofort ergossen sich grosse Wogen heissen Dampfes in die Kammer, 
die sie ganz fällten, so dass die drei Arbeiter sofort in Lebensgefahr schwebten. Mit 
sehr grosser Mühe gelang es einem von ihnen zu entkommen. Er erzählte später den 
Hergang: Plötzlich, mit gewaltigem Getöse schoss der Dampf in die Maschinenkammer. 
Im selben Augenblick war die Luft so dicht, dass er von seinen Gefährten nichts mehr 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5. 


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sah; infolge des heftigen Getöses konnte er auch nichts mehr hören. Dem Ersticken 
nahe tastete er sich mit grosser Mühe zur Türe; kaum war er draussen, so fiel er be¬ 
wusstlos hin. So muss er einige Zeit gelegen haben, kam dann wieder zu Bewusstsein 
und kroch mühsam bis aufs Deck. 

Die beiden anderen waren nicht so glücklich; sie konnten den Ausweg nicht finden 
und, trotzdem ziemlich bald Hilfe zur Stelle war, war der eine, P. d. L., bereits gestorben, 
wahrend der andere, H. L., noch Lebenszeichen von sich gab, aber sehr kurze Zeit da¬ 
rauf ebenfalls verschied. 

Am nächsten Morgen, 20 Stunden nach dem Tode, verrichtete ich auf Ersuchen 
des kontrollierenden Arztes der Reichsversicherungsbank bei beiden Toten die Obduktion. 

Das Ergebnis der Sektion bei dem zuerst Gestorbenen werde ich etwas ausführ¬ 
licher mitteilen; dasjenige des anderen Falles kann ich alsdann in wenigen Worten zu¬ 
sammenfassen. 

Sektion des P. d. L. 

Im Gesicht, auf dem rechten Oberarm, auf der linken Schulter, am Rücken und 
am unteren Teil des linken Beines zeigen sich einige unbedeutende, frische Wunden, die 
wahrscheinlich dadurch verursacht sind, dass der Verstorbene sich unmittelbar vor dem 
Tode gestossen oder aufgerissen hat. Sonst sind nirgend Zeichen äusserer mechanischer 
Verletzungen zu sehen; nirgend wird an der Haut das mindeste Zeichen einer Brand¬ 
wunde oder einer Abschürfung wahrgenommen. Das Einzige, was vielleicht als eine 
Folge der Einwirkung des heissen Dampfes betrachtet werden darf, ist die Farbe der 
Haut an den beiden Unterschenkeln. Im Gegensatz zu der im allgemeinen bleichen Haut¬ 
farbe des übrigen Körpers ist an den Unterschenkeln, insbesondere an den Waden, die 
Haut hellrot. Die Epidermis ist nirgends aufgehoben; das subkutane Gewebe ist über¬ 
all normal. 

Bei der inneren Untersuchung werden an den Organen in der Schädel- und der 
Bauchhöhle keine Abweichungen angetroffen, die als mitwirkende Todesursachen in Be¬ 
tracht kommen könnten. Der Schädel und der Schädelinhalt sind normal und intakt, 
doch ziemlich blutreich. In der Bauchhöhle ist keine Flüssigkeit vorhanden, und mit 
Ausnahme der Nieren sind alle darin befindlichen Organe frei von jeglicher Anormalität. 
Die linke Niere ist klein und schmal; das Becken und die Kelche sind vergrössert; ei¬ 
nige kleine Zysten werden in der Niere angetroffen. Die Kapsel ist etwas verdickt und 
lässt sich nicht ablösen, ohne das Nierengewebe zu zerreissen. Das Nierengewebe ist 
ziemlich blutreich, das Gewicht beträgt 110 g. 

Die rechte Niere ist grösser als die linke. Sie ist mässig blutreich, graurot, mit 
deutlicher Markierung der Gefässe und wiegt 190 g. Die Erkrankung der linken Niere 
hat also eine kompensatorische Hypertrophie der rechten Niere veranlasst, hat jedoch 
auf den tödlichen Verlauf dieses Falles keinen Einfluss ausüben können. 

Viel wichtiger ist der Befund bei den Organen in der Brusthöhle. Dass das Blut 
überall flüssig geblieben war, hatte bereits die Aufmerksamkeit erregt; hier jedoch bei 
der Sektion der Brustorgane war dies besonders auffallend. 

Das Herz. 

Im Herzbeutel befindet sich eine wenig rotgefärbte Flüssigkeit. Das Herz ist ziem¬ 
lich gefüllt, doch nicht überfüllt. Aus der rechten Vorkammer und der Vena cava in¬ 
ferior fliesst beim Auf schneiden viel dunkles, flüssiges Blut ohne Gerinnsel; auch aus der 
linken Vorkammer und den grossen Lungenvenen kommt flüssiges Blut; keine Gerinnsel. 
Auf beiden Ventrikeln befinden sich subepikardial eine Menge kleiner, stecknadelkopf¬ 
grosser, frischer Blutergüsse, am zahlreichsten um den Sulcus coronarius herum. Das 
Herz ist sehr schlaff, die Ostia arteriosa schliessen gut. Die Klappen der Art. pulmo- 
naüs und Aorta sind unversehrt, die der Tricuspidalis und Mitralis ebenfalls. Der 
linke Ventrikel ist einigermassen erweitert. Unter dem Endokardium des linken Ven¬ 
trikels sind einzelne kleine punktförmige Blutflecke. Der Herzmuskel ist gut entwickelt, 
auf der Durchschnittsfläche blass-braunrot gefärbt; die Gefässe des Herzens sind normal. 
Das Herz wiegt 410 g. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


Die Lungen. 

• Die Lungen fallen ziemlich vollständig zusammen; in keiner der beiden Pleura¬ 
höhlen hat sich Flüssigkeit angesammelt. 

Die linke Lunge. 

Unter der Pleura des oberen und unteren Lappens befinden sich einzelne zerstreut 
liegende, runde, flache, mit Blut gefüllte Bläschen, so gross wie ein dicker Nadelkopf, 
ausserdem eine Anzahl kleiner, Stecknadelkopf grosser Blutergüsse. 

Die Lungenspitze ist durch ein paar kleine Adhäsionen mit der Brustwand verbunden. 
Die Lunge ist ziemlich schwer; sie ist gross und schwimmt auf Wasser. Der Glanz der 
Pleura ist gut. Die Lappen sind hier und dort leicht miteinander verwachsen. Um den 
Hilus bemerkt man einige schwach pigmentierte Lymphdrüsen. Die Schleimhaut des 
Bronchialbaumes ist stark injiziert, dunkel grau-rot gefärbt; doch ist nirgends eine Spur 
von Verbrühung erkennbar. In den Verzweigungen der Luftröhre bemerken wir eine ge¬ 
ringe Menge dunkelroter, trüber Flüssigkeit. Der Oberlappen ist auf der Durchschnitts¬ 
fläche aussergewöhnlich blutreich und feucht. An vielen Stellen werden Schnitte in den 
Lappen gemacht, und überall tritt dieselbe Erscheinung hervor, nämlich ein dunkel schwarz¬ 
rotes, blutreiches, feuchtes Gewebe, von dessen Schnittfläche überall eine dunkle Flüssig¬ 
keit rinnt, das jedoch nirgends infiltriert ist und das, wenngleich in geringerem Maße 
als für gewöhnlich Luft enthält; sogar die kleinsten Stückchen schwimmen noch auf Wasser. 
Durch den Feuchtigkeitsgehalt hat die Konsistenz des Lungengewebes zugenommen (wie 
man das bei starkem Ödem antrifft). In der Spitze zeigt sich ein kleiner, umschriebener, 
zum grössten Teil verkalkter Käseherd. Der Unterlappen ist womöglich noch blutreicher 
als der obere; auch hier ist das Lungengewebe nirgends infiltriert und enthält noch Luft, 
wenn auch entschieden viel weniger, als man in einer gesunden Lunge anzutreffen pflegt. 
Er hat eine dunkle, schwarz-rote Farbe; von der Schnittfläche rinnt viel dunkelrote 
Flüssigkeit. Auch von diesem Unterlappen schwimmen die kleinsten Stückchen noch in 
Wasser. Auch hier ist die Konsistenz des Gewebes derber. Das Gewicht der Lunge 
ist 910 g. 

Die rechte Lunge. 

An der Spitze ist eine kleine Verwachsung vorhanden. Diese Lunge ist gleichfalls 
schwer, man fühlt jedoch, dass sie Luft enthält. Sie ist gross und die Pleura gut glänzend. 
An der unteren Fläche sind einige kleine subpleurale frische Blutergüsse, und ferner 
befinden sich an dem Teil zunächst der Spitze und auch hier und dort an der Dorsalfläche 
eine Anzahl kleiner, flacher, mit Blut gefüllter subpleuraler Bläschen von der Grösse eines 
grossen Nadelkopfes. Die Drüsen um den Hilus sind pigmentiert. Schleimhaut und 
Bronchialbaum sind genau so wie links. Der Oberlappen ist sehr blutreich und feucht 
auf der Schnittfläche; der Mittellappen ebenfalls; der Unterlappen enthält so viel Blut, 
dass er dunkel schwarz-rot aussieht; von der Schnittfläche rinnt überall eine dunkelrot 
gefärbte Flüssigkeit. Wie in der linken Lunge, so ist auch hier die Konsistenz vermehrt. 
Nirgends zeigen sich tuberkulöse oder pneumonische Herde. Von sämtlichen Lappen 
schwimmen auch die kleinsten Stückchen auf Wasser. Die rechte Lunge wiegt 1200 g. 

Die Schleimhaut der Larynx und Pharynx ist sehr hyperämisch; im unteren Teil 
der Luftröhre ist sie dunkel schmutzigrot gefärbt. 

In den Hauptluftwegen sind weder Ulzerationen, noch verbrannte Stellen oder Blasen 
zu entdecken. Auch im Munde, an den Lippen und am Eingang der Nasenhöhlen bemerkt 
man keine Spuren von Brandwunden. 

Das sehr blutreiche Aussehen der Lunge veranlasste mich, einzelne Teile mikro¬ 
skopisch zu untersuchen. Zu dem Zweck wurden einige Stückchen aus dem linken Ober¬ 
lappen und aus dem rechten Unterlappen in Forraalin fixiert. 

In den mikroskopischen Präparaten fand ich Folgendes: 

A II. Linker Oberlappen (mittlerer Teil). 

Bereits mit der Lupe bemerkt man, wie der Luftgehalt verringert ist; die feine 
alveoläre Struktur des normal lufthaltenden Lungengewebes ist zum grössten Teil durch 


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ein mehr kompaktes Gewebe ersetzt, in welchem zahlreiche unregelmässige Hohlräume zu 
sehen sind. 

Bei etwas stärkerer Vergrösserung zeigt es sich, wie ausserordentlich blutreich das 
Lungengewebe ist; ferner sieht man viele Alveolengrüppchen, die mit einer durch Eosin 
gleichmässig rot gefärbten Masse gefüllt sind, in der man nur vereinzelte rot gefärbte 
Blutkörperchen erkennen kann. Nur einige wenige Alveolen sind mit Blut gefüllt In¬ 
mitten dieser roten Masse haben die Alveolärwände ihre deutlichen Grenzen eingebüsst: 
die Zeichnung des alveolären Baues ist zwar erkennbar, aber an manchen Stellen sind 
die Alveolarkonturen beinahe nicht von der Füllungsmasse zu unterscheiden. Die Al- 
veolarepithelien kann man fast nirgends sehen; einige findet man, stark geschwollen, in¬ 
mitten der roten Masse, andere blieben den Alveolar wänden angeheftet; im ganzen jedoch 
sieht man in den Wänden nur kleine, blau gefärbte Kernchen und grosse Mengen roter 
Blutkörperchen. Da das Eosin diese letzteren etwas anders färbt als die gleichmässig 
rote Masse, mit der die Alveolen gefüllt sind, kann man an der abweichenden Farbe der 
Blutkörperchen die Alveolarwände am besten erkennen. In der gleichmässig gefärbten 
Masse bemerken wir, innerhalb der Alveolen, viele grössere oder kleinere runde Lücken. 
Diese sind Luftbläschen, Überreste des ursprünglichen Luftvolumens der Lunge. Das Bild 
macht den Eindruck, als ob Lungengewebe, Flüssigkeit und Blut zu einer einzigen Masse 
zusammengeschmolzen wären, in welcher zahlreiche Luftbläschen zurückblieben. (Siehe 
die Abbildung.) Filtrate sind nicht vorhanden. Wo die zarten Bronchien noch zu er¬ 
kennen sind, trifft man nur hin und wieder kleine Streifchen Epithelzellen an. Die Pleura 
ist ein wenig verdickt 

Neben den so ausgesprochen veränderten Lungenabschnitten finden wir andere etwas 
normalere, deren Gewebe zwar sehr blutreich ist, aber dennoch bedeutend mehr Luft ent¬ 
hält. Sie sind jedoch entschieden in der Minderzahl. (Auf der Abbildung befindet sich 
eine Stelle, wo verändertes und nahezu gesundes Lungengewebe Zusammentreffen; dadurch 
lässt sich der alveolare Bau gut erkennen; in den mehr angetasteten Teilen ist derselbe 
kaum oder garnicht zu sehen.) 

In den verschiedenen untersuchten Stückchen wurden keine Spuren von Tuberkulose 
gefunden. Um die Blutgefässe und speziell unter der Pleura liegt sehr viel dunkelschwarzes 
Inhalationspigment. 

A II. Linker Oberlappen (unterer Teil). 

Hier finden wir denselben Befund wie in AI, nur tritt hier in einem noch grösseren 
Teile des Lungengewebes eine starke Abnahme des Luftgehaltes hervor, da die Alveolen 
in noch stärkerem Grade mit Flüssigkeit gefüllt sind, in der wir mehr oder weniger rot 
gefärbte Blutkörperchen wahrnehmen. 

B. Rechter Unterlappen (an verschiedenen Stellen). 

Auch hier dasselbe Bild wie in A I und A II, allerdings noch stärker entwickelt. 
Die Alveolen sind noch mehr mit Flüssigkeit gefüllt, der Luftgehalt der Lunge wird da¬ 
durch noch geringer. Ausserdem sehen wir grosse Gruppen vollständig mit Blut gefüllter 
Alveolen. Die Lungenstruktur ist fast unkenntlich geworden: die Kerne der Alveolar¬ 
wände sind garnicht oder nur schwach gefärbt; Alveolarepithelien sind nirgends, weder 
an den Wänden noch im ausgetretenen Blute zu finden. Entzündliche Infiltrate werden 
nirgends angetroflfen; ebenso wenig Epithelien der Bronchioli. Die Blutgefässe sind prall 
gefüllt; ihre Wände kann man inmitten des bluthaltigen Gewebes nur mit sehr viel Mühe 
entdecken; es zeigen sich hier und dort einige Grüppchen von Kokken. Auch in diesen 
Präparaten sehen wir, wie in den Schnitten der linken Lunge, nur in viel geringerem 
Masse, kleine, intra-alveolare Luftbläschen im blutreichen Gewebe verstreut. 

Kurz zusammengefasst erhellt aus dem oben Mitgeteilten, dass bei diesem 
Manne, ausser einer verhältnismässig unbedeutenden Erkrankung der linken Niere, 
alle Organe normal waren, nur die der Brusthöhle nicht. Das Herz und die 
grossen Gefässe enthielten dunkles, flüssiges Blut ohne Gerinnsel. Im Epikard 
und der Pleura findet man zahlreiche frische Blutungen (teils als Ekchymosen, 
teils als blutgefüllte Bläschen). 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5- 


Die Lungen sind gross (Volumen pulmonum auctum), sehr blutreich, nicht 
entzündet Im Lungengewebe hat eine sehr bedeutende intra-alveolare Flüssig¬ 
keitsausscheidung stattgefunden; gleichfalls eine, wenn auch weniger starke Blut¬ 
ausscheidung. Dadurch ist ein grosser Teil der Luft aus der Lunge verdrängt 
und hat ihr Gewicht stark zugenommen. 

Ferner ergab sich aus der mikroskopischen Untersuchung, dass die Ge- 
websstruktur sehr gelitten hat: in den kleinen Bronchioli werden nämlich nur 
vereinzelte Epithelien angetroffen, in den mit Blut gefüllten Abschnitten waren 
die Bronchioli selbst überhaupt nicht mehr zu erkennen und zeigte sich keine 
Spur von Epithelien. Die Zellen der Alveolarwände sind sehr schlecht gefärbt 
und kaum zu erkennen.. Die Alveolarwände sind verbreitert durch die darin 
befindliche grosse Menge ausgetretenen Blutes. In der Flüssigkeit und dem Blut 
bemerkt man noch verschiedene Luftbläschen. 

An den grossen Luftwegen sind keine Veränderungen zu konstatieren. 

Nach dem oben Mitgeteilten genügen einige wenige Worte, um über die 
Ergebnisse der Autopsie von H. L. zu berichten. 

Bei diesem Verunglackten werden nur ein paar unbedeutende frische Hautab- 
schfirfungen angetroffen; bei der äusseren Besichtigung wird weiter nichts von Bedeutung 
wahrgenommen, als eine hellrote Verfärbung der Haut in der linken Kniehöhle; nirgends 
findet sich eine Spur der Einwirkung des kochenden Wasserdampfes. 

Die Organe in der Schädel- und Bauchhöhle sind absolut normal. 

Der Zustand, in welchem sich Blut, Herz und Lungen befinden, stimmt völlig Ober¬ 
em mit dem der entsprechenden Organen des P. de L. Beide Lungen sind gross und 
schwer, aber noch lufthaltig. Das Lungengewebe ist, wie bei dem anderen Verunglückten 
aussergewöhnlich blutreich, sehr feucht, dunkel schwarz-rot gefärbt, nirgends pneumonisch 
und Qberall lufthaltig; letzteres allerdings entschieden weniger als normal. Die linke 
Lunge wiegt 910 g, die rechte 1250. Auch bei der mikroskopischen Untersuchung sind 
die Lungen so zu sagen die Kopie der eben beschriebenen des P. de L. 

Schliesslich möchte ich noch darauf hinweisen, dass beide Leichen sich in gutem 
Zustand befanden: die kalte Witterung und der ziemlich kurze Zeitverlauf zwischen dem 
Eintreten des Todes und der Sektion bewirkten, dass noch keine Zeichen der Verwesung 
vorhanden waren. Auch weist die Lage der Luftbläschen in den Alveolarräumen darauf 
hin, dass wir hier Luft und kein Fäulnisgas vor uns haben, ln letzterem Falle hätten 
wir die Gasbläschen hauptsächlich im Lungengewebe angetroffen (interstitielles Fäulnis¬ 
emphysem). 

Dass die Veränderungen in den Lungen postmortaler Art seien, ist völlig aus¬ 
geschlossen. 

Ans dem oben Mitgeteilten geht hervor, dass ein Teil der beschriebenen 
Veränderungen an Herz, Blut und Lungen übereinstimmt mit den Befunden, 
welche bei jedem Erstickungstode gemacht werden. 

Bekanntermassen bestehen für den Erstickungstod keine pathognomonischen 
Erscheinungen; alle gerichtlich-medizinischen Lehr- und Handbücher weisen aus¬ 
drücklich darauf hin, dass sogar die regelmässig angetroffenen Veränderungen 
in Herz, Blut und Lungen auch bei anderen Erkrankungsfällen Vorkommen können 
und folglich nicht für den Erstickungstod kennzeichnend sind. 1 ) 

Ihr Vorhandensein bei einer Leichenschau berechtigt nur dann zur An¬ 
nahme eines Erstickungstodes, wenn sie sämtlich anwesend sind und die Ursache 
der Erstickung nachgewiesen werden kann. 

Diese Veränderungen sind: 

1. Flüssigsein des Blutes; 

2. grosses Volumen der Lungen; 


1) Vgl. u. a. Schmidtmann, Handb. d. gor. Medizin. 1907. II. Bd. S. ISO—196. 


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3. Blutreichtum der Lungen (nicht konstant bei Erstickung; auch andere 
innere Organe sind blutreich); 

4. punktförmige subepikardiale Blutungen; 

5. kleine Blutungen in den Pleurablättern. 

(Einige andere, weniger bedeutende Veränderungen kann ich füglich uner¬ 
wähnt lassen, z. B. Hautekchymosen, Cyanose des Gesichts etc.) 

Alle diese Zeichen sind bei unseren beiden Verstorbenen angetroffen; ausser¬ 
dem fand man aber bei beiden: 

a) einen Erguss von reichlicher seröser Flüssigkeit und Blut im Gewebe 
sämtlicher Lungenlappen, am meisten in den Unterlappen; 

b) dadurch verminderten Luftgehalt der Lungen und ein grösseres Gewicht 
dieser Organe; 

c) bedeutende Veränderungen in der feinen Gewebsstruktur (Fehlen der 
meisten Epithelien der feinen Bronchioli — Blutungen in den Alveolär¬ 
wänden — Vernichtung des Epithelbelags in den Alveolen und teilweise 
Verwüstung der Alveolarwände). 

Letztere Komplikationen (sub a, b, c) sind zweifellos dadurch verursacht, 
dass der Erstickungstod durch heissen Dampf erfolgte; bei gewöhnlichen Er¬ 
stickungsfällen fehlen sie. Ich habe sie wenigstens in der Literatur nicht be¬ 
schrieben gefunden und sah sie in den Leichen von durch blosse Erstickung 
Verstorbenen niemals. (Dieser Tage sezierte ich die Leiche eines erwachsenen 
Mannes, der nach einer phlegmonösen Angina durch eine heftige akute fibrinös¬ 
eitrige Entzündung der Trachea und der Hauptbronchien erstickt war; auch bei 
ihm fand ich die gewöhnlichen oben genannten Erstickungssymptome, doch 
weder Flüssigkeitsansammlung in den Alveolen, noch ausgedehnte Blutungen, 
noch Veränderungen in der feinen Gewebsstruktur.) 

Ich habe nun, um diese Erscheinungen näher zu prüfen, einen Versuch mit einem 
Meerschweinchen gemacht, wobei ich, soviel tunlich, den Verlauf des Unfalls, der die Ver¬ 
storbenen traf, nachahmte. Zur Vermeidung unnötiger Schmerzen wurde das Versuchs¬ 
tier in eine leichte Narkose gebracht; dann, während es noch sehr gut atmete, plötzlich 
in einen mit heissem Wasserdampf gefüllten Koch sehen Dampftopf gesetzt. Nach kurzer 
Zeit war es gestorben. 

Bei der Sektion erschienen die Lungen gross und blutreich, und wiesen einzelne 
frische zerstreute Blutungen auf. 

Die mikroskopische Untersuchung bestätigte dies: Die Lungen sind blutreich; in 
den Unterlappen sind ganze Grüppchen blutgefüllter Alveolen. Die Veränderungen treten 
nicht so stark hervor als bei den Verunglückten, namentlich war eine solche Flüssigkeits¬ 
ausscheidung nicht wahrzunebmen. Trat doch der Tod hier viel schneller ein, so dass 
man so weitgehende Veränderungen nicht erwarten konnte. Die konstatierten Blutungen 
zeigen jedoch an, dass bei diesem Versuchstier Lungenveränderungen stattfanden derselben 
Art wie bei den beiden Männern. 

Die Vorgefundenen Veränderungen sind meiner Meinung nach folgendermassen 
zu erklären: 

Der Tod trat hier, ohne Zweifel, als Folge der Erstickung ein und nicht 
durch ausgedehnte Hautverbrennung (Verbrühung) oder Hitzschlag. Für die 
Hautverbrennung fehlen die äusseren Zeichen und gegen den Hitzschlag sprechen 
sowohl die Veränderungen in den Lungen (die bei Hitzschlag nicht stattfindeu) 
als auch der äusserst schnell eingetretene Tod und die Erwägung, dass in einem 
Lokal, dessen Tür offen steht, durch Wasserdampf nicht schnell eine Überhitzung 
des ganzen Körpers stattfinden kann. Es hat also nichts Befremdendes, dass 
wir hier die den Erstickungstod begleitenden Abweichungen gefunden haben. 

Nun sind allerdings, wie wir mitteilten, neben diesen allgemeinen Abwei- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


chungen einige spezielle Veränderungen angetroffen worden, und diese müssen 
wir eben, nach meinem Dafürhalten, dadurch erklären, dass die Erstickung durch 
Wasserdampf verursacht wurde. 

Die beiden Männer haben ohne Zweifel in ihrer Atmungsnot sehr ausgiebige 
Atmungsbewegungen gemacht; dabei haben sie viel Wasserdampf eingeatmet. 
Dieser Dampf war allerdings sehr heiss (er entströmte mit Gewalt, also unter 
ziemlich hohem Druck dem Kessel), aber in der Kammer vermischte er sich so¬ 
fort mit der dort befindlichen Luft, konnte sogar durch die aufstehende Türe 
entweichen. Die Temperatur des Dampfes braucht also nicht so hoch gewesen 
zu sein, dass die Männer in der Maschinenkammer dadurch verbrannt wurden, 
aber er kam mit solcher Gewalt und in solcher Menge zugleich in den ziemlich 
engen Raum, dass er die Luft verdrängte und die sich darin befindlichen Men¬ 
schen am Atmen stark behinderte. Der eingeatmete warme Dampf hat die Ge¬ 



webe nicht verbrüht, dahingegen einen gewaltigen Blutreichtum in den Lungen 
verursacht (etwa auf analoge Weise, wie im Dampfbad die Haut sofort ausser- 
gewöhnlich blutreich wird); dadurch entstand die Absonderung von viel Flüssig¬ 
keit und das Austreten des Blutes aus zahlreichen, übermässig gefüllten Kapil¬ 
laren. Die Flüssigkeit und das Blut haben das feine Lungengewebe überfüllt 
und auseinandergetrieben und an sehr vielen Stellen die Epithelien der kleinsten 
Bronchioli und Alveolen losgewühlt. Dadurch hat die Struktur des Gewebes an 
vielen Stellen sehr gelitten und haben wir die oben beschriebenen, sehr verbrei¬ 
teten Veränderungen angetroffen. 

Möglicherweise hat. die Hitze des eingeatmeten Dampfes doch schliesslich 
einen schädlichen Einfluss auf die Alveolarepithelien ausgeübt, allein der gute 
Zustand der Epithelien in den grossen Bronchien, die der Dampf doch gestreift 
haben muss, beweist, dass dieser Einfluss nicht sehr bedeutend sein konnte, was 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 141 

übrigens auch dadurch bewiesen wird, dass kein Zeichen der Verbrühung auf 
Haut und Lippen, in Nase und Mundhöhle gefunden wurde. 

Bei dem Versuchstier, wo der Tod sehr schnell eintrat, kam es nur zu 
starkem Blutreichtum und einzelnen zerstreuten Blutungen. Die aussergewöhn- 
lich grosse Flüssigkeitsausscheidung konnte hier noch nicht auftreten; auch 
waren die Epithelien der Bronchioli und Alveolen bei dem Tiere nicht be¬ 
schädigt. 

Auf Grund obiger Mitteilung glaube ich behaupten zu können, dass ausser 
den gewöhnlichen beim Erstickungstod gefundenen Veränderungen beim Er¬ 
stickungstod durch Wasserdampf folgende Abweichungen als spezifische Kenn¬ 
zeichen zu betrachten sind: 

1. der aussergewöhnlich starke Blutreichtum der Lunge, 

2. die starke Flüssigkeitsansammlung in | 

den Alveolen, l ohne dass die betreffenden Lun- 

3. die an vielen Stellen auftretenden genstücke total luftleer werden; 
ziemlich ausgedehnten Blutungen, 

(Durch 2 und 3 werden die Lungen sehr schwer). 

4. das Aufschwellen und Auseinandertreiben der Alveolarwände durch 
Flüssigkeit und Blut, 

5. Vernichtung des Epithelbelags in den Alveolen und vieler Epithelien 
der kleinsten Bronchioli. 

Beschreibung des Photogramms. 

Photographie eines mikroskopischen Präparates aus dem Oberlappen der linken 
Lunge des P. d. L. Es ist eine Stelle gewählt, wo stark fltkssigkeithaltendes Gewebe in 
normal lufthaltendes Gewebe übergeht. Der alveolare Bau ist hier noch deutlich zu 
sehen. In verschiedenen Alveolen befinden sich Lnftbläschen; rechts unten sind einzelne 
Alveolen durch solche Luftblasen erweitert» 

(Zeiss Oc. 2, Obj. A.) 


Obergatachten über den Zusammenhang plötzlichen Todes 
mit einem früheren Blitzanfall. 

Von Nervenarzt Dr. Rudolf Foerster, Berlin-Charlottenburg. 

Die Frage, ob und inwiefern der Tod des Wilhelm L. mit einem angeb¬ 
lichen Unfall vom 14. Juni 1905 in ursächlichem Zusammenhänge steht, ist auf 
Grund des Aktenmaterials zu entscheiden. 

Nach diesem hat der 1868 geborene L. am 14. Juni 1905 (Bl. 1 ist Juli ange¬ 
geben) dadurch einen Betriebsunfall erlitten, dass er durch einen Blitzschlag 1 ) beim 
Bretterstapeln angeblich 4 m weit fortgeschleudert wurde und eine Zeit lang besinnungs- 

1) Nach früheren Entscheidungen wurde ein Unfall dnrch Blitz nur dann als Betriebs« 
Unfall betrachtet, wenn der Betroffene bei seiner Tätigkeit im Betriebe „der Blitzgefahr in er¬ 
höhtem Maße“, bzw. „einer besonderen, durch die Betriebstätigkeit geschaffenen“ Blitzgefahr 
ausgesetzt war (s. Monatsschrift für Unfallheilkunde II, S. 405; IV, S. 200; VIII, S. 157). Nach 
neuerlicher Entscheidung des Reichs-Versicherungsamtes (s. Handbuch der Unfallversicherung 
S. 77, Anm. 81 Absatz I zum § 1 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes) ist dagegen die Blitz¬ 
gefahr als solche dem Betriebe zuzurechnen, sofern der davon Betroffene nur eben sich im 
Banne des Betriebs befindet. 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


los liegen blieb. Seit jener Zeit habe er über Herzbeklemmungen und nervöse Störungen 
geklagt. Ganz besonders sollen sich diese bei Gewittererscheinungen bemerkbar gemacht 
haben. 

Die Witwe behauptet weiter, dass der am 10. Juli 1910 erfolgte Tod des L. unter 
Mitwirkung der nervösen Erregung infolge eines Gewitters vom 9. Juli 1910, also in¬ 
direkt unter dem Einflüsse des Unfalls vom Jahre 1905, eingetreten sei. 

Als tatsächlich festgestellt darf Folgendes gelten: 

1. Hinsichtlich des Unfalls vom 14. Juni 1905 gab der Zeuge K. 1910 an, 
L. sei besinnungslos zur Erde gefallen und habe gleich darauf geäussert, der Blitz müsse 
seine Fussspitze getroffen haben, L. sei nach dem Blitzschlag rückwärts getaumelt, habe 
sich aber von seiner Besinnungslosigkeit bald wieder erholt, als der Fuhrmann M. ihn 
auf einen Stapel Bretter gesetzt hatte. 

Dieser M. bestätigte den Hergang des Blitzunfalles. Es sei am dritten Pfingst- 
tag gewesen. Ob L. durch den Blitz Schaden erlitten habe, konnte M. nicht angeben. 
L. wurde nach dem Unfall von Herrn Dr. Z. behandelt, und zwar am Nachmittag des 
14. Juni zwischen 5 und 7 Uhr. 

Der Arzt besuchte den L. in seiner Wohnung. L. gab ihm an, er habe während 
des Gewitters am Nachmittag einen Schlag bekommen und sei besinnungslos zu Boden 
gestürzt. Objektiv bestand kein abnormer Befund. Das Bewusstsein war bei der ärzt¬ 
lichen Untersuchung, etwa 1*/ 2 Stunden nach dem Unfall, wieder klar. Nervenerschei¬ 
nungen bestanden nicht. Der Arzt nahm nur eine Nervenerschütterung, resp. Schreck¬ 
wirkung an. Am 16. Juni 1905 nahm L. die Arbeit bereits wieder auf. 

2. Über die gesundheitlichen Verhältnisse des L. in der Zwischenzeit 
zwischen dem Unfall 1905 und dem Tod 1910 ist Folgendes festgestellt: 

L. war noch bis 1907 bei der Firma A., in deren Betrieb er den Unfall erlitten 
hatte. In der ganzen Zeit war er nicht erwerbsunfähig. Der Arbeitsverdienst nach dem 
Unfall war derselbe wie vorher. Der Lohnausweis der Firma B., bei welcher L. im 
Februar und März 1907 beschäftigt war, gibt an, dass er wöchentlich zwischen 17 und 
22 Mk. Akkordlohn verdiente. Krankheiten in dieser Zeit werden nicht mitgeteilt. 

Vom 19. Februar 1908 bis zum 9. Juli 1910 war L. bei der Firma C. beschäftigt. 
Er verrichtete seine Arbeiten in regulärer Weise gegen Akkordlohn. Körperliche Mängel 
oder Erkrankungen wurden bei der Arbeit nicht beobachtet. Ärztliche Behandlung fand 
statt vom 22. bis 24. X. 1908 wegen Rheumatismus und vom 31. V. bis 16. VI. 1910 
wegen Herzleidens. 

Besonders ausführliche Erörterungen sind über die Frage gepflogen worden, ob L. 
tatsächlich seit dem Unfall im Juni 1905 bei Gewittern eine auffällige nervöse Unruhe 
gezeigt habe. In der Tat führte der Zeuge K. an, dass die Leistungsfähigkeit des L. bis 
zum Frühjahr 1907 nicht geringer geworden sei, dass dagegen bei Gewitter eine äusser- 
lich durch Zittern der Hände und des Körpers sichtbar werdende Unruhe bei L. sich 
einstellte. L. selbst hat dem Zeugen angegeben, er merke es, ob im Laufe des Tages 
sich ein Gewitter entladen werde. 

Angst vor dem Gewitter stellte L. auf Befragen stets in Abrede. Die „Schüttel- 
anfälle“ dauerten nur kurze Zeit. Ob sich die Gesichtsfarbe, resp. das Aussehen des L. 
dabei änderte, ist dem K. nicht mehr erinnerlich gewesen. Die körperliche Kraft des L. 
sei durch die Anfälle nicht beeinträchtigt worden. In den letzten Jahren sah K. den L. 
nicht mehr. 

Der Arbeiter W., der seit ungefähr 4 Jahren mit L. zusammen im selben Hause wohnte, 
bemerkte ebenfalls Unruhe und nervöses Zittern, sobald ein Gewitter aufeog oder sich entlud. 

Der Stapler S. gab an, L. sei, speziell wenn ein Gewitter im Anzuge war, von 
Herzbeklemmungen befallen worden. Es habe Unruhe, Schreckhaftigkeit und Ängstlich¬ 
keit bestanden. 

Dass vor dem Unfall vom Juni 1905 diese Unruhe bei Gewittern nicht bestanden 
habe, überhaupt Krankheiten bei L. nicht Vorgelegen hätten, behauptet die Witwe. 

1906 habe L. einen Kurpfuscher, Dr. phil. X. in Berlin, konsultiert, von diesem sei 
ein inneres Leiden bei L. festgestellt worden. Auch aus der Vernehmung des K. lässt 
sich schliessen, dass die Unruhe bei Gewittern vor dem Vorfall 1905 von K. an L. 
wenigstens nicht bemerkt wurde. 


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Einige Wochen vor seinem Tode wurde L. von Herrn Sanitfitsrat Dr. A. Ärztlich 
behandelt. Er kam zum Arzt und klagte über Luftbeklemmungpn und Ang9tanfälle. 
Die Beschwerden, die schon längere Zeit bestanden, seien in letzter Zeit schlimmer ge¬ 
worden. L. sei gross gewachsen, athletisch gebaut gewesen. Er habe, wie die Unter¬ 
suchung ergab, einen schweren Herzfehler, starkes schabendes systolisches Geräusch an 
der Herzspitze und sehr verstärkten 2. Pulmonalton gehabt Über Gelenkrheumatismus 
konnte er Sicheres dem Arzt nicht angeben, er behauptete nur, dass seine Beschwerden 
hauptsächlich von einem früheren Blitzschläge herrührten. Den Rat des Arztes, sich zu 
schonen, befolgte L. nur sehr kurze Zeit. Die Herztätigkeit war nach kurzer Zeit schon 
besser, so dass der Arzt ihn wieder arbeiten Hess. Über das Bestehen wassersüchtiger 
Anschwellungen hat der Arzt nichts konstatiert 

Zeuge W. gab dagegen an, dass beide Beine des L. während dessen Krankheit im 
Mai und Juni 1910 auffallend geschwollen waren. W. sah besonders, dass die Unter¬ 
schenkelschwellungen einen ziemlich tiefen Fingereindruck ziemlich lange Zeit bestehen 
Hessen. 

L. ging trotzdem auf Arbeit, wie er dem W. sagte, um nicht den Eindruck zu er¬ 
wecken, als beziehe er unrechtmässig Krankengeld. 

Ausser wegen Herzbeschwerden ist Herr Dr. A. gelegentlich zur Regelung der Ver¬ 
dauung von L. in Anspruch genommen worden. 

3. Der Hergang des Todes wird widersprechend dargestellt: 

Herr Sanitätsrat Dr. A. gibt an, er sei am 10. Juli 1910 dringend auf den Arbeits¬ 
platz der Firma C. gerufen worden und habe den L. mit dunkelblauer Gesichtsfarbe, reak¬ 
tionslosen Pupillen, fehlenden Hornhautreflexen leblos vorgefunden. JEs habe Stillstand 
der Atmung und des Herzens bestanden, mehrere Kampfer- und Äthereinspritzungen 
seien erfolglos gewesen. Der Arzt habe Tod durch Herzlähmung unter Hinweis auf den 
dem Arzte bekannten Herzklappenfehler (Insuffizienz der Mitralis) angenommen. 

Demgegenüber führt der Zeuge S. Folgendes an: 

Ara 9. Juli 1910 nachmittags 5 Uhr, als ein Gewitter am Himmel gestanden habe, 
sei L. beim Fortbewegen einer leeren Lowry gefallen. Die Lowry ist sehr leicht be¬ 
weglich gewesen, wie später festgestellt wurde. 

S. habe den Fall nicht selbst mit angesehen, sondern von einem Arbeiter erfahren, 
dass S. am Boden Hege. Er fand dann den L. mit blassem Gesicht ausgestreckt an der 
Erde Hegen. Er war wie gelähmt. S. und ein Arbeiter richteten ihn auf und trugen 
ihn in einen Schuppen. Auf die Frage, was ihm fehle, antwortete L. nicht Auf Ver¬ 
anlassung des hinzugerufenen Herrn Sanitätsrats Dr. A., der eine Lähmung der rechten 
Seite festgestellt habe, sei L. nach Hause gefahren worden und erst am folgenden Tage, 
dem 10. Juli 1910, gestorben. 

Gutachten. 

Zur Kritik der vorliegenden Beweismittel muss erwähnt werden, dass der 
Unfall von 1905 seinerzeit nicht gemeldet worden war, und dass die Witwe des 
L. erst Anfang August 1910 mit Ansprüchen an die Berufsgenossenschaft heran¬ 
trat. Die Ermittlungen waren dadurch sehr erschwert. 

Zur Zeit des vorliegenden Obergutachtens fehlen die Auskünfte einer Firma, 
bei welcher L. vom März 1907 bis Februar 1908 beschäftigt war, und diejenige 
des Dr. phil. X., welchen L. wegen inneren Leidens aufgesucht hatte. Auf beide 
Auskünfte kann man verzichten. Die erste ist belanglos, da derZeitraum zwischen 
den Unfall 1905 und dem Tode 1910 durch die Auskünfte der übrigen Firmen 
hinreichend bekannt geworden ist. Die Äusserung des Dr. phil. X. über das 
innere Leiden des L. ist mit grosser Wahrscheinlichkeit ohne Bedeutung, da X 
nicht Arzt ist. 

Aus den Akten sind folgende Hauptpunkte zu entnehmen: 

L., ein Mann von damals 42 Jahren, von kräftigem Körperbau und rüstigem 
Aussehen, der beim Militär gedient hat, und vom 20. Juni bis 31. Juli 1894 seine 
letzte militärische Übung ableistete, wurde im Juni 1905 durch einen Blitzschlag 
mindestens stark erschreckt. Vor diesem Blitzschlag hat L., wenigstens soweit 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


Ermittlungen vorliegen, nervöse Erscheinungen nicht geboten. Seit dem Unfall 
dagegen sind jedesmal Herzbeklemmungen, Unruhe, und Ängstlichkeit bei ihm 
aufgetreten, sobald wieder ein Gewitter im Anzuge war, beziehungsweise sich 
entlud. L. gab seine Ängstlichkeit nicht zu, sie war aber an seinem Zittern er¬ 
kennbar. Auch fühlte er das Nahen der Gewitter, wie er gelegentlich angab, 
voraus. 

Dass ein durch einen Blitzschlag einmal Betroffener bei Wiedereintritt der 
Blitzgefahr bei Gewittern, unruhiger ist, als andere, ist normal. 

Bei L. gingen aber die nervösen Erscheinungen beim Gewitter über die Norm 
hinaus. Er merkte das Aufziehen der Gewitter voraus und zitterte sichtlich 
wenn ein Gewitter am Himmel stand. 

L. litt nach den bestimmten, durch den Untersuchungsbefund belegten An¬ 
gaben des Herrn Sanitätsrat Dr. A. wenige Wochen vor seinem Unfall an einem 
schweren Herzfehler. Zu den Befunden des Herrn Dr. A. treten ergänzend die 
Angaben des W., L. habe Schwellungen an den Unterschenkeln gehabt, in denen 
ein Fingerdruck stehen blieb. Es sind dies mit Wahrscheinlichkeit Anzeichen 
einer durch die Herzerkrankung verursachten Kreislaufstörung. Mit Sicherheit 
lässt es sich nicht angeben, da z. B. Nierenentzündung sich nicht ausschliessen lässt. 

Bemerkenswert ist, dass L. das Herzleiden dem Arzte gegenüber als Folge 
des Unfalles von 1905 bezeichnet hat Objektiv hat er darin sicher Unrecht 
gehabt, denn sein organisches Herzleiden ist sicher nicht Unfallfolge, steht viel¬ 
mehr mit einiger Wahrscheinlichkeit im Zusammenhänge mit dem im Oktober 1908 
zur ärztlichen Behandlung gelangten Rheumatismus. Aber die Angabe des L., 
seine Herzbeschwerden seien Folge des Blitzschlags von 1905, legen doch den 
Schluss nahe, dass auch schon früher, nach 1905, bei Gewittern Herzbeschwer¬ 
den als Ausdruck einer nervös - funktionellen Störung bestanden. In der Tat 
bezeichnet L. gelegentlich seine Beschwerden bei Gewittern als „Herzbe¬ 
klemmungen“. 

Nach .Angaben des Herrn Sanitätsrat Dr. A. hat L. die Arbeit, obwohl er 
noch krank war, sich auch nach einer dem W. gegenüber gemachten Äusserung 
noch krank fühlte, am 16. Juni 1910 wieder aufgenommen. 

Am 9. Juli, als ein Gewitter am Himmel stand, fiel L. plötzlich wie ge¬ 
lähmt hin. Er wurde nach Hause geschafft und starb nach Angaben der Zeugen 
am folgenden Tage. Über die Art der angeblichen Lähmungserscheinungen und 
den sonstigen Befund am 9. und 10. Juli hat sich trotz vielfacher Bemühungen 
nichts ermitteln lassen. 

Welcher Art die eigentliche Todesursache des L. gewesen ist, lässt sich 
nicht mit Sicherheit sagen. Es kann ebensowohl die Verlegung eines Blutge¬ 
fässes durch Verschleppung eines losgerissenen Stückes von entzündlichen Auf¬ 
lagerungen der Herzklappen Todesursache geworden sein, wie eine Hirnblutung 
bei Herzleiden. Man findet, dass diese Blutungen bisweilen nur allmähliche 
Fortschritte machen, wenn die Blutung entweder lange Zeit aus einer kleinen 
Öffnung eines zerrissenen Gefässes stattfindet, oder wenn lebenswichtige Teile des 
Gehirns durch die Blutung erst indirekt bei deren weiterem Vordringen in Mit¬ 
leidenschaft gezogen werden. So wäre es erklärlich, dass nach dem Hinfallen 
am 9. Juli der Tod erst am 10. Juli eingetreten ist. Möglich bleibt natürlich 
auch, dass L. ausserdem eine frühzeitige Brüchigkeit der Schlagadern hatte. 

Aber welcher Art auch die Todesursache gewesen ist, man kann sich nicht 
recht vorstellen, dass der Tod eintrat, ohne dass irgendwie das Herz oder andere 
Teile des Gefässsystems beteiligt waren. 

Nun ist mit grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass bei einem Mann, 
der durch Gewitter erfahrungsgemäss lebhaft, sogar äusserlich sichtbar erregt 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Kr. 5. 


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wurde, während der Gewitter auch eine lebhaftere Herztätigkeit stattgefunden 
hat, bzw. der Fällungszustand der Gefässe durch die nervöse Erregung ver¬ 
ändert wurde. Das bei Gewittern Herzbeklemmungen bestanden, ist überdies 
erwähnt worden. Da am 9. Juli 1910 wieder ein Gewitter am Himmel stand, 
so ist die Möglichkeit eines ungünstigen Einflusses der an diesem Tage mit 
Wahrscheinlichkeit vorhandenen nervösen Erregung auf das kranke Herz nicht 
von der Hand zu weisen. Ein rein zufälliges zeitliches Zusammentreffen des 
Todes des Herzleidenden L. mit dem Gewitter kann, da der Tod bei Herzleiden 
häufig ohne erkennbare äussere Ursachen eintritt, aber nicht ausgeschlossen 
werden. 

Wäre L. nur nervös, sein Herz und sein Gefässsystem gesund gewesen, 
so würde die nach der obigen Annahme am 9. Juli vorhandene nervöse Erregung 
infolge des Gewitters den Tod nicht zur Folge gehabt haben, es handelt sich also 
nur um Mitwirkung, bezw. Auslösung des Todes durch die nervösen Unfallfolgen. 


Besprechungen. 


Bnrckh&rdt, Über intravinöse Narkose. (Münch, med. Woch. 15.) Verf. 
hält den Äther nach seinen Erfahrungen in der Chirurg. Abteilung des allgemeinen 
Krankenhauses in Nürnberg für das zweckraässigste Anästhetikum zur intravenösen Narkose. 
Er übt keine ungünstige Beeinflussung des Blutdruckes aus, er hebt ihn, wenn er vorher 
abnorm erniedrigt ist, und besitzt die Vorzüge der flüchtigen Narkotika der Fettreihe: 
leichte Dosierbarkeit der Narkose und rasche Wiederausscheidung. Zweckmässig ist bei 
kräftigen Personen die vorherige Injektion von Scopolamin-Morphium oder Pantopon in 
der üblichen Dosis. In solchen Fällen empfiehlt B. die Kombination der intravenösen 
Äthernarkose mit der intravenösen Isopralnarkose. Kontraindikationen bilden: Myodegene- 
ratio cordis, schwere Arteriosklerose, Nephritis, schwerer Ikterus, Cholämie, Stauungs¬ 
erscheinungen und allgemeine Plethora. Ihre Indikation findet sie bei Kollapszuständen, 
Blutverlusten, Kachexie und Erschöpfungszuständen, bei Störungen der Respirationsorgane 
und bei Peritonitis; bei den Operationen an Kopf und Hals, Mund und Rachenhöhle. 

A r o n h e i m -Gevelsberg. 

Schümann, Über Maschinen Verletzungen der Hand. (Münch, med. Woch. 37.) 
Es gibt nicht nur typische Gewerbekrankheiten, sondern auch typische Gewerbever- 
letzungen. Für das Fleischerhandwerk sind schmale und zumeist tiefe Stichwunden 
charakteristisch; sie sind mitunter mit Verletzungen grösserer Arterien verbunden und 
entstehen durch die amputationsmesserähnlichen Schneideinstrumente. Beim Schlosser 
und Schmied kommen häufig Verletzungen durch die beim Hämmern projektilartig ab- 
fliegcnden Stahlsplitter vor; ferner finden sich oft Frakturen der Endphalangen, ent¬ 
standen durch Schläge mit dem Hammer oder durch Aufstellen schwerer Metallteile. 
Auch Maschinenarbeiter unterliegen typischen Verletzungen. So werden in der Leipziger 
Buchdruckindustrie Verletzungen bei den sogen. Anlegerinnen beobachtet, bei denen sich 
nicht selten auf der verletzten Hand, die von der Tiegeldruck- oder Rotationspresse 
erfasst wurde, der Satz in allen Einzelheiten schwarz oder in Chromodruck aufgeprägt 
findet In der Zigarettenindustrie sind Verletzungen durch Tabakschneide-, Kartonagen- 
oder Blechstanzmaschinen häufig. Weitere typische Maschinenverletzungen entstehen bei 
den Drahtheftern, bei denen die zum Buchbinden dienenden Heftklammern fest von der 
Heftmaschine in die Haut hineingepresst sind. 

In seiner Arbeit teilt Verf. 2 gewerbliche Maschinenverletzungen der Hand mit; 
in beiden Fällen wurde durch die maschinelle Gewalt eine Festkeilung von Eisenteilen 
an der Hand so unlösbar bewirkt, dass die Metallteile von den Pat. notgedrungen mit 
in die Klinik gebracht wurden, wo dann die Entfernung dieser „äusseren Fremdkörper“ 
stattfand. A r o n h e i m - Gevelsberg. 


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Czerny und Caan, Erfahrungen mit Salvarsan bei malignen Tumoren. 
(Münch, med. Woch. 17.) Aus der Arbeit ergibt sich: 1. Bei inoperablen malignen 
Tumoren mit positiver Wassermannscher Reaktion und hier vor allem bei Sarkomen ist 
der therapeutische Versuch mit Salvarsan an gezeigt, die von dem Mittel günstig beein¬ 
flusst werden (Verflüssigung, Nekrotisierung und Nachlass der Schmerzen). 2. Operable 
Tumoren sind stets chirurgisch zu entfernen, doch kann speziell bei Sarkomen mit 
positiver Wassermann scher Reaktion ein Versuch mit Salvarsan vorausgeschickt werden. 
3. Die Salvarsanbehandlung maligner Tumoren ist wegen der bisweilen stürmischen 
Reaktionserscheinungen zunächst nur klinisch durchzuführen. Kachektische und geschwächte 
Pat. sind von der Behandlung auszuschliessen. 4. Die bisherige Behandlung (einmalige 
Injektion von 0,4—0,6 g) erscheint bei malignen Geschwülsten zu gering. 5. Eine 
Kombination von intratumoraler Einverleibung mit der Verwendung des Salvarsan am 
Ort der Wahl erscheint zweckmässig. Eine intravenöse Applikation scheint die grössten 
Vorteile zu bieten. Aronheim-Gevelsberg. 

Siegel, Extraduraler Rückenmarkstumor. S. demonstriert im ärztlichen 
Verein in Frankfurt a./M. am 31. X. 10 (s. Münch, med. Woch. 1) einen Fall von extra¬ 
duralem Rückenmarkstumor bei einem 30jähr. Mann, der seit 7 Monaten über Schmerzen 
im 1. Bein klagte. Die Diagnose lautete anfangs Ischias, später Spondylitis. Es kam 
zur schlaffen Lähmung beider unteren Extremitäten, Lähmung der Bauchmuskulatur, 
Sensibilitätsstörungen an beiden Beinen; Blasen- und Mastdarmlähmung; Fehlen der 
Sehnenreflexe. Im Röntgenbild bestandSchatten am Wirbelkörper des 1. Lendenwirbels; 
hier bestand auch lokale Druckschmerzhaftigkeit. Die Diagnose lautete jetzt: Tumor des 
Lendenmarks. Die Operation ergab einen extraduralen Tumor des Lendenmarks, die 
mikroskopische Untersuchung Drüsencarcinom. Es handelte sich also um die Metastase 
eines latenten Primärtumors, vielleicht eines Magenkrebses. Nach der Operation ver¬ 
schwanden alle Störungen und Beschwerden. Z. Z. bestehen Symptome eines Rezidivs. 

Aronheim- Gevelsberg. 

Reklan, Zystenbildung in langen Röhrenknochen. R. demonstriert in der 
medizin. Gesellschaft zu Magdeburg am 12. I. 11 (s. Münch, med. Woch. 16) einen 
Fall von Zystenbildung der langen Röhrenknochen bei einem 8jähr. Knaben. Im 
August 1909 bildete sich ohne eine Ursache am rechten Unterschenkel dicht oberhalb 
des Fussgelenks schmerzlos eine Geschwulst, die langsam an Grösse zunahm. Das 
Röntgenbild zeigte eine dreikammerige Cyste in der Metaphysengegend. Die Punktion 
ergab an zwei verschiedenen Stellen altes Blut, keine Tumorzellen, so dass die Diagnose 
„Knochencyste“ sicher gestellt war. Nach Freilegung der Cysten gründliche Auskratzung 
und Abmeisselung der Scheidewände, so dass ein einziger Defekt im Knochen entsteht 
Dieser wurde nach Blutstillung durch Kompressionstamponade mit strahlender Hitze 
getrocknet und mit der Jodoformplombe nach Mosetig ausgefüllt, darüber Naht des 
Periostes und der Haut. Reaktionslose Heilung. Aronheim-Gevelsberg. 

Kownatzkl, Adrenalin und Osteomalacie. (Münch, med. Woch. 29.) K. be¬ 
richtet über einen Fall von Osteomalacie, in welchem er bei einer 21jährigen Frau mit 
der von Bossi angegebenen Kur guten Erfolg erzielte. Das von Bossi angegebene 
Verfahren besteht in Injektionen von Adrenalin in Dosen von 0,5—1,0 1—2 mal täglich. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Stolz, Osteopsathyrose. St. demonstriert im unterelsässischen Ärzteverein zu 
Strassburg am 25. VI. 10 (s. Münch, med. Woch. 32) einen Fall von Osteopsathyrose 
(abnormer Brüchigkeit der Knochen) bei einem 18jähr. Mann, der mit 9 und 12 Jahren 
Frakturen erlitt am Ellbogen und 1. Oberschenkel und sich jetzt durch ein geringes 
Trauma (Esschütterung eines fahrenden Wagens, auf dem Pat. mit herabhängenden 
Beinen sass) eine Fraktur des r. Oberschenkels zuzog. Rasche Heilung mit normalem 
Callus. Keine Heredität Aron heim-Gevelsberg. 

Hartmann, Osteopsathyrosis idiopathica. H. demonstriert in der medi¬ 
zinischen Gesellschaft zu Leipzig am 21. II. 11 (s. Münch, med. Woch. 17) zwei Pat., 
bei denen nach der klinischen Beobachtung und nach dem Befund der Röntgenbilder die 
Diagnose auf Osteopsathyrosis idiopathica gestellt wurde. Es handelte sich um ein Ge¬ 
schwisterpaar — ein Mädchen z. Z. 21 und ein Bruder z. Z. 19 Jahre alt — bei 
denen von der Kindheit an an den oberen und unteren Extremitäten schon nach geringen 


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Unfällen Knochenbrüche auftraten. Beide wurden in den letzten Jahren kleiner und 
litten an Atrophie der Schilddrüse. Im Röntgenbild zeigte sich ein beträchtlicher Schwund 
der Knochensubstanz an den unteren Extremitäten: die Corticalis war auf einen papier¬ 
dünnen Streifen reduziert und die Strukturzeichnung der Spongiosa war auffallend zart 
und durchsichtig; ferner zeigte sich bei beiden eine starke Verkrümmung der Femöra in 
ihren proximalen Abschnitten. Die oberen Extremitäten zeigten keine wesentlichen Ab¬ 
weichungen. Aronheim - Gevelsberg. 

Blencke, Spontanfraktur. B. berichtet in der medizin. Gesellschaft zu Magde¬ 
burg am 15. XII. 10 (s. Münch, med. Woch. 14) über den weiteren Verlauf eines Falles 
von Spontanfraktur der Tibia, bei dem sich im Anschluss hieran eine Arthropathie des 
Fussgelenkes ausgebildet hatte. Vor 3 Jahren bestanden keine Anzeichen einer Tabes 
bzw. eines anderen zentralen Nervenleidens, die erst vor mehreren Monaten auftrafen. 
Der Fall beweist wieder, dass Spontanfrakturen bzw. Arthropathien als Frühsymptom 
aller Frühsymptome bei gewissen Nervenleiden auftreten können. Zu erwähnen ist, dass 
die Arthropathie schon lange zum Stillstand gekommen ist durch Tragen eines Schienen- 
hülsenapparrtes. Aronheim - Gevelsberg. 

Oehlecker, Knochenheilung bei Arthropathie. 0. spricht in der biologischen 
Abteilung des ärztlichen Vereins in Hamburg am 14. XII. 09 (s. Münch, med. Woch. 10) 
über Knochenheilung bei Arthropatie. An photographischen Aufnahmen und besonders 
an Röntgenbildern demonstriert er den guten Erfolg der Pirogoffschen Operation bei 
Arthropathien des Fussgelenkes. Tritt nach der Operation Knochenvereinigung ein, so 
hört nicht nur der Zerstörungsprozess am Knocheft auf, sondern der Knochen gesundet 
wieder und wird kräftiger. Bleibt eine Pseudarthrose, so geht der Destruktionsprozess 
weiter. Die Röntgenuntersuchungen sprechen dafür, dass ausser der Erkrankung des 
Nervensystems beim Zustandekommen der Arthropathien auch mechanische Momente eine 
Rolle mitspielen. Aronheim -Gevelsberg. 

Stieda, Knocheneinpflanzungen. St. demonstriert im Verein der Ärzte in 
Halle a./S. am 30. XI. 10 (s. Münch, med. Woch. 4) zwei Fälle von Knochenimplan¬ 
tationen. Im ersten Falle handelte es sich um einen 8jähr. Knaben, dem wegen eines 
Knochentumor mit cystischer Degeneration und Spontanfraktur des Oberarmes der obere 
Teil des Humerus in einer Ausdehnung von 18 cm mit dem grössten Teil des Humerus¬ 
kopfes entfernt wurde. In den entstandenen Defekt wurde sogleich ein Stück der linken 
Tibia des Pat. implantiert, eine Knochenleiste, die auf der einen Seite Periost enthielt, 
und der auf der anderen Seite noch Knochenmark anhaftete. Die Einheilung erfolgte 
prompt mit gutem funktionellen Resultat. — Im 2. Falle handelte es sich um Ein¬ 
heilung eines toten, ausgekochten Knochens bei einem s. Z. 10jährigen Mädchen. In 
diesem Falle hatte der implantierte Knochen als Nährmaterial für den neu sich bilden¬ 
den Knochen, der von der periosthaltigen Umgebung aus entstanden, gedient. In den 
meisten Fällen ist aber das Einheilen solcher überpflanzter Knochen dem erhalten ge¬ 
bliebenen, lebenden Periost zuzuschreiben. Aronheim-Gevelsberg. 

Blencke, Periostverletzung. B. demonstriert in der medizin. Gesellschaft zu 
Magdeburg am 15. XII. 10 (s. Münch, med. Woch. 14) die Röntgenplatten von drei 
Patienten, bei denen auf den Platten nach einem Trauma ein langgezogener Schatten am 
Condylus medialis femoris zu sehen war. Es konnte sich in diesen Fällen nicht um 
eine Absprengung von Knochen gehandelt haben, sondern wahrscheinlich um eine Periost¬ 
verletzung, die nachträglich zur Bildung dieses „Pseudokallus“ geführt hatte. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Haenel, Pseudarthrosenbehandlung. H. spricht in der Gesellschaft für Natur- 
und Heikunde zu Dresden am 5. Nov. 10 (s. Münch, med. Woch. 2) über Behandlung 
der Pseudarthrosis. 9 mal bestand die Pseudarthr. am Unterschenkel, 2 mal am Ober¬ 
schenkel, 2 mal am Unterarm. Ausserdem wurde die Exstirpation des völlig isoliert 
gebliebenen Schenkelkopfes nach Schenkelhalsfraktur, eine Sekundärnaht nach Olekranon¬ 
fraktur und 5 Sekundärnähte nach Patellarfraktur ausgeführt. Alle operierten Fälle 
sind geheilt Bei 7 genügte die Naht oder die Fixierung der Knochenenden mit 
Klammern. In einem Falle wurde bei einem 12jähr. Mädchen das obere Fibulaende in 
das zu diesem Zwecke etwas ausgehöhlte untere Tibiaaende verpflanzt und das untere 
Fibulaende an die Vereinigungsstelle befestigt. Dazu war sowohl unterhalb des Capitulum 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5. 


als oberhalb des Malleolus fibulae eine Osteotomie nötig. Ausserdem wurde das obere 
Tibiaende mit der Fibula gereinigt, so dass alle 4 Knochenenden nahezu an einer Stelle 
zusammentrafen. Das Ergebnis der vor 2 Jahren ausgeführten Operation ist ein vor¬ 
zügliches. Aronheim - Gevelsberg. 

Bardenhener und ftraessner, Die Behandlung der Frakturen mit Streck¬ 
verbänden. (Deutsch, med. Wochenschr. 46/10.) In einem längeren, mit sehr anschau- 
ichen Abbildungen ausgestatteten Aufsatz legen die beiden Autoren ihre Anschauungen 
dar über die Behandlung von Knochenbrüchen mittelst Anlegung von Band- oder Heft¬ 
pflasterstreifen an den gebrochenen Gliedmassen, an denen angehängte Gewichte einen 
dauernden, federnden Zug ausüben. Diese Streckverbände haben den Vorzug vor den 
fixierenden Gipsverbänden, dass sie die Bruchflächen in ihrer ganzen Ausdehnung in 
Verbindung bringen und ausserdem gestatten, in der Zeit der Kallusbildung Bewegungen 
des verletzten Gliedes und der beteiligten Gelenke auszuführen, ohne dass die Bruch¬ 
stücke sich wesentlich verschieben. Eine gewaltsame Reposition bei aufgehobenem Bruch¬ 
flächenkontakt ist gewöhnlich nicht nötig, da die Verstellung durch den Extensionszug 
alleiu ausgeglichen wird. Notwendig ist aber, da die Muskeln nicht nur longitudinal, 
sondern auch quer und konzentrisch zur Längsachse des Knochens ihre Wirksamkeit 
ausüben, dass nach verschiedenen Seiten hin im Sinne der Rotation wirkende Extensions¬ 
züge ausgeübt werden. Nur dadurch kann die laterale Verschiebung und die abnorme 
Drehung der Fragmente überwunden werden. Die Gewichte, welche die Extension be¬ 
wirken, dürfen nicht zu leicht bemessen werden; wichtig ist fernerhin eine sorgfältige 
Auswahl des Heftpflasters — Bardeiiheuer und Graessner empfehlen Collemplastrum 
Zinci Helfenberg, Leukoplastrum Beiersdorf oder Bromoplast — und endlich, dass 
bei den Streckverbänden mit Bettruhe der Kranke auf einer harten Unterlage, am 
besten mit einer Haarmatratze, ruht Ohne dass der Verband abgenommen wird, werden 
bei Frakturen im Handgelenk vom 4. Tage ab, bei denen im Ellbogengelenk vom 10.—12., 
bei eingekeilten am Oberarm vom 2.—4., bei losen vom 14., im Kniegelenk vom Ende 
der 3. Woche ab, beim Fussgelenk, selbst bei den schwersten Verrenkungsfrakturen, vom 
5. Tage ab Bewegungen und zwar aktive ausgeführt. Diese finden anfangs sanft und 
mit kleinen Exkursionen statt, 2 mal am Tage je eine halbe Stunde, wobei der Ein¬ 
tritt des Schmerzes bei Gelenkfrakturen die Grenze der Grösse des gestatteten Winkels 
für die Beugung und Streckung abgibt. Die Gewichtsextension wird bei der Vornahme 
der Bewegungen ganz oder teilweise ausser Tätigkeit gesetzt. Bardenheuer und 
Graessner legen diese Extensionsverbände bei allen subkutanen Frakturen der Extremi¬ 
täten an, ferner bei allen reponierten Luxationen, die, wie das Röntgcn-Bild zeigt, fast 
immer mehr oder weniger grosse Knochenabsprengungen oder -abreissungen aufweisen 
und bei komplizierten Frakturen der Extremitäten, wenn nur eine Durchspiessung der 
Haut stattgefunden hat und nicht zu grosse Weichteilverletzungen vorliegen, bei denen 
eine Gefahr der Wundinfektion nicht zu bestehen scheint. Die Anlegung eines Gips¬ 
verbandes wird nur für berechtigt gehalten als Transportverband bei komplizierten 
Brüchen, die durch Grösse, Lage, Ausdehnung und Beschaffenheit der Wunde das An¬ 
legen eines festen Verbandes erfordern, bei Deliranten, um eine Selbstschädigung zu 
verhindern, in Ausnahmefällen in Form der Gehverbände, in der Nachbehandlung von 
operativ vereinigten Knochenbrüchen, in beiden letzteren Fällen nur in Form der ab¬ 
nehmbaren Verbände, um eine gymnastische Behandlung frühzeitig vornehmen zu können.' 
[S. auch Otto, Nagelextension.] Hammerschmidt-Danzig. 

König, Studien über Frakturheilung. (Deutsch, med. Wochenschr. Vereins¬ 
berichte 40/10.) Auf Grund einer Reihe von beim Menschen und Kaninchen während 
der Heilung von Knochenbrüchen aufgenommenen Röntgen-Bildern kommt König zu 
folgenden Schlüssen: Am wichtigsten ist der periostale Kallus, der mit der Stärke 
der Dislokation der Bruchenden mächtiger ist als bei nahe aneinander liegenden Stücken. 
Der Markkallus und der vom Knochen selbst gebildete intermediäre sind ganz unbe¬ 
deutend und kommen überhaupt kaum in Betracht. Einfache Spalten können oft monate¬ 
lang bestehen, ohne sich zu vereinigen, grössere Lücken schliessen sich überhaupt nicht 
Wenn im Röntgenbilde eine Frakturlinie bestehen bleibt, so zeigt das, dass eine knöcherne 
Vereinigung nicht eintritt. Wenn überhaupt kein Kallus sich bildet, so beweist das eine 
allgemeine Ursache. Während der Heilung erkennt man deutlich, dass an dem einen 


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Rande der Fraktur der Kallus sich besser und kräftiger entwickelt als an dem anderen, 
weil entweder das Periost infolge der Durchstechung hier zu weit abgelöst ist oder 
weil die Kallusbildung dadurch verhindert wird, dass Weichteile sich zwischen geschoben 
haben. Wenn letzteres der Fall ist, dann kann die ganze Trennungslinie bestehen 
bleiben oder aber die an jedem Bruchende sich bildenden Kallusmassen gelangen nicht 
zur Vereinigung, es kommt infolge von totaler Weichteilinterposition zur Pseudarthrose. 
Ergibt sich im Röntgenbilde mangelnde Kallusbildung oder Bleiben der Bruchlinie, so 
muss neben allgemeiner Kräftigung des Organismus der Kallus durch kalte Stauung, 
Jodinjektion usw. angeregt werden. Bei Pseudarthrose ist die blutige Anfrischung der 
Bruchenden notwendig, am besten unter Auflegen eines Periostlappens auf die Nahtlinie 
(Müller-Rostock). Als „frakturlosen“ Kallus bezeichnet König die allzureichliche 
Kallusbildung, welche als parostale Ossifikation in den Muskeln vorkommt und die am 
häufigsten bei Luxationen oder Stoss ohne Fraktur auf treten. Sie führen oft zu Gelenk¬ 
versteifungen, welche häufig dauernd werden, trotzdem der Kallus selbst verschwindet. 
König will diesen Muskelkallus, der auf einer krankhaften Anlage beruht, nur dann 
entfernen, wenn er mechanisch hindert, und empfiehlt im übrigen, um die Versteifung 
so gering als möglich werden zu lassen, während der Entwicklung des Kallus dem 
Gelenk so häufig wie möglich andere Stellungen zu goben. Hammerschmidt-Danzig. 

W. Bergemann, Zur Behandlung der Malleolarfrakturen. (Beiträge zur 
klin. Chirurgie, 71. Band, 3. Heft) Nach Besprechung der verschiedenen heute geübten 
Behandlungsmethoden der Knöchelbrüche und ihrer Resultate teilt Verf. aus der Lex er¬ 
sehen Klinik in Königsberg eine von diesem empfohlene Methode mit. Es handelt sich 
um einen Heftpflasterverband, bei welchem der Fuss durch einen verstellbaren Gummizug 
in die gewünschte adduzierte und supinierte Stellung gebracht wird. Dieser Verband 
verhütet die schädliche Abduktion und Pronation, erlaubt aber die Beugung und Streckung 
des Fusses. Die Methode vermeidet also die Nachteile der starren Verbände und er¬ 
laubt ein frühzeitiges Aufstehen des Verletzten. Dagegen ist tägliche ärztliche Kontrolle 
des Verbandes durchaus notwendig. Die Methode kam bisher in 20 Fällen von Knöchel¬ 
brüchen zur Anwendung, bei denen sämtlich die volle Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt 
wurde. — 3 Textbilder erläutern die Verbandtechnik. H. Kolaczek-Tübingen. 

ßergemann, Behandlung der Radius- und Malleolarfraktur. (Deutsch, 
med. Wochenschr. 39/10.) Durch schienenlose Verbände, welche keine völlige Unbeweg¬ 
lichkeit, sondern nur die Ausschaltung der eine Dislozierung herbeiftihrenden Bewegungen 
bewirken sollen, sucht die moderne Bruchbehandlung den funktionellen Erfolg mit mög¬ 
lichst frühzeitiger Beweglichkeit anzustreben. Zu dem Zweck hat Lexer einen Binden¬ 
verband für die Behandlung der typischen Radiusfraktur angegeben, welcher die Hand 
in der üblichen Pronation, Abduktion und Flexion erhält, die Bewegungen der Finger 
aber frei lässt. Vom 2. Tage an wird der Verband täglich gewechselt unter frühzeitiger 
Massage der Bruchstelle. Bereits nach 3 Wochen ist ein gut gebrauchsfähiger Arm die 
Folge, so dass die Königsberger Klinik etwa 88 °/ 0 tadelloser anatomischer und funktio¬ 
neller Heilungen aufzuweisen hat. Auf dem gleichen Prinzip beruht ein Heftpflaster¬ 
verband für die Malleolenfraktur, bei dem durch einen oder mehrere steigbügelförmig 
um die Sohle gelegte und von der Innenseite des Fusses nach vorn, aussen und oben 
am Unterschenkel heraufsteigende Heftpflasterstreifen der inneren Fussrand gehoben und 
jede Supination und Pronation ausgeschlossen wird, während eine Flexion und Extension 
möglich ist. Mit dem Verband verlässt der Kranke am 2. Tage das Bett, ohne den 
Fuss aufzusetzen, was er erst, ohne den Fuss zu belasten, am 8. darf, am 14. beginnt 
er vorsichtig, am 21. fest aufzutreten. Bei stärkerer Inanspruchnahme der Leistungs¬ 
fähigkeit des Fusses bekommen die Kranken eine Plattfusseinlage mit. 

Hammerschmidt-Danzig. 

Otto, Die Bedeutung der Nagelextension für die Kriegschirurgie. 
(Deutsch. Mil.-Zeitschr. 23/10.) Die Anlegung eines Heftpflasterzugverbandes bei Knochen¬ 
bruch ist bei gleichzeitiger Weichteilverletzung der Gliedmassen nicht möglich, da hier 
eine Angriffsfläche für den Zugverband fehlt. Hier tritt die von Codivilla-Bologna 1903 
angegebene, von Steinmann 1907 aufs neue veröffentlichte Nagelextension in ihre 
Rechte, die darin besteht, dass der Zug den Knochen direkt angreift mittels eines durch 
letzteren getriebenen Nagels. Das Prinzip dieser Nagelextension, die eine vorzügliche 


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Ergänzung des Barden heu ersehen Heftpflasterverbandes darstellt, ist Ansetzen des 
Extensionszuges an zwei kleine zirkumskripte Stellen und dadurch, dass der Knochen 
direkt angegriffen wird, Möglichkeit, die Zugkraft und Wirkung auf das höchste Maß 
zu steigern. Otto möchte die Steinmannschen Nägel durch einen grossen, den Knochen 
perforierenden Nagel ersetzen, bei dem, da er die Corticalis an zwei Stellen durchsetzt, 
eine Hebelwirkung nicht eintreten kann. Ausserdem dringt ein solcher leicht durch die 
härteren Knochenteile und ist stärkeren Lockerungen nicht ansgesetzt. Otto verwendet 
vernickelte Stahlnägel von 18 cm Länge und 5,5 mm Durchmesser, welche für eine Trag¬ 
fähigkeit von 25—40 kg genügen. Nach Desinfizierung der Haut durch Jod wird der 
Nagel, z. B. bei einem komplizierten Unterschenkelbruch, mit wenigen Hammerschlägen 
durch den Calsaneus hindurchgetrieben und alsdann ein kleiner Einschnitt in die abge¬ 
hobene Haut gemacht, durch welchen der Nagel so weit hindurchgesteckt wird, dass 
die beiden Enden gleich lang sind. Auf das Nagelende wird die Deckhülse geschraubt 
und in den auf diesem sowohl wie auf dem Nagelkopf befindlichen Rinnen die Schnüre 
für die Extension befestigt. Die Bohröffnungen der Haut werden mit Xeroformpaste, 
Gaze und Heftpflaster bedeckt. Der Eingriff kann in Narkose oder Lokalanästhesie vor¬ 
genommen werden. Der Nagel sitzt anfangs sehr fest, lockert sich allmählich aber durch 
die angehängten Gewichte, so dass man ihn schliesslich leicht entfernen kann; der 
Knochenkanal schliesst sich reaktionslos. Der Schmerz nach der Nagelung ist sehr 
gering. Der Vorteil der Nagelextension liegt einmal darin, dass die ganze Gewichts¬ 
belastung nur an zwei kleinen Stellen des unteren Fragmentes zu wirken hat, und weiter, 
dass jede Einschaltung von Weichteilen fortfällt. Ein fernerer Nutzen ist der, dass man 
bei komplizierten Frakturen zunächst die Wunden heilen lassen kann, ohne sich um die 
Dislokationen zu kümmern und erst später diese in Angriff zu nehmen braucht, denn 
die entstehenden Pseudarthrosen und Verkürzungen werden durch die Nagelextension 
leicht ausgeglichen (? Ref.). Am Schlüsse des Aufsatzes berichtet Otto noch über 
5 Heilungen von z. T. sehr schweren Knochenbrüchen, welche durch die Nagelextension 
zustande kamen. (S. Bardenheuer und Graessner, Bedeutung von Streckverbänden.) 

Ha mm erschmidt-Danzig. 

Sudeck, Frakturenbehandlung mit Nagelextension. S. spricht im ärztlichen 
Verein in Hamburg am 21. VI. (s. Münch, med. Woch. 26) über Behandlung der Frak¬ 
turen mit Nagelextension nach Steinmann, die sich besonders in den Fällen empfiehlt, 
in denen ein eigentlicher Angriffspunkt für die Extension nach Bardenheuer fehlt 
Demonstrationen von Röntgenbildern beweisen die guten Resultate im Ausgleich der 
Dislokationen. Das Steinmannsche Verfahren bewährt sich besonders bei Spiralfrakturen 
der Tibia ohne und mit Verletzung der Fibula bei komplizierten Unterschenkelfrakturen, 
vornehmlich denen dicht über den Malleolen. Aronheim-Gevelsberg. 

Neumann, Nagelextension. N. spricht im Verein Freiburger Ärzte am 25. II. 10 
(s. Münch, med. Woch. 23) über einen Fall von Nagelextension, im Anschluss daran über 
Anwendung und Indikationen derselben. Nach Vortr. ist es nicht nötig die Heftpflaster¬ 
extension durch ein anderes Verfahren zu ersetzen; sie wird nach wie vor das beste Ver¬ 
fahren darstellen, der Nagel wird reserviert bleiben für Fälle, in denen erstere nicht zum 
Ziele führen kann. Hierher gehören Fälle veralteter, mit starker Verkürzung verheilter 
Frakturen, tief unten sitzende Brüche, bei denen nicht genügend Raum ist, um Heft¬ 
pflasterextension anbringen zu können, Veränderungen der Haut, die Anlegung des Heft¬ 
pflasters verhindern. Aron heim-Gevelsberg. 

Voeckler, Über Nagelextension. V. spricht in der medizin. Gesellschaft zu 
Magdeburg am 6. X. (s. Münch, med. Woch. 50) über Nagelextension im Anschluss an 
mehrere mit Nagelextension behandelte Fälle von schwerer, meistens komplizierter Fraktur 
des Ober- und Unterschenkels. Er empfiehlt das Verfahren besonders bei: 1. komplizierten 
Oberschenkelfrakturen, 2. schweren unkomplizierten Oberschenkelbrüchen (Stückbrüchen), 
3. komplizierten Unterschenkel- und Unterarmbrüchen, 4. schweren Humerusdiaphysen- 
frakturen, 5. veralteten, mit Verkürzung geheilten Frakturen nach vorheriger Refraktion. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Friedrich, Nagelextension. Fr. spricht im ärztlichen Verein in Marburg am 
28. I. 11 (s. Münch, med. Woch. 13) die Indikationsstellung für die Anwendung der 
Nagelextension bei Frakturen. Er weist darauf hin, dass ohne nachweisbaren Infektions- 


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Vorgang die Heilung der Nagelwunde am Knochen sich sehr verzögern kann, ohne dass 
irgend welche Sequestrierung beobachtet wird. Aronheim-Gevelsberg. 

Matsno, Über die Fraktur des Oberkiefers. (Inaug.-Dissert München 09.) 
Unter den Frakturen der Gesichtsknochen, welche nur etwa 3°/ 0 aller Frakturen aus¬ 
machen, sind die Brüche des Oberkiefers relativ spärlich vertreten. Bei einer Summe 
von 8560 Knochenbrüchen, die v. Bruns 1886 aus dem gesamten Beobachtungsmateriale 
bestimmter Hospitäler und Kliniken zusammenstellte, trafen 55 = 0,6 % auf den Ober¬ 
kiefer und das Jochbein, dagegen 102 = 1,1 % auf den Unterkiefer. Der Grund für 
diese Seltenheit von Oberkieferbrüchen ist gegeben in der relativ geschützten Lage dieses 
Knochens. Hinsichtlich der Ätiologie spricht man von direkten und indirekten Frakturen; 
erstere rühren her vom Huf schlag eines Pferdes, dem Stoss eines Steines, dem Schlag 
eines Hammers, der Gewalt der abrollenden Kurbel einer Winde und ähnlich wirkender 
Gewalten. In der französischen Literatur spielen auch militärische Uqfälle verschiedener 
Waffengattungen, sowie Verkehrs- und Betriebsunfälle eine grosse Bolle. Bei den Frak¬ 
turen des Alveolarfortsatzes kommt der Zahnschlüssel ebenso oft in Betracht wie bei den 
Brüchen des Unterkiefers. Die indirekten Frakturen sah man durch Stösse gegen das 
Jochbein, das Kinn oder die Nasenwurzel bzw. durch Fall auf einen dieser Teile ent¬ 
stehen. Unterkiefer und Jochbein sind in einem Teil dieser Fälle selbst unverletzt ge¬ 
blieben, während sie die Kraft der Erschütterung auf den Oberkiefer übertrugen. Nach 
der äusseren Form der Brüche kann man am Oberkiefer unterscheiden: 1. Spaltbrüche, 
2. Splitterbrüche; 3. Lochbrüche. 

Im Kriege 1870/71 fanden sich unter 10013 auf deutscher Seite behandelten Kopf¬ 
schüssen 731 Schussverletzungen des Oberkiefers mit 58 = 8 °/ 0 Todesfällen, 58 Schuss¬ 
verletzungen beider Kiefer mit 8 = 13,8% Verlusten und 365 Schussverletzungen des 
Unterkiefers mit 65 = 9,3 % Todesfällen. Der Tod nach Oberkieferschussverletzungen 
wurde durch unmittelbare oder spätere Verblutung aus den Carotiden oder der Art. 
maxillar. int, ferner durch Lungenentzündung und Pyämie beobachtet. 

Nach eingehender Besprechung der Prognose, der Symptome und Therapie der Ober¬ 
kieferbrüche und Mitteilung von 30 Fällen aus der französischen Literatur beschreibt 
Verf. 2 Beobachtungen aus der chirurgischen Klinik v. Angerers. Im ersten Falle 
handelte es sich um eine typische Medianspaltung der beiden Oberkieferhälften, im 2. Falle 
konnte eine Fraktur des harten Gaumens nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, je¬ 
doch war sie auf Grund mehrfacher Anzeichen wahrscheinlich. Es bestand ein senkrecht 
verlaufender und wahrscheinlich auch tiefer in das knöcherne Orbitaldach eindringender 
Spalt des Stirnknochens, ohne Verletzung der Oberkieferhöhle oder Zahnleisten. In 
beiden Fällen waren die Nasenknochen gebrochen und disloziert. Aron heim-Gevelsberg. 

DttSChl, Zur Guerinschen Transversalfraktur des Oberkiefers. (Bruns* 
Beiträge zur klinischen Chirurgie, Bd. 1, Heft 1. Festschrift für O. v. Angerer.) Drei 
im chirurgischen Spital München 1. I. beobachtete Fälle von Transversalfraktur des 
Oberkiefers veranlassten den Verf., Ätiologie, Symptome und Therapie dieser Fraktur zu 
besprechen. Bezüglich der Therapie fordert er Fixation der reponierten Bruchstücke durch 
vom Zahnarzt gefertigte Schienen. H. Fritz-Tübingen. 

A. Elschnig, Zur Therapie der Jochbeinfraktur. (Beiträge zur klin. Chirur¬ 
gie, 67. Band, Festband für Wölfl er.) Eine Zusammenstellung der spärlichen Fälle von 
Jochbeinfrakturen ist s. z. von Wagenmann gemacht worden. Verf. teilt 2 weitere 
Fälle mit, die er als Vorstand der deutschen Univ.-Augenklinik zu Prag beobachtet hat. 
Die klinischen Symptome können bestehen in Verunstaltung des Gesichts, Hochstand des 
Auges der verletzten Seite, Exophthalmus, Lähmung des Musculus obliquus inf., Sensibili¬ 
tätsstörungen im Gebiet des 2. Trigeminusastes. In beiden Fällen ging Verf. mit Erfolg 
operativ vor; er empfiehlt dazu den schon von Stromeyer angegebenen scharfen Haken, 
der durch die Haut eingestossen wird. Oberkieferfrakturen sind häufig mit denen des 
Jochbeins vergesellschaftet. H. Kolaczek-Tübingen. 

Meder, Unterkieferbruch. M. demonstriert im ärztl. Verein München am 9.II. 10 
(s. Münch, med. Woch. 20) einen Pat. mit Unterkieferfraktur — Querbruch über dem linken 
Kieferwinkel, die Kontinuität vollständig trennend. In der zahnärztlichen Klinik wurde 
dem Verletzten eine neue Art von Verband angelegt. Je eine Drahtschiene wurde an 
die beiden Zahnreihen oben und unten befestigt An den Schienen befanden sich Haken 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


mit Gummiringen, um das herabgesunkene Unterkieferstück wieder an den Oberkiefer 
heranzuziehen. Pat. war seitdem nur wenig im Gebrauch seiner Mundhöhle behindert; 
z. Z. ist eine Dislokation nicht mehr wahrnehmbar und die Normalartikulation erreicht. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Schanz, Verletzungen der Wirbelsäule. Sch. demonstriert in der Gesellschaft 
für Natur- und Heilkunde zu Dresden am 8. X. (s. Münch, med. Woch. 48) eine Anzahl 
Kranker mit Verletzungen der Wirbelsäule. Die Krankenvorstellungen beweisen — wo¬ 
rauf Sch. schon wiederholt hingewiesen hat —, dass die Wirbelsäule viel häufiger erkrankt, 
als wir im allgemeinen annehmen, dass vor allen Dingen traumatische Erkrankungen viel 
häufiger sind, als unseren Vorstellungen entspricht, dass ferner die Wirbelsäule sehr häufig 
durch Gewalten verletzt wird, die uns für die Erzeugung eines derartigen Effektes viel 
zu gering erscheinen. Sie beweisen weiter, dass häufig traumatische Erkrankungen der 
Wirbelsäule auftreten, für welche wir auch mit den modernsten Mitteln der Röntgen¬ 
photographie objektive anatomische Veränderungen nicht nachweisen können. Bemerkens¬ 
wert ist der Fall, in dem bei einem sehr kräftig gebauten Menschen ein Sturz auf das 
Gesäss genügte, um einen Kompressionsbruch des 4. Lendenwirbelkörpers und eine chronische 
ankylosierende Wirbelentzündung auszulösen, und ein anderer, in welchem eine schwere 
Wirbelsäulenverletzung (Kompressionsbruch im unteren Brustteile) über dem komplizierten 
Unterschenkelbruch vollständig übersehen wurde. Aronheim-Gevelsberg. 

Schepelmann, Halswirbelbrüche. Sch. berichtet im Verein der Ärzte in 
Halle a/S. am 8. VI. 10 (s. Münch, med. Woch. 32) über 2 seltene Halswirbelbrüche bei 
2 Pat., die wegen Fehlens nennenswerter Markerscheinungen von grossem Interesse sind. 
Im ersten Falle fand sich eine besonders in Transversalaufnahmen deutliche Kompressions¬ 
fraktur des 7. Brustwirbelkörpers, welche zur Kyphose führte, aber keinerlei Rücken¬ 
markssymptome verursachte, da der Wirbelkanal nicht eingeengt war. Bei Röntgeno- 
graphierung in transversaler Richtung fand sich ferner eine Fraktur im hinteren Atlas¬ 
bogen, derart, dass die eine seitliche Bogenhälfta am Tuberculum posticum abgesprengt 
und durch Infraktion hinter der Massa lateralis nach unten disloziert war. Im 
2. Falle ergab das Röntgenbild eine Schrägfraktur des 7. Halswirbelkörpers von hinten 
oben nach vorn unten und eine aus der grösseren Dichte ersichtliche Kompressionsfraktur. 
Der 6. Halswirbelkörper war um 3 / 5 seines Sagittaldurchmessers auf der schiefen Ebene 
der Bruchfläche mitsamt den Gelenkfortsätzen abgeglitten. Die Intervertebralscheibe war 
völlig zerstört. Zwischen dem abgehobenen Lig. longitudinale anter. und der Vorderfläche 
der Wirbelkörper hatte sich eine zapfenartige Kallusmasse gebildet, welche dem Wirbel¬ 
körper vom 1. Brustwirbel entgegenwuchs. Trotz dieser schweren Wirbelzertrümmerung 
befand sich völliges Fehlen von Marksymptomen. Aron he im-Gevelsberg. 

Vogt, Torsion der Wirbelsäule. V. demonstriert im ärztl. Verein in Frank¬ 
furt a/M. (s. Münch, med. Woch. 2) einen Fall von Torsion der Wirbelsäule um ihre 
Längsachse. Klinisch hatten die Erscheinungen einer Querschnittsdurchtrennung im oberen 
Brustmark und ausserdem davon aufsteigend Zeichen von Zertrümmerung der Rücken¬ 
markssubstanz bestanden. Die klinisch angenommene Häraatomyelie wurde auch anatomisch 
konstatiert, ausserdem ergaben sich Heterotopien im Rückenmark, die durch die Ver¬ 
letzung selbst entstanden waren. Aron he im-Gevelsberg. 

Kirsch, Lendenwirbelverletzung. K. zeigt in der medizinischen Gesellschaft 
zu Magdeburg am 3. XI. 10 (s. Münch, med. Woch. 5) Röntgenbilder einer Verletzung 
der Lendenwirbelsäule bei einem 40jähr. Manne. Die klinischen Symptome sprachen für 
eine Fraktur an der Gelenkverbindung zwischen 5. Lendenwirbel und Kreuzbein. Die 
Röntgenphotographie zeigt eine erhebliche Asymmetrie des 5. Lendenwirbels, wie sie von 
Ludloff als diagnostisch wichtig für die Frakturen dieser Gegend beschrieben wurde. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Schmiz, Über isolierte Frakturen des Querfortsatzes der Lendenwirbel. 
(Ärztliche Saehverständigen-Zeitung XVI. Jahrg. Nr. 2.) Isolierte Frakturen der Querfort¬ 
sätze kommen fast nur bei der Lendenwirbelsäule vor. Ursache sind Verheben, Ver- 
strecken, Fallen oder Auffallen einer Last. Die Diagnose stützt sich auf umschriebene 
schmerzhafte Palpation, schmerzhaftes Seitwärtsbiegen und -drehen und häufig auf eine 
leichte Zwangsskoliose mit der Konkavität nach der verletzten Seite. Das Röntgenbild 
lässt häufig im Stich. 


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Verfasser schildert einen Fall eines Offiziersburschen, der sich beim Ausgleiten auf 
einer Treppe, um nicht hinzufallen, mit einem plötzlichem Ruck stark ins Kreuz zurück¬ 
warf. Er verspürte sofort heftige Schmerzen und wurde wegen Muskelzerrung behandelt. 
Seinen Burschendienst tat er weiter. Nach 6 Monaten zeigte sich im Kreuz eine harte 
Geschwulst, die sich allmählich vergrösserte. Aus einem Einschnitt entleerte sich Eiter. 
Da eine Fistel bestehen blieb, wurde eine ausgiebige Inzision gemacht, welche in eine 
etwa taubeneigrosse Höhle führte. Mittels scharfen Löffels wurden schlaffe glasige Granu¬ 
lationen ausgekratzt und schliesslich ein plattes Knochenstückchen von etwa */ 2 qcm 
Grösse entfernt. Dasselbe erwies sich als ein abgesprengtes Knochenstückchen vom Quer¬ 
fortsalze des 3. Lendenwirbels. Die Fistel heilte innerhalb 8 Tagen zu. Der Mann, 
welcher vorher wenig Beschwerden hatte, hatte das Knochenstückchen gesehen und seit¬ 
dem konnte er den Rumpf schwer und schliesslich gar nicht mehr nach rückwärts biegen, 
weil er angeblich dabei heftige Schmerzen hatte. Taendier-Berlin. 

Dohau, Röntgenbefunde bei Lumbago traumatica. (Wiener mediz.Wochenschr. 
17. 10; Referat aus der Zeitschr. f. Med.-Beamte 17. 10.) Ausser einer Wirbelsteifheit 
sind bei Lumbago nach einer Verletzung der Luihbosakralgegend meist keine Symptome 
nashzuweisen. Es ist aber in den letzten Jahren festgestellt, dass Muskelzerrungen bzw. 
Zerreissungen, Verletzungen sensibler Nerven oder der Wirbelknochen die Ursache ge¬ 
wesen sind. Zu den letzteren, der Distorsion, gehören Zerreissungen der Gelenkkapsel, 
der Gelenkbänder, Absprengung kleiner Knochen- und Knorpelstücke. Nicht ganz selten 
kommt es erst nach Wochen zu funktionellen Störungen, hervorgerufen durch eine Er¬ 
krankung der Wirbelgelenke. D. konnte in 15 Fällen durch Röntgenaufnahme eine 
Arthritis feststellen, welche sich in Atrophie der Gelcnkfortsätze, Knochenzerstörung und 
Deformation äusserte. Ausserdem fanden sich Brüche der Querfortsätze, Exkrescenzen, 
Exostosen. Am meisten kommen vor traumatische Gelenkerkrankungen der Seitengelenke 
zwischen 4. und 5. Lendenwirbel und zwar häufiger links, weil die Bänder und Muskeln 
beim überwiegenden Biegen des Körpers nach rechts besonders gezerrt werden und die 
Knochen in Mitleidenschaft ziehen. Die Folgen sind Gelenkveränderungen und Atrophien. 
„Das derartig veränderte Gelenk wird aber durch ein Trauma in gröberer Weise ge¬ 
schaffen als die nicht alterierte andere Seite.“ Hammerschmidt-Danzig. 

v. Jak sch, Traumatische und nicht traumatische Veränderungen der 
ersten Rippe im Röntgenbild. (Deutsche raed. Wochenschr. 34/10, Vereinsberichte.) 
Ein Patient erlitt bei einem Eisenbahnzusammenstoss einen Unfall, doch war trotz heftiger 
Schmerzen in der Brust objektiv nichts Krankhaftes festzustellen. Die Beschwerden 
nahmen indessen immer zu und 2 Jahre nach dem Unfall fand J. eitrigen Lungenkatarrh 
ohne bazillären Befund. Das Volumen der Lunge war vermehrt, es bestand Fieber, auch 
fand sich im Röntgenbild Kallusbildung und Kontinuitätstrennung an den beiden oberen 
rechten Rippen, augenscheinlich bedingt durch die Fraktur, die der Kranke bei dem 
Zusammenstoss erlitten hatte. Die gegen die Pleura gerichteten Frakturenden hatten zu 
einer Reizung derselben, zu Emphysem und Bronchitis geführt. Ähnliche Veränderungen 
waren auch an den oberen linken Rippen zu sehen. J. zeigte eine Reihe von Röntgen¬ 
platten mit ähnlichen Veränderungen bei denen ein Trauma nicht vorlag, und hob her¬ 
vor, dass bei der Beurteilung solcher durch das Röntgenbild festgestellter Prozesse 
strengste Kritik und grösste Vorsicht notwendig sei. Hammerschmidt-Danzig. 

Preiser, Bruch des Oberarmhalses. Pr. demonstriert im ärztlichen Verein in 
Hamburg am 14.III.il (s. Münch, med. Woch. 13) eine Pat. mit einer Fraktur im 
Collum chirurgiura humeri, welche die portative Extensionsschiene von Bardenheuer 
trägt, und zeigt an Röntgenbildern, wie tadellos in dieser Schiene die Einrichtung der 
Fragmente gelingt. Ferner zeigt Pr. einen Pat. mit Fraktur beider Vorderarmknochen 
im unteren Drittel, bei dem sich die Fragmente des Radius so verhakt hatten, dass das 
distale Fragment aus seiner dorsalen Verlagerung selbst bei sehr starkem Zug nicht 
herunter zu bringen war und die Reposition der Fragmente auf einer gebräuchlichen 
Schiene nicht gelang. Auch hier löste die Bardenheuersche Vorderarmschiene die Ver¬ 
hakung der Fragmente leicht und brachte die Knochen in richtige Lage. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Hannemfiller, Das Ludloffsche Symptom bei der isolierten Abriss¬ 
fraktur des Trochanter minor. (Bruns Beiträge zur klin. Chirurgie Bd. 70, H. 2u. 3.) 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5 


Ein 18jähriger Patient der Küttnerschen Klinik glitt beim Wettlauf mit dem L Fuss 
nach hinten aus, während der Oberkörper vorwärts stürzte. Bei dem energischen Be¬ 
streben, das Bein nachzuziehen, plötzlich stechender Schmerz in der Leistengegend. Pat. 
kam humpelnd, von Kameraden gestützt, zur Klinik. Schwellung, Schmerzen und Be¬ 
wegungsbeschränkung schwanden rasch; es blieb nur das Unvermögen des Beinhebens in 
sitzender Stellung, bei erhaltener Beugefähigkeit des Beines im Liegen mit vollkommen 
schlaffem Ileopsoas (Ludloffs Symptom). Darauf wurde die Diagnose Abrissfraktur des 
Trochanter minor gestellt, die durch Röntgenbild bestätigt wurde. Therapie. Bettruhe, 
Heilung. H. Fritz-Tübingen. 

Zieja, Zur Kenntnis der subkutanen Handwurzelverletzungen. (Inaugur.- 
Dissertat. Berlin 10.) In früheren Zeiten wurden die Brüche der Handwurzelknochen als 
zu den seltensten Ereignissen gehörend angesehen, bald nach der Einführung der Röntgen¬ 
strahlen unter die diagnostischen Hilfsmittel der Chirurgen begannen immer zahlreicher 
die Mitteilungen über zweifellos nachgewiesene Frakturen der Handwurzelknochen. Es 
stellte sich bald heraus, dass der am häufigsten, ja fast ausschliesslich betroffene Knochen 
das Os naviculare war, so dass bald von vielen Autoren die Fraktur dieses Knochens als 
ein typischer Bruch bezeichnet wurde. De Quervain glaubt nach seinen Erfahrungen 
zu der Annahme berechtigt zu sein, er komme beinahe ebenso häufig vor wie der typische 
Radiusbruch. — Von den Brüchen anderer Handwurzelknochen verdienen nur die Brüche 
des Mondbeines Erwähnung, da alle übrigen sehr selten sind. 

Verf. beschreibt eingehend in seiner Arbeit die Symptome, Ätiologie und Therapie 
dieser Verletzung unter Benutzung von 8 Fällen aus der Charite. Bei allen handelte es 
sich um mehr oder weniger tiefgreifende Verletzungen des Kahnbeines, die fast sämtlich 
durch Fall auf die Hand entstanden waren, die sich häufig unter geringen äusseren Er¬ 
scheinungen, verhältnismässig geringer Schwellung und wenig gestörter Funktion ver¬ 
bergen. Der Mechanismus der Handwurzelknochenbrüche muss deshalb unter Benutzung 
der Röntgendurchleuchtung bei allen Hand Verletzungen weiter genau erforscht werden, 
denn seine Kenntnis ist namentlich für die Unfallbegutachtung von besonderer Bedeutung. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Schilling, Über Brüche der Handwurzelknochen. (Inaug.-Dissertat. Berlin 11.) 
Im Laufe weniger Jahre hat sich — nach Entdeckung der Röntgenstrahlen — eine be¬ 
trächtliche Literatur über Brüche der Handwurzelknochen angesammelt, die Verf. in seiner 
> Arbeit erwähnt. Aus ihr seien die wesentlichen Punkte mitgeteilt. 1. Der bei weitem 
am häufigste Bruch ist der des Os naviculare, nach Immelmann 1 / 2 °/ 0 aller Brüche. 
Vielfach wird der Bruch eines der beiden Multangula als zweithäufigste Bruchform er¬ 
wähnt: 3 /g °/o aller Brüche nach demselben Autor; nach den bisherigen Veröffentlichungen 
scheint jedoch die isolierte Fraktur des Os lunatum zu überwiegen. Auch Brüche des 
Triquetrum sind in letzter Zeit häufiger erwähnt, während Brüche der anderen Hand¬ 
wurzelknochen isoliert selten beobachtet worden sind. 

2. Die Diagnose der gleichzeitigen Fraktur mehrerer Handwurzelknochep lässt sich 
leicht stellen, für die isolierte Kahnbeinfraktur kommen in Betracht: Schwellung oder 
Verdickung der Kahnbeingegend auf der Streckseite, verstrichene Tabati&re, Druckschmerz 
hier und über der Tuberositas ossis navicularis; Radialabduktion mit Dorsalflexion be¬ 
hindert und schmerzhaft, Volarflexion und Ulnarabduktion normal; Atrophie der Hand- 
und Armmuskulatur, Herabsetzung der rohen Kraft und zuweilen Krepitation der Kahn¬ 
beingegend. Die isolierte Mondbeinffaktur wird charakterisiert durch Verdickung und 
Druckschmerz des Handgelenkes in der Mondbeingegend, besonders dorsal, durch Be¬ 
hinderung der Volarflexion, durch Muskelatrophie und Krepitation. 

Die isolierten Brüche zerfallen in intra- und extrakapsuläre; die der distalen Hand¬ 
wurzelreihe sind auf direkte Gewalteinwirkung, die der proximalen Handwurzelreihe auf 
indirekte Gewalteinwirkung zurückzuführen. Die Kahnbeinfraktur kommt sowohl als 
Biegungs- und Riss-, wie auch als Kompressionsfraktur vor. Bei der Fraktur des Mond¬ 
beins handelt es sich meist um eine Kompressionsfraktur. 

Bez. der Behandlung zeigen die intrakapsulären Brüche geringe Tendenz zur Kallus¬ 
bildung und häufig frühzeitig arthritisch deformierende Prozesse, besonders bei Kahn¬ 
beinbrüchen im ganzen Handgelenk. Aronsheim-Gevelsberg. 

König, Schenkelhalsbruch bei jugendlichen Personen. K. demonstriert im 


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Altonaer ärztlichen Verein am 16. III. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 25) ein 15jähr. 
Mädchen, welches im November durch Fall auf dem Hof eine Fractura colli femoris er¬ 
litten hat. Mit 4 cm Verkürzung und Aussenrotation kam sie zur Aufnahme; nach J / 4 jähr. 
Behandlung im Extensionsverband beträgt die Verkürzung noch 2 cm. K. betont die 
Wichtigkeit der Kenntnis des Vorkommens der Fraktur bei Jugendlichen und Kindern. 
Man unterscheidet die laterale Fraktur von der an der Epiphysenlinie. Beide haben Be¬ 
ziehung zur Coxa vara, wie Röntgenbilder — Coxa. vara mit Fraktur von einem 8jähr. 
Mädchen und von einem 15jähr. Jungen — erweisen. Die Therapie muss zuweilen eine 
operative sein. Weiter verwiess K. auf den Nachweis der mit Kallus erfolgten Heilung 
der — extrakapsulären — Schenkelhalsfraktur bei dem vorgestellten Mädchen. Beim 
Erwachsenen heilen auch diese extrakapsulären Brüche vielfach fibrös; sie geben bei 
früher Belassung nach und führen zu späterer Verkürzung (Coxa vara traumatica). 
Schenkelhalsfrakturen bedürfen ^jährl. Behandlung im Verbände und dann noch eines 
Stützapparates für s / 4 Jahre. — Die intrakapsulären (subkapitalen) Frakturen heilen fast 
nie. K. hat früher empfohlen, sie primär zu nähen; jetzt rät er nur mehr bei jugend¬ 
lichen Individuen subkapitale Frakturen zu nähen. Bei alten Personen wird am besten 
das Kopfstück primär entfernt. Aronheim-Gevelsberg. 

Voigt, Pseudarthrose der intrakapsulären Schenkelhalsfrakturen. V. 
spricht im Verein der Ärzte in Halle a/S. über Behandlung der Pseudarthrose der intra¬ 
kapsulären Schenkelhalsfrakturen (s. Münch, med. Woch. 26). Die rationellste Behand¬ 
lung besteht in der Operation, die in verschiedener Weise ausgeführt werden kann; ent¬ 
weder man macht die Exzision des Kopffragmentes oder man sucht den Schenkelkopf zu 
erhalten und nimmt eine Vernagelung oder Verschraubung der Fragmente vor. Erstere 
Methode wird jetzt an der v. Bramannschen Klinik ausschliesslich und mit gutem Er¬ 
folge geübt. Vortr. demonstriert einen Pat., bei dem wegen Pseudarthrose nach intra- 
kapsulärer Schenkelhalsfraktur die Exzision der Kopffragmente mit gutem Erfolge vor¬ 
genommen ist. Aron heim-Gevelsberg. 

Lackmann, Coxavalgaadolescentium. L. demonstriert im ärztlichen Verein 
in Hamburg am 20. XII. 10 (s. Münch, med. Wocb. 1) einen 15jähr. Schmiedelehring 
mit der ausserordentlich seltenen Coxa valga adolescentium. Die Röntgenaufnahme zeigt 
in „Mittelstellung“ (Patella nach oben, Fuss in der Sagittalen) anscheinend eine Coxa 
valga von 160°, zugleich mit beträchtlicher Schenkelhalsverkürzung; rotiert man nach 
innen um ca. 45°, so erscheint jedoch der Schenkelhalsneigungswinkel weniger erhöht 
und man sieht alsdann den Schenkelhals in normaler Länge. Es geht daraus hervor, 
dass das Hauptmerkmal der Coxa valga adolescentium, wie das Preiser bereits für die 
kongenitale Coxa valga erwiesen hat, nicht die Steigerung des Schenkelhalsneigungs¬ 
winkels, sondern vor •allem eine beträchtliche Antetorsion des oberen Femurendes ist. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Hohmanil, Beitrag zur Pathologie und Therapie der Coxa vara (Münch, 
med. Woch. 23). Nach den Beobachtungen und Untersuchungen der orthopädischen 
Klinik Langes in München entsteht ein Teil der Fälle von Coxa vara durch Zwangs¬ 
haltung infolge Raumbeengung im Uterus teils durch Fruchtwassermangel, teils durch 
Einschnürung des Amnion. Eine zweite grosse Gruppe sind die symptomatischen Coxa 
vara-Bildungen, die durch Krankheitsprozesse veranlasst sind, die zur Erweichung des 
Knochens und so zu einer Verbiegung des Schenkelhalses führen. Dahin gehören Rhachitis, 
Osteomalacie, Arthritis deformans, senile Osteoporose, Tuberkulose usw. Für diese 
Formen der Coxa vara — besonders der rhachitischen, gilt allgemein als charakteristisch 
der Verlauf der Epiphysenlinie des Schenkelkopfes, die von aussen oben nach innen 
unten verläuft. Bei den anderen Formen der Coxa vara, den traumatischen und den 
statischen, sieht man einen mehr vertikalen Verlauf der Epiphysenlinie. — Bez. der Be¬ 
handlung empfieht Verf. das Redressement in Extensionsabduktion mit vorausgeschickter 
subkutaner Tenotomie der Adduktoren. Aronheim-Gevelsberg. 

R. Grashey, Coxa vara retroflexa traumatica. (Beiträge zur klin. Chirurgie, 
70. Band, 1. Heft, Festschrift für Angerer.) Der Fall stammt aus der Angererschen 
Klinik: Ein H^jähr. Knabe war innerhalb eines Jahres zweimal auf die rechte Hüfte 
gefallen und bot klinisch und röntgenologisch das typische Bild einer Coxa vara. Als 
der Pat. 2 V 2 Jahre später an Peritonitis (nach Appendicitis) starb, konnte bei der Sektion 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5. 


das Knochenpräparat gewonnen werden. Es zeigte folgende Veränderungen: Der Schenkel¬ 
hals war gegen den eiförmig abgeplatteten Kopf fast rechtwinklig nach hinten abge¬ 
bogen und bildete hier einen höckrigen Vorsprung, welcher bei Beugung von ca. 75° 
ein mechanisches Hindernis bildete. Ferner war der Schenkelhals auch verkürzt, an 
Gesamtmasse reduziert. Die Abwärtsbiegung der Schenkelkopfes (Coxa vara) trat ganz 
zurück gegenüber der Rückwärtsbiegung (Coxa retroflexa). Verf. erklärt die Schenkel¬ 
halsverbiegung in seinem Falle durch eine „traumatische Lösung einer nicht vollkommen 
normal wiederstandsfähigen Femurepiphyse“. 3 Textfiguren, 1 Tafel. 

H. Kolaczek-Tübingen. 

Marächaux (Magdeburg), Ein eigenartiger Fall von Oberschenkelfraktur 
(Unfall). (Ärztliche Sachverständigen-Zeitung 1910/1, Band 16, Jahrgang 1910.) Ver¬ 
fasser schildert folgenden Fall: Ein jetzt 52 Jahre alter Malermeister hatte bereits in 
seiner Jugend den rechten Unterschenkel bis zu seinem oberen Drittel infolge eines 
Unfalles verloren. Beim Gehen trug er eine Prothese, die er aber bei der Arbeit ab¬ 
legte. Eine Unfallrentc bezog er nicht. — Der Defekt störte ihm bei der Arbeit nicht. 
Im Jahre 1905 zog er sich durch Fall von einer Leiter an dem verstümmelten Bein 
noch einen Bruch des Oberschenkels zu, welcher mit einer Verkürzung von 4 cm heilte. 
Der Arzt schätzte die Erwerbsbeschränkung auf 50 °/ 0 , welche dann auf 40 °/ 0 und 
später auf 20 °/ 0 herabgesetzt wurde. Bei der Kontrolluntersuchung durch den Verfasser 
im Jahre 1909 erklärte der Verletzte, dass er an der Bruchstelle keine Schmerzen habe, 
jedoch nicht imstande sei, seinen Stumpf wie früher zu gebrauchen. Es ist nun auf¬ 
fällig, dass ein Verletzter, dem schon vorher 2 / 3 des Unterschenkels fehlten und der mit 
diesem Defekt tadellos arbeiten konnte, jetzt infolge einer Verkürzung des Oberschenkels 
um 4 cm teilweise erwerbsunfähig wird. 

Der Verletzte selbst erklärt dies in folgender Weise: Er ist bei der Ausübung 
seiner Malerarbeiten gezwungen, häufig einen Stuhl oder eine Kiste als Unter¬ 
gestell zu benutzen. Er tat dies in der Weise, dass er mit seinem defekten rechten 
Bein auf die Kiste kniete und das gesunde Bein nachzog. Alsdann konnte er sich 
auf diesem aufrichten und so fest stehen. Infolge der Verkürzung von 4 cm. ist es ihm 
jetzt jedoch nicht mehr möglich, beim Knieen auf dem verkürzten Oberschenkel die 
Sohle des gesunden Fusses bis zur nöhe der Kiste zu bringen, da gerade die ver¬ 
kürzten 4 cm hieran fehlen. — Hieraus resultiert die Erwerbsbeschränkung des Ver¬ 
letzten. T a e n d 1 e r- Berlin. 

Meyersohn, Typische Frakturen bei Skiläufern. (Inaug.-Dissertat., Frei¬ 
burg i./Br. 1910.) Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts wurde der in skandinavischen 
Ländern schon lange benutzte Ski auch im deutschen Mittelgebirge eingeführt. Be¬ 
sonders im Schwarzwald fand der neue Sport viele Anhänger. # Wie jeder Sport hat 
auch der Skisport seine Gefahren. Besonders sind Veränderungen am Herzen, Herz¬ 
hypertrophie und Herzdilatation, hervorzuheben. Zu den Gefahren, die, wie die Erfahrung 
gelehrt hat, typische Verletzungen machen, gehören Distorsionen im Knie- und Fuss- 
gelenk, Frakturen der Tibia, Malleolarfrakturen, Schlüsselbeinbrüche und Luxationen der 
Oberarme. Seltener werden Oberschenkelbrüche in Form von Schrägbrüchen (Torsions¬ 
frakturen) beobachtet. 

An dem Material der Freiburger Chirurg. Klinik bespricht Verf. die beobachteten 
typischen Verletzungen und beschreibt 7 Fälle von Torsionsfrakturen und 4 Malleolar¬ 
brüchen. Der Torsionsbruch tritt am häufigsten in die Erscheinung, meist durch Drehung 
des peripheren Gliedabschnittes bei feststehendem Körper oder bei fixierter Extremität 
durch Drehung des Körpers. Der Knochen bricht in einer Spirallinie; wenn der Knochen 
rechts herumgedreht wird, also im Sinne einer Drehung, die beim Eindrehen einer 
Schraube angewandt wird, so resultiert eine Frakturlinie mit rechts gewundener Spirale. 
Indem ausser der Spirallinie eine doppelte senkrechte Bruchlinie entsteht, wird ein 
rhombisches Stück mehr oder weniger verständig ausgesprengt, das für die Torsions¬ 
fraktur charakteristisch ist. Die kurzen Seiten dieses rautenförmigen Bruchstückes 
sind Abschnitte der Spirallinie des Bruches. So kommt es zu spitzen Schrägbrüchen, 
Längsbrüchen und Schrägbrüchen mit Längsfissuren, die bis ins Gelenk reichen, in 
welchem dann ein Bluterguss entsteht. — Die Torsionsbrüche lassen sich leicht mit 
Hilfe der Röntgenstrahlen diagnostizieren. Ihre Prognose ist nicht immer günstig wegen 


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der spitzen, zur Verscheibung neigenden Fragmente, die zuweilen die Haut perforieren 
und wegen ausgedehnter Blutergüsse. Bez. der Einzelheiten sei auf die Arbeit verwiesen. 

A r o n h e i m -Gevelsberg. 

Bertram, Eine typische Rodelverletzung. (Münch, med. Woch. 12.) Als 
typische Fraktur beim Rodelsport, die vom Verf im Landkrankenhause zu Meiningen 
in kurzer Zeit dreimal behandelt wurde, bezeichnet er die traumatische Trennung der 
unteren Oberschenkelepiphyse mit Dislokation nach vorn. Ihre Entstehung ist folgende: 
Beim Rodeln werden die Beine leicht abduziert und im Knie flektiert nach vorn ge¬ 
halten; die Fusssohle steht locker gestreckt parallel dem Erdboden. Führt nun die 
Rodelbahn über leichte Terrainwellen, flache Gräben u. dergl., so wird hier die Rodel 
mit starkem Fall oft IV 2 Meter in die Luft geschleudert; beim Aufprallen schlägt die 
Fusssohle mit grosser Gewalt auf den harten Boden auf und hierbei stösst die hintere 
Tibiakante die ganze Epiphyse vom Femurschafte ab. Aronheim-Gevelsberg. 

Goldm&nn, Osgrod-Schlattersche Erkrankung. G. demonstriert auf dem ober¬ 
rheinischen Ärztetag am 7. VII. 10 (s. Münch., med. Woch. 43) Fälle von sog. Osgrod- 
Schlatter scher Erkrankung. Er betont vor allem ihr Vorkommen bei Jünglingen zwischen 
dem 12. und 14. Lebensjahr am häufigsten nach einem beim Fussballspiel erlittenen 
Trauma. Das Auftreten der Erkrankung hängt nach seinen Untersuchungen mit Störungen 
in der Ossifikation der Tuberositas tibiae zusammen. Er schliesst sich der Ansicht der 
Autoren an, welche meinen, dass sie nicht allein aus der zungenförmig gestalteten 
Knorpelfuge der oberen Tibiaepiphysenplatte hervorgeht, sondern ihre Entstehung 
mindestens 2 Ossifikationszentren verdankt, von denen das eine proximo-distal, das 
andere disto-proximalwärts wächst. Liegt nur ein partieller Abriss vor, so ist im Röntgen¬ 
bild der zungenförroige Fortsatz von der vorderen Tibiafläche abgehoben, handelt es sich 
aber um ein Trauma (Schlag, Stoss, Fall), so kann eine Zersplitterung mit Bildung ab¬ 
getrennter Fragmente erfolgen. Eine entzündliche Genese hält Gold mann für sekundär, 
entweder durch die Bursa praetibialis vermittelt oder hämatogenen Ursprungs, zumal 
bei der Tuberkulose, die auch sonst gern im Knochensystem sich den Traumen an- 
schliesst. A r 0 n h e i ra - Gevelsberg. 

Marcus (Posen), Beitrag zur Frage der Extensionsbehandlung von 
Pseudarthrosen. (Ärztliche Sachverständigen-Zeitung, XVI. Jahrgang Nr. 8.) Ver¬ 
fasser schildert im Anschluss an die Veröffentlichung von Georg Müller-Berlin einen 
Fall von Unterschenkelfraktur, der trotz langdauernder Behandlung sich nicht konsoli¬ 
dierte. Erst nach Anlegung eines Hessingschen Schienenhülsenapparates bildete sich 
im Laufe von 2 Jahren eine feste Knochennarbe, so dass die Herabsetzung der Rente 
von 100 °/ 0 auf 50 °/ 0 erfolgen konnte. Verfasser empfiehlt diese Schienenhülsenapparate' 
auch bei Vorderarm- und Schenkelhals-Pseudarthrosen. Letztere haben wir in unserer Un¬ 
fallklinik schon häufig mit gutem Erfolg auf diese Weise behandelt. Taendler-Berlin. 

Ludloff, Die Tibiafissuren der kleinen Kinder (Beiträge zur klin. Chirurgie, 
70. Band, 2. u. 8. Heft.) Als hauptsächlichste Punkte seiner in der Küttnerschen Klinik 
angestellten Untersuchungen, die er durch 16 Röntgenbilder und Pauszeichnungen er¬ 
läutert, stellt L. folgende Thesen auf: 

Bei Kindern bis zu 5 Jahren kommen Spiralfissuren und Spiralbrüche der Tibia 
ohne grosse Gewalteinwirkung auf indirektem Wege als häufige typische Verletzung vor. 
Sie entstehen durch denselben Mechanismus, durch den bei Erwachsenen Knöchelbrüche 
und Fussgelenksdistorsionen hervorgebracht werden. Meistens werden diese Fissuren durch 
forcierte Innenrotation hervorgerufen. — Prognostisch ist die Verletzung sehr günstig, wenn 
keine grössere Dislokation stattgefunden hat. H. Kolaczek-Tübingen. 

Krumbein, Zur Behandlung der Mittelfussknochenbrüche mit der 
elastischen Klebrobinde (Schutzmarke Klebrobinde von R. v. Heuss. Deutsch. 
Mil.-Zeitschr. 8/10.) Wenn auch die Mittelfussknochenbrüche hauptsächlich eine Militär¬ 
krankheit darstellen, so kommen sie doch auch bei anderen Berufsarten vor und bilden 
ihrer Hartnäckigkeit wegen eine wahre Crux für den behandelnden Arzt und die die 
Rente auszahlende Berufsgenossenschaft. Kr. hat versucht durch die Anlegung der infolge 
ihres dehnbaren Kreppstoffes sehr elastischen Klebrobinde die normalen statischen Ver¬ 
hältnisse des Fusses bzw. des Fussgewölbes wiederherzustellen und die Kranken zu be¬ 
wegen, durch frühe Gehübungen eine Funktionsbehinderung zu verhindern, ohne dabei den 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


Heilungsprozess zu stören. Er legt zu dem Zwecke die Bindentouren so über einander, 
dass sie sich decken, sie verkleben dadurch bald mit einander uud erzielen so die nötige 
Festigkeit. Einige Stunden nach Anlegen der Binde erhielten die Kranken Schnürschuhe 
und nicht zu enge Strümpfe, worauf sie nach Belieben aufstehen durften. Dieser Ver¬ 
band, der auch bei Ödem des Fussrückens angelegt wurde, blieb 3 Wochen liegen, doch 
entliess man die Kranken durchschnittlich am zehnten Tage nach Feststellung des Bruches 
durch Röntgenverfahren ins Revier mit der Weisung, an leichtem Dienst teilzunehmen. 
Von Wichtigkeit war, dass der Verband nicht abgenommen wurde, auch nicht bei den 
jeden zweiten Tag verabfolgten kalten Fussbädern. Schädigungen der Haut wurden nicht 
beobachtet, die Konsolidation erfolgte ebenso wie bei jeder anderen Therapie. Hie Vorteile 
dieser ambulanten Therapie liegen auf der Hand, und wenn Kr.s Versuche auch noch nicht 
vollauf beweiskräftig sind, ermutigend sind sie immerhin. Hammerschmidt-Danzig. 

Bich. Sarrazin (Bonn), Beiträge zur Entstehung und Behandlung 
des Calcaneusspornes. Die Existenz des Calcaneusspornes ist erst nach Einführung 
der Röntgenphotographie gesichert worden. Früher wurde diese Erkrankung häufig als 
Achillodynie, Entzündung der Bursa achillea prof., Plattfuss etc. angesehen. Im Krank- 
heitsbild prävaliert hauptsächlich ein ganz umschriebener Druckschmerz am Proc. med. 
tub. calc. etwa in der Mitte der Fusssohle 3—4 cm vom Hinterrand der Ferse entfernt. 
Zu fühlen ist meistens infolge der voluminösen Bedeckung der Ferse nicht viel Ätiolo¬ 
gisch kommt nach Ansicht einer Anzahl Autoren (Franke, Blenke, Hageland etc.) 
Arteriosklerose, Gonorrhoe, Rheumatismus, arthritische Ablagerungen etc. in Betracht. 
Verkalkte Sehnenansätze kommen auch an anderen Stellen — Ileopsoas am Trochanter 
minor, Tricepssehne am Olekranon, Quadricepssehne und Lig. progr. an der Kniescheibe — 
vor. Bähr führt sie zurück auf eine infolge der Arteriosklerose eintretende Unterernäh¬ 
rung der Muskel- und Sehnengewebe. 

Der Verf. hält den Sporn für praeexistent und begründet diese Ansicht hauptsäch¬ 
lich durch einen mikroskopischen Befund bei einer 78jährigen Frau. 

Die während der Erkrankung sich einstellenden Beschwerden sind zurückzuführen 
entweder auf eine Fraktur der Exostose, eine traumatische oder infektiöse Entzündung 
des über ihr liegenden Schleimbeutels oder auf Plattfussbildung, verbunden mit dem Ein¬ 
bohren des Spornes in die Fascia plantaris beim jedesmaligen Auftreten. 

Die Therapie soll so lange wie möglich konservativ sein. Verfasser empfiehlt einen 
von Eschbaum-Bonn hergestellten Gummiluftring mit anschliessender Plattfusseinlage. 

Bei operativem Eingriff muss die Bursa und das umliegende verkalkte Gewebe zu¬ 
sammen mit dem Sporn entfernt werden, weil sonst sich leicht Rezidive entwickeln. 

Taendler-Berlin. 

Fröhlich 9 Calcaneussporn. Fr. spricht in der Breslauer chirurgisch. Ges. 
am 18. VI. (s. Münch, med. Woch. 35) über den Calcaneussporn. Er fand ihn unter 
50 Röntgenbildern 20mal, darunter 10mal doppelseitig. Nur in 7 Fällen waren Be¬ 
schwerden vorhanden und auch bei diesen war nur zu vermuten, dass die Schmerzen meist 
von Entzündungsprozessen der gewöhnlich vorhandenen Schleimbeutel herrühren. Nur bei 
Versagen aller konservativen Mittel kommt die operative Entfernung des Sporns samt 
Schleimbeutel in Frage. In der Diskussion warnt Partsch davor, den Sporn mit den 
Tarsalgicn in Zusammenhang zu bringen und damit eine neue Rentenquelle zu erschliessen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Jerusalem, Max (Wien), Zur Behandlung von Kontrakturen und An¬ 
kylosen. (Zeitschr. f. orthopäd. Chirurgie, XXI. Bd.) Jerusalem berichtet über seine 
Erfahrungen mit der Behandlung von Kontrakturen und Ankylosen in den grossen Bi ersehen 
Saugapparaten. Die Apparate leisteten ihm Vortreffliches bei Kontrakturen nach schweren 
Weichteilverletzungen, ausgedehnten Phlegmonen oder Operationsnarben an Extremitäten. 
Die Nachbehandlung von Fraturen und Luxationen liess sich oft wesentlich abkürzen. Auch 
bei der Behandlung von Ankylosen nach entzündlichen und tuberkulösen Gelenksprozessen 
wurden die Saugapparate neben anderen physikalischen Behandlungsmethoden mit Vorteil 
verwendet. 

Jerusalem hebt besonders die Schmerzlosigkeit der Einwirkung hervor, die der 
Hyperämie zu danken sei, und die feine Dosier- und Regulierbarkeit der angewendeten 
Kraft (Luftdruck). 


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In demselben Heft beschreibt Jerusalem einen Messapparat zur Bestimmung von 
Gelenkexkursionen, Arthrometer. Das Instrument besteht aus zwei scharnierartig mit¬ 
einander verbundenen Schienen, von denen die eine einen Gradbogen, die andere einen 
Zeiger trägt. Die Mitte des Gradbogens liegt in dem Gelenk der Schiene, das seiner¬ 
seits beim Anlegen des Instruments in die Achse des zu messenden Gelenkes gebracht 
werden soll, so dass der Bewegungsausschlag des Gelenks unmittelbar an der Gradein¬ 
teilung abgelesen werden kann. Die Befestigung an dem betr. Gliede geschieht durch 
biegsame Eupferplatten oder Bügel. Schliack-Cottbus. 

Garrfe, Zur Ätiologie des rezidivierenden Gelenkhydrops der Gelenk¬ 
neuralgie. (Müncb. med. Woch. 47.) Neben den akut eitrigen Formen gibt es auch 
subakute, nicht zur Eiterung führende Staphylokokkenherde im Knochen, die von Garrö 
früher als sklerosierende Formen der Diaphysenosteomyelitis beschrieben sind. Wie in 
der Diaphyse, so kommen jedoch auch in den Epiphysen solche mit Staphylokokken 
durchsetzte Granulationsherde vor, in deren Umgebung sich mit der Zeit das Balken¬ 
werk der Spongiosa verdickt, sklerosiert. Solche Herde lösen, wie Garrö in seiner Arbeit 
an instruktiven Fällen zeigt, auch Gelenkstörungen aus. Sie unterscheiden sich wesent¬ 
lich von den mit den akut eitrigen Formen verknüpften Gelenkkomplikationen; in ihrem 
Gefolge steht der rezidivierende oder intermittierende Gelenkhydrops resp. die Gelenk¬ 
neuralgie. Die Symptome der Osteomyelitis treten ganz zurück, das Krankheitsbild wird 
völlig durch die Gelenksymptome beherrscht. — Zur diagnostischen Aufklärung der Fälle 
ist ein gutes Röntgenbild erforderlich. Aron heim-Gevelsberg. 

Hintermayer, Ein Fall von Luxatio claviculae supraspinata. (Inaug.- 
Dissertat., München 09.) Hoffa bezeichnet in seinem Lehrbuche der Frakturen und 
Luxationen diejenige Luxation des Schlüsselbeines als Lux. claviculae supraspinata, bei 
welcher das akromiale Ende der Clavicula direkt nach hinten luxiert, wobei es in die 
Fossa supraspinata zu liegen kommt und hier deutlich palpiert werden kann. Von ihr 
sind bis jetzt 3 Fälle beschrieben worden. Verf. kann ihnen einen 4. anfügen, der durch 
die vorgegommene Operation ein klares Bild über die anatomischen Verhältnisse dieser 
seltenen Form der Luxation brachte. Es handelte sich um einen 31jähr. Kutscher, der 
zwischen seinen Wagen und einen Bretterzaun gedrängt wurde. Die r. Schulter war 
stark blutunterlaufen. Der Abstand zwischen Sternum und Akromion war auf der ver¬ 
letzten Seite 2 l /2 cm kürzer als auf der gesunden. In der r. Fossa supraspinata, an 
der Grenze zwischen mittlerem und äusserem Drittel, fühlte man, unmittelbar der Spina 
aufsitzend, einen knöchernen Vorsprung, der gleich unter der Haut zu liegen schien. 
Bei dessen Verfolgung nach vorne zeigte sich, dass dieser knöcherne Vorsprung das 
akromiale Ende der Clavicula war; das Röntgenbild bestätigte diesen Befund. — Nach 
Misslingen der Repositionsversuche wurde operiert. Das akromale Ende der Clavicula 
hatte den Muse, trapezius durchbohrt; die hintere Kapselwand des akromio-clavikularen 
Gelenkes war zerrissen, ebenso die hinteren Partien des Ligam. coraco-claviculare. 
Wegen Reluxation des akromialen Endes erfolgte Anlegung einer Naht mit Aluminium- 
Bronzedraht durch das akromiale Ende der Clavicula und durch das Akromion. Bei der 
Entlassung des Pat. bestand völlige aktive und passive Beweglichkeit im Schultergelenk. 

Von den Luxationen der Clavikula am akromialen Ende unterscheidet man: 1. nach 
oben über das Acromion — Luxatio clavic. supraacromialis; 2. nach unten und hinten des 
Acromion — Lux. clavic. subaeromialis; 3. nach unten und vorne unter dem Proc. cora- 
coideus—Lux. subcoracoidea. Die beiden letzteren Arten sind äusserst selten; die erstere, 
die Lux. supraacromialis, kommt viel häufiger vor als alle anderen Luxationen des 
akromialen und sternalen Endes der Clavicula. Eine Form der Luxatio supraacromialis 
ist die Luxatio supraspinata. Bez. der Einzelheiten dieser Luxation sei auf die Arbeit 
verwiesen. Aronheim - Gevelsberg. 

Preiser, Willkürliche Verrenkung des Schlüsselbeins. Preiser demon¬ 
striert im ärztlichen Verein im Hamburg am 31. XII. 10 (s. Münch, med. Woch. 7) ein 
18jähr. Mädchen mit willkürlicher Luxation der linken Klavikel nach hinten, die im 
Gegensatz zur traumatischen Luxation sehr selten ist. Unter lautem Geräusch kann das 
Schlüsselbein unter und hinter den sternalen Bauch des Sternocleidomastoideus luxiert 
werden, sowie die Schulter vor- oder rückwärts verlagert wird. Sonstige Beschwerden 
bestehen nicht. Aronheira -Gevelsberg. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5. 


Karl Lexer, Nachuntersuchungen von traumatischen Schultergelenks¬ 
luxationen. (Bruns’ Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. 70, H. 1. Festschrift für A. v. 
Angerer.) Im Chirurg. Spital München 1. J. kamen in den letzten 5 Jahren 109 Fälle 
von Schultergelenkluxation zur Behandlung. 50 wurden nachuntersucht, davon waren 
40 nicht durch Knochenverletzung kompliziert. 95 Pat. waren völlig geheilt, 15 hatten 
noch Herabsetzung der rohen Kraft und Schmerzen, 10 mehr oder weniger starke Be¬ 
wegungsbeschränkungen. 4 Fälle betrafen habituelle Luxationen, von 6 komplizierten 
Luxationen hat nur 1 Pat. wieder volle Funktion erlangt. Die Nachbehandlung war 
meist ambutant, bestehend in Massage, Übungen, Heissluft. Von Wichtigkeit für den 
Erfolg war das Alter, der Beru£ die Dauer der Fixation und der Nachbehandlung. Die 
Patienten, die wieder volle Funktion erlangten, waren grossenteils unter 50 Jahren. Zu 
Versteifungen kommt es am häufigsten bei Pat., die vor dem Unfall schwer gearbeitet 
haben (hier tritt durch das Aussetzen der Anstrengung Muskelatrophie und Kapsel¬ 
schrumpfung auf) oder bei solchen, die gern nicht körperlich arbeiten (hier fehlt der 
Arbeitszwang, die Massage wird nicht zu früh unterbrochen). Lexer fordert Fixation für 
6—8 Tage (nicht länger!), dann mindestens 8 Wochen Massage und Heissluftbehandlung, 
bei älteren Patienten mehrere Monate. H. Fritz-Tübingen. 

Lindemann, August, Über doppelseitige traumatische Schulter- 
gelenkluxation. (Deutsche Zeitschr. für Chirurgie, 102. Band, 4. — 6. Heft). Verfasser 
beobachtete 5 Fälle von doppelseitiger traumatischer Schultergelenkluxation, von denen 
nur einer im jugendlichen Alter stand (18 Jahre). Ältere Leute werden wegen der Er¬ 
schlaffung der Bänder und Weichteile und der degenerativen Alterserscheinungen der 
Muskeln am häufigsten befallen. Vorwiegend sind Männer prädisponiert wegen schwererer 
Arbeit, stärkerer Anspannung der Muskeln, Einwirkung stärkerer Gewalten und häufig 
durch Alkoholgcnuss herbeigeführter Erschlaffung der Muskulatur. 

Ätiologisch teilt Verfasser die Fälle in Luxationen durch direkte und indirekte 
Gewalt hervorgebracht. Zu den ersteren gehört direkter Schlag oder Stoss gegen die 
Schultergelenke, ferner Aufstützen auf Hände oder Ellenbogen beim Fallen, zu den letz¬ 
teren starker plötzlicher Muskelzug bei ungewollten krampfartigen Zuckungen der Arme 
und bei Abwehrbewegungen. 

In den 6 Fällen des Verfassers handelte es sich stets um die Luxatio praeglenoi- 
dalis, einmal verbunden mit Abriss des Tuberculum majus. Die Einrenkung gelang 
stets leicht, nur einmal war Narkose notwendig. Der Kontentivverband wurde nach 
4 — 6 Tagen entfernt, dann nur Mitella. Reluxationen traten häufig auf, in einem Falle 
ca. 200 mal, an einem Tage dreimal. Verfasser rät zu einer intensiven Nachbehandlung 
und frühzeitigen, möglichst sofortigen Reposition. Taendler-Berlin. 

Grüner, Schultergelenkerkrankung bei Syringomyelie. Gr. demonstriert 
im Verein Freiburger Ärzte am 25. II. 10 (s. Münch, med. Woch. 23) einen Fall von syrin- 
gomyelitischer Schultergelenkerkrankung. Fast völlige Zerstörung des Oberarmkopfes. 
Hochgradige extraartikuläre Osteophytenbildung. Schlottergelenk. Wiederholte Spontan¬ 
luxation als erstes klinisches Symptom der Erkrankung. Aronheim-Gevelsberg. 

F. A. Schwarz (Wien), Über pathohogischen Cubitus valgus. (Deutsche 
Zeitschr. für Chirurgie, Band 102, 1.—3. Heft.) Bei beiden Geschlechtern besteht 
steht schon physiologisch eine laterale Abweichung der Unterarmachse gegenüber der des 
Oberarms. Hübscher nennt den Winkel, um welchen der Vorderarm ab weicht, Kom¬ 
plementärwinkel. Er beträgt bei Männern höchstens 10—15 Grad, beim Weibe 20 Grad 
und darüber. Auffallend ist die starke Zunahme des Winkels beim Weibe in der Puber¬ 
tät. Dies erklärt sich durch das in dieser Zeit rasch breiter werdende Becken, welches 
die herabhängenden Unterarme lateralwärts abdrängt. Ausser dem physiologischen Cubitus 
valgus kommt auch der pathologische vor, an welchem meistens Traumen die Schuld tragen, 
seltener allgemeine Knochenerkrankungen. Die häufigste Ursache ist Absprengung des 
Condylus externus humeri. Bei einem der geschilderten Fälle traten die Beschwerden 
bei einer Stützübung am Barren auf. Verfasser rät daher, für Mädchen in der Pubertät 
alle Turnübungen auszuschliessen, die eine Schädigung in diesem Sinne ermöglichen 
können. T a e n d 1 e r-Berlin. 

Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehanotherapie and der Begntaehtnng Unfallverletzter, Invalider und Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thlem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 

Nr. 6. Leipzig, Juni 1911. XVIII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Die Yersicherungsbehörden der Reichsyersicherung. 

Von San.-Bat Dr. Mugdan, Mitglied des Reichstages. 


Die Organisation der Behörden für die Arbeiterversicherung oder — wie 
jetzt zu sagen ist — für die Reichsversicherung wird durch die Reichsver¬ 
sicherungsordnung in vorteilhafter Weise vereinfacht. Nach ihr sind die 
öffentlichen Behörden der Reichsversicherung die Versicherungsämter, die Ober- 
versicherungsämter, das Reichsversicherungsamt (die Landesversicherungsämter.) 

Das Versicherungsamt wird als eine Abteilung für Arbeiterversicherung 
bei jeder unteren Verwaltungsbehörde (in Preussen: Landrat, Magistrat kreis¬ 
freier Städte) errichtet. Die oberste Verwaltungsbehörde — in den bisherigen 
Arbeiterversicherungsgesetzen „Zentralbehörde“ genannt — (in Preussen: Mini¬ 
sterium für Handel und Gewerbe) kann auch bestimmen, dass für die Bezirke 
mehrerer unterer Verwaltungsbehörden bei einer dieser Behörden ein gemein¬ 
sames Versicherungsamt errichtet wird. Nur in Bundesstaaten, in denen die 
Einrichtung der Landesbehörden die Errichtung der Versicherungsämter bei den 
unteren Verwaltungsbehörden nicht zulässt und nur ein Oberversicherungsamt 
besteht — hauptsächlich kommt hier Hamburg in Betracht —, können die Ver¬ 
sicherungsämter auch als sebstständige Behörden errichtet werden. Der Leiter 
der unteren Verwaltungsbehörde — in Preussen: Landrat oder Bürgermeister — 
ist der Vorsitzende des Versicherungsamtes; aber für ihn werden ein oder 
mehrere ständige Stellvertreter des Vorsitzenden bestellt. Tatsächlich wird also 
der Stellvertreter des Vorsitzenden der Leiter des Versicherungsamtes sein; hier 
besteht ein Verhältnis, wie es bei dem Bezirksausschüsse besteht Dessen Vor¬ 
sitzender ist der Regierungspräsident, aber letzterer führt diesen Vorsitz fast 
niemals, sondern für ihn sein Stellvertreter, der Verwaltungsgerichtsdirektor. 
Nach dem Entwuife der Reichsversicherungsordnung sollte der ständige Stell¬ 
vertreter des Vorsitzenden des Versicherungsamts die Dienstbezeichnung Ver¬ 
sicherungsamtmann führen; dies ist vom Reichstag abgelehnt worden; diese Ab¬ 
lehnung hindert aber die Verleihung eines gleichen Titels bei der Ernennung 
dieser Stellvertreter nicht 

Dem Versicherungsamte gehören ausserdem Vertreter der Arbeitgeber und 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Kr. 6. 


Arbeitnehmer an; ihre Zahl beträgt zusammen mindestens zwölf. Eine Erhöhung 
dieser Zahl kann vom Versicherungsamte mit Genehmigung des Oberversicherungs¬ 
amtes oder von diesem nach Anhören des Versicherungsamtes vorgenommen 
werden. Das Wahlrecht steht in der Hauptsache den Vorstandsmitgliedern der 
Krankenkassen zu, die im Bezirk des Versicherungsamtes mindestens fünfzig 
Mitglieder haben; die Arbeitgeber in den Kassen Vorständen nehmen nur an der 
Wahl der Arbeitgebervertreter, die Arbeitnehmer nur an der Wahl der Ver¬ 
sichertenvertreter teil. Wählbar sind wie für alle Versicherungsbehörden, nur 
Männer, die im Bezirke des Versicherungsamtes wohnen oder ihren Betriebs¬ 
sitz haben oder beschäftigt werden; ausserdem müssen sie Versicherte oder 
Arbeitgeber von Versicherten sein; den Arbeitgebern stehen deren bevollmächtigte 
Betriebsleiter gleich. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verur¬ 
teilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat oder wegen 
eines Verbrechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge 
haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren eröffnet ist, und 
wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen be¬ 
schränkt ist. Die Wahl geschieht schriftlich und, zum Schutze der Minderheit, 
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Hierbei werden nicht nur die Ver¬ 
treter gewählt, es werden auch die Stellvertreter bestimmt, die für solche Ver¬ 
sicherungsvertreter, die vor Ablauf ihrer Wahlzeit ausscheiden, einrücken. Die 
Versicherungsvertreter, also sowohl die Vertreter der Arbeitgeber wie diejenigen 
der Versicherten, sollen mindestens je zur Hälfte an der Unfallversicherung be¬ 
teiligt sein, sie sollen mindestens je zu einem Drittel am Sitze des Versicherungs¬ 
amtes selbst oder nicht über zehn Kilometer entfernt wohnen oder beschäftigt 
sein, und bei der Wahl sollen die hauptsächlichen Erwerbszweige, insbesondere 
die Landwirtschaft und die verschiedenen Teile des Bezirkes berücksichtigt 
werden. Die Wahlzeit dauert vier Jahre; die Gewählten bleiben nach Ablauf 
dieser Zeit im Amte, bis ihre Nachfolger eintreten; wer ausscheidet, kann wieder 
gewählt werden. Wer als Vertreter der Arbeitgeber gewählt ist, kann die Wahl 
nur ablehnen, wenn er 

1. das sechzigste Lebensjahr vollendet hat, 

2. mehr als vier minderjährige ehelige Kinder hat; Kinder, die ein 
anderer an Kindesstatt angenommen hat, werden dabei nicht ge¬ 
rechnet, 

3. durch Krankheit oder Gebrechen verhindert ist, das Amt ordnungs- 
mässig zu führen, 

4. mehr als eine Vormundschaft oder Pflegschaft führt. Die Vormund¬ 
schaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister gilt nur als eine; 
zwei Gegenvormundschaften stehen einer Vormundschaft, ein Ehren¬ 
amt der Reichsversicherung einer Gegenvormnndschaft gleich. 

Nach mindestens zweijähriger Amtsführung kann eine Wiederwahl für die 
nächste Wahlzeit abgelehnt werden. 

Eine grundlose Ablehnung der Wahl kann vom Vorsitzenden des Ver¬ 
sicherungsamtes mit Geldstrafe bis zu 50 M. bestraft werden. Das Versicherungs¬ 
amt kann jedoch auch andere, als die erwähnten Ablehnungsgründe zulassen. 
Ein Versicherter kann ohne weiteres die Wahl zum Versicherungsvertreter beim 
Vorsicherungsamt ablehnen; nimmt er die Wahl an, so hat er seinem Arbeit¬ 
geber jede Einberufung zu einer Sitzung des Versicherungsamtes anzuzeigen, und 
hat er dies rechtzeitig getan, und bleibt er von seiner Arbeit deshalb fern, so 
darf der Arbeitgeber nicht, wie sonst bei eigenmächtigem Fernbleiben von der 
Arbeit, ihn entlassen; der Arbeitgeber kann nur mit Einhalten der festgesetzten 
Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis lösen. Solange und soweit keine Wahl 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


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von Versicherungsvertretern zustande kommt oder die Gewählten die Dienst¬ 
leistung verweigern, beruft der Vorsitzende des Versicherungsamtes Vertreter 
aus der Zahl der Wählbaren. Das Versicherungsamt kann einen Versicherungs¬ 
vertreter von seinem Amte aus einem wichtigen Grunde entbinden und kann ihn 
auch seines Amtes entheben, wenn Tatsachen bekannt werden, die seine Wähl¬ 
barkeit ausschliessen oder eine grobe Verletzung seiner Amtspflicht darstellen. 
Der Vorsitzende des Versicherungsamtes verpflichtet die Versicherungsvertreter 
vor ihrer ersten Dienstleistung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten 
und er kann gegen einen Vertreter, der sich der Erfüllung seiner Pflichten ent¬ 
zieht, eine Geldstrafe bis zu dreissig Mark und im Wiederholungsfälle bis zu 
einhundert Mark verhängen. Die Versicherungsvertreter verwalten ihr Amt un¬ 
entgeltlich als Ehrenamt, erhalten aber alle ihre baren Ausgaben von dem Ver¬ 
sicherungsamte wiedererstattet. Ausserdem gewährt das Versicherungsamt den 
Arbeitnehmervertretern Ersatz für entgangenen Arbeitsverdienst oder statt dessen 
einen Pauschbetrag für Zeitverlust, dessen Höhe von dem Oberversicherungsamt 
zu genehmigen ist Auch den Arbeitgebervertretern kann, aber muss nicht, ein 
solcher Pauschbetrag zugebilligt werden. 

Das Versicherungsamt bildet einen oder mehrere Spruchausschüsse und Be¬ 
schlussausschüsse. Der Spruchausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Ver¬ 
sicherungsamtes und je einem Versicherungsvertreter der Arbeitgeber und der 
Versicherten. Der Beschlussausschuss entscheidet in derselben Besetzung; die 
bei ihm beteiligten Versicherungsvertreter und ihre Stellvertreter werden von 
den Versicherungsvertretern des Versicherungsamtes — in getrennter Wahl der 
Arbeitgeber und Versicherten — auf je vier Jahre gewählt. Nur diejenigen 
Sachen, die die Reichsversicherungsordung ausdrücklich dem Spruchverfahren 
oder dem Beschlussverfahren überweist, werden von den genannten Ausschüssen 
entschieden, in allen übrigen Fällen entscheidet als Versicherungsamt der Vor¬ 
sitzende desselben oder seine Stellvertreter. 

Die Oberversicherungsämter, in die wohl sämmtliche bestehenden Schieds¬ 
gerichte für Arbeiterversicherung umgewandelt werden, werden in der Regel für 
den Bezirk einer höheren Verwaltungsbehörde (d. i. in Preussen: für einen Re¬ 
gierungsbezirk) errichtet. Die Oberversicherungsämter können an höhere Staats- 
behörder (z. B. in Preussen: an die Regierungen) angegliedert oder als selbst¬ 
ständige Staatsbehörden errichtet werden. Wird das Oberversicherungsamt an 
eine höhere Staatsbehörde angegliedert, so ist der Leiter dieser Behörde auch 
Vorsitzender des Oberversicherungsamtes, aber als sein ständiger Stellvertreter 
wird ein Direktor des Oberversicherungsamtes bestellt. Das Oberversicherungs¬ 
amt besteht aus dem Direktor und zwei Mitgliedern, die jedenfalls höhere Ver¬ 
waltungsbeamte sein werden. Gedacht ist die Tätigkeit des Direktors und der 
Mitglieder des Oberversicherungsamtes als eine hauptamtliche, die die gesamte 
Arbeitskraft der gedachten Personen erfordert, aber die oberste Verwalflmgs- 
behörde kann auch bestimmen, dass dem Direktor noch andere Dienstgeschäfte 
übertragen werden, und dass die übrigen Mitglieder das Amt im Nebenberuf 
ausüben. Ausser diesen Mitgliedern besteht das Oberversicherung-amt aus Bei¬ 
sitzern, die zur Hälfte aus Arbeitgebern und Versicherten gewählt werden. 
Jedes Oberversicherungsamt soll vierzig Beisitzer haben, doch kann die Anzahl 
der Beisitzer durch die oberste Verwaltungsbehörde vermindert oder erhöht 
werden. Bezüglich der Beisitzer wiederholen sich die Bestimmungen, die für die 
Versicherungsvertreter beim Versicherungsamt gelten, fast genau. Die Beisitzer 
aus den Arbeitgebern werden zur Hälfte von den Arbeitgeberraitgliedern im 
Ausschuss der zuständigen Versicherungsanstalt und zur Hälfte von den Vor¬ 
ständen der zuständigen landwirtschaftlichen und (gewerblichen) Vertrauensbe- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


rufsgenossenschaft gewählt Da nämlich sehr viele gewerbliche Berufsgenossen- 
schaften nnd Ausführungsbehörden an dieser Wahl beteiligt sein können, so 
schreibt die Reichsversicherungsordnung vor, dass die gewerblichen Berufs¬ 
genossenschaften, die Seeberufsgenossenschaft und die Ausführungsbehörden ge¬ 
meinschaftlich für jedes Oberversicherungsamt eine Berufsgenossenschaft — oder 
auch Ausführungsbehörde — bestimmen, die Kraft des Vertrauens aller übrigen 
das Wahlrecht für sie ausübt Die Beisitzer aus den Versicherten werden von 
den Versichertenvertretern bei den Versicherungsämtern des Bezirks des Ober¬ 
versicherungsamts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; dabei 
wird die Stimmenzahl der Versicherten nach der Zahl der Krankenkassenmit¬ 
glieder des Bezirks ihres Versicherungsamtes von dem Oberversicherungsamte 
festgesetzt Jedes Oberversicherungsarat bildet eine oder mehrere Spruchkammern 
und Beschlusskammern. Die Spruchkammer ist so zusammengesetzt wie jetzt 
das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung, besteht also aus einem Mitgliede 
des Oberversicherungsamtes als Vorsitzendem und je zwei Beisitzern der Arbeit¬ 
geber und der Versicherten. Die Beschlusskammer besteht aus dem Vorsitzen¬ 
den des Oberversicherungsamtes, einem zweiten Mitgliede und zwei Beisitzern. 
Die Art der Wahl ist genau dieselbe wie bei dem Beisitzerausschusse des Ver¬ 
sicherungsamtes. Da die Beschlusskammer aus 4 Personen besteht, kann 
Stimmengleichheit eintreten, und hier gibt der Vorsitzende den Ausschlag. 

Für die Kammern des Oberversicherungsamtes gilt dasselbe, was von den 
Ausschüssen des Versicherungsamtes gesagt worden ist: von den Beschluss¬ 
kammern werden nur diejenigen Sachen entschieden, die das Gesetz dem Be¬ 
schlussverfahren zuweist, und von den Spruchkammern nur diejenigen, die das 
Gesetz dem Spruchverfahren überweist. 

Der Entwurf der Reichsversicherungsordnung sah auch Sonderversicherungs¬ 
ämter und besondere Oberversicherungsämter für 

1. Betriebsverwaltungen und Dienstbetriebe des Reichs oder der Bundes¬ 
staaten, die eigene Betriebskrankenkassen haben, 

2. Gruppen von Betrieben, für deren Beschäftigte Sonderanstalten die 
Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung — die heutigen zuge¬ 
lassenen Kasseneinrichtungen — besorgen, 

3. Gruppen von Betrieben, die Knappschaftsvereinen oder Knappschafts¬ 
kassen angehören, 

vor. Die besonderen Oberversicherungsämter sind vom Reichstage angenommen 
worden, wie ja auch jetzt besondere Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung 
bestehen. Die Arbeitgeberbeisitzer für ein besonderes Oberversicherungsamt 
werden von den Arbeitgebervorstandsmitgliedern der Betriebskrankenkasse oder 
Knappschaftsvereine oder der Knappschaftskasse oder der Sonderanstalt gewählt; 
sind in einem Vorstand keine Arbeitgebervertreter vorhanden, so wählen die 
in einem anderen Verwaltungsorgan vorhandenen Arbeitgeberverti*eter. Die 
Versichertenbeisitzer werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl von den 
Versicherten — Ausschussmitgliedern der Betriebskrankenkasse (das entspricht 
ungefähr den heutigen Delegierten zur Generalversammlung) oder der Sonderan¬ 
stalt oder von den Knappschaftsältesten — gewählt. Die besonderen Versiche¬ 
rungsämter sind gestrichen worden, aber die oberste Verwaltungsbehörde hat die 
Befugnis erhalten, Aufgaben der Versicherungsämter, die Spruchbefugnisse aus¬ 
genommen, Organen von Knappschaftsvereinen oder Knappschaftskassen, Betriebs¬ 
krankenkassen für Betriebsverwaltungen und Dienstbetriebe des Reichs und der 
Bundesstaaten, Sonderanstalten des Reichs und der Bundesstaaten zu übertragen, 
wenn die Organe mindestens zur Hälfte aus Versicherungsvertretern bestehen, 
die aus geheimer Wahl hervorgegangen sind. Sämmtliche Kosten des Oberver- 


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Sicherungsamtes trägt der Bundesstaat Die Versicherungträger haben fiir jede 
Spruchsache, an der sie beteiligt sind, einen Pauschbetrag zu entrichten; diese 
. Pauschbeträge werden vom Bundesstaat für jedes Gebiet der Arbeiterversiche¬ 
rung einheitlich für das Reich festgesetzt und von vier zu vier Jahren nachge¬ 
prüft; sie sollen die tatsächlichen Kosten der Oberversicherungsämter ohne die 
Bezüge der Mitglieder und ihrer Stellvertreter, sowie ohne die Gebühren zur 
Hälfte decken. In die Kasse des Bundesstaates fliessen die Gebühren, Geldstrafen 
und dergl. Für die Kostendeckung bei den besonderen Oberversicherungsämtern 
bestehen besondere Bestimmungen ähnlicher Art 

Die Kosten des Versicherungsamtes trägt der Bundesstaat oder auch die 
Gemeinde, wenn nämlich das Versicherungsamt bei einer gemeindlichen Behörde 
errichtet ist. Die Versicherungsträger haben die in Spruchsachen entstehenden 
Bezüge der Versicherungsvertreter und sonstige Barauslagen des Verfahrens zu 
erstatten; in die Kasse des Bundesstaates oder der Gemeinde fliessen wiederum 
die Geldstrafen, die besonders auferlegten Verfahrungskosten und, wenn einem 
Versicherungsamte Aufgaben aus der knappschaftlichen Versicherung übertragen 
sind, die hierfür zu leistenden Beiträge der beteiligten Knappschaftsvereine oder 
Knappschaftskassen. 

In der Organisation des Reichsversicherungsamtes und der Landesversiche¬ 
rungsämter ist wenig verändert. Die Zahl der nichtständigen Mitglieder wird 
auf zweiunddreissig erhöht. Acht von ihnen wählt der Bundesrat und davon 
mindestens sechs aus seiner Mitte, je zwölf werden als Vertreter der Arbeitgeber 
und der Versicherten gewählt. Für die Arbeitgeber und Versicherten werden, 
wie bisher, Stellvertreter nach Bedarf gewählt. Sechs von den Arbeitgebern 
werden von den Arbeitgebermitgliedern in den Ausschüssen der Versicherungs¬ 
anstalten und in den entsprechenden Vertretungen der Sonderanstalten gewählt 
und zwar vier aus dem Bereiche der Gewerbeunfallversicherung und zwei aus 
dem der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; die übrigen sechs Arbeitgeber 
werden von den Vorständen der Berufsgenossenschaften und den Ausführungs¬ 
behörden gewählt und zwar einer von der Seeberufsgenossenschaft und drei von 
den gewerblichen Berufsgenossenschaften und Ausführungsbehörden, zwei von 
den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und Ausführungsbehörden. Die 
zwölf Versicherten wex*den von den Versichertenbeisitzern bei den Oberversiche- 
mngsämtern gewählt, und zwar sieben aus dem Bereiche der gewerblichen Unfall¬ 
versicherung und einer aus dem Bereiche der Seeunfallversicherung, wie aus dem 
Bereiche der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. 

Die bisherigen Senatsvorsitzenden erhalten den Titel: Senatspräsident In Ana¬ 
logie der unteren Instanzen bildet das Reichsversicherungsamt Spruchsenate und Be¬ 
schlusssenate für die Sachen, die das Gesetz dem Spruchverfahren oder Beschluss¬ 
verfahren überweist. Der Spruchsenat besteht aus einem Vorsitzenden (Präsident des 
Reichsversicherungsamtes oder ein Direktor oder ein Senatspräsident), einem vom 
Bundesrate gewählten nichtständigen, einem ständigen Mitgliede, zwei richter¬ 
lichen Beamten, einem Arbeitgeber und einem Versicherten. An Stelle des vom 
Bundesrat gewählten kann ein ständiges Mitglied treten. Der Beschlusssenat 
unterscheidet sich von dem Spruchsenat nur durch das Fehlen der beiden richter¬ 
lichen Beamten. Der bisherige erweiterte Senat des Reichsversicherungsamtes 
heisst nun der Grosse Senat; er besteht aus dem Präsidenten oder seinem Stell¬ 
vertreter, zwei vom Bundesrat gewählten Mitgliedern, zwei ständigen Mitgliedern, 
zwei richterlichen Beamten, zwei Arbeitgebern und zwei Versicherten. In dem 
Falle, dass ein Landesversicherungsamt von einer amtlich veröffentlichten Ent¬ 
scheidung des Reichsversicherungsamtes in einer grundsätzlichen Rechtsfrage 
abweichen will, entsendet zu den Verhandlungen des Grossen Senats der ver- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


weisende Senat des Landesversicherungsamtes eines seiner Mitglieder, das als 
Beisitzer in den Grossen Senat eintritt, und ausserdem tritt dann als Mitglied 
dieses Senats ein Mitglied eines anderen Landesversicherungsamts hinzu, das 
nach näherer Bestimmung der Landesregierung für ein Geschäftsjahr im voraus 
bezeichnet wird. 

Von den bestehenden Landesversicherungsämtern werden nur die von Bayern, 
Kgr. Sachsen, Württemberg und Baden bestehen bleiben, denn ein Landesver¬ 
sicherungsamt, das bisher bestand, kann nur dann bestehen bleiben, so lange zu 
seinem Bereiche mindestens vier Oberversicherungsämter gehören. 

Die Versicherungsbehörden der Reichsversicherung dienen wie bisher der 
Verwaltung und Rechtsprechung. Das Versicherungsamt ist Aufsichtsbehörde in 
der Krankenversicherung, wobei vielfach sein Beschlussausschuss zuständig ist, 
und ist die erste Instanz in allen Streitigkeiten der Krankenversicherung. Das 
ist gegenüber der bisherigen buntscheckigen Mannigfaltigkeit des Rechtsmittel¬ 
verfahrens ein sehr grosser Fortschritt. In der Invalidenversicherung und Hinter¬ 
bliebenenversicherung tritt das Versicherungamt an die Stelle der unteren Ver¬ 
waltungsbehörde; in der Unfallversicherung sind seine Hauptaufgaben in dem 
Einspruchsverfahren enthalten, das in die Bescheiderteilung der Berufsgenossen¬ 
schaft eingeschoben ist Die Reichsversicherungsordnung führt „vorläufige Renten“ 
und „Dauerrenten“ ein. Die Berufsgenossenschaften können innerhalb zweier 
Jahre nach dem Unfall eine „vorläufige Rente“ feststellen, die zu jeder Zeit verändert 
werden kann. Nach Ablauf der zwei Jahre muss eine „Dauerrente“ festgestellt 
werden, deren Veränderung nur in Zeiträumen von mindestens einem Jahre vorge¬ 
nommen werden kann. Der Verletzte kann auch in den ersten zweiJahren nach dem 
Unfall die Feststellung einer „Dauerrente“ beantragen, und die Berufsgenossen¬ 
schaft muss diesem Anträge stattgeben, wenn die endgültigen Folgen des Unfalls 
genau zu übersehen sind. Binnen einem Monat kann der Entschädigungfordernde 
gegen den Bescheid der Berufsgenossenschaft Einspruch erheben; der Einspruch 
begründet das Recht der persönlichen Vernehmung vor dem Versicherungsamte, 
und es sollen im Einspruchsverfahren alle Beweismittel erhoben werden, die ohne 
erhebliche Kosten erhoben werden können; auch neue ärztliche Gutachten können 
beigebracht werden. Handelt es sich um eine „vorläufige Rente“ oder um eine 
„Dauerrente“, findet der Einspruch nur vor dem Vorsitzenden des Versichetungs- 
amtes oder seinem Stellvertreter statt, der befugt ist, am Schlüsse der Ver¬ 
nehmung den Akten über das Einspruchsverfahren eine gutachtliche Äusse¬ 
rung beizufügen; handelt es sich aber um Veränderung der Dauerrenten, also 
um die Streitigkeiten nach § 88ff des bisherigen Gewerbe-Unfallversicherungs¬ 
gesetzes, findet das Einspruchsverfahren unter Zuziehung eines Vertreters der 
Arbeitgeber und eines Vertreters der Versicherten statt, und hier muss das 
Ergebnis der Einspruchsverhandlung unter Berücksichtigung einer etwaigen 
Minderheitsmeinnng vom Versicherungsamt begutachtet werden. Nach Beendig¬ 
ung des Einspruchsverfahrens gehen die Akten über dasselbe an die Berufs¬ 
genossenschaft zurück, die nun ganz frei in ihrer Entscheidung ist Dieses 
verwickelte Einspruchsverfahren soll ein Ersatz dafür sein, dass das Verfahren 
bei der Feststellung der vorläufigen Rente und bei Veränderung der Verhält¬ 
nisse beim Oberversicherungsamte endet Das Oberversicherungsamt hat in 
der Invalidenversicherung dieselben Aufgaben zu erfüllen wie jetzt die Schieds¬ 
gerichte der Arbeiterversicherung. In der Krankenversicherung hat es die 
endgültige Entscheidung über Beschwerden gegen das Versicherungsamt in 
Aufsichtssachen und ist die zweite Instanz, meistenteils die letzte, in den 
Sachen, die von den Spruchaussschüssen der Versicherungsämter entschieden 
worden sind. In der Unfallversicherung ist es die erste Instanz gegen alle 


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Bescheide der Berufsgenossenschaften und ist, wie schon erwähnt, letzte Instanz 
bei der Feststellung der Rente nach Veränderung der Verhältnisse und hat 
dann noch die letzte Entscheidung über gewisse Verwaltungssachen, wie z. B. 
über die Versicherungsfreiheit kleiner Unternehmer u. dergl. 

Das Reichsversicherungsamt (Landesversicherungsamt) ist Aufsichtsbehörde 
der Berufsgenossenschaften und der Versicherungsanstalten. In der Invaliden¬ 
versicherung bleibt es, wie bisher, Revisionsinstanz; auch bei Ansprüchen auf 
Leistungen der Krankenversicherung ist die Revision bei dem Reichsversiche¬ 
rungsamt (Landesversicherungsamt) möglich. Ausgeschlossen ist sie, wenn es sich 
um die Höhe des Krankenhaus- oder Sterbegeldes, um Wochenhilfe, Familien¬ 
hilfe, Abfindung und Kosten des Verfahrens handelt, sowie um Unterstützungs¬ 
fälle, in denen der Kranke gamicht oder weniger als acht Wochen arbeits¬ 
unfähig war. 

In der Unfallversicherung bleibt das Reichsversicherungsamt (Landesver¬ 
sicherungsamt) Rekursinstanz, gegen die Entscheidungen der Spruchkammern der 
Oberversicherungsämter. Aber der Rekurs ist ausgeschlossen, wenn es sich um 
Krankenbehandlung, Hauspflege, Heilanstaltpflege, Angehörigenrente, Sterbegeld, 
vorläufige Renten, Neufeststellung von Dauerrenten wegen Änderung der Ver¬ 
hältnisse, Kapitalabfindung und Kosten des Verfahrens handelt, sowie um Renten 
für eine Erwerbsunfähigkeit, die zur Zeit der Entscheidung des Rekursgerichtes 
unstreitig oder nach rechtskräftiger Feststellung vorübergegangen ist. 


Tuberkulose und Unfall. 

Bericht erstattet auf der am 9. Juni 1911 im Reichtagsgebäude abgehaltenen 
Ausschusssitzung des deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der 

Tuberkulose. 


Von Prof. Dr. Thiem-Cottbus. (Selbstbericht.) 

Seit der Entdeckung von Rob. Koch wissen wir, dass als Erreger der 
Tuberkulose beim Menschen fast ausschliesslich der Tuberkelbazillus typi hu- 
mani wirkt. 

Sehr selten findet man neben ihm oder auch allein den Erzeuger der Rinder¬ 
perlsucht, >den Tuberkelbazillus typi bovini. 

Dieser gelangt durch Wunden in den Körper von Tierwärtern, Melkern, 
Tierärzten, Fleischern, Köchinnen, Abdeckern oder ähnlichen Berufsarbeitern 
oder — namentlich bei Kindern — mit der Nahrung in den Darm. 

Auch die Schwindsuchtsstäbchen des Menschen können diesen Weg nehmen. 

Die Infektion nach Wunden hat man Impftuberkulose, die durch den 
Nahrungsschlauch erfolgende Enterogenese der Tuberkulose genannt, von 
to ivzEQov, der Darm. 

Der Bazillus kann auch durch andere natürliche Körperöffnungen eindringen, 
o durch die der Harn- und Geschlechtsteile und der Sinneswerkzeuge oder mit 
der Luft eingeatmet werden, was man als Aerogenese der Tuberkulose 
bezeichnet hat Auch wird in der neueren Zeit wieder damit gerechnet, dass 
Schwindsuchtsstäbchen mit dem Samen des Vaters auf germinativem Wege 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


oder mit dem Blute der Mutter durch den Mutterkuchen, auf plazentarem 
Wege in das befruchtete Ei gelangen oder sich schon in diesem befanden. 

Diese Infektionsart hat man Gennaiogenese der Tuberkulose genannt 
war yevvatog, angeboren. 

Die Impftuberkulose ist, weil durch Wunden entstanden, selbstverständlich 
als echte traumatische Tuberkulose anzusehen. 

Dabei ist es für die Zwecke der Unfallbegutachtung gleichgültig, ob die 
Infektion gleichzeitig mit der Verwundung erfolgte, weil dem verletzenden Gegen¬ 
stand Tuberkelbazillen anhafteten, oder ob deren Eindringen in die Wunde erst 
später erfolgte. Das Reichsversicherungsamt hat beides als Betriebsunfall an¬ 
erkannt, wenn nur eins ira Betriebe geschehen ist 

Für die spätere tuberkulöse Entartung einer ursprünglich reinen Wunde 
kommt die Luftinfektion kaum in FTage; vielmehr entsteht diese nachträg¬ 
liche Infektion nur durch Berührung mit Gegenständen, die mit Schwindsuchts¬ 
stäbchen versetzt sind, wie beim Verbinden mit schmutzigen Taschentüchern, mit 
Spinngeweben, mit von Schwindsüchtigen gekautem Brot oder beim Aussaugen 
von Wunden durch die Lippen Lungenkranker, der bekannten bei der jüdischen 
rituellen Beschneidung beobachteten Infektionsart. 

Nur für eine Art von Wunden müssen wir die Infektion durch 
die Luft für wahrscheinlich erachten, für die Wunden der Atmungs¬ 
werkzeuge. 

In früherer Zeit, in der man noch an die Allgegenwart der Tuberkelbazillen, 
an ihre sogenannte Ubiquität, namentlich daran glaubte, dass sie überall und 
ständig in der Luft enthalten seien, wäre eine Betonung dieser Infektionsart 
überflüssig gewesen. 

Heute wissen wir aber, dass von einer ständigen Anwesenheit der Schwind¬ 
suchtsstäbchen in der Luft gar keine Rede ist. Enthält doch nicht einmal die 
Ausatmungsluft Schwindsüchtiger Tuberkelbazillen, wenn sie nicht mit sogenannten 
Spritztröpfchen vermischt ist. 

Gefährlich ist nur der Auswurf, aber auch nur bei der Berührung, oder 
dann, wenn bei seiner Eintrocknung sich in engen Wohnräumen Schwindsuchts¬ 
stäbchen in die Luft erheben. 

Aus feucht gehaltenem Auswurf gelangen sie nicht in die Luft und im 
Freien werden sie durch das Sonnenlicht und die natürlichen Niederschläge wie 
Tau, Nebel, Regen, Schnee bald vernichtet. 

Immerhin ist aber die Infektion durch die Luft nicht ausgeschlossen. 

Nehmen wir sie doch schon bei unverwundeten Atmungswerkzeugen 
an, wenn deren Zellenbelag durch Erhitzen oder Erkälten verändert oder durch 
Katarrhe wund geworden oder anderswie seiner natürlichen Schutzvorrichtungen, 
als deren eine ich die Bewegung der Flimmerhaare nenne, beraubt ist. 

Um so mehr müssen wir sie bei wunden Luftwegen als wahrscheinlich 
errachten. 

Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass unsere Atmungswerkzeuge stets 
infektiöse Keime, auch solche tuberkulöser Art enthalten, die bei unverwundeten 
Verhalten der Luftwege nicht eindringen können, in Wunden aber Eingangs¬ 
pforten finden. 

Wir sind also zu der Behauptung berechtigt, dass alle Verletzungen 
und alle Entzündungen der Atmungswege vom einfachen Katarrh bis 
zur kruppösen und brandigen Lungenentzündung zur tuberkulösen 
Erkrankung führen können. 

Wenn im Vorstehenden die Infektion unter Mitwirkung von Wunden be¬ 
sprochen wurde, so fragen wir uns nun, ob auch stumpfe Verletzungen zur 


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Infektion beitragen können. Zum Verständnis des Einflusses dieser wollen wir 
uns vergegenwärtigen, dass nicht jedem Eindringen von Tuberkelbazillen in den 
Körper auch eine ernste tuberkulöse Erkrankung zu folgfen braucht. 

Wir besitzen in unserem Saugadergebiet oder Lymphgefässsystem 
jener zwischen und neben dem Blutkreislauf eingeschalteten Drainageanlage 
eine wirksame Vorkehrung, um eingedrungene Infektionskeime unschädlich zu 
machen. 

Die in allen Geweben vorhandenen Mundöffnungen dieser Drainageanlage 
saugen die infektiösen Keime auf. 

Diese werden in die zwischen den Saugadern eingeschalteten Lymphdrüsen 
geschafft oder unter der Knochenhaut oder auch im Knochen und zwar hier mit 
Vorliebe dort abgelagert, wo der Gelenkteil mit dem Körper oder Schaft des 
Knochens zusammenstösst, also an der sogenannten Epiphysenlinie. 

Hier und in den Drüsen werden die tuberkulösen Stoffe, meist unter gering¬ 
fügiger Entzündung abgekapselt und so gegen die Umgebung und das Blutge¬ 
fäss- und Saugadergebiet abgeschlossen. 

Eine Zerstörung der Bindegewebskapsel tritt selbst dann nicht immer ein, 
wenn es im Innern des Herdes zur Eiterung kommt. Es wird vielmehr öfters 
der Eiter eingedickt, käsig und auch kalkig. 

So gelangen die durch die Mund- und Rachenhöhle, namentlich durch die 
Mandeln eingedrungenen tuberkulösen Stoffe in die Halsdrüsen, die durch Wunden 
an den oberen Gliedmassen eingedrungenen Bazillen in die Ellenbogen- und 
Achseldrüsen, die an den unteren Gliedmassen in den Körper gelangten in die 
Kniekehlendrüsen und in die Drüsen der Schenkelbeuge oder die tuberkulösen 
Stoffe werden unter der Knochenhaut und in den Knochen der Gliedmassen und 
des Rumpfes abgelagert. Die von den Atmungswegen eingedrungenen tuberku¬ 
lösen Stoffe werden in die um den ganzen Luftröhrenbaum, besonders an der 
Lungenwurzel angehäuften oder in die unter dem Rippen- und Lungenfell be¬ 
findlichen Drüsen geschafft. Die vom Darmschlauch aufgenommenen Bazillen 
gelangen in die Gekrösedrüsen oder in die unter dem Bauchfell befindlichen 
Drüsen. 

So hat man denn bei einer grossen Anzahl von Leichen solcher 
Personen, die nie im Leben an offenbarer Tuberkulose gelitten haben, 
viele solche Herde schlummernder Tuberkulose gefunden. 

Die Angaben über die Häufigkeit schwanken zwischen 4,8 °/ 0 bis 97,5 % 
aller Gestorbenen; der Wirklichkeit dürften höchstens die mittleren Zahlen ent¬ 
sprechen. 

Wenn wir soeben die Verbreitung der Tuberkulose durch das Saugader¬ 
gebiet besprochen haben, so wird auch in beschränkter Weise der Blut¬ 
weg benutzt, insofern tuberkulös-eitrige Herde die Wände von Blutadern durch¬ 
brechen. Dann gelangen ganze tuberkulöse Pfropfe, Emboli, von ro t/ißolov der 
Keil, durch die Blutadern in das rechte Herz und von da in die Lungen Schlagadern, 
in denen sie eingekeilt werden und Lungentuberkulose erzeugen können- Oder 
die Pröpfe waren klein genug, um durch die zwischen Lungenschlag- und Blut¬ 
adern eingeschalteten Haargefässe hindurchschlüpfen zu können. 

Sie geraten dann in das linke Herz, von wo aus sie an alle möglichen 
Körperstellen verschleppt werden und hier nun tuberkulöse, sogenannte 
metastatische Herde bilden. 

Freie Schwindsuchtsstäbchen werden im Blute nur in ganz schweren 
Fällen gefunden, meistens kurz vor dem Tode als sogenannte prämortale Er¬ 
scheinung. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. G. 


Das mit Bazillen überladene Blut kann dann eine Aussaat an vielen Körper¬ 
teilen bewirken, aus der eine Reihe hirsekorngrosser Tuberkel kn ötchen aufgeht, 
daher der Name „Miliartuberkulose“, von Milium, das Hirsekorn. 

Ein beständiges Kreisen von Tuberkelbazillen im Blute Tuber¬ 
kulöser findet nicht statt. So oft dies von einzelnen Ärzten behauptet 
worden ist, so oft hat sich bei Nachuntersuchungen durch zuverlässige Beobachter 
diese Behauptung als unrichtig erwiesen. 

Es ist deshalb eine ebenso unrichtige wie kindliche Anschauung, 
nach der bei Quetschungen sich die angeblich im Blute kreisenden 
Bazillen gleichsam wie Vernunft- und sinnenbegabte Wesen um den 
Quetschungsherd versammeln wie die Raben ums Aas, weil ihnen hier 
ein günstiger Nährboden winkt. 

Gelangen in einen Quetschungsherd freie Tuberkelbazillen, die sich vorher 
in Lymphgefässen befanden, so sind sie dorthin nicht willkürlich (aktiv) ge¬ 
wandert, sondern passiv dort abgelagert worden, wo das Lymphgefäss 
zerquetscht, die Transportbahn also unterbrochen war. 

Die dritte Art der Ausbreitung der Tuberkulose ist die von Tuber¬ 
kuloseherden auf die Nachbargewebe durch Kontaktinfektion oder 
Berührungsansteckung. 

Es ist merkwürdig, wie oft dieser, doch eigentlich selbstverständliche Ver¬ 
breitungsweg übersehen wird. 

So hatte ich im vorigen Jahre für eine belgische Haftpflichtversicberungs- 
gesellschaft ein Obergutachten abzugeben, welches dem Appellhofe in Brüssel 
vorgelegt wurde. 

Es handelte sich um einen 17jährigen Glasmacher, welcher eine Verletzung durch 
Glasscherben an der rechten Ferse erlitten hatte. Die Wunde heilte zunächst, brach aber 
häufig auf, weil sie tuberkulös geworden war. Einmal hatte sich an den Aufbruch der 
Wunde eine Lymphgefässentzündung angeschlossen, deren Spuren bis zur Schenkelbeuge 
zu verfolgen waren. So hatte der Verletzte, meistens liegend oder an Krücken humpelnd, 
anderthalb Jahre völlig erwerbsunfähig zugebracht, als sich eine rechtsseitige tuberkulöse 
Hüftgelenkentzündung einstellte. 

Ein Teil der belgischen Ärzte hielt diese für eine Unfallfolge, weil sie im Verlaufe 
der durch den Unfall hervorgerufenen Krankheit entstanden wäre. Das war eine Er¬ 
zählung der Tatsache, aber keine Erklärung. 

Andere belgische Ärzte waren der Ansicht, dass eine Verschleppung von tuberku¬ 
lösen Teilen durch das Blut, also eine raetastatische Hüftgelenkentzündung, nicht 
angenommen werden könne, weil sie nicht plötzlich, sondern ganz schleichend aufge¬ 
treten war. 

Es gebe aber keinen anatomischen Weg, der auf den Lymphbahnen von der Ferse 
bis in das Hüftgelenk führe. 

Ich wies darauf hin, dass nach der tuberkulösen Lymphgefässentzündung eine tuber¬ 
kulöse Infektion der Drüsen der Schenkelbeuge eingetreten sein müsse und dass die 
tuberkulöse Entzündung dieser Schenkeldrüsen, von denen die tiefen unmittelbar dem 
vorderen Abschnitt der Hüftgelenkkapsel aufliegen, einfach durch Berührungsansteckung 
auf das Hüftgelenk übergegangen sei. 

Ich wies ferner darauf hin, wie Iloffa beobachtet hat, dass in ähnlicher Weise über 
die Yorderttäche des Hüftgelenks hinweg streichende Zellgewebsentzündungen oder Wund¬ 
rose zur infektiösen Hüftgelenkcntzündung führen, und aus eigener Erfahrung konnte 
ich zwei Falle mitteilen, in denen einmal Tuberkulose der Schenkeldrüsen bei einem 
7jährigen Knaben zunächst tuberkulöse Entzündung des dem Hüftlendcnmuskels unter- 
polsterten Schleimbeutels und dann tuberkulöse Hüftgelenkentzündung erzeugte und wie 
im zweiten Falle die tuberkulöse Schenkeldrüsenentzündung bei einem 16jährigen Menschen 
unmittelbar auf das Iltiflgelenk Übergriff. 

Die belgischen Kollegen und Richter schlossen sich dieser meiner Erklärung an. 


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Wenn wir nun demEinfluss einer stumpfenVerletzung auf dieEnt- 
wicklung von Tuberkulose nachforschen, so sind vier Fälle denkbar: 

1. Die quetschende Gewalt trifft einen bereits aktiven, aber in 
langsamer Entwicklung begriffenen Tuberkuloseherd oder 

2. sie presst mechanisch tuberkulöse Pfröpfe in die durch die Quet¬ 
schung geborstenen Blutgefässe, so, wie bereits erörtert, metastatische 
Tuberkulose erzeugend. 

3. Die quetschendeGewalt traf einen verkapseltenschlummernden 
Tuberkuloseherd und sprengte entweder unmittelbar die Kapseln oder 
entfachte im Innern des Herdes eine Entzündung, in deren Verlauf 
die Kapsel gesprengt oder eitrig geschmolzen wurde. Dabei kommen 
auch Fernwirkungen vor, insofern ein Fall auf die Füsse, die Kniee oder dasGe- 
säss die vielleicht schon dünnen Hüllen von tuberkulösen Schenkeldrüsen oder 
eines Knochenherdes im Oberschenkel sprengte oder ein Sturz auf den Kopf ver¬ 
kapselte Hirntuberkel frei machte. 

4. Es ist denkbar, wenn es auch gewiss sehr selten Vorkommen 
mag, dass auf der Haut befindliche Tuberkelbazillen durch die quet¬ 
schende Gewalt in die Tiefe gepresst werden')• 

Weil Quetschungen unter den Verletzungen am häufigsten zum Ausbruch 
der örtlichen Tuberkulose führen, hat man sie kurzweg „K.ontusionstuber- 
k ul ose“ genannt. Es ist aber richtiger, sie ohne Festlegung der Art der Ver¬ 
letzung als „posttraumatische Tuberkulose“ zn bezeichnen, weil sie ausser 
durch Quetschungen auch durch andere Gewalteinwirkungen ausgelöst wird. Als 
eine solche erwähnte ich bereits die Erschütterung. Weiter sind zu nennen be¬ 
sondere Arten der Quetschung, wie Pressung zwischen zwei Gegenständen, Ver¬ 
schüttung, Druck durch hartes, enges Schuhwerk, Zerrungen nnd Gelenkver¬ 
drehungen, wie sie an der Hand beim Wäscheausringen, am Fusse durch Um¬ 
kippen entstehen. Endlich tritt örtliche Tuberkulose häufig nach Verstauchungen 
der Gelenke auf, sowie nach unvollkommenen oder vollständigen Verrenkungen. 
Verhältnismässig selten beobachtet man örtliche Tuberkulose nach 
den Brüchen grosser Röhrenknochen. 

Aus diesen Erfahrungen hat sich die noch weit verbreitete Anschauung bei 
den Ärzten entwickelt, es sei geradezu kennzeichnend für die posttrau¬ 
matische Tuberkulose, dass sie nur nach geringfügigen Verletzungen 
entstehe. 

Diese Behauptung ist in der uneingeschränkten Fassung unrichtig. 

Nicht die Grösse der Gewalteinwirkung, welche dem Bruch eines 
langen Röhrenknochens vorausging, ist der Entwicklung des Tuber¬ 
kelbazillus hinderlich, sondern nur die gewaltige, dem Bruch fol¬ 
gende Gewebswucherung, die Knochenkitt- oder Kallusbildung. Da. 
wo diese nicht so mächtig auftritt, wie bei den Brüchen der kleinen Hand- und 
Fussknochen oder der Rippen oder bei Rissbrüchen, ist die posttraumatische 
Tuberkulose keineswegs etwas Seltenes. 

Ein Rissbruch, bei dem die starken Bänder nicht durchreissen, sondern ein 
Stück Knochenrinde ihres Ansatzpunktes abreissen, setzt oft eine viel stärkere 
Gewalteinwirkung voraus, als ein glatter Bruch der Röhrenknochen. 

Es muss also auch für die posttraumatische Tuberkulose ein ge¬ 
wisser, wenn auch nicht übermässig hoher Grad der Gewalteinwir¬ 
kung verlangt werden. 

1) Wenn Erkältungen zum Otlenbarwerden schlummernder Tuberkulose führen, so 
entsteht wohl erst eine andere Infektion (z. B. Gelenkrheumatismus), welche die schlummernde 
in offene Tuberkulose überführt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


Niemals kann sie durch einen Nasenstüber erzeugt werden. 

Daneben müssen auch nachweisbare sofortige Folgen und spätere Erschei¬ 
nungen vorhanden sein, welche die Zeit zwischen Unfall und Offenbarwerden der 
Tuberkulose überbrücken. Diese ersten Folgeerscheinungen und die Brückener¬ 
scheinungen können geringfügige sein, vielleicht nur in einem blauen Fleck oder 
in glaubhaft gemachten Schmerzen, einer leichten Schwellung oder mässigem 
Hinken u. dgl. bestehen. 

Ganz besonders kennzeichnend ist das Nichtheilenwollen einer 
solchen Verletzung, z. B. einer Fussverstauchung —, deren Folgen sonst 
in wenig Wochen abzuklingen pflegen. Gewöhnlich wird nach einem 
Vierteljahr die tuberkulöse Art der Erkrankung offenkundig, falls es sich nicht 
um Verletzungen tiefer Teile, wie der Wirbelsäule, handelt, bis zu deren deut¬ 
licher Erkennung Jahr und Tag vergehen können. 

Werden die eben beschriebenen Forderungen nicht gestellt, so 
müssen die Berufsgenossenschaften sämmtliche Fälle örtlicher Tuber¬ 
kulose entschädigen, denn eine geringfügigeZerrung oder Quetschung, 
die zunächst keinerlei Folgeerscheinungen darbot, wird jeder Ar¬ 
beiter für das vorausgegangene Vierteljahr nachweisen können. 

Auch die Häufigkeit der posttraumatischen Tuberkulose wird 
überschätzt. 

Es ist durchaus falsch, wenn manche Ärzte meinen, sie sei so häufig, dass 
man bei jeder örtlichen Glieder-Tuberkulose eine Verletzung voraussetzen müsse. 
Das führt dazu, dass dem Kranken geradezu die vorausgegangene Verletzung 
suggeriert, dass sie in ihn hinein examiniert wird. 

Es ist doch bezeichnend, dass viele Kranke erst nach der Ope¬ 
ration im Krankenhause einen Unfall als Ursache anmelden, der oft 
jahrelang zurückliegt. 

Sorgfältige Zusammenstellungen einer grossen Reihe von- Be¬ 
obachtungen zuverlässiger Forscher haben ergeben, dass etwa nur in 
25°/ 0 der örtlichen Tuberkulose Verletzungen vorausgegangen sind, 
welche für den Ausbruch der Erkrankung verantwortlich gemacht 
werden können. 

Woher kommen, wird man nun fragen, die übrigen 75 °/ 0 ? 

Einmal entsteht nicht jedes Herd offener aktiver Tuberkulose 
aus einem alten schlummernden. 

Der grosse Gefassreichtum an der Gelenkteilfuge jugendlicher Menschen in 
der Wachstumszeit lässt dorthin gelangte Tuberkelbazillen häufig ohne Einkapse¬ 
lung sofort zur Wucherung gelangen, ähnlich wie dies bei den Erregern der 
Knochenmarkentzündung geschieht. 

Auch entsteht die Knochen- und Gelenktuberkulose öfters durch 
diebeschriebene Verschleppung von tuberkulösenPfröpfen aus anderen 
tätigen, wenn auch versteckt liegendenTuberkuloseherden ohne dass ein 
Unfall zu dieser Metastase Veranlassung gegeben hat. 

Die Tuberkelbazillen vermögen sich auch in nicht gequetschten 
(■Jeweben und auch in gesunden Knochen und Gelenken zu entwickeln, 
wenn sie nur überhaupt hineingelangen (Cornet). 

Drittens hat die Tuberkulose, wenn es sich um das Aufflackern 
alter schlummernder Herde handelt, noch andere Bundesgenossen als 
die stumpfe Verletzung. 

Tuberkulose Halsdrüsen, die jahrzehnte lang keine Erscheinungen als die 
der Vergrößerung gezeigt haben, vereitern plötzlich ohne jede verletzende Ver¬ 
anlassung, wenn von den Mandeln aus Eitererreger in sie gelangt sind. 


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Fürbringer hat schlummernde Lungentuberkulose nach eitriger Zellge¬ 
websentzündung, ich nach Gesichtsrose aufflackern sehen. 

Auch Influenza, Masern und Keuchhusten können schlummernde 
Tuberkulose offenbar machen und krebsige Veränderungen die Kapseln tuber¬ 
kulöser Herde zerstören, auch Syphilis- und Typhuserreger dem Tuberkel¬ 
bazillus den Weg bahnen. 

Wenn Blutverluste oder anderweitige Blutarmut, Schwächezustände 
durch langes Krankenlager, Zuckerharnruhr, Alkoholmissbrauch und andere 
chronische Gesundheitsstörungen die Tuberkulose begünstigen, so ist selbstver¬ 
ständlich nicht an ein Freimachen schlummernder Tuberkuloseherde durch Sprengen 
oder Schmelzen der Drüsenkapseln zu denken, sondern es handelt sich hierbei 
entweder um eine Schwächung der Widerstandskraft gegen bereits vorhandene 
aktive Tuberkulose, die in ihrem zeitlichen Ablauf beschleunigt oder in ihrer 
räumlichen Ausdehnung vermehrt wird, oder diese Schwächezustände begünstigen 
eine tuberkulöse Infektion des bis dahin tuberkelfreien Körpers. Sie 
erhöhen die während längeren Krankenlagers in engen Wohnräumen bei vielleicht vor¬ 
handener Farailientuberkulose ohnehin grosse Ansteckungsgefahr, insofern die 
natürlichen Schutzkräfte gegen die Ansteckung vernichtet oder geschmälert 
werden. 

Die Einflüsse von Quetschungen oder Erschütterungen auf das 
Aufflackern alterschlummernderTuberkuloseherde sindohneweiteres 
auch bei den Atmungswerkzeugen als wirksam zu betrachten. Man 
spricht ja auch bei der Lunge des öfteren von Quetschungslungenentzün¬ 
dung und Kontusionstuberkulose. 

Hier sind aber noch zwei Besonderheiten zu berichten. 

Einmal findet bei Brustkorbverletzungen eine Fernwirkung statt 
wie an keiner anderen Körperstelle. Droht eine Quetschung dem Brustkorb, so 
wird er unbewusst, instinktiv, in Ausatmnngsstellung festgehalten, damit er der 
quetschenden Gewalt widerstehen kann. Dann bildet er eine prall gefüllte 
elastische Blase, deren Quetschung zur Beratung an jeder Stelle führen kann. 
Fall hinten auf den Rücken kann Rippenbrüche vorn zur Folge haben, ja 
Quetschung der einen Brustkorbhälfte zur Verletzung der anderen Lungenhälfte 
führen. 

Zweitens könnenMuskelanstrengungen, wie schweresHeben, sowoh 
Verletzungen bereits kranker, als auch in seltenen Fällen, wie neuer¬ 
dings festgestellt ist, auch gesunder Lungen herbeiführen. 

Beim schweren Heben wird willkührlich der Brustkasten nach einer tiefen 
Einatmung in Ausatmungsstellung festgestellt, damit der Brustkorb ein festes 
Widerlager bilde, gegen welches die zu hebende Last herangezogen wird. 

Hierbei werden, wie Röntgenbilder gezeigt haben, die Blutgefässe verengt 
und der Blutdruck in ihnen so erhöht, dass sie bersten können. Wenn viele Ärzte 
behaupten, eine Lungenblutung beweise stets das Vorhandensein einer bereits 
tuberkulös erkrankten Lunge, so ist diese Behauptung nur dann mit Sicher¬ 
heit zu widerlegen, wenn die Lungenblutung sofort zum Tode führte und die Lei¬ 
cheneröffnung Lungentuberkulose vermissen liess. 

Beim Lebenden lässt sich schlummernde Lungentuberkulose durch unsere 
Untersuchungsarten, die Röntgendurchleuchtung eingeschlossen, weder immer 
nachweisen, noch ausschliessen. 

Dasselbe gilt von aktiven, tief sitzenden Tuberkjiloseherden im Anfang der Ent¬ 
wicklung. Wir müssen uns daher an andere Erscheinungen bei Lebenden halten 

Wenn der Bluthusten auch das Vorrech tTuberkulöser ist (Ger har dt) 
sö kommt er doch auch bei anderen Menschen vor. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 0. 


Beispielsweise sah ich hei einem Garnweber, der mit Schlagaderwand¬ 
verhärtung behaftet war, Lungenbluten nach Heben eines schweren Garnbau¬ 
mes eintreten. Auch bei Herzfehlern oder anderweitigen Stauungen im Lungen¬ 
blutkreislauf, z. B. bei starker Lungenblähung, beobachten wir Bluthusten, ohne 
dass dieser ein Zeichen von Tuberkulose ist. Eine Reihe anderer Fälle von 
Bluthusten, dem weder Tuberkulose vorausging noch folgte, erwähnen die San.- 
Ber. der preuss. Armee, so nach angestrengtem Blasen verschiedener Musikin¬ 
strumente, nach Anstrengungen beim Marsch, Exerzieren oder Schwimmen, nach 
Hurrahrufen etc. Cornet führt als Ursachen auch anstrengende Bergturen und 
Tanzen auf, sowie Ausschweifungen in Alkohol-, Tee-, Kaffee- und Ge¬ 
schlechtsgenuss. 

Wir dürfen also behaupten, dass nicht jede Lungenblutung das 
Zeichen vorhandener Tuberkulose sei, andererseits aber auch wie er¬ 
wähnt, daran denken, dass jede Lungenblutung zur Lungentuberku¬ 
lose führen kann (Phthisis ab haemoptysi). 

Bezüglich der Blutung aus bereits tuberkulösen Lungen bedarf noch eine 
meiner Ansicht nach nicht ganz zutreffende Auffassung einer Besprechung. 

Während, wie erwähnt, bei der Überführung schlummernder 
Gliedertuberkulose in offene die Geringfügigkeit der sie erzeugenden 
Gewalteinwirkung bisher als Dogma galt, werden merkwürdiger¬ 
weise bei Blutungen aus kranken Lungen nach Überheben besonders 
grosse, über den Rahmen des Betriebsüblichen hinaus gehende oder 
ungewohnte Anstrengungen verlangt. 

Man ist hierzu durch die Tatsache gedrängt worden, dass Lungenblutungen 
bei Schwindsüchtigen auch ohne jede erkennbare äussere Veranlassung, z. B. im 
Schlafe, erfolgen können, wenn eben die Wand eines Blutgefässes, von der tuber¬ 
kulösen Veränderung ergriffen, nahe vor dem Durchbruch stand. 

Ich kann aber nicht dringend genug vor einem leicht zur Härte 
führenden Schematismus in dieser Beziehung warnen. 

Was für einen kerngesunden dreissigjährigen Mann eine leichte Mühe ist, 
kann für ein Kind, eine Frau, einen Greis oder einen durch Schwindsucht ge¬ 
schwächten Mann eben eine zu grosse Anstrengung darstellen. 

Niemals habe ich mich mit der Entscheidung des Reichsversichernngsamtes 
aus dem Jahre 1888 befreunden können, nach der das Vorliegen eines Betriebs¬ 
unfalles bei einem schwindsüchtigen Steinbruchsarbeiter verneint wurde, als er 
beim Hebeln einer 3 V 2 — 4 Zentner schweren Steinplatte von einem Blutsturze be¬ 
fallen wurde und kurz darauf verstarb, mit der Begründung, jenes Steinhebeln 
sei seine betriebsübliche Arbeit gewesen. 

Das Reichsversicherungsamt urteilt auch neuerdings in dieser Hinsicht viel 
milder, ein Beweis dafür, dass man nicht alle seine Entscheidungen, auch die aus 
älterer Zeit, und nicht alle von ihm veröffentlichten Obergutachten als steinerne 
Gesetzestafeln betrachten soll. Manches, was vor 20 Jahren als Gesetz in der 
Wissenschaft galt, hat jetzt besserer Einsicht und Erkenntnis weichen müssen. 

Ganz falsch ist die oft in Gutachten auftretende Behauptung, es wäre auch 
ohne den Unfall zur Lungenblutung gekommen, wie aus nachfolgender 
Krankengeschichte erhellen möge. 

Ein 28jähr., wie übereinstimmend berichtet wird, von Gesundheit strotzender 
Bierkutscher hatte an einem Abend, nachdem er den ganzen Tag über Heu geladen und 
gefahren hatte, auf einem Wagen'stehend, in diesen die ihm von unten gereichten, mit Bier 
gefüllten, zwischen 2 bis 8 Zentner schweren Tonnen allein ohne Mithilfe anderer verstaut 

Beim Anheben der letzten von den zu verladenden 20 Tonnen Hess er diese plötz- 


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lieh fallen, klagte über heftige’ Schmerzen in der Brust, bekam starken Husten und spie 
reichlich Blut. 

Er musste sich setzen und, da er fast ohnmächtig war, dauerte es längere Zeit, 
bis er sich so weit erholt hatte, dass er nach Hause gehen konnte. Von Stund an blieb 
' er krank, bekam zunächst Lungen-, dann Kehlkopfs- und Darmtuberkulose und starb 
5 i l 2 Jahre nach der ersten Lungenblutung. 

Ein damals in hoher Stellung befindlicher, jetzt verstorbener Arzt erklärte, die Ar¬ 
beit des Verstorbenen hätte sich am Unfalltage durchaus im Rahmen seiner alltäglichen 
Verrichtungen gehalten. 

Er müsse schon vorher in den Lungen eine tuberkulöse, vielleicht auf ein kleines 
Gebiet beschränkte Erkrankung gehabt haben; die Blutung hätte auch ohne äussere Ver¬ 
anlassung eintreten können, sie sei eine auf die Dauer unvermeidliche gewesen. 

Ich führte in meinem Obergutachten aus: „Das Aufheben einer 2 bis 3 Zentner 
schweren Tonne Bieres sei an sich eine erhebliche Anstrengung, die sich leicht zu einer 
Überanstrengung gestalten könne, wenn das Fass nicht ganz richtig erfasst und nicht 
ordentlich im Gleichgewicht gehoben würde. Überdies habe der Mann nicht nur kurz 
vorher 19 Tonnen verstaut, sondern auch den ganzen Tag über Heu geladen, es sei also 
anzunehmen, dass er sich beim Heben der letzten Tonne besonders habe anstrengen 
müssen, da er erschöpft gewesen sei. 

Es sei widerspruchsvoll, bei der Gliedertuberkulose geringfügige Ver¬ 
letzungen und bei Lungenblutungen übermenschliche Anstrengungen zu 
verlangen. 

Dass die Blutung auch ohne die Anstrengung mit der Zeit unausbleiblich gewesen 
wäre, sei unzutreffend, da der Bluthusten durchschnittlich etwa nur bei der 
Hälfte Lungenschwindsüchtiger aufträte w . 

Hierbei sei erwähnt, dass auch bei der posttraumatischen Lungentuberku¬ 
lose wie bei jeder Lungenverletzung der Bluthusten zwar ein wertvolles Be¬ 
stätigungszeichen der stattgehabten Verletzung ist, aber nicht zu kommen braucht, 
da das Blut in der Lunge bleiben und die Risse verkleben können. 

Es ist auch öfter unbegründet, wenn die Arzte bei Verschlimmerungen von 
Lungentuberkulose nach Unfällen behaupten, letztere wären auch ohne den 
Unfall in derselben Zeit gestorben. 

Das wird man in unserer Zeit, in der die Heilbarkeit oder doch Besserung 
selbst ernster tuberkulöser Erkrankungen erwiesen ist, nur bei ganz schweren, 
hoffnungslos Erkrankten behaupten können und dazu schon deshalb selten in der 
Lage sein, weil diese im allgemeinen in einem Betriebe nicht mehr tätig sein, 
also auch keinen Betriebsunfall erleiden können. 

Ebenso unbegründet ist aber auch die Ansicht: ohne den Unfall wäre der 
Kranke gesund geworden. Das kann eben auch niemand wissen. Verschlimme¬ 
rungen von Lungentuberkulose müssen sich nach dem übereinstimmenden Urteil 
erfahrener Beobachter spätestens im zweiten Vierteljahre nach dem Unfall zeigen, 
können aber, namentlich wenn Mischinfektion mit anderen krankheitserzeugenden 
Keimen eintritt, sofort nach dem Unfall ein setzen. 

Am schwierigsten zu beantworten ist die Frage nach der Wirkungsdauer 
einer durch Unfall herbeigeführten Verschlimmerung eines Lungenleidens. 

Sie kann mitunter leicht zu entscheiden sein: 

So habe ich im Jahre 1892 bei einem Manne, der mit rechtsseitigem Lungenspitzen¬ 
katarrh behaftet war, eine Verschlimmerung durch eine Brustquetschung angenommen. 
Der Kranke wurde von der Berufsgenossenschaft in eine Lungenheilstätte geschickt und 
so vollständig geheilt, dass im Jahre 1894 nur noch Schrumpfung der Lungenspitze, aber 
keinerlei aktive Tuberkulose mehr festzustellen war. 

Im Jahre 1908 erkrankte er wieder an rechtsseitigem Spitzenkatarrh, nachdem 
er 14 Jahre lang keine Krankheitserscheinungen gehabt und ununterbrochen gearbei¬ 
tet hatte. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 6 


Er wurde jetzt von der betreffenden Landesversicherungsanstalt in eine Lungen¬ 
heilstätte geschickt, nachdem ich mein Urteil dahin abgegeben hatte, dass nach 14 Jahren 
eine schon 2 Jahre nach dem Unfall nicht mehr erkennbare Einwirkung dieses Urfalls 
auf das Lungenleiden nicht angenommen werden könnte. 

Beiläufig bemerkt hat er auch diesmal wieder die Lungenheilstätte gebessert 
verlassen. 

Mit Fübringer nehme ich an, „dass flüchtige traumatische Verschlimme¬ 
rungen nicht zu gunsten des Verletzten verwertet werden dürfen, was auch die 
Zukunft bringt, da sie für die Frage der Lebensdauer bedeutungslos sind. 

Es gilt in allen Fällen durch einen sachverständigen Vergleich des allge¬ 
meinen Ganges der Krankheit vor und nach dem Unfälle dem Richter die Über¬ 
zeugung der durch die Verletzung vermittelten wesentlichen Beschleunigung des 
Brustleidens oder aber die Unabhängigkeit seines Verlaufes von der Verletzung 
zu verschaffen. 

Dazu hilft am ehesten Erfahrung, Blick und Übung.“ 

Literatur. 

1. Robert Koch, Die Ätiologie der Tuberkulose. Berl. klin. Wochenschr. 1882 Nr. 15 

u. Verhdl. des I. Kongr. f. innere Med. Wiesbaden 1882. 

2. Mitteil, des kaiserl. Gesundheitsamtes über Menschen- und Tiertuberkulose, zusammen¬ 

gestellt von Prof. Dr. H. Kossel und Reg.-Rat Dr. R. Weber. Deutsch, med. 
Wochenschr. 1905. Nr. 40. 

3. G. Karg, Tuberkelbazillen in einem sog. Leichentuberkel. Zentralbl. f. Chir. 1885. 

Nr. 32. G. Riehl, Anmerk, zu vorsteh. Aufsatz zugl. im Namen von R. Paltauf. 
Zentralbl. f. Chir. Nr. 36. Rudolf, Übertrag, von Tiertuberkulose auf den Menschen. 
Münch, med. Wochenschr. 1906. Nr. 51. Joseph und Trautmann, Über Tuber¬ 
culosis verrucosa cutis. Deutsch, med. Wochenschr. 1902. Nr. 12. A. Nichö, Ein 
Fall von Infektion mit Rindertuberkulose. Mon. f. Unfallheilk. u. Invalidenw. 1910. 
Nr. 8. S. 231. 

4. P. v. Baumgarten, Welche Ansteckungsweise spielt bei der Tuberkulose des Menschen 

die wichtigste Rolle? Deutsch, med. Wochenschr. 1909. 40. 

5. Cornet, Die Tuberkulose. 2. Aufl. Wien 1907. A. Hölder. 

6. Neisse-Bern, Die traumatische Lungentuberkulose mit besonderer Berücksichtigung 

der Unfallversicherung. Sonderabdr. aus der Zeitschr. f. Tuberkulose. Bd. 12, 
Heft 4. 

7. F. Köhler, Chefarzt der Lungenheilstätte Holsterhausen bei Werden, Über trauma- 

tisch-embolisch bedingte Lungentuberkulose. Ärztl. Sachverst.-Zeitg 1908. Nr. 8. 

8. Nägeli, Über Häufigkeit, Lokalisation und Ausheilung der Tuberkulose. Münch.med. 

Wochenschr. 1888. Nr. 30. 

9. Bollinger, Über Entstehung und Heilbarkeit der Tuberkulose. Münch.med. Wochenschr. 

1888. Nr. 30. 

10. P. Grawitz, Die Eintrittspforten der Tuberkelbazillen und ihre Lokalisation beim 

Menschen. Deutsch, med. Wochenschr. 1901. Nr. 41. 

11. A. Burkhardt, Über Ursache und Häufigkeit menschlicher Tuberkulose auf Grund 

von ca. 1452 Sektionen. Münch, med. Wochenschr. 1903. Nr. 21. 

12. Fürbringer, Über einige Richtung gebende Punkte für die Beurteilung des Zu¬ 

sammenhanges von Lungenkrankheiten mit Traumen. Aratl. Nachr. d. R.-V.-A. v. 
1908. Nr. 4. 

13. Rosenberger, Americ. Journ. of Sciences. Febr. 1909. 

14. Stephan Acs-Nagy, Über das Vorkommen von Tuberkelbazillen im strömenden Blut. 

Wien. klin. Wochenschr. 1910. 37. 

15. E. C. Schroeder and W. E. Cotton, Tests concerning tubercle bacilli in the circu- 

lating blood. Arch. of intern. Med. 1909. Besprcch. im Zentralbl. für innere Med. 
1910. Nr. 8. S. 204. 

16. M. A. Daley-Boston. On the presence of tubercle bacilli in the blood in tuberculo- 

sis. Boston med. and surg. journ. 1909, September. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 0. 


177 


17. Bond-Stow, Med. rec. Vol. LXXVI nach der Besprechg. im Zentralbl. für innere 

Med. 1911. 

18. Ribbert, Lehrbuch der speziellen Pathologie. 

19. Hoffa, Hüftgelenkserkrankungen im Handb. der prakt Chir. von v. Bergmann und 

v. Bruns. 

20. F. Krause, Die Tuberkulose der Knochen und Gelenke. Leipzig 1891. 

21. Fischer, Die Lungentuberkulose in den Armee. Veröff. auf dem Gebiet d. Milit.- 

San.-Wesens. Heft 34. Berlin, Alterschwald, 1906. 

22. Fürbringer, Fingerverletzung und akute Miliartuberkulose. Ärztl. Sachverst-Zeitg 

1904. Nr. 7. 

23. Thiem, Hdb. d. UnfaUerkr. 2. Auf. Bd. I. S. 467. 

24. Deuse, Wien. med. Blätter. 1887. 

25. Mondiöre, Arch. göner. de Möd. 1837. 

26. Courtais bei R. Stern, Die träum. Entstehung innerer Erkrankungen. Jena 1896 

G. Fischer. 

27. Amtl. Nachr. d. R.-V.-A. 1887. 

28. Litten, Kontusionspneumonie. Deutsch, med. Woch. 1907. Nr. 13. 

29. Thiem, Hirn- und Lungenblutungen in ihren Beziehungen zu Überanstrengungen. 

M„ f. Unfallh. 1897. Nr. 9. S. 274. 

30. Amtl. Nachr. des Reichsversicherungsamtes 1888. 

31. Thiem, Lungenblutung nach Überanstrengung aus gesunder oder kranker Lunge? 

Monatsschr. für Unfallheilk. u. Inv.-W. 1909. S. 35. 

32. König, Über Lungeuverletzungen. Arch. f. Heilkunde. Bd. V. 1864. 


Besprechungen. 


De Quervain, Spezielle chirurgische Diagnostik für Studierende und 
Ärzte. (3. vervollst. Auflage. Leipzig, F.C.W. Vogel 1911. Preis 15 Mk. broch.) Noch 
nicht ganz 2 Jahre sind seit der 2. Auflage verflossen. Ich kann mir nicht versagen, über 
das Werk des rührigen inzwischen, zum Ordinarius nach Basel berufenen Verfassers die 
Worte zu wiederholen, die ich schon bei Besprechung der 2. Auflage aus der Erörte¬ 
rung der chirurgischen Erkrankungen der Harnwerkzeuge anführte. Sie sind kenn¬ 
zeichnend für die Richtung und den Zweck des Buches. 

Auch manches Andere, was ich bei jener Besprechung gesagt habe, trifft heute noch 
zu: „Wir wollen nicht von der gemachten Diagnose, der Kapitelüberschrift des Lehr¬ 
buches ausgehen, sondern von den Symptomen, welche den Patienten zum Arzte führen.“ 
Unter sorgfältiger Erwägung und Bewertung aller Erscheinungen und der Unterscheidungs¬ 
merkmale aller in Frage kommenden Erkrankungen wird der Leser in wahrhaft muster¬ 
gültiger Weise zur Diagnose geführt, auf dieselbe geradezu gestossen. Und doch hat 
Verf. Gelegenheit genommen, bei Erkrankungen wichtiger Organe auch vortreffliche syste¬ 
matische Übersichten zu geben, z. B. bei den Hirn- und Rückenmarkserkrankungen, so¬ 
weit sie den Chirurgen angehcn. In der 3. Auflage neu hinzugekommen sind fünf 
analytische Übersichtstafeln über die Verletzungen der grossen Gelenke. Auch der „Un¬ 
fallfragen“ wird fast überall gedacht, wo der Gegenstand Erörterungen derselben erheischt. 
Mustergültige, zahlreiche sorgfältig ausgewählte Abbildungen, in der neuen Auflage er¬ 
heblich vermehrt, deutlich wiedergegeben, besonders gilt dies von den Röntgenbildern, 
erleichtern das Verständnis des Textes. Die Ausstattung des Buches, das kein Studierender 
und Arzt sich zu beschaffen versäumen sollte, das aber auch für den Fachchirurgen ausser¬ 
ordentlich anregend wirkt, ist eine vortreffliche. Th. 

Dr. med. Walther Ewald, Privatdozent der sozialen Medizin an der Akademie 
für Sozial-und Handelswissenschaften in Frankfurt a/M., Soziale Medizin). Ein Lehr¬ 
buch für Ärzte, Studierende, Medizinal- and Verwaltungsbeamte, Sozialpolitiker, Behörden 


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17s 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 6. 


und Kommunen. Mit 76 Textfiguren und 5 Karten. Erster Band. Berlin 1911, Julius 
Springer). Die verschiedenen Berufsklassen, an die der Verfasser sein Buch richtet, be¬ 
weist schon, wie reichhaltig der Inhalt ist. 

Verf. betont auch in der Vorrede, dass der ganze Stoff sich bisher zerstreut in 
einzelnen Abhandlungen vorfand, oder in Büchern, die ein bestimmtes Fach, z. B. die 
Kinderheilkunde oder die Tuberkulose, behandeln und dabei auch auf die soziale Bedeu¬ 
tung de3 betreffenden Gegenstandes eingehen; in den grösseren zusammenhängenden Wer¬ 
ken ist nur die Arbeiterversicherung behandelt. Dass diese auch in dem Werk des Ver¬ 
fassers berücksichtigt ist, versteht sich von selbst; nur stehen in diesem ersten Bande, 
der der Bekämpfung der Seuchen gewidmet ist und deren zahlreiche Grundlagen erörtert. 
Kranken- und Invaliden-Versicherungsgesetz im Vordergründe, wenn auch Infektionen bei 
allen erörterten Seuchen als Unfall gelten können. 

Jedenfalls wird auch der zur Begutachtung und Behandlung von Unfallverletzten 
berufene Arzt wie überhaupt kein Arzt das gross angelegte Werk unbeachtet lassen dürfen. 

Die Fülle des Gebotenen und für den Arzt Beachtenswerten gestatten, dass ein Ein¬ 
gehen auf Einzelheiten nicht möglich. 

Es sei dasWerk allen Ärzten, die dochin erster Linie berufen sind, an dem allgemeinenVolks- 
wohl mitzuarbeiten, soweit es die Gesundheitsverhältnisse angeht, empfohlen. Th. 

Werner u. Caan, Elektro- u. Radiochirurgie im Dienste der Behandlung 
maligner Tumoren. (Münch, med. Woch. 23.) Die Ergebnisse ihrer Versuche.aus dem 
Samariterhaus zu Heidelberg mit der Radio- u. Elektrochirurgie bei der Behandlung maligner 
Tumoren sind folgende: 1. Operable Geschwülste, die nicht intrakraniell, intrathorakal 
oder intraperitoneal liegen, sind am besten mit der de Forestschen Nadel zu exstirpieren, 
um die Ausstreuungsgefahr herabzusetzen und die Umgebung des Erkrankungsherdes durch 
offene Wundbehandlung einer längeren Röntgennachkur zugänglich zu machen. In ver¬ 
einzelten Fällen hat sich auch Fulguration als vorteilhaft erwiesen. 2. Lokal inoperable 
Krebse sind, sobald sie ulzerieren, mit der de Forestschen Nadel abzutragen, ev. zu 
thermopenetrieren, wenn die Nähe grosser Gefässe dies nicht verbietet. In letzterem 
Falle ist die Exkochleation u. Fulguration das ungefährlichere Verfahren. 3. Wegen 
Metastasen inoperable Geschwülste sind, wenn sie zerfallen, oder dem Zwecke aktiver 
Immunisierung dienen sollen, wie die radikal operablen zu behandeln. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Feilchenfeld, Feststellung der Unfalltatsache aus den Ergebnissen der 
Sektion. F. spricht in der Berliner medizin. Ges. am 17.V. (s. das Referat Wolff-Eisner 
in Nr. 21 der Münch, med. Woch.) über die Feststellung der Unfalltatsache aus den Ergeb¬ 
nissen der Obduktion. Aus 120 Obduktionsprotokollen hat F. 42 ausgesucht, auf die er 
seine Mitteilungen auf baut Herzschlag führte 5 mal zu Ansprüchen, die 4 mal abge¬ 
wiesen wurden. Der Tod wird durch verschiedene Faktoren herbeigeführt, und nach Ur¬ 
teil des Reichsgerichtes braucht der Unfall nur einen der wichtigeren Faktoren verur¬ 
sacht zu haben. — Schwierig zu beurteilen sind die Verhältnisse beim Schlaganfall: Bei 
besonders schwerer Arbeit, bei Momenten, die eine starke Drucksteigerung bedingen, bei 
schweren psychischen Traumen kann der Schlaganfall als Unfallsfolge anerkannt werden. 
Bei Blinddarmentzündung kann durch Trauma ein chronischer Zustand in akute Erkran¬ 
kung übergeführt werden. Eine Entstehung der Apendicitis durch Trauma wird von 
ihm als ausgeschlossen betrachtet. Die traumatische Entstehung der Bauchbrüche ist 
selten; F. ist der Ansicht, dass an den typischen Stellen von Brüchen das Trauma nie in 
wesentlischer Weise beteiligt sei. Aronheim-Gevelsberg. 

Lehmann, Arteriosklerose und Unfall. (Inaugur.-Dissertat Leipzig 10.) Unter 
Benutzung der einschlägigen Literatur und durch kritische Sichtung der bis jetzt bekannten 
Fälle versucht Verf. in seiner Arbeit einen Beitrag zur Frage des Zusammenhanges 
zwischen Arteriosklerose und Unfall zu geben. 

Auf Grund seiner Untersuchungen kommt er zu folgendem Resultat: 1. Nach unseren 
pathologisch-anatomischen und klinischen Anschauungen über die Arteriosklerose und auf 
Grund der bis jetzt bekannten Fälle ist eine unmittelbare Entstehung der Arteriosklerose 
durch einen Unfall auszuschliessen; dagegen muss dieMöglichkeit einer mittelbaren Entstehung 
der Arteriosklerose nach Unfall aufdemWege der traumatischen Neurose zugegeben werden,wenn 
let ztere mit dauernden, schweren,vasomotorischen Störungen einhergeht. 2. DieVerschlimmerung 


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einer schon bestehenden Arteriosklerose durch einen Unfall ist möglich, besonders wenn 
sich an den Unfall ein schweres, entkräftendes Krankenlnger anschliesst. Die Art des 
Unfalles, der zeitliche Zusammenhang zwischen Unfall und Verschlimmerung der Arterio¬ 
sklerose, das Alter des Patienten und andere die Gefässerkrankung ausser dem Unfall 
verschlimmernde Momente in der Anamnese sind zuerst zu berücksichtigen. Anzuschliessen 
sind alle die Fälle, in denen der Unfall selbst sehr gering ist, das Fortschreiten der Er¬ 
krankung mit dem Unfall in keinem zeitlichen Zusammenhang steht, der Pat. das 
60. Lebensjahr überschritten hat und sich ausser dem Unfall irgend welche andere Mo¬ 
mente, welche die Schwere der Erkrankung rechtfertigen, in der Anamnese finden lassen. 
In nicht wenigen Fällen aber wird die Verschlimmerung der Arteriosklerose nur eine 
scheinbare sein. Nicht die Gefässerkrankung selbst schritt infolge des Unfalls weiter, 
sondern die Folgen des Unfalls wurden deshalb so schwer und nicht besserungsfähig, weil 
der Verletzte ein krankes Gefässsystem hatte. Aronheim-Gevelsberg. 

Kienböck, Osteopsathyrosis idiopathica. K. demonstriert in der K. K. Ge¬ 
sellschaft der Ärzte in Wien am 5.V. (s. Münch, med. Woch. 21) einen Fall von Osteopsathy¬ 
rosis idiopathica bei einem 2 J /2 jä-hr. Kind. Es erlitt schon im Alter von 9 Monaten ohne 
bekannten Anlass eine Spontanfraktur des r. Oberschenkels, später weitere spontane 
Knochenbrüche an beiden Oberschenkeln und beiden Oberarmen, ein Knochen frakturierte 
3—4 mal. Die Brüche heilten stets in entsprechender Zeit ohne Deformitäten. Die Rönt¬ 
genuntersuchung zeigt, dass alle Brüche fest geheilt sind, ferner Osteoporose geringen 
bis mittleren Grades am ganzen Skelett; die langen Röhrenknochen sind zu grazil. Der 
Ossifikationspunkt der Knochen entspricht dem Alter des Kindes; dieser Befund recht¬ 
fertigt die Diagnose. Die Prognose des Falles ist eine günstige. Aronheim-Gevelsberg. 

Ewald, Spontanfraktur des Oberarmes. Ew. demonstriert im ärztlichen Verein 
in Hamburg am 9. V. (s. Münch, med. Woch. 21) einen Mann, der ohne Unfall bei der 
Arbeit eine Spontanfraktur des Oberarmes erlitten hatte. Die Ursache liegt in der seit 
Jahren unbemerkt vorhandenen Syringomyelie. Daneben fand sich hochgradige Arthropa¬ 
thie des Ellenbogengelenks mit ossifizierender Myositis. Als weiterer Nebenbefund fand 
sich auf der anderen Seite ein „Bicepsriss“ als Folge einer Arthritis deformans des 
Schultergelenks. A r o n h e i m-Gevelsberg. 

Lucas-Championnifere, Massage und Bewegungen bei Unfallfrakturen. 
L.-Ch. bespricht in der Academie de m^decine in Paris am 7. II. (s. Münch, med. Woch. 18) 
die Resultate, die er mit Massage und sofortiger passiver Bewegung bei Unfallfrakturen 
erzielt hat. Mit der früheren Gipsverbandsbehandlung betrug die mittlere Dauer der 
Behandlung bis zur Wiederaufnahme der Arbeit 201 Tage und in 80 °/ 0 der Fälle Invali¬ 
dität, mit Massage usw. 41 Tage und kein Fall von Invalidität. Ausserdem zeigen auch 
die von Marbain nach 3 Jahren vorgenommenen (radiographischen) Nachuntersuchungen, 
dass unter Mobilisierung die Heilung mit viel geringeren Deformitäten eintritt. 

A r o n h e i m -Gevelsberg. 

Drews, Die akute Osteomyelitis des Brustbeines. (Inaugur.-Dissertat. 
Rostock 1910.) Seitdem Sick 1896 die Frage der akuten Osteomyelitis des Brustbeins ein¬ 
gehend erörtert hat an der Hand von 4 eigenen Beobachtungen, sind die kasuistischen 
Beiträge dieser so seltenen Lokalisation der Osteomyelitis nur spärlich geliefert. Aus 
dem anatomischen Bau des wesentlich spongiösen platten Knochens, mit starkem Mark¬ 
lager, spärlichen Knochenbalken und seinem Blutreichtum lässt sich vielleicht das seltene 
Auftreten der Erkrankung erklären. Dass die Sternalosteomyelitis wegen der ernsten 
Komplikationen durch Pleura- und Perikarderkrankungen von besonderer Bedeutung ist, 
lehrten schon die ersten spärlichen, grösstenteils lokal verlaufenden Beobachtungen. 

Verf. hat 13 Fälle — inclusive eines von Prof. Müller in der Rostocker Chirurg. 
Klinik operierten und mitgeteilten Falles — äus der Literatur gesammelt und über die 
Frequenz der Osteomyelitis hinsichtlich des Ergriifenseins der verschiedenen Knochen 
einige bekannte Statistiken angeführt. Nach Sick war im Allgemeinen Krankenhaus in 
Hamburg unter 174 Fällen 4 mal das Sternum beteiligt = fast 2,3%; nach der Stati¬ 
stik der Tübinger Chirurg. Klinik war bei 1279 osteomyelit. Knochenerkrankungen das 
Brustbein in keinem Falle beteiligt. Unter 600 von Müller-Rostock operierten Osteo¬ 
myelitiden war das Brustbein nur in 2 Fällen, etwa in % % erkrankt und unter 119 Fällen 
einer Statistik der Bonner Klinik nur in 0,7%. Aus sämtlichen Statistiken, die sich 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 6. 


auf 2172 Osteomyelitiden erstrecken, lässt sich eine Beteiligung des Sternums nur in 
7 Fällen = % % ersehen. 

Nur in dem von Verf. mitgeteilten Falle war hauptsächlich das Manubrium ergriffen, 
in den anderen genau beschriebenen 9 Fällen war das Corpus der erkrankte Teil und 
zwar bevorzugt das obere und mittlere Drittel, während die Osteomyelitis des unteren 
Sternalendes nur einmal'bei der Autopsie festgestellt wurde. Ein sich bildender Abszess 
war in der Mehrzahl der Fälle (8) ins Mediastinum anticum durchgebrochen und hatte 
Lungen und Herz in Mitleidenschaft gezogen. Pneumonie komplizierte in 9 Fällen die 
Knochenerkrankung; von diesen starben 6 an sekundärer Herzschwäche. Pleuritis war 
4 mal mit Pneumonie nachzuweisen. Zu einer Entzündung des Herzbeutels kam es in 
3 Fällen, zu einer des Herzmuskels in 2. Eine Beteiligung der benachbarten Gelenke 
war nur in wenigen Fällen zu konstatieren. Von den 13 zusammengestellten Fällen von 
Osteomyelitis des Brustbeins sind 6 Pat. gestorben, über 2 Pat. fehlen genauere Angaben, 
eine Mortalität von fast 50°/ 0 . Was die Wiederherstellung anbetrifft, so sind die Resul¬ 
tate bei den Genesenden gute. Auch der von Müller operierte Pat. zeigte bei der Ent¬ 
lassung eine gute Ausdehnungsfähigkeit des Brustkorbes und neuen von dem Periost des 
erhaltenen Sternalrestes ausgehenden Knochen, der die grossen Defekte schnell überbrückte. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Fischer, Schussverletzung des linken kleinen Fingers. F. demonstriert 
im Altonaer ärztlichen Verein am 29.III. (s. Münch, med. Woch. 22) die Röntgenbilder einer 
Schussverletzung des linken kleinen Fingers. Eine Revolverkugel hatte fast 4 Monate 
vor der gebrochenen, nicht geheilten 1. Phalanx gelegen und erhebliche krankhafte Stö¬ 
rungen veranlasst Der Verletzte suchte erst nach 1 j 4 Jahr ärztliche Hilfe nach, weil 
er bestimmt glaubte, die Kugel sei nicht in den Finger, sondern in eine Wand einge¬ 
drungen. A r o n h e i m -Gevelsberg. 

Ewald, Arthritis des Schultergelenkes. E. spricht in der biologischen Ab¬ 
teilung des ärztl. Vereins in Hamburg am 7. III. (s. Münch, med. Woch. 19) über Arthri¬ 
tis des Schultergelenks. Die Arthritis des Schultergelenks galt bis vor kurzem als seltene 
Erkrankung, bis der sog. „Bicepsriss“ bei älteren Leuten von Leddershose und Liniger 
auf Arthritis def. im Bicepskanal und dadurch bedingte Sehnenzerstörung oder -Ver¬ 
lagerung zurückgeführt wurde. 3 Präparate, von Riedinger-Würzburg überlassen, zeigen 
die progressiven und regressiven Veränderungen am Sulcus intertubercularis, an den Tu¬ 
berkeln, dem anatomischen Hals und der Gelenkfläche. Ausserdem zeigen die 3 Humerus¬ 
köpfe eine Deformität, den Humerus varus, durch Fraktur im Collum chirurgicum und 
durch Einschmelzungsvorgänge am oberen Kopfpol infolge von Arthr. def. entstanden. 
Röntgenbilder von Lebenden zeigen die gleichen Veränderungen. Es stellte sich heraus, 
dass dieselben Veränderungen, die an der verletzten und seitdem schmerzhaften Seite ge¬ 
funden wurden, auch in der „gesunden" Seite vorhanden waren. Durch Trauma oder 
Überanstrengung muss also ein akuter Prozess (Synovitis?) zu der lange schon latent be¬ 
stehenden Arthritis def. hinzugetreten sein. Aron heim-Gevelsberg. 

Schanz, Mobilisationsoperation am Ellenbogen. Sch. demonsriert in der 
Gesellschaft für Natur- und Heilkunde zu Dresden am 8. X. (s. Münch, med. Woch. 48) 
ein 13jähriges Mädchen, an welchem er seine früher angegebene Mobilisationsoperation 
des ankylotischen Ellbogengelenkes ausgeführt hat. Die knöcherne Ankylose des linken 
Ellbogens stand in einer Winkelstellung von 120°, die Hand in Pronationsstellung. 
Sch. nahm zuerst den humero-ulnaren Teil des Gelenkes in Angriff, meisselte es aus 
und legte zwischen die beiden neu geschaffenen Gelenkenden einen gestielten Lappen von 
Unterhautfettgewebe. Einige Wochen später wurde die Operation an dem radialen Teil 
des Gelenkes ausgeführt. Das Kind kann zur Zeit den Ellbogen fast bis zur Normalen 
strecken und beugen, die Pro- und Supinationsbewegungen in der Hälfte des normalen 
Umfanges machen. Aronheim -Gevelsberg. 

Preiser, Gelenkkörper im Ellenbogengelenk. Pr. demonstriert in der biolo¬ 
gischen Abteilung des ärztlichen Vereins in Hamburg am 19. IV. (s. Münch, med. Woch. 25) die 
Röntgenbilder eines 38jährigen Kapitäns, der in der Jugend und vor 15 Jahren eine 
Ellbogenluxation erlitt und im Anschluss daran eine Arthritis deformans cubiti bekam. 
Ausser der typischen Deformierung der Gelenkenden fand sicli das Gelenk angefftllt mit 


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ca. 50 freien Körpern, deren Entstehung Veit durch anormale Druckverhältnisse aus 
der Synovialis ableitet. Aron heim-Gevelsberg. 

Str&nss, Knochencysten am Ellenbogengelenk. Str. demonstriert im ärztlichen 
Verein in Nürnberg am 4. VIII. 10 (s. Münch, med. Woch. 47) das Röntgenbild des rechten 
Ellbogens eines 16jährigen Mädchens, das seit einigen Monaten infolge eines Unfalles 
eine Schwellung des Ellbogens beobachtete. Es bestand diffuse Auftreibung der Ell¬ 
bogengelenkenden; die Pronation und Supination war nur bis zur Hälfte der normalen 
Exkursion möglich. Das Röntgenbild zeigte eine deutliche Synostose im Bereiche des 
proximalen Gelenkes zwischen Ulna und Radius. Beide Gelenkenden zeigten starke Auf¬ 
treibungen bei Wahrung der äusseren Knochenform. Die Corticalis war stark verdünnt 
und mit der Spongiosa zu einer schwammartigen, weitmaschigen Zeichnung aufgelöst. 
Der distale Gelenkteil des Humerus zeigte analoge Veränderungen. St. hält den Befund 
für Knochencysten, die im Zusammenhänge mit der bestehenden Synostose vielleicht auf 
kongenitale Anlage und Verbildung zurückzuführen sind. Aron heim-Gevelsberg. 

Strempel, Ein Fall von irreponibler Luxation des Zeigefingers im 
Metacarpo-Phalangealgelenk. (Münch.med. Woch. 38.) Bein einem 6jährigen Knaben 
machte Verf. in der chirurg. Abteilung des Krankenhauses in Barmen die blutige Re¬ 
position. Als Hindernis fand sich der Austritt des Metakarpalkopfes durch einen Längs¬ 
riss der Gelenkkapsel, die ihn knopflochartig umspannt hielt und ein schrotkorngrosses, 
vom dorsalen Teil der Gelenkfläche des Metakarpalköpfchens abgesprengtes Knorpel¬ 
stückchen. Nach dessen Exstirpation gelang die Reposition glatt und vollständig. In 
der Literatur fand Verf. nur 5 Fälle von Zeigefingerluxationen; einer davon war palmar. 
Einmal gelang die unblutige Reposition, in den übrigen Fällen musste die operative 
Behebung vorgenommen werden, da die interponierte Kapsel ein Repositionshindernis 
darstellte. In 2 Fällen war völlige Heilung erzielt, in den anderen blieb eine geringe 
Beugungsbeschränkung vorhanden. Aro n he im-Gevelsberg. 

Erb, Erkältungshinken. E. berichtet in der Versammlung südwestdeutscher 
Neurologen und Irrenärzte in Baden-Baden (s. Münch, med. Woch. 25) über 2 Fälle von 
intermittierendem Hinken, bei denen die Erkrankung akut, unmittelbar im Anschluss 
an ein heftiges, als einzige Ursache anzusprechendes Erkältungstrauma auftrat, so dass 
man hier als pathologisch-anatomische Grundlage der Erkrankung eine eigenartige, bis¬ 
her nicht bekannte Form von akuter Arthritis annehmen muss. Aronheim-Gevelsberg. 

Rüge, Auf den Recessus subfemoralis beschränkte Gelenkkörperbil¬ 
dung. (Münch, med. Woch. 19.) Es handelte sich in Verf.s Falle bei einer 51 jähr. Frau 
um eine chronische Synovitis des r. Kniegelenks, die im oberen Recessus des Kniege¬ 
lenks, und nur hier, zur Bildung von Knorpelkörperchen führte, also um einen Zustand, 
den Morestin Synovitis hyperplastica chondrificans nennt. Die Gelenkflächen und die 
Synovialisknorpelgrenzen waren frei von arthritisch-deformierenden Prozessen. 

Der Fall lehrt, dass es zweckmässig ist, beim Vorliegen eines freien Gelenkkörpers 
und dem Verdacht auf eine arthritische Genese desselben sich durch eine ausgiebige 
Arthrotomie genügende Übersicht über die Nischen u. Buchten des Gelenkes zu ver¬ 
schaffen und ferner, dass auch eine chondrifizierende Synovitis gelegentlich auf einen Teil, 
einen Recessus des Gelenkes beschränkt sein kann. Aronheim-Gevelsberg. 

Müller, Zur Behandlung der Knieversteifung. (Münch, med. Woch. 49.) 
Verf. teilt das in der chirurg. Abteilung des Augusta Viktoria-Krankenhauses Schöneberg 
(Prof. Kausch) geübte Verfahren mit. Es besteht in: 1. Mobilisation des Knies in tiefer 
Narkose; 2. Fixation in extremer Flexionsstellung für 24 Stunden; 3. tagsüber Suspension 
des Knies, so dass der Unterschenkel der Schwere nach frei herabhängt; 4. nachtsüber 
wird das Bein im Bett liegen gelassen und gerät dadurch von selbst in Strecksteilung. 

Das Verfahren lässt sich ohne weiteres überall durchführen, besonders scheint es 
auch für die Landpraxis geeignet, da es kostspielige Apparate ersetzt. 

Aronheim - Gevelsberg. 

zur Werth (Berlin), Über willkürliche und habituelle Luxationen 
im Kniegelenk. (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie, 102. Band, 4.—6. Heft.) Verfasser 
stellt 18 Fälle von Luxationen im Kniegelenk zusammen, von denen 16 von anderen 
Autoren beschrieben sind, während 2 der eignen Beobachtung angehören. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


Er teilt die Luxationen im Kniegelenk ein in 1. angeborene, 2. erworbene: a) nicht 
traumatisch (pathologisch), b) traumatisch. 

Zu 1 gehören 15 der erwähnten Fälle, zu 2 die übrigen 3. 

Die Luxationen können fast in allen Fällen willkürlich vom Patienten hervorgerufen 
und reponiert werden, doch treten sie auch häufig unwillkürlich nach Anstrengung und 
bei achtlosem Auftreten ein. Die Aetiologie beruht auf der Atonie der fibrösen Gewebe 
(Stromeyer), die auch von Dupuytren, Bier u. a. bestätigt wird. Verfasser nimmt 
für die angeborene habituelle Kniegelenkverrenknng fehlerhafte Keimanlage und Binde- 
gewebsschlaffheit an. 

Diese betrifft fast ausschliesslich Mädchen. Prognose ohne chirurgischen Eingriff 
— Raffung der Bänder — schlecht. 

Die nicht traumatische, erworbene habituelle Luxation, die auf Erschlaffung der 
Bänder aus unbekannter Ursache beruht, ist nur bei Mädchen von 7—12 Mon. beobachtet 
worden. Prognose gut. Heilung unter roborierender Therapie (Massage) ohne Eingriff 
und orthopädische Apparate in wenigen Monaten. 

Die traumatischen erworbenen Luxationen haben zur Ursache Zerreissung und 
Überdehnung der Lig. cruciat. In einem Falle bestand zngleich mit dem Abriss der 
hinteren Kapselwand ein solcher eines Stückes der äusseren hinteren Gelenkfläche. Die 
Dehnung der Bänder kommt in dem Joachimthalschen Falle, der auch zugleich vom Ver¬ 
fasser beobachtet wurde, durch häufigen Erguss in das Kniegelenk zustande. Die trau¬ 
matische erworbene Luxation betrifft meist nur Männer. Die Wiederherstellung ist ohne 
Naht der Bänder zweifelhaft. Zu versuchen sind Stützapparate, welche längere Zeit ge¬ 
tragen werden müssen. Taendler-Berlin. 

Lichtenstein, Über Luxationen der Patella nach Trauma. (Inaugur.- 
Dissert. Halle 10.) Auf Grund von Fällen, die in der chirurgischen Klinik vou v. Bra- 
mann beobachtet und behandelt wurden, und die sämtlich ein Trauma als Ursache 
hatten, berichtet Verf. über Ätiologie, Symptome, Prognose und Therapie der trauma¬ 
tischen Patellarluxationen. Sein erster Fall betraf einen 19 Jahre alten Knecht, bei 
dem sich nach einem Ringkampfe eine vertikale Luxation der Patella fand. In tiefer 
Narkose liess sich die Luxation beseitigen; Patient konnte nach 4 Wochen geheilt entlassen 
werden. Im 2. Falle handelte es sich um einen 16 Jahre alten Lehrling, bei dem sich 
nach einem Fall aufs Knie die Patella um ihre Achse gedreht fand; ebenso waren die 
Muskelansätze des Quadriceps und die Ligara. patellae torquiert und gespannt. Auch hier 
gelang es ohne Narkose durch Druck von aussen nach innen auf die aufgerichtete innere 
Kante der Patella, sie in ihre normale Lage zurückzubringen. Patient konnte geheilt 
entlassen werden. Im 3. Falle handelte es sich um ein 16 Jahre altes Dienstmädchen, 
das nach Fall von der Treppe eine abnorme Beweglichkeit der Knieschneibe nach aussen 
aufwies; besonders beim Beugen des Knies sprang sie auf den äusseren Condylus des 
Oberschenkels. Nach wiederholten fixierenden Verbänden wurde bedeutende Besserung 
erzielt. 

Bei der Ätiologie der traumatischen Luxationen muss unterschieden werden zwischen 
solchen Luxationen, die 1. durch direkten Gewalteinwirkungen entstehen; 2. durch besondere 
Stellung des ganzen Körpers und 3. durch äussere Gewalt und Körperstellung. Bei 
weitem der grösste Teil derselben wird durch direktes Trauma herbeigeführt und nur 
der kleinere Teil durch andere Ursachen. Die vorkommenden Luxationen lassen sich 
einteilen in: 1. Luxationen durch Verschiebung nach aussen: a) vollständige, b) unvollständige; 
2. Luxationen durch Torsion: a) vertikale Luxationen: nach innen und aussen, b) hori¬ 
zontale Luxationen — nach oben und nach unten —; c) vollständige Umdrehung der 
Patella. 

Bei allen Einrenkungen der Knieschneibe muss der Quadriceps und das Ligain. 
datellae entspannt werden; in seltenen Fällen, immer aber bei vertikalen Luxationen ist. 
die Narkose erforderlich. Bei horizontalen Luxationen und bei vollständiger Umdrehung 
der Patella versagt meist die unblutige Reposition; unter aseptischen Kautelen ist dann 
die blutige Reposition vorzunehmen. Aronheim-Gevelsberg. 

Graf, Kniescheibenbruch im Rückfall. — Neuer Unfall oder nicht? 
(Ärztliche Sachverst.-Zeitg. XVI. Jahrg. 1910. Nr. 3.) Ein Brauereigehilfe tritt einem 
Geschirrführer beim Abspringen vom Wagen so heftig auf die Ferse, dass dieser rtick- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalideuwesen Nr. G. 


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wärts wankt und auf den Rücken fällt. Hierbei zieht er sich einen Querbruch der 
linken Kniescheibe mit 3 cm breiter Knochenlücke zu. Nach einem halben Jahr wegen 
noch bestehender Bewegungsstörung 40 °/ 0 Rente. Jetzt erleidet der Verletzte beim Ver¬ 
such, eine Leiter zu besteigen wiederum einen Bruch der linken Kniescheibe, oder genauer, 
eine Zerreissung der sehnigen Narbe der beiden Fragmente. 

Die entschädigungspflichtige landwirtschaftliche Ber.-Gen. weist den Verletzten ab, 
weil die zweite Verletzung nur als Folge des ersten Unfalls anzusehen ist. 

Das Schiedsgericht entscheidet zugunsten der landwirtschaftl. Ber.-Gen., weil der 
zweite Unfall lediglich dadurch herbeigeführt worden ist, dass infolge der früheren Ver¬ 
letzung eine geringere körperliche Gewandheit oder eine geringere Widerstandsfähigkeit 
des linken Beines vorhanden gewesen ist. Das R.-V.-A. nimmt dagegen einen neuen 
Unfall an, da der Absturz von der Leiter durch Abgleiten der vom Regen nass gewordenen 
Schuhe herbeigeftthrt worden ist. Verfasser spricht sich gegen diese Auffassung aus. 

Taendler-Berlin. 

Barabo, Verrenkung des Wadenbeinköpchens. B. demonstriert in der 
Nürnberger medizinischen Gesellschaft und Poliklinik am 10. XI. 10 (s. Münch, med. 
Woch. 9) einen 58jährigen Arbeiter, welcher auf abhängigem, übereistem Wiesengrunde 
durch Fall auf das linke Knie eine isolierte Luxation des Wadenbeinköpfchens nach 
hinten erlitten hatte, die durch den starken Muskelzug des Biceps femoris bewirkt worden 
war. Aronheim - Gevelsberg. 

Schanz, Die orthopädische Behandlung der Fussgelenktuberkulose. 
(Münch, med. Woch. 48.) Nach eingehender Beschreibung der allgemeinen und lokalen 
Behandlung der Fussgelenktuberkulose in seiner Klinik kommt Sch. zu dem Resultat, 
dass ebenso wie die tuberkulösen Endzündungen des Hüft- und Kniegelenkes bei ortho¬ 
pädischer Behandlung heilen, auch die des Fussgelenkes heilen, dass im jugendlichen 
Alter so gut wie ausnahmslos Genesung, meist mit voller Funktion eintritt. Auch bei 
Erwachsenen ist die Möglichkeit der Ausheilung durchaus nicht ausgeschlossen. Deshalb 
muss als Normalbehandlung für die tuberkulöse Fussgelenkentzündung des jugendlichen 
Alters unbedingt die orthopädische gelten, und auch bei Erwachsenen muss ein ernst 
gemeinter Behandlungsversuch in dieser Richtung jedem operativen Eingriff vorausgehen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Muskat, Der Plattfuss im Röntgenbild. (Münch, med. Woch. 46.) In seiner 
Arbeit erörtert Verf. alle diagnostischen und differentialdiagnostischen Merkmale, welche 
sich auf den Plattfuss beziehen, besonders mit Zuhilfenahme des Röntgenbildes. Aus der 
Arbeit ergibt sich weiter, dass ebenso häufig, wie der Plattfuss für eine andere Krank¬ 
heit gehalten wird, eine Erkrankung anderer Art für Plattfuss gehalten wird. Durch 
die Röntgenstrahlen sind die Exostosen des Calcaneus bekannt geworden, die oft grosse 
Schmerzen am Hacken hervorrufen. Ihre Entstehung ist auf traumatische Ursache 
(Druck) oder entzündliche Ursache (Gonorrhoe) zurückzuführen. Die verursachten Be¬ 
schwerden werden häufig für Plattfussbeschwerden gehalten. Auch die Lues, die Tuber¬ 
kulose und arthropathische Prozesse auf nervöser Basis werden oft mit Plattfuss ver¬ 
wechselt Weiteren Irrtümern unterliegt die Beurteilung der Fälle, in denen eine Ver¬ 
änderung der Arterien die Ursache der Fussbeschwerden bildet, besonders die athero- 
matöse Entartung. Auch in diesen letzteren Fällen kann die Durchleuchtung die Dia¬ 
gnose sichern und eine entsprechende Therapie die Beschwerden lindern. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Blencke, Sesambeinfraktur. Blencke demonstriert in der medizin. Gesell¬ 
schaft zu Magdeburg am 15. XU. 10 (s. Münch, med. Woch. 18) die Röntgenplatte einer 
Sesambeinfraktur von einem Pat., dem eine Eisenstange auf den Fuss gefallen war und 
nur das medial gelegene Sesambein beschädigt hatte. Aron he im-Gevelsberg. 

Menzel, Fremdkörper der Nase. M. demonstriert in der K. K. Gesellschaft der 
Ärzte in Wien am 12. V. 11 (s. Münchn. med. Woch. 24) einen Fremdkörper, welchen 
er bei einem 2 jährigen Knaben aus der Nase extraliiert hatte. Es war ein Teil eines 
Schnullers, den das Kind l j 2 Jahr in der Nase in der Nähe der Choanenöffnung trug, 
der beim Verschlucken hineingelangt war und dauernd eine Rhinitis verursacht hatte. 

Aron heim - Gevelsberg. 

Fried, Kehlkopf Verschiebung. Fr. demonstriert im ärztlichen Verein in Nürn- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


berg am 16. II. (s. Münch, med. Woch. 21) einen Kranken mit Kehlkopfverschiebung. 
Diese Erscheinung wurde von Gerhard als Zeichen von Lungenspitzenschrumpfung und 
von Curschmann als Zeichen beginnender Aortenbogenerweiterung, von Pneumothorax 
und Halsgeschwülsten gedeutet. Bei dem vorgestellten Pat. liegt Schrumpfung der 
r. Lungenspitze vor, erkennbar durch starke Vertiefung der r. Oberschlüsselbeingrube. Es 
besteht ferner Schallabschwächung und verlängerte Ausatmung im Bereich der r. Ober¬ 
schlüsselbein- und Obergrätengrube. Tuberkelbazillen nicht nachweisbar. Der Kehlkopf 
ist nach rechts verschoben; mit diesem Befund stimmt auch der scheinbare Verlauf der 
Stimmbänder im Kehlkopfspiegelbild, von rechts oben nach links unten, überein. Das 
Röntgenbild zeigt starke Schatten im Bereich der r. Lungenspitze und den hellen Streifen 
der Luftröhre nicht in der Mittellinie, sondern etwas rechts davon verlaufend. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Friedrich, Traum. Fraktur des Kehlkopfes. Fr. demonstriert im ärztlichen 
Verein in Marburg am 28.1. 11 (s. Münch, med. Woch. 18) einen Pat. mit traumatischer 
Fraktur des Kehlkopfes nach Auffallen mit dem Hals auf eine Karre. Fr. fand den 
Verletzten im Zustand starker Dyspnoe mit starker Blutung; mit jedem Hustenstoss 
wurden Blutmassen ausgeworfen. Nach sofortiger Tracheotomie erholte sich Pat. rasch. 
Eine Posticuslähmung macht noch, 27 2 Monate nach der Verletzung, das Tragen der 
Kanüle notwendig. Aronheira -Gevelsberg. 

Beinking, Aspiration von Fremdkörpern in die Luftwege. R. be¬ 
richtet im ärztlichen Verein in Hamburg am 25. IV. (s. Münch, med. Woch. 18) über 
2 Fälle von Aspiration von Fremdkörpern in die oberen Luftwege, die trotz charakte¬ 
ristischer Anamnese der Diagnose durch Röntgenoskopie entgangen waren. Im ersten 
Falle verschluckte sich ein 1 3 / 4 Jahre altes Kind und bekam so starke Dyspnoe, dass 
die Tracheotomie nötig wurde. Dabei fand sich ein dreieckiger Knochensplitter im Larynx. 
Im zweiten Falle verschluckte ein 4 Jahre altes Kind vor 14 Monaten einen Knopf; 
hatte danmch dauernd Husten und Schluckbeschwerden. Das Röntgenbild war negativ. 
Laryngoskopie und Ösophagoskopie misslangen. Einige Tage später erbrach das Kind 
einen grossen Knopf, der sich im Ösophagus festgesetzt hatte. Aron heim-Gevelsberg. 

Heller, F remdkörperextraktion aus der Lunge durch Bronchoskopie. 
(Deutsch, med. Zeitschr., 41/10 Vereinsberichte.) Ein dreijähriger Knabe hatte eine Bohne 
verschluckt und wurde 24 Stunden später aufgenommen. Es bestand starke Zyanose und 
Kurzatmigkeit ohne Einziehung. Die rechte Brustseite beteiligte sich nicht an der 
Atmung, es war ausgesprochene Dämpfung vorhanden, ein Atmungsgeräusch war nicht 
zu hören; diese Atelaktase der Lunge war auch durch den Röntgenbefund nachzuweisen 
und bedingte eine Verlagerung des Herzens nach rechts. Daraus ging hervor, dass der 
rechte Hauptbronchus verschlossen war und zwar nicht allein das, die starke Atemnot 
und Zyanose wiesen auch auf eine teilweise Überlagerung des linken Bronchus hin. Die 
Bronchoskopie bestätigte die Diagnose, die Extraktion gelang leicht, 9 Stunden nach 
derselben hatte sich nach dem Röntgenbild die Lunge wieder entfaltet, das Herz lag an 
regelrechter Stelle. Hammerschmidt -Danzig. 

Niedeil, Fremdkörper im Bronchus. (Deutsche Med. Wochenschr. 43/10, Ver¬ 
einsberichte.) Ein Kesselschmied, welcher die Gewohnheit hatte, die zum Nieten fertigen 
Nägel zwischen den Vorderzähnen zu halten, verschluckte bei einer heftigen Aspirations¬ 
bewegung einen derselben. Der Nagel geriet in die Luftröhre und blieb im mittleren 
Bronchus stecken. Da heftige Erstickungsfälle eintraten, war die Entfernung notwendig, 
allein keine der zu Gebote stehenden Methoden führte zum Ziel. In dem verzweifelten 
Falle sollte der Augen-Riesenmagnet an gewendet werden, nachdem der Kranke vorher 
sich an die tiefe Sondierung gewöhnt haben würde. Kaum war aber die weiche biegsame 
Eisensonde eingeftihrt und mit dem Fremdkörper in Berührung gebracht worden, als 
nach Herstellung der elektromechanischen Verbindung unter Erstickungserscheinungen 
ein sehr heftiger. Hustenanfall erfolgte und der Fremdkörper im hohen Bogen ins Zimmer 
flog. Die Heilung erfolgte schnell. Der Nagel war 1,75 cm lang und inass 1,35 cm in 
der Breite des Nietkopfes. Hammmerschmidt-Danzig. 

Jenekel, Lungenriss durch Überfahren. J. demonstriert im ärztlichen Verein 
in Hamburg am 28. III. 11 (s. Münch, med. Woch. 15) einen Fall von Lungenruptur 
bei einem 2Gjähr. Mann nach Überfahrung von seinem eigenen Lastwagen. Es bestanden 


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Frakturen der linken 7. und 8. Rippe, Quetschung der linken Niere, schwere Shock- 
erscheinungen, gegen die Herzexzitantien und Kochsalzinfusionen wirkungsvoll waren. 
Nach mehrtägigem Wohlbefinden starke Bronchitis mit sanguinolentem Spuutm und drei¬ 
fingerbreiter Dämpfung, starke Verschlimmerung des Allgemeinbefindens. Deshalb Ope¬ 
ration im Brauerschen Überdruckapparat. Resektion der frakturierten Rippen, die keine 
Pleuraverletzung gemacht hatten. Pleurotomie: Ablassen des Blutes, Vernähung eines 
grossen Risses im unteren Lungenlappen. Heilung. Die Prognose der Lungenrupturen 
ist in der Regel eine schlechte. Aronheim-Gevelsberg. 

Meissner, Beiträge zur Gefässnaht. (Inaugur.-Dissertat. Rostock 1910.) Die 
Indikationen der Gefässnaht, wie sie sich aus den experimentellen Arbeiten verschiedener 
Autoren ergeben, sind 1. Gefässwunden jeder Art mit glatten Wundrändern, 2. partielle 
Zerstörungen der Gefässwand durch Verletzungen, Ulzerationen oder Tumoren, 8. Aneu¬ 
rysmen, 4. drohende angiosklerotische Gangrän, 5. erkrankte drüsige Organe durch 
Ersatz von gesunden. Von diesen Indikationen sind auch beim Menschen erprobt und 
als richtig erkannt vor allem die Stich- und Schnittverletzungen, aber auch grössere 
Defekte der Gef&sswand, wie sie durch Ulzeration und Verwachsung mit Geschwülsten 
erzeugt werden. In seiner Arbeit teilt Verf. einige Fälle von Gefässnaht aus der 
Rostocker chirurgischen Klinik mit: eine seitliche Naht der Carotis communis und der 
Arteria profunda femoris mit Ausgang in Heilung; ferner eine achtfache Gefässnaht 
(Carotis communis, Carotis interna, Vena jugularis), in dem der Tod durch fortschreitende 
Thrombose der Carotis interna eintrat; ferner Gefässnaht bei einem arteriell-venösen 
Aneurysma der Schenkelgefässe mit Heilung und Herstellung völlig normaler Verhältnisse 
bzw. der Blutversorgung und Funktion. 

Aus der Literatur teilt Verf. noch 17 Fälle von Gefässnaht bei Aneurysmaopera¬ 
tionen mit, von denen 15 trotz der schweren Krankheitserscheinungen einen sehr guten 
Verlauf nahmen. Vergleicht man damit die Statistik Wolffs, nach welcher die Unter¬ 
bindung der Arteria femoralis gegen Aneurysma der Schenkelgefässe 14% Nekrose im 
Gefolge hatte und die Angabe v. Frischs, dass von 15 mit Unterbindung der Schenkel¬ 
gefässe und Ausräumung des Sackes operierten Fällen nach 1—8 Jahren nur 5 völlig 
beschwerdefrei waren, so geht daraus hervor, dass die Gefässnaht bei Aneurysmaopera¬ 
tionen allen anderen Operationsmethoden vorzuziehen ist. Aronheim-Gevelsberg. 

Schröder, Herzruptur. Sch. demonstriert im Altonaer ärztlichen Verein am 
22. II. 11 (s. Münch. Med. Woch. 14) einen Fall von Herzruptur. Ein 67jähr. Mann 
fiel eine Treppe hinunter und starb nach wenigen Augenblicken. Bei der Sektion fand 
sich der Herzbeutel strotzend mit Blut und Blutgerinnseln gefüllt, die Hinterwand zeigte 
nahe der Querfurche über dem Kammerseptum eine talergrosse subperikardiale Blutung, an 
einer kleiner Stelle das Perikard eingerissen. Auf der Schnittfläche fand sich ein die 
linke Kammerwand durchsetzender Herd, dessen Zentrum zerfallen und mit Blutgerinnseln 
angefüllt war. Als Ursache dieser Myomalakie fand sich eine Thrombose der Kranzarterie. 
Es war zu prüfen, ob die Herzruptur die primäre Todesursache sei und den Fall aus¬ 
gelöst habe, oder ob eine traumatische Herzruptur durch Fall von der Treppe vorliege. 
Die grössere Wahrscheinlichkeit sprach für die erstere Annahme und gegen den Unfall. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Galli, Un caso di Cazerazione dell’ atrio destro per trauma (s. d. Rfer. 
Jacob aus Heft 14 des Korrespondenzblattes für Schweizer Ärzte in Nr. 22 d. Münch. 
Med. Woch.). Bei einem 4jähr. Knaben führte eine heftige Kontusion der Brust den so¬ 
fortigen Tod herbei. Es fanden sich bei der Sektion nur eine ganz geringfügige Erosion 
am Thorax, sonst keine äussere Verletzung, auch keine Fraktur. Die beiden Ventrikel 
waren stark systolisch kontrahiert, der offenbar im Moment der Füllung getroffene rechte 
Vorhof zeigte einen 2% cm langen vertikalen Riss, durch den sich das Blut entleert hatte. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Noesske, Revolverschussverletzung des Herzens. N. demonstriert in der 
Gesellschaft für Natur- und Heilkunde zu Dresden am 11. III (s. Münch. Med. Woch. 21) 
einen Fall von Revolverschussverletzung des Herzens, Magens und der linken Lunge, 
nach einem Selbstmordversuche bei einem 24 jähr. Manne. Nach querer Erweiterung der 
Einschussöffnung unter Resektion eines Rippenstückes, Perikardspaltung; profuse Blutung; 
der linke Ventrikel nahe der Spitze durchschossen. Seidennaht derselben und des Peri- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


kards. Die Kugel war weiter durch die Zwerchfellkuppel in die Bauchhöhle eingedrungen, 
deshalb wegen Verdachts auf Magenverletzung Eröffnung der Bauchhöhle durchs Zwerch¬ 
fell, Heraufziehen des Magens in die linke Pleurahöhle, doppelte Seidennaht des von vorn 
nach hinten vom Geschoss perforierten Magens (Kardia), Versenkung in die Bauchhöhle, 
Zwerchfellnaht Schliesslich zeigte sich noch, dass das Projektil hinten unten durch das 
Diaphragma wieder in die Pleurahöhle zurückgekehrt war, woselbst es den untersten Teil 
der Lunge noch verletzt hatte, sodass also durch das eine Geschoss gleichzeitig alle 
3 Serosahöhlen (Perikard, Pleura, Abdomen) verletzt waren. 3 Wochen nach der Ope¬ 
ration kam es noch zur Rippenresektion wegen 1. Pleuraempyems. Der Verletzte wurde 
nach 10 Wochen geheilt entlassen. Aron he im-Gevelsberg. 

List, Beiträge zur Kenntnis der Embolie bei offenem Foramen ovale. 
(Inaugur. Dissertat) Giessen 10. Es ist Cohnheims Verdienst, als erster auf diese 
Embolie hingewiesen zu haben, die man jetzt nach Zahn als „paradoxe Embolie“ be¬ 
zeichnet und darunter eine Verschleppung von Venenthromben ins Körperarteriengebiet 
mit Umgehung des Lungenkreislaufs versteht. Nach den bisherigen Mitteilungen ist das 
Vorkommen embolischer Herde (Nieren- und Milzinfarkte) bei Venenthrombose und offenem 
Foramen ovale keine seltene Erscheinung. Bewiesen wird der Vorgang von Überwande¬ 
rung embolischen Materials aus dem rechten in den linken Vorhof, wenn der Thrombus 
des rechten Vorhofes sich kontinuierlich in das offengebliebene Foramen ovale und durch 
dieses hindurch bis in den linken Vorhof fortsetzt oder wenn der freie Embolus in dem 
offenen Foramen ovale stecken bleibt. 

Ein solcher Fall aus dem patholog. Institute in Giessen liegt Verf. Arbeit zugrunde. 
Es handelte sich um einen 64jühr. Mann, der an einer Miliartuberkulose gestorben war. 
Bei der Sektion fand sich eine subakute Miliartuberkulose der Lungen; in einem zum 
linken Unterlappen gehörigen Ast der Pulmonararterie sass ein embolischer Pfropf, der 
zu einem frischen hämorrhagischen Infarkte gehörte. Besonders interessant war der Fall 
durch den Embolus im offenen Foramen ovale, der wegen seiner Länge und am hinteren 
Ende zunehmenden Dicke dasselbe nicht passieren konnte und sich eingekeilt hatte. Der 
Dicke nach zu urteilen, stammte er aus einer Vene von dem Kaliber der Vena hypo- 
gastrica. Da beide Enden desselben keine Rissflächen zeigten und abgerundet waren, 
konnte angenomen werden, daß der ganze vorhandene Thrombus an dem Orte seiner Ent¬ 
stehung losgelöst und in das Foramen ovale geraten war. Aronheim-Gevelsberg. 

Hoffmann, Aneurysma dfer Aorta. H. demonstriert in der Rheinisch-west¬ 
fälischen Gesellschaft für innnere Medizin und Nervenheilkunde am 20. XI. 10 in Düssel¬ 
dorf (s. Münch. Med. Woch. 9) einen Fall von Aneurysma der absteigenden Aorta bei 
einem 48jähr. Manne, bei dem vor 2 Jahren zuerst im Röntgenbilde eine mäßige Auf¬ 
treibung des Gefässes sich zeigte. Er konnte 2 Jahre hindurch beobachtet werden; es 
ergab sich, dass das zuerst nur durch Röntgenuntersuchung kaum nachweisbare Aneurysma 
des Bogens und der absteigenden Aorta sich mehr und mehr vergrößerte, bis es jetzt 
eine Breite von 12 cm und eine Länge von 14 cm erreicht hat. Aronheim-Gevelsberg. 

Amberger, Beiträge zur Chirurgie der Gefässe. (Beiträge zur klin. Chirugie, 
72. Band, 1. Heft.) Mitteilung von 2 Fällen aus dem Hospital zum heiligen Geist in 
Frankfurt a. M. Der erste Fall betraf ein durch Stichverletzung entstandenes Aneurysma 
der linken Arteria subclavia. Es wurde die zentrale Unterbindung des Gefässes vor¬ 
genommen: voller, durch 2 Jahre hindurch kontrollierter Erfolg; eine noch längere Zeit 
zurückgebliebene, wohl durch den Druck des Aneurysma bedingte teilweise Plexuslähmung 
war nach einem Jahr gleichfalls verschwunden. 

In dem zweiten Fall handelte es sich um eine fast vollständige Durchstechung der 
Arteria femoralis dicht über dem Adduktorenschlitz. Nur eine 3 mm breite Brücke hielt 
noch die Enden zusammen. Naht des Gefässrohres nach der Stich sehen Technik. Heilung. 
Trotzdem ist der sichere Erfolg der Gefässnaht, d. h. das Ausbleiben der Thrombose, 
nicht über jeden Zweifel erhaben, da das Gefäss unterhalb des Abgangs der Arteria pro- 
funda femoris durchtrennt war und der Puls in den Arterien des Fusses schon vor der 
Gefässnaht zu fühlen war. H. Kolaczek (Tübingen). 

Kreutzer, Stichverletzung der Arteria cubitalis sinistra mit Bildung 
eines Aneurysma traumaticum. (Inaugur. Dissertat.) Würzburg 10. In Verf. Falle 
handelte es sich um einen 62 jährigen Maurer, der 11 Tage vor seiner Aufnahme ulnar- 


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wärts in die Beugeseite des linken Unterarmes an der Grenze zwischen mittleren und 
proximalen Drittel bei etwas erhobenem Unterarm einen Messerstich erhalten hatte. Es 
fand sich an der ulnaren Seite des öderen Drittels des Vorderarmes eine granulierende 
Wunde mit geröteten Rändern, eine faustgrosse Schwellung mit pulsichroner Pulsation, 
eine blaugräulicbe Verfärbung über der Schwellung und noch proximal über der Ellen¬ 
beuge. Die in Beugestellung befindlichen Finger konnten nicht völlig gestreckt werden. 
Auskultatorisch bestaud lautes Schwirren über der Geschwulst. Die Arteria brachialis 
in der Ellenbeuge zeigte deutliches Schwirren unter dem Finger. Aus dem Befunde 
wurde die Diagnose auf ein Aneurysma in der Cubitalgegend gestellt. 

Bei der Operation wurde die derbe Wand des Aneurysmas entfernt, die Arteria 
brachialis war dicht oberhalb der Teilungsstelle bis auf ein minimales Stück der hinteren 
Wand quer durchtrennt. An den beiden äussersten Enden der klaffenden Stücke, sowie 
in der Mitte wurden Haltefäden angelegt und zwischen ihnen fortlaufend genäht. Nach 
Lockerung der Binde zeigte sich an der Nahtstelle keine Blutung, dagegen aus einem 
peripher verletzten Aste der Radialis, die durch Umstechung gestillt wurde. Naht der 
Muskulatur, Gipsschienen, Suspension. Nach der Wundversorgung war der Radialpuls 
deutlich fühlbar. 

Die Exstirpation des Aneurysmas mit folgender Versorgung durch Gefässnnht hatte 
sich in dem Falle bewährt; Pat. konnte nach kurzer Zeit entlassen werden. Er starb 
ein Jahr später an Lungenentzündung. Nach den Mitteilungen des behandelnden Arztes 
war nach der Operation Muskelatrophie und Lähmung des Vorderarmes und der Hand 
und eine Beugekontraktur mit Sensibilitätsverlüst des Ring- und Kleinfingers aufgetreten, 
Symptome, die auf eine Mitverletzung des Nerv, ulnaris bezogen werden mussten. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Curschmailll, Aneurysma dissecans der Poplitea. C. demonstriert im ärzt¬ 
lichen Verein Mainz am 13.11.10 (S. Münch, med. Woch. 14) das Präparat eines Aneu¬ 
rysma dissecans der Arteria poplitea bei einer 70 jähr. Frau, dass sich ohne Trauma ent¬ 
wickelt hatte. Die Obduktion ergab hochgradige Atheromatose der Art. femoralis und 
poplitea, oberhalb des Aneurysma spurium fand sich eine sklerotische Stenose des Arte¬ 
rienlumens. Aronheim - Gevelsberg. 

Lewinski, Kardiospasmus. L. demonstriert im ärztlichen Verein Mainz am 
29.11.10 (S. Münch, med. Woch. 18) einen Fall von Kardiospasmus traumaticus. Pat. 
stürzte vor 12 Jahren von einer Mauer auf Schulter- und Nackengegend. Er empfand 
sofort einen brennenden Schmerz hinter dem unteren Teile des Brustbeines, der einige 
Tage anhielt. Nach 3 Wochen entwickelte sich an der Stelle des Schmerzes das Schluck¬ 
hindernis. In der Literatur ist über traumatische Ätiologie des Kardiospasmus schon be¬ 
richtet worden. Es spielt dabei vielleicht eine durch das Trauma gesetzte Schleimhaut¬ 
erosion in der Nähe des Magenmundes eine Rolle. Pat. wurde durch Behandlung mit der 
Geissler-Gottstein’schen Dehnungssonde geheilt. Aronheim-Gevelsberg. 

Clairmoilt; Trichobezoar und Magengeschwür. C. berichtet in der k. k. 
Gesellschaft der Arzte Wien am 5. 5. (S. Münch, med. Woch. 21) über einen Fall von 
Trichobezoar mit Illeus ventriculi bei einem 8jähr. Kinde, der in der Klinik v. Eiseis¬ 
berg operiert wurde. Es fand sich neben dem Fremdkörper noch ein helles grosses 
Uleus an der kleinen Kurvatur, weshalb ca. ein Drittel des Magens reseziert wurde. Diese 
Kombination ist selten; auch ist der Fall der jüngste bisher beobachtete von Trichobezoar 
nnd wohl auch einer der jüngsten, an welchen überhaupt eine Magenresektion vorge¬ 
nommen w r urde. Das Kind wurde geheilt. Aronheim-Gevelsberg. 

Friedrich, Fremdkörper im Magen. Fr. demonstriert im ärztlichen Verein in 
Marburg am 28. 1. 11 (S. Münch, med. Woch. 13). einen Pat., bei dem er 39 Stück 
5—6 cm langer, an beiden Enden scharf zugespitzter Stahlnadeln aus dem Magen durch 
Laparotomie entfernt hat. Pat. bot klinisch die Symptome der Pylorusstenose; erst das 
Röntgenogramm schaffte Klarheit über ihre Genese, da Pat. das Verschlucken der Nadeln 
verschwiegen hatte. Nach Ausräumung der Nadeln, Übernähung einer Durchspiessungs- 
stelle und Naht der Gastromiewunde erfolgte Heilung. Aron heim-Gevelsberg. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. C. 


Verwaltimgsrecht. Entscheidungen des Reichs- 
versicherungsamtes. 

Aufhebung einer rechtskräftigen Rentenfeststellung nach § 83 Abs. 2 
des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes. Von mehreren, die Entschädigungs¬ 
ansprüche wegen desselben Unfalls rechtskräftig anerkennenden Feststellungen oder Ent¬ 
scheidungen ist diejenige zu Unrecht ergangen und sachlich aufzuheben, die sachlich zu 
Unrecht besteht. (Rekursentscheidung des R-V.-A. vom 9. VI. 10. Amtl. Nachr. d. R.-V.-A. 
9/10. Infolge falscher Angaben seines Vaters hatte eine gewerbliche Berufsgenossenschaft 
den Unfall des Sohnes, eines minderjährigen Fuhrmanns, als entschädigungspflichtig an¬ 
erkannt und nach einem Jahresarbeitsverdienst von 700 M. bewertet. Als sich heraus¬ 
stellte, dass der Unfall dem landwirtschaftlichen Betriebe des Vaters zur Last fiel, er¬ 
klärte sich die in Frage kommende landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zur Über¬ 
nahme der Entschädigungsverpflichtung bereit, setzte aber den Jahresverdienst auf nur 
510 M. fest. Die Berufung hiergegen wies das R.-V.-A. unter folgender Begründung zu¬ 
rück: Der Bescheid der gewerblichen Genossenschaft, welche durch tatsächlich falsche 
Angaben irregeführt worden ist, besteht zu Unrecht. Die Rente ist nach dem niedrigeren, 
für ländliche Arbeiter festgesetzten Jahresarbeitsverdienst zu bemessen, wodurch der Ver¬ 
letzte nicht geschädigt wird, denn er erhält das, was ihm ohne die falschen Angaben 
seines Vaters gesetzlich zukommt. Wenn auch die erste, auf falscher Voraussetzung er¬ 
teilte Entscheidung rechtskräftig geworden ist, so ist doch durch § 83 Abs. 3 des Gewerbe- 
Unfallversicherungsgesetzes dem R.-V.-A. ein ausserordentliches Rechtsmittel in die Hand 
gegeben, einen zu Unrecht ergangenen Bescheid ohne weiteres aufzuheben. 

Hamm erschmidt-Danzig. 

Grenze zwischen Betriebsgang und Weg zur Arbeit. (Rekursentscheidung 
des R.-V.-A. Amtl. Nachr. d. R.-V.-A. 9/10.) Ein Werkmeister hatte von seinem Fabrik¬ 
herrn einer Heimarbeiterin etwas zu bestellen und führte diesen Auftrag von seiner 
Wohnung aus, als die Mittagspause eben beendigt war. Ein auf diesem Wege erlittener 
Unfall ist als Betriebsunfall aus folgenden Gründen anerkannt worden: Dass die Arbeits¬ 
stätten der Heimarbeiterinnen als Betriebsstätten im weiteren Sinne aufzufassen sind, ist 
eigentlich selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich ist aber auch, dass der im Be¬ 
triebsinteresse und auf Anordnung des Arbeitgebers ausgeführte Gang nach der Wohnung 
einer für die Fabrik tätigen Heimarbeiterin in demselben Maße eine Betriebstätigkeit 
darstellt, wie die Arbeit in den Fabrikräumen selbst. Die Auffassung des Schiedsgerichts, 
den Unfall auf dem Wege von der Wohnung des Werkmeisters nach der der Heimarbeiterin 
als Betriebsunfall anzusehen, ist also gerechtfertigt. Hamraerschmidt-Danzig. 

..Unfall eines Arbeiters ausserhalb der Betriebsstätte auf dem Wege 
von der Fabrikkantine zur Arbeitsstätte — kein Betriebsunfall“ (16. III. 09). Ein 
Wagen, der kurz vorher Betriebsmaterial zur Fabrik gebracht hatte, war auf der Strasse 
stehen geblieben, die die Fabrik von der von den Arbeitern während der Mittagspause 
besuchten „Volksküche“ trennte. Als das Signal vor der Beendigung der Pause geläutet 
wurde, brachen die Arbeiter auf, und einer derselben, welcher auf der Strasse noch einen 
Schluck aus seiner Kaffeeflasche nehmen wollte, stiess so unglücklich gegen die Deichsel, 
dass er der Verletzung erlag. Das R-V.-A. führte aus, dass der Gestorbene aus dem 
Betriebe ausgeschieden sei, als er die „Volksküche“ aufsuchte; er hatte den örtlichen 
Betrieb auch noch nicht wieder erreicht, als er den Unfall erlitt, sondern er verunglückte 
auf dem der Fabrik gegenüberliegenden Bürgersteige. Wenn auch festgestellt sei, dass 
er sich in Eile befunden habe, so war diese doch gar nicht nötig, denn er hatte sich 
sofort nach dem Signal, also 5 Minuten vor Wiederaufnahme der Arbeit an seine Arbeits¬ 
stelle begeben und hinreichend Zeit gehabt, die 60 m bis dorthin zurückzulegen. Ein 
Gedränge habe erwiesenermaßen auf der Strasse nicht geherrscht. Der Unfall falle daher 
dem Strassenverkehr und der eigenen Unvorsichtigkeit des Mannes zur Last, nicht aber 
dem Betriebe der Fabrik. 

Die Anstellung eines behördlich als geeignet anerkannten Schiess¬ 
meisters befreit den Unternehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 6. 


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gegenüber der Berufsgenossenschaft. (Rekursentscheidung d. R.-V.-A. 9/10.) Ein 
Schiessmeister war in einem Steinbruchbetriebe durch verbotswidriges Handeln bei der 
Sprengarbeit verletzt worden und die Genossenschaft hatte den Unternehmer bestraft, 
weil die Unfallverhütungsvorschriften nicht hinreichend beachtet waren. Da der Schiess¬ 
meister als solcher behördlich anerkannt war, legte der Unternehmer gegen die Ent¬ 
scheidung Berufung ein, wurde aber von dem Beschwerdesenat abgewiesen, weil der 
Unternehmer als Mitglied der Genossenschaft für die Durchführung der Unfallverhütungs¬ 
vorschriften mitverantwortlich sei. Diese Verantwortung kann nicht auf andere Personen 
übertragen werden, auch dann nicht, wenn eine solche von einer Behörde als hinreichend 
befähigt anerkannt wird. Der Unternehmer bleibt verpflichtet, auch einen geeigneten 
Schiessmeister zu überwachen. Hamm er schmidt-Danzig. 

Ausschluss der Verjährung in einem Falle, in dem das Leiden durch 
mehrere gleichartige Unfälle veranlasst ist, von denen einige länger als zwei 
Jahre hinter der Anspruchsanmeldung zurückliegen. (Amtl Nachr. d. R.-V.-A. 8/10. 
Rekursentscheidung 8. XI. 09.) Es ist festgestellt, dass die Klägerin von einer Kuh, die 
ihr Ehemann vom Dezember 04—Oktober 05 besessen hatte, wiederholt gegen das Knie 
und gegen das Bein beim Melken geschlagen worden ist und dass sich im Anschluss 
daran ein schweres Knieleiden entwickelte. Nach dem ärztlichen Zeugnis wird an¬ 
genommen, dass diese Kuhfusstritte das seit Weihnachten 06 bestehende Knieleiden ver¬ 
ursacht haben. Jeder Schlag oder Tritt bedeutet eben einen im landwirtschaftlichen 
Betrieb entstandenen Unfall, die Voraussetzungen für die Entschädigungspflicht sind also 
gegeben. Das erkannte auch das Schiedsgericht, doch lehnte es den Anspruch wegen 
Veijährung ab, da es als Ausgangspunkt des Leidens nur die Fusstritte ansah, welche 
die Klägerin im Januar 1905 von der Kuh erhalten hatte. Nun hatte aber die Frau, 
wie durch Zeugen festgestellt ist, auch später Verletzungen erhalten, die sicher dem 
offenen Ausbruche des Leidens zeitlich näher liegen und daher auch bei dem bereits be¬ 
schädigten und geschwächten Knie mehr als Ursache der Erkrankung in Betracht kommen. 
Es fragt sich nun, von weichem Zeitpunkt an eine Rente zu gewähren ist Nach den 
Angaben der Klägerin und deren Ehemann haben die Fusstritte zunächst nur blaue 
Flecke am Knie nnd leichte Schmerzen verursacht, so dass die Klägerin ihre häuslichen 
und landwirtschaftlichen Arbeiten auszuführen imstande war. Erst Weihnachten 1906 
trat eine Verschlimmerung ein, welche die Frau arbeitsunfähig machte. Daher ist der 
Rentenanspruch erst von diesem Tage an begründet Hammerschmidt-Danzig. 

Die Berufsgenossenschaft ist berechtigt, ohne Rücksicht auf den Grad 
der bei der früheren Feststellung der Entschädigung angenommenen Er¬ 
werbsunfähigkeit, die Rente anderweit festzusetzen, sobald eine wesent¬ 
liche Besserung der Voraussetzungen des §88 des G.-U. G. eingetreten ist. 
(Rekursentscheidung des R.-V.-A. vom 5. XI. 09. Amtl. Nachr. d. R.-V.-A. 7/10. Zeitschr. 
f. Med. Beamte 17/10.) Es kann also eine Herabsetzung der Rente von 50 auf 30% 
erfolgen, auch wenn durch die Besserung nur eine Herabsetzung der Einbusse der Er¬ 
werbsfähigkeit um 10% bedingt wäre, wenn die noch vorhandene Erwerbsschädigung auf 
30% der Erwerbsunfähigkeit geschätzt werden muss. Hammerschmidt-Danzig. 

Blosse Schreckwirkung ohne irgendeine unmittelbare Verletzung der 
körperlichen Unversehrtheit führt noch nach etwa drei Jahren zweifellos den Tod 
durch Zuckerharnruhr herhei. (Entscheid, des R.-V.-A. vom 23. Januar 1911.) Der 
Verstorbene Roos ist bei dem an jenem Tage erfolgten Eisenbahnzusammenstoss von 
einer äusseren, jedenfalls von einer objektiv nachweisbaren Körperverletzung nicht be¬ 
troffen worden, vielmehr kann als schädigend nur die Schreckwirkung infolge des Zu- 
saramenstosses und der sich daran anschliessenden Vorgänge in Betracht kommen; Roos 
hatte dabei einen in den Trümmern des Bremshäuschens eingeklemmten Kollegen, den 
Schaffner Johann Ruppert, durch Zerschlagen der Stirnwand eines Wagens aus den 
Trümmern zu befreien. Nachdem die behandelnden Arzte, Sanitätsrat Dr. Küppers und 
Dr. Singer, sich für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Zucker- 
harnruhr und der Schreckwirkung bei dem Unfall ausgesprochen haben und noch eine 
ärztliche Autorität, wie der Professor A. Fränkel, begutachtet hat, dass mit einer an 
Gewissheit grenzenden Wahrscheinlichkeit die Erkrankung des Roos auf den gedachten 
Unfall ursächlich zurückgeführt werden muss, so musste sich auch das Rekursgericht 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. G. 


überzeugen, dass die Zuckerkrankheit des Roos durch den Unfall vom 10. Mai 1905 
verursacht worden ist. Zu berücksichtigen ist dabei vor allem die Krankheitsgeschichte, 
aus der sich zufolge den Ausführungen in dem Obergutachten ergibt, dass ein lückenloser 
zeitlicher Zusammenhang des Unfalls mit der Erkrankung, die sich im Laufe der Jahre 
mehr und mehr verstärkt hat, keineswegs ausgeschlossen, sondern nach den ermittelten 
Umständen sogar höchst wahrscheinlich ist. Wenn auf der anderen Seite berücksichtigt 
wird, dass nach den von Professor Fränkel bezeugten Erfahrungen auch anderer ärzt¬ 
licher Autoritäten auf dem fraglichen Gebiet die Zuckerkrankheit gerade als Folge von 
Schreckwirkung öfters und zwar besonders häufig bei Lokomotivführern beobachtet 
worden ist, so konnte danach das Reichs-Versicherungsamt dem Urteil des Obergutachters, 
dass es nahezu gewiss sei, dass sich Roos die Erkrankung bei dem Unfall zugezogen 
habe, nur beitreten. 

Bewertung der Einäugigkeit. (Amtl. Nachr. des R.-V.-A. 2461.) Das R.-V.-A. 
hat bei Gelegenheit der — bejahenden — Entscheidung, ob bei einem Maschinenschlosser 
nach langjähriger Gewöhnung an das einäugige Sehen die Rente von 33 V 3 °/ 0 auf 25 °; 0 
herabzusetzen ist, wichtige Betrachtungen über den Begriff der „qualifizierten und nicht¬ 
qualifizierten“ Arbeiter hinsichtlich der Anforderungen an das Sehvermögen und den 
zweiäugigen Sehakt gemacht. Es kommt mit Recht zu der Anschauung, dass die so 
häufige Anwendung der Bezeichnung „qualifiziert“, die es nur in Ausnahmefällen ange¬ 
wendet wissen wollte, allmählich dazu geführt hat, dass fast jeder gelernte Facharbeiter 
als solcher betrachtet und entsprechend mit 33 V 3 °/o entschädigt wurde. Diese Teilung 
der Arbeiter in zwei Gruppen entspricht aber nicht der Absicht des Amts, das vielmehr 
die Schätzung von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des 
Verletzten und des gesamten Arbeitsmarkts wünscht. Hierbei wird die gewöhnliche Rente 
von 25 % auf Grund der Erfahrungen in der Regel als völlig ausreichend angesehen und 
soll nur bei ungewöhnlich hohen Anforderungen eines besonderen Berufs an das 
8 eh- etc. Vermögen darüber hinausgegangen werden. Hierbei habe man sich aber auch 
vor Verallgemeinerung zu hüten, da die Erfahrung lehre, dass persönliche Eigenschaften 
oft genug die Mängel des einäugigen Sehens ausglichen. Hoffentlich finden diese sehr 
berechtigten Bemerkungen auch in den Kreisen der „wohlwollenden“ Obergutachter Be¬ 
achtung, die oft schon wegen einseitiger Linsenlosigkeit 33 V 3 °/ 0 bewilligen zu müssen 
meinen. C r a m e r - Cottbus. 

Ein Arbeiter fiel infolge eines Schwächeanfalles in einen mangelhaft einge¬ 
richteten, lediglich für die Betriebsangestellten bestimmten Abort und wurde in der 
Grube tot aufgefuuden. Unfall bei dem Betriebe anerkannt. 

(Entscheid, des R.-V.-A. vom 9. Januar 1911.) 

Räuberischer Überfall auf einen Monteur auf der Reise im Eisenbahnabteil 
als Betriebsunfall anerkannt. (Entscheid, des R.-V.-A. vom 10. XII. 1910.) 

Vorsätzliche Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, begangen von 
einem Arbeiter gegen den Menageverwalter eines Hüttenwerks, der ihn in Ausübung des 
Aufsichtsdienstes wegen ungebührlichen Benehmens aus dem Kost- und Logierhaus ent¬ 
fernte, als Betriebsunfall eines versicherten Betriebsbeamten anerkannt. 

(Entscheid, des R.-V.-A. vom 7. XII. 1910.) 

Unfall des Verletzten auf der Reise zu einer Sitzung des Feststellungs¬ 
organs zwecks Feststellung der Entschädigung für einen Betriebsunfall, bei der 
zu erscheinen dem Verletzten anheimgestellt war, nicht entschädigungspflichtige Folge 
des Betriebsunfalls. (Entscheid, des R.-V.-A. vom 11. XI. 1910.) 

Der Entschädigungsanspruch eines Bahnwärters, der auf seiner Strecke von einem 
Zuge überfahren wurde, ist abgewiesen worden, weil der Verletzte vorher seinen Dienst 
verlassen und sich bis zur Sinnlosigkeit betrunken hatte. 

(Entscheid, des R.-V.-A. vom 3. XII. 19100 

Eine durch Bearbeitung von indischem Satinholz entstandene Hautentzündung 
ist nicht als Unfallsfolge, sondern als Gewerbekrankheit angesehen worden. 

(Entscheid, d. R.-V.-A. vom 16. Febr. 1911' 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


Bekanntmachungen. 


Preisbewerbung. 

Preis des „II. Internationalen medizinischen Unfall-Kongresses“, 

Rom 1909. 

Das exekutive Komitee, des II. Internationalen medizinischen Unfall-Kon¬ 
gresses hat aus dem aktiven Überschuss des Kongresses 2 Prämien zu je 1000 frcs. 
bestimmt für die Preisarbeiten über folgende Themen: 

I. Schätzung der Arbeitsfähigkeit vor und nach dem Unfall. 

II. Die funktionelle Anpassung der traumatisierten Glieder und 
die Schätzung derselben. 

Die Arbeiten müssen original sein und in italienischer oder französischer 
Sprache abgefasst'), gedruckt oder in Maschinenschrift, in 3 Exemplaren an 
das Gerichtsärztliche Institut der R. Universität Rom, Isola Tiberina gesandt 
werden und zwar 12 Uhr mittags des 31. Dezembers 1912. 

Jede Arbeit muss mit einem Motto versehen sein. 

Das Motto muss in einem geschlossenen und versiegelten Kuvert wiederholt 
werden und auf einem besonderen Blatt Name und Adresse des betreffenden Be¬ 
werbers beigelegt werden. 

Das Kuvert, welches den Namen des Siegers enthält, wird vor dem Publi¬ 
kum geöffnet werden. 

Die Arbeiten werden nach Zuerkennung des Preises dem Verfasser zurück¬ 
erstattet werden. 

Der Preis ist unteilbar, und der von einem Thema kann keinem anderen 
Thema zukommen. 

Für das exekutive Komitee: 

Der General-Sekretär. Der Präsident. 

NB. Für jedwede Auskunft über die Preisbewerbung wende man sich an das „Instituto 
di Medicina legale R. Universita — Isola Tiberina — Roma“. 


1) Warum nicht auch in deutscher Sprache? Die Schriftleitung. 


Kursus für Unfallheilung und Gewerbekrankheiten. 

In Gemeinschaft mit der städtischen Verwaltung wird das Institut für Gewerbe¬ 
hygiene zu Frankfurt a. M. vom 25. September bis 7. Oktober dieses Jahres einen Kursus 
für Unfallheilung und Gewerbekrankheiten veranstalten. Der Zweck dieses Kurses ist, 
in der Praxis stehenden Ärzten Gelegenheit zu geben, durch den Mund erfahrener Spe¬ 
zialisten die Resultate der neuesten Forschungen des in Frage stehenden Gebietes und 
die Vorzüge neuer Behandlungsmethoden kennen zu lernen. 

Das Gebiet der Unfallheilung wird in folgenden Vorträgen behandelt werden: 

Dr. Schnaudigel, Direktor der Augenklinik des städt. Krankenhauses: „Ge¬ 
werbekrankheiten des Auges“. 

Professor Dr. Schwenkenbecher, Direktor der inneren Abteilung des städt. 
Krankenhauses: „Trauma und innere Krankheiten“. 

Professor Dr. Sioli, Direktor der Irrenanstalt: „Traumatische Psychosen und 
Neurosen“. 

Professor Dr. Voss, Direktor der Ohrenklinik des städt. Krankenhauses: „Ge¬ 
werbekrankheiten des Ohres“. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. G. 


Dr. Wolff, Oberarzt der chirurgischen Klinik des städt. Krankenhauses: „Ver¬ 
letzungen“. 

Im zweiten Teil des Kurses wird 

Professor.Dr. K. B. Lehmann, Direktor des hygienischen Instituts der Uni¬ 
versität Würzburg, eine allgemeine Pathologie der Gewerbekrankheiten (mit 
Ausnahme der von Spezialisten behandelten Gebiete) in etwa 8 Stunden 
vortragen. 

Spezialthemata werden behandelt von 

Sanitätsrat Dr. Bachfeld, Oehlerwerk Offenbach: „Vergiftungen durch Arsen¬ 
wasserstoff“. 

Professor Dr. Blum, Direktor des biologischen Instituts: „Die Bleivergiftung“. 

Dr. Curschmann, Aktiengesellschaft für Anilin-Fabrikation (Greppinwerke): 
„Anilismus“. 

Derselbe: „Vergiftung durch nitrose Gase“. 

Dr. Floret, Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co., Elberfeld: „Schädliche 
Gase, ihre Bedeutung in der chemischen Industrie, ihre Pathologie und ihre 
Verhütung“. 

Professor Dr. Herxheimer, Direktor der Hautklinik des städt. Krankenhauses: 
„Gewerbliche Erkrankungen der Haut“. 

Dr. Müller, Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co., Elberfeld: „Einige 
theoretische und methodische Fragen der experimentellen Gewerbe-Toxi¬ 
kologie“. 

Professor Dr. M. Neisser, Direktor des städt. hygienischen Instituts: „Ge¬ 
werbebetrieb und Infektion“. 

Über allgemeine Themen werden sprechen: 

Stadtarzt Sanitätsarzt Dr. Koenig: „Der Einfluss der Gesetzgebung auf ge¬ 
werbliche Erkrankungen“ 

und Syndikus Meesmann, Direktor der süddeutschen Eisen- und Stahl-Berufs¬ 
genossenschaft, Mainz: „Die Praxis der Berufsgenossenschaften bei der 
Rentenfestsetzung“. 

Einige Übungen und Demonstrationen werden sich anschliessen: 

Dr. Curschmann: „Untersuchungsmethoden“. 

Dr. Franck, Assistenzarzt an der chirurgischen Klinik: „Röntgendiagnostik“. 

Professor Dr. Herxheimer: „Vorstellung von Hautkranken“. 

Endlich sind vorgesehen die Besichtigung des Instituts für Gewerbehygiene, des 
städt. hygienischen Institut, des Instituts für experimentelle Therapie, des Georg Speyer- 
Hauses, des biologischen Instituts, ein Rundgang durch das städtische Krankenhaus 
Sachsenhausen, Führung durch Wohlfahrtseinrichtungen der Industrie. Um den aus¬ 
wärtigen Teilnehmern am Kursus Gelegenheit zu geben, Frankfurt und Umgebung kennen 
zu lernen, werden eine Führung durch die Altstadt, ein Ausflug nach Homburg und auf 
die Saalburg veranstaltet. 

Die Teilnahme am Kursus ist unentgeltlich, es wird lediglich eine Einschreibgebühr 
von Mk. 20.— erhoben. 

Änderungen im Programm sind Vorbehalten. Das endgültige Programm mit 
Stundeneinteilung wird Anfang September erscheinen und ist von Interessenten durch das 
Institut für Gewerbehygiene, Frankfurt a. M., Börsenstrasse 19 kostenlos zu 
beziehen, mit dem auch der Briefwechsel zu führen ist. 

III. Medizinischer Unfallkongress. 

Da in diesem Jahre in Deutschland eine grosse Anzahl von Kongressen 
stattfindet, wird der III. Medizinische Unfallkongress erst im Frühjahr 1912 
in Düsseldorf stattfinden. 

Das internationale Komitee für Medizinische Unfallkongresse. 

Thiem. Poels. Einiger. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Neehanotherapie nnd der Begntaehtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker 

begründet von 

Dr. H. BLagluu, Dr. 0. Sehütr, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem- Cottbus. 

Nr. 7. Leipzig, Juli 1911. XVIII. Jahrgang. 


Machdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Entstehung nnd Begutachtung von Leistenbrüchen. 

Von Prof. Dr. Thole-Hannover. 1 ) 


Anatomische Baten. Brachanlagen. 

1. Hase, obliquas abdominis externus. 

Seine Sehne oder Aponeurose (flächenhafte Sehnen heissen Aponeurosen, 
nicht Fascien) zeigt eine schräge Faserrichtung von oben aussen nach unten 
innen. Sie ist mit der vorderen Rektusscheide nicht in deren ganzer Breite ver¬ 
wachsen, bildet also nicht durchweg die vordere Rektusscheide mit. Vielmehr 
lässt sie sich von ihr oben 2 cm weit, unten sogar bis zur Linea alba stumpf 
trennen. Nach unten zu ist sie • sogar recht lose mit dem Obi. int. und der 
■wesentlich von den Aponeurosen des Int und Transv. gebildeten Rektusscheide 
verbunden. Diese lockere Verbindung ist, wie wir sehen werden, für die Bruch¬ 
bildung von einer gewissen Bedeutung. 

Die schrägen Fasern der Aponeurose bilden glänzende Bänder, welche mehr 
oder weniger breite Lücken zwischen sich lassen. Namentlich nach unten zu 
■werden diese Bänder deutlicher, die Lücken breiter. Etwa 10 cm nach oben 
und aussen vom äusseren Leistenring weichen die Sehnenbündel besonders deutlich 
auseinander, der Zwischenraum wird nach unten nach dem Schambeinkamm zu 
immer grösser. Dieser spitzdreieckige Spalt in der Aponeurose bedingt die 
„weiche Leiste“ — davon später. 

Der medial den Spalt begrenzende Teil der Aponeurose stellt den inneren 
Pfeiler des äusseren Leistenringes (crus mediale) vor. Die eigentlichen 
Randfasern gehen entweder geradlinig neben der Symphyse ins Periost oder 
umgreifen den Samenstrang medial und hinten und setzen weiter lateral nach 
dem Tuberc. pubicum zu an. 

Die Fasern, welche den äusseren Pfeiler des Leistenringes (Crus 


1) Die schöne Arbeit des Herrn Verf. bringe ich um so lieber zum Abdruck, als ich 
keinen wesentlichen Unterschied zwischen meinem neuesten in der II. Auflage meines Hand¬ 
buches eingenommenen Standpunkt und des Herrn Verf. finden kann. Der Schriftleiter. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


laterale) bilden, liegen dichter, der Pfeiler ist stärker. Er setzt am Tuberc. 
pubicum an, zusammen mit dem lateralen Zipfel der Rektussehne, aber vor 
diesem. Je weiter nach lateral, um so mehr setzen die Fasern nach dorsalwärts 
an der nach hinten aussen oben verlaufenden Crista ileopectinea an. Diese 
fächerförmige Ausbreitung bildet das nach lateral sich mehr und mehr horizontal 
stellende Lig. Gimbemati. Nach aussen von diesem Bande, zwischen ihm und 
den über den Schambeinkamm verlaufenden grossen Schenkelgefässen liegt der 
obere Eingang zum Schenkelkanal, der obere oder innere Schenkelring, 
während medial von dem Bande der äussere Leistenring liegt, und die Fläche 
des Bandes, vor dem schräg aufsteigenden Samenstrang gelegen, die Vorderwand 
des sog. Leistenkanals mit bildet Nach unten geht das am Schambeinperiost 
ansetzende Lig. Gimbernati in die Fascia pectinea über, in das tiefe Blatt der 
Fascia lata. 

Die eigentlichen Randfasern des Crus laterale ziehen, den Samenstrang 
von lateral und ^hinten umgreifend, gegen die Rektussehne und bilden mit den 
entsprechenden Fasern des Crus mediale zusammen eine den Samenstrang von 
hinten umfassende und vom Schambeinkamm abhebende Halbrinne. Wenn diese 
Ausläufer der Randfasem des Crus laterale stark entwickelt sind, nennt man 
sie Lig. Collesii. Entfernt man den Samenstrang aus dem Leistenring, dann 
sieht man dahinter in der Tiefe diese gebogene Sehnenplatte. 

Das untere Ende des Aponeurosenspaltes wird zu einem vollständigen ovalen 
Ring, dem äusseren Leistenring, durch die Fibrae intercolumnares, die 
beiden Crura überbrückende Quer- oder Schrägfasern der Aponeurose. Diese 
verschliessen auch nach oben hin jenen Aponeurosenspalt wieder mehr oder 
weniger. Ihre Ausbildung und Festigkeit ist individuell sehr verschieden, nament¬ 
lich auch ihr Herabreichen nach unten, wovon die Weite des äusseren Leisten¬ 
ringes abhängt. Die unterste Querfaser kann fast in Höhe des oberen Symphysen¬ 
randes liegen, ja es können sich dünne Quer- und auch Längsfasern der Externus- 
Aponeurose auf den aus dem Leistenring tretenden Samenstrang (bzw. die ihn 
bedeckende Fascia cremasterica s. Coopersche Fascie = Fortsetzung der Fascia 
superficialis bzw. der Spezialfascie des Muse. obl. ext.) fortsetzen, so dass ein 
oberer Rand des Leistenringes gar nicht sichtbar hervortritt, sondern erst beim 
Einführen eines Fingers, eventuell erst bei gleichzeitigem Pressen fühlbar wird. 
Wenn man zur Feststellung der Weite des Leistenringes einen Zeigefinger, die 
Skrotalhaut einstülpend, einführt, schiebt man ihn am Samenstrang entlang nach 
oben in die Tiefe, bis man an den Widerstand einer stärkeren unteren Fibra 
stösst. Diese schliesst dann für das Gefühl den Ring. Ein Leistenring, in den 
man das Nagelglied des Zeigefingers bis zum Nagelwall einführen kann, ist noch 
als normal zu betrachten. — In den Hodensack reicht nichts von der Externus- 
Aponeurose hinein. 

Ein Wort über den sog. Anprall: Man kann nicht behaupten, wenn man mit dem 
eingeführten Zeigefinger beim Pressen ein Andrängen des Baachfelles fühlt, dass es sich 
dann schon immer um beginnende Bruchbildung oder gar schon um einen interstitiellen 
Bruch handle. Das wäre nur der Fall bei engem Leistenring und schrägem Verlauf des 
Samenstranges. Bei Leuten mit weitem Bing und geraderem Verlauf des Samenstranges 
fühlt man immer den Anprall. Solche Leute brauchen aber keinen Bruch zu bekommen. 

Wichtig ist noch Folgendes: Bei aktiver Kontraktion eines kräftigen 
Obliq. ext. wird der Leistenring schmäler, enger. Die Crura werden nach dorsal 
gezogen und straffer, besonders das Crus laterale wird fest nach hinten gegen 
den Samenstrang gepresst, wodurch einer Bruchbildung entgegengetreten wird. 
Ist die Externuskontraktion schwächer, die Externusaponeurose schlaffer, so 
bleibt der Ring mehr rund und schlaff. Werden die Bauchmuskeln gar 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 7. 195 


passiv durch Zwerchfelldruck vorgewölbt, so wird der Ring samt dem 
nach oben anschliessenden Aponeurosenspalt sogar breiter, das vor dem Samen¬ 
strang gelegene Crus laterale wird vom Samenstrang nach vorn abgedrängt. 
Auf die Bedeutung, welche aktive Bauchmuskelkontraktion bzw. passive Ver¬ 
wölbung bei der Bauchpresse für die Bruchbildung haben, werde ich noch wiederholt 
zu sprechen kommen. 

Bei aktiver Kontraktion des Obi. ext werden mit dessen verschieblicher 
Aponeurose auch die Fibrae nach oben gezogen. Das mag mit von Bedeutung 
sein für den Übergang eines interstitiellen in einen fertigen Bruch, indem die 
unteren Fibrae über den bis dahin erst bis zum Leistenring reichenden unteren 
Bruchsackpol nach oben gestreift werden mögen wie — ich bitte den Vergleich 
zu entschuldigen — wie das Präputium über die Glans. 

Beim interstitiellen Bruch liegt der untere Pol des Bruchsackes im sog. Leisten¬ 
kanal, also zwischen Plica semilunaris (vulgo innerem Leistenring) und äusserem Leistenring. 
Beim fertigen Bruch liegt er vor dem äusseren Leistenring. 

Was ist das äussere Leistenband und wie kommt es zustande? 

Die Externus-Aponeurose geht nach unten in das oberflächliche Blatt 
der Fascia lata des Oberschenkels über. Die auf dem Ileopsoas gelegene Fascia 
iliaca geht in das tiefe Blatt der F. lata (F. ileopectinea) über. Der Ileopsoas 
und also auch die F. iliaca reichen mit ihrem medialen Rande bis zur Eminentia 
ileopectinea. Der Ileopsoas ist durch den vorderen Beckenrand nach vorn ge¬ 
hoben. Mit der so vorgehobenen Vorderfläche der F. iliaca ist die Hinterfläche 
der Externus-Aponeurose, vom Darmbeinstachel bis zur Emin. ileopect. also, fest 
verwachsen an ihrem Übergang in die F. lata. Durch diese Verwachsung entsteht 
der laterale Teil des Leistenbandes, Henles Ligam. inguin. externum. — 
Der mediale Teil des Leistenbandes stellt lediglich den unteren Rand der 
Externus-Aponeurose mit seinem Ausgang ins Lig. Gimbernati dar. Er zieht 
von seiner Trennung aus der Verwachsung mit der F. iliaca, d. h. von der Emin. 
ileopectinea bis zum Tuberculum bzw. Pecten ossis pubis, die Schenkelgefässe 
überbrückend. Daher nennt ihn Henle Arcus cruralis. Man muss ihn sich nur 
nicht als frei ausgespannten Sehnenbogen vorstellen! Der Aponeurosenrand ist 
nur nach hinten, nach den Gefässen zu, so weit frei, als er hier nicht mit einer 
derben Fascie verwachsen ist wie im lateralen Teil mit der F. iliaca. Aber 
nach unten geht auch hier die Externus-Aponeurose kontinuierlich in das ober¬ 
flächliche Blatt der F. lata über. Von vorn ist mit dem Arcus cruralis (wie 
lateral mit dem Lig. ing. ext.) die Fascia superficialis verbunden, wodurch die 
ausser liehe Leistenfurche entsteht. Von dorsal tritt an den Arcus die dünne 
lockere Fascia transversalis heran, da, wo sie sich mit ihrem Schenkeltrichter 
aus dem Becken nach unten um die Schenkelgefässe fortsetzt, ihre Scheide bildend. 
Ein bandförmiger Arcus lässt sich erst künstlich herauspräparieren. 

Das Leistenband entsteht also im lateralen Teil aus dem Zusammenwachsen 
von vier Aponeurosen bzw. Fascien; auf dem Durchschnitt bilden sie die Form 
eines Andreaskreuzes. Der mediale Teil des Leistenbandes ist der verstärkte 
Übergang der Externus-Aponeurose ins vordere Blatt der F. lata allein, mit 
dem dorsal die von der F. transversalis gebildete Gefässscheide verwachsen ist. 

Die Fascia iliaca und pectinea sind eigentlich ein Blatt, das in der Mitte, 
da, wo es um den medialen Rand des M. iliacus und den lateralen Rand des 
M. pectineus umbiegt, an die Eminentia ileopectinea fixiert ist. Durch diese 
Fixierung entsteht die Lacuna musculorum et vasorum. Die Begrenzungen 
der Lac. vas. sind: vorn Arcus cruralis, medial Lig. Gimbernati, hinten F. pectinea 
am Ursprung vom Schambeinperiost, lateral das mediale Ende der Verwachsungs- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


linie von Externus-Aponeurose und F. iliaca, die Stelle, an welcher die F. iliaca 
mit der Externus-Aponeurose und F. pectinea zusammenstösst und der Arcus 
cruralis beginnt. Dieser Zusammenstoss der drei Fascien ist ganz unzutreffend 
Lig. ileopectineum benannt. Es ist kein Ligament. Den medialen Winkel 
der Lacuna vasorum, die Lücke zwischen Vena femoralis und lateralem Rand 
des Lig. Gimbemati nennt man oberen oder inneren Schenkelring. Er ist 
aber natürlich keine eigentliche Lücke, der Zwischenraum ist durch Bindegewebe 
ausgefüllt, welches als Fortsetzung der F. transversalis zu betrachten ist. Davon 
später. 

Noch eine bew'egungsphysiologische Bemerkung: Durch die Verbindung 
zwischen Externus-Aponeurose und F. iliaca und lata kommt es, dass durch 
Strecken des Beines im Hüftgelenk auch die Externus-Aponeurose passiv gespannt 
wird, das Crus laterale insbesondere nach hinten gegen den Samenstrang gepresst 
wird. Umgekehrt wird durch Flexion, besonders mit gleichzeitiger Aussenrotation 
und Abduktion, zugleich mit der F. lata und iliaca (der Ileopsoas setzt am 
Trochanter minor an!) die Externus-Aponeurose entspannt. Daher nehmen Patienten 
mit inkarzerierter Leistenhernie diese Beinstellung ein, ähnlich wie bei Coxitis; 
daher ist diese Beinstellung zur Reposition einer Hernie die günstigste. — Der 
Effekt auf die Externus-Aponeurose ist der gleiche, wenn der Rumpf gegen die 
Oberschenkel gebeugt wird; denn ob der Winkel zwischen Rumpf und Beinen 
durch Veränderung der Bein- oder der Rumpfstellung aus einem gestreckten ein 
stumpfer oder noch kleinerer wird, ist einerlei. Aufheben einer Last in ge¬ 
bückter Stellung bei gespreizten und aussenrotierten Beinen ist für das Austreten 
eines Bruches besonders disponierend. 

Welche Bedeutung hat die Externus-Aponeurose hinsichtlich Bruchanlage t 

Von der Externus-Aponeurose hängen ab: 

a) die Weite des äusseren Leistenringes, 

b) die Weite des Aponeurosenspaltes. 

a) Die Weite des äusseren Leistenringes spielt, trotzdem diese am 
häufigsten als Bruchanlage bezeichnet wird, keine grosse Rolle. Man weiss 
jedenfalls, dass viele Leute mit weiten Leistenringen während der militärischen 
Dienstzeit oder bei schwerer Arbeit in Zivil keinen Bruch bekommen. — Halten 
wir uns die topographischen Verhältnisse vor Augen, so ist klar, dass die Weite 
des äusseren Leistenringes für den Anfang der Bruchbildung, die erste Aus¬ 
stülpung eines allmählich durch Hineinpressen von Eingeweiden verlängerten 
erworbenen Bruchsackes, ebenso für die allmähliche Entfaltung eines offen¬ 
gebliebenen Proc. vagin. perit., also eines kongenitalen Bruchsackes keine Be¬ 
deutung haben kann, denn der äussere Leistenring stellt die letzte Kulisse auf 
dem Wege dar. Eher schon fällt die Weite des Leistenringes ins Gewicht für 
die seltene primäre Ausziehung eines leeren Bauchfelltrichters durch ein prä¬ 
peritoneales Lipom, das natürlich an einem engen LeistenriDg grösseren Wider¬ 
stand findet, nicht so leicht zum Ringe heraus kommt. 

Ich glaube, ich muss dem Vorwurf entgegentreten, dass dies am grünen Tisch aus¬ 
gedacht sei. Dass dem nicht so ist, zeigt folgender Fall: Ein Mann fühlte beim Turnen 
plötzlich heftigen Schmerz in der Leiste und sofort eine kleine Geschwulst. Diese lag 
unmittelbar vor dem Leistenring und erwies sich bei der Operation nicht, wie vermutet, 
als herausgepresste Hydrocele funiculi, sondern als haselnussgrosser Fettklumpen, der 
einen Bauchfelltrichter berausgezogen hatte. Es hatte einer besonderen Anstrengung 
bedurft, dass dies Lipom den nicht abnorm weiten Leistenring passierte. 

Für die erste Etappe der Bruchbildung hat der äussere Leistenring sonst 
nur Bedeutung, wenn die Plica semilunaris (vulgo innerer Leistenring) unmittelbar 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


hinter dem äusseren Leistenring liegt, d. h. bei geradem Verlauf des Samen¬ 
stranges, also wesentlich bei kleinen Kindern. Davon später! Dagegen kann 
man meines Erachtens nicht von der Hand weisen, dass ein weiter Leistenring, 
besonders ein solcher mit schlaften Fibrae intercolumnares, den rascheren Über¬ 
gang eines interstitiellen in einen fertigen Bruch begünstigt, also nicht die erste 
Bruchentstehung, aber die weitere Ausbildung, die Verschlimmerung. 

b) Von der Breite des Aponeurosenspaltes hängt der Zustand der sog. 
„weichen Leiste“ ab; d. h. im Stehen, besonders beim Pressen zum Stuhl (das 
ist eine bessere Prüfung als Hnstenlassen) tritt 'eine wulstförmige Verwölbung 
auf, schräg von oben aussen nach unten innen nach dem Leistenring zu. Alle 
hinter der Aponeurose gelegenen Schichten (M. obliq. int. und transv., Fascia 
transversalis, Peritoneum) werden durch die angedrängten Eingeweide entsprechend 
dem Aponeurosenspalt herausgewölbt; besonders wenn die Bauchmuskeln im übrigen 
kräftig sind und sich kräftig kontrahieren, dem Spalt entsprechend also der 
Widerstand relativ tief herabgesetzt ist. Schlaffe Bauchmuskeln, passive Ver¬ 
wölbung derselben beim Pressen sind keineswegs Vorbedingungen der weichen 
Leiste. Wenn sich diese wulstige Verwölbung öfters wiederholt, wird schliesslich 
das Perit. parietale mehr und mehr an den Seiten des Wulstes gelöst und ver¬ 
schieblich. Indes der Wulst braucht bei breiterem Aponeurosenspalt nicht vor¬ 
handen zu sein; bei kräftigem, sich aktiv kontrahierendem Internus fehlt er. 
(Den Aponeurosenspalt kann man trotzdem bei erschlafften Bauchdecken in 
Rückenlage fühlen.) 

Es ist hervorzuheben: es brauchen längst nicht alle Leute mit 
weichen Leisten einen Bruch zu bekommen. Offenbar muss die Ablösung 
des Bauchfelles besonders auch nach unten hin stattfinden, so dass hier zwischen 
vorderer Bauchwand und Samenstrang eine Bauchfelltasche entsteht. Diese wird 
mehr und mehr zum Trichter vertieft durch Hineinpressen von Eingeweide, und 
der Anfang des Bruches ist gemacht. Auch beim offengebliebenen Scheiden¬ 
fortsatz sowie beim Bestehen einer trichterförmigen Ausstülpung der Fascia 
transversalis auf den Samenstrang (s. u.) begünstigt eine hinzukommende weiche 
Leiste die Bruchbildung: durch die wulstförmige Vorwölbung wird gewissermassen 
die Tür geöffnet zur Entfaltung bzw. Ausstülpung des Bruchsackes. 

Weite des Leistenringes und Breite des Aponeurosenspaltes sind 
also sicher nicht belanglos, führen indessen längst nicht immer mit 
Notwendigkeit zur Bruchbildung. Ihr Vorhandensein ist zwar klinisch 
festzustellen, es ist aber in praxi nicht vorauszusagen, was für Folgen 
sie haben, ob sie überhaupt Folgen haben werden. 

2. Der Muse, obliquus abdominis internus 

verhält sich ganz anders zum Samenstrang als der Externus. Seine untere 
Partie, welche uns besonders interessiert, ist individuell sehr verschieden ent¬ 
wickelt. Bei kräftiger Ausbildung gehen von der Spina, vom Lig. ing. ext. 
und selbst noch vom Arcus cruralis entspringende breite Muskelbündel auf die 
vordere Rektusscheide, event. bis zur Linea alba und zum Tuberc. pubicum. Die 
untersten Fasern ziehen dann also parallel dem Leistenband schräg median ab¬ 
wärts. Nach präparatorischer Entfernung des Samenstranges oder auch ohnedem 
sind sie hinter dem Leistenring sichtbar. Sie umgreifen dann event. etwas den 
Samenstrang von vorn hinter dem medialen Winkel des Leistenringes. Doch 
kann man nicht sagen, dass je der Internus eine Hinterwand für den Samenstrang 
bilde. Der Samenstrang zieht stets unter dem Internusrand von hinten 
aussen oben nach vorn innen unten weg. Eine Hinterwand für den Samenstrang 
bildet der Internus nur nach der Radikaloperation nach Bas sin i. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Einen so gut entwickelten Internus sieht man aber selten. Meist hört er 
höher auf; der untere Rand verläuft dann nicht mehr so schräg von oben aussen 
nach unten innen, sondern mehr quer nach dem Rektusrande hin. Er hört oft 
sogar schon in der Mitte zwischen Spinahöhe und Symphysenrand auf, d. h. 2 cm 
oberhalb der letzten Fibra intercolumnaris. Bei etwas weitem Leistenring kann 
man den Unterrand des Internus über dem Samenstrang fühlen, bei aktiver 
Bauchdeckenkontraktion sich anspannend. 

Das Kremasterbündel des Internus entspringt nicht mehr von der Spina, 
sondern abwärts von der Externus-Aponeurose, bzw. dem Lig. ing. ext oder 
Arcus cruralis. Die durch den äusseren Leistenring austretenden Kremasterfasern 
umgeben den Samenstrang, im Hodensack die Tunica vaginalis communis. Man 
hat unwillkürlich die Vorstellung, dass der Proc. vaginalis peritonei bei seiner 
Ausstülpung die untersten Internusbündel mitgenommen, aufgeladen, ausgezogen 
hat. Diese Vorstellung entspricht auch, wie wir sehen werden, dem entwicklungs¬ 
geschichtlichen Hergang. 

3. Der Muse, transversus abdominis 

reicht noch weniger weit herab als der Internus. Er entspringt oft nur bis zur 
Spina herab, gar nicht mehr vom Leistenband, hört nach unten zu immer dünner 
werdend meist schon 1 cm kopfwärts vom Internus auf, hat also zum Samen¬ 
strang im sog. Leistenkanal gar keine Beziehung mehr. Erwähnung 
verdienen nur in die untere Partie der Sehne dieses Muskels eingewebte Ver¬ 
stärkungszüge, welche bogenförmig nach abwärts ziehen und am Schambeinkamm 
inserieren. Sie trennen die laterale und mediale Leistengrube und werden Lig. 
interfoveolare (Hesselbachi) genannt. Medial die mediale Leistengrube be¬ 
grenzende und in die Rektusscheide ausstrahlende Verstärkungszüge werden als 
Falx inguinalis oder Lig. Henlei (Lig. falciforme) besonders bezeichnet. 
Die direkten Leistenhernien treten zwischen Lig. interfoveolare und Falx ingui¬ 
nalis aus. Für die Entstehung der uns hier interessierenden indirekten Leisten¬ 
hernien haben diese Bildungen keine direkte Bedeutung (s. u.). 

Welche Bedeutung haben der Internus und Transversus hinsichtlich 

Bruchanlage ? 

Wenn der Internus und Transversus hoch aufhören, ist die Bauchwand also 
dicht über dem Beckenrand nur von Externus-Aponeurose, Fascia transversalis 
und Bauchfell gebildet. Die Externus-Aponeurose liegt vor dem Samenstrang, 
die Vorderwand des sog. Leistenkanals bildend. Das Lig. Collesii, die Fascia 
transversalis und das Bauchfell liegen hinter dem Samenstrang, die sog. Hinter¬ 
wand des Leistenkanals bildend. Ein solcher Hochstand des Internus (und 
Transversus) bedingt einen breiten Zwischenraum zwischen unterem Internusrand, 
Rektus und Beckenrand, ein breites sog. Interstitium inguinale und damit 
eine dritte Bruchdisposition: die Pointe de hernie. 

Haegier (Langenbecks Archiv 1902) identifiziert weiche Leiste und Pointe 
de hemie, Graser (Deutsche Ärztezeitung 1900, Heft 4—6) Pointe de hernie und 
Kochers Brnchsackkegel, Sprengel (Sammlung klinischer Vorträge Nr. 551, 
1909) alle drei Dinge, meines Erachtens mit Unrecht. Was ist Pointe de 
hernie? 

Bei Intemus-Hochstand deckt der Muskelrand nicht mehr den Samenstrang 
von vorn, bei seiner Kontraktion den Raum verschliessend, in welchem ein 
Bruchsack ausgestülpt wird. Es tritt beim Pressen im Stehen, gerade wieder 
bei sonst kräftigen Bauchmuskeln, unter dem hochstehenden Internusrand aussen 


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neben dem äusseren Leistenring eine rundliche Verwölbung auf (keine 
wulstförmige im Anschluss an den Leistenring nach oben aussen wie bei der 
weichen Leiste). Zwischen der rundlichen Verwölbung und dem Leistenring ist 
das Crus laterale zu fühlen. Ich habe diesen Zustand der Pointe de hernie öfters 
gesehen und verstehe nicht, wie seine klinische Unterscheidung von der häufigeren 
weichen Leiste Schwierigkeiten machen soll. 

Kochers Bruchsackkegel aber ist auch etwas anderes, ist die erste, nur 
temporäre Ausstülpung des Bauchfelles vor dem Samenstrang her, schon der 
erste Anfang der Bruchbildung. Die P. de hernie dagegen ist nur eine Disposition 
zur Bruchbildung, genau wie die weiche Leiste: Basis der Verwölbung weiter 
aussen, noch keine Kegelbildung. Die Tür wird ein Stück tiefer und weiter 
aussen als bei der weichen Leiste geöffnet. Der Eingang ist mehr von der Seite, 
dort mehr von oben. Die P. de hernie braucht nicht zum Bruch zu führen. 
Sie kann eine Vorstufe von Kochers Bruchsackkegel sein, aber das ist nicht 
nötig. Der Kegel entsteht erst, wenn die Vorwölbung des mit der Zeit ver¬ 
schieblicher gewordenen Bauchfelles, sagen wir unglücklicherweise allmählich 
mehr gegen median, gegen die Plica semilunaris hin geschieht. Die P. de hernie 
ist klinisch zu diagnostizieren, der Bruchsackkegel erst, wenn man bei der 
Operation bei zufälligem Pressen das Bauchfell kegelförmig ausgestülpt werden 
sieht nach Spaltung der Externus-Aponeurose. 

Die Folgen der Pointe de hernie sind dieselben wie die der weichen 
Leiste und ebensowenig zu prognostizieren. 

Es ist noch hervorzuheben: Internus-Hochstand braucht keine Ver¬ 
wölbung beim Pressen, keine P. de hernie zu machen. Sie bleibt aus 
bei kräftig sich kontrahierendem Externus und kräftiger Externus-Aponeurose. 
Auch ohne P. de hernie ist der Internus-Hochstand klinisch zu diagnostizieren: 
1. wenn man bei weitem Leistenring mit dem in ihn eingeführten Finger den 
unteren Internusrand nicht oder hochstehend fühlt; 2. wenn man bei engem 
Leistenring von aussen durch Eindrücken dünner fettarmer Bauchhaut den unteren 
Internusrand bei Kontraktion des Muskels am Übergang in die Rektusscheide 
fühlen kann. Auch ohne den Zustand der P. de hernie bedingt Intemns-Hochstand 
«ine Schwäche der Bauchwand in der Leistengegend, eine Bruchdisposition. 

Muskelschwäche, insbesondere Atrophie des Internus, ist hauptsächlich für 
die Häufigkeit der direkten Hernien bei älteren Leuten verantwortlich 
zu machen: medial von der Arteria epigastrica, am Austritt der Hernia directa, 
ist das Interstitium inguinale breiter als lateral von der Arterie. Bei Internus- 
Hochstand trifft man deshalb auch bei jüngeren Personen gelegentlich auf eine 
H. directa, selbst doppelseitig. 

Verschiedene Autoren haben auf die Wichtigkeit der guten Ausbildung des 
Internus hingewiesen, aber ohne Präzision und genaue Vorstellung, wie z. B. aus 
der Annahme eines „sphinkterartigen Verschlusses des inneren Leistenringes 
durch den Internus und Transversus“ (Murray zit. von Sprengel) hevorgeht. 
Davon kann natürlich gar keine Rede sein, sondern nur von einem Anpressen 
des Internusrandes gegen den Samenstrang von vorn, wenn der Muskel weit 
genug herabreicht. Dadurch wird allerdings einer Bruchbildung wirksam ent¬ 
gegengetreten und gewinnt der Internus besondere Bedeutung. 

4. Die Fascia transversalis 

und ihr Verhältnis zum sog. Leistenkanal zu verstehen, muss man sich zunächst 
vor Augen halten, dass sie nicht die Aponeurose des Muse, transversus ist, kein 
Sehnenblatt und auch keine festgefügte Membran wie das Bauchfell. Sie ist 
vielmehr ein lockeres Bindegewebe, welches Organe verbindet und Lücken aus- 


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füllt, welches nur stellenweise (da, wo es z. B. grössere Muskelflächen bekleidet) 
eine dichtere Membran wird, also besonders hinter den beweglichen, ihre Spannung 
und Lage wechselnden flachen Bauchmuskeln. Die Fascia transversalis ist der 
F. superficialis durchaus gleichartig. Sie verbindet die Muskeln und Aponeurosen 
nach hinten mit dem geschlossenen Bauchfellsack, wie vorn die F. superfic. die 
Muskeln und Aponeurosen mit der Haut verbindet. Sie umkleidet als lockeres 
Bindegewebe alle*ausserhalb des Peritonealsackes gelegenen Baucheingeweide: 
Nieren, Harnleiter, Harnblase, Samenleiter, Mastdarm, Pankreas. Im kleinen 
Becken wird die F. transversalis zur F. pelvis parietalis s. endopelvina und zur 
F. pelvis visceralis. Teile der letzteren sind als F. recti propria, F. vesicae 
urinariae, F. vesicularum seminalium (Pars rectovesicalis, Waldeyer) usw. be¬ 
sonders bezeichnet. 

Am Boden des grossen Beckens schlägt sich die F. transversalis nach hinten 
auf die F. iliaca um, von dieser stumpf trennbar, zieht dann zwischen Perit 
parietale dorsale und Rumpfmuskeln in die Höhe. Der Umschlag auf die F. iliaca 
erfolgt etwas kopfwärts vom äusseren Leistenband. Diesen meist als etwas 
dichteren Streifen sich markierenden Umschlag nennt man wenig zutreffend 
inneres Leistenband. Mit dem äusseren Leistenband ist die F. transversalis 
nur in dessen medialem Teil, dem Arcus cruralis, verwachsen, an den sie von 
dorsal herantritt, um nach unten als Schenkeltrichter sich fortzusetzen und die 
Scheide der grossen Schenkelgefässe zu bilden. Sie umscheidet auch alle von 
fliesen Gefässen abgehenden Zweige, ebenso mit dem Processus vaginalis 
fasciae transversalis den zum Leistenring heraustretenden Samenstrang. 

Dadurch, dass der Samenstrang von hinten aussen oben nach vorn innen 
unten verläuft, der Processus vaginalis also gewissermassen nach unten umkippt, 
entsteht an der unteren lateralen Zirkumferenz seines Ursprunges eine medial- 
und kopfwärts gerichtete Falte: die Plica semilunaris, welche den Samenstrang 
von lateral und unten umfasst und, vom Bauchfell überzogen, besonders bei Be¬ 
trachtung der Bauchwand von hinten her deutlich ist. Sie hat man fälschlich 
als inneren Leistenring bezeichnet Die Bezeichnung ist unzutreffend und 
irreführend. Ein Ring ist nicht vorhanden wie in der Externus-Aponeurose, 
sondern nur eine halbringförmige Falte. In Bezug auf das Poupartsche Band 
liegt sie fingerbreit kopfwärts von diesem, 3—5 cm nach aussen oben vom äusseren 
Leistenring. Diese übrigens sehr wechselnde Distanz zwischen Plica semilunaris 
und äusserem Leistenring wäre also die Länge des sog. Leistenkanals, welche 
vom mehr oder weniger schrägen Verlauf des Samenstranges abhängt. 

Die Plica semilunaris steht in naher räumlicher Beziehung zur Plica epi- 
gastrica, zu welcher die A. epigastrica das Bauchfell medial vom Samenstrang 
auf liebt. Diese liegt weiter nach vorn als die lateral den Samenstrang umfassende 
und viel mehr vorspringende Plica semilunaris. Letztere bleibt deutlich, wenn 
man durch Straffziehen des Perit. parietale die Plica epigastrica verstreichen 
lässt oder die A. epigastrica ganz entfernt. Ein entstehender Bruch trifft auf 
die Plica semilunaris als erste Kulisse, während er zur Plica epigastrica und 
dem Lig. interfoveolare, welche weiter nach vorn die mediale Seite des Samen¬ 
stranges umfassen, keine direkten Beziehungen hat; denn die Ausstülpung des 
Bruchsackes geschieht entlang der vorderen und lateralen Fläche des Samen¬ 
stranges. Die Plica epigastrica und das Lig. interfoveolare haben erst indirekt 
Bedeutung für die Bruchbildung, insofern sie den Weg des Samenstranges mehr 
oder weniger von medial her verengen. 

Im Skrotum wird der Proc. vag. fase, transv. zur Tunica vaginalis 
communis. Wie der Processus den Samenstrang ringsum umgibt, so umgibt auch 
die Tunica com. Hoden mit Tunica vag. propia ringsum, auch hinten. Man 


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kann bei Hydrocelenoperation den mit Flüssigkeit gefüllten, den Hoden ein- 
schliessenden Sack der peritonealen Tunica propria geschlossen ringsum, auch 
hinten, aus der Tunica com. ausschälen. Nur am unteren Pol muss man einen 
Gefässe führenden kurzen Strang scharf durchtrennen: das ist der Rest des für 
das ganze Verständnis der Leistenkanalbildung so wichtigen Lig. Hunteri oder 
Gnbernaculum testis, wovon später die Rede sein wird. 

(So operiere ich übrigens jetzt immer die Hydrocelen; die Ausschälung der prall 
gespannten Tunica propria ist viel leichter, als wenn man erst die Flüssigkeit ab¬ 
gelassen hat.) 

Ein offener Proc. vag. fase, transv. ist natürlich nicht vorhanden, denn 
diese Fortsetzung der Fase, transv. ist ja kein Schlauch, sie ist als maschiges 
lockeres Bindegewebe mit dem Samenstrang verwachsen. Wenn man vom Bauche 
aus an der Leiche den geschlossenen Peritonealsack von der vorderen Bauchwand 
stumpf abgezogen hat — das gelingt leicht, und zwar, wenn der Proc. vag. perit. 
ganz verödet ist, ohne dass im Peritoneum ein Loch entsteht — und wenn man 
dann die Bauchwand von hinten her betrachtet, sieht man die Fascia transv. 
trichterförmig auf den Samenstrang an der Plica semilunaris übergehen. Daher 
hat man sie auch Fascia infundibuliformis genannt. Manchmal, nicht immer, 
kann man nun vom Bauche aus von rückwärts her den an sich nicht offenen 
Proc. vag. fase, transv. stumpf mit dem Finger künstlich zu einem den Samen¬ 
strang rings umgebenden Schlauch entfalten. 

Bedeutung des Verhaltens der F. transversalis hinsichtlich Bruchanlage. 

Geht die F. transv. mit einem deutlichen Trichter auf den Samenstrang 
über, so haben wir damit eine neue vierte anatomische Bruchdisposition. 

Noch in anderer Beziehung hat die F. transv. Bedeutung. Niebergall 
(Deutsche militärärztl. Zeitschr. 1900) legt auf die mehr oder weniger feste Ver¬ 
bindung des Samenstranges mit den Konstituenten des sog. Leistenkanals be¬ 
sonderes Gewicht Gemeint kann nur sein das mehr oder weniger feste Gefüge 
des Proc. vag. fase, transv. Wir sahen, dass dieses Gewebe manchmal stumpf 
vom Bauche her auseinander zu drängen ist. Dadurch wird natürlich eine Hernien¬ 
bildung begünstigt. 

Seit Malgaigne hat man im Hinblick auf die Häufigkeit der Hernien bei 
alten Leuten Abmagerung als disponierendes Moment angesehen. Bei indirekten 
Hernien könnte nur ein Schwund des um den Samenstrang gelegenen Fettgewebes 
der F. transv. gemeint sein. Ich glaube, dass bei alten Leuten vielmehr die 
Erschlaffung und Atrophie der Bauchmuskeln in Betracht kommt, daher auch 
die viel grössere Häufigkeit der direkten Hernien (s. oben). 

Im Gegensatz zu M. behauptet denn auch L. Championniere, dass rasch 
einsetzende Fettleibigkeit die Bruchbildung begünstige. Er stellt sich vor, 
dass durch Fettentwicklung das Bindegewebe um den Samentrang auseinander¬ 
gedrängt und gelockert, der sog. Leistenkanal erweitert werde. 

Ähnlich denkt man mit Roser und Linhart, dass das unter oder vordem 
Peritoneum gelegene Fettgewebe der F. transv. bei seiner Vermehrung durch 
seine Schwere in den Leistenkanal herabrücke und einen leeren Bauchfelltrichter 
ausziehe. Diese primäre Bildung eines zunächst leeren Bruchsackes, in welchen 
erst später durch die Bauchpresse Eingeweide eingetrieben werden, ist sicher 
nicht so häufig, wie R. und L. glaubten. 

Es ist hervorzuheben: Klinisch ist das Verhalten der F. transversalis 
nnd ihres Processus vaginalis nicht festzustellen, also auch nicht zu 
sagen, wie viele Brüche auf das Konto ungünstiger Entwicklung der F. transv. 


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bzw. ihrer Fortsetzung um den Samenstrang zu rechnen sind. Diese anatomische 
Bruchanlage existiert klinisch also überhaupt nicht. 

5. Die topographischen Verhältnisse des Bauchfelles und seiner Fort¬ 
setzung um den Samenstrang, des Proc. vaginalis peritonei sind wieder 
einfacher. 

Das Perit. parietale ist, wie schon mehrfach erwähnt, in der Tat recht lose 
und verschieblich mit der F. transv. verbunden. Man kann das bei jeder Bruch¬ 
operation sehen: wenn man den Bruchsackhals bauchwärts zwecks Abbindung 
verfolgt, löst man leicht das Perit. parietale weiter ab, um einen breiten Peritoneal¬ 
trichter oberhalb des eigentlichen Bruchsackhalses abzubinden. 

Man kann infolge dieser losen Verbindung an der Leiche oft auch von 
rückwärts, vom Bauche aus, künstlich einen Bauchfelltrichter vor dem Samen¬ 
strang her skrotalwärts ausstülpen, so einen neuen quasi „erworbenen“ Bruch¬ 
sack künstlich bildend. Wenn'man sich vorstellt, man stülpte das Peritoneum 
vor dem Samenstrang handschuhfingerförmig aus, nähme die F. transv. als Tunica 
vag. com. mit unter dem unteren Bande des Int. und Transv. her, lüde dabei 
die untersten Intemusfasern als Kremaster auf seinen im Proc. vag. perit wie 
in einem Handschuhfinger steckenden Finger, drängte die Fasern der Externus- 
Aponeurose zum äusseren Leistenring auseinander und stülpte die Fascia super¬ 
ficialis als Coopersche Fascie mit aus, dann hätte man den Proc. vag. perit. und 
den sog. Leistenkanal künstlich in richtiger Lage nachgebildet. Man sieht, es 
handelt sich nicht um ein Durchbohren der Bauch wand; allein die Kontinuität 
der Externus-Aponeurose ist durch Auseinanderdrängen (bzw. entwicklungs¬ 
geschichtlich durch Nichtzusammenschliessen) der Fasern unterbrochen. Das 
Perit. und die F. transv. werden nur ausgestülpt; der M. int. und transv. aber 
gehen über der Stelle, wo diese Ausstülpung vor sich geht, hinweg. Man sieht 
daraus, wie töricht der Satz ist: „Der Leistenkanal oder der Samen¬ 
strang durchbohren die Bauchwand.“ Es ist kein Leistenkanal, keine 
geschlossene Röhre vorhanden, sondern der Weg des Samenstranges 
ist von Kulissen umgeben und vorgezeichnet. 

Was wir uns eben durch eine von rückwärts vom Bauche aus angreifende 
Gewalt, den Finger, künstlich herstellten, entsteht entwicklungsgeschichtlich 
durch eine von vorn, von aussen auf das Bauchfell wirkende Kraft: durch das 
Lig. Hunteri s. genito-inguinale, welches das Bauchfell, den späteren Proc. 
vag. perit nach unten in das spätere Skrotum fixiert. Der spätere Hoden hat 
einen doppelten Ursprung: die samenbereitenden Kanälchen entstehen aus dem 
Keimepithel, einer Umwandlung des Parietalperitoneums neben der Lendenwirbel¬ 
säule. Diesem Keimepithel wachsen aus dem Geschlechtsteil der benachbarten 
Urniere Kanäle entgegen, welche später die Tubuli recti und das Rete testis 
sowie den Nebenhoden bilden, also die Ausführungswege. Der Urnierengang 
wird zum Samenleiter. Zwischen unterem Pol der Urniere (bzw. später des 
Hodens) und der Bauchhaut an der Stelle, an welcher im dritten Monat die Aus¬ 
stülpung der Bursa inguinalis (Klaatsch) entsteht, ist das von einer Peritoneal- 
duplikatur umgebene Lig. Hunteri ausgespannt. Wenn nun der Fötusrumpf in 
die Länge wächst, wächst das Band nicht mit; es muss folglich das Bauchfell, 
von welchem es ja fest überzogen ist, nach unten fixieren und zum Proc. vag. 
perit ausziehen. Weiterhin muss auch der Hoden diesen Weg ins Skrotum 
nehmen, denn er wird ja znm Teil von der Urniere gebildet, hängt also auch 
mit dem Lig. Hunteri zusammen. Dieses wird deshalb auch Gubernaculum 
testis genannt. Der Hoden folgt also oben dem Proc. vag. bzw. im Proc. vag. 
Deshalb geht die Höhle des Proc. vag. oder der Tunica vag. propr. auch stets 
weiter herab, unter den unteren Pol des Hodens. Deshalb zieht ein offengebliebener 


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Processus vor dem Samenstrang her. Deshalb kann man bei Hydrocelenoperation 
die Tunica propria nur bis an den Hoden heran ablösen, nicht wie die Tunica 
communis ringsum, denn der Hoden ist gewissermassen eine Verdickung der 
Tunica propria, des Peritoneum. 

Der Hoden wird also nicht von oben in den Proc. vag. eingestülpt, sondern 
auch, wie der Processus selbst, nach unten zum Bauche herausgezogen. Das 
geht klipp und klar daraus hervor, dass der Proc. vag. perit. bereits im Skrotum 
vorhanden ist mit allen seinen Hüllen, wenn der Hoden noch im Becken liegt, 
dass bei Kryptorchismus ein offener Proc. vag. vorhanden sein kann und oft vor¬ 
handen ist. 

Das Lig. Hunteri bzw. sein Nichtmitwachsen ist also im grossen 
und ganzen 1 ) die Ursache 1. der Ausstülpung des Proc. vag. perit und 
2. des Descensus testiculorum. So erklärt es sich, dass man bei fehlendem 
Hoden aber vorhandenem Nebenhoden und Samenleiter einen ausgebildeten Proc. 
vag. bzw. Tunica propria findet, dagegen nicht, wenn zwar der Hoden da ist, 
aber Nebenhoden und Samenleiter fehlen; denn dann fehlte mit der Urniere auch 
das Urnierenband. 

Wir verstehen jetzt auch, worauf überhaupt der Zustand des Krytorchismus 
zurückzuführen ist. Ich fand bei einer Operation Folgendes: Der Proc. vag. war mit seinen 
Hüllen (Tunica vag. com., Kremaster, Fascia cremasterica) vorhanden. Der Hoden lag 
dicht hinter dor vorderen Bauchwand. Der Nebenhoden, dünn und lang ausgezogen, 
bildete mit dem Samenleiter eine tief herabreichende Schleife, von der die Tunica propria 
nicht abzuziehen war. Der Nebenhodenkopf fehlte, an seiner Stelle war eine Schwiele 
vorhanden. Erklärung: Der Geschlechtsteil der Urniere ist nicht entwickelt; daher fehlt 
der Kopf des im übrigen hypoplastischen Nebenhodens. Die Verbindung zwischen Neben¬ 
hoden und Hoden ist nicht zustande gekommen. Durch das Lig. Hunteri blieb zwar das 
Bauchfell nach unten fixiert und wurde regelrecht zum Proc. vag. ausgezogen. Auch der 
untere Teil des Nebenhodens (der Urniere) blieb nach unten fixiert, daher die tief herab¬ 
hängende Schleife. Der hypoplastische dünne Nebenhoden wurde lang ausgezogen; der 
nicht mit ihm in Verbindung getretene Hoden aber blieb hoch liegen. Deshalb war die 
Differenz zwischen unterem Pol des Proc. und des Hodens so gross. — Die Probe aufs 
Exempel war die mikroskopische Untersuchung: tatsächlich bestand dieser Hoden nur aus 
Tubuli contorti seminiferi mit verfetteten Epithelien. Die Tubuli recti und das Rete 
testis fehlten wie der Nebenhodenkopf, d. h. der Geschlechtsteil der Urniere war ver¬ 
kümmert 

Die Ausziehung des Proc. vag. und Hodens mit Samenleiter geschieht in 
foetu geradeswegs durch die noch dünne Bauchwand. Bei der späteren Bildung 
der Bauchwand müssen die Fasern der Externus-Aponeurose gegen den schon 
vorhandenen Proc. vag. zu auseinander bleiben, weil dieser ein Ansetzen der 
Sehnenfasern am Knochen nicht gestattet. Die Ränder des Internus und Trans- 
versus aber bleiben oberhalb des Processus. Der gerade Verlauf des Processus 
und Samenleiters bedingt, dass beim Neugeborenen äusserer Leistenring und 
Plica semilunaris (vulgo innerer Leistenring) unmittelbar hintereinander liegen. 
Es ist eigentlich nur ein Ring da, nichts von einem „Kanal“ oder Kulissenweg. 
Das bedingt mit als fünfte anatomische Bruchdisposition (ausser offenem 
Proc. vag. perit., vielem Schreien usw.) die Häufigkeit der Leistenhernien bei 
kleinen Kindern, V ; aller Leistenbrüche. Diese kommen gerade aus dem Bauch 
heraus, aber lateral von der A. epigastrica, nicht medial wie die Hernia directa 
der alten Leute. 

Der schräge Verlauf des Samenstranges entsteht erst allmählich 


1) Betreffs der Details verweise ich auf Brafnan n, Arch. f. Anat. u. Physiol., Anat. Abt., 
1884; Klaatsch, Morpholog. Jahrbuch. Bd. 16. 1890; Waldeyer, Bonn, Cohen. 1899. S. 657 ff. 


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mit dem zunehmenden Breiten Wachstum des Beckens. Damit rücken auch die 
Schenkelgefässe oben weiter nach aussen, ihr Verlauf wird schräger. Der Ur¬ 
sprung der A. epigastrica rückt mehr nach aussen, ihr Verlauf wird aus einem 
schrägen ein bogenförmiger. Sie hakt dann gewissermassen den Samenstrang 
von unten innen auf. Medial muss der Samenstrang an Ort und Stelle bleiben, 
weil er im Spalt der Externus-Aponeurose festgehalten wird. So wird er oben 
unter dem Band des Int und Transv. her nach lateral verzogen, hinter der 
Externus-Aponeurose her. Dadurch erst entsteht für ihn eine Vorderwand. Es 
bleibt zu untersuchen, ob die individuell verschiedene Richtung und Länge des 
sog. Leistenkanals mit Beckenbreite bzw. mehr oder weniger schrägem Verlauf 
der Schenkelgefässe zu tun hat. 

Es ist klar, dass bei schrägem Verlauf des Samenstranges der Austritt für 
die Baucheingeweide nicht so leicht ist wie bei geradem Verlauf. Sie stossen 
erst an den Intemusrand, dann gegen die Hinterfläche des Crus laterale, an 
welcher sie dann allmählich bis zum Leistenring hergleiten müssen, einen Weg 
zwischen Externus-Aponeurose und Samenstrang tunnelierend. 

Der Proc. vag. perit. verödet in der Regel nach vollendetem Descensus. Er 
kann aber total oder partiell offen bleiben. Nach Zuckerkandl ist er bei 
35% Knaben bis zum vierten Monat nach der Geburt ganz offen. Hernach fand 
Z. ihn nur noch bei 4% ganz offen. Aber der oberste Teil — und der ist 
für die Hernienbildung der wichtigste — bleibt noch in 29% später offen, sich 
trichterförmig nach dem Bauchraum erweiternd. Ein ganz oder teilweise offen¬ 
gebliebener Proc. vag. perit. bildet die sechste anatomische Bruchanlage, 
die wir mit unseren anatomischen Studien kennen lernen. Manchmal kann man 
in solchen kurzen Trichter vom Bauch aus auch an der Leiche eines Erwachsenen 
einen Finger vorschieben und den nur locker verklebten Proc. wieder künstlich 
erweitern zu einem sog. angeborenen (nicht erworbenen) Bruchsack, selbst bis 
in die Höhle der Tun. propria hinein, ohne dass ein Loch im Peritoneum ent¬ 
steht. Man stellt damit den fötalen Zustand wieder her. Störungen in der 
Obliteration des Proc. vag. perit. führen auch zur Bildung der Hydrocele testis 
communicans, bei welcher sich in dem ganz offen gebliebenen Proc. Flüssigkeit 
ansammelt; der Hydrocele funiculi cystica, wenn in einem nach oben und unten 
abgeschlossenen, sonst offen gebliebenen Teil des Proc. sich Flüssigkeit ansammelt; 
der Hydrocele funiculi communicans — den seltenen Fall sah ich im letzten Jahr 
zweimal —, wenn sich im nach oben offen gebliebenen, nach unten geschlossenen 
oberen Teil des Proc. Flüssigkeit ansamraelt. Das häufige Zusammentreffen von 
vaginalen Hernien (d. h. Brüchen mit angeborenem Bruchsack) und von Hydrocele 
testis oder funiculi und von Kryptorchismus ist nach dem Gesagten leicht ver¬ 
ständlich. 

Die Heilung der Brüche bei kleinen Kindern durch Tragen eines Bruchbandes 
beruht darauf, dass beim Schrägerwerden des Samenstrangverlaufs und des vor ihm 
gelegenen Proc. vag. perit. Vorder- und Hinterwand dieses offengebliebenen Scheiden¬ 
fortsatzes gegeneinander gedrückt und gerieben werden. Die Blätter verkleben und ver¬ 
wachsen also durch adhäsive Peritonitis. — Übrigens ist solche Bruchheilung durch 
Bruchbandtragen auch jenseits 20 Jahren möglich, was von den Klinikern ge¬ 
leugnet wird, durch die Beobachtungen der Militärärzte aber sicher erwiesen ist. Es 
kommt gar nicht so selten vor, dass bei mit Bruchband als invalide entlassenen Leuten 
bei den alljährigen Invaliden — Nachprüfungen drei Jahre lang und länger kein 
Bruch mehr zu konstatieren ist. Es dürfte sich da immer um die Heilung vaginaler 
Biüche handeln. 

Wir kommen zu der praktischen Frage: Welche Bedeutung hat ein ofFen- 
gebliebener Proc. vag. perit. als ßruchanlage für die ßmchbildung? 


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Manche Chirurgen gingen so weit, den offengebliebenen Proc. als Bruch¬ 
anlage xat tgoxyv zu bezeichnen oder gar beides zu identifizieren. Frank führt 
28,6°/ 0 , Kocher 35°/ 0 , Göldner auf Grund von 800 Operationen 56%, Hansen 
(Langenb. Arch. 89, 4) sogar auf Grund von 177 Operationen 87% der Leisten¬ 
brüche auf (meist nur partielles) Offenbleiben des Scheidenfortsatzes zurück. 
Es muss auffallen, dass die Urteile so stark differieren, wie viele Brüche auf 
Offenbleiben des Scheidenfortsatzes, also auf das Angeborensein eines Bruchsackes 
zurückznführen, vaginale Brüche sein sollen. Und es erhebt sich die Frage: 
lässt sich ein vaginaler Bruch sicher von einem Bruch mit erworbenem, 
später allmählich ausgestülptem Bruchsack unterscheiden? 

Diese Frage ist deshalb für die Unfallpraxis so wichtig, weil plötzliche 
Füllung eines bereits vorhandenen kongenitalen Bruchsackes, d. h. plötzliche 
Entstehung eines vaginalen Bruches durch Unfall ohne gröbere Gewebs- 
zerreissung an sich wohl denkbar und möglich ist; plötzliche Bildung eines 
Bruches mit erworbenem neuen Bruchsack, d. h.Neuausstülpung des Bauch¬ 
felles durch Baucheingeweide ohne Gewebszerreissung nicht denkbar ist Fänden 
wir also in einem Fall von angeblich nach Unfall entstandenem Bruch keine 
Spuren von Gewebszerreissung und könnten wir dann einen vaginalen Bruch 
diagnostizieren, so dürften wir Rentenentschädigung nicht ohne weiteres zurück¬ 
weisen. Könnten wir dagegen beim Fehlen von Spuren einer Gewebszerreissung 
einen vaginalen Bruch ausschliessen, so wäre erwiesen, dass der Bruch nicht 
erst durch den Unfall entstand; es wäre keine Rente zu gewähren. 

Nebenbei bemerkt, ist es unlogisch, wenn die Chirurgen zum grossen Teil alle 
vaginalen Brüche als kongenitale bezeichnen. Beim kongenitalen Bruch ist schon eine 
Bruchgeschwulst bei der Geburt vorhanden. Häufiger ist nur der Bruch sack kongenital, 
der Bruch erworben, indem der offengebliebene Scheidenfortsatz erst später durch an¬ 
gedrängtes Eingeweide entfaltet und gefüllt wird. Beim erworbenen Bruch kann es sich 
um einen Bruch mit kongenitalem oder erst später ausgestülptem Bruchsack handeln. 
Erworbener Bruch schliesst nicht ein, dass auch der Bruchsack erworben ist. 

Wie steht es nun mit dem Erkennen eines vaginalen Bruches? 
Lässt sich 1. zunächst einmal klinisch Offensein des Scheidenfortsatzes 
(also der kongenitale Brucksack noch ohne Bruch) diagnostizieren? 

Sprengel sagt: Nie. So unbedingt möchte ich dem nicht beistimmen. 
Wenn kein Bruch da ist, hat man auf offenen Scheidenfortsatz geschlossen, wenn 
auf der einen Seite sich der Samenstrang deutlich dicker anfühlt als auf 
der anderen. Dem ist entgegenzuhalten, dass der dünne Schlauch eines offenen 
Processus nicht leicht zu fühlen ist, dass ein fühlbares Plus nur mit einiger 
Berechtigung auf einen offenen Prozessus zu beziehen ist, wenn es durch ein 
faltiges, gegen den Ductus deferens und Plexus pampiniformis abzugrenzendes 
Gebilde bedingt ist, wenn Varicocele als Ursache der Samenstrangverdickung 
auszuschliessen ist. 

Kürzlich wurde ein Mann wegen „Varicocele“ zur Operation geschickt, er hatte 
auch beim Tragen eines Suspensoriums ziehende Schmerzen. Der rechte Samenstrang 
fühlte sich deutlich durch ein faltiges Gebilde verdickt an, eine Schwellung durch ver¬ 
dickte geschlängelte und bei zentralem Druck noch mehr anschwellende Venen war aber 
nicht vorhanden. Bei der Operation fand ich in der Tat den vermuteten offenen Scheiden¬ 
fortsatz. In Rückenlage trat beim Pressen (ich liess den Mann absichtlich halb aufwachen) 
kein Eingeweide ein, nicht einmal nach Spaltung der Externus-Aponeurose. War der 
Eingang zum Bruchsack nur beim Stehen und Gehen „in den Griff der angrepressten 
Eingeweide“ gekommen? Daher die Schmerzen durch beginnende Entfaltung des leer 
gefundenen Sackes? 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Immerhin bleibt es Vermutung, dass solche Samenstrangsverdickung auf dem 
Vorhandensein eines offenen Processus beruht. 

Erwiesen wird klinisch das Offensein eines Scheidenfortsatzes 
nur, wenn schon bei der Geburt eine Hernie vorhanden ist, und wenn 
eine Hydrocele communicans s. testis s. funiculi vorliegt, d. h. wenn der 
offene Scheidenfortsatz sich durch Fl&ssigkeitsansammlung manifestiert, welche sich 
in die Bauchhöhle entleeren lässt und bei aufrechter Haltung wieder ansammelt. 

Ich sah folgenden Fall: Ein Mann spurte beim Turnen plötzlich heftige Schmerzen 
in der rechten Leiste und das Vortreten einer Geschwulst von Taubeneigrösse. Leisten¬ 
ringe eng, Bauchdecken gut Elastische, gegen Hoden und Leistenring abzugrenzende, 
beim Pressen sich nicht deutlich vergrössernde, durch Druck aber allmählich etwas zu 
verkleinernde Geschwulst. Diese verschwand in den nächsten Tagen bei Bettruhe fast 
ganz. Bei der Operation am dritten Tag fand ich nach stumpfem Auseinanderdrängen 
des Eremasters einen leeren Sack, der fingerbreit oberhalb des Hodens blind endete, nach 
oben ganz eng wurde nud sich engbleibend durch den Leistenring in den Bauch fortsetzte. 
Es war hier durch das Trauma zur Exsudation in den fast ganz offengebliebenen Processus 
gekommen, zu einer Hydrocele funiculi communicans ohne Bruch. 

Wie steht es mit dem Erkennen eines fertigen vaginalen Bruchs? 
Klinisch erwiesen ist er nur, 1 . wenn schon bei der Geburt der Bruch vor¬ 
handen ist — diese Hernia congenita s. str. scheidet für die Unfallpraxis aus —. 
und 2. mit Reserve, wenn bei einem angeblich plötzlich ausgetretenen Bruch 
sicher vorher kein Bruch vorhanden war, bald nach dem Austreten aber ein 
weit herabreichender Bruch ohne Spuren von Gewebszerreissung nachzuweisen 
ist (besonders, wenn früher in der Kindheit ein Bruch vorhanden war und unter 
dem Tragen eines Bruchbandes „heilte“). Denn dann kann es sich nur um plötz¬ 
liche Füllung eines schon vorhandenen leeren Bruchsackes handeln, also eines 
angeborenen offenen Scheidenfortsatzes, wenn man von dem seltenen Fall der 
plötzlichen Füllung eines durch Lipomzug ausgezogenen leeren Bruchsackes ab¬ 
sieht Aber man ist dabei, und das ist für die praktische Beurteilung von grosser 
Wichtigkeit, auf die Glaubwürdigkeit der Angaben des Bruchträgers über seinen 
früheren Zustand und das plötzliche Auftreten des Bruchs nach einem Unfall 
angewiesen; man ist also nicht sicher. 

Damit steht im Zusammenhang die Behauptung: Wurstform statt Birnen¬ 
form spreche für vaginale Hernie. Das ist nur insofern richtig, als rasches 
plötzliches Auftreten einer langen wurstförmigen Geschwulst ohne Spuren von 
Gewebszerreissung einen vaginalen Bruch anzeigt. Bei längerem Bestehen der 
Hernie aber ist die Form nicht charakteristisch; auch Brüche mit acquiriertem 
Bruchsack können Wurstform, Zwerchsackform usw. haben, sie brauchen nicht 
birnenförmig zu sein. 

Mit grosser Wahrscheinlichkeit kann man wohl auf einen vagi¬ 
nalen Bruch schliessen, wenn gleichzeitig Kryptorchismus oder auch nur 
deutliche Hypoplasie des einen Hodens, oder eine Hydrocele funiculi cystica, 
oder eine Hydrocele communicans s. testis s. funiculi vorliegen. Denn man weiss, 
dass bei unvollständigem Descensus die völlige Obliteration des Processus meist 
ausbleibt, dass jene Hydrocelen auf unvollständiger oder ausbleibender Obliteration 
beruhen. Absolut sicher und bindend ist der Schluss aber nicht, denn es sind 
seltene Fälle bekannt, in denen vor einem offenen Processus ein Bruchsack neu 
ausgestülpt wurde. — Zunächst zwei Beispiele: 

Ein Bekrut hatte zwei Jahre vor dem Diensteintritt beim Schwerheben einen kleinen 
rechtsseitigen Leistenbrnch bekommen, der nach 1 i / i Jahre langem Tragen eines Bruch¬ 
bandes verschwunden blieb. Der damals das Bruchband verordnende Arzt machte den 
Mann schon darauf aufmerksam, dass der rechte Hoden nur haselnussgross sei. Als der 


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Mann drei Monate Dienst getan hatte, trat der Bruch beim Stuhlgang unter Schmerzen 
wieder heraus. Taubeneigrosser Bruch. Der kleine Hodensack scheint zunächst nur den 
linken Hoden zu enthalten. Erst bei genauerer Untersuchung fühlt man, dass die rechts¬ 
seitige Geschwulst aus zwei dicht zusammen liegenden Teilen besteht, unten liegt der 
haselnussgrosse Hoden. Beide Teile lassen sich nacheinander durch den Leistenring in 
den Bauch reponieren. Der wenig erweiterte Leistenring ist im vorderen oberen Umfang 
nur undeutlich abzutasten, weil ihm ein faltiges Gebilde — der offene Scheidenfortsatz — 
dicht anliegt; ein Samenstrang ist jetzt nicht zu fühlen. Beim Presseh tritt zunächst 
der kleine Hoden mit Samenstrang heraus, dann der Bruch. Bei der Operation fand ich 
einen bis unten in den Hodensack reichenden, hier durch das Lig. Hunteri befestigten 
offenen langen Scheidenfortsatz, in welchen in der Tat beim Pressen nacheinander Hoden 
und eine Darmschlinge eintraten. Der Fall gibt eine gute Ergänzung zu den früheren 
Angaben über Kryptorchismus. 

Ein Bekrut verspürte beim Springen Ziehen in der rechten Leiste. Als das in den 
folgenden Tagen zunahm und eine Anschwellung eintrat, meldete er sich krank. Früher 
frotz schwerer Arbeit als Bäcker nie Leistenschmerzen. Der Mann wurde mir vom 
Truppenarzt vorgeführt mit der Frage, ob es sich um Bruch oder Samenstranghydrocele 
handle. Zwischen rechtem Hoden und Leistenring, gegen beide abgegrenzt, eine taubenei¬ 
grosse elastische durchscheinende Geschwulst, offenbar Hydrocele funiculi. Ductus deferens 
verläuft hinten. Beim Pressen kommt aus dem nicht besonders weiten rechten Leistenring 
ein kleiner Bruch haselnussgross vor den Ring bis an den oberen Pol der Cyste. Jetzt liegen 
in der rechten Hodensackhälfte drei rundliche Gebilde übereinander: Hoden, Samenstrang¬ 
cyste, Bruch. Bruch leicht reponibel. Samenstrang oberhalb der Cyste deutlich dicker 
als links. Die Cyste nahm beim Pressen nicht an Volumen zu, schien sich auch anfangs 
durch Druck nicht verkleinern zu lassen. Erst allmählich wird sie beim Drücken schlaffer 
und hinterlässt schliesslich ein schlaffes faltiges Gebilde: also Hydrocele funiculi comrau- 
nicans (ganz ähnlich wie im vorletzten Fall). Beim längeren Umhergehen füllte sich 
die Cyste langsam wieder etwas. Bei der Operation fand ich die Wahrscheinlichkeits¬ 
diagnose „vaginaler Bruch“ bestätigt Nach stumpfer Durchtrennung der starken Kremaster¬ 
fasern, welche Samenstrang und Cystensack eng umschlossen, erscheint vor dem Samen¬ 
strang, nach unten bis über die obere Hälfte der Tunica propria testis reichend, ein 
schlaffer Beutel, der sich gegen die Tunica leicht, gegen die Samenstranggefässe schwer 
isolieren lässt 8 cm über dem unteren Pol und fingerbreit unter dem Leistenring zeigt 
der Sack eine enge, schwielige Stelle, darüber eine fast walnussgrosse Anschwellung, 
welche sich beim Pressen vergrössert. In den zuerst ausgelösten „Cystensack“ hängt von 
oben ein dünner Netzzipfel hinein, welcher an der engen Stelle fast ringsum mit dem 
Sack so fest verwachsen ist, dass man nur mit Mühe eine Kommunikation mit dem 
oberen „Bruchsack“ sondieren, d. h. den Zusammenhang zwischen den beiden Teilen des 
offen gebliebenen Processus nachweisen kann. Der obere Sack ist von Netz ausgefüllt. 
In Höhe des Leistenringes abermals eine Verengerung, aber geringeren Grades. 

Hier gelang der klinische Nachweis einer Hydrocele funiculi communicans 
neben einem Bruch sicher und verhältnismässig leicht, weil sich die Hydrocele 
wegen ihrer oberen Enge nur schwer und langsam entleerte, ihre Flüssigkeit 
nicht gleich mit dem Bruchinhalt in den Bauch zurücktrat. Dass der Bruch 
ein vaginaler sei, konnte man vor der Operation wohl als höchstwahrscheinlich 
vermuten, beweisen aber erst durch den operativen Nachweis des Zusammenhanges 
zwischen Cysten- und Bruchsack. Das gilt genau so auch für das Zusammen¬ 
treffen von Bruch und gewöhnlicher Hydrocele funiculi cystica. Es könnte ja auch 
ein acquirierter Bruchsack vor dem partiell offen gebliebenen Processus neu aus¬ 
gestülpt sein. Hätte der Mann durch Unfall seinen Bruch bekommen (Springen 
ist aber kein Unfall!) und sich nicht operieren lassen, so hätte ich in diesem Falle 
Entschädigung vorgeschlagen unter der Wahrscheinlichkeitsannahme der plötz¬ 
lichen Füllung eines kongenitalen Bruchsacks. 

Bei dem Zusammentreffen von nicht-vaginalem Bruch und Hydrocele dürfte 
übrigens der Nachweis auch einer weit mündenden Hydrocele communicans s. testis 


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3. funiculi (d. h. ohne Stenose oben) gelingen, weil man bei vorsichtiger Reposi¬ 
tion der Hernie auf den Brachsack allein drücken kann, während der von ihm 
getrennt hinten liegende Hydrocelensack voll Flüssigkeit bleibt. Beim Zusammen¬ 
treffen von vaginalem Bruch und frei mündender Hydrocele communicans da¬ 
gegen werden Darm bezw. Netz und Hydrocelenflüssigkeit gleichzeitig bei der 
Reposition in den Bauch zurückgedrängt. (Übrigens ist es richtiger, dann von 
vaginalem Bruch mit Bruchsackwasser zu reden, denn Bruchsack und Hydro¬ 
celensack sind in diesen Fällen identisch.) 

Wenn also Bruch und Hydrocele funiculi cystica bezw. durch Stenose mehr 
oder weniger nach oben abgeschlossene Hydrocele communicans Zusammentreffen, 
kann man auch erst operativ sicher nachweisen, dass es sich um vaginalen Bruch 
handelt. Wenn man nach Reposition eines Bruchs einen Flüssigkeitssack zurück- 
behält, ist es auch nur wahrscheinlich kein vaginaler Bruch. Entleert sich 
eine am unterenPol desBruchs nachzu weisen de Flüssigkeit bei der Reposition gleich¬ 
zeitig in den Bauch, so kann es sich ebensogut um Flüssigkeit in einem konge¬ 
nitalen wie in einem acquirierten Bruchsack gehandelt haben. Sicherheit 
über das Yorliegen eines (nicht kongenitalen, aber) vaginalen Bruchs 
kann man also auch bei gleichzeitiger Hydrocele funiculi cystica oder 
Hydrocele communicans s. testis s. funiculi erst von der Autopsie der 
Operation erwarten. 

Bei gewöhnlicher Hydrocele testis ist die Annahme, dass ein gleich¬ 
zeitiger Bruch ein vaginaler sei, noch viel schwächer fundiert. Sie gründet sich 
lediglich auf die Erfahrung, dass manche Hydrocele testis mit unvollständiger 
Obliteration des Processus zusammenhängt. Objektiv lässt sich davon das Zu¬ 
sammentreffen eines Bruches mit acquiriertem Bruchsack und einer z. B. trau¬ 
matischen oder entzündlichen Hydrocele nicht unterscheiden. 

Gibt es sonst noch klinische Anhaltspunkte für das Erkennen eines vagi¬ 
nalen Bruches? Es mag zutreffen, dass der Eintritt eines Eingeweides in einen 
engen, offengebliebenen Scheidenfortsatz leichter mit Inkarzeration, öfters mit 
grossen Schmerzen, Schwindel, Erbrechen verbunden ist. Aber das ist 
einerseits durchaus nicht nötig, der Scheidenfortsatz kann auch allmählich ohne 
stürmische Krankheitserscheinungen erweitert und entfaltet werden, oder so 
weit sein, daß solche bei plötzlicher Füllung ausbleiben; andererseits kommen 
natürlich auch bei noch kleinen erworbenen Bruchsäcken Inkarzerationen vor. 

Ebensowenig kann die Ausbildung der Muskeln und Aponeurosen, 
die Weite des Leistenringes zur Entscheidung der Frage beitragen, ob vagi¬ 
naler oder nichtvaginaler Bruch vorliegt. Per exclusionem, wenn keine sonstigen 
anatomischen Dispositionen nachweisbar sind, einen vaginalen Bruch anzunehmen, 
geht nicht an, weil, wie gesagt, nicht alle Dispositionen zu erkennen sind und 
auch bei gut ausgebildeten Muskeln und Aponeurosen ein Bruch mit neu aus¬ 
gestülptem Bruchsack entstehen kann. 

Ausdrücklich hervorheben möchte ich noch einmal, dass, wenn ein Bruch 
vorhanden ist oder war, man aus Verdickung des Samenstranges der Seite durch 
ein faltiges Gebilde nicht auf vaginalen Bruch schliessen kann. Denn ein ak¬ 
quirierter Bruchsack macht natürlich dieselbe Verdickung, da man doch bei der 
Bruchreposition nur den Bruchinhalt zurückbringt, der Bruchsack vor dem 
Leistenringe liegen bleibt. 

Klinisch, vor der Operation, lässt sich also bei einem angeblich 
traumatischen Bruch niemals das Angeborensein des Bruchsackes, der 
vaginale Bruch, sicher diagnostizieren. Sicher ist es nur bei an¬ 
geborenem Bruch, und der scheidet für die Unfallpraxis aus. 

Lässt sich aber 2 . bei der Operation sicher feststellen, ob wir 


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einen offenen Scheidenfortsatz oder einen erworbenen Bruchsack vor 
uns haben? Wenn Sprengel sagt, diese Entscheidung sei stets leicht zu 
treffen, so muss ich dem ausdrücklich widersprechen. 

Als das wichtigste, nur operativ festzustellende Zeichen eines offengebliebenen 
Scheidenfortsatzes gilt, dass um den Bruchsack die Elemente des Samen¬ 
stranges anfgefasert liegen und fest mit ihm verwachsen sind, be¬ 
sonders dass Bruchsack und Samenstrang einheitlich vom Kremaster 
umschlossen sind. Das kann, daran ist nicht zu zweifeln, nicht der Fall 
sein, wenn vor dem ein geschlossenes;'Gebilde darstellenden und vom Kremaster 
umschlossenen Samenstrang ein Bruchsack erst später ausgestülpt wird. Aber 
ich muss nach meinen Erfahrungen entschieden behaupten, dass auch 
um einen offengebliebenen Scheidenfortsatz der Samenstrang nicht 
aufgefasert zu sein braucht. Ich sah wiederholt hinter Bruchsäcken, welche 
sich durch strangförmigen Zusammenhang mit gleichzeitiger Hydrocele funiculi 
als sicher kongenitale erwiesen, den Samenstrang als zusammengeschlossenes 
Gebilde liegen, auch nicht besonders fest mit dem Bruchsack verwachsen. Bei 
mangelhafter Ausbildung des Kremasters, die auch bei kräftigem Internus nicht 
selten ist, kann ferner auch ein angeborener Bruchsack frei, unbedeckt von 
Muskelfasern sein. 

Man kann also nur sagen: Wenn der Samenstrang aufgefasert und fest mit 
dem Bruchsack verwachsen ist, wenn Samenstrang und Bruchsack einheitlich 
vom Kremaster umschlossen sind, dann handelt es sich um einen offengebliebenen 
Scheidenfortsatz; man kann aber nicht behaupten, dass ein vaginaler Bruch 
nicht vorliege, wenn der Samenstrang leicht isolierbar hinter dem nicht vom 
Kremaster bedeckten Bruchsack liegt. 

Sicher ist ferner bei der Operation der Bruch als vaginaler zu 
erkennen, wenn der Bruchsack mit Kesten des Proc. vag. perit. in 
Zusammenhang steht: a) wenn sich an den unteren Pol des Bruchsackes eine 
Hydrocele funiculi oder testis anschliesst in der Weise, dass zwischen 
Bruchsack und Hydrocelensack eine offene Kommunikation oder eine solide ver¬ 
bindende Brücke zu finden ist, entsprechend einer obliterierten Strecke des 
Scheidenfortsatzes. Denn ohne diesen Zusammenhang könnte es sich noch um 
das Zusammentreffen eines erworbenen Bruchsackes mit Hydrocele handeln, die 
sichere Entscheidung ist also erst autoptisch zu fällen; b) wenn man vom 
unteren Bruchsackpol einen strangförmigen Ausläufer nach abwärts bis an 
die Tunica propria testis verfolgen kann, entsprechend dem obliterierten peri¬ 
pherischen Teil des Scheidenfortsatzes, ohne Hydrocele. Ich habe das sehr 
selten gesehen. 

Wenn man bei der Operation in den nächsten Tagen nach der Entstehung 
der Bruchgeschwulst schon einen weit herabreichenden Bruchsack ohne Spuren 
von Gewebszerreissung vorfindet, so würde das allerdings für Füllung eines 
angeborenen Bruchsacks sprechen, da ein Bruchsack in so kurzer Zeit nicht 
ohne Gewebszerreissung so weit neu ausgestülpt sein kann. Aber man ist da in 
seinem Urteil wieder abhängig von den Angaben des Patienten über seinen 
früheren Zustand, also nie sicher. 

Alle anderen angeblichen, nur autoptisch festzustellenden „Charakteristika“ 
kongenitaler Brüche sind nicht charakteristisch. Als solche sind angegeben: 
Dünnwandigkeit, Handschuhfingerform, Einschnürungen, Wandverdickungen, 
strangförmige Falten des Bruchsackes. All das sieht man, was mir durchaus 
nicht auffällig erscheint, auch an erworbenen Bruchsäcken. Ebensowenig ist 
das Fehlen von präperitonealem Fett beweisend für offenen Scheidenfortsatz, wie 
andererseits sein Vorhandensein einen offenen Scheidenfortsatz nicht ausschliesst, 


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wie vielfach behauptet wird. Es gibt erworbene Bruchsäcke mit und ohne 
präperitonealen Fettklumpen am unteren Pol, es gibt aber auch angeborene 
Bruchsäcke mit präperitonealem Lipom. 

Jetzt verstehen wir, warum die Angaben über die Häufigkeit von vaginalen 
Hernien so differieren. Wenn man wie Hansen alle jene als charakteristisch 
bezeichneten, einer Kritik aber nicht standhaltenden Momente gelten und be¬ 
weisend sein lässt, bekommt man hohe Zahlen wie 87 °/ 0 (wobei allerdings her¬ 
vorzuheben ist, dass Marineoberstabsarzt Hansen nur junge Leute, Marine¬ 
angehörige, operierte, die in späterem Altör erworbenen Brüche mit meist auch 
erworbenem Bruchsack also wegfallen). Wieviel Prozent der Bruchsäcke an¬ 
geboren sind, lässt sich m. E. wegen der verschiedenartigen und nicht immer 
zutreffenden Beurteilung zur Zeit nicht entscheiden. Ich fand in den letzten zwei 
Jahren bei 40 Bruchoperationen an Soldaten nur 9 mal einen sicher angeborenen 
Bruchsack, d. h. in 22,5 °/ 0 . 

1 mal war der Scheidenfortsatz ganz offen geblieben, 8 mal nur partiell. 2 Fälle 
waren kombiniert mit Hydrocele testis, 2 mit Hydrocele funiculi. In 4 Fällen kam als 
Bruchanlage Internus-Hochstand hinzu, in 2 Fällen breiter Aponeurosenspalt. Offenbleiben 
des Scheidenfortsatzes allein konnte also nur in 3 Fällen für die Bruchbildung verant¬ 
wortlich gemacht werden. Besonders hervorzuheben ist, dass in 9 Fällen 3 mal 
der Samenstrang nicht aufgefasert war. 

Ausserdem fand ich noch bei 5 Leuten mit Hydrocele funiculi einen offenen Scheiden¬ 
fortsatz, aber leer, ohne Bruch. Wegen des häufigen Zusammentreffens spalte ich bei 
Hydrocele funiculi stets die Ext.-Apon. und verlagere den Samenstrang nach Bassini, 
vorher einen ev. vorhandenen Scheidenfortsatz ähnlich wie Kocher. 

Die fast regelmässig von mir bei Bruchoperationen angewandte Kom¬ 
bination der Methoden von Kocher und Bassini hat mir sehr gute Dauer¬ 
resultate gegeben. Den Bruchsack verlagere ich dabei unter dem Internus her nach 
oben aussen, denn bei Kochers Verlagerung unter der Ext.-Apon. her würde sich der 
Internus nicht überall an das Leistenband annähen lassen. 

Dass das Offenbleiben des Scheidenfortsatzes in der Bruchgenese eine grosse 
Rolle spielt, ist sicher. Ebenso sicher ist aber auch, dass längst nicht 
jeder Besitzer eines offenen Scheidenfortsatzes eine Hernie bekommen 
muss. Das geht besonders aus den allerdings seltenen Fällen hervor, in denen 
vor einem leergebliebenen Scheidenfortsatz ein neuer Bruchsack mit Inhalt aus¬ 
gestülpt wurde; dann aus zufälligen Nebenbefunden bei Operationen wegen 
Hydrocele, Varicocele usw., sowie aus Obduktionsbefunden. Wenn aber noch 
andere disponierende anatomische Momente hinzukommen, wie weiche Leiste und 
besonders Internus-Hochstand, dann wird der Eingang zu der angeborenen 
Peritonealausstülpung (besonders wenn er trichterförmig ist) leicht frei und er¬ 
weitert, der kongenitale Bruchsack zum Bruch. 

Fassen wir kurz das Ergebnis unserer anatomischen Forschungen über 
die topographische Anatomie der Leistengegend zusammen: 

1 . Einen Leistenkanal gibt es nicht Ebenso gut könnte man um 
jeden die Bauchwand durchziehenden Nerven einen Kanal konstruieren. Der 
Samenstrang ist wie der Nerv von einer Fortsetzung der Fascia transversalis 
umscheidet. Eine Lücke, ein Hohlraum, ein Kanal ist nicht vorhanden. Der 
Weg des Samenstranges ist von Kulissen begrenzt und vorgezeichnet. Weite 
und Länge des Leistenkanals sind keine Begriffe. Ein Kanal entsteht erst durch 
die Bildung eines Bruches. 

2 . Einen inneren Leistenring gibt es auch nicht, sondern nur einen 
inneren Halbring, die Plica semilunaris der Fascia transversalis, und die kann 
inan nicht fühlen. Wenn Lühe (Dtsche militärärztl. Zeitschr. 1900) sagt, der 


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Rand des inneren Leistenringes sei nicht so scharf wie der des äusseren, so 
muss ich sagen, dass ich den inneren noch nie gefühlt habe. 

3. Vor dem Samenstrang liegt wesentlich nur die Ext.-Apon., das Crus 
laterale, weiter oben ev. noch der über den Samenstrang wegkreuzende untere 
Internusrand, wenn dieser Muskel weit herabreicht. Hinter dem Samenstrang 
liegen (als Hinterwand des Leistenkanals ganz unzutreffend bezeichnet) medial 
das Lig. Collesii (ev. noch Internusfasern) und Rektussehne; weiter lateral 
liegen (abgesehen' von dem Lig. interfoveolare der Transversussehne) nur Fascia 
transversalis und Peritoneum hinter dem Samenstrang. 

Fassen wir gleichfalls das Aber die anatomischen Dispositionen zum 
Bruch Gesagte zusammen: 

Der Begriff Bruchanlage ist nicht scharf genug gefasst worden. Wir 
definieren als anatomische Bruchanlagen die Summe der anato¬ 
mischen Bedingungen, welche der Bruchbildung zugrunde liegen. 
Wenn das Reichs-Versicherungsamt von „allmählicher, unbemerkt gebliebener 
Bildung und Entwicklung der Bruchanlage“ spricht, so ist Bruch an läge, d. h. 
fertige anatomische Disposition, und Anlegen (Entwickeln, Vorbereiten, Vor¬ 
bilden) des Bruches verwechselt. Danach wäre Bruchanlage ein Vorstadium des 
interstitiellen Bruches, wie dieser ein Vorstadium des fertigen Bruches ist, was 
nicht zutrifft. Die anatomische Bruchanlage entwickelt sich beim Wachsen des 
Foetus und nach der Geburt, bis das Individuum ausgewachsen ist Beim aus¬ 
gewachsenen Menschen kann sich eine anatomische Disposition zum Bruch nicht 
mehr bilden, z. B. Weite des Leistenringes und Aponeurosenspaltes, Internus¬ 
hochstand, schräger Verlauf des Samenstranges, trichterförmiger Beginn des 
Proc. vag. fase, transv., offener Proc. vag. perit. Was sich als Bruchanlage beim 
Erwachsenen noch bilden kann, ist allein Ausziehung eines leeren Bauchfell¬ 
trichters durch ein präperitoneales Lipom und Atrophie der Bauchmuskeln, die 
bei der Entstehung der direkten Hernien alter Leute die wichtigste Rolle spielt. 
Die Entfaltung eines locker gefügten Proc. vag. fase, transv. ist keine Bruch¬ 
anlage mehr, sondern das Anlegen, Entwickeln des Bruchs; kein anatomischer 
Status, sondern ein pathologischer Vorgang; kein Faktum, sondern ein Fiens. 

I. Klinisch zu diagnostizieren sind folgende Bruchanlagen: 

1 . Weite des Leistenringes. 

2 . Weite des Aponeurosenspaltes, welche den Zustand der weichen Leiste bedingt. 
(Bei kräftigem Internus fehlt die weiche Leiste.) 

3. Hochstand des Internus nicht immer, nur 

a) beim Zustand der Pointe de hemie. (Diese rundliche Vorwölbung bleibt 
aus bei kräftiger Ext.-Apon), 

b) wenn man von weitem Leistenring aus den Internusrand nicht oder hoch¬ 
stehend fühlt, 

c) wenn man bei engem Leistenring von aussen den Intemusrand hochstehend 
fühlt. 

4. Geradheit des Verlaufes des Samenstranges nur bei weitem Leistenring. 

5. Offener Proc. vag. perit. (bei kongenitaler Hernie s. str. und) bei Hydrocele 
communicans s. testis s. funiculi. (Ein Bruch bei gleichzeitiger Hydrocele 
communicans oder cystica oder Kryptorchismus ist aber nur wahrscheinlich 
ein vaginaler; Aufschluss gibt erst die Operation.) 

II. Bei der Operation sind folgende Bruchanlagen zu erkennen: 

1 . Internushochstand immer. 

2 . Geradheit des Verlaufes des Samenstranges immer. 


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3. Offener Proc. vag. perit., 

a) wenn die Elemente des Samenstranges aufgefasert um den (leeren) Bruch¬ 
sack liegen, Bruchsack und Samenstrang umhüllt vom Kremaster, 

b) wenn unten im (leeren) Bruchsack der Hoden freiliegt, 

c) wenn der (leere) Bruchsack mit Besten des Scheidenfortsatzes zusammenhängt: 

a ) entweder mit einer Hydrocele cystica s. funiculi s. testis, 

ß) oder durch einen Strang mit der Tunica propria testis. 

III. Nicht zu diagnostizieren sind, weder klinisch noch bei der 

Operation: 

1 . Das Verhalten der Fascia transversalis, 

a) lockeres Gefüge ihres Proc. vag., 

b) trichterförmiger Beginn ihres Proc. vag., 

2 . trichterförmiger Beginn des (leeren) Proc. vag. perit 

Durch Kombination mehrerer anatomischer Dispositionen wird die Bruch¬ 
bildung natürlich mehr begünstigt. Veranlasst aber wird sie durch ein funk¬ 
tionell-physiologisches Moment: durch die von rückwärts treibende Gewalt 
der Bauchpresse. Wenn ein Mensch mit starker anatomischer Bruchanlage 
ganz ruhig lebt, bekommt er nicht leicht einen Bruch. Arbeiter haben mehr 
Brüche als Schreiber und Gelehrte, Männer mehr als Frauen. Die Häufung der 
Leistenbrüche nach dem 15. Lebensjahr, bei Beginn mit schwerer Arbeit, die 
Häufung in bestimmten Berufsklassen bei schwerem Heben in gebückter Haltung, 
all das weist auf die Bedeutung der oft und stark in Anspruch genommenen 
Bauchpresse hin. Die anatomischen Anlagen wären nach altem Sprachgebrauch 
als Causae internae zu bezeichnen, das übermässige Pressen als die veranlassende 
Causa externa. 

Wenn bei der Bauchpresse Zwerchfell- und Bauchmuskeln als Synergisten 
Zusammenwirken, suchen die Eingeweide nach unten auszuweichen: man fühlt 
die Verwölbung des Douglas und der Vagina mit dem in Mastdarm oder Scheide 
eingeführten Finger, man sieht den Blasenfundus herabrücken im cystoskopischen 
Bilde, man fühlt bei weitem Leistenring den Anprall des Bauchfells. Der 
Zwerchfelldruck ist nach unten gerichtet, der Bauchmuskeldruck nach hinten. 
Von der als fest zu betrachtenden hinteren Bauchwand, den schrägen Darmbein¬ 
schaufeln wird auch diese Richtung nach unten abgelenkt Der Leistenring liegt 
ausserdem weniger vorn als unten, fast senkrecht unter der Zwerchfellmitte. 
Das Becken ist viel stärker geneigt, als sich viele vorstellen. Wäre die Nabel¬ 
lücke nicht vorn oben am Bauch, so würden Nabelbrüche auch viel häufiger sein 
und viel grösser werden; das werden sie eigentlich nur bei Hängebauch. 

Wenn bei der Bauchpresse gut entwickelte Bauchmuskeln sich kräftig 
aktiv kontrahieren, so beugt das trotz des starken nach unten gerichteten 
Drucks einer Bruchbildung in gewissem Masse vor: der Ext.-Apon.-Spalt wird 
schmäler, der Leistenring schmäler und schlitzförmig, das Crus laterale und der 
untere Internusrand werden fest gegen den Samenstrang nach hinten gezogen. 
Das Umgekehrte trifft zu bei passiver Vorwölbung der Bauchwand: Ver¬ 
breiterung des Apon.-Spaltes und Leistenringes, Abdrängen des Crus laterale 
und Internusrandes vom Samenstrang. Damit ist eine Verschiebung und Locke¬ 
rung des Perit. parietale verbunden. 

So wirkt die Bauchpresse bei alten Leuten mit schlaffen Bauchmuskeln. 
Die Foveae inguinales werden immer tiefer. Es kommen der Bettelsackbauch, 
Schürzenbauch, dreihüglige Bauch, die multiplen Hernies de faiblesse zustande, 
besonders wenn vieles Husten bei chronischer Bronchitis und Emphysem oft die 
Bauchpresse in Tätigkeit setzt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 213 


Auch bei vielen kleinen Kindern sind die Banchmnskeln schlaff und 
werden beim Schreien passiv vorgewölbt, zumal wenn durch gewohnheitsmässiges 
Überladen mit Nahrung oder rhachitische Darmstörungen ein dicker Bauch mit 
dünnen Bauchdecken da ist. (Ausserdem spielt bei Kindern der offene Proc. 
vag. und die gerade Richtung des Samenstrangverlaufs eine Rolle.) 

Aber auch viele junge Männer setzen bei der Bauchpresse ihre Bauch¬ 
muskeln gar nicht aktiv in Tätigkeit, pressen nur, indem sie in Inspirations¬ 
stellung bei geschlossener Glottis das Zwerchfell weiter kontrahieren. Die 
schönen Bauchmuskeln der Griechen mit den über den Darmbeinkamm geradezu 
überquellenden flachen Bauchmuskeln sieht man nur noch selten. Mangelhafte 
Ernährung mit Kartoffeln und Brot begünstigt oft seit frühester Kindheit die 
Bildung des „Kartoffelbauches“, der schlaffen Bauchmuskeln, die schon im Stehen 
■ohne Pressen vorgewölbt sind, beim Pressen noch mehr vorgewölbt werden. 
Ich wundere mich, dass noch nie darauf hingewiesen wurde, wie sehr 
hierdurch, durch passives Vorwölben eine Bruchentstehung be¬ 
günstigt wird. Ich glaube, dass die Ausbildung der Bauchmuskeln 
oder vielmehr noch die gewohnheitsmässige Art ihres Verhaltens bei 
der Bauchpresse (ob aktiv kontrahiert oder passiv gedehnt) von 
grösster Bedeutung ist Wie ungünstig passives Vorwölben ist, geht auch 
daraus hervor, dass viele Brüche erstmalig zum Vorschein kommen, wenn in 
gebückter Stellung mit gespreizten Beinen eine Last gehoben wird; durch diese 
Stellung sind die Bauchmuskeln schlaff und passiv verkürzt infolge der An¬ 
näherung von Ursprung und Ansatz, so dass sie durch aktive Kontraktion nicht 
noch weiter verkürzt und straff angespannt werden können. 

Die gewohnheitsgemässe passive Vorwölbung der Bauchmuskeln beim 
Pressen hat man ganz ausser acht gelassen. Man hat den sog. Kartoffelbauch 
nur insofern in Rechnung gezogen, als durch die zugrunde liegende gewohnheits¬ 
gemässe Überladung und Ausdehnung des Darmes auch sein Mesenterium ver¬ 
längert würde. Nun, ich glaube, das Mesenterium des Ueum ist immer lang 
genug, dem Darm den Austritt zum Bruch zu gestatten. 

Was nützen uns nun diese anatomischen nnd physiologischen Kennt¬ 
nisse znr Erklärung der Bruchbildung? 

Ich habe schon zugestanden, dass man in praxi die prognostische Bedeutung 
«11 jener disponierenden Momente nicht beurteilen kann, dass man nicht wissen 
kann, ob ein Mann mit weitem Leistenring, weichen Leisten, Pointe de hernie, 
offenem Scheidenfortsatz einen Bruch bekommen wird oder nicht. Wenn 
Sprengel darum sagt, für die Praxis sei der Begriff Bruchanlage 
überhaupt wertlos, so ist dem durchaus zuzustimmen. Man wird nicht 
bei der prognostischen Unsicherheit der sog. Bruchanlagen, z. B. wegen eines 
weiten Leistenringes, operieren oder einen Menschen zeitlebens mit einem Bruch¬ 
band elenden, wenn Bruchbildungsbeschwerden nicht vorhanden sind. Auch 
darin stimme ich Sprengel vollkommen bei, dass man Leute wegen Bruchanlage 
nicht als minderwertig betrachten, ebensowenig von einem bestimmten Beruf 
wie Post- und Bahndienst ausschliessen sollte, wie sie deswegen auch nicht vom 
Militärdienst ausgeschlossen werden. 

Ist aber darum der Begriff Bruchanlage auch wissenschaftlich 
wertlos, weil damit im gegebenen Fall die Bruchentstehung nicht erklärt 
werde? Kann man behaupten: es laufen so und so viele Menschen mit weiten 
Leistenringen, schwachen Bauchmuskeln, offenem Scheidenfortsatz u.s.w. herum, 
ohne einen Bruch zu bekommen trotz schwerer Arbeit; folglich sind die Ursachen 
der Bruchbildung unbekannt und die sog. Bruchanlagen überhaupt bedeutungs- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


los? Das hiesse in einer Parallele: es leben so und so viele Menschen in Um¬ 
gebung eines hustenden Phthisikers, in einer Luft, in welcher mit dem Boden¬ 
staub häufig Tuberkelbazillen aufgewirbelt werden, und bekommen trotz eines 
schmalen Thorax und trotz Erkältungen keine Lungentuberkulose. Wollen wir 
deswegen behaupten, die Tuberkelbazillen, der schmale Thorax, die Erkältung 
hätten mit der Lungentuberkulose ätiologisch nichts zu tun? Wir werden nicht 
einseitig sagen, die T.-B. sind allein Ursache der Lungentuberkulose. Als 
Praktiker fordern wir noch eine Disposition: den Habitus phthisicus als Causa 
disponens s. interna, eine Erkältung als Nebenursache, als Causa externa occa- 
sionalis nach altem Sprachgebrauch. Ist das Kausalbedürfnis des Praktikers 
nicht befriedigt, wenn ein Jüngling von phthisischem Habitus nach einer Er¬ 
kältung hustet und im Sputum T.-ß. nachgewiesen werden? Warum erscheint 
dann aber diese Erklärung der Bruchbildung lückenhaft: bei einem schwer 
arbeitenden Manne mit weiten Leistenringen und weichen Leisten wird allmäh¬ 
lich das Bauchfell zum Bruchsack ausgestülpt? Bekommt denn jeder Mensch 
mit engem Thorax eine Lungentuberkulose? Als Theoretiker mag man freilich 
mit Hecht sagen: Es müssen bei der Bruchbildung noch viele andere Momente 
in Betracht kommen, die man nicht übersehen kann. Ich will keineswegs be¬ 
haupten, dass jedesmal die Bruchbildung lückenlos kausal zu erklären sei. Ist 
es aber mit der Erklärung des Tuberkulöswerdens anders? Weiss man, um 
nur eins herauszugreifen, wie durch den phthisischen Habitus und die Erkältung 
die Blutströmung in der Lunge in der Weise beeinflusst wurde, dass jetzt die 
T.-B. nach ihrer chemischen Konstitution günstige Bedingungen zum Wachsen 
und Vermehren trafen, chemische Affinitäten, oder wie man sich sonst anthropo- 
morph bildlich ausdrücken will? Sind nicht alle unsere kausalen Erklärungen 
in der Medizin lückenhaft und Stückwerk, ein Aufstellen von Annäherungs¬ 
werten? Warum fällt uns denn das Approximative dieser Kausalgleichungen 
bei der Erklärung der Bruchbildung so besonders auf? Offenbar, weil der Vor¬ 
gang der Bruchbildung gröber, mechanischer erscheint und also durchsichtiger, 
klarer sein sollte, als der Vorgang des Tuberkulöswerdens. 

In der Tat sind für die Überlegung des Theoretikers die Begriffe Ur¬ 
sache und Disposition Bild und Abstraktion. Bei jeder kausalen Erklärung 
greifen wir letzthin willkürlich aus den ins Unendliche fortlaufenden voran¬ 
gehenden und zu der neuen, zu erklärenden Erscheinung in Relation stehenden, 
sie bedingenden Ereignissen eine gewisse leicht übersehbare Zahl heraus und 
nennen sie Ursachen der neuen Erscheinung. Die Summe der vorangehenden, 
zu dem neuen Vorgang in Relation stehenden Ereignisse ist eben für uns un¬ 
übersehbar. Als Praktiker beschränken wir uns deshalb. Unser Kausal- 
bedürfnis ist befriedigt wenn die Gleichung von Ursache und Wirkung nach 
unserem Dafürhalten stimmt wenn die Gründe uns plausibel und stichhaltig 
erscheinen. 

Danach trachte ich auch bei der Erklärung der Bildung eines Bruches. 
Ich bemühe mich, in jedem Falle klinisch und besonders nachher bei der Ope¬ 
ration durch Augenschein mir klar zu machen, auf welche anatomischen und 
funktionell-physiologischen Momente die Bruchbildung mit Wahrscheinlichkeit 
zurückzuführen ist. Ich kann die Bruchanlagen nicht beiseite lassen. Mit 
solchen Betrachtungen wird mir wenigstens die erste Bildung eines Bruches 
theoretisch-wissenschaftlich einigermassen verständlich, meist — nicht immer. 
Denn in anatomischer Beziehung sind das Verhalten der Fascia transversalis, 
die Festigkeit ihres Gefüges, trichterförmiger Beginn des Proc. vag. der F. transv. 
sowie des Bauchfells nicht, Offengebliebensein des Proc. vag. perit. nicht immer 
zu erkennen und bleiben per exclusionem als mögliche Erklärung der Bruch- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


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genese übrig. In funktionell-physiologischer Beziehung ist auch nicht alles klar. 
Wie will man sich z. B. erklären, dass ein Bruch monatelang verschwunden 
bleiben kann, und dann gelegentlich ohne Unfall wieder austritt? Mit der 
Redensart: Der Eingang zum Bruchsack „kam nicht in den Griff“ der an¬ 
gepressten Eingeweide, ist doch nichts erklärt! 

Wenn ich das allerdings bescheidene Material der letzten 2 Jahre durchsehe, so 
fand ich bei 40 Bruchoperationen als wesentliche anatomische Disposition: 

9 mal Offenbleiben des Scheidenfortsatzes; aber nur 3 mal allein, 4 mal ausserdem 
Internushochstand, 2 mal breiten Aponeurosenspalt. 

26 mal Internushochstand; aber nnr 6 mal allein, 4 mal mit Offenbleiben des 
Scheidenfortsatzes, 16 mal mit weitem Leistenring und Aponeurosenspalt (4 mal klinisch 
deutliche Pointe de hernie, 4 mal Hochstand erst bei der Operation festzustellen). 

22 mal weiten Leistenring und breiten Aponeurosenspalt; aber nur 4 mal allein, 
2 mal mit Offenbleiben des Scheidenfortsatzes, 16 mal mit Internushochstand (5 mal noch 
dazu mit geradem Verlauf des Samenstranges, 12 mal Zustand der weichen Leiste). 

Nur 2 mal Ausziehung eines noch leeren Bruchsackes durch ein subperitoneales 
Lipom bei weitem Leistenring ohne Aponeurosenspalt. 

Meist waren also mehrere anatomische Momente verantwortlich zu machen, nur 
13 mal ein einzelnes. 

In 20 Fällen wurden beim Pressen schlaffe Bauchmuskeln passiv vorgewölbt! 3 mal 
kam ich zu einer befriedigenden Erklärung nicht. 


Wir kommen zur letzten praktisch wichtigen Frage: Welche 
Brüche soll man als traumatische gelten lassen and demgemäss ihre Träger 
durch Rente entschädigen! 

Laienurteil und ärztlich-wissenschaftliches Urteil stehen sich 
schroff gegenüber. 

1. Für den Laien ist das „Austreten der Eingeweide“ der Bruch und die 
Bruchbildung. Geschieht das bei einem Unfall, so kann es ihm niemand ver¬ 
argen, wenn er die Bruchbildung lediglich dem Unfall zuschreibt. Denn er weiss 
nichts und kann nichts wissen von Bruchanlage, von allmählicher Tunnelierung 
eines Bruchkanales durch langsame Unterminierarbeit. Auch wenn er zugesteht, 
schon vor dem Austreten ziehende Schmerzen (bei jener Minierarbeit) gehabt 
zu haben, wird er doch, selbst wenn die Schmerzen jetzt nach dem Austreten 
nachlassen, erst den fertigen Bruch, die sichtbare Anomalie als ein Leiden, als 
einen körperlichen Fehler ansehen, zumal wenn ihm jetzt ein Bruchband ver¬ 
ordnet wird. Und er hat von seinem Standpunkt aus ganz recht, auf Grund 
des Unfalls, bei dem der Bruch austrat, Rente zu verlangen. Der unfallversicherte 
Rentenjäger aber wird frühere Schmerzen verschweigen und nur von dem 
schmerzhaften Austreten wissen wollen. 

2 . Die wissenschaftliche Meinung ist dem Laienurteil gerade zuwider. 
Die Wissenschaft nimmt an, dass nur sehr wenig Brüche plötzlich durch Unfall 
entstehen. Denn man sagt scheinbar mit Recht: sonst müsste man doch klinisch 
oder wenigstens bei den häufigen Radikaloperationen öfters Spuren von Gewebs- 
zerreissungen, kleine Blutungen und ihre Folgen finden (wobei, wie ich genauer 
ausführen werde, die plötzliche Füllung eines kongenitalen Bruchsackes ausser 
acht gelassen ist). Schritt für Schritt, sagt die Wissenschaft, wird durch all¬ 
mähliche Unterminierarbeit der Proc. vag. fase, transv. gelockert und entfaltet, 
bis schliesslich aus dem interstitiellen ein fertiger Bruch wird. Der Bruchsack 
reicht dabei (im Gegensatz zum kongenitalen oder durch Lipomzug erworbenen 
Bruchsack) nicht weiter herab als der durchs Pressen hineingedrängte Inhalt' 
Unterer Pol des Bruch sackes und des Bruchinhaltes fallen zusammen. Wenn 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


beim Nachlassen der Baachpresse in Rückenlage der Inhalt zurücktritt, bleibt 
der untere Bruchsackpol auf dem eroberten Posten. Dieser Pol wird allmählich 
schrittweise bei Anstrengungen vorgeschoben. 

Dafür sprechen ausser dem Fehlen von Verletzungsspuren vielfach auch die An¬ 
gaben der Bruchträger. Es ist doch sehr bemerkenswert, dass von 200 Bruchkranken 
Linigers (Monatsschr. f. Unfallheilk. XII, Nr. 6. Vortrag auf dem internat. med. Unfall¬ 
kongress zu Lüttich 1905: „Hernien als Betriebsunfall“) 60°/ o keine Ahnung vom Be¬ 
stehen eines Bruches hatten und selbst mit grösseren Brüchen ohne Bruchband schwere 
Arbeit verrichteten. Graser sagt, dass die meisten Leute erst die Vergrösserung des 
fertigen Braches merkten, die allmähliche Entstehung meist ohne Beschwerden vor sich 
gehe. Meine Erfahrungen darüber lauten anders. Unsere Unteroffiziere und Soldaten, 
bei denen es sich fast immer um frische kleine Hernien handelt, geben in der Regel an, 
schon seit Wochen und Monaten vorher ziehende Schmerzen gehabt zu haben. Es ent¬ 
spricht der modernen Aufklärung über Appendicitis und der populären Furcht vor dieser 
Modekrankheit, dass manche glauben, eine chronische Appendicitis zu haben, während 
ein interstitieller Bruch vorliegt. Es kommt eben ganz auf das Erankenmaterial an; 
unsere Leute, durch die regelmässigen Gesundheitsbesichtigungen erzogen, achten mehr 
auf sich als ein Arbeiter, haben auch leichter Gelegenheit, sich dem Arzt gegenüber zu 
äussern. Ein Arbeiter, der sein Brot verdienen muss, vergisst über der Arbeit mässige 
Beschwerden. Vielleicht aber dissimuliert er sie auch, bis er mit dem fertigen Bruch 
zum Kassenarzt kommt und ihn auf einen Unfall zurückzuführen gedenkt zwecks Renten¬ 
entschädigung. In dieser Richtung werden sie ja durch ihre Arbeiterorgane weidlich 
aufgeklärt. 

, Es ist schwer zu entscheiden, was öfter die grösseren Schmerzen macht: das all¬ 
mähliche Vorrücken des Bruches von der Plica semilunaris bis zum Leistenring oder das 
Durchtreten durch den Leistenring. Nach Angabe von Leuten, für die eine Rente nicht 
in Betracht kam (z. B. Ärzten) kann offenbar Beides der Fall sein. Am schmerzhaftesten 
ist wohl die plötzliche Füllung eines bis dahin leeren engen Bruchsackes. Dabei wird 
der erstmalig austretende Bruch auch leicht eingeklemmt. 

Das ist also nach dem Urteil der Wissenschaft die Begel: das allmäh¬ 
liche Ausstülpen und Vorwärtsrücken des Bauchfelles zum Bruchsack durch 
angedrängte Eingeweide, die allmähliche Entstehung des Bruches. Nur 
sehr selten sollen Brüche plötzlich durch Unfall entstehen. Da haben 
wir I. die eigentlichen traumatischen Brüche sensu strictlori, die wirk¬ 
lichen Hernies de violence oder Gewaltbrüche. 

1 . Einfach zu beurteilen sind zunächst die durch das Auftreffen einer 
äusseren Gewalt entstandenen Gewaltbrüche. Ich will sie H. de violence 
exterieure, äussere Gewaltbrüche, nennen. Denn da handelt es sich immer 
um gröbere Gewebszerreissungen, die sichtbare Spuren, Blutergüsse, Verfärbungen 
hinterlassen. Diese Brüche sind ungemein selten (Beispiel Görtz, Monatsschr. 
f. Unfallheilk. IX. 1902. Nr. 5. S. 129). 

2 . Anders, wenn keine Gewalt von aussen einwirkte. Es ist die Frage: 
Kann „Verheben“ allein einen Gewaltbruch erzeugen? Gibt es 
Hernies de violence interieure, durch Druck der Bauchpresse plötz¬ 
lich entstandene innere Gewaltbrüche? 

a) Wenn vor dem Unfall nicht schon ein leerer Bruchsack vor¬ 
handen war, Bruch und Bruchsack vielmehr auf einmal durch das Verheben 
u. s. w. neu entstanden sein sollten, so muss man begreiflicherweise auch hier 
Spuren von Gewebszerreissung finden. Es gilt als ausgeschlossen, dass das 
Bauchfell ohne Zerreissung des Internus bezw. der Ext.-Aponeurose oder doch 
wenigstens der Fascia transversalis, des präperitonealen Fettgewebes plötzlich 
so weit gelöst werden sollte, dass es mit einem Male bis vor den Leistenring 
als Bruchsack ausgestülpt werden könnte. Zum mindesten muss man, wenn 


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nicht klinisch, so doch bei bald nach dem Austreten des Bruches vorgenommener 
Operation Zerreissungen, kleine Blutungen in dem um den Samenstrang ge¬ 
lagerten Zellgewebe der F. transv. finden. Das ist bei den angeblich durch 
Bauchpresse plötzlich traumatisch entstandenen Brächen aber nie der Fall ge¬ 
wesen. Es gibt in der ganzen Literatur keinen einwandfreien Fall. Auch in 
dem einen Fall von v. Hassel (Diskussion nach Linigers Referat) ist plötz¬ 
liche Füllung eines schon vorher vorhandenen kongenitalen leeren Bruchsackes, 
plötzliche Entstehung eines vaginalen Bruches nicht ausgeschlossen. (Seine 3 H. 
de violence extörieure waren übrigens gar keine Brüche, nicht einmal Evente- 
rationen.) 

b) Ist aber zur Zeit des Unfalles schon ein leerer — sei es kon¬ 
genitaler, sei es durch Lipomzug erworbener — Bruchsack vorhan¬ 
den, so ist nicht a priori von der Hand zu weisen, dass dieser durch einen 
Unfall sich plötzlich füllt, auch ohne Gewebszerreissung. Das wird auch 
wohl wissenschaftlich allgemein anerkannt, aber bei Erörterung der Entschä- 
digungsfrage nicht genügend in Rechnung gezogen. Krönlein, Blasius, 
v. Bergmann, Waldeyer glauben, dass es sich bei der plötzlichen trauma¬ 
tischen Entstehung eines Bruches immer um plötzliche Füllung eines kongenital 
offenen Scheidenfortsatzes handle. Die Meinung geht eigentlich nur darüber 
auseinander, ob solche Brüche entschädigt werden sollen oder nicht — des¬ 
wegen nicht, weil der offene Scheidenfortsatz sich auch ohne Unfall über kurz 
oder lang gefüllt haben würde. 

Davon später! Hier ist zunächst die Frage aufzuwerfen: Kann der Arzt 
durch klinische Untersuchung beweisen, dass ein vaginaler Bruch 
vorliegt, ferner dass der leere kongenitale Bruchsack plötzlich durch 
den Unfall gefüllt wurde, bezw. die allmähliche Entfaltung dieses Bruch¬ 
sackes durch den Unfall einen erheblichen Schritt vorwärts getan hat bis zur 
völligen Füllung, so dass z. B. aus einem bis dahin latenten interstitiellen ein 
offenbarer fertiger Bruch wurde? Die Frage ist nach unseren früheren Er¬ 
örterungen mit Nein zu beantworten. Wenn vor dem Unfall gar keine Sym¬ 
ptome einer beginnenden Hernienbildung Vorlagen (wie, ziehende Schmerzen), 
nach dem Unfall plötzlich heftige Schmerzen ev. sogleich mit Einklemmungs¬ 
erscheinungen auftraten und der fertige Bruch nachgewiesen wurde ohne Spuren 
von Gewebszerreissung, so wäre allerdings eine plötzliche traumatische Entfal¬ 
tung und Füllung eines kongenitelen Bruchsackes anzunehmen. Aber wir wären 
da schon wieder auf die Angaben des Verletzten über seinen früheren Zustand 
angewiesen, also nicht sicher. 

Nicht einmal durch Operation lässt sich nach unseren früheren 
Erörterungen stets sicher entscheiden, ob ein vaginaler Bruch vor¬ 
liegt; noch viel weniger lässt sich dabei beweisen, dass er plötzlich 
entstand. Sicher ist letzteres nur, wenn man den Bruchsackhals ge¬ 
rissen findet. Risse im Bruchsackhals brauchen aber bei plötzlicher Füllung 
nicht notwendig zu entstehen, entstehen im Gegenteil verschwindend selten. Das 
Fehlen solcher Risse ist kein Beweis, dass der leere Bruchsack schon vorher, 
wenigstens z. T. entfaltet war, nur eine Vergrösserung des schon beginnenden 
Bruches stattfand. 

Ich operierte einen Soldaten, welcher 1 Monat nach dem Diensteintritt beim Bocken 
des Pferdes plötzlich Schmerzen, Schwindel, Erbrechen bekam; vorher wollte er nie 
Leistenschmerzen gehabt haben. Es war ein taubeneigrosser eingeklemmter Bruch 
vorhanden, darunter ein schlaffer Hodenwasserbruch. Bei der Operation fand ich einen 
in ganzer Länge offengebliebenen Scheidenfortsatz, der am Halse keine Bisse zeigte; 
nichts von Blutungen. Also eine echte traumatische H. de violence interieure 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


bei offenem Processus ohne Gewebszerreissung, aber mit sofortiger Ein¬ 
klemmung. Freilich, in der Entscheidung, dass nicht schon vor dem Unfall ein kleiner 
Bruch vorhanden war, war ich auf die Angaben des Verletzten angewiesen, der einen 
durchaus glaubwürdigen Eindruck machte. 

Wenn die Wissenschaft entgegen dem Laienurteil annimmt, dass so gut 
wie alle Brüche allmählich fertig werden, so ist dabei diese plötzliche 
Entfaltung eines kongenitalen (oder durch Lipomzug ausgezogenen) leeren Bruch¬ 
sackes einfach beiseite gelassen. Völlig unberechtigt! Das allgemein gehaltene 
Urteil: „Die plötzliche Entstehung eines Bruches ist ausserordentlich selten“, 
bezieht sich nur auf nichtvaginale Brüche, bei denen Bruchbildung und Bruch¬ 
sackbildung zusammenfallen, der Bruchsack durch angedrängtes Eingeweide erst 
neu ausgestülpt wird. Das geschieht allerdings, da man fast nie Spuren von 
Gewebszerreissung findet, so gut wie immer allmählich. Oder ist dem doch nicht 
so? Kann beim nichtvaginalen Bruch der allmählich eroberte Posten 
auch plötzlich durch einen Unfall ein erhebliches Stück vorwärts¬ 
geschoben werden? Kann der Bruch „über den Rahmen der gewöhn¬ 
lichen Entwicklung hinaus“ einen „Ruck vorwärts“ tun, also merk¬ 
lich verschlimmert werden? 

Damit kommen wir 

II. zu den traumatischen Hernien sensu latiori, den eigentlichen sog. 
Unfallbrüchen oder Hernies de force. 

Die Möglichkeit solcher plötzlichen erheblichen Verschlimmerung ist nicht 
von der Hand zu weisen. Es handelt sich nur wieder 1. um die ärztlich¬ 
wissenschaftliche Frage: Rann man diese Verschlimmerung, das er¬ 
hebliche Vorwärtsrücken objektiv nachweisen, und 2. um die juri¬ 
stisch-wirtschaftliche Frage: Soll man für diese Verschlimmerung 
eine Rente zahlen oder nicht, deshalb nicht, weil auch ohne Unfall mit der 
Zeit bei gewöhnlicher, dem Verletzten geläufiger Arbeit oder schon durch die 
Bauchpresse beim Stuhlgang, Husten u. s. w. der Bruch (zutage getreten wäre 
bezw.) sich vergrössert hätte? 

Die Entscheidung dieser 2. wirtschaftlichen Frage müsste sich, wenn sie 
einwandfrei und klar sein sollte, auf ein sicheres ärztliches Urteil darüber stützen, 
ob im gegebenen Fall eine solche Verschlimmerung durch den Unfall, der Ruck 
vorwärts nachzuweisen (oder auszuschliessen) ist Das ärztliche Urteil ist aber 
wieder nur sicher im positiven Sinne abzugeben, wenn Spuren von Gewebs¬ 
zerreissung nachzuweisen sind: Infiltration, Ödem, Sugillation durch Zerreissung 
der Fascia transversalis, ev. Einrisse im Leistenring. Die Anhänger des ent¬ 
schädigungspflichtigen Unfallbruches, wie Thiem und Graser, geben aber selbst 
zu, dass klinisch nie dergleichen nachzuweisen ist Wie wollen sie dann die 
Rentenberechtigung erweisen? Und dabei behauptet Graser, es sei meist leicht 
zu entscheiden durch bald nach dem Unfall vorgenommene Untersuchung, ob 
ein traumatischer Bruch vorliege oder nicht. Gleich darauf aber sagt er wieder, 
meist sei nur die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit zuzugeben. Was ist das 
ür Logik? Das heisst auf deutsch: Der Nachweis, dass der Bruch durch den 
Unfall einen grösseren Ruck vorwärts tat, ist vom Arzt allermeist nicht zu er¬ 
bringen (nicht beim Übergang eines interstitiellen in einen fertigen Bruch, noch 
weniger bei der Vergrösserung eines vorher schon vorhandenen fertigen, aber 
kleineren Bruches). Erwiesen ist die erhebliche Verschlimmerung 
nur, wenn man klinisch oder bei der baldigen Operation Blutungen 
findet, und das ist allermeist nicht der Fall. Auch bei der Hernie de 
force muss bei einem plötzlichen Rucke vorwärts das lockere Gewebe der F. 


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transv. am den Brachsack aad Sameostraag zerreissen, ohne Blataagen geht das 
nicht ab. Die Sache verhält sich in dieser Beziehung wie bei der echten H. de 
violence ohne kongenitalen Brachsack. 

Alle sicheren traumatischen Brüche gehen also mit Gewebszerreissnng 
einher. Alle anderen angegebenen Kriterien sind nicht beweisend; das gilt für 
traumatische Brüche aller Art: 

1 . Zu verlangen wäre der Nachweis, dass es sich um einen frischen Bruch 
handelt. Schon da stösst der Arzt auf Schwierigkeiten. Für einen frischen 
Bruch wird als charakteristisch angeführt 

a) Kleinheit des Bruches, höchstens hühnerei- bis zitronengross, 

b) Enge des äusseren Leistenringes und des sog. Leistenkanals, 

c) kein spontanes Zurücktreten des Bruches in Rückenlage, Vorfällen erst 
beim Pressen im Stehen (weil der Kanal noch eng sei und vielleicht in¬ 
folge Schmerzen reflektorische Bauchdeckenspannung bestünde). 

Aber auch ein Monate, selbst Jahre bestehender Bruch kann klein sein- 
aus engem Leistenring herauskommen und schwer, bei Netzverwachsung gar 
nicht reponibel sein. Es lässt sich nur sagen, dass ein ganz grosser Bruch, der 
zu einer weiten Bauchpforte schmerzlos ganz leicht aus- und eintritt, sicher 
kein frischer ist. 

Sehen wir uns die anderen angeblichen Charakteristika der traumatischen 
Brüche an. Da wird angegeben 

2 . grosse Schmerzen unmittelbar nach dem Unfall und Druckschmerz¬ 
haftigkeit am äusseren Leistenring. Das ist als subjektives Symptom für die 
Unfallpraxis wertlos. Es kann einerseits vom Rentenjäger simuliert sein, anderer¬ 
seits fand man bei Leuten, für welche eine Rente nicht in Betracht kam, kleine 
und zugestandenermassen ältere Brüche dauernd sehr schmerzhaft ohne Hinzu¬ 
treten eines Unfalles, besonders bei Netzverwachsung. Man kann also nur sagen: 
Wenn jemand nach einem Unfall weiter arbeitete, bei der alsbaldigen Untersuchung 
keine Schmerzen und keine Druckschmerzhaftigkeit bestanden, so spricht das 
gegen traumatische Entstehung eines vorhandenen Bruches. Das positive Er 
gebnis liefert keinen Beweis für, nur das negative Ergebnis einen 
Beweis gegen Unfallbruch. 

3. Der Nachweis, dass kurz vor dem Unfall kein fertiger Bruch vor¬ 
handen war, soll beweisen, dass, wenn nach dem Unfall ein — sagen wir über 
hühnereigrosser Bruch da ist, dieser nicht allmählich, sondern plötzlich erst 
durch den Unfall entstand, oder doch wenigstens so gross geworden, verschlimmert 
sei. Dagegen ist zu erwidern: Zunächst wäre es ein glücklicher Zufall, dass 
ein Arbeiter gerade kurz vor dem Unfall überhaupt ärztlich auf das Bestehen 
eines Bruches untersucht wurde. Wie will er sonst seine frühere Bruchfreiheit 
beweisen? Etwa durch Laienzeugen? Zudem kann sich auch bei genauester 
und wiederholter ärztlicher Untersuchung ein vorhandener Bruch dem Nachweis 
entziehen. Wie oft bleibt ein Bruch wochen- und monatelang verschwunden! 

Ich hatte einen Mann auf der Station mit hühnereigrosser rechtsseitiger Leisten¬ 
hernie, allmählich ohne grössere Beschwerden entstanden. Er überlegte mit den Eltern 
brieflich die Radikaloperation, blieb 8 Tage, wurde wiederholt untersucht, links war 
nichts nachzuweisen, auch kein weiter Leistenring und Anprall. Operation abgelehnt. 
2 Tage nach der Entlassung aus dem Lazarett stellte der zwecks Attestierung ihn unter¬ 
suchende Regimentsarzt auch links einen taubeneigrossen Bruch fest Der Mann wusste 
von diesem nichts, hatte auch keine Schmerzen gehabt Hätte er selbst den Bruch am 
Tage vorher bemerkt, dann irgend einen Unfall erlitten oder erfunden und nun auf diesen 
die Entstehung zurückgeführt wäre es dann für den Arzt ein zur Rente berechtigender 
Unfallbruch, weil bei dem Manne kurz vorher links kein Bruch gefunden war? 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 7. 


Der Nachweis vorheriger Bruchfreiheit ist also eine höchst unsichere Sache. 

Gegen traumatische Bruchentstehung soll sprechen: 

1 . doppelseitiger Bruch, weil der sich stets allmählich entwickele; 

2 . Vorhandensein eines mit dem Unfall nicht in Zusammenhang stehenden aus¬ 
gebildeten Bruches oder auch nur einer Bruchanlage auf der anderen 
Seite; 

3. höheres Alter. 

Das sind doch alles keine Gegenbeweise! Wie soll z. B. Bruchanlage auf 
der anderen Seite gegen traumatische Entstehung sprechen? Die anatomischen 
Verhältnisse können beiderseits ja ganz verschiedene sein oder gewesen sein. 
Und gesetzt, es wäre vor dem Austreten des Bruches auf dieser Seite die gleiche 
Bruchanlage vorhanden gewesen, dann könnte ja gerade durch das Trauma der 
Bruch noch leichter entstanden sein. 

Zusammenfassend lässt sich also über den ärztlichen Nachweis der 
traumatischen Entstehung eines Bruches (Hernie de violence) oder Ver¬ 
schlimmerung eines Bruches (Hernie de force), über die ärztliche Tätig¬ 
keit bei Begutachtung eines angeblich traumatischen Bruches überhaupt 
Folgendes sagen: 

1 . Der Arzt darf die Anamnese bei Unfallpatienten und ihre Klagen 
nur mit Vorsicht bewerten. Er muss sein Urteil auf objektive Symptome 
gründen. 

2 . Es gilt zunächst, einen offenbar älteren Bruch auszuschliessen. 

3. Er darf sowohl die traumatische Entstehung eines nicht-vaginalen Bruches, 
als die traumatische Verschlimmerung eines nicht-vaginalen Bruches als erwiesen 
nur dann ansehen, wenn klinisch oder operativ Spuren von Gewebszerreissung 
gefunden werden. Beim (meist nur operativ und auch da nicht immer sicher 
festzustellenden) Vorliegen eines vaginalen Bruches kann er dessen traumatische 
Entstehung auch als erwiesen nur ansehen, wenn der Bruchsackhals gerissen 
ist. Alle sicheren traumatischen Brüche gehen also mit Gewebs¬ 
zerreissung einher. Diese fordern ohne Frage Rentenentschädigung. 

4. Ob in anderen Fällen Rente gewährt werden soll, zur Entscheidung 
dieser Frage kann der Arzt nichts Sicheres beitragen. Er kann nur noch 
für Rente plädieren, wenn er zu der Überzeugung gelangt ist, dass es sich 
höchstwahrscheinlich um plötzliche Füllung eines kongenitalen 
Bruchsackes handelte. Denn da die plötzliche Füllung ohne Gewebs¬ 
zerreissung vonstatten gehen kann, fehlt die Möglichkeit sicherer Entscheidung. 
Dass der Arzt berechtigt wird, reservatis reservandis in solchen Fällen für 
Entschädigung einzutreten, dazu ist erforderlich a) der sichere oder Wahr¬ 
scheinlichkeitsnachweis des vaginalen Bruches (Vorhandensein eines 
Bruches in der Kindheit, gleichzeitige Hydrocele oder Kryptorchismus, weites 
Herabreichen des plötzlich entstandenen Bruches, operativer Nachweis), b) der 
Wahrscheinlichkeitsnachweis der plötzlichen Füllung eines kongeni¬ 
talen Bruchsackes (Art des Unfalls, sofortige Inkarzerationserscheinungen 
oder wenigstens ähnliche objektive schwere Krankheitserscheinungen, wie Ohn¬ 
macht, Kollaps, Blässe. Pulsbeschleunigung, Herabsetzung des Blutdruckes, re¬ 
flektorische Bauchdeckenspannung, — Schmerzhaftigkeit mit Reserve zu bewerten). 
Schwere Krankheitserscheinungen muss man verlangen. Wenn diese bei der 
erstmaligen plötzlichen Füllung des kongenitalen Bruchsackes nach Unfall aus¬ 
blieben, dann war der Processus so weit, dass er sich auch ohne Unfall über 
kurz oder lang gefüllt haben würde. Das Ausbleiben schwerer Krankheits¬ 
erscheinungen spricht zwar wissenschaftlich nicht gegen plötzliche 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


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Entstehung eines vaginalen Bruches, wohl aber m. E. praktisch gegen 
Entschädigung. Wenn aber der Arzt auf diese Weise zur Annahme der plötz¬ 
lichen Füllung eines kongenitalen Bruchsackes berechtigt wird, andererseits der 
Nachweis früherer Bruchfreiheit und des Traumas mit für den Juristen genügender 
Sicherheit erbracht ist, erscheint es mir unbillig, einen solchen Bruch deshalb nicht 
als traumatischen anzuerkennen und die Rente zu verweigern, weil ein angeborenen 
Bruchsack vorliege. Will man mitSprengel mit Recht einen Menschen mitBruch- 
anlage, hier also speciell mit offenem Proc. vaginalis, nicht für minderwertig er- 
klärenund von bestimmten Berufsarten ausschliessen, so darf man ihm konse¬ 
quenter weise auch nicht, wenn er nach Unfall plötzlich einen Bruch bekommt, 
prinzipiell die Rente absprechen. Wenn Krönlein sagt: Der Bruch war schon 
vorher da, so ist das nicht nur inkorrekt ausgedrückt, sondern auch sachlich 
unzutreffend. Der Bruchsack war zwar vorher da, aber daraus brauchte ohne 
Unfall kein Bruch zu werden. 

5. Findet der Arzt keine Anhaltspunkte für vaginalen Bruch und 
zugleich keine Spuren von Gewebszerreissung, dann ist für ihn der 
traumatische Einfluss ausgeschlossen. Die sog. Unfallbrüche im Sinne 
von Thiem, die Verschlimmerungen nicht-vaginaler Brüche durch den Ruck 
vorwärts berechtigen, wenn keine Spuren von Gewebszerreissung nachweisbar 
sind, den Arzt uicht, für Rentenentschädigung einzutreten. 

Ich würde also nur sehr wenige Brüche zur Entschädigung vorzuschlagen 
vor meinem wissenschaftlichen Gewissen verantworten können. 

Wie wird es mit der Entschädigung von Unfallbrüchen seitens der 
Behörden gehalten? 

In den letzten Jahren wird über die Entschädigungspflicht nicht mehr so 
viel geschrieben. Man darf daraus aber keineswegs schliessen, dass die Frage, 
welche Brüche entschädigt werden sollen, geklärt sei. Im Gegenteil, es herrscht 
nach wie vor grosse Uneinigkeit, besonders deshalb — den Vorwurf können wir 
Ärzte nicht zurückweisen —, weil über die Charakteristika der traumatischen 
Brüche die nötige Klarheit bei den Ärzten fehlt. Daher hängt es vielfach von 
der Liberalität der entscheidenden Behörden ab, wie die Entscheidung fällt. 

Dass tatsächlich von den begutachtenden Ärzten, auch Autoritäten, viel zu viele 
Brüche als traumatische erklärt werden, ist offenkundig. Von 275 angeblich trauma¬ 
tischen Brüchen, welche Liniger zu beurteilen hatte, waren 108 von praktischen Ärzten 
anerkannt. L. liess nur 12 gelten, sagt aber selbst, dass auch da noch die traumatische 
Entstehung oder Verschlimmerung meist sehr zweifelhaft war. Nach Kaufmann 
(Monatsschr. f. Unfallheilk. V. 1898. S. 314) betragen die jährlich entschädigten Unfall¬ 
brüche 7,5 °/ 0 bezw. 5,0 % der sämtlichen Brucherkrankungen der versicherten gewerb¬ 
lichen bezw. landwirtschaftlichen Bevölkerung. Görtz (M. f. U. IX. 1902. S. 135) rechnet 
auf seine schon ausgesonderten Begutachtungsfälle 0,1 °/ 0 , auf die Allgemeinsumme der 
Bruchunfälle einen vielleicht 10 bis 20 mal geringeren Prozentsatz wirklich traumatischer 
Hernien. 

Viele Berufsgenossenschaften lehnen einfach jede Entschädigung prin¬ 
zipiell ab, ebenso die meisten Privat-Unfallversicherungen, indem sie „Bruch¬ 
unfälle“ als „Erkrankungen“ von einer Unfallentschädigung ausschliessen. 

Das Reichs-Versicherungsamt entschädigt nur noch bei Inkar¬ 
zeration; es fordert zum Nachweis eines Unfallbruches aber nur: 

1. eine über den Rahmen der betriebsüblichen Arbeit binausgehende Kraft¬ 
anstrengung oder ein direktes Trauma, 

2. grosse Schmerzen und schwere Begleiterscheinungen, welche sofortiges Aus¬ 
setzen der Arbeit und Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe spätestens am folgen¬ 
den Tage bedingen, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 7. 


3. ärztliche Bescheinigung, dass nach dem änsseren Befunde bei der alsbaldigen 
ersten Untersuchung der Bruch sich als ein plötzlich und frisch entstandener 
erwies oder wenigstens, dass der Befund nicht das Gegenteil ergab. 

Seine Rekursentscheidungen stützt das Reichs-Versicherungsamt aber haupt¬ 
sächlich auf Punkt 1, auf die Untersuchung, ob ein Betriebsunfall im Sinne des 
Gesetzes vorliegt, nicht auf objektive ärztlich festzustellende Symptome von 
traumatischer Entstehung des Bruches, offenbar weil jener Nachweis leichter 
und präziser zu führen ist als dieser. Denn sind etwa Klagen über Schmerzen, 
sofortiges Aussetzen der Arbeit und Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe ein Beweis 
für plötzliche Entstehung oder Verschlimmerung über den gewöhnlichen Gang 
der Dinge hinaus? Kann der Mann nicht schon längere Zeit einen Bruch gehabt 
haben, nach einer absichtlichen oder nicht beabsichtigten aussergewöhnlichen 
Kraftanstrengung die Arbeit einstellen, den Arzt konsultieren und behaupten, 
vorher bruchfrei gewesen zu sein, jetzt aber grosse Schmerzen zu haben? Auf 
die objektiven Krankheitserscheinungen kommt es an. Wenn das Kgl.sächsische 
Landes-Versicherungsamt zu Dresden in einer Entscheidung sagt: „Der durch 
einen Betriebsunfall veranlasste Leistenbruch tritt keineswegs immer in der 
schweren Form auf, dass der davon Betroffene vor Schmerzen zu Boden sinkt 
und schlechterdings unfähig wird, noch irgendwelche weitere Arbeit zu ver¬ 
richten. Solche Erscheinungen können wohl mit dem plötzlichen Bruchaustritt 
verbunden sein, brauchen es aber nicht“ —, so ist m. E. hinsichtlich der prak¬ 
tischen Entscheidung über Entschädigungspflicht nicht nur an dem Standpunkt 
des R.-V.-A. festzuhalten, „dass eine traumatische Bruchentstehung regelmässig 
heftige, kaum erträgliche Schmerzen im Gefolge hat“, sondern es ist die Kon¬ 
statierung schwerer objektiver Krankheitserscheinungen (ausser den heftigen 
Schmerzen) erforderlich, dass ein Bruch als traumatischer entschädigt wird. 

Was aber Punkt 3 anlangt, so kann der Arzt nur bei nachweisbaren Spuren 
von Gewebszerreissung, also so gut wie nie einen plötzlich und frisch entstan¬ 
denen Bruch sicher diagnostizieren, meist nur einen offenbar älteren Bruch aus- 
schliessen. Wäre die Forderung 3 präzise im positiven Sinne zu erfüllen, dann 
wäre damit die ganze Entschädigungsfrage erledigt. Dann würden nicht die 
Entscheidungen der Landes-Versicherungsämter, z. B. in Bayern und Sachsen, 
welche viele Brüche als entschädigungspflichtig anerkennen, so anders lauten als 
die Entscheidungen des R.-V.-A., die Entscheidungen der einzelnen Versicherungs¬ 
ämter untereinander nicht so oft abweichen. Die ganze Sache läge einfach, wenn 
es keine vaginalen Brüche gäbe. Dann müsste jede Behörde eine Entschädigung 
einfach ablehnen, wenn Spuren von Gewebszerreissung fehlten. Denn sowohl die 
plötzliche Entstehung (H. de violence) als die plötzliche Verschlimmerung (H. de 
force) eines anderen nicht vaginalen Bruches geht nicht ohne Gewebszerreissung 
ab. Die zweifelhaften Fälle betreffen nur die vaginalen Brüche, deren Entstehung 
bzw. Verschlimmerung auch ohne Gewebszerreissung (Riss im Bruchsackhals 
möglich ist. Daher rühren wissenschaftlich — obwohl das nirgends klar aus¬ 
gesprochen, auch wohl nicht erfasst ist — die so sehr abweichenden Entschei¬ 
dungen. 

Weil Punkt 2 offenbar einen Unfallbruch nicht beweist, Punkt 3 selten prä¬ 
zise beantwortet wird, stützt das R.-V.-A. seine Entscheidungen wesentlich auf den 
juristisch einwandfreien Nachweis des Unfalls selbst Dann sollte es aber nicht 
behaupten, durch jene 3 Punkte würde ein entschädigungspflichtiger Unfallbruch 
erwiesen. 

Das R.-V.-A. entschädigt, wie gesagt, eigentlich nur noch bei Inkarzeration, 
hat indessen nirgends ausgesprochen, dass es bei Entschädigung von sogleich mit 
Einklemmung (aber ohne Spuren von Gewebzerreissuug) entstehenden Brüchen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und luvalidenwesen Nr. 7. 


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die Wahrscheinlichkeit der plötzlichen Füllung eines kongenitalen Bruchsckes 
annimmt. Wenn es andererseits bei jeder Inkarzeration eines nicht-vaginalen 
Brachs nach Unfall ohne Spuren von Ge webszerr eissung Entschädigung gewährt, 
so basiert es re vera seine Entschädigung wieder lediglich auf Punkt 1, auf den 
einwandfreien Nachweis des Unfalls. 

Die Entscheidungen der Behörden werden erst begründeter und gleichmässiger 
ausfallen, wenn sie sich auf klare unzweideutige ärztliche Gutachten stützen. 
Bei uns Ärzten liegt es, dass endlich die leidige Frage eine befriedi¬ 
gende Lösung erfährt. Ich hoffe, mit meiner Arbeit die Begutachtung der 
Unfallbrüche erleichtert, eine praktisch brauchbare Umgrenzung der entschädi¬ 
gungspflichtigen Brüche gegeben zu haben, indem ich ihre bestimmten klinisch 
erkennbaren Merkmale kennzeichnete. 

Man möchte in der Tat fragen: Ist denn ein Leistenbruch wirklich eine 
so schlimme Sache, dass sich immer wieder Ärzte und Juristen die Köpfe über 
die Entschädigungsfrage zerbrechen und in dem chaotischen Labyrinth ungenauer 
Begriffe scheinbar vergebens nach dem Ariadnefaden tasten, der ins Freie und 
zur Klarheit führt? Ja, schlimm ist die Sache für den Staat, für die Berufs¬ 
genossenschaften, denn die Zahl der Bruchträger ist eine grosse, und es mag eine 
grosse Summe Geldes an grösstenteils unverdienten Renten im Deutschen Reiche 
dafür jährlich ausgegeben werden. Sollten wir nicht wirklich, anstatt nach dem 
Ariadnefaden unsicheren Gutachtens lieber nach dem sicheren chirurgischen Faden 
greifen und jeden Bruch einfach operieren? 

Sollten wir zu dem schweizer System übergehen, das Haegier und Spren¬ 
gel als das allein richtige erklären? Der Schweizer Staat entschädigt während 
des Militärdienstes aufgetretene Unfallbrüche nur insofern, als er für die Kosten 
des operativen Eingriffs und für ein Tagegeld während der Zeit der dadurch 
bedingten Arbeitsunfähigkeit aufkommt. Bei uns würden bei der Institution des 
stehenden Heeres dem Militärfiskus dann nur die Kosten des Lazerettaufenthalts 
erwachsen. Aber würde nicht, besonders bei der zivilen Arbeiterbevölkerung, 
mancher Rentenjäger hernach auf Grund von Narbenbeschwerden, deren Nicht¬ 
vorhandensein man doch nicht beweisen kann, seine Rente erstreben und erreichen, 
wenn der Staat zu dem schweizer System übergehen würde? (Vielleicht könnte 
über die Zweckmässigkeit solchen Vorgehens schon jetzt ein gewisses Urteil ge¬ 
wonnen werden durch eine umfassende Enquete über die spätere dauernde Arbeits¬ 
fähigkeit oder Erwerbsbeschränkung bezw. Entschädigungsversuche operierter 
Bruchträger aus der zivilen Arbeiterbevölkerung.) 

Und werden wir ferner je das Publikum dahin bringen, dass sich generell 
die Träger eines Unfallbruchs operieren lassen ? Man kann da nicht darauf hin- 
weisen, wie allgemein und wenig vom Publikum gescheut die Appendicitis-Ope- 
rationen dank der ärztlichen Aufklärung und Erziehung geworden sind. Denn da 
bestimmt die Furcht vor dem Tode. An einem Leistenbruch stirbt selten einer, 
der macht auch selten so grosse Beschwerden, dass dadurch die Bereitwilligkeit 
zur Operation eine allgemeine werden möchte. 

Vorläufig werden die Unfall versicherten immer noch lieber versuchen, eine 
Rente herauszuschlagen. Wir aber werden die Operationswilligkeit am 
ehesten populär machen, wenn wir mit der Rentenzubilligung so zu¬ 
rückhaltend werden, dass wir nur noch bei den angegebenen Zeichen 
eines sicher oder höchstwahrscheinlich traumatischen Bruchs Rente 
gewähren. Damit werden wir auch sowohl den Bruchträgern, als der 
Ällgemeinheit am meisten dienen. 

Bis wir so weit sind, bis dahin wird noch viel Wasser zu Tal fliessen, bis 
Einheitlichkeit in die Beurteilung traumatischer Brüche kommt. Dass das wenig- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


stens geschieht, dazu müssen zunächst wir Ärzte beitragen, indem wir 
endlich einmal aufhören, unser Gutachten ganz laienhaft wesentlich 
auf die Angaben des Verletzten aufzubauen, indem wir — wir Ärzte, 
nicht bloss Chirurgen — uns absolute Klarheit über die objektiven 
Zeichen traumatischer Brüche verschaffen: Spuren von Gewebszer- 
reissung bei allen nicht-vaginalen Unfallbrüchen, schwere objektive 
Krankheitserscheinungen (auch ohne Spuren von Gewebszerreissung) 
bei Brüchen, welche wenigstens höchstwahrscheinlich vaginale und 
plötzlich entstandene sind. 


Zur Frage der Entstehung von Yerletzungseingeweide- 
brüchen (Hernies de violence). 

Erörtert an einem Gutachen von Prof. Dr. Thiem-Cottbus. 

I. Zweck der Untersuchung und Persönliches. 

In der Unfallversicherungssache des am 29. Oktober 1869 geborenen Johann Cr. 
in Schemerich (Lothringen) erstatte ich das von dem Eeichs-Versicherungsamt 
verlangte Gutachten nach Lage der Akten. Das Gutachten wird darüber ver¬ 
langt, ob zwischen dem „linksseitigen inneren Leistenbruch“ und dem Unfall des 
Klägers vom 5. März 1910 ein ursächlicher Zusammenhang besteht 

II. Krankheitsgeschichte. 

Nach dem Gutachten des Herrn Dr. P. vom 14. Juni 1910 ist der Maurer 
Johann Cr. ein magerer, blass und schwächlich aussehender Mann (Blatt 21 und 
22 der Sektionsakten). 

Am Nachmittag des 5. März 1910 zwischen 2 bis 3 Uhr hob er sich einen 
mit Zement gefüllten Sack auf die Schulter. Der Sack soll statt 50 kg nur 
etwa 35 kg gewogen haben, weil er durchlöchert war, also wohl Zement aus¬ 
gelaufen war. 

Nach der Darstellung im Gutachten des Herrn Dr. P. rutschte Cr., als er 
den Sack auf die rechte Schulter gehoben hatte und fortgehen wollte, aus und 
machte, um das Hinstürzen zu verhüten, eine jähe Rück- und Aufwärtsbewegung 
des Rumpfes. In der Unfalluntersuchungsverhandlung vom 19. Juni 1910 ist 
«lies ähnlich dargestellt. 

Bei der jähen Rück- und Aufwärtsbewegung hatte er, wie es im P. sehen 
Gutachten heisst, ein „unbestimmtes“ Gefühl, in der Unfalluntersuchungs¬ 
verhandlung heisst es, ein „unangenehmes“ Gefühl. Bei der Untersuchung 
durch Herrn Dr. P. am 14. Juni 1910 hat er erklärt, es sei ihm „weich“, d. h. 
ohnmachtsähnlich geworden. 

Trotzdem trug er den Sack bis an Ort und Stelle. In der Unfallunter- 
suchungsverhandlung ist nun angegeben, dass Cr. beim Ablegen des Sackes grosse 
Schmerzen auf der linken Seite des Unterleibes verspürte und dies sofort dem 
Monteur mitteilte. 

Diesen Zeugen scheint man nicht aufgefunden zu haben. 

In dem P. sehen Gutachten ist von dem Auftreten der Schmerzen beim 
Niederlegen des Sackes nicht die Rede, auch nicht von der sofortigen Mitteilung 
an W.; es heisst in dem Gutachten: 


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„Nach 1 U Stande traten sehr heftige Schmerzen in der Unterbauchgegend 
auf, die V 4 Stunde dauerten; darauf konnte er wieder arbeiten.“ In der Nacht 
vom 5. auf den 6. März, der ein Sonntag war, hatte Cr. wieder heftige Schmerzen, 
er hat doch aber am 7. März, wie in der Unfalluntersuchungsverhandlung ver¬ 
merkt ist, noch eine halbe Schicht verfahren und dann bis einschliesslich 20. März 
1910 gefeiert. 

Am 7. März — nach der vorausgegangenen Mitteilung also mittags oder 
nachmittags — trat er in die Behandlung des Herrn Dr. P. Cr. konnte, wie 
der Arzt schreibt, nur langsam gehen nnd klagte über Schmerzen in der linken 
Leistengegend. 

Es fand sich ein Bluterguss unter der Haut der linken Leistengegend und 
des Hodensackens, sowie eine deutliche Auftreibung dieser Stellen und eine er¬ 
hebliche Druckempfindlichkeit, so dass der Arzt strenge Bettruhe und kalte Auf¬ 
schläge verordnete. 

Am 10. März hatte sich ein Krampfaderbruch (also eine Erweiterung der 
Samenstrangblutadern) gebildet, wegen dessen ein Suspensorium angelegt wurde. 
Die Klagen waren wie zuvor. Am 12. März bestanden besonders heftige 
Schmerzen, so dass Cr. kaum gehen konnte und hierbei sowie beim Husten und 
beim Stuhlgang wegen unerträglicher Schmerzen die Hand gegen die Leiste 
drücken musste. 

Nun konnte auch der Arzt eine taubeneigrosse Verwölbung feststellen. In 
den nächsten Tagen gingen die Beschwerden zurück, der Krampfaderbruch wurde 
kleiner und am 19. März (steht im Gutachten am 21. März, wie erwähnt, in der 
Unfalluntersuchungsverhandlung) konnte Cr. mit einem Bruchband versehen 
wieder arbeiten. 

Nun beschreibt der Arzt als Befund vom 14. Juni 1910 „Bruchpforte für 
die Kuppe des Zeigefingers gut durchgängig“ und weiter „es besteht eine Hemia 
inguinalis directa“. 

Ausserdem wird bemerkt, dass beim Husten und Pressen Baucheingeweide 
in Gestalt eines kleinen Hühnereies vor die Bauch wand treten. Daneben bestand 
ein kleiner Krampfaderbruch. Nach dieser nicht ganz ausführlichen Beschreibung 
ist anzunehmen, dass es sich um einen Bruch handelt, der die Bauchhöhle nicht 
vom inneren Leistenring verlassen hat, sondern nach innen (medial) von diesem 
die hintere Leistenwand durchdrungen hat und, die gerade Richtung beibehaltend, 
zum äusseren Leistenring ausgetreten ist. 1 ) 

Ich will nur bemerken, dass auch bei diesen Brüchen angeborene Ver¬ 
hältnisse häufig sind, aber auch bei ihnen wie bei gewöhnlichen, die Bauchwand 
schräg im Leistenkanal druchdringenden schrägen oder indirekten Leistenbrüchen 
die Mitwirkung eines Unfalles, also eine Gewalteinwirkung, trotz in der letzten 
Zeit aufgetauchter gegenteiliger Meinungen nicht ausgeschlossen ist. 

Sehr unwahrscheinlich erscheint es mir, dass der Krampfaderbruch, also die 
Samenstrangblutadererweiterung, durch die einmalige Anstrengung am 5. März 
entstanden ist. Es hat sich hier wohl nur um eine Zunahme der Erweiterung 
bereits ausgedehnter Blutadern gehandelt; also es mag immerhin eine Erhöhung 
der Innendruckes in diesen bereits erweiterten Blutadern stattgefunden haben. 

Ja, es liegt die Vermutung nahe, dass der unter der Haut der Leisten¬ 
gegend und des Hodensackes Vorgefundene Bluterguss durch Platzen einer Krampf¬ 
ader erfolgt ist. 

Freilich ist es auch nicht ausgeschlossen, dass die Blutung durch ein Ein- 
reissen im Leistenkanal entweder der hinteren Wand oder des äusseren Leisten- 


Vgl. den vorstehenden Aufsatz von Thöle. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


ringes erfolgt ist, in welchem Fall ja die Begünstigung eines Bruchaustrittes 
zweifellos sein würde. Welche von beiden Blutungsquellen Vorgelegen hat, wäre 
nur durch die Operation zu entscheiden gewesen. 

Da eine solche nicht stattgefunden hat und die Annahme des Platzens einer 
Blutader keine grössere Wahrscheinlichkeit für sich hat, als die Annahme eines 
Einrisses in der Umgebung des Leisten kanals, so muss man meiner Ansicht nach 
das für die Ansprüche des Cr. Günstigere annehmen, d. h. das Einreissen der 
Wand des Leistenkanals oder des äusseren Leistenringes. 

Eins beweist der vom Arzt am 7. März gefundene Bluterguss unter allen 
Umständen, entweder dass die am 5. März erfolgte Arbeitsleistung für den 
mageren, schwächlichen, blassen Mann zu gross war, oder dass der Versuch, den 
drohenden Fall durch jähes Aufrichten oder Rückwärtsbiegen des belasteten 
Körpers zu verhüten, mit einer so grossen Anstrengung verbunden war, dass es 
eben zum Bersten oder Einreissen von Blutgefässen oder anderen Gewebs- 
teilen kam. 

Wir haben gerade für die verderbliche Wirkung eines solchen Rückwärts- 
reissens des Körpers, um das Vornhinstürzen zu verhüten, Beweise in anderen 
Verletzungen, zum Beispiel in denen des Kniestreckapparates. Auch das Zement¬ 
tragen ist, wenn es sich auch nicht um eine übergrosse Last gehandelt hat, 
immer mit einer besonderen Anstrengung verbunden, da man einen Zementsack 
nicht einfach von der Schulter fallen lassen kann wie einen Sack voll Getreide 
oder Kartoffeln, er muss ganz langsam hinabgelassen werden unter Festhalten 
mit den Armen, sonst platzt er. 

Ich wiederhole also: Sowohl die Arbeitsleistung selbst als auch das durch 
das Ausgleiten des Fusses notwendig gewordene Rückwärtsreissen des Körpers 
waren geeignet, Einrisse der Wände des Leistenkanals herbeizuführen, welche 
ihrerseits den plötzlichen Austritt von Baucheingeweiden in Gestalt eines Bruches 
ermöglichten. 

Damit wäre eigentlich die gewaltsame Entstehung des Bruches wahrscheinlich 
gemacht. Es sei nur auf die Einwände der Berufsgenossenschaft gegen die 
gewaltsame Entstehung des Bruches einiges erwähnt. 

Sie beziehen sich darauf, dass nicht sofortige Niederlegung der Arbeit und 
Aufsuchung ärztlicher Hilfe erfolgt ist. 

Ja, wodurch sind denn diese heftigen Schmerzen bei gewaltsam entstandenen 
Brüchen zu erklären? 

Dadurch, dass Darmteile durch einen zu engen Ring hindurchgepresst 
werden und nun Einklemmungserscheinungen auftreten mit den bekannten 
Reizungen des Bauchfells, den sogenannten peritonitischen Schmerzen und Er- 
scheinungen, wie Erbrechen. 

Reisst der Ring ein und weit genug ein, so dass der Darm eigentlich nur 
herausfällt, so findet eben keine Einklemmung statt und das biseben Gewebs- 
einriss braucht nicht gleich stürmische heftige Schmerzen zu machen, das braue 
nur den Erfolg zu haben, dass einem weich, das heisst ohnmächtig 

Die Schmerzen kommen später, wenn sich an die Verletzung Entzündung* 
erscheinungen anschliessen, und sie sind bei Cr. gehörig gekommen, so dass 
Mann beim Gehen, Husten und Stuhlgang die Hand gegen die Leiste P rei ' s 
musste, weil der Schmerz unerträglich war. . - . 

Das Reichs-Versicherungsamt verlangt auch keineswegs, dass sich die 
stehung jedes Gewaltbruches schablonenmässig abspielt unter sofortig 
heftigen Schmerzen, Einklemmungsersclieiuungen mit Erbrechen, sofortigem c i,e aj . 
legen der Arbeit und völligem körperlichen Zusammenbruch des Menschen, 
sind, wenn vorhanden, wertvolle Zeichen, die den Zusammenhang zwischen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


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fall and Bruchentstehung besonders wahrscheinlich machen. Aber sie können 
im einzelnen und in der Gesamtheit fehlen, ohne dass man immer die Unmög¬ 
lichkeit einer traumatischen Bruchentstehnng daraus schliessen darf. Man muss 
jeden Fall sorgfältig für sich betrachten. 

Es gibt viel wertvollere Zeichen; wie hier das des Blutergusses, die trotz 
des Fehlens von Einzelheiten in dem gewöhnlichen Verlauf bei einer unfalls¬ 
weisen Bruchentstehung für den Einfluss des Unfalles sprechen. Ich meine da¬ 
her, dass dem Cr. die übliche Entschädigung von 10 Prozent von der 14. Woche 
an nicht vorenthalten werden kann, da ihn sein Bruchleiden zum Tragen des 
Bruchbandes und zur Enthaltung von schwerem Heben nötigt. 


Besprechungen. 


Max Hopp, Über die Indikationsstellung bei traumatischen subkutanen 
Bauchverletzungen. (Beiträge zur klin. Chirurgie, 72. Band, 2. Heft.) Der Verf. teilt 
ein einschlägiges Material von 23 Fällen mit, die in der Heidelberger chirurgischen Klinik 
im Laufe von 12 Jahren zur Beobachtung kamen. Es handelt sich um einfache Kontu¬ 
sionen in 5 Fällen, Rupturen des Darms (einschliesslich des Mesenteriums) in 10 Fällen, 
Rupturen der Leber und Gallenwege in 8 Fällen (davon ein Fall mit Milzruptur ver¬ 
bunden). Verf. bespricht die Symptome dieser Verletzungen, ferner die schwierige Indi¬ 
kationsstellung, ohne dabei wesentlich Neues zu bringen. In 3 bemerkenswerten Fällen 
kam es zu sekundären Perforationen des Darms infolge Nekrose der Darmwand nach pri¬ 
märer nicht perforierender Läsion. 

Sowohl für die Rupturen des Magendarmtraktus wie der parenchymatösen Organe 
(Leber und Milz) muss die Behandlung in einer möglichst frühzeitigen Operation bestehen. 
Und bei der Schwierigkeit, ja oft Unmöglichkeit, einfache Bauchkontusionen von solchen 
Rupturen zu unterscheiden, empfiehlt es sich, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig 
zu laparotomieren. H. Kolaczek-Tübingen. 

Retzlaw, Dünndarmtuberkulose. R. demonstriert in der medizin. Gesellsch. zu 
Magdeburg am 12.1.11 (s. Münch, med. Woch. 16) das Präparat einer striktuierenden 
Dünndarmtuberkulose und Perforation eines spitzen Emaillesplitters durch die Darmwand 
bei einem 55 jähr. Manne, der unter der Diagnose einer Epityphlitis zur Operation kam. 
Bei der Sektion zeigte sich die Bauchhöhle frei von Eiter. Iu dem vorgelagerten Darm 
war eine Striktur zu erkennen, mikroskopisch fanden sich Tuberkel in der Submucosa. 
In dem stark erweiterten zuführenden Teile war nahe dem Mesenterium eine kleine 
Perforationsstelle, die durch einen 0,09 g. schweren Splitter hervorgerufen war. Chemisch 
liess sich in ihm Silizium nachweisen; er zeigte die Zusammensetzung der Emaille aus 
Kochtöpfen. Der Splitter hatte unbemerkt den Darm bis in die Nähe der Ileocökal- 
klappe passiert, war durch die tuberkulöse Striktur aufgehalten worden und hatte die 
Perforation mit nachfolgender Peritonitis verursacht. Aron heim-Gevelsberg. 

Heller, Über den Volvulus des Sigmoideum und die Hirschsprungsche 
Krankheit. (Münch, med. Woch. 20.) Eine Anzahl von Fällen von Achsendrehung des 
Sigmoideum im pathol. Institut Kiel, gab H. Veranlassung, dieser praktisch, wie theore¬ 
tisch wichtigen Frage seine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Das Ergebnis der eingehenden 
Untersuchungen lässt sich dahin zusammenfassen, dass die mit angeboren grossem und 
besonders auch abnorm gelagertem Sigmoideum behafteten Kinder, welche nicht an Hirsch- 
sprungscher Krankheit in der Jugend sterben, Kandidaten für eine Achsendrehung des 
Sigmoideum im weiteren Leben sind. Die gemeinsame Ursache beider Erkrankungen ist 
eine von H. als „Megasigmoideum congenitum“ bezeichnete Anomalie. Für das spätere, 
bisweilen plötzliche Eintreten der Achsendrehung ist ein äusseres Moment anzunehmen: 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 7. 


starke intraabdominale Druckerhöhung, z. B. durch Sprung, Heben einer schweren Last 
u. dergl. Begünstigt wird sie durch eine stärkere Kotbelastung der oberen, bei Gasfüllung 
der unteren Schlinge. Aronheim-Gevelsberg. 

Gleeher, Subkutane traumatische Milzzerreissung bei Morbus Banti. 
(Münch, med.Woch. 24.) Während in südlichen Ländern, besonders in den Tropen, die 
subkutane Milzzerreissung bei krankhaft vergrösserter Milz, besonders nach Malaria, ab¬ 
solut und relativ sehr häufig ist, ist dies Ereignis bei uns selten. Die Veränderung der 
Milz war in diesen Fällen bedingt ausser durch Schwangerschaft durch Typhus (5 mal), 
Leukämie (3 mal), Flecktyphus, Lungenentzündung, hereditäre Lues, Leberzirthose, Tuber¬ 
kulose, Varizenbildung in der Milz (je 1 mal). Verf. operierte im Garnisonlazarett Darm¬ 
stadt einen hierhergehörigen Fall, in dem die Vergrösserung der Milz durch Morbus 
Banti hervorgerufen war. Er betraf einen 19jähr. Landwirt, der in vornübergebeugter 
Stellung einen Hufschlag gegen den Leib erhalten hatte, bei dem die Laparotomie eine 
vergrösserte Leber und einen grossen Riss in der vergrösserten Milz ergab. Entstanden 
war der Riss wahrscheinlich dadurch, dass der Hufschlag bei gebückter Haltung des Ver¬ 
letzten das vordere Ende der Milz traf und es durch Anstemmen des hinteren Endes an 
der Wirbelsäule zu einer Überstreckung mit nachfolgendem Einriss an der Innenseite 
kam. Begünstigt wurde sein Eintreten durch die Grösse und Brüchigkeit des Organs. 
Heilung erfolgte durch Splenektomie. Aron heim-Gevelsberg. 

Rathenow, Ein seltener Fall von traumatischer Ureterverletzung mit 
Fistelbildung. (Inaugur. Diss. Rostok 09.) Traumatische Ureterverletzungen und im An¬ 
schluss daran sich bildende Fisteln resultieren gelegentlich nach geburtshilflichen Operationen. 
Die geburtshilflichen Instrumente können direkt denUreter verletzen oder auf indirektem 
Wege, indem der durch die Zange an die vordere Beckenwand gepresste Kopf den Ureter 
komprimiert und eine Drucknekrose mit Fistelbildung verursacht Ferner können die 
Ureteren auch in den Bereich eines tiefen, das Scheidengewölbe penetrierenden bis ins 
Parametrium gehenden Cervixrisses fallen und zur Harnleitercervixfistel führen. In das bei 
weitem grösste Kontingent der Ureterverletzungen fallen aber die gynäkologischen Ope¬ 
rationen durch Verkennen oder Übersehen des Ureters durch direkte Durchschneidung, 
Verletzung bei Umstechung der Gefässe oder Abknickung und Abbindung besonders nach 
vaginalen Exstirpationen (nach Windel sollen 2% aller vaginalen Exstirpationen zu 
Verletzung und Fistelbildung führen), bei Anfrischung einer Blasenscheidenfistel in der 
Nähe der Ureterenmündung, ferner bei plastischen Operationen wegen Descensus vaginae, 
Incision eines parametranen Exsudates usw. Nichtoperative Ureterverletzungen können 
Vorkommen durch Stichverletzung — Knote beschreibt einen Fall von Stichverletzung — 
des Ureters durch das Foramen suprapiriforme (Waldeyer) — oder sie können bei Un¬ 
glücksfällen in den Bereich der Pfählungsverletzungen fallen. 

Dass aber auch der Ureter bei kriminellen Abortversuchen verletzt werden kann, 
beweist der vom Verf. mitgeteilte Fall aus der Rostocker Frauenklinik von Ureter¬ 
scheidenfistel. Der Abortversuch geschah mit einer Stempelspritze mit gebogenem An¬ 
satzrohr. Es war nicht wahrscheinlich, dass die Spitze des Instrumentes infolge der 
angewendeten Gewalt den Ureter direkt durchstossen, da erst 14 Tage nach dem Ab¬ 
treibungsversuch Harnträufel auftrat, sondern dass es infolge der nicht sterilen Spritze 
zur Infektion, zur Abszessbildung, und im Anschluss hieran zur Gangrän des Ureters 
und zur Fistelbildung gekommen war. 

Von den verschiedenen operativen Methoden zur difinitiven Beseitigung der Fistel, 
wie Plastik, Colpokleisis, Implantation usw. kam nur die Nephrektomie in Betracht, ua 
nach dom ganzen Krankheitsverlaufe und dem Befunde eine sekundäre Infektion der 
Niere mit starken entzündlichen Veränderungen angenommen werden musste. Dies wurde 
durch die Operation bestätigt. Patient konnte geheilt entlassen werden. 

Aronheim - Gevelsberg. 


Kür die Kelnktion verantwortlich: Professor Dr. C. Tlii em-CottDus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der HeehaBotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. G. Schütz, Dr. C. Th lern, 
herausgegeben von ProfC 880 r Dr. C. XhlciZI-Cottbus. 

Nr. 8. Leipzig, August 1911. XVIII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Die Bewertung der Erwerfosfähigkeit bei Arm- und 

Beinamputationen. 

Von Prof. Dr. Liniger in Düsseldorf. 

(Mit 6 Abbildungen.) 

Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit ist ein anderer im Krankenversicherungs- 
gesetz, ein anderer im Unfallversicherungsgesetz, ein anderer im Invalidenver¬ 
sicherungsgesetz. Es kommt mir in dieser Arbeit zunächst darauf an, kurz auf 
den Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Unfall- und des 
Invalidengesetzes einzugehen. Am besten erhellt der Unterschied daraus, dass 
jemand vollerwerbsfähig im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes, dagegen 
mit denselben körperlichen Veränderungen vollständig erwerbsunfähig, ja selbst 
hilflos im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes sein kann. Zum Beispiel sind 
Personen, die infolge eines Unfalles auf beiden Augen erblindet sind, völlig arbeits¬ 
unfähig im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes, in den meisten Fällen erhalten 
sie sogar die Hilflosenrente von 80, 90, ja 100 % des Jahresarbeitsverdienstes. 
Die Invalidenversicherung müsste aber einen derartigen Menschen als erwerbs¬ 
fähig im Sinne des Gesetzes ansehen, wenn er irgend eine Arbeit verrichtet, bei 
der er mehr als ein Drittel Steines früheren Verdienstes wieder erwirbt. Tat¬ 
sächlich unterliegen zahlreiche, völlig erblindete Personnen der Versicherungs¬ 
pflicht (Korbflechter, Bürstenbinder usw.) nach dem Invalidenversicherungsgesetz. 

Sehr deutlich tritt auch der Unterschied des Begriffes der Erwerbsunfähig¬ 
keit in den beiden Gesetzen bei Amputierten, insbesondere bei doppelt Ampu¬ 
tierten, in die Erscheinung. Für den Verlust eines Beines im Oberschenkelanteile, 
für den Verlust des Hauptarmes wird durchschnittlich eine.Rente von 75% ge¬ 
währt. Da nun das Invalidenversicherungsgesetz dann eine Erwerbsunfähigkeit 
annimmt, wenn der Betreffende nicht mehr imstande ist mehr als' ein Drittel 
seines normalen Arbeitsverdienstes zu erlangen, so müssten also eigentlich der¬ 
artig Amputierte ohne weiteres als erwerbsunfähig im Sinne des Invalidenver¬ 
sicherungsgesetzes angesehen werden. Häufig liest man denn auch in ärztlichen 
Attesten, und auch sogar in solchen von Vertrauensärzten der Invalidenver- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


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Sicherung und von Schiedsgerichtsärzten: „Dem Mann fehlt ein Bein oder der 
rechte Arm. Das Beichsversicherungsamt gewährt hierfür eine Durchschnitts¬ 
rente von 70—75%, es besteht also zweifellos Invalidität im Sinne des Invaliden¬ 
versicherungsgesetzes.“ Eine derartige Folgerung ist aber absolut unrichtig! Das 
R.-V.-A.hat in wiederholten Entscheidungen ausgeführt, dass weder der Bezug einer 
Invalidenrente die Berufsgenossenschaft berechtige, ohne weiteres eine Erwerbs¬ 
unfähigkeit von 66% % vor dem Unfälle anzunehmen, noch dass andererseits die 
Landesversicherungsanstalten berechtigt seien, beim Bezüge einer Unfallrente 
von mehr als 66%% Invalidität im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes 
anzunehmen. Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit sei in den beiden Gesetzen 
eben ein grundverschiedener. 

Die Amputation eines Beines oder eines Armes macht den Menschen allein 


Fig. 1 a. 


Fig. 1 b. 




nach eingetretener Gewöhnung an das künstliche Bein resp. an den Arm nicht 
invalide, es müssen noch sonstige ungünstige Nebenumstände, wie Alter, allge¬ 
meine Körperschwäche. Minderwertigkeit der korrespondierenden Extremität, 
ungünstige Beschaffenheit des Stumpfes usw., hinzukommen. Als ärztlicher Be¬ 
rater der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz sehe ich wohl in jedem Jahre 
über hundert Amputierte, die voll erwerbsfähig sind; die Landesversicherungs¬ 
anstalt gibt ihnen Zuschüsse zur Reparierung resp. Neubeschaffung der künstlichen 
Glieder. Man sieht auch an diesen Fällen, wie ausserordentlich gross die Ge¬ 
wöhnung an die Amputation von Gliedern, insbesondere von Beinen, werden 
kann. Ich will hier nur einige Fälle von Doppeltamputierten anführen, die völlig 
erwerbsfähig sind. 


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1) Der 37 Jahre alte Kommis G. S. aus D. wurde von mir wegen Antrag auf Ge¬ 
währung einer Beihilfe zur Neubeschatfung zweier künstlicher Beine untersucht. Ich 
stellte fest, dass das linke Bein nach Pirogoff, das rechte Bein in der Fasswurzel amputiert 
worden war. Die Amputationen waren vor 16 Jahren infolge tuberkulöser Erkrankungen 
der Füsse vorgenommen worden. 

Der Gang mit den beiden künstlichen Beinen war, trotzdem der rechtsseitige 
Stumpf nur eine sehr schlechte Stütze abgab, ein so guter, dass kein Mensch, 
selbst kein Sachverständiger am Gange den Verlust beider Füsse erkennen konnte. 
Nach eigner Angabe ist er imstande 15 km lange Märsche zu machen, er hat 
wiederholt die Tour auf den Drachenfels und zurück gemacht. Er ist imstande, 
Leitern zu besteigen, und zwar nicht nur Treppenleitern, sondern ganz gewöhn¬ 
liche Leitern. S. ist genau so arbeitsfähig wie ein jeder andere Kommis und 
hat ein Monatsgehalt von 200 Mark. Wäre der Zustand die Folge eines ent¬ 
schädigungspflichtigen Unfalles gewesen, so hätte dem Manne zweifellos dauernd 
die volle Rente zugestanden. 

2) Während meiner Tätigkeit in Bonn wurde ins Krankenhaus der Barmherzigen 
Brüder ein Hilfssteiger eingeliefert, der von einem Eisenbahnzuge an beiden Beinen über¬ 
fahren worden war. Der Mann hatte widerrechtlich den Zug zur Heimfahrt von der 
Grube benutzt. Das eine Bein wurde in der Mitte des Unterschenkels, das andere hand¬ 
breit unterhalb des Knies amputiert. Die Berufsgenossenschaft gewährte eine Rente von 
100%; der Mann ist jetzt auf der Grube als Buchhalter beschäftigt, er verdient mehr 
als vor dem Unfälle. Ein Versuch der Berufsgenossenschaft, die Rente von 100 auf 
75 % herabzusetzen, ist beim Reichs-Versicherungsamt nicht durchgedrungen. 

Wir haben also hier einen Fall, in 
dem die Erwerbsfähigkeit trotz der gros¬ 
sen Verstümmlung beider Beine infolge von 
Gewöhnung und Anpassung wieder eine 
vollkommene geworden ist. Trotzdem be¬ 
zieht der Mann die Rente für völlige Er¬ 
werbsunfähigkeit. Er ist aber versiche¬ 
rungspflichtig im Sinne des Invalidenver¬ 
sicherungsgesetzes, und er kann nur aufsei¬ 
nen Antrag von dieser Versicherungspflicht 
entbunden werden. Er hat dieses getan, 
weil die Invalidenversicherung für ihn 
keinen wesentlichen Wert hat, denn wegen 
der hohen Unfallrente kann er nie in den 
Genuss der Invalidenrente kommen, er 
könnte höchstens bei irgend einer Erkran¬ 
kung ein Heilverfahren bei der Landes- 
versicherungsaustalt beantragen. 

Ein dritter Fall: Der am 1. III. 1875 ge¬ 
borene R. G. aus D. verlor im Alter von 8 Jah¬ 
ren durch Erfrieren beide Füsse. Es erfolgte 
rechts Amputation in der Mitte des Unter¬ 
schenkels, links ist ein Stumpf nach Pirogoff 
vorhanden. G. ist Gipsmodelleur, er verdient 
4,50 M., genau so viel wie seine Mitarbeiter, 
sein Gang ist mit den künstlichen Beinen ein 
ganz vorzüglicher, er braucht auf der Strasse 
keinen Stock. In den Abendstunden spielt er in Restaurants die Mandoline, er sammelt 
selbst das Geld ein und verdient dadurch nach seiner Angabe etwa 1 M. täglich. Ich 
sah den Mann hier, als er wegen eines tuberkulösen Spitzenkatarrhs den Antrag auf ein 



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Heilverfahren in einer Lungenheilstätte stellte. Der Antrag wurde wegen der Neben¬ 
umstände abgclehnt und dem Manne, der die Arbeit ausgesetzt hatte, die Invalidenrente 
gewährt. Das Interessante ist nun, dass der Mann trotz seines Lungenkatarrhs nach 

Erhalten der Invalidenrente seine Arbeit wie¬ 
der aufgenommen hat und genau so viel ver¬ 
dient wie früher. Der Mann bezieht jetzt die 
Invalidenrente seit 3 Jahren. Bei meiner letzten 
Untersuchung in diesem Frühjahr sah G. gut 
aus, es waren noch Reste des Katarrhs zu er¬ 
kennen, der Mann gab natürlich keine Besse¬ 
rung zu. Nach der ganzen Lage des Falles 
war die Rentenentziehung unmöglich; der Mann 
hätte seine Arbeit einfach ausgesetzt und die 
Versicherunganstalt wäre zweifellos zur Wie¬ 
dergewährung der Rente verurteilt worden. 

4. Der Arbeiter J. B. aus B., 35 Jahre 
alt, wurde von der Eisenbahn überfahren und 
es mussten ihm beide Beine in der Mitte der 
Unterschenkel und der rechte Arm in der Mitte 
des Vorderarmes amputirt werden. Eine Ent¬ 
schädigung seitens der Eisenbahn kam nicht in 
Frage, da B. den Bahndamm unerlaubter Weise 
betreten hatte. B. hat nach Jahresfrist mit 
zwei künstlichen Beinen und einem künstlichen 
Arm wieder angefangen zu arbeiten, er ist jetzt 
auf einer Nadelfabrik beschäftigt und verdient 
2,90 M. pro Tag. Der Mann ist besonders 
geschickt mit dem künstlichen Arm, er zieht 
sich auch z. B. ganz allein aus und an. Dieser 
Mann ist zweifellos hilflos im Sinne des Un¬ 
fallversicherungsgesetzes, aber erwerbsfähig im 
Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes, er 
muss selbstverständlich auch die betreifenden 
Beiträge entrichten. 

5. Der jetzige Bureaudiener H. in B. be¬ 
zieht von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wegen einer im Jahre 1899, an¬ 
geblich infolge eines Unfalles, aufgetretenen Tuberkulose des rechten Ellbogengelenks 
eine Rente von 66 2 / 3 °/ 0 . Das Gelenk musste entfernt werden, es entstand keine knö¬ 
cherne Verbindung zwischen Oberarm- und Vorderarmknochen. Drei Jahre später musste 
ihm wegen einer tuberkulösen Entzündung der rechten Fusswnrzel das Bein oberhalb 
der Knöchel amputiert werden. Er war damals nicht gegen Unfall versichert, sonst 
hätte er, wie er mir naiv sagte, auch das Fussleiden als Unfallfolge angemeldet. H. 
versieht jetzt, trotzdem er auch an einer leichten Lungentuberkulose leidet, seinen Posten 
als Bureaudiener vollauf, er verdient monatlich 100 M., er klebt regelmässig. Wäre die 
Fussamputation die Folge eines entschädigungspflichtigen Unfalles gewesen, so hätte der 
Mann wahrscheinlich im ganzen eine Rente von weit über 100% erhalten; trotzdem ist 
er erwerbsfähig im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes. 

Als ich vor kurzer Zeit in einem Ärztekolleg eine grössere Reihe von Am¬ 
putierten vorstellte, kam in der krassesten Weise der Unterschied zwischen den 
Leuten, die eine Unfallrente und solchen, die keine Rente bezogen, zutage. Die 
Unfallverletzten hatten sämtlich starke Beschwerden an ihren Stümpfen, sie 
gingen mit den künstlichen Beinen sehr schlecht. Die künstlichen Ärme er¬ 
klärten sie überhaupt für die Arbeit als wertlos und sie bestritten auf das 
energischste, dass sie überhaupt noch zu irgend einer wesentlichen Arbeit fähig 
seien. Die Leute dagegen, denen keine Unfallrente zustand, die arbeiten mussteu. 
weil sie sonst nichts zu leben hatten, klagten, trotzdem ihre Stümpfe nicht besser 



Fig. 2 b. 


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waren als die der erstgenannten, und trotzdem sie im Durchschnitt schlechtere 
künstliche Glieder hatten als diese, in keiner Weise. Sie erklärten mit einem 
gewissen Stolze, dass sie sich trotz ihrer Verstümmlung für arbeitsfähig hielten. 
Der folgende Fall zeigte diesen Unterschied so recht augenfällig. 

Zwecks Ermittlung von doppelt Amputierten zur Vorstellung in der Klinik 
hatte ich mich an die hiesigen Bandagisten gewandt und diese führten mir eine 
Reihe von derartigen Leuten vor. 

Darunter war einer, der wegen Verlust beider Beine dicht unterhalb des 
Knies von einer Berufsgenossenschaft die Hilflosenrente bezog. Der Mann war 
als Kutscher beschäftigt und kam mit einem Rollwagen vor der Versicherungs¬ 
anstalt angefahren. Er kletterte allein vom Bock herunter, stieg ohne Hilfe die 
15 Stufen hohe Treppe empor und kam in flottem Gange zu mir ins Unter¬ 
suchungszimmer. Er verdiente monatlich 30 M. bei freier Kost. Beim Verlassen 
des Zimmers waren wir alle erstaunt, wie geschickt der Mann die Treppe 
hinunterging, auf den Kutscherbock stieg und dann, lustig mit der Peitsche 
knallend, davonfuhr. Das Geschick wollte es nun, dass der Mann mir später von 
der Berufsgenossenschaft zur Untersuchung überwiesen wurde! Ich bestellte 
ihn in meine Privatwohnung, er kam auch, aber unter welchen Umständen! Vor 
meinem Hause entstand ein Menschenauflauf, der Mann wurde mühsam aus einer 
Droschke gehoben und von zwei Begleitern in das Untersuchungszimmer ge¬ 
tragen, das zu ebener Erde liegt. Als ich den Verletzten sah, erkannte ich ihn 
sofort wieder, er bestritt aber auf das energischste, dass ich ihn schon einmal 
untersucht hätte. Erst als ich ihn auf die näheren Umstände der Untersuchung 
in der Landesversicherungsanstalt aufmerksam machte, gab er die Möglichkeit zu, 
dass die Untersuchung erfolgt sei, er bestritt aber hartnäckig, dass er jemals als 
Kutscher tätig gewesen sei. Schliesslich wurde er sehr aufsässig und sprach 
von armen Leuten, die man nur schinden und drücken wolle. Er liess sich nach 
der Untersuchung wieder in den Wagen tragen. Mit den künstlichen Beinen 
behauptete er nicht gehen zu können. Der Berufsgenossenschaft schlug ich die 
Gewährung einer Rente von 100 °/ 0 vor. Das-Schiedsgericht hat die Berufung 
des Mannes abgewiesen, die Sache schwebt aber meines Wissens noch beim 
Reichs-V ersicherungsamt, 

Ein wunderbarer Gewöhnungsfall ist auch der Fall eines Jungen, dem von Geburt 
an beide Beine dicht unterhalb des Knies fehlen. Der Junge geht mit seinen beiden 
Stelzfüssen ohne jede Stütze, selbst auf unebenem Terrain. Er kann laufen, springen, 
er spielt sogar mit Fussball. Aber auch ohne die Stelzfüsse, auf den blossen Stümpfen, 
vermag der Junge fiusserst schnell und geschickt zu laufen und zu springen. Ich bin 
überzeugt, dass er ein vollwertiger Arbeiter werden wird. 

In den Amtlichen Nachrichten des Reichs-Versicherungsamts vom Jahre 1901 ist unter 
Ziff. 938, Blatt 634—35, durch das Reichs-Versicherungsamt entschieden worden, dass ein 
Waldhüter trotz des Verlustes beider Hände erwerbsfähig im Sinne des Invalidenver¬ 
sicherungsgesetzes sei. M. hatte durch einen Unglttcksfall im Jahre 1894 beide Hände 
verloren, er war im übrigen ein gesunder, kräftiger, 33 Jahre alter Mann. Er war im 
Dienst der Gemeinde G. als Waldhüter beschäftigt und hatte mit Hilfe eines Instruments, 
welches in einem an seinem rechten Arme befestigten Holzansatze eingeschoben wurde, 
gelernt, alle Handverrichtungen vorzunehmen, wie Schreiben, Schneiden, Ziehen, Stossen. 
Besonders seine Schreibfertigkeit ist derart, dass er ordnungsmässig ein Tagebuch über 
die Waldarbeit führt. In der Revisionsentscheidung heisst es dann wörtlich weiter: 

„Durch seine Tätigkeit verdient M. tatsächlich mehr als die Hälfte des orts¬ 
üblichen Tagelohnes, ein Umstand, der an sich die Vermutung für seine Erwerbs¬ 
fähigkeit begründet. Die Tätigkeit als Waldhüter kommt aber für Personen, 
die, wie M., dem Arbeiterstand angehören, auf dem allgemeinen Arbeitsgebiet 
als geeignete Beschäftigung in Betracht und mit Rücksicht auf die Fertigkeiten, 


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die sich M. zueigen gemacht hat, auf sein Lebensalter und seine sonst kräftige 
Körperbeschaffenheit ist anzunebmen, dass er diese Tätigkeit oder eine ähnliche 
andere, wie als Aufseher, Bote, auch im allgemeinen so ausiiben kann, dass er 
damit noch den Mindestverdienst erzielt.“ 

Hätte es sich um entschädigungspflichtige Unfallfolgen bei diesem Manne 
gehandelt, so käme als Entschädigung mindestens die volle Rente in Betracht. 

Die angeführten Fälle beweisen, welch hoher Grad von Erwerbsfähigkeit 
selbst bei Verlust von ganzen Gliedern durch Gewöhnung wieder eintreten kann. 
Auf diesen Punkt kann ich aber hier nicht näher eingehen, sondern nur noch 
die neueren Entscheidungen des Reichs-Versicherungsamtes in Fällen von Am¬ 
putationen eines Armes oder eines Beines erörtern. Bei Verlust eines Armes wird 



Fig. 3a. Fig. Sb. 


selbstverständlich beim Rechtshänder der rechte Arm höher bewertet als der linke 
unn zwar mit etwa 10—15%, beim Linkshänder ist es natürlich umgekehrt. 
Dagegen wird für den Verlust eines Beines, gleichgültig ob rechts oder links, 
dieselbe Rente festgesetzt. Es ist aber zu bedenken, dass beim Verlust des 
rechten Armes häufig im Laufe der Zeit derartige Gewöhnung an den Verlust 
eintritt, dass der linke Arm die Kraft und Geschicklichkeit des rechten erhält. 
Diesem Umstande schenkt das Reichs-Versicherungsamt denn auch Bedeutung, 
wie dies in der Entscheidung vom 24.11. 1908 Ia 15235 07, die weiter unten an 
erster Stelle folgt, ausgeführt ist. 

Was die Ausführungen von Amputationen anbetrifft, so möchte ich betonen, 
dass deren Schwierigkeit heutzutage von den praktischen Ärzten doch entschieden 


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unterschätzt wird. In den meisten Fällen von Absetzung von Armen oder Beinen 
hält der Arzt die Zuziehung eines Chirurgen nicht für erforderlich und das 
Ergebnis dieses Vorgehens sieht man dann an den schlechten, nicht stützfähigen 
Stümpfen. Ich habe hunderte von Amputationsfällen gesammelt. In 90% aller 
Fälle lässt das Heilergebnis zu wünschen übrig. Die Stümpfe sind erst nach 
langer Zeit zur Ausheilung gekommen, sie sind spitz, mit ausgedehnten Narben 
und dünner, wenig widerstandsfähiger Haut bedeckt. Wirklich tragfähige 
Stümpfe sieht man fast nie. Nur vereinzelt sieht man wirklich gute Stümpfe 
nach Pirogoff, Ich verweise übrigens auf die Arbeit von Professor Cramer-Cöln 
über 96 Stümpfe des Ober- resp. Unterschenkels hin. Er hat in dieser Arbeit 
den Beweis geliefert, dass man sich mit der Herstellung tragfähiger Stümpfe 
noch viel zu wenig Mühe gibt. 

Auf die Frage, ob für amputierte Beine als Ersatz der Stelzfuss einem 
künstlichen Beine vorzuziehen ist, möchte ich hier nicht näher eingehen. Als 
Stützapparat ist jedenfalls der Stelzfuss dem künstlichen Beine mindestens gleich¬ 
wertig, er ist dazu haltbarer, leichter und billiger als ein künstliches Bein. 
Der Preis für ein gut konstruiertes künstliches Bein soll im allgemeinen den 
Satz von 100 M. nicht überschreiten. Das Bein soll höchstens 5—6 Pfund schwer 
sein und etwa 5 Jahre halten. An Reparaturkosten soll im allgemeinen kein 
höherer Betrag als 10 M. im Jahr in Betracht kommen. Der künstliche Arm 
bei vorhandenem Oberarmstumpf darf 70 M. kosten; an der künstlichen Hand 
stehen die Finger 2—5 in leichter Beugung steif, nur der Daumen federt. Werden 
sämtliche Finger beweglich gemacht, so wird der Arm erheblich verteuert und 
empfindlicher. Die beweglichen Finger zerbrechen sehr rasch und zum Zufassen 
können sie doch in keiner Weise verwandt werden. 

Gewöhnung an das Tragen eines künstlichen Beines tritt bei jüngeren 
Leuten, etwa bis zu 30 Jahren, in ca. 6 Monaten ein, bei älteren Leuten ist die 
Übergangszeit auf etwa 1 Jahr zu bemessen. Nach dieser Zeit kommen dann 
die Renten in Betracht, wie sie aus den folgenden Entscheidungen des Reichs- 
Versicherungsamts hervorgehen. 

Verlust 'der rechten Hand im Handgelenk bei einem Weissbinder. Durch 
Gewöhnung ist die linke Hand an die Stelle der rechten getreten. Unfall 
15. VI. 1895. 50%, 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 24. II. 1908. Ia 15235/07. 

Wenu auch im allgemeinen die Annahme begründet erscheint, dass der Verlust der 
rechten Hand für den Verletzten eine höhere Beschränkung der Erwerbsfähigkeit als 
von 50 % nach sich zu ziehen pflegt, so kann diese Annahme doch nicht in allen Fällen 
als zutreffend erachtet werden. Es muss vielmehr die noch vorhandene Beschränkung 
der Erwerbsfähigkeit immer unter Berücksichtigung aller Umstände des gerade vor¬ 
liegenden Falles bemessen werden. Diese Erwägungen fahren aber dazu, in dem Falle 
des Klägess mit der beklagten Berufsgenossenschaft eine Rente von 50% als ausreichend 
zu erachten. Es besteht nicht der geringste Anlass, die Angaben des Schwagers des 
Klägers, Weissbindermeisters F. in D., bei welchem der Kläger arbeitet, über dessen 
Leistungen und Arbeitsverdienst in Zweifel zu ziehen. Danach hat der Kläger im 
Jahre 1907 bei 1870 , / 2 Stunden Arbeitszeit 920,55 M. Lohn, im Jahre 1906 bei 2934 
Stunden Arbeitszeit 1470 M. Lohn erhalten, also in der Arbeitsstunde mindestens 49 Pfg. 
verdient und dasselbe geleistet wie jeder andere Gehilfe, teilweise sogar mehr. Daraus 
erhellt, dass der Kläger, der doch nur die linke Hand zur Arbeit gebrau¬ 
chen kann, im Laufe der seit dem Unfall vom 15. Juni 1895 verstrichenen 
langen Zeit sich eine solche Geschicklichkeit der linken Hand angeeignet 
hat, dass dieselbe vollständig an die Stelle der verlorenen rechten Hand 
getreten ist und deren Arbeitsleistung übernommen hat und vollführt. 
Es wäre unter diesen Umständen unbillig, der beklagten Berufsgenossenschaft gegen- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 8. 


über an der für den Verlust der rechten Hand unter gewöhnlichen Umständen meist 
wohl zutreffenden Annahme festzuhalten, dass eine Beeinträchtigung der Erwerbsf&hig- 
keit des Klägers von mehr als 50 % auch jetzt noch vorliege. Das Rcichsversicherungs- 
arat hat nach der gesamten Lage des Falles die Beeinträchtigung jetzt nach erfolgter 
völliger Gewöhnung an den durch den Unfall verursachten Zustand nicht auf mehr als 
50% einschätzen können. Deshalb war der Rekurs des Klägers zurückzuweisefo, dem 
Rekurs der Beklagten aber stattzugeben. 

Verlust der rechten Hand bei einem 1871 geborenen Ackergehilfen. 60%. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 1. IV. 1909. Ia 11743/08. 

Nach Feststellung des Dr. S. ist die durch den Unfall vom 31. VIII. 1892 verletzte 
rechte Hand als ganz verloren anzusehen. Die Annahme des Schiedsgerichts, dass sich 
der Verletzte in der langen Zeit seit dem Unfall an den durch den Verlust der Hand 
bedingten Zustand gut gewöhnt hat und eine Reihe von Arbeiten wieder verrichten kann, 
ist nicht zu beanstanden. Für diesen Zustand ist aber nach der ständigen Rechtsprechung 
des R.-V.-A. eine Teilrente von 60% eine angemessene Entschädigung. 

Das Rekursgericht hat daher, ohne auf die jetzigen Lohnverhältnisse des Verletzten 
näher einzugehen, dem Rekurse den Erfolg versagt. 

Verlust der rechten Hand und eines Drittels des Vorderarmes bei einem 
Tagelöhner. 66%%. 

Das R.-V.-A. hat nach Prüfung des Sachverhalts keinen Anlass gefunden, dem Urteile 
des Schiedsgerichts entgegenzutreten. Der Kläger hat am 27. XI. 1906 eine Verletzung 
der linken Hand erlitten, welche die Amputation der Hand und eines Teiles des rechten 
Unterarmes erforderlich machte. Nach dem* im schiedsgerichtlichen Termin am 11. VII. 
1907 von dem Kreisärzte Dr. S. erstattetem Gutachten handelte es sich schon damals 
um einen abgelaufenen Fall ohne Komplikationen. Wenn daraufhin das Schiedsgericht 
dem Kläger bis zum 31. VII. 1907 die Vollrente zur Angewöhnung zugebilligt, jedoch 
vom 1. VIII. 1907 ab die von der Berufsgenossenschaft festgesetzte Teilrente von 66%% 
für ausreichend erachtet hat, so hat der Kläger keinen Grund mehr zur Beschwerde. 
Seine Ausführungen in der Rekursinstanz vermögen für die Zeit vom 1. VIII. 1907 ab 
die Zuerkennung einer höheren Rente nicht zu begründen. 

Dem Rekurse musste daher der Erfolg versagt werden. 

Verlust der linken Hand im Handgelenk; Unfall 20. IV. 1906 bei einem 
Metzgergehilfen. 50 %. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 2. XI. 1908. Ia 8453/08. 

Nach dem Gutachten der Ärzte Dr. L. und R. in G. kommt als Unfallfolge nur 
noch der glatte Verlust der linken Hand in Betracht. Der Ausfall an Erwerbsfähigkeit 
ist vom Reichsversicherungsamt in solchen Fällen in der Regel auf nicht mehr als 50% 
geschätzt. Der bisherige Beruf des Verletzten ist nicht massgebend, sondern die Möglich¬ 
keit der Betätigung auf dem gesamten Gebiete des wirtschaftlichen Lebens. Jedoch hat 
das Reichs-Versicherungsamt mit Rücksicht auf die Jugend des Klägers und den Umstand, 
dass der schwere Unfall vom 20. IV. 1906 noch nicht lange zurückbelegt, dem Kläger 
die Rente von 66%% bis zum Ablaufe des Monats Juni 1908 belassen. Insoweit war 
dem Rekurse der Erfolg nicht zu versagen. 

Verlust der linken Hand und des Vorderarmes bis auf ein handbreites 
Stuck bei einem Ackerer. 50%. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 14. X. 1907. Ia 785/07. 

Die Gutachten des Dr. L. vom 14. I. und 14. V. 1907 und des Dr. N. vom 4. III. 
1907 bieten zu Bedenken keinen Anlass und sind deshalb vom Rekursgericht hinsichtlich 
der ärztlichen Beurteilung als massgebend zugrunde gelegt worden. Danach handelt 
es sich nicht um den völligen Verlust des linken Vorderarmes; von diesem ist vielmehr 
noch ein handbreites Stück vorhanden und das Ellbogengelenk ist frei beweglich. Da 
der Stumpf ausserdem gut geformt und nicht empfindlich ist, so ist der Verletzte besser 
daran, als wenn der Vorderarm oder gar der Arm ganz fehlte. Das künstliche Glied 
lässt sich viel besser anlegen und in weit grösserem Umfange gebrauchen. Aus dem 


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abgenutzten Aussehen des künstlichen Armes geht auch hervor, dass er bei der Arbeit 
tüchtig gebraucht wird. Wenn auch keine Veränderung in dem Zustande des Stumpfes 
eingetreten ist, so ist das Rekursgericht in Übereinstimmung mit den Sachverständigen 
doch zu der Überzeugung gelangt, dass in den massgebenden Verhältnissen seit der 
letzten Rentenfeststellung eine wesentliche Besserung durch gute Angewöhnung an die 
Unfallfolgen eingetreten ist, zumal da seit dem Unfälle über 8 Jahre verstrichen sind. 
Für den Eintritt einer wesentlichen Besserung durch Gewöhnung spricht auch der Umstand, 
dass der Verletzte dauernd die schwere Arbeit eines Holzträgers zu leisten imstande ist 
und mit dieser Arbeit nur aufhört, wenn im Winter die Holzschiffe ausbleiben. Bei 
diesem Sachverhalt war das Rekursgericht der Ansicht, dass eine Herabsetzung der Rente 
von 60°/ 0 nach § 88 des Gewerbe-U.-V.-G. gerechtfertigt ist und dass der Verletzte für 
den Verlust der linken Hand und eines Teiles des Unterarmes jetzt durch eine Rente 
von 50 °/ 0 ausreichend entschädigt wird. 

Amputation des linken Armes in der Mitte des Vorderarmes bei einem 
1862 geborenen Mühlenarbeiter. Unfall 2. IV. 1897. §0%. 

Entsch. d. R-V.-A. v. 20. IV. 1911. Ia 16218/10. 

Nach den im wesentlichen übereinstimmenden Gutachten des Professors Dr. L. in 
D. vom 15. IV. 10 und 1. VIII. 10 sowie des San. Rats Dr. R. in E. vom 15. VII. 10 
ist eine Besserung der Folgen des Unfalls vom 2. IV. 1897 seit der Festsetzung der 
Teilrente von 60% insofern eingetreten, als der Stumpf des amputierten linken Vorder¬ 
armes gut geformt, nicht entzündet und frei beweglich, die Narbe widerstandsfähig und 
ohne entzündliche Erscheinungen ist und die Muskulatur etwas straffer geworden ist. 
Beide Gutachter schätzen, nachdem inzwischen Gewöhnung eingetreten ist, die Beschränkung 
der Erwerbsfähigkeit übereinstimmend auf 50 °/ 0 . Von dieser Schätzung abzuweichen, 
lag kein gerechter Anlass vor. In Fällen ähnlicher Art, d. h. beim Verlust der linken 
Hand und eines Teiles des Unterarmes wird regelmässig nur eine Teilrente von 50 °/ 0 
gewährt. Der Kläger verdient auch zur Zeit nach seinen eigenen Angaben 2,50 M. täglich. 
Das Urteil des Schiedsgerichts war daher aufznheben und die Rente des Verletzten dem 
Anträge der Berufsgenossenschaft gemäss auf 50% der Vollrente herabzusetzen. 

Amputation des linken Vorderarmes, drei Querfinger breit unterhalb des 
Ellbogengelenkes bei einer 1879 geborenen Ackergehilfin. Gewöhnung an den 
künstlichen Arm ist wesentliche Besserung im Sinne des Unfallversicherungs¬ 
gesetzes. (Unfall 1897.) 50%. 

Eutsch- d. R.-V.-A vom 9. II. 1910. Ia 15298/09. 

Eine anderweite Feststellung der Entschädigung kann gemäss § 94 des Unfall¬ 
versicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft dann erfolgen, wenn in den Ver¬ 
hältnissen, welche für die Festsetzung der Entschädigung massgebend gewesen waren, eine 
wesentliche Änderung ein tritt. Die Verletzte bezieht auf Grund des Bescheides vom 14. Dezem¬ 
ber 1897 seit dem 27. November 1897 für den teilweisen Verlust ihres linken Unterarmes eine 
Teilrente von 60 %. Seit Februar 1898 trägt sie einen künstlichen Arm, dessen Anschaffungs¬ 
kosten zur Hälfte die Berufsgenossenschaft getragen hat. Dieser Arm hat sich im Laufe 
der Jahre abgenutzt, so dass er im Februar 1909 durch einen neuen hat ersetzt werden 
müssen. Die Kosten der Neubeschaffung dieses mit einer Arbeitsklaue versehenen Armes 
hat auf Grund der Entscheidung des Schiedsgerichts vom 11. November 1908 die Berufs- 
genossenshaft in ganzer Höhe getragen. Gegenüber dem Zustande, wie er zur Zeit der 
Festsetzung der Teilrente von 60% bestand, ist also insofern eine wesentliche Ver¬ 
änderung eingetreten, als die Verletzte einen künstlichen Arm erhalten und sich im Laufe 
der Jahre an dessen Gebrauch gewöhnt hat. Das R-V.-A. hat im Anschluss an seine 
bisherige Rechtsprechung hierin eine wesentliche Veränderung im Sinne des § 94 des 
Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft gesehen, da durch die Gewöhnung 
an den Gebrauch des künstlichen Armes eine wirtschaftlich in Betracht kommende Steigerung 
der Erwerbsfähigkeit der Verletzten bedingt ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine 
Herabsetzung der Rente waren also gegeben. Demgemäss war die Teilrente von 60% 
dem Anträge der Berufsgenossenschaft entsprechend seit dem 1. Juli 1909 auf eine solche 
von 50% herabzusetzen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 8. 


Amputation des linken Armes in der Mitte des Vorderarmes bei einem 
Fabrikarbeiter. 60 %. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 5. V. 1908. Ia 18557/07. 

Die Erhöhung einer rechtskräftig zugesprochenen Rente auf Grund des § 88 des 
Gewerbe-U.-V.-G. setzt eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse voraus, welche für 
die Feststellung der Rente massgebend gewesen sind. Eine derartige Veränderung hat 
der Kläger nicht glaubhaft gemacht; sie ist auch sonst nicht aus den Akten ersichtlich. 
Der Umstand, dass der Kläger älter geworden ist, ist nicht geeignet, eine Rentenänderung 
zu begründen, weil das Älterwerden ausserhalb der Unfallfolgen liegt. Dazu kommt, dass 
der 1876 geborene Kläger erst 32 Jahre alt ist, einen gesunden rechten Arm und einen 
sonst gesunden Körper hat; dass in dem Zustande des linken Armes nach der Abnahme 
der linken Hand und eines Teiles des Unterarmes infolge des Unfalles vom 27. IX. 
1900 eine wesentliche Veränderung zum Schlimmeren eingetreten sei, ist an und für 
sich unwahrscheinlich. Ebensowenig wie seine Verheiratung im Jahre 1901 ist sein 
zunehmendes Alter geeignet, eine Erhöhung der Rente zu rechtfertigen. Bei dieser Sach¬ 
lage bedurfte es nicht der Einholung eines Gutachtens. Dem Rekurse des Klägers musste 
ohne weiteres der Erfolg versagt werden. 

Amputation des linken Armes bis auf einen 12 cm langen Stumpf. Unfall 
24. X. 1905 bei einem Tagelöhner. 60 %. 

Entsch. des R.-V.-A. vom 11. VI. 1908. Ia 1075/08. 

Nach Prüfung des gesamten Sachverhalts hat das R.-V.-A. keinen Anlass gefunden, 
von der Entscheidung des Schiedsgerichts abzuweichen, da diese die Sach- und Rechtslage 
zutreffend würdigt. Auch durch die Ausführungen des Klägers im Rekursverfahren sind 
die Gründe dieser Entscheidung nicht widerlegt worden. Insbesondere erscheint das 
Verlangen des Klägers, noch einen weiteren Gutachter über seinen Zustand zu hören, 
nicht gerechtfertigt, da das Gutachten des Dr. M., der als behandelnder Arzt des Klägers 
zu einem Vergleiche des jetzigen mit dem früheren Zustand am besten geeignet ist, 
einwandfrei ist und überdies durch den Kreisarzt Dr. H. vor dem Schiedsgericht Bestä¬ 
tigung gefunden hat. Es handelt sich darnach nur noch um glatten Verlust des linken 
Armes, der mit einer Teilrente von 60% ausreichend entschädigt wird. 

Der Rekurs musste daher als unbegründet zurückgewiesen werden. 

Verlust des rechten Fusses, Operation nach Pirogoff, bei einem 27 Jahre 
alten Rangierer. Nach eingetretener Gewöhnung 30%. 

Entsch. d. R.-V.-A. vom 22. VII. 1908. Ia 5161/08. 

Dass in den Verhältnissen, welche für die Feststellung der Teilrente von 50 Proz. 
durch Bescheid vom 23. Januar 1907 massgebend gewesen siud, eine wesentliche Änderung 
zum Besseren eingetreten ist, wird von dem Kläger insofern selbst anerkannt, als er in 
der Rekursschrift selbst nur noch eine Rente von 40 Proz. verlangt. Es handelt sich 
in dem Rekursverfahren also nur noch um die Frage, ob für den Verlust des rechten 
Fusses bis zur Ferse eine Entschädigung von 30 Proz. oder 40 Proz. angemessen ist. 
Die Schätzung des Prof. Sch. ist zu hoch gegriffen, zumal berücksichtigt werden muss, 
dass der Kläger auf Kosten der Beklagten einen künstlichen Fuss erhalten hat und dadurch 
die Gebrauchsfähigkeit des Beinstumpfes sicherlich auf mehr als die Hälfte der normalen 
Gebrauchsgefähigkeit des gesunden Beines erhöht wird, vorausgesetzt, dass der Stumpf 
die hinreichende Tragfähigkeit besitzt und der künstliche Fuss beim Gebrauche keine 
erhebliche Entzündung am Stumpfe verursacht. Prof. Dr. Sch. gibt aber selbst an, dass 
der Stumpf mit gut verschieblicher Haut bedeckt ist und normale Verhältnisse aufweist. 
Die linsengrossc Hautabschürfung, welche er auf der Aussenseite des Stumpfes vorgefunden 
hat, ist nach dem Gutachten des Dr. C. vom 19. V. 1908 nicht mehr wahrzunehmen. 
Dass dadurch vorübergehend das Maß der Erwerbsunfähigkeit des Klägers eine wesentliche 
Erhöhung erfahren hat, ist in keiner Weise nachgewiesen. 

Verlust des rechten Fusses, Stumpf nach Pirogoff; bei einer 25jährigen 
Tagelöhnerin. Unfall 4. V. 1899. 33 Vs Proz. 

Das R.-V.-A. hat sich nach Prüfung des Sachverhalts der Auffassung der Berufs- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Inyalidenwesen Nr. 8. 


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genossenschaft angeschlossen, dass sich die Verletzte in der seit der letzten fientenfest- 
setzung verstrichenen Zeit an den durch die völlige Amputation des Fusses geschaffenen 
neuen Zustand vollkommen gewöhnt hat und die Unfallfolgen damit eine wesentliche 
Besserung erfahren haben. Es hat daher die Herabsetzung der Rente für gerechtfertigt 
gehalten und angenommen, dass nunmehr eine Teilrente von 33 Vs Proz. die Verletzte 
angemessen für den Zustand des Fusses entschädigt 

Verlust des linken Fusses, Stumpf nach Pirogoff, bei einen 25 Jahre alten 
Tagelöhner. (Nach eingetretener Gewöhnung — 3 Jahre — 33 Vs Proz.) 

Entsch. d. R-V.-A. vom 19. IX. 1908. I a 4483/08. 

Der Annahme der Vorinstanzen, dass in den in für die höhere Gewährung der Rente 
von 50 Proz. massgebenden Verhältnissen eine wesentliche Besserung eingetreten sei, war 
beizutreten. Das Verlangen des Klägers nach einer dem Verluste eines Beines entspre¬ 
chenden Unfallrente ist offenbar unbegründet. Er ist sehr erheblich besser daran, als wenn 
er das linke Bein verloren hätte, da er mit dem ihm verbliebenen Stumpf des Fuäses 
unter Benutzung der ihm von der Beklagten gelieferten Prothese gut und sicher stehen 
und gehen kann und, wie der schwielige Zustand der Haut des Fussstumpfes sicher 
ergibt, auch geht. Eine Zartheit der Haut und eine Neigung derselben zur Blasenbildung 
besteht seit längerer Zeit beim Kläger nicht mehr; er ist in der Lage, den ihm ver¬ 
bliebenen Rest an Arbeitsfähigkeit ungehindert zu verwerten und hat seit längerer Zeit 
eine regelmässige Beschäftigung als Kreissäger, in der er 3—8,20 M. den Tag verdient. 
Nachdem bedenkenfreien Gutachten des seinen Zustand genau kennenden Dr. B. ist er aber 
auch in der Lage, sich sonstigen veränderten Arbeitsverhältnissen, soweit solche für ihn 
nach Massgabe seines Zustandes in Betracht kommen, anzupassen, da er jung und im 
allgemeinen gesund ist, sowie nunmehr genügende Zeit verflossen ist, in der er sich an 
den veränderten Zustand erfahrungsgemäss gewöhnt haben muss und zweifellos tatsächlich 
gewöhnt hat, da der Unfall um mehr als 4 Jahre zurückliegt. Die Voraussetzungen für 
eine Kürzung der dem Verletzten hinreichend lange gewährten erheblichen Rente von 50°/o 
sind also erfüllt. Den Grad der zur Zeit noch bestehenden Erwerbsunfähigkeit des 
Klägers anlangend, nimmt das Rekursgericht in Übereinstimmung mit dem beamteten 
Arzte an, dass der Kläger durch eine Rente von 33V3°/o hinreichend für die noch be¬ 
stehenden Unfallfolgen entschädigt wird, nachdem er genügend Zeit gehabt hat, sich den 
veränderten Verhältnissen anzupassen. 

Verlust des linken Fusses, Stumpf nach Pirogoff, Narbe noch empfindlich, 
bei einem 25 Jahre alten Fabrikarbeiter. 40 Proz, 

Entscheid, des R-V.-A. vom 3. II. 1908. Ia 13044/07. 

Nach dem Gutachten des Dr. S. vom 6. VI. 1907 und der Dr. S. und P. vom 
27. VIII. 1907 ist die Annahme gerechtfertigt, dass der Kläger infolge der Verstüm¬ 
melung des linken Fusses durch den Unfall vom 8. III. 1906 noch nicht imstande ist, 
Arbeiten im Gehen und Stehen zu verrichten. Er ist also auf Arbeiten im Sitzen an¬ 
gewiesen, jedoch in der Lage, sich diese Arbeiten selbst heranzuholen; seine Bewegungs¬ 
fähigkeit erscheint dazu hinreichend. Es besteht auch kein Anhalt für die Richtigkeit 
der Behauptung des Klägers, er könne auch die Arbeiten in Sitzen nicht dauernd ver¬ 
richten. Im Gegenteil ergibt die Auskunft der Arbeitgeberin vom 5. Dezember 1907. 
dass der Kläger, der seit März 1907 als Blechverputzer beschäftigt ist, jedenfalls seit 
Juli 1907 ohne wesentliche Unterbrechung gearbeitet und zuletzt mehr als 4 M. für die 
Schicht verdient hat. Die Fähigkeit, nicht nur die gewöhnlichen Arbeiten im Sitzen, 
sondern auch eine so gut bezahlte Arbeit wie die seinige verrichten zu können, nötigt 
dazu, diesen besonderen Fall anders zu beurteilen, als die sonstigen gewöhnlichem Fälle. 
Der Kläger, der solche Arbeit, wenn auch nur im Sitzen, zu verrichten imstande ist, kann 
nicht als um die Hälfte in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt angesehen werden; die 
Annahme der Vorinstanzen, er sei es nicht mehr als um 40 Proz., erscheint vielmehr 
durchaus zutreffend. Deshalb war sein Rekurs zurückzuweisen. 

Amputation des rechten Unterschenkels dicht oberhalb der Knöchel bei 
einem jungen landwirtschaftlichen Tagelöhner. 40%. 

Entsch. des R.-V.-A. vom 28. I. 1907. Ia 13156/06. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8< 


Das R.-V.-A. hat mit der Beklagten angenommen, dass die tatsächliche Arbeits¬ 
fähigkeit des Klägers entscheidend ins Gewicht fällt Wenn der Kläger täglich 10 Stunden 
arbeitet, kann ihm der Stumpf des Fusses keine erhebliche Beschwerden beim Gehen und 
Stehen mehr verursachen. Es ist deshalb auch kein Bedenken vorhanden, die Feststellung 
des Dr. v. H., dass Entzündungserscheinungen am Fusse nicht mehr vorhanden sind, für 
zuverlässig zu erachten. Ist das aber der Fall, so liegt gerade bei dem jugendlichen 
Alter des Verletzten, das erfahrungsgemäss Unfallfolgen besser überwinden lässt, kein 
Grund vor, von der Schätzung der Minderung der Arbeitsfähigkeit abzuweichen, die der 
Kreisarzt in seinem Gutachten vom 28. III. 1906 ausgesprochen hat. Endlich sind seit dem 
Unfälle auch bereits mehr als 4 Jahre vergangen. Der Rekurs ist also begründet und 
der Bescheid wieder hersteilen. 

/ 

Amputation des linken Unterschenkels an der Grenze von mittlerem und 
unterem Drittel. Unfall 25. VII. 1896 bei einem 1881 geborenen Ackergehilfen. 
Vom Beginne der 14. Woche ab 50°/ 0 . 

Entscheid, des R.-V.-A. v. 15. XII. 1897. Ia 5292/97. 

Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass die Rente von 50 °/ 0 im vorliegendem 
Falle an sich angemessen und genügend ist, die Parteien selbst sind hierüber im we¬ 
sentlichen auch einig. Das Urteil des Schiedsgerichts, welches diese Rente dauernd 
auf 75 °/ 0 erhöht hat, konte daher nicht aufrecht erhalten werden. Allerdings sprechen 
Rücksichten der Billigkeit und des Wohlwollens dafür, dass dem Kläger während der 
Dauer der Lehrzeit eine höhere Unterstützung gewährt wird. Eine solche in Gestalt 
einer Rente zu gewähren, ist nicht Sache der Rechtsprechung, auch hat sich die Beklagte 
freiwillig dazu bereit erklärt 

Verlust des linken Beines in der Mitte des Unterschenkels bei einem Fabrik¬ 
arbeiter. 50 °/ 0 . 

Entscheid, des R.-V.-A. vom 20.11. 1906. Ia 15143/05. 

Das Rekursgericht hat auf Grund des Befundes unter Einnahme des Augenscheins 
in der mündlichen Verhandlung die Überzeugung gewonnen, dass in den mehr als 4 Jahren 
seit der letzten Rentenfestsetzung verflossenen Zeit weitere Gewöhnung eingetreten ist. Die 
Narbe ist gut und fest verheilt. Das künstliche Bein sitzt gut und wird regelmässig benutzt. 
Der Kläger ist mithin zweifellos besser daran wie einer, der den ganzen Unterschenkel ver¬ 
loren hat Er hat jedenfalls zeitig Gelegenheit gefunden, um die ihm verbliebene Arbeits¬ 
fähigkeit auszunutzen. Tat der Kläger, der noch im rüstigen Mannesalter steht, sehr 
kräftig und sonst völlig gesund ist, dies nicht, so kann er daraus kein Recht auf Be¬ 
willigung einer höheren Rente herleiten. 

Hiernach erschien die Herabsetzung der Rente auf 50 % gerechtfertigt. Der Rekurs 
des Klägers war daher zurückzuweisen. 

Verlust des ganzen linken Unterschenkels bei einem Fabrikarbeiter. 60%. 

Entscheid, des R.-V.-A. vom 28. III. 1905. I a 16237/04. 

Gegen das vorbezeichnete Urteil, auf dessen Inhalt verwiesen wird, hat der Kläger 
rechtzeitig Rekurs einlegt mit dem Anträge, ihm unter Aufhebung der angefochtenen 
Entscheidung die frühere Teilrente von 75 % weiter zu gewähren. Er greift das Gut¬ 
achten des Dr. St. vom 27. IX. 04, insbesondere die Feststellung der Empfindungslosigkeit 
seines Beinstumpfes an, behauptet, stets und namentlich beim Aufsuchen seiner Arbeits¬ 
stelle, zu der nur ein unbequemer Weg führe, zum Gehen eines Stockes zu bedürfen und 
an Krämpfen und Herzbeschwerden zu leiden und benennt für diese Angaben mehrere 
Zeugen. Sodann leugnet der Kläger, dass er sich an den Zustand seines verletzten Beines 
gewöhnt habe, und fügt zur Bestätigung seiner Anführungen eine Bescheinigung des Dr. K. 
vom 9. I. 05 bei, auf deren der Beklagten mitgeteilten Darlegungen Bezug genommen 
wird. Die Beklagte hat von der Einreichung einer Gegenschrift Abstand genommen und 
die Zurückweisung des Rekurses beantragt. Diesem Anträge war ohne weitere Beweis¬ 
aufnahme stattzugeben. Dem Kläger mag geglaubt werden, dass er zur Zurücklegung 
weiterer Wege und besseren Fortbewegung überhaupt eines Stockes bedarf, dass der 
Stumpf seines amputierten linken Unterschenkels noch eine gewisse Empfindlichkeit zeigt 
und dass gelegentlich auch ein Wundscheuern des Stumpfes mit nachfolgender kleiner 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


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Narbenbildung stattfindet Andererseits aber hat das R-V.-A. auf Grund des Gutachtens 
des Dr. S. vom 27. IX. 1904, welchem sich der vom Schiedsgerichte gehörte Dr. R ohne 
Einschränkung angeschlossen hat, als erwiesen angenommen, dass jene Beschwerden das 
normalerweise in solchen Fällen vorhandene Maß nicht überschreiten und jedenfalls durch 
die von den Vorinstanzen gewährte Teilrente von 60 °/ 0 angemessen mit abgegolten werden. 
In dem Schwinden der früher vorhanden gewesenen erheblichen Schmerzhaftigkeit des 
Stumpfes und in der durch eine Reihe von Jahrqp gegebenen Gewöhnung an die Ver¬ 
richtung von Arbeiten unter den veränderten Verhältnissen ist von den Vorentscheidungen 
mit Recht eine die Rentenminderung begründende wesentliche Besserung gesehen worden. 

Verlust des linken Beines an der Grenze zwischen mittlerem und oberem 
Drittel des Oberschenkels. Unfall 1898 bei einem Fuhrmann. 66 2 / 3 %. 

Entscheid, d. R-V.-A. vom 6. X. 1909. Ia 6658/09. 

Das R-V.-A. ist auf Grund der im wesentlichen übereinstimmenden, einwandfreien 
Gutachten des Dr. Z. in D. vom 5. XII. 1908 und des Vertrauensarztes des Schieds¬ 
gerichts, kgl. Kreisarzt Dr. H. ebendaselbst, vom 12. II. 1909 zu der Ueberzeugung ge¬ 
langt, dass in dem Befinden des Verletzten seit der Festsetzung der bisherigen Rente 
von 75 °/ 0 eine wesentliche Besserung insofern eingetreten ist, als die Krampfaderbildungen 
an dem rechten Beine, die im Anschluss an den Verlust des linken Beines zur Ent¬ 
wicklung gekommen waren, in ihrem Umfange zurückgegangen sind und dass, während 
in dem Schiedsgerichtsurteil vom 22. XII. 1902 nur der Entritt einer gewissen Gewöhnung 
festgestellt worden war, nunmehr, 11 Jahre nach dem Unfälle, vollständige Gewöhnung 
an den Zustand eigetreten ist Der Annahme weiterer Besserung durch fortschreitende 
Gewöhnung steht nichts entgegen. Die Herabsetzung der Rente gemäss § 88 des Gewerbe- 
Unfallvers.-Gesetzes ist sonach gerechtfertigt. Für den glatten Verlust des linken Ober¬ 
schenkels erscheint dem Rekursgerichte aber die von Dr. Z. vorgeschlagene Teilrente 
von 60 °/ 0 nicht als eine ausreichende Entschädigung, es hat sich vielmehr angesichts der 
bisher bei derartigen Schäden gewöhnlich gewährten Entschädigungen der Schätzung des 
Vertrauensarztes des Schiedsgerichts, des Kreisarztes Dr. H., angeschlossen und dem 
Kläger dementsprechend eine Teilrente von 66 2 / 3 °/ 0 zuerkannt. 

Verlust des rechten Beines in der Mitte des Oberschenkels bei einem 
Fabrikarbeiter. 70 °/ 0 . 

Entsch. d. R-V.-A. vom 4. VI. 1904. Ia 3928/04. 

Denn das Rekursgericht musste ebenso wie die Vorinstanzen auf Grund der ärztlichen 
Gutachten die Überzeugung gewinnen, dass seit der Festsetzung der Rente von 80 °/ 0 in 
dem Zustande des verletzten rechten Beines des Klägers eine wesentliche, die Herabsetzung 
der Rente auf 70 °/ 0 rechtfertigende Besserung eingetreten ist. Insbesondere weist Dr. S. 
in dem Gutachten vom 3. I. 1904 nach, dass sich die Vernarbung des Stumpfes gefestigt 
und der Stumpf selbst sich an die von der Beklagten gelieferte Prothese gewöhnt hat. 
Demgemäss ist auch die Gehfähigkeit des Beines eine bessere geworden und die noch 
gewährte Rente von 70 °/ 0 muss als ausreichend erachtet werden. 

Hieraus ergibt sich die Zurückweisung des Rekurses. 

Verlust des rechten Beines bis auf einen kleinen Stumpf bei einem Tage¬ 
löhner. (Amputation liegt 3 Jahre zurück.) 75 °/ 0 . 

Entsch. d. R-V.-A. v. 30. III. 1909. Ia 18032/08. 

Eine wesentliche Besserung muss in dem Zustande des Rekursklägers als eingetreten 
erachtet werden. Schon mit Rücksicht auf die seit der Amputation verflossene Zeit ist 
ohne weiteres anzunehmen, dass er sich bis zu einem gewissen Grade gewöhnt hat. Ausserdem 
ist aber durch die Gutachten des Dr. D. und des Dr. C. erwiesen, dass die Narben des Stumpfes 
jetzt fest und reizlos sind und Zirkulationsstörungen nicht mehr vorhanden sind. Wenn 
nun auch der Verletzte hin und wieder Schmerzen empfindet und gewiss Unbequemlich¬ 
keiten zu ertragen haben mag, so sind diese jedenfalls nicht so erheblich, dass sie seine 
Erwerbsfähigkeit völlig aufheben. Er ist zweifellos imstande, leichtere Arbeiten zu ver¬ 
richten, und seine Behauptung, dass er völlig erwerbsunfähig sei, ist nicht gerechtfertigt. 
Vielmehr stellt sich die zugebilligte Rente von 75 °/ 0 zur Zeit als eine angemessene 
Entschädigung seiner Erwerbsbeschränkung dar. Der Rekurs war daher zurückzuweisen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 8- 


Verlast des ganzen linken Beines bei einem Fabrikarbeiter. 80°/o. 

Entech. d. R.-V.-A. vom 3. V. 1907. Ia 703/07. 

Nach Prüfung des gesamten Sachverhalts hat das Reichsversicherungsamt keinen 
Anlass gefunden, den zutreffenden Gründen des Schiedsgerichts entgegenzutreten. Auch 
die Ausführungen des Klägers in der Rekursinstanz konnten nicht zu einer abweichenden 
Stellungnahme führen, da durch sie die Gründe des Schiedsgerichts nicht widerlegt worden 
sind. Denn wenn auch der Kläger durch die Folgen des Unfalls das linke Bein verloren 
hat, so ist doch der Amputationsstumpf fest, ohne entzündliche Stellen von natürlicher 
Hautfarbe und frei von Schwellungen, so dass der Kläger das künstliche Bein gut gebrauchen 
kann. Die Narben am rechten Bein sind verschieblich, unempfindlich und weder für die 
Beweglichkeit des Knies, noch für den Blutkreislauf hinderlich. Bei diesem Befunde muss, 
da der Kläger im Gebrauche seiner Arme und Hände in keiner Weise beeinträchtigt ist, 
mit den Ärzten und dem Schiedsgericht angenommen werden, dass er imstande ist, leichte 
Arbeiten im Sitzen zu verrichten. Er ist deshalb in seiner Erwerbsfähigkeit um mehr 
als 80°/o nicht beschränkt. Es steht ihm somit eine höhere Rente als 80°/o nicht mehr zu. 
Sein Rekurs war also zurückzuweisen. 


Aus der Prof. Vulpiusschen orthopäd. -Chirurg. Heilanstalt in Heidelberg (Abteilung für 

Unfallverletzte). 

Eitrige Hirnhautentzündung nach Knieqnetschnng — Tod als 

mittelbare Unfallfolge. 

Von Prof. Dr. Vulpins. 

Im Folgenden sei ein Auszug aus Akten wiedergegeben, welche mir behufs 
Erstattung eines Obergutachtens vorgelegt wurden. 

Es handelt sich um einen 43 jährigen Mann, dessen Unfall erst fünf Monate 
nach dem Geschehnis zur Anzeige und Verhandlung kam, nachdem sich ernstere 
Folgen herausgestellt hatten. 

Aus den Angaben des Mannes und eines Zeugen, die im Untersuchungs¬ 
protokoll niedergelegt sind, sowie aus dem Gutachten des erstbehandelnden 
Arztes ergibt sich, dass der Verletzte sich Ende September bei der Arbeit durch 
Anstossen eine Quetschung der rechten Kniegegend zugezogen hatte. Er kam 
am 8. Oktober 1910 erstmals zum Arzt, welcher eine leichte, aber deutliche An¬ 
schwellung neben der rechten Kniescheibe konstatierte. Die Geschwulst war 
elastisch, zeigte Fluktuation und geringe Empfindlichkeit. Die Bewegungen im 
Kniegelenk waren frei. Der Patient arbeitete indessen weiter und wurde erst 
Ende Dezember 1910 wieder ärztlich untersucht wegen eines Geschwürs am 
linken Unterschenkel, das offenbar eine Folge der starken Krampfadern war. 
Während dieser Behandlung fand der Arzt, dass die Geschwulst am rechten 
Knie grösser und stärker druckempfindlich geworden war. Da ausserdem die 
Haut über der Schwellung sich rötete, so wurde Patient nach Heilung des Unter¬ 
schenkelgeschwüres zwecks Operation ins Krankenhaus geschickt. Die Geschwulst 
wurde Ende Januar 1911 geöffnet. Es entleerte sich „ein mit schleimiger Flüssig¬ 
keit vermischter eitriger Bluterguss“. Es handelte sich also nach Ansicht des 
Operateurs um einen entzündeten und vereiterten Schleimbeutel des rechten 
Kniegelenkes, in welchen früher eine Blutung stattgefunden hatte. Ende Februar 
wurde Patient aus dem Krankenhaus entlassen und nun zu Hause weiter behandelt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 8. 


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Die Operationswunden waren noch nicht geheilt, es entleerte sich vielmehr aus der 
Tiefe noch Eiter, so dass ein täglicher Verbandwechsel erforderlich war. Nach 
mehreren Wochen liess dann die Sekretion nach, der Patient fühlte sich wohler, 
konnte das Bett verlassen und etwas umhergehen. Die baldige Ausheilung schien 
in Aussicht zu stehen. Da erkrankte Patient plötzlich am 13. Mai 1911 unter 
schweren Allgemeinerscheinungen; er bekam hohes Fieber, Kopfschmerzen, Er¬ 
brechen, wurde rasch benommen, delirierte und starb in tiefem Koma am 18. Mai 
1911. Die klinische Diagnose lautete auf eitrige Hirnhautentzündung. Eine 
Sektion wurde nicht ausgeführt. 

Die Berufsgenossenschaft verlangte nunmehr eine obergutachtliche Äusserung 
zunächst darüber, ob ein Betriebsunfall vorliege und, im Fall der Bejahung, ob 
der Tod des Verletzten direkt oder indirekt mit diesem Unfall in ursächlichen 
Zusammenhang zu bringeu sei. 

Die erste Frage musste bejaht werden. Das Untersuchungsprotokoll be¬ 
stätigte durch Zeugenaussagen, dass eine Knieverletzung stattgefunden hatte. 
Die ärztliche Untersuchung stellte etwa 14 Tage nach dem Unfall eine Schleim¬ 
beutelschwellung am verletzten Knie fest. Die weitere Beobachtung ergab eine 
langsame Zunahme der Schwellung und schliesslich Vereiterung des Inhaltes. 
Die Operation endlich liess alten Bluterguss, entzündliche Ausschwitzung und 
Vereiterung in dem Schleimbeutel nachweisen. Die Schleimbeutelerkrankung 
war also unzweifelhaft eine Unfallfolge. Ohne Einfluss auf die Beurteilung der 
Sachlage muss es dabei bleiben, ob wir annehmen, dass der Schleimbeutelinhalt 
ohne weiteres vereitert ist, oder ob die Infektion des ursprünglich reinen Blut¬ 
ergusses von dem linksseitigen Unterschenkelgeschwür ausgegangen ist. Auf 
alle Fälle hat der traumatische Bluterguss in den Schleimbeutel die Grundlage 
für die spätere Eiterung geschaffen. Unzweifelhaft ist weiterhin die Hirnhaut¬ 
entzündung mit der Eiterung in dem Knieschleimbeutel in ursächlichen Zusammen¬ 
hang zu bringen. Es hat sich um eine Verschleppung der Eitererreger aus der 
Wundhöhle auf dem Weg der Blutbahn gehandelt, vielleicht unter dem Einfluss 
der ersten Gehversuche des Patienten. Der an Hirnhautentzündung erfolgte 
Tod ist also als mittelbare Folge des Betriebsunfalles anzuerkennen. 


Aus der kgl. medizinischen Poliklinik in Marburg a. L. (Direktor: Prof. Dr. Eduard Müller). 

Epidemische Kinderlähmung und Trauma. 

Von E. Walter. 


Die schon von Strümpell auf Grund klinischer Erfahrungen aufgestellte 
Hypothese, dass die spinale Kinderlähmung eine akute spezifische Infektions¬ 
krankheit sei, ist in den letzten Jahren durch die Tierversuche von Land¬ 
steiner und Popper, Flexner und Lewis und zahlreicher anderer Autoren 
experimentell bewiesen worden. Wir wissen, dass das Virus dieser Krankheit 
vom Menschen auf den Affen und weiterhin von Affe zu Affe in mehrfacher 
Passage übertragen werden kann, und wir sind über die biologischen Eigen¬ 
schaften dieses Virus, wie z. B. seine Inkubationszeit im Tierversuch, seine 
Widerstandsfähigkeit gegenüber Desinfizientien und anderes ziemlich gut unter¬ 
richtet. Auch ohne den Erreger morphologisch zu kennen sind wir auf Grund 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwegen Nr. 8. 


experimenteller und epidemiologischer Erfahrungen berechtigt, die epidemische 
Kinderlähmung zu den kontagiösen Infektionskrankheiten zu rechnen, deren 
Weiterverbreitung wohl teils direkt von Person zu Person, teils indirekt durch 
Vermittelung gesunder Zwischenträger erfolgt. Wir wissen ferner, dass ebenso 
wie anderen Infektionskrankheiten auch der epidemischen Kinderlähmung ge¬ 
wisse prädisponierende Momente zukommen, unter denen das Lebensalter and 
die Jahreszeit an erster Stelle zu nennen sind. 

Den zahlreichen anderen Momenten, die gelegentlich als Hilfsursachen für 
den Eintritt der Erkrankung angeführt werden, kommt eine solche allgemein 
anerkannte Bedeutung jedoch nicht zu; besonders scheinen, wie dies von 
Ed. Müller 1 2 ) bei der in Hessen-Nassau herrschenden Epidemie nachgewiesen 
wurde, hereditär-nervöse Belastung und körperliche Anomalien keine bedeutendere 
Rolle zu spielen. Das Gleiche gilt für die Einwirkung von Traumen. 

Des öfteren werden zwar von den Eltern Angaben gemacht, die darauf 
schliessen lassen, dass ein Fall, eine leichte Verletzung u. dgl. dem Eintritt der 
Erkrankung kurz vorher gegangen sind; bei genauerer Nachforschung erkennt 
man jedoch meist, dass diese Traumen bereits in die erste früheste Erkrankungs¬ 
zeit der Kinder hineinfallen und sich z. B. aus einer schon als Krankheits¬ 
symptom aufzufassenden leichten Unsicherheit und Muskelschwäche erklären. 

Diejenigen Fälle, in denen das Trauma ein völlig gesundes Individuum 
betrifft und unter Wahrung der Inkubationsfrist und verbunden durch eine Kette 
kontinuierlicher Beschwerden eine typische akute Poliomyelitis anterior nach 
sich zieht, sind äusserst selten und der vorliegende von Ed. Müller im ärztlichen 
Verein zu Marburg früher kurz demonstrierte Fall dieser Art darf daher sowohl 
in-rein wissenschaftlicher Beziehung wie auch in Ansehung der rechtlichen Kon¬ 
sequenzen für die Unfallsgesetzgebung ein gewisses Interesse beanspruchen. Im 
Folgenden geben wir das von der Landesversicherungsanstalt erbetene Gut¬ 
achten ungekürzt wieder: 

Der zur Untersuchung überwiesene Kranke Georg K.*) stammt aus einer ge¬ 
sunden Familie, in der speziell Nervenleiden bisher nicht beobachtet worden. Ausser 
den üblichen Kinderkrankheiten hat er früher keine schwereren Erkrankungen durch¬ 
gemacht; er lernte insbesondere zur rechten Zeit gehen und sprechen, kam im 6. Lebens¬ 
jahr in die Schule und verliess dieselbe nach normaler Zeit. Wegen eines „Herzfehlers“ 
wurde er angeblich nicht Soldat, später litt er noch einmal an einer leichten Blinddarm¬ 
entzündung. Im übrigen war er jedoch bis zu dem Tage seines Unfalles stets gesund 
und arbeitsfähig. 

Der Unfall ereignete sich am 25. August 1909. K., der damals 28 Jahre alt 
war, arbeitete zu jener Zeit als Dachdecker in Altena in Westfalen, einem Gebiet, 
in dem die epidemische Kinderlähmung gehäuft auftrat und es ist von beson¬ 
derem Interesse, dass angeblich auch die beiden Kinder seines Meisters, in dessen 
Hause K. wohnte und ass, von dieser Krankheit befallen waren. Der Unfall trat 
bei dem Asphaltieren einer Vorderfrontmauer ein; K. fiel hierbei ungefähr 
2 V 2 m tief auf ein mit einer Holzverschalung versehenes Pappdach herab und zwar so, 
dass der Aufschlag in erster Linie auf den Rücken und vornehmlich auf die 
linke Seite und das linke Bein erfolgte. Sofort nach dem Unfall wurde er ohn¬ 
mächtig und ca. 5—10 Minuten lag er ohne Besinnung auf dem Dach. Nach dieser 
Zeit kam er von selbst wieder zu sich und konnte sich auch ohne fremde Hilfe 
wieder aufrichten; er empfand hierbei aber sehr heftige Schmerzen im Kreuz und in 
dem linken Bein, die an der Rückseite des Beines bis zum Knie herunter aus- 
strahlten. Gröbere äussere Verletzungen hatte er sich bei dem Sturze nicht zugezogen, nur 


1) Ed. Müller, Die spinale Kinderlähmung. Berlin, Springer, 1910. 

2) Epidemische Poliomyelitis bei einem 29 Jahre alten Dachdecker. (Münchn. med. 
Wochenschr. N. 13. 1911). 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 245 


einige kleine Hautabschürfungen. Nach kurzer Erholung vermochte K. ohne die Hilfe 
anderer eine Leiter herunterzusteigen und allerdings unter erheblichen Schmerzen etwas herum¬ 
zugehen. Er nahm schliesslich auch die Arbeit wieder auf, hatte jedoch während derselben 
fortdauernd unter Schmerzen im Kreuz und in den Beinen zu leiden. Abends musste 
er sich zeitiger wie sonst zur Ruhe begeben; am nächsten Tage war er aber wieder so 
weit hergestellt, dass er seine Arbeit fortsetzen konnte und zwar insgesamt bis zum 
4. September. Es wurde jedoch während dieser Zeit von Zeugen beobachtet, dass 
er das linke Bein stets nachzog, und er selbst gab mehrfach seinen Arbeitsgenossen 
gegenüber an, dass er immer noch Schmerzen im Rücken und in beiden Beinen, 
vornehmlich dem linken empfände. Am 5. September erkrankte er plötzlich 
unter heftigen Allgemeinerscheinungen wie Mattigkeit, Frostgefühl, Kopfschmerz. 
Gleich nach dem Aufstehen aus dem Bett wurde ihm schwindelig; die Beine zeigten 
sich ausserordentlich schwach und zitterten so, dass er sich unverzüglich in das Bett 
zurücklegen musste. Die Schwäche der unteren Extremitäten blieb mehrere Tage un¬ 
verändert bestehen, dann trat am 3. Tage nach kurz dauernder Schwäche eine rasch 
fortschreitende Lähmung des rechten Armes hinzu, die so weit ging, dass der Kranke 
auch leichte Gegenstände, wie eine Tasse usw., nicht halten konnte. In den folgenden 
Tagen gesellten sich zu diesen Lähmungen heftige Schmerzen im Kreuz und in den 
Knieen, häufiges Schwitzen, Schwindelgefühl und Fieber. Der Kranke wurde 
nun in das Johanniterkrankenhaus in Altena überführt und hier konnte von dem leiten¬ 
den Arzt das Vorhandensein einer typischen epidemischen Kinderlähmung fest¬ 
gestellt werden. Die Diagnose basierte in dem Auftreten von hohem Fieber, zeit¬ 
weiliger Bewusstlosigkeit, starken Kopfschmerzen und Schwindel, Schwäche der 
Rückenmuskulatur, schlaffer Lähmung beider Beine und des rechten Armes. 
Es bestand ferner während seines Aufenthaltes im Krankenhause in Altena Stuhlver* 
stopfung, vorübergehende Urinverhaltung und erhebliches Herzklopfen. Eine dort 
vorgenommene Lumbalpunktion ergab das Vorhandensein von klarem, nicht blut¬ 
haltigem Liquor cerebrospinalis. Schmerzen waren damals nicht vorhanden. Der 
Pat. blieb in dem Johanniterkrankenhause bis zum 24. Dezember 1909 und wurde als 
ungeheilt aus demselben entlassen. Seit jener Zeit ist in seinem Zustand nur eine 
geringfügige Besserung eingetreten, die sich vornehmlich auf die Muskelschwäche 
des rechten Armes erstreckte. In der Bewegungsfähigkeit der Beine ist jedoch angeb¬ 
lich seither keine Änderung eingetreten. 

Die jetzige Untersuchung des K. zeigt, dass es sich um einen schlecht er¬ 
nährten jungen Mann mit blasser Hautfarbe handelt, der frei von Hautausschlägen, 
Ödemen, äusseren Verletzungen, Missbildungen usw. ist. 

Der Schädel ist symmetrisch geformt, Narben sind am behaarten Schädeldach nicht 
vorhanden. Beide Pupillen sind gleich gross und reagieren auf Lichteinfall und bei 
Konvergenz ausgiebig. Die von der Augenbindehaut und der Hornhaut auslösbaren 
Reflexe sind in normaler Stärke vorhanden; am Augenhintergrund sind keine patholo- 
logischen Veränderungen. Die Zunge wird gerade und ohne Zittern hervorgestreckt, die 
Muskulatur des Gesichts und des Halses lässt ebenfalls in ihrer Innervation keine 
Störungen erkennen. 

Die Untersuchung der inneren Organe des Brustkorbes ergibt im allgemeinen nor¬ 
male Verhältnisse: Die Lungen liegen innerhalb der gewöhnlichen Grenzen, ihre Ränder 
sind gut verschieblich, die Lungen selbst lassen nach Auskultation und Perkussion keiner¬ 
lei krankhafte Abweichungen erkennen. Das Herz ist nicht vergrössert, die Herztätigkeit 
regelmässig und kräftig. Bei der Durchleuchtung ergeben sich im Röntgenbilde hin¬ 
sichtlich der Lungen und des Herzens ebenfalls normale Befunde. 

Bei der Untersuchung der Bauchorgane werden keine krankhaften Veränderungen 
gefunden, der Urin ist frei von Zucker und Eiweiss, Störungen in der Entleerung der 
Blase und des Mastdarmes sind nicht mehr vorhanden; der Sexualtrieb erhalten; Erek¬ 
tionen treten beim Erwachen auf. 

An den oberen Extremitäten fällt bereits bei der Besichtigung eine erheb¬ 
liche Atrophie des rechten Armes auf, die in den distalen Abschnitten des Armes 
weniger stark ausgeprägt ist, nach den proximalen Partien mehr und mehr an Deutlich¬ 
keit zunimmt und im Bereich der Schultermuskulatur am sinnfälligsten wird. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


Die Umfangsverminderung gegenüber dem linken Arm beträgt am Oberarm (10 cm ober¬ 
halb des Ellenbogengelenks) 3 t l 2J an der Unterarnimitte 2 cm. An der Hand ist eine 
Umfangsverminderung nicht mit Sicherheit nachzuweisen. Die grobe Kraft des rechten 
Armes ist gegenüber dem linken sehr deutlich herabgesetzt und zwar ebenfalls, ent¬ 
sprechend der schon mit dem Auge wahrnehmbaren Atrophie, vornehmlich im Bereich 
der proximalen Muskelgruppen. Eine eigentliche Lähmung des Armes ist jedoch auch 
in den am stärksten betroffenen Muskelpartien nicht vorhanden. Beiden oberen Extremi¬ 
täten ist gemeinsam ein erheblicher, allerdings nicht sehr starker Tremor der flach 
ausgestreckten und leicht gespreizten Hände, der mit der Muskelermüdung zunimmt. 
In der Muskulatur des rechten Armes erkennt man ferner während der Willensintention 
deutlich fascikuläre Muskelzuckungen, die sich in der Ruhe wieder verlieren. 

Die Periost- und Sehnenreflexe sind au beiden Armen alle auslösbar, am rechten 
Arm noch etwas lebhafter wie am linken. Am rechten Arm ist auch die mechanische 
Muskelerregbarkeit bei dem Beklopfen der Muskulatur im Bereiche der atrophischen 
Partien des Oberarms deutlich erhöht. Die Sensibilitätsprüfung des rechten Armes 
ergibt vollkommen normales Verhalten, trophische Störungen, sowie Störungen der 
Gefässinnervation können nicht nachgewiesen werden. Der linke Arm zeigt normales 
Verhalten. 

Die vollkommen schlaffen unteren Extremitäten sind beiderseits ausser¬ 
ordentlich abgemagert und liegen bei Rückenlage des Kranken in den Kniegelenken 
leicht gebeugt auf der Unterlage. Beide Beine sind dabei deutlich nach innen rotiert, 
so dass die Längsachsen der grossen Zehen stark konvergieren. In den Fussgelenken 
besteht eine erhebliche Plantarflexion; auch die beiden grossen Zehen sind im Inter- 
phalangealgelenk deutlich gebeugt, während die kleinen Zehen noch annähöfnd physio¬ 
logische Haltung haben. Die Umfangmaße der unteren Extremitäten sind an den Unter¬ 
schenkeln gleich; der linke Oberschenkel zeigt gegenüber dem rechten eine Verminderung 
von 2 cm. 

Die Prüfung der aktiven Muskeltätigkeit des linken Beines ergibt, dass es von 
dem Untersuchten auch bei äusserster Willensanstrengung so gut wie gar nicht be¬ 
wegt werden kann. Nur die Zehen sind zu einigen geringfügigen Dorsal- und 
Plantarflexionen im Metatarsophalangealgelenk fähig, mit Ausnahme der grossen Zehe, 
die unbeweglich ist. Bewegungen im Fuss-, Knie- sowie im Hüftgelenk können überhaupt 
nicht ausgeführt werden. Bei der Prüfung der passiven Beweglichk eit erkennt man, 
dass trotz der anscheinend recht weitgehenden Schlaffheit der Muskulatur doch bereits 
Muskelverkürzungen, namentlich auf seitens der Beuger eingetreten sind. Die Dorsal¬ 
flexion des linken Fusses kann im Fussgelenk auch passiv nur bis zu einem rechten 
Winkel durchgeführt werden; im Kniegelenk ist vollkommene Streckung unmöglich und 
auch im Interphalangealgelenk der grossen Zehe ist die normale Streckung nicht mehr 
ausführbar. 

Die Sehnen- und Periostreflexe des linken Beine fehlen alle, ebenso der 
Fusssohlenreflex. trotzdem das Kitzelgefühl bei der Prüfung desselben erhalten ist. Das 
Babinskische Phänomen ist nicht vorhanden. 

Am rechten Bein ergibt die Prüfung der aktiven Muskeltätigkeit, dass die Zehen¬ 
bewegungen vollständig fehlen, und dass weiterhin auch im Bereich des Fussgelenkes 
keinerlei Bewegungen möglich sind. Im Kniegelenk des rechten Beines ist eine 
mässige Streckung möglich; sie erfolgt jedoch mit sehr geringer Kraft und kann 
nicht mit normaler Ausgiebigkeit durchgeführt werden. 'Die Beugung im Kniegelenk 
erfolgt bedeutend besser und vermag sogar einen leichten vom Untersucher gesetzten 
Widerstand zu überwinden. Gleiche Verhältnisse ergeben sich für die Funktionen des 
Hüftgelenks; auch hier ist nur eine sehr wenig kraftvolle und w’enig ausgiebige Streckung 
möglich, während die Kontraktionsfähigkeit der Hüftbeuger besser erhalten ist. Ab- und 
Adduktionsbewegungen und Bewegungen im Sinne der Rotation sind im Hüftgelenk gleich¬ 
falls möglich, aber auch diese Bewegungen sind noch sehr paretisch. 

Die Prüfung der passiven Beweglichkeit des rechten Beines ergibt im wesent¬ 
lichen dieselben Verhältnisse wie sie auf der linken Seite gefunden wurden. Auch hier 
macht sich eine allerdings noch nicht sehr erhebliche, aber doch schon deutlich aus¬ 
gesprochene Verkürzung der Flexoren geltend, die eine vollkommene Exteusion der 


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grossen Zehe und eine völlige Streckung im Kniegelenk nicht mehr gestattet und die 
auch die passive Dorsalflexion im Fussgelenk nur gerade bis zu einem rechten Winkel 
durchführen lässt 

Der Patellarsehnenreflex ist auf der rechten Seite vorhanden und sogar 
ziemlich lebhaft, der Achillessehnenreflex fehlt. Der Versuch, den Fusssohlenreflex 
auszulösen, ruft lebhafte Abwehrbewegungen hervor, die natürlich nur mit Hilfe der allein 
funktionsfähigen Oberschenkelmuskulatur ausgeführt werden; eine eigentliche reflektorische 
Bewegung der Zehen erfolgt nicht (kein Babinski). 

An beiden unteren Extremitäten und am Rumpfe können Störungen der Sensibi¬ 
lität oder Anomalien im „trophiscben Verhalten“ und in der Schweissabsonderung nicht 
nachgewiesen werden. Von der Mitte des Unterschenkels abwärts fühlen sich beide Beine 
etwas kälter an wie die übrigen Teile des Körpers, aber abgesehen hiervon sind keine 
„vasomotorischen“ Veränderungen erkennbar (Ödeme und Cyanose nicht vorhanden). 

Am Rumpf sind Atrophien einzelner Muskelgruppen nicht vorhanden; alle Be¬ 
wegungen der Wirbelsäule können ausgiebig und sogar mit verhältnismässig guter Kraft 
ausgeftthrt werden, ebenso die Bewegungen, die mit Hilfe der Interkostal- und oberen 
Brustmuskeln erfolgen. Nur die Bauchmuskulatur ist leicht paretisch, auf beiden 
Seiten in gleicher Weise. Die Bauchdecken sind etwas vorgewölbt und bei den Ver¬ 
suchen des Kranken, sich mit Hilfe der Bauchmuskeln aktiv aufzurichten, spannen 
sich die Muskeln nicht mit der normalen Kraft an. Im Einklang damit fällt dem 
Patienten das Husten schwer, laute kräftige Exspirationsstösse sind ihm ganz unmöglich. 
Das Zwerchfell bietet bei diesen Versuchen, wie man im Röntgenbilde erkennen kann, 
normale Verhältnisse. Die Bauchdeckenreflexe sind beiderseits vorhanden. 

Die elektrische Untersuchung zeigt, dass am rechten Arm für den faradischen 
Strom im Vergleich zu links eine erhebliche quantitative Herabsetzung der direkten und 
indirekten Muskelerregbarkeit besteht. Diese Herabsetzung ist besonders im Gebiet des 
Biceps, Triceps und Deltoideus ausgesprochen, im Deltoideus so weit, dass nur bei Ver¬ 
wendung sehr erheblicher Stromstärken noch Zuckungen ausgelöst werden können. Für 
den galvanischen Strom besteht ebenfalls nur eine quantitative Herabsetzung der 
direkten und indirekten Muskelerregbarkeit am rechten Oberarm mit Ausnahme des 
M. deltoideus, in dessen Bereich die Muskelzuckungen entschieden etwas träge sind. 
Ein Überwiegen der Anodenzuckung ist jedoch nicht nachweisbar. 

An den unteren Extremitäten kann der faradische Strom im Bereich des 
rechten Unterschenkels und des gesamten linken Beines weder direkt noch indirekt 
Muskelzuckungen auslösen. Nur in der Muskulatur des rechten Quadriceps treten bei 
direkter Reizung leidlich gute Kontraktionen auf. In diesem Gebiet kann man auch 
galvanisch bei erheblicher Stromstärke und unter Überwiegen der Kathodenzuckung 
noch kurze, etwas träge Kontraktionen auslösen. In der übrigen Beinmuskulatur ist 
auch die direkte galvanische Erregbarkeit mit der Anode kaum mehr vorhanden. 
Während der elektrischen Untersuchung kann man im Bereich der paretischen Musku¬ 
latur des rechten Oberschenkels und des rechten Armes deutliche fibrilläre Muskel¬ 
zuckungen bemerken. 

Der hiermit wiedergegebene Befund änderte sich während des mehrere Wochen 
dauernden Aufenthaltes in der Klinik in keiner Weise; die Ruhe und Pflege im 
Krankenhaus führte nur zu einer Besserung im Allgemeinbefinden. Das Körpergewicht 
nahm zu, Appetit und Schlaf wurden zufriedenstellend, die Lähmungen der Beine und 
des Armes blieben jedoch dauernd stationär. 

Das Ergebnis der jetzigen Untersuchung ist dahin zusammenzufassen, 
(lass K. an den Folgen einer im September 1909 erworbenen fieber¬ 
haften Krankheit leidet, die zu ausgedehnter Funktionsunfähigkeit der 
Vorderhörner der grauen Rückenmarksubsstanz geführt hat und die sich jetzt 
vornehmlich in einer Schwäche des rechten Armes, in einer teilweisen Lähmung 
des gleichseitigen Beines und in einer vollkommenen Paralyse des linkeu 
geltend macht. Er ist hierdurch z. Z. gänzlich erwerbsunfähig, zumal er 
während des grössten Teiles des Tages an das Bett gefesselt ist und dasselbe 
nur für einige Stunden mit Unterstützung verlassen kann, um im Krankenstuhl 


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Monatsschrift für 'Unfallheilkunde und Invaliden wesen Kr. 8. 


zu sitzen. Sein Zustand ist als ein dauernder anzusehen, da ca. 1 1 / 2 Jahre 
seit dem Entstehen der Krankheit verflossen sind und nach Ablauf dieser Zeit 
erfahrungsgemäss nur noch geringfügige Besserungen eintreten. 

Die Erkrankung selbst ist ohne Zweifel als epidemische Kinder¬ 
lähmung (spinale Form; Poliomyelitis anterior acuta) aufzufassen. Die 
Erscheinungen im Beginn der Erkrankung (das hohe Fieber mit zeitweiser Be¬ 
nommenheit, die reichlichen Schweisse, die Blasen- und Mastdarmstörungen und 
vor allem die innerhalb weniger Tage sich über beide Beine und den rechten 
Arm ausbreitenden schlaffen Lähmungen) sind für diese Krankheit so charakte- 
• ristisch, dass der Leiter des Krankenhauses, in dem K. Aufnahme fand, an der 
Richtigkeit der Diagnose gar nicht zweifelte. Wir müssen schon auf Grund der 
anamnestischen Angaben uns seinem Standpunkte vollständig anschliessen, aber 
auch ohne diese Vorgeschichte würden wir nach unserem Untersuchuugsergebnis 
zu derselben Annahme gelangen, da die Art der zurückgebliebenen Lähmungen 
im Verein mit der normalen Sensibilität als typisch für die epidemische Kinder¬ 
lähmung anzusehen ist. Es kommt hinzu, dass K. in einem Gebiet arbeitete, in 
dem die Kinderlähmung epidemisch auftrat, ja dass er mit derartig erkrankten 
Individuen in sehr naher Berührung stand, da die Kinder seines Meisters angeb¬ 
lich ebenfalls von der Poliomyelitis befallen waren. 

Eine Verwechselung mit einer anderen Krankheit, speziell mit einer 
anderen Unfallsfolge ist unwahrscheinlich. Abgesehen von der Kinderlähmung, 
könnte die Art der aufgetretenen Paresen durch das Eintreten derHämatomyelie 
d. h. röhrenförmiger Blutungen im Gebiet der grauen Rückenmarkssubstanz er¬ 
klärt werden. Es spricht jedoch in unserem Falle gegen diese Annahme das 
verspätete Eintreten der Lähmungen, die erst 10—14 Tage nach dem Unfall in 
Erscheinung traten. Die Blutungen in das Rückenmark pflegen gewöhnlich un¬ 
mittelbar oder innerhalb weniger Stunden nach dem Unfall einzusetzen, und 
wenn „Spätblutungen“ schon an sich ungewöhnlich sind, so ist eine derartig 
starke Verzögerung in dem Auftreten der Krankheitserscheinungen bei echter 
Hämatomyelie bisher noch nicht bekannt geworden. Gegen die Annahme der 
Hämatomyelie spricht weiter der Krankheitsbeginn mit hohem Fieber, das bei 
frischen unkomplizierten Rückenmarksblutungen gewöhnlich fehlt Zudem lässt 
sich das Verhalten der Sensibilität in unserem Falle gegen die Diagnose einer 
Blutung in der grauen Substanz des Rückenmarks verwerten, da so ausgebreitete 
Hämatorayelien fast stets auch auf die grauen Hinterhörner des Rückenmarks 
übergreifen und somit mit Störungen der Hinterhornsensibilität, d. h der Tem¬ 
peratur- und Schmerzempfindungen verbunden sind. Es bliebe schliesslich noch 
die Möglichkeit einer Blutung nicht in das Rückenmarksgrau, sondern in und 
unter die Rückenmarkshäute zu erörtern (hämorrhagische Meningitis), deren 
Auftreten jedoch ebenfalls mit den schon erwähnten Momenten, vor allem dem 
hohen Fieber und dem verspäteten Eintreten der Lähmung nicht in Einklang 
steht. Da ferner die auf der Höhe der Krankheitserscheinungen vorgenommene 
Lumbalpunktion ergab, dass der Liquor cerebrospinalis vollkommen klar und 
speziell frei von Blutbeimengungen war, so kann eine derartige Blutung wohl 
mit ziemlicher Gewissheit ausgeschlossen werden. 

Es erhebt sich nunmehr die Frage, inwieweit die epidemische 
Kinderlähmung, deren erste deutliche Erscheinungen bei dem K. am 5. Sep¬ 
tember einsetzten, als Folge des am 25. August überstandenen Unfalls an¬ 
zusehen ist. Die epidemische Kinderlähmung ist nach unseren jetzigen Kennt¬ 
nissen eine akute spezifische und wahrscheinlich von Person zu Person übertrag¬ 
bare Infektionskrankheit und sie pflegt als solche ohne jeden Zusammenhang mit 
einer äusseren Schädigung aufzutreten. Wir wissen jedoch nach Analogie mit 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


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anderen Infektionskrankheiten, dass das Überstehen eines so erheblichen 
Tranmas, wie es der geschilderte Unfall des K ist, als Hilfsursache für die An¬ 
siedelung und weitere Ausbreitung des Infektionsstoffes im menschlichen Körper in 
Betracht kommt. Es sei hier nur an das durch zahlreiche und allgemein an¬ 
erkannte Beobachtungen erwiesene Vorkommen der echten krupösen Pneu¬ 
monie nach Einwirkung stumpfer Gewalten auf den Brustkorb erinnert. Auch 
bei der krupösen Pneumonie bandelt es sich um eine Infektionskrankheit, die 
auf einen bekannten Erreger zurückgeführt wird. Bei der Entstehung derselben 
im Anschluss an einen Unfall müssen wir uns zu der Ansicht entschlossen, dass 
das Lungengewebe durch die Einwirkung der ausseren Schädlichkeit für 
das Wachstum und die Verbreitung der pathogenen Mikroorganismen besonders 
vorbereitet wird. 

Auch in unserem Falle muss mit einer solchen Möglichkeit gerechnet 
werden, wofür folgende Umstände sprechen: Erstens erlitt K. ein schweres 
Trauma gerade derjenigen Körperregion, die nach ihrer anatomischen Lage 
das Organ beherbergt, das später von der Infektionskrankheit befallen wurde. 
Der Sturz erfolgte aus 2 Vj m Höhe nicht nur direkt auf den Kücken, sondern 
vornehmlich auf die linke Seite desselben und auch auf die linke untere 
Extremität, also jene Seite, die später von der epidemischen Kinderlähmung 
in vorwiegendem Maße in Mitleidenschaft gezogen wurde. Zweitens, seit dem 
Tage des Unfalls haben bis zu dem Ausbruch der Erkrankung fortwährend 
Schmerzen und Müdigkeitsgefühl in den später erkrankten Gliedern be¬ 
standen; es stehen also die fieberhaften Vorläufersymptome der Kinderlähmung 
durch diese Beschwerden mit dem Unfall in kontinuierlichem Zusammen¬ 
hang, derart, dass die von dem Unfall zurückgebliebenen Beschwerden gewisser¬ 
maßen in die Initialerscheinungen der Poliomyelitis übergehen. Drittens 
ist zu berücksichtigen, dass auch der epidemischen Kinderlähmung eine gewisse 
zwischen der Aufnahme der Infektionserreger und dem Ausbruch der krank¬ 
haften Erscheinungen liegende Inkubationszeit zukommt, die nach den 
klinischen und experimentellen Erfahrungen durchschnittlich auf etwas mehr 
wie eine Woche berechnet werden muss, und dass tatsächlich diese Inkubations¬ 
zeit in unserem Falle den Zeitraum vom Unfall bis zum Auftreten der 
ersten Lähmungen ziemlich genau ausfüllt. 

Es ist auf diesen Umstand deswegen noch ein besonderes Gewicht zu 
legen, weil durch das Vorhandensein der Krankheitserreger in der Familie des 
Meisters die Möglichkeit gegeben ist, dass auch K. die Infektionserreger 
bereits bei sich beherbergte, ohne dass dieselben allerdings krankhafte Er¬ 
scheinungen bei ihm hervorriefen. Derartige Verhältnisse beobachten wir bei 
einer Anzahl anderer Erkrankungen verhältnismässig häufig; so sind uns solche 
Bazillenträger bereits bei der Genickstarre, der Diptherie, dem Typhus u. a. 
bekannt. Die in den „Bazillenträgern“ vorhandenen Mikroorganismen können 
ihrem Wirt vollständig unschädlich bleiben, sie können aber wohl andererseits 
bei einer hinzukommenden Schädigung des Organismus sich an der so vor¬ 
bereiteten und weniger Widerstandskraft bietenden Stelle ansiedeln 
und den Bazillenträger zu einem Infektionskranken um wandeln. Da das Virus 
der Poliomyelitis in der unmittelbaren Umgebung des K, ja vielleicht in ihm selber, 
vorhanden war, ist sehr wohl die Möglichkeit gegeben, dass das schwere 
Eückentrauma durch Schädigung der Rückenmarkssubstanz den Boden 
für die An Siedlung des Virus vorbereitete. Die eben erwähnte Möglich¬ 
keit ist keine vage Hypothese mehr; es erscheint neuerdings tatsächlich der B& 
weis (vor allem durch die sog. Serodiagnose) gelungen, dass es solche Bazillen- 
bzw. Virusträger wohl auch bei der epidemischen Kinderlähmung gibt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


Es ist also zumindest die wissenschaftlich genügend begründete Mög¬ 
lichkeit gegeben, dass der jetzige Zustand des K. durch den Unfall vom 
25. August 1909 mit verursacht worden ist Über den Grad der Wahrschein¬ 
lichkeit dieses Zusammenhanges lässt sich nach dem heutigen Stande unserer 
Kenntnisse über die epidemische Kinderlähmung kein bestimmtes Urteil fällen. 
Unsere Kenntnisse über das Wesen der epidemischen Kinderlähmung haben gerade 
in den letzten Jahren eine ausserordentliche Vertiefung und Erweiterung erfahren; 
aber es gibt noch so viele unklare Punkte, dass wir in solchen Fällen ein 
sicheres Urteil garnicht abgeben können. Wenn aber unsere wissenschaftlichen 
Auffassungen über dieses Leiden noch derartig wenig geklärt sind und gerade 
in der letzten Zeit noch mannigfaltige Umgestaltungen erfahren haben, so scheint 
es uns in einem solchen Falle, wo die wissenschaftlich begründete Möglich¬ 
keit eines ursächlichen, wenn auch mittelbaren Zusammenhanges 
zwischen Trauma und Erkrankung besteht, vom ärztlichen Standpunkt ans 
geboten, bei unserem Pat. einen solchen Zusammenhang anzunehmen und ihm 
eine Unfallrente zu gewähren. Da der Kranke vollkommen und voraus¬ 
sichtlich dauernd erwerbsunfähig ist, muss wohl im Falle der Anerkennung 
des ursächlichen Zusammenhanges die Gewährung der Vollrente erfolgen. 

Wir bemerken, dass wir zu den oben niedergelegten Auffassungen an der 
Hand persönlicher Erfahrungen gekommen sind, die wir bei der letzten grossen 
Epidemie in Hessen-Nassau an fast 200 Fällen von frischer epidemischer Kinder¬ 
lähmung sammeln konnten und fügen noch hinzu, dass bei der Würdigung der 
hier vorliegenden Sachlage gerade die neuesten, namentlich durch das Affen¬ 
experiment gewonnenen Errungenschaften Berücksichtigung finden müssen, weil 
die in den meisten Lehr- und Handbüchern über diese Krankheit enthaltenen 
Angaben in vieler Hinsicht unzulänglich und z. T. sogar irrig sind. 


Coccygodynie (Steissbeinschmerz) als Unfallsfolge. 

Von Dr. H. Mohr, Spezialarzt für Chirurgie in Bielefeld. 


Bei der Beurteilung der Coccygodynie als Unfallfolge ist zu berücksich¬ 
tigen, dass diesem Symptomenkomplex sehr verschiedenartige Ursachen zugrunde 
liegen können. Zu unterseheiden sind zunächst Fälle mit anatomisch nachweisbarem 
Befund, am häufigsten nach inneren (Geburt) oder äusseren (Fall auf das Gesäss) 
Traumen, selten ohne vorausgegangenes Trauma, von Fällen ohne objektiv nach¬ 
weisbaren örtlichen Befund am Steissbein, wie sie bei Erkrankungen der weib¬ 
lichen Genitalien and bei Neurasthenie und Hysterie Vorkommen. Da unter 
Umständen zu der rein traumatischen Form später ein neurotisches Moment hin¬ 
zutritt, so kann die Beurteilung der Coccygodynie bei Unfallverletzten, zumal 
Frauen recht schwierig werden. 

Am klarsten liegen die Verhältnisse, wenn nach einem Trauma deutliche 
Veränderungen am Steissbein nachzuweisen sind. Bei Fall auf die Steissbein- 
gegend entstehen häufig Zerreissungen an den Gelenkverbindungen der Steiss- 
beinWirbel, oder am hinteren Längsband des Steissbeins. Hirst beobachtete 
unter 10 mit Entfernung des Knochens behandelten Fällen 6 mal eine derartige 
Zerreissung, stets mit Verdickung und Erweichung der Intervertebralscheiben 
verbunden. Bei stärkeren Gewalteinwirkungen treten Luxationen einzelner 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


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Steissbeinwirbel oder Frakturen, am häufigsten in den Gelenkverbindungen oder 
in ihrer Nähe, seltener auch Schrägbrüche durch die Wirbelkörper ein. Spätere 
Folgen dieser Verletzungen sind winkelige Abknickungen an den Gelen kver- 
verbindungen, Lockerung derselben mit auffallender Beweglichkeit der Gelenke, 
besonders in sagittaler Richtung, seitliche Abweichungen des unteren Steissbein- 
endes und schliesslich Verschiebungen der Bruchstücke gegeneinander; gerade 
bei Verschiebung eines Bruchstückes nach dem Mastdarm zu werden die Be¬ 
schwerden oft so erheblich, dass sie nur durch Entfernung des Steissbeins be¬ 
seitigt werden können. Bisweilen wird der Eintritt einer Fraktur durch eine 
bereits vorher bestehende Ankylose der Wirbelgelenke begünstigt, andererseits 
kann Ankylose als Verletzungsfolge eintreten. Von selteneren Verletzungsfolgen 
sind anzuführen: Erweichungen und Verdickungen der Zwischenwirbelscheiben, 
chronischer Hydarthros der Gelenke, besonders des Kreuzbein-Steissbeingelenks, 
Knochenhautentzündungen und Abszessbildungen an der Vorderfläche des Steiss¬ 
beins entsprechend seiner Gelenkverbindung mit dem Kreuzbein. Auch die iso¬ 
lierte Steissbeintuberkulose kommt bei der traumatischen Coccygodynie in Frage, 
da eine Quetschung der Steissbeingegend relativ häufig vorausgeht. Sobald sich 
die Anschwellung der Umgebung und später die Abszessbildung entwickelt, wird 
die Diagnose oft zu stellen sein. Schliesslich ist bei Beschwerden in der Kreuz- 
und Steissbeingegend zu berücksichtigen, dass Fissuren des Kreuzbeins ohne 
jede Verschiebung und Krepitation, aber mit starker Druckeinpfindlichkeit, oft 
noch 1—2 Jahre nach der Verletzung bei jedem Bücken und Aufrichten sehr 
schmerzhaft sein können. 

Zweifellos kommen auch Steissbeinschmerzen nach Verletzungen vor-, in 
welchen ein deutlich tastbarer Befund nicht vorhanden ist; man nimmt dann zur 
Erklärung der Beschwerden Zerrung, Dehnung und Erschlaffung des Band¬ 
apparats in der Umgebung des Steissbeins oder Quetschung der Coccygealnerven 
an. Die Unterscheidung von den übrigen, nicht traumatischen Formen der 
Coccygodynie wird in solchen Fällen, zumal bei weiblichen Individuen, oft nicht 
möglich sein. 

Zu erwähnen ist hier noch, dass Fälle mit deutlichem anatomischen Befund 
am Steissbein Vorkommen, ohne dass ein Trauma (oder eine Geburt) vorausging, 
Hirst sah bei zwei derartigen Kranken abnorme Beweglichkeit zwischen 1. und 
2. Steissbeinwirbel und eine auffallend weiche, dicke Bandscheibe zwischen den 
Knochen, während alle anderen Gelenke fest ankylosiert waren. 

Bei weiblichen Unfallverletzten ist stets zu berücksichtigen, dass auch ohne 
vorausgegangene äussere oder von innen her wirkende Verletzungen der Sym- 
ptomenkomplex des Steissbeinschmerzes sich bei den mannigfaltigsten Erkran¬ 
kungen des weiblichen Genitalapparats (chronischer Metritis, Lage- und 
Gestaltanomalien des Uterus) einstellen kann, wobei periodische Besserungen 
nicht selten sind. Es erscheint möglich, dass eine auf derartigen Ursachen be¬ 
ruhende, bereits längere Zeit bestehende Coccygodynie nach einem Unfall auf 
letzteren bezogen wird, zumal von neurotisch veranlagten weiblichen Individuen. 

Schliesslich kommt bei der Differentialdiagnose der traumatischen Coccygodynie 
auch die für Neurasthenie und Hysterie charakteristische Druckempfindlich¬ 
keit der Wirbeldornfortsätze in Frage, welche bei Frauen häufig am Steissbein 
lokalisiert wird. Für diese Formen ist es im Gegensatz zu solchen mit anatomischen 
Veränderungen am Knochen kennzeichnend, dass der schmerzhafte Druckpunkt 
angeblich bei leisem Druck starke Schmerzen auslöst, während tiefer, selbst an¬ 
haltender Druck nicht nur allmählich ertragen, sondern ev. sogar als wohltätig 
empfunden wird. 

Bei der Behandlung des Steissbeinschmerzes nach Verletzungen empfiehlt 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


es sich, einige Monate nach dem Unfall abzuwarten und konservativ zu be¬ 
handeln; in der Mehrzahl der Fälle schwindet der Schmerz in dieser Zeit Nur 
wenn die Beschwerden so erheblich sind, dass der Allgemeinzustand leidet 
kommt die baldige operative Entfernung des Steissbeins in Frage, welche eben¬ 
falls bei andauernden Beschwerden das sicherste Heilmittel ist Der Erfolg der 
Operation ist meist sehr lohnend, z. B. führte Hirst 1 ) dieselbe in 10 Fällen 
wegen der verschiedenartigsten Läsionen stets mit Erfolg aus, ebenso Steinthal 2 ) 
in zwei Fällen von traumatischer Coceygodynie mit Erfolg. 

In folgendem Falle erschwerte die Angabe der Verletzten, die Beschwerden 
seien nach der Exstirpation des Steissbeins dieselben geblieben, die Beurteilung. 

25jährige, früher stets gesunde, kräftig entwickelte Köchin, welche im Juni 1910 
infolge Ausrutschens auf glattem Steinboden mit dem Gesäss auf den Boden aufschlug. 
Sofort heftige Schmerzen in der Steissbeingegend, so dass sie 3 Wochen lang zu Bett 
liegen musste. Als sie dann die Arbeit wieder aufnehmen wollte, traten angeblich der¬ 
artig heftige Steissbeinschmerzen auf, dass sie alsbald wieder aussetzen musste. Bei der 
Aufnahme in das städt. Krankenhaus in Bremen, welche im September 1910 wegen an¬ 
haltender starker Beschwerden erfolgte, klagte Pat. über heftige Schmerzen bei jeder 
Bewegung in der Kreuz-Steissbeingegend. Objektiver Befund: Kräftiges, gesundes Mädchen. 
Äusserlich sichtbare Zeichen einer Verletzung sind in der Steissbeingegend nicht mehr 
sichtbar. Druck auf das Steissbein wird als sehr empfindlich bezeichnet; letzteres ist 
abnorm beweglich, was besonders bei der Untersuchung vom Mastdarm aus fühlbar ist. 
Da eine Besserung der Beschwerden nicht zu erzielen war, Entfernung des Steissbeins in 
Narkose; hierbei zeigte sich eine abnorme Beweglichkeit des Steissbeins an seiner Ge¬ 
lenkverbindung mit dem Kreuzbein, das Steissbein war an dieser Stelle abgebrochen. 
Glatte Heilung, zunächst Besserung der Beschwerden. Bei einer Nachuntersuchung im 
November 1910 wieder Klagen über erhebliche Schmerzen an der Verletzungsstelle bei 
allen Bewegungen. Objektiver Befund, abgesehen von der günstig beschaffenen Operations¬ 
narbe, negativ. Druck auf das Kreuzbeinende angeblich sehr empfindlich. Gang flott 
und augenscheinlich ohne Beschwerden. 40% Rente bewilligt. Nachuntersuchung durch 
mich im Februar 1911: Klagen über starke Schmerzen in der Steissbeingegend bei jeder 
anstrengenden Arbeit, insbesondere beim Bücken und Heben. Auch das Kreuzbein 
schmerze noch, sie könne schlecht längere Zeit sitzen. Die Beschwerden seien in letzter 
Zeit eher schlimmer als besser geworden. Objektiver Befund: Kräftiges Mädchen von 
gesundem Aussehen, frei von nervösen Störungen. Gang flott Zwischen den Gesflss- 
backen eine längsverlaufende Narbe von günstiger Beschaffenheit, welche angeblich noch 
sehr empfindlich ist. Das Steissbein fehlt. Die Untersuchung vom Mastdarm aus ergibt 
vollkommen normale Verhältnisse bezüglich der Schliessmuskulatur (die Stuhlentleerang 
ist nach Angabe der Pat. unbehindert und schmerzlos). Druck auf die Steissbeingegend 
vom Mastdarm aus und von aussen, ebenso Druck auf das Kreuzbein wird als sehr 
empfindlich bezeichnet 

Gutachten: Die von der Verletzten behaupteten Beschwerden stehen im 
Gegensatz zu dem bisherigen Verlauf des Leidens und dem jetzigen objektiven 
Befund. Da die Operationsnarbe günstig beschaffen ist, da entzündliche Ver¬ 
änderungen an der Verletzungsstelle fehlen, da die eigentliche Ursache der Be¬ 
schwerden, das gebrochene Steissbein, bereits vor 7 Monaten entfernt wurde und 
der Heilverlauf nach der Operation glatt war, so ist es nicht wahrscheinlich, 
dass der jetzige Zustand an der Verletzungsstelle noch so erhebliche Beschwerden 
verursacht wie die Verletzte behauptet. Hiergegen spricht auch die eigene An¬ 
gabe der Verletzten, bei der Stuhlentleerung keinerlei Beschwerden mehr zu 
haben. Auch wenn man als Ursache der jetzt behaupteten Schmerzen eine durch 
den Unfall hervorgerufene Bänderzerrung in der Umgebung des Steissbeins oder 

1) University medical magazin 1900. Mai. 

2) v. Bergmann, v. Bruns, Handbuch der praktischen Chirurgie. 


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eine Quetschung der Steissbeinnerven annehmen will, so müssten doch zur Zeit, 
10 Monate nach dem Unfall, die Beschwerden ganz oder grösstenteils geschwunden 
sein, und nicht, wie die Verletzte angibt, zugenommen haben; auch müssten in 
diesem Falle bei der Stuhlentleerung Schmerzen vorhanden sein. Die bei Neu- 
rasthenischen und Hysterischen manchmal auftretende Empfindlichkeit der Steiss- 
beingegend ist hier ebenfalls auszuschliessen, da einmal das Steissbein ja beseitigt 
ist, andererseits objektiv nachweisbare Zeichen einer Erkrankung des Nerven¬ 
systems bei der Verletzten, welche auch durchaus nicht einen nervösen Gesamt¬ 
eindruck macht, nicht vorhanden sind. (Möglich wäre es noch, dass die Ver¬ 
letzte an einer Erkrankung der Geschlechtsteile litte, welche die von ihr an¬ 
gegebenen Beschwerden verursachen würde. Eine hierauf gerichtete Unter- 
sucüung erschien nicht angezeigt, zumal da in diesem Falle ein ursächlicher 
Zusammenhang mit dem Unfall nicht bestehen würde.) Schliesslich ist zu be¬ 
merken, dass das Fehlen des Steissbeins keinen Funktionsausfall bedingt und 
erfahrungsgemäss nach Entfernung des verletzten Knochens alle Beschwerden 
ganz oder grösstenteils zu schwinden pflegen. 

Daher bestehen wesentliche, für die Arbeitsfähigkeit in Betracht kommende, 
durch den Unfall verursachte Beschwerden zur Zeit wahrscheinlich nicht mehr, 
die Verletzte ist, soweit Unfallsfolgen in Frage kommen, wieder voll arbeitsfähig. 


Aus der Prof. Dr. Vulpiueschen orthopäd. -Chirurg. Heilanstalt in Heidelberg (Abteilung 

f. Unfallverletzte). 

Erfrierung und Unfall. 


Von Med.-Prakt. Rudolf Selig-Heidelberg. 


Die „Unfälle“ durch Frost sind nicht allzuhäufig; Thiem kann nur 43 auf¬ 
finden. Sie beanspruchen aus verschiedenen Gründen besonderes Interesse. Sagt 
doch genannter Autor selbst, dass gerade bei dieser Unfallursache der Begriff 
der Plötzlichkeit eine besonders auffallende Dehnung erfuhr. Daher wollen wir 
folgenden Fall als Beitrag mitteilen. 

P. W. arbeitete Januar 1905 bei der Terrainregulierung in Bruchsal. Hier 
war P. W. damit beschäftigt, Steine zur Befestigung der Reitplätze zu tragen; 
diese waren nass und kalt, wodurch sich P. W. den Unfall zuzog. Es erfroren 
die Fingerspitzen der rechten Hand, desgleichen die Spitzen vom kleinen und 
Goldfinger der linken Hand. Da P. W. bei seiner ersten Vernehmung angab. 
er habe mehrere Tage durchfrorene Steine getragen und hierdurch seien die 
.Fingerspitzen erfroren, so lautete das Gutachten: 

„. . . Ein Unfall ist ein Ereignis, wodurch der Betroffene eine Schädigung 
erleidet Diese Schädigung müsste aber auf ein plötzliches, d. h. zeitlich be¬ 
stimmbares, in einem verhältnismässig kurzen Zeittermin eingeschlossenes Ereignis 
zurückzuführen sein. Diese Definition trifft für P. W. nicht zu. Die fortwährende, 
nicht die plötzliche Einwirkung der kalten Steine führte die Krankheit herbei. Dies 
geht auch daraus hervor, dass durch die Kälte sogar die Knochen nekrotisch 
waren, was bei einem einmaligen Berühren und Tragen eines Steines gar nicht 
denkbar ist.“ Auf Grund dieses Tatbestandes und Attestes wurde die Rente 
verweigert (Tiefbau-Berufsgenossenschaft.) 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


Gegen diese Entscheidung legte P. W Revision ein, indem seine Vertreter 
mit Recht betonten: 

„Der Bescheid beschwert den Bernfungskläger. weil er das Vorliegen eines 
Betriebsunfalles verneint; letzteres ist jedoch rechtsirrtümlich, und es ist nicht 
abzusehen, weshalb ein schwerer Fall des Erfrierens der Finger nicht als 
Betriebsunfall angesehen werden kann und zwar besonders in einem Falle, in 
dem der Arbeiter sich das Erfrieren durch pflichtgemässes Fortarbeiten in 
schwerer Kälte zugezogen hat Auch ist es ausgeschlossen, dass es sich hier 
etwa um eine Gewerbekrankheit handelt“. 

Diese Berufung wurde angenommen und vor dem Schiedsgegericht für 
Arbeiterversicherung wurde Rente zuerkannt mit folgender Begründung: 

„P. W. gab an, dass er am 5. Januar noch nichts gespürt habe, auch in der 
Nacht vom 5./6. Januar habe er an den Händen keine Schmerzen gehabt so dass 
er die Arbeit ohne Beschwerden wieder aufnahm. Im Laufe des nächsten Vormittags 
habe es ihn dann an den Fingern gefroren, weshalb er während der Arbeit ab 
und zu Handschuhe angezogen habe, doch habe er sich beim Mittagessen noch 
des Bestecks bedienen können. Das Frieren der Finger habe sich dann am 
Nachmittag derart gesteigert, dass er abends nicht einmal mehr den Lohnzettel 
habe unterschreiben können.“ 

W. wurde in dieser Sitzung durch Herrn Med.-Rat Dr. G. untersucht, der 
seine Ansicht dahin äusserte, dass es sich nicht um eine Gewerbekrankheit, 
sondern um einen Betriebsunfall handle. Das Erfrieren der Finger sei seines 
Erachtens am Nachmittag des 6. Januar 1905 durch die Einwirkung der den nass¬ 
kalten Steinen innewohnenden grossen Kälte — es war 6—7° C kalt — eingetreten. 
Der Einwirkung der Kälte könne der Charakter einer „plötzlichen“ nicht ab¬ 
gesprochen werden; sie habe sich in einem verhältnismässig kurzen, auf Stunden 
begrenzten Zeitraum vollzogen. Am 5. Januar habe W. noch keine Erfrierungs¬ 
erscheinungen gehabt, sonst hätte sich in der darauffolgenden Nacht hochgradige 
Schmerzhaftigkeit einstellen müssen, da erfrorene Körperteile in der Wärme 
starke Schmerzen verursachen; auch am 6. Januar habe W. vormittags noch 
arbeiten und sich beim Mittagessen des Besteckes bedienen können; es müsse 
daher angenommen werden, dass die Kälte erst am Nachmittag des 6. Januar 
die schädliche Wirkung ausgeübt habe. Es seien daher die Voraussetzungen 
eines Betriebsunfalles gegeben, hieran könne auch der Umstand nichts ändern, 
dass die Knochen erkrankt waren, denn auch diese Erkrankung könne sich in 
einem kurzen Zeitraum vollzogen haben. 

Das Schiedsgericht kam unter den gegebenen Verhältnissen zu der Auf¬ 
fassung, dass sich das Erfrieren der Finger als Betriebsunfall darstellte. Es 
können allerdings gewöhnliche Erkrankungen, welche bei der Arbeit und infolge 
normaler Arbeitsverrichtungen eintreten, als Betriebsunfälle nicht erachtet werden 
und fände dieser Grundsatz im allgemeinen auch auf Temperaturverhältnisse, 
welche den Körper und die Gesundheit des Arbeiters nachteilig beeinflussen, 
insbesondere auf das Erfrieren ungeschützter oder gegen Kälte nicht widerstands¬ 
fähiger Gliedmassen bei der Arbeit Anwendung. Das Schiedsgericht hält jedoch 
im vorliegenden Falle für nachgewiesen, dass die Einwirkung der Kälte erst am 
Nachmittag des 6. Januar eingetreten ist und dass sich die Schädigung inner¬ 
halb einiger Stunden vollzog. Das für den Begriff „Unfall“ unerlässliche Er¬ 
fordernis der Plötzlichkeit gestattet aber wohl, eine schädigende Einwirkung, 
die sich in dem kurzem Zeitraum von einigen Stunden vollzieht, als Unfall an¬ 
zusehen. Die Berufsgenossenschaft ist daher schuldig, dem Kläger die gesetzliche 
Unfallrente zu gewähren. 

Bemerkenswert ist also für uns, dass ein „Unfall“ angenommen wurde, ob- 


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wohl die schädliche Einwirkung zum mindesten einige Standen dauerte. Der 
Gesetzgeber war sich wohl bewusst, welche Tragweite es gehabt hätte, eine 
zeitlich genaue Frist festzusetzen. Er liess deshalb einen freien Spielraum und 
spricht ausdrücklich von einem plötzlichen, d. h. einem zeitlich bestimmbaren, in 
einem verhältnismässig kurzen Zeitraum eingeschlossenen Ereignis. Auf das 
letztere Moment wurde in unserem Falle mit Recht der Hauptwert gelegt; denn 
hier war ja in der Tat die Einwirkung der Schädlichkeit auf Stunden genau 
zu bestimmen. Deshalb musste die Rente bewilligt werden, da ein klarer Tat¬ 
bestand vorlag, der voll und ganz dem Gesetze entsprach. 

Was das andere Moment im ersten Gutachten anbetrifft, welches den 
Unglücksfall auch deshalb nicht als Unfall ansah, weil Knochen mitergriffen 
waren, so wurde dies mit Recht im zweiten Gutachten als unrichtig verworfen. 
Es liesse sich auch sehr wohl denken, dass bei der stattgehabten Einwirkung 
auch Knochen nekrotisch wurden. Für das Gegenteil unserer Behauptung müssten 
erst Beweise erbracht werden. Dies Moment ist also hinfällig; gegen die Zu¬ 
sprechung der Rente kann kein einziges Moment ins Feld geführt werden. 


Akute Miliartuberkulose als Unfallfolge. 

Von Dr. Marens, 

leitendem Arzt der Posener Anstalt für Unfallverletzte. 

Der folgende Fall bietet an sich nichts Besonderes. Eine Miliartuberkulose, 
die ihren Ausgangspunkt in einem alten Lungenherd hat und die mit hoher Wahr¬ 
scheinlichkeit auf einen Unfall zurück zu führen ist 

Ich teile ihn nur deshalb mit, weil die Frage der ursächlichen Zurückfüh- 
rung einer frischen Lungentuberkulose auf eine Verletzung doch in den meisten 
Fällen noch so schwierig zu beantworten ist, dass jeder neue einschlägige Fall 
der Veröffentlichung wert erscheinen dürfte. 

Von allgemeinerem Interesse ist an diesem Falle vielleicht der Umstand, 
dass die Diagnose „Miliartuberkulose“ zu Lebzeiten des Verletzten nicht gestellt 
werden konnte und dass auch an den Brustorganen nichts Krankhaftes gefunden 
wurde, obwohl doch die Klagen des Verletzten während der letzten Wochen vor 
dem Tode auf eine Lungenerkrankung hinwiesen. 

Trotzdem also der Fall zu Lebzeiten so dunkel wie nur möglich lag und 
die Frage nach dem ursächlichen Zusammenhänge des Todes mit dem Unfall 
sich auf Grund der Krankengeschichte allein wahrscheinlich nie hätte beant¬ 
worten lassen, war durch den Befund bei der Sektion eine vollständige Klar¬ 
legung eingetreten. 

Krankengeschichte. 42 Jahre alter Bauarbeiter J. B. aus 0. erleidet 
einen Unfall am 6. II. 11 dadurch, dass er vom Wagen zur Erde fällt. Aus den 
Akten ist nicht ersichtlich, weshalb er vom Wagen heruntergefallen ist. Er 
wird sofort ins Krankenhaus gebracht, wo ein Bruch beider Unterarmknochen 
links unmittelbar oberhalb des Handgelenkes festgestellt wird. Die Behandlung 
im Krankenhause wurde in der üblichen Weise mit Gipsverband durchgeführt 
und war am 24. III. 11 abgeschlossen. 

Im Entlassungsgutachten hiess es, dass der Bruch gut geheilt sei und dass 
an Folgen nichts weiter zurückgeblieben sei als eine stärkere Störung der Be¬ 
weglichkeit im linken Handgelenk und eine Abmagerung der linksseitigen Arm- 


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muskulatur. Es wurde die Hoffnung ausgesprochen, dass die noch vorhandenen 
Unfallfolgen mit der Zeit vollkommen schwinden würden. 

Zwecks Beseitigung bezw. Besserung der unmittelbaren Verletzungsfolgen 
wurde dann B. am 14. IV. 11 unserer Anstalt zur weiteren Behandlung überwiesen. 

Bei der Aufnahme konnte der Befund des erstbehandelnden Arztes, soweit die 
Folgen des Knochenbruches in Frage kamen, bestätigt werden: Die unteren Gelenkenden 
beider Unterarmknochen links waren stark verdickt, der Mehrumfang des Armes an dieser 
Stelle im Vergleich zu rechts betrug 1,5 cm. Die Beweglichkeit im Handgelenk war um 
reichlich Vj der Norm eingeschränkt Die Armmuskulatur war schlaff und abgemagert 
Unterarm und Oberarm waren durchweg um 2—2,5 cm dünner als rechts. Der Verletzte 
war im übrigen ein kleiner, wenig kräftiger Mann in massigem Ernährungszustände. 
Brüche und 'Bruchanlagen waren nicht vorhanden. Urin war eiweiss- und zuckerfrei. 
An den inneren Organen fanden sich keine nachweislich gröberen Störungen. 

Auffallend war bei dem Verletzten schon bei der ersten Untersuchung eine gewisse 
Teilnahmlosigkeit und ein etwas stupides Wesen. Es lag aber keine Veranlassung vor, 
beides mit dem Unfall irgendwie in Zusammenhang zu bringen, denn einmal fand sich 
in den Akten keinerlei Bemerkung hierüber und sodann erfuhren wir durch den Verletzten 
selber, dass er nie die Schule besucht habe. Besonders aus letztem Umstande glaubten 
wir ohne weiteres den Schluss ziehen zu dürfen, dass wir es hier mit einem von Natur 
aus etwas schwachsinnigen Menschen zu tun hätten. 

Der Verlauf der Behandlung war nun zunächst ein ganz normaler. Der Verletzte 
wurde in der üblichen Weise mit Massage, Übungen etc. behandelt. Der Erfolg war ein 
durchaus guter. Die Beweglichkeit im Handgelenk wurde zusehends grösser, die Muskulatur 
kräftigte sich. Kurz, es zeigte sich zunächst nichts Besonderes. Auffallend blieb jedoch 
während der ganzen Behandlungszeit das zurückhaltende und scheue Wesen des Verletzten. 
Er hielt sich von seinen Mitpatienten stets gesondert, unterhielt sich wenig oder gar nicht 
mit ihnen, nahm auch an ihren Spielen nicht teil und ging während der Urlaubsstunden 
niemals aus. 

In der freien Zeit hielt er sich meist teilnahmlos allein in irgend einem Winkel 
des Saales auf oder lag auf dem Bett. Auf wiederholtes Befragen hatte er keinerlei 
Klagen über Schmerzen und sonstige Beschwerden vorzubringen. Sein Appetit war auch 
gut, Verdauung regelmässig, ebenso war der Schlaf gut. 

Anfang Mai zum ersten Male klagte er über Husten. Eine damals vorgenommene 
genaue Untersuchung der Brustorgane ergab wiederum nichts Krankhaftes. Trotzdem 
wurden mit Rücksicht auf die Schmerzen und auf den Husten entsprechende Verordnungen 
gegeben. Die Schmerzen besserten sich nicht, auch der Husten liess nicht nach und das 
Allgemeinbefinden veränderte-sich jetzt ziemlich schnell in recht ungünstiger Weise. War 
der Verletzte schon während seines ganzen Aufenthaltes teilnahmlos und apathisch, so 
nahm dieser Zustand zeitweise jetzt so zu, dass er stark an Benommenheit grenzte. 
Wiederholt vorgenommene genaue Untersuchungen ergaben jedoch im Bereich der Brust¬ 
organe niemals etwas Krankhaftes. An einem Tage fiel eine besonders starke motorische 
Schwäche des linken Armes auf. Diese war aber nur vorübergehend, am nächsten Tage 
war sie .wieder geschwunden. 

Gegen Ende Mai häuften sich die Schwindelanwandlungen. Patient lag dauernd 
ira Bett, war schlafsüchtig, hatte wenig Appetit und mässige Temperatursteigerung. 

Am 30. V. 11 nachts Erbrechen, starke Schwindelanwandlungen. Kopf subjektiv 
frei, auch frei beweglich. Ptosis rechts. Pupillen gleichweit, reagieren. Somnolent Puls 
72. Temperatur 38,8. Halsorgane und Lungen frei. Reflexe normal. Linker Arm motorisch 
schwach, aber in allen Richtungen frei beweglich. Bauchorgane ohne Besonderheiten. 

Das Befinden verschlechterte sich in den nächsten Tagen rapid. Patient ist voll¬ 
kommen benommen, reagiert nur schwach auf Nadelstiche, lässt Stuhl und Urin unter 
sich. Kopf nach wie vor ganz frei beweglich. Über den hinteren unteren Partien der 
Lungen das Atmungsgeräusch in den letzten Tagen etwas rauh, sonst überall rein bläschen¬ 
förmig. Leber nicht vergrössert. Milzdämpfung reicht nach oben bis zur 7. Rippe. 
Roseolen nirgends zu sehen. Urin enthält eine Spur Eiweiss. Am 3. VI. 11 stirbt 
der Patient. 


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Die Sektion ergab eine ausgedehnte Miliartuberkulose. Die gesamte Hirnhaut, 
besonders in den Fossae Sylvii und in der Gegend der linken oberen Zentralwindung ist 
mit kleinen grauwcissen stecknadelkopfgrossen Knötchen durchsetzt, in denen sich mi¬ 
kroskopisch zahlreiche Tuberkelbazillen nachweisen lassen. Dieselben Knötchen findet 
man zahllos in beiden Lungen und etwas spärlicher in Leber, Milz und Nieren. In der 
linken Lungenspitze findet sich ein alter tuberkulöser Herd, der den Ausgangspunkt für 
die Miliartuberkulose bildete. Milz mässig vergrössert. Sonst nichts Pathologisches. 

Von der Berufsgenossenschaft wurde uns die Frage vorgelegt, ob im vor¬ 
liegendem Falle der Tod ursächlich auf den Unfall zurückzaführen sei. Wir 
bejahten die Frage und sprachen uns dahin aus, dass hier der Tod mit einer 
an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit als Folge des Unfalles anzu¬ 
sehen sei. 

In der Tat lagen ja auch hier die Verhältnisse fast sämtlich so klar, dass 
ein Zweifel an dem ursächlichem Zusammenhang nicht bestehen konnte. 

Fest stand, dass der Verstorbene an Miliartuberkulose gestorben war und 
dass diese Miliartuberkulose ihren Ausgangspunkt in einem alten tuberkulösen 
Herd in der linken Lunge genommen hat. 

Es ist klar, dass die Miliartuberkulose nicht direkte Unfallfolge ist In 
dem Falle hätte sie viel früher einsetzen müssen und der Tod wäre 14 Tage 
bis 3 Wochen nach dem Unfälle zu erwarten gewesen. 

Die Fragen, die wir im Gutachten zu beantworten hatten, stellten sich 
vielmehr so: Ist der Unfall die Veranlassung gewesen, dass die in dem alten 
tuberkulösen Herd der linken Lunge schlummernden Tuberkelbazillen frei ge¬ 
worden sind, die ihrerseits dann zu einer frischen Tuberkulose Anlass gegeben 
haben? Oder hat schon vor dem Unfall bezw. am Tage des Unfalles ein frischer 
tuberkulöser Prozess bestanden, der in seinem Verlaufe durch den Unfall nur 
beschleunigt worden ist? 

Oder endlich ist anzunehmen, dass die frische örtliche Tuberkulose und auch 
die Miliartuberkulose in gar keinem Zusammenhänge mit dem Unfälle gestanden 
haben? 

Die letzte Frage bedarf keiner besonderen Erörterung. Sie erledigt sich 
durch die Beantwortung der beiden ersten. 

Für die Beantwortung der ersten Frage war es nötig, den örtlichen und 
zeitlichen Zusammenhang der Erkrankung mit dem Unfall zu prüfen. 

Der örtliche Zusammenhang der Tuberkulose mit der Verletzung war sicher 
da. B. war vom Wagen gefallen und hatte sich dabei den linken Arm gebrochen. 
Der Knochenbruch bei dem rüstigen, im besten Mannesalter stehenden und vor 
dem Unfall doch anscheinend ganz gesunden Manne setzt eine ziemlich bedeutende 
Gewalteinwirkung voraus. Dass bei dieser Gewalteinwirkung dann auch eine 
Quetschung der Brust und hier gerade der linken Brustseite eingetreten sein 
kann, ist doch mehr als wahrscheinlich. Man darf wohl ohne weiteres annehmen, 
das B. auf die linke Körperseite gefallen ist, da der Knochenbruch am linken 
Arm sass. Dabei tut es gar nichts zur Sache, dass im Gutachten des erst¬ 
behandelnden Arztes nichts von einer Brustverletzung erwähnt ist und dass der 
Verletzte über Beschwerden und Schmerzen von seiten der Brustorgane nicht 
geklagt hat. Es brauchen Erscheinungen einer äusseren Verletzung gewiss nicht 
Vorgelegen zu haben und ebensowenig brauchte in unserem Falle eine gröbere 
Verletzung der Lunge eingetreten zu sein. Die Gewalteinwirkung bei dem Fall 
kann trotzdem als durchaus genügend angesehen werden, dass durch sie die 
Hüllen des in der linken Lunge sitzenden alten Tuberkuloseherdes gesprengt 
und die Tuberkelbazillen frei gemacht wurden. 

Auch die Beantwortung der Frage nach dem zeitlichen Zusammenhänge 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


der Erkrankung mit dem Unfälle braucht keinerlei Schwierigkeiten zu machen. 

Fürbringer setzt als späteste Grenze, innerhalb welcher nach einer Gewalt¬ 
einwirkung Entstehung oder Verschlimmerung der Lungentuberkulose zu erwarten 
ist, das zweite Vierteljahr nach dem Unfall. Danach wäre also in unserem Falle 
diese späteste Grenze gewiss nicht überschritten. Der Unfall war am 6. Februar 
1911 eingetreten. Die ersten Krankheitserscheinungen, die nach dem Ergebnis 
der Sektion zweifellos als Zeichen der damals schon vorhandenen floriden Lungen¬ 
tuberkulose anzusehen sind, zeigten sich Anfang Mai. Mitte Mai trat dann das 
Bild der schweren Allgemeininfektion auf. 

Da also nicht daran zu zweifeln ist, dass mindestens schon 12 Wochen 
nach der Verletzung eine frische Tuberkulose am Ort der Verletzung bestanden 
hat, so ist die für den zeitlichen Zusammenhang geforderte obere Grenze noch 
nicht einmal erreicht und wir brauchten mithin auch inbezug auf den zeitlichen 
Zusammenhang kein Bedenken zu tragen, den Tod hier als Unfallfolge anzusehen. 

Es bleibt nur noch die Frage zu erörtern, ob der Verletzte nicht vielleicht 
schon am Tage des Unfalles an einer floriden Tuberkulose gelitten und der Unfall 
also nur eine Verschlimmerung herbeigeführt hat. 

Die Erörterung dieser Frage hat allerdings nur ein rein theoretisches 
Interesse. Für unser Gutachten war sie praktisch ganz belanglos. Denn auch 
in dem Falle, dass schon am Tage der Verletzung der alte tuberkulöse Herd in 
der linken Lunge Zeichen einer frischen Tuberkulose geboten hätte, müsste man 
unbedingt zu dem Schluss kommen, dass durch den Unfall ein rapides Fort¬ 
schreiten der Infektion, später dann die Miliartuberkulose und schliesslich der 
Tod hervorgerufen worden ist. 

Wir können aber in unserem Falle mit ziemlicher Sicherheit annehmen, dass 
am Tage des Unfalles eine floride Tuberkulose noch nicht Vorgelegen hat. 

Der Verletzte hat bis zum Unfalltage voll gearbeitet Während seines 
siebenwöchigen Aufenthaltes im Krankenhause zu 0. haben sich weder subjektiv 
noch objektiv irgend welche Erscheinungen gezeigt die auf eine Erkrankung 
der Lunge hätten schliessen lassen. Auf eine solche deuteten vielmehr erst die 
anfangs Mai auftretenden Erscheinungen hin. Es soll zugegeben werden, dass 
der von Natur aus indolente und etwas schwachsinnige Mensch — vgl. Kranken¬ 
geschichte — weniger auf seinen Körper geachtet hat und etwa vorhandene 
Schmerzen und Beschwerden erst später gemerkt hat als vielleicht ein geistig 
normaler Mensch. Aber auch objektiv war es zu Lebzeiten des Verletzten trotz 
wiederholter genauer Untersuchung der Lungen nicht möglich gewesen, die 
Tuberkulose festzustellen und zwar, wie die Sektion ergeben hat in der Haupt¬ 
sache wohl deshalb, weil der Herd zu klein war und sich infolge dessen dem 
physikalischen Nachweis vollständig entzogen hat. Das alles wäre aber kaum 
denkbar, wenn man annehmen wollte, dass schon am Tage des Unfalles bei dem 
Verletzten eine frische Tuberkulose bestanden hätte. In diesem Falle wäre die 
Infektion doch sicher schon im Laufe des ersten Vierteljahres so weit fort¬ 
geschritten, dass sie objektiv nachzuweisen gewesen wäre. 

Das so sehr langsame Fortschreiten der Tuberkulose hier dürfte vielmehr 
gerade dafür sprechen, dass durch die Verletzung zunächst nichts weiter als 
eine frische Entzündung am alten Tuberkuloseherd ausgelöst wurde, dass weiter 
dann erst im Verlaufe der Entzündung die Hüllen des Herdes gesprengt und 
die Bazillen frei wurden, die ihrerseits natürlich nun erst nach mehreren Wochen 
ihre verderbliche Tätigkeit entfalten konnten. 

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass ich im vorliegenden Falle ver¬ 
mutungsweise allerdings schon bei Lebzeiten die Diagnose „Miliartuberkulose“ 
bei Beginn der schweren Infektionserscheinungen gestellt hatte. Zu dieser Ver- 


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umtungsdiagnose führte mich ein Fall, den ich vor zwei Jahren beobachtet habe, 
der unter sehr ähnlichen Erscheinungen verlaufen ist und den ich im übrigen 
s. Z. ebenfalls veröffentlicht habe Ausserdem wurde mir aber diese Vermutung 
noch nahegelegt durch das in der Krankengeschichte geschilderte auffallende 
Benehmen des Verletzten. Ich schloss beim Auftreten der schweren Gehirn¬ 
erscheinungen, dass das verschlossene und apathische Wesen des Verletzten auf 
eine schon bestehende chronische tuberkulöse Affektion des Gehirns — Solitär¬ 
tuberkel — zurückzuführen sei. Die Sektion hat ja nun allerdings gezeigt, dass 
davon keine Rede war. Sämtliche tuberkulöse Erscheinungen waren frisch. Es 
erübrigte sich daher unsererseits jede Nachfrage nach der Richtung, ob der Ver¬ 
letzte auch schon vor dem Unfall etwas schwachsinnig war. 

Im übrigen dürfte auch gerade dieser Fall wieder einmal auf die Not¬ 
wendigkeit der Sektion bei nicht ganz klaren Todesursachen hinweisen. In der 
Unfallpraxis dient eine solche Klarstellung nicht zum mindesten den Hinter¬ 
bliebenen des Verletzten. 


Aus Dr. Georg Müller’ s Privatheilanstalt für U nfallkranke. 

Zwei Fälle von traumatischer Coxitis. 

Von San.-Rat Dr. Georg Möller-Berlin. 


In der Ätiologie der tuberkulösen Hüftgelenkentzündung spielt zweifellos 
das Trauma eine wichtige Rolle. Wir müssen uns hierbei den Vorgang so 
denken, dass ein meist kindliches Individuum, in dessen Blut- oder Lymphbahnen 
bereits Tuberkelbazillen zirkulieren, oder bei dem in irgend einer Drüse ein bis 
dahin latentes Tuberkeldepot besteht, oder das sich in einer tuberkulös bereits 
erkrankten Umgebung ständig aufhält und dadurch einer ständigen Infektions¬ 
gefahr ausgesetzt ist, ein geringeres oder stärkeres Trauma an der Hüfte er¬ 
leidet. Die hierdurch bedingte Schädigung des Gelenkes macht dieses gegenüber 
einer Invasion der entweder im eigenen Körper oder in seiner Umgebung reich¬ 
lich vorhandenen Tuberkelbazillen widerstandsunfähiger, und so werden wir es 
verstehen, dass, wenn Kinder, die entweder bereits Tuberkelbazillen beherbergen, 
oder unter Bedingungen leben, die eine Invasion von solchen sehr begünstigen, 
ein Trauma im Hüftgelenk erleiden, an tuberkulöser Hüftgelenkentzündung er¬ 
kranken können. Dass alle Kinder, bei denen diese Momente gegeben sind, 
coxitisch erkranken, ist nicht anzunehmen, es fehlt eben noch ein dritter, uns 
unbekannter Faktor, den wir Prädisposition nennen. 

Der Verlauf der tuberkulösen Coxitis ist ein ganz typischer. Das End¬ 
resultat ist meist eine mehr oder weniger ausgebreitete Zerstörung des Gelenks 
und seiner Umgebung, verbunden mit teilweiser oder völliger Versteifung in 
einer Beuge-, Adduktions-Innenrotationsstellung oder auch Beuge-, Abduktion s- 
Aussenrotationsstellung des Beines. 

Neben dieser typischen tuberkulösen Hüftgelenkentzündung werden auch 
Fälle von Hüftgelenkentzündung beobachtet, die ursächlich unzweifelhaft auf 
ein Trauma zurückzuführen sind, ebenfalls mit Stellungsanomalien ausheilen, 
die der bei der tuberkulösen Erkrankung sehr nahe kommen, dabei ohne Zer¬ 
störung des Gelenks und seiner Umgebung verlaufen, niemals abszedieren und 
zweifellos nicht tuberkulöser Natur sind. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


In den bekannten ^Lehrbüchern wird diese traumatische Hüftgelenkent- 
zünduog recht stiefmütterlich behandelt. In dem Lehrbuch der Orthopädie von 
Hoffa finden wir in dem die Coxitis behandelnden Abschnitt weder eine trauma¬ 
tische Coxitis, noch das Trauma als Ätiologie der Hüftgelenkentzündung-, kon- 
traktur oder -ankylose. 

In dem Joachirasthalschen Handbuch der Orthopädie finden wir über 
eine auf Trauma zurückzuführende Erkrankung des Hüftgelenks nur folgende 
Ausführung Dollingers: „Die Verstauchung des Hüftgelenks ist die Folge einer 
traumatischen Einwirkung, welche das Gelenk über die physilogischen Grenzen 
hinaus in irgend einer Richtung bewegt; dabei wird die Gelenkkapsel gezerrt, 
bei stärkerer Einwirkung diese sowie die Verstärkungsbänder eingerissen. Die 
Muskeln, die Sehnen und Sehnenscheiden werden gedehnt und eingerissen. Auch 
die übrigen Teile der Umgebung des Gelenks werden durch das Trauma be¬ 
schädigt, wodurch es zu einem bedeutenden Bluterguss kommen kann, der sich 
manchmal in das Gelenk ergiesst, oder sich längs der gegebenen Spalträume auf 
grösseren Flächen ausbreitet.“ 

Im Handbuch der Chirurgie von Bergmann, Bruns, Mikulicz, bearbeitet 
von Hoffa, heisst es (Band IV): Bezüglich des Krankheitsbildes der „trauma¬ 
tischen Coxitis“. „Die leichteste Form der serösen Hüftgelenkentzündung 
wird repräsentiert durch Reaktion der Synovialmembran auf Traumen, die ohne 
grössere Schädigungen des Gelenkapparates im wesentlichen zu Zerrungen der 
Kapsel geführt haben. Der Patient fühlt im Augenblick der Verletzung einen 
lebhaften Schmerz, ist aber hiernach in seinen Bewegungen in keiner Weise 
behindert. Erst nach und nach werden die Bewegungen schmerzhaft und be¬ 
schränkt. Allmählich kommt es zu einer geringen, bei starken Personen kaum 
fühlbaren Anschwellung in der Hüftgegend, hervorgerufen durch einen teils 
serösen, teils hämorrhagischen Erguss in das Gelenk und in die periartikulären 
Gewebe. — Bei zweckmässiger Behandlung erfolgt Rückgang der Symptome in 
relativ kurzer Zeit, nur selten sehen wir unter Verdickung und Schmerzhaftig¬ 
keit der Kapsel einen chronischen Hydrarthros sich entwickeln.“ 

Am eingehendsten hat Thiem sich mit dieser Krankheitsform beschäftigt 
In einem bereits im Jahre 1893 gehaltenen Vortrage weist er darauf hin, dass 
die traumatische Coxitis, die er als erster als selbstständige Krankheitsform hin¬ 
stellt, der schleichenden tuberkulösen Form am meisten ähnelt. In beiden Auf¬ 
lagen seines Handbuches der Unfallheilkunde finden wir sie beschrieben. In der 
zweiten Auflage heisst es: „Die nach Verletzungen (Quetschungen) auftretende 
Entzündung des Hüftgelenks zeigt keine anderen Erscheinungen, als die aus 
anderen Ursachen (Tuberkulose, Osteomyelitis des Schenkelhalses usw.) ent¬ 
standene. Sie gleicht in ihrem Verlaufe der schleichenden tuberkulösen Form, 
von der sie sich nur dadurch unterscheidet, dass es nie wie bei diesen doch 
nicht allzu selten, zu Eiterungen und tiefgehenden Zerstörungen kommt“ 

Es besteht, wie wir sehen, bei den genannten Autoren die Ansichht dass 
ein Trauma, welches die Hüfte trifft, entweder zu einem Erguss in das Gelenk 
oder zu einer leichten coxitischen Erkrankung führt, die sich von der tuber¬ 
kulösen nur quantitativ durch ihren leichten Verlauf und nicht qualitativ unter¬ 
scheidet. 

Zwei Fälle von traumatischer Coxitis, die ich kurz nacheinander zu be¬ 
obachten Gelegenheit hatte, erweckten in mir die Vermutung, dass diese Er¬ 
krankung eine Krankheit sui generis ist und sich in Ätiologie, Prognose, Ver¬ 
lauf und Ausgang nicht unwesentlich von der tuberkulösen Coxitis unterscheidet, 
und zu ihr sich etwa so verhält, wie die Kümmel’sehe Spondylitis zu der 


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tuberkulösen Spondylitis. Es sei mir gestattet, die beiden Krankengeschichten 
kurz wiederzugeben. 

1. Der 32 Jahre alte Hausdiener Max E. glitt am 29. August 1909, als er einem 

Geschäftswagen im Torweg ausweichen wollte und zurücktrat, aus und fiel auf die linke 
Hüfte. Er stand sofort wieder auf und da er keinerlei Beschwerden fühlte, arbeitete er 
ruhig weiter Am 7. September 1909 meldete er sich bei seinem Kassenarzt wegen 
Rheumatismus in der Hüfte krank und erhielt eine Einreibung. Auf meine Anfrage er¬ 
halte ich von dem genannten Kollegen den Bescheid, dass Patient bei der Konsultation 
von einem Unfall nichts erwähnt, sondern lediglich über rheumatische Schmerzen geklagt 
habe. Da die Schmerzen immer schlimmer wurden, begab sich Patient am 5. Nov. 1909 
in ein städtisches Krankenhaus. Dort wurde festgestellt, dass Patient linkerseits hinke, 
das linke Bein im Hüftgelenk um 45 Grad gebeugt stehe und um 2 cm verkürzt sei. 

Der Trochanter stehe links 2 cm, rechts 1 cm über der Roser-Nölaton’schen Linie. 

Stoss gegen die Fusssohle löse keine Schmerzen aus, wohl aber werden bei ausgiebigen 

Bewegungen im Hüftgelenk, wobei sich das Becken mitbewege, Schmerzen empfunden. 

Die Diagnose lautete: Linksseitige Hüftgelenkentzündung. Das Röntgenbild zeigt den 
Gelenkspalt vollkommen verstrichen. Im Bereich des oberen Pfannenrandes und der 
oberen Hälfte des Femurkopfes heben sich einzelne rarefizierte Stellen ab. 

Am 2. Januar 1911 sah ich den Patienten zum ersten Mal und stellte folgenden 
Befund fest: Patient ist gut genährt, sieht gesund aus, Muskulatur und Fettpolster mittel- 
mässig entwickelt. Gang linkerseits stark hinkend, Lendenwirbelsäule stark lordotisch 
ausgebogen. Linksseitige Beinmuskulatur stark atrophisch. Umfangsdifferenz am Ober¬ 
schenkel 4,5 cm, an der Wade 0,5 cm zu ungunsten des linken Beines. In der Rücken¬ 
lage ist der Rücken stark ausgehöhlt, liegt erst flach auf, wenn das linke Bein um 
50 Grad erhoben wird. Beweglichkeit im Hüftgelenk, besonders im Sinne der Beugung 
und Streckung, stark gehemmt. Das Röntgenbild ergiebt denselben Befund wie das 
früher im Krankenhaus aufgenommene. 

Der Fall darf als abgelaufen gelten, wenn auch Patient noch über zeit¬ 
weilige Schmerzen in der Hüfte und im Kreuz sowie über Schwäche im Bein 
klagt. Erstere sind auf die Lordose, letztere auf die Beugekontraktur und die 
Muskelatrophie zurückzuführen. 

2. Das Kassenmädchen Helene H., 15 Jahre alt, glitt Anfang November 1909 aus und 
fiel auf die linke Seite, stand sogleich wieder auf und arbeitete, da sie keinerlei Be¬ 
schwerden hatte, ruhig weiter. Als sie aber im Januar 1910 wieder auf die linke Seite 
fiel, begab sie sich zum Kassenarzt. Arbeitsgenossen der Patientin geben an, dass ihnen 
schon nach dem ersten Falle aufgefallen sei, dass Pat. lahme. Sie selbst wusste nichts 
davon. Ein genaues Krankenexamen ergiebt, dass sie das zweite Mal wahrscheinlich auf 
die rechte Seite gefallen sei. Vom Kassenarzt wurde sie nur ca. 2 Wochen arbeitsunfähig 
geschrieben, darnach hat sie bis zum 28. Februar 1910, also ca. 6 Wochen, gearbeitet. 
Am 1. März 1910 meldete sie sich wieder beim Kassenarzt krank und wurde von dem¬ 
selben am 7. März 1910 einem Krankenhaus überwiesen. Dort wird die Diagnose: 
^Linksseitige Hüftgelenkentzündung“ gestellt. Am Entlassungstage, dem 13. November 1910, 
wird festgestelt, dass noch eine Behinderung der Bewegungen in den verschiedenen 
Richtungen im Hüftgelenk besteht. Am 22. Dezember 1910 wird durch den Vertrauensarzt 
der Berufsgenossenschaft folgender Status festgestellt: Die Lendenwirbelsäule zeigt eine 
leichte Ausbiegung mit der Konvexität nach links, Rumpfbewegungen ungestört, Gesäss- 
muskulatur links schwächer als rechts, Beugung des linken Beines im Hüftgelenk etwas 
behindert (bis 120 Grad), weiterer Beugungsversuch schmerzhaft, Drehung, Ab- und Ad¬ 
duktion ungestört. Oberschenkelmuskulatur links schlaffer als rechts (2 cm Umfangs¬ 
differenz) Beugung im Kniegelenk um 10 bis 20 Grad über den rechten Winkel hinaus 
möglich, weitere Forcierung schmerzhaft. Gang im Zimmer nicht hinkend. Kniescheiben¬ 
reflexe sehr lebhaft. Andeutung von Clonus, sonst keine nachweisbaren Störungen von 
seiten des Nervensystems. 

Am 11. Januar 1911 wurde Pat. von Herrn Prof. Dr. B. untersucht und hierbei 
folgender Befund festgestellt: 

„Das Bein weist keine Verkürzung auf, der Gang ist ohne Veränderung, die Beugung 


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im Hüftgelenk ist etwas beschränkt. Die Rotation ist nach innen und aussen in nor¬ 
maler Weise ausführbar, jedoch schmerzhaft, ebenso klagt Pat. über Schmerzen beim 
Beklopfen der Rollhügelgegend.“ 

Am 8. Februar 1911 wurde die Patientin in meine Klinik aufgenommen. Der Be¬ 
fund deckt sich mit dem oben angegebenen. Das Röntgenbild zeigt eine leichte Ver¬ 
dickung des Schenkelhalses, eine rareiizierte Stelle am grossen Rollhügel und ausserdem 
ist der Gelenkspalt zwar vorhanden, jedoch nicht so scharf ausgeprägt wie auf der ge¬ 
sunden Seite. 

Pat. wurde mit Extensionsverbänden behandelt, ohne dass eine nennenswerte Besse¬ 
rung erzielt wurde. Hiernach wurde für einige Wochen ein fixierender Gipsverband an¬ 
gelegt, nach dessen Abnahme das Gelenk vollkommen schmerzfrei war. Schliesslich 
wurde noch Massage und vorsichtige Bewegungstherapie bis zum 28. April 1911 an¬ 
gewandt und die Patientin aus der Behandlung entlassen. 

Der Befund am genannten Tage war folgender: 

Der Gang ist vollkommen normal, ein Hinken wird nicht wahrgenommen. Beide 
Füsse werden richtig aufgesetzt und abgerollt. Das Bein wird im Knie gut durch¬ 
gedrückt. Eine Kontrakturstellung besteht nicht. Die linke Hüfte hängt etwas herab. 
Die Plastik der linken Beckenseite ist sonst vollkommen normal. Die Muskulatur des 
linken Beines fühlt sich ebenso konsistent an wie die des rechten, desgleichen die links¬ 
seitige Gesässmuskulatur. Infolge des Tieferstehens der linken Hüfte besteht eine links¬ 
seitige Lendenausbiegung der Wirbelsäule. Die Verletzte kann auf dem linken Bein 
gut und sicher stehen. Es besteht kein Trendelenburg. Die Beweglichkeit ist im linken 
Hüftgelenk etwas gehemmt Die Beugung bleibt gegen rechts um etwa 20 Grad zurück, 
ebenso ist die Abspreizung noch nicht vollkommen normal, während die Drehung frei 
ist. Druck auf den Rollhügel wird nicht als schmerzhaft empfunden. Schlag gegen die 
Fusssohlc löst keine Schmerzen, sondern nur ein unangenehmes Gefühl in der Hüfte aus. 
Die Überstreckung ist im Hüftgelenk normal. 

Die Umfänge betragen: 

Oberschenkel rechts 42 cm, links 40 cm. 

Wade „ 32 „ „ 32 „ 

Die Patientin klagt noch darüber, dass, wenn sie längere Zeit gesessen habe, ihr 
das Gehen im Anfänge etwas schwer falle, jedoch verliere sich dieser Zustand, wenn sie 
dann längere Zeit gegangen wäre. 

Beide Fälle zeigen gewisse charakteristische Übereinstimniungen unter¬ 
einander und ebenso charakteristische Abweichuugen von der tuberkulösen 
Coxitis. In beiden Fällen wurde ein ausserordentlich leichtes Trauma als Ur¬ 
sache der Erkrankung festgestellt. Beide Male wurde das Trauma nicht be¬ 
achtet .und die geringen anfänglichen Schmerzen gingen schnell vorüber, so 
dass keine Arbeitsunterbrechung eintrat. Erst nach einiger Zeit, im ersten Falle 
nach zehn Tagen, im zweiten nach zwei Monaten, wurden die Beschwerden 
schlimmer, so dass ärztliche Behandlung nachgesucht wurde. In beiden Fällen 
war der Krankheitsverlauf ein ausserordentlich milder, es wurde weder Fieber, 
noch schwere Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens beobachtet. Der Er¬ 
nährungszustand und das subjektive Befinden blieben ein gutes, nur stellte sich 
ganz allmählich eine charakteristische Bewegungshemmung im Hüftgelenk ein, 
die in dem zweiten Falle durch Behandlung fast völlig zurückging, im ersteren 
stationär blieb. Charakteristisch ist, dass im zweiteu Falle trotz der Frische 
der Erkrankung Massage- und Bewegungstherapie, deren Anwendung bei der 
tuberkulösen Coxitis in diesem frühen Stadium geradezu als ein Kunstfehler 
hätte bezeichnet werden müssen, nicht nur sehr gut vertragen wurde, sondern 
auch eine ganz offenkundige Besserung des Zustandes herbeiführte. 

Von der tuberkulösen Coxitis unterscheiden sich beide Fälle in mancherlei 
Punkten. Während jene meist kindliche Individuen befällt, sind hier ein fünf¬ 
zehnjähriges Mädchen und ein dreiunddreissigjähriger Mann erkrankt. Während 
dort meist Fiebererscheinungen auftreten, und das Allgemeinbefinden sehr wesent- 


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lieh beeinträchtigt ist, fehlten hier beide Erscheinungen. Während dort das 
Röntgenbild stets stärkere pathologische Veränderungen des Kopfes und der 
Pfanne zeigt, waren hier einzelne rarefizierte Stellen und ein etwas undeutlicher 
Gelenkspalt die einzigen röntgenologischen Befunde. 

Als Übereinstimmung der tuberkulösen und traumatischen Coxitis finden 
wir schliesslich nur den Ausgang in eine Kontrakturstellung der Hüfte, die in 
ersterem Falle bedeutender, in letzterem sehr gering ist, in beiden Fällen aber 
hinter dem Grade von Kontrakturstellung, wie er nach tuberkulöser Coxitis 
meist beobachtet wird, weit zurückbleibt. Bei beiden Arten der Erkrankung 
ist der Verlanf ein chronischer, bei der traumatischen Erkrankung aber an¬ 
scheinend ein wesentlich kürzerer als bei der tuberkulösen. 

Ich hoffe, dass die beiden mitgeteilten Fälle zur Kenntnis der trauma¬ 
tischen Coxitis beitragen werden; ein genaueres, klinisch streng umschriebenes 
Krankheitsbild wird sich aber nur an der Hand eines grösseren, kasuistischen 
Materials anfstellen lassen. 


Besprechungen. 


Rüdiger, Kompendium der Röntgendiagnostik für Studierende und 
praktische Ärzte. (Mit 12 Textabbildungen und 2 Tafeln. Würzburg, Kurt 
Kabitsch [A. Stübers Verlag] 1911.) Nach einer kurzen physikalischen und tech¬ 
nischen Einleitung erörtert Verf. in für den Praktiker ausreichender Weise die Röntgen¬ 
diagnostik chirurgischer und innerer Erkrankungen. Ein besonderes Kapitel behandelt 
die jetzt im Vordergründe des Interesses stehende radiologische Untersuchung des Herzens 
einschliesslich der Orthodiagraphie. Als Anleitung zur Erkennung von Krankheiten 
mittelst der* Röntgenstrahlen ist das Buch recht empfehlenswert. Erfurth-Cottbus. 

Gehrels, Über den ätiologischen Zusammenhang von Hirntumor und 
Trauma. (I.-D. Heidelberg 1908.) Verf. hat aus der ihm zugänglichen Literatur der 
letzten 30 Jahre alle Fälle zusammengestellt, bei denen die ätiologische Bedeutung des 
Traumas unter Zugrundelegung der von den Autoren aufgestellten Grundsätzen mit Wahr¬ 
scheinlichkeit nachzuweisen war. Es sind nur 30 Fälle, in welchen die Angaben genau 
genug waren, um Schlüsse auf die Wahrscheinlichkeit des Zusammenhangs mit dem 
Trauma zu ziehen. Er hat nur die wirklichen Geschwülste, die von den Hirnhäuten oder 
der Hirnsubstanz ausgingen, nicht aber Tuberkel, Gummata und Cystenbildung berück¬ 
sichtigt. Das Alter der Pat., die Lokalisation des Tumors, die ersten Symptome, die 
Zeit ihres Auftretens nach dem Trauma war so mannigfach, dass keine Beziehungen 
daraus abzuleiten waren. Was die Schnelligkeit des Wachstums der Tumoren nach dem 
Trauma betrifft, so wechselt die Grösse der Tumoren, die sich bei der Operation oder 
Sektion vorfanden, je nach der seit dem Trauma verflossenen Zeit auch bei den Sarkomen, 
Gliomen und Fibromen so sehr, dass nicht die geringsten Schlüsse daraus zu ziehen 
sind. Von den 30 Tumoren sind 24 Sarkome, Gliosarkome, Fibrosarkome oder Endo- 
theliome, also sehr zellreiche Tumoren. Bei den Sarkomen scheint ein einmaliges Trauma 
von grösster Bedeutung zu sein und hier lässt sich wegen ihres schnellen Wachstums, 
wegen des raschen Auftretens von Symptomen am leichtesten der Wahrscheinlichkeits¬ 
beweis des ätiologischen Zusammenhangs mit dem Trauma führen. Von den Gliomeii 
ist nur wenigen die Beziehung zum Trauma wahrscheinlich. Sie wachsen oft so langsam, 
dass sie Jahre oder Jahrzehnte nicht die geringsten Symptome machen, so dass dann 
der zeitliche Zusammenhang mit dem Trauma ganz verwischt ist. Dasselbe gilt von den 
Fibromen und den übrigen langsam wachsenden Geschwülsten. 

Die Beurteilung des ätiologischen Zusammenhanges von Hirntumor und Trauma 
bleibt eine sehr schwierige. Vielleicht sind manche Hirntumoren, die bei geeigneter 
Lokalisation an empfindlicher Stelle des Gehirns sehr früh schon in den Anfangsstadien 
Symptome machen, am meisten für diese Beurteilung passend, wie der vom Verf. aus der 
Heidelberger chir. Klinik operierte Fall. Es handelte sich hier um einen 42 jähr. Modell- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


scbreiner, dem aus ca. 3 m Höhe ein 3 Pfund schwerer Steinhauerhammer auf die rechte 
Seite des Schädels fiel und eine 6 cm lange Weichteilwunde verursachte. Hirnsymptome, 
die mit Sicherheit auf eine Läsion des Gehirns hinwiesen, bestanden nicht, von allge¬ 
meinen Hirnsyraptomen nur mässige Kopfschmerzen. Kein Erbrechen, keine Bewusst¬ 
losigkeit; eine geringe Läsion der Gehirnsubstanz war jedoch wegen der Stärke des 
Traumas und der Kopfschmerzen wahrscheinlich. Das erste Herdsymptom war die 
3 Monate nach dem Unfall auftretende leichte Parese der linken Hand, die nach einigen 
Tagen wieder verschwand, sich aber häufiger wiederholte. 1Jahre später kam es zu 
epileptischen Anfällen (Jacksonscher Epilepsie). 3 3 / 4 Jahre nach dem Unfall wurde 
wegen Verschlimmerung von Narath die Operation ausgeführt. Der Tumor sass in der 
motorischen Region in der nächsten Nähe der Narbe unter einer leichten Impression 
im rechten Scheitelbein, er war etwa kinderfaustgross, mikroskopisch ein Endotheliom. 
Es bestand in diesem Falle also eine Kette von Erscheinungen im Sinne T hie ms 
bis zu dem ersten sicheren Symptom für das Bestehen eines Tumors, dem Anfall von 
Parese der linken Hand, der erst nach 8 Monaten erfolgte, seitdem langsame, aber stete 
Verschlimmerung. Der Grad der Wahrscheinlichkeit des ätiologischen Zusammenhangs 
von Hirntumor und Trauma war demnach ein hoher. Aron heim-Gevelsberg. 

Kümmell, Zur Kenntnis der Geschwülste der Hypophysengegend. 
(Münch, med. Woch. 24.) Aus Verf.s Arbeit aus der Univ.-Augenkl. zu Erlangen sei der 
Schluss mitgeteilt: Für die Diagnostik der Geschwülste der Hypophysengegend kommt 
ausser den allgemeinen Hirnsymptomen die Sehstörung in Gestalt der bitemporalen 
Hemianopsie in Betracht, die als sicherstes Symptom gelten muss. Meist besteht dabei 
Sehnervenatrophie und nur selten Stauungspapille, auch andersartige Gesichtsfeldstörungen 
kommen vor. Als unterstützende Momente der Sehstörungen, die fast nie fehlen, müssen 
akromegalische Zustände und Riesenwuchs gelten, seltener Fettsucht, Infantilismus, 
Amenorrhoe, überhaupt Störungen der Genitalsphäre, sowie als unsicherstes Symptom 
Glykosurie und Polyurie. Bei positivem Befund sicher verwertbar ist die durch Röntgen¬ 
strahlen nachzuweisende Erweiterung des Türkensattels. Aron he im-Gevelsberg. 

Lieschke , Lipom und Trauma. (Inaugur.-Dissertat Berlin 1911.) Verf. hat 
in seiner das Thema eingehend bearbeiteten Dissertation alle in den verschiedenen 
Statistiken verstreuten Beispiele zusamraengetragen, geordnet und die noch nicht ver¬ 
öffentlichten hinzugefügt. Es sind im ganzen 81 Fälle, darunter auch 19 Berufslipome, 
in denen das Trauma als Ursache der Geschwulstbildung angeführt wird. Hiervon sind 
52 Männer und 29 Frauen. Am meisten ist die Schulter gefährdet mit 22 Fällen, 
darnach Kopf und Gesicht 15 mal. Die Extremitäten sind weniger befallen; Finger und 
Hand 6 mal, Unterschenkel und Fuss 6 mal, Oberschenkel 9 mal, Oberarme 4 mal Auf¬ 
fallend oft ist das Kniegelenk betroffen: 11 mal, selten wurden sie an Nacken und 
Rücken: 2 mal, am Hodensack 2 mal, am Penis und Brustdrüse je 1 mal vorgefunden. 

Aus den mitgeteilten Beobachtungen lassen sich folgende Schlusssätze zusammen¬ 
stellen: 1. Ein Lipom kann hyperplastisch und heteroplastisch entstehen, d. h. sowohl aus 
präexistierendem Fettgewebe wie aus Bindegewebszellen. 2. Die Ätiologie des Lipoms ist 
keine einheitliche. 3. Symmetrische, multiple und vielleicht auch kongenitale Fett¬ 
geschwülste haben keine traumatische Entstehungsweise. 4. Dagegen haben Lipome, die 
an Bruchpforten vorgefunden werden, ihre Bildung einem Trauma, dem Reize und der 
Entzündung des Herniensackes, zu verdanken. 5. Dauernder, mechanischer Reiz kann 
ebenfalls Fettgeschwülste erzeugen, weniger an den Extremitäten als an den Schultern: 
Berufslipome. 6. Bei einmaligen Verletzungen können sich auf ähnliche Weise Fett¬ 
tumoren entwickeln, besonders ist Schulter und Kopf prädestiniert. 7. Im Gegensatz zu 
anderen Statistiken wird bei den traumatischen Lipomen das männliche Geschlecht viel 
häufiger angetroffen als das weibliche. 8. Die Prognose ist fast stets eine gute und der 
Operationserfolg ein dauernder. 9. Nur das gewöhnliche Knielipom und das Hodensack¬ 
lipom können bleibende Schäden zurücklassen. Das erstere führt eventuell zu einer 
Steifigkeit des Gelenkes, das letztere kann den Verlust eines Hodens zur Folge haben. 
10. Bei mit Lipom betroffenen Patienten ist auf Tuberkulose zu untersuchen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Für die Reduktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Meekaaotherepie and der Begataehtong Unfallverletzter, Invalider and Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 

Nr. 9. Leipzig, September 1911. XVIII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Bemerkungen über Unfalls-Neurosen. 

Von Prof. H. Zingerle. (Graz.) 

Bei der Beurteilung traumatischer Neurosen ist stets im Auge zu behalten, 
dass unter diesem Begriff ungleichartige Krankheitsbilder zusammengefasst sind, 
welche trotz zum Teile weitgehender Übereinstimmung in der Symptomatik, aus¬ 
einandergehalten werden müssen, da sie sich in ihrer Pathogenese und nach dem 
Verlaufe ganz verschieden verhalten. 

Einer Anzahl von anscheinenden Neurosen nach Kopfverletzungen liegen 
organische Veränderungen zugrunde (Sachs 1 ); zum Teile sind es geringfügige 
Fissuren, kleine Kontusionen und Blutaustritte, die, wie Quincke 2 ) hervorhebt, 
auch durch scheinbar leichte Traumen, selbst ohne Verletzungen der Weichteile 
des Kopfes erzeugt werden können und sich durch Auftreten von Blut im Liquor 
manifestieren können (Schwarz 3 ). In einem Teil der Fälle kommt es zur Entwick¬ 
lung einer chron. Meningitis, resp. Encephalomeningitis serosa (Goldstein 4 ), 
Muskens 5 ), die von einer oft starken Erhöhung des Spinaldruckes begleitet 
ist, welche sich durch die Quincke sehe Punktion zahlenmässig feststellen lässt. 
(Quincke 6 ), Weitz 7 ) u. a.) Das klinische Bild derartiger Erkrankungen steht 
wohl in nächster Beziehung zur Commotionsneurose Friednau 8 ), bei welcher 
sich die organische Grundlage durch eine Vereinigung von Zirkulationsstörungen 
mit den Symptomen einer direkten Schwächung der vitalen Energie des Gehirn¬ 
gewebes vermuten lässt, und welche daher auch eine viel längere Zeit zur 
Heilung braucht, als die rein funktionellen Formen der Unfallserkrankungen. 
Man findet bei derartigen Fällen nicht selten auch die Zeichen einer stark er- 

1) Die Unfallsneurose. Breslau 1909. 

2) Zur Pathologie der Meningen. D. Zeitsehr. f. Nervenheilkunde 40. 

3) Über Commotio cerebri. Neurolog. Centr. Blatt 1909. 

4) Arch. f. Psych. 47. B. 

5) Eucephaloineningitis serosa. 1). Zeitschr. f. Nervenheilkunde. 39. B. 

ü) L. c. und Monatsschr. f. Unfallheilk. 17. B. 

7) Über Liquordruckerhöhung nach Kopftrauma. Neurol. C. Bl. 1910. 

8) Zur Lehre von den chron. psych. Störungen nach Hirnerschütterung. Monatsschr. f. 
Psych. 1904. 


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höhten Vestibulariserregbarkeit, die sich mit den bekannten Methoden gut dar¬ 
stellen lassen und wichtige objektive Symptome darstellen. 

In einer gewissen Verwandtschaft steht wohl auch der von Kühne 1 ) als 
„funktionelle Hirnreizerscheinungen“ abgegrenzte Symptomenkomplex, der seine 
Ursache in einer erhöhten Reizbarkeit der in der Hirnrinde gelegenen Gefäss- 
zentren hat, welche durch leichte Kopferschütterungen bei Menschen mit an sich 
labilem Gefässnervensystem erzeugt wird. — Wenn auch Kühne selbst glaubt, 
dass er sich dabei nur um funktionelle Störungen handelt, die anatomisch nicht 
nachweisbar sind, so muss doch die Frage offen gelassen werden, ob nicht auch 
in diesen Fällen meningeale Reizzustände Störungen in der Liquorzirkulation 
oder Gefässveränderungen zugrunde liegen, zu denen bekanntlich Traumen häufig 
Veranlassung geben (Yosikawa 2 .) Jedenfalls ist es auffällig, dass gerade die 
vasomotorischen Störungen die schwereren traumat. Formen so regelmässig be¬ 
gleiten. 

Von besonderem Interesse ist es nun, dass man einer Vereinigung von 
Zirkulationsstörungen mii einer Herabsetzung der vitalen Energie des Gehirn¬ 
gewebes — wie bei der Commotionsneurose — auch bei Erkrankungen begegnet, 
welche ohne direkte Gehirnverletzung nur durch den psychischen Shock ent¬ 
stehen. Stierlin 3 ) und Bonhoeffer 4 ) haben darauf hingewiesen, dass es durch 
Schreck zu selbst letal endigenden schweren psychischen Störungen kommt, also 
Gehirnalterationen mit organischem Gepräge entstehen. — Bei den leichteren 
Formen herrschen nach Bonhoeffer die Zeichen der Herzneurose und vaso- 
motor. Störungen vor, ohne hysterische Symptome und oft vergesellschaftet mit 
Phobien und Störungen der normalen Gefühlsreaktionen. 

Die bisher erwähnten Formen nervöser Störungen nach Unfällen sind — 
als reine Bilder gewiss nicht sehr häufig — komplizieren aber — und gerade 
dadurch wächst ja die Schwierigkeit der Beurteilung öfters das Bild der häufi¬ 
gen typischen Unfallsneurosen, welche in charakteristischer Weise unabhängig 
von der Schwere der Verletzung, ja gerade besonders häufig nach leichteren 
Körperverletzungen, mit oder ohne Beteiligung des Kopfes Vorkommen; es wird 
heute von allen Sachkundigen zugegeben, dass für diese Neurosen die mit der 
Frage der Unfallentschädigung zusammenhängenden Momente von grösster Be¬ 
deutung sind. Zum Teile werden akute traumat Nervenstörungen, die für ge¬ 
wöhnlich in kurzer Zeit abheilen — durch diese Momente fixiert, es entwickelt 
sich derart eine chron. Erkrankung (Döllken 5 ), oder aber ist die Neurose 
als solche schon in ihrer Entwicklung durch Entschädigungsbestrebungen im 
wesentlichen bestimmt wie Sachs 6 ) richtig präzisiert: sie stellt die Reaktion 
eines Degenerierten auf einen entschädigungspflichtigen Unfall dar. Beyer 7 ), 
Sachs u. a. haben darauf hingewiesen, dass dieselbe Reaktion auch bei einer 
anderen Form der Entschädigungsansprüche, bei der Invalidenversicherung auf- 
tritt; sie bleibt dagegen bei nichtentschädigungspflichtigen Unfällen aus, und 
ist es gewiss in hohem Maße beachtenswert, daß Bianchi nach der Angabe 


1) Die Reaktion des Gehirns auf leichte Kopfverletzungen. M. f. Unfallk. 1910. 

2) Exper. Untersuchungen über traumat. Hirnblutungen. Monatsschr. f. Psych. XX. 

3) Über psychonenropatb. Folgezustände bei den Überlebenden der Katastrophe von 
Courriöres. M. f. Psych. XXV. 

4) Wie weit kommen psychogene Zustände vor, die nicht zur Hysterie gehören. Allg. 
Z. f. Psych. 08. 

5) Wann sind Unfallsneurosen heilbar. Neurol. C. Bl. 1906. 

0) 1. c. 

7) Kampf um die Heute bei nicht traumat. Neurosen. Arch. f. Psych. 1908 8. 1197 


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Stierlins 1 ) im Gefolge des Erdbebens von Messina keinen traumatischen Neu¬ 
rosen begegnete. — Auch Stierlin kam durch seine Untersuchung zu dem glei¬ 
chen Resultat. Erst später entwickelten sich in seinen Fällen durch Hinzukom¬ 
men anderer, den Körper schwächender Einflüsse einzelne Unfallsneurasthenien. 

Den tiefgreifenden Einfluss der Begehrungs Vorstellungen auf den Verlauf 
der Neurosen erweisen mit aller Deutlichkeit die Erhebungen von Nägeli 2 ) 
über den Verlauf der Erkrankung nach Abschluss des EntschädigungsVerfahrens; 
er kam dabei zu dem überraschenden Ergebnisse, dass die Prognose der traumat. 
Neurosen durchaus nicht so schlecht ist, wie man aus den Erfahrungen bei den 
staatl. Unfallsversicherungen anzunehmen gewohnt war, sondern dass nach Er¬ 
ledigung aller Rechtsansprüche in allen untersuchten Fällen in kurzer Zeit volle 
Erwerbsfähigkeit ein trat; auch Wimmer 3 ) berichtet über 93,6 °/ 0 Heilungen nach 
Kapitalsabfindung. — 

Besonders schwer macht sich der Entschädigungsfaktor bei den Eisenbahn¬ 
unfällen geltend; nach den statistischen Erhebungen kamen in Deutschland auf 
100 verletzte Eisenbahnbedienstete durchschnittlich 20 Fälle von traumat. Neu¬ 
rose. Braun 4 ) stellt für die Staatsbahn Bezirk Böhmen fest, dass in den 10 J. 
vor Ausdehnung der Unfallversicherung auf alle Eisenbahnbediensteten (1885— 
1894) kein einziger Verletzter wegen einer nervösen Erkrankung dienst- oder 
erwerbsunfähig wurde. Seit der Ausdehnung der Uf.-V., die 1894 erfolgte, 
wurden die Resultate immer ungünstiger, und wurden in den folgenden 10 J. 
(1894—1904) 26 mal so viel erwerbsunfähig, als im früheren Jahrzehnt, und 
zwar in der Mehrzahl wegen nervöser Erkrankungen. 

Dieses Parallelgehen der ungünstigeren Heilungsresultate, der zunehmenden 
Häufigkeit nervöser Erkrankungen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes spricht 
eine deutliche Sprache und lässt erkennen, dass Alter, Konstitution, Lebensver¬ 
hältnisse u. dergl. erst in 2. Linie von Einfluss sind. — 

Hierher gehörige Erfahrungen lassen sich auch ausserhalb der staatlichen 
Unfallversicherung nach jedem grösseren Eisenbahnunfalle machen. Man ist in 
der Regel überrascht zu sehen, dass es in der Mehrzahl nur ganz leicht Ver¬ 
letzte sind, welche die stärksten Beschwerden äussern und die grössten Ent¬ 
schädigungen verlangen. — Dabei ergibt die Erhebung, dass sie vielfach kaum 
eine leichte Kontusion erlitten, vom Sitze geschleudert wurden, oder überhaupt 
körperlich unberührt blieben und nur den Schreck durchmachten. Ja in einem 
Falle verschlief der Betreffende den Zusammenstoss, hörte erst nach dem Er¬ 
wachen davon erzählen und behauptete durch den nachträglichen Schreck er¬ 
krankt zu sein. — Die Bedeutung der Begehrungsvorstellungen zeigt besonders 
die Erfahrung, dass ein beträchtlicher Prozentsatz dieser Entschädigungs¬ 
bewerber Leute in wirtschaftlich ungünstigen Verhältnissen sind, welche durch 
die Entschädigung eine Rangierung oder zum mindesten eine recht fühlbare 
materielle Aufbesserung erhoffen. Besonders auffällig war mir dies bei den 
Fällen, welche bei dem am 20. IX. 10 in Rottenmann (Steiermark), wobei zwei 
Züge in voller Fahrt zusammenstiessen, verletzt wurden und nachher Ansprüche 
stellten. Einer war ein kleiner Beamter mit einem verschuldeten Haus, einer 
Student, der sich kümmerlich mit Stundengeben durchbrachte, ein gerade auf 
Stellungssuche befindliches Fräulein, das für eine Anstellung bei der Bahn von 
jeder Forderung abstehen wollte — abgewiesen die schwersten Krankheits¬ 
beschwerden vorgab, eine Beamtenfamilie mit zwei Söhnen, für deren Studium 

1) J. c. 

2) Nachuntersuchungen bei traumat. Neurosen. Korrespond. Blatt für SchweizerArzte.1910. 

3) Prognose der traumat. Neurose. Centralbl. f. Nheilk. 1910. 

4) Praktische Erfahrungen über traumat. Neurose. Prag 1904. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


die Mittel nicht reichten — alle vier, Eltern und Kinder mit den Erschei¬ 
nungen einer Neurose. Und derart waren die Mehrzahl der Fälle, die die ge¬ 
wöhnliche Symptomatik boten, gekennzeichnet durch das Missverhältnis zwischen 
den objektiven Symptome und den geäusserten subjektiven Beschwerden, wie 
es eben der grösseren Häufigkeit der hypochondrischen Bilder entspricht. 

Wie tief die Verletzten unter dem Einflüsse ihrer Entschädigungs¬ 
erwartungen stehen, zeigt auch meist der recht auffällige Gegensatz zwischen 
dem gehemmten apathischen Wesen, der vorgegebenen Erschwerung des Den¬ 
kens und jeder psychischen Leistung einerseits — der Energie und Aufmerk¬ 
samkeit andererseits, mit welcher die Pat. der Verhandlung folgen, ihre An¬ 
sprüche wahren und im gegebenen Moment selbsttätig eingreifen. Es ist mir 
auch wiederholt von Vertretern berichtet worden, mit welcher Initiative sich die 
anscheinend so hilflosen Pat. um alles kümmern, und dadurch unbequem werden, 
weil ihnen bei Vertretung ihrer Interessen nie genug geschieht. Dem treibenden 
Ideengange entsprechend sind auch die Behandlungsresultate recht dürftige, so¬ 
lange der Prozess noch im Laufen ist. — Nach dem ersten akuten Einsetzen der 
Erkrankung tritt wohl in den nächsten Monaten häufig eine geringfügige 
Besserung ein; das ist aber auch alles und zeigt sich jede Behandlung ausser- 
stande, eine Heilung herbeizuführen. Wie bekannt, bleibt diese auch nach Ge¬ 
währung einer Hente aus; unvermitteltes Auf hören aller Beschwerden, rascheste 
Rückkehr zur Arbeitsfähigkeit erlebt man dagegen nach Abschluss des Ent¬ 
schädigungsverfahrens. wenn die Pat. eine Summe erhalten haben und keine 
Forderungen mehr stellen können. — Wiederholt habe ich unter solchen Um¬ 
ständen auch schwere hysterische Erscheinungen in der kürzesten Zeit schwin¬ 
den sehen. 

Die Erfahrung, dass durch das Entscbädigungsverfahren selbst auf die Art 
und den Verlauf von Unfallserkrankungen ein weittragender Einfluss genommen 
wird, der ausserhalb der ärztlichen Ingerenz steht, hat besonders auf dem Ge¬ 
biete der staatlichen Unfallversicherung zu den verschiedensten Änderungsvor¬ 
schlägen geführt, auf welche ich hier nicht einzugehen beabsichtige. — Von den 
verschiedensten Seiten ist auch auf Übelstände aufmerksam gemacht worden, 
welche im Erhebungsverfahren sich geltend machen und verweise ich diesbezüg¬ 
lich auf die Darstellungen von Wdndscheid 1 2 ), Thiem 3 ), Hofmann 3 ), Döll- 
ken 4 ), Hackländer 5 ), Hoche 6 ), Sachs 7 ), Bruns 8 ) u. a., in welchen auch die 
Aufgaben des Arztes gerade in der so wichtigen ersten Zeit nach dem Unfälle 
umschrieben sind. — Ich möchte hier aber auf einige Missstände aufmerksam 
machen, welchen ich in der Regel bei der Unfallsbegutachtung des nach Eisen- 
bahnunfällen begegnet bin und deren Beseitigung mir wichtig erscheint. 

Hierher gehört einmal die durchschnittliche Maßlosigkeit der An¬ 
sprüche, welche die Verletzten stellen, die anfangs die Erwartungen aufs 
höchste spannen, und wenn sie nicht erfüllt werden, Enttäuschung und Unzu¬ 
friedenheit zur Folge haben. — 

Frägt man, woher diese Maßlosigkeit stammt, so erfährt man in einem 
Teile der Fälle, dass sie aus Zeitungsberichten oder von Bekannten über hohe 

1) Neurol. Centralbl. 11)06 u. Diskussion Arch. f. Psych. 43 Bd. 

2 ) Handbuch d. Unf. Erk. 1910. 

3) Die traumat. Neurose u. das Uf. Vers. Gesetz. Volk. kl. V. N. F. V. 7. 

4) 1. c. 

5) Münch, med. Wochenschr. 1906, p. 2351. 

0) Die Folgen der Unfallsgesetzgebung. Archiv f. Psvcb. 43. B. 

7) 1. c. 

8) Die traumat. Neurose in Notnagels Handbuch. 


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Entschädigungen bei „nicht so schwer Kranken“ erfuhren. Manchmal hat auch 
der Arzt den Rat hierzu gegeben, in der Mehrzahl der Fälle ist es aber der Rechts¬ 
beistand, welcher — oft ohne Zutun der Partei — die Höhe der Forderung 
bestimmt. — So forderte dieser für die früher erwähnte Beamtenfamilie die 
horrende Summe von 180 000 Kr., um, wie er selbst bei der Verhandlung zugab, 
eine Pression für einen möglichst günstigen Ausgleich auszuüben. Es ist be¬ 
greiflich, dass die Familie nun auch mit einem respektablen Ausgleich kaum 
befriedigt werden konnte. Die Vertreter sollten sich daher dessen bewusst sein, 
wie wenig sie den Pat. durch derartige Forderungen nützen, der Arzt sollte 
meiner Ansicht überhaupt vermeiden, auf die Höhe der Entschädigungssumme 
einzugehen und den Pat. nur das eine nahelegen, dass eine rasche Abfindung für 
sie den meisten Vorteil bietet. — Dass die Verbreitung von derartigen Ent¬ 
schädigungsprozessen durch die Presse unterbleiben sollte, wird freilich nur ein 
frommer Wunsch bleiben. 

Noch mehr schädigen aber meines Erachtens die Vertreter ihre Klienten 
dadurch, dass sie dieselben nur aus prozessualen Gründen zu den verschiedensten 
Ärzten schicken, nur um Zeugnisse für den Prozess zu gewinnen. — Der Weg 
ist gewöhnlich der, dass der Pat. mit oder ohne Wissen des behandelnden Arztes 
zum Spezialisten desselben Ortes, sodann zu „Unfallsspezialisten“ eines oder 
mehrerer benachbarter grösserer Orte geschickt wird. So sah ich es wiederholt, 
dass derartige Kranke nach Konsultierung mehrerer Ärzte ihres kleinen Provinz¬ 
ortes von ihrem Vertreter noch nach Graz und sodann nach Wien geschickt 
wurden, bis sie in der Lage waren mit fünf und noch mehr Zeugnissen von 
„Autoritäten“, welche die Schwere ihrer Erkrankung bestätigten, zu Gericht zu 
kommen. — Dazu kommen noch ausserdem Untersuchungen durch Vertrauens¬ 
ärzte der Eisenbahn, und das Resultat ist, dass die Kranken statt beruhigt und 
von ihren krankhaften Empfindungen abgelenkt zu werden, immer mehr zur 
Aufmerksamkeit auf sich selbst angelernt, auf neue Symptome hingelenkt wer¬ 
den. Manche Pat. machen diesen Usus selbst mit der Empfindung mit, dass 
ihnen dadurch geschadet wird. Dabei erwachsen natürlich eine Menge Kosten, 
welche schliesslich und endlich beiden Parteien zur Last fallen und eigentlich 
ganz überflüssig sind. — Wie viel einfacher und für alle Teile vorteilhafter 
wäre der Modus, wenn sich der Verletzte und die beklagte Bahn Verwaltung auf 
einen gemeinsamen fachkundigen Untersuchungsarzt einigen würden, dem beide 
Parteien Vertrauen entgegenbringen, der sich vollster Objektivität befleissigt. — 
Die Wahl könnte über gegenseitige Aussprache von Fall zu Fall, oder ein- für allemal 
je nach den lokalen Verhältnissen erfolgen und würden damit eine Reihe von 
Nachteilen für den Kranken wegfallen. — Dieser Arzt könnte — was unter 
den jetzigen Verhältnissen auch meistens nicht zutrifft — mit dem behandelnden 
Arzte in Verbindung treten, diesen wenn nötig zweckmässig beraten und Hand 
in Hand mit demselben den nötigen psychischen Einfluss auf den Pat. nehmen. — 

Statt dessen ist die heutige Art der ärztlichen Begutachtung — ich komme 
hier auf einen weiteren schädigenden Punkt — durchaus nicht einwandsfrei und 
in hohem Grade reformbedürftig. — Man macht hierbei immer wieder dieselbe 
Erfahrung. In jeder halbwegs grösseren Stadt gibt es einen oder den anderen 
Spezialisten, der förmlich profession smässig mit der Ausstellung von Unfallsgut¬ 
achten sich beschäftigt, zu dem alle Entschädigungsbewerber von ihren Ver¬ 
tretern geschickt werden. — Es liegt mir natürlich ferne, an dem guten Glauben 
dieser Kollegen, dass sie dem Kranken nützen, zu zweifeln. — In Wirklichkeit 
tun sie es aber nicht; sie unterstützen — unter Hintansetzung der gerade bei 
Unfallsneurosen so wichtigen ärztlichen Maximen — lediglich die Begehrungs¬ 
bestrebungen dieser Leute, und verschlechtern damit unbewusst das Leiden. — 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Die Gutachten sind dem Prozesszwecke entsprechend durchschnittlich nach 
demselben Schema. Nach der Darstellung der Befunde und Anamnese folgt ein 
mehr minder ausführliches Gutachten, dessen Tenor — unter Nichtbeachtung 
aller gegensätzlichen Erfahrungen — meist darauf hinausgeht, die schlechte — 
oder zum mindesten zweifelhafte Prognose der Fälle von traumat Neurose zu 
betonen, und auf die möglichen schweren Folgen, den event Verfall in Siechtum, 
hinzuweissen. — 

Nicht selten kommen auch krassere Äusserungen; was soll man z. B. dazu 
sagen, wenn in einem Zeugnisse über einen 17jähr. Mann, der bei einem Zu- 
sammenstosse überhaupt nicht verletzt wurde, sondern nur erschrak und nachher 
Symptome einer mässigen Neurose bot, acht Tage nach dem Unfälle bestätigt 
wird, dass er so schwer geschädigt sei, dass er kaum mehr imstande sein werde, 
sein Lebensziel zu erreichen und die Studien zu vollenden! Wenn der Pat ein 
solches Gutachten zu Gesicht bekommt, ist es nicht zu verwundern, dass gerade 
in der wichtigsten Zeit alle Heilsuggestionen illusorisch werden, der Kranke 
sich immer mehr in seine Beschwerden hineinversenkt, immer höhere Ansprüche 
stellt und auch hierzu berechtigt zu sein glaubt. — 

Dazu kommt nun noch, dass derartige Gutachten für den Prozess selbst 
ganz überflüssig, ja wertlos sind; denn der Richter verliest bei der Verhandlung 
nur den objektiven Befund, auch der Sachverständige hat ausschliesslich für 
diesen Interesse und kümmert sich weiter um das Gutachten nicht, da er sich 
ja selbst ein Urteil bilden muss. — Mit aller Ausführlichkeit wird es nur 
vom Vertreter breit getreten und kann man sich bei solchen Verhandlungen 
eines gewissen beschämenden Gefühls nicht erwehren, wenn im Gegensätze zur 
schwarzen Prognose dieser Gutachten regelmässig der Vertreter der Bahn mit 
den gegenteiligen Versicherungen seiner Ärzte aufwartet. Ich halte es daher 
für unbedingt nötig, dass die Ärzte mit der bisherigen Gutachterpraxis brechen. — 
Es ist natürlich dagegen nichts einzuwenden, wenn der behandelnde Arzt den 
Befund und den bisherigen Verlauf der Erkrankung fixiert, für die spätere Sach¬ 
verständigenbegutachtung also ein Tatsachenmaterial schafft. — Auch dagegen 
kann nicht Einspruch erhoben werden, wenn der behandelnde Arzt seinen Be¬ 
fund durch einen Spezialarzt kontrollieren, resp. ergänzen lässt — Es kann 
unter Umständen auch notwendig sein, dem Vertreter mündlich darüber eine 
Äusserung abzugeben, ob eine organische Veränderung vorliegt oder ob der 
Pat. momentan in seiner Arbeitsfähigkeit geschädigt ist; absolut notwendig ist 
aber ein weiteres Gutachten über die Art der Erkrankung, den Zusammen¬ 
hang mit dem Unfälle, über die Prognose etc. — Es liegt gar kein Grund vor, 
dem Sachverständigengutachten vorzugreifen, umsoweniger, als man ohne Kennt¬ 
nis eines offfziellen Aktenmaterials vielfach Täuschungen bei den anamnestischen 
Angaben ausgesetzt ist und gerade bezüglich der wichtigen Frage über den 
kausalen Zusammenhang leicht zu Fehlschlüssen gelangt. — Zeugnisse, die ohne 
Wissen des behandelnden Arztes von den Vertretern ausschliesslich zu pro¬ 
zessualen Zwecken verlangt werden, sollten grundsätzlich abgelehnt werden. 
Die Befunde sind ferner nicht dem Pat. in die Hand zu geben, sondern werden 
dem Vertreter — nach Mitfertigung des behandelnden Arztes direkt übersandt 
Mir scheint, dass durch ein solches Vorgehen eine Reihe von Übelständen aus 
der Welt geschafft wird, der Pat. vor Schädigungen bewahrt und hinsichtlich 
seiner Begehrungsvorstellungen in den nötigen Schranken gehalten wird, und 
nicht in letzter Linie, dass auch das Ansehen des ärztlichen Standes dadurch 
gehoben wird. — 

Nur in einem Ausnahmefalle scheint es mir berechtigt, von der dargelegten 
Maxime abzugehen, wenn sich bei einer Untersuchung ergeben würde, dass einem 


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Pat z. B. durch Verkennung eines organischen Folgeleidens ein grobes Unrecht 
zugefügt wurde; dann durch ein ausführlich begründetes Gutachten dem Manne 
zu helfen, wird man niemandem verübeln. — Der Sachverständige hat sowohl in 
seinem Gutachten, als auch bei mündlichen Verhandlungen Gelegenheit, den 
Richter über die Eigenart der traumat. Neurosen aufzuklären, in objektiver 
Weise den günstigen Ausgang in seiner Abhängigkeit vom definitiven Abschluss 
des Entschädigungsverfahrens, von der Nichtgewährung einer Rente, darzulegen. 
Man kann auch die Wertigkeit der einzelnen Symptome für die Arbeitsfähigkeit 
wie dies in klarer Weise Sachs 1 ) in seiner Arbeit getan hat darlegen und 
dadurch die richtige Abschätzung des Schadens erleichtern. — Es ist wohl 
vollauf berechtigt, bei den Richtern auch das Verständis dafür zu wecken, dass 
im Gegensätze zu hoch zu gewährenden Entschädigungen bei wirklichen orga¬ 
nischen Läsionen, diese bei den traumatischen, durch Begehrungsvorstellungen 
unterhaltenen Neurosen möglichst gering anzusetzen sind. — Damit geschieht 
niemandem ein Unrecht, im Gegenteile, es wird der Sachlage, dass nicht das 
Trauma allein bei der Erkrankung zur Last fällt, Rechnung getragen und wird 
die Wirksamkeit der Entschädigungsbegehrungen entschieden abgeschwächt, 
wenn der zu erwartende Gewinn nicht mehr ein so verlockender ist und speziell 
die Schmerzensgelder auf eine kleine Summe beschnitten werden. — Nach meinen 
Erfahrungen sind die Richter derartigen Überlegungen schon zugänglich, da sie 
ja selbst das Unhaltbare des gegenwärtigen Zustandes erkennen. — 

Es wohl zweifellos, dass die Eisenbahnverwaltungen selbst manches tun 
könnten, was einerseits zur Verhütung von Unfallsneurosen, andererseits zur 
Besserung der Prognose und Beschleunigung des Verlaufes dienen würde. — Es 
würde sicher in vielen Fällen überhaupt nicht zur Erkrankung, oder mindestens 
zum rasche!) Abklingen der nervösen Erscheinungen kommen, wenn für eine so¬ 
fortige kapitale Abfindung derjenigen Verletzten Sorge getragen würde, welche 
offenkundig keine schwere Beschädigung erlitten haben, und aus denen sich er- 
fahrungsgemäss die späteren Neurosen rekrutieren. — Die Verwaltung würde 
dabei auch bei reichlicher Entschädigung immer noch grosse Ersparungen machen, 
da sie ja die späteren grösseren Kosten vermeidet, und in der ersten Zeit den 
überhohen Ansprüchen aus dem Wege geht. — Für beide Teile ist ein derartiger 
Vorgang der raschen Abfindung somit gleich zweckdienlich. — 

Soweit meine Erfahrungen reichen, haben die Eisenbahn Verwaltungen die 
Gepflogenheit, Angestellte, welche durch einen Unfall eine Einbusse ihrer Er¬ 
werbsfähigkeit erlitten haben, möglichst bald zu pensionieren. — Daraus ergeben 
sich zwei Übelstände. Da nach dem österr. Gesetze der Bahnbedienstete im un¬ 
günstigen Falle eine Rente erhalten kann, die 90% und unter Umständen noch 
mehr seines Jahreseinkommens beträgt (vgl. darüber Braun 1 ), so erwächst 
einem Teil der Kranken nicht nur kein materieller Schaden, sondern sogar ein 
direkter Vorteil, indem sie mit ihrer Pension und Rente nun mehr Einkommen 
besitzen als früher. — Bis zu welcher geradezu unglaublichen Höhe diese 
Differenz oft geht, hat Braun, der in die Verhältnisse besonders guten Ein¬ 
blick hat, an einzelnen Beispielen gezeigt. — Dass unter diesen Umständen eine 
Heilung gänzlich ausgeschlossen ist, ist selbstverständlich. Die Pat. pflegen 
ihre Krankheit, die ihnen eine Wohltäterin geworden ist und ohne Arbeit ein 
besseres Leben ermöglicht als früher. Es wäre viel vernünftiger und zweck¬ 
dienlicher, diese Leute, auch wenn sie vermindert erwerbsfähig sind, möglichst 
frühzeitig wieder zu beschäftigen und in einer Berufstätigkeit zu erhalten; ich 


l) 1. c. 
1) 1. c. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


glaube, dass gerade bei diesen das von Döllken 1 ) befürwortete Prinzip, sie von 
Anbeginn an trotz ihrer verminderten Leistungsfähigkeit, mit Volllohn zu be¬ 
schäftigen, die besten Früchte tragen würde. — 

Bei einem grösseren Teile der Angestellten kommt nun noch ein anderer 
Nachteil, der vorzeitigen Pensionierung — unabhängig von dem erwähnten ma¬ 
teriellen Vorteile — in Betracht. Die Bahnverwaltung wäre imstande, solchen 
Bediensteten vorübergehend eine leichtere Beschäftigung zu geben, die sie ander¬ 
wärts nicht finden, und könnte so entweder die Angewöhnung an die gewöhn¬ 
liche Berufsarbeit oder an eine neue Tätigkeit anbahnen. Ja sie könnte noch 
einen anderen Faktor berücksichtigen, der gewiss nicht zu unterschätzen ist. — 
Die Bahnbediensteten, wie z. B. die Lokomotivführer, haben ein ausgesprochenes 
Standesgefühl. Sie betrachten es als eine Deklassierung, wenn sie gewöhnliche 
Arbeiter werden sollen, und weigern sich wieder etwa gewöhnliche Schlosser¬ 
arbeit u. dergl. zu verrichten, was notwendig ist, wenn sie ausserhalb des Bahn¬ 
dienstes eine neue Stellung suchen. — Diesem z. T. begreiflichen Empfinden 
konnte ebenfalls die Bahnverwaltung Rechnung tragen, indem sie solche Pat. in 
Stellungen beschäftigt, z. B. als Aufseher in Magazinen u. dergl., die ihnen den 
Schein ihrer bisherigen sozialen Stellung wahren. 

Die Pat. haben für diese Übelstände ein sehr lebhaftes Gefühl und wieder¬ 
holt ist es mir vorgekommen, dass derartige Kranke mit einem Ausdrucke der 
Erbitterung spontan ihre Pensionierung beklagten. Geradezu typisch ist die 
Äusserung, „ich wäre ja zu leichterer Arbeit ganz gut tauglich gewesen, sie 
haben mich aber nicht behalten und jetzt gehts nicht mehr.“ — Natürlich ist 
unter diesen Umständen auch bei den jährlichen Nachuntersuchungen von einer 
Besserung nicht die Rede. 

Über die grosse Bedeutung einer fortlaufenden Beschäftigung «für die Be¬ 
handlung der Unfallsneurosen überhaupt sind sich ja alle erfahrenen Ärzte 
einig. — Ebenso bekannt ist aber, wie schwer es für einen Unfallskranken ist, 
eine Arbeit zu finden, die vorhandene Erwerbsfähigkeit gewinnbringend zu ver¬ 
werten. Derartige Kranke sind ja auch an sich schwerfälliger, ohne Initiative, 
durch ihre hypochondrischen Verstimmungen absorbiert. — 

Die Erleichterung der Arbeitsgelegenheit (Friedmann 2 ) für Unfallverletzte 
sollte daher an erster Stelle der Massnahmen stehen, die getroffen werden. Am 
zweckdienlichsten wäre hierzu eine Art Arbeitsvermittlung für Unfalls¬ 
kranke, die diesen an die Hand geht und die wohl in Bälde auch ausreichend 
praktische Erfahrungen über die Leistungsfähigkeit bei den mannigfachen Ver¬ 
letzungen sammeln würde. — 

Diese Vermittlung — die sich bald das Zutrauen des Publikums und der 
Kranken schaffen könnte — wäre natürlich am leichtesten von den Organisa¬ 
tionen zu leiten, welche die Unfallskranken in Evidenz haben; das sind die 
staatlichen Unfallsversicherungsanstalten, die berufsgenossenschaftlichen U. V.- 
Anstalten und ähnliche Institute. — Die Kosten wären gewiss nicht unerschwing¬ 
liche und würden sich durch die Besserung der Heilungsresultate der bisher bei 
Rentenempfängern so ungünstig verlaufenden Neurosen vorteilhaft genug ver¬ 
zinsen. — 

Es gäbe auf vorliegendem Gebiete gewiss noch manche Fragen zu erörtern; 
ich wollte an den besprochenen Schäden nur zeigen, dass es nicht angeht, alle 
Schuld den Begehrungsbestrebungen der Verletzten in die Schuhe zu schieben. — 


l) l. c. 

2i Über die mat. Grundlage und Prognose der Unfallneurose nach Gehirnerschütterung. 
D. med. \V. 1909. 


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Bei der Züchtung dieser krankmachenden Entschädigangstendenzen wirken 
mannigfache persönliche and soziale Verhältnisse mit, derem Einflüsse die Ver¬ 
letzten sich nicht ohne weiteres entziehen können and die deren Verhalten in 
der bekannten Weise bestimmen. — Es ist auch der Umstand za beachten, dass 
bei Gewährung neuer Rechte in der grossen Masse zunächst die rein egoistischen 
Bestrebungen zu möglichster Ausnützung dieser Rechte vorherrschen und dass 
sich erst im Laufe der Entwicklung höhere ethische Prinzipien dem Verständ¬ 
nisse erschlossen. So fehlt auch heute noch der grossen Masse das tiefere Ver¬ 
ständnis für den wahren Sinn der Unfallsgesetzgebung', dabei haben manche 
Umstände noch dazu beigetragen, die Meinung zu bekräftigen, dass eine Be¬ 
schränkung des gesetzlichen Rechtes nicht nötig sei — 

Es wird des Zusammenwirkens aller zur Mitarbeit berufenen Faktoren 
bedürfen, um die Schäden der jetzigen Übergangszeit auszugleichen; dann aber 
wird die Unfallsgesetzgebung nach allen Seiten die segensreiche Wirkung für 
den einzelnen und für die Gesamtheit entfalten, die von ihren Urhebern erstrebt 
wurde. — 


(Aus dem Unfallkrankenhause der südrussischen Montanindustriellen-VereiniguDg zu Charkow.) 

Zur Behandlung veralteter Oberschenkelbrüche. 

Von K. Waegner. 

(Mit 6 Abbildungen.) 

Seitdem das Röntgenverfahren ein unentbehrliches Hilfsmittel bei der Be¬ 
handlung der Frakturen geworden ist, haben wir allmählich ein klares Bild 
darüber erhalten, mit welchen enormen Dislokationen der Fragmente wir bei 
Oberschenkelbrüchen zu rechnen haben. Doch nicht nur das allein! Die Röntgen¬ 
bilder sollten uns auch lehren, wie umgemein schwierig die Beseitigung dieser 
Dislokationen ist Fühlte man früher nach geheiltem Diaphysenbruch des Ober¬ 
schenkels durch die Weichteile einen knöchernen Höcker durch, so beruhigte 
man sich eben beim Gedanken, man habe es hier mit einem „guten Callas“ zu 
tun. Jetzt wissen wir ja, dass dieser Callus nichts weiter ist, als das in die 
Muskelmasse hineinragende Ende eines — nunmehr durch Verwachsung fixierten 
— dislozierten Fragments. 

Man war froh, wenn man nach abgeschlossenem Heilverfahren von einer 
nicht über 2 cm hinausgehenden Verkürzung der Extremität sprechen konnte. 
Jedoch ein Blick auf das Röntgenogramm eines derartig geheilten Bruches zeigt 
uns das wenig erfreuliche Bild der Verhältnisse, mit denen wir uns zufrieden 
geben zu können glaubten: eine jede Verkürzung, auch die allergeringste, beweist 
ja eben nur, dass die Bruchenden nicht aufeinander, sondern neben¬ 
einander stehen, dass das obere Fragment sich nicht auf das untere stützt, 
sondern mit demselben seitlich verwachsen ist, dass der Oberschenkel somit 
eine Bajonettform erhalten hat. Die Statik und Mechanik der Extremität sind 
gestört, die Kontraktion der über der Bruchstelle liegenden Muskeln ist durch 
die vorspringenden Bruchenden erschwert und schmerzhaft und es muss eine 
lange Reihe von Jahren vergehen, ehe hier die „physiologische Anpassung“ in 
ihre Rechte getreten ist. 


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An keinem anderen Knochen bietet die exakte Reposition der Bruchstücke 
•derartige Schwierigkeiten wie gerade am Oberschenkel. Um diese zu erreichen, 
müssen wir die jeweilige Wirkung der mächtigen, an den Fragmenten ziehenden 
Muskeln beseitigen. Ist die Fraktur frisch, so kann ein zweckmässig angelegter 
Extensionsverband leicht zum gewünschten Ziel führen. Handelt es sich aber 
nm eine Fraktur, die bereits einige Tage alt ist, so haben wir es hier mit einer 
Muskelretraktion zu tun, die unser Bemühen zuweilen auf eine harte Probe 
stellen kann. 

Weniger Schwierigkeiten bietet in diesem letzteren Falle die Längs¬ 
verschiebung der Diaphysenfragmente. Diese lässt sich durch den Barden¬ 
heu ersehen Extensionsverband relativ leicht korrigieren. So haben wir in 
unserer Anstalt mehrfach Gelegenheit gehabt, zu bestätigen, dass bei 5—6 Tage 
alten Brüchen, wo die Fragmente um mehrere Zentimeter der Länge nach an¬ 
einander verschoben waren, das Bruchende des unteren Fragments durch per¬ 
manenten Zug nach Bardenheuer in 2—3 Tagen auf seine normale Höhe zu 
stehen kam. Auch die seitliche Verschiebung nach aussen oder nach innen 
lässt sich — wenn auch schon mit viel mehr Schwierigkeiten — schliesslich 
doch noch beseitigen, wenn man zweckmässig die Bardenheuerschen Seiten¬ 
züge anwendet und das dislozierte Bruchende nach der nötigen Richtung hin 
abhebelt. 

In einer ganzen Reihe von Fällen hat mich bei der ebengenannten Art 
der seitlichen Verschiebung das Bardenheuersche Verfahren zum Ziele geführt 
und eine befriedigende Anpassung der Bruchenden ermöglicht Doch gibt es 
eine ganz spezielle Form der seitlichen Verschiebung, wo ich mir mit dem 
Bardenheuerschen Verfahren allein nicht zu helfen wusste: das ist die Ver¬ 
schiebung des ad longitudinem dislozierten unteren Fragments nach 
hinten. 

Und gerade dieser Verschiebung begegnet man bei Diaphysenbrüchen des 
Oberschenkels am allerhäufigsten und die Korrektur derselben bietet die grössten 
Schwierigkeiten. 

Unter 53 in unserer Anstalt zur Beobachtung gelangten Diaphysenbrüchen 
des Oberschenkels konnten wir 47 mal eine Verschiebung des unteren Fragments 
nach hinten feststellen. Es versteht sich ja von selbst, dass bei einer jeden 
Fraktur die Röntgenaufnahme in zwei Projektionen, einer ventro-dorsalen 
und einer seitlichen, zu erfolgen hat Geschieht dies jedesmal, so wird man in 
der überwiegenden Mehrzahl der Fälle beobachten können, wie das untere 
Fragment sich mit seinem oberen Ende an der Hinterfläche des oberen Frag¬ 
ments entlang in die Höhe verschoben hat, zuweilen diesem letzteren fest an¬ 
liegend, indem beide Fragmente in ihren Längsachsen parallel zueinander stehen; 
zuweilen aber stellt sich das untere Fragment noch weiter nach hinten, kommt 
unter einem Winkel zur Längsachse des oberen zu stehen und zwischen beiden 
Bruchenden sieht man eine weite Lücke. 

Diese Verschiebung durch Bardenheuers Züge in Strecksteilung der 
Extremität zu beseitigen, ist mir so gut wie nie gelungen. Wohl gelang es 
jedesmal, die LängsverSchiebung zu korrigieren, d. h. die elastische Retraktion 
der langen, vom Becken zum Unterschenkel hinziehenden Muskeln zu beseitigen. 
Die Bruchenden stellen sich wohl in gleiche Höhe, doch die seitliche Verschie¬ 
bung des unteren Bruchstückes nach hinten bleibt bestehen. In Streck¬ 
steilung der Extremität lässt sich diese letztere nun einmal nicht beseitigen. 

Es kann, glaube ich, keinem Zweifel unterliegen, dass wir es in diesem 
Fall mit der Wirkung der Wadenmuskeln zu tun haben; je mehr das Bein 
gestreckt wird, um so mehr spannen sich die weiter hinten an den Epikondylen 


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des Oberschenkels inserierenden Wadenmnskeln und um so mehr ziehen sie an 
dem frei beweglich gewordenen unteren Bruchstück, dasselbe nach hinten 
beugend. Es ist ja, wie es auch Hoffa und Boyer betonen, wohl der Wirkung 
eben dieser Muskeln zuzuschreiben, dass im Moment, wo der Bruch erfolgt, das 
untere Bruchstück nach hinten disloziert wird, wenn das Bein sich dabei zufällig 
in Strecksteilung befand, resp. sofort darauf in diese Stellung gebracht wurde. 

Um also die Wirkung der sich allmählich retrahierenden Wadenmuskeln 
zu beseitigen und somit eine Korrektur der Dislokation erzielen zu können, 
muss der Unterschenkel unbedingt in Beugestellung gebracht werden. Nur 
dann kann es uns gelingen, die Bruchfläche eines stark nach hinten verschobenen 
unteren Fragments mit derjenigen des oberen Fragments in Berührung zu 
bringen. Darin versagt aber der Bardenheuersche Extensionsverband. 

Hier tritt nun die Steinmannsche Methode voll und ganz in ihre Rechte 
und beseitigt mit einer Leichtigkeit wie keine andere der heutzutage geübten 
Methoden, die ebengenannt« wegen der späteren funktionellen Folgen missliche 
Dislokation. 

Ich spreche ausdrücklich von der Steinmannschen (wie sie ja allgemein 
auch hier zu Lande genannt und in der von diesem Autor vorgeschlagenen treff¬ 
lichen Weise geübt wird) — und nicht von der Codivillaschen Methode, da 
diese uns beim Bestreben, das nach hinten dislozierte untere Bruchstück nach 
vorn zu bringen, genau ebenso im Stich lässt wie die vielen anderen allmählich 
aufgegebenen Verfahren; ferner, weil bei der letzteren noch immer mit zirku¬ 
lären Gipsverbänden und fixierenden Schienen hantiert wird, über die man ja 
heutzutage bei Frakturen bereits glücklich hinweggekommen ist; und schliess¬ 
lich, weil beim Codivillaschen Verfahren der Zug, zwar „am Skelett“ angelegt, 
auf zwei Gelenkapparate einwirkt, wodurch diese einer zum mindesten über¬ 
flüssigen Dehnung ausgesetzt werden, für längere Zeit starr fixiert bleiben und 
somit der funktionelle Erfolg stark in Frage gestellt wird. Wir begnügen uns 
heute doch wohl nicht allein mit einer Wiederherstellung der anatomischen 
Konfiguration, — die heutige Unfallheilkunde verlangt Methoden, die zu einer 
Restitutio functionalis führen! Wochenlang starr fixierte und dazu noch ge¬ 
dehnte Gelenkapparate aber lassen sich nicht so leicht wieder frei beweglich 
machen. 

Dagegen erlaubt uns der Steinmannsche Nagel, unsere korrigierende 
Kraft direkt dort anzulegen, wo sie hingehört, d. h. direkt sowohl auf das dis¬ 
lozierte Fragment wie auch auf die Muskeln einzuwirken, die die Dislokation 
hervorgerufen haben, resp. ihre Wirkung zu beseitigen, ohne die anderen Teile 
der Extremität (Kniegelenk, Unterschenkel, Sprunggelenk, Fuss) irgendwie in 
Mitleidenschaft zu ziehen. Denn, da beim Steinmannschen Verfahren jeglicher 
fixierende Verband überflüssig wird und wir es hier nur mit einem isolierten, 
abwärts wirkenden direkten Zug an den Epikondylen des frakturierten Ober¬ 
schenkels zu tun haben, so liegt es bei diesem Verfahren frei in unserer 
Hand, dem Unterschenkel eine jede beliebige Stellung zu geben. Es 
kann uns nichts daran hindern, den Unterschenkel in Beugestellung 
zu bringen und hierdurch die das untere Fragment nach hinten 
ziehenden, bei Strecksteilung des Unterschenkels gespannt gewesenen 
Wadenmuskeln zu entspannen. 

Ferner aber sind es die veralteten Oberschenkelbrüche, bei denen das 
Steinmannsche Verfahren Vorzügliches zu leisten vermag. Hier kann es sich 
einmal um solche Brüche handeln, die zwar verheilt, jedoch wegen fehlerhafter 
Stellung der Fragmente und einer hierdurch hervorgerufenen, mehr oder weniger 
starken Verkürzung der Extremität einen nochmaligen Eingriff erfordern, oder 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


aber um veraltete Bräche, bei denen es, abgesehen von der fehlerhaften Stellung 
der Fragmente, überhaupt nicht zu einer Verwachsung derselben gekommen ist 
In diesen letzteren Fällen handelt es sich gewöhnlich um eine unliebsame Er¬ 
scheinung, mit deren Möglichkeit wir jedesmal rechnen müssen, wenn das 
Röntgenbild ein weites Auseinanderklaffen der in Längsrichtung gegeneinander 
verschobenen Bruchenden aufweist; hier haben wir es in einer grossen Anzahl 
von Fällen mit einer Interposition von Muskelbündeln zu tun. Am häu¬ 
figsten ist es der M. vastus medialis, der ja bekanntlich mit seinen in schräger 
Richtung verlaufenden Bündeln in breiter Ausdehnung dem Oberschenkelbein 
anliegt. Erfolgt nun ein Bruch und wird das untere Fragment, dem Zuge der 
Wadenmuskeln folgend, nach hinten disloziert und unter dem Einfluss der sich 
elastisch retrahierenden langen Muskeln aufwärts verschoben, so schieben sich 
auch die der Vorderfläche des unteren Fragments anliegenden (resp. die von der 
Hinterfläche des oberen Fragments entspringenden) Bündel des nunmehr zer¬ 
rissenen Vastus medial, zwischen beide Bruchenden und klemmen sich hier fest, 
eine gegenseitige Berührung derselben verhindernd. Wir werden in einem 
solchen Falle nicht nur eine fehlerhafte, sondern auch eine ungenügende Kon¬ 
solidierung der Bruchenden feststellen können. Das interponierte Muskelgewebe 
ist nun einmal ein „unüberwindliches Hindernis“ für eine exakte Reposition der 
Bruchenden auf unblutigem Wege. Zweitens aber kann sich da kein primärer 
Callus ungehindert ausbilden, wo Muskelbündel dazwischen liegen. Entweder 
kommt es hier überhaupt zu keiner festen knöchernen Verwachsung, oder man 
erzielt nach wochenlanger Bettruhe im besten Fall eine passable Verwachsung 
bei fehlerhafter Fragmentstellung. 

Welche Wege gibt es nun, derartige veraltete, schlecht verheilte Ober¬ 
schenkelbrüche in einen befriedigenden Zustand zu versetzen? Zweifellos ist es 
einzig und allein der blutige Eingriff, der zum Ziele führt. Denn sollten 
wir uns zu einer subkutanen Refraktur entschliessen, so müssen wir von neuem 
auf einen eventuellen Kampf mit allen ebengenannten ungünstigen Bedingungen 
gefasst sein. 

Nicht selten werden unserer Anstalt Fälle, wie die oben beschriebenen, zu¬ 
geschickt. Nach einer Reihe von Versuchen mit verschiedenen Methoden üben 
wir seit 2 Jahren fast ausschliesslich folgendes Verfahren: 

Wie bereits betont, handelt es sich in der weitaus überwiegenden Mehrzahl 
der Fälle um eine Dislokation des unteren Fragments nach hinten. Um den 
so dislozierten Fragmenten beizukommen, bedienen wir uns für gewöhnlich eines 
ungefähr 14 cm langen Hautschnittes an der Aussenseite des Oberschenkels. 
Die oberflächliche Fascie wird durchtrennt, man versucht auf stumpfem Wege 
zwischen dem Biceps und dem Vastus lateralis bis auf die Bruchstelle zu ge¬ 
langen. Mit einem Raspatorium werden die beiden durch periostalen Callus 
verdickten Bruchenden von dem sie umhüllenden Narbengewebe befreit, aus den 
narbigen Verwachsungen nach allen Seiten hin gelockert und nun kann es sich 
um zweierlei handeln: entweder fehlt die knöcherne Verwachsung zwischen den 
Bruchenden, weil sich Muskelmassen eingelagert haben, oder wir stossen auf 
eine breite Brücke aus periostalem Callus. Im ersteren Fall genügt das Raspa¬ 
torium, mit dessen Hilfe wir die interponierten Massen wegschieben und durch 
einige Hebelbewegungen die spärlichen kallösen Verwachsungen lockern können, 
bis ein Bruchende frei auf dem anderen liegt Ist jedoch eine breite Ver¬ 
wachsung durch periostalen Callus eingetreten und lässt sich ein Bruchende 
vom anderen durch das Raspatorium nicht einfach abhebeln, ist der Callus be¬ 
reits zu hart, so genügen einige Schläge mit Meissei und Hammer, um beide 
Bruchenden voneinander zu isolieren. Ein jedes von ihnen ragt nun frei in die 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Wandhöhle hinein. Die aas spongiösem Callas bestehenden abgerundeten Kappen 
an den Bruchenden werden mit scharfem Löffel weggekratzt Die Wunde wird 
geschlossen (Fasciennaht!) and tamponiert wird non dann, wenn es während 
der Operation sehr stark geblutet hat sonst ist die Tamponade überflüssig, im 
Gegenteil — die sich ansammelnde Blutmasse kann der neuen Callusbildung 
nur zugute kommen. 

Die beiden Bruchenden liegen nun zwar isoliert voneinander und befreit 
von allen narbigen Verwachsungen, doch — noch immer disloziert, wie sie waren. 
Es handelt sich ja um einen veralteten Bruch und daher wäre es eine ver¬ 
lorene Mühe, wollte man jetzt versuchen, die Lage der aneinander in Längs¬ 
richtung verschobenen Bruchenden so zu korrigieren, dass Bruchfläche auf 
Bruchfläche zu liegen kommt; die elastische Retraktion der langen Ober¬ 
schenkelmuskeln hat einen derartigen Grad erreicht dass ein gewaltsames Ziehen 
am unteren Fragment resp. am Unterschenkel, in einer Sitzung ausgeführt, 
das obere Ende des unteren Fragments nicht um einen Zentimeter abwärts 
bringt — es sei denn, dass dieses durch Lädieren der Muskelfasern, durch 
Einrisse und gewaltsames Zerren an denselben schliesslich gelingt. Will man 
aber diesen brüsken, für die spätere Funktion der Muskeln doch sicherlich nicht 
einwandfreien Eingriff vermeiden, so muss darauf verzichtet werden, durch ein¬ 
maliges gewaltsames Ziehen die retrahierten und geschrumpften Muskeln so weit 
zu dehnen, dass sie ihre frühere normale Länge wieder erhalten und das Bruch¬ 
ende des unteren Fragments in seine normale Höhe zu stehen kommt Bei ver¬ 
alteten Unterschenkelbrüchen mag das möglich sein, wenigstens beschreibt 
Hübotter in Nr. 25 der Deutsch, med. Wochenschr. einen derartigen Fall, wo 
die Fragmente zwecks Anwendung der Laneschen Klammer blossgelegt wurden, 
und „dann gelang es, unter starkem Zuge die Bruchenden vollständig aneinander 
zu passen“. Bei Oberschenkelbrüchen ist mir das niemals gelungen. Wohl aber 
gelingt es tadellos durch langsamen permanenten Zug. Durch einen der¬ 
artigen Zug wird die Muskulatur allmählich gedehnt, sie gibt allmählich nach, 
ohne dass ihre Elemente zerstört werden. Die Bar den heu er sehe permanente 
Extension lässt sich in diesen Fällen nicht anwenden, weil ja an der Aussen- 
fläche des Oberschenkels die Schnittwunde liegt, die ein Anlegen des Pflaster¬ 
streifens unmöglicu macht. 

In 14 Fällen veralteter Oberschenkelfraktur war es die Steinmannsche 
Methode, die mir dazu verholfen hat, nicht nur befriedigende anatomische Ver¬ 
hältnisse wieder herzustellen, sondern auch gute funktionelle Resultate zu er¬ 
reichen. Mit Hilfe der Nagelextension gelingt es mit Leichtigkeit, nicht nur 
allein die Längsverschiebung in 3—5 Tagen allmählich zu beseitigen, sondern 
sie gibt gleichzeitig auch eine vorzügliche Handhabe, der Dislokation des unteren 
Fragments nach hinten entgegenzuwirken, indem wir die Wadenmuskeln dadurch 
entspannen, dass wir das Bein im Knie beugen. Dieses kann keine tech¬ 
nischen Schwierigkeiten bieten, wenn man, wie wir es gewöhnlich tun, den Zug 
an den Epikondylen des Oberschenkels nicht in horizontaler Richtung wirken 
lässt, sondern das Bein im Hüftgelenk beugt und dem Oberschenkel eine Stellung 
von ungefähr 30 Grad zur Horizontalebene gibt (s. Fig. 2). 

Auf diese Weise kommen die beiden grossen Gelenke in die sog. „physio¬ 
logische Mittelstellung“, zweitens vermeidet man das durch den Zug bei hori¬ 
zontaler Lagerung des Beins hervorgerufene Abwärtsgleiten des Kranken, wo¬ 
durch das immer als lästig empfundene Hochstellen des Fussendes überflüssig 
wird. Der Winkel von 30 Grad ist andererseits noch eben klein genug, um ein 
Emporziehen der betr. Beckenhälfte nicht zuzulassen. Das ganze System wird 
folgendermassen hergestellt: Nachdem der eben beschriebene Eingriff beendet und 

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278 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 

der Steinraann sehe Nagel durch beide Epikondylen getrieben ist, werden zwei 
sterile Drahtschlingen an dessen hervorragenden Enden befestigt; um das Knie 
kommt ein lockerer aseptischer Verband; die unteren Enden der beiden Draht¬ 
schlingen werden an einem querliegenden 14 cm langen Holzpflock fixiert und 
die an ihm befestige Kordel trägt das Extensionsgewicht (für gewöhnlich 10 kg), 
indem sie über einen Block läuft, der so hoch angebracht ist, dass die Längs¬ 
achse des Oberschenkels den gewünschten Winkel mit der Horizontalebene aus¬ 
macht. Der Unterschenkel kann nun eine beliebige Beugestellung erhalten. 

Um aber die Wirkung der eigenen 
Schwere sowohl des Ober- wie auch des 
Unterschenkels auszuschalten, legen wir 
beide in je ein Handtuch, das an einem 
Holzpflock schlingenförmig befestigt und 
durch Gewichte von 4 resp. 2 kg schräg 
aufwärts gezogen wird. Da eine jede der 
beiden Zugrichtungen unter streng rech¬ 
tem Winkel zu den Längsachsendes Ober- 
schenkels^und des Unterschenkels steht, 
so vermag keiner von diesen beiden Zügen 
die Wirkung des Steinmannscken Zuges 
zu hemmen, — im Gegenteil, sie fördern die¬ 
sen Zug, da sie die Wirkung der Schwere 
des ganzen, Gliedes auf denselben völlig 
beseitigen. 

Zur Erläuterung des Verfahrens führe ich einen von den so behandelten 
Fällen an. 

E. lv., 20jähriger Schlosser, erlitt am 12. XII. 10 eine subkutane Oherschenkelfraktur. 

Behandlung 3 Wochen 
lang mit zirkulärem Gips¬ 
verband, darauf lag das 
Bein 6 Wochen in einer 
Drahtschiene mit Zug am 
Unterschenkel. Am 8.III. 
11, d. h. 3 Monate nach 
dem Unfall, wird K. ins 
Unfallkrankenhaus auf¬ 
genommen. 

Das rechte Bein 
ist um 5 cm verkürzt. 
Vorn im mittleren Drit¬ 
tel des Oberschenkels 
lässt sich deutlich das 
vorspringende Ende des 
oberen Bruchstückes 
durchfühlen. Beweglich¬ 
keit im Knie wegen myo- 
gener Streckkontraktur 
beträchtlich herabgesetzt. 
K. kann, sich auf einen 
Stock stützend, herum¬ 
gehen. Röntgenbefund 
(Fig. 1): unregelmässiger 
Querbruch, Dislocatio ad latus et ad longitudinem; das untere Bruchstück nach hinten 
disloziert; reichlicher primärer Callus. 



Fig. 2 . 



Fig. 1 


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Freilegung der Bruchstelle durch seitlichen Längsschnitt; die beiden Bruchenden 
werden mit Hilfe des Raspatoriums von allen narbigen Verwachsungen isoliert, das narbig 
veränderte Gewebe nach Möglichkeit entfernt. Trennung der Bruchenden voneinander 
mit Meissei und Hammer. Anfrischen der Bruchflächen durch Wegkratzen der Auf¬ 
lagerungen von spongiösem Callus. Beide Bruchenden liegen nunmehr frei in der sie 
umgebenden Muskelmasse. Ein Versuch, das untere Fragment durch gewaltsamen Zug 
herabzuziehen, erweist sich als gänzlich aussichtslos. Schluss der Wunde ohne Tam¬ 
ponade. Darauf wird ein vernickelter, 

16 cm langer Nagel nach Stein mann 
quer durch die Epikondylen geschlagen, 
an beide Enden desselben werden sterile 
Drahtschlingen befestigt, das Knie mit 
einem Teil dieser letzteren wird locker in 
aseptische Watte gehüllt, darüber kommt 
eine Gazebinde. 

Da es sich hier um eine starke Dis¬ 
lokation des unteren Bruchstückes nach 
hinten handelte, wurde der Oberschenkel 
hochgelagert und der Unterschenkel, so¬ 
weit es die Kontraktur erlaubte, in Beuge¬ 
stellung gebracht (Fig. 2); diese wurde 
erzielt durch eine Zugrichtung der Stein- 
mannschen Extension unter 30 Grad zur 
Horizontalebene. Belastung 10 kg. Um 
die Wirkung der eigenen Schwere zu be¬ 
seitigen, wurde der Oberschenkel in eine 
Handtuchschlinge gelegt und diese unter 
rechtem Winkel zum Steinmannschen Zuge mit 5 kg extendiert. Da der Unter¬ 
schenkel wegen der bestehenden Kontraktur in der ersten Zeit nur wenig gebeugt wer¬ 
den konnte und infolge dessen frei hängen blieb, musste auch dieser in eine Handtuch¬ 
schlinge gelegt werden und 
durch einen ganz schwachen 
Zug (2 kg) unterstützt wer¬ 
den, welcher genügte, um die 
Schmerzen zu beseitigen, nicht 
aber die Wirkung der eigenen 
Schwere. Auf diese Weise 
sank der Unterschenkel all¬ 
mählich herab und bereits 
nach 5 Tagen konnte das 
zweite Handtuch entfernt wer¬ 
den. 

Eine nach 3 Tagen vor¬ 
genommene Kontrol laufnahm e 
zeigte, dass das obere Ende 
des unteren Fragments be¬ 
reits um die Hälfte seiner 
Längsdislokation hinunterge¬ 
gangen war. Es wurden dem 
Steinmannschen Zuge noch 
2 kg hinzugefügt. Nach wei¬ 
teren 2 Tagen standen beide 
Bruchflächen in gleicher Höhe. 

Der Oberschenkel wurde noch um 15 Grad gehoben, der Unterschenkel dementsprechend 
noch mehr gebeugt und nun zeigte das Röntgenbild (Fig. 3), dass das untere Fragment 
sich vollständig in seine normale Lage gestellt hat. Jetzt war die hohe Belastung mit 
12 kg überflüssig; nach und nach wurden je 2 kg abgenommen und gegen Ende der 



Fig. 4 . 



Fig. 3. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


dritten Woche blieben nur noch 6 kg hängen. Allmählich wurde nun das Bein ge¬ 
streckt, indem gleichzeitig am Oberschenkel an Stelle des Handtuchs ein Seitenzng in 
derselben Richtung mit 6 kg Belastung angebracht wurde, der den Zweck hatte, einem 
eventuellen Abweichen der Fragmente nach hinten entgegenzuwirken. 

Nach Ablauf von 6 Wochen lag das Bein in Streckstellung. Das Röntgenbild 
zeigte beginnende Callusbildung. Es wurde der Nagel entfernt und mit Bewegungen 
begonnen (langsame passive Bewegungen des Unterschenkels wurden schon in der 
5. Woche vorgenommen); zu diesem Zweck wurde der Kranke zweimal täglich in seinem 
Bett so weit fusswärts geschoben, bis der Unterschenkel zum Fussende frei hinausragte 
(Fig. 4); mit Hilfe einer über 2 Blöcke gezogenen Kordel, an deren Ende eine den Fass 
umfassende Flanellschlinge angebracht war, konnte der Kranke selbst seine Übungen 
machen, indem er den Unterschenkel hob und senkte. Um eine Zerrung am frischen 
Callus zu vermeiden, wurde der Oberschenkel mit 2 Sandsäcken beschwert. 



Flg. 5. 


Fig. 6. 



Nach 10 Wochen konnte der Kranke das Bett definitiv verlassen. Er war imstande, 
das Bein im Kniegelenk aktiv zu strecken und bis zu einem Winkel von 100 Grad zu 
beugen (Fig. 5 u. 6). Entlassung nach 11 Wochen. Um eine sekundäre Verbiegung 
an der Bruchstelle zu verhüten, soll er während der nächsten 2—3 Wochen nur mit 
Krücken herumgehen. 

Zusam men fass ung. 

Bei veralteten, in fehlerhafter Stellung der Fragmente verheilten Diaphysen- 
brüchen des Oberschenkels ist nach blutigem Eingriff eine gewaltsame Repo¬ 
sition der ad longitudinem dislozierten Fragmente durch einmaliges Einschreiten 
nicht zulässig, es bedarf hierzu einer allmählichen permanenten Extension. 

Die bei Diaphysenbrüchen des Oberschenkels bei weitem am häufigsten 
vorkommende Form von Dislokation (abgesehen von der Längsverschiebung) ist 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 9. 


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diejenige des unteren Fragments nach hinten. Diese Dislokation wird offenbar 
durch die Kontraktion der Wadenmuskeln hervorgerufen und dauernd unterhalten. 

Um diese zu beseitigen, muss der Unterschenkel in Beugestellung gebracht 
werden. 

Eine Kombination von permanentem Zug und beliebiger Beugestellung des 
Unterschenkels gestattet in trefflicher Weise das Steinmannsche Verfahren, 
welches nicht nur bei frischen, sondern gerade auch bei veralteten Brüchen am 
sichersten alle Formen der Dislokation beseitigt,, indem es in schonender Weise 
die retrahierten Muskeln dehnt und frühzeitige Übungen gestattet. 


Nochmals zur Kasuistik der Frakturen am oberen Humerusende. 

Von Kreisarzt Dr. Lehmann in Bernkastel a. M. 

(Mit 1 Abbildung.) 

Meinem jüngst unter der Überschrift „Zur Kasuistik der Frakturen am 
oberen Humerusende“ in diesen Blättern veröffentlichten Fall einer Fraktur des 
Collum anatomicum humeri kann ich dank dem Gesetz von der Duplizität der 
Fälle sehr bald einen neuen zur Seite stellen. 

' Der Holzh&ndler und Ackerer G. aus G. wollte am 7. Januar 1911 mit seinem mit 
zwei Pferden bespannten Wagen nach Hause fahren. Vor Vollendung des Anspannens 
wurden die Pferde plötzlich scheu und gingen durch, den Wagen nach sich ziehend, eine 
ansteigende Stadtstrasse entlang. G. sprang dem Linkehandpferd in die Zügel, diese von 
links mit der rechten Hand fassend. So lief er eine Zeitlang mit, bis er plötzlich an einen 
an der Strasse stehenden kleineren Wagen anstiess. Hierbei kam er, mit ausgestreckten 
rechtem Arm, zu Falle, und sein eigener, zum Glück unbeladener Wagen ging über 
ihn weg, und zwar von rückwärts her über die rechte Schulter. G. wurde auf¬ 
gehoben und in eine nahe Gastwirtschaft gebracht, wo er acht Tage lang unter ärztlicher 
Behandlung zu Bette lag. Der der rhein. landw. Berufsgenossenschaft erstattete erst« 
ärztliche Fundbericht stellt fest: 

„Starke Schwellung und blaurote Verfärbung des rechten Oberarms; grosse Druck¬ 
empfindlichkeit der geschwollenen Partien; grosser Bluterguss ins Unterhautzellgewebe. 
Der Unterarm liegt schlaff auf der Bettdecke und kann aktiv nicht bewegt werden; 
passive Bewegungen sind von starken Schmerzen begleitet. Der Oberarmknochen 
ist nicht verletzt (nicht gebrochen oder gesplittert). Es handelt sich um eine starke 
Quetschung der Weichteile des rechten Oberarms. 

Nach Ablauf der 13. Woche werden voraussichtlich keine die Erwerbs¬ 
fähigkeit beschränkenden Folgen des Unfalles vorhanden sein. 

Heilverfahren: Anfänglich feuchter Verband des Armes, später Massage und Be¬ 
wegungsübung. Heilung in einigen Wochen. Zuziehung eines Spezialarztes oder eines 
Chirurgen nicht erforderlich.“ 

Am 19. März konsultierte mich der Verletzte und gab an, sein bisheriger 
Arzt habe den verletzten Arm für gesund erklärt, er könne aber noch nichts 
damit arbeiten. In meinem darauf erstatteten Bericht an den Sektionsvorstand 
konnte ich die Diagnose des früheren Arztes nicht bestätigen, musste hingegen 
die Klagen des Verletzten für berechtigt erklären. 

Ich fand eine nahezu völlige Versteifung des rechten Oberarms im 
rechten Schultergelenk und ausserordentlich starke Abmagerung der 

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282 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Muskulatur des Oberarms und des Schultergiirtels. G. konnte sich nur 
mit fremder Hilfe und auch dann nur unter starken Schmerzen aus- und ankleiden. 

Durch die welke Haut und die atrophische Muskulatur hindurch fühlte ich 
knöcherne Verdickungen am Oberarmkopf in der Gegend der Tuberkula und des 
anatomischen Halses. Ich schloss hieraus nach rein palpatorischer Untersuchung 
zunächst auf einen Bruch des Oberarmkopfes. Diese Diagnose wurde durch das 
Röntgenbild (s. nebenstehend) bestätigt. Nach ihm handelt es sich auch hier 
wiederum um einen Bruch des anatomischen Halses und der Tuberkula, und zwar 
diesmal um einen Einkeilungsbruch. Infolge dieser Einkeilung ist die Gelenk¬ 
fläche des Oberarmkopfes verschoben, was sich durch eine mehr als normal 
horizontale Neigung der Knorpel-Knochenlinie auf dem Bilde dem Auge deutlich 

sichtbar macht. Infolge dessen liegt der 
Oberarmkopf bei herabhängender Stel¬ 
lung des Oberarms nur mit einem, jeden¬ 
falls einem zu kleinen Teile seiner Ge¬ 
lenkfläche in der Gelenkpfanne des Schul¬ 
terblattes. Da obendrein, jedenfalls durch 
narbige Schrumpfung der zerrissenen Ge¬ 
lenkkapsel, der Oberarmkopf in seiner 
Stellung zum Schulterblatt etwas zu hoch 
liegt, so ist hierdurch allein schon ein 
Teil der Gelenksteifigkeit zu erklären, 
während der andere wohl einer infolge 
falscher Diagnose unsachgemässen Be¬ 
handlung zur Last gelegt werden muss. 

Vergleichen wir diesen mit meinem 
früheren Falle von Fraktur des Collum 
anatomicum humeri, so fällt zunächst die 
vollige Übereinstimmung des Entstehungs- 
modus in beiden Fällen auf. In beiden 
hält ein muskelkräftiger Mann mit an¬ 
gespannter Muskulatur des rechten Schul¬ 
tergürtels ein durchgehendes Tier, kommt 
zu Fall und erleidet, auf Brust und 
Bauch liegend, von rückwärts noch die 
Einwirkung einer stumpfen Gewalt auf 
die Schulter. Während aber in jenem 
Falle der relative schmale und spitze 
Huf eines jungen Rindes von rückwärts her den bereits gebrochenen oder min¬ 
destens durch Infraktion zum völligen Abbruch vorbereiteten Oberarmkopf nach 
vorn hinaus luxiert, bleibt dieser hier im Zusammenhang mit dem Oberarm; 
möglicherweise, weil das breite Rad eines Ackerwagens nicht so genau und 
ausschliesslich auf die Stelle des Oberarmkopfes einwirken konnte, oder auch 
weil der Hufstoss eines wild gewordenen Tieres (— auch die Kühe sind hier zu 
Lande wegen ihrer Verwendung als Zugtiere mit Eisen beschlagen —) doch eine 
grössere Gewalteinwirkung bedeutet, als das Darüberrollen eines leeren Acker¬ 
wagens. Bekannt sind ja die oft schweren Knochenzersplitterungen durch 
Hufschläge von Pferden. Ich selbst habe einen Fall eigener Behandlung in 
der Erinnerung, in dem einem jungen Bauern von dem ihm schleifenden Pferde 
der eine Unterschenkel trotz langer Schaftstiefel etwa vier- bis fünfmal gebrochen 
war. Demgegenüber ist man oft erstaunt über die relativ geringfügigen Ver¬ 
letzungen beim Überfahrenwerden. Ein Kind wurde einst zu mir gebracht. 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


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nachdem ihm ein anbeladener Hollwagen über Brnst und Bauch gegangen war. 
Das Kind war ohne jede Verletzung. Auf Grund dieser Erwägung halte ich 
auch, ebenso wie im vorigen Falle, den Riss des durchgehenden Tieres an dem 
durch die Muskulatur des Schultergürtels angespannten Oberarm für die erste 
und hauptsächlichste Ursache für die Fraktur des anatomischen Halses. 

Die Prognose scheint mir auch im vorliegenden Falle bei genügend langer 
Fortsetzung der mediko-mechanischen Behandlung nicht ungünstig, nachdem ich 
trotz später Behandluug im vorigen Falle noch relativ Gutes erreicht habe. Was 
aber die Diagnose anbelangt, so komme ich allmählich zu der Vermutung, dass 
nicht so sehr die Frakturen des Collum anatomicum, als vielmehr ihre richtige 
Diagnose selten sind. Wenn auch, namentlich der unfallchirurgisch weniger er¬ 
fahrene Arzt, in der starken Schwellung und Schmerzhaftigkeit zunächst seine 
Schwierigkeiten finden mag, so sollte doch heute unter Anwendung von Röntgen¬ 
strahlen, wenn nicht gleich, so doch recht bald, eine richtige Diagnose herzu¬ 
stellen sein. 


Aus der Unfallbegutachtungsabteilung der Landeskasse in Budapest 
(Vorstand: Dr. Josef L6vai). 

Inflltratio nrinae als Unfallfolge begutachtet. 


Referiert von Dr. Heinrich Fach in Budapest. 


Laut dem vom 12. Dezember 1910 datierten Unfallerbebungsprotokoll hat der 
44jährige Kellereiarbeiter M. 0. am 23. August ein 72 Hektoliter fassendes Weinfass 
geschwefelt, wobei die Leiter, auf der er stand, ins Rutschen kam und er, aus der Höhe 
eines halben Meters stürzend, auf die Fasskante auffiel. Er klagte sofort über Schmerzen, 
arbeitete aber noch 4 Tage weiter, wenn auch nur leichtere Arbeit. Ärztliche Hilfe 
nahm er erst am fünften Tage nach dem Unfälle in Anspruch. Dr. K. gibt in seinem 
vom 26. Jänner 1911 datierten Atteste an, dass er erst am 29. August — also am 
sechsten Tage nach dem Unfälle — zu dem Verletzten gerufen worden sei. Er habe 0. 
fiebernd, über starkes Abführen, Übelkeit, Erbrechen und krampfartige Schmerzen 
klagend angetroffen und bei ihm einen „akuten Magen-Darmkatarrh“ diagnostiziert. Am 
darauffolgenden Tage sei um den Mastdarm herum auf beiden Gesässbacken eine diffuse, 
handtellergrosse rote Verfärbung aufgetreten und die an den After grenzenden Gewebe 
seien steinhart infiltriert und auf Betasten schmerzhaft gewesen. Äussere Verletzung 
war nicht nachweisbar und an diesem Tage stellte er die Diagnose „perirektaler Abs¬ 
zess“. Am zweitnächsten Tage sei die Entzündung auf den Hodensack weitergeschritten 
und der Hodensack sei wie bei einer Epididymitis angeschwollen. Am 1. September 
machte ein zweiter Arzt, Dr. F., eine Inzision in der Richtung gegen das Scrotum, wo¬ 
bei sich eine schwarzbraune, sehr stinkende Flüssigkeit entleert haben soll. Als am 
nächsten Tage (2. September 1910) der Chefarzt der Bezirkskrankenkasse den Kranken 
untersuchte, fand er die Gewebe dort, wo sie durch die Inzision durchtrennt waren, 
brandig verändert und äusserte — weil nach seinem Wissen in der Familie des Ope¬ 
rierten mehrere Krebserkrankungen bereits vorgekommen wären — die Ansicht, dass es 
sich auch bei 0. um einen „krebsigen Prozess“ handle. Die Gewebsnekrose nahm von 
Tag zu Tag zu, stieg auf den rechten Oberschenkel herab und verbreitete sich auch nach 
oben. Am 12. September 1910 — also am neunzehnten Tage nach dem Sturze auf das 
Fass — starb 0. unter den Symptomen einer „Blutvergiftung“. Dr. K. hebt hervor, 
dass die Umgebung des Behandelten keine Erwähnung gemacht habe, dass sie die 
Entstehung des Leidens auf einen Unfall beziehe. Erst nachdem der Tod erfolgte, be- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 9. 


haupteten sie, dass der Verstorbene 7 Tage vor seiner Erkrankung einen Unfall erlitt 
und dass derselbe dessen Erkrankung und Tod verursacht habe. Dr. K.s Gutachten 
geht dahin, dass, weil bei 0. sich keine Anzeichen der äusseren Verletzung fanden, die 
Abszessbildung nicht als Folgezustand eines Unfalles aufzufassen sei und deshalb auch 
die Erkrankung O.s mit dem angeblichen Unfälle in ursächliche Verbindung nicht ge¬ 
bracht werden kann. Dieser Ansicht des behandelnden Arztes schliesst sich auch der 
Chefarzt der Kasse vollinhaltlich an. 

In der Begutachtungsabteilung der Landeskasse wird am 28. Februar 1911 
folgendes Gutachten abgegeben: „Aus den Akten geht hervor, dass 0. am 23. August 1910 
aus einer Höhe von einem halben Meter auf eine Fasskante stürzte, sofort über Schmerzen 
klagte, aber nichtsdestoweniger noch bis zum 27. August wenn auch nur leichtere Arbeit 
verrichtete. Am letztgenannten Tage wurde er bettlägerig und der bis dahin vollständig 
arbeitsfähige Mensch starb am 22. September unter den Zeichen einer „Blutvergiftung®. 
Da nach den Angaben des behandelnden Arztes die Erkrankung mit Erbrechen, Diarrhöen 
und Krämpfen einsetzte, da der entzündliche Prozess nicht um den Mastdarm herum, 
sondern auf den Gesässbacken anfing, von hier über den Damm nach abwärts aufs 
Sero tum und den Oberschenkel weitergriff, da der am 1. September unternommene Ein¬ 
griff sehr stinkende Flüssigkeit austreten liess und die Schnittflächen bereits am darauf¬ 
folgenden Tage sich als brandig verändert erwiesen, so deuten alle diese Symptome mehr 
auf eine ,Harninfiltration 4 , als auf einen perirektalen Abszess hin. Bei letzterem 
pflegt eher eine Obstipation zu bestehen und auch der Entzündungsprozess pflegt sich 
mehr auf eine Gesässbacke zu beschränken und nur selten symmetrisch auf beide Ge¬ 
sässbacken auszudehnen. Auch schreitet der perirektale Abszess seltener nach abwärts 
auf das Scrotum und den Oberschenkel. Und wenn der entzündliche Prozess um den 
Mastdarm länger dauert, so entleert sich aus dem perirektalen Abszesse in der Regel 
Eiter, nicht aber wie in dem Falle O.s eine dünne Flüssigkeit. Endlich werden die 
Gewebe bei einem perirektalen Abszess nach der Inzision nur in äusserst seltenen Fällen 
brandig. Eben deshalb kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass 0., als 
er auf die Fasskante fiel, am Damme eine Harnröhrenquetschung erlitt. Mit derselben 
konnte er noch einige Tage hindurch leichte Arbeit verrichten. Der Harn trat durch 
das gequetschte Gewebe der Harnröhrenwand in die Umgebung, infiltrierte sie zunächst, 
machte sie dann steinhart und brachte sie in grosser Ausdehnung zur eitrigen Ein¬ 
schmelzung. Die Zerfallsprodukte des zersetzten Harns drangen in die Blutbahn auf 
dem Wege der Lymphgefässe und führten zu Sepsis, die bekanntlich mit Erbrechen und 
Krämpfen einherzugehen pflegt An dieser Sepsis starb 0. und deshalb ist seine Er¬ 
krankung und sein Tod ursächlich mit dem Unfälle verbunden.“ 


Besprechungen. 


Elger, Zabludowskis Technik der Massage. (Dritte, veränderte und ver¬ 
mehrte Auflage. Mit 80 Abbildungen. Leipzig 1911. Verlag von Georg Thieme.) Das 
altbewährte Lehrbuch der Massage von Zabludowski ist neu herausgegeben worden. 
Zuerst werden die Hauptgruppen der Massageprozeduren im engeren Siune besprochen, 
alsdann Bewegungsübungen, allgemeine Bewegungen und Lageveränderungen des Körpers 
im Anschluss an die Massage sowie endlich die allgemeinen Grundsätze der Massage¬ 
technik. Die Einteilung und Anordnung der Handgriffe im allgemeinen Teil ist über¬ 
sichtlicher gestaltet, einzelne von ihnen, wie die Tretungen und die einhändige streichende 
Knetung, sind neu aufgenommen und beschrieben; die Lehre von der Knetung und von 
den kombinierten Manipulationen ist weiter ausgebaut. Angefügt ist eine Besprechung 
der Massageapparate und der Organmassage. Am Schluss des Werkes befinden sich 
»SO Abbildungen nebst einer kurzen Beschreibung bei jeder Zeichnung, die die einzelnen 
Handgriffe besser veranschaulichen als ausführliche Auseinandersetzungen. 

Erfurth-Cottbus. 


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285 


Oeder, Gustav, Breite und Grenzen des „normalen“ Ernährungszustandes 
beim erwachsenen Menschen. (Aus Dr. med. Oeders Difttkuranstalt in Niederlössnitz 
bei Dresden. Als Manuskript gedruckt.) Verfasser hat beobachtet, dass beim Übergang 
von Magerkeit oder Fettleibigkeit zur Norm zuletzt verschwinden einerseits in der Regel 
der 2. Interkostalraum oder die Zwischensehnenräume am Handrücken oder die Sicht¬ 
barkeit der Halsgruben, andererseits ein Wulst über den Hüften und am Unterkinn und 
das Fettpolster am unteren Brustbein. Um das zentrale Normalgewicht festzustellen, 
hat Verfasser die vorhandenen Dicke des Bauchfettpolsters an einer seitlichen Falte neben 
dem Nabel bestimmt und das vorhandene Körpergewicht nach Kilogramm. 

Der normale Ernährungszustand hat nun eine gewisse Breite; er berechnet das 
normale Körpergewicht im voraus aus der proportionalen Körperlänge. In Zweifelfällen 
bestimmt er es aus der proportionalen Körperlänge, der Fettpolsterdicke, die normal 
zwischen 2 und 3 cm schwankt, und dem mittleren Brustumfang. Die Breite berechnet 
er mit 10 °/ 0 des vorausbestimmten Zentralgewichts. 

Er gelangt schliesslich zu folgender Formel für die Berechnung des Normalgewichtes 
(proportionierte Körperlänge = x; mittlerer Brustumfang = y; Kleidunggewicht = z): 


xy 

240 


+ x — 100 


+ z = Norraalgewicht 


2 1 *- Erfurth-Cottbus. 

Krade, Kasuistischer Beitrag zur Kenntnis der Knochencysten. (Münch, 
med. Woch. 27.) An der Hand von 3 in der chirurgischen Abteilung des Allerheiligen¬ 
hospitals zu Breslau operierten Fällen von Knochencysten zeigt Verf. die grosse Variations¬ 
fähigkeit des Leidens. In einem Falle hatte der 36 Jahre alte Pat. vor etwa 20 Jahren 
eine akute Osteomyelitis überstanden und seitdem an der Stelle der Cystenbildung über 
Beschwerden geklagt. Es lag nahe, die Cyste als das Endprodukt einer chronisch ver¬ 
laufenen Osteomyelitis aufzufassen. In dem zweiten Falle kam ein zentral erweichter 
Tumor, ein Riesenzellensarkom oder eine entzündliche Neubildung in Betracht. Für 
letztere sprach die Gutartigkeit des Leidens. Im 8, Falle entsprach der Befund der 
Struktur der Ostitis fibrosa, welche z. Z. als die häufigste Ursache der Knochencysten¬ 
bildung angesehen wird. Andererseits sprach der solitäre Charakter sowie der makro¬ 
skopische Befund für eine Osteomyelitis. In diesem Falle war ein Trauma vorhergegangen, 
das jedoch nicht als ätiologisches Moment in Betracht kommt, dessen Folgen vielmehr 
als ein charakteristisches Symptom einer bereits bestehendem Cyste aufzufassen sind. Auf 
eine grosse Anzahl Cysten sind die Beobachter dadurch aufmerksam geworden, dass die 
Pat. bei einem leichten Trauma einen Knochenbruch erlitten. In zweiter Reihe spielt 
das Trauma insofern eine Rolle, dass bei schon bestehenden Cysten, welche die Knochen¬ 
wandungen noch nicht sehr verdünnt haben, durch das Trauma der Prozess verstärkt 
oder durch eine Blutung zu neuem Aufflackern gebracht wird. Aronheim-Grevelsberg. 

Hagemann, Über die intravenöse Äthernarkose. (Münch, med. Woch. 28.) 
Verf. führte in der chirurgischen Klinik in Greifswald 11 intravenöse Äthernarkosen aus: 
5 mal bei bösartiger Tumorbildung im Bereiche der Mundhöhle, 6 mal bei anderweitiger 
Tumorbildung oder schwer kachektischen Patienten. Das Alter der Operierten schwankte 
zwischen 29 und 74 Jahren; 4 Narkosen betrafen Frauen, 7 Männer. Zur Erzielung 
eines leichten Dämmerschlafes wurden 1—IV 2 Stunden vor der Operation 0,01 Morphium 
und 0,0005 Skopolamin gegeben, den Männern nur 0,02 Morphium ohne Skopolamin. Die 
Dauer der Narkose erstreckte sich von 40 Minuten bis 2 Stunden 15 Minuten. Die 
Gesamtmenge der notwendigen Ätherlösung betrug im Minimum 1050, im Maximum 
3925 ccm. In fast allen Fällen wurde durchschnittlich nach 15 Minuten mit 300 bis 
400 ccm Ätherlösung das Toleranzstadium erreicht. Zur Erzielung einer tiefen Narkose 
genügt erforderlichen Falles die Beigabe von einigen Tropfen Chloroform. Der Verlauf 
der Narkose war ein auffallend ruhiger u. gleichmässiger. Sie empfiehlt sich besondere 
bei ausgedehnten Operationen im Gesicht, in welchen der Operateur ungestört durch den 
Narkotiseur seine Operation wesentlich schneller ausführen kann und bei kachektischen 
Patienten. Aronheim - Gevelsberg. 

Hirschel, Die Anästhesierung des Plexus brachialis bei Operationen 
an der oberen Extremität. (Münch, med. Woch. 29.) Verf. beschreibt in seiner 
Arbeit ein von ihm in der Heidelberger chirurgischen Klinik geübtes Verfahren zur 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9. 


Anästhesierung des Plexus brachialis, wodurch es in 8 Fällen ermöglicht wurde, bei 
völliger Anästhesie des ganzen Armes grössere Operationen auszuführen. Er nahm eine 
2°/ 0 Lösung von Novokain und spritzte sie in den Plexus brachialis ein. Um eine zu 
rasche Resorption des Anäestheticums zu verhindern, machte er vorher eine leichte Stauung 
durch eine Pelotte, die auf die Gef&ssstämme gelegt und durch 2 elastische Bänder um 
Schulter und Brust fixiert war. Nach eingetretener Anästhesie wurde die Stauung ab¬ 
gebrochen und zum Zwecke der Operation in Blutleere der Oberarm abgeschnürt. Um 
die Aufregung der Pat. zu vermindern, wurde vorher Morphium oder Pantopon injiziert. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Y. Eiseisberg, Die Behandlung von Verletzungen. (Deutsche med. Wochen¬ 
schrift 17./11. Vereinsberichte.) Rasieren der Umgebung, Verband mit steriler Gaze genügt 
für makroskopisch nicht verunreinigte Wunden; wo sichtbare Verschmutzungen vorliegen, 
ist die Behandlung mit Perubalsam angezeigt. In jedem Falle von Wunden durch Pferde¬ 
biss und Hufschlag ist eine prophylaktische Behandlung mit Tetanus-Antitoxin am Platze. 
Bei Schusswunden ist eine breite Inzision und Zirkumzision mit Entfernung aller Kleider¬ 
fetzen, Pfropfstücke und Schrotkörner notwendig, ausserdem sollen die Wunden mit 
Wasserstoffsuperoxyd ausgespült werden. Sehnen- und Sehnenscheiden Verletzungen sollen 
sofort genäht werden, nachdem sie durch ein Sublimatbad vorbereitet sind. Für die 
Nervennaht empfiehlt v. E. die Carotis des Kalbes oder, wenn diese nicht zu beschaffen 
ist, ein Stück der frisch herausgeschnittenen V. saphena des Kranken. Wenn die sonst 
sehr zu empfehlende Mo mb erg sehe Blutleere an gewendet wird, soll man den Schlauch 
nicht zu lange liegen lassen, da die Körperwärme sonst zu stark sinkt. Einfache Brüche 
werden bei stärkeren Dislokationen nach Barden heuer behandelt, bei komplizierten 
Frakturen der unteren Extremität ist die Steinmanusche Nagelextension am Platze. 
Operative Behandlung ist bei komplizierten und schlecht geheilten veralteten Frakturen 
am Platze; ferner bei solchen, bei denen der Puls durch Kompression der Arterien fehlt 
und bei denen des Oberarms und der Patella, wenn eine starke Dislokation vorliegt. Bei 
Verschiebungen der Knochenenden in der Nähe von Gelenken Behandlung wie bei einer 
Luxation, bei der oft eine einfache Beugung genügt, um die Fragmente in die richtige 
Lage zu bringen. Hammerschmidt-Danzig. 

Notzel, Über Wundbehandlung. (Deutsche med. Wochenschr. 19/11. Vereins¬ 
berichte. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie 19. —22. IV. 1911.) Für 
die Reinigung der Wunden, welche schon verunreinigt sind und bei denen eine chemische 
Unschädlichmachung nach Schimmelbusch und Friedrichs aussichtslos erscheint, 
sind nur mechanische Massnahmen anzuwenden. 

1. Anfrischung der Wunde; nach Friedrichs innerhalb der ersten 6—8 Stunden 
nach der Infektion geeignet, die Ausbreitung der letzteren zu verhindern. 

2. Offene Wundbehandlung Und Absaugung der Sekrete durch breite Tamponade, 
neben Inzision, Gegeninzision; Saugen usw. N. rät von allen Antisepticis, auch vom 
Jodoform und Perubaisam, ab, die bei infizierten Wunden keinen Wert haben. 

Hammerscbmidt-Danzig. 

Kflttner, Die Desinfektion der Hände und des Operationsfeldes. (Deutsche 
med. Wochenschr. 19/11. Vereinsberichte [Versammlung der Deutschen Gesellschaft für 
Chirurgie, Berlin, 9.—12. IV. 1911].) Als Ergebnis einer Umfrage bei 210 Kliniken und 
Krankenhäusern bespricht K. die Bestrebungen einer Verbesserung der Hautdesinfektion 
nach 3 Richtungen hin: 

1. Ausfindigmachen von wirksameren Mitteln für die Desinfektion. Die Quecksilber¬ 
verbindungen sind nicht zweckmässig, die Formalinpräparate haben wenig Anerkennung 
gefunden, besser sind die Phenolverbindungen, deren 2°/ 0 Lösung grössere Wirksamkeit 
gegen Eiterkokken hat, als 1 °/ 00 Sublimat. Sehr energisch wirkt Chlor-y-Kresol. Bei 
der praktischen Ausführung der Händedesinfektion sind allerdings in einigen Kliniken 
reizende Erscheinungen beobachtet. 

2. Verstärkung der mechanischen Mittel bei der Händedesinfektion. Durch Sand, 
Marmorseife und ähnliche Dinge wird der Keingehalt der Hautoberfläche nicht verringert 
Zur Keimarretierung dient in erster Linie wegen seiner zusammenziehenden und gerbenden 
Eigenschaft der Alkohol, entweder rein oder mit Zusatz von Aceton, Tannin oder dergl. 
Ob eine Seifenwaschung vor dem Alkohol zweckmässig ist, ist noch nicht entschieden. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 0. 


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Jedenfalls hat die reine Alkoholdesinfektion denselben Wert wie die früheren Methoden. 
Untersuchungen mit Seifenspiritus haben schlechte Resultate ergeben. 

3. Unmöglichmachen der Berührung der Haut mit der Wunde und Instrumenten 
durch die Einschaltung undurchlässiger Hüllen. Die Gummihandschuhe sind bei asep¬ 
tischen Operationen nicht überall in Gebrauch, wohl aber bei septischen. Zur Vermeidung 
der Infektion bei Verletzung der Handschuhe wird das Herüberziehen von Zwirnhand¬ 
schuhen empfohlen. Die Desinfektion erfolgt am besten durch strömenden Dampf. Über 
den Jodanstrich nach Grossich berichteten 182 Stellen, und zwar sämtliche sehr günstig. 
Die Gefahr des Ekzems wird vermieden, wenn man eine 5°/ 0 , stets frische Jodtinktur 
anwendet und die Reste nach der Operation mit Alkohol-Äther entfernt und namentlich 
keine anderen Massnahmen am Operationsgebiet vorher vorgenommen hat. In der Bres¬ 
lauer Klinik lässt K. die Technik folgendermassen ausführen: Am Abend vorher Rasieren, 
dann Bad, bei Beginn der Narkose erster, vor Beginn der Operation zweiter Anstrich. 
Bei Notoperationen trocken Rasieren, dann Jodanstrich. Ha mm er Schmidt-Danzig. 

Knocke, Die Grossichsche Methode der Hautdesinfektion. (Münch, med. 
Woch. 18.) Die Desinfektion der Haut mit Jodtinktur hat K. in der chirurgischen Ab¬ 
teilung des Marinelazarettes Kiel-Wik bei 350 Operationen angewandt. Der Erfolg war 
in allen Fällen ein guter. Durch das Eindringen der Tinktur in die feinsten Cellular¬ 
räume der trockenen Haut wird eine Fixierung aller in ihr befindlichen Keime und damit 
eine ebenso gute und sichere Asepsis wie durch ausgedehnte Waschungen erzielt. 

Aronheira - Gevelsberg. 

Jungengel, Hautdesinfektion und Wundbehandlung mit Joddampf. (Münch, 
med. Woch. 12.) Zweck der Arbeit ist, den Chirurgen die neue Methode bekannt zu 
machen, die Verf. im allgemeinen Krankenhause zu Bamberg an wendet. Das Verfahren 
vereinigt möglicherweise in sich die Vorzüge der Desinfektionskraft und der aktiv hyperämi- 
sierenden wie fonnativen Reizwirkung auf die Gewebe in unschädlicher Weise. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Gorl, Schweisshände und deren Behandlung. G. spricht in der Nürnberger 
medizin. Gesellschaft und Poliklinik am 26.1. (s. Münch, med. Woch. 26) unter Demon¬ 
stration zweier Pat. über Schweisshände und deren Behandlung. Er empfiehlt als sicherste 
und dauernde Heilung erzielende Behandlung die Anwendung der Röntgenstrahlen. Es 
muss bei völliger Beherrschung der Dosierung mit Röhren von 7—8 Wehnelt in einer 
oder höchstens zwei Sitzungen eine Dermatitis erzeugt werden, welche zur Abstossung 
der Epidermis wie bei Scharlach führt, wodurch Pat. ungefähr 14 Tage arbeitsunfähig 
wird. Bei den vorgestellten Patienten — Feinmechanikern —, die ihren Beruf hätten 
aufgeben müssen, dadurch die Schweisshände Rosten aller mit ihnen in Berührung 
kommender Metallteile eintrat, gelang es, auf diese Weise die Schweissbildung dauernd 
zu beseitigen. Aron heim-Gevelsberg. 

Freiherr Y. Saar, Zur Technik der Epithelkörperchentransplan¬ 
tation. (Vortrag, gehalten in der Abteilung für Neuropathologie des Vereins der Ärzte 
in Steiermark am 24.11. 1911 vom Assistenten Dr. Freiherrn v. Saaz. Sonderabdruck 
aus den „Mitteilungen des Vereins der Ärzte in Steiermark“ 1911, Nr. 5.) Verf. be¬ 
richtet über die Erfahrungen, welche in Bezug auf die Epithelkörperchentransplantation 
an der Klinik des Prof. v. Hacker gesammelt worden sind. Er erörtert ausführlich 
folgende Fragen: Wem darf man ein Epithelkörperchen wegnehmen? Ist die Entnahme 
für den Spender mit irgend welchen Gefahren verbunden? Die Technik der Entnahme 
und die operative Methode. Wie findet fesp. erkennt man die Epithelkörperchen? Die 
Methodik der Implantation. Wohin soll man implantieren? 

Über den Erfolg zu sprechen, ist es jetzt noch zu früh, da die Fälle vor allem 
noch länger beobachtet werden müssen und die Anzahl der verwertbaren Fälle noch eine 
recht geringe ist. Erfurth-Cottbus. 

Wierzejewski, Über Unfälle und Komplikationen bei orthopädischen 
Operationen. (Münch, med. Woch. 29.) Bei und nach orthopädischen Operationen 
werden eigenartige Komplikationen beobachtet, die sich in Krämpfen oder Erscheinungen 
von seiten des Herzens und der Lunge dokumentieren. Nach dem Material der Berlin- 
Brandenburgischen Krüppel-Heil- und Erziehungsanstalt zu Berlin und nach eigenen Ver¬ 
suchen kommt Verf. zu folgendem Resultat: 1. Die nach orthopädischen Operationen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


beobachteten epileptiformen Krämpfe sind nicht auf Fettembolie zurückzuführen, sondern 
werden bei besonders prädisponierten Kindern reflektorisch durch Zerrung am Bücken¬ 
mark (Dehnung des Ischiachicus) hervorgerufen. 2. Da bei den meisten orthopädischen 
Operationen die Möglichkeit einer Überflutung des Blutes mit Fett besteht, ist — zwecks 
Verhütung einer doppelten Schädigung — der Gebrauch des Chloroforms zur Narkose 
möglichst einzuschränken. A r o n h e im - Gevelsberg. 

Jeanbian, L’Ecole d’apprentissage pour Ectopiös et accidentös de 
Charleroi. (Mödecine des accidents du travail 2. 1911.) Die vorbezeichnete Anstalt 
wurde von zwei Menschenfreunden in Erkenntnis der Schwierigkeiten, die sich der Neu¬ 
erlernung eines Berufs durch Unfallverletzte entgegenstellen, mit Unterstützung der Be¬ 
hörden der Provinz Hainot gegründet. Es werden Unfallverletzte und angeboren ver¬ 
stümmelte Belgier, die seit 6 Monaten wenigstens in der Provinz leben, aufgenommen 
und in 5 Sektionen — Bureaukünste, Schneiderei, Sattlerei, Schuhmacherei, Buchbinderei — 
unterrichtet von normalen Meistern, die ihnen die Handgriffe vormachen, welche die Ver¬ 
wundeten, so gut es mit ihren beschränkten Gliedmassen geht, nachmachen und so all¬ 
mählich zu brauchbaren Leistungen gelangen. Besonders hebt Verf. einen Bürstenmacher 
ohne Hände hervor, dem am rechten Vorderarm ein Magnet befestigt ist, mit dem er 
den Nagel holt, den dann ein am linken Stumpf befestigter Hammer einschlägt. 

Das Interesse der Verletzten für die Anstalt wird geweckt durch eine Art Tantieme, 
die sie von durch sie bewirkten Zuweisungen von Aufträgen an die Werkstätten bekommen. 
Infolge dessen kommen aus ganz Belgien besonders zahlreiche Aufträge von Schuhwaren 
seitens der Verwandten und Freunde der Schüler. 

Verf. macht dann noch Angaben über ähnliche Institute in Deutschland, Dänemark 
und Frankreich, die aber offenbar mehr der Krüppelfürsorge, wie den eigentlichen 
Invaliden der Arbeit dienen. Für Einrichtung der letzterwähnten Anstalten gibt er 
Ratschläge und Ermahnungen. Cramer-Cottbus. 

Lenh&rt, Ein Beitrag zur Lehre von der Verbrennung in gerichtlich¬ 
medizinischer Beziehung. (Inaugur.-Dissert. München 08.) Verf. sucht in seiner 
Arbeit, im Anschluss an zwei im Münchner pathologischen Institut untersuchte verkohlte 
Leichen, hauptsächlich die Frage zu beantworten, ob ein Verunglückter vor oder nach 
dem Tode in die Flamme geriet Es gibt eine Reihe von Anhaltspunkten zur Ent¬ 
scheidung. Oft lassen sich Spuren eines stattgehabten Verbrechens schon an der Haut 
nachweisen, z. B. bietet die Strangulationsfurche bei zuerst Erhängten und dann der 
Verbrennung ausgesetzten Ermordeten einen Beweis für das Verbrechen. In ähnlicher 
Weise können auch Hautstellen, denen Kleidungsstücke, wie Kragen, Strumpfbänder usw. 
eng anliegen, gut erhalten bleiben, während die Nachbarschaft schwere Verbrennungen 
aufweist. Ein weiteres Hilfsmittel zur Aufdeckung von Verbrechen bieten Knochen¬ 
verletzungen dar, die selbst — nach Hof mann — noch an kalzinierten Knochenstücken 
nachzuweisen sind. Namentlich erhalten sich Knochenverletzungen, die eine .regelmässige 
Begrenzung darbieten, wie z. B. Trepanlöcher, sehr gut. Wichtiger aber noch als diese 
Zeichen ist die Untersuchung des Blutes für die Frage, ob ante- oder postmortal ent¬ 
standen. Lässt sich im Blute Kohlenoxyd nachweisen, so ist dies — nach v. Hofmann — 
ein sicherer Beweis, dass die Verbrannten noch lebten, als sie dem Feuer ausgesetzt 
wurden. Auch die Verrussung der Respirationswege, eventuell auch der Schlingwege ist 
nach v. Hofmann beweisend, dass noch Atmung stattfand, die Leiche mithin lebend ins 
Feuer geriet Fehlen aber alle äusseren Zeichen, um die Spur eines mutmasslichen Ver¬ 
brechens festzustellen, ist auch im Körper kein Blut aufzuflnden, dann gibt noch die 
Stellung, in der fixiert die Leiche sich findet, einen Hinweis auf die Frage, ob vor der 
Verbrennung der Mensch lebte oder ob er tot dem Feuer ausgesetzt wurde. Hierher 
gehört die sog. Fechterstellung, bei der ein Arm im Ellbogengelenk gebeugt und vor 
das Gesicht, besonders die Augen gehalten wird, um die Einatmung des heissen Rauches 
und der heissen Luft zu mindern und die Augen zu schützen. Sie beweist, dass der Ver¬ 
brannte lebendig in die Flamme geriet Aronheim-Gevelsberg. 

Hesse, Ein ätiologisch interessanter Fall von Vitiligo. (Deutsche med. 
Wochenschr. 40/09.) Als Ursache der Vitiligo werden Infektionskrankheiten, namentlich 
Syphilis genannt, während psychische Momente in der Literatdr nicht verzeichnet sind. 
H. beschreibt einen Fall, welcher eine rein traumatische Neurose darstellt Ein gesunder 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 289 

kräftiger Stallschweizer, in dessen Familie irgend welche Pigmentanomalien nicht vor¬ 
gekommen sind, ging eines Nachts in den Stall, in welchem einige KQhe unruhig waren. 
Beim Öffnen der Tür sprang ein Bernhardinerhund auf ihn los, so dass er auf den Rücken 
fiel. Obschon der Hund ihn nicht biss, erschrack der Schweizer doch derartig, dass „es 
ihm kalt über den Rücken lief“. Bewusstseinsstörung trat nicht auf^ doch fühlte er sich 
unwohl, er konnte auch nicht wieder einschlafen und erbrach gegen Morgen. Als am 
nächsten Morgen seine Arbeitsgenossen ihn sahen, lachten sie über ihn und sagten, er 
habe sich das Gesicht mit Bartschmiere eingerieben. Er sah daraufhin in den Spiegel 
und bemerkte auf der rechten Gesichtshülfte verschiedene weisse Flecken, eine völlige 
Entfärbung der mittleren Partien der rechten Augenbraue und des äusseren Teiles der 
rechten Schnurrbarthälfte. Auch auf dein Kopf waren einzelne weisse Haarbüschel. Erst 
nach drei Tagen verliess ihn seine Mattigkeit, so dass er die Arbeit wieder aufnehmen 
konnte, er blieb jedoch ängstlich und erschrack leicht, auch litt er oft an Schwindel und 
Kopfschmerzen, ohne dass die geistigen Funktionen beeinträchtigt waren. Die genaue 
Untersuchung ergab auch an anderen Stellen des Körpers als am Kopf etwas entfärbte 
Hautpartien. Die Sensibilität im Bereich des rechten Trigeminus, namentlich des R. maxil- 
laris war wesentlich herabgesetzt, es bestand geringer Grad von Nystagmus, bei Lidschluss 
trat Flimmern auf. Von weiteren nervösen Zeichen werden noch folgende genannt: Herz¬ 
tätigkeit erregt, Haut- und Sehnenreflexe sehr lebhaft, Bindehaut- und Gaumenreflexe 
kaum auszulösen, kleinsclilügiges Zittern der gespreizten Finger, leichte Aufregung, 
Mattigkeit und Schwäche nach geringen kärperlichen Anstrengungen. Kein Fussklonus, 
Babinski oder Romberg, Sensibilität ausser im rechten Trigeminus überall intakt. 
H. hält das Krankheitsbild für eine typische traumatische Neurose (Schreckneurose), 
während Anhaltspunkte für organische Nervenerkrankungen fehlen. Den geringfügigen 
Nystagmus glaubt er nicht als eine solche ansehen zu können. Hammerschmidt-Danzig. 

Schwarz, Ein Fall von ausgedehnter Röntgenschädigung. (Deutsche 
militärärztl. Zeitschr. 9/11.) Im Jahre 1907 wurde ein damals 22jähriger Kranker zu 
diagnostischen Zwecken — es handelte sich um eine mit Tumorbildung einhergehende 
Appendicitis — 5 Minuten lang bei etwa 20 cm Röhrenabstand in Bauchlage geröntgt. 
14 Tage später entstand in der Gegend des Kreuzbeins Brennen und Rötung der Haut, 
es bildeten sich Blasen und schliesslich kam es zu einem tiefgreifenden und schwer 
heilenden Geschwür, das erst im Dezember 1910 in einem Krankenhause durch Thierschsche 
Transplantationen zur Heilung gebracht wurde. S., der den Fall zu begutachten hatte, 
fand im Februar 1911 eine flachmuldenförmige, mit zarter Haut bedeckte Narbe von 
10:10,5 cm Ausdehnung, die zum Teil mit dem darunter liegenden Knochen fest ver¬ 
wachsen war. In der Umgebung der Narbe in einem Umkreise von etwa 25 cm war 
die Haut glatt, glänzend, sehr spröde und stark in Falten liegend. Beim Bücken spannt 
sich die Narbe schon bei einer Neigung des Körpers in einem Winkel von 150°, beim 
bequemen Sitzen auf einem Stuhl wird das Kreuz durchgedrückt und der untere Teil 
des Rückens bleibt von der Lehne entfernt. Eine Kniebeuge wird nur ausgeführt, wenn 
die Vornüberneigung des Körpers vermieden werden kann, ebenso wird beim Aufheben 
eines Gegenstandes vom Boden das Beugen des Rumpfes vermieden — der Kranke lässt 
sich auf ein Knie nieder und sucht mit der Hand auf die Erde zu kommen. Der Gang 
ist langsam, schleichend, vorsichtig. S. kommt zu dem Schlüsse, dass eine schwere 
Schädigung durch die Narbe vorlicgt, denn abgesehen von der Unmöglichkeit, auf dem 
Rücken zu liegen, machen die Hautveränderungen ein Vornüberbeugen des Oberkörpers 
unmöglich. Ferner nötigt die Zartheit der Narbe und ihr Verwachsensein mit dem 
Knochen dauernd zur Vorsicht, da ein Wiederauf brechen sehr wohl möglich ist. Eine 
Schätzung von 66 2 / 3 Proz. Erwerbsbeschränkung erscheint daher angezeigt. 

- Hammer Schmidt-Danzig. 

V. Hoesslin, Zur Kenntnis der Raynaudschen Krankheit. (Münch, med. 
Woch. 29.) Verf. teilt 2 Fälle von R.-Krankheit aus der medizinischen Klinik in Halle 
mit, die in ätiologischer Hinsicht von Interesse sind. Der erste Fall betraf eine 81 Jahre 
alte Arbeiterin, in welchem für die Entstehung der Krankheit eine heftige Durchnässung 
in Betracht kam, in welchem ferner eine Ausbreitung der Angiospasmen auf Nase, Kinn 
und besonders auf die Zunge beobachtet wurde. Die Krankheit der zweiten, 29 Jahre 
alten Pat. begann auch mit rheumatischen Beschwerden; eine zweite Entstehungsmöglich- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenw^sen Nr. 9. 


keit bestand in Schädigung durch einen Blitzschlag, dem unmittelbar Blutleere in den 
Händen folgte. In der Literatur konnte v. H. als Ätiologie einer derartigen symmetrischen 
vasomotorischen Störung den Blitzschlag nicht erwähnt finden. Eine direkte körperliche 
Läsion hatte nicht stattgefunden, jedoch fand ein starker psychischer Shock statt, dessen 
Folgen hauptsächlich das vasomotorische System betrafen. Die Wirkung des Blitzschlages 
ist deshalb mehr indirekt als Folge der Nervenerschütterung vorzustelien. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Holländer, Trophonenrose. H. demonstriert in der Berliner medizin. Ges. am 
2. III. 10 (s. Münch, med. Woch. d. Befer. Wolff-Eisners) eine trophoneurotische Störung 
der gesamten Haut, die sich im Anschluss an einen sehr grossen Schreck entwickelt 
hatte. Ernährungstherapie hatte in mehreren Jahren keine Besserung herbeigeführt 
Vortr. injizierte steriles menschliches Fett, und da dieses resorbiert wurde, eine Mischung 
von Menschen- und Hammelfett. Es wurde hierdurch eine symptomatische Besserung 
erzielt und zwar ohne die Starrheit der Haut, welche die Begleitung von Paraffin¬ 
injektionen ist. Aronheim - Gevelsberg. 

Brauer, Hysterische Geschwüre. Br. demonstriert in der medizin. Ges. Kiel 
am 4. XI. (s. Münch, med. Woch. 51) eine 48jähr. Frau mit narbiger Entstellung des 
ganzen Gesichts und Ectropium cicatriceum. Pat. hatte nach Heilung ihrer 1903 nach 
Unfall erlittenen Verbrennung des rechten Fussrückens an Kopf und Extremitäten zahl¬ 
reiche rundliche bis handtellergrosse Ulcera bekommen, die als Unfallfolge anerkannt 
wurden. Die Geschwüre im Gesicht hatten sich jeder Behandlung gegenüber refraktär 
verhalten. Es wurde Hysterie festgestellt mit schwerer Hypästhesie der Schleimhaut des 
Mundes und der Haut. Die schnelle Heilung der seit 6 Jahren bestehenden Geschwüre 
unter indifferenter Salbenbehandlung bestätigte die Diagnose, dass es sich um absichtlich 
beigebrachte Verletzungen auf Grund von Hysterie handelte. Aron heim-Gevelsberg. 

Deutschländer, Gangrän des Zeigefingers. D. demonstriert im ärztl. Verein 
in Hamburg am 26. VI. (s. Münch, med. Woch. 27) einen Fall von metatraumatischer 
angioneurotischer Gangrän des Zeigefingers bei einem sonst gesunden 26jähr. Arbeiter. 
Nach geringem Stoss entstand an der Zeigefingerkuppe eine bläuliche Verfärbung, ans 
der sich innerhalb 5 Wochen ein Geschwür entwickelte, das zur Mumifizierung und 
trockenen Gangrän der Endphalanx führte. Knochenatrophie röntgenographisch nach¬ 
weisbar; Ätiologie unklar; keine neurotischen Symptome. Aronheim-Gevelsberg. 

Kanter, Stichverletzungen des Herzens. (Inaugural-Dissertat. Berlin 11.) 
Die ersten statistischen Aufzeichnungen, die 452 Fälle aller Art von Herzverletzungen 
umfassen, stammen von Fischer aus dem Jahre 1868. Aus dieser Statistik ergibt sich, 
dass von den verschiedenen Arten von Verletzungen, die am Herzen Vorkommen, die 
Stich- und Schnittwunden die häufigsten sind. Man kann die Verletzungen nach ihrer 
Art einteilen in Stich- und Schnittwunden, Schusswunden, Quetschwunden und Rupturen. 
Die Stich- und Schnittwunden kommen nach Fischers Statistik unter 452 Fällen 
304 mal vor, während die Schussverletzungen nur 72 mal und Quetschwunden und Rup¬ 
turen 76 mal Vorkommen. Unter 44 reinen Stichverletzungen waren 28 durch Nadeln 
verursacht, andere durch Schusterpfriemen, Stilet, Pfeile, Fischgräten, Zahnstocher und dergl. 
Von 260 Schnittwunden fand er 93 durch Messer bewirkt, 33 durch Degenstösse. Am 
häufigsten sind Verletzungen des r. Ventrikels mit 27,2 °/ 0 und des 1. Ventrikels mit 
22,1 % Es folgen dann in grossem Abstande die Verletzungen des Herzbeutels ohne 
Herzverletzung mit 11,3%, des r. Vorhofes mit 6,2%, beider Ventrikel, des 1. Vorhofes 
mit 2,8%, des Septum ventrikuläre mit 1,5%. Sehr selten sind Verletzungen der 
Herzohre. Bezüglich des Mortalitätsverhältnisses der Herzverletzungen gewinnt Fischer 
aus seinen nicht operativ behandelten Fällen eine Heilungsziffer von 15,93 % und 
Loisson, der die Statistik Fischers bis 1899 weiter führt, kommt zu demselben 
Resultate. Bei 277 Fällen hat er eine Mortalität von 84,8 %. Was die Statistik der 
operativ behandelten Fälle betrifft, so findet sich nach Wolff, der 42 Herzverletzungen 
zusammenstellt, bei denen die Herznaht gemacht ist, eine Heilung von 40 %. Diese 
Statistik ist von Schwerin und Noll auf 46 erhöht, die eine Heilung von 46 angeben. Diese 
Statistik spricht für den operativen Eingriff und die Freilegung des Herzens bei Ver¬ 
letzung desselben, vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Nadelstichverletzung handelt 
Hierbei kommt es darauf an, ob die Nadel extrahiert werden kann oder in der Tiefe 


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verschwunden ist. Liegt dieser Fall vor und steckt sie im Herzmuskel oder im Herz¬ 
beutel, so bleibt auch in diesem Fall nur die operative Behandlung übrig. 

Verls Arbeit liegt ein am städtischen Krankenhause in Thorn beobachteter leichter, 
aber ätiologisch interessanter Fall einer Nadelstichverletzung zugrunde. Pat. hatte mit 
einer Kellnerin, die unter der Bluse ein Korsett trug, coitiert. In der Bluse steckte 
eine Nadel, die während des Coitus an einer Korsettstange festen Widerstand fand und 
in die Brust des Pat. hineingetrieben wurde, so dass sie nicht zu sehen war. Die Nadel 
war durch das Chemisett des Pat gedrungen, in dem sich noch der durch die Nadel 
hervorgerufene Stichkanal fand. Pat. bekam nach Beendigung des Coitus plötzliche Herz¬ 
stiche, Herzkrämpfe und Atemnot. Die im Herzmuskel steckende 4 3 / 4 cm lange Nähnadel 
wurde extrahiert und Pat. nach 5 Tagen geheilt entlassen. Aronheim-Gevelsberg. 

Kfimmell, Aortariss. K. berichtet im ärztlichen Verein in Hamburg am 20. VI. 
(8. Münch, med. Woch. 27) über die Naht eines Risses in der Aorta und Heilung der 
Patientin. Bei der Operation einer 23jähr. Frau fand sich ein Tumor, der retroperitoneal 
in der Nähe der Bifurkation der Aorta aufsass. Beim Versuch, den harten, stark ver¬ 
wachsenen, carcinom-ähnlichen Tumor von der Aorta zu lösen, entstand ein 2 cm langer 
Riss. Mit Kompression durch die Finger und unter den Fingern wurde der Riss mit 
einer gewöhnlichen dünnen Nadel und feiner Seide vernäht. Ausgang in Genesung. (Der 
Tumor war eine mit Steinen durchsetzte vollständig verödete Niere). 

Aronheim - Gevelsberg. 

Heile, Naht der Lungenarterie nach Schussverletzung. H. demonstriert 
in der Versammlung mittelrheinischer Ärzte in Mainz am 11. VI. (s. Münch, med. Woch. 28) 
einen Fall von Schussverletzung der Pulmonalis mit Heilung durch Naht. Bei einem 
jungen Mann, der durch einen Schuss eine Kugel in die Brust erhielt und durch ein 
Zusammenwirken verschiedener Umstände sehr rasch unter Differenzdruckverfahren operiert 
werden konnte, gelang es, die Pleura von Gerinnseln zu säubern, einen blutenden Zweig 
der Pulmonalis zu unterbinden und den Pat. zu heilen. Dieser Ausgang ist nur dem 
Differenzdruckverfahren zu verdanken. Aron he im-Gevelsberg. 

Zedier, Über Kehlkopfknorpelbrüche. (Deutsche med. Zeitschr. 8/11.) An der 
Hand der Schilderung eines Falles von Bruch des Aryknorpels, entstanden durch Stoss 
mit dem Fusse beim Fussballspielen, bespricht Z. die verschiedenen Arten der Kehlkopf¬ 
verletzungen. Er teilt diese eine in Shock, der schon durch eine verhältnismässig leichte 
äussere Verletzung des Kehlkopfes bei reizbaren Personen hervorgerufen werden kanu 
und zu Atemnot und Ohnmacht führen kann. Auch plötzliche Todesfälle sind vorge- 
kommen. Quetschungen entstehen gleichfalls durch äussere Verletzungen und haben im 
Spiegelbild festzustellende Blutextravasate und Hämatome unter der Schleimhaut, im 
Unterhautzellgewebe und in den Muskeln des Kehlkopfes zur Folge. Erscheinungen 
können ganz fehlen, es können jedoch auch Schmerzen, Atemnot, Schluckheschwerden, 
Heiserkeit, Blutspeien und Bewusstlosigkeit auftreten. Luxationen kommen mit schweren 
Kontusionen der Nachbarschaft vor, meist mit Frakturen-des Kehlkopfes. Subluxationen, 
namentlich der Aryknorpel können auch bei erschlafften Gelenkkapseln ohne weitere 
schwere Schädigungen entstehen. Symptome sind: heftige Schmerzen, Schluckschmerzen, 
Aphonie, Blutspeien. Die Frakturen können einen oder mehrere Knorpel betreffen und 
zwar nach Hop mann, Handbuch der Laryngologie 1898, der Häufigkeit nach: isolierte 
Schildknorpelbrüche, Bruch mehrerer Kehlkopfknorpel zugleich, isolierte Ringknorpel¬ 
brüche, isolierte Aryknorpelbrüche. Dabei können Infraktionen, Längs-, Schräg- oder 
Querbrüche, entweder ein- oder beiderseitig, oder mehrfache Brüche und Zersplitterungen 
Vorkommen. Stets treten damit auch Risse in der Schleimhaut, bisweilen sogar der 
Stimmbänder auf. Emphysem, ödem höheren Grades, Gestalts- und Lageveränderungen 
der Knorpel sind nicht selten. Wegen des starken Ödems, das das ganze Spiegelbild 
verdeckt, ist die Krepitation oft nicht nachweisbar. In schweren Fällen ist Emphysem 
der Haut und namentlich bei Schildknorpelbruch Veränderung der Konfiguration des 
Halses nachweisbar. Die Symptome sind dieselben wie die einer Quetschung. 

Hammer schmidt-Danzig. 

Gottschalk, Darm- und Blasenverletzungen. G. spricht in der freien Ver¬ 
einigung der Chirurgen Berlins am 12. VI. (s. Münch, med. Woch. 26 d. Rfrt. Heymann) 
über Verletzungen des Darmes und der Harnblase unter Demonstration von 3 Pat. in 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


geheiltem Zustande. Der erste Pat. erlitt durch einen Deichselstoss gegen die Magen¬ 
gegend einen Riss ins Duodenum, das kleine Netz und die Leber. Die Blasenruptur 
entstand bei einer Frau, die beim Tanzen mit voller Blase rückwärts hinfiel, wobei ein 
schwerer Mann auf ihren Bauch zu liegen kam. Die zweite Darmverletzung kam beim 
Curettieren ausserhalb des Krankenhauses zustande. G. weist darauf hin, dass durch 
die in den letzten Jahren zeitig ausgeftthrten Laparotomien die Mortalitätsziffer sub¬ 
kutaner Eingeweidezerreissungen gesunken ist. Nach einer vor vielen Jahren veröffent¬ 
lichten Zusammenstellung aus dem Krankenhaus Friedrichshain wurden von 21 Verletzten 
nur 1 und jetzt von 15 Verletzten 6 gerettet. Aron heim-Gevelsberg. 

Wagner, Zur Kasuistik der penetrierenden Schussverletzungen des 
Abdomens ohne Organverletzung. (Deutsch, med. Wochenschr. 19/11.) Penetrierende 
Bauchschüsse ohne Verletzung der Organe sind ziemlich selten — nach Mogel wird 
der Darm in 97 °/ 0 der Fälle verletzt und die Mortalität bei penetrierenden Bauchschüssen 
beträgt 70—80 °/ 0 . W. teilt einen Fall aus dem Stettiner Krankenhause mit, bei dem 
die Laparotomie völlig intakte innere Organe ergab. Infolge eines ehelichen Zwistes 
gab ein Mann auf seine Frau 2—3 Revolverschüsse ab —, es Hess sich nicht genau 
feststellen, ob er 2 oder 3 mal geschossen hatte —, von denen der erste die Gegend 
unterhalb des rechten unteren Augenhöhlenrandes traf, während das Geschoss auf dem 
Jochbein liegen blieb. Das Sehvermögen war intakt. Weiter war die linke Mamma 
schräg nach unten innen von einem Schusskanal durchsetzt. Eine weitere Einschuss¬ 
öffnung befand sich 3,5 cm links von der Medianlinie am Rande des linken Rippenbogens, 
während hinten rechts 6 cm von der Medianlinie in der Verbindungslinie des oberen 
Randes beider Darmbeinschaufeln ein Projektil steckte, das unter Lokalanästhesie leicht 
entfernt werden konnte. Die Entfernung von der Einschussöffnung bis zum Projektil 
betrug 24 cm. Shockerscheinungen fehlten, der Leib war etwas druckschmerzhaft, w eitere 
Erscheinungen einer Verletzung der Bauchorgane waren nicht vorhanden, trotzdem wurde 
die Laparotomie vorgenommen, da man annehmen musste, dass die Kugel den Bauch 
seiner ganzen Tiefe nach durchschlagen und voraussichtlich innere Organe verletzt habe. 
Ausser einem kleinen Loch im Netz dicht oberhalb der kleinen Kurvatur und einem im 
Gewebe sehr festsitzenden retroperitonealen Hämatom fand sich nichts Regelwidriges. 
Därme, Pankreas und die grossen Gefässe waren unversehrt. Die Heilung erfolgte ohne 
Störung. 

W. hat im Anschluss an diesen Fall an 6 weiblichen Leichen Versuche angestellt, 
um den Gang der Kugel nachzuahmen, und dabei gefunden, dass es möglich ist, das 
Abdomen zu passieren, ohne Organe zu verletzten. Er schliesst aus seinen Versuchen, 
dass die Kugel bei der Frau nach den Bauchdecken einige Zentimeter oberhalb des 
Pylorus das Omentum minus durchbohrte, dann links am Pankreaskopf vorbeiging und 
mit Umgehung der grossen Gefässe, welche links liegen blieben, vorbei an der Pars 
horizontalis inferior des Duodenums in die Rückenrauskulatur eindrang. 

Hammerschmidt-Danzig. 

Griineberg, Traumatische Dünndarmeinklemmung. Gr. demonstiert im 
Altonaer ärztllichen Verein am 26. IV. (s. Münch, med. Woch. 28) einen Fall von 
traumatischer Dünndarminkarzeration bei einem 4jährigen Knaben der 3 Wochen vor 
seiner Aufnahme ins Hospital vom Tisch mit dem Bauche auf einen scharfkantigen 
Gegenstand gefallen war. Seit 3 Tagen bestand Verstopfung und Fehlen von Flatus 
Der Bauch war aufgetrieben, bei Palpation schmerzhaft; per rektum ein weicher quer¬ 
liegender Tumor zu fühlen. Bei der Laparotomie fand sich ein grösseres Stück Dünn¬ 
darm eingeklemmt zwischen Adhäsionen, die Jlcum mit Coecum verbinden. Pat. hatte 
im Sommer 1910 längere Zeit an Durchfall gelitten; nach Vortr. hatte sich um die?e 
Zeit ein Darmgeschwür gebildet und zu den Verwachsungen geführt. Der Stoss gegen 
den Leib vor 3 Wochen hatte an dieser Stelle zu einer zirkumskripten Peritonitis, zur 
Etablierung der Vorgefundenen Stränge geführt und somit Gelegenheit zur Inkarzeration 
gegeben. Aronheim-Gevelsberg. 

Kuge, Erlist (Frankfurta.Oder.) Darmverschluss bei und nach Perityphlitis. 
^Sonderabdruck aus dem Archiv für klinische Chirurgie. Bd. 94, Heft 4.) Verfasser 
zieht aus den Fällen seiner Beobachtung den Schluss, dass der Darmverschluss zwar 
keine sehr häutige Komplikation der Perityphlitis ist (44:2385), dass er aber die Mor- 


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talität der nach dem 8. Tage operierten Falle von Perityphtitis nicht unwesentlich erhöht 
(von 12,8 Proz. auf 13,8 Proz.). Die beste Prophylaxe aller sekundären Erkrankungen 
der Perityphlitis, besonders des Darmverschlusses ist die Frühoperation, die ebenso un¬ 
gefährlich ist wie die Intervalloperation und vor dieser oft den Vorzug der leichteren 
Technik hat Erfurth-Cottbus. 

Hfipel, Ein Beitrag zur Chirurgie der traumatischen Pankreascysten. 
(Inaug.-Dissertat. Kiel 1911.) Verletzungen können die Bauchspeicheldrüse direkt oder 
indirekt treffen. Zu den direkten gehören die perforierenden, offenen Verwundungen 
durch Stich, Schuss oder stumpfe Gewalt. Für sich allein wird dabei das Pankreas mit 
Rücksicht auf seine topographische Lage nur ganz selten getroffen und die Prognose ist 
meist durch die Art der Nebenverletzungen bestimmt. Indirekte Verletzungen sind die 
subkutanen. Hier trifft eine stumpfe Gewalt die Oberbauchgegend, wo das Pankreas 
durch seine vor der Wirbelsäule fixierte Lage relativ leicht Quetschungen und Zer- 
reissungen ausgesetzt ist. Auch hier werden sehr häufig der Bauchspeicheldrüse benach¬ 
barte Organe mitbetroffen. Man kann also isolierte subkutane Pankreasverletzungen von 
solchen unterscheiden, die zugleich mit der Verwundung anderer Organe kompliziert sind. 
Die schwersten Traumen setzen hierbei meist so eingreifende Verletzungen, dass sie ent¬ 
weder sogleich oder im späteren Verlauf das Leben des Verletzten ernstlich gefährden. 
Bei leichteren Traumen kommt es häufig nur zu kleineren Rissen oder beschränkten 
Gewebszerstörungen des Pankreas, die in manchen Fällen völlig ausheilen, nicht selten 
auch später zu einer traumatischen Pankreascyste führen hönnen. Zu unterscheiden sind: 
1. peripankreatische Cysten (retroperitoneale Entwicklung, eigene Wand, nur selten be¬ 
obachtet); 2. peripankreatische Pseudocysten (nur nach Zerreissung des Peritonealblattes 
in dem präformierten Hohlraum der Bursa omentalis entstanden). Endopankreatische 
Zysten kommen ebenfalls auf zweierlei Art zustande: 1. durch cystische Umwandlung 
eines im Drüsenparenchym entstandenen Hämatoms, 2. auf dem Umwege einer chronischen 
interstitiellen posttraumatischen Pankreatitis mit Abschnürung noch weiter sezernierender 
Drüsenteile. 

Die erstere Form kann schon kurze Zeit nach dem Trauma zur Ausbildung kommen, 
während auf die zweite Weise jene Cysten entstehen, die erst Monate oder Jahre nach 
dem mechanischen Insult beobachtet werden. Der Verf. Arbeit zugrunde liegendes, in 
der chirurgischen Klinik zu Kiel beobachtete und von Anschütz operierte Fall bei 
einem 22 Jahre alten, beim Fussballspiel verletzten Mann, gehörte zu den peripankrea- 
tischen Pseudocysten. Von Interesse war hierbei: 1. das Trauma selbst und die rasche 
Geschwulstentwicklung, beide in typischer Gegend; 2. das zeitweise Verschwinden des 
Tumors; 8. die Unmöglichkeit der Totalexstirpation; 4. der geringe Einfluss der 
Wohlgemuthschen antidiabetischen Diät auf die Sekretion der Fistel; 5. der schliess- 
liche Stillstand der Sekretion durch die therapeutischen Massnahmen der Antitrypsin¬ 
injektion und der Fistelmassage. Aronheim-Gevelsberg. 

Grüneberg, Pseudocyste des Pankreas nach Trauma. G. demonstriert im 
Altonaer ärztlichen Verein am 26. IV. (s. Münch, med. Woch. 28) einen Fall von Pseudo¬ 
zyste des Pankreas, entstanden auf traumatischer Basis. Ein 9jähriges Mädchen wurde 
nach Überführung in kollabiertem Zustand ins Hospital gebracht unter Symptomen eines 
Ergusses in die Bauchhöhle. Erst am 11. Tage bildete sich links von der Medianlinie 
unterhalb des Rippenbogens eine schmerzhafte Schwellung, die in den nächsten 2 Tagen 
hühnereigross wurde, tympanitischen Klang bei der Perkussion auf ihrer Höhe, Dämpfung 
in der Umgebung zeigte. Nach Eröffnung der Bauchhöhle fand sich zwischen Magen 
und Quercolon ein prall gefüllter zystischer Tumor, der das Ligamentum gastrocolicum 
vorwölbte. Punktion von ca. 800 ccm dicker schwärzlicher Flüssigkeit. Im Urin konnte 
8 Tage lang Zucker nachgewiesen werden. In der schwach alkalischen Punktionsflüssig¬ 
keit fanden sich Trümmer von Blutkörperchen, Hämatinschollen, ferner die Pankreas¬ 
fermente Trypsin, Steapsin und Diastase. Das Trauma musste eine Blutung unter die 
Drüsenkapsel verursacht und diese nach Zerreissung des Peritoneums einen Erguss in die 
Bursa omentalis herbeigeführt haben. Aronheim-Gevelsberg. 

Vorwerk, 8 Fälle von ^subkutaner Milzzerreissunng. (Inaugur.-Dissertat. 
Leipzig 1911). Verf. Arbeit bringt die Zusammenstellung von 8 Fällen von subkutaner 
Milzzerreissuug der chirurgischen Klinik Trendelenburgs aus den Jahren 1901—1910. 

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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9. 


Sie ergibt zunächst als Entstehungsursache der Verletzung einmal die kurze, heftige Ein¬ 
wirkung einer scharf umschriebenen Gewalt von räumlich geringer Ausdehnung (Hufschlag 
in 1 Falle), 5 mal ein breit, flächenhaft angreifendes Trauma, entweder mit Zusammen¬ 
pressen des Körpers gegen ein Widerlager (Überfahrung in 8 Fällen, Pufferquetschung 
in 1 Falle) oder ohne ein solches und 2 mal Sturz aus der Höhe. In 7 Fällen war ein 
Angreifen der verletzenden Gewalt in der Milzgegend teils sicher, teils wahrscheinlich, 
während in einem Falle eine Entstehung der Milzzerreissung durch Contreconp möglich 
erschien, wie solche auch bei vorher normalen Milzen vorkommt, meist aber bisher bei 
pathologisch veränderten beobachtet ist. Es lagen hier demnach nur reine traumatische 
subkutane Rupturen normaler Milzen vor. Ihre durch das betreffende Trauma gesetzten 
Verletzungen waren durchgängig schwerer Art. An komplizierenden Nebenverletzungen 
waren Rippenbrüche, Zerreissung der Nieren und Nebennieren, Ruptur des Colon mit 
Peritonitis, Einriss des Bauchfellüberzuges der Leber und Einreissung des Pankreas, 
Zerreissung der Pleura und des unteren Lungenlappens vorhanden. Reine unkomplizierte 
Milzrupturen boten nur 2 Fälle. 

Die Splenektomie vrurde in 6 von 7 Operationen ausgeführt, in einem Falle wurde 
wegen Aussichtslosigkeit auf Rettung überhaupt nicht operiert, in einem Falle die zer¬ 
trümmerte Milz unberührt gelassen. Der Ausgang war in den 8 Fällen 5 mal ein 
günstiger, 3 mal ein ungünstiger. Von den 6 Splenektomierten ist demnach nur einer ge¬ 
storben. Bei den Geheilten traten keine nachteiligen Folgen nach der Splenektomie auf. 

Zieht man zu diesen Fällen noch einen geheilten, von Wilms operierten Fall, so 
kommt man in 10 Jahren auf 9 subkutane Milzrupturen mit 3 Todesfällen = 33,3 Proz. 
Mortalität, bzw. auf 7 Splenektomien mit 1 Todesfall 

Bezüglich der Einzelheiten sei auf die Arbeit verwiesen. Aronheim-Gevelsberg. 

F. Yolcker, Über die Indikationsstellung zu operativem Eingreifen 
bei subkutanen Nierenverletzungen. (Beiträge zur klin. Chirurgie. 72. Bd., 3. Hft.) 
Verf. beleuchtet die bekannten Schwierigkeiten der Indikationsstellung gerade bei diesen 
Verletzungen. Aus den 4 Hauptsymptomen einer Nierenverletzung (der Hämaturie, den 
spontanen Schmerzen in der Nierengegend, einer Anschwellung daselbst und den Zeichen 
innerer Blutung) ist eine zuverlässige Anzeige für konservative oder operative Behand¬ 
lung jedenfalls nicht zu stellen. 

Verf. legt sich zu diesem Zweck 4 Fragen vor: 

1. Sind grössere Blutgefässe der Niere zerrissen? 

2. Ist das Nierbecken oder der Ureter zerrissen? 

3. Ist die verletzte Niere aseptisch oder infiziert? 

4. Bestehen Nebenverletzungen? 

Um zuverlässige Aufschlüsse über die 8 ersten Punkte zu erhalten, empfiehlt Verf. 
die Cystoskopie und den Ureterenkatheterismus, beides Methoden, die bisher zu diesem 
Zweck noch nicht angewandt wurden. Er bespricht dann die richtigen Deutungen der 
sich dabei ergebenden wechselnden Befunde, deren Wiedergabe hier zu weit führen 
würde. H. Kolaczek-Tübingen. 

Cossmann, Traumatische Nephritis. C. spricht in der wissenschaftlichen 
Wanderversammlung der Ärztevereine Duisburg und Umgegend am 30. IV. (s. Münch, 
med. Woch. 28) über traumatische Nephritis. Er fasst zum Schluss seine Ausführungen 
zusammen: 1. Die Möglichkeit, dass an eine die Nierengegend mit stumpfer Gewalt 
treffende Verletzung eine diffuse traumatische Nephritis sich anschliesst, muss zugegeben 
werden, aber bis jetzt ist kein sicherer Fall einer echten traumatischen Nephritis fest¬ 
gestellt worden. 2. Die sogen, traumatische Nephritis hat keine besonderen Merkmale, 
durch welche sie sich von anderen entzündlichen Veränderungen der Niere unterscheidet. 
3. Jede Verschlimmerung eines schon länger bestehenden Nierenleidens durch einen 
Unfall muss als entschädigungspflichtiger Unfall gelten. 4. Für den Arzt besteht die 
Notwendigkeit, bei allen die Nierengegend treffenden Verletzungen durch eingehende 
Untersuchung festzustellen, ob bei dem Verletzten Zeichen einer schon länger vorhan¬ 
denen Nierenerkrankung bestehen. Das kann durch die Harnuntersuchung nicht ermittelt 
werden, da dieser durch das Trauma schon Veränderungen verschiedener Art darbieten 
kann. In Betracht kommen für diese Feststellung hauptsächlich Dilatation des linken 
Ventrikels und Steigerung des Blutdruckes. Aronheim-Gevelsberg. 


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Freiherr v. Saar, Ein Fall von traumatischer Hydronephrose. (Demonstr. 
gehalten im Verein der Ärzte in Steiermark am 8. II. 1911. Separatabdruck aus den 
„Mitteilungen des Vereins der Ärzte in Steiermark“ 1911, Nr. 3.) Ein 21 jähriger 
Mann erhielt bei einer Balgerei mit Kameraden einige Püffe von links und hinten in 
die linke Ledengegend. Er wurde 14 Tage wegen Blutharnens im Spital z. V. behandelt. 
% l 2 Jahr später traten Schmerzen in der linken Oberbauchgegend auf, wegen der er die 
Klinik aufsuchte. Hier wurde in dieser Gegend ein mächtiger, anscheinend cystischer 
Tumor festgestellt, der sich bei der Operation als Hydronephrose herausstellte. Der Ab¬ 
gang des Ureters am Nierenbecken war verschlossen mit Andeutung einer feinen 
strahligen Narbe. 

Es ist dies ein Fall, in dem die Anamnese, der Befund bei der Operation und das 
Ergebnis der makro- und mikroskopischen Untersuchung mit Deutlichkeit und Sicher¬ 
heit auf das Trauma als veranlassende Ursache der Hydronephrose hin weisen. 

Bemerkenswert ist die Geringfügigkeit des Traumas und die kurze Zeit, die 
zwischen ihm und der Ausbildung des Tumors verstrichen ist. Erfurth-Cottbus. 

Reinicbe, Hydronephrosenzerreissung. R. demonstriert im ärztlichen Verein 
in Hamburg am 6. VI. (s. Münch, med. Woch. 24) einen 8jährigen Knaben, der beim 
Spielen gefallen war und 4 Stunden später mit den Zeichen einer intraabdominellen 
Verletzung laparotomiert wurde. Es fand sich eine kongenitale Hydronephrose die 
retroperitoneal rupturiert war. Heilung erfolgte durch transperitoneale Nephrektomie. 

A r o n h e i m-Gevelsberg. 

Henning, Über Urethralzerreissung. (Inaugur.-Dissertat. Halle 1910.) Die 
Ursachen, die zu einer Verletzung der Harnröhre führen können, sind 1. solche, die 
direkt eine Zerreissung herbeiführen und 2. andere, bei denen die Verletzung erst 
sekundär oder indirekt eintritt. Die ersteren sind die häufigsten: Fall beim Turnen, 
Springen, Baden oder Unglücksfällen im Reitsitz, auf ein Hindernis, eine Stange, eine 
Leiter, einen Stein usw. Indirekt kommt es zu einer Urethralzerreissung meist durch 
Beckenfrakturen, besonders wenn die den Bruch veranlassende Gewalt seitlich auf das 
Becken gewirkt hat. Anatomisch können die Urethralzerreissungen auch eingeteilt werden 
in extraurethrale und intraurethrale, je nachdem die ursächliche Gewalt von aussen auf 
die Harnröhre (Stoss, Fall, Schlag) oder von innen (durch Blasensteine, Katheter, Fremd¬ 
körper) einwirkt. 

Von 19 Pat., deren Krankengeschichten Verf. aus der chirurgischen Klinik v. Bra- 
manns mitteilt, ist bei 10 derselben eine Urethralzerreissung durch direkte Verletzung 
entstanden. Aus der Arbeit, die sich eingehend mit der Ätiologie, Prognose und Therapie 
befasst, sei die Operationsmethode mitgeteilt, die von v. Bramann seit mehreren Jahren 
bei der Urethralzerreissung angewandt wird. Nachdem durch einen Längsschnitt die 
Urethra freigelegt ist und beide Stümpfe gefunden sind, werden diese, wenn irgend an¬ 
gängig, nach Einführung eines Nölaton- oder Mercier-Katheters durch die ganze Harn¬ 
röhre bis in die Blase zirkulär genäht oder falls dies wegen starker Quetschung der 
Urethralstümpfe oder eingetretener Urininfiltration nicht möglich ist, durch einige Nähte 
einander so weit wie möglich genähert und die Dammwunde tamponiert Der Dauer¬ 
katheter wird alle paar Tage gewechselt und wenn möglich durch einen dickeren er¬ 
setzt; dabei tägliche Blasenspülungen durch denselben mit warmem Borwasser. Nach 
durchschnittlich 6—8 Wochen werden die Pat., auch solche mit schwerer Zerreissung, 
geheilt entlassen. Die Nachbehandlung besteht in einer entsprechenden Bougierkur mit 
den schweren Metallsonden von Roser. Aronheim-Gevelsberg. 

Hohmeier, Überbrückung eines ausgedehnten Harnröhren defektes durch 
freie Fascienplastik. (Deutsch, med. Wochenschr. 19/11.) Der Verschluss von Defekten 
der Harnröhre infolge von Traumen kann oft sehr schwierig sein. Defekte, welche nicht 
grösser sind als 2 cm, können nach Einlegung eines Dauerkatheters von selbst heilen, da 
das Harnröhrenepithel proliferationsfähig ist und die granulierende Fläche überwuchert. 
Bei grösseren Substanzverlusten aber überhäuten sich die Wundränder und es bleibt eine 
offene Narbenfistel. König empfiehlt deshalb die sofortige Naht der Harnröhtenenden, 
die sich bei der Dehnungsfähigkeit der Urethra leicht aneinander bringen lassen. Gold- 
mann hat dieses Verfahren noch dadurch verbessert, dass er die Harnröhre auf weite 
Strecken aus ihrem Bette löste, wobei eine Nekrose der Wandungen dank der vorzüg- 


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296 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


liehen Ernährung der Urethra nicht zu befürchten ist Bei beiden Verfahren ist indessen 
Voraussetzung, dass die Weichteile des Dammes nicht in Mitleidenschaft gezogen sind, 
da sonst die Elastizität der Harnröhre leiden würde. Um bei einer solchen Verletzung 
eine gut durchgängige Harnröhre zu erhalten, empfiehlt Ljungren die Vereinigung der 
Weichteile des Dammes über einen eingelegten Katheter; Wölfler übertrug Schleim¬ 
hautlappen aus einer prolabierten Vaginalwand, Reichel deckte einen 6 cm langen Defekt 
durch einen gestielten, der innern Vorhaut entnommenen Hautlappen. H. brachte eine 
nach Spaltung eines parurethralen Abszesses entstandene Fistel am Damm von 4 cm Länge, 
unter der die Harnröhre in einer Ausdehnung von 6 cm fehlte, durch einen aus der 
hinteren Oberschenkelmuskulatur entnommenen, 5 cm langen und 2 cm breiten Fascien- 
lappen den er über dem Katheter sorgfältig am oberen und unteren Harnröhrenteil durch 
fortlaufende Naht befestigte, zur Heilung. Bei der 6 V 2 Wochen post operationem er¬ 
folgten Entlassung des Kranken konnte der Urin in kräftigem Strahle entleert werden, 
die Harnröhre war glatt, ohne nachweisbare Spuren einer Narbenbildung und für Charriöre 
20 durchgängig. Haramersclimidt -Danzig. 

Berditschewsky, Kasuistik der Hodentumoren. (Inaugur.-Dissertat. Berlin 11.) 
Die gutartigen Tumoren des Hodens kommen sehr selten vor. Verf. fand bei Durchsicht 
der Literatur der letzten 10 Jahre keinen einzigen Fall, auch in der chirurgischen Klinik 
der Charite Hildebrands kamen in derselben Zeit keine derartigen Fälle zur Operation. 
Dagegen bilden die bösartigen Formen: Sarkome, Carcinome, verschiedene Mischgeschwülste, 
Teratome den häufigsten Befund. Zur Kasuistik derselben teilt er 17 Fälle, welche in 
den letzten 10 Jahren in der Charitö operiert wurden, sowie einige aus der Literatur 
mit. Als besonders disponierende Momente spielen Kryptorchismus und Ektopie eine 
Rolle. Kocher bezeichnet das Verhältnis der Erkrankungen an bösartigen Geschwülsten 
bei gesunden und retinierten Hoden etwa 1 :1000 und berichtet über 59 Fälle derartiger 
Tumoren. Ausserdem kommt das Trauma als ätiologisches Moment in Betracht, besonder" 
spielt die Hodenquetschung eine wichtige Rolle. 

Von Interesse aus Verf.s Fällen sind 2 Krankengeschichten, in welchen sich die 
Hodengeschwülste im Anschluss an ein Trauma, an eine starke Quetschung entwickelten. 
Im ersten Falle — bei einem 41 Jahre alten Manne — trat eine Vergrösserung des 
1. Hodens im Anschluss an einen Sturz mit dem Fahrrad, wobei sich Pat. auf der Lenk¬ 
stange das Scrotum quetschte, auf. Der Hoden war im Anfang schmerzhaft, später ver¬ 
ursachte er durch seine Grösse, im Laufe von 2 Jahren wurde er kindskopfgross, Be¬ 
schwerden. Die Geschwulst hatte nicht die Albuginea und Haut durchbrochen, trotz 
starker Anspannung der letzteren; sie war nach oben scharf abgrenzbar, der Samenstrang 
nicht mitergriffen, sie hatte zuerst den Hoden ergriffen und war allmählich auch auf 
den Nebenhoden übergegangen. Im 2. Falle — bei einem 37 Jahre alten Arbeiter — 
wuchs der Tumor nach Quetschung ohne Schmerzen bis zu Gänseeigrösse und hatte den 
Samenstrang mit ergriffen. Auch hier war zuerst der Hoden, dann der Nebenhoden er¬ 
krankt. Beide Tumoren waren gutartige Mischtumoren; Drüsenanschwellungen nicht 
nachweisbar. Aus Verf.s 17 Fällen ergibt sich: 1 . Die malignen Geschwülste des Hodens: 
Sarkome, Carcinome, Mischformen, kommen viel häufiger vor als die homologen; 2. die 
Tumoren ergreifen fast immer nur einen Hoden; 3. das Alter zwischen dem 20. bis 50. Jahre 
scheint besonders zu diesen Neubildungen am Hoden disponiert zu sein. Diese Tatsache 
ergibt sich aus den veröffentlichten Fällen sämtlicher Autoren. 4. Die Prognose der bös¬ 
artigen Hodengeschwülste ist sehr ungünstig durch schnelles Auftreten von Metastasen 
und Rezidiven. 5. Nur die Kastration kann als Therapie der Hodentumoren in Betracht 
kommen. Aro n heim- Gevelsberg. 

Merken», Penisverletzung. M. berichtet in der 40. Versammlung der deutschen 
Gesellschaft für Chirurgie (s. das Ref. in Nr. 19 der Münch, med. Woch.) über eine seltene 
Verletzung des Penis. Ein Mann urinierte durch einen Türspalt. Durch Zuschlägen 
der Tür Einklemmung des Penis. Das Resultat der Befreiungsversuche durch kräftigen 
Zug war eine vollständige Abquetschung des Penis in der Mitte der Länge bis auf den 
Hautschlauch. Wegen Gangrän wurde die Amputation des Gliedes nötig. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 


Für die Uelsiktion verantwortlich: Professor I)r. (’. Th i em-('ottnus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

d«r Medianotherapie lad der Begitaehtang Unfallverletzter, Invalider and Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schflts, Dr. C. Thlem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 

Nr. 10. Leipzig, Oktober 1911. XVIII. Jahrgang. 


Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet. 


Magencarcinom nach Lendenwlrhelfraktur. 

Von Dr. Ph. Kooperberg in Amsterdam. 


Es ist bekannt, wie viel Schwierigkeiten die Forschungen über die Ätiologie 
des Carcinoma noch bieten und wie wenig geklärt die heutigen Meinungen dar¬ 
über sind. 

Gilt dies für den Krebs im allgemeinen, so befinden wir uns im be¬ 
sonderen bezüglich der Entstehung und Entwicklung des Magenkrebses fast 
noch ganz im Dunkel, soweit eine vorausgegangene Verletzung als Ursache in 
Frage kommt. 

Deshalb verdient jeder Fall, der zur Vermehrung unserer Kenntnis auf 
diesem Gebiet führen kann, weiteren Kreisen zugängig gemacht zu werden, 
zumal wenn ein solcher Fall als ein bisher in der Unfallheilkunde noch nicht 
beobachteter erscheint 

Von dem in Rede stehenden Fall wurde durch zufällige Umstände hinter 
einander durch mehrere (13) Ärzte, (Hausarzt Spezialchirurg, Magenspezialist 
Professoren und medizinische Beamte) Kenntnis genommen und, soweit diese in 
der Lage waren sich zu äussern, waren die Ansichten über die Art der Ent¬ 
stehung und des Zusammenhanges des Magenkrebses mit dem vorausgegangenen 
Unfall sehr verschieden. 

Nach einer kurzen Wiedergabe von der Ansicht der meisten dieser Sach¬ 
verständigen werden weitere Erörterungen überflüssig sein. Die meisten Gut¬ 
achter glauben, 

1. dass der Magenkrebs sich entwickeln kann und sich hier entwickelt hat 
aus einer Verletzung des Rückens mit Bruch zweier Lendenwirbel, und 

2. dass der Magenkrebs erst sechs Jahre nach dieser Verletzung in Er¬ 
scheinung getreten ist, ohne dass während dieser Zeit irgend ein Magenleiden 
ärztlich auch nur vermutet, noch viel weniger festgestellt wurde. 

W. W., 45 Jahre alt, Bremsergehilfe in Z., wurde am 27. Mai 1904 durch eine 
Lokomotive angestossen, wobei er mehrere Meter weit hinweg geschleudert wurde und 
einen heftigen Stoss in den Rücken bekam. 

Er musste mittelst einer Tragbahre nach seiner Wohnung gebracht werden. Der 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


baldigst herbeigerufene und erschienene Hausarzt Dr. H. fand ausser einigen Kopfwunden 
und einer Rippenquetschung „eine Kontusion oder Fraktur des Rückgrates“. 

Allmählich trat Heilung der Kopf- und Rippenverletzung ein, die Folgen der Rück¬ 
gratverletzung blieben jedoch bestehen. 

Am 27. September 1904, wurde durch Dr. B. d. 1. F., kontrollierenden Arzt der 
Reichsversicherungsbank, dahin Bericht erstattet, dass sich in den letzten Wochen eine 
beträchtliche Lendenkyphose entwickelt habe. W. wurde darauf ins Diakonissenhaus zu 
A. aufgenommen und dort durch den Spezialchirurg Dr. R. weiter behandelt Die Be¬ 
handlung bestand hauptsächlich in Ruhe und Anlegung eines Gipskorsettes, später eines 
abnehmbaren festen Verbandes, noch später eines Stützapparates. 

Mehrere ein gelieferten Berichte dieses Kontrollarztes handelten stets von dem Zu¬ 
stande der Wirbelsäule. 

Am 5. April 1905 wurde gemeldet, dass die Buckelbildung (Kyphose) den ganzen 
Lendenteil der Wirbelsäulo eingenommen hatte und sehr gross geworden war, dass aber 
nicht mehr über Schmerz geklagt wurde und der Krankheitsprozess anscheinend zur Ruhe 
gekommen war. Das Stützkorsett entlaste die Wirbelsäule. Die 12. linke Rippe drücke 
in schmerzhafter Weise auf das Darmbein. Der Verletzte wurde für fähig erachtet, etwas 
Arbeit im Sitzen zu leisten und die Arbeitsunfähigkeit wurde auf 75 °/ 0 geschätzt 

W. war inzwischen umgezogen und wohnte jetzt in V. 

Am 22. Mai 1905 wurde er untersucht durch Dr. B. v. B., ebenfalls Vertrauensarzt 
der Reichsversicherungsbank, der als „einzige Abweichung“ eine starke Kyphosis 
lumbalis meldete. Das Gehen erfolgte ziemlich gut; auch wurden mehrere Rumpf¬ 
bewegungen gut ausgeführt. Dieser Arzt glaubte wegen der vielen Beschwerden des 
Kranken an eine traumatische Neurose denken zu sollen. Der Stützapparat bedurfte 
der Erneuerung. Diese hielt am 1. Januar 1905 auch Dr. S., praktischer Arzt zu M. 
für nötig, zu welchem W. sich jetzt in Behandlung gegeben hatte. 

Kurz nachher ist W. wieder umgezogen und wohnte jetzt in B. Der kontrollierende 
Arzt daselbst, Dr. L. v. N., berichtete am 1. August 1905, dass ausser dem Lendenbuckel 
(Kyphosis lumbalis) eine deutlich umschriebene schmerzhafte Stelle zur linken Seite der 
Krümmung festzustellen war. Der Verletzte ist ausser stände, irgendetwas zu arbeiten; 
wenn er auch nur eine kleine Strecke geht, nimmt der Schmerz zu, auch wenn er nur 
eine Viertelstunde hintereinander sitzt; in der letzten Zeit hat der Schmerz überhaupt 
zngenommen. 

Dieser Arzt ist der Ansicht, dass der Verletzte nicht simuliere und auch nicht an 
traumatischer Neurose leide. Der anatomische Befund genüge zur Erklärung der Er¬ 
scheinungen; die Erwerbsunfähigkeit wurde auf 100 % geschätzt. Es wurde auch eine 
radiologische Aufnahme gemacht. 

Unterdessen hatte W. Berufung eingelegt, weil die Entschädigung seiner Meinung 
nach zu gering war. 

In der Sitzung zu A. am 7. August 1905 des Schiedsgerichts (Raad van Beroep) 
wurden mehrere Arzte als Sachverständige gehört, welche hauptsächlich sich wie folgt 
äusserten. 

Dr. H., der oben schon genannte Hausarzt, sagt, dass W. nach dem Unfall bis zum 
letzten Frühjahr in Behandlung stand. Im Anfang waren mehrere Kopfwunden, ein Rippen¬ 
bruch und eine Verschiebung von Rückenwirbeln festzustellen. Kopf- und Rippen¬ 
verletzungen sind geheilt. Die Wirbelverletzung ist nicht nur nicht geheilt, sondern 
verschlimmert. Gegenüber dem letzten Befund im April 1905 findet der Arzt den Ver¬ 
letzten sehr heruntergekommen, es dünkt ihm, dass W. die Wahrheit spricht, wenn er 
behauptet, nicht gehen und nicht ordentlich sitzen zu können. 

Dr. B. d. 1. F., der mehrfach genannte Kontrollarzt, erklärt, dass W. eine aus¬ 
geprägte Kyphosis lumbalis habe. Zum letzten Male sah er W. am 18. April 1905, 
damals machte er einen günstigen Eindruck, weshalb er die Invalidität auf 75 °/ 0 schätzte. 
Von traumatischer Neurose wurde niemals etwas w f ahrgenommen, alle Beschwerden können 
durch die anatomischen Abweichungen gedeutet werden. 

Dr. B. v. B. tut dar, weshalb er an traumatische Neurose gedacht hat 

Dr. R., der obengenannte Spezialchirurg, behandelte W. im Februar. Bei seiner 
heutigen Untersuchung findet er den Zustand sehr verschlimmert, die Rückgratverkrüm- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10. 


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mung bat erheblich zugenommen, Haltung und Gang sind schlechter geworden, der all¬ 
gemeine Zustand ist dürftig und der Kranke stark abgemagert. 

Am 22. August 1905 wurde W. von mir urtersucht und konnte ich ausser einer 
bogenförmigen Verkrümmung im Lendenteil des Rückgrates keine Abweichungen finden. 
W. hatte damals keine anderen Beschwerden als Schmerz im Rücken, baldige Ermüdung, 
viel Schwierigkeiten beim Stehen und Gehen. Nur für leichte sitzende Arbeit fand ich 
ihn tauglich und schätzte die Erwerbs Verminderung auf 80 °/ 0 . Der Zustand war als 
dauernd zu betrachten. 

Die Verwaltung wies eine Dauerrente an, berechnet nach einer Arbeitsunfähigkeit 
von 90 °/ 0 . 

Ein Jahr später (17. September 1906) berichtete Dr. B. d. L F., dass er mit Dr. R. 
den W., der wieder zu A. wohnte, aufs neue untersucht habe. Der Buckel war derselbe 
geblieben; der Stützapparat bedurfte der Erneuerung. 

Wieder ein Jahr später wohnte W. zu B. Dr. L. v. N. berichtete (18. Oktober 
1907), dass in dem Zustand keine Änderung eingetreten wäre; die Beschwerden seien 
dieselben. 

Wieder nach einem Jahr (16. September 1908), berichtet Dr. B. v. B., dass der 
Zustand des W., der jetzt zu V. wohnt, unverändert ist 

Am 28. Januar 1909 erstattete Dr. B. in der Universitätsstadt L. Bericht über W., 
welcher sich damals dort befand und auf Veranlassung von dem Leiter der inneren Klinik, 
Prof. N., bei dem er sich wegen Magenbeschwerden angemeldet hatte, an den Leiter 
der chirurgischen Klinik Prof. K. überwiesen wurde. Es wurde Erneuerung des Stütz¬ 
apparates für nötig erachtet 

So weit die Vorgeschichte! 

Bevor der Fall weiter verfolgt wird, möchte ich betonen: 

1. dass W. innerhalb von 5 Jahren bisher von mindestens 10 Ärzten gesehen 
und untersucht worden ist; 

2. dass keiner dieser 10 Ärzte jemals etwas von vorhandenen Magen¬ 
beschwerden erwähnt hat, so dass weder in Berichten, noch in Gutachten, noch 
bei der Rentenfestsetzung, noch gelegentlich der Sitzung des Schiedsgerichts 
von einem chronischen Magenleiden die Rede war; 

3. dass W. nur einmal im Jahre 1909 bei Prof. N. über Magenbeschwerden 
geklagt hat, dass dieser aber auf diese Klage wenig Wert gelegt zu haben 
scheint und er W. zu dem Chirurgen schickte. 

Am 17. Oktober 1910 starb W. im Krankenhaus zu A. infolge von Magenkrebs. 

Kurz vorher war diese Diagnose klinisch gestellt worden, die Leichenöffnung be¬ 
stätigte sie. 

Aus dem Sektionsprotokoll geht hervor, dass im Magen sich etwa l i l 2 1 flüssige 
Speisereste fanden; die Schleimhaut war bleich, glatt, atrophisch, die Magenwand dünn. 

Der Pylorus hat sich in einen knorpelähnlichen Ring verwandelt, welcher kaum den 
Zeigefinger hindurchliess, 3 / 4 cm dick war und allmählich in eine Magenwandverdickung 
überging, welche mit der Unterseite des linken Leberlappens verwachsen war. 

Die Leber fühlt sich fest an; auf dem Durchschnitt keine Abweichungen, nament¬ 
lich keine Geschwulstknoten. Die Magenverwachsung erweist sich als eine oberflächliche, 
ohne wesentlich auf das Lebergewebe überzugreifen. 

Das Pankreas war mit dem Pförtnerteil des Magens verwachsen und von grösseren 
und kleineren Lymphdrüsen umgeben, welche sich auf dem Durchschnitt weich anfühlten. 

Die mikroskopische Untersuchung von Pylorusgcwebe und Lymphdrüsen ergab ein 
diffuses Carcinom. 

Die Wirbelsäule, von der entleerten Bauchhöhle aus gesehen, zeigte eine Einbiegung 
nach der Bauchhöhle zu, welche in der Höhe des dritten Lendenwirbels fest verwachsen war. 

Nach Herausnahme der Wirbelsäule vom 12. Brustwirbel bis zum 4. Lendenwirbel 
zeigte sich, nach völliger Entfernung aller Weichteile, eine alte Kompressionsfraktur des 
dritten Lendenwirbels mit Kallusbildung. Der 2. Lendenwirbel ist ebenfalls, aber in 
geringerem Maße zusammen gedrückt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


Es wurden noch mehrere andere krankhaften Veränderungen gefunden, die aber mit 
der in Frage stehenden Erörterung in keinem Zusammenhang stehen. 

Am 1. November 1910 erstattete der kontrollierende Arzt Dr. B. in A. einen Be¬ 
richt, in welchem er zu dem Schlüsse kam, dass der Tod im November 1910 infolge von 
Magencarcinom mit dem Unfall im Mai 1904 in Zusammenhang stehe. Er begründet 
dies wie folgt: 

Zum ersten Male wird in dem Bericht von Dr. B. zu L. (1909), also 5 Jahre nach 
dem Unfall, von Magenbeschwerden gesprochen, aber derartige Krankheitserscheinungen 
können als erste Zeichen eines Magenkrebses sehr lange Zeit bestehen ohne besonders 
aufzufallen, namentlich bei einem Kranken, der an einer so erheblichen anderweitigen 
Verletzungsfolge leidet 

Nun kann ein Wirbelbruch nicht als die unmittelbare Ursache für das Auftreten 
von Carcinom in Betracht kommen, doch muss ein mittelbarer Zusammenhang insofern 
angenommen werden, als nach dem Unfall Veränderungen des ganzen Körperzustandes 
entstehen und Störungen in der Verrichtung der inneren Körperteile sich zeigen können. 

„Wenn unsere Kenntnis über diese Dinge auch noch gering sind, ist doch der Ein¬ 
fluss eines Wirbelbruches und die hierdurch veränderte Lebensart auf die ganze Konsti¬ 
tution nicht auszuschliessen.“ 

Ich konnte mich dieser Meinung nicht anschliessen und schrieb deshalb: 
„Im August 1905 wurde eine Dauerrente zugewiesen wegen der Folge des Un¬ 
falles ,Wirbelsäulenbruch 4 , der eine bogenförmige Kyphose hinterlassen hat 

Der Tod am 17. Oktober 1910 war die Folge eines Magenkrebses. Nun 
wird durch Dr. B. ein mittelbarer Zusammenhang zwischen dem Entstehen des 
Magenkrebses und der Rückgratsverletzung angenommen. 

Obwohl tatsächlich über die Ursache des Krebses im allgemeinen und des 
Magenkrebses im besonderen noch viel Dunkel herrscht, wird man in der Lite¬ 
ratur vergebens nach der Möglichkeit oder nach Beispielen suchen, in denen die 
Entstehung von Magencarcinom auf einen Rückenwirbelbruch zurückgeführt wird. 

Wenn Dr. B. recht hätte, dann würde in allen Fällen, in denen ein Unfall¬ 
verletzter infolge einer beliebigen chronischen Krankheit stirbt, immer ein Jahre 
vorher erlittener Unfall als Todesursache aufgefasst werden können. 

Ich glaube, dass der Magenkrebs und damit auch der Tod weder eine un¬ 
mittelbare noch eine mittelbare Unfallfolge ist und daher von dem Tode ab jede 
Entschädigung wegfallen kann. u 

Nachdem die Verwaltung die Ansprüche der Witwe abgelehnt hatte, legte diese 
beim Schiedsgericht (Raad van Beroep) zu A. Berufung ein. 

In dessen Sitzung wurden mehrere Ärzte als Sachverständige gehört; ihre Zeugnisse 
sollen im Folgenden kurz wiedergegeben werden. 

Dr. H. zu Z., der W. zuerst behandelte (s. oben): 

„Damals, d. h. fast 1 l j 2 Monate nach dem Unfall, nachdem er aus dem Diakonissen¬ 
haus zu A. zurückgekehrt war, hatte W. Brechneigung und Magenschmerzen, wogegen 
Arzneimittel verordnet wurden. Kurz nachher verliess W. die Gemeinde, dann und wann 
vernahm ich etwas von ihm und ich war nicht erstaunt zu hören, dass er zum Schluss 
im Krankenhause zu A. an Magenkrebs gestorben war. Die Wahrscheinlichkeit, dass der 
Magenkrebs Folge des Unfalles war, ist nicht ausgeschlossen.“ 

Begründet hat Dr. H. seine Ansicht nicht 

Dr. R., Chirurg zu A.: „Im Anfang habe ich W. nicht über Schmerzen im Magen klagen 
hören, aber wohl bald darauf; ich habe diese Schmerzen als von der Bruchstelle der 
Wirbelsäule ausstrahlende angesehen. Dann und wann traten auch Verdauungsstörungen 
auf. Mit unbedingter Sicherheit ist der Zusammenhang zwischen Magenkrebs und Unfall 
nicht darzutun. Ein mittelbarer Zusammenhang aber zwischen Wirbelbruch in der Höhe 
des Pankreas und Magenkrebs ist sehr wohl möglich. Durch den gewaltigen Stoss kann 
ein kleines, bald geheiltes Geschwür in der Magenwand entstanden sein, welches auch, ohne 
zu Magenblutung Veranlassung gegeben zu haben, der Anfang von krebsiger Entartung 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


301 


der Gewebe gewesen sein mag. Diese Erklärung beruht nur auf Vermutungen, über die 
vielleicht erst nach 10 Jahren etwas Sicheres bekannt sein wird.“ 

Der kontrollierende Arzt Dr. B. d. 1. F.: „Ich habe W. bis 1905 regelmässig beob¬ 
achtet, ihn auch noch 1906 in Gegenwart des Dr. R. gesehen, doch erinnere ich mich 
nicht, dass W. damals über Magenbeschwerden geklagt hat, auch in meinen Aufzeichnungen 
habe ich darüber nichts gefunden. 

Die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhanges zwischen Tod und Unfall scheint mir 
nicht gross, da es nichts Aussergewöhnliches ist, dass ein Mann von 50 Jahren an Magen¬ 
krebs leidet und viele Menschen um diese Iiebenszeit an Krebs zugrunde gehen. Es sind 
keine genügenden Gründe da, um diesen Zusammenhang anzunehmen, um so weniger, als 
W. jedenfalls im ersten Jahre keine Erscheinungen einer wirklichen Magenkrankheit gezeigt 
hat und obendrein in der ärztlichen Wissenschaft über das Entstehen einer inneren Krebs¬ 
geschwulst als mittelbare Folge einer Verletzung noch nichts bekannt ist.“ 

Dr. de G., Spezialarzt für Magenkrankheiten zu A.: „Ich habe W. niemals gesehen 
und auch die Leichenöffnung nicht mitgemacht. Aus den Akten bin ich auf Grund eigener 
Wissenschaft und auf Grund von den Mitteilungen aus den Arbeiten von Cohnheim 
(S. 91 und 92). Dr. Gockel bei Boas (Ges. Beiträge, Bd. 15, S. 664—698), Prof. Boas 
selbst (S. 698—711) und Stern (S. 214—220) zur Überzeugung gekommen, dass in 
diesem Falle immerhin ein Zusammenhang zwischen Unfall und Tod anzunehmen ist. 
Das Trauma muss an der Stelle eingewirkt haben, wo das Carcinom gefunden ist, und die 
Sektion hat gezeigt, dass gerade vor dem 2. und 3. Lendenwirbel, wo das Pankreas liegt 
und davor der Magen und weiter nach vorn der linke Leberlappen, krebsige Veränderungen 
vorhanden waren. Aus den mir zuverlässig erscheinenden Mitteilungen der Witwe über 
das Leiden ihres Mannes geht hervor, dass W. vor dem Unfall gesund war, nach dem 
Unfall über Beschwerden seitens des Magens klagte und 1907 (zu V.) eine schwere Magen¬ 
blutung durchgemacht hat, zu der er keinen Arzt hinzugezogen haben wollte, jedoch 
Natriumbicarbonat eingenommen hat. Aus der Sektion geht hervor, dass der Magen fast 
1^2 Liter Flüssigkeit enthielt, was beweist, dass W. seit längerer Zeit eine Magen¬ 
erweiterung gehabt haben muss und viel getrunken hat. Weil die Nahrung und Ver¬ 
dauung viel zu wünschen übrig gelassen hat, ist es begreiflich, dass W. gewöhnliche 
Speisen nicht vertragen konnte. Sein Durst ist zu erklären aus der Tatsache, dass die 
Flüssigkeitsaufsaugung im Dünndarm und nicht im Magen stattfand. 

Ich stelle mir vor, dass der Verlauf folgendermassen war: 

Durch das Trauma ist in der Magenwand ein Geschwür entstanden und durch den 
fortdauernden, durch den Magensaft ausgeübten Reiz hat sich aus dem Geschwür allmäh¬ 
lich Krebs entwickelt. 

In Rücksicht auf die schwere Verletzung muss man also bestimmt einen Zusammen¬ 
hang annehmen, Boas weist nach, dass auch Verengerungen des Magenpförtners durch 
Traumen Vorkommen.“ 

Dr. N. B., der pathologische Anatom, welcher die Leicheneröffnung ausgeführt hat, 
sagt, „dass die Sektion keinen Aufschluss über die Entstehung des Carcinoms gebracht 
hat; nur hat sich ergeben, dass das Carcinom gerade auf der Höhe der Stelle sass, an 
der W. den Stoss im Rücken empfangen hat; dies könnte vielleicht die Meinung des 
Dr. de G. bestätigen“. 

Der kontrollierende Arzt Dr. B. bleibt dabei, den Zusammenhang als wahrscheinlich 
anzusehen. Sicheres weiss man nicht über die Ursache des Magenkrebses. Wahrscheinlich 
ist es, dass ein chronischer Entzündungszustand durch fortwährenden Reiz den Krebs 
hervorruft, doch ist es durchaus nicht notwendig, dass ein Magengeschwür vorausgegangen 
sein muss. 

Bei der Sektion ist festgestellt, dass die Krebsbildung der Bauchspeicheldrüse, des 
Magenpförtners und des linken Leberlappens gerade da sitzt, wo die heftige Gewalt¬ 
einwirkung auf den Rücken stattgefunden hat. Möglich ist es, dass eine kleine 
Schleimhautverletzung den Anlass zu einer Entzündung krebsiger Art gegeben hat. Die 
Verwachsungen von Pankreas, Magen und Leber deuten darauf hin, dass alles mitein¬ 
ander in Verbindung steht. 

Im Anfang nahm die ernsthafte Verletzung der Wirbelsäule alle Ärzte so sehr in An¬ 
spruch, dass den Magenbeschwerden keine genügende Aufmerksamkeit gewidmet worden ist. 


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Moa*&h±chrifz für UnÄIl^ei Urznde and InT&üdemre&en Xr. 10. 


302 


Die grosse Magenerwei?ernug beweist, dass der Verlauf des Leidens du lang¬ 
samer war. 

Die Behauptung, dass ein Zeitraum toq 6 Jahren zu gross war. am den Zusammen¬ 
hang an nehmen zu dürfe n, stimmt nicht, da Fälle bekannt sind, in denen der Krankheits- 
verlauf noch längere Zeit gedauert hat. 

Die Tatsache, dass Dt. H. den W. zuvor niemals behandelt hat. ist hier von grosser 
Wichtigkeit 

Ich würde mir Gewalt antun müssen, wenn ich behauptete: es besteht keinerlei Zu¬ 
sammenhang. and wenn noch Zweifel bestehen mochten, so würde ich ein „in dubiis pro 
reo“ geltend machen. 

Jetzt sagt auch Dt. B_ 's. oben; aus, „wie auf ihn die soeben gehörte, die An¬ 
erkennung des Zusammenhanges aussprechende Ausführung so überzeugend gewirkt habe, 
dass auch er den Zusammenhang annimmt und die dagegen angeführte Länge des Ver¬ 
laufes nichts beweise: da ein Krankheits verlauf bei Krebs noch viel langer dauern kann 
aL* 6 Jahre*. 

Die Ansprüche der Witwe W. wurden nunmehr anerkannt 
Znr Prüfung der Frage, ob gegen das Urteil des Schiedsgerichts Berufung 
eingelegt werden sollte, wurden die Akten Herrn Prot Dr. P.. Leiter der Uni¬ 
versitätsklinik für innere Krankheiten zn A.. übersandt 

Im grossen ganzen ging ans seinem Gutachten Folgendes hervor: 

Selbstverständlich ist die gestellte Frage nicht mit Sicherheit zu beantworten. 
Denn es ist sehr wohl möglich, dass der Magenkrebs sich unabhäng von dem Unfall 
entwickelt hat, um so mehr, als diese Krankheit in dem Lebensalter von 50 Jahren 
durchaus keine Seltenheit ist. Auch die Tatsache, dass die bei der Leichenöffnung 
gefundene Krebsgeschwulst ungefähr der Stelle entspricht, an der das Trauma eingewirkt 
hat, beweist noch nicht den traumatischen Ursprung des Magenleidens. Magenkrebs kommt 
auch ohne vorausgegangenes Trauma am Pförtnerteil das Magens vor und geht dann nicht 
selten über auf das nach hinten gelegene Pankreas und den nach vorne gelegenen linken 
Leberlappen. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Trauma und Magenkrebs braucht 
dann aus dieser Lokalisierung des Krebses nicht ohne weiteres geschlossen zu werden. 

Auch ist die lange Dauer des Krebses auffallend, obwohl es einzelne solcher 
Fälle gibt. 

Zuletzt kommt ein Carcinom nicht so sehr nach einem einmaligen heftigen Trauma 
zur Entwicklung als nach wiederholten kleineren Schädigungen. 

Alles zusammengenommen glaube ich nicht, dass bei W. zwischen dem Trauma 
und dem Carcinom ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang angenommen werden 
kann, wenn ich auch, abgesehen von diesem Fall, davon überzeugt bin, dass ein Trauma 
die Entwicklung eines Krebsgewächses beeinflussen oder beschleunigen kann. 

Trotzdem glaube ich, dass ein Zusammenhang zwischen dem Trauma und dem Magen¬ 
krebs nicht auszuschliessen, ja nicht einmal unwahrscheinlich ist. 

Durch die heftige Verletzung kann neben dem Wirbelbruch auch ein Bluterguss 
in die Magen wand entstanden sein. Bluterbrechen braucht dies nicht zur Folge gehabt 
haben. Das Blut kann aus dem Magen auch durch den Darmkanal abgegangen sein, ohne 
da*« man darauf aufmerksam geworden ist. 

Infolge dieses Blutergusses entstand eine Störung im Blntumlauf der Magenschleim¬ 
haut, wodurch der Magensaft an dieser Stelle seine verdauende Wirkung ausüben konnte, 
und auf diese Weise entstand ein Magengeschwür. 

Die Magenbeschwerden, die Schmerzen und andere Klagen, welche nach dem Unfall 
auftraten, waren wahrscheinlich Erscheinungen seitens des Geschwürs. Das Bluterbrechen 
zu V. im Jahre 1907 stützt diese Meinung. 

Ebenso spricht das Einnehmen von Natriumbicarbonat durch den Kranken und 
die günstige Wirkung dieses Arzneimittels auf die Schmerzen und Magenbeschwerden 
für erhöhte, Salzsäureausscheidung, eine nahezu ständige Begleiterscheinung des Magen¬ 
geschwüres. 

Später entwickelte sich auf dem Boden des Magengeschwürs oder aus einer Narbe 
die Krebsgeschwulst. Es ist etwas sehr Gewöhnliches, dass Magenkrebs auf dem Boden 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


303 


eines Magengeschwürs entsteht, das eine Mal unmittelbar im Anschluss an den Ver¬ 
seil wärnngs Vorgang, ein anderes Mal geraume Zeit später aus der Narbe. 

Nimmt man diesen Zusammenhang an, dann können alle Erscheinungen ungezwungen 
erklärt werden, dann braucht man kein primäres Carcinom anzunehmen, welches seiner 
langen Dauer nach eine Ausnahme darstellen müsste. 

Da der Verletzte vor dem Unfall niemals Magenbeschwerden gehabt hat, diese viel¬ 
mehr erst nach dem Trauma zum Vorschein getreten sind, erscheint es mir gezwungen, 
hier an ein zufälliges Zusammentreffen zu denken, oder anzunehmen, dass der Verletzte 
schon vor dem Unfall das Magenleiden im schlummernden Zustande hatte. Im Gegenteil 
erscheint es mir, da alle Erscheinungen der Krankheit und ihr Verlauf bequem auf die 
oben durch mich auseinandergesetzte Weise zu erklären sind, durchaus gerecht, anzu¬ 
nehmen, dass zwischen dem Tod von W. und dem Unfall vom Jahre 1904 ein ursäch¬ 
licher Zusammenhang besteht.“ 

Darauf wurde folgendes Schlussgutachten von mir für die Reichsversiche¬ 
rungsbank erstattet. 

„Das Schiedsgericht (Raad van Beroep) nimmt einen ursächlichen Zusam¬ 
menhang an zwischen dem Unfall vom Jahre 1904 und dem infolge von Magen¬ 
krebs im Jahre 1910 erfolgten Tode, weil 

1. fast alle Sachverständigen mit mehr oder weniger Bestimmtheit ihre 
Meinung dahin ausgesprochen haben, dass mit ziemlich grosser Wahrschein¬ 
lichkeit der Anfang der Magenerkrankung kurz nach dem Unfall beim Ver¬ 
letzten festgestellt werden konnte und 

2. mit Sicherheit festgestellt war, dass die bei der Leichenöffnung ge¬ 
fundenen krankhaften Zustände ihren Ursprung gehabt haben in einer durch 
den Stoss hervorgerufenen Änderung der Gewebe in der Nähe der gebrochenen 
Lendenwirbel. 

Wenn wirklich das eine oder das andere sich bei der gerichtlichen 
Sitzung herausgestellt hätte, würde man des Rates Urteil zweifelsohne billigen 
können. 

Aber nach genauer Kenntnisnahme der Verhandlungen stellt es sich 
heraus, dass fast alle Sachverständigen sprechen von ,Voraussetzungen, Ver¬ 
mutungen 1 usw. 

Kein einziger hat sich mit Bestimmtheit für den Zusammenhang aus¬ 
gesprochen und konnte es auch nicht tun in Anbetracht 

1. der noch immer unbekannten Ursache des Krebses, 

2. des langen Zeitverlaufs zwischen Unfall und Offenbarung der Krankheit 

3. der nicht nachgewiesenen Kontinuität der Erscheinungen 

4. des ersten nicht einmal ärztlich festgestellten Auftretens von Blutbrechen 
erst gut drei Jahre nach dem Unfall. 

Die »ziemlich grosse Wahrscheinlichkeit 1 muss deshalb auf Möglichkeit usw. 
zurückgeführt werden. 

Da die ärztlichen Meinungen so sehr auseinander gingen, wurde ein Ober¬ 
gutachten von dem Kliniker Prof. P. zu A. eingeholt 

Aus diesem geht hervor, wie auch dieser Sachverständige der Meinung ist, 
dass kein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfall und Magen¬ 
krebs angenommen werden kann. 

Aber dieser Sachverständige will einen mittelbaren Zusammenhang an¬ 
erkennen. 

Seine Meinung ist begründet durch eine teilweise schon durch Dr. R. und 
Dr. de G. geäusserte Annahme, wonach bei dem Unfall eine Magenblutung ent¬ 
standen sein könne, aus der sich ein Magengeschwür entwickelt hätte, auf dessen 
Boden wieder der Krebs entstanden wäre. 


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Von dieser Magenblutung sofort nach dem Unfall hat sich aber niemals 
etwas gezeigt. Wenn nun Herr Prof. P. behauptet, dass Bluterbrechen dabei 
nicht aufzutreten braucht, so ist es mir natürlich bekannt, dass dergleichen 
Blutungen (sogenannte occulte Magenblutungen) Vorkommen. Doch handelt es 
sich hier darum, auf welche Weise diese Magenblutung oder ,der Bluterguss in 
die Magenwand 4 entstanden sein soll. 

Der Herr Professor spricht sich hierüber nicht aus. Wir wissen jedoch, 
dass einer solchen traumatischen Magenblutung ein gewaltiger Schlag oder Stoss 
gegen die Magengegend vorausgegangen sein muss oder bisweilen auch das 
Heben eine^ ausserordentlich schweren Last oder ein Fall auf das Gesäss oder 
die Füsse. 

Weder das eine noch das andere war aber hier der Fall, so dass durch 
den Unfall keine Magenblutung entstanden sein kann. Und da dies nicht der 
Fall ist, kann auch der Magenkrebs dem Unfall nicht zur Last gelegt werden. 

Eis ist also gar nicht gezwungen, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen 
Magenkrebs und Unfall zu verneinen, selbst wenn man sich auf den Standpunkt 
des Herrn Professor P. stellt. 

Im Gegenteil, mich will es dünken, dass der Schluss, zu welchem dieser 
Sachverständige kommt, wenn er ihn auch görecht nennt, nicht gerechtfertigt 
ist, indem ein verbindender Faden mit dem Unfall nicht vorhanden ist. 

Auch die Tatsache, dass vor dem Unfall niemals Magenbeschwerden da 
waren und diese erst nach dem Unfall zutage getreten sind, beweist nicht dass 
der Unfall die Ursache der Beschwerden war. Wenn nämlich jemand vor einem 
Unfall über den Magen nicht zu klagen hatte, deutet dies noch keineswegs 
darauf hin, dass vor dem Unfall nun auch kein Magenleiden bestand. Ebenso 
kann das Entstehen von Magenbeschwerden nach dem Trauma dadurch erklärt 
werden, dass ein schon bestehendes Magenleiden nach, nicht aber durch das 
Trauma sich allmählich stärker entwickelt und nun erst Klagen hervorruft, ganz 
abgesehen davon, dass es erst nach dem Unfall, aber nicht durch ihn, sondern 
aus anderen Ursachen entstanden sein kann. 

Nach dem Angeführten muss ich bei meiner dahin gehenden Meinung be¬ 
harren, dass der zum Tode führende Magenkrebs des W. in keinerlei Zusammen¬ 
hang mit dem Unfall vom Jahre 1904 stand, in welcher Meinung ich gestützt 
werde durch Thiem (Handbuch der Unfallerkrankung, 2. Auflage 1909 S. 645ff.). 
eine Autorität auf diesem Gebiet, mehr anerkannt als die meisten anderen.“ 

Es wurde weiter appelliert; doch auch in höchster Instanz wurden die 
Ansprüche der Witwe anerkannt, diesmal ohne jedwede Begründung. . 


Ein Fall von Quetschungslungenentzünduiig. 

Von Dr. Alfred Baeskow, Wülfrath i. Rhld. 

Die primäre (genuine) kruppöse Lungenentzündung ist erfahrungsgemäss 
eine sehr häufige Infektionskrankheit. Man hat sie für Deutschland und Frank¬ 
reich auf etwas über 6 Proz., für Norwegen in den Jahren 69—78 auf 4 Proz. 
aller innerlichen Krankheiten berechnet. Im Petersburger Maria-Magdalenen- 
hospital waren unter 89400 Kranken, welche von 1851—81 aufgenommen wurden, 


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3 272 = 3,6 Proz. an Lungenentzündung erkrankt, und Eichhorst behandelte 
in der Züricher Klinik von 1884—92 unter 24 472 Kranken 1486 = 5,4 Proz. an 
derselben Krankheit. 

Zur Erkrankung an primärer kruppöser Pneumonie ist es unerlässlich, dass 
Fränkelsche Pneumokokken in die Lungenalveolen hineingelangt sind. Wenn 
sich dieser Vorgang nun auch vielfach ohne nachweisbare Veranlassung vollzieht, 
so gibt es andererseits doch Schädlichkeiten, welche eine Infektion der Lunge 
begünstigen. Man pflegt diese als Hilfsursachen der Infektion zu bezeichnen 
und rechnet zu ihnen Erkältungen und Witterungseinflüsse, ungünstige hygienische 
Verhältnisse und Staubeinatmungen, körperliche Überanstrengungen und alle den 
Körper erheblich schwächenden Einflüsse, z. B. übermässigen Alkoholgenuss. Dass 
auch das Trauma bei der Entstehung einer Lungenentzündung eine Rolle spielen 
könne, war schon lange bekannt So geht aus den ausführlichen Darstellungen 
von Courtois und Proust, die allerdings fast nur französische Literatur be¬ 
nutzten, hervor, dass schon Morgagni (1682—1771) und Laennec (1781—1826) 
die Entstehung von Lungenentzündung nach Brustquetschungen beobachtet haben 
(zit n. Stern). Auch manchen älteren deutschen und englischen Klinikern, z. B. 
Hufeland, Wunderlich (1815—77) und Stokes waren derartige Fälle bekannt. 
So schrieb z. B. Wunderlich: „Ich selbst habe mehrfach nach heftigen Kontu¬ 
sionen (Fall einer schweren Last auf die Brust, Sturz u. dgl.) wohlcharakterisierte, 
rein verlaufende und z. T. sehr schwere Pneumonien gesehen, so dass ich diese 
Ätiologie als nicht selten ansehen muss.“ Auch von chirurgischer Seite lagen 
seit langer Zeit viele, teilweise völlig einwandfreie Beobachtungen vor. So finden 
sich in der von Guder gegebenen reichhaltigen Kasuistik „über den Zusammen¬ 
hang zwischen Trauma und Tuberkulose“, Viertel]ahressclirift für gerichtliche 
Medizin, Bd. VHI u. IX, Berlin 94/95, Fälle aus den Jahren 1824/38 und viele 
spätere veröffentlicht (zit. n. Stern). Wenn demnach Litten auch nicht der 
Erste war, wie man häufig liest, der auf das Vorkommen der Kontusionspneumonie 
aufmerksam gemacht hat, so hat er doch wohl als erster in Deutschland in seinem 
Aufsatz „über die durch Kontusion erzeugten Erkrankungen der Brustorgane mit 
besonderer Berücksichtigung der Kontusionspneumonien“, Zeitschr. f. klin. Med., 
Bd. V, 1882, diesen Gegenstand eingehend behandelt. Er stellt darin 320 Fälle 
von Lungenentzündung zusammen, unter denen er. 14 mal = 4,4 Proz. Verletzungen 
als Ursache beobachtete. Andere Autoren sahen Verletzungen als Entzündungs¬ 
ursache bedeutend seltener, so nach der Zusammenstellung von Prof. R. Stern 
in seinem Werk „Über traumatische Entstehung innerer Krankheiten“ II. Aufl., 
Jena 1897: 

Demuth unter 604 Lungenentzündungen 10mal traumat. Entstehung= 1,6 Proz. 
Detzel „ 170 „ 3 „ „ „ =1,8 „ 

Jürgensen „ 768 „ 1 „ „ „ =0,13 „ 

R. Stern „ 1027 „ 29 „ „ „ =2,8 „ 

A.Fränkel „ 830 „ 7 „ „ =0,8 „ 

Im Sanitätsbericht der preuss. Armee ist der Prozentsatz noch viel geringer. 
So wurden z. B. im Bericht 1901/02 unter 3379 Fällen von Lungenentzündung 
nur 5 = 0,14 Proz., 1902/03 unter 3 240 Fällen nur 2 = 0,06 Proz., 1904/05 unter 
3 287 Fällen nur 1 Fall auf Verletzungen zurückgeführt. 

Diese grosse Verschiedenheit könnte sich dadurch erklären, dass der eine 
Beobachter mehr, der andere weniger geneigt ist, innere Erkrankungen auf 
äussere Einflüsse zurückzuführen. Stern weist jedoch darauf hin, dass diese 
Annahme nicht nötig ist, wenn man bedenkt, dass es ganz von Zufälligkeiten 
abhängt, ob nach einer Brustquetschung eine Pneumonie zustande kommt, oder 
nicht, z. B. vom Vorhandensein von Pneumokokken in der Mundhöhle oder in 



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den Luftwegen des Verletzten, vom Eindringen solcher Keime infolge des Trauma, 
von der Widerstandsfähigkeit des Lungengewebes gegen eingedrungene Infektions¬ 
erreger u. a. m. 

Die Ansichten über die Art der durch eine Brustverletzung hervorgerufenen 
Lungenentzündung waren anfänglich sehr verschieden. Während einige Autoren 
die durch Quetschung bedingte Lungenentzündung als „traumatische“ bezeichneten, 
trennte Litten „aus ätiologischen“ Gründen die Kontusionspneumonie von der 
durch direkte Verletzung — Stich oder Schuss — entstandenen traumatischen 
Pneumonie und sagt über ihre Entstehung: „Während die letztere als eine Ent¬ 
zündung zu bezeichnen ist, die sich unmittelbar einer Lungenwunde anschliesst, 
wird die Kontusionspneumonie durch eine heftige Erschütterung hervorgerufen, 
welche die Lunge trifft und beruht wahrscheinlich auf physikalischen Vorgängen, 
die mit der Erschütterung des Organs verbunden sind.“ Auch ihm war schon 
das öftere Missverhältnis zwischen der ausgebreiteten Verdichtung und der ge¬ 
ringen Beteiligung des Allgemeinbefindens aufgefallen. „In manchen Fällen 
verläuft die Kontusionspneumonie in überraschend leichter Weise mit geringem 
Fieber, geringer Schmerzhaftigkeit und Dyspnoe, und trotz der relativen Euphorie 
kann man bei der physikalischen Untersuchung nachweisen, dass ein ganzer 
Lappen infiltriert ist.“ 

Gleiche Beobachtungen, die er gemacht hatte, veranlassten Demuth (Bei¬ 
träge zur Lehre von der Kontusionspneumonie. Münch, med. Wochenschr. 1888), 
gerade die Fälle für typische Beispiele der Kontusionspneumonie zu halten und 
darauf ihren Unterschied von der kruppösen Lungenentzündung zu begründen. 
So fand er bei der Sektion eines solchen Falles „die Lunge wohl derb, fest, luft¬ 
leer, aber auf dem Durchschnitt viel glatter und nicht so höckrig prominent 
wie bei kruppöser Pneumonie“. Auch war die Farbe der Schnittfläche „hämor¬ 
rhagischer und viel dunkler, als dies nach rein entzündlicher Hepatisation der 
Fall zu sein pflegt“. Er vergleicht diesen Befund mit dem Sektionsergebnis bei 
einem durch eine eingefallene Scheune getöteten Kinde. Hier fand er „den linken 
Oberlappen fast durchweg mit Blut unterlaufen .... fest, dunkelrot, nicht luft¬ 
haltig“. Das pathologisch-anatomische Bild der Kontusionspneumonie hat nach 
ihm noch am meisten Ähnlichkeit mit dem hämorrhagischen Infarkt, nur dass — 
abgesehen von dem sonstigen Befunde — „die unregelmässige Konfiguration der 
Blutinfiltration bei Kontusionspneumonie“ vor einer Verwechlung mit der keil¬ 
förmigen, meist scharf abgegrenzten Gestalt des Infarktes schütze. Dementsprechend 
betrachtet er als Kontusionspneumonie solche Fälle, wo die Blutung ins Lungen¬ 
gewebe für sich, ohne Mitwirkung einer Infektion ausreicht, um am Lebenden 
die klinischen und physikalischen Symptome der Pneumonie zu erzeugen. Das 
Fieber ist nach ihm analog den Temperatursteigerungen, die nach Knochenbrüchen 
und schweren Quetschungen, jedenfalls infolge der Resorption des Extravasates 
auftreten können und zweifellos von keiner Infektion abhängen. Er schreibt 
daher der traumatischen Pneumonie auch einen von der genuinen Pneumonie 
abweichenden Verlauf zu, nämlich: „Fehlen des initialen Fieberfrostes, überhaupt 
Fehlen stärkerer Fiebertemperaturen und damit Fehlen der der kruppösen Pneu¬ 
monie eigenen deletären Rückwirkung auf das Allgemeinbefinden; auch der Urin 
enthält nie, wenn nicht zufällig aus anderen Ursachen, Eiweiss, nie ist die Milz 
vergrössert, nie Herpes labialis vorhanden, nie ist kritischer Fieberabfall beob¬ 
achtet worden.“ 

Klarheit in die Frage von der Entstehung der traumatischen Lungen¬ 
entzündung haben erst die neuesten, wohl allseitig anerkannten Forschungen 
uud Ausführungen von Prof. R. Stern in Breslau gebracht. Er wies nach, dass 
Blutinfiltrate traumatischen Ursprungs bei grösserer Ausdehnung und oberfläch- 


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licher Lage dieselben physikalischen Zeichen gehen, wie andere Infiltrate. Es 
wird also, je nach ihrer Ausdehnung der Auskultations- und Perkussionshefund 
dem bei einem hämorrhagischen Infarkt, einer lobulären oder lobären Pneumonie 
gleichen. In pathologisch-anatomischer Beziehung sind die Befunde am meisten dem 
Bilde des hämorrhagischen Infarktes ähnlich. Doch unterscheiden sich traumatische 
Blutherde — auch abgesehen von etwaigen groben Verletzungen — dadurch, 
dass sie im Gegensatz zu der keilförmigen, sich meist scharf absetzenden Gestalt 
des Infarktes, eine unregelmässige, allmählich in die Umgebung übergehende 
Ausbreitung zeigen. Biutinfiltration eines ganzen Lungenlappens, wie sie nach 
schweren Brustkontusionen bisweilen beobachtet wird, unterscheidet sich von 
der roten Verdichtung (Hepatisation) bei kruppöser Lungenentzündung durch 
dunklere Färbung und dadurch, dass die Schnittfläche nicht so körnig ist. Die 
klinischen Symptome der Lungenquetschung bestehen ausser in den angeführten 
physikalischen Zeichen (der Infiltration usw.) in Schmerzen, Beklemmung, Atem¬ 
not, Haemoptoe, bei schweren Verletzungen ausserdem in Zyanose, Kollaps usw. 

Dementsprechend teilt Stern die an eine Verletzung der Lunge sich an¬ 
schliessende Lungenentzündung ein: 

1. In Fälle von typischer kruppöser Pneumonie. Bei ihnen handelt es sich 
stets um eine Infektion der Lunge. Ein Nachweis von Pneumokokken ist von 
Weichselbaum und Anderen geführt worden. Ihr Verlauf unterscheidet sich 
in nichts Wesentlichem von dem anderer kruppöser Lungenentzündungen. Auch 
konnte sich Stern aus der Literatur nicht davon überzeugen, dass ihre Prognose 
so besonders ungünstig sei, dass ein Drittel aller Erkrankten sterben. Nach 
eigener Erfahrung hält er diese Behauptung nicht für richtig; meint aber, dass 
das vorliegende Material für eine genaue Statistik nicht ausreicbe. 

2. In Fälle von ausgedehnter Blutdurchtränkung mit unregelmässigem 
Verlauf. Auch bei ihnen hält Stern eine Infektion für sehr wahrscheinlich, 
wenn auch der Beweis dafür erst durch bakteriologische Untersuchung gebracht 
werden kann. Für seine Annahme spricht, dass nach sehr ausgedehnten Lungen¬ 
verletzungen, die nach einigen Tagen zur Sektion gelangten, Entzündungserschei¬ 
nungen fehlen können, ferner der Umstand, dass diese leichteren Fälle, in denen 
Zeichen der Allgemeininfektion wenig oder gar nicht ausgeprägt sind, in die 
Fälle der ersten Art übergehen können. 

3. In Fälle mit umschriebenen Blutungsherden — wahrscheinlich Broncho¬ 
pneumonien. Bei ihnen findet sich meist eine geringe umschriebene Dämpfung 
mit tympanitischem Beiklang — bei wenig ausgedehnten oder etwas tiefer 
liegenden Herden können Veränderungen des Perkussionsschalles ganz fehlen — 
feuchte Rasselgeräusche, meist auch Knisterrasseln und Bronchialatmen. Daneben 
hört man gewöhnlich pleuritisches Reiben; denn eine Kontusion, die eine Lungen¬ 
verletzung oder eine Entzündung hervorruft, lässt oft gleichzeitig auch eine 
Pleuritis entstehen. Die Unterscheidung von der umschriebenen Blutung in der 
Lunge stützt sich auf die Beobachtung der Entwicklung des Entzündungsherdes 
und der Beschaffenheit des Auswurfs. Lässt sich ein Fortschreiten des Prozesses 
feststellen, so ist damit seine entzündliche Natur bewiesen und eine rein blutige 
Beschaffenheit des Auswurfs spricht mehr für hämorrhagische Infiltration. 

Stern kommt daher nach Prüfung der Littenschen Fälle zu dem Schluss, 
dass es sich bei ihnen meist um typische kruppöse Lungenentzündung gehandelt 
hat. Und da von dieser Krankheit bereits 82 sehr wahrscheinlich war, und in¬ 
zwischen nachgewiesen ist, dass sie durch Infektion zustande kommt, so ist eine 
Trennung im ätiologischen Sinne zwischen Kontusions- und traumatischer Pneumonie 
nicht durchführbar. Und es unterliegt nach seinen Beobachtungen keinem Zweifel, 
dass das, was Demuth als charakteristischen Sektionsbefund bei Kontusions- 


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pneumonie ansieht, im wesentlichen nichts anderes ist, als eine Blntinfiltration 
der Lunge, also eine direkte Folge des Trauma. So kann sich auch die geringe 
Beteiligung des Allgemeinbefindens daraus erklären, dass die beobachtete Lungen¬ 
verdichtung teilweise oder hauptsächlich auf hämorrhagischer Infiltration beruht 
Es ist daher selbstverständlich, dass die Verdichtungserscheinungen sehr früh¬ 
zeitig nachzuweisen sind — was Demuth auch als eine Besonderheit der Kon- 
tusionspneumonie erwähnt — weil sie sich eben unmittelbar nach dem Trauma 
entwickeln. 

Alle Fälle traumatischer Lungenentzündung können zur Heilung gelangen, 
selten scheint es vorzukommen, dass sie in die chronische Form, etwas häufiger, 
dass sie in Lungenbrand ausgeht Ob eine Quetschungslungenentzündung in 
Tuberkulose übergehen kann, ist nach Stern mit Sicherheit nicht zu sagen, da 
es an brauchbaren Sektionsbefunden fehlt. Wahrscheinlich entwickelt sich aber 
in solchen Fällen von vornherein eine akute tuberkulöse Entzündung, die durch 
Einwirkung des Trauma auf eine bis dahin latente chronische Tuberkulose 
entsteht. 

Um den ursächlichen Zusammenhang zwischen Verletzung und Entzündung 
festzustellen, hat man zeitliche und örtliche Merkmale sowie solche, die sich ans 
besonders charakteristischen Kennzeichen der traumatischen Lungenentzündung 
ergeben. 

Der Zeitraum zwischen Verletzung und Beginn der Lungenentzündung 
schwankt meist zwischen wenigen Stunden und etwa 4 Tagen, und der ursäch¬ 
liche Zusammenhang wird um so unwahrscheinlicher, je mehr die zwischen einer 
Brustquetschung und darauf folgender Lungenentzündung verflossene Zeit über 
die angegebene Grenze hinausgeht. Sprechen aber auch andere Momente für den Zu¬ 
sammenhang von Trauma und Pneumonie, so wird man ihn auch dann für wahrschein¬ 
lich erklären dürfen, wenn die Zeit zwischen Verletzung und Ausbruch der Krank- 
heitserscheinungen länger ist als 4 Tage. Andere Forscher halten einen Zusammen¬ 
hang auch nach 4 Tagen dann für wahrscheinlich, wenn vorausgegangene Erschei¬ 
nungen von seiten der Lungen (Husten,blutiger Auswurf, wirklicheAtembeschwerden) 
für eine Lungenverletzung gesprochen hätten. Doch betont Fürbringer, dass bei 
einer Frist von zwei Wochen und mehr die Annahme eines solchen Zusammen¬ 
hanges kaum jemals gerechtfertigt sei, weil es dem akuten Charakter und dem 
Verlauf der kruppösen Lungenentzündung widerspräche. Und Thiem fordert 
für die Anerkennung des Zusammenhanges mit einer Verletzung bei einem 
längeren Zeitraum, dass durch eine Kette von festgestellten krankhaften Er¬ 
scheinungen und Beschwerden in der Zwischenzeit der Zusammenhang wahr¬ 
scheinlich gemacht werde. Fürbringer ist der Ansicht, dass in solchen Fällen, 
in denen die Verletzten nach dem Abklingen der unmittelbaren Unfallbeschwerden 
sich ganz wohl fühlen, also tatsächlich krankhafte Erscheinungen sowie Be¬ 
schwerden fehlen, welche die Verbindung zwischen Unfall und Lungenentzündung 
feststellen, der Zusammenhang ohne weiteres abzulehnen sei, falls die Lungen¬ 
entzündung sich nicht mit dem Ablauf des vierten Tages geäussert hat; eine 
Ansicht, der Thiem vollkommen beistimmt. Im Grunde wird es nach ihm bei 
der Beurteilung darauf hinauskommen, dass die Wahrscheinlichkeit des Zusammen¬ 
hanges im geraden Verhältnis zur Schwere der Verletzung und im umgekehrten 
zur Länge der Zeit zwischen Unfall und Auftreten der Lungenentzündung steht. 

Die örtlichen Beziehungen zwischen Trauma und Pneumonie sind dann ohne 
weiteres klar, wenn die Entzündung die unter der verletzten Stelle oder doch 
in der Nähe gelegenen Partien befallen hat. Es ist jedoch keineswegs nötig, 
dass die Brustkontusion äussere Verletzungen hinterlassen hat Ist es doch be¬ 
kannt, dass Lungenverletzungen schwerster Art Vorkommen können, ohne dass 


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die Weichteile oder Knochen der Brustwand irgend eine Spur der stattgehabten 
Einwirkung zu zeigen brauchen. Und ferner, da Lungenzerreissungen nicht 
immer entsprechend dem Ort der Einwirkung des Trauma, sondern auch an 
anderen Stellen, z. B. auf der anderen Seite, stattfinden können, so muss man 
diese Möglichkeit auch für die traumatische Lungenentzündung zugeben. Man 
führt dies darauf zurück, dass bei einer plötzlichen Anstrengung nach vorheriger 
. tiefer Einatmung der Bmstkasten in Ausatmungsstellung durch starke Anspannung 
aller Atemmuskeln unter Schluss der Stimmritze festgestellt wird, damit er ein 
festes Widerlager bildet, gegen das die Last herangezogen werden kann Dabei bildet 
die Lunge eine festgeschlossene Blase, die, wenn zufällig noch die gehobene Last 
einen Druck auf den Brustkasten ausübt, an einer beliebigen Stelle platzen kann. 
Diese Ausatmungsstellung wird wahrscheinlich auch unwillkürlich, reflektorisch 
eingenommen, wenn eine Gewalteinwirkung den Brustkorb trifft (Thiem). Jedoch 
hält Stern die örtliche Beziehung zwischen Stelle der Einwirkung des Trauma 
und dem Sitz der Pneumonie für eins der wichtigsten Merkmale, die es wahr¬ 
scheinlich machen, dass es sich um eine traumatische Pneumonie handelt. Fehlt 
dieses Merkmal und sind sonst keine Anzeichen für die traumatische Entstehung 
der Lungenentzündung vorhanden, so kann nur die Möglichkeit des Zusammen¬ 
hanges zugegeben werden, und die andere Möglichkeit, dass ein zufälliges Zu¬ 
sammentreffen vorliegt, ist ebenso wahrscheinlich. In einem Teil der Fälle tritt 
allerdings ein Symptom auf, das für traumatische Pneumonie bemerkenswert ist: 
der reichliche Blutgehalt des Auswurfs. An und für sich beweist dieser abnorm 
reichliche Blutauswurf nichts weiter, als das Vorhandensein einer Lungenver¬ 
letzung. Diese Verletzung wird aber den Zusammenhang zwischen Pneumonie 
und Trauma wahrscheinlich machen. Allerdings darf man in Fällen, in denen 
sich Zeichen einer Lungen- oder Brustfellverletzung — während des Lebens 
oder bei der Sektion — nicht nachweisen lassen, deshalb die Frage nach dem 
ursächlichen Zusammenhang nicht verneinen. Denn es braucht, um eine In¬ 
vasionsstätte für Infektionserreger zu schaffen, keineswegs eine erhebliche, 
mikroskopisch sichtbare Lungenverletzung vorhanden zu sein-, wie man auf Grund 
allgemein bekannter bakteriologischer Erfahrungen behaupten darf. 

Erwähnt sei noch, dass Unfall uud Lungenentzündung zufällig Zusammen¬ 
treffen können, dass Menschen mit bereits vorhandener Lungenentzündung einen 
Unfall erleiden können, unter Umständen gerade so, dass der letztere nicht die 
Ursache, sondern die Folge der Erkrankung ist, wofür bei Thiem ebenfalls Bei¬ 
spiele angeführt sind. 

Weil nun Fälle, in denen eine Verletzung als Ursache einer kruppösen Lungen¬ 
entzündung anerkannt werden muss, immerhin selten sind, andererseits, weil der 
Fall zeigt, dass nicht jede Lungenblutung bei einem sonst gesunden Menschen zu 
chronischer Erkrankung oder zur Tuberkulose führen muss, sei mir die folgende 
Veröffentlichung aus der Praxis gestattet. Der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, 
Sektion IV, Köln, sage ich für die Bereitwilligkeit, mit der sie mir die Benu¬ 
tzung ihrer Akten hierzu gestattet hat, auch an dieser Stelle meinen besten Dank. 

Es handelte sich um den 31jährigen Steinbrecher Thomas St., von dem festgestellt 
wurde, dass er seit 1908 im wesentlichen immer gesund war. Nur einmal in der Nacht 
vom 24./25. VIII. 08 soll er plötzlich krank geworden sein, über Atemnot, Stechen in 
der linken Seite und im Rücken geklagt haben. Jedoch fand der gerufene prakt. Arzt M, 
bei ihm ausser einer Temperatur von über 40 0 objektiv weder auskultatorisch noch per- 
kussorisch etwas Krankhaftes, auch keinen Blutauswurf. Er vermutete den Beginn einer 
kruppösen Lungenentzündung. Am Morgen des 25. VIII. fand ich den St. schon wieder 
wohl und munter ausserhalb des Bettes und am 27. VIII. arbeitete er. Ich kann daher 
kaum annehmen, dass es sich um den Beginn einer derartigen Erkrankung gehandelt hat. Am 


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9. IX. 10 fiel ihm beim Verladen ein ca. 150 Pfund schwerer Stein auf die Brust, Augen¬ 
zeugen des Unfalls waren nicht zugegen. St. legte sich aber, als er am Unfalltage nach 
Hause kam. sogleich ins Bett und sagte, — nach Aussage seiner Kostgänger — ihm sei 
ein Stein auf die Brust gefallen; auch liess er sich noch abends einen Krankenschein aus¬ 
stellen. Am 10» IX. stellte ich bei ihm Lungenentzündung fest. Da der medizinische Berater 
der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, Herr Landes-MedizinalratProf. Dr. Liniger, zweifel¬ 
haft war, ob es sich bei St. um eine traumatische Lungenentzündung handelte und die 
Vermutung aussprach, dass er schon vor dem Unfall krank gewesen sei, wurde ich zur 
Abgabe eines Gutachtens aufgefordert, das ich am 16. X. 10 erstattete: 

„Auf Ersuchen der Steinbruchs-Berufsgenossneschaft Sekt. IV, Köln, erstatte ich 
in der Unfallsache des Steinbrechers Thomas St, 31 Jahre alt, aus W., F.strasse Nr. 32. 
ein Gutachten „über den ursächlichen Zusammenhang der Lungenentzündung mit dem 
behaupteten Unfall, fhr den Zeugen nicht vorhanden sind.“ 

Beim ersten Besuch gab er darüber an, dass ihm beim Einladen ein Stein auf die 
Brust gefallen sei. Auf Befragen vervollständigte er später die Angaben folgendennassen: 
Er habe am 9. IX. vorm, gegen 9 j / 2 Uhr Steine geladen, dabei sei einer von etwa 75 kg 
Gewicht, den er schon über Kopfhöhe gehoben hatte, ihm entglitten, da er nass und glatt 
war, und vor die Brust gefallen. Es sei ihm aber noch möglich gewesen, den Stein mit 
den Händen sofort von sich zu stossen, so dass er nicht auch noch auf die Füsse fiel. Dabei 
sei er selbst hintenüber zu Boden gefallen und sei, da ihm schlecht war, 10 Minuten liegen 
oder sitzen geblieben. Dann habe er wieder gearbeitet bis abends 6 Uhr, es habe ihm 
aber nach dem Unfall schon nicht mehr geschmeckt. Am anderen Morgeu sei er um 
6 Uhr zur Arbeit gegangen, habe aber nur bis 8 Uhr arbeiten können, dann sei er nach 
Hause gegangen und habe sich ins Bett gelegt. Bald darauf habe er einen Schüttelfrost 
gehabt, es hätten sich Schmerzen in der Brust beim Husten und Atmen und blutiger 
Auswurf eingestellt. Bei meinem Besuch am 10. IX. nachmittags gegen 4 Uhr lag S. 
im Bett und hatte neben sich einen Teller stehen, auf dem sich reichlicher, frisch roter, 
blutiger Auswurf befand. Seine Atmung war angestrengt, stöhnend, beschleunigt. Trotz¬ 
dem der ganze Oberkörper in feuchte Tücher eingeschlagen war, hatte er eine Temperatur 
von 39,2°. Über beiden Lungen fand sich abgeschwächtes Atemgeräusch, zahlreiche 
brummende Geräusche, lauter Klopfschall, ebenso am 11. und 12. IX. Am 13. IX. fand 
sich links hinten oben bis zur Schulterblattgräte leises, z. T. hauchendes Atemgeräusch, 
kleinblasige feuchte Rasselgeräusche, gedämpfter Schall. Da der Pat. in seiner Behausung 
keine genügende Pflege hatte, wurde er ins Krankenhaus gebracht, wo er bei gleichem 
Befunde am 14. IX. eine Temperatur von 39,7° hatte. Von da an fiel die Temperatur 
bis 38,7° abends, am 15. IX. vorm. 38°, abends 37,2°, am 16. IX. morgens 37,1°, abends 
36,2° und blieb dann einige Tage subnormal. Der Blutgehalt des Auswurfs nahm vom 
14. IX. an schnell ab. Es hat sich demnach bei St. um eine fibrinöse (kruppöse) Ent¬ 
zündung des linken oberen Lungenlappens mit verhältnismässig mildem Verlauf gehandelt. 

Es ist nun die Frage, ob diese Lungenentzündung durch einen Vorgang wie der¬ 
jenige vom 9. IX. angebahnt sein könnte, oder ob durch einen solchen Vorfall Verände¬ 
rungen gesetzt zu werden vermögen, an die sich leicht eine Infektion mit Erregern der 
Lungenentzündung anschliesst. Ist dies der Fall, so würde die Entzündung auf einer 
Einwanderung von Pneumokokken beruhen, wobei die durch den Unfall hervorgerufenen 
Gewebsverletzungen als ein die Ansiedlung, Verbreitung und Vermehrung der Bakterien 
an der geschädigten Stelle wesentlich begünstigender Umstand zu betrachten sind. 

, Während Litten in seiner einschlägigen Arbeit über Kontusionspneumonie die 
Ansicht vertritt, dass nur umschriebene direkte Gewalteinwirkungen — abgesehen von 
perforierenden Lungenverletzungen — auf einen bestimmten Teil des Brustkorbes selbst 
als Vermittler eines Entzündungsvorganges in den Lungen — welche nicht etwa schon 
vorher angegriffen waren — angesehen werden können, hat man die Erfahrung gemacht, 
dass die in Betracht kommende Art der Quetschung gelegentlich eine von der erwähnten 
abweichende ist. Das Wesentliche bei der Quetschung des Brustkorbes überhaupt ist die 
Einwirkung einer stumpfen Gewalt und eine plötzliche ausgiebige und unvorhergesehene 
Zusammenpressung. Zumeist handelt es sich allerdings dabei um eine umschriebene, eine 
besondere Stelle des Brustkorbes selbst treffende Gewalteinwirkung — bei S. Auffallen 
des schweren Steines auf die Brustwand. 


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Dass die örtliche Schädigung bzw. die direkte Wirkung nicht das hier einzig Aus¬ 
schlaggebende ist, geht auch schon daraus hervor, dass nicht allemal die Stelle der Ver¬ 
letzung selbst den Ausgangspunkt der Lungenentzündung bildet, diese vielmehr auch an 
einem mehr oder weniger entfernten Punkte, selbst auf der entgegengesetzten Seite zur 
Entwicklung gelangt. Wo die Gewalteinwirkung bei S. stattfand, liess sich nicht fest¬ 
stellen, es fehlte jedes Zeichen einer äusseren Verletzung. Nach seiner Schilderung muss 
ich annehmen, dass der Stein mitten auf den unteren Teil des Brustkorbes aufgefallen 
ist Wenn sich dann die Entzündung im linken oberen Lappen fand, so würde dies 
trotzdem nach Obigem nicht gegen den traumatischen Ursprung der Entzündung sprechen. 
Ebensowenig würde das Fehlen einer Verletzung überhaupt — das sich vielleicht aus der 
grösseren Elastizität des unteren Teiles des Brustkorbes erklärt — gegen die traumatische 
Entstehung sprechen, hat doch z. B. das Schiedsgericht in Leipzig in einem ähnlichen 
Falle die zum Tode führende Krankheit (Lungenentzündung) als Folge eines Betriebs¬ 
unfalles angesehen, „da es nach dem Gutachten des Prof. Dr. X. nicht im Zweifel war, 
dass Lungenentzündungen als Folge äusserlicher Gewalteinwirkung auf einen Menschen 
auftreten können, ohne dass zugleich äusserlich erkennbare Verletzungen als Folge jener 
Gewalteinwirkung vorhanden sind“ (zit. b. Thiem, Bd. II, II. Teil p. 207). 

Nimmt man an, dass der Schüttelfrost, den S. nach seinen Angaben am 10. IX. 
morgens etwa zwischen 8 und 9 Uhr gehabt hat, den Beginn der Lungenentzündung 
bezeichnen würde, so würde dies auch der Zeit entsprechen, welche gewöhnlich eine 
Lungenentzündung nach Quetschung zu ihrer Entwicklung bedarf, nämlich ein- bis zwei¬ 
mal 24 Stunden. Eine grosse Bedeutung hat Litten auf Grund seiner Beobachtungen 
dem starken Blutauswurf beigemessen. Da Blutung überhaupt eine der häufigsten Folgen 
der Lungenquetschung ist, so tritt er bei Quetschungslungenentzündung schon frühzeitig 
auf, während bei gewöhnlicher Entzündung sich anfänglich nur blutig gefärbter oder ge¬ 
streifter Auswurf findet, der erst später in mehr gleichmässiger Weise Rostfarbe an¬ 
nimmt. Bei S. fand ich auf einen Teller entleerten rein blutigen Auswurf schon am 
Nachmittag des 10. IX., er musste also noch früher sich eingestellt haben, und wenn 
man den Beginn der Erkrankung vom Schüttelfrost an rechnet, jedenfalls nicht lange 
danach. 

Es bleibt nun noch die Frage der Berufsgenossenschaft zu beantworten, ob S. nicht 
vielleicht früher schon krank gewesen und das Zusammentreffen von Unfall und Erkrankung 
nur ein zufälliges gewesen ist. Diese Frage erklärt sich jedenfalls aus der bekannten 
Tatsache, dass kruppöse Lungenentzündung gewöhnlich urplötzlich mit einem kräftigen 
Schüttelfrost anfängt, der oft mitten bei der Arbeit eintritt oder die Kranken im tiefsten 
Schlaf während der Nacht überrascht. Die Möglichkeit, ob nicht die Infektion schon vor 
dem Unfall bestanden habe, kann natürlich in jedem einzelnen Falle von Quetschungs¬ 
lungenentzündung erwogen werden. Wenn aber auch die Angaben über Häufigkeit des 
Vorkommens der Quetschungslungenentzündung noch stark schwanken, so sind für eine 
derartige Auslegung die einschlägigen Beobachtungen doch zu häufig. Selbst wenn 
übrigens Diplokokken in der Lunge bereits unschädlich vorhanden gewesen, denselben 
aber durch die Gefäss- und Gewebsschädigung erst ein locus minoris resistentiae ge¬ 
schaffen worden wäre, so bestände die Deutung des Falles als Quetschungslungenentzündung 
immer noch zu Recht. Nach Lage des Falles ist ein Zusammenhang der Krankheit mit 
dem Unfall möglich, erscheint mir sogar mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorhanden 
zu sein.“ 

Die Genesung des St machte weiterhin so gute Fortschritte, dass er am 3. X. 
seine Arbeit als Steinbrecher wieder aufnahm und die arbeitgebende Firma der Berufs¬ 
genossenschaft nach Ablauf der 13. Woche mitteilen konnte, dass er anscheinend ohne 
nachträgliche Folgen für seine Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt sei. Trotzdem wandte 
er sich am 20. I. 11 an die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft mit der Angabe, er sei 
immer krank, bitte daher um einen Bescheid in seiner Unfallsache und event. um einen 
Vorschuss. 

Daraufhin wurde er mir zur nochmaligen Untersuchung zugewiesen, die am 8. II. 
stattfand. St klagte über beständige Schmerzen, die von den untersten Rippen rechts 
nach der linken Achselhöhle sich erstreckten. Er habe immer Husten, wobei er an 
manchen Tagen auswerfen könne, an anderen nicht. Sein Appetit sei nicht so gut wie 


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früher. Infolge der Schmerzen könne er keine Steine mehr heben, also auch nicht als 
Steinbrecher arbeiten, müsse vielmehr Erdarbeiten machen. 

Befund: St. ist 179 cm gross, kräftig gebaut, muskulös, von leidlich frischer Ge¬ 
sichtsfarbe. Sein Brustkorb ist gut gewölbt, die Zwischenrippenräume sind nicht sichtbar, 
beide Hälften dehnen sich bei der Atmung gleichmässig aus. Er misst über die Brust¬ 
warzen bei hängenden Armen nach tiefster Ausatmung 100 cm, nach tiefster Einatmung 
104 cm. Auch nach mehrmaligem tiefen Atmen erfolgt kein Husten. Die Oberschlüssel¬ 
beingruben sind ein wenig vertieft, die Unterschlüsselbeingruben nicht Die Lungenspitzen 
stehen beiderseits gleich hoch, die hinteren Lungenränder sind verschieblich, die untere 
hintere Lungengrenze steht beiderseits gleich. Das Atemgeräusch ist beiderseits bläschen¬ 
förmig, nirgends verlängertes oder verschärftes Ausatmen, keine Geräusche. Der Schall 
ist beiderseits gleich, hell, nirgends gedämpft. Gutachten: „Da ich Nachkrankheiten der 
überstandenen Lungenentzündung nicht nachweisen kann, sie vielmehr als folgenlos aus¬ 
geheilt betrachte, so halte ich eine Beschränkung der Arbeitsfähigkeit nijcht für vorliegend. 
St. kann meiner Ansicht nach alle Arbeiten als Steinbrecher verrichten. 4 

Die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft teilte darauf dem St. mit, dass er nach ihren 
Erkundigungen in vollem Umfange arbeite, vollen Lohn verdiene und nach Wahrnehmung 
der arbeitgebenden Firma durch Unfallfolgen nicht behindert sei Auch das ärztliche 
Gutachten stelle fest, dass Unfallfolgen nicht mehr vorlägen. Wenn er seine Entschädigungs¬ 
ansprüche dennoch aufrecht erhalte, solle er sie begründen. St. antwortete darauf: „Ich 
stelle fest, dass ich nach dem Unfall die Arbeit nicht mehr so leisten kann und fort¬ 
während mit Schmerzen in der Brust zu tun habe, dass ich des Nachts fast nicht schlafen 
kann, fortwährenden Husten und einen Lohnausfall von 50 Mk. monatlich habe 4 . 

St. wurde daraufhin dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Bonn zur Be¬ 
obachtung überwiesen. Das Ergebnis desselben ist in dem folgenden Gutachten des Herrn 
Geh. MecL-Rat Prof. Dr. Rieder niedergelegt: „Der Steinbrecher Thomas St. aus Croatien 
befand sich vom 4. bis 10. März hier zur Beobachtung und Untersuchung. Derselbe erlitt 
am 9. IX. 10 dadurch einen Unfall, dass ihm ein ca. 150 Pfd. schwerer Stein gegen die 
Brust fiel, von dort zurückfederte und zu Boden fiel. Der Verletzte musste sich zehn 
Minuten lang hinsetzen, hatte starke Brustschmerzen, arbeitete aber noch bis abends 
weiter. Am folgenden Tage fand der Arzt ihn zu Bett liegend, mit beschleunigter 
Atmung und einer Temperatur von 39,2°. In einem neben dem Bett stehenden Teller 
befand sich blutiger Auswurf. Das Fieber hielt bis zum 16. IX. an und St. war ca. fünf 
Wochen arbeitsunfähig. Der behandelnde Arzt Dr. B. hält einen Zusammenhang der 
Lungenerkrankung mit dem Unfall für wahrscheinlich, glaubt jedoch nicht, dass nach¬ 
teilige Folgen zurückgeblieben sind, welche die Erwerbsfähigkeit des St. jetzt noch 
herabsetzen. 

Demgegenüber macht der Verletzte geltend, dass er nach dem Unfälle nicht mehr 
so leistungsfähig sei wie früher und fortwährend mit Schmerzen in der Brust zu tun 
habe, so dass er nachts fast nicht schlafen könne, ferner, dass er fortwährend an Husten 
leide und jeden Monat einen Lohnausfall von ca. 50 Mk. habe. 

Unsere Untersuchung ergab Folgendes: St. ist ein kräftig gebauter, gesund aus¬ 
sehender, gut genährter Mann, er wiegt in Unterhose 83 kg bei einer Grösse von 178 cm. 
Die Brust ist gut gewölbt. Bei der Atmung heben und senken sich beide Brusthälften 
gleichmässig. Der Klopfschall über den Lungen ist normal. Die unteren Lungengrenzen 
sind deutlich verschieblich. Die Atmung ist rein bläschenförmig. St. kann tief einatmen, 
ohne dass Hustenreiz auftritt. Der Brustumfang beträgt über den Brustwarzen gemessen 
nach tiefster Einatmung 107, bei stärkster Ausatmung 101 cm. Die Herzdämpfung ist 
normal, der Puls ist regelmässig, 74 Schläge pro Minute. Bauch und Konsistenz des 
Unterleibes sind normal. Die Zunge ist rein. Der Urin ist frei von Eiweiss und Zucker. 

Während des hiesigen Aufenthaltes war das Allgemeinbefinden des St. nicht gestört. 
Es bestand keine Temperatursteigerung und kein Hustenreiz, Stuhl und Verdauung waren 
geregelt. Der spärliche Auswurf bestand aus heilem weissen Schleim und enthielt keine 
Tuberkelbazillen. 

Beurteilung: Nach der Schilderung des Dr. B. kann es keinem Zweifel 
unterliegen, dass St. in unmittelbarem Anschluss an eine schwere Brustkontusion 
an einer Lungenentzündung erkrankt ist und dass diese Erkrankung mit dem 


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Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht Dafür spricht ausser dem zeit¬ 
lichen und örtlichen Zusammentreffen besonders der reiche Gehalt des Auswurfes 
an Blut, wie er für die traumatische Lungenentzündung besonders charakteristisch 
ist. Es ist keineswegs nötig, dass die Lungenentzündung genau an der Stelle, 
wo die Gewalt eingewirkt hat, zum Ausbruch kommt, da bei der Elastizität der 
Brustwandungen und des Lungengewebes die Druckwirkung sich auch an anderen 
Stellen geltend macht Da die Erreger der Lungenentzündung, die Pneumo¬ 
kokken, auch bei Gesunden häufig in den Luftwegen anzutreffen sind, so ist es 
leicht verständlich, dass das geschädigte Lungengewebe einen geeigneten Nähr¬ 
boden für diese Keime abgibt Der weitere Verlauf der Lungenentzündung ist 
dann, abgesehen von einem meist höheren Gehalt des Auswurfes an Blut, nicht 
von der gewöhnlichen verschieden, am siebenten Tage erfolgt der Abfall des 
Fiebers und damit die Genesung, die meistens nach Ablauf mehrerer Wochen 
eine vollständige ist. 

Was nun die Äusserung des Herrn M. anbelangt, dass St. bereits im Jahre 
1908 au Lungenentzündung erkrankt war, so kann aus dieser keineswegs ge¬ 
schlossen werden, dass die jetzige Erkrankung mit der damaligen irgendwelchen 
Zusammenhang hat. Der Umstand, dass St. sich so schnell von der letzten 
Lungenentzündung erholt hat, so dass jetzt bereits keine nachteiligen Folgen 
von dieser vorhanden sind, beweist vielmehr, dass St. auch vor dem Unfall jeden¬ 
falls eine gesunde Lunge gehabt hat, da man doch nicht annehmen kann, dass 
eine vorher kranke Lunge durch Überstehen einer Lungenentzündung gesund 
geworden ist. Wir schliessen uns also voll und ganz dem Gutachten des Dr. B. 
an, welches besagt, dass St infolge eines Unfalls an traumatischer Lungenent¬ 
zündung erkrankt ist und dass diese Erkrankung keine die Erwerbsfähigkeit 
herabsetzende Folgen hinterlassen hat.“ 

gez. Dr. Paal. gez. Geheimrat Prof. Rieder. 

Die Entschädigungsansprüche des St wurden nunmehr abgelehnt, worauf 
er Berufung einlegte. Das Schiedsgericht in Düsseldorf „hatte in Übereinstimmung 
mit dem gerichtlichen Sachverständigen kein Bedenken, dem einwandfreien Gut¬ 
achten des Dr. B. vom 8. II. 11. und des Prof. Dr. Rieder in B. vom 10. III. 11. 
beizutreten. Demnach ist als erwiesen anzusehen, dass die durch den Unfall 
herbeigeführte Lungenentzündung bereits am 20. Sept. 1910, also kaum 4 Wochen 
nach dem Unfallereignis, zur Abheilung gekommen war und Kläger seit dieser 
Zeit in keiner Weise mehr in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist ... . 
Hiernach musste der Berufung der Erfolg versagt werden.“ 

Wenn man diesen Fall der Stern sehen Einteilung unterordnen wollte, so 
würde er zweifellos der ersten Gruppe, der reinen kruppösen Pneumonie zuzu¬ 
rechnen sein. Dafür spricht der plötzliche Anfang mit Schüttelfrost, das Fieber, 
die Störung des Allgemeinbefindens, der kritische Abfall des Fiebers vom fünften 
Tage ab. Hierin würde er sich also in nichts von einer gewöhnlichen kruppösen 
Entzündung unterscheiden. Berücksichtigt man aber, dass St., wie durch Zeugen¬ 
aussagen festgestellt, schon am Abend des Unfalltages davon gesprochen hat, 
dass ihm ein schwerer Stein vor die Brust gefallen sei, und dass dieser Vor¬ 
gang geeignet war, eine Lungenverletzung hervorzurufen, dass ich schon am 
Tage nach dem Unfall reichlichen rein blutigen Auswurf bei St. fand, der immer 
der Ausdruck einer stattgehabten Verletzung ist, so muss man die traumatische 
Entstehung der Lungenentzündung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit an¬ 
nehmen. Üb die Entzündung von der am meisten getroffenen Stelle ihren Aus¬ 
gang genommen hat, liess sich nicht feststellen, da Spuren äusserer Verletzung 
fehlten. Aber selbst wenn das nicht der Fall war, so würde es nicht gegen die 
Annahme des traumatischen Ursprungs der Entzündung sprechen, wie oben aus- 



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geführt. Dass die Entzündung eines oberen Lungenlappens so schnell und günstig 
verlief, unterstützt auch die Annahme der traumatischen Entstehung, sind doch 
sonst erfahrungsgemäss Oberlappenpneumonien häufig die unmittelbaren Vorläufer 
der chronischen Lungentuberkulose. Bei St. fanden sich aber bei wiederholter 
Nachuntersuchung weder auskultatorisch noch perkussorisch nachweisbare Ver¬ 
änderungen, die den Verdacht auf Tuberkulose hätten aufkommen lassen; auch 
wurden in Bonn bei der mikroskopischen Untersuchung des Auswurfs Tuberkel¬ 
bazillen nicht gefunden. 

Wie die Infektion der Lunge bei der traumatischen Lungenentzündung zu¬ 
stande kommt, ist nach Stern noch keineswegs sicher geklärt. Er nimmt an. 
dass vor und nach stärkeren Anstrengungen, die so häufig mit Unfällen verknüpft 
sind, tiefere Inspirationen gemacht werden, durch die keimhaltige Tröpfchen aus 
der Mund- und Nasenhöhle aspiriert werden. Ausserdem kann bei Unfällen, die 
zur Bewusstlosigkeit führen, die Reflexerregbarkeit der Schleimhaut der oberen 
Luftwege herabgesetzt oder erloschen sein, und dann werden bakterienhaltige 
Staub- oder Flüssigkeitsteilchen besonders leicht in die Luftröhren und die'Lun gen 
eindringen. 

Folgt man den Ausführungen Thiems, die er in Heft 6 der Monatsschrift 
für Unfallheilkunde 1911 in seinem Aufsatz über Tuberkulose und Unfall macht, 
so kann man sich das Zustandekommen der Infektion der. Lunge mit Pneumo¬ 
kokken entsprechend der mit Tuberkelbazillen folgendermassen erklären: Die in 
allen Geweben vorhandenen Mundöffnungen der Saugadern (Lymphgefässe) saugen 
die infektiösen Keime auf und der Lymphstrom schafft sie zu den zwischen den 
Saugadem eingeschalteten Lymphdrüsen. So gelangen die durch die Mund- und 
Rachenhöhle, namentlich durch die Mandeln eingedrungenen infektiösen Stoffe in 
die Halsdrüsen, die von den Atmungswegen eingedrungenen werden in die um 
den ganzen Luftröhrenbaum, besonders an der Lungenwurzel angehäuften oder 
in die unter dem Rippen- und Lungenfell befindlichen Drüsen geschafft. Kommt 
es nun durch eine Gewalteinwirkung zu einer Lungenquetschung, so werden mit 
zahlreichen Blutgefässen auch die Lymphbahnen zerstört und der Lymphumlauf 
unterbrochen. Die im Lymphstrom kreisenden Pneumokokken werden nun an 
der Stelle, wo der Umlauf unterbrochen ist, aufgehalten und abgelagert, und da 
das in die Luftwege ergossene Blut einen für Infektionserreger besonders günstigen 
Nährboden abgibt, so entwickeln sie sich weiter und können eine Lungenentzündung 
hervorrufen. 

Wenn es trotzdem unter solchen Verhältnissen nur selten zur Entwicklung 
einer Lungenentzündung kommt, so hängt dies von Zufälligkeiten ab, wie schon 
eingangs erwähnt wurde. 


Besprechungen. 


Hofrat Dr. H. Theilhaber, Der Zusammenhang von stumpfen Traumen 
mit der Entstehung von Carcinora. (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie, Bd. 110, 
1.—3. Heft.) Neben Virchow, Cohnheim und Ribbert haben speziell Löwenthal 
und Löwen stein sich mit obiger Frage beschäftigt. Der Entwicklung der Tumoren 
geht gewöhnlich eine Organerkrankung voraus. Diese werde meist hervorgerufen durch 
chronische Entzündungen, Narben und stumpfe Traumen. Auf der Basis der Narben 
entwickelt sich meist Carcinom, sehr selten andere Tumoren, während stumpfe Traumen 
auch andere Tumoren zeitigen. Je länger die Narbe und die Entzündung besteht, desto 


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grösser ist die Disposition für Carcinom. Umgekehrt stellen sich Sarkome schon kurze 
Zeit nach der Einwirkung des Trauma ein. Am meisten disponiert für traumatische 
Tumoren sind die Mamma und die Hoden, teils wegen ihrer exponierten Lage, teils wegen 
der weichen Konsistenz der Organe. Zur Verhütung der Entwicklung, speziell der 
traumatischen Mamma-Carcinome soll man jede Kontusion gründlich behandeln und durch 
Heissluftapplikation Hyperämie an den verletzten Stellen, resp. an den Narben hervor- 
rufen. Taendler -Berlin. 

Statistik der Heilbehandlung bei den Versicherungsanstalten und zu¬ 
gelassenen Kasseneinrichtungen fflr die Jahre 1905—1910, (Sonderabdruck aus 
„Amtliche Nachrichten des Reichs-Versicherungsamts“. Nr. 9 vom 15. September 1911.) 
Im Verlage von Behrend & Ko. in Berlin W 64, Unter den Linden 10, ist soeben die im 
Reichs-Versicherungsamte bearbeitete „Statistik der Heilbehandlung bei den Versicherungs¬ 
anstalten und zugelassenen Kasseneinrichtungen für die Jahre 1905 bis 1910 a (239 Seiten, 
Preis 5 M.) erschienen. Sie gibt in ausführlichen Vorbemerkungen und zahlreichen Ta¬ 
bellen eingehende Auskunft über Umfang, Kosten und Erfolge der Heilbehandlung, über 
die von den Versicherungsanstalten errichteten eigenen Heilanstalten sowie über ihre 
sonstigen Massnahmen auf dem Gebiete der allgemeinen Volks Wohlfahrtspflege. Die ausser¬ 
ordentliche Bedeutung, die diesem Zweige der sozialen Fürsorge zukommt, wird am wirk¬ 
samsten durch die Gegenüberstellung folgender Zahlen veranschaulicht. Im Jahre 1900 
sind 27 427 Personen mit einem Kostenaufwande von 6,2 Millionen Mark behandelt worden. 
Im Jahre 1910 dagegen betrug die Zahl der behandelten Personen bereits 114310 und 
der Gesamtkostenaufwand 26,6 Millionen Mark. 

Der hauptsächlichste Kampf gilt der Lungen- und Kehlkopftuberkulose; ihr ist als 
der grössten und wichtigsten Krankheitsgruppe auch der breiteste Raum in der Bearbeitung 
gewährt worden. Ein besonderer Abschnitt ist der Behandlung des Lupus gewidmet, der 
weniger infolge seiner Häufigkeit, als wegen der abschreckenden Form seines Auftretens 
das Eingreifen der Versicherungsanstalten notwendig macht. Die dritte Krankheitsgruppe 
umfasst alle übrigen Leiden, wie beispielsweise Gicht, Rheumatismus, Nervosität, Blut¬ 
armut, Herz- und sonstige Lungenleiden, Trunksucht usw. 

Naturgeraäss liegt der Hauptwert und die praktische Bedeutung der Statistik hin¬ 
sichtlich der erzielten Erfolge überwiegend auf dem Gebiete der Lungentuberkulose, und 
hier zeigt die Bearbeitung, dass zur Erzielung einwandfreier Ergebnisse mit grosser Sorg¬ 
falt verfahren ist, indem aus dem zahlreichen Beobachtungsmaterial nur zweifelsfreie 
Fälle zur Beurteilung der Erfolge herangezogen wurden. In dieser Krankheitsgruppe sind 
nicht nur die wirtschaftlichen Erfolge (Beseitigung der Erwerbsunfähigkeit gemäss § 5 
Abs. 4 des Invalidenversicherungsgesetzes) zur Darstellung gekommen, sondern es sind 
auch durch Feststellung des Krankheitsbildes vor und nach der Behandlung auf Grund 
der Turban-Gerhardtschen — Kaiserliches Gesundheitsamt — Stadieneinteilung die 
medizinischen Erfolge in wirksamer Weise veranschaulicht worden. 

Die Heilbehandlung hat vorwiegend in Heilstätten, Genesungshäusern, Kranken¬ 
anstalten und Bädern stattgefunden. Ein grosser Teil der Kranken, besonders Lungen¬ 
tuberkulöse, ist in den eigenen Heilanstalten der Versicherungsträger behandelt worden. 
In einem Abschnitte der Statistik werden diese eigenen Heilstätten näher behandelt. 
Insbesondere findet man hier Angaben über die Zahl und Grösse der Heilstätten, über 
Anschaffungs- und Einrichtungskosten, über die Zahl der Betten und der aufgenommenen 
Pfleglinge, über die Höhe der Betriebskosten und der Kosten der Natural Verpflegung. 
Auch über den Umfang der Beschäftigung der Pfleglinge in diesen Anstalten gibt die 
Statistik Aufschluss. 

Auf dem Gebiete der allgemeinen Volkswohlfahrt ist namentlich die Invalidenhaus¬ 
pflege zu nennen. Unheilbare Lungen- oder Kehlkopftuberkulöse, die ihre Umgebung 
oft in schlimmster Weise gefährden, werden auf ihren Wunsch Anstalten überwiesen, 
in denen ihnen die Wohltat einer sachgemässen Pflege zuteil wird. Zur Durchführung 
einer geordneten Krankenpflege auf dem Lande sind Beihilfen im grösseren Umfange 
gezahlt worden, die hauptsächlich zur Unterhaltung von Krankenpflegerinnen in Land¬ 
gemeinden, zur Beschaffung von Pflegegerätschaften und zur Ausbildung von freiwilligen 
Helferinnen Verwendung fanden. Aus der Bearbeitung ist ferner zu ersehen, in welchem 
Umfang und zu welchen Zwecken die Versicherungsträger Aufwendungen auf dem Gebiete 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Kr. 10. 


der vorbeugenden Heilfürsorge gemacht haben. Es handelt sich hier um Beihilfen zur 
Errichtung von Heilstätten, Auskunfts- und Fürsorgestellen für Lungenkranke, Wald¬ 
erholungsstätten, ferner Beiträge an Vereine, die sich die Bekämpfung der Trunksucht, 
der Geschlechtskrankheiten, des Lupus usw. zur Aufgabe gemacht haben. Endlich sei 
erwähnt die Übersicht über die Darlehen, welche Versicherungsträger der Invaliden¬ 
versicherung zum Baue von privaten Heilstätten für Tuberkulöse zu mässigen Zinssätzen 
hergegeben haben. Für Angehörige des ärztlichen Berufs und für alle mit der Heilfür¬ 
sorge betrauten Stellen, vornehmlich für solche, die sich in den Dienst der Tuberkulose¬ 
bekämpfung gestellt haben, bietet die Statistik wertvolle Hinweise. 

Prof. Wieting und Ibrahim, Bleiresorption infolge steckengebliebener 
Projektile. (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie. Bd. 104, 1.—2. Heft.) Die Verfasser 
zeigen an zwei ßöntgenbildern um Bleikugeln herum, die im Hand- und Kniegelenk 
stecken geblieben sind, ausgedehnte metallische Ablagerungen, welche sie als Bleisalze 
deuten und halten diesen positiven Resorptionsbefund für eine Indikation, die Bleikugeln 
operativ zu entfernen wegen der drohenden Gefahr einer Bleivergiftung. Sie halten die 
Bleikugeln für ein den Körpersäften zugängliches Bleidepot, aus dem giftige Verbindungen 
in den Körper übergehen können. Taendler-Berlin. 

Stertz (Bonn), Atypische Bleilähmung durch ein Trauma ausgelöst. 
(Deutsche med. Wochenschr. 36/11 Vereinsberichte.) 49jähriger Anstreicher, seit 37 Jahren 
als solcher beschäftigt, leidet seit dem 15. Labensjahre an Magenschmerzen und hat 1908 
8 Tage lang heftige Schmerzen in den Schultern gehabt. April 1911 Sturz mit dem 
Rad ohne unmittelbare Folgen. 3 Tage später heftige Schmerzen in den Oberarmen, 
dann Schwäche der Hand und Parästhesien, die allmählich auch auf die Arme übergingen. 
Bei der ersten Untersuchung geringer Bleisaum; linksseitige Serratuslähmung und LäL- 
mung des Supinator longus. Abduktion des Armes stark erschwert, Hebung unmöglich. 
Rechter Arm kann bis zur Schulterhöhe erhoben werden. Beugung beiderseits herab¬ 
gesetzt, Streckung im Ellbogengelenk links stark, rechts weniger beeinträchtigt. Be¬ 
wegungen im Handgelenk rechts erschwert, links unmöglich, Fingerbewegungen beider¬ 
seits herabgesetzt. Kontrakturen fehlen, Erb scher Punkt und grosse Nervenpunkte an 
beiden Armen druckschmerzhaft, ebenso Druckempfindlichkeit der Adduktorengegend. 
Faradisch fehlt der 1. Supinator, Erregbarkeit in den paretischcn Muskeln herabgesetzt; 
galvanisch träge Zuckungen im Supinator longus, Extensor pollicis longus und einzelnen 
Bündeln des 1. Serratus; ira Extensor pollicis longus, Extensor indicis, Daumenballen und 
Interosseus primus rechts. Stertz glaubt, dass die besondere Lokalisation und die Aus¬ 
breitung der Lähmung durch den Unfall mitbestimmt und durch diesen ausgelöst sei. 
Ungewöhnlich ist die Beteiligung der Supinatoren, der Schultermuskeln und des einen 
Serratus anticus major. Hamm er Schmidt-Danzig. 

Griissner, Röntgendiagnostik bei Unfallverletzten. G. spricht im Allgem. 
ärztlichen Verein zu Cöln am 29. V. (siehe Münch, med. Woch. 35) zur Röntgendiagnostik 
bei Begutachtungen von Unfallverletzten. Grüssner zeigt Röntgenogramme von 3 Fällen 
von Verknöcherung der Bandmassen zwischen Rabenschnabelfortsatz und akromialem Ende 
des Schlüsselbeines (Lig. trapezoideum) und von einem Falle von Verknöcherung der 
Achselhöhlenrnuskulatur. In diesen Fällen handelte es sich um die Folgen einer direkten 
Gewalteinwirkung, Schlag oder Fall auf die Vorderseite der Schulter. In den gleich 
nach der Verletzung aufgenommenen Röntgenbildern waren an den betreffenden Stellen 
Knochenveränderungen nicht zu erkennen. Die Verknöcherungen zeigten sich zuerst 
3—4 Wochen nach der Verletzung und bestanden in 2 Fällen 6—9 Monate nach der 
Verletzung unverändert fort. Grüssner fordert deshalb, dass in Begutachtungsfällen nach 
Wochen erneut Röntgenaufnahmen gemacht werden, auch wenn der Röntgenbefund gleich 
nach der Verletzung ein negativer ist. Grüssner bespricht dann den Wert der Röntgen¬ 
untersuchung für die Begutachtung von Wirbelsäulenverletzungen nach verhältnismässig 
geringen Gewalteinwirkungen. In einer Reihe Röntgenogramme, bei denen die klinische 
Untersuchung Veränderungen nicht feststellen konnte, fanden sich Kompressionsfrakturen, 
Verhebungsbrüche des 5. Lendenwirbels, Verletzungen der Gelenkverbindungen zwischen 
4. und 5. Lendenwirbel und 5. Lenden- und 1. Kreuzbeinwirbel. Bezüglich des Zusam¬ 
menhanges einer nachgewiesenen deformierenden Spondylitis mit einem vorhergegangenen 
Trauma ist ein Zusammenhang mit dem Trauma anzunehmen, wenn der Verletzte vor 


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dem Trauma völlig arbeitsfähig war und die deformierende Veränderung sich nur an der 
vom Trauma direkt betroffenen Stelle findet. Schwieriger ist die Beurteilung bei in¬ 
direkten Verletzungen der Wirbelsäule, z. B. bei Fall auf Kopf oder Gesäss. In solchen 
Fällen kann oft die Ausdehnung der deformierenden Prozesse unter Berücksichtigung der 
seit dem Trauma verflossenen Zeit Aufschlüsse geben und oft eine Verschlimmerung an¬ 
nehmen lassen. Allein kann aber der Röntgenbefund nicht massgebend sein, er gibt aber 
für die Glaubwürdigkeit und den Grad der Beschwerden Anhaltspunkte, der klinische 
Befund und die funktionelle Leistung bleiben ausschlaggebend. Aronheim-Gevelsberg. 

Dr. H. Wild (Andernach), Unterbrechung der Längsextension durch Ein¬ 
schaltung von Gummizügen. (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie. Bd. 107 1—3. Heft 
1910). Verfasser schaltet, um einer Verkürzung eines gebrochenen Gliedes vorzubeugen, 
resp. um eine schon bestehende Verkürzung vor völliger Konsolidierung zu beseitigen, 
in die Längsheftpflasterstreifen des Extensionsverbandes Gummizüge ein. Es genügt, die 
Gummizüge etwa 12 Tage liegen zu lassen und dann wieder den ununterbrochenen Streck¬ 
verband anzulegen. Als praktische Befestigung des Gummibandes hat sich das Festnähen 
an den Heftpflasterstreifen bewährt. Die Länge des Gummibandes wird in der Regel so 
gewählt, dass der zwischen den Nähten liegende Teil eine Dehnungsfähigkeit besitzt, die 
entspricht dem Maß der Verkürzung + 1 cm. Durch Verkürzung resp. Verlängerung 
des Gummibandes auf einer Seite des Streckverbandes lässt sich auch eine seitliche Ab¬ 
weichung des Knochens korrigieren. 

Verfasser gibt zum Schluss kurze Krankengeschichten von 8 Fällen, die unter dieser 
Behandlung ohne, resp. mit kaum nennenswerter Verkürzung und sehr guter Funktion 
geheilt sind. Taen dl er-Berlin. 

Friedrich Hauptmeyer, Über Kieferbrüche und ihre Behandlung. (Sonder¬ 
abdruck aus Deutsche Monatsschrift für Zahnheilkunde. Organ des Zentralvereins deut¬ 
scher Zahnärzte. Verlag von Julius Springer in Berlin.) Verf. bespricht die verschie¬ 
denen Arten der Ober- und Unterkieferbrüche, ihre Folgen und ihre Behandlung. Nach 
ihm verspricht das frühzeitige Zusammenarbeiten von Chirurg und Zahnarzt den besten 
Erfolg. Hauptmeyer kommt zu folgenden Schlusssätzen bezüglich der Behandlung: Zur 
Verhinderung der Funktionsstörungen und Beseitigung der Dislokation der Fragmente 
sind Fixationsverbände erforderlich. Die Fixationsverbände müssen die Heilung ohne 
Verschiebung und mit guter Funktion ohne Schädigung der Muskulatur und Gelenke 
gewährleisten. Die Dentalschiene ist in den meisten Fällen der geeignetste Retentions¬ 
verband. Frühzeitiges Eingreifen, Berücksichtigung der Asepsis und Antiseptik, leichte, 
bequeme Anlage und Abnahme sind Bedingung. 

Dr. Freiherr von Saar, Ein Beitrag zur operativen Behandlung d-er Unter¬ 
schenkelfrakturen. Demonstration im Verein der Ärzte in Steiermark am 3. III. 1911. 
(Separatabdruck aus den „Mitteilungen des Vereins der Ärzte in Steiermark“ 1911, Nr. 4.) 
Verfasser empfiehlt, wenn sich bei veralteten Frakturen der Unterschenkel im Falle eines 
operativen Eingriffes der Reposition und vor allem der Retention Schwierigkeiten in den 
Weg stellen, die Anwendung eines kleinen Kunstgriffes. Er luxierte durch Abbiegen um 
mehr als 90 0 die Bruchenden ganz nach aussen und verkeilte dann bei der Wieder¬ 
herstellung der Normalstellung die beiden Bruchflächen der Fibula miteinander. Die 
starke Spannung der umgebenden und retrahierten Weichteile hält nun die beiden Fibula¬ 
fragmente fest aufeinandergepresst. Jetzt können auch die Bruchflächen der Tibia leicht 
aufeinander eingepasst werden. 

In Zukunft will Verfasser wegen der schlechten arteriellen Versorgung der Haut 
über dem Schienbeine anstatt des Lappenschnittes zwei parallele Schnitte direkt über den 
betreffenden Knochen vorziehen. Erfurth-Cottbus. 

E. Lonhard, Über Knochenbrüche und deren Behandlung während der 
Jahre 1908—1910 im Katharinenhospital Stuttgart. (Bruns Beiträge zur klin. 
Chirurgie, 73. Band, 3. Heft.) Von dem Frakturenmaterial des Verf. von insgesamt 556 
Fällen betrafen 42 Knochenbrüche den Schädel, 18 das Gesicht, 9 die Wirbelsäule, 
47 die Rippen, 2 das Brustbein, 428 die Extremitäten. 

Da es sich bei der Arbeit um einen Vortrag in der militärärztlichen Gesellschaft 
in Stuttgart handelt, fehlt es nicht an Hinweisen, die gerade für den Militärarzt von 
Interesse sind. So fanden sich unter dem Material 5 Fälle von Frakturen der Mittel- 


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fussknochen mit „Fussgeschwulst“, obwohl es sich hier ausschliesslich um Zivilbevölke¬ 
rung handelte. Dagegen vermisste Verf. in dem Material ganz die isolierten indirekten 
Brüche des Wadenbeins (meist zwischen oberem und mittlerem Drittel), die nach seinen 
Erfahrungen eine spezifisch militärische Krankheit darstellen. 

Verf. bespricht dann unter Heranziehung seines Materials die Frakturbehandlung 
mit der Bardenheuerschen Heftpflasterextension, der Zuppinger-Schiene, der Codi- 
villa-Steinmannschen Nagelextension (9 Falle), sodann die Behandlung der typischen 
Radiusfraktur und der Knöchelbrüche unter Besprechung der funktionellen Behandlung 
von Lucas-Champonniöre und der Lexersehen Methode des Bandagierens in Korrektur¬ 
stellung, die er beide für die Praxis ablehnt, zum Schluss die operative Behandlung mit 
primärer Knochennaht, die er nur bei Kniescheibenbrüchen als das Normalverfahren be¬ 
trachtet. H. Kolaczek-Tübingcn. 

Freiherr v. Saar, Typische Sportverletzungen. (Bruns’ Beiträge zur klin. 
Chirurgie, 73. Band, 2. Heft.) Die Arbeit stammt aus der v. Hackerschen Klinik in 
Graz. Verf., selbst Sportsmann, war erfolgreich bemüht, den Standpunkt des Chirurgen 
mit dem des ausübenden Sportsmannes möglichst zu vereinen. Nicht jede Verletzung, 
die sich bei Ausübung eines Sportes ereignet, ist eine typische Sportverletzung, so z. B. 
nicht Schlüsseibeinfrakturen und Schulterluxationen, wie sie bei jeder Art von Sturz 
eintreten können. „Vielmehr gibt es Verletzungen, deren Entstehung aufs innigste mit 
der Eigenart der betreffenden sportlichen Bewegung verknüpft ist; hier bedarf es nur 
einer sehr geringen Störung oder Hemmung der betreffenden sonst sportlich richtigen 
Bewegungsphase, um das Zustandekommen der Verletzung auszulösen, deren Typus mit 
geringen Abweichungen bei gleicher Ursache stets der gleiche bleibt.“ 

Ausser dem in der Literatur niedergelegten einschlägigen Material hat sich Verf- 
noch weiteres durch Rundfragen mittels Fragebogen bei solchen Ärzten, die in Sports 
Zentren wohnen, verschafft und seiner Besprechung zugrunde gelegt. Und zwar be¬ 
schäftigt er sich in dieser Arbeit nur mit 2 Arten des Wintersports, dem Schlitten¬ 
fahren (Rodeln) und Schneeschuhlaufen. 

Er bespricht das zum Verständnis unumgänglich Notwendige über Technik und 
Gerät, sodann vor allem, soweit er bekannt ist, den Entstehungsmechanismus der einzel¬ 
nen Verletzungen. 

Beim Rodeln sind das folgende: Beckenverletzungen, Spiralbrüche der Mittelhand¬ 
knochen, Frakturen des Oberschenkels sowie traumatische Lösung seiner unteren Epi¬ 
physe mit Dislokation nach vorn; im Bereich des Kniegelenkes Zerrungen des inneren 
Seitenbandes mit oder ohne Verletzung des inneren Scminularknorpels und Verletzungen 
der Adduktoren des Oberschenkels bei ihrem distalsten Ansatz oder am Knie; ferner 
Spiralbrüche des Unterschenkels, Biegungsbrüche des Unterschenkels (typische Verletzung 
der unsportlichen Rodler!), Knöchelbrüche; ferner am Fuss Brüche des Sprung-und des 
Fersenbeines und einzelner Knöchel, Verrenkung des ganzen Fusses nach hinten. Als 
besondere Seltenheit wird noch eine Abrissfraktur des Trochanter minor erwähnt. 

Beim Schneeschuhlaufen handelt es sich um folgende typische Verletzungen: Fraktur 
des Vorderarms im oberen Drittel, Spiralfraktur der Mittelhandknochen; an der unteren 
Extremität: Abriss der Spina ant. inf. ossis ilei, am Femur der Biegungsbruch in der 
Mitte und der Spiralbruch in der oberen Hälfte, am Knie Zerrungen des Lig. collaterale 
int. mit oder ohne Meniscusverletzung, Ein- und Abrisse im Bereich der Adduktoren, 
Zerreissung der Fascia lata des Oberschenkels knapp oberhalb der Kniescheibe an deren 
Innenseite, Luxation der Tibia nach hinten aussen, Quer- und Spiralfrakturen des Unter¬ 
schenkels, ferner Brüche im Bereich der Knöchel. Bei den Skiläuferverletzungen wird 
auch der Einfluss des Sportgeräts auf das Zustandekommen der Verletzungen erwähnt 
und der bekannte Zankapfel aller Skiläufer, „die Bindungsfrage“, berührt. 

Zum Schluss betont Verf., dass das Thema „Sportverletzungen“ zu einer ab¬ 
schliessenden Behandlung z. Z. noch nicht reif sei. 

Literaturverzeichnis. 3 Tafeln mit Röntgenbildern. H. Kolaczek-Tübingen. 

Alban Nast-Kolb, Über seltenere IlandWurzelverletzungen im Röntgen¬ 
bilde. (Bruns’ Beiträge zur klin. Chirurgie, 73. Band, 3. Heft.) Die Arbeit stammtau- 
der chirurgischen Abteilung des städt. Katharinenhospitals in Stuttgart (Prof. Steintbal) 


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Verf. hat über 400 Handgelenksröntgenaufnahmen aus den letzten 4 Jahren durchmustert 
und kommt zu folgendem Ergebnis: 

„Unter 95 Radiusfrakturen fanden sich dreimal Verletzungen der Handwurzel¬ 
knochen: einmal eine Fraktur des Naviculare, zweimal Frakturen des Triquetrum. 

Die seltenste Handwurzel Verletzung ist die isolierte Fraktur des Os hamatum. Sie 
wurde bisher meistens durch direkte Gewalt entstanden beobachtet. 

Die Luxation des Os lunatum ist nicht so häufig, wie man bisher angenommen hat. 
An ihre Stelle tritt die dorsale Luxation der Hand in der perilunären (wohl besser 
zirkumlunären, d. Ref.) Karpalknochenreihe (Kienböck), indem das Lunatum in nor¬ 
maler Verbindung mit dem Vorderarm bleibt. Sie ist häufig kombiniert mit Fraktur des 
Naviculare. In diesem Falle nimmt das distale Naviculare-Fragment an der Verschiebung 
des Karpus dorsal- und proximalwärts teil, während das proximale Fragment seine nor¬ 
male Stellung und Verbindung mit Lunatum und Vorderarm beibehält.“ 

* 2 Tafeln mit Röntgenbildern. H. Kolaczek-Tübingen. 

Felix Franke, Operative Heilung des Podagra (Arthrektomie). (Med. 
Klinik 1911, Nr. 29.) Fr. machte in einem akuten Gichtanfalle die Auslösung des 
Grosszehengslenkes mit ausgezeichnetem Erfolg. 

Dadurch ermutigt möchte er auch die einfacheren Fälle, nicht nur die schwer ver¬ 
änderten und unheilbar erscheinenden Gelenke dem Messer überantworten. Er möchte 
also solche Fälle operiert wissen, die im akuten Anfall einen schweren Eindruck machen, 
besonders wenn es sich um ein Rezidiv handelt, sowie diejenigen, bei denen sich trotz 
der üblichen sorgfältigen Behandlung ein chronischer, die Gebrauchsfähigkeit des Gliedes 
beeinträchtigender Zustand ausgebildet hat, ferner auch diejenigen Fälle, bei denen die 
Rezidive sich häufen und schnell folgen. Erfurth-Cottbus. 

Beisinger, Gelenkmäuse. R., demonstriert im ärzttichen Kreisverein Mainz am 
31. Januar (s. Münch, med. Woch. 84) ein 27jähr. Mädchen, das vor 6 Monaten vom 
Fahrrad gestürzt und darnach über Schmerzen im 1. Kniegelenk klagte. Anfangs 
Schienen-, später Gipsverband, Massage ohne Erfolg. Das Röntgenbild ergab 3 rundliche, 
kaum reiskorngrosse Gelenkmäuse etwas oberhalb des Gelenkspalts, die ohne Schwierig¬ 
keit durch Inzision entfernt wurden. Aronheim-Gevelsberg. 

Wagner, Über ein neues, einfaches und schonendes Verfahren der Re¬ 
position frischer Schultergelenkluxationen. (Deutsche med. Woch. 25/11.) Es 
lässt sich nicht leugnen, dass allen unseren Repositionsverfahren von Schultergelenk¬ 
luxationen der Vorwurf zu machen ist, dass sie neue Verletzungen, namentlich von Ner¬ 
ven und besonders bei alten Leuten mit rigiden Gefässen auch von Blutgefässen verur¬ 
sachen können. Am wenigstens ist das noch der Fall bei dem Lacour-Koch er sehen 
Rotationselevationsverfahren, das aber auch den Nachteil hat, sehr schmerzhaft zu sein. 
W. geht bei seiner neuen Methode, welche so gut wie schmerzlos sein soll, von Folgen¬ 
dem aus: Bei der häufigsten Art der Schultergelenkluxation durch indirekte Gewalt, 
z. B. bei Sturz auf die vorgestreckte Hand, gerät der Arm in Hyperabduktion und es 
entsteht ein Hypomochlion dadurch, dass der oberste Teil des Tuberculum majus gegen 
den oberen Rand der Cavitas glenoidalis und das Collum chirurgicum gegen das Akro- 
mion anstemmt. Dadurch wird der Humeruskopf als kurzer Hebelarm aus der Gelenk¬ 
pfanne herausgehebelt und sprengt die Kapsel an ihrem schwächsten Teil. Umgekehrt 
schafft W. nun ein Hypomöchlion an der entgegengesetzten Seite, also in der Achsel¬ 
höhle, durch eine 20 cm lange Rolle festgewickelter Watte, welche einen Durchmesser 
von 10 cm hat. Benutzt man nun den Arm als längeren Hebelarm, so kann man den 
taxierten Arm durch einfache Hebelwirkung wieder hineinhebeln. W. führt die Mani¬ 
pulation folgendermassen aus: Nachdem die Watterolle so fest in die Achselhöhle hinein¬ 
geführt ist, dass sie nicht herausfallen kann — wenn nötig kann sie durch eine Binde¬ 
tour auf die andere Schulter fixiert werden —, setzt sich der Arzt dem gleichfalls 
sitzenden Kranken gegenüber, umfasst mit nach oben gekehrter Handfläche (bei rechts¬ 
seitiger Luxation mit der linken Hand) den rechtwinklig gebeugten Arm und umgreift 
mit der anderen Hand leicht das Handgelenk. Alsdann wird vorsichtig, aber mit einer 
gewissen Kraft der Ellbogen gegen den Körper des Kranken gedrückt und zwar so, dass 
letzterer keine stärkeren Schmerzen empfindet. Fangen Muskelspasmen an, so lässt man 
einen Augenblick nach, drückt aber sofort wieder an, wobei man beachten muss, dass es 


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sich in manchen Fällen empfiehlt, den Arm nicht senkrecht gegen die Seite, sondern 
etwas nach vorn über die Watterolle hinweg mehr gegen die Bauchwand zu drücken. 
Macht man gleichzeitig mit dem Unterarme leichte Drehbewegungen, so gleitet der Kopf 
oft zum Erstaunen von Arzt und Kranken meist völlig geräuschlos oder mit einem leich¬ 
ten Ruck in die Pfanne zurück. Das Verfahren ist meist ganz schmerzlos, kann aber, 
wenn schon vor der Reposition heftige Schmerzen bestehen, noch weiter vereinfacht 
werden, indem man 0,01—0,015 Morphium gibt. Die Methode ist einfach und verdient, 
da sie ohne Assistenz und ohne Narkose ausgeführt werden kann, Nachahmung. W. hat 
auf diese Weise 10 Verletzte mit Erfolg behandelt, bei zwei weiteren — einer 4 Wochen 
alten Luxation und einer sehr fettleibigen Frau, welche sich durch Fall vom Stuhl drei 
Tage vorher eine subcoracoideale Luxation zugezogen hatte — versagte sie. 

Hammer schmidt-Danzig. 

Hans Schmidt, Über die Prognose der Luxatio humeri und Luxatio 
antebrachii posterior. (Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie, 109. Band, 1.—2.Heft 1911.) 
Verf. zitiert eine Arbeit von Hans Schulz, der seine Untersuchungen an 54 unkompli¬ 
zierten Schultergelenkluxationen machte. Er kommt zu dem Schluss, dass die Prognose, 
selbst bei frühzeitiger Diagnose und kunstgerechter Behandlung als ungünstig bezeichnet 
werden muss. Von 54 Verletzten haben nur 7—13% eine volle Brauchbarkeit der 
Extremität erlangt Bei 26% war die Beweglichkeit gut, die rohe Kraft herabgesetzt. 
Die übrigen 61% haben erhebliche Bewegungsstörungen zurückbehalten. Es musste die 
Erwerbsbeschränkung mit 20, 89 bis 50% bewertet werden. Der Hauptgrund hierfür 
liegt in der narbigen Schrumpfung der Gelenkkapsel. Therapie: Nach 2—3 Tagen 
leichte Massage und Bewegungen in den ersten 8 Tagen. Der Arm wurde in der Zeit 
zwischen den Übungen fixiert. Dagegen konnte bei einzelnen Patienten, die nach der 
Einrenkung nicht nachbehandelt wurden, uneingeschrenkte Gebrauchsfohigkeit konsta¬ 
tiert werden. 

Die Untersuchungen des Verfassers an 27 Fällen geben ein anderes Resultat. Bei 
22 Patienten, also 81,4%, war das Resultat ein gutes, bei 5, also 18,6%, waren erheb¬ 
liche Bewegungsstörungen vorhanden. 

Dem Alter der Patienten schreiben beide Autoren keinen wesentlichen Einfluss auf 
die Prognose zu. 

Verf. meint, dass die günstigeren Erfolge darauf zurückzuführen seien, dass der 
Arm ca. 14 Tage nach der Luxation ruhig gestellt und dann erst mit leichter Massage 
begonnen wird. 

Über die Prognose der Luxatio cubiti posterior zitiert Verf. eine Arbeit von 
Machol, der den Satz aufstellt, dass „eine reponierte Luxatio cubiti simpl. in der 
Regel eine zirkumskripte Verknöcherung des Mus. brach, int zur Folge habe; ab¬ 
weichende Fälle sollen die Ausnahme bilden. Bei nicht reponierten Fällen käme dieser 
Prozess nie zur Ausbildung.“ Vorübergehende Störungen der Gelenkfunktion gehen 
wieder zurück in dem Grade, als die Ossifizierung schwindet, was in fast allen Fällen 
mehr oder weniger schnell der Fall sei. 

Verf. schildert dann die Nachuntersuchungen, speziell die Röntgenbefunde von 
19 Fällen und kommt zu dem Resultat, dass 18 Patienten völlige Funktionsfreiheit wieder 
erlangt haben. Erhebliche Störungen zeigten 4 Patienten, während bei zweien mittlere 
Bewegungsstörungen zurückblieben. Die Prognose beziehentlich des Rückganges der Ver¬ 
knöcherung stellt Verf. nicht so günstig wie Machol, da er nach langen Jahren noch 
ziemlich ausgedehnte Ossifizierungen fand. Verf. ist mit Machol der Meinung, dass 
„in dem Hyperextensionsverfahren zum Zwecke der Reposition die Gefahr und letzte 
Ursache der Entstehung der Ossifikation zu suchen sei und dass diese daher bei nicht 
reponierten Fällen auch nicht eintrete.“ 

Er kommt zu dem Schluss, dass bei Schulterluxationen die Prognose mit 81,5% 
Heilungen als gut und bei Ellenbogenluxationen mit 69% Heilungen als befriedigend 
zu bezeichnen sei. Taendler-Berlin. 

Stock, Ein Fall von Steifigkeit (Ankylose) des Handgelenks mit Mobi¬ 
lisierung der Gelenke zwischen den beiden Reihen der Handwurzelknochen 
(des Intercarpalgelenks). (Deutsche Mil.-Zeitschr. 10/11.) Eine Arbeiterin beim Artillerie¬ 
depot Cöln empfand am 18. VI. 06 beim Heben und Fortschieben einer schweren Patronen- 


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kiste plötzlich heftige Schmerzen im linken Handgelenk. Obschon anch mehrere andere 
Gelenke — das rechte Ellenbogengelenk und verschiedene Finger — gleich dem linken 
Handgelenk geschwollen waren und eine Körperwärme von 38° bestand, entschied das 
Schiedsgerichts nach der Annahme des Kassenarztes, dass eine Verstauchung vorliege; 
das Urteil des R.-V.-A. vom 11 . I. 08 nahm gleichfalls eine äussere Verletzung an, 
worauf der Kranken, welche im Anschluss an die Erkrankung zwei Monate im Kranken¬ 
bause gewesen war, ohne dass eine völlige Versteifung des Handgelenkes verhindert wer¬ 
den konnte, eine Rente von 33 V 3 °/o zugestanden wurde. Bei einer Untersuchung am 26. X. 10 
war das linke Handgelenk „fester und unelastischer“ als das rechte, Radius- und Ulna- 
Gelenkenden verdickt, Hand im Handgelenk nach der Handtellerseite verschoben, so dass 
die unteren Enden der Speiche und Elle etwa V 2 cm über die Fläche des Handrückens 
hinweg ragen; Streckung aufgehoben, Beugung 20°, Seitwärtsbewegungen sehr wenig 
möglich; Finger können nicht ganz zur Faust geschlossen werden; alle Fingergelenke 
beweglich, die Endgelenke des 2.—5. nur passiv. Grössere Gegenstände können gefasst 
und festgehalten werden, kleinere nicht; grobe Kraft herabgesetzt. Hand und Arm in 
den Weichteilen abgemagert, Ellbogen frei beweglich, Schulterbewegungen beschränkt. 
Klagen über mangelnde Gebrauchsfähigkeit des linken Handgelenks und heftige Schmerzen, 
sobald versucht wird, etwas zu ergreifen. Das Röntgenbild ergab Verwachsungen im 
linken Handgelenk und Verknöcherung der Gelenkknorpel — Verwachsungen der hinteren 
Reihe der Mittelhandknochen unter sich und mit dem Gelenkende der Speiche. Als 
Ersatz für diese Versteifung hatte sich ein neues, wenn auch nicht ganz so ausgiebiges 
Gelenk zwischen den beiden Handwurzelknochenreüien gebildet. Die Beweglichkeit in 
diesem neuen Gelenk ist nur dadurch möglich, dass eine Verrenkung der der Mittelhand 
zugelegenen Reihe der Handwurzelknochen eingetreten ist, wahrscheinlich infolge der 
Behandlung — Massage, passive Bewegungsübungen, gymnastische sowie Übungen am 
Zander-Apparat. Hammerschmidt - Danzig. 

Finsterer (Wien), Über Beckenluxationen. (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie. 
Bd. 110, 1.— 8 . Heft. 1911.) Die Verletzungen des Beckens sind zuerst von Malgaigne 
besonders studiert worden. Er unterscheidet ebenso wie Tillmann 6 Unterarten von 
Luxationen am Becken. 

1 . Luxation der Symphyse, 2. Luxation der Artic. sacro-iliaca, 3. Luxationen des 
Kreuzbeines (Zerreissungen beider Ileosakralgelenke), 4. Luxation aller drei Gelenke, 
5 . Luxation des Steissbeins, Luxation einer Beckenhälfte. Von dieser letzten Verletzung, 
die sehr selten vorkommt, schildert Verfasser ausführlich einen Fall, der durch Über¬ 
fahren entstanden war und der, trotzdem er erst 4 Wochen nach dem Unfall in klinische 
Behandlung kam, durch Extensionsverband und späterhin durch Symphysennaht völlig 
geheilt wurde. Die Verschiebung war durch den lange wirkenden Zug beseitigt und die 
Annäherung in der Symphyse durch Drahtnaht bewerkstelligt worden. Voraussichtlich 
kommt es bei dieser Verletzung erst zur Sprengung der Symphyse und dann zur kom¬ 
pletten Luxation infolge der plötzlich vermehrten Abduktion des Oberschenkels. Als 
Symptome fallen auf die scheinbare Verkürzung der unteren Extremität, das Höherstehen 
einer Beckenhälfte, Bluterguss in der Symphyse und in der Gegend des Kreuzbeins, 
ferner abnorme Beweglichkeit der Beckenhälften gegeneinander sowie bei der rektalen 
resp. vaginalen Untersuchung ein Spalt in der Gegend der Symphyse. Ausserdem 
kommen noch Nebenverletzungen des Harnapparates und Verletzungen des Nervus ischia- 
dicus vor. Differenzial-diagnostisch kommt in Betracht die Beckenfraktur, einfache 
Kontusion des Beckens oder auch Schenkelhalsfraktur. Den sichersten Aufschluss gibt 
das Röntgenbild. 

Therapie: In frischen Fällen Reposition und Fixation des Beckens, in veralteten 
symptomatische Behandlung. In den vom Verfasser beschriebenen Fällen wurde nach 
4 Wochen (veralteter Fall) noch durch Extension Richtigstellung des Beckens erzielt. 

Taendler-Berlin. 

Gilmer, Meniskusverletzungen. (Deutsche med. Wochenschrift 22/11. Vereins¬ 
berichte.) Gilmer spricht sich unbedingt für eine operative Behandlung aus; wenn auch 
nach einigen Jahren nach vollkommener Entfernung des Meniskus schnellere Ermüdung 
und unangenehme Empfindungen nach manchen Bewegungen im Gelenk auftreten, so ist 
das Ergebnis doch immer ein gutes. Verletzungen am meisten ausgesetzt ist der innere 


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Meniskus und zwar mehr der des linken Knies als des rechten. Zerreissungen treten 
am ehesten auf bei plötzlicher forcierter Botation (übermässigem Rumpfdrehen bei fixiertem 
Unterschenkel) und bei forcierten Überstreckungen — in diesem Falle wird der äussere 
Meniskus häufiger betroffen. Steifheit des Kniegelenks, Verbreiterung des inneren oder 
äusseren Gelenkspaltes, Schmerzen bei bestimmten Bewegungen sind die Symptome. 
Frische Fälle können konservativ behandelt werden — Ruhigstellen des Kniegelenks, 
durch Gipsverband und Behandlung der nicht zu vermeidenden Quadricepsatropbie- 
Wiederholt ist auch mit Erfolg der Versuch gemacht worden, den Meniskus wieder an 
zunähen. Gilmer macht die Operation ganz „fingerlos“, d. h. die Operationswunde dar 
nur mit Instrumenten in Berührung kommen. Der Schnitt wird als medialer oder lateraler 
Längsschnitt ausgeführt, bei der Naht wird die Gelenkkapsel nicht ganz, sondern nur bis 
zur Serosa durchstochen. Alte Fälle sollen am besten immer operativ behandelt werden. 

Hammer Schmidt-Danzig. 

Karl Korber (Berlin), Die Meniskusverletzungen des Kniegelenks. 
(Deutsche Zeitschrift für Chirurgie. Bd. 106, 1.—3. Heft. 1910.) Professor von Bruns 
hat zuerst Untersuchungen über die Meniskusverletzungen angestellt. In seiner Arbeit 
im Jahre 1892 bespricht er 39 Fälle, von denen die Luxationen des inneren Meniskus 
doppelt so häufig sind wie die des äusseren. In den meisten Fällen handelt es sich nicht 
um eine eigentliche Luxation, sondern um eine Abreissung der Menisken, meist an ihren 
vorderen Enden. Ätiologisch kommt in der Mehrzahl irgend ein Trauma, besonders die 
indirekte Gewalt in Betracht. Der Mechanismus der Entstehung der traumatischen 
Luxation beruht auf forcierter Rotation des gebeugten Unterschenkels. Das Hauptsymptom 
ist der plötzlich einsetzende heftige Schmerz und die Unmöglichkeit, das Bein im Knie 
zu strecken, während eine Beugung auszuführen ist Gewöhnlich kommt dann noch ein 
Erguss in das Gelenk hinzu. Therapeutisch kommt nach Bruns als Normal verfahren 
die partielle Exstirpation des Meniskus in Frage. Bartikowski kommt bei einer Zu¬ 
sammenstellung von 12 Fällen zu teilweise anderen Resultaten. Er empfiehlt Reposition 
der verlagerten Bandscheibe und nur in chronisch gewordenen Fällen das Annäben der 
Bandscheibe oder die Exstirpation. 

Verfasser erwähnt dann noch eine Anzahl Fälle von Lauenstein, Borck, Pauzat, 
Barker und Vollbrecht, die mit verschiedenen Resultaten teils operiert, teils konser¬ 
vativ behandelt haben. In einem Falle von Bier und Nissen trat ein halbes Jahr nach 
der Operation eine hochgradige Arthritis deformans ein, die Nissen auf die Belastung 
des vom Meniskus entblössten Gelenks zurückführt. 

Verfasser gibt dann eine Übersicht über 26 Fälle, von denen 19 operiert und 
7 konservativ behandel t wurden. Es handelt sich in diesen Fällen um die verschieden¬ 
artigsten Verletzungen* In den meisten Fällen zeigt sich das Unfallmoment als sehr 
unbedeutend und geht kaum über den Raum der täglichen Arbeit hinaus. Es erscheint 
dem Verfasser daher zweifelhaft, ob das Trauma für das einzige ätiologische Moment der 
Verletzungen anzusehen ist. Es müsste in diesen Fällen eine Disposition angenommen 
werden. 

Nachdem Verfasser noch über die Differentialdiagnose mit anderen Knieerkrankungen 
sich geäussert hat, kommt er zur Therapie und spricht die Ansicht aus, dass es nicht 
nötig sei, jeden Fall a priori operativ zu behandeln. Er hat eine Anzahl Fälle beob¬ 
achtet, die durch konservative (4—5 wöchentliche Bettruhe, Fixation, Druckverband, 
Massage) ganz oder teilweise ausheilten, einige so gut, dass der Verletzte wieder zum 
Militärdienst tauglich wurde. 

Will der Patient rasch wieder arbeitsfähig werden, so muss natürlich operiert 
werden. Ebenso ist die Operation indiziert bei der habituellen Form. Der Erfolg der 
Operation tritt rascher ein bei der Abtragung des abgelösten Stückes als bei der Total¬ 
exzision. 

Verfasser spricht sich zum Schluss noch gegen die Methode, welche mit Durch- 
sägung der Patella oder Abreissung der Tuberositas tibiae verbunden ist, aus. Er hält 
diese Verletzungen des Streckenapparates für viel zu eingreifend und absolut unnötig, 
empfiehlt den Längsschnitt vor dem Lig. collat. tib. Taendler-Berlin. 

Kirschner, Zur Chirurgie des Kniegelenks. (Deutsche med. Wochenschr. 21 11. 
Vereinsberichte.) Kirschner fordert bei der operativen Behandlung eines Kniegelenks 


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3 Dinge, welche eine gute Methode leisten sollen: eine gute Übersicht des Innern, die 
Möglichkeit, kurze Zeit nach der Operation aktive und passive Bewegungen zuzulassen 
und dem Streckapparat für später eine zuverlässige, ungestörte Kontinuität zu sichern. 
Diese drei Forderungen glaubt er durch ein von ihm angegebenes neues Verfahren er¬ 
füllen zu können. Er sägt die Tuberositas tibiae aus der Tibia heraus, dass ein trapez¬ 
förmiger Knochenkeil fest am Ligamentum patellae proprium haften bleibt. Dieses 
Knochentrapez kann seitlich herausgeschoben und mit dem Ligamentum patellae und der 
Kniescheibe nach aufwärts geschlagen werden, so dass das Gelenkinnere bequem zu über¬ 
sehen ist. Nach der Operation wird das Trapez wieder in sein Bett eingeschoben. Da¬ 
durch ist die Kontinuität des Streckapparates wieder hergestellt und zwar unabhängig 
von anderen Eingriffen, wie Nagelextension oder dergl. Wenn die Haut an der Vorder¬ 
seite des Gelenks weiter abpräpariert wird, kann das Verfahren vom Kocherschen Schnitt 
aus ausgeführt werden. Hammerschmidt-Danzig. 

Dr. med. JL Ziegler (Winterthur), Beitrag zur Kasuistik der Luxationen 
im Lisfrancschen Gelenk (Separatabdruck aus Fortschritte auf dem Gebiet der 
Röntgenstrahlen, Bd. 17. Verlag von Lucas Gräfe und Sillem (Edmund Sillem)-Hamburg.) 
Über den Mechanismus der Entstehung der lateralen Luxation im Lisfrancschen Ge¬ 
lenk sind zur Zeit die Meinungen noch geteilt Die 3 Fälle, die Verf. ausführlich be¬ 
schreibt, bestätigen die Ansicht Malgaignes, nach der die laterale Verrenkung nur 
kombiniert mit einem Abbruch der Basis des 2. Metatarsale ist, oder aber bei dessen 
Intaktbleiben eine Zwischenstufe der dorsalen Luxation vorausgesetzt werden muss. 

Zur besseren Abgrenzung der einzelnen Keilbeine bestrahlt Verf. mit einer mittel¬ 
weichen Zentral-Therapieröhre von unten möglichst nahe der Fusssohle, während ein 
Film mittelst weicher Binde auf dem Fussrücken fixiert ist. 

Ein häufiger Befund bei der lateralen Luxation ist die gleichzeitige Luxation 
zwischen dem 1. und 2. Keilbein. Die völlige Erhaltung der Form des Fussskeletts und 
damit der gänzlich ungehinderten Funktion lässt sich nur erreichen, wenn auf Grund 
einer frühzeitig gestellten Diagnose die Therapie möglichst unmittelbar nach dem Zustande¬ 
kommen der Verletzung einsetzen kann. Erfurth-Cottbus. 

Kilian, Zur Bronchoskopie bei kleinen Kindern. (Deutsche med. Wochen¬ 
schrift 26/11.) An der Hand von 19 Fällen, bei denen auf natürlichem Wege Fremd¬ 
körper aus den Lungen entfernt wurden und schliesslich infolge von zunehmender Atem¬ 
not nachträglich noch die Tracheotomie oder die Tubage notwendig war, bespricht Kilian 
die wesentlichen Punkte, welche sich aus der Beobachtung ergaben. Zunächst wurde ein 
nachträglicher Eingriff notwendig nach der oberen Tracheo-Bronchoskopie, und zwar 
6 Stunden bis l x j 2 Stunden nach dem zur Entfernung des Fremdkörpers vorgenommenen 
Eingriff. Weiter handelte es sich stets um eine Stenose im subglottischen Raum der 
engsten Stelle der Luftwege und zwar bei kleinen Kindern vom 7. Jahre abwärts, in 
steigender Zahl vom 4. Jahre an. Auf Grund sehr sorgfältiger Untersuchungen hat 
Kilian dabei festgestellt, dass es weniger auf das Alter als auf die Körpergrösse der 
Kinder ankommt, ob sich ein ödem im Bereiche der Rima glottidis bildet Als Ursache 
der Entstehung desselben ist die Form der Fremdkörper anzusehen, quellbare Kerne 
(Bohnen, Sonnenblumen-, Melonen-, Kürbis- und Dattelkerne) quellen leicht, Mandel- und 
Walnusskerne zerbröckeln, andere, wie Glasperlen, tanzen bei Hustenstössen, bei In- und 
Exspiration leicht auf und nieder.) Gelingt es einen Fremdkörper sofort zu fassen, 
ohne die Schleimhaut zu lädieren, so ist die Gefahr des Glottis-Ödems weniger gross, als 
wenn die Untersuchung lange dauert — bis zu 3 Stunden findet sich unter den 19 ver¬ 
öffentlichten Fällen —, und wenn das Instrument mehrfach eingeführt werden muss. 
Endlich überwiegen bei weitem die linksseitigen Fälle. Kilian zieht aus den Tatsachen 
folgende Schlüsse: Eine subglottische Schwellung ist eine Kontraindikation gegen An¬ 
wendung der oberen Bronchoskopie; daher soll eine Untersuchung mittelst Spiegel oder 
Röhrenspatel vorgenommen werden, ehe man die Bronchoskopie vornimmt. Bei Bohnen 
empfiehlt sich die Tracheotomie oder Tubage überhaupt mehr, da die ersteren schnell und 
stark quellen und entweder nicht mehr durch den Larynx hindurchgehen oder auch in 
Bröckel zerfallen und mühevolle Extraktionsversuche notwendig machen. Um nicht die 
Schleimhaut mit dem Instrument selbst zu verletzen, wendet Kilian nicht dasBrüningsche 
Röhrenspatel an, dessen klinische Nummer schon 7,5 mm Durchmesser hat (also mehr 


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als der Durchmesser des subglottischen Raumes bei 18 Präparaten von Kindern bis za 
36 Monaten, welcher zwischen 3,5—6,5 schwankte), sondern ein Röhrenspatel, das 6 mm 
Durchmesser hat. Aber auch dies erwies sich aus naheliegenden Gründen noch als zu dünn, 
infolgedessen konstruierte Kilian einfache Röhren von 4, 4,5, 5, 5,5 usw. Durchmesser, 
die er bei kleinen Kindern nunmehr mit gutem Erfolge in Rücken- oder linker Seiten¬ 
lage einführt. Er bringt das Instrument unter Leitung des Fingers bis hinter den Kehl¬ 
deckel und schiebt es hindurchsehend bis zu den Stimmbändern. Von da an wird der 
Mandrin verwendet, bis das Rohr in den vollständig anästhesierten subglottischen Raum 
in der Trachea angelangt ist. Nach Entfernung des Mandrins geht man alsdann weiter 
in die Tiefe. Auf diese Weise, meint Kilian, muss, wenn noch keine auffallende Reizung 
des subglottischen Raumes besteht, es gelingen, die spätere Tubage und Tracheotomie zu 
vermeiden. Hammerschmidt -Danzig. 

Friedrich, Traumatischer Lungenbruch. Fr. demonstriert im ärztlichen 
Verein zu Marburg am 17. Juni (s. Münch, med. Woch. 39) einen 6jähr. Knaben mit 
traumatischer Lungenhernie; nach Fall mit der rechten Brustseite auf stumpfe eiserne 
Spitze einer Gitterstange. Im 6. rechten Interkortalraum fand sich eine 4 cm breite 
Durchtrennung der Interkostalmuskeln bei erhaltener Hautdecke. Bei tiefem Ausatmen, 
beim Husten und Pressen wölbt sich eine etwa eigrosse, als Lungengewebe palpable Ge¬ 
schwulst vor, welche dann wieder zurückschnellt Zunächst wird unblutige Behandlung 
durch komprimierende Verbände versucht; äussersten Falles kommt Vernähung der 6. 
und 7. Rippe gegeneinander in Betracht. Aronheim-Gevelsberg. 

Walter Thiele, Med. prakt. (Bromberg), Ein Fall von Perforation eines 
Magencarcinoms in die freie Bauchhöhle. (Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie. 
105. Band, 3.—4. Heft.) Patient litt seit einem halben Jahre an hänfigen Magen¬ 
beschwerden, die unter diätetischer Behandlung zurückgingen. Beim Anziehen eines 
Stiefels trat plötzlich heftiger Schmerz in der linken Bauchseite, speziell in der Magen¬ 
gegend ein. Patient wurde sofort in das Krankenhaus überführt, da er sehr schnell 
kollabierte. Berührung der Bauchdecken war sehr schmerzhaft, der Leib prall gespannt. 
7 Stunden nach Beginn der Erkrankung wurde Patient operiert. Es zeigte sich an der 
vorderen Magenwand eine etwa fünfmarkstückgrosse Stelle mit Fibringerinnsel bedeckt. 
Die genauere Untersuchung ergibt ein perforiertes Carcinom mit infiltrierten Drüsen. 
Es wurde die typische Resektion des präpylorischen Teiles des Magens vorgenommen. 
Nach etwa 6 Wochen wurde Patient entlassen. Er nahm seinen Beruf wieder auf. 

Im Januar 1910 trat ein Rezidiv ein, welches so schwere Erscheinungen machte 
und eine solche ausgedehnte carcinomatöse Wucherung zeigte, dass ein erneuter Operations¬ 
versuch aufgegeben werden musste. 

Die Fälle von perforierten Carcinomen sind selten. Meistens handelt es sich bei 
Perforationen um Ulcus ventricuti. Die Prognose ist abhängig vom Zeitpunkt der 
Operalion, von der Menge und Konsistenz des Mageninhaltes und von dem Gehalt an 
virulenten Bakterien. 

Nach einer Statistik von Dege beträgt die Mortalität 48°/ 0 . Taendler-Berlin. 

Grawitz, Verblutung aus Duodenalgeschwür, kompliziert durch Schuss¬ 
verletzung. (Deutsche med. Wochenschr. 28/11. Vereinsberichte.) Im medizinischen 
Verein in Greifswald demonstrierte Gr. einen Fall, der vom Standpunkte der Unfall¬ 
begutachtung aus einen überraschenden Ausgang hatte. Bei dem Versuch, Artillerieteile 
zu entwenden, wurde ein junger Mann von einem Posten angeschossen und brach, nach¬ 
dem er 2 km weit gelaufen war, zusammen. Im Krankenhaus wurde festgestellt, dass 
das Geschoss die rechte Darmbeinschaufel durchschlagen und neben anderen Verletzungen 
das Coecum zerrissen hatte. Es trat Peritonitis ein, auch mussten im Laufe der näch¬ 
sten vier Wochen mehrere Abszesse in der Lumbalgegend geöffnet werden, doch schien 
der Kranke seine schwere Verletzung überstehen zu wollen, als er plötzlich starb. Die 
Obduktion ergab innere Verblutung aus einem Geschwür im Duodenum, während die 
Schussverletzung mit dem Tode nicht in ursächlichem Zusammenhang stand. Im Verlaufe 
der A. gastrica dextra fand sich eine erweiterte Stelle mit einem für die Sonde durch¬ 
gängigen Loch. Hammerschmidt-Danzig. 

E. Lonhard, Zur Kenntnis der Verletzungen des Duodenum durch 
stumpfe Gewalt (Bruns’ Beiträge zur klin. Chirurgie, 73. Band, 3. Heft.) Zu den 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 325 


91 Fällen von subkutanen Duodenumverletzungen der Statistiken von Meerwein und 
Schumacher teilt Yerf. 2 weitere aus der Chirurg. Abteilung des städt. Katharinen¬ 
hospitals in Stuttgart (Prof. Steinthal) mit 

Der erste betraf einen 38jähr. Mann, der, während er mit dem Bauch über einem 
Balken lag, von einer hinter ihm einstürzenden Mauer heftig mit dem Bauch gegen den 
Balken gequetscht wurde. Unter der D iagnose „Darmruptur und beginnende Peritonitis“ 
kam er zur Operation. Es fand sich an der Übergangsstelle des Duodenum in die oberste 
Jejunumschlinge eine 3 cm lange Längswunde mit gequetschten Rändern. Doppelreihige 
Naht, hintere Gastroenterostomie mit Murphyknopf, Bauchhöhlenspülung und Drainage 
brachten Heilung. Offenbar handelte es sich hier um eine Durchquetschung des Darms. 

Der zweite Fall, wo ein 23jähr. Eisenbahnarbeiter zwischen 2 Puffer geriet, ging 
ungünstig aus. Von der zu tief angelegten Laparotomiewunde aus wurde die Verletzung 
garnicht gefunden; sie führte rasch zum Tode. Bei der Sektion fand sich nach Empor¬ 
schlagen des Mesenteriums nach oben und rechts eine quere Durchtrennung des unteren 
horizontalen Teils des Duodenum direkt auf der Wirbelsäule und eine vollständig retro- 
peritoneal verlaufende Phlegmonte entlang dem rechten Psoas mit schwerster Sepsis. 

Duodenalverletzungen können überhaupt sehr leicht übersehen werden; Verf. kann 
nicht weniger als 10 Fälle von übersehener Duodenalruptur auf zählen! Daraus folgt, 
dass man bei jeder Bauchkontusion, wo eine Darmruptur in Betracht kommt, grundsätz¬ 
lich auch nach dem Duodenum sehen muss. Der am meisten gefährdete Teil ist dabei 
der unterste Abschnitt des Duodenum, der hinter der Radix mesenterii liegt und von 
derselben wie von einem Deckel überlagert wird. Dieser Teil kann nur durch ein voll¬ 
ständiges Hinüberschlagen der Radix mesenterii nach rechts oben genügend ins Gesichts¬ 
feld gebracht werden. 

Zum Schluss bespricht Verf. die Therapie dieser Verletzungen in Anlehnung an 
die Arbeit von Schumacher. H. Kolaczek-Tübingen. 

Dr. Max Littauer (Berlin). Über Netztorsion und Netzeinklemmung. 
(Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie. 104. Band. 5.—6. Heft.) Verf. äussert sich dahin, 
dass früher diesbezügliche Operationen in den meisten Fällen auf Grund irriger Dia¬ 
gnosen gemacht wurden, doch hat eingehenderes Studium dieser Fälle schon zu einer 
genaueren Diagnostik geführt. ^ 

Verf. schildert ausführlich einen Fall eines 30 Jahre alten Patienten, bei dem er 
die Diagnose auf Netztorsion und Einklemmung ante operationem gesteilt hat. Der 
chirurgische Eingriff führte zur vollständigen Heilung. Zur Klärung der Ursache der 
Netztorsion rekurriert Verf. erst auf die Tierversuche von Payer, mit dessen Ansichten 
er sich in Gegensatz stellt, und weist an 32 an Hunden und Katzen vorgenommenen 
Versuchen die Richtigkeit seiner Theorie nach. 

Es handelt sich bei allen Versuchen um künstliche Tumorbildung des Netzes, teils 
ohne, teils mit Venenunterbindung. Es geht aus den Versuchen hervor, dass die Unter¬ 
bindung einer oder mehrerer Venen im Netzteil die Netzdrehung begünstigt. Verf. 
resümiert sich zum Schluss: 

„Ich glaube durch meine Experimente einwandfrei nachgewiesen zu haben, dass 
meine Auffassung von der Genese der Peritonitis im Verlaufe von Netzeinklemmung und 
Netztorsion die einfachere und natürlichere ist, dass wir keine Veranlassung haben, an¬ 
zunehmen, dass es bei diesen beiden pathologischen Vorgängen zu einer durch Reflex 
vom Ganglion coeliacum ausgelösten Erweiterung der Därme und dann erst zu sekun¬ 
därer Peritonitis kommt.“ Taendl er-Berlin. 

Sinz, Peritonitis im Bruchsack nach multipler Darmschussverletzung 
und nach perforiertem Magengeschwür. (Deutschemed. Wochenschr. 30/11. Vereins¬ 
berichte.) Ein junger Mann war von seinem Schlafkameraden mit einem Revolver in 
die rechte Hinterbacke geschossen worden und wurde 2 Stunden nach der Verletzung 
mit den Zeichen der Perforationsperitonitis eingeliefert. Die Kugel hatte den Darm so 
oft durchschlagen — 9 Löcher waren bereits übernäht, als man die Unmöglichkeit ein¬ 
sah, die noch folgenden, sehr nahe nebeneinander sitzenden zu schliessen —, dass ein 
92 cm langer Dünndarmabschnitt reseziert werden musste, in welchem noch weitere 7 
Perforationen sich fanden. Das Geschoss selbst steckte in der vorderen Bauchwand 
unterhalb des Nabels. Zunächst fieberte der Kranke andauernd hoch; dann entwickelte 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


sich in der rechten Leistenbeuge eine entzündliche Schwellung, welche 18 Tage nach der 
Operation inzidiert wurde und sich als leerer Bruchsack mit reichlichem, Streptokokken 
enthaltendem Eiter erwies. Der Mann wurde geheilt. 

In der Diskussion berichtet Mertens über einen Fall, in welchem ein Mann in selbst¬ 
mörderischer Absicht anstatt ins Herz zu schiessen durch die Pleura den Magen vorn 
und hinten durchschoss. In sehr elendem Zustande und unter fortwährendem Blut¬ 
erbrechen in das Krankenhaus auTgenommen, wurden sofort beide Magenwunden übernäht. 
Da es aus der Rückseite der Peritonealhöhle nicht blutete, wurde hier nicht eingegriffen. 
Zunächst schien der Kranke durchzukommen, dann stellten sich unstillbare Nachblutungen 
ein, auch entleerte sich Pankreassaft. Die vielen Blutungen führten schliesslich den Tod 
herbei. Bei der Sektion zeigte sich, dass das grobkalibrige Geschoss im Pankreas sass 
und im Verein mit dem Pankreassekret eine Arrosion der Milzvene herbeigeführt hatte. 
Wenn auch in diesem Falle infolge des desolaten Zustandes des Kranken ein grösserer 
Eingriff unmöglich gewesen war, so lehrt er doch, dass nicht nur die Darmwunden ver¬ 
näht werden müssen, sondern dass man auch nach dem Verbleib des Geschosses sich 
umtut Dass prinzipiell alle Bauchverletzungen sofort zu operieren sind, bei denen auch 
nur die Möglichkeit einer Darmverletzung besteht, hat M. .bereits früher betont 

Hamm er schmidt-Danzig. 

Werner, Hernia subdiaphragraatica intercostalis. (Münch, med. Woch. 33.) 
In der Mittellinie des Epigastriums sind Hernien nicht selten, in den Hypochondrien, 
im Bereiche der Interkostalräume sind aber echte Brüche bisher noch nicht beschrieben 
worden. Dass aber auch im Bereiche der Rippen eine echte Hernienbildung Vorkommen 
kann, beweist der von Verf. im Samariterhause zu Heidelberg operierte Fall bei einer 
59 Jahre alten Frau. Es handelte sich um eine echte Hernie im 6. linken Interkostal- 
raum, die dicht unterhalb des Zwerchfellansatzes ungefähr in der linken Mamillarlinie 
die Muskulatur zwischen der 6. und 7. Rippe durchbrochen hatte. Die dichte Verwach¬ 
sung des Netzes mit dem Bruchsack bewies, dass die Ausstülpung des Peritoneums schon 
älteren Datums war. Ein Trauma kam nicht in Betracht; es handelte sich um eine 
kongenitale Ausstülpung des Peritoneum parietale, in die durch Presswirkung der Bauch¬ 
muskulatur (Hustenstoss, erschwerte Defäkation usw.) ein Netzzipfel eingezwängt worden war. 

Aronsheim - Gevelsberg. 

Beisinger« Hernia properitonealis. R. stellt im ärztlichen Kreisverein Mainz 
am 14. II. (s. Münch, med. Woch. 34) einen Fall von Hernia properitonealis bei einem 
23 jähr. Mann vor, der mit Erbrechen und Schmerz im Unterleib erkrankt war. Die Diagnose 
war anf Epityphlitis gestellt worden. Bei der Operation fand sich aber eine Hernia 
properitonealis, indem sich zwischen äusserem und innerem Leistenring eine daumengrosse 
Ausstülpung des Peritoneums vor der Fascia transversa und hinter den Bauchmuskeln 
gebildet hatte. Anamnestisch war nachzutragen, dass Patient sich mit 17 Jahren durch 
Sprung vom Wagen einen Leistenbruch zugezogen haben wollte. Aron heim-Gevelsberg. 

Horn, Leberverletzung. (Deutsche med. Wochenschr. 29/11. Vereinsberichte.) 
Leberverletzungen sind oft nicht leicht zu diagnostizieren, daher soll man bei Verdacht 
derselben möglichst bald operieren. Die Gefahr einer Leberverletzung liegt in der 
Blutung, die, wenn sie klein ist, von selbst ausheilen kann. Ein 15jähr. Hausdiener 
schlug heftig mit dem Bauch auf eine Deichsel, zeigte aber bei der Aufnahme in das 
Krankenhaus nur Zeichen von Shock und Druckschmerz in der Magengegend. Erst acht 
Stunden nach der Verletzung traten Erbrechen, eine leichte Auftreibung des Bauches 
und eine durch einen Bluterguss bedingte undeutliche Dämpfung in der Gegend des 
Coecum ein. Als die Laparotomie vorgenommen wurde, fand sich eine Abreissung eines 
Stückes aus dem Lobulus Spiegelii und ein grosser Einriss im rechten Leberlappen. 
Nach Entfernung des reichlichen Blutes aus der Bauchhöhle Tamponade der Rissstellen 
mit Herausleiten der Tamponade aus der Bauchwunde, Vernähung der letzteren, reaktions¬ 
lose Heilung. — In der Diskussion über den Fall in der Zwickauer medizinischen Ge¬ 
sellschaft erwähnt Zetsche einen Fall, wo ein sich im Exzitationsstadium einer Narkose 
heftig wehrender Kranker durch Festhalten eine Leberzerreissung erlitt. 

Hamm er schmidt-Danzig. 

Beyllng und Kennker, Splenektomie wegen traumatischer Milzruptur. 
Heilung. Blutbefunde. (Deutsche Mil.-Zeitschrift 18/11.) Ein Jäger zu Pferde erhielt 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 10. 327 


von einem Pferde einen Schlag gegen den Leib, ohne dass anfangs Krankhaftes festzu¬ 
stellen war, nur bestanden massige, nicht recht zu lokalisierende Schmerzen im Unter¬ 
leib. Allmählich stellte sich Brechreiz ein, 3 Stunden nach der Aufnahme wurden 
gallige Massen gebrochen. Die geringe Druckempfindlichkeit des Leibes hatte nicht zu¬ 
genommen, die Bauchdecken waren weich, nur der linke Bectus fühlte sich etwas ge¬ 
spannter als der rechte an, auch war sein Beflex verschwunden; weiter kein krankhafter 
Befund bei gutem Allgemeinbefinden. Bei Laparotomie grosser Biss am Hilus der Milz, 
der weit klaffend fast das ganze Organ durchsetzt. Ein Versuch, den Biss zu nähen, 
misslingt, daher nach Massenunterbindung Entfernung der Milz, Schluss der Bauchdecken. 
Die Bekonvaleszenz wurde durch eine Pneumonie gestört, andere bei Milzentfernung be¬ 
schriebene Erscheinungen — Schwellung der Lyraphdrüsen und der Schilddrüse, Druck¬ 
empfindlichkeit der Knochen — wurden nicht beobachtet, es trat völlige Genesung ein, so 
dass der Mann ein halbes Jahr nach der Operation den Eindruck eines „Gesunden“ machte. 

Von Interesse ist bei dem Fall die dauernd fortgesetzte Blutuntersuchung. Wäh¬ 
rend am Tage nach der Operation eine starke Verminderung der roten und weissen 
Blutkörperchen eintrat (wohl als Folge des Blutverlustes und der Kochsalzinfusionen), 
war die Prozentzahl der Lymphocyten regelrecht, verminderte sich aber in den nächsten 
Tagen, um 5 Tage nach der Operatien mit 12,5 % ihren tiefsten Stand zu erreichen. 
3 Wochen nach der Operation begann die Zahl der Lymphocyten langsam zu steigen, 
so dass ihr Verhältnis zu den übrigen weissen Blutkörperchen zunahm und erreichte 
7 Monate nach der Verletzung 40,19 °/o gegenüber 20—25 °/ 0 , wie sie Schleip im 
Atlas der Blutkrankheiten als Norm hinstellt. Eine Vermehrung der eosinophilen Leuko- 
cyten, die sonst wohl gefunden ist, wurde in diesem Falle nicht beobachtet Die abso¬ 
lute Gesamtzahl der weissen Blutkörperchen war meist mässig erhöht, 14—16000 (gegen 
8 —11000 in der Norm). Der Hämoglobingehalt stieg von 70 °/ 0 am Tage nach der 
Operation auf 90°/ 0 7 Monate später. Hammerschmidt-Danzig. 

Sick, Heilung eines Harnröhrendefektes von 9 cm durch Mobilisation 
und Naht. (Deutsche med. Woch. 26/11.) Ein 49jähr. Mann war vor 26 Jahren ge¬ 
stürzt und in unzweckmässiger Weise katheterisiert worden, da Verdacht auf Harnröhren- 
zerreissung vorlag. Es soll dabei Blut aus der Harnröhre gekommen sein. Seitdem 
Blasenschwäche, leichter Harndrang, Urin spärlich, schwacher Strahl. Seit Mai 1908 am¬ 
bulante Behandlung, wegen zunehmender Schwellung und Schmerzhaftigkeit des Dammes 
Aufnahme ins Krankenhaus. Enormer Abszess am Damm und dem bis zur Kindskopfgrösse ge¬ 
schwollenen Scrotum — Spaltung entleert 2 1 stinkenden Eiters —, Urethra weithin 
freiliegend, mehrere Zentimeter lange Striktur, aus einer ganz feinen Öffnung in der 
Pars membranacea tritt Harn in Tropfen heraus; ausgiebige Spaltung. Nachdem der 
Verlauf anfangs sehr schwer gewesen war, am 26. Tage Vereinigung der Urethra, von 
der sich ein 6—8 cm langes Stück abgestossen hatte — 2 weitere cm mussten noch 
wegen Narbengewebes entfernt werden. „Zwei kräftige Jodkatgutnähte wurden zuerst 
durch das periurethrale Gewebe, dann zwei feine durch die Urethrahinterwand selbst 
gelegt, unter Anziehung der 2. Entspannungsnaht die erste geknüpft, dann die zwei 
Urethranähte, schliesslich die 2. Entspannungsnaht geknotet. Ein dicker Nölaton wird 
vorsichtig vom Penis her durchgeschoben, nochmals zwei Uthrera- und Entspannungsnähte 
gelegt, bis der Katheter nur noch in einem dreieckigen Feld von höchstens */ 2 cm Kund¬ 
länge sichtbar war.“ Nach 10 Tagen Fortlassen des Dauerkatheters; unter täglicher 
Katheterisierung und Spülen Heilen einer kleinen Fistel, nach 7 Wochen völlige Heilung. 
Funktion der Blase regelrecht, Charriöre 24 geht glatt durch (jetzt schon seit 3 Jahren). 

Hammerschmidt-Danzig. 

Dr. Erich Lexer, Der Ersatz eines Harnröhrendefektes durch den 
Wurmfortsatz. (Med. Klinik 1911, Nr. 39.) L. ersetzte bei einem Manne, der infolge 
eines Beckenbruches eine Harnröhrenzerreissung mit nachfolgender Strikturbildung er¬ 
litten hatte, den strikturierten Teil durch den demselben Patienten entnommenen 
Blinddarm. Er entfernte von ihm die Serosa, um eine raschere Anheilung zu erzielen, 
da er früher bei einem missglückten Versuche beobachtet hatte, dass der Serosaüberzug 
dem rascheren Anschluss an die Ernährung hinderlich sei Der Erfolg war ein ausge¬ 
zeichneter: Die Entleerungen erfolgen in gutem Strahl und stets ohne Beschwerden. 

Erfurth-Cottbus. 


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Zorn, Über Fremdkörper, die von aussen in die weibliche Harnblase 
gelangten. (Inaug.-Dissertat. Bonn 1911.) Von der Aussenwelt stammende Fremd¬ 
körper können auf verschiedene Weise in das Innere der weiblichen Blase gelangen. 
So kann bei Unglücksfällen, bei einem Fall oder Sturz, die Genitalpartie des Körpers 
direkt auf Gegenstände stossen, die dann durch die Scheide oder Harnröhre oder vordere 
Bauchwand in die Blase gelangen. Durch Stich- oder Schussverletzungen können Kugeln, 
Buchfetzen und andere Verunreinigungen Zurückbleiben. Ist die Zahl jener Fälle von 
Fremdkörpern in der weiblichen Blase schon gross, in denen die Ursache der Einführung 
einerseits in einem unglücklichen Sturz oder Fall oder im unglücklichen Katheteriseren, 
andererseits in den Versuchen, die Schwangerschaft zu verhüten resp. zu unterblieben, 
zu suchen ist, so muss doch als häufigste Ursache die Masturbation angesehen werden. 
Würde man eine Statistik der Fremdkörper in der weiblichen Blase aufführen, so ergäbe 
sich, dass unter glatt 150 Fällen, in welchen nachweisbar ein Fremdkörper zur Mastur¬ 
bation gebraucht ist, in 100 Fällen eine Haarnadel gefunden ist. Die Pubertätszeit ist 
relativ am häufigsten vertreten, jedoch sind auch Fälle aus dem 3. Lebensjahre und dem 
Greisenalter mitgeteilt. Auch in den beiden aus der Bonner Frauenklinik mitgeteilten 
Fällen handelte es sich bei einer 27 Jahre alten Frau und einem 4 Jahre alten Mädchen 
um eine Haarnadel in der Blase. 

Wann der Fremdkörper störende Symptome in der Blase hervorruft, lässt sich in 
den einzelnen Fällen nicht immer entscheiden. # Es hängt dies von der Gestalt, von der 
Dauer des Aufenthaltes und dem Sitze des Fremdkörpers ab. Die Nadel und alle spitzen 
Gegenstände sind wohl die gefährlichsten; sie werden durch forcierte Bewegungen in die 
Wand der Blase oder in das Nachbargewebe hineingetrieben. In den meisten Fällen 
kommt es in kürzeren oder längeren Intervallen zu einer Cystitis. Bei Verdacht auf 
Fremdkörper müssen die äusseren Genitalien auf Verletzungen untersucht werden: 
Palpation, Sondenuntersuchung, Röntgenstrahlen und vor allem das Cystoskop kommen 
bei der Untersuchung in Betracht. 

Wird der Fremdkörper nicht spontan beim Urinieren entleert, dann kommt die 
Dilatation jler Harnröhre in Betracht mit Hegarschen Dilatatoren oder Simonschen 
Speculis. Gelingt die Herausbeförderung durch die erweiterte Harnröhre nicht, so ist je 
nach den Umständen die Sectio lateralis, vesico-vaginalis oder alta vorzunehmen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Friedrich Erfnrth, Die Bewertung der Retroflexio für die allgemeine 
pathologische Auffassung und für die Begutachtung bei Unfällen und In¬ 
validitätsfragen. (Inaugur.-Dissertation. Halle a/S. 1911.) Nach einer kurzen Besprechung 
der normalen Lage des Uterus, der Ursachen und Beschwerden der verschiedenen Formen 
der Retroflexio uteri fasst Verf. seine Ansicht bezüglich der Entstehung einer Rückwärts¬ 
lagerung durch einen Unfall dahin zusammen, dass eine Retroflexio nur mittelbar und nur 
unter besonders günstigen Umständen möglich ist. Die Bedingungen für die Annahme, 
dass eine Retroflexio durch einen Unfall herbeigeführt worden ist, müssen bei der Häufigkeit 
des Leidens besonders strenge sein. Durch eine Retroflexio ist die Frau um höchstens 
20 °/ 0 in ihrer Erwerbsfähigkeit beschränkt zu erachten. Daher kann auch eine Retro¬ 
flexio allein eine Invalidität bedingen. Selbstbericht. 

Friedrich Friedland, Bewertung des Vorfalls in der Arbeiterver¬ 
sicherung. (Inaugur.-Dissertation. Halle a/S. 1911.) Verf. kommt auf Grund seiner Arbeit 
zu dem Schluss, dass ein Vorfall nur in den seltensten Fällen durch einen Unfall ent¬ 
stehen kann und zwar nur bei Frauen, die noch nicht geboren haben. Handelt es sich 
um Frauen, die schon eine oder mehrere Geburten hinter sich haben, so kann der schon 
in geringen Anfängen bestehende, kaum bemerkte Vorfall durch den Unfall eine plötz¬ 
liche Verschlimmerung erfahren. Die Rentenentschädigung wird sich nach den besonderen 
Umständen richten. 

In den weitaus meisten Fällen entsteht der Vorfall allmählich im Laufe langer Jahre. 
Auch mit seinen Komplikationen ist er nur in seltenen Fällen als alleinige Ursache der 
Invalidität anzusehen. Erfurth-Cottbus. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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QOetlag oon C. QÖD. QDogel in £eip 3 ig 



fXm 30. Otooember 1911 fft erfd)fenen: 

S)ie ypeite unueranderte Auflage, 
dag 6. big 10. kaufend oon: 

£mft non QSetgmann 

non $ltend Q3ud)l)olt$ 

ORit ^Bergmanns Kriegsbriefen oon 1866,1870/71 
und 1877 fonrie tagebucbartigen ^Briefen aug San 
Olemo über die Kranfbeit Kaifet Jtiedticbs 

40 QBogen Grofeoftao. 3 Kit 3wei Porträte oon Ctnft oon Bergmann 

Preig elegant gebunden OR 13.75 

|jÄua..»| u f TDunfd) der Familie o. ^Bergmann bot der ftje oerroandte 
: ^ : Stadtbibliotbefar ju ‘Berlin 3)r. Arend Q3ud)b 0 l§ «fae ^io* 
| s grapse Cmft oon ‘Bergmanne oerfafjt. Sie toendet f(d) nicht 

jjjjjjjjjjjjjt an ein auefdjliefeUci) ärjtUdjee PubliEum, fondem an die weiten 
(reife unfree Q)olEe, die t)ier aue dem reichen und ftürmifd)en Cebcn einee 
beroorragenden Gelehrten und IRenfdjen feffelnd unterhalten und unter* 
richtet werden. XRit Abficht läfjt der Q)erfaffer fehr oft ‘Bergmann felbft 
dae QDort nehmen, denn allee, was er fagt und fdjteibt, hot einen eigen* 
artigen *3^3 und fein anderer med^inifcher Schriftfteller übertrifft ihn an 
Sd)mung und freiem $lug der ©edanfen und an Kraft, Cebendigfeit 
und fouoeräner ‘Beherrfdjung der Sprache. So find fd)on feine QDiener 
Jugendbriefe ( 1865 ) über feine dortigen Studien und den QDerfehr mit 
QDiener Gelehrten, die QDiener Theater ufw. ooll beftrid?ender Anmut, und 
collende find ee feine Q^eifebriefe aue QRufjland, Spanien und Konftantinopel. 



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Don dem lioldndifchen 'Boden, roocin Bergmann romgelte, geht die 
Dacftellung aue, führt den ßefec über Dorpat, roo ec einer der glän» 
3endften Bertreter feiner QDiffenfdjaft und Kunft mar, in die drei Kriege, 
an denen er teilgenommen hot, und dann nad) QDüqbucg und Berlin. 
Seine Kriegebriefe non 1866,1870/71,1877 feffeln ebenfo durch ergreifend 
dargeftellte Sjenen aue dem Kriegeleben roie durd) roundecbac belebte 
landfd)aftlid)e Schilderungen und eine liebeeolle Kleinmalecei hormlofer 
oder heiterer Begebniffe. 

Boll 3ut Geltung fommen aber aud) Bergmanne roiffenfchaftlid)* Be' 
deutung, feine flmifch'opecatroe und feine Cehrtätigfeit; ebenfo alle feine 
oielen au§erberuflid)en Cebenebetätigungen, feine Be3iehungen 3U Kaifer 
QDilhelm II., 3um Kultueminiftec o. Goklet, 3um 3Rinifterialdiceftoc Althoff, 
3U CangenbecP, Birchom, Karl Gerhardt, Robert Kod), 3um Sanitötefocpe 
dee pceuf)ifd)en fjeece, 3UC Deutfdjen Gefellfdjoft für Chirurgie ufro. 
Gine emfte 3 e(t deutfdjer Gefd)id)te fd)ildem une die bieher oollig un« 
bekannten aueführlichen Briefe Bergmanne über die KranR)«* Kaifer 
Friedriche, die er aue San QRemo feiner $cau gefdjrieben hot. Sie find 
mit der ungefdjminften QDahrheit, die fie atmen, eine überaue michtige 
und roertoolle Gefd)id)tequelle roie für die £eidene3eit dee Kaifere fo für 
die Kenntnie der Bergmann aue3ei<hnenden Cigenfdjaften. 

Ale Beifpiel der lebeneoollen Dacftellung dcuden roir auf der legten 
Seite diefee Pcofpeftee einige Briefe Bergmanne aue dem Kapitel „Die 
Kranfheit Kaifer Friedriche" ab. 


Aue dem Declag oon F- C. QD. Bogel in £eip3i9 beftelle 
(d> und erbitte mir die 3ufendung durd) die Buchhondlung oon 


.C^empl.^ucbbolt?, Gruft non Bergmann 

Gebunden. 2 Tt 13.75 

Ort und Datum: Ttamt: 


Potftel » Zccptc, Cc(p)(« « 8 .11.11. tooao 


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3 )ie Aufnahme der erften Auflage diefee 33 ud)e 8 bei Publikum und 
Preffe toar geradezu übenpoltfgend. ®fe bobe Auflage pon 5000 
Cjcemplaren, die am 26, Oftobet 1911 auegegeben routde, ijt nad) 
Verlauf pon 3 QPocben bereite pollftandig pergriffen. 

Aus der ^ulle emgegangenet Q^ejertfi'onen und fpaltenlanger Artikel 
m derOagespreffe fonnen rofr nacbjtebend nur futy Proben geben, 
die den Q 3 eroet 8 liefern mögen, tpeldjen beniottagenden Anteil 
die Q 3 iograpble Crnft oon Bergmanns unter den Qfltemofren» 
QPerfen oller Reiten efnnebmen rofrd. 

Augsburger Abendzeitung: Kein würdigeres BenEmalEonnteCrnß oon‘Berg« 
mann, dem großen JTleIftcr der Chirurgie und pracßtoollen 3 Renf<hen, 
gefegt werden, als die fchäne ‘Biographie, die Arend Buchholt) ihm gewidmet hat. 

‘Berliner CoEol«Anzeiget: 4*/* Jahr find feit dem Tode des berühmten 
Chirurgen Crnß oon ‘Bergmann oerfloffen, der in den 95 Jahren feiner glün« 
jenden ‘Berliner HDirEfamEeit bei unferen drei Kaifem eine ärztliche Bertrauens« 
ftcllnng einnahm und wahrend der Krankheit Kaifer Friedrichs eine führende 
Quölle gefpiclt hat. Jetjt oetä ff entlieht Arend Buchholt) eine fehr liebeooll ge« 
haltenc Biographie feines engeren Gandsmannes, in der er an der fjand oon 
tagebuchartigen Aufzeichnungen und Briefen ein großzügiges Bild oon dem 
Werdegang und der Gebensarbeit des Berftorbenen entwirft. 

Berliner Blotgenpoß: 3 n unferem Sonntags«Feuilleton brachten wir aus dem 
foeben erßhienenen Buch „Crnft oon Bergmann" die Crinnerungen des großen 
Gelehrten an feinen Aufenthalt in Konftantinopel zum 3 wecf der Operation der 
Sultanstochtcr. fjeute laffen wir an diefer Stelle aus dem gleichen WetE die 
hißorifd) bedeutenden Aufzeichnungen folgen, die Bergmann am Kranken« 
lager des Kaifer Friedrich gemacht hat und in denen er die oerzweifelte Gage des 
hohen Patienten anßhaulid) fchlldert. 

Berliner Beueße Bachtid)ten: Soeben iß imBerlag oon F. C.HD. Bogel 
in Geipzig ein Buch erfdjienen, das uns neue Cinblicfe in die KranEheftsgeßhichte Kaifer 
Friedrichs geftattet. Cs iß ein Gebensbild Cmß oon Bergmanns, oerfaßt oon Arend 
Buchholt)* Bas Buch bietet auch fonß eine Fäll* intereffanten Stoffes, 
fo find ßhon Bergmanns Wiener Jugendbriefe 1865 oolt beßrkfender Anmut und 
oollends find es feine Beißbriefe aus Rußland, Spanien und Konßantinopel ufw. 

Berliner Tageblatt: Ben CntwicEelungsgang einet bedeutenden Perfonlich« 
(eit zu oerfolgen, den günßigen Hintergrund Eennen zu lernen, oon dem aus fie ihren 
Ausgang genommen, ihre Cntwicfelungsweife endlich 3 U beobachten, und an ihren 
Früchten zu ermeffen: das gewährt nicht nur einen äßhetifeßen Genuß, das be« 
deutet für den BachdenEet einer folgen Gefamterfcheinung auch einen hohen ethißhen 
Gewinn. Blit diefer Cmpßndung erfüllte uns die GeEtdre des in federn Betrachte 
fchänen Buches, das fjerr Arend Buchholt) abzufaffen in der Gage war. 


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Sdte 475 „Die Kranfftdt Kaffer 9dedrfd>e*. 


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9tun alfo 311 meiner Slad)t I 3nbeffen, bas muft auf morgen 
bleiben, benn in bet nädjften Stad)t teile idj mit Stamann bie SBadje. 

SBle Kebenstoürbig bie Statur bes ftronprtnjen ift, follft Du 
boeb noch beute erfaßten. Slls ich bie Stachtwadje antrat, fdjrtcb er 
bie SBorte, bie Du auf bem hier eingefchloffenen 3ettel lefen fannft. 
(„Daft Sie bie 3tadjt für mldj wachen, macht mich unglüdlich.“) 3$ 
fagte: „©eftatten Sie mix, glüdlid) ju fein burd) bas wenige, was id) 
$ur ©rleidjterung 3b*es fieibens tun lann." Dann flopfte er mir 
auf bie Spultet, befielt lange 3eit meine $anb in ber feinigen unb 
fab ml(b feuchten Huges unoerwanbt an, bis er bie £iber über feine 
müben Slugenfteme finfen lieft! 

13. gebruar. SBunberooü groftartlg breitet fi<b bas SReer oor mir 
aus, bas ewige, in fltber unb fteme oerfchwinbenbe. ©in Ärana hoher 
Serge un^lebt bas Dal, bas bie bunbert unb mehr SUIen fowie bie 
an ben fjrels geflehte uralte ttalienifd) gebaute Stabt San Stemo ein« 
fcblieftt, unb wobt an einem ber fdjönften fünfte liegt, gerabeju in 
einem SBalb non Dattelpalmen, Ölbäumen, ©utalqptus unb anbem 
mir laum befannten hoben, mächtigen ©ewä<bfen, bie Silla 3frio- 
©ine Stufe tiefer an bem terraffenförmig auffteigenben Ufer liegt bas 
Sotel SJWbiterrante unb unter ihm, feinen ©arten befpülenb, bas SReer. 

Der Dienft bei bem Rronprinjen ift georbnet: alle fedjs Stunben 
ein anbrer Slr-jt. Staats wollen ficb noch einige 3eit im Dienfte bloft 
Sramann unb icb teilen. Um neun Übr morgens unb neun Ubr 
abenbs 3ufammenfunft aller, Serbanbwecbfel, Steinigung ber ftanüle 
ufw. Die innere Äanüle wirb nach jebem heftigen Suftenanfall ge« 
wecbfelt. Die Unfälle werben feftt fdjon immer feltener unb boffent» 
lieb halb gan 3 aufftören. 3<h bente mir, baft in oier 3 ebn Dagen eine 
genaue innere Unterfudjung wirb ftattfinben tönnen. Sefomme ich 
bann, woran id) nicht 3 weifle, ein heutiges SUb ber Äranlbeit, fo ift 
meine Aufgabe erfüllt, bann benfe ich wach Saufe 3 U fahren. Sei 
bem guten fträftejuftanb bes hoben Serm rechne ich auf ein oerhält« 
nismäftig günftiges ftrübjabr. Schwerer wirb alles erft im £aufe 
bes Sommers wohl werben. 

14. ftebruar. Um achtehtbalb grofte Äonfultation. 3um erften» 
mal eine febr f>öfUdbe, aber auch fd)arf afaentuierte Sluseinanber« 
feftung mit SJtadenaie. ©s jjeigt ficb nämlich bin unb wieber Slut im 
fRuswurfe; meiner beftimmten Slnficbt nach läuft bas aus bem bureb 
unb bureb wunben fteftlfopfe hinab. Die anbre SRöglidjfeit, baft bie 
£ungen affigiert finb burch Slnfaugung branbiget Deile aus bem 
ftehllopfe, halte ich beswegen für ausgefchloffen, weil bie Demperatur 
geftem abenb 37,4, beute 37, bie Siefpiration 20 unb bie Sulsfrequett 3 
64 waren. SRadett 3 ie, ber mir wieber fagte: „3a, es ift febr wahr« 
fcftetnltcb, baft bas Slut aus bem ftebltopfe berabgefloffen ift", ging 



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MONATSSCHEIET 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der leehaootherapie nnd der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider and Kranker 

begründet ron 

Dr. H. Blasius, Dr. 6. Sehttts, Dr. C. Thlem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem- Cottbus. 

Nr. II. Leipzig, November 1911. XVIII. Jahrgang. 


Nachdruck e&mtlicher Artikel und Referate nur mit unrerkßrzter Quellenangabe geetattet. 

Die eigenartige Abmagerung der Streckmuskeln 
nnd ibre Beziehungen zu dem typischen Kniegelenkschmerz 
nnd der typischen Hüftyerkrümmnng (Kontraktur). 

Von Sanitätsrat Dr. Grunewald ln München. 


Unsere Gelenke werden in der Ruhe durch den Luftdruck und durch ihre 
Bänder zusammengehalten. Bei Bewegung indessen, besonders bei lebhafteren 
Bewegungen, die mit grosser Kraftentfaltung einhergehen, genügen diese Momente 
nicht mehr. Es treten dann als wesentliche Gelenkhalter die Muskeln ein. 
Gleichzeitig mit der äusseren Arbeit, welche sie verrichten, üben sie auf die 
Gelenkenden der Knochen einen starken, allseitig wirkenden Druck aus, der die 
Gelenkenden fest zusammenpresst und ihre gegenseitige Verschiebung auch bei 
angestrengter Muskeltätigkeit verhindert. Dieser Druck muss offenbar ein sehr 
erheblicher werden können, schätzt doch Otto Fischer den Druck auf das 
Ellenbogengelenk auf mehrere Zentner, wenn durch Beugung des Armes ein 
halber Zentner gehoben wird. Wie gross mag sich erst der Druck entwickeln 
bei schwerer Schmiedearbeit und beim Hochsprung, wenn plötzliche ruckweise 
Belastung die Extremität trifft. 

Damit das Gelenk unversehrt bleibt, muss der Muskeldruck natürlich den 
Beanspruchungen an dem Zusammenhalt der Knochen gewachsen sein, und zwar 
sowohl der Menge als der Art nach, d. h. bezüglich der Richtungen der Be¬ 
anspruchung. Dies ist aber durch den Verlauf und die Anordnung der Muskulatur 
gegeben. Nur innerhalb dieser Bahnen ist das Gelenk fest. Wird das Gelenk 
in Bahnen getrieben, die von den physiologischen abweichen und welchen die 
ausgleichende Muskulatur nicht zu folgen vermag, so tritt Verrenkung ein. 

Innerhalb der natürlichen Bewegungsrichtungen halten sich die Muskeln 
eines bestimmten Gelenkes das Gleichgewicht. Da jede Muskelarbeit einen 
Druck auf das bewegte Gelenk (unter Umständen auch auf das Nachbargelenk) 
ausübt, der Druck der einzelnen Muskeln aber ein einseitiger ist, so müssen, 
soll das Gelenkgleichgewicht erhalten, das Gelenk unversehrt bleiben, gleich¬ 
zeitig Muskeln entgegengesetzter Arbeitsrichtung in Tätigkeit treten. Das ge- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweaen Nr. 11. 


schieht beim Gesunden immer. Welche Bedeutung der Antagonismus (Gegensatz) 
der Makulatur hat, kann man aus einem Versuche Duchennes ersehen, der an 
einem soeben Verstorbenen durch faradische Reizung des Vastus lateralis eine 
seitliche Verrenkung der Kniescheibe hervorrufen konnte. Das kommt am ge¬ 
sunden Lebenden nicht vor, da der Vastus lateralis sich nie allein zusammen¬ 
zieht, sondern stets gemeinsam mit den übrigen Köpfen des vierköpfigen Streckers, 
insbesondere mit dem Vastus medialis. 

Die nachteiligen Folgen der Lähmung einzelner Muskelgruppen für die 
Festigkeit des Gelenkes brauche ich an dieser Stelle wohl nur anzudeuten. 

Aber nicht nur die Festigkeit des Gelenkes leidet durch einseitigen Druck, 
sondern es leuchtet ein, dass derselbe auch Schmerzen machen kann. Ein Bei¬ 
spiel solcher Schmerzen scheint mir der typische Schmerz am inneren Gelenk¬ 
spalt zu sein, der fast bei jeder Erkrankung des Knies gefunden wird. Er 
ist bei allen Erkrankungen des Gelenkes so gut wie regelmässig vorhanden. 
Meines Erachtens hängt er mit einem anderen ebenso regelmässigen Symptome 
der akuten Knieerkrankungen, mit der Schwäche des vierköpfigen Streck¬ 
muskels, zusammen. Die Schwäche dieses Muskels bei allen akuten Knie¬ 
erkrankungen ist leider etwas Typisches. Ihre Ursache kennen wir noch nicht 
mit Sicherheit. Die zahlreichen diesbezüglichen Untersuchungen und Vermutungen 
haben eine ausreichende Erklärung noch nicht zutage gefördert. Die Tatsache 
steht aber fest, jede akute Kniegelenkserkrankung schädigt in erster Linie den 
vierköpfigen Strecker, der fast im Augenblicke der Erkrankung schlaff und 
weich wird und oft innerhalb weniger Tage seine Masse erheblich verringert, 
während an den Beugemuskeln zu dieser Zeit etwas Abnormes noch nicht er¬ 
kennbar ist. Sie magern auch späterhin viel weniger ab als die Strecker. 

Natürlich muss sich dies Verhalten des kräftigsten Beinmuskels auch 
statisch bemerkbar machen. 

Der vierköpfige Strecker ist in Bezug auf das Kniegelenk ein Strecker. 
Nun bilden aber die Achsen des Ober- und des Unterschenkels keine gerade 
Linie, sondern sie stossen im Kniegelenk in einem nach aussen offenen stumpfen 
Winkel zusammen. Durchschnittlich ist die Grösse dieses Winkels 174° (vergL 
Fick, Anatomie und Mechanik der Gelenke, Band III). Deshalb muss ein 
Muskel, der, der Längsrichtung des Oberschenkelknochens folgend, das Schien¬ 
bein streckt, neben der Streckung auch einen Zug ausüben, der den Unter¬ 
schenkel im Kniegelenk abduzieren (abziehen), d. h. den Fuss lateralwärts, 
d. h. nach aussen abbiegen würde, wenn der Mechanismus des Gelenkes dies ge¬ 
statten würde. Dies ist aber nicht der Fall. (Die Auswärtskreiselung [Supination] 
des Unterschenkels am Schlüsse der Streckung ist mit der Abduktion [Abziehung] 
nicht zu verwechseln, wird auch nicht vom vierköpfigen Strecker, sondern vom 
Biceps [zweiköpfigen Beuger] bewirkt, während die entsprechende Einwärts- 
kreiselung am Schlüsse der Beugung [Pronation] vom Popliteus [Kniekehlenmuskel; 
hervorgebracht wird; vergl. Fick 1. c.) 

Da nun der vierköpfige Strecker den Unterschenkel nicht abziehen kann, 
andererseits aber die abziehende Wirkung (Komponente) nicht verloren gehen 
kann, so ergibt sich daraus ein Druck auf die lateralen (äusseren) Partien des 
Gelenkes. 

Auch die Anordnung des Muskels wirkt in demselben Sinne, denn der 
Vastus lateralis (der äussere Kopf) ist kräftiger als der medialis (innerer Kopf), und 
überhaupt liegt die Hauptmasse des vierköpfigen Streckers auf der Aussenseite 
des Oberschenkels. Das muss natürlich den Druck auf die äussere Hälfte des 
Gelenkes verstärken. 

Normalerweise empfinden wir diesen Druck aber nicht. Es wird ihm durch 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Iuvalidenwesen Nr. 11. 


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die gleichstarke, aber im entgegengesetzten Sinne wirkende Arbeit der Beuger 
das Gleichgewicht gehalten. Tritt aber, wie bei akuten Kniegelenkserkrankungen, 
auch bei Verletzungen, fast immer eine unverhältnismässige Schwächung des 
vierköpfigen Streckers auf, so wird die äussere Hälfte des Gelenkes ent¬ 
lastet, das Gleichgewicht des Gelenkdruckes dadurch gestört und die 
innere Seite empfängt eine verhältnismässig starke Pressung, die 
sich als typischer Schmerz an der Innenkante, im Gelenkspalt, am 
inneren Oberschenkelknochen und an der inneren Hälfte des Schien¬ 
beinknochens bemerkbar macht. Er verschwindet bei längerer Ruhe oder 
wenn man die Muskelwirkung durch Eingipsen des Kniegelenkes ausschaltet. 

II. Nun beobachten wir die vorzugsweise Schwächung der Strecker nicht 
nur bei der Kniegelenkentzündung, sie findet sich z. B. auch an der Hüfte. 
Hier finden wir insbesondere den grossen Gesässmuskel (Glutaeus maximus) be¬ 
troffen. Es mögen auch die tieferen Gesässmuskeln in gleicher Weise leiden, 
doch sind diese unserer Untersuchung nicht so zugänglich. Die Abmagerung 
des grossen Gesässmuskels scheint mir für die Zwangsstellung (Kontraktur) der 
Hüfte von besonderer Bedeutung. Die Hüfte stellt sich mit Beginn der Ent¬ 
zündung bekanntlich in Abduktion, Flexion und Aussenrotation (Abziehung, 
Beugung und Aussendrehung), später in Adduktion, Flexion und Einwärtsrotation 
(Anziehung, Beugung und Einwärtsdrehung). 

Bezüglich der Entstehung dieser Zwangsstellungen gelten heute im all¬ 
gemeinen die Königschen Anschauungen als zu Recht bestehend (vergl. die be¬ 
treffenden Kapitel in dem Lehrbuch der speziellen Chirurgie und im „Zentral¬ 
blatt für Chirurgie“ 1893, Nr. 52). König erkennt die Bonnetschen Versuche 
zwar an, misst ihnen aber für die Praxis keinen besonderen Wert bei. Bonnet 
hat bekanntlich entdeckt, dass, wenn das Bein in Abziehung, Beugung und 
Aussendrehung steht, eine Stellung, die wir kurz als erste Zwangsstellung 
bezeichnen wollen, dass dann der Kapselschlauch des Hüftgelenkes am weitesten 
entfaltet ist, so dass ein entzündlicher Erguss den grössten Spielraum findet 
und bei gleicher Menge unter dem geringsten Druck steht. Dadurch würde 
natürlich die Schmerzhaftigkeit verhältnismässig vermindert und deshalb bringt 
der Patient das Bein unwillkürlich in diese Zwangsstellung. Diesen Mechanismus 
hält nun König für unwesentlich. Er glaubt vielmehr, dass die Stellung I durch 
das Bestreben des Kranken, sein Bein zu entlasten und möglichst schmerzfrei 
zu gehen, zustande kommt. Voraussetzung hierfür sei, dass der Kranke längere 
Zeit ohne Stock gegangen sei. Die Stellung trete nicht nur bei Hüftgelenk¬ 
entzündung, sondern auch bei Kniegelenkentzündungen immer dann auf, wenn 
der Kranke längere Zeit ohne Stock umhergehe. Es entwickelten sich dann, 
um dem kranken Bein ein Auftreten überhaupt zu ermöglichen, die bekannten 
Beckenverschiebungen, und zwar im ersten Stadium Neigung des Beckens nach 
vorn und nach der kranken Seite, die nach König ihrerseits wiederum eine 
kompensatorische Adduktion (Anziehung) des gesunden Beines zur Folge 
hätten. König begründet diese Anschauung nur erfahrungsgemäss. Eine mecha¬ 
nische Erklärung, warum gerade die erste Zwangsstellung zur Entlastung des 
Beines besonders geeignet sei, gibt er nicht. Demgegenüber ist zu sagen: Ein 
Kranker mit schmerzhaftem Bein, ob er nun mit oder ohne Stock geht, ent¬ 
lastet dasselbe in der Regel durch leichte Beugung in Hüft- und Kniegelenk. 
Er kann alsdann gehen, ohne die Gelenke selbst zu bewegen, indem er das ver¬ 
kürzte Bein durch eine seitliche Bewegung des Beckens vorwärtsschiebt. Diese 
seitliche Bewegung findet in der Hüfte der anderen Seite statt. Die Muskeln 
halten das kranke Gelenk fixiert und nehmen beim Auftreten jeden Stoss auf, 
sie wirken gewissermassen wie elastische Federn. Welchen Sinn es haben soll, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


zur Entlastung in der kranken Hüfte zu abduzieren (das Bein abseits zn stellen) 
und nach aussen zu drehen, ist nicht erfindlich. Man muss annehmen, dass der 
Kranke versucht, auf die bequemste Weise zur Entlastung des schmerzhaften 
Gliedes zu kommen, und wenn er zu diesem Zwecke bei Abduktion und Aussen- 
drehung das Becken nicht nur nach vorn, sondern auch nach der Seite neigen 
muss, so vereinfacht und erleichtert diese gezwungene Stellung das Gehen 
sicherlich nicht. Dies würde in noch höherem Maße zutreffen, wenn der Kranke 
auch noch das gesunde Bein kompensatorisch adduzieren (ausgleichend anziehen) 
würde, wie König meint. Wir würden alsdann anstatt eines kontrakten Ge¬ 
lenkes (Zwangsstellung) zwei solche haben. Dies geschieht aber auch nicht. 
Das gesunde Bein bleibt in seiner Haltung. König ist offenbar zu seiner An¬ 
sicht von der ausgleichenden Anziehung des gesunden Beines durch die An¬ 
nahme gekommen, dass die Beckensenkung durch entsprechende Neigung der 
Lendenwirbelsäule bewirkt wird. Denkt man sich bei dieser Annahme die 
unterhalb der Drehungsachse des Beckens liegende Körperhälfte starr, so müsste 
natürlich das gesunde Bein bei Senkung der kranken Beckenhälfte abduziert 
und alsdann zum Ausgleich im Hüftgelenk adduziert werden, um überhaupt den 
Boden berühren zu können. Fick zeigt aber (1. c. Seite 517 f.), dass diese Becken¬ 
neigung nicht in der Lendenwirbelsäule vor sich geht, sondern dass das Becken 
als Drehpunkt den gesunden Schenkelkopf benutzt, der, als Kugel, Bewegungen 
um sich herum nach jeder Richtung hin gestattet. Das gesunde Bein bleibt hier¬ 
bei durchaus in seiner regelmässigen Haltung. In der ersten Zwangsstellung 
dreht sich das Becken erstens um die (frontale) Horizontal-Beckenachse, welche 
durch die beiden Hüftmittelpunkte läuft (Beugung nach vorn), zweitens nach 
der kranken Seite hinüber, um eine horizontal von vorn nach hinten durch den 
Mittelpunkt des gesunden Schenkelkopfs laufende sagittale Achse. Ein Aus¬ 
gleich der abnormen Auswärtsdrehung könnte durch Drehung des Beckens tun 
eine senkrecht durch den gesunden Schenkelkopf gehende Achse wohl statthaben, 
doch wird bekanntlich diese Stellung nicht oder wenigstens nicht völlig aus¬ 
geglichen, weil eine leichte Auswärtsdrehung des Beines beim Gehen nicht un¬ 
bequem ist. Es ist nicht einzusehen, warum König die Bonnetsche Anschauung 
zugunsten einer angeblich erfahrungsmässigen Entlastungsstellung, die sich aber 
mechanisch durchaus nicht begründen lässt, aufgibt Auch Fick stellt sich auf 
den Boden der Bonn et sehen Versuche. Man darf natürlich nicht glauben, dass 
der innere Golenkdruck allein imstande sei, die Last des Beines zn überwinden 
und es in die Zwangsstellung hineinzuzwängen. Man kann dabei sehr wohl 
ebensogut an eine willkürliche, wie an eine reflektorische Muskeltäigkeit denken. 
(Wohl würde aber der innere Gelenkdruck das Bein in die charakteristische 
Stellung hineinführen, wenn es in einer Flüssigkeit von gleichem spezifischen 
Gewicht schwimmen würde, wie Fick richtig bemerkt.) Dass, wie König an¬ 
gibt, häufig auch Kontrakturstellung eintritt, wenn gar kein oder nur geringer 
Erguss in das Gelenk stattfindet, spricht durchaus nicht gegen die Bonnetsche 
Theorie, denn die Entfaltung des Kapselschlauches ist uuter allen Umständen 
geeignet, entzündete Teile von Spannung oder Zug zu entlasten und 
ihnen eine grössere Bewegungsfreiheit der Umgebung gegenüber zu 
gewähren. Wir werden später sehen, dass auch die Tatsache, dass das Gelenk 
sich bei grossen eitrigen Ergüssen unter Umgehung der ersten Zwangsstellung 
sofort in die zweite Stellung stellt, nicht gegen die Bonnetsche Anschauung 
spricht. Wie schon angeführt, legt König für seine Entlastungsanschauung 
darauf Wert, dass der Kranke längere Zeit ohne Benutzung eines Stockes umher¬ 
gehe. Das mag gelegentlich auch Vorkommen. Die erste Zwangsstellung ist je¬ 
doch eine so regelmässige Erscheinung, dass sie mit der Zufälligkeit des Ge- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


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brauches oder Nichtgebrauches eines Stockes nicht begründet werden kann, 
selbst wenn im übrigen die Königsche Entlastangsanschauung zutreffen würde. 
Sehen wir doch die Zwangsstellung sich selbst bei solchen Kranken entwickeln, 
die vom ersten Tage ab zu Bett gelegen haben, beim akuten Gelenkrheumatismus, 
bei der gonorrhoischen und traumatischen Hüftgelenkentztindung. Das bestreitet 
auch König selbst nicht, erklärt es aber nicht. 

Die Entwicklung der zweiten Zwangsstellung (Anziehung, Beugung, Ein- 
würtsdrehung) führt nun König auf die Schwerkraft zurück. Er sagt darüber 
(„Zentralblatt für Chirurgie“ 1893, Seite 1149): „Kehren wir nach dieser Ab¬ 
schweifung zur Hüfte zurück und betrachten die typische Adduktionsstellung, 
welche in der Tat häufig erst eintritt, nachdem die Abduktionsstellung voraus¬ 
gegangen war, welche sich aber gar nicht selten auch sofort ausbildet. Wir 
wollen zunächst den ersten Fall nehmen: das Bein war abduziert, jetzt wird 
es allmählich adduziert. Der Übergang kann in der Tat ein sehr allmählicher 
sein, nur ausnahmsweise vollzieht er sich plötzlich. Wenn man diese Übergänge 
an dem Koxitiker verfolgt, so ist ihm in der Regel ein Ereignis vorhergegangen, 
welches vollkommen veränderte mechanische Bedingungen für das kranke Glied 
herbeiführt. Das Hüftgelenk ist mehr und mehr schmerzhaft geworden, es kann 
auch die geringste Belastung nicht mehr vertragen. Der Kranke benutzt es 
überhaupt nicht mehr zum Gehakt und legt sich in der Regel zu Bett, und jetzt 
ist ihm auch das Liegen auf dem kranken Gelenke nicht mehr möglich, er dreht 
sich auf die gesunde Seite. Um sein abduziertes Bein aufzustützen, beugt er zu¬ 
nächst Knie und Hüfte stärker und bringt dadurch den Fuss auf das Lager, in 
der Regel auf den gesunden Unterschenkel und Fuss. Dann kann der Ober¬ 
schenkel nicht in Abduktion bleiben. Durch seine Schwere beseitigt er allmählich 
die Abduktionsstellung in der Hüfte. Näher und näher kommt das kranke Glied 
der Innenseite des gesunden. Es liegt auf demselben und gleitet in der Regel 
mit dem Knie über dasselbe, auf die Vorderseite hinaus, auf das Lager. Diese 
Lageveränderung hat in der Regel zur Folge, dass sich, wiederum der Schwere 
folgend, Knie und Unterschenkel nach innen drehen. Die typische Stellung ist 
fertig, und noch schneller als die Abduktionsstellung wird sie bei der vor¬ 
geschrittenen Erkrankung zur Kontraktur.“ 

Demgegenüber ist zu bemerken: 1. Es gibt Fälle von Hüftgelenkentzündung, 
bei denen trotz längeren Krankenlagers die zweite Zwangsstellung sich nicht 
ausbildet. Es gibt weiterhin solche, welche niemals längere Zeit das Bett ge¬ 
hütet haben und doch die zweite Zwangsstellung aufweisen. Endlich beobachtete 
man auch Kranke, bei denen selbst fortgesetzte Extension (Streckverband) in 
Rückenlage die Ausbildung einer Anziehungszwangsstellung nicht hat verhindern 
können. Weiterhin führt König selbst Fälle an, die mehr den Charakter der 
Osteomyelitis (Knochenmarkentzündung) haben, bei denen innerhalb weniger 
Tage die zweite Zwangsstellung zur Ausbildung gekommen ist Die Schwere des 
Gliedes kann unmöglich in wenigen Tagen eine derartige Wirkung hervor¬ 
gebracht haben. Deshalb ist meines Erachtens die Königsche Auffassung auch 
zur Erklärung der zweiten Zwangsstellung nicht geeignet. 

Versuchen wir nun die Erklärung auf folgende Weise: Für die erste 
Zwangsstellung ist die Bonnetsche Auffassung festzuhalten. Sie ist vom Innen¬ 
druck des Gelenkes resp. von einer entsprechenden Kapselentfaltung abhängig. 
Nun vermindert sich der Innendruck mit der Zeit, sei es, dass der Erguss 
aufgesogen wird, sei es, dass er in die Umgebung durchbricht oder dass die 
Kapsel entzündlich oder durch den Wechsel zwischen grösserer und geringerer 
Spannung (infolge wechselnden Füllungszustandes) erschlafft oder auch bei er¬ 
mangelndem Erguss, dass die erkrankte Kapsel, von Granulationen zerfressen 


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oder sulzig infiltriert, ihre Empfindlichkeit verliert. Alsdann beginnt die Neigung 
zur zweiten Zwangsstellung. Dies gestaltet sich wie folgt: Wir wissen, dass 
bei allen Gelenkerkrankungen, besonders bei denen der unteren Extremitäten, 
eine Schwäche in der Muskulatur eintritt Die Strecker sind daran stärker 
beteiligt als die Beuger. Der Hauptstrecker des Hüftgelenkes ist der 
grosse Gesässmuskel (Glutaeus maximus). Er ist gleichzeitig auch Ab¬ 
zieher und Auswärtskreisler (Abduktor und Aussenrotator). Seine abziehende 
Wirkung ist allerdings zum Teil davon abhängig, dass der Oberschenkel etwas 
nach vorn gebeugt ist. (Vergl. Fick 1. c. III, Seite 504, Absatz 2.) Das trifft 
aber hier zu, denn der Oberschenkel befindet sich schon von der ersten Zwangs¬ 
stellung her in Beugung. Infolge der Schwäche der Strecker, besonders des 
grossen Gesässmuskels, dessen Abmagerung man in jedem einzelnen Falle leicht 
feststellen kann und über weiche-alle Autoren einig sind, haben die antagonistischen 
(entgegengesetzt wirkenden) Muskeln das. Übergewicht und das Bein gerät natur- 
gemäss in Anziehung und Einwärtsdrehung. Diese muskuläre Theorie erklärt 
mit einem Schlage die vielen Verschiedenheiten der Zwangsstellung, die sich 
immer in Anlehnung an die Haupttypen bei der Hüftgelenkentzündung finden. 
Für qualitative und quantitative Abweichungen können wir die grössere oder 
geringere Beteiliguhg der einzelnen Muskeln heranziehen, denn es ist anzunehmen, 
dass auch die übrigen Muskeln bezüglich ihrer Schädigung variieren, wenn sie 
auch wegen ihrer tiefen Lage der Untersuchung nicht so gut zugänglich sind 
wie der grosse Gesässmuskel. Es erklärt sich daraus auch das gelegentlich 
beobachtete Ausbleiben der ersten Zwangsstellung und die sofortige Entwicklung 
der zweiten. Dies wird immer der Fall sein, wenn ein Erguss in das Hüft¬ 
gelenk nicht stattfindet und gleichzeitig der grosse Gesässmuskel ähnlich, wie es 
es zuweilen beim vierköpfigen Strecker vorkommt, eine akute lähmungsartige 
Schwäche (Kollaps, Kaspari) darbietet. Ebenso würde sich das Ausbleiben der 
zweiten Zwangsstellung durch Verwachsen des Gelenks oder sonstige zufällige 
Hemmungen (Luxation) erklären. Bei dieser Auffassung ist es gleichgültig, ob 
der Kranke das Bett hütet oder umhergeht, ob er des Stockes oder der Krücke 
sich bedient oder nicht. Er unterliegt zwingenden mechanischen Gewalten, denen 
er willkürlich nicht ausweichen kann, denn der entzündliche Zustand seines Ge¬ 
lenkes hindert ja jede Eigenbewegung, darauf aber kommt es an. Wir waren 
bisher gewohnt, auf Muskelantagonismus beruhende Zwangsstellung nur dann 
anzunehmen, wenn der eine Muskel völlig gelähmt, der Gegenpart funktions¬ 
tüchtig geblieben war. Aber die neuesten Erfahrungen haben die Irrtümlich¬ 
keit dieser Anschauung erwiesen. Lorenz hat bei Poliomyelitis und ähnlichen 
Zuständen gezeigt, dass auch hochgradige Schwäche von Muskeln, wie sie schon 
durch Überdehnung eintreten kann, eine Kontraktur ermöglicht. Es kommt 
offenbar darauf an, dass das Gelenk nur in einem Sinne bewegt wird. 
Das trifft aber auch für die Koxitis und sonstigen akuten Gelenk¬ 
entzündungen zu, bei denen der Schmerz jede willkürliche Bewegung 
ausschliesst. Er bewirkt es, dass das Widerspiel der ungleichen Muskel¬ 
kraft sich ungehemmt entfalten kann. 

Bei der Kniegelenkentzündung liegen die Verhältnisse genau gleichso. 
aber natürlich viel einfacher. Die lähmungsartige Schwäche des vierköpfigen 
Streckers gewährt den Beugern freien Spielraum zur Entfaltung ihrer Kraft, 
und daher sehen wir sehr oft die so sehr schwer zu bekämpfende Beugestellung 
bei längeren Entzündungen des Kniegelenks. 

Die Zwangsstellungen bei Entzündungen der Hüfte sowohl wie des Knies 
fügen sich also in die gebräuchliche Vorstellung von der Entstehung derselben un¬ 
schwer ein und machen eine besondere Theorie nicht erforderlich. Sie sind ein 


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Ergebnis des gestörten Muskelgleicbgewichtes, dessen wesentlichster Ausdruck 
an der Hüfte durch die vorzugsweise Beteiligung des grossen Gesässmuskels, 
am Knie durch die des vierköpfigen Streckers hervorgebracht wird. 


Aus den städtischen T hie machen Heilanstalten zu Kottbus. 

Leiter: Qeheimrat Professor Dr. Thiem. 

Leukämie und Trauma. 

Von Dr. med. Rudolf Neu mann. 

(Mit 1 Kurve und Tafel I.) 

Bei der Entscheidung darüber, ob der im Nachstehenden beschriebene Fall 
von Leukämie auf einen vorher erlittenen Unfall zurükzuführen ist, hat die durch 
die Blutuntersuchung ermöglichte Feststellung der besonderen Form der 
Leukämie die ausschlaggende Rolle gespielt. 

Nach Virchow unterschied man zuerst zwei Formen der Leukämie: 

1. die lienale Form, deren Haupterscheinung neben der Blutveränderung 
die grosse Milzschwellung ist, und 

2. die lymphatische Form, bei der ausser der Vermehrung der Lympho¬ 
zyten im Blut die Lymphdrüsenschwellung vorherrscht. Später fand dann 
E. Neumann, dass das Knochenmark bei der Leukämie sehr oft beteiligt ist 
und stellte danach noch eine dritte Form, die myelogene oder medulläre, auf. 

Heute unterscheiden wir wieder nach den Forschungen Ehrlichs nur zwei 
Formen, die sich aber mit den alten Virchowachen nicht decken, nämlich: 

1. die lymphatische und 

2. die myelogene Leukämie. 

Beide Arten sind streng voneinander unterschieden, aber nicht durch die 
Milz-oder Lymphdrüsenschwellung, die bei beiden vorkommt, sondern nach ihrer 
Herkunft und ihrem Blutbefund. 

Die lymphatische Leukämie entsteht durch eine Wucherung und Verschlep¬ 
pung von lymphoidem Gewebe. Dementsprechend ist vor allem die Zahl der 
e i n kernigen nicht granulierten Lymphozyten sehr stark vermehrt, während die 
mehr kernigen Leukozyten vermindert sind. 

Bei der myelogenen, d. h. durch Wucherung und Verschleppung des myeloi- 
den Gewebes entstandenen Leukämie dagegen findet sich eine starke Vermehrung 
der Knochenmarkselemente im Blut. Dazu gehören neben den gewöhnlichen 
mehrkernigen, neutrophilen Leukozyten auch die eosinophilen und basophilen 
Zellen, die im gesunden Blut in nur ganz verschwindender Zahl vorhanden sind. 
Ausser diesen ausgebildeten, mehrkernigen Zellen finden sich aber als besonders 
kennzeichnend für die myelogene Leukämie noch zahlreiche einkernige, also un¬ 
reife Knochenmarkszellen, nämlich die neutrophilen und eosinophilen 
Myelozyten und die Vorstufen beider: die Myeloblasten. Endlich kommen 
auch noch viele kernhaltige rote Blutkörperchen, die Normoblasten und Riesen¬ 
formen dieser, die Megaloblasten, dabei vor. Dagegen sind die Lymphozyten 
stark vermindert. 

Dieser jetzt allgemein angenommenen Einteilung Ehrlichs haben auch wir 
uns bei der Beurteilung des nachstehenden Falles an geschlossen: 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


I. Persönliches und Zweck der Beobachtung. 

Der Weber K., geboren am 29. September 1885 zu S., ist auf Anordnung der 
Norddeutschen Textil-Berufs-Genossenschaft in der hiesigen Heilanstalt vom 22. August 
bis 2. September 1911 auf die Folgen des am 19. August 1909 erlittenen Unfalls be¬ 
obachtet und wiederholt untersucht w r orden. 

Es soll ein Gutachten darüber erstattet werden: 

1. ob überhaupt ein organisches Ohrenleiden vorliegt, ob es mit dem Unfall in Zu¬ 
sammenhang zu bringen ist und in welchem Maße es die Erwerbsfähigkeit des K. auf 
dem allgemeinen Arbeitsmarkt und in dem Beruf als Weber beschränken würde; 

2. a) ob das jetzige Leiden des K. eine lienale Leukämie ist, deren Beginn schon 
ins Jahr 1910 zurückreicht; 

b) ob die Entstehung der Blutkrankheit mit dem Unfall in ursächlichen Zusammen¬ 
hang zu bringen ist; 

3. wie der gegenwärtige Zustand des in anerkanntem Zusammenhang mit dem Un¬ 
fall verletzten Fusses ist, und ob die Aufhebung oder Herabsetzung der Rente von 
15 °/ 0 auf 10 °/ 0 für die Fussverletzung nach dem gegenwärtigen Zustand für zulässig 
erscheint. 

II. Vorgeschichte lediglich nach Aussagen der Zeugen und den Gutachten 

der Ärzte. 

Nach den Aussagen der Zeugen hat sich der Unfall des K. am 19. August 1909 
auf folgende Weise abgespielt: 

K. und ein Zeuge M. trugen einen etwa drei bis vier Zentner schweren Ketten¬ 
baum auf ihren Schultern; K. war vorn, M. hinten. 

Plötzlich fiel K. infolge Ausgleitens hin und rief „das Bein ist weg“, er kann also 
nicht bewusstlos gewesen sein. Er schlug hinten über, dabei fiel ihm das vordere Ende 
des Kettenbaums auf die Brust Mit dem Kettenbaum auf der Brust hat K. eine kurze 
Zeit gelegen, bis auf die Hilferufe des M. der Stuhlmeister F. hinzukam und den Baum, 
den der andere Arbeiter an dem hinteren Ende noch hochhielt, damit er nicht den Kopf 
des K. quetschte, mit beiseite schaffte. 

10 bis 15 Minuten nach dem Unfall kam Herr Dr. K., der den K. in das Kranken¬ 
haus schaffen liess. Nach den Gutachten dieses Arztes vom 16. September 1909 und 
22. Juni 1911 wurde ein linksseitiger doppelter Knöchelbruch festgestellt Eine erheb¬ 
liche Quetschung der linken Seite war nicht vorhanden, nur ganz oberflächliche Haut¬ 
abschürfungen vorn über den untersten Rippen der linken Seite waren zu sehen. 

In den folgenden Tagen klagte K. ausser über Schmerzen im linken Bein über ein 
leichtes Druckgefühl in der linken Seite, das sich aber sehr bald verlor. Im übrigen 
wurden bei K. nach dem Unfall keine krankhaften Erscheinungen festgestellt, im beson¬ 
deren keine Hinterkopfverletzung, Schwerhörigkeit oder Schwindelanfälle. Auch in den 
Gutachten des Herrn Dr. K. vom 2. Dezember 1909 und des Herrn Med.-Rat Dr. W. vom 
1. Mai 1910 wurde K., obwohl er über Kopf- und Brustschmerzen klagte, noch als völlig 
gesunder Mann bezeichnet, bis auf die Beschwerden des doppelseitigen, linken Knöchel¬ 
bruches, für die ihm auch vom Schiedsgericht 15 °/ 0 zugesprochen wurden. 

Zeitlich folgt nun in der Reihe der auftretenden Krankheitserscheinungen die Ge¬ 
hörstörung. Nach den eigenen Angaben des K. will er schon gleich nach der Entlassung 
aus dem Krankenhaus schwer gehört haben. Tatsächlich wurde eine Labyrintherschütte¬ 
rung erst in dem Gutachten des Herrn Prof. Dr. A. vom 10. Juli 1910 festgestellt und 
auf den Unfall zurückgeführt. Hier wird auch zum ersten Male ein etwas blasses Aus¬ 
sehen und benommenes, schläfriges Wesen des K. erwähnt. 

In dem Gutachten des Herrn Dr. K. vöm 22. Juni 1911 wird dann die Angabe ge¬ 
macht, dass K. im April-Mai 1910 anfing, über leichte Schmerzen in der linken Seite 
zu klagen. Es konnten aber damals keine krankhaften Veränderungen weder am Herzen, 
noch an der Lunge, dem Magen und der Milz gefunden werden. 

Vom 26. September bis 1. Oktober 1910 und vom 24. November bis 1. Dezember 1910 
war dann K. bei Herrn Dr. Z. in Behandlung, das erste Mal wegen Neuralgie des linken 
Hüftnerven, das zweite Mal wegen Herzbeschwerden. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


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Schon im September 1910 fiel diesem Arzt eine starke Blässe des Gesichtes und 
allgemeine Abmagerung auf. Im November hatte sich das Aussehen noch mehr ver¬ 
schlechtert. Es bestand hochgradige Blässe, starke Abmagerung, Schwellung der Füsse. 
Ferner war die Atmung beschleunigt und die Herztätigkeit sehr erregt. Eine bestimmte 
Diagnose konnte aber nicht gestellt werden. 

Am 26. Januar 1911 kam K. wieder zu Herrn Dr. K. Damals wurde, nach dem 
Gutachten dieses Arztes vom 22. Juni 1911, zum ersten Male die Diagnose „Leukämie“ 
auf Grund des Blutbefundes und der riesigen Milzschwellung gestellt. 

Angaben des K. 

K. will früher immer gesund gewesen sein, von Kinderkrankheiten weiss er nichts. 
Seine Eltern leben und sind gesund, ebenso hat er noch acht gesunde Geschwister. Vom 
14. Jahre ab war er in Tuchfabriken tätig. 

Von 1906 bis 1908 hat er beim Infanterie-Regiment 176 in Thorn seiner Militär¬ 
pflicht genügt. Mit 20 Jahren hat er geheiratet, ein Kind starb im Alter von 2 Jahren 
au Lungenentzündung, ein anderes lebt. Bis zum Tage des Unfalls am 19. August 1909 
will er ohne Fehlstunde in der Fabrik tätig gewesen sein, was auch durch die Aus¬ 
kunft der Firma bestätigt wird. Er hat damals in der Woche 24 Mark bis 26 Mark 
verdient 

Den Unfallhergang schildert er insoweit abweichend von den Zeugen, als er angibt, 
dass er mit dem Kopf in altes Eisen gefallen, zunächst besinnungslos gewesen und erst, 
als der Arzt schon da war, wieder zum Bewusstsein gekommen sei. Die Hauptbeschwer¬ 
den gleich nach dem Unfall seien die Schmerzen in dem gebrochenen Bein, ferner Atem¬ 
not und Stiche in der Brust gewesen. Letztere hätten zeitweise nachgelassen, doch seien 
sie in kürzeren oder längeren Zwischenräumen immer wiedergekehrt Gleich nach der 
Entlassung aus dem Krankenhaus, also ungefähr Mitte September 1909, sei das Ohren¬ 
sausen und die Schwerhörigkeit aufgetreten. Er war noch 9 Wochen zu Hause. Dann 
war das gebrochene Bein wieder so weit hergestellt, dass er im November 1909 zu ar¬ 
beiten anfangen konnte. 

Stiche in der Brust will er auch damals noch öfters gehabt haben. Bis Mitte 
Januar 1911 hat er dann mit zwei Unterbrechungen von je 8 Tagen, in denen er bei 
Herrn Dr. Z. wegen Reissens im linken Bein und starker Atemnot, starker Brustschmerzen 
und geschwollener Füsse in Behandlung war, gearbeitet. Ausserdem war er noch bei 
Herrn Dr. K. wegen des Fusses ständig in ambulanter Behandlung. 

Nach dem Unfall hat er bei seiner alten Firma nur 14 Mark bis 15 Mark ver¬ 
dient, später in einer anderen Fabrik dagegen, wo die Lohnverhältnisse besser sein sollen, 
22 Mark bis 24 Maik. Mitte Januar 1911 musste er die Arbeit aufgeben, da die Be¬ 
schwerden immer stärker wurden und er nicht mehr fort konnte. Im Februar 1911 
stellte er den Antrag auf Gewährung der Invalidenrente. 

Er habe immer Kneifen im Leib, ferner ein allgemeines Schwächegefühl, auch habe 
er starken Durchfall. Öfters bekäme er Nasenbluten. Nach längerem Stehen würden 
ihm die Beine dick, ausserdem habe er Reissen im gebrochenen Bein. 

Ergebnisse der Untersuchungen und Beobachtungen. 

K. ist ein Mann in schlechtem Ernährungszustände, mit schlaffer, dünner Muskulatur. 
Das Fettpolster ist geschwunden, die Haut lässt sich in grossen Falten abheben. Das 
Gewicht beträgt zwar bei einer Grösse von 169 cm ohne Kleidung 145 Pfund, doch ist 
dies verhältnismässig hohe Gewicht, wie später auseinandergesetzt wird, durch die sehr 
grosse Milzgeschwulst bedingt. 

Die Hautfarbe ist auffällig blass, ebenso die Farbe der sichtbaren Schleimhäute. 
Der Allgemeineindruck ist der eines schwerkranken Menschen. Für gewöhnlich sitzt K. teil- 
nahmlos da. In der Unterhaltung ist er dagegen auffallend rege, er lacht oft und scheint 
von der Schwere seiner Krankheit nicht den richtigen Begriff zu haben. 

Sein Gedächtnis ist auffallend gut, ebenso steht er seiner Verstandestätigkeit nach 
über dem Durchschnitt der Männer seines Standes. Die Körpertemperatur zeigt, wie die 
Temperaturkurve beweist, grosse Schwankungen. Die am Morgen niedrige Temperatur 
steigt im Laufe des Tages meist bis auf 39 Grad und darüber. (Siehe Kurve). 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


Bei der Allgemeinbesichtigung des K. fällt zunächst der sehr stark aufgetriebene 
Leib auf. Die Ursache dafür ist eine sehr grosse Geschwulst, die über die Hälfte des 
ganzen Bauchraums einnimmt. Der rechte, scharfe Rand dieser Geschwulst lässt zwei 
grössere Einkerbungen erkennen. Die Geschwulst zieht bis fast in die Blasengegend und 
reicht dabei in ihrem unteren Teil bis fast handbreit über die Mittellinie nach rechts 
hinüber. Sie gibt völlig gedämpften Schall und ist druckschmerzhaft. Es handelt sich 
um die mächtig vergrösserte Milz. Der übrige Bauchraum ergibt bei der Beklopfung 
lauten, hellen Schall. Die Leber ist nicht vergrössert, doch etwas nach oben gedrängt, 
ihre obere Grenze steht im IV. Zwischenrippenraum. 

Es besteht ein etwa kirschgrosser Nabelbruch. Die Drüsen der Leistengegend 
sind beiderseits geschwollen. Fast während des ganzen Aufenthaltes hier hat K. starken 
Durchfall gehabt. 

Die 24ßtündige Harnmenge schwankt zwischen 480 ccm und 1292 ccm. Das Eigen¬ 
gewicht betrug 1015. Der Harn enthält V 2 P ro Mille Eiweiss. Im Bodensatz sind keine 
Zylinder zu finden. Der Harnsäuregehalt ist nicht erhöht; er beträgt 0,5 pro Mille, ge¬ 



messen mit dem Uricometer von Ruhemann. Jedoch wird bei dieser Methode die 
kristallinisch ausgefallene Harnsäure nicht mitbestimmt. 

Die Form des Brustkorbs ist etwas fassförmig. Der Querdurchmesser ist im Ver¬ 
hältnis zum Längsdurchmesser vergrössert. Dies wird durch die Empordrängung des 
Zwerchfells durch die sehr grosse Milz verursacht. So steht die untere Lungengrenze 
rechts vorn unten im IV. Zwischenrippenraum. Das Zwerchfell sieht man bei der Atmung 
beiderseits nicht auf- und absteigen. Der ganze Brustkorb erweitert sich nur ganz gering 
bei der Atmung und zwar um 1 cm (93:94 cm). Die Zahl der Atemzüge ist stark ver¬ 
mehrt, auf 30 bis 35 in der Minute. Die Atmung ist angestrengt und weithin hörbar, 
besonders nach den geringsten Anstrengungen. 

Die Lungen zeigen überall hellen Schall, die Atmung ist schlürfend. Geräusche 
sind nicht zu hören, nur am Tage seiner Ankunft hier war links hinten unten Rasseln 
zu vernehmen. Das Herz reicht nach links bis zur Brustwarzenlinie, nach rechts bis zum 
rechten Brustbeinrand. Nach unten geht die Ilcrzdämpfung in die der Milz über. 

Bei der Besichtigung der Herzgegend fallt der weithin sichtbare Spitzenstoss auf. 


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Monatsschrift f. Unfallheilkunde 1911, No. 11. 


Tafel 1. 



Neumann. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


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ebenso das starke Pulsieren der grossen Halsgef&sse. Neben dem ersten Herzton hört 
man über dem ganzen Herzen mitunter ein bald leises, bald lauteres Geräusch, mitunter 
ist der erste Herzton aber nur unrein. Der Puls ist zwar regelmässig, doch stark be¬ 
schleunigt. Die Zahl der Pulsschläge beträgt in der Minute im Liegen 108 Schläge, im 
Stehen 126, nach Aufrichten bis 144. 

Die Untersuchung des Blutes 1 ) hat folgendes ergeben: 

Blutfarbstoffgehalt nach Sahli .... 50 °/ 0 (100 °/ 0 ) 

» » Talquist. . . 70 °/„ (100 °| 0 ) 

Zahl der roten Blutkörperchen im cmm . 2800000 (5000000) 

Unter den roten Blutkörperchen fanden sich zahlreiche kernhaltige Formen von regel¬ 
rechter Grösse (Normoblasten) und von Riesengrösse (Megaloblasten). Beide Zellarten 
kommen beim Gesunden nicht vor. 

Die Zahl der wcissen Blutkörperchen betrug im cmm bei der 
I. Untersuchung: 280000 und bei der 
II. Untersuchung: 331200 (6000 bis 8000). 

Unter den weissen Blutkörperchen herrschen bei weitem die Knochenmarksformen 
vor. Über die Art, die prozentuale und absolute Zahl der weissen Blutzellen gibt folgende 
Tabelle eine Übersicht: 


Art 

°/o 

absolute Zahl im cmm 
bei 331200 (7000) Ge¬ 
samtzahl weisser 
Blutzellen im cmm. 

Neutrophile Leukocyten — Weder durch saure noch durch 

basische Farbstoffe färbbare 
mehrkernige weisse Blutkör¬ 
perchen. 

22,8% (71%) 

75513 (4970) 

Eosinophile Leukocyten -=* Durch saure Farbstoffe färb¬ 
bare mehrkernige weisse Blut¬ 
körperchen. 

6,8% (2,5%) 

22521 (175) 

Neutrophile Myelocyten — Weder durch saure noch durch 

basische Farbstoffe färbbare 
Markzellen. 

17,2% (0%) 

56966 (0) 

Eosinophile Myelocyten = Durch saure Farbstoffe färb¬ 
bare Markzellen. 

5,0% (0%) 

16560 (0) 

Myeloblasten = Vorstufen der Markzellen und 

Übergangsformen. 

29,4% (1%) ! 

97372 (70) 

Mastleukocyten =» Mehrkernige Mastzellen. 

16% (0,5%) 1 

51667 (35) 

Mastmyelocyten = Einkernige Mastzellen. 

0,63% (0%) j 

2086 (0) 

Lymphocyten = Einkernige weisse Blutkörper¬ 

chen. 

2,81% (25%) 

9306 (1730) 


Beschreibung des Bildes. 

Zur Veranschaulichung der leukämischen Blutveränderung haben wir — abweichend 
von der bisher immer geübten Zeichenmethode — die nach May-Grünwald gefärbten 
mikroskopischen Blutpräparate nach dem Lumiöreschen Verfahren aufnehmen und dann 
vervielfältigen lassen (siehe Tafel). Auf diese Weise haben wir ganz natürliche, un¬ 
gekünstelte Bilder erhalten, allerdings auf Kosten der Deutlichkeit, da zahlreiche Fein¬ 
heiten bei dem Lumiöreschen Verfahren verloren gingen. Im oberen Kreis soll ein Über- 
sichtsbild gegeben werden; es veranschaulicht sehr deutlich die riesige Vermehrung der weissen 
— im Präparat blau gefärbten — Blutkörperchen, von denen im gesunden Blut nur zwei 
bis vier im Gesichtsfeld zu sehen sind. In der unteren Abbildung dagegen, die mit 


1) Die eingeklammerten Zahlen geben die beim Gesunden vorkommenden Zahlenverhält¬ 
nisse an. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


Ölimmersion aufgenommen ist, sollten die in der Tabelle angeführten und im Originalpräparate 
leicht erkennbaren, verschiedenen Arten der weissen Blutkörperchen veranschaulicht werden. 
Leider ist dies infolge der Mängel des Lumiöreschen Verfahrens nur wenig gelungen. 
Man erkennt zwar mindestens ein kernhaltiges rotes Blutkörperchen im unteren Bilde, 
auch die grossen hellblau gefärbten Myeloblasten in diesem Bilde und kleinere, dunkel¬ 
blau gefärbte Zellen, die wohl z. T. als Lymphozyten, z. T. als Mastzellen anzusprechen 
sind. Dagegen ist die Kernzeichnung und die neutrophile und eosinophile Körnelung 
garnicht zum Ausdruck gekommen. Immerhin kommt den Aufnahmen als „Natururkunden“, 
wie ähnliche Aufnahmen einmal bezeichnet worden sind, ein gewisser Wert zu. 

Weiterer Befund. 

Die Arme sind frei beweglich. Die Beweglichkeit der Beine im Höft- und Knie¬ 
gelenk ist unbehindert. Dagegen ist die Bewegung des linken Fusses fussohlenwärts um 
10 Grad gegenüber dem rechten beschränkt. 

Der linke Oberschenkel ist 15 cm oberhalb des oberen Kniescheibenrandes 1% cm, 
der linke Unterschenkel an der stärksten Stelle 3 cm dünner als der rechte. Die Knöchel¬ 
gegend ist beiderseits gleichstark. Eine Verdickung an der gebrochenen Stelle ist nicht 
zu fühlen, doch ist diese Stelle noch druckschmerzhaft Nach längerem Stehen oder 
Sitzen schwellen beide Unterschenkel stark wassersüchtig an, um ungefähr 3 cm. Finger¬ 
eindrücke hinterlassen dann tiefe Dellen, die längere Zeit stehen bleiben. 

Die Wirbelsäule kann infolge des stark aufgetriebenen Bauches nur wenig gebeugt 
werden. Auch Hinlegen und Aufrichten fällt sehr schwer- 

Im Nervengebiet findet sich zeitweise ein grobschlägiges Zittern beider Hände. Der 
Kniescheibenband- und Achillessehnenreflex sind rechts sehr abgeschwächt, links überhaupt 
nicht auszulösen. Der Bauchdeckenreflex ist nicht vorhanden. Die Pupillen ziehen sich 
bei Lichteinfall gut zusammen. Bei Fuss- und Augenschluss fällt K. immer nach links. 

Die Sehschärfe beider Augen ist herabgesetzt, sie beträgt beiderseits 5/15. Durch 
Konvex- und Konkavgläser lässt sich keine Besserung erzielen. Das Gesichtsfeld ist nicht 
eingeschränkt Bei der Augenspiegelung erkennt man eine leichte Schwellung der Seh¬ 
nervenscheiben nasenwärts. Ferner findet sich im rechten Augenhintergrunde ein 
kleiner weisser Herd mit einem Bluthof, während links ein getüpfelter Blutherd vor¬ 
handen ist. 

Eine Herabsetzung der Hörfähigkeit fällt erst bei genauerer Untersuchung auf, 
denn die Umgangssprache versteht K. noch in 5 m Entfernung gut Verschärfte Flüster¬ 
sprache wird dagegen nur in 1 % bis 2 m gehört. Die auf den Kopf gesetzte tönende 
Stimmgabel wird immer in dem zugehaltenen Ohr besser gehört als in dem offenen. Ferner 
wird, wie beim Gesunden, beiderseits die auf den Knochen aufgesetzte Stimmgabel kürzere 
Zeit vernommen als die vor das Ohr gehaltene. Dabei wird aber die vor das rechte Ohr 
gehaltene Stimmgabel weniger lange vernommen als links. 

Endurteil. 

Von dem doppelten, linksseitigen Knöchelbruch, den sich K. am 19. August 1909 
zugezogen hat, sind noch folgende Erscheinungen zurückgeblieben: 

1. Abmagerung des linken Beines; 

2. geringe Bewegungsbehinderung im Fussgelenk; 

3. Schmerzhaftigkeit an der Bruchstelle. 

Wir würden vorläufig noch eine Rente von 15% dafür als angemessen halten. 

Die Hörfähigkeit beider Ohren ist etwas herabgesetzt, da leise Flüster¬ 
sprache nur in 20 cm, verschärfte nur in 1V 2 m Entfernung gehört wird. Es 
scheint eine Besserung gegenüber dem Befunde von Herrn Prof. A. vom 10. Juli 
eingetreten zu sein, da die auf den Kopf gesetzte tönende Stimmgabel jetzt 
immer in dem geschlossenen Ohr besser gehört wird als in dem offenen. Auch 
versteht K. jetzt die Umgangssprache so gut, dass man nur bei genauer Prüfung 
die Herabminderung der Hörfähigkeit wahrnimmt. K. ist deshalb unserer An¬ 
sicht nach durch diese geringe Schwerhörigkeit jetzt nicht mehr in seiner Er- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 341 

werbsfahigkeit beschränkt Im übrigen ist dieses Ohrenleiden nach unserer Mei¬ 
nung nicht als selbständige Krankheit aufzufassen, sondern nur als eine Er¬ 
scheinung der jetzt im Vordergründe stehenden schweren Bluterkrankuug, der 
Leukämie. 

Herr Prof. A. hatte nach der Art des Unfalls eine Labyrintherschütterung 
als Grund des Ohrenleidens angenommen, da er eine andere Ursache nicht 
fand und eine Labyrintherschütterung bei der Art des Unfalls immerhin mög¬ 
lich war. 

Da aber jetzt eine weit fortgeschrittene Leükämie besteht, so muss man 
rückläufig schliessen, dass es sich damals um eine Blutung in das Labyrinth 
gehandelt hat, da Blutungen in alle möglichen Körperteile für Leukämie be¬ 
zeichnend sind und sich bei K. auch Blutungen in der Netzhaut nach weisen 
lassen. Für die Annahme einer Labyrinthblutung spricht auch die Tatsache, 
dass entgegen der Annahme von Herrn Prof. A. inzwischen eine Besserung des 
Gehörs eingetreten ist und nicht die vorausgesagte Verschlechterung, jedenfalls 
weil inzwischen das Blut aufgesaugt worden ist. Es kann daher ganz un- 
erörtert bleiben, ob bei dem Unfall eine Kopfverletzung stattgefunden hat 
oder nicht. 

Die Diagnose „Leukämie“ lässt sich aus den beiden Hauptanzeichen, der 
mächtigen Vermehrung der weissen Blutzellen (um das 50 fache gegenüber dem 
regelrechten Blute) und der starken Milzvergrösserung mit Sicherheit stellen. 
Neben diesen beiden Hauptanzeichen der Leukämie besteht in unserem Falle, 
abgesehen von den schon erwähnten Blutungen in das innere Ohr und die Netz¬ 
haut, noch eine Reihe anderer bei Leukämie häufig beobachteter Erscheinungen: 

Die allgemeine Blässe und Abmagerung, das hohe Fieber, die Atemnot, die 
Herzgeräusche, die Eiweissausscheidung im Harn, Störungen der Verdauung. 

Die Schwellung der Beine ist zum grössten Teil durch den Druck der 
ausserordentlich vergrösserten Milz auf die Hohlblutader des Unterleibes bedingt. 

Der Blutbefund lässt auch erkennen, dass es sich um die sogenannte mye¬ 
logene (vom Knochmark ausgehende) Form der Leukämie handelt. Es über¬ 
wiegen dabei bei weitem unter den weissen Blutkörperchen die Knochmarkzellen. 

Da bei dem am 19. August 1909 erlittenen Unfall eine Verletzung des 
Knochenmarkes stattgefunden hat, und jetzt diejenige Form der Leukämie vor¬ 
liegt, welche durch Veränderungen des Knochenmarks erzeugt wird, so ist der 
ursächliche Zusammenhang des Knöchelbruches mit der Entstehung der Leukämie 
wahrscheinlich. Der Grad der Wahrscheinlichkeit wird noch grösser, wenn man 
die früheren gesundheitlichen Verhältnisse des K. und den wahrscheinlichen Zeit¬ 
punkt der Entstehung der Leukämie berücksichtigt 

K. stammt aus völlig gesunder Familie. Er will niemals früher krank ge¬ 
wesen sein, wofür auch die Tatsache spricht, dass er Soldat gewesen ist. Er 
war bis zum Tage des Unfalls ohne Fehlstunde in der Fabrik tätig. Daraus 
kann mit hoher Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, dass der Beginn der 
Krankheit in die Zeit nach dem Unfall fällt. Mit völliger wissenschaftlicher 
Sicherheit lässt sich allerdings das Bestehen der ersten Anfänge der Leukämie 
schon vor dem Unfall nicht ausschliessen. 

Die Leukämie ist eine chronische Krankheit, die oft in ihrem Beginn ohne 
äussere Erscheinungen verläuft, eine Blutuntersuchung aber, die allein Auf¬ 
schluss hätte geben können, ist nicht ausgeführt worden. Doch diese Frage ist 
mehr von wissenschaftlichem als praktischem Interesse. Wahrscheinlich ist K. 
vor dem Unfall gesund gewesen und diese Wahrscheinlichkeit genügt für die 
Begutachtung. 

Wann sind nun die ersten Erscheinunger bemerkt worden, die bestimmt 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 11. 


rückläufig auf Leukämie schliessen lassen? Über Schmerzen in der linken Seite 
bat K. gleich nach dem Unfall geklagt, wie auch Herr Dr. K bestätigt Wenn 
nun dieser Arzt am 16. Dezember 1909 sagt „sonst gesund“, so beweist dies 
keineswegs, dass nicht Veränderungen bereits vorhanden waren. Diese waren 
nur so gering, dass sie entweder der Untersuchung beim Lebenden nicht zu¬ 
gänglich waren, wie die Knochenmarkveränderungen bei der Leukämie, oder die 
Untersuchung war nicht besonders darauf gerichtet, wie z. B. auf die Milzver- 
grösserung. 

Das letztere muss man auch für die späteren Untersuchungen am 2. De¬ 
zember 1909 und 17. Mai 1910 annehmen, da die Milz, bei der Seltenheit ihrer 
Erkrankung, falls nicht Verdacht auf eine Infektionskrankheit oder Blutkrank¬ 
heit vorliegt, selten untersucht wird. Die erste tatsächlich festgestellte Er¬ 
scheinung der Leukämie scheint uns die von Herrn Prof. A. am 10. Juli 1910 
nachgewiesene Labyrinthstörung gewesen zu sein, die, wie wir vorher auseinander¬ 
gesetzt, eine leukämische Labyrinthblutung gewesen ist. 

Da aber die Leukämie eine chronische Erkrankung ist, die längere Zeit zu 
ihrer vollen Entwicklung braucht, so ist der zeitliche Beginn der Leukämie noch 
vor den 10. Juli 1910 zu verlegen und dürfte infolgedessen ungefähr zeitlich mit 
dem Unfall vom 19. August 1909 zusammenfallen. 

Nach alledem müssen wir in diesem Falle einen Zusammenhang der Ent¬ 
stehung der Leukämie mit dem Unfall annehmen. 

Kurz zusammengefasst ergibt sich also folgende Beantwortung der uns vor¬ 
gelegten Fragen: 

1. Das Ohrenleiden ist mit dem Unfall in Zusammenhang zu bringen, doch 
bedingt es an sich keine Erwerbsbeschränkung. 

2. a) Es handelt sich um die myelogene Form der Leukämie, deren Anfänge 
mindestens in den Anfang des Jahres 1910 zurückreichen. 

b) Die Leukämie steht mit dem Unfall in ursächlichem Zusammenhang. 

3. Der gegenwärtige Zustand des verletzten linken Fusses bedingt noch 
eine Erwerbsbeschränkung von 15%. 

4. K. ist durch die Leukämie vollkommen erwerbsunfähig. 

Epikrise. 

Es handelt sich also, wie das Gutachten gezeigt hat, hier um einen typischen 
Fall von myelogener Leukämie, bei dem fast alle jemals bei Leukämie be¬ 
obachteten Erscheinungen vorhanden sind. Wir sind zu dem Endurteil gelangt, 
dass zwischen dem Unfall und der Entstehung der Leukämie ein ursächlicher 
Zusammenhang besteht. Natürlich darf diese Ansicht nicht so aufgefasst werden, 
als ob der Knöchelbruch der eigentliche Erreger der Leukämie ist, denn dann 
wäre ja nicht zu verstehen, warum nicht jeder Knochenbruch eine Leukämie im 
Gefolge hat, sondern der Unfall ist nur als auslösende Ursache für den schon 
irgendwie zur Leukämie veranlagten Körper anzusehen. Das genügt aber im 
praktischen Sinne für die Entschädigungspflicht der Berufs-Genossenschaft. 

Was nun als eigentliche Ursache der Leukämie in Betracht kommt, das 
ist auch in diesem Falle verborgen geblieben. Eine Amöbe, die Haemamoebä 
leukaemiae, die von Löwit als Erreger der Leukämie angegeben wurde, konnte 
von uns nicht gefunden werden. 

Von praktischer Wichtigkeit war in diesem Falle, sich nicht bei der blossen 
Diagnose „Leukämie“ zu beruhigen, sondern auch die Herkunft derselben fest¬ 
zustellen. Nach der Ansicht Ehrlichs ist der Ausgangspunkt der lymphatischen 
Leukämie sowohl im Knochenmark wie in der Milz zu suchen; in beiden kann 
es unabhängig voneinander zu einer Wucherung des lymphatischen Gewebe 


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Monatsschrift ftir Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Kr. 11. 


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kommen. Dagegen kann eine myelogene Leukämie nur vom Knochenmark aus¬ 
gehen. Hier kommt es zuerst zu einer Wucherung des myeloiden Gewebes und 
von hier aus kann es erst sekundär zu einer Verschleppung von Knochen¬ 
markselementen in die Milz und Lymphapparate kommen. Danach kann aber ein 
Trauma der Milz überhaupt nicht zu der Entstehung einer myelogenen Leukämie 
anregen. 

Bisher hatten die Begutachter in unserem Falle nur eine Quetschung der 
Milzgegend in Betracht gezogen, von der aus die Leukämie vielleicht hätte ent¬ 
standen sein können. In Wirklichkeit ist aber einmal eine erhebliche Milzver¬ 
letzung überhaupt nicht nachgewiesen worden, sodann hätte ja nach dem oben 
Gesagten ein Miltztrauma gar keine myelogene, sondern höchstens eine lympha¬ 
tische Leukämie auslösen können. Dagegen hat ein doppelter Knöchelbruch 
stattgefunden, dabei ist es natürlich zu einer Knochenmarkverletzung gekommen, 
von der aus die Entstehung der myelogenen Leukämie ihren Ausgangspunkt ge¬ 
nommen hat. 

Dieser Zusammenhang, der zuerst etwas unwahrscheinlich anmutet, ist 
doch schon einige Male beobachtet worden. In der Literatur sind nach dem 
Handbuch der Unfallkrankungen von C. Thiem folgende Fälle beschrieben 
(Band I, Seite 585): 

1. Fall von Stempel: 

Ein anscheinend völlig gesunder and blühend aassehender Mann bekommt einen 
heftigen Schlag gegen die Aassenseite des rechten Oberschenkels, welcher za einem 
starken Hämatom führt In den ersten Wochen ist sein Befinden gut, dann tritt Anämie, 
Mattigkeit und Schwäche ein, die Milz vergrössert sich schnell and ein halbes Jahr nach 
dem Unfall tritt der Tod ein. 

2. In den Sanitätsberichten der preussischeu Armee vom Jahre 1898/99 wird von 
einem Fall von Leukämie berichtet, der ein Jahr nach Hufschlag gegen den rechten Ober¬ 
schenkel auftrat. Es blieben danach monatelang Schmerzen in dem anfänglich spindel¬ 
artig verdickten Knochen zurfick. 

3. Fall von Schimert: 

29jähriger Landbriefträger wurde 1899 nach Beendigung seiner Militärzeit als 
felddienstfähig erklärt, 1900 nochmals untersucht und fflr den Forstdienst tauglich be¬ 
funden. 1904 Muskelzerreissung und Knochenhautentzfindung nach Trauma, im An¬ 
schlüsse daran Leukämie. Zusammenhang nach Ansicht des Verfassers zwar nicht sicher, 
aber doch wahrscheinlich. 

4. Fall von Schimert: 

38jähriger Arbeiter hat im Lauf mehrerer Jahre Rippenbrfiche rechts und links 
erlitten; bei der Aufnahme in die Klinik medulläre Leukämie. Vor den Unfällen war er 
höchstwahrscheinlich gesund. 

Auch diese Fälle wird man als solche myelogener Art und durch Knochen¬ 
verletzung entstandene auffassen dürfen. 


Besprechungen. 


Eltester, Über Narkose mit verkleinertem Kreislauf. (Deutsch, med. 
Zeitschr. 15/11.) Dass die Anwendung der Chloroformnarkose nicht immer ganz gefahr¬ 
los ist, ist eine alte Erfahrung; mit um so grösserer Freude ist daher jede Modifikation 
zu begrfissen, welche geeignet ist, diese Gefahren herabzusetzen. Ausgehend von der 
Tatsache, dass bei der Momburgschen Blutleere eine, wenn auch nur geringe Erspar- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 11. 


nis der Narkotisierungsmittel beobachtet worden ist, hat Klapp eine ebenso einfache 
wie leistungsfähige Ghloroformnarkose angegeben, welche darin besteht^ dass er die Menge 
des mit Chloroform beladenen Blutes im Körper verkleinert. Nach dem Vorgänge von 
Ziegner, der feststellte, dass Kaninchen, deren Extremitäten zugeschnürt waren, weniger 
Chloroform nötig hatten und wesentlich schneller aus der Betäubung als andere Ver¬ 
suchstiere erwachten, schnürt er auch beim Menschen vor dem Chloroformieren die unteren 
Extremitäten ab. (Die oberen nicht, aus Furcht vor Schädigung der Nerven.) Dadurch wird 
erreicht, dass das in den Extremitäten aufbewahrte Blut seinen Sauerstoff an die Ge¬ 
webe abgibt, und wenn es später nach Abnehmen der Umschnürung dem Organismus 
wieder einverleibt wird, kohlensäureüberladen auf das Atemzentrum einwirkt. Gleich¬ 
zeitig wird durch das Einströmen von chloroformfreiem Blut der Prozentgehalt des ge¬ 
samten Chloroformblutes herabgesetzt, das Blut also schneller entgiftet, und endlich tritt 
durch das kohlensäureüberladene Blut in der Lunge ein grösseres Sauerstoffbedürfnis 
auf. Daraus folgt, dass bei dieser Art der Narkose ein schnelles Lösen der Schläuche 
künstliche Atmung und Herzmassage zu ersetzen imstande ist. Praktisch ausgeführt 
wird die Abschnürung, indem man durch mässiges Anziehen eines Gummischlauches eine 
geringe Anschwellung und leichte blaurote Verfärbung des Gliedes erzeugt und alsdann 
eine elastische Binde so fest um die Extremität legt, dass, wie der Puls der A. tibialis 
postica zeigt, ein Hineinströmen von Blut nicht mehr erfolgt. Nach der Umschnürung 
steigt zunächst der Puls der Speisenschlagader an Häufigkeit und Höhe, eine Erschein¬ 
ung, die nach 5—10 Minuten wieder verschwindet. Die Narkose ist bei einem Ver¬ 
brauche von 20—30 g Chloroform bei 1—1 l l 2 ständigen Operationen stets schnell erfolgt 
und ruhig verlaufen, ohne Erbrechen. Das Erwachen erfolgte schnell, die Umschnürung 
ist immer gut vertragen worden. Hammerschmidt-Danzig. 

Renä Sand, L’arret temporaire de la circulation gönörale chez 
1’homme. Ses eflfets cliniques et histologiques. Bruxelles. (Hayez, imprimeur des 
Acadömies Royales de Belgique.) Die Untersuchungen knüpfen sich an folgenden inter¬ 
essanten Fall an. Bei einem jungen Mann war es in der Chloroformnarkose zu 
einem Kollaps mit völligem Herzstillstand gekommen. Durch subphrenikale Herz¬ 
massage und Kochsalzinfusion gelang es nach einer Stunde die Herztätigkeit wieder 
in Gang zu bringen. Das Bewusstsein kehrte aber nicht zurück, und nach 9 Tagen trat 
der Exitus ein. Der Verfasser, der die Sektion ausführte, gibt zunächst eine genaue Be¬ 
schreibung des makroskopischen, dann des histologischen Befundes, wobei besonders die 
Veränderungen im Zentralnervensystem aufs eingehendste berücksichtigt werden. Im An¬ 
schluss daran suchte er dann in zahlreichen Tierexperimenten und unter Berücksichtigung 
der einschlägigen Literatur die klinischen Symptome und die Dauer der Widerstandskraft 
der verschiedenen Organe gegenüber völliger Anämie zu erforschen, sowie die dadurch 
gesetzten histologischen Veränderungen. Er kommt dabei neben anderen zu folgenden 
interessanten Schlüssen: 1. Das Gehirn des Menschen und der Säugetiere verträgt höch¬ 
stens eine gänzliche Kreislaufunterbrechung von 25 Minuten. Darüber hinaus folgt sicher 
der Tod, der aber auch schon in viel kürzerer Zeit eintreten kann. — 2. Das empfind¬ 
lichste Organ gegenüber der Anämie ist das Gehirn, und zwar werden ira Zentralnerven¬ 
system die sensiblen Zellen schneller und stärker verändert als die motorischen. — 3. Die 
Organe des Menschen und der Säugetiere verhalten sich hinsichtlich ihrer Widerstands¬ 
kraft gegen Anämie völlig gleich. Neumann-Cottbus. 

Priv.-Doz. Dr. P. Esch, Über das wirksame Prinzip der Nebennieren¬ 
präparate in Verbindung mit den Lokalanästheticis. (Med. Klinik 1911, Nr.30.) 
Verfasser kommt auf Grund seiner Untersuchungen zu folgenden Schlüssen: 

Novocain, Alypin und besonders Cocain erfahren in den Versuchen eine Ver- 
grösserung der peripheren Wirkung durch Zusatz von Nebennierenpräparaten. 

Diese höher lähmende Wirkung muss auf eine spezifische Beeinflussung des Nerven¬ 
gewebes durch die Präparate zurückgeführt werden. Es ist dies eine bisher noch nie 
gekannte Eigenschaft derselben. 

Zusatz der Präparate zu bem Tropacocain erhöht dessen anästhetische Wirkung nicht. 

Für die Praxis ergibt sich daraus, dass die Kombination der Präparate mit Alypin. 
Novocain und besonders Cocain grosse Vorteile gewährt, w'ährend die Mischung mit 
Tropacocain zwecklos ist. Erfurth-Cottbus. 


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Dr. H. Fuchs, Erfahrungen mit der Momburgschen Blutleere in der 
Geburtshilfe. (Med. Klinik 1911, Nr. 37.) Yerf. gibt die Krankengeschichten zweier 
Fälle, in denen sich die Blutleere gut bewährte, sowie die eines tödlich verlaufenen 
Falles wieder. Er rät auf Grund seiner Erfahrungen dazu bei Patienten, deren Herz 
durch langdauernde Blutungen schon an Triebkraft gewonnen hat, auf Beckenhochlagerung 
zu verzichten und bei der Umschnürung mit dem Schlauch nicht über die Nabelhorizon¬ 
tale hinauszugehen. Die Lösung des Schlauches ist der differenteste Teil des Verfahrens. 
Im Vergleich zu der Wirkung auf Herz und Gefässsystem hat die Bauchschnürung auf 
die Eingeweide der Bauchhöhle nur untergeordnete Bedeutung. In der operativen 
Gynäkologie scheint dem Verf. das Momburgsche Verfahren nicht zu ausgedehnterer 
Anwendung berufen zu sein. Soviel darf aber heute schon als feststehend gelten, dass 
es bei lebensbedrohlichen, namentlich infolge von Uterusrissen auftretenden Blutungen 
als aussichtsvollstes Hilfsmittel angewandt zu werden verdient. Erfurth-Cottbus. 

Dr. Walter Nie. Clemm, Über die Verwendung des denaturierten Spiri¬ 
tus zur Desinfektion. (Med. Klinik, 1911, Nr. 27.) Verf. beobachtete im Anschluss 
an zwei Morphiuminjektionen, vor denen er die Haut mit denaturiertem Spiritus abge¬ 
rieben 'hatte, sterile Abszesse. Es wurde ihm auf Erkundigungen die Antwort zuteil, 
dass die zur Denaturierung verwendeten Pyridinbasen die Eigenschaft haben, sterile 
Eiterung hervorzurufen. Wenn also in die mit Spiritus befeuchtete Hautfalte einge¬ 
stochen und dadurch der Eintritt von etwas Flüssigkeit in den Stichkanal befördert 
wird, so ist damit ein Anlass zur Bildung eines Abszesses gegeben. Erfurth-Cottbus. 

P. Sick-Leipzig, Jodtinktur bei Bauchoperationen. (Zentralbl. f. Chir. 1911, 
Nr. 23.) Verf. widerspricht den von Propping in der Rehnschen Klinik gemachten Er¬ 
fahrungen, gemäss denen die Desinfektion mit Jodtinktur bei Bauchoperationen die Ge¬ 
fahr des Ileus vermehre. S. hat bei 500 Bauchschnitten einschliesslich 150 Wurmopera¬ 
tionen keinen Adhäsionsileus erlebt. Th. 

A. Hoffmann-Offenburg, Bemerkungen zu dem Aufsatze des Herrn Prop¬ 
ping: Über Joddesinfektion bei Bauchoperationen. (Zentrabi, f. Chir. 1911,Nr.23.) 
H. betont im Gegensatz zu Propping „dass gerade die Joddesinfektion bei Bauchopera¬ 
tionen ein ideales Verfahren darstellt. Bei septischen Operationen und bei Tuberkulose 
hat er sogar Darmschlingen, Netz und Bauchwand mit Jod bepinselt, ebenso die Resek¬ 
tionsstelle des Wurms mit Jod betupft und dann übernäht. Th. 

Dr. K. Yogel , Kollargol bei septischen Prozessen. (Med. Klinik 1911, 
Nr. 33.) Verf. hat an weit über 200 Fällen das Kollargal in den verschiedensten Ari- 
wendungsformen erprobt. Diese Prüfung hat ihn von der segensreichen Wirkung des 
Präparates überzeugt. Nach seiner Erfahrung ist nur die intravenöse Injektion ver¬ 
trauenswürdig. Er möchte das Mittel zur versuchsweisen Anwendung bei allen septischen 
Prozessen, denen man oft nach Erschöpfung aller chirurgischen Hilfsmittel ratlos gegen¬ 
übersteht, sowie besonders zur prophylaktischen Injektion empfehlen. Erfurth-Cottbus. 

A#Thies-Giessen, Saugbehandlung infizierter und infektionsverdächtiger 
Wunden im sterilen Sandbade. (Zentralbl. f. Chir. 1911, Nr. 13.) Der betreffende 
mit der Wunde oder Fistel behaftete Körperteil wird in eine flache viereckige Blech¬ 
schale gelegt und die Wunde ganz mit sterilem feinkörnigen Sand bedeckt, der von Zeit 
zu Zeit durch frischen ersetzt wird. Es wurde feiner filtrierter Flußsand verwendet (von 
der Firma Astholz in Hannover), der durch V 2 ständiges Kochen in einprozentiger Soda¬ 
lösung sterilisiert wurde. Die Dauer des Bades richtet sich nach der Saugwirkung und 
der Wundabsonderung; meist genügt ein Sandbad von täglich 12—14 Stunden. Th. 

Thöle (Hannover), Trikotärmelverschluss für Operationsmäntel. (Deutsche 
Zeitschr. f. Chirurgie, 105. Band, 3.—4. Heft.) Verf. verwirft die Operationsmäntel mit 
halblangen Ärmeln und empfiehlt, an dem unteren Ärmelende eine Trikotmanschette 
anzusetzen, über welche der Gummihandschuh etwa 2 cm herüberreichen soll. Die Man¬ 
schette schliesst sich automatisch fest an den Arm an. Taendier-Berlin. 

Becker, Über vorübergehende Glykosurien bei phlegmonösen Er¬ 
krankungen. (Münch, med. Woch. 39.) Auf der 2. Chirurg. Abteilung des Allge¬ 
meinen Krankenhauses Hamburg-Eppendorf wurden von Hofrat Sick Phlegmonöse seit 
12 Jahren auf Zucker im Urin untersucht. Verf. berichtet in seiner Arbeit über diese 
Untersuchungen und teilt pro 8000 Phlegmonen 19 Fälle mit, in welchen Zucker ge- 


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Monateschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 11. 


fanden wurde, also in 0,2 °/ 0 . Das Resultat der Untersuchungen lässt sich dahin zu¬ 
sammenfassen, dass bei phlegmonösen Prozessen vorübergehende Glykosurien Vorkommen, 
die mit Diabetes nichts zu tun haben. Manche Phlegmonenkranke mit vorübergehender 
Glykosurie zeigen auch in gesunden Tagen bei sehr reichlicher Traubenzuckerzufuhr eine 
Herabsetzung ihrer Assimilationsgrenze; bei diesen ist eine Disposition zum Diabetes zu 
vermuten. Arnheim- Gevelsberg. 

W. Weiland -Kiel, Traumatischer und renaler Diabetes. (Deutsch. Arch. f. 
klin.Med. Bd. 100, H. 1 u. 2, nach dem Bericht von H. Posin in der D.m.W. 1911, Nr. 18.) 
Mitteilung von vier Diabetesfällen: Einmal hatte ein Trauma (Sturz eines Holzeimers auf 
den Hinterkopf) bei einem vorher völlig gesunden Manne die Entstehung eines Diabetes 
zur Folge. In drei Fällen fand sich Glykosurie ohne die Krankheitserscheinungen des 
Diabetes bei Fehlen der Hyperglykämie, fehlenden Gewichtsschwankungen und nicht ent¬ 
sprechender Beeinflussung der Zuckerausscheidung durch Kohlehydratzufuhr. Ob es in 
diesen Fällen sich um Frühformen von genuinem Diabetes oder um renalen Diabetes ge¬ 
handelt hat, ist mindestens zweifelhaft. (Für solche Fälle von [?] renalem Diabetes emp¬ 
fiehlt Weiland eine diätetische Behandlung ohne rigorose Vorschriften.) 

Dr. Fritz Flichtlng, Völklingen (Saar), Über das harte traumatische Hand¬ 
rückenödem. (Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie, 105. Band, 8.—4. Heft) Verf. er¬ 
wähnt erst, dass verschiedene Autoren (Vulliet, Grünbaum, Borchardt, Party, 
Cheinisse, Lebman, Reiske und Kienböck) eine grössere Anzahl Fälle von trauma¬ 
tischem Handrückenödem beschrieben haben. 

Das Hauptsymptom war bei allen starke Schwellung des Handrückens, während 
die Vola manus frei und weich blieb. Häufig bestand Krepitation, Bewegungsstörung 
und Knochenatrophie. Die Ursache war immer ein Trauma, das die Hand betroffen 
hatte. Einige Autoren vermuten Selbstverstümmlung durch langdauerndes Reiben der 
vsrletzten Stelle gegen die Unterlage. 

Verf. schildert an der Hand mehrerer Röntgenbilder einen Fall, wo er operativ 
den 3. Metacarpus entfernte, an dem eine flache Schwellung subperiostal lag. Ferner 
entfernte er einen etwa dreimarkstückgrossen flachen, inhaltlosen Sack. Trotz der radi¬ 
kalen Operation zeigte sich keine Besserung. Die Nachbehandlung mit Dampfbädern. 
Ruhigstellung blieb ohne Erfolg. Die Hand war sehr schwer zu heben, der Arm nur 
bis zur Horizontalen wegen des schweren Gewichtes der Hand hoch zu heben. Der Verletzte 
wurde mit 75 °/ 0 Erwerbsbeschränkung entlassen. Taendler-Berlen. 

Dr. Emil Schepelmann, Über Thiersch’sche Hautverpflanzung. (Med. 
Klinik 1911, Nr. 27.) Bei freier Hauttransplantation vermied man früher für die Des¬ 
infektion des Operationsgebietes alle Antiseptika nach Möglichkeit, um die zu verpflan¬ 
zende Oberhaut in ihrer Lebensfähigkeit nicht zu schädigen. Verf. hat nun das Operations¬ 
feld mit Jodtinktur desinfiziert und gefunden, dass die Anheilung auch hier glatt zu¬ 
stande kommt. In der Nachbehandlung wendet er heisse Luft an. Die Hautlappen 
werden sehr schnell fest und widerstandsfähig; sie gestatten infolge dessen früher als 
sonst die Aufnahme der Arbeit. Erfurth-Cottbus. 

Walter, Über totale Skalpierung und deren Behandlung. (Inaug.-Dissertat. 
Erlangen 1911.) Die Kasuistik der totalen Skalpierung ist entsprechend dem gewaltigen 
Aufschwünge der Industrie in den letzten Dezennien ziemlich reichhaltig geworden; waren 
bis 1894 nur 18 Fälle bekannt, so ist jetzt die Zahl der in der Literatur verzeichneten 
Fälle einschliesslich der vom Verf. mitgeteilten auf 53 gestiegen. Von den beschriebenen 
Fällen sind 50 durch Maschinengewalt verursacht, einmal durch Indianerhand; in einem 
andern Falle riss ein Bär die Kopfschwarte mit der Tatze ab und ein dritter Ausnahme¬ 
fall betraf einen Dachdecker, der beim Sturz vom Dach hängen blieb, wobei die Kopf¬ 
schwarte fast völlig losgelöst wurde. Diese 3 Fälle stellen nicht nur in bezug auf den 
Verletzungsmechanismus Ansnahmen dar, sie sind zugleich die einzigen, bei denen es 
sich um Männer handelt. Bei sämtlichen übrigen waren die Betroffenen Mädchen und 
Frauen. Das Alter vom 15.—26. Lebensjahre stellt das grösste Kontingent. 

Die typische Ätiologie dieser durch Maschinengewalt verursachten Skalpierungen 
ist folgende: Die Haare der Unglücklichen werden von einem rotierenden Maschinenteile 
(Wellen, Zylinder, Transmission, Schwungrad) erfasst und sofort in dichtem Büschel auf¬ 
gewickelt. Der Körper bildet das natürliche Gegengewicht und wird mit heftigem Ruck 


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emporgeschleudert oder an die Maschine angestemmt. Die Kopfschwarte wird durch 
diese plötzliche starke Zngwirknng von ihrer Unterlage abgehoben und bei längerer 
Einwirkung der Gewalt abgerissen. Fast immer erfolgt die Zerreissung zwischen den¬ 
jenigen Gebilden, deren lockere, rein bindegewebige Verbindung ihre leichte Verschieb¬ 
lichkeit am Gesunden ermöglicht: zwischen der Galea aponeurotica und dem Periost. 

Von Komplikationen sind zu erwähnen: psychische Affektionen, Brüche der Schädel- 
und Extremitätenknochen. Eine Komplikation, die häufiger angetroffen wird, ist die Läsion 
des Periosts. Auch in Verf.s Fall, der ein 14jähriges Mädchen betraf, das von einer 
Futterschneidemaschine bei den Haaren erfasst, wobei die Kopfschwarte bis auf einzelne 
stehengebliebene Portionen am Rande vollständig abgerissen wurde, handelte es sich um 
eine mit Periostverletzung komplizierte Skalpierung. 

Bezüglich der Therapie ist zu erwähnen, dass seit 1890 die Skalpierungen nach 
der Methode von Thiersch oder Krause gedeckt wurden. In Verf.s Fall wurde in der 
Chirurg. Abteilung des allgemeinen Krankenhauses zu Bamberg mit Thiersch sehen 
Transplantationen aus der Mitte des rechten Oberschenkels mit Streifen von 20—82 cm 
Länge und 2—4 cm Breite, unter Anwendung von Joddampf und Salbenverbänden ein 
günstiges Resultat erzielt. Aron heim-Gevelsberg. 

Dr. M. Heyde (Marburg), Zur Kenntnis der subkutanen Fettgewebs- 
nekrose. (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie, Bd. 109 5.-6. Heft. 1911.) Die Prä¬ 
dilektionsstelle für Fettgewebsnekrose ist das in der Bauchhöhle gelegene Fettgewebe. 
In vereinzelten Fällen greift sie auch auf die Bauchdecken über. Diese Veränderung des 
Fettgewebes soll nach vielen Untersuchungen mit Erkrankung des Pankreas ein hergehen. 

Verfasser beschreibt einen Fall von subkutaner Fettgewebsnekrose am Oberschenkel 
einer 43jährigen Frau. Nach voraufgegangener Schwellung des rechten Beines fühlte 
Patientin plötzlich heftige Schmerzen in demselben. An der Aussenseite des Oberschenkels 
stellte sich eine schmerzhafte Anschwellung ein unter Fieber und Schüttelfrösten. Herz 
und Lungen waren normal, kein Zucker, nur vorübergehend Spuren von Eiweiss. Im 
subkutanen Gewebe fühlt man einen etwa 10 cm grossen, scheibenförmigen Tumor, der 
sich in einem derb anzufühlenden Strang fortsetzt, sonst besteht nirgends Infiltration 
oder Druckschmerzhaftigkeit. Zeichen von Affektion des Pankreas fehlen völlig. Die 
Therapie bestand in Umschlägen mit essigsaurer Tonerde, an die sich dann die Operation 
anschloss. Nach 2 Monaten wurde Patientin als geheilt entlassen. Das exzidierte Ge¬ 
webe ergab bei dem nach der Bendaschen und Fi sch ler sehen Methode behandelten 
Gefrierschnitte das deutliche Bild einer Fettgewebsnekrose im Anschluss an eine throm- 
basierte Vene. Nach einigen Autoren kommt ätiologisch immer eine Erkrankung des 
Pankreas in Betracht, während andere, wie auch der Verfasser, zweifellos nachgewiesene 
Fälle von Fettgewebsnekrose ohne Pankreaserkrankung beobachtet haben. 

Verfasser resümiert sich zum Schluss dahin, „dass die Fettgewebsnekrose wahr¬ 
scheinlich verschiedene Ursachen hat. Es ist nicht ausschliesslich der Pankreassaft, der 
diese Veränderungen hervorruft, es können vielmehr solche Herde auch infolge lokaler 
Anämie mit sekundärer Einwirkung eines auf anderem Wege gebildeten fettspaltenden 
Fermentes entstehen.“ T a e n d 1 e r -Berlin. 

E. Fritzsche, Experimentelle Untersuchungen zur Frage der Fett¬ 
embolie mit spezieller Berücksichtigung prophylaktischer und therapeuti¬ 
scher Vorschläge. (D. Zeitscbr. f. Chir. Bd. 107, Heft 4—6.) Verf. fand bei seinen 
Versuchen, dass bei blutigen Knochenverletzungen das Fett durch die Knochenvenen auf¬ 
genommen wird. Bei blossen Erschütterungen des Knochengerüstes wurde jedoch das Fett 
aus dem Kuochenmark durch die Lymphgefässe aufgenommen und in den Blutkreislauf 
übergeführt. Drainage des Brustmilchganges kann hierbei Nutzen bringen, wenn sie früh¬ 
zeitig angewandt wird. Der Gefahr einer lang andauernden Chylorrhoe wird durch Unter¬ 
bindung des Ductus vorgebeugt. Th. 

N. Grondahl, Fettembolie. (D. Zeitschr. f. Chir. Bd. 111, Heft 1—3.) Neun 
Fälle, darunter einer nur mit Lungenerscbeinungen, acht mit Hirnembolieen, davon fünf 
Todesfälle. Auch Gr. empfiehlt die frühzeitige Vornahme der Wilmssehen Operation 
der Brustmilchgangfistel. Tb. 

Grässner, Zur Röntgendiagnostik bei der Begutachtung von Unfall¬ 
verletzten. (Mitt. im Allg. Ärzte-Ver. zu Cöln vom 29.V.1911 nach M. m. W.1911, Nr.35.) 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


G. zeigt Röntgenogramme von drei Fällen von Verknöcherung der Bandmassen zwischen 
Rabenschnabelfortsatz und akromialem Ende des Schlüsselbeines (Lig. trapezoideum) und 
von einem Falle von Verknöcherung der Achselhöhlenmuskulatur. In allen vier Fällen 
handelt es sich um die Folgen einer direkten Gewalteinwirkung: Schlag oder Fall auf 
die Vorderseite der Schulter. In den gleich nach der Verletzung aufgenommenen Röntgen¬ 
bildern waren an den betreffenden Stellen Knochenveränderungen nicht zu erkennen. Die 
Verknöcherungen zeigten sich zuerst drei bis vier Wochen nach der Verletzung und be¬ 
standen in zwei Fällen, bei denen eine Nachuntersuchung möglich war, sechs bis neun 
Monate nach der Verletzung unverändert fort. G. fordert, dass in Begutachtungsfällen, 
selbst wenn der Röntgenbefund gleich nach der Verletzung ein negativer ist, bei einer 
Untersuchung nach Wochen aber noch über Beschwerden geklagt wird, erneut Röntgen¬ 
aufnahmen zu machen sind. 

Dr. Dreuw, Die Verwendung der Wasserdruckmassage in der inneren 
Medizin. (Med. Klin. 1911/36.) Mittels der vom Verf. angegebenen Massage gelingt es, 
fliessendes Wasser zu zwingen, eine Gummimembran in intermittierende Auf- und Ab¬ 
wärtsbewegungen zu bringen, d. h. mit anderen Worten eine Massage Wirkung zu erzielen. 
Mit diesem neuen Prinzip ist es möglich, die Massage in die Tiefe einer Körperhöhle 
zu verlegen. Auch lassen sich zugleich mit der Massage thermische Reize verbinden. 
Die Wasserdruckmassage ist eine neue Vibrationsmassage, da die Gummimembran tat¬ 
sächlich schwingt, was man aus dem je nach der Höhe des Wasserdruckes verschieden 
hohen Ton erkennen kann. 

Die Beschreibung der Methode und der Apparate ist aus der Originalarbeit zu er¬ 
sehen. Erfurth-Cottbus. 

3 . Winkler-Wien, Meningocele taumatica spuria. (Wien. klin. Wochenschr. 
Nr. 36.) Ein 32jähriger Mann erleidet durch einen herabfallenden Baumstaum einen Kopf¬ 
trauma. Dauernde Kopfschmerzen. Nach drei Wochen epileptischer Anfall und Auftreten 
einer Geschwulst unter der Kopfschwarte an der Verletzungsstelle. Seitdem ein halbes 
Jahr hindurch alle Monate zwei bis drei epileptische Anfälle. Nach einer Halsoperation 
(Karotisunterbindung?) jahrelanges Verschwinden aller Beschwerden. Im letzten Jahre 
traten wieder Anfälle auf. Auch zeigte sich eine Geschwulst an der rechten Schläfen¬ 
gegend. Die Operation des jetzt 26jährigen Mannes ergab zwei Schädellücken. Die 
Flüssigkeitsansararalung lag jedoch extradural und war abgekapselt. Die Eröffnung dieser 
Hohlräume nach Entleerung der Flüssigkeit stellte die Arbeitsfähigkeit des Mannes 
wieder her. Th. 

Ehrlich, Zur Kasuistik der Deckelfrakturen des Schädeldachs. (Beiträge 
zur klin. Chirurgie, 71. Band, 2. Heft.) Der aus der Payrschen Klinik in Greifswald 
mitgeteilte Fall betraf einen 6jährigen Knaben, dem das Rad eines mit Torf beladenen 
Wagens über den Kopf gegangen war. Es fand sich hinter dem rechten Ohr eine 10 cm 
lange, schräg verlaufende, beschmutzte Wunde. In derselben und fast quer zu ihr ver¬ 
laufend sah man einen klaffenden Knochenspalt. Wie die alsbald vorgenommene Opera¬ 
tion zeigte, verlief derselbe horizontal ringsherum um den ganzen Schädel, an der Stelle 
der Wunde als breiter Spalt, an der anderen Kopfseite nur als subperiostale Fissur. Das 
Schädeldach war also wie ein Deckel abgehoben, zeigte bei genauer Betrachtung in toto 
Pulsation, liess sich niederdrücken, federte aber alsbald in seine frühere Lage zurück. 
Ausserdem waren unterhalb des Spaltes hinter dem rechten Ohr zwei dreieckige Knochen¬ 
stücke imprimiert. Hebung der letzteren, Säuberung der Wunde, Drainage und Tampo¬ 
nade führten innerhalb eines Monats zur völligen Heilung der schweren Verletzung. — 
Anschliessend bespricht Verf. die Mechanik dieser seltenen Schädelfraktur. 

H. Kolaczek-Tübingen. 

Strüter II, Schädelbrüche. (Deutsche med. Wochenschr. 43/10, Vereinsberichte.) 
Ein Kutscher fiel mit dem Kopfe voran vom Heuboden herab und wurde mit massiger 
Blutung aus der Nase bewusstlos aufgefunden. Der rechte Warzenfortsatz war etwa^ 
druckschmerzhaft, weitere Symptome, welche für eine Knochenverletzung sprachen, fehlten. 
Nach vorübergehender Pulsverlangsamung am dritten und vierten Tage auf 48, in der 
fünften und sechsten Nacht fast in jeder Stunde plötzlich einsetzende, sämtliche Glieder 
befallende epileptische Anfälle von drei Minuten Dauer. Sieben Tage nach dem Unfall 
osteoplastische Operation oberhalb des rechten Processus raastoideus. Der Knochen war 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


unverletzt, die Dura prall gespannt, blauschwarz und pulslos. Nach Entleerung einer 
grossen Menge dunkelroten flüssigen Blutes, das von allen Seiten herströmte (am meisten 
von der Schädelbasis,) und Verschluss der Wunde noch einige leichtere Anfälle in den 
nächsten 36 Stunden, seitdem kein Anfall mehr. — Ein siebenjähriger Knabe stürzte aus 
der zweiten Etage auf das Pflaster und erlitt einen von links oben nach vorn unten ver¬ 
laufenden sehr erheblichen Bruch der Schädelkonvexität. Da bei dem bewusstlosen Kinde 
eine Impression möglich war und der Puls schwächer wurde, 24 Stunden nach der Ver¬ 
letzung Inzision auf dem linken Scheitelbein, auf dem ein erheblicher Bluterguss bestand. 
Eine Impression war nicht nachzuweisen, doch klaffte der Spalt V 2 cm * Abtragen von 
beiden Seiten des Knochenspaltes, bis die nicht pulsierende Dura freiliegt, aus der sich 
bei Inzision einige Kubikzentimeter dunkelroten Blutes entleeren, worauf die Dura wieder 
zu pulsieren beginnt. Nach Verschluss der Wunde langsame Rückkehr des Bewusstseins. 
Heilung per primam. 19 Tage nach dem Unfälle völliges Wohlbefinden. — Ein sechs¬ 
jähriger Knabe wird von einem Motorrad überfahren; fünf Stunden später eine breite 
Impression am linken Schläfenbein, aus der sich durch zwei Öffnungen reichlich Blut ent¬ 
leert. Durch Trepanation wird eine rautenförmige eingedrückte Knochenplatte von 3:5 cm 
entdeckt, welche gehoben wird, während einige Knochensplitter entfernt werden. Trotz 
einer nicht unerheblichen Verletzung der Gehirns nach Glättung der Knochenplatte Haut¬ 
naht, Wiederkehr des Bewusstseins, nach acht Tagen Heilung der Wunde, keine Ausfalls¬ 
erscheinungen. Hammerschmidt - Danzig. 

Merkel, Trauma und Meningitis. (Münch, med. Woch. 29 u.30.) An der Hand 
von eigenen und in der Literatur mitgeteilten und instruktiven Fällen bespricht Verf. ein¬ 
gehend Ätiologie und Pathogenese der traumatisch entstandenen Meningitis. Als primäre 
traumatische Meningitis bezeichnet er diejenigen Fälle, bei denen im direkten Anschluss 
an ein Trauma die Meningitis dadurch entstanden ist, dass mit dem Trauma und durch 
dasselbe die Infektionserreger in die Schädelkapsel und in die Hirnhäute gelangen, so dass 
der Erkrankungsprozess meist rasch nach dem Trauma einsetzt. Als sekundäre trauma¬ 
tische Meningitis sind die Fälle zu bezeichnen, in denen der Infektionsprozess erst all¬ 
mählich von der Verletzungsstelle aus die Meningen erreicht, oder in welchen von einem 
schon vor dem Trauma vorhandenen Infektionsherd aus die Erreger erst durch die Ge¬ 
walteinwirkung zur Ansiedlung in die weichen Häute gelangen. Bei der ersten Gruppe 
geht ein vom Verletzungsherd beginnender Entzündungsprozess verschiedener Art allmäh¬ 
lich fort, bis er zu den Meningen gelangt, d. i. die eigentliche sekundäre Meningitis im 
Sinne v. Bergmanns. Bei der zweiten Gruppe werden die pathogenen Mikroorganismen 
aus einem bereits vorhandenen Infektionsherd, der in der Schädelhöhle und deren Um¬ 
gebung (Felsenbein, Nasen- und Nebenhöhlen) oder aber sonst im Körper (Lunge, Extre¬ 
mitäten usw.) gelegen sein kann, angeschwemmt und gelangen da in den Hirnhäuten zur 
Ansiedelung, wo durch das Trauma ein Blutungs- oder Zerstörungsherd, ein Locus minoris 
resistentiae geschaffen wurde. Letztere Fälle sind häufig schwierig zu beurteilen. Dass 
aber der Zusammenhang zwischen Trauma und Meningitis in dem einzelnen Falle fest¬ 
gestellt werden kann, setzt voraus: 1. die anatomische Konstatierung der Spuren und 
Folgen eines intensiven Schädeltraumas und das Bestehen eines primären Entzündungs¬ 
herdes; 2. dass sich das klinische Krankheitsbild tatsächlich im Anschluss an das Trauma 
entwickelt hat; 3. die Übereinstimmung des bakteriologischen Befundes im primären In¬ 
fektionsherd und in dem Meningealexsudat. 

Bezüglich der Einzelheiten sei auf die wichtige Arbeit verwiesen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Wendel, Schussverletzung des Gehirns. W. demonstriert in der medizinischen 
Gesellschaft zu Magdeburg am 17. XI. 1910 (s. Münch, med. Woch. 8) drei Fälle von Schuss¬ 
verletzung des Gehirns. Im ersten Falle wurde ein seit einem Jahre im linken Hinter¬ 
hauptslappen steckendes Projektil, welches heftige Schmerzen verursachte, entfernt. Der 
Einschuss erfolgte in die rechte Schläfe. Das Projektil war zunächst schräg nach hinten 
bis an die Innenfläche des linken Scheitelbeines geflogen, hier abgeprallt und in den 
Hinterhauptslappen eingedrungen, wo es im Kuneus subkortikal lag. Patient genas völlig. 
Im zweiten Falle handelt es sich um Schussverletzung des rechten Hinterhauptslappens vor 
mehreren Jahren mit Einschuss an der Lambdanaht oberhalb des Tentoriums cerebelli. Nach 
Entfernung des Projektils und Exstirpation der Zysten und Narben sehr erhebliche Besse- 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


rung der bestehenden psychischen Störungen. Im dritten Falle ging der Schuss durch 
die ganze linke Hemisphäre; Einschuss oberhalb der Mitte des linken Orbitalrandes. Das 
Projektil steckte in der Diploö der linken Hinterhauptschuppe. Zunächst glatte Heilung; 
dann Erbrechen, Fieber, Stauungspapille, Pulsverlangsamung. Nach Operation von zwei 
Hirnabzessen Heilung. Aron heim - Gevelsberg. 

Zoeppritz, Traumatische Hirnzyste. Z. berichtet in der medizinischen Gesell¬ 
schaft zu Kiel am 18. V. 1911 (s. Münch, med. Woch. 32) über einen Fall von traumati¬ 
scher Hirnzyste bei einem elfjährigen Knaben, der mit 3 3 / 4 Jahren aus einem Fenster ge¬ 
stürzt war, keine äussere Verletzung aufwies, aber lange Zeit bewusstlos war. Seitdem, 
bis auf eine Erschwerung des Gehens im linken Bein, keine wesentlichen Besch werden. 
Seit dem achten Lebensjahr allmählich zunehmende Krämpfe mit Bewusstlosigkeit und 
Drehen des Kopfes nach links. An der Stelle des Knochendefektes rechts, etwas hinter 
der Scheitelhöhe, l 1 /* cm von der Mittellinie entfernt, wurde von Anschütz die Trepa¬ 
nation gemacht. Nach Inzision der verdickten Dura kommt man in ein System von mit¬ 
einander kommunizierenden dünnwandigen mit gelblicher Flüssigkeit gefüllten Zysten. 
Nach Ausschneidung der Wände und Tamponade des fünfmarkstückgrossen Defektes 
traten in den ersten Tagen noch einige Krampfanfälle auf, die seitdem aufhörten. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Deutschl&nder, Schussverletzung der vorderen Zentralwindung des 
Grosshirns. (Deutsche med. Wochenschr. 33/11, Vereinsberichte.) Selbstmordversuch 
eines jungen Mannes mit einem der „üblichen“ Revolver gegen das rechte Scheitelbein. 
Zuerst noch volles Bewusstsein, dann zunehmende Apathie, Kopfschmerzen, linksseitige 
Körperparese; 24 Stunden später Trepanation eines osteoplastischen Lappens, welche aus¬ 
gedehnte Splitterung der Tabula interna ergab mit Zerfetzung der Dura und einem 
Schusskanal, in dem selbst sowie in seiner Umgebung Knochensplitter und ein Teil des 
Geschosses steckten. Der Hauptteil des letzten sass am Ende des 10 cm tiefen Schuss¬ 
kanals im Gehirn und konnte wegen der Gefahr einer Blutung oder einer Zerstörung 
wichtiger Gehirnteile nicht entfernt werden. Unmittelbar nach der Operation schwere 
Ausfallserscheinung: Paraplegie der linken Körperhälfte, die unter fieberlosem Ver¬ 
laufe nach zehn Tagen sich zu bessern beginnt und nach sieben Wochen ganz verschwunden 
ist Nur eine geringe Schwäche und leichte Ataxie auf der linken Seite bleiben noch zu¬ 
rück, während die motorische Kraft sich ganz wiederhergestellt hat. Der Fremdkörper, 
welcher nach den Röntgenbildern in der Mitte des Gehirns sitzt, macht ausser einer 
leichten Vergesslichkeit und geringem Schwindelgefühl bei Drehbewegungen des Kopfes 
nach rechts keine Beschwerden. Hamm er Schmidt-Danzig. 

Heiligtag, Ein Fall von traumatischer Alexie. (Deutsche med. Wochenschr. 
46/10.) Ein Kohlenheuer erlitt am 4. XI. 1909 einen komplizierten Bruch des Schädels, 
welcher Erbrechen und sofortige völlige Bewusstlosigkeit zur Folge hatte. Ausser zwei 
Weichteilwunden am Kopf bestand auf der Grenze zwischen linkem Scheitel- und Hinter¬ 
hauptsbein ein sternförmiger Bruch des Schädelknochens, von dem aus Splitter in das 
Gehirn eingedrungen waren. Der eingedrückte Knochen wurde gehoben und die losen 
Splitter entfernt, wodurch ein markstückgrosser Knochendefekt entstand. In den ersten 
Tagen leichtes Fieber, die anfangs hohe Pulszahl von 110 Schlägen fiel am zweiten Tage 
auf 60, um sich dann langsam zur Norm zu erheben, die Bewusstlosigkeit dauerte 8 Tage, 
der Vorgänge in den ersten 14 Tagen konnte sich der Kranke nicht mehr entsinnen. 
Nach Heilung der Wunden Klagen über Kopfschmerzen und Schwindelgefühl, zu denen in 
der ersten Zeit drei Schwindelanfälle mit leichten Krampfzuständen hinzutralen. Bald 
nach dem zurückgekehrten Bewusstsein konnte der Kranke keine Zahlen lesen, später be¬ 
stand auch die Unfähigkeit, Buchstaben und Worte zu entziffern, das Sprachvermögen, 
Sprachverständnis und Schreibvermögen waren indessen intakt. Im September 1910 fand 
die Begutachtung der Unfallfolgen statt; die Narben am Kopf waren glatt, verschieblich, 
nur die auf der Grenze des Hinterhauptbeins und Scheitelbeins zeigte eine Delle und war 
mit dem Knochen verwachsen. Der Gang war etwas unsicher und nach schnellen Be¬ 
wegungen des Kopfes leicht taumelnd. Nach längerer Untersuchung etwas Tremor, Re¬ 
flexe lebhaft, nicht gesteigert. Geringe rechtsseitige homonyme Einschränkung des Ge¬ 
sichtsfeldes, Überempfindlichkeit des Labyrinths, Störungen im Gleichgewichtszentrum, 
subkordikale Alexie, der Kranke vermochte nicht zu schreiben und weder Buchstaben 


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noch Worte zu lesen, während er Zahlen bis zu drei Stellen lesen konnte. Abschreiben 
mit Ausnahme des mechanischen Nachzeichnens war gleichfalls unmöglich. Es handelt sich 
demnach um einen Herd in der Rinde des linken Okzipital-, bezw. Parietallappens, der 
eine grössere Ausdehnung kaum haben kann, da sonst ein höherer Grad von Hemianopsie 
vorhanden sein müsste. Gerade bei zirkumskripten Erkrankungen der Hirnrinde und zwar 
am Gyrus augularis (dem Zipfel des Gehirns, welcher das Ende der ersten Temporalfurche 
haubenartig überlagert und gewissermassen eine Grenze zwischen Scheitel-, Hinterhaupt- 
und Schläfenlappen bildet) ist Alexie beobachtet worden, weshalb man denselben als 
Lesezentrum ansieht. Welcher Art die Verletzung ist — Zystenbildung, Hämatom usw. — 
lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Ein eventueller chirurgischer Eingriff scheint bei dem 
sicher nachzuweisenden Orte der Verletzung indiziert. Hammerschmidt-Danzig. 

Kretschmer, Über traumatische Spätapoplexie mit einem Beitrag zur 
Kasuistik derselben. (Inaugur.-Dissertat Leipzig 1910.) Schwere Verletzungen, die 
den Schädel und seinen Inhalt treffen, wie man sie bei Verletzungen der Hirnsubstanz 
durch Fremdkörper, bei perforierenden Wunden oder Fakturen des Schädels mit Ab¬ 
sprengungen von Knochensplittern in die Hirnmasse antrifft, können stets eine direkte Läsion 
von Gefässen herbeiführen und Apoplexien im Anschluss an das Trauma veranlassen. Auch 
schwere Kontusionen können Hirnzerreissungen mit Verletzung grösserer Gefüsse bedingen. 
Schwierig gestaltet sich der Nachweis eines Zusammenhanges von Trauma und etwaigen 
nachfolgenden Gehirnläsioncn, wenn zwischen beiden eine geraume Zeit vergeht, während 
der keine oder nur geringwertige Symptome sich geltend machen, bis plötzlich ohne offen¬ 
kundige Ursache der Insult eintritt. Es ist das Verdienst Bollingers, auf dieses für 
die forensische und Unfallmedizin bedeutsame Krankheitsbild als erster aufmerksam ge¬ 
macht zu haben. Bei seinen Fällen bezieht sich Bollinger auf die Untersuchungen von 
Duret und Gussenbauer, die vor allem die Bedeutung des Liquor cerebrospinalis bei 
der Entstehung der Commotio cerebri betonen. 

Der vom Verf. mitgeteilte Fall betraf einen 49 Jahre alten Meister, der bei sehr 
grosser Hitze an einer Inspektion der Fabrikfeuerwehr teilnahm und dabei einige kalte 
Wasserstrahlen auf den Kopf erhielt Zwei Tage später trat plötzlich ohne ersichtliche 
Ursache eine Lähmung der linken Seite ein. Am Herz, an den Lungen und Nieren war 
nichts Abnormes nachweisbar. Lues bestand nicht. 

Es musste angenommen werden, dass bei dem Patient, bei der herrschenden hohen Aussen- 
temperatur und der körperlichen Anstrengung, die Blutfüllung des Gehirns eine gesteigerte 
war, dass dann durch die Einwirkung der kalten Wasserstrahlen auf den Kopf eine plötzliche 
Abnahme des Blutgehaltes erfolgte, die nach Aufhören der Kälteeinwirkung infolge der 
Reaktion auf diese einer vermehrten Füllung Platz machte und dabei der Liquor cerebro¬ 
spinales in heftige Bewegung geriet, genau so wie bei einem mechanischen Trauma. Hinzu 
kam das Alter des Patienten, in welchem Insulte von geringer Intensität häufig genügen, 
um solche indirekte Schädigungen der Umgebung der Hirnventrikel hervorzurufen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Jenkel, Jacksonsche Epilepsie. J. demonstriert im Altonaer ärztlichen Verein 
am 31. V. 1911 (s. Münch, med. Woch. 40) einen 28jährigen Mann mit Jacksonscher 
Epilepsie. Patient hatte 1906 einen komplizierten Schädelbruch durch Stoss mit einer eisernen 
Regenschirmspitze erlitten. Die Spitze war acht Tage später aus der Kopfwunde entfernt 
worden. Seitdem war er gesund und versah seinen Dienst als Schutzmann. Im Sep¬ 
tember 1910 erhielt er bei einem Überfall mehrere Schläge über den Helm und die linke 
Wange. Die am oberen Ende des linken Sulcus centralis gelegene Narbe war direkt nicht 
getroffen worden. Im Anschluss an dieses Trauma (Commotio cerebri) entwickelte sich 
eine Jacksonsche Epilepsie. Bei der Trepanation fanden sich Verwachsungen der Dura, 
die gelöst wurden. Interessant für die Unfallpraxis ist, dass bei einem vier Jahre lang 
gesunden Manne durch ein den Kopf diffus treffendes Trauma alte narbige Verwach¬ 
sungen der Dura zu epileptischen Anfällen Veranlassung geben können, die Jackson- 
schen Typus haben. Aronheim-Gevelsberg. 

Friedrich, Traumatische Epilepsie. Fr. demonstriert im ärztlichen Verein zu 
Marburg am 15. VII. 1911 (s. Münch, med. Woch. 42) einen Fall von traumatischer Epi¬ 
lepsie, der durch Trepanation und Exzision des Rindenzentrums für den linken Arm von 
seinen Anfällen, seiner tiefen psychischen Depression, seinen Absenzezuständen geheilt 


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wurde. Es handelte sich um einen 89jährigen Patient, der bis zum Tage des Unfalls 
gesund und arbeitsfähig war. Die motorischen Rindengebiete zeigten sich bei der elek¬ 
trischen Absuchung der Grosshirnrinde ungewöhnlich scharf abgrenzbar. Bei jedesmaliger 
Reizung des Handgebietes im Armzentrum, das makroskopisch sonst nichts verändert war, 
trat ein epileptischer Anfall ein, dessen Fortschreiten vom linken Arm übers linke Bein, 
linken Fazialis, dann rechtsseitige Extremitäten sich jedesmal mit grosser Gleichmässig- 
keit verfolgen liess, während jede Reizung der Hirnrinde an anderer Stelle, auch im 
sensorischen Gebiet des linken Armes einen epileptischen Anfall nicht auslöste. Diese 
Beobachtung befand sich in Übereinstimmung mit der Tatsache, dass gegen die rechte 
Scheitelseite die seinerzeitige Schädelkontusion erfolgt war und die epileptiformen Anfälle 
immer im linken Arm begannen. Während jeden Anfalles in der Operation bluteten Pia- 
und Arachnoidealgefasse, die vorher und nachher spontan nicht bluteten. Nach Exzision 
des rechtsseitigen motorischen Zentrums war die Lähmung des linken Armes eine völlige, 
während die Sensibilität erhalten war. Vom 20. Tag nach der Operation ab gingen die 
Lähmungserscheinungen des Armes, der Schulternder Hand rasch und innerhalb weniger 
Tage vollständig zurück. Aron heim-Gevelsberg. 

Kümmel], Trepanation bei Epilepsie. K. demonstriert im ärzttichen Verein 
in Hamburg am 20. VI. 1911 (s. Münch, med. Woch. 27) einen Patienten, bei welchem er 
wegen Epilepsie die Trepanation ausgeführt und später eine freie Faszientransplantation 
vorgenommen hat. Im vorgestellten Falle waren die Krämpfe vom Typus der Jackson- 
schen Epilepsie im 15. Jahre aufgetreten. Im 19. Lebensjahr Trepanation; es fanden sich 
Reste einer schweren Schädelfraktur von einem Fall im zweiten Lebensjahre und eine 
hühnereigrosse Gehirnzyste, die exstirpiert wurde. Tamponade, allmähliche Ausheilung. 
Nach etwa einem Jahre Rezidiv, nochmalige Trepanation; eine wieder vorhandene taubenei¬ 
grosse Zyste wurde entfernt. Jetzt nach einem Jahre wieder Rezidiv infolge fester Ver¬ 
wachsung der Gehirnoberfläche mit Schädeldach und Kopfhaut. Implantation eines fünf¬ 
markstückgrossen Faszienstücks aus dem Oberschenkel. Seitdem haben die Anfälle auf¬ 
gehört. 

Verf. ist trotz mancher Misserfolge Anhänger der operativen Epilepsietherapie, auch 
der genuinen Form. Die Misserfolge beruhen auf einem Versagen der durch die Trepa¬ 
nation beabsichtigten Ventilbildung durch zu feste Verwachsung des der Dura beraubten 
Gehirns mit dem Schädelknochen resp. der Kopfhaut. Aron heim-Gevelsberg. 

Zillmer, Dämmerzustände nach Schädelverletzungen. (Inaugural-Dissertat. 
Berlin 11.) Das Krankheitsbild des Dämmerzustandes ist charakterisiert durch eine 
Störung oder Unterbrechung im Zusammenhänge der Ideenassoziationen. 

Diese äusserst sich a) als Zusammenhangslosigkeit im Denken; b) als Unorientiert- 
heit; c) durch die Ausschaltung grösserer Vorstellungskreise. Als weitere Charakteristika 
kommen hinzu: 1. sein ausserordentlich brüsker Beginn; 2. sein kurzer Verlauf; 8. sein 
meist brüskes Ende; 4. häufig Amnesie (partielle oder totale) und endlich 5. als Beiwerk: 
Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Angstzustände und Zornaffekte. 

Den Schädelverletzungen hat man in der Ätiologe der Psychosen immer eine grosse, 
zeitweise vielleicht sogar zu grosse Bedeutung beigemessen. Was den Dämmerzustand 
nach Schädelverletzungen betrifft, so geht aus den in der Literatur von den Autoren mit¬ 
geteilten Fällen hervor, dass er als unmittelbare Folge des Traumas auftreten kann, 
dass er aber auch erst sekundär auf dem Boden einer traumatischen Neurose sich ein¬ 
stellen kann. 

Die Verfassers Arbeit zugrunde liegenden Fälle sind Beobachtungen aus der psychia¬ 
trischen Klinik der Charite zu Berlin, bei denen auch ein Schädeltrauma als Ursache 
auftretender Dämmerzustände in Frage kommt. Das ausschlaggebende Moment in den 
drei Fällen ist das Trauma; inwieweit noch andere Faktoren mitspielten, liess sich nicht 
feststellen, mussten aber stets in Betracht gezogen werden. Denn wenn ein Schädel¬ 
trauma bei einem gesunden, d. h. psychische bisher intakten Menschen einen Dämmer¬ 
zustand auszulösen vermag, so wird es das um so leichter können, wenn es einen Men¬ 
schen betrifft, der durch erbliche Belastung oder durch Abusus von Alkohol und Nikotin 
oder durch ein vorausgegangenes Trauma bereits geschädigt ist. Aron heim-Gevelsberg. 

P. K. Pel, Akromegalie infolge von Schreck. (Berl. klin. Wochenschr. 12.) 
Es wird über zwei Fälle von Akromegalie nach einem heftigen seelischen Schreck be- 


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richtet Das Ausbleiben der Menstruation schloss fast unmittelbar an den Schreck an, 
während die anderen Erscheinungen erst 1—1 % Jahr nach dem Unfall auftraten. Th. 

H. Oppenheim (Berlin), Ärztliches Gutachten betreffend die Erkaltungs¬ 
ätiologie der multiplen Sklerose. (Med. Klin. 1911/39.) Verf. sollte die Frage 
gutachtlich beantworten, ob die Behauptung des früheren Postboten B. P. den Tatsachen 
entspricht. Er gab an, dass er zur Zeit völlig hilflos sei und dass seine Erkrankung 
auf eine Erkältung, die er sich im Dienste zuzog, zurückzuführen sei. Nach der Dar¬ 
stellung des P. hatte er Nachtdienst in einem Raume, in dem eine Temperatur von 
40° C. herrschte. Aus diesem Raum musste er, während er im Schweiss wie gebadet 
war, sich unmittelbar und in dünner Bekleidung in eine ungeheizte Packkammer be¬ 
geben, in der die Temperatur nach seiner Schätzung 20° Kälte betrug. Die unmittel¬ 
bare Folge dieses jähen Temperatursturzes sei gewesen, dass die starken Fussschweisse, 
an denen er bis dahin gelitten habe, plötzlich aufhörten. Kurze Zeit darauf hätten sich 
dann die Krankheitserscheinungen entwickelt, die den Beginn seines Leidens bildeten. 
Die Untersuchung des P. ergab, dass er an dem sogenannten cervikalen Typus der 
multiplen Sklerose leidet. Nach Anführung der Angaben der verschiedensten Autoren 
über die Ursache der hier vorliegenden Krankheit kommt der Verf. zu folgenden Schlüssen: 
Der P. befindet sich zur Zeit infolge seines Nervenleidens in einem hilflosen Zustande 
insofern, als er sich seiner Hände fast gar nicht bedienen kann. Es ist zwar nicht mit 
Sicherheit zu sagen, auf welche Ursachen die Krankheit zurückzuführen ist, ich halte es 
aber im Hinblick auf die angeführten Tatsachen.für wahrscheinlich, dass sie durch die 
Einwirkung des jähen Temperatursturzes hervorgerufen worden ist. Erfurth-Cottbus. 

Reuss, Das Abadiesche Phänomen (Druckanalgesie der Achillessehne) ein 
Frühsymptom bei Tabes dorsalis? (Inaugur.-Dissertat München 1909.) Abadie in 
Bordeaux fand gelegentlich eingehender Sensibilitätsprüfungen an Tabikern eine wechselnde 
Störung fast aller zugänglichen Teile des Körpers, der Haut, der Muskeln, der Ge¬ 
lenke, der Eingeweide usw. Insbesondere aber fiel ihm eine in fast allen Fällen wieder¬ 
kehrende Sensibilitätsstörung an den für die Untersuchung erreichbaren Sehnen auf, die 
sich derart äusserte, dass diese auf Druck mit Schmerzlosigkeit oder sehr verminderter 
Schmerzleitung reagierten. Diese Druckschmerzlosigkeit der Sehnen fand Abadie mit 
solcher Regelmässigkeit, besonders bei sogenannten Fällen der Frühtabes, dass er nach 
längeren Untersuchungen diese Erscheinung als ein Frühsymptom der Tabes bezeichnete. 
Die Nachprüfung dieses Phänomens wurde Verf. mit Unterstützung der Münchener Poli¬ 
klinik ermöglicht. Die Untersuchungen fanden statt an 50 durch Diagnose „Tabes dorsalis“ 
gekennzeichneten Patienten aus den Jahren 1903—1907. Die eingehenden Untersuchungen, 
auf die verwiesen sei, ergaben, dass das Abadiesche Phänomen in Bezug auf Diagnostik, 
insbesondere auf Frühdiagnostik, weit zurücktritt hinter dem diagnostisch wertvolleren 
Achillessehnenreflex-Phänomen und dem Phänomen der Sensibilitätsstörungen an den 
unteren Extremitäten. Das Abadiesche Phänomen ist eine häufige, aber nicht regel¬ 
mässige Begleiterscheinung der Tabes, es findet sich besonders bei vorgeschrittenen Fällen 
mit grosser Regelmässigkeit, hat jedoch kaum Anspruch, mehr als andere Symptome als 
pathognomonisch zu gelten. Eher lässt sich von ihm aus ein Rückschluss auf das mehr¬ 
jährige Bestehen der Krankheit ziehen. 

Auch bei Frühtabes findet sich die Schmerzlosigkeit der Achillessehne öfter; keines¬ 
wegs hat es aber Anspruch auf die Bezeichnung Frühsymptom zu erhalten und somit 
keinen Vorzug vor den übrigen meist sehr wechselnd sich einstellenden „Frühsymptomen“. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Fritz König, Über die Möglichkeit der Beeinflussung der gastrischen 
Krisen durch Leitungsanästhesie. (Mediz. Klinik 1911/39.) K. spritzte bei einem 
durch gastrische Krisen sehr mitgenommenen Patienten je 5 ccm einer % Noovcain- 
suprareninlösung ein, und zwar 1—2 Finger breit neben der Dornfortsatzlinie an dem 
unteren Rand der sechsten bis elften Rippe in die Gegend der Kostovertebralgelenke. Beim 
ersten Male hörte der Anfall (Erbrechen usw.) sofort auf, bei den übrigen Einspritzungen 
war eine so rasche Wirkung nicht zu ersehen, wohl aber verlief die Krise im ganzen 
erheblich leichter. Der Patient, der in den früheren Anfällen bis zu, 13 Pfund ab¬ 
genommen hatte, verlor nur 4 Pfund an Gewicht. Dasselbe Verfahren will er auch bei 


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lanzinierenden Schmerzen in Arm und Bein anwenden, nur muss dann natürlich die In¬ 
jektion in dem betreffenden Nervengebiet gemacht werden. Erfurth-Cottbus. 

Paditzky, Ein Fall von Caissonmyelitis. (Inaugur.-Dissertat. Kiel 1910.) 
Die Caissonmyelitis ist eine Krankheit, die seit den letzten 50 Jahren durch die sich immer 
steigende Anwendung des Arbeitens in komprimierter Luft häufig geworden ist. Zuerst 
machten französische Autoren die Beobachtung, dass Arbeiter, die mindestens mehrere 
Stunden unter erhöhtem Luftdruck, sei es in der Taucherglocke, sei es in der Tiefe eines 
Bergwerkes, gearbeitet hatten und dann wieder unter normalem Atmosphärendruck atmen 
mussten, unter Erscheinungen einer Apoplexie, von Lähmungen der Extremitäten, der Blase, 
des Mastdarms usw. befallen wurden, die in einigen seltenen Fällen mehr oder minder 
schnell zu einem letalen Ausgang führten. Durch Sektionsbefunde und experimentelle 
Versuche ergab sich, dass infolge schneller Verminderung des Luftdruckes Blutgase frei 
wurden, die entweder in die Lungenkapillaren oder auch in andere arterielle Kapillaren 
eintraten, dass hierdurch ein Hindernis für die Zirkulation geschaffen wird, und dass so 
das Blut mit mehr oder minder grosser Kraft die Wandungen durchdringen muss. Die 
Blutungen sind ihrer kapillaren Natur entsprechend in Menge so gering, dass sic makro¬ 
skopisch an dem frischen Rückenmark sich selten nachweisen lassen. An der erhärteten 
Medulla spinalis findet man in den Vorder- und Hintersträngen in manchen Fällen Zell¬ 
haufen zwischen der auseinandergedrängten Nervensubstanz gelagert. 

Verf.s Arbeit liegt ein Fall von Caissonmyelitis zugrunde, der von Siemerling 
beobachtet wurde, in dem sich das Rückenmarksleiden bei einem Arbeiter nach Taucher¬ 
arbeiten in einem Bergwerk entwickelt hatte. Zwei weiter mitgeteilte Fälle betrafen 
Taucher, die im Juli 1907 in der Eckernförder Bucht beim Suchen nach einem ver¬ 
lorenen Torpedo verunglückten. Die Taucherarbeiten mussten in einer Tiefe von über 
30 m ausgeführt werden; das Wasser war hier durch Unterwasserströmung sehr kalt. 
Der Übergang von dem erhöhten Atmosphürendruck zum normalen war in diesen Fällen 
vorschriftsmässig sehr langsam ausgefährt worden. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass 
hier während der Taucherarbeit eine Abkühlung der Körperoberfläche ein trat, die eine 
starke Blutleere der oberflächlichen Partien verursachte, und dass bei der Rückkehr in 
die warme Juliluft durch das plötzlich starke Zuströmen des Blutes nach der Haut eine 
starke Änderung der gesamten Zirkulation erfolgte und dadurch das Eintreten der Druck¬ 
störungen im Rückenmark begünstigte. Da die Prognose der Caissonmyelitis bezüglich 
der Wiederherstellung der Patienten eine ungünstige ist, sind bei TaucherQbungen auch 
Temperaturmessungen der einzelnen Wasserschichten erforderlich und bei erheblichen 
Abkühlungen die Taucherarbeiten zur Vermeidung der schweren Berufskrankheit möglichst 
abzukürzen. Aronheim - Gevelsberg. 

Reichmann, Über Syringomyelie. R. demonstriert in der naturwissenschaft¬ 
lich-medizinischen Gesellschaft in Jena am 2. III. (s. Münch, med. Wochenschr. 20) mehrere 
Fälle von Syringomyelie, darunter einen Fall, der den akromegalen Typus der Syrin¬ 
gomyelie darstellt, in der Weise, dass im Gegensatz zur echten Akromegalie es hier 
hauptsächlich zu einer Verdickung, also einem Breitenwachstum der distalen Gelenke 
und Glieder gekommen ist. Hier war im Anschluss an ein Trauma (Sturz auf den Rücken) 
eine rasche Verschlimmerung des Leidens eingetreten. Aronheira-Gevelsberg. 

Reichmanil, Rückenmarksgeschwulst. R. demonstriert in der naturwissen¬ 
schaftlich-medizinischen Gesellschaft zu Jena am 2. III. (s. Münch, med. Wochenschr. 20) 
einen Fall von erfolgreich operiertem Rückenmarkstumor. Bei der im Juni 1910 durch 
Röpke ausgeführten Operation fanden sich 3 nahe beieinander liegende Tumoren, einer 
lag intramedullär; mikroskopisch erwiesen sie sich wie die multiplen seit der Pubertäts¬ 
zeit des Patienten sich vergrössernden Tumoren der Haut als Neurofibrome. Der mehrere 
Jahre an beiden Beinen völlig gelähmte Patient zeigt — abgesehen von geringer Herab¬ 
setzung der Sensibilität und geringem spastischen Gange — normale Verhältnisse. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Spiller, Ein plötzlicher Todesfall nach Lumbalpunktion durch Gehirn¬ 
blutung. (Deutsch. Mil.-Zeitschr. 4./11.) Ein bis dahin gesunder, aus gesunder Familie 
stammender Musketier im zweiten Dienstjahr wurde wegen Kopfschmerzen und Nacken¬ 
steifigkeit in das Lazarett aufgenommen. Obschon Sp. die Diagnose Meningitis epidemica 
trotz des leichten Fiebers und der Pulsverlangsamung ablehnte, wischte er mit einem 


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Watteträger den Nasenrachenraum aus, um den Abstrich bakteriologisch untersuchen zu 
lassen. Der Befund war negativ, doch bat die bakteriologische Abteilung um noch¬ 
maligen Abstrich und um Lumbalflüssigkeit. Da das Befinden sich gebessert hatte, wurde 
erst am nächsten Tage, am zweiten nach der Aufnahme, als die Kopfschmerzen sich ver¬ 
schlimmerten, die Lumbalpunktion vorgenommen. Dieselbe ging leicht vor sich, die 
Flüssigkeit träufelte so langsam wie gewöhnlich aus, war aber gelblich wie heller Harn 
und leicht getrübt. Abgelassen wurden 5,5 ccm. Nach der Punktion wurde der Nasen¬ 
rachenraum wie 2 Tage zuvor ausgewischt, wobei der Kranke leichte Würgbewegungen 
machte. Etwa 5 Minuten nach der Punktion richtete sich der Mann plötzlich auf, schrie 
„mein Kopf“! und hörte auf zu atmen. 2 V 2 Stunden hindurch fortgesetzte Wieder¬ 
belebungsversuche hatten keinen Erfolg. Bei der Autopsie fand sich in allen abhängigen 
Gruben des Gehirns und im Wirbelkanal dunkles flüssiges Blut, welches aus einer kirsch- 
grossen geborstenen Schlagadergeschwulst der rechten Wirbelarterie auf der Grenze 
zwischen Pons und Medulla oblongata stammte. Sp. nimmt an, da die tödliche Apoplexie 
erst mehrere Minuten nach der Punktion eintrat und die durch die letztere gewonnene 
Flüssigkeit frei von Blut gewesen war, dass das Pressen beim Auswischen des Nasen¬ 
rachenraumes das Platzen der papierdünnen Wand des Aneurysmas vielleicht eher bewirkt 
habe, als die Punktion; wahrscheinlich ist die schnelle Aufeinanderfolge beider Ursachen 
schuld gewesen an dem Ausgang, der übrigens nach dem Befunde bei dem geringsten 
arteriellen Überdruck, z. B. einem Hustenstoss, hätte eintreten können und voraus¬ 
sichtlich auch bald eingetreten wäre. Hammerschmidt-Danzig. 

Weil, Bauchdeckenspannung bei Affektionen der Wirbelsäule und des 
Rückenmarks. (Deutsch, med. Wochenschr. 32/11; Vereinsberichte.) Ein Mann war 
25 m tief heruntergestürzt und dabei auf die Füsse zu stehen gekommen. Beide Beine 
waren gelähmt, es bestand Gibbus; der stark druckempfindliche Leib und die starren 
Bauchddcken Hessen an Ruptur der Bauchdecken denken, doch war wegen des Shocks ein 
Eingriff unmöglich. Erscheinungen von seiten des Bauchfells traten aber nicht ein, die 
Symptome gingen zurück. W. erklärt das Ganze als Reizung der Meningen. 

Hamm er schmidt-Danzig. 

E. Salomon (Halle a. S.), Eine zweckmässige Art, den Patellarreflex aus¬ 
zulösen. (Neurol. Ztrlbl. 2, nach dem Bericht der Deutsch, med. Wochenschr. 1911/5.) 
Der sitzende oder liegende Patient setzt die Fusssohle vollkommen auf die Unterlage auf, 
während der Unterschenkel so weit vorgeschoben wird, als es mit der genannten Auf¬ 
gabe vereinbar ist. Dann lässt man die Fussspitze kräftig nach abwärts drücken. Da¬ 
durch wird gleichzeitig die Beugergruppe des Oberschenkels augespannt und die Anta¬ 
gonistengruppe, der M. quadriceps, zur Erschlaffung gebracht. 

Me yer-Danzig, Springender und schnellender Patellarreflex bei Neu¬ 
rosen. (Neurol. Zentralbl. No. 12, nach d. Ber. d. D. m. W. 1911, Nr. 26.) Der Patellar¬ 
reflex des Neurasthenikers ist schnellend, es ist eine reine QuadrizepsWirkung. Ganz 
anders der springende Reflex. Der Unterschenkel wird nicht einfach in die Höhe ge¬ 
schleudert, das ganze Bein wird gehoben, es ist eine Springbewegung der unteren Ex¬ 
tremität, eine abgeschwächte Form der Affektreaktion. Wo sich dieser Reflex unzwei¬ 
deutig findet, liegt die Möglichkeit einer Hysterie vor. Th. 

Zur Beurteilung der durch Elektrizität verursachten Unfälle. (Monats¬ 
blätter für Arbeiterversicherung 2, 1911.) Das R.V.-A. hat sich wiederholt mit durch 
Elekrizität verursachten Unfällen zu befassen gehabt, deren Beurteilung oft auf rechte 
Schwierigkeiten stösst, wie zwei Rekursentscheidungen zeigen: Bei dem einen war der den 
Fernsprechapparat innerhalb eines Bergwerks bedienende Mann tot aufgefunden worden. 
Da keine Zeichen für die Einwirkung eines Starkstromes vorhanden waren, hatte man 
Lungen- oder Herzlähmung als Todesursache angenommen. Von der Rekursinstanz wurde 
aber festgestellt, dass die zum Fernsprechapparat führende Leitung an demselben Ge¬ 
stänge hing wie eine Starkstromleitung, und dass während der Sturmnacht beide mitein¬ 
ander in Berührung gekommen waren. Dass das geschehen war, zeigte das Verkohlen 
der Seidenisolierung in einem an die Leitung angeschlossenen Fernsprechapparate. In 
einem zweiten Falle wurde ein Bergarbeiter neben der Gleisschiene in einer Grube tot 
auf gefunden. Auch hier war namentlich an dem Körper des Toten kein Zeichen der Ein¬ 
wirkung des elektrischen Stromes aufzufinden. Erst die Tatsache, dass gleichzeitig mit 


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dem Unfall ein in der Grube verwendetes Pferd getötet worden war, führte zu der An¬ 
nahme, dass durch einen Fehler in der Isolierung eines elektrischen Starkstromkabels für 
einen Augenblick Strom in die Schiene übergegangen war. Der damalige Stand der 
medizinischen Forschungen hatte bei den Sektionen der Getöteten in beiden Fällen die 
Einwirkung des elektrischen Stromes nicht erweisen können. Erst neuerdings hat ein 
österreichischer Arzt, Dr. Jellineck, die hier in Betracht kommenden Verhältnisse bis 
zu einem gewissen Abschluss erforscht. Aus seinen Untersuchungen ist hervorzuheben: 
Nicht die Stromspannung allein ist massgebend für die Gefahr, äussere Einflüsse, wie In¬ 
tensität, Anzahl der Pulse, Zeitdauer der Einwirkung und individuelle Eigenschaften, 
Widerstand des menschlichen Körpers und Strombahn in demselben kommen dabei in 
Betracht. Daraus erklärt sich, weshalb einmal 100 Volt töten, in anderen Fällen 10000 
keine besondere Schädigung hervorrufen. Die niedrigste Spannung, welche den Tod eines 
Menschen herbeigeftihrt hat, ist 69 Volt Gleichstrom, wobei auch festgestellt ist, dass 
dieser grössere Gefahren bietet wie der Wechselstrom. Der Tod tritt manchmal blitz¬ 
artig ein, in anderen Fällen sind Krämpfe beobachtet, bei denen noch eine Zeit lang das 
Bewusstsein erhalten blieb, ferner Atmungslähmung, Störung der Herztätigkeit usw. Oft 
ist der elektrische Tod nur ein Scheintod, der aber schnell in endgültigen Tod übergeht, 
wenn nicht bald sachgemässe Hilfe eintritt. Erfolgt der Tod nicht, so tritt schnelle 
Wiederherstellung ein, doch kommt es bei nervöser Veranlagung auch zu traumatischer 
Neurose, Hysterie usw. Weiter können degenerative Nervenerkrankungen, sowie Krank¬ 
heiten der Leber, der Niere, des Darms usw. entstehen. Auf der Haut zeigen sich ent¬ 
weder echte, durch elektrichen Lichtbogen hervorgerufene Brandwunden oder spezifische 
elektrische Veränderungen, die gar nicht schmerzen und meist nicht aussehen wie frische 
Verletzungen. Sie heilen oft erst nach Monaten ohne Fieber und Eiterbildung, mit dünnen, 
von zahlreichen Gefässen durchzogenen Narben. Wichtig ist neben den Verletzungen auch 
der Zustand der Kleidung und da bei Feuchtigkeit der Strom leichter übertragen wird, 
die Feststellung, ob es z. B. geregnet hat. Wichtig ist ferner, dass bei einem Verletzten 
erst am 16. Tage, nachdem er von einem elektrischen Schlage getroffen worden war, an 
der Stromübergangsstelle eine Hautverletzung zu sehen war. Mikroskopisch sind am zen¬ 
tralen und peripheren Nervensystem organische Veränderungen, wie Zertrümmerung von 
Zellen und Zerreissung von Kapillaren, festgestellt worden. In Räumen mit Gefahr des 
Erdschlusses sind Lampenfassungen nicht selten gefährlich. Bei Wiederbelebungsversuchen, 
die oft erst nach Stunden Erfolg haben, soll wegen der Gefahr der Blutung der Kopf 
nicht tief liegen; auch soll, da es oft zu einer Steigerung des Druckes der Spinalflüssig¬ 
keit kommt, eine Lumbalpunktion versucht werden. Hammerschmidt-Danzig. 

Rudolf Förster- Berlin-Charlottenburg, Unfälle am Telephon und ihre Ver¬ 
hütung. (Berl. klin. Wochensehr. 1911, Nr. 37.) Die meisten Unfälle am Telephon sind 
hysterische Folgen einer Schädigung durch Schallempfindungen. Verfasser empfiehlt statt 
der Eisenmembran eine Glimmermembran mit einem kreisrunden Ausschnitt von nahezu 
3 cm Durchmesser zu verwenden, auf welchen die Eisenmembran aufgekittet wird. Dabei 
ist das Knacken viel geringer. Th. 

Ernst Bischoff, Über einen Fall von Starkstromverletzung. Die Resti¬ 
tutionsreihe der körperlichen und geistigen Störungen. (Mediz. Klinik 1911. 
Nr. 28.) Ein Arbeiter glitt beim Anziehen eines Drahtes aus und griff im Fallen nach 
einem anderen Draht, der einen elektrischen Strom von 240 Volt Spannung leitete. Er 
blieb an diesem Draht einige Minuten hängen, bis sein Mitarbeiter den Strom abgestellt 
hatte. Er soll blass und pulslös dagelegen haben. Durch Sauerstoffatmung und Herz¬ 
massage gelang es, ihn wieder zu beleben. Er wurde aus der Grube in das Kranken¬ 
haus gefahren. Hier wurde im Laufe der Erkrankung folgende. Restitutionsreihe der 
Störungen beobachtet: 1. Vegetative Funktionen: Zirkulation, Respiration; 2. einfache 
Reflexe: Patallarreflex; 3. sensible Reflexe: Schmerz- und Lichtreaktion; 4. komplizierte 
Reflexe: Babinski, Oppenheim; 5. Zweck- und Zielbewegungen: Aufrichten und Greifen; 
6. reflektorisch ausgelöste Zweck- und Zielhandlungen: Wassertrinken aus der vor¬ 
gehaltenen Glase; 7. die psychische Restitutionsskala: Auffassung, Merkfähigkeit, Total¬ 
orientierung. 

Während der Ausgleich der Störungen auf vegetativem und nervösem Gebiet nur 


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Sekunden, Minuten und Stunden in Anspruch nahm, dauerte der Ausgleich der psychischen 
Störungen Stunden, Tage, Wochen und Monate. 

Das Nähere über den seltenen Fall ist in der interessanten Arbeit selbst nach¬ 
zulesen. Erfurth - Cottbus. 

Schuppios, Zur Dienstbeschädigungsfrage bei progressiver Paralyse. 
(Deutsche MiL-Zeitschr. 40, 1911.) Bei Besprechung der Entstehung und Entwicklung der 
Paralyse kommt S. auch auf die häufigste Hilfsursache, das Trauma, dessen Wirkung unter 
gewissen Voraussetzungen in einer Verschlimmerung der mehr oder weniger offenkundigen 
Krankheit besteht. Bedingung ist, dass entweder die geistige Störung sich unmittelbar 
an den Unfall anschliesst oder „eine Kette von zunehmenden Störungen von dem Unfall 
bis zum Ausbruch der Paralyse verfolgt werden kann“. Ob die angenommene Wirkung 
des Traumas im Verhältnis zu seiner Schwere steht, ist eine weitere Frage. Dass manch¬ 
mal ein seelisches Trauma, ein heftiger Schreck, in ursächlichen Zusammenhang mit einer 
Paralyse gebracht werden muss, zeigen Fälle .— wie sie von Gerlach und Kühne be¬ 
schrieben worden sind —, ein Arbeiter, welcher beim Transport eines zermalmten Kame¬ 
raden zu helfen hatte, war schon am Abend völlig geistesabwesend; bei einem Manne, 
der überfallen und mit einem Revolver bedroht war, schlossen sich nervöse Zeichen un¬ 
mittelbar an den Unfall an. Von körperlichen Traumen kommen bei der Verschlimme¬ 
rung einer bereits im Keime vorhandenen Paralyse Kopfverletzungen in Betracht, sei es, 
dass dieselben den Kopf direkt treffen oder dass sie eine Erschütterung und dadurch eine 
anatomische Schädigung des Gehirns hervorrufen. Fast alle Autoren nehmen an, dass nur 
Kopfverletzungen und zwar ausschliesslich schwerer Art die Auslösung einer sich ent¬ 
wickelnden Paralyse hervorrufen können, in einigen Fällen ist indessen auch ein Zu¬ 
sammenhang zwischen einer Rückenmarksverletzung und einer ausbrechenden Paralyse 
festgestellt worden. In diesen Fällen würde es sich also um eine aufsteigende Paralyse 
handeln. Wie lange es dauert, bis sich nach einem Unfälle die Krankheit entwickelt, 
darüber gehen die Meinungen weit auseinander; sie schwanken zwischen zwei Monaten 
und zwei Jahren. Hammerschmidt-Danzig. 

H. Fach -Pest, Begutachtung der progressiven Paralyse als Unfallsfolge. 
(M. m. W. 1911/43.) Zwei Fälle. Bei dem ersten, einem Maschinisten, traten die ersten 
Zeichen der Geisteskrankheit bald nach einem Unfall auf, wo er in der Gefahr des Er¬ 
trinkens war, und es wurde dieser Unfall als auslösendes Moment anerkannt unter der 
Annahme, dass ohne jenen Unfall die vorhandene Syphilis voraussichtlich noch lange 
stationär geblieben wäre. Bei dem zweiten Fall wurde die Unfallsfolge verneint. Der 
in einer Fabrik beschäftigte Ätzer ist wahrscheinlich schon längere Zeit geistesgestört 
gewesen und die mit seiner Arbeit verbundene Hitzeeinwirkung könnte nur dann als 
Unfallsmoment in Frage kommen, wenn sie mit Plötzlichkeit einen ungewöhnlichen Grad 
erreicht hätte. Das war nicht der Fall. Th. 

Fürbringer- Berlin, Zur Würdigung der Quinquandschen Fingerkrepita¬ 
tion. (D. m. W. 1910/44.) Zusammenfassung: Der Quinquandschen Fingerkrepitation 
kommt die ihr ursprünglich zugeschriebene Bedeutung für die Diagnose des Alkoholismus 
nicht zu. Sie ist in dieser Richtung dem Tremor unterlegen. Gleichwohl steht sie wahr¬ 
scheinlich in gewisser, durch die neuesten statistischen Erhebungen nicht widerlegter Ab¬ 
hängigkeit von Potatorium. Beziehungen zur Tabes dürfen nicht geleugnet werden, sind 
aber in ihrem Vergleichs wert gegenüber der Alkoholvergiftung noch nicht ausreichend 
festgestellt. Mit sinnfälligen anatomischen Gewebsveränderungen hat das Zeichen nichts 
zu tun. Seine Deutung als Sehnenschwirren hat wenig Wahrscheinlichkeit für sich; viel¬ 
mehr kommt es offenbar im Bereiche der Fingergelenke zustande, stellt also eine Phalangen¬ 
krepitation im Sinne der französischen Autoren dar. Th. 

Reinhard, Tod im Delirium tremens als Unfallsfolge anerkannt. (Med. 
Klinik 1911, Nr. 40.) W. erlitt dadurch einen Unfall, dass ihm beim Zerbrechen von 
Schwarten, die er zum Anheizen nötig hatte, der abgebrochene Teil einer Schwarte gegen 
das linke Auge flog. Der hinzugerufene Arzt stellte die Diagnose einer Verletzung unter¬ 
halb des linken Auges und des ausgebrochenen Säuferwahnsinns. Nach einigen Tagen 
trat unter hoher Temperatursteigerung der Tod ein. Nach den Zeugenaussagen und aus 
dem Inhalt der Akten geht deutlich hervor, dass W. ein sogenannter Gewohnheitstrinker 
war und dass er vor dem Unfälle noch niemals an Delirium gelitten hatte. Dagegen 


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konnte kein Zweifel bestehen, dass W. wiederholt an epileptiformen Krämpfen gelitten 
hat, wie sie bei chronischem Alkoholismus öfter beobachtet werden. Diese Anfälle lassen 
aber mit Sicherheit auf das Vorhandensein eines geschädigten Nervensystems sehliessen. 
Man kann auf Grund ärztlicher Erfahrungen behaupten, dass ohne die vorausgegangene 
Verletzung, ohne den Blutverlust und ohne die psychische Erregung und die Angst sich 
das Delirium nicht eingestellt hätte, also der Tod nicht eingetreten wäre. Jedenfalls ist 
eine andere Ursache für diesen ersten und letzten Ausbruch des Deliriums aus den 
Akten nicht zu entnehmen. Erfurth-Cottbus. 

W. Erb-Heidelberg, Intermittierendes Hinken. (Münch, med. Woch. Nr. 47.) 
Verf. konnte in einigen Fällen das Erblassen des vorher regelrecht gefärbten Fasses nach 
selbsttätigen Bewegungen feststellen (Goldflam). Es wird auf den Tabakmissbrauch als 
Ursache hingewiesen. Th. 

Leniez, Origine traumatique de certains goitres exophthalmiques. 
(Bulletins et mömoires de la Sociötö de Chirurgie de Paris 1910, Nr. 25, nach dem Be¬ 
richt des Zentralbl. f. d. Grenzgeb. d. Med. u. Chir. 1911, Heft 7.) Bericht über drei Fälle 
von traumatischem Basedow. 

1. Offizier. Ausser überstandenem Wechselfieber stets gesund. Sturz vom Pferde 
auf den Kopf. Einige Tage Bettruhe wegen Erscheinungen von Hirnerschütterung leichten 
Grades; bald darauf Aufnahme des Dienstes. 

Zwei Monate später Zeichen allgemeiner Nervosität (eigentümliche Blick ohne deut¬ 
liches Glotzauge), ausserdem Vergrösserung des rechten Lappens der Schilddrüse, Puls¬ 
beschleunigung bis zu 104 Schlägen, Fingerzittern, allgemeine Abmagerung. 

2. Ein Soldat findet sich zum Waffendienst mit einem leichten Glotzauge, einer 
Vergrösserung des rechten Schilddrüsenlappens und einer Pulszahl von 98 ein. Er ent¬ 
stammt einer gesunden Familie aus einer Gegend, wo der Kropf nicht heimisch ist. Vor 
vier Jahren stürzte er von einem hohen Getreidewagen auf das Haupt. Einige Tage Be¬ 
wusstlosigkeit, hierauf drei Monate hindurch Arbeitsunfähigkeit. 

3. Durch Sturz von einem Pferde auf den Kopf zog sich ein SSjähriger Offizier 
eine leichte Gehirnerschütterung zu. 

Einen Monat später bot er Schwächegefühl, rasche Abmagerung, Vergrösserung 
des rechten Schilddrüsenlappens, leichtes Glotzauge, Pulsbeschleunigung (120), Finger¬ 
zittern, deutliche Schwäche der unteren Gliedmassen, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und 
Hitzegefühl. Th. 

Lux, Diabetes insipidus nach Kopftrauma. (Inaugur.-Dissertat.Leipzig 1910.) 
Verf. hat in seiner Arbeit sämtliche in der Literatur mitgeteilte Fälle von Diabetes 
insipidus nach Kopftrauma tabellarisch zusammengestellt und ausser Beruf, Geschlecht 
und Alter der Patienten besonders die Art der Verletzung, den Eintritt des Diabetes 
insipidus und den Ausgang der Erkrankung berücksichtigt. 

Aus der Tabelle geht hervor, dass die Zahl der einwandfreien Fälle eine ziemlich 
kleine ist, nur 37; einbezogen sind dabei noch 4 Fälle, die mit Diabetes mellitus kom¬ 
pliziert sind; nach Abzug dieser bleiben nur 33 von reinem traumatischen Diabetes 
insipidus. Die Zahl bleibt erheblich hinter der von Fällen von traumatischem Diabetes 
mellitus zurück, von welcher Ascher schon 1894 124 Fälle zusammenstellte. Zu berück¬ 
sichtigen ist, dass der Diabetes insipidus an sich eine seltene Erhrankung ist. Gerhardt 
berechnete unter seinem Krankenmaterial nur ein Vorkommen von 0,048 %, Eichhorst 
0,02 %. Berufe, die am meisten Verletzungen ausgesetzt sind, werden besonders be¬ 
troffen: Bergmänner, Maurer, Dachdecker, Bahnschaffner, Arbeiter in Schneidemühlen und 
Giessereien. Von den 37 Fällen betreffen 32 das männliche Geschlecht und nur 5 das 
weibliche. 31 Erkrankungen entfallen auf das Alter zwischen 10 und 40 Jahren, jenseits 
von 50 Jahren ist kein Fall zu verzeichnen. Die Gewalteinwirkung, welche die Kopf¬ 
verletzung lierbeiführt, ist meist eine schwere; in 13 Fällen handelte es sich um Sturz 
aus grosser Höhe, in 9 um herabstürzende Lasten; Hufschlag wird 2mal, starke Stock¬ 
hiebe 4mal als Ursache angegeben. 18mal ist eine Schädelfraktur, meist eine Basis¬ 
fraktur, die unmittelbare Folge der Verletzung. In der Mehrzahl der Fälle bestund eine 
Commotio cerebri. Ein Zusammenhang zwischen Dauer der Bewusstlosigkeit und dem 
Einsetzen des Diabetes lässt sich nicht nachweisen. In 14 Fällen = 38,9 % erfolgte Heilung, 
in 5 = 13,9% Besserung, in 17 = 47,2 % keine Besserung. Der Zeitpunkt der Heilung 


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ist äusserst verschieden: In einigen Fällen verschwand der Diabetes insipidus schon 
nach 9 Tagen, in einem Fall erst nach 7 Jahren; im Mittel betrug die Dauer etwa 
1 5 / 2 Monate. 

Am Schlüsse seiner Arbeit teilt Verf. die Krankengeschichten von 3 Fällen mit, 
die in der Leipziger chirurgischen Klinik beobachtet wurden. Aronheim-Gevelsberg. 

Blosse Schreckwirkung als Ursache einer tödlichen Erkrankung an 
Zuckerharnruhr. (Rekursentscheidung vom 23.1. 1911. Amtl. Nachr. des R.-V.-A. 4/11.) 
Ein Bremser tat auf einem Eisenbahnzuge Dienst, der im Mai 1905 entgleiste und zum 
Teil zertrümmert wurde; er selbst wurde nicht verletzt. 3 Jahre später, im April 1908, 
starb der Mann an Zuckerharnruhr. Das R.-V.-A. nahm eine Unfallfolge an auf Grund 
der ärztlichen Gutachten, die sich dahin aussprachen, dass ein lückenloser Zusammen¬ 
hang des Unfalls mit der sich im Laufe der Zeit immer mehr verschlimmernden Krank¬ 
heit verläge. Berücksichtigt müsse auch werden, dass die Zuckerharnruhr öfter, und 
zwar gerade bei Lokomotivführern, als Folge von Schreckwirkung beobachtet sei. 

Hamm er schmidt-Danzig. 

Reich mann, Thomsensche Krankheit. R. demonstriert in der naturwissen¬ 
schaftlich-medizinischen Gesellschaft zu Jena am 2. III. (s. Münch, med. Wochenschr. 20) 
einen an Thomsenscher Krankheit, kombiniert mit Dystrophia musculorum progressiva, 
leidenden 27jährigen Mann. Die Krankheit begann vor etwa 5 Jahren mit Mattigkeits¬ 
gefühl in den Gliedern und Spannungen in den Händen. Seit 2 Jahren kann er als 
Gerber nicht mehr tätig sein. Zurzeit bestehen dystrophische Erscheinungen im Gesicht 
(Facies rayopathica), am Schultergürtel, an den Oberarmen und Oberschenkeln, myotische 
Symptome beim Lidschluss, sowie beim Öffnen und Schliessen der Hand, weniger beim 
Gehen. Aronheim - Gevelsberg. 

Fuchs, Hemiatrophia facialis progressiva. F. demonstriert im allgemeinen 
ärztlichen Verein zu Cöln am 8. V. (s. Münch, med. Wochenschr. 35) einen Fall von 
Hemiatrophia facialis progressiva bei einem 27jährigen Dreher, der vor etwa 7 Jahren 
während seiner Militärdienstzeit bemerkte, dass sich an der rechten Kopfseite, etwas 
unterhalb der Haargrenzc, eine Einsenkung am Schädel bemerkbar machte, die allmählich 
das Aussehen einer tiefen Narbe annahm, die sich bis zur Scheitelhöhe erstreckte. Zur¬ 
zeit besteht daselbst eine tiefe Furche, die sich in die Knochensubstanz fortsetzt; die 
Haut darüber ist narbenartig verändert, die Haare an der Stelle sind verschwunden. Ähnliche 
Veränderungen bestehen jetzt an der rechten Kinnseite und der rechten Schläfe. Der 
krankhafte Prozess besteht in einer Atrophie, an welcher Haut, Unterhautzellgewebe und 
Knochen teilnehmen. Patient gab an dass er die Veränderungen an der Stirn zunächst 
dem Druck des Helmes zugeschrieben habe. Aron heim-Gevelsberg. 

Erich Hoffmann, a) Vitiligo traumatica unilateralis im Gebiet des 
N. trigeminus und Plexus cervicalis. (Niederrh. Gesellsch. für Natur- u. Heilkunde 
in Bonn. Sitzung vom 18. VII. 1910, nach dem Bericht der Deutsch, med. Wochenschr. 
1910/50.) Ein 12jähriger Knabe erhielt im Oktober 1909 einen Steinwurf an den Kopf; 
dabei heftiger Schreck. Langsame Heilung der Wunde in 2—3 Wochen. Danach kreis¬ 
förmiger Haarausfall um die Narbe (Alopecia areata); nach 3 Monaten Nachwuchs weisser 
Haare, Auftreten mehrerer runder Herde von Peliosis und mehrerer groschen- bis taler¬ 
grosser Vitiligoflecken. Die depigmentierten Herde sind zum Teil konfluiert und be¬ 
treffen nur die eine Hälfte des Gesichts, Kopfes und Halses im Bereich des N. trige¬ 
minus und Plexus cervicalis. Der Knabe soll seit dem Trauma etwas schüchterner und 
weinerlicher sein. Sensibilität in allen Qualitäten und elektrische Erregbarkeit sind 
normal; psychisch nichts Krankhaftes. Der Fall ist ausgezeichnet durch die Ent¬ 
stehung durch Trauma und die Halbseitigkeit und Ausbreitung in einem bestimmten 
Nervengebiet. Ein psychisches Trauma anzunehmen, wie es Hesse in einem nicht ein¬ 
wandfrei beobachteten Fall tut, erscheint bei der Halbseitigkeit nicht gut angängig. Am 
nächsten liegt es, an eine infektiöse oder toxische Schädigung der Nerven zu denken, 
die sich im Bereich des genannten Gebiets ausgebreitet und den Pigmentschwund be¬ 
wirkt hat. Um zu sehen, ob eine mechanische Schädigung der Nerven in der Narbe 
zugrunde liege, wurde die Narbe exzidiert; eine Veränderung aber trat danach nicht ein. 

K. Halbey (Ückermünde), Zur Kasuistik der zirkumskripten Hyperidrosis 
(mit Ageusie) auf traumatischer Basis (Läsion der Chorda tympani). (Deutsch. 


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med. Wochenschr. 1911/13.) Stärker umschriebener Schweissausbruch auf der rechten 
Gesichtshälfte, der sich während des Essens einstellte, sowie Verlust der Geschmacks¬ 
empfindung im vorderen Zungenteil nach einem Schädelgrundbruch. Es war also durch 
den Unfall selbst oder durch die sich anschliessende Mittelohreiterung die Chorda tympani 
verletzt worden. Th. 

Lexer, Muskelplastik bei Facialislähmung. L. demonstriert in der natur¬ 
wissenschaftlich-medizinischen Gesellschaft zu Jena am 2. II. 1911 (s. Münch, med. 
Wochenschr. 15) einen Fall von Muskelplastik bei Facialislähmung. Nach den bisherigen 
Erfahrungen ist die für Facialislähmung versuchte Pfropfung des Facialisstammes auf 
den Nervus hypoglossus oder accessorius unsicher im Erfolge oder ungenügend zur Her¬ 
stellung des mimischen Gesichtsapparates. L. entnahm deshalb in seinem Falle dem 
vorderen Rande des Muse, masseter, von einem in die Nasolabialfalte fallenden Schnitte 
aus, einen gestielten Lappen, dessen nach unten liegende Spitze geteilt und subkutan 
oberhalb und unterhalb des Mundwinkels befestigt wurde. Ein ähnlicher Lappen vom 
vorderen Rande des Muse, temporalis mit unten liegender Basis wurde mit seiner Spitze 
subkutan bis über den äusseren Augenwinkel verschoben und dort befestigt. Der Erfolg 
war ein befriedigender. Aron he im-Gevelsberg. 

Stintzing? Traumatische Lähmung des Plexus brachialis. St demon¬ 
striert in der naturwissenschaftlich-medizinischen Gesellschaft zu Jena am 4.V. (s. Münch, 
med. Wochenschr. 34) einen Fall von traumatischer Lähmung des Plexus brachialis. Ein 
25jähriger Müller geriet vor 6 Wochen mit seinem Jakett in eine Transmission, wurde 
von einer Welle herumgeschleudert und blieb danach einige Minuten bewusstlos liegen. 
Es besteht zurzeit noch eine ausgedehnte schlaffe Lähmung des linken Armes; der 
Oberarm kann bis zur Horizontalen erhoben und adduziert werden; beim Emporheben 
nach vorn steht das Schulterblatt links etwas mehr ab als rechts. Serratuszacken werden 
sichtbar, Deltoideus gut entwickelt, Kontraktion aber weniger kräftig als rechts. Cucullaris, 
Latissimus, Teres intakt, Pektoralis schwächer als rechts. Triceps fast völlig gelähmt. 
Beugung des Vorderarmes kraftlos; Muskulatur des Armes atrophisch, besonders die des 
Vorderarmes, der Handballen und der Interossei. Beugung und Streckung des Hand¬ 
gelenks und der Finger, sowie Supination aufgehoben. Sensibilität nur im Medianus¬ 
gebiet der Hand herabgesetzt. Komplette Entartungsreaktion in den Gebieten des 
Radialis, Medianus und Ulnaris, partielle in dem des Musulocutaneus. Es handelt sich 
demnach in der Hauptsache um eine untere Plexuslähmung (sogen. Klumpkesche Läh¬ 
mung), aber mit einem Einschlag der Erbschen Form (Biceps, Brachialis intern., Supi¬ 
nator longus) unter Verschonung des Deltoideus. Die Prognose ist für die Vorderarm- 
Handmuskeln ungünstig, besser für die Beuger und Strecker am Oberarm. Nach Vor¬ 
tragendem handelt es sich hier um eine Lähmung durch Zerrung, und zwar der fünften 
bis achten Zervikal- und ersten Dorsalwurzel entstanden. Aronheim-Gevelsberg. 

Quensel, Neuritis des Nervus suprascapularis. Qu. demonstriert in der 
medizinischen Gesellschaft zu Leipzig am 7. III. (s. Münch, med. Wochenschr. 22) einen 
Fall von Neuritis des Nervus suprascapularis bei einem 23jährigen Mann, den er im Juni 
1910 wegen akuten Gelenkrheumatismus mit Beteiligung der Fussgelenke und des linken 
Schultergelenkes behandelte. Seit Mitte Juli 1910 bestanden zunehmende Mattigkeit und 
Schmerzen in der Schulter mit Abmagerung. Im August 1910: Hebung des linken 
Armes über die Horizontale nur unvollkommen. Auswärtsrollung etwas erschwert, Atro¬ 
phie des Muscul. supra. noch mehr des infraspinatus mit EaR. Zurzeit besteht nur 
noch leichte Atrophie der genannten Muskeln und quantitative Herabsetzung der elek¬ 
trischen Erregbarkeit. Aronheim - Gevelsberg. 

Glimm, Zur Behandlung der Ischias mit epiduralen Injektionen. (Münch, 
med. Wocli. 8.) In Fällen von Ischias, die jeder anderen Therapie trotzten — von sieben 
Patienten wurden fünf vollkommen geheilt, bei zwei Patienten kam es nach vorübergehen¬ 
der Besserung zum Rezidiv — erzielte Verf. gute Erfolge mit der von Cathclin-Blum 
angegebenen epiduralen Injektion und nachfolgender unblutigen Dehnung des N. ischia- 
dicus. Als Injektionsflüssigkeit benutzte er in den letzten Jahren nur Schleichsche 
Lösun g 11. A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Für die Reduktion verantwortlich: Professor Dr. 0. Thi cm-Cottbus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehaootherapie ind der Begutachtung Mallverletzter, Invalider and Kranker 

begründet Ton 

Dr. EU Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Xhicm-Cottbus. 

Nr. 12. Leipzig, Dezember 1911. XVIII. Jahrgang. 


Hochdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Aus dem Stettiner medico-mechanischen Institut. 

Osteomyelitis chronica als Unfallfolge. 

Von Dr. Ludwig Hoffmann, Stettin. 

In der Unfallsache des früheren Schlosserlehrlings S. gebe ich auf Grund des 
Aktenstudiums folgendes Obergutachten darüber ab, ob die eitrige Knochenmark- 
entzündung am linken Oberschenkel als Folge des Unfalles vom 17. Nov. 1903 
anzusehen ist. 

Nach der Unfallanzeige, die erst am 15. Aug. 1904 erfolgte, soll S. am 17. Nov. 1903 
infolge* eines Fehltrittes aus einer Höhe von 3V2 m auf die linke Hüfte gefallen sein. 
Er hatte im Augenblick des Falles Schmerzen in der 1. Hülfte, erholte sich indes bald 
und arbeitete weiter bis zum 6. April 1904. An diesem Tage musste er wegen zu¬ 
nehmender Schmerzen in der 1. Hüfte die Arbeit aufgeben und sich krank melden. Er 
war in ärztlicher Behandlung vom 8. April bis 22. Aug. 1904. 

Der behandelnde Arzt gibt am 26. Septbr. 1904 folgendes (I.) Gutachten ab: 

„S. konsultierte mich am 8., 10. und 11. April 1904 in der Sprechstunde wegen 
heftiger Schmerzen im 1. Hüftgelenk. Die Schmerzen nahmen derart zu, dass S. vom 
12. April ab bettlägerig war. Diagnose: Rheumatisches Hüftgelenkleiden. Da 
aber die Schmerzen grösser wurden, dachte ich an Knochenerkrankung und legte deshalb 
einen Streck verband an. S. war bis Ende Mai bettlägerig; alsdann konnte er hinkend 
ausgehen. Später liess sich am Trochanter ein Knochenauswuchs nachwcisen, der bis 
Faustgrösse anschwoll und eine zerklüftete Oberfläche zeigte, wie solche bei Knochen¬ 
gewächsen (Osteomen) Vorkommen. Das Gewächs bildete sich zurück. Im August konnte 
S. die Arbeit hinkend wieder auf nehmen, Eine Knochenverletzung durch Fall ist als 
Entstehungsursache nicht von der Hand zu weisen; sie ist die allerwahrscheinlichste. 
Ich muss heute auch noch an einen eingedrungenen Fremdkörper (Stahlsplitter) denken, 
wenn er sich auch objektiv nicht hat nachweisen lassen, auch nicht durch die vorge¬ 
nommene Röntgenaufnahme.“ 

Am 5. Febr. 19(>5 gibt der nachuntersuchende Arzt folgendes Gutachten ab: 

„S. behauptet, beim Gehen leicht zu ermüden, beim Treppensteigen müsse er das 
1. Bein nachziehen, er empfinde ständig im Innern des 1. Oberschenkels Schmerzen. — 
Befund: Blasse Gesichtsfarbe, krankhaftes Aussehen, massiger Ernährungszustand, Puls 96, 
nachts öfters Schweissausbruch. Linker Oberschenkel in den oberen Zweidritteln seiner 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 12. 


Länge spijidelförmig angeschwollen, besonders nach der Vorderseite, mit unebener, höckriger 
Oberfläche und durchzufühlenden härteren und weicheren Massen. Eine erweichte hasel¬ 
nussgrosse Stelle findet sich 8 cm unterhalb des grossen Bollhügels. Haut über der Ge¬ 
schwulst heiss, auf Druck schmerzhaft. Umfang des Oberschenkels an der stärksten 
Stelle 52:44 cm. Demnach besteht eine Geschwulstbildung am 1. Oberschenkel, bedingt 
durch einen entzündlichen Prozess am Oberschenkelknochen. Wenn der Ver¬ 
letzte weiter arbeitet, so geschieht es auf Kosten seiner Gesundheit und auf die Gefahr 
hin, eine schwere Verschlimmerung mit eventuell dauernden Folgen zu erleiden. Ich 
empfehle deshalb sofortige Krankenhausbehandlung.“ 

S. wurde darauf dem Krankenhause in B. überwiesen, woselbst er operiert wurde. 
Über den Verlauf gibt das Gutachten des Dr. L. vom 9. Mai 1905 Auskunft: 

„Aufhahmebefund: Am 1. Oberschenkel eine derbe, ziemlich harte Geschwulst zu 
fühlen, die etwas schmerzhaft ist. Im oberen Drittel des Oberschenkels nach der Aussen- 
seite eine kleine oberflächliche, wenig Flüssigkeit absondernde Fistel. Angeblich soll 
aus dieser vor kurzem ein kleiner Knochensplitter abgestossen sein. Das ganze Krank¬ 
heitsbild machte den Eindruck einer Knochenerkrankung. Die Geschwulst erweichte bald, 
so dass am 10. März 1905 eine Operation nötig wurde, welche eine in Eiterung über¬ 
gegangene syphilitische Geschwulst (Gumma) ergab. Auf Jodkali innerlich liess die 
Eiterung nach, die Wunde und Fistel schlossen sich; am 6. Mai 1905 konnte S. als ge¬ 
heilt entlassen werden. 

Entlassungsbefund: S. gibt an, keine Schmerzen mehr zu haben, nur ermüde er 
leicht. Gang normal. Beide Oberschenkel gleichlang. Linker Unterschenkel l 1 ^ cm 
dünner als der rechte. An der Vorderseite des 1. Oberschenkels eine von oben nach unten 
ziehende 13 cm lange, 2 cm breite Narbe, etwas seitwärts davon eine zweite, 5 cm lange 
Narbe, noch weiter seitlich eine kleine runde Narbe im oberen Drittel des Oberschenkels. 
Der Oberschenkel zeigt nirgendwo eine verhärtete oder schmerzhafte Stelle. Sonstige 
krankhafte Erscheinungen fehlen. S. ist jetzt voll erwerbsfähig. Die syphilitische Ge¬ 
schwulst ist ärztlicher Erfahrung gemäss sicher nicht mit dem Unfälle vom 17. Novbr. 1903 
in Zusammenhang zu bringen. Sie wäre auch wohl ohne diesen Unfall entstanden, da 
sie ihre Entstehung einer ganz anderen Ursache verdankt.“ 

Auf dieses Gutachten hin lehnte die Berufsgenossenschaft die Rentenansprüche des 
S. ab. S., der inzwischen wegen erneuter Verschlimmerung des Leidens wieder in Be¬ 
handlung war, legte Berufung ein; das Schiedsgericht holte nochmals ein Gutachten des 
Krankenhausarztes und gleichzeitig ein solches von einem Dermatologen ein. In‘seinem 
zweiten Gutachten führt Dr. L. am 25. Scptbr. 1905 Folgendes aus: „Das Schiedsgericht 
stellt an mich die Frage, welche Beobachtungen zu der Diagnose Syphilis geführt haben. 
S. hatte beim Eintritt in das Krankenhaus *am 14. Febr. 1905 eine Geschwulst am 
1. Oberschenkel, die schon eine Zeit lang bestand. Diese Geschwulst, die anfangs ziemlich 
derb war, zeigte allmählich erweichte Stellen, die immer zahlreicher wurden, bis fast die 
ganze Geschwulst erweicht war und eine Operation nötig wurde. Dabei zeigte sich das 
Bild einer vereiterten syphilitischen Geschwulst (Gumma), nämlich in der Mitte der Ge¬ 
schwulst mehrere Knoten von käsig-eitriger Beschaffenheit, nach den Rändern zu ein 
graues schwieliges Gewebe. Nachdem die Diagnose Syphilis gestellt war, wmrde nebeu 
Lokalbehandlung der Wunde eine Allgemeinbehandlung der Syphilis eingeleitet durch 
Darreichung von Jodkali. Der Erfolg blieb nicht aus. Die Wunde heilte, die Geschwulst 
verschwand völlig, das 1. Bein wurde wieder völlig gebrauchsfähig, so dass S. als voll 
erwerbsfähig entlassen werden konnte. Es haben folgende Gründe zu der Diagnose 
Syphilis geführt: die sehr langsame allmähliche Erweichung einer schon längere Zeit 
bestehenden Geschwulst, das Erkennen des syphilitischen Charakters bei der Operation 
und der Erfolg der antisyphilitischen Behandlung. Wäre es eine gewöhnliche, vom 
Knochen ausgehende entzündliche Verhärtung (Infiltrat) gewesen, so wäre die Erweichung 
und Vereiterung viel früher eingetreten, auch wäre durch die erfolgte Behandlung keine 
Heilung erzielt worden.“ 

Der Dermatologe, Herr Dr. W., äussert sich über die Frage, ob das vorhandene 
Leiden auf Syphilis zurückzuführen oder ob es als Unfallfolge zu betrachten sei, folgender- 
massen* 

„Bei der am 10. Septbr. 1905 vorgenommenen Untersuchung findet sich an d*r 


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Beugefläche des 1. Oberschenkels 2 Querlinger unterhalb des grossen Rollhügels eine 
haselnussgrosse rundliche Öffnung, die mit Granulationsgewebe ausgefüllt ist. Am oberen 
Rande derselben kann man mit der Sonde 2 cm weit in die Tiefe dringen, hier tritt auch 
auf Druck etwas eitrig-seröse Flüssigkeit aus. An der Aussenseite des 1. Oberschenkels 
eine 2 cm lange Narbe, an der Streckseite eine 11 cm lange Operationsnarbe, die etwa 
1 cm unterhalb ihres Beginnes eine Öffnung aufweist, die ebenfalls mit Granulations¬ 
gewebe angefüllt ist und auf Druck eitrig-seröse Flüssigkeit entleert. Am äusseren Rande 
dieser Öffnung dringt die Sonde 4 cm weit schräg unter die Haut. Aus dieser Öffnung 
sollen 2 mir vorgelegte Knochensplitter herausgekommen sein. Aus diesem Befunde stelle 
ich die Diagnose: S. leidet an einer eitrigen Knochenentzündung des 1. Oberschenkels. 
Dieselbe setzt seine Erwerbsbeschränkung unbedingt herab. Als Ursache dieser Er¬ 
krankung ist von Herrn Dr. L. Syphilis angenommen worden. Von den Gründen, die 
zu dieser Annahme geführt haben, fällt zunächst der eine Grund weg, dem die grösste 
Bedeutung für die Diagnose zukam, nämlich die Heilung nach Jodkali-Darreichung. Diese 
Heilung war nur eine scheinbare. Die Hautwunde heilte zu, während in der Tiefe die 
Entzündung fortbestand und schliesslich durch Aufbruch der Haut zu den beiden jetzt 
bestehenden Fisteln führte. Die beiden anderen Gründe, nämlich Vorhandensein von teils 
noch harten, teils erweichten Knoten und das langsame Fortschreiten der Erweichung, 
genügen meines Erachtens nicht, um die Diagnose einer tertiär-syphilitischen Erkrankung, 
eines Gumma, zu stellen; denn beide Momente treffen genau so auch auf Tuberkulose zu. 
Bei der Entscheidung zwischen Syphilis und Tuberkulose ist zu berücksichtigen, dass ein 
Gumma im Lebensalter von 17 Jahren ein sehr seltenes Vorkommnis ist. Man müsste 
infolge dessen direkte positive Anhaltspunkte haben, um dasselbe anzunehmen. Das wären 
anderweitige Erscheinungen von vorhandener oder überstandener Syphilis, welche nur 
selten während des Bestehens einer so schweren syphilitischen Erkrankungsform vermisst 
werden. Davon ist jedoch sowohl während des Aufenthaltes des S. im Krankenhause B., 
wie auch bei der von mir vorgenommenen Untersuchung nichts gefunden worden. Es 
bleibt also nur noch die auch in diesem Alter häufig vorkommende Tuberkulose übrig, 
der sowohl die Form wie auch die Dauer der Krankheit entspricht. Tuberkulöse Knochen¬ 
entzündungen haben natürlich zunächst zur Bedingung, dass die Erreger der Tuberkulose, 
die Tuberkelbazillen, sich im Körper befinden, falls sie nicht, was hier nicht vorliegt, 
durch eine Hautwunde in denselben gebracht werden; doch werden dieselben häufig erst 
durch eine äussere Schädigung veranlasst, sich an der betroffenen Körperstelle festzusetzen 
und eine Entzündung hervorzurufen. Es ist also die Verletzung als Gelegenheitsursache 
für die Erkrankung anzusehen. S. hat nun einen Fall aus beträchtlicher Höhe auf die¬ 
selbe Körpergegend erlitten, in der jetzt die Erkrankung besteht. Er hat zwar weiter 
arbeiten können, gibt aber an, seitdem immer Schmerzen gehabt zu haben. Dass S, erst 
mehrere Monate nach dem Unfälle die Arbeit hat einstellen und sich in ärztliche Be¬ 
handlung begeben müssen, spricht nicht gegen einen Zusammenhang der jetzigen Krank¬ 
heit mit dem Unfälle; denn die tuberkulöse Knochenentzündung pflegt einen sehr lang¬ 
samen Verlauf zu nehmen. Durch die seit dem Unfälle dauernd an der betroffenen Stelle 
vorhandenen Schmerzen ist ein Zusammenhang gegeben mit der erst später so weit 
vorgerückten Erkrankung, dass sie objektiv nachweisbar wurde. — Ich füge hinzu, dass 
auch, wenn statt Tuberkulose Syphilis als vorliegend angenommen würde, der Unfall als 
Gelegenheitsursache mit Wahrscheinlichkeit angesprochen werden müsste, da in dieser 
Beziehung die Syphilis sich ebenso verhält wie die Tuberkulose. — Ich fasse mein Urteil 
dahin zusammen: S. leidet an einer eitrigen Knochenentzündung, die seine 
Erwerbsfähigkeit herabsetzt. Dieselbe ist wahrscheinlich hervorgerufen 
durch Tuberkulose in Verbindung mit dem am 17. Novbr. 1903 erlittenen Be¬ 
triebsunfälle als Gelegenheitsursache.““ 

Kurz darauf verschlimmerte sich der Zustand des S. derart, dass er wiederum in 
das Krankenhaus aufgenommen werden musste, woselbst er 5 Monate in Behandlung blieb 
und mehrfach operiert wurde. Das Gutachten des behandelnden Arztes, Dr. H. daselbst 
vom 26. Januar 1906, gibt über diese Etappe der Krankheit Aufschluss: 

„Am 6. Novbr. 1905 trat der 18jährige S. wegen einer schon länger bestehenden 
Erkrankung am 1. Beine auf der chirurgischen Abteilung ein. Über Entstehung und bis¬ 
herigen Verlauf machte er folgende Angaben: Im November 1903 fiel er vom Schiffs- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 12. 


gerüst etwa 4 m herab und schlug mit der 1. Seite auf eine Planke auf. Er verspürte 
zwar gleich Schmerzen im 1. Oberschenkel, ging aber am anderen Tage wieder zur Arbeit 
und arbeitete bis April 1904. Dann stellten sich Schmerzen im 1. Oberschenkel beim 
Stehen und Gehen ein, sowie allgemeines Unwohlsein und Fieber. Der behandelnde Arzt 
verordnete einen Streckverband. Das 1. Bein soll damals angeschwollen sein und sehr 
oft Schmerzen verursacht haben, so dass öfters Morphium gegeben werden musste. Der 
Zustand besserte sich wieder und nach einvierteljähriger Behandlung nahm S. die Arbeit 
wieder auf. Im Februar 1905 schwoll das L Bein wieder an; S. kam wieder zum 
Kassenarzte in Behandlung, Gehen und Stehen wurde ihm immer schwerer. Es entstand 
dann im 1. Oberschenkel eine schmerzhafte Stelle, die von selbst aufbrach, wobei ein 
kleiner Knochensplitter aus der Wunde herauskam. S. kam dann in das Krankenhaus 
in B., wo er operiert wurde. Angeblich wurde dort auch noch ein Knochensplitter ent¬ 
fernt Nach 9 Wochen wurde S. geheilt entlassen und nach 6 Wochen Schonung nahm 
er seine Arbeit wieder auf, obwohl er sich angeblich sehr elend fühlte. Schon kurz nach 
der Entlassung soll sich am 1. Oberschenkel wieder eine Fistel gebildet haben, aus der 
sich im Laufe der nächsten Wochen wieder zwei abgestorbene Knochenstücke abstiessen. 
Seit Juni 1905 steht S. wieder in ärztlicher Behandlung, doch kam die Fistel nicht mehr 
zur Ausheilung. Anfang November 1905 verschlimmerte sich der Zustand wieder, Stehen 
und Gehen wurden sehr schmerzhaft, S. fühlte sich sehr matt, bekam Fieber und wurde 
deshalb hierher ins Krankenhaus verwiesen. Früher war er nie krank, Eltern und Ge¬ 
schwister sind gesund. — Bei der Aufnahme ins Krankenhaus machte S. einen schwer- 
kranken Eindruck, er klagte über heftige Schmerzen im 1. Oberschenkel und Hüftgelenk, 
sah blass und abgemagert aus. Die Untersuchung der inneren Organe ergab normalen 
Befund, auch an den äusseren Bedeckungen war nichts Besonderes festzustellen. Am 
1. Oberschenkel, der erheblich geschwollen war, fanden sich einige, von früheren Operationen 
herrührende Narben. In der Umgebung der langen Narbe an der Aussenseite war die 
Haut stark gerötet. Die alte Narbe war an einer Stelle aufgebrochen und aus dieser 
Fistel entleerte sich auf Druck reichlich Eiter. Auch die Gegend des 1. Hüftgelenks war 
auf Druck sehr schmerzhaft; ebenso verursachte Bewegung des 1. Beines im Hüftgelenk 
Schmerzen. Es wurde dann in Narkose die alte Narbe wieder gespalten und dabei ein 
bis auf den Knochen reichender grosser Abszess entleert. Die Eiterhöhle reichte bis in 
in die Gegend des Hüftgelenks. Eine Erkrankung des Gelenks selbst wurde zwar ver¬ 
mutet, doch konnte sie nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Es wurde deshalb zuerst 
der Versuch gemacht, mit der Entleerung des Abszesses auszukommen. Es trat jedoch 
die gewünschte Besserung nicht ein. Die Eiterung blieb bestehen, das Allgemeinbefinden 
wurde schlechter und von der Gegend des Hüftgelenks her entleerte sich beständig sehr 
reichlicher Eiter. Bei erneuter Untersuchnng in Narkose liess sich nun feststellen, dass 
es sich um eine Eiterung im Hüftgelenk handelte, weshalb die Resektion dieses Gelenkes 
vorgenommen werden musste. Die Gelenkhöhle war mit Granulationen und Eiter angefüllt 
und der Knorpelüberzug des Gelenkkopfes war völlig zerstört. Auch im Bereiche des 
grossen Rollhügels w r ar der Knochen rauh und krank. Bei dieser Operation fanden sich 
auch noch einige andere Eiteransaramlungen in der Umgebung der oberen Hälfte des 
Oberschenkelknochens, welche eröffnet werden mussten. An dem herausgenommenen 
Schenkelhälse fand sich eine Stelle, welche die Vermutung nahelegte, dass 
an dieser Stelle der Knochen zwar nicht ganz durchgebrochen, aber vielleicht 
doch zum Teil eingebrochen gewesen war. Der Knochen zeigte an dieser Stelle 
nicht die normale Struktur und Anordnung der Knochenbälkchen, sondern w r ar hier ver¬ 
dickt und kompakter als in der Umgebung. Nach dieser Operation besserte sich das 
Befinden des S. schnell, das Fieber hörte auf. Der Verletzte befindet sich in guter 
Rekonvaleszenz, doch wird bis zur völligen Heilung noch längere Zeit vergehen. Eiue 
erhebliche Erwerbsbeschränkung wird auf jeden Fall Zurückbleiben und durch die Folgen 
der Operation dauernd sein.“ 

Nach der Anamne-e und dem objektiven Befunde wurde die Erkrankung 
des S. von uns von Anfang an als eine chronisch verlaufende Knochen- 
und Knochenmarkentzündung (Osteomyelitis infectiosa chronica) an¬ 
gesehen und ein Zusammenhang mit dem Unfälle als sicher angenommen. Diese 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Iovalidenwescn Nr. 12. 3l>5 


Erkrankung befällt mit Vorliebe jugendliche Individuen und schliesst sich häufig 
an Verletzungen an, und zwar an solche, bei denen der Knochen irgendwelche 
Schädigung erfahren hat, sei es durch Bruch oder durch starke Kontusion, welche 
eine Blutung in der Substanz des Knochens selbst oder in der Knochenhaut zur 
Folge gehabt hat. Nach solchen Stellen im Knochen können dann irgendwie ins 
Blut geratene Eitererreger verschleppt werden und finden dort, wo eine Gewebs¬ 
schädigung stattgefunden hat, günstige Bedingungen für ihre Ansiedelung, Weiter¬ 
entwicklung und Hervorrufung von Knochen- und Knochenmarkentzünduug. 
Das Bild, unter dem derartige Knochenerkrankungen verlaufen, ist ein sehr 
wechselvolles. Es kann sich sofort ein ganz akuter, sehr schwerer Symptomen- 
komplex entwickeln: es gibt aber auch zahlreiche Fälle, wo ein schweres, akutes 
Stadium ganz fehlt, aber doch langsam im Knochen schwere Veränderungen sich 
entwickeln, die dann zu akuter Verschlimmerung führen. Es entstehen kleine 
Eiterungen, welche nach aussen aufbrechen, wobei sich oft kleine Knochen¬ 
stückchen abstossen; die dadurch entstandenen Fisteln heilen zu, um dann nach 
einiger Zeit wieder aufzubrechen. Treten keine besonderen Komplikationen ein, 
so kann der Prozess auf diese Weise lange bestehen und schliesslich auch spontan 
ausheilen. Je nach dem Stadium, in dem sich das Leiden befindet, kann die 
Erkennung desselben zuweilen Schwierigkeiten machen und zu Irrtümern Anlass 
geben. Der Verlauf der Erkrankung in dem vorliegenden Falle entspricht der 
chronischen Osteomyelitis. Die letzte Verschlimmerung, die den Patienten ins 
Krankenhaus geführt hat, beruhte offenbar auf dem Durchbruche eines längere 
Zeit schon bestehenden Eiterherdes in das Hüftgelenk. Gerade bei dieser 
chronischen Form spielt sich der Erkrankungsprozess häufig an den den Ge¬ 
lenken nahegelegenen Teilen des Knochens ab. Dafür, dass kein unerhebliches 
Trauma stattgefunden hat, spricht auch der Befund an dem herausgenommenen 
Schenkelhälse, der, wie schon erwähnt, eine Kontinuitätstrennung des Knochens 
an dieser Stelle wahrscheinlich macht. Gegen die Annahme dieser Verletzung 
kann auch der Umstand, dass S. schon am Tage nach der Verletzung wieder 
zur Arbeit ging, nicht ins Feld geführt werden. Denn derartige teilweise 
Kontinuitätstrennungen (Infraktionen) sind gerade am Schenkelhälse jugendlicher 
Individuen nach verhältnismässig geringem Trauma öfters beobachtet worden* 
ohne dass dadurch eine erhebliche Funktionsstörung bedingt worden wäre. Nach 
unserer Ansicht muss die Frage nach dem ursächlichen Zusammenhänge zwischen 
Verletzung und jetziger Erkrankung unbedingt bejaht werden, denn einerseits 
haben wir gar keine Veranlassung, die Wahrheit der Vorgeschichte anzuzweifeln, 
andererseits lässt sich dieselbe ohne jeden Zwang mit dem Verlaufe und der Art 
der Erkrankung vereinbaren. Dass es sich um eine tuberkulöse Knochen¬ 
erkrankung handelt, ist nach dem Verlaufe und dem objektiven Befunde bei der 
Operation unwahrscheinlich, Übrigens könnte auch in diesem Falle die Möglich¬ 
keit eines Zusammenhanges zwischen Erkrankung und Verletzung nicht in Ab¬ 
rede gestellt werden. Zur Annahme einer syphilitischen Erkrankung fehlt nach 
dem nunmehr vorliegenden Befunde jede Berechtigung. 

So weit der Akteninhalt! Zu dem Befunde ist noch als wesentlich hinzu¬ 
zufügen, dass ein von dem Unterzeichneten im Juli 1904 im Aufträge 
des Vaters des Verletzten angefertigtes Röntgenbild einwandfrei 
einen unvollständigen Bruch (Infraktion) des linken Schenkelhalses 
ergibt. Es ist auffallend, dass dieser ausserordentlich wichtige Röntgenbefund 
in keinem Gutachten des erstbehandelnden Arztes erwähnt ist. 

Es ist nach dem Befunde der Röntgenuntersuchung nunmehr unzweifelhaft, 
dass S. einige Zeit vor dem Juli 1904 eine Infraktion des linken Schenkelhalses 
erlitten hat. Da der Betriebsunfall an sich (Fall auf die linke Hüfte) durch 

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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 12. 


Zeugen erwiesen ist, so dürfte wohl unzweifelhaft sein, dass die Infraktion durch 
den am 17. Nov. 1903 erfolgten Fall auf die linke Hüfte verursacht worden ist. 
Dass S. trotz dieser Verletzung noch gehen und arbeiten konnte, spricht nicht 
gegen diesen Zusammenhang, da nur eine teilweise Trennung des Knochengewebes 
stattgefunden hat. 

Ist nun die Infraktion des linken Schenkelhalses als Folge des Betriebs¬ 
unfalles anzusehen, so ist auch die langsam entstandene Knochen- und Knochen¬ 
markentzündung am linken Oberschenkel und die hierdurch bedingte Erwerbs¬ 
beschränkung als Folge desselben Betriebsunfalles zu betrachten. Es ist, wie 
schon Herr Dr. H. ausführt, im höchsten Grade wahrscheinlich, dass die Knochen¬ 
verletzung die Veranlassung zur Ansiedelung von Eitererregern an dieser Stelle 
und somit zur Entstehung der Knochen- und Knochenmarkentzündung gewesen 
ist Der ausserordentlich langsame Verlauf des Leidens spricht nicht gegen den 
Zusammenhang, da Beschwerden und objektive Symptome seit April 1904 nach¬ 
gewiesen sind und wahrscheinlich schon vorher, wenn auch in geringem Maße, 
bestanden haben. 

Auffallend in dem ganzen Verlauf der Verhandlungen ist nur die un¬ 
genügende Beachtung des einwandfreien Röntgenbefundes. Die Röntgenunter¬ 
suchung ist erwähnt in dem Gutachten des erstbehandelnden Arztes vom 26. Sept 
1904, jedoch nur mit dem Bemerken, dass ein Fremdkörper durch die Röntgen¬ 
aufnahme nicht festgestellt werden konnte. Wäre bereits damals der Röntgen¬ 
befund genügend gewürdigt worden, so wäre der Sachverhalt sofort klargelegt 
und es wären sowohl die Fehldiagnosen, wie auch die langwierigen Verhandlungen 
vermieden worden, ja, es wäre wahrscheinlich durch die rechtzeitige Erkennung 
des Leidens und entsprechende Behandlung die Krankheit in den Anfangsstadien 
zu unterdrücken gewesen, so dass der Verletzte wesentlich weniger erwerbs¬ 
beschränkt geblieben wäre, als er es nach Abschluss des Heilverfahrens dem¬ 
nächst dauernd sein wird. 


Aus der Prof. Dr. Vulpiussehen orthop.-Chirurg. Heilanstalt in Heidelberg (Abteilung für 

Unfallverletzte). 

Ein Fall von Spondylolisthesis traumatica. 

Von Rudolf Selig. 

(Mit 1 Abbildung.) 

Die Spondylolisthesis traumatica ist eine so überaus seltene Affektion, 
dass wir gerne Gelegenheit nehmen, einen Fall zu veröffentlichen, zumal da 
wir in der Lage waren, diesen Fall jahrelang zu beobachten. 

A. S. verunglückte am 2. September 1904 in einem Steinbruch dadurch, dass er 
beim Loszwängen eines Steines ausglitt und rückwärts abstürzte. Durch den Sturz auf 
grobe Steine und Geröll zog er sich eine schwere Verletzung der Wirbelsäule zu, die 
eine starke Lordose der Wirbelsäule, besonders des unteren Teiles der Brust- und der 
ganzen Lendenwirbelsäule zur Folge hatte. Die Folgen der Verletzung machten sich 
in einer gewissen Steifigkeit der ganzen Wirbelsäule geltend, so dass Patient weder längere 
Zeit ohne Schmerzen gehen, noch sich ohne eine gewisse Anstrengung bücken und wieder 
aufrichten konnte. Patient ist ausserstande, irgend welche schwerere Gegenstände in 


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gebeugter Stellung zu halten oder vom Boden aufzuheben. Damals wurde eine Erwerbs¬ 
beschränkung von 80 °/ 0 angenommen und in einem von Herrn Prof. Vulpius abgegebenen 
Gutachten sogar volle Erwerbsunfähigkeit angenommen und gut geheissen. 

In diesem 4 Monate nach dem Unfall abgegebenen Gutachten wurde aus¬ 
geführt. dass es sich um die ausserordentlich schwere Verletzung einer Verrenkung 
der Wirbelsäule gegen das Kreuzbein handele; der Bücken ist höchst auffallend 
geformt, die Lendenwirbelsäule tief eingezogen. 

Die ganze Wirbelsäule sehr stark versteift, so dass das Bücken nur schlecht 
möglich ist. 

Erscheinungen von seiten des Nervensystems 
sind nicht vorhanden. Der Patient selbst klagt 
darüber, dass er weder längere Zeit gehen, noch 
stehen, noch sitzen könne, weil dabei Schmerzen 
Rücken eintreten, die in die Beine ausstrahlen. 

Sein Rücken sei steif und müsse immer 
gerade getragen werden. 

Da er ein halbes Jahr nach dem Unfall 
in die hiesige Klinik eintrat, hatten wir reich¬ 
lich Gelegenheit, den Verlauf zu verfolgen. Es 
stellte sich von seiten des Nervensystems keiner¬ 
lei Störung heraus, auch in den Beinen waren 
keinerlei Reiz- oder Lähmungserscheinungen nach¬ 
weisbar, die Reflexe waren normal. Bei Be¬ 
trachtung des aufrecht stehenden Mannes von 
vorn fiel besonders die stärkere Vorwölbung 
des Unterleibes auf; der Brustkorb schien tiefer 
zwischen den Darmbeinschaufeln hineingesunken 
und gleichzeitig etwas nach links verschoben; 
der unterste Teil der Brustwirbelsäule und Len¬ 
denwirbelsäule war tief eingazogen, so dass zwi¬ 
schen den gespannten stark, vortretenden Streck¬ 
muskeln zu beiden Seiten der Wirbelsäule eine 
tiefe Furche zog. 

Diese Verkrümmung der Lenden Wirbelsäule 
mit der Konvexität nach vorn war versteift und 
blieb auch bei Beugebewegung des Körpers nach 
vorn erhalten. Die obere Brustwirbelsäule war 
ziemlich geradegestreckt. In der Kreuzbein¬ 
gegend traten die Spinae posteriores superiores 
deutlicher vor. Betastete man die Wirbelsäule 
vom Kreuzbein an aufwärts, so fiel der untersuchende Finger über dem ersten 
Kreuzbeinwirbel in eine ziemlich tiefe Delle, in deren Grund der knöcherne Wi¬ 
derstand des Dornfortsatzes des fünften Lendenwirbels nur undeutlich fühlbar 
war; erst die Dornfortsätze der oberen Lendenwirbel Hessen sich deutlicher 
abtasten. Andererseits konnte man bei Rückenlage des Patienten ein starkes 
Vortreten des letzten Lendenwirbels ins kleine Becken nachweisen. Der wie¬ 
derholt unternommene Versuch, eine brauchbare Röntgenaufnahme in frontaler 
Richtung zu gewinnen, misslang leider. Was die Beweglichkeit der Wirbelsäule 
anbetraf, so waren die Seitwärtsbiegungen und Drehungen ziemlich gut ausführ¬ 
bar; die Beugung nach vorn vollzog sich hauptsächlich in den Hüftgelenken, der 
Rumpf drehte sich wie eine starre Säule nicht ganz bis zur Horizontalen. Die 



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368 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 12. 


Fähigkeit, sich rückwärts zu beugen, war nahezu völlig aufgehoben. Damals 
wurde eine Erwerbsbeschränkung von 66 2 / 3 °/ 0 angenommen und genehmigt, die 
auch heute, 7 Jahre nach dem Unfall, noch besteht. 

Einige Nachuntersuchungen in der Zwischenzeit konnten immer nur den¬ 
selben Befund bestätigen, ohne dass irgendwelche Veränderungen im Befinden 
eingetreten wäre. Nie waren Nervenstörungen nachweisbar, die Blase war stets 
intakt; der objektive Befund unverändert. 


Gallenblasenkrebs nach Unfall. 

Ärztliches Gutachten! 

Von Prof. C. Thiem-Cottbus. 

I. Persönliches und Zweck des Gutachtens. 

In der Unfallversicherungssache der Witwe des am 27. April 1850 geborenen, 
am 16. August 1909 verstorbenen Arbeiters Joachim K. in B. gebe ich das vom 
Reichsversicherungsamt verlangte Gutachten nach Lage der Akten ab Es han¬ 
delt sich um ein sachverständiges Urteil darüber „ob mit Sicherheit oder hoher 
Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Unfall vom März 1909 des tödlich 
gewordenen Krebsleiden bei dem am 16. August 1909 verstorbenen Ehemann der 
Klägerin hervorgerufen oder doch wenigstens eine wesentliche Verschlimmerung 
des etwa bereits vorhanden gewesenen Leidens zur Folge gehabt hat dergestalt 
dass der Tod erheblich früher eingetreten ist, als er ohne den Unfall eingetreten 
sein würde“. 

II. Unfall- und Krankheitsgeschichte. 

Am 23. Juni 1909 zeigte die Pinselfabrik zu. B. der III. Sektion der Norddeutschen 
Holzberufsgenossenschaft an, dass Mitte Mürz 1909 dem Joachim K. ein von der Kreissäge 
seitlich abgeschleudertes Stück Holz gegen die rechte Bauchseite geflogen sei. In der 
polizeilichen Unfalluntersuchungsverhandlung vom 7. August 1909 wird von dem Arbeiter 
Wilhelm N. das abgesprungene Holzstück als ein etwa 60 cm langes, etwa 8 cm breites 
und 6 cm dickes Buchenholz bezeichnet. K. selbst hat in der Verhandlung ausgesagt, 
dass das Stück Holz ihn in der rechten Seite in der Höhe des Magens getroffen habe. 
Er hätte sofort so heftigen Schmerz gespürt, dass er sich die getroffene Stelle mit beiden 
Händen habe festhalten müssen und er habe den Unfall seinem Mitarbeiter Kl. mitgeteilt. 
Die getroffene Stelle habe er niemand gezeigt, auch den Harn nicht. Der Meister G. 
habe aber diesen gelegentlich des Austretens des K. gesehen. Trotz der starken Schmerzen 
habe K. die Arbeit bis Ostern fortgesetzt. 

(Ostern fiel auf den 11. April.) 

Nach Ostern habe er die Arbeit nicht mehr aufgenommen und sei gleich darnach 
zu Herrn Dr. Sp. gegangen, der eine Leberschwellung feststellte. 

Wie aus dem Bericht des genannten Arztes vom 25. Juli 1909 hervorgeht hat ihn 
K. zuerst am 12. April 1909 aufgesucht. 

Der Zeuge N. hat in der Unfalluntersuchungsverhandlung noch ausgesagt, dass K. 
infolge des Anpralles des Holzes einen Schritt zurtickflog und sich mit beiden Händen 
gegen den Unterleib fasste. N. schloss daraus, dass K. grosse Schmerzen an der ge¬ 
troffenen Stelle hatte. 

N. will auch bemerkt haben, dass K. in der Folgezeit, in der er noch bis zum 
11. April arbeitete, Schmerzen hatte und sich sehr tiberwinden musste. 

N. habe aber mit K. über den Unfall und den sonstigen weiteren Verlauf desselben 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 

nicht gesprochen, da K. derartige Fragen nicht liebte. In den 8 Jahren vor dem Unfall, 
während der N. mit K. zusammengearbeitet hat, ist ihm bei diesem etwas Besonderes nicht 
aufgefallen. 

Das letztere hat auch Kl. bezeugt, der den K. seit 11 Jahren als stillen, wortkargen 
Menschen kannte. 

Dem Kl. hat K. den Hergang des Unfalles, wie im Vorgehenden geschildert, be¬ 
schrieben. 

Bei der Erzählung hat sich K. die eine Bauchseite in der Höhe des Magens mit 
beiden Händen gehalten. Kurz vor Ostern hat K. zu Kl. gesagt, dass ihm seit einiger 
Zeit gar nicht „ordentlich“ sei. 

G. hat ausgesagt, dass er öfters im Winter, als noch Schnee lag, gesehen habe, wie 
der Schnee an der Stelle, wo die Leute auszutreten pflegten, rötlichbraun gefärbt war. 
Ob diese Färbung aber von dem Harn des K. herrühre, könne er nicht sagen. Später, 
als K. sich krank melden wollte, habe dieser ihn (G.) gefragt, ob er denn nicht im Schnee 
die rötlichbraun gefärbten Harnstellen gesehen habe, was G. bejahte. 

Herr Dr. Sp. hat in dem bereits erwähnten Bericht vom 25. Juli 1909 mitgeteilt, 
dass K. beim Eintritt in die ärztliche Behandlung am 12. April zunächst keine Ursache 
für seine Erkrankung anzugeben wusste. Erst etwa am 23. Juni habe er erklärt, dass 
er an der Stelle des Unterleibes, wo er Schmerzen hatte, von einem Holzstück ge¬ 
troffen sei. 

Der Arzt konnte anfangs an der Stelle, wo K. Schmerzen zu haben angab, nichts 
Krankhaftes finden. K. hatte aber starke Gelbsucht und dunkelbraun-schwärzlichen Harn 
sowie hellgrauen Stuhlgang. 

Nach und nach entwickelte sich an der in der Brustwarzenlinie etwas geschwollenen 
Leber eine am Austeilungstage des Gutachtens (25. Juli) faustgrosse Geschwulst, die der 
Arzt für eine durch Behandlung nicht zu beeinflussende Krebsgeschwulst hielt. Er empfahl 
Beobachtung in der Greifswalder Klinik. Das Aufsuchen dieses Krankenhauses wurde dem 
K. auch dringend von dem bei der Unfalluntersuchungsverhandlung anwesenden Vertreter 
der Berufsgenossenschaft, Herrn S., empfohlen. Die Beobachtung hat auch vom 10. August 
ab 5 Tage in der chirurgischen Universitätsklinik zu Greifswald stattgefunden. 

Vor Wiedergabe des Ergebnisses dieser Beobachtung sei erwähnt, dass den Genossen¬ 
schaftsakten die Abschriften der der Ortskrankenkasse zu B. für K. eingelieferten Kranken¬ 
scheine eingeheftet sind. 

Es sind deren drei. Auf allen dreien findet sich als Krankheit Leberschwellung 
oder Lebererkrankung angeführt Erst auf dem dritten, der für die Zeit vom 21. Juni 
bis 7. August ausgestellt ist, findet sich daneben die Bemerkung: (angeblich Unfall). 

In dem von Herrn Dr. H., Assistenzarzt der chirurgischen Universitätsklinik zu 
Greifswald, ausgestellten Gutachten vom 25. August 1909, das mit dem Vermerk versehen 
ist „Gelesen“ Prof. R., also auch von diesem gebilligt wird, findet sich die Wiedergabe 
der augenscheinlich von K. gemachten Erzählung, wonach dieser infolge des Anpralles 
des Stückes Holz umgefallen sei, während der junge N. nur von Zurückfliegen des K. um 
einen Schritt spricht. 

KL hat nach dem Gutachten weiter erklärt, dass er in der nächsten Zeit nach dem 
Unfall leichte Bauchbeschwerden gehabt und etwa nach 14 Tagen bemerkt habe, dass sein 
Harn gelb wurde. Ab und zu sei Erbrechen aufgetreten, seit längerer Zeit sei starkes 
Hautjucken vorhanden. 

K. wird in dem Gutachten als kräftig gebaut und ziemlich gut genährt geschildert. 

Er zeigte am Körper Kratzwunden und die Zeichen starker Gelbsucht, keine Rück¬ 
stände einer äusseren Verletzung an der Stelle der Gewalteinwirkung. 

Die stark vergrösserte Leber ging nach unten in eine mit der Atmung gut ver¬ 
schiebliche und von Darm überlagerte faustgrosse harte Geschwulst über, die als Krebs¬ 
geschwulst der Gallenblase angesehen wurde. 

Es wird der Unfall an sich für geeignet bezeichnet, eine Krebsgeschwulst entstehen 
zu lassen. 

Die Kürze der Zeit aber, innerhalb welcher hier die ersten sicheren Erscheinungen 
einer Geschwulst aufgetreten sind, spräche gegen einen ursächlichen Zusammenhang 
zwischen Unfall und gegenwärtigem Leiden. 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


Ans dem nun folgenden Satz, wonach der Kranke angegeben habe, dass er nach 14 Tagen 
Dunkelfärbnng des Harns wahrgenommen habe, muss man ßchliessen, dass'Herr Dr. H. 
dieses Auftreten des dunklen Harnes als die ersten sicheren Erscheinungen der Geschwulst 
hält. Er fügt dann hinza, bisher sei noch kein Fall beobachtet worden, in welchem in 
kürzerer Zeit als einem Monat ein Krebs entstanden sei. Der Unfall stehe also nur 
insofern mit dem Krebsleiden in Verbindung, als er dasselbe anscheinend verschlim¬ 
mert habe. 

Die Berufsgenossenschaft hat darauf mittels Bescheides vom 11. Dezember 1909 die 
Zahlung von Rente und Hinterbliebenenrente abgelehnt. 

In dem darnach eingeleiteten Schiedsgerichtsverfahren sind noch gutachtliche 
Äusserungen des Herrn Dr. Sp. und des Scbiedsgerichtsarztes Herrn Dr. G. herbeigeführt 
worden. 

Aus dem Sp.schen Gutachten vom 10. Februar 1910 ist hervorzuheben, dass K 
bei der ersten Untersuchung vom 12. April als ein ausserordentlich kräftig entwickelter 
Mann befunden wurde. 

Dann kommt die Schilderung des Krankheitsverlaufes, die gegenüber den schon be¬ 
sprochenen Gutachten nichts Neues bringt 

Schliesslich entwickelt Herr Dr. Sp. die Ansicht, dass die Krebsgeschwulst zu ihrer 
Entwicklung längerer Zeit brauche, daher der Krebs schon bestanden haben müsse, als 
der Unfall einsetzte. Dagegen sei aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 
anzunehmen, dass durch den Betriebsunfall — heftiger Stoss — das Leiden verschlimmert 
und der Tod beschleunigt sei. 

Umgekehrt ist Herr Dr. G. der Ansicht, dass nach der Feststellung des Tat¬ 
bestandes die Verletzung keine bedeutende gewesen und daher eine wesentliche Ein¬ 
wirkung des Unfalles auf die Entwicklung des Leberkrebses wenig wahrscheinlich sei. 

Das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung zu St. hat darauf in der Sitzung vom 
23. März 1910 die Berufung der Frau K. gegen den Bescheid der Berufsgenossenschaft 
zurückgewiesen. 

Bemerkenswert ist in den Urteilsgründen, dass auch das Schiedsgericht der Ansicht 
ist, die Verletzung sei eine unbedeutende gewesen, da dem Verstorbenen ein leichtes 
Bürstenholz von 60 cm an den Leib geflogen sei. 

III. Bewertung der in vorstehender Krankengeschichte angeführten 

Tatsachen. 

Zunächst muss ich meinem Bedauern darüber Ausdruck geben, dass in 
diesem Falle keine Leichenöffnung gemacht worden ist, obwohl man doch schon 
nach dem Eingang des ersten Gutachtens des Herrn Dr. Sp. (25. Juli) mit der 
Unheilbarkeit des Leidens rechnen musste. Zwar liegt nach dem Greifswalder 
Gutachten kein triftiger Grund vor, daran zu zweifeln, dass K. an Krebs der 
Gallenblase gelitten hat. und gestorben ist. Es ist auch anzunehmen, dass es 
sich um ursprünglichen (primären) Krebs der Gallenblase und nicht um das Über¬ 
greifen etwa von Leberkrebs auf die Gallenblase gehandelt hat. Die Leichen- 
eröflfnung hätte aber auf die in diesem Falle besonders wichtige, aber bei jedem 
Falle von Gallenblasenkrebs zu stellende Frage unzweideutige Antwort gegeben, 
ob die Gallenblase von K. Gallensteine beherbergte. 

Denn die Gallensteine spielen nach neueren Untersuchungen eine ganz wesent¬ 
liche Ursache bei der Entstehung vom Krebs der Gallenblase und es ist nicht 
etwa umgekehrt, dass die Gallensteinbildung infolge des Krebses auftritt 

Nach den Zusammenstellungen von Haberfeld (Zeitschr. für Krebsforsch. 
Bd. VII, Heft 1) waren bei 1G4 (sezierten) Fällen von Gallenblasenkrebs 119mal 
Steine vorhanden. Jannowski beobachtete bei 40 Fällen von Gallenblasenkrebs 
stets Steine. Buday in 9 Fällen ebenfalls in sämtlichen Fällen Steine. Cour- 
voisier sah in 84 Fällen 74mal Steine, Feilchenfeld in 26 Fällen 20mal 
Steine (vergl. Thiem: Krankheits- und Unfallsursachen, Jahreskurse für ärztl. 
Fortbild., Dezemberheft 1910; derselbe: Festschrift für das Reichsversicherungs- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


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amt., Mon. f. Unfallh. 3, 1910, Nr. 10 u. 11 und derselbe: Vortrag für den Inter¬ 
nationalen Kongress für Krebsforschung zu Paris, Oktober 1910). 

Auch Riedel betont neuerdings das häufige Zusammen treffen von Gallen¬ 
krebs und Gallensteinleiden. 

Hiernach und mangels des durch die Sektion vielleicht erbrachten Gegen¬ 
beweises ist anzunehmen, dass K. vor Entstehung seines Gallenblasenkrebses an 
Gallensteinen gelitten hat. 

Dann ist aber die Annahme der Greifswalder Klinik, wonach die Dunkel¬ 
färbung des Harnes 14 Tage nach dem Unfall als die erste sichere Erscheinung 
des Auftretens der Geschwulst aufzufassen sei, hinfällig. Abgesehen davon, dass 
dunkler Harn niemals als das sichere Zeichen eines Gallenblasenkrebses auf¬ 
zufassen ist, auch wenn später solcher gefunden wird, kann der dunkle Harn 
14 Tage nach dem Unfall dadurch bedingt worden sein, dass die Gallenblase 
voller Steine sass und diese den Ausfluss der Galle nach dem Darm hinderten. 

Es ist sogar wahrscheinlich, dass solche Gallenstauungen bei K. schon vor 
dem Unfall stattgefunden haben. Denn G. hat die von rötlich-braunem Harn ver¬ 
färbten Flecke öfters im Winter, als noch Schnee lag, gesehen. 

Wenn der erste dunkle Harn nach dem Unfall 14 Tage nach diesem, der 
für Mitte März angenommen wird, aufgetreten ist, so wäre dies am 29. März 
gewesen. An diesem Tage kann ja in B. noch Schnee gelegen haben; aber es 
ist doch auffallend, dass G. von „öfters im Winter“ spricht. 

Damit kann er doch wohl nicht die Zeit am 29. März und hinterher ge¬ 
meint haben. 

Kurz, auch hieraus entnehme ich, dass K. schon vor dem Unfall Gallen¬ 
steine gehabt hat . 

Es kann jemand die ganze Gallenblase voll Steine, haben ohne davon Be¬ 
schwerden zu empfinden, wenn nur noch Platz für den Abfluss da ist, ja auch 
wenn dieser versperrt ist und nur der Gang freibleibt, der die Galle aus der 
Leber, mit Umgehung der Gallenblase, die doch nur ein Reservoir darstellt, da¬ 
her durch Operation entfernt werden kann, in den gemeinschaftlichen in den 
Darm führenden Gallengang (Ductus choledochus) führt 

Ich habe wiederholt bei Leichenöffnungen steingefüllte Gallenblasen ge¬ 
sehen, die niemals im Leben Erscheinungen — ausser etwa gelegentlich leichter 
Gelbsucht oder auch nur oft unbeachtet gelassenen dunklen Harnes. 

Die Gallensteine machen erst Beschwerden, wenn eine Entzündung der 
Gallenblase und der Gallenwege hinzutritt. Dann kommt es entweder, wenn die 
Steine klein genug sind, um in den von der Gallenblase zum Darm führenden 
Gang einzutreten, zur Einklemmung dieser Steine in dem durch Schleimhaut¬ 
schwellung verengten Gang, zu den berüchtigten Gallensteinkoliken oder auch 
ohne diese zum Verschluss der Gallenabführungsgänge infolge der entzündlichen 
Schleimhautsch wel lun gen. 

Derartige Vorgänge haben sich bei K. zunächst nach dem Unfall abgespielt, 
und zu Dunkelfärbung des Harnes und auch zu den Schmerzen geführt, unter 
denen augenscheinlich, wie N. bekundet, K. schon bald nach dem Unfall zu 
leiden hatte. 

Diese Erscheinungen beweisen durchaus nicht, dass damals, nämlich 14 Tage 
nach dem Unfall, schon ein Gallenblasenkrebs vorhanden sein musste, aus dem 
allein Schmerzen und dunkler Harn zu erklären waren. Das waren meiner An¬ 
sicht nach Entzündungsschmerzen mit Gallenstauungserscheinungen, die wieder 
ihrerseits durch die vorhandenen Gallensteine in der nun entzündeten Gallen¬ 
blase begünstigt wurden. 

Diese Entzündungserscheinungen aber als Folge des Gegen- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 

fliegens des Buchenholzstückes aufzufassen, liegt so ungemein nahe, 
dass es unnatürlich wäre anzunehmen, eine steinhaltige Gallenblase 
hätte sich nach einem solchen Schlage nicht entzündet. 

Viel geringfügigere mechanische Einwirkungen haben schon Entzündungen 
steinhaltiger Gallenblasen herbeigeführt. Ich habe in der II. Auflage meines 
Handbuches über ein Dutzend von Entzündungen steinhaltiger Blasen nach 
mechanischen Einwirkungen, oft geringfügiger Art, aufgeführt. 

Die steinhaltige Blase sitzt nahe an den Bauchdecken, ein Schlag gegen 
diese quetscht die Gallenblasenwand gegen die dahinter liegenden Steine und 
eine Schleimhautverletzung, die den Entzündungserregern Eingang verschafft, 
ist fertig. 

Ausserdem muss ich aber der Anschauung, als ob die Verletzung eine 
geringfügige gewesen wäre, entschieden widersprechen. Einmal ist ein Stück 
Buchenholz von der beschriebenen Länge gar nicht leicht und dann ist die Wucht, 
mit der ein solches Stück von einer Kreissäge abgeschleudert wird, eine sehr 
bedeutende; man sieht oft darnach ganz schwere Verletzungen. K., ein überaus 
kräftig entwickelter Mann, taumelte auch nach dem Schlage einen Schritt zurück-, 
in Greifswald hat er sogar erzählt, er sei hingefallen. Auch Herr Dr. Sp. be¬ 
zeichnet den Stoss als heftigen. 

Wenn man nun daraus, dass K. nach dem Schlage noch knapp 4 Wochen 
weiter gearbeitet hat, schliessen will, die Verletzung könne nicht erheblich ge¬ 
wesen sein, so ist dieser Schluss keineswegs zwingend. Die Menschen sind sehr 
verschieden geartet, die einen machen ein furchtbares Lamento, wenn ihnen ein 
schmerzhafter Stoss widerfährt 

Aber K. war still und wortkarg, mochte es nicht, wenn man ihm mit 
Fragen über sein Befinden kam, und verstand es, Schmerzen zu verwinden. Das 
ist Pommernart. Aber mit beiden Händen musste er sich doch die Stelle 
halten. 

Als aber der erste Schmerz vorüber war, da lag ja in der Tat, wenn wir 
eine Schleimhautverletzung der Gallenblase annehmen, nur eine geringfügige 
erste Verletzungsfolge vor. Dieser Schleimhautriss wurde nur verderblich 
als Eintrittsstelle für die Entzündungserreger und die Entzündung entwickelte 
sich nun allmählich bis zu ihrem Höhepunkt am 11. April (Niederlegung der 
Arbeit). 

Am 12. April konnte Herr Dr. Sp. etwas Besonderes nicht finden; jedenfalls 
hat er damals noch lange nicht die Diagnose auf eine Geschwulst gestellt Er 
schliesst nur später, als er dieselbe als Krebs erkannt hatte, dass sie schon vor 
dem Unfall dagewesen sein müsse, da derartige Geschwülste Zeit zu ihrer Ent¬ 
wicklung brauchten. 

Das trifft für viele Krebsformen zu, nur nicht für den Gallenblasen¬ 
krebs. Er ist diejenige Krebsform, die sich am allerschnellsten ent¬ 
wickelt und am raschesten zum Tode führt. 

Nach den Beobachtungen von Korber, die sich allerdings nur auf 4 Fälle 
stützen (Hamburger Krebsforschung 1908), aber von anderer Seite bestätigt wer¬ 
den, dauerte die ganze Entwicklungszeit des Gallenblasenkrebses bis zur Er¬ 
krankung 4,6 Monate und von der Stellung der Diagnose bis zum Tode vergingen 
noch 18 Tage. 

Nehmen wir nun an, der am 15. März erfolgte Schlag gegen die Gallen¬ 
blasengegend — und es ist stets die Rede von Schlag gegen den Bauch in 
Magenhöhe gewesen, also soweit dies ein Laie bezeichnen kann, eine durchaus 
richtige Bezeichnung der Gallenblasengegend — erzeugte zuerst eine aktute Ent¬ 
zündung der Gallenblase. 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und lnvalidenwesen Nr. 12. 


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Auf dem Boden dieser entzündeten Schleimhaut begann sich erst etwa nach 
4 Wochen, sagen wir am 11. April, eine Krebswucherung zu bilden. Dann wür¬ 
den von da bis zu dem am 16. August erfolgten Tode 4 Monate und 5 Tage ver¬ 
gangen sein; also die gesamte Entwicklungszeit würde der gewöhnlichen von 
4 Monaten und 18 Tagen gar nicht viel nachstehen. 

Nun kann aber die erste Krebswucherung selbstverständlich schon gleich¬ 
zeitig mit der Entzündung oder nur wenig später begonnen haben, sagen wir 
am 30. März. Dann würden von da bis zum Tode genau 4 Monate und 18 Tage 
vergangen sein. 

Wenn wir nun annehmen, dass die Erkennung der Krebsgeschwulst nur 
wenig vor der Ausstellung des ersten Sp.schen Gutachtens (25. Juli) erfolgt ist, 
so würden bis zum Tode noch 23 Tage vergangen sein, während für gewöhnlich 
18 Tage vergehen. 

Man kann also Herrn Dr. Sp. das Kompliment machen, den Gallenblasen¬ 
krebs verhältnismässig früh erkannt zu haben. 

Davon kann wohl kaum die Kede sein, dass der Gallenblasenkrebs schon 
vor dem Unfall vorhanden gewesen sein müsse. K. galt ja noch am 12. April 
als ein überaus kräftig entwickelter Mann. 

Dass der Krebs sich aber überaus oft, ja fast ausschliesslich nach Gallen¬ 
steinen entwickelt, habe ich schon erwähnt. 

Wenn die Gallensteine auch im sogenannten ruhenden Zustande keine auf¬ 
fälligen Erscheinungen machen, einen chronischen Entzündungsreiz unterhalten 
sie doch und offenbar bewirken sie auch Druckbrandgeschwüre der Schleimhaut, 
und diese beiden Zustände führen zu der grossen Neigung steinhaltiger Gallen¬ 
blasen zur Krebsentwicklung. Riedel betont ausdrücklich, dass schon der 
ruhende Stein Krebs erzeugen könne. Vielleicht enthalten die meisten stein J 
haltigen Gallenblasen derartig angezüchtete Krebskeime, die ohne akuten Ent¬ 
zündungsreiz vielleicht nicht immer zur Entwicklung kommen. 

Entsteht aber eine akute Entzündung einer steinhaltigen Blase infolge 
einer Verletzung und dies geschieht überaus leicht, dann geht die vielleicht 
schon lange vorbereitete Krebsentwicklung, wie wir gesehen haben, stürmisch 
vor sich. 

Ich stehe daher nicht an zu erklären, dass in diesem Falle die Entstehung 
des Gallenblasenkrebses durch den Schlag des abgeschleuderten Holzes in dem 
erörterten Sinne überwiegend wahrscheinlich ist, soweit ein solches Urteil auf 
diesem Gebiet überhaupt und in diesem durch Unterlassung der Leicheneröffnung 
in manchen Stücken besonders dunkel gebliebenen Falle im Besonderen mög¬ 
lich ist. 

Jedenfalls glaube ich alle gegen die Annahme eines ursächlichen Zusammen¬ 
hanges vorgebrachten Einwendungen widerlegt zu haben und manches dargetan 
zu haben, was für diesen ursächlichen Zusammenhang spricht. 

Die Annahme einer Verschlimmerung einer etwa schon vorher vorhanden 
gewesenen Geschwulst scheidet bei dieser stürmisch verlaufenden Krebsart über¬ 
haupt aus. Es könnte ja nur eine Beschleunigung des Todes um Tage in Frage 
kommen. 

Kottbus, den 23. Dezember 1910. 

Unterschrift. 


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374 Monatsschrift fiir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


Besprechungen. 


C. Marcus, Ratgeber zur Technik der Begutachtung Unfallverletzter 
mit besonderer Berücksichtigung der Verletzungen der Gliedmassen. Für 
praktische Ärzte. Mit einem Vorwort von Herrn Geh.-Rat Prof. Dr. Thiem. (Verlag 
von Ferdinand Enke, Stuttgart 1911.) Das Buch ist nach Vorlesungen in der Ver¬ 
einigung für ärztliches Fortbildungswesen in Posen entstanden. Verf. hat bemerkt, dass 
die sog. ersten Gutachten noch nicht allen Ansprüchen genügen. Diese sind aber nicht 
nur für den Verletzten, sondern auch für die Berufsgenossenschaft von ausserordentlicher 
Wichtigkeit Verf. führt diesen Mangel darauf zurück, dass den meisten praktischen 
Ärzten die Technik der Begutachtung fehle. M. hat im vorliegenden Buche die haupt¬ 
sächlich benötigte Begutachtung der Gliedmassenverletzungen dargestellt Die Gesichts¬ 
punkte, die für die Abfassung eines Gutachtens massgebend sind, sind an ausgesuchten 
Fällen eigener Beobachtung erläutert. Zum Schluss werden 4 vollständige Gutachten 
wiedergegeben, um an ihnen die Abfassung eines Gutachtens nach Form und Inhalt zu 
veranschaulichen. — Mit der Herausgabe des sehr empfehlenswerten Buches wird sicher¬ 
lich einem von den praktischen Ärzten empfundenen Bedürfnis ensprochen. 

Erfurth-Cottbus. 

Eduard Kaufmann, Lehrbuch der speziellen pathologischen Anatomie 
für Studierende und Äerzte. Sechste neu bearbeitete und vermehrte Auflage. Zwei 
Bände und 703 Abbildungen. (Berlin Reimer’s Verlag.) Beim Erscheinen der fünften 
Auflage hatte ich auf das ausgezeichnete Lehrbuch aufmerksam gemacht. Ich tue es aus 
denselben Motiven wiederum, da eine neue Auflage erschienen ist. Sie reiht sich ihren 
Vorgängerinnen würdig an. Alle neueren Forschungsergebnisse sind kurz und klar dar¬ 
gestellt und diejenigen Kapitel, welche im Vordergründe der modernen Forschung stehen, 
erweitert oder umgearbeitet. Hierher gehören Thymus, Schilddrüse, Parasiten des 
Blutes, Skrofulöse, Prostata, Gehirn, Nebennieren, Hypophyse. 

Gegen die Unmasse traumatischer Ätiologie, die in der Unfallmedizin sich immer 
breiter macht, bilden die Lehren der pathologischen Anatomie das einzige Bollwerk, das 
die Grenze des Erlaubten schützt. Das in Rede stehende Lehrbuch ist überall bestrebt, 
den innigen Zusammenhang der pathologischen Anatomie mit der praktischen Medizin 
zu schaffen und tritt deswegen auf die wichtigsten Fragen ln der Unfallbegutachtung 
sehr eingehend ein. Mir ist es schon längst ein unentbehrlicher Ratgeber geworden. 

C. Kaufmann-Zürich. 

Curschmann, Professionelle Neuritis. C. demonstriert im ärztlichen Kreis¬ 
verein Mainz am 13. XI. 1910 (s. Münch, med. Woch. 14) einen Fall von professioneller 
Neuritis des N. ulnaris dexter bei einem 30jährigen Installateur. Die Ätiologie war eine 
beständig sich wiederholende federnde Druckeinwirkung auf den Kleinfingerballen; Patient 
hatte mittels einer Art Luftpistole, die er auf diese Stelle aufsetzte, Metallstifte in Platten 
einzustossen. Auch andere Arbeiter desselben Betriebes waren ähnlich erkrankt. Die 
sensiblen Erscheinungen waren deutlich Parese und Atrophie, aber nur relativ geringe 
elektrische Veränderungen, wie das für diese Fälle typisch ist. Da auch der Muse, flexor 
carpi ulnaris befallen war, ist auch eine Neuritis ascendens vorliegend. 

Aronheim - Gevelsberg. 

G. Stiefler, Spätnaht des Ulnaris. (Wien. klin. Wochenschr. 1910/40.) Noch 
nach 13 Jahren hatte die Naht der durchschnittenen Enden guten Erfolg mit Herstellung 
der Gefühls- und Bewegungstätigkeit. Th. 

Preiser, Behandlung der Ischias mit epiduralen Injektionen. Pr. spricht 
im ärztlichen Verein in Hamburg am 31. XII. 1910 (s. Münch, med. Woch. 7) über Behand¬ 
lung der Ischias mit epiduralen Injektionen nach Blum. Bei aseptischem Vorgehen völlig 
gefahrlos, gelingt oft die Heilung schon ganz verzweifter Fälle durch eine einzige Injek¬ 
tion in den Sakralkanal; zuweilen sind auch mehrere in mehrtägigen Intervallen nötig. 
Benutzt werden 8—10 ccm physiologischer Kochsalzlösung. Pr. empfiehlt die Methode 
auch zur Behandlung der Enuresis nocturna, wo sie nach Cathelin und Sikard glän¬ 
zende Resultate liefern soll. Aronheim-Gevelsberg. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


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Bllddee, Über Rechenversuche an Gesunden und Unfallkranken nach 
der Methode der fortlaufenden Addition. (Allgem. Zeitschr. f. Psychiatrie, 67. Bd. 
6 . Heft. Referat aus der Zeitschr. f. Med.-Beamte 9, 1911.) Während die Methode des 
fortlaufenden Addierens bei Gesunden brauchbare Resultate bei der Untersuchung der 
geistigen Ermüdbarkeit gibt, versagt sie bei Unfallkranken, die infolge ihrer Störung der 
Willenssphäre eine starke Beeinträchtigung ihrer Leistungsfähigkeit zeigen. Diese Er¬ 
gebnisse, die Herabsetzung der Leistungsfähigkeit, sprechen dafür, dass die Angaben der 
Unfallverletzten nicht auf Vortäuschung, sondern auf einer hochgradigen psychischen Hem¬ 
mung basieren, vielleicht als Folge der Vorstellung von der eigenen Leistungsunfähigkeit, 
analog den anderen hysterischen Symptomen. Hammerschmidt-Danzig. 

Landtau, Ein Fall von Herpes zoster ophthalmicus nach Trauma. 
(Inaugur.-Dissertat. Kiel 1911.) Bezüglich der Ätiologie des Herpes zoster sind in der 
Literatur mannigfache Ursachen angegeben. Heftige Gemütsbewegungen, Schrecken sollen, 
besonders bei Kindern, Herpesausschlag hervorgerufen haben. Am häufigsten wird Er¬ 
kältung als Gelegenheitsursache angeführt. Eine wichtige Rolle spielen auch die zerebro- 
spinalen Herderkrankungen; so hat man bei Hemiplegien, Tabes, Syringomyelie, wobei 
leicht die Wurzelgebiete der peripheren Nerven und die Spinalganglien bzw. das Ganglion 
Gasseri befallen werden können, Herpes zoster beobachtet. Auch im Anschluss an In¬ 
fektionskrankheiten, wie Pneumonie, Influenza, Diphthterie, Typhus, Gelenkrheumatismus 
und Tuberkulose, hat man Herpes zoster auftreten sehen. Ferner ist er als Vergiftungs¬ 
erscheinung nach Medikamenten und bei Kohlenoxydvergiftung beobachtet worden. Trau¬ 
matische Einwirkungen als Ursache der Erkrankung sind häufig beschrieben worden. 
Unmittelbar im Anschluss an eine direkte mechanische Läsion eines Nerven sind nach 
Schuss- und Hiebverletzungen Erkrankungen beschrieben, ferner nach Stoss gegen die 
Wirbelsäule, im Anschluss an Knochenfrakturen, nach Operationen und Zahnextraktionen. 
Herpes zoster ophthalmicus kam zur Beobachtung nach einer Verletzung mit einem 
Baumzweig, nach Schlag mit einem Holzstück gegen den Nerv, infraorbitalis und nach 
Eindringen von Farbstoff ins Auge. Der Verf.s Arbeit zugrunde liegende Fall kam in 
der Kieler Nervenklinik zur Begutachtung und betraf einen 64jähr. Arbeiter, der von 
einem Mitarbeiter einen Stoss gegen das Auge erhalten hatte. Im Anschluss daran ent¬ 
wickelte sich ein Herpes im ganzen Ausdehnungsgebiet des 1. Astes des Nerv, trige- 
minus, der zur Erblindung des Auges führte. Pat. war vor dem Unfall gesund und 
völlig erwerbsfähig. Als primäre akute Infektionskrankheit, beruhend auf einer Ver¬ 
änderung der Hirn- und Rückenmarksganglien mit Fieber- und Drüsenschwellung, konnte 
deshalb die Erkrankung bei dem Pat. nicht angesehen werden; Erkrankungen der Wirbel¬ 
säule und des Rückenmarks, welche auf die Spinalganglien übergegriffen, bestanden nicht. 
Da jedoch auch Erkrankungen der peripheren Nerven ohne Beteiligung der Spinalganglien 
oder anderer zentraler Affektionen einen Herpes zoster hervorrufen können, meist nach 
schweren Einwirkungen auf die betreffenden Nerven, doch auch seltener im Anschluss 
an leichte Hautquetschungen, war die Möglichkeit eines inneren Zusammenhanges zwischen 
einem Stoss gegen das Auge und dem Entstehen des Herpes zoster ophthalmicus zuzu¬ 
geben. A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Pichler, Sturz auf die rechte Schädelhälfte — zentrales Skotom des 
linken Auges. (Monatsbl. f. Augenheilkde 1911,11.) Verf. hatte Gelegenheit einen älteren 
Pat. zu untersuchen, der bei sonst ganz normalen Verhältnissen Auswärtsschielen des 
linken Auges und ein absolutes zentrales Skotom darbot. 

In längeren theoretischen Ausführungen kommt Verf. zu dem Schluss, dass ein im 
6 . Lebensjahre erfolgter Sturz aus 3 Meter Höhe einen Schädelbruch herbeiführte, bei dem 
die Bruchlinie vom rechten Augenhöhlendach, auf das Pat. gefallen war, zu dem linken 
Foramen opticum verlief. Als Ursache des zentralen Skotoms wird trotz des Fehlens 
einer Abblassung ein Bluterguss in das axiale Bündel des Sehnerven angenommen. 

Cr am er-Cottbus. 

Purtscher, Noch unbekannte Befunde nach Schädeltrauma (Lymph- 
austritte in der Netzhaut). (Heidelberger Versammlung 1910.) Nach einem Fall 
auf den Kopf aus einer Höhe von 4 Metern fand Verf. in den Netzhäuten des 40jährigen 
Pat. ausser Blutungen zahlreiche ausgedehnte weisse Flecken verschiedener Grösse, die 
in innigster Verbindung mit den Venen standen. Die Farbe war silberig hell, eher ins 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


Hirnflüssigkeit im Augenblick des Sturzes steht, die Ursache für das Eintreiben des 
Liquor in den Subarachnoidealraum und in die Lymphgefässscheiden sieht. 

Cr am er-Cottbus. 

Koerber, Lymphorrhagie im Fundus bei Schädelbruch. (Hirschbergs Zentral¬ 
blatt 1910.) Verf. veröffentlicht nach Kenntnisnahme des vorigen einen gleichartigen Fall. 

Cramer-Cottbus. 

Krttckmann, Zur Heilung von Lederhautwunden. (Heidelberger Versamm¬ 
lung 1911.) Vortr. hat zur Verstärkung schwerverletzter Stellen der Augenwandungen 
nach dem Vorgang der Chirurgen Stücke von Fascien und der Vena saphena desselben 
und Lederhaut eines wegen Glaukoms entfernten Auges eines anderen Menschen benutzt. 
Das Sehnenstück aus der Fascia lata wurde zur Deckung eines 7 mm langen Lederhaut¬ 
risses unter die unterminierte Bindehaut geschoben und zweckentsprechend vernäht. Das 
Fascienstück heilte an. Eine klaffende Hornhautwunde wurde mit dem erwähnten Leder¬ 
hautstück bedeckt und über dieses die vorher abgelöste Bindehaut nach Kuh nt herüber¬ 
gezogen. Auch hier heilte das fremde Lederhautstück glatt mit der Hornhaut zusammen. 

Endlich wurde, um mehr elastische Zusatzstücke zu wählen, an einem schwer glauko¬ 
matösen Auge ein Lederhautloch mit dem Trepan angelegt und ein entsprechendes Stück 
aus der Vena saphena mit der Endothelseite daraufgelegt und das Ganze mit der vorher 
abgelösten Bindehaut verschlossen. Cramer-Cottbus. 

Oloff, Ein Fall von Luxation der Tränendrüse. (Monatsbl.f.Augenheilkde. 1910.) 
Unter Hinweis auf die Seltenheit des Krankheitsbildes, das meistens bei Kindern vor¬ 
komme, schildert Verf. das nach Eindringen eines starken Eisenhakens in die Augen¬ 
gegend bei einem 20jährigen Matrosen geschehene Ereignis: Im Oberlid fand sich eine 
2 cm lange Risswunde, aus deren schläfenseitiger Hälfte an einem schmalen Stiel ein 
mandelgrosser, prall gespannter dunkelroter Körper — die orbitale Tränendrüse — heraus¬ 
hing. Sie wurde zurückgebracht und der Riss über ihr vernäht Heilung glatt. Es 
schien, als ob die Drüse nicht ganz genau ihren richtigen Platz wieder bekommen hätte. 

Aus den theoretischen Bemerkungen sei hervorgehoben, dass die Luxation nur nach 
Zerreissen der Fascia tarsoorbitalis erfolgen könne und wird nach Zurückbringen, wenn 
möglich, ein besonderer Verschluss dieser Öffnung empfohlen. Cramer-Cottbus. 

Kunst, Sehnervenatrophie nach Kontusion des Bulbus. (Hirschbergs 
Zentralblatt 1910.) Ein holl.-indischer Soldat fiel mit dem rechten Auge auf den Stumpf 
eines etwa 4 cm dicken Schilfrohrs. Es traten die gewöhnlichen Zeichen einer solchen 
Verletzung ein, ohne dass am und im Augapfel selbst zunächst etwas krankhaftes zu 
sehen war. Doch nahm die Sehschärfe wesentlich ab und 4 Monate nach dem Unfall 
hatte sich eine Sehnervenentartung mit starker Verengerung der Zentralgefässe ausge¬ 
bildet Die Allgemeinuntersuchung, auch Wassermann, ergab keinerlei Erscheinung, 
die die anderweitige Entstehung der Entartung hätte nachweisen können, so dass der ur¬ 
sächliche Zusammenhang mit der Quetschung des Augapfels angenommen werden musste. 
Verf. beklagt sich darüber, dass in der deutschen Literatur, auch im neuen Gräfe- 
Sämisch, nichts über dies Vorkommnis stünde. In dem Anteil des Ref. an dem 
Thiemsehen Handbuch hätte er das gefunden, was er suchte. Cramer-Cottbus. 

Manolescu, Beiderseitige Atrophie der Sehnerven als Folge des Milz¬ 
brandkarbunkels. (Heidelberger Versammlung 1911.) Nach einem mit schwerer 
Schwellung der Lider einhergehenden, innerhalb 8 Tagen aber wesentlich gebesserten 
Milzbrandkarbunkel des Oberlids fand sich vollständige Blindheit, Netzhautödem mit 
Blutungen längs der Venen. Nach 6 Wochen fand Verf. völlige Atrophie der Papillen 
mit hochgradiger Verengerung der Arterien. Die Entstehung dieser schweren Ver¬ 
änderungen ist wohl auf dieselbe Weise, wie die nach Erysipel, zu erklären — näm¬ 
lich durch die Aufhebung des Blutlaufs in den Sehnervengefässen durch die Schwellung 
des Orbitalinhalts. Cramer-Cottbus. 

Fej6r, Ein geheilter Fall von — durch Fremdkörper verursachter — 
retrobulbärer Entzündung. (Hirschbergs Zentralblatt 1910.) Nach einer Stich¬ 
verletzung zwischen Nasenwurzel und oberem Augenhöhlenrand mit einem Federhalter 
wurde die 0,5 cm lange Wunde anderweitig zugenäht. 

Verf. bekam den 13jähr. Knaben mit Lidschwellung, Exophthalmus, beginnender 
Stauungspapille in seine Anstalt. Die Erscheinungen nahmen lokal zu und es ent- 


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Bläuliche gehend. Die Flecken zeigten rasche Rückbildung unter Zunahme des Sehver¬ 
mögens und Entwicklung von stärkerer Pigmentierung des Schläfenrandes des linken 
Sehnerven und leichter Abblassung der letzteren. 

Verf. hält die weissen Flecke, da die Entstehung aus Blutungen oder entzündlichen 
Herden unwahrscheinlich ist, für Lyinphaustritte, indem er sich auf die Leberschen 
und seiner Schüler Versuche über die Verbindung der Cerebrospinalflüssigkeit mit den 
Lymphscheiden der Zentralgefässe stützt und in dem enormen Druck, unter dem die 
wickelte sich starke Hirnhautreizung. Trotz Öffnung der Wunde, bei der Eiter abfloss, 
und regelmässiger Drainage nahmen die Krankheitserscheinungen in lebenbedrohender 
Weise zu, als plötzlich ein Wasserstrahl ein 1,6 cm langes Stück eines Federhalters aus 
der Wunde spülte, der sich allen Sondierungen entzogen hatte. Heilung. Cramer-Cottbus. 

Hirschberg, Ein glückhafter Schuss ins Schwarze des Auges. (Hirschb. 
Zentralblatt 1910.) Nach einer Schrotverletzung auf der Hühnerjagd fand Verf. eine 
Epithelabschürfung der Hornhaut, etwas entrundete Papille und einen leichten Bluterguss. 
Inneres Auge ohne Fehler. 

Am nächsten Tag fand er das abgeplattete Korn im unteren Bindehautsack. 

Offenbar musste nach der Stellung der Schützen das Korn mehrmals aufgeschlagen 
sein, ehe es — schon ermattet — den Schläfenrand der Hornhaut des scharf nasenwärts 
blickenden Patienten erreichte. Cramer-Cottbus. 

Adam, Über die Wirkung und Mechanik orbitaler Schussverletzungen. 
(Zeitschr. f. Augenheilkunde, XXVI, 1.) Es handelt sich um solche Fälle, in denen der 
Augapfel selbst nicht verletzt wurde. Man sieht bei ihnen vor allem grosse eigenartig 
metallisch glänzende weisse bindegewebige Platten, die zum Teil mächtig vorgewölbt sind 
und die Netzhautgefässe über sich hinweggehen lassen. Die anatomische Untersuchung 
ergab eine plastische Entzündung von Netz- und Aderhaut. 

Unter Zurückweisung der Goldzieherschen Anschauungen, dass die geschilderten 
Wucherungen Folgen der Durchreissung der Ciliargefässe und -nerven, sowie der, dass 
sie die Folge von Blutungen seien, entwickelt Verf. auf Grund der Sprengwirkung, die 
das Geschoss in der mit Flüssigkeit und Fett gefüllten Augenhöhle anrichtet, eine eigene 
Theorie. 

Zunächst wird aus Schädelsammlungen und Versuchen festgestellt, dass es bei 
Schüssen durch die Seitenteile der knöchernen Augenhöhle zu indirekten Splitterbrüchen 
des Augenhöhlendaches kommt, deren einzelne Splitter ins Gehirn dringen können. 
Sodann fand Verf. beim Beschiessen eines sinnreichen Modells, dass der Augapfel etwas 
nach vorn bewegt und an seinem hinteren Pol abgeplattet wurde. Hierdurch wird 
naturgemäss eine Verkleinerung des Volumens und eine erhebliche Drucksteigerung er¬ 
zielt, die in besonderen Fällen zu einem Platzen des Augapfels führen kann. 

Aus negativ ausgefallenen Versuchen an lebenden Hunden schliesst Verf., dass eben 
eine so geschlossene Augenhöhle, wie sie nur Mensch und Affe haben, zum Zustande¬ 
kommen der Augenhintergrundsveränderungen führen kann. 

Aus sehr geschickt mit Hilfe eines dazu ersonnenen Apparats angestellten Schuss¬ 
versuchen auf menschliche Leichen konnte mit Sicherheit eine Vortreibung des Auges 
um 4 mm festgestellt werden, während sich die Drucksteigerung nicht messen Hess. 

Endlich hatte Verf Gelegenheit, die Befunde bei fünf der Verletzung erlegenen 
Selbstmördern zu erheben, bei denen das hervorstechendste Zeichen eine Blutung in der 
Augenhöhle war, die Verf. im Gegensatz zu anderen Autoren als auf Sprengwirkung auf 
den Gefässen des Sehnerven beruhend erkannte. Die herausgenommenen Augäpfel zeigten 
an ihrem hinteren Pol eine scharfe Einknickung und dieser entsprechend in der Ader¬ 
haut Blutaustritte und Verwerfungen des Pigments, die schliesslich durch exzessive 
Narbenbildungen das beschriebene klinische Bild herbeiführen. 

(Ref. sah vor kurzem als Folge eines weit nach vorn gerichteten Schläfenschusses 
eine vollständige Netzhautablösung.) C r am e r- Cottbus. 

Laas, Ein seltener Fall von Schrotkornverletzung der Augen: rechts 
doppelte Durchbohrung, links Wanderung des Schrotkorns vom Glaskörper 
in die Vorderkammer. (Monatsbl. f. Augenhlkde. 1911, I.) Nach einem Schuss mit 
feinstem Hühnerschrot kam es links zu einer Durchbohrung der Hornhaut mit Iris¬ 
vorfall, rechts zu einer solchen der Lederhaut. Links traumat. Star, descemetische Be- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde upd Invalidenwesen Nr. 12. 


schlüge. Rechts wolkige Glaskörpertrübungen, Röntgenaufnahme lässt den Sitz der 
Schrote unentschieden. 

Später sieht man nach Aufhellung des Glaskörpers rechts deutlich den Schuss¬ 
kanal bis zu einer blutig gefärbten Stelle der Netzhaut nasenwärts vom Sehnerveneintritt, 
die wohl als Austrittsstelle des Korns anzusehen ist. S = 1 mit + 1 D. 

Nach 2 Jahren Netzhautablösung rechts, die — anderswo behandelt — zur prak¬ 
tischen Erblindung geführt hat. Links ist dort eine Reklination des Linsenrestes ge¬ 
macht, die ein leidliches Sehvermögen schaffte. 

Nach einem weiteren Jahr fand sich das Schrotkorn links am Boden der Vorder- 
karamer, von wo es mit einer schwierigen Operation entfernt wurde. Pak behielt sein 
Sehvermögen. ( , Cr am er-Cottbus. 

Steindorff, Über Aalblutconjunctivitis. (Berliner ophtbalmoL Gesellschaft, 
22. Juni 1911.) Nachdem beim Schlachten eines Aals Blut desselben in die Augen des 
Schlachtenden gespritzt war, trat eine heftige absondernde Bindehautentzündung ein und 
zwar im engsten Anschluss an das Einspritzen. In einem Fall fand sich auch 24 Stunden 
lang eine feinste oberflächliche Hornhauttrübung. 

Verlauf günstig. 

Bei Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen gelang ein entsprechender Versuch 
nichk C ram er-Cottbus. 

Bisley, Blindness following by the passing of an electric Current (ref. 
Monatsbl. f. Augenheilkde. 1910, II.) Nach wiederholter Einwirkung eines Stromes von 
200 Volt trat längere Bewusstlosigkeit ein, nach deren Aufhören völlige Blindheit ohne 
jeden krankhaften Spiegelbefund eintrat. Verf. glaubt Hysterie ausschliessen zu können, 
obwohl der Mann melancholisch war und Selbstmordversuche machte. Er glaubt, dass 
es sich um Schädigung der Sehzentren durch den Strom handele. (Wenig wahrschein¬ 
lich. Ref.) Cr am er- Cottbus. 

LÖwenstein, Zur Bakteriologie des Hornhautgeschwürs. (Monatsbl. f. 
Augenheilkde. 1910, II.) Unter den theoretischen Betrachtungen ist bemerkenswert der 
Nachweis, dass die Zahl der septischen Geschwüre nach oberflächlichen Hornhautver¬ 
letzungen lange nicht so gross ist, wie sie nach dem Prozentsatz der in Prag im 
scheinbar normalen Bindehautsack gefundenen Pneumokokken sein müsste. Verf. zieht 
daraus den Schluss, dass zur Entstehung eines Geschwürs neben Eingangspforte und 
virulentem Erreger noch ein dritter Faktor nötig sei — die mangelnden Abwehr¬ 
einrichtungen des Hornhautgewebes mancher Menschen. Weiter ist wichtig, dass nach 
Angabe des Verfassers lange bestehendes Hypopyon die Hornhauthinterfläche zum ge- 
schwürigen Zerfall bringen und Frühperforation herbeiführen kann, besonders wenn sich 
Fibringerinnsel an die Descemet festklebt. 

Auffallend ist dem Verf., dass Pneumokokkengeschwüre von Kindern und Jugend¬ 
lichen ganz anders verlaufen, wie bei Leuten über 50 Jahren — jene haben eben nur 
ausnahmsweise Tränensackblennorrhoe (Ref.). 

Über das Diplobazillengeschwür bestätigt Verf. die allgemein gemachten Erfahrungen. 

Ein Geschwür mit rapide vorschreitender Zerstörung der Hornhaut ergab einen 
Bacillus fluorescens liquefaciens. 

Ein eigenartiges Geschwür nach Kohlenverletzung ergab den Aktinomyces als Er¬ 
reger, wie Verf. den sonst Streptothrix genannten Pilz bezeichnet. Cramer-Cottbus. 

Alexander, Vaccineinfektion des Auges. A. berichtet im ärztlichen Verein 
in Nürnberg am 1. Juni (s. Münch, mod. Woch. 37) über schwere Vaccineinfektion des 
Auges. Eine 22jähr. Frau wischte am 5. Mai mit ihrem Taschentuche den frisch ge¬ 
impften Arm ihres Kindes ab. Zwei Wochen nach der Impfung Erkrankung des rechten 
Auges mit Schmerzen und Drüsenschwellung vor dem Ohr. Typische Pustel am inneren 
Augenwinkel mit Übergreifen auf die Conjunctiva palpebrae infer. Am 27. Mai zentraler 
Defekt der Cornea trotz prophylaktischer Salbenbehandlung und Verbände, dann Auftreten 
der Keratitis profunda. Aronheim-Gevelsberg. 

Lutz, Über einige Fälle von ektogener Panophthalmie. (Monatsbl. f. 
Augenheilkde. 1910.) Bei 4 Fällen von Hackensplitterverletzung konnte man dreimal 
den Bacillus subtilis direkt am herausgezogenen Splitter nachweisen. In weiteren drei 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr- 12. 


Fällen (Schuhkratzer*, HamiperapliUer-, Hackensplitterverletzung) fanden sich anaerobe 
Keime und zwar zweimal der Bacillus phlegmonis emphysematosae — des Gasbrands. 

Nach der Art der veranlassenden Keime muss Ausfflhrung nnd Zeitpunkt der 
Eunkleation verschieden gestaltet werden. Cramer-Odttbus.. 

Möller, Ober traümatische Augen musfeellähmun gen. (Inaugur.-Dissertat. 
Leipzig 11.) Verf. bespricht in seiner Arbeit die im letzten Jahrzehnt in der Augen¬ 
klinik Sattlers beobachteten Fälle traumatische* Augenmuskellähmungen hinsichtlich 
der Art ihres Zustandekommens, bezüglich des Ortes der Läsion und mit Rücksicht auf 
ihren Verlauf. t ■ 

Unter 49 Personen mit traumatischer Augenmuskellähmung befanden sich 10 weib¬ 
liche und 39 männliche, darunter 11 Kinder. Diese Fälle verteilen sich dem Alter nach 
auf die verschiedenen Jahrzehnte in folgender Weise: 1. u. 2. Jahrzehnt 8 u. 6 28 %, 

3. u. 4. Jahrzehnt 11 u. 10 = 44%,-5. m 6. Jahrzehnt 9 u. 2 = 22%, 7. Jahrzehnt 
3 = 6%. Von den znr Lähmung führenden Unfällen ereigneten sich I. 1Ö in der 
Landwirtschaft (ca. 20%)* 3 im Baugewerbe, 4 bei Kutschern, je 2 bei Dachdeckern, 
Schneidern und in der Hauswirtschaft, je 1 bei Brauern, Schleifern, Giessern, Kürschnern 
und Bergleuten. II. Durch zufällige Anlässe: 3 als Folge des Sports, durch Abspringen 
von der Elektrischen, Sprung aus dem Wagen, Sturz von der Treppe je 1, bei kind¬ 
lichem Spiel 2. III. In unbekanntem Zusammenhänge 11. 

Bezüglich des Ortes der angreifenden Gewalt ergab sich, dass Augenmuskelläh¬ 
mungen auftraten I. nach Stoss und Schlag auf den Kopf: im allgemeinen ohne nähere 
Lokalisation 7 mal, auf den Hinterkopf 4 mal, auf eine der beiden Kopfseiten 8 mal, 
auf die Stirn 1 mal, auf den Augenhöhlenrand (inkl. 4 mal nach Hufschlag) 12 mal, 
auf die Jochbeingegend 1 mal, auf den Nasenrücken 1 mal. II. Quetschung des Kopfes 
erfolgte in 9 Fällen: durch Überfahrung 6-, durch andere Gewalten 3 mal. III. Muskel- 
zerreissung wurde 1 mal diagnostiziert und IV. in einem anderen Falle das Oberlid 
durch einen Hammersplitter durchschlagen. Basale Läsionen (Fraktur des Schädels, 
Nervenzerreissung, Blutung) wurden in 25 Fällen diagnostiziert, als orbitale Lähmungen 
erwiesen sich 21 Fälle, in 3 Fällen war eine teils basale, teils orbitale Läsion anzu¬ 
nehmen. Schädelbruch wurde 15 mal mit Bestimmtheit, 6 mal mit hoher Wahrschein¬ 
lichkeit, d. h. in 42% der Fälle diagnostiziert. 

Zu vollständiger Heilung gelangten 23 Fälle ca. 50%, darunter 15 orbitale, 
7 basale und 2 basoorbitale. Zur Besserung kam es in 8 Fällen ca. 15%, darunter 
2 orbitale, 5 basale und 1 orbitobasaler Fall. Keine Heilung trat in 13 ca. 25% der 
Fälle ein, 9 basale und 5 orbitale Lähmungen. In 4 Fälien blieb der Verlauf un¬ 
bekannt, in 4 Fällen hinterblieb konkomittierendes Schielen. 

Der N. opticus war 5 mal betroffen; der Trigeminus ebenfalls 5 mal (doppelseitig 
1 mal). Mitbetroffen war der N. facialis 8 mal (1 mal doppelseitig), der Acusticus 
10 mal, der Glossopharyngeus 3 mal (1 mal doppelseitig). Paralyse des Augensympathicus 
bestand 3 mal. 

In der Literatur findet sich wiederholt die Angabe, dass der Abducens am häufigsten 
traumatisch gelähmt ist, Panas und Wagenmann fanden die Oculomotoriuslähmung 
als die häufigste Augenmuskellähmung. Damit stimmt auch Verf.s Befund überein, nach 
dem sich 28 Oculomotorius-, 22 Abducens- und 18 Trochlearislähmungen fanden. 

Bei jugendlichen Verletzten gestaltete sich der Verlauf der Atigenmuskellähmung 
günstiger als bei Erwachsenen; er war bei orbitaler Läsion meist günstig, auch bei Ab¬ 
wesenheit einer Gehirnerschütterung und eines Schädelbruches bei intrakraniell bedingter 
Lähmung. Unter 22 Abducenslähmungen heilten 6 (27 % %), unter 28 Oculomotorius- 
lähmungen 16 (57%) und unter 18 Trochlearislähmungen 10 Fälle (55 V 2 °/o)- Die un¬ 
günstigere Prognose der Abducenslähmungen war wahrscheinlich auf Abbruch der Felsen¬ 
beinspitze zurückzuführen. In vielen Fällen kam es nach mehrmonatlichem Stationärbleiben 
der Lähmung noch rasch zur Heilung bei jüngeren und älteren Verletzten. Es ist des¬ 
halb nach Verf.s Material ratsam, nicht vor Ablauf des 8. Monats operativ einzugreifen. 
Falls vorzeitig operiert wird, kann bei nachträglicher Rückkehr der Muskelfunktion ein 
Übereffekt erzielt werden. Aron he im-Gevelsberg. 

Alexander, Traumatische Lähmung des Obliqu. inferior. A. demonstriertim 
ärztl. Verein in Nürnberg am 3. XL 10 (s. Münch, med. Woch. 6) ein lOjähriges 


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380 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


Mädchen mit traumatischer Obliquus inferior-Lähmung des linken Auges. Das Kind fiel 
vor 10 Tagen und stiess sich an einem Eisenblech gegen den unteren Orbitalrand. Es 
besteht eine völlig isolierte Lähmung des Obliqu. inferior, wahrscheinlich infolge Blutung 
in den Muskel. (4 Wochen später war die Lähmung bedeutend zurückgegangen.) 

Bei einem 49 Jahre alten Manne — den A. ebenfalls demonstriert — bestand nach 
einer Verletzung vor 36 Jahren eine linksseitige traumatische Ptosis, die mit bestem 
Erfolge vor 4 Jahren nach Koster operiert wurde. Das Lid kann völlig gehoben werden. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Salus, Über Augenmuskelstörungen bei Tetanus. (Monatsbl. f. Angen- 
heilkde. 1911. I.) Verf. weist im Anschluss an einen Fall von Eindringen eines Akazien¬ 
zweiges in die Augenhöhle eines Jungen unter eingehender Literaturanführung nach, dass 
bei Berührung eines Augenmuskels durch das Tetanotoxin ein Dauerkrampf der Muskeln 
dieses Auges eintritt, der bald auf das andere Auge und die Umgebung (Facialis etc.) 
ausstrahlt. C r a m e r - Cottbus. 

Harris, A Case of choked disk (Stauungspapille) possessing some unique 
features. (The ophthalmic record 1910.) Durch einen Schlag mit einem Brett trat 
oberhalb des Augenhöhlenrandes eine Wunde ein, die glatt heilte. Nach einiger Zeit 
veranlassten Hirnerscheinungen eine Augenuntersuchung, die beiderseits Stauungspapille 
ergab. Als Ursache ergab Aufmeisselung oberhalb der alten Wunde einen Stirnlappen- 
abzess, in dem sich ein 3 / 4 Zoll langes, i ’ A Zoll dickes Holzstückchen fand, das durch 
das Augenhöhlendach in das Gehirn gedrungen war. Heilung. Cr am er- Cottbus. 

Pichler, Ein Fall von unvollständiger Sehnervenausreissung durch 
Hufschlag. (Monatsbl. f. Augenheiikde. 1910 II.) Nach einem Hufschlag, der in der 
knöchernen und Weichteilumgebung der Augenhöhle verschiedene narbige Veränderungen 
gemacht hatte, fand sich in dem amaurotischen Auge an Stelle der Papille ein aufrechtes 
weisses Oval, aus dem ein nach vorn ziehender grauer Strang austrat. Um das Oval 
herum sieht man einen Hof von der Farbe der Lederhaut Das Ganze ist gegenüber 
dem übrigen Augenhintergrund etwas vertieft bis auf eine Stelle, an der 2 Papillen- 
gefässe vorhanden waren. Verf. nimmt an, dass der Hufschlag den Augapfel nach vorne 
schob und so die teilweise Zerreissung bewirkte. Cramer-Cottbus. 

Birkhänser, Plötzliche einseitige Erblindung nach perforierender 
Schädelverletzung vom Gaumen aus. (Monatsbl. f. Augenheiikde. 1911. II.) Ein 
Betrunkener fiel vornüber und stiess sich eine lange Tabakspfeife in den harten Gaumen, 
die er selbst herauszog. Er bemerkte sofort die Erblindung seines rechten allein seh- 
tüchtigcn Auges. 

Die Sonde dringt längs der innern Highmorshöhlenwand in die Augenhöhle vor. 
Irgend welche Erscheinungen von Verletzung der Hirnbasis sind nicht vorhanden. 

Im Innern des sonst normalen und normal beweglichen Augapfels sieht man eine 
grosse landkartenähnliche Stelle der Netzhaut, die glänzend weiss ist und den Ort der 
— nicht erkennbaren — Sehnervenscheibe nur aus den Zentralgefässen vermuten lässt 
Im Laufe der Zeit treten den Gelassen entlang normale Augenhintergrundsfärbungen ein 
und die Sehnervenscheibe wird, an ihrer Schläfenseite umgeben von einem blauschwarzen 
Fleck, erkennbar. Über den ganzen weissen Bezirk sind Blutungen zerstreut. Es 
kommt eine konsensuelle Pupillenreaktion zustande, auch eine Zeitlang eine Licht¬ 
empfindung, aber der Endausgang war Amaur durch Sehnerventartung. 

Aus den theoretischen Betrachtungen ist hervorzuheben, dass wahrscheinlich die 
derbe Pfeifenspitze eine Knochenverletzung gemacht oder seihst den Sehnerven orbital- 
wärts vom Foramem opticum zertrümmert hat. Die weisse Verfärbung wird als ein 
langdauerndes Ödem infolge Zusaramenpressung der hinteren Ciliar- und der Zentral¬ 
arterien durch Knochentrümmer und Blutungen aufgefasst, das mit dem Nachlass de* 
Drucks wieder geschwunden ist. Cramer-Cottbus. 

Hochhaus, Chlorom. II. demonstriert in der Rheinisch-westfälischen Gesellschaft 
für innere Medizin und Nervenheilkunde in Köln am 12. III. (s. Münch, med. Woch. 23} 
die anatomischen Präparate eines Falles von Chlorom. Es handelte sich um einen 
Knaben, bei dem 3 Wochen vor der Einlieferung ins Krankenhaus ein linksseitiger 
Exophthalmus aufgetreten war. Gleichzeitig bestanden heftige Kopfschmerzen, massige 
Nackenstarre, geringer Spasmus der Beine und deutlich das Kernig sehe Symptom. Da 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


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der Exophthalmus zunahra, wurde nach Freilegung der Orbitalhöhle ein grösserer Tumor 
exstirpiert; er war von weicher Konsistenz und grünlicher Farbe. Bei der Obduktion 
fand sich eine ausgedehnte Verbreitung der grünlichen Tumoren nicht nur in der Augen¬ 
höhle, sondern auch subperiostal am Schädel, ferner an der Innenfläche der Dura; be¬ 
sonders stark im Rückenmarkskanal; ferner an den peripheren Knochen subperiostal. Im 
Knochenmark zeigten sich ebenfalls zahlreiche grünliche Massen, dagegen waren die 
inneren Organe, besonders die Drüsen, die Leber anscheinend weniger ergriffen, nur die 
Milz schien makroskopisch verändert. Nach dem Blutbefunde, mit dem konform im 
Knochenmark auch wesentlich grosse Lymphocyten angetroffen wurden, handelt es sich 
sicher um einen Fall von lymphatischem Chlorom. Aronheim-Gevelsberg. 

Grönholm, Beiträge zur Kenntnis des Enophthalmus traumaticus. 
(Zeitschr. f. Augenheilkde. XXIV, 6.) Verf. veröffentlicht 2 gleichartig durch Fall gegen 
den Skistab entstandene Fälle, bedingt durch den Bruch der äusseren bezw. inneren Augen¬ 
höhlenwand. , Cr am er-Cottbus. 

Gustav Eversbusch, Über Enophthalmus traumaticus mit Varixbildung 
am Unterlid. (Monatsbl. f. Augenheilkde. 1911.1.) Nach einer sehr schweren körper¬ 
lichen Anstrengung (Schieben einer Last von 5 Zentnern) empfand der 28jähr. Patient 
beim Niedersetzen einen heftigen Schmerz im linken Auge, der bald wieder abnahm. 
Nach einiger Zeit sah er, dass das Auge tiefer in der Höhle lag und dass beim Bücken 
eine bläuliche Geschwulst bis Wallnussgrösse am Unterlid auftrat, die beim Aufrichten 
sich wieder verlor. Die objektive Prüfung zeigte ein Zurücksinken des Augapfels um 
2,5 cm und die Unabhängigkeit der blauroten Geschwulst von den Netzhautvenen, 
während Zusammendrücken der Jugularis die Erscheinung ebenso hervorruft, wie das 
Bücken. Durch Ausschliessung der sonstigen für die Entstehung des Leidens von den 
verschiedenen Autoren angenommenen Ursachen kommt Verf. zu dem Schluss, dass es 
sich bei dem Mangel einer äusseren Einwirkung um ein Abreissen der Muskelfascien an 
ihrer Befestigung an der Knochenhaut der Augenhöhle handele, wofür die Beweisführung 
allerdings etwas gezwungen erscheint, da Verf. eine besonders energische Zusammen¬ 
ziehung des äusseren graden Muskels zur Festhaltung dgr Richtung des Schiebens an¬ 
nimmt, was durch eine geeignete Kopfdrehung ja viel natürlicher zu erreichen war. Die 
Erklärung für die Entstehung des Varix des Unterlids gibt Verf. nach längeren theo¬ 
retischen Erörterungen dahin, dass Pat. beim Schieben des schweren Karrens den Kopf 
nach vorne und nach der Fahrtrichtung drehte, wodurch ein Abströmen des Orbitalbluts 
statt nach dem Sinus cavernosus nach dem Gesicht zu eintrat und eine starke Zusammen¬ 
pressung der Vena jugularis in Verbindung mit der verstärkten Atmung eine erhebliche 
StauuDg bedingte, die an einer anzunehmenden, vielleicht kongenital schwachen Wand¬ 
stelle zu einer Ausbuchtung führte. Cramer-Cottbus. 

Dntoit, Über die Beziehungen zwischen dem Luftemphysem der Orbita 
und dem traumatischen Enophthalmus. (Zeitschr. f. Augenheilkde. 1910.) Nach 
Fuchs kommt der Lufteintritt in die Augenhöhle usw. bei Kontusionen des Augapfels 
dadurch zustande, dass das unverletzte Auge gegen die Papierplatte drängt und diese 
zertrümmert. Bei offenen Wunden ist eine Luftansammlung unmöglich, weil jene sofort 
wieder austreten kann. Salus ist dagegen der Meinung, dass nur in einem ganz be¬ 
stimmten Fall diese Entstehungsweise möglich sei, während die meisten Fälle durch 
Gegenstoss beim Treffen des Augenhöhlenrandes und des Augapfels gleichzeitig durch 
Bildung einer Fissur zustande kämen. 

Verf. hat nun 4 Fälle schwerer Kontusion beider Teile beobachtet, bei denen es, 
teils nach vorhergehendem Exophthalmus, zu Enophthalmus mit Lufteintritt gekommen 
ist, der nach Schneuzen besonders hervortrat und in erster Linie unter den Lidern. In 
3 der Fälle trat der Enophthalmus auffallend rasch ein — „sozusagen sofort nach dem 
Rückgang der Schwellungserscheinungen 44 , so dass ausser den Brüchen der Augenhöhlen¬ 
ränder auch ein Abreissen des „Augenhalteapparats 44 , d. h der hinter dem Augapfel 
gelegenen Fascien erfolgt sein musste. 

Verf. gibt dann in längerer Literaturstudie eine Einteilung der bekannt gewordenen 
Fälle nach dem Verhältnis zwischen Orbitalbruch, Augapfelkontusion mit oder ohne 
Lederhautriss und Lufteintritt an. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


Die zu jeder Form angeführten Prognosen scheinen Ref. sich nicht im mindesten 
von denen jeder schweren Augen- oder Orbitalverlettung überhaupt zu unterscheiden. 

Cramer-Cottbus. 

Mohr, Beobachtungen über Keratitis parenchymatosa nach Trauma. 
(Monatsbl. f. Augenbeilkde. 1910.) Verf. bestätigt in sehr eingehender Weise an zwei 
Fällen die schon allgemein angenommene Meinung, dass durch Verletzungen die in Rede 
stehende Krankheit auf demselben Auge ausgelöst werden kann. Von dem zurzeit noch 
lebhaft umstrittenen Vorkommen der parenchymatosa auf dem nicht verletzten Auge als 
Folge der Verletzung des anderen ist in der Arbeit nicht die Rede. Cramer-Cottbus. 

Rohde, Keratitis interstitialis und Trauma. (Inaugural-Dissertat. Berlin 1911.) 
Die Keratitis interstitialis (parenchymatosa) befällt in der Mehrzahl der Fälle hereditär¬ 
syphilitische oder tuberkulöse Individuen; sie tritt auch bei erworbener Syphilis auf, 
ferner seltener bei schweren, allgemeinen Ernährungsstörungen, Stoffwechselkrankheiten. 
Ein lokales Leiden ist sie demnach niemals. Erst in den letzten Jahren ist nach Perlias 
Vortrag auf der 14. Versammlung rheinisch-westfälischer Augenärzte zu Düsseldorf die 
Frage zur Diskussion gestellt, ob ein Unfall eine auf konstitutioneller Basis beruhende 
Keratitis auslösen kann. Trotz vielfacher Untersuchungen und Veröffentlichungen, die 
Verf. anführt, sind die Akten noch nicht geschlossen. 

Aus der Augenklinik Greefs führt Verf. folgende Fälle an. In dem ersten handelte 
es sich um einen 17 Jahre alten Maurerlehrling, dessen Vater vor der Ehe an Lues ge¬ 
litten hatte. Beim Vergipsen spritzte dem Lehrling etwas Gipsmörtel ins rechte Auge, 
in dem sich trotz Entfernung des Mörtels, ein Reizzustand entwickelte und nach 5 Tagen 
zu einem nur das Epithel der Hornhaut betreffenden Ulcus corneae traumaticum führte. 
Nach etwa einer Woche Beginn der Epithelisierung, die den Defekt ausfüllte, dass nur 
noch eine leichte, wolkige Trübung zu sehen war. Nach einer Woche Wiederauftreten 
eines Reizzustandes und Beginn einer interstitiellen Keratitis am Rande der Hornhaut, 
getrennt vom dem ursprünglichen Ulcus, die sich zur typischen Keratitis interstitialis 
ausbildete. Auf dem Höhepunkte derselben erkrankte das linke Auge in gleicher Weise. — 
Der 2. Fall betraf ein 21jähr. Mädchen mit tuberkulösem Katarrh der r. Lungenspitze. 
Vor 1 Jahre litt sie an Keratitis tuberculosa beider Augen, die mit Hinterlassung von 
Hornhauttrübungen, besonders auf dem 1. Auge, heilte. 3 Tage vor der Aufnahme hatte 
sie von einem Kinde einen Stoss mit dem Finger gegen dieses Auge erlitten. Eine 
Hornhautverletzung war bei der Aufnahme nicht festzustellen, dagegen bestanden neben 
Tränenträufeln starke konjunktivale und ziliare Injektion. In kurzer Zeit entwickelte 
sich aus diesem traumatischen Reizzustande eine schwere, die ganze Cornea befallende 
Keratitis interstitialis mit tiefer Gefässbildung. — Ein 3. Fall kam in der chirurgischen 
Poliklinik zur Beobachtung bei einem 10 Jahre alten Mädchen aus gesunder Familie, 
das an tuberkulöser rechtsseitiger Kniegelenksentzündung, angeblich nach Aufschlagen 
eines Fussballes, litt. Auf dem Auge wurde Keratitis interstitialis im Aufhelluugsstadium 
festgestellt, die nach Angabe der Mutter nach Aufschlagen eines Balles gegen das r. Auge 
vor 4 Monaten aufgetreten war. 6 Wochen später sei auch das 2. Auge erkrankt. 

Verf. schliesst sich auf Grund dieser und der in der Literatur veröffentlichten 
Fälle der Ansicht der Autoren an, die überzeugt sind, dass ein Trauma an der be¬ 
troffenen Hornhaut eine auf einer konstitutionellen Erkrankung beruhende Entzündung 
auslösen kann und dass nicht nur das verletzte, sondern auch das andere Auge in Mit¬ 
leidenschaft gezogen werden kann. 

Eine Entschüdigungspflicht bei Keratitis interstitialis wird für das verletzte Auge 
fast allgemein anerkannt, nicht so für das sekundär erkrankte. Da jedoch diese Er¬ 
krankung hauptsächlich im Kindesalter beobachtet wird, werden bei der Beschränkung 
der Kinderarbeit nur in seltensten Fällen Entschädigungsansprüche gestellt werden 
können. A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Langenbeck, Keratitis parenchymatosa nach Trauma. (Zeitschr. f. Augen- 
heilkde. 1910.) Im Anschluss an Einspritzen von Terpentin ins linke Auge entwickelte 
sich in diesem eine vollständige und später am anderen Auge eine mehr sektorenförmige 
Keratitis parenchymatosa. Pat. zeigte positiven Wassermann. 

Wenu auch die Möglichkeit vorliegt, dass durch den Reiz des Terpentins etwa wenig 
aktive Spirochäten in der Hornhaut zur Entwicklung und zur Wirksamkeit gebracht 


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werden könnten, so weist doch Verf. — sehr mit Recht (Ref.) — die Forderung, dass 
die Erkrankung des zweiten Auges als Unfallfolge anerkannt werden müsse, zurück, 
da auch bei den von selbst an Keratitis parenchymatosa erkrankten Augen die Er¬ 
krankung des zweiten nicht eine Folge der Erkrankung des ersten, sondern des Grund¬ 
leidens sei und wir bisher eine sympatische Keratitis nicht nachgewiesen bekommen 
haben. C r a m e r - Cottbus. 

Watanabe, Anatomische Untersuchung von 4 Augen mit traumatischer 
Iridocyclitis. (Monatsbl. f. Augenheilkde. 1910,11.) Verf. kommt in Übereinstimmung 
mit Rüge und Schirmer zu dem Schluss, dass eine sicherere anatomische Unter¬ 
scheidung zwischen iridocyklitischen Produkten, die zu sympathischer Entzündung führen, 
und solchen, die auf das verletzte Auge beschränkt bleiben, nicht möglich ist. 

Cr am er- Cottbus. 

Gradle jun., Über die diagnostische und prognostische Bedeutung der 
Lymphocytose bei Iridocyclitis traumatica. (Heidelberger Versammlung 1910.) 
Auf Grund der von allen Seiten bei der Untersuchung sympathisch erkrankter Augäpfel 
gefundenen lymphocytären Infiltration untersuchte Verf. das Blut bei traumatischer und 
nichttraumatischer Iridocyclitis und fand bei ersterer die Zahl der Lymphocyten zwischen 
30 und 45 %. In Fällen von Vereiterung, geheilten Verletzungen und nicht traumatischen 
Iridocycliten fand er das Blut normal. 

Er nimmt an, dass die relative Vermehrung der mononuklearen auf Kosten der 
polynuklearen Zellen, die besonders 24—36 Stunden vor einer Verschlimmerung der Ent¬ 
zündung auftrat, sicher eine Bedeutung in diagnostischer Hinsicht hat. 

In der eingehenden Diskussion wird von verschiedenen Seiten die Beobachtung be¬ 
stätigt, nach Temperatursteigerung gefragt, die Vortr. verneint. Gilbert fand bei dem 
Auftreten der Lymphocytose keinen Unterschied zwischen traumatischen Uveitiden durch 
die gewöhnlichen Entzündungserreger und den sympathischen Formen. Cramer-Cottbus. 

Fleischer, Über zwei Versuche mit Salvarsan bei sympathischer Oph¬ 
thalmie. (Monatsbl. f. Augenheilkde. 1911, I.) Dieselben fielen vollständig negativ aus, 
ebenso ein solcher von Flemming, während bei einem alten rezidivierenden Fall von 
Siegrist eine erhebliche Besserung des Sehvermögens ein trat. Cramer-Cottbus. 

Guillery, Über experimentelle sympathisierende Entzündung. (27. Ver¬ 
sammlung rhein.-westfäl. Augenärzte.) Verf. hat in Verfolg früherer Untersuchungen 
durch Einbringen verschiedener Mikroorganismen, als Staphylococcus aureus, Subtilis, 
Prodigiosus in Pferdeglaskörper ein proteolytisches Ferment erzielt, nach dessen reiner, 
also ganz bakterienfreier Einbringungung in Kaninchenaugen er in der Uvea nicht nur 
alle die von Fuchs beschriebenen krankhaften Wucherungen epitheloider und Riesen¬ 
zellen fand, sondern sogar in einem Fall eine Erkrankung des anderen Auges erzielte. 
Es fanden sich Herde in der äusseren Muskulatur, Infiltration einzelner Ciliadfortsätze 
mit Eiterzellen, Sehnervenscheibe stark geschwollen und von einer dünnen Schicht Rund¬ 
zellen und Eiterkörperchen bedeckt. Cramer-Cottbus. 

Allerdings hatte das Kaninchen bei Lebzeiten ausser einer Pupillenverengerung 
gar keine Zeichen einer Erkrankung geboten. 

Reis, Kritische Bemerkungen zu einigen neueren Arbeiten über sym¬ 
pathisierende Entzündung. (27. Versammlung rhein.-westfäl. Augenärzte.) Vortr. hält 
die Schlussfolgerungen, dass die experimentell erzeugten Lymphocytenanhäufungen in der 
Uvea charakteristisch für sympathisierende Entzündung seien, deswegen für irrig, weil die 
Uvea auf chronische Reize der verschiedensten Art mit Auftreten von Lymphocytenherden 
reagiere. Die sympathisierende Entzündung sei ein „infektiöses Granulom“ und es sei bis¬ 
her noch nie gelungen, ein solches beim Tier durch reine Giftlösungen zu erzeugen. 
Er hält an der mykotischen Entstehung der sympathischen Ophthalmie fest und hofft, 
dass die Lehre von der Metastase schliesslich eine Lösung der Frage ergeben wird. 

Cramer-Cottbus. 

Deutschmann, Zur Pathogenese der sympathischen Ophthalmie. (Gräfes 
Archiv LXXXVIIJ, 3.) In einem wegen Ausbruch sympathischer Ophthalmie auf dem 
anderen Auge enukleiertem Augapfel fanden sich sowohl septische, wie sympathisierende 
Entzündung (Nachweis der verschiedenen bei dieser Krankheit Vorgefundenen Zellformen). 
Eine aus der Chlorioidea verarbeitete Emulsion, die als steril befunden wurde, bewirkte, 


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einem Affen in den Glaskörper gespritzt, Schrumpfung des Augapfels. In diesem fanden 
sich die für sympathisiernnde Entzündung charakteristischen Zellformen. Die Sehnerven¬ 
scheiden waren infiltriert und verwachsen. Am Chiasma zeigte sich eine Ausschwitzung, 
welche auf Sehnerventractus und Hirnhäute überging. Der Sehnerv des anderen Auges 
zeigte dieselben Erscheinungen wie der des sympathisierenden, ebenso fanden sich die 
charakteristischen Zellen in der Gefässhaut — kurz sympathische Ophthalmie. 

Dasselbe Ereignis vollzog sich nach Einpflanzung eines Stückchens Aderhaut des 
eben beschriebenen sympathisierten Auges in die Vorderkammer eines Affen mit dem 
Unterschied, dass der Weg der Entzündung durch die vorderen Ciliargeftsse und Muskeln 
nach dem hinteren Pol und dort auf die Sehnervenscheiden überging, von wo er auf 
demselben Wege das andere Auge erreichte. 

Verf. sagt: „Die Sehnerventheorie erhält durch diese Versuche, als die einzigste 
von allen anderen, von neuem eine experimentell und klinisch gesicherte Basis 46 . 

Das wäre ja recht schön und diese Veröffentlichung wird ja sicher Veranlassung 
zu neuen Nachprüfungen geben. Es muss aber doch gesagt werden, dass bei den zahl¬ 
losen Nachprüfungen der Deuts chm an nschen Theorie, die in früheren Jahren von mass¬ 
gebenden Untersuchern gemacht wurden, eine Übereinstimmung mit den Befunden des 
Verf. nicht erzielt werden konnte (Ref.). Cramer-Cottbus. 

Elschnig, Studien zur sympathischen Ophthalmie. III. Teil. Auf Grund 
früherer Studien über die Resorption von Antigenen im Auge und ihre Steigerung durch 
subconi. Einspritzungen, sowie über die antigene Wirkung ausserhalb des Verdauungs¬ 
schlauches in den Tierkörper eingebrachter Emulsion von Gefässhaut kommt Verf. zu 
einer neuen Theorie der sympathischen Entzündung. Gestützt wird die im folgenden 
anzuführende Theorie durch die Beobachtung, dass gewisse schleichende, nicht auf Ver¬ 
letzung oder akuter allgemeiner Erkrankung beruhende Iridocyklitiden, bei denen ein 
starker Zerfall von Uvealgewebe und dadurch Anaphylaxierung desselben anzunehmen 
ist, meistens doppelseitig verlaufen. Verf. nimmt an, dass bei einer taumatischen In¬ 
fektion oder einer durch die Verletzung ausgelösten ohne Vermittelung von Keimen ein¬ 
tretenden Uvealentzündung der nicht von der Verletzung betroffene Teil dieser Haut 
durch den Gewebszerfall anaphylaxiert wird. Ebenso soll das mit der Uvea des nicht 
verletzten Auges geschehen, die dadurch „der somatischen Anomalie einen Angriffspunkt“ 
bieten soll. Das Vorhandensein einer solchen im Körper, als Nephritis, Diabetes und 
dergleichen oder Autointoxikationen im weitesten Sinne des Wortes, soll nämlich nach 
Verf. die zweite Bedingung zum Zustandekommen einer sympathischen Entzündung sein, 
da er einen durchgreifenden Unterschied zwischen der sympathischen und der sonst 
durch jene erzeugten idiopatischen Iridocyclitis nicht anerkennt. 

(Ref. erinnert sich im Augenblick an 9 Fälle von sympathischer Ophthalmie. 
Unter diesen sind 5 Kinder bis zu 5 Jahren hinunter. Bei diesen waren Diabetes und 
Nephritis sicher ausgeschlossen, aber Ref. erinnert sich bei der langen klinischen Be¬ 
obachtung und den häufigen Untersuchungen ganz genau, dass kein einziges dieser Kinder 
auch nur die so häutige skrophulöse Diathese in irgendwie erkennbarem Maße gehabt 
hätte. In einem Fall von sympathischer Ophthalmie wegen Sarkom der Aderhaut. könnte 
ja die Theorie zutreft'en. Die bei 3 anderen Erwachsenen, bei denen die sympathische 
Entzündung in Form der Iritis serosa auftrat und glatt ausheilte, boten keinerlei Zeichen, 
auf die hin man irgend einen Verdacht auf ein konstitutionelles Leiden hegen konnte. 
Der Urin war immer untersucht.) Cramer-Cottbus. 

Lewin, Über Ätzstoffe und gewebsentzündende Mittel. (Monatsbl. f. 
Autrenheilkde. 1911. 1.) Die Ätzmittel unterscheiden sich in solche, die Eiweiss fällen und 
feste Ätzschorfe bilden (Säuren, Metallsalze, alkalische Erden, Halogene, synthetische Stoffe 
aus organischen Reihen, Kresole, Phenole) und solche, die Eiweiss verflüssigen und 
weiche Schorfe bilden (alle Alkalien von einer bestimmten Konzentration an, manche 
Metalloxyde). 

Bei den ersteren Stoffen geht die Wirkung über die augenblickliche kaum hinaus, 
weil das ausgefällte Eiweiss ein Hindernis für die Weiterverbreitung ist. Ganz im Gegen¬ 
satz hierzu ist das aufgequollene, in Alkalialbuminat umgewandelte Eiweiss der zweiten 
Reihe ein vorzüglicher Weiterleiter der Ätzwirkung bis in die tiefsten Schichten des 


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Auges, die äusserlich noch normal scheinen können. Die Ätzwirknng wird nach Verf. 
durch Anwendung warmer Umschläge gesteigert. 

Bei beiden Formen sind die Trübungen ein Zeichen von Gewebstod und eine Be¬ 
handlung zwecklos, da diese bei den Ätzalkalien nur durch im Verhältnis viel zu starke 
Pflanzensäurelösungen erfolgen könnte. 

Die eigentliche letzte Art der Reizwirkung der zahllosen auf das Gewebe entzün¬ 
dend einwirkenden Stoffe kennen wir noch nicht. Die grossen Unterschiede in der 
Intensität, die zwischen einfacher Rötung und ausgesprochener Phlegmone schwankt, bei 
der allen diesen Stoffen gleichartigen Eigentümlichkeit, eine erhöhte Blutzufuhr, Austritt 
von Flüssigkeit ins Gewebe, erhöhter funktioneller und formativer Tätigkeit und ev. 
sekundärer Störung der chemischen Zusammensetzung des befallenen Teiles verlangen 
nach Verf. dringend die grösste Aufmerksamkeit der Forscher, um den etwaigen Nutzen 
dieser Stoffe zu Heilzwecken festzustellen. Cramer-Cottbus. 

Le Win, Die Augenverletzung durch Natriumaluminat. (Monatsbl. f. 
Augenheilkde. 1911, I.) Verf. kommt auf Grund von zwei bekannt gewordenen Fällen 
zu der Anschauung, „dass das gelöste Natriumaluminat an den Augenhäuten wie eine 
entsprechend konzentrierte Natronlage wirkt“. Cramer-Cottbus. 

Pichler, Über Ammoniakverletzung des Auges und der äusseren Haut. 
(Zeitschr. f. Augenheilkde. 1910.) Der umfangreichen Arbeit liegen einige eigene und 
fremde Krankengeschichten zugrunde, bei denen es sich um die Einwirkung hochkon¬ 
zentrierter Lösungen oder (bei Explosion von Eismaschinen) um Ammoniakgas handelt. 

Aus den Krankengeschichten ergibt sich, dass es zu mehr oder weniger schweren 
Bindehautentzündungen, zum Teil mit Bildung weisslicher Membranen und Blutungen 
kommt, und zwar wegen der Fortpflanzung des Reizes des Alkali in ausgedehntem Maße. 
Die Hornhaut zeigt alle Stadien der Einwirkung von der hauchartigen rasch vorüber¬ 
gehenden Trübung bis zur völligen Einschmelzung mit sekundärer Beteiligung der inneren 
Augenhäute. Manchmal tritt die bösartige Wirkung erst später ein. 

Auf der äusseren Haut wurden in einigen Ausnahmefällen Verbrennungen zweiten 
Grades beobachtet, während in den meisten die Haut unverletzt blieb. 

Die Tierversuche Verf.s ergaben ähnliche Bilder, wie beim Menschen — er hebt 
als schlechtes Zeichen die Aufhebung der Hornhautempfindlichkeit hervor. 

Das Krankheitsbild der Ammoniakverätzung wird in erster Linie durch die riesige 
Wasseranziehung des Mittels bedingt, so dass die schweren Schädigungen wasserhaltiger 
Organe erklärlich sind. Weiter wirkt das Mittel als Entzündungsreiz. Endlich kommt 
bei den Explosionen der Eismaschinen auch noch das mechanische Moment in der Ver¬ 
letzung zur Geltung. 

Bei der Behandlung einer Ammoniakverätzung des Auges kommt eigentlich nur 
reichlichste Wasserspülung in Frage, da die chemischen Mittel zur Entgiftung in einer 
für das Auge viel zu starken Konzentrierung angewendet werden müssten. Verf. macht 
dann den Vorschlag, zur Entgiftung des etwa mitergriffenen inneren Auges eine Ent¬ 
leerung des Kammerwassers vorzunehmen, hat aber am Menschen noch keine bez. Ver¬ 
suche gemacht. Cr am er-Cottbus. 

Fehr, Linsentrübung nach Salzsäureverätzung. (Hirschb. Zentralbl. 1911, 
IV.) Einem Manne wurde von seiner Ehefrau rohe Salzsäure aus einem Milchtopf ins 
Gesicht gegossen. 

20 Stunden später sah Verf. Verätzungen 1.—3. Grades im Gesicht. Die Lidränder 
sind weissgrau, Bindehäute in eine grauweisse Membran verwandelt, die der Lider mit 
Blutungen durchsetzt. Die Hornhäute zeigen ausser Verschorfung des Epithels nur dif¬ 
fuse, aber noch leidlich durchsichtige Trübung der Substanz. Die Linsen sind beider¬ 
seits dicht getrübt. 

Trotz anfänglicher Aufhellung der Hornhäute endeten beide Augen mit völliger 
Zerstörung. 

Es ist anzunehmen, dass die als am meisten diffusible der anorganischen Säuren 
geltende Salzsäure nicht nur durch die Hornhaut in die Vorderkammer, sondern auch 
durch die Lederhaut und den Glaskörper hinter die Linse gelangt ist, so dass diese von 
allen Seiten angegriffen wurde. Cram er-Cottbus. 

Schmidt, Ein Fall von Linsentrübung im Anschluss an Hornhautver- 

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ätzung durch Salzsäure. (Zeitschr. f. Augenheilkde. 1910.) Guillery hat bei seinen 
Studien zur Säureverletzung der Augen gefunden, dass nach längerer Einwirkung anorga¬ 
nischer Säuren auf die Hornhaut ein Zerfall der Linsenepithelien im Pupillengebiet, 
Bildung von Vakuolen in der Linsensubstanz bis zum breiigen Zerfall der Fasern ein- 
treten kann. 

Verf. sah nun 4—5 Tage nach einer leichten oberflächlichen Hornhautverletzung 
mit dünner Salzsäurelösung einen aus lauter kleinen runden Trübungen, die die ganze 
vordere Rindenschicht einnahmen und nur bei auffallendem Licht sichtbar waren, gebil¬ 
deten Star, der allmählich die Sehschärfe auf die Hälfte des Normalen herabsetzte und 
auf das von der Säure getroffene Auge beschränkt blieb, weshalb Verf. den ursächlichen 
Zusammenhang angenommen hat Gramer-Cottbus. 

Marx, Eisensplitterverletzung der Linse ohne Cataracta traumatica. 
(Monatsbl. f. Augenheilkde. 1909.) Einen durch eine 4,5 mm lange Eingangs wunde in 
der Hornhaut geflogenen Splitter sah man unten in der Linse. Es bestand Hypopyon. 
Die vordere Linsenkapsel zeigte unten schläfenseitig eine graue, von einer Eiterflocke 
bedeckte Stelle. Nachdem der Splitter durch die Wunde herausgezogen war, heilte die 
schwere Verletzung so aus, dass die Linse vollständig klar blieb. Verf. nimmt mit Recht 
an, dass die rasche Verlegung der Kapselwunde und die Bedeckung mit einer Exudat- 
flocke sowie die anklebende Iris das Kammerwasser von den Linsenfasern abhielten. 

Cra me r-Cottbus. 

Alexander, Siderosis bulbi. A. demonstriert im ärztlichen Verein in Nürnberg 
am 15. XII. 1910 (s. Münch, med. Woch. 1911) einen Fall von Siderosis bulbi. Pak, 
ein 23 jähr. Maurer, erklärte vor S l l 2 Jahren, dass ihm ein Steinsplitter ins rechte Auge 
geflogen wäre. Es wurde eine infiltrierte Hornhautwunde festgestellt, die nach kurzer 
Zeit mit fast normaler Sehschärfe heilte. Der Augenspiegelbefund, die brechenden Medien 
normal. Vor einigen Wochen erschien Pat. wieder mit der Angabe, dass er seit einem 
Jahre schlecht sehe. Es fanden sich multiple rotbraune Flecke auf der vorderen Linsen¬ 
fläche und feine Trübungen in der Linse; konzentrische Einengung des Gesichtsfeldes und 
Hemeralopie. S = Finger in 2 m. Die Untersuchung am Sideroskop ergab starken Aus¬ 
schlag innen unterhalb der Cornea; die Röntgenuntersuchung bestätigte die Diagnose auf 
Fremdkörper im Innern des Bulbus. Am Riesenmagneten liess sich — nach S 1 ^ Jahren — 
der Fremdkörper lockern, durch die Pupille — ohne Verletzung der Linse — in die 
Vorderkammer ziehen und durch Längsschnitt entfernen. Der Eisensplitter wog 5 mg. 
Das Auge vertrug den Eingriff gut — Der Beruf des Verletzten, der klinische Befund 
und die Angaben Hessen keinen Eisensplitter im Augeninnern vermuten. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Takamura, Ein Beitrag zu den Magnetextraktionen von Eisensplittern 
aus den Augen. (Inaugur.-Dissertat. Göttingen 1910.) Durch die Vervollkommnung 
der Magnete wurde das Resultat der Extraktion von EisenspUttern ausserordentlich ver¬ 
bessert. Insoweit man den Fremdkörper im Augapfel als magnetischen Körper ansehen 
kann und er nicht sehr fest in der Augenhöhle fixiert ist, gelingt es fast stets, ihn aus 
dem vorderen oder hinteren Abschnitt des Augapfels zu extrahieren. In der Göttinger 
Augenklinik kam der Hirschbergsche Magnet als Handmagnet und der Haabsche 
Magnet als Riesenmagnet zur Anwendung. In einer Dissertation von Davids sind 1903 
die Resultate und Erfahrungen von 56 Pat. mitgeteilt; Verf. berichtet über 64 Pat. mit 
Eisensplitterverletzungen von August 1903 bis Februar 1910 mit 65 Magnetoperationen. 
(Ein Pat. hatte in einem Auge zwei Eisensplitter, einer konnte entfernt werden, der 
andere nicht.) Von diesen 65 Fällen ist bei 54 (83,1 Proz.) die Extraktion gelungen, 
ln diesen Fällen gelangten 25mal nur der Haabsche Riesenmagnet, 4mal nur der 
Hirschbergsche Handmagnet und 25mal beide zur Anwendung. 

Aus dem vorderen Bulbusabschnitt wurden die Splitter 13mal extrahiert; 1 aus 
der Cornea, 3 aus der Vorderkammer, 4 aus der Iris und 5 aus der Linse. Der Erfolg 
war in 11 Fällen befriedigend; zweimal kam es zur Enukleation wegen schwerer Infek¬ 
tion mit sekundärer Panophthalmitis. — Aus dem hinteren Bulbusabschnitt wurde der 
Splitter 41 mal extrahiert. Ein gutes Sehvermögen wurde in 15 Fällen (36,6 Proz.) er¬ 
reicht 11 mal (26,8 Proz.) liess sich nur die äussere Form des Auges erhalten, 8mal 
(19,5 Proz.) erwies sich die Enukleation als notwendig. 


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Wie wichtig die frühzeitige Entfernung eines Eisensplitters für die Erhaltung 
eines brauchbaren Sehvermögens ist, zeigen 11 Fülle, in welchen der Splitter über 
2 Monate im Augeninnern steckte; es sauk die Sehschärfe bei fast allen oder es trat 
Siderosis, Amotio retinae oder Einengung des Gesichtsfeldes ein. Aronheim-Gevelsberg. 

Ha ab, Über Magnetoperation. (Heidelberger Vers. 1911.) Yortr. empfiehlt 
aufs dringendste, nur mit stärksten Riesenmagneten am sitzenden Pat zu arbeiten. Da 
die Streulinien des Magneten den Splitter überall finden, ist eine Ortsbestimmung mit 
Sideroskop und Röntgenstrahlen ganz unnötig. Die Schmerzreaktion genügt. Es ist 
besser, den Splitter in die Vorderkammer zu leiten und dort zu entfernen, als durch einen 
Lederhautschnttt wegen Gefahr der nachfolgenden Netzhautablösung. Cramer-Cottbus. 

Kanzel, Über Sideroskopie und Magnetoperationen. (Monatsbl. f. Augen- 
heilkde. 1010, II.) Eingehender Bericht über die deutsche und englische einschlägige 
Literatur und über die Fälle der St. Petersburger Augenheilanstalt. Verf. empfiehlt die 
auch bei uns herrschenden Anzeigen für die Verwendung der verschiedenen Magnete. 

Cr am er-Cottbus. 

Robinson, Cataract resultingu from electric shok. (The Ophthalmie record 
1910.) Weitere 3 Fälle, bei denen die Starbildung erst viele Monate nach der Ein¬ 
wirkung des Schlages erfolgte. Cramer-Cottbus. 

Roche, Dalln, Lekoux, Fälle von Star nach elektrischer Entladung. 
(Refer. Monatsbl. f. Augenheilkde. 1910.) Sämtliche Verletzte hatten durch Berührung 
seitens sehr hochgespannter Ströme Brandwunden und Bewusstlosigkeit. Erst nach 
mehreren Wochen begann die Starbildung, die nicht besonders rasch verlief, aber voll¬ 
ständig wurde. Die ersten beiden Autoren beschreiben doppelseitige Fälle, der letzte 
einen einseitigen, welchen Umstand er im Gegensatz zu dem Blitzstar, wie man aber 
oben sieht, mit Unrecht, für charakteristisch hält. Cramer-Cottbus. 

Paderstein, Eisensplitter in der Linse ohne Starbildung und ihre Be¬ 
handlung. (Monatsbl. f. Augenheilkde. 1911, II.) Auf Grund von Literaturangaben 
und Krankengeschichten, darunter zwei von Dr. Hugo Lehmann-Berlin, aus denen 
hervorgeht, dass in vereinzelten Fällen die Linse auch um einen in ihr steckenden Eisen¬ 
splitter klar bleibt und in einem Elsclinigschen sogar eine nach Spaltung der Linsen¬ 
kapsel vorgenommene Extraktion klar überdauerte, kommt Verf. zu dem Schlüsse, dass 
man in solchen Fällen zunächst den Versuch machen soll, den Splitter auf seinem eigenen 
Wege mit Magnetkraft herauszuleiten und, wenn das nicht möglich ist, das Elschnigsche 
Verfahren anzuwenden. C r a m e r - Cottbus. 

Elschllig, Zur Therapie der Eisensplitter in der Linse. (Monatsbl. f. 
Augenheilkde. 1911, II.) Verf. antwortet auf obige Arbeit zunächst mit der Feststellung, 
dass in dem von ihm früher angeführten Falle Padersteins später noch eine völlige 
Linsentrübung eingetreten sei. Er erörtert dann die Bedingungen, die zu dem reaktions¬ 
losen Einheilen nötig sind — mangelnde Oxydationsfähigkeit und Lage des Splitters 
nahe der Kapsel, deren Wunde durch Herüberziehen der Iris bis zu ihrer natürlichen 
Verklebung auf dem Wege der Epithelwucherung gegen das Eindringen des Karamer- 
wassers geschützt werden muss. Der Zustand seines erwähnten Operationsfalles sei jetzt 
nach 19 Monaten der, dass die Fremdkörperstrasse sowie die Trübungen, die früher das 
Fremdkörperbett erfüllten, ganz geschwunden seien. In demselben Sektor finden sich 
subkapsulär feinste tropfenförmige Trübungen. Im übrigen ist die Linse völlig durch¬ 
sichtig. Zu den Operationsvorschlägen P.s fügt Verf. noch den Rat, einen etwa dicht an 
der Linsenkapsel eingeheilten Splitter unberührt zu lassen und nur in dem Falle die 
Kapselschwarte zu eröffnen, wenn sich dahinter beginnende Rindentrübungen finden. 

Cramer-Cottbus. 

Rübel, Beitrag zur klinischen Diagnose der Doppelperforation des Bnl- 
bus durch Eisensplitter. (Monatsbl. f. Augenheilkde. 1910, II.) Nach Referat über 
die Literatur beschreibt Verf. zwei eigene Fälle: 1. Einschussöffnung in die Hornhaut, 
mit der die Iris verklebt ist, Wundstar, gute Projektion. Die Auszichungsversuche mit 
mehreren Riesenmagneten vergeblich, aber Schmerzreaktion und Emporheben in der 
unteren Übergangsfalte. Röntgen weist den Splitter unter dem Augapfel 1,5 cm vom 
unteren Augenhöhlenrand nach. 2. Ähnliche Veränderungen, Linse ist aber etwas weniger 
getrübt. Weit von der Hornhautwunde in der unteren Übergangsfalte eine Blutung. 


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Dortselbst auch Ausschlag des Sideroskops. Röntgen zeigt Splitter im hinteren Teil der 
Augenhöhle. In einem dritten Fall, bei dem man die zweite Anschlagsstelle an der Aug¬ 
apfelwand sehen konnte, war es weder mit dem Sideroskop noch mit vier Röntgenauf¬ 
nahmen möglich, zu einer sicheren Entscheidung zu kommen. 

Die Anschauung des Yerf., dass die Bindehautblutung des Unterlids entfernt 
von der primären Einbruchsstelle das „sicherste und relativ häufigste Zeichen der dop¬ 
pelten Durchtrennung des Augapfels“ sei, ist doch bei der grossen Vielgestaltigkeit der 
Verletzungsmöglichkeiten wohl zu weitgehend. Cramer-Cottbus. 

Weigel, Netzhautablösung. Irisabreissung. W. berichtet in der Nürnberger 
medizinischen Gesellschaft und Poliklinik am 13. X. 1910 (s. Münch, med. Woch. 6) über 
zwei Fälle von Augenverletzungen, in welchen trotz anfänglicher schwerer Sehstörungen 
resp. fast völliger Erblindung nach einigen Jahren eine fast vollkommene Widerherstellung 
der Sehkraft eintrat. Im ersten Falle bandelt es sich um fast völlige Ablösung der Netz¬ 
haut nach operativer Entfernung eines Stahlsplitters und Trübung der Linse in der hin¬ 
teren Rindenschicht Nach 13 Jahren hatte sich die Netzhaut wieder vollkommen an¬ 
gelegt, nur in einem peripher gelegenen umschriebenen Teil fanden sich Degenerations¬ 
zeichen in Form von Pigmentierungen, die einen praktisch belanglosen Gesichtsfeldaus¬ 
fall bedingten. Im zweiten Falle handelte es sich um eine Abreissung der Iris am oberen 
Rand mit starkem Bluterguss in die Vorderkammer und in den Glaskörper infolge einer 
stumpfen Gewalteinwirkung auf das Auge. Im Anschluss an die Verletzung schwere und 
hartnäckige Iritis und Cyklitis. Später Herabsetzung des Sehvermögens auf Erkennen 
von Fingern in 5 m Entfernung, starke Verengerung der Pupille durch die herabhängende 
Iris, Glaskörpertrübung. Nach 6 Jahren fand sich bei einer Nachuntersuchung Irisdialyse 
wesentlich verschmälert, Pupille grösser, prompte Reaktion, Glaskörpertrübung verschwun¬ 
den. In beiden Fällen konnte Aufhebung der Rente erfolgen. Aron heim-Gevelsberg. 

Erb, Z wei seltene Fälle von Eisensplitterverletzungen des Auges. 
(Zeitschr. f. Augenheilkde. 1910.) Der erste Fall bot das Merkwürdige, dass er, da nicht 
mit dem Sideroskop untersucht wurde, erst nach monatelanger Behandlung auf alle mög¬ 
lichen Formen von Neuritis hin entdeckt und dann in der Baseler Klinik mit dem Innen¬ 
polmagneten glücklich operiert wurde. Der zweite zeigte totale Durchbohrung der Linse 
ohne nachfolgende Starbildung. Cramer-Cottbus. 

Zimmermann, Fremdkörper in der Linse. (Monatsbl. f. Augenheilkde. 1911. 
II.) Verf. entfernte eine Linse, die einen nicht magnetischen Fremdkörper barg, nach 
Smith, d. b. mit der Kapsel, nach zweimaliger Reifung der Katarakt mit Erfolg. 

Cramer- Cottbus. 

Klein (Bäringer), Über Linsen- und Linsenkapselverletzungen. (Hirsch¬ 
bergs Zentralblatt 1910.) Bei einem 36jährigen trat nach Stichverletzung Wundstar 
ein, der nach 3 Monaten nur unter Atropinbehandlung vollständig aufgesaugt wurde, 
so dass volle Sehschärfe sich einstellte. Verf. hält dies für ganz außerordentlich selten. 
Ref. hat aber zwei Fälle gesehen, in densn dasselbe ohne jede Behandlung eintrat 
und die Linsenlosigkeit ganz zufällig entdeckt wurde. 

Es folgen dann einige Beispiele von zufälligen Linsenverletzungen bei Operationen 
mit guter Aufsaugung des entstandenen Stars. 

Eine Nadeldiszision bei hoher Kurzsichtigkeit verlief ohne jede Trübung der Kapsel. 

In mehreren Fällen geriet Verf. mit der Lanzenspitze hinter die gegenüberliegende 
Iris, ohne eine Kapselverletzung zu machen, und betrachtet diese Möglichkeit als einen 
Gegenbeweis gegen die Hamburgersche Auffassung von dem physiologischen Abschluss 
der Pupille. 

Verf. bespricht dann noch 7 Kapselverletzungen, die auf 2100 Iridektoniien 
verschiedener Operateure kamen, und fordert zum Schluss sehr mit Recht, dass die Autoren 
auch ihre schlechten Erfolge mehr veröffentlichen sollten. Cramer-Cottbus 

Harrison Butler, Stahlsplitter im Sehnerven. (The ophthalraoscope 1909 
[nach Hirschb. Zentralbl. 1910].) Sofort nach Eindringen eines Stahlsplitters durch die 
Lederhaut erblindete das Auge. Das Röntgenbild zeigte einen Splitter im Sehnerven. 
Auch nach Entfernung der Linse gelang es weder mit Riesen- noch Handmagneten, den 
Splitter zu holen. Nach der Entfernung des Auges zeigte sich ein fest in den Sehnerven 


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eingeheilter 6 mm langer Splitter, der nicht einmal mit der Pinzette herausgezogen 
werden konnte. Cramer-Cottbus. 

Yossius, Ein Fall von minimalem Eisensplitter in der Linse nebst Be¬ 
merkungen über die Diagnose intraocularer Eisensplitter. (Deutsche med. 
Wochenschr. 1909.) Ein mit fast völliger Linsentrübung behafteter Pat. zeigte eine feine 
Hornhautnarbe und gab auf Befragen au, er habe beim Annageln eines Zauns einen 
kleinen Schmerz verspürt. Das Sideroskop war durchaus negativ. Bei der Operation 
des gelblichen Stars entleerte sich derselbe kernlos in einem Wurf und enthielt einen 
kleinen schwarzen Fremdkörper, den der Magnet anzog, auf welchen aber das Sideroskop 
auch jetzt noch nicht reagierte, obwohl die chemische Eisenreaktion eintrat 

Die normale Färbung der Iris liess den Sitz des Splitters in der Linse vermuten 
und den im Glaskörper ausschliessen, da in diesem Falle die siderotische Verfärbung der 
Iris vor der Gelbfärbung der Linse eingetreten wäre. (Ref. hat mehrere Fälle von 
siderotischer Iris bei Sitz des Splitters in den mittleren Linsenschichten gesehen.) 

Cramer-Cottbus. 

Adam, Traumatisches Linsenkolobom. (Berliner ophthalmolog. Gesellschaft. 
27. X. 1910.) Ein jetzt 35jähriger zeigte ein Iriskolobom und in seinem Bereich ein 
ebensolches der Linse. Er hatte als lOjähriger eine Glasverletzung mit Irisvorfall, der 
operativ entfernt wurde. 

Vortr. glaubt, dass bei der Verletzung die Fasern der Zonula an der Stelle zerstört 
seien und daher die Wachstumshemmung der Linse stamme. Cramer-Cottbus. 

Zander, Kontusionskatarakt. (Medicin. Klinik 1909.) Verf. schildert einen 
wegen des ergangenen Obergutachtens sehr merkwürdigen Fall: Ein Pat. mit Star macht 
nachträglich Unfallansprüche, weil ihm früher einmal etwas Heisses gegen das Auge 
geflogen sei. Wegen völligen Fehlens jedes Zeichens einer Verletzung wird er abgewiesen. 
Obergutachten sagt: Einseitiger Star ist entweder Folge einer Entzündung oder Ver¬ 
letzung. Zeichen beider fehlen zwar, doch es erscheint der Linsenrand ganz fein gefranst. 
Dies könne man als Zeichen einer Quetschung des Auges und daher den Star, „allerdings 
nur mit einem gewissen Grade von Wahrscheinlichkeit“, als Kontusionskatarakt auffassen. 
R.-V.-A. entscheidet anerkennend. (Wenn so gleichgültige Verletzungen, über die weder 
Verletzter noch Zeugen überhaupt die geringsten genaueren Angaben machen können, 
einen Kontusionsstar machen könnten, müsste dieser eine der häutigsten Krankheiten sein, 
während er tatsächlich nur als Folge schwerer Gewalt auftritt und sehr selten ist. Das 
Obergutachten ist ein Musterbeispiel des Wohlwollens um jeden Preis — allerdings 
schon 10 Jahre alt. Siehe dazu Ref.s Anteil an Thiems Handbuch Seite 669 u. 670.) 

Cramer-Cottbus. 

Freysz, Katarakt durch elektrische Starkströme. (Beiträge zur Augen- 
heilkde. 1909.) Das Wesentliche der Arbeit ist die Angabe, dass zur Erzeugung von 
Linsentrübungen der Durchgang des Stroms durch den Körper und besonders durch 
das Auge nötig ist, wo dann elektrolytische Erscheinungen den Star hervorrufen. 

Cramer-Cottbus. 

Beljewitsch, Augenverletzungen beim (russischen) Militär in den 
Jahren 1899—1908. (Petersburger Dissertation 1910.) Aus dem Wein stein sollen 
Referat sei folgendes Charakteristische abgedruckt: Die häufigere Verletzung des rechten 
Auges ist durch Selbstverstümmelung und durch Verwundung beim Schiessen bedingt. 
Das Maximum der unfreiwilligen Augenverletzungen fällt auf die Sommermonate infolge 
von Schussverletzungen während der Schiessübungen und der Manöver und infolge von 
Spielereien mit Explosivstoffen. Im Herbst herrschen die Verwundungen durch Holz¬ 
hacken, während der Spiele, auf der Jagd vor. Eine bedeutende Zunahme der Ver¬ 
letzungen im Dezember, Januar und April erklärt sich durch die zahlreichen Feiertage 
dieser Monate, an denen Verletzungen im trunkenen Zustande und während der Raufe¬ 
reien vorherrschen. Cramer-Cottbus. 

Heller, Blindenpädagogische Massnahmen bei erwachsenen Blinden. 
(Ophthalmolog. Gesellschaft in Wien 16. Nov. 1910.) Das Wesentlichste ist, dass er¬ 
wachsene Erblindete sofort in heilpädagogischen Unterricht gegeben werden, da andern¬ 
falls alle zur Erlernung eines neuen Berufs nötige Phiergie schwindet. Diese zu stärken 
ist die Hauptaufgabe des Blindenlehrers. Weiter ist bei Erblindenden von grösster 

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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


Bedeutung, die letzten Reste des Sehvermögens zur Erlernung der Blindenschrift zu 
verwenden. Es ist dies auch ein wichtiges Mittel, den Erblindeten die Festhaltung der 
Erinnerungsbilder von Gesichtseindrücken zu erleichtern, die bei nicht ausgebildeten 
öfter ganz verloren gehen. 

Vortr. hat seine Rekonstruktionsmethode zur Erleichterung des geistigen Arbeitens 
ausgearbeitet, die darin besteht, dass von einem ganzen Satz nur ein Wort, von ganzen 
Abschnitten nur ein Satz notiert wird und die Blinden in Anknüpfung an diese Notizen 
zu einer grossen Übung des Gedächtnisses erzogen werden, die ihnen gestattet, Prüfungen 
zu machen etc. Cramer-Cottbus. 

Wintersteiner, Über Begutachtung der Unfallverletzungen des Auges. 
(Wiener med. Wochenschr. 22 u. 23/10; ref. aus der Zeitschr. f. Med.-Beamte 17/10.) 
Verletzungen des Auges, zumeist Fremdkörperverletzungen der Hornhaut bilden 4— 6 % 
der Unfälle überhaupt. An erster Stelle stehen der Häufigkeit nach Metallsplitter, die 
sich beim Abspringen erhitzen und in aseptischem Zustande in das Auge eindringen, 
Verbrennungen durch Laugen, Kalk oder Schlacke sind seltener, an dritter Stelle stehen 
Kontusionen, welche oft von schweren Folgen (Berstung des Augapfels, Netzhautablösung, 
Erblindung nach intraocularer Blutung) begleitet sind. W. weist an einer Reihe von 
Beispielen nach, dass es ausserordentlich ratsam sei, etwaige Veränderungen am Auge 
nur mit Wahrscheinlichkeit auf einen Unfall zurückzuführen, da Selbsttäuschungen Ver¬ 
letzter zu häufig seien. Bei der Berechnung der Erwerbsbeschränkung ist die Einbusse 
an Konkurrenzfähigkeit infolge von starken Entstellungen und die Arbeitsunfähigkeit zu 
beachten. Letztere hängt ab von der zentralen Sehschärfe oder der Grösse des Gesichts¬ 
feldes und dem binocularen Sehen. S = 3 / 4 — % ist praktisch als normal anzusehen, 
denn 3 / 4 der normalen Sehschärfe genügt für jede feinere Arbeit. Deshalb sind Unfälle, 
bei denen die Sehschärfe nur bis zur Hälfte der normalen herabgesetzt wird, nicht ent¬ 
schädigungspflichtig. Eine entschädigungspflichtige Herabsetzung der Sehschärfe fängt 
bei nicht qualifizierten Arbeitern usw. erst bei S = % — % an. Erblindung ist an¬ 
zunehmen bei S = V 2 — x lbO- 33 V 3 % Verlust eines Auges ist zu hoch, da die 

Verletzten sich oft an das Sehen mit einem Auge gewöhnen und tatsächlich keine Ein¬ 
busse an Erwerbsfähigkeit erleiden. Bei Eisenarbeitern z. B. bewertet Amman die 
Einbusse auf 4—12,6%, Magnus auf 7,2%; bei Landarbeitern wird man auf 20—25 0 Oi 
bei Arbeitern, bei denen höhere Anforderungen an die Sehleistung zu stellen sind, auf 
30—35% schätzen müssen. Gänzlich Erblindete erhalten die Hilflosenrente von 100 %. 

Hammerschmidt-Danzig. 

Zur Neddeu, Anleitung zur Begutachtung von Unfällen des Auges, 
(J. F. Bergmann-Wiesbaden.) Die Anleitung erscheint als eine im hohen Grade lehr¬ 
reiche, weil sie die Einzelheiten, auf die es bei der Begutachtung ankommt, in ein¬ 
gehendster Weise, zum Teil mit Zeichnungen schildert, die der Verf. mit Recht als für 
die Orientierung der Gerichte, Genossenschaften usw. als unentbehrlich ansieht. Ganz 
besonders ist hier zu bemerken, welchen Wert Verf. auf die Darstellung des Maßes 
an Erwerbsfälligkeit im Augenblick des Unfalls legt, eine in vielen Gutachten nicht ge¬ 
nügend beachtete und für die Rentenberechnung ganz unentbehrliche Feststellung. Die 
Rentenschätzungen des Verf. bei typischen Unfallfolgen sind durchaus als der Erfahrung 
entsprechend zu billigen. Für eine neue Auflage wäre eine Berücksichtigung der viel¬ 
fach ganz abweichenden Verhältnisse der Landwirtschaft zu empfehlen. 

Den Schluss bildet eine eingehende Betrachtung der Verhältnisse bei Besserung 
und Verschlechterung der Unfallfolgen. Cramer-Cottbus. 

Nieden, Gesichtsfeldumrisse für Perimeter. 5 . Auflage. (J. F. Bergmann- 
Wiesbaden.) Die fünfte Auflage beweist das Bedürfnis für die praktischen Schemata. 

Cramer-Cottbus. 

Adam, Therapeutisches Taschenbuch für die Augenpraxis. II. Aufl. 
(Urban u. Schwarzenberg.) Ein wertvolles Buch für den praktischen Arzt Es enthält 
mehr, als der Titel sagt, und ersetzt für das gedachte Publikum einen grösseren Leit¬ 
faden der Augenheilkunde. Besonders ist zu loben, dass im Gegensatz zu vielen Lehr¬ 
büchern die praktische Ausführung der angeratenen Massnahmen genau in Wort und 
Bild geschildert wird. Für die Empfehlung der primären Sonierung, die an sich sehr 
gut dargestellt ist, durch den darin Ungeübten kann ich mich nicht erwärmen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 391 


Auch die Verletzungen sind eingehend geschildert. Bei dem Rentenwesen halte 
ich die Gleichsetzung der einseitigen Linsenlosigkeit mit dem Verlust eines Auges, auch 
mit der Seite 256 gegebenen Einschränkung, für viel zu weitgehend, eher ist die gleiche 
Massnahme bei schweren Augenmuskellähmungen, wie auch Verf. empfiehlt, zu billigen. 
Die Schreibweise ist besonders frisch und lehrreich. Cramer-Cottbus. 

Sandmann, Zur Begutachtung der Netzhautablösung bei exzessiver 
Myopie. (Hallesche augenärztliche Vereinigung. 1 . V. 1910.) Der Vortr. gibt in Ver¬ 
anlassung eines Falles, bei dem an einem von beiden an Star seit 6 V 2 Jahren operierten, 
mit hochgradiger Kurzsichtigkeit behafteten Augen nach Heben eines schweren eisernen 
Deckels eine zur Erblindung führende Netzhautablösung eingetreten war, eine eingehende 
Darstellung der Rechtsanschauungen bei gleichartigen Fällen. Er hatte — mit Recht — 
sich für den ursächlichen Zusammenhang ausgesprochen, bekam aber vor dem R.-V.-A. 
auf Grund von zwei Obergutachten, die wörtlich mitgeteilt werden, nicht recht. Die 
Gründe dieser beiden Gutachten waren kurz folgende: Das Heben des Deckels ist kein 
Unfall im Sinne des Gesetzes. Die Ablösung ist die Folge der Kurzsichtigkeit; sie steht 
mit der Anstrengung in keinem Zusammenhang. 

Vortr. weist aus gleichartigen Entscheidungen des R.-V.-A. klar nach, dass un¬ 
gewöhnliche Anstrengungen oft genug als „Unfall“ anerkannt wurden. Weiter bestreitet 
er den Einwand der Obergutachter, dass die Netzhautablösung erst mehrere Stunden 
nach dem Heben eingetreten sei, mit einem Bericht über die Literatur der sogen. Spät¬ 
ablösung unter besonderer Hervorhebung des vom Ref. seinerzeit veröffentlichten Falles 
als besonders beweiskräftig und führt dann eine auf einem positiven Silexschen Gut¬ 
achten beruhende bejahende Phitscheidung des R.-V.-A. in einem dem vorliegenden ver¬ 
neinend entschiedenen gleichartigen an. 

Vortr. stellt drei Grundsätze auf, die die Billigung der Versammlung fanden: 
Aussergewöhnliche Anstrengung kann Ursache der Netzhautablösung sein. Einen Unfall 
vorausgesetzt, ist die sich an einen solchen anschliessende Netzhautablösung auch bei 
hochgradiger Kurzsichtigkeit nicht anders zu beurteilen, wie bei anderen Brechungs¬ 
zuständen. Späteres Eintreten der Ablösung ist kein Grund gegen den ursächlichen 
Zusammenhang. Cramer-Cottbus. 

Zur Frage der Beweiswürdigung der Schiedsgerichte. (A.-N. d. R.-V. 
1909, S. 495.) „Unzulässig war es, dass das Schiedsgericht ohne weitere Prüfung in 
einem Falle, in welchem die Sehschärfe von einem Gutachter auf ein Viertel, von einem 
anderen auf fast Null geschätzt wurde, ohne weitere Beweiserhebung die letztere 
Schätzung annahm. Mindestens hätte noch ein Augenarzt gehört werden müssen. Im 
allgemeinen trifft bei verschiedener Abschätzung der Sehschärfe gewöhnlich der höhere 
Grad zu, denn es ist zwar leicht, eine verminderte Sehschärfe zu behaupten, aber nahezu 
unmöglich, eine übermässig hohe Sehschärfe vorzutäuschen.“ 

(Ref. hat vor kurzem ein Analogon zu vorstehendem erlebt Er hatte bei einer 
Pat., die vor längeren Jahren eine Herausreissung der ganzen Iris rechts erlitten und 
unabhängig davon auf beiden Augen später Tränensackeiterung bekommen hatte, eine 
Herabsetzung der Rente auf die einfache Einäugigenrente vorgeschlagen. Das Schieds¬ 
gericht hob den entsprechenden Bescheid der Genossenschaft mit der Begründung auf, 
es habe sich durch eigenen Augenschein überzeugt, dass das linke Auge der Klägerin 
noch durch die Verletzung des rechten in Mitleidenschaft gezogen sei. Das R.-V.-A. 
trat zwar dem Herabsetzungsbescheid nicht bei, weil es die nachgewiesene Besserung 
nicht für wesentlich genug hielt, hob aber ausdrücklich seine von denen des Schieds¬ 
gerichts ganz abweichenden Gründe für die Bestätigung des Urteils hervor, in dem es 
die Schlussfolgerung aus dem Augenschein ohne neues sachverständiges Gutachten für 
unzulässig erklärte.) * Cramer-Cottbus. 

Alt, Über Begutachtung der Unfallverletzungen des Ohres. (Wiener mediz. 
Wochenschr. 15/10. Referat aus der Zeitschr. für Med.-Beamte 17/10.) Unfallerkrankungen 
von seiten des Gehörorgans sind Hörstörungen, Gleichgewichtsstörungen, subjektive Ohr¬ 
geräusche, Mittelohreiterungen, Verstümmelung oder Verlust der Ohrmuschel. Wenn auch 
direkte Simulation selten ist, so sind doch z. B. schwerhörige Arbeiter in lärmenden 
Berufen oft geneigt die Verschlimmerung eines alten Leidens auf einen Unfall zu schieben. 
Infolgedessen muss der begutachtende Arzt bei der Beurteilung sehr vorsichtig sein, und 


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392 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


neben einer genauen Anamnese vor und nach dem Unfall möglichst frühzeitig nach 
letzterem eine Untersuchung des Ohrs vornehmen. Verstümmelung oder Verlust einer 
Ohrmuschel bewertet man beim Manne mit 10 °| 0 , bei der Frau aus kosmetischen Gründen 
höher. Verletzungen des Gehörgangs sind selten, Tromrnelfellverletzungen heilen meist 
in 4 Wochen; sie kommen höchstens für eine spätere Begutachtung wegen Ohrensausens 
in Betracht. Chronisch gewordene Mittelohreiterungen bewertet man mit 16 2 / 3 , wenn 
es sich um eine Erkrankung der Schleimhaut handelt, bis zu 50 °/ 0 , wenn eine Antrum¬ 
eiterung vorliegt, bei der Schwindel und Ohrensausen auftreten. Bei trockenem Trommel¬ 
felloch oder leicht heilenden (?) Paukenhöhleneiterungen ist nur die Hörstörung einzu¬ 
schätzen, nicht aber eine Rente zu gewähren „für die Eiterung“ Tritt bei einer Radikal¬ 
operation, welche bei einer chronischen Mittelohreiterung zum Zwecke der Lebensrettung 
notwendig war, der Tod ein, so müsste diese Eventualität noch in die gesetzlichen Be¬ 
stimmungen aufgenommen werden. Trommelfellnarben oder Durchlöcherungen nach ab¬ 
gelaufenen Eiterungen und Verwachsungen des Mittelohrs kommen dann in Betracht, 
wenn sie als Folgen Schwerhörigkeit, Ohrensausen, Schwindel, Kopfschmerzen oder dergl. 
im Gefolge haben. Eine Erwerbsbeschränkung schätzt A. bei beiderseitiger Schwer¬ 
hörigkeit — 2 m Flüslersprache, 8 m Konversationssprache — auf 10 °/ 0 , bei einseitiger 
Taubheit oder hochgradiger Schwerhörigkeit auf 10—15 °/ 0 , bei beiderseitiger hochgradiger 
Schwerhörigkeit auf 10—20 °/ 0 , bei völliger Taubheit auf 30—60 °/ 0 . Bei Brüchen des 
Schädelgrundes mit Blutungen in das Mittelohr oder in das Labyrinth kommt es meist 
zu unheilbaren Hörstörungen, doch sind Besserungen beobachtet worden, welche bei der 
mit Erschütterungen des Labyrinths eingehenden Commotio cerebri die Regel sind. 
Schwindel bei Verletzungen des Vestibulum kann 100 % Erwerbsbeschränkung zur Folge 
haben, subjektive Geräusche wird man auf 10—15 % einschätzen müssen. Erkrankt 
ein Arbeiter, welcher wegen eines Ohrleidens rentenberechtigt ist, an dem anderen Ohr, 
so wird die Rente in Deutschland entsprechend erhöht, in Österreich bleibt die erste 
Schätzung weiter bestehen. Hammcrschmidt-Danzig. 

F. Kobrak, Die Funktionsprüfungen des Ohres. (Prüfungen des Ge¬ 
hörs und des Bogengangsapparates.) Ein Grundriss für den Praktiker. (Leipzig. 
Verlag von Johann Ambrosius Barth, 1911.) Zuerst werden die verschiedenen Arten der 
Hörprüfung sowie die Bewertung ihrer Resultate eingehend besprochen. Dann werden 
einige Methoden der Simulationsprüfungen erwähnt. Daran schliesst sich eine Abhandlung 
über die Funktion sowie Untersuchung des Vestibularapparates und über die Gleich¬ 
gewichtsprüfungen. Veif. bespricht in ausführlicher Weise den Drehung-, kalorischen und 
galvanischen Nystagmus. Er zeigt sodann die Bewertung der dabei gefundenen Resultate. 
Zum Schluss wird das Rombergsche Phänomen mit seinen verschiedenen Abarten besprochen. 
Der Gang der Untersuchung würde sich also nach dem Verf. So stellen, dass erst eine ge¬ 
naue Gehörsprüfung vorgenommen wird. Dann folgt die Untersuchung des Vestibular¬ 
apparates und nach der Prüfung des Rombergschen Phänomens wird noch die Unter¬ 
suchung auf Drehungsschwindel und Drehuugsnystagmus angeschlossen. 

Erfurth-Cottbus. 

Martens, Über chirurgische Komplikationen bei Otitis media. (Deutsch, 
med. Wochenschr. 38/11.) Voss (Beiträge zur Anatomie des Ohrs, der Nase und des 
Halses, 1900, Bd. III, Heft 5) verlangt, dass alle frischen Fälle oder alten infektiösen 
Prozesse im Bereiche des Gehörgangs bei gleichzeitiger Schläfenbeinfraktur „unbedingt 
der operativen Ausrottung verfallen müssten u . Und weiter, dass bei durch das Ohr oder 
Siebbein gehenden Frakturen auch ohne Eiterung eine Freilegung der Bruchlinie mit 
totaler Aufmeisselung notwendig sei zur Verhütung einer drohenden Meningitis. M. glaubt, 
dass V. damit nicht die Zustimmung aller Chirurgen fyiden werde und kommt zum 
Schlüsse, dass man bei Basisfrakturen mit Zerreissung der Meningea media operieren 
müsse und weiter bei eingetretener oder drohender Infektion, sowie zur Verhinderung 
einer solchen bei gleichzeitig vorhandener Otitis media. An und für sich sei die Gefahr 
der Meningitis nach Schädelbasisfrakturen gar nicht so gross, wie man wohl anzunehmen 
geneigt sei. Aus einer Statistik von 165 Fällen (Graf, Wanger, Martens) werden 
nur 12 Fälle von tödlicher Hirnhautentzündung genannt. Ein von M. operierter Fall 
gehört hierhin: 

Ein 34jähriger Maler litt seit Wochen an Ohreiterung mit Kopfschmerzen und 


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Schwerhörigkeit Beim Wege zum Klosett stürzte er rücklings 6—8 Stufen die Treppe 
herunter und schlug mit dem Hinterkopfe auf. Er blieb einen halben Tag bewusstlos 
und konnte, als er wieder zu sich gekommen war, nicht mehr ordentlich sprechen. Als 
ihn M. untersuchte, bestand eine linksseitige Mittelohreiterung, der Warzenfortsatz war 
ohne Besonderheiten. Der Kranke war bei Bewusstsein, doch war völlige Aphasie vor¬ 
handen. Hirndruck fehlte, ebenso war Stauungspapille nur auf einer Seite angedeutet, 
dagegen zeigte die Körperwärme 38,8. M. stellte folgende Erwägungen an: Lag ein 
Hirnabszess vor infolge der chronischen Ohreiterung, welcher den Schwindel und den Fall 
verursacht hatte, oder war der letztere zufällig erfolgt und stellte die Aphasie eine Folge 
von Kontusion oder Bluterguss dar? Ein Abszess müsste unbedingt eröffnet werden, 
aber auch bei einem traumatischen Bluterguss schien ein Eingreifen geboten, um zu ver¬ 
hindern, dass dieser vom Ohr aus infiziert würde. Bei den ersten Meisseischlägen fand 
sich ein Bluthöhle und eine hart am Sinus vorbeiführende grosse Fraktur im Warzen¬ 
fortsatz, die M. freilegte. Das Ohr selbst liess M. völlig in Ruhe und verschob eine 
etwaige Radikaloperation, um nicht den Abschluss zwischen Eiterung und Fraktur zu 
stören. Ein Bluterguss unter der gleichfalls freigelegten Dura wurde nicht angeschnitten, 
da Druckpuls nicht bestand. Nach der Operation schnelle Besserung, der Kranke kann 
schwierige Worte sprechen, hört links Flüstersprache auf 2 m, rechts auf 40 cm. Kein 
Nystagmus, Romberg angedeutet, beim Besteigen einer Leiter noch SchwindelgefühL die 
Ohreiterung hat unter Behandlung aufgehört, Hammerschmidt-Danzig. 

Lampe, Über einen Fall von Blitzruptur des Trommelfells. (Inaugur.- 
Dissertat. Göttingen 1911.) Unter den ziemlich seltenen Schädigungen der Sinnesorgane 
durch Blitzschlag sind die des Hörorganes wegen ihrer relativen Häufigkeit und prak¬ 
tischen Bedeutung bei weitem die wichtigsten. Während in einigen Fällen der gesamte 
Hörapparat betroffen sein kann, finden wir doch in der Mehrzahl entweder eine Läsion 
des nervösen Apparates allein oder eine Verletzung des Trommelfelles* Die weniger in 
der Literatur bekannt gewordenen Fälle von Zerreissung des Trommelfelles, für die ein 
Blitzschlag als ätiologisches Moment sicher nachzuweisen ist, beweisen die Seltenheit 
ihres Vorkommens. Im Juni 1910 kam in der Göttinger Ohrenpoliklinik ein derartiger 
Fall zur Beobachtung und betraf ein 19jähr. Mädchen, das von einem Blitzstrahl ge¬ 
troffen war. Sie war viele Stunden bewusstlos und konnte sich nach dem Erwachen 
nicht an das stattgehabte Trauma erinnern. Der Blitz hatte zahlreiche Spuren an ihrem 
Körper hinterlassen. Pat. hatte in der ersten Nacht wiederholt erbrochen, war jedoch 
nach dem Erwachen frei von Schwindel und Übelkeit; dagegen klagte sie jetzt über 
heftige Schmerzen im linken Ohr. Aus dem linken Gehörgange wurden bald nach dem 
Unfälle Blutungen konstatiert. In den folgenden Tagen stellte sich Ausfluss gelb gefärbter 
Flüssigkeit ein. 3 Wochen nach dem Unfälle waren in der Klinik noch Blitzfiguren 
am Körper wahrnehmbar. Der Ohrbefund war rechts normal. Links dagegen befand 
sich im Trommelfell eine nierenförmige Perforation mit glatten Rändern; dem unteren 
Rande lag ein nach innen umgeschlagener wulstförraiger Fetzen an, der als ein lappen¬ 
förmiger Teil der Membran angesprochen werden musste. Die Schleimhaut der Pauken¬ 
höhle war vorn etwas vorgewölbt, eine reichliche Menge eitrigen Sekkretes lag vor der 
Perforationsöffnung. Bei weiterer Untersuchung zeigte sich beiderseits spontan ein mittel¬ 
schneller kleinschlägiger Nystagmus und ein grobschlägiger Nystagmus beim Blick nach 
der gesunden Seite. Die Hörfähigkeit links war beträchtlich geringer als rechts. 8 Wochen 
nach der Aufnahme war die Perforation geheilt. Die Hörfähigkeit besserte sich erst 
nach einigen Monaten. Obschon bei der Aufnahme hereits eine Otitis media purulenta 
bestand, musste eine durch den Blitzschlag hervorgerufene Ruptur des 1. Trommelfelles 
angenommen werden. Die bald nach dem Trauma konstatierte Blutung aus dem 1. Gehör¬ 
gang wies auf eine Zerreissung des Trommelfelles, vielleicht gleichzeitig mit einer Ver¬ 
letzung des Felsenbeins hin; denn es bestand weder äusserlich eine Verletzung, noch im 
Gehörgang eine Ursache der Blutung. 

Die Zerreissung des Trommelfelles wurde erklärt aus der durch den Blitzschlag 
erzeugten Luftverdichtung im Gehörgang, unabbhängig von den durch die Entladung 
erzeugten Schallwellen und durch die heftige Erschütterung des Kopfes. 

Arouheim - Gevelsberg. 

Berendes, Blei im Ohr. (Deutsch, med. Wochensckr. 7 11. Vereinsberichte.) Ein 


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Rohrleger kletterte mit einem Kessel flüssigen Bleis ein Gerüst hinauf; dasselbe brach 
zusammen und das Blei ergoss sich über das rechte Ohr, den Rücken und beide Arme, 
so dass die rechte Gesichtshälfte, der Rücken, beide Achselhöhlen und oberen Extremitäten 
sehr schwere Verbrennungen, z. T. dritten Grades erlitten. Bewusstlos in das Kranken¬ 
haus eingeliefert, musste zunächst aus dem äusseren Gehörgang ein Stück erstarrtes Blei 
herausgezogen werden, das die Form desselben angenommen hatte. Der rechte Facialis 
war vollkommen gelähmt. Nachdem zuerst die Herzschwäche erfolgreich bekämpft worden 
war, sank unter Behandlung mit Thiolverbänden und später Dauerbädern das anfangs 
bestehende Fieber und der Kranke wurde klarer, doch trat häufiger Schwindel auf, schon 
beim Versuche sich aufzurichten. Eine genaue Ohruntersuchung ergab völlige Taubheit 
und Ausfall der Knochenleitung; durch Röntgenuntersuchung wurde Blei im Mittelohr 
nachgewiesen. Bei der Aufmeisselung — das Trommelfell war wegen hochgradiger 
Schwellung des Gehörganges nicht sichtbar — fand sich der Warzenfortsatz normal, im 
Mittelohr lag, die Pauke ganz ausfüllend und von Granulationen bedeckt, ein Klumpen 
Blei, der sich aus seiner Umgebung erst herausschälen liess, nachdem noch ein grosses 
Stück gelb verfärbten, offenbar nekrotischen Knochens entfernt war. Das herausgenommene 
Stück gab die Form der Pauke und eines Teiles des inneren Gehörs vollkommen wieder. 
Die Wunde heilte, die Hautdefekte wurden durch Transplantationen überhäutet und der 
Kranke konnte, natürlich mit fehlender Hörfähigkeit und zerstörtem Facialis arbeitsfähig 
entlassen werden. Die ihm vorgeschlagene Nervenpfropfung lehnte der Mann ab. 

Hammer schmidt-Danzig. 

Panse, Prüfung des Vestibularis. P. spricht in der Gesellschaft für Natur- 
und Heilkunde zu Dresden am 25. III. (s. Münch, med. Wochenschr. 23) über Prüfung des 
Vestibularis. Drückt man auf eine Fistel im linken äusseren Bogengang, so weichen die 
Bulbi langsam nach rechts ab, kehren schnell nach links zurück, der Kranke fällt nach 
rechts und fühlt verschiedenerweise Scheinbewegungen. Blick in der schnellen Richtung 
des Nystagmus verstärkt diesen und den Schwindel. Die Fallrichtung wechselt mit der 
Bogengangkopfstellung. Wie durch Druck auf eine Fistel lassen sich 2. durch Drehen 
und plötzliches Anhalten, 3. durch kalte und warme Ohrspülungen Störungen in den 
Bogengängen auslösen, die gleiche Erscheinungen machen. Die galvanische Untersuchung 
ist unsicher, Kathode macht Zuckung zur gleichen, Anode zur Gegenseite. Die Klein¬ 
hirnwurmerkrankung wechselt die Fallrichtung nicht mit der Kopfstellung und entspricht 
nicht dem Nystagmus. Bei Kleinhirnhemisphärenerkrankung wird nach Rotation nicht vorbei¬ 
gezeigt. In der Diskussion betont Hänel, dass durch die Vestibularisprüfungsmethoden 
der Nachweis sich erbringen lässt, ob der von Unfallnervenkrauken nach Kopftrauma häufig 
geklagte Schwindel organisch oder funktionell bedingt ist. Die richtige Prüfung auf 
Gegenrollung der Augäpfel zum Nachweis organischen Schwindels würde sich jedoch 
leichter einführen, wenn der dazu angegebene Apparat nicht zu kostspielig wäre (etwa 
300 Kronen). Aron heim-Gevelsberg. 

E. Theodore (Strassburg i. E), Labyrintherschütterung. (Zeitschr. f. Ohren- 
heilkde. Bd.61, Heft 3 und 4, nach dem Ber. d.Deutsch. med.Wochenschr. 1910/47). Theodore 
berichtet über einen Fall, der zwölf Jahre nach einem Schädeltrauma an einer inter¬ 
kurrenten Krankheit zugrunde ging und bei dem sich trotz hochgradiger traumatischer 
Schwerhörigkeit keinerlei Verletzung des Schädels oder gar des Labyrinths vorfand; die 
mikroskopische Untersuchung ergab als hauptsächlichen Sitz der Erkrankung das Ganglion 
spirale, und zwar fand sich hier neben einem starken Schwund der nervösen Elemente 
eine reichliche Bindegewebsneubildung. Vollständig ausgeprägt war der Befund nur im 
Ganglion spirale der Basal Windung, viel weniger in den übrigen Windungen. Die Ver¬ 
änderungen entsprechen im wesentlichen denjenigen, die Manasse bei progressiver laby- 
rinthärer Taubheit gefunden und als Perineuritis bezeichnet hat. Bezüglich der Gene>e 
dieser Veränderungen glaubt der Verfasser annehmen zu sollen, dass sie auf Blutungen und 
Zerrungen als Folge des Traumas zurückzuführen seien (Deut. med. Wochenschr. 1910/47). 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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biom.per jahrg.17-18 
stack no.104 


Monatsschrift f ur Unfallheilkunde und V 



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