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UNIVERSITY oF_MINWES.QTA
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-„UMIVERSITY OE MINNESOTA
MONATSSCHRIFT
für
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Mechanotherapie und der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker,
*
begründet von
Dr. H. Blasius, Dr. (*. Schütz in Berlin und Dr. C. Thiem in Cottbus,
herausgegeben von
Professor Dr. C. Thiem,
Cottbus.
xvn.
(Mit 23 Abbildungen im Text, 4 Skizzen und 1 Tafel.)
Jahrgang.
LEIPZIG.
Verlag von F. C. W. Vogel.
1910 . - \\
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Original fram
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l 11II l l* •-
Inhalt des siebzehnten Jahrgangs
I. Namenverzeichnis.
(Die Angaben beziehen sich auf Eigenarbeiten, Besprechungen und Verwaltungsrecht; die Seitenangaben der
Eigenarbeiten sind fett gedruckt)
Adam, R. 78.
Alglave 22.
Amante 198.
Amberger 69.
Andereya 119.
Andernach 217.
Anschütz 21. 148.
Ascher 62.
Ascoli 118.
Auerbach 19.
Ayala 291.
Bahr, Ferd. 497.
Baisch, B. 221.
Bardenheuer 148.
Baum 176.
Bazy 181.
Becker, C. 211. 252.
Begemann 195.
Benda 222.
Bönon 254.
Berger 144.
Berghausen 178.
Berlin 75.
Bernacchi, Luigi 1. 372.
Bernstein, Rieh. 549.
Bettmann 509.
Beuster 129.
Bielschowsky 211.
Bier 28.
Bilfon 144.
Bircher, E. 118.
Birch-Hirschfeld 80.
Birt 145.
Blauel 157.
Blecher 189.
Blencke 189.
Böcker 23.
Böttiger 176.
Bogatsch 310 .
s Bonne 261.
: Borchardt, M. 58.
Brade 147.
Braun 126.
J® Brewitt 174.
m v. Brunn, M. 164. 187.
g v. Bruns 52.
• Brunswic-Le Bihan 229.
* Bruynda 56.
5 Bum, Anton 58. 299.
S Burchardt 19.
\
Burck 86. 179.
Burkhardt 57.
Caan 245.
Capelle 87.
Cardon (Livorno) 18. 292.
Caten 22.
Chabron 32.
Chiari 119. 120.
v. Chlumsky 95.
Christen 147.
Classen 210.
Clausnizer 83.
Clement 26.
Cluss 225.
Codivilla 198.]
Conen 151.
Conzen 29.
Couteaud 163.
Cova 1.
Cramer 251.
Cramer, A. (Göttingen) 225.
Cramer, Ehrenfried 422.
Cranwell 23.
i Creite 144.
Cruchet 56.
Dahlgren 58.
Dalla Vedova, Riccardo 194.
Danielsen, W. 132.
Daube 258.
Deheley 25.
Delbet 185.
Delorme 179.
Depage 148.
Desfosses 59.
Dövenspeck 247.
Donati, Morio 174.
Doyen (Paris) 229.
Dreesmaun 129.
Dreh mann 189. 193.
Dreifuss 25.
Dreyer (München) 408.
Dürck 17.
Dufour 121.
Dupuy 58.
Durey 59.
Ebner 27.
Ebstein 181. 261.
Elschnig 76.
Eltze 99.
Enderlen 227. 248.
Erben 247.
Esau 223.
Ewald 18. 123.
Fecien 153.
Federmann 58.
Federschmidt 214.
Fewson 54.
Finckh, E. 100.
Fink 175.
Finkelnburg 225.
Finsterer 155. 190.
Fischer 23. 84. 98. 210. 262.
Flath 16.
Focke 210.
Förster 15. 16.
Forque 53.
Frankel 122.
Franck (Berlin) 216. 290.
Frangenheim 25. 186.
Frank 86.
Franke 81.
Frenclle 58.
Freund 25.
Friedmann 249.
Friedrich 22. 83. 245. 258.
Frohse, F. 230.
Fürbringer, P. 98. 216. 455.
Galeassi 198.
Gallinger 125.
Gerdes 165.
Gerster 160.
Gessner 230.
Githol 159.
Gondesen 189.
Graser 147.
Grashey 143.
Grunewald 199.
Guibö 224.
Guleke, N. 93. 128.
Häcker 157.
Hänel 247.
Härtling 290.
Haldenwang 153.
Hannemüller 154. 290.
Harrass 127.
de Hartogh, M. 141.
s
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IV
Hartung 79.
Hashimoto 172.
Hasslauer 152.
Heckmann 183.
Hedderich 120.
Heeger 184.
Heger 127.
Heflmaier 223.
Heinecke 188.
Helferich, H. 549.
Hellbach 172.
Hennequin 153.
Henrich 176.
Henrici 156.
Henssen 244.
Hergt 249.
Herhold 94.
Herschel 175.
Herxheimer 80. 212.
Herzfeld (Halle) 262-
Hinsberg 74.
Hirschberg 92. 194.
Hirschei 125.
His 257.
Hötzel 188.
Hoffmann 31. 130.
Hofmann, A. 149. 156.
Hohmann 188.
v. Homeyer 189.
Hoppe 245.
Hotz 256.
Hülsemann 212.
Hustin 152.
Jakob 220.
Janssen 94.
Jeanbrau 53.
Jeschke 245.
Jottkowitz (Oppeln) 260.
1 versen 24.
Izar 118.
Katzenstein 181. 230.
Kaufmann, C. 302.
Kaufmann, Eduard 52.
Kausch 89. 90.
Kimmerle, Adolf 163.
Kirchberg, F. 54.
Klein 20.
a el 32.
: 184.
Koch 217.
Kocher (Bern) 229.
Köhl 254.
Köhler 53. 95.
Köhler, A. 57.
Kölsch 93.
König 55.
Königer 124.
Köppl 159.
Korber 183.
Köster 82.
Kohlmeyer 256.
Koppl 162.
Kottenhahn 83.
Krabbel 248.
Krause 132.
Krauss, Konrad 80.
Kraus-Ziehen 11.
Krukenberg 76.
Kühne, W. 101. 391.
Kümmel 174.
Kümmell 246.
Küttner 188. 227.
Kuh 193.
Kuss 153.
Läwen 159.
Lagane 25.
Lamdris 262.
Langemak 144.
Langfellner, K. 230.
Lanz (Amsterdam) 184.
Larat 254.
Latulle 60.
Lauen stein, Karl 504.
Lautier 56.
Ledderhose, G. 491.
Legueu 94. 125. 222.
Lehr 120.
Lejars 121.
Lessing 164.
Lexer 150.
Libotte 150.
Liebrecht 79.
Lilienfeld 31. 164.
Lindenstein 157. 184.
Liniger 167. 244. 460. 530.
Löbker 29.
Löwen son 258.
Lohmüller 186.
Lorat 56.
Lossen 319.
Lowic 22. 150.
Lucas-Championniöre 149.
Ludloff 148.
Lüdke 132.
Luxemburg 85. 155.
Maj 175.
Manasse 212.
Marbaix 56.
Marcus 104. 233. 286.
Markwald 28.
Meisel 94.
Meissdörfer 55.
Meissner 154.
Menciöre 150.
Mendel 252.
Merkel 157.
Meyer 122.
Miller (Augsburg) 217.
Mindt 194.
Möslein 124.
Momburg_ 57.
Morian, Kich. 269.
Moszkowicz 181.
Müller 20. 78.
Müller de la Fuente 19.
! Müller, Georg 209.
! Munk, F. 126.
Nägeli 255.
Nakayama 152.
Nast-Kolk 161.
Neuhaus 52.
| Nichö, A. 231. 515.
Nösske 86.
Noever 28. 95.
Nohl 188.
Oehlecker 130.
Qhler, Johannes 224.
Ottli 255.
Osann 230.
Osten 257.
Ott 55.
Paderstein 76.
Pagano 247.
Panton 32.
Papaioannou 262.
Partsch 180.
Passow, A. 418.
Patoir 55.
Pauchet 161.
Pels 209.
Perrier 215.
Perthes a5. 174. 175.
Pohrt 251.
Popper 249.
Prager 172.
Preiser 182. 190. 227.
Puppe 60.
Quincke, H. 388.
Racke 214.
Raymond 229.
Redard 178.
Rehn 58.
Reich 182.
Reiu 74.
Renner 12. 130.
Ribbert 180.
Ricchi 197.
Riehe 122.
Richter 131. 176. 248.
Riegel 81. 246.
Rössle 84. 85. 215.
Roith 194.
Romsue 151.
Rossbach 86.
Rubritius 86.
Rücker 118. 119.
Rumpf, Th. 61. 263. 430,
Rupp 77.
v. Saar, G. 124.
Sänger 180. 246.
Sand 127.
Schäffer 45.
Schanz 12. 173.
Schawlow 183.
Scheidemandel 99.
Schelenz 50.
Scheuer 261.
Schiatter 155.
Schlayer 262.
Schlender 158.
Schliack, C. 543.
Schmidt 23. 173.
Schmidt, C. Fr. 537.
Schmieden 28.
I Schmincke 175.
I Schmitt 13.
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V
Schmitz-Pfeiffer 173.
Schmorl 261.
Schnaudigel 77.
Schneller (Wien) 211.
Schnitzler 84.
Schönefeld, Rieh. 226. 527.
Schön werth 125.
Scholz 92.
Schreiber 245.
Schümann 291.
Schultze 85. 163.
Schultze (Bonn) 220.
Schultze, E. (Greifswald) 256.
Schulz 185.
Schuster, Paul, 13. 14. 15. 17.
18. 180. 401.
Schwabach 211. 222.
Sebbe 159.
Seefisch 163.
Seelhorst 177.
Seidel 291.
Seige 224.
Selbach 430.
8encert 227.
Sick 174.
Siegel 128.
Sievert 186.
Simon 223.'
Simon (Hann.-Münden) 262.
Simonin 32. 254.
Smeesten 82
Sonnenberg 261.
Souligoux 26. 144. 162.
Spiess 120.
Steinitz 259.
Steinmann 118.
Steinthal 161.
Stern 118.
Stern. Rieh. 548.
Sternoerg 293.
Stintzing 226.
van Stockum 149.
Stransky 173.
Streber 175.
Streissler 90. 187.
v. 8trümpell 176.
Strusberg 256.
v. Stuben rauen 21. 31. 244.
Stühmer 183.
Sudeck, P. 501.
Sünner 213.
Susewind 165.
Takahaseli 145.
Tedesko 226.
Tiegel 163.
Thiem 33. 37. 40. 107. 206.
239. 276.
Tilmann 218. 224. 383.
Thomalla 216.
Trendelenburg 219.
Tschmarke 224.
Tuffier 150. 161.
Urbach 290.
Velhagen 176.
Vidal 229.
Vöckler 181.
Vogt 226.
Vollbrecht 117.
Vorschütz 173.
Voss 74.
Wätzold 116.
Wagner, A. 138.
Walter 177.
Walther 26.
Weber 26. 162.
Wehrkorn 59.
Weigel 246.
Weil 172.
Weiland 245.
Wendel 221. 226. 229.
Wendt 208.
Weniger 30.
Werner 245.
Wette 59.
Wettstein 145.
Whitemann 118.
Whiten 151.
Wiehern 54.
Wiesner 181.
Willems 22. 229.
Wilmanns 184.
Wilms 93.
Windscheid 8. 15. 20. 220. 223.
246.
Wittek 195.
Wittmaack 74.
Wrede 244.
Wulff 32.
Zangenmeister 32.
Zesas, Denis G. 27.
Zimmer 213.
Zöppritz 27.
Zöppsritz 87.
Zumloh 180.
Zur Werth 244.
II. Sachregister.
(Die Angaben beziehen sich auf Eigenarbeiten, Besprechungen und Yerwaltungsrecht; die Seitenangaben der
Eigenarbeiten sind fett gedruckt.)
Abducenslähmung infolge Schädel Verlet¬
zungen: doppelseitige durch Basisfraktur 213;
Häufigkeit und Sitz 81.
Abszesse, appendizitische, Behandlung mit
Naht 164. — der Nasenscheidewand, trau¬
matische Entstehung 119. — subphrenische
der linken Seite und ihre Entstehung 94;
nach Perityphlitis 93; Verschleierung solcher
durch sekundäre seröse Ergüsse in Bauch-
und Brusthöhle 94. — am Thorax nach Durch¬
bruch eines lokalen Empyems zwischen den
Rippen 290.
Akromegalie, Beziehungen der Hypophysistu¬
moren zu 210.
Aktinoraykose durch Pferdebiss 210.
Albuminurie infolge übertriebenen Sports,
Prognose mit Berücksichtigung des Versiche¬
rungsmedizin 98.
Aneurysmen der Aorta u. Subclavia, Trommel¬
schlägelfinger bei 261. — der Carotis interna,
Diagnose und Therapie 85. — geplatztes im
Magen 261. — spurium d. A. subclavia, ent¬
standen durch Stichverletzung in der Supra-
clavikulargrube 86.
Ankylose der Gelenke, Behandlung 184, mit
Fibrolysineinspritzungen 184.— des Knies, pa-
raartikuläre Korrektur 189.
Aortenaneurysma, Ruptur in den Herz¬
beutel 84.
Aortenthrombose, Entstehung, Sitz, Grösse
85.
Aortenverletzung, Querruptur durch einen
Abszess der Adventitia 261. — träumat. Zer-
reissung der Klappen (Anpassungsfähigkeit
des Herzmuskels bei) 259.
Apoplexie, Tod durch Spätapoplexie als ent-
schadigungspflichtige Unfallfolge 216.
Appenaices epiploicae, Torsion einer patho¬
logisch veränderten 27; Zustandekommen
I ders. 27.
' Appendicitis mit Bandwurmgliedern ausser-
nalb des Wurmfortsatzes 163. — Entstehung
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UNIVERSITY OF MINNESOTA
VI
im Anschluss an ein Trauma 163*. nach Huf¬
schlag, Symptome 30. 31. — Nutzbarmachung
der natürlichen Schutzkräfte bei der Be¬
handlung ders. 94.
Arbeiter, Arbeitsleistung dess. massgebend
für den Begriff „wesentliche Besserung“ (Ent¬
scheidung der R.-V.-A.) 64. — Berechnung
des Jahresverdienstes 64. — sogen, qualifi¬
zierter: Merkmale nach dem R.-V.-A. 60. —
Zweck der Versicherung ders. 303.
Armverletzungen durch rotierende Walzen
173.
Arterienverletzungen, Behandlung 85. 86.
— der Brachialis, zirkuläre Naht der vollstän¬
dig durchtrennten 262. — der Carotis com¬
munis durch Schussverletzung 261. — d. Fe¬
moralis, erfolgreiche Naht bei Querriss 261.
Arteriosklerose der Abdominalgefasse, patho¬
logische Erscheinungen 86. — ätiologische Be¬
deutung des Trauma bei 262: der Eisenbahn-
betriebsunfälle 262. — Fühlbarkeit der Arte¬
rienwand bei 262. — Verschlimmerung durch
eine Brustquetschung
Arthritis deformaus, Ätiologie ders. 183. —
Behandlung schwerer 183. — coxae: ätiolog.
Bedeutung des Trauma 491. 493; Diagnose
494.
Arthrodese des oberen Sprunggelenks, Tech¬
nik 195.
Augenbewegungen, willkürliche, Ausnahme
vom Heringschen Gesetz über 81.
Augenkranieheiten durch Blendung kurz¬
weiligen Lichts 80. — Blindheit durch Ato-
xylgeorauch 80. — Glaukom bei Unfallver¬
sicherten, Unterlassungssünden in d. Behand¬
lung 71. — Muskellähmungen bei Abducens-
läsion 81, bei Hämorrhagie im Kerngebiet
d. Oculomotorius 81, nach Schädelverletzungen
80.
Augenverletzungen, Bulbusruptur (Heilung
nach Naht der Sklera und Chorioidea) 77;
Bulbusruptur mit subconjunktivaler Linsen-
luxatiou 77. — durch fiisensplitter 76. —
Gewöhnung an die Folgen 60. — Iriscyste
infolge solcher mit postoperativer plastischer
Iridocyklitis 78. — in der Landwirtschaft,
Abschätzung des Erwerbs Verlustes (Berück¬
sichtigung der tatsächi. Verhältnisse) 422.
— Opticusruptur: anatom. Befund 79. —
perforirende Sklerocornealverletzung: Naht
und conjunktivale Deckung mit späterer Ent¬
fernung des Augapfels 74, 75. — Schuss¬
verletzungen der Augen im Krieg uud in
Friedenszeiten 75, durch Schrotschuss 76.
Autopsie, obligatorische bei an Unfall Ver¬
storbenen 60.
Bader, plötzliche Todesfälle im kalten Bade
52.
Bauchbrüche, Beziehungen der Laparoto¬
mienarben zu den postoperativen 157. —
operatives Verfahren bei 89.
Bauchdeckenreflexe, gesteigerte bei gastri¬
schen Krisen 16.
Bauch höh le, Nutzbarmachung der natürlichen
Schutzkräfte ders. bei Behandlung der Appen-
dicitis und diffusen Perforationsperitonitis 94.
Bauchverletzungeu mit Darmruptur: Hei¬
lung durch Operation mit nachfolgender
Torsion des Mesenterium 158. — subkutane
Durchquetschung: Behandlung 161, Kasuistik
25.26, mit Verletzung der Eingeweide (Laparo¬
tomie und Heilung) 26. — nach leichter Ge¬
walteinwirkung, Symptome 92. — offene und
ihre Behandlung 26, 27. — durch Pfählung
(Befcaudlung) 161.162. — Schussverletzungen,
Behandlung 92. 93; durch Revolverschliss 26.
— penetrierende Stichverletzung, Befund 162.
Becken Verletzungen, Frakturen mitBlasen-
und Harnröhrenverletzung (Operation —
Heilung) 152, mit Rektumverletzungen 127.
— Pfannenbrüche, Symptome und Behand¬
lung 152. 153...— Verrenkung d. 1. Becken-
hältte durch Überfahrung 184. 185.
Beckenstütze, Konstruktion einer neuen 144.
Begehrlichkeit nach Unfallrente, Vorschläge
zur Beseitigung 393. 394.
Begutachtung der Finger-, Arm- und Bein¬
verletzungen mit Zusammenstellung der
neuesten Entscheidungen der R.-V.-A. 244.
— .der Schädelbasisbrüche 213.
Beinbrüche, Heilungsresultate bei Anwen¬
dung der Zuppingerschen Extensionsapparate
145.
Benzin Vergiftung durch Einatmung von
Benzindärapfen als UnfaJlfolge 54.
Berufsgenossensschaft, Ablehnung der
Entschädigung bei Sarkom durch Unfall 39.
— Gebundensein ders. an einen trotz Zu¬
ständigkeit des .Schiedsgerichts erlassenen
Bescheid 196. — Übernahme des ersten Heil¬
verfahrens durch dies. 310, des Heilver¬
fahrens bei chirurgischen Unfallverletzungen
59.
Berufskrankheiten der Land- nnd Forst¬
arbeiter 549.
Beschäftigungsneuritis, Ätiologie und
Lokalisation <&9.
Besprechungen 11.52.74.116. 143. 172. 208.
244. 290.
Bestrafung wegen Simulation eines Telephon¬
unfalls 263.
Betriebsunfall durch syphilitische Ansteck¬
ung 372. — Schluckbescnwerden als Folgen
eines solchen 517. — Zusammenhang mit
Erwerbsunfähigkeit durch eingebildete Ner¬
venschwäche 20; ursächlicher zwischen einem
späteren nnd einem früheren (Entscheidung
des R.-V.-A.) 196.
Beurteilung einer Spätblutung im Gehirn
nach Kopfverletzung 273.
Bewegungshemmungen nach Frakturen,
Entstehung 199, 203.
Bicepsriss, typischer am Arm 460.
Blasennaht, Indikationen und Resultate 13<>.
Blasenscheidenfistel als hysterische Selbst¬
verletzung 20.
Blepharospasmus hystericus, einseitiger bei
einem Knaben 83.
Blindheit infolge Atoxylinjektionen 80.
Blutbrechen nach Kontusion der Magen-
gegend, operative Behandlung 125. — durch
Läsion der Nasenscheidewana 119.
Blutdruckmessung, Vereinigung mit der
Pulskurvenaufnnbme in der Ünfallbegutach-
tung 543.
Blutgefässe des Gehirns, Reaktion auf Scha¬
de 1 e rsch ü tt e r u n ge n 1 u3.
Blutleere der unteren Extremitäten nach
Momburg, Technik 57.
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VII
Blutstillung bei Trepanationen des Schädels
(Technik) 173.
Bluttransfusion von Arterie zu Vene 256.
Brustcjuetschung, Verschlimmerung einer
Artenosklerose und Myocarditis mit tödl.
Ausgange nach 8.
Bulbus des Auges, Verletzungen 77, mit sub-
conjunktivaler Linsenluxation 77.
Caissonkrankheit, Symptomatologie ders.
247.
Calcaneuszange nach v. Heineke, ein Vor¬
läufer der Nagelextension 147.
Oarcinom. Diagnostik 367. — Einfluss von
Boden-, Wohnungs-, Nahrungs- und Rassen-
verhältnissen 356, von wiederholten oder an¬
dauernden Reizen 357. — nach einmaliger
Gewalteinwirkung 361. — Häufigkeit und
Verteilung auf die Geschlechter und die ein¬
zelnen Körperteile 354. — Impfversuche bei
Tieren mit 350. — Metastasen dess. 368. —
Therapie bei 368. — Übertragbarkeit dess.
365. — Verlauf dess. 387. — nach einer Ver¬
letzung und in unmittelbarer Nähe der Ver¬
letzungsstelle 165.
Chondrome des äusseren Ohres, Einfluss des
Trauma auf die'Entstehung 175. 176.
Chondro-My xosarkom am Oberschenkel
infolge von Trauma 55.
Chondrosarkom der Scapula, Verlauf und
klin. Bedeutung 212.
Coxa vara adolescentium, Krankheitsbild 186,
Ursachen 187. 188. — traumatica, Behand¬
lung 118.
Cysticerken, Gehirnstörungen durch C. race-
mosus der Hirnbasis 222.
Cystotomie, suprapubische: Nachbehandlung
100. I
Darmgeschwülste, Darmkrebs mit tödl.
Ausgang, nicht durch Vergiftung (Kachexie)
oder Tochtergeschwulstbildung, sondern durch
mechanischen Verschluss, unbeeinflusst von
einem Unfall 107. — entzündliche, Diagnose
und Behandlung 126. — sarkomatöse, Sitz
und Diagnose ders. 126. 127.
Darm Verletzungen durch Revolverschuss,
Heilung durch Laparotomie 163.
Darmverschluss, diagnost.Bedeutung metal¬
lisch klingender Darmgeräusche 93.
Delirium tremens nach Trauma, ätiolog.
Bedeutung bei plötzlichem Tode 53.
Deltoideuslähmung, operative Behandlung
230.
Dementia paralytica, Einfluss der Überan¬
strengung bei einer Betriebsarbeit 11.
Desinfektion der Haut vor Operationen mit
Alkohol und Jod 174, mit Jodtinktur 58. 174.
Diabetes mellitus traumatischen Ursprungs,
Bedingungen für 56; nach einem Kopitrauma
245. — nach Verbrennung 527. |
Discitis mandibularis, Exstirpation der Band¬
scheibe des Kiefergelenks bei 184.
Divertikelbildung, multiple am Colon
sigmoideum 27.
Drudifferenzverfahren bei intrathorakalen
Operationen, Fortschritte 122.
Duodenalgeschwür, Bedingungen u. Mecha¬
nik der traumat. Perforation 125.
Echinokokken langer Röhrenknochen 182.
Eisenbahnbetriebsunfälle, Einfluss auf
die Entwicklung der Arteriosklerose 262. —
nervöse Erscheinungen ders. 252.
Elektrizität, Anwendung des konstanten
Stromes bei Knochenbrüchen 150. — Ver¬
letzungen durch dies. 224.
Elektrodiagnostik bei Betriebsunfällen 323.
Elektrotherapie, Bedeutung in der Unfall¬
heilkunde 342.
Ellenbogengelenk, Bewegungsbeschränkung
nach abgeheilter Quetschung Keine Erwerbs¬
beschränkung (Entscheidung vom R.-V.-A.)
64. — Verletzungen im Röntgenogramm 208.
Encephalitis, akute progrediente nach
Trauma, Verlauf und cnirurg. Behandlung
217.
Enchondrom. Einfluss von Gewalteinwir¬
kungen auf das Wachstum dess. (an einem
Gutachten erläutert) 40.
Endocarditis, traumatische Entstehung 260.
437.
Enophthalmus, traumatische Entstehung und
Begleiterscheinungen 78. 79.
Entscheidungen in Unfallangelegenheiten,
ausländische 197. 198. — des Reicnsgerichts
über Befolgung ärztlicher Vorschriften seitens
Unfallverletzter 197. — des Reichs Versiche¬
rungsamtes 53. 62—65. 196. 197, über Extre¬
mitätenverletzungen und Fingerverluste 244,
über Fussverletzungen 167.
Epilepsie, hysterische Erscheinungen bei
einem Epileptiker nach einem Unfall 256.
Halbseitensymptome bei 256. — Operation
bei (Resultat) 246, (TrepanationsventilDildung)
246. — Tod im epilept. Anfall 246. — trau¬
matische und ihre Behandlung 224, (Dauer¬
erfolge operativer) 225. — als Unfallfolge
anerkannt 246.
Epiphysentrennung, traumatische am oberen
Femurende 186.
Epiphysen Verletzungen, Kasuistik seltener
10 D.
Epityhplitis, Beziehungen zum Trauma 29,
(Gutachten über) 30.
Erfrieren, Knochennekrose bei 180.
Ergograpn, Verwendung zum Nachweis von
Simulation oder Aggravation von Paresen
256.
Erwerbsfähigkeit, Elinfluss der Gewöhnung
Unfallverletzter auf 60.
Erwerbsunfähigkeit, Begriff nach dem
R.-V.-A. 62. — landwirtschaftlicher Arbeiter
durch Augenunfalle, Berücksichtigung der
tatsächlichen Verhältnisse 422. — durch
Nervenschwäche nach Unfall (Einbildung des
Verletzten) 20.
Exophthalmus traumaticus bei Basisfraktur,
Symptome 78.
Exostosen im Gehirn als Ursache epilepti¬
scher Anfalle (operative Behandlung) 24C. —
kartilaginäre 245. — multiple bei Rachitis
183.
Exten s ionsbehan diu ng der Knochenbrüche:
automatische Apparate (Zuppinger) für 145,
146. — durch Nagelextension nach Codivilla
147. 148. — permanente nach Bardenheuer
148. — nach Steinmann 147. — durch Um¬
setzung der longitudinalen Extension in trans¬
versale 149. — nach Zuppinger 145. 146. 147.
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VIII
Farbenreaktion nach Schurmann bei Lnes
175.
Fersenbein, Abrisse an deine. 511. 512; —
Strukturveränderungen unter dem Einfluss
langdauernder Versteifung seiner Gelenkver¬
bindungen 504».
Fettembolie des Gehirns, Diagnose 224. —
nach Ovariotomie 172.
Fibulabruch, typische Form von Splitterung
509.
Fingerkontraktur, Dupuytrensche, Lokali¬
sation am Daumen 24.
Fingerverletzungen, Abriss der Streckapo-
neurose des 4. Fingers 25. — Durchtrennung
der Längssehnen am r. Mittelfinger mit
nachbleibenden Bewegungsstörungen (Ent¬
scheidung des R.-V.-AT) 538. — Fraktur des
Zeigefingers mit nach 8 Jahren auftretender
Muskelatrophie (keine Unfallfolge) 18. — Ge¬
wöhnung an die Folgen 60. — plastische
Operationen bei 21.
Fingerverluste einzelner. Glieder und ganzer
Finger (Entscheidungen des R.-V.-A.) 531-537.
Fingerversteifungen d. 1. Daumens im
Nagel- und Grundgelenk in Streckstellung
(Entscheidung R.-VT-A.) 531. — keine Er¬
werbseinbusse nach Gewöhnung an den Zu¬
stand (Entscheidung des R.-V.-A.) 64, 65.
Frakturen, Atlas und Grundriss der trauma¬
tischen (Bespr.) 549. — der Beckenknochen
mit Abreissung des Mastdarms 127. — Be¬
handlung ders. mit Elektrizität 150; mit Ex¬
tension: Nagelextension 147. 148, permanente
nach Bardenheuer 148, mit einem Rhombus
und einer automatischen Extensionsschiene
149, nach Steinmann und nach Zuppinger
145.147, durch Umsetzung der longitudinalen
Extension in transversale 149; mit Naht der
Bruchenden oder Klammerbehandlung 150;
mit Osteosynthese 22; nach modernen Prin¬
zipien 150: durch blutige Reduktion ohne
Fixierung durch Naht 22. — des Collum femo-
ris und ihre Behandlung 118. — Difformität
f eheilter und deren Ausgleich 144. — Fehl-
iagnosen bei solöh. und ihre Vermeidung
143. — Gangrän geschlossener und ihre Ent¬
stehung 144. — bei Kindern, Endresultate
145. — komplizierte, statistische Zusammen¬
stellung 145. — Kommunitivfrakturen und
ihre operative Behandlung 22, 23. — Muskel-
tätigkeit bei verschobenen Bruchenden 199.
— Psendarthrosen nach dens., operative Be¬
handlung 144. — des Stirnbeines 118.
Fremdkörper in der Hand, Lähmungser¬
scheinungen 248. — in den Harn wegen und
ihre Entfernung 32. — im Herzen als Todes¬
ursache 258. — in den Luftwegen: Broncho¬
skopie bei 120; Entfernung 120. — in der
Speiseröhre: Entfernung 156.157; verschluckte
Gebisse 157.
Fulguration im Dienste der Gynäkologie 176.
Furunkel im Gesicht, konservative Behand¬
lung 244.
Fussgelenk, Arthrodese des oberen Sprung-
elenks 195. — Luxatio pedis sub talo nach
inten und aussen mit Subluxation des
Cuboideum 194. — Luxationen im Talocru-
ralgelenk 184.
Fussverletzungen, Knochenabsprengungen
vom Standpunkt der Unfallbegutachtung
509. 513. — Quetschung der Metatarsal-
knochen (Entschädigung nach dem R.-V.-A.)
108 .
Fusswurzelknochen, Brüche ders. (Ent¬
schädigung nach dem R.-V.-A.) 168 . 169 ,
171 ; des Fersenbeins 170 ; des Sprungbeins
109 . 170 . — Kasuistik von Brüchen und
Verrenkungen 155. 156.
Gangrän der Finger bei Raynaudscher Krank¬
heit, Prophylaxe und Therapie 86. — ge¬
schlossener Frakturen und ihre Entstehung
144. — der Gallenblase nach Trauma 128.
Gasvergiftung Melancholie nach 172.
Gebärmutter, Vorfall durch die Scheide
nach schwerem Unfall (Erwerbsbeschränkung)
32.
Gehirn, Cysticercus racemosus der Him-
basis, Symptome 222. — organische chronische
Erkrankungen dess. 226. — Fettembolie dess.,
Diagnose 224. — Neisser-Pollacksche Punk¬
tion dess.: diagnost Bedeutung 222. —
Operationen an aems. in der hinteren Schä¬
delgrube 221. — Reaktion dess. auf leichte
Kopfverletzungen 101.
Gehirnblutung, Spätblutung nach Kopfver¬
letzungen 269, (Beurteilung) 272; subaurale
141 .
Gehirngeschwülste, Gliom des L Stirn¬
lappens und sein Zusammenhang mit voraus¬
gegangener Verbrennung (abgelehnt) 33. —
Röntgendiagnostik ders. 211. — Sarkom im
Gyrus angularis 176.
Gehirnverletzungen, Diagnose 218. 383.
385. — experimentell erzeugte, anatom. Ver¬
änderungen 220. — Schussverletzungen 221,
operative Behandlung 222.
Gehörorgan, Schädigung durch Schussver¬
letzungen 418.
Gelen kerkrankungen, Bedeutung der Syphi¬
lis bei 183. — chronische als Ursache von
Invalidität 540.
Gelenkkörper, Genese der freien 183.
Gelenksteifigkeit, Muskeltätigkeit bei 199.
Gerichtsurteile, ausländische 197. 198.
Geschwülste, ätiologische Bedeutung des
Trauma 54. 55. 211, bei malignen 09 . — Er¬
zeugung solch, durch mechanische, entzünd¬
liche und bakterielle Reize oder durch Impfen
lebender Zellen 349. 350. — der Fossa iliaca
interna infolge eines Traumas 118. — Meio-
stachminreaktion bösartiger 118. — Wir¬
kung der Röntgenstrahlen auf 245.
Gesichtsfeldanomalien, diagnostische Be¬
deutung bei traumat. Neurose und bei Simu¬
lation 82.
Gipsverbände, Entfernung ders. 173.
Glaukom infolge Augen Verletzung, Unter¬
lassungssünden oei der Behandlung 71.
Grenzzustände in Armee und Marine, Be¬
deutung des Trauma bei 251.
Gutachten, ärztliche und ärztl. Zeugnisse,
Abfertigung 61. — ausländische 197. 198. —
Bewertung ärztlicher und des Ergebnisses
des Augenscheins (Entscheidung des R.-V.-A.)
63. — über Epitypnlitis traumatica 30. — über
Erwerbsbeschränkung d. Leistenhernien 47,48.
— über Fussverletzungen 167. — Grundbe¬
dingungen für ein brauchbares 324. — über
Gürtel sch merz bei einem Tabiker nach Sturz
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IX
auf die 1. Seite 15. — über eitrige Meningitis
nach Weichteilverletzungen des Schädels
276, (Bewertung der Vorgefundenen Tat¬
sachen) 281. — Objektivität und objektiver
Befund in dens. (zeitgemässes Mahnwort) 45.
— über Verletzungen der Rückenmarkswur¬
zeln nach Wirbelbruch 15. — über den ur¬
sächlichen Zusammenhang eines Enchon-
droms und Unfalls 40; eines Glioms des 1.
Stirnhirns mit einer 12 Jahre vorausge¬
gangenen Verbrennung des Oberkörpers 53.
36; eines Sarkoms mit Unfall (abgelennt) 37;
eines Oberkiefersarkoms mit vor 13 Jahren
bestehender Gesichts Verletzung 239, (Bewer¬
tung der bestehenden Tatsachen) ^241.
— Obergutachten über Darmkrebs mit
tödlichem Ausgang 107. 112.
Hämatom, traumatisches perilienales mit an¬
schliessendem lieus 131.
Hämoglobinurie, paroxysmale, Auslösung
der Anfälle und Ort des Zerfalls der roten
Blutkörperchen 99.
Halswirbel, Luxation des dritten (Svmptome)
13; Rückenmarkkompression infolge einer
solch. 13. — Schuss Verletzung ders. (Behand¬
lung) 177.
Handgelenk, Volarluxation mit Fraktur der
unteren Radiusepiphyse u. des Proc. styloi-
deus ulnae 186.
Harnblasenverletzungen, kompliziert mit
Nierenrupturen u. ihre Behandlung98.99. — im
Kriege 93, Behandlung 100. — Naht bei solch.,
Indikation u. Resultate 130. — spontane intra-
peritoneale Ruptur d. Blase infolge Über¬
dehnung 130.
Harnröhre, Fremdkörper in ders. u. ihre Ent¬
fernung 32.
Hautcarcinom nach Trauma 176.
Heilanstalten,mediko-mechanische, Be¬
such einer Abordnung des R.-V.-A. der Cott-
buser 65.
Heilverfahren bei Krankheiten der Bewe¬
gungsorgane in der Invalidenversicherung 537.
Hemiplegie, vorübergehende bei Migräne 12.
Hernien, Behandlung grosser Leistenbrüche 90,
grosser Nabel- u. Bauchbrüche 89. — Ent¬
schädigung ders. nach ausländischen Ent¬
scheidungen 198. — epigastrische, Dauer¬
resultate bei operierten 87—89. — trauma¬
tische Entstehung 158. 159. — H. inguinalis
interparietalis feminina 90. 91. — H. ischia-
dica, Radikal Operation 159. 160. — intersti¬
tielle 99. — der Linea alba; Einklemmung
159; Heilung rezidivierter durch freie Periost¬
transplan tation 159. — H. pubica infolge
Symphysenruptur 89. — des Zwerchfells: Be¬
handlung 124. 125; Einklemmung 28; Unter¬
scheidung von einseitigem Zwerchfellhoch¬
stand 124.
Herzkrankheiten, Erscheinungen von seiten
des Herzen bei Aortenklappenruptur 259. —
spontane Ruptur des Herzens 258. — Tod
durch eine Nadel im Herzen 258. — nach Un¬
fällen 257.430: Dilatation des Herzens 449;
Kasuistik 257. 258.
Herzverletzungen, schwere durch Anstreng¬
ung 1, (epikritische Betrachtungen) 4. — kom-
liziert mit Lungenverletzungen: erfolgreich
ehandelte Fälle 258. 259. — Naht bei solchen
(Erfolg) 84. — Operationsindikation u. ope¬
rative Technik 83, (Resultate) 84. — Perfo¬
ration des Herzbeutels durch ein Aortenaneu¬
rysma 84. — Tamponade bei 84.
Hirnerschütterung, chirurgische Folgezu¬
stände ders. 219. — nervöse Störungen bei
220, (CommotionsneuroBe) 249.
Hirnreizerscheinungen, funktionelle 104.
Hirnventrikel, Infektion der Seitenventrikel
u. ihre folgenlose Ausheilung 217.
Hörstörungen, anatom. Grundlage ders. 74.
— durch Schalleinwirkung 74.
Hornhaut des Auges, perforierende Wunde,
Behandlung mit Naht u. späterer Entfernung
des Augapfels wegen sympathischer Ophthal¬
mie 74. 75.
Hüftgelenk, Pfannenbrüche dess.: Symptome
u. Behandlung 152. 153. — schnellende Hüfte
187.
Hüftgelenkentzündung, deformierende ju¬
gendliche 186; Knieschmerzen bei ders. u. ihre
aiagnost. Bedeutung 188; Wichtigkeit in der
sozialen Medizin 491. 492.
Hüftgelenkluxationen, irreponible vordere
(operative Behandlung) 187. — perineale, Sym¬
ptome 185.
Hydronephrose nach Trauma, Operation
94. 95.
Hydrotherapie, Rolle bei der Unfallbehand¬
lung 337.
Hyperostose, diffuse des Schädels 180.
Hysterie bei trau inat. Lähmung des Plexus bra-
chialis 18. — Selbstverstümmelung bei 256. —
nach Unfällen: Differential-Diagnose von Epi¬
lepsie 256; kasuistische Beiträge 20. 21.
Ileus im Anschluss an ein perilienales Häma¬
tom infolge eines Trauma, Obduktionsbefund
131. — nach leichter Gewalteinwirkung gegen
das Abdomen 92.
Implantationen von Knochen in Defekte 21.
Instrumente, chirurgische: Modifikation der
Dahlgrenschen Zange 58.
Insufncienz d. Wirbelsäule, Symptomen-
komplex 12. 13.
Intestinalprolaps, subkutaner, ein typisches
Krankheitsbild 124.
Invalidenversicherung, ärztliche Tätigkeit
bei 308. — Aufgaben u. Leistungen im Kampf
gegen Tuberkulose 122. — Heilverfahren in
ders. bei Krankheiten der Bewegungsorgane
537, durch Lieferung von Zahnersatz, Pro¬
thesen u. Apparaten 195.
Invalidität der Bergarbeiter 62.
Iridocyklitis nach Operation einer Iriscyste 78.
Kalium hvpermanganicum cryst. als gewebe¬
zerstörendes Mittel 175.
Karies, tuberkulöse des Oberschenkelhalses 181.
Kastration als Unfallfolge 455.
Kniegelenk, Ankylosen: paraartikuläre Kor¬
rektur 189. — eines Bluters, patholog. Erschei¬
nungen 244. 245. — Ergüsse, ambulante Be¬
handlung mit Heftpflasterverband 189. —
Schmerzen in dems. bei Hüftgelenkerkrank¬
ung 189. — infizierte Verletzung 189.
Knochenabsprengungen am Fussskelett,
Begutachtung 509.
Knochennaht der Bruchenden bei Frakturen,
Indikationen 150.
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X
Knocheutranspl&ntation, Verfahren u. Er¬
folge 21. 22: freie 181, mit Perioet 181.
Knochentuberkulose infolgeeinerFraktur66.
Knöchelbrüche, Entschädigung der Folgen
(nach R.-V.-A.) 169-171.
Komminutivfrakturen, Einrichtungu. Lage¬
befestigung mit zirkulär umgelegtem Metall¬
faden 22. 23.
Kompressionsmyelitis nach anfänglich la¬
tent verlaufender Spondylitis (als Unfallfolge
anerkannt! 14.
Kondylenorüche des Oberschenkels, Vor¬
kommen u. Behandlung 154.
Konstitution, traumatische psychologische
Kontusionen des Abdomen, Kasuistik 25. 26;
mit Ruptur des Darms, Behandlung mit Lapa¬
rotomie u. Heilung 26.
Kontusionspleuntis, Rolle des Trauma bei
ders. 121.
Kontusionspneumonie, Begutachtung 293.
Kopfverletzungen mit tödlichem Ausgang,
Rentenablehnung bei 216. — Begutachtung
ders. u. ihrer Folgen 217. — eitrige Menin¬
gitis nach Weichteilverletzungen des Kopfes
(Gutachten) 276. — Neurasthenie nach leicht.
Verl.mit 20jährig. völliger Erwerbsunfähigkeit
trotz Arbeitsfähigkeit 408. — Spätfolgen ders.
3S9, Späthirnblutung 269 (Beurteilung) 272. —
Spinaldruck bei 388.
Krämpfe nach orthopädischen Operationen,
Behandlung 173.
Kranken haus beobachtung Unvall verletz¬
ter, Wert gegenüber der Beobachtung des
schiedsgericnti. Vertrauensarztes (Entscheide,
des R.-V.-A.) 63.
Kr an kenver siche rung,Mitwirkungder Ärzte
bei 303. 305.
Krankheiten, innere, traumatische Entsteh¬
ung 548.
Krebsforschung, heutiger Stand ders. 349:
prakt. Erfolge der experimentellen für die
Zwecke der Unfallgesetzgebung 353. — S. auch
Carcinom.
Kriegschirurgie, Verluste durch Verwun¬
dungen im Kriege der Gegenwart 52.
Krisen, tabische, Operationen bei 227, bei
gastrischen 15.
Krüppelfürsorge im Rahmen der sozialen
Fürsorge 286.
Kurdauer bei Unfallverletzungen 59.
Labyrinth des Ohres, Zerstörung infolge
Schädelbasisfraktur 74.
Lähmung des Armes durch einen angeblichen
Telephonunfall 266, (Beurteilung) 267. — der
Augenmuskeln bei Schädel Verletzungen 80:
Häufigkeit 81; durch Nervenläsion 81. — Erb-
sche spinalen Ursprungs 226. — spastische, i
operative Behandlung durch Resektion hinterer
Rückenmarkswurzeln 16.
Laminektomie bei Wirbelfrakturen 229.
Laparotomie, Beziehungen der Narben Lapa-
rotomierter zu den postoperativen Bauch¬
brüchen 157.
Lebercirrhose traumat. Ursprungs, patholog,
Befund 127. 8
Leberverletzungen durch Hufschlag 164. —
durch Platzen einer Echinokokkencyste 164.
— traumatische Ruptur, Heilung 28. — durch
Uberfahrung, Symptome 164.
Leistenbrüche, Fall von interparietalem weib¬
lichen 90. 92. — Formen ders. 90. 91. — Myo-
plastik bei grossen 90.
Lendenwirbel, Bruch des Gelenkfortsatzes
des fünften 179; Bruch des fünften durch Ver-
hebung 179.
Leukämie, Hämatom infolge Arterienruptur
87. —- Zusammenhang mit einem Trauma der
blutbildenden Organe 56. 57.
Lichtbehandlung als Heilfaktor der Unfall¬
therapie 344. — bei Wunden 58.
Linse des Auges, Eisensplitter in 76. —
Luxation ders. bei Bulbusruptur 77.
Luftbäder, Verwendung bei Unfallkranken 344.
Lumbalanästhesie, Wert für die militärärzt¬
liche Praxis 16.
Lumbalpunktion, diagnost. Bedeutung bei
Kopfverletzungen 389. — Nachwehen ders. 390.
Lungenemphysein, Pathogenese u. Therapie
des genuinen 291.
Lnngenhernien, angeborene u. erworbene
(Enstehung, Diagnose u. Therapie) 290. 291.
Lungentuberkulose im Anschluss an Quet¬
schungen 291, durch Sturz aus dem Boot an
eine Hafenmauer 292. 293. — ursächlicher
Zusammenhang mit Trauma 55. 56. — nach
Verbrennung 527.
Lungen Verletzungen, Behandlung pene¬
trierender 290, einer Öchussverletzung 291. —
kompliziert mit traumatischer Wanderniere
(Begutachtung) 95. — durch Messerstich:
Ligatur der Wundränder 121. 122; Thorako¬
tomie n. Naht der Lunge bei 122.
Luxationen, Atlas u. Grundriss ders. (Bespr.)
549. — des Beckens 184. — Fehldiagnosen u.
Misserfolge bei (Vermeidung) 143 — des Hüft¬
gelenks 184. — des Radius: des Capitulum
186, im Radiokarpalgelenk 186. — im Schul¬
tergelenk 184. 185.
Luxationsfrakturen der Wirbel, Behandlung
179.
Magen, geplatztes Aneurysma einer strahligen
Narbe aess. 261.
Magenerkrankungen »Bedeutung des Trauma
bei 123.
Magengeschwür, Bedingungen für seine Ent¬
stehung 117. — perforiertes eines Sanduhr¬
magens (Operation) 125. — nach Verbren¬
nung 29.
Magen Verletzung durch Streifschuss, patho¬
logischer Befund 125. — subkutane, Behand¬
lung mit Gastrotomie u. Ligatur einer kleinen
blutenden Arterie 125. — Versuche zur Er¬
zielung küustlicher Rupturen 125.
Massage, unmittelbare des Herzens bei ein¬
tretendem Narkosentod 58.
Mastdarm Verletzungen, Abreissung des
Mastdarmes bei Beckenringfraktur 127.
Median u s 1 ähmu ng bei Handverletzung durch
Fremdkörper 248.
Medizin, Bedeutung des Traumas in 116:
traumat. Entstehung innerer Krankheiten 117.
Meiostagminreaktion bei bösartigen Ge¬
schwülsten, Regelmässigkeit ders. 118.
Meningitis nach Trauma, Ätiologie ders. 214,
Entwicklung 215. — eitrige ohne äusserlich
sichtbare Verletzung 214, nach stumpfen oder
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XI
offenen Weichteil Verletzungen des Schädels
(erläutert an einem ärztl. Gutachten) 276. —
mit Pneumokokken in Liquor cerebri 216. —
seröse nach Kopftrauma 289.
Mesenterium, Torsion nach geheilter Bauch-
u. Darmverletzung 162.
Messungen an Unfallverletzten 59.
Migräne, periodisch auftretende Halbseiten¬
lähmung bei 12.
Milchsäurefermente für den therapeut. Ge¬
brauch 175.
Miliartuberkulose, eine mittelbare Unfall-
folge 233.
Milz, Notwendigkeit u. Möglichkeit der Er¬
haltung ders. bei Verletzungen u. Erkran¬
kungen 182. — Transplantationsversuche mit
ders. u. deren Resultate 132.
Milzruptur, Blutbefnnd nach Exstirpation der
Milz infolge solcher 132. — eiu auf operativem
Weg geheilter Fall 31. — kompliziert mit
Nierenverletzungen, Behandlung 98. — sub¬
kutane: erfolgreich operierte Fälle 130. 131;
durch Fall auf einen eisernen Bügel 31; durch
Sturz vom Rad 31.
Morbus Basedowii nach Schreck 219.
Muskeln, Exostosen ders. nach Verletzungen
23. — mechanische Veränderung ihrer Tätig¬
keit bei Knochenbruchverschiebungen u. Ge¬
lenkversteifungen 199. — Wirkung ders. 23.
Muskel atroph ie nach Beinbrüchen bei Ge-
brauchsfahigkeit des Beins keine Erwerbsbe¬
schränkung 65. — spinale nach Zeigefinger¬
bruch, keine Unfall folge 18.
Muskeldystrophie, juvenile infolge Über¬
anstrengung 247.
Muskel Verletzungen, Einriss des Deltoi-
deus u. sein Zusammenhang mit Sarkom des
Oberarms 206. — typische Ruptur des Bi-
ceps brachii 460.
Myocarditis nach Unfällen 438: nach Brust-
quetschung (tödlicher Ausgang) 8.
Myositis ossificans traumatica im Biceps hu-
meri 101. — Entstehung u. Behandlung ders.
23. — nach Messerhieb des Oberschenkels
23. 24.
Myotonie, Muskelreaktion bei 247.
Myxofibrom des Felsenbeins, multiple Hirn¬
nervenlähmung bei 211.
Habelbröche, Behandlung grosser 89.
Nagelextension von Cocnvilla, Autorschaft
118. — Technik bei Knochenbrüchen 147. 148,
bei Pseudarthroseu 147.
Narkose, Herzmassage bei Todesgefahr 58.—
intravenöse 174, mit Äther 173, mit Äther und
Chloroform 57.
Nasenaffektiouen, traumat. Entstehung der
Abszesse der Nasenscheidewand 119. —
schwere Haematemesis durch Läsion der
Scheidewand 119. — Septumoperationen bei
solch.: angeblicher Kunstfehler 120.
Nekrose der Knochen nach Erfrieren 180. — !
des Pankreas und Fettgewebes, Einfluss eines
Unfalls auf 133.
Nephritis traumatica mit einseitigem Ödem
und sekundärer Erkrankung der anderen
Niere 32. — Prognose ders. 98.
Nervenkrankheiten Unfallverletzter, zum
Verständnis einiger sogen, funktioneller ner¬
vöser Erscheinungen 401.
Nervenlähmung, isolirte des Musculocuta-
neus, Ätiologie und Symptome 230; des
Radialis bei Oberarmbrüchen, Behandlung
248. — multiple bei Myxofibrom des Felsen¬
beins 211.
Nervenverletzungen, Verletzung der Medi¬
anus unter dem unversehrten Ligam. carpi
transversum mit Lähmung der Hand durch
Fremdkörper 248.
Netzdrehungim Zusammenhang mit Hernien,
Ursachen und Behandlung 27.
N etzgesch wülste (Epiploitiden) im Anschluss
von Bauchoperationen und Entzündungen der
Bauchorgane 27. 28.
Neurasthenie nach leichter Kopfverletzung,
Arbeitsfähigkeit trotz angeblicher 20jähriger
Erwerbsunfähigkeit 408. — querulatorische
Form, Entschädigung ders. 252. 253.
Neuritis, Gehstörung durch 18. — retrobul-
baris, Beziehungen zur multiplen Sklerose
17. 18. — suprascapularis nach Trauma 18,
(Prognose) 19.
Neurose, traumatische, Endemie von 255.
— Nachuntersuchungen bei 255. — Steigerung
der galvanischen Erregbarkeit bei ders. (dia¬
gnostische Bedeutung) 254.
Nieren, akute traumatische Insuffizienz 129. —
bewegliche, Behandlung mit Bandage 95.
Nie re n Verletzungen, Erwerbsbeschränkung
durch die Folgezustände einer Nierenquet¬
schung 32. — Fälle von subkutanen 95; cha-
rakteiystische Erscheinungen ders. 98. — Rup¬
turen und ihre Behandlung 98. 99.
Oberarm, Sarkom dess. und sein Zusammen¬
hang mit Einriss des M. deltoideus 206.
Oberarmbrüche, Behandlung mit Extensions-
apparAt 149; funktionelle des oberen Endes
der Humerus mit Massage und Bewegung
149.150; des suprakondylären Oberarm braches
151.
Oberkiefergeschwülste, Sarkom des Ober¬
kiefers (Zusammenhang mit einer vor 13 Jahren
bestehendenGesichtsverletzungabgelehntl239.
1 Oberschenkelbrüche, Extensionsbehand-
lung 14S, Apparate für 149. — isolirte an
den Koudylen 154, der Trochanteren 153,
(Abrissfraktur) 154. — mit Verkürzung ge¬
neilte: keine Erwerbseinbusse nach Gewoh-
uung an den Zustand (Entscheidung des R.-V.-
A.) 65.
Oculomotoriuslähmung, Ursachen und
Häufigkeit 81.
Ohrgeschwulst, Chondrom im äusseren 175.
176.
Ohrverletzungen, Labyrinth Zerstörung in¬
folge Schädelbasisfraktur 74.
Operationslehre, Handbuch von Pels (Be¬
sprechung) 209.
Operationszwang, Entscheidung des Appel¬
hofes zu Palermo 198.
Ophthalmie, elektrische: Schädigung durch
diese u. ihre Verhütung 80.
Orthopädie des praktischen Arztes (Mono¬
graphie von Georg Müller) 209. — Institute
uncl Zeitschriften in Italien für 198.
Os naviculare carpi, spontane Fraktur dess.
182. — tarsi, Abrissfrakturen 513; Behandlung
der Frakturen dess. 155. 156.
Osteoarthritis deformans juvenilis des Hüft-
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XII
gelenks, Pathologie 186; Schmerzen im Knie*
gelenk bei 188.
Osteomyelitis der Erwachsenen in unmittel¬
barem Anschluss an ein Trauma 180. — chro¬
nische (sogen. „Quiet necrosis“) 180.
Osteoplastik mit lebendem Knochen 21, mit
totem bei grossen Defekten 22.
Osteosynthese bei Knochenbrächen, Instru¬
mentarium und Technik 22. 150.
ptome und Behandlung 19. 20 — auf trauma¬
tischer Basis 254.
Psychoneurose im Anschluss an eine Schä¬
delbasisfraktur 254.
Psychotherapie, Erfolge in der Behandlung
Unfallverletzter 845.
Quecksilberdruck stattEsmarchscherBinde
174.
Pachymeningitis serosa chronica, patho¬
logischer Befund 215.
Panxreasverletzungen, subkutane und ihre
Behandlung 128. — durch Sturz, Pseudocyste
infolge dess. (Heilung durch Operation) 28.29.
Pankreatitis, Diagnose und Behandlung 129.
— mit Fettgewebsnekrose: Beziehungen zu
Trauma 133. 137; patholog. Befund 135.
Paralyse, Landrvsche als Unfallfolge an¬
erkannt 50; angeblich durch Erkältung ent¬
standen und als Unfallfolge anerkannt 226.
— progressive als Unfallfolge abgelehnt
223. - Wassermann-Reaktion bei 220.
Paresen, Simulation ders. und deren Nach¬
weis 256.
Parotis, taschenartige Erweiterung ders. 244.
Patellarfrakturen, Behandlung 189. 190.
Patellarluxationen, Behandlung 192. 193.
194. — Gruppen ders. 190. — kongenitale 190.
191. 193. — rezidivierende 191. — mit Ver¬
schiebung der Strecksehne 190.
Pathologie, spezielle, Lehrbuch von Ed. Kauf¬
mann (Besprechg.) 52.
Peritonitis, Behandlung der diffusen eitrigen
93, (Bedeutung der natürlichen Schutzkräfte
der Bauchhöhle bei) 94, (operative) 160. —
traumatische ohne Darmruptur 161.
Perityphlitis im Anschluss an ein Trauma,
zugehörige Fälle 163. — subphrenische Abs¬
zesse infolge ders. 93.
Pfählungsverletzungen, patholog. Befund
und Behandlung 161. — des weiblichen
Beckens 162.
Phlegmone der Hand, Folgen (Entscheidung
des R.-V.-A.) 536.
Physiotherapie in der Unfallkunde 319.
Plattfuss, traumatischer, Entschädigung nach
Entscheidung des R.-V.-A. 167.
Plexuslähmung des PI. brachialis durch
Trauma und traumatische Hysterie 18.
Pneumonie durch Erkältung nach starker
Erhitzung, hervorgerufen durch heftige Ge¬
mütsbewegung (als Betriebsunfall) 120. —
Zusammenhang mit Trauma 121: Begutach¬
tung 293.
Poliomyelitis anterior chronica nach Trauma
226.
Polyneuritis luetica, Symptome und Behand¬
lung 229. 230.
Prothesen, Lieferung im Heilverfahren bei
Invaliden 195.
Puls, graphische Darstellung im Verein mit
der Höhe des Blutdrucks 543.
Pseudarthrosen nach Frakturen, operative
Behandlung 144, durch Einlegen eines Stahl¬
stabes in den Markkanal 144, durch Nagel¬
extension nach Codivilla 147.
Pseudocyste des Pankreas nach Sturz, Hei¬
lung durch Operation 28. 29.
Pseudoparalysis agitans (hysterica), Sym-
Quecksilbervergiftung, chronische, Zu¬
sammenhang mit Betriebsunfall 53.
Querulantenwahnsinn nach Unfällen, Ent¬
schädigung bei 252.
Radialislähmung, primäre bei Oberarm¬
brächen, Behandlung 248.
Radiusluxation, isolierte des Radiusköpf¬
chens 186. — im Kadiokarpalgelenk mit Frak¬
tur der unteren Epiphyse 186.
Raynaudsche Kranich eit, Prophylaxe und
Therapie drohender Fingergangrän bei 86.
Rechtsprechung in Unfallangelegenheiten,
Änderung ders. in Deutschland nach 25jährigem
Bestehen der Unfallversicherung 32/. — des
Reichsgerichtes bei Tod durch Infektion mit
Scharlachgift 117. — Wert des blossen Ein¬
druckes persönlicher Glaubwürdigkeit (Ent¬
scheidung des R.-V.-A.) 64.
Rectumperforation mit konsekutiver Peri¬
tonitis, Heilung durch Operation 163.
Reichsgerichtsentscheidung über Befol¬
gung ärztlicher Vorschriften seitens Unfall¬
verletzter 197. — bei Tod durch Infektion
mit Scharlachgift 117.
Reichsversicherungsamt, Besuch einer
Abordnung dess. iu der chirurgisch-mediko-
mecbaniscnen Heilanstalt zu Cottbus 65. —
Entscheidungen dess. 62—65. 530—537: über
Betriebsun fall bei ch ron. Quecksi Iber Vergiftung
53, über Extremitätenverletzungen und Glie¬
derverluste 244, über Finger- und Augen Ver¬
letzungen 60, über die Folgen von FussVer¬
letzungen 167, über Zellgewebsentzündung
der Hand durch längeren Gebrauch eines
Schaufelstiels 197, über den Zusammenhang
zwischen späterem und früherem Unfall 196.
— Rechtsprechung über Befolgung arztl. An¬
ordnungen seitens Unfallverletzter 196, betr.
den Grundsatz der Rekursentscheidung 2305
196, über Rentenansprüche bei Verlust der
grossen Zehe nach Gewöhnung an den Zu¬
stand 197, über Rentenfestsetzung 196.
Rheumatismus nodosus, kombinirt mit Ray¬
naudscher Krankheit und Dupuytrenscher
Kontraktur 23.
Rippen, frühzeitige Verknöcherung der Knor¬
pel 181.
Röntgenographie, diagnost. Bedeutung in
der Unfallpraxis 321.
Röntgentherapie, Verwendung bei Unfall-
kranken 344.
Rückenmark, Kompression durch Luxation
eines Halswirbels als Unfallfolge 13, nach
Wirbelfraktur (Unfallfolge) 13. — chronische
organische Erkrankungen 220. — traumatische
Erkrankungen dess. vom Standpunkt des
Begutachters 14.
Rückenmarksgeschwülste, Diagnose und
Operation 176.
Rückenmark s verletz ungen, chirurgische
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XIII
Behandlung ders. 227: Kasuistik 229, bei par¬
tiellen Läsionen des Rückenmarks 228, der
Stichwunden 226.
Rückenmarkswurzeln, Hyperästhesie der
dorsalen bei gastrischen Krisen 15. 16. —
Resektion hinterer bei spastischen Lähmungen
16. — Verletzungen nach Wirbelbruch (als
Unfall anerkannt) 15.
Sachverständigentätigkeit der Laryngo-
Rhinologen, einige Beispiele 119.
Sarkom des Arms nach Hundebiss 245; des
Oberarms an der oberen Epiphyse (Exartiku¬
lation des Arms) 176; des Oberarms, Zu¬
sammenhang mit einem Monate vorher er¬
folgten Einriss des r. Deltamuskels (abgelehnt)
20o. — des Corpus ciliare nach einem Fall
auf das Auge (Entschädigung) 176. — des
Darms, ätiolog. Bedeutung des Trauma bei
126. 127. — des Gehirns, Sitz und Symptome
176. — des Gesässes als unmittelbare Folge
eines einmaligen Trauma 69. — des Hodens
und davon abhängige sarkomatöse Unterleibs¬
geschwulst (keine Unfallfolge) 55. — nach
Hundebiss 55. — des Oberkiefers, Zusammen¬
hang mit einem 13 Jahre vorher stattgehabten
Gesichtstrauma 239. — ursächlicher Zusam¬
menhang eines solchen mit Unfall 37.
Saugbehandlung nach Bier und Klapp, Ver¬
wendung in der Unfallpraxis 336.
Schädelverletzungen, Basisfrakturen 212;
mit doppelseitig. Abducenslähmung und me-
ningitischen durch Blutung bedingten Er¬
scheinungen 213; mit nachfolgenden Erschei¬
nungen der Demenz und trauinat. Neurose
254; mit Labyrinthzerstörung 74; Unfallbe¬
gutachtung der Folgen 213. — Diagnose ders.
383, der Frakturen 385. — eigenartige typi¬
sche Fraktur (komplete des Stirnbeins) 118. —
Reaktion des Gehirns auf leichte 101. —
Schläfenschuss mit Zerreissung des Sehnerven
79.
Scharlach. Infektion mit dem Virus dess.
mit nachfolgendem Tod (Entscheidung des
Reichsgerichts) 117.
Schenkelhalsfrakturen, Behandlung mit
Abduktion 151; der intrakajpsulären mit
Schienenapparat 152. — im kindlichen und
jugendlichen Alter (Coxa vara traumatica)
153; Behandlung 118. —- Symptomatologie
ders. 153.
Schiedsgerichte, Rentenfestsetzung von
(Entscheidg. des R.-V.-A.) 196.
Schläfenbein Verletzungen, Folgezustände
ders. 212.
Schlaganfall, Zusammenhang mit psychischem
Trauma 216.
Schleimbeutelerkrankung, traumatische
der Bursa acromialis 25.
ßchlüsselbeinfrakturen, Behandlung 151. |
Schluckbeschwerden als Folgen eines Be¬
triebsunfalles 517.
Schultergelenk, Verletzungen und ihre The¬
rapie 497: Frakturen und ihre Behandlung
149; Luxationen dess.: akromio-clavikulare
185, Fälle seiten vorkommender 184, habi¬
tuelle 184, Prognose der unkomplizierten 185. '
Schulterlähmung, Behandlung mit Muskel¬
überpflanzung 230; bei Deltoideuslähmung
230. — rechtsseitige Serratuslähmung und
ihre Entstehung 230.
Schussverletzungen der Art. brachialis:
Resektion und zirkuläre Naht 86; der Art.
carotis comm. 261; der Art. subclavia und
brachialis (patholog. Befund) 85. — des
Auges 75. 76: der Orbita mit Zerreissung
des Sehnerven 79. — des Bauches, Behand¬
lung 92. — des Darmes, Symptome und Be¬
handlung 163. — Entfernung einer 39 Jahre
im Körper gesessenen Kugel wegen Entzün-
dungssvmptomen 181. — aes Gehirns, opera¬
tives Verfahren bei 221. 222. — des Gehör¬
organs 418 . — Infektion ders. und ihre Be¬
handlung 117. — der Lunge, Befund und
Behandlung 291.
Sehen mit einem Auge, Einfluss auf das Auge
83.
Sehneuverletzungen, Abriss der Streckapo-
neurose des vierten Fingers 25.
Sehnervenverletzungen, Ausreissung dess.
aus dem Auge durch Schläfenschuss (anatom.
Befund) 79. 80.
Sehschärfe, Beweiswürdigung bei verschie¬
dener Schätzung ders. 82.
Selbstverstümmelung bei einer Hyste¬
rischen 256.
Sepsis nach Verbrennung 172.
Serratuslähmung, operative Behandlung
durch Muskelübeipflanzung 248. — durch
Kompression des N. thoracicus longus 230.
Shock, Schreibweise und Zustand 57.
Simulation zur Erlangung von Unfallrente
(teilweise mit Erfolg) 263.
Sklerose, multiple mit initialen Augen¬
symptomen 82. — Einfluss des Trauma bei
225: nach Fall von einer als Unfallfolge an¬
erkannt 17. — Frühdiagnose ders. (sensibler
Armtypus) 225. — weder durch Unfall erzeugt
noch durch Unfall verschlimmert 17. 18.
S tau ungsblutungen nach Rumpfkompression
Stauungsbyperämie nach Bier, Dosierung
175. 244.
Syphilis, Behandlung mit Ehrlich-Hataschem
Arsenobenzol 245. — Infektion mit ders. als
Betriebsunfall 372.
Syringomyelie mit Hauterkrankung 226. —
pathologische Symptome des Rückenmarks
Tabes dorsalis, ätiolog. Bedeutung des Trauma
bei der Entstehung 220.247. — Gürtelschmerz
bei. einem Tabiker nach Sturz auf die 1. Seite
(keine Unfallfolge) 15. — Gutachten über
den Zusammenhang mit Trauma 15. — Kri¬
sen, gastrische bei (operative Behandl.) 15;
Operation bei ders., Erfolge 227. — aurch
Unfall symptomatisch verschlimmert 14. —
weder durch Unfall hervorgerufen noch durch
solchen verschlimmert 14.
Taloc rural ge lenk, Arthrodese des oberen
Spruuggelenks (Technik) 195. — Luxatio
edis sub talo mit Subluxation des Cuboi-
eum 195. — Reposition der Luxationen dess.
und ihr funktionelles Ergebnis 184.
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Telephonunfall, Beurteilung eines angeb¬
lichen 265; Gerichtsverhandlung über 26$.
Tendinitis ossificans traumatica der Triceps-
sehne 25.
Tetanus, Behandlung mit Antitoxin „Höchst“
223. — lokaler der Hand 223.
Therapie, Verwendung saurer Milch und Bein¬
kulturen von Milchsäurebazillen in 175.
Tibiafrakturen, Unterscheidung unvollstän¬
diger Abrissfraktur der Tuberositas tibiae
von Wachstumsanomalie 155.
Tracheotomie, quere, Vorzüge vor dem
Längsschnitt 290.
Transplantation der Milz, experimentelle
Ergebnisse 132. — von Periost und Knochen
181, freie 181.
Trepanation des Schädels, Blutstillung bei
17o. — modifizierte Dahlgrensche Zange rar 58.
Trichterbrust, angeborene u. erworbene 181.
Trochanteren Drüche des Oberschenkels,
Behandlung 153. 154.
Trophoneurose, traumatische reflektorische
der Hand, operativ geheilter Fall 501.
Tuberkulinreaktion mittels der Moroschen
Salbenprobe 172.
Tuberkulose, Aufgaben und Leistungen der
Invalidenversicherung im Kampfe gegen dies.
122. — des Darmbeins traumatischen Ur¬
sprungs 56. — des Handgelenks nach Bruch
des Kahnbeins 56. — Infektion mit Binder¬
tuberkulose 231.
Ulnarislähmung als Spätfolge einer Ellen¬
bogengelenkverletzung 19.
Unfall, Begriffserklärung (von der Berufungs¬
kammer in Paris) 198. — und chirurgische
Erkrankungen 92.
Unfallfolgen, Anerkennung einer Lan-
dryschen Paralyse als solche 50. — Gewöh¬
nung an dies, als Besserung (im Sinne § 88
d. U.-V.-G.) 60.
Unfallgesetz in Deutschland, Festnummer
dies. Zeitschr. zum 25 jährigen Bestehen 294,
(Widmung) 297.
Unfallheilkunde, Bedeutung für die The¬
rapie 299. — Physiotherapie in ders. 319.
— Vorlesungen über dies, an der Cölner
Akademie 293.
Unfallneurosen, Begutachtung 19. — nach
Gehirnerschütterung, materielle Grundlage
und Prognose 249. — nervöse Nachkrank-
heiten des Mülheimer Eisenbahnunglücks 252.
Unfallrente, Ablehnung der Ansprüche bei
Hernien 198, bei Störungen durch Benutzung
eines kiinstl. Gebisses (Entscheidung des
B.-V.-A.) 64, wegen Verweigerung einer Bein¬
operation 193. — Beginn ders. (Entscheidung
des K.-V.-A.) 196. — Erlangung durch mehr¬
fache und teilweise erfolgreiche Simulation 263.
— Festsetzung nach zweijähriger Frist 196,
innerhalb einer fünQährigen Frist (Entschei¬
dung des B.-V.-A.) 196. — Unterscheidung
von Militärrente (Entscheidung des B.-V.-A.)
63. — Verweigerung ders. (Beichsgerichts-
entscheidung) 197.
Unfallverletzte, Ansprüche bei Zuwider¬
handlung gegen ärztlicne Anordnungen 196.
197. — Ergebnisse des Heilverfahrens bei
59. — Gewöhnung ders.: Einfluss auf die
Erwerbsfahigkeit oö. — Kurdauer bei 59. —
Messungen bgi 59. — funktionelle Therapie
bei 58. — Übernahme des Heilverfahrens
durch die Berufsgenossenschaften 310, Zeit¬
punkt für 316.
Unfallversicherung, Bedeutung des Arztes
für die Gestaltung ders. 305. 306. — Erstrek-
kung auf die Gefahren des täglichen Lebens
196. — ungünstige seelische Einflüsse in
ders. und Vorschule zu ihrer Beseitigung
391.
Unterarmfraktur als Ursache der Palmar-
fascienkontraktur 24. 25.
Unterleibsgeschwulst, sarkomatöse nach
Unfall bei bestehender Barkomatose des
Hodens (keine Unfallfolge) 55.
Vagina, Vorfall mit Gebärmutter durch
schweren Unfall 32.
Varicocele, operative Behandlung 262.
Venenverletzungen, subkutane der V.sub¬
clavia bei Einrichtung einer Clavikular-
fraktur 86.
Verätzung durch Lapisstift bei einem Lue¬
tischen, patholog. Befund 119.
Verbände, Abnenmen der Gipsverbände 173.
— bildliche Darstellung solch. 549. — Heft¬
pflasterverband bei traumat. Kniegelenk¬
erguss 189. — leicht zu improvisierender
Streckverband zur Dauerextension bei Kno¬
chenbrüchen 149. — Technik des Streck¬
verbandes nach Bardenheuer 118.
Verbrennung bei fiebernden Kindern, Ein¬
fluss der Diät auf die Abheilung 210. — am
Oberkörper mit nachfolgendem Magenge¬
schwür (Operation) 29; ursächl. Zusammen¬
hang mit einem 12 Jahre später auftretenden
Gliom im 1. Stirnlappen (abgelehnt) 33. —
septische Erscheinungen nach 122. — Zuk-
kerkrankheit und Lungentuberkulose nach
527.
Verdauungsorgane, Beziehungen von Un¬
fällen zu den Erkrankungen ders. 123.
Vergiftung, durch Einatmung von Benzin¬
dämpfen 54. — chron. mit Quecksilber: Be¬
triebsunfall bei 53.
Verletzungen durch Elektrizität, Symptome
224. — offene als Ursache des Krebses 363,
stumpfe als Ursache 364.
Versicherung, soziale, Notwendigkeit einer
besonderen Vorbildung der Arzte für 302.
Verwaltungsrecht, Entscheidungen von Ge¬
richten des In- und Auslands in Invaliden-
und Unfallangelegenheiten 195.
Verwundungen im Kriege der Gegenwart,
Verluste durch 52.
Wanderniere, Behandlung mit einfacher
Bandage 95. — Entschädigungspflicht trau¬
matischer 95.
Wirbelfrakturen, Bruch des Gelenkfort¬
fortsatzes des 5. Lendenwirbels 179. — mit
Compressionssymptomen d. Bückenmarks (als
Unfallfolge anerkannt) 13. — Schwierigkeiten
in der Diagnose ders. 177. — Verletzungen
der Bückenmarkwurzeln nach solch, als
Unfallfolge 15.
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XV
Wirbelsäule, Insufficienz ders. (Symptome)
12. 13. — Luxation der Halswirbel 13. —-
Verkrümmungen ders., Ursachen 178. — Ver¬
letzungen ders. durch Betriebsunfälle: Folgen
178, Gruppen 178. 179; Schussverletzungen
der Halswirbel (Kasuistik) 177.
Witterungswechsel, Auftreten von Schmer¬
zen bei 217.
Wundbehandlung mit elektr. Licht 58.
Zahnersatz, Lieferung beim Heilverfahren
Invalider 195.
Zellgewebsentzündung der Hand und ihre
Folgen (Entscheidung d. K.-V.-A.) 536. durch
längere Benutzung eines Schaufelstiels (Be¬
triebsunfall nach Entscheidung des R-V.-A.)
197.
Zeugnisse, ärztliche bei Betriebsunfällen,
Wichtigkeit des ersten 198.
Zirbeldrüse, Geschwülste und ihre Bedeu¬
tung bei der Akromegalie 210.
Zwerchfellhernie, Differentialdiagnose von
einseitigem Hochstand des Zwerchfells (infolge
Atrophie) 124. — traumatische Entstehung
und Behandlung 28. 124. 125.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Mechanotherapie und der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker
begründet von
Dr. H, Blasius, Dr. €>. Schatz, Dr. C. Thlem,
herausgegeben von Professor Df. C. Thicm-Cottbus.
Nr. I. Leipzig, Januar 1910. XVII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Aus der Mailänder Anstalt für Unfallverletzte; Vorstand: Dr. Bernacchi.
Über einen Fall schwerer Herzverletzung durch Anstrengung.
Von Dr. Cova.
Der folgende Fall ist vom Gesichtspunkt der gerichtlichen Medizin sehr
interessant, teils durch seine Seltenheit, teils durch die Schwere der Verletzung, die
bei einem gesunden, in noch jugendlichem Alter stehenden Menschen ohne frühere
Erkrankungen oder Vergiftungen verursacht wurde und ohne dass etwas Vorher¬
bestehendes auf eine Herzmuskelerkrankung schliessen liess.
Magni, Angelo, 46 Jahre alt, Lastträger der Wollfabrik von Villa d’Alme. Nichts
Abnormes in der Familie und in den Seitenlinien. Kindheit und Knabenalter normal.
Trotzdem er bei der Rekrutenaushebung als tauglich befunden wurde, diente er
nicht, weil er zur dritten Klasse gehörte. War immer als Lastträger tätig und gehörte
stets zu derselben Werkstatt Er hat immer starke und grosse Anstrengungen durchge¬
macht. Niemals ist er zeitweise ausgewandert.
Er war massiger Weintrinker, trank keinen Schnaps, rauchte [nicht und kaute
keinen Tabak.
Keine Geschlechtskrankheiten; eine rechtsseitige Lungenentzündung vor 16 Jahren;
keine früheren Erkrankungen von Wichtigkeit.
Sein guter Gesundheitszustand ist von seinen Mitarbeitern und vom Direktor der
Werkstatt bestätigt und auch aus dem Lohnbuch ersichtlich, in dem keine Versäum¬
nisse während eines Jahres vor dem Unfall notiert sind.
Am Morgen des 24. XII. 07 bemerkte er, während er auf einer geneigten Fläche
einen Leinenballen von 2,5 Zentnern auslud, dass der Ballen zu schnell herabglitt. Um
nicht von dem enormen Gewicht umgeworfen und zerquetscht zu werden, machte er eine
übermenschliche Anstrengung, den Ballen festzuhalten, indem er sich mit den Armen an
einem Eisenhaken festhielt, der aus dem Ballen selbst hervorragte und sich mit ausein¬
ander gespreizten, ein w r enig gebeugten Beinen gegen den Boden stemmte. Der Ballen
wurde in der Bewegung gehemmt, aber Magni fiel rückwärts auf ihn drauf, nachdem
er die Empfindung eines Risses am Herzen erlitten hatte. Sofort traten Atembeschwerden
ein, unmittelbare Todesangst und starke Schmerzen in der Herzgegend.
Nachdem er von den Gefährten aufgerichtet und mit Alkohol gestärkt war, konnte
er sich nach 4—5 Minuten wieder aufrecht halten. Er hatte sofort den Drang, Harn zu
lassen: der Urin hatte lebhaft rote Farbe und enthielt nach ärztlicher Aussage Blut.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1.
•>
Nach ungefähr 1—2 Stunden verliess Magni, immer an erheblichen Atmungsbeschwerden
leidend, die Werkstatt und konnte mit Hilfe der anderen Arbeiter ins Haus des Arztes
und darauf in seine Wohnung, die ungefähr 300 m entfernt war, gehen; er konnte die
Treppen nicht heraufsteigen und wurde im Erdgeschoss zu Bett gebracht.
Am nächsten Morgen hatte er blutigen Harn und sehr übelriechenden Stuhl¬
gang. Die Darmblutung dauerte ungefähr 2 Tage, das Blut im Harn hielt ebenfalls
einige Tage an.
Der Arzt, der ihn am Morgen darauf sah, konstatierte die Fortdauer einer sehr
starken Atemnot, Trachealrasseln, welches M. neben anderen Symptomen bis zum Lebens¬
ende beibehielt.
Dieser Atemnot-(dyspnoische) Zustand, das Bassein und der sehr kleine unregel¬
mässige und sehr rasche Puls (170—180 in der Minute) dauerten ungefähr einen Monat;
während dieser Periode hatte M. niemals Husten, Auswurf, Ödeme oder Ergüsse in die
serösen Höhlen.
Er trat dann bei Magni ein leichter Besserungszustand ein, aber er beklagte sich
immer über Atembeschwerden, sehr heftiges Herzklopfen, Schmerzen in der Herzgegend
und grosse Schwäche.
Er wurde von mehreren Ärzten untersucht und ins Hospital nach Bergamo trans¬
portiert.
Bei all diesen Untersuchungen war der Urinbefund immer negativ, das Blut ver¬
schwunden.
Der Verletzte wurde von mir in Alme in der Mitte des April 1908 besucht; er
klagte noch über die oben genannten Störungen. Er ist sehr abgemagert und schwach
geworden; Gesicht ist leidend und abgemagert. Er geht mit grosser Mühe gebeugt und
mit Hilfe eines Stockes. Knochenbau ist regelmässig, hat sehr entwickelte, aber ein
wenig hypotonische Muskeln. Das unter der Haut befindliche Fettgewebe ist fast ver¬
schwunden, die Haut ist braun gefärbt und wenig elastisch, und lässt sich in Falten ab-
ziehen, und ist — was Feuchtigkeit und Wärme anbetrifft — normal. Nichts Abnormes
im äusseren Venen- und im Lymphsystem.
Der Puls ist im ruhigen Zustande 150, sehr klein und unregelmässig, aber ohne
kräftige Schläge, nicht gespannt. Wenn man den Kranken 18 Stufen steigen lässt, geht
der Puls auf 158 und ist mehr eine gewisse Menge fast unwahrnehmbarer wellenförmiger
Bewegungen, deren genaue Zählung unmöglich ist.
Der beim Verschwinden der Hauptwellen (des Pulses) berechnete Druck ist 135 mm Hg
(Riva-Bocci). Die kleineren Wellen verschwinden bei 100—105 mm.
Die Atmung beträgt 28 und ist oberflächlich. Die Pause zwischen Aus- und Ein¬
atmung verschwindet; der Kranke kann den Atem auch nicht für einige Sekunden an-
halten, weil sich die Atmungsbeschwerden sogleich vergrössern. Die Temperatur über¬
schreitet niemals 37 °. Der Kopf hat regelrechte Gestalt und gewöhnlichen Umfang.
Schläfenarterien normal. Die spezifischen Sinnesorgane unversehrt, Pupillen normal und gut
reagierend. Pupillenreflexe, Horn- und Bindehaut des Auges regelrecht. Augenlidbinde¬
haut normal gefärbt. Zunge leicht belegt. Lippen rosig, nicht eyanotisch. Nichts an
der Kehle, Schlucken ist normal. Der Hals ist zylindrisch, die oberen Schlüsselbein¬
gruben wenig' markiert, beide Kehlhöhlen sind voll ausgefüllt, besonders die rechte,
beide haben schnelle Pulsstockung. Der rechte Bulbuspuls ist mehr hervortretend. Die
linke Carotis (Kopfpulsader) ist weniger erweitert als die rechte und bedeutend weniger
pulsiirend, bei der Auskultation der Halsader negativer Befund. Keine autochtonen
Geräusche. Die Lungenspitzen sind von normaler Höhe und Beweglichkeit, der Ton ist
ein wenig tiefer als normal. Bei der Auskultation verringert sich die Einatmung un¬
bestimmt durch die verlängerte Ausatmung, rechts Sausen und links Sausen und Pfeifen. Der
Brustkasten ist ein wenig zylindrisch, der Magen Winkel neigt zum spitzen Winkel, wenig
sichtbar ist der Ludwigswinkel, wenig markiert sind die unteren Schlüsselbeingruben
und die Mohrenheimschen Gruben. Die Rippenzwischenräume sind wenig sichtbar, di er
unteren haben sich leicht zusammengezogen, bei tiefer Einatmung erscheint die linke
Hälfte des Brustkastens ein wenig mehr ausgeweitet als die rechte und ist auch bei der
Atmungstätigkeit weniger beweglich. Die Herzgegend ist sehr gewölbt. Die Palpation
der linken vorderen Brusthälfte ist sehr schmerzhaft. Unempfindlich sind die Wallei-
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sehen Punkte. Der fühlbare Stimmfremitus ist auf dem ganzen linken vorderen Umfang
vermindert.
Die inneren Lungenränder haben sich rechts im ganzen ca. 2 cm gesenkt, links löst
sich die Lingula vom Brustblatt an der Einfügung der fünften Rippe los, wendet sich
ohne Einschnitt nach unten und schneidet von aussen die Mamillarlinie am oberen Rande
der sechsten und die zur Achselhöhle gehörige vordere am inneren Rand der siebenten.
Obgleich die Ränder wenig vom Normalen abweichen, sind sie sowohl rechts als auch
links, auch auf der Lingula beweglich; hier ist die Beweglichkeit jedoch noch mehr be¬
schränkt. Traube-Raum ist normal, Raum nach Weil ein wenig beschränkt. Der
Stosston auf dem ganzen Umfang ist ein wenig geräuschvoller als normal. Bei der
Auskultation scharfes Einatmen auf dem ganzen Umkreis mit verlängerter mangelhafter
Ausatmung. Sausen und Pfeifen hauptsächlich links vorherrschend.
Herz. Die Herzgegend zeigt sich, wie oben schon gesagt ist, viel mehr hervor¬
ragend als die entsprechende rechte Seite. Man bemerkt im vierten und fünften Rippen¬
zwischenraum zwischen der parasternalen und ungefähr 2 cm ausserhalb, von der hemiclavi-
kulären Linie, ein veränderliches Wallen. Sehr schmerzhaft ist das Betasten der Herzfläche.
Der Spitzenstoss ist im fünften Raum fühlbar und unter dem Körper der siebenten Rippe,
reicht bis 2 cm nach aussen von der Mamillarlinie, ist sehr kräftig, aber zeitweise un¬
regelmässig und sehr schwankend. In der mehr nach aussen gelegenen Gegend des
Spitzenstosses fühlt man ein schwaches, oberflächliches Schwirren, welches sich haupt¬
sächlich in der Präsystole bemerkbar macht.
Der obere Rand der absoluten Dämpfung wurde schon bezeichnet, der untere Rand
(kardiohepatische Grenze) reicht bis zum unteren Rand der sechsten Rippe auf der
Parasternallinie. Der relative Dämpfungsraum ist oben von einer kurzen konvexen
Linie gegen links begrenzt, welche den zweiten Zwischenraum, der auf dem Rande be¬
findlich ist, trennt, die Mamillarlinie an der vierten Rippe schneidet und auf die sechste
Rippe 2 cm nach aussen von der Mamillarlinie trifft.
Die Herzdämpfung überschreitet den linken Rand des Brustbeins.
Bei der Auskultation heftige, häufige, arhythmische, was Intensität und Dauer an¬
betrifft, verschiedene Töne. 152—154 im Ruhezustend, die bei geringer Anstrengung
auf 162—166 kommen. Der erste Ton an der Spitze (bei den weiteren Herzkontrak¬
tionen) stark accentuiert, scharf, noch in einer Entfernung von 3—4 cm von der Wand
hörbar. Man bemerkt ein wenig intensives, oberflächliches Geräusch, das sich bei leichtem
Druck vermehrt und bei starkem verschwindet und seinen Sitz an der Spitze hat. Dieses
Geräusch wechselt im Rhythmus, bald ist es rein diastolisch, bald präsystolisch verstärkt,
bald ist es nur in der ersten Periode der Systole. Bei tiefen Einatmungen Verstärkung.
Überträgt sich auf dem Knochenwege (Symptom Cat tan i). Nichts Bemerkenswertes an
der Mitralis und an der Tricuspidalis. Der erste Aortenton accentuiert (durch Ver¬
schiedenheit des Druckes), weniger der zweite Pulmonalton. Nichts Bemerkenswertes bei
der Auskultation der peripheren Gefesse.
Hinten weist der Brustkasten die gleichen Veränderungen beim Klopfen und bei
der Auskultatation auf wie vorne in der unteren Hälfte der Schulterblättergegend, links
hört man die Herztöne ein wenig entfernter, aber klarer.
Der Unterleib ist etwas gespannt, unempfindlich, mässig aufgetrieben.
Was die Leber betrifft, so bemerkt man, dass die Zwerchfellwölbung bis zum inneren
Rand der fünften Rippe reicht, und der innere Rand in Fingerbreite quer unter dem
Bogen durch geht; er ist weder hart noch schmerzhaft und hat einen abgerundeten Rand.
Die Milz ist nicht fühlbar, im Volumen ein wenig grösser geworden. Nichts Besonderes
bei der Betastung des Darms und des Nierengebiets.
Ausscheidung und Defäkation normal. Nichts an den Gliedern. Kein Anzeichen
von Atheromatose. Untersuchung des Nervensystems: Nichts bemerkbar, ob sich eine über¬
triebene Schmerzempfindlichkeit der Haut in der unteren Mitte des Brustkastens an-
schliesst, die der nervösen Form eigen ist Urinuntersuchung: 1019 spez. Gew., sauer
reagierend, Albumin, Schleim nicht vorhanden. Weder Blut noch Galle.
Nichts Besonderes in den Bodensätzen.
Man folgert, dass M. eine Lungenaffektion hat, die einen Zustand von Emphysem
in massigem Grade und wesentlich bilateral anzeigt.
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Symptome: Der Zustand der Brust, die präsystolische Halspulsader, die Vermin¬
derung des Fremitus, die unbedeutende Senkung der Ränder, das Verschwinden des Herz¬
einschnitts, die leichte Senkung der Leber in toto, der Eopfschall und der Unter¬
suchungsbefund der Brust, welche sich augenblicklich nicht im Zustand starker Einatmung
befindet.
Dass das Emphysem von mässigem Grade ist, wird durch die nicht stark verlängerte
Ausatmung gezeigt, durch das Fehlen erheblicher Vergrößerung der rechten Kammer
und die nur leichte Verstärkung des zweiten Pulmunaltons.
Ungefähr im Herzbereich hat man eine deutliche Verschiebung des Spitzenstosses
nach aussen und unten, eine bemerkenswerte Vergrösserung des schrägen und des queren
Durchmessers besonders eine Volumenvergrösserung des Herzens links von der hemi-
clavikularen (Mamillar-)Linie, wo die Biegung unzweifelhaft einen viel kleineren Radius
hat als die normale. Massige Vergrösserung der rechten Herzkammer und starke Ver¬
grösserung der linken. Das an der Spitze bemerkte Geräusch ist seinem Charakter nach
rein perikarditisch.
Epikritische Betrachtungen.
Wir haben also einen Patienten von 42 Jahren vor uns, der ohne frühere
ernste Erkrankungen, ausser einer rechsseitigen Lungenetzündung, ohne chroni¬
sche Vergiftungen irgendwelcher Art, ohne Arteriosklerose sich in einer Periode
vollständiger Gesundheit befand und regelmässig seit vielen Jahren grossen An¬
strengungen unterworfen war und darauf einer übermässigen Anstrengung,
der momentan eine sehr schwere Herzläsion mit bemerkenswerter Asystolie und
starker Atiuungsbeschwerde folgt; er hat sofort Blutharnen, das mehrere Tage
dauert und am folgenden Tage nicht frische blutige Stuhlentleerungen und
aller Wahrscheinlichkeit nach gleichzeitig Blutung der Harnwege.
Dieser Mann befindet sich nach Verlauf eines Jahres fast in demselben
Zustand als damals: immer in sehr schwerer Asystolie mit heftiger Herztätigkeit
und Atemnot, zeigt er jetzt eine bemerkenswerte Vergrösserung der linken Herz¬
kammer und eine mässige Vergrösserung der rechten, was sicherlich mit dem
Zustand des mittelmässigen, im wesentlichen beiderseitigen Lungenemphysem in
Verbindung steht, was gewiss bereits vor dem in Frage kommenden Unfall be¬
stand und von der sehr anstrengenden Beschäftigung selbst abhängig ist.
Welcher Art kann die Verletzung sein, die diesen krankaften Zustand erklärt?
Eine Herzklappenläsion nicht; die Plötzlichkeit des Auftretens schliesst die steno¬
tischen Formen aus, es bleiben darnach Aorten-, Mitralis- und Tricuspidalisinsuffi-
cienz als in Frage kommend; diese letztere ist sofort durch das Fehlen der Sym¬
ptome der Stauung im Venengebiet ausgeschlossen. Die Mitralisinsufflcienz ist
durch das Fehlen des charakteristischen systolischen Geräusches an der Spitze
und durch das Fehlen der Verstärkung des zweiten Pulmunaltons ausgeschlossen,
die Aorteninsufficienz durch das Fehlen des diastolischen Geräusches an der
Herzbasis über dem Brustbein, durch das Fehlen der charakteristischen Ge¬
räusche an den Gefässen, durch das Fehlen des Kapillarpulses und durch die Ab¬
wesenheit nervöser Störungen, durch den zu niedrigen Druck und wegen des
Verlaufes; die vollständige Zerreissung einer Aortensemilunaris (eine derartige
Läsion, die eine fortwährende Insufficienz wie in unserem Falle zur Folge haben
kann) hat in der Regel einen Verlauf von wenigen Monaten.
Da somit eine Herzklappenläsion ausgeschlossen ist, müssen wir unsere
Aufmerksamkeit auf eine möglicherweise vorhandene Herzmuskelerkrankung
richten.
Am meisten annehmbar erscheint eine chronische Herzmuskelentzündung.
Aber kann diese Form eine chronische Herzmuskelentzündung sein, da sie im
Grunde genommen doch so akut auftrat?
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Dagegen spricht, dass die chronische Herzmuskelentzündung za so ernster
Asystolie nar in den Endperioden führt, unser Patient aber so seit mehr als
einem Jahre lebt, ftoch mehr ist zu bedenken: es fehlt das ätiologische Moment
für die chronische Herzmuskelentzündung, es fehlt das Alter, die chronischen
Vergiftungen, die Infektionen, die Arteriosklerose.
Und ferner lässt die chronische Herzmuskelentzündung das Dasein eines
starken Arteriendrucks zu; auch in den Perioden schwerer Asystolie sinkt dieser
niemals unter 150—160 mm des Quecksilbers und da wir im Vergleich mit der
akuten Herzmuskelentzündung einen viel niedrigeren Druck haben, kann die
chronische Herzmuskelentzündung auch nach der Art des Unfalles nicht in
Frage kommen..
Da so die akute und chronische Herzmuskelentzündung ausgeschlossen sind,
müssen wir sehen, ob die Annahme einer akuten Herzdilatation (Herzerweite¬
rung) mit der Darstellung des Magni vereinbar ist.
Die Formen akuter Herzdilatation sind nicht selten Folgen von An¬
strengung, bei den Rekonvaleszenten von Infektion, besonders bei Typhus,
Diphtheritis und Influenza. Bei der ersten Krankheit erscheint die Dilatation
meistens während der Krisis der Krankheit oder in der amphibolischen Periode,
bei der Diphtherie meistens nach 3—10 Tagen, unmittelbar der Fieberlosigkeit
folgend, bei der Influenza in einer viel späteren Periode und kommt nach Be¬
schreibungen noch nach dem Zeitraum von 3 Monaten vor.
Aber unser Magni befand sich in der Periode vollen Wohlseins und hatte
auch nicht vorübergehend an irgendwelchen Störungen gelitten.
Man könnte auch an akute Herzdilatationsform durch Ermüdung denken,
aber diese Form ist immer sehr selten und führt sofort zum Tode, oder aber
das Herz ist in wenig Tagen wieder hergestellt. Die Darstellung unseres Pa¬
tienten widerspricht dieser einfachen Hypothese. Wir müssen uns jedoch er¬
innern, dass Magni nach der Anstrengung sofort Blutharnen hatte und dass am
folgenden Tage oder auch bei der ersten Entleerung blutiger Stuhlgang neben
Blutharnen vorkam: ein sicheres Zeichen von Darmblutung.
Diese Blutstürze aus zwei verschiedenen Organen, die gleich nach der Ver¬
wundung (Trauma) gleichzeitig beginnen, sind durch zwei Hypothesen erklärlich:
durch eine Nieren- und Darmembolie mit darauf folgendem Niereninfarkt, die
ihren Ursprung im Herzen hat, und dann müsste daraus ein gleichzeitiger Riss
der Arterien unter der ungeheuren Vergrösserung des Aorta- und Eingeweide¬
drucks entstanden sein, der durch den Druck aller im Tetanus befindlichen
Muskeln auf die peripherischen Gefässe hervorgegangen ist.
Der klinische Bericht (Blutharnen hat für einige Tage gedauert) lässt viel
wahrscheinlicher wieder auf einen Ursprung des embolischen Blutharnens und
folglich auf Darmblutfluss schliessen.
Und könnte es dann nicht eine akute Herzdilatation mit mehrfacher Embolie
der Nieren, des Darms und einiger kleiner Zweige der Koronararterien sein?
Aber wir wissen, dass die Embolie des Herzens entweder momentane Pa¬
ralysis der Muskeln und dann den sofortigen Tod nach sich zieht, oder Fälle
von Shock mit sehr kleinem fadenförmigen Puls, der wenigstens eine Woche
dauert Die Herzarhythmie kann auftreten, aber erst viel später, wenn die
Entartung der Herdembolie in vorgeschrittenem Zustand ist. In unserem Falle
hat sich jedoch die Arhythmie mit schwerer Asystolie vergesellschaftet. Da auch
diese Möglichkeit ausgeschlossen ist, bleibt nichts anderes als die Hypothese
eines Risses des Herzens übrig. — Risse des Herzens infolge von übermensch¬
licher Anstrengung sind sehr selten; sie kommen in der linken Herzkammer vor,
weil diese Abteilung len endoaortischen Druck besiegen muss, und wenn dieser
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sich vergrössert, vergrössert sich auch im Verhältnis die Kraft, die sich in diesem
Teil der Herzkammer bildet.
Ein vollständiger Riss der linken Herzkammer wirkt schnell tödlich wegen
der aufeinander folgenden Blutergüsse in den Herzbeutel, welche die Herzdiastole
verhindern. Der Druck, mit welchem die Herzentleerung stattfindet, ist fast mit
jener endoventrikularen Blutbeförderung in der Systoleperiode gleich, oder auch
im normalen Menschen ungefähr 250 mm Hg und verhindert so die aktive Herz¬
erweiterung, die höchstens 20 mm Hg erreicht (Luciani).
Wenn der Riss nicht vollständig ist, wie regelmässig bei den Verwun¬
dungen der Brust, so bleiben die serösen Blätter unversehrt; dann ist das Leben
für kurze Zeit gesichert, immer für einige Minuten oder Stunden. Gewöhn¬
lich bildet sich ein Aneurysma, welches rapid mit einem Riss endigt (Fälle
von Werner und Renbold).
Bei Magni besteht aber die Möglichkeit einer unvollständigen Durchreissung,
einer Zerreissung der Muskelfasern, eines interparietalen Risses des Herzens,
der sich durch Ausfüllung mit Bindegewebe an der Stelle wieder schliesst, wo
die Zerreissung und die Veränderung der Muskelfasern erfolgt ist.
Stellt unser Fall die Symptome und den Verlauf, die diese Möglichkeit zu¬
lassen, dar?
Inzwischen haben wir schon eine Vergrösserung der Projektionsgrösse der
linken Herzkammer notiert, aber auch eine Vergrösserung der äusseren linken
Kurve des relativen Raumes. Die Vergrösserung der Projektionsgrösse der
linken Herzkammer weist auf Hypertrophie oder Herzerweiterung. Aber wie
kann man bei einem so geringen Druck an Hypertrophie denken und andererseits
wie an Herzerweiterung bei so starkem Spitzenstoss und ersten scharfen accen-
tuierten Tönen?
Der Spitzenstoss und der Charakter des ersten Tones bestätigen, dass der
Herzmuskel sich stark zusammenzieht, aber die sehr deutlich ausgeprägte
Arhythmie, die Tachykardie und der niedrige Druck beweisen, dass hier ein Hin¬
dernis ist, das die vom Herzen ausgeführte Arbeit schmälert.
Wir wissen noch, dass Accentuierung des zweiten Pulsadertones vorhanden ist.
Die grössere und geringere Verstärkung dieses Tons ist durch den grösseren oder
geringeren Unterschied bedingt, welcher zwischen dem endoaortischen und dem endo¬
ventrikularen Druck besteht; in unserem Fall ist daher der Unterschied der beiden
Drucke beachtenswert; aber der endoaortische Druck ist nicht vergrössert, auch
beweist der Druck nichts, der von uns an der Radialis erhoben ist, daher müssen
wir schliessen, dass der protodiastolische Druck vermindert sein muss.
Somit haben wir drei direkte Annahmen:
1. Kraftsymptome des Herzmuskels,
2. Verminderungssymptome des endoventrikularen systolischen Drucks (nie¬
driger Aorten druck),
:i. Verminderungssymptome des protodiastolischen, endoventrikularen Drucks-
Es ist also ein starker Muskel, der sich stark zusammenzieht, aber keine
genügende Arbeit in Beziehung zu der verbrauchten Kraft produziert.
Das Hindernis ist augenscheinlich endoventrikulär und kann nur durch
eine verfehlte Zusammenziehung einiger wichtiger Muskelteile erklärt werden,
welche so der vom übiigen Herzmuskel zu leistenden Arbeit entgegenwirkt.
Dieses kommt besonders bei einer Herzkammernarbe vor, wo das Binde¬
gewebe nicht zusammenziehbar, sondern im Gegenteil dehnbar ist und wo die
Arbeit, die von der Muskelmasse ausgeführt wird, nach den Umständen mehr
oder weniger abgeschwächt wird.
Unser Fall zeigt ein anderes Symptom, das die Hypothese einer Herz-
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muskelnarbe wahrscheinlich macht, und zwar die Tatsache der anomalen äusseren
Kurve des Dämpfungsraums des Herzens. Aller Wahrscheinlichkeit nach erfolgte
die Verletzung im vorderen unteren Segment der linken Herzkammer. Daselbst hat
sich die Narbe gebildet, welche sich immer mehr erweitert hat und die wahr¬
scheinlich mit der Zeit die Form eines wahren aneurysmatischen Herzsacks an¬
nehmen wird.
Wir müssen auch noch das Vorhandensein eines perikarditischen Reibens an
der Spitze bemerken. Wir wissen, mit welcher Beharrlichkeit sich epikarditische
Platten in der Nähe des sklerotischen Herdes bilden; auch dieses Symptom, das
in letzter Zeit vorgekommen ist, bestätigt die Annahme einer Herzmuskelnarbe.
Die fortdauernde Arhythmie ist ständiges Phänomen bei den Herzmuskel¬
formen, wo es Bindezonen zwischen den Muskelfasern gibt, welche die regelmässige
Fortpflanzung des sogenannten zusammenziehbaren Stroms bewirken, der in den
Arterien beginnt und sich peristaltischerweise nach den Herzkammern fortpflanzt
(Luciani). Die chronische Herzmuskelentzündung ist davon ein klassisches
Beispiel. In unserem Fall würde die Arhythmie eine identische Erklärung
haben. —
Wir müssen noch bemerken, dass sich bei Magni niemals ein Phänomen
der Herzinsufflcienz bemerkbar gemacht hat, auch niemals Ödeme oder Ergüsse
oder wesentliche Lungenstauungen, Symptome also, dass das Herz immer ge¬
nügend funktioniert hat trotz aller Arhythmie, Hyposystolie und Asystolie, die
sich als imponierende Symptome zeigten, und dies ist gerade etwas Charakte¬
ristisches der Herzmuskelläsionen.
Schlussfolgerung. Magni trug plötzlich durch Überanstrengung eine
sehr schwere Herzverletzung davon, die länger als ein Jahr dauerte und die jetzt
den Verletzten zur Arbeit vollständig unfähig macht.
Diese Verletzung verursacht dem Magni recht starke Atemnot, Herzpalpi-
tationen und Schmerzen in der Herzgegend; objektiv Tachykardie und Herz¬
delirium; eine Vergrösserung der linken Herzkammer mit abnormer äusserer
Kurve des relativen Dämpfungsraums.
Die klinischen Symptome lassen ein teilweises Zerreissen des linken Herz-
kammermuskelsystems annehmen mit darauf folgendem Niereninfarkt und wahr¬
scheinlich auch Darminfarkt mit dem Ausgang der Vernarbung des Herzmuskels.
Die interessante Frage der Pathologie in Betreff der Ün Versehrtheit vor
dem Trauma, wenigstens des Muskels, kann aus Mangel an klinischen Beobach¬
tungen vor dem Unfall und aus Mangel an anatomischen Beweisen nicht ent¬
schieden werden.
Die Frage der gerichtlichen Medizin ist schon gelöst. Ob eine Entartung
des Herzmuskels bestand oder nicht oder ein parenchymatöser Herzmuskelzustand,
jedenfalls ist die Verletzung immer durch Überanstrengung entstanden, die Über¬
anstrengung ist unbedingt direkte Ursache der Verletzung gewesen, folglich ist
der Verletzte zu entschädigen.
Die Arbeitsunfähigkeit ist und wird eine vollständige bleiben. Magni wurde
schon zu 100 % erwerbsunfähig erklärt
Der Fall ist, wie ich schon am Anfang dieser kurzen Ausführung gesagt
habe, sehr interessant und sehr selten, er wird in einem nachträglichen Bericht
weiter verfolgt werden und man wird versuchen, die klinische Diognose in ana¬
tomisch-pathologischer Weise zu kontrollieren.
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Verschlimmerung einer Arteriosklerose und Myocarditis mit
tödlichem Ausgang durch eine Brustquetschung.
Von Prof. Dr. Windscheid,
leitendem Arzt des „Hermannhauses“, Unfalinervenklinik der Sächsischen Baugewerks-Beruft-
genossenschaffc, zu Leipzig-Stötteritz.
Der 50 jährige Arbeiter Sch. aus R. wurde am 14. Februar 1908 durch ein Auto¬
mobil mit seinem Rade im Bogen auf den Bürgersteig geschleudert und erlitt dabei eine
Verletzung der linken Brust, des linken Kopfes, der linken Schulter und eine Quetschung
des rechten Oberschenkels, die sämtlich bald ausheilten. Er war ein Vierteljahr bett¬
lägerig, hat dann die Arbeit wieder aufgenommen, musste sie aber nach 2 Tagen wieder
auf geben und hat erst am 1. Juni 1908 wieder angefangen. Arbeitskollegen berichten T
dass er nach Wiederaufnahme der Arbeit einen matten, kraftlosen Eindruck gemacht habe
und jedenfalls stärkeren Kraftanstrerigungen wie früher nicht gewachsen gewesen wäre.
Das erste ärztliche Gutachten (Dr. G. am 23. Juni 1908) stellt nur eine Reizung des
rechten Kniees fest, wofür eine Rente von 10 Proz. ausgeworfen wurde. Hiergegen legte
Sch. Berufung ein und gab bei der Untersuchung auf dem Schiedsgericht dem Vertrauens¬
arzt Dr. K. an, er leide an Luftbeklemmungen und Herzbeschwerden. Die Untersuchung
ergab damals die ausgesprochenen Erscheinungen einer Myodegeneratio cordis. Von da
ab ist nur noch das Herzleiden Gegenstand der ärztlichen Behandlung und Begutachtung:
über die Diagnose sind sich alle Begutachter einig, nur Herr Dr. D. nimmt in seinem
Gutachten „eine auf nervöser Grundlage beruhende Verstärkung der Herztätigkeit“ an.
Sch. wurde hierauf dem Hermannhause zur Behandlung zugewiesen. Bei der Auf¬
nahme bot er das ausgesprochene Bild der schweren Herzschwäche. Er war äusserst
matt, hatte kalte, klebrige Hände und Füsse, das Gesicht war cyanotisch. Das Herz
fand sich nach beiden Seiten hin verbreitert, der Spitzenstoss war stark hebend, verbreitert,
im 6. Interkostalraum. Geräusche waren am Herzen nicht zu finden, der Puls betrug
120 Schläge in der Minute, war klein und sehr unregelmässig, die Arterie war ganz
schlecht gefüllt. Die Arterien der Arme und der Schläfen waren hart und geschlängelt.
Auf den Lungen fand sich keine Dämpfung, wohl aber beinahe überall sehr ver¬
schärftes Inspirium mit verlängertem Exspirium, über beiden Unterlappen waren mittel¬
blasiges Rasseln und trockene Rhonchi zu hören. Sch. warf in grossen Mengen ein
ausgesprochen münzenförmiges, grünliches Sputum aus, in dem keine Tuberkelbazillen
nachgewiesen werden konnten. Sonst fanden sich keine Krankheitserscheinungen, im
Urin konnte kein Eiweiss nachgewiesen werden.
Nach Darreichung von Digalen und kräftiger Kost schien sich der Zustand zu
bessern, bis Sch. am 19. August 1909 früh morgens, nachdem er eben noch mit einem
Stuben genossen gesprochen hatte, plötzlich verschied.
Ich habe darauf der K. M.-M. und B.-K. zu B. unter dem 30. August 1909 das
folgende Gutachten erstattet:
„Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass Sch. an einer Myodegeneratio cordis.
d. b. einer schwieligen Entartung des Herzmuskels, gelitten hat. Ob auch noch eine Er¬
krankung der zweizipfligen Klappe des Herzens vorhanden war, lässt sich mit Bestimmt¬
heit nicht sagen, wir haben jedenfalls ein Geräusch am Herzen nicht gehört und können
somit die Diagnose nicht bestätigen. Der Tod ist infolge des Herzleidens erfolgt, über
die Einzelheiten der letzten Todesursache — Verschluss der Kranzarterien des Herzens.
Embolie im Gehirn usw. — lässt sich nichts Bestimmtes sagen, da die Witwe leider
die Sektion verweigert hat, die in diesem Fall unumgänglich nötig gewesen wäre.
Möglicherweise hatte Sch. auch noch eine Lungentuberkulose, der ganze Habitus,
vor allem der charakteristische Auswurf Hessen dieses Leiden vermuten, der Mangel an
Tuberkelbazillen im Auswurf spricht nicht dagegen.
Es kann sich, nachdem die Diagnose feststeht, nur um die Frage handeln,
welcher Einfluss dem Unfall auf das Herzleiden und damit auf den Tod Schs.
zuzuschreiben ist
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Dass Sch. schon vor dem Unfall herzleidend gewesen ist, steht, wie aus
den Akten hervorgeht, nunmehr fest. Sicher hat schon vor dem Unfall eine
Erkrankung des Herzmuskels bestanden, die ihm aber offenbar keine oder nur sehr
geringe Beschwerden bereitet hat, denn er hat bis zu dem Unfall voll gearbeitet,
und die Tatsache, dass der Unfall sich ereignet hat als er Bad fuhr, beweist,
dass das Herzleiden sehr gering entwickelt gewesen sein muss, denn ein tatsäch¬
lich schwer Herzleidender fährt nicht mehr Rad. Unmittelbar nach dem Unfall
scheinen ebenfalls keine besonderen Herzbeschwerden bestanden zu haben, da
Herr Geh.-Rat Dr. G. in seinem Gutachten vom 23. Juni 1908 weder subjektive
Herzbeschwerden, noch einen objektiven Herzbefund erwähnt, erst bei der Unter¬
suchung durch Dr. K. am 26. Oktober 1908 wird von Herzbeschwerden berichtet.
Man muss daher annehmen, dass vom Februar bis Juni 1908 keine besonderen
Herzbeschwerden bestanden haben und dass ihre Entwicklung langsam von da
ab begonnen haben muss.
Sch. hat bei dem Unfall sicher eine Kontusion der linken Brustseite, also
der Gegend, in der das Herz hauptsächlich liegt, erlitten. Die wissenschaftliche
Erfahrung lehrt, dass nach Kontusionen der Herzgegend sich alte Herzleiden
verschlimmern können. Auch im vorliegenden Fall haben wir eine sicher schwere
Brustkontusion bei einem schon bestehenden Herzleiden vor uns. Ich möchte
aber meinem Bedenken Ausdruck geben über die relativ lange Zeit, in der nach
dem Unfall offenbar gar keine Erscheinungen von seiten des Herzens bestanden
haben, nämlich vom Februar bis über den Juni hinaus. Bedenkt man, dass eine
Myodegeneratio cordis eine langsam, aber sicher fortschreitende Erkrankung dar¬
stellt, die wohl einer Besserung, aber keiner Heilung fähig ist, und bedenkt
man, dass auch ohne jeden äusseren Einfluss sich Verschlechterungen des Leidens
einstellen können, so kann man im vorliegenden Fall sehr wohl berechtigte
Zweifel daran hegen, ob die seit ungefähr Oktober 1908, also über ein halbes
nach dem Unfall, eingetretene Verschlimmerung des Herzleidens noch diesem
zur Last gelegt werden kann, oder ob man es nicht mit einem naturgemässen,
auch ohne den Unfall eingetretenen Fortschreiten des Leidens zu tun hat Die
Möglichkeit, dass der Unfall die Verschlimmerung trotz der erwähnten langen
Zeit herbeigeführt haben könnte, soll dabei nicht ganz geleugnet werden, mehr
kann man aber wohl nicht sagen. Frau Sch. hat durch ihre Weigerung, die
Sektion vornehmen zu lassen, uns auch der Möglichkeit beraubt, eine genaue
Entscheidung zu treffen, die vielleicht an der Hand des Sektionsbefnndes möglich
gewesen wäre.
Ich gestehe jedoch ganz offen, dass ich in dieser Angelegenheit nicht gern
das letzte Wort gesprochen haben möchte, da mir als Nervenarzt selbstredend
derartige Fälle wie der vorliegende ferner liegen. Daher gestatte ich mir den
Vorschlag, über die Frage nach dem Zusammenhang des Todes Schs. mit seinem
Unfälle noch ein Gutachten seitens eines inneren Klinikers einzuholen und bringe
hierfür den Direktor der ersten medizinischen Klinik der Charite in Vorschlag.“
Die K. M.-M. und B.-K. zu B. zog hierauf ein Gutachten von Herrn Geh.-Kat H.
zu B. ein, dessen Schlussfolgerungen unter dem 8. Oktober 1909 wie folgt lauten:
„Aus den über Sch. ausgestellten, in den Akten befindlichen ärztlichen Gut¬
achten geht hervor, dass Sch., soweit das hier ausschliesslich zu berücksichtigende
Herzleiden in Frage kommt, an einer Herzmuskelentartung infolge von Schlagader¬
verkalkung (= arteriosklerotische Herzmuskelentartung) gelitten hat Die Ver-
grösserung des Herzens, besonders nach links, der hebende Spitzenstoss, die wechseln¬
den Geräusche am Herzen, der Wechsel in der Zahl und zuweilen auch in der Auf¬
einanderfolge und Stärke der Pulsschläge, die verhärteten Pulsadern, die charak¬
teristischen Klagen über Anfälle von Herz- und Atembeklemmungen gehören
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zum Bild dieser Erkrankung. Die an den Lungen festgestellten katarrhalischen
Erscheinungen und die Vergrösserung der Leber sind als ebenfalls vom Herzen
abhängige Stauungszustände in diesen Organen aufzufassen.
Mit dieser Auffassung des Herzleidens lässt sich der ganze Verlauf der
Krankheitserscheinungen bei Sch., sein plötzlicher Tod und der ursächliche Zu¬
sammenhang des Todes mit dem Unfall unschwer erklären.
Zunächst ergibt sich aus den charakteristischen Klagen des Sch. über
Asthma und Herzbeschwerden vor dem Unfall, dass der 50 Jahre alte Mann schon
vor dem Unfall an arteriosklerotischer Herzmuskelentartung gelitten hat, weil
gerade die Arteriosklerose der Kranzgefässe des Herzens sehr häufig diese Be¬
schwerden macht. Es ist eine ärztliche Erfahrung, dass solche Arteriosklerotiker
ausserhalb ihrer Anfälle in ihrer Leistungsfähigkeit (u. a. auch im Badfahren)
nicht beeinträchtigt zu sein brauchen und ihren Beruf weiter ausüben, namentlich
wenn sie, wie das hier der Fall gewesen zu sein scheint aus Furcht, ihre Stel¬
lung zu verlieren, ihre Anfälle verschweigen. So erklärt sich meines Erachtens
auch im vorliegenden Fall ganz ungezwungen die Tatsache, dass Sch. vor dem
Unfall überhaupt nicht, und nach dem Unfall erst 1 ’ 2 Jahr später seiner Herz¬
beschwerden Erwähnung tut, und zwar jetzt wohl deshalb, weil sie so stark
geworden sind, dass er sie selbst auf die Gefahr des Verlustes seiner Stellung
hin nicht mehr verheimlichen kann. Die eingangs erwähnten, in den bisherigen
Gutachten gar nicht recht gewürdigten Aussagen der beiden Zeugen C. und B.
bestätigen vollauf diese Annahme. Diese Zeugenaussagen, die besagen, dass Sch.
bei der Wiederaufnahme seiner Arbeit 3 Monate nach dem Unfall einen matten,
hinfälligen Eindruck machte, dass einigerinassen anstrengende Arbeit von ihm
überhaupt nicht mehr verrichtet werden konnte, dass er bei stärkerer Anstren¬
gung Schmerzen bekam, sie beweisen ausreichend, dass der Unfall die arterio¬
sklerotische Herzveränderung so verschlimmert hat, dass der vor dem Unfall
arbeitsfähige Sch. in seiner Arbeitsfähigkeit stark und allmählich ganz beein¬
trächtigt wurde. Diese Beobachtung, durch einwandfreie Zeugen glaubhaft und
charakteristisch geschildert, ist das von Prof. W. vermisste Glied in der Beweis¬
kette des Zusammenhangs des Unfalls mit dem erst 8 Monate nach dem Unfall
von Dx*. K. ärztlich festgestellten schweren Herzleiden.
Wenn Dr. G. bei der 4 Monate nach dem Unfall vorgenommenen Unter¬
suchung eines Herzleidens nicht Erwähnung tut, so kann dies, wie auch Dr. K.
hervorhebt, nur so erklärt werden, dass Dr. G. nur die von Sch. als krank an¬
gegebenen Körperteile einer genauen Untersuchung unterzogen hat; denn in
4 Monaten können sich ohne äussere erkennbare Ursache so schwere Herz¬
erscheinungen, wie sie Dr. K. schildert und Dr. G. nachher selbst bestätigt^ un¬
möglich entwickeln.
Dazu kommt, dass der Unfall als solcher durch seine Schwere, danu aber
auch durch den infolge seines plötzlichen Eintretens hervorgerufenen psychischen
Shok sehr wohl geeignet war, eine heftige Brustkontusion und damit eine
Kontusion eines gesunden, geschweige denn erst eines erkrankten, mangelhaft
blutversorgten Herzens hervorzurufen. Wir müssen nach den vorliegenden
wissenschaftlichen Erfahrungen annehmen, dass die Kontusion in dem kranken
Herzen zu einer schweren Schädigung der Blutversorgung und damit der Er¬
nährung des Herzmuskels und dadurch zu einer Beeinträchtigung seiner für
den Gesamtorganismus und dessen Leistungsfähigkeit so wichtigen Funktion ge¬
führt hat.
Die Verschlimmerung des Herzleidens machte sich, wie sich aus den Akten
entnehmen lässt, immer deutlicher bemerkbar. Die subjektiven Beschwerden des
Sch. wurden stärker und charakteristischer. In dem Gutachten von Dr. G. vom
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Dezember 1908 findet sich die Angabe des Sch., dass er beim Gehen, aber auch
im Sitzen plötzlich einen Stoss in der Herzgegend fühle und es ihm sei, als ob
«ine Blutwelle nach oben schiesse; er fühle dann Atembeklemmung, Schwindel,
Augenverdunklung, alles Klagen, wie sie für die sogenannten stenokardischen
Anfälle der Arteriosklerotiker charakteristisch sind. Auch objektiv markiert
sich die eingetretene Verschlimmerung: in den ärztlichen Gutachten wird immer
stärker das schlechte, leidende Aussehen, die zunehmende Abmagerung des Sch.
betont. Und vollends der von Prof. W. Anfang August 1909 erhobene Befund
weist darauf hin, dass eine hochgradige Verschlechterung der Herzkraft einge¬
treten ist, die mit Herzkräftigungsmittein sich nur scheinbar etwas bessert
Zehn Tage später tritt, auch das ist charakteristisch für arteriosklerotische
Herzmuskelentartung, ganz plötzlich der Tod ein, nachdem Sch. eben noch mit
einem Stubenkameraden gesprochen hatte.
Nach diesen Darlegungen gebe ich mein Urteil dahin ab:
Die schon vor dem Unfall bei Sch. vorhanden gewesene arteriosklerotische
Herzmuskelentartung ist durch den Unfall nachweislich verschlimmert worden
und hat unter verfolgbarer weiterer Zunahme der Verschlimmerung zum Tode
des Sch. geführt. Der Tod des Sch. ist daher die Folge des in Rede stehenden
Unfalls.“
Auf Grund dieses Gutachtens wurde den Hinterbliebenen Schs. die gesetz¬
liche Rente gewährt.
Besprechungen.
Kraus-Ziehen, Überanstrengung bei einer Betriebsarbeit und Dementia
paralytica. (Amtl. Nachr. des R.-V.-A. 12. 08.) Ein 37jähriger Maurergeselle, welcher
bis auf Lumbago und Ischias sowie häufige Kopfschmerzen keine Störungen des Nerven¬
systems gezeigt hatte, war seit 8 Tagen damit beschäftigt, grosse Granitblöcke von der
Strasse nach dem Neubau zu schaffen und zwar mittelst Brechstangen und Walzen. Am
*25. VI. 05 fiel er, nachdem er bereits vorher sehr schlecht ausgesehen hatte, plötzlich um
und erlangte erst am nächsten Tage im Krankenhause das Bewusstsein wieder. Ein*
äussere Verletzung hatte nicht stattgefunden; im Krankenhause soll er um sich geschlagen
und erbrochen haben. Die Diagnose wurde auf Gehirnerschütterung oder Platzen einer
Ader im Gehirn gestellt und der Kranke nach längerer Behandlung und Gewährung einer
Badekur am 27. V. als dienstfähig entlassen, doch war er wegen andauernder Schwäche
und Kopfschmerzen nicht imstande, regelrecht arbeiten zu können. Allmählich entwickelte
sich das typische Bild der Dementia paralytica mit immer häufiger sich wiederholenden
Schwindel- und Krampfanällen, welcher der Kranke am 22. V. 06 erlag. Die Sektion
ergab „Verdickungen der Hirnhäute über jenen Stellen der Hirnrinde, welche die Zentren
für die Bewegungen des Gesichts und der Gliedmassen beherrschen, sowie Verwachsungen
der Hirnhäute mit der Rinde“. Mikroskopisch wurde nachgewiesen, dass diese Verän¬
derungen als „Ausdruck des der Paralyse im allgemeinen zugrunde liegenden anatomischen
Prozesses“ anzusehen seien. In ihrem Gutachten sagen K. und Z. zunächst, dass das
Symptomenbild und der Sektionsbefund die Dementia paralytica als sicher erscheinen
lassen. Eine Hirnblutung habe aber bestimmt nie Vorgelegen, denn die mikroskopische
Untersuchung habe keine Reste einer solchen ergeben, welche zweifellos vorhanden ge¬
wesen wären, selbst wenn es sich auch um nur punktförmige Blutungen gehandelt hätte.
Auch würden punktförmige Blutungen die schweren Anfälle keineswegs haben erklären
können. Was die Frage anlangt, ob durch häufige und lang dauernde Überanstrengung
beim Heben und durch die damit verbundene Kongestion der Ausbruch der Krankheit
.habe ausgelöst werden könne, so sei dies nicht als ganz unmöglich hinzustellen. Dass
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aber eine einmalige Überanstrengung dazu hinreiche, sei ausgeschlossen. Wohl aber steht
fest, dass der Kranke 17 Jahre vor seinem Unfall an Syphilis gelitten hat. Da Kopf¬
schmerzen sehr häufig das erste Zeichen der Dementia paralytica sind, liegt der Schluss
sehr nahe, dass die damaligen „nervösen Kopfschmerzen“ bereits ein Symptom der Krank¬
heit gewesen sind, und dass der Unfall am 25. IV. 05 einen typischen paralytischen An¬
fall darstellt. Diese Anfälle treten aber in der Regel ohne besondere Veranlassung auf
und nur ausnahmsweise lässt sich eine Gelegenheitsursache nachweisen. Kongestion beim
Heben von Lasten ist ausserordentlich selten die Ursache eines Anfalls, wenn sich die
Möglichkeit auch nicht von der Hand weisen lässt, dass der einzelne Anfall bei bereits
bestehender Krankheit durch die mit der ungewöhnlichen Anstrengung verbundene Kon¬
gestion vielleicht ausgelöst werden kann. Eine Verschlimmerung der Krankheit durch
den ersten Anfall anzunehmen, sei nicht angängig, denn wenn sich auch seit jenem die
Attacken gehäuft hätten, so würde diese Häufung doch hinreichend durch die Verwachsung
und Verdickung in der Schädelhöhle erklärt. Selbst angenommen, der erste Anfall sei
durch Kongestion entstanden, so wären die folgenden doch sicherlich unabhängig von der¬
selben durch den örtlichen Prozess verursacht. Und dass diese Verdickung und Ver¬
wachsung durch eine einmalige Kongestion entstanden sei, müsse nach dem Obduktions¬
befund als undenkbar hingestellt werden, vielmehr handele es sich um die bei der De¬
mentia paralytica ganz allmählich entwickelnden Veränderungen. Ein ursächlicher Zu¬
sammenhang zwischen der über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Anstrengung und
der Erkrankung liegt daher nicht vor. Hammerschmidt-Danzig.
Reimer, Über vorübergehende Hemiplegien bei Migräne. (D. med. W. 09.
Nr. 21.) Verf. berichtet über folgende 3 hochinteressante Fälle. 1. 12jähriges, erblich
nicht belastetes Mädchen, bis Aug. 06 völlig gesund, leidet nach diesem Datum an
periodisch auftretenden Halbseitenlähmungen. Neben der motorischen Störung
waren auch stets sensible Symptome in Form von Pelzigsein derselben Seite vorhanden.
Gleichzeitig klagte Patientin über heftigste Kopfschmerzen der entgegengesetzten
Seite und über Flimmern vor den Augen. Der Anfall endigt mit Erbrechen und darauf
folgendem tiefen Schlaf. 2. 14jähriges, bisher nie krankes Mädchen. Mutter hat häufig
Kopfweh. Seit einigen Jahren leidet das Kind an Anfällen, bei denen ein Schleier vor den
Augen aufzieht, deutliche hemianopische Symptome auftreten und es zur Läh¬
mung der beiden Extremitäten kommt. Gleichzeitig setzt heftiger kontralateraler
Kopfschmerz und Erbrechen ein. Mit einem tiefen Schlaf endigt der Anfall. 3. 25jährige f
bisher gesunde Frau ist vor 2 Jahren an Gallensteinkoliken erkrankt. Seit 1 Jahr tritt
bei ihr ohne alle Vorboten Gefühl von Taubsein und Parese in linker Gesielits-
hälfte und Arm auf, verbunden mit Flimmern vor den Augen. Bald kommt hef¬
tiger Kopfschmerz hinzu. Am 25. VIII. 08 steigerte der Schwindel und das Flimmern
sich so, dass sie vom Stuhl fiel. Das Bewusstsein blieb erhalten. Heftigste Kopfschmerzen.
Jetzt war die linke Gesichtshälfte deutlich gelähmt, linkes Bein paretisch.
Sensibilität intakt. Pupillenreaktion in Ordnung. Leider ist über den Augenhintergrund
nichts angegeben. Urin in Ordnung. Am folgenden Tag war das ganz bedroh¬
liche Bild verschwunden. Verf. hält die Hemiplegien für Begleiterscheinungen der
Migräne und glaubt, dass sie durch Gesichtskrämpfe entstünden. Den Kopfschmerz kann
er sich dadurch freilich nicht erklären. Ref. steht auf dem Standpunkt Spitzers und
Schüllers, die der Ansicht sind, dass die Migräne durch Hirnschwellungen entstünde,
es käme dadurch zur Kompression der Hirnrinde: daher das Flimmern,dieParästhesien.
So könnte man sich auch die lokalisierten cerebralen Paresen erklären, spez. auch ihr rasches
Kommen und Gehen. Schüller hat bei Migränekranken auch stärkere Ausbildung der
Impressiones digitatae im Röntgenbild feststellen können, also eine Folgeerscheinung des
Hirndruckes. A p el t- Glotterbad.
Schanz, Insufficientia vertebrae. Sch. spricht in der Gesellschaft für Natur-
und Heilkunde zu Dresden am 13. IV. 07 (s. Münch, med. Woch. 24) über eine typische
Erkrankung der Wirbelsäule (Insufficientia vertebrae). Bei dieser Erkrankung sind
Schraerzslellen an der Wirbelsäule durch Beklopfung der Dornfortsätze und durch Druck
auf die Lendenwirbelkörper vom Abdomen her nachzuweisen, ohne dass sich anatomische
Veränderungen finden lassen. Die Patienten klagen über Rückenschmerzen oder besonders
häufig über ausstrahlende Beschwerden in der Magengegend, in der Brust oder im Unter-
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leib. Bei der Untersuchung der Wirbelsäule findet sich ein schmerzhafter Bezirk, welcher
in seiner Höhe dem Nervengebiet, in welchem die subjektiven Beschwerden empfunden
werden, entspricht. In der Anamnese markieren sich zweierlei Momente: einmal Einflüsse,
welche ganz allgemein die Widerstandsfähigkeit des Körpers herabsetzen, sowie solche,
die derartige Wirkung besonders auf die Wirbelsäule ausüben, und zweitens Momente,
welche eine besondere Beanspruchung der Tragleistung der Wirbelsäule bedingen. Hier¬
her gehören konsumierende Erkrankungen, Traumen der Wirbelsäule, schwere körperliche
Anstrengungen, besonders Tragen schwerer Lasten. Die Schmerzzustände an der Wirbel¬
säule lassen sich nach Vortr. mit den Plattfnssbeschwerden vergleichen. Die Behandlung
muss auch das Belastungsmissverhältnis, welches die Ursache der Erkrankung ist, aus¬
schalten durch Anwendung geeigneter Stützapparate, in Verbindung von Massage und
Gymnastik.
Nach Vortr. sind zahlreiche Fälle von nervösen Magen- und Darmerkrankungen, von
hysterischen Unterleibsbeschwerden, von Pleurodynie, Interkostalneuralgie und Spinalirri-
tafcion nur als ausstrahlende Beschwerden des von ihm als „Insufficientia vertebrae“ ge¬
schilderten Krankheitsbildes zu deuten.
In der Diskussion wurde von mehreren Rednern das von Sch. geschilderte Krankheits¬
bild als übereinstimmend mit der spinalen Form der Neurasthenie oder Hysterie mit
Spinalirritation angesehen. Aronheim -Gevelsberg.
Schmitt, Luxation des 3. Halswirbels. Schm, demonstriert im ärztlichen
Verein München am 9. VI. 09 (s. Münch, med. Woch. 36) einen Fall von Luxation des
3. Halswirbels, die 3 Wochen vorher durch Fall aus der Höhe auf die rechte Kopfseite
enstanden war. Absolute Fixation des Kopfes, der stark nach links geneigt und nach
links gedreht stand, sowie rechtskonvexe Skoliose der bei jedem Bewegungsversuche sehr
schmerzhaften Halswirbelsäule. Obwohl sich innerhalb der drei Wochen offenbar schon
feste Verwachsungen gebildet haben, gelang die Reposition in tiefster Narkose nach vor¬
sichtiger vermehrter Linksneigung und Linksdrehung des Kopfes mit nachfolgender Ro-
sation nach rechts. Es lag eine halbseitige Luxation (Rotationsluxation) im Gegensatz zu
den doppelseitigen Beugungsluxationen vor. Auf den Röntgenbildern war die Verrenkung
tehr gut zu erkennen. Aronheim-Gevelsberg.
Schuster, Rückenmarkskompression durch Luxation eines Halswirbels
als Unfallsfolge anerkannt. Besserung der Unfallfolgen 1 1 | 2 Jahre nach dem Trauma.
(Med. Klinik 1909.) 1902, August, erster Unfall, der Druckschmerzhaftigkeit und Aus¬
biegung dor Wirbelsäule zur Folge hat. 33 72% Rente.
1904, August, zweiter Unfall. Ein 60 kg schwerer Polsterballon trifft ihn an der
linken Schulter aus 2 Stock Höhe. Es ist zur Luxation des 6. Halswirbels gekommen;
am 22. September lassen sich die Folgen der Rückenmarkskompression nachweisen:
Spasmen, Babinski; 50% Rente.
1 Jahr später wird er auf 40 % herabgesetzt, da die Nachuntersuchung eine wesent¬
liche Besserung ergeben hatte.
Ref. gibt ein Obergutachten ab und findet folgende Besserung: Die Spasmen sind
bei passiver Bewegung der Beine nicht mehr zu fühlen, der Gang ist daher gebessert.
Der rechtsseitige Gesichtsnerv, der früher krank war, funktioniert normal.
Dagegen besteht noch große Ermüdbarkeit der Beine, eine aus dem Befund am
Nervensystem leicht erklärliche Erscheinung (Babinski, Fussklonus).
Daher schlägt Verf. vor, die Rente von 50% noch beizubehalten.
Ap eit-Glotterbad.
Schuster, Kompressionserscheinungen seitens des Rückenmarks nach
Wirbelbruch als Unfallsfolgen anerkannt. Keine Besserung 15 Jahre nach dem
Unfall. (Med. Klin. 1909.) 1892 stürzte Pat. aus 472 Meter Höhe herunter und zog sich
einen Wirbelbruch zu. Nach längeren Kämpfen erhielt er 1894 eine Rente von 100%).
1906 teilte man mit, daß der Kranke imstande sei, im Sitzen leichtere Arbeit zu
verrichten. Die Berufsgenossenschaft beantragte daher Herabsetzung der Rente auf 75%.
Aus der Untersuchung durch Verf. ergab sich, daß die 1893 vorhandenen krankhaften
Befunde: Druckschmerzhaftigkeit der Wirbelsäule, Zittern der Beine nach langem Stehen,
starke Steigerung der Sehnenreflexe, Babinskischer Zehenreflex noch ebenso jetzt vorhanden
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sind. Ferner bestehen Behinderung der Rumpfbewegungen, Zittern der Hände und Zunge 7
Befunde, die früher nicht notiert worden seien.
Es sei also von einer Besserung keine Rede; Patient müsse weiter Vollrente erhalten.
Das Schiedsgericht schloss sich diesem Gutachten an. Apeit-Glotterbad.
Schuster, Rückenmarkserkrankungen und Trauma vom Standpunkte des
Begutachters. (Med. Klin. 1909. Nr. 15.) In einer Reihe von Gutachten sucht Verf. dar¬
zutun, dass es bei Beurteilung von Rückenmarkserkrankungen sich weniger um die wissen¬
schaftliche Feststellung eines Zusammenhangs nachfolgender Rückenmarksleiden mit vorher¬
gegangenem Trauma handele, als vielmehr um die Feststellung, ob und in welchem Grade
eine Verschlimmerung des ja meist schon vorher bestehenden Leidens anzunehmen sei.
a) Kompressionsmyelitis nach anfänglich latent verlaufender Spondylitis ala
Unfallfolge anerkannt. Geringfügiges Rückentrauma.
Der früher meist gesunde Arbeiter hat eine Verletzung durch Fehltritt bei Ver¬
lassen einer Lori erlitten und ist dabei auch mit dem Rücken etwas gegen dieselbe ge-
schlagen. Nach 26 Tage langem Aussetzen (Wunde im Fuss) nahm er leichte Arbeit wieder
auf, konnte sich aber nicht recht bücken und hatte viel Kreuzschmerzen. Es ent¬
wickelte sich ein kleiner Gibbus in Höhe des II. Brustwirbels und es traten langsam die
objektiven Zeichen einer Kompression des Rückenmarks in dieser Höhe auf.
In dem Gutachten sprach sich Verf. dahin aus, dass die Rückenquetschung sicher
nur geringfügiger Natur gewesen sei. Es sei aber bekannt, dass auch leichte Verletzungen
des Rückens unter Umständen ein Krankheitsbild wie das hier vorliegende veranlassen
könnten. Als wahrscheinlich tuberkulös disponiertes Individuum sei der Verletzte an¬
zusehen, mit Rücksicht auf sein elendes allgemeines Aussehen und im Hinblick auf Drüseu¬
schwellungen. Es komme hinzu, dass die Zeitspanne zwischen Unfall und ersten Erschei¬
nungen am Rücken eine sehr kurze gewesen sei.
Das Schiedsgericht erkannte den Zusammenhang zwischen Trauma und Erkrankung:
an und sprach den Verletzten für völlig erwerbsunfähig an. Ap eit-Glotterbad.
Scliuster, Tabes dorsalis durch Unfall symptomatisch verschlimmert..
(Med. Klin. 1909. Nr. 25.) 43 jähr. Mann, syphilitisch infiziert, leidet an lanzinierenden
Schmerzen seit 10 Jahren und hat im Juli 1906 eine Rückenkontusion erlitten, die
ihn zwang, 20 Wochen lang die Arbeit als Lokomotivführer auszusetzen. 22. Oktober
1907 schlug er gegen die Perrons mit dem Bauch und dann mit dem Rücken und fleL
schliesslich von der Lokomotive herab. 6 Tage nach dem Unfall fand sich Pupillen¬
differenz und -trägheit, Westphalsches Phänomen, Romberg. Er ist jetzt unfähig zur
Arbeit, hat eine Stelle als Wächter. Nach dem 2. Unfall hat er 6 Wochen nicht ge¬
arbeitet, dann 5 Wochen die Arbeit wieder als Lokomotivführer aufgenommeu, um sio
wieder aufzugeben.
In seinem Gutachten kommt Verf. zu der Ansicht, daß viele Jahre vor dem 1 . Unfall
die Tabes schon bestanden hätte. Jedoch sei durch den 2 . Unfall das Leiden verschlimmert
worden, zwar nicht auf dem Gebiete der sogenannten somatischen Erscheinungen, wohl
aber auf dem der subjektiven. Daher sei ihm eine Rente in etwa 40°/ 0 Höhe zuzu¬
billigen. A p e 1 1 - Glotterbad.
Schuster, Tabes dorsalis weder durch den Unfall hervorgerufen noch
durch denselben verschlimmert. (Med. Klin. 1909.) Der 46jährige Arbeiter negiert
Syphilis, hat gesunde Frau und Kinder und war bis zum Unfall voll arbeitsfähig. Er
wurde von einer 6 —7 Pfund schweren Blechtafel auf den Kopf getroffen, erlitt eine äussere
Verletzung, war nicht bewusstlos. Vom 6 . II. bis 27. II. 07 war er in Behandlung. Von
da ab hat er 5 Monate dasselbe verdient wie vor dem Unfall. Dann bildete sich
das Rückenmarksleiten aus. Objektiv bietet er die klassischen Symptome der Tabes, auch
eine Opticusatrophie, die also bereits 6 V 2 Monate nach dem Unfall festgestellt wurde.
Daraus gehe hervor, so heisst es in dem Gutachten, dass das Leiden schon vor dem Unfall
bestanden haben müsse; denn in 5 Monaten könne nicht eine ausgeprägte Opticusatrophie
sich entwickeln. Dass auch der Unfall nicht verschlimmernd auf das Leiden eingewirkt
hätte, sei ebenfalls unwahrscheinlich. Einmal sei der erlittene Unfall kein sehr schwerer
gewesen, andererseits habe der Verletzte noch 5 Monate nach demselben volle Arbeit geleistet.
Es bestehe daher keine Erwerbsbeeinträchtigung, soweit Unfallfolgen in Frage kämen.
Das Schiedsgericht schloss sich diesem Gutachten an. (Vorher waren 2 Gutachten
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in demselben Sinne abgegeben worden, eines dagegen hatte eine Verschlimmerung dnrch
den Unfall angenommen.) Apeit-Glotterbad.
Windscheid, Gutachten über den Zusammenhang zwischen Tabes und
Trauma. (Med. Klin. 1909. Nr. 10.) Das Trauma bestand in Sturz von einem Wagen
mit 2 Zentner schwerem Ballen, der dabei über ihn hinwegging und ihn im Kreuz traf.
Pat. arbeitete kurze Zeit weiter und musste aufhören wegen Schmerzen in der Kreuz¬
gegend und Unsicherheit der Beine. Es fand sich eine ausgesprochene Tabes mit reflekt.
Pupillenstarre, Sensibilitätsstörungen, Fehlen der Reflexe usw. Sehr wichtig ist, dass
Pat. schon vor dem Unfall an so heftigen Schmerzen in den Beinen gelitten hat,
dass er kaum schlafen konnte.
Damit war also festgestellt, dass er schon vor dem Unfall tabische Symptome gehabt
hat. Andererseits brachte der Unfall das Krankheitsbild erst zur vollen Geltung. Der
Umstand ferner, dass das Trauma die Wirbelsäule direkt getroffen hat, lässt annehmen,
dass der äusserst progrediente, durch keine Therapie aufzuhaltende Verlauf (akute Ataxie)
zur Zeit mit bedingt worden ist.
Es wurde daher Vollrente vorgeschlagen und gewährt. Ap eit-Glotterbad.
Schuster, Auftreten eines andauernden Gürtelschmerzes bei einem
Tabiker nach Sturz auf die linke Seite nicht als Unfallsfolge anerkannt.
(Med. Klin. 1909. Nr. 26.) Ein Tabiker, der als Gelegenheitsarbeiter sein Brot verdient,
will eine Kiste vorziehen, wobei der Handgriff abreisst. Er kommt zu Fall und schlägt
mit der linken Seite auf eine andere Kiste. Seitdem habe er das Gefühl, als ob beständig
ein Bleirohr in die Magengrube gelegt sei. Ausserdem bestände Stechen in der Brust
und Zemn im linken Fuss. Er habe seit dem Unfall in J / 2 Jahr nur 9 Tage arbeiten
können. Die Untersuchung ergab eine so fortgeschrittene Tabes, dass die Annahme, der
Unfall hätte sie hervorgerufen, zurückgewiesen werden musste Auch von einer Ver¬
schlimmerung könne keine Rede sein, soweit wenigstens objektive Symptome dafür in
Betracht kämen; als einzige vom Unfall bemerkte Beeinflussung käme Husten in Betracht;
dass gerade der Gürtelschmerz seit der Verletzung aufgetreten sei und dass dieser Schmerz
und ähnliche Symptome nicht vor dem Unfall bestanden hätten. Dann wäre aber eine
Rente von 25 °/o völlig ausreichend. Das Schiedsgericht war anderer Ansicht. Verletzter
sei bereits vor dem Unfall schwer krank gewesen und es sei nicht anzunehmen, dass der
Unfall die Erscheinungen der Krankheit, die auch schon ohne denselben zweifellos in
kurzer Zeit in dem jetzigen Maße aufgetreten wären, wesentlich verschlimmert habe.
Speziell der Gürtelschmerz sei eine Folge des Leidens und nicht des Unfalls. Eine Rente
sei daher nicht zu gewähren. Ap eit-Glotterbad.
Schuster, Verletzungen der Rückenmarkswurzeln nach W 7 irbelbruch
als Unfallfolge anerkannt. (Med. Klin. 1909. Nr. 18.) Der Unfall, den der bisher
gesunde Arbeiter 1905 am 12. Oktober erlitt, bestand darin, dass er von dem Kasten
einer Lori zu Boden geworfen wurde; da das Pferd weiter lief, ging die Lori über ihn
hinweg. Man konnte Krepitation des Dornfortsatzes des 3. Lendenwirbels feststellen.
Pat erhielt nach seiner Genesung 25 °/ 0 Rente und legte hiergegen Berufung ein, weil er
Schmerzeil im Kreuz hätte, sich nicht gut bücken und besonders aus dieser Stellung sich
nicht gut aufrichten könnte. Ferner hätte er sehr häufigen Stuhldrang, ohne dass eine
Stuhlentleerung erfolge. Die Untersuchung ergibt keine Muskelatrophien und keine Paresen;
auch die Reflexe sind nicht verändert; dagegen finden sich geringe Sensibilitätsstörungen
im Sinne der Reithose und zwar rechts. Der Dornfortsatz des 3. Lendenwirbels weicht ein
wenig nach rechts seitlich ab, das rechte Taillendreieck ist etwas grösser als das linke.
Sonstige nervöse oder organische Symptome fehlen. Verf. hält das ganze Krankheitsbild
für die Folgen einer Verletzung der Rückenmarkswurzeln; dass ein Wirbel gebrochen
und noch jetzt unrichtig gelagert sei, ergebe die Untersuchung. Mit Rücksicht darauf,
dass der allgemeine Körperzustand ein befriedigender sei, hält er 40 °/ 0 Entschädigung iür
ausreichend. Das Schiedsgericht schliesst sich seinem Vorschlag an. Ap eit-Glotterbad.
Förster, Operative Behandlung gastrischer Krisen. (Allgem. med. Zentral¬
zeitung, 1909. Nr. 14.) An einem besonders ausgeprägten und an lnanition und Morphi¬
nismus zugrunde gegangenen Fall hat Verf. seine Studien gemacht, bevor er zum opera¬
tiven Eingriff an einem ähnlichen Patienten sich entschloss. Er stellte fest, dass bei
derartigen Patienten meist dauernd eine Hyperästhesie im Gebiete der vom 7.—9.
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Dorsalwurzel inner vierten Bezirke nachweisbar ist. Dementsprechend ist ferner eine bis
zum Klonus gesteigerte Lebhaftigkeit der Bauchdeckenreflexe vorhanden.
Es ist weiterhin das Gebrechen sicher nicht zentralen Charakters wie eben bei Hirn¬
tumoren, sondern wird wahrscheinlich durch die den Vagus passierenden sensiblen Fasern
vermittelt. Er fasst die Hyperästhesie zum Teil als zu den HeneIschen Zonen gehörig
auf. Es schien daher nun geraten, einen Versuch mit Durchschneidung der hinteren
7.—9. Dorsalwurzel zu machen, um in verzweifelten Fällen helfen zu können.
Diese Operation ist von Kütner am 28. XII. 1900 an einem 47 Jahre alten, zum
Skelett abgemagerten Tabiker ausgeführt worden, der an schwersten Krisen litt. Während
er in den letzten 14 Tagen vor der Operation buchstäblich nichts hatte zu sich nehmen
können, empfand er gleich am nächsten Tage nach der Operation Appetit und konnte
eine ausreichende Mahlzeit gemessen. Er ist zur Zeit 2 Monate frei von Krisen und
Magenschmerzen und nimmt pro Woche 5 Pfund zu. Apeit-Glotterbad.
Förster, Über eine neue operative Methode der Behandlung spastischer
Lähmungen mittels Resektion hinterer Rückenmarkswurzeln. (Zeitschr. f.
orthop. Chir., Band XXH, 1.—3. Heft.) Nach den Ausführungen des Verfassers liegt dem
Wesen der spastischen Kontrakturen ein pathologisch gesteigerter Reflexvorgang zugrunde.
Im normalen Zustand nennt man diesen Fixationsreflex Bewegungswiderstand. Bei Er¬
krankung der Pyramiden bahnen treten diese Muskelkontrakturen ein; kommt nun zu einer
solchen Erkrankung noch ein Befallensein der Hinterstränge hinzu, so schwinden die Kon¬
trakturen wieder (Tabes). Verf. folgert aus diesen Erscheinungen, dass man spastische
Kontrakturen aufheben kann, indem man ein Glied in der Kette des Reflexbogens operativ
durchtrennt. Da man aus pathologischen und technischen Gründen die anderen Teile des
Reflexbogens nicht durchschneiden kann, kommt als einzig isolierbares Stück des sensiblen
Teiles des Reflexbogens nur die hintere Wurzel in Betracht.
Verf. schildert 4 operative Fälle, von denen 3 wesentlich gebessert wurden. Der
vierte ging an einem Wunderysipel zugrunde.
Für indiziert hält F. die Operation bei allen Fällen schwerer spastischer Paraplegien
der Beine und bei schweren Fällen multipler Sklerose. Zum Schluss wird noch die genaue
operative Technik geschildert. Taendler-Berlin.
Flatli, Wert der Lumbalanästhasie für die militärärztliche Praxis.
(Deutsche Mil.-Zeitschr. 8/09.) In der sehr lesenswerten Arbeit hebt Fl. die Vorteile der
Lumbalanästhesie gegenüber der Allgemeinnarkose hervor und betont zunächst, dass in
der Regel Störungen des Allgemeinbefindens fehlen; die Erschöpfung des Organismus mit
dem Darniederliegen aller Funktionen, wie sie der Narkose eigen sind, fällt fort. Die
besonders bei Kranken mit Störungen des Herzens und der Lunge so gefürchteten schäd¬
lichen Einwirkungen treten nicht auf. Bei dekrepiden Personen, Arteriosklerose und
Diabetes ist die Anwendung der Lumbalanästhasie entschieden mehr geraten als die
Allgemeinnarkose, wenn auch einzelne Autoren eine Zunahme des Zuckens nach der Rücken¬
marksanästhesie gesehen haben wollen. Ob eine Verminderung der Bronchitiden und
Pneumonien tatsächlich stattfindet, ist noch nicht sicher. Das aufregende Exzitations¬
stadium der Potatoren aber fällt ganz weg, auch die Shockwirkung wird geringer. Diesen
entschiedenen Vorzügen aber stehen eine Reihe von Schädigungen durch die Einspritzung
der verschiedenen Mittel — Kokain, Stovain, Tropakokain, Novokain — gegenüber, deren
einzelne Aufzählung nicht möglich ist, deren Menge aber ausserordentlich gross ist. Und
mehr noch als diese zum Teil vorübergehenden Schädigungen sprechen folgende Zahlen:
Statistik der Allgemeinnarkose mit Chloroform und Äther 1 ):
Chloroform 240806 116 Todesfälle = 1:2075
Äther 56233 11 „ = 1:5112
Rückenmarksanästhasie 22 717 46 „ = 1 : 494
Nach den einzelnen Mitteln setzen sich diese letzteren Anästhasien (Strauss. Der
gegenwärtige Stand der Spinalalgesie) zusammen*.
Kokain 6857 25 Todesfälle Eukain 817 1 Todesfall
Tropakokain 7059 10 „ Novokain 947 3 Todesfälle
Stovain 5636 7 „ verschiedene 1383 — „
Hamm er schmidt-Danzig.
1) Sammelstatistik der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. ]7
Dttrck, Syringomyelie. D. berichtet im ärztlichen Verein München am 27. II. 07
(s. Münch, med. Woch. 23) über einen Fall von exzessiv vorgeschrittener Syringomyelie.
Bei einer 21jähr. Frau war das Bückenmark in einen weiten kinderarmartigen Schlauch
verwandelt. Die in Photogrammen projizierten mikroskopischen Präparate des mit Orth¬
scher Flüssigkeit konservierten Schlauches lassen die enorme Atrophie der Rückenmarks¬
substanz und die Entstehung der Höhle durch primäre Gliawucherung, sowie die Fort¬
setzung der Höhle in das Filum terminale erkennen. Partielle Degeneration der Nerven
der Cauda. Aron heim-Gevelsberg.
Schuster, Multiple Sklerose als Unfallfolge anerkannt. (Fall von einer
Leiter.) (Med. Klin. 1909. Nr. 23.) Ein 41jähr. Maler, der stets gesund gewesen ist und
eine gesunde Frau und Kinder hat, ist am 23. XII. 99 dadurch verunglückt, dass eine
lOsprossige Leiter, auf der er stand, rutschte und er auf den glatten Parketboden herab-
fiel. Er brach sich den linken Vorderarm und war kurze Zeit bewusstlos. Schon am
11. I. 00 klagte er über Kopfschmerzen; ebenso später im März 1900. Die bis Juni 1900
gegebene Vollrente wurde an diesem Tage auf 30 °/ 0 herabgesetzt und letztere am 22. IV. 01
aufgehoben. Bis 1904 bezog Pat. keine Rente. Im September 1904 klagte er gegen die
Berufsgenossenschaft, da ein Rückenmarksleiden aufgetreten sei. Vortr. fand folgende
Symptome: subjektiv Schwäche und Spannungen im linken Bein, zuweilen auch im
rechten Arm; objektiv leichte Schwäche sämtlicher Augenmuskeln, links Pupille
etwas grösser als die rechte, die Reaktion auf Licht ist rechts sehr schlec ht,
links etwas besser; auch ungenügende Konvergenzreaktion, kein Nystagmus, Augen¬
hintergrund in Ordnung, keine Sprachstörung, kein Intentionszittern; Sensibilität allgemein
in Ordnung, obere Extremitäten bis auf leichte Parese der linken Hand intakt. Das recht e
Bein ist in einem stark spastischen Zustand, das linke zeigt etwas schwächere
Spasmen. Dementsprechend finden sich Patellar- und Fussklonus, rechts Babinski und
Aufhebung der Bauchdeckenreflexe, während sie links herabgesetzt sind.
Vortr. stellt per exclusionem die Diagnose multiple Sklerose; es könne bei dem an
sich schwerem Unfall angenommen werden, dass derselbe das Leiden hervorgerufen hätte,
zumal in der Vorgeschichte kein anderes ätiologisches Moment sich finde.
Ref. kann leider der Ansicht des Vortr. sich nicht anschliessen. Es fehlt ihm für
die Diagnose multiple Sklerose die Veränderung der Pupillen (temporale Abblassung),
der Nystagmus, der Intentionstremor; andererseits ist die Störung in der Reaktion der
Pupillen eine so erhebliche, wie sie bei Sclerosis multiplex so gut wie nie (Oppen¬
heim u. a.) beobachtet wird; diese spricht dagegen ausserordentlich für Syphilis. Es
hätte unbedingt eine Untersuchung des Blutes und des Liquor auf Wassermannsche
Reaktion und auf Vermehrung der Zellen im Liquor gemacht werden müssen (bei Sklerose
meist geringe oder keine, bei Lues cerebrospinalis meist sehr erhebliche Vermehrung); auch
das Alter spricht mehr für Lues cerebrospinalis, als Sclerosis multiplex. Dass die Angabe
des Patienten, er habe kein Syphilis gehabt, wenig Sicherheit bietet, lehren die mit der
Wassermannschen Reaktion am Lebenden und Toten gemachten Erfahrungen; dass Syphi¬
litiker völlig gesunde Kinder haben können, ist eine nicht so seltene Erfahrung.
Verf. erinnert sich noch aus seiner unter Nonne, seinem einstigen verehrten Chef,
verlebten Assistentenzeit her an eine Frau, deren Leiden bis zum letzten Augenblick für
eine multiple Sklerose gehalten wurde und bei der mikroskopischen Untersuchung als ausge¬
sprochene Lues cerebrospinalis sich entpuppte. Der Fall, der hier begutachtet ist,
sollte weiter beobachtet werden. Apeit-Glotterbad.
Schuster, Multiple Sklerose weder durch Unfall erzeugt noch durch
Unfall verschlimmert. (Med. Klinik 1909, Nr. 24.) 30 Jahre alter Bäcker, der vor
1 1 2 Jahren seinen Beruf aufgegeben hat und Arbeiter geworden ist, erblich nicht belastet,
keine Syphilis. Sein jetziges Leiden rühre von einem am 21. X. 1906 erlittenen Betriebs¬
unfall her. Er habe, nachdem er mit seinem linken Arm dem Kabelschuhe zu nahe ge¬
kommen wäre, einen elektrischen Schlag erhalten. Er wäre etwas benommen zurück¬
getaumelt und hätte, als er den Unfall meldete, einen „sehr erschrockenen Eindruck“
gemacht. Nach dem Unfall habe er noch einige Monate ununterbrochen gearbeitet, an¬
fangs Februar habe er sich krank gemeldet und seitdem keine Arbeit mehr geleistet.
Es ergab sich nun durch Nachfragen, dass Pat. bereits 4 V 2 Jahre vor dem Un¬
fall wegen Neuritis retrobulbaris l J / 2 Monate behandelt worden ist. Daraus
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musste der Schluss gezogen werden, dass das von allen Untersuchern als multiple Sklerose
angesprochene Krankheitsbild schon zwei und mehr Jahre vor dem Unfall aufgetreten
war. Eine Verschlimmerung des Leidens durch denselben kann auch nicht anerkannt
werden, da Patient noch einige Monate nach dem Unfall voll erwerbsfähig gewesen ist.
Es musste daher die Gewährung einer Rente abgelehnt werden. Ob das Schiedsgericht
sich diesem Gutachten angeschlossen hat, ist nicht erwähnt. Apelt-Glotterbad.
Schuster, Multiple Sklerose nicht als Unfallfolge anerkannt. (Med.
Klinik Nr. 22.) Es handelt sich um einen analogen Fall. Schon ein Jahr vor dem Un¬
fall hat der Pat. an einer Gehstörung gelitten und Zeichen von Neuritis retro¬
bulbär is geboten. Nach dem wenig schweren Unfälle bat er noch mehrere Monate seina
Arbeit geleistet. Das Gutachten fiel daher in demselben Sinne ans wie in dem vorher¬
gehenden Falle A p e 11 - Glotterbad.
Schuster, 8 Jahre nach Zeigefingerbruch aufgetretene spinale Muskel*
atrophie als Unfallfolge abgelehnt. (Med. Klinik 09, Nr. 28.) Der jetzt 38jährige
Arbeiter war aus unbekannten Gründen nicht beim Militär. Vor 8 Jahren fiel ihm ein
Stein auf den rechten Zeigefinger. Derselbe brach, und er bezog in den nächsten drei
Jahren eine lOproz. Rente. Sieben Jahre nach dem Unfall trat Abmagerung und
Schwäche der rechten Hand ein; er führte dieses Zeichen auf den einst erlittenen UnfalL
zurück und verlangte Entschädigung. Am gesamten Zentralnervensystem fand sich nichts
Abnormes, ausgenommen am rechten Arm. Dieser zeigte am Oberarm einen v i2 cm, am
Unterarm einen 1 cm veränderten Umfang gegenüber rechts; es bestand eine hochgradige
Abmagerung sämtlicher Handmuskeln der rechten Hand, deren Kraftleistungen daher
sämtlich herabgesetzt waren. Die Muskeln zeigten deutliche Entartungsreaktion. Aus
diesem Befund ergibt sich also, dass wir hier ein als spezielle Muskelatrophie zu be¬
zeichnendes Leiden vor uns haben. Um nun dasselbe nach ärztlicher Erfahrung auf den
Unfall zurückführen zu können, müssen zwei Vorbedingungen erfüllt sein: Der Unfall selbst
muss eine mittlere Schwere gehabt haben und der Zusammenhang zwischen Unfall und
dem Leiden muss zeitlich wahrscheinlich erscheinen. Beides aber ist hier nicht der FalL
Daher ist ein Zusammenhang abzulehnen.
Das Schiedsgericht schloss sich diesem Gutachten an. Apelt-Glotterbad.
Cardon (Livorno), Traumatische Lähmung des Plexus brachialis und
traumatische Hysterie. (II Ramazzini. 1909. H. 4; Zeitschr. f. Med.-Beamte.) Ein
Mann fiel mit einem Bein in ein Gefäss mit kochendem Wasser und zog sich dabei aus¬
gedehnte Verbrennungen zu. Um den Fall abzuschwächen, führte er instinktiv heftige
Bewegungen mit dem linken Arm aus, die in starker Abduktion des Oberarmes bei ge¬
beugtem Unterarm und Anschlägen des Ellbogens gegen den Rand des Wassergefässea
bestanden. Sofort Schwächegefühl, Schmerzen und Kribbeln, während der Dauer der Be¬
handlung an der Verbrennung Kraftlosigkeit des Arms, im Laufe eines Monats fast
völlige Lähmung, nur Daumen und Zeigefinger blieben etwas beweglieh. Muskelatrophie
am linken Arm, Herabsetzung der Reflexe, Verminderung der elektrischen Erregbarkeit,
Schmerzen beim Druck auf den Plexus brachialis deuteten auf teilweise Lähmung dea
letzteren. Daneben fanden sich Zeichen von Hysterie, die bei der erblichen Belastung
des Kranken wohl angeboren waren. C. billigte dem Verletzten 15 °/ 0 Unfallrente
wegen der Verbrühung am Bein sowie 20—25 °/ 0 wegen der traumatischen Veränderungen
am Arm zu. Hammerschmidt-Danzig.
Ewald, Isolierte Neuritis des Nervus suprascapularis nach Trauma.
(Med. Klinik 1909, Nr. 2.) Ein 59jähriger Mann ist mit abduziertem, ira Ellenbogen¬
gelenk flektiertem Arme 1 m tief gestürzt und dabei mit dem Ellenbogengelenk aufge¬
schlagen. Er spürte ausserordentlich heftige Schmerzen im Sclniltergelenk, konnte den
Arm zunächst nicht erheben. Im Laufe von Wochen trat insofern Besserung ein, als die
Erhebung zur Vertikalen zwar möglich war, aber nur mit grösster Anstrengung und
ohne viel Kraft.
Die Betrachtung der Schultergegend ergab totale Atrophie der Mm. supra- und
infraspinati. Keine wesentliche Sensibilitätsstörung. Galvanisch und faradisch keine
Spur Reaktion. Der Nerv bis zum Scalenus medius hinauf druckempfindlich.
Verf. hat durch Untersuchungen an der Leiche festgestellt, dass dieser Nerv isoliert
über den Scalenus medius verläuft und bei stark abduziertem Arm und heftigem Stoss
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gegen denselben zwischen Glavicula und 1. Rippe gequetscht wird. So ist also die
Wirkung des Trauma erklärt.
Die Prognose ist hier sehr schlecht. Der Mann ist in seiner Arbeitsfähigkeit sehr
herabgesetzt, weil er nicht mit Kraft seinen Arm erheben kann. Dass dies zum Teil
auf der Funktion beider Muskeln als Schulterkapselgelenkspanner beruht, ist zweifellos.
Ap eit-Glotterbad.
Burchardt, Ulnarislähmung als Spätfolge einer Ellenbogengelenkver¬
letzung. (Med. Klinik 1909, Nr. 4.) Ein zur Zeit 42jähriger Fräser hat als 5- oder
6jähriges Kind einen Bruch innerhalb seines rechten Ellenbogengelenks erlitten und da*
mit bis vor 80 Jahren ohne Beschwerden gearbeitet. Innerhalb der letzten 4—5 Jahre
empfand er reissende Schmerzen, die vom lädierten Ellbogen gelenk ausgingen und die
ulnare Seite hinab ausstrahlten. Oberflächliche Betrachtung ergibt ausgeprägte Ab¬
magerung sämtlicher Interossei der rechten Band und des Hypothekar; auch die Musku¬
latur des unteren Drittels des Unterarmes ist etwas abgemagert. Die Baut des 5. Fingera
ist glatt und glänzend; deutliche Herabsetzung der Sensibilität am 4. und 5. Finger.
Verf. rechnet diesen Fall zu den Spätfolgen einer vor längerer Zeit erlittenen
Verletznng im Ellbogengelenk.
Panas habe 1878 darauf aufmerksam gemacht, Weber, Oppenheim und
Remak hätten ähnliche Beobachtungen mitgeteilt.
Man fand bald eine interstitielle Neuritis, bald auch eine makroskopisch erkenn¬
bare spindelförmige Auftreibung des Nerven.
Das lange Latenzstadium teile dieses Leiden mit den Schädigungen der kleinen
Handmuskeln, welche man bei Personen noch Jahre lang nach der Geburt beobachte, die
einseitig oder doppelseitig eine Halsrippe trügen. Ap eit-Glotterbad.
Auerbach, Zur Begutachtung von Unfallnervenkranken. (Deutsche med.
Wochenschr. 32/09.) Dass auch der raässige Alkoholgenuss Unfallnervenkranker ausser¬
ordentlich schädlich ist, unterliegt ebenso wenig einem Zweifel, wie dass Unfallverletzte
nur in den seltensten Fällen sich des Genusses geistiger Getränke dauernd enthalten.
A. wirft deshalb die Frage auf: „Darf der Gutachter bei Abschätzung der Einbusse an
Erwerbsfähigkeit nach Beendigung des Heilverfahrens im konkreten Fall voraassetzen,
dass der Verletzte, wie es für sein Leiden und seine Arbeitsfähigkeit nach dem Urteile
aller massgebenden Autoritäten erforderlich ist, sich des Alkoholgenusses gänzlich enthält,
oder muss er in seinem Gutachten davon ausgehen, dass das „„ortsübliche““ Maß dieser
Getränke zu koncedieren ist?“ Der Unterschied im Grade der Erwerbsunfähigkeit ist
in beiden Fällen ein ganz erheblicher, und gerade die Beschwerden, welche die Leute am
meisten belästigen, Kopfschmerzen und Schwinde], werden oft schon durch ganz geringe
Mengen geistiger Getränke, auch wenn vor dem Unfall normale Toleranz bestand, erheb¬
lich verschlimmert. A. hat das Reichsversicherungsamt um Auskunft gebeten, wie es sich
zu der Frage stelle, allein dasselbe hat eine Stellungnahme grundsätzlich abgelehnt, da
es jederzeit in die Lage kommen könne, als Rekursgericht darüber zu entscheiden. Des¬
halb rät A. in Zukunft, beide Fälle bei der Abschätzung der Erwerbsfähigkeit zu berück¬
sichtigen, sowohl die absolute Alkoholabstinenz als auch den mässigen Genuss geistiger
Getränke. Wenn die Berufsgenossenschaften alsdann den geringeren Grad von Einbusse
an Erwerbsfähigkeit annehmen, werde es bald zu einer Entscheidung des Reichsversiche-
rnngsamtes kommen. Selbstredend kann die persönliche Auffassung des Gutachters über
Alkoholgenuss nicht in Frage kommen. Es handelt sich vielmehr darum, ob ein Renten¬
empfänger verpflichtet ist, so zu leben, dass seine Arbeitsfähigkeit möglichst gross und
konstant bleibt. Wenn man das auch ohne weiteres bejahen wird, so ist doch auch der
Standpunkt gerechtfertigt, ob es billig ist, irgend jemand, selbst einen Rentenempfänger
zu zwingen, seine Lebensweise ganz zu ändern und ihn so weit seiner persönlichen Frei¬
heit beraubt, dass man ihm den Genuss geistiger Getränke untersagt.
Hammerschmidt-Danzig.
Müller de la Fuente, Pseudoparalysis agitans (hysterica). (Deutsche
mediz. W. 09, Nr. 23.) Eine 28jährige Dame hatte ihre an Paralysis agitans leidende
Mutter bis zum Tode gepflegt. Sie wurde von der Furcht ergriffen, au derselben Krank¬
heit erkranken zu können; in einem populär-medizinischen Buche fand sie die Notiz,
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dass diese Krankheit ansteckend sei. 4 Jahre nach dem Tode der Mutter begann ein
leichtes Zittern, das mehr und mehr zunahm.
Verf. sah Pat. mit dem ausgesprochenen Bilde der Paralysis agitans; es fiel ihm
aber auf, dass keinerlei Muskelspannung bestand, auch nicht die bekannte Nackensteifig-
keit, dass das Gesicht nicht den maskenartigen Ausdruck aufwies, den man sonst zu
sehen gewohnt ist, und dass zahlreiche hysterische Stigmata vorhanden waren.
Ohne den Namen „Hysterie“ anznwenden, ging er konsequent psycho-therapeutisch
vor und hatte Erfolg. Seit 3 Jahren ist Patientin frei von jeglicher Erkrankung.
Apeit-Glotterbad.
Windscheid, Ursächlicher Zusammenhangzwischen Betriebsunfall, und
dem die Erwerbsunfähigkeit bedingenden Leiden verneint, weil der Grund
der vorhandenen Nervenschwäche nur in Einbildungen des Verletzten be¬
steht etc. (Medizinische Klinik 09, Nr. 6.) Ein 33jähriger Kohlenfahrer wurde in
einem zweirädrigen Wagen infolge Aufstossens und Autkippens desselben in die Höhe
gerissen und erlitt dadurch eine Erschütterung des ganzen Körpers. Er konnte noch 14
Tage arbeiten, dann gab er die Arbeit wegen Kopfschmerzen auf.
Eine von der Bernfsgenossenschaft an gebotene Übergangsrente von 50 °/ 0 für 9 Mo¬
nate lehnte er ab, er verlangte Vollrente. Das Schiedsgericht überwies ihn zur Beobachtung
dem von W. geleiteten Herrmann-Hause, wo der Pat. 4 Wochen blieb, beobachtet, be¬
handelt und mit leichter Arbeit beschäftigt wurde.
Er klagt über fortwährende Schmerzen im Kopf und Rücken und erklärt, durch
Holzhacken, Aufwischen, sogar durch Messerputzen Verschlimmerung zu verspüren.
In dem von W. erstatteten Gutachten wurde betont, dass Pat. ein zur Hypochondrie
neigender schwerer Neurastheniker sei, dessen Nervenleiden sicher mit dem Unfälle im
Zusammenhang stünde, da er vorher gesund gewesen sei. Seine Beschwerden, die
Wochen nach dem Unfall sich eingestellt hätten, verdanke er aber mehr der völligen
Untätigkeit als dem Unfall selbst. Aus diesem Zustande müsse er herauskommen und
das werde er nur, wenn er durch Gewährung einer niedrigen Rente zur Wiederauf¬
nahme der Arbeit gezwungen würde.
Auf Grund dieses Gutachtens erhielt der Kläger 15 °/ 0 Rente. Er legte Rekurs ein,
verlangte Vollrente.
Das R.-V.-A. wies aber auf Grund des Gutachtens von Prof. W. die Klage ab,
indem es sich völlig den Anschauungen des Begutachters anschloss.
Damit ist also von oben anerkannt, dass eine Herabsetzung oder völlige Ent¬
ziehung der Rente erlaubt ist, um den Unfallkranken wieder zur Arbeit zu ver¬
anlassen; bekanntlich ist Prof. W. von vielen Seiten entgegnet worden, dass er damit
eine Anschauung vertrete, die ausserhalb des Rahmens des Gesetzes liege.
Apelt-Glotterbad.
Klein, Blasenscheidenfistel als hysterische Selbstverletzung. K. demon¬
striert in der gynäkologischen Ges. in München am 17. VI. 09 (s. Münch, med. Woch. 29)
eine Blasenscheidenfistel als hysterische Selbstverletzung bei einer Frau, die sich 6 mal
an Blasenscheidenfistel operieren liess. Auffallend w r ar, dass die Fisteln immer erst nach
Wochen wieder aufgingen. Im Spekulum sah man an der Vaginalwand akute Verletzungen
stets am 30. Tage nach der Operation wie von einem Fingernagel herrührend. Pat.,
eine Hysterika, gab schliesslich zu, die Operationswunde wieder aufgekratzt zu haben.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Müller, Kasuistische Beiträge zur Unfallhysterie. (Inaugur.-Dissertat.
Rostock 09.) Seit Entschädigungen der Unfälle, welche sich entweder auf der Eisenbahn
oder im Fabrikbetriebe ereignen, wissen wir, dass sich an einen Unfall bei vorher voll¬
ständig gesunden Menschen ein funktionelles Nervenleiden anschliessen kann, das aus
praktischen Gründen nach Oppenheims Vorgang vielfach auch heute noch als trau¬
matische Neurose bezeichnet wird. Nur ist dabei zu beachten, dass nach einem Unfälle
nicht eine Nervenkrankheit sui generis entsteht, sondern nur eine der allgemein bekannten
grossen Neurosen, also eine Neurasthenie* eine Hysterie, eine Kombination beider: Hystero-
Neurasthenie oder eine Hypochondrie. In letzter Zeit scheint sich der Ausdruck Unfall¬
hysterie am meisten einzubürgern.
Seit dem Entstehen des Begriffes Unfallhysterie ist auch der Verdacht der Simu-
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lation wieder besonders rege geworden und es gibt Autoren, welche die ganze Unfall¬
hysterie in das Gebiet der Simulation verweisen wollen. Es geht aber zu weit, jeden
Unfallnervenkranken als Simulanten zu betrachten, nnd die Annahme, dass wir es hier mit
einer neuen, eigentlich nur durch Begehrungsvorstellungen hervorgerufenen Krankheit zu
tun haben, bedarf nach allen Richtungen hin einer gewissen Einschränkung. Die Ent¬
scheidung, ob eine wirkliche Krankheit vorliegt oder ob es sich um Täuschung handelt,
ist keine leichte. Wir werden nur da, wo objektive Symptome vorhanden sind, die Simu¬
lation mit Sicherheit ausschliessen können. Der Begriff des objektiven und des subjek¬
tiven Krankheitszeichens ist aber bei nervösen Leiden keineswegs festgestellt oder scharf
abgegrenzt. Z. B. die Sensibilitätsstörungen der verschiedensten Art gehören zu den
charakteristischen hysterischen Stigmata, wie halbseitige oder segmentäre Anästhesien,
doch können hier Täuschungen stattfinden. Auch sonstige hysterische Stigmata,
z. B. spastische und schlaffe Lähmungen aller Art, werden von einem Beobachter als ob¬
jektive und von einem anderen als subjektive Symptome anfgefasst. Ähnlich verhält es
sich mit dem Tremor manuum.
Aber auch nach Ausschaltung aller nur subjektiven, auf ihren wahren Wert hin
zweifelhaft erscheinenden Symptome bleibt noch eine Reihe von rein objektiven hyste¬
rischen Symptomen. Hierher gehört die spastische Kontraktion des Muse, erector trunci,
die isoliert nie vorgetäuscht werden kann. Anästhesie, die gestattet, eine Nadel bis auf
den Knochen einzustechen, ohne dass Sohmerzen geäussert werden, begrenzte Unempfind¬
lichkeit gegen stärkste elektrische Reize und halbseitige Sekretionsanomalien, wie halb¬
seitiger Schweissausbruch, gehören hierher.
In seiner Arbeit teilt Verf. mehrere Fälle von typischer Unfallhysterie mit, die in
der Nervenheilanstalt Kleinen in Mecklenburg beobachtet wurden. Dass keine Simulation
in diesen Fällen mitspielte, ergab sich teilweise daraus, dass ganz charakteristisch ange¬
ordnete Sensibilitätsstörungen oder trophische, bezw. neurotische Veränderungen vorhanden
waren. Das Wesentliche bei diesen Fällen liegt aber nicht in der Eigentümlichkeit der
Krankheitserscheinungen, sondern darin, dass Verf. jedem Unfallhysteriker einen Parallel¬
fall zur Seite stellt, welcher die gleichen Symptome zeigt, sich weder diagnostisch noch
in seinem Verlaufe irgendwie unterscheidet, während ätiologisch kein Entschädigungs¬
anspruch in Frage kommt.
Bezüglich der einzelnen Fälle sei auf die Arbeit verwiesen, die beweist, dass es
Aufgabe des Arztes ist, in keinem Falle von Unfallhysterie, wenn ein Entschädigungs¬
anspruch damit verbunden ist, schematisch und von vornherein Simulation anzunehmen r
sondern eingehend zu prüfen, was an den vorgetragenen Beschwerden echt ist. Auch bei
Fehlen einwandfreier objektiver Symptome dürfen rein objektive Symptome nicht ausser
Erwägung bleiben. Zur Erklärung letzterer Fälle ist eine Parallele der Unfallhysteriker
mit anderen Nervenkranken von grosser Wichtigkeit, sie schärft das kritische Urteil und
schützt diagnostisch und therapeutisch vor Missgriffen. Aronheim-Gevelsberg.
v. Staben rauch, Fingerplastik, v. St. demonstriert im ärztlichen Verein München
am 9. VI. 09 (s. Münch, med. Woch. 36) ein 13jähr. Mädchen, an welchem die exstirpierte
Grundphalanz des linken 4. Fingers durch Osteoplastik ersetzt worden war durch die
Grundphalanx der 3. rechten Zehe nebst Strecksehne. Heilung per primam. 6 Wochen
nach der Operation konnte das Mädchen den Finger gut bewegen. Sowohl das Meta-
carpophalangealgelenk wie das 1. Fingergelenk waren beweglich. Im Röntgenbild war
an der Struktur der implantierten Phalanx keine Änderung zu sehen.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Anschtttz, Knochenimplantationen. A. berichtet in der medizin. Gesellschaft
in Kiel am 15. V. 09 (s. Münch, med. Woch. 33) über Knochenimplantation. Um Knochen¬
defekte zu ersetzen, bevorzugt man heute für die Autoplastik da, wo diese nicht ausführbar
ist, die Implantation frischen fremden Knochens, den man z. B. bei Amputationen gewinnt;
letzteres Verfahren verdient den Vorzug, da es dem Patienten eine 2. Operation erspart.
A. hat, da Amputationen heute seltener ausgeführt werden, die Knochen eines gesunden,
intra partum gestorbenen Kindes zur Implantation verwandt. In einem Fall von sog.
kongenitaler Pseudarthrose des Unterschenkels bei einem 7jähr. Mädchen implantierte er.
nach Freilegung der Pseudarthrose, Exstirpation der Narbenstränge und Distraktion der
Tibiafragmente 2 Femurdiaphysen. die einem vor 2 Stunden nach Perforation des Kopfes
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geborenen Kinde aseptisch entnommen waren. Die beiden kindlichen Knochen wurden
durch Silberdraht aneinander befestigt und in die angefrischten Tibiaenden eingekeilt. Nach
mehrmaliger fester Fixation im Gipsverband und strenger Ruhe ist nahezu Heilung ein¬
getreten. In einem anderen Fall von Pseudarthrosis cruris nach Osteomyelitis wurden die
Knochen einem 7 monatlichen Fötus entnommen. Nach 8 Wochen zeigte sich im Bilde
der Knochen unverändert, das Periost nur in geringer Wucherung und die Beweglichkeit
noch abnorm. Die Fälle bieten noch keine sicheren Resultate, wohl aber kann die Im¬
plantation der Knochen als gelungen betrachtet werden. Aronheim-Gevelsberg.
Caten, Knochen transplan tation. C. spricht im allgem. ärztlichen Verein zu
Cöln am 10. V. 09 (s. Münch, med. Woch. 85) über Knochentransplantation und demonstriert
Patienten mit erfolgreichen Operationen, sowie die zugehörigen Röntgenbilder aus den
letzten 5 Jahren. 4 Fälle betrafen Ersatz eines resezierten tuberkulösen Metacarpal¬
knochens durch eine Knochenspange der Ulna. Im 5. Fall handelt es sich um ein gross¬
zeiliges Sarkom am distalen Ende des rechten Radius eines 32jähr. Mannes, das ausgiebig
reseziert wurde; es gelang einen Teil des knorpeligen Gelenküberzuges zu erhalten. In
den Defekt wurde 3 Wochen später ein 10 cm langes, 1,5 cm breites bis in die Mark¬
höhle reichendes Stück der Ulna mit dem erhaltenen Periost eingepflanzt. Die Funktion
des Handgelenks ist derart erhalten, dass Pat. seinen Beruf als Möbelzeichner wieder aus¬
üben kann. Die Röntgenbilder lassen die allmähliche Dickenzunahme des überpflanzten
Knochens, seine feste Verbindung mit dem distalen Stumpf des Radius, die starke Periost¬
wucherung an diesem Stumpf sowie die Ausfüllung des Ulnadefektes im Verlauf von
2 Jahren erkennen. Aronheim-Gevelsberg.
Friedrich, Knochenplastik. Fr. schildert im medizin. Verein Greifswald am
12. X. 07 (8. Münch, med. Woch. 11) sein Vorgehen bei ausgedehnter Osteoplastik mit
toten Knochen bei grossen operativen Diaphysen- und Symphysendefekten, wie sie bei
Entfernung von Tumoren entstehen. Er betont den Vorteil dieser „inneren Schienung M
für die bestmögliche Funktionserhaltung der betreffenden Gliedmassen und demonstriert
an einem Patienten den Nutzen dieser Methode für die Richtung neuer Knochenbildung
von dem zurückgebliebenen Periost aus. Aronh eim-Gevelsberg.
Willems, Räduction sanglante des fractures sans fixation. (Sociötö de
Chirurgie de Paris. 15. I. 09. La Presse m^dicale 190& Nr. 5.) Verf. behandelt ge¬
wöhnlich die Knochenbrüche mit permanenter Extension nach Bardenheuer, nur in Aus¬
nahmefällen glaubt er operativ Vorgehen zu müssen, nämlich wenn sich der Bruch durch
keins der gewöhnlichen Mittel einrichten lässt, oder wenn die Bruchstelle im Gelenk oder
flicht neben dem Gelenk liegt, oder wenn es sich um einen Bruch mit mangelhafter Kon¬
solidation bandelt. Nach Freilegung der Bruchstelle und Aneinanderpassung der Bruch¬
stücke will der Autor jede Fixierung der Enden durch Naht vermieden wissen. Ein
fixierender Verband soll den einmal eingerichteten Bruch in der richtigen Lage erhalten.
Wallerstein-Cöln.
Lowlc, Deux cas d’ostöosynthese. (La Presse m6dicale 1909. Nr. 27.) Fall I:
Bei einem lOjäbr. Mädchen war eine Oberschenkelfraktur in schlechter Stellung mit be¬
deutender Verkürzung des Beines geheilt. Der Knochen wird durchtrennt, die Bruchstücke
richtig gelagert und in ihrer Stellung erhalten durch eine lange, breite Stahlplatte, die
mit 4 Schrauben am Knochen befestigt wird. Gutes Endergebnis.
Fall II: Ein Mann war überfahren worden und hatte sich eine Splitterfraktur des
Unterschenkels zugezogen. Da es unmöglich war, die Bruchstücke zu reponieren, wird
die Bruckstelle freigelegt. Die Tibia war so zersplittert, dass ein Knochenstück völlig
losgelöst war, und dass Diaphyse und Epiphyse voneinander getrennt waren. Die Splitter
werden mit den grossen Knochenfragmenten in die richtige Lage gebracht und durch
2 Alnminiumplatten, welche die Tibia aussen und innen umfassen, in ihrer Lage erhalten.
Die Platten werden angeschraubt. Völlige Heilung nach 10 Wochen.
# Wallerstein-Cöln.
Alglave, Le cerclage central, appliqu6 aux fractures comminutives de
l'extremitö supßrieure des os de la jambe. (La Presse medicale 1909. Nr. 9.) Die
Brüche des proximalen Unterschenkelendes gehen gewöhnlich einher mit einem starken
Bluterguss in die Nachbarschaft der Bruchstelle, mit einer Blutung in das Kniegelenk
und einer beträchtlichen Verschiebung der Bruchenden. wUs weitere Folgezustände treten
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häufig ein Gangrän des Unterschenkels, Verlangsamung der Konsolidation, Psendarthrose
oder endlich übermässige Callusentwicklung. Zur Vermeidung dieser Gefahren schlägt
Verf. vor, die Brüche des proximalen Unterschenkelendes, namentlich wenn es sich um
Komminutivfrakturen handelt, operativ zu behandeln. Er will die Brachstelle and unter
Umständen das Kniegelenk freilegen, das erg( ssene Blut entfernen, die blutenden Gefässe
unterbinden, die verschobenen Knochenfragmente in die richtige Lage bringen und sie in
dieser Lage darch einen zirkulär amgelegten Metallfaden erhalten. Die Krankengeschichte
eines Falles, der mit gutem Erfolg nach diesen Grundsätzen behandelt wurde, ist bei¬
gefügt. Wallerstein-Cöln.
Fischer, Über die Wirkung der Muskeln. (Zeitschr. für orthop. Chirurgie.
XXII. Band, 1.—3. Heft. Nr. 6.) Der Vortragende geht von dem Grundsatz aus, dass
ein Muskel bei der Kontraktion nicht nur am sog. Ansatzpunkte, sondern nach beiden
Seiten Kraft entfaltet. Ferner folgert er aus der Tatsache, dass ein Muskel bei einer
Kontraktion auf alle zwischen seinen Insertionsstellen befindlichen Körperteile
Drehungsmomente ausübt, dass die Muskeln nicht nur auf die Gelenke einzuwirken suchen,
über welche sie hinwegziehen, sondern auch auf diejenigen, welche ausserhalb ihres Wir¬
kungskreises liegen. Diese genaue Bestimmung der sog. massgebenden Strecke eines
Muskels ist von grosser Wichtigkeit für die orthopädische Chirurgie, besonders für die
Sehnentransplantationen. T a e n d 1 e r - Berlin.
Schmidt, Rheumatismus nodosus. Schm, demonstriert im Verein der Arzte
in Halle a. S. am 3. III. 09 (s. Münch, med. Woch. 05) einen Fall von Rheumatismus nodosus,
kombiniert mit Raynaudscher Krankheit und Dupuytrenscher Kontraktur bei einem
30jährigen Mädchen. Im Laufe der lettzten 6 Jahre zunehmende Schmerzen in den Ge¬
lenken der Arme, den Muskeln und Sehnen der Vorderarme und der Füsse. Bei Wit¬
terungswechsel und Anstreugungen der Hände schmerzhafte Knotenbildnngen in den
Sehnen, die sich langsam zurückbilden. Steifigkeit der Hände; zeitweises Absterben der
Finger. Z. Z. besteht partielle Ankylose der Ellbogen-, Hand- und Fingergelenke. Du-
puytrensche Kontraktur beiderseits im Beginnen. Die Sehnen und Sehnenscheiden der
Vorderarm- und verschiedener Unterschenkelmuskeln mit senfkorngrossen, gelben Knoten
durchsetzt; ähnliche druckschmerzhafte Knoten am Periost der Ulna in der Nähe des
Olekranons; sie enthalten keine Harnsäurekristalle, sie bestehen nur aus Bindegewebe.
Daneben besteht eine typische lokale Zyanose mit Asphyxie der Finger (Raynaud sehe
Krankheit). Vortr. erörtert die Differentialdiagnose gegenüber der Gicht, mit welcher der
Rheum. nodosus anscheinend nichts zu tun hat. Aronheim-Gevelsberg.
Boecker, Zur Frage der Entstehung und Behandlung der Myositis
ossifeans traumatica. (Zeitschr. forthop. Chirurg. XXII. Bd., 1.—3. Heft.) Der Vor¬
tragende unterscheidet 3 Krankheitsbilder: 1. Myos. ossif. progressiva, 2. Myos. ossif.
circumscripta, 3. Myos. ossif. traumatica, im engeren Sinne auch traumatisches intramus¬
kuläres Osteom genannt (Kienböck). Die Verknöcherung kann sowohl vom Periost als
auch vom Muskelbindegewebe ausgehen. Die Autoren sind über die Herkunft der
knöchernen Gebilde verschiedener Ansicht. Sicher ist der Ursprung vom Periost, wenn
der Tumor dem Knochen aufsitzt und an der Anheftungsstelle das Periost fehlt. Ich
habe selbst Fälle gesehen, in denen das Röntgenbild deutlich zeigt, dass keinerlei Zu¬
sammenhang zwischen dem Tumor und dem Knochen besteht Auch losgesprengte Knochen¬
splitter können auf das umgebende Muskelgewebe ossifizierend wirken. Die Therapie
besteht in konservativer Behandlung (Heissluftbädern, Massage usw.), oder wenn durch Druck
auf Nerven und Gefässe grössere Beschwerden entstehen, in operativer Entfernung der Knochen¬
geschwulst. Diese soll erst dann vorgenommen werden, wenn der Muskelknochen sein
Wachstum beendet hat. In diesem Stadium kann man durch gründliche Entfernung ein
Rezidiv am sichersten vermeiden. Taendler-Berlin.
€ ran well, Ostäomes musculaires consecutifs aux planes par armes
blanches. (Soci6t6 de Chirurgie de Paris, 27. I. 09. La Presse mödicale 09, Nr. 10.)
Einem Mann war der linke Oberschenkel durch einen Messerhieb verletzt worden. Nach
einigen Monaten klagte er über das Vorhandensein eines Fremdkörpers in der Gegend
der Verletzung. Bei der Incision entpuppt sich der Fremdkörper als ein 11 cm langes,
3 cm breites Knochenstück. In einem zweiten Fall handelte es sich ebenfalls um eine
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Verletzung des Oberschenkels durch ein Messer. Kurze Zeit nach der Vernarbung der
Wunde hatte sich im M. quadriceps ein orangegrosses, sehr hartes Osteom entwickelt,
das exstirpiert wurde. Die Entwicklung der Osteome lässt sich in beiden Fällen nicht
erklären durch die Annahme der Abreissung eines Perioststückes bei der Verletzung,
näher liegt die Annahme, es handle sich um eine Myositis ossificans. Wallerstein-Cöln.
I Versen, Über die traumatische Entstehung der Dupnytrenschen Kon¬
traktur und deren Lokalisation am Daumen. (Inaug.-Dissert. Kiel 1909). Über
die Ätiologie der Dupnytrenschen Kontraktur bestehen in der Literatur die verschieden¬
artigsten Angaben: Konstitut ioneile Disposition und hereditäre Anlage, tuberkulöse, gich¬
tische und rheumatische Erkrankungen werden als ursächliche Momente beschrieben.
Manche Autoren haben auch einen Zusammenhang des Malum Dup. mit dem Zentral¬
nervensystem konstruiert: mit Tabes, multipler Sklerose, Syringomyelie usw. Auch das
Schwinden des Panniculus adiposus ist als prädisponierendes Moment bezeichnet worden.
Auch das Trauma muss als ätiologisches Moment bezeichnet werden. Besonders in den
von Vogt mitgeteilten Beobachtungen entwickelte sich die Kontraktur im Anschluss an
Insulte (Druck, Stoss usw.), welche die Vola manus betrafen. Er hält gerade die in den
ersten, häufig unbeachteten Anfangsstadien der Retraktion schon vorfindlichen, minimalsten
subkutanen Knötchen für beachtenswert und für eine Reihe von Fällen als Symptome des
Prodromalstadiums der Palmarretraktion, die ihrem Auftreten und ihrer Lage nach die
Annahme des Traumatismus rechtfertigen, da sie als Folgen fibrillärer Rupturen apo-
neurotischer Stränge imponieren. In vielen Berufsarten, die ausgiebigen Gebrauch der
Hand erfordern, wie bei Schmieden, Schlossern, Klavierspielern, ist die Palmarfascie
dauernden Insulten in Form des Druckes, Stosses oder Zerrungen ausgesetzt, bei denen
es dann zu mehr oder minder ausgedehnten Zerreissungen derselben mit sekundären
Schrumpfungsprozessen kommt. Vogt betonte auch mit allem Nachdruck, dass die Palmar¬
fascie mit ihren Ausläufern nicht allein den 2. bis 5. Finger, sondern auch den Daumen
versorgt. Auf Grund eingehender anatomischer Studien über die Ausstrahlung der Fascie
stellte er fest, dass die teils der Fläche nach sich ausbreitenden, teils zerstreut in die
Cutis sich verlierenden Fortsätze der Palmarfascie auch in deutlicher Entwicklung nach
dem Thenar hin ausstrahlen und in die Lederhaut der Daumengrundphalanx hineinreichen.
Neben Vogt bestätigen auch Janssen und Albert das Vorkommen der Dupnytrenschen
Kontraktur am Daumen, wenn auch, wie letzterer meint, „als grosse Seltenheit“, und
widerlegen damit die Ansicht derjenigen Autoren, die das Vorkommen der Erkrankung
am Daumen überhaupt leugnen.
Verf.s Arbeit liegt ein in der Kieler Chirurg. Klinik von Anschütz operierter Fall
zugrunde. Er betraf einen 58jäbr. Babnassistenten, dessen Familienanamnese keine An¬
gaben über Tuberkulose, Erkrankungen des Zentralnervensystems, Stoffwechselkrankheiten
oder erbliche Veranlagung enthielt. Er hatte aber 1905 durch Fall auf die Hand einen
linksseitigen Unterarmbruch im unteren Drittel erlitten und 1 Jahr später das Auftreten
von zwei etwa erbsengrossen Verdickungen an der Beugeseite des linken Daumens bemerkt;
dabei stellte sich ein leichtes „Prickelgefühl“ in diesem Finger ein. Gleichzeitig wurde
an der Beugeseite des Daumens ein derber Strang fühlbar, der ihn immer mehr in Ad¬
duktion brachte und das Endglied in Flexion erhielt. Aktive Extension und Abduktion
wurden unmöglich. Ein halbes Jahr später zeigten sich zwei weitere Knoten in der Hohl¬
hand zwischen Metacarpus I und II; die Parästhesien griffen auch auf den Zeigefinger und
das Endglied des Mittelfingers über. Diese Parästhesien entsprachen dem Verzweigungs¬
gebiet des 1. und 2. Hauptastes des N. medianus. Bei der Operation wurde die Palraar-
aponeurose in ganzer Ausdehnung mit ihren knotigen, derben Verdickungen und Strängen
frei präpariert und an der Beugefläche von Daumen und Zeigefinger die beiden Hauptäste
des N. digit. volaris comm. I nervi mediani aus den schwieligen, knotigen Strängen
isoliert. Die Aponeurose wurde mit ihren Knochen exstirpiert, die teilweise eröffneten
Sehnenscheiden durch die Naht geschlossen; die passive Beugung und Streckung sämt¬
licher Finger war darnach sofort leicht ausführbar.
Als Ursache der Palmarfascienkontraktur wurden in diesem Falle tropliische Stö¬
rungen angenommen und als ursächliches Moment die Unterarmfraktur herangezogen. Eine
andere Ursache für die Erkrankung kennte nicht aufgefunden werden und unmittelbar nach
dem erlittenen Trauma hatten sich in der Handfläche die knotigen, schwieligen Fascien-
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Verdickungen gebildet, die zur Betraktion derselben mit konsekutiver Flexionsstellung des
Daumens und der anderen Finger führte.
Dass die Unterarmfraktur als ursächliches Moment angesehen werden darf, beweisen
zwei andere vom Verf. mitgeteilte Fälle, die in der Kieler Klinik zur Beobachtung
kamen, in welchen sich ebenfalls nach einer Unterarmfraktur die Palmarfascienkontraktur
entwickelte. Aronheim - Gevelsberg.
Breifass, Abriss der Streckaponeurose des 4. Fingers. Dr. stellt im ärzt¬
lichen Verein in Hamburg am 29. VI. 09 (s. Münch, med. Woch. 29) einen Pat. mit sub¬
kutanem Abriss der Streckaponeurose von der Endphalanx des 4. rechten Fingers vor, der
durch Massage, Schienen verbände und Tragen eines Fingerlings mit eingenähter dorsaler
Schiene 4 Wochen nach dem Unfall trotz Flexionsstellung von 90° mit gutem fünk-
tionellen Resultat geheilt wurde. Aronheim-Gevelsberg.
Frangenheim, Tendinitis ossificans traumatica der Tricepssehne. (Mediz.
Klinik 09, Nr. 8.) Aus der Litteratur weist Verf. nach, dass bereits 8—14 Tage normal
verkalkter Knochen im Callus sich findet. Er teilt dann mit, dass bei einem 19 jährigen
Offizier nach Sturz auf die Rückfläche des Ellenbogens 3 Monate später in der Triceps¬
sehne ein kleines, 1 cm langes Gebilde sich fand, welches auf dem Röntgenbilde wie
Knochen sich verhielt und bei der Operation auch als solcher sich entpuppte. Entzünd¬
liche Erscheinungen waren mikroskopisch nicht nachzuweisen.
Verf. weist dann weiter darauf hin, dass die Verknöcherung der Sehnenansätze eine
den Anatomen bekannte Tatsache sei; besonders häufig seien die Tricepssehne am Arm,
der Ileopsoas und die Achillessehne betroffen. _
Anscheinend findet sich dieser Prozess bei älteren Individuen häufiger. Muskeln sind
vielfach doppelseitige Ansätze.
Nicht zu verwechseln mit der Bildung von Knochensubstanz in den Sehnen sei eine
mit Kalkablagerungen in das Sehnengewebe einhergehende Erkrankung, die einige Male
beobachtet worden sei. Neuwirth sah dabei Fieber, Hautjucken, heftige Gelenkschmerzen.
Überall da, wo Sehnen und Bänder inserierten, treten hanfkorngrosse und zu Platten
konfluierende Knötchen auf, die grösser würden und schliesslich verhärteten.
Ap eit-Glotterbad.
Freund, Zur Klinik der traumatischen Erkrankungen der Bursa acro-
mialis. (Mediz. Klinik 09, Nr. 11.) Eine 54jähr. Frau hat sich mehrere Tage im Haus¬
halt sehr angestrengt und dann noch einen schweren Wasserkübel mehrere Male gehoben.
Seitdem hat sie heftig Schmerzen, die von der Schulter in den Arm ausstrahlen uud kann
den Arm nicht in der Frontalebene abduzieren. Oberhalb fand sich leicht diffuse An¬
schwellung der ganzen Schulter; keine Fluktuation. Temperatur leicht erhöht. Im
Röntgenbild findet sich lateral vom Humerusende ein 3 V 2 cm langer Schatten. Die Kon¬
turen des Humerus waren gut erkennbar. Unter Kühlen und Priessnitz Abnahme der
Schwellung und Verkleinerung des Schattens im Röntgenbilde. Es handelte sich also um
eine Bursitis acromialis acuta, entstanden durch das Trauma.
Verf. hat an der Leiche diesen Schleimbeutel injiziert und auf einem gut gelungenen
Röntgenbilde zur Vorstellung gebracht. Er rät jedoch bei der Variabilität der Bursa
acromialis sich bei anderen zu diagnotischen Zwecken gemachten Aufnahmen nicht genau
an die Lage dieses Schattens zu halten. Ap eit-Glotterbad.
Beheley et Lagane, Contusions de l’abdomen. (La Presse mödicale 1909,
Nr. 18.) Fall 1. Am 15. X. 1908 kommt ein 34jähriger Mann um 6 Uhr abends ins
Krankenhaus und zwar zu Fuss, nachdem er eine Stunde vorher einen Hufschlag gegen
die Nabelgegend erhalten hatte. Das Allgemeinbefinden war vorzüglich. Kein Shock,
normale Atmung. Puls 70. Der Leib weich, nur die Haut an der getroffenen Stelle rot.
In den nächsten Stunden kein Erbrechen, keine Störung des Urinierens. Um 1 Uhr
nachts schläft der Mann fest. Es wird um diese Zeit eine leichte Kontraktion der Bauch¬
wand in der Nabelgegend festgestellt. Am folgenden Morgen ist der Leib aufgetrieben,
Puls 110. Bei der Laparotomie finden sich mehrere Perforationen des Dünndarms. Der
Kranke stirbt noch am selben Abend.
Fall 2. Ein 24 jähriger Mann ist aus einer zweiten Etage gestürzt und auf den
Leib gefallen. Er bietet starke Shockerscheinungen, kühle Extremitäten, kleinen, be-
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schlennigten Puls, Erbrechen. Der Leib ist eingezogen. Nach einer Stunde sind diese
Erscheinungen verschwunden. Man nimmt von einem Eingriff Abstand und kann nach
einigen Tagen den Mann geheilt entlassen.
Fall 3. Ein 19 jähriger Mann erhält einen Hufschlag gegen den Leib. Bei der
Aufnahme ins Krankenhaus am 31. X. 1908 sind die Gliedmassen kalt, es besteht Er¬
brechen, Puls klein, 120. Der Leib zeigt keine Atmungsbewegungen, ist aufgetrieben, die
Mm. recti sind kontrahiert. Nach einer Stunde waren die Shockerscheihungen ver¬
schwunden, der Puls 80, aber die Erscheinungen am Abdomen nicht, daher Lapa¬
rotomie. Bei derselben findet man einen 2 cm langen Riss am Dünndarm. Naht des¬
selben. Heilung.
Fall 4. 16 jähriger Junge war beim Sturz in einen Graben auf den Bauch ge¬
fallen. Im Krankenhaus beobachtet man Beschleunigung der Atmung und des Pulses und
starke Druckempfindlichkeit des Bauches. Nach einer Stunde findet man bei erneuter
Untersuchung die Bauchmuskeln kontrahiert. Laparotomie. Bei derselben wird nichts Ab¬
normes gefunden. Es stellt sich heraus, dass die Schmerzen simuliert und die Zusammen¬
ziehung der Bauchmuskeln willkürlich erzeugt war.
Fall 5. Ein Kutscher war überfahren worden. Bei der Aufnahme Shockerscheinungen,
kein Erbrechen. Die Bauchwand ist nur an der Quetschstelle zusammengezogen. Ent¬
lassung am folgenden Tage.
Gestützt auf diese 5 Beobachtungen erörtern die Autoren die Bedeutung, welche den
einzelnen Erscheinungen der Bauchquetschung zukommt für die Entscheidung der Frage,
ob operiert werden soll oder nicht, und kommen zu dem Ergebnis, dass die Kontraktur
der Bauchwand, wenn sie nicht auf die Stelle der Kontusion beschränkt ist, als prompte
Indikation für die Vornahme der Laparotomie angesehen werden soll. Wallerstein-Cöln.
Clement, Contusion de l'abdomen; döchirure parietale et döchirure
viscerale; Operation; gußrison. (Societe fribourgeoise de mSdecine. La Presse
medicale 1909, Nr. 5.) Ein Radfahrer rennt gegen die Deichsel eines ihm entgegen¬
kommenden Wagens. Der Stoss trifft die Gegend unterhalb des Nabels. Es findet sich
ein Riss des Muse, rectus bei intakter Haut; durch den Spalt hatten sich Darmschlingen
gedrängt, die reponiert wurden. Die Laparotomie, die 10 Stunden nach dem Unfall ge¬
macht wurde, zeigte ausser einer starken präperitonealen Infiltration einen Bluterguss in
der Bauchhöhle. Der Dünndarm war an einer Stelle eingerissen und das Mesenterium
dort abgetrennt. Nach zirkulärer Invagination des verletzten Darmabschnitts genas der
Kranke. Wallerstein-Cöln.
Walther, Contusion de l’abdomen, läsions viscerales multiples, lapa-
rotomie, guerison. (Soci6t6 de Chirurgie de Paris, 20. I. 1909. La Presse medicale
1909, Nr. 7.) Bericht über einen Fall von Quetschung des Bauches durch einen Huf¬
schlag. Bei der Laparotomie, die wegen der Anzeichen einer inneren Blutung vor¬
genommen werden musste, fand man einen intraperitonealen Bluterguss, der aus Zer-
reissnngen des Netzes, des Magens und der Milz stammte. Nach teilweiser Abtragung
des Netzes, Naht des Magens und Entferunung der Milz genas der Kranke.
Wallerstein-Cöln.
Souligoux, Plaie penetrante de l’abdomen par balle de revolver;
abstention; guörison. (Sociöte de Chirurgie de Paris, 6. I. 1909. La Presse medi¬
cale 1909, Nr. 3.) Ein junges Mädchen war in den Leib geschossen worden und hatte —
abgesehen von leichten, anfangs auftretenden Schmerzen — während der ganzen Zeit der
Beobachtung im Krankenhaus nicht das geringste Zeichen einer peritonealen Reizung ge¬
boten. Unter den Umständen beschränkte man sich bei der Behandlung auf Ruhe und
absolute Diät und konnte nach 4 Wochen die Möglichkeit einer sekundären Komplikation
als ausgeschlossen betrachton. Die Röntgenaufnahme zeigt, dass die Kugel von vorn nach
hinten durch den Bauch gedrungen war und auf der rechten Seite des zweiten Lenden¬
wirbels sass. Wallerstein-Cöln.
Weber, Offene Bauch Verletzungen. Weber spricht in der Gesellschaft für
Natur- und Heilkunde zu Dresden, am 3. IV. 1909 (s. Münchn. med. Wochenschr. Nr. 32)
zur Kasuistik der offenen Bauch Verletzungen. Die Grundsätze, nach denen in der Chirurg.
Abteilung des Stadtkrankenhauses Friedrichstadt verfahren wurde, waren etwa folgende:
Wird ein durch Stich, Schnitt oder Schuss in den Bauch Verletzter eingeliefert, so ist
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Zuwarten nur in den ganz seltenen Ausnahmefällen erlaubt, in denen Puls, Temperatur.
Allgemeinzustand, Aussehen der Zunge, Empfindlichkeit des Leibes, Spannungszustand der
Bauchdecken, Dämpfungsverhältnisse, Beschaffenheit der Wunde, Krankheitsverlauf während
der Zeit zwischen der Verletzung nnd der Einlieferung, Art der Verletzung, Art des Ge¬
schosses usw. keinen Anlass geben, eine ernstere Verletzung oder eine Infektion oder
eino Blutung anzunehmen. Unter diesen Umständen ist das Zuwarten aber auch nur er¬
laubt bei sorgfältiger Beobachtung und bei steter Bereitschaft, einzugreifen. In allen
anderen Fällen, d. h. in der ungeheuren Mehrzahl, ist die Operation angezeigt.
Aronheim - Gevel sberg.
Ebner, Torsion eines Fettanhanges und multiple Darmdivertikel in
der Flexura sigmoidea. (D. Zeitschr. f. Chir., 98. Band, 4. bis 5. Heft.) Verfasser
schildert einen Fall, bei dem es sich neben einem doppelseitigen Leistenbruch um multiple
Divertikelbildung am Colon sigmoideum und um eine Torsion einer pathologisch ver¬
änderten Appendix epiploica als vermutliche Folge eines Unfalls mit nachfolgender Throm¬
bose der Mesenterialgefässe mit tödlichem Ausgang handelt. Der Patient erkrankte im
unmittelbaren Anschluss au eine körperliche Anstrengung an schweren Abdominal¬
erscheinungen, welche zur Operation führten. Bei der Operation und bei der später vor¬
genommenen Sektion zeigten sich am Colon sigmoideum dicke schwielige Verwachsungen
mit sehr reichlich entwickelten Appendices epiploicae, ferner am Colon sigmoideum kleine
Ausbuchtungen der Wand, deren eine in eine kleine Eiterhöhle mündete. Die Dünndarm¬
schlingen waren gebläht und zeigten deutliche Anzeichen einer venösen Hyperämie.
In der gesamten Literatur sind bis jetzt 56 Fälle von derartiger Netzdrehung be¬
schrieben worden. Häufig kommt diese im Zusammenhang mit Hernien vor. Als Ursache
kommt Stoss gegen den Leib, häufig Anstrengungen der Bauch presse durch schweres
Heben, Husten, Niesen, Bücken, Waschen in gebückter Stellung, Pressen beim Stuhlgang
sowie plötzliche Körperbewegungen in Frage. Verfasser schildert nun eine ganze Anzahl
von den verschiedenen Autoren beschriebener Fälle, welche im grossen und ganzen alle
dasselbe Bild zeigen. — Was den einen Fall betrifft, so kommt hier noch die versiche¬
rungstechnische Seite in Betracht. Es soll entschieden werden, ob der Tod als Unfall¬
folge eingetreten ist. Verfasser bejaht diese Frage. Das Reichsgericht entscheidet, dass
selbst bei vorhandener Empfänglichkeit des Verletzten für die nachteiligen Folgen des
Unfalls oder bei krankhafter Veranlagung des Verletzten der Unfall als das Ereignis an¬
zusehen sei, welches den Tod unmittelbar verursachte. „Die vorausgegangene innere Er¬
krankung bat nur den Anstoss (Occasio) dazu gegeben, aber nicht selbst die tödliche Ur¬
sache (Causa) gebildet.“ Daher ist in diesem Falle die durch den Unfall hervorgerufene
Drehung des Fettanhanges am Dickdarm nicht als die Krankheitsfolge eines vorhandenen
Leistenbrnche8, sondern als Unfallfolge anzusehen. Daher muss auch der Tod als die
unmittelbare Folge des Unfalls bezeichnet werden. Taendler-Berlin.
Zoeppritz, Beitrag zur Frage des Zustandekommens der Torsion von
Appendices epiploicae. (D. Zeitschr. f. Chir., 98. Bd., März 09, Heft 2—3.) In der
Literatur sind im ganzen 19 Fälle beschrieben worden, bei denen Veränderungen der
App. epipl. bzw. deren Folgeerscheinungen einen chirurgischen Eingriff bedingten.
Verf. beschreibt ausführlich einen Fall von Torsion der App. epipl. Das auf¬
fallendste Symptom war die enorme, nur auf einen Punkt beschränkte intraabdominale
Schmerzhaftigkeit mit starker Störung des Allgemeinbefindens bei völligem Fehlen
sonstiger peritonealer Reizerscheinungen. Verf. unterscheidet 3 Stadien: den unbedeuten¬
den, schon 1 Jahr vorher auftretenden Schmerz im Rücken, der sich dann heftiger an
einem Punkt der rechten Oberbaucbgegend lokalisiert und im dritten Stadium infolge
seiner Intensität zur Operation führte.
Als Ursache für diese Erkrankung geben verschiedene Autoren an die Peristaltik,
die wechselnde Füllung der Baucheingeweide, die Kontraktionen der Bauchmuskeln, die
Wirkung der Bauchpresse und die durch eigentümliche Wachstumsverhältnisse bedingten
Gleichgewichtsschwankungen. Die bei manchen Laparotomien Vorgefundenen freien Körper
sind häufig auf solche abgedrehten App. epipl. zurückzuführen. Taendler-Berlin.
Penis 6. Zesas, Über im Anschluss an Bauchoperationen und Ent¬
zündungen der Bauchorgane vorkommende Geschwülste des Netzes (Epi-
ploitiden). (D. Zeitschr. f. Chir., 98 Band, 6. Heft.) Während in der französischen
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Literatur schon seit 1892 die Aufmerksamkeit auf die Epiploitiden gelenkt wurde, haben
bei uns erst 1900 Schnitzler und Braun hierüber grössere Arbeiten veröffentlicht.
Verfasser gibt die Krankengeschichten von 44 Füllen, von denen 36 postoperativ auf¬
traten, während 8 primäre oder von der Entzündung anderer Organe fortgeleitet sind.
Von der ersten Kategorie traten 32 nach Hernienoperationen auf. Ee fand sich in den
meisten Fällen an den entzündeten Netzstellen heranseiterndes Nahtmaterial, vom Abbinden
des Netzes herrührend. In einem Falle traten diese Erscheinungen 3 Jahre post Opera¬
tionen! auf. Die Prognose ist günstig, die Behandlung konservativ. Taendler-Berlin.
Markwald, Traumatische Leberruptur. M. demonstriert in der rheinisch¬
westfälischen Gesellschaft für innere Medizin und Nervenheilkunde am 21. IIL 1909
(8. Münch, med. Woch. 32) ein Präparat von ausgeheilter traumatischer Ruptur der Leber.
2 Jahre vor dem Tode Trauma durch Überfahrung; Erscheinungen von peritonitischer
Reizung, die langsam zurückgingen, seitdem Siechtum. J / 4 Jahr vor dem Tode klinisch
unsichere Erscheinungen von Gallensteinen. Am Tage vor der beabsichtigten Operation
trat der Tod ein. Die Obduktion ergab als Todesursache ausgedehnte Lungentuberkulose.
Die Leber war gross, derb, hellgelb, fettreich. An der Oberfläche des 1. Lappens strich-
förmige, ca. 10 cm lange, leicht eingezogene Narbe. Auf der Höhe des r. Leberlappens
war dieser mit dem Zwerchfell fest verwachsen, eine grosse Zwerchfellfalte war tief in
das Lebergewebe eingezogen. Der Sektionsschnitt eröffnete einen Hohlraum, aus welchen
sich ca. V 2 Liter trüber, schleimiger, mit Flocken vermischter, leicht galliger Flüssigkeit
entleert. Der Hohlraum wurde gebildet von einem stark erweiterten grossen Gallengang.
Der abführende Teil des Ganges war durch Narbengewebe verschlossen, ein Teil seiner
Wand von dem eingezogenen Zwerchfell gebildet. Ausser der Flüssigkeit enthielt der
Hohlraum eine grössere Menge von Konkrementen, die teils unregelmässig bröcklig der
Wand anhingen, teils das Aussehen echter, würfelförmiger Gallensteine besassen. Die
eigentliche Gallenblase war unversehrt. Mikroskopisch wurde die nächste Umgebung der
Narben von feinfaserigem, äusserst zellarmem Bindegewebe gebildet, an welches sich un¬
vermittelt Lebergewebe anschloss. Aronheim-Gevelsberg.
Bier und Schmieden, Traumatische Entstehung und Einklemmung eines
Zwerchfellbruchs. (Amtl. Nachrichten des R.-V.-A. 12/08.) Ein vorher angeblich ge¬
sunder Arbeiter bekam bei der Bearbeitung von gefällten Baumstämmen plötzlich so
starke Schmerzen im Leibe, dass er zu Boden sank, konnte aber nach einer halben Stunde
unter Führung eines Kameraden nach Hause gehen. Erscheinungen von Peritonitis und
Pleuritis machten eine Eröffnung der Bauchhöhle notwendig, bei der sich herausstellte,
dass der Magen durch eine Öffnung des Zwerchfells in die Brusthöhle hineingestülpt und
durch Brucheinklemmung zum Teil verjaucht war. Durch Operation kam es zur völligen
Verheilung des Magens und Beseitigung der Pleuritis. Die Fragestellung lautet, ob
Zwerchfellbrüche durch Überanstrengung entstehen können. Nach Ansicht der Gutachter
gibt es im allgemeinen nur angeborene Zwerchfellbrüche, bzw. solche, deren Anlage auf
Entstehung durch eine angeborene Lücke im Zwerchfell zurückzuführen ist. Ein solches
Leiden kann das ganze Leben hindurch ohne Symptome bestehen, bis es plötzlich durch
vermehrte Körperanstrengung, Anspannung der Bauchpresse, z. B. durch Heben einer
schweren Last, zu einer Einklemmung kommt. Es muss aber betont werden, dass ein
Mensch mit Zwerchfellbruch der Einklemmung stets ausgesetzt ist, es genügt dazu schon
das Pressen beim Stuhlgang. (Der Verletzte wurde bei dem plötzlichen Schmerzanfall mit
herunterhängenden Hosen gefunden.) Nach Analogie der Einklemmung sonstiger Brüche
als Unfallfolge muss man eine über das Maß der Arbeitsleistung hinausgehende, un¬
gewöhnliche Anstrengung fordern bzw. einen wirklichen Unfall, etwa einen Absturz oder
eine unmittelbare Gewalteinwirkung auf den Leib oder die Bruchpforte, um einen Zu¬
sammenhang zwischen der Einklemmung und der Überanstrengung herzuleiten. Ein Un¬
fall im Sinne des Gesetzes liege also hier nicht vor. Hammerschmidt-Danzig.
NoeYer, Pseudokyste hömorrhagique du pancreas, Operation, guerison*
(Sociöte beige de Chirurgie 31. X. 1908. La Presse medicale 1909, Nr. 3.) Bei einem
16jähr. Burschen stellen sich nach einem Sturz aus einer Höhe von 6 m Erbrechen und
heftige Schmerzen in der linken Seite ein. Die Schmerzen verschwinden nach 6 Wochen,
aber nun gewahrt der Kranke in der linken oberen Bauchgegend eine Geschwulst. Der
Tumor ist rund, nicht druckempfindlich, wenig beweglich, verschiebt sich bei der Atmung
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fühlt sich an wie eine Cyste und ist kopfgross. In der Annahme, dass es sich nm eine
Cyste des Pankreas handle, wird am 24. IX. 1908 die Bauchhöhle eröffnet. Der Tnmor
ist vom Magen nnd dem Ligamentum gastro-colicum bedeckt. Nach Durchtrennung des
letzteren wird die Cyste punktiert. Es werden 8-4 1 einer chokoladefarbenen Flüssig¬
keit entleert und dann der Sack am Bauchfell und der äusseren Haut befestigt. Aus der
Höhle entleert sich in der nächsten Zeit eine trübe, alkalisch reagierende Flüssigkeit, die
ein peptonisierendes und diastatisches Ferment enthält. Nach einem Monat hört die
Absonderung auf. Der Autor glaubt, dass es sich in dem Fall um eine Pseudocyste des
Pankreas gehandelt habe, das Trauma habe durch eine Quetschung des Pankreas zu einem
Bluterguss um das Pankreas geführt, der infolge der entzündlichen Reaktion der Nachbar¬
schaft cystisch eingekapselt worden sei. Wallerstein-Cöln.
Loebker, Verbrennung am Oberkörper durch Pulverexplosion und
Magengeschwür. (Amtl. Nachrichten des R.-V.-A. 12/08.) Ein Bergmann erlitt am
2. I. 94 beim Anfertigen von Patronen eine Verbrennung 1. und 2. Grades am Gesicht,
Hals, Rücken und beiden Armen und war deswegen bis 16. III. im Krankenhause. Gleich
im Anschluss an die Verletzung sollen Magenschmerzen aufgetreten sein, auch will er
nach seiner Entlassung aus dem Krankenhause mehrfach einen Nervenarzt konsultiert
haben. In den Jahren 1897, 98, 99, 1903 und 04 traten Magenblutungen auf, während
der Kranke in der Zwischenzeit stets arbeitete, aber dauernd über Magenschmerzen,
saures Aufstossen und Sodbrennen klagte. Nachdem er 05 wieder krank gewesen war,
diesmal ohne Magenblutung, wurde er 06 operiert; es ergab sich, dass der Magenausgang
verengert und die kleine Krümmung an der Leber befestigt war; vorn befanden sich zwei
kleine Narben, auch war hier das Netz verwachsen. Eine neue Öffnung zwischen Magen
nnd Darm wurde hergestellt und der Kranke noch nicht 4 Wochen nach der Operation
als völlig beschwerdefrei entlassen. Bei der Untersuchung 6 Monate später klagte der
Mann nach wie vor über Magenschmerzen, trotzdem sich sein Allgemeinbefinden etwas
gebessert hatte. L. hält diese Klagen mit Rücksicht auf die am Magen bestehenden Ver¬
wachsungen und Narben für berechtigt, glaubt aber nicht, dass noch ein Magengeschwür
besteht. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem vor der Operation bestehenden
Geschwür und der Verbrennung sei anzunehmen, denn verhältnismässig häufig entstehen
Geschwüre am Magen und Zwölffingerdarm nach erheblicher Verbrennung. Der Vorgang
ist dabei folgender: Wie auch an anderen Organen, so treten in der Magenschleimhaut
kleine Blutungen auf, welche die Folge haben, dass das Gewebe weniger widerstandsfähig
wird und leicht abstirbt. Durch die Einwirkung des verdauenden Magensaftes auf das
abgestorbene Gewebe entsteht zunächst ein kleiner Snbstanzverlust in der Schleimhaut,
der sich allmählich vergrössert und zu einer Blutung führt, sobald ein Blutgefäss von der
Verdauung betroffen wird. Natürlich erfolgt die Bildung des Geschwürs nach der Wider¬
standsfähigkeit des Individuums bzw. seiner Gewebe und zwar nur bei erheblichen Ver¬
brennungen und innerhalb der Heilungszeit der Brandwunden. Die Schwere der Brand¬
wunden zeigen in diesem Falle die noch vorhandenen erheblichen Narben, dagegen sei die
erste Blutung erst 3 Jahre nach dem Unfälle aufgetreten; da jedoch das Geschwür sich
nur langsam zu entwickeln und eine Blutung nicht immer gleich aufzutreten brauche, der
Verletzte aber gleich nach dem Unfälle begonnen habe zu klagen, so müsse eine gewisse
Wahrscheinlichkeit des Zusammenhanges zwischen der Verletzung und der Erkrankung
zugegeben werden. Es liege daher eine Erwerbsbeschränkung von 33 1 / 3 °/ 0 vor, eine
Schätzung, welche das R-V.-A. anerkannte. Hammerschmidt-Danzig
Conzen, Über die Beziehungen zwischen Epityphlitis und Trauma.
(Inaug.-Dissert. Bonn 1909.) Verf. teilt die nach einem Trauma auftretende Epityphlitis
nach dem klinischen Verlauf in akut und chronisch verlaufende Fälle. Bei letzteren ist
das Trauma — es handelt sich ausnahmlos in diesen Fällen um eine die lleocökalgegend
direkt treffende Gewaltein Wirkung — derart tätig, dass es in der Umgebung des Appendix
Veränderungen setzt, die sekundär Veranlassung zu seiner Erkrankung werden. Es bilden
sich infolge fibröser, seröser oder hämorrhagischer Entzündung flächenhafte oder strang¬
artige Verwachsungen, die den Appendix mit Coecum, Dünndarm und Blase fest verbinden
können. Damit tritt eine Behinderung der normalen peristaltischen Tätigkeit ein, die auf
Entleerung von produziertem oder eingetretenem Inhalt gerichtet ist. Bildet sich ans den
stockenden Sekreten, den Bakterienmassen und etwa eingetretenen Kotpartikelchen ein
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sog. Kotstein, so wird durch die stark behinderte Passage eine noch günstigere Gelegen¬
heit zur Fortentwicklung der Entzündung geboten. Yerf. führt die hierher gehörigen
Fälle von Sonnenburg, Scholz und Jüngst an und teilt dann zwei von Graff in
Bonn operierte Fälle mit. In dem ersten fiel einem gesunden 19 Jahre alten Mädchen
ein 3jähriges Kind auf den Leib; die Schmerzen lokalisierten sich in der Ileocökalgegend;
Pat. musste 5 Wochen das Bett hüten. Bei der Operation fand sich das Coecum von
fibrinoplastischen Adhäsionen, den Residuen einer durch den Stoss verursachten Hämor-
rhagie, umgeben. Der Appendix war von den gleichen Adhäsionen umgeben; Coecum und
Dünndarm ebenfalls an einander fixiert. Lösung sämtlicher Adhäsionen und Resektion
des Appendix beseitigten die Beschwerden. Im 2. Falle erhielt ein 18 Jahre alter Junge
einen Fusstritt gegen den Unterleib. Darnach Obstipation und in mehreren Monaten
heftige Epityphlitisanfälle. Die Operation zeigte den Appendix durch Adhäsionen mit Coecum
angeheftet, gerötet, prall gespannt. Die Resektion des Wurmfortsatzes brachte Heilung.
Bei der Epityphlitis traumatica derartiger Fälle ergibt die Begutachtung keine
Schwierigkeit. Anders verhält es sich aber, wenn im Anschluss an die Gewalteinwirkung
ein akuter Epityphlitisanfall einsetzt. Hier stehen sich die Ansichten noch schroff gegen¬
über, besonders in dem Punkte, ob ein Trauma imstande ist, einen vorher völlig gesunden
Appendix in eine akut aufflammende erstmalige Entzündung zu versetzen. Während bei
der chronischen Form der traumatischen Epityphlitis eine die Ileocökalgegend direkt
treffende Gewalt den Anstoss zu den beschriebenen Veränderungen gibt, kommt bei der
akuten Form als zweite Art des Traumas die plötzliche und aussergewöhnlich starke Er¬
höhung des intraabdominellen Druckes hinzu, am intensivsten beim Heben einer schweren
Last, ferner beim Turnen, Springen oder sonstiger bedeutender Körperanstrengung.
Weiter ist die Einwirkung der direkt von aussen auf den Appendix treffenden Gewalt
wohl nur in dem Falle vorstellbar, dass ein Kotstein oder sonstiger Fremdkörper anwesend
ist, durch dessen Vermittlung] eine Quetschung oder Abschürfung der Wandung entsteht.
Aus der Literatur stellt Yerf. 51 Fälle von akuter traumatischer Epityphlitis
zusammen. In 26 Fällen war Erhöhung des intraabdominellen Druckes, in 25 Fällen
direkte Gewalt in Gestalt eines Stosses anzuschuldigen. Das Vorhandensein eines Kot¬
steines war in 31 Fällen, also in etwa 61 % festgestellt, die Abwesenheit mit Bestimmt¬
heit in 5 Fällen anzunehmen, während sie in 15 Fällen zweifelhaft blieb. Die Gesamt¬
mortalität betrug 26 Todesfälle; da in 2 Fällen der Endausgang nicht mitgeteilt, so
bleibt für die übrigen 49 Fälle eine Sterblichkeit von 53 °/ 0 . In 13 Fällen handelt es
sich um Epityphlitis Simplex, in 1 um Empyem, in 9 um Epityphlitis gangraenosa, in 43
um Epityphlitis perforativa, in 12 um Abszesse, in 1 um diffuse Peritonitis ohne nähere
Angabe; also in 16% um leichte, in 84% um schwere Fälle.
Bei der Bedeutung des ursächlichen Zusammenhanges der mitgeteilten Fälle wird
das zeitliche Verhältnis zwischen Trauma und Erkrankungseintritt kaum Anlass zu Be¬
denken geben. Schwierig zu entscheiden bleibt die Frage, wie hoch das Trauma für die
plötzliche Entstehung einer Epityphlitis zu bewerten sei, ob es, theoretisch betrachtet,
wirklich imstande sei, einen vorher völlig gesunden Appendix in akute Entzündung zu
versetzen. Die Grenze zwischen normalem und pathologischem Zustande ist gerade bei
dem Appendix unsicher; umfangreiche Veränderungen können sich in ihm vollziehen, ohne
dass sein Träger Beschwerden empfindet. Es wird sich schwer beurteilen lassen, ob nicht
neben dem Kotstein noch ein chronischer Zustand von Epityphlitis bestand, doch wird man
zugeben müssen, dass die Betroffenen ohne Eintritt des Unfalls höchst wahrscheinlich noch
lange, wenn nicht zeitlebens ohne Beschwerden geblieben wären und dass das Trauma
deshalb die Rolle eines so maßgebenden Faktors spielt, dass für die praktische Bewertung
kein Zweifel bestehen kann, d. h. dass die Annahme eines entschädigungpflichtigen Un¬
falls sich rechtfertigen lässt. Aronheim-Gevelsberg.
Weniger, Ein Fall von traumatischer Appendicitis. (Deutsche milit. Zeit¬
schrift 17/09.) Einen geradezu „klassischen” Fall traumatischer Appendicitis beschreibt W.:
Ein Soldat, der niemals an Erscheinungen gelitten hatte, welche auf eine Affektion des
Wurmfortsatzes schliessen lassen konnten, erhielt von einem Pferde einen Huftritt gegen
den Unterleib, der heftige Schmerzen und Ohnmachtsgefühl mit Luftmangel zur Folge
hatte. Eine halbe Stunde später, während welcher die Schmerzen Zunahmen, trat mehr¬
fach galliges Erbrechen ein. Stuhlgang erfolgte gleich nach der Verletzung zweimal.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 1.
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zuerst fest und hart, dann dünn, angeblich ohne Beschwerden nnd ohne Blutbeimengung,
Von da ab gingen Winde nicht mehr ab. 8 Stunden später worde der Verletzte mit
Fieber von 38,4 in das Lazarett aufgenommen; der Puls war klein, nicht ganz regel¬
mässig, beschleunigt (104). Am nächsten Morgen, 21 Stunden nach der Verletzung,
Operation. Nach Spaltung der Bauchdecken reichliche Mengen einer trüben, nichtriechen-
den bräunlichen Flüssigkeit Wurmfortsatz nach dem Nabel zu verlagert und mit dem
Darm lose verklebt. Alte Verwachsungen fehlten vollständig. Der hervorgezogene Wurm¬
fortsatz mässig verdickt, mit stark gefüllten Serosagefässen und fluktuierend durch dick¬
flüssigen Eiter, welche* nicht kotig roch. Die Schleimhaut zeigte den Znstand frischer
Entzündung, Fremdkörper oder Kothteine fehlten.
W. sieht den Beweis, dass es sich um eine akut entstandene Entzündung handelte,
erbracht aus den sofort einsetzenden heftigen Schmerzen im Dnterleib, dem Erbrechen,
Aussetzen der Winde nach vorangegangenem Stuhlgang, Fieber, Druckempfindlichkeit und
Dämpfung am Mac Burney, endlich aus dem Verhalten des Pulses bei dem Manne, der
nie Erscheinungen von Blinddarmentzündnng gehabt hatte, und der schnellen Entwicklung
der Symptome nach der Gewalteinwirkung. Dass der Fortsatz vorher nicht erkrankt
gewesen war, geht aus dem anatomischen Befund hervor. Verwachsungen, Stränge,
Schwarten in der Umgebung der Appendix oder der letzteren selbst fehlten ebenso wie
Kotsteine, Fremdkörper, Extravasate, auch war der Fortsatz frei von jeder Knickung oder
Striktnr und enthielt nicht nach Kot riechenden Eiter als frisches Produkt einer gleich-
mässig ausgebreiteten Entzündung der Schleimhaut. Durch frisches Exsudat endlich war
der Wurmfortsatz mit seiner nächsten Umgebung oberflächlich verwachsen.
Hammer Schmidt-Danzig.
Hoffmann, Subkutane Milzruptur. (Deutsche mecL Wochenschr. 31/09. Vereins¬
beilage.) Ein 16jähriger Knabe fiel mit der linken Seite auf einen nach oben konvexen
eisernen Bügel und musste, da er nicht imstande war zu gehen, nach Hause gebracht
werden. In der Nacht trat einmal Erbrechen auf, sonst war kein Brechreiz vorhanden.
Als der Verletzte 31 Stunden nach dem Unfall in die Klinik gebracht wurde, bestand
eine U-förmige Dämpfung, welche sich vom linken Rippenbogen bis über die Symphyse
zur rechten Beckenschaufel erstreckte. Die linke Lungengrenze war einen Querfinger
höher als die rechte, bei Kompression beider Rippenbögen gegen einander nur der linke
sehr schmerzhaft. Leberdämpfung war vorhanden, die Leber selbst ohne krankhaften Be¬
fund. Der Magen war perkutorisch klein, die Bauchdeckenreflexe konnten nur sehr
schwer ausgelöst werden. Weiter bestand leichte Zyanose, der Puls schlug 120 mal in der
Minute. Da spontanes Urinlassen unmöglich war, wurde mittelst Katheters klarer, gelb¬
lichbrauner Urin entleert. Die Diagnose Magen- oder Milzruptur — wegen des guten
Pnlses wahrscheinlich das erstere — wurde durch die Operation bestätigt. Es handelte
sich um einen vollständigen Querriss der Milz. Die U-förmige Dämpfung erklärte sich
durch fast 1*/ 2 Liter Blutes in der Bauchhöhle. Die zerrissene Milz wurde exstirpiert.
Hammerschmidt-Danzig.
Lilienfeld, Traumatische Milzruptur. L. demonstriert im ärztlichen Verein
in Frankfurt a/M. am 21. VI. 09 (s. Münch, med. Woch. 38) einen Fall von trau¬
matischer Milzruptur bei einem 21jährigen Kaufmann nach Sturz vom Rade. Unmittelbar
nach dem Unfall entleerte der Verletzte reines Blut per urethram. 6 Stunden nach dem
Unfall ergab die Untersuchung des kräftigen Mannes starke Blässe, Puls 80, leidlich
kräftig, Bewusstsein erhalten; T. normal. Durch Katheterismus wurde stark blutiger
Urin entleert; leichte Dämpfung in der 1. Unterbauchgegend, bei geringer Bauchdecken¬
spannung und starker Druckempfindlichkeit; kein Erbrechen, kein Meteorismus; die Leber¬
dämpfung verkleinert. 12 Stunden nach dem Trauma Laparotomie. Es fand sich ein grosses
retroperitoneales Hämatom links um die Niere und nach Anlegung eines Querschnittes
durch den linken Rectus ein tiefer Riss im hinteren unteren Pol der Milz. Exstirpation
der Milz. Reaktionsloser Heilverlanf. Die Blutuntersuchung nach 2 Wochen ergab Vermehrung
der Leukocyten um das Dreifache, die Erythrocyten nicht verändert. Der Blutgehalt des
Urins war 3 Tage nach dem Trauma verschwunden. Aron heim-Gevelsberg.
V. Stubenrauch, Milzruptur, v. St. demonstriert im ärztlichen Verein München
am 9. VI. 09 (s. Münch, med. W T och. 36) einen auf operativem Wege geheilten Fall von
Milzruptur bei einem Soldaten, der durch Sturz vom Fahrrad eine schwere Pressung der
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 1.
linken Weiehengegend erlitten hatte. Nach dem Unfall wurde der Verletzte mittels
Wagen nach seiner Wohnung gebracht und stieg noch 2 Treppen selbständig herauf.
Am 2. Tage Erbrechen, Temperaturerhöhung, Pulsbeschleunigung, Spannung der Musku¬
latur und Druckempfindlichkeit der Magen- und Milzgegend. Keine Spur von Anämie.
Bei der Laparotomie fand sich die Milz in 2 Hälften quer dnrchrissen, die untere Hälfte
hing an der Flexura coli sinistra, die obere lag am Zwerchfell. Nach Ligatur des Milz¬
stieles Exstirpation der Milz. Nach sehr kompliziertem Heilungsverlauf konnte Pat. in
der 5. Woche geheilt entlassen werden. — Im vorliegenden Falle rechtfertigte das Aus¬
sehen und der Allgemeinzustand des Kranken allein nicht die Diagnose einer Milzruptur,
welche gewöhnlich ausser lokalen Erscheinungen die Symptome einer inneren Blutung her¬
vorruft. Aronheim - Gevelsberg.
Zangenmeister, Gebärmutter- und Scheidenvorfall nach schwerem Un¬
fall. (Amt! Nachr. der R.-V.-A. 12/08.) Abgesehen von den Angaben der Beteiligten,
dass die Klägerin vorher völlig gesund war, steht fest, dass sie bis zur Stunde des Unfalls
schwerste Arbeit verrichtete. Hätte der Gebärmutter vor fall bereits vorher bestanden, so
wäre sie zweifellos dazu nicht imstande gewesen. Es handelt sich nur um die Frage:
Kann eine Anstrengung wie das Heben und Auf laden von Kartoffelsäcken einen Gebär¬
muttervorfall hervorrufen? Im allgemeinen wird man sagen müssen, dass die Muskeln
und das Bindegewebe des Beckens, welche als Stütz- und Haltapparate dienen, noch mehr
aber die aus glatter Muskulatur und Bindegewebe bestehenden Bänder das Heraustreten
der Gebärmutter verhindern, doch findet sich, wenn auch selten, bereits im Kindesalter
eine manchmal angeborene Schwäche der genannten Haltapparate, oder Lücken in derselben
kommen vor. Durch die Schwangerschaft, mehr noch durch die Geburt, werden die Stütz¬
apparate weicher und nachgiebiger und die Bänder gedehnt, häufig reissen sie selbst ein.
Würden diese Verhältnisse nicht durch geeignete Schonung im Wochenbett wieder be¬
seitigt (Heilung der Risse, Verkürzung der Haltapparate), so würde jede Frau nach der
Entbindung einen Vorfall bekommen. Je weniger sich eine Frau schont, je mehr sie un¬
mittelbar nach der Entbindung arbeitet, desto grösser ist die Gefahr der Entwicklung
eines Vorfalls, der sich im allgemeinen durch Tiefertreten der Scheide und Gebärmutter
langsam entwickelt, bis beide allmählich vor die äusseren Geschlechtsteile treten. Durch
Überanstrengung kann das natürlich auch plötzlich geschehen. Im vorliegenden Falle sei
kein Zweifel, dass die schwere Arbeit geeignet gewesen war, den Vorfall zustande zu
bringen, ganz besonders, wenn die Unterleibsorgane durch eine bestehende Schwanger¬
schaft stark erweicht und aufgelockert waren. Die Erwerbsbeschränkung betrage 60 °/ 0 ;
das R.-V.-A. schliesst sich dieser Begutachtung an. Hammerschmidt-Danzig.
Klippel et Chabron, Nöphrite traumatique avec oedeme unilateral et
16sions secondaires du rein opposA (La Presse mödicale 1909, No. 30.) Sehr
ausführliche Mitteilung eines Falles von traumatischer Nephritis mit einseitigem ödem
und sekundärer Erkrankung der zweiten Niere. Bezüglich der Einzelheiten muss auf
das Original verwiesen werden. Wallerstein-Cöln.
Simonin et Panton, Les suites mödicales lointaines des contusions du
rein. (La Presse medicale 1909, No. 21.) An der Hand zweier ausführlicher und sehr
interessanter Krankengeschichten erörtern die Verff. die Frage, inwieweit die Erwerbsiähig-
keit eines Individuums beinträchtigt wird durch die Folgezustände einer Nierenquetschung,
welche nicht einer chirurgischen Behandlung zugängig sind, sondern als Schädigungen des
parenchyraatisen oder interstitiellen Nierengewebes aufzufassen sind. Verff. schätzen in
ihren Fällen die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit auf 30 °/ 0 für zunächst 2 Jahre. Be¬
züglich der Einzelheiten muss auf das Original verwiesen werden. Wallerstein-Cöln.
Wulff, Fremdkörper der Harnwege. W. demonstriert im ärztlichen Verein
in Hamburg am 28. V. 07 (s. Münch, med. Woch. 23) 3 aus den Harnwegen entfernte
Fremdkörper: 1. aus der Harnröhre durch Urelthralzange im Urethroskop entferntes, ab¬
gebrochenes Bougie; 2. grosses Wachsstück, aus onanistischen Gründen in die Harnröhre
eingeführt und von dort in die Blase geglitten, durch Sectio alta gewonnen; 3. kleiner
Nierenstein, in die Harnröhre festgeklemmt, durch Lithotripsie entfernt.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Th iem- Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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Prof. Franz Windscheid t
Am 15. Febr. haben wir Windscheid zu Grabe getragen. Sein
Tod hat alle, die ihn kannten in die tiefste Trauer versetzt, nachdem
die Tage banger Hoffnung auf Genesung vergangen waren. Windscheid
ist einer Komplikation der Leber erlegen, die sich nach einer glücklich
ausgef&hrten und die besten Aussichten bietenden Darmresektion ein¬
gestellt hatte. Schon hatte er wieder das Bett verlassen und neuen
Mut zu frischem Schaffen gefasst, da kam der harte Schlag.
W. wurde am 17. Mai 1862 in München als der Sohn des
berühmten Rechtsgelehrten Bernhard Windscheid geboren, ln den
70 er Jahren erhielt letzterer einen Ruf an die Universität Leipzig, wo
dann in der Folge die Familie sesshaft und heimisch wurde. So hat
auch Franz Windscheid den grössten Teil seines Lebens in Leipzig
verbracht, hat Schule und Universität hier absolviert und 1887 sein
medizinisches Staats- und Doktorexamen gemacht. Nachdem er längere
Zeit Assistent unter Wagner an der hiesigen medizinischen Klinik
und an der neurologischen Abteilung der Universitätspoliklinik tätig
gewesen war, habilitierte er sich mit der Schrift: „Der faradische Lei¬
tungswiderstand des menschlichen Körpers“.
W. wurde in Leipzig ein sehr geschätzter und vielgesuchter Ner¬
venarzt, seine Poliklinik erfreute sich grossen Zulaufs. Auch wissen¬
schaftlich machte er sich als Lehrer und durch eine Reihe sehr schätzens¬
werter neurologischer Arbeiten auf verschiedenem Gebiete bald bekannt
Schon sehr frühzeitig aber wurde er mit seinem ganzen praktischen und
wissenschaftlichen Interesse auf das Sondergebiet der Unfallnerven¬
krankheiten hingelenkt, auf welchem er sich in der Folge zu einer
anerkannten Autorität emporarbeitete. Er kämpfte für die Idee, daß
die Erkennung, Begutachtung und Behandlung der Unfallnervenkrank¬
heiten ein Spezialgebiet sei, das nur ein geschulter Neurologe durch¬
aus beherrschen könne, daher von den Schwesterdisziplinen der Un¬
fallheilkunde zu trennen sei unter Anerkennung eines natürlichen neu¬
tralen Grenzbodens.
Den Hauptwert in der Begutachtung von Unfallnervenkrank¬
heiten legte W. auf eine streng durchgeführte Beobachtung möglichst
in einer geschlossenen Spezialanstalt. Diesem Gedanken ist spater die
Gründung des Hermann-Hauses in Leipzig-Stötteritz im Jahre 1900
entsprungen, der ersten Unfallnervenklinik in Deutschland, einer Schö¬
pfung Windseheids, welcher er von Anfang an als Chef sehr erfolg¬
reich vorgestanden hat („Das Hermann-Haus, Unfallnervenklinik der
Sächs. Baugewerk-BG., nebst Bemerkungen über die Berechtigung der
Errichtung besonderer Unfallnervenkliniken. 1902.“ — „Die Unfall¬
heilkunde ein Sondergebiet der Medizin. 1909“).
Zahlreiche Publikationen sind von hier aus von ihm selbst und
von seinen Schülern erschienen über die Frage der traumatischen Ent¬
stehung verschiedener Nervenerkrankungen, so u. a. der Tabes, der
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multiplen Sklerose usw. Windscheid entfaltete hier eine ausgedehnte
gutachtliche Tätigkeit für Schiedsgerichte, Berufsgenossenschaften, Be¬
hörden etc., deren Resultate in Einzelveröffentlichungen, zam Teil auch
in grösseren Monographien niedergelegt sind („Aufgaben und Grundsätze
des Arztes bei der Begutachtung von Unfallnervenerkrankungen [An¬
trittsvorlesung] 1903.“ — „Der Arzt als Begutachter auf dem Gebiete
der Unfall- und Invalidenversicherung. Erste Abt.: Innere Erkrankungen
mit besonderer Berücksichtigung der Unfallnervenkrankheiten. 1905“.
— „Der Arzt als Gutachter. 1907“).
In der Frage der Unfallneurosen speziell der Unfallhyste¬
rie, eines Krankheitsbegriffs, dessen Präzisierung Windscheids haupt¬
sächlichstes Terdienst ist, nahm er den Standpunkt ein, dass es die durch
die Rente hervorgerufenen abnormen Begehrungsvorstellungen jsind, die
in den meisten Fällen ätiologisch in Betracht kommen. („Über das
Wesen und die Behandlung von Nervenkrankheiten nach Unfällen. 1907.“
— „Über die Begründung und die Möglichkeit des Nachweises der we¬
sentlichen Veränderung bei Unfallhysierie. 1904.“ — „Die Beurteilung
der Unfallnenrosen. 1908“). Diese Anschauungen hat er zuletzt noch
auf dem zweiten internationalen Unfallkongress in Rom kn Mai vergan¬
genen Jahres in einem Referat über den Einfluss der Entschädigungs¬
art auf den Verlauf der sogenannten Unfallneurosen begründet und be¬
achtenswerte Vorschläge zu deren Verhütung gemacht. Ein Referat
über Coramotio cerebri im Herbst d. J. auf der Versammlung mittel¬
deutscher Neurologen in Jena war sein letzter Vortrag.
Nur eine flüchtige Skizze, kein abgerundetes Bild der wissen¬
schaftlichen Bedeutung W’s soll die vorstehende Schilderung sein.
Vieles noch Hesse sich hinzufügen. Aber bei aller Würdigung nach
dieser Richtung, kann man doch nicht umhin, Windscheid als Men¬
schen die Palme zu reichen. Ein edier und gerechter Mensch, ein
treuer Freund, ein stets hilfsbereiter pflichtbewusster Arzt, ein klarer,
wahrer und bescheidener Forscher ist von uns gegangen. Der Grund¬
zug seines Charakters war Wohlwollen, Güte und Nachsicht. Das hat
ihm bei seinen Nebenmenschen, nicht zuletzt bei den Patienten seiner
Poliklinik ein reiches Maß von Liebe und Anhänglichkeit zugezogen.
Das machte sich auch in der Verleihung einer Reihe öffentlicher Ehren¬
ämter geltend. Da er ein inniges Familienglück genoss, erfolgreich in
seinem Schaffen war und die beneidenswerte Gabe hatte, sich auch an
bescheidenem materiellem Genüsse zu erfreuen, so darf man, alles zu¬
sammengenommen, sein Dasein bis zuletzt nur als ein ungetrübt glück¬
liches schätzen. Um so trauriger und tragischer aber muss es uns an¬
muten, dass er die Krönung dieses Glücks und sein Lebensziel, bald
der Leiter einer neuen grossen Unfallnervenklinik in der Nähe Leipzigs
zu werden, nicht mehr erlebte und inmitten großer Pläne und Hoff¬
nungen so plötzlich hinwegstarb.
Bettnumn (Leipzig).
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Mechanotherapie ind der Begntaehtnog Unfallverletzter, Invalider and Kranker
begründet von
Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem,
herausgegeben von Professor Dr. C. Thicitl” Cottbus.
Nr. 2. Leipzig, Februar 1910. XVII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Ursächlicher Zusammenhang eines Glioms des linken Stirn¬
lappens mit einer 12 Jahre yoransgegangenen Verbrennung
des Oberkörpers abgelehnt.
An einem Gutachten erläutert
von Prof. Dr. Thiem-Cottbus.
Die Behauptung, nach der häufiger Blutandrang zum Kopf zur Gliom-
bildnng Veranlassung geben könnte, ist neu und so ungewöhnlich, dass ihre
Widerlegung, wie sie im nachfolgenden Gutachten erfolgt ist, der Veröffentlichung
wert erscheint.
Persönliches.
In der Unfallsache des Monteurs K. V. gebe ich das von mir erforderte Gutachten
nach Lage der Akten ab.
Krankengeschichte.
Am 14. April 1897 erlitt der am 17. Oktober 1865 geborene Monteur K. V. durch
plötzliche Entzündung des Mehlstaubes in der Staubkammer eines Lagerhauses in P.
eine Verbrennung des ganzen Gesichtes, der Haare, der Kopfhaut, der Ohren, des oberen
Teiles des Halses, sowie beider Hände und des unteren Teiles der Unterarme.
Mit V. waren noch mehrere bei der Explosion in dem Raum vorhandene Leute
verbrannt.
Aus der zu P. am 3. Juli 1897 vorgenommenen Unfalluntersuchungsverhandlung
vom 8. Juli 1897 geht hervor, dass bei der Explosion nur der Maschinenhelfer F. R.
etwa 4 m weit fortgeschleudert und hierbei auch mechanisch verletzt worden ist, während
die übrigen Arbeiter nur Brandwunden davon trugen. V. selbst hat vor der Polizei¬
direktion zu B. am 24. Juli 1897 ausgesagt:
„Kurz nach öffnen der Staubkammer explodierte der Staub. Die Flamme ver¬
brannte mir das ganze Gesicht, die Ohren und beide Hände. Hiernach eilte ich auf
den Ladeplatz und wurde dort von der herbeieilenden Sanitfttskolonne in das nahe
gelegene Krankenhaus getragen.“
Nach einer Mitteilung des Krankenhausarztes Dr. E. zu P. vom 15. Juli 1897 hat
V. am 6. Juli das Krankenhaus zu P. verlassen und ist in Begleitung seiner Frau nach
seiner Heimat gereist.
In dem Bericht des Krankenhausarztes Dr. E. vom 18. Juli 1897 wird erwähnt,
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
dass alle durch die Gewalt der Explosion Betroffenen einige Meter weit fortgeschleudert
wurden, was im Widerspruch zu der oben erwähnten Unfalluntersuchungsverbandlung steht.
Im übrigen berichtet Herr Dr. E., dass die Verbrennungen bei V. teilweise sehr
tief gingen, so dass die Strecksehnen der Finger auf beiden Handrücken bloss lagen. Bei
der Entlassung waren die Wunden noch nicht alle geheilt, und im Gesicht war es durch
den Zug der beginnenden Vernarbung zur Abwärts- und Auswärtsstülpung der unteren
Augenlider gekommen. V. wurde noch für völlig erwerbsunfähig angesehen.
Schon am 24. Juli 1897 wurde, nachdem V. von Herrn Dr. v. H. untersucht war,
seine Überführung in das Krankenhaus angeordnet.
Es scheint diese Maßnahme aber zurückgezogen worden zu sein, da am 1. August
1897 die Fürsorge für V. der Ortskrankenkasse der Metallarbeiter zu B. übertragen wurde.
Am 6. Dezember 1897 wird die Aufnahme des V. in das Krankenhaus von neuem
angeordnet und erfolgt laut Anzeige der Verwaltung dieses Krankenhauses am 8. Dezember
1897. Der Aufenthalt im Krankenhause dauerte mit kurzen Unterbrechungen bis
17. Mai 1898.
Über den Erfolg des Heilverfahrens besagt das Gutachten des Krankenhausarztes
Prof. Dr. Spr. vom 14. Juni 1898 Folgendes:
„Durch die bei uns vorgenommenen Eingriffe konnte nur im Gesicht ein befriedigen¬
der Erfolg erreicht werden. Der Kranke hat infolge dessen, abgesehen von dem Nutzen
für sein Aussehen, seitens der Bindehaut der Augen kaum noch nennenswerte Nachteile.
An den Händen dagegen war nichts zu erzielen. Die Haut ist so dünn und so
fest mit der Unterlage verwachsen, dass erfolgreiche plastische Operationen ausgeschlossen
sind. Beide Hände sind zur Arbeit nicht mehr zu gebrauchen.“
Die Beweglichkeit der Finger, die gewöhnlich in Streckstellung gehalten wurden,
war zum Teil fast gänzlich aufgehoben.
V. erhielt 100 °| 0 Rente.
Ausserdem übernahm die Berufsgenossenschaft die Kosten für die notwendige Be¬
handlung, die von jetzt ab von Herrn Dr. D. geleitet wurde.
Den von V. im Jahre 1907 gestellten Antrag auf Übernahme eines neuen Heil¬
verfahrens anlässlich eines Nervenleidens lehnte die Berufsgenossenschaft mittelst Be¬
scheides vom 19. September 1907 ab, da nach dem Gutachten des Nervenarztes Dr. L.
vom 8. August 1907 zwischen dem Nervenleiden und dem Unfall vom 14. April 1897
kein ursächlicher Zusammenhang bestehe.
Dem Herrn Dr. L. hatte V. angegeben, dass er seit November 1906 an Anfällen
leide, die in unregelmässigen Zwischenräumen und zwar bei Tage in folgender Form
auftraten:
Schon acht Tage vor dem Anfall fühlt er Vertaubung vor den Ohren und einen
Druck über den Augen. Beim Anfall selbst fällt er um (einmal auf offener Strasse), ist
bewusstlos, wird blau im Gesicht, hat sich dabei meist in die Zunge gebissen; liegt eine
Weile ganz ruhig, ist nachher wieder bei Bewusstsein, aber sehr matt und yon heftigen
Genickschmerzen geplagt. Über sonstige körperliche Störungen in der anfallsfreien Zeit
hat er nicht geklagt.
Über den Befund teilt der Arzt weiterhin Folgendes mit: Bei der Untersuchung
des Nervensystems ergab sich ein durchweg normaler Befund. Insbesondere sind die
Haut- und Sehnenreflexe normal, die Sensibilität am ganzen Körper desgleichen, Pupillen¬
reaktion in Ordnung, Augenhintergrund ohne Besonderheiten, Gehör, Geruch, Geschmack
normal; übrige Hirnnerven ebenso. Urin frei von Eiweiss und Zucker; Puls 60 p. M.
voll, Herz völlig der Norm entsprechend; Lunge normal, Unterleibsorgane ebenfalls.
Psychisch macht V. einen geordneten und einwandfreien Eindruck.
Es handelt sich also bei V. um eine in den letzten Monaten zutage getretene
Epilepsie, die früher vielleicht schon bestanden hat, aber nicht beobachtet ist.
Die Frage, ob diese Nervenerkrankung mit dem vor zehn Jahren erlittenen Unfall
zusammenhängt, ist mit Sicherheit nicht zu beantworten. Einerseits kommen in der Tat
Fälle von Epilepsie vor, die durch Unfälle allgemeiner Art, auch solche, die nicht den
Kopf oder vorwiegend das Nervensystem treffen, hervorgerufen sind; andererseits aber
kann bei einem epileptisch veranlagten Menschen auch ohne äussere Ursache die Krank¬
heit jederzeit zum Ausbruch kommen, freilich mit zunehmendem Alter immer seltener.
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Das Alter von 42 Jahren spricht gegen letztere Annahme, der zehnjährige Zeitraum
zwischen Unfall und Ausbruch der Epilepsie gegen ersteren Zusammenhang.“
Gegen den ablehnenden Bescheid bezüglich der Übernahme des Heilverfahrens
wegen des Nervenleidens erhob V. Klage beim Schiedsgericht für Arbeiterversicherung
in L., welches in der Sitzung vom 18. Dezember 1907 den Sektionsvorstand für ver¬
pflichtet erklärte, die Kosten der Behandlung des Nervenleidens zu übernehmen.
Bestimmend für die Entscheidung des Schiedsgerichts war ein Gutachten des Herrn
Dr. D. vom 4. November 1907, der V. seit 15 Jahren kannte und, wie schon erwähnt
wurde, längere Jahre behandelt hatte. Danach war V. vor seinem Unfall im April 1897
ein völlig gesunder, normaler Mann; „wenigstens ist in den fünf Jahren meiner Beobach¬
tung vor dem Unfälle niemals ein ärztliches Eingreifen meinerseits bei V. selbst nötig
gewesen, insbesondere habe ich keinerlei nervöse Symptome bei ihm beobachtet. Das
änderte sich naturgemäss nach dem Unfälle, als V. nach B. mit seinen ausgedehnten,
noch nicht verheilten Brandverletzungen zurückkehrte. Die Heilung der Brandwunden
erforderte grosse Sorgfalt und verursachte dem V. grosse Qualen. Es war das Nerven¬
system wohl durch den Unfall schon stark erschüttert und die Schlaflosigkeit, eine Folge
der Schmerzen und der nervösen Unruhe, liess eine Besserung nur langsam eintreten.
So kam es, dass V. auch nach Heilung der Brandwunden ein völlig anderer geworden
war. Er war leicht aufgeregt, verdriesslich, jähzornig und litt an Nervenzuckungen im
Gebiete der Gesichtsnerven, eine Erscheinung, die auch heute noch zu beobachten ist.
Dabei bestanden Schmerzen in der Stirn- und Hinterkopfgegend. Wenn auch der All¬
gemeinzustand sich allmählich erheblich besserte, die nervösen Erscheinungen blieben
mehr oder weniger bestehen. Der Gemütszustand wechselte leicht, die Freude am Leben
war verloren. Somit stehen die Anfälle, welche V. seit dem 22. November v. J. wieder¬
holt bekam, durch oben geschilderte nervöse Erscheinungen in direkter Verbindung mit
dem am 14. April erlittenen Unfall. Die Anfälle, die ich zwar nicht direkt beobachtet
habe, aber in ihren Folgeerscheinungen beobachten konnte, sind zweifellos epileptischer
Natur. Dafür spricht die postepileptische Benommenheit und die im Anfalle entstandenen
Bisswunden an der Zunge.
In der Familie des V. sind angeblich keine Nervenkrankheiten vorgekommen, an
ihm selbst sind vor dem Unfälle niemals nervöse Erscheinungen, bewusstlose oder
Dämmerzustände usw. beobachtet worden, so dass es schwer halten dürfte, einen Zu¬
sammenhang der im vorignn Jahre eingetretenen Krämpfe mit dem Unfall nicht an¬
zunehmen. Wodurch der Reizzustand des Gehirns, der seit dem Unfälle latent bestanden
hat, seit Herbst vorigen Jahres sich so weit verstärkt hat, dass es zur Auslösung all¬
gemeiner Krämpfe kam, ist schwer zu sagen. Ist doch die letzte Ursache der Epilepsie
in vielen Fällen völlig unklar“.
Vom 7. bis 31. Dezember 1907 wurde nun V. auf Kosten der Berufsgenossenschaft
vom Nervenarzt Dr. H. behandelt. Über den Erfolg dieser Behandlung und die von
Herrn Dr. H. gemachten Beobachtungen sowie über das weitere Befinden des V. ist in
den Akten nichts enthalten.
Wie aus dem Sektionsprotokoll vom 27. Februar 1909 hervorgeht, ist V. am
26. Februar 1909 gestorben und zwar infolge einer bei der Sektion im linken Stirn¬
lappen gefundenen bösartigen Neubildung, welche sich bei der mikroskopischen Unter¬
suchung als typisches, stellenweise sehr zellreiches Gliom der Grosshirnsubstanz erwies.
Durch die Geschwulstmasse im linken Stirnlappen war das rechte Gehirn nach rechts
seitwärts geschoben und die linken grossen Gehirnknoten waren in sich selbst zusammen¬
geschoben. Die Herren Prof. Dr. B. und Dr. R. haben in ihrem Gutachten vom 1. April
1909 die Möglichkeit zugegeben, dass die aus Keimen der Entwicklungszeit (embryonalen
Zeit) stammende Gliomgeschwulst durch eine länger andauernde Blutzufuhr zum Gehirn
zur Wucherung angereizt worden sei.
Nach dem Gutachten des Dr. D. seien aber schon bald nach dem Unfall bei V.
Zeichen eines veränderten Gehirnzustandes eingetreten. Er habe Gemütszustände gezeigt,
die mit Blutandrang zum Gehirn verbunden gewesen seien, und durch die fortwährende
Blutfülle des Gehirns könne möglicherweise der schlummernde Keim des Glioms zuin
Wachstum angeregt sein.
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36 Monatsschrift ftir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
Gutachten:
Bei Gliombildungen wird man in der Tat an embryonale Beste erinnert. Rind¬
fleisch, einer der bedeutendsten Forscher über Geschwülste, üussert sich folgendermassen:
„Wenn Hirn und Rückenmark fertig gebildet sind, bleibt ein Rest embryonalen
Bindegewebes zurück, welcher der Neuroglia zugerechnet wird; von diesem Rest gehen
gliöse Wucherungen aus.“
Noch niemals aber ist, soweit ich die Literatur beherrsche, von irgend einem
Forscher auch nur die Vermutung ausgesprochen, geschweige denn die Behauptung auf¬
gestellt worden, dass ein häufig und ständig innerhalb von vielen Jahren wieder kehrender
Blutandrang zum Gehirn Anregung zur Bildung eines Glioms geben könne oder ge¬
geben habe.
Millionen Menschen leiden viele Jahrzehnte lang an immer wiederkehrenden Kopf¬
schmerzen, die von Blutandrang zum Gehirn begleitet sind, ohne dass sich bei ihnen
Gehirngeschwülste entwickeln. Das Gehirn besitzt eine so grosse Fülle von Ausgleichs¬
vorrichtungen bei Blutandrang, dass eine andauernde und häufig wiederkehrende, auf eine
bestimmte Stelle beschränkte Blutfülle ausgeschlossen ist. Und an eine solche müsste
man doch denken, wenn sie einen Geschwulstausbruch an einer bestimmten Stelle an¬
regen sollte.
Alle Forscher, die dem Trauma, der Verletzung, eine Rolle bei der Entstehung von
Geschwülsten in übrigens einem äusserst geringen Prozentsatz in 2 bis höchstens 7 °/ 0
einräumen, sind sich darüber einig, wie zu dieser Annahme eine unbedingte Voraussetzung
die ist, dass die Gewalteinwirkung sich auch auf die Stelle übertragen haben muss, an
welcher später die Geschwulst sich zeigt. Man verlangt sogar in den allermeisten Fällen
eine unmittelbare örtliche Einwirkung auf die Stelle des Geschwulstsitzes. Nur gerade
beim Gehirn kann von dieser Forderung abgesehen werden, da beispielsweise auch ein
Fall aus grosser Höhe auf die Füsse, die Knie oder das Gesäss eine Gehirnerschütterung,
die nach unserer heutigen Auffassung auch in mehrfachen kleinen Verletzungen von
Hirnteilen besteht, hervorrufen kann.
Aber diese, wenn auch fern vom Ort der Gewalteinwirkung auf getretene Verletzung
an der späteren Geschwulststelle selbst muss unbedingt verlangt werden, wenn wir die
Geschwulstentstehung auf eine traumatische Einwirkung zurückführen wollen.
Und nichts von irgend einer Gehirnverletzung ist bei V. zur Zeit des Unfalles
beobachtet worden. Die Tatsache, dass er sofort nach dem Unfall aus dem 1. Stockwerk
auf den Ladeplatz gelaufen ist, lässt sogar irgend eine mechanische Verletzung des Ge¬
hirns, auch der geringsten Art, wie etwa eine leichte Gehirnerschütterung, mit voller
Sicherheit ausschliessen.
Wir verlieren vollständig den Boden jeder wissenschaftlich kritischen Forschung,
wenn wir blossen Vermutungen wie derjenigen: der häufig wiederholte jahrelang wirkende
Blutandrang zum Gehirn habe zur Gliombildung bei V. geführt, bei der Gutachtertätig¬
keit Raum geben.
Alle derartigen Erklärungen im Gutachten rufen nicht den Eindruck sachlich be¬
gründeter Erörterungen hervor, sondern des Versuches — um ja dem Verletzten kein
Unrecht zu tun — alles, aber auch alles nur Mögliche und Denkbare hervorzusuchen und
herauszukehren, was zu seinen Gunsten sprechen könnte, ein vom humanen Standpunkt
ja allenfalls verständliches Vorgehen, das man aber doch um alles in der Welt nicht als
Wissenschaft ausgeben darf. Was alles möglich sein kann, interessiert den Richter
nicht, sondern nur das, was wahrscheinlich ist.
Es ist doch recht unwahrscheinlich, dass V. schon gleich am Anfang nach dem
Unfall so besonders schwere nervöse Störungen gehabt hat. Weshalb ist in der langen
Zeit im Krankenhause zu P. davon nichts beobachtet worden; denn wäre es das, so wäre
eine solche Beobachtung doch wohl in den sorgfältigen, alle Einzelheiten des Krankheits¬
verlaufes berücksichtigenden Bericht des Herrn Dr. E. hinein gekommen. Auch im Be¬
richt des Herrn Prof. Dr. Sp. zu B., der sich doch auf 5 Monate Krankenhausbeobachtung
erstreckt, ist nichts von nervösen Störungen des V. erwähnt.
Weshalb erfahren wir von diesen erst etwas im Jahre 1007, 10 Jahre nach dem
Unfall?
Die Antwort liegt doch w irklich ausserordentlich nahe und lautet, weil, wenn auch
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nervöse Zustände dagewesen sein mögen, diese doch nicht derartig erheblich waren, dass
sie eine besondere Behandlung erheischten.
Herr Dr. D. sagt in seinem Gutachten:
„Wenn (nämlich nach Heilung der Brandwunden) auch der Allgemeinzustand sich all¬
mählich erheblich besserte, die nervösen Erscheinungen blieben mehr oder weniger bestehen.“
Also sie sind doch auch zeitweise wenig vorhanden gewesen und bei erheblicher
Besserung des Allgemeinbefindens pflegen niemals erhebliche Nervenstörungen zu bestehen.
Diese beiden Zustände schliessen sich im allgemeinen aus.
Wenn man jetzt — nach Kenntnis des Sektionsbefundes — die ganze Sachlage
kritisch überlegend betrachtet, so kann man meiner Ansicht nach nur zu folgenden
Schlüssen kommen: Bei V., der an Hirngliom gestorben ist, hat sich dieses Leiden wie
bei so vielen seiner Leidensgenossen aus uns unbekannten Gründen entwickelt, wahr¬
scheinlich erst ziemlich spät nach dem Unfall, denn in dem ersten Jahr (bis zur Ent¬
lassung aus dem Krankenhaus zu B.) ist bestimmt von nervösen Erscheinungen nichts
beobachtet worden, und auch in den nächsten Jahren können sie nicht erheblich gewesen
sein, da sie keine besondere Behandlung nötig machten.
Erst im November 1906 ist das Gliom so weit gewachsen, dass es epileptische
Krämpfe auslöste, zu deren Behandlung die Berufsgenossenschaft mit Unrecht verurteilt
wurde, in der Annahme, es handele sich um eine durch die Unfallfolgen herbeigeführte
epileptische Gehirnveränderung, während tatsächlich nur symptomatische Epilepsie vorlag,
eine Folge des Glioms, für dessen Entstehung durch Unfallfolgen nicht nur jeder
wissenschaftliche Beweis fehlt, sondern dessen Entstehung durch Unfallfolgen im Sinne
der Erklärung der Herren R. und B. auf Annahmen beruht, die bisher noch nirgends in
der ärztlichen wissenschaftlichen Litteratur aufgetaucht sind.
Aus denselben Gründen ist auch die Annahme einer etwaigen mittelbaren, durch
den Unfall herbeigeführten Verschlimmerung eines möglicherweise zur Zeit des Unfalles
schon vorhandenen Glioms zu verwerfen, diese Annahme überdies auch deshalb, weil sich
dann die Verschlimmerung früher und nicht erst nach etwa 10 Jahren hätte geltend
machen müssen.“*)
1) Berufsgenossenschaft und Schiedsgericht haben jeglichen Zusammenhang zwischen
Unfall und Geschwulstbildung abgelehnt. Die Entscheidung des R.-V.-A. steht noch aus und
wird später bekannt gegeben werden.
Sarkom und Unfall.
Zusammenhang abgelehnt, an einem Gatachten erläutert
von Prof. Dr. Thiem-Cottbus.
Das nachstehende Gutachten wird hauptsächlich deshalb veröffentlicht, um
zu zeigen, wie leicht es manche Ärzte noch mit der Annahme eines ursächlichen
Zusammenhanges zwischen Sarkom und Unfall nehmen. (Vergl. das Ref. über
König S. 55).
In der Unfallsache des Formers E. Kl. in W. gebe ich das von mir verlangte
Gutachten über die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhanges einer im
Jahre 1908 aufgetretenen Geschwulst an der Brust mit einem am 10. Juli 1901 erlittenen
Unfall lediglich nach Lage der Akten ab.
Die Anzeige über den Unfall ist erst am 20. März 1909 erstattet worden.
Aus der polizeilichen Unlallverhandlung geht hervor, dass, wie Kl. selbst angibt,
im Sommer 1901 der am 29. Dezember 1879 geborene, also zur Zeit des Unfalles etwa
21 V 2 Jahre ulte Former E. P., genannt Kl., von der seinen Händen entglittenen, in Be¬
wegung befindlichen Kurbel eines Handkrans einen Schlag gegen die Brust oberhalb des
Magens erhielt, so dass er auf das Gesäss fiel.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 2.
3S
Er sprang sogleich auf und lief aus dem Fabrikraum ins Freie und lehnte sich,
da ihm übel wurde, an eine Mauer. Der Zeuge St. hat gesehen, dass Kl. an der Kurbel
beschäftigt war, dann bemerkt, dass dieser am Boden lag und die Kurbel noch in Be¬
wegung war. Er ging dem aus dem Fabrikraum Enteilten nach und sah sich die ver¬
letzte Stelle, welche angeschwollen war, mit an.
Kl. selbst beschreibt die Stelle als geschwollen, grün und blau verfärbt und etwa
handtellergross.
Der befragte Arzt, Herr San.-Rat Dr. R., verordnete Kühlen der geschwollenen
Stelle. Nach 8 Tagen war nach Kl.s Aussage die Geschwulst weg, während die Flecke
noch sichtbar blieben; wie lange, ist nicht gesagt.
Die Arbeitgeberin des Kl. hat angegeben, dass dieser nur 3 Tage erwerbsunfähig
war und wohl dieserhalb die Unfallmeldung unterblieben sei.
Kl. selbst sagt, er habe dann (also doch nach wenigen, höchstens 8 Tagen), ohne
Beschwerden zu haben, bis zum Eintritt beim Militär (Oktober 1901) weiter gearbeitet.
Auch während der ersten (reichlich) anderthalb Dienstjahre hat Kl. keine Beschwerden
an der Brust gehabt.
Erst am 29. Mai 1903 hat er, wie aus dem Auszug des Krankenblattes des
Musketiers Kl. hervorgeht, Schmerzen an der rechten Brustseite gehabt, an der bei der
Lazarettaufnahme am 3. Juni 1903 in der Mitte zwischen Brustbein und rechter Brust¬
warze eine mit der Haut verwachsene, aber gegen die Unterlage verschiebliche apfelgrosse
Geschwulst fest gestellt wurde. Bei der am 5. Juni 1903 vorgenommenen Operation erwies
sich die Geschwulst von einer Art Kapsel umgeben und liess sich leicht von der Muskel¬
unterlage abtrennen.
Die Geschwulst bestand aus einer weissen, leicht bläulichen Masse von etwas
festerer als gallertartiger Beschaffenheit und erwies sich als ein Adenom (Drüsengeschwulst)
mit stellenweise carcinomatösem Charakter.
Beim Abgang des Kl. aus dem Lazarett blieb eine an der Oberfläche etwas un¬
regelmässige, im ganzen kreisrunde, nicht ganz handtellergrosse, wenig verschiebliche
Narbe zurück.
Kl. wurde dienstfähig zur Truppe entlassen.
Der von Herrn Stabsarzt P. unterschriebene Bericht enthält keine Bemerkung
darüber, dass die Entstehung der Geschwulst auf den Kurbelschlag zurückgeführt wurde.
Kl. selbst hat am 22. Januar 1909 der Berufsgenossenschaft mitgeteilt, „dass die im
Jahre 1903 operativ entfernte Geschwulst meiner Auffassung nach keine Folge des Un¬
falles vom Jahre 1901 war“.
Kl. gibt weiter an, dass er nach der Entlassung aus dem Militärlazarett wieder
vollen Dienst getan, auch das Manöver 1903, ohne Beschwerden zu haben, mitgemacht habe.
Er ist nach der Entlassung vom Militär bis Mai 1908 wieder seinem alten Beruf
nachgegangen. Zu dieser Zeit trat bei ihm ohne äussere Einwirkung angeblich an der
verletzten Stelle wieder eine Geschwulst auf, die er durch Kühlen fortzubringen suchte
und trotz der er bis zum 9. Januar 1909 weiter arbeitete. Er wurde von dem befragten
Arzt dem Diakonissenhause zu W. überwiesen. Bei der Aufnahme wurden durch die
Ärzte Dr. B. und S. in der Mitte des Brustbeines zwei Hervorwölbungen festgestellt.
Die kleinere, hühnereigrosse schloss nach unten mit dem Schwertfortsatz ab, die
grössere Geschwulst (Durchmesser 9:12 cm) sass auf dem Brustbein fest auf und über¬
ragte dasselbe nach rechts um 3 cm, nach links um 5 cm.
Bei der Operation erwies sich die kleine Geschwulst von ziemlich derber und auch
die grössere von höckriger (also doch auch wohl derber) Beschaffenheit.
Es wird erwähnt, dass sich bei der Operation die Geschwulst mit dem Brustbein
fest verwachsen erwies, so dass sie an einer Stelle abgemeisselt werden musste, d. h. also,
es mussten, um die Geschwulst völlig entfernen zu können, Teile des Brustbeines ab¬
gemeisselt werden. Die Geschwulst wurde im Berliner pathologischen Universitäts¬
institut als Spindelzellensarkom erkannt.
Der Bericht enthält insofern eine bedauerliche Lücke, als von der Narbe, die von
der ersten Operation zurückgeblieben ist, gar nichts erwähnt ist, obwohl diese Narbe
doch rechts nach aussen von der Geschwulst gefunden werden musste.
Die erste Geschwmlst befand sich in der Mitte zwischen Brustbein und Brustwarze.
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Diese Entfernung beträgt bei einem regelrecht gebauten Manne mittlerer Grösse in den
zwanziger Jahren 10 cm. Die Mitte der alten Operationsnarbe befand sich also 5 cm
nach aussen vom rechten Brustbeinrande entfernt, während die 1909 operierte Geschwulst
das Brustbein nur um etwa 3 cm überragte. Schon aus diesen räumlichen Verhältnissen
geht hervor, dass die zweite 1909 operierte Geschwulst kein Rezidiv der 1903 operierten
gewesen sein kann. Es waren ja auch mikroskopisch und dem Sitz nach gänzlich ver¬
schiedene Geschwulstarten, die 1903 operierte eine weiche Drüsengeschwulst (Adenom
mit einzelnen krebsverdächtigen Stellen) unter der Haut belegen, gegen die Muskelunter¬
lage verschieblich und die 1909 operierte ein von der Knochenhaut ausgegangenes derbes
Spindelzellensarkom, so fest mit dem Brustbein verwachsen, dass zur Entfernung der
Meissei benutzt werden musste.
Die mikroskopische Diagnose des Herrn Stabsarzt Dr. P. stimmt so mit der weichen
Beschaffenheit, dem Aussehen und dem Sitz der Geschwulst (Brustdrüse) sowie dem Ver¬
lauf — Freibleiben der Achseldrüsen und Ausbleiben des Rezidivs — überein, dass man
nur staunen kann über die Kühnheit der Ärzte zu W., die sich selbst zur mikrosko¬
pischen Untersuchung der von ihnen operierten Geschwulst nicht entschlossen, mit der
sie behaupten, Herr Stabsarzt Dr. P. habe einen leicht erklärlichen diagnostischen
Irrtum begangen.
Dieser durch nichts begründete Vorwurf der Ärzte zu W. erklärt sich nur
aus ihrer vorgefassten, gänzlich unbegründeten Meinung, die zweite Geschwulst sei ein
Rezidiv der ersten und beide seien die Folgen des Kurbelschlages. Da nun ein Sarkom
nicht gut als Rezidiv einer im grossen und ganzen gutartigen, nur stellenweise krebs¬
verdächtigen (nicht etwa sarkomverdächtigen) Drüsengeschwulst gelten kann, so wird
einfach die Diagnose des ersten Arztes in geradezu empörender Weise für falsch erklärt
und gnädigerweise hinzugefügt, „der Irrtum sei ja leicht erklärlich“.
Wenn in diesem Falle ein Irrtum vorliegt, so ist er den Herren zu W. widerfahren.
Ebenso unhaltbar wie die Annahme, die zweite Geschwulst sei ein Rezidiv der
ersten und schon die erste eine Unfallfolge gewesen, was nicht einmal Kl. (ganz ver¬
ständigerweise) behauptet, ebenso unhaltbar ist die Behauptung, dass die im Mai 1908
aufgetretene Sarkomgeschwulst eine Folge des im Jahre 1901 erlittenen Kurbel¬
schlages sei.
Das Einzige, was dafür spricht, ist die ungefähre Übereinstimmung der Verletzungs¬
stelle mit der Stelle des Ausbruches der Geschwulst, aber auch das Einzige!
Es widerspricht allen wissenschaftlichen Erfahrungen, dass ein Spindelzellensarkom
bei einem jungen Menschen 7 Jahre Zeit bis zum Offenbarwerden brauche. Diese wachsen
viel rascher, und der Zeitraum von 2 Jahren, innerhalb deren sich die Geschwulst nach
dem Trauma gezeigt haben muss, würde ich gerade in diesem Falle für den äusserst
zulässigen Zeitpunkt halten. Und dann das 7 Jahre lange Wohlbefinden und die Dienst-
und Arbeitsfähigkeit, wenn man von der Drüsengeschwulst absieht, die mit der zweiten
nicht da9 Geringste zu tun hat!
Ferner ist zu beachten die Geringfügigkeit der Verletzung, die den Mann wahr¬
scheinlich nur 3 Tage, höchstens 8 Tage arbeitsunfähig gemacht hat.
Wird in diesem Falle dem Kurbelschlag eine ursächliche Rolle zuerkannt, dann
müssen wir alle Sarkome für traumatisch entstanden erklären, denn irgend ein Stoss wird
sich bei jedem mit Sarkom behafteten Menschen in der Vorzeit ausfindig machen lassen.
Sorgfältige Prüfungen haben aber ergeben, dass in höchstens 7 °/ 0 den Sarkomen
Verletzungen vorausgehen, denen man mit einiger Wahrscheinlichkeit einen ursächlichen
Einfluss auf die Geschwulstentstehung zusprechen kann.
In diesem Falle ist die Unwahrscheinlichkeit eines Zusammenhanges zwischen
Unfall und Geschwulst so gross, dass man diesen Zusammenhang fast mit mathematischer
Sicherheit ausschliessen kann.
Den einzigen Schluss, den man vielleicht aus dem Falle Kl. ziehen könnte, ist der,
dass der Mann eine gewisse Veranlagung zur Geschwulstbildung hat.
Auf das vorstehende Gutachten hin hat die zuständige Berufs¬
genossenschaft die Entschädigungsansprüche des Kl. abgelehnt und
dieser hat gegen den ablehnenden Bescheid keine Berufung eingelegt
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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invaliden wesen Nr. 2.
Enchondrom und Unfall.
An einem Gutachten erläutert
von Prof. Dr. Thiem-Cottbus.
Über den Einfluss von Gewalteinwirkungen auf das Wachstum von Enchon-
dromen ist noch so wenig bekannt, dass es lohnend erscheint, Fälle, in welchen
eine solche Einwirkung wahrscheinlich ist, zu veröffentlichen.
In der Unfallversicherungssache des Sehmiedes G. K. in L. gegen die S.-Th. Eisen-
und Stahl-Berufsgenossenschaft gebe ich das von mir durch das Reichs-Versicherungsamt
eingeforderte Obergutachten nach Lage der Akten und nachdem K. vom 20. bis einschl.
22. Juli 1909 hier untersucht und beobachtet, auch einer Röntgendurchleuchtung unter¬
zogen worden ist.
Am 24. Februar 1908 machte die Firma G. & F. L. bei der S.-Th. Eisen- und
Stahl-B.-G. die Anzeige über einen Unfall, welchen der am 19. November 1859 geborene
Schmied G. K. am 11. Juli 1907 kurz nach 10 Uhr vormittags erlitten haben soll.
Als K. mit dem Schlosser St. zusammen eine Stange Winkeleisen, 60 mm breit
und 8 mm dick, von etwa 8—9 m Länge und von etwa Ober 1 Zentner Gewicht, aus dem
Regal holen wollte, hatte St. die Stange schon herausgezogen, so dass sie K. nur noch
abzunehraen und das eine Ende auf die Schulter zu legen brauchte. Da K. aber nicht
rechtzeitig zufasste, fiel die Stange auf seine rechte Schulter und den zum Heräuslangen
immerhin schon etwas erhobenen Oberarm, der aber von dem fallenden Eisen nieder¬
gedrückt wurde, worauf das. Eisen den Oberarm streifend zur Erde fiel. K. bückte sich
und hob es von der Erde auf, legte es nun auf die linke Schulter, weil die rechte wie
taub war. Dann hat er andere Arbeiten verrichtet, Teile von Eisen abgeschnitten, Löcher
gestanzt, Stücke zusammengeschraubt usw.; Eisen getragen hat er an dem Tage nicht
mehr. Die Lage der Stange im Regal sei vielleicht 3 Meter über dem Erdboden gewesen,
so dass St. hoch klettern musste um das eine Ende herauszuholen, währeud K. unten
stehen Hieb, um das andere Ende aufzufangen. Wie K. in der Unfalluntersuchungs¬
verhandlung vom 29. Februar 1908 ausgesagt hat, fühlte er zwar sofort Schmerzen, glaubte
aber, dass sich diese von selbst wieder verziehen würden. Er verrichtete seine Arbeiten
weiter, schonte aber den rechten Arm auch in der Folgezeit. Am 31. Januar 1908 hat
er sich erst laut einer Anzeige der Ortskrankenkasse, welcher er angehörte, krank ge¬
meldet. K. will aber schon am Sonntag nach dem Unfall Herrn Dr. G. seiner Schulter¬
schmerzen wegen um Rat gefragt haben und sich bei ihm bis zum Eintritt der Behand¬
lung bei der Universitätspoliklinik alle 3 Wochen vorgestellt haben. Herr Dr. G. hat unter
dem 20. Mai 1908 ein Gutachten abgegeben.
In diesem Gutachten berichtet der Arzt, dass ihn K. am 14. Juli 1907 zum ersten
Male, soweit er, der Arzt, nach und nach habe feststellen können, in der Sprechstunde
aufgesucht habe. K. klagte über Schmerzen im rechten Schultergelenk und im Oberarm
und es bestand eine gewisse Bewegungsbeschränkung beim seitlichen Erheben des Armes.
Herr Dr. G., der K. bereits im Jahre 1905 wegen Rheumatismus und rheumatischer
Neuralgie des rechten Armes behandelt hatte, hielt das jetzige Leiden für ein rheuma¬
tisches, obwohl ihm K. erzählte, dass ihm vor 3 Tagen ein Unfall zugestossen sei. Herr
Dr. G. fügt hinzu: „in der von ihm geschilderten Weise“, was wohl heissen soll, so, wie er
ihn jetzt in der Unfallanzeige und in der Unfalluntersuchungsverhandlung geschildert hat.
Eine erkennbare auffallende Schwellung des Schultergelenkes bestand nicht. Der
Arzt hielt dann schliesslich die subjektiven Beschwerden für den Ausdruck einer trau¬
matischen Neuralgie.
K. ist im Jahre 1907 im ganzen etwa lOmal bei Herrn Dr. G. gewesen und zwar
im Juli, September, Oktober und Dezember. Der Besuch das K. in der Sprechstunde des
Arztes während des Oktober fand am 31. statt. Von da bis 22. Dezember 1907 hat der
Arzt K. nicht gesehen und erst an diesem Tage bei ihm eine deutliche Anschwellung des
rechten Oberarmkopfes bemerkt.
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Im Januar 1908 war K. noch dreimal bei Herrn Dr. G. und hat dann, soweit sich
der Arzt erinnert, den Rat bekommen, sich in einer Klinik oder Poliklinik mit Röntgen¬
strahlen untersuchen zu lassen.
Herr Dr. G. ist der Ansicht, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit
des ursächlichen Zusammenhanges zwischen Unfall und Geschwulst wohl nicht bestritten
werden kann, wenn die Tatsache des angeblichen Unfalles zweifellos festgestellt sei.
Unter dem 30. März 1908 hat Herr Prof. P. ein Gutachten abgegeben.
Darnach hat sich K. zum ersten Mal am 30. Januar 1908 in der Poliklinik vor¬
gestellt und auf die Frage des Arztes, ob er eine Ursache des Leidens kenne, zuerst ver¬
neinend geantwortet.
Erst nachdem K. etwa 14 Tage in poliklinischer Behandlung war und auf die ernste
Bedeutung seines Leidens aufmerksam gemacht werden musste, erinnerte er sich daran,
dass er im Sommer 1907 einen Stoss gegen die rechte Schulter erlitten hatte.
K. behauptet, Herr Prof. P. habe ihn gefragt, ob er gefallen sei, was dieser natürlich
verneinte. Als ihm dann gesagt worden sei, es müsse ein Stück Knochen herausgenommen
werden, sei er so erschrocken gewesen, dass er zunächst nichts sagen konnte. Beim nächsten
Besuch der Poliklinik habe er aber sofort über den Unfall berichtet.
Bei der ersten Untersuchung wurde eine Geschwulst im rechten Oberarmkopf fest¬
gestellt, die den Oberarmkopf schätzungsweise auf den doppelten Umfang vergrössert
hatte. Die Röntgenaufnahme zeigte ebenfalls, dass der Knochen in weiter Ausdehnung
zerstört und durch Geschwulstmasse ersetzt war. An der Schulter waren die Hautblut¬
adern erweitert.
Erst am 23. Februar 1908 entschloss sich K. zu der von Anfang an ihm empfohlenen
Operation und wurde einem Krankenhaus überwiesen.
Zur Beurteilung der Frage, ob die Geschwulst Unfallfolge sei, hielt Herr Prof. Dr. P.
erst die Kenntnisnahme der Wahrnehmungen des erstbehandelnden Arztes und des Operations¬
befundes für notwendig.
Am 30. März 1908 hat Herr Dr. Sch., Assistenzarzt an dem von K. aufgesuchten
Krankenhause, ein Gutachten abgegeben. Darnach hat K. bei seiner Aufnahme am 25.
Februar die bestimmte Angabe gemacht, dass sein Leiden von der am 11. Juli 1907
erlittenen Verletzung herrühre.
Es zeigte sich bei der Aufnahme eine abnorme Beweglichkeit im oberen Drittel des
rechten Oberarmknochens, die auf einen Bruch deutete.
Bei der Operation fand sich eine Knorpelgeschwulst, welche nahezu die Hälfte des
Oberarmes einnahm und zerstört hatte und die Entfernung des Oberarmknochens in der
genannten Ausdehnung nötig machte. Die mikroskopische Untersuchung ergab eine rein
gutartige Knorpelgeschwulst (Chondrom); auch Herr Dr. Sch. will ein endgültiges Urteil
über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Geschwulst erst nach Kennt¬
nisnahme der Beobachtungen des Arztes abgeben, der K. zuerst behandelt hat Er macht
darauf aufmerksam, dass Geschwülste wie die bei K. gefundene von Knorpelinseln aus¬
gehen, die aus der Entwicklungszeit (embryonalen Zeit) in der Knochensubstanz liegen
geblieben sind.
Nach Kenntnisnahme des G.schens Gutachten hat Herr Dr. Sch. am 6. Juni 1908
nochmals sich gutachtlich zur Sache geäussert.
In diesem Gutachten spricht sich der Sachverständige dahin aus, dass eine Unfall¬
folge wahrscheinlich nicht vorliege.
Einmal sei die Eisenstange auf das Schulterdach (Akromion) gefallen, welches den
Oberarm von oben fast völlig decke und welches der Verletzte selbst als den getroffenen
Knochen bezeichne.
An diesem Schulterdachknochen seien aber durch das Röntgenbild keine Spuren
eines Knochenbruches nachgewiesen. „Das beweist, dass die damalige Gewalteinwirkung
keine schwere gewesen ist, was auch daraus hervorgehe, dass Herr Dr. G. 3 Tage nach dem
Unfall keine Schwellung der Schultergegend nachweisen konnte.“
Ferner spräche gegen den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Ver¬
letzung der Umstand, dnss K. nach dem Unfall weiter gearbeitet habe und augenschein¬
lich zunächst selbst den Unfall nicht als Ursache seines Leidens angesehen habe, was
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auch daraus hervorgehe, dass er bei der ersten poliklinischen Untersuchung angegeben
habe, keine Ursache für das Leiden zu kennen.
Es sei möglich, dass schon am Unfalltage infolge der beginnenden Geschwulstbildung
eine Schwäche des Armes vorlag.
Der Herr Sachverständige weist schliesslich darauf hin, dass die erdrückende Mehr¬
zahl dieser Art von Geschwülsten aus innerer Ursache entstehe. Insbesondere zeigten
sich Knorpelgeschwülste an Körperteilen, die gegen mechanische Beize von aussen völlig
geschützt seien, z. B. in der Tiefe der Beckenhöhle. Auch bildeten sich ähnliche Knorpel¬
geschwülste an mehreren Steilen gleichzeitig, so dass bei diesen eine äussere Einwirkung
natürlich gar nicht in Frage komme.
Die Berufsgenossenschaft hat darauf hin die Entschädigungsansprüche des K. ab¬
gelehnt.
Das von K. angerufene Schiedsgericht für Arbeiterversicherung zu L. beschloss die
Einholung eines Obergutachtens von Herrn Med.-Rat Prof. Dr. Br., welches unter dem
21. September 1908 erstattet ist.
Zunächst wird die Krankengeschichte wiedergegeben.
Herr Med.-Rat Prof. Dr. Br. hält einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Knorpel¬
geschwulst und Unfall schon deshalb für unwahrscheinlich, weil die Entstehung der Eu-
chondrome auf angeborene Entwicklungsstörungen zurückzuführen sei.
Nach Ansicht des Herrn Sachverständigen sind die Beschwerden am rechten Arm,
über welche K. vor Herrn Dr. G. am 14. Juli 1907 klagte, schon die Folge der Geschwulst¬
bildung gewesen, da Knorpelgeschwülste sehr langsam wachsen und die Entstehung der
Neubildung daher weit über den 14. Juli 1907 zurückzuverlegen sei.
Eine am 11. Juli entstandene Knorpelgeschwulst kann am 14. noch nicht Schmerzen
und Bewegungsstörungen verursachen.
Am 11. Juli müsse sie schon innerhalb des Knochens in erheblicher Grösse vor¬
handen gewesen sein, wenn sie auch noch keine fühl- und sichtbare Auftreibung des
Knochens verursacht hätte.
Der Unfall müsse an sich ganz unerheblich gewesen sein und habe wahrscheinlich
direkte unmittelbare Folgen nicht hinterlassen.
Auch habe die Eisenstange die Stelle nicht getroffen, an der später die Geschwulst
gefunden sei.
Eine Beschleunigung des Wachstums der Geschwulst könne auch nicht angenommen
werden, da die Geschwulst auch nach dem 11. Juli 1907 das diesen Neubildungen lang¬
same Wachstum gezeigt und erst im Dezember 1907 zu einer nachweisbaren Auftreibung
des Oberarmknochens geführt habe.
Auf dieses Gutachten hin hat das Schiedsgericht die Berufung des K. in der Sitzung
vom 21. Oktober 1908 verworfen.
In dem Revisionsverfahren vor dem Reichs-Versicherungsamt hat K. geltend gemacht,
dass die Eisenstange seine Schulter und den erhobenen Arm getroffen habe, wobei selbst¬
verständlich der Arm mit getroffen sei.
Auch hat der Kläger eine Bescheinigung des Herrn Prof. Dr. K. vom 27. November
190S beigebracht, nach der K. jetzt wieder an einem Rückfall der Geschwulst leidet und
es nicht für ausgeschlossen erklärt wird, dass durch den Unfall eine Verschlimmerung
des bereits bestehenden Leidens herbeigeführt sei.
Wie K. hier berichtet, ist ihm der rechte Arm am 19. Dezember 1908 im Kranken¬
haus St. J. aus dem Schultergelenk ausgelöst worden.
In den Akten der Ortskrankenkasse für L. befindet sich Blatt 36 eine Aufzählung
der Erkrankungen, an denen K. als Kassenmitglied behandelt ist.
Dieselben enthalten nichts für die Beurteilung der jetzt vorliegenden Frage Wichtiges.
Zur Ergänzung der Krankengeschichte sei erwähnt, wie die Untersuchung und
Beobachtung des K. ergeben hat, dass es sich um einen ruhigen, seine Angaben ohne
Übertreibung machenden Menschen handelt
Der rechte Arm ist aus dem Schultergelenk ausgelöst.
Die Narbe bietet keine Besonderheiten.
Bis zur Schulterhöhe misst K. vom Fussboden aus 147 1 2 c,n - Wenn sich das
Eisen also tatsächlich 3 in hoch im Regal befunden hat, so hat beim Herabfallen des-
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selben auf die Schulter die Fallhöhe l 1 ^ Meter betragen. Da einige der Herren Vor gut-
achter behauptet haben, ein auf die Schulter fallendes Eisen könne nur das Schulterdach
(Akromion) verletzen, nicht aber den Oberarmkopf, der sich darunter befinde und fast
völlig gedeckt sei, so habe ich ein Röntgenbild der linken Schulter des K. anfertigen
lassen, aus welchem hervorgeht, dass der Oberarmkopf den äussersten Rand des Schulter¬
daches (Akromion) um ein Erkleckliches überragt.
Dieses Überragen des Kopfes geht auch aus dem Röntgenbild der kranken Seite
hervor, welches sich in einem Briefumschlag in den Genossenschaftsakten befindet und
wohl im Krankenhaus aufgenommen ist.
Dieses Röntgenbild zeigt weiter, dass die durch die Knorpelgeschwulst bedingte
Zerstörung des Oberarmknochens sich ausschliesslich auf die äusseren Abschnitte des
Knochens erstreckt, während der innere bis auf die Stelle, wo es zum Durchbruch des
Knochens gekommen ist, unbehelligt geblieben ist.
Ich glaube durch die vorstehenden Erörterungen nachgewiesen zu haben, dass die
Annahme, bei dem Auffallen des Eisens auf die Schulter könne der Oberarmkopf nicht
verletzt worden sein, eine unbegründete ist, erst gar, wenn man annimmt, dass K. den
Arm zum Auffangen des Eisens erhoben hatte und dieser ihm durch die ihn dann
streifende Gewalteinwirkung herabgeschlagen wurde. Dass das Schulterdach keinen
Bruch gezeigt hat, schliesst keineswegs aus, dass der Oberarmkopf eine erhebliche
Quetschung erfahren hat — eines Bruches bedarf es gar nicht zur Anregung des
Wachstums einer versprengten Knorpelinsel (Enchondrom) —, da es nicht nur möglich,
sondern ausserordentlich wahrscheinlich ist, dass das Eisen nach aussen vom knöchernen
Schultcrdach auf die Schulter gefallen ist und hier gerade den über das knöcherne Dach
(Akromion) hinausragenden Teil der Schulter, welcher vom äusseren Teil des Oberarm¬
kopfes gebildet, wird, getroffen hat.
Wenn K. auf die Schulter als den getroffenen Teil gezeigt und dabei noch auf den
vom Akromion gebildeten Teil der Schulter gewiesen hat, so kann man daraus wohl nicht
mit Sicherheit schliessen, dass nur das Akromion getroffen worden sei, einmal, weil das
Eisen in tangentialer Richtung die Schulter getroffen hat dann auch, weil man nicht ver¬
langen kann, dass K. genau weiss, wo sein knöchernes Schulterdach nach aussen zu auf¬
hört und die Aussenseite der Schulter nur vom unbedeckten Teil des Oberarmkopfes
gebildet wird. Denn der Oberarmkopf bildet die Schulterwölbung mit, wie man aus
dem epaulettenmässigen, eckigen Abfall der Schulter bei Verrenkungen des Oberarm¬
kopfes sieht.
Ich kann auch nicht zugeben, dass der Unfall an sich ganz unerheblich gewesen
sei und wahrscheinlich direkte unmittelbare Folgen nicht hinterlassen habe.
K. hat das Eisen, nachdem es auf die rechte Schulter gelallen war, nachher auf
der linken Schulter getragen und ist am 3. Tage zu Herrn Dr. G. gegangen, der zwar
keine auffallende Schwellung der Schulter, aber eine gewisse Bewegungsbeschränkung
beim seitlichen Erheben des Armes fand. Erst am 22. Dezember 1907 stellte er eine
Anschwellung des rechten Oberarmkopfes fest, was nicht ausschliesst, dass sie schon
etwas früher dagewesen ist, da Herr Dr. G: den K. zwischen 31. Oktober 1907 und 22.
Dezember 1907 nicht gesehen hat.
Im ganzen ist K. bei Herrn Dr. G. vom dritten Tage nach dem Unfall bis zum
Übertritt in poliklinische Behandlung etwa 13 mal gewesen, und dass der Unfall un¬
mittelbar schädigend auf die rechte Schulter wirkte, geht daraus hervor, dass K. das
Eisen nachher beim Tragen auf die linke Schulter legen musste und dass sich am dritten
Tage eine Bewegungsbeschränkung bei seitlicher Erhebung des Armes vorfand, ferner
daraus, dass er, wie er glaubhaft versichert, seit dem Unfall stets den rechten Arm
schonen musste.
Nach einer Schulterquetschung, namentlich wenn sie Knochenteile traf, braucht nicht
gleich alles braun und blau geschlagen und dick geschwollen zu sein.
Meiner Ansicht nach ist daher die unmittelbar nach dem Unfall eintretende Not*
wendigkeit, das Eisen auf der anderen Schulter zu tragen (ev. durch Zeugenaussagen zu
kontrollieren), den Arm zu schonen, sowie die am 3. Tage durch den Arzt festgestellte Un¬
fähigkeit, den Arm seitlich ausgiebig zu bewegen, als unmittelbare Unfallfolge, als primäre
Verletzungsfolge aufzufassen.
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Nichts berechtigt zu der Annahme, dass dies schon Folgen der Geschwulst gewesen
seien, die tatsächlich erst am 22. Dezember 1907 vom Arzt gefühlt ist und frühestens
einige Zeit nach dem 31. Oktober 1907 (letztes Untersuchen vor Feststellen der Geschwulst)
fühlbar gewesen sein kann.
Dass sich K. nicht gleich arbeitsunfähig gemeldet hat, wird jeder verstehen, der weiss,
wie Eisenarbeiter, die alle Augenblicke Stösse, Puffe, Quetschungen und Reibungen von
dem spröden kantigen Material, mit dem sie umgehen, hart gegen sich selbst werden.
In der grossen Maschinenfabrik von Pauksch aus Landsberg erfuhr ich, dass unter
den mehreren Hunderten von Arbeitern nicht 3 Dutzend vorhanden waren, die nicht schon
eine oder mehrere Verletzungen erlitten hätten.
Was nun die hier vorliegende Knorpelgeschwulst anlangt, so hat Herr Prof. Br. zu¬
treffend ausgeführt, dass eine Entstehung von Knorpelgeschwülsten nach Traumen nicht
erwiesen ist, sondern dass sie von Knorpel gebliebenen Inseln ausgeben, die aus einer
Zeit stammen, in welcher der ganze Knochen noch Knorpel war. Diese Knorpelinselp
sind eigentlich schon Geschwülste, „Enchondrome“.
Wenn Herr Dr. Sch. darauf hingewiesen hat, dass Knorpelauswüchse an mehreren
Stellen auftreten, so dass bei ihnen jede äussere Veranlassung auszuschliessen sei, so
meint er damit die sogenannten multiplen kartilaginären Exostosen, d. h. mit Knorpel
überzogene Knochenauswüchse, die jedoch bei der Enchondrombildung, der reinen
Knorpelgewächsbildung, gar nicht in Frage kommen. Hier handelt es sich um die
oben beschriebenen Knorpelinseln im Knochen, die entweder schon bei der Geburt als
merkliche Geschwülste, Enchondrome. vorhanden sind oder in der Wachstumsperiode,
bei der der letzte zum Übergang in Knochen bestimmte Knorpel diese Veränderung ein¬
zieht, abgeschnürt werden.
Ich habe bezüglich des Einflusses von Verletzungen auf diese Knorpelinseln oder
schon fertige Enchondrome in meinem Handbuch der Unfallerkrankungen 2. Auflage
Seite 692 wörtlich Folgendes gesagt, was, wie ich glaube, der Meinung der überwiegenden
Mehrheit der Forscher entspricht:
„Den Anstoss zu erneuter Vergrösserung von Enchondromen nach beendetem
Knochenwachstum haben oft Traumen geringfügiger Art, wie diese auch oft allem Anschein
nach die Veranlassung zur Entwicklung bösartiger Neubildungen auf dem Boden von
Enchondromen abgeben.“
Ich habe dort auch 6 Beispiele angeführt, in denen Verletzungen verschlimmernd
auf Enchondrome wirkten. Bei Fall 1 und 2 von Kröte S. 693 traten die verheerenden
Folgen des Unfalles nach einem Jahre ein, der Anfang der Geschwulstbildung lag offenbar
viel weiter zurück.
Bei K. ist die erste Operation Ende Februar 1908 vorgenommen, der Unfall hat
am 11. Juli 1907 stattgefunden und die Feststellung der Geschwulst geschah am 22.
Dezember 1907. Wenn man die zeitlichen Verhältnisse mit denen im Fall 2 von Kröte
vergleicht, bei welchem bei dem ein Jahr nach dem Unfall erfolgten Tode schon weit¬
gehende, offenbar dem Beginn nach zeitlich weit zurückliegende Zerstörungen gefunden
wurden, so bietet der Fall K. auch dem zeitlichen Verlauf nach nichts Auffallendes, wenn
man annimmt, dass K. am rechten Oberarmkopf am 11. Juli 1907 zwar schon eine ver¬
sprengte Knorpelinsel, vielleicht auch schon ein kleines Enchondrora hatte, durch das¬
selbe aber in seiner Erwerbsfähigkeit in keiner Weise beeinträchtigt war.
Erst der Fall des Eisens auf die rechte Schulter vom 11. Juli 1907, das beim
Herabstreifen den Oberarmkopf nicht nur treffen konnte, sondern musste, gab den Anstoss
zur Wucherung dieser Knorpelinsel.
Diese Knorpelinsel lag im Oberarmkopf wahrscheinlich schon seit der Geburt;
spätestens entstand sie bei Abschluss der Wachstumsperiode, also Anfang der zwanziger
Jahre.
Da K. im 50. Lebensjahre steht, hat er diese Knorpelinsel mindestens 25 Jahre,
vielleicht aber schon sein ganzes Leben mit herumgetragen, ohne dass sie gewachsen ist
oder ihn gestört hat, und ohne den Schlag gegen den rechten Oberarmkuopf wäre sie als
Knorpelinsel in diesem Knochenteil wahrscheinlich sitzen geblieben, ohne zu wuchern, bis
zum Tode des K.
Ich bin gewiss vorsichtig bei Annahme eines traumatischen Einflusses auf die Ent-
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stehung und Verschlimmerung von Gewachsen, wie ich in meinen Schriften und in meinem
Vortrage im Reichs-Versicherungsamt dargetan habe.
Aber in einem solchen Falle, in welchem darüber Einigkeit herrscht, dass es sich
um eine Anregung einer Knorpelgeschwulstanlage zum Wachstum handelt und allen An¬
forderungen, die man bei der Anerkennung solchen Einflusses aufgestellt hat, entsprochen
ist, hiesse es meiner Ansicht nach doch sich den Tatsachen verschliessen, wenn man hier
die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen Unfall und Auftreten
(nicht Entstehen) der Geschwulst leugnen wollte.
Das R-V.-A. hat danach die Entschädigungsansprüche des K. anerkannt.
Objektivität und objektiver Befund in den Gutachten.
Ein zeitgemässes Mahnwort.
Von Dr. Schiiffer-Giessen, Vertrauensarzt des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung in der
Provinz Oberhessen.
Es ist eine in Ärztekreisen bekannte Tatsache, dass seitens der Berufs- •
genossenschaften bestimmte Ärztekategorien, insbesondere die beamteten und
Krankenhausärzte mit Vorliebe zu Begutachtungen herangezogen werden. Mir
hat es nie einleuchten wollen, dass dem Kreisarzt mit seiner Bestallung gleich¬
zeitig auch die Qualifikation zum Obergutachter zuerkannt wird. Lehrt doch
die tägliche Erfahrung, dass es bei den beamteten Ärzten genau dasselbe
ist, wie bei den Praktikern: Es gibt darunter solche, die unfähig sind, einen
geordneten Befund zu erheben, und andere, die musterhafte Gutachten erstatten.
Die Krankenhausdirektoren haben nun, im Gegensatz zu den meist zu
niedrigen Sätzen arbeitenden Kreisärzten, einen stark metallischen Beigeschmack.
Dazu sind nicht wenige der Ansicht, dass sie ihre kostbare Zeit und ihre Auto¬
rität nicht um Goldeslohn zu Markte tragen. Ein durchaus berechtigter Ge¬
danke, wenn man sich vor Augen hält, dass Irren menschlich ist, aber bei einem
Universitätsprofessor peinlich wirken muss. Daher pflegen viele Krankenhaus¬
direktoren, resp. Universitätsprofessoren ihre Assistenten zu beauftragen und das
abgefasste Gutachten mit zu unterschreiben. Andere lassen auch die Assistenten
im Auftrag der Direktion das Gutachten allein abfassen. Ausser den erwähnten
Beweggründen mag auch noch das Bestreben der Ausbildung der Assistenten
und ihrer finanziellen Aufbesserung dieses Verfahren gezeitigt haben.
Fragen wir uns nach den Gründen, welche die berufsgenossenschaftlichen
Organe bewegen, die praktischen Ärzte von den Nachuntersuchungen vielfach
auszuschliessen, so mag ein triftiger Beweggrund der sein, dass den Vorständen
die Ärzte natürlich weder nach Namen, noch nach ihrer Qualifikation bekannt
sind, während es allenthalben genügt zu verfügen: „Untersuchung durch den zu¬
ständigen Kreisarzt in X“. Die praktischen Ärzte sind ja in der Überzahl und
es ist daher auch verständlich, dass die Differenzen derselben mit berufs¬
genossenschaftlichen Organen häufiger sind, als solche mit Kreisärzten und
Krankenhausdirektoren. Ihr Zeitmangel schliesst vielfach eine prompte Er¬
ledigung aus, viele vortreffliche Gutachter wollen nicht herangezogen werden,
weil sie Schwierigkeiten mit ihrer Klientel befürchten. Schließlich kann nicht
geleugnet werden, dass die Gutachtertätigkeit schon heute eine Spezialität ge¬
worden ist, zu der nur fortgesetzte Übung und Beherrschung der gesetzlichen
Bestimmungen, sowie Kenntnis der Entscheidungen des R.-V.-A. führen kann
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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invaliden wesen Nr. 2.
Dass gerade viele Landärzte diese Vorbedingungen erfüllen, ist sicher. Dagegen
stehen sie bei den berufsgenossenschaftlichen Organen in der Regel nicht in ent¬
sprechendem Ansehen und zwar wohl hauptsächlich deswegen, weil sie den Be¬
strebungen derselben auf zeitige Übernahme des Heilverfahrens (Fürsorge auf
Intervention d. R.-V.-A.) wenig Verständnis entgegenbringen, was wieder eine
Folge der leider heute noch die Regel bildenden Unkenntnis der Leistungs¬
fähigkeit einer frühzeitigen, auf gutes funktionelles Heilungsreseltat hinzielenden
Spezialbehandlung ist Es lässt sich nachweisen, dass in einer grossen Anzahl
von Unfällen weit bessere Heilungsresultate durch solche Maßnahmen zu erzielen
gewesen wären.
Es muss aber andererseits gesagt werden, dass auch die kreisärztlichen
und Assistentengutachten keineswegs selten unter dem Durchschnitt sind, dass
grobe Versehen und Fehler auch ihnen unterlaufen, und dass es daher am letzten
Ende nur darauf ankommt, unter allen Umständen nur solche Gutachter heran¬
zuziehen, welche, einerlei ob Krankenhausdirektor, Kreisarzt oder praktischer
Arzt, den Berufsgenossenschaften als qualifizierte Begutachter bekannt sind.
Eine Listenführung wäre in dieser Beziehung wohl am praktischsten, und ich
glaube sie unbedenklich empfehlen zu sollen, zumal ja hier nicht Standesinter-
essen, sondern vielmehr sozialpolitische im Vordergrund stehen. Da das Gezänk
der Gutachter in den Akten nur zur Erheiterung der Leser und zur Herab¬
setzung des Ansehens des ärztlichen Standes in deren Laienaugen führen kann,
so ist Beschränkung auf das allernötigste Maß in der Kritik der Vorgutachter
ebenso geboten, wie sorgfältige Untersuchung. Besonders fatal muss es natürlich
wirken, wenn ein Gutachter auf Grund seiner als sehr eingehend hingestellten
Untersuchung längere Ausführungen über den Vorgutacher macht, dessen An¬
sicht als „irrtümlich“, nicht „wesentlich zutreffend“, und die Verhältnisse nunmehr
als „geklärt“ hinstellt, während sich nachher bei allen Nachuntersuchungen
herausstellt, dass er selbst geirrt hat
Andererseits die Berufsgenossenschaften. Dass ihre Berufungsschriften
nicht immer objektiv bleiben, mag ihnen zugute gehalten werden. Sie fühlen
sich ganz als Partei, wobei freilich nicht zu leugnen ist, dass sie besser täten,
etwas weniger scharf mit manchem armen Teufel ins Zeug zu gehen. Denn es
muss ja solcher Übereifer, wie er vielfach an der Tagesordnung ist, ihrem An¬
sehen schaden und dazu beitragen, die ganze Institution unbeliebt zu machen.
Jedenfalls dürfte keine Berufsgenossenschaft dahin kommen, mit Invektiven und
mit durch Sachkenntnis nicht getrübten Zitaten aus den Unfallversicherungs¬
gesetzen und Rekursentscheidungen des Reichsversicherungsamts zu operieren,
einerlei, ob Absicht oder wirkliche Unkenntnis der Beweggrund war. In der
Beschränkung zeigt sich erst der Meister. Folgender Fall möge als abschrecken¬
des Beispiel der Öffentlichkeit übergeben sein.
Ein Mann hatte eine Fussverletznng (Torsionsbruch des Unterschenkels nahe dem
Fussgelcnk), eine Prellung der Wirbelsäule (später als Bruch des 4. rechten Lenden¬
wirbeldornfortsatzes röntgenologisch sichergestellt) erlitten und nach mediko-mechanischer
Behandlung 20 % Rente erhalten. Dagegen legte er Berufung ein. Da die Beweglichkeit
des Fusses und Muskelkraft des Beines stark beeinträchtigt, der Befund an der Wirbel¬
säule (Kyphose statt Lordose) und die Beschwerden beim Bücken typisch und den
Klagen angemessen waren, und zudem eine grosse irreponible linksseitige Leistenhernie
bei dem als Maschinist einer Brauerei arbeitenden Mann vorhanden war, schätzte ich als
Vertrauensarzt des Schiedsgerichts die Erwerbsunfähigkeit ohne jede Kritik der Vorgut¬
achten auf 40°/ 0 . Auf Anfragen des Schiedsgerichtsvorsitzenden erklärte ich, der Unter¬
leibsbruch sei bei der Abschätzung mit berücksichtigt und müsse es auch werden, da er
die Unfallfolgen bei dem schwer arbeitenden Manne schwerer fühlbar mache. Der Mann
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wurde auf Veranlassung der Berufsgenossenschaft, die durchaus Rekurs beim R.-V.-A.
einlegen wollte, mehrfach nachuntersucht, die Erwerbsunfähigkeit auf 40 °/ 0 geschätzt,
dagegen die Frage der Mitberücksichtigung des Bruches zu einer ihrer Bedeutung nicht
entsprechenden" Kontroverse aufgebauscht. Mein erneutes, auf eine spätere Berufung des
Mannes gegen Rentenherabsetzung auf 30% erstattetes Obergutachten lasse ich folgen,
da aus ihm alles zum Verständnis Erforderliche hervorgeht, und bemerke nur noch, dass
ich rein zufällig durch die erneute Berufung in die Lage kam, von den später erwachsenen
Akten Kenntnis zu nehmen, da das Schiedsgericht mir den früher bearbeiteten Fall
wieder zuschrieb. Wenn er zufällig einem anderen Vertrauensarzt übergeben worden
wäre, oder der Mann keine Berufung mehr eingelegt hätte, wäre ich von dieser Sache
nie unterrichtet worden.
Giessen, den 11. Oktober 1909.
Gutachten.
Auf Veranlassung des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung hier habe ich heute
den in anliegenden Akten näher bezeichneten Maschinisten und Heizer
J. Sch. III aus M., Kreis L., zwecks Feststellung des Grades seiner Erwerbsun¬
fähigkeit ärztlich untersucht.
Sch. gibt an, er verdiene jetzt 60 Mark im Monat, arbeite aber „nicht so vollständig“
wie früher. Karrenfahren bringe er nicht fertig wegen des Bückens, Treppauf- und Ab¬
gehen falle ihm schwer.
Am rechten Fuss besteht noch die in meinem früheren Gutachten beschriebene Ver¬
dickung und die Auftreibung der Knöchel unverändert. Der Querdurchmesser des Fuss-
gelenks von einem Knöchel zum anderen beträgt rechts über 8,0, links 7,0 cm. Der
Umfang der Knöchelgegend beträgt rechts 28,0, links 26,5 cm. Der Wadenumfang rechts
29,5, links 30,3 cm. Der Oberschenkelumfang oberhalb des Knies rechts 33,5, links
34,0 cm. Erheben der Fussspitzen ist beiderseits gleich gut möglich, desgl. Rotations¬
bewegungen. Senken der Fussspitze gelingt rechts bis zum Winkel von 128, links bis
140 Grad. Der Gang ist nur wenig das rechte Bein schonend, Stehen auf jedem Bein
einzeln ist gleich gut möglich.
Der Befund an dem untersten Teil der Lendenwirbelsäule ist unverändert, es be¬
steht eine Vorbuckelung nach hinten (Kyphose) gegenüber der normalerweise vorhan¬
denen Lordose (Einbiegung nach der Bauchseite). Es besteht keine Schmerzhaftigkeit
auf Druck und Beklopfen. Bücken ist gut möglich.
Der Leibschaden weist ebenfalls unveränderten Befund auf. Nach Entfernung des
linksseitigen Leistenbruchbandes, das angeblich seit nun 5 / 4 Jahren getragen wird, ge¬
wahrt man im oberen Viertel der die linke Seite des Hodensackes einnehmenden Ge¬
schwulst eine Einschnürung, etwa dem Verlauf des Leistenbruchbands entsprechend,
welche durch den Druck der Bruchbandpelotte erzeugt ist. Beim Betasten fühlt man
von der Leistenöffnung aus einen weichen zusammendrückbaren Strang sich bis zu dem
gut abgrenzbar hinten und unten im Hodensack liegenden Hoden fortsetzen. Diese
Anschwellung erweist sich als nicht lichtdurchlässig, gibt gedämpft tympanitischen Klopf¬
schall und lässt sich nicht ganz in die Bauchhöhle zurückbringen. Beim Pressen und
Husten fühlt man in allen ihren Teilen eine durch die Bauchpresse fortgeleitete Spannung
eintreten. Vor der diesmaligen Untersuchung war eine reichliche Entleerung des Darms
herbeigeführt einesteils, um etwaigen Inhalt der im Bruch liegenden Darmschlingen zu
beseitigen, andererseits, um die Bedingungen für die erneute Röntgenaufnahme so zu
gestalten, dass die Platte eine brauchbare Kopie liefern konnte. Obwohl der Unter¬
zeichnete sich eine reichliche Erfahrung in der Beurteilung von Brüchen zutraut (hat er
doch bereits als Cand. med. eine preisgekrönte Arbeit über dieselben nach Durcharbeitung
wohl der ganzen Literatur und zahlreichen Experimenten verfaßt), bat er noch den Leiter
der chirurgischen Poliklinik, Herrn Privatdozent Dr. Brüning, hier, um seine Ansicht
über den Inhalt der linken Hodensackhälfte. Auch dieser hält ihn für einen Leisten¬
bruch, nicht für einen Wasserbruch. Die Anfrage nebst Antwort liegt im Original bei.
Giessen, 11. Oktober 1909.
Sehr geehrter Herr Kollege!
Bei dem Überbringer hatte ich s. Z. einen linksseitigen irreponiblen Leistenbruch,
der bis in den Hodensack reicht, konstatiert. Die B...er Klinik widersprach dem in
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längeren Ausführungen mit dem Votum, es handle sich um eine Hydrocele und ausser¬
dem einen kleinen durch ein Bruchband zurückgehaltenen Bruch.
Demnächst gab das aus anderen Ursachen um ein Gutachten gebetene Landkranken¬
haus F . . . a seiner Ansicht dahin Ausdruck, es handle sich nicht um eine Hydrocele,
sondern um einen 2 faustgrossen irreponiblen Unterleibsbruch. Dieser Ansicht bin ich
auch heute noch.
Da es mir aber wertvoll erscheint, mich zu vergewissern, ob die B . .. er Klinik
mit ihrer Anschauung vielleicht allein steht, bitte ich Sie um Untersuchung des Patienten
und Abgabe Ihrer Erklärung hierneben.
Mit bestem Dank
grüsst ergebenst
Ihr gez. Dr. Schäffer.
Antwort: Giessen, 11. Oktober 1909.
Sehr geehrter Herr Kollege!
Auch ich bin der Ansicht, dass eine grosse Iuguinalhernie vorliegt. Wahrschein¬
lich ist Netz adhaerent, doch auch Darm wird hineingepresst.
Besten Gruß gez. Dr. Br.
Somit dürfte der Blatt 89/90 erhobene Befund als irrig anzusehen sein und die
daraus gezogenen Schlussfolgerungen fallen. Im übrigen würde, auch wenn es sich um
einen kleinen Leisten- und einen Wasserbruch gehandelt hätte, dieser Umstand mit zu
berücksichtigen gewesen sein, denn ein Wasserbruch ist mindestens ebenso zu bewerten
wie ein Leistenbruch, zumal wenn er neben einem solchen besteht. Für den bestehenden
grossen Leistenbruch aber trifft zu, was über die Einklemmungsgefahr auf Seite 89
unten und 90 oben ausgeführt wurde, zumal der Bruch sich nicht zurückbringen und
also nicht durch ein Brnchband zurückhalten lässt.
Zur Zeit ist bei dem Sch. wesentliche Besserung gegenüber dem Befund vom Februar
d. Js. zu verzeichnen. Fussbewegungen und Bücken sind besser möglich. 30% sind als voll¬
kommen ausreichende Entschädigung für die Einbusse an Erwerbsfähigkeit zu betrachten.
Zum Schluss sehe ich mich durch den infolge meiner Ausführungen über die Mit¬
berücksichtigung des alten Bruchleidens bei Abschätzung der Erwerbsfähigkeit ver-
anlassten Streit der Meinungen genötigt, in dieser Frage meine Stellungnahme zu prä¬
zisieren und eingehend zu begründen:
Meine Ausführungen über diese Sache sind als Folge zweier Anfragen des Herrn
Schiedsgerichtsvorsitzenden zu betrachten. Dass der alte Bruchschaden „gesondert pro¬
zentual in vollem Umfange mit bewertet“ sei, ist eine willkürliche Annahme der Berufs¬
genossenschaft, die durch kein Wort meines Gutachtens zu stützen ist. Die Erwerbs¬
unfähigkeit war eben höher als früher angenommen. Dies beweist auch das Gutachten
der B... er Klinik, welches meine Schätzung der Erwerbsunfähigkeit des Sch. als mit „Rück¬
sicht auf die ganze Lage des Falles nicht zu hoch“ ansieht, auch ohne eine prozentuale
Bewertung des Bruches; denn die B... er Klinik leugnet ja das Vorhandensein eines grossen
Leistenbruchs (befindet sich hierin übrigens auch im Gegensatz zu dem neuesten Gut¬
achten des Landkrankenhauses in F., Bl. 97, Rückseite — die blau gestrichene Stelle —),
gibt nur einen kleinen zu und schätzt doch auf 40% wie ich.
Was die „haltlosen Resultate“ anlangt, die sich aus meiner Anschauung ergeben
sollen, so führt die Berufsgenossenschaft als Beispiel den Fall an, dass ein Invalide,
welcher infolge Krankheit ein Bein verloren hat, beim Flaschenspülen einen Fingerverlust¬
erleidet, und fährt dann fort: „Nach der irrtümlichen (sc. meiner und des Schiedsgerichts)
Ansicht müsste dann von uns ausser dem Fingerverlust der vorher noch nicht ent¬
schädigte Beinverlust mit durch Rente auszugleichen sein. Die Unhaltbarkeit solcher
Forderung ist klar.“ —
Ich befinde mich mit meiner gegenteiligen Ansicht im Einklang mit dem Reichs¬
versicherungsamt, welches in einer Rekursentscheidung vom 28. I. 1889 (Amtl. Nachr.
des R.-V.-A. 1889, S. 162, Nr. 673) diesen Fall bereits entschieden hat. — Es heisst
dort: „Da der Verletzte schon durch einen früheren Unfall den linken Unterschenkel
verloren hat, so erscheint er durch die Verletzung der linken Hand in höherem Grade
als ein gesunder Arbeiter geschädigt. Diese schweren Folgen des Unfalls muss
die Berufsgenossenschaft vertreten.“ Dasselbe ist nach den Entscheidungen des
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R.-V.-A. der Fall bei einem yor dem Unfall bestandenen Ohrenleiden (Amtl. Nachr. des
R.-V.-A. 1890, Seite 505, Nr. 877) und bei dem Verlust des letzten Auges eines Einäugigen.
— Es muss sich hier also um eine prinzipielle Stellungnahme der höchsten Instanz handeln;
sonach dürfte auch ein Leistenbruch, wenn er früher bestand, mit zu entschädigen sein.
Der Hinweis der Sektion IX auf das Unfallversicherungsgesetz für Land- und
Forstwirtschaft ist verfehlt, da in der Beurteilung alter vor dem Unfall bestandener
Schäden diese eine ganz entgegengesetzte Behandlung erfährt, wie die gewerblichen Ar¬
beiter. Dies geht auch aus der seitens der Sektion IX angezogenen Bekursentscheidung
(Amtl. Nachr. 1902, Ziffer 1903, S. 377 unten) unzweideutig hervor. — Hier heisst
es: „Soweit die Rente wie bei der gewerblichen Unfallversicherung in der Regel nach
dem ermittelten tatsächlichen Arbeitsverdienste des Verletzten zu bemessen ist, unterbleibt
die Reduktion dieses Verdienstes bei schon vorher vorhanden gewesener teilweiser Er¬
werbsunfähigkeit deshalb, weil eben in diesem tatsächlich individuellen Verdienst ohne¬
dies die Folge der teilweisen Erwerbsunfähigkeit in der Regel zum Ausdrucke kommt.
Soweit aber die Rente nach einem allgemein festgesetzten Normalarbeitsverdienst
(wie nach dem durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst land- und forstwirtschaftlicher
Arbeiter — § 10 und 13 des U.-V.-G. für die Land- und Forstwirtschaft —) zu be¬
messen ist, muss das Maß der schon vor dem Unfall vorhanden gewesenen Minderung
der normalen Erwerbsfähigkeit durch die verhältnismässige Reduktion dieses Normalver¬
dienstes gewürdigt werden.
Da die Berufsgenossenschaft meinen Hinweis auf die Stellungnahme von Autoritäten
auf dem Gebiete der Unfallheilkunde, wieThiem und Golebiewski, mit der Randglosse
„wo?“ versehen hat, finde ich mich veranlasst, diese Frage erschöpfend zu beantworten.
Thiera führt in seinem Handbuch der Unfallerkrankungen 1898 Seite 12ff. aus:
„Es sei hier auf einen Unterschied aufmerksam gemacht, welcher bei der Renten¬
bemessung für gewerbliche Arbeiter und für solche, welche bei der landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft, gemacht werden muss. — Bei den gewerblichen Berufsgenossen¬
schaften wird die Rente auf Grund des vom Verletzten oder einem gleichwertigen Arbeiter
wirklich verdienten Lohnes berechnet, es ist daher ganz gleichgültig, ob und inwieweit
der Verletzte schon vor dem Unfall erwerbsbeschränkt war. Er erhält die Rente, welche
dem nach dem Unfall festgesetzten Grade der Erwerbs Verminderung entspricht, mag
dieselbe ganz oder nur zum Teil durch den Unfall bedingt sein.“ Dies sei
auch vollkommen berechtigt, da die frühere Erwerbsverrainderung sich meist bereits in
geringerem Lohne bemerkbar mache, welcher der Rentenberechnung zugrunde gelegt wird
und daher nicht noch einmal von der Rente abgezogen werden dürfe.
„Anders liegt die Sache bei der landwirtschaftlishen Unfallversicherung. — Hier
wird der Rentenberaessung nicht der Individualverdienst, sondern ein von grösseren be¬
hördlichen Bezirken festgesetzter Durchschnittsverdienst, der unter Berücksichtigung der
ortsüblichen Tagelöhne ein für allemal festgesetzt wird, zugrunde gelegt, daher besagt
§ 6, Abs. 6 des landwirtschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes: ,Wenn der Verletzte zur
Zeit des Unfalles bereits teilweise erwerbsunfähig war und deshalb einen geringeren als
den durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst bezog, so wird die Rente nur nach dem Maße
der durch den Unfall eingetretenen weiteren Schmälerung der Erwerbsfähigkeit bemessen*.“
Dieser Passus ist veraltet und jetzt durch § 13 des Gesetzes ersetzt, welcher bereits
oben zitiert wurde.
Mit anderen Worten heisst dies also, dass die vor Unfällen vorhandene Erwerbs¬
unfähigkeit landwirtschaftlicher Arbeiter vom Jahresarbeitsverdienst abgezogen und von
dem zu 100 °/ 0 angeschlagenen Rest die Rente berechnet wird, während dieser Abzug bei
gewerblichen Arbeitern unterbleibt
Inwieweit ein bereits bestehendes körperliches Leiden zur Verschlimmerung der
Folgen eines unabhängig davon eintretenden Unfalls beitragen kann, führt Golebiewski
in seinem „Ärztlichen Kommentar zum Unfallversicherungsgesetz“, zweite Auflage, 1896,
auf Seite 103 aus: „Die Verschlimmerung der Folgen ist immerhin eine mittelbare Folge
des Unfalles. Für den Entschädigungsanspruch ist es nicht erforderlich, dass die bei
dem Unfall erlittene Verletzung die alleinige Ursache der eingetretenen Erwerbsunfähig¬
keit bildet, sondern es genügt, wenn sie nur eine von mehreren dazu wirkenden Ursachen
ist und als solche ins Gewicht fällt.“
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
Becker sagt in seinem Lehrbuch der ärztlichen Sachverständigentätigkeit, 2. Auf¬
lage, 1895, Seite 88 f.: „Bei einem Arbeiter, der mit einem die Erwerbsfähigkeit be¬
schränkenden Leiden behaftet ist, wiegen die Folgen eines die Erwerbsfähigkeit weiter
-mindernden Unfalls schwerer als für einen gesunden Arbeiter. Er ist daher in höherem
Grade entschädigungsberechtigt, ohne dass darum die Auffassung berechtigt wäre, er
würde für das ältere Leiden als solches mit entschädigt“, und weiter: „Ein früheres
Leiden eines Verletzten kommt bei der Abmessung der Arbeitsfähigkeit nach einem
Unfall in Betracht, auch wenn es mit dem Unfall selbst in gar keinem Zu¬
sammenhang steht. Und zwar ist es hierbei gleichgültig, ob das frühere Leiden
ausserhalb der Wirksamkeit der Unfallversicherungsgesetze bestanden, oder
ob dasselbe verursacht wurde durch einen innerhalb der Wirksamkeit dieser Gesetze
vorgekommenen Unfall, für welchen der Verletzte bereits Entschädigung bekommt“ Hier
ist auch die Rekursentscheidung (Amtl. Nachr. 1902, Ziffer 1903, Seite 377, Zeile 35ff.)
zu vergleichen, wo als Tatsache hingestellt wird, „dass die Folgen eines Unfalles auf
einen schon erkrankten oder geschwächten Körper häufig schwerer wirken und
die Erwerbsfähigkeit deshalb mehr beeinträchtigen, als es bei einem vorher noch
im wesentlichen gesunden Menschen der Fall ist“.
Dies alles sind Fundamentalsätze der Unfallheilkunde, ohne die niemand, der sich
mit dieser zu beschäftigen hat, auskommt.
Sonach kann es keinem Zweifel unterliegen, daß der alte Leistenbruch bei der
Abschätzung der Unfallfolgen mit zu berücksichtigen war, was auch die B... er Klinik ja
bedingt zugibt (s. Bl. 89, Zeile 7 ff.) (hier wird übrigens auch die Auffassung einer Ver¬
schlimmerung des Leistenbruchs, von welcher natürlich keine Rede ist, nicht scharf genug
ausgeschlossen). —
Ich bin mit den vorstehend begründeten Richtlinien bisher bei den Berufsgenossen¬
schaften anstandslos durchgedrungen und kann mich nur wundern, dass sie anscheinend
nicht allgemein bekannt sind. Nicht meine, sondern die Ansicht der Sektion IX ist so¬
nach irrtümlich. Auch die von der Sektion IX applaudierten Ausführungen des Land¬
krankenhauses F. (s. 69 u.) sind unzutreffend, weil die dort vertretene Ansicht, „der
Leistenbruch gehöre nicht zum Unfall und sei daher nicht zu berücksichtigen, wenn
aber doch, dann höchstens als schon vor dem Unfall bestehendes und die Erwerbsfähig¬
keit behinderndes Gebrechen“, wie oben auseinandergesetzt wohl für landwirtschaftliche,
nicht aber für gewerbliche Arbeiter gilt. Den Angaben des Verletzten, insbesondere den
ad hoc herausgeholten, ist für die objektive Feststellung der Unfallfolgen keinerlei Be¬
deutung beizumessen, wie jeder weiss, der viel mit Unfällen zu tun hat
Abgesehen davon, dass das früher vorhandene Leiden auch zu berücksichtigen wäre,
wenn es ohne jeden causalen oder hypothetischen Zusammenhang mit dem Unfall stünde,
ist ein Unterleibsbruch beim Bücken, schweren Heben und Tragen hinderlich. Im
gleichen Sinne wirken die Fuss- und Rückenverletzungen. Es muss also einleuchten, dass
der Bruch die Unfallfolgen schwerer fühlbar macht.
Weiter habe ich nichts behauptet, insbesondere nicht, dass der Unfall den Bruch
verschlimmert habe (Bl. 69, Zeile 8). Meine Behauptung aber glaube ich genügend ge¬
stützt und bewiesen zu haben.
Aus der medizinischen Abteilung des herzogl. Krankenhauses Braunschweig.
Landrysche Paralyse als Unfallfolge anerkannt.
Von Dr. med. Scheienz.
Dass die verhältnismässig noch selten beschriebene und in ihren Ursachen
und pathologischen Merkmalen wenig bekannte akute aufsteigende Paralyse nach
Landry Anlass zu Unfallanzeige und Kentenanspruch gegeben hat, ist nach
der mir zugänglichen Literatur bisher nicht vorgekommen.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 2.
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Am 10. Oktober 1909 wurde im herzoglichen Krankenhause ein Zuckerbodenmeister
W. aufgenommen.
Anamnestisch machte er folgende Angaben, die später durch Zeugen in der Unfall-
anzeige bestätigt wurden. Am 3. X. hatte W. zuerst eine Arbeit zu verrichten, die in
der Dichtung von Röhren bestand und in übermässiger Hitze ausgeführt werden musste.
Gleich danach musste er, völlig durchschwitzt, in einen Raum gehen, der sehr feucht war
und in dem sehr starker Zug herrschte. An demselben Tage hat er dann schon über
Schwäche in den Beinen geklagt, hat sich überhaupt in den nächsten Tagen nicht wohl
befunden, trotzdem aber seine Arbeit verrichtet. Am 7. X. hat er abends nur noch
mit Mühe seine Beine bewegen können, besonders das rechte Bein soll sehr schwach ge¬
wesen sein. Am 10. X. hat er sich dann nicht mehr aufrecht halten können, zumal er
auch starke, ziehende Schmerzen in den Beinen verspürt hat.
Infektion mit Lues und Alkoholabusus wurden entschieden in Abrede gestellt.
Der Aufnahmebefund ergab, dass W. ein äusserst kräftiger, gesund aussehender
Mann war. An den inneren Organen waren Veränderungen nicht nachzuweisen.
Die Beine lagen schlaff im Bett; dem Geheiss, die Beine anzuziehen, konnte er nur
mit dem linken in ganz geringem Maße nachkommen.
Die Muskelkraft der Beine war sehr herabgesetzt Patellar-, Achillessehnen- und
Plantarreflexe waren nicht auszulösen. Babinskysches und Oppenheimsches Symptom
fehlten. Der Muskelsinn war erloschen. Nach Loslassen der passiv gehobenen Beine
fielen sie schlaff in das Bett zurück. Ein Versuch, den Patienten aufstehen zu lassen,
missglückte, da der Kranke sofort zusammenbrach. Sensibilität wär intakt.
Die Arme konnten allein bewegt werden und bestanden über diese keine Klagen.
Die Armreflexe waren erloschen, Armkraft war nur schwach.
Störungen im Bereich der Gehirnnerven bestanden nicht. Würgreflex war vor¬
handen. Blasen- und Mastdarmfunktionen waren intakt.
Die Wirbelsäule war vom 2. Lendenwirbel ab druckempfindlich. Das Aufsetzen
machte dem Patienten keine Mühe.
Eine Änderung in diesem Zustande trat zunächst nicht ein. Am 12. X. klagte
Patient über etwas erschwertes Schlucken. Auch war eine so leichte Beweglichkeit der
Arme nicht mehr vorhanden.
Am 13. X. morgens konnte W. die Arme nicht mehr erheben, dazu war es ihm
nur mit Mühe möglich, den Kopf etwas anzuheben, ganz unmöglich, sich aufzurichten.
Fes.te Speisen konnte Patient nicht mehr schlucken. Die Sprache war in Ordnung. Au
beiden Beinen war die Sensibilität erloschen, nur Schmerzempfindung war npch schwach
vorhanden. Gegen Abend bekam Patient einen leichten Atemnotsanfall, der rasch vorüberging.
Am 14. X. war die Lähmung des Körpers vollständig geworden. Sprechen war nur
noch ganz leise, mühsam und tonlos möglich. Kurz nach der Morgenvisite bekam Patient er¬
neut einen sehr lange dauernden Atemnotsanfall. Er wurde stark cyanotisch und benommen.
Die Atmung wurde aussetzend und langsam. In diesem Zustand trat bald der Tod ein.
Fieber bestand nie.
Wie bei den meisten Sektionen der Landryschen Paralyse war auch in
diesem Fall der Befund fast nichtssagend. Wohl „zeigt das Rückenmark in
seinem mittleren und unteren Brustteil eine leichte trüb-bräunliche Verfärbung
seiner mittleren Partieen, so dass die graue Substanz sich unscharf von
der weissen abhebt Die Verfärbung klingt sowohl nach oben wie nach unten
allmählich ab, so dass Hals- und Lendenmark frei sind“. Die mikroskopische
Untersuchung dieser Partieen aber ergab einen völlig negativen Befund.
Von den anderen Organen war nur die? Milz leicht vergrössert, weich, mit
grossen Follikeln. Im Dünndarm fanden sich Hämorrhagien.
Im Anschluss an diesen Sektionsbericht möchte ich erwähnen, dass Münzer
(Berl. klin. Woch. 1908, S. 1223) einen Fall beschreibt, dessen mikroskopischer
Befund im Rückenmark Ähnlichkeit mit unserem bot. Jedoch waren hier sehr
hervortretende mikroskopische Veränderungen nachweisbar, die dem Bilde der
Poliomyelitis acuta entsprachen.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
Im Gutachten wurde ausgeführt, dass man allerdings den genauen ätiologi¬
schen Faktor für die Erkrankung noch nicht kenne. Wohl aber wisse man,
dass nach Erkältungen und Durchnässungen Landrysche Paralyse aufgetreten
sei. Da nun W. mit Bestimmtheit den Beginn der Erkrankung auf den 3. Ok¬
tober lege, nachdem er in den verschieden temperierten Räumen gearbeitet habe,
müsse man dieses Moment als Grund für die Erkrankung und den Tod ansehen.
Wie ich erfahren habe, ist dieses auch geschehen und den Angehörigen
von der Berufsgenossenschaft Rente zugesprochen worden.
Besprechungen.
Eduard Kaufmann, Lehrbuch der speziellen pathologischen Anatomie
für Studierende und Ärzte. Fünfte neu bearbeitete und vermehrte Auflage. 1383 Seiten
und 686 Abbildungen. Berlin, Reimers Verlag. Die vor kurzem erschienene fünfte Auflage des
vorzüglichen Lehrbuches erwähne ich an dieser Stelle, weil es mir schon in seinen früheren
Auflagen die besten Dienste für die Sachverständigentätigkeit speziell in Unfallsachen
geleistet hat. Ich empfehle das Buch deswegen allen Begutachtern. Sie werden es für
pathologisch-anatomische Fragen nie umsonst zu Rate ziehen. Seine Neubearbeitungen
erscheinen in rascher Aufeinanderfolge und unter - steter Berücksichtigung der neueren
Arbeiten, so dass man sicher sein kann, immer vollen Aufschluss über die Fortschritte
in der Auffassung und Beurteilung der pathologischen Veränderungen zu finden.
C. Kaufmann-Zürich.
v. Bruns, Die Verluste durch Verwundungen im Kriege der Gegenwart.
(Kriegschirurg. Ergebnisse des russisch-japanischen Krieges 1904/05.) v. Bruns legt
seinen Ausführungen einen aus offiziellen Quellen geschöpften Bericht des preussischen
Oberstabsarztes Dr. Schaefer zugrunde, der die Untersuchungen über die Verluste auf
russischer Seite anstellte. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist:
1. Die Verluste im Verhältnis zur Gefechtsstärke sind hohe gewesen (15—18 %),
ebenso hohe wie in den blutigsten Schlachten im Kriege 1870/71: (auf deutscher Seite 16,8 %).
2. Das Verhältnis der auf dem Schlachtfeld Gefallenen ist nicht erheblich grösser ge¬
wesen (1: 5,5. Im Jahre 1870/71 auf deutscher Seite 1:5,8, bei der japanischen Armee 1: 4).
3. Die Verhältniszahl der Schwerverwundeten und dementsprechend die der nach¬
träglich ihren Wunden Erlegenen ist viel kleiner gewesen als in früheren Kriegen
(1—5% gegen 11% auf deutscher Seite 1870/71).
4. Die Verhältniszahl der Leichtverwundeten ist viel grösser gewesen als in früheren
Kriegen; daher ist mehr als ein Zehntel der Verwundeten gar nicht gezwungen gewesen,
die Front zu verlassen, und fast die Hälfte innerhalb 3 Monaten wieder in die Front
zurückgekehrt.
Es wurde ein erheblicher Unterschied in der Wirkung des kleinen (8 mm) und des
kleinsten (6,5 mm) Kalibers festgestellt, letzteres setze leichtere Verletzungen, die rascher
und glatter heilten. Danach hat das Kleinkaliber in Bezug auf die Verwundungsfähigkeit
die Grenze des Kriegsmässigen erreicht, das Kleinstkaliber sie überschritten.
Schliack-Cottbus.
Neu haus, Plötzliche Todesfälle im kalten Bade. (Inaugur. Dissertat. Berlin
1909. Auf Anregung Prof. Oestreichs hat Verfasser es unternommen, die Frage nach
der Todesursache infolge Aufenthaltes im kalten Wasser einer genauen Prüfung zu unter¬
werfen, unter Benutzung eines von Oestreich sezierten Falles. Es handelt sich um einen
26jährigen, durchaus gesunden Mann, welcher, ohne erhitzt zu sein und ohne dass be¬
sondere körperliche Aufregungen vorausgingen, unmittelbar nach dem Sprunge ins kalte
Wasser tot war. Wiederbelebungsversuche waren erfolglos. Durch die Sektion wurde
die völlig intackte Beschaffenheit aller Organe erwiesen. Der Magen war nur wenig ge¬
füllt, kein Erstickungsbefund, keine Aspiration von Mageninhalt. In beiden Herzhälften
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
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flüssiges und geronnenes Blut. Der Vorgefundene Zustand bedurfte einer funktionellen,
reflektorischen Erklärung. Durch den Kältereiz des Wassers auf eine grosse Hautfläche
oder die Schleimhaut des Halses tritt reflektorisch Stillstand der Atmung ein. Dieser
Reflex wird um so eher eintreten und um so stärker sein, je grösser die Temperatur¬
differenz zwischen Körper und Wasser ist. Der Atmungsstillstand hat eine Überladung
des Blutes mit Kohlensäure zur Folge. Diese übt einerseits einen Reiz auf das Atmungs¬
zentrum aus, der aber wirkungslos bleiben wird, d. h. der Atmungsstillstand bleibt be¬
stehen, wenn der von der Haut ausgehende Reflex, der den Atmungsstillstand herbeiführte,
zu stark war. Die Kohlensäureüberladung des Blutes reizt aber ferner auch das Vaso¬
motorenzentrum. Die Folge hiervon ist Kontraktion der Gefässe, die zur Blutleere der
Nervenzentren führt. Diese aber kann plötzliche Herzschwäche und somit den Tod herbei-
führeu. Danach wäre also die unmittelbare Todesursache Herzschwäche. Wenn diese
eintritt, bevor das Individuum durch das Sistiereu der Atmung an Erstickung zugrunde
gegangen ist, erklärt sich der negative Sektionsbefund trotz des dauernden Atmnng-
stillstandes. Aronheim - Gevelsberg.
Forque et Jeanbrau, La mort par delirium tremens post-traumatique de-
vant la loi surles accidents. (La Presse m^dicale 1909, No. 59.) Ein 55jähriger Mann
stürzt von einem Wagen herunter und zieht sich eine unbedeutende Quetschung der Kreuz¬
beingegend zu. Am folgenden Tage sind die spontanen Schmerzen schon verschwunden,
indessen stellt sich am 4. Tage Delirium tremens ein, dem der Mann am 6. Tage erliegt.
Die Verfasser werfen nun die Frage auf, ob in dem Falle der Tod ausschliesslich dem
Unfall zur Last gelegt werden soll, oder ob bis zu einem gewissen Grade der vor dem
Unfall bestehende Alkoholismus für den unglücklichen Ausgang verantwortlich gemacht
werden soll. Diese Fragestellung wird verständlich, wenn man bedenkt, dass in Frank¬
reich die Anschauung, bei der Festsetzung der Entschädigung müsse der „etat anterieur“
des Verletzten berücksichtigt werden, zahlreiche Verfechter hat, welche eine Änderung
des den etat anterieur nicht berücksichtigenden Gesetzes von 1898 anstreben. Die Ver¬
fasser kommen nun zu der Auffassung, dass in ihrem Fall ein ursächlicher Zusammenhang
zwischen Trauma und den Ausbruch des den Tod herbeiführenden Delirium tremens un¬
bestreitbar ist. Sie sind der Ansicht, dass die leichte Quetschung ohne Vorhandensein
des Alkoholismus nicht zum Tode geführt hätte, dass aber andererseits ohne den Unfall
das Delirium tremens wohl nicht zum Ausbruch gekommen wäre, der Mann ruhig weiter
gelebt hätte und seiner Arbeit nachgegangen wäre trotz seines Alkoholismus. Theoretisch
habe die Forderung, den etat anterieur zu berücksichtigen gewiss in vielen Fällen ihre
Berechtigung, in die Praxis lasse sie sich aber nicht umsetzen, ohne der Willkür Tür und
Tor zu öffnen. Wallerstein-Cöln.
Köhler, Chronische Quecksilbervergiftung — Unfall? (Ä. Sachverst.-Z. 1909/3.)
Verfasser schildert einen Fall eines Arbeiters, welcher in einer Röntgenröhrenfabrik be¬
schäftigt war und daselbst mit Quecksilber zu tun hatte. Eines Tages war in dem
Arbeitsraum eine Pumpe geplatzt, aus der Quecksilber auslief. Hierdurch hatten sich
Quecksilberdämpfe entwickelt. Der Verletzte hat ca. 20 Minuten in diesem Raum zuge¬
bracht, um das noch vorhandene metallische Quecksilber aufzusammeln. Er fühlte sich
danach krank, arbeitete noch 3—4 Tage wie früher und suchte dann einen Arzt auf,
weil er an heftigen Kreuzschmerzen und Schlaflosigkeit litt. Später traten Appetitlosig¬
keit, Geschw'üre im Munde, dann Zahnlockerung und Zahnausfall dazu. Es handelt sich
nun um die Frage, ob dieser krankhafte Zustand als eine Folge der dauernden Beschäf¬
tigung mit Quecksilber oder des 20 Minuten währenden Aufenthaltes in dem mit Queck¬
silberdämpfen angefüllten Raum anzusehen ist. Der Gutachter hält den Zustand für eine
Unfallfolge und begründet dies unter anderem damit, dass betriebsaussergewöhnliche, eine
Gesundheitsschädigung besonders begünstigende Umstünde vorliegen. Das Schiedsgericht
spricht dem Verletzten 66 2 / 3 °/ 0 zu. Diese Entscheidung wurde vom Reichsversicherungs¬
amt aufgehoben und damit die Forderung des Verletzten um eine Unfallrente zurück¬
gewiesen. Man ist auf Grund des Gutachtens zu der Überzeugung gekommen, dass das
Leiden durch eine chronische Vergiftung mit Quecksilber hervorgerufen ist. Es handelt
sich nur noch um die Frage, ob das vorhandene Leiden durch den Vorfall wesentlich
verschlimmert, oder in seiner Entwicklung wesentlich beschleunigt worden ist.
Taendler-Berlin.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
Wiehern, Über Benzinvergiftung. (Münchener medizinische Wochenschrift
1909, 1.) W. beschreibt unter anderem zwei Fälle von Vergiftung durch Einatmen von
Benzindämpfen, die plötzlich eintraten bei Arbeitern, die in mit Benzindampf gefüllten
Räumen zu tun hatten. Die Vergiftung verursachte sehr schnell, wohl in beiden Fällen
fast unmittelbar nach Betreten des Raumes, ehe die Leute sich in Sicherheit bringen
konnten, Bewusstlosigkeit. Nach Wiederkehr des Bewusstseins traten längere Zeit an¬
haltende Schüttelfröste auf, der Puls war kaum fühlbar; einmal wurde ein im Verlauf
der Krankheit entstandenes und einige Tage anhaltendes systolisches Geräusch an der
Herzspitze gehört, der zuerst gelassene Harn enthielt einmal Spuren von Eiweiss. Es
bestanden mehrere Tage Kopfschmerzen. Beide Patienten wurden gesund entlassen. Es
würde also ein „Unfall 4 im Sinne des Gesetzes Vorgelegen haben (Refer.)
Schliack-Cottbus
Fewson, Ursächlicher Zusammenhang zwischen Trauma und Geschwulst.
(Ärztliche Sachverständigen-Zeitung, Heft 5.) Verfasser schildert den Fall eines Gastwirtes,
welcher am 17. Januar 05 beim Futterholen mit der Leiter abglitt und mit den Beinen auf
eine Sprosse fiel; hierbei wurde ihm sein Bruchband, das er wegen eines Leistenbruches
trug, zerbrochen. Nach dem Unfall war der früher kleine Bruch doppelt so gross ge¬
worden. Der Verletzte konnte am folgenden Tage nur mit Schmerzen Urin entleeren,
der mit Blut vermischt war. Am 26. Januar stellte sich eine Lungenentzündung ein.
Während der Bettruhe Hessen die Schmerzen nach, doch blieb das erschwerte Urinlassen
bestehen. Das alte Bruchband hielt den Bruch nicht mehr zurück. Der Arzt fand einen
Bluterguss im kleinen Becken. Das Gutachten lautete dahin, dass durch den Unfall der links¬
seitige Leistenbruch verschlimmert sei, wie aus der dort vorhanden gewesenen Blutunter¬
laufung hervorgeht. Der Verletzte war vor dem Unfall stets rüstig und arbeitsfähig,
während er nach demselben zu kränkeln anting. Im November 1906 stellten sich Blutungen
aus dem Darm ein, für die als Ursache beginnender Krebs der linken Darmseite ange¬
nommen wurde. Die Hauptbeschwerden des Verletzten bestanden in Übelkeit, Erbrechen,
Blähungen und Unfähigkeit, Speisen zu geniessen. Der Tod trat am 18. Februar 1907
ein. Die Sektion ergab eine schwere eitrige Bauchfellentzündung, Magen- und Querdarm
bildeten eine Geschwulstmasse, deren äussere Beschaffenheit auf einen Krebs schliessen
lässt. Dieses wird durch die Untersuchung bestätigt. Das Gutachten lautete: Tod an
eitriger Bauchfellentzündung infolge Durchbruchs einer krebsartigen Dickdarmgeschwulst
in die Bauchhöhle. Es handelte sich nun darum, festzustellen, ob ein Zusammenhang
zwischen dieser Geschwulst und dem Unfall besteht. Um einen Zusammenhang zuzugeben,
muss eine zeitliche und räumliche Beziehung zwischen Trauma und Tumor bestehen. Der
zeitliche Zwischenraum dürfte nicht zu gross sein, grosse Zwischenräume von 5—6 Jahren
würden den Zusammenhang schon bedenklich erscheinen lassen, örtlich müsste die Stelle,
an welcher die Geschwulst entsteht, direkt oder indirekt von dem Trauma betroffen sein.
In unserem Falle trifft dieses zu. Als prädisponierend muss noch das Alter des Verletzten
angenommen werden. Der Begutachter bejaht in diesem Falle den Zusammenhang zwischen
Trauma und Tod. Taendler-Berlin.
F. Kirchberg, Einige Arbeiten über Trauma und Geschwulstbildung.
(Samraelreferat, Medizinische Klinik 1909, Nr. 40.) Im Gegensatz zu König stellt Gebele
die Ansicht auf, dass das Trauma in der Ätiologie die Geschwülste eine wichtige Rolle
spiele. Als Bedingung für die Annahme eines ursächlichen Zusammenhanges bezeichnet
er, dass die Geschwulst an der Einwirkungsstelle des Traumas sich entwickle. Zeitlich
nimmt er ihn an, auch wenn — vorausgesetzt, dass es sich um zahlreiche Tumoren handle,
die auf dem Boden eines Blutergusses sich entwickelt hätten — nur wenige Wochen
zwischen Trauma und Auftreten der Geschwulst beständen. Bekanntlich stellt er sich
damit in Gegensatz zu den meisten Autoren. — Matthaeus teilt einen Fall mit, in dem
3 Monate nach einem Trauma der vorderen Bauchwand eine derbe Schwellung im Abdomen
aufgetreten war. Man dachte an ein Sarkom; bei der Operation fand sich ein aus altem
Granulationsgewebe und Narben bestehendes Gebilde, das von Abszesshöhlen durchsetzt
war. Nach dem Trauma muss es zu einer Verlötung der verletzten Darmwand und der
vorderen Bauchwand gekommen sein. — In zwei Fällen werden Hodentumoren be¬
schrieben: Ein mächtiges Hodensacklipom, das nach Auffallen mit der Hodengegend auf
die Omnibusplattformgalerie entstanden ist, operativ entfernt wurde. Auf Grund ein-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
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gehender Litteraturstudien suchen die Autoren den Unfall und die Tumorentwickelung
zueinander in Beziehung zu bringen (Bosse und Lieschke). Ein Hodensarkom, das
nach Zusammenpressen beider Beine bei der Arbeit (als eine zu schiebende Last ins
Wanken gekommen) entstanden sein sollte, beschreibt S chönfeld. Die Unfallfolge wurde
hier abgelehnt. Apeit-Glotterbad.
Ott, Sarkom nach Hundebiss. 0. berichtet im ärztlichen Verein zu Marburg
am 29. XI. 1909 (s. Münch, med. Wocb. 2) über einen Fall von Sarkom nach Hundebiss
bei einem 2 t l i jährigen Knaben. 4 Wochen nach dem Biss in den Vorderarm zeigte sich
eine Verdickung. In dem durch die Operation gewonnenen Präparat zeigte sich das
Tumorgewebe als kleinzelliges Bundzellensarkom. Die Fälle von Sarkomen im Anschluss
an vorausgegangene Bisswunden sind in der Literatur ziemlich selten. 0. konnte nur 4
Fälle linden. In der Diskussion wurden Zweifel geäussert über den ätiologischen Zu¬
sammenhang der Neubildung mit der Bisswunde. Aron he im-Gevelsberg.
Meissdörfer, Ein Fall von Chondro-Myxosarkom am Oberschenkel in¬
folge von Trauma. (Inaugur. Dissertat. Erlangen 1909.) Verfs. Arbeit liegt ein im
Marienhospital in Aachen beobachteter und im patholog. Institut in Erlangen untersuchter
Fall zugrunde, der die Richtigkeit der Annahme beweist, dass äussere Beize imstande
sind, die Entstehung maligner Tumoren zu veranlassen. Es handelte sich um einen 23
Jahre alten Bergmann, der bis zu seinem Unfall stets gesund und arbeitsfähig war. Am 5.
Februar 1907 stürzte er bei der Arbeit in der Grube von einem Förderwagen und fiel
mit dem rechten Knie auf eine Schiene des Fördergeleises. Seitdem klagte er über
Schmerzen an dem geschädigten Knie stets an der Stelle der Gewalteinwirkung. 4 Monate
nach dem Unfall fand sich vorne und seitlich am Condylus intern, femor. eine auf Druck
empfindliche, wenig harte Anschwellung von Pflaumengrösse. Die mikroskopische Unter¬
suchung der entfernten Gewebsstückchen ergab Chondro-Myxosarköm; infolge dessen wurde
die Amputation des Oberschenkels vorgenommen. Der Ausgangsort der Geschwulst war
wahrscheinlich das Periost oberhalb des Epicondylus medialis, die sich von hier aus teils
nach aussen, teils nach innen durch die Corticalis hindurch in die Spongiosa hinein ent¬
wickelt hatte.
Für die traumatische Ätiologie sprachen die allmählich gerade an der Stelle der
Gewalteinwirkung auftretende Geschwulst sowie der Zeitraum, der zwischen Trauma und
Geschwulstbildung lag, so dass dem Patienten die Unfallrente zugebilligt wurde. Er starb
später infolge von Lungenmetastasen. Aronheim-Gevelsberg.
König, Sarkomatose des Hodens und davon abhängige sarkomatöse
Unterleibsgeschwulst nicht Folge eines Betriebsunfalles. (Med. Klinik 1909,
Nr. 81.) Nach dem Tode (Dez. 1897) des Steinbrucharbeiters A. wurde von der über¬
lebenden Frau desselben der Antrag auf Zubilligung einer Rente gestellt, weil der Ver¬
storbene im Spätherbst 1896 einen Unfall erlitten hätte. Als Zeuge trat ein Mitarbeiter
auf, der den Hoden schwarzblau gesehen hat. Genauere Nachfragen stellen fest, dass
Dr. Q. den Hoden bereits im Oktober 1896 erkrankt gefunden hat, damals dem
Patienten die Frage nach einem Trauma vorgelegt und von ihm eine negative Ant¬
wort erhalten hat. Der Unfall ist nach dem Lohnbuch sehr wahrscheinlich erst im
November 1896 aufgetreten. Der Unfall bestand darin, dass der Arbeiter beim Tragen
eines schweren Steines zu Fall kam, und dass dieser Stein ihm auf den Leib fiel.
Seitdem hat er stets Leibschmerzen gehabt Geh.-Rat König weist demgemäss den
Unfall als Todesursache ab; denn er sei 1. zu einer Zeit erfolgt, als der Hoden schon
sarkomatös gewesen sei, 2. Patient habe wahrscheinlich zur Zeit des Unfalles auch schon
Metastasen im Abdomen gehabt, da sofort nach demselben die Leibschmerzen einsetzten
und beständig angehalten hätten.
Gleichzeitig benutzt Verf. diese Gelegenheit, um energisch Front gegen die Unsitte
zu machen, jede Geschwulst mit einem Unfall in Zusammenhang bringen zu wollen,
z. T. durch humane Rücksichten dazu verleitet. Vor der Zeit der Unfallgesetzgebung
hätten kritische Autoren nur in einer ganz verschwindenden Prozentzahl von Fällen
einen Zusammenhang zwischen Unfall und Geschwulst feststellen können.
Es wäre doch merkwürdig, wenn in wenigen Jahrzehnten eine so grundlegende Verän¬
derung eingetreten wäre. Ap eit-Glotterbad.
Patoir, Accidents du travail et tubereulose pulmonaire. (La mödecine
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Monatsschrift fär Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 2.
des accidents du travail. 1909. No. 2 et 3.) Eingehende, aber nichts Neues bietende
Besprechung der Gesichtspunkte, welche der ärztliche Gutachter bei der Beurteilung des
ursächlichen Zusammenhangs zwischen Trauma und Lungentuberkulose zu beobachten hat.
Wallerstein-Cöln.
Marbaix, Tuberculose de Tos iliaque. (Bulletin mödical des accidents du
travail. 1909. No. 12.) Ein 34 jähriger Maler stürzt am 23. Juli 1908 aus einer Höhe
von 7 m auf den Rücken, klagt in der Folgezeit über Schmerzen in der Regio sacro-
lumbalis, kann aber am 3. August seine Arbeit wieder aufnehmen. Im Oktober nehmen
die Schmerzen zu und es stellen sich Blasenbeschwerden ein, so dass der Kranke mit
der Arbeit aussetzen muss. Objektiv Hess sich nichts ermitteln, so dass die Störungen
als funktionelle angesprochen wurden. Im November stellte man eine Atrophie des
rechten Oberschenkels fest, das Knie steht in Beugestellung, das Bein scheint verkürzt,
das Gesäss ist abgeflacht, die Gefässfurche verstrichen. Eine Röntgenaufnahme ergab
Intaktsein des Hüftgelenks, man nahm an, dass es sich um eine hysterische Coxalgie
handle. Im Dezember stellte sich Fieber ein, der Kranke kam ins Hospital, wo es auch
nicht gelang, eine Ursache für die Erscheinungen zu ermitteln, bis sich im April über
dem Hüftbein zwischen Wirbelsäule und Spina iliaca post, ein fluktuierender Tumor ent¬
wickelte, dessen Punktion Tbc.-haltigen Eiter ergibt Es handelte sich also um eine Tuber¬
kulose des Darmbeines, wahrscheinlich traumatischen Ursprungs. Wallerstein-Cöln.
Lorat, Un cas de tuberculose du scaphoide. (Bulletin medical des accidents
du travail. 1909. No. 12.) Ein 30jähriger, vordem stets gesunder Anstreicher fällt im
Oktober 1908 auf die Rückenfläche des rechten Handgelenks. Nach 5 Wochen nimmt
er seine Arbeit wieder auf, obwohl eine gewisse Druckempfindlichkeit an der Stelle der
Quetschung noch besteht. Die Schmerzhaftigkeit nimmt zu und Ende März 1909 stellt
L. fest, dass es sich um eine Tuberkulose des Handgelenks handelt. Es bestand an
der radialen Seite des Handgelenks eine beträchtliche Schwellung, die bis zur Mitte des
1. 2. und 3. Metacarpus reichte. Die Röntgenaufnahme zeigt, dass das Os scaphoid.
durch einen senkrecht zur grössten Achse des Knochens stehenden Riss in 2 Hälften
gespalten ist. Die Mitte des Spalts ist zu einer kirschkerngrossen Höhle erweitert. Es
handelte sich demnach um eine Knochentuberkulose infolge einer Fraktur. Bei der
Operation fand man das Kahnbein in 2 Hälften geteilt und im Zentrum des Knochens
einen tuberkulösen Herd, der beiden Bruchstücken angehörte. Wallerstein-Cöln.
Cruchet et Lautier, Diabete et traumatisme. (La medecine des accidents
du travail. 1909. No. 4.) Eine 68 jährige, früher nicht zuckerkranke Frau erleidet eine
Oberschenkelfraktur. 8 Monate später stellen sich neuralgische Beschwerden, allgemeine
Mattigkeit und Schlafsucht ein. Nach weiteren 10 Monaten wird Zucker im Urin be¬
obachtet nebst den übrigen klassischen Symptomen des Diabetes. Bei der Grösse des
Intervalles zwischen Trauma und erstem Auftreten der Zuckerausscheidung lassen die
Verf. es dahingestellt, ob es sich in ihrem Fall um einen echten traumatischen Diabetes
gehandelt habe. Die Durchsicht der Litteratur lehrte sie, dass die Ansichten der Autoren
weit auseinandergehen über die Grösse des Zeitraums, der zwischen Trauma und erstem
Auftreten der Zuckerausscheidung im Harn liegen dürfe, um einen Diabetes als trau¬
matischen ansprechen zu können. Brouardel und Richardiöre lehren, dass zwischen
Trauma und dem Beginn der Zuckerausscheidung eine Periode beobachtet werden könne,
die charakterisiert sei durch die schlechte Heilungstendenz der durch das Trauma
gesetzten Gewebsschädigung, durch Verschlechterung des Allgemeinbefindens und durch
das Auftreten nervöser Störungen, namentlich in Form von Neuralgien. Die Verf. nehmen
an, dass in ihrem Fall diese intermediäre Periode zur Beobachtung gekommen sei.
W allerstein-Cöln.
Bruynda, Die traumatische Leukämie. (La medicina degli Infortani del
lavoro 5—7/09; Zeitschr. f. Med.-Beamte 19/09.) Im Anschluss an eine Besprechung
der in der Litteratur beschriebenen Fälle von Leukämie im Anschluss an ein Trauma
der Knochen, oder eine Erschütterung des Gesamtorganismus oder endlich der Milz
kommt Br. zu folgenden Schlüssen:
1. Das Vorhandensein einer traumatischen Leukämie ist zwar noch nicht bewiesen,
allein ein Zusammenhang zwischen der Krankheit und einem Trauma blutbildender Organe,
besonders der Milz, besteht zweifellos.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 57
2. Bei der noch herrschenden Unklarheit über das Wesen der Leukämie muss
man das Trauma als Gelegenheitsursache ansehen, die imstande ist, den bis dahin la¬
tenten Prozess zur Entwicklung zu bringen.
3. Einen Unterschied der Symptome einer gewöhnlichen Leukämie oder einer
solchen, die sich an ein Trauma anschliesst, kennt man noch nicht. Nur in einem Falle
letzterer Art ist keine Vermehrung der Harnsäureausscheidung festgestellt, was bei
der gewöhnlichen mit Ausscheidung ammoniakalischen Urins einhergehenden Leukämie
nicht der Fall zu sein pflegt.
4. Um einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Trauma und Leuäkmie fest¬
zustellen, wäre es notwendig, unmittelbar nach dem Unfall eine Blutuntersnchung vor¬
zunehmen, durch die eine bereits vor dem Trauma bestehende leukämische Veränderung
des Blutes ausgeschlossen werden kann. Hammer schmidt-Danzig.
A. Köhler, Über das Wort „Shock“. (Zentralbl. f. Chir. Nr. 6.) Ein kurzes
etymologisches Exposö, in dem ausgeführt wird, dass die Schreibweise Chok, Choc,
Schock usw. unsinnig ist, namentlich aber die Schreibweise Chok, wie sie seinerzeit von
der Kommission zur Verbesserung der deutschen Rechtschreibung festgesetzt wurde. So
lange wir keinen vollgültigen deutschen Ausdruck für den Zustand, der mit Shock be¬
zeichnet wird, gefunden haben, ist diese Bezeichnung in seiner richtigen Schreibweise
auch beizubehalten. Das Wort „Schrecklähmung“ passt nicht zu einer erschöpfenden
Bezeichnung des eigentümlichen Zustandes. Bettmann-Leipzig.
Momburg, Einige Bemerkungen zur Technik der Blutleere der unteren
Extremitäten. (Deutsch, med. Wochenschr. 48/09.) Auf Grund der Erfahrungen von
über 200 Fällen bespricht M. folgende Punkte: Er benutzt die von der Firma Fonrobert-
Berlin in den Handel gebrachten sogenannten Prima-Rot-Drains, und zwar für Kinder
die Nummer 12, für Erwachsene die Nummer 14. Vor Anlegung des Gummischlauches
in der Taille wird an den Oberschenkeln der Esmarchsche Schlauch angelegt, damit
später bei Abnahme des Taillen-Schlauches die untere Körperhälfte nicht auf einmal
wieder in die Zirkulation eingeschaltet wird. Den Schlauch selbst legt,M. in chirurgischen
Fällen nicht in horizontaler Lage des Kranken an, sondern in steiler Beckenhochlagerung,
was durch Anbringung von Schulterstützen erleichtert wird. Dadurch wird erreicht, dass
der Darm nach oben gleitet und der Kreislauf der A. mesenterica sup. und inf. erhalten
bleibt; ausserdem wird dadurch ein grosser Teil der Vagus- und Sympathicusendigungen
dem Drucke entzogen. Durch Schütteln des Bauches wird das Heraufrutschen der
Därme befördert. Die Schrügstellung der Kranken ist der zweite Grund, weshalb die
vorhergehende Anlegung der Esmarchschen Binde um die Oberschenkel verlangt werden
muss, denn durch plötzliches Eindringen der grossen Blutmenge kann eine Überlastung
des Herzens eintreten. Es sind in der Fachpresse einzelne Fälle beschrieben worden,
bei denen das Verfahren versagt hat. Axhausen (Med. Klinik 43/09) hat bereits darauf
aufmerksam gemacht, dass alsdann ausnahmslos der Schlauch zu locker angelegt worden
ist. M. empfiehlt aber den Schlauch trotz der immerhin etwas beängstigenden Entstellung
des Körpers stets so fest anzulegen, dass jeder Puls in der A. femoralis aufhört; genügen
daher nicht die bereits angelegten Umschnürungen, so macht man noch weitere; das
muss vor allem geschehen bei muskelstarken und korpulenten Leuten, bei denen es Vor¬
kommen kann, dass der Schlauch infolge von Hustenstössen abrutscht. Wie weit das
Herz durch Abschnürung der Taille in Mitleidenschaft gezogen wird, darüber liegen noch
nicht genügend Beobachtungen vor, jedenfalls haben auch Kranke mit Herzfehlern die
Umschnürung glatt vertragen; Pelotten verwirft M. vollständig und hält das feste Um¬
legen der einzelnen Touren sowie das Anlegen weiterer Touren, wenn die bisherigen
nicht genügen, für vollauf genügend. Hammerschmidt-Danzig.
Bnrkhardt, Die intravenöse Narkose mit Äther und Chloroform. (Münch,
med. Wochenschr. 46.) Nach Verf.s Versuchen aus der chirurgischen Universitäts-Klinik
in Würzburg ist die intravenöse Äthernarkose — beim Erwachsenen, wenigstens soweit
es sich um kräftige Individuen handelt, kombiniert mit Skopolamin-Morphium — zur Zeit
die ungefährlichste und angenehmste Methode der Allgemeinnarkose. Sie wird jedoch,
da die Einleitung der Narkose bei ihr empfindlicher ist als bei der Inhalationsarkose,
immer nur für besondere Fälle reserviert bleiben. Sie ist nur dann indiziert, wenn
überhaupt Allgemeinnarkose angewandt werden soll und wenn die Asepsis durchgeführt
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweeen Nr. 2.
werden kann; bei Pat. mit nicht intakten Atmungs- und Zirkulationsorganen, sowie bei
schwächlichen, heruntergekommenen Individuen. 2. Bei Operationen am Kopf und Hals;
aus Bequemlichkeitrrücksichten für den Operateur. 3. Bei Pat. die eine Idiosynkrasie oder
heftigen Widerwillen gegen Einatmung des Narkotikums haben. Aron heim-Gevelsberg.
Hehn, Die unmittelbare Herzmassage bei Narkosentod. (Münch, med.
Wochenschr. 48.) Gegen Ende einer normal verlaufenden Chloroformnarkose trat bei
einem 7 jährigen gesunden Knaben, der in der Klinik Lexers wegen Syndaktylie operiert
wurde, eine zirkulatorische Synkope und Atmungslähmung auf, verursacht durch akute
Herzschwäche. Nachdem die üblichen Wiederbelebungsversuche 5 Minuten lang ohne
Erfolg angewendet waren, wurde die subdiaphragmatische unmittelbare Herzmassage und
wegen hochgradiger Zwerchfellspannung nach 3 / 4 Stunden die transdiaphragmatische Massage
vorgenommen. 70 Minuten (nach erfolgter Synkope traten die ersten Zuckungen, nach
100 Minuten die ersten Kontraktionen auf, während bis zum Einsetzen einer regel¬
mässigen Herztätigkeit und Atmung volle 2 */ 4 Stunden vergingen. Diesen Erfolg ver¬
nichtete eine nach 2 Stunden völligen Wohlbefindens auftretende respiratorische Synkope,
verursacht durch einen bei Einleitung der transdiaphragmatischen Herzmassage gesetzten
Pleurariss.
Unter den üblichen Wiederbelebungsmitteln, welche sowohl der direkten Herz¬
massage vorauszuschicken, als auch dieser — wie in Verf.s Falle — helfend hinzuzufügen
sind, verdient neue Beachtung der Brauersche Überdruckapparat
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Fedcrmann, Desinfektion der Haut mit Jodtinktur. F. spricht in der
Berliner medizin. Ges. am 5. Januar 1910 (s. Münch, med. Wochenschr. 2) über Desinfektion
der Haut mit Jodtinktur, deren Wirkung neben der fettlösenden und desinfizierenden des
Alkohols besonders darauf beruht, dass letzterer durch Schrumpfung der Haut die
Bakterien fixiert; dazu kommt die hyperämisierende Wirkung der Jodtinktur. Die Vor¬
züge der Methode sind: kurze Dauer der Desinfektion, Zuverlässigkeit, Billigkeit und
Erzeugung tadellosem Narben. Aronheim-Gevelsberg.
Dupuy de Frenelle, Traitement des plaies par la lumiere blanche et la
chaleur ölectrique. (La m6decine des accidents du travail. 1909. No. 8.) Bericht über
einen Fall von Verbrennung des Handgelenks, der länger als ein Jahr allen Heilungs¬
versuchen getrotzt hatte und dann bei Bestrahlung mit einer elektrischen Lampe in
weniger als einem Monat zur Heilung gebracht wurde. Besprechung der angewandten
Technik. Wallerstein-Cöln.
D&hlgren, ..Eine Modifikation der Dahlgrenschen Zange. (Zentralbl. f.
Chir. Nr. 7. 09.) Änderung der Kraftübertragung vom Griff auf den Haken, dessen Be¬
wegungen in einer geradlinigen Bahn durch ein Zahnrad von passend angemessenem
Radius vermittelt werden. Auf diese Weise macht es keine Schwierigkeit, auch den
dicksten Schädelknochen zu zerquetschen. Krause bezeichnet die Zange als ein vor¬
zügliches Trepanationsinstrument, das einfach, überall anwendbar und vor den elektrischen
Trepanationsinstrumenten manchen Vorzug hat (S. Borchardt Nr. 11 d. Zentralbl. f.
Chir. und Ref. in dieser Zeitschr.) Bettmann-Leipzig.
M. Borchardt, Zur Modifikation der Dahlgrenschen Zange. (Zentralbl.
f. Chir. 09. Nr. 11.) Der Hauptnachteil der Zange war der, dass sie für gewisse Fälle zu
schwach war. Diesem Übelstand hilft B. durch ein Verfahren ab, das auch der Erfinder
selbst jetzt benutzt (s. Zentralbl. Nr. 7), durch Anwendung des Prinzips der Kraftüber¬
tragung durch Zahnräder. Die beigegebene Zeichnung erläutert die Konstruktion. Her¬
stellung durch den Instrumentenmacher C. Dähne, Berlin. Bettmann-Leipzig.
Bum, Funktionelle Therapie Unfallverletzter. (Deutsch, med. Wochenschr.
Vereinsberichte 42/09.) Auf der 81. Versammlung Deutscher Naturforscher und Ärzte
zu Salzburg hielt B. einen Vortrag über die Zukunft Unfallverletzter, und zwar unter
Hinweis auf den Motivenbericht zum Entwurf des neuen österreichischen Sozialversiche¬
rungsgesetzes. Bei der ersten Hilfeleistung ist alles zu vermeiden, was die spätere
Funktion des verletzten Gliedes beeinträchtigen kann, z. B. der Versuch der definitiven
Blutstillung und die Wundnaht am Verletzungsorte, Maßnahmen, deren aseptische Durch¬
führung doch nicht gewährleistet werden kann. Wenn diese Dinge, wie es sich eigent¬
lich von selbst versteht, im Krankenhause ausgeführt werden, dann können auch keine
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 2.
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zerrissenen Sehnen übersehen werden, und es wird nicht, wie schon so oft, zu Klagen
kommen wegen einer unterlassenen Sehnennaht. Wie die erste Behandlung komplizierter
Frakturen häufig nicht zweckentsprechend ist, so werden auch nicht selten einfache
Knochenbrüche viel zu lange immobilisiert und die Folgen sind: Callushypertrophie,
Muskelatrophie und Gelenksteifheit. B. warnt besonders vor Anwendung zirkulärer
Gipsbinden und empfiehlt warm streng individualiserte „mobilisierende Frakturbehandlung“
unter ständiger Kontrolle durch das Röntgenbild. Zu solcher Frakturbehandlung rechnet
er leicht abnehmbare Schienen- und Kapsel verbände, wenn nötig durch Extension. Wo
anfänglich eine Immobilisierung nicht zu vermeiden war, soll sobald als möglich eine
mechanische Beeinflüssigung der Frakturstelle eintreten, auch nach Ausführung einer
Knochennaht, wozu aber die Zustimmung des Verletzten erforderlich ist Den Vorschlag
Sommers, durch in den Gipsverband eingefügte Elektroden eine Faradisation der
Muskeln auszuführen, verwirft B. ganz, da die Wirkung ganz unsicher sei und
ausserdem eine Gelenkversteifung doch nicht vermieden werde, und gerade diese sei das
unangenehmste Ereignis bei der Immobilisierung.
In der Diskussion wurde die erste Hilfeleistung bei Verwundungen näher erörtert.
Die Mehrzahl der Redner sprach sich für einen trockenen, hydrophilen, möglichst ein¬
fachen, aber antiseptischen Schutzverband aus, der anzulegen sei unter Vermeidung jeder
feuchten Reinigung und feuchter Antiseptika. Hammerschmidt-Danzig.
Wette, Die Ergebnisse des Heilverfahrens bei chirurgischen Unfall¬
verletzungen. (Ä. S.-V.-Z. 1909/18.) Verfasser tritt, wie wohl alle Ärzte, die mit Unfall¬
kranken zu tun haben, energisch dafür ein, dass die Berufsgenossenschaften von Anfang
an die Fürsorge für den Verletzten übernehmen. Er gibt in einer Statistik der 6. Sektion
der Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft die Resultate, welche deutlich dafür
sprechen, dass nach Übernahme des Heilverfahrens durch die Berufsgenossenschaft gleich
am Beginn der Behandlung sich die Zahl der entschädigungspflichtigen Verletzten ganz
wesentlich verringert hat. Trotz Zunahme der Verletzungen ist in 7 Jahren die Zahl
der Entschädigungspflichtigen von 14,66 auf 8,39 auf 1000 gefallen. Verfasser geisselt
sehr treffend das unzulängliche System der Krankenkassenbehandlung, den sogenannten
Massenbetrieb, spricht sich gegen die zu lange fortgesetzte konservative Behandlung aus
und gegen die Nachbehandlung von Unfallverletzten in grossen Krankenhäusern. Hier
hat gewöhnlich ein Wärter die ganze Nachbehandlung in Händen, während die Ärzte
nicht Zeit haben, sich um diese Kleinarbeit zu kümmern. Er schildert in einer Anzahl
treffender Krankengeschichten, speziell Eiterungen an der Hand nach kleinen Verletzungen,
wie durch die Vernachlässigung in der ersten Zeit die Funktionsfähigkeit der betreffenden
Glieder geschädigt wird. Nachdem monatelang mit kleinen Einschnitten und Umschlägen
behandelt worden ist, müssen dann, wenn die Berufsgenossenschaft den Fall übernimmt,
entweder ein oder mehrere Finger, die nach Herauseiterung der Sehnen völlig versteift
sind, abgetragen werden. Der Verfasser spricht sich strikte dafür aus, dass Unfallverletzte
nur in gut geleiteten, speziell für Behandlung solcher Patienten eingerichteten Kranken¬
häusern von Anfang an behandelt werden sollen. Nur dann würde die Funktionsfähig¬
keit der verletzten Glieder und der abhängigen Gelenke so weit wie möglich erhalten
werden. T aen die r-Berlin.
Wehrkorn, Die „Kurdauer“ bei Unfallverletzungen. (Münch, med. Woch. 2.)
Nach W. kann als „Kurdauer“ nur diejenige Zeit angesehen werden, während welcher eine
regelmässige ärztliche Behandlung stattfindet oder ein Kranker sich auf ärztliche Ver¬
ordnung einer bestimmten Kur — etwa Behandlung mit Elektrizität und Massage, gymna¬
stischen Übungen, Gebrauch von Bädern, sei es zu Hause, sei es in einem Badeorte —
unterzieht. In einem von W. begutachteten Falle musste darnach die Behandlung als ab¬
geschlossen gelten mit dem Tage, an dem die Entlassung aus dem medico-mechanischen
Institut stattfand, als weitere Kurzeit konnten aber nicht die nächsten Wochen angesehen
werden, während welcher nur noch 2 mal der Rat des erstbehandelnden Arztes eingeholt
wurde. Aronheim - Gevelsberg.
Desfosses et Durey, Les mensurations chez les accident£s du travail.
(Le Presse mSdicale 1909, No. 59.) Eingehende Besprechung der an Unfallerkrankten vorzu¬
nehmenden Messungen. Bezüglich der Einzelheiten muss auf das Original verwiesen werden.
W allerstein-Cöln.
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60 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
Latulle, L’autopsie obligatoirre dans les accidents du travail suivis de
in ort. (La Presse medicale 1909. No. 59.) L. wünscht, dass die Autopsie eines jeden
im Anschluss an einen entschädigungspflichtigen Unfall Verstorbenen auf dem Wege des
Gesetzes obligatorisch gemacht werde. Wallerstein-Cöln.
Puppe, Der Einfluss der Gewöhnung auf die Erwerbsfähigkeit Unfall¬
verletzter. (A. S.-V.-Z. 1909/4.) Der Verfasser geht von dem Grundsatz aus, wo ein Wille
ist, ist auch ein Weg, und ist der Ansicht, dass bei der grossen Mehrzahl der Unfall¬
verletzten auch der Wille zur Gewöhnung vorhanden sei. Er bespricht eine grosse Anzahl
von Verletzungen und Defekten der oberen Extremitäten, bei denen die Gewöhnung mit
der Zeit eingetreten ist, so dass eine Herabsetzung resp. Absetzung der Rente erfolgen
musste. Eine Gewöhnung kann nicht erfolgen an starke Schmerzen bei Neuralgien, an
Lähmungen und Schwindelzustände. Das Reichs-Versicherungsamt hat seine Ansicht über
Gewöhnung in den letzten Jahren geändert. Es wird jetzt häufig Gewöhnung angenommen
in Fällen, die früher in dieser Hinsicht anders beurteilt wurden. Als wichtigste Gesichts¬
punkte der Gewöhnung kommen in Betracht das Alter des Unfallverletzten, die nach dem
Unfall verflossene Zeitspanne, die Frage ob das verletzte bezw. verstümmelte Glied be¬
nutzt wird, und die Feststellung, ob sich nicht vikariierend auf dem unteren Gliede eine
grössere Geschicklichkeit eingestellt hat. Zum Schlüsse schlägt der Vortragende eine ein¬
heitliche Methode der Messung mit glelchraässig eingeteilten Bandmaßen vor. Er hatte
an verschiedenen Bandmaßen zu 150 cm Differenzen bis zu 5 cm gefunden.
Taend ler-Berlin.
Die Gewöhnung an Vnfallfolgen als Besserung im Sinne des § 88 des Un¬
fallversicherungsgesetzes. (Zusammenstellung von Entscheidungen des R.-V.-A. über Finger-
und Augenverletzungen. Herausgegeben vom Vorstande der Sektion 1 der Norddeutschen
Eisen- und Stahlberufsgenossenschaft. Hannover, 3. Auflage 1908.) In dem sehr instruk¬
tiven und übersichtlichem Buch werden in tabellarischer Übersicht 96 Beispiele zum Teil
mit Bildern aufgeführt, durch welche bewiesen werden soll, dass sehr häufig die Schieds¬
gerichte zu wenig die Erfahrungen des täglichen Lebens beachten, wonach bei Verletzungen
eine Gewöhnung eintritt. Infolge dessen werden für Schäden, welche eine tatsächliche
Erwerbseinbusse nicht bedingen, Dauerrenten gezahlt. Das gilt besonders für Verlust
eines Fingergliedes. Auch in Bezug auf Augenverletzungen herrscht noch Ungewissheit
und Unklarheit, trotzdem mehr als 20 Jahre seit Inkraftreten des Gesetzes verflossen
sind. Welche Merkmale z. B. ein sogenannter qualifizierter Arbeiter bieten soll, weiss
niemand. In früheren Jahren erklärte das R.-V.-A., dass darunter nur Arbeiter zu ver¬
stehen seien, welche nach mehrjähriger Lehrzeit ein besonders scharfes Sehen erforderndes
Handwerk erlernt hätten, jetzt legt es den Begriff so aus, dass darunter alle Handwerker
zu verstehen seien, welche auf doppeläugiges (körperliches) Sehen angewiesen sind. Das
hat zur Folge gehabt, dass z. B. in der Eisenindustrie Arbeiter, wie Stanzer, Locher,
Bohrer, Renten erhielten, die ihnen ihrer wirtschaftlichen Lage nach nicht zukamen. Dass
praktisch das doppeläugige Sehen nicht so ins Gewicht fällt, wie man anzunehmen ge¬
wöhnt ist, beweist die Tatsache, dass der Uhrmacher nur ein Auge gebraucht, obwohl er
gerade die feinsten Arbeiten ausführt. Das R.-V.-A. hat daher in neuester Zeit auch bei
Augenverletzungen eine Ermässigung und sogar Aufhebung der Rente bei Besserung an¬
erkannt, und das mit um so grösserem Recht, als es trotz sorgfältiger Statistik nicht ge¬
lungen ist, den Nachweis zu erbringen, dass der Verlust eines Auges die Arbeitskraft
in solchem Maße schmälert, als man bisher angenommen hatte. Im Anhang des Buches
werden einige Beispiele hervorragender Gewöhnnng an Verletzungsfolgen aufgeführt bei
Arbeitern, denen die Fürsorge auf Grund der Unfallversicherungsgesetze nicht zuteil
werden konnte. Von diesen zum Teil, geradezu verblüffenden Beispielen seien nur er¬
wähnt: Eisendreher, welcher nach Verlust von 18 V 2 Fingergliedern die gebliebenen Finger
ausserordentlich geschickt gebraucht und den vollen Akkordlohn verdient; — Steinkutscher
mit Verlust des rechten Zeigefingers und völliger Steifheit des Mittelfingers in Bajonett¬
stellung. Der Mann verrichtet mit der Hand seine volle Arbeit, lädt Steine auf und ab
und besorgt Pferd und Wagen; — Gärtner mit Verlust des linken Ring- und Mittel¬
fingers sowie von 2 Dritteln des kleinen Fingers, der Vollarbeit zum Volllohn verrichtet; —
Mechaniker mit Verlust des linken Zeigefingers durch Pistolenschuss, welcher seine volle
Arbeit als Mechaniker tut und wöchentlich 36 Mark verdient. — Eine seltene Willens-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
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kraft wird vom Kreisarzt Dr. Frey in Lublimitz O.-S. beschrieben: Ein Zementarbeiter
geriet 1872 in das Triebwerk einer Schlemmmaschine und wurde schwer verletzt, so dass
Amputationen beider Arme notwendig wurden; rechts blieb nur ein 17 cm langer Stumpf
unterhalb des Schultergelenks, links ein 18 cm langes Stück unterhalb des Ellbogen¬
gelenks übrig. Da der Verletzte mit nicht genügender Vorsicht gearbeitet hatte, konnte
niemand haftpflichtig gemacht werden und der Mann war daher auf den guten Willen
seines Arbeitgebers angewiesen. Da die Unterstützung, welche er erhielt, nicht ausreichte
zum Lebensunterhalt, suchte er sich durch Viehhüten etwas zn verdienen. Dabei übte
er fleissig die Reste der oberen Gliedmassen, so dass man ihn als Gemeindediener anstellte.
Im Jahre 1891 trat er als Chaussearbeiter in den Dienst der Kreisverwaltung und führt
in diesem Dienst alle vorkommende Arbeit aus: neue Gräben auszuwerfen, verschlammte
zu reinigen, die Chausseekante durch Abstechen gerade zu halten und von Gras zu be¬
freien, Löcher auszuheben, in die er selbst Bäume hineinpflanzt, und Schlamm von der
Chaussee aufzuladen. Seine Leistungen sind so gute, dass er 1,60 Mk. erhält, während
ein gesunder Arbeiter nur 1,70 Mk. Lohn bekommt Interessant ist, wie er arbeitet: Zum
Graben klemmt er den Spaten unter den rechten Oberarmstumpf, drückt ihn mit diesem
in der Achselhöhle an, fasst ihn mit der linken Ellenbeuge fest und gräbt schnell und
sicher. Will er Berichte schreiben, so fasst er den Federhalter mit der Ellenbeuge,
führt das untere Ende in den Mund, hält es mit den Zähnen fest, legt den Federhalter
über den Unterarmstumpf und das Papier und schreibt mit dem Kopfe. Bei landwirt¬
schaftlichen Arbeiten bedient sich der Verletzte derselben Instrumente wie ein anderer
Arbeiter, nur dass dieselben einen längeren Stiel haben. Bei den Verrichtungen des täg¬
lichen Lebens benutzt er die Ellenbeuge als Hand. — Aus allem geht hervor, dass der
Mann mit sehr grossem Fleiss uud ohne Benutzung eines orthopädischen Instituts ge¬
lernt hat, trotz seiner verstümmelten Arme seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Als
Kuriosum möge noch die Mitteilung dienen, dass der Verletzte ein Angebot des Zirkus
Barnum, sich für ein glänzendes Angebot für Geld sehen zu lassen, mit Entrüstung
zurück wies. Hammerschmidt - Danzig.
Th. Bumpf, Über ärztliche Zeugnisse und Gutachten. (Beiheft 7 zur Medi¬
zinischen Klinik 1909.) Es ist jedem Arzte, der noch wenig vertraut mit der Ausstellung
von Gutachten ist, zu raten, diese kleine Schrift zu lesen. In ihr werden nicht allein
alle Formalien genau besprochen, die bei Abfertigung von Zeugnissen für Privat- oder
staatliche Versicherungen beachtet werden müssen, sondern es wird eingehend betont,
welche Punkte für die einzelnen Versicheruugszweige bei Abfassung von Gutachten be¬
sonders berücksichtigt werden müssen. Mit Recht wird ein sehr grosser Wert auf eine
sehr genaue Anamnese gelegt und darauf hingewiesen, dass es hierbei nicht nur darauf
ankomme, alles zu berichten, was Patient und Angehörige mitteilen, sondern dass es
mindestens ebenso wichtig sei, freilich auch oft sehr mühsam, diese Angaben auf ihren
Wert zu prüfen. Dazu gehörten Anfragen bei Zeugen, bei Behörden, der Musterungs¬
kommission, dem einstigen Lehrer und Lehrherrn usw. Dann werde zuweilen übersehen,
dass Pat. schon einen Unfall gehabt hätte und dass von diesem event. Folgen herrühren
könnten.
Sehr betont Verf., sich bei der Untersuchung stets an ein Schema zu halten; das
gelte für den Anfänger und ebenso für die Erfahrensten. Leider werde oft die erste
Untersuchung nicht eingehend genug vorgenommen; das könne bei Fällen von chron.
Nervenleiden, Bauchtumoren usw. sich sehr schwer rächen und zu Schädigungen der
Versicherungsanstalten oder auch der Versicherten führen. Die Urinuntersuchung sei
oft nicht gründlich genug; die Angabe, Eiweiss im Urin, nütze wenig, die 24 std. Menge
des Urins, der Eiweissgehalt in °/ 0 , die Beobachtungsangabe über den Eiweissgehalt an
verschiedenen Tagen müsste im Gutachten enthalten sein.
Die Absätze, welche von den Funktionen der Schiedsgerichte, vom Reichsversiche¬
rungsamt handeln, müssen im Original nachgelesen werden. Die Frage der Beurteilung
der Invalidität ist so kurz und präzis behandelt, dass eine Wiedergabe mittelst Referat
unmöglich ist.
Sehr zu beherzigen ist der Rat des Verfassers, mit den Ausdrücken Simulation,
Übertreibung usw. vorsichtig zu sein; die Zeugnisse kämen recht oft in die Hände der
Versicherten.
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62 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 2.
Die Ermahnung, sich möglichst wenig lateinischer Ausdrücke zu bedienen, ist schon
oft von Thiem, Windscheid u. a. ausgesprochen worden.
Für militärische Zwecke ausgestellte Zeugnisse solle man versiegelt dem Klienten
übergeben. Man solle sich stets vor Augen halten, dass nach § 278 d. B. G. ein un¬
richtiges Zeugnis für eine Behörde, wenn es wider besseres Wissen abgegeben worden
ist, eine Strafe von 1 Monat bis 2 Jahren Gefängnis zur Folge haben könne.
A p e 11 - Glotterbach.
Ascher, Zur Frage der Invalidität der Bergarbeiter. (Hygienische Rund¬
schau 19/09.) An der Hand einer grösseren Statistik sucht A. nachzuweisen, dass die
„Legende von den gesunden Lungen der Bergarbeiter“ eine gefährliche sei, die schon
zu merkwürdigen therapeutischen Anschauungen geführt habe. Man müsse nicht allein
die Tuberkulose in Betracht ziehen, sondern auch andere Lungenkrankheiten und ausser¬
dem die anderen Russ und Kohlenstaub atmenden Arbeitergruppen vergleichen. Da ergibt
sich denn eine Sterblichkeit im Alter von 15—65 Jahren für
Landarbeiter an Tub. 18,8 %, an nicht tub. Lungenkrankheiten 18,6 %,
Kohlenbergwerksarbeiter „ „ 14,0 °/ 0 , „ „ „ „ 32,6 %,
Kohlenträger „ „ 29,7%, „ „ „ „ 65,6%,
Kaminkehrer und Russhändler „ „ 37,1 %, „ „ „ „ 43,1 %.
Mit diesen Zahlen stimmt eine zweite Tabelle überein, welche die Jahre 1897—1902 um¬
fasst. Danach erlagen von den männlichen Einwohnern Preussens im Alter von
15—16 Jahren 28,8 % der Tuberkulose, 16,5 % anderen Lungenkrankheiten, vomBochumer
Knappschaftsverein 13,1 % der Tuberkulose und 39,2 % anderen Lungenerkrankungen.
Den Grund für dieses auffallende Verhältnis sieht A. darin, dass nur besonders kräftige
Leute zur Arbeit in den Bergwerken zugelassen werden. A. führt alsdann weiter aus,
dass die Tuberkulose eine Krankheit sei, welche im Kindesalter durch Ansteckung er¬
worben ist, die im späteren Alter zum Ausbruch kommt und erst zum Tode führt, wenn
eine „Abschwächung der inneren Widerstandskraft des Körpers“ zustande gekommen ist,
ein Zeitpunkt, der durchaus nicht in dasselbe Jahrzehnt zu fallen braucht wie der Be¬
ginn der Krankheit. Ist diese Anschauung richtig, so ist die Aufnahme von Russ und
Kohlenstaub aber durchaus nicht ohne Einfluss auf die Tuberkulose, denn von den
männlichen Erwachsenen Preussens, die an Tuberkulose leiden, erreichten 1906/07
13,7 % ein Alter von über 60 Jahren, von den Mitgliedern des Bochumer Knappschafts¬
vereins aber nur 3,8%. Hammerschmidt-Danzig.
Entscheidungen des Reichsversicherungsamtes.
Zum Begriff der Erwerbsunfähigkeit. Rek.-Entsch. des R.-V.-A (A. N. d.
R.-V.-A. 8/09). Ein fast gesunder, zur Zeit 35 jähriger Arbeiter, dem der 1. Arm ln der
Mitte des Oberarms abgenommen war, wurde trotz mangelnder Arbeitsgelegenheit an
seinem Wohnsitz und dessen Umgebung für nicht arbeitsunfähig erklärt. Es war fest¬
gestellt, dass eine regelmässige Beschäftigung in den ihm zugängigen Fabrikanlagen
selbst bei Minderlohn nicht möglich war, weil das Zusammenarbeiten des einarmigen
Klägers mit gesunden Arbeitern Unregelmässigkeiten, Zeitverluste und Beschwerden aller
Art herbeiführen musste und auch Unglücksfälle nicht ausgeschlossen werden konnten.
Ebenso war auch beim landwirtschaftlichen Betriebe eine Anstellung nicht möglich, da
bei der geringen Bedeutung, welche die Landwirtschaft in jener Gegend besitzt, alles
nur von den Familienangehörigen besorgt wird. Da also in erreichbarer Nähe des
Wohnortes des Verletzten eine gewinnbringende Beschäftigung nicht zu finden sei, ein
Verlegen des Wohnortes ihm aber nicht zugemutet werden könnte, erkannte das Schieds¬
gericht auf Erwerbsunfähigkeit. Im Gegensatz dazu nimmt das R.-V.-A. an, dass ein
Versicherter, „der durch seinen körperlichen und geistigen Zustand, für sich betrachtet,
nicht gehindert sein würde, seine Erwerbstätigkeit fortzusetzen, als erwerbsunfähig dann
nur anzusehen sei, wenn ihm nach Art des Leidens der gesamte Arbeitsmarkt dauernd
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verschlossen sei“. Im Sinne dieser Ausführung ist aber der gesamte Arbeitsmarkt dem
Verletzten nicht verschlossen, denn der leitende Gedanke für jene Ausdehnung des Be¬
griffs der Erwerbsunfähigkeit liegt darin, dass das die Leistungsfähigkeit des Versicherten
aufhebende Leiden es dritten Personen dauernd unmöglich macht, mit ihm zu verkehren,
z. B. bei Taubheit und Fallsucht. Das liegt hier nicht vor, denn die Bescheinigungen
von Fabrikanten und Bürgermeistern besagen nur, dass bei dem grossen Angebot an
Arbeitskräften eine Verwertung der beschränkten Arbeitskraft des Verletzten aus¬
geschlossen ist. Dem Kläger fehlt es also nur zur Zeit an Gelegenheit, die ihm ver¬
bliebene Arbeitskraft in der Gegend seines Wohnsitzes zu verwerten. Die Arbeitslosig¬
keit aber ist von der Versicherung ausgeschlossen, weil sich ihre Ursachen der Kontrolle
entziehen und weil die Arbeiterbevölkerung in der Lage ist, „dem örtlichen und zeit¬
lichen Wechsel von Angebot und Nachfrage auf dem Gebiete des Arbeitsmarktes durch
Übernahme von Arbeit anderer Art und an anderen Plätzen auszuweichen“.
Hammer Schmidt-Danzig.
Eine Militärrente ist nicht ohne weiteres Unfallrente im Sinne des § 15
Abs. 2 Satz 2 des Invalidenversicherungsgesetzes. Rek.-Entscheidung vom 15. VI. 09
(A. N. d. R.-V.-A. 8/09). Kläger hatte die Gesundheitsstörung, welche eine Militärrente
herbeiführte, sich zugezogen dadurch, dass er sich auf der Mannschaftsstube erkältete.
Die dienstliche Beschädigung war also nicht durch einen Betriebsunfall herbeigeführt
worden, es liegt mithin kein Unfall vor in einem der Unfallversicherung unterliegenden
Betriebe. Hammerschmidt - Danzig.
Die yom schiedsgerichtlichen Vertrauensarzt im Termin einmalig be¬
obachteten Storungen können gegenüber den längere Zeit im Krankenhause
gemachten Beobachtungen nicht als massgebend angesehen werden. Rekurs-
Entscheidung des R.-V.-A. 26. IV. 09. (Kompass 16/09; Zeitschr. für Med.-Beamte 19/09.)
Das Rekursgericht gab dem nach einwöchiger Beobachtung im Krankenhause erstatteten
Gutachten den Vorzug gegenüber dem, welches der schiedsgerichtliche Vertrauensarzt nach
einmaliger Untersuchung ausstellte. Namentlich trat es auch erstgenanntem Gutachten
insofern bei, als die bei der einmaligen Untersuchung festgestellten Störungen sehr wohl
Folgen einer augenblicklichen Erregung sein konnten. Der bei der einwöchigen Beob¬
achtung festgestellte günstigere Befund, die nicht unbeträchtliche Gewichtszunahme des
Klägers und endlich die Höhe seines Arbeitslohnes beweisen, dass die durch den Unfall
verursachte hysterische Erkrankung nur noch verhältnismässig geringe Störungen ver¬
ursacht. Hammerschmidt-Danzig.
Bewertung ärztlicher Gutachten und des Ergebnisses der Augenscheins¬
einnahme. Rek.-Entscheid. des R.-V.A. 20. IV. 09 (A. N. d. R.-V.A. 8/09). Das Schieds¬
gericht hatte ausgeführt: „Es haben sich zwei Ärzte für und zwei Ärzte gegen das Vor¬
lagen der Invalidität ausgesprochen. Das Schiedsgericht hat sich der Ansicht der ersteren
angeschlossen, und zwar hat es sich hierzu durch den gebrechlichen und verbrauchten
Gesamteindruck, den die Klägerin im Verhandlungstermin gemacht hat, veranlasst ge-,
sehen.“ Aus den Akten ergaben sich erhebliche Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit
der zu Übertreibungen neigenden Klägerin, daher durfte dem äusseren Eindruck, den
sie während der kurzen Verhandlung machte, entscheidende Bedeutung nicht beigemessen
werden. Dass die Gutachten der Ärzte nach ihrem innern Werte gegeneinander ab¬
gewogen waren, Hess sich ausserdem nicht feststellen. Bereits vor 4 Jahren hatte die
Klägerin einen Antrag auf Invalidenrente gestellt; der betreffende Arzt hatte aber die
Frage der Invalidität verneint und die Diagnose auf Rheumatismus gestellt. Ebenso
hatte der Vertrauensarzt des Schiedsgerichtes die Klägerin für eine gesunde, kräftige
Frau gehalten, die auch tatsächlich noch mehr als 3 Jahre berufsmässig Lohnarbeit ver¬
richtet hatte. Dem gegenüber hatten die beiden anderen Ärzte die Frau für invalide
gehalten wegen Muskelrheumatismus, ohne jedoch objektive Zeichen feststellen zu können;
auch hatte der eine ausdrücklich hinzugefügt, dass die Klägerin ihre Beschwerden über¬
schätze und körperlich noch ziemUch rüstig sei. Dazu kommt noch, dass ein weiterer
Arzt die Frau 5 Tage im Krankenhause beobachtet hatte, ohne objektiv nachweisbare
Störungen finden zu können. Mit Rücksicht auf diese Gutachten durfte das Schieds¬
gericht dem persönlichen Eindruck der Klägerin kein so hohes Gewicht beimessen.
Hammerschmidt-Danzig.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
Der blosse Eindruck persönlicher Glaubwttrdigkeit von bei einem Rechts¬
streit beteiligten Personen reicht für Beurteilung der Glaubwürdigkeit nicht aus. Rek.-
Entsch. des R.-V.-A. vom 26. II. 09 (A. N. d. R.-V.-A. 8/09). Die Revision rügt, dass
das Schiedsgericht nicht Ermittlungen über die Häufigkeit der hysterischen Anfälle der
Klägerin angestellt hat, trotzdem das ärztliche Gutachten gerade auf die Feststellung der
Zahl derselben entscheidenden Wert legt und die Angaben der Klinik, in welcher die
Klägerin beobachtet worden war, und der letzteren selbst erheblich auseinander gehen.
Der persönliche Eindruck der Klägerin und ihres Ehemannes kann diese Ermittlungen
nicht ersetzen, um so mehr, als das ärztliche Gutachten schon den Unterschied zwischen
den Angaben und den häuslichen Leistungen der Frau betont hatte. Ausserdem ver¬
mochten beide, der Ehemann und die Klägerin, die Zahl der Anfälle nur schätzungsweise
anzugeben, was bei dem erheblichen Interesse, das sie an dem Ausgang des Rechts¬
streites haben mussten, offenbar als unzuverlässig anzusehen war, selbst wenn die Glaub¬
würdigkeit beider sonst erwiesen wäre. Nach den neueren Forschungen der Rechtswissen¬
schaft besteht kein Zweifel, dass die Aussagen ganz einwandfreier und persönlich völlig"
glaubwürdiger Personen oft weit auseinander gehen, weil die Fähigkeit, Tatsachen auf¬
zufassen und im Gedächtnis festzuhalten, bei verschiedenen Menschen ganz ungleich
entwickelt ist. Um so weniger sei es zu rechtfertigen, wenn das Schiedsgericht sich
durch den persönlichen glaubwürdigen Eindruck beeinflussen lässt, welchen bei einer
kurzen Verhandlung ihm sonst ganz unbekannte Personen machen, die doch an dem
Ausgang des Rechtsstreites und somit auch an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen das
grösste Interesse haben. Ha mm er Schmidt-Danzig.
Die mit der Benutzung eines künstlichen Gebisses verbundenen Un¬
bequemlichkeiten berechtigen nicht zum Bezug einer Unfallrente. (Kompass
17/09. 14. V. 09.)
Wesentliche Besserung kann nur auf Grund der Arbeitsleistung an¬
genommen werden. (Kompass 17/09. 18. und 25. V. 09.)
Jeder Unfall ist für sich besonders zu beurteilen und zu bewerten,
deshalb kann ein Verletzter unter Umständen für zwei Unfälle mehr als
die Vollrente erhalten. (Kompass 17/09. 10. V. 89.)
Gelangt das Schiedsgericht bei der Augenscheinsnahme zu einem vom
ärztlichen Befund abweichenden Ergebnisse, so muss es seine Feststellungen
eingehend im Protokoll oder im Urteile niederlegen. (Kompass u. Amtl. Nachr.
des R.-V.-A. 8 09.) Hamm er schmidt-Danzig.
Quetschung des linken Ellenbogengelenks, von welcher eine Beschrän¬
kung des Gelenks in der Streckung von 25 Grad zurückgeblieben ist, —
nach Verlauf von 5*4 Jahren infolge Gewöhnung keine Erwerbseinbusse
mehr. (Entscheidung des Reichs-Versicherungsamts vom 13. Juli 1909, Ia3675/09, 5 A;
Tiefb. 1909/33.)
Versteifung der Endgelenke des 3., 4. und 5. Fingers der linken Hand,
nach Gewöhnung an den Zustand — keine Erwerbseinbusse mehr. (Ent¬
scheidung des Reichs-Versicherungsamts vom 15. Juni 1909. Ia 1646/09, 17 B. Ebenda.)
Angewöhnung (Verlust des linken Daumens bei einem Steinmetz) nach
16 Jahren angenommen. (Ref. U. Praxis 1909/10.)
Die Verkürzung eines Beines um 2 ! / 2 —3 cm bedingt keine Erwerbs¬
beschränkung. (Ebenda.)
Bei Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes ist der ermittelte durch¬
schnittliche Tagesarbeitsverdienst stets mit der Anzahl der Tage zu mul¬
tiplizieren, welche die übliche Betriebsweise des unfallbringenden Betriebs
ergibt. (Entscheidung des Reichs-Versicherungsamts vom 2. Juni 1909. Ia 21, 913/08,
4B. Tiefb. 1909.)
Verlust des Daumenendgliedes der rechten Hand bedingt nach ein¬
getretener Gewöhnung keine Erwerbseinbusse mehr. (Tiefb. 1909/45.)
Verkrümmung und Bewegungsbeschränkung im Endgelenk des linken
Daumens — nach Gewöhnung keine Erwerbseinbusse mehr. (Ebenda.)
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
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Die von einem Schenkel- oder Fersenbeinbruch her zurückgebliebene
Muskelabmagerung bedingt nach genügendem Zeitablauf weder für sich
allein, noch im Verein mit anderen unbedeutenden Unfallfolgen eine mess¬
bare Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.
I. Die Abmagerung der Wade beträgt etwa 1,5 cm, ausserdem liegen noch andere
unbedeutende Unfallfolgen vor.
II. Die Abmagerung des Oberschenkels beträgt etwa 1 l j 2 , die des Unterschenkels
3 cm, ausserdem besteht noch eine durch Beckensenkung ausgeglichene Ver¬
kürzung des Beines um 2 cm und eine Beweglichkeitsbeschränkung im Fuss-
gelenk. (Mitt. d. S. Th. Eis.-Stahlberfsgen.)
Verkürzung des linken Daumens um etwa ein Glied und eine gewisse .
Bewegungsbeschränkung des Daumens bedingen nach eingetretener Ge¬
wöhnung an den Zustand keine Erwerbseinbusse mehr. (Tiefb. 1909/50.)
Verlust zweier Glieder des rechten Zeigefingers, nach eingetretener
Gewöhnung — keine Erwerbseinbusse mehr. (Tiefb. 1910/4.)
Oberschenkelbruch rechts, der mit Verkürzung des Beines um 2 1 j 2 cm
verheilt ist, bedingt nach eingetretener Gewöhnung an den Zustand, der
durch Beckensenkung ausgeglichen ist, keine Erwerbseinbusse mehr.
(Tiefb. 1909/49.)
Muskelschwund bei sonstiger guter Gebrauchsfähigkeit des Beines
bedingt keine Erwerbseinbüsse. (Tiefb. 1909/47.)
Besuch einer Abordnung des Reichs-Yersicherungsamts in der
chirurgischen und mediko-mechanischen Heilanstalt zu Cottbus.
Nach dem Bericht des Cottbuser Anzeigers.
Am Sonnabend, dem 12. Februar, fand eine eingehende Besichtigung der
städtischen Thiemsehen Heilanstalten durch eine Abordnung des Reichsversiche-
rungsamts statt unter Führung des Herrn Präsidenten dieser Behörde, Wirklichen
Geh. Ober-Regierungsrat Dr. jur. Kaufmann und unter Beteiligung des Senats¬
vorsitzenden Herrn Geh. Regierungsrat Sasse, des Fuhrgeschäftsbesitzers Herrn
Contag aus Frankfurt a. O. als Vertreter der Arbeitgeber und des Herrn Büchsen¬
machers Bauer-Frankfurt a. O. als Vertreter der Arbeitnehmer.
Es handelte sich nicht nur um eine Ausübung des Aufsichtsrechts, welches
dem Reichs-Versicherungsamt über alle Heilanstalten zusteht, die sich vorwiegend
mit der Behandlung und Beobachtung Unfallverletzter befassen, ein Aufsichts¬
recht, welches das Reichs-Versicherungsamt übrigeus bezüglich der hiesigen
Heilanstalt schon vor einigen Jahren ausgeübt hat.
Vielmehr erklärte der Herr Präsident, es komme ihm besonders auch darauf
an, die Ärzte in einer der ältesten Heilanstalten für Unfallverletzte — es fiel
das Wort von Veteranen auf diesem Gebiet — in ihrer Berufstätigkeit zu sehen
und Erfahrungen mit ihnen auszutauschen über die Nachteile, welche die bis¬
herige Zweiteilung der Behandlung Unfallverletzter mit sich gebracht hat, sowie
die Mittel und Wege zu besprechen, diese Nachteile zu beseitigen.
Bekanntlich haben für die Unfallverletzten in den ersten 13 Wochen die
Krankenkassen zu sorgen, soweit die gegen Unfälle Versicherten sich überhaupt
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66
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
in einer Krankenkasse befinden, was durchaus nicht für alle zutrifft, nach dem
neuen Reichsversicherungsentwurf aber geändert werden soll.
Nun sträuben sich die Krankenkassen, und zwar nach Ansicht des Unter¬
zeichneten mit Fug und Recht dagegen, für die Unfallverletzten innerhalb der
ersten 13 Wochen mehr zu leisten, als für ihre anderen Versicherten, namentlich
kostspielige Kuren in Sonderheilanstalten, wie mediko-mechanischen Instituten
und Nervenheilanstalten innerhalb dieser 13 Wochen vorzunehmen, da diese Kuren
doch lediglich die Berufsgenossenschaften in der Höhe der später etwa nötig
werdenden Rentenzahlung entlasten.
Die Krankenkassen verlangen also, dass die Berufsgenossenschaften, denen
nach § 76 c des Krankenversicherungsgesetzes das Recht zusteht, bei Unfallver¬
letzten das Heilverfahren schon vor Ablauf der 13. Woche zu übernehmen, min¬
destens die Mehrkosten eines solchen Heilverfahrens tragen, gegenüber den Kosten,
welche den Krankenkassen bei ihren übrigen Mitgliedern erwachsen würden.
Viele Berufsgenossenschaften — eine rühmliche Ausnahme machen u. a. die
in unserer Stadt besonders in Betracht kommende Norddeutsche Textil-Berufs-
genossenschaft, die Baugewerks-Berufsgenossenschaft, Eisen- und Stahl-Berufs¬
genossenschaft, Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft u. a. — stellen sich
aber auf den formell gesetzlichen Standpunkt, nach welchem sie in den ersten
13 Wochen zur Übernahme des Heilverfahrens nicht verpflichtet sind, und ver¬
langen, dass die Krankenkassen in dieser Zeit alles leisten, was die moderne
Wissenschaft an die Hand gibt.
Die Krankenkassen aber erklären, in solchen Fällen des mangelnden Ent¬
gegenkommens der Berufsgenossenschaften unbedingt nicht mehr leisten zu wollen,
als das, wozu sie gesetzlich verpflichtet sind, und vor allen Dingen wollen sie
bei Unfallverletzten keine grösseren Aufwendungen machen als bei ihren anderen
Kassenmitgliedern.
So erleben wir es denn — wie der Vortragende auf der Naturforscherver¬
sammlung zu Stuttgart, ohne bisser den geringsten Widerspruch zu erfahren,
ausgesprochen hat — alle Augenblicke, dass Krankenkassen und Berufsgenossen¬
schaften sich um den Unfallverletzten zanken, aber nicht etwa, wer ihn haben
soll, sondern wer ihn sich abhalsen will. In diesem Falle freut sich nicht bei
dem Zank der dritte, nämlich der Unfallverletzte, sondern er hat darunter zu
leiden.
Glücklich begonnene Kuren, die bei ordnungsmässiger Beendigung des Heil¬
verfahrens zur völligen Heilung und Gebrauchsfähigkeit des verletzten Gliedes
geführt haben würden, werden frühzeitig unterbrochen und nach Beendigung der
13. Woche wieder aufgenommen, wenn inzwischen die Glieder steif geworden
sind und der Unfallverletzte nun das bittere Gefühl hat. das Heilverfahren werde
jetzt nicht mehr in der wohlmeinenden Absicht, ihm zu helfen, unternommen,
sondern um seine Rente zu kürzen.
Diesem schweren Missstand, dem leider unsere Gesetzgeber nicht glauben
abhelfen zu können, obgleich dies durch einfache Streichung der sogenannten
13 wöchigen Karenzzeit, durch welche Streichung die Berufsgenossenschaften zur
sofortigen Übernahme des Heilverfahrens gesetzlich genötigt werden würden, zu
machen wäre, diesem Übelstand, den der jetzige Präsident des Reichs-Versiche¬
rungsamts in seiner unheilvollen Bedeutung klar erkannt hat, abzuhelfen, diese
unheilvollen Folgen der 13 wöchigen Karenzzeit auf dem Verwaltungswege mög¬
lichst abzuschwächen, die Berufsgenossenschaften davon zu überzeugen, dass es
sowohl in ihrem eigenen Interesse, als auch in dem des Verletzten liegt, das
Heilverfahren, besonders bei schweren Verletzungen, von vornherein zu über-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweeen Nr. 2.
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nehmen, ist das seit langer Zeit bekundete unablässige Bestreben des jetzigen
Leiters des Reichs -Versicherungsamts.
Wenn der Herr Präsident bei seinen jetzt geplanten Erkundungreisen mit dem
ersten Besuch die Cottbuser Heilanstalt erfreut hat, so ist es gewiss nicht allein
deshalb geschehen, weil sie eine der ältesten derartigen Anstalten ist (die zweite
nächst dem Breslauer mediko-mechanischen Institut, früherer Besitzer Hönig), son¬
dern auch, weil es dem Herrn Präsidenten bei seiner engen Fühlungnahme
mit der Ärzteschaft, die diese ausserordentlich dankbar empfindet, wohlbekannt
ist, wie der Vortragende seit Jahrzehnten in Wort und Schrift gegen diesen
Übelstand gekämpft hat. Es wurden daher bei dem Besuch der mediko-raecha-
nischen und chirurgischen Heilanstalt nicht nur alle Räume und Einrichtungen
eingehend besichtigt, sondern auf Wunsch des Herrn Präsidenten alle neueren
Untersuchungsarten vorgeftihrt und durch die Abteilungsärzte und den Leiter
der Anstalt vorgetragen, sowie die Patienten vorgestellt, bei welchen sich die
Nachteile der Unterbrechung und Zweiteilung der Behandlung besonders bemerk¬
bar gemacht haben. Einzelne Kranke bestätigten dem Herrn Präsidenten auf
dessen Befragen, wie sie selbst diese Nachteile empfunden hätten.
Besondere Teilnahme zeigten die Herren Besucher dem Vortrage über die
Bezold-Edelmannsche Tonreihenprüfung durch Herrn Dr. Kühne, mittelst derer
ein fast vollkommen sicheres Prüfungsmittel gewonnen ist für den Grad und die
Art der Schwerhörigkeit, die schon bei manchen Unfallverletzten den Verdacht
betrügerischen Verhaltens entkräftet hat. Das Verfahren ist von Herrn Dr. Kühne
vor einigen Jahren bei Herrn Prof. Bezold-München studiert worden.
Ferner wurden durch Herrn Dr. Schliack Blutdruckmessungen und Puls¬
kurvenaufnahmen vorgeführt.
Auch das neuere sogenannte Anreicherungsverfahren, nach dem es fast
immer gelingt, im Auswurf Schwindsuchtsstäbchen zu finden, wenn überhaupt
solche darin enthalten sind, wurde erläutert.
Die Vorführung der neueren Art der Bruchbehandlung durch die von
Herrn Dr. Schmidt in Köln studierte sogenannte Extensionsbehandlung nach
Bardenheuer (Streckung und Geradestellen der Bruchenden durch Gewichte)
wurde mit Aufmerksamkeit und reger Teilnahme begleitet Zu dieser Vorführung
bot sich insofern eine besonders günstige Gelegenheit, als in der chirurgischen
Klinik zur Zeit zwei Damen von 74 und 78 Jahren mit Schenkelhalsbrüchen in
der beschriebenen Weise behandelt werden.
Wenn wir bedenken, dass noch vor nicht allzulangen Jahren ein Virchow
schliesslich an den Folgen eines nicht geheilten Schenkelhalsbruches starb, und
wir seit der Einführung der Bardenheuerschen Bruchbehandlung Heilung von
Schenkelhalsbrüchen bei 88jährigen Leuten beobachtet haben, und zwar derart,
dass sie ohne fremde Hilfe wieder gehen konnten, so kann man dem berühmten
Kölner Chirurgen für diese genial und beharrlich durchgeführte Brnchbehandlung
nur hohe Anerkennung zollen.
Eine längere Besichtigung erheischte die Sammlung von Röntgenbildern,
aus welcher die hervorgesucht waren, welche den hohen Nutzen dieses Ver¬
fahrens bei der Erkennung und Behandlung sonst schwer nachweisbarer Brüche
zeigten, auch solche Bilder, welche den Schaden unterbrochener oder nicht früh¬
zeitig und sachgemäss ausgeführter Behandlung dartaten. Da der Herr Präsident
auch Kenntnis von den hier zur Verfügung stehenden Transportmitteln für
schwerVerletzte nehmen wollte, hatte Herr Gosslich die Freundlichkeit, seinen
Transportwagen an der Klinik Vorfahren zu lassen, den die Kommission unter
Anerkennung der zweckmässigen Einrichtung in Augenschein nahm.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
Der Herr Präsident, der auch gelegentlich der Besichtigung der Anstalten
und der dort gebrachten Erläuterungen und Vorführungen mit seiner und der
übrigen Herren Anerkennung nicht zurückhielt, begrüsste es mit grosser Freude,
als ihm der Vortragende auf eine Anfrage versichern zu können glaubte, dass
auch im neuen Krankenhause der Behandlung Unfallverletzter in der bisher ge¬
übten Weise Aufmerksamkeit geschenkt werden wird.
Dieser Freude Ausdruck zu geben, war auch, abgesehen von dem Begrüs-
sungswunsch, der Zweck eines Besuches des Herrn Präsidenten bei Herrn Ober¬
bürgermeister Werner auf dem Rathaus. Der Herr Präsident glaubte auch
Herrn Oberbürgermeister'versichern zu können, dass die Stadt dabei keinerlei
Gefahr laufe, da vermutlich das Bedürfnis der Berufsgenossenschaft nach
Krankenhäusern, in denen ihre Unfallverletzten gute Fürsorge fänden, sich stei¬
gern würde.
Es wurde in späteren Gesprächen der beiden Herren Mitglieder des Reichs-
Versicherungsamts und auch der Herren Vertreter der Arbeitgeber und Arbeiter
mehrfach der Wunsch geäussert, doch in dem Namen des neuen Krankenhauses
zum Ausdruck zu bringen, dass es eine besondere Abteilung zur Behandlung
Unfallverletzter haben werde.
Es wird sich gewiss eine Form finden, um diesem auch im Interesse der
Stadt liegenden Wunsch Rechnung zu tragen.
Nachmittags besichtigten die Herren das Walderholungsheim, über
dessen Lage und Einrichtungen sie ebenfalls ihre hohe Befriedigung äusserten.
Sämtliche Herren schieden mit dem Versprechen, spätestens zur Einweihung
des neuen Krankenhauses wiederzukommen.
Es kann nur mit grosser Freude und Genugtuung erfüllen, an der Spitze
des Reichs-Versicherungsamts einen Mann zu wissen, der in zielbewusstem, mit
seltener Willenskraft verbundenem Streben und im Verein mit seinen berufenen
Verbündeten, den Ärzten, eifrig und unablässig bemüht ist, tätig zu sein für das
Wohl der Verletzten und Invaliden der Arbeit. Verdanken wir ihm doch auch
die Einrichtung ärztlicher Vorträge vor Mitgliedern des Reichs-Versicherungs¬
amts. Es wird auch unserer Stadt zum Nutzen gereichen, wenn sein Wohlwollen
dem neuen Krankenhause zngewandt wird.
C. Thiem.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Mechanothorapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker
begründet von
Br. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem,
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus.
Nr. 3. Leipzig, März 1910. XVII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Aus der chirurgischen Abteilung des Hospitals zum Hl. Geist in Frankfurt a/M.
Direktor Dr. Amberger.
Sarkom des Gesässes als unmittelbare Folge eines einmaligen
Traumas.
Von Dr. Amberger.
Die Frage der traumatischen Entstehung von malignen Geschwülsten be¬
schäftigt seit langer Zeit den Arzt, namentlich auch in seiner Eigenschaft als
Sachverständiger und Gutachter.
Wenn auch die eigentliche Entstehungsursache der malignen Geschwülste
noch Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und Kontroverse ist, vor allen
Dingen bezüglich des ätiologischen Momentes, im Gegensätze zu den bloss aus¬
lösenden Faktoren, und wenn demnach die Rolle, die das Trauma gegebenenfalls
bei der Genese eines malignen Tumors gespielt hat, noch völlig im Dunkeln liegt,
dass nach Traumen und durch dieselben hervorgerufen bösartige Geschwülste
auftreten können, darf heutzutage wohl als sicher gelten.
In neuerer Zeit sind von Löwenstein 1 ) aus der Heidelberger und von
Röpke 2 ) aus der Jenenser Universitätsklinik zahlreiche Fälle zusammengestellt
worden, bei denen das Trauma bei der Entstehung maligner Geschwülste in
Betracht kommt; der Umstand jedoch, dass auch in diesen ausführlichen Arbeiten
diejenigen Fälle, bei denen sofort nach Einwirkung des Traumas die Geschwulst¬
bildung einsetzte, nur spärlich vertreten sind, veranlasst mich, einen Fall kurz
mitzuteilen, bei dem sich innerhalb einer dauernden ärztlichen Beobachtung von
12 Wochen vom Tage der Verletzung ab gerechnet ein zum Tode führendes
Sarkom der l. Gesässhälfte entwickelte. Die Diagnose desselben ist pathologisch¬
anatomisch sichergestellt.
Der Fall ist kurz folgender:
Ein 19jähriger junger Mann erlitt am 3. II. 1909 auf dem Eise einen Stutz auf das
Gesäss. Da er heftige Schmerzen dortselbst verspürte und ausserdem eine geringfügige
1) v. Bruns, Beiträge zur klinischen Chirurgie. Bd. 68.
2) Archiv für klin. Chirurgie. Bd. 78.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und in validen wesen Nr. 3.
Hautverletzung an der Stirn hatte, suchte er sofort ein hiesiges Hospital auf, aus dem er
nach etwa dreiwöchiger Behandlung wegen verbotenen Aufstehens entlassen wurde.
Da die Schmerzen in der linken Beckenhälfte noch fortbestanden, liess sich Patient
am nächsten Tag auf die chir. Abt des Hl. Geist-Hospitals aufnehmen. Irgend welcher
Befund konnte bei dem im übrigen gesunden und ziemlich kräftigen jungen Manne nicht
erhoben werden, auch das Röntgenbild ergab völlig normale Verhältnisse. Pat. wurde
mit Bettruhe und Bädern behandelt, und als sich im Verlaufe der nächsten 3 Wochen
die Schmerzen an der Austrittsstelle und im Verlaufe des Nervus ischiadicus lokalisierten,
wurden mehrmals Injektionen von Kochsalzlösungen in den Nerven ausgeführt, ohne je¬
doch mehr als vorübergehenden Erfolg zu haben. Am 15. März, also etwa 6 Wochen
nach dem Unfälle, zeigte sich zum ersten Male eine geringe Schwellung an der linken
Gesässhälfte, und da gleichzeitig an diesem Tage eine geringgradige Temperatursteigerung
erstmalig auf trat, wurde wegen Verdachtes auf einen tiefliegenden Abszess — ein
Aneurysma der Arteria glutaea superior, an das gleichfalls gedacht wurde, liess sich mit
grosser Wahrscheinlichkeit ausschliessen — inzidiert, jedoch Eiter nicht gefunden; die
Wundhöhle, die bis auf den Knochen führte, wurde tamponiert Da ich bereits damals
die Möglichkeit eines Sarkoms mit in Erwägung gezogen hatte, nahm ich etwas von dem
Gewebe zur mikroskopischen Untersuchung fort Diese, vom Dr. Senckenbergschen
pathologischen Institut ausgeführt, ergab jedoch keinerlei Anhaltspunkte für einen malignen
Tumor. Unmittelbar nach der Inzision hörten die Schmerzen völlig auf, und da auch
bei Entfernung des Tampons sich hinter demselben etwas Eiter entleerte und die Tem¬
peratur zur Norm zurückkehrte, lag die Annahme nahe, dass ein bei der Operation nicht
getroffener Abszess nach der Inzisionswunde durgebrochen sei, weshalb eine Drainage ein¬
geführt wurde, aus der sich in der Folge auch etwas Eiter entleerte.
Diese Besserung des Befindens war jedoch nur eine scheinbare und nicht von langer
Dauer, nach etwa 14 Tagen fiel auf, dass Patient, der sich bis dahin wohl gefühlt hatte,
den Appetit verlor und sichtlich herunterkam, und als ich Mitte April, von einem kurzen
Urlaub zurückkehrend, den Patienten wieder sah, war der Verfall bereits ein sehr auf¬
fallender. Der junge Mann war in der kurzen Zeit sehr abgemagert, die ganze linke
Gesässhälfte dagegen war enorm angeschwollen, gerötet, von schwammiger, Pseudofluktuation
darbietender Konsistenz, die Haut von zahlreichen stark diktierten Venen durchzogen,
die Anschwellung zog sich nach vorn, die ganze Inguinalgegend einnehmend, und erstreckte
sich auch noch weit auf die linke untere Bauchgegend. Man konnte nunmehr, schon auf
den blossen Anblick hin, die Diagnose eines Sarkoms stellen, das bei seiner grossen
Ausdehnung, namentlich auch nach vorne zu absolut inoperabel war. Da jedoch trotz
negativen Ausfalles mehrerer Probepunktionen auch die Möglichkeit eines Abszesses nicht
ganz von der Hand zu weisen war, inzidierte ich am 24. III. nochmals. Bei der Inzision
zeigte sich die gesammte Glutäalmuskulatur in eine enorm morsche, bröcklige Masse
umgewandelt, die äussere Fläche des Darmbeines war ganz von Periost entblösst, Eiter
fand sich nicht.
Eine stärkere arterielle Blutung veranlasste mich, nach fester Tamponade die
Operation abzubrechen. Die Blutung stand völlig, jedoch kam der sehr elende Patient
nach ca. 8 Stunden zum Exitus. Eine Sektion war leider von den Angehörigen nicht
zu erlangen, doch ergab die mikroskopische Untersuchung einiger bei der Operation ge¬
wonnener Gewebsfetzen mit Sicherheit die Diagnose Sarkom.
Unter den mir bekannt gewordenen Fällen von posttraumatischem Sarkom
sind nur sehr wenige, bei denen der ursächliche Zusammenhang ein so frappanter,
das Wachstum des Tumors ein so rapides ist, noch nicht ein Vierteljahr liegt
zwischen Trauma und Exitus. Leider war es nicht möglich, schon frühzeitig
mit Sicherheit die Diagnose zu stellen und so eventuell den Versuch zu machen,
durch Beckenresektion den Patienten am Leben zu erhalten. Vermutet wurde
das Sarkom schon beim ersten Auftreten der Schwellung, 6 Wochen nach dem
Unfälle. Die Diagnose schwankte damals zwischen Sarkom, Aneurysma der
Glutaea superior und Abszess, beziehungsweise Osteomyelitis. Ein Aneurysma
liess sich ausschliessen, Röntgenbild und mikroskopische Untersuchung ergaben
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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenweeen Nr. 3.
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keinerlei Anhaltspunkte für ein Sarkom, so dass zu jener Zeit ein so enormer
operativer Eingriff wie eine Exarticulatio interileoabdominalis wohl nicht zu
rechtfertigen gewesen wäre. Dann folgte die Periode scheinbarer Besserung,
und als dann nach 5 Wochen trotz fehlender mikroskopischer Bestätigung die
Diagnose mit Wahrscheinlichkeit zu stellen war, war es bereits zu spät; das
enorm rasche Wuchern inoperierter Sarkome ist ja eine oft zu beobachtende
Erscheinung.
Ich glaube anch nicht, dass unser Fall therapeutische Belehrung bieten
kann; man wird sich bei einem jungen Menschen zu einer so schwer verstüm¬
melnden Operation, wie sie hier allein in Frage gekommen wäre, wohl nie ohne
ganz sichere Diagnose verstehen, aber als Beitrag zu der Frage der posttrau¬
matischen Entstehung maligner Geschwülste erschien er mir mitteilenswert.
Unterlassungssünden bei Glaukomerkrankung.
Die hierunter abgedruckten Schriftstücke bekam der Einsender in Unfall¬
akten zu sehen. Die Berufsgenossenschaft hat den Abdruck unter der Be¬
dingung erlaubt, dass sie selbst, die Namen der beteiligten Ärzte usw. nicht
kenntlich werden. Deshalb muss auch der Einsender an dieser Stelle anonym
bleiben.
Die Absicht des Einsenders ist, an der Hand eines etwas auffallenden Bei¬
spieles auf einige Schwächen der ärztlichen Versorgung und Begutachtung Unfall¬
verletzter hinzuweisen.
Die auftretenden Personen sind:
1. prakt. Arzt Dr. A. in E., Stadt von über 20000 Einwohnern, zuerst be¬
handelnder Arzt, der nach 25tägiger Behandlung, weil er selbst plötzlich er¬
krankt, den Verletzten dem
2. prakt. Arzt Dr. B. in E. übergiebt
3. Unfallverletzter C. vom Betriebe der Firma D. in E.
Bei den Zeitangaben sind die Intervalle richtig wiedergegeben.
1. Januar Unfall.
6. „ Verletzter C. zu Dr. A.
31. „ zu Dr. B.
20. März erster Bericht des Dr. B. I.
20. April Bericht des Dr. A. II.
Ende Mai Gutachten des Dr. B. III.
Am 5. Juli wurde der Verletzte C. durch den Einsender untersucht. Er
gab an, sein Hörvermögen wäre seit mehreren Jahren schlechter geworden, und
war nicht geneigt, diese Verschlechterung mit dem Unfall in Zusammenhang zu
bringen. Das verletzte linke Auge war durch typisches Glaukom gänzlich und
unheilbar erblindet
Die Verantwortung dafür trifft den zuerst behandelnden Arzt Dr. A., der
nach seinem Berichte vom 30. April das Glaukom richtig erkannt hatte. In E.
ist seit etwa 12 Jahren ein gut vorgebildeter Augenarzt tätig, der vielleicht bis
heute den Fall nicht kennt. Die nächste Universitätsaugenklinik ist in zwei
Stunden zu erreichen. Dem Verletzten ist nach seiner Mitteilung nie der Vor¬
schlag gemacht worden, einen Augenarzt zu konsultieren, der durch eine Iri-
dektomie nach menschlichem Ermessen dem Verletzten das Sehvermögen er¬
halten, der Krankenkasse viele Wochen Krankengeld, der Berufsgenossenschaft
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UNIVERSITY OF MINNESOTA
72
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
die hohe Rente erspart hätte. Weshalb hat Dr. A. nicht rechtzeitig, d. h. nach¬
dem er die schwere Augenkrankheit zu Gesicht bekommen hatte, dem Kranken
diesen Rat gegeben? Weshalb nicht während der 25tägigen Behandlung? Nie¬
mand wird behaupten, dass die Unterlassung durch das pekuniäre oder sonst
ein persönliches Interesse gerechtfertigt war, das er an der Weiterbehandlung
hatte. Es giebt doch wohl kein ärztliches Strandrecht.
Den Dr. B. wird man, wenn man die beiden hier abgedruckten Schrift¬
stücke I und III gelesen hat, für die Erblindung des Auges nicht mehr verant¬
wortlich machen.
Aber sollte es nicht irgend einen Weg geben, einen Arzt, dessen Vorstellun¬
gen vom „grünen Star“ sich aus I ergeben, der aus der Vortreibung eines Aug¬
apfels einen Kapselriss erschliesst, der für die Beurteilung der Erblindung an
Glaukom die „Labilität der Eiweissmoleküle“ und „Verlagerungen der Atom¬
komplexe“ heranzieht usw. usw. von der verantwortlichen Behandlung und von
der Begutachtung solcher Fälle fernzuhalten?
Die Bemerkungen des Einsenders sind gänzlich unpersönlich. Dr. A. und
B. werden sie kaum zu Gesicht bekommen. Vielleicht dienen diese Bemerkungen
dazu, in einem oder dem anderen Falle ähnliches Unheil zu verhüten. Sonst
haben sie keinen Zweck.
I. Dr. B. 20. März. Erster Bericht:
„Arb. C. leidet an einem grünen Star, der zu Beginn meiner Vertretung des er¬
krankten Dr. A. diffus war mit schwachem Lichtschein von seiten des Erkrankten.
Da in letzter Zeit die Sehschärfe sich gebessert, so ist dies ein Zeichen dafür, dass
der Star gereift und der Zeitpunkt der Operation gegeben ist.“
II. Dr. A. 20. April. Bericht:
Bücher nicht zur Hand, glaubt 2 Tage nach dem Unfall konsultiert zu sein.
Erste Untersuchung: „Alter, abgearbeiteter Mann; Lider geschwollen, gerötet, starkes
Tränen.
Keine äussere Verletzung gefunden. Augapfel in toto etwas vorgetrieben. Weisse
oder harte Haut stark geschwollen, mit zahlreichen Blutgefässen, was auf hochgradige
Entzündung schliessen liess. Hornhaut anscheinend“ (sic!) „ebenfalls ödematös ge¬
schwollen, jedoch ohne sonstige Krankheitserscheinungen. Pupille ad maximum erweitert,
so dass ganz schmaler, aber gleicbmässig ringförmiger Streifen Regenbogenhaut sichtbar.
Sehkraft: Finger ca. 1 Meter gezählt.
Diagnose: Akute glankomatöse Entzündung des rechten Auges.
Verordnung: Strengste Ruhe, Umschläge und Tropfen gegen den inneren Augen¬
druck. Die akuten Entzündungserscheinungen liessen nur langsam nach und besserte
sich seine Sehkraft etwas, so dass er nach etwa 14 Tagen die Stämme der im
Hausgarten befindlichen Bäume sehen konnte.
Nachdem die Entzündung des Auges völlig geschwunden war, habe ich eine Unter¬
suchung mit dem Augenspiegel vorgenommen, konnte jedoch kein klares Bild des Augen¬
hintergrundes gewinnen, hatte aber den Eindruck, als ob sich die Linse etwas ge¬
trübt hätte.“
III. Dr. B. Ende Mai. Gutachten:
„Den 21. Februar dieses Jahres besuchte ich den Arbeiter C. als Vertreter des be¬
handelnden Arztes. Derselbe machte mir die Angabe, dass er sich am 1. Januar in dem
Fabrikraume der Firma D. durch Anprall eines Holzstückes gegen die rechte Stirnseite
einen Unfall des rechten Auges zugezogen hätte, im Gefolge dessen die Sehkraft all¬
mählich verloren gegangen wäre. Zwei Tage nach dem Unfall stellte sich Kopfschmerz
sowie Tränenfluss ein, die Kopfschmerzen liessen nach 8 Tagen nach; da indessen eine
rasche Verschlechterung der Sehkraft eintrat, begab er sich in die Behandlung des Dr. A.
Nicht unerwähnt darf indessen bleiben, dass gleichzeitig mit der Verschlechterung der
Sehkraft auch eine Verschlechterung des Gehörs sich allmählich ausbildete.
Aus den Aufzeichnungen des Dr. A. zu diesem Unfälle entnahm ich Folgendes:
Befund am 8. Januar: C., ein Mann von 60 Jahren, hat am 1. Januar durch Holz-
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stück einen Schlag gegen die rechte Stirnseite erhalten; rechtes oberes und unteres
Augenlid zeigen erhebliche Schwellung, Bindehaut sowohl des Bulbus als auch der Lider
stark injiziert. Hornhaut ohne Besonderheiten, Pupillen erweitert. Sehkraft herabgesetzt,
Finger sind nur noch auf einen Meter sichtbar. Bulbus vorgetrieben, Auge kann wegen
Reizerscheinungen, Lichtscheu, Tränenfluss von selbst nicht geöffnet werden.
Die Diagnose lautete: Glaukom. Als ich (Dr. B.) am 21. Februar den C. besuchte,
konstatierte ich: Herabsetzung der Sehkraft derart, dass nur noch Lichtschein perzipiert
wurde. Bei der Spiegeluntersuchung war die Pupille dilatiert. Augenhintergrund nicht
festzustellen wegen einer gleich massigen diffusen Trübung der Linse, welche nach dem
Zentrum dichter war, nach den Randpartien hin sich allmählich aufhellte.
Die Diagnose stellte ich damals auf Katarakt“ (sic!) „der Linse mit Herabsetzung
der Sehkraft.
Als ich nach einiger Zeit den C. wieder besuchte, stellte ich fest, dass die Sehkraft
völlig erloschen war *), aber auch das Gehörvermögen hatte erheblich nachgelassen. Wenn
man das Krankheitsbild des C. sich vergegenwärtigt, so treten zwei Erscheinungen auf,
die nicht von einander abhängig sind, sondern ihre gemeinsame Quelle in dem Trauma
haben. Es sind dies die Erscheinungen von seiten der Linse, ferner die Erscheinungen
von seiten des Sehnerven.
Nach unserer Ansicht hat sich die Sache so dargestellt, dass durch den Anprall
des Holzes ein Kapselriss der Linse zunächst erfolgte. Dass dem so ist, ergibt sich
aus der Notiz des behandelnden Arztes, dass das Auge vorgetrieben war. Wahr¬
scheinlich ist durch den Kapselriss das Kammerwasser in die eröffnete Kapsel eingetreten,
hat die Linse zur Quellung, dadurch das Auge zur Vergrösserung gebracht und
das Auge in der Richtung nach vorn gedrängt.
Während sich so die Erscheinungen in den durchscheinenden Medien ganz unge¬
zwungen und bestimmt durch den im Anschluss an das Trauma eintretenden Kapsel¬
riss erklären, liegen die Verhältnisse bezüglich des Sehnervens anders. Die bald nach
dem Unfall einsetzende Verschlechterung des Sehvermögens, die schliesslich zur totalen
Erblindung des rechten Auges führte, ist nicht die Folge der Linsenveränderung, etwa
auch bedingt durch plötzliche intraokulare Drucksteigerung, sondern lediglich die Folge
von molekularen Veränderungen im Bereiche des Sehnerven und seiner cere¬
bralen Zentren. Diese unsere Ansicht stützt sich auf die Labilität der Eiweiss¬
moleküle überhaupt, in denen infolge von vorausgegangenen Erschütterungen Ver¬
lagerung der Atomkomplexe resultieren.
Dass aber die zur Zeit bestehende Amaurose ihren Grund in der gleichzeitigen
Erschütterung der nervösen Elemente gehabt hat und nur lediglich in diesem Moment
zu sehen ist ersehen wir aus einer Mitteilung der Krankengeschichte. Diese berichtet
auch von einer zunehmenden Verschlechterung des Gehörvermögens. Wenn wir dieses
Moment in Betracht ziehen, so müssen wir als ziemlich sicher annehmen, dass die
Amaurose direkt durch die Sehnervenerschütterung sich herausgebildet hat,
wenn auch allmählich.
Unzweifelhaft steht aber fest, dass einmal C. einen Schlag gegen das Auge er¬
halten hat, und ferner, dass im Anschluss an denselben sich Veränderungen im Auge ein¬
gestellt in den durchscheinenden Medien sowie im Sehnerven selber, welche einerseits
in Trübung der Linse, andererseits in einer durch Sehnervenveränderung bedingten
Amaurose bestehen.
Was die Prognose des Leidens angeht, so muss man daran festhalten, dass das
Leiden unheilbar ist, dass die Erblindung für die Spanne Zeit seines Lebens eine dauernde
sein wird. Mit Rücksicht auf sein hohes Alter, mit Rücksicht ferner darauf, dass auch
eine weitere Abschwächung des Gehörvermögens sicher eintreten wird, ist C. als dauernd
erwerbsunfähig anzusehen und hat unseres Erachtens nach den vollen Anspruch auf Voll¬
rente zu 100°/ 0 . w
1) Vgl. dazu I. Bericht vom 20 . März.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
Besprechungen.
YoSS, Labyrinthzerstörung. V. demonstriert in der wissenschaftl. Vereinigung
am städt. Krankenkause zu Frankfurt a. M. am 2. III. 1909 (s. Münchn. med. Wochen¬
schrift 86) einen Fall von akuter rechtsseitiger Labyrinthzerstörung infolge Schädelbasis¬
fraktur nach einem Sturz von einem 5 m hohen Gerüst. Halbstündige Bewusstlosigkeit
hatte bestanden, Blutung aus dem rechten Ohre, vollständige Gesichtsnervenlähmung,
heftige Schwindelerscheinungen. Einige Tage später fand sich totale rechtsseitige
Fazialisparalyse, fötide rechtsseitige Mittelohreiterung, rechtsseitige Taubheit, lebhafter
rotatorischer Nystagmus nach links, starkes Schwindelgefühl, hochgradige Gleichgewichts¬
störungen, leichte Temperaturerhöhung und Mittelrohreiterung. Um einer sekundären
Meningitis vorzubeugen, wurde die Totalaufmeisselung gemacht, bei der sich eine in der
Mitte der Schuppe endende Fissur fand, die sich durch die knöcherne obere Gehörgangs¬
wand, das Tegmen tympani, die mediale Paukenhöhlen-(Labyrinth-)Wand bis in die Tube
verfolgen liess. Von hier aus zog eine 2. Fissur spitzwinklig oberhalb des Promontoriums
mitten durch die Fenestra ovalis und den absteigenden Ast des Facialis bis in die mediale
Antrumswand nach hinten. Der aus Vestibulum und Bogengängen bestehende Sequester
wurde durch Abtragung des Tegmen antri und tympani sowie der hinteren Pyramiden¬
wand mobilisiert und mit der Knochenzange extrahiert. Der weitere Verlauf war ein
sehr guter, die Beschwerden des Patienten verschwanden ganz. Aronheim-Gevelsberg.
Wittmaack, Schädigungen des Gehörs durch Schalleinwirkung.
W. spricht im medizin. Verein Greifswald am 4. V. 1907 (s. Münchn. med. Wochen¬
schrift 34) über Schädigungen des Gehörs durch Schalleinwirkung. Sowohl durch
länger fortgesetzte kontinuierliche Schalleinwirkung bei gleichzeitiger Knochenschall¬
zuleitung, als auch durch einmalige bez. wiederholte kurzdauernde Schallwirkung gelang
es bei Meerschweinchen Gehörorganschädigungen hervorzurufen. Diese bestehen in
Alteration des peripheren Neurons (Sinneszellen, Nervenzellen, Ganglienzellen) und in
regressiven Prozessen in der Stützsubstanz des Cortischen Organs. Bei analogen Er¬
krankungen beim Menschen handelt es sich wahrscheinlich um eine professionelle bez.
Detonationsneuritis. Aronheim - Gevelsberg.
HillSberg, Über die anatomischen Grundlagen der Hörstörungen.
(Mediz. Klinik 1909, Nr. 51.) Von Interesse für die Unfallheilkunde, sind folgende von
H. referierte experimentelle Untersuchungen: W. Ducaak und Yoshii haben Tiere teils
durch einmalige intensive Geräusche oder Töne (Knall, Sirenenton), teils durch über
längere Zeit festgesetzte, aber nicht so intensive Anwendung von einem Tone, C 5 , h 2 , in
ihrem Gehör geschädigt. Die Untersuchung des Gehör- und Labyrinthapparates ergab im
ersteren Fall (einmalige Anwendung) nur im Bereiche der ganzen Schnecke eine hoch¬
gradige Alteration des Cortischen Organs; Yoshii spricht direkt von Zertrümmerung.
Bei längerer Anwendung bestimmter Töne betraf die Degeneration wieder nur das Cor ti¬
sche Organ, aber nur einen Teil der Schnecke und zwar bei Benutzung von C 5 die obere
Hälfte der Basalwindungen, bei h 2 V 2 —1 Windung tiefer; je höher die Tonquelle lag, um
so tiefer lag die lädierte Stelle der Schneckenskala. Es stimme diese experimentelle
Feststellung mit den von Hemholtz gemachten theoretischen Voraussagen gut überein,
geben diesen also eine wertvolle Stütze.
Im Gcgensat« zu diesen primären Erkrankungen der Nervenendorgane ständen die
Veränderungen, die Wittmaack bei Tieren durch Vergiftung mit Chinin und Salizyl er¬
zeugt hätte. Hier fand sich bei völlig normalem Cortischen Organ eine deutliche Ver¬
änderung der Zellen des Ganglion cochleare. In der Hauptsache waren es Form¬
veränderungen der Zellen, Verschwinden der Nisslsehen Körperchen, Alteration des
KerngerQstes. A p e 11 - Glotterbad.
Bein, Ein Fall von perforierender Sklerokornealverletzung mit Be¬
handlung durch Naht und konjunktivale Deckung und mit späterer Ent¬
fernung des Augapfels wegen Gefahr der sympathischen Entzündung des
anderen Auges. (Inaug.-Dissert. Jena, 1907.) In Verf.s Fall hatte sich ein Sjähriges
Kind das linke Auge durch eine Glasröhre schwer verletzt. Erst am 2. Tage nach der
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 3.
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Verletzung kam es in die Augenklinik. Im Lidspaltbezirk fand sich am äusseren Horn¬
hautrande eine grosse, bogenförmig verlaufende, weit klaffende Hornhautwunde, die in
die Sklera sich fortsetzte. In der Wunde lag, von Fibrin bedeckt, Iris- und Ciliarkörper¬
gewebe. Die Pupille war stark nach der Wunde hin verzogen. Bei der Augenspiegel¬
untersuchung erhielt man roten Reflex. In Narkose wurde der ausgedehnte Prolaps von
Iris- und Ciliarkörpergewebe sorgfältig abgetragen, die Wunde gereinigt, feine Naht im
Bereiche der Sklera in der Bulbuswand angelegt. Die Conjunctiva wurde abgelöst und
die Wunde in ihrer Gesamtheit durch Hinüberziehen der Bindehaut und seitliche Sutur
gedeckt. In der 3. Woche wurden bei der Entlassung beide Augen frei geöffnet, das
linke war blass bis auf einen kleinen injizierten Bezirk aussen. Pupille weit, brechende
Medien klar, scheinbar keine Glaskörpertrübung, Retinalvenen leicht geschwellt Nach
S Tagen Wiederaufnahme in die Klinik. Links starke Injektion, Bindehaut verdickt,
Kammer vorhanden. Es bestand Lichtscheu, Epiphora, Lidspalte halb geschlossen, Pupille
über raittelweit, nach der vaskularisierten Narbe verzogen. Vorderkammer sehr seicht
Pigmentrest auf der Linsenkapsel, gelbroter Reflex aus der Tiefe. Auge weich. Bei
Tageslicht wie bei fokaler Beleuchtung auf der inneren Oberfläche der Narbe eine grau-
weisse voluminöse Gewebsmasse. Mit dem Spiegel erhielt man einen ausgedehnten grauen
Reflex nach aussen wie bei Ablatio retinae. Im umgekehrten Bilde geschlängelte
Gefässe und deutliche Netzhautablösung. Wegen zunehmender Reizung Enukleation
des Auges.
Die anatomische Untersuchung ergab einen festen und guten Wundschluss, so
dass ein derartig exakter Verschluss eine sekundäre Infektion ausschloss. Anders stand
es mit der Primärinfektion. Der Prolaps von Iris und Ciliarkörper lag 2 Tage ohne
jeden Schutz in der Wunde, wodurch dem Eindringen von Mikroorganismen Eingang ge¬
schaffen war und die Verletzung des Auges nach der erwiesenen guten Wundheilung
einige Wochen später doch einen ungünstigen Verlauf nahm.
Bezüglich der Frage, ob man es mit einer Infektion zu tun oder wie weit es sich
um Narbenvorgang handelt, ist die Entscheidung zur Enukleation schwierig. Bestehen
deutliche Zeichen von Cyclitis, sieht man kompaktere Bindegewebsschwarten oder Exsudat,
wird das Auge weicher, zieht sich die Narbe ein und entwickelt sich unter Ablatio
retinae eine Phthisis, so muss man mit der Gefahr der sympathischen Ophthalmie
rechnen, kann sie wenigstens nicht ausschliessen. In solchen Fällen muss die Enukleation
vorgenommen werden, will man absolut sicher gehen, und darf unter keinen Umständen
gewartet werden, bis etwa Zeichen von sympathischer Entzündung am 2. Auge vorliegen.
Aronheim-Gevelsberg.
Berlin, Zur Kasuistik der Schussverletzungen des Auges. (Inaug.-Dissert.
Giessen 1908.) Im Kriege, wo es sich fast nur um Schuss Verletzungen handelt, betrifft
ein hoher Prozentsatz von Verwundungen am Kopf die Augen. Nach der Arbeit Geng-
nagels, die sich auf die Sanitätsberichte der Kriegsministerien stützt, waren 1870/71
96,2 °/ 0 aller Augenverletzungen durch Schuss und nur 3,8 °/ 0 durch Hieb oder Stich
verursacht. Die Augenverletzungen selbst nahmen 0,86 °/ 0 aller Verwundungen und
8,5 o/o der Kopfverwundungen ein. Ähnlich liegen die Verhältnisse in anderen Kriegen
der Neuzeit. Da die Trefffläche des Auges sich zur gesamten Körperoberfläche verhält
wie 0,15:100, so überwiegt also die Verwundungsgefahr des Auges gegenüber den
übrigen Körperteilen sehr bedeutend. Die Geschosse des Krieges sind fast ausschliesslich
die des Infanteriegewehres und die der Artillerie; nur vereinzelt kommen Wunden durch
kleinere Kaliber vor; so erwähnt der Sanitätsbericht 1870/71 nur 2 Verletzungen durch
Schrotschuss. — Anders ist es in Friedenszeiten. Hier überwiegen bei Schussverletzungen
hei weitem die durch kleinkaliberige Waffen: Pistolen, Revolver, Tesching oder Jagdgewehr
verschiedener Grösse; zuweilen ereignen sich auch Pulververletzungen. Bezüglich der Art
und Weise, in der Schüsse auf das Auge wirken, kommen besonders Perforations- oder
Kontusionsverletzungen in Betracht, weniger die sog. Konturschüsse, bei denen die Ktigel
den Bulbus in der Orbita mehr oder weniger umkreist, ohne ihn zu durchbohren. Die
Kontusionsschüsse entstehen, wenn das Projektil bei seinem Auftreffen auf den Bulbus
bereits so matt ist, dass es nicht mehr die Kraft hat, ihn zu durchschlagen. Es gibt
dann äusserlich Verletzungen der Lider, der Bindehaut, der Sklera, aber ohne Perforation.
Immerhin sind aber solche Kontusionsschüsse geeignet, recht erhebliche Veränderungen
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweeen Nr. 3.
auch im Augeninnern hervorzurufen: Blutungen in Vorderkammer und Glaskörper,,
Mydriasis, Einrisse und Ablösungen der Iris, Lähmung der Accomodation, Luxationen
der Linse, Ablösung und Trübungen der Netzhaut, subretinale und subchorioidale Hämor-
rhagien sowie Rupturen der Aderhaut
In Verf.s 6 Fällen von Schussverletzung des Auges, die 1906 in der Giessener
Augenklinik in Behandlung kamen, handelte es sich um Perforationsverletzungen durch
eigentliche Geschosse bez. Schiesspulver, während die zahlreichen anderen durch Dynamit,
Zündhütchen usw. entstandenen unberücksichtigt geblieben sind. Unter den beschriebenen
6 Fällen sind 2 Verletzungen durch Schrot, 3 durch Geschosse grösseren Kalibers und
eine durch Schiesspulver. Bei den Schrotschussverletzungen handelte es sich um einfache
Perforation. Das Schrotkorn war durch Röntgenaufnahme im Bulbus nachgewiesen. Es
gelang, den Augapfel der Form nach zu erhalten und bis zu einem gewissen Grade auch
das Sehvermögen, bei dem einen bis 5 2:> , bei dem anderen bis Fingerzählen auf 1 m
Entfernung. Bei dem ersteren Falle von Schrotschussverletzung hatte sich das Seh¬
vermögen in der 1. Woche nach dem Unfälle bis zur vollen Sehschärfe wieder aus¬
gebildet, dann bedeutend verschlechtert und sich erst allmählich bis 5 / 25 gebessert. Die
Ursache lag in nachträglich eingetretener erheblicher Glaskörperblutung. In beiden
Augen blieb der Fremdkörper im Bulbus stecken. Das Schrot kapselte sich ein und die
Blutung im Glaskörper organisierte sich zu strangartigen Gebilden. Infolge dessen be¬
steht noch die Gefahr der Schrumpfung und Netzhautablösung und die Gefahr der Seh¬
verschlechterung. Von den 3 Verletzungen durch Geschosse grösseren Kalibers handelte
es sich bei dem ersten um einen Schläfenschuss, der nicht in die Schädelhöhle eindrang,
sondern beide Augenhöhlen durchquerte. Der Ausgang der schweren Verletzung war
ausser Amaurose auch beiderseits Phthisis bulbi. Im 2. Falle handelte es sich um dop¬
pelte Perforation ohne weitgehende Zerstörung des Bulbus. Amaurose entstand durch
Verletzung des hinteren Bulbusabschnittes uud Kompression des N. opticus durch retro¬
bulbären Bluterguss. Phthisis bulbi trat nicht ein, so dass auch dieser Pat. sein natür¬
liches Auge behalten konnte. Im 3. Falle bestand eine Revolverschussverletzung mit so
hochgeradigor Zerstörung des Augapfels, dass sofortige Exenteration erforderlich war.
Bei der 3. Gruppe von Verletzungen handelt es sich um eine solche durch zurück¬
fliegende Pulverkörner beim Abfeuern von Böllerschüssen. Die Entzündung in der
Vorderkammer nahm nur geringe Dimensionen an und heilte nach Platzen der Hornhaut¬
wunde und Abfluss des Karamerwassers, das den Fremdkörper herausspülte. Die geringe
Sehschärfe war bewirkt durch ein Leucoma adhaerens im Zentrum der Hornhaut und die
kataraktösen Veränderungen der Linse.
Verf.s Fälle bringen einen weiteren Beweis, dass bei Schussverletzungen des
Auges nicht stets Verlust des Auges eintritt, dass es bei einer Anzahl von Fällen durch
aseptische Behandlung der Wunde gelingt, das Auge seiner Form nach und das Seh¬
vermögen teilweise zu erhalten bez. wieder herzustellen. Aronheim-Gevelsberg.
Krukenberg, Schrotschussverletzung des Auges. K. demonstriert im
Verein der Ärzte in Halle a. S. am 27. X. 1909 (s. Münchn. med. Wochenschr. 49}
einen Pat. mit Schrotschussverletzung des Auges mit Vorlegung von Röntgenphotogrammen.
Durch eine Aufnahme mit wechselnder Blickrichtung nach Golowin war es gelungen, mit
Sicherheit nachzuweisen, dass der Fremdkörper nicht, wie es häufig geschieht, den Aug¬
apfel doppelt perforiert hatte, sondern im Innern desselben stecken geblieben war.
A r o n h e im - Gevelsberg.
Elscbnig, Eisensplitter in durchsichtiger Linse. E. demonstriert in der
wissenschaftl. Gesellschaft deutscher Ärzte in Böhmen (s. das Refer. Rotky in der
Münchn. med. Wochenschr. 1) einen Fall von Eisensplitter in der durchsichtigen Linse,
der durch operative Eröffnung der Linsenkapsel extrahiert wurde mit Erhaltung der
Durchsichtigkeit der Linse bei einem 25jährigen Mann, der vor 2 Monaten eine Eisen¬
splitterverletzung erlitt. Der Eisensplitter wurde durch die operative Kapselwunde mit
dem Riesenrnagneten in die Vorderkammer, am nächsten Tage durch Lanzenschnitt mit
Hirschberg aus derselben entfernt. S = fast 1. Aron he im-Gevelsberg.
Paderstein, Eisensplitter in der Linse. P. demonstriert in der Berliner
med. Gesellschaft am 26. V. 1909 (s. Münchn. med. Wochschr. 23) einen Eisensplitter
in der Linse, der nur geringe Beschwerden macht, vor allein die Sehschärfe nicht beein-
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trächtigt; bei der Entfernung wäre die Möglichkeit der Erzeugung eines Wundstares ge¬
geben; da auch die Gefahr der Entstehung eines Glaukoms besteht, ist die Voraussetzung
des vorläufigen Unterlassens des Eingriffes dauernde augenärztliche Überwachung.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Schnaudigel, Bulbusverletzung. Schn, demonstriert in der wissenschaftl.
Vereinigung am städt. Krankenhause zu Frankfurt a. M. am 2. III. 1909 (s. Münchn.
med. Wochenschr. 36) einen 20 jährigen Arbeiter, dem eine Eisenstange gegen das linke
Auge geflogen war, so dass der Bulbus nasal in der Mittelhorizontalen aufplatzte; alle
3 Augenhäute waren durchtrennt, so dass der Glaskörper in der Wunde stand. Durch
3 tiefe Nähte, die Sklera und Chorioidea fassten, wurde die Wunde geschlossen. Glatte
Heilung. Ausser der Narbe ist nur weit nach den Äquator zu eine flache Netzhaut¬
abhebung zu sehen, der entsprechend das Gesichtsfeld temporal um 25° eingeschränkt
ist. Das Sehvermögen ist normal geworden, nachdem die Blutgerinnsel aus dem Glas¬
körper resorbiert waren. Aron heim-Gevelsberg.
Kapp, 2 Fälle von Bulbusruptur mit subkonjunktivaler Linsenluxation
und Herausschleudern der Linse aus dem Auge. (Inaug.-Dissert. München 1907.) Als
häufigste Ursachen der subkonjunktivalen Linsenluxation gelten heftige Stösse und Schläge,
die das Auge direkt treffen, sei es, dass der Pat. sich selbst an einen stumpfen Gegen¬
stand stösst, oder dass das Auge durch Steine, Holzstücke, ein Kuhhorn oder andere
Gegenstände getroffen wird, wodurch eine Skleralruptur und eine Zerreissung der Zonula
Zinnii, des Aufhängebandes der Linse entsteht. Wird durch das Trauma der Verschluss,
den die Sklera dem Augeninnern gewährt, mit aufgehoben, so kann die Linse durch den
Skleralriss entweder ganz ausserhalb des Bulbus gelangen oder unter die Conjunctiva
gedrückt werden. Die Linse kann in ihrer Kapsel unter die Conjunctiva geschleudert
werden oder die Kapsel berstet und lässt die Linse allein austreten. Die Iris kann un¬
verletzt bleiben, nach hinten umgeschlagen, mit einem Teil des Ziliarkörpers in die
Wunde eingeklemmt oder ganz herausgeschleudert werden. Glaskörperteile finden sich
öfter in der Wunde vor. Die Diagnose einer subkonjunktivalen Linsenluxation ist an¬
fangs schwierig zu stellen, weil die Symptome durch die akut entzündlichen Erscheinungen,
die Chemosis der Lider, die starke Injektion und Schwellung der Conjunctiva einerseits,
die intraokulare Blutung andererseits vermischt werden. Im Moment der einwirkenden
Gewalt hat der Verletzte heftige Schmerzen, subjektive Lichterscheinungen und plötzlichen
Verlust des Sehvermögens; nach mehreren Tagen aber das Gefühl eines fremden Körpers,
der bei Nachlass der entzündlichen Symptome sich an der oberen oder oberen inneren,
seltener äusseren Kornealgrenze befindet, von der gewöhnlich mit erweiterten Gefässen
durchzogenen Conjunctiva bedeckt, der Grösse der Linse entsprechend. Infolge der
schweren Verletzung kann es bei der subkonjunktivalen Linsenluxation zum Abfluss von
Humor aquaeus und Glaskörper, zur Betinaablösung kommen. Sind aber die Verletzungen
der Umgebung nicht sehr bedeutende, so kann die Ruptur der Sklera sowie die Dislo¬
kation der Linse ohne starke Reaktion bleiben. Unter allen Umständen aber resultiert
eine Verminderung des Sehvermögens infolge des Linsenmangels, der mangelnden Acco-
modation und des etwaigen Irisdefektes, die durch Stargläser jedoch korrigiert werden
kann. Erst nach vollständiger Beseitigung des Reizzustandes des Auges, nie früher als
6—7 Wochen nach der Verletzung, kann therapeutisch die subkonjunktival gelagerte
Linse berücksichtigt werden. Macht sie Beschwerden, erschwert sie die Bewegungen des
Auges, wird sie durch Inzision entfernt. Zuweilen ist eiue Resorption der Linse unter
dem Schutzverbande beobachtet worden. Bei grossem Irisdefekt mit Blendungs¬
erscheinungen oder bei völligem Abreissen der Iris vom Ziliarbande ist das Tragen
stencpäischer Brillen nötig. Ist die Linsenkapsel ganz oder teilweise zurückgeblieben,
so kann es zu Sekundärkatarakt kommen, die eine Diszision erfordert In der Münchener
Augenklinik kamen zwei Fälle von subkonjunktivaler Linsenluxation zur Beobachtung.
Im ersten Falle handelte es sich um einen 49 Jahre alten Knecht, der von einem Ochsen
mit dem Horn einen Stoss ins rechte Auge erhielt. Bei der Aufnahme in die Klinik
war die Conjunctiva tarsi chronisch hyperämisiert. Nach innen von der Hornhaut, etwas
nach oben, fand sich eine kirschkerngrosse, weisslich gelbe Erhabenheit. Die Iris war
von der Stelle, wo die Geschwulst an die Hornhaut grenzt, so nach hinten unter die
Sklera gedrängt und fixiert, dass ein breites Kolobom entstand. Die Iris schlotterte bei
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Augenbewegungen. Aus der Tiefe bekam man reichlich rotes Licht. Durch Eröffnung
des Konjunktivalsackes wurde die schon kataraktös veränderte Linse mit intakter Kapsel
entfernt. Die schwere Augenverletzung nahm hier einen relativ günstigen Ausgang, wohl
hauptsächlich wegen der Unversehrtheit der Conjunctiva, die einerseits durch Zurückhalten
der Linse tamponierend für die Bulbuskontenta wirkte, andererseits vor dem Eindringen
von schwere Eiterungen erregenden Bakterien einen Schutz bot Dass aber nicht nur
jene Fälle von günstigem Ausgange sind, bei denen neben Zerreissung der inneren Augen¬
hüllen die Conjunctiva unversehrt ist, sondern auch jene nicht hoffnungslos erscheinen
dürfen, bei welchen letztere mitzerreisst, zeigte der 2. Fall, eine 73 Jahre alte Frau, der
vor 6 Jahren ein Holzscheit gegen das rechte Auge geschleudert wurde. In der Klinik
fand sich die Hornhaut abgeplattet, aber durchsichtig. Im oberen Quadranten bestand
eine breite, weisslichgraue Narbe. In derselben Ausdehnung hing in Form eines Seg¬
mentes ein 2 mm breites Band zwischen Cornea und Linse, entweder eine Trübung der
hinteren Hornhautfläche oder ein in der Narbe eingeheilter Sklerallappen. Die Pupille
war unregelmässig, die Iris mit Pigmentflecken bedeckt, zeigte einen kolobomartigen
Defekt nach oben und erschien ganz schwarz. Bei fokaler Beleuchtung sah man Residuen
der Linsenkapsel. Die Linse selbst fehlte und war weder im Glaskörper noch unter der
Conjunctiva zu sehen, war also bei Ruptur des Auges herausgeschleudert worden. Die
sehr schwere Verletzung war bei nahezu völligem Mangel an therapeutischen Maßnahmen
verheilt. Aronheim - Gevelsberg.
Müller, Ein Fall von traumatischer seröser Iriscyste mit postopera¬
tiver plastischer Iridocyklitis. (Inaugur.-Dissertat., Jena 1909). Die Iriscysten sind
im allgemeinen eine seltene Erkrankung. Sie entwickeln sich in der überwiegenden
Mehrzahl der Fälle im Anschluss an eine perforierende Verletzung des Auges. Bei diesen
trauraat Iriscysten ist zu unterscheiden zwischen den Perlcysten und serösen Iriscysten.
Erstere entstehen durch Implantation von Epidermisfragmenten, Cilien mit Wurzelscheide
und keimfähigen Haarbalgzellen auf oder in der Iris. Für die serösen Iriscysten kommen
verschiedene Entstehungsweisen in Betracht. Ein Punkt, der bei den Iriscysten der Klar¬
stellung bedarf, ist der Zusammenhang mit sympathisierender Entzündung, die durch
fortschreitendes Wachstum und Drucksteigerung am befallenen Auge oder auf dem Wege
der Blutbahn entstehen kann. Ferner kann das Auge mit seröser Iriscyste von der
alten Verletzungsnarbe aus infiziert werden. Schliesslich ist noch Gelegenheit zur In¬
fektion des Auges gegeben bei einer Iriscystenoperation. Ein solcher Fall wurde in der
Augenklinik Wagenmanns beobachtet und liegt Verf.s Arbeit zugrunde. Bei der ausser¬
halb der Klinik vorgenommenen Iridektomie mit partieller Exzision der Cystenwand
kam es zu einer plastischen Entzündung, zur Iridocyklitis. Da das zweite Auge wegen
sympathischer Ophthalmie gefährdet erschien, kam das entzündete Auge zur Enukleation.
Der 66jährige Pat. hatte als Kind von 10 Jahren eine Verletzung des rechten Auges durch
Gabelstich erhalten, die seröse Iriscyste sich nach einem Jahr entwickelt. Erst nach
55 Jahren traten Drucksteigerungsbeschwerden, die ein Glaukom auslösten, auf. Die
partielle Exzision von Cystenwänd mit oder ohne Iridektomie ist nach Wagenmann
nicht ungefährlich, wie Verf.s Fall bestätigt. Wagenmann empfiehlt deshalb die Spaltung
der ganzen vorderen Cystenwand der Länge nach durch die Cornea mit einem schmalen
Messer. A r o n h ei m - Gevelsberg.
B. Adam, Neuere Arbeiten über den traumatischen Exophthalmus und
Enophthalmus. (Sammel-Ref. Medizin. Klinik, 1909, Nr. 46.) Der Exophthalmus kann,
ohne dass äussere Verletzungen bestehen, sich entwickeln. Immer wird eine Basisfraktur
vorliegen; oft tritt das Leiden erst einige Tage nach der Verletzung auf und kenn¬
zeichnet sich dann durch Sehstörungen, Augenmuskelparesen, Pulsation. Der grösste Teil
der Verletzten scheint durch Sturz vom Rad und Schlag mit dem Kopf gegen Baum usw.
sich dies Leiden zugezogen zu haben. Als eigentliche Fälle von Exophthalmus pulsans
bezeichnet man nur diejenigen, bei denen die Pulsation durch Fortleitung der Arterien¬
bewegung auf eine gewöhnlich erweiterte Vena ophthalmica hervorgerufen wird. Dann
gibt es aber auch Fälle, bei denen die Pulsation durch Fortleitung der Hirnbewegung
entsteht; natürlich muss es dann durch das Trauma zur Kommunikation zwischen Augen-
und Hirnhöhle gekommen sein, was Schüller und Lauber in einem Falle im Röntgen¬
bild gut zur Darstellung bringen konnten.
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Der traumatischeEnophthalmus kommt häufiger durch direkte Gewalt als durch
Sturz vor. Es werden eine ganze Anzahl Fälle angeführt, Ptosis, Engerwerden der Lid¬
spalte, Augenmuskellähmungen sind meist die Begleiterscheinungen. Apeit-Glotterbad.
Hartung, Über 1 4 Fälle von Enophthalmus traumaticus. (Inaug.-Dissertation.
Jena 1909.) In den letzten Jahren ist einer Folge von Verletzungen der Orbitalhöhle erhöhte
Aufmerksamkeit geschenkt worden, dem traumatischen Enophthalmus. Das Krankheits¬
bild geht meistens Hand in Hand mit Komplikationen, die den Bulbus und seine Adnexe
selbst betreffen. Es ist zusammenfassend 1901 von Lederer beschrieben worden. 1905 hat
Meitzer vier weitere Fälle aus der Leipziger Augenklinik mitgeteilt. Bei diesen vier
Fällen wurde eine Veränderung des Knochengerüstes der Orbita beobachtet. Lederer
stellte die zahlreichen Theorien zusammen und teilte sie in zwei Gruppen nach den ner¬
vösen und mechanischen Ursachen ein. Die in der Arbeit befindliche Tabelle zeigt, dass
von 63 Fällen bei 41 (62 V 2 °/o) eine Fraktur der Orbita vorhanden w ar. In den übrigen
Fällen ist sie nicht immer mit Sicherheit auszuschliessen. Birch-Hirschfeld be¬
handelte 1907 im Handbuche von Graefe-Saemisch diese Lageanomalie des Bulbus
ausführlich und stellte die bis dahin in der Litteratur bekannt gewordenen 71 Fälle
tabellarisch zusammen. Er hält den Enophthalmus für ziemlich selten. Er ist in der
Leipziger Augenklinik unter ca. 150000 Pat. nur viermal beobachtet worden. Dies mag
daran liegen, dass die arbeitende Bevölkerung der Grossstadt nicht so sehr durch ihre
Berufsarten so schweren Verletzungen ausgesetzt ist wie die Landbevölkerung, die das
Hauptkontingent der in der Augenklinik zu Jena behandelten Pat. stellt. Denn in Jena
ist der Enophthalmus bei ca. 50000 Pat. in den letzten 10 Jahren 14 mal zur Beobachtung
gekommen. Diese 14 Fälle aus der Klinik Wagenmanns sind vom Verf. in seiner
Arbeit chronologisch mitgeteilt, epikritisch beleuchtet und der Birch-Hirschfeldschen
Tabelle angegliedert worden.
Von den 14 Fällen ist 10mal das männliche Geschlecht, 4mal das weibliche be¬
troffen, 2 mal noch unerwachsene Mädchen. Aufgetreten ist der Enophthalmus in den
meisten Fällen nach Hufschlag 6 mal. Kontusionen durch Kuhhornstoss finden sich 2 mal.
Je einmal ist der Unfall durch Aufschlagen des Kopfes auf eine Bank, durch Verletzung
mit einem Stück Holz, durch Fall vom Gerüst, durch Schlag mit einem Schaufelstiel,
durch Fall von Brettern auf den Kopf und durch Druck eines Wagens gegen die Wand
hervorgerufen worden. Über die Zeit des Entstehens liegen nur in 3 Fällen, die sofort
oder höchstens 8 Tage nach der Verletzung in die Klinik kamen, nähere Angaben vor.
Die übrigen 11 Fälle sind Monate, sogar Jahre später das erste Mal beobachtet worden.
In einem Falle schloss sich der Enophthalmus einem Exophthalmus an; die ersten Spuren
zeigten sich 3 Wochen nach dem Unfall. Einmal wurde sofort ein Zurücksinken des
Bulbus bemerkt, und einmal wurden die ersten Spuren von Enophthalmus nach 4 Wochen
sichtbar. In 11 Fällen liess sich die Dislokation des Bulbus durch die festgestellten
Frakturen erklären. In 2 Fällen war eine Fraktur wahrscheinlich und in dem einen
Falle möglich. Die Lidspalte war in der Hälfte der Fälle verengt. In 8 Fällen war das
Sehvermögen herabgesetzt, 2 mal war absolute Amaurose vorhanden. 9 mal bestand
Pupillenerweiterung, teilweise fehlte auch die Reaktion. 2 mal war der Bulbus ge¬
borsten und hatte Skleralrisse aufznweisen. Einmal war die Linse infolge Zerreissung
der Zonula in den Glaskörper luxiert Eine Veränderung des ophthalmoskopischen Be-
funfes fand sich 9 mal, darunter 3 Aderhautrupturen und 6 mal Atrophie des N. opticus.
Die volle Beweglichkeit war 5 mal erhalten. Doppelsehen bestand 5 mal, und zwar traten
3 mal gleichnamige und 2 mal gekreuzte Doppelbilder ein. In einem Falle, bei einem
7jährigen Mädchen, war der Bulbus infolge von Netzhautablösung verkleinert. (S. auch
mein Ref. in Nr. 10/1905 S. 317: Meitzer, Beitrag zur Kenntnis des traumat. Enoph¬
thalmus. Inaug.-Dissert. Leipzig 1905.) Aronheim-Gevelsberg.
Liebrecht, Ausreissung des Sehnerven aus dem Auge. L. berichtet in der
biologischen Abteilung des ärztlichen Vereins in Hamburg am 27. IV. 09 (s. Münch, med.
Woch. 30) über einen Fall von Ausreissung des Sehnerven aus dem Auge mit anato¬
mischem Befunde. Es bestand klinisch: rechts Schläfenschuss, Vortreibung des Auges,
starke Sugillation der Bindehaut, Blutung im Augenhintergrund. Pupille weit und starr;
Amaurose. Bei der Sektion fand sich ein Schusskanal oberhalb des Sehnerven durch die
Orbita, durch das Siebbein in den linken Oberkiefer. An der Stelle des Sehnerveneintrittes
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
war ein Loch in der Sklera, gefüllt mit Glaskörpers trän gen, Resten der Lamina cribrosa
und Blutungen. Der Sehnerv wurde 1 cm weit nach rückwärts vom Auge in der Orbita
aufgefunden. Die Veränderungen des Sehnerven setzten zentralwärts ein in der Nähe
des Ganglion ciliare, bestehend in inneren Rissen der Piascheide und des Sehnerven, so
dass derselbe zweigeteilt war, während die Duralscheide unversehrt blieb. Der Riss im
Sehnerven war mit Blut ausgefüllt. Als Ursache der seltenen Verletzung stellten sich
Knochenstücke aus dem Schläfenbein dar, die den Sehnerv nach hinten bei gleichzeitiger
Vordrängung der Auges durch die explosive Gewalt der Pulvergase nach vorn drängten.
Aronheim - Gevelberg.
Birch-Hirschfeld, Elektrische Ophthalmie. H. spricht in der med. Ges.
zu Leipzig am 23. II. 09 (s. Münch, med. Woch. 21) über Schädigung des Auges durch
Licht und ihre Verhütung. Die sog. elektrische Ophthalmie, die durch Schneeblendung,
Blitz- und Kurzschlussblendung, durch Bogenlicht und Quecksilberdampflicht entsteht, ist
durch die kurzwelligsten Strahlen vorzugsweise bedingt. Die Schädigung äussert sich als
Erythropsie, Farbensinnstörung, zentrales Skotom, Gesichtsfeldeinengung, Sehstörung.
Hier kommen neben den ultravioletten Strahlen auch die violetten und blauen Strahlen
in Betracht. — Eine Schädigung der Linse lässt sich zwar experimentell durch sehr lang¬
dauernde und intensive Blendung mit kurzwelligem Lichte hervorrufen, ist aber für das
menschliche Auge nicht erwiesen. Der sog. Blitzstar und der Star nach Kurzschlussver¬
letzung beruht auf direkter Wirkung des elektrischen Stromes. In Fällen reiner Blitz-
und Kurzschlussblendung * kommt es nicht zur Linsentrübung: — Beim Glasbläserstar
können neben den kurzwelligsten auch die langwelligsten (Wärme-)Strahlen von Bedeutung
sein. — Die Anschauung, dass der Altersstar durch Schädigung der Linse durch ultra¬
violettes Licht entstehe, hält Vortragender für unrichtig.
Der Schutz der Blendung des Auges kann in geeigneter Anbringung der Licht¬
quellen oder in Verwendung von Schutzglocken und Schutzbrillen bestehen. Besonders die
elektrische Bogenlampe und Quecksilberdampflampe können dem Auge gefährlich werden.
Schutzglocken und Schutzbrillen können aus Glas verfertigt sein, das sämtliche oder den
grössten Teil der ultravioletten Strahlen absorbiert (Euphosglas, Schwerflintglas). Ausser¬
dem empfiehlt es sich, die leuchtenden (besonders violetten und blauen Strahlen) durch
Färbung der Schutzgläser entsprechend abzudämpfen. Die gebräuchlichen blauen Schutz¬
brillen hält Vortragender für unzweckmässig. Dagegen dürften die rauchgrauen Muschel¬
brillen die Strahlen bis ca. 360 ß(i absorbieren, die leuchtenden Strahlen abdämpfen, für
gewöhnliche Verhältnisse (Tageslicht usw.) ausreichenden Schutz bieten. Gegen besonders
langdauernde und intensive Blendung des Auges mit kurzwelligem Lichte (Schneewan-
derungen, Kopieren bei Quecksilberdampf licht, Regulierung elektrischer Bogenlampen usw.)
sind die Fienzal- (sog. Hallauer-)Gläser, das Enixanthosglas und das Euphosglas zu
empfehlen. Aronheim - Gevelsberg.
Herxheimer, Atoxylblindheit. H. demonstriert im ärztL Verein in Frankfurta/M.
am 15. II. 09 (s. Münch, med. Woch. 20) einen Fall unangenehmer Nebenwirkungen ärzt¬
licher Mittel resp. Methoden. Ein 60jähriger Lehrer war wegen Mycosis fungoides mit
60 Injektionen Atoxyl ä 0,2 behandelt. Resultat: Doppelseitige Blindheit, während die
Myc. fungoid. mittels Röntgenstrahlen fast geheilt wurde. Es sind in der deutschen
Litteratur allein etwa 60 Fälle von Atoxyl-Blindheit verzeichnet, eine Mahnung, das
Mittel nur im dringendsten Falle anzuwenden. Aronheim-Gevelsberg.
Konrad Krauss, Zur Kasuistik der traumatischen Augenmuskelläh¬
mungen nach Schädelverletzungen. (Inaugur.-Dissertat. Tübingen 1908.) Mit Rück¬
sicht auf die bedeutsame Rolle, welche den traumatischen Augenmuskellähmungen in
diagnostischer und praktischer Beziehung in der speziellen Pathologie und Therapie der
Augenverletzungen überhaupt zukommt, hat Verf. das in Betracht kommende reiche
Material der Tübinger Augenklinik und der Litteratur bearbeitet und sich dabei auf den
Teil des kasuistischen Materials beschränkt, der die traumatischen Augenmuskellähmungen
betrifft, welche durch indirekte Läsionen der Augenmuskelnerven innerhalb der Schädel¬
höhle hervorgerufen werden. Unter den 38 Fällen von traumatischen Augenmuskellähmungen
nach Kopfverletzungen überwiegt das männliche Geschlecht mit 30 Fällen =78,9 °/ 0 gegen¬
über dem weiblichen, da es viel mehr Gefahren durch Berufstätigkeit ausgesetzt ist.
Hierzu stimmt nicht ganz das Alter der Verletzten, indem zwischen 1—20 Jahren die
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
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meisten Unfälle Vorkommen, nämlich 13 = 34,2%, während zwischen 20 und 40 Jahren
nur 7 Fälle vorliegen = 18,4 °/ 0 . Zwischen 40 und 60 Jahren stehen 12 der Verletzten
= 31,5 °/ 0 und über 60 Jahren noch 6 = 15,7 °/ 0 . Die Verletzung entstand: durch Fall
26 mal = 68,4 °/ 0 , durch Schlag 5 = 13,1 °/ 0 , durch Quetschung 6 = 15,7 °/ 0 , durch Sprung
1 = 2,6 %. Das Trauma wirkte ein: am Hinterkopf 5 mal = 13,1 %, an der Stirn 3 mal =
7,8%, an der Seite des Kopfes 4 mal = 10,4% und am Kopf (unbestimmt) 25mal = 65,8%.
Was das Häufigkeitsverhältnis der Augenmuskellähmungen anbelangt, so gehen die
Angaben in der Litteratur ziemlich stark auseinander. In einer Statistik von Panas
über die Häufigkeit der Hirnnervenverletzungen bei Basisfraktur steht der Abducens
an 1., der Oculomotorius an 6. Stelle, während eine Lähmung des Trochlearis nicht ver¬
merkt wird. Unter 121 traumatischen Augenmuskellähmungen, die Ahlström veröffent¬
licht, finden sich 73 isolierte Abducenslähmungen, alle Zweige des Oculomotorius 56,
Trochlearis 7 mal. Auch in Verf.s Zusammenstellung überwiegen die Lähmungen des
Abducens weit die der übrigen Augenmuskeln. Unter den 38 Fällen kommen isoliert
gelähmt vor: Oculomotorius 5mal = 13,l%, Abducens 12mal = 31,5%, Trochlearis
Dmal = 23,6%. Hierunter ist doppelseitig gelähmt der Abducens lmal. Von Kompli¬
kationen unter den Augenmuskelnerven selbst, ohne anderweitige Komplikationen, sind
zu nennen: Oculomotorius und Abducens lmal und Oculomotorius und Trochearis lmal;
Komplikationen von Oculomotoriuslähmungen von seiten des Opticus sind 2 vorhanden;
Abducenslähmungen sind 3 mal von seiten des Opticus, 5 mal von seiten des Facialis und
je lmal von seiten des Acusticus und Trigeminus kompliziert. Eerner bestanden kom¬
plizierte Lähmungen des Oculomotorius und Abducens mit Komplikation seitens des Facialis,
des Opticus, Facialis und Acusticus. Insgesamt stehen 26 isolierte Lähmungen = 68,4 %
12 komplizierten gegenüber, und unter diesen 26 nimmt der Abducens mit 12 = 46,1 %
die erste Stelle ein, der Trochlearis mit 9 = 34,1 % die zweite, der Oculomotorius mit
5 = 19,2% die dritte Stelle.
Diese besondere Häufigkeit der Abducenslähmung lässt sich bei Annahme einer
nuklearen oder cortikalen Läsion nicht wohl erklären, wohl aber durch seinen langen Ver¬
lauf innerhalb des Schädels, besonders von der Felsenbeinspitze, welche, wie überhaupt
das Felsenbein, am häufigsten Sitz der Basisfrakturen ist. Auch darin sieht Panas das
Vorherrschen der Abducenslähmungen, dass der Oculomotorius und Trochlearis, die an der
Felsenbeinspitze schon durch den Sinus petrosus superior vom Knochen getrennt sind
und damit geschützter liegen, am Sinus cavernosus in der oberen und lateralen Wand
sind, während der Abducens frei und mit der Carotis interna den Sinus durchzieht.
Bezüglich der übrigen Einzelheiten sei auf die Arbeit verwiesen.
Aronheim - Gevelsberg.
Siegel, Oculomotoriuslähmung. R. bespricht in der Nürnberger medizin. Ge¬
sellschaft und Poliklinik am 7. II. 07 (s. Münch, med. Woch. 23) 3 Fälle von Oculomotorius¬
lähmung, von denen 2 durch Lues bedingt waren, der 3. aber durch ein Trauma her¬
vorgerufen war. Eine 66jährige, sehr nervöse Dame, hatte sich beim Bücken heftig gegen
den unteren Augenhöhlenrand gestossen. 2 Tag darauf trat eine vollkommene Ptosis auf und
mit ihr Doppelsehen; bald darnach wurde die Parese des Levator palp. sup. zur Paralyse.
Unter Behandlung mit dem konstanten Strom und Jodnatrium nach 3 Monaten völlige
Heilung. Ein Jahr nachher trat Geistesstörung auf arteriosklerotischer Basis ein und
Tod an Pneumonie. Die Augenmuskellähmung beruht hier, nach Vortr., wahrscheinlich
auf einer Hämorrhagie im Kerngebiet des Oculomotorius, da jedes Zeichen einer Basis¬
fraktur des Schädels fehlte und die isolierte Oculomotoriuslähmung nur die äusseren
Zweige des Nerven betraf. Eine Hämorrhagie im Oculomorisstamm selbst könnte ange¬
nommen werden, obwohl primäre Blutungen in die Augenmuskelnerven nach Oppenheim
äusserst selten sind und hier das Freibleiben der inneren Äste auffallend wäre. Die
Diagnose einer fascikulären Lähmung ist deshalb schwer haltbar, weil keine Zeichen einer
kontralateralen Hemiplegie bestanden. Aronheim-Gevelsberg.
Franke, Willkürliche Augenbewegungen. Fr. demonstriert im ärztlichen
Verein zu Hamburg am 1.II. 10 (s. Münch, med. Woch. 6) einen Mann, der seit frühester
Jugend imstande ist, sein rechtes Auge willkürlich einzeln zu bewegen: nach aussen und
nach innen. Diese Ausnahme von dem Heringschen Gesetz von der gleichmässigen
Innervation beider Augen ist sehr selten. Aronheim-Gevelsberg.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
Köster, Multiple Sklerose mit initialen Augensymptomen, K. demonstriert
in der medizin. Gesellschaft zu Leipzig am 7. V. 07 (s. Münch, med. Woch. 31) einen
Fall von beginnender multipler Sklerose mit initialen Augensymptomen (einseitigem zen¬
tralem Skotom) bei einem 25jährigen Postboten, bei dem seit dem 14. Jahre Augen¬
störungen bestehen. Wenn er scharf nach etwas sehen will, muss er von der linken
Seite sehen. Er leidet an einem zentralen Skotom des linken Auges für Weiss und für
Farben, Nystagmus und Amblyopie. Peripheres Gesichtsfeld frei. Erst auf Befragen
gibt Patient an, dass er bei kaltem und feuchtem Wetter Steifigkeit in den Beinen, be¬
sonders im rechten verspüre. Steigerung der Patellarsehnenreflexe, Andeutung von Fuß-
klonus und leichter Grad von Spasmus in beiden Beinen, besonders rechts. Der Gang
ist nicht ausgesprochen spastisch. Vortr. betont unter Hinweis auf die Literatur die
Bedeutung des Augenbefundes für die Diagnose der multiplen Sklerose zu einer Zeit, wo
die ausgesprochenen anderweitigen Nervensymptome (Zittern, Sprachstörung usw.) noch
völlig fehlen können. Aronheim-Gevelsberg.
Beweiswürdigung bei verschiedener Schätzung der Sehschärfe. Rev.-Ent-
scheid. des R.-V-.A. 26. II. 1909. (A. N. D. R.-V.-A. 8/1909.) Kreisarzt K. hatte am
17. VII. 1908 bei der Klägerin die Sehschärfe auf dem linken Auge auf 1 j A der normalen
festgestellt, im Gegensatz dazu nahm Dr. P. am 26. IX. 1908 nur noch einen ganz ge¬
ringen Rest der Sehschärfe an. Zur Aufklärung dieses Wiederspruches hätte unbedingt
ein Augenarzt hinzugezogen werden müssen. Wenn zwei Sachverständige die Sehschärfe
einer Person verschieden bestimmen, ohne dass eine Einigung erzielt werden kann, so
ist mit Sicherheit anzunehmen, dass die höhere Schätzung die zutreffende ist, weil die
Vortäuschung einer höheren als tatsächlich vorhandenen Sehschärfe nahezu unmöglich ist
und auch außerdem nicht im Interesse des Versicherten liegt, wohingegen die Vortäuschung
einer geringeren zur Erlangung einer Rente wohl häufig beobachtet wird. In diesem
Falle hätte eine spezialistische Untersuchung umsomehr stattfinden müssen, als die Klägerin
die Rente hauptsächlich nur wegen mangelndem Sehvermögen erhielt, die Sache sei deshalb
an das Schiedsgericht zurückzugeben. Hammerschmid-Danzig.
Smeesten, La valeur medico-legale de la perimetrie oculaire en ce qui
concerne le diagnostic des nevroses traumatiques et de la Simulation. (Bulletin
medical des accidents du travail. 1909, Nr. 4.) Verf. misst der Untersuchung des Ge¬
sichtsfeldes eine grosse diagnostische Bedeutung bei. In zweifelhaften Fällen ermöglicht
sie, zu entscheiden, ob es sich um eine organische oder funktionelle Störung handelt, und
sie gestattet oft allein die Trennung der verschiedenen Formen der „traumatischen Neu¬
rose“. Bei genügender Aufmerksamkeit des Arztes soll die Simulation der Gesichtsfeldano¬
malien so gut wie unmöglich sein. Die Gesichtsfeldanomalien kommen bei traumatischen
Neurosen sehr häufig vor und haben insofern eine pathognomonische Bedeutung, als sie
bei Neurotikern ausschliesslich Vorkommen. Bei Hysterischen findet man l.die konzentrische
Gesichtsfeldeinschränkung und zwar einseitig oder beiderseitig. Der Grad der Einschränkung
ist verschieden und nicht abhängig von der Größe des voraufgegangenen physischen oder
psychischen Trauma. Die Einschränkung betrifft manchmal nur die Grenzen für Weiss,
manchmal auch die der übrigen Farben, sie kann für Weiss und die übrigen Farben
gleich gross sein oder kann bald Weiss, bald die übrigen Farben stärker betreffen. In
der Regel ist sie am stärksten ausgesprochen für Weiss. Die konzentrische Gesichtsfeld¬
einschränkung der Hysterischen ist ein relativ beständiges Symptom, obwohl vielfach das
Gegenteil behauptet wird. 2. Die chromatische Inversion. In der Norm ist das Gesichts¬
feld für Blau ausgedehnter, als für das Rot. Bei Hysterischen kann sich das Verhältnis
umkeliren. Die Erscheinung kommt nicht so oft zur Beobachtung wie die konzentrische
Einschränkung des Geschichtsfeldes; ist sie aber vorhanden, „so ist sie für Hysterie
charakteristisch“. 3. Die zylindrische Gesichtsfeldeinschränkung. Bei dieser Form
tritt die normalerweise vorhandene Vergrößerung des Gesichtsfeldes bei Entfernung des
Prüfungsobjekts vom Auge nicht ein, das Gesichtsfeld behält bei jeder Distanz die gleiche
Größe. Früher sah man in einem derartigen Verhalten einen direkten Beweis für das
Vorliegen der Simulation. Verf. ist der Ansicht, dass es typisch ist für traumatische
Hysterie. — Andere Anomalien des Gesichtsfeldes kommen zur Beobachtung bei Neu-
rasthenischen. Bei ihnen handelt es sich im wesentlichen um verschiedene Formen der
Ermüdung, wie sie von Wilbrandt, Fuchs und Foerster beschrieben worden sind.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
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Bei Hystero-Neurasthenie findet man eine Mischung der Charaktere des hysterischen und
neurasthenischen Gesichtsfeldes also sowohl konzentrische Einschränkung bezw. chroma¬
tische Inversion bezw. zylindrische Einschränkung als auch Ermüdungserscheinungen.
Wallerstein-Köln.
Clausnizer, Hat das einäugige Sehen einen Einfluss auf das Auge?
(Inaugur.-Dissertat Tübingen 1908; s. das Refer. Rhein i. d. Münch, med. Woch. 45.)
Verf. sucht die interessante und besonders für Unfallbegutachtungen sehr wichtige Frage
zu lösen, ob das zweite Auge irgend eine Einbuße oder Gefährdung seiner Funktions¬
leistung erleidet, wenn das eine Auge ganz oder so gut wie ganz verloren gegangen ist.
Es ist die Anschauung verbreitet, dass durch „Überanstrengung“ des einzigen Auges
eine Schädigung des Sehvermögens entstehen könnte. Die Resultate aus den Unter¬
suchungen des Verf.s stützen diese Anschauung nicht. Er hat aus einem Material von
1300 Enukleationen und einer sehr grossen Zahl von einseitigen Anaurosen die einwand¬
freien Fälle zusammengestellt und studiert (Beobachtungsdauer bis zu 44 Jahren). Von
313 Fällen haben nur 12 eine Abnahme des Sehvermögens erfahren und von diesen ist
in 11 Fällen die Abnahme mit Sicherheit durch eine von der Verletzung unabhängige
Erkrankung verursacht worden. Es läßt sich auch weder bei Myopie, noch bei Glaukom
ein schädigender Einfluß der Einäugigkeit nachweisen. Aronheim-Gevelsberg.
Kottenhahn, Blepharospasmus hystericus. K. demonstriert im ärztlichen
Verein in Nürnberg am 4. II. 1909 (s. Münch, med. Woch. 29) einen 12jährigen Knaben
mit einseitigem Blepharospasmus hystericus. Nach einem Schlag mit einem Buche seitens
seines Lehrers gegen die rechte Schläfe, entwickelte sich zunächst eine leichte Ptoris des
rechten Oberlides, die allmählich in kompleten Blepharospasmus überging. Der Fall
zeigt sehr deutlich die grosse Ähnlichkeit, die der Blepharospasmus hystericus mit dem
Krankheitsbilde der Ptosis haben kann. Besonders ausgeprägt zeigt der Fall das diffe¬
rentialdiagnostisch gegenüber der Ptosis sehr wichtige Symptom der Augenbraue. Bei
passivem Heben des oberen Lides fühlt man einen starken Widerstand; beim Loslassen
gleitet das Lid nicht langsam wie bei Ptosis in seine herabhängende Stellung zurück,
sondern es nimmt mit einer plötzlichen, schnellenden Bewegung die alte Stellung wieder
ein. Bei Applikation eines ganz schwachen faradischen Stromes löst sich der Krampf
sofort und das Auge wird spontan weit geöffnet. Ätiologisch ist zu bemerken, dass der
Schlag mit dem Buche nur leichter Art war, dass es sich um einen erblich stark be¬
lasteten Knaben mit grosser nervöser Disposition handelte, und dass auch noch der
suggestive Einfluss der Eltern eine Rolle spielte. Aronheim-Gevelsberg.
Friedrich, Zur Operationsindikation und operativen Technik der
Herzverletzungen. (Deutsch, mil. Zeitschrift. 21. 1909.) Ein Unteroffizier hatte bei
einem Streit mit einem Kameraden einen Stich mit dem Taschenmesser in die Brust
erhalten und war sofort zusammengebrochen. Nach 1 3 / 4 stündiger Fahrt wurde er in die
Marburger Klinik eingeliefert. Es bestand starker Kollaps, Zyanose der Lippen, Nasen¬
spitze und Ohren, zyanotische Flecke am Rumpf, kalter Schweiss, Hände und Füsse
waren kalt. Im 5. IKR. 2V2 cm nach rechts von der linken Brustwarzenlinie eine
scharfrandige, kaum blutende Wunde. Herztöne wechselnd nach der Lage, nach Aufrichten
und Wiederhinlegen deutlicher, keine Geräusche, kein Reiben. In liegender Stellung
unter dem Röntgenschirm rechts vom Sternum ein breiter Schatten nach der Leber, vor
dem Röntgenschirm keine Pulsation. Puls weich, leicht zu unterdrücken, 100—108,
wechseln nach der Lage des Kranken. Pneumothorax geringen Grades. 1 1 / 2 Stunden
werden alle möglichen Versuche gemacht die Herztätigkeit zu heben, was nur vorüber¬
gehend beim Aufrichten des Kranken gelingt. Es zeigt sieb, dass bei aufrechter Haltung
eine Druckentlastung des Herzens vom Bluterguss in dem Herzbeutel zustande kommt,
während beim Hinlegen des Kranken das Herz erneut unter stärkerem Druck des aus¬
geflossenen Blutes erlahmt Diagnose: grosser, das Herz komprimierender und dauernd
wachsender Erguss im Herzbeutel. Da das Allgemeinbefinden sich verschlechtert, wird
der Kranke in den Überdruckapparat gebracht und vorsichtig mittelst Äther-Chloroform¬
narkose betäubt. Alsdann Lappenschnitt mit Basis am Brustbein in Höhe der 5. Rippe,
Gipfel seiner Konvexität in der Mamillarlinie. Abtragung von 10cm der 5. Rippe. Es
besteht linksseitiger Pneumothorax, aus der Stichverletzung quillt dunkles Blut hervor.
Jetzt erst wird der Überdruckapparat in Gang gesetzt, doch lässt die Ausschaltung des
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
Pneumothorax den Puls unbeeinflusst, ein Beweis, daß die Pulsveränderung ausschliesslich
durch die Herzverletzung bedingt wird. Eröffnung des Perikards in ganzer Breite, wobei
300 ccm Blut uni Coagula hervorquellen. Nach Ausräumung Schüttelbewegungen des
schlaffen Herzens bei gleichzeitiger Unregelmässigkeit desselben. Das Herz wird mit
der Hand gefasst und herausluxiert, hat am Septum 8 mm breite Stichverletzung, aus der bei
jeder Systole Blut hervorquillt. Einkrempelung des Pericardium viscerale und Verschluss der
Stichwunde durch Seidennähte, darnach kräftige regelmässige Kontraktionen. Nach Aus¬
tupfen der letzten Reste Blut aus dem Herzbeutel Naht des Perikards und der Pleura¬
wunde nach Beseitigung des Pneumothorax durch den Überdruckapparat und Vernähen
des Weichteillappens. Unmittelbar nach Ausräumung des Herzbeutels guter Radialpuls
und frische Gesichtsfarbe. Volle Wiederherstellung.
Die durch die Resultate gewonnenen Ergebnisse fasst Fr. folgendermaßen zusammen:
Die operative Versorgung von Herzverletzungen ist relativ einfach, wenn alle Hilfsmittel
der Assistenz und Asepsis zur Verfügung stehen. Zu den Hilfsmitteln ist der Druck¬
differenzapparat mitzurechnen. Die nicht unmittelbar tätlichen Herzverletzungen führen
meist erst nach Stunden öder Tagen zum Tode und lassen daher Zeit für eine ruhige
genaue Untersuchung, selbst für den Transport. Bevor operiert wird, muss erst fest-
gestellt werden, ob nicht durch Lagerung oder Exzitantien die Herzkraft gehoben werden
kann. Dabei ist aber zu beachten, dass das traumatische Haemopericardium stets eine
sehr zweifelhafte Prognose bietet, weil durch Zunahme der Blutung oder neues Auftreten
derselben die Druckwirkung auf das Herz zunehmen kann. Die Ergebnisse der Röntgen¬
diagnostik beim traumatischen Haemopericardium sind noch unsicher. Einfache Schnitt¬
führung ist zu empfehlen; bei Verletzung der rechten Herzhälfte gleichzeitige Abtragung
der linken 4. oder 5. Rippe und eines Teiles des Sternums. Die vorübergehende künst¬
liche Pneumothoraxausschaltung sichert die Diagnose der Herzverletzung. Während der
Operation bieten Drucksteigerung oder -Reduzierung grosse Erleichterung bei Ausführung
der Herz- und Pleuranaht, sind aber nicht absolut notwendig. Der Wundschluss soll
möglichst vollkommen ausgeführt werden. Die Gesamtergebnisse der operativen Behand¬
lung von Herzwunden sind so gute, dass in zweifelhaften Fällen der von Wilms em-
fohlene Probeschnitt gerechtfertigt ist. Hammer Schmidt-Danzig.
Schnitzler, Herznaht. Sch. berichtet in der K. K. Ges. der Ärzte in W T ien
(s. Münch, med. Woch. 51) über eine erfolgreich durchgeführte Herznaht. Bei einem
Manne, der sich einen Messerstich in der Herzgegend beigebracht hatte, fand sich nach
Resektion des 4. und 5. Rippenknorpels eine Wunde in der Pleura und im Perikard;
sodann eine ca. l^cm lange Wunde in der Vorderwand des rechten Ventrikels, die
ganze Wanddicke durchsetzend. Die Seidennaht war infolge der turbulenten Herzaktion
schwierig. Der Verlauf war durch linksseitigen Haematopneumothorax und rechtsseitige
kruppöse Pneumonie schwer kompliziert; mehrfache Punktionen, Nebendrainage und zwei¬
malige Rippenresektion waren erforderlich. Patient ist trotzdem bis auf eine kleine
Pleurafistel geheilt. Aronheim -Gevelsberg.
Fischer, Herztamponade. F. berichtet in der wissenschaftlichen Vereinigung
am städt. Krankenhause zu Frankfurt a/M. am 7. IX. 1910 (s. Münch, med. Woch. 6)
über einen Fall von Herztamponade. Es handelt sich um eine Stichverletzung der Kranz¬
arterie des Herzens, die durch chronische Blutung erst im Laufe von 8 Monaten unter
dem klinischen Bilde eines schweren Herzfehlers zum Tode führte. Im Herzbeutel fanden
sich über 2 Liter Blut. Erst die mikroskopische Untersuchung klärte den Fall auf,
da von einer Stichverletzung vorher nichts bekannt war. Aronheim-Gevelsberg.
Rösslc, Ruptur eines Aortenaneurysmas in den Herzbeutel. R. demonstriert
im ärztl. Verein in München am 20. X. 1909 (s. Münch, med. Woch. 6) das Präparat
einer Ruptur eines kleinen sackförmigen Aortenaneurysmas in den Herzbeutel. Das
Präparat stammt von einem 43jähr. Mann, der plötzlich auf der Strasse zusammenbrach
und kurz darauf starb. Bei der Obduktion fand sich der Herzbeutel mit flüssigem Blut
und lockeren dunkeln Gerinnseln tamponiert. Die Perforationsöffnung an dem über der
rechten vorderen Klappe sitzenden, etwa haselnussgrossen Aneurysma war innen vom
Umfang einer Erbse, aussen kaum stecknadelkopfgross und hier mit Fibrin verklebt
der Fall ist ein Beispiel einer fast reinen postluetischen Mesaortitis.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
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BÖSSle, Aortenthrombosen. R demonstriert im ärztl Verein München am 20.
X. 1909 (s. Münch, med. Woch. 6) 4 Fülle von ausgedehnteren Aortenthrombosen, die
in Bezug auf den Sitz oder wegen ihrer Grösse und ihrer Entstehung interessant waren.
Der 4. Fall war eine durch chirurgische Hilfsmittel, durch eine künstliche Kompression
der Bauchaorta bedingte völlige Thrombose der Bifurkationsstelle. Die Abklemmung er¬
folgte wegen Exartikulation des rechten Oberschenkels im Hüftgelenk, indiziert durch
ein Sarkomrezidiv. Aron heim-Gevelsberg.
Schnitze, Stauungsblutungen nach Kumpfkompression. (Deutsch, med.
Wochenschr. 41. 1909, Vereinsberichte.) Zwei Hausmädchen eines Krankenhauses standen
während der Frühstückspause in dem schmalen Zwischenraum zwischen einer Wäscherolle
und der Wand und waren so vertieft in die Lektüre eines Buches, dass sie es garnicht
merkten, wie die schwere Rolle plötzlich vorwärts glitt. Die Gewalt, welche den Ober¬
körper der beiden gegen die Wand drückte, war so gross, dass das eine Mädchen sofort
tot war, während das andere bewusstlos aus dem Zwischenraum gezogen wurde. Beide
Mädchen zeigten gleiche Erscheinungen: starkes Gedunsensein und blaurote Verfärbung
•des Gesichts, Blutungen auf der Kopfhaut, im Gesicht, am Nacken und Rücken bis
herab zu den Schultern, an der oberen Brustpartie und den Oberarmen, welche sämtlich
streifenförmig angeordnet waren, ferner Blutaustritte im Rachen, am Gaumen und auf
den Bindehäuten. Äußere Verletzungen, namentlich Rippenbrüche, fehlten. Die Obduktion
des getöteten Mädchens ergab eine dünne Schicht flüssigen Blutes zwischen Dura und
Pia, Blutleiter reichlich mit Blut gefüllt, Piagefässe unversehrt; auf den Schnittflächen
des Grosshirns viele abspülbare Blutpunkte. Keine Gefässzerreissung der Lunge, blutreiche
Leber und Nieren, Schleimhaut des Rachens dunkelblaurot, auf der Kehlkopf- und Luft¬
röhrenschleimhaut zahlreiche kleine Blutaustritte. Bei der geretteten traten bei völlig
erloschenem Bewusstsein heftige Exzitationszustände auf, Pupillen und Cornea waren
reaktionslos, es bestand ausgesprochene Kieferklemme. Keine Krämpfe oder Lähmungen.
Puls 108, kräftig, regelmässig. Atmung sehr erschwert, so dass künstliche Atmung ein¬
geleitet werden muss. Mehrfaches, sehr reichliches Erbrechen. Nach 1V 2 Tagen Rück¬
kehr des Sensoriums. Die Blutungen, von denen die subkonjunktivalen am längsten be¬
stehen blieben, gingen bald zurück. Das Mädchen arbeitet wieder, ohne dass ein Intelli¬
genzdefekt besteht, doch ist völlige Amnesie vom Moment des Unfalls an vorhanden.
Hammer schmidt-Danzig.
Perthes, Aneurysma der Carotis interna. P. demonstriert in der medizin.
Ges. zu Leipzig am 14. XII. 1909 (s. Münch, med. Woch. 4) ein Aneurysma der Carotis
interna bei einer 44jährigen Frau, das als ein Tumor der linken Tonsille erschien und,
abgesehen von der Pulsation, einem Tonsillarabszess ähnelte. Das Aneurysma wurde
exstirpiert. Patientin starb 7 Tage nach der Operation plötzlich unter apoplexieähnlichen
Erscheinungen infolge eines Thrombus in der abnorm schwach entwickelten Art commu-
nicans anterior des Gehirns. Aronheim-Gevelsberg.
Luxemburg, Zur Kasuistik der Schussverletzungen der Art subclavia
und brachialis. (Münchn. med. Wochenschr. 6.) Verf. teilt aus der Chirurg. Klinik
Bardenheuers zwei Schuss Verletzungen der Art subclavia und brachialis mit, die in
mehrfacher Hinsicht von Interesse sind. In dem ersten Falle war es höchst wahr¬
scheinlich, dass es in dem eingeschnürten Stück der Brachialis durch das Aufschlagen
und Vorbeigleiten der Kugel und die dadurch bewirkte Quetschung des Arterienrohres
am Oberarmknochen, zu einer Ruptur der Intima gekommen, die zu einem kompleten
Verschluss des Gefässlumens geführt hatte. Weiterhin kam dann, zentral von dieser
obliterierlen Partie, infolge der durch das nachströmende Blut im Gefässrohr entstandenen
Blutstauung und des somit gesteigerten Blutdruckes eine aneurysmatische Ausbuchtung
der Gefässwand zustande. Im 2. Falle hatte die Kugel eines 7 mm-Revolvers die rechte
Art. subclavia getroffen und zur Bildung einer beträchtlichen Blutung in die umgebenden
Weichteile, eines Aneurysma spurium, Veranlassung gegeben. Es wurde die Arterie und
nach einigen Tagen auch die verletzte Vena subclavia unterbunden. Eine Gangrän des
Armes trat nicht ein, doch stellten sich häufig geschwürige Prozesse am Ellbogengelenk
und an der Hand ein, wahrscheinlich trophoneurotischer Art, welche die definitive Wund¬
heilung sehr verzögerten und eine mediko-mechanische Behandlung erst nach Verlauf von
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Monaten gestatteten. Die Extremität blieb infolge Versteifung sämtlicher Gelenke fast
völlig gebrauchsunfähig. Aronheim -Gevelsberg.
Bubritius, Aneurysma spurium der Art. subclavia. R. demonstriert in der
wissenschaftl. Gesellschaft deutscher Ärzte in Böhmen (s. das Refer. Rotky in der
Münchn. med. Wochenschr. 1) einen Fall von Aneurysma spurium des Anfangsteiles der
Art. subclavia, entstanden durch Stichverletzung in der Supraclavikulargrube. Unter¬
bindung der zentralen Art. subclavia in ihrem ersten Abschnitt; vor der definitiven
Drosselung der Art durch 48 Stunden nach Doberauer; Eröffnung der Pleura, Pneu-
mathorax, Infektion von der tamponierten Operationswunde aus, Drainage des linken
Pleurasackes; Heilung ohne Schädigung der linken oberen Extremität.
A r o n h e i ra - Gevelsberg.
Frank, Subkutane Verletzung der Vena subclavia bei Einrichtung
einer Clavikulafraktur. (Münchn. med. Wochenschr. 50.) Gefässverletzungen bei
Clavikulabrüchen sind seltene Ereignisse. Nach einer Statistik von Gallois und
Piollet war 5mal die Art. subclavia, 6mal die Vene, 3mal Arterie und Vene verletzt.
In Verf.s Fall handelte es sich um eine 59 Jahre alte Frau mit Bruch im äusseren
Drittel der linken Clavikel mit starker Winkelstellung der Fragmente nach innen und
oben. Unmittelbar nach der in Narkose vorgenommenen Einrichtung trat in der linken
oberen Schlüsselbeingrube eine Schwellung auf, die sich nach dem Halse zu vergrösserte.
Trotz des Kompressionsverbandes vergrösserte sich die Geschwulst und breitete sich auch
in der linken Ober grätengrübe aus. Pulsation und Schwirren waren über der Geschwulst
nicht wahrzunehmen; der Radialpuls nicht verändert. Nach 8 Tagen war auch im Ge¬
biete der Vena brachialis eine Stauung vorhanden, der Vorderarm bis zur Hand ange¬
schwollen. Auffallend war in Verf.s Fall, dass die subkutane Blutung erst nach der
Reposition auftrat, der Gefössriss also nicht durch die Fraktur an sich, sondern durch
die in Narkose vorgenommene Reposition eintrat. Aronheim-Gevelsberg.
Bark, Schussverletzung der Arteria brachialis. Resektion und zir¬
kuläre Naht der Arteria. (Münchn. med. Wochenschr, 49.) In der Litteratur sind
bisher nur 17 Fälle beschrieben, in welchen eine Resektion und Naht eines grossen
Gefässstammes beim Menschen ausgeführt wurde. Der Erfolg war meist ein befriedigender.
Der vom Verf. im Ludwigsspital „Charlottenhilfe“ zu Stuttgart operierte Fall betraf einen
29jährigen Lehrer, der 2 Stunden vor der Aufnahme eine Schussverletzung im linken
Oberarm erlitten hatte. Die Operation, 2 Stunden später, zeigte die Art. brachialis bis
auf einen 1 mm breiten Streifen der Hinter wand zerrissen. An der zerfetzten Arterien¬
wunde Hessen sich glatte Wundverhältnisse nur durch Resektion des Gefässrohres in 2 cm
Länge erzielen. Sofort nach Fertigstellung der Naht war der Puls in der Art. radialis
deutlich zu fühlen. Der Puls besserte sich in den nächsten Tagen zusehends. Patient
konnte nach 3 Wochen geheilt, beschwerdefrei und mit voller Funktionsfähigkeit des Armes
entlassen werden. Aronheim -Gevelsberg.
RoäSbach, Zur Sklerose der Abdominalgefässe (Münchn. med. Wochen¬
schrift 1909, Nr. 19.) R. beschreibt einen klinisch lange Zeit beobachteten und zur
Sektion gekommenen Fall von Sklerose der Bauchaorta. Sie bildete vom Zwerchfell an
eine völlig starre Röhre mit rigider. 2—3 mm dicker Wandung. Die Verkalkung setzte
sich in die Art. mesenterica sup. und in die Aa. iliacae commun. fort, um am Übergang
in die Aa. femorales zu verschwinden. Das Herz war in allen Teilen vergrössert, die
Nieren waren gesund. Sklerose der Kapillaren ln Leber, Milz, Nieren, Hirn und Herz¬
muskel bestand nicht. Klinisch wurden krampfartige Schmerzen im Unterleib, die sich
zu Anfällen von heftigen Krisen steigerten, beobachtet. Post sektionem werden diese als
Reizzustände in den Nerven der Gefässwände an gesprochen, die bei erhöhtem Blutzufluss —
Menses — zu schmerzhaftem reflektorischen Gefässkrampf sich steigern. Die peripheren
Gefässe waren frei. Der Blutdruck war stark erhöht. Schliack-Cottbus.
Noesske, Zur Prophylaxe und Therapie drohender Fingergangrän bei
Raynaudscher Krankheit. (Münchn. med. Wochenschr. 46.) Verf. führt frontal über
die Fingerbeere, hinter dem Nagel und parallel seinem Saume, von der ulnaren zur
radialen Seite einen bis auf den Knochen reichenden Schnitt, tamponiert die Wunde mit
einem in Kampferöl getauchten Gazestreifen und setzt das so behandelte Glied bez. die
ganze Hand in einer an ein Wasserstoffgebläse angeschlossenen Saugglocke einem nega-
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tiven Druck von ca. 10—15 ccm Quecksilber 2—3 mal täglich auf 8—10 Minuten aus.
Dasselbe Verfahren liefert auch bei schweren Fingerverletzungen und Erfrierungen gute
Resultate durch Beförderung der arteriellen Durchblutung und Beseitigung der peripheren
venösen Stase. Aronheim -Gevelsberg.
Zoeppsritz, Hämatom bei Leukämie. Z. demonstriert in der med. Gesellschaft
zu Kiel am 18. XI. 1909 (s. Münchn. med. Wochenschr. 4) einen Patienten mit einem
fast mannskopfgrossen subscapulären Hämatom, das ohne Trauma sich in wenigen Tagen
entwickelt hatte. Die nähere Untersuchung ergab, dass Patient an Leukämie litt.
Blutungen kommen bei Leukämie häufig vor; gewöhnlich handelt es sich um Nasenbluten,
seltener um Gehirnblutungen, Blutungen aus dem Magendarmkanal usw. So grosse
Hämatome sind aber bei Leukämie selten. Wahrscheinlich handelte es sich bei dem
Patienten um einen Riss eines grösseren Astes der Art. subscapularis oder der Arterie
selbst. Aron he im-Gevelsberg.
Cäpelle, Dauerresultate nach Operationen der Hernia epigastrica.
(Beitr. z. klin. Chir. 63. Bd., 2. Heft) Die Hernia epigastrica ist keinesfalls so selten, wie
man früher annahm. Nach den Zählungen von Friedrich und Bohland an poliklini¬
schen Patienten kamen auf 100 Menschen 0,6 bzw. 1 °/ 0 mit dem genannten Bruch be¬
haftete. Bemerkenswert ist, dass manche von den Untersuchten keine Ahnung von einem
Bruch hatten, also vollkommen beschwerdefrei waren. Was die Operationserfolge anlangt,
so hat man sich früher damit begnügt, das befriedigende augenblickliche, Ergebnis zu
verzeichnen. Da aber in der Breslauer Klinik, aus der die Beobachtungen stammen,
manche Patienten mit Beschwerden später wiederkehrten, so wurde nunmehr vom Verf.
nach den Dauerergebnissen geforscht.
Es hahdelt sich um 48 operierte Fälle, von denen 36 Operierte später Nach¬
richten gaben.
Die Beschwerden, welche zur Operation führten, waren nur in der kleineren Hälfte
örtliche, meist dehnten sich die Schmerzen über die ganze Magengrube aus und wurden
beim Bücken und Erheben, überhaupt bei körperlichen Arbeiten schlimmer. 12 mal waren
bestimmte Magenerscheinungen, wie Erbrechen und Aufstossen, vorhanden, in einem Falle
waren vor Jahren pechschwarze Stühle abgegangen. Die eingehenden Magenuntersuchungen
fielen bis auf mitunter gefundene Säurezunahme ergebnislos aus.
Fast durchweg zeigten sich bei der Operation ein, selten mehrere erbsen- bis pflaumen¬
grosse, meist druckempfindliche Knoten, die sich beim Husten und Pressen wenig oder gar
nicht vergrös8erten; unter ihnen ein kleiner Fascienspalt, durch den sich der dünne Bruch¬
stiel in die Tiefe senkte. Einige Male wurde ein Fettknoten wohl gefunden, und aus der
Fascienlücke trat bei Steigerung des Binnenbauchdruckes eine kleine Vorwölbung.
Die Operation wurde in der Weise vorgenommen, dass das präperitoneale Fett¬
klümpchen oder, wo es fehlte, der sich aus der Fascienlücke vordrängende Bruchsack unter
Erweiterung der Fascienlücke freigelegt und abgeschnitten wurde. Auch das Bauchfell
wurde, wenn es aus einem feinen Stiel bestand, abgebunden, oder wenn es breit eröffnet
war, mit fortlaufender oder Einzelnaht geschlossen. Bisweilen fassten die Bauchfellnähte
die Fascie mit, meist wurde beides in Stufennähten für sich versorgt.
Unter den 48 Fällen blieb der Bauchfellsack 21 mal geschlossen; bei 7 weiteren
geschah die Eröffnung desselben mehr zufällig. 18 mal wurde die Bauchhöhle weiter ge¬
öffnet, 8 mal, um nach Verwachsungen zu suchen, die nur 5 mal gefunden wurden. In
10 Fällen wurde die Bauchhöhle durch eine Art Probelaparotomie weiter geöffnet, um
nach Verwachsungen des Bruches mit der Bauchwand, dem Netz, Magen und der Gallen¬
blase zu suchen.
30 Patienten wurden mit fester Narbe und beschwerdefrei entlassen, bei 9 anderen
war die Narbe fest, aber es bestanden hier noch Beschwerden, entweder Druckempfind¬
lichkeit der Narbe oder drückende, ziehende Gefühle im Oberbauch. Bei 9 Fällen fehlt
ein genauerer Entlassnngsbefund.
Die Untersuchungen wurden in 4 Fällen innerhalb des 1. Halbjahres, bei 6 inner¬
halb des 2. Halbjahres gemacht. Je 5 wurden im 1. bis 2. und 2. bis 3. Jahre, 1 im
3. und 4., 6 im 4. bis 5., 4 im 5. bis 6., 3 im 6. bis 7. und 2 im 7. bis 8. Jahre
nachuntersucht.
Nur 9 der 36 Nachuntersuchten waren bei fester Narbe beschwerdefrei geblieben,
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6 zeigten Rückfälle, entweder ein neues Fettklümpchen oder mehr oder minder grosses
Klaffen der Narbe.
Die Rezidive waren meist schon nach einigen Monaten eingetreten. 2 mal dauerte
der beschwerdefreie Zeitraum 2 und 7 Jahre lang.
In 12 Fällen war das anatomische Ergebnis, soweit die Narbe in Frage kommt,
gut geblieben. Es wurde aber in der Hälfte der Fälle über Beschwerden an der Opera¬
tionsstelle und ihrer näheren Umgebung, drückender, stechender, ziehender Art, geklagt,
die meist von körperlichen Beschwerden und von der Arbeit abhingen. Bei anderen
6 Fällen wurden Beschwerden laut, die mit dem Verdauungsapparat zusammenhingen, wie
Aufstossen, Erbrechen, Vollgefühl, Appetitlosigkeit, und es wurde Steigerung der Be¬
schwerden bei der Nahrungsaufnahme überhaupt oder bei Genuss schwer verdaulicher
Speisen angegeben.
Unter den ersteren 5 Fällen, in denen die Beschwerden auf das Operationsgebiet
beschränkt blieben, konnten 4mal die Klagen auf nicht resorbierte Nähte (Silkworm)
geschoben werden. Wahrscheinlich kommen auch sekundäre Verwachsungen namentlich
da in Frage, wo Bauchfell nnd Fascie oder auch noch die Muskeln durchgreifend genäht
waren. In 2 Fällen wurden diese Verhältnisse operativ klargelegt durch Nachoperationen,
bei denen starke Verwachsungen des Netzes mit dem parietalen Bauchfell gefunden wurden.
In den genannten 6 Fällen sassen die Hernien dicht über dem Nabel, wo das Bauch¬
fell weniger widerstandsfähig ist als höher oben.
In 7 Fällen, in denen die Magenbeschwerden durch die Bruchoperation nicht ge¬
bessert wurden, ist offenbar zu viel von den Beschwerden auf das Konto des Bruches
gesetzt worden.
In 2 Fällen, in welchen der Magen kontrolliert wurde, fand sich 6 cm vom Pförtner
entfernt ein Magengeschwür, bei dem anderen eine bohnengrosse entzündliche Lymphdrüse
an der grossen Krümmung. Hier hatte also nicht der Bruch schuld an den Magen¬
beschwerden, sondern entzündliche Zustände am Magen selbst. Verf. weist darauf hin,
dass auch von anderer Seite über das Zusammentreffen von Magengeschwür und Hernia
epiga8triea berichtet wird. Wenn dann nach der Bruchoperation vorübergehende Besserung
der Magenbeschwerden eintritt, so wirkt offenbar die mit der Bruchoperation verbundene
Liege- und Diätkur auch bessernd auf die entzündlichen Zustände vom Magen.
Offenbar maskieren die Brüche der weissen Linie manchmal aber auch noch ernstere
Magenleiden.
In einem der Fälle fand man bei der Bruchoperation einen Magenkrebs, der leider
nicht mehr operabel, klinisch vorher aber nicht diagnostiziert war.
In einem weiteren Falle wurden kleine Drüsen an der kleinen Krümmung entdeckt,
und „an diesem Magenleiden“ starb der Kranke 4 Monate später.
Auch von anderer Seite ist auf das gleichzeitige Auftreten von Magenkrebs und
Hernia epigastrica hingewiesen. Witzei will sogar insofern einen ursächlichen Zusammen¬
hang annehmen, als das Würgen und Brechen bei Magenkrebs den Bauchbruch erst er¬
zeuge. Von Hornbogs 22 an Hernia epigastrica operierten Patienten starben 7 binnen
kurzer Zeit, darunter einer noch im Krankenhause an Magenkrebs, und von den anderen
Verstorbenen nimmt Hornbog für einige ebenfalls Magenkrebs als Todesursache an.
Auch Lindenstein, Romann und Calva haben ähnliche Beobachtungen gemacht.
Offenbar ist die Hernia epigastrica bei einer Anzahl von Kranken sicher nur ein
Schleier, unter dem sich noch ganz andere Prozesse verbergen, selbst wenn klinisch nichts
auf diese hindeutet. Daher kommt Verf. zu der Forderung, dass bei jedem mit Magen¬
symptomen irgend welcher Art komplizierten Bruch in der Linea alba die einfache Bruch¬
operation ein mangelhafter, ja oft ganz zweckloser Eingriff ist, wenn nicht gleichzeitig
eine exakte Probelaparotomie angeschlossen wird.
Was die Technik der Operation anlangt, so scheint die einfache lineäre Vernähung
des Fascienspaltes doch ein recht unsicherer Verschluss zu sein.
Verf. empfiehlt daher, die beiden Verfahren von Degstein-Graser und Menge
(der ersteren ähnliche Vorschläge stammen von Mendel und Brüning).
Degstein - Gramer machen die quere Übereinanderklappung der Fascien mit
Matratzennaht.
Menge spaltet die Fascie quer und hülst die Recti aus ihrem Bett aus, die er
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dann bequem in die Mittellinie vorziehen und miteinander vernähen kann, darüber wird
die gespaltene Fascie vereinigt. Th.
Kausch, Zur Behandlung grosser Nabel- und Bauchbrüche. (Beitr. z»
klin. Chir. 62. Bd., Heft 2.) Während bei seitlichen Bauchbrüchen die operative Be¬
seitigung leicht ist, weil hier überall mehrere feste Schichten vorhanden sind, die nach
Anfrischung zusammengenäht werden, wie sie zusammengehören, oder wenn sie einzeln
den Zug nicht aushalten, insgesamt vernäht werden, ist die Heilung mittlerer Bauchbrüche
weit schwieriger, da hier nur eine feste Schicht in der Linea alba besteht, zu der sich
die Aponeurosen vereinigen. Diese feste Schicht ist aber da, wo schon Klaffen der Recti
besteht, zu einer breiten dünnen Aponeurose geworden, und die Brüche werden nicht etwa
von den Recti begrenzt, sondern diese liegen oft noch mehrere Finger nach aussen von
der Bruchpforte.
Die einfache Vernähung der Bruchränder nach Entfernung des Bruchsacks schützt
nicht vor Rückfällen. Es muss versucht werden, das Klaffen der Recti zu beseitigen und
eine neue Linea alba zu schaffen, womöglich im ganzen Bereich des klaffenden Spaltes.
Verf. vernäht zunächst Peritoneum und Fascia transversa, nachdem alles Fett und
Bindegewebe von dem inneren Rand der Rectusscheide entfernt ist. Gelingt das Anein¬
andernähen von Peritoneum und Fascia transversa wegen zu breiter Bruchpforte nicht,
so wird möglichst entfernt von der Bruchpforte ober- und unterhalb dieser zur Vereinigung
der Rectusbäuche geschritten, nachdem hier die mediane Aponeurose durch Raffnaht ein¬
gestülpt ist. Dann wird entweder das Peritoneum im Bereich der ganzen Bruchpforte
oder — wo dies wegen noch zu grosser Spannung nicht geht — nur auf kurze Strecken
genäht, und darüber werden feste Nähte gelegt, die den gesamten Rectnsrand, seine beiden
Scheiden und die Muskeln fassen. Zu diesen Nähten verwendet Verf. Silkworm oder, wenn
das wegen zu starker Spannung reisst, ab und zu einen Alnminiumbronzedraht.
Verf. hat in einem Fall, nachdem in der beschriebenen Weise die Recti ober- und
unterhalb der Bruchpforte vereinigt waren und in der Mitte eine 6 cm lange Lücke ge¬
blieben war, die in sagittaler Richtung fast ebenso weit klaffte als in querer, diese Lücke,
da die Ränder in der Längsrichtung nicht aneinander zu bringen waren, nach querer
Auseinanderziehung quer vernäht und die beiden letzten Nähte, sich kreuzend, schräg
angelegt. Die Naht der festen Bauchdecken hatte so die Form eines Kreuzes, dessen
kürzere Querarm in der Mitte abgeht. Die quere Vereinigung gelangt überraschend leicht.
Mrenge-Grasers Vorgehen war dem Verf. damals noch nicht bekannt. Das Ver¬
fahren besteht darin, dass die mittlere Aponeurose und die vordere Rectusscheide, indem
man beide im Zusammenhänge lässt, quer bis zum äusseren Rectusrande spaltet. Nun
wird diese Aponeurosenplatte mit der vorderen Rectusscheide vom Muskel abgelöst, wo es
geht, stumpf. Daun wird die hintere Rectusscheide von der Aponeurose in der Mittellinie,
in die sie ja übergeht, abgeschnitten, und nun auch die hintere Rectusscheide vom Muskel
stumpf ausgelöst, so dass dieser völlig ausgehülst ist.
Nun wird das Peritoneum mit der Fascia transversa und der hinteren Scheide länge
vernäht. Auch die durch die Aushülsung beweglicher gewordenen Muskeln werden längs
vernäht, und darüber wird das vordere Aponeurosenblatt unter Doppeltlegung desselben
bei genügendem Material quer vernäht.
Das Einnähen von starren Silberdrahtnetzen verwirft Verf., weil er in einem bei
v. Mikulicz operierten Falle gesehen hat, dass es mit der Zeit in viele Stücke sprang
(Röntgenbild beigefugt) und die abgebrochenen Drahtenden sich in den Geweben einbohrten
und viel Schmerzen verursachten, das gebrochene Drahtnetz natürlich auch den Zweck
des Zurückhaltens des Bruches nicht erfülle. Th.
Kausch, Ein Fall von Symphysenruptur mit Hernia pubica. (Beitr. z. klin.
Chir. 62. Bd., 2. Heft.) Ein 37jähr. Steinbrucharbeiter hat 3 Unfälle erlitten, von denen
uns nur der 3. interessiert. Am 28. IV. 03 fuhr Pat. stehend auf einer unbeladenen
Lore bergab in einen Granitsteinbruch. Infolge Versagens der Bremse stiess die Lore
mit grosser Schnelligkeit gegen eine andere stehende. Pat war sofort bewusstlos und
kam erst nach 2 Stunden, als er bereits im Krankenhause gebadet war, zu sich. Augen¬
zeugen berichten, dass er schräg zwischen die beiden Loren eingekeilt war. Nach dem
Bericht des Arztes des Krankenhauses in B., wohin der Verletzte gebracht worden war,
bestand eine tiefe Dammwunde, auf dem Schambein links vom Penis beginnend, nach
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hinten bis znm After reichend, die Blase lag in der Wunde frei und war durch Knochen¬
splitter verletzt. Harnaustritt. Offenbar vollkommener Beckenbruch. Die Wunden worden
nicht genäht. 11 Wochen Dauerkatheter. Es blieb trotz langer Behandlung, auch solcher
in einer Heilanstalt für Unfallverletzte, eine Fistel links in der Schambeingegend, aus der
sich Harn entleerte, etwa der halbe.
Als nach 1 l j 2 Jahren der Verletzte auf Anordnung des Reichsversicherungsamtes in
die Breslauer chirurgische Klinik zwecks Begutachtung geschickt wurde, war die Fistel
geschlossen.
Das Röntgenbild ergibt in der Symphyse einen weit klaffenden Spalt, der bei Auf¬
nahme in der Bauchlage 2 J / 2 —4 cm breit erschien.
Die Knocliengrenze stellte an beiden Seiten des Spaltes abgerundete S-förmige Linien
dar. Es bestanden ansserdem Reste von geheilten Knochenbrüchen am linken absteigenden
und am rechten wagerechten Schambeinast. An der Stelle der Symphysendiastase besteht
oine Hernie, deren Inhalt offenbar von der Harnblase gebildet wird. Ein Harnröhrenstein
liegt vor, ferner anscheinend eine Verengerung der Harnröhre, eine lange, dem Knochen
anhaftende Hautnarbe und eine geringe Verschiebung an der rechten Kreuzdarmbeinfuge.
Die Wunde der Dammgegend und die beiden nicht zum Beckenringbruch führenden
Brüche der vorderen Beckengegend lassen es wahrscheinlich erscheinen, dass ein Gegen¬
stand keilförmig von links unten nach rechts oben gegen den Damm getrieben wurde.
Verf. bespricht sodann die in der Litteratur beschriebenen Fülle ähnlicher Verletzung
und fügt hinzu: „Die Luxation beider Beckenhälften, d. h. die Trennung aller 3 Sym¬
physen, ist eine solche schwere Verletzung, meist ausserdem verbunden mit anderen Lä¬
sionen, dass anscheinend stets der baldige Tod die Folge ist. Sie scheint bisher beim
Lebenden überhaupt nicht beobachtet zu sein.“
Ich möchte darauf bin weisen, dass der in Nr. 3 dieser Zeitschrift Jahrg, 1909 von
mir beschriebene und abgebildete Patient mit Lockerung des Beckens in allen 3 Fugen
einen solchen beim lebenden Menschen beobachteten, bisher von Kausch vermissten Fall
darstellt. Die Nummer ist Ende März erschienen, konnte daher Kausch bei Abfassung
seiner Veröffentlichung kaum bekannt sein.
Mein Patient befindet sich jetzt, abgesehen von seiner durch Thrombose der Schenkel*
vene bedingten Schwellung des linken Beines, leidlich wohl, hat aber den unsicheren breit-
beinigen Gang, bei dem er den Oberkörper jedesmal nach der belasteten Seite hin neigt,
wie ihn auch Kausch bei seinem Patienten beschreibt. Dieserhalb und da man ein festes
Anstemmen der Beine unserem Patienten noch nicht zumuten kann, auch in Anbetracht
der Schwellung des linken Beines haben wir zunächst eine Rente von 50 °/ 0 vor¬
geschlagen. Th.
Streissler, Myoplastik bei grossen Leistenhernien. (Beitr. z. klin. Chir.
■62. Bd., 2. Heft.) Verf. pflanzte bei einem 3 mal radikal operierten und nun zum 4. Male
rezidivierten Leistenbruch mit ziemlich grosser Brucbpforte den umgeschlagenen und aus
«einer Scheide gelösten Sartorius auf die Bruchpforte mit gutem Erfolge. Th.
Kausch, Ein Fall vonHernia inguinalis interparietalis feminina. (Beitr.
z. klin. Chir. 62. Bd., 2. Heft.) Zunächst dürfte es sich empfehlen, über die Erörterungen
der Bezeichnungen, welche Verf. am Schluss seines Aufsatzes bringt, zu berichten. Verf.
meint, und man wird ihm darin beipflichten müssen, dass die Bezeichnung interstitielle
Hernie zu Missverständnissen führen könne.
Im allgemeinen wird darunter ein unvollständiger Bruch verstanden, der in den
Leistenkanal durch die innere Öffnung eingetreten ist, diesen aber weder nach aussen
durch die äussere Leistenöffnung, noch nach der Seite zu zwischen die Bauchwandschichten
verlassen hat und der deshalb — weil er sich ständig im Kanal befindet — von Kocher
und Graser als Kanalbruch bezeichnet wird.
Drängt nun aber der Bruch mit Vermeidung der äusseren Leistenöffnung vor- oder
seitwärts, so nennt man ihn interparietal oder, wie die Franzosen wollen, intra¬
parietal, und eine Unterabteilung der intraparietalen Brüche, die irgendwo innerhalb
des Raumes zwischen Fascia transversa und der Aponeurose des Obliquus externus,
meist zwischen dieser und der des internus liegen, bezeichnet man als Hernia inter-
stitialis.
Als 2 weitere Unterabteilungen der intraparietalen Eingeweidebrüche gelten:
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1. die Hernia properitonealis (Krönlein), welche zwischen Peritoneum und Fascia
transversa liegt,
2. die Hernia superficialis, welche sich zwischen der Aponeurose des Obliquus ex-
ternus und der unter der Haut liegende Fascie befindet.
Da dieser Bruch ausserhalb der Aponeurose des Obliquus externus liegt, kann er
ebenso wie der properitoneale, der hinter der Aponeurose und vor der Fascia transversa
liegt, sich mehr ausbreiten, weshalb man bei der properitonealen Hernie eine antevesikale
und eine vesikale Form unterscheidet und bei der Hernia superficialis von einer abdo¬
minalen, einer crnralen und einer perinealen Form spricht Kausch hält es übrigens
wohl für möglich, dass der vordrängende Bruch die Aponeurose des Obliquus externus
mitsamt dem ihm fest anhaftenden Leistenbande (Poupartschen Band) emporhebt und
zwischen dem letzteren und dem Schambeinkamm, also tatsächlich durch den Schenkel¬
kanal austritt, ein Fall, der bis jetzt noch nicht beobachtet ist. Die krnrale Form der
superficialen intraparietalen Hernie ist natürlich etwas anderes. Einen cruro-superflcialen
intraparietalen Bruch sah übrigens Bayer, einen cruro-peritonealen Krönlein.
Kausch wirft nun die Frage auf, wie es kommt, dass der Bruch, von dem anzu¬
nehmen ist, dass er sich in den in die innere Leistenöffnung vorgedrungenen Processus
vaginalis einbettet, nun nicht den ganzen Leistenkanal durchdringt und — dem Samen¬
strang beim Manne, dem runden Mutterband beim Weibe folgend — bei diesen unter der
grossen Schamlippe, bei jenen im Hodensack erscheint.
Da muss man sich die Tatsache vergegenwärtigen, dass es zwei Formen der intra¬
parietalen Hernie jeder Art gibt, eine raonolokuläre und eine bilokuläre. Bei letzterer
Art besteht ausser dem intraparietalen Bruchsack noch ein zweiter, der im Leistenkanal
liegt, also ein inguinaler (beim Manne scrotaler, beim Weibe labialer). Höchst selten
bestehen zwei intraparietale Bruchsäcke; im Falle Luxenburger handelte es sich um
einen properitonealen und einen superficialen Brucbsack. Im Falle Bayer bestand ein
superficialer, ein interstitialer und noch ein scrotaler Bruchsack. Es handelte sich also
um einen trilokulären Bruch.
Die Zusammenstellung der superficialen Hernien von Cohn hat nun ergeben, dass
bei der roonolokulären Form der Hoden meistens atrophisch ist und niemals an richtiger
Stelle liegt. Er kann im Leistenkanal sitzen und befindet sich dann meist unmittelbar
hinter dem äusseren Leistenring. Häufiger findet sich der Hoden zwar ausserhalb des
äusseren Leistenringes, aber niemals an richtiger Stelle, und der Leistenkanal ist abnorm
kurz, mehr ein Loch (Küster). Cohn ist danach der Ansicht, dass der monolokuläre
superficiale intraparietale Bruchsack einen verirrten Processus vaginalis darstellt, also
selbstverständlich angeboren ist.
Auch bei der bilokulären Form, den superficialen intraparietalen Brüchen, ist der
Hodenabstieg selten vollendet, nach Cohn unter 13 Fällen nur 3mal. Meist ist der
Hoden hoch am Eingang zum Hodensack zu finden. Cohn erklärt bei der bilokulären
Form der superficialen intraparietalen Hernie den intraparietalen Bruchsack für eine
Divertikelbildung des Proc. vaginalis. Also auch hier haben wir es unbedingt mit an¬
geborenen Zuständen zu tun.
Bei den präperitonealen Hernien besteht falsche Hodenlagerung in etwa J / 3 der Fälle.
Auch hier nimmt Cohn angeborene Bauchfelltaschen an, während Krönlein für den bi¬
lokulären Bruch eine angeborene Ursache zurückwies.
Was nun die interstitialen intraparietalen Brüche anlangt, so gibt es Fälle, in
denen der Hoden nicht ausserhalb der Aponeurose des Externus liegt, die bekanntlich
vom Gubernaculum Hunteri nicht durchbohrt wird. Dann kann auch der Proc. vaginalis
nicht hindurchdringen und breitet sich innerhalb der Bauchwand aus. Gibt dann aber
der Obliq. externus doch noch nach, so geht der Hoden meist auf dem natürlichen Wege,
den Proc. vaginalis vordrängend, durch den äusseren Leistenring, und es besteht ein
2 fächeriger Sack des Proc. vaginalis mit einem scrotalen und einem intraparietalen Teil.
Also auch hierbei handelt es sich um angeborene Verhältnisse, auch dann, wenn der
Hoden normal gelagert ist. Jedenfalls existiert nach Kausch kein einwandfreier Fall
vom erworbenen interstitiellen Bruch beim Manne. Es müsste bei einem solchen nach
Cohn das Fehlen glatter Muskeln (des Gubernaculum Hunteri) nachgewiesen sein.
Da beim Weibe eine angeborene Verlagerung des Lig. rotundum nach Kausch
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nicht vorkommt, so kann man nur nach Analogie beim Manne schliessen, dass auch beim
Weibe mindestens die Anlage zur intraparietalen Hernie angeboren ist
Der von Kausch beobachtete Fall ist folgender:
32jähr. Arbeiterfrau, vor 7 und vor 3 Jahren Zwillinge, nach der letzten Geburt
wurde l l 2 Jahr eine Teufelsche Leibbinde getragen. Vor 2V 2 Jahren verspürte die
Frau eines Tages, als sie eines ihrer Kinder auf dem rechten Arme tragend, ein anderes
mit der linken Hand vom Boden auflieben wollte, plötzlich einen heftigen Schmerz links
vorn unten im Leibe, so dass sie laut aufschrie, das Kind ablegen, sich setzen musste
und erst nach einer Viertelstunde wieder aufstehen konnte. Es war ihr, als ob etwas im
Leibe gerissen oder geplatzt wäre. Aussen am Leibe war nichts zu merken, sie hatte
aber seitdem Schmerzen in der linken Seite, besonders vor der Periode. Ein halbes Jahr
darauf bemerkte sie, als sie einmal starken Husten hatte, dass sich links unten am Leibe
eine faustgrosse Vorwölbung zeigte, die sich leicht, am besten beim Liegen, zurückbringen
liess und in der Rückenlage meist von selbst, so stets nachts zurückging.
Bei der am 23. I. auf der Kau sch sehen Abteilung vorgenommenen Operation ge¬
langte man nach Durchtrennung der Haut und Fascie auf die unversehrte Aponeurose
des Obliq. externus, deren Faserung nur in der Höhe der Spina etwas aufgelockert war.
Zwischen der gespaltenen Aponeurose des Obliq. externus und dem Obliq. internus geriet
man auf einen 3 Finger breiten leeren Bruchsack. An der inneren Ecke führte der Sack
in die Tiefe der Bauchhöhle. Die Bruchpforte ist für 4 Finger durchgängig uud wird
oben von Obliq. internus und Transversus, unten vom horizontalen Scbambeinast begrenzt.
Das runde Mutterband verläuft zum inneren (medialen) Rand der Bruchpforte und endet
hier am Peritoneum parietale. Das dünne Poupartsche Band ist im Bereich der Bruch¬
pforte konkav schenkelwärts verdrängt und liegt hier den Oberschenkelmuskeln auf. Der
Bruchsack wird am Halse durch eine Schnürnaht aus Seide verschlossen und abgetragen.
Der Muse, obliquus und transversus werden mit Silkwormfäden an das Poupartsche
Band angenäht. Die Aponeurose des Obliq. externus wird doppelt gelegt und mit fort¬
laufender Katgutnaht vernäht, dann Naht des Unterhautzellgewebes und der oberfläch¬
lichen Fascie. Darüber fortlaufende Seidennaht der Haut. Heilung mit fester Narbe.
Nach Verfassers Ansicht bestand eine Anlage zur Hernie, vielleicht nur ein weiter
innerer Leistenring mit offenem Proc. vaginalis (Diverticulum Nuckii), vielleicht bestand
auch ein interparietales Divertikel des Processus vaginalis. Bei dem Heben erweiterte
sich der innere Leistenring — vielleicht durch Einreissen — und die Fasern des Obliq.
internus und Transversus wichen auseinander; der Bruchsack vergrösserte sich nun all¬
mählich und nach V 2 Jahre kam der Bruch zum Vorschein. Th.
Hirschberg, Unfall und chirurgische Erkrankungen. (Sammelreferat, Mediz.
Klinik 1909, Nr. 40.) Es werden Fälle beschrieben, in denen (Schönmoth) nach leichter
Gewalteinwirkung gegen das Abdomen nach kurzer Zeit, lmal aber auch erst nach 1 Jahr
Ileus auftrat. Verf. sucht beides mit einander in ursächlichen Zusammenhang zu bringen
und verfällt auf die merkwürdige Idee, infolge oberflächlicher Läsion der Darmerosa sei es
zum Durchtritt von Bakterien und danach zur Adhäsionsbildung gekommen! Sehr inte¬
ressant sind dagegen die 2 Fälle von Baum, in denen es nach schweren Traumen (Sturz
aus grosser Höhe) zu brettharter, tagelang bestehender Spannung des Abdomens kam,
ohne dass in dem einen Fall eine Darmläsion sich fand, während es im anderen
bei abwartendem Verhalten zur Ausheilung kam. Verf. denkt an Wurzel- oder Rücken¬
markssymptome, zumal auch später Urinretention und positive Peritonitis auftraten.
Grunert berichtet von einem Appendicitisfall: Sturz auf rechte Seite, sofort Leibschmerz,
dann Peritonitis. Bei Operation frisch entzündeter, nekrotischer Wurmfortsatz. Wenn
Verf. hier von traumatischer Entzündung des Prozessus spricht, so ist dies zurückzu¬
weisen. Vielmehr muss es sich um eine bereits entzündete (nekrotische!) Appendix
gehandelt haben, die vielleicht infolge des lokalen Traumas geborsten ist. 2 Arbeiten
behandeln das so viel bearbeitete Kapitel der traumatischen Hernien, 3 andere Luxa¬
tionen, Frakturen, subkutane Muskel- und Sehnenzerreissungen. Apeit-Glotterbad.
Scholz, Schussverletzungen des Bauches. (Inaugur.-Dissertat. Leipzig 1909.)
Verf. bespricht im 1. Teil seiner Arbeit eingehend die Litteratur, die im In- und Aus¬
lande über die Frage der Behandlung der Bauchschüsse im Krieg und Frieden entstanden
ist, und die Symptome der Schussverletzungen der einzelnen Bauchorgane. Er kommt
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zu dem Resultat, dass gegenwärtig wohl für alle Fälle perforierender Bauchschussver¬
letzungen im Frieden die Operation (Laparotomie) als das allein zulässige Verfahren
gilt Je früher bei einer Bauchschussverletzung im Frieden operiert wird, desto besser
ist der Erfolg der Operation. Nach einer Statistik Gebeies aus der Münch, Chirurg,
Klinik betrug die Mortalität der in den ersten 4 Stunden Operierten 14,3%, bei den in den
ersten 8 Stunden Operierten 28,6% und bei den in den ersten 12 Stunden Operierten
52,1%. Im 2. Teil teilt Verf. 6 kasuistische Fälle aus der chirurgischen Abteilung des
Stadtkrankenhauses in Plauen i. V. mit, auf die hiermit verwiesen sei.
Aronheim - Gevelsberg.
Wilms, Metallisch klingende Darmgeräusche und ihre Bedeutung für
den Darmverschluss. (Münch, med. Woch. 5.) Das Schlussurteil in Verf.s Arbeit
lautet: Beim Darm Verschluss durch Obturation entstehen schon früh nach Eintritt des
Verschlusses metallisch klingende Töne neben den gewöhnlichen Darmgeräuschen. Diese
hohen Töne zeigen an, dass der Darm durch Stauung von Flüssigkeit und Luft gedehnt
ist Das Symptom ist, wenn man absieht von den mit Entzündung kombinierten, also
auch einzelnen Formen des postoperativen Ileus, für den Darmverschluss pathognonomisch.
Mit anderen Ileussymptomen zusammen verwertet, kann der Metallklang der peristal¬
tischen Geräusche schon in der Frühperiode des Ileus die Diagnose sichern.
Aronheim - Gevelsberg.
N. Guleke, Zur Behandlung der diffusen eitrigen Peritonitis. (Beitr.
z. klin. Chir. Bd. LX S. 673.) Die Fortschritte in der modernen Behandlung der diffusen
eitrigen Peritonitis beruhen auf der Entfernung der Eiteruogsquelle, der Wiederherstellung
normaler Druckverhältnisse im Bauchraum und im Zusammenhang damit auf einer
rationellen Drainage am tiefsten Punkt. Unter Berücksichtigung dieser Grundzüge war
seit Juli 1906 in der Madelungschen Klinik das Vorgehen bei diffuser Peritonitis fol¬
gendes: Stets wird in Allgemeinnarkose operiert und versucht, mit möglichst kleinen
Schnitten auszukommen. Die Schnittführung variiert im übrigen nach Lage der Ver¬
hältnisse. Prinzipiell wird die Ursache der Eiterung aufgesucht und beseitigt. Schon
bestehende Verklebungen werden, wenn nötig, gelöst und freie Peritonealabschnitte durch
Kompressen vor Verunreinigung geschützt. Spülung der Därme und der Bauchhöhle mit
Kochsalzlösung wird nicht angewandt, weil davon eine bessere Entfernung des Infektions¬
materials nicht angenommen, wohl aber die Verbreitung der Infektion befürchtet wird.
Eine absolute Reinigung der Bauchhöhle wird auch durch Spülung nicht erreicht und
ist auch gar nicht notwendig. Eher scheinen die zurückbleibenden Spülmassen die
natürlichen Schutzvorrichtungen der Bauchhöhle ungünstig zu beeinflussen. Vielmehr
wird der Eiter so gründlich als möglich ausgetupft und dann die Bauchwunde durch
Etagennaht exakt geschlossen. Auf intrarektale und subkutane Zufuhr von grossen
Flüssigkeitsmengen in den ersten 4 Tagen wird grosser Wert gelegt. Auf vernähte
Perforationsöffnungen, den Wurmfortsatzstumpf usw. wird ein Jodoformdocht gelegt (Ent¬
fernung am 3. Tage) und bei Appendicitis ausserdem ein Drain in den Douglas geführt.
Gegeninzision und Drainage auf der linken Bauchseite haben sich sehr bewährt.
Nach diesen Gesichtspunkten wurden 33 Fälle von diffuser eitriger Peritonitis be¬
handelt mit dem Erfolg, dass 20 Fälle = 60% geheilt wurden und 13 tödlich endeten.
Im einzelnen war die Peritonitis ausgegangen von 5 Perforationen, 4 traumatischen
Darmrupturen, 2 Adnexerkrankungen, 20 Appendicitiden: 1 mal handelte es sich um eine
Pneumokokkenperitonitis, und 1 mal blieb die Ätiologie unklar.
Ein Unterschied in den Resultaten mit und ohne Spülung kommt in den Stati¬
stiken nicht zum Ausdruck, wohl aber sind die Resultate der geschlossenen Behandlung
denen der offenen weit überlegen.
Aus der Art und Menge des Exsudats, der Bakterienart und des Temperaturunter¬
schiedes bei Axillar- und Rektalmessung Hessen sich keine prognotischen Schlüsse ziehen.
Re ich-Tübingen.
Koelseh, Subphrenische Abszesse und Pertyphlitis: (Münch, med. Woch.
1909 40.) Nach Abklingen eines heftigen Pertyphlitisanfalles bestand dauernd allgemeine
Abgeschlagenheit Es trat 1—2 Monate später rechtsseitige Ischias auf, zudem bestand
Obstipation. % Jahr nach dem Anfall wurde ein rechtsseitiger subphrenischer Eiter¬
herd entleert und ausserdem liess die Untersuchung mit Wahrscheinlichkeit einen Abszess
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im rechten kleinen Becken vermuten. Die 65 Jahre alte Patientin erlag dem Eingriff in¬
folge von Herzschwäche. Schliack-Cottbus.
Herhold, Verschleierung subphrenischer Abszesse durch sekundär
seröse Ergüsse in Bauch- und Brusthöhle (s. Münch, med. Woch. 44). In einem
von H. operierten Falle handelte es sich um einen subphrenischen Abszess, welcher zu
einer Exsudatbildung in der Bauchhöhle und in der Pleurahöhle führte. Das erstere
veranlasste die Eröffnung der Bauchhöhle, das zweite liess die Annahme aufkommen, dass
es sich um eine Brustfellentzündung handelte. Beide Exsudate verschleierten einen sub¬
phrenischen Abszess und führten zu irrtümlichen Annahmen; sie sind in ähnlicher Weise
entstanden, wie das periphere ödem des Handrückens bei Abszess in der Hohlhandfläche.
Da die Lymphgefässe der unteren Zwerchfellfläche mit denen der oberen kommunizieren,
erklärt sich das pleurale Exsudat. In solchen serösen Ergüssen liegt, worauf auch König
schon hingewiesen, die Gefahr, dass man das Suchen nach einem in Wirklichkeit vor¬
handenen tiefen Eiterherd vorübergehend ausser acht lässt. Aronheim-Gevelsberg.
Meisel, Beitrag zur Kenntnis des linksseitigen subphrenischen Abs¬
zesses. (Münch, med. Woch. 1909, 28.) Ein 30jähr. Landwirt, der im Verlaufe einer
Blinddarmentzündung an einem grösseren Beckenabszess operiert worden war, erkrankte
1 *| 2 Jahre später an Fieber und Schmerzen im Rücken, als deren Ursache ein linksseitiger
subphrenischer Abszess erkannt und operiert wurde. In der Zwischenzeit fühlte sich
der Mann völlig gesund. Nach Erörterungen über die Verbreitung von entzündungser¬
regenden Substanzen in der Bauchhöhle vom Wurmfortsatz her und unter Hinweis auf
bereits veröffentlichte Fälle von lange Zeit latenten, nach Perityphlitis aufgetretenen
Abszessen kommt M. zu dem Schluss, dass es sich um einen diskontinuierlich entstan¬
denen, zunächst latenten, später sich vergrössernden linksseitigen subphrenischen Abszess
gehandelt hat Schliack-Cottbus.
Janssen, Über die Nutzbarmachung der natürlichen Schutzkräfte der
Bauchhöhle bei der Behandlung der Appendicitis und der diffusen Per¬
forationsperitonitis. (Münch, med. Woch. 1909, 25/26.) Bei der Indikationsstellung
zur Operation bei der Appendicitis ist die Art des Pulses ein ausschlaggebendes Zeichen
für die Beurteilung des Zustandes der freien Bauchhöhle. Die Vermehrung der Puls¬
frequenz, die nicht durch die Erhöhung der Körpertemperatur erklärt wird (120—130
bei 38—38,8°) ist das Zeichen zu sofortigem, nicht mehr aufschiebbarem operativen
Handeln. Bei der Operation wird die Bauchhöhle — gleichgültig, ob sie infiziert ist
oder nicht — mit grossen feuchtwarmen Kompressen nach allen Seiten abgeschlossen,
der Entzündungsherd wird isoliert — ekperitonealisiert. Der Wurmfortsatz wird in
jedem Falle abgetragen. Das Exsudat wird mit feuchtwarmen Kompressen ausgetupft,
jede Bauchfellverklebung wird geschont. Die Wunde wird offen gelassen, in einen in
die infizierten Bezirke eingelegten Gazebeutel werden durchlöcherte Kugeldrains aus Glas
eingelegt, die ein freies Abströmen des Säftestroras aus der Bauchhöhle garantieren.
Ausschlaggebend für den Erfolg ist die Nachbehandlung, die zu sorgen hat für 1. Hebung
der Herztätigkeit durch Digalen und Kampfer, 2. Anregung der Darmtätigkeit durch
Physostigmin, 3. Wärmezufuhr, 4. Autoirrigation der Bauchhöhle. Die Wärmezufuhr
geschieht zuerst durch dauernde heisse Umschläge, ausserdem durch Glühlampenbestrahlung
mittels des elektrischen Wärmemantels (Solar). Die sekretorische Tätigkeit des Bauch¬
fells wird dadurch enorm angeregt und durch 4—5 malige subkutane Kochsalzeinspritzung
(3—41 in 24 Stunden) 6—7 Tage lang aufrechterhalten. So wird die Bauchhöhle durch
die eigene sekretorische Fähigkeit des Bauchfells ausgeschwemmt. Der Kranke liegt
dauernd auf der rechten Seite. Die starke, zuerst eitrige Absonderung wird nach 7 Tagen
serös. Verbandwechsel am 6.—7. Tage. Die ausschlaggebende Wichtigkeit dieser Mass¬
nahmen betont J. durch den Schlusssatz: Die Behandlung der diffusen eitrigen Peritonitis
beginnt eigentlich erst dann, wenn nach vollendetem operativen Eingriff der Kranke sich
wieder in seinem Bette befindet. Schliack-Cottbus.
Legueu, Hydronöphroses traumatiques. (Soci6t6 de Chirurgie de Paris.
2. III. 09. La Presse m^dicale 1909, No. 19.) Fall I: Ein 19jähr. Mann spürt nach
einem Sturz einen heftigen Schmerz in der rechten Seite und entleert blutigen Urin. Die
Hämaturie kommt während der folgenden Tage zum Stehen, aber in der Weiche ent¬
wickelt sich eine Geschwulst. Nach einem Monat findet sich in der rechten Weiche ein
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sehr grosser, glatter, fluktuierender Tumor. Bei seiner öflhnng werden 4 1 Urin entleert
und es zeigt sich, dass die Niere in einen weiten Sack verwandelt war, dessen Aus¬
schälung infolge allseitiger Verwachsungen nur schwer gelang. Der Kranke genas, behielt
aber zunächst eine Harnfistel zurück. Verf. weist auf die ungewöhnlich rasche Entwicklung
der Hydronephrose in diesem Fall hin und erklärt die ausgedehnten Verwachsungen des
Sackes mit der Umgebung als Folgezustaud eines perirenalen Blutergusses. Er nimmt
an, dass diese Verwachsungen zu einer Kompression des Harnleiters geführt haben.
Fall II: Bei einem SOjähr. Mann, der überfahren wurde, zeigen sich die Erschei¬
nungen einer Nierenquetschung, nämlich Schmerzen und Hämaturie. Nach 14 Tagen findet
man in der Weiche einen grossen Tumor. Bei der Operation eröffnet man einen Sack,
der eine Menge blutig-seröser Flüssigkeit und die zerrissene Niere enthält. Die Niere
wird exstirpiert. Der Riss ging durch das Nierenparenchym, die Kelche und das Becken.
In diesem zweiten Fall handelte es sich um eine traumatische Pseudohydronephrose.
W allerstein-Cöln.
y. Chlumsky, Eine neue einfache Bandage zur Behandlung der beweg¬
lichen Niere. (Zeitschr. f. orthop. Chir. Band XXIII, 1.—2. Heft.) H. Makenzie hat
bei 4000 Lungen- und Abdominalkranken 526mal sicher die bewegliche Niere festgestelit,
von denen 411 keinerlei subjektive Empfindungen von seiten der Niere hatten, 115 klagten
über verschiedene Beschwerden. Verf. widerrät die Operation und gibt an, mit einer von
ihm konstruierten Bandage gute Erfolge zu haben. Diese Bandage ist so konstruiert,
dass sie nach Art eines Bruchbandes das Becken mit der Feder umfasst. Diese hat am
vorderen Ende eine Pelotte, auf dieser ruht eine zweite kurze Stahlfeder, welche von unten
nach oben geht, am oberen Ende eine halbmondförmige Pelotte trägt, welche unter die
Niere gelegt wird und mittels einer Schraube verstellbar ist. Diese Pelotte wird noch
durch einen um den Körper gelegten Gummigurt festgehalten. Taendler-Berlin.
Köhler, Lun gen trauma und traumatische W anderniere,ein eigentümlicher
Begutachtungsfall. (Ä. Sachverst.-Z. 09/17.) Verf. schildert einen sehr interessanten
Fall von traumatischer Wanderniere und erläutert die Frage der Entschädigungspflicht
der Berufsgenossenschaften. — Es handelt sich um eine ländliche Arbeiterin, welche beim
Aufladen von Strohbündeln die Strohgabel zu kurz gefasst hatte und bei dem Herauf¬
werfen der Strohbündel einen plötzlichen Schmerz in der Nierengegend verspürte. Es
stellte sich geringe Blutung aus dem Munde ein, welche auf eine leichte Lungenaffektion
zurückzuführen war. Von seiten der Lunge war eine Verschlimmerung nach dem Unfall
nicht eingetreten, dagegen zeigten sich die deutlichen Symptome einer Wanderniere,
wahrscheinlich verbunden mit leichter Nierenentzündung und durch zeitweise auf¬
tretende Harnleiterverlegung auftretende unregelmässige Harnentleerung. Wenngleich
die Verletzte nur diejenige Arbeit ausgeführt hatte, an die sie gewöhnt war und die sie
seit langer Zeit tat, so ist doch die Entschädigungspflicht der Berufsgenossenschaft anzu¬
erkennen, weil durch das Kürzerfassen der Gabel eine plötzliche Überanstrengung auf¬
trat. Sie konnte ihre Tätigkeit in dem Moment nicht mehr unterbrechen, als sie sich
ihres falschen Zugreifens bewusst wurde, denn in diesem Moment bemerkte sie schon
die plötzlichen Schmerzen in der Nierengegend. Es ist daher der Fall als ein Unfall im
Sinne der Unfallversicherungsgesetzgebung aufzufassen, um so mehr, als vorher keinerlei
Symptome einer schon bestehenden Wanderniere vorhanden waren.
Ein ähnlicher Fall findet sich in den Rekursentscheidungen des Reichsversicherungs-
amtes Band 8, Nr. 9, der jedoch hinsichtlich der akuten Entstehung nicht so markant
ist, wie der hier geschilderte. Verf. hält nur das operative Verfahren für leistungsfähig,
da bei Schwerarbeitenden diePelottenbehandlung fast immer versagt. Taendler-Berlin.
Noever, Huit cas de traumatismes sous-cutanös du rein. (Journal de
Chirurgie et annales de la soctete beige de Chirurgie.) N. berichtet über folgende von
ihm selbst beobachteten Fälle von subkutanen Nierenvelletzungen.
1. Ein 41jährigcr Erdarbeiter stürzt am 11. XII. 08 beim Versetzen eines Zaunes
hin, ein Balken fällt auf seine linke Lumbalgegend und auf diesen der ganze Zaun. Der
Mann wird ins Krankenhaus gebracht und dort ausser einer Druckempfindlichkeit der
linken Lumbalgegend zunächst nichts Abnormes festgestellt. Erst 24 Stunden nach dem
Unfall wird unter Schmerzen ein heiler Urin entleert. Am 15. XII. ist der Harn blut¬
haltig und bleibt es bis zum 28. XII. In der Folgezeit bis zum 20. I. 09 wechselt das
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Verhalten, bald ist der Urin klar, bald enthält er geringe Blutbeimengungen. Der Kranke
klagt über Schmerzen, wenn der Urin kein Blut enthält. Die Harnmenge schwankt
zwischen 1200 und 2200 ccm. Die Nieren sind nicht palpabel. Keine Temperatur¬
steigerung. Nach dem 20.1. 09 bleibt der Urin klar. Bei der Entlassung am 24. I. 09
wird noch über Schmerzen in der linken Lumbalgegend geklagt, die auch Ende Februar
noch bestehen, so dass der Kranke hinkt und sich beim Gehen eines Stockes bedienen
muss. Der Urin ist Ende Februar normal. Verf. nimmt an, dass es sich um einen Riss
in der Niere gehandelt habe ohne nachweisbaren perirenalen Erguss und ohne Verlagerung
der Niere. Er glaubt, dass die Nierenkapsel intakt geblieben sei, und folgert dies aus
dem Auftreten der Schmerzen beim Aussetzen der Hämaturie.
2. Ein 14jähriger Schilfsjunge stürzt am 10. V. 06 aus einer Höhe von 5 m auf den
Boden und entleert bald darauf einen blutigen Harn. Im Krankenhaus stellt man eine
Druckempfindlichkeit der linken Weiche und eine diffuse Schwellung der linken Nieren¬
gegend fest. Die Hämaturie hält bis zum 13. V. an. Am 24. V. kann der Junge geheilt
entlassen werden. Es handelt sich in diesem Fall um eine Quetschung oder Zerreissung
der Niere mit perirenalem Bluterguss. Bei der kurzen Dauer der Hämaturie kann es
sich nur um Verletzung kleiner Gefässe gehandelt haben.
3. Ein 52jähriger Zimmermann stürzt am 27. IV. 08 aus einer Höhe von etwa 8 m
auf einen zementierten Boden. Er trägt einen Bruch des rechten Handgelenks davon
und klagt über Schmerzen in der rechten Bauchseite. Nach 14 Tagen stellt sich eine
starke Hämaturie von 3tägiger Dauer, nach weiteren 8 Tagen eine solche von 24ständiger
Dauer und endlich nach wiederum 10 Tagen eine dritte Hämaturie ein. Am 11. VI. 08
wird der Mann wiederum ins Krankenhaus aufgenommen und nun im rechten Hypochon-
drium ein harter, druckempfindlicher Tumor mit unbestimmten Grenzen festgestellt, der
sich bei der Atmung verschiebt und offenbar der Niere angehört. Am 16. VI. im Urin
mehrere grosse Blutgerinnsel, am 17. VI. Urin noch blutig gefärbt. Die Blase zeigt sich
bei der Cystoskopie intakt. Die Urinuntersuchung ergiebt bei allen Proben das Vor¬
handensein weisser und roter Blutkörperchen, % °;oo Albumen. Am 1. VII. 08 Austritt
aus dem Krankenhaus. Am 4. VII. Urin bluthaltig. Ende VII. ist der Urin trübe, ent¬
hält zahlreiche rote und weisse Blutkörperchen. Keine Tb-Bazillen. Wahrscheinlich
handelt es sich hier um eine Nierenzerreissung mit perirenalem Erguss. Das Anhalten
der Hämaturie und das Bestehen eines leichten infektiösen Prozesses stempeln den Fall
zu einem schweren, Möglicherweise handelt es sich aber auch um eine renale Hämorrhagie
anderen Ursprungs (Tumor).
4. Ein 14jähriger Junge fällt am 3. XII. 07 mit der linken Seite auf eine Platte von
Eisenblech. Nach 4 Stunden wird blutiger Urin entleert. Am 5 XII. Aufnahme ins
Krankenhaus. Der Junge klagt über nichts. Seit dem Unfall besteht Verstopfung. 37°.
Der Urin ist spärlich, 500 ccm, rot, enthält zahlreiche rote Blutkörperchen. Am 9. XIL
ist die Urinentleerung schwerzhaft während ihrer ganzen Dauer. Zum ersten Mal Stuhl.
Am 11. XII zeigt sich, dass die Niere deszendiert ist, der untere Pol ist nach innen
gewichen und steht wenig über Nabelhöhe. Das Ballotement ist deutlich, die Niere scheint
nicht druckempfindlich, die Lumbalgegend ist teigig geschwollen. Am 16. XII. ist der
Urin zunächst klar, dann wieder bluthaltig. Am 17. XII. erhält der Urin eitrige Mem¬
branen, am 18. XII. noch Eiter, aber nicht in Form von Membranen, am 21. XII. Urin
noch trübe. In der Folgezeit hellt sich der Urin immer mehr auf, so dass am 5. I. 09
die Entlassung erfolgen kann. Am 1. IV. 09 meldet der Kranke, dass er sich wohl fühlt.
Eine Urinprobe ergiebt keine Abweichungen von der Norm. In diesem Fall hatte das
Trauma zu einer Verlagerung der linken Niere nach unten und innen geführt, zu einer
Zerreissung der Niere und einem perirenalen Erguss.
5. Einem 28jährigen Kohlenhauer stürzt im März 1907 ein 50 Kilo schwerer
Kasten auf den Rücken. Da er am folgenden Tage noch keinen Urin entleert hat, wird
katheterisiert und blutig gefärbter Harn entleert. Die Hämaturie dauert 14 Tage, dann
stellt sich hohes Fieber ein und es entwickelt sich eine langwierige Pyelonephritis.
l J / 2 Jahre lang zeigte sich Albumen im Harn. Ende 1908 wurde nach anstrengender
Arbeit wiederholt Eiweiss und Eiter im Urin festgestellt. Gleichzeitig entwickelte sich
eine Verkrümmung der Wirbelsäule. Im Januar 1909 wurde im Krankenhaus festgestellt,
dass es sich um eine starke Verbiegung des mittleren und unteren Teils der Wirbelsäule
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handelt mit der Konvexität nach rechts. Vom 12. Brustwirbel bis 5. Lendenwirbel be¬
steht eine starke Lordose. Die Röntgenaufnahme zeigt, dass es sich um eine Fraktur
des 3. Lendenwirbels mit Verschiebung handelt. Im Urin findet sich nichts Abnormes,
auch nach stundenlangen Märschen kein Albumen. Verf. nimmt an, dass es sich um eine
Nierenzerreissung mit nachfolgender Infektion der Harnwege gehandelt habe. Das spätere
Auftreten von Eiweiss im Harn nach anstrengender Arbeit erklärt er durch rein funktio¬
nelle Störung der Niere. Da später kein Eiweiss und nie renale Elemente gefunden
wurden, glaubt er das Bestehen einer traumatischen Nephritis ausschliessen zu können.
Die funktionelle Störung der Niere stehe möglicherweise im Zusammenhang mit einer
durch die Wirbelsäulenlordose erzeugten Verschiebung der Niere und der Nierengefässe.
6. Ein Kohlenhauer wird am 11. IX. 07 von einem Haufen Erde und Kohle ver¬
schüttet. Danach Lähmung beider Beine, Stublverstopfung und Unmöglichkeit, spontan
Urin zu entleeren. Ein Katheterismus 30 Stunden nach dem Unfall ergiebt Blut. Die
Hämaturie hielt mehr als 2 Monate an. Mehrere Monate musste katheterisiert werden.
0 Monate nach dem Unfall stellte sich das Gehvermögen und die spontane Blasenent¬
leerung wieder ein. Seit der Zeit stellen sich fast alle Monate Schmerzanfälle in der
linken Weiche ein, die etwa 48 Stunden anhalten und mit der Entleerung von Phosphat¬
steinen endigen. Seit Juli 1908 erfolgte 8mal ein Abgang von Steinen. Im Februar 1909
3 Schmerzanfälle. Während der Anfälle stellte sich wiederholt Hämaturie ein, im Dezember
1908 vollständige Anurie während einer Dauer von 30 Stunden. Im März 1909 Aufnahme
ins Krankenhaus. Dort wird festgestellt, dass an der Wirbelsäule keine Zeichen einer
alten Fraktur sind. Die Patellareflexe sind gesteigert. Die Urinentleerung erfolgt prompt.
Der Harn ist trübe. Die Blase erweist sich normal. Die Untersuchung mit dem
Luysschen Separator ergiebt: „Die linke Niere arbeitet weniger gut wie die rechte, der
Urin der linken Seite enthält zahlreiche Leukocyten, wenige Nierenbeckenzellen. Der
Urin der rechten Seite ist viel klarer. Verf. ist der Ansicht, dass es sich in dem Fall
primär um eine traumatische Schädigung der linken Niere gehandelt habe, dass es zu
einer Infektion der Harnwege gekommen sei und dass die Infektion des Nierenbeckens
dann zu sekundärer Steinbildung geführt habe.
7. Ein 20jähriger Möbeltransporteur gerät am 3. IX. 08 zwischen 2 Wagen und
trägt eine starke Quetschung der rechten Bauchseite davon. Er kann danach nicht
spontan urinieren. Der Katheter entleert zunächst klaren Urin, später Blut. Die Häma¬
turie hält 8 Tage an. Es besteht seit dem Unfall Verstopfung. Am 5. Tag entwickelt
sich unter hohem Fieber eine rechtsseitige Pneumonie, die yon einem Erguss in die rechte
Pleurahöhle gefolgt ist. Nach weiteren 5 Tagen klagt Patient über Schmerzen in der
rechten Weiche. Unter der Leber findet sich eine Dämpfung, die nach links etwas über
den Nabel reicht, Über der Dämpfung starke Druckempfindlichkeit. Am 24. IX. La¬
parotomie. Aus der Bauchhöhle wird eine grosse Menge Eiter mit urinösem Ge¬
ruch entleert Die Wunde heilt mit einer Fistel, aus der klarer Urin abfliesst Am
24. X. rechtsseitige Nephrektomie. Die Niere zeigt einen das obere Drittel der Niere
und die vordere Wand des oberen Nierenbeckens durchsetzenden Riss. Die mikroskopische
Untersuchung ergiebt Erweiterung der Harnkanälchen, Degenerationserscheinungen des
Nierenepithels, Fehlen entzündlicher Erscheinungen. Am 29. XI. 08 wird der Kranke
geheilt entlassen.
8. Am 13. VI. 08 fällt ein 50jähriger Tagelöhner in eine Grube und auf ihn eine
beladene Karre. 5 Stunden später lässt er stark blutigen Harn. Die Hämaturie hält
8—10 Tage an. Gleichzeitig starke Verstopfung, erst 8 Tage nach dem Unfall erster
Stuhl. Starke Schmerzen in der linken Seite, die nach den Hoden und dem linken Bein
ausstrahlen. Am 17. X. 08 wird im Krankenhaus festgestellt, dass die linke Bauchseite
von einem fluktuierenden Tumor eingenommen ist. Über dem Tumor Dämpfung, die in
die Milzdämpfung übergeht. Der Tumor giebt Ballotement und wölbt den unteren Teil
des Brustkorbs vor. Der Urin ist hell, bietet nichts Abnormes. Bei getrenntem Auf¬
fangen des Harns zeigt sich, dass die linke Niere überhaupt nicht tätig ist. Man nimmt
eine traumatische Hydronephrose an und operiert am 17. X. 09. Bei dem Eingriff zeigt
sich, dass der Tumor mit dem Zwerchfell, der Milz, den Muskeln Psoas und Quadratus
lumborum und der hinteren Wand des Colon so innig verwachsen ist, dass er nur mit
Verletzung dieser Teile ausschälbar ist. Nur nach vorn scheint die Cyste eine ziem-
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lieh dicke Eigenwand zu besitzen. Die Cystenhöhle wird tamponniert. Der Cysten¬
inhalt bestand aus einer urinösen Flüssigkeit, die Nierenzellen und Nierenbeckenzellen
enthalt. Die mikroskopische Untersuchung eines aus der vorderen Cystenwand ent¬
nommenen Stückes ergab das Vorhandensein von Nierengewebsresten inmitten fibrösen
Gewebes. Die Wunde schloss sich mit Zurücklassung einer punktförmigen Fiste), aus
der sich Urin entleert, der nur von Nierenresten in der Cystenwand stammen kann.
Trotz einer am 12. X. vorgenommenen Unterbindung der linken Arteria renalis hielt die
Urinabsonderung aus der Fistel an. Erst im Januar 1909 verminderte sich der Aus¬
fluss. — Es handelte sich in dem Fall wahrscheinlich um eine völlige Zerquetschung der
Niere, die zu einem Erguss von Blut und Urin führte, der sich abkapselte und Adhärenzen
mit den Nacbarorganen einging.
In einer Schlussbetrachtung weist Verf. darauf hin, dass es sich bei seinen 8 Fällen
um Männer handelte und dass die charakteristischen Erscheinungen, Schmerz, Tumor und
Hämaturie, in allen Fällen vorhanden waren, nur der Tumor fehlte in einem Fall. Der
Schmerz war in den meisten Fällen ziemlich lokalisiert. Das Ausstrahlen der
Schmerzen in die Hoden wurde nur einmal beobachtet Die Hämaturie trat in Erscheinung
6 mal am Tage des Unfalls, einmal nach 4 Tagen und einmal erst nach 14 Tagen. Ihre
Dauer war 8 Tage bis mehr als 2 Monate. Stärke und Dauer der Hämaturie erwiesen
sich nicht als abhängig von der Schwere des Traumas. In den schwersten Fällen, 7 und 8,
hielt die Hämaturie nur 8 bezw. 10 Tage an. Das späte Einsetzen oder intermittierende
Verhalten der Hämaturie wird wohl gewöhnlich auf Verstopfung des Harnleiters zurück¬
zuführen sein. Obstipation infolge reflektorischer Darmlähmung kam 5 mal zur Beobach¬
tung. In 3 Fällen lagen neben der Nierenverletzung Schädigungen anderer Organe vor und
zwar einmal Bruch eines Lendenwirbels, einmal Kontusion der Wirbelsäule, einmal Zer-
reissung des Bauchfells. In 6 Fällen kam es zur Infektion der Harnwege, von denen
4 zu völliger Ausheilung kamen, während sich in einem Fall sekundäre Nephrolithiasis,
in einem anderen intermittierende Hydronephrose entwickelte. Ausser einem Fall kamen
schliesslich alle zur Heilung. Trotzdem darf man die Prognose für die weitere Zukunft
nicht unbedingt günstig stellen, da etwa 10 °/ 0 verletzter, aber zunächst erhaltener Nieren
später erkranken. Praktisch wird es jedenfalls in gewissen Fällen wünschenswert und
notwendig sein, mit Hilfe des Harnleiterkatheterismus die Funktion der gesunden und
der geschädigten Niere su vergleichen. Auch die nicht geschädigte Niere kann sekundär
erkranken. Auf Grund seiner Erfahrungen empfiehlt Verf. eine möglichst inaktive Be¬
handlung, er warnt namentlich vor unnützem Gebrauch der Sonde und des Katheters.
Wallerstein-Köln.
Fürbringer, Die Prognose der Albuminurie mit besonderer Berück¬
sichtigung der Versicherungsmedizin (Deutsch, med. Wochenschr. 47/09). F. be¬
spricht in einem sehr ausführlichem Referat, welches er im Berliner Verein für innere
Medizin erstattete, zum Schluss auch die Albuminurie als Folge übertriebenen Sportes
(Radfahren, Reiten, forcierte Märsche, Bergbesteigungen, Schwimmübungen), die er bereits
zu den traumatischen zählt, und streift dabei das Gebiet der Unfallversicherung. Die
Mehrzahl dieser traumatischen Nephritiden gelangen, wenn sie nicht tötlich enden, zur
Ausheilung. Dahingegen tritt für einen nicht geringen Teil der wahren diffusen Nephritis
nach Trauma die Chronizität bez. der latente Verlauf des Leidens vor dem Unfall in
Geltung. Es kommt mithin zu einer Verschlimmerung des Leidens durch das Trauma.
Diese traumatische Nephritis unterscheidet sich in nichts von der diffusen Nephritis
überhaupt; das gilt natürlich auch für die Prognose. Dass in seltenen Fällen allen ärzt¬
lichen Erwartungen zum Trotz auch einmal eine relative und selbst vollkommene Heilung
zustande kommt, darf den ärztlichen Sachverständigen in Invalidensachen nicht abhalten,
die Albuminurie, wenn sie als Symptom der chronischen Nephritis ihm begegnet, aueh
dementsprechend zu bewerten. F. empfiehlt deshalb den chronischen Verlauf bez. die
Invalidität innerhalb eines Jahres festzulegen. Hammerschmidt-Danzig.
Fischer, Nieren-Milz- und Nieren - Blasenrupturen (Deutsch, med.
Wochenschr. 46/09, Vereinsbeilage.) F. steht bei der Behandlung von Nierenrupturen
auf einem ausgesprochen konservativem Standpunkt. Er operiert nur, wenn eine extra¬
peritoneale Blutung durch die Grösse des Blutverlustes gefahrdrohend wird, wenn ein
intraperitonealer Blut- oder Urinerguss anzunehmen ist oder wenn ein extraperitonealer
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Bluterguss in Verjauchung überzugehen droht — Drei Beispiele werden angeführt. Ein
Arbeiter fiel am 9. II. 1906, als er ein Pferd führte, hin und wurde von demselben auf
den Unterleib getreten. 6 V 2 Stunden nach dem Unfall bestand ein extraperitonealer
Erguss in der Gegend der rechten Niere; der Urin enthielt viel Blut; zunächst kein
Eingriff; zwei Tage später hohes Fieber, schlechtes Allgemeinbefinden und Aufstossen.
Bei der Operation Weichteile infiltriert, urinös. Die Niere zeigte einen bis in das
Nierenbecken sich erstreckenden, breit klaffenden Riss. Exstirpation der Niere, Wieder¬
herstellung. — Ein 4 V 2 jähriger Knabe wurde von einem Wagen überfahren und sofort
in die Klinik eingeliefert. Es bestand ein freier Erguss in der Bauchhöhle, der Urin
war blutig, der Puls kaum zu fühlen, ausserdem bestand hochgradige Anämie. Die
Symptome im Verein mit der Lokalisation der Ruptur wiesen auf eine Milzruptur hin.
Die Operation bestätigte die Diagnose, die Milz war in zwei Stücke gerissen. Exstir¬
pation der Milz, Wiederherstellung. Der Blutbefund ist dauernd ein regelrechter ge¬
blieben. — Ein dritter Kranker hatte einen Stoss gegen die volle Blase erhalten; weder
der spontan entleerte Urin noch der mittelst Katheters entnommene enthielt Blut Im
Laufe des ersten Tages Übelkeit und Erbrechen galliger Massen, immer grösser werdender
Erguss in der Bauchhöhle. Bei der Laparotomie an der hinteren Blasenwand ein die
ganze Wand der Blase durchdringender 3 cm langer Riss; in der Bauchhöhle selbst
blutig gefärbte, urinös riechende Flüssigkeit. Schluss der Bauchhöhle ohne Drainage;
W iederherstellung. Hammerschmidt - Danzig.
Scheidemandel, Paroxysmale Hämoglobinurie. Sch. berichtet im ärztl.
Verein in Nürnberg (s. Münchn. med. Wochenschr.) über einen längere Zeit und wieder¬
holt beobachteten Fall von paroxysmaler Hämoglobinurie bei einem 23 jährigen Mädchen.
Auslösung der Anfälle durch Barfusslaufen auf kaltem Boden, experimentell durch Ein¬
tauchen der Füsse in Wasser von 10° C. Durch Abkühlung der Hände liess sich kein
Anfall erzeugen. Nach dem experimentell erzeugten Anfall sank die Zahl der Erythro-
cyten von 8,2 Millionen auf 1,5 Millionen. Die Auflösung der roten Blutkörperchen
erfolgt nach Ansicht des Vortr. nicht im allgemeinen Blutkreislauf, sondern in der Niere,
die das gelöste Hämoglobin direkt ausscheidet. Anamnestisch war für Lues kein An¬
haltspunkt Die Wassermannsche Reaktion war bei zweimaliger Untersuchung im
Zwischenraum von 3 / 4 Jahren stark positiv. Aron heim-Gevelsberg.
Eltze, Über Harnblasenverletzungen im Kriege (Inaug.-Dissert. Berlin 1909).
Die Verschiedenartigkeit der Ätiologie bedingt die Unterschiede, die zwischen Kriegs¬
und Friedens Verletzungen der Harnblase bestehen. Während im Frieden Schuss¬
verletzungen der Blase äusserst selten sind, sind sie im Kriege gerade die Regel, so
sehr, dass neben ihnen andere Verletzungsarten kaum in Betracht kommen. Stich¬
verletzungen der Harnblase wurden beispielsweise seit dem Kriege 1870/71 überhaupt
nicht mehr beobachtet Im übrigen gehören Verletzungen der Harnblase zu den seltneren
Kriegsverletzungen. Unter den 95851 Verwundungen auf deutscher Seite 1870/71 be¬
fanden sich nach.H. Fischer nur 57 = 0,059 % Blasenwunden. Im Burenkriege betrug
nach Stevenson» bei einer Gesamtzahl von 22829 Verwundeten die Zahl der Blasen¬
verletzungen 21 = 0,09 °/ 0 ; davon war in 17 Fällen die Blase das hauptsächlich be¬
troffene innere Organ; es stand die Blase, was die Häufigkeit ihrer Verwundung betrifft,
unter den Baucheingeweiden an 4 . Stelle. Häufiger verletzt wurde der Dickdarm (40),
der Dünndarm (35), die Leber (28), weniger häufig die Nieren (14), Mastdarm und
Magen (je 13) und die Milz ( 11 ). Einen unbedingten Schluss auf die Häufigkeit der
Blasenverletzungen lassen diese Zahlen jedoch nicht zu, aber auch die Berücksichtigung
der Fehler, welche durch falsche Diagnose und dadurch entstehen, dass ein Teil der
Blasenverletzungen wegen anderweitiger schwerer Verletzungen auf dem Schlachtfelde zu¬
grunde geht, wird die Häufigkeitszahl kaum eine erhebliche Änderung erfahren.
Verf.s Arbeit liegen 50 aus den letzten Kriegen, bis zurück zum Jahre 1870, be¬
kannt gewordene Fälle zugrunde. Von diesen 50 Fällen starben 23 = 47,9 °/ 0 . Darnach
würde die Mortalität um 4 °/ 0 hinter der Schätzung Tillmanns Zurückbleiben, nach
welcher die Blasenschüsse am häufigsten unter allen Beckenschüssen, nämlich in 51,94 °/ 0
mit dem Tode endigen. Durch Einführung des Kleinkalibers ist eine Verbesserung der
Prognose der Blasenverletzungen erzielt worden. Denn während von 26 Bleigeschoss¬
verletzungen 14 = 53,8 °/ 0 starben, endeten von 23 Mantelgeschossverletzungen nur
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9 = 39,1 <% tödlich. Für die Prognose im Einzelfalle ist es wichtig festzustellen, ob eine
intra- oder extraperitoneale Blasenverletzung vorliegt. Die Entscheidung ist in manchen
Fällen schwer, wenn nicht unmöglich. In 20 % von Verf.s Fällen lag eine Eröffnung
der Peritonealhöhle vor. Der Tod erfolgte in 9 Fällen = 90 %; in 7 Fällen innerhalb
der ersten Woche. Von 39 extraperitonealen Fällen starben 14 = 35,9 % und zwar
endeten von den 20 Bleigeschossverletzungen 8=40%, von den 19 Mantelschüssen
6 = 31,6 % mit dem Tode. Der geringe Unterschied zwischen beiden Arten beruht
vielleicht darauf, dass beim Mantelgeschoss der Vorteil einer etwa kleineren Öffnung in
der Blasenwand wieder aufgehoben wird durch die Enge der Hautein- und -ausschuss-
dffnung, welche einem freien Urinabfluss hinderlich ist und damit die grosse Gefahr der
extraperitonealen Blasenverletzung, die Urininfiltration, bewirkt. In 18 Fällen ist diese
schwere Komplikation oder einer ihrer Folgezustände, wie Beckengewebsverjauchung,
Harnabszess usw., angegeben. Eine wichtige Ursache der Harndurchtränkung ist das
Fehlen des Hautausschusses, welches in 30,4 % der Mantelgeschossverletzungen, in 44,4 %
der Bleigeschossverletzungen und in 38 % der Blasenwundcn überhaupt beobachtet wurde.
Von den ersteren liegen 12 Fälle vor, von denen 10 = 83,8% starben; von den letzteren
sind 7 Fälle vorhanden, davon zwei mit tödlichem Ausgange = 28,6 %. — Einen erheb¬
lichen Einfluss auf den Verlauf einer Blasenverletzung haben die Komplikationen, wie
Verletzungen grösserer Gefässe, der Nieren und Ureteren. Von den 50 Fällen waren
Harnleiter und Harnröhre je einmal verletzt; beide Male erfolgte der Tod. Viel häufiger
sind die Knochenverletzungen. Von 13 Fällen betrafen sechs das Os pubis, zwei das
Hüftgelenk. Von 11 Mastdarm Verletzungen (22%) starben 5 = 45,5%. — Was die
Fremdkörper in der Blase betrifft, handelt es sich bei 2 Fällen um dauernde Neubildung
von Blasensteinen, in einem um spitze Knochensplitter, in zweien um Geschosse in der
Blase; die Prognose dieser Fälle war eine günstige.
Bei der Behandlung der Blasenwunden handelt es sich um 2 Maßnahmen, die so¬
bald als möglich auf dem Verbandplätze auszuführen sind: die erste bezweckt Herstellung
einer zweiten Wundöffnung bei fehlendem Ausschuss und Lage des Geschosses direkt
unter der Hautoberfläche; die zweite bezweckt die ständige Leerhaltung der Blase durch
einfachen Katheterismus. Der frühzeitige Eintritt in die Behandlung des Feldlazaretts
muss dann erstrebt werden.
Bezüglich der Frage der abwartenden oder operativen Behandlung ergaben Verf.s
50 Fälle 33 mit abwartender Behandlung (Blasenspülung und Katheterisieren) mit
15 = 45,5% Heilung und 16 = 48,5 % Tod. (Zweimal blieb der Ausgang unbekannt.)
17 operierte Fälle wiesen eine Mortalität von 53% auf. Am Schlüsse seiner Arbeit be¬
spricht Verf. die Schädlichkeiten des frühen Transports mittels Einsenbahn und Wagen.
Möglichste Vermeidung jeder unnötigen Bewegung, jeden Transports ist bei allen Bauch¬
schüssen geboten. Blasenverletzte dürfen nur auf Tragebahren vom Schlachtfelde ge¬
tragen und ohne Umlagerung im Lazarett weiter verpflegt werden.
Aronheim - Gevelsberg.
E. Finckh, Zur Nachbehandlung der suprapubischen Cystotomie. (Beitr.
z. klin. Chir., Bd. LIX, S. 78.) Verf. empfiehlt einen von Hamilton Irving ange¬
gebenen, aus einer Zelluloidkapsel mit abnehmbarem Deckel bestehenden Apparat zur.
Nachbehandlung bei allen suprapubischen Blasenoperationen, bei denen eine Blasennaht
nicht ausgeführt werden konnte oder nicht hielt. Der Apparat garantiert absoluten
Schutz vor jeder Benässung des Körpers oder der Wäsche mit Urin, macht jeden auf¬
säugenden Verband überflüssig, belästigt nicht durch Druck und lässt sich jeweils der
Körperform anmodellieren. Lieferant: I. H. Montague, Surgical Instrument Meakev,
<59 New Bovd Street, London. Preis 25 M. Reich-Tübingen.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Meehanotherapie und der Beptaehlnng Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker
begründet von
Dr. H. Blaslas, Dr. 6. Schatz, Dr. C. Thlem,
herausgegeben von Professor Df. C. Tllicm* Cottbus.
Nr. 4. Leipzig, April 1910. XVII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Die Reaktion des Gehirns auf leichte Kopfverletzungen. 1 )
Von Dr. W. Kühne, Oberarzt an den städtischen Thiemschen Heilanstalten.
Während die Folgen schwerer, zu anatomischen Veränderungen des Ge¬
hirns führenden Kopfverletzungen allgemein bekannt sind, da diese Schädigungen
des Hirns, falls bei dem Verletzten bald nach dem Unfall der Tod eintritt, als
Blutungs- oder Quetschungsherde bei der Leichenöffnung sichtbar werden oder,
wenn der Verletzte erst längere Zeit nach dem Unfall stirbt, als Narben oder
Cysten erkennbar sind, ist die Wirkung leichter Kopfverletzungen auf das Hirn
nur wenig bekannt
Es liegt dies eben daran, dass es sich hierbei nicht um dauernde, auch nach
dem Tode wahrnehmbar bleibende Schädigungen der Hirnmasse handelt, sondern
nur um Störungen in der Funktion des Gehirns, die, falls der Verletzte an
dieser Funktionsstörung selbst oder an einer anderen Erkrankung stirbt, an dem
nicht mehr funktionierenden Gehirn selbstverständlich nicht mehr erkennbar sind.
Wir können daher auf die Art dieser Funktionsstörungen nur aus den Er¬
scheinungen schliessen, die der- Lebende darbietet, oder aus den Vorgängen, die
wir am Tierversuch nach leichten Kopfverletzungen unter Freilegung des Hirns
beobachten können.
Wie äussern sich nun die am Lebenden beobachteten, nach leichten Kopf¬
verletzungen eintretenden Funktionsstörungen des Hirns?
Die Verletzten, welche überhaupt nach Kopfverletzungen Beschwerden zurück¬
behalten, geben erfahrungsgemäss immer die gleichen krankhaften Empfindungen
an und zwar zum Teil sogar mit denselben Worten, so dass man schon hieraus
schliessen darf, dass die geklagten Beschwerden nicht simuliert oder rein psy¬
chogen, d. h. nur in der Vorstellung der Verletzten entstanden sind, sondern dass
sie gewisse Vorgänge im Gehirn zur Grundlage haben müssen.
Diese krankhaften Empfindungen werden folgenderraassen geschildert:
Es bestehen Kopfschmerzen, als wenn der Kopf auseinander platzen
wolle. Die Kopfschmerzen nehmen zu bei Aufenthalt in warmen Bäumen, in
1) Aub dem für die 3. Jahresversammlung der Gesellschaft Deutscher Nervenärzte zu
Wien vom 17.—19. IX. 1009 bestimmt gewesenen Vortrag.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4.
der Nähe von Feuerungsanlagen, bei Arbeiten in der Sonnenhitze, bei Rücken¬
lage und bei jeder Tätigkeit, welche in gebückter Stellung verrichtet werden
muss. Im Kopf sei ein beständiges Sausen und Hitzegefühl. Sie klagen über
Schwindel, und zwar über Schwindelempfindungen, welche namentlich beim
Neigen des Oberkörpers nach vorn und nach schnellem Aufrichten aus der
Rückenlage eintreten. Beim Bücken des Oberkörpers schiesse ihnen das Blut in
den Kopf. Das Gedächtnis lasse nach. In seltenen Fällen wird auch das Auf¬
treten von Brechreiz angegeben und zwar ebenfalls namentlich beim Aufrichten
aus der Rückenlage und beim Bücken.
Diese Klagen deuten darauf hin, dass wir ihre Ursache in einer Blutüber-
' füllung des Schädelinnern zu suchen haben, welche so stark werden kann, dass
Hirndruckerscheinungen (Brechreiz) auftreten.
Dass es sich um Beschwerden infolge Blutüberfüllung handelt, lässt sich
schon daraus schliessen, dass die gleichen Beschwerden bei Leuten sich finden,
welche an Blutwallungen nach dem Kopf leiden, wie z. B. bei Frauen in den
Wechseljahren. Ferner spricht für Blutüberfüllung die Tatsache, dass die Be¬
schwerden erst dann oder dann besonders stark auftreten, wenn Blutüberfüllung
des Kopfes hervorrufende oder zum mindesten diese begünstigende Umstände
vorliegen, wie z. B. gebückte Stellung, heisse Umgebung, anstrengende Arbeit.
Wir wissen, dass bei Rückenlage und beim Bücken der Zustrom des Blutes
zum Hirn erleichtert und beim Bücken auch der Abfluss aus der Schädelhöhle er¬
schwert ist, dass ferner in der Hitze sich das Gesicht rötet und dass bei an Hitz-
schlag Verstorbenen das Gehirn ungewöhnlich stark mit Blut überladen ist Dass
die Arbeit infolge verstärkter Herztätigkeit eine Blutüberfüllung des Hirns
hervorruft, ist ohne weiteres verständlich. Zwar tritt auch beim Gesunden beim
Bücken, in der Hitze und bei der Arbeit Rötung des Gesichts auf, aber nicht
in der Stärke, wie bei den durch die Kopfverletzung beeinflussten Gehirnen,
und beim Gesunden auch erst dann, wenn die den Eintritt der Blutüberfüllung
begünstigenden Umstände übermässig lange andauern oder besonders stark sind.
Wir können nun die Blutüberfüllung des Gehirns auch unmittelbar beob¬
achten und zwar daraus, dass schon bei einfacher Rückenlage, welche beim
Gesunden noch nicht zu einer Rötung des Gesichtes führt, bei Leuten, welche
eine leichte Kopfverletzung erlitten haben und die über die oben genannten
Beschwerden klagen, eine lebhafte Rötung des Gesichts eintritt, welche sich
mitunter zur dunkelblauroten Verfärbung des Gesichts steigern kann. Fast immer
findet sich ein Bindehautkatarrh und meist auch eine Blutüberfüllung der
Netzhautgefässe. In einzelnen Fällen tritt, namentlich wenn sich die Ver¬
letzten in warmer Umgebung anstrengen müssen, Nasenbluten auf.
Dass die Blutüberfüllung der Schädelhöhle eine Drucksteigerung innerhalb
derselben hervorruft, geht schon aus den Klagen der Verletzten hervor, nach
denen das Gefühl besteht, als ob der Kopf auseinander platzen wolle, eine Klage,
wie sie Leute mit Hirngeschwülsten angeben, bei denen durch die wachsende
Geschwulst der Binnenraum des Schädels verengt und dadurch der Druck im
Schädelinnern gesteigert wird.
Die Drucksteigerung gibt sich fernerhin auch dadurch zu erkennen, dass
der Puls mitunter schon beim Stehen, meist aber bei Rückenlage verlangsamt
wird, weil, wie wir gesehen haben, bei dieser der Zufluss des Blutes nach dem
Gehirn vermehrt ist. Wir haben schon Pulsverlangsamungen bis zu 48 Schlägen
in der Minute beobachtet.
Bei schnellem Aufrichten aus der Rückenlage oder aus gebückter Stellung
tx'eten Schwindelempfindungen ein, welche sich bis zum Taumeln des Körpers
steigern können.
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Diese Schwindelempfindungen beruhen nicht etwa auf Schädigungen des
im inneren Ohr gelegenen Gleichgewichtsorgans, der halbzirkelförmigen Kanäle,
sondern haben ihre Ursache in Störungen des Blutumlaufs im Gehirn. Sie treten
auch bei Leuten ein, welche an Blutumlaufsstörungen des Hirns aus anderen
Ursachen, wie z. B. infolge von Schlagaderwandverhärtung oder von Herzkrank¬
heiten, leiden.
Sie entstehen wahrscheinlich) in der Weise, dass das Gehirn bei Rücken¬
lage sich übermässig mit Blut füllt und dass beim schnellen Aufrichten sofort
wieder das Blut abfliesst. Für letztere Annahme spricht das beim Aufrichten
mitunter deutlich erkennbar werdende Erblassen des bei Rückenlage eben noch
geröteten Gesichts. Infolge dessen kommt es zu ungewöhnlich grossen Schwan¬
kungen im Blutgehalt des Hirns, auf welche die fein empfindlichen Hirnrinden¬
zellen mit einem, wenn auch nur Momente dauernden Einstellen der Tätigkeit
antworten, d. h. der Kranke hat das Gefühl des Schwarzwerdens vor den Augen,
der Unsicherheit der Bewegungen und damit des Schwindels.
Aus diesen Beobachtungen geht hervor, dass wir bei der Beurteilung von
Beschwerden nach leichten Kopfverletzungen nicht, wie vielfach angenommen
wird, bloss auf die Glaubwürdigkeit der Untersuchten angewiesen sind, sondern
dass wir eine Reihe objektiver Merkmale haben, aus denen wir auf das Vor¬
handensein der geklagten Beschwerden schliessen können.
Die Beschwerden sind also nicht, wie vielfach infolge scheinbaren Mangels
objektiver Symptome angenommen worden ist, Folgezustände einer sogenannten
traumatischen Neurose, sondern die natürlichen Reaktionserscheinungen des Hirns
auf eine Schädigung, von der es getroffen ist
Wie erklärt sich nun wohl das Zustandekommen dieser Störungen in der
Blutversorgung des Gehirns?
Aus der Physiologie wissen wir, dass die Himgefässe von Fasern des sym¬
pathischen Nervengeflechts und zwar sowohl von gefässverengemden (Vasocon-
striktoren) als auch von gefässerweiternden Fasern (Vasodilatatoren) versorg
werden und zwar alle Hirngefässe einschliesslich der sich bis in die Hirnrinde er¬
streckenden Kapillaren (Luc i an i), welche nach den Untersuchungen vonSteinack
und Kahn (siehe Oppenheim) in ihren Wandungen Zellen besitzen, die den
glatten Muskelfasern gleichwertig sind und auch die Fähigkeit des Sichzu-
sammenziehens haben.
Wir sehen also, dass der Sympathicus auf die Blutgefässe und damit auf
die Blutversorgung des ganzen Hirns Einfluss hat.
Wenn es auch experimentell noch nicht erwiesen ist, so spricht doch eine
Reihe von Erwägungen dafür, dass auch in der Hirnrinde Zentren für die Ge-
fässverengerung und Gefässerweiterung liegen, welche sowohl durch mechanische
und chemische, die Hirnrinde treffende Reize erregt werden können, als auch
die Aufnahmestätte für seelische Reize bilden. Reizung dieser Zentren ruft Ver¬
engerung oder Erweiterung der Hirngefässe hervor.
Durch Untersuchungen von Jannesco an Tieren ist festgestellt, dass die
Blutgefässe des Hirns auf Schädelerschütterungen geringen Grades mit
einer Erweiterung antworten, und zwar ist diese Erweiterung eine aktive (Wirkung
der sympathischen Gefässerweiterer), keine Erschlaffung. Bei stärkerer Er¬
schütterung werden auch die Gefässverengerer erregt. Infolgedessen tritt
nach leichten Kopfverletzungen Blutüberfüllung des Hirns durch ak¬
tive Erweiterung der Blutgefässe ein, zu der noch bei erschwertem Abfluss
des Blutes aus der Schädelhöhle passive Blutüberfüllung hinzutreten kann.
Nach den Untersuchungen von Frey (bei Luciani) überwiegt die Wirkung
der Gefässverengerer die der Gefässerweiterer an Stärke, ist aber nicht so an-
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Monatsschrift fiir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4.
haltend wie letztere. Daher tritt bei stärkeren Schädelerschütterungen
infolge Reizung der Gefässverengerer zunächst Blutarmut des Gehirns ein, die
sich durch Blässe und Ohnmachtsgefühl äussert. Dann lässt aber die Wirkung
der Gefässverengerer schnell nach, während die der Gefässerweiterer länger
andauert. Infolge dessen tritt als Nachwirkung ebenfalls eine Blutüberfüllung
des Gehirns auf.
Die zum ersten Mal durch den Unfall ausgelöste Reizung der in der Hirn¬
rinde gelegenen Zentren für die blutgefäss-verengernden und erweiternden Nerven¬
fasern gleicht sich bei einem gesunden Menschen sofort wieder aus, d. h. es bleiben
keinerlei Beschwerden zurück. Bei einem Menschen aber, dessen sympathisches
Nervensystem sich schon in labilem Gleichgewicht befindet, d. h. bei dem der
Sympathicus schon einen Reizzustand erkennen lässt, so dass er auf schon un¬
gewöhnlich schwache Reize mit einer Reaktion der gefässverengernden oder ge-
fässerweiternden Fasern antwortet, wie dies bei vielen nervösen Menschen der
Fall ist, kann der durch die Kopferschütterung erzeugte Reiz die Erregbarkeit
der sympathischen Zentren so steigern, dass schon die an sich geringfügigen und
auf den Gesunden wirkungslos bleibenden Reize des täglichen Lebens wie Bücken,
Rückenlage, Hitze, Geräusche (für den Gesunden sogenannte unterschwellige
Reize) genügen, um die Sympathicuszentren zu erregen und zwar, wenn sie an
Stärke die regelrechte Reizschwelle nur wenig überschreiten, also schwach sind,
im Sinne einer Gefässerweiterung, wenn sie stark sind, im Sinne einer Gefäss-
verengerung. Starke Reize, welche die Gefässverengerer erregen und zur Blut¬
armut führen, beeinflussen durch letztere das Vaguszentrum, dessen Reizung sich
in Pulsverlangsamung kundgibt. Diese Erscheinungen bleiben häufig nach Hirner¬
schütterungen zurück, wenn die unmittelbare Folge der Hirnerschütterung (die
Bewusstlosigkeit) längst verklungen ist. Da es sich um Erscheinungen handelt,
welche ihre Ursache in einer gesteigerten Reizbarkeit der in der Hirnrinde
gelegenen Gefässzentren haben, die Folgen dieser gesteigerten Reizbarkeit sich
nur in Störungen der Funktion des Hirns äussern und diese Störungen sich
stets in den gleichen subjektiven Beschwerden und objektiven nachweisbaren Er¬
scheinungen kund geben, so erscheint die Zusammenfassung dieser Erscheinungen
unter einem Namen gerechtfertigt, zumal dadurch eine Verständigung über die
Art der Folgeerscheinungen unter den Gutachtern wesentlich erleichtert wird.
Es dürfte sich als eine den pathologisch-physiologischen Vorgängen gerecht¬
werdende Bezeichnung wohl die „funktionelle Hirnreizerscheinungen“
empfehlen, eine Bezeichnung, die ich auch bei der Bearbeitung dieser Folge¬
erscheinungen nach Kopfverletzungen in der 2. Auflage des Thiemschen Hand¬
buches der Unfallerkrankungen gewählt habe.
Ein Fall yon Myositis ossificans traumatica im Biceps humeri.
Aus der Posener Anstalt für Unfallverletzte von Dr. Marcus, leitender Arzt.
Die Myositis ossificans traumatica ist kein sehr häüfig vorkommendes
Krankheitsbild, wenigstens dann nicht, wenn man sie in der Reihe der im Mus¬
kel auftretenden Verknöcherungen als besondere Affektion neben der Exerzier-
und Reitknochenbildung auffasst.
Die Veröffentlichung eines solchen Falles, den ich letzthin in unserer An-
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statt zu beobachten Gelegenheit gehabt habe, dürfte deshalb schon aus diesem
Grunde allein gerechtfertigt erscheinen.
Er bietet an sich nichts Besonderes, und für die Frage der Entstehung
des Knochens ist er leider nicht zu verwerten, da der Verletzte eine Operation
verweigert hat und mir somit nur die klinische Beobachtung zur Ver¬
fügung steht.
Es handelt sich uni einen 43 Jahre alten Brauereiarbeiter, der am 11. XII. 09
einen Unfall in der Weise erlitten hat, dass er beim Anheben eines recht schweren
Sackes plötzlich im linken Oberarm einen starken Schmerz verspürte. Er suchte sofort
seinen Kassenarzt auf. Derselbe stellte folgenden Aufnahmebefund fest:
„Der linke Arm war von der Mitte des Oberarmes bis fast zum Handgelenk hin
stark geschwollen und sehr druckempfindlich. Der Umfang des Ellenbogengelenkes war
um 6 cm stärker als der des rechten. Die Haut des Oberarmes war in der unteren
Hälfte an der inneren Seite blaurot verfärbt.“
Die Behandlung war die übliche. Es kamen zur Anwendung Umschläge, Ruhig¬
stellung des Armes, späterhin Massage. Am 26. I. 10 — also 7 Wochen nach der Ver¬
letzung — erhob der behandelnde Arzt folgenden Befund:
„Linker Arm abgeschwollen, aber noch immer durchwegs um 2 cm stärker als der
rechte. Unmittelbar oberhalb der Ellenbeuge findet sich eine recht druckempfindliche
Stelle. Die Beweglichkeit des Ellenbogengelenkes ist um reichlich *l 2 der Norm
herabgesetzt w
Am 7. II. 10 — also etwas über 8 Wochen nach dem Unfall — wurde der Ver¬
letzte unserer Anstalt zur weiteren Behandlung überwiesen. Hier wurde am Aufnahme¬
tage folgender Befund festgestellt:
Linker Oberarm geschwollen, ebenso Unterarm. Abgeseiren von dieser allgemeinen
Schwellung fällt am Oberarm eine Verdickung des zweiköpfigen Beugemuskels auf. Am
untersten Ende, dicht am Sehnenansatz, fühlt sich der Muskel recht hart an. Druck auf
diese Partie ist sehr schmerzhaft. Die Beweglichkeit des Ellenbogengelenkes ist in der
Beugung und in der Streckung noch etwa um die Hälfte behindert.
Auf Grund dieses Aufnahmebefundes war ich der Ansicht, dass es sich um eine
besonders harte Muskelschwiele oder Muskelnarbe handele. Der erstbehandelnde Arzt
hatte auf Grund seines Befundes die Diagnose „Muskelzerreissung“ gestellt. Nach dem
von ihm erhobenen Befunde war das auch durchaus wahrscheinlich, und mein Befund
schien die Ansicht des Kollegen nur zu bestätigen. An eine Knochenneubildung dachte
ich zunächst nicht. Erst als unter der üblichen Behandlung (Massage, Übungen usw\)
nicht nur keine Besserung eintrat, sondern im Gegenteil die harte schmerzhafte Partie
im Muskel härter und grösser wurde, begann ich an der Diagnose „Muskelnarbe“ zu
zweifeln. Am 1. III. 10 — also 10 Wochen nach dem Unfall — machte ich ein
Röntgenbild und fand auf demselben im unteren Drittel des Oberarmes durch einen
breiten Zwischenraum vom Knochen getrennt, einen kleinen, mit dem Knochen absolut
nicht zusammenhängenden, etwa bohnengrossen Schatten. Diesen sah ich als Knochen
an und, da dieser Knochen auch bei der Abtastung mit dem Oberarmknochen offenbar
nicht zusammenhing, stellte ich die Diagnose auf Knochenneubildung im Muskel infolge
des Traumas, also auf Myositis ossificans traumatica. Es kamen nun noch eine Anzahl
resorptionsbefördernder Mittel in Anwendung, aber ohne jeden Erfolg. Dem Ver¬
letzten wurde wiederholt der Vorschlag einer Operation gemacht. Er wies ihn jedoch
strikte zurück.
Am 12. III. 10 wurde der Patient entlassen.
Am Tage der Entlassung machte ich ein zweites Röntgenbild. Dasselbe zeigt an
genau derselben Stelle wie das erste einen Schatten, der nur etwas grösser w r ar als auf
dem ersten Bild.
In der Entlassungsuntersuchung klagte er über Schmerzen an der Beugeseite
des linken Oberarmes und über Schwäche des ganzen Armes, „der Arm sei ihm immer
so schwer“.
Den Entlassungsbefund gebe ich aus dem der Berufsgenossenschaft erstatteten Gut¬
achten wieder.
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„Mittelgrosser, kräftig gebauter, seinem Alter entsprechend aussehender Mann, in
gutem Ernährungszustände und ganz gesund bis auf die linke Oberextremität. An der¬
selben fällt eine starke Verdickung des Muskelbauches am zweiköpfigen Beugemuskel des
Oberarmes auf. Der Muskel macht fast den Eindruck einer Geschwulst Tastet man
ihn der Länge nach ab, so fühlt man, dass im unteren Drittel statt des Muskels eine
knochenharte Platte vorhanden ist, die ohne Unterbrechung nach oben in die Muskel¬
substanz, nach unten in die Sehne des zweiköpfigen Muskels übergeht Diese harte
Knochenplatte hat eine Breite von 2 cm und eine Länge von 4 cm. Die Oberfläche der
Platte ist glatt. Die Platte ist auf dem Oberarmknochen frei verschieblich und mit ihm
nicht verwachsen. Über der Mitte des Muskelbauches gemessen ist der Oberarm um
2,5 cm stärker als rechts, unmittelbar oberhalb des Ellenbogengelenkes über der
Knochenplatte gemessen um 2 cm. Der Unterarm ist durchwegs infolge massiger Weich¬
teilschwellung um 1—1,5 cm stärker als rechts. Am Oberarm im Bereiche des Ober¬
armhebemuskels ergeben die Messungen den normalen Minderumfang von 1 cm.
Am Unterarm finden sich einige von früher her bestehende Brandnarben, die mit
dem hier in Frage stehendeu Unfall nichts zu tun haben. Der Puls an der Ellenbeuge¬
schlagader wie an der Speichenschlagader ist regelmässig, kräftig und zeigt die gleiche
Schlagfolge wie am rechten Arm. Die Gelenke sind sämtlich frei beweglich. Störungen
des Hautgefühls sind nirgends nachweisbar. Elektrische Reaktion der Muskeln normal.“
Es konnte keinem Zweifel unterliegen, dass wir es hier mit einer Knochen¬
neubildung zu tun hatten, und ebenso sicher war es, dass die Knochenneubildung
als Folge des Unfalles aufzufassen war. Verhältnismässig lang ist nur der Zeit¬
raum zwischen Unfall und Auftreten der Verknöcherung.
Aber, abgesehen von der Bestätigung der Diagnose durch das Röntgenbild,
gaben auch der Untersuchungsbefund und die Entwicklung der ganzen Affektion
genügende Sicherheit.
Wir konnten alle anderen Affektionen, die differenitaldiagnostisch noch in
Betracht kamen, ausschliessen. Lues war anamnestisch nicht nachzuweisen,
ausserdem hatte Jodkali keinen Erfolg. Um eine rheumatische Schwiele konnte
es sich nicht handeln, ebensowenig um eine Muskelnarbe. Schon die Grösse
der Platte sprach dagegen, ferner die knochenharte Beschaffenheit und endlich
das vollständige Versagen aller Mittel, die bei rheumatischen Schwielen und
Muskelnarben doch nicht selten von Erfolg sind. Endlich war auch Myositis
ossificans progressiva auszuschliessen, denn nirgends am Körper fand sich trotz
genauester Untersuchung noch eine solche Verknöcherung im Muskel.
Wie schon eingangs bemerkt, ist der Fall für die Frage der Entstehung
• solcher Muskelverknöcherungen nicht verwertbar, wenn auch kein Zweifel darüber
bestehen kann, dass die Verknöcherung als Folge der Verletzung eingetreten ist.
Trotzdem aber wird man in diesem Falle nach der Art des Traumas nicht
umhin können, mit Sicherheit zu sagen, dass hier abgerissene Perioststückchen
bei der Entstehung keine Rolle gespielt haben können. Denn es hat sich nicht
um ein Trauma gehandelt, dass den Oberarm direkt betroffen hat, sondern durch
das plötzliche Anheben eines übermässig schweren Sackes ist es zu einer Zer-
reissung des Biceps gekommen. Und dass bei dieser Zerreissung von Muskel¬
bündeln im Biceps auch Perioststückchen gleichzeitig abgerissen sein sollen, er¬
scheint sehr wenig wahrscheinlich.
Wir haben uns also in diesem Falle die Entstehung der Verknöcherung
so zu denken, dass infolge des Traumas eine Zerreissung von Muskelbündeln
im Biceps eintrat und gleichzeitig ein starker Blutaustritt in den zweiköpfigen
Muskel erfolgte. Sodann ist bei der allmählichen Aufsaugung des Blutes eine
entzündliche Reizung im Muskel eingetreten und endlich ist es infolge der
entzündlichen Vorgänge zu einer Produktion von Knochen im Muskelbinde¬
gewebe gekommen.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweseu Nr.
107
Darmkrebs, nicht durch Tergiftung (Kachexie) oder Tochter¬
geschwulstbildung, sondern durch mechanischenYerschluss, un¬
beeinflusst von einem Unfall, von tödlichem Ausgange gefolgt.
v An einem Gutachten erläutert von Prof. Dr. C. Thiem-Cottbus.
In der Unfallversicherungssache der Hinterbliebenen des Rollers J. G. in
K. gebe ich das vom Reichs-Versicherungsamt geforderte Obergutachten nach
Lage der Akten ab.
Es handelt sich darum, ein Urteil darüber zu fällen, ob der am 21. Juni
1908 eingetretene Tod des am 7. April 1870 geborenen J. G. auf den Unfall vom
3. Mai 1906 ursächlich zurückzuführen ist.
G. erhielt, am Rande einer Grube stehend, einen Stoss von der Gabel einer
Motorlaufwinde gegen die Stirn und fiel infolge dessen in die Grube, in welcher sich die
elektrischen Zuleitungsdrähte befanden, und dabei auf die Drähte selbst. *
Nach dem Gutachten des Herrn Dr. S. vom 10/12 06 hat G. etwa 15 Minuten in
der Grube bewusstlos gelegen und ist erst auf dem Wege nach dem Krankenhause zu
B., wohin er nach dem Unfall tage geschafft wurde, zum Bewusstsein gekommen. Im
Krankenhause wurde folgender Befund erhoben, der ebenso wie der Rest des Gutachtens
wörtlich hier wiedergegeben werden muss.
„An der rechten Backe befinden sich eine Reihe von oberflächlichen Abschürfungen;
ebensolche waren an der rechten Schläfe und in der Jochbeingegend zu sehen. Mehrere
Hautabschürfungen zeigten sich auch in der rechten Schultergegend an der Stelle der stärksten
Erhebung der Schulterblattgräte. Die rechte Jochbeingegend war stark geschwollen und
druckempfindlich. Das rechte obere und untere Augenlid zeigten eine Schwellung und
blaue Verfärbung. Blutunterlaufungen wies auch die innere Hälfte der Lederhaut des
rechten Auges auf. An der linken Seite der Schläfe fand sich etwa 2 cm über dem
äusseren Augenhöhlenrand beginnend und etwa 5*/ 2 cm nach aussen von der Stirnmitte
«ine 5 cm hohe, 3 — 3 ! / 2 cm breite, tiefe Wunde, die nach ihrer Beschaffenheit (Blasen¬
bildung und Verschorfung) den Eindruck einer Brandquetschwunde, durch elektrischen
Strom hervorgerufen, machte. Die Wunde ging bis auf den Knochen und legte diesen
zum Teil frei. Ein Bruch des Schädeldaches war nicht zu konstatieren, ebensowenig
ein Bruch des druckempfindlichen Brustkorbes. An einer Stelle und zwar in der Nähe
des linken unteren Schulterblattwinkels war bei tiefstem Einatmen rauhes Einatmungs¬
geräusch zu hören und ausserdem wurden Hustenstösse ausgelöst, ohne dass deswegen
auf eine Beteiligung der Lunge bei diesem Unfall zu schliessen gewesen wäre. Die
schon genannte blutige Durchtränkung des oberen und unteren rechten Augenlides sowie
eine Blutung aus dem linken Nasenloch Hessen vermuten, dass es sich dabei auch um
eine Mitbeteiligung der Schädelgrundfläche an dem Unfall handelte. G. war die ersten
Stunden des Krankenhausaufenthaltes etwas unbesinnlich, hatte einen verlangsamten Puls
ohne Zeichen einer Störung des Bewegungs- und Gefühlsvermögens.
Die Behandlung im Krankenhause war am 15. November 1906 beendet. Bei der
Krankenhausentlassung klagte G. über starke Schwindelerscheinungen, über aufsteigende
Hitze nach dem Kopfe, über Kopfschmerzen, die sich namentlich auf die linke Seite
des Kopfes erstrecken, über Druck in den Augen, über Mückensehen und über Übelkeit
und Druckgefühl in der Herz-Magengrube. Sein Schlaf ist in der Nacht sehr stark
gestört. Ausserdem hat er oftmals das Gefühl, als ob sein ganzer Körper mit Nadeln
gestochen würde. Ausserdem klagte er über darauffolgendes Kältegefühl.
Am 19. November 1906 versuchte er zu arbeiten, musste aber am nächsten Tag bereits
die Arbeit aufgeben, weil er infolge der geschilderten Beschwerden diese nicht verrichten
konnte. Seit dieser Zeit stand er bis heute in der Behandlung des Unterzeichneten und
wurde heute aus dieser entlassen.
G. ist bis zum heutigen Tage als voll erwerbsunfähig zu betrachten.
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Der objektive Befund vom heutigen Tage deckt sich mit dem bei der Krankenhaus¬
entlassung erhobenen Befunde.
G. ist ein grosser, kräftig gebauter Mann von günstiger Ernährung. Seine Ge¬
sichtsfarbe ist blass, ebenso sind es die sichtbaren Schleimhäute, ohne ungesund zu sein.
Die Oigane der Brust- und Bauchhöhle sind, soweit die gebräuchlichen Unter¬
suchungsmethoden ergeben, gesund, insbesondere zeigt das Herz in Bezug auf Grenzen,
Beschaffenheit der Herztöne und Herztätigkeit keine Abweichung von normalen Verhält¬
nissen. Höchstens ist zu bemerken, das der Puls zeitweise 3x30 regelmässige, mittel¬
grosse Schläge zählte.
Die nach der Verletzung konstatierte Veränderung des Atemgeräusches auf der
linken Seite der Brust ist heute nicht zu finden, nichts deutet auf eine Erkrankung der
Lunge oder auf Überbleibsel nach einer solchen.
An der linken Schläfenseite und zwar etwa 2 cm über dem äusseren Augenhöhlen¬
winkel ist eine Vertiefung im Schläfen- resp. Stirnbein, welche etwas elliptische Gestalt
hat, 4 cm hoch und 2 V 2 cm breit ist. Diese Knochenvertiefung wird eingenommen von
einer ebenso grossen, roten, recht frischen Narbe, die in ihrer Peripherie ziemlich gut
verschieblich, in der Mitte aber mit dem Knochen verwachsen ist. Die ganze Stelle ist
auf Druck sehr schmerzhaft, die Narbe selbst ist zart und leicht zu beleidigen.
Beim Beklopfen ist die linke Kopfseite ziemlich schmerzhaft; Lähmung oder läh¬
mungsartige Schwäche irgend eines Teiles der Muskulatur ist nicht vorhanden, vielmehr
hat die linke obere Extremität dieselbe Kraftäusserung wie die rechte. Beim Gehen
scheint G. das linke Bein zwar etwas zu schonen, doch ist das nicht auf eine lähmungs¬
artige Schwäche zurückzuführen, sondern auf einen Schmerz in der linken Leistenbeuge,
der sich auch in der rechten findet und darauf zurückzuführen ist, dass G. durch einen
langen Krankenhausaufenthalt ein gewisses Ermüdungsgefühl spürt.
Die Bewegungen der Augenmuskeln sind intakt.
Die Reflexe der Pupillen, welche beiderseits gleich gross und mittelweit sind,
sind prompt auszulösen, an beiden Augen in gleicher Weise. Die Kniescheibenreflexe
sind etwas erhöht. Die Prüfung der Geftihlsempfindung ergibt, dass auf der linken
Körperhälfte und genau von der Mittellinie hinten und vorn begrenzt die Empfindung
für Berührungen ebenso gut ist wie rechts, dagegen die Empfindung von Stichen nur
als Berührung gespürt wird, während auch die anderen Qualitäten der Gefühlsempfindung,
also Kalt und Warm, Nass und Trocken, herabgesetzt zu sein scheinen. Ausserdem sind
leichte Gleichgewichtsstörungen vorhanden; insbesondere treten solche auf bei Bück-
bewegungen und zwar in ziemlich hochgradiger Weise.
Während des Krankenhausaufeuthaltes ist.auch beobachtet worden, dass G. die
meisten Nächte schlaflos zugebracht hat. Seine Stimmung war eine wechselnde; im
Allgemeinen zeigte er stets eine leichte Depression des Gemütes.
Als Unfallfolgen sind demnach neben der von der elektrischen Verbrennung her¬
rührenden Narbe an der linken Schläfenseite zurückgeblieben eine Reihe von nervösen
Symptomen, welche sich in einer gewissen traurigen Stimmung kundgeben, in Schwindel¬
gefühlen, einer verminderten Gefühlsempfindung der linken Körperseite und Erhöhung
der Kniescheiben- und Hautreflexe bestehen.
Dadurch ist die Erwerbsfähigkeit des G. natürlich eingeschränkt, weil seine Klagen
durch diesen objektiven Befund gestützt werden.
Ich schätze die derzeitige Beschränkung der Erwerbsfähigkeit durch die Unfall¬
folgen auf 40 °/ 0 .
Eine Nachuntersuchung empfehle ich nach einem Jahre, weil eine Besserung dieser
Unfallfolgen wahrscheinlich ist.
Zusätzlich zum vorstehenden Gutachten will ich noch erwähnen, dass der Urin stets
ohne Eiweiss und Zucker war.“
Die Rente wurde dementsprechend festgesetzt, G. legte dagegen Berufung beim
Schiedsgericht für Arbeiterversicherung zu 0. ein mit dem Antrag, ihm eine höhere Rente
zu gewähren.
Das Schiedsgericht wies jedoch in der Sitzung vom 12. April 1907 die Berufung
zurück, indem es sich der Begutachtung des Dr. S. anschloss und auch durch Augenschein
im Verhandlungstermin sich davon überzeugte, dass der Kläger trotz der bestehenden
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Beschwerden ein kräftig gebauter Mann von günstiger Ernährung mit blasser, doch nicht
ungesunder Gesichtsfarbe war, dessen Gesamtzustand mithin durch die nervösen Beschwerden
nicht erheblich beeinträchtigt war. Der von G. beim R.-V.-A. eingelegte Bekurs hatte
insofern Erfolg, als ihm für die Zeit vom 11. Dezember 1906 bis zum 28. Februar 1907
eine Rente von 60 °/ 0 zngesprochen wurde.
Es erschien glaubhaft und wird durch die Auskunft der Hüttenverwaltung be¬
stätigt, dass die Erwerbsfähigkeit des Klägers nach Wiederaufnahme der Arbeit vom
Dezember 1906 bis Ende Februar 1907 noch in erheblicherem Maße, als die Vorinstanzen
angenommen haben, beeinträchtigt gewesen ist. Denn die Verletzung war nicht leicht
und die Krankenhausbehandlung hat mehr als 6 Monate in Anspruch genommen. Zudem
ergeben die Akten, dass der Kläger vom 1. bis zum 14. März 1907 nochmals wegen
vorübergehender Verschlimmerung der Unfallfolgen die Vollrente bezogen hat.
Vom 15. März 1907 stellte die Rente von 40 °/ 0 nach Meinung des Rekursgerichtes
eine ausreichende Entschädigung dar, da Kläger seit dem April 1907 mit geringfügigen
Unterbrechungen regelmässig als Heizer gearbeitet, in dieser Stellung 3 M. für die
Schicht verdient hat, und nicht anzunehmen war, dass der Kläger, wenn er der Stellung
eines Heizers gewachsen war, noch in erheblichem Maße unter Schwindelanfällen und
Kopfschmerzen zu leiden hatte.
Im Jahre 1907 und 1908 wurden mehrfach Rechnungen für Arzneien bezahlt, auch eine
Arztrechnung von 31 M. an Dr. S. wird am 23. März 1908 von der Berufsgenossenschaft
bezahlt, und an demselben Tage benachrichtigt die B.-G. die Ehefrau des G., sie erhebe Er¬
kundigungen darüber, ob die seit 10. Dezember 1907 eingetretene neue Erkrankung ihres
Ehemannes auf den Unfall vom 3. Mai 1906 zurückzuführen sei.
Frau G. teilt der B.-G. am 23. März 1908 mit, dass ihr Mann sich seit dem
12. Februar 1908 in Krankenhausbehandlung befinde.
Wie aus einer Mitteilung des Herrn Dr. S. vom 21. März 1908 hervorgeht, fand
diese Krankenhausbehandlung zu B. statt.
Nach einer Mitteilung der Frau G. vom 24. März 1908 ist ihr Mann im Dezem¬
ber 1907 von Herrn Dr. K. in K. behandelt worden.
Am 23. Mai 1908 ist G. nach einer Mitteilung des Konvents der Barmherzigen
Brüder aus dem Krankenhaus entlassen worden.
Herr Dr. K. teilte am 1. Juni 1908 mit, dass G. am 23. Dezember 1907 und vom
13. Januar bis 21. Januar 1908 ambulant und vom 23.—31. Jan. 1908 im Kranken¬
hause wegen eines Bauchdeckenbruches (Hernia epigastrica) in Behandlung gewesen sei,
der mit dem Unfälle nicht in Zusammenhang stand. Dies wird bestätigt durch die Mit¬
teilung des Konvents der Barmherzigen Brüder vom 25. Juni 1908, wonach für diese
Zeit die zuständige Krankenkasse gezahlt hat.
Am 11. Juni 1908 hat Herr Dr. S. ein Gutachten an die B.-G. eingereicht. Es
ist leider wieder nicht die wörtliche Wiedergabe des Gutachtens zu umgehen.
„Nachdem G. am 15. November 1906 aus dem Krankenhaus entlassen worden war,
versuchte er verschiedentlich zu arbeiten, vermochte dies aber wegen mannigfacher Be¬
schwerden nicht, so dass er zu Hause bleiben musste. Ich beobachtete ihn aus Interesse
an dem Manne bis zum 10. Dezember 1906, von welchem Tage ab er mehr, aber immer
noch unter Aufwendung aller Energie seiner Arbeit nachging. Sehr oft musste er die
Arbeit durch tagelange Ruhepausen unterbrechen. Ich hatte auch fortdauernd weiter
noch Gelegenheit, G. zu beobachten. Wiederholt wurde ich von seiner Frau an sein
Krankenlager gerufen, an welches er grosser Kopfschmerzen wegen gefesselt war.
Diese Kopfschmerzen waren zeitweise so gross, dass er Selbstmordgedanken hatte.
Gegen Ende des Jahres 1907 bildete sich bei ihm unter dem Einfluss des allgemein
geschwächten Zustandes eine Psychose, eine geistige Störung aus, so dass er in dem
Wahne, dass der Rendant der Hütte und ich daran schuld wären, dass er eine so kleine
Rente bekäme, am 24. Dezember 1907 mit einem spitzen Instrument, einer Feile, von
Hause weglief, angeblich, um seine Widersacher anzugreifen. Seine Frau war bei mir,
um mich zu warnen. Die Erregung legte sich, so dass in den nächsten Tagen G. auf
meine Veranlassung zu mir kam, ruhig, aber sehr elend. Auf meine Veranlassung
wandte er sich auch an den Vertrauensmann, der ihn mir wegen der Unfallfolgen zur
Behandlung überwies. Da eine Behandlung aber und eine Beobachtung in seiner Be-
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hausung unmöglich war, wurde er am 12. Februar 1908 ins Krankenhaus zu B. über¬
wiesen. Während der Behandlungs- und Beobachtungszeit wurde folgender Befund
erhoben: G. klagte während der ganzen Zeit über unerträgliche Kopfschmerzen auf der
Polhöhe des Schädels, insbesondere auf der linken Seite, die von da ab nach dem
Hacken und der linken Brustseite ausstrahlen. Beim Bewegen des Schädels habe er das
Gefühl, als ob Flüssigkeit oder Eiter darin herumgeworfen würden. Es stelle sich öfters
Erbrechen ein, dem in den meisten Fällen Schwindelgefühl und Kopfschmerz vorangehen,
aber auch ohne diese mit einem Brechneigungsgefühl im Unterleib anfängt. Dabei be¬
stehen allgemeine Schmerzen, er habe wenig Schlaf, höchstens 3—4 Stunden in der
Nacht. Oftmals trete Angstgefühl auf, Schreckhaftigkeit, in der Nacht namentlich bei
Beginn des Schlafes, aber auch im Schlafe selbst, so dass er zusammenfahre und der
Schlaf weg sei.
Oftmals zeige sich bei ihm ohne Grund Schwäche, Angstschweiss, das Gefühl des
Hinsinkens, so dass er sich anhalten müsse. Dazu habe er hartnäckiges Herzklopfen,
das Gefühl von Ameisenkriechen, Kälte, von Prickeln wie mit Eisnadeln im linken Bein.
G. ist 169 cm gross, sehr elend, blass, abgemagert, fast fettlos. Sein Gesicht ist
trotz gut erhaltenen Gebisses eingesunken, die Nase spitz, die Ohrläppchen fast weiss,
wie wächsern. Die Schläfen sind beiderseits vertieft, die Schädel- und Gesichtsknochen
stark hervortretend. Als G. kurz nach der Einlieferung unmittelbar nach dem Unfall
gewogen wurde, war er 172 Pfund schwer, bei der jetzigen Aufnahme wog er nur
136 Pfund, welches Gewicht trotz Anwendung aller Kraftmittel immer mehr herunter
ging, so dass am Tage der Entlassung aus dem Krankenhause sein Körpergewicht mit
132 Pfund festgestellt wurde. Seine Oberarme hatten beispielsweise an dickster Stelle
nur 19 cm an Umfang.
Die wiederholten Untersuchungen der Brustorgane ergaben zunächst ein Tiefersinken
der unteren Lungengrenzen infolge von Lungenblähung, welche durch seinen Beruf be¬
dingt ist.
Man sah aber rechts auch stärker ausgeprägtes Eingesunkensein der Ober- und
Unterschlüsselbein- und Obergrätengruben. Angedeutet, immerhin aber gut bis ans Ende
der Beobachtung bemerkbar ist daselbst die Verschärfung des Einatmungs- und die Ver¬
längerung des Ausatmungsgeräusches. Auf der Höhe der Einatmung finden sich ausserdem
einzelne knackende Geräusche. Unterhalb des rechten Schlüsselbeins bis herab zur
vierten Rippe ist das Atmungsgeräusch „sakkardiert“. Die Sprache ist matt, mühsam,
wie bei einem Schwerkranken.
Die Grenzen des Herzens sind normal. Die Herztätigkeit ist erhöht und dabei von
schwacher Kraft. Die Herztöne kaum zu hören, an der Herzspitze unrein, fast geräusch¬
artig; am stärksten ist noch der 2. Ton der Körperschlagaderklappe. Herzspitzenstoss
fehlt gänzlich, es besteht eine leichte Pulsation in der Herzgrube. Der Puls ist erhöht,
6x15 in der Minute, kaum fühlbar. Die Blutgefässe zeigen leichte Schlängelung
und Härte.
Was das Nervensystem anbetrifft, so fällt beim ersten Blick das überaus gedrückte
Wesen auf. Seine Teilnahmslosigkeit gegenüber seinen Mitkranken, sein gebrochenes
Wesen, seine traurige Miene vergrössern den Eindruck des Elends, des Krankseins. Alles
hängt schlaff an ihm herunter, sein Gang ist mühsam, alle seine Körperbewegungen sind
erzwungen. Die Gesichtszüge sind unbeweglich, beinahe starr, alle Linien lang ausgezogen.
Die Gesichtsmuskulatur ist in ruhiger Stellung links schlaffer als rechts, die Mundwinkel
hängen herunter. Die Pupillen sind beiderseits sehr gross, gleichweit, von träger Reaktion.
Die Kniescheibenreflexe sind nicht erhöht, doch links besser auslösbar als rechts. Die
Hautreflexe sind links überall geringer als rechts. Ebenso besteht links eine deutliche
Herabsetzung aller Gefühlsempfindungsarten. Die Fusssohlenreflexe sind in normaler
Weise da. Die herausgestreckte Zunge zittert, ebenso die gespreizten Finger. Die linke
Kopfhälfte ist auf Beklopfen stark druckempfindlich. Empfindlich ist auch die Austritts¬
stelle des Hinterhaupts- und des Ober- und Unterauuenhöhlennerveu beiderseits. Ausser¬
dem besteht eine erhöhte Reizbarkeit der Haut gegenüber kleinen Reizen, Nachröten auf
Striche u. dergl. (Dermographie).
Während des Krankenhausaufenthaltes war der Schlaf des G. ein sehr schlechter.
Teilweise brachte er ganze Nächte schlaflos zu.
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Erwähnenswert und sehr wichtig ist noch Folgendes: Solange G. im Krankenhaus
verweilte, trat oft tagelang ohne jeden ersichtlichen Grund starkes Erbrechen auf, das
ihn an jeglicher Nahrungsaufnahme hinderte/ Dabei herrschte eine hartnäckige Stuhl¬
verstopfung, die stets bekämpft werden musste und dann oft profusen Diarrhöen wich.
Ja oft war die Stuhlverstopfung so stark und ao hartnäckig, dass sich an sie beinahe
kotartiges Erbrechen anschloss, das leicht eine Darmverschlingung für einen Unerfahrenen
vortäuschen konnte.
Hatte G. schon zu Zeiten relativen Wohlbefindens stets das Gefühl des Vollseins,
des Drückens, des Brennens im Magen und Darm, so steigerte sich oftmals das Gefühl
auf das unerträglichste. Erschien schon in den Tagen von relativer Gesundheit der
ganze Leib aufgetrieben, so war zeitweise der Leib ungeheuer aufgetrieben und
gespannt wie eine Trommel, so dass sich durch das Hinaufdrängen der geblähten Ein¬
geweide selbst der Brustkorb durch Hinauf rücken des Zwerchfells erweiterte. Es ge¬
nügte da oft ein leises Streichen mit der Hand über den Bauch, um die reizbaren Därme
schon durch diese unschuldige Manipulation so zur Steifung zu bringen, dass sich jeder
Darmteil stark aufblähte und genau durch die abgemagerten Bauchdecken als Erhöhung
zu sehen war. Dann konnte man auch genau die Wellenbewegung des Darmes, die sich
unter Gurren und lautem Plätschergeräusch vollzog, verfolgen. Die Aufblähung des
Magens ergab ein Tieferstehen der unteren sowohl wie der oberen Magengrenze, einen
Tiefstand des Magens und zugleich eine Erweiterung desselben.
Ausgedehnte Untersuchungen, Untersuchungen des Magensaftes in verschiedenen
Phasen der Verdauung, Untersuchung des Erbrochenen, Untersuchungen der Abgänge,
hohe Eingiessungen des Darmes, Sondierungen desselben, nicht zu erwähnen die vielen
Untersuchungen des Magen- und Darmkanals von aussen — niemals eine Geschwulst, so
dass ich mich gezwungen sehe, auch diese Erscheinungen des Magen- und Darmkanals
als nervöse zu erachten. Nach der Beobachtung im Krankenhaus und den mannigfachen
immer wieder aufs neue vorgenomraenen Untersuchungen hat sich der Zustand des G.
seit der letzten Untersuchung im Dezember 1906 fortdauernd verschlimmert. Die Er¬
scheinungen von seiten des Nervensystems, von seiten auch des Magendarmkanals sind nichts
als Teilerscheinungen einer allgemeinen schweren Niederlage des Nervensystems infolge
des erlittenen Unfalles. Namentlich die letzteren Erscheinungen des Magendarmkanals,
welche — wie hier — nur unter sicherem Ausschluss aller in Anbetracht kommenden
organischen Erkrankungen als nervöse bezeichnet werden können, führten im Falle G.
zu der hochgradigen Abmagerung, zu der Unterernährung aller Körperorgane, also auch
des Herzens und zur grösseren Empfänglichkeit der Lungen Krankheitserregern gegenüber,
hier zur rechtsseitigen Lungenspitzenaffektion. So sohwere Erscheinungen sind selten zu
sehen. Mich interessierte der Fall von vornherein und ich beobachtete G. stets, eben,
weil er mich interessierte. Ich kenne den Fortschritt der Erkrankung in allen ihren
Etappen, von ihrem Beginn bis zu dem jetzigen Stadium, das so zum Schwinden der
Körperkräfte geführt hat, das jetzt nach längerem Gehen selbst die Beine anschwellen.
Nach manchen Überlegungen habe ich mich zu der Diagnose dieser schweren
nervösen, auf traumatischem Wege erfolgten Erkrankung durchgekämpft. G.s Zustand
hat allen Heilversuchen, allen Ernährungsversuchen getrotzt. Er ist 100 °/ 0 durch die
Unfallfolgen arbeitsunfähig, ja sein Zustand ist zur Zeit sogar derart, dass er dauernd
fremder Hilfe bedarf. Er wird, namentlich wegen der Magen-Darmerscheinungen, zeit¬
weise sehr oft ärztlicher Hilfe bedürfen, weshalb es im Interesse der Berufsgenossenschaft
liegt, von vornherein auch in der Häuslichkeit des G.s einen Arzt mit seiner Behandlung
zu betrauen und ihn für künftige Begutachtung zur Beobachtung zu autorisieren; denn
Gutachten in solchen Fällen lassen sich nur nach eingehendster, verständigster und mit
Interesse ausgeführter Beobachtung ausstellen. Eine Beobachtung durch einen Arzt ist
auch schon deshalb nötig, damit für den Fall des Todes des G., der bei weiter gehen¬
der Entkräftung erfolgen kann, rechtzeitig eine Leichenöffnung vorgenommen werden
kann zwecks Entscheidung, inwieweit die Rente für die Descendenz weiter gezahlt
werden soll.“
Am 20. Juni beantragte Herr Dr. S. die Aufnahme des G.s in ein Krankenhaus,
da das Ableben desselben bald zu erwarten sei.
G. ist aber in seiner Wohnung am 21. Juni 1908 nachmittags gestorben.
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Die am 23. Juni 1908 ausgeführte Sektion hat — um wörtlich den dem Sektions¬
protokoll angeschlossenen Bericht des Dr. S. zu bringen — entgegen dem Befunde am
Lebenden ergeben, dass der Tod herbeigeführt wurde durch eine Verengerung des Darms
als unmittelbare Todesursache. Dass die Darmverengerung, bezw. die jene bedingende
Geschwulst nicht durch den Unfall entstanden sein kann, ist selbstverständlich. Der
ganze Verlauf der Krankheit, vom Zeitpunkt unmittelbar nach dem Unfall bis in die
jüngste Zeit, macht es indessen wahrscheinlich, dass durch die seelische Depression infolge
der nervösen Unfallfolgen, infolge der Unterernährung, der Schlaflosigkeit und der an¬
deren Umstände, wie sie in den Gutachten ausgeführt worden sind, schliesslich eine so
geringe Widerstandsfähigkeit des Organismus sich herausgebildet hat, dass unter ihrem
Einfluss eine schon bestehende Geschwulst, in ihren ersten Anfängen bestehende Ge¬
schwulst in ihrem Wachstum gefördert worden ist, schneller gewachsen ist, als sie ohne
vorangegangenen Unfall gewachsen wäre und so auch schneller den Tod herbeigeführt
hat. So halte ich den Unfall trotzdem, wenn auch nicht für die unmittelbare, so doch
für die mittelbare Todesursache.“
Die Geschwulst fand sich in Gestalt einer ringförmigen Verdickung (Darmwand bis
zu 2 V 2 cm dick) am Übergang von Dick- zum Dünndarm an der Bauhinischen Klappe
und hatte eine Verengerung der Darmlichtung bedingt,, so dass an dieser Stelle der Darm
nur für einen Bleistift durchgängig war. Am Schädel und Hirn fanden sich keine Ver¬
letzungsfolgen.
Am 4. September haben Herr San.-Kat Dr. H. und Herr Dr. K. ein Gutachten
über die Todesursache abgegeben, welches in seinem letzten Teil folgendermassen lautet:
„Nach diesem Sektionsbefund darf man jetzt retrospektiv als sicher annehmen, dass
die in dem Gutachten vom 11. Juni 1908 bestehenden Magen-Darmsymptome ebenfalls durch
die schon bestehende Geschwulst verursacht worden sind und nicht nervöser Natur waren.
In seinem Schlussgutachten spricht sich Herr Dr. S. dahin aus, dass die Geschwulst
und der damit zusammenhängende Darmverschluss selbstverständlich nicht als Unfall¬
folgen anzusehen seien. Der ganze Verlauf der nervösen Erkrankung des G. habe jedoch
die Widerstandsfähigkeit des ganzen Organismus so erheblich geschwächt, dass dadurch
das schnellere Wachstum der Geschwulst gefördert worden ist. Deswegen sei der Unfall
als indirekte Auslösungsursache des Todes zu betrachten.
Mit dieser Schlussfolgerung können wir uns nicht einverstanden erklären. Die
Darmgeschwulst genügt für sich allein, um den Tod des G. zu erklären. Das bestehende
Nervenleiden mag ihn immerhin weniger widerstandsfähig gemacht haben. Es spielt aber
dieser Gesichtspunkt eine untergeordnete Bolle. Wir sehen sehr oft, dass sonst gesunde
und kräftige Personen, wenn sie von einer bösartigen Geschwulst befallen werden, durch
diese allein einer schweren Kachexie verfallen und nach kurzer Zeit sterben. Man könnte
bei G. mit demselben Rechte umgekehrt schliessen, dass das Nervenleiden durch das Be¬
stehen der bösartigen Darmgeschwulst verschlimmert worden ist, dass also das Nerven¬
leiden nicht ausschliesslich Unfallfolge war.
Jedenfalls sind wir nicht der Ansicht, dass der Tod des G. als indirekte Unfall¬
folge zu betrachten ist. 44
Auf Veranlassung der Witwe des G. hat Herr Nervenarzt Dr. B.-Berlin am
13. Februar 1909 ein Gutachten abgegeben, in welchem er sich auf den Standpunkt des
Herrn Dr. S. stellt und annimmt, dass G. durch sein schweres traumatisches Nerven¬
leiden so sehr in seiner Widerstandsfähigkeit beinflusst worden ist, dass er den Schä¬
digungen, welche die Darmgeschwulst darbot, nicht so lange Widerstand bot, als es ein
gesunder Organismus getan hätte, d. h. also mit anderen Worten: „Hätte G. kein trau¬
matisches Nervenleiden gehabt, so hätte sein Leben mindestens ein bis zwei Jahre länger
bestanden.“
Herr Dr. B. führt mich als Gewährsmann für seine Ansicht an, indem ich in dem
Vortrag „Unfall und Geschwulstbildung“ die Beschleunigung des tödlichen Ausganges
einer bereits vorher bestehenden Krebskrankheit beim Hinzutreten einer Unfallerkrankung
anerkannt habe.
Eigene gutachtliche Äusserungen:
Um gleich auf die aus meinem Vortrag, den ich grösstenteils wörtlich in die 2. Auf¬
lage meines Handbuches der Unfallerkrankungen übernommen habe, herausgenommene
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Äusserung zurückzukommen, darf dieselbe nur im Zusammenhänge mit den vorausge¬
gangenen und nachfolgenden Bemerkungen betrachtet werden.
Ich führe also aus meinem Handbuch die diesbezügliche Stelle S. 621 und 622 an:
„Wir wissen, dass in einem kranken Körper der Wildwuchs bösartiger Geschwülste
nicht aufgehalten wird. Aber dass er dadurch begünstigt würde, ist ganz unverständlich;
am raschesten wächst der Krebs einer und derselben Art, z. B. ein Blumenkohlgewächs
des Gebärmutterhalses, sogar bei jugendlichen vollsaftigen Personen. Das R.-V.-A. hat
diesen Standpunkt schon in einer Entscheidung vom 12. April 1894 vertreten, indem es
ausführte, ,dass die Schwächung des Körpers auf die Entwicklung des Krebses ohne allen
Einfluss ist 4 .
Aber eins muss man zugeben: Siechtum durch Blutverlust und Krankheit plus
Krebskachexie können den Menschen eher töten, als jede von den Schädlichkeiten allein.
Insofern kann man wohl die Beschleunigung des tödlichen Ausganges einer Krebserkran¬
kung beim Hinzutreten einer Unfallkrankheit anerkennen.
Der Krebstod wäre nicht so bald eingetreten, wenn nicht der Unfall den Körper
geschwächt hätte, vorausgesetzt^ dass die Krebserkrankung nicht bereits eine derartig
schwere war, dass sie auch ohne Unfall binnen kurzem zum Tode geführt haben würde.
Gerade in der richtigen Abschätzung dieser Verhältnisse und Einflüsse liegt eine Haupt¬
schwierigkeit bei der Begutachtung.
Prof. v. Mickulicz hat unter 458 Fällen von Magenkrebs, die er grösstenteils
-operiert hat, geprüft, wie lange die nicht operierten Kranken vom Beginne der ersten
Krankheitserscheinungen an noch gelebt haben, und bei 67 verwertbaren Fällen gefunden,
-dass der Tod zwischen wenigen und 38 Monaten, im Mittel nach 11 1 / 2 Monaten eintritt.
Mau wird daher wohl selten in der Lage sein, einen wesentlich beschleunigenden
Einfluss eines Unfalles auf den Verlauf eines schon vorhandenen Magenkrebses anzunehmen.
Es wäre eine sehr dankenswerte Aufgabe, derartige Statistiken auch für die Krebs-
gewüchse an anderen Körperteilen aufzustellen. Denn es gibt gewisse Arten von Haut-
und Brustkrebsen, die verhältnismässig langsam wachsen, bei denen also ein nach einem
Unfälle beobachtetes rascheres Fortschreiten zumeist eine Entschädigung erheischen würde.“
Hiernach muss ich zunächst die Ansicht des Herrn Dr. S., wonach die verringerte,
<lurch das Nervenleiden des G. hervorgerufene Widerstandsfähigkeit des Organismus das
Wachstum des Darmkrebses gefördert hätte, als im Widerspruch mit den Ansichten aller
maßgebenden Forscher stehend bezeichnen, mit Ansichten, denen das R.-V.-A. schon 1894
mit den oben angeführten Worten zugestimmt hat, „dass die Schwächung des Körpers
auf die Entwicklung des Krebses ohne allen Einfluss ist“.
Es kann sich nur um eine Erörterung der von Herrn Dr. B. aufgeworfenen Frage
handeln, ob ein schon vor dem Unfall vorhandenes Darmkrebsleiden durch das Hinzu¬
treten der Unfallfolgen rascher, um Jahre lang früher, den Tod herbeigeführt hat, als es
ohne die Unfallfolgen geschehen wäre, ob also die Unfallfolgen in diesem Sinne wesentlich
mit zum frühzeitigen Eintritt des Todes geführt haben?
Bei der Beantwortung dieser Frage müssen wir eine weitere Frage aufwerfen,
nämlich: Hat G. wahrscheinlich schon zur Zeit des Unfalles sein Darmkrebsleiden ge¬
habt, oder fällt wenigstens die erste Entwicklung des Darmkrebses wahrscheinlich auf
mnen Zeitpunkt, in welchem das durch den Unfall bedingte Nervenleiden sich noch in
körperschwächender Art goltend machte?
Die Beantwortung dieser Frage werden wir herleiten einmal aus dem Verlauf des
Unfallleidens, dann aber aus einer Erwägung der Entwicklung von Darmkrebsleiden der
Art, wie eins den Tod des G. berbeigeftihrt hat; denn darüber herrscht doch Einigkeit,
dass dieses Darmleiden schliesslich die alleinige Todesursache war und dass das Nerven¬
leiden allein den Tod nicht herbeigeführt haben würde.
Zunächst möchte ich annehmen, dass wesentlich körperschwächende Einflüsse des
Unfalles vom 3. Mai 1906 am 10. Dezember 1906 nicht mehr vorhanden waren, denn
Herr Dr. S. hat an diesem Tage den G. als einen grossen, kräftig gebauten Mann be¬
schrieben, von günstiger Ernährung mit blasser, aber nicht ungesunder Gesichtsfarbe und
gleich aussehenden Schleimhäuten.
Das Schiedsgericht hatte am 12. April 1907 denselben Eindruck von G. auf Grund
des Augenscheines.
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Nur vom 1. bis 14. März 1907 ist noch einmal eine vorübergehende Verschlim¬
merung der Unfallfolgen eingetreten. Von da an hat G., wie das R.-V.-A. am 29. Oktober
1907 feststellte, als Heizer täglich 3 M. verdient, woraus das Rekursgericht zutreffend
schloss, dass während dieser Zeit G. nicht mehr in erheblichem Maße unter Schwindel¬
anfällen und Kopfschmerzen gelitten haben kann.
Erst gegen Ende des Jahres 1907 trat eine Art Psychose auf, unter derem Einfluss
G. mit einer spitzen Feile das Haus verliess, um seine Widersacher anzugreifen.
Man wird nicht fehlgehen mit der Annahme, dass dieses Neuauftreten nervöser Er¬
scheinungen durch das nunmehr in Entwicklung begriffene Darmleiden bedingt war, denn
in den nächsten Tagen fand Herr Dr. S. den G. bereits sehr elend.
Die Sektion hat aber nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür gegeben, dass diese
elende Körperbeschaffenheit als eine Unfallfolge betrachtet werden könnte.
Die gegenteilige Ansicht des Herrn Dr. S. ist nicht maßgebend, sie hat sich durch
die Sektion als irrig erwiesen. Offenbar hat Herr Dr. S. selbst lange Bedenken, die im
Dezember 1907 aufgetretene Erkrankung als rein nervöse zu bezeichnen, denn er erklärte:
Nach manchen Überlegungen habe ich mich zu der Diagnose dieser schweren ner¬
vösen auf traumatischem Wege erfolgten Erkrankung durchgekämpft.
Es sind bei den Stuhlverstopfungen hohe Eingiessungen gemacht, der Darm ist
sondiert worden, aber niemals ist eine Geschwulst gefunden, es ist also doch nach einer
Darmverengerung gefahndet worden.
Es ist meiner Ansicht nach jetzt nach Vorliegen des Sektionsberichtes mit voller
Sicherheit der Schluss zu ziehen, den auch die Herren San.-Rat Dr. H. und Dr. K. ge¬
zogen haben, dass das Nervenleiden, welches noch als Unfallfolge in mäßigem Grade, das
R.-V.-A sagt „in nicht erheblichem Grade“, bestehen mochte, durch das Auftreten der bös¬
artigen Darmgeschwulst wieder verschlimmert worden ist, dass also das Nervenleiden,
welches sich von Ende 1907 an geltend machte, nicht ausschliesslich Unfallfolge war, ja
ich möchte bei dem völlig negativen Sektionsbefunde im Nervengebiet sagen, nur zu einem
kleinen Teil Unfallfolge sein konnte.
Bei Leuten mit einem solchen Kräfteverfall (von 172 auf 136 Pfund) und solchen
Magenschmerzen leidet auch das ganze übrige Nervengebiet; Schlaflosigkeit und infolge
dessen Kopfschmerzen sind unausbleiblich.
„Hatte G. schon in Zeiten relativen Wohlbefindens stets das Gefühl des Vollseins,
des Drückens, des Brennens im Magen, so steigerte sich oftmals das Gefühl auf das un¬
erträglichste. Erschien schon in Tagen von relativer Gesundheit der ganze Leib aufge¬
trieben, so war zeitweise der Leib ungeheuer aufgetrieben und gespannt“
Bei solchen „unerträglichen“ Leiden musste das ganze Nervengebiet auch eines
vorher nerven gesunden Menschen leiden; selbstverständlich werden bei G. die allgemeinen
Nervenschmerzen bei dem noch vom Unfall her etwas gereizten Nervengebiet besonders
schlimm gewesen sein.
Dass aber an diesen durch Unfallfolgen besonders gesteigerten Nervenschmerzen G.
gestorben sei, oder dass diese den Tod wesentlich beschleunigt hätten, kann niemand be¬
haupten. Ein Darmleiden, wie es sich bei G. herausstellte, führt nicht durch die übrigens
dabei unausbleibliche Beteiligung des Nervengebietes zum Tode, sondern durch die Ent¬
kräftung aller Teile infolge der gestörten Ernährung, wahrscheinlich auch infolge einer
Art Vergiftung durch Aufsaugung der auf natürlichem Wege nicht zu entleerenden Aus¬
scheidungsstoffe (Autoinfektion) und schliesslich auch durch Bauchfellentzündung.
Machen wir uns einmal den Verlauf eines solchen Darmleidens klar!
Der Darmkrebs kann sich anfangs sehr langsam entwickeln; ist es aber
erst zur Verengerung der Darmlichtung, zur hartnäckigen Verstopfung, ab¬
wechselnd mit Diarrhöen, zum häufigen Erbrechen, ja sogar zum Kotbrechen
gekommen (Seite 110 dieser Nummer), so ist ohne ein operatives Eingreifen
das Schicksal des Erkrankten besiegelt. Er geht sehr bald an den Folgen der
Darmverengerung zugrunde.
Nun sind die Erscheinungen derselben, zunächst das öftere Erbrechen,
schon Ende Dezember 1907 (einige Tage nach dem 24. Dezember) eingetreten.
Der Tod am 21. Juni 1908 ist danach keinesfalls auffallend früh eingetreten.
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Man muss eben beim Darmkrebs zwei Abschnitte unterscheiden: den bis
zur Entwicklung von Erscheinungen der Darmverengerung und den von da an
bis zum Tode.
Der erste Abschnitt kann sehr lange dauern.
Der Darmkrebs gehört in dieser Beziehung zu den verhältnismäßig gut¬
artigen Krebsarteu, auch insofern, als er verhältnismässig selten zu Tochter¬
geschwülsten führt.
Der Darmkrebs wird daher neuerdings von den Forschern als
ein besonders dankbares Operationsfeld angesehen.
Beim Darmkrebs wirkt meistens nicht das Krebsleiden körpervergiftend
wie etwa ein Hautkrebs, sondern nur der mechanische Verschluss, und wie ein
solcher z. B. bei Darmverschlingung, Achsendrehung in wenigen Tagen zum Tode
führt, der eine Folge des mechanischen Verschlusses ist, so führt meistens auch
der Darmkrebs nur durch den mechanischen Verschluss, nicht durch
sogenannte Krebskachexie oder durch Tochtergeschwulstbildung
zum Tode.
Es handelt sich hierbei nicht um einen akuten, plötzlichen, völligen Darm¬
verschluss, sondern um eine allmählich immer stärker werdende Verengerung,
die zuletzt wie ein vollkommener Darmverschluss wirkt. Der Verlauf von dem
Beginn der durch die Verengerung bedingten Erscheinungen bis zum Tode ist
daher zwar langsamer als bei akutem, plötzlichen vollkommenen Darmverschluss,
aber er führt doch ohne Operation etwa in einem halben Jahre zum Tode, wenn
nicht operiert wird.
Ich bemerke, dass der Eintritt des Todes bei Gr , nachdem erst die Erschei¬
nungen der Darmverengerung sich gezeigt hatten, als durchaus nicht verfrüht
bezeichnet werden kann.
Solange der Darm durchgängig ist, braucht das Allgemeinbefinden nicht schwer
beeinträchtigt zu sein. 0. kann also den Krebs schon zur Zeit des Unfalles oder
noch innerhalb der durch Unfallfolgen wesentlich beeinflussten Zeit gehabt haben
also schon in der Zeit zwischen 3. Mai 1906 und April 1907.
Nach dieser Zeit hörten die Unfallfolgen auf von wesentlicher Bedeutung
zu sein, und da wir auch wissen, dass eine Körperschwächung niemals ein rasches
Wachstum einer Krebsgeschwulst bedingen kann, ist jeglicher Einfluss von
Unfallfolgen bis zum Dezember 1907 bestimmt auszuschliessen. Das Wachstum
der Krebsgeschwulst bis zum Beginn der Erscheinungen von Verengerung ist
sicher gänzlich unbeeinflusst vom Unfall und seinen Folgen vor sich gegangen.
Nachdem die Erscheinungen der Verengerung aber erst da waren, war das
Schicksal G.s besiegelt. Er musste ohne Operation sterben, nicht an der zer¬
störenden Wirkung des Krebses, nicht an Tochtergeschwülsten, nicht an Krebs¬
kachexie, die ich allein in meinem Vortrage „Unfall und Geschwulstbildung“ ge¬
nannt habe; von solchen Krebswirkungen fand man nichts bei der Sektion,
sondern G. musste sterben und starb an den Folgen des Darmver¬
schlusses.
Es musste der Tod auch nach den anderweitigen Erfahrungen innerhalb
von 5 bis 6 Monaten erfolgen.
Innerhalb dieser Zeit hatte er grössere Schmerzen zu leiden, weil sein
noch vom Unfall her gereiztes Nervensystem von den bei der Darmverengerung
unausbleiblichen Nervenschmerzen stärker ergriffen wurde als das Nervengebiet
eines vorher gesundon Menschen.
Dass aber diese Schmerzen den Tod beschleunigt hätten, ist ausgeschlossen.
Der Tod musste ohne Operation mit mathematischer Sicherheit erfolgen,
als der Darm Verschluss vollständig war.
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Auf die Vervollständigung des Darmverschlusses haben aber der Unfall und
seine Folgen nicht den geringsten Einfluss gehabt. Denn der vollständige Darm¬
verschluss erfolgt durch Zunahme des Wachstums des Krebses, bis schliesslich
eine solche Verengerung der Darmlichtung entsteht, dass so gut wie nichts mehr
hindurch kann. Ist es so weit gekommen, dann sind die Kranken unrettbar ver¬
loren; sie sterben nicht, um es kurz zu bezeichnen, an der Giftigkeit des
Krebses, sondern am Darmverschluss, und es ist ganz gleichgültig und
nebensächlich, ob sie infolge von Unfallfolgen geschwächt sind oder nicht, ob
sie dabei grössere oder geringere Schmerzen gehabt haben. Am unbeseitigten
Darmverschluss geht auch ein Hüne von Kraft und Gesundheit mit Sicherheit
zugrunde.
Und nur an den Folgen des Darmverschlusses ist G. gestorben, nicht an
den Folgen einer Krebsvergiftung.
So sehr daher auch das traurige Geschick des G. und seiner Angehörigen
zum Mitleid herausfordert; vom rein wissenschaftlichen, kritischen Standpunkt
aus kann man weder den Eintritt des Todes überhaupt als auch nur teilweise
oder mittelbare Unfallfolge anerkennen, noch einen früheren Eintritt des Todes
durch den Unfall annehmen.
Das R.-V.-A. hat danach die Rentenansprüche der Hinterbliebenen auch unter
Hinweis auf das Gutachten der Herren S.-R. D. H. und Dr. K. abgewiesen.
Besprechungen.
Waetzold, Die Bedeutung des Traumas in der Medizin. (Deutsche Milit,'-
Zeitschr. 2. X). Das Trauma bildet nicht immer die auslösende Ursache einer Krankheit,
in vielen Fällen stellt es nur das beschleunigende oder verschlimmernde Moment dar.
Unter den allgemeinen indirekten Wirkungen sind zunächst die Blutdruckveränderungen
zu nennen, die durch Reiz des Trauma auf die Vasomotoren zustande kommen. Embo¬
lien, ausgehend von den durch die Verletzung entstandenen Thrombosen oder in Gestalt
von Fettembolien, selbst ohne stärkere Zertrümmerung von Fett oder endlich Luftembolien
können plötzlich zum Tode führen, wobei ohne Sektion die Todesursache völlig unauf¬
geklärt bleibt. Nicht ganz selten kommt es zu einem Nervenshock, einem Zustand, welcher
der Ohnmacht ähnlich ist. Nach Ziegler findet sich bei 7—14 °/ 0 aller Gesclrwulst-
bildungen als Ursache ein Trauma, ohne dass es bisher gelungen ist, eine nach allen
Seiten hin befriedigende Erklärung für diese auffallende Tatsache zu finden. Bei stärkeren
Quetschungen von Gefösswänden ist die Folge der Zerstörung der Muscularis und der
elastischen Wand eine Aneurysmabildung, wobei eine vorangegangene Syphilis eine grosse
Rolle spielt. Unter den Störungen des Nervensystems wird die Gehirnerschütterung ge¬
nannt, deren Erscheinungen meist einem Trauma sofort zu pflegen folgen, doch hat
Bollinger auf die 2—3 Monate nach Einwirkung des Trauma auftretenden Spätapo¬
plexien hingewiesen, bei denen stets ein frischer Blutherd zu finden ist. Die diffuse Hirn¬
hautentzündung infolge einer zirkumskripten Reizung erklärt sich am zwanglosesten aus
der nachträglichen Einwanderung der Nasenhöhlenbakterien auf dem Wege der Lymph-
bahnen zur weichen Hirnhaut. Bei Erschütterungen des Gehirns endlich findet sich nach
Schm au ss ein Absterben der Nervenfasern, bezw. eine Quellung und Degeneration der
Achsenzylinder und Markzerfall. Neben der traumatischen Neurose ist die traumatische
Psychose zu nennen, entweder in der dem Trauma unmittelbar folgenden Form, z. B. das
traumatische Delirium, oder als sekundäres Leiden meist melancholischer und hypochon¬
drischer oder querulierender Art. Erst nach Wochen, Monaten oder Jahren tritt die
traumatische Epilepsie auf.
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Die traumatische Entstehung innerer Krankheiten kann man sich am zwanglosesten
dadurch erklären, dass z. B. durch einen Stoss eine lokale Hyperämie herbeigeführt wird,
welche schädigend auf den Gesamtorganismus ein wirkt. Kreisen alsdann im Blute oder
in dem vom Trauma getroffenen Gewebe Bakterien, so kann es zu lokalisierter oder all¬
gemeiner Eiterung kommen. Eine angeborene oder vielleicht auch erst erworbene
(Syphilis!) Disposition mag mitsprechen, immerhin ist es zweifellos, dass innere Krank¬
heiten durch ein Trauma entstehen können. Peri-, Myo-, Endocarditis traumatica sind
häufig genug beobachtet worden, während die nervöse Störung der Herztätigkeit, welche
manchmal auf einen Unfall zurückgeführt wird, nur eine Teilerscheinung einer durch ein
Trauma herbeigeführten Schädigung des Körpers darstellt. Durch die Quetschung des
Brustkastens kann eine Pleuritis sicca hervorgerufen werden, wobei infolge der Elastizität
der Rippen die krankhaften Erscheinungen an einer ganz anderen Stelle sich zu zeigen
vermögen, als an der von dem Stosse betroffenen. Infolge der Zerreissung eines Pleura-
gefässes entsteht der Hämothorax, der sich infolge von Infektion leicht in ein Empyem
verwandeln kann. Während die Beurteilung nicht schwer ist, wenn es sich um eine
gleich nach dem Trauma auftretende Lungenblutung handelt, bietet die sich an eine
solche anschliessende Tuberkulose gewisse Schwierigkeiten. Als entstanden wird man
die Krankheit nur dann durch den Unfall ansehen können, wenn bei der Sektion nur ein
frischer, kein älterer Herd mit verkästen Bronchialdrüsen zu finden ist. Findet sich hin¬
gegen ein Käseherd, so wird man höchstens eine Verschlimmerung annehmen dürfen. Was
das Zustandekommen einer traumatischen Pneumonie anlangt, so gilt für sie dasselbe wie
für eine frische Tuberkulose: durch das Trauma wird in der Lunge ein Herd mit ver¬
minderter Widerstandsfähigkeit erzeugt; die auf der Mund- und Nasenschleimhaut, aber
auch auf der der Bronchien und wahrscheinlich der Alveolen häufig vorhandenen Keime
siedeln sich in dem Herde an, und es liegt nur an der Art der Infektionskeime, welche
Krankheit entsteht.
Zur Entstehung eines Magengeschwürs gehören neben Ernährungsstörungen der
Magenwand wohl immer krankhafte Veränderungen in der Funktion des Magens (erhöhte
Acidität, Alkohol!), ein Trauma allein kann daher ein solches schwerlich hervorrufen. Das
Vorkommen einer Enteritis traumatica wird bestritten; ebenso bestreitet W., dass durch
einen Stoss oder dergl. eine Appendicitis entstehen kann. Der Wurmfortsatz liege dazu
viel zu geschützt. Verständlich hingegen ist eine Peritonitis entweder in der allgemeinen
oder zirkumskripten Form, welche durch ein Trauma hervorgerufen worden ist Das
Gleiche gilt für einen Leberabszess oder eine eitrige Hepatitis, während die Entstehung
einer Lebercirrhose durch ein Trauma mit Sicherheit ausgeschlossen werden muss. Mög¬
lich endlich ist es auch, dass sich eine Nephritis an eine Verletzung anschliessen kann.
Entsteht eine Knochen- oder Gelenktuberkulose durch ein Trauma ohne äussere Ver¬
letzung, so müssen wir annehmen, dass im Blut virulente Tuberkelbazillen kreisen oder
dass im Knochen ein kleiner, möglichenfalls schon im Ausheilen begriffener Herd vor¬
handen war, der mobil gemacht worden ist. Die Verletzung des Pankreas führt leicht
zu Diabetes, noch mehr aber eine Schädelverletzung sowie eine Quetschung der Leber.
Stets muss aber dabei daran gedacht werden, dass bereits vor der Verletzung Zucker¬
harnruhr bestanden hat und diese erst nach derselben vom Arzte bemerkt worden ist.
Ob hingegen die Arteriosklerose ein Folgezustand einer Verletzung sein kann, wie Gold¬
scheider meint, ist auch W. doch sehr zweifelhaft. Hamm er Schmidt-Danzig.
Yollbrecht, D ie Infektion der Schussverletzungen und ihre Behandlung.
(Archiv f. klin. Chirurgie. Band 90. Heft 2.) V. empfiehlt warm die Behandlung der Schuss¬
verletzungen mittels Perubalsam. Der letztere schliesst Bakterien mechanisch ein und
schaltet sie so für den Organismus aus. Da aber der Alkohol für den Körper nicht
gleichgültig ist und er ausserdem den Perubalsam stark verdünnt, empfiehlt V. einen
Zusatz von Formobas, ein basisches Formalin, im Verhältnis von 1 °/ 0 . Die Beobachtungen
V.s mit dem Formobas-Perubalsam fordern zur Nachprüfung auf.
Hammerschmidt-Danzig.
Urteil des Reichsgerichts. Tod durch Infektion mit Scharlachgift.
(Unfall 29.1.09.) Ein Arzt wurde beim Eröffnen eines Abszesses am Halse eines Scharlach-
kranken von letzterem angehustet und starb zwei Tage später an Blutvergiftung. Nach
Ansicht des Reichsgerichts war die Infektion sehr wohl möglich, da der Verstorbene
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häufig an Mandelentzündungen gelitten hatte und seine Mandeln daher einen günstigen
Nährboden darboten. Die Ansprüche seien daher vollkommen begründet, trotzdem sie zu
spät angemeldet waren, um noch eine Obduktion vornehmen zu können.
Hammer schmidt-Danzig.
Rücker, Beitrag zur Technik des Streckverbandes nach Bardenheuer.
(Zentralbl. f. Chirurgie 1910, Nr. 4.) Anwendung sogenannter „Stiefelzüge“. Ein unterer
Zug geht über die Ferse, ein oberer über das Sprunggelenk. Die Züge kreuzen sich.
Die Stiefelzüge werden mit 2—4 Pfund belastet, die Hauptlängsstrecke mit 8—10 Pfund.
Anwendung bei Frakturen im unteren Drittel des Unterschenkels bezüglich in der Nähe
des Sprunggelenks. Röntgenbild eines schweren Malleolarbruchs. Energische Kompression
und Distraktion des Gelenks. Ödeme verschwinden rasch. R. legt den Streckverband
prinzipiell sofort an. Bettmann-Leipzig.
Steinmann, Zur Autorschaft der Nagelextension. (Zentralbl. f. Ch. 1910,
Nr. 5.) St. verteitigt die Priorität des Verfahrens gegenüber dem Verfahren von Codi-
villa, das übrigens wenig bekannt ist, und macht auf die prinzipiellen Unterschiede
aufmerksam.
Der wichtigste Unterschied ist der, dass Codi villa ausdrücklich den direkten An¬
griff des verlängerten Zuges an den das Fersenbein perforierenden Nagel verbietet. Er
Er benutzt diesen blos zur Erhaltung der durch einen in anderer Weise ausgeübten Zug
bewirkten Reposition. Das Prinzip des direkten und ausschliesslichen Angriffs des Zugs
am Knochen nimmt St. als seine Methode in Anspruch. Bettmann-Leipzig.
E. Bircher, Eine eigenartige typische Schädelfraktur. Zentralbl. f. Chi¬
rurgie 1910, Nr. 3.) In zwei Fällen entstand eine komplette Fraktur des Stirnbeins.
Ein Stück desselben von 4 cm Quer- und 5 cm Höhendurchmesser drang in toto mit dem
Sinus front, als Ganzes mit einem Teil des Bodens der vorderen Schädelgrube in
das Schädellumen ein. Ein Teil des Stirnhirns war zertrümmert. Trepanation brachte
Heilung aller Störungen. Der Insult, ein mit Gewalt von einer rotierenden Fräse empor¬
geschleudertes Lattenstück, das mit seinem freien Ende gerade die Nasenwurzel getroffen
hatte, muss gross und kurzdauernd gewesen sein und so gewirkt haben wie ein in
rascher Bewegung befindliches Geschoss auf eine Glasscheibe. Bett mann-Leipzig.
Whitemann, Über die Frakturen des Coli, femoris der Jugendlichen
(Coxa vara traumatica) und ihre Behandlung. (Zentralbl. f. Chirurgie 1910, Nr. 11.)
W. unterscheidet die traumatische Coxa vara (Schenkelhalsbruche und Epiphysenbrtiche)
streng von der durch Deformation bei Rhachitischen entstandenen Coxa vara. Angabe
eines unblutigen Abduktionsverfahrens und eines blutigen zur Vergrösserung des Winkels.
Letzteres besteht aus Ausmeisselung eines Keils unter dem Trochanter und Annäherung
der Wundflächen durch starke Abduktion.
W. ist in solchen nicht rhachitischen Fällen Anhänger des blutigen Vorgehens.
Bettmann-Leipzig.
Stern, Beitrag zu den Geschwülsten der Fossa iliaca interna. (Münch,
med. Woch. 12.) Die Fossa iliaca interna ist durch das Vorkommen der verschieden¬
artigsten Tumoren ausgezeichnet; eine exakte Feststellung ihrer pathologisch-anatomischen
Beschaffenheit häufig schwierig. Die wichtigsten sind: 1. Aneurysmen, 2. Sarkome,
3. Echinokokkengeschwülste, 4. Enchondrome und 5. Osteome des Muse, ileopsoas. Sie
sind teils traumatischer Natur, teils infolge eines Traumas im Wachstum beschleunigt.
Verf. teilt aus der chirurgischen Klinik Reh ns in Frankfurt a/M. einen sehr interessanten
Fall einer Geschwulst der rechten Fossa iliaca interna mit, die ira Gefolge eines Traumas
auftrat und als subperiostales traumatisches Hämatom der Fossa iliaca int. mit Knochen¬
neubildung vom abgehobenen Periost aus diagnostiziert wurde. Die Diagnose wurde durch
die Operation bestätigt und der Verletzte, der die typischen Psoassymptome darbot, nach
3 Monaten mit völliger Wiederherstellung entlassen. Aron heim-Gevelsberg.
Ascoll und Izar, Die Meiostagminreaktion bei bösartigen Geschwülsten.
(Münch, med. Woch. 8.) In Nr. 2 der Münch, med. Woch. teilte Ascoli mit, dass ira
Institut für spezielle Pathologie innerer Krankheiten der Universität Pavia Untersuchungen
über das Vorkommen der Meiostagminreaktion bei bösartigen Geschwülsten angestellt
wurden. In vorliegender Arbeit teilen A. und I. mit, dass nach den erhobenen Befunden
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die Meiostagminreaktion bei bösartigen Geschwülsten mit äusserster Regelmässigkeit
positiv, bei nicht tumorverdächtigen Fällen ausnahmslos gegenteilig ausfiel.
Aron heim-Gevelsberg.
Rücker, Die Erzeugung einer schweren Hämatemese durch Läsion der
Nasenscheidewand (s. Münch, med. Woch. 45). In der Strafanstalt Werden (Ruhr)
beobachtete fi. einen Gefangenen, der wiederholt in 14 Tagen IV 2 —2 Liter Blut erbrach,
ohne dass das Körpergewicht zurückging. Derartige Fälle waren in der Anstalt auch
früher schon bei einer Anzahl Gefangener beobachtet worden. Das Blutbrechen kam in
der Weise zustande, dass die Gefangenen sich mit dem Fingernagel hoch oben am Nasen¬
septum eine Risswunde beibrachten, das Blut bei stark hintenüber geneigtem Kopfe durch
den Rachen in den Magen fliessen Hessen und dann erbrachen. Bei der Untersuchung
fanden sich beiderseits hoch am Septum schmierig belegte Ulcerationen.
Aronheim - Gevelsberg.
Andereya, Zur traumatischen Ätiologie des Nasenscheidewandabs¬
zesses. (Deutsch, med. Wochenschr. 4. X.) Weitaus die meisten Hämatome und Abs¬
zesse der Nasenscheidewand sind die Folge von vorausgegangenen Traumen, wenn die
Verletzung auch manchmal so geringfügig sein kann, dass sie übersehen wird. Sehr viel
seltener sind Septumabszesse, die von Erkrankungen der Schneidezahnwurzel ausgehen;
ferner solche im Gefolge von Typhus und Variola, während die idiopathischen nach A.
sich bei genauer Untersuchung stets auf eine bestimmte Ursache zurückführen lassen.
Der Mechanismus der durch ein Trauma entstandenen ist der, dass durch einen die
Knorpelplatte direkt oder indirekt treffenden Insult eine Fraktur oder wenigstens Infrak¬
tion des Scheidewandknorpels, seltener der senkrechten Platte des Siebbeins entsteht.
Dabei kommt es, während die Schleimhaut am Septum häufig unversehrt bleibt, zu einem
Blutaustritt unter die Schleimhaut oder unter die Knorpelhaut. Nimmt die Blutung einen
stärkeren Umfang aD, so bilden sich meist zwei bilateral gelegene Blutsäcke, aus denen
durch Bakterieneinwanderung alsdann Abszesse entstehen. Zum Durchbruch eines solchen
kommt es selten und häufig genug wird durch einen derartigen fast immer unter Fieber¬
erscheinungen einhergelienden Abszess ein allgemeiner Krankheitszustand vorgetäuscht.
Das ist zwar nicht die Regel, denn meist sind die lokalen Erscheinungen so stürmisch,
dass ein Nasenscheidewandabszess kaum zu übersehen ist; immerhin wird man bei in¬
differenten Kranken auch an die Möglichkeit eines solchen denken müssen. Das knöcherne
Septum bleibt oft verschont, und zwar deswegen, „weil die senkrechte Platte des Sieb¬
beins meist bis wenigstens zur Hälfte des knöchernen Nasenrückens reicht. Wenn daher
ein Trauma die Nasenspitze trifft, so wird in erster Linie von der Scheidewand der
Knorpelteil betroffen“. Zusammenfassend sagt A., dass bei Nasenscheidewandabszess stets,
auch wenn Angaben über ein Trauma fehlen, auf das Vorhandensein von Brüchen der
Nasenscheidewand zu achten sei. Deshalb muss man neben der Sonde ein Speculum durch
die Inzisionswunde des Abszesses einführen. Findet man bei einer Längsfraktur, dass
das untere niedrige Bruchstück den unteren Naseneingang sehr verengt und nach An¬
wendung eines Druckes federnd in seine schiefe Lage zurückgeht, so soll man jedes ortho¬
pädische Verfahren unterlassen und das Bruchstück resezieren. Nur so wird die Durch¬
gängigkeit der unteren Nasenhälfte schnell erreicht. Hammerschmidt-Danzig.
Chiari, Einige Beispiele von der Tätigkeit des Laryngo-Rhinologen als
Sachverständiger. (Mediz. Klinik 09, Nr. 38.) Verätzung durch Lapisstift: Ein
Syphilitiker mit mehreren spezifischen Geschwüren im Rachen ist mit dem Lapisstift geäzt
worden, wobei derselbe abbrach. Pat. verschluckte ein 2 cm langes Stück und erhielt
vom Arzt sofort eine reichliche Menge Kochsalzlösung. Sofort trat heftiges Brennen in
Hals, Speiseröhre und Magengegend ein. Die Untersuchung 5 Tage später ergab: Der
rechte Aryknorpel, die Interarytänoidealfalte, die rechte wahre und falsche Lippe sind
mit einer gelblich-weissen, fest anhaftenden Membran bedeckt. Nach weiteren 6 Tagen
war alles bis auf starke Rötung zurückgegangen. Einige Monate später verklagte Pat.
den Arzt, weil durch den Stift ihm grosse Geschwüre im Rachen und Kehlkopf gesetzt
worden seien. Verf. war bei der Verhandlung Sachverständiger und erklärte, dass die
vom Stift gesetzten Verätzungen rasch abgeheilt seien, ohne Schaden zu hinterlassen. Die
von ihm erwähnten Geschwüre seien syphilitischer Natur gewesen. Im übrigen träfe den
Arzt auch nicht der Vorwurf eines Kunstfehlers. Im allgemeinen sollte, so lehre er selbst.
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bei Ätzungen im Rachen nur Höllenstein, auf eine Knopfsonde auf geschmolzen, benutzt
werden, doch gäbe es noch Kliniken, in denen man mit dem Stift ätze und ebenfalls, wenn
auch selten, das Missgeschick hätte, dass der Stift abbreche. Dauernder Schaden sei dabei
n den allerseltensten Fällen entstanden.
Angeblicher Kunstfehler bei Septumoperation: Herr B. hat 15. X. sich an
der Nasenscheidewand operieren lassen. Auf dem Heimwege hätte einer der Tampons
sich gelockert und sei deshalb vom Pat. herausgezogen worden. Dadurch kam es zu einer
Blutung zwischen die beiden Weichteilüberzüge des Septum und war die Heilung per
primam unmöglich geworden. Es trat nun eine leichte sekundäre Eiterung ein, Pat.
fieberte bis 40°. Er bat um Zuziehung eines zweiten Spezialisten. Dieser inzidiertc
etwas die Schleimhäute und brachte den Prozess zur Heilung. Pat. weigerte sich später,
die Rechnung zu bezahlen, weil sie seiner Ansicht nach zu hoch wäre. Erst der hinzu¬
gezogene zweite Spezialarzt hätte erkannt, wo der eitrige Prozess gewesen und durch
Einschnitte ihn zur Heilung gebracht. Verf. erklärte als Sachverständiger, dass ein Kunst¬
fehler nicht vorliege. Dass ein Tampon sich lockere, könne auch dem geschicktesten
Arzt passieren. Die Inzisionen hätten nach Mitteilung des zweiten Arztes keinen Abszess
eröffnet. Folglich fiel auch diese Frage weg. Es erfolgte demgemäss Abweisung der Klage.
Apelt-Glotterbad.
Spiess, Fremdkörper in den Luftwegen. Sp. demonstriert in der wissenschaft¬
lichen Vereinigung im städt. Krankenhause zu Frankfurt a/M. am 5.1.09 (siehe Münch, med.
Woch. 24) die Röntgenbilder von einem Kinde mit einem Fremdkörper (Kragenknopf)
in den oberen Luftwegen. Der Knopf hatte zuerst im Kehlkopf gesteckt und zu einer
Tracheotomie wegen akuter Dyspnoe veranlasst. Er war dann in den 1. Hauptbronchus
gefallen und dort auf dem Röntgenbilde sichtbar. Bei dem Versuche, ihn zu extrahieren,
war er in den r. Bronchus gerutscht, aus dem er schliesslich mittels des Bronchoskopes
en tfernt wurde. A r o n h e i m - Gevelsberg.
Hedderich, Fremdkörper in den Luftwegen. H. berichtet im ärztlichen Lokal¬
verein Augsburg am 11. X. 09 (siehe Münch, med. Woch. 52) über einen Fremdkörper
im rechten Seitenbronchus. Der 1V 2 cm lange Kieselstein, welcher von einem jähr.
Mädchen aspiriert worden war, wurde nach 3 Tagen mit Hilfe der Bronchoscopia sup. in
Chloroformnarkose entfernt. Dabei glitt der Fremdkörper wahrscheinlich beim Durch¬
ziehen durch den Larynx ab und blieb im Schlundeingang liegen, wodurch beim erneuten
Einführen des Rohres das Kind in bedrohliche Erstickungsgefahr geriet. Beim Zurück¬
ziehen des Rohres fiel dann auch der Stein mit heraus. Aron heim-Gevelsberg.
Chiari, Fremdkörper in den Luftröhren. Ch. berichtet in der k. k.. Gesell¬
schaft der Ärzte in Wien (s. Münch, med. Woch. 50) über Entfernung von Fremdkörpern
aus den Bronchien. 1. Ein 4jähr. Knabe hatte vor 2 Jahren eine metallene Heftklammer
in den r. Hauptbronchus eingeatmet. Infiltration der r. Lunge, eitrige Bronchitis. Ex¬
traktion mittels des Röhrenspatels nach Brünings in Narkose. 2. Eine 42jähr. Frau
hat vor 7 Jahren zwei falsche Zähne mit einer kleinen Hartgummiplatte verschluckt.
Seither Atembeschwerden, Husten, zeitweise Fieber und Hämoptoe. Im r. Hauptbronchus
sass, von Granulationen überwuchert und kaum sichtbar, der Fremdkörper, der glücklich
entfernt wurde mittels der von Killian angegebenen Methode der Entfernung von Fremd¬
körpern auf bronchoskopischem Wege. Aronheim-Gevelsberg.
Lehr, Gänseknochen in der Luftröhre. L. demonstriert in der Berliner medizin.
Gesellschaft am 24. X. 06 (s. d. Ref. in d. Mönch, med. Woch. 45 von H. Kohn) einen
Pat., der einen Gänseknochen aspiriert hatte, der anfangs nur geringe Beschwerden,
später fötide Bronchitis verursachte und auf keine Weise sicher nachweisbar war. Erst
durch Bronchoskopie gelang dies dem Vortragenden. Extraktionsversuche erzeugten starke
Hustenstösse, wobei der Knochen herausgeschleudert wurde. Mahnung, in allen suspekten
Fällen die Bronchoskopie anzuwenden. . Aronheim-Gevelsberg.
Lungenentzündung durch Erkältung nach starker Erhitzung des Kör¬
pers, hervorgerufen durch heftige Gemütsbewegung. — Betriebsunfall. Rekurs¬
entscheidung des R.-V.-A. vom 26. V. 09. Kompass 17/09. (Zeitschr. für Medizinalbeamte
21 / 09.) Ein sehr korpulenter, mit einem Beinleiden behafteter Bergmann hatte sich, wie
feststeht, bei Inbetriebssetzung eines neuen „Bremsberges“ stark erhitzt: dazu kam noch
eine heftige Erregung infolge einer längeren Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten
Steiger sowie ein etwa 20—25 Minuten langer Weg unmittelbar darauf, welcher durch
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den stark zugigen und einige Grade kälteren Wetterstrom führte. Der Mann arbeitete
noch am folgenden Tage, alsdann erkrankte er an Lungenentzündung und starb am 6. Tage
nach der Erkältung. Nach den Ausführnngen des R.-V.-A. waren die geschilderten Vor¬
gänge durchaus geeignet, eine Lungenentzündung hervorzurufen, und es musste, da andere
Vorgänge für die Entstehung der Lungenentzündung fehlten, die Erkältung als ein Be¬
triebsunfall angesehen werden. Ein solcher lag zweifellos vor, da die Krankheit so
kurze Zeit nach der durch anstrengende Arbreit und durch Gemütsbewegung entstandenen
Erhitzung und nachfolgenden Abkühlung zur Entwicklung gelangt ist.
Hammerschmidt-Danzig.
Dufour, Pneumonie et pleuresie contusives. (La medecine des accidents
du travail. 1909. Nr. 1.) I. Verf. weist auf die Meinungsverschiedenheiten der Autoren
bezüglich des Zusammenhangs zwischen Trauma und Lungenentzündung hin und hebt als
besonders strittige Punkte hervor 1. das Intervall zwischen Trauma und Ausbruch der
Pneumonie, 2. die Art des Traumas, 3. die Korrespondenz zwischen Sitz der Pneumonie
und dem Ort, an welchem das Trauma wirkte. Er selbst ist der Ansicht, dass man sich
nicht allzu eng an ein Schema binden dürfe, sondern sich in seinem Urteil durch die
Lage und den Verlauf des einzelnen Falles bestimmen lassen müsse. Klinische Eigen¬
tümlichkeiten im Verlauf der Kontusionspneumonien, die sie von Pneumonien anderer Her¬
kunft unterscheiden könnten, erkennt Vörf. nicht an. Er selbst beobachtete folgenden Fall:
Ein 88jähriger Mann fällt am 3. VIII. 1908 von einer Leiter und schlägt mit der
linken vorderen Brust auf eine Leitersprosse. Er trägt keine Wunde davon, auch finden
sich in der gequetschten Gegend keine Ekchymosen, dagegen wird über heftige Schmerzen
an der Druckstelle geklagt. Am folgenden Morgen erwacht er mit einem Schüttelfrost
und heftigem Stechen hinten über der Lungenbasis links. Er versucht, seiner Beschäf¬
tigung nachzugehen, muss aber die Arbeit bald aufgeben. In den folgenden Tagen heftige
Schmerzen in der linken Brust und Beklemmung. Bei der Aufnahme ins Krankenhaus
am 10. VIII. findet man über der linken Lunge hinten unten eine nicht ganz bis zum
Schulterblattwinkel reichende Dämpfung. Über der Dämpfung bronchiales Atmen mit
feinem, feuchten Rasseln. Stimmfremitus ist nur über der Basis abgeschwäeht. Im
schleimig-eitrigen Auswurf weder Tuberkelbazillen noch Pneumokokken. Temperatur 39°.
In den nächsten Tagen fällt die Temperatur ab, die Schmerzen in der linken Seite werden
geringer. Über der Lungenbasis hinten bleiben die Anzeichen eines kleinen Ergusses
bestehen. Die Probepunktion ergibt klare Flüssigkeit. Am 29. VIII. ist die Dämpfung
verschwunden, am 15. IX. wird der Mann gesund entlassen. Nach Ansicht des Verf.
handelte es sich in dem Fall um eine Kontusionspneumonie mit sekundärer Erkrankung
der Pleura.
II. Die Kontusionspleuritiden sind nach Ansicht des Verf. zumeist tuberkulöser
Natur und kommen so zutande, dass das Trauma eine bis dahin latente Tuberkulose hat
manifest werden lassen. Als Beweis wird folgender Fall mitgeteilt: Einem 27jährigen,
bis dahin gesunden Mann stürzt am 13. VI. 1907 auf die linke vordere Brustgegend ein
Bierfass aus der Höhe eines Meters. In der Nacht Schüttelfrost, starke Atemnot, heftiges
Stechen in der linken Seite, blutiger Auswurf. Bei der Aufnahme ins Krankenhaus am
17. VI. findet sich links ein grosses pleuritisches Exsudat mit Verdrängung des Herzens
nach rechts und Dämpfung über dem Tr au besehen Raum. Temperatur 39°. Die Punktion
ergibt klare, hellgelbe Flüssigkeit. Am 30. VI. ist der Erguss wesentlich kleiner ge¬
worden, hingegen ist jetzt vorn unter dem Schlüsselbein eine Verdichtung der Lunge nach¬
weisbar. Im Auswurf keine Tuberkelbazillen. Auch diese Dämpfung bildet sich zurück,
so dass am 30. VII. der Kranke anscheinend gesund entlassen wird. Verf. stützt seine
Ansicht, dass es sich hier um einen tuberkulösen pleuritischen Erguss gehandelt habe,
auf den cytologischen Befund. Es wurden im Punktat vorwiegend Lymphozyten, einige
polynukleäre Zellen gefunden. Auch ein zweiter Fall, in dem es zu einem beiderseitigen
pleuritischen Erguss kam nach einseitig wirkendem Trauma, wird als tuberkulös aufgefasst,
obwohl im Auswurf keine Tuberkelbazillen gefunden wurden und auch die Ophthalmo¬
reaktion negativ ausfiel. Wallerstein-Köln.
Lejars, Suture du poumon pour plaie par coup de couteau. (Societe de
Chirurgie de Paris. 29. IV. 09. La Presse medicale 1909, Nr. 35.) Eine junge Frau
hatte sich einen Messerstich in die Herzgegend beigebracht und wird fast moribund in
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das Krankenhaus gebracht. Dort wird das Vorhandensein eines grossen Ergusses in der
linken Brusthöhle festgestellt, aber es ist unmöglich, zu entscheiden, ob derselbe auf eine
Verletzung des Herzens oder auf eine Verletzung der Lunge zurückzuführen ist. Nach
Eröffnung der Brusthöhle und Entleerung des Blutergusses findet sich über dem linken
Mittellappen eine 1V 2 cm breite Verletzung der Lunge. Nach Ligatur der Wundränder
steht die Lungenblutung. Das Perikard war auch verletzt, das Herz intakt. Naht des
Herzbeutels und der Pleura. Glatte Heilung. Nach Ansicht des Autors wäre bei ex-
spektativem Verhalten die Kranke zugrunde gegangen. Wallerstein-Köln.
Riehe, Plaies de poitrine et thoracotomie. (La Presse m^dicale 1909, Nr. 44.)
Ein 34 jähriger Tagelöhner wird am 22. III. 09 morgens 8 V 2 Uhr ins Krankenhaus ein¬
geliefert, nachdem er sich eine Stunde vorher einen Messerstich beigebracht hatte. Man
findet 3 cm unterhalb der linken Brustwarze, ein wenig ausserhalb derselben, eine schmale
2 cm lange Wunde, aus der sehr wenig Blut fliesst. Kein Bluthusten. Puls 90, kräftig,
Herztöne normal. Herzdämpfung nicht vergrössert, in Rückenlage des Kranken im vor¬
deren Pleuragebiet keine Dämpfung. Gegen 10 Uhr bietet der Verletzte dasselbe Bild.
% Stunde später sind das Gesicht und die Schleimhäute blutleer, der Puls nicht fühlbar,
über der Brust vorn ausgesprochene Dämpfung. Die linke Brustseite wird schleunigst
eröffnet, sie ist völlig angeftillt mit Blut und Gerinnseln. Die Lunge ist völlig kollabiert
Vorn über dem Unterlappen findet sich eine kleine Wunde, die vernäht wird. 3 Stunden
nach dem Eingriff ist der Puls sehr beschleunigt, aber deutlich fühlbar, der Kranke wünscht
zu trinken. Im Laufe der nächsten Stunden wesentliche Besserung. Am 24. III. scheint
der Verletzte ausser Gefahr zu sein, indes gegen Abend steigt die Temperatur, es stellen
sich bei der Atmung Beklemmungen ein. Am 25. III. wird über der Brust vorn und
hinten eine Dämpfung festgestellt. Die Punktion ergibt blutig-seröse Flüssigkeit. Unter
steigender Dyspnoe stirbt der Kranke am 28. III. Bei der Sektion werden aus der linken
Brusthöhle etwa 2 1 leicht rötlich gefärbter Flüssigkeit entleert. Die Lunge ist völlig
retrahiert, die Lungennaht hat gehalten. Die Pleura ist mit einer 1 cm dicken
Fibrinschicht bedeckt.
Bei der Besprechung des Falles weist Verf. darauf hin, wie weit die Anschauungen
der Chirurgen bezüglich der Behandlung der Lungenverletzungen auseinandergehen. Die
einen wollen prinzipiell eingreifen, die anderen verpönen prinzipiell jedes operative Vor¬
gehen. Verf. verwirft jegliches Schema und will von Fall zu Fall entscheiden, was ge¬
schehen solle. Notwendig sei eine beständige Überwachung der Verletzten.
Wallerstein-Köln.
Meyer, Fortschritte im Druckdifferenzverfahren für intrathorakale
Operationen. (Münch, med. Wochenschr. 47.) Verfasser — leitender Chirurg des
deutschen Hospitals in New York — beschreibt in seiner Arbeit einen Apparat, der bei
Ausführung thorakaler Chirurgie gestattet, eine und dieselbe Operation mit Über- und
Unterdruckverfahren mittels desselben Apparates auszuführen, ohne Unterbrechung der
Operation und ohne Unterbrechung der Druckdifferenz. Aron he im-Gevelsberg.
Fränkel, Aufgaben und Leistungen der Invalidenversicherung im
Kampfe gegen die Tuberkulose. (Vortrag, gehalten im R.-V.-A. am 13. III. 1909.) Nach
der Statistik des R.-V.-A. vom Jahre 1907 gibt es fast 200 Heilanstalten für Lungen¬
tuberkulöse, wenn man alles dazu rechnet, Kurorte, Genesungsheime, Bäder usw., und die
Zahl der ständig behandelten betrug in dem genannten Jahre 32074. Zwei Einwürfe,
welche gegen die Heilstätten erhoben werden, weist F, besonders zurück, das ist in erster
Linie die Verschwendung des Nationalvermögens. Dieser Einwand wird ohne weiteres
hinfällig, wenn man den zweiten bespricht, das ist die Wirksamkeit der Heilstätten. Es
ist gesagt worden, dass die Heilstätten nur leichte Erkrankungen aufnehmen, welche
Auch auf andere Art geheilt oder gebessert werden können. Nach der Statistik des
Kaiserlichen Gesundheitsamtes ist nur ein Drittel der in den Heilstätten untergebrachten
Kranken im ersten Stadium. Nach einer dem Wandermuseum des Deutschen Zentral¬
komitees zur Bekämpfung der Lungentuberkulose entnommenen amtlichen Angaben des
R-.V-.A. zugrunde liegenden Tabelle, welche die Dauererfolge der Behandelten darstellt, ar¬
beiteten am Ende des ersten Jahres nach der Behandlung in der Heilstätte 1897 62 °/ 0 ,
1903 74 °/ 0 , ein Jahr später, also 1898 bzw. 1904 44 % bzw. 60 %. Am Ende des
5. Jahres noch 27 bzw. 45 %. Es sind also von den im Jahre 19o3 in den Heilstätten
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verpflegten Kranken nicht weniger als 45 °/ 0 erwerbsfähig. Nebenbei zeigt die aus
grossen Zahlen gewonnene Statistik, wie die Erfolge der Heilstättenbehandlung von Jahr
zu Jahr steigen. Und noch günstigere Ziffern gibt die Pensionskasse der Arbeiter der
Preussisch-Hessischen Eisenbahngesellschaft, nach der im Behandlungsjahre 1903 sogar
54 v. H. wieder erwerbsfähig wurden. Wichtig ist weiter die Beteiligung der Heilstätten
an der allgemeinen Prophylaxe der Tuberkulose. Ganz abgesehen von der Erziehung,
welche die Kranken erhalten, den Ansteckungsstoff nicht auf andere zu übertragen, ver¬
liert von der Hälfte der Kranken, welche nach den Nachweisungen der Heilstätten bazillen¬
haltigen Auswurf haben, etwa ein Drittel die Bazillen ganz. Damit wird den Versiche¬
rungsanstalten ausserordentlich geholfen, denn die Lungenschwindsucht ist diejenige
Krankheit, die am meisten Mittel erfordert. Ein einfaches Rechenexempel ergibt, dass
von den 28000 Tuberkulösen der Versicherungsanstalten etwa 4500 die Bazillen ver¬
loren haben, mithin als Infektionsträger wenigstens momentan nicht mehr in Frage
kommen. Hammerschmidt - Danzig.
Ewald, Über die Beziehungen von Unfällen zu den Erkrankungen der
Verdauungsorgane. (Vortrag, gehalten im R.-V.-A. am 1. V. 1909; Amtl. Nachr. des
R-V.-A. Nr. 12/09.) Oft wird einem Gutachter die Frage vorgelegt: Ist ein Magenkrebs
auf einen früheren Unfall, Stoss, Schlag, Quetschung des Magens, zurückzuführen? Die
Ansichten darüber sind geteilt. Hansemann sagt in Eulenburgs Realenzyklopädie:
,,Dass nach akuten Verletzungen wirklich Carcinome entstanden seien, ist bisher in
keinem Falle mit Sicherheit nachgewiesen und nur in einzelnen Fällen zugunsten Un¬
fallversicherter angenommen worden.“ Stern hingegen hält das Trauma für das aus¬
lösende oder wachstumanregende Moment der Geschwulstbildung. Nach E. kann sich
auf dem Boden eines Magengeschwürs ein Krebs entwickeln, was gar nicht so selten
vorkommt und zwar bei jüngeren Personen in den 30er, selbst in den 20 er Jahren.
Ein Unfall kann sehr wohl ein Magengeschwür hervorrufen, mithin auch ein Carcinom.
Will man ein Carcinom auf einen Unfall zurückführen, so muss der Beweis erbracht
werden, dass unmittelbar nach dem Trauma Schmerzen mit Blutbrechen oder blutigem
Stuhl aufgetreten sind. Diese ganze Folge der Erscheinungen nachzuweisen, wird nicht
immer gelingen. Je später die Blutung auftritt, desto schwieriger ist die Entscheidung,
je schneller sich der Krebs nach dem Trauma entwickelt, desto weniger ist ein ursäch¬
licher Zusammenhang anzunehmen. Tritt ein solcher einen Monat nach dem Unfall ein,
so ist es sehr unwahrscheinlich, dass er eine Folge des Traumas gewesen ist, und nur
für eine Form der Neubildungen, die Sarkome, ist die Möglichkeit einer traumatischen
Entstehung alsdann anzunehmen. In einer Dissertation vom Jahre 1900 berichtet Förster
aus der Halleschen Klinik, dass unter 69 Fällen von Sarkom 15 mal ein traumatischer
Ursprung anzunehmen war, darunter begann sich 8 mal bereits 8 Tage nach der Ver¬
letzung die Geschwulst zu bilden. Das ist aber zweifellos nicht richtig. Als untere
Grenze wird man bei Knochensarkom 3 Wochen, als obere etwa 2 Jahre annehmen
müssen; bei der Geschwulstbildung innerer Organe aber glaubt E. diese Grenze auf die
Zeit von 3 / 4 —1 Jahr nach unten rücken zu können, während eine obere sich nicht fest¬
stellen lässt
Zwei weitere Folgen des Magengeschwürs sind die Magenerweiterung und die Ver¬
wachsung des Magens mit der Nachbarschaft sowie seine Formveränderung. Die Magen¬
erweiterung kommt meist dadurch zustande, dass das Geschwür am Magenausgang heilt
und durch Zusammenziehung den ohnehin schon engen Kanal noch mehr verengert. Die
Folge ist Stauung der Speisen und mechanische Erweiterung. Solche Fälle sind klar
für die Begutachtung. Schwieriger ist aber die Sache, wenn die Geschwürsbildung oder
die Magenverletzung zunächst geheilt sind und Verwachsungen oder ein sogenannter Sand¬
uhrmagen zu Verdauungsbeschwerden oft sehr unbestimmter Natur führen. Hier können
hochgradige Beschwerden durch verhältnismässig geringe narbige Stränge und Veränderun¬
gen entstehen und umgekehrt geringe Störungen eintreten bei sehr grossen Verzerrungen
und Verbildungen. Auch akute, also plötzlich einselzende Magenerweiterungen sind als
Folgen eines Traumas gegen die Magengegend beobachtet, sie führen aber in der Regel
unter sehr stürmischen Symptomen schnell zum Tode.
Was für den Magen gilt, hat auch in Bezug auf die Unfallfolgen für den Darm
seine Gültigkeit. Die akuten Folgezustände sind leicht zu beurteilen und erst die Spät-
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Symptome kann man schwer erkennen. Betreffs der Entstehung von Erkrankungen des
Wurmfortsatzes durch ein Trauma steht E. auf dem Standpunkt, dass er eine traumatishe
Blinddarmentzündung anerkennt, er meint jedoch, bei sehr stürmischen Erscheinungen
unmittelbar nach einem Trauma müsse der Processus schon vorher krank gewesen sein.
Hammerschmidt-Danzig.
G. V« Saar, Der subkutane Intestinalprolaps, ein typisches Krankheits¬
bild. (Beiträge zur klin. Chirurgie, Bd. LXI, S. 502.) Nach einleitenden Ausführungen
über Hernien nnd Vorfälle, speziell traumatischen Ursprunges, gibt Verf. zunächst ein
brauchbares Schema für die Einteilung der Vorfälle überhaupt:
I. Properitonealer Vorfall (Bauchfell stets unversehrt; Vorfall des Mastdarms, der
Scheide usw.).
II. Traumatischer Vorfall (Bauchfell stets zerrissen).
A. Perforation der Bauchwand in allen Schichten und Austritt von Eingeweide»
vor die Körperoberfläche (perforierender Vorfall):
a) durch Schuss, Stich, Stoss;
b) postoperativ, entweder vor Abschluss der Wuudheilung (postoperativer Vorfall
Madelungs oder nach demselben Evisceration postopöratoire spontanöe tardive).
B. Vorfall der Bauchwand mit Ausnahme der Haut und Austritt von Eingeweide»
in das Unterhautzellengewebe (subkutaner Vorfall).
Unter Mitteilungen von 8 Fällen aus der v. Hack er sehen Klinik und unter Zu¬
sammenstellung von 5 Fällen aus der Litteratur beschreibt Verf. das Krankheitsbild des
subkutanen Intestinal Vorfalls, dessen Ätiologie und klinischer Verlauf in den meisten
Fällen eine sichere Diagnose ermöglicht, in manchen erst nach Ablauf der akuten Er¬
scheinungen. Ätiologisch kommt in Betracht ein einmaliges, plötzlich mit grosser Gewalt
den Bauch an umschriebener Stelle treffendes stumpfes Trauma, seltener eine perforierende
Stichverletzung oder plötzliche gewaltige Steigerung des intraabdominalen Druckes bei
anderweitig geschädigter Bauchdecke.
Der klinische Verlauf ist ausgezeichnet durch schweren abdominalen Shock un¬
mittelbar nach Einwirkung des Traumas, Rückgang dieser Symptome, wenn keine Ein¬
geweideverletzung vorliegt. Nachweis einer Kontinuitätstrennung der muskulösen Bauch¬
wandschichten und vor tretender Eingeweide; soweit es sich um Darm handelt, Entleer-
barkeit des Darmes ohne Reponibilität; Gefühl, als ob die Därme unmittelbar unter der
Haut liegen. Die Vorfälle sind meist faustgross. Im weiteren Verlauf kommt es häufig
zu chronischem oder acutem Ileus.
Die Abtrennung des subkutanen Intestinal Vorfalles von Bauchbrüchen, traumatischen
Hernien usw., ergiebt sich vor allem aus dem Nachweis, dass kein Bruchsack vorhanden
ist, sondern Eingeweide ohne andere Bedeckung unter der Haut liegen. Die Prognose
-ist bei operativem Einschreiten eine relativ günstige. Re ich-Tübingen.
Koniger, Zur Differentialdiagnose der Zwerchfellhernie und des ein¬
seitigen Zwerchfellhochstandes (infolge von Zwerchfellatrophie). (Münchn.
med. Wochenschr. 1909, 6.) Bei einer 27jähr. Schneiderin, die seit 1905 gelegentlich^
seit Herbst 1907 häufiger Schmerzen in der linken Brustseite gehabt hatte verbunden
mit Luftmangel, Atemnot und Herzklopfen, bildet sich Februar 1908 unter plötzlich
eintretenden sehr heftigen Schmerzen am linken Rippenbogen eine starke Vorwölbung
der linken unteren Brustgegend aus. Es wurde links vorn von der zweiten Rippe ab
tympanitischer Schall und eine Rechtsverlagerung des Herzens festgestellt. Das Röntgen¬
bild zeigte einen die untere Hälfte des linken Lungenfeldes einnehmenden grossen luft¬
haltigen Hohlraum, der nach oben durch einen scharfen bogenförmigen Schatten begrenzt
war und sich als der nach oben verlagerte Magen herausstellte. Klinischer Befund und
Röntgenbild Hessen nicht erkennen, ob es sich um eine Zwerchfellhernie oder pathologischen
Zwerchfellhochstand handelte. Häufige heftige Schmerzanfälle, die auf Zerrungen und
Knickungen der Eingeweide, insonderheit des Magens zurückzuführen sind, sowie
eine auf traumatische Entstehung des Leidens hinweisende Vorgeschichte machen
nach K. die Diagnose Hernie wahrscheinlich, während Zwerchfellhochstand leichter er¬
tragen wird. Schliack-Cottbus.
Möslein, Über traumatische Zwerchfellhernien. (Inaug.-Dissertat. Berlin
1909.) Nach eingehender Besprechuug der Entstehung der traumatischen Zwerchfell-
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hemien, ihrer Symptome, Diagnose, Prognose und Behandlung kommt Yerf. zu folgendem
Schlüsse: Zwerchfellwunden sollen, sobald sie diagnostiziert sind, geschlossen werden,
da ein mit einem Loch im Zwerchfell Behafteter immer in der Gefahr schwebt, einen
Zwerchfellbruch zu bekommen, der durch Kompression der Brusteingeweide oder durch
lnkarzeration den Tod des Kranken hereiführen kann. Bei Verletzungen, die in der
unteren Hälfte des Thorax sitzen, ist immer an eine Verletzung des Zwerchfells zu
denken. Zwerchfellrupturen gehen meist mit Hernienbildung einher und können dann
aus den Symptomen, die diese machen, diagnostiziert werden. Die Diagnose der chroni¬
schen Zwerchfellbrüche ist unter Anwendung der neueren Untersuchungsmethoden mehr¬
fach gestellt worden. Auch bei ihnen soll unbedingt zur Operation geschritten werden.
Bei perkutanen Verletzungen schreiben diese den Weg für die Operation vor. Nach
subkutanen Verletzungen entstandene Hernien können vom Thorax oder Abdomen her
operiert werden, zuweilen wird die Eröffnung beider Höhlen notwendig. Die Prognose
ist bei nicht zu spät zur Operation gelangten Fällen nicht ungünstig, während nicht operierte
Zwerchfellhernien sehr häufig tödlich verlaufen. Aronheim-Gevelsberg.
Legueu, Contusion de l’estomac, hömatemeses k röpßtition, gastrotomie,
ligature du vaisseau, guerison. (La Presse medicale 1909. Nr. 91.) Vorstellung
eines Kranken in der Pariser chirurgischen Gesellschaft am 10. XI. 1909, der einen
heftigen Stoss in die Magengegend erhalten und danach wiederholt Blut erbrochen hatte,
so dass er in einen Zustand bedrohlicher Anämie fiel. Bei der Gastrotomie fand man
einen kleinen, die Mucosa und Muscularis durchsetzenden Riss der Magenwand und in*
mitten desselben eine kleine, blutende Arterie, die abgeklemmt und unterbunden wurde.
Heilung. W allerstein-Köln.
Hirschei, Ein seltener Fall von perforiertem Magengeschwür bei
Sanduhrmagen. (Münch, med. Woch. 12.) Magenperforationen treten seltener durch
äussere Gewalten ein als vielmehr durch irgend einen indirekten Einfluss: bei Vornahme
einer Arbeit, bei der Erschütterung durch Gehen auf der Strasse, beim Treppensteigen,
beim Heben einer Last und beim Stuhlgang. In Verf.s Fall, der in der chirurgischen
Klinik zu Heidelberg operiert wurde, lag eine schwere äussere Gewalteinwirkung, die in
heftigem Fusstritt bestand, vor. Bei der Operation, 6V2 Stunden nach dem Unfall, wurde
der Magen vernäht und der kardiale Teil mit dem Jejunum anastomosiert.
Aronheim - Gevelsberg.
Schönwerth, Über Verletzungen des Magens durch Streifschuss. (Münch,
med. Woch. 9.) Verf. berichtet in seiner Arbeit über eine Schnssverletzung, bei der sich
ausser anderen Verletzungen am Magen lediglich ein oberflächlicher erbsengrosser Defekt
fand, eine Abscheuerung des Gewebes, hervorgerufen durch das über den Magen hin¬
streifende Geschoss. Daneben bestanden aber auch Symptome, die von einer indirekten
Wirkung des Geschosses herrühren mussten, infolge vorübergehender Kompression des
gefüllten Organs, wie solche auch bei subkutanen Magenrupturen beobachtet werden und
in Schleimhautrissen bestehen. Verf. hat Versuche zur Erzielung subkutaner Magen¬
rupturen an Hunden vorgenommen, wobei ein Hammerschlag das Trauma darstellte.
Bei Einwirkung des Schlages auf das Epigastrium fanden sich bei mittel- und stark¬
gefülltem Magen: 1. Verletzungen der Serosa, die sich ausschliesslich auf die vordere
Magenwand beschränkten. Neben seltener auftretenden scharfrandigen Serosarissen wurden
hauptsächlich Suffusionen beobachtet, Blutungen zwischen Serosa und Muscularis ohne
Beteiligung dieser letzteren; sie lokalisierten sich hauptsächlich dicht unter der kleinen
Kurvatur, etwas nach rechts von der Kardia, auch in der Mitte zwischen beiden Kurva¬
turen. 2. Verletzungen der Schleimhaut, häufiger an der vorderen als an der hinteren
Wandung, in Form von einfachen Fissuren oder lappenartigen Ablösungen.
Aronheim - Gevelsberg.
Gallinger, Zur traumatischen Perfortion des Ulcus duodeni. (Inaugur.-
Dissertat. München 08.) Die Bedingungen und Mechanik der traumatischen Perforation
eines bestehenden Duodenalgeschwürs können ganz allgemein eingeteilt werden in äussere
und innere, direkte und indirekte. 1. Direkte äussere Bedingungen: Eine von aussen
die Bauchdecken direkt treffende Gewalt, die sich durch die Bauchdecken fortleitet, führt
zur Zerreissung oder Quetschung des Duodenums, z. B. Hufschlag, Faustschlag, Fusstritte,
Stoss des Leibes gegen spitze oder stumpfe Körper, Überfahrenwerden durch Wagen,
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Fall auf den platten Leib. 2. Indirekte äussere Bedingungen: Eine Erschütterung des
ganzen Körpers führt durch Zerrung, event. von Nachbarorganen aus, zur Zerreissung
des Duodenums, z. B. Fall auf beide Füsse. 3. Direkte innerere Bedingungen: Extrem
starke Füllung des Duodenum, hauptsächlich bei vorgeschrittener Ulceration. 4. In¬
direkte innere Bedingungen: Starke Kontraktionen der Bauchpresse. Zerrung oder
Quetschung von Nachbarorganen aus. Grosse Schlaffheit der Bauchdecken. Besonders
starke Fixation des Duodenum; abnorme Lage desselben.
Verf. beschreibt in seiner Arbeit 2 Fälle von traumatischer Perforation eines Ulcus
duodeni. Im ersten Fall stürzte ein 28 Jahre alter Bahnarbeiter aus einer Höhe von
2 m auf die Füsse. Peritonitische Erscheinungen. Wegen Verdachts einer Darmruptur
Laparotomie. Es zeigte sich dabei nahe dem Ausgang des Magens ins Duodenum ein
erbsengrosses rundes Loch mit scharfen Rändern. Der Tod des Verletzten trat einige
Stunden nach der Operation ein. Die hauptsächlichsten Bedingungen der Perforation hat
man wohl ausser dem ulcerierten Duodenum in der starken Erschütterung des Körpere
und der dadurch hervorgerufenen Zerrung des fixierten Duodenum zu sehen. Mit Rück¬
sicht auf die Unfallbestimmungen darf man daher behaupten, dass ein direkter Zusammen¬
hang zwischen dem Unfall und Tod gegeben ist. Dabei bleibt es nebensächlich, ob es
sich um ein schon bestehendes Geschwür oder erst entstandenes handelt. In Verf.s Fall
wurde wegen der Tiefe und Induration das Geschwür auf einge Monate geschätzt
Im 2. Falle fand sich bei der Sektion eines 43jährigen Tagelöhners, der schon
längere Zeit magenleidend war und nach dem Schieben eines Wagens plötzlich Schmerzen
in der Magengegend gespürt hatte, an der Grenze von Duodenum und Pylorus an der
vorderen Wand eine linsengrosse Öffnung an der Serosa des Duodenums. Die Entstehung
dieser Perforation ist wahrscheinlich so zu erklären, dass der Mann infolge der An¬
strengung beim Karrenschieben besonders tief inspirierte und durch die Pressung, die er
mit dem tiefer tretenden Zwerchfell und der Bauchmuskulatur ausübte, das nach dem
Sektionsbericht ziemlich stark gefüllte, ulceröse Duodenum zur Ruptur brachte. Auch
in diesem Falle wurde angenommen, dass die Perforation und der Tod als Folge des
Unfalles in ursächlichem Zusammenhang stehe. Aronheim-Gevelsberg.
Braun, Über entzündliche Geschwülste am Darm. (D. Zeitschr f. Chir.,
Bd. 100.) Verf. spricht über die entzündlichen Geschwülste am Darm, welche häufig zu
Irrtümern Anlass geben. Sie werden viel mit bösartigen Geschwülsten, wie Carcinom
verwechselt.
Er geht nur auf die ganz zirkumskripten Tumoren ein, die der Darmwand unver¬
schieblich anliegen, die nichts mit Lues, Tuberkulose usw. zu tun haben.
Es wird erst ein Fall einer 43jährigen Frau geschildert, welche bei der Aufnahme
in die Klinik sehr schlecht aussah und unregelmässigen, öfter mit Blut vermischten Stuhl
entleert hatte. Man palpierte einen apfelgrossen Tumor, der druckempfindlich war, in
der linken Bauchseite. Die Diagnose wurde auf Carcinom gestellt. Die Operation ergab
einen zirkumskripten Tumor, welcher der Darmwand fest aufsass. Er wurde entfernt
und ein Anus praeternaturalis angelegt. Die mikroskopische Untersuchung ergab eine
gutartige Geschwulst aus einem von kernarmem Bindegewebe durchsetzten Fettgewebe.
Nach mehreren Wochen stand noch am oberen Winkel des künstlichen Afters ein kleiner
verschieblicher, submukös gelegener Tumor; auch dieser wurde operativ entfernt Er
zeigt dieselbe Struktur wie der erste. Nach ca. 6 Wochen starb die Pat. an einer
eitrigen Bauchfellentzündung. Verf. schildert nun noch eine Anzahl ähnlicher Fälle aus
der ausländischen Literatur und kommt zu folgendem Schluss: Die Diagnose dieser
entzündlichen Tumoren wird man meistens nur nach einer Probelaparotomie stellen
können. Man kann versuchen, durch Bettruhe, Priessnitzsche Umschläge und leicht
verdauliche Kost die Entzündungserscheinung zurückzubringen. Taendler-Berlin.
F. Munk, Über das Sarkom des Darms. (Beiträge zur klin. Chirurgie,
Bd. LX, S. 197.) Verf. teilt die Krankengeschichten von 7 Darmsarkomen mit, die in
der Breslauer chirurgischen Klinik 1900—1908 beobachtet wurden. Davon sassen 5 in
der Ileocökalgegend, je 1 mal war eine entferntere Ileumpartie und die Flexura coli lienalis
befallen. Mit 2 Ausnahmen handelte es sich um Männer; 5 Patienten standen im 5. Le¬
bensjahrzehnt. Histologisch waren die Geschwülste 3 kleinzellige Rundzellen-, je lmal
Spindelzellen- und Angiosarkome.
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Die anschliessende klinische Besprechung geht auf Grund der vorliegenden Litteratur
dahin, dass vielleicht einmaligen leichten Traumen eine gewisse ätiologische Bedeutung
zukommt, dass Darmstenose häufiger ate beim Carcinom fehlt, der Verlauf ein sehr rascher
und die Differentialdiagnose gegen Tuberkulose und Carcinom vor der Operation nicht
mit Bestimmtheit zu treffen ist. Die Mehrzahl der Darmsarkome sitzt im Dünndarm,
im Gegensatz zum Carcinom, das den Dickdarm bevorzugt. Im übrigen wird durch die
Lokalisation kein wesentlich verschiedenes Verhalten bedingt. Die Therapie ist dieselbe
wie bei Carcinoraen. Reich-Tübingen.
Harrass, Die Ausreissung des Mastdarms bei Beckenringfrakturen.
{Deutsch, med. Wochenschr. 43/09.) Während subkutane Verletzungen der höheren Darm¬
abschnitte verhältnismässig* häufig sind, finden sich solche des Rektums, wenn man von
Pfählungen usw. absieht, nur wenig. Kirstein berichtet in der Deutsch. Zeitschr. f.
Chirurgie, Bd. 80, Heft 5/6 über einen Fall von Abreissung des Mastdarms bei einer Becken¬
ringfraktur, und H. fügt dieser Beschreibung zwei ähnliche Fälle hinzu. Ein 44jähriger
Arbeiter brach mit einer Holzbrücke zusammen, fiel auf das Gesäss und wurde von der
Brücke verschüttet. Die Untersuchung ergab hochgradige Anämie, federndes Becken bei
seitlicher Kompression und zirkuläre Abreissung des Sphincter externus von der Haut
des Mastdarmes. Trotz sofortiger Operation Tod nach einigen Stunden. Bei der Ob¬
duktion fand sich Abreissung des unteren Mastdarmendes an der Grenze von Schleimhaut
und äusserer Haut, daneben Loslösung der Blase vorn und seitlich vom Beckengewebe.
In einem zweiten Falle handelte es sich um einen lljährigen Jungen, der zwischen den
Puffern eines Prellbocks und denen eines herannalienden Eisenbahnzuges gequetscht worden
war. Neben Hautabschürfungen an beiden Hüften fühlte man beim Zusammendrücken
der Darmbeinschaufeln Krepitation in der Schambeingegend. Oberhalb der Symphyse
war die Haut blau verfärbt, auch war hier Gasknistern nachzuweisen. Aus dem Anus
floss ziemlich viel Blut; nach Abtupfen lag der Sphincter ani frei zutage, die Anal¬
schleimhaut war in einer zackigen Linie an der Grenze der äusseren Haut abgerissen.
In leichter Äthertropfnarkose Operation: Durchtrennung des Sphinkter in der Mitte,
Schnitt nach dem Steissbein zu. In der grossen Wundhöhle liegt das Rektum bis hoch
oben fast völlig isoliert. Die Symphyse ist gesprengt, an ihrem frei liegenden Knorpel
haftet ein scharfrandiger Knochenteil, entweder vom Sitzbein- oder Schambeinast abge¬
sprengt, Ein Längsriss im Rektum wird vernäht, die Sphinkterenden werden vereinigt,
ein Darmrohr in den After eingenäht und die grosse Wundhöhle mit Jodoformgaze aus¬
tamponiert. Trotzdem endete auch dieser Fall nach wenigen Stunden tödlich. — In
einer längeren Besprechung der 3 fast gleichen Fälle kommt H. zu dem Schlüsse, dass
die Auslösung des Rektums zustande gekommen ist durch Ausreissung durch Zug
(Deehirure), aber nicht, wie Kirstein meint, durch direktes Angreifen der einwirkenden
Gewalt am Rektum, sondern durch den Zug der dislozierten Beckenknochen, entweder
dadurch, dass sie den Mastdarm zwischen sich fassen und ihn aus dem After heraus-
reissen, oder aber, dass dieser Zug erst durch Vermittlung der Beckenweichteile — Zell¬
gewebe, Muskeln, Fascien — auf den Darm übertragen wird. Die Möglichkeit liegt
aber auch vor, dass ein Ecrasement, eine Abquetschung des Mastdarmes, durch die zu¬
sammenrückenden Sitzbeinknorren erfolgt; wahrscheinlich wirken beide Faktoren, Deehirure
und Ecrasement, gemeinsam. Haramerscmidt-Danzig.
Heger et Sand, Un cas de cirrhose biliaire traumatique avec autopsie.
(Bulletin medical des accidents du travail 1909/1910, Nr. 1.) Ein 32jähriger, früher
stets gesunder Mann erleidet am 1. X. 1907 eine schwere Quetschung der linken Seite
und der rechten Weiche. Am folgenden Tage fiebert er und hustet etwa 20 ccm reines
Blut aus. Am dritten Tag nach dem Unfall ist der Auswurf blutig, zuwbilen rostfarben,
man hört vereinzelte feuchte Rasselgeräusche über beiden Lungen. Im Auswurf finden
sich Diplokokken. Am 8. Tag entsteht Gelbsucht, die 3—4 Wochen anhält und dann
anscheinend in Genesung übergeht. In der Folgezeit aber magert der Mann ab, wird
elend, klagt über trübe Stimmung, Unruhe, Kopfschmerzen u. dergl. Im September 1908
besteht leichter Ikterus, die Temperatur ist zuweilen febril. Über der rechten Lungen¬
spitze ist die Atmung verschärft, der Auswurf ist schleimig-eitrig, leicht blutig gefärbt.
Der Leib ist ausgedehnt, die Bauchvenen sind erweitert, es besteht ein Medusenhaupt.
Kein Ascites. Die Leber ist sehr gross, ihr unterer, deutlich fühlbarer Rand reicht in
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der rechten Mammillarlinie bis zur Nabelhöhe, in der Mittellinie noch tiefer. Die Leber¬
oberfläche ist glatt. Die Lebergegend ist druckempfindlich. Der Zustand des Kranken
verschlechterte sich rasch, es entwickelte sich Ascites, Tachykardie und Atemnot.
Der Ausvvurf blieb blutig, die Temperatur stieg und am 8 . XI. 1908 trat der Tod
ein. Die klinische Diagnose lautete Bronchorrhoe infolge traumatischer Pneumonie und
hypertrophische Lebercirrhose, deren Entstehung bis zu einem gewissen Grade auf
das erlittene Trauma zurückzuführen ist. Bei der Autopsie fanden sich die Bronchien
erweitert, ihre Schleimhaut cyanotisch, sammtartig. Die Milz ist gross. Die Leber ist
sehr vergrössert (29, 21, 8 V 2 cm), ihre Kapsel verdickt, die Oberfläche leicht höckerig.
Auf der Schnittfläche sieht man eine grosse Anzahl gelblich gefärbter Inseln innerhalb
eines gräulich gefärbten homogenen Gewebes. Die Inseln ragen über die Schnittfläche
vor. Das Lebergewebe knirscht unter dem Messer. Die Gallengänge sind weit, die
Gallenblase gross. Die mikroskopische Untersuchung ergiebt, dass die Leber von breiten
Bindegewebsstreifen durchsetzt ist, in welchen zahlreiche, teils erweiterte, teils neuge¬
bildete Gallenkanälchen liegen. Die Leberzellen sind fettig infiltriert und mit Gallen¬
pigment angefüllt. Kleine Leberzellengruppen liegen inselförmig zerstreut in den Binde-
gewebszügen. Die Verf. nehmen an, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Trauma
und Lebererkrankung besteht, und denken sich denselben so, dass das Trauma zuuächst
zu entzündlichen Veränderungen der Gallengänge geführt habe, in deren Gefolge sich
dann die Cirrhose entwickelt habe. Sie geben zu, dass möglicherweise die Cirrhose
aber auch shon vor dem Unfall bestanden habe könne, dann könne man jedenfalls be¬
haupten, das Trauma habe die Verschlimmerung eines bis dahin latenten Leidens herbei¬
geführt. W aller stein-Köln.
Siegel, Ein Fall von traumatischer Gangrän der Gallenblase. (Münch,
med. Wochenschr. 1909, 7.) Im Gegensatz zu bisher beschriebenen sofortigen Zer-
reissungen der Gallenblase durch Unfall veröffentlicht Siegel eine sekundäre, durch
traumatische Gangrän bedingte Ruptur. Ein 38jähr. Mann stürzte vom Rad mit der
rechten Körperseite auf die Lenkstange. Er hatte mehrere Rippenbrüche und einen
rechtsseitigen Bluterguss in die Pleura. Nach 8 Tagen trat heftiger Leibschmerz, am
10. Tage Abgang von Blutstreifen im Stuhl auf. Es bestand eine Resistenz im rechten
Hypogastrium, die in Chloroformnarkose als die enorm vergrösserte Gallenblase erkannt
wurde. Bei der Operation erwies sich die in Nelzverwachsungen eingehüllte Gallenblase
bis zum Platzen ausgedehnt, in toto gangränös verfärbt, schwarzgrün durchschimmernd.
Am Fundus lag eine von Netzverwachsungen geschützte Perforation. Der Inhalt war
jauchig riechend, mit Blutgerinnseln und Gallenniederschlägen vermengt. Am unteren
Leberrand waren mehrere bis zu 4 cm lange Risse, die ebenso wie ein geringer Blut¬
erguss im rechten Hypogastrium vom Unfall stammten. S. nimmt an, dass neben den
Rippenbrüchen und Leberrissen beim Unfall eine Quetschung der Gallenblase statt
hatte mit Bluterguss in die Gallenblase und Verstopfung des Ductus zysticus am
8 . Tage durch ein Blutgerinnsel, das ebenso wie eine Steineinklemmung wirkte. Nach
erneutem Verschluss des Gallenganges trat eine Infektion des gestauten Gallenblasen¬
inhalts vom Darm her auf und anschliessend eine Distentionsgangrän. S. hält auch den
Zusammenhang von Appendicitis und Trauma durch Blutung in den Wurmfortsatz mit
Verstopfung desselben für möglich.
Das Verschwinden oder Undeutlichwerden einer Unterleibsgeschwulst durch Darm¬
aufblähung ist nicht bezeichnend für Nierengeschwülste. Schliaek-Cottbns.
Guleke, Über subkutane Pankreasverletzungen. (Münch, med. Woch. 1/10).
Verf. berichtet eingehend über 4 Verletzungen des Pankreas, die innerhalb eines Viertel¬
jahres an der Strassburger chirurgischen Klinik zur Behandlung kamen. Der erste Fall
war eine komplizierte Pankreasruptur und betraf einen 25jähr. Fuhrknecht. Die Sektion
ergab ausser schweren Verletzungen der Nachbarorgane eine Querruptur des Pankreas
in der Mitte des Drüsenkörpers direkt vor der Wirbelsäule. Der Riss w r ar bei der
Operation nicht entdeckt worden, G. verlangt deshalb, dass in allen Fällen, in denen ein
begründeter Verdacht auf Pankreasruptur besteht, das Pankreas in ganzer Ausdehnung
zielbewusst frei zu legen und dabei besonders auf die hinteren Partien vor der Wirbel¬
säule zu achten, da diese als Prädilektionsstelle bei stumpfen Kontusionen bekannt sind.
Die übrigen Fälle waren ein Fall von isolierter Pankreasruptur und 2 Fälle von trau-
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malischen, durch Ruptur entstandenen Pankreas-Pseudocysten, die sämtlich durch die
Operation geheilt wurden. Aronheim-Gevelsberg.
Dreesmann, Diagnose und Behandlung der Pankreatitis. (Münchn. med.
Wochenschr. 1909, Nr. 14.) Meist bei Fettleibigen tritt nach vorausgegangenen Koliken
heftigster Schmerz in der Oberbauchgegend ein, der häufig in die linke Seite (Schulter,
Unterbauchgegend) ausstrahlt. Patient kollabiert, hat galliges Erbrechen und sehr fre¬
quenten Puls bei meist regelrechter Temperatur. Es tritt Tympanie auf und Ileus.
Manchmal ist ein Tumor fühlbar, ödem über dem Tumor ist charakteristisch, es ist
bedingt durch Zersetzung des subkutanen Fettgewebes.
Steatorrhoe spricht für Pankreatitis, wenn Ikterus und Enteritis ausgeschlossen
werden kann, ferner namentlich das Vorhandensein unveränderter Muskelfasern im Stuhl.
Zucker im Harn ist selten, Albuminurie gelegentlich vorhanden, häufig sind Cal. oxal.-
Kristalle im Harn und in 60 °/ 0 Galle, durch Kompression des Choledockus oder durch
Leberveränderungen bedingt.
Die chronische Pankreatitis geht mit kolikartigen Schmerzen (wie Gallensteinkolik)
einher und mit allmählichem Kräfteverfall. Aus Furcht vor Schmerzen besteht mangel¬
hafte Nahrungsaufnahme.
Der Verlauf der akuten Pankreatitis ist im allgemeinen tödlich, Aussicht auf Er¬
folg hat die Operation und Tamponade am Pankreas, die das frei gewordene Pqnkreas-
ferment aus der Bauchhöhle ableitet. Die chronische Pankreatitis soll bei fortschreitender
Abmagerung operiert werden. Die Kapsel wird gespalten, eventuell ein Teil der Drüse
reseziert. Bei den Operationen müssen die Gallenwege sorgfältig untersucht werden.
Schliack-Cottbus.
Beuster, Über einen Fall von akuter traumatischer Niereninsuffizienz.
(Inaugur.-Dissertat, Leipzig 09.) In das städtische Krankenhaus am Urban zu Berlin
wurde in bewusstlosem Zustande ein Strassenbahnschaffner eingeliefert, der einige Tage
vorher durch Zusammenstoss zwischen einem Automobil und dem Strassenbahnwagen
einen Unfall erlitten hatte. Nach den Angaben seiner Frau hatte der Verletzte, der
bisher stets gesund gewesen, am Abend über den Zusammenstoss berichtet, genauere
Mitteilungen aber über etwaigen Fall auf den Kopf oder auf den Leib nicht gemacht.
Trotz grosser Aufregung verrichtete er noch 2 Tage Dienst. In der 3. Nacht wurde er
bewusstlos und bekam Krämpfe im rechten Arm, die auf Kopf und rechtes Bein Über¬
griffen. Die Anfälle wurden dann häutiger; er blieb bewusstlos. In dem mittels Katheter
entleerten Urin fanden sich geringe Eiweissmengen, granulierte und hyaline Zylinder.
Die klinische Diagnose wurde nach Anwendung der Kryoskopie des Blutes, die eine Ge-
frierspunkterniedrigung des Blutes ergab, auf Urämie gestellt. Bei der Obduktion zeigten
sich die Nierenkapseln wenig fettreich, leicht abziehbar, die Oberflächen der Nieren glatt,
grau-gelbrot, von derber Konsistenz, auf dem Durchschnitt ebenfalls grau-gelbrötlich;
die nur wenig dunklen Markkegel zeigten deutliche weisse Streifung (Kalkinfarkt), das
Nierenbecken enthielt wenig Fettgewebe. Die mikroskopische Untersuchung der Nieren
ergab ausser Verfettung und teilweiser Nekrose der Epithelien der gewundenen und geraden
Harnkanälchen keine pathologischen Veränderungen.
Für die Wahrscheinlichkeit der spontanen Entstehung einer Nephritis kurz vor
dem Unfall fehlten alle Anhaltspunkte. Bei dem Mangel aller sonstigen ätiologischen
Momente konnte deshalb nur das Trauma als Ursache der Erkrankung des Nierenge¬
webes, die zur Insuffizienz führte, angeschuldigt werden. Es wurde angenommen, dass
infolge der Erschütterung, die Pat. in nicht näher bekannter Weise bei dem Strassen-
bahnunfall erlitt, eine durch indirekte Gewalt entstandene subkutane Läsion der Nieren
stattgefunden hatte, die sich durch geringe Eiweiss- und Zylinderausscheidung klinisch
offenbarte. Unerklärlich aber und ohne Analogie in der Literatur blieb die Tatsache, dass
so geringfügige anatomische Veränderungen der Niere eine derartig schwere Insuffizienz
auszulösen vermochten.
Unabhängig aber von der Entscheidung darüber, ob Entzündung oder einfache
Läsion Vorgelegen, hatte die Erörterung über die Unfallentschädigung nur festzustellen,
ob der Unfall als mögliche oder wahrscheinliche Ursache der Erkrankung anzusprechen
war. Mangels anderer Ätiologien war diese Frage zu bejahen. Auch wenn man an¬
nehmen wollte, dass Pat. bereits latent erkrankt war, ehe er von dem Unfall betroffen
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wurde, musste eine Verschlimmerung des bestehenden Leidens durch das Trauma an-
genommen werden. Aronheim -Gevelsberg.
Oehlecker, Spontane intraperitoneale Blasenruptur. Oehl. demonstriertim
ärztl. Verein in Hamburg am 15. II. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 8) einen 70jähr.
Mann mit spontaner intraperitonealer Blasenruptur. Pat., der seit einigen Jahren an
Prostatahypertrophie litt, empfand, als er sich im Bett umdrehte, einen heftigen Schmerz
im Unterleib. 4 Tage später wurde er in benommenem Zustande ins Krankenhaus ge¬
bracht. Es fand sich bei der Laparotomie nicht das diagnostizierte Carcinom, sondern
als Ursache des urämisch-peritonitischen Krankheitsbildes eine Ruptur am hinteren Teil
der Blase, wahrscheinlich infolge von Überdehnung der Blase. Aron heim-Gevelsberg..
Reimer, Indikationen und Resultate der Blasennaht. (Beitr. z. klin. Chir.,
Bd. LVIII, S. 677.) An einem Material von 57 von Garrö selbst und 106 sonst in
der Breslauer Klinik meist wegen Steinen (95 Fälle) ausgeführten hohen Blasenschnitten
wird die Frage untersucht, ob und wann man die Blase primär nähen soll. Von den
163 Fällen wurden 120 mit primärer Blasennaht behandelt. Die Untersuchung, die be¬
sondere Rücksicht auf die Natur des Grundleidens und die Infektiosität des Urins nimmt,
führt zu einer fast uneingeschränkten Empfehlung der primären Blasennaht auch bei
schwerer infizierten Urinen.
Als Gegenindikationen haben bei Rupturen, Fremdkörpern und Steinen der Blase
schwere Entzündungsprozesse von grösserer Ausdehnung und mit Beteiligung der ganzen
Wanddicke, die Unmöglichkeit, nach der Operation einen sicheren Abfluss aus der Blase
herzustellen (Prostatahypertrophie und Strikturen), schwere Nieren Veränderungen und die
Wahrscheinlichkeit von Nachblutungen, bei Geschwülsten und Prostatahypertrophie die
Voraussicht von Nachblutungen zu gelten.
Zur Blasennaht bevorzugt Garrö Seide, während sonst vielfach dem Catgut Vorteile
nachgertihmt werden.
Die Naht soll submukös und die erste Reihe zweckmässig als Knopfnaht angelegt
werden; im übrigen ist die Methode der Naht für die Suffizienz gleichgültig.
Von der Cystopexie an der Symphyse hat Verf. keine Nachteile beobachtet, wohl
aber bietet sie bei schwer infizierten Fällen den Vorteil, zwar nicht vor einer Naht¬
insuffizienz zu schützen, aber bei ihrem Eintritt das Cavum Retzii auszuschalten und die
Wiedereröffnung der primären Naht zu erleichtern, wenn Nachblutung oder ein Abfluss¬
hindernis diese notwendig machen. Abgesehen von mechanischen Momenten (Sprengung
durch Füllung der Blase usw.) hat die Infektion die Hauptschuld an der Insuffizienz der
Blasennaht.
Daher wird empfohlen:
1. bei infiziertem Harn eine gründliche Vorbehandlung der Blase mit Spülungen,
inneren Harnantiseptika und Jodoformölinjektionen vorauszuschicken und instrumenteile
Eingriffe (Sondierung, Cystoskopie usw.) möglichst zu beschränken.
2. Um bei der Operation eine Überschwemmung der Wunde mit infektiösem Blasen¬
inhalt zu vermeiden, die Blase lieber mit Luft oder Sauerstoff, als mit Flüssigkeiten,
zu füllen.
3. eine Verunreinigung der Wunde mit Steintrümmern usw. und eine unnötige Ab¬
lösung der Blase möglichst zu verhüten.
Von grösster Bedeutung ist die Nachbehandlung, wobei die Frage, ob Dauerkatheter
oder Katheterismus, individuell zu entscheiden ist. Der Hauptvorzug der primären
Blasennaht besteht in einer erheblichen Abkürzung der Heilungsdauer, auch in Fällen,
in denen eine Fistel auftritt. Die Heilungsdauer betrug bei Steinfällen mit Primärnaht
durchschnittlich 30 Tage, mit offener Behandlung 75—80 Tage; bei Geschwülsten im
ersteren Falle 2,3 im zweiten 31 Tage, und betrug bei primär geheilten Fällen durch¬
weg unter diesen Durchschnittszahlen.
Eine weitere Abkürzung der Heiluugsdauer ist durch primären Wundverschluss in
allen geeigneten Fällen anzustreben. Bei Fällen mit schwerer Cystitis empfiehlt es sich,
den Prävesikalraum vorübergehend zu drainieren und bei günstigem Verlauf nach 5 bis
6 Tagen die primär angelegte Sekundärnaht zu knüpfen. Reich-Tübingen.
Hoffmanu, Beitrag zu den subkutanen Milzrupturen. (Beitr. z. kl. Chir.
63. Bd., 3. Heft.) Nach den grossen Statistiken von Berger und Störz sind etwa
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350 Fälle von subkutanen Milzzerreissungen veröffentlicht worden. Die Sterblichkeit der
nicht operierten Fälle beträgt 92,3 °/ 0 , der mit Milzexstirpation behandelten Fälle 40°/ 0 .
Verf. hat zwei Fälle in der Payr sehen Klinik mit gutem Erfolg operiert.
Fall 1. 16jähriger Junge stürzt von einem Pfluge (auf den er sich gestellt hatte,
um ihn bei dem überfrorenen Erdboden besser in die Erde zu treiben) als die Pflugschar
über einen Stein sprang, mit der linken Seite auf einen nach oben konvexen Bügel, bleibt
einige Zeit liegen und wird dann nach Hause gebracht. In der Nacht einmal Erbrechen.
Der Verletzte kommt erst am anderen Abend in der Klinik an.
Aussehen blass und leicht cyanotisch. Kühle Haut. Puls mittelkräftig, 120, linke
hintere Lungengrenze einen Querfinger breit höher als die rechte. Leberdämpfung vor-
banden. Leib gespannt. Beim Zusammendrücken beider Rippenbögen ist der linke er¬
heblich schmerzhafter. Es besteht eine Flankendämpfungszone links, 4 Querfinger über
dem Rippenbogen beginnend, sie reicht nach der Mitte über den linken äusseren Rektus-
rand. Nach unten reicht sie bis an die linke Beckenschaufel und noch an die rechte herüber.
In der Bauchhöhle werden bei der Operation 1 ] l 2 Liter Blut gefunden. Total¬
exstirpation der Milz. Querriss der Milz mit starker Zertrümmerung zwischen unterem
und mittlerem Drittel, also unterhalb der Einmündungsstelle der Gefässe, ein Riss an der
Konkavität auch oberhalb. Milzkapsel mit einem Teil der Pulpa zirkulär zerrissen, jedoch
hält das Gewebe noch zusammen. Wundverlauf gut, Pat. ist am 15. Tage aufgestanden.
Blutkörperchen 1600000 rote, 9400 weisse.
Fall 2. 18 Jahre alter Mann wurde mittags 12 Uhr von einem Pferde mit dem
unbeschlagenen Huf in die linke Seite geschlagen und wurde vor Schmerzen fast ohn¬
mächtig. Der herbeigerufene Arzt stellte freie Flüssigkeit in der Bauchhöhle fest und
vermutete schwere innere Verletzungen, wahrscheinlich Milzzerreissung. Pat. kommt in
der Droschke sitzend bei der Klinik an und geht zu Fuss auf die im 1. Stockwerk be-
legene Station. Puls 110, regelmässig, leidlich kräftig. Lebergegend druckempfindlich,
sonst nur schnelles Eindrücken des Leibes und plötzliches Nachlassen des Druckes emp¬
findlich; leises, selbst tiefes Eindrücken nicht. Bei der 10 Stunden nach der Verletzung
vorgenommenen Operation ergiesst sich eine grosse Menge Blut aus der Bauchhöhle.
Die Milz zeigt mehrere Risse. Nahtversuche stillen die Blutung nicht, daher Ent¬
fernung des ganzen Organs. Neben oberflächlichen Rissen findet sich ein tief ein¬
greifender Riss an der Konkavität der Milz dicht unterhalb des Hilus. — Heilung.
In beiden Fällen handelte es sich also um Überstreckung der Milz mit hydraulischer
Pressung ohne Rippenbruch, ein Ikterus blieb aus, weil die Verletzten junge Menschen
waren .... Durch Überbengung kann es ebenfalls zur Milzzerreissung kommen. Dann
muss aber die Gewalteinwirkung von rechts kommen und wird wohl immer die Leber mit
verletzen. Th.
Richter, Über einen Fall von traumatischem perilienalen Hämatom
mit anschliessendem Ileus. (Inaugur.-Dissertat. Erlangen 1908.) Vcrf.s Arbeit liegt
ein Fall von Milzvergrösserung zugrunde, der in seinem klinischen Verlaufe und seinem
pathologischen Befund Interesse verdient. Ein 42jähr. Schlosser, der im Frühjahr 1906
eine linksseitige Pleuritis überstanden, war im Sommer 1906 im Gebirge ausgeglitten T
hatte jedoch im Anschluss an diese heftige Bewegung momentan keine Beschwerden,,
nur klagte er seitdem über geringe Schmerzen in der Milgegend und über Auftreibung
(Meteorismus) seines Leibes. Erst Ende des Jahres wurde ärztlicherseits unter dem
linken Rippenbogen eine Dämpfung konstatiert, welche sich als ovaler Tumor abtasten
liess. Im Juli 1907 erkrankte er an hochgradigem Meteorismus und Erbrechen und
starb unter den Symptomen des Ileus.
Bei der Obduktion fand sich die Milz von der Zwerchfellkuppe median und nach
vorne abgedrängt; sie war sehr platt gedrückt und zwischen ihr und der Zwerchfellkuppe
fand sich ein flaches, zweifaustgrosses abgeschlossenes Blutgerinnsel. Das Milz und Blutkoagu-
um umgebende Gewebe, welches nach der Mitte zu an den Magenfundus, nach links und
unten an die linke Niere grenzte, bestand aus schwieligem Narbengewebe. Infolge seiner
Schrumpfung hatte dieses die Flexura coli sin. derart nach hinten und oben gezogen,
dass hier eine spitzwinklige, durch Narbenzug bedingte Stenosierung der Flexura coli sin.
zustande kam. Die Erklärung des Befundes war folgende: Nach der Pleuritis im Frühjahre
1906 war die Milz durch Verwachsungen fixiert und erlitt durch das Ausgleiten des Pat.
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im Gebirge eine direkte Zugwirkung. Der sich darnach einstellende Bluterguss konnte
sich durch peritoneale Verklebungen abkapseln und war von der Bauchhöhle durch die
festen Verwachsungen abgetrennt. Da weder bei der Art. lienalis noch an den venösen
Gefässen bei der Obduktion Verletzungen gefunden wurden, musste als Quelle der Blutung
eine geringe Verletzung der Kapsel und des Parenchyms angenommen werden. Die Mög¬
lichkeit bestand jedoch, dass jene in Organisation begriffenen strangartigen Adhäsionen
der Milz mit dem parietalen Peritoneum durch den kräftigen Zug bei der Streckung des
Oberkörpers zerrissen und eine Blutung veranlassten. Die Ursache des Obturationsileus
war der Narbenzug an der Flexura coli sin., welcher sie nach oben zog bis zur völligen
Abknickung und zum totalen Verschluss. Aronheim-Gevelsberg.
Lfidke, Über Milztransplantationen. (Münch, med. Woch. 1909, Nr. 29/30.)
Aus den Ergebnissen der Versuche heben wir hervor: 1. Es gelang, die Milz in der
Bauchhöhle zur Einheilung zu bringen und für kurze Zeit zu erhalten. 2. In Hunde-
und Affenmilz implantiertes artfremdes Milzgewebe kann sich noch bis zu 4 Wochen
meist erhalten, nach 2 und 3 Monaten sind in der Mehrzahl der Fälle Reste der implan¬
tierten Milz nicht mehr nachweisbar. 3. In je zwei Fällen der Implantation von
Kaninchenmilz in Affenmilz und in Hundemilz war nach 2 Wochen eine Verminderung
der Erythrocytenzahl eingetreten, die Lymphozyten und die Eosinophilen waren vermehrt.
Nach 4—5 Wochen war das Blutbild dem vor der Operation wieder genähert. 4. Es
wurde eine aktive Produktion der eingeheilten Milzen festgestellt. Aronheim-Gevelsberg.
Krause, Milzexstirpation infolge von Milzruptur. (Deutsche mil. Zeitschr.
3/10, Vereinsbeilage.) Pat. erhielt mit einem Spaten einen Schlag in die linke Seite, konnte
aber noch auf seine Stube gehen, wo er zusammenbrach. Nach 3 Tagen geringe Bauch¬
deckenspannung und handbreite Dämpfung in der linken Seite. Am 5. Tage Kollaps;
in die ihm vorgeschlagene Operation willigte der Kranke erst am 7. Tage ein. Milz
vergrössert, brüchig — überstandener Typhus (!) —, am Hilus ein tiefer Riss. Exstirpation.
Rekonvaleszenz unterbrochen durch Magen- und Darmatonie, Pleuritis, in der dritten
Woche noch durch Pneumonie des linken Unterlappens. Wiederherstellung. 12 Tage nach
der Operation 3640000 rote, 16200 weisse Blutkörperchen, 70 °/ 0 Hämoglobin. Diese
Zahlen stiegen bis zur Entlassung des Mannes aus der Behandlung — der Zeitpunkt
der Untersuchungen wird nicht angegeben — auf 4700000, 28000 und 90 °/ 0 .
Hammer Schmidt* Danzig.
Wo Danielsen, Über die Notwendigkeit und Möglichkeit der Erhaltung
der Milz bei Verletzungen und Erkrankungen dieses Organs. Ein Beitrag zur
konservativen Milzchirurgie. (Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. LX, S. 158.) Verf. ist
der Ansicht, dass der heutige Standpunkt in der Milzchirurgie ein zu radikaler ist und
zu wenig auf die Erhaltung des Organs ausgeht. Seine Anschauungen stützt er auf
Arbeiten, die beweisen, dass die Milz eine nicht gleichgültige Funktion hat. Letztere
besteht, von einigen anderen physiologischen Aufgaben abgesehen, darin, das Blut von
zugrunde gegangenen roten Körperchen zu reinigen und die Widerstandsfähigkeit gegen
Infektionen zu erhöhen. Aus diesen Gründen ist die Entfernung der Milz keineswegs
unbedenklich. Die Schuld an dem modernen radikalen Standpunkt trägt die technische
Unzulänglichkeit einer sorgfältigen Blutstillung in der Milz und einer exakten Milznaht.
In der Absicht, durch Behebung dieser Schwierigkeiten einer konservativen Milz¬
chirurgie die Wege zu ebnen, hat D. an herausgenommenen menschlichen Milzen experi¬
mentiert und gefunden, dass man die grösseren Arterienästchen der Milz gut fassen und
unterbinden kann, während Hundeversuche und seine sonstigen Erfahrungen dem Verf.
ergaben, dass man die kapilläre Blutung auch in der Milz durch Kompression stillen
kann. Mit dem für Arteriennähte gebräuchlichen Material lässt sich die Milzkapsel gut
und dicht nähen, so dass man tiefgreifende Nähte nicht notwendig hat.
Mit einer solchen Technik hofft Verf., dass man nicht nur verletzte, sondern auch
erkrankte Milzen in Zukunft wird erhalten können, wenn man letzteren Falls reseziert,
statt exstirpiert. Reich-Tübingen.
Für die Redaktion «verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-( uttbus.
Druck von Angust Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der iMbaootherapie nnd der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider and Kranker
begrQndet von
Dr. H. Blagins, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem,
herausgegeben von Professor Dr. C» Thiem-Cottbus.
Nr. 5. Leipzig, Mai 1910. XVII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Aus der chirurgischen Abteilung des Stadtkrankenhauses Stettin.
Direktor: Professor Hä ekel.
Pankreas- und Fettgewebsnekrose als Unfallfolge?
Von Dr. A. Wagner, Assistenzarzt d. Abteilung.
Zahlreiche Arbeiten und eine Reihe wertvoller experimenteller Unter¬
suchungen der letzten Jahre haben unsere Kenntnisse in der Pathogenese dieser
eigenartigen Erkrankung gefördert, aber trotzdem ist auch heute noch die Lehre
von der Pankreas- und Fettgewebsnekrose noch vielfach ungeklärt, und die Ätio¬
logie ist uns in vielen Fällen dunkel. Schon die exakte Diagnose der Pankreas-'
nekrose in vivo gilt mit Recht als sehr schwierig durch die Vieldeutigkeit der
Symptome des akuten Stadiums und durch das Fehlen klarer Ausfallserscheinungen
bei diesem so enorm wichtigen Organ. Bezeichnend für die Unsicherheit der
Diagnose in vivo ist eine Zusammenstellung von Truhart: Unter 316 Fällen
von Pankreaserkrankungen mit Fettgewebsnekrose wurden unter den überhaupt
mit einer Diagnose versehenen Fällen 69,6 °/ 0 Fehldiagnosen gestellt. Es wird
in manchen Fällen an der Hand der von Mayo Robson gegebenen Anhalts¬
punkte:
1. Alkoholismus, Gallensteinkolik,
2. Adipositas universalis,
3. vehementes galliges Erbrechen mit kolikartigen Schmerzattacken,
4. Auftreibung der Oberbaüchgegend und Druckempfindlichkeit, dabei geringe
Spannung der Bauchdecken,
5. hartnäckige Verhaltung von Stuhl und Winden bei absoluter Darmruhe,
6. ungewöhnlich starke Shocksymptome bei nicht peritonitischem Gesichts¬
ausdruck,
7. leichter Ikterus,
gelingen, die richtige Wahrscheinlichkeitsdiagnose zu stellen, in anderen Fällen
wird die auf Ileus oder alle möglichen anderen abdominellen Erkrankungen, wie
Peritonitis perforativa, Appendicitis, Cholelithiasis, Cholangitis, Vergiftung mit
Nahrungsmitteln usw. gestellte Fehldiagnose durch Operation oder Sektion be-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5.
richtigt. In einer Reihe von Fällen stehen wir auch bei genauestem Obduktions¬
befund in Bezug auf die Entstehung der Krankheit vor einem Rätsel. Meist
urplötzlich aus voller Gesundheit, apoplektiform einsetzend, befällt diese tückische
Krankheit ähnlich wie die Appendicitis, mit der sie auch hinsichtlich der Un¬
sicherheit in der Prognose Ähnlichkeit bat, auch kräftigste Leute, um in einer
grossen Zahl von Fällen in wenigen Tagen, selbst innerhalb einer halben Stunde
durch Shockwirkung zum Tode zu führen. Vereinzelt sind in der Litteratur Fälle
dieser schweren Erkrankung beschrieben, in denen man die Entstehung derselben
auf einen Unfall zurückgeführt hat. Die Frage des ursächlichen Zusammenhangs
zwischen Trauma und Pankreasfettgewebsnekrose hat nicht nur ein grosses
wissenschaftliches, sondern durch unsere Unfallgesetzgebung auch ein grosses
praktisches Interesse. Es erscheint mir daher nicht uninteressant, über einen
Fall zu berichten, den ich kürzlich auf Aufforderung der Nordöstlichen Eisen-
und Stahlberufsgenossenschaft, Sektion III Pommern, zu beurteilen hatte.
Tatbestand: Laut Unfallanzeige soll der 32 Jahre alte verheiratete Schiffbauer
K. B. beim Umkanten eines eisernen, etwa 15—18 Zentner schweren Wellenbockes für
ein Panzerschiff am 16. Oktpber 1909 sofort Schmerzen in der Magengegend gespürt
haben. Der Unfall ist erst nach dem Tode des B. von der Witwe angezeigt worden,
die Rentenansprüche an die Berufsgenossenschaft geltend macht. Die beiden vorgeladenen
Zeugen des angeblichen Unfalls sagen wörtlich aus: „Am 16. X. 09 nachmittags gegen
7 l l 2 Uhr waren der Zeuge P. und ich in der Panzerwerkstatt der Vulkanwerft bei der
Bearbeitung eines Wellenbocks beschäftigt. Nachdem wir eine Seite bearbeitet hatten,,
wollten wir den Wellenbock umkanten. Unsere Kräfte reichten hierzu jedoch nicht aus.
Der verstorbene B., der als Vorarbeiter unsere Arbeit beaufsichtigte, fasste daher mit an.
Gleich nachdem wir den 15—18 Zentner schweren Wellenbock umgekantet hatten,,
klagte B. über Schmerzen in der Magengegend. Als er von seinem Rundgang wieder
zurückkam, sagte er, er müsse sich unbedingt verhoben haben, denn es schmerze ihn sehr.
Auch noch am Montag, den 18. X. 09, sagte B. zu uns, dass er noch die Schmerzen hätte
und dass diese wohl von dem Umkanten des schweren Wellenbockes herrührten. B. ist
dann noch bis zum 2. XI. 09 in seiner Funktion tätig gewesen, nachdem habe ich ihn
nicht mehr gesehen.“ Die Witwe des Verstorbenen erklärt: „Mitte Oktober des Jahres
09 — welchen Tag, kann ich nicht mehr genau an geben, — kam mein Mann, welcher im
Vulkan Überstunden gemacht hatte, nach 12 Uhr nachts nach Hause, klagte über Schmerzen
im Bauch und sagte mir, er hätte bei der Arbeit schwer heben müssen. Diese Schmerzen
traten zeitweise und auch noch bis zum 3. XL, dem Tag der Krankmeldung, bei ihm auf,
und ich behaupte daher, dass die Folgen des Unfalls den Tod meines Mannes herbei¬
geführt haben.“
Laut Krankenschein wurde der Verstorbene vom 5. III. 09—29. III. 09 wegen Ge¬
lenkrheumatismus behandelt. Sonstige Erkrankungen desselben sind nicht bekannt.
Der erstbehandelnde Arzt gab über die Erkrankung folgenden Bericht:
„Der Schiffbauer B. konsultierte mich am 2. XI. 09 wegen hartnäckiger Verstopfung
verbunden mit starken Leibschmerzen und quälendem Drang. Ich verordnete ihm Ab¬
führmittel. Am 3. XI. 09 hat er sich einen Krankenschein ausstellen lassen. Am 4. XI.
besuchte ich ihn in seiner Wohnung auf Ersuchen seiner Ehefrau, da seine Beschwerden
sehr zugenommen haben sollten und er bettlägerig war. Am Morgen des 5. XI. ordnete
ich die Überführung des B. ins Krankenhaus an. Meine Vermutung, dass als Ursache
der Beschwerden ein Ileus vorläge, hatte sich durch den Verlauf bestärkt Ich hielt eine
Operation für dringend erforderlich, um sein Leben zu retten. Über Ursachen der Er¬
krankung habe ich von dem B. nichts erfahren, derselbe hat auch von einem Betriebs¬
unfall oder Betriebsereignis nichts angegeben. Ich nehme grobe Diätfehler und einen
inneren Bruch als Ursache der Erkrankung an. Es muss wohl Einklemmung eines
stark geblähten Darmstücks in einer Bauchfelltasche und damit durch Aufhören der
Darmpassage Darmverschluss eingetreten sein. Von irgend einem Unfall, der der
Erkrankung des p. B. vorausgegangen und als Ursache desselben anzusehen
ist, wurde mir von dem p. B. nichts angegeben. Ich kann auch nach denk
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 5.
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ganzen Verlauf der Erkrankung nicht annehmen, dass ein Unfall dieselbe
hervorgerufen haben könne.“
Ich selbst habe über den Aufnahmebefund, den Verlauf der Erkrankung und über
die Sektion Folgendes anzugeben:
„Der E. B. wurde am 5. XI. 09 vormittags im hiesigen Stadtkrankenhaus aufgenommen
und verstarb in den Morgenstunden des 6. XI. 09. Die Obduktion wurde ca. 12 Stunden
post mortem vorgenommen. Bei seiner Aufnahme gab B. an, er sei nie erheblich krank
gewesen. In der Nacht vom 2. zum 3. XI. habe er heftige Schmerzen in der Magen¬
gegend bekommen, die sich am nächsten Tag auf den ganzen Leib verteilten. Am 8. XI.
ging er zum Arzt, der Bettruhe und Tropfen verordnete. Die Schmerzen blieben jedoch
bestehen. Es trat Erbrechen hinzu, das Erbrochene sah gelbgrünlich aus. Von einem
Unfall hat er selbst nichts erzählt.“
Aufnahmebefund: B. ist ein sehr kräftiger Mann mit überreichlichem Fettpolster.
Er macht einen sehr schwerkranken Eindruck, ist jedoch vollkommen klar. Er hat Auf-
stossen und erbricht ab und zu gallige Flüssigkeit. Die Zunge ist dick grün belegt.
Der Puls macht 120 Schläge in der Minute, ist klein, jedoch regelmässig. Er misst 37 a
in der Achselhöhle. Die Brustorgane bieten nichts Krankhaftes. Der Leib ist in toto
aufgetrieben, gespannt, eine erhebliche döfense musculaire besteht jedoch nicht Er deutet
auf die Nabelgegend als die am meisten schmerzhafte Stelle. In der rechten Unterbauch¬
gegend ist der Klopfschall verkürzt, eine Resistenz ist jedoch nicht zu palpieren. Der
Urin enthält kein Eiweiss, keinen Zucker.
Bei dieser Sachlage war ein sichere Diagnose zu stellen unmöglich. Unsere Wahr¬
scheinlichkeitsdiagnose lautet auf Ileus oder Peritonitis durch Appendicitis. Da der Zu¬
stand einen operativen Eingriff, wenn überhaupt, dann sofort erheischte, so wurde B.
alsbald in Chloroformsauerstoffnarkose operiert. Die Bauchdecken wurden in der rechten
Unterbauchgegend durchtrennt, aus dem Bauchraum entleerte sich etwas blutig-seröse
Flüssigkeit, kein Eiter. Der Appendix war ganz gesund. Das seitliche Bauchfell jedoch
und das Netz zeigten kleine weissgelbliche Herde von nekrotischem Fettgewebe.
Damit wurde die Diagnose korrigiert. Es handelte sich um disseminierte Fett-
gewebsnekrose. Das Abdomen wurde jetzt in der Medianlinie geöffnet, das Pankreas war
jedoch wegen des enormen Fettreichtums des Netzes usw. und wegen des sehr schlechten
Allgemeinbefindens, das eine längere Narkose nicht zuliess, nicht zu erreichen. Man be¬
gnügte sich mit ausgiebiger Drainage. Die Operation hatte nicht den gewünschten Erfolg
und B. starb zirka 12 Stunden nach derselben trotz Kampher und Coffein an zunehmender
Herzschwäche.
Obduktionsbefund: Mittelgrosse Leiche mit sehr starkem Fettpolster. Herz
und Lungen vollkommen gesund. Nach Eröffnung des Abdomens quellen die
mässig stark aufgetriebenen Därme vor. Die Serosa ist trübe. Im ganzen Bauch¬
fellraum, insbesondere am Netz sind zahlreiche scharf begrenzte, oft in Gruppen
stehende weissgelbe bis grauweisse Fettnekrosen. Die Magenschleimhaut zeigt
geringe Blutungen. Die Gallenblase enthält 3 grössere facettierte Steine. Die
Gallenwege sind frei von Steinen und entzündlichen Erscheinungen. Das Duo¬
denum ist nicht katarrhalisch verändert. Das Pankreas zeigt hochgradige Ver¬
änderungen. Die Oberfläche ist eigenartig marmoriert. Ein Längsschnitt durch
das Organ lässt diese Marmorierung noch deutlicher hervortreten. Sie wird er¬
zeugt durch braunrote bis schwarze Herde im normalen Pankreasgewerbe. Die
Fleckung nimmt nach dem Schwanzteil zu. Im anliegenden Gekröse bestehen
ebenfalls ausgedehnte Zerstörungen.
Die mikroskopische Untersuchung der in Formalin gehärteten Stückchen
ergibt: An Stellen, wo die Gewebszerstörung am stärksten ist, ist ein genaues
Bild der Gewebsstruktur nicht mehr zu erhalten. Das untergegangene Gewebe ist
in eine feinkörnige Masse umgewandelt die den Farbstoff nicht angenommen hat;
teilweise ist das Gewebe schollig zerfallen und durch Blutfarbstoff bräunlich
gefärbt. Dazwischen liegt freies, in Umwandlung begriffenes Blut
Der p. B. ist demnach zweifellos einer akuten hämorhagischen Pankreatitis
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5.
und Fettgewebsnekrose erlegen. Welcher pathologisch-anatomische Prozess das
Primäre und Wesentliche der Erkrankung war, ob die Fettgewebsnekrose oder
die akute Pankreatitis, das lässt sich auch nach der mikroskopischen Unter¬
suchung nicht entscheiden, da die Veränderungen ausserordentlich hochgradige
waren und bereits lebhafte Zersetzungs- und Fäulnisvorgänge eingesetzt hatten.
Die Beantwortung der Anfrage, ob der Tod des p. B. mit dem Unfall vom 16. X. 09
in ursächlichem Zusammenhang steht, ist schwierig, und es erscheint mir not¬
wendig, einiges hier anzufiihren, was man über die Entstehung dieser rätsel¬
haften Erkrankung weiss.
Wir haben bei dem B. zwei verschiedene pathologisch-anatomische Prozesse
vor uns — die Nekrose und hämorhagische Entzündung des Pankreas einerseits,
die Fettgewebsnekrose andererseits. Über das Verhältnis, in dem diese beiden
Prozesse zu einander stehen, gehen die Ansichten der Autoren noch sehr aus¬
einander. Nach Körte und Mayo Robson ist es auch heute noch nicht ent¬
schieden, ob die Fettgewebsnekrosen als Ursache oder als Folge der Pankreas¬
erkrankung anzusehen sind. Eine gemeinsame Ursache für beide Affektionen
nimmt Hochhaus an. Von der Fettgewebsnekrose wissen wir, dass sie bei
fettleibigen und an Gallensteinen leidenden Personen am häufigsten auftritt. Sie
kann nach schweren Verletzungen (Stichverletzungen) und Zerreissungen der
Drüse, durch Verengerung und Verschluss der Drüsenausführungsgänge, durch
Kompression oder durch Verlegung des Ductus Wirsungianus durch katan'halische
Zustände des Duodenums oder durch Gallensteine in der Vatersclien Papille
und zusammen, wie auch in unserem Fall, mit Nekrose und hämorrhagischer Ent¬
zündung des Pankreas Vorkommen. Auch nach operativen Verletzungen der
Drüse ist sie beobachtet (Fall von Köster). Zur Kasuistik:
Am 17. IX. 09 starb hier eine Frau von 42 Jahren an derselben Erkrankung.
Die Diagnose in vivo war auf Peritonitis infolge eines .perforierten Gallensteins gestellt.
Sie litt schon 3 Jahre an in Intervallen von 4—0 Wochen auftretenten Gallensteinkoliken.
Bei der Obduktion fand sich im Diverticulum Vateri ein Gallenstein. Der noch weniger
veränderte Teil des Pankreas zeigte auf dem Durchnitt mehrere Gallenpunkte, und es
liess sich auf Druck gallige Flüssigkeit ausdrücken. In der Gallenblase lagen noch
15 Steine.
Es liess sich hier also nachweisen, dass ähnlich dem Versuch des alten
Anatomen Vater die Galle durch den Stein in der Papilla duodeni im Diverti¬
culum Vateri offenbar gestaut und gespannt wurde, durch den Ductus pancrea¬
ticus in das Pankreas gelangte und hier die tödliche Erkrankung veranlasste.
Die eigentliche Ursache der Fettgewebsnekrose ist noch dunkel. Ohne
Zweifel entsteht sie durch das fettspaltende Ferment des Pankreas, das Steapsin,
das durch irgendwelche Vorgänge zerstörender Natur — seien es Blutungen und
dadurch bedingter Gewebsuntergang, oder sei es eine unter gewissen Bedingungen
stattfindende Selbst Verdauung durch ihr proteolytisches Ferment, das Trypsin —
aus den Drüsenläppchen austritt und die Spaltung und Verseifung des Neutral¬
fetts der Drüse selbst sowie der Umgebung durch Ausfliessen bewirkt. Durch
Diffusion und auf dem Lymphwege vermag sich der zerstörende Saft weiter ins
Fettgewebe zu verbreiten: Peristaltik, Bauchpresse und Brechakt unterstützen
die Fortbewegung. Aus der Physiologie ist bekannt, das die fettspaltende Wir¬
kung des Pankreatsaftes durch Hinzufügen von Galle auf das Doppelte und
Mehrfache gesteigert wird. Das Steapsin und seine Vorstufe wird durch gallen¬
saure Salze aktiviert. Auch hieraus lässt sich schon eiue deletäre Wirkung der
Galle auf das Pankreasgewebe schliessen, die durch den Ductus Wirsungianus
eingedrungen ist.
Die akute Nekrose und hämorrhagische Entzündung des Pankreas, die, wie
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Monatsschrift för Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5.
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schon erwähnt, mit Fettgewebsnekrose einhergehen kann, kann entstehen durch
Eindringen von Infektionserregern Von der Blutbahn aus (bei Infektionskrank¬
heiten) oder vom Darm aus durch den bez. die Pankreasgänge. Weiter können
Ulcerationsprozesse des Magens wie des Duodenums die Eingangspforte für die
Entzündungserreger abgeben. Zur Kasuistik:
Eine eigene Beobachtung dieser Entstehungsart sei hier kurz mitgeteilt: Ein
27 jähriges Mädchen erkrankte am 28. IX. 1907 plötzlich nach dem Mittagessen mit sehr
heftigen Leibschmerzen. Sie war l l t Jahr vorher von mir wegen Magenbeschwerden und
Ulcussymptomen behandelt worden. Die Diagnose wurde erst auf Ulcus ventriculi per-
foratum gestellt, jedoch durch den Nachweis von Zucker (die Polarisation'ergab 1,5 °/ 0 )
zu gunsten einer akuten Pankreatitis abgeändert. Am 25. IX. war die Peritonitis all¬
gemein, eine Probelaparotomie wurde wegen des schweren peritonealen Shocks von
chirurgischer Seite damals abgelehnt. Die Patientin starb jedoch nicht, wie erwartet
wurde, sondern die schweren Erscheinungen besserten sich ganz allmählich, der Leib wurde
weich. Nur in der Magengegend von der Mittellinie handbreit sich nach links erstreckend
bildete sich eine Dämpfung heraus, die aber ebenfalls ganz langsam zurfickging. Sie
fiberstand noch eine linksseitige Pleuropneumonie und konnte nach einem Krankenlager
von 5 Monaten geheilt entlassen werden.
So absolut sicher, wie in den beiden bereits mitgeteilten Fällen ist die Diagnose
natürlich nicht. Der einmalige Zuckerbefund spricht aber wohl mit einer ziemlich
grossen Wahrscheinlichkeit für eine akute Pankreatitis. Differentialdiagnostisch
käme höchstens eine Perigastritis ulcerosa oder Ulcus ventriculi perforatum in
Betracht.
Experimentell hat man akute Pankreatitis durch Injektion irritierender
Substanzen, ferner von Galle, Fett und Bakterien hervorgerufen. Weiter ist sie
nach Verletzungen der Drüse und bei spontanen Blutungen beobachtet worden.
Damit wäre eine kurze Übersicht über die Entstehung des uns interessie¬
renden Krankheitsbildes gegeben. Das Trauma spielt demnach zweifellos in der
Ätiologie eine gewisse Rolle und bei einwandsfrei festgestelltem Trauma von
einiger Bedeutung wird man die Möglichkeit eines ätiologischen Zusammenhangs
nicht leugnen können. Neben den direkten Verletzungen der Drüse durch Stich-
und Schutzverletzung, bei denen die tödlich verlaufene Fettgewebsnekrose zweifellos
als Folge der Läsion anzusehen ist, spielen . Trauma durch stumpfe Gewalt eine
nicht unwesentliche Rolle. Es scheint mir jedoch bei den in der Litteratur nieder¬
gelegten Fällen, bei denen überhaupt ein Trauma in Frage kommt, bei einer Er¬
krankung wie der uns vorliegenden, die ähnlich wie die Appendicitis in der
überwiegenden Mehrzahl der Fälle ganz plötzlich ohne irgend welches Trauma
einsetzt, eine verschiedene Bewertung des Trauma am Platze. Schwere Traumen
der Oberbauchgegend durch Überfahrenwerden (Fall Hansemann 1889 und
Fall IV von Roosen-Runge 1902) oder durch Fall aus einem Wagen (Fall
Foster und Fitz 1887), weiter durch Quetschung zwischen 2 Eisenbahnpuffern
(Fall Schmidt 1900), oder durch Hufschlag vor die Magengegend (Fall Selberg
1901) lassen eine Verletzung der Drüse mit Wahrscheinlichkeit entstehen und
man kann sich in diesen Fällen der Anschauung nicht verschliessen, dass hier
ein ätiologischer Zusammenhang gegeben ist. Hierher zu rechnen sind auch die
Fälle, bei denen die Art des Traumas weniger exakt angegeben ist, bei welchen
fedoch die Nebenverletzungen auf ein schweres Trauma schliessen lassen (Fälle
Bolleston 1893 und Warren 1892).
ln dieser Gruppe ist vielleicht noch ein Fall von Glaeser zu erwähnen, bei dem
es sich um eine Frau handelte, die nach Misshandlungen durch ihren Mann mit heftigen
Leibschmerzen erkrankte und nach schneller Verschlechterung des Allgemeinbefindens
nach 3 Wochen starb.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwegen Nr. 5.
Schon ganz wesentlich ansicherer als ätiologischer Faktor wird das Trauma in den
weiteren beschriebenen Fällen. Im 2. Fall von Roosen-Runge wird ein Fasstritt gegen
den Unterleib einige Wochen vor der plötzlich einsetzenden and tödlich verlaufenen Fett-
gewebsnekrose angeschuldigt, der zunächst gar keine besonderen Beschwerden machte.
In seinem 3. Fall gibt Roosen-Runge als ätiologisches Moment einen Fall von
einer Treppe herunter an. Einen ähnlichen Fall beschreibt Hochhaus in der Münchner
medizinischen Wochenschrift 1904 Nr. 15. Ein 47 jähriger Mann, gesund bis auf Gallen¬
steinkolik vor 1 1 j 2 Jahren, glitt von einer unteren Stufe seiner Treppe aus, fiel rücklings
hin und schlug mit der rechten Seite auf die Kante einer steinernen Stufe. Er konnte
vor Schmerz nicht mehr aufstehen. Nach relativem Wohlbefinden trat am 3. Tage rasche
Verschlimmerung und am 6. der Tod ein. Hier ist das Trauma zweifellos ein sehr
geringfügiges und betraf ausserdem die Gegend des Pankreas gar nicht.
Hochhaus nimmt an, es sei infolge der nachgewiesenen Sklerose der Pan-
kreasgefässe durch den Fall zu einer geringen Blutung gekommen, durch dieselbe
seien Pankreaszellen geschädigt worden und hätten ihren zerstörenden Saft
in die Drüse ergossen. Dadurch seien weitere Blutungen und ein Circulus vi-
tiosus eingetreten, der in foudroyanter Weise den Exitus herbeiführte. Trotz
des Plausibeln dieser Erklärung mögen wohl nicht zum mindesten deshalb, weil
der Mann Gallensteinkoliken durchgemacht hat, leichte Zweifel erlaubt sein, ob
wirklich das post hoc ergo propter hoc hier seine Berechtigung hat und ob nicht
vielmehr ein non liquet besser angebracht wäre.
Nun zu unserem Fall: B. meldete sich am 3. XL 09 krank, der Arzt stellte
nur Verdauungsbeschwerden fest, am 6. XI. schon verstarb der sonst sehr robuste
Mann. Wie erklären wir uns die Entstehung seiner Erkrankung? Gefunden
ist bei ihm ein Gallensteinleiden, das ihm aber offenbar keine, oder wenigstens
keine nachweisbaren Beschwerden machte. Die Gallenwege jedoch sowie der
Darm zeigten keine nachweisbaren Veränderungen. Im Pankreas fand sich keine
Galle. Einen Nachweis für eine etwa durch einen Unfall gesetzte Gewebsläsion
bei der Obduktion zu versuchen, wäre bei der hochgradigen Zerstörung ver¬
gebene Mühe gewesen.
Wenden wir uns zunächst dem Unfallereignis zu. B. selbst hat einen Unfall
nicht gemeldet und hat mir wie auch dem erstbehandelnden Arzt von einem
Unfallsereignis nicht das Geringste mitgeteilt. Die Frau erzählte mir erst nach
dem Tode des B. von einem Unfall. Nach den Akten hat B. beim Umkanten
eines 15—18 Zentner schweren Wellenbocks sofort hinterher über Schmerzen in
der Magengegend geklagt. Am Montag den 18. X. hat er über dieselben noch
geklagt. Von da bis zur Krankmeldung ist eine Lücke in den Zeugenaussagen.
B. selbst hat bis zum 3. XI. seinen vollen Dienst getan. Nach den Angaben der
Witwe in den Akten hat der B. am Unfalltage noch Überstunden gemacht und
kam erst nach 12 Uhr, also über 4 Stunden nach dem Unfall nach Hause. Was
hat sich wohl bei dem Umkanten des Wellenbocks ereignet. Eine genaue Dar¬
stellung zu geben, ist wohl unmöglich, eines jedoch erscheint mir sicher, dass eine
starke allgemeine Muskelanspannung eintrat, um den gegebenen Widerstand zu
überwinden. Unter anderem wurde auch die Bauchpresse stark in Anwendung
gebracht und ein erheblicher Druck auf die Eingeweide ausgeübt Es bleiben
nun hauptsächlich zwei Erklärungsmöglichkeiten der in der Magengegend auf¬
getretenen Schmerzen. Es können einmal Muskelschmerzen im Rectus abdominis,
oder aber solche durch Läsion eines inneren Organs hervorgerufen gewesen sein.
Theoretisch könnte seine Erkrankung daher in folgender Weise entstanden sein.
Entweder es kam durch übermässige Anspannung der Bauchpresse zu einer
Gefässläsion im Pankreas, durch die kleine Blutung wurde ein umschriebener
Bezirk Pankreasgewebe geschädigt, der verdauende Saft wurde frei und es kam
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einem Circulus vitiosus, der schliesslich diese ganze schwere Gewebszerstörung
bewirkte, oder aber es kam sofort zu einer Gewebsläsion im Pankreas, die zuerst
nur die Schmerzen in der Magengegend machte, auf deren Boden sich jedoch
nach einiger Zeit Bakterien ansiedelten, sei es aus der Blutbahn, sei es aus dem
Darm, deren Wirkung die mit einem Mal so heftige Erkrankung war. Wenn dem¬
nach auch eine körperliche Schädigung durch das zeitlich genau bestimmbare und
begrenzte unbeabsichtigte Ereignis — das Heben des schweren Wellenbocks —
anzunehmen ist und weiter eine theoretische Möglichkeit einer Pankreasläsion
durch das Unfallsereignis denkbar ist, so erscheint jedoch de facto von vornherein
unwahrscheinlich, dass das Heben einer Last bei einem 32 Jahre alten Mann,
dessen Gefässe keine Zeichen von Arteriosklerose zeigten, eine Pankreasläsion
hervorrufen soll, die zunächst mit Ausnahme geringer Schmerzen in der Magen¬
gegend völlig latent verläuft, die ihm gestattet, nach dem Unfall noch Über¬
stunden zu machen, die ihm weiter gestattet, noch 18 Tage seinen vollen Dienst
zu tun und erst nach Ablauf dieser 18 Tage plötzlich Veranlassung zu der so
schweren Krankheit gibt. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass in vielen Fällen
■als auslösende Momente stärkerer Alkoholgenuss, kalter Trunk, eingenommene
Mahlzeit, Defäkationsakt usw. vorangegangen sind, so wird man bei B. ohne
.Zwang auch an eine dieser Möglichkeiten denken können.
Viel mehr für sich hat wohl die Annahme, dass B. sich beim Umkanten des
Wellenbocks etwas verhoben hat, um mich so auszudrttcken, und dass die
Schmerzen in der Magengegend Muskelscbmerzen im Rectus abdominis waren.
So ist es auch verständlich, dass B. seinen angeblichen Unfall gar nicht gemeldet
hat. Er arbeitete ruhig weiter. Plötzlich in der Nacht vom 2. zum 3. XI. er¬
krankte er mit sehr heftigen Schmerzen in der Magengegend. Hätte B. selbst
diese Schmerzen mit den durch den angeblichen Unfall entstandenen Schmerzen
identifiziert, beziehentlich sie nur für die in verstärktem Maße wieder aufgetretenen
ursprünglichen Schmerzen gehalten, wie dies die Witwe tut, so hätte B. wohl
sicherlich etwas darüber gesagt. B. selbst hat jedoch von einem Unfall mit keiner
Silbe gesprochen, geschweige denn seine schwere Erkrankung auf den Unfall
~vom 16. X. zurückgeführt.
Auch das Zeitintervall von 18 Tagen zwischen Unfallereignis und Krank¬
meldung spricht sicherlich mehr gegen einen ätiologischen Zusammenhang wie
dafür, insbesondere da B. seinen üblichen Dienst in dieser Zeit verrichtet hat
Wenn auch unter den traumatischen Pankreatitiden Fälle mit ähnlich langem
Intervall sich befinden — so Selbergs Hufschlag in die Magengegend, zirka
20 Tage nach dem Unfall gestorben, Glaesers Fall, zirka 3 Wochen nach der
erlittenen Misshandlung verstorben, 3. Fall von Roosen-Runge, der am 24. XII
1899 die Treppe herunterfiel und am 9.1. plötzlich erkrankte und am 29.1. starb
— so lauten die Angaben doch anders wie in unserem Fall In Selbergs Fall,
„er brach nach dem Unfall sofort zusammen“, in Glaesers Fall, „schnelle Ver¬
schlechterung“ usw. Nur im 2. Fall von Roosen-Runge hat ein Fusstritt
gegen den Unterleib wenige Wochen vor der eigentlichen Erkrankung zunächst
teine besonderen Beschwerden gemacht. Abgesehen von der Unbestimmtheit der
Angabe über das Trauma erscheint mir dieser Fall für einen ätiologischen Zu¬
sammenhang völlig 'unbeweisend. In der Regel setzt doch diese Erkrankung
plötzlich ein und die Angaben des B. über seine plötzliche Erkrankung vom 2.
auf den 3. stimmen sehr viel mehr in das Krankheitsbild als die von der Witwe
gemachten Aussagen.
Es ist zuzugeben, dass wir eine Ursache für die schwere Erkrankung des
B. nicht haben finden können. Er war ein fettleibiger Mann, hatte Gallensteine;
«las ist alles, was wir an Positivem aussagen können. Wie es zu der schweren
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Erkrankung kam, ist uns dunkel. Aber wie so manches ist unserer Kenntnis
noch verhüllt! Fragen wir nur einmal, warum hat der X eine Appendicitis be¬
kommen, so können wir in den meisten Fällen auch keine Ätiologie angeben.
Nach gründlicher Abwägung aller Momente komme ich zu dem Schluss-
Der p. B. hat sich wahrscheinlich am 16. X. eine geringgradige körperliche Schä¬
digung, vielleicht eine Zerrung der Bauchmuskulatur, zugezogen, die ihm laut
Zeugenaussage einige Tage etwas Beschwerden machte. Die Art des Unfalls
jedoch, das Verhalten des B. nach dem Unfall, der Umstand, dass er selbst
keinerlei Angaben über den erst nach seinem Tode gemeldeten Unfall gemacht
hat, ferner das Krankheitsbild selbst sprechen gegen einen ätiologischen Zu¬
sammenhang zwischen Erkrankung und Unfall, und es lässt sich daher keines¬
wegs der Tod des B. mit Wahrscheinlichkeit auf den Unfall vom 16. X. zurück¬
führen.
Die Berufsgenossenschaft hat daraufhin die Bewilligung einer Rente mit
folgendem Bescheid abgelehnt:
Bei dem jeglichen Mangel an Beweisen für das Bestehen eines Betriebs¬
unfalls oder der Beeinflussung eines solchen auf die Erkrankung des B. muss
der Antrag auf Gewährung der Hinterbliebenenrente abgelehnt werden, da es
sich nach den bestehenden Unterlagen lediglich um eine organische Erkrankung
des B. handelt, welcher derselben erlegen ist.
Das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung im Regierungsbezirk Stettin
hat auf die Berufung der Wittwe gegen den Bescheid des Vorstandes der Nord¬
östlichen Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft Sektion III folgende Entscheidung
getroffen.
„Das Schiedsgericht schliesst sich, nachdem Dr. Wagner in der mündlichen
Verhandlung die Gründe, welche gegen die Annahme eines ursächlichen Zu¬
sammenhangs zwischen der Kraftleistung am 16. X. 1909 und dem am 6. XI. 1909
eingetretenen Tode des B. sprechen, dargelegt hat, seinem Gutachten an.
Wenn auch Dr. Wagner eine Ursache für die plötzlich in der Nacht vom
2. zum 3. XI. 1909 unter heftigen Schmerzen aufgetretene und am 6. XI. den Tod
herbeigeführten Erkrankung der Bauchspeicheldrüse nicht hat finden können, so
ist doch die Behauptung der Klägerin, ihr Mann sei infolge der schweren Arbeit
verstorben, nicht begründet. Eine Anzahl wichtiger Momente sprechen nämlich
gegen die von der Klägerin vertretenen Ansicht. Denn hätte B. sich als Ursache
der plötzlichen Erkrankung in der Nacht vom 2. zum 3. XI. das Heben der Last
yom ; 16. X. erklärt, so hätte er als erfahrener Vorarbeiter das Unfallsereignis den
Ärzten sicherlich erzählt und auch den Unfall angemeldet Ferner ist in Betracht
zu ziehen, dass zwischen dem Unfallsereignis und der Krankmeldung ein Zeit¬
raum von 18 Tagen liegt, und dass B. in dieser Zeit seinen gewöhnlichen Dienst
getan hat. Wenn man nun die Art des Unfalls, das Verhalten des B. in den
18 Tagen nach dem Unfälle, ferner den Umstand, dass B. Angaben über den
Unfall nicht gemacht hat sowie das Krankheitsbild selbst berücksichtigt, so fehlen
doch für die Behauptung der Klägerin bezüglich des Zusammenhangs zwischen
Unfall und dem Tode ihres Ehemanns die Stützpunkte. Der Entschädigungs¬
anspruch ist also unbegründet“.
Rekurs beim Reichs versicherungsamt hat die Witwe bisher, soweit ich es
in Erfahrung bringen konnte, nicht eingelegt.
Zum Schluss spreche ich meinem hochverehrtem Chef Herrn Prof. Hä ekel
für die Überlassung des Falles meinen besten Dank aus.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweson Nr. 5.
141
Literaturverzeichnis.
1. Aschoff, Patholog. Anatomie I. u. II. 1909.
2. y. Bergmann und v. Bruns, Handbuch der praktischen Chirurgie. III. Bd. 1907.
3. Becker, Isolierte Schussverletzung des Pankreas durch Operation geheilt. Bruns
Beitr. z. klinischen Chirurgie Bd. 44.
4. Bo eh m , Klinische Beiträge zur Kenntnis der Pankreasnekrose. Bruns Beiträge
Bd. 43. 1904.
, Siehe Seite 745 ebenda di.e Litteraturangaben,
5. Borohardt, Schussverletzung des Pankreas und akute hämorrhagische Pankreatitis.
Berliner klinische Wochenschrift 1904.
6* Cohnheira, Physiologie der Verdauung 1908.
7. Hochhaus, Weitere Beiträge zur Pathologie der Pankreasnekrose und Blutung.
Münch, med. Wochenschr. 1904.
8. Körte, Chirurgie der Gallenwege und der Leber 190£.
9. Nötzel, Zur. Therapie der Pankreatitis. Bruns Beiträge 1908.
10. Ropsen-Runge, Über die Bedeutung des Trauma in der Ätiologie der disseminierten
Fett ge websnekrose. Inaug.-Diss. Kiel 1902.
11. Selberg, Traumatische Pankreasnekrose. Berliner klinische Wochenschrift 1901.
12. 'HildebTüfid, Jahresbericht über die Fortschritte der Chirurgie 1908. 14.' 1. Ab¬
teilung „Die Verletzungen und Erkrankungen des Pankreas“ von Dr. Rosenbach.
Siehe ebenda die Litteraturangaben. . ,
Traumatische subdurale Spätblutung.
Von Dr. M. de Hartogh, Medizinischer Adviseur von der Unfallgesellechaft „Fatum“,
Amsterdam.
Für die Unfallheilkunde scheint mir nachfolgender Fall der Erwähnung wert;
Am 19. Dezember vorigen Jahres fiel der 54 Jahre alte Pferdeknecht C. J. N. vom
Bocke seines Wagens, Weil sein Pferd durchgegangen war. Hierbei erlitt der Kutscher
eine unbedeutende Kontusion an der linken Schulter, ferner eine stark blutende Kopf¬
wunde. Nach dem Falle war der Mann kurze Zeit bewusstlos, jedoch brauchte er sich
nicht zu übergeben.
Am nächsten Tage begab sich N. zu seinem Arzte, Herrn Dr. v. D., <\er eine
ca. 4 cm lange Wunde an der linken Stirnseite feststellte. Die Wunde war teils ge¬
quetscht, teils war der Wundrand glatt; es handelte sich nur um eine Hautwunde —
das Periost blieb intakt. — Der untere Teil der Wunde wurde zusammengenäht und
heilte ausgezeichnet. Der andere Teil der Wunde heilte innerhalb von 10 Tagen.
Schmerzen fühlte der Patient weder in der Wunde, noch in ihrer Umgebung; von einem
Blutextravasat sowie von Temperatursteigerung keine Spur. Der Puls zeigte keine Un¬
regelmässigkeiten, obgleich durch meinen Kollegen Herrn Dr. v. D. ganz besonders auf
etwaige Veränderungen geachtet wurde.
Der Patient blieb dann auch nicht wegen der Kopfwunde in Behandlung, sondern
nur wegen seiner Schmerzen in der linken Schulter. Diese verschwanden aber nach und
nach, so dass N. am 4. Februar entlassen werden konnte. Der Mann klagte nicht über
Kopfschmerzen. ^
Als Beweis, dass die Ohnmacht nur unbedeutend war, diene noch, dass der Kutscher
sich sofort nach dem Unfälle zu seinem Prinzipal begab, dem er erzählte, wie das Unglück
sich zugetragen hatte.
„Amnesie“ besteht nicht.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 5.
Der kontrollierende Arzt konnte nur der Ansicht des behandelnden Arztes beitreten,
— in seinem Rapport giebt er an: „6. J. N. ist vollkommen zurechnungsfähig und klagt
nur wenig über Kopfschmerzen“.
Am 10. Januar begab sich der Patient wieder an seine gewohnte Arbeit, die er
wohl schon früher wieder anfgenoromen hätte, wenn ihn nicht die Folgen der Schulter¬
verletzung daran verhindert hätten.
Am 18. Februar wurde Kollege v. D. wieder zu N. gerufen. Diesem war am
vorhergehenden Tage während seiner Arbeit unwohl geworden, nachdem er einige Tage
vorher bereits über Kopfschmerzen geklagt hatte. Laut Augenzeugen hatte sich die Sache
folgendermassen zugetragen: N. arbeitete mit einem Beile, plötzlich wusste er nicht
mehr, was er mit dem Beile tun sollte, sein Gedächtnis verliess ihn; er wusste nicht mehr,
zu welcher Arbeit er gerufen war, sein Gang war schwerfällig, er konnte nur schlecht
und mit Mühe sprechen und wurde schliesslich gelähmt.
Kollege v. D. stellte bei dem Patienten, der zu Bette lag, „Aphasie“ und Lähmung
des rechten Beines und Armes fest (13. Februar). N. war bewusstlos und äusserte nur,
als man ihn mit lauter Stimme anrief, den Klang „Ja“; andere Laute wurden nicht ver¬
nommen. Am 16. Februar bekam der Patient „Konvulsionen“ und am 17. Februar starb er.
An die Versicherungsgesellschaft wurde sofort darauf folgendes Schreiben
geschickt:
„Die von mir wahrgenommenen Krankheitserscheinungen, das Entstehen und
der Verlauf der Krankheit, dazu die Aussagen seiner Familie und der Bekannten
lassen es mir in höchstem Maße wahrscheinlich erscheinen, dass der Tod des
Pferdeknechtes G. J. N. in engstem Zusammenhänge mit der am 20. Dezember
vorigen Jahres erhaltenen körperlichen Verletzung steht“
(unterzeichnet) Dr. v. D.
In Gegenwart der Herren Dr. v. D., Dr. L. B. und dem Unterzeichneten
wurde darauf am 20. Februar durch Herrn Dr. de R. die Leiche seziert. Dem
Sektionsbericht ist Folgendes entnommen:
Die Haut an der Stirn wies über dem linken Auge eine nicht verwachsene,
nur oberflächliche Narbe auf. Die „Galea“ ist überall stark mit dem Schädel
verwachsen, keineswegs stärker in der Narbengegend, am Periost und Stirn¬
bein, was besonders die linke Hälfte betrifft, ohne jede Abweichung. Die
Hirnschale mässig stark mit der Dura verwachsen, jedoch an Stirn- und Hinter¬
kopfbein aussergewöhnlich stark. „Pacchionische“ Gruben links im Vergleich
zu rechts ziemlich gross, enthielten schwarze Gerinnsel, die schwer weggewaschen
werden konnten, Sinus longitudinalis nicht trombosiert Die Dura zeigte über
der ganzen linken Vorderhälfte eine dunkle braunrote Verfärbung, die sich sehr
stark von der grau-bleichen rechten Hälfte abzeichnete; ungefähr an den „Stirn¬
windungen“ ist eine Einsenkung, ohne Zeichnung der darunter liegenden Krüm¬
mungen, die ca. 7 cm breit ist und sich beim Anstossen an den Schädel deutlich
sichtbar bewegt.
Die rechte Hälfte der nach links umgeklappten Dura mater zeigt, eine
Verdickung ausgenommen, nichts Besonderes, ebensowenig die in deu Sinus ein¬
mündenden Piavenen.
Die linke Hälfte behält auch nach der Abwaschung die dunkelbraune Farbe,
während bei Inzision eine theerartig dunkle Flüssigkeit (Blut), ungefähr eine
Eierschale voll, aus einer Höhlung ausfliesst. Diese Höhlung wurde gebildet,
durch einen Eindruck in die mit Pia und Arachnoides überdeckten Stirn¬
windungen und die Durawand. In der Durawand liegt, sich weiter nach
hinten ausdehuend, ein plattes „Hämatom“, ungefähr 12 cm breit, beweglich,
welches nach Einschnitt Blut, das sich schon früher dort befand, entleert Die
Innenseiten der Wände bleiben braun gefärbt, auch nach der Abwaschung. Die
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwegen Nr. 5.
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«rste, zweite und ein Teil der dritten Stirnwindung bleiben eingedrückt und
■abgeflacht, nachdem das Blut von dem „subduralen Hämatom“ entfernt ist.
Die Yenae cerebrales zeigen links mehr und auch dunkler gefärbtes, ge¬
ronnenes Blut Ein Ausgangspunkt für diese Blutungen war nicht zu finden.
Die Dura selbst ist ganz und gar verdickt, nicht glatt, aber sie zeigt keine
hämorrhagische Veränderungen. Die Arachnoidea mattglänzend, getrübt, ist
fibrös verdickt, neben den Gefässen an der linken Vorderseite rot gefärbt, was
auf erhöhten Gehirndruck schliessen lässt
Aus dem Subarachnoidalraum fiiesst keine cerebrospinale Flüssigkeit ab,
(erhöhter Gehirndruck). Alle Ventrikel sind ohne Blut oder irgend eine Flüssig¬
keit, Ependym makroskopisch unverändert. Die Frontal- und vordersten Zentral¬
windungen sind links abgeflacht, die erste sehr stark. Die Sulci sind beinahe
verschwunden. Die Konsistenz dieser Windungen ist bedeutend weicher als die
an der rechten Seite. Die Frontalwindungen sind noch zu schneiden, die vorderste
Zentralwindung bis an die Fossa Sylvii weicht wie von selbst vor dem Messer;
Farbe: hell rosa — ohne scharfe Grenze zwischen Grau und Weiss. Arterio¬
sklerotische Veränderungen oder Throqiben an den Gehirn gefässen nicht zu finden.
Die Temporal- und Occipitalwindungen sind links etwas weicher als rechts, man
kann sie schneiden, doch sind sie sonst unverändert. Cuneus, Praecuneus, Corpus
callosum, Thalamus, Crures cerebri, Capsula int. et ext, corpora quadrigemina,
Pons und Medulla oblongata ohne Abweichungen, Konsistenz gewöhnlich; ebenfalls
gilt dies vom Wurm und beiden Hemisphären des kleinen Gehirns.
' Endurteil: Am 18. Dezember ist der Patient von einem Wagen auf den
Kopf gefallen, ist kurze Zeit bewusstlos gewesen; wahrscheinliche Folge die
älteste Schicht des Haematoma durae matris, ohne Druck auf das Gehirn. (Der
Pulsschlag war normal) — Er verrichtet ländliche Arbeiten, empfindet dann nach
dem 3. Februar Kopfschmerzen, wahrscheinlich infolge von beginnender Subdural¬
blutung aus nach dem Unfälle vom 18. Dezember verletzten oder krank gewor¬
denen Gefässen. Diese Blutung nahm am 12. Februar plötzlich derart zu, dass
das grosse Hämatom mit Druckerscheinungen entstand. Die Folge war die
Störung der Blutzirkulation in den Frontal Windungen, die Gedächtnisschwäche
hervorrief. Der Druck auf die Zentralwindungen hatte Parese von Arm und
Bein zur Folge. Der Patient wurde soporös, die Störung der Blutzirkulation in
den genannten „Centra“ verursachte schliesslich epilepsieartige Erscheinungen,
nachher zunehmenden Druck auf das Gehirn, Erweichung und Exitus am 17. Fe¬
bruar. Die bestehende chronische Entzündung der Meningen plus der Schädel¬
verdickung kann Pars minoris resistentiae für die Hämorrhagie gewesen sein.
Auf Grund dieser Sektion wurde angenommen, dass der Patient an den Folgen
des Unfalls vom 18. Dezember 09 gestorben war. Die Versicherungsgesellschaft
zahlte demnach den Hinterbliebenen die gesetzliche Entschädigung.
Besprechungen.
Grashey, Wieweit lassen sich Fehldiagnosen und Misserfolge bei Frak¬
turen und Luxationen in der Praxis vermeiden? (Münch, med. Woch. 47.) In
•seiner Arbeit zeigt G., wie weit die Fortschritte, welche die Röntgenstrahlen in der Er¬
kenntnis und naturgemäss auch in der Behandlung der Frakturen und Luxationen gebracht
haben, das Handeln des Arztes in bindender Weise beeinflussen. Die Frage: Ist die
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Unterlassung einer Röntgenuntersuchung bei zweifelhaften Frakturfällen ein Fehler? wird
von 6. bejaht, wenn eine solche Untersuchung ohne besondere Schwierigkeiten vorgenpmmen
werden kann, und wenn es sich nach der ganzen Lage des Falles darum handelt, eine
Verletzung auszuschliessen, die eine spezielle Therapie wegen der sonst sehr ungünstigen
Prognose erfordern würde. Ar ön heim-Gevelsberg.
Langemak, Eine neue Beckenstütze. (Zentralbl. f. Chir. Nr. 11.) Benutzung
des Lagerungsprinzips Legals mit einigen Modifikationen und Vereinfachungen, wodurch
die Stütze sich sehr preiswert stellt. Sie kann an jedem Tische angebracht werden.
Bettmann-Leipzig.
Creite, Die operative Behandlung der Pseudarthrosen nach Frakturen.
(D. Z. f. Ch* Band I. 8-*r4. Heft) Der Verf. hält die alte Dieffenbachsche Methode der
operativen Eintreibung von Elfenbcinstiften in die Bruchstücke für sehr wirkungsvoll.
Wichtig ist hierbei die Fixation der Bruchstücke und die Adaptierung der Frakturendea
durch die Naht, letztere wird häufig bei kleineren Knochen angewendet. Ausserdem wird
das Einlegen von Elfenbeinstiften in die Markhöhle empfohlen.
Verf. stellt 30 Fülle zusammen, welche in der Göttinger Klinik behandelt worden
sind, hiervon 15 nach dem alten Dieffenbachschen Verfahren, 14 mit Resektion der
Bruchenden und Naht. Bei der Silberdrahtnaht kann es häufig zu Fistelbildung und Ver¬
kürzung der Glieder kommen. Verf. glaubt dem Dieffenbachschen Verfahren den Vor¬
zug geben zu müssen. Taendler-Berlin. *
SouligOUX, Consölidation d’une pseudarthrose par une tige dreier. (La
Presse medicale. 1909. Nr. 97.) Vorstellung eines Mannes in der Pariser chirurgischen
Gesellschaft am 1. XII. 1909, der eine komplizierte Humerusfraktur erlitten hatte, diö za
einer allen Heilungsversuchen trotzenden Pseudarthrose geführt hatte. S. legte in de»
Markkanal einen 10 cm langen Stahlstab, den er mit Zement, wie ihn die Zahnärzte-
brauchen, verankerte, mit dem Erfolg, dass der Mann seit nunmehr 10 Jahren sich seines
Arms zur Arbeit bedienen kann und die Beweglichkeit zwischen den Fragmenten be¬
seitigt ist. Wallerstein-Köln.
Berger, Döformations tardives survenant dans des fracturcs qui sem-
blaient reguliörement consolidöes. (La mödecine des accidents du travail. 1909.
Nr. 1.) Verf. weist darauf hin, dass zuweilen bei anscheinend gut geheilten Brüchen,,
namentlich der unteren Extremitäten sich eine Difformitüt entwickelt, wenn die Glied¬
massen wieder gebraucht werden. Der Kallus bricht entweder ein oder gibt allmählich
dem Gewicht des Körpers nach. Man muss daher bei den ersten Gehversuchen das Glied
sorgfältig beobachten und beim ersten Anzeichen einer Verbiegung nach Ausgleich der
Verkrümmung wieder immobilisieren. Eventuell muss zur Graderichtung die Osteotomie
oder die keilförmige Resektion des Kallus gemacht werden. Wallerstein-Köln.
Billon, Considerations sur les gangrönes dans les fractures fermöes.
(La mödecine des accidents du travail. 1909. Nr. 1.) Einem 40 jährigen Mann fällt am
10. XII. 07. ein 100 kg schwerer Sack auf den linken Unterschenkel. Im Krankenhaus
wird eine Fraktur des Unterschenkels an der unteren Grenze des oberen Drittels fest¬
gestellt. Am folgenden Tage hatte sich über der Bruchstelle und unterhalb derselben ein
so beträchtliches ödem entwickelt, dass man von der Anlegung eines festen Verbandes
Abstand nahm und das Bein auf eine gepolsterte Schiene lagerte. Am 13. XII. klagt der
Kranke über heftige Schmerzen und es finden sich nun über der Bruchstelle am
äusseren Rand des Unterschenkels grosse Phlyktänen, auf dem Fuss dunkelblaue Flecken.
Der Fuss ist kalt, gefühllos. An der Art. dorsalis pedis ist kein Puls fühlbar, wohl aber
an der tibialis post, hinter dem Knöchel. Am 15. XII. ist der äussere Rand des Fasses
dunkelblau, der Knöchel rot. Das Gebiet über der Bruchstelle ist gerötet und gespannt
Temperatur 40 °. Am 16. XII. werden aussen und innen am Unterschenkel grosse Längs¬
inzisionen gemacht. Es entleert sich ein wenig seröse Flüssigkeit, kein Eiter. Da das
Fieber in den folgenden Tagen nicht abfällt und sich der Allgemeinzustand verschlechtert*
wird am 22. XII. der Oberschenkel im mittleren Drittel amputiert. Bei der Unter¬
suchung des entfernten Gliedes findet man das Fleisch des M. gemellus surae und
des M. soleus mürbe und glanzlos. Bei einer Inzision des Soleus entleert sich unter
ihm fötider Eiter und unterhalb dieser Eiteransamnilung findet sich ein kleines Hämatom.
D ie Fraktur erwies sich als eine Splitterfraktur, das Knochenmark war in eine eitrige*
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Monateschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5.
tlbelriechende Masse verwandelt. Die Art. tibialis postica war im Bereich der Bruch¬
stelle zerissen. Verf. ist der Ansicht, dass die Infektion der verletzten Teile erfolgt sei
durch im Körper kreisende Mikroben, dass es sich um eine „Autobacteriämie“ gehandelt
habe. Er weist darauf hin, wie wichtig es besonders in forensischen Fällen ist, an diesen
Infektionsmodus zu denken, da man sonst in Gelfahr kommen könne, einem Arzt und der
von ihm eingeleiteten Behandlung ungerechtfertigterweise die Schuld für eine Gangrän
aufzubürden. Wallerstein-Köln.
Birt, Über das spätere Schicksal kindlicher Frakturen. (Beiträge zur
klin. Chir. 64. Band, 2. Heft, S. 437.) Aus der Kümraellschen Abteilung des Hamburg-
Eppendorfer Krankenhauses berichtet Verf. über Nachuntersuchungen, die er bei 112 Kindern
(Knaben) im Alter von 6—15 Jahren vorgenommen hat; die Frakturen lagen bei ihnen
I—12 Jahre zurück. Er teilt dann von 104 Fällen sowohl die frühere Krankengeschichte
als das Resultat der Nachuntersuchung mit, die anatomischen Verhältnisse in besonders
charakteristischen Fällen durch beigegebene Röntgenbilder erläuternd (auf 3 Tafeln 31 Bilder).
Bei seinen Fällen handelte es sich 31 mal um Ellenbogenfrakturen, 24 mal um Vorder¬
armbrüche, 16 mal um Oberschenkel-, 33 mal um Unterschenkelbrüche. Auf Grund dieser
Nachuntersuchungen kommt Verf. in Übereinstimmung mit König zu dem Schluss, dass
man bei Kindern auch bei Frakturen mit den stärksten Dislokationen, welcher Art sie
auch sein mögen, mit einem konservativen Verfahren in der weitaus überwiegenden
Anzahl der Fälle ein funktionell einwandfreies Resultat erzielen kann. Bei Gelenk¬
brüchen hatte sich eine konservativ-aktive Behandlung bewährt: nach Anlegung eines
Extensionsverbandes wurde schon nach 8 Tagen mit Bewegungen begonnen. Bei Ober¬
schenkelbrüchen wurde der Zugverband nach 3 Wochen durch einen das Becken mit um¬
fassenden Gipsverband abgelöst. Die nach der Knochenheilung zurückgebliebene Ver¬
kürzung wurde in der Folgezeit mehrfach bis zu einer oberen Grenze von 2V 2 cm wieder
ausgeglichen. H. Kolaczek -Tübingen.
Takahasoli, Zusammenstellung von 57 Fällen komplizierter Frakturen.
(Inaugur.-Dissertat. München 1908.) Nach einem kurzen Überblick über die bisher er¬
schienene einschlägige Literatur über die Erfolge der Asepsis bzw. Antisepsis bei Be¬
handlung komplizierter Frakturen gibt Verf. eine Darlegung der in der Münchener
chirurgischen Klinik erprobten Grundsätze dieser Frage und der damit erzielten Erfolge.
Bei den frischen, einfachen Durchstechungsfrakturen (14 = 24,5 °/ 0 ) wurde nach Möglich¬
keit versucht die Komminutivfraktur als subkutane Fraktur zu betrachten und unter dem
Schutze der Hautdecken oder des eingetrockneten Blutschorfes ohne Eiterung zur Heilung
zu bringen. Handelte es sich um Quetschungsfrakturen durch Maschinenverletzungen,
Hieb, Hufschlag usw. (25=44%), so wurde Dilatation, Exkochleation, Drainage ev. Kontra¬
inzision angewandt. Bei tiefgehenden Quetschungen (Zermalmungen durch die Eisenbahn
oder Sturz aus bedeutender Höhe), bei welchen eine Infektion an der Frakturstelle schon
in stärkerem Maße bestand (10 = 18%), wurde zur schleunigen primären Amputation
der verletzten Gliedmaßen geschritten, uin die Gefahr der allgemeinen Sepsis zu ver¬
meiden, Bei starker Dislokation der Bruchstücke wurde die primäre Knochennaht an¬
gelegt; lange Fixation durch Gipsverbände wurde vermieden, dagegen frühzeitig Massage
unter Anwendung abnehmbarer Hülsen, Bäder, Heissluft und Medicomechanik vorge¬
nommen.
Unter diesen Maßnahmen kam es bei 49 von 57 Patienten (86 %) zu definitiver
Heilung; 38 Fälle heilten per primam, 16 per secund. intentionem. In 8 Fällen (14%)
mit ungewöhnlich schweren Verletzungen, die in moribundem Zustand eingeliefert wurden,
kam es zu letalem Ausgang. Aron heim-Gevelsberg.
Wett8tein, Die Heilungsresultate der Ober- und Unterschenkelbrüche
bei Anwendung der Zuppingerschen automatischen Extensionsapparate.
(Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. LX. S. 684.) Nachdnm Henschen die Theorie des
halbstarren, mobilen Extensionssystems nach Zuppinger ausführlich begründet und
Apparate wie Technik der Anwendung detailliert beschrieben hat, erstattet W. den klini¬
schen Bericht über die Behandlungsresultate auf Grund der Befunde und Röntgenogramme
bei Aufnahme, Entlassung und Nachuntersuchung längere Zeit nach definitiver Heilung,
so dass ein Nachweis über die anatomischen und funktionellen, unmittelbaren und defini¬
tiven Resultate geboten wird.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 5.
Bis März 1908 würden in der Züricher Klinik 2 Schenkelhals- und 14 Schaft-
brüche des Oberschenkels behandelt Die letzteren betreffen 5 Kinder und 11 Erwachsene;
5 sassen im oberen, 7 im mittleren und 4 im unteren Schaftdrittel. Es handelte sich
7 mal um Torsions-, 4 mal um Abscherungs-, 4 mal um Biegungs- und 1 mal um Zer¬
trümmerungsbrüche. Bei Erwachsenen mit primärer Verkürzung von 3—6 cm war diese
bei der Entlassung in 9 Fällen ganz ausgeglichen und betrug bei der Nachuntersuchung
in 3 Fällen 1 cm; in 2 Fällen war die Verkürzung von 5—7 cm bei der Entlassung auf
i l 2 cm reduziert, betrug aber bei der Nachuntersuchung 1 1 / 2 —*2 cm. Die Dauer der
Anstaltsbehandlung belief sich durchschnittlich auf 10,3 Wochen. Die Extension über¬
schritt in den ersten Tagen nie 5 kg, konnte in den nächsten Tagen auf 4—3 kg herab¬
gesetzt und nach durchschnittlich 32 Tagen ganz weggelassen werden. Sämtliche Pat.
erreichten eine volle Erwerbsfähigkeit; die Versicherten nahmen die Arbeit nach durch¬
schnittlich 3 V 2 Monaten, die Nichtversicberten nach 13 V 2 Wochen auf. Gelenkversteifung
oder -erschlaffung, nennenswerte Atrophie war nie zu verzeichnen. Bei sämtlichen Kindern
wurde ein dauernder Ausgleich der Verkürzung und volle Funktion nach 8 Wochen er¬
reicht. Für kleine Kinder empfiehlt sich nach wie vor die Schede*sehe Suspension.
Unterschenkelbrüche wurden 36 bei Erwachsenen, 2 bei Kindern (4 und 12 Jahre alt}
behandelt. Es waren genauer 1 mit Beteiligung des Kniegelenks komplizierter und
15 gewöhnliche Torsionsbrüche, 1 Zertrümmerungsbruch mit Kniegelenksbeteiligung,,
12 Absprungs-, 5 Biegungs- und 6 Stauchungsbrüche, stets beider Knochen, und dem
Sitze nach 2 Kniegelenksbrüche, 11 Brüche des mittleren Drittels, 14 an der Grenze des
mittleren und unteren Drittels, 9 supramalleoläre und 2 multiple Brüche des gleichen
Unterschenkels, somit ein Material mit allen Variationen. Auch hier wurde nur aus¬
nahmsweise ein Zug von 5, sonst von 3—4 kg etwa 4 Wochen lang ausgeübt. Die Pat.
konnten nach 10 bzw. IOV 2 (inkl. der Kniegelenksbrüche) Wochen entlassen werden und
nach 11 bzw. 12 Wochen die Arbeit aufnehmen. Also eine überraschend schnelle Wieder¬
herstellung der Erwerbsfähigkeit. Einer primären Verkürzung in 9 Fällen von 0 cm, in
16 Fällen von 1—2 cm, in 12 Fällen von 3—4 cm, in 1 Fall von 5 cm stehen bei der
Nachuntersuchung gegenüber gar keine Verkürzung in 85 Fällen, eine solche von ! / 2 —1 cm
in 2 Fällen (Ursache: schlechtes Heftpflaster und Weichteilverletzungen), von 3 cm in
1 Falle; letztere war aber durch einen alten Oberschenkelbruch bedingt, tatsächlich war
eine Verlängerung von 2 cm erreicht.
Was speziell die prognostisch ungünstigen Torsionsbrüche des Unterschenkels an-
langt, die in je 7 Fällen primäre Verkürzungen von 1—2 cm und 2—4 cm, in 1 Fall
von 5 cm aufwiesen, so war bei der Nachuntersuchung die Beinlänge stets eine normale,,
mit Ausnahme einer einzigen Verkürzung von 1 cm. Bei der geübten Behandlungs¬
methode ist auch der funktionelle Unterschied gegenüber den gewöhnlichen Schaftbrüchen
nicht so gross wie bei anderen Methoden: Bei 15 Torsionsbrüchen wurden die Pat. nach
12 Wochen, bei 21 anderen Schaftbrüchen nach 10 Wochen arbeitsfähig. Mit Recht
betont Zuppinger, dass bei den Torsionsbrüchen eine einfache Rückwärtsdrehung ein
direkter Kunstfehler ist, weil zur vorhandenen Dislokation damit eine solche ad latus
durch die Abhebelung der Bruchstücke hinzugefügt wird. Der Detorsion muss ein Längs¬
zug vorausgehen. Genannter Fehler kommt in der Prognose deutlich zum Ausdruck;
7 nicht aufgedrehte Fälle konnten die Arbeit nach 10 l l 2 Wochen, 8 aufgedrehte nach
14 Wochen aufnehraen.
Unter den Unterschenkelbrüchen befanden sich auch 9 komplizierte: 4 einfache
Durchstechungen, 5 ausgedehnte Weich teil- und Hautverletzungeu, welche Drainage und
grössere Verbände notwendig machten. Auch bei diesen bewährten sich die Apparate vor¬
züglich: alle heilten glatt aus und ohne bleibenden Nachteil.
Die Differenz in der Wiederherstellungsdauer von 2 Wochen bei Versicherten und
Nichtversicherten war im vorliegenden Materiale mehr von der Art der Verletzungen ate
von den üblichen Motiven abhängig.
Die gegen die Zu pp in gersche Methode erhobenen Einwände der Gelenkerschlaffung
und Spitzfussstellung haben sich in keinem Falle bewahrheitet, und Dekubitus lässt sich
mit den neuen Apparaten sicher vermeiden.
Ein Vergleich mit den Resultaten anderer Autoren und Methoden, nach gleichen
Gesichtspunkten gruppiert, ergibt, dass die automatische Extension ebenso gute, sogar
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr 5.
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bessere Resultate liefert, und zwar in erheblich kürzerer Zeit. Bei vollem Verständnis
des Prinzips ist die Methode technisch einfacher als die Barde nh euer sehe und daher
auch für die allgemeine Praxis zu gebrauchen.
Ein Nachtrag, der einen Schulfall von vollständiger Lösung der unteren Femur¬
epiphyse mit typischer Dislokation nach vorn und vorzüglicher anatomischer wie funktio¬
neller Heilung berichtet, und eine Stellungsnahme zu der inzwischen erschienenen Arbeit
Luxemburgs beschliessen die Publikation. Reich-Tübingen.
Christen, Frakturbehandlung nach Steinmann und nach Zuppinger.
(Münch, med. Wocb. 48.) Das unschätzbare Verdienst Bardenheuers besteht in der
Einführung der Extensionsbehandlung. Ein Nachteil ist die Vernachlässigung der Muskel¬
entspannung und besonders an den unteren Extremitäten die Anwendung der enorm hohen
Gewichte zur Ausgleichung der Dislokation. Steinmann sucht deshalb den Angriffs¬
punkt der Zugkraft direkt auf das distale Knochenfragment wirken zu lassen dadurch,
dass er aseptisch zwei Nägel in das distale Fragment einschlägt und hieran eine beliebig
kräftige Extension befestigt. Zuppinger legt das Hauptgewicht auf richtige Stellung
der Gelenke. Seine Gelenkstellung, die sogen. Semiflexionslage, reduziert die Barden -
heuerschen Extensionsgewichte beim Oberschenkel von 25—80 kg auf 5 kg und beim
Unterschenkel von 10 kg auf S l l 2 kg. Beide Verfahren liefern in der Behandlung der
Frakturen vorzügliche Resultate; besonders gute das nach Zuppinger, bei welchem
unter 11 Oberschenkelbrüchen kein Dauerinvalide und unter 38 Unterschenkelbrüchen
nur ein Dauerinvalide mit 5 °/ 0 Erwerbseinbusse war. Aronheim-Gevelsberg.
Graser, Die Calcaneuszange nach v. Heineke, ein Vorläufer der Nagel¬
extension zur Behandlung von Knochenbrüchen. (Münch, med. Woch. 13.) Das
Bestreben, bei Einrichtung durch Zug und Fixierung im Gipsverband bei den Frakturen
des Unterschenkels den Zug immer mehr auf die Ferse zu konzentrieren und wirksam
und andauernd zu gestalten, führte den verstorbenen Direktor der Erlanger chirurgischen
Klinik zur Verwendung eines Instrumentes, ähnlich einer Geburtszange, welcher Schloss,
Handgriff und Zugvorrichtung völlig gleichen. Diese Calcaneuszange bildet somit die
erste Form der Extension mit direktem (blutigem) Angriff am Knochen selbst, von
v. Heineke schon 1900 angewandt. Erst 1903 hat Codivilla-Bologna die Extension
an der unteren Extremität mittels eines durch den Calcaneus getriebenen Stahlnagels,
1907 Steinmann-Bern durch zwei schräg in den Knochen eingetriebene Nägel empfohlen.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Hirschberg, Die Codivillasche Nagelextensiou, ein zweckmässiges Be¬
handlungsverfahren bei Knochenbrüchen. (Münch, med. Woch. 1.) An der Hand
zweier schwerer Frakturen — eines sehr schweren Splitterbruches beider Unterschenkel¬
knochen nahe am Fussgelenk und eines schrägen Abbruches beider oberen Kondylen an
der Tibia bis ins Gelenk hinein, mit grossem Bluterguss ins Kniegelenk — schildert Verf.
das Verfahren des Bologneser Chirurgen Codivilla. Nach Verf. bedeutet die Nagel¬
extension überhaupt, insbesondere aber die Fersennagelextension bei Beinbrüchen einen
Gewinn für die Behandlung der Knochenbrüche, die es ermöglicht, diejenigen Knochen¬
brüche mit Extension zu behandeln, bei denen die bisherigen Zugverbände nicht am Platze
sind, und eine einfache, von jedem Arzte leicht zu beherrschende Technik beansprucht,
so dass sie voraussichtlich die Behandlungsmethode der Wahl werden wird.
Aronheim - Gevelsberg.
Brade, Die Codivillasche Operation zur Behandlung der Pseudarthrose.
(Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. LXI. S. 308.) Bei einem 13jährigen Knaben mit einer
Pseudarthrose der Tibia mit ausgedehntem osteomyelitischen Defekt, die seit 2 Jahren
bestand, gelang es Tietze durch die Codivillasche Operation, d. h. die Einhüllung der
koaptierten pseudarthrotisehen Knochenenden in transplantiertes, in Streifenform der
anderen Tibia entnommenes Periost, das in Spiraltouren um die Bruchstelle herumgeführt
und durch einige Nähte befestigt worden war, feste Knochenheilung zu erzielen. Obgleich
mit der freien Periosttransplantation eine ausgedehnte Anfrischung und Drahtnaht der
Knochen verbunden war, zeigten doch die in regelmässigen Intervallen aufgenommenen
Röntgenbilder, dass die Knochenneubildung von dem transplantierten Periost ausging. Eine
feste Konsolidation war nach 8 Wochen erreicht. Die Methode hatte sich somit aufs
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Monafesehrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 5.
beste bewährt und zugleich bewiesen, dass ein transplantierter einfacher Periostlappen
lebens- und entwicklungsfähig bleiben kann. Reich-Tübingen.
Anschütz, Über Frakturbehandlung mit Nagelextension. (Münch, med.
Wochenschr. 1909. Nr. 83.) A. hat 12 ausgesucht schwere Fälle mit Nagelexteusion behan¬
delt und hält sie in Fällen, wo die Bardenheuersche Extension sich nicht durchführen
lässt, für eine vorzügliche Ergänzung dieser Methode. Die Schmerzen sind gering. Der
energische, am unteren Fragment wirkende Zug beseitigt.noch mach Monaten die Längen¬
verschiebung, so wurde z. B. bei einer 4 Monate alten Oberschenkelpseudarthrose mit
10 cm Verkürzung nach operativer Entfernung der interponierten Weichteile Heilung
mit nur 2 cm Verkürzung erzielt. Auch bei komplizierten Frakturen kann sofort exten¬
diert werden. Wegen der immerhin bestehenden Infektionsgefahr soll die Behandlung
auf die. Fälle beschränkt bleiben, in denen die anderen Extensionsmethoden versagen.
Bei veralteten Fällen kann die Verkürzung nach Mobilisation der Fraktur, event. nach
treppenförmiger Osteotomie noch beseitigt werden. Bei interkurrenten Krankheiten kann
die Extension auf spätere Zeit verschoben werden. Die seitliche Verschiebung wird nicht
so gut beeinflusst. Schliack-Cottbus..
Anschütz, Erfahrungen mit der Nagelextension. (D. Z. f. Ch. 101. Bd.,
5—6. Heft.) Der Verf. bekennt sich als Anhänger der Bardepheuerschen Heftpflaster¬
extensionsbehandlung der Frakturen., Er will die Nagelbehandlung nur als Ergänzung
dieser wissen. Sie ist anzuwepden in allen Fällen, wo die Heftpflasterextensionsbehand-,
lung unmöglich ist, z. B. bei ausgedehnten Weichteilverletzun&en, bpi phlegmonösen,
komplizierten Frakturen* bei accidentellen Wundkrankheiten und bei interkurrenter.Pneu¬
monie, Delirium usw. Auch bei alten Frakturen und Pseudarthrosen wirkt sie nicht
genügend.
Die von Steinmann empfohlene Nagelextension wird in, diesen Fällen noch von
Gütern Erfolge sein.
Es werden ein öder mehrere Nägel von 4—20 cm Länge in oder durch.die Knochen
getrieben und an diesen direkt an dem distalen Bruchstück die Extension angebracht
(10—50 Pfund).
Verf. wendet jetzt Bohrer an, die liegen bleiben und mit einer Handhabe zum An¬
hängen der Zügel versehen sind. Die Nagelung muss möglichst entfernt vom Gelenk
gemacht werden, weil sie in dem kompakten Knochen besser hält.
Wenn auch diese Methode wegen der eventuellen Infenktion nicht ganz ungefähr¬
lich ist, so sind doch die Resultate, die Verf. an 10 Fällen mit genauen Kranken¬
geschichten und Bildern demonstriert, so vorzügliche, dass er die Nagelung dringend
empfiehlt bei komplizierten Frakturen, bei veralteten Frakturen mit Pseudarthrosen, bei
frischen Frakturen mit unbefriedigendem Resultat bei der üblichen Behandlung und in
den Fällen, die schon oben angedeutet sind. Taendler-Berlin.
Ludloff, Extensionsbehandlung der Oberschenkelbrüche. L. spricht in
der Breslauer chirurgischen Gesellschaft am 13. XII. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 6)
über Extensionsbehandlung der Femurfrakturen und zeigt an der Hand eines Modells,
wie bei der Extension nach Bardenheuer (horizontale Extension) Dislokationen der
Fragmente infolge ungleicher Spannung der Muskeln zustande kommen müssen. Dagegen
sind bei senkrechter Extension die an den Fragmenten ansetzenden Muskeln nach Mög¬
lichkeit gleichmässig entspannt, so dass schon geringe Extensionskräfte die Dislokation
auszugleichen vermögen. Aronheim-Gevelsberg.
Bardenheuer, Le traitement des fractures par les bandages ä exten-
sion. (Journal de Chirurgie et annales de la socicte beige de Chirurgie. 1909. Nr. 7.)
Referat über die Vorzüge, die Technik und die Indikationen der von B. angegebenen
permanenten Extensionsbehandlung der Knochenbrüche. Wallerstein«-Köln.
Depage, A propos de l’extension cojitinue dans les fractures. (Journ&L
de Chirurgie et annales de la socicte beige de Chirurgie; 1909. Nr. 7.) D. ist der
Ansicht, dass die permanente Extension bei Behandlung der Frakturen nur dann wirk?
sam ist, wenn sie gleich in den ersten Tagen nach dem Entstehen des Bruches zur
Anwendung kommt. Das Verfahren erfordere besonderes technisches Können seitens des
Arztes, mehr oder weniger komplizierte^ kostspielige und schwer zu behandelnde Ein-;
richtungen und endlich eine beständige Überwachung durch den Arzt. Nach seiner Ansicht
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5.
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werde die Barden heuer sehe permanente Extension, deren Wert er sehr hoch anschlage,
' sich ausgezeichnet ffir den Spezialisten eignen, in kleineren Krankenhäusern aber mit ge¬
ringem Frakturenmaterial und bei den praktischen Ärzten kaum allgemeine Anwendung
finden können. Wal ler stein-Köln.
Hoftnann, Rhombus und automatisch wirkende Extensionsschiene zur
Behandlung von Oberarm- und Schultergörfelbrüchen. Verf. beschreibt und
illustriert ein Verfahren für die Extensionsbehandlung des Oberarms, das auf ähnlichen
Prinzipien wie das Zuppingersche für die untere Extremität aufgebaut ist. Erforder¬
lich sind zwei Apparate: ein Rhombus und ein automatisch extendierender Apparat, die
eine ambulante Behandlung der Oberarm- und Schultergürtelfrakturen ermöglichen. Der
Rhombus erfüllt seinen Zweck bei Frakturen mit geringer Dislokation und garantiert
eine nach Möglichkeit freie Bewegungsfähigkeit der beteiligten Gelenke. Der automatisch
extendierende Apparat ist für Frakturen bestimmt, welche einer extendierenden Kraft
zur Reposition bedürfen. Ist nach einigen Tagen keine Dislokation mehr zu fürchten,
so kann man die Extensionsschiene mit dem Rhombus vertauschen. (Beide Apparate
liefert die Firma Rosset, Freiburg i. Br.) Aron heim-Gevelsberg.
A. Hoflllhnn, Die Umsetzung der longitudinalen Exten?ion in trans¬
versale Extension, ein leicht zu improvisierender wie auch als Dauerexten¬
sion zu benutzender Streckverband. (Beiträge zur klin. Chirurgie Bd. L1X. S. 335.)
Die Mitteilung bringt keine Änderung in den Prinzipien der Extensionsbehandlung,
sondern befasst sich mit der technisch-mechanischen Aufgabe, den gewöhnlichen Längszug
iu einen seitlichen umzusetzen. Die Vorteile der neuen Technik herauszufinden überlässt
Verf. der Nachprüfung und betont nur den Verzicht äuf Rollenträger und die Möglich¬
keit, die Extension überall mit Schnüren und Fadenrollen improvisieren zu können.
Die technischen Details sind mit Hilfe der beigegebenen Abbildungen leicht zu
verstehen, in kurzer Beschreibung aber nicht gut wiederzugeben, weshalb hierüber da?
Original nachzusehen ist. ;
Vert erreicht mit seiner Methode eine Umsetzung des Längszuges in einen trans¬
versalen entweder nur nach einer oder nach zwei Richtungen und zeigt, wie die Technik
auch beim Vertikalzug und zu einer komplizierten Extension nach Bardenheuer
angewandt werden hann. Der ideale Zugeffekt bei einer solchen Anordnung ist erheblich
grösser als beim gewöhnlichen Längszug, wird aber durch Reibung stark beeinträchtigt.
Diese möglichst auszuschalten, gelingt aber durch Anwendung von Fadenrollen, welche
in eine um das Bett gelegte und durch Torsion gespannte Doppelschnur eingefügt sind
und ein leichtes Gleiten der Seitenzüge übernehmen. Eine häufige Kontrolle und Korrektur
des Zugsystems ist hier wie bei jeder Extension nicht zu unterlassen. Reich-Tübingen.
Tan Stockum, Traitement des fractures du femur. (Journal de Chirurgie
et annales de la sociötö beige de Chirurgie. 1907. Nr. 7.) v. St. bedient sich zur Behand¬
lung der Schenkelbrüche Erwachsener eines besonderen, von Dr. Metz angegebenen
Apparates, dessen Bau und Anwendung geschildert wird. Mit Hilfe dieses Apparates
wird eine permanente Längenextension erreicht und zwar unter Anwendung grosser
Gewichte. (12—15 kg). Alle Seitenzüge zur Querextensipn fallen fort, im Gegensatz zu
dem Bardenheuerschen Verfahren, v. St hat 126 Fälle mit seinem Apparat behandelt,
mit dem Ergebnis, dass Ausheilung erfolgte in 66 Fällen^ ohne jede Verkürzung, in
21 Fällen mit Verlängerung um 1 / 2 cm, in 20 Fällen mit Verkürzung um j j 2 —1 cm,
und in 11 Fällen mit Verkürzung um 1—2 cm. Das funktionelle Ergebnis war ein tadel¬
loses auch in einer Reihe von Fällen, wo die Wiederherstellung der anatomischen Verhält¬
nisse, wie die Röntgenaufnahme erkennen liess, .keine ideale war. Wallerstein-Köln.
LncaS‘€h&mpionni£re, Fracture de l’extr^mitc superieure de Thumerus.
(La medecine des accidents du travail. 1909. No. 3.) Verf. beklagt, dass man wie bei
den anderen Frakturen so auch bei den Brüchen des oberen Humerusendes sein Augen¬
merk fast ausschliesslich auf das Vorhandensein einer Difformität gerichtet habe und
dass demgemäss die therapeutischen Bestrebungen ebenso ausschliesslich auf die Beseitigung
der Formveränderung gerichtet seien. Er hält die übliche Behandlungsweise, die die
Glieder immobilisiert, für völlig falsch und wendet sich mit scharfen Worten gegen sie;
Er sagt, „die Praxis des vergangenen Jahrhunderts, die noch heute die Therapie der
Frakturen beherrscht, hat mehr Unheil angerichtet, als die Fraktur selbst den. Verletzten
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zugefttgt hätte“, und an einer anderen Stelle: „Wenn der Patient dem klassischen Be¬
handlungsverfahren unterworfen wird, d. h. wenn nach Repositionsversuchen ein fester v
Verband für 6 Wochen angelegt wird, so ist die Prognose sehr schlecht“. Er will, dasa
der Hauptwert auf die Erhaltung der Funktion und nicht auf die Erhaltung der Knochen-
form gelegt wird. Durch allzulange Ruhigstellung werde die Funktion direkt geschädigt,
weil das Schultergelenk versteife. Die Behandlung der Brüche des oberen Humeruseudes¬
soll in den meisten Fällen in sofort einsetzender Massage und der Anlegung eines
stützenden, aber nicht immobilisierenden Verbandes bestehen. Mit passiven Bewegungen
soll sehr früh begonnen werden. Wallerstein-Köln.
Libotte, L’electricite dans la eure des fractures. (La Presse medicale.
1909. Nr. 93.) L. berichtet in der Sitzung der belgischen Akademie für Medizin vom
15. IX. 1909 über gute Erfolge, die er mit Anwendung des konstanten Stroms bei Be¬
handlung von Knochenbrüchen erzielte. Er bediente sich eines Stroms von 3—20 Mill.-Amp.
mit Unterbrechungen und Stromwechsel und will dadurch Mobilisation erreicht und
Atrophie der Muskeln vermieden haben. Wallerstein-Köln.
Lexer, Zur Behandlung der Knochenbrüche. (Münch, med. Wochenschr.
1909, 12.) Als Kernpunkt der modernen Bruchbehandlung bezeichnet L. die Forderung,
dass für die Erhaltung der richtigen Stellung der Bruchenden bis zur festen Heilung-
und für die Beweglichkeit nicht nacheinander, sondern möglichst gleichzeitig gesorgt
werden soll. Den diesen Forderungen entsprechenden Methoden: 1) operative Vereinigung,.
2) abnehmbarer starrer Verband, 3) Streckverband, fügt L. eine vierte hinzu zur Behand¬
lung der klassischen Radiusfraktar und der Malleolarbrüche. Es besteht in Bandagieren
in Korrekturstellung mit Hilfe von Binden oder Heftpflaster und erlaubt alle Bewegungen
mit Ausnahme der wegen Wiederverschiebung der Fragmente gefährlichen. Die Binde“
kann schon vom 2. Tage an zur Massage und Bewegung abgenommen werden, in der
2. Woche wird nur noch Mitelia getragen, nach 2 Wochen ist die Behandlung gewöhn¬
lich beendet. Bei Abduktionsbrüchen der Malleolen begannen am 2. Tage ohne Schmerzen
aktive Bewegungen im Fussgelenk, die Patienten standen mit Krücken auf, belasteten in
der 1. Woche nur die Fussspitze, in der 2. Woche schon zur Übung den ganzen Fuss, in
der 3. Woche blieben Krücken und Stöcke fort, in der 4. Woche konnten alle Patienten
ohne Beschwerden und ohne Stock gehen. Schliack-Cottbus.
Tuffier, La reduction des fractures. (La m6decine des accidents du travail.
1909. Nr. 8.) T. bekennt sich als Anhänger der operativen Behandlung der Knochen¬
brüche. Er will die Knochennaht oder die Klammerbehandlung angewandt wissen bei
Diaphysenfrakturen und bei Epiphysenfrakturen ohne Beteiligung des Gelenks, wenn die
Reposition der Fragmente nicht oder nur mit beträchtlicher Abweichung von der nor¬
malen Form gelingt. Von der permanenten Extension will er keine Erfolge gesehen
haben. Wallerstein -Köln.
Mencifere, Osteosynthese. (La m^decine des accidents du travail. 1909. Nr. 8.)
Bericht über 6 Fälle von Brüchen verschiedener Art, in denen die Bruchstücke durch
Aluminiumklammern aneinander befestigt und zur Heilung gebracht wurden. Beschreibung
des angewandten Instrumentariums und der Technik. Wallerstein-Köln.
Lowic, Deux cas d’osteosyntli&se. (Journal de Chirurgie et annales de la soci6t£
beige de Chirurgie. 1909. Nr. 1.) Im ersten Fall handelte es sich um ein 10jähriges
Mädchen, das sich einen Oberschenkelbruch zugezogen hatte, der mit bedeutender Ver¬
kürzung und Verkrümmung des Beins ausgeheilt war. Die Bruchstelle wird freigelegt,
der Kallus entfernt, der Oberschenkelknochen quer durchtrennt und dann die Fragmente
in die richtige Lage zu einander gebracht. Zur Fixierung wird an dem Knochen eine
lange und breite Stahlschiene mit 4 Schrauben befestigt. Heilung per primam mit Grad¬
stellung des Schenkels ohne jegliche Verkürzung. Im zweiten Fall handelte es sich bei
einem Arbeiter um einen Bruch beider Unterschenkelknochen mit Splitterung des Schie¬
nenbeins. Nachdem verschiedene Repositionsversuche gescheitert waren, wird 14 Tage
nach dem Unfall die Bruchstelle freigelegt, die Bruchstücke adaptiert und dann auf die
Innen- und Aussenfläche des Schienenbeins eine die Fragmente fixierende Aluminium¬
platte mit 6 Schrauben befestigt. Heilung per primam. Nach l 1 ^ Jahren liegen die
Platten und Schrauben noch an Ort und Stelle, der Verletzte geht und arbeitet wie vor
dem Unfall. Wall erstein-Köln.
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Ilomsne, Un traitement esth^tique des fractures de la clavicule. (La
Presse mödicale 1909. Nr. 85.) R beschreibt und empfiehlt ein von Couteaud ange¬
gebenes Verfahren der Schlüsselbeinbruchbehandlung. Die Kranken werden horizontal
ins Bett gelagert, so dass die Schulter der verletzten Seite frei schwebt und der Arm
senkrecht nach unten hängt. Die Bruchenden sollen sich dann infolge einer zunächst
noch unklaren Mechanik aneinander lagern. Nach 24 Stunden wird der herunter¬
hängende Arm, der inzwischen ödematös geworden ist, im Ellbogengelenk zum rechten
Winkel gebeugt und der Vorderarm nun auf eine feste Unterlage gebettet. Diese zweite
Stellung soll 2—3 Wochen beibehalten werden. (Das Verfahren ist gewiss in technischer
Beziehung recht einfach, aber es bedeutet für den Kranken doch eine arge Zumutung,
eines einfachen Schlüsselbeinbruchs halber 2—3 Wochen im Bett liegen zu sollen. Anm.
des R) Wallerstein-Köln.
Coenen, Die Behandlung des suprakondylären Oberarmbruches. (Bei¬
träge zur klin. Chirurgie. Bd. LX, S. 313.) Da über die suprakondylären Oberarm¬
brüche noch keine Einigung besteht, hat Verf. in der Küttner’schen Klinik 35 Fälle
näher untersucht, deren Frequenzziffer 1,5% aller Frakturen des gleichen Zeitraumes
ausmacht Unter diesem Material fand sich nur eine Flexionsfraktur; alle anderen
waren Extensionsfrakturen, aber nur einmal durch einfache Hyperextension, sonst am
häufigsten durch Fall auf den Ellbogen oder die Hand, selten direkt entstanden. Die
Fraktur ist eine echte Schülerfiraktur, insofern sie das 10.—15. Lebensjahr bevorzugt,
und häufiger bei Knaben (26) als bei Mädchen (9).
Die aus besonderen Gründen blutig behandelten Fälle ergaben im allgemeinen
wenig befriedigende Funktion. Die blutige Therapie der Fraktur ist daher nur bei ver¬
schleppten, nicht reponierten Frakturen, die der Beposition trotzen, berechtigt.
Die Extensionsbehandlung nach Grässner ergab in 8 Fällen eine befriedigende
Funktion. Die Beugung gelang in 2 Fällen bis zur Norm, in 3 bis 45—60°, in 3 4)is
80—90°, die Streckung in 3 Fällen bis zum Norm, in 2 bis 130°, in 3 bis 140, 165
und 170°. Die Extensionsbehandlung hat aber den Nachteil, dass sie eine erfahrene
Technik und sehr genaue Überwachung erfordert. Wohl zu beachten ist, dass unter
diesen 8 Fällen sich 4 Nervenlähmungen (1 mal N. medianus, 3 mal N. radialis) befin¬
den, die einzigen am ganzen Material. 2 waren vermutlich direkt durch Schnürung des
Verbandes, 2 durch Kalluswucherung bedingt, auch letztere können durch Extension
indirekt verschuldet sein, da die Extension keine volle Euhigstellung der Fragmente
gewährleistet.
Unter 30 Nachuntersuchten fand sich Cubitus varus in 25%, Cubitus recurvatus
und valgus je 1 mal. Funktionell hatten die letzteren Deformitäten nichts zu sagen.
Die Beugung ging bei 3 Pat. nur bis 90°, bei den anderen bis zum spitzen Winkel;
Streckfähigkeit unter 135° hatten nur 2 Pat. Die nachträgliche Röntgenuntersuchung
ergab meist nur geringe Veränderungen, nie eine Myositis ossificans.
Die suprakondyläre Oberarmfraktur gehört nicht zu den sog. irreponiblen Frakturen,
sondern giebt bei richtiger Behandlung recht gute funktionelle und anatomische Resultate,
bei fehlender oder schlechter Reposition aber durch Gefährdung der Nerven und Gefässe
eine recht schlechte Prognose.
Wie 7 aus der v. Bergmannschen Klinik stammende Fälle des mitgeteilten
Materials beweisen, erhält man bei Extensionsfrakturen die besten Resultate, wenn man
die Reposition durch Zug an der Hand bei supiniertem, halb rechtwinklig gebeugtem
Vorderarm und durch gleichzeitigen Schlingenzug am oberen Fragmentende nach hinten,
event. in Kombination mit direktem, seitlichem Druck vornimmt, und die durch diese
Methode recht leicht und gründlich gelingende Richtigstellung durch einen Gipsverband
festhält, der unter Röntgenkontrolle 2 bis 3 Wochen liegen bleibt. Die Gelenkfixation
hat bei dem jugendlichen Alter der Pat nichts zu sagen.
Der Arbeit sind ausser den Krankengeschichten zahlreiche gute Röntgenogrammo
beigefügt. Rei ch-Tübingen.
Whiten, Zur Abduktionsbehandlung der Schenkelhalsfraktur. (Z. f. orth,
Chir. Band 24, 1. u. 2. Heft.) Der Verfasser verlangt, dass alle Schenkelhalsbrüche,
gleichgültig, ob sie eingekeilt sind oder nicht, genau nach chirurgischen Grundsätzen
wie die übrigen Brüche behandelt werden sollen. Es müsste mit dem Grundsatz
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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 5.
gebrochen werden, dass man eingekeilte Frakturen in dieser Stellung lässt. Er verlangt
ein unmittelbares und vollkommenes Redressment der Deformität, mag dieselbe durch
vollkommene Knochentrennung oder durch Einkeilung der Fragmente bedingt sein,
und eine sichere Fixation, bis die Gefahr einer Verschiebung der Fragmente sicher
beseitigt ist
Verfasser legt den Verband in Rückenlage mit festgestelltem Becken an. Er fixiert
das Becken dadurch, dass ein Assistent das gesunde Bein in gestreckter Stellung bis
zur normalen Grenze abduziert, das heisst, bis der Aussenrand des Halses an den oberen
Pfannenrand stösst Nun wird das kranke Bein in leichte Flexion gebracht, bis zur
normalen Grenze nach einwärts rotiert, abduziert, wobei der Trochanter nach unten gedrückt
und an dem ganzen Bein. ein ständiger Zug ausgeübt wird. In dieser abduzierten
Stellung wird ein Gipsverband von der Achselhöhle bis zu den Zehen angelegt Zur
Unterstützung der Fixierung der Bruchstücke kann man noch die Nagelung oder das
Eintreiben eines Drillbohrers anwenden. Das Hauptkriterium des Erfolges liegt in dem
Grade des späteren Abduktionsvermögens. Gerade dieses ist früher nicht genügend
beachtet worden. — Verfasser hat mit seiner Methode angeblich sehr gute Resultate
erzielt Taendler-Berlin.
Hasslauer, Intrakapsuläre Schenkelhalsfraktur, Schienenapparate. H.
demonstriert in der medizin. Ges. zu Leipzig 14. XII. 1909 (s. münch. Med. Woeh. 4)
eine Pat. mit frischer intrakapsulärer Fraktur des Schenkelhalses in einem Schienen- 1
apparat zur ambulanten Extensionsbehandlung nach Hessing. Der Apparat besteht
aus einem verstellbaren Beinschienensystem, das völlig entlastende Extension mittels Fuss-
manschettenzuges und Kontraextension am Tuber ischii ermöglicht. Knie- und Fuss-
gelenk bleiben dabei beweglich. Dagegen ist das betroffene Hüftgelenk durch f eine
äussere Verbindungsschiene zwischen dem das Becken umschliessenden Hüftgürtel und
dem Beinapparat in Abduktion, Innenrotation und Streckung ruhig gestellt.
A r o n h e i m-Gevelsberg.
Hustin, Fracture de la ceinture pelvienne; disjonction de la symphyse
pubi'enne; disjonction sacro-iliaque des deux cöt£s; döchirure de la vessie
et de l’uretre membraneux par des fragments osseux. —Operation — Guö-
vison. (La Presse medicale 1909. No. 84.) Ein 40jähriger Mann wird von einem
schwerbeladenen Wagen umgeworfen und von einem Wagenrad gegen die Schambein¬
gegend gestossen. Im Krankenhaus stellt man fest, dass der Leib aufgetrieben und
leicht gespannt ist. Über der linken Leiste ist eine fluktuirende, schmerzhafte Schwel¬
lung, die nach oben fast bis zum Nabel reicht und sich nach unten auf den oberen
Teil des Schenkels erstreckt. Starke Druckempfindlichkeit über der Symphyse, dem
Darmbeinkamm und der Articulatio sacro-iliaca beiderseits. Die Harnröhre ist für die
Sonde leicht durchgängig. Die Sondierung ergiebt weder Blut, noch Urin, erzeugt
Schmerz in der Schwellung über der linken Leiste. Die Schwellung nimmt zu, wenn
man Borwasser durch die Sonde eingiesst. Keine Blasendämpfung, obwohl seit 5 Stun¬
den kein Urin gelassen wurde. Bei der Laparotomie findet man den Retziussehen
Raum mit blutigem Harn angefüllt. Die Symphyse klafft, so dass man den Zeigefinger
leicht in den Spalt schieben kann. An der vorderen Blasenwand ist ein 50 pfennig¬
stückgrosser Riss. Nach der Eröffnung der Blase gelingt weder der direkte noch der
retrograde Katheterismus. Heberdrainage der Blase. Nach 8 Tagen gelingt es, von der
Harnröhre eine Sonde in die Blase zu führen. Die Heilung schreitet rasch vorwärts.
Wallerstein-Köln.
Nakayama, Über Pfannenfrakturen. (Inaugur.-Dissertat. München 1909.)
Die Frakturen des Beckens sind im Verhältnis zu denen der Extremitäten selten. Nach
verschiedenen Statistiken grosser Krankenhäuser ergeben sich 0,38—0,44, 0,7—1,4,
2,6—0,9 %. Vorherrschend betroffen ist das männliche Geschlecht: Arbeiter, Berg¬
leute und Handwerker, vom 10.—70. Jahre. Was die Beteiligung der einzelnen Becken¬
knochen an der Gesamtzahl der Beckenfrakturen betrifft, so ergeben sich aus einer Zu¬
sammenstellung von 144 Fällen: Bruch des Os pubis 94, des Os ischii 36, des Os ilei
33, des Os sacri 10, des Os aeetabuli 17 Fälle, der Tubera ischii 1 Fall, Zerreissungen
der Symph. pubis 26, Zerreissungen der Symph. sacro-iliaca 13 Fälle. Darnach sind
also unter 144 Fällen bereits 17 Pfannenfrakturen = 11,8 %.
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isa
In der Klinik Angerers befanden sich innerhalb der 3 Jahre 1905—1907 unter
12 Beckenfrakturen 3 Pfannenbrüche = 25 °/ 0 . Diese Zahlen deuten darauf hin, dass
mit der Vervollkommnung der modernen diagnostischen Hilfsmittel, vor allem der Rönt¬
gendiagnostik, die relative Häufigkeit der Pfannenbrüche zunimmt. Die Diagnose „Pfan-
nenbrueh tt kann überhaupt nur gestellt werden, wenn das Röntgenbild ganz unzwei¬
deutige Aufschlüsse darüber gibt. Dass das frühzeitige Erkennen dieser Pfannenbrüche
gerade für die Unfallpraxis sehr wichtig ist, beweisen 2 Beobachtungen Richters, in
welchen die Beschädigten erst als Simulanten bezeichnet wurden, bei denen aber die
genaue Untersuchung die Diagnose sicherte.
Nach eingehender Besprechung der Symptome und Behandlung der Pfannenbrüche
uud besonders der 3 Fälle, die seiner Arbeit zugrunde liegen, bespricht Verf. am Schlüsse
die Verletzungen der Gelenkkapsel bei den Brüchen der Pfanne, welche bei Brüchen der
Pfannenbasis sehr verschieden sein können, während sie bei den Absprengungen des
Pfannenrandes eine gewisse Regelmässigkeit aufweisen. Die Kapsel ist in letzteren
Fällen quer oder in Form eines Dreieckes, von der Pfanne abgerissen oder auch der
Länge nach eingerissen wie bei einer Luxation. Zuweilen ist die Kapsel an ihrer
ganzen hinteren Ausdehnung vom Pfannenrand abgelöst. Niemals aber wird Verletzung
des starken Y-förmigen Bandes beobachtet, während das Ligam. teres häufig zerstört oder
auch aus dem Grübchen des Schenkelkopfes abgelöst ist. Aronheim-Gevelsberg.
Haldenwang, Über echte Schenkelhalsfrakturen im kindlichen und
jugendlichen Alter. (Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. L1X, S. 81.) H. teilt aus der
v. Brunsschen Klinik zwei Fälle von Bruch des Schenkelhalses an seinem Trochanter¬
ansatz bei einem 7- und 14jährigen Mädchen nach Fall auf die Hüfte mit und sammelt
23 analoge sichere Fälle aus der Litteratur. Nicht eingerechnet wurden Epiphysen¬
lösungen mit Absprengung eines Corticalisspornes aus dem Schenkelhals und Brüche
eines rachitisch verbogenen Schenkelhalses. Die Arbeit weist nach, dass echte Schenkel-
halsbrücho in jedem Lebensalter, auch im kindlichen, Vorkommen, allerdings aber mit
zunehmendem Alter häufiger werden. Bei jugendlichen Personen sitzen sie meist in der
Trochantergegend, bei Erwachsenen in der Nähe des. Kopfes. Offenbar führen eben
Traumen, die in der Epiphysengegend wirksam sind, bei Kindern meist zu Epiphysen¬
lösung, nicht zur Fraktur. Da bei allen frisch zur Beobachtung gelangten Fällen nie
eine blosse Infraktion festgestellt werden konnte, so ist es wenig wahrscheinlich, dass
es sich bei den meisten Schenkelhalsbrüchen im kindlichen Alter zuerst um Infraktionen
oder eingekeilte Brüche handelt, da die diesbezüglichen Befunde alle erst längere Zeit
nach der Verletzung erhoben wurden.
In allen Fällen ohne bekanntes Trauma besteht begründeter Verdacht auf patho¬
logische, speziell rachitische Veränderungen des Schenkelhalses.
Die Prognose der kindlichen Schenkeihalsbrüche quoad consilidationem ist bei frischen
Fällen eine günstige: zweimal Heilung ohne Coxa vara bzw. ohne wesentliche Verkürzung,
dreimal mit geringer Coxa vara-Bildung, einmal bei ambulanter Behandlung keine Kon¬
solidation. Alle anderen Fälle kommen erst mit ausgebildeter Coxa vara in Beob¬
achtung. Reich-Tübingen.
Hennequin et Kuss, Semöiologie des fractures du col du fömur. (La
Presse medicale 1909. No. 102.) Auf Grund ihrer Erfahrungen vertreten die Autoren
die Anschauung, dass intra- und extrakapsuläre Schenkelhalsbrüche dieselben klinischen
Erscheinungen aufweisen, wenn die Bruchlinie in derselben Richtung verläuft.
Wallerstein-Köln.
Fecien, Die isolierten Frakturen des Trochanter major und minor.
(D. Z. f. Chir. Bd. 99, Heft 3—6.) Diese Frakturen kommen nach den Angaben des
Verfassers sehr selten vor. In der ganzen Litteratur sind bisher 3 Sektionsfälle und 9
Beobachtungen an Lebenden bekannt. Im Kölner Bürgerhospital, das ein sehr reich¬
liches Frakturenmaterial hat, sind in der Zeit vom 1. April 1902 bis Oktober 1908
unter 100 Frakturen am oberen Ende des Femur 6 isolierte Frakturen des Trochanter
major und eine Epiphysenlösung des Trochanter minor beobachtet worden. Verf. schil¬
dert an der Hand von Krankengeschichten und Röntgenbildern diese Fälle. Die Be¬
handlung besteht durchweg in Anlegung des Bardenheuerschen Extensionsverbandesv
nachdem man die frischen Bruchflächen in innigen Kontakt gebracht hat. Frakturen
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des Trochanter minor sind noch seltener beobachtet worden. Bardenhouer, Hoch
und Pochhammer beschreiben 8 Falle. Yerf. ist der Ansicht, dass solche Frakturen
genau wie die anderen behandelt werden müssen, damit sie keine Schädigung zurück¬
lassen. Taendler - Berlin.
Hannemfiiler, Die Abrissfraktur des Trochanter. (Allgem. med. Zentral-
ztg. 1909, Nr. 35.) Es handelt sich um eine recht seltene Fraktur; Yert hat nur 3
Fälle davon in der Litteratur auffinden können. In allen 3 gab die Anamnese für den
Mechanismus der Verletzung keinen bestimmten Anhaltspunkt. Die Diagnose wurde bis¬
her in vivo nicht gestellt Im vorliegenden Falle handelt es sich um einen 15jähr.
Schüler, der an einem Wettlauf sich beteiligte. Er glitt dabei im vollen Laufe mit dem
linken Fasse nach hinten aus, während der Oberkörper nach vorwärts stürzte. Hum¬
pelnd gelangte er unter Führung von Freunden zur Poliklinik. Obj.: Schwellung in
der Gegend des linken Schenkelringes, nicht genau zu lokalisierende Schmerzhaftigkeit,
völlige Funktionsunfähigkeit des Hüftgelenkes. Keine Auswärtsrotation, Krepitation oder
Verkürzung des Beines. Auffallend war, dass das gestreckte Bein in Rücken¬
lage nur ausserordentlich wenig gehoben werden konnte, und dass hierbei der
Ileopsoas schlaff blieb. Um alle sonst für diese Bewegung in Betracht kommenden
Muskeln (Tensor fasciae lat. etc.) auszuschalten, brachte man den Jungen in sitzende
Stellung. Es wurde das Bein keine Spur gehoben und es wurde aus diesem Symptom
und dem Schlaffbleiben der Ileopsoas auf eine Abrissfraktur der Trochanter minor ge¬
schlossen. Über den Weiterverlauf ist nichts berichtet Apeit-Glotterbad.
Meissner, Die Frakturen beider Femurkondylen. (Beitr. z. klin. Chir.
Bd. LVIII, S. 216.) An der Hand von 5 Fällen aus der v. Brunsschen Klinik, die in
Röntgenbildern wiedergegeben sind, und 21 aus der Litteratur zusammengestellten Be¬
obachtungen bespricht Verf. die Frakturen beider Femurkondylen, die sog. T- und Y-
Brüche des unteren Femurendes.
Diese bilden ein seltenes Vorkommnis und waren 12 mal durch Fall auf das Knie, 2 mal
durch Fall auf die Füsse und andersartige Kompression in der Längsrichtung, 4 mal durch
direkte Gewalteinwirkung entstanden, während in 6 Fällen genauere Angaben fehlen.
Der Entstehungsmechanismus ist bei direkter Gewalteinwirkung ein von Fall zu
Fall wechselnder, weist aber bei den indirekten Brüchen, zu denen die durch Fall auf
Knie und Fuss verursachten Brüche gehören, gewisse Gesetzmässigkeiten auf. Beim
häufigsten Entstehungsvorgang, dem Fall aufs Knie, handelt es sich nicht um eine Keil¬
wirkung der Khiescheibe, wie 14 eigene Leichenversuche des Verfassers und solche von
Markuse beweisen, schon deshalb nicht, weil bei direkter Gewalteinwirkung auf die
Kniescheibe diese selbst stets in Trümmer geht; vielmehr lässt sich experimentell eine
Kondylenfraktur dadurch erzeugen, dass eine Gewalt die Tnberositas tibiae bei flek¬
tiertem Kniegelenk trifft In analoger Weise kann es auch beim Lebenden durch Fall
auf die Tuberositas tibiae oder auf den Fuss zum Kondylenbruch kommen, wobei in
erster Linie die Stauchung in der Längsachse des Oberschenkels wirksam ist und sekun¬
där sich eine Torsion hinzugesellen kann. Der interkondyläre Längsbruch ist dabei
primär, der suprakondyläre Querbruch sekundär.
Für das Zustandekommen der Brüche beider Oberschenkelkondylen bildet das ju¬
gendliche und weit mehr noch das höhere Lebensalter eine Prädisposition, insofern die
Mehrzahl der Beobachtungen Individuen über 50 Jahre betraf. Der suprakondyläre
Bruch liegt entweder am Schaftansatz der Kondylen oder reicht, besonders wenn Torsion
mit im Spiele war, in schrägem Verlauf etwas höher hinauf. Die interkondyläre Bruch¬
linie pflegt ziemlich median zu verlaufen. In der Regel ist das obere Bruchstück nach
vorn, das untere bei gleichzeitiger Drehung um eine Frontalachse nach hinten verschoben.
Zugleich trifft man meist eine seitliche Verschiebung eines oder beider Kondylen.
Durch die regelmässige Beteiligung des Kniegelenks erhalten diese Brüche einen
besonders schweren Charakter und geben auch in funktioneller Hinsicht eine ungünstige
Prognose mit Rücksicht auf die zu erwartende deformierende Gelenkentzündung.
Im ganzen hat die Therapie bisher keine sehr glänzenden Erfolge aufzuweisen.
Das gegebene Behandlungsverfahren ist die Extension, die in ihrer von Zuppinger in¬
augurierten Modifikation (automatische Extension in Semiflexionslage) in Zukunft bessere
Erfolge zu versprechen scheint. Re ich-Tübingen.
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Schiatter, Unvollständige Abrissfrakturen der Tuberositas tibiae oder
Wachstumsanoraalien? (Beitr. z. klin. Chir. Bd. 59. S. 518.) Verf., dessen frühere
Publikationen über die partiellen Abrissfrakturen der Tuberositas tibiae mehrfach ange-
fochten worden sind, erbringt an der Hand von acht neuen Beobachtungen den Beweis
für die Richtigkeit seiner früher vertretenen Anschauungen über die Entstehung und
Symptomatologie der unvollständigen Frakturen des schnabelförmigen Epiphysenfortsatzes.
Auch in den neuen Fällen handelt es sich um Individuen männlichen Geschlechts
im 13. oder 14. Lebensjahr. Die Mehrzahl dieser Frakturen entsteht indirekt durch
Muskelzug (Fussballspiel), ein Teil aber auch sicher durch direkte Gewalt Die Frakturen
kommen mitunter vor, ohne dass ein bestimmtes Trauma nachgewiesen werden kann und
ohne dass unmittelbar nach dem Trauma eine erhebliche Funktionsstörung vorliegt.
Andererseits können Druckschmerz, Schwellung und Funktionsstörung nach einer gering¬
fügigen Verletzung jahrelang bleiben.
Die Röntgenuntersuchung bildet zwar ein wertvolles diagnostisches Hilfsmittel, darf
•aber nur in Übereinstimmung mit den klinischen Symptomen als beweisend erachtet
werden. Auch ist ein Vergleich mit der gesunden Seite desselben Individuums unerlässlich.
Traumatische oder chronisch entzündliche Störungen in der Ossifikation der
Tuberositas tibiae können Vorkommen; da sie aber fast ausnahmslos männliche Personen
und vorzugsweise nur die rechte Seite betreffen, und analoge Störungen an anderen
Epiphysen nicht beobachtet sind, während andererseits der Tibiahöcker am meisten
Schädigungen ausgesetzt ist, so lässf sich die Möglichkeit nicht ablehnen, dass es sich
auch bei diesen sog. Wachstumsstörungen um die Folgen nicht diagnostizierter Frakturen
handeln kann. Die Röntgenuntersuchung bringt hier keinen sicheren Entscheid, da sie
mitunter auch sichere Frakturen nicht zur Anschauung bringt
Des weiteren findet Verf. seine frühere Vermutung bestätigt, dass bei jungen Indi¬
viduen der Sitz der Verletzung mehr gegen die Spitze hin (oberhalb des unteren Knochen¬
kernes) liegt, während bei älteren Personen, deren Epiphysenfortsatz durch die Ossifikation
härter geworden ist, eher ein Abriss des ganzen Fortsatzes mit Bruch an seiner oberen
Basis zu erwarten ist.
Therapeutisch hat sich die Ruhigstellung des Kniegelenks durch immobilisierende
Verbände am besten bewährt. Re ich-Tübingen.
Luxemburg, Zur Kasuistik seltener Epiphysenverletzungen. (D. Z. f.
•Chir. Bd. 99, Heft 3—6.) L. schildert zuerst zwei Fälle, einer 11jährigen Schülerin und
eines 13 jährigen Schülers. Bei dem ersteren handelt es sich um eine Fractura epiphys.
sup. tib. sin., beim zweiten um eine Fractura epiphys. sup. tib. dextr. Der erste Fall
wurde konservativ mit Extension und das Kniegelenk von allen Seiten komprimierenden
<juerzügen behandelt. Die Patientin wurde mit einem mittelstarken Schlottergelenk im
Knie und einem Schienenhülsenapparat entlassen. Fall 2 wurde operativ behandelt Die
Behandlung ist noch nicht abgeschlossen. Jedenfalls ist das Kniegelenk noch in hohem
Grade versteift, bedarf noch der Nachbehandlung. Der Verf. erwähnt dann noch mehrere
Fälle aus dem Kölner Bürger-Hospital von Epiphysenverletzungen an den Zehen und an
den Fingergliedern. Sie wurden alle konservativ mit relativ gutem Erfolge behandelt
Zum Schluss gibt er noch drei Fälle von Roux, Macdonnell und Hamilton an, deren
Heilung ebenfalls eine relativ gute genannt werden kann. Taendler-Berlin.
Finsterer, Über Verletzungen im Bereiche der Fusswurzelknochen mit
besonderer Berücksichtigung des Os naviculare. (Beiträge zur klin. Chirurgie.
Bd. LIX, S. 99.) Die Arbeit behandelt sämtliche Brüche und Verrenkungen der Fuss¬
wurzelknochen unter kritischer Verwendung der vorliegenden Litteratur nach den Gesichts¬
punkten der Entstehung, der Symptome, der Diagnose, Prognose und Therapie und macht
durch ihre Vielseitigkeit ein Referat in engerem Rahmen unmöglich. Für die Grazer
Klinik stellen die Brüche der Tarsalknochen 0,34 °/ 0 des gesamten Frakturenmaterials
dar. Trotz der zweifellos häufigeren Feststellung derartiger Knochenbrüche in der Neu¬
zeit sind viele höher berechnete Frequenzzahlen irreführend, da sie auf einem ausgelesenen
Material beruhen.
Die eigenen einschlägigen Fälle des Verf. sind folgende:
1. eine Rissfraktur des Fersenbeins durch Fall aus der Höhe, kombiniert mit
Kompression. Heilung mit erheblicher Funktionsstörung.
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Monatsschrilt fiuf Unfallheilkunde und Invalideriweeen Nr. 5.
2. ein Querbruch des Fersenbeins hinter der Articulatio talonavicularis, kombiniert
mit zwei schrägen Bruchlinien, entstanden durch Schlag auf die Ferse. Plattfuss mit
lang dauernder massiger Funktionsstörung.
3. zwei Brüche des Talushalses, einmal durch Fall vornüber bei fixiertem Fusse,
das andere Mal durch Fall aus der Höhe auf die Ferse entstanden.
4. ein isolierter Bruch des Kahnbeins, entstanden durch Quetschung des Fusses
durch einen Stein, der bei erhobener Ferse den mit den Zehen auf den Boden auf¬
gestemmten Fuss von aussen obenher traf. Lang dauernde Funktionsstörung. Konser¬
vative Behandlung erzielte volle Wiederherstellung der Funktion.
5. ein Bruch der Tuberositas ossis nayicularis mit frontal gestellter Bruchlinie r
entstanden durch Fall aus 4 m Höhe auf die Fussspitze. Langdauernde Funktions¬
störung, durch Plattfusseinlagen gebessert. , •*
6. ein Bruch des 1. Keilbeins, kombiniert mit einer Absprengung der Tuberositas
des 5. Metatarsus, wahrscheinlich entstanden durch seitliche Kompression des zwischen
Wagenrad und Bremsvorrichtung mit der vorderen Hälfte eingeklemmten Fusseä. Keine
Dislokation. Behandlung noch nicht abgeschlossen. Reich-Tübingen.
A. Hoffmann, Über die isolierte Fraktur des Os naviculare tarsi. (Bei¬
träge zur klin. Chirurgie. Bd. L1X, S - . 217.) Ein 20 jähriger Mann war 5 m hoch auf
die Füsse herabgefallen, konnte zunächst auf den rechten Fuss wegen heftiger Schmerzen
nicht mehr auftreten, bekatii in der nächsten Zeit eine Schwellung des Fusses und hatte
4 Monate später bei Belastung des Fusses und bei dessen Abwicklung noch über Schmerzen
und zeitweise Schwellung zu klagen. Als er jetzt in die Payrsche Klinik kam, kon¬
statierte man ein geringes Ödem des Fussrückens, eine unbedeutende dorsale Hervor-
ragung des Kahnbeins und eine Verkürzung der Längenachse des Fusses um % cm.
Das Röntgenbild zeigte einen Kompressionsbruch des Kahnbeins, der offenbar durch
Längskompression beim Fall auf den Grosszehenballen entstanden war. Beim Gebrauch
eines Plattfussstiefek hatte Pat. keine Beschwerden, wohl aber ohne diesen.
Eine Durchsicht der Kasuistik lehrt u. a., dass für die oft recht schwierige Dia¬
gnose eine Störung der aktiven Supination von Bedeutung ist, und dass man sich bei
Beurteilung des Röntgenbildes vor der Verwechslung eines Kahnbeinbruches mit der io
11—12 °/ 0 der Fälle vorkommenden Varietät des Os tibiale externum zu hüten hat. Der
Kahnbeinbruch verdient auch praktisches Interesse, da er häufiger als nach der gewöhn¬
lichen Annahme vorkommt und mitunter recht langdauernde und erhebliche Funktions¬
störungen macht
Therapeutisch soll man in frischen Fällen mit Dislokation der Bruchstücke durch
Redressement und Gipsverband eine exakte Konsolidation herbeiführen, später massieren,
bewegen und erst mit G psverband, dann mit Plattfussstiefeln auftreten lassen. Führt in
alten. Fällen von Pseudarthrose oder Verheilung in fehlerhafter Stellung mit oft beträcht¬
lichen Schmerzen die konservative orthopädische Behandlung nicht zum Ziele, so kommt
eine teilweise oder totale Entfernung des gebrochenen Kahnbeins in Betracht.
Reich-Tübingen.
Henrici, Fremdkörper in der Speiseröhre. H. demonstriert in der Ver¬
einigung westdeutscher Hals- und Ohrenärzte am 2. XII. 06 (s. Münch, med. Wochenschr. 33)
zwei ösophagoskopische Fremdkörper. 1. Eine abgebrochene Nadel, welche sich in die
Schleimhaut der ösophagushinterwand in der Höhe des Ringknorpels quer eingespiesst
hatte. Sie wurde mit dem langen Röhrenspatel zu Gesicht gebracht und mit einer
Löffelzange durch starkes plötzliches Anziehen entfernt. 2. Ein Gebiss, das eine Pat. im
Schlafe verschluckt hatte. Beschwerden hatte Pat. nicht. ‘ Die Sonde glitt ohne Wider¬
stand in den Magen. Bei der Ösophagoskopie fand sich das Gebiss in 26 cm Tiefe fest
eingeklemmt im Ösophagus. Die Extraktion gelang erst, nachdem das Gebiss ganz von
einer Seite gefasst und dadurch beim Anziehen sein querstehender grösster Durchmesser
in die Längsrichtung der Speiseröhre eingestellt war, mit einer Hakenzange.
Im Anschluss an diese Demonstration berichtet Kronenberg über einen Fremd¬
körper (Hornknopf), der 2 Monate im oberen Teil der Speiseröhre, vermutlich seitlich
vom Ringknorpel eingekeilt war, ohne gelegentlich in den Magen befördert zu werden
und ohne andererseits die Ernährung merklich zu beeinträchtigen. Zu beachten war,
dass er viel mehr Atem- und Schluckbeschwerden — offenbar durch den seitlichen Druck
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auf den Kehlkopf — hervorgerufen hatte, und so die Vermutung auf einen Fremdkörper
der Luftröhre wachrief, während es sich um einen solchen der Speiseröhre handelte.
Aronheim - Gevelsberg.
Haecker, Fremdkörper in der Speiseröhre. H. berichtet im medizinischen
Verein Greifswald am 12.1.07 (s. Münch, med. Wochenschr. 11) über einen Fall von
Fremdkörper im Ösophagus. Es war ein Gebiss mit 2 Zähnen* verschluckt worden und
steckte im ganzen 4 Monate im Ösophagus mit langsam zunehmenden Schluckbeschwerden.
In der Höhe der Kreuzung des Ösophagus und des linken Bronchus war bereits Perfora¬
tion und Kommunikation mit dem Bronchus eingetreten. Extraktion mit dem ösophago-
skop gelang nicht, deshalb Oesophagotoraia externa. Zur Heilung der Bronchialfistel
wurde Gastrostotomie gemacht, worauf völlige Wiederherstellung eintrat.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Merkel, Demonstration eines verschluckten Gebisses. (Deutsche med.
Wochenschr. Vereinsbeilage 45/09.) Ein 27 jähriger Bäcker trug ein Gebiss von 5 Zähnen r
welches er nachts nicht zu entfernen pflegte, trotzdem die Platte zerbrochen war und er
dieselbe notdürftig zusammengebunden hatte. In einer Nacht erwachte er mit heftigen
Schmerzen in der Brust und vermisste sofort das Gebiss. Wegen der zunehmenden
Schluckbeschwerden wurde er am nächsten Tage von M. untersucht, welcher mit dem
Bougie auf ein Hindernis in einer Tiefe von 25 cm stiess. Eine Röntgenuntersuchung
liess in aufrechter Stellung (halblinks) das Gebiss deutlich erkennen. Im Ösophagoskop»
konnte das Gebiss bei 25 cm eingestellt werden, doch konnte wegen starken Husten¬
reizes eine Zange erst eingeführt werden, nachdem der Tubus entfernt worden war.
Plötzlich gab der Kranke an, er fühle nichts mehr, worauf nach Entfernung der Zange
von neuem sondiert wurde. Ein Hindernis bestand jetzt nicht mehr; im Röntgenschirm
liess sich das Gebiss in Höhe des Nabels feststellen, wo es nach Trinken von Wasser
hin- und herbewegt werden konnte. Der Kranke wurde entlassen und erhielt die Weisung,
möglichst viel Brei zu essen, worauf nach 60 Stunden unter Zuhilfenahme von Ricinus
das Gebiss per anum zutage gefördert wurde. Augenscheinlich war durch den Ösophagus¬
tubus das Gebiss durch Dehnung der Speiseröhrenwand gelockert worden und in den
.Magen hinabgeglitten. Bei Entfernung desselben per os wären zweifellos durch die
scharfen Kanten der zerbrochenen Platte nicht unerhebliche Schleimhaut Verletzungen ent¬
standen. _ Hammerschmidt-Danzig.
Blauet, Über die Entfernung von Gebissen aus der Speiseröhre mit
Hilfe des Ösophagoskops. (Beitr. z. klin. Chir. Bd. LVIII, S. 138.) In den beiden
aus der v. Br uns sehen Klinik mitgeteilten Fällen von ösophagoskopischer Extraktion
von Gebissen aus der Speiseröhre hatte der eine Fremdkörper 2 Tage darin verweilt, hoch¬
gradigste Schlingbeschwerden, Dyspnoe, Fieber und eine sicher nachweisbare eitrige Wand¬
veränderung, der andere* schon 35 Tage in der Speiseröhre befindliche Gebiss wesentlich
leichtere Symptome, Schluckbeschwerden, Druckempfindlichkeit des Halses und mässige
Temperatursteigerung verursacht. In beiden Fällen war eine erfolgreiche ösophago-
skopische Extraktion erst möglich, nachdem die entzündliche Schleimhantschwellung um
den Fremdkörper herum durch Adrenalinpinselung stark vermindert worden war. Die
Rekonvaleszenz des ersten Falles war durch heftige Schmerzen in der Speiseröhre und
eine Pneumonie kompliziert, der zweite Pat. war anderen Tags fieber- und beschwerdenfrei.
Ausser diesen eigenen Beobachtungen sind noch zehn erfolgreiche und zehn erfolg¬
lose ösophagoskopisehe Gebissextraktionen aus der Litteratur wiedergegeben. Für die
Diagnose der steckengebliebenen Fremdkörper ist weder die Sonden- noch Röntgenunter¬
suchung verlässlich, sondern allein die Ösophagoskopie. Die ösophagoskopisehe Methode
der Extraktion ist in, geübter Hand sehr leistungsfähig und daher stets vor der Öso¬
phagotomie zu versuchen. Als therapeutisches Mittel zur Erleichterung der Extraktion
empfiehlt Verf. angelegentlichst die Adrenalinpinselung der geschwollenen Schleimhaut.
Reich-Tübingen.
Lindenstein, Über die Beziehungen der Laparotomienarben zu den
postoperativen Bauchbrüchen. (Beiträge.zur klin. Chirurgie. Bd. LXI, S. 563.) Verf.
hat die Laparotomierten des Nürnberger Krankenhauses (Hofrat Göschel) der Jahre
1904 und 1905, im ganzen 100 Pat., auf Narbenbrüche nachuntersucht. Alter und Ge¬
schlecht spielten bei diesem Material keine Rolle, Körperbeschaffenheit nur insofern.
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als man bei kachektischen Pat. oft noch nachträglich ein Auseinanderweichen der Wund¬
ränder erlebte.
Auf die einzelnen Schnitte kamen:
Fälle Brüche
Medianschnitt oberhalb des Nabels 5 —
„ unterhalb „ „ 82 4
Pararektalschnitt.41 11
Schrägscbnitte.7 4
Wellenschnitt.15 —
Pfannenstielscher Schnitt . . 10 1
Eine eingehende Prüfung ergab aber, dass es nicht die Art der Schnittführung,
sondern die Technik der Wundnaht (am besten Naht in drei Etagen) und der Verlauf
der Wundheilung sind, welche die Entstehung der Narbenbrüche verursachen. In keinem
Fall von primär vollkommenem Wundverschluss und reaktionsloser Heilung kam ein
Narbenbruch vor, am häufigsten aber bei tamponierten Fällen und solchen mit Bauch¬
deckeneiterung und Hämatombildung. Auf das prophylaktische Tragen von Leibbinden
setzt Verf. keine Hoffnungen. Reich-Tübingen.
Schlender, Über traumatische Hernien. (Beiträge zur klin. Chirurgie. 66. Bd.,
3. Heft.) Verf. schreibt über das alte Thema der äuf traumatische Weise entstandenen
Hernien. Unter „traumatischem Bruch“ versteht man die mehr oder weniger plötz¬
liche Entstehung eines Bruches durch eine Qewalteinwirkung bei völlig normalen Bauch¬
decken bzw. normalen Bruchpforten und normalem Peritoneum. Als „Unfallsbruch“
bezeichnet man das erstmalige Erscheinen von Bruchinhalt bei Bruchanlage, also bei
kongenital geschädigten Bruchpforten. Verf. unterscheidet bei den traumatischen Hernien
die direkten, welche an jeder beliebigen Stelle der Bruchwand entstehen können, und
die indirekten, welche einer Bruchpforte, im wesentlichen dem Leistenkanal, folgen.
Bei der Entstehung der direkten Brüche kommt nur ein ausserordentlich grosses, direktes
Trauma von aussen ätiologisch in Frage, da hier eine Bruchpforte neu gebildet werden
muss. Verf. erkennt nur 4 Litteraturfälle als hierher gehörig an (Bilfinger, Haegier,
Lotheissen, Döpner). Bei den indirekten traumatischen Hernien muss man unter¬
scheiden solche, welche nur der Erhöhung des intraabdominalen Druckes ihre Entstehung
verdanken, neben solchen, bei denen die plötzliche Überdehnung der Bauchdecken zum
Bruch führt, und endlich denjenigen mit direkter Gewalteinwirkung von aussen. Auch
für die indirekten traumatischen Hernien fand Verf. nur 4 Beispiele in der Litteratur
(v. Bergmann, Haegier, Herdtmann, Rehn). — Verf. teilt dann aus dem Luisen¬
hospital in Dortmund (Prof. He nie) 2 neue Fälle von traumatischer Hernie mit In
dem ersten war es eine direkte Hernie: Ein 34 jähr. Bergmann wurde von einem Förder¬
korb heftig an seiner vorderen Körperhälfte gestreift. Es fanden sich danach ausgedehnte
Hautabschürfungen, eine Wunde am Damm, in den Leistengegenden blutige Sugillationen
und Hautemphysem vor. Nach Abheilung dieser Erscheinungen wurde 6 Wochen später
von dem Pat. eine Vorwölbung in der rechten Leistengegend bemerkt. Doch arbeitete
er damit weiter. Bei der 2 l l 2 Jahre später vorgenommenen Operation fand sich lateral
vom inneren Leistenring ein fünfmarkstückgrosser Defekt in der Obliquusaponeurose,
von dem äusseren Leistenring durch einen narbig verdickten Fascienstrang getrennt. —
In dem zweiten Fall war bei einem 40jähr. Bergmann bei einer ausserordentlichen
Kraftanstrengung durch plötzliche Überdehnung der Bauchdecken eine indirekte trauma¬
tische Hernie entstanden. Pat. arbeitete nach einigen Minuten Pause weiter. Narbige
Verwachsungen, wie man sie bei der Operation fand, sowie die Unkenntnis unserer Un¬
fallsgesetze seitens des ungarischen Pat. Hessen auch in diesem Falle an der wahren
traumatischen Natur des Bruches nicht zweifeln. — Verf. geht dann auf die Frage der
Unfallentschädigung ein und kommt dazu, eine Entschädigung nur dann anzuerkennen:
1. wenn wegen Vorhandenseins anderer Erkrankungen nicht operiert oder wegen der
Eigenart der pathologischen Verhältnisse durch die Operation die Hernie nicht beseitigt
werden kann; 2. bei Recidiven. 3. Bei einem bereits ohne Operation möglichen Nachweis
traumatischer Entstehung und bei Verweigerung der Operation wäre ein Bruchband zu
liefern. 4. Wenn wegen der lokalen Verhältnisse ein brauchbares Bruchband nicht her¬
zustellen ist oder sonst nicht vertragen wird.
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Das Gesamtergebnis seiner Arbeit fasst Verf. in folgenden Sätzen zusammen: 1. Es
gibt traumatische Hernien, von denen beim Unfall nur Teile entstehen, während sich der
Rest erst später entwickelt. 2. Allmähliche Entstehung eines Bruches spricht unter
Umständen nicht gegen die traumatische Genese. 3. Bei jedem traumatischen Bruch ist
eine Körperschädigung nachweisbar, die in Verletzungen oder Einklemmungen oder beidem
besteht. 4. „Unfallhernien“ beruhen auf dem Vorhandensein kongenitaler Anlage oder
pathologischer Zustände. Ihre Entschädigung ist daher nicht erforderlich. 5. Es sollen
nur „traumatische Hernien“ entschädigt werden. 6. Der Nachweis der traumatischen
Ätiologie ist, wenn nötig, operativ zu führen. H. Kolaczek-Tübingen.
Githol, Hernies posttraumatiques. (La mödecine des accidents du travail.
1909. Nr. 7.) G. stellt auf Grund eines beobachteten Falls, über den eingehend berichtet
wird, die Behauptung auf, dass es rein klinisch unmöglich sei, zu entscheiden, ob eine
Hernie durch ein Trauma bedingt sei oder nicht. Wallerstein-Köln.
Sebbe, Beitrag zur Lehre] von der Hernia lineae albae incarcerata.
(Deutsche med. Wochenschr. 43/09.) Im Anschluss an einen Fall eines plötzlich einge¬
klemmten Bruches der weissen Linie bespricht S. das Wesen und Vorkommen dieser
Brüche überhaupt, welche insofern für die Unfallpraxis von Wichtigkeit sind, als man
häufig genug der Angabe begegnet, ein derartiger Bruch sei durch einen Stoss oder dergl.
entstanden bzw. verschlimmert worden. Nach einer aus der neuen Litteratur heraus¬
gegriffenen Statistik kommen auf 28348 Brüche nur 223 epigastrische Hernien, d. h. 0,8 °/ 0 .
Dabei meint S. aber, dass doch noch eine grosse Anzahl übersehen werden, die die
wenigsten Symptome verursachen. Die Hernia epigastrica ist selten über walnussgross,
liegt oberhalb des Nabels und verursacht, sofern sie nicht symptomlos verläuft, Schmerzen
in der Magengegend, Appetitlosigkeit, Erbrechen, selten Durchfall oder Verstopfung. Sie
tritt oft garnicht über das Niveau der Bauchdecken hervor und täuscht daher mit ihren
Symptomen ein Magen- oder Darmleiden vor. Der gewöhnlichste Befund dieses meist
angeborenen Leidens ist ein Lipom, das einer Einstülpung des Peritoneums aufsitzt. Der
Bruchsack ist leer und nur die peritonitische Reizung ist es, die zu chirurgischen Ein¬
griffen führt, und die oft zustande kommt durch eine äussere Gewalt, einen Stoss oder
dergleichen, welch letzterer alsdann als die Ursache des bis dahin unbemerkten Leidens
angesehen wird. Eine Einklemmung von Netz oder sogar Darm ist äusserst selten, eine
typische Einklemmung einer Dünndarmschlinge in einer Hernia epigastrica hat S. über¬
haupt nicht gefunden. Kommt es zu einer Inkarzeration eines Bruches, so tritt diese
fast stets allmählich ein, nur in den allerseltensten Fällen ist eine akute Einklemmung
beobachtet worden, worauf in der Unfallpraxis besonders zu achten ist Ebenso ist bei
der Bewertung der Angaben der Entstehung eines solchen Bruches die Anamnese von
grossem Wert. Vorangegangene Magenbeschwerden deuten fast immer auf ein bereits
längeres Bestehen eines solchen Bruches. Hammerschmidt-Danzig.
Läwen, Hernia lineae albae. L. demonstriert in der medizin. Gesellschaft zu
Leipzig am 23. XI. 09. (s. Münch, med. Woch. 2) einem 49jähr. Mann, bei dem eine
3 mal rezidivierte Hernia lineae albae durch ausgedehnte freie Periosttransplantation in
die über der Bruchpforte stark verdünnte Bauchwand zur Heilung gebracht worden war.
Das Resultat ist 7 V 2 Monate nach der Operation noch ein vollkommenes. Pat. verrichtet
schwere körperliche Arbeit in einem landwirtschaftlichen Betriebe. Aronheim-Gevelsberg.
Koppl, Beiträge zur Kenntnis und Kasuistik der Hernia ischiadica an
der Hand des ersten radikal operierten und geheilten Falles. (Beitr. z. klin.
Chir. Bd. LVIII, S. 314.) Eine 42 Jahre alte Frau hatte seit 2 Jahren häufig sich wieder¬
holende Ileusanfälle, die nach Dauer und Intensität in der letzten Zeit zugenommen hatten.
Es bestanden dabei ausser Stuhlverhaltung und Erbrechen Schmerzen in der Unterbauch¬
gegend mit Ausstrahlung in das rechte Bein, weshalb Pat. im freien Stadium unter der
Diagnose Hernia ischiadica in die Wölflersche Klinik kam.
Man konstatierte eine mannsfaustgrosse, pralle, fluktuierende Geschwulst, die bei
2 maliger Punktion sanguinolente Flüssigkeit geliefert hatte und als vermutliche Geschwulst
des N. ischiadicus angesprochen wurde. Während der Beobachtung traten wieder leichte
Einklemmungs- und neuralgische Erscheinungen auf, letztere besonders bei Rückenlage
und im Sitzen. Durch den Mastdarm fühlte man eine pralle Geschwulst in der Fossa
ischiorectalis. Bei der Operation fand sich unter dem Glutaeus maximus ein Bruchsack,
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der ausser reichlich blutigem Bruchwasser den rechten Eierstock und das abdominale
Tubenende enthielt. Der Bruchsackhals war eben für einen Finger durchgängig, und als
Durchtrittsstelle ergab sich das Foramen infrapyriforme. Tube und Eierstock wurden
reseziert, der Bruchsack nach Abbindung abgetragen und die Bruchpforte durch Vernähung
des Muse, pyriformis mit dem Lig. sacrospinosum geschlossen. Es erfolgte glatte Heilung.
Im Anschluss hieran gibt Verf. eine Übersicht Über die Topographie und Varie¬
täten der ischiadischen Brüche und eine Kasuistik von 23 Fällen.
5 mal war der Bruch angeboren; sonst kamen 5 mal indirekte Traumen (Anstrengung
in gebückter Stellung), 5 mal Zug von Geschwülsten ätiologisch in Betracht, während Er¬
schlaffung der Bänder und Muskeln, sowie habituelle Verstopfung häufiger disponierende
Momente bilden.
Bruchinhalt war meist Dünndarm, ausserdem der Eierstock (4 mal), die Harnblase
(1 mal) und Netz (1 mal). 56 °/ 0 der Fälle kamen in eingeklemmtem Zustand in Beo¬
bachtung. Die Diagnose stützt sich vor allem auf den Nachweis einer Schwellung in der
Glutäalgegend und ischiadischer Neuralgien und hat vor allem Abszesse und Geschwülste
auszuschliessen. Immerhin ist sie sehr schwierig und wurde nur in den wenigsten Fällen
vor der Operation oder Autopsie gestellt. Besonderer Wert ist auf rektale und vaginale
Blutuntersuchung zu legen.
Von den 9 eingeklemmten Brüchen endeten 6 tödlich, davon 2 trotz, 1 an der
Operation und 8 ohne Operation. Von den 4 Pat. mit temporär eingeklemmten Brüchen
starben 2, 1 wurde gebessert und 1 geheilt. Mit freien Brüchen wurden 3 operiert*
wobei es 1 mal zu einer Harnfistel und lmal zur Heilung kam, während in 1 Fall das
Resultat unbekannt blieb.
Bezüglich der Operationsmethode bestehen noch keine Regeln. Schwierigkeiten bereitet
der Verschluss der Bruchpforte, der sich in jedem einzelnen Falle nach der Topographie
des Bruches unter Rücksichtnahme auf die austretenden Nerven und Gefässe zu richten hat.
Der beschriebene Fall ist der erste erfolgreich radikal operierte. Reich-Tübingen.
©erster (Ncw-York), Behandlung der allgemeinen Peritonitis. (Deutsche
med. Wochenschr. 51/09. Vereinsberichte.) Auf Grund eines Materials von 609 Fällen
aus den Jahren 1899—1908 zieht G. folgende für die Unfallpraxis wichtige Schlüsse:
Weitaus die meisten, nämlich 461 Erkrankungen, waren auf eine Appendicitis zurück¬
zuführen. Die Symptome des Peritonitis sind nach G.: ängstlicher Ausdruck, eingesunkene
Gesichtszüge; hoher Puls und Atmung; ausgesprochene Prostration; Rigidität der Bauch¬
muskeln, angezogene Oberschenkel; diffuse Leibschmerzen; allgemeine Empfindlichkeit des
Bauches sowie Empfindlichkeit des Bauchfells von der Scheide und vom Rectum aus;
Obstipation manchmal nach vorausgegangener Diarrhoe; häufiges Erbrechen; freie Flüssig¬
keit in der Bauchhöhle. G. betont aber ausdrücklich, dass alle diese Symptome unbe¬
ständig sind. Dank der schnelleren und exakteren Diagnosenstellung und dem jetzt
geübten energischem chirurgischen Vorgehen ist die Mortalität von 79 °/ 0 im Jahre 1899
auf 14,5 im Jahre 1908 gesunken. Bei der Operation verfährt G. nach folgenden Grund¬
sätzen: Vorbereitung durch Magenspülung, intravenöse Kochsalzinfusion und subkutane
Alkohol-, Kampher- oder Ätherinjektionen. Kein Chloroform, nur Äther in Tropfmethode.
Freilegung des primären Herdes der Infektion, bei zweifelhaften Fällen Eröffnung der
Bauchhöhle durch einen pararektalen Schnitt, der weder zu kurz noch zu lang sein darf.
Vernähung des Loches in der Darmschlinge usw. Bei perforativer Appendicitis Abträge»
der Appendix mit einfacher Ligatur, bei morschen oder gangränösen Geweben Bedecke»
mit Jodoformgaze. Abfliessenlassen des Eiters, was durch Einführen des mit Gummi¬
handschuh geschützten Fingers erleichtert wird. Keine Irrigation! Drainage der rechten
Fossa iliaca mit einem distal gefensterten Drain, das an diesem distalen Ende mit einem
Jodoformgazedocht gefüllt ist; gerade der letztere begünstigt die Entleerung des Eiters
ausserordentlich. Er wird nicht gewechselt, nur die äusseren aufsaugenden Verbandstoffe
sollen erneuert werden. Wird die Absonderung kapillär, so wird der Docht entfernt, das
Drain bleibt liegen. Bleibt diese Absonderung serös, so kann die Drainage den 3. oder
4. Tag entfernt werden. Vernähung der Bauchwunde in drei Etagen. Bei Anhalten des
paralytischen Ileus häufige Magenspülungen, eventuell Punktion einer geblähten Darm¬
schlinge. Daneben zur Anregung der Peristaltik Einläufe oder permanente Irrigationen.
Subkutan Opiate sowie Verbot der Nahrung und des Getränks, solange das Erbreche»
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5.
andauert. Schonung der Kräfte durch schnelles vorsichtiges Vorgehen. Nach der Operation
Lage des Kranken in Fowlersche Lage, solange Erbrechen, Abgeschlagenheit und hoher
Puls andauem. Abführmittel und Salze erst nach völligem Verschwinden des Erbrechens.
Die auf gangränöse Stellen gelegten Jodoformstreifen sollen unbedingt solange liegen bleiben,
bis sie von den Granulationen selbst gelockert werden. Hammerschmidt-Danzig.
Tuffier, Sur un cas de päritonite traumatique saus rupture de Tin-
testin. (La Presse mßdicale 1909. No. 99. Sociötö de Chirurgie de Paris 8. XII. 09.)
Einem 59jährigen Mann war ein Lastwagen quer über den Leib gefahren. Der Mann
bot danach keine Zeichen einer inneren Blutung und keinen ausgesprochenen Shock. Am
übernächsten Tag war der Leib auf getrieben und 50 Stunden nach dem Unfall war das
Bild der akuten Peritonitis ausgesprochen. Bei der sofort vorgenommenen Laparotomie
gelang es trotz genauester Nachforschung nicht, am Darm irgend eine verletzte Stelle zu
finden, nur entdeckte man 80 cm unter dem Duodenum eine 40 cm lange Darmschlinge,
die gerötet und aufgetrieben war und Plätschergeräusch bot. Das zu dieser Schlinge ge¬
hörige Mesenterium zeigte in Dreieckform angeordnete Ekchymosen. Die Mesenterial-
gefässe zeigten nichts Abnormes, in der Bauchhöhle fand sich nur ein wenig trübe Flüssig¬
keit, kein Eiter. Schluss der Bauchhöhle unter Zurücklassung eines Drains. Tod nach
wenigen Stunden. T. weist darauf hin, dass in der Litteratur über ähnliche Fälle be¬
richtet wird, .wo nach einem das Abdomen treffenden Trauma eine Peritonitis einsetzte,
während sich bei der Operation oder der Autopsie nicht die geringste Kontinuitäts¬
trennung des Darms finden Hess. T. glaubt, dass es infolge der Quetschung des Mesen¬
teriums zu Gefässstörungen und Schädigungen des nervösen Apparates komme, die ihrer¬
seits an der entsprechenden DarmschUnge eine Erweiterung der Gefässe im Gefolge haben.
Diese Zirkulationsstörung gestatte dann den im Darm befindlichen Keimen, die Darm¬
wand zu durchdringen und die Peritonitis auszulösen. Wallerstein-Köln.
Steinthal, S ubkutane Bauclidurchquetschung. (Deutsche med. Wochenschr.
51/09. Vereinsberichte). Ein 54jähriger Mann erhielt einen Stoss vor den Leib. 7 Stunden
später wurde infolge der brettharten Spannung des Leibes und einer ganz leichten Tem¬
peraturerhöhung die Laparotomie vorgenommen. Es fand sich an einer der untersten
Darmschlingen an der kontramesenterialen Seite je ein fingerdickes und ein linsengrosses
Loch. Seidenknopfnähte, Enteroanastomose, Gummidrains bis zum Boden des kleinen
Beckens und Ausspülen der Bauchhöhle wegen eines reichlichen Exsudates. Heilung.
Nast-Kolk, Subkutane Bauchdurch^uetschung. (Deutsche med. Woch. 1909,
Nr. 51.) Ein 38jähriger Maurer, der über einen Balken gebückt lag, wurde von einer
-einstürzenden Mauer in den Rücken getroffen und mit dem Bauch gegen den Balken
gequetscht. Zunächst keine bedrohlichen Symptome, nach einer Stunde Bauchdecken¬
spannung, leichte Temperaturerhöhung und ein Puls von 100. Bei der drei Stunden
nach der Verletzung vorgenommenen Laparotomie fand sich ein 3 cm langer Längsriss
an der obersten Jejunumschlinge dicht am Duodenum. Da der Riss nur in der Länge
genäht werden konnte, hintere Gastroenterostotomie. Durch 2 Inzisionen in der linken
Lendengegend Drainage des kleinen Beckens. Reichliche Kochsalzspülungen der Bauch¬
höhle, glatter Wundverlauf, Heilung nach 6 Wochen. Hammerschmidt-Danzig.
Fauchet, Empaleraent, plaies de l’intestin, entörorraphie, pöritonite,
entörostomie, septicömie, bains froids, guärison. (La Presse m6dicale 1909.
No. 93.) Ein 6jähriges Mädchen erleidet beim Klettern über ein Gitter eine Pfahlver¬
letzung, die mit Zerreisstmg des Septum recto-vaginale, Durchbohrung des Mastdarms
und Eindringen des verletzenden Gegenstands in die Bauchhöhle einhergeht. 17 Stunden
nach dem Unfall ist der Leib leicht aufgetrieben, das Gesicht verfallen, grüne Massen
werden erbrochen; Puls 140, Temperatur 38. Bei der Laparotomie findet man die
Bauchhöhle unterhalb des Nabels mit eitrigen Gerinnseln bedeckt, das Rectum ist in der
Höhe des Cavum Douglasii durchbohrt, das Colon descendens zerrissen. Naht des Colon.
Vom Douglas aus wird durch das Rectum nach der ano-vaginalen Wunde ein Drain
gelegt Links wird ein Anus praeternaturalis an einer Dünndarmschlinge angelegt. Da
in den nächsten 48 Stunden sich keine Gase entleeren, wird rechts eine Enterostomie
angelegt, danach Zeichen einer Allgemeininfektion, Temperatur 40 °. Nach kalten Bädern
prompter Temperaturabfall auf 37°. Nach 10 Tagen Entfernung des Drains. Nach
1 Monat Schluss des Anus praeternaturalis, Wiederherstellung des Damms. Ara Abend
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des Operationstages Temperatur 41,2 °, Puls unzählbar, sehr schlechtes Allgemeinbefinden.
Nach 2 kalten Bädern fällt die Temperatur auf 37°, es stellt sich Schlaf ein und nun
erholt sich das Kind rasch. Wallerstein-Köln.
Weber, Beitrag zu den Pfählungsverletzungen beim Weibe. (Inaugur.-
Dissertat. Halle 09.) Im Anschluss an eine mitgeteilte Pfählungsverletzung bei einer
Frau, deren Verlauf in der Frauenklinik zu Halle beobachtet wurde, gibt Verf. in seiner
Arbeit eine Zusammenstellung von Pfählungsverletzungen des weiblichen Beckens. Von
Interesse aus der Arbeit, auf deren Einzelheiten verwiesen sei, ist eine Durchsicht der
verletzenden Instrumente. Wie Strassny fand auch Verf. als verletzenden Gegenstand
an erster Stelle die Heugabel, dann den Harken-, Forken-, Besen- oder Schaufelstiel.
Der Vorgang des Unfalles spielte sich dabei fast ausschliesslich so ab, dass die Frauen
von Heu- oder Strohschobern oder auch von der Treppe abrutschten und ihnen dabei der
Stiel von unten her durch Rektum, Damm oder Genitalien in den Leib drang. Unter
74 aufgeführten Fällen sind 23 dieser Art Da diese Verletzungsart meist in landwirt¬
schaftlichem Betriebe vorkommt, ist es erklärlich, dass das Weib daran prozentual nicht
schwächer beteiligt ist als der Mann. An zweiter Stelle stehen Pfählungen durch ver¬
einzelte Pfähle, Zaunpfähle, Zaunlatten und Gitter mit 17 Fällen. Fensterputzende Dienst¬
mädchen sind dieser Art der Aufspiessung ganz besonders ausgesetzt. 3. Auf Stuhlbeinen
resp. Stuhlpfosten pfählten sich 5 auf; Holzstöcke, Stöcke, Schirme bildeten 8 mal den
verletzenden Gegenstand. 4. 5 mal wurden Arbeiterinnen durch das Horn einer Kuh oder
Ziege aufgespiesst, 3 mal waren Zweige, 2 mal Bleistifte die Ursache der Verletzung. —
Die Gegenstände, die je nur einmal Anlass zu einer Pfählung gaben, waren: Bohnen¬
stange, Wagendeichsel, Wagenstütze, Schlittenpfosten, Kahnspitze, Nagel, Sichel, Glas,
Cylinder, Bougie und Gucke.
In über der Hälfte der Fälle nahm das Instrument seinen Weg durrch einen der
natürlichen Körperöffnungen. Von den Nates, soweit er seitlich auftrifft, gleitet der Pfahl
zunächst in die Rima, findet am Damm Widerstand und weicht nach Scheide oder Anus
aus. 28 mal ist Eindringen durch die Scheide verzeichnet: 22 ältere, verheiratete Frauen
und 6 jüngere Mädchen. Umgekehrt liegen die Verhältnisse beim Eindringen des Pfahles
durch den Damm; davon werden besonders junge Individuen mit straffen Genitalien be¬
troffen. Unter 14 derartigen Fällen handelte es sich nur 2 mal um ältere Personen.
Bei den Pfählungen per anum waren unter 12 Fällen 4 Kinder. 7 mal drang der ver¬
letzende Gegenstand neben dem Introitus vaginae in die Vulva ein. Lag die Eintritts¬
pforte neben der Mittellinie in den Glutaeen oder dichter neben dem After, so handelte
es sich häufig um eine sehr erhebliche, den Stoss verursachende Gewalt, wie Sturz aus
dem Fenster oder vom Baum, wo das Instrument, ohne durch einen Widerstand nach
einer bestimmten Richtung abgelenkt zu werden, unmittelbar in die Tiefe drang. Einmal
wird der Mons veneris, einmal das Abdomen als Eintrittspforte genannt.
Aronheim - Gevelsberg.
SouligOUX, Contusion de l’abdomen, double Perforation de l’intestin
gröle, suture, guörison; torsion du mösentöre, mort. (La Presse mödicale 1909,
No. 103. Sociötö de Chirurgie de Paris. 22. XII. 1909.) Ein Mann erhielt mit einem
Stück Holz einen Stoss gegen den Bauch und zeigte wenige Stunden später eine geringe
Spannung der Bauchwand. Bei der sofort vorgenommenen Laparotomie fand man Gas
und Kotbröckel in der Bauchhöhle und den Darm an 2 Stellen eingerissen. Darmnaht,
Schluss der Bauchwand, Drainage. Heilung. 7 Monate später erkrankt der Mann plötz¬
lich unter den Zeichen einer inneren Darmeinklemmung und stirbt, ehe ein operativer
Eingriff möglich war. Bei der Autopsie fand man im Dünndarm grosse Mengen Blut,
25 cm oberhalb der Dünndarmklappe eine Schnürfurche und weiter hinauf eine zweite,
das Mesenterium war vollständig torquiert. Waller stein-Köln.
Koppl, Penetrierende Stichverletzung des Abdomen. (Deutschemed.Wochen-
schr. 1909, Nr. 45. Vereinsbeilage.) Ein 56 jähriger Mann hatte sich in selbstmörderischer
Absicht ein spitzes Tischmesser in den Unterleib gestochen und es 24 Stunden dort stecken
lassen (!), bis ihn die zunehmenden Schmerzen zwangen, das Krankenhaus aufzusuchen.
Ohne innere Organe zu verletzen war die 10 cm lange Klinge hart an der Bauchaorta
vorbei in die Wirbelsäule eingedrungen! Heilung per secundam. Dass der Darm nicht
verletzt wurde, hat seinen Grund darin, dass das verdickte und verfettete Mesenterium*
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als die Waffe die Bauchdecken trichterförmig gegen die Wirbelsäule stülpte, mit dem
Darm ebenfalls wie ein Trichter ausgebreitet wurde. Hamm er schmidt-Danzig.
Seefisch, Mehrfache Schussverletzung des Darms. (Deutsche med. Wochen-
sehr. 1910, Nr. 10. Vereinsbeilage.) Ein Mann erhielt zwei Revolverschüsse, deren einer
den 1. Oberschenkel traf und die A. pudenda externa zerriss, während der zweite in die
1. Bauchseite dicht über dem Darmbeinkamm ging. Nachdem anfangs alles normal ge¬
blieben war, wurde bei sonst unverändertem Puls (88 in der Minute) und gutem Allge¬
meinbefinden 8 Stunden nach der Verletzung die Leberdämpfung sehr schmal. Obschon
alles fehlte, was auf eine Darmverletzung hinwies und sich der Kranke völlig wohl
fühlte, machte S. die Laparotomie, da der Puls in der letzten Stunde auf 100 in die
Höhe ging und die Leberdämpfung völlig verschwand. Es bestanden 9 Schussöffnungen
im Jejunum, eine im Mesenterium, daneben war bereits ausgesprochene Peritonitis nach¬
zuweisen. Übernähung der sämtlichen Wunden, Spülung der Bauchhöhle mit 10 Litern
Kochsalzlösung, Etagennaht nach Einlegen eines Drains. Abgesehen von Fasciennekrose
in der Wunde guter Wundverlauf, Heilung nach 8 Wochen. Hammerschmidt-Danzig.
Adolf Kiininerle, Zur Kasuistik der Rectumperforationen mit konse¬
kutiver Peritonitis. (Beiträge zur klin. Chirurgie, 66. Band, 2. Heft.) Ein 39jäh-
riger Mann kam mit einer seit 1V 2 Tagen bestehenden Peritonitis unbekannten Ur¬
sprungs in der Kü mm eil sehen Abteilung des Eppendorf er Krankenhauses zur Operation.
Der Ausgangspunkt für die Peritonitis wurde auch bei der Operation nicht gefunden.
Bakteriologisch: Bact. coli. Spülung, Drainage. Heilung. Eine Klärung des Falles bot
erst das nach der Operation abgelegte Bekenntnis des Patienten, er habe sich zur Be¬
friedigung seiner perversen Neigungen einen 40 cm langen, cm dicken Holzstab in
den Mastdarm eingeführt und im Anschluss daran die ersten Beschwerden gespürt. Die
offenbar in der Vorderwand des Rectums gelegene Perforationsöffnung kann natürlich
nur klein gewesen sein, da sie sich unter der erwähnten Behandlung spontan schnell
schloss. H. Kolaczek-Tübingen.
Tiegel, Traumatische Perityphlitis. (Münch, med. Wochenschr. Nr. 46.)
Unter Verfs Material aus der chirurgischen Abteilung des städtischen Luisenhospitals
Dortmund, das 2S8 Fälle umfasst, finden sich 5 Fälle, in denen ein Trauma eine Rolle
spielt. Er schätzt daher die Häufigkeit auf 2,1 °/ 0 . Nach Mitteilung der 5 Fälle und
zweier aus der Privatpraxis bespricht er eingehend die „traumatische Perityphlitis“, d. h.
jene Fälle, wo sich aus voller Gesundheit im Anschluss an ein Trauma das Krankheits¬
bild bald entwickelt. Er rechnet aber dazu nicht die Fälle, bei welchen zur Zeit des
Traumas klinische Erscheinungen einer akuten Perityphlitis Vorlagen, in welchen es sich
um eine durch ein Trauma hervorgerufene Verschlimmerung eines akuten Anfalles han¬
delt Er spricht ferner auch dann von traumatischer Perityphlitis, wenn bei einem
Menschen mit chronischen Blinddarmberschwerden plötzlich im Anschluss an ein Trauma
ein schwerer akuter Anfall auftritt Den Begriff des Traumas begrenzt er enger, als es
die Unfallgesetzgebung tut. Er hält nur die Fälle für traumatische Perityphlitiden, in
welchen eine kurz dauernde einmalige Gewalteinwirkung — direkt oder indirekt — die
Appendixgegend betroffen hat
Beziehentlich der Frage des zeitlichen Zusammenhanges zwischen Trauma und dem
Einsetzen der ersten manifesten Perityphlitissymptome schliesst sich Verf. der Forderung
französischer Autoren an, dass die Appendicitissymptome sich innerhalb der ersten 48
Stunden zeigen müssen, wenn ein Zusammenhang mit dem Trauma angenommen wer¬
den soll. Aronheim-Gevelsberg.
Conteand, Appendicite traumatique. (La m£decine des accidents du travail.
1909, No. 5.) C. erörtert die Frage, ob die vielfach verbreitete Auffassung, dass eine
Appendicitis im Anschluss an ein Trauma nur dann entstehen kann, wenn der Wurm¬
fortsatz bereits vor dem Trauma erkrankt war, zu Recht bestehe. Auf Grund eines selbst
beobachteten Falles spricht er dieser Auffassung die Berechtigung ab, ein vollkommen gesunder
Wurmfortsatz könne infolge eines Traumas entzündlich erkranken. Wallerstein-Köln.
Schnitze, Appendicitis mit Bandwurmgliedern ausserhalb des Wurm¬
fortsatzes. (Deutsche med. Wochenschr. 41/09, Vereinsbeilage.) Einem Arbeiter fiel
ein 20 kg schwerer Kalkkasten, den er auf die rechte Schulter gehoben hatte, hinten
herunter, wobei er eine unwillkürliche Bewegung mit dem Oberkörper nach hinten
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machte. Trotz der heftigen Dehnung der Bauchmuskeln empfand er keinen Schmerz
und arbeitete ruhig weiter, bis am Nachmittag diffuse Leibschmerzen auftraten. Am
nächsten Morgen kam Erbrechen hinzu, worauf er ins Krankenhaus gebracht wurde. Er
wusste, dass er einen Bandwurm hatte. Die 52 Stunden nach Beginn des Anfalls aus¬
geführte Operation ergab Perforationsperitonitis, ausgehend von einem linsengrossen Loche
•des Processus. Neben diesem lagen auf der Serosa der Appendix zwei noch lange leb¬
haft bewegliche Glieder von Taenia saginata, während im Processus selbst keine weiteren
Glieder zu finden waren. Ein Kotstein befand sich ausserhalb der Perforationsstelle.
Die Erkrankung wurde natürlich auf den Unfall zurückgeführt, doch wurde der Renten¬
anspruch abgewiesen, wobei sich der Kranke auch beruhigte. Er machte dann später
eine Bandwurmkur durch, bei der der Bandwurm ganz abgegangen sein soll.
Hammerschmidt-Danzig.
M. y. ßrnnn, Weitere Erfahrungen über die Behandlung appendiciti-
scher Abszesse mit Naht. (Beitr. z. klin. Chir. Bd. LVI1I, S. 250.) Verf., der schon
früher für die Rehnsehe Methode der Behandlung appendicitischer Eiterungen eingetreten
ist, kann jetzt an 78 operierten Fällen die Vorzüge dieser Methode gegenüber der offenen
Behandlung (71 Fälle) überzeugend nach weisen.
Die Methode besteht kurz in prinzipieller Entfernung des Wurms, konsequenter
Lösung aller Verwachsungen, Ausspülung der ganzen Bauchhöhle und Etagennalht der
Bauchwand bis auf eine Drainlücke. Auf eine Drainage der Abszesshöhle selbst wird,
wenn es sich nicht um ganz starre Höhlen handelt, verzichtet und nur in den Douglas-
schen Raum eine Gummiröhre eingelegt, lediglich mit dem Zweck, die überschüssige
Spülflüssigkeit abzuleiten; es wird deshalb sobald als möglich (am ersten Tage) entfernt
Die Mortalität betrug bei 71 offen behandelten Abszessen 15,5 °/ 0 , bei 38 mit Naht
behandelten 5,1 °/ 0 . Kotfisteln sind erheblich seltener: 7,4 °/ 0 bei offen, 2,6 % bei mit
Naht behandelten Fällen, davon eine bei einem mit Bauchfelltuberkulose komplizierten
Falle und die anderen nur ganz vorübergehend. Zwar kommt es in fast der Hälfte der
Fälle zu Bauchdeckenabszessen, jedoch ist der Zustand, wie er durch Eröffnung und
Drainage eines solchen oberflächlichen Abszesses geschaffen wird, der prinzipiellen Offen¬
haltung der ganzen Wunde bei weitem vorzuziehen. . Die Zahl der Douglasabszesse
wird bei der Methode durch die prinzipielle Ableitung alles infektiösen Materials nach
dem Douglas nicht vermehrt; bei offener Behandlung entstanden drei Douglasabszesse
{zwei inzidiert, einer spontan perforiert), bei Nachbehandlung ein Douglasabszess (inzi-
diert) und zwei Douglasinfiltrate (spontan zurückgebildet).
Sonstige intra- und extraabdominale Abszesse kommen bei beiden Methoden
gleicherweise vor, meist bei veralteten Fällen. Die Operation ist um so leichter und
ungefährlicher, je früher der Abszess operiert wird. Eine besondere Gefährlichkeit des sog.
Intermediärstadiums ist nach den Erfahrungen der v. Brunsschen Klinik nicht erweislich.
Im ganzen ist die Behandlung appendicitischer Abszesse mit Naht der offenen
Behandlung weit überlegen durch ihre Gründlichkeit und den leichten und kurzen
Heilungsverlauf. Reich-Tübingen.
Lessing, Leberverletzungen. L. demonstrierte im ärztlichen Verein in Ham¬
burg am 15. II. 10 (s, Münch, med. Wochenschr. 8) zwei Fälle von „innerer Blutung“,
in welchen die sofortige Laparotomie den guten Ausgang bewirkte. Im ersten Falle erlitt
^in Husar einen Hufschlag gegen den Leib. Es fand sich eine Leberruptur, die exakt
vernäht wurde. Tamponade des subphrenischen Raumes. Im zweiten Falle fand sich nach
Sturz auf die gefüllte Patronentasche ein geplatzter Leberechinococcus. Exstirpation
der Blase und Vernähung. Aronheim-Gevelsberg.
Lilienfeld, Leberruptur. L. demonstriert im ärztlichen Verein in Frank¬
furt a. M. am 20. XII. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 8) einen Fall von geheilter
Leberruptur bei einem 4jähr. Knaben nach Überfahrung. Der Fall ist besonders in
diagnostischer Hinsicht deshalb interessant, weil die Leberruptur mehrere Tage trotz
klinischer Beobachtung symptomlos verlief, bis erst ein reaktiv seröser Erguss in die
Bauchhöhle Symptome machte. Aron he im-Gevelsberg.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem- Cottbns.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Meehanotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider and Kranker
begründet von
Dr. H. Blasius, Dr. G* Schütz, Dr. C. Thiem,
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus.
Nr. 6. Leipzig, Juni 1910. XVII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Carcinom und Trauma.
Aus dem berufsgenossenschaftlichen Genesungshaus von Dr. Ger des und Dr. Suse wind
in Barmen.
In dem berufsgenossenschaftlichen Genesungshause von Dr. G. und Dr. S.
in B. wurde folgender Fall beobachtet, in dem sich eine Krebsgeschwulst sehr
bald nach einer Verletzung und in unmittelbarer Nähe der Verletzungsstelle bil¬
dete, sehr schnell wuchs und in wenigen Monaten zum Tode führte.
Der Bierfahrer Heinr. J. aus B. erlitt am 28. Sept. 1908 dadurch einen Unfall,
dass er auf einer Treppe ausglitt, zu Fall kam und sich eine vollständige Ausrenkung
des linken Schultergelenks zuzog. Er liess am gleichen Abend seinen Hausarzt, Herrn
Dr. W. in B., kommen, welcher die oben genannte Verletzung feststellte und die Ein¬
renkung sofort versuchte. Die bis zur völligen Ermüdung des Arztes fortgesetzten und
kunstgerecht durchgeführten Einrenkungsversuche führten nicht zum Ziel.
Die Versuche wurden deshalb am folgenden Morgen in tiefer Chloroformbetäubung
wiederholt. Es gelang jetzt erst nach 3 / 4 stündiger grösster Anstrengung den Oberarm¬
kopf in die Gelenkpfanne zurückzubringen. Herr Dr. W. betont in einem später von ihm
eingeholten Gutachten vom 1. März 1909, dass er seit vielen Jahren Hausarzt bei dem
Verletzten J. sei, dass er aber nie irgendwelche Anschwellung der Halsdrüsen beobachtet
habe. — Wegen der bald nach der Verletzung bereits eingetretenen schweren Versteifung
des Schultergelenks überwies die Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft S. IX in
D. den J. auf Veranlassung des erstbehandelnden Arztes, Herrn Dr. W., dem berufs¬
genossenschaftlichen Genesungshause von Dr. G. und Dr. S. zur mediko-mechanischen
Nachbehandlung, welche zunächst ambulatorisch durchgeführt wurde.
Die Behandlung hatte nur einen äusserst langsamen Erfolg. Bei den wiederholt
vorgenommenen Kontrolluntersuchungen wurde zunächst keine Anschwellung an der linken
Halsseite beobachtet. Erst Anfang Januar 1909, also 4 Monate nach dem Unfall, wurde
eine umschriebene Anschwellung an der der verletzten Schulter entsprechenden linken
Halsseite beobachtet. Es bildeten sich im weiteren Verlaufe knollige Geschwülste aus,
die, unter dem Kopfnicker liegend, dessen Tätigkeit hemmten und, nach der Mittellinie
zu weiter wachsend, sehr schnell durch Druck auf den Kehlkopf Atembeschwerden ver¬
ursachten. J. wurde deshalb am 1. Febr. in stationäre Behandlung genommen und bereits
am 3. Febr. wurde zur Operation geschritten. Der Kopfnicker erwies sich bei der Opera¬
tion als narbig verändert; unter ihm lag eine zartwandige, mit Lymphflüssigkeit gefüllte
Cyste. Die Geschwulstwandung war gegen die Muskulatur und die Gefässe nicht genau
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abzugrenzen und konnte infolge dessen nicht völlig entfernt werden. Die entfernten Teile
der Geschwulst wurden dem pathologischen Anatomen, Herrn Dr. F. in E., zur mikro¬
skopischen Untersuchung Qbersandt. Über das Ergebnis dieser Untersuchung berichtet
Herr Dr. F.:
„Das aus dem Kopfhalter stammende Gewebsstück lässt auf dem Durch¬
schnitt zwei deutlich voneinander abgrenzbare Gewebspartien unterscheiden, ein¬
mal deutliche Muskelfaserbündel und dann in diese eingebettet ein fast erbsen¬
grosses grauweisses derbes Knötchen, welches sich aber gegen das umgebende
Muskelgewebe nicht deutlich abgrenzen lässt, vielmehr ohne scharfe Grenze in
die Muskulatur übergeht. Mikroskopisch besteht das Knötchen aus Nestern und
Zügen sehr vielgestalteter Krebszellen vom Typus des Plattenepithels, zwischen
denen ein bindegewebiges, stellenweise von Lymphozytenhaufen durchsetztes
Gerüst (Stroma) erhalten ist. Die Krebszellen zeigen reichliche Kernteilungs¬
figuren, ein Zeichen, dass die Krebszellen in starker Wucherung und Vermehrung
begriffen sind. Das Geschwulstgerüst ist sehr gefässreich und von erweiterten,
mit Blut gefüllten Haargefässen dicht durchsetzt Stellenweise finden sich auch
Blutelemente, die roten Blutkörperchen, zwischen den Bindegewebsfasern des
Stromas; sie weisen daraufhin, dass Krebszellen bereits in Blutgefässe einge¬
brochen sind. Lymphdrüsengewebe findet sich in dem Geschwulstgewebe
nicht. Die in der Umgebung der Krebszellen gelegenen Muskelfasern sind
stellenweise durch den Druck der wachsenden Geschwulst komprimiert, & h.
stark atrophisch geworden. Eine Geschwulstkapsel ist nicht vorhanden, vielmehr
ragen die Krebsnester zwischen die einzelnen Muskelbündel hinein. Gerade in
den Grenzgebieten zwischen Geschwulst- und Muskelfasern zeigt sich eine starke
Durchsetzung des Muskelgewebes mit Lymphozyten (Entzündungszellen), ein
Zeichen einer sich im Gewebe abspielenden chronischen Entzündung.“
Nach dem bisherigen Krankheitsverlaufe und nach dem Ergebnis der mikro¬
skopischen Untersuchung des entfernten Geschwulstteiles gaben die behandelnden
Ärzte Dr. G. und Dr. S. gemeinsam mit dem pathologischen Anatomen Dr. F.
ihr Gutachten dahin ab, dass es sich um ein branchiogenes Carcinom handele,
d. h. eine Krebsgeschwulst, dadurch entstanden, dass die aus der Entwicklungs¬
zeit aus Kiemspalten abgeschnürten und in der Tiefe des Halses in der Nähe
des Schultergelenks liegen gebliebenen sog. fötalen Gewebsteile unter dem Ein¬
fluss der Verletzung und der im Anschluss daran gemachten Einrenknngsversuche
geschädigt und zum Wildwuchs angeregt worden sind. Ein ursächlicher Zu¬
sammenhang zwischen Verletzung und Geschwulstbildung konnte
hiernach nicht von der Hand gewiesen werden. Dieser Auffassung schloss
sich auch der von der Berufsgenossenschaft als Obergutachter zugezogene Geh.
San.-Rat, Herr Prof. C. Th. in C., an.
Der weitere Verlauf war ein sehr rascher. Da eine völlige Entfernung der
Geschwulst auf operativem Wege ausgeschlossen schien, so wurden versuchs¬
weise fortgesetzt die Einspritzungen mit Krebsserum (Cancroidin nach Schmidt
in Köln) gemacht. Ein Erfolg hiernach wurde nicht beobachtet. Der
Kräfteverfall, die Atembeschwerden, Sprachstörungen nahmen immer mehr zu.
Ende März wurde das Auftreten einer Tochtergeschwulst, einer Knochenmeta¬
stase am unteren Ende des rechten Schienbeins konstatiert. Anfang Juni trat
unter heftigem Schüttelfrost ein Durchbruch der Geschwulst in den Kehlkopf
ein. was starkes Blutbrechen zur Folge hatte. Die Ernährung konnte jetzt nur
noch per Klysma erfolgen. Am 24. Juni erfolgte der Tod.
Die am 24. Juni vorgenommene Sektion ergab Folgendes: Die Geschwulst
an der linken Halsseite erstreckt sich nach oben bis zum Warzenfortsatz, reicht
nach hinten bis zur Wirbelsäule und ist vorn mit dem Unterkieferast fest ver-
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wachsen. Ferner findet sich am peripheren Ende des rechten Schienbeins mehr
nach innen zu ein orangengrosser, sich zystisch anfühlender Tumor, der mit dem
Knochen im Zusammenhang steht und offenbar von der Markhöhle ausgegangen
ist Auch an der Aussenseite des rechten Oberschenkels, etwa handbreit ober¬
halb des Kniegelenks, findet sich eine ähnliche, fast ebensogrosse Geschwulst, aus
der sich beim Einschneiden dicker, grüngelber Eiter entleert Die 4. und 5. Rippe
links sind von wallnussgrossen Geschwulstknoten durchsetzt und gebrochen. An
der Leber finden sich an der Vorder- und Rückfläche mehrere gelb lieh weisse
Geschwulstknoten von Hanfkorn- bis Haselnussgrösse. — Weitere für die Be¬
urteilung des Falles wichtige Veränderungen wurden nicht gefunden. Insbe¬
sondere fanden sich keine Geschwülste an den Atmungswegen, der Mund- oder
Rachenhöhle, der Speiseröhre, oder der Schilddrüse. Es ist hiernach also auch
mit absoluter Sicherheit auszuschliessen, dass die zuerst am Halse beobachtete
Geschwulst ausgegangen ist von der Rachenhöhle, der Speiseröhre usw.
Nach den übereinstimmenden Gutachten, dass zwischen dem am 24. Juni
1909 infolge Krebskachexie eingetretenen Tode des J. und dem am 28. Sept. 1908
erlittenen Unfälle ein ursächlicher Zusammenhang besteht, wurde die Entschä¬
digungspflicht von der Berufsgenossenschaft anerkannt.
Wichtige Entscheidungen des Reichs-Versicherungsamts.
Mitgeteilt von Prof. Dr. Liniger in Düsseldorf.
In Nachfolgendem bringe ich eine Reihe von wichtigen und interessanten
Entscheidungen des Reichs-Versicherungsamts aus den letzten Jahren. Die Fälle
sind zum weitaus grössten Teile von mir selbst begutachtet worden. Es handelt
sich zunächst um Fälle von erheblichen Quetschungen des Fusses, typische Fuss-
wurzel- und Knöchelbräche. Weitere Fälle werden folgen. Die Entscheidungen
sind zum grössten Teil meiner Zusammenstellung über reichsversicherungs-
amtliche Entscheidungen bei Arm- und Bein Verletzungen, die in Kürze im Ver¬
lage von L. Schwann in Düsseldorf erscheinen wird, entnommen.
Folgen einer erheblichen Quetschung des linken Fusses; Auf- und Abwärts¬
bewegung des Fusses leicht behindert, Rollbewegungen fast aufgehoben, Fuss-
umfarg um 1% cm stärker als rechts, traumatischer Plattfuss. 10%. Entschei¬
dung des R.-V.-A. vom 9. V. 1906. Ia. 2085/06.
„Nach dem Gutachten des behandelnden Arztes Dr. B. vom 24. VII. 05 lässt der
objektive Befund noch auf eine wesentliche Gebrauchsstörung des linken Fusses des
Klägers schliessen. Die Rollbewegungen sind im Fussgelenk weder aktiv noch passiv
ausführbar. Auch die Streckfähigkeit des Fusses ist massig behindert, und der Rück¬
stand der Muskulatur der Wade beträgt fast noch 1 cm. Laut des Gutachtens des
Dr. W. sind auch die Umfangsverhältnisse des Fussrückens und der Knöchelgegend
durchschnittlich etwa um 1 cm stärker als rechts, und der äussere Knöchel fühlt sich
teigig an. Danach kann in medizinischer Hinsicht als tatsächlich festgestellt erachtet
werden, das an dem verletzten Fusse des Klägers noch eine erhebliche Beschränkung der
Gebrauchsfähigkeit vorhanden ist. Dass sich dies z. Zt in den wirtschaftlichen Ver¬
hältnissen des Klägers nicht fühlbar macht, kann nach dem Gesetz dem Kläger nicht
entgegengehalten werden. Die augenblickliche Beschäftigung des Klägers als Vor¬
arbeiter hebt denselben nicht aus der Klasse der Arbeiter heraus, um so weniger, als
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168
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
keine Gewähr dafür besteht, dass er sie dauernd behalten oder beim Wechsel des Arbeit¬
gebers eine gleiche Stellung erlangen wird. Die Höhe des Lohnes ist für die Anwendung
des § 88 Abs. 1 des Gewerbe-U.-V.-G. nicht allein ausschlaggebend, sondern es muss stets
dabei erörtert werden, ob durch die Verhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes noch
für den Verletzten eine Einbusse an Erwerbsfähigkeit bedingt wird, und dies muss in
vorliegendem Falle bejaht werden. Dem Rekurs war daher stattzugeben, die angefochtene
Entscheidung aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger die Teilrente von
10 % über den 30. XI. 1905 hinaus zu gewähren.“
Folgen einer schweren Quetschung des linken Fusses bei einem Hütten¬
arbeiter. Basis der vier ersten Mittelfussknochen und die anliegenden Fuss-
wurzelknochen sind verdickt. Das Fussgelenk und die Zehen sind frei beweg¬
lich. Wade */ 2 cm schwächer als rechts. Gang normal. Leichte Fussbeschwerden
bei längerem Gehen und Stehen werden als wahrscheinlich angenommen. — Un¬
fall 1902. — 10%. Entscheidung des R.-V.-A. vom 11. V. 1905. Ia. 1633/05.
„Nachdem Gutachten des Dr. A. vom 4. IX. 04 besteht bei dem Kläger als Unfall¬
folge noch immer eine Verdickung der Knochen auf dem linken Fussrücken. Während
diese nach dem genannten Gutachten eine dauernde Behinderung des Klägers nicht mit
sich bringen soll, erachtet Dr. G. in dem erwähnten Gutachten den Kläger in seiner
Erwerbsfähigkeit für dauernd um 10 % beeinträchtigt. Bei diesem Widerspruch in der
Beurteilung des Zustandes des Klägers ist der der Beklagten obliegende Beweis einer
die Rentenaufhebung rechtfertigenden wesentlichen Veränderung in den Unfallfolgen um
so weniger für erbracht zu erachten, als auch der Verdienst des Klägers hinter dem
eines gleichartigen Arbeiters zurückbleibt. Der letztere beträgt nach der Auskunft der
Arbeitgeberin vom 7. XI. 03 4—4,50 Mark, während der Kläger nur 3,20 Mark verdient;
es beruht augenscheinlich auf einen Irrtum, wenn in der vom Schiedsgericht eingeholten
Auskunft der Arbeitgeberin vom l.XI. 04 auch der Verdienst eines gleichartigen gesunden
Arbeiters auf nur 3,20 Mark angegeben ist.
Es erscheint hiernach gerechtfertigt, dem Kläger die bisherige Rente zu belassen,
ohne dass die Einholung eines anderweiten Gutachtens erforderlich wäre.“
Zusammenstauchungsbruch der rechten Fusswurzel, besonders des Fersen¬
beins, bei einem Mühlenarbeiter. — Unfall am 30. XII. 1901. 10%. Entschei¬
dung des R-V.-A. vom 23. XI. 1906. Ia. 698/06.
„Das R.-V.-A. hat sich der Auffassung des Schiedsgerichts nicht anzuschliessen ver¬
mocht. Dass seit der letzten Rentenfeststellung die Beweglichkeit in dem verletzten
Fussgelenk zugenommen hat, wird von dem Schiedsgericht selbst zugegeben. Angesichts
der übereinstimmenden Gutachten des Dr. T. in C. und Dr. Pf. in D., von denen der
erstere auch den früheren Zustand des Klägers kennt, vermochte aber ferner das Rekurs¬
gericht den Klagen des Verletzten über Schmerzen nicht eine solche Bedeutung beizu¬
legen, wie dies seitens des Schiedsgerichtes lediglich mit Rücksicht auf den glaubwürdigen
Eindruck, den ihm der Kläger gemacht hat, geschehen ist. Dass infolge des Fersen¬
bruches noch Beschwerden bestehen, die eine gewisse Einschränkung der Erwerbsfähig¬
keit bedingen und voraussichtlich nie gänzlich verschwinden werden, wird allerdings auch
von Dr. T. anerkannt. Indes muss mit diesem erfahrenen Sachverständigen angenommen
werden, dass der Kläger für diese Beeinträchtigung durch die ihm auch von der Be¬
rufsgenossenschaft noch belassenen Teilrente von 10% hinreichend entschädigt wird,
zumal, da der Lohn, den er nach der Auskunft seiner Arbeitgeberin in der Zeit vom
1. X. bis zum 2. XII. 05 bezogen hat, ohne Überstunden 3,60 Mark für den Tag be¬
trug, also um weniger als 10% hinter dem von ihm vor dem Unfälle bezogenen Lohn
von 3,84 Mark für den Arbeitstag zurückblieb. Auf die Umfangsmaße der Beine konnte
im vorliegenden Falle kein ausschlaggebendes Gewicht gelegt werden, weil die Unter¬
schiede zwischen beiden im Vergleich zu den Feststellungen des Dr. T. vom 22. X. 04
zum Teil geringer, zum Teil aber auch grösser geworden sind und beide Beine seit dem
Unfälle überhaupt abgenommen haben. Hiernach rechtfertigte sich die Wiederherstellung
des die Rente des Klägers vom 1. II. 06 ab auf eine solche von 10% der Vollrente
herabsetzenden Bescheids der Beklagten.“
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. G.
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Typischer Fusswurzelbrueh, erhebliche Beschränkung der Fussgelenksbe-
wegungen, insbesondere der Drehbewegungen, Muskulatur des rechten Beines
erheblich geschwächt, an der Wade minus 2 */ 2 cm, am Oberschenkel minus 1 cm.
Typischer Plattfuss. Gehvermögen ausgezeichnet. 0%. Entscheidung des R-V.-A.
vom 16. III. 1908. Ia. 11999|07.
„Nach dem Gutachten des Dr. W. vom 1. VII. 07 bestehen zwar bei dem Verletzten
noch gewisse Unfallfolgen, nämlich eine Verbreiterung des äusseren Knöchels am ver¬
letzten rechten Fuss, eine gewisse Bewegungsbeschränjkung im Fussgelenk und eine
Schwäche der Muskulatur; sie sind aber so unerheblich, dass sie nicht geeignet erscheinen,
den Verletzten in einem wirtschaftlich messbaren Umfang in seiner Erwerbsfähigkeit zu
beeinträchtigen. Das R-V.-A. hat daher in Abweichung von der Schätzung dieses Sach«
verständigen und ohne eine weitere Beweiserhebung für erforderlich zu erachten, m Über¬
einstimmung mit dem Schiedsgericht unbedenklich angenommen, dass der Verletzte durch
die Folgen des Unfalles vom 14. IX. 01 in seiner Erwerbsfähigkeit nicht mehr nennens¬
wert beeinträchtigt ist. Unter diesen Umständen war die Berufsgenossenschaft berechtigt,
die Einstellung der bisherigen Teilrente zu verlangen.“
Folgen eines komplizierten Bruches des linken Sprungbeins bei einem
33 Jahre alten Knecht. Befund am 30. VI. 1908: Narbe hinter dem inneren
Knöchel links mit Sprungbein verwachsen, aber nicht empfindlich. Fuss steht
richtig. Auf- und Abwärtsbewegung um ty Sl Drehbewegungen des Fusses um 2 / 3
behindert. Wadenumfang links 31 cm, rechts 32 cm. Gang normal. Gehschwielen
beiderseits gleich. Arbeitet ständig schwer als Erdarbeiter, verdient 4,23 M.
gegen 2,80 M. vor dem Unfall. Betriebsunternehmer hält ihn für vollwertigen
Arbeiter, wusste vom Unfall nichts. Wesentliche Besserung durch Gewöhnung.
— Unfall am 3. VIII. 1900. — 0%. Entscheidung des R-V.-A. vom 11. III. 1909.
Ia. 17086/08.
„Das R-V.-A. hat sich der Ansicht des Schiedsgericht nicht anzuschliessen vermocht.
Wie zugunsten der Verletzten ein geringfügiger Best von Arbeitsfähigkeit, der auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkte nicht zu verwerten ist, nicht zur Versagung der Vollrente
führen darf, so können auch umgekehrt geringfügige Beeinträchtigungen an der körper¬
lichen Unversehrtheit infolge eines Unfalles dann nicht berücksichtigt werden, wenn sie
eine nennenswerte Beschränkung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr im Gefolge haben.
Ferner ist für die Beurteilung der durch die Unfallfolgen herbeigeführten Verminderung
der Erwerbsfähigkeit in erster Linie allerdings die Beeinträchtigung in Betracht zu ziehen,
die der Verletzte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkte erleidet; daneben sind aber doch
auch seine persönlichen Verhältnisse bei der Erwägung, inwieweit er geschädigt ist, nicht
ganz ausser acht zu lassen. Bei dem Kläger ist in dieser Beziehung zu beachten, dass
er in seinem Berufe als Kutscher und Arbeiter nicht auf Arbeiten angewiesen ist, bei
denen die Beeinträchtigung in der Bewegungsfähigkeit des linken Fussgelenkes sich be¬
sonders störend bemerkbar macht. Das B.-V.-A. ist nun im vorliegenden Falle auf Grund
der Gutachten des Prof. Dr. L. vom 30. VI. 08 und 26. IX. 08 der Überzeugung, dass
der Kläger durch die noch bestehenden, im Schiedsgerichtsurteil zutreffend bezeichneten
Unfallfolgen in seiner Erwerbsfähigkeit in messbarem Grade nicht mehr beschränkt ist,
dass er vielmehr infolge Anpassung und Gewöhnung an den Zustand die nachteiligen
Folgen des Unfalles auf sein Erwerbsleben vollständig überwunden hat. Das beweist
auch die von seinem Arbeitsgeber, dem Bauunternehmer W., erstattete Lohnauskunft vom
13. VI. 08, aus der nicht nur ersichtlich ist, dass der Klüger damals mehr verdiente
als vor dem Unfälle, sondern auch, dass er an jedem Arbeitstage gearbeitet hat, und
dass der Arbeitsgeber Wahrnehmungen, nach denen bei dem Kläger noch Unfallfolgen
störend bemerkbar seien, nicht gemacht hat. Aus der ferner darin enthaltenen Angabe,
dass andere Arbeiter je nach Leistung in der Stunde 45 Pfg. verdienten, mit dem Schieds¬
gericht den Schluss zu ziehen, dass der Kläger, der in der Stunde 40 Pfg. verdient, in¬
folge des Unfalles einen Minderverdienst von 5 Pfg. in der Stunde habe, ist in Anbe¬
tracht des übrigen Inhalts der Auskunft nicht berechtigt. Nach alledem ist die Auf¬
hebung der Rente mit dem Beginne des auf den Antrag folgenden Monats berechtigt.“
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweeen Nr. 6.
Folgen eines Bruchs beider Knöchel rechts bei einem 1848 geborenen Tage¬
löhner. — Unfall am 24. X. 06. — Massgebender Befund: Verdickung beider
Knöchel, Fuss etwas nach aussen verschoben, Auf- und Abwärtsbewegung des
Fusses je um 10 Grad behindert Hebung des inneren Fussrandes um die Hälfte
beschränkt. Umfang des rechten Unterschenkels 1% cm geringer als links. 10 °/ 0 .
Das Schiedsgericht hatte die frühere Rente von 20 % wieder zugesprochen, da eine
wesentliche Besserung nicht nachgewiesen sei. Das R.-V.-A. stellte den Bescheid der
Berufsgenossenschaft wieder her. In dem Urteile vom 26. IV. 1910, Ia 24862/09, heisst
es: „Nach dem bedenkenfreien Gutachten des gerade in Unfallsachen sehr unterrichteten
Geheimen Medizinalrats Prof. Dr. B. in C. vom 8. VII. 09 ist seit der letzten Renten¬
festsetzung in dem Zustande des Klägers insofern eine wesentliche Besserung eingetreten,
als die Verdickung der Knöchel geringer geworden ist, die Beugungsfähigkeit des Fusses
zugenommen hat und Gewöhnung an den Zustand eingetreten ist Wenn bei diesem
objektiven Befunde der Arzt den Grad der Erwerbsunfähigkeit auf 10 °/ 0 schätzt, so er¬
scheint dies angemessen, und das Schiedsgericht hatte keine Veranlassung, von dieser
Schätzung abzuweichen, um so weniger, als irgend ein Grund zu dieser Abweichung nicht
angegeben und in keiner Weise ausgeführt ist, warum eine lOproz. Rente zu gering er¬
scheinen sollte.“
Folgen eines Zusammenstauchungsbruches des Fersenbeines an beiden Füssen
bei einem 1862 geborenen Ackerer. Beide Fersenbeine verdickt, Füsse sind
hinten abgeplattet. Sprunggelenksbewegungen gut, Drehbewegungen beider Füsse
erheblich beeinträchtigt, leichte Muskelschwäche beider Beine. — Unfall 1895. —
30%. Entscheidung des R.-V.-A. vom 7. X. 1903. Ia. 7566/02.
Am 7. IX. 95 fiel der Kläger von der Leiter, verstauchte sich beide Fassgelenke
und erlitt, wie früher angenommen wurde, einen Bruch des linken Fersenbeines. Nach¬
dem er seit Anfang des Jahres 1901 eine Rente von 10%...., verlangt er jetzt eine Er¬
höhung derselben, da in seinem Zustande eine wesentliche Verschlimmerung eingetreten
sei. Dr. R. hat festgestellt, dass der Kläger bei dem Betriebsunfälle nicht nur das linke,
sondern auch das rechte Fersenbein gebrochen hat Auf Grund der Röntgenaufnahme
ist Dr. K. diesem Gutachten beigetreten. Nach feststehenden Rechtsgrundsätzen kann
diese anderweitige ärztliche Beurteilung nicht zu einer Erhöhung der Rente führen. Das
Rekursgericht ist aber zu der Überzeugung gelangt, dass seit der letzten Festsetzung
sich die Schmerzen des Klägers in den verletzten Füssen an den Bruchstellen erheblich
gesteigert haben. Dafür spricht die schwache Muskulatur beider Unterschenkel und die
Bekundung des Dr. Sch. in St. Letzterer hat, wie er in glaubwürdiger Weise schildert,
persönlich wahrgenommen, dass in der letzten Zeit die Schmerzen des Klägers sich
immer mehr vergrössert haben. Hierin ist eine wesentliche Veränderung im Sinne des
§ 94 des U.-V.-G. für Land- und Forstwirtschaft zu finden und deshalb ist die Rente
nach den übereinstimmenden Gutachten der genannten Ärzte auf 30% seit dem 15. XII. 01
erhöht worden.
Folgen eines Knöchel- und Sprungbeinbruches bei einer 1876 geborenen
Dienstmagd. — Unfall am 14. VIII. 1908. — Befund: Beide Knöchel des linken
Fusses sind verdickt, ebenso das Sprungbein. Das Kahnbein springt innen ab¬
norm stark hervor. Fuss leicht verkürzt und verschmächtigt. Auf- und Ab¬
wärtsbewegungen des Fusses je um 20 Grad beeinträchtigt, Drehbewegungen des
Fusses um % behindert. Muskulatur des linken Beines nicht geschwächt. Gang
leicht hinkend. 10%.
Das Schiedsgericht hatte sich der Schätzung der Berufsgenossenschaft angeschlossen.
Der Rekurs der Verletzten wurde zurückgewiesen. Im Urteil vom 25. III. 1910, Ia.
13853/09, heisst es: „Die nochmalige Prüfung der Sache hat zu einem der Klägerin
günstigeren Ergebnisse nicht geführt, vielmehr hat sich das R.-V.-A. den zutreffenden
Gründen des angefochtenen Urteils anschliessen müssen. Nach den Feststellungen der
im schiedsgerichtlichen Urteil angeführten ärztlichen Gutachten, welche zu Bedenken keinen
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
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Anlass gaben, konnte der Klägerin eine höhere Rente, als die ihr vom Schiedsgericht be¬
willigte, nicht zuerkannt werden/
Gut geheilter doppelter Knöchelbruch bei einem Fabrikarbeiter. 0°/ 0 . Ent¬
scheidung des R-V.-A. vom 5. VII. 1907. Ia. 5033/07.
Das R-V.-A. hat bereits vielfach, insbesondere in den unter Ziff. 1581 — Aratl.
Nachr. des R-V.-A. 1897, S. 266 — zusammengestellten Rekursentscheidungen, ausge¬
führt, dass nicht jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit dem Versicherten einen
Anspruch auf Unfallrente gibt, und dies selbst dann nicht, wenn ihm infolge der Ver¬
letzung gewisse Unbequemlichkeiten bei der Verrichtung seiner Arbeiten erwachsen. Auf
eine Rente hat nur Anspruch, wer in seiner Erwerbsfähigkeit in solchem Orade beein¬
trächtigt ist, dass die Beeinträchtigung im wirtschaftlichen Leben als ein messbarer
Schaden in Betracht kommt; dies kann aber bei einer Beschränkung der Erwerbsfähig¬
keit bei weniger als 10 °/ 0 der Regel nach nicht zugegeben werden. Um eine solche
Schmälerung der Erwerbsfähigkeit handelt es sich im vorliegenden Falle nur noch. Nach
dem Gutachten der Ärztekommission vom 9. X. 1906 bestehen die Folgen des Unfalles
vom 15. XII. 1905 nur noch darin, dass der Umfang über die Knöchelpartie des ver¬
letzten linken Fussas und um die linke Wade um je 1 cm grösser ist als rechts. Da
jedoch die Beweglichkeit des linken Fassgelenks ausgiebig ist, ausserdem der Fuss beim
Gehen gut abgewickelt wird, so liegt kein Anlass vor, die Annahme des angefochtenen
Bescheides zu beanstanden, dass dieErwerbsföhigkeit des Klägers durch Unfallfolgen
nicht mehr in nennenswertem Maße beeinträchtigt wird, zumal nach der Auskunft der
Aktiengesellschaft, der Arbeitgeberin des Klägers, vom 29. I. 1907 der Kläger seine
Arbeit jetzt genau ebenso verrichtet wie vor dem Unfall, ohne dass dabei Beschwerden
bemerkbar werden und zumal der Kläger gegenwärtig 3,80 Mark täglich verdient gegen
3,70 Mark vor dem Unfall. Der Kläger hat sonach keinen Anspruch auf Unfallrente
mehr und sein Rekurs war daher als unbegründet zurückzuweisen.
Folgen eines Bruches beider Knöchel des rechten Fusses bei einem 25 Jahre
alten Tagelöhner. Beide Knöchel rechts verdickt, Sprunggelenksumrisse nicht
so deutlich wie links. Umfang um die Knöchel rechts 31 cm, links 30 cm. Auf¬
wärtsbewegungen des Fusses nicht ganz bis zum rechten Winkel auszuführen,
Abwärtsbewegungen um 25° möglich, Drehbewegungen des Fusses zur Hälfte
beeinträchtigt. Wadenumfang rechts % cm schwächer als links. 10°/ 0 . Ent¬
scheidung des R-V.-A. vom 14. I. 1909. Ia. 13176/08.
„Nach Prüfung des gesamten Sachverhalts hat das R.-V.-A. keinen Anlass gefunden,
von der Entscheidung des Schiedsgerichts abzuweichen, da diese die Sach- und Rechts¬
lage zutreffend würdigt. Auch durch die Ausführungen des Verletzten im Rekursverfahren
sind die Gründe dieser Entscheidung nicht widerlegt worden. Durch das Gutachten des
Dr. K. vom 2. VI. 1908 in Verbindung mit der Auskunft der Firma F. & G. vom 9. V.
1908, wonach der Verletzte mit einem durchschnittlichen Tagesverdienst von 6,31 Mark
denselben Lohn wie unverletzte gleichartige Arbeiter verdient, • ist der Beweis erbracht
worden, dass eine wesentliche Besserung eingetreten und der Verletzte keinesfalls um
mehr als um 10 °/ 0 durch Unfallfolgen in seiner Erwerbsfähigkeit noch beeinträchtigt ist
Das von dem Verletzten überreichte Gutachten des Dr. L. war nicht geeignet, zu einer
anderen Auffassung zu führen.“
Folgen eines komplizierten Knöchel- und Fusswurzelbruches rechts bei
einem Monteur. Fuss steht in Klumpfussstellung steif. Bein erheblich geschwächt.
Gang stark hinkend. — Unfall 1892. — 40 °/ 0 . Entscheidung des R.-V.-A. vom
12. IV. 1907. Ia. 19729/07.
„Wenn es richtig ist, dass der Kreisarzt Dr. L. äusserlich eine Veränderung in den
Unfallfolgen nicht festgestellt hat, so ist doch die auf seinem Gutachten beruhende An¬
nahme des Schiedsgerichts nicht zu beanstanden, dass sich der Verletzte seit der Fest¬
stellung der Teilrente auf 55 °/ 0 an den veränderten Zustand seines rechten Fusses so
weit wie möglich gewöhnt und gelernt hat, den Fuss trotz der Form Veränderung und
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Inyalidenwesen Nr. 6.
Bewegungsbehinderung besser zu gebrauchen wie bisher. Trotz der von F. behaupteten
Schmerzen in dem Fusse muss daher eine wesentliche Besserung in den Unfallfolgen an¬
genommen werden, so däss F. jetzt durch die Folgen des Unfalles vom 26. XI. 1892 um
nicht mehr als 40 °/ 0 in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt wird. Die auf §88 de»
Gewerbe-U.-V.-G. beruhende Rentenminderung ist mithin zu Recht erfolgt und der Re¬
kurs war daher zurückzuweisen.“
Besprechungen.
Hellbach, Melancholie nach Gasvergiftung. H. demonstriert in der natur-
wissenschaftlich-medizin. Gesellschaft zu Jena am 17. II. 10 (s. Münch, med. Woch. 20)
einen Fall von sekundärer Demenz nach Gasvergiftung bei einer 42jähr. Frau, die in
einem Zustande klimakterischer Melancholie einen Selbstmordversuch mit Leuchtgas unter¬
nahm. Nach längerer Behandlung in der psychiatrischen Klinik blieb sie örtlich und
zeitlich nur unvollkommen orientiert, blieb das Gedächtnis mangelhaft. Die Merkfähig¬
keit war hochgradig gestört. Sinnestäuschungen, Wahnideen und affektive Erregungen
bestanden nicht. A ro n h e i m - Gevelsberg.
Praeger, Fettembolie nach Ovariotomie. Pr. berichtet in der medizinischen
Gesellschaft zu Chemnitz am 16. III. 10 (s. Münch, med. Woch. 20) über einen Fall von
Fettembolie nach Ovariotomie bei einer 44jähr. Pat. 4 Tage nach der Operation traten
Gehirnerscheinungen mit Ikterus und starker Unruhe auf. Am nächsten Tage Koma,
Hyperästhesie der Bauch- und Extremitätenhaut, unwillkürliche Zuckungen der Gesichts¬
muskulatur, Risus. Als Ursache der Gehirnerscheinungen wurde Fettembolie festgestellt,
die sich zuerst am 5. Tage nach der Operation kundgab durch reichliches Fett im Urin
und Fett im Blut am 7. Tage. Die Gehirnerscheinungen Hessen nach 48 Stunden nach.
Vortr. bespricht die Pathologie der Fettembolie, die in der Chirurgie und Orthopädie kein
seltenes Ereignis ist, während ein gleichartiger Fall nach einer Bauchoperation nicht ge¬
funden wurde. Als Ursache in seinem Fall nimmt er die Quetschung der fettreichen
Bauchdecken durch die schwierige Entwicklung des grossen Ovarialtumors an.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Weil, Über die Morosche Salbenprobe. (Münch, med. Woch. 48.) Verf. be¬
richtet über seine Erfahrungen bei Diagnosestellung mit Tuberkulinproben mittels der
Moroschen Salbe. Zur Verwendung kam die aus der Hirschapotheke in Frankfurt a/M.
bezogene 50proz. Tuberkulinsalbe, 10 g (Preis 3 M.), die für mehrere Dutzend Proben
ausreicht. Ein erbsengrosses Stückchen wird auf einen handtellergrossen Bezirk der
Bauchhaut oder am Oberarm unter mässigem Druck i j 2 —1 Minute eingerieben. Der
positive Effekt besteht im Auftreten von knötchenförmigen, teils papulösen, teils pustu-
lösen Effloreszenzen. Der Ausschlag erscheint innerhalb 12—36 Stunden nach der Ein¬
reibung und verschwindet nach einigen Tagen wieder spurlos. Nach Verf. besitzen wir
in der Moroschen Salbenreaktion eine Bereicherung unserer diagnostischen Methoden,
die sich durch Einfachheit, Ungefährlichkeit und durch ziemliche Zuverlässigkeit aus¬
zeichnet. _ Aronheim-Gevelsberg.
Hashimoto, Über einen Fall von Sepsis nach Verbrennung. (Inaugur.-
Dissertat. München 07.) Unter den vielen Abhandlungen über Verbrennung ist über
Sepsis nach Verbrennung verhältnismässig noch am wenigsten gearbeitet worden. Nur
von einzelnen Autoren wurde hervorgehoben, dass nach schweren und ausgedehnten Ver¬
brennungen nicht selten septische Prozesse zur Beobachtung kommen. Besonders bei
protrahiertem Verlauf sah man im Stadium der Eiterung der verbrannten Haut Sepsis
zuweilen als Komplikation auftreten.
Ein derartiger Fall kam im Münch, patholog. Institut zur Obduktion und betraf
eine 35jähr. Pat,, die infolge ausgedehnter Brandwunden am Kopfe, an der Brust und
an den Armen 2 , ' 2 Monate nach der Verbrennung starb. Die anatomische Diagnose
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 6.
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lautete: Tod durch Verbrennung 2. und 3. Grades; Sepsis; chronische ulceröse Spitzen¬
tuberkulose mit Kavernen, subakute Tuberkulose des rechten Unterlappens, frische verru¬
köse, septische und mykotische Endocarditis der Valvula mitralis; parenchymatöse De¬
generation beider Nieren; ikterische Fettleber; allgemeiner Ikterus. Um die Diagnose zu
sichern, wurden aus dem Blute Kulturen angelegt, die eine Streptokokkensepsis ergaben.
In den aus den Mitralklappen entnommenen Stücken fanden sich im Fibrin Auflagerungen
zahlreicher Kokkenhaufen.
Über Todesursachen bei Verbrennung besteht auch heute noch keine Übereinstim¬
mung. Die Aufhebung der Hautperspiration und der dadurch bedingten Anhäufung
schädlicher giftiger Stoffe im Körper, die reflektorische Herabsetzung des Gefässtonus,
die Überhitzung des Blutes, die Schädigung und Zerstörung der roten Blutkörperchen,
Ptomainbildung im Körper infolge ausgedehnter Zerstörung von Gewebsbestandteilen usw.
sind als Todesursachen angenommen worden. In wenigen Fällen jedoch, in welchen wie
in Verf.s Falle zur Verbrennung ein septischer Prozess kommt, sind wir über die den
Tod bedingende Ursache unterrichtet. Aronheim-Gevelsberg.
Schmidt, Walzenverletzungen. (Deutsch, med. Wochenschr. 7/10.) Die 4 Fülle,
welche S. am 8. XI. 09 in der freien Vereinigung der Chirurgen Berlins vorstellte, haben
das Gemeinsame, dass der Arm zwischen zwei rotierende Walzen einer Buchdruck-
Schnellpresse bzw. einer Plättmaschine geriet. Es entstanden jedesmal mehr oder weniger
grosse Weichteilszerstörungen — der Arm war „platt“ gedrückt —, die Knochen blieben
aber intakt; nur einmal, als das von Weichteilen nicht überdeckte Ellbogengelenk zwischen
die Walzen geriet, entstand eine Querfraktur des Humerus. Trotzdem erholte sich unter
frühzeitiger Massage, Bewegung usw. das Muskelgewebe, sobald die Zirkulation wieder
hergestellt war. S. stellt deshalb folgende Thesen für die Behandlung auf:
1. Begünstigung der Zirkulation bei derartigen Weichteilverletzungen (keine festen,
umschnürenden Verbände, keine Elevation des gequetschten Gliedes, feuchte Verbände,
wenn kein Knochenbruch da ist).
2. Frühzeitige aktive Bewegung zur Vermeidung von Kontrakturen, bei Brüchen
frühzeitige passive.
3. Vermeidung von funktionshindernden Stellungen bei grösseren Hautdefekten durch
Verbände und Lagerung des Gliedes. Hammerschmidt-Danzig.
Stransky, Entfernung von Gipsverbänden. Str. berichtet in der k. k. Ge¬
sellschaft der Arzte in Wien (s. Münch, med. Woch. 5) über leichtes Abnehmen fester
Verbände nach Eintauchen in Essig. Derartig behandelte Gipsverbände können mit
kleinem Federmesser oder gewöhnlicher Schere aufgeschnitten und in toto entfernt werden.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Schanz, Zur Behandlung von Krampfanfällen nach orthopädischen Ope¬
rationen. (Zentralbl. f. Chirurgie 1910, Nr. 2.) Bei Krämpfen nach Fettembolie empfiehlt,
Sch. Kochsalzinfusion früh und reichlich. Die Wirkung stellt er sich so vor, dass die
durch die Fettröpfchen verstopften Gehirnkapillaren durchschwemmt und ausgewaschen
werden. Bei ganz schweren Fällen empfiehlt er intravenöse Einverleibung.
Bettmann-Leipzig.
Vorschütz, Zur Technik der Blutstillung bei Trepanationen des Schädels.
(Zentralbl. f. Chirurgie 1910, Nr. 8.) Die Basis des Lappens wird mit einer Nadel um¬
stochen, die eine federnde Schutzhülse für die Nadelspitze trägt, während die Wund¬
ränder der peripheren Kopfhaut mit federnden Klemmen gefasst werden. Die Methode
soll einfacher sein als die Heidenhainsche und Gr edel sehe.
Die Blutstillung ist eine exakte. Bett mann-Leipzig.
Schmitz-Pfeiffer, I ntravenöse Äthernarkose. Verf. berichtet im ärztl. Verein
in Hamburg am 10. V. 10 (s. Münch, med. Woch. 21) über Versuche mit der intra¬
venösen Äthernarkose nach Burckhardt. Es wurden in 5 Monaten 38 solcher Nar¬
kosen ausgeführt, die sich in jeder Beziehung bewährt haben. Besonders das subjektive
Befinden der Pat. sowohl während als auch nach der Narkose war ein vorzügliches. Nie¬
mals wurden Nierenschädigungen, Veränderungen der Blutelemente beobachtet, keine üblen
Folgeerscheinungen, wie Kopfschmerzen oder Erbrechen, traten ein. Es kam vor, dass
Pat. direkt die intravenöse Narkose verlangten, wenn sie z. B. wegen Carcinomrezidiven
zum zweiten Male operiert werden mussten. Die Narkose fand ihre Anwendung haupt-
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sächlich bei Operationen am Kopf, wo eine Inhalationsnarkose schwierig war, sodann bei
Fällen schwerster Kachexie infolge von Magen-, Speiseröhren- oder Gebärmutterkrebs.
Die einzige Schattenseite ist die Thrombenbildung an der Infusionsstelle, bedingt durch
die GefÜsswandveränderung. Es ist unbedingt erforderlich, den Infusionsstrom kontinuier¬
lich zu halten, indem durch Nebenschaltung physiologische Kochsalzlösung infundiert wird.
Aronheim - Gevelsberg.
Kümmel, Intravenöse Narkose und anderes. K. erörtert im ärztl. Verein
in Hamburg am 18. I. 10 (s. Münch, med. Woch. 5) an einem Fall von Carcinom der
Mundhöhle zwei chirurgische Neuerungen: 1. die intravenöse Narkose, die darin besteht,
dass der Pat eine intravenöse Kochsalzinfusion erhält, der 5 % Äther zugemengt sind.
K. hat sich in mehreren Fällen von der Brauchbarkeit der Methode überzeugt. 2. An¬
wendung der kalten Kaustik nach Dr. de Forest. Der von Reiniger, Gebbert und
Schall hergestellte Apparat hat vor dem gewöhnlichen Glüheisen Vorzüge: man kann
kaustisch schneiden und verschorfen. Ersatz für Fulguration. Aron he im-Gevelsberg.
Sick, Zur Frage der intravenösen Narkose. (Münch, med. Woch. 21.) Verf.
schliesst sich in seiner Arbeit den Autoren an, die auf Grund ihrer Erfahrungen vor
der Anwendung der intravenösen Narkose warnen. Besonders gefahrvoll ist die bis jetzt
noch nicht zu verhütende Gerinnselbildung und die nicht bekannte Dosierung für den
Einzelfall sowohl bei Chloroform als auch bei Äther. Er empfiehlt die alte Tropfmethode
in ihrer exakteren Ausführung mit Junker- oder Roth-Dräger-Apparaten als ungefähr¬
licher. Aronheim - Gevelsberg.
Perthes, Quecksilberdruck statt Esmarchscher Binde. P. bedient sich
bei Operationen in Lokalanästhesie des Quecksilberdruckes an Stelle der Esmarschen
Konstriktion. (Demonstration in der medizin. Ges. zu Leipzig am 14. XII. 09. S. Münch,
med. Woch. 4.) Eine Hohlmanschette aus Durit ist durch einen V 2 m langen Schlauch
mit einem Duritbeutel verbunden, in dem sich Quecksilber befindet. Die Manschette
wird, nach dem das Blut aus der Extremität durch Wicklung entfernt ist, ohne Schnü¬
rung umgelegt. Eine Erhebung des Beutels auf 25 bis 30 cm Höhe über das Glied
lässt das Quecksilber unter einem den Blutdruck in der Aorta übertreffendem Drucke
einströmen. Zur Aufhebung der Blutleere bedarf es nicht des Abwickelns einer Binde,
es genügt die Senkung des Quecksilberbeutels, welche das Quecksilber aus der Manschette
abströmen und das Blut wieder in die Extremität einströmen lässt.
Aronheim - Gevelsberg.
Brewitt, Über den Wert der Jodpinselung zur Desinfektion der Haut
vor Operationen. (Münch, med. Wochenschr. 7.) Verf. empfiehlt in seiner Arbeit auf
Grund von Erfahrungen an 500 Operationen auf der chirurgischen Abteilung des allge¬
meinen Krankenhauses Lübeck warm die zuerst von Grossich und König angewandte
Jodtinktur zur Desinfektion. Abgesehen von geringen Unbequemlichkeiten (Juckreiz und
Brennen bei einzelnen Personen, das mit Heusnerschein Jodbenzin zu beseitigen ist)
wurden von dieser Methode der Vorbereitung der Haut vor Operationen keine Nachteile
gesehen. Aronheim - Gevelsberg.
Morio Donati, Über die Hautdesinfektion des Operationsfeldes mit
Alkohol und Jod. (Deutsch, med. Wochenschr. 13/10.) D. verbindet das v. Brunnsche
Verfahren, Abreiben der Haut vor der Operation mit absolutem Alkohol, und Grossichs
Einreiben mit 10—12 °/ 0 Jodtinktur und hat mit gutem Erfolge über 400 Operationen,
z. T. bei völlig verschmutzter Haut (Unglücksfälle bei der Arbeit) ausgeführt. Er führt
diese Desinfektion folgendermassen aus: Trocken Rasieren der Umgebung des Operations¬
feldes, Abreiben derselben mit einem sterilen, in 1 °/ 0 Jodalkohollösung (1,0 Jod, 100,0
rektifizierter Alkohol) getränktem Gazebausch, dann noch ein zweites und drittes Mal
mit derselben Lösung die Haut Bestreichen und zuletzt das Operationsfeld mit sterilen
Tüchern Abgrenzen. Handelt es sich nicht um dringliche Fälle, so läst D. 24 Stunden
vor der Operation ein Reinigungsbad geben, das Operationsfeld mit Seife rasieren und
sofort mit steriler Gaze trocknen, mit Alkohol ausspülen und mit Jodalkohollösung be¬
streichen. Am nächsten Tage kommt der Kranke ohne weiteres zur Operation und wird
nur noch nach der Narkose in der oben beschriebenen Weise desinfiziert. Diese Art
der Hautbehandlung hat vor der reinen Grossichschen Methode den Vorteil, dass sie
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die Haut gar nicht reizt und sie auch nicht zu stark färbt, auch soll die Heilung eine
sehr schnelle sein und „schönere“ Narben geben. Hammerschmidt-Danzig.
Fink, Kalium hypermanganicum cryst. als gewebezerstörendes Mittel.
(Münch, med. Wochenschr. 4.) Nach Verf. besitzen wir in dem Kal. hypermang. ein
Mittel, welches bei richtiger Applikation allen anderen Ätzmitteln weit überlegen ist.
Es kann deshalb zur Vernichtung zirkumskripter (auch multipler) hartnäckiger oder bös¬
artiger Hauterkrankungen verwandt werden. Aron he im-Gevelsberg.
Pertlie8, Dosierung der Bierschen Stauung. P. berichtet in der medizin.*
Ges. zu Leipzig am 14. XII. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 4) über ein Mittel zur
Dosierung der Bierschen Stauung. Eine um die Extremität des liegenden oder sitzen¬
den Pat gelegte Hohlmanschette aus Gummi wird mit einem Irrigator verbunden. Durch
Höher- oder Tieferstellen des Irrigators lässt sich die Stauung in ihrer Intensität genau
auf jeden gewünschten Grad einstellen und auf diesem beliebig lange sicher erhalten.
Aronheim - Gevelsberg.
Schmineke und Streber, Zur Kritik der Schürmannschen Farbenreaktion
bei Lues. (Deutsche med. Wochenschr. 09 Nr. 21.) Schürmann hat in Nr. 14 dieser
Wochenschrift berichtet, dass es ihm gelungen sei, mit einer sehr einfachen Methode die
so sehr komplizierte Wassermannsche Reaktion zu ersetzen. Man hätte nur notwendig
das Uffelmann sehe Reagens mit Blutserum und Perhydrol in bestimmtem Mengen¬
verhältnis zu mischen und die dabei eintretende Farbenveränderung zu beobachten. Beide
Untersucher haben auf Grund zahlreicher Beobachtungen festgestellt, dass die neue
Methode absolut unzuverlässig ist und dass daher vor ihr dringend gewarnt werden
müsse. Ref. kann diese Mitteilung aus eigner Erfahrung bestätigen; auch in seinen
Fällen lieferte die Schürmannsche Methode Resultate, die in keiner Weise mit den
Ergebnissen der Wassermann sehen Reaktion übereinstimmten. Ap eit-Glotterbad.
Herschel, Saure Milch und Reinkulturen von Milchsäurebazillen in
der Behandlung von Krankheiten. (Glaisher-London und Medical book Company
Chicago 1909.) Nach einer Schilderung des Wesens und der einzelnen Formen der
Autointoxikation und der normalen und anormalen Darmfäulnis der Eiweissendformen,
wobei besonders der Rolle des übermässigen Fleischgenusses (in England wichtiger, als
bei uns) für die Entstehung von Autointoxikationen gedacht wird, beschreibt Verf. sehr
eingehend die Untersuchungsmethoden des Urin und der Fäzes, um dann auf die Be¬
einflussung der Darmfäulniss durch die Milchsäurebazillen überzugehen. Als Hauptform
werden die in den Goghurtpräparaten enthaltenen Bacilli bulgarici eingehend beschrieben.
Es folgen dann Vorschriften über die Bereitung von Milchsäurefermenten für den thera¬
peutischen Gebrauch in grösster Ausführlichkeit Die Aufzählung der sehr zahlreichen
Krankheitsformen, bei denen die Verwendung der Milchsäurepräparate nach Verf. möglich
ist, ergiebt, dass er in allen Fällen, in denen die Untersuchung von Urin und Stuhl
nach den von ihm gegebenen Methoden das Bestehen von Autointoxikationen wahrschein¬
lich macht, die Anwendung empfiehlt, aber ausdrücklich vor ihrer schablonenhaften An¬
wendung ohne jene Untersuchungen warnt. Zum Schluss werden die Regeln noch ein¬
mal in Form von Ermahnungen zusammengefasst und besonders hervorgehoben, dass
man keine Handelspräparate, sondern eigene Herstellungen oder solche aus guten La¬
boratorien benutzen soll. Die deutsche Literatur ist gut berücksichtigt.
Cramer-Cottbus.
Maj, Über die Chondrome des äusseren Ohres nebst einem kasuistischen
Beitrag. (Inaug.-Dissertat. München 08.) Die Neubildungen des Ohres gehören zu den
seltensten Erkrankungen dieses Organs. Nach Bürkner entfielen auf 35206 Ohrkranke
29 Geschwülste verschiedenartigster Natur. Alle haben ihren Sitz und Ausgangspunkt
am äusseren Ohr. Neubildungen des mittleren Ohres gehören zu den seltensten Er¬
scheinungen.
Trotzdem der Knorpel einen hervorragenden Bestandteil der Gewebsmasse des Ohres
bildet, gehören die Chondrome zu den am seltensten vorkommenden Tumoren. Sie bieten
vorzugsweise ein theoretisches Interesse; eine praktische Bedeutung besitzen sie nur
aus kosmetischen Rücksichten oder, sobald sie durch exzessives Wachstum eine Verletzung
des äusseren Gehörganges bedingen und funktionelle Störungen verursachen. Lebensge¬
fährlich kann das Vorhandensein der Chondrome im äusseren Gehörgang werden, wenn
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sie mit exsudativen und eitrigen Prozessen der tieferen Ohrabschnitte vergesellschaftet
sind. Sie sind auf embryonal oder postfötal versprengte Knorpelkerne zurückzuführen.
Über den Einfluss, welchen das Trauma bei der Entstehung von Chondromen spielt,
äussert sich Virchow dahin, dass ihr Anfang nach Angabe der Kranken meist auf
traumatische Einwirkung zurückzuführen ist. Aus der Statistik K. V. Webers ergiebt
sich, dass von allen Fällen, wo überhaupt eine Anamnese existierte, die Hälfte auf trau¬
matische Ursachen zurückgeführt werden konnte. Nach Borst sind die Mitteilungen
über traumatische Entstehung von Knorpelgewüchsen in dem Sinne aufzufassen, dass eine
bis dahin latente örtliche Disposition durch das Trauma evident wird.
Auch in Verfs. Fall ging einige Jahre der Entwicklung des Tumors eine trau¬
matische Perichondritis voraus, auf deren Boden durch Umwandlung des Perichondriums
im Knorbelgewebe die Geschwulst entstehen konnte. Aron he im-Gevelsberg.
Henrich, Ein Fall von Hautcarcinom nach Trauma. (Münch, med. Wochen¬
schrift 3.) H. teilt einen Fall mit, der auf der chirurgischen Abteilung des Marien¬
krankenhauses in Hamburg zur Beobachtung kam, in dem ein Zusammenwirken mehrerer
Traumen die Entwicklung eines Carcinoms auf einem infolge Verbrennungsnarben ver¬
änderten Arm eines Arbeiters beeinflusste. Die Einwirkung des Trauma auf die Carci-
nomenentwicklung konnte in doppelter Weise beobachtet werden: 1. Durch den Schlag
eines Webstuhlarmes gegen den narbig veränderten Arm des Pat. wurde die Carcinom-
wucherung ausgelöst; 2. das durch eine Probeexzision gesetzte Trauma führte zu einer
enormen Weiter Wucherung des Carcinoms an der betreffenden Stelle. Der Ätiologie des
Falles konnte man die Bibbert sehe Theorie von den in Wucherung geratenen ver¬
sprengten Epithelzellen zugrunde legen. Aronheim-Gevelsberg.
Yelhagen, Sarkom des Corpus ciliare. V. berichtet in der medizin. Gesell¬
schaft zu Chemnitz am 16. III. i<3 (s. Münch, med. Wochenschr. 20) über einen Pat.,
bei dem sich nach einem Fall auf das rechte Auge nach zwei Jahren ein Sarkom des
Corp. ciliare entwickelt hatte. Die beobachtete Verletzung bestand in einer 4 cm langen
Wunde des Brauenbogens. Am Bulbus war keine Veränderung nachweisbar. Nach An¬
gabe des 19 Jahre alten Verletzten bestanden bis zum Auftreten des Sarkoms am Auge
stets Störungen. Auf Grund des abgegebenen Gutachtens wurde die Entschädigungs¬
pflicht der Berufsgenossenschaft auch von den höheren Instanzen anerkannt.
Aronheim - Gevelsberg.
Böttiger, Sarkom des Hirns. B. berichtet im ärztl. Verein in Hamburg am
1. II. 10 (s. Münch, med. Woch. 6) über einen glücklich operierten Fall von Hirntumor.
Beginn mit Neuralgien, dann zunehmende Sehstörung mit langsam sich ausbildender
Stauungspapille, Abducenslähmung links, sonst kein Lokalsymptom. Der Tumor wurde
in den Gyrus angularis lokalisiert und fand sich dort als oberflächlich sitzendes 6:5:4 cm
grosses Sarkom. A r o n h e i m - Gevelsberg.
V. Strümpell, Geschwulst des Rückenmarks, v. Str. berichtet in der k. k.
Gesellschaft der Ärzte in Wien (s. Münch, med. Woch. 13) über Diagnose und Operation
eines Rückenmarkstumors bei einem 42jähr. Mann. Die anfänglichen heftigen Neuralgien
im rechten Ulnarisgebiet, das spätere Hinzutreten' heftiger Neuralgien im Gebiet des 2.
und 3. Dorsalnerven, das Auftreten entsprechender spinaler Kompressionserscheinungen
wies auf die Anwesenheit eines extramedullären, an der hinteren Seite des Rückenmarks,
am Übergange zwischen Hals- und Brustmark gelegenen Tumors hin. Prof. v. Eiseis¬
berg nahm die Operation mit Erfolg vor. Der Tumor erwies sich als ein Fibroadenom.
Aronheim-Gevelsberg.
Baum, Sarkom des Oberarms. B. demonstriert im ärztlichen Verein München
am 9. II. 10 (s. Münch, med. Woch. 2) einen 34jähr. Mann, bei welchem der rechte Arm
samt dem Schultergürtel operativ entfernt worden war wegen eines grossen myelogenen
Sarkoms der oberen Humerusepiphyse, das nach den Röntgenbildern zunächst zur Spon¬
tanfraktur geführt und dann auf Schulterblatt und Oberarmmuskulatur übergegriffen hatte.
Primäre Heilung der gewaltigen Wunde. Aron heim-Gevelsberg.
Richter, Was leistet die Fulguration im Dienste der Gynäkologie?
(Münch, raed. Woch. 17.) Das Ergebnis seiner Beobachtungen aus der Frauenklinik zu
Dresden fasst Verf. in folgende Sätze: 1. Die Fulguration kann keinen dauernden Erfolg
erzielen, wohl aber sind die palliativen Erfolge recht beachtliche. 2. Da die Blitzbe-
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Strahlung zerfallener Uteruscarcinome ohne Narkose ausführbar ist, so ist sie der Methode
der Kauterisation wesentlich überlegen. 8. Die Fulguration beseitigt die Schmerzen für
längere Zeit, stillt die Blutung und verhindert die Jauchung vorübergehend.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Walter, Schwierigkeiten in der Diagnose der Wirbelsäulenfrakturen.
{Inaugur. Dissertat. Bonn 09.) Noch bis vor ungefähr 30 Jahren kannte man fast nur
die Wirbelsäulenfrakturen, die mit einer mehr oder weniger hochgradigen Läsion des
Kückenmarks einhergingeu. Infolge der Erfahrungen in der Unfallpraxis wissen wir
heute, dass hinter den alten Diagnosen, wie Kontusion der Wirbelsäule, Rückgratsver¬
stauchung, traumatischer Hexenschuss, Lumbago usw., in Wirklichkeit meist Brüche der
Wirbel wie ihrer Bestandteile verborgen waren. Bei der geringen Widerstandsfähigkeit
des Corpus vertebrae bedarf es nicht so besonders grosser Gewalteinwirkungen, um hier
Strukturveränderungen hervorzurufen. Besonders sind es die partiellen Wirbelsäulen¬
frakturen, die häufig Vorkommen: 1. Isolierte Frakturen der Wirbelbogen und Wirbel¬
dornen; 2. isolierte Frakturen der Wirbelkörper, die sog. Kompressionsfrakturen. Während
die Erscheinungen der mit einer Markläsion komplizierten Fälle sehr prägnant sind, so-
dass die Diagnose meist gestellt wird, lassen bei den partiellen Wirbelfrakturen anfangs
oft sämtliche Symptome mehr oder weniger im Stich. Auch die Röntgenphotographie
versagt häufig, da hier die Verhältnisse nicht so einfach und klar liegen, wie bei den
Extremitäten. Von den obersten Halswirbeln kann man ohne Schwierigkeit meist ein
deutliches Bild hersteilen; ungünstiger liegen die Verhältnisse an dem unteren Teil der
Halswirbelsäule. Bei kurzhalsigen Individuen lässt sich häufig dieser Teil nicht in Seiten¬
lage photographieren, so dass nur eine Aufnahme in Rückenlage möglich ist Die Deut¬
lichkeit der Bilder der Brustwirbelsäule wird oft durch den Herzschatten beeinträchtigt,
so dass der Verletzte in schräger Richtung röntgenphotographiert werden muss, wobei
die Wirbel in seitlich verschrobener Projektion zu Gesicht kommen und die Querfort¬
sätze nicht in richtiger Lage erscheinen. Auch die Darstellung der Lendenwirbelsäule
hat Schwierigkeiten, da die Strahlen auf dem Wege durch das Abdomen starke Diffusion
erleiden, so dass die Platte verschleiert erscheint; auch verlangt die Dicke des zu durch¬
leuchtenden Körpers harte Röhren, wodurch die Diffusion wiederum vermehrt wird. —
Auch zum Lesen guter Bilder gehört grosse Erfahrung. Die Schwierigkeit der Dar¬
stellung, in der Deutung und Bewertung der erhaltenen Bilder bringt es mit sich, dass
wir auch in der Röntgenphotographie kein absolut sicheres diagnostisches Hilfsmittel für
die partiellen Frakturen der Wirbelsäule haben. Bei diesen Schwierigkeiten erklären
sich die mancherlei Fehldiagnosen gerade auf diesem Gebiete, wie auch die 4 Fälle aus
der Chirurg. Abteilung des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder zu Bonn (Prof.
Rieder) in Verf.s Arbeit beweisen. In sämtlichen 4 Fällen wurde die wahre Verletzung
direkt nach dem Unfall nicht erkannt und richtig behandelt. Erst nach lang dauernden
Untersuchungen und nach Auftreten von Spätsymptomen gelang es, die Unfälle (partielle
Wirbelfrakturen) richtig zu beurteilen und zu bewerten. Aronheim-Gevelsberg.
Seelhorst, Ein kasuistischer Beitrag zu den Schussverletzungen der
Halswirbelsäule. (Inaugur.-Dissertat. Leipzig 09.) Im Dezember 1908 kam in das
städt Krankenhaus zu Elbing ein Fall von Schussverletzung der Halswirbelsäule zur
Aufnahme, der die Exzision eines Wirbelbogens, des Projektils und wegen Zungenver¬
letzung die Unterbindung der Art. lingualis am Orte der Wahl erforderte. Er gab die
Veranlassung zu Verf.s Arbeit, die bezweckt, einen Überblick über die in den letzten
10 Jahren in Friedenszeiten beobachteten Fälle von Halswirbelsäulenschuss an der Hand
der Friedensstatistiken zu geben.
Während diese Verletzungen im Kriege zu den häufigeren gehören und vielfach
tödlich verlaufen, beobachten wir sie im Frieden meist nur als die Folge von Mund¬
schuss bei Selbstmordversuchen, seltener durch direkten Schuss von vorn in den Hals.
Bei 21 Fällen aus Verf.s Statistik erfolgte 17mal der Schuss durch den Mund, 4mal
durch den Hals. Von diesen gingen 13 in völlige Heilung über, 3 wurden geheilt, Hessen
aber dauernde Folgeerscheinungen zurück, 5 verliefen tödlich, unter diesen 3 infolge von
Komplikationen. Es erklärt sich dieser günstige Verlauf dadurch, dass die Wirkung des
Revolvers, des hauptsächlich als Friedenswaffe gebrauchten Instrumentes, wesentlich ge¬
ringer ist als die des kleinkalibrigen Gewehrs und seine Wirkung nur selten auf den
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Inhalt der Wirbelsäule, das Mark, ausdehnt. In letzteren Fällen ist der Verlauf ein
ungünstiger durch die Commotio oder Contusio med. spinalis, durch die Hamatomyelie,
durch die Sensibilitätsstörungen und notorischen Lähmungen und die Infektion.
Bezüglich der Indikationen für einen therapeutischen Eingriff nach Halswirbel¬
schüssen schliesst sich Verf. den von W. Braun aufgestellten Grundsätzen an. 1. Mass¬
gebend für die Indikationsstellung ist die Schwere der Markläsion, abgesehen von den
Fällen, wo Comminutivbrüche oder drohende Infektion zur Frühoperation drängen. 2. In
leichten Fällen besteht im allgemeinen keine Indikation zum Eingriff, denn kleine Ge¬
schosse finden manchmal neben dem Mark hinreichenden Platz; das Finden derselben ist
trotz guter Radiogramme oft schwierig. 8. In Fällen mit schweren Marksymptomen und
langsamer oder ausbleibender Besserung, die durch intra- oder extradural wirkende
Fremdkörperkompression oder Fremdreiz ihre Erklärung finden, ist die Operation indi¬
ziert. 4. Solche Operationen dürfen aber nur unter günstigen Verhältnissen unter Zu¬
grundelegen guter Radiogramme und sorgfältiger Segmentdiagnose vorgenommen werden.
Aronheim - Gevelsberg.
Red&rd, Des traumatismes du rachis dans les accidents du travail.
(La mßdecine des accidents du travail. 09, No. 7.) Auf dem Gebiet der trauma¬
tischen Wirbelsäuleverkrümmungen herrscht nach R. eine grosse Verwirrung. Kümmel
und seine Schüler nehmen an, dass die Deformitäten bedingt sind durch eine rarefizie-
rende Ostitis, eine andere Annahme geht, dahin, dass es sich dabei um die Folgen einer
alten Fraktur handle, eine dritte dahin, dass es sich um tuberkulöse Wirbelerkrankungen
handle, und endlich fasst eine Gruppe von Autoren unter dem Sammelnamen „Kümmel-
sche Krankheit“ die erwähnten Formen zusammen und rechnet noch hinzu die von Bech¬
terew, Marie und Strümpell beschriebenen Versteifungen der Wirbelsäule. R. selbst
neigt zu der Annahme, dass in den meisten Fällen dieser sog. Küm me Ischen Krankheit
Tuberkulose vorliege. In seinen weiteren Deduktionen führt R. aus, dass nach Traumen,
die die Wirbelsäule zum Angriffspunkt haben, sich selten hysterische Erscheinungen ent¬
wickeln, in der Regel handle es sich um wirkliche Verletzungen der Wirbelsäule bezw.
des Rückenmarks oder um Simulation. Zum Schluss wird auf die Bedeutung der Radio¬
graphie für die Diagnose der Wirbelsäulenerkrankungen hingewiesen.
Wallerstein-Köln.
Redard, Über Wirbelsäulenverletzungen durch Betriebsunfall. (Zeitschr.
f. orth. Chirur. 24. Bd., 1.—2. Heft.) Verf. schildert die Folgen, welche von schweren
und leichteren Wirbelsäulenverletzungen nach Betriebsunfällen Zurückbleiben. Es handelt
sich hauptsächlich um:
1. Traumatische Spätdeformitäten der Wirbel und ihre Einwirkung auf die Ar¬
beitsfähigkeit.
2. Die Hysterie nach Rückgratsverletzungen und ihre Frequenz.
8. Den Wert und die Wichtigkeit der Röntgenaufnahmen bei Rückgratsverletzungen.
Die unter 1 zusammengefassten Fälle ähneln der Kümmelschen resp. Pottschen
Spondylitis. Häufig handelt es sich um wieder auftretende frühere Erkrankungen (Tuber¬
kulose, Lues usw.) die mit ausgebreiteten Kyphosen einhergehen. Die Behandlung ist
diesen Fällen gegenüber fast machtlos. Die Differentialdiagnose zwischen Spondylitis,
Tuberkulose und diesen Erkrankungen ist schwer. Die Symptome sind fast die gleichen.
Zweitens handelt es sich hauptsächlich um traumatische Hysterie, bei welcher noch
Druckempfindlichkeit, Skoliose, Schmerzhaftigkeit und andere krankhafte Symptome wie
Erhöhung der Reflexe, hyperästhetische und anästhetische Zonen, Gesichtseinschränkung
in Frage kommen.
Zum Schluss hebt Verf. die Wichtigkeit der Röntgenaufnahmen bei Wirbelsäulen¬
verletzungen hervor. Wenn sie auch besonders bei Pat. mit Verletzungen derselben in¬
folge der tiefen Lage sehr schwer auszuführen sind und verschwommene Bilder geben,
so muss man immer wieder versuchen, durch die Radiographie Aufschluss zu bekommen.
Am deutlichsten werden Blendenaufnahmen und stereoskopische Röntgenaufnahmen.
Taendler-Berlin.
Berghausen, Über Wirbelverletzungen. (Deutsche Zeitschr. f. Chir., Bd. 99,
Heft 3—6.) Nach Gurlt bilden Wirbelfrakturen nur etwa 0,33% aller Knochenbrüche.
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Mit Einführung des Röntgenverfahrens haben sich diese Zahlen wesentlich verschoben.
Kocher teilt die Wirbel Verletzungen ein:
I. Partielle Wirbelverletzungen.
1. Distorsionen,
2. Isolierte Luxationen der Seitengelenke,
3. Kontusionen und
4. Isolierte Frakturen der Wirbelkörper (besonders Kompressionsfrakturen).
5. Isolierte Frakturen der Bögen und Dome.
II. Totalluxationsfrakturen.
6. Totalluxationen (Luxation der Seitengelenke und Verschiebung im Bereich der
Zwischenwirbelscheibe),
7. Luxationskompressionsfrakturen (Luxation eines oder beider Seitengelenke und
Kompressionsfraktur des Körpers),
8. Totalluxationsfrakturen (Luxationsschrägfrakturen), Luxation der Seitengelenke
und Dislokation im Bereich des frakturierten Wirbels.
Die Behandlung der Wirbelbrüche muss von Anfang an eine sehr vorsichtige sein,
da leicht bei Frakturen eine Verletzung des Rückenmarks eintreten kann, womit dann
fast immer schwere Lähraungscrscheinungen verbunden sind. Das Hauptsyraptom eines
vollkommenen Wirbelkörperbruches ist der Gibbus. Sehr wichtig ist auch der genau
lokalisierte Druckschmerz, die Störung in der Bewegungsföhigkeit und in dem Gleich¬
gewicht. Verf. empfiehlt die grösste Vorsicht beim Transport und bei der Lagerung der
Kranken, wenn auch nur der Verdacht einer Wirbelverletzung vorliegt. Es folgt dann
eine kurze Beschreibung der Kümmelschen Krankheit, bei welcher als das Charakteris¬
tische die progrediente Erweichung der von einem Trauma betroffenen Wirbelsäule her¬
vorgehoben wird, welche kürzere oder längere Zeit nach der Verletzung zu Formverände¬
rung der Wirbelsäule führt und mit grosser Schmerzhaftigkeit der erkrankten Wirbel¬
säule verbunden ist. Verf. tritt intensiv dafür ein, bei jedem Verdacht auf Wirbelverletzung
das Röntgenverfahren zu Hilfe zu nehmen und empfiehlt die von Sudek angegebene
Weise, die Bilder der Wirbelsäule zu mustern. Taendler-Berlin.
W« Burk, Über einen Bruch des Gelenkfortsatzes des 5. Lendenwirbels.
(Beitr. z. klin. Chir. Bd. LVIII, S. 558.) Eine 31jährige Pat wollte in Hockstellung
mit extrem vorgebeugtem Rumpf eine schwere Platte in ein am Boden befindliches Fach
schieben, verspürte plötzlich einen heftigen Schmerz in der Kreuzgegend, der trotz
mannigfacher Therapie im Verlauf von 8 % Jahren nicht schwand und in seiner Ursache
verkannt worden wär.
Die Untersuchung ergab Beckensenkung und leichte Flexion des Beins auf der er¬
krankten Seite, Schonung des Beines, Abflachung der normalen Lendenlordose, Kontraktur
der linksseitigen Rückenstrecker, Druckempfindlichkeit des 5. Lendenwirbeldornfortsatzes,
Beschränkung und Schmerzhaftigkeit der Bewegungen der Lendenwirbelsäule, sonst keine
Veränderungen speziell von seiten der Wirbelsäule. Die Röntgenuntersuchung entdeckte
einen isolierten, senkrecht verlaufenden Bruch des rechten Gelenkfortsatzes des 5. Lenden¬
wirbels. Die operative Entfernung des Bruchstücks brachte volle Wiederherstellung der
Funktion.
Es handelt sich demnach um einen indirekten Bruch, der durch eine das physio¬
logische Maß überschreitende Kombination von Beugung und linkskonvexer Abbiegung
der Lendenwirbelsäule entstanden ist und die erste Beobachtung dieser Art darstellt.
Reich-Tübingen.
Delorme, Beitrag zur Kenntnis des Verhebungsbruches am 5. Lenden¬
wirbel. (Münch, med. Wochenschr. 10.) An der Hand eines in der Klinik für ortho¬
pädische Chirurgie von Gocht und Ehe bald in Halle a. S. begutachteten einschlägigen
Falles kommt Verf. in seiner Arbeit zu folgendem Resultat: Typisch für den Bruch,
insbesondere Verhebungsbruch des 5. Lehdenwirbels sind 1. ätiologisch das „Verheben“
mit relativ geringfügiger Gewalteinwirkung; 2. klinisch die anfänglich oft recht gering¬
fügigen Symptome, die zunächst gar nicht auf eine so schwere Verletzung hindeuten und
aus denen sich erst allmählich die dauernden, z. T. die Arbeitsfähigkeit schwer beein¬
trächtigenden Schädigungen entwickeln; 3, röntgenologisch das Verschwinden des 5. Lenden¬
wirbels aus dem Röntgenbild.
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Bezügl. der Einzelheiten sei auf die für die Unfallheilkunde wichtige Arbeit ver¬
wiesen. Aronheim-Gevelsberg.
Saenger, Diffuse SchädeThyperostose. S. demonstriert im ärztlichen Verein
in Hamburg am 18. I. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 5) eine Frau mit diffuser Hy¬
perostose des Schädels. Die Leontiasis ossea, die sich seit 1 Jahr entwickelt und zu
einem Schädelumfang von 63 cm geführt hatte, machte sich klinisch durch heftige Kopf¬
schmerzen, Ohrensausen, Schwindel, Übelkeit und Schlaflosigkeit geltend. Die Diagnose
konnte durch das Röntgenbild gestellt werden. Bemerkenswert ist die zunehmende direkte
Schädigung der Hirnnerven durch Beengung der Austrittskanäle.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Schuster, Multiple Exostosen. Sch. spricht in der medizinischen Gesellschaft
zu Chemnitz am 27. X. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 6) über multiple Exostosen und
demonstriert einen 57 Jahre alten Mann, bei dem die Untersuchung sowie die Röntgen¬
aufnahmen an den verschiedensten Knochen Exostosenbildungen ergaben, die teils pilz¬
förmig. teils stachelartig, teils in Form von Spangen den Knochen aufsassen und zu
Schleimbeutelbildung geführt hatten. Die grösste Exostose sass pilzförmig an der vorderen
Seite des linken Oberschenkels. Als ätiologisches Moment kam Rachitis in Betracht.
Aronheim - Gevelsberg.
Zumloh, Die Osteomyelitis der Erwachsenen in ihrer Beziehung zur
Unfallversicherungsgesetzgebung. (Inaugur.-Diss. Giessen 08.) Verf.s Arbeit liegen
2 Fälle von rezidiver akuter infektiöser Osteomyelitis ira unmittelbaren Anschluss an
ein Trauma zugrunde. Im 1. Falle erlitt ein 26jähriger gesunder Schlosser einen Schlag
von einem mit Eisen gefüllten Korbe gegen die Innenseite des Unterschenkels, gegen eine
alte mit der Tibia fest verwachsene Narbe. Diese war die Folge einer im 12. Lebens¬
jahre überstandenen Knochenentzündung, entstanden infolge eines Stockschlages. Im An¬
schluss an den Schlag des Korbes kam es zur schweren Osteomyelitis. Die Knochen¬
narbe, die dem Verletzten niemals Beschwerden verursacht hatte, so dass er mühelos seine
2jähr. Dienstzeit ableisten konnte, musste doch als ein Locus minoris resistentiae aufge¬
fasst werden, welche eine gewisse Gefährdung in sich schloss. Wahrscheinlich wäre Pat
gesund und arbeitsfähig geblieben, wenn nicht jener Unfall die alte Knochennarbe traf,
die dort vielleicht noch schlummernde, abgekapselte und deshalb ausgeschaltete Krank¬
heitskeime sprengte, weckte, sie wieder dem Blutkreisläufe zuführte und damit einen
längst abgelaufenen Erkrankungsprozess wieder zum Aufflackern braekte. Es war des¬
halb die schwere Knochenerkrankung als Folge des Unfalles anzusehen und eine Rente
zu gewähren. Im 2. Falle hatte ein Arbeiter, der im 12. Jahre eine Osteomyelitis des
Oberschenkels überstanden, 10 Jahre später im Betriebe durch einen Fehltritt heftige
Schmerzen in dem Hüftgelenke des früher erkrankten Oberschenkels und im Anschluss
daran eine schwere Gelenkpfannen-Osteomyelitis erlitten. Auch in diesem Falle musste
angenommen werden, dass durch die Betriebsarbeit eine akute Verschlimmerung eines
im Verborgenen fortbestehenden Krankheitsprozesses herbeigeführt war.
Aron heim -Gevelsberg.
Partsch, Quiet necrosis. P. spricht in der Breslauer chirur. Gesellschaft am
14. II. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 12) über die sog. „Quiet necrosis“, d. h. über
die besondere Form der chronischen Osteomyelitis, welche schleichend beginnend, trotz
ausgedehnter Beteiligung des Knochens nur geringe Allgemeinerscheinungen hervorruft,
bezw. vollkommen fieberlos verlaufen kann. In einem Falle, bei dem bakteriologisch
B. pyogenes aureus nachgewiesen war, kam es zur Spontanfraktur, welche mittels Ex¬
tension glatt zur Heilung kam. Aronheim-Gevelsberg.
Ribbert, Nekrose der Knochen nach Erfrieren. (D. med. Wochenschr. 46.
1909, Vereinsberichte.) Taucht, man Extremitäten von Tieren in eine Kältemischung
und lässt sie 10 Minuten darin, so frieren sie in toto. Die Knochen werden alsdann,
trotzdem die Extremitäten gebraucht werden, grösstenteils nekrotisch. Der Knorpel leidet
viel weniger, Knochenmark und Periost bleiben erhalten. Der tote Knochen wird nicht
als Sequester ausgestosscu, sondern bleibt in Kontinuität erhalten und wird vom Mark
und Periost aus mit einer dünnen Schicht neuer Knochensubstanz umkleidet. Resorption
konnte auch nach 2 , / 2 Monaten nicht wahrgenommen werden.
Ha mm er schmidt-Danzig.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 6.
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Katzenstein, Knochenhaut-Knochenüberpflanzung. E. demonstriert in der
Berliner med. Gesellschaft (s. d. Ref. Wolff-Eisners in d. Münch, med. Wochenschr. 50)
eine erfolgreiche Periosknochen transplan tation bei einem Enaben, dem ein Sarkom der
unteren Extremität lokal entfernt und bei welchem, entsprechend den Axhausensehen
Untersuchungen, nach denen lebendes Periost am Leben bleibt, transplantiert war. Es
gelang auf diese Weise, eine vollständige Neubildung des um ca. 20 cm resezierten Femur
berbeizuführen. Die Ausheilung erfolgte im Laufe von 8 Monaten mit beweglichen Knie-
gelenk, obwohl sich die Resektion bis nahe an das Eniegelenk erstreckt hatte.
Aronheim - Gevelsberg.
B&zy, Projectile ayant söjournö 39 ans sous Tomoplate. (Society de Chi¬
rurgie de Paris. 14. V. 09. La Presse mßdicale 09, No. 43.) Demonstration einer Engel,
die 39 Jahre im Eörper gesessen hatte und dann entfernt werden musste, weil sie Ent¬
zündungserscheinungen ausgelöst hatte. Wallerstein-Eöln.
Moszkowicz, Freie Enochenüberpflanzung. M. berichtet in d. k. k. Ges.
der Ärzte in Wien (s. Münch, med. Wochenschr. 10) über einen Fall gelungener freier
Enochentransplantation bei einem 27jährigen Mann, dem wegen eines Spindelzellensar¬
koms am unteren Fermurende ein 18 cm langes Stück des Femur reseziert werden
musste. An dessen Stelle kam ein entsprechend langes Stück Fibula derselben Extremi¬
tät, welches aus den Muskeln herauspräpariert, mit dem anhaftenden Periost zwischen
Femur und Tibia eingepflanzt wurde. Heilung per primam. Pat. geht mit Hilfe eines
Schienenhülsenapparates. An einer Reihe von Röntgenbildern wird die Einheilung dieses
und eines in ähnlicher Weise operierten Falles demonstriert. Aronheim-Gevelsberg.
Yoeckler, Tuberkulöse Earies des Oberschenkelhalses. V. demonstriert
in der med. Ges. zu Magdeburg am 4. XI. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 8) ein lljähr.
Mädchen, bei dem vor */ 4 Jahr wegen ausgedehnter tuberkulöser Earies des Oberschenkel¬
halses das Verfahren der Plombierung mit Jodoformplombe nach Mosetig-Moorhof
angewandt war. An die Ausräumung des Enochenherdes musste noch die Exzision zweier
Fisteln angeschlossen werden. Muskeln und Haut konnten über der eingelegten Plombe
vernäht werden. Es trat prima intentio ein mit völliger Beweglichkeit im Hüftgelenk.
Als Vorteile des Verfahrens hebt V. hervor: 1. Die Möglichkeit der Erzielung einer
prima intentio, wo diese nicht erreicht werden kann; 2. sichere Bekämpfung fötider Se¬
kretion; 3. energische Anregung der Bildung gesunder Granulationen; 4. Fixierung eines
antituberkulösen Mittels für längere Zeit in der Wunde. Aron heim-Gevelsberg.
Ebstein, Angeborene und erworbene Trichterbrust. E. gibt in der med.
Ges. zu Leipzig am 26. X. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 51) klinische Beiträge zur
angeborenen und erworbenen Trichterbrust. Er würdigt besonders die Fälle von sog.
intrauterin erworbener Trichterbrust unter Vorzeigung instruktiver Fälle von fötaler
Trichterbrust Wahrscheinlich kann die Deformität auch im späteren Leben erworben
werden. Besondere Beachtung verdient auch die hereditäre und familiäre Trichterbrust
und ihre Beziehung zu den rayopathischen, progressiven Muskelatrophien und zur heredi¬
tären Lues, sowie ihr Entstehen auf nervöser Basis. Differentialdiagnostisch können
Schwierigkeiten machen geringe Grade der Deformität und Fälle von echter trauma¬
tischer Trichterbrust. Mit der sog. Schusterbrust ist sie nicht identisch. Obwohl diese
Deformität nur geringe Symptome macht, falls keine Eomplikation hinzutritt, werden
die davon Betroffenen stets militärfrei. Aron heim-Gevelsberg.
Wiesner, Frühzeitige allgemeine Verknöcherung der Rippenknorpel —
eine Röntgenschädigung(?). (Münch, med. Woch. 21.) Verf. untersuchte 4 Männer
im Alter von 28, 32, 34 und 45 Jahren, die sich 7 bis 14 Jahre mit Röntgenstrahlen
beschäftigt hatten. Es fand sich bei ihnen vollkommene Verknöcherung der Knorpel der
ersten Rippe; Verknöcherungsprozesse der übrigen Rippen verschiedenen Grades, am
wenigsten schienen die Knorpel der 2. Rippe affiziert. Der Verknöcherungsprozess verlief
sehr unregelmässig; an den meisten Knorpeln durchsetzte er jedoch fast die ganze Knorpel¬
masse auf grössere Strecken. Diesen frühzeitigen allgemeinen Verknöcherungsprozess an
den Rippenknorpeln deutet Verf. als Folge der häufigen Röntgendurchstrahlung bei be¬
rufsmässiger Beschäftigung mit Röntgenstrahlen, also als eine Berufskrankheit.
Aron heim - Gevelsberg.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 6.
Reich, Über die Echinokokken langer Röhrenknochen. (Beitr. z. klin. Chir.
Bd. LIX, S. 1.) Unter den 113 bekannten Fällen von Echinococcus im Skelettsystem
steht die Lokalisation in langen Röhrenknochen (42 Fälle) an Häufigkeit hinter der in
platten (45 Fälle) und vor der in kurzen spongiösen Knochen (26 Fälle). Betroffen wird
primär meist die Meta- und Epiphyse, selten die Diaphyse.
In einer eigenen Beobachtung von zentralem Echinococcus der unteren Epi- und
Metaphyse der Tibia zogen sich erst unbestimmte, später sehr intensive Schmerzen über
4 Jahre hin mit gelegentlichen Exazerbationen und Schwellungen nach geringfügigen
Traumen. Seit einem Jahr bestand bleibende Schwellung und Schmerzhaftigkeit und bei
der Aufnahme in die v. Brunssche Klinik fand sich ganz das Bild einer Epiphysen¬
tuberkulose mit paraostalen Abszessen ohne Auftreibung oder periostale Neubildung am
Knochen und ohne Gelenkbeteiligung. Die Eröffnung und Ausschabung des dicht bis an
den Gelenkknorpel und bis in die Diaphyse reichenden Herdes förderte zahlreiche, steck-
nadelkopf- bis erbsgrosse zum Teil unter sich zusammenhängende Blasen zutage, deren
grösste etwa einer Kirsche entsprach. Im übrigen bestand der Inhalt aus einer sterilen r
eiterähnlichen Detritusmasse. Die mikroskopische Untersuchung der Blasen ergab die
bekannten Eigenschaften derselben, keine Skolexproduktion, dagegen interessante exogene
Proliferationsvorgänge.
Mehrfache Beobachtungen, wonach Skeletteile, die jahrelang vorher ein Trauma er¬
litten hatten, Sitz der Echinokokkenansiedelung wurden, sprachen für eine traumatische
Disposition in Bezug auf die Lokalisation. Eine solche kann aber nur dann als gegeben
angenommen werden, wenn zwischen Trauma und ersten Symptomen eine mindestens halb¬
jährige Latenzzeit liegt; anderenfalls kann höchstens eine Verschlimmerung einer schon
bestehenden Lokalisation oder deren Manifestation durch ein Trauma hervorgerufen werden.
Unter den Symptomen sind die oft lange Zeit als einziges Krankheitszeichen be¬
stehenden Schmerzen, denen bisher eine zu geringe Bedeutung beigelegt wurde, parossale
Abszesse, Pergamentknittern des Knochens und Spontanfrakturen keineswegs eindeutig,
dagegen ist das Fehlen von Knochenauftreibung und periostaler oder ossaler Reaktion
differentialdiagnostisch sehr beachtenswert. Ausser der Röntgenuntersuchung, die spezifische
Bilder zu liefern scheint, ist allein die Probepunktion mit dem Nachweis von spezifischen
Elementen oder Cholestearinkristallen imstande, die Diagnose in nicht fistulösen Fällen
zu sichern.
Eine Zusammenstellung der Resultate der operativen Therapie zeigt, dass die Pro¬
gnose der Echinokokken langer Röhrenknochen heute fast ebenso wie die gutartiger
Knochengeschwülste eine günstige ist, dass eine ausgiebige Eröffnung und Ausräumung
auch bei grosser Ausdehnung der Herde meist genügt, und Resektionen und verstümmelnde
Operationen heute nur selten indiziert sind, namentlich wenn die Röntgenuntersuchung
Frühdiagnose ermöglicht.
Bezüglich der pathologisch-anatomischen Stellung der Knochenechinokokken kommt
die Arbeit zu dem Schluss, dass die grosse Mehrzahl derselben die meist die Bezeichnung
multilokular führen, der hydatidösen Form angehören. Diese Knochenechinokokken bieten
durch die mechanisch bedingte relative Kleinheit der Blasen und die, wenn auch nicht
ausschliessliche exogene Proliferation Ähnlichkeiten mit dem Alveolarechinococcus, unter¬
scheiden sich aber von diesem hauptsächlich durch Exzess der Blasengrösse, quantitativ
verschiedene Reaktion des Wirtsgewebes und vor allem beim Wechsel des Mediums durch
Wachstum nach hydatidösem Typus.
Es kommt aber auch im Knochen ein echter Alveolarechinococcus vor, freilich
äusserst selten, bisher nur in 2 sicheren Beobachtungen.
Es ist also der gewöhnliche Knochenechinococcus als multipler hydatidöser zu be¬
zeichnen. Reich- Tübingen.
Preiser, Spontanfraktur des Kahnbeins. Pr. spricht in der biologischen
Abteilung des ärztlichen Vereins in Hamburg am 22. III. 10. (s. Münch, med. Woch. 22)
über eine typische posttraumatische und zur Spontanfraktur führende Ostitis navicularis
carpi. An der Hand von 5 z. T. jahrelang beobachteten Fällen macht Preiser auf eine
Ostitis des Kahnbeins aufmerksam, die sich dadurch auszeichnet, dass sich nach einem
Unfall im Röntgenbild eine kreisrunde Aufhellung im Kahnbein findet, anscheinend ohne
primäre Fraktur. Schliesslich brechen die verdünnten Wandungen ein und es entsteht
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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Inv&lidenwesen Nr. 6.
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dann das Bild der typischen Naviknlarfraktnr. Wassermann war negativ, Tuberkulose
wegen Beschränkung auf das Os naviculare auszuschliessen, ferner wegen Erhaltung der
groben Handkraft und Abwesenheit der Knochenatrophie. Nach Preisers Untersuchungen
ist die Ursache dieser typischen Ostitis ein Abriss des dorsalen Ligam. navi-lunatum,
vielleicht mit einer primären Infraktion des Os naviculare kombiniert. In der Diskussion
erklärt Hänisch die Affektion nicht für eine spezifische Erkrankung, sondern für eine
Ernährungsstörung, entstanden durch Abreissen des Bandes mit den Gefässen bei bereits
bestehender Fraktur. Aronheim-Gevelsberg.
Stühmer, Bedeutung der Syphilis bei Gelenkerkrankungen. St. spricht
in der medizin. Gesellschaft zu Magdeburg am 21. X. 09 (s. Münch, med. Woch. 7) über
die ätiologische Bedeutung der Syphilis bei chronischen Gelenkerkrankungen. St. hat
— veranlasst durch die Ergebnisse Heckmanns aus New York — bei den von ihm be¬
handelten Fällen von Arthritis deformans nach event. bestehender Lues geforscht. Die
Mehrzahl der Fälle reagierte nach Wassermann negativ.. Es fanden sich jedoch einige,
bei denen er eine stark positive Reaktion erhielt und in diesen deshalb die Lues ätio¬
logisch von Bedeutung hielt, zumal es sich um junge Pat. handelte, für deren Erkran¬
kung sonst keine Ursache bekannt war. In der Diskussion bemerkt Blencke, dass er
nicht jede deformierende Gelenkentzündung auf Lues zurückführe, das Trauma und die
Überlastung kämen ätiologisch eher in Betracht. Aronheim-Gevelsberg.
Korber, Gelenkkörper. K. gibt im ärztl. Verein in Hamburg am 1. III. X.
(8. Münch, med. Woch. 10) einen kritischen Bericht über ätiologische Studien zur Ge¬
nese der Corpora libera der Gelenke. Er lehnt die Annahme Königs einer spontanen
Elimination von Gelenkstücken auf entzündlicher Basis (Osteochondritis dissecans) ab und
hebt mit Barth die hohe Bedeutung des Traumas hervor. Für die rein traumatische
Entzündung spricht vor allem der Röntgenbefund. Am Kniegelenk findet sich mit grosser
Regelmässigkeit ein Defekt in der Nähe des Condyl. int femoris, gerade an der Stelle,
wo das Ligam. cruciat. post, ansetzt Für eine demarkierende Entzündung ergaben weder
die klinischen Beobachtungen noch die anatomisch-histologischen Untersuchungen irgend
ein Moment. Aron he im-Gevelsberg.
Heck inan n (New-York), Zur Ätiologie der Arthritis deformans. (Münch,
med. Wschr. 09, Nr. 31.) H. veröffentlicht 4 Fälle von monoartikulärer Arthritis defor¬
mans, bei denen anamnestisch sicher Lues angegeben und durch den Befund bestätigt
wurde, und in denen 2 mal Trauma als Ursache der Erkrankung, 2 mal geringe Traumen
und Überanstrengung als verschlimmerndes Moment von den Patienten angenommen
wurden. Auf Grund der 4 Fälle und früherer Erfahrung fasst H. die monartikuläre
Arthritis deformans (die nicht senile) als eine Arthritis auf, die gewöhnlich mittelbar
durch ein Trauma hervorgerufen ist, deren tiefere Grundursache jedoch die konstitutionelle
Lues ist. Die Lues ist verantwortlich, dass die Gelenkverletzung nicht ausheilt, sondern
zur Arthritis deformans führt. Elf Fälle von polyartikulürer Arthritis deformans, in
denen für Lues Anamnese und Befund 4 mal sicher, 2 mal fast sicher, 1 mal verdächtig,
4 mal fast verdächtig, die Serodiagnose 7 mal positiv, 2 mal schwach positiv, 2 mal zweifel¬
haft bis mässig positiv war und in denen 8 mal ausgesprochene ererbte rheumatische
Disposition vorlag, veranlassen folgende allgemeine Schlüsse: Für die Arthritis deformans
verantwortlich sind die rheumatische Disposition und die konstitutionelle Lues. Die
Polyarthritis deformans ist, wenigstens in einem bedeutenden Prozentsatz der Fälle, ein
chronischer Gelenkrheumatismus im Luetiker. Auch hier ist die konstitutionelle Lues
dafür verantwortlich, dass die rheumatische Affektion nicht ausheilt und sich nicht wie
gewöhnlich ad integrum zurückbildet, sondern sich zur typischen Form der Polyarthritis
deformans aus wächst. S c h 1 i a c k - Cottbus.
Schawlow, Über die Behandlung schwerer Arthritiden. (Deutsche mediz.
W. 09, Nr. 14.) Verf. hat seit 12 Jahren Patienten, die an chronischer Polyarthritis,
Arthritis deformans und urica, auch gonorrhoica litten, in dem Bade Riga-Kemmern mit
natürlichen Schwefelbädern behandelt. Die Erfolge waren oft recht gute.
Seit 1905 hat er dieser Therapie nach dem Vorgänge Mendels noch Fibrolysin-
Injektionen zugefügt Jeden Tag wird eine Tube 2,3 ccm Merck-Mendelschen Fibro-
lysins in die Glutäalmuskulatur gespritzt. Nach 12 Injektionen trat Abnahme der
Schmerzen, nach 20—25 Rückgang der Steifigkeit und der Gelenkschwellungen ein. Nicht
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selten — vgl. die eingefügten 6 Krankengeschichten — handelte es sich um jahrelang
Kranke, an das Bett oder Krttcken gefesselte Patienten.
Dies Medikament wurde gut vertragen, auch von Lungen- und Herzfehlerkranken.
Nötig sind etwa 30 Einspritzungen. Die Erklärung für die Wirkung des Fibrolysins
steht noch aus. Einige Autoren nehmen chemotaktische Prozesse an, andere denken an
eine periphere Hyperämie.
Die von Wolf geübte Skepsis, alle Erfolge seien nicht propter hoc, sondern post
hoc entstanden, kann Yerf. nicht teilen.
Er hofft, dass seine Mitteilungen zur Nachprüfung anregen. Apeit-Glotterbad.
Knotz, Zur Behandlung der Ankylose mit Fibrolysineinspritzuügen.
(Mediz. Klinik 1909, Nr. 30.) Verf. berichtet nur über eigene Erfahrungen. Sie gipfeln
auf den Resultaten, die an 15 Pat. gesammelt waren. Von den 15 Pat. sind nur 8
günstig beeinflusst worden. In diesen 3 Fällen sind trotz Bestehens schwerer, jahre¬
langer Ankylosen Erfolge erzielt worden, die fast an Heilung grenzen. Es wurden
10—25 Einspritzungen ä 2,3 gegeben; die grösste verbrauchte Gesamtmenge hat 117,3 ccm
betragen. Ausserdem erhielten die Kranken Thermalbäder und übten an mediko-mecha-
nischen Apparaten, soweit dies ihr Zustand erlaubte. Ap eit-Glotterbad.
Heeger, Zur Behandlung der ankylosierenden Gelenkerkrankungen
mittels Fibrolysin. (Münch, med. Woch. 5.) Verf., Arzt in Oeynhausen, hat nach
den mitgeteilten Krankengeschichten die Ankylosierungsprozesse der Gelenke nach Ar¬
thritis chronica, Coxitis, chronischem Gelenkrheumatismus, Arthritis deformans und Ischias
durch Fibrolysininjektionen in günstiger Weise beeinflussen können. Die Injektionen
wurden täglich gemacht, die einzelne Ampulle bis auf 45° C vorher erwärmt und stets
in die Glutäalgegend appliziert. Es wurden 10—20 Fibrolysininjektionen während der
4—5 wöchigen Badekur gegeben und von der 10. Injektion an Massage und mediko-
mechanische Übungen angewandt. Aronheim-Gevelsberg.
Lanz (Amsterdam), Discitis mandibularis. (Zentralbl. f. Chir. Nr. 9.) Analog
dem Kniegelenk liegt im Kiefergelenk eine lose Bandscheibe, die faktisch das Kiefergelenk
in zwei vollständig voneinander getrennte Gelenkhöhlen scheidet. Dieser Discus arti-
cularis war in zwei operierten Fällen abnorm beweglich. Beim Öffnen des Mundes be¬
stand schmerzhaftes Fremdkörpergefühl und Knacken. In beiden Fällen Heilung durch
Exstirpation der Bandscheiben. Das klinische Bild, der Operationsbefund, das voll¬
ständige Verschwinden der Beschwerden nach Exzision der Zwischenscheiben rechtfertigen
es, von einer Discitis mandibularis zu sprechen analog der Meniscitis trau¬
matica des Kniegelenks (Roux). Bettmann-Leipzig.
WilmannS, Zur Frage der habituellen Schultergelenksluxation. (Zen¬
tralbl. f. Chir. Nr. 12.) Durch die bisherigen Erfolge ist bewiesen, dass man allein durch
Verengerung der Kapsel trotz anderweitiger recht erheblicher Veränderungen am Gelenk¬
apparat (Absprengungen von Knochenteilen und der Sehneninsertionen usw.) einen vollen
Erfolg erzielen kann. W. schliesst daraus, dass die Kapselschrumpfung die eigentliche
Ursache der Luxation bildet, dass die eingreifenderen Verfahren daher unnötig sind.
Es ist am besten, zur Verengerung ein Stück aus der Kapsel zu exzidieren und die
Ränder übereinander zu vernähen. Falls nur gerafft wird, ist unresorbierbares Material
zur Naht zu nehmen, um ein Auseinanderweichen der Ränder zu verhüten.
Bettmann - Leipzig.
Lindenstein, Zur Kasuistik seltener Luxationen des Schultergelenkes,
des Beckens und Hüftgelenkes. (Beitr. z. klin. Chir. Bd. LVIII S. 709.) Die drei
interessanten Fälle, die sich alle durch ihre Seltenheit, der erste ausserdem durch die
Multiplizität der Verrenkungen auszeichen, sind folgende:
1. Ein von einem Automobil überfahrener Mann, bei dem der nähere Verletzungs¬
mechanismus unbekannt blieb, trug eine Luxatio femoris dextri iliaca, eine Luxatio cla-
viculae supraacromialis, einen Bruch des Schambeines, einen Bruch der 8. Rippe rechts
und vor allem eine Luxatio humeri dextri retroglenoidalis infraspinata davon. Letztere
bot ein typisches Bild: Verbreiterung der Schulter, ausgesprochene Pronation des Vor¬
derarmes, eine grubige Vertiefung des Deltoides zwischen Akromion und Proc. coracoi-
deus, in der man die Gelenkfläche fühlte, und eine kugelige Vorwölbung unter der
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Spina scapulae. Die Reposition der Schulterverrenkung nach Hoffa gab ein schlechtes,
die Reposition der Hüftverrenkung nach Kocher ein recht gutes funktionelles Resultat.
2. Eine Verrenkung der linken Beckenhälfte bei einem Manne, der, auf dem Bauche
liegend, von einem Lastwagen überfahren worden war. Eine Blasen- oder Harnröhren¬
verletzung fehlte. Extensionsbehandlung in starker Adduktion. Heilungsresultat sehr gut.
3. Eine Luxatio femoris perinealis bei einem Manne, dem ein Rad eines Last¬
wagens über die rechte Gefässhälfte gegangen war, als er mit gespreizten Beinen am
Boden lag. Das rechte Bein war stark flektiert, maximal abduziert und nach aussen
rotiert. Den Gelenkkopf fühlte man am Damme, dicht hinter dem Hodensacke. Harn¬
röhre unverletzt. Reposition in Narkose durch Flexion im Kniegelenk, Extension, Ad¬
duktion und Innenrotation. Völlige Wiederherstellung der Funktion. Re ich-Tübingen
Schulz, Zur Prognose der traumatischen, unkomplizierten Schulter¬
luxation. (Beitr. z. klin. Chir. Bd. LX., S. 833.) Die aus der Küttnersehen Klinik
hervorgegange Arbeit führt den Nachweis, dass unsere bisher etwas optimistischen An¬
sichten über die Prognose der reponierten, unkomplizierten Schulterverrenkungen ent¬
schieden revidiert werden müssen.
Unter 160 in den letzten 5 Jahren wegen Schulterverrenkung behandelten Fällen
konnten 54 Patienten mit unkomplizierten (also Ausschluss von Knochenabsprengungen,
Myositis ossificans, Plexuslähmung usw.) Verrenkungen nachuntersucht werden: 46 Männer,
8 Frauen. Die Mehrzahl war nach Kocher reponiert und in der orthopädischen Ab¬
teilung nachbehandelt worden.
Zunächst stellt Verf. gegenüber Bardenheuer fest, dass nur etwa die Hälfte
aller Verrenkungen mit Knochenbrüchen kompliziert waren.
Das deprimierende Resultat der Nachuntersuchung ging dahin, dass nur 13 °/ 0 der
Nachuntersuchten eine volle Gebrauchsfähigkeit und 22% eine befriedigende (Elevation
des Armes über die Horizontale und Kraftverminderung nicht über V 3 ), alle anderen
eine schlechte Funktion davongetragen hatten. Näherhin war die Kraft des Armes um
ein Drittel, häufiger um die Hälfte herabgesetzt bei 26%, reissende Schmerzen klagte
ein Drittel der Patienten. Die Aussenrotation war bei 4 Fällen bis 40°, in ebenso vielen
gar nicht, sonst in geringem Grade herabgesetzt Die Innenrotation war meist normal,
nur zweimal um 10° vermindert. Die seitliche Erhebung des Armes ging in 46,1%
höchstens bis zur Horizontalen; die Erhebung nach vorn war in 42,6% aller Fälle in
erheblicher Weise gestört; die erstere Störung war durchweg beträchtlicher als die
letztere. Die Rückwärtsbewegung war nur in 25% beeinträchtigt. Krepitation wurde
14mal konstatiert, zweimal in erheblichem Grade. Ankylosen und Reluxationen kamen
nicht zur Beobachtung.
Was die Ursachen der im allgemeinen schlechten Endresultate anlangt, so spielen
Alter, Art der Verrenkung, Zeitdauer zwischen Unfall und Reposition, Schwierigkeiten
bei der Einrenkung, Dauer der Nachbehandlung usw. keine ausschlaggebende Rolle. Die
Hauptschuld trägt die primäre und sekundäre Entzündung der Gelenkkapsel und der
umgebenden Muskeln und Fascien. Die Wirkung dieser Faktoren lässt sich nie ganz
aussckalten, aber durch frühzeitige methodische Übung und Massage verringern. Die
an sich vielleicht berechtigte Forderung der stationären Behandlung mit Extension scheitert
wohl meist an äusseren Umständen. Reich-Tübingen.
Delbet, Sur les luxations acromio-claviculaires. (La Presse medicale 09,
Nr. 59.) In seinem in der Pariser chirurgischen Gesellschaft am 21. VII. 09 gehaltenen
Vortrag unterscheidet D. die echten Luxationen des äusseren Schlüsselbeinendes, die mit
einer Verschiebung des Akromion unter die Clavicula beim Erheben des Armes nach
vorn einhergehen, von den Subluxationen, bei denen sich die Clavicula ein wenig über
das Akromion schiebt. Bei den letzteren sind die vom Processus coracoides zum Schlüssel¬
bein ziehenden Bänder, das Lig. conicum und das Lig. trapezoides, erhalten, bei den
ersteren zerrissen. Die Subluxationen behindern die Funktion des Armes kaum, während
die wahren Luxationen die Arbeitsfähigkeit sehr beeinträchtigen. Jene kann man daher
sich selbst überlassen, während diese einer energischen Behandlung bedürfen. Leider
gelingt es sehr schwer, die Clavicula nach gelungener Reposition in ihrer Stellung zu
erhalten. Man hat daher vorgeschlagen, das äussere Schlüsselbeinende an das Akromion
anzunähen. Die Naht hatte aber nur einen mässigen Erfolg, weil sie zur Beweglich-
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keitsbeschränkung des Armes führte. D. kam daher auf den Gedanken, den zerrissenen
Bandapparat durch künstliche Ligamente aus dicker Seide zu ersetzen. Er führte diese
Syndesmopexie an einem Fall mit gutem Erfolg aus. Er führte die Seidenfäden in der
Richtung der normalen Ligamente durch das Periost des äusseren Schlüsselbeinendes
einerseits und des Proc. coracoides andererseits. Wallerstein-Köln.
Lohmüller, Beitrag zur Luxation des Capitulum radii. (D. Zeitsch. f.
Chir. Bd. 99, 3.—6. Heft.) Der Verf. schildert drei Fälle von isolierter Luxation des
Radiusköpfchens, zwei traumatischer, einen kongenitaler Herkunft. Es handelt sich um
•einen Fall einer Luxation nach vorn, zweitens um eine veraltete Luxation des Radius¬
köpfchens nach aussen in Verbindung mit einer alten Fraktur der Ulna. Die Verrenkung
des Radiusköpfchens tritt bei Erwachsenen seltener auf als bei Kindern, weil bei den
letzteren das Lig. annulare weniger widerstandsfähig ist. Der Symptomenkomplex ist ein
sehr charakteristischer. Es besteht an der Bruchstelle sehr starke Schwellung. Die
Röntgenaufnahme giebt stets Aufschluss. Die Therapie muss zunächst unblutig versuchen,
die Reduktion resp. Retention zu erzielen. Häufig gelingt dies nicht infolge Interposition
von Band- und Kapselteilen. Am zweckmässigsten für die Freilegung des Gelenkes ist
der Huetersche Längsschnitt, um den Nervus radialis zu schonen. Bei geringen Funk¬
tionsstörungen, welche hauptsächlich in der Störung der Pro- und Supination bestehen,
soll man von einem operativen Eingriff absehen, während bei stärkeren Störungen allein
die Resektion des Capitulum radii in Betracht kommt Taendler-Berlin.
Sievert, Seltener Fall von Volarluxationsstellung des Radiokarpal-
gelenkes bei gleichzeitiger Fraktur der unteren Radiusepiphyse und des
Proc. styl, ulnae. (Münch, med. Wochenschr. 16.) Die Verletzung entstand bei einem
51 Jahre alten Werkführer durch Fall aus ca. zwei Meter Höhe von einer Leiter, wobei
die Hand in ein geöffnetes Schubfach eines Schrankes geriet, wo sie fixiert wurde, indem
der Mann zu Boden fiel. Aus dem in der Poliklinik für orthopädische Chirurgie zu
Leipzig angefertigten Röntgenbilde liess sich erkennen, dass die Fraktur am unteren
Radiusende durch Anstemmen der oberen Karpalknochenreihe an die untere Fläche des
Radius entstanden war. Aron heim-Gevelsberg.
Frangenheim, Zur Pathologie der Osteoarthritis deformans juvenilis
des Hüftgelenkes, über Coxa vara und traumatische Epiphysenlösung am
oberen Femurende. (Beitr. z. klin. Chir., 65. Bd., 1. Heft.) Verf. teilt aus der
Lex er sehen Klinik sechs klinisch, röntgenologisch und (mit Ausnahme eines Falles) auch
pathologisch-anatomisch genau untersuchte Fälle mit, und zwar von jeder der drei Affek¬
tionen zwei Fälle. Fünf Abbildungen erläutern den Text. Die Einzelheiten seiner Be¬
funde und Schlüsse auf diesem noch viel umstrittenen Gebiet eignen sich nicht zum
Referat Verf. kommt zu folgendem Ergebnis:
1. Es giebt eine jugendliche Osteoarthritis deformans des Hüftgelenks, die ohne
bekannte Ursache, aber auch nach Verletzungen entstehen kann. Die Vermutung
Borchardts, dass diese Fälle die Folge einer chronisch verlaufenden Osteomyelitis seien,
ist nicht zutreffend. Wir können bei diesem Leiden eine atrophische und eine hyper¬
trophische Form unterscheiden. In einem der von uns untersuchten Fälle wurden
Störungen im Bereich der Knorpelfuge gefunden.
2. Die Coxa vara adolescentium ist ein fest umgrenztes Krankheitsbild, vielleicht
die Äusserung einer Konstitutionsanomalie, deren Ursache noch nicht bekannt ist. Ver¬
letzungen sind zur Entstehung dieser Erkrankung nicht notwendig. Es ist wahrschein¬
lich, dass sich die Krankheitserscheinungen auch hier zuerst an der Knorpelfuge zeigen.
Die Verkleinerung des Schenkelhalswinkels, die Adduktion des Halses gehört zum Krank¬
heitsbild der Coxa vara adolescentium, vielleicht ist sie späteren Stadien eigen. Die
Störungen an der Knorpelfuge können als eine Form der Chondrodystrophie aufge¬
fasst werden.
3. Die allgemein als Coxa vara traumatica bezeichneten Fälle sind z. T. den spon¬
tanen Epiphysenlösungen zuzurechnen, da sie sich an einem Schenkelhals ereignen, dessen
Knorpelfuge nicht normal ist. Der Beweis, dass die Veränderungen an der Knorpelfuge
der Rachitis zuzurechnen sind, ist nicht einwandsfrei erbracht.
4. Die echten traumatischen Epiphysenlösungen am oberen Femurende sind bei
gesunden jungen Menschen eine äusserst seltene Verletzung. Kolaczek-Tübingen.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
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Streissler, Über die operative Behandlung irreponibler vorderer Hüft-
luxationen. (Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. LVIII, S. 571.) Ein 14jähriger Knabe
fiel auf ebener Erde mit dem Rumpf nach rechts hinten, während das rechte Bein stark
nach vorn-aussen abduziert war. Als er nach erfolglosen Repositionsversuchen 3 Wochen
nach dem Unfall in Behandlung trat, konnte er mit einem Stock mühsam gehen und bot
-das typische Bild einer Luxatio femoris obturatoria: Der Oberschenkelkopf war vom Mast¬
darm aus gut zu tasten und bei Ausschluss einer Fraktur von einer schaligen Knochen¬
neubildung umgeben (Röntgenbefund). Bei einem misslungenen Repositionsversuch in
Narkose kam es zu einem Oberschenkelbruch im oberen Schaftdrittel, der zunächst eine
Extensionsbehandlung notwendig machte. 11 Wochen nach Eintritt der Behandlung wurde
von einem Kocherschen Resektionsschnitt aus unter Abtragpng mächtiger Schwarten*
massen mit Erfolg die blutige Reposition der Verrenkung vorgenommen und dabei die
Knorpelfläche unverändert gefunden. Unter Extension erst in Abduktions-, dann in Nor¬
malstellung wurde reaktionslose Heilung und unter entsprechender Nachbehandlung auch
eine gute Gebrauchsfähigkeit erzielt. 2 Monate nach der Operation wurde das infolge
der Fraktur wenig verkürzte Bein im Hüftgelenk in leichter Flexionskontraktur gehalten,
konnte 60° gebeugt, 15° abduziert, etwas rotiert und unter unbedeutendem Hinken zu
ausdauerndem Gange benutzt werden. Die um den verrenkten Kopf gebildete und nach
der Operation noch stärker entwickelte Knochenschale war jetzt in Rückbildung begriffen.
Im Anschluss an die Beobachtung und unter Berücksichtigung von 21 analog be¬
handelten und kurz auf geführten Fällen bespricht Verf. die Ätiologie, pathologische Ana¬
tomie, Diagnose und Prognose der irreponiblen vorderen Hüftverrenkungen und die Indi¬
kationen zur Operation bei frischen und veralteten Fällen. Ausführlicher beschäftigt sich
die Arbeit mit der operativen Behandlung; sie weist nach, dass von allen Resektions¬
schnitten der seitliche Langenbecksche Längsschnitt am häufigsten, nämlich zu fünf
Repositionen und zwei Resektionen gebraucht wurde, empfiehlt aber in erster Linie den
Kocherschen Schnitt, der im mitgeteilten Fall erstmals zur Reposition einer vorderen
Hüftverrenkung ausgeführt worden ist. Aus einem Vergleich der Heilungs- und funktio¬
nellen Erfolge bei blutiger Reposition, Resektion und Osteotomie ergibt sich, dass die
Reposition zwar eingreifender und schwieriger ist, dafür aber auch die besten funktio¬
neilen Resultate liefert und daher stets wenigstens versucht werden soll. In allen Fällen
mit gröberen Frakturen des Kopfes oder der Pfanne, mit bedeutender Muskelverkürzung
oder exzessiver Osteophytenbildung wird man zur Resektion schreiten müssen und die
inter- oder subtrochantere Osteotomie für jene Fälle reservieren, in denen eine Resektion
technisch zu schwierig, der Kräftezustand der Pat. nicht entsprechend oder eine Stellungs¬
verbesserung am Bein notwendig ist. Re ich-Tübingen.
V. Brunn, Über die schnellende Hüfte. (Beitr. z. klin. Chir. Bd. LVIII,
S. 121.) In der v. Brunn sehen Klinik wurde bei einem sonst gesunden, kräftig ent¬
wickelten Mädchen eine Erkrankung der Hüfte beobachtet, die sich im 1. Lebensjahr ent¬
wickelt hatte und dadurch ausgezeichnet ist, dass bei jedem Schritt unter massigen
Schmerzen und begleitet von einem ruckartigen, schnappenden Geräusch eine Vorwölbung
in der Trochantergegend entsteht, welche mit der Entlastung des Beins wieder ver¬
schwindet. Als Ursache lässt sich durch Tastung das Herübergleiten eines sehnigen
Stranges von hinten nach vorn feststellen. Die operative Festlegung dieses Stranges in
einer Rinne des Trochanters beseitigte das Schnappen und das Geräusch. 2 Jahre später
trat das gleiche Symptomenbild auf der anderen Seite auf. Hier ergab die Operation,
dass ein derber Fascienstrang über den Trochanter hinübergleitet, von dem er durch eine
mächtige Schicht lockeren Bindegewebes getrennt ist. Nach Entfernung dieser Binde-
gewebsschicht und Faltung der Fascie mit Befestigung am Trochanter war auch hier das
6 chnappende Geräusch verschwunden.
Es liegen 9 analoge Beobachtungen in der Litteratur vor, von denen vielleicht 2
mit willkürlicher Subluxation im Hüftgelenk kombiniert und 5 nicht autoptisch sicher¬
gestellt waren. Nach autoptischen Befunden ist es wahrscheinlich, dass das Fehlen einer
Bursa trochanterica, bzw. deren Ersatz durch ein lockeres Bindegewebe die Ursache des
Phänomens bildet, etwa in dem Sinne, dass der normale Schleimbeutel die Glutaeussehne
in einem gewissen Abstand vom Trochanter hält, wozu dagegen das lockere Bindegewebe
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nicht befähigt ist Es käme dann an Stelle deß leichten Gleitens zu einer Hemmung an
der hinteren Trochanterkante, die ruckartig überwunden wird.
Eine konservative Behandlung mit blosser Ruhigstellung dürfte selten Erfolg haben,
die Anheftung der Glutaeussehnc am Trochanter dagegen in allen schwereren Fällen das
gegebene Verfahren darstellen, das in dem mitgeteilten und in einem Falle von Bayer
einen schönen Erfolg aufzuweisen hatte und zugleich für die entwickelte Entstehungs¬
theorie spricht. Reich-Tübingen.
Hohmann, Über schnellende Hüfte. (Z. f. orth. Chir. XXIV. Bd. 1.—2. Heft.)
Verf. gibt für die schnellende Hüfte 2 verschiedene Ursachen an: 1. die sogen, willkür¬
liche Subluxation des Schenkelkopfs, 2. das Hinausgleiten des sogen. Tractus ilio-tibialis
über den Trochanter major beim Beugen des Oberschenkels. Er schildert einen Fall
einer 24 Jahre alten Lehrerin, welche 8 Jahre, bevor die Erscheinungen auftraten, ziem¬
lich heftig auf die linke Hüfte gefallen war. Zeitweise verschwand das Geräusch, stellte
sich jedoch wieder ein und seit dem Jahre 1908 blieb es konstant Patientin litt unter
Müdigkeit und Erschlaffung der linken Hüfte und wurde durch das ständige knackende
Geräusch nervös. Es wurde, um die Verschiebung des Tractus ilio-tibialis zu verhindern,
zuerst ein Gipsverband angelegt, welcher fest hinter dem Trochanter einmodelliert war.
Solange dieser Verband lag, hörte das Knacken auf, stellte sich jedoch sofort nach Ab¬
nahme wieder ein. Patientin wurde daher operiert; man fand bei der Operation am hin¬
teren Rande des Trochanter unter der Fascia lata einen Hohlraum, der zuerst als Bursa
angesehen wurde. Es zeigte sich jedoch nur sehr locker gefügtes, grosse Zwischenräume
enthaltendes Zellgewebe. Hinter dem Trochanter fühlte man den derben, strangartigen
Vorderrand des Glutaeus, der sich immer bei der Beugung über den Trochanter nach vorn
schob. Dieser Strang war nicht von der übrigen Masse des Glutaeus getrennt, sondern
hing mit ihm im ganzen zusammen. Die mikroskopische Untersuchung ergab sehr festes
Bindegewebe, sicher keine Bursateile. Es wurde nun dieser sehnig-muskulöse Strang mit
Seide nach Art der Durchflechtung bei Sehnenverpflanzungen an den sehnigen Ansatz des
Musculus vastus externus am Trochanter und an dem Periost oberhalb und hinter dem¬
selben angenäht. — Nach 6 Wochen wurde der Gipsverband abgenommen und dann noch
ein kleinerer Kontentivverband angelegt. Nach der definitiven Abnahme war das Ge¬
räusch vollkommen verschwunden.
Die Ansichten über die Entstehung der schnellenden Hüfte sind sehr verschieden-
Pupovac glaubt an eine durch Trauma hervorgerufene Zerreissung der hinteren Partie
des Glutaeus maximus. Der Verf. ist ebenfalls der Ansicht, dass in dem beschriebenen
Falle eine Zerreissung, bzw. eine Auflockerung der Verbindung der Weichteile einge¬
treten ist. — Therapeutisch kommt nur die Operation in Betracht, und zwar nur in
schwereren Fällen, während in den Fällen ohne subjektive Beschwerden eine Behandlung
unnötig ist. Taendler-Berlin.
Kfittner, Schnellende Hüfte. K. zeigt in der Breslauer Chirurg. Gesellschaft
am 13. XII. 09 (s. Münch, med. Wocb. 6) einen Pat. mit sogen, schnellender Hüfte. Das
Symptom hat mit dem Hüftgelenk nichts zu tun, kommt durch ruckweises Hinübergleiten
des Tractus cristo-femoralis über den Trochanter major zustande und kann bald willkür¬
lich hervorgerufen werden, bald habituell sein. Aron he im-Gevelsberg.
Nohl, Über Knieschmerzen bei Hüfterkrankung. (Münch, med. Wochenschr.
1909, Nr. 20.) N. veröffentlicht im Anschluss an die Fälle von Heinecke (Nr. 13 d.
Wochenschr.) einen Fall, in dem seit 8 Jahren über Schmerzen im Knie und an der
Vorderseite des Unterschenkels geklagt wurde. Das Knie bot stets normale Verhältnisse.
N. fand eine rheumatische Hüftgelenkentzündung mit starker Hüftversteifung. Die Pat.
hatte an eine Hüftgelenkerkrankung selbst nie gedacht. Schliack-Cottbus.
Hötzel, Über Knieschmerzen bei Htifterkrankungen. (Münchner med.
Wochenschr. 29. 09.) Es handelt sich um Arthritis deformans beider Hüftgelenke, bei
der neben Kreuzschmerzen und gelegentlichem Krachen in der Hüfte und zunehmender
Steifigkeit der Beine nur über Schmerzen in den — gesunden — Kniegelenken geklagt
wurde. Schliack-Cottbus.
Heinecke, Über Knieschmerzen bei Htifterkrankungen. (Münch, med.
Wochenschr. 09. N. 13.) H. beschreibt zwei Fälle von Kontusion des Kniegelenks mit
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Gelenkerguss und starker Funktionsstörung.' Schwellung und Beweglichkeitsbeschränkung
verschwinden nach einigen Monaten, es bestehen heftige Schmerzen weiter, die noch im
Laufe der Zeit zunehmen. In einem Fälle schliessen sich die starken Schmerzen un¬
mittelbar an den Unfall an, im zweiten besteht ein fast schmerzfreies fünfvierteljähriges
Interwall. Schliack-Cottbus.
Blencke, Kniegelenkstuberkulose. B. demonstriert in der med. Gesellschaft
zu Magdeburg am 2. XII. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 12) zwei Fälle von Knie¬
gelenkstuberkulose bei erwachsenen Männern, die nur mit Stauungen und einem abnehm¬
baren Gipsverband behandelt wurden. In dem einen Falle wurde fast normale aktive
Beweglichkeit erzielt. Die Stauung wird noch fortgesetzt, um vollkommene Restitutio
ad integrum zu erzielen. Im zweiten Falle bestand eine fast. rechtwinklige Flexions¬
kontraktur, die durch einen geteilten Gipsverband, dessen Teile durch Braatzsche
Sektoreuschienen miteinander vorbunden waren, gestreckt wurde. Darnach begannen die
Stauungen, die sofort Nachlassen der Schmerzen bewirkten. Pat. kann jetzt das Knie
um 45° aktiv beugen und strecken. Eine weitere Besserung ist bei Fortsetzung der
Stauung zu erwarten. Aronheim-Gevelsberg.
Gondesen, Infizierte Knieverletzung. G. demonstriert im ärztlichen Verein
in Hamburg am 4. I. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 8) einen Fall von geheilter,
schwerer infizierter Knieverletzung, komplizierte Fraktur und Luxation des Knies bei
einem älteren Manne. Bekämpfung der Infektion durch Bier sehe Stauung; konservative
Behandlung mit auffallend gutem Erfolg. Aron heim-Gevelsberg.
Blecher, Über die ambulante Behandlung der traumatischen Kniege¬
lenksergüsse mit Heftpflasterverbänden. (Münch, med. Wochenschr. 13.) Verf.
beschreibt sein Verfahren mit Heftpflasterverbänden aus dem Garnisonlazarett I in Strass¬
burg i. E. und kommt zu folgendem Resultat: Die ambulante Behandlung des trau¬
matischen Kniegelenksergusses mit dem Heftpflasterverbande verhütet die Atrophie der
Streckmuskulatur, befördert die Resorption und verringert die Rezidive. Die Behandlung
muss möglichst bald eingeleitet werden. Ist nach 14 Tagen keine wesentliche Ver¬
minderung des Ergusses eingetreten, muss er durch Punktion entleert werden; dies hat
von vornherein bei Verdacht auf Bluterguss zu geschehen. Aronheim-Gevelsberg.
Drelimaim, Paraartikuläre Korrektur von Kniegclenksankylosen. Dr.
demonstriert in der Breslauer Chirurg. Gesellschaft am 10.1. 10 (s. Münch, med. Wochen¬
schrift 7) als Beispiel einer paraartikulären Korrektur schwerer Flexionsankylosen des
Knies eines Pat., bei dem die Osteotomie an Femur und Tibia einen vollen Erfolg er¬
zielte. Aronheim - Gevelsberg.
V. Homeyer, Über die Behandlung der Patellarfrakturen. (Inaugur.
Dissertat. Berlin 09.) Nach eingehender Besprechung der verschiedenen Behandlungs¬
methoden der Patellarfrakturen fügt Verf. am Schlüsse seiner Arbeit eine Statistik aus
der chirurgischen Klinik des kgl. Charitö-Krankenhauses in Berlin (Hildebrand) an.
Es kamen während der letzten 6 Jahre 27 Fälle zur Behandlung. Hiervon trafen 25
auf Männer, 1 auf Frauen, 1 auf Kinder, also 92% auf Männer. 23 waren direkte,
4 indirekte Frakturen. Sämtliche waren unkompliziert. 2 Fälle wurden mit unblutigen
Methoden und 25 mit Knochennaht behandelt Von den letzteren waren 21 direkte,
4 indirekte Frakturen. Die Behandlungsdauer betrug durchschnittlich 2 % Monate. Die
25 Operationen wurden in Chloroform- bezw. Atherchloroformnarkose bezw., Lumbalan¬
ästhesie ausgeführt. Zur Knochennaht kam Seide und Silberdraht zur Anwendung, Pe¬
riost, Kapsel und Bänder wurden mit Katgut genäht, die Hautnaht wurde mit Seide aus¬
geführt. Bei 16 Operationen wurde ein bogenförmiger Schnitt mit der Konvexität nach
oben, bei 9 Fällen ein Querschnitt über die Höhe der Patella angelegt. In den meisten
Fällen erfolgte knöcherne Heilung. Die Gehfunktionen waren in allen Fällen bei der
Entlassung teils als „gut“, teils als „genügend“ zu bezeichnen. Zu bemerken ist, dass
viele Pat. entlassen werden mussten, ehe die Behandlung abgeschlossen war. Als Nachbe¬
handlung kamen Massage, Elektrisieren und medieo-meehanische Übungen zur Anwendung.
Aus den Erfahrungen der Klinik ergibt sich, dass bei der Behandlung der Patellar¬
frakturen in erster Linie die offene Knocbennaht in Betracht kommt. In der Mehrzahl
der Fälle kommt es bei unblutiger Behandlung nur zu fibrösen Vereinigungen der Frag¬
mente, die besonders in der ersten Zeit der Wiederzerreissung ausgesetzt sind. Von
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
der offenen Knochennaht kann aber mit gewisser Sicherheit ein gutes Besultat erwartet
werden. Bei Beobachtung der Asepsis kann eine Gefahr der Operation vermieden werden,
ausserdem bietet die Knochennaht eher die Möglichkeit, das Gelenk zu bewegen und so
eine Quadricepsatrophie zu vermeiden. Nur wenn eine Fraktur der Patella mit geringer
Diastase der Fragmente — nicht über 1cm — und völlig intakten Seitenstreckapparat
zur Behandlung kommt, kann man ein unblutiges Verfahren wählen, da man auch dann
die Aussicht auf knöcherne Heilung hat. Aronheim-Gevelsberg.
Preiser, Patellarfrakturen. P. stellt im ärztlichen Verein in Hamburg am
21. XII. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 1) zwei unblutig behandelte Pat. mit Patellar¬
frakturen vor; der eine wurde 3 % Wochen nach dem Unfälle mit Massage und Gymnastik
in Behandlung genommen. Der andere verweigerte die Naht; es wurde ein Gypsverband
auf 3 Wochen angelegt, nachdem die Fragmente mit Heftpflaster einnander genähert
waren. Beide Pat. (67 und 27 Jahre alt) können tiefe Kniebeugen machen.
Aronheim - Gevelsberg.
Finsterer, Zur Kenntnis der Luxation der Patella. (Beitr. zur kl. Chir.
Bd. 62, Heft 2.) Die Kniescheibe ist keineswegs als ein belangloser Sesamknochen oder
als „ein knöchernes Hühnerauge“ aufzufassen, sondern dient dazu, bei gebeugtem Knie
den Angriffspunkt der Quadricepssehne vom Drehungspunkt der fast frontal durch die
Oberschenkelknorren verlaufenden Drehungsachse zu entfernen, weil nur bei einem ge¬
wissen Abstand des Angriffspunkts von der Drehungsachse der Quadriceps eine kraftvolle
Drehung bewirken kann. Die Patella dient als Hebelstützpunkt; bei fehlender Patella tritt,
um diesen Abstand zu erzeugen, die Quadricepssehne auf den in diesen Fällen gewöhnlich
stark entwickelten äusseren Gelenkknorren des Oberschenkels. Auch pflegt bei fehlender
Kniescheibe die Tuberositas tibiae stark nach vorn vorzuspringen.
Es ist daher nicht richtig, wie Wiemuth es tut, die Verschiebung der Kniescheibe
nur als eine Dislokation der Quadricepssehne zu bezeichnen, sondern man soll den Namen
„Luxation der Patella mit Verschiebung der Strecksehne“ beibehalten.
Verf. empfiehlt als Einteilung die von Schiro vorgeschlagene, wonach zunächst die
beiden Hauptgruppen der erworbenen und der angeborenen Verrenkungen aufzustellen sind.
Die Einteilung ist tabellarisch zusammengestellt folgende:
I. Angeborene Verrenkungen:
A. permanente:
a) irreponible,
b) incoörrible;
B. habituelle.
II. Erworbene Luxationen:
A. traumatische:
a) frische,
а) horizontale,
ß) sagittale,
y) unvollkommene Drehungsverrenkungen,
б) vollkommene Umdrehungen um 180 Grad;
b) veraltete,
ä) rezidivierende,
ß ) habituelle,
y) dauernde;
B. pathologische:
a) rezidivierende,
b) habituelle,
c) permanente.
Bogen hat in der letzten Zeit 27 habituelle vollständige angeborene Luxationen
nach aussen und 5 Fälle von angeblich habitueller Luxation der einen neben permanenter
Luxation der anderen Seite aufgefunden. Im Material der Grazer chir.. Klinik, aus der
die Veröffentlichung von Finsterer stammt, fand sich ein Fall einer permanenten Luxa¬
tion, die mit Genu valgum verbunden war. Hacker durchmeisselte den Oberschenkel
subperiostal von unten hinten nach vorn oben, korrigierte die Yalgusstellung und er¬
reichte damit auch die dauernde Einrenkung der Kniescheibe.
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Monateschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweseu Nr. 6.
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Verf. nimmt für seinen Fall mangelhaftes Fruchtwasser in der ersten intrauterinen
Zeit an, wodurch von der kräftigen Gebärmuttermuskulatur, besonders auf der Aussen-
seite, ein Druck auf den äusseren Oberschenkelknorren ausgeübt wird, der dadurch ab¬
geflacht bleibt. Dadurch gleitet die Kniescheibe nach aussen und bleibt dort ständig,
auch wenn der äussere Knorren bei Zunahme des Fruchtwassers die versäumte Entwick¬
lung nachgeholt hat. Adibert und Bennet fanden als Ursache der angeborenen Ver¬
renkung eine angeborene Lähmung des Muse, vastus medialis. Das Genu valgum hält
Verf. nicht für die Ursache, sondern für die Folge der angeborenen Kniegelenkver¬
renkung.
Die angeborene Verrenkung der Kniescheibe wird in den meisten Fällen nach aussen
Torgefunden. , Die Verrenkung nach oben ist als angeborener Hochstand, die nach unten
als angeborene Kürze des Lig. patell. proprium aufzufassen. Nur 3 Luxationen nach
innen sind beschrieben von Periath, Smith und Adelmann.
Zum Zustandekommen der traumatischen Luxation nach aussen gehört nicht nur
eine Einwirkung der Gewalt in günstiger Bichtung, sondern auch eine grosse Gewalt
Streubel konnte sie bei Leichen und unter Zerreissung der inneren Kapsel und
Abreissung des Vastus medialis erzeugen. Sie gelang nicht nach vorausgegangener Durch¬
schneidung des Muskels. Diese Schwierigkeit der Erzeugung erklärt auch die Seltenheit
der Verletzung, die der Arzt überdies, da den meisten Patienten die Selbsteinrenkung
gelingt, meist nur bei der Nachuntersuchung sieht.
Ein vom Verf. beobachteter Fall ist folgender: löjähr. Student erhält beim Fuss-
ballspiel von einem Kameraden einen heftigen Schlag gegen die Innenseite des linken
Kniegelenks, als er sich eben anschickte, den Ball zu stossen. Er stürzte zu Boden auf
die linke Körperseite, so dass die Innenfläche des linken Beins auf dem Boden ruhte.
Das Knie war über einen rechten Winkel gebeugt und konnte selbsttätig nicht bewegt
werden. Pat. sah, dass an der Innenseite die Knochen des Oberschenkels deutlich vor¬
sprangen, während aussen ein kleiner Knochen hervorragte, den er für die Kniescheibe
hielt. Er richtete sich nun auf, fasste kräftig den Unterschenkel und versuchte das Knie
zu strecken, wobei nach einem leichten Druck auf die Aussenseite der Kniescheibe diese
mit einem Buck nach innen glitt und nun gelang die Streckung des Knies leicht Bei
den folgenden Gehversuchen Schmerzen und allmählich Schwellung des Kniegelenks. Am
3. Tage Aufnahme ins Spital. Hier zeigte sich das rechte Kniegelenk geschwollen, mit
Wülsten beiderseits von der Kniescheibe. An der Innenseite ist ein Längsriss der Kapsel
zu fühlen. Tanzen der Kniescheibe, die sich in Streckstellung nur wenig nach aussen
schieben lässt, aber bei entspannter Streckmuskulatur und leichter Beugung vollkommen
auf die Aussenseite des äusseren Knorrens geschoben werden kann. Nach Bettruhe und
feuchten Umschlägen ist der Erguss in 10 Tagen aufgesaugt Eine spätere Untersuchung
ergibt regelrechte Verhältnisse und Pat. kann wieder Bergtouren machen und Fussball
spielen.
Verf. zählt mit den 14 von Wiemuth im Jahre 1901 veröffentlichten Fällen nur
25 Fälle traumatischer Luxationen, was nur dadurch zu erklären ist, dass bei weitem
nicht alle Fälle veröffentlicht sind.
Was die Art des Traumas anlangt, so wird von den meisten Forschern Fall auf
den Boden mit gleichzeitigem Aufschlagen des Knies angegeben. Verf. macht aber darauf
aufmerksam, wie nach der Stellung des Patienten in seinem Fall — gebeugtes Knie bei
stark auswärts gedrehtem Unterschenkel mit starker plötzlicher Zusnmmenziehung des
Streckapparats, wie sie zum Schleudern des Fussballs erforderlich ist — allein bei Drehung
des Oberkörpers nach innen eine Verrenkung zustande kommen kann, wie es ähnlich in
dem Fall von Borchard und in 2 Fällen von Bade geschah.
Wird die Verletzung nicht richtig erkannt, so bleiben Zustände bestehen, bei denen
in der Folgezeit eine weit geringere Gewalteinwirkung dazu gehört, um eine neue Ver¬
renkung hervorzurufen, ein Zustand, den man mit rezidivierender Luxation, nicht
mit habitueller Luxation bezeichnen sollte. Letzterem Namen will Adibert für
den höchsten Grad der rezivierenden Verrenkung aufgehoben wissen, in welchem sich die
Verrenkung — meist nach aussen, selten nach innen — häufig, manchmal während
jeden Tages, fast bei jedem Schritt einstellt. Verf. will den Begriff der habituellen Luxa-
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192 Monatsschrift fßr Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 6.
tion noch enger fassen und dahin nur jene Fälle einreihen, in denen die Kniescheibe bei
jeder Beugung oder Streckung des Kniegelenks nach aussen rutscht.
Das Habituellwerden traumatischer Luxationen ist gegenüber den pathologische»
selten.
Friedländer fand unter 45 habituellen Luxationen 1901 8 traumatische, 9 patho¬
logische und die meisten angeboren.
Verf. führt einen Fall habituell gewordener traumatischer Luxation aus der
v. Hackerschen Klinik an:
Einer 16jähr. Tagelöhnerstochter wird im Herbst 1906 ein schweres Holzstück
gegen die Innenseite des linken Kniegelenks geworfen. Sie stürzte zusammen, konnte
nicht aufstehen und lag dann längere Zeit im Bett. Als sie wieder aufstand und zu
gehen anting, stürzte sie beim Treppenabwärtssteigen* fortwährend um und es stellte sich
das Bein am linken Knie im Winkel nach aussen.
Bei der 1. Aufnahme ins Spital fand sich starkes Genu valgum, bei der Streckung
lag die Kniescheibe auf dem äusseren Epicondylus und bei jeder Beugung luxierte sie
ganz nach aussen.
Operation 2. III. 07. Nach Durchmeisselung des Oberschenkels vom inneren Knorren
her Drehung des nach hinten abgewichenen äusseren Knorrens nach vorn. Extensions¬
verband mit Seitenzug am Knie. Nach 3 Monaten geheilt entlassen.
Bald wieder Einknicken und auch rechts Genu valgum. Wiederaufnahme in die
Klinik Juni 1908. Trotz fast völliger Beseitigung des Genu valgum am linken Bein tritt
während des Beugens bei einem Winkel von 180_Grad die Kniescheibe unter einem hör¬
baren Ruck über die untere Fläche des äusseren Oberschenkelknorrens auf dessen äussere
Seite und kommt bei stärkster Beugung hinter die Kniegelenksachse zu liegen, wobei
ihre innere Kante nach vorn und die Vorderfläche nach aussen sieht und der Unter¬
schenkel in Aussendrehung gerät.
Operation am 8. VII. 08 durch v. Hacker. In einem den Aussenrand der Knie¬
scheibe umkreisenden Hautschnitt, der bis in die Gelenkkapsel weiter geführt wird, wird
nach Zurückpräparieren der Haut ein Brückenlappen aus der inneren (medialen) Kapsel
aus dem Vastus internus gebildet, über die Kniescheibe nach aussen verschoben und in
den äusseren Spalt sowie am oberen Rand der Kniescheibe und am Kniescheibenband
ein- und angenäht: Verfahren nach Alikrogius. Darüber Hautnaht und Schienenlagerung.
Heilung. Auch bei Beugung bis 70 Grad bleibt die Kniescheibe in ihrer Lage. Rechts
wird wegen des Genu valgum in üblicher Weise die Durchmeisselung des Oberschenkels
vorgenommen.
Wenn Hoffa für das Habituellwerden der Luxationen neben Erweiterung und Er¬
schlaffung der Kniegelenkkapsel Veränderung in der Gestalt der Gelenkteile anführt, wie
Abflachung des äusseren Oberschenkelknorrens, Fehlen der äusseren Trochlealeiste, Ver¬
engerung der Fossa intercondylica, Genu valgum, so kommen diese Gelenkteilverände¬
rungen wohl weniger für traumatische als für angeborene und pathologische Verrenkungen
in Betracht, und was das Genu valgum anlangt, so betonen manche Forscher, z. B. Bade,
mit Recht, dass es viele Menschen mit Genu valgum gibt, die nie eine Luxation erlitten
haben. Der Streit, ob Muskel- und Bandzerreissungen eine Ursache (Friedländer) oder
Folge der Luxationen (Bade) seien, ist für die traumatischen Luxationen, wie Verf. zu¬
treffend ausführt, mässig, da beides gleichzeitig durch die Gewalteinwirkung erfolgt und,
wie im Fall Schloffers, einfaches Vernähen der zerrissenen Kapsel und des abgerissenen
Muskels Heilung bewirkt. Die meisten traumatischen Luxationen erfolgen, wie erwähnt,
nach aussen. Bei der von Putequat beschriebenen Verrenkung nach innen spielten
krankhafte Veränderungen (Genu valgum) wahrscheinlich eine grössere Rolle als das
Trauma.
Die Verrenkung nach oben setzt die Zerreissung des Kniescheibenbandes voraus
unter Ausheilung mit Verlängerung desselben (Maillefert). Die Verschiebung der Knie¬
scheibe nach unten erfolgt im allgemeinen nach Riss des Quadriceps unter Einkeilung
der Kniescheibe im Kniegelenkspalt (Medelfort, Deaderick, Schmidt). Doch hat
Küttner einen Fall selbst beobachtet und 3 Mitteilungen von Schumann, Newmann
und Rutherford erwähnt, in welchen der Tiefstand der Kniescheibe bei unversehrter,
wenn auch verschobener Strecksehne stattfand.
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Bei der Besprechung der pathologischen Luxationen zählt Verf. die in der Literatur
niedergelegten Fälle auf (32) und bringt dazu einen Fall eigener Beobachtung.
13jähr. Schülerin hat seit dem 5. Lebensjahr ein Genu valgum, das bei den schweren
Arbeiten, die Pat. schon als Kind verrichten musste, immer schlimmer wurde. Seit
5 Monaten tritt die Kniescheibe nach aussen. Schmerzen beim Gehen und Arbeiten.
Befund: Hochgradiges Genu valgum, Condyl. externus wenig entwickelt Kniescheibe bei
Strecksteilung an regelrechter Stelle. Beim Beugen tritt sie auf die Aussenseite des
Ausseren Knorrens und beim Strecken wieder an die regelrechte Stelle zurück. Operation
verweigert
Bei den pathologischen Luxationen spielt unzweifelhaft das Genu valgum als Ur¬
sache eine grosse Rolle und würde noch häufiger Vorkommen, wenn der Condylus ex¬
ternus nicht ein gutes Widerlager für die Kniescheibe bildete. Also Abflachung desselben
neben Schlaffheit der Quadricepssehne begünstigen die Luxation bei vorhandenem Genu
valgum. Dieses ist meist rhachitischen, selten statischen Ursprungs. Die mit dem Genu
valgum verbundene Aussendrehung des Unterschenkels wirkt begünstigend für die Luxa¬
tion. Wenn eine Erschlaffung der Gelenkkapsel durch traumatisch entstandenen Hydarthros
zustande kommt und dann die Luxation begünstigt, so ist diese dennoch nicht als trau¬
matische zu bezeichnen, da die Luxation ja nicht unmittelbar nach dem Trauma, sondern
•erst sekundär durch das Bindeglied des Hydarthros entsteht.
Was die Erscheinungen anlangt, so sei nur hervorgehoben, dass die habituelle Luxa¬
tion fast immer beim Beugen ein tritt. Nur Böcker hat einen Fall pathologischer Luxa¬
tion beider Kniescheiben bei einem 33jähr. Mann beschrieben, bei welchem sich die Knie¬
scheibe bei Beugestellung an der regelrechten Stelle befand, beim Strecken aber nach
aussen verschoben wurde. Das Heben des gestreckten Beines war bei eingerenkter Knie¬
scheibe unmöglich; erst wenn die Ausrenkung vollzogen war, konnte das Bein gehoben
werden.
Die Behandlung hat bei den traumatischen Fällen in der Einrenkung und Ruhe¬
stellung zu bestehen.
Bei der Beseitigung des Genu valgum ist die schiefe Osteotomie nach Wittek von
vorn oben nach hinten unten zu empfehlen, weil dabei eine Adduktion des Unterschenkels
ohne Erzeugung eines Spaltes zwischen den Fragmenten möglich ist Dabei ist das Vor¬
drehen des Condylus externus nach Graser zu machen. Die therapeutischen Vorschläge
fasst Verf. im ganzen folgendermassen zusammen:
Die kongenitale permanente Luxation erfordert in Anbetracht der geringen Be¬
schwerden an sich selten ein operatives Eingreifen, wohl aber bei gleichzeitigem Genu
valgum.
Die traumatische Luxation muss eingerichtet und sorgfältig nachbehandelt werden,
gibt aber dann bei sonst regelrechtem Kniegelenk eine gute Prognose.
Die rezidivierende Form verlangt an sich noch keine eigene Behandlung. Vorsicht
hei den Bewegungen kann ihr Entstehen verhindern. Bei häufiger Wiederkehr empfiehlt
sich das Tragen von Kniekappen.
Die Kapselveränderungen werden, wenn die Beseitigung des Genu valgum in der
beschriebenen Weise nicht zum Ziel geführt hat, durch die Kapselplastik nach Ali-
Krogius bekämpft. Zur Unterstützung kann eine Sehnentransplantation herangezogen
werden. Auch kommt die Verlagerung der Tuberositas tibiae nach innen in Frage. Von
Sehnen wurden an den innern Rand der Kniescheibe angenäht der Gracilis (Lanz), der
Semimembranosus (Böcker), der Semitendinosus (Heusner), der Sartorius (Wull-
stein). Th.
Drehmann, Patellarluxation. D. demonstriert in der Breslauer chirurgischen
Gesellschaft am 10. I. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 7) zur Operation der habituellen
Patellarluxation einen Knaben, bei dem die Ursache der Luxation (Retrotorsion nach
aussen und Verbiegung nach hinten am Femur) durch Osteotomie und Kapselraffung be¬
seitigt wurde. Aronheim - Gevelsberg.
Kuh, Kongenitale Kniegelenksluxation. K. berichtet im Verein deutscher
Ärzte in Prag am 18. III. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 14) über kongenitale Knie¬
gelenksluxationen, die im Gegensatz zu der Häufigkeit der kongenitalen Hüftgelenks¬
luxationen selten sind. In einer Statistik von Drehmann sind 128 Fälle zusammen-
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gestellt. Die meisten Luxationen, wie auch der von K. beobachtete Fall, sind nach vorne
mit Unmöglichkeit aktiver Beugung des Gelenkes, das bei Neugeborenen in Überstrecbung
fixiert ist. Die Luxation geschieht mechanisch, indem das Bein in der Achselhöhle oder
am Unterkiefer während der Schwangerschaft festgehalten wird. Therapeutisch genügt
bei dem ersten Stadium eine Distraktion des Kniegelenks mit Druck und Gegendruck
auf die Tibia und die Kondylen, um eine Reposition zu erzielen. Bei vorgeschrittener
Luxation muss der Mechanismus nachgeahmt werden. Bei schwersten Fällen: Eröffnung
des Gelenks, Exzision eines Teiles der erschlafften Kapsel und genaue Koaptation der
Gelenkfläche. Ar o n h e i m - Gevelsberg.
Riccardo Dalla Yedova, Neues operatives Verfahren in der Behand¬
lung der habituellen Kniescheibenverrenkung. (Zentralbl. f. Chir. N. 18.) Nach
V. bildet die Ursache der Affektion die Schrumpfung des lateralen Abschnittes des Knie¬
scheibenbandapparates (Lig. pat. lat. und Lig. ileo-tibiale) und die Unzulänglichkeit des
medialen ligamentösen Apparates (Lig. pat. med.). Auf dieser Erwägung gründet sich
sein Operationsverfahren, welches in Entfernung der ganzen vorderen Knieaponeurose,
der Kniescheibeninsertion des Lig. ileotibiale und des geschrumpften Lig. lat. von einem
lateralen Hautschnitt aus und in dem plastischen Ersatz des Lig. med. durch eine par¬
tielle subperiostale Überpflanzung des Lig. pät. auf das Planum eqicondyl. int. besteht.
Die Einzelheiten des Operationsverfahrens sind im Original nachzulesen. Das Verfahren
wurde von V. an einem Falle mit bestem Erfolg ausgeführt. Bettmann-Leipzig.
Mindt, Über die Luxationen des Talocruralgelenkes. (I.-D. Königsberg09.)
Die Luxationen im Talocrurolgelenk sind im Vergleich zu den übrigen Luxationen selten,
wenn auch in der jüngsten Zeit die einschlägige Kasuistik unter dem Einflüsse der
Röntgenära bedeutend angewachsen ist. Verfs. Arbeit liegen drei Fälle aus der Klinik
Lexers, die eingehend mitgeteilt w r erden, zugrunde. Nach der Richtung, in welcher der
Talus gegen die Tibia und Fibula verschoben wird, unterscheidet man Luxationen 1. nach
oben, 2. nach vorn und hinten, 3. seitliche Luxationen. Alle diese Luxationen können
vollständige und unvollständige sein. Malleolenfrakturen kommen dabei häufig vor.
Verschieden bezeichnet werden diejenigen seitlichen Luxationen, welche durch eine
Drehung um die vertikale Achse (Längsachse des Unterschenkels) zustande kommen.
Man könnte sie Abduktions- und Adduktionsverrenkungen nennen, aber die Adduktion
und Abduktion wird vielfach mit Pronation und Supination zusammengeworfen. Meist
werden sie als Rotationsluxationen nach aussen oder innen bezeichnet; gemeint ist dabei
die Rotation um die vertikale Achse, da aber auch Luxationen durch Rotation um die
sagittale Achse Vorkommen, so ist die Bezeichnung Inversions- und Eversionsluxation für
die Rotationsluxation um die vertikale Achse vorzuziehen.
In Verf.s Fällen handelte es sich um zwei Eversionsluxationen und eine Luxation
nach hinten. In den ersten Fällen kam die Luxation dadurch zustande, dass die Pat.
stürzten, während der Fuss hängen blieb und nach auswärts gedreht wurde. Im zweiten
Falle bestand noch eine Fibulafraktur. Im ersten Falle gelang die Einrenkung der
frischen Luxation im Talocruralgelenk leicht; im Äterrausch genügte ein kräftiger Zug
in der Längsachse des Unterschenkels bei gebeugtem Kniegelenk und ein Druck nach
innen. Schwieriger w r ar die Reposition im zweiten Falle, wo die Luxation schon elf
Tage alt war. Die Repositionsversuche waren erst von Erfolg, nachdem beim Zug am
Fuss nach unten und vorne und Drehbewegungen nach innen die Bruchstelle der Fibula
refrakturiert war. Im ersten Falle war die spätere Funktion des Fusses sehr gut, im
zweiten Falle wurde ein befriedigendes Resultat erzielt. Im dritten Falle bestand die
Luxation nach hinten schon 8 Monate. Es gelang bei der Operation nicht, den Talus
völlig nach vorne zu bringen, der durch den abgebrochenen und fest verheilten Fibular-
abschnitt nach hinten gehalten wurde. Das funktionelle Ergebnis wurde jedoch nach
Beseitigung des Spitzfusses verbessert. — Auch Wendel weist darauf hin, dass dio
Luxationen nach hinten, die nach einiger Zeit zur Behandlung kommen, schlechtere
Resultate ergaben, als die frischen Fälle. Aronheim-Gevelsberg.
Roith, Luxatio pedis sub talo nach hinten und aussen mit Subluxation
des Kuboids. (Beitr, z. klin. Chir. Bd. LVIII, S. 394.) Verf. beschreibt eine etwas
atypische Luxatio pedis sub talo bei einem Manne, dem von hinten aussen her eine
schwere Steinplatte gegen den Unterschenkel gefallen war. Nach den drei im Text
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
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wiedergegebenen Röntgenogrammen ist der ganze Fass unter dem Talus weg nach hinten
und etwas nach atissen verschoben; das Caput tali ruht auf dem Naviculare; gleichzeitig
ist das Euboid plantarwärts gegen den Calcaneus und dieser etwas nach hinten gegen
die untere Gelenkfläche des Talus verschoben und der äussere Knöchel gebrochen.
In Narkose gelang die unblutige Reposition der 14 Tage alten Verrenkung mit
dem Erfolge, dass Pat. nach 14 Tagen ohne Schmerzen auftreten konnte.
Die Subluxation des Kuboids weist darauf hin, dass derselbe Mechanismus, der zur
Luxatio pedis sub talo führt, unter Umständen auch eine Verrenkung im Cbopartschen
Gelenk bewirken kann. Reich-Tübingen.
Wittek, Zur Technik der Arthrodese des oberen Sprunggelenkes.
(Zentralbl. f. Chir. N. 17.) Im Gegensatz zu Bade hält W. nicht eine fibröse, sondern
eine feste knöcherne Verwachsung des oberen Sprunggelenks für notwendig. Die Sicher¬
heit des Auftretens ist eine viel höhere. Der elastische Gang wird, wie behauptet wird,
durch die knöcherne Ankylose nicht beeinträchtigt, da im unteren Sprunggelenk eine
kleine, aber genügende Verschieblichkeit vorhanden ist. W. verwirft deshalb auch die
gleichzeitige Bolzung des unteren Sprunggelenks nach Stil er und Lexer. Um einen
festen Kontakt des Talus mit seiner Gelenkpfanne zu erreichen, die bei dem bisher üb¬
lichen Verfahren nach Abschälung des Knorpels fast immer zu gross für den Talus war,
eröffnet W. von einem vorderen Bogenschnitt aus nach Durchtrennung der Strecksehnen
das Sprunggelenk, setzt auf den ersten Schnitt einen senkrechten nach oben zwischen
Tibia und Fibula und entfernt aus Tibia und Fibula eine dünne Knochenlamelle an ihren
aneinander zugekehrten Partien, so dass es nun gelingt,'einen innigen seitlichen Kontakt
zwischen Taluskörper und Malleolengabel herzustellen. Das Periost der Tibia wird mit
dem der Fibula vernäht. Naht der durchtrennten Sehne. Gipsverband. Sehr guter Er¬
folg in einem Falle. Nach 8 Wochen knöcherne Ankylose, die bis jetzt, nach 1 3 / 4 Jahren,
geblieben ist. Wachstumsstörungen sind nicht zu befürchten, da nur ein schmaler seit¬
licher Teil des Intermediärknorpels weggenommen wird. Bettmann-Leipzig.
Begemann, Das Heilverfahren in der Invaliden-Versicherung durch
Lieferung von Zahnersatz, Prothesen und Apparaten. Vortrag, gehalten am
26. XI. 09 ira Seminar für soziale Medizin. Halbmonatsschrift für soziale Hygiene und
Medizin 1/10 (Ref. von Dr. Hoffmann-Berlin in Zeitschr. f. Med.-Beamte 4/10). Im
Gegensatz zu der sonstigen Liberalität, die z. B. bei der Aufnahme von Tuberkulösen in
Heilstätten herrscht, werden bei der Landesversicherungsanstalt Berlin gewisse fiskalische
Prinzipien befolgt insofern, als derartige Kosten nur übernommen werden, wenn es ohne
Schädigung der Allgemeinheit der Versicherten geschehen kann. Die Hauptfrage bei Ge¬
währung von Prothesen usw. ist die: „Wird durch die Bewilligung eines derartigen Heil¬
verfahrens, durch Gewährung von Prothesen usw. eine Minderausgabe entweder sofort
oder für spätere Zeiten erzielt?“ Im Jahre 1907 hat die Landesversich.-Anstalt Berlin
151000 Mk. für künstliche Zähne ausgegeben. Weibliche Personen müssen sich zur Rück¬
zahlung der Kosten verpflichten, wenn sie innerhalb der nächsten 10 Jahre heiraten.
Personen über 60 Jahre und Neurastheniker, welchen die Gewöhnung an die Ersatzstücke
schwer fällt, erhalten kein Gebiss. Ebenso wird ein solches versagt, wenn neben der
Verdauungsstörung ein anderes Leiden besteht, das durch Gewährung des Zahnersatzes
nicht günstig beeinflusst wird und den Eintritt der Invalidität bald erwarten lässt, ferner
bei Alkoholikern, Epileptikern, Kranken mit Magenatonie, Magengeschwürsnarben oder
Verwachsungen. Wohl aber wird ein künstliches Gebiss gewährt als Vorbedingung für
ein anderes Heilverfahren, z. B. bei Aufnahme in eine Lungenheilstätte. Kosmetische
Rücksichten kommen in Betracht, wenn der Versicherte einen Beruf ausübt, bei dem ihn
die Nichtgewährung seine Stellung kosten kann. Wer ein künstliches Gebiss erhält, be¬
kommt auch ein Merkblatt über Behandlung desselben. Bei der Bewilligung von Stütz¬
korsetts, Stützapparaten, Beinen, Schienen usw. muss beachtet werden, ob durch Bewilligung
die Erwerbsunfähigkeit aufgehoben oder vermindert werden kann.' Die Art des Berufes
entscheidet, ob für Arbeiter die billigeren Stelzfüsse oder komplizierte künstliche Beine
geliefert werden. Plattfussstiefel werden ebenfalls geliefert und zwar hauptsächlich an
Fahrer der Strassenbahnen, welche vielfach an Plattfüssen leiden und denen infolge der
schweren Holzstiefel, die sie wegen der Kälte tragen, mit einer Plattfusseinlage wenig
geholfen ist. Glasaugen erhalten Personen, die mit dem Publikum zu tun haben, z. B.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
Verkäufer, Kellner. Eine Versicherte erhielt sogar eine Perrücke, als sie infolge einer
nervösen Störung nach einem Unfall ihr Haar verlor, und behielt so die Stellung als
Verkäuferin in einem Warenhause. Hammerschmidt-Danzig.
Grundsatz der Rekursentscheidung 2305: „Die gesetzliche Unfallversicherung
erstreckt sich auf alle Gefahren, die durch den Betrieb geboten werden; hierzu gehören
auch die „Gefahren des täglichen Lebens“, sofern der Versicherte ihnen infolge seiner
Betriebstätigkeit ausgesetzt ist“, anwendbar auch auf dem Gebiete der Unfallversicherung
für Land- und Forstwirtschaft. (R.-E. v. 10. VII. 09.)
Eine Vereinbarung der Parteien, dass bereits innerhalb der fünf¬
jährigen Frist des §88, Abs. 8 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes
das Schiedsgericht anstatt der Berufsgenossenschaft über eine anderweitige
Rentenfestsetzung entscheiden solle, ist unzulässig. (R.-E. v. 15. V. 09.)
Die Berufsgenossenschaft ist an einen trotz Zuständigkeit des Schieds¬
gerichts gemäss §88, Abs. 3 des G.-U.-V.-G. von ihr erteilten berufungsfähigen
Erhöhungsbescheid gebunden. (R.-E. v. 20. IV. 09.)
Ein gegen Unfall Versicherter hat gemäss der Versicherungsbedin¬
gungen den zu seiner Heilung getroffenen und als erfolgverheissend anzu¬
ordnenden ärztlichen Anordnungen Folge zu leisten, auch wenn diese mit
körperlichen Schmerzen verbunden sind, andernfalls geht er seines Ent¬
schädigungsanspruches verlustig. (R.-E. v. 9. II. 09.)
Ein Zuwiderhandeln des Verletzten gegen ein ihm erteiltes ärztliches
Verbot schliesst den Anspruch der Hinterbliebenen keinesfalls dann aus,
wenn sich der Verletzte nicht bewusst gewesen ist, dass sein verbots¬
widriges Handeln für ihn mit der Gefahr des Todes verknüpft sei. (R.-E.
v. 24. VI. 09.)
Zu einer Rentenminderung ist die Berufsgenossenschaft dann nicht
mehr zuständig, wenn innerhalb der fünfjährigen Frist des § 88, Abs. 3
G.-U.-V.-G. zwar der Beschluss und der Vorbescheid ergangen sind, aber
nicht der berufungsfähige Bescheid erteilt wird. (R.-E. v. 12. V 09.)
Die Jahresfrist des § 88, Abs. 2 des G.-U.-V.-G. ist dann nicht massgebend,
wenn die erste der in Frage kommenden Rentenfestsetzungen vor, die zweite
nach dem Ablauf der dort festgesetzten zweijährigen Frist liegt, sondern
nur dann, wenn die beiden in Frage kommenden Rentenfestsetzungen nach
dieser zweijährigen Frist erfolgen. Als Begründung wird gesagt, dass zuweilen
in zu kurzen Zwischenräumen Abänderung der Rente erfolgen und dass die dadurch
hervorgerufene ständige Unruhe für die Wiederherstellung der Rentenempfänger unzu¬
träglich sei. Deshalb solle zwar für die erste Zeit den in schneller Folge eintretenden
Veränderungen Rechnung getragen werden, nach Ablauf dieser Zeit aber soll die Regelung
des Rentenbezuges immer auf ein Jahr Geltung haben. (R.-E. v. 2. X. 09.)
Hamm er schmidt-Danzig.
Die in § 88 Abs. 2 G.-U.-V.G. v. 30. VL 1900 bestimmte einjährige Frist
beginnt nicht mit dem Tage der Rechtskraft der einen früheren Antrag
(Erhöhung, Minderung, Aufhebung, Wiedergewährung der Rente) nach sach¬
licher Prüfung abweisenden Entscheidung, sondern mit dem Tage der An¬
bringung des früheren Antrages bei der früheren Stelle. Kläger hatte eine
Rente von 20 und später von 8°/ 0 bezogen wegen einer im Jahre 1888 erlittenen
Quetschung des rechten Zeigefingers, welche ihm auf Antrag der Berufsgenossenschaft
im Jahre 1906 durch das Schiedsgericht entzogen wurde. Ein im Jahre 1907 gestellter
Antrag des Verletzten, ihm wegen Verschlimmerung der Unfallfolgen wieder eine Rente
zu gewähren, wurde abgelehnt. Das Reichsversicherungsamt erkannte entsprechend einer
Entscheidung vom 12. IX. 1907 den Tag des Erlasses des Rekursurteils, durch welches
die den Antrag auf Wiedergewährung der Rente ablehnende Entscheidung des Schieds¬
gerichts bestätigt wurde, als den Zeitpunkt an, von dem ab die einjährige Frist zu be¬
messen sei. (R.-E. v. XI. 09.) Hammerschmidt-Danzig.
R.-E. v. 15. XI. 09. Kompass 4/10. Ursächlicher Zusammenhang zwischen
einem späteren und früheren Betriebsunfall ist anzunehmen, wenn der Verletzte
die Folgen des zweiten Unfalles bei Nichtvorhandensein derjenigen des ersten verhindern
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Monatsschrift ihr Unfallheilkunde und Inyalidenwesen Nr. 6.
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oder wenigstens abschwächen hätte können (z. B. nach Verlust oder dem Verlust gleich¬
kommender Unbrauchbarkeit eines Armes oder Beines). (Zeitschr. f. Med.-Beamte 7/10.)
R.-E. v. 4. XI. bezw. 1. XII. 09. Kompass 4 bezw. 5/10. Glatter Verlust des
rechten kleinen, bezw. linken Ringfingers berechtigt nach Gewöhnung nicht mehr
zum Rentenbezug. (Zeitschr. f. Med.-Beamte 7/10.)
Zellgewebsentzündung an der Hand durch längere Benutzung eines
Schaufelstieles — Betriebsunfall. Entscheidung des R.-V.-A. v. 26. VIII. 09.
Kompass 23/09. Kläger hatte am 21. III. 08 mit einer Schaufel gearbeitet, deren Quer¬
holz, wie festgestellt wurde, lose war, und sich dadurch eine Zellgewebsentzündung an
der linken Hand zugezogen. Der behandelnde Arzt nahm an, dass durch das lose» sitzende
Holz eine Verletzung der Hand entstanden sei, in welche Entzündungserreger eingedrungen
waren. Dieses Eindringen, welches das schuldige Moment darstellt, ist in einem sehr
kurzen, zeitlich begrenzten Zeitabschnitt erfolgt, wenn auch der Augenblick der Infektion
nicht zu beobachten ist, es liegt mithin ein Unfall, keine Erkrankung vor; der Ent¬
schädigungsanspruch ist also begründet. Hammerschmidt-Danzig.
Der Verlust der rechten grossen Zehe berechtigt nach Angewöhnung
nicht mehr zum Rentenbezug. R.-E. des R.-V.-A. v. 15. VI. 09. Kompass 21/09.
Das Fehlen der rechten grossen Zehe mag zwar Unbequemlichkeiten mit sich bringen,
eine messbare Schädigung liegt indessen, nachdem Gewöhnung eingetreten ist, nicht mehr
vor. Nach den Zeugnissen zweier Ärzte ist der Gang des Verletzten fest und sicher,
auch wird der Fuss regelrecht abgewickelt. Die Amputationsstelle ist völlig reizlos und
gut gepolstert, und der Kläger tritt mit dem ganzen Fusse auf; es liegt mithin glatter
Verlust ohne Nebenerscheinungen vor, Rentenansprüche können also nicht mehr gestellt
werden. Hammerschmi d t-Danzig.
Der gegen Unfälle versicherte Arbeiter muss die im Interesse der
Heilung erlassenen ärztlichen Vorschriften befolgen, auch wenn sie schmerz¬
haft sind. Bei Weigerung verliert der Arbeiter jeden Anspruch auf Rente. (Entsch.
d. Reichsgerichtes v. 9. II. 09.)
Riecht, Gutachten und Gerichtsurteile. (Medicina degli infortuni del lavoro.)
Wie besondere Kurse für Studierende und Unfallärzte nötig seien, so hält Verf. eben¬
solche für die mit Unfällen befassten Verwaltungsbeamten und Richter auch für not¬
wendig, um die ihnen obliegende Vermittlung einer Beurteilung der Folgen des körper¬
lichen und wirtschaftlichen Schadens des Verletzten zu erleichtern, deren Vernachlässigung
zu den schwersten Angriffen und auch zu Missverständnissen zwischen Arzt und Ge¬
richt führe.
Nach einem Fall von einer Leiter bekam ein 38jähriger Mann eine geringe Hör¬
schwäche und eine auf den Augenast beschränkte Facialislähmung, sowie eine leichte
Sehnervenscheibenentzündung, die aber noch ein Sehvermögen von 8 / 10 beliess. Verf.
schlug lediglich wegen der mangelnden Schlussfähigkeit des Auges eine Rente von 5°/ 0
vor, bemerkte aber gleich die Möglichkeit von späteren Störungen am Augapfel.
Ein späterer Gutachter hob wegen eines durch das Blossliegen der Hornhaut ent¬
standenen grösseren Geschwürs die Möglichkeit einer Gefährdung des gesunden
Auges hervor, korrigierte diese Angabe aber auf Vorstellungen des Verf., der seiner¬
seits wieder begutachtete, dass die mangelhafte Schlussfähigkeit der Lidspalte ohne Ge¬
fährdung des Auges durch eine Tarsoraphie beseitigt werden könne.
Eine von der Versicherungsgesellschaft angebotene Rente von 40 °/ 0 nahm Pat.
nicht an, sondern verlangte Vollrente, die ihm vom Tribunal auf Grund eines Gutachtens
des zweiten Arztes bewilligt wurde, worin ausgeführt wurde, dass Pat. seine Arbeit auf
Leitern nicht mehr tun könne, sich auch vor allen Witterungseinflüssen hüten und das
kranke Auge stets verbinden müsse, und bei Nichtbefolgen dieser Vorschriften auch mög¬
licherweise für die geringsten Arbeiten unfähig würde.
Verf. kritisiert dies nach unseren Begriffen ja auch höchst merkwürdige Urteil sehr
sachgemäss, indem er besonders darauf hiuweist, dass eine Lähmung des Orbicularis und
ein geringer Lagophthalmus nicht sympathisierend auf das andere Auge wirken könnten
und selbst, wenn das kleine Geschwür fortschreiten und das Auge zerstören würde, Pat.
als Einäugiger noch lange nicht ganz arbeitsunfähig sein würde, auch eine wesentliche
Besserung durch die Tarsoraphie herbeigeführt werden könnte. Weiter macht er auf die
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
grossen Schwierigkeiten aufmerksam, die der Vorgutachter mit allen seinen Wenns und
Abers und der Hervorhebung ganz entfernter und höchst unwahrscheinlicher Möglichkeiten
dem erkennenden Gericht gemacht habe, das nur die tatsächlichen augenblicklichen und
die in absehbarer Zeit mit grosser Wahrscheinlichkeit eintretenden Unfallfolgen berück¬
sichtigen dürfe. Er gibt zum Schluss noch anschauliche und drastische Beispiele, zu
welchen unsinnigen Konsequenzen eine Begutachtung wie die des Vorgutachters führen
müsste. C r a m e r - Cottbus.
Appelhof zu Palermo: „Man kann einen Unfallverletzten nicht zu einer
Operation zwingen, wenn ein Zweifel über die Möglichkeit eines Schadens dadurch be¬
steht; aber wenn kein Schaden entstehen kann und die chirurgische Behandlung die volle
Arbeitsfähigkeit wieder hersteilen würde, ist die Ablehnung ungerechtfertigt und der Ar¬
beiter hat keinen Anspruch auf Rente.“
Es handelte sich um einen Verletzten, der einen Eisensplitter in der Hand behalten
hatte, welcher mit Röntgenstrahlen festgestellt war. Er weigerte sich, ihn entfernen zu
lassen, worauf vorstehendes Urteil erging.
Dieses wird in den nachfolgenden Bemerkungen nach romanischer Art aufs höchste
gepriesen, weil es mit deutschen, französischen und belgischen Urteilen übereinstimmend
sei, ohne dass der Richter diese gekannt habe.
Jedenfalls wird ein solches Urteil bei unserer so überaus wohlwollenden Recht¬
sprechung wohl nur in den seltensten Ausnahmefällen ergehen, Cramer-Cottbus.
Berufungskammer zu Paris 1. XII. 08: „Unter Unfall versteht man eine
Verletzung, die von einer Äusseren unvorherzusehenden und heftigen Ursache herrührt
und nicht eine solche, die bei einem kranken Körperteil während der gewöhnlichen Arbeit
entsteht.“
Es handelte sich um einen 27jähr. Bremser, der, während er eine 17 Kilo schwere
Lampe an den letzten Wagen hängen wollte, plötzlich unter schweren Erscheinungen zu¬
sammenbrach und dann im Hospital plötzlich aufscbrie und starb. Die Sektion ergab
einen Aortenriss infolge luetischer Atrophie der Aortenwand.
Die erste Instanz erkannte den Tod als Unfall an, während die zweite dies ab¬
lehnte, indem sie ausführte, dass die Auffassung der ersten Instanz, dass es sich um
einen Betriebsunfall handele, irrig sei, weil nach dem ärztlichen Gutachten schon ein
Hustenstoss bei der vorgeschrittenen Aortenentartung den Riss hätte herbeiführen können
und die von dem Pat. geleistete Arbeit eine durchaus betriebsübliche und keinerlei be¬
sondere Anstrengung für den 27jährigen gewesen sei.
Tribunal civile di Bayonne 16.IV. 08. Rentenzahlung an einen Arbeiter
abgelehnt, der zwei Eingeweidebrüche hatte, von denen der eine durch Operation völlig
beseitigt war, während sich der Arbeiter weigerte, sich der Operation des zweiten zu unter¬
ziehen.
Corte d’Appello di Parigi 8. VI. 09. Brüche als Unfall nur anerkannt, wenn
der Austritt mit sofort eintretenden so heftigen Schmerzen verbunden ist, dass jede Fort¬
setzung der Arbeit unmöglich ist Brüche, die nicht durch einen Unfall hervorgebracht,
sondern nur dadurch offenbar geworden sind, geben keinerlei Anspruch auf Rente.
Archivio di Ortopedia Periodicobimensile. Direktori: Proff. Codivilla e
Galeassi. Die Durchsicht einiger Hefte, die mit ganz besonders schönen Röntgenbildern
ausgestattet sind, sowie der Besuch des nach Lage und Einrichtungen ganz hervorragen¬
den Instituts Rizzoli bei Santa Maria del Bosco in Bologna haben dem Ref. die Über¬
zeugung verschafft, dass dieser Zweig der Chirurgie in Italien mit besonderem Eifer ge¬
pflegt wird. Cramer-Cottbus.
Amante, Über die Wichtigkeit des ersten ärztlichen Zeugnisses in den
auf die Betriebsunfälle der Arbeiter bezüglichen Fragen. (La medicina degli
infortuni del cavora. 9. 09.) Eine für den deutschen Unfallarzt deswegen sehr inter¬
essante Arbeit, weil sie zeigt, wie allen in die soziale Gesetzgebung eintretenden Völkern
unsere Erfahrungen über die schlechten Nebenwirkungen der wohltätigen Gesetze nicht
erspart bleiben. Cramer-Cottbus.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
fCr
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Meehanotherapie and der Begotaehtnng Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker
begründet von
Dr. U. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thlew,
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus.
Nr. 7. Leipzig, Juli 1910. XVII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Über die mechanischen Veränderungen der Mnskeltätigkeit
bei Enochenbrnchyerschiebung und Oelenksteifigkeiteu.
Von Sanitätsrat Dr. Grunewald, Spezialarzt für Orthopädie und Meehanotherapie in München.
Dass bei fast jeder Verletzung der Gliedmassen auch die Muskulatur leidet
braucht nicht weiter erklärt zu werden. Sie ist entweder unmittelbar mit be¬
troffen oder leidet mittelbar durch mangelnde Benutzung. Dass insbesondere bei
Knochenbrächen sowohl die ursprünglichen als nachträglichen Beschädigungen
des Muskelgewebes durch die vorzugsweise Beiteiligung an der Wundentzündung
und durch die besonders lange Dauer der mangelhaften Benutzung sehr erheblich
sind, bedarf keiner Ausführung. Weniger beachtet aber wird im allgemeinen,
dass unter gewissen Umständen auch die mechanischen Verhältnisse der Muskel¬
arbeit sich wesentlich ändern, Änderungen, die selbst dann bestehen bleiben,
wenn die Zusammeuziehbarkeit des Muskels wieder regelrecht geworden ist. Ich
meine die durchweg nachteiligen Wirkungen, welche die dauernde Verkürzung
oder auch Verlängerung eines Muskels aus rein mechanischen Gründen zur Folge
haben muss.
Die Länge des Muskels ist vom Knochengerüst, an welchem er befestigt
ist, abhängig. Verkürzt sich der Knochen, über welchen ein Muskel hinwegläuft,
so muss sich auch der Muskel verkürzen. Auch die Stellung der Gelenke ist
für die Länge des Muskels entscheidend. Begelrechterweise sind sämtliche Mus¬
keln des Körpers in einem dauernden Dehnungszustande. Die Muskeln sind im
allgemeinen zu kurz, so dass die Verbindung mit ihren Ansatzpunkten eine ge¬
wisse Spannung voraussetzt, die, je nach der Stellung des Gelenkes, schwankt.
Beuge ich z. B. passiv das Ellenbogengelenk, so entspanne ich die Beuger und
spanne den Strecker an und umgekehrt. Dieser Spannungszustand ist ermöglicht
durch die Elastizität des Muskels. Sie ist so gross, dass sie nicht nur den regel¬
rechten Unterschied zwischen der Ruhelänge des Muskels und dem jeweiligen
Dehnungszustande ausgleicht, sondern auch noch den natürlichen Spannungszu¬
stand (Tonus), den leichten nervösen Erregungszustand, in welchem sich der gesunde
Muskel immer befindet (gleichsam ein beständiger Wachtzustand zur augenblick¬
lichen Zusammenziehung). Das Gleichgewicht der Gelenke ist nur dadurch mög-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen weeen Nr. 7.
lieh, dass alle zugehörigen Muskeln sich in elastischem Dehnungszustande befinden.
Durchschneidet man einen Muskel, so schlüpft er bekanntlich zurück und zwar
um so weiter, je mehr er durch die jeweilige Gelenkstellung gedehnt war. Be¬
kanntlich geschieht das auch in tiefer Narkose, wo jede willkürliche Zusammen¬
ziehung ausgeschlossen ist. Auch in tiefer Betäubung, bei möglichster Erschlaffung,
genügt die elastische Spannung der Muskulatur, um das Gewicht des ganzen
Beines zu tragen (R. Dubois-Reymond, spezielle Muskelphysiologie).
Die Muskelspannung setzt sich im Körper in Arbeit um. Diese Arbeit ist
selbst dann wirksam, wenn eine Bewegung des Gliedes nicht stattfindet. Sie
tritt dann als Druck auf die Nachbarschaft und besonders auf Knochen und
Gelenke in Erscheinung. Sie ist besonders für die Festigkeit der Gelenke von
grosser Bedeutung und wächst mit der Kraft der Zusammenziehung. Fischer
schätzt den Druck auf das Ellenbogengelenk, wenn durch'Beugung des Armes ein
halber Zentner gehoben wird, auf einen Zentner. Fehlt diese Muskelspannung,
so verlieren die Gelenke ihren wesentlichen Halt, und darum sieht man überall
da die Festigkeit des Gelenkes nachlassen, wo die Muskeln ihre regelrechte
Spannung verlieren. Das Schlottergelenk bei Muskellähmung ist ja eine all¬
bekannte Erscheinung. Aber ebenso verlieren die Gelenke auch in höherem oder
geringerem Maße ihre Festigkeit, wenn bei plötzlicher Knochenkürzung die
Muskelspannung unter das regelrechte Maß sinkt. Bei schweren Knochenbrüchen
ist verminderte Gelenkfestigkeit die Regel, wenn es auch nur selten zur Aus¬
bildung von Schlottergelenken kommt. Diese bilden sich im allgemeinen viel¬
mehr erst dann aus, wenn auch das Gelenk selbst mit verletzt war.
Soll ein Muskel nach aussen wirken, äusserlich erkennbare Arbeit leisten,
so muss er sich verkürzen. Diese Verkürzung setzt sich aus zwei Wirkungen
zusammen, aus der selbsttätigen (aktiven) Zusammenziehbarkeit, die durch
nervösen Einfluss vermittelt wird, und aus der Entspannung der elastischen
Dehnung. Die elastische Dehnung ist natürlich beim Beginn der Zusammen¬
ziehung am grössten und sinkt mit zunehmender Verkürzung. Das Mehr, welches
sie in der selbsttätigen Zusammenziehung hinzufügt, vermindert sich also im
Verlaufe der Zusammenziehung und daher nimmt die Muskelkraft mit zunehmen¬
der Verkürzung ab (Weber’sches Gesetz). Der Kraftzuwachs durch die elastische
Dehnung ist keineswegs so gering, als man von vornherein annehmen sollte.
Eine Anspannung des ruhenden Muskels um wenige Prozente seiner. Länge kann
die Kraft um das Anderthalbfache steigern (R. Dubois Reymond 1. c.). Offen¬
bar ist dieser Zuwachs nicht allein durch einfache Hinzurechnung der elastischen
Spannung (des Elastizitäts-Potientials) bedingt, sondern die Dehnung bedingt re¬
flektorisch auch einen Zuwachs der selbsttätigen Zusammenziehungskraft. Das
sogenannte Ausholen bei der Ausführung besonders kräftiger Bewegungen beruht
auf derselben Erfahrung.
Wird nun der Muskel infolge einer Knochenbruch Verschiebung verkürzt,
so hört die elastische Spannung natürlich auf und mit ihr entfallen alle Vorteile
derselben. Natürlich macht sich der Spannungsverlust vorzugsweise in der ersten
Zeit der Verletzung geltend, zu einer Zeit, in welcher vom Muskel äussere Arbeit
noch nicht oder nur in geringem Maße verlangt wird. Und er ist oft noch viele
Monate nach dem Unfall deutlich erkennbar. Das gebrochene Glied ist von der
zu weiten Haut und Muskelbinde (Fascie) wie von einem schlaffen Sack um¬
geben. In demselben liegen matschig und weich die zusammengeschobenen
Muskeln. Die Knochenkittmasse (Gallus) ist meist gewaltig, der Gliedumfang
wegen der Zusammenschiebung der Weichteile grösser als sonst. In diesem
Zustand ist die Muskulatur kaum brauchbar. Sie kann sich nicht genügend ver¬
kürzen, um wirksame Arbeit zu leisten. Weichteile, welche ihre regelrechte
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Spannung verloren haben, verkürzen sich indes von selbst wieder, bis ihre Länge
den Forderungen der Beanspruchung genügt So auch die Muskulatur. Aber
nicht nur ihre Länge vermindert sich, sondern auch ihre anderen räumlichen
Verhältnisse. Durch die Entspannung und Verschiebung haben eine ganze Anzahl
von Muskelteilen die Arbeitsrichtung, in der sie bisher wirksam waren, verloren
und müssen nun. da ein Betätigungsfeld nicht mehr vorhanden ist, eingehen. Es
findet also eine Umfangsverminderung nach allen Richtungen statt, nicht nur in
der Längsrichtung, die uns hier vorzugsweise beschäftigt Aber der verkürzte
Muskel ist, ganz abgesehen von seiner Abmagerung, auch nachdem er seine regel¬
rechte Spannung wiedererlangt hat, nicht mehr so leistungsfähig wie früher;
denn die Zusammenziehbarkeit eines Muskels hängt von seiner Grösse (Volum)
ab und ist deshalb bei sonst gleichen Verhältnissen der Länge entsprechend 1 )
(proportional).
Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass er auch seine alte Spannung nicht
so schnell wiedererlaDgt, jedenfalls nicht eher als bis das Glied wieder ganz
regelmäßig gebraucht wird. Ein verkürztes Glied hat also regelrechterweise
auch schwächere Muskeln, als es im gesunden Zustande hatte. Um die alte Kraft
wiederzuerlangen, müssten die verkürzten Muskeln breiter und dicker sein als
sie vorher waren, was eine Umfangzunahme des Gliedes bedingen würde. Dass
aber ein verletztes Glied, von der ersten Zeit nach der Verletzung abgesehen,
dicker wäre als die gesunde Seite, ist jedenfalls recht selten. Im allgemeinen
sind durch Unfall verkürzte Gliedmaßen auch muskelschwächer, als sie vorher
waren und das gilt nicht nur für die unteren Gliedmaßen, bei der über die
Nachteile der Verkürzung schon eher eine gewisse Einigkeit herrscht, als ins¬
besondere auch für die Arme, deren Verkürzung man im allgemeinen als unwesent¬
lich vernachlässigt, wenn sie nicht hohe Grade erreicht. Die Kraftabnahme ist
eben durch rein mechanische Verhältnisse bedingt und deshalb einer Besserung
so leicbt nicht zugänglich. Es würde dazu schon einaussergewöhnlicher Gebrauch
gehören, den man bei Unfallverletzten im allgemeinen nifht erwarten darf.
Sowohl bei erheblichen Verkürzungen als insbesondere bei winkliger Ab¬
knickung oder Axendrehung der Knochenbruchstücke ändert sich auch die Lage
der Muskeln zu den Knochen und damit auch ihre Zugrichtung, von der, wie
bekannt, ihre Leistung in hohem Maße abhängt. Die Kraft, mit der ein Muskel
auf den Knochen als wie auf einen Hebel wirkt, ist bei sonst gleichen Verhält¬
nissen abhängig von seiner Richtung zum Hebelarm. Je mehr die Richtung sich
der Senkrechten nähert, um so mehr kommt die Kraft zur Wirksamkeit Das
Ergebnis aus der Kraft und der Senkrechten aus dem Drehpunkt des Hebels
auf die Richtung der Kraft nennt man ihr „Drehungsmoment“. Es ist der Aus-
1) Die Zusammenziehung des Muskels beruht auf der Zusammeuziehuug seiner kleinsten
Teile, die man als Muskelelemente bezeichnet; wenn sich alle Muskelelemente mit gleicher
Kraft um ein gleiches Stück ihrer Länge verkürzen, so ist es klar, dass die Gesamtverkürzung
des Muskels um so kräftiger sein wird, je mehr Muskelelemeute er nebeneinander enthält, und
um so grösser, je mehr Elemente er der Länge nach hintereinander enthält. Da die Elemente,
gruppenweise zusammengesetzt, die Muskelfasern geben, so gilt dasselbe von den Muskelfasern.
Die Zusammenziehung ist um so kräftiger, je mehr Fasern gleichzeitig wirken und um so
grösser, je länger die Fasern sind, oder je mehr Fasern hintereinander gereiht sind. Die Gesamt¬
menge der nebeneinander liegenden Fasern wird abor gemessen durch einen Querschnitt, der
an der dicksten Stelle des Muskels senkrecht zur Faserrichtung gedacht ist oder, besser gesagt,
durch den grössten aller der Querschnitte, die senkrecht zur Faserrichtung gedacht werden
können. Diesen Querschnitt nennt man den physiologischen Querschnitt des Muskels.
Der physiologische Querschnitt ist also der Ausdruck der Zahl der im Muskel nebeneinander
wirkenden Fasern und folglich ist die Kraft des Muskels dem physiologischen Querschnitt ent¬
sprechend (Dubois-Reymond, Spezielle Muskelphysiologie, Seite 202).
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druck der tatsächlichen Leistung; es ändert sich in jedem Zeitabschnitt der
Zusammenziehung; denn der sich zusammenziehende Muskel ändert ja die Lage
des Hebels und wird dadurch seihst gegenüber dem Drehpunkt verschoben, wenn
auch, wie natürlich, seine anatomischen Ansatzpunkte dieselben bleiben. Während
die eine der beiden das „Drehungsmoment“ zusammensetzenden Wirkungen, (Fak¬
toren) die auf Nervenanregung beruhende Zusammenziehbarkeit, wechselt, je nach
der Stärke des Nervenreizes-denn ich kann ja die beabsichtigte Arbeits¬
leistung innerhalb weiter Grenzen wechseln lassen-ist die zweite Wirkung,
(Faktor) die Richtung der Kraft auf den Hebel, etwas ein für allemal anatomisch
Gegebenes und ihre Entwicklung spielt sich bei jeder Zusammenziehung in gleicher
Weise ab, sie ändert sich nur, wenn sich das Bewegungsgebiet ändert. Bei
Brüchen mit Verkürzung und Verschiebung der Bruchstücke tritt das jedesmal
ein. Welche Wirkung allerdings diese Änderung auf das „Drehungsmoment“ hat,
kann nicht im allgemeinen vorausgesagt werden. Das hängt vom einzelnen Falle
selbst ab. Es ist aber klar, dass es (von der Möglichkeit des Gleichbleibens
einmal abgesehen) ebensowohl günstig wie ungünstig auf die Kraftentwicklung
sein kann. Es braucht nicht immer den Muskel zu schwächen, es kann ihn auch
stärken. Betrachten wir beispielsweise einen winklig verheilten Bruch im Ellen¬
bogenteile des Vorderarmes. Die Beuger des Ellenbogengelenkes laufen über¬
wiegend gleichgerichtet oder annähernd gleichgerichtet dem gestreckten Vorder¬
arme und ihr Drehungsmoment ist deshalb im Anfang der Beugung ein sehr
geringes (teilweise sogar, wie 0. Fischer nachgewiesen, ein negatives). Es
bessert sich erst im Verlaufe der Beugung mit der Zunahme des Winkels zwischen
Ober- und Vorderarm. Heilt nun ein Bruch im oberen Drittel des Vorderarmes
mit nach vorn offenem Winkel, so wird dadurch das Drehungsmoment der Beuge¬
muskeln verbessert. Sie greifen jetzt schon beim Beginn der Beugung unter
einem günstigeren Winkel an als unter gewöhnlichen Verhältnissen. Ähnliches
würde für die Beuger des Kniegelenkes gelten bei einer nach hinten offenen
Stellung eines entsprechenden Unterschenkelbruches. Bei entgegengesetzter
Winkelstellung tritt natürlich die umgekehrte Wirkung ein. Dies Beispiel gehört
zu den denkbar einfachsten und würde sich auch gegebenenfalls in der Praxis
berücksichtigen lassen. Im allgemeinen liegen aber die Verhältnisse sehr schwierig,
schon aus dem Grunde, weil wir die Drehungsmomente der Muskulatur überhaupt
noch wenig kennen, noch mehr aber, weil wir nicht wissen, wie in den ver-
Ichiedenen Abschnitten der Bewegung die einzelnen Muskeln Zusammenwirken,
smmerhin kann man annehmen, dass durch Verkürzung oder Winkelstellung von
Knochen auch die Wirkung der gesamten Muskelarbeit aus dem Gesichtspunkte
der Drehungsmomente verschlechtert werden wird. Denn auch bezüglich des
oben angeführten Beispieles ist klar, dass die Strecker um ebensoviel schlechter
gestellt sein werden, als die Beuger sich verbessern. Und umgekehrt. Dadurch
aber wird der so sehr wichtige Gleichgewichtszustand der Muskulatur gestört,
der nicht nur für die Festigkeit der Gelenke, sondern auch für jede Art von
Muskeltätigkeit von grosser Bedeutung ist. Er ist ein wesentlicher Teil in dem
zusammengesetzten Gebiet von Zusammeuwirkungen, denen unser Muskelleben
eingeordnet ist. Ist das Muskelgleichgewicht gestört, so ist auch eine neue Ein¬
ordnung, eine neue Anpassung an die veränderten Verhältnisse erforderlich, und
man kann deshalb wohl annehmen, dass unbeschadet gelegentlich günstiger
Drehungsmomente statische Veränderungen im Knochen und Muskel überwiegend
nachteilig wirken werden.
Ähnliche Verhältnisse finden wir bei Bewegungsbeschränkungen in den
Gelenken. Gerade die Gelenkbewegungen sind es ja, die den ständigen Dehnungs¬
zustand der Muskeln unterhalten und denen er angepasst wird. Bewegungsbe-
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Schränkungen lassen in der Regel die Mittellage des Gelenkes frei. Sie erstrecken
sich meist nur auf die oberen und unteren Grenzen des Ausschlages. An solchen
Gelenken, deren Bewegungsgebiet sich ungefähr gleichmäßig über die Gegend
vor und hinter der Gliedachse verteilt, wie Hand- und Sprunggelenk, sind alle
Muskeln je nach dem Grade der Bewegungsverminderung verkürzt. An Gelenken
aber, wie Knie und Ellenbogen, bei denen die ausgiebigste Strecksteilung mit
der Richtung der Gliedaxe zusammenfällt, werden die Beuger verkürzt, die
Strecker verlängert. Die Nachteile der Muskelverkürzung sind schon erörtert
worden. Aber auch eine Überstreckung ist nicht gleichgültig. Sie kann zu
ähmnngsartiger Schwäche führen.
Lorenz fand, dass bei der Vorderstrangentartung des Rückenmarkes
(Poliomyelitis anterior) und ähnlichen Lähmungszuständen die Muskellähmung
häufig nur eine scheinbare war, hervorgerufen durch Überstreckung der geschädig¬
tenschwächeren Muskeln durch die gesunden Gegenmuskeln (Antagonisten). Brachte
er die Muskeln wieder unter regelrechte Spannungsverhältnisse, so gewannen sie
ihre Verrichtung zurück. Er hat auf Grund dieser Erfahrungen das Gebiet der
Muskelverpflanzungen erheblich eingeschränkt und macht, ehe er zu einer solchen
Operation schreitet, jedesmal erst den Versuch, die gedehnten Muskeln durch
Richtigstellung der Gelenke in bessere Spannungsverhältnisse überzuführen.
Dieser Versuch hat sich als sehr erfolgreich erwiesen und die Zahl der blutigen
Operationen sehr vermindert, bezw. dieselben gegen früher wesentlich vereinfacht..
Ähnliche Erfahrungen teilt auch Helbing mit. 1 )
Die Überstreckung der Muskeln kann an versteiften Gelenken zu ähnlichen
Zuständen führen, wenngleich hierbei die Schädigung durch das Übergewicht
der Gegenmuskeln fortfällt, denn auch die Gegenmuskeln sind gleichzeitig ge¬
schwächt, während bei den erwähnten krankhaften Lähmungszuständen die
Gegenmuskeln regelrechte Verhältnisse darbieten.
Die verkürzten Muskeln haben übrigens vor den gedehnten Muskeln einen
Vorsprung. Ihre Tätigkeit beschränkt sich ja auf das Mittelgebiet des Gelenk¬
ausschlages, da ja meist der letzte Teil der Bewegung behindert ist. Gerade aber
in dieser Mittellage sind die Drehungsmomente am günstigsten und die Beuger
finden also für die ihnen verbliebene Kraft ein verhältnismäßig günstiges Ar¬
beitsfeld. Um so schlimmer sind aber die gedehnten Strecker daran. Sowohl
der vierköpfige Beinstrecker als der dreiköpfige Armstrecker arbeiten beim Be¬
ginn der Streckung unter ungünstigen Verhältnissen, die mit Zunahme der Be¬
wegung sich bessern, gegen Ende der Streckung am günstigsten sind. Da aber
das Ende der Streckung meist behindert ist, so ist ihnen das beste Tätigkeits¬
gebiet verschlossen und das mag für sie um so mehr in die Wagschale fallen, als
sie an sich gegen Schädigungen empfindlicher sind und leichter abmagern, als die
Beuger.
Bewegungshemmungen im Knie- und Ellenbogengelenke sind also nicht nur
aus Ernährungsgründen, sondern auch aus mechanischen Ursachen in der Regel
für die Strecker nachteiliger als für die Beuger. Ein geradezu klassisches und
leicht kontrollierbares Beispiel der nachteiligen Wirkung der Gelenkversteifung
auf die Muskulatur ist an der Hand erweisbar Bekanntlich gehört zu einem
kräftigen Faustschluss eine Rückwärtsbeugung im Handgelenk. Diese Rückwärts¬
beugung hat einen doppelten Zweck: 1. wird durch die Tätigkeit der Strecker
das Handgelenk festgestellt, so dass es der beugenden Wirkung der Beuger nicht
folgen kann, wodurch die ganze Beugungskraft auf die Finger entfällt, für welche
1) Die Behandlung von Lähmungszuständen a. d. ob. Ext. Berl. klin. Wochenschrift
1910, Nr. 22.
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sie berechnet ist, 2. werden durch die Rückwärtsbiegung der Hand die Finger¬
beuger gedehnt und gespannt, wodurch ihr Zusammenziehungsvermögen erheblich
gewinnt, so dass der Faustschluss mit um so grösserer Kraft erfolgen kann.
Ist nun das Handgelenk versteift und zwar, wie dies in der Regel der Fall
ist, in Mittelstellung, so fällt diese Dehnung der Beugemuskeln grösstenteils fort
und die Kraft des Faustschlusses leidet um so mehr, als die Beugemuskeln der
Finger reichlich lang sind und ihre Elastizität zu einer den veränderten Ver¬
hältnissen entsprechenden Verkürzung nicht ausreicht Denn schon die gewöhn¬
liche Spannung der Beugemuskeln ist nicht so gross, wie dies sonst bei Muskeln
die Regel ist und braucht es auch nicht zu sein, weil zu einer kraftvollen Zu¬
sammenziehung an und für sich die dehnende Rückwärtsbiegung des Handgelenks
hinzutritt. Sie darf es aber auch nicht sein, weil dadurch das Gleichgewicht
der Hand für die feineren Verrichtungen gestört würde. Beuger und Strecker
sind einander entgegenwirkende Muskeln (Antagonisten). Ihre Wechselwirkung
hält die Hand im Gleichgewicht. Da aber die Strecker von Hause aus schwächer
sind als die Beuger, so muss der Spannungszustand (Tonus) der Beuger etwas
geringer sein, was durch reichliche Länge erreicht wird. Diese ist ja nun an
sich dem feineren Gebrauche hinderlich, aber der feinere Gebrauch der Hand ist
auch nicht den langen Vorderarmmuskeln, sondern den eigentlichen Handmuskeln,
den Knochenzwischenmuskeln, Regenwurmmuskeln (Lumbricales), den Daumen-
und Kleinfingermuskeln zugeordnet.
Besonders nachteilig macht sich bekanntlich der Ausfall der Strecker bei
der Speichennervenlähmung bemerkbar. Hier hängt die Hand schlaff herunter
und wird bei Faustschluss noch stärker gebeugt. Die Folge ist eine erhebliche
Kraftlosigkeit der sonst völlig unversehrten Beuger, die den regelrechten Zu¬
sammenziehungsgrad bei weitem nicht erreichen und deshalb nichts leisten
können. Man kann den Zustand durch Feststellung des Handgelenks durch eine
Schiene verbessern, die in der Regel in gestreckter Stellung angelegt wird,
besser aber, wie sich aus Vorstehendem ergibt, in Rückwärtsbiegung des Hand-
angelenks angelegt werden sollte. Allerdings würde dadurch die Geschicklichkeit
der Finger leiden, wie man leicht an sich selbst versuchen kann, wenn man ver¬
sucht, mit rückwärtsgebeugter Hand z. B. zu schreiben. Denn die feineren Ver¬
richtungen sind auf Entspannung der Beuger zugeschnitten. Man sollte deshalb
bei Speichennervenlähmung zwei Schienen zur Verfügung haben, die eine in
Rückwärtsbeugestellung für gröbere Arbeit, die etwas mehr Kraftentfaltung
erfordert, die andere in Mittelstellung für feinere Verrichtungen.
Bei Verletzungen gleichen sich die Nachteile der Verkürzung allmählich
bis zu einem gewissen Grade wieder aus. Die Anregung dazu kommt aus der
gewöhnlichen Verrichtung (Funktion). Es ist nun ganz besonders bemerkenswert,
sich bewusst zu werden, dass diese Verrichtung eigentlich niemals auf hört, dass
sie schon wirksam ist, ehe noch die Knochen verheilt sind oder die Gelenke be¬
wegt werden. Die geschädigte Muskulatur wird tätig erhalten durch das gemein¬
same Wirkungsgebiet (Cordinationssystem), in welchem sie regelmäßig tätig ist.
Niemals nämlich ist ein Muskel für sich allein tätig, stets wirkt er mit mehreren,
ja meist sehr vielen zusammen. Auch bewegt sich niemals ein Gelenk für sich
allein. Otto Fischer hat den Nachweis erbracht, dass wir niemals ein Gelenk
allein bewegen, sondern dass die benachbarten Gelenke stets mitbewegt werden.
Beugen wir beispielsweise das Ellenbogengelenk, so beugen wir den Unterarm
nach vorwärts, aber gleichzeitig den Oberarm nach rückwärts. Die Bewegung
des Ellenbogengelenks spannt wiederum die zwei gelenkigen Unterarmmuskeln an
und hat dadurch einen Einfluss auf das Handgelenk. Zu diesen aus rein mecha¬
nischen Gründen notwendigen Mitbewegungen kommen noch eine ganze Anzahl
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anderer, die wir im täglichen Leben aus Gründen der Zweckmäßigkeit z. B. zur
Erhaltung des Gleichgewichtes ausüben. Auch die Bewegung des unverletzten
Gliedes der anderen Seite veranlasst Mitbewegungen des verletzten. Aus all
diesen Verhältnissen heraus haben sich nun feste Zusammen Wirkungen (Associa¬
tionen) entwickelt, Beziehungen, welche selbst dann wirksam sind, und die ein¬
geordnete Muskulatur selbst dann mit erregen, wenn sie eine Kraftleistung
durch ihre Zusammenziehung gar nicht mehr zu bewirken vermögen. So sahen
Zuckerkandl und Erben (Wien. klin. Wochenschr. 1898 Nr. 1) bei einer Kran¬
ken mit Gelenkversteifung (Arthritis ankylopoetica), welche das Handgelenk
betraf, die Finger aber frei liess, eine deutliche Zusammenziehung sämtlicher
Vorderarmmnskeln, wenn die Kranke eine Nadel halten oder sonst geringe Fin¬
gerbewegungen ausführen sollte. Das gewöhnliche Zusammenwirken, welches
Fingerbewegungen mit der Feststellung des Handgelenks verknüpft, war in der
Muskulatur weiter wirksam, obwohl ihre Tätigkeit bei der schon bestehenden
Versteifung des Handgelenks gänzlich überflüssig war. Die Einfügung in das ge¬
meinschaftliche Zusammenwirken veranlasst also Muskelreize auch an anscheinend
ganz untätigen Körperteilen und hält auch in diesen die Muskulatur dadurch
lebensfähig. So gering diese Muskeltätigkeit auch ist, so genügt sie doch als
Ernährungsreiz. Ihre Übertreibung wird schon durch den Kranken selbst ver¬
hindert, der jede schmerzhafte Bewegung natürlich unterdrückt. Sie genügt
aber, um als wertvoller Ernährungs- und Bewegungsreiz zu wirken, der um so
wertvoller wird, wenn die Muskulatur durch geeignete Maßnahmen (Extension)
wieder in die regelrechte Spannung und Zugrichtung gebracht wird, so dass
also den die Wiederherstellung anstrebenden Kräften die für die gewöhnliche
Tätigkeit angemessene Richtung verliehen wird.
Henschen (Bruhns Beiträge zur klin. Chir. B. 57 HIII) weist auf die
Wichtigkeit der Berücksichtigung dieser und ähnlicher Wirkung für eine zweck¬
mäßige Behandlung hin.
Er führt aus, dass die Gipsverbände den wissenschaftlichen Forderungen
der Muskeltätigkeit nicht gerecht werden. Sie gleichen Verkürzungen und Ver¬
schiebungen nicht wieder aus und hemmen durch den Druck der festen Panzerung
das Muskelspiel, das für die Erhaltung der Muskulatur so wertvoll ist. Die
Zugverbände dagegen entsprechen den naturgemäßen Forderungen; einerseits
gleichen sie die Verkürzung und Verschiebung in der Regel aus, andererseits
gestatten sie, wenigstens dieZ u p p i n g e r’schen und Steinman n’schen Abänderungen,
die Muskulatur des verletzten Gliedes so zu entspannen, dass schon geringe Zug¬
kräfte zur Richtigstellung hinreichen, wodurch Schädigungen durch Uberdehnung
vermieden werden. Auch lassen sie das Glied im wesentlichen frei, wodurch
die so wertvollen Mitbewegungen ermöglicht werden, ohne dass die Einrichtung
der Bruchstücke leidet. Dadureh bleibt endlich auch Spielraum für die frühzeitige
Anwendung physikalischer Behandlungsarten, besonders der Massage und der
Elektrizität. Die Wirkung der Elektrizität wird allerdings von Henschen nicht
besonders hoch eingeschätzt Ich gebe zu, dass sie, wenn erst wieder ausgiebige
Bewegungen erfolgen, recht wohl entbehrlich ist. Vorher aber kann sie als
Bewegungs- und Emährungsreiz der Muskulatur eine um so wichtigere Rolle
spielen, als Anwendung und Dehnung in der Hand des Arztes liegen und sich
also nach Belieben abmessen lassen.
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206
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
Ursächlicher Zusammenhang eines Tom Innern des rechten
Oberarmkopfes ausgegangenen Sarkomgewächses mit dem
einige Monate vorher erfolgten Einriss oberflächlicher Mus¬
kelbündel des rechten Deltamuskels abgelehnt
Nach einem ärztlichen Obergutactten, erstattet von Professor Dr. C. Thieme-Cottbus.
In der Unfallversicherungssache des am 15. April 1864 geborenen Fabrik¬
arbeiters Adolf B. in Sch. gebe ich das von der Berufsgenossenschaft der
chemischen Industrie Sektion 5 von mir verlangte Gutachten lediglich nach
Lage der Akten ab.
I. Krankengeschichte.
Am 26. August 1908 nachmittags zwischen 2 und 3 Uhr lag B. auf einem
der Riegelblätter in der Oxydierkammer auf den Knieen, damit beschäftigt,
sogenannte Bleihacken einem ihm gegenüberstehenden Arbeitskollegen zuzureichen.
Dem Herrn Dr. P. zu Sch. hat er noch angegeben, dass er sich dabei auf den
rechten Arm gestützt habe und die Bleibacke dem Kameraden mit der 1. Hand
zureichen wollte, dabei musste der Oberkörper eine drehende Wendung machen.
Der Drehpunkt lag also in dem rechten Schultergelenk während der r. Arm
sich auf die Unterlage (das Riegelblatt) aufstützte.
Als B. wieder auf dem Boden stand fühlte er, dass er seinen r. Arm nicht
wie früher heben konnte und dieses mit Schmerzen verbunden war. Die knieende
Stellung mit Aufstützen des r. Armes hat B., wie er in der Unfalluntersuchungs¬
verhandlung angegeben hat, nur zufällig und also augenscheinlich nur für ganz
kurze Zeit eingenommen, weil er grade im Absteigen begriffen war.
Da er annahm, dass die Schwäche von selbst vergehen würde, hat er die
Arbeit zunächst nicht eingestellt, sich aber abends einen Krankenschein geben
lassen und Herrn Dr. P. noch an dem Abend des 26. August aufgesucht, um
sich Verhaltungsmaßregeln geben zu lassen. Herr Dr. P. soll ihm etwas zum
Einreiben aufgeschrieben haben.
Am Abend des 26. August konnte Herr Dr. P. an der r. Schulter des B.
nicht die geringste Veränderung finden. Dagegen zeigten sich 4 Tage später
am 30. August, als sich B. dem Arzt nochmals vorstellte, grosse blaugrüne Flecke
an der Schulter in der Umgebung des Schultergelenks. B. hat Herrn Dr. P.
zunächst der Schulter wegen nicht mehr um Rat befragt; dagegen hat der genannte
Arzt den B. meist zweimal im Monat bei den ärztlichen Besichtigungen gesehen,
welche für Bleiweissarbeiter vorgeschrieben sind, ohne dass dieser eine Klage
gehabt hätte. Erst am 14. Januar 1909 stellte sich B. Herrn Dr. P. mit einer
mächtigen Geschwulst an der r. Schulter vor. Schon oberflächlich zeigte sich
die Geschwulst mit starken „blauen Adern“ übersponnen. Bei der Operation
zur Entfernung der Geschwulst stellte es sich heraus, dass es sich um ein
Sarkomgewächs handelte, welches anscheinend von dem Kopf des Oberarm¬
knochens ausgegangen war und diesen vollkommen zerstört hatte.
Die Operation musste eine so eingreifende sein, dass nachher das r. Schulter-
gelenk völlig fehlte. Auch hält der Arzt es nicht für ausgeschlossen, dass über
kurz oder lang ein Rückfall eintritt, der bei der Nähe des Leidens am Brust¬
korb für den Verletzten tödlich werden kann.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
207
Gutachten.
Wie die Beobachtungen des Herrn Dr. P. vom 26. bis 28. August ergeben
haben, ist bei der Verdrehung des r. Armes im Schultergelenk am 26. August
ein Blutgefäss, wahrscheinlich nebst einigen Muskelbändeln eingerissen.
Das letztere ist daraus zu schliessen, dass nach der Verdrehung ein Schwäche-
gefähl im Arm eingetreten ist, infolgedessen B. den Arm nicht so wie früher
und nicht ohne Schmerzen heben konnte. Dass ein Blutgefäss zerrissen sein
muss, ist durch die blaugrünen Flecke, die am 30. August festgestellt wurden,
erwiesen.
Die Verletzungsstelle muss in ganz oberflächlichen Muskelschichten gelegen
haben, sonst hätten sich die Blutflecken nicht unter der Haut zeigen können.
Der Einriss kann sich ausserdem nur auf eine ganz kleine Stelle erstreckt
haben, sonst hätte B. nicht weiter arbeiten können. Ausserdem scheinen die
Folgen dieser geringen Verletzung vom 30. August ab bald gänzlich geschwunden
zu sehr
Ein Einfluss dieser ganz geringfügigen Verletzung auf die Entwickelung
eines Sarkomgewächses oder das raschere Wachstum einer solchen schon vor¬
handenen Geschwulst würde nur dann mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen
werden können, wenn sich das Sarkomgewächs in den oberflächlichen Muskeln,
also im dreieckigen Armhebemuskel oder in den Muskeln überhaupt gefunden hätte.
Dasselbe ist aber, wie Herr Dr. P. überzeugend ausführt, von dem Kopf
des Oberarmknochens ausgegangen, den es vollkommen zerstört hat.
Ich halte es daher für vollständig ausgeschlossen, dass diese geringfügige
oberflächliche Verletzung einen Einfluss auf die Entstehung oder das raschere
Wachstum dieses augenscheinlich in der Tiefe des Oberarmkopfes entstandenen
Sarkomgewächses gehabt hat.
Ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass dieses Sarkomgewächs schon
am 26. August 1908 vorhanden gewesen ist, da dann B. sich nicht dem Arzt
alle 14 Tage vorgestellt hätte, ohne eine Klage über seine rechte Schulter zu
führen. Auch würde er nicht mit dem schon in seinem Oberarmkopf befindlichen
Sarkomgewächs noch haben 4 */ 2 Monate seine anscheinend nicht leichte Arbeit
verrichten können. Augenscheinlich handelt es sich um ein in der Mitte des
Oberarmkopfes ziemlich plötzlich entstandenes und sehr rasch, innerhalb weniger
Wochen gewachsenes Sarkom.
Nehmen wir aber nichtsdestoweniger an, das Sarkomgewächs habe schon
am 26. August in der Mitte des Oberarmkopfes bestanden, und die Verdrehung
des Armes habe sich auch in dem bereits vorhandenen Gewächs selbst durch
eine Schädigung, etwa durch eine Blutung in demselben geltend gemacht. Ich
wiederhole, dass ich diese Annahme an sich für unwahrscheinlich halte aus den
schon vorher angeführten Gründen. Aber um alle Möglichkeiten zu erörtern,
und nichts ausser acht lassen, was in einem für den Verletzten günstigen Sinne
gedeutet werden könne, mag diese unwahrscheinliche Annahme nochmals er¬
wogen werden.
Wäre also neben der oberflächlichen Blutgefäss- und Muskelzerreissung durch
die Verdrehung des Armes auch eine Blutung in der möglicherweise schon in
der Mitte des Oberarmkopfes in der Entwickelung begriffenen Sarkomgeschwulst
zustande gekommen und hierdurch eine Verschlimmerung also ein rascheres
Wachsen der Geschwulst angeregt worden, so hätte sich nach allen bisherigen
Erfahrungen diese Verschlimmerung früher zeigen müssen.
Die Verschlimmerung einer Geschwulst durch eine Verletzung pflegt sehr
viel rascher vor sich zu gehen als die Entwickelung der Geschwulst selbst.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
Nach Ausschneiden von Krebsgewächsen, bei denen es nicht gelungen ist, alle
Teile zu entfernen, entwickelt sich in den zurückgebliebenen Resten des Gewächses
ein geradezu stürmisches Wachstum. Die mechanischen Reize des Schneidens
und Herauszerrens der Geschwulst bei der Operation wirken, wie die Franzosen
es sehr kennzeichnend ausgedrückt haben, wie Peitschenhiebe „Coups de fouet“.
Von einem derartig raschen oder gar stürmischen Wachstum der Geschwulst
im unmittelbaren Anschluss an den Vorgang vom 26. 8. 08. kann aber hier nicht
die Rede sein, da dann ,wie gesagt, B. nicht bis zum 14. Januar 1909 noch hätte
arbeiten können.
Ich halte also, um es nochmals zusammenzufassen, eine Entstehung des
augenscheinlich in der Mitte des Oberarm kopfes entstandenen Sarkomgewächses
durch die leichte Verletzung am 26. August für gänzlich unwahrscheinlich, eine
Verschlimmerung des etwa am 26. August 1908 schon vorhanden gewesenen Sarkom*
gewächses für zwar nicht unmöglich, aber ebenfalls für unwahrscheinlich.
Es ist hier besonders daraufhinzuweisen, dass der Entwickelung von Sarkom¬
gewächsen in etwa nur 5 bis höchsten 7% Gewalteinwirkungen und zwar solche
merklicher Art vorausgehen. In 93—95% der Fälle entstehen die Sarkomgewächse
ohne jede äussere Veranlassung.
Die Berufsgenossenschaft hat daraufhin jeden Zusammenhang zwischen
dem Unfall vom 16. August 1908 und dem am 14. Januar 1908 festgestellten
Sarkomgewächs verneint und die Entschädigungsansprüche des B. abgelehnt
Schiedsgericht und Reichsversicherungsamt haben diese Entscheidung als
zu Recht ergangen bestätigt.
Besprechungen.
Wendt, Die Verletzungen des Ellenbogengelenks im Röntgenogramm
(Aus dem Krankenhause „Bergmannstrost“ [Geheimrat Oberst] zu Halle a. d. S.) mit be¬
sonderer Berücksichtigung der Frakturen des unteren Humerusendes. Mit 179 Röntgen¬
bildern auf 18 Tafeln. (Ergänzungsbd. 23 der Fortschritte auf dem Gebiete der Röntgen¬
strahlen von Prof. Albers, Schönberg. Hamburg 1910. Lucas Gräfe & Sillem.) Im
Jahrgang 1901 unserer Zeitschrift konnten wir über den Atlas von Oberst, „Die Frak¬
turen und Luxationen der Finger und des Carpus, die Frakturen des Metacarpus und
der Vorderarmknochen“ folgendes Urteil fällen:
„Mit diesem bis jetzt einzig dastehenden Werk ist eine naturgetreue Darstellung
wohl aller vorkommenden Brucharten der genannten Gliedabschnitte geliefert, durch die
sich der auf diesem Gebiete schon rühmlichst bekannte Verfasser den wohlverdienten
erneuten Dank weiter ärztlicher und berufsgenossenschaftlicher Kreise gesichert hat“
Jetzt ist der aus der Überschrift gekennzeichnete Atlas von einem langjährigen
Assistenten von Prof. Oberst, Herrn Dr. Wendt herausgegeben worden, der uns dasselbe
uneingeschränkte Lob entlockt.
Es sei hervorgehoben, dass der Atlas von Wendt einige kurze Ergänzungen des
Atlas von Oberst enthält. Schon im Jahre 1902 hat Wendt imBd. VI der Fortschritte usw.
die Brüche am unteren Teil des Oberarmes im Röntgenbilde zusammengestellt. Einzelheiten
wiederzugeben, würde eine Abschrift der Erklärungen bedeuten.
Es sei nur hervorgehoben, dass das genannte Krankenhaus jetzt über 6100 genau
durchforschte und röntgenographisch wiedergegebene Brüche der genannten Gegend verfügt.
Ferner sei darauf hingewiesen, dass die Erforschung dieser Riesenzahl Oberst zu
dem Standpunkt geführt hat, bei starken Verschiebungen der Bruchstücke, die anders
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nicht auszugleichen und in richtiger Lage zu halten sind, in der einfachen blutigen,
bis jetzt von nur wenigen Chirurgen geübten, Einrenkung das einzige regelrechte
einzuschlagende Verfahren zu erblicken.
Die Bilder sind klar und deutlich und plastisch schön. Der Atlas wird den zur
Behandlung und Begutachtung Unfallverletzter berufenen Ärzten ein unentbehrlicher Rat¬
geber sein. Th.
Pels, Lenden. Chirurgische Operationslehre für Studierende und
Ärzte. Mit 668 Abbildungen. Urban & Schwarzenberg, Berlin-Wien. Verf. teilt, wie
üblich, sein Buch in zwei Teile, in allgemeine und spezielle Chirurgie.
In dem 1. Teil wird ein breiter Raum der Anti- und Asepsis und der Schmerz¬
betäubung bei Operationen gewidmet. Sehr ausführlich behandelt der Verf. die neuere
Methode der örtlichen Schmerzbetäubung wie Leitungs-Anästhesie, Venen-Anästhesie und
Lumbal-Anästhesie. Auch die Allgemein-Narkose mit Äther und Chloroform wird aus¬
führlich in ihren Vorteilen und Schädigungen behandelt.
Im 3. und 4. Kapitel spricht Verf. von der Durchtrennung und Wiedervereinigung
der Gewebe sowie von der Gefäss-Chirurgie.
Im speziellen Teil handelt ein ausführliches Kapitel über die Operationen der Ex¬
tremitäten, ein zweites über diejenigen am Kopf, weitere über die Operationen am Halse
und der Brust, am Bauch und an den Harn und Geschlechtsorganen.
Ganz vorzüglich sind in dem Werke die Abbildungen. Dieselben sind nicht Photo¬
graphien, sondern teils künstlerisch schöne, teils schematisch gezeichnete Bilder, welche
Dr. Reinhold Müller angefertigt hat. Dieselben sind so übersichtlich und genau, dass man
tatsächlich danach eine nicht zu komplizierte Operation, ohne sie vorher praktisch geübt
zu haben, ausführen kann. Die Bilder geben die operativen Eingriffe in ihren einzelnen
Phasen wieder. Sehr instruktiv wirken die neben den grösseren Oberflächenbildern ein¬
gefügten Durchschnitte durch die einzelnen Organe, welche die Topographie der in Be¬
tracht kommenden Körperteile klar darlegen.
Sicherlich wird das vorliegende Werk speziell dem Landarzt und dem Arzte in der
kleinen Stadt, welcher nicht häufig Gelegenheit hat, Operationen ausführen zu sehen, ein
sehr wertvoller Ratgeber bei der Ausführung kleinerer und grösserer operativer Ein¬
griffe sein.
Auch für den Studierenden bietet das Buch reichlich Gelegenheit, seine chirur¬
gischen und anatomischen Kenntnisse zu bilden und zu vervollkommnen.
Taendler-Berlin.
Georg Müller, Berlin. Die Orthopädie des praktischen Arztes. Urban
& Schwarzenberg. 1910. Wie schon der Titel besagt, war es die Absicht des Verf,,
mit seinem Werke lediglich den Zwecken des praktischen Arztes zu dienen. Mit der
Herausgabe dieses Buches ist tatsächlich einem dringenden Mangel abgeholfen worden,
denn man kann es keinem beschäftigten praktischen Arzte zumuten, sich behufs Infor¬
mation über einen orthopädischen Fall erst durch Hunderte von Seiten über Theorien
usw. durchzuarbeiten. In kurzen prägnanten Worten muss ein wirklich wertvolles Buch
dem Praktiker Auskunft geben.
Diesen Zweck erfüllt das vorliegende Werk voll und ganz. Kein Streit über Theorien,
sondern goldene Worte für die Praxis, das ist der Grundzug des Buches.
Im allgemeinen Teil gibt der Verf. genaue, leicht verständliche Beschreibungen der
orthopädischen Verbände, der Hessingschen Schienenhülsenapparate, der Prothesen, der
Massage und Gymnastik. Besondere für den Praktiker sehr wichtige Kapitel behandeln
die Hautpflege und Diät orthopädisch kranker Kinder.
Im speziellen Teil ist ein breiter Raum den Verkrümmungen der Wirbelsäule ge¬
widmet. Anschaulich und übersichtlich ist hier alles angeordnet, was der praktische Arzt
von den Skoliosen wissen muss und was er in bezug auf die Behandlung selbst leisten
kann. Ebenso sind die Kapitel der Lähmungen, der Gelenkentzündungen und der Er¬
krankungen der Extremitäten ausserordentlich klar und übersichtlich durchgeführt. Kein
Wort zuviel und doch überall schnelles und durchdachtes Erfassen des Wichtigen und
Brauchbaren.
Durch eine überaus grosse Anzahl gut gelungener Photographien und Röntgenbilder
werden die Ausführungen des Autors in glänzender Weise unterstützt.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
So füllt das Buch eine Lücke aus, die bisher in der Bibliothek des praktischen
Arztes bestanden hat. Das Werk, das sich ausserdem noch durch vornehme Ausstattung
auszeichnet, wird sicher bald einen grossen Leserkreis finden und jedem Praktiker als
wertvolles unentbehrliches Nachschlagebucb dienen. Taendler-Berlin.
Focke, Schwere geheilte Verbrennung, Diät bei fiebernden Kindern.
(Deutsch, med. Wochenschr. 16.|X. Vereinsbeilage.) Ein neunjähriger Knabe fiel rücklings
in ein Waschfass mit kochendheisser Persil-Lauge und verbrannte sich vom Gürtel bis
unterhalb der Kniekehlen. Sofort Wismutverband und Krankenhaus-Aufnahme; hier regel¬
mässige schwäche Borsalbe-Verbände. Am 16. Tage nahmen die Eltern den hoffnungslosen
Kranken nach Hause. F. verband die eiternde, aashaft riechende Wundfläche mit Adip.
lan. 100,0 Vaselin, 250,0 Aqu. und ad 1000,0. Die sehr darniederliegenden Kräfte, welche
man bisher mit Milch und Eiern zu erhalten gesucht hatte, hob F. durch streng vege¬
tarische Kost, bes. Pudding, Weissbrot, Butter Kompott, Gemüse, ohne Eier, wenig Milch.
Am 4. Tage Verschwinden des Fäulnisgeruches. Nach 5 Wochen flächenhafte Granu¬
lationen, von da ab den einen Tag Verband mit Kühlsalbe, den andern Priesnitz von
dünnem Eichenrindendekokt., nach 14 Tagen anstelle des letzteren physiologische Kochsalz¬
lösung. Nach 4 Monaten Entfieberung und Hebung des Allgemeinbefindens, nach weiteren
drei völlige Heilung mit zwar ausgedehnten Narben aber ohne jede Kontraktur.
Hamm’ers chm idt-Danzig.
Classen, Strahlenpilzerkrankung durch Pferdebiss. (Deutsch. Milit. Ztschr.
10./X.) Aktinomykose infolge einer Hautverletzung ist selten. Marius (Beiträge zur
Kasuistik und Pathologie der Act. des Menschen. Inaug.-Diss. 1899) nennt 7 Fälle —
Stoss gegen die Brust, Hammerschlag auf den Bauch, Hufschlag auf die Wange, Daumen¬
wunde, Holzsplitterverletzung der Hand, Brandwunden, Bitzwunde am Daumen mit Hafer),
Illich (Beiträge zur Klinik der Aktinom. 1899) zählt auf 421 Erkrankungen 22 Fälle
von Hautaktinomykose. CI. hatte Gelegenheit diesen einen weiteren hinzufügen. Ge¬
legentlich einer Gesundheitsbesichtigung am 26. V. 02 wurde bei einem Kanonier eine
Geschwulst gefunden, die sich angeblich ohne bekannte Ursache seit Anfang April am
linken Oberarm entwickelt und eine Schwäche des Arms herbeigeführt hatte. Die ope¬
rative Entfernung der hühnereigrossen, mit dem atrophischen Muskel fest verwachsenen,
bis auf die Knochenhaut sich fortsetzenden Geschwulst ergab eine beinartige, fibrinhaltende
Geschwulst ohne Zystizerkusblasen, an die man a priori gedacht, hatte. Die Wunde heilte
ungestört, einige Wochen später aber trat eine schmerzhafte Versteifung der Schulter auf,
welche allmählich sich erweichte und am 18. XI. eröffnet wurde. Der dünnflüssige, gelb¬
liche Inhalt der Wundhöhle enthielt hellgelbe, punktförmige Körper, die sich unter dem
Mikroskop als gut ausgebildete Drüsen und astförmig verzweigte Pilzfäden ergaben. Die
nunmehr sehr genau aufgenommene Anamnese führte eine überraschende Aufklärung
herbei: Am 26. III. 02 war der Kranke beim Putzen seines Pferdes von diesem mit dem
Maule quer über den linken Oberarm gefasst und gebissen worden. Die ganz oberfläch¬
lichen Wunden waren jedoch unter Auflegen eines feuchten Lappens in 8 Tagen geheilt,
doch konnte man die Hautnarbe noch erkennen. Anfangs machte die Wundheilung gute
Fortschritte, dann traten neue Infiltrationen auf, welche bis zum Dezember 1903 noch
einen 6 maligen operativen Eingriff notwendig machten, so dass eine hochgradige Ver¬
steifung der linken Schulter die Folge war. Die Eiterung hörte jedoch allmählich auf,
neue Infiltrationen bildeten sich nicht mehr und beim Prüfungsgeschäft der Invaliden
im Jahre 1905, sowie später 1907 war der Zustand ein abgeschlossener, so dass der
Mann als 66 2 / a °/ 0 erwerbsbeschränkt anerkannt wurde. Die Untersuchung des Pferdes
hatte nichts Krankhaftes ergeben, so dass man annehmen muss, dass zufällig an den in
dem Maule des Tieres befindlichen Futterresten Strahlenpilzkeime hafteten.
Hamm er schmidt-Danzig.
Fischer, Akromegalie und Zirbeldrüsongeschwülste. F. spricht im ärztl
Verein zu Frankfurt a. M. am 2. V. 10. (s. Münch, med. Woch. 24) über die Beziehungen
des Hypophysistumors zur Akromegalie und zur Fettsucht. In der Akromegaliefrage hat
in neuerer Zeit die endogene Theorie, die Anschauung, dass die Hypophysisadenome
hierbei nicht die Ursache der Erkrankung, sondern die Folge derselben und den übrigen
Verwechslungstörungen koordiniert seien, wesentlich an Boden gewonnen, vor allem durch
den Nachweis Löwensteins, dass kleine Adenome in der Hypophyse sich häufig, ja nach
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 7.
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dem 40. Lebensjahre sehr häufig nachweisen lassen. Die Entscheidung aber hat die erfolg¬
reiche Operation der Hypophysistumoren bei Akromegalie gebracht, welche einen Rück¬
gang der spezifischen Erscheinungen zur Folge hatte. Die Akromegalie und die mit ihr
gewöhnlich wenig kombinierte Fettsucht ist also auf eine Hypersekretion der spezifischen
Hypophysisepithelien zur ückzufüh ren. A r o n h e i m -Gevelsberg.
C. Becker , Berlin. Trauma und Geschwulst. (Ärztl. Sachvst.-Zeitg. XVI. Jg.
1910. Nr. 8.) Verf. schildert an der Hand einer genauen Krankengeschichte des behan¬
delnden Arztes den Verlauf eines Gehirntumors bis zum exitus letalis. Patient, der
vorher absolut gesund und dem Arzte lange Jahre bekannt war, erlitt ein Trauma gegen
den Kopf dadurch, dass er seine durchgehenden Pferde aufhalten wollte.
Schon nach einigen Tagen trat Schwerhörigkeit auf, dann folgten dumpfe Kopf¬
schmerzen, mürrisches Wesen, abwechselnd mit frivolsten Äusserungen, Teilnahmlosigkeit,
Gedächtnisschwäche, Silbenstottern usw. Nach etwa 6 Monaten Überführung in die
chirurgische Klinik. Eröffnung des Schädels. Gliosarkom der linken Schädelhälfte, Meta¬
stasen im ganzen Gehirn. Ein Monat darauf exitus.
Billroth und Strümpell weisen in ihren Lehrbüchern auf das häufige Auftreten von
malignen Hirntumoren nach einem einmaligen heftigen Trauma hin.
Im vorliegenden Falle, wo Pat vorher nachweislich völlig gesund war und sich die
Gehirnsymptome unmittelbar nach dem Unfälle einstellten und rapide vorwärts schritten,
ist der Zusammenhang mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit anzunehmen
und der Tod als Unfallsfolge aufzufassen. Taendler-Berlin.
Schneller, Wien. Röntgendiagnostik der Hirntumoren. (Deutsch, med.
Wochenschr. 45/09. Vereinsberichte.) Für die Röntgendiagnostik kommen ausser den
wenigen Kalksalze enthaltenden Tumoren nur die sekundären Veränderungen in Betracht.
Am wichtigsten sind die Zerstörungen der Schädelwand und zwar die lokalen sowie die
über die ganze Innenfläche des Schädels ausgedehnten Prozesse. In Betracht kommen
weiter auch die Erweiterungen der Venenkanäle der Schädelknochen, die sich dort be¬
sonders finden, wo der Tumor seinen Sitz hat, so dass sie manchmal für die Diagnose
des Sitzes der Geschwulst verwendet werden können. Die Schädelnähte sind bei Tumoren
gewöhnlich stärker ausgeweitet, auch kommt eine Dickenzunahme vor und zwar entweder
in Gestalt knöcherner Auswüchse oder konzentrischer Hyperostose der Schädelwand.
Endlich findet man auch häufig Formveränderungen der Schädelwand. Unter 240 Fällen
von Hirntumoren fanden sich 150 mal positive Befunde, die 88 mal durch die Operation
oder Obduktion kontrolliert wurden. (Ob sie sich als richtig ergaben, wird nicht
gesagt. Ref.) Hammerschmidt - Danzig.
Schwabach und Bielschowsky, Ein Fall von Myxofibrom des Felsen¬
beins mit multipler Hirnnervenlähmung. (Deutsch, med. Woch. 09. Nr. 18.) Eine
50jähr. Frau klagte bei ihrer Aufnahme über reissende Schmerzen in der linken Seite
des Kopfes und besonders im linken Ohre und zwar seit 4 Wochen. Mit 14 Tagen hat
sie Schwindelanfälle und öfters Übelkeit und Erbrechen. Kein Nystagmus. Rechtes Ohr
intakt, links starke Störung für Flüstern, laute Sprache, Luft- und Knochenleitung, so
dass eine Erkrankung des schallempfindenden Apparates unzweifelhaft war. Im
Laufe der V 2 Jahr dauernden, zum Exitus führenden Krankheit kam es zur Parese des
VI., VII., IX., X. und XI. Hirnnerven, zuletzt auch zu einer solchen des XII. linken.
Stauungspapille wurde nie beobachtet
Auf Grund dieses Krankeitsbildes entschied man sich für die Diagnose: ein Acu-
sticus-Tumor der linken Seite.
Die Obduktion ergab, dass zwar Lokalisation und Diagnose auf Tumor richtig
waren, dagegen der Tumor nicht vom Acusticus, sondern vom linken Felsenbein
aus ging. Er ist auf der mitgegebenen Photographie gut zu erkennen, ebenso ist deutlich
auf dem Bilde sichtbar, ein wie starker Druck auf Hirn und Kleinhirn von dem Myxo-
Fibrom ausgeübt worden ist. Die Parese der Nerven VI bis XI erklärt sich durch die
Kongestion, welche die Foramina erlitten haben, durch die jene Nerven hindurchtreten.
Die Hauptfrage die sich Vortr. nun vorlegen, ist: gibt es eine Möglichkeit, diese
Tumoren von Akustikus-Tumoren zu trennen, die, wie bekannt, mehrfach schon mit Erfolg
operiert worden sind? Sie meinen, es sei möglich, und zwar aus folgenden 3 Gründen:
1. Die Felsenbein-Tumoren schädigen infolge ihres deletären Zuflusses auf
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die Austrittstellen der Hirnnerven eine grössere Anzahl derselben, als die Akustikus-
Tumoren, sie rufen diese Störungen auch frühzeitiger hervor.
2. Das Tempo des Krankheitsverlaufes ist bei dem Felsenbeintumoren ein langsameres.
3. Bei den Akustikustumoren sind die Allgemein Symptome, spez. die Hirndruck¬
symptome im allgemeinen recht erheblich, spez. wird die Stauungspapille selten ver¬
misst. Grund sei das schnellere Wachstumstempo. Umgekehrt liegen die Verhältnisse
bei den Felsenbeintumoren.
Eine diff. Diagnose ist daher nicht unmöglich. Apelt-Glotterbad.
Hülsemann, Ein Fall von Chondrosarkom der Scapula. (Inaugur.-Dissert
Greifswald 1910.) Unter den Erkrankungen des Schulterblattes nehmen die Geschwülste
einen nicht unbedeutenden Teil ein, und von diesen wieder haben die Chondrome und
Sarkome an dieser Körperstelle ihren Hauptsitz. Die aus der Kombination des Sarkoms
und Chondroms entstehende Mischgeschwulst — das Chondrosarkom — ist selten. Bis
jetzt sind in der Literatur nur 4 solcher Fälle veröffentlicht von Billroth, von Wollcott,
von Putti (zitiert von Deganello) und von Deganello aus der Heidelberger Klinik. Der
Verf. Arbeit zugrunde liegende Fall stammt aus der Klinik Payrs und betraf einen
65jähr. Landwirt, der die Entstehung der Geschwulst auf einen Fall zurückführte. Die
mikroskopische Untersuchung des exstirpierten grossen Tumors ergab ein Chondrosarkom,
dessen Matrix der Knorpel des Proc. coracoideus war. Deganello hat eine Statistik über
die Knorpelgeschwülste der Scapula aufgestellt, auf Grund deren sich als häufigste Ur¬
sprungsstelle der untere Teil der Scapula ergibt, dann folgen die Spina, das Akromion
und der Angulus superior int., der Proc. coracoideus ist hier nicht mit aufgeführt. Der
Verlauf und die klinische Bedeutung des Chondrosarkoms hängt aber weniger von ihrem
Sitz als von dem Charakter des Geschwulstgewebes ab: je zahlreicher und je klein¬
zelliger, um so rascher das Grössen wachs tum und die Metastasenbildung. Lokale Ein¬
flüsse wirken aber in dieser Richtung ein. Ist die Geschwulst von Knochen, Periost und
ähnliche festen Geweben umgeben, so wächst sie langsamer und bildet keine Metastasen;
sind diese Schutzhüllen durchbrochen, so zeigt sie oft rapides Wachstum und Neigung zu
metastasieren. In Fällen, wo interkurrent neue Schädlichkeiten den leidenden Teil treffen,
erfolgt gewöhnlich plötzliche Zunahme des Tumors. Aronheim-Gevelsberg.
Manasse, Schläfenbeinverletzungen. M. spricht in der V ersammlung der Deutschen
Otologischen Gesellschaft (s. d. Refer. in der Münch, med. Woch. 24) über die Folge¬
zustände der Verletzungen des Schläfenbeins. Er teilt die Folgezustände der Verletzungen
des Schläfenbeines in 3 Gruppen:
I. Fälle, die direkt durch das Trauma zugrunde gehen;
II. Fälle, die direkt, also an den weiteren Folgen des Traumas, das Leben ein-
büssten;
III. Fälle, die mit dem Leben davonkommen.
Zu der 2. Gruppe gehören die Fälle, die an eitriger Meningitis, selten an Sinus¬
thromben oder Hirnabszessen zugrunde gehen. Man könnte sie bezeichnen als „entzünd¬
liche Erkrankungen des Hirns und seiner Häute nach Felsenbeintraumen“. Die 3. Gruppe
umfaßt die Pat., welche an ihrem Felsenbeintrauma weder direkt noch indirekt zugrunde
gehen. Sie werden eingeteilt in 1. solche, die auch funktionell zur völligen oder fast
völligen Heilung kommen, a) Leichte Fälle mit normalem oder fast normalem Gehör,
aber sonst deutlichen nachweisbaren Labyrinthstörungen, bedingt durch Commotio laby-
rinthi. b) Schwere Fälle von typischer Basisfraktur, die trotzdem auch zur funktionellen
Heilung — wenn auch selten — kommen. 2. Fälle mit dauernder schwerer Schädigung
der Funktion: traumatische Taubheit oder Schwerhörigkeit, a) Zufolge von Felsenbein¬
fraktur. b) Zufolge von Commotio labyrinthi, beide nur anatomisch, weniger klinisch zu
unterscheiden. Aronheim - Gevelsberg.
Herxheimer, Schädelbasisbrüche. H. demonstriert in der wissenschaftlichen
Vereinigung am städt. Krankenhause zu Frankfurt a. M. am 7. Sept. 1909 (s. Münch,
med. Woch. 6) einen Pat. mit Schädelbasisbruch mit Beteiligung des 1. Felsenbeins. Bei
der Radikaloperation fand sich eine die Basis der Spitze des 1. Warzenfortsatzes in hori¬
zontaler Richtung vollkommen durchsetzende Fraktur, die benachbarten Zellen des Warzen¬
fortsatzes und das Mittelohr mit teils frischem, teils geronnenem Blute angefüllt. Der
freigelegte Sims sigmoideus und die benachbarten Partien des Kleinhirns von einem aus-
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gedehnten Hämatom bedeckt, das dem verletzten Sinus entstammte. Die Besserung des
schweren Allgemeinzustandes trat schnell ein, der Eiweiß- und Zuckergehalt des Urins
verlor sich. Pat. wurde wieder erwerbsfähig. Aron he im-Gevelsberg.
Zimmer, Schädelbasisfraktur mit doppelseitiger Abduzenslähmung und
meningitischen, durch Blutung bedingten Erscheinungen. (Deutsch, med.
Woch. 16./10). Ein Kutscher wurde unter einem zusammenstürzenden Stapel von 16
je 2 Zentner schweren Mehlsücken begraben. Bewußlos in das Krankenhaus gebracht,
stöhnte er dauernd und war sehr unruhig; der Puls war unregelmäßig, 76 in der Minute.
Neben starker Blutung aus beiden Ohren und geringerer aus der Nase trat wiederholtes
Erbrechen auf. Eine äussere Verletzung bestand ausser einem geringfügigen Hämatom
an der linken Hüfte nicht, Lähmungen waren nicht vorhanden. Am nächsten Tage war
der Kranke bei Bewusstsein und klagte über heftige Kopfschmerzen, eine Erinnerung $n
die Vorgänge fehlte. Auf beiden Augen totale Abduzenslähmung, während die anderen
Augenbewegungen frei waren. Nachdem in den nächsten Tagen eine Besserung des All¬
gemeinbefindens eingetreten war, stieg am 6. Tage die Körperwärme, welche bisher 37,8
nicht überschritten hatte, auf 39,1, die Kopfschmerzen wurden sehr viel stärker und
Nackensteifigkeit trat ein. Lumbalpunktion ergab fast reines Blut und Liq. cerebrospinalis,
der völlig steril war. Nach der Punktion erhebliche Besserung. Zwei Tage später wie¬
der Temperatursteigerung, unerträgliche Kopfschmerzen und Nackensteifigkeit. Bei der
Lumbalpunktion floss unter einem Druck von über 200 mm wieder stark blutiger Liquor
ab, der in einer Menge von 30 ccm abgelassen wurde. Wieder prompter Erfolg und so¬
fortiges Sinken der Temperatur. Von da an Besserung, so dass der Kranke 6 Wochen
nach dem Unfall geheilt aus dem Krankenhause entlassen werden konnte. Nur zeitweise
bestanden noch leichte Kopfschmerzen, die Abduzenslähmung aber war unbeeinflusst ge¬
blieben, die linke Pupille war grösser als die rechte, wegen der lästigen Doppelbilder
trug der Verletzte eine Augenklappe über dem rechten Auge; die Sehschärfe war intakt.
Bei einer Nachuntersuchung nach 3 Monaten war der Allgemeinzustand gut, nur zeit¬
weise sollten nach Angabe des Kranken Kopfschmerzen, Schwindel und Kongestionen auf-
treten. Es bestand Strabismus convergens (Fixieren mit dem 1. Auge), die Abduzens¬
lähmung rechts war zurückgegangen, während sie links unverändert geblieben war. Die
Pupillendifferenz war noch die gleiche. Wegen der Doppelbilder wurde noch immer
eine Augenklappe getragen. An beiden Trommelfellen waren Einziehungen und narbige
Wandaderungen nachweisbar, Flüstersprache rechts auf über 5, links auf 1 m.
Z. erklärt das Krankheitsbild als eine Basisfraktur, welche einen Querspalt im
Schädelgrunde darstellt, unter Beteiligung beider Felsenbeinpyramiden mit Zerreissung
des linken N. abducens. Die meningitischen Erscheinungen am 6. Tage, die zunächst
an eine Infektion denken Hessen, sind jedenfalls die Folgen eines Reizes, welche die aus
den Pia-Gefässen stammende Blutmenge auf die Hirnhäute ausübte.
Hamm er schmidt-Danzig.
SBnner, Über Schädelbasisbrüche und ihre Folgen, nebst Mitteilung
von 90 Fällen mit Berücksichtigung ihrer Unfallbegutachtung. (Inaugur.-
Dissertat. Bonn 10). Das Material, das der in Verf. Arbeit veröffentlichten Statistik zu¬
grunde liegt, ist aus annähernd 1600 in den Jahren 1908—1909 im Krankenhaus der
Barmherzigen Brüder zu Bonn ausgestellten Unfallgutachten ausgesucht und umfasst 90
Fälle von Brüchen der Schädelbasis. (86 Fälle waren Brüche der Konvexität.) Unter
den 99 Basisbrüchen war bei 5 Fällen auch die Konvexität betroffen. Unter den Ver¬
letzten waren alle möglichen Berufsarten vertreten, 89 Fälle betrafen Männer, 2 Frauen.
Als 'Entstehungsursache der Brüche findet sich als die häufigste Ursache Fall aus der
Höhe, dann Fallen schwerer Gegenstände auf den Kopf, ferner Quetschung durch Heu¬
wender, Ackerwalze, zwischen Lokomotive, Hufschlag, Verschüttung und Überfahren. Die
Dauer der sich anschliessenden Gehirnerschütterung schwankte zwischen mehreren Minuten,
Stunden und Tagen. Als längste Dauer ist verzeichnet ein Fall mit 14 Tagen. An Läh¬
mungen fanden sich: 1. Olfactorius 4mal; 2. Opticus 24mal; 3. Oculomotorius 5mal;
4. Trigeminus 4mal; 5. Abducens 6mal (3mal doppelseitig); 6. Facialis 9mal (doppel¬
seitig lmal); 7. Aeusticus 53mal (Schwerhörigkeit 40mal, abnorme Geräusche 9mal,
Taubheit je 2mal rechts und links); 8. Glossopharyngeus 2mal; 9. Vagus 2mal; 10. Hypo-
glossus lmal. An Lähmungen waren demnach ausser Trochlearis und Accessorius alle
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Hirnnerven beteiligt In 88 Fällen wurde Rente zuerkannt. Für völlig arbeitsunfähig
wurden erklärt, also auf Yollrente erkannt, bei erster Untersuchung in 6 Fällen (später
auf 80°/ 0 und 66 2 / 3 °/ 0 herabgesetzt). Bei der Nachuntersuchung wurde sie noch erkannt
in 2 Fällen, in welchen sich der Zustand erheblich verschlimmert hatte. Auch in einigen
anderen Fällen war es notwendig bei der Nachuntersuchung die zuerst zuerkannte Rente
zu erhöhen. Meist war jedoch das Gegenteil der Fall. Wohl zu beachten jedoch ist die¬
sen Schwerverletzten gegenüber bei dem Vorhandensein objektiver Symptome nicht so
leicht Simulation und Übertreibung anzunehmen, sondern die Leistungsfähigkeit unter
kritischer Berücksichtigung der Angaben der Kranken abzuschätzen. — Bezüglich der
Einzelheiten und der Krankengeschichten sei auf die Arbeit verwiesen.
Aronheim - Gevelsberg.
Raecke, Traumatische Meningitis purulenta ohne äusserliche sicht¬
bare Verletzung (Ä. S. V. Z. 1909/1.) Verfasser schildert einen Fall von purulenter
traumatischer Meningitis, welcher ohne äußerlich nachweisbare Verletzung nach kurzer
Zeit zum Tode geführt hat Es handelt sich um einen Mann, der beim Aufrichten aus
gebückter Stellung sich an den Kopf stiess. Es trat noch am selben Tage heftiger Kopf¬
schmerz auf, am nächsten Tage Erbrechen, Schmerzen, Schwindelgefühl, am nächsten
Tage des Morgens plötzlicher Tod. Im Krankenhause wurden keine Lähmung, keine
Spasmen beobachtet, dagegen Unruhe in den Gliedern, Zuckungen, mehrfaches Erbrechen.
Bei der Sektion zeigte sich in der Scheitelgegend, an der Stelle wo der Verletzte sich
gestossen hatte, eine ödematöse Schwellung und rötliche Verfärbung. Das Hirn zeigte
die deutlichen Symptome einer eitrigen Meningitis, welche mit höchster Wahrscheinlich¬
keit auf die Verletzung zurückzuführen ist. Die Veränderung an dem Oberlappen der
rechten Lunge lässt daran denken, dass vielleicht eine Lungenentzündung in der Ent¬
wickelung begriffen war, es werden noch Pneumokokken in dem Blute gekreist haben,
so dass von hier aus eine Infektion der Gehirnhäute eingetreten ist. Todesursache: Eit¬
rige Gehirnhautentzündung. Das Gutachten spricht sich mit höchster Wahrscheinlich¬
keit für den Zusammenhang zwischen Unfall und Tod aus. Taendler-Berlin.
Federschmidt, Zur Ätiologie der traumatischen Meningitis. (Inaugur.
Dissertat. Erlangen 1908). Wohl das grösste Kontingent der nichttraumatischen Gehirnhaut¬
entzündungen verdankt seine Entstehung entzündlichen Erkrankungen benachbarter Or¬
gane; bei chronischen Ohreiterungen ist die Gefahr einer Meningitis sehr gross; auch bei
Erkrankungen der Nasen- und Rachenhöhle und Nebenhöhlen kommt, wenn auch seltener
als vom Ohr aus eine Fortpflanzung der Entzündung auf die Meningen vor. Wie Weichsel¬
baum gezeigt, ist die Pneumonie in sehr vielen Fällen mit entzündlichen Veränderungen
im Nasenrachenraum kompliziert, die meist eine reiche Pneumokokkenflora zeigen; von
hier kann dann, auch wenn die Pneumonie bereits in Heilung ausgegangen ist, eine
Überwanderung der Mikroorganismen zu den Gehirnhäuten stattfinden. Ähnliche Vor¬
gänge wurden auch beobachtet bei Influenza durch den Pfeifferschen Bazillus und bei
Erysipel durch Streptokokken. Von den primären Erkrankungen des Nasenrachenraumes
kommen in Betracht Rhinitis acuta und chronica (Ozaena), Tuberkulose, Lues, Karies der
Nasenknochen, des Stirn- und Keilbeines und von Neubildungen: Karzinom, Sarkom und
Adenome, wenn sie zum Zerfall gelangen. Ausser- dieser otogenen und rhinogenen Me¬
ningitis sind bekannt die von Erkrankungen des Auges und der Orbitalhöhle ausgehen¬
den. Auch alle Eiterungen in der Nähe der knöchernen Schädelkapsel können eitrige
Meningitis im Gefolge haben.
Die traumatische Meningitis teilt Huguenin zunächst ein nach Art des Traumas
und spricht von Meningitis nach reiner Commotio cerebri, dann nach Verletzung des
Schädels und seiner Weichteile ohne Perforation und nach solcher mit Perforation. Diese
3 Gruppen fasst er zusammen als primäre traumatische Meningitiden, während er unter
sekundären diejenigen versteht, welche ihren Ausgang nehmen von einer im Anschluss
an das Trauma entstehenden Ostitis oder nach Zersetzung der zwischen Dura und Knochen
sich bildenden Blutextravasate, welche entstehen nach Nekrose des verletzten Knochens
und nach Hirnabszessen. Diese letzteren Formen decken sich im wesentlichen mit denen
der nicht traumatischen Meningitis; während aber dort die Eiterung in der Nähe des
Schädelinnern das Primäre ist, ist sie hier das Resultat einer in ihrer Heilung gestörten,
durch Trauma gesetzten Wunde. Von den primären Formen kommt in Betracht die
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tuberkulöse, besonders im Kindesalter. Nach Fall, Stoss und Schlag gegen den Schädel
und der damit verbundenen Schädigung des Schädelinnern kommt es bei gleichzeitiger
tuberkulöser Erkrankung eines Körperorganes auf metastatischem Wege (durch Blut oder
Lymphe) zur Bildung eines tuberkulösen Herdes im Schädelinnern. Wie das Trauma
aber ganz verschiedener Art sein kann, so auch der Herd, von dem die Infektion ausgeht.
Bald kann die Meningitis träum, einer zufällig vorhandenen Infektionskrankheit ihre Ent¬
stehung verdanken, bald hat die Infektion ihren Ausgang genommen von einer entfernt
liegenden Eiterung des Körpers; häufiger bilden Eiterungen und entzündliche Vorgänge
in der Nähe der Meningen, vor allem des Ohres, der Nase und des Rachens, den Infek¬
tionsherd. Bei gesunden Individuen kann sie hervorgerufen werden durch die in jedem
Organismus schon physiologischerweise vorhandenen pathogenen Keime, wie sie die Nasen-
und Rachenhöhle, der Darrakanal, der Uterus und die Urethra beherbergen. Nach einer
Zusammenstellung von Merx über- die Häufigkeit der einzelnen Bakterien bei der spon¬
tanen und traumatischen Meningitis liegen die Verhältnisse so, dass bei ersterer der
Diplococcus pneumoniae lanceolatus und der Micrococcus meningitidis cerebrospinalis
vorherrschen, während bei der traumatischen die Streptokokken und die verschiedenen
Arten der Staphylokokken als die häufigsten Erreger gefunden werden. — Als Infektions¬
träger und Infektionsvermittler ist nach neueren Untersuchungen fast ausschliesslich die
Nasenrachenhöhle anzusehen. Diese Infektionsweise scheint auch für die traumatische
Pneumokokkenmeningitis von der größten Bedeutung sein. Auch ein in der Erlanger
chirurgischen Klinik beobachteter Fall, der vom Verf. mitgeteilt ist, muß in seiner Ätio¬
logie in diesem Sinne gedeutet werden. Bei einem 17jähr. Tagelöhner kanm es nach
einer Basis- und Nasenbeinfraktur in unmittelbarem Anschluss an das Trauma zu einer
eitrigen, Meningitis der Basis und der Rückenmarkshäute bis zur Mitte des Brustmarkes.
Als Erreger wurde der Diplococcus pneumoniae und dessen Herd im Nasenrachenraum
konstatiert. Die Infektion kam von hier auf metastatischem Wege zustande, in dem die
weichen Häute mit grossen Massen infektiöser Stoffe von der Blutbahn überschwemmt wurden.
Eine traumatische Meningitis entwickelt sich auch häufig nach solchen Traumen,
die keine direkte Kommunikation des Schädelinnern mit der Aussenwelt setzten. Als
Entzündungserreger kommen auch hier alle pathogenen Keime: der Tuberkelbazillus, die
Strepto- und Staphylokokken in Betracht, die sich an den durch das Trauma gesetzten
Locus minoris resistentiae festsetzen. — So bietet die traumatische Meningitis grosse
Mannigfaltigkeit dar, hinsichtlich ihrer Ätiologie. Die durch das Trauma geschaffenen
Wege, auf denen die Infektionserreger die Meningen erreichen, sind sehr verschieden und
nicht immer die gleichen. Das spricht dafür, dass wir es bei der traumatischen Meningitis
nicht mit einer spezifischen Krankheitsform, ähnlich der epidemischen, zu tun haben, son¬
dern mit einer akzidentellen Wundkrankheit, die sich auf den Meningen lokalisiert
Aronheim - Gevelsberg.
Perrier, Meningite post-traumatique ä pneumobacille. (La Presse mödi-
cale. 1909. No. 38). Ein Reiter stürzt auf den Kopf und bietet unmittelbar nach dem
Unfall ausser einer Ohrenblutung keinerlei Krankheitserscheinung. Nach 6 Tagen stellen
sich Zeichen einer Meningitis ein. Die Lumbalpunktion ergibt einen Liquor, der poly-
nukläre Zellen und Friedländische Pneumokokken enthält. Der Kranke genas.
Wallerstein-Köln.
RÖSSle, Pachymeningitis serosa chronica. R. spricht im ärztl. Verein München
am 20. Okt. 09 (s. Münch, mcd. Woch. 6) über Pachymeningitis serosa chronica. Nach
Vortr. besteht die Neigung dem Trauma bei der Entstehung von Durablutungen (ohne
Schädelverletzung) eine allzugrosse Rolle zuzuschreiben, es gibt aber Fälle von nicht
blutenden chronischen Pachymeningitiden, die nur ein einfaches sero - fibrinöses Resultat
liefern, das in ähnlicher Weise, wie die gleichartigen Ergüsse auf den serösen Häuten
organisiert wird. Die charakteristischen Merkmale der nicht blutenden Pachymeningitis
zeigt eine Dura, welche von einem 56jähr. Manne stammt, der klinisch eine Psychose
darbot und unter Erscheinungen von Herzinsuffizienz starb. Die Sektion ergab: schlei¬
chende Pericarditis adhaesiva, chron. exsudative fibrinöse Pleuritis, chron. Perisplenitis,
also multiple seröse Entzündungen. Die Dura war an der Innenfläche samtartig ver¬
dickt aber ohne Blutungen oder Pigment; mithin eine chronische organisierende Duraent-
zündung nichthämorlshagischer Natur. Aronheim-Gevelsberg.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 7.
Thomalla, Rentenablehnung nach Kopfverletzung. Tödlicher Ausgang.
(Zeitschr. f. med. Beamte. 4/10. Originalartikel). Der Kätner G. fiel am 9. 1. 1906
vom Wagen und zog sich eine grosse Wunde am Hinterkopf zu. Er wurde bewusstlos
aufgehoben und in seine Wohnung gebracht. Nach den Aussagen der Zeugen — ein
Arzt wurde nie hinzugezogen — verlor er „bald“ nach dem Unfall das Gehör; während
er vor dem Falle ganz vernünftig war, zeigte er nach demselben ein scheues Wesen, ver¬
steckte sich vor den Menschen und wusste nicht, was er tat und wo er war. Er kam
körperlich sehr herunter, verlor für die Aussenwelt jedes Interesse; Verblödungszustände
stellten sich ein, auch lag er vor seinem Tode ein Vierteljahr zu Bett, wobei er dauernd
über heftige Kopfschmerzen klagte. Ein ärztliches Zeugnis vom 11. V 1906 sagt, der
Verletzte habe sich angeblich eine Gehirnerschütterung zugezogen, das Gutachten des
ärztlichen Sachverständigen vom 8. VI. 1906 lautet: „Zeichen einer Gehirnerschütterung
seien nicht mehr nachweisbar, ebensowenig andere Unfallfolgen. Schwerhörigkeit werde
durch Einlagerungen in die Trommelfelle bedingt.“ Am 24. VIII. 1906 lehnte daher das
Schiedsgericht den Rentenanspruch ab, da „vorläufig keine Anzeichen einer Gehirnerschütte¬
rung; also keine Unfallfolgen vorliegen. Sollten sich später solche einstellen, so bleibt
es dem Kläger unbenommen, von neuem mit Entschädigungsansprüchen hervorzutreten.“
Fast ein Jahr nach dem Tode des Verstorbenen nahm T. die Obduktion vor und stellte
unter Nr. 8 des Protokolls fest: „Das Gehirn ist ein Matsch, es zeigt aber auf der linken
Seite in der Gegend des Hinterhauptlappens bis zu den Schläfelappen stark rostbraune
Verfärbung.“ Mit Recht zieht T. aus dem Befunde den Schluss, dass es sich um eine
ausgedehnte Blutung im Gehirn gehandelt, deren Grenzen bei der matschigen Beschaffen¬
heit des letzteren nicht nachzuweisen waren. Ob während des Lebens bereits Eiter im
Gehirn bestand, lässt sich nicht entscheiden. Dass G. eine Gehirnerschütterung erlitten
hatte, ist erwiesen; der Kommotionszustand hat nach den Akten 5 Tage gedauert. Da
nun, wenn der Kommotionszustand länger dauert, auch fast stets noch andere Verletzungen
des Gehirnes vorliegen, so muss man aus der rostbraunen Farbe ohne weiteres an eine
ausgedehnte Blutung denken, nicht nur der Hirnhäute sondern auch des Zentralorganes
selbst. Ob sich ein Gehirnabszess entwickelt hat, kann natürlich nicht mehr entschieden
werden, die Charakteränderung des Mannes, die Abnahme seines Intellekts und die übrigen
Folgen machen es so gut wie gewiss, dass er an den Unfallfolgen gestorben ist
Hammerschmidt-Danzig.
P. Fürbringer, Berlin. Psychisches Trauma und Schlaganfall. (Ärztliche
Sachverständigen - Zeitung. XVI. Jahrgang 1910. Nr. 9). Die Beiträge zu dem Zu¬
sammenhang zwischen psychischen Trauma und Schlagunfall auf dem Gebiete der Unfäll¬
begutachtung sind sehr gering. Thiem erwähnt in seinem Lehrbuch eine 15 Jahre zu¬
rückliegende Abhandlung von Liersch über diese Materie.
Verfasser behandelt ausführlich zwei Fälle, in denen nach vorausgegangenem Arger
und Aufregung mit den Angestellten eine Gehirnblutung auftrat. Er schließt das er¬
wähnte Gutachten mit den Worten: „Nichts spricht, da der Verstorbene noch kurz vor
der Erregung seinen Beruf ohne erschwerende Hemmung ausgeübt, dagegen, dass er ohne
jenen blutdrucksteigernden Zwischenfall noch längere Zeit am Leben geblieben wäre. Ich
bejahe demnach mit den beiden Vorgutachtern die gestellte Frage. In dem zweiten Fall
tritt die Blutung erst mehrere Stunden nach der gehabten Alteration ein. Da das Maxi¬
mum der Erregung demjenigen des Blutdruckes entspricht, ist die Entscheidung eines
Zusammenhanges in derartig protrahierten Fällen sehr schwierig. Taendler-Berlin.
Franck, Berlin. Tod durch Spätapoplexie als entschädigungspflichtige
Unfallfolge. (Münchn. med. Wochenschr. 1909, 15.) Einem 26jähr. Tischler W. fiel eine
hölzerne Keilzwinge (Knecht) von 10 (oder 50?) Pfd. Schwere auf den Hinterkopf. Die
Zwinge traf nicht mit voller Kraft, sie setzte eine blutende Wunde. W. setzte die Arbeit
nicht aus. 4—5 Monate später fiel er plötzlich besinnungslos um und starb am selben
Tage im Krankenhause. Die gerichtliche Leichenöffnung zeigte Anfüllung der vier Hirn¬
höhlen durch reichlich flüssiges und geronnenes Blut, in der dritten Kammer lag ein
wallnussgrosses Gerinsel. Ausserdem lag ein kleiner Erweichungsherd am Boden des
rechten Hinterhorns. Es bestand Milzvergrösserung und Trübung der Herzmuskulatur.
Nach Angabe der Frau und eines Mitarbeiters hat W. in der Zeit seit dem Unfall stets
über Kopfschmerzen geklagt, er war still und missgestimmt. Andere Zeugen bestreiten
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
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dies. Der Zusammenhang von Tod und Unfall wurde vom R.-V.-A. anerkannt. Das zu¬
grunde gelegte Gutachten führte aus: eine schwere Infektionskrankheit, die sekundär
eine Gehirnerweichung hätte bedingen können, ging dem Tode nicht voran. Es wird an¬
genommen, dass die Verletzung eine Quetschung im Innern des Gehirns setzte, die zu
einem Erweichungsherd führte. Unter dem Einfluss einer akuten Infektion (Körperwärme
bei der Krankenhausaufnahme 38,7°) kam es zum Fortschritt der Erweichung und zur
Blutung. Bei den bisher veröffentlichten Fällen von Spätapoplexie trat die tödliche Blutung
zwischen dem 3. und 52. Tage auf. Der beschriebene Fall bleibt hinsichtlich der Gering¬
fügigkeit des Traumas, wie in bezug auf den überaus langen Zwischenraum von nahezu
5 Monaten bislang unerreicht Schliack- Cottbus.
Miller, Augsburg, Über das Auftreten von Schmerzen bei Witterungs¬
wechsel. Münchn. med. Wochenschr. 1909, Nr. 16. Die Angaben der Patienten über
Schmerzen vor Witterungswechsel wurden durch Barometerablesungen und Wetterbeob¬
achtungen kontrolliert. Das Ergebnis der Nachforschungen ist, dass Leute mit chroni¬
schem Rheumatismus, Tabes, Ischias, Hemiplegie, Narben und Amputationsstümpfen auf
die atmosphärischen Veränderungen, welche Witterungsstürzen vorhergehen in ausge¬
sprochener Weise mit lebhaften Schmerzen und Beschwerden reagieren. Als begün¬
stigendes Moment nimmt M. ein besonders empfindsames, auf alle Eindrücke rasch und
intensiv reagierendes Nervensystem an. Schliack-Cottbus.
Koch, Zur Kenntnis des Verlaufes und zur chirurgischen Behandlung
der akuten progredienten Encephalitis nach Trauma, sowie der Seiten¬
ventrikelinfektion und ihrer folgenlosen Ausheilung. (Inaug.-Dissertat. Mar¬
burg 1909.) In der Literatur ist von chirurgischer Seite relativ spät das Augenmerk auf
die nicht abszedierende Encephalitis, insbesondere die mit traumatischer Ätiologie ge¬
richtet worden. Verf. Arbeit liegt ein Fall von isoliert traumatischer Encephalitis zu¬
grunde, der in der chirurgischen Klinik Prof. Friedrichs in Marburg zur Beobachtung
kam. Ein 8 Jahre alter Knabe fiel aus einer Höhe von 3 m auf einen gepflasterten
Hof. In der Klinik fand sich oberhalb der Mitte des r. oberen Orbitalbogens eine 3 cm
lange Rissquetschwunde, aus der Blut und Gehirnmasse quoll. Der Stelle der Verwun¬
dung entsprechend, fand sich eine dreimarkstückgrosse Eindellung mit wallartig erhabenen
Rändern, von der aus sich nach hinten, lateral gegen den Augenwinkel Fissuren fort¬
setzten. Es bestand also eine Gehirnzertrümmerung und Fraktur des rechten Stirnbeins.
Eine Verletzung des Sinus longitudinalis war unwahrscheinlich, da die Blutung keine
sehr starke war; auch eine intrakranielle Blutung konnte ausgeschlossen werden. Eine
Verschlimmerung des Zustandes des Verletzten, der nach kurzer Zeit wieder bei Bewusst¬
sein war, wurde durch Annahme einer sich entwickelnden Meningitis bezw. Früh-Menin-
gitis erklärt. Dass aber keine progrediente Meningitis vorlag, ging aus dem Resultat
der Operation hervor, die darin bestand,.die frakturierten Knochenteile aus der Wunde
zu entfernen, welche dem freien Abfluss des gequetschten und infizierten Gehirns im
Wege standen und unmittelbar darnach Atmung und Puls besserte. Alle Symptome
konnten gedeutet werden durch das Vorhandensein einer infolge der bakteriellen Infektion
des nach aussen offenen Kontusionsgebietes entstandenen akut progredienten Encephalitis,
die als das Frühstadium des noch nicht sich begrenzenden Gehirnabszesses aufgefasst
wurde, dessen definitive Ausbildung aber durch die Operation verhindert war. 14 Tage
später auftretende klonisch-tonische Zuckungen im Fazialisgebiet wurden beseitigt durch
Abtragung des Prolapses, wodurch den encephalitischen Produkten wieder freier Abfluss
geschafft wurde. Eine rasche Entwicklung eines neuen Prolapses — der ebenfalls ab¬
getragen wurde — liess auf Exsudatbildung im rechten Seitenventrikel schliessen. Eine
nochmalige Verschlechterung des Zustandes wurde aufgefasst als Infektion der Zerebro¬
spinalflüssigkeit des rechten Seitenventrikels. Mit deren Durchbruch nach aussen wurde
die definitive Heilung eingeleitet, die keine Unterbrechung mehr erfuhr. Die Behand¬
lung derartiger Fälle von Encephalitis besteht hauptsächlich darin, dass immer wieder
für Lüftung des eigentlichen Infektionsherdes, also Eröffnung des Prolapses, gesorgt wird.
Aronheim - Gevelsberg.
Andernach, Beitrag zur Begutachtung von Kopfverletzungen und
deren Folgen. (Ä. Sachverst.-Ztg.1909. Nr. 17.) Verf. hält eine genaue neurologische
Untersuchung direkt nach dem Trauma für unbedingt erforderlich, da man sonst häufig
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 7.
bei späterer Begutachtung nicht weiss, welche Erscheinungen als Unfallfolgen oder als
anderweitige Krankheitserscheinungen aufzufassen sind.
Es werden zwei Fälle geschildert, in denen bei relativ geringfügigen Verletzungen
schwere Folgezustände sich entfalteten. In dem ersten Falle handelt es sich um eine
Schädelbasisfraktur, welche äusserlich nur durch ein kleines Hämatom am Hinterkopf
nachzuweisen war. Im zweiten Falle, wo nur eine ganz oberflächliche Wunde an der
Stirn bestand, trat nach zwei Monaten eine Netzhautablösung ein.
Verf. hält die Lumbalpunktion für ein wichtiges diagnostisches Hilfsmittel bei
allen Kopfverletzungen, da ein bluthaltiger Liquor mit Sicherheit darauf hinweist, dass
es sich um eine intrakranielle Blutung handelt. Taen dl er-Berlin.
Tilmaiin, Diagnose und Behandlung der Hirnverletzungen. (Deutsche
med. Wochenschr. 13/10.) Der Diagnose der Hirnverletzungen stehen oft grosse
Schwierigkeiten dadurch im Wege, dass ein Knochenbruch ohne Zerstörung der Hirn¬
masse vorkommt und umgekehrt. Von den eigentlichen Hirnverletzungen sind die der
grossen Gefässe im Innern des Schädels, namentlich der A. meningea media nicht zu
trennen. Wenn Stich-, Hieb- oder Schussverwundungen diese Arterie verletzt haben,
ist ein Hämatom leicht zu erkennen; wichtiger und schwieriger aber ist es, wenn
eine stumpfe Gewalt ohne Verletzung der äusseren Haut einwirkt. Nach neuen Unter¬
suchungen kann das Gehirn eine Raumbeengung von 5,3 % (also bei 1400 ccm etwa 739)
vertragen. Der typische Verlauf eines Hämatoms der Meningea media ist folgender:
Zunächst liegen Folgen der Verletzung vor oder der Kranke erholt sich bald von den¬
selben, und Stunden, sogar Tage können vergehen, dann kommen Störungen des Bewusst¬
seins, Hemiplegie, Zeichen allgemeinen Hirndrucks (Druckpuls, langsame Atmung, Läh¬
mung der Augenmuskeln, Erweiterung und Reaktionslosigkeit der dem Extravasat ent¬
sprechenden Pupille, Stauungspapille, Erbrechen, Sensibilitätslähmung, Blasen- und Mast¬
darmstörungen). Der Kranke liegt meist auf der dem Eztravasat entsprechenden Seite.
Die Hirndruckserscheinungen, namentlich des Koma treten fast gleichzeitig mit den Läh¬
mungen auf zum Unterschied von den intrameningealen Blutungen, bei denen Bewusst¬
seinsstörungen vorhanden sind ohne Druckpuls. Die Diagnose ist bei den klassischen
Fällen leicht und wird sicher, wenn die Lumbalpunktion klare Zerebrospinalflüssigkeit
ergibt. Bei operativer Behandlung wurden 33% geheilt, ohne Operation nur 10%. Bei
allen Schädeltraumen kommen intradurale Hämatome der Piagefässe vor, welche der
Hemisphäre flächenhaft aufsitzen. Nach einem freien Intervall kommt es zu leichter
Benommenheit ohne allgemeinen Hirndruck, Erbrechen ist selten, es treten leichte Pa¬
rese und Krämpfe auf, der Puls ist beschleunigt im Gegensatz zu der extraduralen
Blutung. Die leichte Benommenheit beherrscht das Krankheitsbild. Operativer Eingriff
wird nur notwendig, wenn Hirndruck sich einstellt. Von den Hieb-, Stich- und Schuss¬
verletzungen sind die letzteren die wichtigsten. Die Hirnzerstörung hängt ab von der
lebendigen Kraft des Geschosses, doch können auch Pulvergase den Schädel allein zer¬
stören und das Hirn verletzen. Bei der Behandlung kommt die strengste Asepsis in
Betracht, jedes Sondieren ist strengstens zu vermeiden. Wie tief eine Kugel im Schädel-
innern steckt, kann man nicht durch Röntgenbilder sondern durch den Fürstenauschen
Apparat erkennen. Nach den Erfahrungen der letzten Kriege ist bei schweren Hirn¬
zerstörungen ein primäres Eingreifen angezeigt; bei Splitterungen muss man daher stets
trepanieren, die Splitter entfernen und die zertrümmerte Hirnsubstanz auswischen. „Die
Entfernung der Kugel ist kein Grund zur primären Trepanation.“ Da die Kugel spezi¬
fisch schwerer ist als die Hirnsubstanz, wandert sie und soll daher möglichst bald ent¬
fernt werden, sobald ihr Sitz festgestellt ist. Bei den durch stumpfe Gewalt gesetzten
Hirnverletzungen — Pressung zwischen zwei Widerständen, z. B. zwischen Wagen und
Wand, plötzlicher Stoss oder Schlag bei freischwebendem oder aufliegendem Schädel,
Fall aus der Höhe — sind folgende Symptome zu unterscheiden: Störungen, bedingt
durch Schädigung des gesamten Hirns, (Commotio cerebri), die durch Verletzung um¬
schriebenen Hirnpartien bedingten Symptome, Hirndruck, bedingt durch den Bluterguss
in die Schädelhöhle, die Hirnhäute oder das Gehirn selbst. Bei allen das Gehirn als
Ganzes treffenden Traumen, besonders dann, wenn der Knochen intakt bleibt, sind
Störungen des Bewusstseins da. In schweren Fällen stürzt der Verletzte bewusstlos
zusammen, der verlangsamte oder beschleunigte Puls ist kaum zu fühlen, die Haut ist
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
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blass und kühl. Die Atmung verlangsamt und oberflächlich, Kot und Urin gehen spontan
ab. In leichteren Fällen bemerkt der Kranke den Schlag, er ist schwindlich, hat eigen¬
tümliche Lichtempfindung und Ohrenklingen. Zwischen diesen beiden extremen Formen
bewegen sich alle Grade der Hirnerschütterung. Die Bewusstlosigkeit kann lange an-
halten, tritt Besserung ein, so kann ein Beizzustand des Gehirns einsetzen, als weitere
Zeichen einer überstandenen Comotio cerebri sind Diabetes mellitus und insipidus sowie
Schwindelerscheinungen beobachtet. Dazu treten allgemeine nervöse Reizerscheinungen
z. B. traumatische Neurose. Sind Anhaltspunkte für Herderscheinungen vorhanden, so
liegt stets eine Hirnlasion (Contusio cerebri) vor. Die Behandlung der Commotio muss
ätiologisch sein, je nachdem Lähmung oder Reizstadium vorhanden ist Besonders
wichtig ist, dass jeder Kranke mit Commotio cerebri mindestens vier Wochen lang zu
Bett liegt, denn so lange braucht das Gehirn unbedingt zur Regeneration. Bei der Con¬
tusio cerebri hängt der Sitz der Quetschungsherde im Gehirn von der einwirkenden
Gewalt ab — bei Stoss oder Schlag an der getroffenen Stelle, bei Fall auf den Schädel
auf der Auftreffstelle und dem gegenüber liegenden Pol, sowie am Schläfenlappen, der
sich an den scharfen Kanten des Keilbeinflügels und des Felsenbeines quetscht Die
sofort mit dem Verletzung einsetzenden Symptome hängen von der Wichtigkeit der ver¬
letzten Hirnteile ab. Das Bild der Hirnquetschung ist selten rein, man wird aber eine
solche annehmen müssen, wenn gleich nach der Verletzung Ausfallsymptome vorhanden
sind und später epileptische Krämpfe ohne Zeichen von Hirndruck auftreten. Besonders
schwierig ist die Beurteilung, wenn bei Hirnverletzungen, welche keine Symptome machen,
später Beschwerden auftreten. Nach T. „projizieren“ sich vielfach im Innern des
Schädels stattfindende Verletzungen nach aussen auf die Haut als Hyperalgesien oder
Hyperaesthesien, so dass wir umgekehrt aus solchen auf Verletzungen des Gehirns
schliessen können. Diese Zonen (im Sinne der Headschen Zonen) sitzen oft nur auf der
behaarten Kopfhaut, manchmal aber gehen sie am Halse herunter bis zur Brust; sie
können sich verkleinern und sogar verschwinden, bleiben aber oft Jahre lang bestehen
und sind deshalb für die Unfallbegutachtung wertvoll. So lange sie da sind, kann man
auf eine Hirnlasion schliessen. Man soll sie aber erst als vorhanden annehmen, wenn
sie bei wiederholten Untersuchungen stets dieselbe Umgrenzung aufweisen. Die Behand¬
lung der Gehirnquetschungen ist im allgemeinen abwartend, erst bei länger fortbe¬
stehenden epileptischen Anfällen soll man an Trepantation denken, im Zweifelsfall an
der Verletzungsstelle. Hammerschmidt -Danzig.
Trendelenlmrg, 1 ) Über Hirnerschütterung. D. Med. Wochenschr. 1/10. Durch
Einwirkung stumpfer Gewalt auf den Schädel kommen zustande: Hirnerschütterung, Hirn¬
quetschung und Hirndruck; jeder der drei Zustände wird durch ein Beispiel erläutert.
Für die Commotio cerebri ist charakteristisch die Bewusstlosigkeit, die im Moment
der Gewalteinwirkung auf den Schädel da ist und allmählich wieder verschwindet. Nur
in ganz leichten Fällen dauert sie Sekunden, sonst schwankt sie zwischen 10 Minuten
bis zu 14 Tagen — Pirogoff sah sogar eine Bewusstlosigkeit, die 6 Wochen andauerte.
Dieser Sopor ist so tief, dass der betreffende einem tief Narkotisierten gleicht und gegen
äussere Eingriffe völlig gefühllos ist. Dass der Puls bei der Commotio stets verlang¬
samt und die Temperatur immer herabgesetzt ist, trifft nach T. nicht zu; ersterer ist
häufig kurz nach der Verletzung beschleunigt, letztere einige Stunden nach derselben oft
erhöht Nur bei ganz leichten Fällen von Hirnerschütterung fehlt die retrograde
Amnesie, d. h. die Erinnerung nicht nur an den Unfall, sondern auch an die letzte
demselben vorangehende Zeit ist verloren gegangen; das geht so weit, dass bei tagelang
andauernder Bewusstlosigkeit die Amnesie sich nicht selten auf mehrere Tage oder sogar
Wochen von dem Unfall rückwärts erstrecken kann. Ein geradezu klassisches Beispiel
führt Bergmann im Handbuch der praktischen Chirurgie (S. 177) an: Sein Assistent Nasse
wurde durch eine Gasexplosion gegen einen eisernen Pfeiler geschleudert und erlitt einen
Schädelbruch. Eine Viertelstunde später wieder zum Bewusstsein gelangt, wusste er
nicht, was er auf dem Krankensaal vor der Explosion getan hatte, noch — der Unfall
ereignete sich bei der Morgenvisite — dass er aufgestanden war, sich angezogen und
gefrühstückt hatte. In schweren Fällen von Hirnerschütterung kommt nach Ablauf der
1) Referent f. d. XV. Versammlung Mitteldeutscher Psychiater u. Neurologen. 24.10. 09.
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Bewusstlosigkeit eine erhebliche Beeinträchtigung der Merkfähigkeit vor, die Eindrücke
bleiben im Gedächtnis nicht haften, so dass auch nach völliger Genesung die Erinnerung
an die Zeit nach dem Unfall fehlt Das geht so weit, dass die Kranken manchmal
genau angeben können, von welchem Tage ab die Erinnerung wieder anfängt. Hier seien
auch die Fälle von traumatischen Dämmerzuständen erwähnt, z. B. ein Kutscher fällt
vom Bock, bleibt einige Minuten bewusstlos, steigt wieder auf und fährt nach Hause,
ohne nachher die geringste Erinnerung davon zu haben. Vorübergehende psychi¬
sche Erregung9zustände in den ersten Tagen nach dem Erwachen und dem Sopor
sind nicht ganz selten und können, wenn sie mit Halluzinationen einhergehen, auch wohl
mit einem Alkohol-Delirium verwechselt werden. Sie kommen indessen auch bei Kindern
vor. Zuckergehalt des Urins und Polyurie — bis zu 10 Ltr. in 24 Stunden —
im Anschluss an eine schwere Commotio mit länger dauernder Bewusstlosigkeit ist häufig
beobachtet worden, beide kommen aber auch bei leichteren Fällen vor. In einem Falle,
wo ein 15jähriger Arbeitsbursche 3—4 m tief heruntergefallen und einen Tag bewusstlos
gewesen war, betrug die Harnmenge 7800 ccm; diese Polyurie dauerte 6 Jahre lang und
verschwand alsdann allmählich.
Den Schluss der Arbeit, welche durch zahlreiche Beispiel erläutert wird, nimmt eine
sehr sorgfältige Erklärung der einzelnen Symptome der Commotio ein.
Windscheid. Über Hirnerschütterung. Deutsch, med. Wochenschr. 1/10.
Korreferat 24. X. 1909. Nachdem Trendelenburg die chirurgischen Folgezustände ge¬
schildert, geht W. auf die nervösen Störungen nach einer Commotio ein. Die bemer¬
kenswertesten Zeichen sind: Verringerung der Merkfähigkeit, besonders für Namen
und Zahlen, in Verbindung mit schnell eintretender geistiger Ermüdung. Ferner tritt
eine abnorme affektive Erregbarkeit auf, die sich sowohl in erhöhter allgemeiner
Reizbarkeit als auch in Stimmungsdepression, in Schreckhaftigkeit usw. zeigt. Subjektiv
sind folgende Symptome zu nennen: Kopfschmerzen, Schwindel, Gedächtnisschwäche,
Ohrensausen und Intoleranz gegen Alkohol. Bei der Untersuchung zeigt sich meist Er¬
höhung der Reflexe, Zittern der Hände, Verminderung der Kraft in den Extremitäten,
grosse Labilität des Herzens bei körperlichen Anstrengungen, starke Hyperämie des Ge¬
sichts beim Bücken mit Schwindel. Die unmittelbar nach dem Unfall auftretende Com-
motionspsychose hat Trendelenburg bereits besprochen; sie heilt in weitaus der Mehrzahl
der Fälle aus. Das Vorkommen einer Psychose nach einer Commotio hält W. für aus¬
geschlossen, wenigstens so weit es sich um eine eigene Form derselben handelt, die nur
der Hirnerschütterung zukommt Das gilt namentlich für den Korsakowsehen Symptomen-
komplex, den Kaberlah als spezifisch für eine Commotio hinstellt. Das ist sicher nicht
der Fall. Von den Formen der Geistesstörung kommen nach Commotio vor: trauma¬
tisches Irresein und posttraumatische Demenz. Direkte Folge des Unfalls kann aber
vor allem die Epilepsie sein, die zu psychischen Störungen zu führen vermag und unter
Umständen erst ziemlich spät nach dem Trauma auftritt. Hamraerschmidt-Danzig.
Jakob 9 Hirnverletzungen. J. berichtet in der Wanderversammlung südwest¬
deutscher Neurologen und Irrenärzte in Baden-Baden (s. Münch, med. Wochenschr. 25)
über experimentelle Untersuchungen über traumatische Veränderungen des Zentralnerven¬
systems. Vortr. fand bei allen Versuchstieren nach Einwirkung der entsprechenden
Traumen anatomisch nachweisbare Störungen, und zwar nicht nur sekundäre Degenera¬
tionen, die auf kleine Blutungen zurückzuführen waren, sondern auch primäre Schädi¬
gungen feinster Natur. Aron heim-Gevelsberg.
Schultze-Bonn. Referat über chronische organische Hirn- und Rücken¬
marksaffektionen nach Trauma. Deutsch, med. Wochenschr. 45/09. Vereinsbeilage.
Organische Erkrankungen auf Traumen einwandfrei zurückzuführen ist sehr schwierig.
Dass psychische Momente allein organische Erkrankungen verursachen hält S. wenn auch
für denkbar, so doch für unwahrscheinlich. Ob eine eigentliche Neuritis ascendens vor¬
kommt, ist nach S. gleichfalls unwahrscheinlich, noch unwahrscheinlicher, dass sich an
diese ein spinales Leiden anschliessen kann. Die Leiter der Entzündung sind aber nicht
die Nerven, sondern andere Bahnen. Unter 161 Fällen von Tabes war 8mal Trauma
angeschuldigt, Lues war in keinem Falle auszuschliessen. Die Möglichkeit eines Tabes
traumatica gibt S. zu, lehnt aber ein peripherisches Trauma als Ursache ab. Bei der
progressiven Paralyse ist Wasser m stets positiv ausgefallen; sie kann mithin
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durch ein Trauma allein nicht ausgelöst werden. Die Aetiologie der multiplen Skle¬
rose ist unbekannt, immerhin ist es denkbar, dass eine zentrale Verletzung ursächlich
mitwirken kann. Das gleiche gilt für die chronische Myelitis; für die Syringom¬
yelie glaubt S. einen Zusammenhang anerkennen zu müssen, denn er sah unter 27 Fällen
8 mal schweres Trauma, darunter 6 mal peripherischer Natur. In der Diskussion be¬
richtete Nonne (Hamburg) über zwei Fälle von Tabes, die er für reine traumatische
hält Bei beiden lagen Erscheinungen vor, welche nach Intensität und Lokalisation
dem Trauma „adaequat“ waren, es fehlten sonstige ursächliche Momente, auch traten
die ersten Symptome in „adaequatem“ Zeitraum auf. Wenn auch N. den wissenschaft¬
lichen Nachweis der traumatischen Entstehung der Krankheit nicht für erbracht hält,
so glaubt er doch in diesen Fällen im versicherungstechnischen Sinne einen Zusammen¬
hang unbedingt zugeben zu müssen. Hammerschmidt-Danzig.
Wendel, Schussverletzung des Hirns. W. demonstriert in der medizinischen
Gesellschaft zu Magdeburg am 20. I. 10 (s. Münch, med. Woch. 16) einen Fall von
Gehirnchirurgie. Der Pat. hatte sich in die rechte Schläfe geschossen, war mehrere
Tage bewusstlos und hatte einige Tage ataktische Sprachstörungen. Nach 4 Wochen
geheilt entlassen. Seit 1 Jahre bestanden heftige linksseitige Kopfschmerzen, besonders
beim Neigen des Kopfes nach links. Durch Röntgenstrahlen wurde das Geschoss im
1. Hinterhauptlappen in der ersten Okzipitalwindung nahe dem Cuneus nachgewiesen,
subkortical, 2 cm. links vom Hirnspalt. Um eine Verletzung der Sehsphäre zu ver¬
meiden, wurde möglichst lateral operiert. Zungenförmiger Haut-Periost-Knochenlappen
mit äusserer Basis; Spaltung der Dura; Einstechen einer Nadel in der berechneten
Richtung, welche auf das Geschoss führte, das extrahiert wurde. Völlige Heilung, keine
Sehstörung. Aronheim - Gevelsberg.
B. B&isch, Über Operationen in der hintern Schädelgrube. (Beitr. z.
klin. Chir. Bd. LX, p. 479.) Verf. berichtet über folgende 5 von Narath ausgeführte
Operationen in der hintern Schädelgrube:
1 . 16jähriger Junge mit Kleinhirncyste rechts, durch Hirnpunktion festgestellt.
Osteoplastische Operation. Exstirpation von zwei zusammenhängenden Cysten und einer
kleineren derberen Geschwulst. Histologisch: zellreiches Gliom. Glatte Wundheilung.
Nach x l 2 Jahr bestand Sehnervenathrophie; die Ataxie war gebessert, Kopfschmerz und
Schwindel verschwunden.
2. 47 jähriger Mann. 2 Monate vor Beginn der Erkrankung Sturz auf den Kopf.
Kleinhirncyste rechts durch Probepunktion festgestellt. Nach mehreren Punktionen trat
bei dem schon erblindeten Mann erhebliche Besserung ein; die Hirndrucksymptome, Kopf¬
schmerz und Erbrechen verschwanden, die Ataxie ging bis auf Spuren zurück, so dass
Pat. wieder gehen konnte. Operation daher nicht indiziert.
8 . 19jähriger Mann. Kein Trauma. Diagnose auf Grund der Probepunktion Gliom
oder Rundzellensarkom der linken Kleinhirnhälfte. Osteoplastisehe Operation. Schwammige
Geschwulst in der Tiefe der linken Kleinhirnhälfte ausgeschält. Tamponade. 7 Stunden
nach der Operation Tod im Kollaps. Sektion: Das plexiforme Gliom ist radikal exstir-
piert; es fehlt die Hälfte des Kleinhirns.
4 . 42jähriger Mann. Kurz vor Beginn der Erkrankung Fall auf den Hinterkopf.
Probepunktion negativ. Neurologische Diagnose: Geschwulst wahrscheinlich im linken
Kleinhirn. Osteoplastische Operation. Ausschälung eines abgekapselten Fibrosarkoms
aus dem Winkel zwischen Pons und Kleinhirnhemisphäre links. Glatte Wundheilung.
Nach 1 1/4 Jahr war der Allgemeinzustand ein recht guter; die Ataxie war nur unwesent¬
lich gebessert; Trigeminus- und Facialislähmung unverändert; Sehvermögen links = 0,
rechts stark herabgesetzt; linke Cornea weiss getrübt.
5. Neurologische Diagnose: Erkrankung der rechten Ponshälfte, wahrscheinlich
Geschwulst. Operation abgebrochen. Tod 2 Tage später. Sektion: Athrophie der rechten
Ponshälfte; ältere Blutungen im linken Schläfenlappen, frische im rechten Hirnstiel und
im Subduralraume, die als Todesursache anzusehen waren.
In allen erwähnten Fällen nahm die Krankheit eine relativ rasche Entwicklung
und datierte mit ihrem klinischen Beginn 3 / 4 Jahr bis wenige Monate zurück. Die
Diagnose und Indikationsstellung ist Sache des Neurologen, weshalb auch das Referat
bezüglich der neurologischen Befunde auf das Original verweisen muss.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 7.
Die Neisser-Pollacksche Hirnpnnktion ist von hervorragender diagnostischer
Bedeutung, ermöglicht erst eine Seitendiagnose und hatte in einem Fall sogar thera¬
peutischen Erfolg. Die vorliegenden Statistiken zeigen, dass die Kleinhirnoperationen
nach einem Jahre unmittelbare Mortalität haben und dass das Schicksal dieser Operationen
von einer Reihe von technischen Momenten mit bedingt wird.
Da der Äther zur Narkose für derartige Operationen ungeeignet ist, wurde in
den mitgeteilten Fällen Chloroform in möglichst geringen Mengen angewandt und zuvor
Morphium subkutan gegeben. Zur Beschränkung der Weichteilblutung hat sich die Um¬
stechungsnaht nach Heidenhain — v. Hacker bewährt, die stets angewandt wurde.
Umspritzung des Operationsgebietes mit Novokain-Adrenalinlösung vermindert sowohl die
Blutung wie die Menge des notwendigen Narkotikums.
Die Bildung des Hautmuskellappens war die meist übliche, dagegen wurde im
Gegensatz zu den meisten bisherigen Vorschlägen auch der ganze Knochenausschnitt mit
in den Lappen genommem und am Schluss wieder exakt in den Defekt eingefügt. Um
jede Schütterung zu vermeiden, bevorzugt Narath die Anwendung der Giglischen Säge
zur Knochendurchtrennung. Bei der Operation in der Gehirnsubstanz selbst ist pein¬
lichste Asepsis erforderlich; die Austrocknung der Gehirnsubstanz und Infektionsgefahr
werden durch Berieselung mit körperwarmer Kochsalzlösung vermieden.
Als Gesamtresultat bei den mitgeteilten 5 Fällen ergibt sich, dass eine Cyste durch
blose Punktion gebessert, und 4 Fälle operativ angegangen wurden. Von letzteren
führten 2 zum Tode, 2 zur Heilung, allerdings mit erheblichen Ausfallerscheinungen
und Störungen. Von Heilung kann man also nur insofern sprechen, als die Pat vor
dem sicheren Untergang gerettet und von den schrecklichen Symptomen des Hirndruckes
befreit werden. Trotz der noch zahlreichen Misserfolge endigt die Arbeit mit der
Forderung, dass in allen auch in bezug auf die Seite exakt diagnostizierten Fällen von
Kleinhirngeschwülsten unbedingt trepaniert werden soll, sobald die Sehschärfe abnimmt.
Re ich-Tübingen.
Schwabach und Benda, Cysticercus racemosus der Hirnbasis mit Ge¬
hirnstörungen. (Ref. deutsche mediz. W. 19, N. 13.) Eine 31jährige Frau wird
wegen heftiger Kopfschmerzen in der linken Hinterhauptgegend, wegen Schwindels und
Übelkeit mit zeitweiligem Erbrechen ins Krankenhaus auf genommen. Es fand sich obg.
beiderseitige hochgradige Stauungspapille, ausgesprochene Facialisparese
links, leichte Hypoglossus- und Glossophanyngeusparese links und Schwerhörigkeit
und Sausen im linken Ohr. An den Papillen und Reflexen keine erheblichen
Störungen, Gang taumelnd. Baoinsky positiv. Lumbalpunktion stellt starke Er¬
höhung des Druckes fest, sonst keinen abnormen Befund. Die genauere Prüfung
des Gehörorganes ergab links starke Herabsetzung des Gehörs für laute Sprache und
Flüstern und liess auf Grund der PerceptionsVeränderungen für Stimmgabeln eine Er¬
krankung des Schallempfindungsapparates annehmen. Es wurde an eine
Akustikus-Erkrankung gedacht und ein Kleinhirntumor angenommen, der die erkrankten
Hirnnerven komprimiert.
Bei der Obduktion fand sich ein Cysticercus racemosus der Hirnbasis. Es
breitete sich besonders an der Oberfläche der Oblongata und des Pons aus. Die Meningen sind
an den hier austretenden Nerven ebenfalls verändert, sie weisen Infiltration mit Bundzellen
auf. Dieselben knüpfen sich besonders an die Nervenscheiden an. Interessant scheint
es den Autoren, dass auch in den Seitenventrikeln Cysticerken sich befanden; so Hessen
sich vielleicht auch die beobachteten zentralen Veränderungen erklären.
Ap eit-Glotterbad.
Legueu, Extraction d’une balle siögeant au niveau du pödoncule cörebral.
(Societe de Chirurgie de Paris. La Presse mödicale 1909. Nr. 53.) Vorstellung eines Kranken,
der sich eine Kugel in die Karotiden-Gegend geschossen hatte. Nachdem der Verletzte
zunächst einige Tage im Coma gelegen hatte, bot er Erscheinungen, die eine Verletzung
des rechten Grosshirnschenkels annehmen Hessen. Entsetzliche Kopfschmerzen und schmerz¬
hafte Spasmen zwangen zu operativem Vorgehen. Nach der in der rechten Schläfen¬
gegend vorgenommenen Kraniektomie fand sich die Kugel unter dem Hirnschenkel in
der harten Hirnhaut. Nach Entfernung der Kugel verloren sich die Kopfschmerzen.
Wallerstein-Köln.
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Windscheid, Progressive Paralyse als Unfallfolge abgelehnt. (Ärztliche
Sachverständigen-Zeitung. 16. Jahrgang 1910, No. 5.) Verfasser hatte folgenden Fall
zu begutachten: Ein Zimmerer brach am 7. Nov. 03 durch die Verschalung eines
Fussbodens durch, ohne sich irgend welche Verletzungen zuziehen. Er arbeitete weiter
bis April 04 und konsultierte dann einen Arzt wegen Schwindelgefühl. Befund: Reflek¬
torische Pupillenstarre, sonst Nervensystem normal. Nach und nach bis Januar 05 ent¬
wickeln sich die Symptome der progressiven Paralyse. Der behandelnde Arzt lehnte den
Zusammenhang ab und ebenso der Verfasser in seinem Gutachten. Der Verletzte hatte
vor Jahren eine syphilitische Infektion gehabt, es waren schon vor dem Unfall Spuren
geistiger Minderwertigkeit vorhanden, ausserdem hat der Verletzte längere Zeit nach
dem sehr leichten Unfall gearbeitet, sodass ein Zusammenhang zwischen Unfall und Er¬
krankung nicht angenommen werden kann; auch eine Verschlimmerung eines schon
bestehenden Leidens kann nicht anerkannt werden. Taendler-Berlin.
Simon, Zwei mit Antitoxin „Höchst“ behandelte Fälle von schwerem
Tetanus mit günstigem Ausgang. (Münch, med. Woch. 44.) In der chirurgischen
Abteilung des Allgemeinen Krankenhauses zu Mannheim kamen 2 Fälle von sehr schwerem
traumatischen Tetanus zur Behandlung, die beweisen, dass der Pessimismus gegen die
Serum-Behandlung, wie er in einzelnen Arbeiten von Autoren wie Mandry und Branden¬
stein niedergelegt ist, nicht berechtigt erscheint. Beide Fälle gehörten zu den prognostisch
schlechtesten mit sehr kurzer Inkubationszeit, und wenn sie nur unter dem Bilde eines
mittelschweren und nicht ganz schweren Tetanus verliefen, so ist dies nach S. lediglich
der energischen Serumtherapie (100 I.-E. 2 mal subkutan und 100 I.-E. 2 mal intra¬
venös im zweiten Falle) zuzuschreiben. Der scheinbare Misserfolg mit der Präventiv¬
impfung im 2. Falle lehrt, dass hier wahrscheinlich die Dosis (20 I.-E.) zu gering war,
um den Tetanus zu unterdrücken, und dass in Zukunft mit höheren Dosen versucht
werden muss, den Ausbruch der schweren Erkrankung zu verhindern.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Heilmaier, Zur Antitoxinbehandlung des Tetanus. (Münch, med. Woch. 12.)
Nach Mitteilung eines schweren Falles von Tetanus nach Kopfverletzung zieht H. folg.
Schlüsse: Die Serumtherapie des Tetanus hat sich Schritt für Schritt und unermüdlich
dem jeweiligen Stande der Erkrankung anzupassen. Unter Umständen mögen, solange
der Tetanus lokalisiert bleibt, mehr oder weniger häutige subkutane Injektionen genügen,
bei bedrohlicher, universeller Ausbreitung aber ist dringend zu, nötigenfalls mehrfach
wiederholten, lumbal-subduralen Einspritzungen zu raten. Aron he im-Gevelsberg.
Esan, Ein Fall von lokalem Tetanus der Hand. (Deutsch, med. Wochen¬
schrift 15/10.) Ein 14jähriger Junge schoss sich beim Spannen einer Taschenpistole in
die linke Hohlhand, wobei Papier und Pfropfen nebst zahlreichem, feinem Schrot in die
Wunde eindrangen. 5—6 Tage nach der Verletzung leichto Beugungskontraktur der
Muskeln der im Handgelenk um 45 0 gebeugten Hand mit ziehenden Schmerzen. Da
der Verdacht auf beginnenden Tetanus vorlag, sollte Antitoxin eingespritzt werden, doch
unterliess man die Einspritzung, weil keine Spur von Trismus vorhanden war. 5 Tage
später heftige Kontraktionen der Hand, die 4—6 mal in der Stunde auftraten. Die
Hand steht dabei maximal volarflektiert, so dass Unterarm und Hand im rechten Winkel
zu einander sich befinden. Wegen der vielen Fremdkörper in der Hand wird ein Reiz
auf die Nerven angenommen und unter Blutleere operiert. Die N. digitalis sind öde-
matös und zeigen zahlreiche geschwärzte Stellen, auch liegen einige Schrote in der
Nervensubstanz bzw. in der Nervenscheide. Im ganzen werden 20 Schrote und Fetzen
entfernt. Zwei Tage später, nachdem die lokalen Krämpfe in der Hand geringer ge¬
worden waren, massiger Opisthotonus und Krämpfe im Gebiete der Kaumuskeln, dabei
unausgesetzt tonischer Krampf im linken Arm. Nunmehr Injektion von 100 J.-E. in
der Nähe des N. medianus in der Mitte des Vorderarmes, welche noch mehrmals wieder¬
holt wurden, so dass im Ganzen 500 J.-E. eingespritzt wurden. Die inzwischen ein¬
getretene allgemeine ständige Starre und die Einzelkrämpfe lassen langsam nach, doch
bleibt die maximale Beugestellung der linken Hand. Die Kontraktion ist enorm fest,
die Beuger sind sehr derb, erst bei allmählicher Streckung gelingt es, die Hand beweg¬
lich zu machen, so dass der Junge, ein Friseurlehrling, seinem Berufe wieder ganz
nachgehen konnte. Hammerschmidt-Danzig.
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Johannes Oehler, Zur Diagnose der cerebralen Fettembolie. (Beiträge
zur klin. Chirurgie, 65. Band, 1. Heft.) Sowohl die Pathologie wie die klinischen Er¬
scheinungen der Fettembolie in den Lungen, wie sie nach schweren Knochenbrüchen
öfters beobachtet werden, sind seit lange bekannt und von dem Bild der Lungenembolie
im allgemeinen nicht wesentlich verschieden. Unbekannter und differentialdiagnostiseh
wichtig ist das klinische Bild der Fettembolie in die Gehirnkapillaren, der cerebralen
Fettembolie. Verf. beschreibt 2 derartige Fälle aus der Kraskeschen Klinik, von
denen der eine tödlich verlief und autoptisch kontrolliert wurde. Beiden Fällen war
gemeinsam die schwere Verletzung des Knochensystems (mehrfache Brüche), der schwierige
Transport in die Klinik, das freie Intervall, und dann nach 24 bzw. nach 42 Stunden
der schleichende Eintritt und heftige Verlauf der Gehirn- und Lungenerscheinungen. In
dem zur Obduktion gelangten Falle fand sich ein offenes Foramen ovale, sodass die
Fetttröpfchen hier unter Umgehung der sonst als eine Art Filter wirkenden Lungen
direkt in den grossen Kreislauf und in die Gehirnkapillaren eindringen konnten. Praktisch
wichtig ist, wie auch besonders ein Fall von Wiesmann lehrt, wo umsonst trepaniert
wurde, die Differentialdiagnose gegenüber einer Compressio cerebri, bedingt durch Spät¬
blutung aus einer verletzten Arterie meningea. Für die cerebrale Fettembolie spricht
in diesem Falle das Fehlen des Druckpulses, das Fehlen isolierter Lähmungs¬
erscheinungen und das Fehlen von Veränderungen im Augenhintergrund.
H. Kolaczek-Tübingen.
Tschmarke, Elektrische Verletzung. T. demonstriert in der medizin. Ge¬
sellschaft zu Magdeburg am 16. XII. 09 (s. Münch, med. Woch. 13) einen Mann,
welcher bei der Arbeit in einen Stromkreis von 6000 Volt Stärke eine Viertelstunde
eiugeschaltet war. Er war bewusstlos geworden und hatte sich an der rechten Hand
eine Gangrän des Zeigefingers, mehrere Verbrennungen dritten Grades am Daumen und
Mittelfinger und am 1. Knie zugezogen. In Anschluss daran bespricht Vortr. die Art
des Zustandekommens derartiger Verletzungen und 9 andere Fälle. Darunter befindet
sich einer von Gangrän eines ganzen Armes (10 000 Volt) und 2 Todesfälle. Bez. der
Behandlung elektrischer Unfälle empfiehlt er bei Herz- und Atmungsstillstand die Herz¬
massage und Darreichung tonisierender Mittel anstatt Anwendung der künstlichen Atmung.
Aronheim - Gevelsberg.
Guib<5, Lesions productes par l’electrocution. (La Presse mödicale 1910.
Nr. 6. Societe anatomique de Paris. 14. I. 10.) Durch den Körper eines Mannes läuft
ein Wechselstrom von 12 000 Volt Spannung und zwar von der rechten Hand zu den
Fersen. Nach einem inständigen Shock kommt der Mann wieder zu sich. An beiden
Unterschenkeln bis zu den Knien zeigen sich Brandwunden zweiten und dritten Grades,
der rechte Vorderarm ist bis zum Ellbogen völlig verkohlt, der rechte Oberarm bis zur
Schulter mit tiefen Brandwunden bedeckt. Exarticulation des Armes im Schultergelenk.
Die Gefässe in der Achselhöhle zeigten in geringer Ausdehnung Thrombosierung. Der
Kranke genas. Wallerstein -Köln.
Tilmann, Behandlung der traumatischen Formen der Epilepsie. (Deutsch,
med. Wochenschr. 15. X. Vereinsbeilage.) Die Umgrenzung der genannten Formen ist
schwierig; schliesst sich die Ep. gleich an den Unfall an, so liegt die Sache klar,
tritt sie erst Jahre lang nach demselben auf, so wird man eine epileptische Disposition
annehmen müssen. T. hat bei 20 operierten Fällen folgende Lokalbefunde erhoben: Bei
der Hälfte war die Dura abnorm gespannt, Hirnpulsation kaum wahrnehmbar, Oedem der
weichen Hirnhäute, zuweilen Narben und Verwachsungen. Nach dem Aufstechen des
bulloesen Oedems Hirnrinde hellrot durch Gefässinjektionen. In anderen Fällen Zysten
oder Periostitis und Exostosen; einmal war der Befund negativ. T. empfiehlt Operation
stets am Ort der Verletzung; Entfernung aller Unregelmässigkeiten, Entleerung des
Oedems durch Anstechen und Ausfliessenlassen. Zysten, welche nur teilweise entfernt
werden können, werden tamponiert. T. sah bei seinen stets einseitig vorgenommenen
Operationen 60 °/ 0 Heilungen, 10 °/ 0 Besserungen, 7 % (?) Todesfälle.
Hammer schmidt-Danzig.
Seige, Traumatische Epilepsie. S. spricht in der naturwissenschaftl.-medizin.
Ges. zu Jena am 17. 2. 10. (s. Münch, med. Woch. 20) über operative Eingriffe bei
traumatischer Epilepsie. Er weist auf die Wichtigkeit und genaue Anamnese bei trauma-
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tischen Epileptikern hin und demonstriert einen Pall, der Jahre lang als solcher galt,
bis das Vorhandensein von Abszessen bereits vor dem Unfall nachgewiesen wurde. Es
gibt sicher eine Reflexepilepsie, wenn sie auch selten ist. Ein vorgestellter Pat. ist ge¬
heilt, seitdem eine Weichteilnarbe herausgeschnitten wurde. Sehr wichtig für die Frage
eines operativen Eingriffes ist das Bestehen von Herderscheinungen, wenn auch bei längerem
Bestehen des Leidens die eingetretene epileptogene Veränderung des Grosshirns den Ein¬
griff illusorisch machen kann. Bei den geringen Aussichten der internen Theraphie ist
aber bei geeigneten Fällen stets die Operation geboten. Aronheim-Gevelsberg.
Clnss, Über Dauererfolge der operativen Behandlung der traumatischen
Epilepsie. (Inaugur. Dissertat. Tübingen 1910). Verf. Arbeit liegt ein Fall aus der
v. Brunsschen Klinik zugrunde, der die längste bisher beobachtete Heilungsdauer von
18 V 2 Jahren nach der Operation aufweist. Im Anschluss an diesen Fall teilt er aus der
Literatur 21 Fälle mit, die als sicher und dauernd geheilt gelten können unter Zugrunde¬
legung eines Termins von 3 Jahren. Nach eingehender Besprechung der operativen Ein¬
griffe und Indikationen zur Operation der als traumatische Epilepsie diagnostizierten Fälle
gelangt er zu folg. Schlussfolgerungen:
1. Zur Festhaltung der Dauerheilung der traumatischen Jacksonschen Epilepsie ist
eine Nachbehandlung von mindestens 3 Jahren nach der Operation erforderlich, da selbst
nach einem unfallsfreien Zeitraum von 3 bis 5 Jahren noch vereinzelte Rezidive aufge¬
treten sind.
2. Eine günstigere Prognose gibt ein jüngeres Lebensalter bei der Operation.
3. Die Länge der Latenz und die Dauer der Epilepsie ist ohne Einfluss auf die
Prognose; das Stadium der Latenz ist grösser, wenn das Trauma in frühester Kindheit
oder in der Jugend erfolgt ist.
4. Die Aussicht auf Erfolg der Operation ist grösser bei Vorhandensein greifbarer
örtlicher Veränderungen, als bei Fehlen von solchen.
5. Zur besseren Übersicht der vorhandenen Veränderungen empfiehlt sich die tem¬
poräre Schädelresektion. Die Dura ist immer zu spalten.
6. Zur Dauerheilung ist eine Ventilbildung in der Schädelkapsel nicht erforderlich;
ebensowenig muss in allen Fällen das krampfende Zentrum der Gehirnrinde entfernt
werden.
7. Lähmungen nach der Operation im Anschluss an Exstirpation von Gehirnsubstanz
gehen meist völlig zurück; Anfälle, welche unmittelbar nach der Operation wieder auf-
treten, können selbst nach einigen Monaten und Jahren noch dauernd ausbleiben.
Aronheim - Gevelsberg.
Finkelnburg, Zur Frühdiagnose der multiplen Sklerose (sensibler Arm-
typus). (Münch, med. Woch. 17). Oppenheim und Cassirer beobachteten bei noch jugend¬
lichen Personen die akute Entstehung einer Ataxie der oberen Extremitäten mit oder
ohne gleichzeitige Bulbärsymptorae, mit motorischer Schwäche in einem Arm oder halb¬
seitiger spastischer Parese, bisweilen begleitet von deutlicher Atrophie der kleinen Hand¬
muskeln und Schädigung der tiefen Sensibilität und einem damit in Verbindung stehen¬
den Unvermögen, Gegenstände durch Betasten zu erkennen. Erst nach längerer Beob¬
achtung wurden diese anfänglichen akuten Krankheitsschübe als zur Sklerose gehörig
erkannt. Nach den Beobachtungen Verf. aus der medizinischen Klinik in Bonn ist die¬
ser Beginn der multiplen Sklerose mit einer initialen Affektion der oberen Extremität
nicht so selten und für die Frühdiagnose des Leidens von Bedeutung. In seiner Arbeit
teilt Verf. eine Gruppe von Beobachtungen mit, in welchen die anfänglich zweifelhafte
Diagnose durch die weitere Entwickelung des Leidens geklärt wurde.
Aronheim - Gevelsberg.
A, Cr am er, Göttingen. Multiple Sklerose und Unfall. (Med. Klinik 1909.
Nr. 52). In beiden Fällen handelt es sich um die Entscheidung der Frage, haben Un¬
fall und Nervenleiden etwas miteinander zu tun, ist letzteres durch den Unfall ausgelöst
oder beschleunigt. In beiden Fällen wird jeglicher Einfluss des Traumas auf die mul¬
tiple Sklerose abgelehnt. In Fall I handelt es sich um einen durch beide Eitern erb¬
lich neuropathisch belasteten Mann, der wiederholt Gelenkrheumatismus über¬
standen hat Das an sich schwache Nervensystem hat also dadurch weitere Schädlich¬
keiten überstanden. Es sei eine jetzt allgemein angenommene Ansicht, dass eine multiple
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Sklerose meist nur in einem an sich schon schwach angelegten Nervensystem anftrete.
Diese Bedingung sei hier erfüllt. Da der Unfall (Sturz auf gefrorenem Boden, Fall auf
eine Seite, Rippenbruch, 8 Tage Bettruhe, 8 Tage Schonung) an sich als leicht bezeich¬
net werden müsste, könnte er das Nervenleiden nicht hervorgerufen haben. Fall II ist
etwas schwieriger zu beurteilen. Pat. hat einen Sturz die Treppe hinab 6. Nov. 1904
erlitten, ist besinnungslos gewesen, dann wieder völlig arbeitsfähig geworden. 27. Jan.
1905 wurde er von einem Pferd geschlagen, doch war er nur wenige Tage bettlägerig,
hat dann wieder seine Arbeit auf genommen. l l A Jahr nach diesem Unfall machte sein
Nervenleiden sich bemerkbar, er wurde „wackelig“. Wieder meint hier der Begutachter,
daß der letzte Unfall nicht schwer genug gewesen sei, um das ernste Nervenleiden aus¬
zulösen. Der erste Unfall könne deswegen nicht in Betracht kommen, weil zwischen ihm
und dem Eintritt der Erkrankung zu lange Zeit dazwischen liege. Apelt-Glotterbad.
Wendel, Stichverletzung des Rückenmarks. W. berichtet in der medizin.
Gesellschaft zu Magdeburg am 7. Okt. 1909 (s. Münch, raed. Woch. 5) über die Therapie
eines von Völsch in der Versammlung demonstrierten Falles von Stichverletzung des
Rückenmarks. Die für die Gebrauchsfähigkeit des Beines störenden, starken, spastischen
Prozesse in der Beugemuskulatur wurden durch Durchschneidung hinterer Lendenwurzel
nach Förster beseitigt. Aron heim-Gevelsberg.
Vogt, Poliomyelitis ant. chronica nach Trauma. V. berichtet im ärztlichen
Verein in Frankfurt a. M. am 20. XII. 09 (s. Münch, med. Woch. 3) über zwei Fälle von
Poliomyelitis anterior chronica bei Erwachsenen, die sich nach Trauma entwickelten. Die
histologische Untersuchung ergab in beiden Fällen ausgedehnte degenerative Atrophien
der grauen Vorderhörner, beim zweiten Fall im Hals- und Dorsalmark, beim ersten Fall
im ganzen Rückenmark. V. fasst beide Fälle als spinale Atrophien auf. Der Zusammen¬
hang mit dem Trauma ist als die Auslösung einer endogen bedingten degenerativen Er¬
krankung aufzufassen. Die Fälle sind rentenberechtigt. Aronheim-Gevelsberg.
Stintzing, Erbsche Lähmung spinalen Ursprungs. St. demonstriert in der
naturwissenschaftl.-medizinischen Gesellschaft zu Jena (s. Münch, med. Woch. 19) einen
Pat. mit Erbscher Lähmung spinalen Ursprungs. Ein SOjähr. Arbeiter wurde von einer
Kuh umgerannt und war kurze Zeit bewusstlos. Als er wieder zu sich kam, waren beide
Arme und Beine gelähmt. Nach 2 1 / 2 Monaten war die Lähmung der 1. Oberextremität
beseitigt, der Gang sicherer, Romberg nur noch angedeutet. Die Muskeln der r. Schulter
und des Oberarmes sind atrophisch, die Fossa supra- und infraspinata eingesunken. Der
r. Oberarm kann nicht abduziert, nicht gehoben und nicht supiniert werden. Die Be¬
wegungen der Hand und Finger sind kraftlos. Sensibilität intakt. Reflexe im Bereich
der Lähmung aufgehoben. Entartungsreaktion im Gebiete des N. axillaris und musculo-
cutaneus. Nach Vortr. ist der Fall nicht auf eine durch Druck oder Zerrung bedingte
radikuläre oder Plexuslähmung zurückzuführen, sondern mit Rücksicht auf die anfänglich
allgemeine, später eingeengte Lähmung nach Art der Poliomyelitis ant. acuta auf eine
spinale Läsion, vorwiegend im r. Vorderhorn des vierten bis fünften Zervikalsegmentes
Die traumatische Entstehung macht eine umschriebene Hämatomyelie wahrscheinlich.
Aronheim - Gevelsberg.
Tedesko, Syringomyelie mit Hauterkrankung. T. demonstriert in der Ges.
für innere Medizin u. Kinderheilkunde in Wien (s. Münch, med. Woch. 10) einen Fall
von Syringomyelie mit symmetrischer Hautaffektion an beiden Ohren. An der Hinter¬
seite beider Ohrmuscheln sitzt seit mehreren Monaten je ein linsengrosses Geschwür, ent¬
sprechend der Grenze der Gebiete des zweiten Zervikalis und Trigeminus. Die Geschwüre
trotzen jeder Therapie. Aron heim-Gevelsberg.
Schönfeld, Schöneberg. Landrysche Paralyse, angeblich durch Erkäl¬
tung entstanden und als Unfallfolge anerkannt. (Ärztliche Sachverständigen
Zeitung. XVI. Jahrgang 1910. Nr. 7). Verfasser schildert folgenden Fall:
Ein Bodenmeister von 36 Jahren hatte sich bei der Arbeit in der Verdampfungs¬
station sehr erhitzt und musste dann auf einem Filterturm weiter arbeiten. Hier war
es kühl und zog stark. Patient fühlte sich schon am selben Tage nicht wohl, war matt
und abgeschlagen. Nach 7 Tagen, am 10. Oktober, Aufnahme in ein Krankenhaus. Be¬
fund: Herz, Lunge, Nieren normal. Muskulatur der unteren Extremitäten schlaff und
kraftlos. Patellar-, Achilles-, Fusssohlen-, Hoden- und Bauchdeckenreflexe fehlen. Von
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Seiten der Extremitäten, der Blase, des Mastdarmes keine Schmerzen. Am 12. Oktober
Schluckbeschwerden; am 13. Oktober Erschwerung in der Bewegung der Arme und des
Kopfes, Schluckbeschwerden gesteigert, Empfindung für gewöhnliche Berührung erloschen.
14. Oktober totale Lähmung aller Organe, Atemnot — Tod.
Diagnose: Akute aufsteigende Paralyse, sogen. Landrysche Paralyse.
Die Ursachen dieser Krankheit sind noch wenig bekannt, doch soll ätiologiseh die
plötzliche Abkühlung eines kleineren Körperbezirkes in Betracht kommen. Gewöhnlich
geht die Erkrankung mit Fieber einher, das hier völlig fehlte. Höchstwahrscheinlich
handelt es sich ursächlich um eine durch Giftwirkung (eventuell bakterieller Art) erzeugte
Veränderung in dem Nervensystem. Die Berufsgenossenschaft hat die Entstehung der
Landryschen Paralyse als Folge eines Betriebsunfalles anerkannt und der Witwe die
Hinterbliebenenrente zugesprochen. Taendler -Berlin.
Preiser, Frühfrakturen bei Tabes. P. demonstriert im ärztlichen Verein in
Hamburg am 12. IV. 10 (s. Münch, med. Woch. 16) einen Pat. mit Frühfrakturen als
Initialsymptom der Tabes. Bei dem 45jähr. Pat. bestand seit einigen Wochen eine hoch¬
gradige Schwellung des 1. Fusses, die ohne Schmerzen verlief. Das Böntgenbild zeigte
eine starke Zertrümmerung der Fusswurzel- und Mittelfussknochen. Die Pupillen sind
ungleich, links Areflexie, Patellarreflexe erhöht, kein Bömberg. Der Fall erinnert an
einen ähnlichen, von Trömmer und Preiser beschriebenen, wo ein 39jähr. Bote ein Jahr
lang mit einer infolge geringen Traumas erlittenen schweren Knochenzertrümmerung im
Fuss umherging und bei dem sich erst nach einem Jahr deutliche Tabes nackweisen liess.
Aronheim - Gevelsberg.
Kiittner, Operationen wegen Tabes. K. berichtet in der Breslauer chirur¬
gischen Gesellschaft am 14. III. 10. (s. Münch, med. Wocb. 18) über 14 Förster sehe Ope¬
rationen. Während bei der einen Gruppe (Operation bei Littler scher Krankheit und ver¬
wandten Zuständen) die unmittelbaren Operationserfolge gute sind (bei 10 Operierten
kein Todesfall), ist die Operation bei Kückenraarksleiden, namentlich Tabes, sehr gefähr¬
lich, da es sich meist um durch Unterernährung geschwächte Pat. handelt. Die funk¬
tionellen Ergebnisse bei Operationen der ersten Gruppe sind gut; in allen Fällen wur¬
den die Spasmen beseitigt. Von Kückenmarkskrankheiten wurden drei Tabiker wegen
gastrischer Krisen operiert; ein Pat. starb an Infektion; in den zwei anderen Fällen ist
nach der Operation Erbrechen nicht mehr aufgetreten. Systematische Nachbehandlung
ist stets erforderlich. Aron he im-Gevelsberg.
Enderlen, Operation bei tabischen Krisen. E. demonstriert auf dem Würz¬
burger Ärtzeabend am 16. III. 10. (s. Münch, med. Woch. 18) einen Pat., welcher wegen
tabischer Krisen operiert wurde. Die Krisen äusserten sich hauptsächlich in heftigen
Schmerzen rings um den Brustkorb, bestanden Tag und Nacht und waren durch Druck
auszulösen; Gürtelschmerzen begannen rechts an der Grenze zwischen 4. und 5. Dorsal¬
segment und reichten bis zum 10. Dorsalsegment. Links bestand annähernd der gleiche
Zustand. Lähmung für Heiss und Kalt bestand im 4. bis 11. Dorsalsegment, taktile
Empfindungslähmung vom 4. bis an die obere Grenze des 12. Dorsalsegmentes. Es wur¬
den in einzeitiger Operation beiderseits die hinteren Wurzeln (5. bis 9. Thorakalwurzel)
entfernt, worauf die Beschwerden schwanden. Aronheim-Gevelsberg.
Sencert, Intervention ckirurgicale dans les traumatismes du rachis
et de la moelle. (La Presse medicale 1909. Nr. 89). In einem auf dem 22. franzö¬
sischen chirurgischen Kongress über die chirurgische Behandlung der Traumen der Wirbel¬
säule und des Kückenmarks gehaltenen Beferat unterscheidet S. zunächst zwischen den
Fällen mit partieller Schädigung des Kückenmarks und denen mit totaler Läsion des
Querschnitts. Bei den letzteren kommt es nie zu einer Wiederherstellung der zerstörten
Nervenelemente, es kommt zum endgültigen Verlust des ganzen unter der zerstörten
Partie liegenden Kückenmarkabschnitts. Bei den ersteren ist, so lange die Neurofibrillen
der Achsenzylinder gar nicht oder nur wenig geschädigt sind, eine Reparation möglich.
Vorbedingung für die Wiederherstellung der Funktion ist die rasche Beseitigung des
schädigenden Moments, im anderen Falle werden die zunächst nicht destruktiven Läsionen
zu destruktiven. Beide, die destruktiven und die nicht destruktiven Läsionen, äussern
sich klinisch zunächst in gleicherweise, im Verlust der motorischen und sensiblen Funk¬
tionen, die von den geschädigten Nervenelementen abhängig sind. Nach S. lassen sicli
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die destruktiven Läsionen des Marks leicht von den nicht destruktiven unterscheiden. Bei
den ersteren erlischt die Erregbarkeit der Muskeln für den faradischen Strom rasch und
völlig, es stellt sich sehr rasch Entartungsreaktion ein, bei den letzteren bleibt die Er¬
regbarkeit der Muskeln durch den faradischen Strom erhalten, es fehlt die Entartungs¬
reaktion, die galvanische Erregbarkeit ist gesteigert Das Verhalten gegen den elek¬
trischen Strom gestattet gleichzeitig die Trennung der operabeln Fälle von den nicht
operabeln. In einer Reihe von Füllen gestattet schon die einfache klinische Untersuchung
die Diagnose einer partiellen Schädigung des Rückenmarks. Ob aber diese Schädigung
auf eine anhaltende Kompression, auf eine Kontusion oder eine andere Ursache zurück¬
zuführen ist, lässt sich in der Regel nur auf Grund der elektrischen Untersuchung ent¬
scheiden, z. B. in folgenden Fällen:
1. Ein Knabe war in den Nacken geschossen worden und zeigte danach eine Läh¬
mung des rechten Armes. Das Radiogramm lehrte, dass die Kugel in der Nähe der
processus odontoideus des Epistropheus sass. War nun die Armlähmung bedingt durch
eine Durchtrennung der Pyramidenbahn oder war sie zurückzuführen auf eine Kompression
des Bündels durch die Kugel, einen Knochensplitter oder ein Blutgerinsel. Die elektrische
Untersuchung lehrte, dass die elektrische Erregbarkeit erhalten war. Es konnte sich
demnach nicht um eine Zerstörung, sondern nur um Kompression der Nervenbahn han¬
deln. Es wurde die Laminektomie des Atlas und Epistropheus gemacht und man fühlte
die Kugel als einen das Mark komprimierenden Vorsprung. Die Entfernung der Kugel,
die im processus odontoideus sass, gelang nicht, aber durch die Abtragung der Bögen
des Atlas und Epistropheus wurde die Kompression des Marks gehoben, so dass die Läh¬
mung vollkommen sich zurückbildete.
2. Ein Mann wird mit einer unvollständigen Paraplegie ins Krankenhaus gebracht.
Er war gestürzt und hatte sich einen Bruch des 12. Brustwirbels zugezogen. Die Frage,
worauf die Paraplegie zurückzuführen sei, auf eine Zerstörung oder auf eine Kompression
des Marks, wurde durch die elektrische Untersuchung gelöst Dieselbe gestattete die
Diagnose einer Kompressionslähmung und da die Lumbalpunktion negativ ausfiel, musste
man annehmen, dass es sich um eine extradurale Blutung handelte. Man nahm darauf¬
hin von jedem Eingriff Abstand mit dem Erfolg, dass nach 2 Monaten die Paraplegie
geschwunden war.
Für das Verhalten bei partiellen Läsionen des Rückenmarks stellt S. folgende
Regeln auf: Liegt keine Wirbeldeformität vor, so wird es sich um eine Hämatomyelie,
um eine Kompression oder eine indirekte Kontusion des Marks handeln. In den drei
Fällen braucht man nicht operativ vorzugehen. Liegt eine Wirbeldeformität vor, so muss
diese ausgeglichen werden. Luxationen müssen reponiert werden, bei Brüchen der Wirbel¬
bögen mit Einsenkung muss der eingesunkene Bogen in das richtige Niveau gebracht
werden, gegen Brüche der Wirbelkörper ohne Dislokation kann man mit langsam wirken¬
dem Druck gegen den Gibbus und permanentem Zug am Kopf Vorgehen, Brüche der Wirbel¬
körper mit Dislokation bedürfen der Laminektomie. In vielen Fällen wird die klinische
Untersuchung nicht entscheiden können, ob es sich um eine partielle oder totale Läsion
des Marks handelt Auch hier ist die elektrische Untersuchung ausschlaggebend für die
Diagnose und damit für die Behandlung. Spricht die elektrische Untersuchung für eine
totale, destruktive Läsion, so soll man sich jedes Eingriffs enthalten.
In der Diskussion, die sich an dies Referat anschloss, berichtete Fon tan über drei
Fälle von Wirbelsäulenfraktur, in denen er die Laminektomie machte. Im ersten Fall
handelte es sich um einen Bruch des 11. Brustwirbels mit Paraplegie, Blasenlähmung
und heftigen Schmerzen. Trotzdem man sich erst 54 Tage nach dem Unfall zur Opera¬
tion entschloss, besserte sich die Paraplegie bedeutend und die übrigen Erscheinungen
schwanden völlig. Im zweiten Fall — ebenfalls einer Brustwirbelfraktur — wurde am
10. Tag operiert. Das Mark war vollkommen durchtrennt. Nach unvollständiger Naht
der Dura kam es zu einer Heilung der Cystitis und einer geringen Besserung der Para¬
plegie. Im dritten Fall war das Mark in der Höhe des 10. Brustwirbels durch eine
Kugel zerrissen. Eine Aneinanderlagerung der Stümpfe war nur nach völliger Resektion
des gebrochenen Wirbels möglich. Die Enden der Wirbelsäule wurden durch Metallfäden
zusammengebracht. Das Resultat war bemerkenswert. Der Autor glaubt, dass das Mark
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einer Regeneration fähig ist, wenn durch exakte Aneinanderlagerung eine Vereinigung
per primam ermöglicht ist.
Willems (Gent) berichtet über folgende Beobachtungen:
1. Ein 39jähriger Mann wird von einem Haufen Leinenballen verschüttet und
trägt eine Luxation des 12. Brustwirbels mit Bruch der Querfortsätze davon. Die Beine
sind völlig gelähmt und gefühllos. Unmittelbar nach dem Unfall wird die Luxation durch
Operation behoben. Bei der Laminektomie scheint das in einer Ausdehnung von 8 cm
blossgelegte Rückenmark intakt Nach 4 Tagen Tod an Bronchopneumonie.
2. Ein Arbeiter stürzt von einer Leiter auf den Rücken. Er kann seine Arbeit in
den nächsten 7 Monaten noch fortsetzen, klagt aber beständig über Schmerzen, die man
auf die verschiedensten Ursachen zurückführt. Dann entwickelt sich eine Paraplegie,
Inkontinenz und Decubitus. Tod 15 Monate nach dem Unfall. Die Sektion ergibt einen
nicht konsolidierten Bruch der Dorn- und Querfortsätze des 12. Brustwirbels und des
ersten Lendenwirbels und im Bereich der Bruchstelle ein grosses Endotheliom der Rücken¬
markshäute.
3. Ein Arbeiter zeigt nach einem Sturz in einen 8 cm tiefen Brunnen Parese und
Anästhesie beider Beine mit Steigerung der Reflexe. Die Lähmung verschlimmert sich,
die Reflexe verschwinden. Das Radiogramm ist negativ. Bei der Lumbalpunktion wird
Blut entleert. Danach Rückkehr der Bewegungen, des Empfindungsvermögens und der
Reflexe. — Endlich Mitteilung einiger Fälle, die beweisen, wie notwendig in allen Fällen
von Kontusionen der regio lumbalis die Anfertigung von Radiogramraen der Wirbelsäule ist.
Doyen (Paris) ist der Ansicht, dass die wegen Frakturen der Lendenwirbelsäule
vorgenommenen Operationen selten gute Resultate geben wegen der dabei vorhandenen
hochgradigen Schädigung des Marks. Die Laminektomie wirke günstig, wenn nur eine
Kompression des Marks vorliege.
Raymond (Paris) teilt folgende Fälle mit, in denen er die Laminektomie machte:
1. Fraktur des 10., 11. und 12. Brustwirbels mit Dislokation. Gleich nach dem
Unfall sind die motorischen Störungen unbedeutend, am anderen Morgen besteht totale
Paraplegie, Anästhesie und Fehlen der Reflexe. Sofortige Laminektomie des 9., 10., 11.
und 12. Brustwirbels. Das Mark ist plattgedrückt zwischen Wirbelkörper und Bögen.
Abtragung der Bögen. Die Dura zeigt einen Riss, aus dem ein Blutgerinsel hervorquillt.
Das Mark wird in seiner Lage gelassen. Rasche Rückkehr der Motilität und Sensibili¬
tät, nur die Beweglichkeit der Extensoren bleibt eine unvollständige.
2. Im zweiten Fall bestand von vornherein totale Paraplegie und Anästhesie. Die
Operation, bei welcher sich das Mark völlig durchtrennt erwies, war erfolglos.
3. Im dritten Fall handelte es sich um eine alte Fraktur, bei der heftige, immer
schlimmer werdende Schmerzen bestanden. Bei der Laminektomie fand man das Mark
durch starke Kallusbildung komprimiert Die Schmerzen wurden durch die Operation
wesentlich gelindert, nicht die bestehenden Lähmnngserscheinungen.
Vidal (Angers) bespricht die Möglichkeit der Wiedervereinigung durchtrennter
Nervenwurzeln und ist gewillt, bei totalen tiefsitzenden Mark Verletzungen zu operieren.
Brunswic-Le Bihan (Tunis) hat bei einem tunesischen Eingeborenen wegen einer
Wirbelsäulenfraktur wenige Stunden nach dem Unfall die Laminektomie ausgeführt. Das
Mark zeigte sich bei der Operation durch einen Wirbelbogen stark komprimiert. Nach
Behebung der Kompression rasche und völlige Heilung. Der Autor empfiehlt die Vor¬
nahme der Operation zu diagnostischen Zwecken.
Kocher (Bern) spricht sich kritisch über die Laminektomie der Diagnose halber
aus. Die Markverletzungen könne man klinisch diagnostizieren. Er legt großen Wert
auf das Bastiansche Zeichen. Sind die Sehnenreflexe] von vornherein erloschen, so dürfe
man eine völlige Durchtrennung des Marks annehmen, sind sie hingegen noch einige
Stunden nach dem Unfall zu erhalten, so kann man, auch wenn sie in der Folgezeit
ganz verschwinden, daraus schliessen, dass es sich um reparable Rückenmarksschädigungen
handelt und eine Laminektomie machen. Bei vollkommener Durchtrennung des Marks
solle man sich jedes Eingriffes enthalten. Wallerstein-Köln.
Wendel, Syphilitische Polyneuritis. W. spricht in der mcdizin. Gesellschaft
in Kiel 17. II. 10. (s. Münch, med. Woch. 14) üb. Polyneuritis luetica und demonstriert
diese Erkrankung bei einem 22jähr. Landmann, die ca. 3 Monate nach Auftritt des
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Primäraffekts im Beginn des Sekundärstadiums mit heftigen Neuralgien in den Armen
begann und zur Lähmung sämtlicher Glieder führte. Der Tod erfolgte 4 Monate nach
Beginn der Polyneuritis an doppelseitiger Vaguslähmung. Der Fall spricht ebenso wie
die meisten früheren Beobachtungen dafür, dass die Nervendegeneration die Folge der
syphilitischen Intoxikation und nicht etwa als Quecksilberwirkung aufzufassen ist. Man
soll daher in ähnlichen Fällen die Quecksilberbehandlung energisch durchführen.
Aronheira - Gevelsberg.
Osann, Lähmung des N. musculo-cutaneus. 0. demonstriert im ärztlichen
Verein Frankfurt a. M. am 6. IX. 09 (s. Münch, ined. Woch. 44) einen Fall von isolierter
Lähmung des N. musculo-cutaneus bei einem 34jähr. Strassenwärter, der im Juni 1909
mit Schmerzhaftigkeit, Taubheitsgefühl und Kraftlosigkeit im 1. Arm erkrankte. Es fand
sich an ihm eine Lähmung der Mm. biceps, brachialis internus und coraco - brachialis.
EaR. bestand nicht, sondern nur eine quantitative Herabsetzung der elektrischen Erreg¬
barkeit im Biceps und Brachialis internus. Am Unterarm fand sich eine Anästhesie für
alle drei Qualitäten im Gebiete des N. cutaneus antibrachii lateralis. Ätiologisch kommen
für die Entstehung und Lokalisation der als Ursache der Lähmung angenommenen Neu¬
ritis in Betracht: Angeborene Unterwertigkeit des Nervensystems, Alkoholexzesse, vor
einem Jahre durchgemachte Bleivergiftung und Überanstrengung der Beugemuskulatur
des linken Armes im Beruf im Sinne der Edingerschen Funktionstheorie. Ausgang in
Heilung nach etwa 3 Monaten. Aronheim-Gevelsberg.
Katzenstein, Schulterlähmung durch Muskelüberpflanzung behandelt.
K. spricht in der Berliner medizin. Gesellschaft am 27. X. 09 (s. das Refer. Wolff-Eisners
in der Münch, med. Woch. 44) über Heilung von Schulterlähmung durch kombinierte
Muskeltransplantationen. Die Nervennaht gibt nur gute Resultate, wenn sic kurz nach
der Verletzung ausgeführt wird. Sonst implantiert man einen gesunden Nerven resp.
überpflanzt eine Sehne. Überpflanzungen ganzer Muskeln sind bisher selten vorgenommen
worden. Die Muskelüberpflanzung gelingt, wenn die Nervenbindung erhalten bleibt. Die
Erhaltung des Gefässzusammenhangs ist von geringerer Bedeutung. In einem Falle von
Trapeziuslähmung stellte K. die in verschiedener Richtung laufenden Fasern durch eine
dreifache Überpflanzung von Muskeln her: die unteren Fasern durch den M. latissimus
dorsi, die mittleren und oberen Fasern durch den M. trapezius der anderen Seite. Der
Erfolg war ein sehr günstiger. Ferner demonstriert K. die Bilder eines früher vorge¬
stellten Falles von Serratuslähmung, der durch Überpflanzung von Pectoralis major und
Trapezius geheilt wurde. Aronheim-Gevelsberg.
K. Langfellner und F. Frohse, Die operative Behandlung der Deltoi-
deuslähmung. (Mediz. Klinik, 09, Nr. 34). Man kam; sich bedienen: 1. Der Muskel¬
überpflanzungen. Es kommen in Betracht vor allem der Pectoralis major; es wird
nur die klavikulare Portion benutzt. Die Technik ist genau angegeben. Ferner können
der akromiale und spinale Teil des Trapezius benutzt werden. Durch totale Umpflan¬
zung von Ursprung und Ansatz lasse auch der Teres major sich gut anwenden. 2. Nerven-
überpflanzungen: Man schaltet den musculus teres major aus und überpflanzt den ihn
innervierenden N. subskapularis auf den gelähmten Axillaris. Es handelt sich um rein
theoretische, noch nicht am Leben erprobte Methoden! Apeit-Glotterbad.
Gessner, Rechtss. Serratuslähmung. G. demonstriert in der Nürnberger
mediz. Gesellschaft am 9. XII. 09 (s. Münch, med. Woch. 9) einen 27jä,hr. Büttner mit
rechtsseitiger Serratuslähmung. Pat. war viel im Keller beschäftigt und in der Werk¬
stätte und hatte oft Schweiss mit nachfolgender starker Abkühlung. Seit 5 Wochen
flügelförmiges Abstehen des r. Schulterblattes; keine Schmerzen, nur Schwächegefühl in
der r. Schulter; Erheben des Armes bis ca. 120°. Keine Entartungsreaktion. Ätiologisch
kommt in Betracht, dass Pat. mehrere Jahre Amateurringer war, sodass eine Kompression
des N. thoracicus longas durch die Muse, scaleni bzw. Klavikula und Rippen entstand.
Ferner hatte er bei der Arbeit fortwährend schwere Fässer von sich wegzuschieben, wo¬
durch ebenfalls der Nerv eine Kompression erlitt. Diese Ursachen haben wahrscheinlich
zusammen gewirkt. Aron heim-Gevelsberg.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Th iem-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Heehanotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker
begründet von •
Dr. H. Blasius, Br. G. Schttts, Dr. C. Thlem,
herausgegeben von ProfcSSOT Df. C. Thlem - CottbuS>
Nr. 8. Leipzig, August 1910. XVII. Jahrgang.
Machdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Ein Fall von Infektion mit Rindertuberkulose.
Mitgeteilt von Dr. A. Nich6, dirigierendem Arzt der berufsgenossenschaftlichen Unfall-Station
vom Boten Kreuz zu Breslau.
Während es bisher noch nicht gelungen ist, beim Rind durch Impfung,
Fütterung oder Einatmung von Tuberkelbazillen typi humani eine fortschreitende
Tuberkulose zu erzeugen, und eine Umwandlung des typus humanus in typus
bovinus zu erzielen, sind umgekehrt Fälle von Infektion des Menschen mit typus
bovinus schon mehrfach beobachtet und beschrieben worden. Aus den Mit¬
teilungen des Kaiserlichen Gesundheitsamtes erfahren wir, dass unter 67 Fällen
von Tuberkulose des Menschen 56 mal die Bazillen des typus humanus allein,
in 9 Fällen die des typus bovinus allein und in 2 Fällen beide Typen gefunden
wurden. Wie wir aus dem Handbuch der Unfallerkrankuugen von Thiem ent¬
nehmen, betrafen die 9 Fälle menschlicher Tuberkulose mit typus bovinus durch¬
weg Kinder im Alter bis zu 8 Jahren, die mit Sicherheit darauf schliessen
lassen, dass die Infektion durch den Darm erfolgte. Dass derartige Fälle nicht
häufiger Vorkommen, liegt daran, dass der Rindertuberkelbazillus an und für
sich schon sich schlecht dem Menschen anpasst und durch den sauren Magen¬
saft des Menschen an Lebenskraft verliert Jedenfalls muss trotz der grossen
Seltenheit die Möglichkeit der allgemeinen Infektion zagegeben werden.
Häufiger schon sind lokale Infektionen des Menschen durch typus bovinus.
Wie sich Anatomen bei der Sektion tuberkulöser Leichen sogenannte Leichen¬
tuberkel zuziehen können, so sind Leute, die mit dem Fleisch perlsüchtiger Tiere
zu tun haben, Infektionen mit typus bovinus ausgesetzt, wie z. B. Fleischer,
Abdecker, Köchinnen, oder es kann bei der Behandlung und Wartung kranker
Tiere zu Infektion kommen bei Tierärzten, Stallpersonal, Kuhmägden. Thiem
zitiert in oben angeführtem Handbuch 2 Fälle von Rudolph, in deren einem
sich ein Schlächter beim Sortieren perlsüchtigen Fleisches einen Tuberkel an
der Hand zuzog, der nach einem Vierteljahr zu einem käsigen Herd des VI. Mittel¬
handknochens führte. Der andere Fall betraf einen Schlachthofangestellten, der
auf den Ellbogen fiel und sich hier eine kleine Wunde setzte, an der durch
Infektion mit perlsüchtigem Material Tuberculosis cutis verrucosa entstand. Ob
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Monatsschrift 'für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
in diesen Fällen bakteriologisch typus bovinus nachgewiesen wurde, entzieht
sich meiner Kenntnis.
Einen ähnlichen Fall hatte ich im Jahre 1908/1909 zu beobachten Gelegen¬
heit, der besonders deswegen allgemeines Interesse verdient, weil er bakterio¬
logisch festgestellt wurde.
Der Oberschweizer L. H. aus Sch. suchte mich am 28. November 1908 auf
und machte folgende Angaben:
Anfang Oktober (8.) 1908 will er sich mit seinem Taschenmesser beim
Öffnen eines Strohballens 'in die rechte Hand geschnitten haben. Die stark
blutende Wunde soll zunächst zugeheilt sein und erst nach etwa 14 Tagen habe
sich dieselbe entzündet, gerötet und sei schmerzhaft geworden. Bald darauf
habe er eine druckempfindliche Geschwulst in der rechten Achselhöhle bemerkt.
Anfangs sei er von dem benachbarten Arzt behandelt worden, später sei er in
ein Krankenhaus in B. aufgenommen worden, welches er nach zirka 9 Tagen
auf eigenen Wunsch verliess. Der Finger sei dann geheilt gewesen, während
der Geschwulst in der Achselhöhle keine Behandlung zu teil geworden sein soll.
Anamnestisch wurde festgestellt, dass der damals 47 jährige, aus der Schweiz
gebürtige Mann hereditär nicht belastet war. Im Jahre 1893 litt er infolge
einer Hautabschürfung des linken Zeigefingers an Blutvergiftung und lag 13
Tage im Krankenhaus in T., wo er wegen eines Achselhöhlenabszesses operiert
worden sein soll. Danach sei schnelle Heilung eingetreten.
1894 bestand Tripperinfektion.
Die Untersuchung ergab, dass es sich um einen grossen, mageren, ausser¬
ordentlich elend aussehenden Mann mit schwacher Muskulatur und geringem
Fettpolster handelte. Die Zunge war belegt, Appetit schlecht, Temperatur 39,1.
An den inneren Organen konnte nichts Krankhaftes festgestellt werden. Be¬
sonders die Lungen boten keine pathologischen Befunde. Husten bestand nicht,
keine Nachtschweisse. Der Urin war normal.
An der rechten Hand war eine Verletzungsstelle nicht mehr nachweisbar.
In der rechten Achselhöhle bestand ein Tumor von zirka Gänse- bis Emu-
Ei Grösse, der sich nicht heiss anfühlte und über dem die Haut nicht gerötet
war. Die Konsistenz desselben war weich und zeigte deutlich Fluktuation. Der
Tumor lag in der vorderen Hälfte der Achselhöhle und reichte unter den seit¬
lichen Rand des grossen Brustmuskels. Die Druckempfindlichkeit war gering.
Am 1. Dezember 1908 wurde in Narkose eine breite Inzision und Aus¬
kratzung der Abszesshöhle vorgenommen. Der dicke, rahmige Eiter war steril
aufgefangen worden und wurde zwecks bakteriologischer Untersuchung dem
Königlichen hygienischen Institut in B. übersandt mit der Bemerkung, dass wir
Verdacht auf Tuberkulosis typi bovini hätten. Im Originalpräparat wurden
hier keine Tuberkelbazillen gefunden.
Nach der Operation fiel die Temperatur sofort ab und H. erholte sich
schnell, während sich die Wunde rasch verkleinerte. Im Februar 1909 trat in
der Heilung ein Stillstand auf, die Granulationen zeigten schlaffes Aussehen und
es blieb eine zirka 10 cm lange, unter den musculus pectoralis major führende
Fistel bestehen, die am 7. Februar geschlossen war. Dabei fühlte sich Patient
jetzt jedoch durchaus nicht wohl, klagte über Appetitmangel, Schlaflosigkeit,
Schwäche etc. Die Temperatur stieg langsam wieder an etwa bis 37,8 und in
der rechten Achselhöhle machte sich wiederum eine langsam an Umfang zu¬
nehmende, leicht druckempfindliche Geschwulst bemerkbar. Die Lungen wurden
zu wiederholten Malen untersucht, ohne dass dabei eine Erkrankung festgestellt
werden konnte.
Anfang März 1909 wurde mir .seitens des hygienischen Instituts die Mit-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
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teilung gemacht, dass die seinerzeit geimpften Meerschweinchen eingegangen seien
und dass man Tuberkulose festgestellt habe. Die mikroskopische Untersuchung
der dabei gefundenen Bazillen habe ergeben, dass dieselben ein von den mensch¬
lichen Tuberkelbazillen abweichendes Aussehen zeigten, sie seien von kürzerer
und gedrungenerer Gestalt, es handle sich wahrscheinlich um typus bovinus, und
es würden weitere Untersuchungen angestellt werden.
Da sich der Zustand des Patienten weiter verschlechterte, wurde am
15. April 1909 in Narkose die typische Ausräumung der Achselhöhlendrüsen
vorgenommen, nachdem vorher nochmals von spezialistischer Seite ein Lungen¬
befund aufgenommen worden war. Derselbe besagte, dass auf der rechten Spitze
vielleicht eine leichte Schallabschwächung vorhanden sei, bestimmt aber keine
Unreinheit der Atemgeräusche und kein Rasseln. Die Drüsen erwiesen sich als
in toto vergrössert, aber nicht verkäst.
Die Heilung erfolgte auch jetzt wiederum ausserordentlich langsam unter
häufiger Fistelbildung, die das charakteristische Aussehen tuberkulöser Fisteln
zeigte, d. h. die Fisteln verliefen dicht unter der Oberfläche, von papierdünner
Haut bedeckt. Mehrfach wurden nun noch Spaltungen dieser Fisteln vorge¬
nommen und die Wunden ausgiebig mit Jodoform behandelt So trat denn
endlich unter Hebung des Allgemeinbefindens bis zum 1. Juli 1909 völlige
Heilung ein.
Am 16. August und 12. Oktober 1909, sowie am 26. April 1910 stellte sich
dann H. nochmals bei uns vor und es wurde kein Rezidiv konstatiert. Das
Aussehen des Patienten war nur noch etwas blass. Fieber bestand nicht, der
Befund über den Lungen war auch jetzt normal.
Das weitere Ergebnis der bakteriologischen Untersuchung war ein derartiges,
dass man, obwohl es nicht gelungen war, die Bazillen in Reinkultur zu züchten,
an der Diagnose einer Infektion mit typus bovinus kaum zweifeln konnte. Sprach
schon wie oben erwähnt die Gestalt der Bazillen dafür, so wurde der Verdacht
noch weiter dadurch bestätigt, dass sich der Bazillus als äusserst virulent für
Kaninchen erwies. Auch der negative Ausfall der Züchtungsversuche, wie er
beim typus bovinus im Gegensatz zum typus humanus oft beobachtet wird, musste
als diagnostisches Merkmal verwendet werden.
Die Impftuberkulose durch Wunden kommt am häufigsten dann zu stände,
wenn es sich um kleine, wenig blutende Stich- oder Risswunden handelt In der
stark blutenden Wunde haftet der Tuberkelbazillus, wie alle übrigen Infektions¬
keime deswegen schlecht, weil die Keime mechanisch durch den Blutstrom weg¬
gespült werden. So sehen wir auch in unserem Falle zunächst Heilung der
Wunde eintreten. Erst später ist der Infektionserreger, mit dem der Verletzte
bei der Art seiner Beschäftigung als Oberschweizer oft in Berührung zu kommen
Gelegenheit hatte, in die Wunde eingedrungen.
Miliartuberkulose — eine mittelbare Unfallfolge.
Aus der Posener Anstalt für Unfallverletzte, von Dr. Marens, leitendem Arzt.
Der folgende, von mir beobachtete Fall von Miliartuberkulose dürfte einiges
Interesse beanspruchen wegen des Sitzes des alten tuberkulösen Herdes, aus
dem die Allgemeininfektion sich entwickelt hat.
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Es handelt sich um einen 43 Jahre alten Mann, Brennereiverwalter, der am 11. V. 09
einen Unfall in der folgenden Weise erlitten hat: Er befand sich auf einer Wagenfahrt,
als das Pferd plötzlich scheute und durchging. Um sich zu retten, sprang er vom Wagen
herunter und wurde, da er die Leine festhielt, vom Pferde ein Stack mit fortgerissen.
Er war auf die rechte Schulter gefallen, einige Minuten lang bewusstlos liegen geblieben
und dann von einem des Weges kommenden Fuhrwerk nach Hause gebracht worden.
Da er sofort heftige Schmerzen im rechten Schultergelenk spürte, die auch im Laufe
der nächsten Stunden nicht nachliessen, begab er sich in ärztliche Behandlung, in der er
etwa bis Mitte Juli verblieb.
All diese Angaben sind teils der Unfallanzeige, teils den Aussagen des Verletzten
entnommen, die er in der polizeilichen Unfallverhandlung abgegeben hat. Ein Attest des
erstbehandelnden Arztes fand sich nicht bei den Akten, auch waren Protokolle von Zeugen¬
aussagen nicht dabei.
Am 81. Juli 1909, also etwa ein Vierteljahr nach dem Unfall, wurde der Verletzte
unserer Anstalt zur weiteren Behandlung überwiesen.
Bei der Aufnahme wurde folgender Befnnd erhoben:
Kaum mittelgrosser, seinem Alter entsprechend aussehender Mann, schlecht genährt,
mit blasser, etwas fahler Gesichtsfarbe. Fieber nicht vorhanden, Urin frei von Eiweiss
und Zucker. Keine Brüche und Bruchanlagen. Über beiden Lungenspitzen Schall deut¬
lich verkürzt, Atmen abgeschwächt, kein Rasseln. Leber- und Milzdämpfung vergrössert.
Herz nach links verbreitert Töne leise, dumpf, frei von Nebengeräuschen. Puls regel¬
mässig, etwas gespannt, nicht sonderlich kräftig.
Im rechten Schultergelenk vollkommene Ankylose. Arm kann nicht eine Spur im
Gelenk bewegt werden. Unter Mitbewegung des Schulterblattes kann der Arm bis 60
Grad vom Körper abgehoben werden. In der Achselhöhle, mehr nach vorn gelegen, etwa
faustgrosser, elastischer, mit der Unterlage ziemlich fest verwachsener Tumor. Ein zweiter
Tumor von Kleinapfelgrösse über dem rechten horizontalen Unterkieferast. Derselbe fühlt
sich ganz hart an und ist mit dem Knochen fest verbunden.
Der Verletzte stellte als einzig noch vorhandene Unfallfolge die Versteifung des
rechten Schultergelenkes hin, gab aber weiter an, dass sein Ernährungszustand und sein
Allgemeinbefinden seit dem Unfall ständig schlechter geworden seien. Er sei sehr herunter¬
gekommen und leide seit dem Unfall immerwährend an Magenbeschwerden. Er könne
infolgedessen auch nur ganz leichte Speisen vertragen.
Wir waren uns über den Fall nicht klar.
Znnächst erschien uns zweifelhaft, ob die Versteifung des rechten Schulter¬
gelenkes überhaupt, oder wenigstens ausschliesslich, auf den Unfall zurückzu¬
führen wäre. Die grosse, in der Achselhöhle sitzende Geschwulst, über deren
Natur wir ein sicheres Urteil nicht abgeben konnten, konnte sehr wohl die
allmähliche Versteifung herbeigeführt haben. Der Verletzte bestritt das aller¬
dings auf das Entschiedenste. Er behauptete, dass der rechte Arm im Schulter¬
gelenk bis zum Tage des Unfalles ganz frei beweglich gewesen wäre und dass
die Geschwulst in der Achselhöhle, die übrigens in der letzten Zeit auch nicht
gewachsen wäre, schon seit Jahren bestanden hätte, ohne dass die Beweglichkeit
des Schultergelenkes durch sie im mindesten beeinflusst gewesen wäre.
Ebenso wenig waren wir uns über die zweite Geschwulst klar. Auch diese
Geschwulst sollte nach Angabe des Verletzten schon seit vielen Jahren be¬
standen haben.
Endlich bewies uns der Befund an der Leber, Milz und am Herzen, dass
im Körper des Verletzten ein chronischer Infektionsprozess spielte, den wir
zunächst nicht diagnostizieren konnten, den wir aber keinesfalls mit dem Unfall
in Verbindung bringen zu dürfen glaubten.
Wir beschlossen daher, den Verletzten eine Zeit laug zu beobachten, um
in der Zwischenzeit durch Erkundigungen beim erstbehandelnden Arzt Näheres
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über die Verletzungen zu erfahren und womöglich auch Anhaltspunkte über das
Wesen der Allgemeinerkrankung zu bekommen.
Infolgedessen, da uns der Fall so wenig geklärt erschien, sahen wir auch
zunächst davon ab, gegen die Versteifung des rechten Schultergelenkes mit
mediko-mecbanischer Behandlung vorzugehen.
Am 15. August 1909 begab sich der Patient besuchshalber zu seinen hier
in der Stadt wohnenden Verwandten und konsultierte, da ihm an diesem Tage
besonders schlecht war, den Hausarzt seiner Verwandten, der einen akuten
Magenkatarrh feststellte. Von da ab verschlimmerte sich der Zustand des
Patienten so schnell, dass er am 18. August 1909 von der Wohnung seiner Ver¬
wandten aus nach einem hiesigen Krankenhaus überführt werden musste, wo
folgende Erscheinungen festgestellt wurden:
Genickstarre, Pulsverlangsamung, vollkommene Benommenheit.
Die Diagnose wurde auf Meningitis gestellt und wahrscheinlich auf
Meningitis tuberkulosa.
Am 31. August 1909 kam der Patient ad exitum.
Die Obduktion ergab folgenden Befund:
In der rechten Achselhöhle eine etwa gänseeigrosse Geschwulst mit zum
Teil vereiterten, zum Teil verkästen Lyraphdrüsen. Mehrere kleinere verkäste
und vereiterte Lymphdrüsen an der rechten Lungenwurzel. Alte Tuberkulose
beider Lungenspitzen mit Schrumpfung des Gewebes. An der Lungenoberfläche
auf beiden Lungenfellen frische Aussaat von Miliartuberkeln. Tuberkulöse Hirn¬
hautentzündung an der Hirnbasis. Drei Solitärtuberkeln in der Gehirnsubstanz.
Der leitende Arzt des Krankenhauses} gab über die Frage des Zusammen¬
hanges des Unfalles mit dem Tode das folgende Gutachten ab:
„Erfahrungsgemäß tragen viele Leute tuberkulöse Krankheitsherde an den
einzelnen Körperstellen, insbesondere an den Lungen, mit sich herum. Solche
Herde können viele Jahre lang bestehen, ohne den Gesundheitszustand wesentlich
zu beeinflussen. Dagegen können die tuberkulösen Herde jederzeit eine Quelle
der Infektion bilden für andere Organe und besonders für solche Körperteile,
die durch Verletzungen in ihrer Widerstandskraft geschädigt sind. So ist
auch mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass
bei dem Verstorbenen infolge der bei dem Fall erlittenen Erschütterung die
tuberkulösen Teile aus ihren Herden frei wurden, in die Blutbahn gelangten, an
den Lungen und an der Hirnbasis zur Entwickelung kamen und den tuberkulösen
Prozess — frische Aussaat von Miliartuberkeln auf der Lungenoberfläche wie
auf der Hirnhaut — verursachten. Die Tatsache, dass der Tod erst drei Monate
nach dem Unfall erfolgt ist, spricht nicht gegen eine solche Annahme, sondern
macht sie im Gegenteil noch wahrscheinlicher, weil eben eine gewisse Zeitdauer
notwendig war, bis die Aussaat zur Entwickelung gelangen konnte.
Ich gebe demnach mein Gutachten dahin ab, dass der am 31. August 1909
erfolgte Tod des Verletzten im wesentlichen eine Folge des Unfalles vom 11. Mai
1909 gewesen ist“
Die Berufsgenossenschaft ersuchte nun auch mich um Abgabe eines Gut¬
achtens über die Frage des Zusammenhanges des Todes mit dem Trauma.
Ich kam,' um das vorweg zu nehmen, ebenfalls zu dem Schlüsse, dass der
Tod in diesem Falle unzweifelhaft auf den Unfall zurückzuführen wäre. Die
Verhältnisse lagen aber meines Erachtens hier nicht ganz einfach. Keinesfalls
erschien die Annahme zulässig, dass die Tnberkelbazillen, die die Miliartuber¬
kulose hervorgerufen haben, direkt durch den Unfall frei geworden waren und
in die Blutbahn gelangten, d. h. dass die Todesursache — die Miliartuberkulose
— direkt auf den Unfall zurückzuführen war. Denn wäre das der Fall gewesen,
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so hätte die Miliartuberkulose 5—10 Tage nach dem Unfall auftreten müssen,
nicht aber, wie es hier war, drei Monate nachher.
Es ist also mit Sicherheit zu sagen, dass das Trauma die Miliartuberkulose
direkt nicht hervorgerufen hat. Der Verletzte hat eben alte tuberkulöse Herde
in seinem Körper beherbergt, aus deren einem Tuberkelbazillen frei wurden,
floride Tuberkulose erzeugten und schliesslich in die Blutbahn gelangten. An
dem Einbruch der Bazillen in die Blutbahn ist das Trauma sicher nicht Schuld.
Bei dem Verletzten fanden sich mehrere alte tuberkulöse Herde, je einer
in jeder Lungenspitze und ein dritter in der rechten Achselhöhle. Die Herde
in den Lungenspitzen kommen hier überhaupt nicht in Betracht. Sie spielten
bei der Entwickelung der floriden Tuberkulose keine Rolle. Im Obduktionsbe¬
richt sind sie als alte, ausgeheilte Herde aufgeführt. Frische Tuberkulose fand
sich nur an einem einzigen alten Tuberkuloseherde, nämlich an dem in der
rechten Achselhöhle gelegenen Drüsenpaquet.
Mit dieser Feststellung ist aber für die Frage des Zusammenhanges des
Todes mit dem Unfall noch nichts bewiesen. So sicher es ist, dass die Miliar¬
tuberkulose den Tod herbeigeführt hat, so wenig zweifelhaft kann es sein, dass
erst der frische, tuberkulöse Prozess an den Achseldrüsen und an den Lungen¬
wurzeln die Veranlassung zum Auftreten der Miliartuberkulose gegeben hat.
Dabei ist es von untergeordneter Bedeutung, ob der Einbruch der Tuberkel¬
bazillen in die Blutbahn von den Drüsen an der Lungenwurzel oder von den
Achseldrüsen ausgegangen ist. Beide Orte kommen in Frage. Hier wie dort
konnte der Einbruch in die ßlutbahn erfolgen. Der Obduktionsbericht gibt keine
Auskunft hierüber. Schliesslich ist die Beantwortung dieser Frage aber für das
Gutachten belanglos, denn es steht fest, dass sowohl die Drüsen an der Lungen¬
wurzel wie am Achselhöhlentumor Erscheinungen ein und desselben floriden
tuberkulösen Prozesses sind.
Nur darauf wird es ankommen, festzustellen, bezw. zu prüfen, ob dieser
frische tuberkulöse Prozess ursächlich auf den Unfall zurückzuführen ist Ist
das der Fall, hat das Trauma Tuberkelbazillen aus einem alten Herde freige¬
macht und so zu einem Wiederaufflackem der Tuberkulose geführt, so ist
damit auch ohne weiteres der ursächliche Zusammenhang zwischen Unfall und
Tod gegeben.
Wir werden also zu fragen haben:
1. Wo hat der frische tuberkulöse Prozess seinen Ausgang genommen?
2. Hat das Trauma die in diesem Herd schlummernden Bazillen frei gemacht
und so zu der floriden Tuberkulose geführt?
3. Hat etwa schon vor dem Unfall frische Tuberkulose bestanden und ist
diese durch den Unfall in ihrem Verlauf ungünstig beeinflusst worden?
Verlauf der Erkrankung und Ergebnis der Sektion machen die Beantwortung
der ersten Frage leicht. Die zeitliche Folge im Auftreten der tuberkulösen
Erscheinungen kann nur so gewesen sein, dass zunächst die Drüsen am Achsel¬
höhlentumor infiziert wurden, später die Drüsen an der Lungenwurzel, noch
später die Gehirnhäute und dass erst zum Schluss Miliartuberkulose eintrat.
Unmittelbar nach dem Unfall setzte der entzündliche Prozess in der rechten
Achselhöhle ein — Schmerzen, Verwachsungen. — Das Allgemeinbefinden litt
zunächst nur wenig, krankhafte Erscheinungen von seiten der Lunge bestanden
gar nicht. Erst allmählich wurde das Allgemeinbefinden schlechter, der Appetit
liess nach, die körperlichen Kräfte nahmen mehr und mehr ab. Bei der Auf¬
nahme in unsere Anstalt machte der Patient bereits einen recht krankhaften
Eindruck. Die Untersuchung ergab die Zeichen eines lokalen Entzündungs¬
prozesses in der rechten Achselhöhle — Versteifung des Schultergelenkes — und
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Kr. 8.
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einer allgemeinen chronischen Infektion — vergrösserte Leber und Milz —,
keine Lungenerscheinungen. An einen Zusammenhang dieses lokalen Entzündungs¬
herdes mit der Allgemeininfektion hatten wir nicht geglaubt. Während des
Aufenthaltes in unserer Anstalt blieb das Symptomenbild der allgemeinen Infektion
unverändert bestehen, bis ziemlich akut die Gehirnerscheinungen eiusetzten. Der
Weg der Infektion war also zweifelsohne der folgende: Rechte Achselhöhle,
Lunge, Gehirn.
Die Beantwortung der zweiten Frage ist die für den vorliegenden Fall
wichtigste. Hat die Verletzung zu der floriden Tuberkulose geführt? Sind die
Bazillen, die sich in dem alten Tuberkuloseherd in der Achselhöhle befanden
und die sicher dann den frischen Prozess hervorgerufen haben, durch das Trauma
frei geworden?
Die Verletzung hat, was sicher nachgewiesen ist, allein oder wenigstens
vorzugsweise die rechte Schulter betroffen. In der rechten Achselhöhle befand
sich solch ein alter tuberkulöser Herd. Derselbe hat jahrelang bestanden, ohne
irgend welche Erscheinungen zu machen. Trotzdem braucht nicht zweifelhaft
zu sein, dass in diesem Herde Tuberkelbazillen vorhanden waren. Sie konnten
jahrelang eingeschlossen schlummern und brauchten dadurch ihre Virulenz nicht
verloren haben. Ein äusserer Anstoss konnte genügen, die Hüllen zu sprengen,
die Bazillen frei zu machen und den Körper ihrer verderblichen Tätigkeit
preiszugeben.
Der Verletzte gab mit aller Sicherheit an, dass er bis zum Tage des
Unfalles den rechten Arm vollständig gebrauchen konnte, dass bis zu eben dem¬
selben Tage sein Allgemeinbefinden durchaus gut und er in seiner Arbeitsfähig¬
keit gar nicht beschränkt war, dass dagegen vom Unfalltage ab sich Schmerzen
in der Achselhöhle eingestellt hatten und es schliesslich zu einer vollkommenen
Versteifung des Schultergelenkes gekommen war. Tatsächlich waren bei der
Aufnahme hier alle Zeichen eines entzündlichen Prozesses im rechten Schulter¬
gelenk mit aller Sicherheit nachzuweisen. Die Versteifung konnte nur durch
einen entzündlichen Prozess zustande gekommen sein. Zweifelhaft war uns nur,
ob dieser lokale entzündliche Prozess auf den Unfall zurückzuführen war. Ganz
abgelehnt haben wir den Zusammenhang des allgemeinen chronischen Infektions¬
prozesses mit dem Unfall.
Jetzt aber, nach der durch die Sektion gegebenen Aufklärung, muss unbe¬
dingt angenommen werden, dass die Entzündung in der Achselhöhle durch den
Unfall hervorgerufen war, dass durch die Verletzung, die in einer starken
Quetschung des rechten Schultergelenkes und damit auch des Achselhöhlentumors
bestanden hat, die in demselben schlummernden Tuberkelbazillen freigemacht
worden sind, die ihrerseits zu einem Einsetzen der frischen tuberkulösen Infektion •
Veranlassung gegeben haben.
Dass der Unfall durchaus geeignet war, eine stärkere Ouetschung herbei¬
zuführen, kann nicht zweifelhaft sein. Nach Ausweis der Akten muss es sich
sogar sicher um eine stärkere Quetschung gehandelt haben, denn der Verletzte
verlor für einige Minuten das Bewusstsein. Dass aber eine so starke Quetschung
die Hüllen eines alten tuberkulösen Herdes sprengen konnte, braucht gewiss nicht
bezweifelt zu werden. Genügen dazu doch oft schon viel leichtere Gewaltein¬
wirkungen. Endlich braucht die Frage, ob in diesem alten Tuberkuloseherd
noch virulente Bazillen vorhanden waren, gar nicht diskutiert zu werden. Es
ist bekannt, dass Tuberkelbazillen viele Jahre lang unschädlich im Körper ein¬
gekapselt liegen können und keinerlei Symptome zu machen brauchen, bis sie
plötzlich mit und ohne äussere Veranlassung frei werden und sich als hoch
virulent erweisen.
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238
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
Es bleibt noch übrig die Beantwortung der dritten Frage. Diese dürfte
allerdings nur ein rein akademisches Interesse haben, denn, ob der Verletzte
vor dem Unfälle schon Erscheinungen einer floriden Tuberkulose gezeigt hat
oder nicht, ist für die Frage des Zusammenhanges des Todes mit dem Unfall
ziemlich belanglos, da ja der Verletzte bis zum Unfalltage seinen Dienst voll
versehen hat, woraus doch geschlossen werden muss, dass von einer wesentlichen
Erkrankung keine Rede war.
Natürlich ist nicht auszuschliessen, dass schon vor dem Unfall ein
frischer tuberkulöser Prozess im Körper vorhanden war. Sehr wahrscheinlich
ist es nicht. Eine Auskunft hätte hierüber höchstens ein Attest des erstbe¬
handelnden Arztes geben können.
Wollte man aber doch annehmen, wozu allerdings aber meines Erachtens
eine genügende Veranlassung nicht vorliegt, dass die Anfänge der frischen tuber¬
kulösen Erkrankung schon vor dem Unfall vorhanden waren, so müsste man
doch anderseits zugeben, dass die Krankheit seit dem Unfälle rapide fortge¬
schritten ist, d. h. durch die Verletzung eine wesentliche Verschlimmerung
erfahren hat. Denn dass der mit Bewusstlosigkeit verbundene Unfall eine starke
Erschütterung des Thorax und des Gehirns hervorgerufen hat, ist sicher und
dass auf dem so präparierten Boden die Infektion schneller eintrat bezw. Fort¬
schritte machte, kann ohne weiteres angenommen werden.
Also auch in dem Falle, dass der Unfall nur eine schnellere Entwickelung
einer schon vorhandenen frischen Tuberkulose gezeitigt hat, kann die Frage des
ursächlichen Zusammenhanges glatt bejaht werden.
Zusammenfassend gebe ich daher mein Gutachten dabin ab:
Der Verletzte ist an Miliartuberkulose gestorben, die als Folge einer
frischen Tuberkulose eingetreten ist, die ihrerseits wiederum durch den Unfall
hervorgerufen, oder wenigstens wesentlich verschlimmert worden ist. Der Tod
steht somit unzweifelhaft in ursächlichem Zusammenhang mit dem Unfall.
Der Fall erschien mir schon deshalb der Veröffentlichung wert, weil die
Infektion hier nicht, wie wohl meistens, in der Lunge ihren Ausgangspunkt ge¬
nommen hat, sondern in der rechten Achselhöhle, und weil hier doch mit aller¬
grösster Wahrscheinlichkeit, um nicht zu sagen, mit Sicherheit, festgestellt
werden konnte, dass der Unfall das auslösende Moment für den Eintritt der
Infektion gebildet hat.
Ein grösseres Interesse beansprucht aber der Fall wohl mit Rücksicht auf
den ganzen Verlauf. Bei der Aufnahme in die Anstalt war uns klar, dass
wir es nicht mit einer einfachen Versteifung des Schultergelenkes als Folge
der Quetschung zu tun hatten, sondern dass ein intensiver entzündlicher Prozess
in der Achselhöhle Schuld an dieser so ausserordentlich schnell eingetretenen
Versteifung hatte. Wir neigten deshalb auch zu der Ansicht, dass dieser lokale
entzündliche Prozess mit dem Unfall gar nichts zu tun hätte, jedenfalls waren
wir fest überzeugt, dass die Allgemeininfektion absolut nicht im Zusammenhang
mit dem Unfall stände. Da wir ferner auch den lokalen Prozess in der Achsel¬
höhle wie die Allgemeininfektion als zwei ganz getrennte Prozesse ansahen, so
ist weiter nicht wunderbar, dass uns der Fall recht unklar erschien. Wir
sahen ja auch deshalb von jeder mediko-mechanischen Behandlung ab. Wir
waren im Grunde davon überzeugt, dass sowohl der lokale Entzündungsprozess
in der Achselhöhle, als die Allgemeininfektion viel älteren Datums wären als
der Unfall.
Bedauerlich war ja vor allen Dingen, dass ein Gutachten des erstbehandeln¬
den Arztes nicht vorhanden war. Damit soll nicht etwa gesagt werden, dass
ein solches Gutachten mit Sicherheit eine volle Klärung der Sachlage gegeben
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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 8.
239
hätte. Es hätte aber zar Klärung viel beitragen können, wenn beispielshalber
aus ihm hervorgegangen wäre, dass der rechte Arm unmittelbar nach dem Unfall
noch frei beweglich war.
Wir waren somit ganz auf die Angaben des Verletzten angewiesen.
Sind nun solche Angaben von Patienten schon an und für sich nicht immer
ganz zweifelsfrei, so gilt das noch in ganz besonderem Maße von den Angaben
Unfallverletzter. Diese haben in den allermeisten Fällen eine, im übrigen leicht
begreifliche Scbeu, früher vorhandene Krankheiten anzugeben, indem sie immer
von der Ansicht ausgehen, dass man ihr jetziges Leiden nur als Folge der
früheren Erkrankung auffassen könnte. So war es auch hier. Die Anamnese
liess uns vollständig im Stich. Der Verletzte behauptete einfach, früher stets
gesund, niemals krank gewesen zu sein. Auf die beiden Geschwülste in der
rechten Achselhöhle und am rechten Unterkiefer aufmerksam gemacht, blieb er
dabei, dass dieselben schon viele Jahre lang bestanden, niemals irgend welche
Beschwerden gemacht hätten und dass er vor allen Dingen in seiner Arbeits¬
fähigkeit durch dieselben niemals beeinträchtigt gewesen wäre. Als wir ihn nach
Einzelheiten inbezug auf die Geschwülste befragten, nach Zeit der Entstehung,
Art des Wachstums, wollte er sich an nichts erinnern können.
Wir hofften nun, durch die Beobachtung Klarheit über den Fall zu be¬
kommen. Diese Hoffnung erwies sich ebenfalls als trügerisch. Während der
14 Tage, die der Patient in unserer Anstalt war, änderte sich an dem Krank¬
heitsbilde gar nichts. Erst das Auftreten der Meningitis bewies uns mit einem
Schlage, dass wir es hier mit einer Tuberkulose zu tun hatten, dass im Körper
ein alter tuberkulöser Herd vorhanden sein musste, von dem die tuberkulöse
Meningitis ausgegangen war.
Aber selbst da glaubten wir noch nicht an einen Zusammenhang zwischen
Unfall nnd Tuberkulose. Erst das Ergebnis der Sektion bewies den Zusammen¬
hang zwischen Erkrankung und Unfall unwiderleglich.
Zusammenhang eines Oberkiefersarkoms mit einer mindestens
13 Jahre zurückliegenden Verletzung einer Gesichtshälfte
abgelehnt.
An einem ärztlichen Gutachten erläutert von Prof. C. Thiem, Cottbus.
In der Unfallversicherungssache der Hinterbliebenen des am 19. Januar
t862 geborenen, am 26. Juni 1908 verstorbenen Flössers A. Schm, in E. gebe
ich das vom Reichsversicherungsamt geforderte Obergutachten nach Lage der
Akten ab.
Das Gutachten soll sich darüber äussern, ob es wahrscheinlich ist, dass der
am 26. Juni 1908 erfolgte Tod des Schm, mit dem Unfälle, den der Verstorbene
in der Zeit zwischen 1898 und 1891 erlitten hat, in ursächlichem Zusammen¬
hang steht.
Am 19. Juni 1908 ging bei der II. Sektion der Westdeutschen Binnen¬
schiffahrts-Berufsgenossenschaft zu Mainz eine Anzeige von der Flösserei J. Z.
zu E. ein, wonach in den Jahren 1888 — 1891 Schm, beim Tragen eines Eichen¬
pfahles (später, Bl. 37, ist von einem Eisenpfahl die Rede, augenscheinlich infolge
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falschen Lesens) nach dem Floss mit dem rechten Fass ausgeglitten und nach
rechts vorwärts auf das Floss gefallen sei, während der auf der linken Schulter
getragene Pfahl auf die linke Gesichtshälfte fiel und dort eine Wunde erzeugte.
Es wurde von dem Bezirksarzt Herrn Dr. St. am 11. Oktober 1908 ein
Gutachten abgegeben (Blatt 4 der Genossenschaftsakten).
Darnach wurde der genannte Arzt im Jahre 1888 — nähere Zeitbestimmung
nicht möglich — gegen abend zu dem Flösser Schm, gerufen.
Dieser hatte auf der Aussenseite einer Gesichtsseite, nach der Erinnerung
des Arztes in der Gegend des Jochbogens, eine tiefere Risswunde, die genäht und
kunstgerecht verbunden wurde. Bis zur Beendigung des Verbandes war Schm,
bewusstlos, nachher erholte er sich langsam.
Sein Begleiter erzählte, dass Schm, von einem bei der Arbeit abgesprun¬
genen Stück Holz mit grosser Gewalt an den Kopf getroffen worden sei. Am
nächsten Tage konnte Schm., wie er wünschte, nach E. gebracht werden. Herr
Dr. St. hat nachher nichts weiter über den Verlauf der Verletzung erfahren.
Es befindet sich ferner Blatt 3 der Akten ein am 1. Oktober 1908 bei der
Sektion eingegangenes Gutachten des Herrn Dr. Rd.
Darnach ist Schm, nach dem Unfall wieder erwerbsfähig gewesen und
seinem Beruf nachgegangen. Er wurde erst Anfang November 1907 vollständig
erwerbsunfähig.
Die erste Verletzung soll nach Herrn Dr. Rd. bestanden haben in einer star¬
ken Quetschung und Weichteil quetschung und Zerreissung am oberen linken
Augenrande und linken Oberkiefer. Vor 4—5 Jahren, also 1903—1904, hat Schm,
nach der Angabe des Herrn Dr. Rd. öfters über Schmerzen der linken Kopfseite
geklagt und geglaubt, dass die Zähne daran schuld seien, weshalb er sich mehrere
entfernen liess.
Herr Dr. Rd. vermutete damals, dass eine traumatische, auf den beschrie¬
benen Unfall zurückzuführende Neuralgie vorliege.
In den letzten Tagen des Oktobers 1907 fand sich bei Schm, eine starke,
vom Oberkieferknochen ausgehende harte Schwellung der linken Gesichtshälfte,
die trotz der angewandten Sublimatumschläge grösser wurde.
Endlich entschloss sich Schm, zur Operation, die von Herrn Dr. Rd. in B.
vorgenommen wurde.
Es fanden sich der linke Oberkieferknochen, das linke Nasenbein, der linke
Gaumen und der Jochbeinbogen durch ein Sarkomgewächs zerstört und es trat
schliesslich, nachdem das linke Auge noch völlig erblindet war, am 26. Juni
1908 der Tod an Entkräftung ein. Nach der Mitteilung des Herrn Dr. Rd. an
das Schiedsgericht hat die Operation am 6. Dezember 1900 stattgefunden.
Herr Dr. Rd. ist der Ansicht, dass das Sarkom durch die vor 19 Jahren er¬
littene schwere Oberkieferkontusion entstanden sei. Er erinnere sich aus der
Litteratur zweier Fälle, in denen längere Zeit nach dem Unfall ein Sarkom ent¬
standen sei.
In dem einen Fall handelte es sich um einen Professor, der 18 Jahre nach
einer schweren Kontusion des Oberschenkels hier ein Riesenzellensarkom bekam.
In dem zweiten Falle war einem Steinbruchpächter ein Stein auf den
Rücken gefallen und nach 12 Jahren hatte sich hier ein Sarkom gebildet.
In beiden Fällen habe sich das Reichsgericht (!) für den ursächlichen Zu¬
sammenhang zwischen Sarkom und Unfall ausgesprochen und er (Dr. Rd.) glaube
hier eine ganz gleiche Sache vor sich zu haben.
Es ist nun noch der Flösser Nikolaus Fr. von E. über den Unfall, dem er
beigewohnt haben soll, vernommen worden (Blatt 17 der Genossenschaftsakten).
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Er hat den Unfall so beschrieben, wie dies in der Unfallanzeige geschehen
ist, und noch hinzugefögt, dass Schm, damals 14 Tage lang arbeitsunfähig war.
Der ebenfalls als Angenzeuge des Unfalles genannte Julius R. weiss nichts
von dem Unfall (Blatt 21 der Genossenschaftsakten).
Herr Dr. G. hat am 21. Oktober 1908 geschrieben, dass er sich eines Un¬
falles des Flössers Schm, erinnere, näheres aber nicht mehr wisse.
Es ist nun noch von der Medizinischen Universitätsklinik zu L. ein Ober¬
gutachten eingefordert und von Herrn Privatdozent Dr. St. am 9. April 1909
abgegeben worden (Blatt 42 der Genossenschaftsakten).
Herr Dr. St. hat hierauf hingewiesen, dass nach der allgemein gebiligten
Lehre von mir bei einem so langen Zeitraum zwischen Unfall und Geschwulst¬
entstehung eine lückenlose Folge von örtlichen Beschwerden den Zusammenhang
vermitteln müsse.
Dies sei hier nicht der Fall. Wenn einmal ein hoher Gerichtshof in ähn¬
licher Lage den ursächlichen Zusammenhang angenommen habe, so müsse sich
das der Entscheidung zugrunde liegende Gutachten entweder in Widerspruch zu
den anerkannten Lehren der Wissenschaft gestellt oder der Fall müsse anders
gelegen haben.
Die Berufsgenossenschaft hat darauf die Hinterbliebenenansprüche ab¬
gelehnt.
Das hiergegen angerufene Schiedsgericht für Arbeiterversicherung zu W.
hat auch Herrn Dr. Rt., der die Operation vorgenommen, zum Bericht aufgefordert
Herr Dr. Rt. erkennt zwar an, dass eine lückenlose Kette von subjektiven
und objektiven Beschwerden zwischen Unfall und Auftreten der Geschwulst für
den unbedingten sicheren Beweis anerkannt werden müsse; keineswegs dürfe
aber aus dem Fehlen dieses Momentes die Schlussfolgerung gezogen werden,
dass der Zusammenhang absolut ausgeschlossen sei.
Solange diese lückenlose Folge den Zusammenhang nicht vermitteln müsse,
könne man aber, wie in diesem Falle, den Zusammenhang als bestehend gelten
lassen, und er schliesse sich den Schlussfolgerungen des Herrn Dr. Rd. an.
Die vom Schiedsgericht vernommene Witwe Schm, hat ausgesagt, ihr
Mann habe nach dem Unfall oft und hauptsächlich bei Witterungswechsel ge¬
klagt (worüber, steht nicht da), doch habe niemand geglaubt, dass es so schlimm
ausgehen könne.
Der Unfall habe sich ein Jahr nach ihrer ersten Niederkunft (8. September
1888) ereignet.
Das Schiedsgericht hat sodann in seiner Sitzung vom 9. November 1909 die
Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Hinterbliebenenrente verurteilt.
Bewertung der im vorstehenden aufgeführten Tatsachen und
Begutachtung:
Zunächst ist zu dem Gutachten des Herrn Dr. Rd. zu bemerken, wie meinem
Wissen nach noch niemand behauptet hat, dass beim Fehlen von sogenannten
Brückenerscheinungen zwischen einem Unfall und einem Sarkom ein ursäch¬
licher Zusammenhang zwischen Unfall und Gewächs unmöglich sei. Das kann
niemand behaupten, da wir den Einfluss einer Verletzung auf die Gewächsent¬
wickelung noch gar nicht sicher kennen.
Darauf kommt es aber gar nicht an. Was alles möglich ist, kümmert
den Richter nicht.
Der Richter stellt in diesem Fall die Frage, ob der ursächliche Zusammen¬
hang zwischen Unfall und Gewächsbildung mit Sicherheit oder an Sicher¬
heit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist.
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242
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
Ich habe aber noch niemals gehört, dass eine Sache auch nur einigermaßen
dadurch wahrscheinlich gemacht wird, dass man behauptet, sie sei nicht un¬
möglich. Das sind doch zwei weit voneinander abstehende Zustände, die Möglich¬
keit und die sogenannte Wahrscheinlichkeit. Bei der Frage des Wahrschein¬
lichkeitsnachweises muss man sich an bestimmte Erfahrungen halten.
Die Erfahrung hat nun gelehrt, dass Sarkome in sehr seltenen Fällen nach
Verletzungen auftreten, etwa in 7 °/ 0 der Fälle. 93 % aller Sarkomgewächse
treten ohne jede nachweisbare äussere Veranlassung in Erscheinung, und gerade
die Sarkome am Kopf werden so ausserordentlich selten nach Verletzungen be¬
obachtet, dass ich in der Litteratur nur einen einzigen sicheren Fall gefunden
und in meinem Handbuch veröffentlicht habe.
Lengnick: 19jäbriges Mädchen behält Schmerzen nach einem Stockhieb
auf den Oberkiefer, nach einigen Wochen hierselbst rotes Knötchen. Nach
1 Va Jahren Fibrosarkom entfernt. '
Die Erfahrung hat weiter gelehrt, dass die Sarkome, wenn sie sich an eine
Verletzung schliessen, dieser in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sehr bald,
frühestens in 3 Wochen, spätestens in 2 Jahren, folgen. Werden sie später be¬
obachtet, so müssen eben, um sie auch nur mit einiger Wahrscheinlichkeit auf
den Unfall zurückführen zu können, zwischen Unfall und Geschwulst auftretende
sogenannte Brückenerscheinungen vorhanden sein.
Wenn Herr Dr. Rd. 2 Fälle anführt, in denen (seiner übrigens sehr unbe¬
stimmten Angabe nach) das Reichsgericht Sarkome als Unfallfolgen anerkannt
hat, obwohl zwischen Unfall und Geschwulstentstehung in dem einen Fall 18,
in dem anderen 12 Jahre lagen, so ist der eine Fall mit dem Professor so kurz
geschildert, dass man ihn gar nicht nachprüfen kann. Der Fall mit dem Stein¬
bruchpächter bezieht sich auf eine Entscheidung des Reichsversicherungsamtes
(nicht des Reichsgerichts), die durchaus nicht die Billigung aller sachkundigen
Sachverständigen erfahren hat. Ich selbst habe diesen Fall in meinem Vortrage
vor dem Reichsversicherungsamt über den Einfluss von Unfällen auf Bildung von
Geschwülsten usw. vorgebracht und offen erklärt, dass ich in diesem FaUe den
Spruch des Reichsversicberungsamtes nicht für nachahmenswert halte; nun hat
er doch Schule gemacht. Ich habe dabei den Wunsch ausgesprochen, dass das
Reichsversicherungsamt, wenn eo spät nach dem Unfall eine Geschwulstent¬
stehung infolge einer Verletzung behauptet wird, eine ebenso strenge Beweis¬
führung vom Verletzten verlangen möge wie bei der behaupteten traumatischen
Entstehung von Eingeweidebrüchen.
Einige Mitglieder des Reichsversicherungsamtes haben mir nach dem Vortrage
erklärt, sie müssten mir jetzt, nachdem sie den Vortrag gehört hätten, Recht geben
Und nun verlangt Herr Dr. Rt. umgekehrt es müsse in diesem Falle die
Hinterbliebenenrente gezahlt werden, weil der Zusammenhang zwischen Unfall
und Gewächsbildung nicht absolut auszuschliessen sei.
Das wäre keine Rechtsprechung mehr!
Es wird weiter von allen Ärzten als Vorbedingung für die Annahme eines
wahrscheinlichen Zusammenhanges zwischen Sarkomgewächs und Unfall verlangt,
dass das Gewächs sich am Orte der Gewalteinwirkung zeigen müsse.
Selbst diese Forderung ist im Falle Schm, nicht genau erfüllt, denn als
man an die Operation des Sarkomes ging, war es schon soweit vorgeschritten,
dass niemand mehr zu sagen weiss, von wo es ausgegangen ist.
Es ist auch nicht sicher festgestellt, wo die Verletzung stattgefundeu hat.
Der einzige Arzt, der es wissen könnte, Herr Dr. St., meint, wenn ich mich nicht
irre, an der Aussenseite des Jochbeinbogens einer Gesichtsseite, Herr Dr. Rd.
spricht von der linken Stirn- und Oberkieferseite und vom oberen Augenrande.
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243
Als er von Schm, um Rat gefragt wurde, war die linke Gesichtsseite ge¬
schwollen, und als man operierte, waren die linken Oberkieferknochen, das
Nasenbein, der linke Gaumen und Jochbeinknochen völlig zerstört.
Wenn wir annehmen, dass die Gewächsbildung 4 oder 5 Jahr vor der Be¬
fragung des Herrn Dr. Rd., das wäre 1. Oktober 1902 oder 1903 (Oktober 1907
ist Herr Dr. Rd. zuerst befragt worden), begonnen hat, was ich für wahrschein¬
lich halte, so hätte doch, wenn der Unfall die Entstehung veranlasst hätte, die
Geschwulst aussen am Jochbogen oder dem Oberkiefer oder dem oberen Augen¬
höhlenrande, also an den verletzten Teilen, sich zeigen müssen; da ist aber eben
nichts gewesen, so dass Herr Dr. Rd. an Neuralgie dachte.
Vielmehr ist der Schmerz offenbar in der Nähe der Zähne aufgetreten, da
sich Schm, mehrere Zähne ausziehen liess. Nun wissen wir, dass Oberkiefer¬
sarkom ungemein häufig von schlechten, wurzelkranken Zähnen ausgeht.
Es liegt also viel näher, anzunehmen, dass das Sarkom diesen Ausgangs¬
punkt genommen hat, denn es brauchte 4—5 Jahre, um sich als Geschwulst nach
aussen hin bemerkbar zu machen, nachdem nun Nase, Gaumen und Kiefer zer¬
stört waren.
Bei dem 14 oder 15 Jahre zurückliegenden Unfall ist nichts von einem
Oberkieferbruch erwähnt und die getroffenen Teile lagen höher: Jochbogen
oberer Augenhöhlenrand, Stirn Oberkiefer. Ich halte schon aus den angeführten
Gründen es für so gut wie ausgeschlossen, dass der Unfall auf die Entstehung
eines offenbar im Innern der Oberkieferhöhle, wahrscheinlich in dessen tiefsten
Teilen (Zahnwurzeln) beginnenden Sarkomgewächses einen Einfluss gehabt hat,
vielmehr für wahrscheinlich, dass das Gewächs durch Wurzelerkrankung der
Zähne angeregt worden ist. Und dann die Zeit zwischen ersten Erscheinungen
und Unfall! Wir wissen rein gar nichts 14 — 15 Jahre lang über irgendwelche, auch
nur die Annahme einer Erkrankung der linken Oberkieferhälfte stützende An¬
gaben.
Niemals vor der Schiedsgerichtsverhandlung ist davon die Rede, dass Schm,
vor jener Zahnausziehzeit über Schmerzen der linken Gesichtshälfte geklagt hat!
Erst im Schiedsgerichtstermin erklärt Frau Schm., ihr Mann habe oft und
hauptsächlich bei Witterungswechsel geklagt, die bekannte nichtssagende Klage,
und umsoweniger etwas beweisend, als gar nicht einmal erwähnt ist, worüber
Schm, geklagt hat.
Der Beistand der Klägerin hat auf eine durch den Unfall angeblich hervor¬
gerufene Augenerkrankung des Schm, hingewiesen. Obgleich hier nichts näheres
angegeben ist, kann man doch das eine mit Bestimmtheit behaupten: Vom Auge
ist das Sarkom nicht ausgegangen, das Auge ist erst infolge des Sarkoms, nach¬
dem dieses schon die halbe Gesichtsseite zerstört hatte, erblindet Also es ist
auch nicht ein einziger Anhaltspunkt da, der den ursächlichen Zusammen¬
hang zwischen Unfall und Sarkom auch nur in der Vorstellung denkbar er¬
scheinen Hesse. Es spricht vielmehr alles gegen eine Wahrscheinlichkeit dieses
Zusammenhanges.
Im übrigen sei noch eins erwähnt: die Diagnose Sarkom ist anscheinend
durch mikroskopische Untersuchungen nicht festgestellt. Es ist daher ein Zweifel
darüber berechtigt, ob es sich überhaupt um ein Sarkom und nicht um Krebs
gehandelt hat, wofür manches im Verlauf und in der Langsamkeit der ersten
Entwicklung spricht.
Dann wäre bei der überaus grossen Seltenheit der Krebsgewächse nach
einmaliger Verletzung die Unwahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges
zwischen Unfall und Gewächs noch grösser.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. S.
Besprechungen.
Liniger, Begutachtung der Finger-, Arm- und Beinverletzungen mit
Zusammenstellung der neuesten Entscheidungen des Reichsversicherungs¬
amtes. Preis 4 Mk. Düsseldorf. Druck und Verlag von L. Schwann. Da die erste
Auflage aus dem vergangenen Jahr in kurzer Zeit vergriffen war, hat L. eine 2. Auflage
in wesentlich erweitertem Umfange herausgegeben. Von großem Werte ist diese 2. Auflage
für jeden mit Unfallbegutachtungen beschäftigten Arzt dadurch, daß nicht nur zahlreiche
neue wichtige Entscheidungen über Fingerverletzungen und Fingerverluste hinzugekommen,
sondern auch jetzt die wichtigsten neueren Entscheidungen bei typischen Verletzungs¬
folgen an den Armen und Beinen aufgenommen sind. Durch Unterstützung einer großen
Anzahl von wichtigen Berufsgenossenschaften aus Industrie und Landwirtschaft, durch
Zusendung von bemerkenswerten reichsgerichtlichen Entscheidungen ist ein Werk ent¬
standen, das von den Extremitätenverletzungen wohl jede dem begutachtenden Arzte vor¬
kommende Verletzungsfolge nach Entscheidungen des Reichs-Versicherungsamtes enthält.
Eine kurze Abhandlung über Behandlung von Finger-, Arm- und Beinverletzungeu,
in welcher L. aus seiner grossen Erfahrung als Operateur und Gutachter dem praktischen
Arzte, dem ja die Mehrzahl der Extremitätenverletzungen zuerst zugeführt wird, wert¬
volle Winke gibt, schliesst das Buch, das hiermit den Lesern der M. empfohlen sei.
Aronheim - Gevelsberg.
Wrede, Die konservative Behandlung der Gesichtsfurunkel. (Münch,
med. Woch. 29). In Nr. 7 der Münch, med. Woch. hatte Kappler die Biersche Binden¬
umschnürung für die malignen Furunkel des Gesichtes empfohlen. Auf Grund der Er¬
fahrungen der chirurgischen Klinik Lexers spricht sich auch W. für eine konservative
Behandlung der Gesichtsfurunkel aus; den Krankheitsverlauf müsse man aber in der
Hand behalten und stets wissen, in welchem Stadium der Erkrankung man sich befinde,
um jederzeit die konservative Behandlung abbrechen zu können, wenn sie gefährlich
werde. Das aber würde durch die Staubindenbehandlung zum mindesten erschwert, wenn
nicht unmöglich gemacht, da sie das Krankheitsbild verschleiere. Aronheim-Gevelsberg.
Henssen, Ein Fall von taschenartiger Erweiterung der Ohrspeichel¬
drüse. (Münch, med. Woch. 27). Bei einem 45jähr. Pat. der Lungenheilstätte Sonnen¬
berg bei Saarbrücken fanden sich die Ausführungsgänge bei der Ductus Stenoniani
deutlich sichtbar, von erweiterten Venen umgeben und für eine dünne Sonde auf eine
kurze Strecke leicht zu sondieren. Beim Aufblasen der Backen wurde die Luft mit
lautem, fauchenden Geräusch in die Ohrspeicheldrüse hineingetrieben und dort zurück¬
gehalten, auch wenn die Backen nicht mehr aufgeblasen waren. Vor beiden Ohren zeigte
sich dann eine wallnussgrosse Geschwulst, die durch Streichen mit dem Finger leicht zu
beseitigen war. Dies Verhalten der Ohrspeicheldrüsen bestand seit 2 Jahren; da Pat.
Glasbläser ist, wurde er in seiner Tätigkeit stark behindert und beanspruchte Rente, da
er behauptete, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können. (S. die Arbeit Linigers in
Nr. 1/1906 der M. f. U. Refer.) Aronheim-Gevelsberg.
Zur Werth, Über die Dosierung der Stauungshyperämie. (Münch, med.
Woch. 14). Die Resultate seiner Versuche, der Dosierung der Stauung eine wissen¬
schaftliche Grundlage zu geben, fasst Verf. in folgenden Sätzen zusammen: Die optimale
Stauungsstufe fällt mit dem arteriellen Minimaldruck zusammen, liegt also etwas unterhalb
der auf auskultatorischem Wege erhaltenen Minimaldruckzahl. Vergleichende Unter¬
suchungen haben für eine dem arteriellen Minimaldruck entsprechende Stauungsstufe die
grösste Biutdrucksteigerung im gestauten Gebiete ergeben. — Das zwischen arteriellem
Minimaldruck und Maximaldruck auftretende akustische Phänomen ist bei der Anlegung
der Stauungsbinde der Indikator gegen zu starkes Anziehen der Binde.
A ro n h e i m - Gevelsberg.
V. Stubenrauch, Das Kniegelenk eines Bluters. Demonstriert im ärztl.
Verein München am 25. Mai. (S. Münch, med. Woch. 27). Der betreffende Pat., 26 Jahre
alt, erlitt vor 5 Jahren 2 Unfälle: einmal fiel ihm ein Holzbolzen auf das 1. Knie, was
eine Gonitis zur Folge hatte; das zweitemal bekam er nach Heben eines Sackes Zement
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heftigen Schmerz in der Schenkelbeuge. Anfangs Januar 1910 strauchelte er mit dem
1. Beine; 2 Wochen später trat mit hohem Fieber eine Flexionskontraktur des 1. Hüft¬
gelenks auf, bedingt durch einen fluktuierenden Tumor im Psoasgebiet. Nach Eröffnung
der Haut Entleerung von Blutkoagula; Nachblutung. Nach 3 Tagen Platzen der genähten
Inzisionswunde; Tamponade, Gelatineinjektionen; mäßige Nachblutung; Fortdauer der
septischen Erscheinungen. Unter Zeichen von Peritonitis Tod 14 Tage nach der Auf¬
nahme. Sektion: Muskulatur des Psoas und Iliakus breiig zerfallen; von der Zerfall¬
höhle aus Infektion des Peritoneums. Typisches Blutergelenk am 1. Knie. Rostbraune
Verfärbung der Synovialis, oberflächliche (alte) Usuren des Knorpelüberzuges der Femur-
kondylen. — Pat. war kein familiärer, sondern ein akzidenteller Bluter; Hämophilie
konnte bei keinem Aszendenten nachgewiesen werden, doch starben alle bisher nachweis¬
baren Verwandten der Aszendenz mit Ausnahme eines Falles (Lungentuberkulose) nn
Herz- und Gefässerkrankungen. Aron he im-Gevelsberg.
Weiland, Traumatischer Diabetes. W. demonstriert in der medizin. Gesell¬
schaft Kiel am 2. 6. 10. (s. Münch, med. Woch. 29) einen Pat. mit traumatischem Dia¬
betes, der hereditär nicht belastet und vor dem Trauma wiederholt ärztlich untersucht
und gesund befunden war. Er ist kein Alkoholiker und nicht adipös. Der Unfall
ereignete sich vor 5 / 4 Jahren so, dass dem Pat. ein leerer Holzeimer aus 8 m Höhe auf
den Hinterkopf fiel und dort eine harte Weich teilwunde verarsachte. Er war tyj Stunde
bewusstlos, zeigte sonst keine Zeichen zerebraler Verletzung. In den nächsten Wochen
traten vermehrter Durst, nächtliches Urinlassen, Mattigkeit, Hautjucken und Zucker im Urin
auf. Die darauf folgende klinische Beobachtung ergab: 75,0 g Zucker bei gemischter Kost;
Toleranz zwischen 150—200 g Brot; keine wesentlich vermehrten Urinmengen. Körper¬
gewicht 66 kg. Z. Z. gesunde Organe, keine nervösen Störungen, Toleranz bei 70 g Brot,
vermehrte Urinmenge bis 32, 00 ccm. Blutzuckerwert 0,19 °/ 0 . Körpergewicht 69^ kg.
Pat. bezieht eine Rente von 66 2 / 3 °/ 0 , nachdem das Reichsgericht eine Vollrente abge¬
lehnt hatte. Aron heim-Gevelsberg.
Schreiber und Hoppe, Über die Behandlung der Syphilis mit dem neuen
Ehrlich-Hataschen Arsenpräparat Nr. 606. (Münch, med. Woch. 27). Auf Grund
der von den Verf. in der Heilanstalt Uchtspringe an 300 Kranken gemachten Beob¬
achtungen mit Ehrlichs neuem Mittel kommen sie zu dem Schluss, dass 1) dass neue
Mittel eine absolut spezifische Wirkung auf die Syphilis hat, die sich schon bei der
einmaligen Injektion kundgibt, 2) dass es in der angewandten Dosis (subkutan und intra¬
venös 0,6—0,7) absolut ungiftig ist. Kontraindiziert scheint das Mittel zu sein bei
schweren Erkrankungen der Zirkulationsorgane, der Nieren und der Augen sowie bei
allen Allgemeinerkrankungen und Kachexien. Aron he im-Gevelsberg.
Werner und Caan, Über die Wirkungen von Röntgenstrahlen auf Ge¬
schwülste. (Münch, med. Woch. 27). In ihrer grösseren Arbeit an einem grossen
Material Geschwulstleidender aus dem Heidelberger Institut für Krebsforschung empfehlen
Verf. folgende Indikationen als rationell: Operable Tumoren sind unter allen Umständen
chirurgisch zu entfernen, doch ist die Röntgentherapie als Nachbehandlung, selbst wenn
andere Heilmethoden (z. B. Fulguration oder Thermopenetration) verwendet wurden,
durchaus empfehlenswert. Die Bestrahlung in eine offene Wunde scheint wirksamer zu
sein als die perkutane Bestrahlung des Operationsfeldes. Aron he im-Gevelsberg.
Friedrich, Sarkom des Armes nach Hundebiss. Fr. berichtet im Ärztl.
Verein zu Marburg am 26. Mai (s. Münch med. Woch. 30) über einen Fall von Sarkom
des Armes nach Hundebiss bei einem Kinde, der in Nr. 2/1910 S. 55 referiert ist. Die
weitere klinische Entwicklung und Beobachtung ergab, dass das Kind wenige Wochen
nach der Exstirpation des primären Knotens ein Rezidiv mit Lymphdrüsensarkom bekam.
Das Kind starb daran. Fr., der s. Z. die Sarkomnatur des Falles bezweifelte, hält nun¬
mehr die früher von seinem Assistenten Ott gestellte Diagnose und den ganzen ätiologisch
interessanten Zusammenhang für einwandfrei erwiesen. Aron he im-Gevelsberg.
Jeschke, Kartilaginäre Exostosen. J. demonstriert im Ärztl. Verein zu
Marburg am 26. Mai (s. Münch, med. Wocb. 30) einen 21jähr. Mann mit multiplen
kartilaginären Exostosen, besonders am proximalen Ende der Humeri, distalen der Vorder¬
armknochen, ferner an dem distalen Ende beider Oberschenkelknochen und dem proximalen
und distalen Ende beider Unterschenkel. In der Diskussion betont Friedrich die immer
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wiederkehrenden Beziehungen der Exostosen zum Gefüssverlauf der Art. nutritia desselben
Knochens. Immer kommt es nur oder fast ausschliesslieh an denjenigen Epiphysen bezw.
Knochenenden zur Exostosenbildung, von denen der Strom der Nutritia abgewendet ist.
Sie ist im Femur proximalwärts gerichtet, die Exostosen entsprechend nur am distalen
Ende; in Humerus und Tibia ist die Nutritia distalwärts, Exostosen bestehen am proxi¬
malen Knochenende usw. Aronheim-Gevelsberg.
Weigel, Tod im epileptischen Anfall. W. berichtet in der Nürnberger medizin.
Ges. u. Poliklinik am 14. April 1910 (s. Münch, med. Woch. 30) über einen Fall von
Tod im epileptischen Anfall, der durch die besonderen Umstände, welche denselben
herbeiführten, den Charakter eines Betriebsunfalles erhielt und auch als solcher von der
Berufsgenossenschaft anerkanut wurde. Es handelte sich um einen Mälzer, der allein
auf dem fast meterhoch mit Gerste bedeckten Gersteboden arbeitete, einen epileptischen
Anfall bekam, mit dem Gesichte in die Gerste fiel und so erstickte. Die Sektion, ergab,
dass die Luftröhre und ihre Verzweigungen, soweit es ihr Lumen gestattete, mit Gerste-
körnern angefüllt waren. Das Blut zeigte die Beschaffenheit, wie sie für Erstickungstod
charakteristisch ist. Im Gehirn Hess sich ausser einem stärkeren Blutreichtum nichts
Besonderes, vor allem kein Blutungs- oder Erweichungsherd nachweisen.
Aronheim - Gevelsberg.
Riegel, Operation bei Epilepsie. R. berichtet in der Nürnberger medizinischen
Gesellschaft und Poliklinik am 31. März (s. Münch, med. Woch. 26) über einen Fall von
Jacksonscher Epilepsie, bei dem sich bei der von Hei nie in ausgeführten Operation als
Resultat eine markstückgrosse Exostose genau über dem vorher sorgfältig bestimmten
Beinzentrum fand. Die Exostose war rauh, rissig und zackig, 3—4 mm erhaben und mit
der sonst völlig normalen harten Hirnhaut verwachsen. Letztere wurde nicht gespalten,
da der Befund am Knochen zu genügen schien und der in Lokalanästhesie operierte
Herzkranke durch den Blutverlust sehr geschwächt war. Der Erfolg der Operation war
ein sehr günstiger. A ronheim-Gevelsberg.
Kümmel], Operation bei Epilepsie (Trepanationsventilbildung). K.demon¬
striert im ärztlichen Verein in Hamburg am 21. 6. (s. Münch, med. Woch. 26) 3 durch
Trepanationsventilbildung geheilte Fälle von Epilepsie. In 2 Fällen war ein Trauma in
der Anamnese, und die Entfernung einer Zyste führte zum Erfolg. Im 3. Fall handelte
es sich um gemeine Epilepsie, bei der die Ventilbildung nach Kocher gelang und Heilung
herbeiführte. Aronheim - Gevelsberg.
Saenger, Jacksonsche Rindenepilepsie. S. demonstriert im ärztl. Verein in
Hamburg am 18. I. 10 (s. Münch, med. Woch. 5) einen Fall von Jacksonscher Rinden¬
epilepsie durch Operation geheilt bei einem 32jähr. Manne, bei dem seit 1904 an
Häufigkeit zunehmende Krampfanfälle, die im 1. Daumen beginnen, ohne Bewusstseins¬
verlust verlaufen. Trepanation; Aufsuchen des motorischen Zentrums für den Daumen
und Exstirpation eines 1 cm. breiten Quadrates des Gehirns. Die anfangs bestehende
motorische und sensible Parese hat sich allmählich verloren. Aronheim-Gevelsberg.
Windscheid, Epilepsie als Unfallfolge anerkannt. (Mediz. Klinik 1909,
N. 43.) Ein früher gesunder Hilfsheizer "wurde 15. Dez. 1906 von der Ofentür der
Lokomotive an der linken Brustseite getroffen. Es stellte sich nach ärztlicher Angabe
Reizung des Rippenfelles ein; daher musste Pat. bis Mitte Jan. 1907 seine Arbeit auf¬
geben. Im Laufe des Jahres 1907 traten bei anstrengenden Arbeiten sowie beim Gehen
Beklemmungen in der linken Brustseite, Herzklopfen und Kopfschmerzen ein. Ab und
zu wurde ihm schwarz vor den Augen, dann verlor er das Bewusstsein und fiel hin.
Zur Feststellung der Art seiner Anfälle wurde er 4 Wochen vom Verf. beobachtet. Die
Untersuchung ergab, dass die linke Brustseite auch bei der Atmung zurückblieb und
Pat wegen Schmerzen bei tiefer Atmung sie schonte. Die Beobachtung stellte fest, dass
4 während des Aufenthaltes in der Anstalt aufgetretene Anfälle der oben beschriebenen
Art epileptischer Natur waren.
In dem Gutachten betont Verf., dass ein Zusammenhang zwischen Epilepsie und
Unfall sich mit Sicherheit nicht beweisen lasse; denn Pat. stehe noch in den Jahren (32),
in denen genuine Epilepsie auch spontan ausbrechen könnte. Andrerseits könne auch
nicht ein Zusammenhang zwischen dem noch jetzt pathologischen Zustande der linken
Brusthälfte und der Epilepsie absolut verneiut werden, da es sehr wohl infolge eines
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Reizes auf das Gehirn zur Entwicklung epileptischer Krämpfe kommen könne. Werde ein
Zusammenhang abgelehnt, so seien 50 °/ 0 Rente für die Brustquetschung mehr als reich¬
lich bemessen, werde er angenommen, so müsste Pat. die Vollrente erhalten. Das Schieds¬
gericht entschied sich für Vollrente. Apelt-Glotterbad.
Haenel, Tabes traumatica. H. spricht in der Gesellschaft für Natur- und
Heilkunde zu Dresden um 12. 2. 10 (s. Münch, med. Woch. 15) über Tabes traumatica.
Bei der Tabes ist die Syphilis als Ursache anerkannt; im Grunde ist sie aber nur Vor¬
bedingung, denn es müssen weitere Ursachen hinzukommen, um aus einem Syphilitiker
einen Tabiker zu machen. Zu diesen Ursachen zählt H. auch das Trauma, wenn die
Bedingungen erfüllt sind: vorherige Gesundheit, enger zeitlicher Zusammenhang, adäquates
Trauma, Fehlen anderer Ursachen. H. führt drei Fälle an, in welchen die vier Bedin¬
gungen, soweit das überhaupt möglich ist, erfüllt sind. In der Diskussion spricht sich
Seifert bei der Beurteilung des Traumas als alleinige Ursache für die Entstehung der
Tabes sehr skeptisch aus. Nach seinen Erfahrungen spielt das Trauma nur die Rolle
einer Hilfsursache, eines die Tabes auslösenden oder verschlimmernden Momentes.
Aronheim - Gevelsberg.
Pagano, Beitrag zu der Lehre von der Caissonkrankheit (Medicina
degli intortuni del lavoro. 12. 09.) Während die häufigste Form der Caissonkrankheit
das Ergriffensein des Zentralnervensystems ist, bringt Verf. einen abweichenden Fall.
Ein Sechsundzwanzigjähriger bekam zunächst in vollem Wohlbefinden beim Aus¬
schleusen heftigste Schmerzen in den Kniegelenken, die ihn 4 Tage ans Bett fesselten.
Nachdem er einige Tage wieder gearbeitet hatte, bekam er eine spastische Lähmung der
ganzen rechten Körperhälfte, Brennen in den Augen, Kopfschmerzen und Schmerzen in
den Kaumuskeln und Zähnen, sowie ein Oedem des Kopfes, Gesichts und der oberen
Brusthälfte. Verf. stellte dazu eine wesentliche Erschwerung aller Streckbewegungen
der rechten Extremitäten fest, während die Bewegungen sowohl aktiv, wie passiv normal
waren, Ebenso beschränkt waren Rollung, Abduktion und Adduktion. Das rechte Bein
war gegen das linke abgemagert, der Gang aufs äusserste erschwert. Weder Westphal
noch Romberg. Die Potenz war erloschen und der Urin konnte nur durch Katheter
entleert werden. Die elektrische Erregbarkeit war normal.
Verf. sucht durch Ausschliessung den Beweis zu führen, dass die beschrie¬
benen Erscheinungen nicht zentral bedingt, sondern die Folge von auf die rechte
Seite beschränkten Gelenkentzündungen seien und findet sich mit der doch mit obiger
Erklärung ganz unvereinbaren Blasenlähmung dadurch ab, dass er sagt, solche rein
subjektiven Symptome seien schwer zu kontrollieren. Die auf das Bein beschränkte ein¬
seitige Atrophie erklärt Verf. durch die Untätigkeit desselben. Jedenfalls erscheint die
Aetiologie des Verf. wenig begründet. Cr am er-Cottbus.
Erben, Myotonische Reaktion. E. demonstriert in der Gesellschaft für innere
Medizin und Kinderheilkunde in Wien (s. Münch, med. Woch. 29) einen Mann mit
erworbener myotonischer Reaktion. Bei Beklopfen der Körpermuskulatur entsteht zuerst
eine klonische Zuckung und dann an der betreffenden Stelle ein Knoten durch Kontraktion
des getroffenen Muskelbündels, welche einige Sekunden anhält. Beklopft man die Ge¬
sichtsmuskeln, so kontrahieren sie sich in toto für einige Sekunden. Dieser Unterschied
gegenüber den Körpermuskeln ist in der Kürze und Kleinheit der Gesichtsmuskeln be¬
gründet, indem die Kontraktion den ganzen Muskel ergreift. Das Phänomen ist eine
reine Muskelaktion, die Nerven sind nicht übererregbar. Vortr. hat einen solchen
Symptomenkomplex in drei Fällen gesehen, alle waren Phthisiker; vielleicht spielt hier
nach Erben das Tuberkulosegift eine aetiologische Rolle. Aronheim-Gevelsberg.
Doevenspeck, Juvenile Muskeldystrophic infolge Überanstrengung
(Münch, med. Woch. 26). Nach Lorenz ist die Vererbung das einzige aetiologische
Moment von maßgebender Bedeutung bei der jeweiligen (Erbschen) Muskeldystrophie,
und der Überanstrengung, dem Trauma, den Infektionskrankheiten und schlechten Ernäh¬
rungsverhältnissen kommt höchstens die Bedeutung von Gelegenheitsursachen zu. Ähnlicher
Ansicht ist Schultze, der die Disposition für das Wesentliche und damit die Krankheit
für endogener Natur hält; zu den äusseren Ursachen, durch welche die Erkrankung aus
gelöst werden könne, rechnet er Überanstrengung und Trauma. Verf. Fall scheint zu
beweisen, daß die Überanstrengung als Mitursache ernstlich berücksichtigt werden muss.
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Der von ihm beobachtete Fall betraf einen 25 Jahre alten Tagelöhner ohne hereditäre
oder familiäre Disposition, der als 14jähriger Knabe über 1 Jahr schwere Arbeit mit
dem Dreschflegel und an der Dreschmaschine verrichten musste, bei dem die Dystrophie
gerade die Muskeln befiel, welche bei der Drescharbeit vornehmlich überanstrengt
worden sind. Aronheim-Gevelsberg.
Enderlen, Ein Beitrag zur operativen Behandlung der Serratus-
lähmung. Deutsch. Ztsclir. f. Chirg. Bd. 110 Heft 5 u. 6. Verf. gibt erst ein deutliches
Bild der physiologischen Wirkung der einzelnen Muskeln im Schultergürtel, hebt dann
die pathologischen Erscheinungen hervor, die von Mollier, Bäumler, Brunns, Jolly und
Hilger angegeben worden sind. Die operative Behandlung der Servatuslähmung ist bisher
nur wenig versucht worden. Samter, von Eiseisberg und Katzenstein haben dieselbe
mit gutem Erfolge ausgeführt. Sie besteht in der Ueberpflanzung gesunder Muskelteile,
welche denselben Faserverlauf haben, wie die gelähmten. Hauptsache hierbei ist die
Schonung des versorgenden Nerven. Das funktionelle Resultat war auch in dem Falle,
welchen der Verf. beschreibt, funktionell befriedigend, wenn auch das kosmetische nicht
ganz einwandfrei war.
Der Referent sah einen von Katzenstein operierten und vorgestellten Fall von
kompletter Lähmung des Trapezius, welcher durch Überpflanzung dreier verschiedener
Muskeln vollständig geheilt wurde. Funktion war tadellos. Taen dl er-Berlin.
Krabbel, Zur Behandlung der primären Radialislähmung bei Oberarm¬
brüchen. (Dtsch. Zeitsch. f. Ch., Bd. 99, 3—6. Heft.) Der Verf. tritt für die operative
Behandlung der primären Radialis-Lähraung bei Frakturen ein. Entweder ist der nervus
radialis zerrissen, dann erfolgt die Naht, oder er ist über ein Fragment gespannt, dann muss
er in ein Muskelbett eingehüllt werden und die Knochenfragmente müssen reponiert werden.
Die Mehrzahl dieser Lähmungen tritt als Folge der einfachen Kontusion der Nerven auf.
Nach v. Bruns kommen auf 79 Fälle von Radialis Lähmung drei Fälle von Kontinuitäts¬
trennung. Verfasser schildert dann zwei Fälle, an denen er kurz nach der Einlieferung
in das Krankenhaus die Bruchstücke reponierte und den Nerven, wie oben beschrieben,
einbettete. Beide waren von gutem Erfolg begleitet. Der Verf. rät dringend, nach An¬
legung des Verbandes die Funktion des nervus radialis zu prüfen, damit man sich nicht
nachher schwere Vorwürfe machen muss. Taen dl er-Berlin.
Richter 9 Verletzung des N. medianus unter dem unversehrten Liga¬
mentum carpi transversum und Lähmung der Hand durch Fremdkörper.
(Deutsch, med. Wochenschr. 41/09.) Ein Arbeiter, welcher beim „Kuhfuss stauchen“ die
Zange hielt, auf welche ein Mitarbeiter mit dem Hammer schlug, empfand plötzlich ein
Gefühl des Dröhnens in der rechten Hand, so dass ihm die Zange aus der Hand fiel.
Auf der Rückseite der Hand war eine Wunde, welche ihn veranlasste, sich in ärztliche
Behandlung zu begeben. Die Wunde heilte bald zu. Doch stellte sich eine erhebliche
Bewegungsstörung der Finger ein und die Hand schwoll an. 3 Wochen später unter¬
suchte R. den Verletzten; über dem zweiten Zwischenhandknochen war eine 1 cm lange,
mit Schorf bedeckte, wenig verschiebliche Narbe, die Hand selbst war geschwollen, ebenso
der zweite und dritte Finger. Sämtliche Finger standen in halber Beugestellung und
gerieten beim Versuche sie zu strecken in zitternde Bewegung. Die aktive Beugung und
Streckung der Finger, besonders des zweiten und dritten, war behindert, bei der passiven,
welche nicht beeinträchtigt war, entstanden leichte Schmerzen im zweiten und dritten
Finger und zwar bis zur Spitze hin. Nadelstiche wurden empfunden, spitz und stumpf
richtig unterschieden. Die Diagnose lautete: Lähmung des N. medianus, die Roentgen-
Durchleuchtung ergab den Befund, dass ein haselnussgrosses Stück Stahl auf der Volar¬
seite der Hand in der Höhe des Os multangulum minus lag. Da daselbst der Nerven¬
stamm des N. medianus verläuft, so musste die Lähmung durch Druck auf den Nerv
erfolgt sein, oder der Fremdkörper musste denselben teilweise und zwar besonders die
Fasern für den zweiten und dritten Finger, zerrissen haben. Bei der unter Lokalanaes-
thesie ausgeführten Operation fanden sich der Ligamentum carpi volare und der Liga¬
mentum carpi transversum unversehrt. Nach Durchschneidung beider Bänder lag der
Fremdkörper, ein pfeilspitzenartiges dreieckiges Stück Stahl, mit der Spitze auf dem unver¬
letzten Nerv! Beim Anfassen und Entfernen des Stahlstücks stiess der Kranke einen
Schmerzensschrei aus. Die Operationswunde heilte per primam, die Funktion der ver-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 8.
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letzten Hand stellte sich in kurzer Zeit wieder her. Das Zustandekommen der Ver¬
letzung stellt sich R. so vor, wie ein Geschoss wirkte, die Weichteile in einem platten
Wundkanal durchdrang und „im Bruchteil einer Sekunde“ bis zu seinem Endpunkte ge¬
langte, wobei nur eigenartig ist, dass der Nerv nicht durch die Spitze verletzt wurde.
Hammerschmidt-Danzig.
Hergt, Kasuistischer Beitrag über die Beschäftigungsneuritis ins¬
besondere deren Aetiologie. (Inaugur.-Dissertat. Leipzig 1909.) Unter den sog. Ge¬
werbekrankheiten, die nicht durch toxische Einflüsse bedingt sind, nehmen einen grossen
Raum solche Krankheiten ein, die infolge anderer Ursachen eine Erkrankung eines oder
mehrerer Nerven hervorgerufen und dann mit dem Namen Beschäftigungsneuritis belegt
werden, die nicht mit der Beschäftigungsneurose verwechselt werden darf. Unter letzterer
versteht man Störungen, die nur bei der Ausübung gewisser komplizierter Tätigkeiten
hervortreten, die funktioneller Art und nicht mit organischen Veränderungen der peri¬
pheren Nerven oder der Medulla spinalis verbunden sind, während die Beschäftigungs¬
neuritis dem Bilde einer echten peripheren Neuritis entspricht und dadurch charakterisiert
ist, dass man bei ihr im vorgeschritteneren Stadium stets Atrophien der befallenen
Muskeln und Entartungsreaktionen beim Untersuchen mit dem faradischen odor galva¬
nischen Strome findet. Verfasser teilt in seiner Arbeit die in den letzten Jahren in der
Poliklinik Hoffmanns zur Beobachtung und Behandlung gekommenen 9 Fälle mit: 6 Männer,
78—67 Jahre und 8 Frauen, 18—34 Jahre alt. Die Hauptursache der Erkrankungen
beruhte 1. auf Überanstrengung bei körperlicher Arbeit; angeschuldigt waren ferner
2. Ungeschicklickeit einzelner Arbeiter, 3. Alkohol- und Nikotinmissbrauch, 4. Anämie
und Nervosität und 5. sexuelle Ausschweifung.
Was die Lokalisation der Beschäftigungsneuritis anlangt, so sind am häufigsten
die vom Medianus und Ulnaris versorgten Handmuskeln befallen. Unter den 9 Fällen
war keiner, der eine Erkrankung der Beinnerven betraf. Als Prodromalstadium fand
sich ein Ermüdungsgefühl, ein Gefühl der Schwere, dem heftiger Schmerz folgte. Nach
den Schmerzen oder mit ihnen traten Paraesthesien und Sensibilitätsstörungen auf, Druck¬
schmerzhaftigkeit der befallenen Nerven und Muskeln, bei einigen Schwellungen einzelner
kleiner Handmuskeln (Myositis), Entartungsreaktionen der am meisten erkrankten Muskel¬
partien und deutliche Atrophie. In 2 Fällen mit kompletter Entartungsreaktion und
deutlicher Atrophie, also den scharfen Formen einer degenerativen Beschäftigungsneuritis,
konnte völlige Heilung trotz sehr langer Behandlung nicht erzielt werden. Bei den
übrigen Fällen wurde durch Aussetzen der Arbeit und Elektrizität (konstanter Strom)
Genesung erzielt.
Wenn auch die Prognose der Beschäftigungsneuritis im ganzen günstig zu stellen
ist, so kommt es doch bei Personen, die zur Entwicklung dieser Krankheit besonders dis¬
poniert sind, nach der Heilung durch Wiederaufnahme einseitiger Arbeit leicht zu einem
Rückfall. Aronheim - Gevelsberg.
Popper, Morbus Basedowii nach Schreck. P. demonstriert in der Ges. für
innere Medizin und Kinderheilkunde in Wien (s. Münch, med. Woch. 5) ein Mädchen mit
Morbus Basedowii, welcher vor 1 */ 2 Monaten nach einem heftigen Schreck auf getreten
ist. Es vergrösserte sich die Schilddrüse zu einem Kropf, oedematöse Schwellung des
Gesichtes, Zyanose der Extremitäten, Dermographismus, übermässiges Schwitzen, Ex¬
ophthalmus und eine Pulsfrequenz von 150 Schlägen stellten sich ein. Subjektive Er¬
scheinungen fehlten. Behandlung mit Ruhe und Antithyreoidin war ohne Erfolg.
Aronheim - Gevelsberg.
Friedmann, Über die materielle Grundlage und Prognose der Unfall¬
neurose nach Gehirnerschütterung (Commotionsneurose). (Deutsch, medizin.
Wochensch. 15—16/X.) Wie weitaus die meisten Autoren, so sieht auch Fr. die Unfall¬
neurose als ein Kunstprodukt an, als „Reaktion der menschlichen Psyche auf das Unfall¬
rentengesetz“ und fordert deshalb neben möglichst knapp bemessenen Renten Erleich¬
terung der Arbeitsgelegenheit für Unfallverletzte, welche er für wichtiger hält als die
Rentenkürzung aus erzieherischen Zwecken. Ganz anders aber als diese Unfallneurosen
im allgemeinen sind die Neurosen nach Gehirnerschütterung, die sogenannten Commotions-
Neurosen, zu beurteilen. Klinisch ist der Werdegang der, dass auf die Einwirkung einer
mechanischen Gewalt auf den Kopf meist ein sofortiges Zusammenstürzen folgt, an das
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sich eine Bewusstlosigkeit von wenigen Minuten bis zu 6 Tagen anschliesst. Nach dem
Erwachen beginnt das erste Stadium der Neurose, schwere Betäubung, seltener Delirium
mit Unfähigkeit sich aufzurichten, mit Kopfschmerzen und Schwindel. Dieses Stadium
dauert bis zu einigen Wochen, dann folgt das zweite, das in schweren Fällen bis zu
5 Monaten dauert. Der Kranke kann zwar aufstehen, wird aber von dem permanenten,
manchmal recht heftig werdenden Kopfschmerz gequält, während der Schwindel nur noch
bei Bewegungen, namentlich beim Bücken, auftritt. Daneben besteht Überreizung der
Sinnesorgane, zumeist der Augen — Fixieren ist schwer möglich — und des Gehörs.
Weiter tritt eine intensive Abnahme des Gedächtnisses und der Merkfähigkeit auf, ausser¬
dem besteht Erschlaffung und Übermüdbarkeit des Körpers und des Geistes. Lesen und
leichte Beschäftigung lassen sich z. B. kaum durchführen, da der Sinn nicht festgehalten
werden kann. Ausserdem kommt es zu Störungen des Schlafes und Intoleranz gegen
Alkohol.
Körperlich wird Zittern der Arme und Unsicherheit beim Gehen auf einer feinen
Linie beobachtet. Weiter besteht Empfindlichkeit des Kopfes gegen Druck, namentlich
an der verletzten Stelle, spontaner Schmerz dort und Zwang zu steifer Kopfhaltung.
Kopfkongestionen, Erhöhung der Sehnenreflexe, Lichtscheu sind weitere Symptome.
Psychisch sind die Kranken müde und schlaff, die Klagen beziehen sich ausnahmslos auf
Kopfschmerzen, Schwindel oder Gedächtnisschwäche, es fehlt aber die „Ausarbeitung“
und hypochondrische Produktivität, sie halten sich streng an das Vorhandene. Der Ver¬
lauf ist meist günstig. In leichten Formen in wenigen Wochen, in schwereren in Jahr
und Tag werden 3 / 4 der Erkrankten wieder fähig zu leichter Arbeit, so dass die Renten
meist schon nach einem Jahr auf 20—60 herabgesetzt werden können. Nach dem 5. bis
6. Jahre entsteht alsdann die Frage, ob überhaupt noch ernsthafte Beschwerden zurück¬
geblieben sind. Das Bild des Frühstadiums der Krankheit verwischt sich im späteren
Verlaufe mehr und mehr; am hartnäckigsten bleibt der Kopfschmerz, meist in Gestalt
eines ständigen, dumpfen Druckes, der zeitweise nach Strapazen, bei Hitze und Wetter¬
wechsel sehr heftig werden kann. Ferner bleiben der Schwindel beim Bücken und die
Unsicherheit des Gedächtnisses lange bestehen. Die Überreizung der Sinnesfunktionen
schwindet am schnellsten, die körperliche Kraft kehrt in Monaten bis zu einem Jahre
wieder, doch kommen auch Fälle vor, wo das Erlahmen der Hirnrindenfunktion trotz
aller Energie des Kranken noch viele Jahre die geistigen Leistungen beeinträchtigt.
Das Krankheitsbild ist ein sehr einförmiges und kann bei der „Sachlichkeit“ der
Klagen als Neurasthenie oder Unfallneurose nicht angesehen werden. Man hat in der
Krankheit, welche am ehesten mit der akuten nervösen Erschöpfung verglichen werden
kann, eine unmittelbare Wirkung der Gehirnerschütterung zu sehen und muss sie „auf
direkte Schwächung der vitalen Energie des Grosshirngewebes zurückführen.“ Das sagt
nun zwar an und für sich wenig und darum legt Fr. Wert darauf, dass hier und da die
Hirnrinde nach Erschütterungen auch in anderer Weise einen Defekt erleidet. Verfrühte
Altersdemenz, progressive Paralyse, Arteriosklerose des Gehirns entwickeln sich rasch
nach Commotionen, doch sind das komplizierte Verhältnisse. Einfacher gestaltet sich
die Sache, wenn ein Krampf oder dergl. zustande kommt, weil durch das Kopftrauma
ein locus minoris resistentiae geschaffen worden ist. Fr. führt zur Erläuterung folgendes
Beispiel an:
Ein 17 V 2 jähriger Schlosser wurde durch ein abgesprengtes Glied einer eisernen
Kette verletzt, das sich in die linke Schläfe einbohrte. Drei Tage anhaltende Bewusst¬
losigkeit Entfernung des Kettengliedes bald nach der Verletzung; ausser Krampf im
rechten Arme keine Folgeerscheinungen. Nach 4 V 2 Monat Entlassung aus der Behandlung,
mässige Kommotionsbeschwerden, Kopfschmerz, Schindel, Müdigkeit. Einen Monat später
Gelenkrheumatismus der Hand- und Fussgelenke, der 3 Wochen anhielt. 4 Wochen später
Chorea im rechten Unter-, weniger im rechten Oberarm, beschränkt auf diesen einen
Körperteil. 6 Wochen später völlige Heilung, nur bleiben Kopfschmerzen und Schwindel
bestehen.
Man wird sagen müssen, an der linken Schläfe, genau entsprechend dem Zentrum
des rechten Armes, ist eine gut geheilte Schädeldepression mit kleiner Knochenlücke in
der Mitte; hier besteht dauernd ein lokalisierter Kopfschmerz. Das rheumatische Gift
fand sonst im Grosshirn keinen Angriffspunkt, hier jedoch nur ein Locus minoris re-
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sistentiae, der Stelle mangelte die vitale Energie und so entstand hier wie oft bei Rheu-
matismus die choreatische Affektion. Ausser .dieser Herabsetzung der vitalen Energie
ergibt sich ein weiterer Komplex von Veränderungen aus einer Störung der Blutregulation
im Schädelinnern, auf den die Kopfschmerzen, die Alkoholintoleranz, die Schwindelanfälle
und der nie fehlende Schwindel beim Bücken zurückzuführen sind. Diese vasomotorischen
Störungen kann man direkt nachweisen, indem man beide Carotiden — der Versuch muss
sehr vorsichtig ausgeführt werden, so dass man erst die eine Carotis und wenn das ver¬
tragen wird, auch die andere komprimiert — in der Furche zwischen Sternocheido-
mastoideus zweifingerbreit unter dem Kieferwinkel gegen die Wirbelsäule drückt. Ein
Gesunder hält das ohne wesentliche Beschwerden 15—29 Sekunden aus (Bier hat einen
mittleren Grad von Blutstauung viele Stunden lang ausgeübt), Kranke mit Kompressions¬
neurosen vertragen die Kompression schon bei einseitiger Anwendung sehr schlecht und
zwar umso weniger, je frischer die Neurose ist. Es tritt ein intensiver Kopfschmerz auf,
bei Druck auf beide Gefässe Schwindel, Ohnmacht, Zyanose. Gerade durch die Ver¬
einigung dieser beiden Symptomenkomplexe, die Herabsetzung der vitalen Energie und
der Blutzirkulation erhält die Folgekrankheit der Commotio den Charakter einer orga¬
nischen Erkrankung und lässt den einer Neurose in den Hintergrund treten. Der Aus¬
gang dieser Kommotionsneurose ist im Gegensatz zu anderen häufig ein guter, aber das
ist durchaus nicht immer der Fall Nicht ganz selten entwickelt sich aus ihr eine regel¬
rechte Neurasthenie oder Hypochondrie, auch wohl eine Rentenhysterie, in anderen Fällen
verschlimmern sich die körperlich-nervösen Beschwerden („schwere Formen der vaso¬
motorischen Symptomenkomplexe“: schwere migränenartige Anfälle, frühe Arteriosklerose,
Epilepsie), seltener kommt es zu psychischer Entartung, der in Wahrheit einem Schwach¬
sinn gleichkommt.
Am Schlüsse der sehr lesenswerten Arbeit betont Fr., dass der wahre Krebsschaden
auf dem Gebiete der Unfallneurose nicht in der Willensschwäche und der Rentenbegier
der Verletzten liegt, sondern darin, dass die Arbeitgeber die Halbinvaliden nach Unfällen
kühl ablehnen. In der Praxis des Lebens bedeutet daher die halbe Arbeitskraft oft
mehr als die Ganzinvalidität, denn niemand will Leute nehmen, die geschont werden
müssen, und darum ist es kein Wunder, wenn der Verletzte, namentlich wenn er schon
älter ist, möglichst nach hohen Renten strebt. Hammer Schmidt-Danzig.
Cramer, Die Grenzzustände in Armee und Marine. (Deutsch. Mil.-Ztschr.
7 ./X.) In einer längeren Ausführung über die Grenzzustände bespricht Cr. auch die Be¬
deutung des Trauma im allgemeinen und den Zusammenhang zwischen demselben und
den Grenzzuständen und betont, weil die Folgen von Verletzungen häufig überschätzt
worden sind, „dass wir die Psychose und keinen Grenzzustand kennen, der spezifisch für
eine Erkrankung nach Unfall wäre“. Nach sehr schweren Unfällen sehen wir häufig keine
Folge für das Zentralnervensystem, während die nervösen Störungen meist nur bei von
Haus aus Disponierten oder bei solchen auftretten, die im Kampf um die Rente dauernd
auf sich zu achten gezwungen sind. Weitaus die meisten Unfallneurosen sieht Cr. als
Folge unserer heutigen Unfallversicherungsgesetzgebung und des damit verbundenen Renten¬
streitverfahrens an. Daher kann man nach einem Unfall auftretende psychische oder
nervöse Störungen nicht ohne weiteres als durch diesen bedingt auffassen. Oft handelt
es sich um eine Verschlimmerung des bisher übersehenen aber bereits lange vorhandenen
krankhaften Zustandes, manchmal wird derselbe bei bereits bestehender Disposition durch
das Trauma erst ausgelöst und nur selten ist letzteres die direkte Ursache eines psycho¬
pathischen Zustandes. Dabei soll aber nicht übersehen werden, dass nach einem mit
Gehirnerschütterung verbundenen Trauma sich der Charakter des Menschen ändern kann.
Reizbarkeit im Affekt, Intoleranz gegen Alkohol, ethische Defekte, seltener Dämmer¬
zustände, meist kurz nach dem Unfall, sind die Folge. Ein solcher Dämmerzustand
leitet manchmal erst die Charakteränderung ein. In leichteren Fällen kann sich dieser
traumatische Charakter wieder zurückbilden, zur Sicherstellung der Diagnose ist der
Alkoholversuch besonders wertvoll. Hammerschmidt -Danzig.
Pohrt, Beitrag zur Lehre von den traumatischen psychologischen Kon¬
stitutionen. (Inaugur.-Dissertat. Berlin 09.) Früher wurde auf die somatischen Symp¬
tome der nach Trauma auftretendea Erkrankungen des Zentralnervensystems (Hysterien
oder Neurasthenien oder Mischungsformen beider) das grössere Gewicht gelegt, wie schon
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der Name Neurosen zeigt. Ziehen wies aber nach, indem er lediglich die psychischen
Veränderungen berücksichtigte, dass es eine Erkrankung nach Trauma gäbe, deren nervöse
Symptome in nichts von denjenigen der Neurasthenie abwichen, deren psychische sich
aber weder unter der Hysterie, noch unter der Neurasthenie, noch unter Mischformen
beider unterbringen Hessen, dass es also doch eine traumatische Neurose oder, wie Ziehen
sie nannte, eine traumatische psychopathische Konstitution gäbe.
Als Beitrag zu der Lehre von den psychopathischen traumatischen Konstitutionen
liefert Verf. 5 Krankengeschichten aus der psychiatrischen Klinik der Charite zu Berlin.
Nach diesen Beobachtungen handelt es sich bei der traumatischen psychopatischen Kon¬
stitution um eine häufig nach Kopftrauma vorkommende Erkrankungsform mit folgenden
Symptomen: Pathologische Reizbarkeit mit grosser Neigung zu Zornhandiungen, bei welcher
Unorientiertheit und nachfolgende Amnesie höheren oder geringeren Grades beobachtet
werden; Weinerlichkeit; rasch eintretende geistige Ermüdbarkeit und Sinken der Kon¬
zentrationsfähigkeit der Aufmerksamkeit, als deren Folge Schwäche der Merkfähigkeit
auftritt. In ausgebildeten Fällen ein leichter Intelligenzdefekt mit Abnahme der Inter¬
essen und der Urteilsfähigkeit gegen früher; schliesslich eine anhaltende mässige Depres¬
sion, die nicht so hochgradig ist, dass sie zum Selbstmord führt
Aronheim - Gevelsberg.
Becker, Über nervöse Nachkrankheiten des Mülheimer Eisenbahn¬
unglücks. Eine, vorläufige Mitteilung. (Münch, med. Woch. 29.) Aus Verf. Arbeit,
die für die allgemeine Auffassung der Entstehung und des Wesens der Unfallnerven¬
krankheiten wichtig ist, sei erwähnt, dass der grösste Teil der beobachteten Fälle in das
Gebiet der psychogenen Neurose, der traumatischen Hysterie fällt. Die Entstehungsweise
der Erkrankung ist zu suchen — abgesehen von der überstandenen Erschütterung und
der Schockwirkung — in der, besonders im Industriegebiet bestehenden Vorstellung, dass
an Verletzungen und Erschütterung sich Unfallnervenkrankenheiten anschliessen; ferner
in dem allgemeinen Interesse, das sich den Verletzten zuwandte, in der hierdurch
gesteigerten Selbstbeobachtung und Suggestibilität. Bei allen Fällen standen die seelischen
Erscheinungen im Vordergründe; speziell der abulische Symptomenkomplex: die Willen¬
losigkeit, Unfähigkeit zur Konzentration und zur körperlichen Anstrengung, die trostlose
Hoffnungslosigkeit.
Von Simulation konnte in keinem Falle gesprochen werden. Aggravation wurde
bei geistig Schwachen beobachtet. Die Frage der Rentenhysterie kam weniger in Betracht.
Von günstiger Wirkung war der Hinweis, dass eine Militärrente gering sei und eine
Einstellung im Zechenbetrieb für die wegen Nervenleiden Entlassenen nicht möglich sei.
Somit wurde bei allen meist aus dem westphälischen Industriegebiet stammenden Pat.
ein allmähliches Zurückgehen der Beschwerden und objektiven Krankheitserscheinungen
erzielt. Aronheim - Gevelsberg.
Mendel, Über Querulantenwahnsinn und „Neurasthenina querulatoria“
bei Unfallverletzten. (Neurol. Centralbl. 1909, Nr. 21.) M. greift den inder bekann¬
ten Reichsversicherungsamts-Entscheidung vom 20. X.. 02 ausgesprochenen und von Sachs
zur Grundlage für seine radikalen Reformvorschläge (Nichtanerkennung der sog. trauma¬
tischen Neurose als entschädigungspflichtige Unfallfolge) gemachten auf, dass ein Nerven¬
leiden dann keine Rentenansprüche begründe, wenn es nicht durch den Unfall selbst
entstanden sei, sondern durch die Bemühungen und den Kampf um die Durchsetzung
eines vermeintlichen, aber nicht zu Recht bestehenden Anspruches auf Rente.
Dabei geht M. weniger radikal — und deshalb, wie mir scheinen will, weniger
konsequent — als Sachs vor. M. will zwar der traumatischen Neurasthenie, Hypochondrie
usw. selbst die Anerkennung als Unfallfolge gewahrt wissen, wenn dieselbe offenbar durch
den Unfall selbst entstanden ist. Lässt sich aber mit einiger Sicherheit nachweisen,
dass die traumatische Neurose „Unfall gesetz folge“ ist, so soll die Neurose nach Mendel
nicht entschädigungsberechtigt sein. Ganz besonders sollen aber alle die nach Unfällen
zur Beobachtung kommenden Zustände nicht als Unfallfolge anerkannt werden, in welchen
die Neurasthenie einen ausgeprägt querulatorischen Zug angenommen hat, resp. sich zur
Paranoia querulatoria entwickelt hat. Vier zu der letztgenannten Kategorie gehörende Fälle
teilt M. mit, welche die allen Gutachtern bekannten, geradezu bösartigen Typen sehr
hübsch repräsentieren. (Ich lasse dabei dahingestellt, ob es sich im Falle II, wie M.
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meint, um eine echte Paranoia handelt Mir scheint fast, dass dies nicht der Fall ist,
da der betr. Verletzte — im Gegensatz zu einem echten Paranoiker — wohl zu heilen
wäre .... nämlich wenn man ihm ein Kapital von 10000 M. offerieren könnte.)
Was die Beziehungen der querulatorischen Form zum Unfallgesetz angeht, so muss
man dem Verf. durchaus darin beistimmen, dass es eine Paranoia querulatoria lediglich
durch Unfall, d. h. ohne das Gesetz, nicht gibt. Nachdem M. auseinandergesetzt hat,
welches die charakteristischen Erscheinungen der „Rentenkampfneurose“, derNeurasthenina
querulatoria, sind, kommt er zu der Achillesverse seines Aufsatzes, zu der Unterscheidung
der einfachen Unfallneurasthenie von der Rentenkampfneurose. M. hebt selbst — und
mit Recht — hervor, dass die charakteristischen Zeichen der querulatorischeu Form der
Neurose „mehr oder minder“ bei jeder nach einem entschädigungspflichtigen Unfall auf¬
tretenden Neurose vorhanden sind und dass die Entscheidung der Frage, ob eine ent¬
schädigungspflichtige Unfallneurose oder eine nicht entschädigungspflichtige Rentenkampf¬
neurose vorläge, sehr schwierig sei. Zu dieser grossen Schwierigkeit in theoretischer
Beziehung kommt noch eine weitere, auch von Mendel berücksichtigte Schwierigkeit bei
der praktischen Begutachtung. Da sich die querulatorische Neurose aus der einfachen Unfall¬
neurose entwickeln kann, so würde man nach M. in die Lage kommen, bei einer Nach¬
untersuchung einen bisher als erwerbsbeeinträchtigt anerkannten Verletzten als erwerbs¬
fähig zu erklären — und das in der Regel, ohne dass sich der objektive Befund wesentlich
geändert hat. Als Begründung für eine derartige gegen früher veränderte Beurteilung
schlägt Verf. vor, folgenden Satz in das Gutachten aufzunehmen: „Wenn jetzt der Ver¬
letzte seine Beschwerden noch immer in gleicher Stärke arbeitsbehindernd empfindet oder
zu empfinden vorgibt, so ist hierfür nicht der Unfall verantwortlich zu machen, sondern
das Gesetz, welches das Nervenleiden nicht zur Ruhe kommen lässt, sondern es immer
weiter züchtet.“
Gegen diese Begründung — nicht gegen die Berechtigung einer eventuellen Än¬
derung vom rein medizinischen Standpunkt aus — muss man folgendes geltend machen,
wenn man sich als Gutachter auf den Boden der authentischen Gesetzinterpretation durch
das Reichsversicherungsamt stellt: Die Mendelsche Begründung für die vorzunehmende
Rentenentziehung stellt nicht das dar, was das Reichs versicherungsamt im allgemeinen
unter „wesentliche Änderung“ versteht, sie ist vielmehr nur eine andere Auffassung und
„veränderte Beurteilung“ der unverändert gebliebenen Sach- und Rechtslage. Eine solche
perhorresziert aber das Reichsversicherungsamt in wiederholten Entscheidungen (vergl.
bes. Rekursentscheidung vom 10. XII. 88). Wenn mir nun auch wohl bekannt ist, dass
die Rechtsprechung bei derartig zweifelhaften Fragen nicht immer eine durchaus gleich¬
mäßige ist, so halte ich es doch für möglich, dass nicht alle Unfallgerichte in einem der¬
artigen Fall lediglich auf den von M. empfohlenen Passus hin für die Herabsetzung der
Rente zu haben sein würden. Ganz besonders deshalb nicht, weil M. nicht zum Ausdruck
bringt, dass ein Verschulden des Verletzten selbst (der Kampf um Durchsetzung eines
vermeintlichen Anspruches, — wie das Reichsversicherungsamt sich ausdrückt) vorliege,
sondern lediglich von der durch das Gesetz verursachten — also doch wohl von dem
Willen des Verletzten unabhängigen Weiterzüchtung — der Neurose spricht
Wenn M. schliesslich zwecks Herbeiführung einer späteren Rentenreduktion em¬
pfiehlt, dass schon der erste Gutachter auf das Vorübergehende der neurasthenischen
Beschwerden hinweisen und eine ungefähre Zeit angeben solle, nach welcher vor¬
aussichtlich die Rente herabgesetzt resp. aufgehoben werden kann, so ist auch das im Prinzip
und vom ärztlichen Standpunkt aus entschieden zu billigen, dürfte aber vor den Unfall¬
gerichten nicht stets Erfolg haben; denn eine Entscheidung des Reichsversicherungsamtes
(Amtl. Nachrichten des R.-V.-A. III, 415352) besagt, dass „eine wesentliche Besserung“
erst „abgewartet werden muss, und dass eine anderweitige Rentenfeststellung nicht er¬
folgen darf „w r egen des früher begutachteten wahrscheinlichen Eintrittes einer Besserung “
Wenn ich mich sonst als Referent kritisch über den Mendelschen Vorschlag äussern
darf, so würde ich zusammenfassend sagen: Der Vorschlag ist theoretisch ohne Frage
berechtigt, er krankt aber wie die meisten von uns in der Unfallfrage gemachten Vor¬
schläge daran, dass er praktisch auf so grosse Schwierigkeiten stösst. Diese Schwierig¬
keiten liegen zum geringen Teil darin, dass sich — besonders bei der Nachuntersuchung —
Kollisionen mit den Rechtsprechungsgrundsätzen des Reichsversicherungsamtes ergeben,
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zum grösseren Teil darin, dass es oft selbst für den Geübtesten ungeheuer schwer ist zu
sagen, ob eine Unfallneurose oder eine Rentenneurose vorliegt. Würde der Men-
delsche Vorschlag allgemein eingeführt, so würde dasselbe zu befürchten sein, was mau
bei der Einführung des Begriffes der „traumatischen Neurose“ — wie mir scheint mit
geringerem Recht — vom entgegengesetzten Standpunkt aus besorgte, nämlich, dass
durch Einführung eines „Schlagwortes“ der Willkür und Subjektivität in der Begutach¬
tung Tür und Tor geöffnet würde. Ebenso wie man befürchtete, dass ein weniger geübter
und kompetenter Gutachter eine Rentenpflicht kurzer Hand deshalb anerkennen könne,
weil „die traumatische Neurose“ vorläge, so würde nunmehr die Gefahr entstehen, dass
der Gutachter die Entschädigungspflicht deshalb negiert, weil nach seiner Ansicht keine
Unfall-, sondern eine Rentenkampfneurose vorläge. Paul Schuster, Berlin.
Simonin et Bönon, Psycho-nevrose traumatique ou dömence trauma-
tique? (La Presse mödicale 1909 Nr. 96.) Vorstellung eines Soldaten in der medizinischen
Gesellschaft der Pariser Hospitäler am 26. XI. 1909, der eine Schädelbasisfraktur erlitten
hatte und im Anschluss an dieselbe Erscheinungen bot, die teils der Demenz, teils dem
Bild der traumatischen Neurose angehören. Das Krankheitsbild besteht unverändert seit
3 Jahren. Die Arbeitsfähigkeit ist natürlich aufgehoben. Die Autoren werfen die Frage
auf, ob dieser Symptomen komplex erzeugt sein könne durch einen von dem Trauma ver-
anlassten chronisch entzündlichen Prozess der Hirnhäute und der Hirnrinde.
Wallerstein-Köln.
Larat, Gontribution au diagnostic de la növrose traumatique, son syn-
drome röactionnel ölectro-musculaire. (La Presse mödicale 1909 Nr. 09.) L.
hat bei an „traumatischer Neurose“ Erkrankten eine Steigerung der galvanischen Erreg¬
barkeit beobachtet derart, dass die Anodenschliessungs-Zuckung gleich oder grösser ausfiel
der KSZ. Die Muskelzusammenziehung selbst verlief der normalen gleich, ähnelte also
nicht der bei Entartungsreaktion beobachteten. Diese Steigerung der Erregbarkeit kam
nicht nur an der vom Trauma betroffenen Seite zur Beobachtung, sondern auch an der ge¬
sunden. Die faradische Erregbarkeit war in der Regel nicht verändert, nur hin und
wieder war auch sie gesteigert. L. spricht diese Veränderung der Zuckungsformel als
pathognommonisches Zeichen der Unfallneurose an. Wallerstein-Köln.
Köhl, Ein Beitrag zur Pseudoparalysis agitans auf traumatischer Basis.
(Inangur.-Dissert. Kiel 09.) Was die nach Unfällen auftretenden Krankheiten anbelangt,
so sind die lokal bedingten Nervenleiden in ihrer Aetiologie und Entwicklung bekannt
Anders ist es mit den Neurosen, der traumatischen Hysterie, die wie die Hysterie über¬
haupt fast jedes Krankheitsbild mehr oder minder ähnlich nachahmen kann. Neben den
sensiblen Störungen bietet die Hysterie nach Trauma hauptsächlich auf dem motorischen
Gebiete Krankheitsbilder, welche den Myelitiden, der multiplen Sklerose, Paralysis agitans
oft täuschend ähnlich sind, aber doch wieder Unterscheidungsmerkmale bieten, z. B. bietet
der hysterische Schütteltremor durch sein Wesen und seine Lokalisation oft ganz eigen¬
tümliche Krankheitsbilder, welche das hervorstechendste Symptom der ganzen traumatischen
Hysterie in dem betreffenden Falle sind. Die Mehrzahl der Fälle betraf die unteren
Extemitäten, seltener die oberen und den Rumpf. Das Krankheitsbild erinnerte an die
Paralysis agitans, wurde aber, weil es Abweichungen zeigte, als „Pseudoparalysis agitans
traumatica“ bezeichnet. Als Charakteristika führte v. Krafft Ebing das Bestehen anderer
hysterischer Stigmata, das jugendliche Alter und den schnelleren Rhythmus des Tremors
an, der meist die Arme befällt.
Differentialdiagnostisch interessant ist der Fall, der Verf. Arbeit zu Grunde liegt
und in der Nervenklinik Simerlings begutachtet wurde. Er betraf einen 50 Jahre alten
Schauermann, der von einem Ladebaum auf Hinterkopf und Schulter einen heftigen Schlag
erlitten hatte. In der Klinik erinnerten die Schüttelbewegungen der Arme, des Kopfes,
die gebeugte Haltung, die Steifigkeit des Rückens, der schwerfällige Gang, die Schwäche
der Arme und die mangelhafte Gesichtsmimik an eine Paralysis agitans. Es fehlte aber
als Hauptsymptom eine eigentliche Muskelstarre, wie sie bei Schüttellähmung fast nie
vermisst wird; ferner wurde der Tremor bei intendierten Bewegungen stärker, während
er bei echter Paralysis agitans meist schwächer wird oder aufhört; verschwand auch bei
seelischen Erregungen und traurigen Eindrücken, im Gegensatz zur echten Paralys agitans.
Es fehlten weiter die für echte Schüttellähmung charakteristischen Stellungen und Be-
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wegungen der Finger, da die Hand als Ganzes nur ins Schütteln geriet, die Finger
selbst frei blieben. Die Schüttelbewegungen fingen ferner hier im Nacken an, statt wie
gewöhnlich in der Hand. Dazu kamen noch neurasthenisch-hypochondrische Symptome,
die bei der echten Paralysis agitans fehlen. Auf Grund dieser Verschiedenheiten wurde
der Schütteltremor als durch traumatische Hysterie bedingt erklärt. Prognostisch ist diese
günstiger zu beurteilen, als die echte Paralysis agitans, in Verf. Falle wurde jedoch wegen
Kombination mit einer Psychose die Prognose auf Wiederherstellung und Arbeitsfähigkeit
ungünstig gestellt und dem Verletzten die volle Rente zugesprochen.
Aronheim - Gevelsberg.
Oettli, Eine Endemie von traumatischen Neurosen. (Inangur.-Dissertat.,
Greifswald 09.) Verf. berichtet in seiner Arbeit über eine Gruppe von traumatischen
Neurosen, die in der psychiatrischen Klinik Aschaffenburgs in Köln beobachtet wurde.
Es handelte sich um 11 Postbeamte, die bei Eisenbahnzusammenstössen mehr oder weniger
leichte Verletzungen davontrugen. In Anschluss an diese entwickelten sich bei sämtlichen
Beamten schwere nervöse Störungen. Sie wohnten z. Z. der Unglücksfälle alle am
selben Ort, sie konnten sich über ihren Zustand unterhalten und wurden z. T. in dasselbe
Sanatorium bezw. in denselben Kurort geschickt. Bei 10 Beamten waren im wesentlichen
gleichartige charakteristische nervöse Störungen aufgetreten, die bei 8 Untersuchten 2 Jahre
nach dem Unfall noch bestanden.
Verf. bespricht eingehend die Disposition zu nervösen Erkrankungen bei Postbeamten,
die Rolle des körperlichen und psychischen Traumas, die Unfallfolgen und den Wundver¬
lauf, ferner die Symptome der traumatischen Neurosen in den einzelnen Fällen, auf die
verwiesen sei. Die Therapie basierte auf der Voraussetzung, dass allein die Berufsarbeit
imstande sei, die psychischen Folgen des im Berufe erlittenen Unfalls auszugleichen. In
ihr wurde das souveräne Heilmittel für das Unfall-Trauma gesehen, das einzig wirksame
Prophylacticum gegen die Unfall-Neurose. „Ist die Anwendung dieses Heilmittels zur rechten
Zeit versäumt“, schliesst Verf. seine Arbeit (in vielen Fällen trifft den erstbehandelnden
Arzt die Schuld), „hatte dadurch der Kranke Zeit gewonnen, den Glauben an sein Krank¬
sein und seine Rentenbedürftigkeit zu festigen und ist damit die traumatische Neurose
bei ihm zum Ausbruch gekommen, dann kann allein die geduldige symptomatische Wieder¬
erziehung zur Berufsarbeit verhindern, dass der Traumatiker zum sozialen und ethischen
Krüppel wird.“ Aronheim -Gevelsberg.
Nägeli, Nachuntersuchungen bei traumatischer Neurose. (Deutsche med.
Wochenschr. 50/09. Vereinsbeilage.) Während die totale Simulation der traumatischen
Neurose äusserst selten ist, kommen Übertreibungen, häufig ohne dem Kranken zum Be¬
wusstsein zu gelangen, sehr oft vor. Der Wert der einzelnen Symptome und ihre Ver¬
wertung ist für die Krankheit nicht maßgebend. Bei der Entstehung kommt weniger der
Unfall an sich als vielmehr die Auffassung des Kranken in Betracht, dass er ein Recht
auf Entschädigung habe. Diese Begehrungsvorstellungen sind halb bewusst, halb un¬
bewusst. Da über die Prognose noch keine Einigung besteht, sind auch die Taxationen 1
noch sehr verschieden. N. hat 200 Fälle von traumatischer Neurose nachuntersucht, von
denen 138 in Bezug auf Erwerb und Gesundheit abgeschlossen waren. 80 derselben sind
wieder voll erwerbsfähig, 17 haben den Beruf gewechselt und sind ebenfalls voll erwerbs¬
fähig, 7 erklärten sich selbst für gesund, 3 erhalten einen geringeren Lohn als vor dem
Unfall, von 4 ist der Lohn nicht bekannt, 13 sind Simulanten, 16 sind tatsächlich weniger
erwerbsfähig; doch haben diese letzteren alle von dem Unfall Organleiden davongetragen.
Aus diesen wichtigen Untersuchungen zieht N. den Schluss, dass die traumatische Neurose
an sich keine dauernde Erwerbsunfähigkeit bedingt.
In der Diskussion führte Kaufmann-Zürich aus, dass die traumatische Neurose erst
unter dem Einfluss der Versicherungsgesetzgebung entstanden sei. Für den Begutachter
ist die Kenntnis der Unfallfolgen dringend erforderlich, die nach der Verletzung auftreten¬
den Schmerzen bedingen nicht ohne weiteres eine traumatische Neurose. Der Kranke
bedarf der sorgfältigsten psychischen Behandlung und soll nicht auf den allgemeinen
Krankensaal. Bei sachgemäßer ärztlicher Behandlung, meint K., könnte die traumatische
Neurose nicht entstehen. Egger-Basel sah indessen auch bei ausserhalb der Haftpflicht
stehenden Kranken der traumatischen Neurose ähnliche Symptome; er empfiehlt gleichfalls
bei der Beurteilung eine temporäre Rente. Hammerschmidt-Danzig.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 8.
E. Schnitze (Greifswald), Traumatische Hysterie und Epilepsie. (Beitrag
zur Differentialdiagnose der Hysterie und Epilepsie, Med. Klinik, 1909 Nr. 44 und 45.)
Unter Zugrundlegung eines Gutachtens, das Yerf. über einen Epileptiker abgegeben hat,
der nach einem Unfall hysterisch geworden ist, verbreitet er sich über die Differentialdiagnose
beider Krankheitsformen. Leider findet man in diesem, ausführlichen Aufsatz aber nicht
eine Klärung auf diesem so schwierigen Gebiete, sondern Sch. muss überall zugeben,
dass es unmöglich sei, auf Grund bestimmter Symptome die beiden Krankheitsbilder zu
trennen. So weist er auf das Vorkommen der Pupilienstarrc auf Licht bei Hysterie und
Epilepsie hin, ohne jedoch daran zu erinnern, dass die Starre der Pupille bei Hysterie
nachBauncke eine spastische Erscheinung ist. Dass Halbseitensymptome bei Hysterie wie
Epilepsie beobachtet seien, hätten Bisswanger, Ferö u.a. nachgewiesen. Die Sehnen¬
reflexe könnten hierbei auf der paretischen Seite auch bei Hysterie lebhafter sein. Der
Babinskische Reflex kann zwar im allgemeinen hier zu Gunsten eines epileptischen
Anfalles entscheiden; da er aber auch in tiefem Schlafe sich auslösen lasse, müsse man
vorsichtig sein. Psychische Erregungszustände bis zur ausgesprochenen Tobsucht wurden
bei Hysterie und Epilepsie beobachtet; kritische Psychiater hatten ihm berichtet, auch
bei hysterischen Mädchen so heftige Erregungszustände beobachtet zu haben, dass sie zum
Chloroform ihre Zuflucht hatten nehmen müssen.
Weiter wird die Frage erörtert, wie man Halbseitenerscheinungen bei Epileptikern
zu rubrizieren habe. Redlich hatte festgestellt, dass ein grosser Teil von Fällen sog.
genuiner Epilepsie Halbseitensymptome aufwiese, daher wohl zur symptomatischen Epi¬
lepsie zu rechnen sei. Ob damit das Auftreten von Halbseitenanfällen bei genuinen
Epileptikern zusammenhängt, ist nicht sicher zu entscheiden. (Übrigens werden hier phy¬
sikalische Hirnuntersuchungen auf „Schwellung bestimmter Hirnteile [Redlich]“ vielleicht
einmal klärend wirken.) Da Babinskischer Reflex auch nach genuinen epileptischen An¬
fällen beobachtet worden sei, so könne er zur Klärung der Differentialdiagnose zwischen
genuiner und symptomatischer Epilepsie nicht benutzt werden, ähnlich stehe es mit den
Hautreflexen und Sensibilitätsstörungen. (Verf. kommt bei Abschluss seines Obergutachtens
zu folgenden Sätzen: 1. X. leidet sicher an Epilepsie, 2. es ist kein zwingender Grund
dafür erbracht, dass dieselbe durch den Unfall verschlimmert ist, 3. X. leidet z.Z. an Hysterie,
4. es ist wahrscheinlich, dass dieselbe durch den Unfall entstanden ist, 5. infolge der
traumatischen Hysterie war der schon epileptische X. ganz erwerbsunfähig geworden.)
Kurz erwähnt sei noch, dass Verf. gegen den Versuch von Steffens, Hysterie und
Epilepsie als zwei gleichartige, ineinander übergehende Neurosen aufzufassen, Stellung
nimmt, also der gleichen Ansicht in dieser Frage ist wie Bratz und Hahr.
Ap eit-Glotterbad.
Strnsberg, Über die Verwendung des Ergographen zum Nachweis der
Simulation oder Aggravation von Paresen. (Münch, med. Woch. 7.) Zum Nach¬
weise von Schwächezuständen der Arme bediente sich Verf. in der med. Klinik in Bonn
der von Mosse angegebenen Methode, welche gestattet, die Arbeitsleistung der Beuge¬
muskulatur des Mittelfingers aufzuzeichnen. Verf., dessen Versuche in der Arbeit be¬
schrieben sind, benutzte ein verbessertes Modell. Das Resultat der Untersuchung ergab
bei Fällen von Simulation und Aggravation: Stark wechselnde Form und Länge der Kurven,
beträchtlicher Wechsel der Hubhöhe und der Arbeitsleistung, dabei gelegentlich kürzere
und niedrigere Kurven bei geringerer Belastung als bei höherer. Im Gegensatz zu diesen
Befunden erhielt Verf. bei tatsächlich bestehender, nicht übertriebener Schwäche der
Muskulatur mit geeigneter Belastung zwar kurze und niedrige, im übrigen aber durchaus
gleichmäßig verlaufende Kurven. Aronheim-Gevelsberg.
Kohlmeyer, Selbstverstümmelung. (S. Münch, med. Woch. 51.) K. berichtet
in der Breslauer Chirurg. Ges. am 8. Nov. über einen Fall von Selbstverstümmelung bei
einem Mädchen, jdas 3 Jahre lang die Ärzte täuschte. Die an verschiedensten Körper¬
stellen auftretende Hautgangrän, welche auch zum Verlust des Mittel- und Endgliedes
des rechten Zeigefingers führte, erwies sich als durch Umschläge (wahrscheinlich mit
Lysol) hervorgerufen. Die Patientin war eine Hysterica, die sich nur interessant
machen wollte. Aronheim -Gevelsberg.
Hotz, Bluttransfusion von Arterie zu Vene. (S. Münsch. med. Woch. 13.)
H. berichtet in der physikalisch-medizin. Ges. zu Würzburg am 17. II. 10 über Bluttrans-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
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fusion beim Menschen durch Verbindung der Art radialis des Spenders mit einer Vene
in der Ellenbeuge des Empfängers mittels zirkulärer Gefässnaht. Durch genaue Bestim¬
mungen liess sich feststellen, dass die Transfusion eine Erhöhung des Blutdruckes, des
Hämoglobingehaltes und der Zahl der roten Blutkörperchen erzielt, welche anhält H.
empfiehlt die Bluttransfusion bei hochgradiger Anämie, puerperaler Blutung, bei dekrc-
piden Individuen, zur Behandlung bei Kohlenoxyd- und ähnlichen Vergiftungen und rät zu
Versuchen bei Leukämie und Hämophilie. Aronheim-Gevelsberg.
His, Herzleiden und Unfälle. (Vortrag, gehalten im RVA am 19. XII. 08. Nach
einer sehr klaren und übersichtlichen Besprechung der physiologischen Vorgänge des
Kreislaufes kommt H. auf die einzelnen Schädigungen. Einfach sind die Verhältnisse,
wo ein Unfall das Herz oder die Hauptschlagader getroffen hat, z. B. ein Stich oder eine
starke Quetschung; in der Regel schliessen sich hier die Schädigungen än den Unfall
direkt an. Es sind indessen auch Fälle bekannt, wo schwere Schädigungen entstanden
sind, ohne dass eine grobe Gewalt auf das Herz oder auf den Thorax eingewirkt hat.
Schon das Heben eines schweren Gewichts oder eine plötzliche Bewegung während des
Tragens von Lasten genügen, um Zerreissungen von Herzklappen usw. herbeizuführen;
allerdings folgte auch hier meist die Störung dem Unfall sofort In einer Reihe von
Fällen entstand aber ein Herzleiden erst im Laufe der Zeit nach einem Stoss gegen die
Brust oder nach einer Quetschung des Brustkorbes. Die Erklärung für diese auffallende
Erscheinung hat Külbs-Kiel gegeben, der narkotisierten Hunden Gegenstände auf die Brust
fallen liess und die Tiere nach einigen Tagen tötete. Er fand dabei, dass Verletzungen
selbst ohne äussere Merkmale und ohne Rippenverletzung Klappenzerreissungen sowie
Blutungen und Entzündungserscheinungen im Herzmuskel erzeugen können. Am Herzen
können wir zwei Arten von Erkrankungen unterscheiden, die des Herzmuskels und die
der Herzklappen. Die letzteren sind meist eine Folge von Krankheiten und kommen
daher für die Unfallpraxis weniger in Betracht. Herzmuskelerkrankungen entwickeln sich
im Gefolge von Vergiftungen, namentlich durch Blei, Alkohol, Syphilis, bei manchen In¬
fektionskrankheiten und Arteriosklerose. Hier kann nun ein Unfall doppelt schädigend
einwirken; wie bei einem Klappenfehler, so ist auch ein solches Herz sehr empfindlich
gegen eine einmalige Überlastung, dann aber unterliegt ein solches Herz der Psyche in
einer Weise, für die bisher noch keine wissenschaftliche Erklärung gefunden worden ist.
So kommt es denn nicht selten nach einem Trauma zu einer an eine schwere Gemüts¬
depression sich anschliessenden rapiden Abnahme der Herzkraft. Man hat dann wohl gesagt,
unmittelbar nach dem Unfälle war eine Erkrankung des Herzens nicht nachzuweisen,
so schnell kann sich dieselbe nicht entwickelt haben, also bestand sie schon vor dem
Trauma. Das ist nicht richtig; der Mann hatte vor dem Unfälle keine Beschwerden,
diese traten erst nach demselben auf, es liegt mithin Verschlimmerung durch den Unfall
vor. Ähnlich ist es mit der Erkrankung der Blutgefässe, unter denen die wichtigste die
Arteriosklerose ist Die Krankheit beginnt allmählich, tritt aber erst einmal Ver¬
kalkung und Starrwerden der Wände und damit auch Verschluss der Gefässe ein,
so entsteht ein Absterben der von ihnen versorgten Teile. Wichtig ist, dass die Arterio¬
sklerose nicht alle Teile, sondern oft nur das Gehirn und das Herz zu befallen pflegt.
Bei solchen Menschen tritt frühzeitig ein seniler Zustand des Gehirns ein. Schwierig
ist hier die Entscheidung: Ist die Arteriosclerse hier eine Folge des Unfalls? Und weiter:
Wenn sich der Zustand im Laufe der Zeit immer mehr verschlimmert, ist das eine natür¬
liche Erscheinung der fortschreitenden Krankheit oder des Unfalls? Man kann hier mit
ziemlicher Bestimmtheit sagen: Die dem Unfall unmittelbar oder wenigstens in den
nächsten Wochen folgenden Verschlimmerungen des Zentralnervensystems sind als Unfall¬
folgen aufzufassen, die späteren hingegen nicht. Endlich sind noch die Unfälle infolge
von Herzkrankheit zu erwähnen, bei denen z. B. Schwindelanfälle Vorkommen können.
Wenn ein Arbeiter in solchem Anfalle beschädigt wird, so ist nach H. der Schwindel
nicht durch den Unfall, sondern umgekehrt, der Unfall durch den Schwindel hervorgerufen,
und der Betreffende muss trotzdem die Unfallfolgen tragen. Ob hier Unfall- oder In¬
validenrente zu gewähren ist, ist eine mehr juristische als ärztliche Frage, bei der der
Arzt nur die massgebenden Feststellungen zu machen hat. Haramerschmidt-Danzig.
Osten, Zur Kasuistik traumatischer Herzerkrankungen. (Münch, med.
Woch. 15.) Unter den sog. „traumatischen Herzerkrankungen“ versteht man jene Fälle,
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
wo sich im Anschluss an ein Trauma aus voller Gesundheit heraus ein Herzleiden ent¬
wickelt hat. In seiner Arbeit beschreibt Verf. einen Fall von Myokarditis chronica,
die sich im Anschluss an einen Fall auf dem Rücken entwickelt hatte. In dem Gutach¬
ten für die Unfallgenossenschaft wurde die Frage nach dem ursächlichen Zusammenhänge
des Inhaltes mit dem Herzleiden bejaht. 1. Der Kranke war nach den angestellten Er¬
hebungen vor dem Trauma stets gesund gewesen, hatte insbesondere nie an Gelenkrheu¬
matismus gelitten, nie Beschwerden gehabt, die auf ein Herzleiden hindeuteten und hatte
ohne Mühe schwere Arbeiten verrichten können. Er galt als ein fleissiger, nüchterner
Arbeiter. 3. Der Unfall — Huf schlag gegen das rechte Knie, Fall auf den Rücken,
Bewusstlosigkeit — war ein derartiger, dass dadurch eine Läsion des Herzmuskels hervor¬
gerufen sein kann. — Der Unfall wurde als ein entschädigungspflichtiger anerkannt.
Aronheim - Gevelsberg.
Loewenson, Ein Beitrag zur Kenntnis der spontanen Herzruptur. (In-
augur.-Dissert. 08.) Die spontane Herzruptur ist als ein seltenes Ereignis anzusehen,
und ihr Wesen ist trotz zahlreicher Abhandlungen noch nicht völlig geklärt. Im Kranken¬
hause München r. Isar kam ein derartiger Fall zur Beobachtung bei einer 71 Jahre alten
Patientin, die bei grosser Körperschwäche und schwacher, unregelmäßiger Herztätigkeit
plötzlich starb. Bei der Obduktion fand sich eine Ruptur an der Hinterwand des linken
Ventrikels, Haemorrhagie in dem Perikard, Herztamponade, Adipositas codis und Myokar¬
ditis fibrosa; Sklerose der Koronararterien, der Aorta und der Polmonalarterien.
Die Ruptur war als eine spontane anzusehen, da kein Trauma nachweisbar war.
Auffallend war, dass die Ruptur an der Hinterseite des linken Ventrikels erfolgt war und
nicht, wie in der Mehrzahl der Fälle, an der vorderen Wand. Auch war der Riss von
kleinerem Umfange, als er meist zu sein pflegt. Der klinische Bericht deutet darauf hin,
dass die Zerreissung keine plötzliche, sondern eine allmählich sich entwickelnde war.
Es bestanden mehrere Tage hindurch Symptome, welche auf eine Herzerkrankung hin¬
wiesen nnd die stetig an Intensität Zunahmen. Diese Annahme wurde durch den patho¬
logischen Befund gestützt Die Muskulatur in der Umgebung des Risses war hochgradig
mürbe und von Blutungen durchsetzt, so dass es den Anschein hatte, als ob das Blut
sich allmählich einen Weg durch die Herzwand hindurcbgewühlt hätte. Als ätiologisches
Moment dürfte eine durch die Sklerose der Koronararterien bedingte Myomalacie anzu¬
sprechen sein. A r o n h e i m - Gevelsberg.
Daube, Ein Fall von tötlicher Herzverletzung. (Deutsch, med. Wochen-
schr. 6/10.) Tötliche Blutungen nach Verschlucken von Fremdkörpern sind selten. D.
berichtet über einen solchen Fall, der wohl zu den Ausnahmen gehört. Ein kräftiger, stark
gebauter Mann war nach einer 6 wöchigen Behandlung wegen Ulcus cruris geheilt ent¬
lassen worden, als D. am Morgen eiligst hinzugerufen wurde. Der Mann hatte sein
Frühstück genossen und wollte eben fortgehen, als er plötzlich hochgradigste Atemnot
bekam, niederstürzte und wie rasend um sich schlug. Als D. kam, war der Puls kaum
noch zu fühlen, und der Kranke starb, ehe ein Bote das Zimmer verlassen hatte, um
Kampheröl und eine Spritze zu holen. Die Obduktion ergab, dass eine Vorstecknadel
ohne Kopf — 5,4 cm lang — quer von links nach rechts im Herzen steckte, mit der
Spitze im linken, mit dem dicken Ende im rechten Ventrikel. Um das dicke Ende war
der Muskel des rechten Ventrikels etwas grau gefärbt; hier war eine kleine Öffnung ent¬
standen, durch welche Blut in den Herzbeutel geflossen war. Der letztere selbst war
mit dickem Blut gefüllt. Wie lange die Nadel im Herzen gesteckt hatte, ist nicht zu
sagen, doch kann man aus ihrer Lage entnehmen, dass sie verschluckt und von der Speise¬
röhre in das Herz gewandert ist. Hammer Schmidt-Danzig.
Friedrich, Herz- und Lungenverletzung. Fr. demonstriert im ärztlichen
Verein zu Marburg am 26. 5. (s. Münch, med. Wocb. 30) 5 Fälle mit erfolgreich behan¬
delter Herz- und Lungenverletzung. Im ersten Falle handelte es sich um eine Stich¬
verletzung des r. Ventrikels mit Naht des Ventrikels wenige Stunden nach erfolgter Ver¬
letzung. Der Verletzte ist wieder Unteroffizier in einem Kavallerie-Regiment. Im 2. Falle
handelte es sich um einen Schuss, welcher hart an der r. Arteria mammaria hinging und
durch das Mediastinum in den Herzbeutel eindrang. Das die Bewegungen des Herzens
anfangs mitmachende und nach links gelagerte Projektil (Röntgenbeobachtung) hatte keine
grosse Blutung in den Herzbeutel gesetzt; ein operativer Eingriff wurde deshalb nicht
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
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gemacht. Z. Z. kann das Projektil an der r. Seite des Perikards bewegungslos beobachtet
werden. Fall 3 war eine Stichverletzung der Lunge von 7 cm Tiefe in Höhe des 5. Inter-
costalraumes medial von der Skapula. Wegen zunehmendem Hämothorax wurde im Druck-
Differenz-Apparat thorakotomiert, das Blut aus der Pleura geschöpft, die blutende Lungen¬
wunde umstochen und genäht. Innerhalb 10 Tagen war Heilung erfolgt. Pat versieht
wieder seinen schweren Posten als Wachtmeister. Der 4. Fall betraf einen Pat. mit
schwerer Lungenzerrcissung (Motorwagenanprall), Zertrümmerung der Bruchwand beider¬
seits mit beiderseitiger Lungenverletzung, beiderseitigem Pneumothorax, aber geringem
Pleurahämatom. Mit Bücksicht auf den Mangel der Blutung und den Mangel der Span¬
nungssymptome wurde von jedem Eingriff abgesehen und in 30 Tagen Heilung unter
voller Ausdehnung beider Lungen erzielt. Im 5. Falle handelte es sich um Überfahrung
des Thorax unter Zertrümmerung der unteren 4 Rippen links mit Einspiessung in die
Lungen, Zerreissung von Pleura und Diaphragma und Zertrümmerung der 1. Niere.
Letztere wurde von Fr. exstirpiert, Diaphragma und Pleura genäht, zwei der fraktu-
rierten Rippen entfernt. Auch hier trat nach 30 Tagen fast völlige Heilung ein.
Aronheim - Gevelsberg.
Steinitz, Traumatische Zerreissung der Aortenklappe, zugleich ein Bei¬
trag zur Anpassungsfähigkeit des Herzmuskels. (Deutsch. Archiv für klinische
Medizin 1910, Heft 1 und 2.) Die Seltenheit der traumatischen Zerreissung vorher ge¬
sunder Aortenklappen rechtfertigt eine ausführlichere Mitteilung des von Steinmetz
beschriebenen Falles:
Der 1867 geborene Arbeiter Johann R. ist bis zu seinem Unfall nie ernstlich krank
gewesen und hat bis zuletzt schwere Arbeit ohne Störung verrichtet. Am 16. Mai 1898
erlitt er einen Unfall, indem er von einem abspringenden Eisenteil mit grosser Gewalt
gegen die Brust getroffen wurde. Er blieb damals 10 Minuten lang bewusstlos liegen
und wurde dann nach Hause geschafft.
Nach dem Unfall fanden sich an der rechten Brustseite einige kleine Hautwunden,
die 2. und 3. Rippe und das Sternum waren stark druckempfindlich, R. klagte über spon¬
tane Schmerzen in der Gegend der betreffenden Rippenansätze. Die Herzaktion war sehr
verstärkt und beschleunigt, die Töne von lauten systolischen und diastolischen Geräuschen
überdeckt Es bestand starke Atemnot.
Durch mehrere ärztliche Gutachten, die einige Wochen nach dem Unfall ausgestellt
sind, wird ein schweres Herzleiden festgestellt. Das Herz ist nach beiden Seiten ver¬
breitert, starke diffuse Erschütterung in der ganzen Herzgegend, systolisches und dia¬
stolisches blasendes Geräusch an der Herzbasis. Das Gesicht ist lebhaft gerötet, beim
Bücken trittsehr starke Kongestion nach dem Kopfe ein. Geringe Anstrengungen alterieren
die Herztätigkeit stark, die Atmung ist beschleunigt. Auch subjektiv klagt R. über starke
Atemnot bei den geringsten Anstrengungen, schon beim Lachen.
R. konnte nach vier Monaten leichte Gelegenheitsarbeiten verrichten und nahm nach
einem Jahre schwere Arbeit wieder auf. Er litt manchmal an Atemnot, musste wiederholt
die Arbeit aussetzen und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, jedoch stets nur für
kurze Zeit.
Erst am 15. März 1908 musste er wegen schwerer Herzinsuffizienz die Arbeit ein¬
stellen und blieb seitdem bis auf eine kurze Unterbrechung arbeitsunfähig. Nach wieder¬
holten kurz vorübergehenden Besserungen traten im Februar 1909 zum ersten Male
Ödeme auf. Zugleich kam es zweimal zu vorübergehender Anschwellung der Schild¬
drüse, die starke Beschwerden machte. Am 25. Juni 1909 suchte R. das Kranken¬
haus auf.
Der kräftig gebaute und gut genährte Mann zeigte damals hochgradigste Stauungs¬
erscheinungen: Ödeme am ganzen Körper, Hydrothorax und Stauungsbronchitis, Ascites,
Leberschwellung und Stauungsurin. Das Herz war enorm vergrössert, besonders nach
links und oben (Axilla, 2. Interkostalraum); giessendes diastolisches Geräusch an der
Aorta und in der Richtung von dieser nach der Spitze, systolisches Geräusch an der
Spitze (relative Mitralinsuffizienz). Puls schnellend. Blutdruck systolisch 165, diastolisch
120 (Riva-Rocci), starke Dyspnoe und Präkordialangst
Alle Herztonika wurden vergeblich angewandt. Der Exitus erfolgte am 7. Juli.
Sektion (Prof. Schmorl): Des Sternum ist intakt. Beim Abheben desselben
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
trifft man zwischen ihm und dem Herzbeutel schwielig verdicktes Gewebe. Das Herz ist
in allen Dimensionen mächtig vergrössert, besonders in die Augen fallend ist die Grösse
des linken Ventrikels, der prall mit dunkelrotem, locker geronnenem Blut erfüllt ist
Bei der Eröffnung des Herzens zeigt sieb, dass die Höhle des linken Ventrikels stark
erweitert ist. Die Wand ist verdickt, dicht oberhalb des vorderen Papillarmuskels zeigt
sie eine Dicke von 16 mm. Die Papillarmuskeln sind fingerdick, die Trabekel springen
als fast bleifederdicke Wülste stark in die Höhle vor. Im rechten Klappensegel der
Aorta bemerkt man ein Loch, das annährend die Form eines Dreiecks besitzt. Die
Spitze des Dreiecks ist Ventrikel-, die Basis vorhofwärts gerichtet, die Basis ist 2 cm,
die beiden gleichlangen Seiten 1 cm lang. Die Basis wird von dem freien Rande der
Klappe durch einen 4 mm breiten Gewebstreifen getrennt Die Ränder des in der Klappe
befindlichen Loches sind im allgemeinen glatt, etwas verdickt, die Winkel des Dreiecks
etwas abgerundet. Das das Loch umgrenzende Klappengewebe ist ebenfalls etwas dicker
als normal, der freie Rand der Klappe leicht gewulstet. Die hintere und linke Klappe
sind bis auf eine geringe Verdickung der freien Ränder zart. Die Sinus valsalvae aus¬
gebuchtet In der Mitte der Ventrikularseite des vorderen Segels bemerkt man eine kleine
3 mm tiefe Tasche, die nach eben, d. h. nach dem Lumen der Aorta zu offen, ist und
hier von einer bogenförmig verlaufenden, annährend einen Halbkreis bildenden 4 mm
langen Gewebeleiste begrenzt wird, an die sich nach unten zu eine dünne, die Tasche
nach unten und seitlich abschliessende Membran anschliesst. Die Tasche gleicht voll¬
ständig einer Aortenklappe en miniature. Die Muskulatur des linken Ventrikels ist braun¬
rot gefärbt, ziemlich derb und lässt bei der makroskopischen Betrachtung keine gröberen
Veränderungen erkennen.
Der linke Vorhof ist etwas erweitert, seine Muskulatur deutlich verdickt. Der rechte
Ventrikel ebenfalls erweitert, seine Muskulatur mäßig verdickt, sie zeigt in der Mitte
des Conus pulmonalis eine Dicke von 0,5 mm. Der Klappenapparat ist rechts intakt
Am rechten Vorhof sind Veränderungen nicht zu bemerken.
Die Aorta besitzt einen Umfang von 9 mm, ihre Intima ist zart.
Bei der mikroskopischen Untersuchung eines kleinen aus der rechten Aorten¬
klappe herausgeschnittenen, den Rand des in ihr befindlichen Loches umfassenden Stückes
zeigt sich, dass das Klappengewebe etwas dichter ist als unter normalen Verhältnissen,
es besteht aus kernarmera Bindegewebe, am Rande des Loches ist letzteres etwas reich¬
licher vorhanden als an den übrigen Abschnitten. An der Muskulatur des Herzens wurde
bei der mikroskopischen Untersuchung keine Abweichung von der Norm gefunden, ins¬
besondere fehlen Schwielen und entzündliche Prozesse vollständig.
Das Fehlen von Entzündungserscheinungen an der verletzten Klappe spricht dafür,
dass es sich um traumatische Zerreissung einer gesunden Aortenklappe gehandelt hat.
Durch die starke Hypertrophie wurde die linke Herzkammer instand gesetzt, die durch
das Zurückströmen des Blutes geforderte Mehrarbeit zu leisten, so dass die Erwerbs¬
fähigkeit noch fast 9 Jahre, das Leben noch 11 Jahre erhalten blieb. Die körperliche
Leistungsfähigkeit des Patienten war so erheblich, dass die Berufsgenossenschaft immer
wieder die Herabsetzung der 60 °/ 0 betragenden Unfallrente beantragte. Sie wurde aber
von allen Schiedsgerichtsinstanzen abgewiesen, weil die ärztlichen Gutachter übereinstimmend
die Arbeitsleistung als übertrieben und dem Zustand unangemessen ansahen. R. Stern.
Jottkowitz-Oppeln, Zur Frage der akuten traumatischen Endokarditis.
(Ärztliche Sachverständigen-Zeitung, XVI. Jahrgang 1910, Nr. 6.) Die Frage der Ent¬
stehung einer traumatischen Endokarditis ist noch wenig geklärt.
Stern, Uhlot, Schlecht und Litten haben einzelne Fälle veröffentlicht.
Litten verlangt, dass der Gutachter, der einen Zusammenhang zwischen Trauma und
Endokarditis annimmt, folgendes nachweisen kann:
1. Dass der Patient bis zum Eintritt des Traumas wirklich kerngesund war.
2. Dass er ein Trauma von gewisser Beschaffenheit erlitten hat
3. Dass ein Herzfehler entstanden.
4. Dass zwischen Trauma und nachgewiesenem Herzfehler eine Krankheitsperiode
von längerer Dauer gelegen, welche als subakute oder akute Endokarditis aufgefasst
werden kann und muss.
Verfasser beschreibt dann einen Fall, der alle diese Forderungen erfüllt.
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Es handelt sich um einen jungen Menschen, der von der Transmission mehrere Male
herum geschleudert und zwischen Schwungrad und Zimmerdecke geklemmt wird. Frakturen
der Arme und der Rippen in der Herzgegend. Die Frakturen heilen gut, es bleibt nach
einer interkurrenten Endokarditis ein Vitium cordis zurück. Der Verletzte wird mit
Rücksicht auf den Herzfehler mit 50 °/ 0 Rente entlassen und dann nach zwei Jahren
wird die Entschädigung nach eingetretener Kompensierung auf 20 °/ 0 herabgesetzt.
Verfasser hält diesen Fall für eine zweifellos traumatische Endokarditis.
Taendler-Berlin.
Ebsteill, Aneurysmen der Aorta und subclavia mit Trommelschläger¬
fingern. E. demonstriert in der medizin. Gesellschaft zu Leipzig am 7. Juni (s. Münch,
med. Woch. 30) ein Aneurysma der Art. subclavia dextra mit einseitigen Trommel¬
schlägerfingern bei einem 48jähr. Pat. Die Röntgenographie erweist, dass auch ein
Aneurysma der Aorta und eine Erweiterung des Truncus anonymus besteht. Am r. Arm
hat sich eine hochgradige, mit Entartungsreaktion einhergehende Muskelatrophie ent¬
wickelt, ausserdem besteht an den Knochen der Hand das Bild der Sudeckschen Knochen¬
atrophie. Beide Prozesse an Knochen und Muskeln — Folgen von neurotischen Störungen
im Gebiete des Plexus trachialis — erklären die trophoneurotischen Störungen an den
Fingernägeln (Uhrglasform) und Verdickung der Endphalangen. Aronheim-Gevelsberg.
Scheuer, Querriss der Aorta. Sch. demonstriert in der Berliner med. Ges.
am 9. III. 10. (s. d. Ref. in der Münch, med. Woch. 11) das Präparat einer Querruptur
der Aorta 6 cm oberhalb der Klappen, extraperitoneal gelegen, veranlasst durch einen
Abszess der Adventitia. Es handelte sich um einen jungen Mann, welcher nach tiefer
Phlegmone am Bein einen embolischen Infarkt der 1. Lunge bekam und wenige Tage
später plötzlich starb. In der Diskussion bemerkt v. Hansemann: 1. Bei Syphilis und
Sklerose kommt es zunächst zur Aneurysmabildung, nicht die Aorta, sondern das Aorten¬
aneurysma rupturiert. 2. Bei traumatischen Aortenrupturen spielt der Blutdruck keine
Rolle, vielmehr wird infolge einer direkten Gewalt der Aortenbogen gedehnt Die Aorta
wird direkt zerrissen und zwar meist ausserhalb des Perikards. Die Intima ist nach
Innen eingerollt. Aronheim -Gevelsberg.
Schmorl, Schussverletzung der Carotis communis. Sch. demonstriert in
der Gesellschaft für Natur- und Heilkunde zu Dresden am 18. XII. 90 (s. Münch, med.
Woch. 11) das Präparat einer Schussverletzung des Halses. Durchlöcherung der rechten
Carotis communis durch ein 6-mm-Revolvergeschoss. Keine stärkere Blutung nach aussen.
Tod durch Kompression der Luftwege, hervorgerufen durch einen ausgehnten, sich bis an
die Schädelbasis erstreckenden Bluterguss. Aron heim-Gevelsberg.
Bohne, Geplatztes Magenaneurysma. B. demonstriert in der biologischnn Ab¬
teilung des ärztlichen Vereins in Hamburg am 31. Mai (s. Münch, med. Woch. 80) das Präparat
eines geplatzten Aneurysma im Magen. Es stammt von einem 49jähr. Mann, der längere
Zeit Magenbeschwerden hatte und in dem Erbrochenen Blut bemerkte. Nach einer Blutung
ging Pat. zugrunde. Die Obduktion zeigte den Pankreaskopf mit dem Magen verwachsen.
In der Magenschleimhaut fand sich eine strahlige Narbe und darin ein geplatztes, etwas
vor gewölbtes Gefäss, das B. als Aneurysma ansieht. In der Diskussion sprechen sich
Simmonds und Fraenkel dahin aus, dass es sich um ein altes Ulcus ventriculi handelt
und dass das blutende Gefäss die geschlängelt verlaufende Art. lienal. sei.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Sonnenberg, Erfolgreiche Naht der fast völlig quer zerrissenen Ar-
teria femoralis. (Deutsch, med. Woch. 13./X.) Ein Schmied war damit beschäftigt einen
Setzhammer gegen einen Keil zu halten, auf den ein anderer Arbeiter schlug. Plötzlich
Blutung aus dem rechten Oberschenkel, offenbar infolge eines in sein Bein eingedrungenen
Stahlsplitters. Bei der Aufnahme bestand im Scarpaschen Dreieck eine kleine, kaum
v 2 cm lange, scharfrandige, aber nicht klaffende Wunde mit geringfügiger Blutung. Das
geringfügige Hämatom vergrösserte sich am nächsten Tage sehr erheblich und zeigte
Schwirren unter der aufgelegten Hand. 7 Tage nach der Verletzung Operation. Lumbal¬
anästhesie mit Stovain (0,04) Blutleere nach Momberg, wie zur Unterbindung der
Arteria femoralis. Das Gewebe ist stark blutig durchtränkt, die Vene zeigt ein unregel¬
mässiges Loch und wird unterbunden, die durch einen den grösseren Teil des Rohres
einnehmenden Querriss fast in zwei Hälften geteilte Arterie wird ganz durchtrennt und
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mit feinsten Seidenfäden nach Cerrel-Stich genäht. Bereits am nächsten Tage können die
auf der verletzten Seite etwas kühleren Zehen bewegt werden und sind wärmer geworden.
16 Tage nach der Operation Pulsieren der Arterie. Bei einer Nachuntersuchung 4 Monate
später mittelstarkes Oedem bis zum rechten Knie; auch ist der Unterschenkel etwas
dunkler gefärbt, doch kann der Kranke schon grössere Strecken zu Fuss zurücklegen.
Hammerschroidt-Danzig.
Papaioannon, Ein Fall von zirkulärer Arteriennaht. (Münch, med.
Woch. 22.) Verf. führte in der chirurgischen Klinik „Der Heiland“ zu Athen die Naht
der vollständig c)urchtrennten Art. brachialis 12 Tage nach Verletzung an einem 16 Jahre
alten Verletzten aus. 72 Stunden nach der Arteriennaht fühlte man schwachen Puls an
der Art. radialis, ein Beweis, dass die Arteriennaht vollständig gelungen war und die
Blutzirkulation wieder begann. Die Naht wurde mit feinster Seide und Nadel durch
Knopfnähte unter strengster Asepsis ausgeführt. Die fortlaufende Naht wurde nicht an¬
gewandt, um die Stenose des Lumeus der Art. brachialis, deren Durchmesser gering ist,
zu vermeiden. Aron he im-Gevelsberg.
Fischer und Schlayer, Arteriosklerose und Fühlbarkeit der Arterien¬
wand. (Deutsch. Arch. f. klin. Med. Bd. 98, 1909.) Die Vergleichung des Palpations¬
befundes mit der anatomischen Untersuchung bei fühlbaren Schlagadern (radialis, bra¬
chialis usw.) ergab, dass in 65 °/ 0 aller Fälle palpatorisch eine Wandverdickung nach¬
weisbar war, während die anatomische Untersuchung keine Veränderung der Intima er¬
kennen liess. Selbst da, wo die Palpation (unter Ausschluss der Nephritiden) höchst-
gradige Verdickung ergab, war in 75 °/ 0 der Fälle keine anatomische Sklerose der In¬
tima vorhanden.
Die Ursache dieser Wandverdickung — die von der Arteriosklerose unterschieden
werden muss und zu der auch die sog. juvenile Sklerose gehört — ist in Veränderungen
der Media zu suchen. Welcher Art diese Veränderungen sind, soll durch weitere Unter¬
suchungen festgestellt werden. R. Stern.
Herzfeld, Halle. Arteriosklerose und Unfall. (Zeitschrift für Bahnärzte
X./09.) Wenn ein frisch Verletzter arteriosklerotische Veränderungen auf weist, so kann
die Gefössveränderung in keinem Falle mit dem Unfälle in Verbindung gebracht werden.
Ist dieselbe aber kurze Zeit nach dem Unfälle in die Erscheinung getreten, nachdem bei
der ersten Untersuchung gesunde Gefässe gefunden worden sind, so muss bei jüngeren
Kranken ein Zusammenhang anerkannt werden; bei älteren hängt es von der Art der
Verletzung und der etwaigen Mitbeteiligung des Gefässsystems ab, ob ein Zusammenhang
angenommen werden kann; denn ein Unfallverletzter kann sehr wohl von der Arterio¬
sklerose betroffen werden. Die Zeit nach dem Unfälle wird man aber nicht als zu lang
annehmen dürfen, 6—J2 Monate nimmt H. als Zeit an, in welcher eine Arteriosklerose
nach Unfall entstehen kann. H am m er Schmidt- Danzig.
Simon, Hann.-Münden. Der Einfluss von Eisenbahnbetriebsunfällen auf
die Entwicklung der Arteriosklerose. (Zeitschr. f. Bahnärzte X./09.) Arterio¬
sklerose kann nach S. nicht durch einen Unfall hervorgerufen werden, wohl aber kann
dadurch eine Verschlimmerung eintreten. Die Prognose einer nicht komplizierten Arterio¬
sklerose ist so lange günstig, so lange keine Zeichen von Herzschwäche da sind, sie
wird sehr schlecht, wenn ein Nierenleiden hinzukommt. Hammerschmidt-Danzig.
Lam£ris, Zur Behandlung der Varikozele. (Münch, med. Woch. 13.) Auf
Grund seiner Erfahrungen aus der chirurgischen Klinik zu Utrecht ist L. der Ansicht,
dass die „klinische Indikation“ zur Operation der Varikozele an und für sich nicht
motiviert werden kann. Klagt ein Pat. mit Varikozele über Schmerzen, welche auf andere
Weise nicht erklärt werden können, so ist eine Ausstülpung des Bauchfelles vorhanden.
Wird dieser kleine Bruch entfernt, so kann man das als genügend betrachten, den Mann
zu heilen. Den Plexus pampinifomnis kann man unangerührt lassen und abwarten, bis
die Venenerweiterung spontan verschwindet, oder sich mit der Tatsache zufrieden geben, dass
im Skrotum eine anatomische Veränderung besteht, welche keine pathologische Be¬
deutung hat. Aronheim-Gevelsberg.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Heehanotherapie und der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker
begründet von
Dr« U, Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thlem,
herausgegeben von Professor Dr« C« Tliiem* Cottbus.
Nr. 9. Leipzig, September 1910. XVII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Ein Fall mehrfacher teilweise erfolgreicher Simulation
zur Erlangung von Unfallrente.
Von Prof. Dr. Kampf (Bonn).
Am 2. Juni 1910 wurde der etwa 35jährige Josef Sch., früher Gefreiter, dann
Arbeiter auf einem Walzwerk, in der Folge Telephonist wegen fortgesetzten
Betrugs gegenüber der Khein.-Westf. Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossen¬
schaft von der Strafkammer des Landgerichts Duisburg zu 10 Monaten Ge¬
fängnis verurteilt
Der Fall dürfte genügendes Interesse für die Publikation bieten.
A) Krankengeschichte.
J. Sch., damals 32 Jahre alt, wurde mir am 17. Juni 1907 zur Untersuchung
über die Folgen eines Telephonunfalls von der Kölnischen Unfall-Versiche¬
rung, A.-G., überwiesen. Er gab an, dass sein Vater an einem Leberleiden ge¬
storben, seine Mutter sowie vier Geschwister gesund seien. Er selbst sei weder
in der Jugend, noch als Soldat 1 ), noch später nennenswert krank gewesen. Am
24. April sei beim Sprechen am Telephon auf unaufgeklärte Weise ein elek¬
trischer Strom durch seinen Körper gegangen. Näheres über den Unfall könne
er nicht angeben, er sei 4 Stunden lang bewusstlos gewesen. Mehrere Tage nach
dem Unfall sei er vollständig taub gewesen. Das Gehör habe sich jedoch wie¬
der hergestellt. Dagegen sei seit dem Unfälle Heiserkeit vorhanden, die sich
nicht gebessert habe, sowie Schmerzen an der rechten Halsseite, die be¬
sonders beim Sprechen nach wie vor fortbeständen. Er leide ferner seit dem
Unfälle an Kopfschmerzen, die bei Witterungswechsel, oder wenn er schreiben
müsse, stärker würden.
Bei Lesen und Schreiben sehe er tausende von schwarzen tanzenden Punkten.
Im übrigen habe er über Beschwerden nicht zu klagen. Das Sehen, Fühlen,
1) Bei der Gerichtsverhandlung ergab sich, 1. dass Sch. vom Militär wegen chronischer
Verstauchung der linken Schulter entlassen war und eine monatliche Rente von 6 Mk. bezieht
9 . dass er nach Entlassung in Bonn wegen Betrugs, der zu den Unfällen nicht in Beziehung
stand, eine Gefängnisstrafe von einem Jahr erhalten hatte.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
Riechen, Schmecken sei in Ordnung. Der Stuhlgang und das Wasserlassen seien
ohne Besonderheiten. j6r verwies auf ein Zeugnis von Dr. Schm, vom 30. Mai 97,
nach welchem eine leichte Lähmung der rechten Hälfte des weichen Gau¬
mens und des Zäpfchens, ferner eine starke Rötung der Taschenbänder, eine
leichtere der Stimmbänder, sowie eine Lähmung des musculus transversus
besteht. Sch. gab ausserdem an, er habe vor dem Unfälle durchschnittlich monat¬
lich 180 Mk. verdient.
Längere Zeit vor dem letzten Unfälle, am 6. November 1905, habe er sich
durch einen Fall eine Verletzung der linken Schulter zugezogen; er beziehe
hierfür von der Sektion H der Hütten- und Walzwerks - Berufsgenossenschaft
eine monatliche Rente von 60 Mk.
Die Untersuchung ergab folgendes:
Sch. ist ein kleiner, leidlich muskelkräftiger Mann. Die Gesichtsfarbe ist
ziemlich frisch. Das Gewicht beträgt nackt 112 Pfd. Der Körper ist von sym¬
metrischem Bau, hei der Atmung werden beide Brusthälften gleichweit gehoben.
Die Lungengrenzen sind nicht vergrössert, der Klopfschall ist nirgends gedämpft.
Bei der Abhorchung hört man überall Bläschenatmen.
Die Herzgrenzen sind nicht verbreitert Die Herztöne sind rein. Die Ge-
fässe sind weich, nicht geschlängelt. Der Puls ist kräftig und regelmäßig. Die
Pulszahl beträgt in einer Viertelminute in der Ruhe: 21. 21, 21, 21, nach zehn¬
maligem Stuhlsteigen: 27, 24, 23, 21.
Die aktive Beweglichkeit ist abgesehen von dem linken Arm überall eine
gute. Der linke Arm kann angeblich nicht in die Höhe gehoben werden, son¬
dern hängt schlaff herab.
Die linke Schulter sieht bei äusserer Betrachtung nicht abgemagert
aus. Der linke Arm und die linke Hand fühlen sich etwas kälter an als rechts,
vielleicht ist auch die Blaufärbung (Cyanose) links etwas deutlicher als rechts.
Passiv kann der linke Arm im Schultergelenk nach allen Richtungen
hin bewegt werden und zwar sehr leicht, es sollen dabei starke Schmerzen
in den vorderen Abschnitten der Schulter entstehen.
Schwänken bei Augen- und Fußschluß ist nicht vorhanden. Das Hautgefühl
ist nicht gestört. Die (grobe) Kraft ist eine gute, im linken Arm und der
linken Hand angeblich gleich Null. Die Zunge wird gerade ausgestreckt,
an derselben ist ein Zittern nicht zu beobachten. 'Die Lippen werden gleich -
mässig geschlossen. Die Stirne wird gleichmässig gerunzelt. Das Zäpfchen so¬
wie der weiche Gaumen weichen nach links von der Mittellinie ab. Es ist kein
Augenzucken (Nystagmus) vorhanden. Die Pupillen sind gleich, die Reaktion
derselben auf Licht ist gut, sowohl direkt, wie konsensuell und bei Akkommo¬
dation. Im Bereiche der übrigen Gehirnnerven wird über keinerlei Beschwerden
geklagt.
Die Hautreflexe: Fußsohlen-, Hoden- und Bruchreflexe sowie die Sehnen¬
reflexe: Biceps-, Triceps-, Kniescheiben- und Achillessehnenreflexe sind beider¬
seits normal.
An den Baucheingeweiden sind krankhafte Veränderungen nicht festzu¬
stellen.
Der Harn ist frei von Eiweiss und Zucker.
B) Die lediglich auf die Folgen des angeblichen Telephonunfalls
gerichtete Untersuchung.
Sch. sprach mit tonloser (aphonischer) Stimme und behauptete infolge Blitz¬
strahls eine Verletzung im Rachen erlitten zu haben.
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Die Untersuchung des Rachens und Kehlkopfes wurde deshalb sowohl von
mir als von Herrn Geh. Rat Prof. Dr. Walb vorgenommen. Bei dieser Unter¬
suchung ergab sich:
1. Daß an den Rachengebilden, den Mandeln oder deren Umgebung
irgendwelche auf einen Blitzstrahl zuriickzuftihrenden Veränderungen nicht
nachweisbar waren. Die rechte Mandel zeigte höchstens Reste einer über¬
standenen gewöhnlichen Entzündung.
2. Dass das Zäpfchen etwas nach links und unten stand. Die Unter¬
suchung dieses Schiefstandes ergab aber folgendes:
a) bei dem Gaumenreflex wurden beide Gaumenbögen gleichmässig
bewegt, dabei blieb der Schiefstand bestehen;
b) die elektrische Reizung der Gaumenbögen ergab auf beiden Seiten
den gleichen Zusammenziehungsgrad bei gleicher Stromstärke.
3. Dass die Schleimhaut am Eingang des Kehlkopfes, sowie dieStimm-
bänder und Taschenbänder gerötet waren; die Gegend der Giessbecken¬
knorpel zeigte auch etwas Verdickung, auf Schwellung der Schleimhaut be¬
ruhend. Es fand sich aber:
a) keine Lähmung des queren Giessbeckenmuskels.
b) keine hysterische Stimmbandlähraung.
Vielmehr war die Stimmritze bei dem Anlauten geschlossen. Diesem Be¬
fund gegenüber bestand Tonlosigkeit beim Sprechen, während Husten und
Räuspern mit lautem Ton erfolgten.
C) Beurteilung des angeblichen Telephonunfalls.
Auf Grund dieser Befunde, die auch in der Vorlesung den Studierenden der
Medizin, sowohl bezüglich des Gaumensegel- als des Stimmbandbefundes vorge¬
zeigt wurden, konnte ausgeführt werden:
1. Dass eine Lähmung des rechten Gaumenbogens nicht bestand.
2. Dass eine Stimmbandlähmung nicht vorhanden war.
Die Rötung des Rachens fand ihre Erklärung darin, dass Sch. stark kneipte,
auch Nachts spät und betrunken in das Krankenhaus zurückkehrte, so dass er
wegen ungebührlichen Betragens entlassen wäre, hätte es sich nicht um einen
besonders interessanten Fall gehandelt.
Jedenfalls fand weder die tonlose Stimme noch die Schiefstellung des Zäpf¬
chens in einem Telephonunfall ihre Erklärung, und es blieb nur der Schluss, dass
Folgen dieses angeblichen Unfalls nicht vorhanden waren.
Insbesondere musste bei dem Fehlen einer hysterischen Stimmbandlähmung
oder Stimmbandschwäche der Gedanke an eine hysterische Störung fallen
gelassen werden, an welche die angebliche Lähmung des linken Armes nach einem
früheren Unfall und ein entsprechendes Gutachten zuerst denken Hessen. Es
blieb also nur der Schluss, dass Sch. die Folgen eines Telephonunfalls
simuliere, falls nicht anderweitige Erscheinungen an Hysterie denken Hessen.
Dem gegenüber muss betont werden, dass jede Gefühlsstörung, Gesichtsfeldein¬
engung, gesteigerte Affekterregbarkeit, erhöhte Erregbarkeit der Reflexbahnen
fehlten, dass die geistigen Verrichtungen den Eindruck eines durchaus überlegen¬
den und für einen Arbeiter klugen Mannes machten. Gegenüber den ärztlich
geäusserten Bedenken, dass ein Blitz unmöglich als Ursache der von ihm ge¬
klagten Störungen angeschuldigt werden könne, gab er an, dass ein ähnlicher
Unfall mit denselben Folgen schon vorgekommen sei und wollte uns zum Beweis
den Zeitungsbericht vorlegen.
Als er bemerkte, dass ihm Misstrauen entgegengebracht wurde, betonte er
seine gut nationale Gesinnung, die ihn vor jedem Verdacht schützen müsse.
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266 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
Eines Tages brachte er einen an ein sozialdemokratisches Blatt gerichteten
Brief, von dem er uns mitteilte, dass ein unzufriedener Kranker ihn geschrieben,
am sich über das Essen zu beklagen, dass er ihn aber an sich gebracht
habe, damit dem Krankenhaus keine Unannehmlichkeiten erwüchsen.
Unter Betonung seiner guten Gesinnung bat er wiederholt, dass für seine Familie
eine Rentenvorschusszahlung von den Ärtzen befürwortet werde. Er selbst lieh
sich von Kranken und Pflegepersonal Geld, um damit seine abendlichen Kneipereien
zu ermöglichen.
Alle diese Untersuchungsergebnisse und Erfahrungen führten zu dem Schluss,
dass Sch. ein ethisch minderwertiger Mensch war, sie Hessen aber die Dia¬
gnose Hysterie ausschliessen.
D) Die Untersuchung der Armlähmung.
Sch. hat sich angeblich am 6. November 1905 eine Verletzung der linken
Schulter zugezogen, indem er auf einen Haufen Eisen fiel. Von diesem Fall will er
eine Lähmung des linken Armes zurückbehalten haben. Allerdings wurden
das merkliche Vorhandensein dieser Lähmung von verschiedenen Ärzten, eben¬
so wie die Folgen des Telephon Unfalls, bezweifelt, indessen wurde diese Lähmung
von Herrn Dr. Sch.-B. auf Hysterie zurückgeführt und dem Sch. von der Rheinisch-
Westfälischen Walzwerk-Berufsgenossenschaft eine Rente von 66 2 / 3 % bewilligt.
Er bezog infolgedessen bis zum Juli 1907 den Betrag von etwa 2000 Mk.
Die Untersuchung dieser Armlähmung erschien für die Beurteilung des
ganzen Falls wichtig und wurde deshalb in eingehender Weise durchgeführt.
Während die aktive Bewegung im rechten Arm völlig gut war, hing der
linke Arm unbeweglich herab.
Dabei waren alle Gelenke, Schultergelenk, Ellenbogengelenk,
Hand- und Fingergelenke passiv nach allen Richtungen gut beweglich-
Bei Bewegung des Schultergelenkes wurde in den vorderen Abschnitten der
linken Schulter über starke Schmerzen vonseiten des Sch. geklagt; doch liess.
sich ein wesentlicher Befund nicht erheben, insbesondere fehlten auffallende Reibe¬
geräusche bei der Bewegung.
Die Umfangmaße betrugen:
an der Oberarmmitte rechts 28,0 cm links 28,0 cm
an der Vorderarmdicke „ 25,0 „ „ 24,75 „
Umfang des Handgelenks „ 17,0 „ „ 16,5 „
Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Seiten war somit nicht vor¬
handen.
Der Delta-, Kappen- und Brustmuskel waren ebenso wie die Armmuskeln
gut entwickelt.
Die Prüfung des Hautgefühls ergab, dass das Gefühl des linken Armes
in jeder Beziehung gut war, weder Tastempfindung, noch Schmerzempfindung,
noch elektrokutane Sensibilität zeigten Unterschiede gegenüber der rechten Seite.
Die Prüfung der aktiven Beweglichkeit ergab folgendes:
Emporheben der Schulter, Herabziehen der Schulter, Anziehen des Armes
durch den Brustmuskel erfolgen mit voller Kraft.
Das Emporziehen des linken Armes im Schultergelenk wird von Sch. als
völlig unmöglich angegeben, nur eine Spur von Bewegung erfolgt bei dem
Versuch den Arm vom Brustkorb zu entfernen.
Wird der linke Arm passiv in wagerechte Haltung gebracht und nur
mit dem Zeigefinger des Untersuchers gestützt, so wölbt sich der gut ent¬
wickelte Deltamuskel stark vor. Lässt man die Unterstützung fallen, so sinkt
der Arm verhältnismässig langsam herab.
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Das Ellbogen gelenk kann angeblich nur in einem kleinen Winkel
aktiv bewegt werden. Der Vorderarm hängt schlaff im Ellbogengelenk herab
und zeigt bei dem angeblichen Bewegungsversuch nur eine Spur von Bewegung.
Wurde nun der Oberarm in der Art zur Wagerechten erhoben, dass das Ell¬
bogengelenk passiv gebeugt war und die Stütze entfernt, so sank der Oberarm
langsam herab und der Ellbogen blieb eine ganze Zeitlang in gebeugter
Stellung.
Bei der ersten Untersuchung konnte Sch. auf Aufforderung mit der linken
Hand und den Fingern keine nennenswerte Bewegung ausführen, nur Spuren
von Bewegungen traten ein.
Als ich nach beendigter Untersuchung und diktiertem Befund an meinem
Schreibtisch sass und anscheinend den sich ankleidenden Sch. nicht beobachtete,
sah ich, wie Sch. sich abwendend beim Anziehen der Schuhe und Strümpfe
die linke Hand wie auch den Oberarm in sehr ausgiebigerWeise benutzte.
Bei einer weiteren Untersuchung konnte Sch. die linke Hand und die Finger
plötzlich nach allen Richtungen bewegen, doch waren die Bewegungen ganz kraft¬
los. Bei der Kontrolle des Anziehens, das Sch. unbeobachtet glaubte, zeigte sich
weiter, dass er zum Zuknöpfen des rechten Hemdärmels mit Leichtig¬
keit die linke Hand benutzte.
Sch. wurde nun auf seinen Spaziergängen kontrolliert und hier beobachtet:
1. Dass er den im Ellbogen bei der Untersuchung schlaff herabhängenden
und kaum beweglichen Arm gebeugt hielt und den Spazierstock hängend über
den linken Unterarm trug.
2. Dass er die linke Hand völlig leicht gebrauchte, um aus der inneren
rechten Rocktasche Papiere oder ein Taschentuch herauszunehmen.
Auch die Armuntersuchung wurde vor den ärztlichen Zuhörern wiederholt
und nach allen medizinischen Erwägungen musste die Diagnose gestellt werden,
dass bei dem Fehlen jeder Gefühlsstörung, bei den Befunden, welche die
Angaben des Sch. als vorgetäuscht erwiesen, eine hysterische Lähmung des
linken Armes ausgeschlossen war, dass also auch bezüglich der Armlähmung
Simulation vorlag.
Nach dem diese Diagnose gestellt war, sprang Sch. vom Stuhl auf und sagte
mit wesentlich lauterer Stimme als seither, da hört ja alles auf, nahm mit der
angeblich lahmen linken Hand seine Kleidungsstücke vom Boden und ver-
liess den Hörsaal.
E) Beurteilung der Armlähmung.
Nachdem Untersuchungsergebnis musste ich überzeugt sein, dass auch be¬
züglich der Folgen des am 6. November 1905 erlittenen Unfalls Simulation vor¬
lag. Da ich aber nur bezüglich des angeblichen Telephonunfalls um eine Be¬
gutachtung angegangen war, so war ich nicht in der Lage, der Rheinisch-West-
fälischen Walzwerkberufsgenossenschaft Mitteilung zu machen.
F) Weiterer Verlauf der Angelegenheit.
Am 9. Juli 1907 hatte ich mein Gutachten für die Kölnische Unfall -Ver-
sicherungs-Aktien-Gesellschaft erstattet. Etwa am 8. August erhielt ich die Mit¬
teilung, dass die Rheinisch-Westfälische Hütten- und Walzwerkberufsgenossen¬
schaft den Sch. beauftragt hatte, sich zur Begutachtung der Unfallfolgen vom
6. November 1905 in Bonn bei mir einzuflnden. Gleichzeitig erhielt ich einen
Brief von Sch., in welchen er mir schrieb, es sei nicht nötig, dass er nochmals
komme, da ich seine Muskulatur und besonders den linken Arm genau unter-
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sacht habe and das Gatachten ohne weitere Untersuchung abgeben
könne.
Daraufhin gab ich mein Gutachten dahin ab, dass Sch. nach meiner An¬
schauung die Armlähmung simuliere; ich riet aber zu einer nochmaligen Kon¬
trolle in einem Krankenhaus.
Die Rh.-W. Walzwerk-B. ordnete nun eine weitere Beobachtung des Sch.
in einem Krankenhaus an. Vor der Aufnahme erlitt Sch. angeblich auf dem
Bahnhof einen neuen Unfall, durch den er eine Lähmung der beiden Beine er¬
litten haben wollte. Er sei auf ein Stück Apfel getreten und infolge dessen aus-
geruscht. Er zeigte die Apfelschnitte vor, die er angeblich aufgehoben und in
seine Westentasche gesteckt habe. Dieselbe zeigte aber, wie ich persönlich von
Herrn Dr. 0. weiss, keine Spur einer Quetschung oder Verletznng. Der beob¬
achtende Arzt kam zu demselben Ergebnis wie der Verfasser.
Auch bei dieser Untersuchung zeigte sich:
1. Dass die angeblichen Lähmungen mit den früher angegebenen nicht
übereinstimmten.
2. Dass Sch. beobachtet wurde, wie er den angeblich gelähmten Arm mit
grosserKraft gebrauchte, um sich mit dem ganzen Körper in die Höhe zu ziehen.
Infolge dessen erstattete die Rheinisch-Westfälische Hütten- und Walzwerk¬
berufsgenossenschaft die Anzeige gegen Sch. wegen Betrugs. Ich wurde
zu einem nochmaligen Gutachten vom Landgericht in Duisburg aufgefordert und
habe unter eingehender Berücksichtigung meiner eigenen Beobachtungen und der¬
jenigen von Herrn Dr. 0. ausgeführt, dass nach meiner festen Überzeugung der
angebliche Schwächezustand des linken Armes, der nach dem am 6. November
1905 erlittenen Unfall bei Sch. eingetreten sein soll, auf reiner Simulation be¬
ruht, dass Sch. durch sein auf Täuschung berechnetes Verhalten den Eindruck
eines in seiner Arbeitsfähigkeit stark Behinderten zu machen versuchte und
auf diese Weise sich vorsätzlich in den unberechtigten Genuss einer Unfallrente
gesetzt hat.
G) Die Gerichtsverhandlung
förderte noch zutage, dass drei Ärzte, Herr Dr. H., Herr Dr. Gr., Herr Dr. G. so¬
wohl die Folgen des ersten als diejenigen des zweiten Unfalls für simuliert
oder simulationsverdächtig gehalten hatten.
Herr Dr. Gr. führte aus, dass er von dem angeblichen Telephonunfall nichts
als die Tonlosigkeit der Stimme habe feststellen können (keine Bewusstlosigkeit,
keine Pulsstörung), dass die Tonlosigkeit der Stimme aber den Sch. nicht ge¬
hindert habe, am Tage nach dem Unfall an das Telephon zu gehen zu telephonieren.
Herr Dr. H. führte aus, dass er dem mit tonloser Stimme sprechenden Sch. er-
klärkt habe, er sei ein Simulant, und dass dieser nun plötzlich mit lauter Stimme
geschimpft habe. Nur ein Arzt, Herr Dr. Sch. B., blieb auf dem Standpunkt, dass
es sich bei Sch. um Hysterie handle; er führte aus, dass er bei der Untersuchung
des gelähmten Armes allerdings keine Störung im Schultergelenk, keine Knochen¬
oder Muskelerkrankung, auch keine Gefühlsstörung des Armes festgestellt habe,
dass er infolgedessen eine Zeitlang zweifelhaft bezüglich der Diagnose ge¬
wesen, dass aber besonders der Umstand ihn zu der Annahme von Hysterie
geführt habe, dass Sch. auf gütiges Zureden Besserung einzelner Läh¬
mungserscheinungen gezeigt habe. Insbesondere werde er in seiner Auffassung
der Hysterie dadurch bestärkt', dass Sch. bei Dr. H. anfangs mit tonloser
Stimme gesprochen, dann auf die Beschuldigung der Simulation laut ge¬
schimpft habe. Er halte das für ein Zeichen der Hysterie, die in diesem Fall
als Fluch der sozialen Gesetzgebung Sch. getroffen habe.
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Diesen Ausführungen gegenüber musste ich Herrn Dr. Sch. B. zugestehen,
dass der Wechsel von Tonlosigkeit zu lauter Stimme bei Hysterie durchaus vor¬
komme. Aber es müsse dann bei der Tonlosigkeit eine hysterische Stimm¬
bandlähmung vorhanden sein. Ich richtete deshalb an Herrn Dr. Sch. B. die
Frage, ob er diese hysterische Stimmbandlähmung festgestellt habe. Herr Dr.
Sch. B. erklärte nun, dass er Sch. nur nach dem ersten Unfall gesehen und nach
dem zweiten Unfall keine Gelegenheit gehabt habe, den Kehlkopf zn unter¬
suchen.
Nach dieser Antwort betonte ich, dass weder von Geh. Rat. Walb noch von
mir eine Stimmbandlähmung gefunden sei, und dass somit die Heiserkeit des
zweiten Unfalls bei unseren Untersuchungen simuliert sein müsste. Die Simu¬
lation der Armlähmung könne aber nicht zweifelhaft sein, wobei ich alle früher
erwähnten Punkte wiederholte. Der Gerichtshof konnte sich auch davon über¬
zeugen, dass die Armlähmung nach Entziehung der Rente nicht mehr bestand,
indem Sch. bei Eintritt in den Saal der Verhandlung und während dieser den
linken Arm zur Führung von Krücken ebenso benutzte, wie den rechten. Das
Urteil lautete auf 10 Monate Gefängnis.
H) Schlussbetrachtung.
Es dürfte kaum notwendig sein, weitere Erörterungen an die oben ge¬
gebenen Details anzuschliessen. Für die Ärzte, die mit Untersuchungen derartiger
Fälle zu tun haben, sei nun betont, dass die schriftliche Aufnahme des genauen
Untersuchungsbefundes an den verschiedenen Tagen der Untersuchung von
Ausserster Wichtigkeit ist, und dass häufig nur der Vergleich der niedergeschrie¬
benen Befunde ein sicheres Urteil über den Fall ermöglicht
Vielleicht wäre der Fall noch früher geklärt worden, wären über die Mili¬
tärverhältnisse des Sch. unmittelbar nach dem ersten Unfall Erkundigungen
eingezogen worden.
Aus der chirurgischen Abteilung der Huyssensstiftung zu Essen-Ruhr.
Beitrag zu den Späthirnblutnngen nach Kopfverletzungen.
Von Dr. Richard Morian, leitendem Arzte.
Die Spätblutungen in das Gehirn nach Kopfverletzungen bilden auch noch
heute, fast 20 Jahre nach Bollingers erster Veröffentlichung, ein umstrittenes,
jedenfalls noch nicht hinreichend aufgeklärtes Gebiet in der Medizin. Der
folgende Beitrag zu diesem Kapitel, der sich aus äusseren Gründen zu einem
gerichtlichen Gutachten gestaltete, dürfte daher nicht wertlos sein. Der arbeits¬
unfähig gewordene Verletzte, um den es sich handelt, war von der zuständigen
Berufsgenossenschaft mit seinem Rentenanspruche abgewiesen worden und ver¬
focht seine Forderung weiter beim Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung,
dem ich das folgende Gutachten erstattete.
Über den 33 jährigen früheren Bergmann F. P. aus Essen-W., den ich vom
19. VIII. bis 24. XII. 09 und nochmals vom 13.—16. VIII. 10 in der Huyssens¬
stiftung beobachtet habe, gebe ich das folgende ärztliche Gutachten ab.
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Aus der nach und nach ermittelten Vorgeschichte des Mannes sei hervor gehoben,
dass er zunächst als Kind die Masern gehabt hat, sonst aber nie ernstlich krank oder
verletzt gewesen ist. Er hat 2 Jahre bei dem Militär gedient, später eine gesunde Frau
geheiratet, die ihm 2 Kinder gebar, Fehlgeburten aber nicht durchmachte. Er selbst ist
von geschlechtlichen Ansteckungen frei geblieben und war bisher dem Trünke nicht ergeben.
Wie ihm seine Arbeitskollegen später erzählten, sei ihm auf der Zeche Hagenbeck
am 7. VIII. 09 eine schwere Steinplatte mehrere Fuss hoch auf seinen mit einem Hute
bedeckten Kopf gefallen. Danach seien Kopfschmerzen eingetreten, die ihn aber nicht
hinderten, seine Arbeit fortzusetzen.
Am 11. VIII. 09., 4 Tage nach dieser Verletzung, fiel er auf dem Heimwege von
der Zeche auf der Strasse plötzlich in Ohnmacht, erholte sich aber bald wieder und
konnte seinen Heimweg fortsetzen. In den nächsten Tagen fühlte er sich jedoch so
krank, dass er feiern musste und sich von seinem Revierarzte, Herrn Dr. Stehr, besuchen
lassen musste. Er wurde bald unklar und blieb es auch die nächsten 8 Tage, zu einer
Lähmung kam es erst am Morgen des 19. VIII. 09. An diesem Tage konnte er den
linken Arm und das linke Bein nicht mehr bewegen. P. wurde in das Huyssensstift
auf genommen.
Der blasse Mann war bei der Aufnahme mittelgut ernährt. Er war etwas be¬
nommen, gab aber auf Fragen regelrechte Antworten. An den oben erwähnten Unfall
konnte er sich nicht mehr erinnern, sagte vielmehr, dass es ihm heute Morgen schlecht
geworden sei. Von Zeit zu Zeit erbrach er. Seine Körpertemperatur betrug 39 °, sein
Puls wechselte zwischen 90 und 120 Schlägen, war regelmäßig, mittelvoll und weich.
Am Nasenrücken linkerseits sass eine kleine Hautabschürfung, an der behaarten Kopf¬
haut waren keine Verletzungsspuren nachweisbar. Die Gesichtsnerven waren nicht ge¬
lähmt, die Pupillen waren beiderseits gleich weit und reagierten gut. Die Bauchdecken-
reflexe waren nicht deutlich nachweisbar, die Hodenreflexe beiderseits erhalten, die
Kniereflexe nicht deutlich auslösbar, der Fusssohlenreflex rechts etwas erhöht, links
abgeschwächt. Es bestand weder Fussklonus, noch das Babinskysche Zeichen. Das
Gefühl war überall erhalten; strich man mit dem Nagel über die Haut, so entstanden
bereits rote Streifen.
Der ganze linke Arm konnte weniger gut bewegt werden, als der rechte, war
jedoch nicht völlig schlaff gelähmt; im rechten Unterarm und Hand zuckte es von Zeit
zu Zeit. Das linke Bein konnte auf Verlangen nicht erhoben werden. Erhob man es
und liess es los, so fiel es schlaff auf das Bett zurück. Die Urinentleerung ging ohne
Beschwerden vor sich. Der Urin war frei von Eiweiss und Zucker.
Am 20. VIII. 09. war der linke Arm völlig schlaff gelähmt und Reflexe waren
weder am linken Arm noch am linken Bein auszulösen. Der Befund im Augenhinter-
grunde war beiderseits normal. Auch an diesem Tage erbrach P. mehrere Male und
war nicht völlig klar bewusst. Die Temperatur hielt sich auf 39,6 °. Der Puls zählte
120 Schläge.
Am 21. VIII. 09 war das Bewusstsein gestört, Urin und Stuhlgang gingen unwill¬
kürlich ab. Eine Punktion des Rückenmarkkanales gab eine Druckhöhe von 160 mm
In der völlig klaren Punktionsflüssigkeit fand man einige Lymphocyten, keine Bakterien,
dagegen war Blutfarbstoff in ganz geringer Menge nachweisbar.
Am 25. VIII. 09 bemerkte man, dass der linke Gesichtsnerv in seinen unteren
Ästen leicht gelähmt war, der Mund konnte nicht so gut gespitzt werden. Bisher war
eine Eisblase auf den Kopf gelegt worden, von heute an wurde Jodkali verabreicht, auch
wurde nochmals eine Rückenmarkspunktion vorgenommen und der Druck wiederum auf
160 mm bestimmt. Ausserdem wurde noch zur Ader gelassen, weil der Puls sich ge¬
spannt anfühlte.
Am 2. IX. 09 war die linke Hand wieder etwas beweglich, auch war die Gesichts¬
nervenlähmung geringer geworden. Das linke Bein blieb noch schlaff gelähmt. Tempe¬
ratur und Puls waren seit 3 Tagen wieder normal geworden. Das Bewusstsein war
völlig wiedergekehrt. Urin und Kot gingen aber immer noch unwillkürlich ab.
In den nächsten Tagen besserte sich die Beweglichkeit des linken Armes noch
mehr. Als aber am 10. IX. 09 die Temperatur wieder bis über 40 0 und der Puls auf
126 Schläge gestiegen war, nahm die Beweglichkeit des linken Armes wieder ab, nur
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die Finger konnten noch etwas bewegt werden. Die rechte Pupille war jetzt deutlich
weiter geworden, als die linke. Eine Rückenmarkspunktion ergab eine Druckhöhe von
140 mm Nachdem man 30 ccm einer leicht blutigen Flüssigkeit abgelassen hatte, sank
sie auf 110 mm. Bei einem Aderlässe am 11. IX. 09 wurden 200 ccm Blut abge¬
zapft. Der Blutdruck stellte sich nach dieser Zeit noch auf 130 mm.
Am 18. IX. 09 konnte P. die Finger der linken Hand wieder strecken und den
Ellenbogen beugen, der Oberarm blieb dabei noch unbeweglich liegen. Das linke Bein
war noch völlig schlaff gelähmt. Nach etwa 14 Tagen war das Fieber erst zur
Norm zurückgekehrt, auch der Puls wieder langsam geworden, das Allgemeinbefinden
besserte sich.
Am 5. X. 09 klagte P. über Stiche in der rechten Seite bei tiefer Atmung. Dem¬
entsprechend fand sich rechts hinten unten eine Dämpfung. Ausser einem feuchten
Umschlag wurde Aspirin verabreicht. Um diese Zeit konnte P. seinen linken Arm fast
völlig wieder bewegen, während das linke Bein nur sehr wenige kraftlose Bewegungen
machte.
Als am 8. X. 09 rechts hinten eine Dämpfung bis zur Mitte des Schulterblattes
sich ausgebreitet hatte, die die Schallleitung abschwächte, wurden durch eine Punktion
ungefähr 50 ccm eines trüben Serums, in dem sich Blut, aber keine Bakterien nach-
weisen Hessen, entfernt. Die Temperatursteigerung war während dieser Brustfellent¬
zündung nur gering und erreichte am 10. X. 09 die Höhe von 38,5 °.
Ende Oktober war das Allgemeinbefinden gut, die Esslust rege, so dass das Körper¬
gewicht um 8 Kilo zunahm. P.s Benehmen war zeitweise sonderlich, seine Worte
bekundeten häufig Verwirrtheit. Trotz des gelähmten linken Beines wollte er das Bett
verlassen und nach Hause gehen, liess sich jedoch gutwillig zurückhalten. Anfangs
November wurde sein Benehmen normaler. Der linke Oberschenkel konnte in der Hüfte
etwas bewegt werden, auch war der Kniereflex linkerseits wiedergekehrt, und zwar leb¬
hafter als rechts.
Anfangs September bereits hatte P. sich sowohl auf der linken Gesässhälfte, als
auch an der linken Ferse aufgelegen, die Geschwüre befanden sich jetzt in guter Ver¬
heilung. Im Laufe des Dezember besserte sich P.s Zustand so weit, dass er das Bett
verlassen und zunächst im Sessel sitzen, später sogar an Krücken etwas umhergehen
konnte. Sein linker Arm war hoch immer schwächer, als der rechte, er konnte ihn aber
zu allen Bewegungen wieder gut gebrauchen. Das linke Bein war im ganzen durch¬
schnittlich um 2 cm magerer, als das rechte. Er zog es beim Gehen nach.
Schon im Laufe des Oktober konnte P. zeitweise sein Wasser und seinen Stuhl¬
gang wieder halten, doch war er in dieser Beziehung sehr unsicher und nachts im Schlafe,
manchmal auch am Tage, verunreinigte er sich noch.
Nachdem man hatte nachweisen lassen, dass die Wassermannsche Reaktion auf
Syphilis negativ ausgefallen war, gab man dem Wunsche des Patienten nach und entliess
ihn am 24. XII. 09 nach Hause.
Bei seiner 2. Aufnahme im Krankenhause am 13. VIII. 10 gab P. an, dass er bis
heute noch nicht gearbeitet habe, auch überhaupt nicht arbeiten könne, weil seine linke
Hand zu schwach und sein linkes Bein unbrauchbar sei. Nicht einmal aus- und anziehen
könne er sich allein, er müsse sich sogar helfen lassen, wenn er seine Notdurft verrichte.
Er tue überhaupt nichts, sitze vielmehr tags über im Sessel und könne höchstens mit
Hülfe zweier Stöcke fünf Minuten lang durchs Zimmer gehen. Schlafen könne er für*
gewöhnlich gut, Schmerzen, auch im Kopf habe er nicht, wohl manchmal Schwindel,
namentlich, wenn er in die Höhe sehe oder wenn er lesen wolle. Ein Bedürfnis zum
Lesen habe er nicht. Seine Stimmung sei gleichmäßig heiter, Sorgen über seine Zukunft
mache er sich nicht. Seitdem er das Krankenhaus verlassen habe, sei er bis jetzt unge¬
fähr 5 mal von Krämpfen befallen worden. Diese hätten ohne Vorboten eingesetzt,
nach kurzer Bewusstlosigkeit wieder aufgehört und nur für mehrere Stunden Kopf¬
schmerzen hinterlassen. Er selbst habe keine Erinnerung an Krämpfe, nur an die
Kopfschmerzen könne er sich erinnern. Stuhl und Urin seien ihm auch zu Hause un¬
willkürlich zuweilen abgegangen. Erst seit 4 Wochen könne er sich ganz rein halten.
Nachts habe er das Bedürfnis, 3—4 mal Wasser zu lassen. Seine Geschlechtsfunktionen
könne er in normaler Weise ausüben..
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Untersuchungsbefund.
Bei einer Körperlänge von 170 cm wog der Mann 85,5 Kilo in den Kleidern.
Seine Gesichtsfarbe war bläulichrot, das Weisse in den Augäpfeln zeigte eine starke
Äderung. Sonst waren alle Sinnesorgane intakt, der Intellekt zeigte keine groben
Defekte, wenn der Mann auch einen Eindruck machte, als wenn er geistig abgestumpft
sei. Über die Tagesereignisse im letzten halben Jahre war er nicht unterrichtet. Das
grosse Einmaleins hatte er im Kopfe. Die Pupillen waren mittelweit und reagierten gut.
Die Bauchreflexe waren alle deutlich ausgesprochen, der Hodenreflex fehlte, die Knie¬
reflexe waren lebhaft. Das Oppenheimsche und das Mendelsche Phänomen waren vor¬
handen, das Babinsky’sche fehlte. Das Gefühl war im ganzen Körper für alle Qualitäten
gut erhalten, auch war das Muskelgefühl normal. ;Von einer Lähmung des linken unteren
Gesichtsnerven war wenig mehr zu bemerken, wenn auch die linke Unterlippenhälfte
deutlich hinter der rechten zurückblieb. Auch waren die Bewegungen des linken Armes
alle vollkommen vorhanden, wenn auch der Händedruck linkerseits bei dem rechts¬
händigen Manne schwächer ausfiel. Der Oberarmumfang maß links 28 cm, rechts 31 cm
der Vorderarmumfang links 25,5 cm, rechts 27 cm.
Das ganze linke Bein zeigte eine spastische Lähmung. In horizontaler Rückenlage
konnte P. es nur mit einer gewissen Schleuderbewegung etwas erheben. Das Kniegelenk
konnte nicht ganz bis 180° gestreckt und nur bis 160° willkürlich gebeugt werden.
Wollte man es passiv weiter beugen oder strecken, so fühlte man einen krampfhaften
Widerstand. Das linke Sprunggelenk stand in einer krampfhaften Beugestellung und
152° und konnte nur um wenige Grade gestreckt oder gebeugt werden. Beim Stehen
wurde diese Stellung im ganzen beibehalten, nur streckte sich das Sprunggelenk bis zu
einem Rechten, wenn der Mann das linke Bein allein belastete. An seinen Pantoffel
hatte P. sich einen hohen Absatz machen lassen, weil die Ferse sonst beim Auftreten in
der Luft schweben würde. Beim Gehen an 2 Stöcken hielt P. das linke Bein fast völlig
gestreckt und trat nur auf die Fussspitze auf. Er ging mühsam und stark hinkend
und ermüdete sehr bald. Die Wadenstärke betrug links und rechts 37 cm, der Ober¬
schenkelumfang
10 cm oberhalb des Kniegelenkspaltes links 44 cm, rechts 43 cm,
20 „ „ » „ „ 51 „ „ 54,5 „
30 n n n » n » » 48,5 „
Der Brustkorb des Mannes war gut gebaut, überall bestand heller, voller Klopf¬
schall und män hörte normales Bläschenatmen. Die Herzdämpfüng hielt sich in normalen
Grenzen, den Spitzenstoss konnte man nicht fühlen. Der Blutdruck betrug 110 mm an
der Oberarmschlagader gemessen. Die Herztöne waren rein, aber leise, der Puls schlug
88 mal in der Minute regelmäßig, weich, mässig voll. Die Zunge war weisslich belegt
und wurde zitternd, aber gerade vorgestreckt, die Bauchorgane boten keine Besonder¬
heiten dar. Der Urin enthielt weder Eiweiss noch Zucker. Fingerbreit links von der
Gesässpalte lag in halber Höhe eine 2 zu 3 cm lange bläulichrote Hautnarbe, auch
an der linken Ferse befand sich eine bewegliche, strahlige Quernarbe von 5 zu 1 cm
Ausdehnung.
Während der Beobachtungstage kam es nicht zu einem epileptischen Anfalle. Die
wiederum von berufener Seite ausgeführte Wassermannsche Reaktion fiel auch diesmal
negativ aus.
Beurteilung.
In den nachfolgenden Ausführungen hoffe ich zu begründen, dass der jetzige
Zustand des verletzten P. in ursächlichem Zusammenhänge steht mit der Ver¬
letzung, die er am 7. VIII. 09 erlitten hat.
Fassen wir den ganzen Hergang nochmals kurz zusammen.
An dem genannten Tage fiel dem P. eine'schwere Steinplatte auf das
Schädeldach. Es stellten sich danach Kopfschmerzen ein, die dem Manne jedoch
gestatteten, die nächsten Tage weite^zuarbeiten. Am 4. Tage nach dem Un¬
fälle stürzte er auf der Strasse bewusstlos hin, konnte noch nach Hause gehen,
musste aber von da ab als krank feiern. Das Allgemeinbefinden war gestört.
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es trat allmählich zunehmende Benommenheit anf. Nach 8 Tagen kam es unter
Fiebererscheinungen zu einer Lähmung des linken Beines und einer langsam
steigenden des linken Armes, sowie später teilweise des linken Gesichtsnerven.
Es gesellten sich Blasen- und Mastdarmstörungen hinzu. Die Lähmung des Armes
besserte sich, 3 Wochen später jedoch trat unter Fiebererscheinungen wiederum
eine Verschlechterung des Allgemeinbefindens und des linken Armes auf. Von
da ab besserte sich dauernd der ganze Zustand allmählich, wurde nur durch
eine Brustfellentzündung vorübergehend gestört. In den letzten Monaten traten
epileptische Krämpfe auf, und diese sind jetzt neben einer gewissen geistigen
Abstumpfung, sowie der noch bestehenden unvollkommenen spastischen Lähmung
des linken Beines sowie der Schwäche des linken Armes der Hauptgrund für
die Arbeitsunfähigkeit P.s.
Zunächst erhebt sich die Frage nach dem Charakter des bei P. vorliegen¬
den Leidens.
Mit Sicherheit von der Betrachtung auszuschliessen sind nach dem ganzen
Verlaufe des Falles alle akuten und chronischen Entzündungen des Hirnes und
seiner Häute; das wiederholt beobachtete Fieber findet seine Erklärung in einer
Reizung des thermischen Zentrums, das im Bereiche des motorischen Rinden¬
gebietes oder in seiner Nachbarschaft zu suchen ist Vor allem sind alle die
von den Ohren und den Nebenhöhlen der Nase auf das Hirn übergehenden Ent¬
zündungen um deswillen von der Hand zu weisen, weil eben eine Entzündung
an diesen Organen nicht bestanden hat Ferner ist Pachymeningitis chronica
interna hämorrhagica (chronische Entzündung der harten Hirnhaut) abzulehnen,
da als ihre gewöhnliche Entstehungsursache der Alkoholismus anzusehen ist, der
P. nicht zur Last fällt.
Nach dem ganzen Krankheitsverlaufe fehlt der Annahme einer Neubildung
im Gehirn der Boden, auch das sogenannte Gliom, bei dem grössere Blutungen
in die Geschwulst hinein Vorkommen, hat keine Wahrscheinlichkeit für sich;
denn im Beginne der Erkrankung mangelte es an den gewöhnlich bei Hirnge¬
schwülsten vorhandenen Stauungserscheinungen auf der Netzhaut, und keines¬
falls wäre es zu einer Besserung der Lähmungen bei P. gekommen, wenn eine
derartige Geschwulst vorhanden wäre.
Die Möglichkeit einer bestehenden Hirnsyphilis mit ihren gewöhnlichen
Erweichungs- und Blutungsherden lässt sich ebenfalls mit aller Gewissheit
zurückweisen, nicht allein leugnet P. jede geschlechtliche Infektion, es fehlen an
seinem Körper auch alle sonstigen Anhaltspunkte dafür; ferner ist die Wasser-
mannsche Reaktion sowohl beim ersten wie beim zweiten Krankenhausaufent¬
halt negativ ausgefallen und muss gegen diese Annahme zeugen; endlich hat
P. gesunde Kinder und seine Frau hat nie Fehlwochen durchzumachen gehabt.
Himlähmungen können weiterhin bei Thrombose und Embolie, also bei
Gefässverstopfungen durch Blutgerinnsel, die an Ort und Stelle entstanden sind
oder durch Pfröpfe auf dem Wege des Blutkreislaufes ins Hirn gerissen worden
sind, herbeigeführt werden. Diese Blutgefässverstopfungen pflegen aber nur bei
solchen Kranken vorzukommen, die längere Zeit schwer an den Lungen, am
Herzen und dem Gefässystem, der Leber oder den Nieren gelitten haben.
Alle diese Krankheiten müssen aber bei P. mit Sicherheit ausgeschlossen
werden, besonders bei dem erst 32jährigen Manne eine Gefässverkalkung, die
so häufig einen Schlaganfall mit Lähmungen herbeizuführen pflegt.
Mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit hat es sich bei P.
um Blutungen aus einer kleinen Hirn Schlagader gehandelt, die sich langsam
vermehrten und vermutlich 2 mal wiederholten Dass Blutungen überhaupt statt¬
gefunden haben, beweist schon der bei der Punktion vom 21. VIII. 09, wenn
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auch in geringer Menge, nachgewiesene Blutfarbstoff in der Rückenmarksflüssig-
keit. Weniger Wert ist darauf zu legen, dass am 10. IX. 09. bei der erneuten
Rückenmarkspunktion rote Blutkörperchen in der Flüssigkeit vorhanden waren;
denn diese könnten auch durch das Anstechen eines kleinen Gefässes bei der
Punktion in Rückenmarksflüssigkeit gelangt sein.
Es ist mit aller Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass diese Hirnblutung
am 4. Tage nach der Verletzung auf dem Heimwege von der Arbeit begonnen
hat und zu der vorübergehenden Ohnmacht geführt hat. Die Fortsetzung der
Blutung in den nächsten Tagen führte alsdann zu Benommenheit und endlich
zu den oben erwähnten Lähmungen. Die Aufsaugung des Blutes war der Grund
zu der Besserung der Armlähmung; der erneuten Blutung am 10. XI. 09 folgte
eine Verschlimmerung der Armlähmung und eine Wiederkehr der früheren Be¬
nommenheit. Dem Umstande, dass die Blutung endlich von selbst zum Stehen
kam, ist es zu verdanken, dass P. am Leben blieb und so weit, wie er es bis
jetzt getan hat, genesen konnte.
Auf die Art dieser nach Kopfverletzungen auftretenden Spätblutungen hat
Bollinger zuerst im Jahre 1891 aufmerksam gemacht. Er fand in mehreren
Fällen durch Beobachtungen an dem Sektionstische, dass auch nach leichteren
Kopfverletzungen kurze Zeit bis mehrere Wochen nach dem Unfälle eine Blutung
in die Hirnsubstanz, besonders in die Nähe der 4. Hirnkammer, stattgefunden
und durch Einbruch des Blutes in die Kammer einen raschen Tod herbeigeführt
hatte. Spätere Beobachter haben die Blutungen an anderen Stellen des Hirnes
vorgefunden, im besonderen sind sie durch den Leichenbefund an der Hirnober¬
fläche in der sogenannten motorischen Region des Hirnes gefunden worden,
endlich gibt es auch einen Operationsbefund, der eine derartige am 5. Tage in
die Gehirnoberfläche erfolgte Spätblutung aufdeckte und den Patienten zur Ge¬
nesung brachte. Auch dass diese Blutungen in mehreren Schüben erfolgten, die
zuweilen mit dem Tode endeten, ist wiederholt beobachtet worden.
Bollingers Ansicht ist nicht ohne Widerspruch geblieben; man hat sich
gegen seinen Erklärungsversuch gewandt und namentlich bezweifelt, dass solche
Spätblutungen ohne eine schon bestehende Gefässerkrankung erfolgen könnten.
Dies ist jedoch für unsern Fall gleichgültig; denn auch wenn eine Gefässer¬
krankung bei dem jungen Manne bereits vorhanden gewesen wäre, so bliebe der
Unfall doch, weil er die veranlassende Ursache war, entschädigungspflichtig.
Man muss also annehmen, dass Kopfverletzungen, die auch keine schwe¬
reren, bis zur Bewusstlosigkeit führenden Hirnerschütterungen verursachen, doch
Zerreissungen in der Hirnsubstauz herbeiführen können, sei es an dem Orte,
wo die Gewalt eingewirkt hat, oder auch in entfernt davon gelegenen Gebieten.
Durch die Hirnzerreissung werden auch die an sich dünnwandigen Hirngefässe
geschädigt und können bersten, namentlich unter dem Einfluss eines erhöhten
Blutdruckes, wie er so häufig nach Kopfverletzungen mit Hirnerschütterungen
eintritt und wie er auch, nach den Kopfschmerzen zu urteilen, bei P. vorhanden
gewesen sein muss, namentlich bei schwerer Arbeit, auch ohne dass vorher eine
Gefässerkrankung Vorgelegen zu haben braucht. Der Bluterguss kommt, wenn
er nicht das Leben zerstört, nachträglich zur Aufsaugung, möglicherweise unter
Bildung eines Erweichungsherdes und von Narben an der Hirnsubstanz, die
manchmal und auch in unserem Falle zur nachträglichen Entwickelung einer
Epilepsie Veranlassung geben.
Ich spreche also meine Überzeugung dahin aus, dass es sich bei P. um
eine durch den Unfall vom 4. VIII. 09 verursachte Spätblutung in das Hirn
handelt.
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Wir haben nun die Aufgabe, zu untersuchen, welche Gegend des Hirnes
von den Spätblutungen betroffen worden ist?
Durch die vorhandene gleichseitige Lähmung des linken Gesichtsnerven
und der beiden linksseitigen Extremitäten erinnert auf den ersten Blick das oben
geschilderte Krankheitsbild P.s an das eines gewöhnlichen Schlaganfalles, so dass
man an einen Blutungsherd in der rechten sogenannten inneren Kapsel denken
könnte, in deren hinterem Schenkel die Bahnen für die gelähmten Gegenden
nabe beisammen verlaufen und daher auch bei kleinen Herden gleichzeitig ge¬
schädigt werden. Allein es fehlt ein für diese Stelle charakteristisches Zeichen,
nämlich die gleichseitige Gefühlsstörung: das Gefühl war bei P. in den gelähmten
Teilen vollkommen gut erhalten geblieben. Die Bahnen für die Gefühlsleitung
liegen aber im hinteren Kapselschenkel dicht neben den oben genannten moto¬
rischen Bahnen und werden fast ausnahmslos bei Blutungen in dieser Gegend
mit betroffen. Ferner spricht gegen diese Stelle der Umstand, dass die Lähmung
des linken Gesichtsnerven und Armes später als die des linken Beines auftrat.
Endlich pflegt bei den gewöhnlichen Schlaganfällen die Lähmung des Beines
viel schneller zurückzugehen als die des Armes, während es bei P. umgekehrt
der Fall war: der linke Arm ist wieder nach allen Richtungen hin beweglich
geworden, das linke Bein dagegen dauernd gelähmt geblieben, und zwar befindet
sich das Bein in einem spastischen Lähmungszustande, wie er bei Himlähmungen
im Gegensatz zu Rückenmarkslähmungen mit ihrer schlaffen Lähmung charakte¬
ristisch ist. Die erste schlaffe Lähmung mit Aufhebung der Reflexe ist später
unter Wiederkehr der Reflexe wenigstens für das Bein in eine spastische
Lähmungsform übergegangen.
Mit ziemlicher Gewissheit muss man den Blutungsherd in die Gegend der
Hirnrinde verlegen, in der die Zentren für die Bewegungen des Gesichtes, des
Armes und des Beines auf grössere Strecken verteilt nebeneinander liegen und
bei langsam zunehmender Blutung nacheinander geschädigt werden können, und
zwar muss man, da das Bein dauernd am meisten gelähmt geblieben ist, während
der Arm und das Gesicht wiederum beweglich geworden sind, annehmen, dass
der Hauptblutungsherd in dem Bewegungszentrum für das linke Bein oder in
dessen Nähe gelegen ist, während die Zentren für Arm und Gesicht nur indirekt,
vielleicht durch mangelhafte Blutzufuhr und wässerige Durchtränkung, funktionell
geschädigt waren, sich späterhin daher besser erholen konnten. Es wäre dem¬
nach die Gegend des oberen Drittels der rechten vorderen Zentralwindung als
Sitz der Blutung anzusprechen. Bei dem rechtshändigen Manne ist das Sprach¬
zentrum, das ja in der linken Hemisphäre des Gehirns zu suchen ist, völlig
intakt geblieben. Da jedoch die Intelligenz eine, wenn auch nicht grosse Ein¬
busse erlitten hat, so wäre vielleicht auf eine Mitbeteiligung des rechten Stirn¬
hirnes zu schliessen.
Durch die Annahme eines Herdes im oberen Teile der rechten vorderen
Zentralwindung erklären sich ungezwungen die bei P. aufgetretenen Lähmungs¬
erscheinungen. Ungewöhnlich bleibt dabei nur die Störung der Blasen- und
Mastdarmfunktionen, die meist nur bei Rückenmarksläsionen beobachtet werden.
Allein auch bei reinen Hirnerkrankungen sind derartige Störungen sicherlich
schon beobachtet worden, und in der Art, wie die Störungen bei P. auftraten,
liegen noch einige Besonderheiten, die mehr auf das Hirn, als auf das Rücken¬
mark hindeuten. Zunächst hatte Patient das Gefühl in der Harnröhre und in
dem After nicht verloren, wie das bei Rückenmarksstörungen regelmässig der
Fall ist. Ferner fehlte ein Krampf des Blasenschliessmuskels, P. konnte seinen
Urin stets willkürlich entleeren und brauchte nie katheterisiert zu werden.
Weiter konnte P., nachdem das Stadium der Benommenheit dauernd gewichen
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war, Urin und Stuhlgang zeitweilig halten, zu anderen Zeiten aber vergase er
sich wieder und verunreinigte sich. Endlich spricht für die cerebrale Form der
Blasen- und Mastdarmstörung vor allem der Umstand, dass bei P. die Blasen-
und Mastdarmlähmung völlig wieder verschwunden ist, was bei einer vom
Rückenmark bedingten Lähmung ein unerhörter Vorgang wäre.
Zweifellos muss das nachträgliche Auftreten der Epilepsie hei P. als starker
Beweis für eine Hirnrindenaffektion angesehen werden.
Ich fasse mein Urteil dahin zusammen: der bei P. augenblicklich vor¬
handene Krankheitszustand, bestehend in Abstumpfung der Intelligenz, Schwäche
des linken Armes, unvollständiger spastischer Lähmung des linken Beines und
in der Epilepsie, beruht auf einer durch den Unfall vom 7. VIII. 09 herbeige¬
führten Spätblutung in die Hirnrinde; er macht den Mann auf unbestimmte Zeit
hinaus völlig arbeitsunfähig.
Wegen der spastischen Lähmung des linken Beines, namentlich aber der
Epilepsie wegen, empfiehlt sich bei P. für die Zukunft ein operativer Eingriff,
der den Zweck hätte, die Narben an der Hirnrinde und den vielleicht vorhan¬
denen Erweichungsherd in der vorderen rechten Zentralwindung zu entfernen,
weil dadurch eine Besserung und sogar Heilung herbeigeführt werden könnte.
Diese Operation würde den sichersten Beweis für oder gegen meine Annahme
erbringen können.
Die am 5. X. 09 eingetretene Rippenfellentzündung dürfte sich vielleicht
dadurch erklären lassen, dass von dem Hirnblutungsherde her ein kleines Ge¬
rinnsel in die Blutbahn gelangte und in die Lunge geschleudert wurde, dass
also der ganze Vorgang als Lungenembolie aufzufassen wäre. Von dieser Ent¬
zündung sind schädliche Folgen nicht zurückgeblieben.
Eitrige Hirnhautentzündung nach stumpfen oder offenen
Weichteilverletznngen des Schädels.
An einem ärztlichen Gutachten erläutert von Prof. Dr. Thiem-Cottbus.
In der Unfallversicherungssache der Hinterbliebenen des am 24. März 1862
geborenen, am 3. April 1908 verstorbenen Zimmerhäuers Simon K. zu Colonie
bei Tr. gebe ich das vom Reichs-Versicherungsamt verlangte Obergutachten nach
Lage der Akten ab.
Das Obergntachten wird darüber verlangt, ob mit Wahrscheinlichkeit an¬
zunehmen ist, dass die tödliche Erkrankung des K. mit den Unfällen vom No¬
vember oder Dezember 1907 oder vom Januar oder Februar 1908 im ursächlichen
Zusammenhang steht.
Am 30. Mai 19o8 richtete Frau K. aus N. an die VI. Sektion der Knapp¬
schafts-Berufsgenossenschaft zu Tarnowitz ein Schreiben (Blatt 5 der Sektions¬
akten), in welchem sie mitteilt, dass ihr Mann, S. K, am 3. April 1908 im Knapp¬
schaftslazarett zu K. an den Folgen zweier Unfälle gestorben sei, welche er nach
seiner Angabe beim Betriebe der N.-Zinkerzgrube erlitten habe. Frau K. bittet
daher um Gewährung der Hinterbliebenenrente.
Es wird der Rentensucherin von der Sektion mitgeteilt, dass dieser von
Unfällen des K. nichts bekannt sei und Frau K. daher nähere Angaben über den
Zeitpunkt der angeblichen Unfälle und etwaige Zeugen namhaft machen solle.
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Daraufhin berichtet Frau K. unter dem 9. Juni 1908 (Blatt 6 der Sektions¬
akten), dass die Unfälle sich im Monat Dezember 1907 ereignet haben sollen.
Einmal habe ihren Mann eine Schiene an den Kopf geschlagen und ein
andermal sei ihm eine Kappe auf den Kopf gefallen. Ihr Mann soll kurz vor
dem Tode im Knappschaftslazarett zu Kattowitz über die Unfälle gesprochen
haben, was die Lazarettverwaltung wissen müsse. Ausserdem sollen die Gruben¬
steiger Sg,, der Oberhäuer Bui. und der Zimmerhäuer Bur. von den Unfällen
Kenntnis besitzen.
Am 12. August 1908 hat der stellvertretende Vertrauensmann der Sektion
Abr. zu C. berichtet (Blatt 7 der Sektionsakten), dass der Grubensteiger Sg. an¬
gab, K. habe am ihm Unfalltage eine Beule vorgewiesen, die er sich durch den Un¬
fall zugezogen habe wollte. Eine Wunde habe keiner von den Zeugen gesehen.
Die Tage, an welchen sich die Unfälle zugetragen haben sollen, seien nicht zu
ermitteln.
Am 27. Juni 1908 ist die Unfalluntersuchungsverhandlung durch den könig¬
lichen Revierbeamten zu T. auf dem Zinkerzbergwerke N. vorgenommen worden.
Darnach hat Frau K. ausgesagt, dass ihr verstorbener Ehemann Weih¬
nachten des vergangenen Jahres (also 1907) erzählt habe, bei der Arbeit unter
Tage wäre ihm eine Kappe auf den Kopf gefallen.
Der Verletzte sei auch zwei Tage zu Hause geblieben, da sich auf dem
Kopf eine Beule gebildet habe.
Im Januar 1908 sei der Verstorbene beim Schienenlegen von einer Schiene
in der Nähe des rechten Auges getroffen worden. Er habe bis zu seinem Ein¬
tritt in das Lazarett immer über heftige Kopfschmerzen geklagt und auch öfters
die Arbeit versäumen müssen.
Der Steiger Josef Sg. hat, als er einmal mit dem Oberhäuer Buj. die zweite
Weiche befuhr, gesehen, dass eine völlig abgenutzte und gebrochene Schiene neu
verlegen wollte, wofür Sg. den K. zur Strafe ziehen wollte. Dieser habe je¬
doch gebeten, ihn nicht mehr zu bestrafen, da er sich mit dieser Schiene heftig
an den Kopf geschlagen hätte. Der Tag, an dem dieses Gespräch stattgefunden
hat, ist dem Sg. nicht mehr erinnerlich, es kann im Januar oder Anfang Februar
1908 gewesen sein.
Von einem anderen Unfälle, der dem K. vor Weihnachten 1907 widerfahren
sei, habe ihm (dem Sg.) der Zimmerhäuer Bur. am 3. April 1908 Folgendes
erzählt:
K. war vor Weihnachten 1907 mit dem Auswechseln zweier gebrochener
Stempel beauftragt. Bei dieser Arbeit soll ihm die Kappe auf den Kopf ge¬
fallen sein.
Bur. hat ausgesagt, dass er im November oder Dezember 1907 K. nach be¬
endeter Schicht in der Zimmerhäuerkammer unter Tage getroffen habe. Dabei
habe ihm K. erzählt, dass ihm während der Schicht eine Kappe auf den Kopf
gefallen wäre, wovon ihm der ganze Schädel brumme. K. nahm die Hand des
Bur. und liess ihn seinen (K.s) Kopf befühlen, auf welchem sich eine ziemlich
grosse Beule gebildet hatte.
Der Oberhäuer Buj. hat ausgesagt, dass er im Januar oder Februar 1908
als er den Steiger Sg. bei der Befahrung begleitete, den Zimmerhäuer K. beim
Schienenlegen angetrofifen habe, wobei Buj. bemerkte, dass K. eine völlig abge¬
nutzte und gebrochene Schiene neu verlegt hatte. Als Sg. den K. auf den Hin¬
weis des Buj. auf diese Ungehörigkeit bestrafen wollte, bat K. ihm die Strafe
zu erlassen, da er beim Geradebiegen dieser Schiene von dieser ins Gesicht ge¬
schlagen und dadurch schon genügend gestraft sei.
Es wird in der Unfalluntersuchungsverhandlung noch festgestellt, dass K.
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am 31. Dezember 1907, ferner am 17., 18. und 21. Februar gefehlt und am 21. Fe¬
bruar 1908 einen Krankenzettel genommen hat.
Am 3. September 1908 hat auf Ersuchen der Sektion der Knappschaftsarzt
Herr Dr. A. das „erstmalige ärztliche Gutachten“ über K. ausgestellt (Blatt 12
und 13 der Sektionsakten).
Darnach ist K. am 21. Februar 1908 in das Knappschaftslazarett zu T.' ge¬
kommen und hat dort angegeben, dass er seit 2 Tagen krank sei.
„Er hat zu Hause und im Lazarett häufig erbrochen und Kopfschmerzen ge¬
habt, sowie Magenschmerzen und Stuhlverstopfung gezeigt. Das Erbrechen liess
im Lazarett nach 2 Tagen nach, die Kopfschmerzen bestanden weiter, der Schlaf
war schlecht. Am 10. März, also 20 Tage nach Beginn der Erkrankung, trat
unter Fieber eine entzündliche Schwellung am oberen Augenlide ein, am 14.
brach hier Eiter durch, am 20. 3. „trat der rechte Augapfel hervor“. Deshalb
am 21. 3. Überführung in die hiesige Augenklinik, woselbst der Eiterherd ge¬
spalten wurde. Am 27. 3. wurde der ziemlich bewusstlose und schon stark ge¬
schwächte Mann dem hiesigen K.-Lazarett überwiesen, woselbst durch mehrfache
Schädel-Operationen der Versuch gemacht wurde, den vermutlichen Eiterherd im
oder am Gehirn zum Abfluss zu bringen — ohne Erfolg.
Am 3. 4. starb K., der bis dahin wiederholt Erbrechen gehabt hatte.
Die Sektion ergab eitrige Flüssigkeit in den Gehirnhöhlen, Eiteransamm¬
lung an den Sehnerven, sowie eitrige Entzündung der Gehirnhäute, namentlich
der weichen. Der Tod ist also zweifellos an eitriger Gehirnentzündung erfolgt.
Jedoch ist die Annahme der Obduzenten irrig, dass die Gehirnentzündung durch
eine Infektion von aussen (rechtes Auge nnd seine Umgebuug) erfolgt ist
K. hat nämlich schon bei seiner Aufnahme am 21. Februar 1908 resp. 2 Tage
vorher zu Hause Symptome einer Gehirnentzündung gehabt, nämlich heftiges Er¬
brechen und Kopfschmerzen.
Erst volle 20 Tage später ist die Schwellung am rechten Augenlid ein¬
getreten, es ist also anzunehmen, dass dieselbe von innen her verursacht wor¬
den ist.
Woher die Gehirnentzündung entstanden, ist nicht klar. Jedenfalls liegt
nicht die geringste Veranlassung vor, zu vermuten, dass die zwei kleinen Un¬
fälle, von denen nicht einmal annähernd festzustellen ist, wann sie erfolgt sind,
die mittelbare Ursache seien. Solche Unfälle passieren täglich zu Dutzenden
auf unseren Gruben, es mir aber kein Fall bekannt, der eine Gehirnentzündung
im Gefolge gehabt hätte.“
Die dem Gutachten abschriftlich beigegebenen Krankheitstagebücher be¬
stätigen die vorherigen Angaben des Herrn Dr. A., soweit sie sich auf tatsäch¬
liche Erscheinungen und Angaben des Kranken beziehen. Es ist nur hinzuzu-
fügen, dass ausser den Schädeleröffnungen am 3. April auch noch der rechte
Augapfel herausgenommen wurde, ohne dass es gelang, einen Eiterherd zu finden.
Aus dem vom Medizinalrat Dr. Sch. und Herrn Dr. K. zu H. erstatteten Be¬
richt über das Ergebnis der am 4. April 1908 im Knappschaftslazarett zu K.
vorgenommenen Eröffnung der Leiche des K. ist folgendes hervorzuheben (Blatt 1 bis
4 der Sektionsakten):
An der rechten Seite des Kopfes oberhalb des rechten Auges und über dem
rechten Jochbein findet sich eine 15 cm lange, 7 cm klaffende Operationswunde
mit scharfen Rändern, in deren Tiefe sich etwa zweimarkstückgrosse Trepana¬
tionsöffnungen im knöchernen Schädel befinden, die mit Jodoformgaze ausgefüllt
sind. Aus der rechten Augenhöhle ist der Augapfel künstlich entfernt.
Die Kopfbedeckungen erwiesen sich abgesehen von der Operationswunde
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frei von Verletzungen und Verletzungsspuren. Auch der Schädel erwies sich,
abgesehen von den Trepanationsöffnungen, unversehrt.
Die harte Hirnhaut ist überall leicht verdickt und milchig getrübt, namentlich
an der Grundfläche des Gehirns wässrig durchtränkt, besonders in der Nähe der
Hirnfurchen leicht vom Gehirn abziehbar.
In den Seitenhöhlen äes Gehirns, die erweitert sind, reichliche, flockige,
eitrige Flüssigkeit, Gefässplatte und Adergeflechte lassen stark gefüllte Gefässe
erkennen, in der dritten und vierten Hirnhöhle ebenfalls etwas trübe, eitrige
Flüssigkeit.
Im Verlaufe des rechten Sehnerven und seiner Kreuzung finden sich auf
der Gehirngrundfläche und im Schädelgrunde eine reichliche Menge grüngelb¬
lichen Eiters.
Die weiche Hirnhaut in der Grundfläche des Gehirns ist stark verdickt,
milchig getrübt und mit spärlichen Eiteranlagerungen in die Maschen des Ge¬
webes (hier fehlt im Bericht das Zeitwort, welches etwa „bedeckt“ oder „durch¬
setzt“ heissen müsste).
Ausserdem ist zu erwähnen, dass sich im rechten unteren Lungenlappen
eine Senkungslungenentzündung (hypostatische L.) vorfand. Der Schluss des Be¬
richtes lautet folgendermaßen:
I. Der Tod ist infolge eitriger Gehirnentzündung erfolgt
II. Diese tötlich gewordene Erkrankung ist auf eine Infektion von aussen
(rechtes Auge und seine Umgebung) erfolgt
III. Ob die Infektion von aussen durch eine vorausgegangene äussere Ver¬
letzung herbeigeführt ist hat die Sektion nicht ergeben, doch ist diese Annahme
wahrscheinlich, jedenfalls spricht der negative Befund keineswegs gegen die
Annahme.
Der am 30. Oktober 1908 von dem Sektionsvorstande befragte Knappschafts¬
augenarzt Dr. L. hat unter dem 11. November 1908 berichtet (Blatt 20 der Sek¬
tionsakten), dass er sich dem Gutachten des Herrn Dr. A. anschliesse. Herr Dr. L.
fährt wörtlich fort: „Auch ich glaube nicht, dass die Gehirnentzündung durch
eine Infektion von aussen her eingetreten ist Überdies spricht gegen eine solche
Annahme, abgesehen von Krankheitsverlauf und Sektionsbefund, die Tatsache,
dass die Erkrankung erst 2 Monate nach den angeblichen kleinen Unfällen auf¬
getreten“. •
Auch der Knappschaftsarzt Herr Dr. Str. ist am lt>. Oktober 1908 dem Gut¬
achten des Herrn Dr. A. beigetreten.
Der Sektionsvorstand hat darauf nach Erteilung des Vorbescheides vom
13. November 1908 mittelst Bescheides vom 18. Januar 1909 die Gewährung der
Hinterbliebenenrente abgelehnt.
Die Witwe K hat gegen diesen ablehnenden Bescheid durch den Bürovor¬
steher a. D. J. zu B. am 1. Februar 1909 Berufung beim Schiedsgericht für Ar¬
beiterversicherung zu K. einlegen lassen.
Das Schiedsgericht hat in der Sitzung vom 30. März 1909 beschlossen, ein
eingehendes Gutachten von seinem Vertrauensarzt Herrn Dr. K. einzuholen, der
dieses am 17. Mai 1909 erstattet hat
Nach Ausführung der Vorgeschichte führt Herr Dr. K. aus:
Nach der ganzen Sachlage kann man m. E. den ersten Unfall vor Weih¬
nachten ausschalten: er ist mit keinerlei Wahrscheinlichkeit als Ursache der Er¬
krankung zu betrachten, denn es ist aus den Akten nirgends ersichtlich, dass die
Beule geeitert, dass sie sonstige Folgen gehabt habe usw.
Über den zweiten Unfall ist leider nur sehr wenig festgestellt: nach den
Zeugenaussagen soll er Ende Januar oder Anfang Februar stattgefunden haben,
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liegt also jedenfalls nicht, wie Dr. L. meint, 2 Monate vor der Erkrankung, son¬
dern höchstens 2 — 3 Wochen; näheres über die Folgen des Schlages fehlt abso¬
lut, er soll den Kopf bzw. das Gesicht getroffen haben.
Eine Gehirnhautentzündung kann entstehen bei eiternden Schädelwunden, bei
Rose, bei eitrigen Prozessen im Schläfenbein (Ohr, Warzenfortsatz), in der Nase
in den Stirnhöhlen, in den Augenhöhlen, an den Wangen und Lippen (Furunkeln usw.);
ferner kann ein Abszess im Gehirn bei Durchbruch nach aussen dazu führen.
Auch kann sie entstehen durch Verschleppung von Eitererregern aus ent¬
fernten Körpergegenden (durch Metastase) z. B. bei Tuberkulose, Lungenentzün¬
dung. Typhus, Brustfelleiterung usw.
Die Sektion ergab nichts davon, es sind auch keine Anhaltspunkte dafür
da, dass es sich um epidemische Genickstarre handelt.
Ein nach dem Sektionsprotokoll sonst gesunder Mann erkrankt also am
19. 2. anscheinend nach.kurzem Unwohlsein vorher — er fehlte 2 Tage — und
sucht am 21. 2. das Lazarett auf, woselbst man die Diagnose Blutvergiftung mit
Hirnhautentzündung stellt; nach der Art dieser Diagnosenstellung wollte man
m. E. sagen': mit nachfolgender Hirnhautentzündung; als Ursache dieser nahm man
Blutvergiftung an, für deren Eingangspforte man zunächst keinen Anhalt hatte.
Dass eine Blutvergiftung selbst durch kleinste und unscheinbarste Verlet¬
zungen entstehen kann, das ist allseitig bekannt: dass von infizierten Verletzungen
des Gesichtes verhältnismässig leicht Gehirnhautentzündung entstehen kann, ist
bei den anatomischen Verhältnissen dieser Gegend des öfteren beobachtet. Nr. 26,
des Protokolls weist deutlich auf den Weg hin durch Vermittelung der Gefässe
und Nerven des rechten Auges.
Wenn Dr. A. sagt, weil die Schwellung am rechten Auge erst 20 Tage nach
der Erkrankung aufgetreten sei, wäre sie von innen entstanden, das Auge könne
nicht Eingangspforte sein, so möchte ich dem nicht ganz beistimmen: allerdings
fehlt ja jeder Anhalt des früheren Augenbefundes, aber warum sollte nicht schon
die Infektion des Gehirns schleichend vorher auf genanntem Wege erfolgt sein
und die gleichzeitig bestehende Entzündung in der Augenhöhle erst später, nach
weiterem Umsichgreifen, sich bemerkbar gemacht haben, z. B. durch das Vor¬
drücken des Augapfels.
Um es noch einmal zusammenzufassen:
Hat der Unfall sich Ende Januar oder Anfang Februar tatsächlich so ab¬
gespielt, wie ihn z. B. der Zeuge Buj. beschreibt und ist dabei nur eine kleine
Hautverletzung entstanden, so kann sich daran ebenso gut, wie an viele andere
unscheinbare Verletzungen eine Blutvergiftung und in Anbetracht der anatomischen
Verhältnisse ganz leicht eine Infektion der Hirnhaut bei dem Fehlen anderer
Ursachen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit angeschlossen haben, ohne dass
zunächst dieser Weg klar zutage liegen musste; das spätere Auftreten der Schwel¬
lung am Auge beweist nichts gegen diesen Weg.“
Da nach diesem Gutachten es dem Herrn Schiedsgerichtsvorsitzenden von
Wichtigkeit schien, den Tag der Verletzung des K. durch die Eisenschiene fest¬
zustellen, da, wenn dieser Unfall Ende Januar oder Februar 1908 stattgefunden
habe, er nur 2—3 Wochen vor der Erkrankung liege, so werden nochmals Nach¬
forschungen nach dem Zeitpunkt dieses Unfalles angestellt.
Die Bergverwaltung N. hat jedoch am 2. Juni 1909 berichtet, dass sicli der
Tag des zweiten Unfalles nicht ermitteln lasse.
Der Oberhäuer Buj. ist am 9. Juli 1909 von den» Herrn Schiedsgerichts¬
vorsitzenden zu Königshütte darüber vernommen worden (Blatt 25—26 der Schieds¬
gerichtsakten), ob er bei der Begegnung mit K. nach dem zweiten Unfall eine
Verletzungsspur im Gesicht des Genannten gesehen habe.
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Buj. hat dies jedoch verneint mit dem Hinweise, dass er drei Schritt von
K. entfernt im Dämmerlicht gestanden habe. Buj. gibt aber seiner Überzeugung
dahin Ausdruck, wie es wahrscheinlicher sei, dass nach einem Schlage mit einer
Eisenschiene, wie ihn K. erlitten zu haben, angebe, die Haut eingerissen sei, als
die gegenteilige Annahme, da die Schiene rauh und kantig gewesen sei.
Das Schiedsgericht fiir Arbeiterversicherung zu K. hat daraufhin in der
Sitzung zu B. vom 28. August 1909 die Berufung gegen den Bescheid der Sek¬
tion zurückgewiesen. Die Anhaltspunkte für die Annahme eines Zusammenhanges
des Todes mit einem Betriebsunfall seien zu gering.
Auch nach dem den Klageansprüchen günstigen Gutachten des Herrn Dr. K.
ist ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenhang der eitrigen
Hirnhautentzündung mit dem Betriebsunfall Ende Januar oder Anfang Februar
1908 nicht vorhanden.
Gegen diese Entscheidung hat der Beauftragte der Witwe und Kinder des
K, der Bürovorsteher a. D. J., am 17. September 1909 Rekurs beim Reichs-Ver¬
sicherungsamt eingelegt mit der Bitte, bei dem vorhandenen Widerspruch zwischen
den ärztlichen Gutachten ein Obergutachten einzuholen.
Das Reichs-Versicherungsamt hat nochmalige eidliche Vernehmung des
Steigers Sg. darüber angeordnet, welche Angaben ihm K. bei der Mitteilung des
Unfalles über die von der Schiene getroffene Stelle und die Art der Verletzung
gemacht hat und was etwa Sg. von der Verletzung gesehen hat.
Die eidliche Vernehmung hat am 2. Mai 1910 vor dem Königlichen Amts¬
gericht zu B. stattgefunden.
Die Aussage lautet: Am Tage nachdem K. von der Schiene an den Kopf
geschlagen worden sein soll, liess ich mir von ihm die Arbeit des vorhergehen¬
den Tages vorweisen. Die Arbeit gefiel mir nicht und ich wollte K. deswegen
in Strafe nehmen. Er bat mich jedoch, ihn nicht zu bestrafen, da er schon ge¬
straft genug sei. Er erzählte mir, er habe eine Schiene niederbiegen wollen,
deswegen die Schiene zwischen die Decke und den Balken gesteckt und nun ver¬
sucht, sie niederzubiegen. Dabei sei das gesteckte Ende ausgeglitten und ihm
auf den Kopf gefallen. Wenn ich mich nicht irre, zeigte er mir auch eine
blutige Beule auf dem rechten Mittelkopfe. Die Haut war durchgeschlagen.
Am Todestage des K. erzählte mir der Zimmerhäuer Burlek, K. sei vor
Weihnachten 1907 beim Auswechseln zweier Stempel von einer Kappe auf den
Kopf geschlagen worden.
Bewertung der im Vorstehenden ausgeführten Tatsachen.
Als erwiesen kann gelten, dass K. im November oder Dezember durch das
Auffallen einer Kappe auf den Kopf eine grosse Blutbeule davon getragen hat,
die der Zeuge Peter Bur. gesehen und auch, indem K. mit seiner Hand die Hand
Bur.s zur Beule führte, gefühlt hat Der Schlag muss doch also ein nicht uner¬
heblicher gewesen sein, was auch daraus hervorgeht, dass K. erklärte, von dem
Schlage brumme ihn der ganze Schädel.
Wann diese Verletzung stattgefunden hat, ist nicht genau festzustellen
ebenso wie der genaue Zeitpunkt des zweiten Unfalles nicht mehr ausfindig zu
machen ist.
Das erscheint von vornherein etwas auffällig, weil zurzeit der Unfallunter¬
suchungsverhandlung (27. Juni 1908) doch kaum ’/j Jahr seit dem ersten und nur
etwa 5 Monate seit dem zweiten Unfälle vergangen waren.
Vielleicht ist die Erklärung dafür in der von Herrn Dr. A. (Blatt 12, Rück¬
seite der Sektionsakten) betonten Tatsache zu suchen, nach der solche Unfälle, wie
sie dem K. widerfahren sind, „täglich zu Dutzenden in unseren Gruben passieren“.
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Deshalb werden sie weniger beachtet, was ja auch seitens des Verletzten
geschehen ist, und der Tag dieser häufigen Ereignisse entfällt leicht dem Ge¬
dächtnis.
Nach der Feststellung der Unfalluntersuchungsverhandlung, wonach K. am
31. Dezember 1907 sowie am 17., 18., und 20. Februar 1908 gefehlt hat, möchte
man annehmen, dass der erste Unfall am 30. Dezember 1907 stattgefunden und
K. am nächsten Tag, 31. Dezember 1907, zu Haus zu bleiben genötigt hat Frau
K. hat sogar gesagt ihr Mann sei nach diesem Unfall 2 Tage zu Haus geblieben
(Blatt 8, Rückseite), wahrscheinlich meint sie den Unfalltag (30. Dezember) und
den nächsten 31. Dezember 1907.
Über den Zeitpunkt des zweiten Unfalles ist weiter nichts zu erfahren, als
dass er Januar oder Anfang Februar 1908 erfolgt ist
Man wird wohl gut tun,, um jeder der Parteien gerecht zu werden, den
1. Februar 1903 als Tag des zweiten Unfalles anzusehen.
Dann würde sich, da K. am 17. und 18. und am 20. Februar 1908 gefehlt,
am 21. Februar den Krankenzettel geholt hat und an diesem Tage in das Knapp¬
schaftslazarett aufgenommen ist, die Krankheit 17 Tage nach dem zweiten Un¬
fall offenkundig gezeigt haben. Denn dass das Ausbleiben von der Schicht am
17. und 18. Februar schon mit der am 20. Februar ziemlich heftig einsetzenden
Gehirnhautentzündung zusammenhängt, darf wohl nicht bezweifelt werden. Er¬
wähnt doch Herr Dr. A. ausdrücklich, dass K. schon 2 Tage vor der Lazarett¬
aufnahme Zeichen einer Gehirnentzündung gehabt hsbe, nämlich heftiges Er¬
brechen und Kopfschmerzen. Die Annahme des Herrn Dr. L., wonach die Er¬
krankung erst 2 Monate nach dem angeblichen Unfall eingetreten sei, ist also
unzutreffend und die L.sche Begutachtung bedarf danach keiner weiteren Be¬
rücksichtigung.
Wichtig ist zu betonen, dass das Erbrechen desK, das er schon 2 Tage vor
der Einlieferung in das Lazarett gehabt hat, nur noch die ersten beiden Tage
des Lazarettaufenthaltes vorhanden war und dass erst am 20. März Eiter am
rechten Augapfel durchbrach.
Es ist daher auch mir unwahrscheinlich, dass die bei einem der Unfälle
etwa erfolgte Infektion zuerst zu einer Entzündung in der Augenhöhle geführt
hat, die dann (vom 1. Februar ab gerechnet) erst am 10. März, also 38 Tage
nachher hier zum Eiterdurchbruch führte, während schon am 17. und 18. Februar
deutliche Zeichen mindestens einer Hirnreizung (Erbrechen, Kopfschmerz) be¬
standen.
Mit der Augenhöhleneiterung ist augenscheinlich erst Fieber aufgetreten, denn
in der Krankengeschichte heisst es unter dem 14. März 1908: Seit 10. Fieber
und Anschwellung und Entzündung des rechten oberen Augenlides usw., seit
heute eiternde Fistel.
Ich bin daher wie Herr Dr. A. der Ansicht, dass das Ursprüngliche die
Hirnhautentzündung war, die schon am 17. Februar eingesetzt hat.
Wenn die obduzierenden Ärste meinen, dass die eitrige Hirnhautentzündung
auf eine Infektion von aussen (rechtes Auge und seine Umgebung) zurückzu¬
führen sei, so haben sie diese ihre Meinung in keiner Weise begründet.
Herr Dr. K. findet die Begründung in Nr. 26 des Sektionsprotokolls: Im
Verlauf des Sehnerven und seiner Kreuzung finden sich eine reichliche Menge
grüngelblichen Eiters usw. und Herr Dr. K. meint, dies weise deutlich auf den
Weg hin, den der Eiter genommen hat, nämlich durch Vermittelung der Gefässe
und Nerven des Auges. Das konnten die Obduzenten nicht wissen und kann
auch Herr Dr. K. nicht wissen, da das Auge herausgenommen war. Wir wissen
nur, dass Eiter im Verlauf der Sehnerven gefunden wurde, soweit er sich in der
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Hirnhöhle befand. Dieser Eiter kann den Weg ohne Vermittelung irgendwelcher
Gefässe ebensowohl am Sehnerven entlang von dessen innerhalb der Hirnhöhle
liegenden Hirnabgangstelle entlang dem Nerven bis zur Augenhöhle genommen
haben (zentrifugal) als auch den umgekehrten Weg, das heisst von der Augen¬
höhle aus am Sehnerven entlang bis zu dessen Hirnabgangstelle. Der Krank¬
heitsverlauf spricht für den zentrifugalen Weg vom Hirn zum Auge und nicht
für den umgekehrten vom Auge zum Gehirn.
Denn das Fieber, mit welchem augenscheinlich die Augeneiterung be¬
ginnt, setzt erst am 10. März ein und die Hirnhautentzündung hat schon am
17. Februar auf einer gewissen Höhe der Entwickelung bestanden, um dann
wieder etwas zurückzugehen. Das Erbrechen hörte nach 2 Tagen des Lazarett¬
aufenthaltes auf.
Auch ist es in keiner Weise wahrscheinlich gemacht, dass K. eine Verlet¬
zung am Auge davon getragen hat und nur eine solche würde doch, wenn die
Eiterung des Auges durch eine Verletzung von aussen angeregt sein soll, als
Infektionsquelle für die Augenhöhle in Frage kommen können.
Es heisst aber in der ersten Eingabe der Frau K. an die Sektion (Blatt 6
der Sektionsakten): Kappe auf den Kopf gefallen, Schiene an den Kopf geschlagen.
Aussage der Frau K. bei der Unfalluntersuchungsverhandlung: Kappe auf den
Kopf, Beule auf dem Kopf.
Nur bezüglich des zweiten Unfalles sagt sie hierbei: Im Januar sei ihr
Mann von einer Schiene in der Nähe des rechten Auges getroffen worden. Das
will aber doch nichts sagen, da sie selbst nach dem Tode ihres Mannes noch
nichts Genaues über den Unfall desselben wusste, denn sie schreibt am 20. Mai
1909: Mein Mann ist an den Folgen zweier Unfälle gestorben, welche er nach
seiner Angabe erlitten haben soll.
Dem Sg. und dem Buj. hat aber K. gesagt, die Schiene sei ihm an den Kopf
gefallen.
Bur. hat die Beule vom ersten Unfall auf dem Kopf gefühlt und Sg. hat
schliesslich am 2. Mai 1910 eidlich ausgesagt, dass ihm K., wenn er (Sg.) sich
nicht irre, eine blutige Beule auf dem rechten Mittelkopfe gezeigt habe.
Also von einer Verletzung am Auge ist keine Rede, das hat Frau K. mir
aus der Erinnerung vom Hörensagen das eine Mal behauptet und sich dabei
sicher geirrt, da K. an dem Unfalltage sowohl Buj. wie Sg. nur vom Schlag der
Schiene gegen den Kopf gesprochen und wie zuletzt erwähnt, dem Sg. die blutige
Beule auf der die Haut aufgeschlagen war, auf dem Mittelkopf gezeigt hat.
Eine Infektion der Augenhöhle von aussen, wie sie die Obduzenten annehmen,
ist daher ausgeschlossen. Ein Schlag auf den Mittelkopf kann keine ursprüng¬
liche (primäre) Eiterung in der Augenhöhle herbeiführen.
Wenn ich also in dieser Beziehung Herrn Dr. A'. folge, so muss ich ihm
doch ganz entschieden darin widersprechen, wenn aus seiner Behauptung „Solche
Unfälle passieren täglich zu Dutzenden auf unseren Gruben, es ist mir aber kein
Fall bekannt, der eine Gehirnentzündung im Gefolge gehabt hätte“ etwa den
Schluss herleiten will, eine solche Folge sei überhaupt oder im Falle K. aus-
zuschliessen.
Wenn er das Ausbleiben von Hirnhautentzünduug nach Unfällen wie sie
K. erlitten hat, noch nicht erlebt hat, trotzdem solche Unfälle täglich dutzend¬
weise in den dortigen Gruben Vorkommen, dann wohl ihm und seinen Verletzten!
Dass sie nach solchen Unfällen aber Vorkommen können und tatsächlich Vor¬
kommen, ist erwiesen.
Kaufmann-Göttingen, Lehrbuch der speziellen pathol. Anatomie, 5. Auf¬
lage 1909 führt S. 1075 nach der anatomischen Einteilung der Hirnhautentzündungen
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284 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
als erste Form die fortgeleitete eitrige Hirnhautentzündung an und als zweite
Form dieser fortgeleiteten eitrigen Hirnhautentzündung nennt er infektiöse
Prozesse der Weichteile des Kopfes wie infektiöse Verletzungen (Erysipel usw.).
Nun ist aber nach der eidlichen Bekundung des Sg. als wahrscheinlich
anzunehmen (ich sage nur als wahrscheinlich anzunehmen, da Sg. erklärt: „Wenn
ich mich nicht irre, zeigte mir K...), dass infolge des am 1. Februar 1908 erfolgten
Auffallens einer Schiene auf den rechten Mittelkopf (also des Schädeldaches)
hier eine blutige Beule mit durchgeschlagener Haut entstanden ist. 1 Und
dass von einer solchen Wunde aus eine Infektion der Weichteile erfolgen
kann, von der aus die infizierenden Bakterien bis auf die weichen Hirnhäute
gelangen, ohne vorher an der Eintrittsstelle oder auf dem Wege zum Hirn, der
ihnen durch verschiedene von Gefäßen durchzogene Schädellücken geöffnet ist,
heftige Eiterungen hervorrufen, ist erwiesen und kommt auch bei anderen Eiter¬
infektionen vor. Ich erinnere nur an die eitrige Knochenmarkentzündung, die
auch eine Eintrittspforte der Infektionserreger in der Haut und Schleimhaut
voraussetzt, ohne dass es immer gelingt (das ist sogar selten möglich) die Ein¬
trittspforte zu finden, weil an dieser oft gar keine Entzündungs- oder Eiterer¬
scheinungen auftreten.
Hat also Sg. sich nicht geirrt und am 1. Februar eine blutige Beule mit
aufgeschlagener Haut auf dem Schädeldach das K. gesehen, so würde die Ent¬
stehung einer eitrigen Hirnhautentzündung von dieser Wunde aus unserem
Verständnis durchaus nicht fernliegen.
Ja selbst, wenn sich Sg. geirrt und keine offene Wunde gesehen hat, ist
die Entstehung der eitrigen Hirnhautentzündung durch den Schlag mit der
Schiene auf den Kopf — und dass ein solcher erfolgt ist, mit dem sich K. schon
genug gestraft fühlte, unterliegt doch wohl keinem Zweifel — durchaus möglich.
Kaufmann sagt a. a. 0. ausdrücklich: „Aber sogar ohne nachweisliche
gröbere traumatische Eingangsforten können, besonders wenn die Nebenhöhlen
(also Nasen-, Stirn-, Kiefer- oder Keilbeinhöhle) zufällig chronisch erkrankt sind.
Eitererreger im Anschluss an ein stumpfes Trauma in die Meningen (weichen
Hirnhäute) gelangen.
Kaufmann sezierte einen solchen Fall, wo ein 65jähriger Zimmermann
durch einen ausgleitenden Bohrer einen Schlag anf die rechte Augenbrauen¬
gegend erhielt und innerhalb von drei Tagen an einer eitrigen Meningitis
(Hirnhautentzündung) verstarb.
Es fanden sich Pneumokokken also (Bakterien, die für gewöhnlich Lungen¬
entzündung erzeugen) im meningealen Eiter und in der chronisch entzündeten
rechten Oberkiefer- und Keilbeinhöhle. Hier hatte also die durch den Schlag
bewirkte Kopferschütterung mit vielleicht kleinen Blutaustritten an den Hirn¬
häuten den in den Nebenhöhlen befindlichen Eitererregern, die leicht durch die
Lymph- und Blutgefässe oder Schädellücken an den Ort der Verletzung gelangen
konnten, den geeigneten Nährboden zur Weiterentwickelung gegebeü. Bedenken
wir nun, dass K. schon etwa vier und eine halbe Woche vor dem zweiten Unfall
am 30. Dezember 1907 einen Schlag auf den Kopf bekommen hatte, so dass ihm
dieser brummte, einen Schlag, der doch mindestens einen gewissen Reizzustand
mit Blutfülle der Hirnhäute zur Folge haben musste und dass der neue Schlag
am 1. Februar 1908, den K. als genügende Strafe empfand, neue Verletzungen der
Hirnhäute mit kleinen Blutaustritten zur Folge gehabt haben dürfte, die natür¬
lich bei der Sektion am 3. April bei dem inzwischen durch mehrfache Operation
und Eiterungen gänzlich veränderten Verhältnissen an den Hirnhäuten nicht
mehr festzustellen waren; nimmt man weiter an, dass das durch die Verletzung
an den Hirnhäuten ausgetretene Blut entweder von einer äussern Wunde, von
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
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der blutigen Beule aus infiziert werden konnte, oder von erkrankten Neben¬
höhlen aus, über deren Untersuchung im Sektionsprotokoll nichts erwähnt ist,
so ist um so wahrscheinlicher, dass die Unfälle in der beschriebenen Weise
die Hirnhautentzündung zur Folge gehabt haben, als alle anderen Ursachen,
wie Herr Dr. K. mit Recht ausgeführt hat. auszuschliessen sind. Das geht denn
doch nicht, dass man wie Herr Dr. A. unter Ableugnung des Verletzungsein¬
flusses erklärt: „Woher die Gehirnentzündung entstanden ist, ist nicht klar“.
Dann bleiben eben nur die Unfälle zur Erklärung übrig, deren Einfluss auf die
Entstehung der Hirneiterung sehr wohl möglich und in diesem Falle wahrschein¬
lich ist „Davon kann keine Rede sein, dass jedenfalls nicht die geringste Ver¬
anlassung vorliege zu vermuten, dass die kleinen Unfälle die mittelbare Ursache
seien“ (Worte des Herrn Dr. A.).
Dazu liegt, wie ich bewiesen zu haben glaube, viel, ja alle Veran¬
lassung vor. Es bleibt uns keine andere ersichtliche Ursache.
Von selbst entsteht niemals eine eitrige Hirnhautentzündung. Sie muss auf
einer Infektion beruhen und da ausser der Infektionsquelle durch die Unfälle
(in dem erörterten Sinne) keine einzige andere zu finden ist, liegt doch alle Ver¬
anlassung vor anzunehmen, dass die Infektion durch Vermittelung der Unfälle
zu Stande gekommen ist
Man muss dann annehmen, dass zuerst nur eine milde Form der Hirnhaut¬
entzündung Vorgelegen hat, vielleicht nur die wässrige (seröse) Form, von der
Kaufmann ausdrücklich sagt, sie sei nicht nur die häufige Begleitform sondern
auch die Anfangsstufe der eitrigen Form. Für eine solche anfängliche milde
Form bei K. spricht neben anderen auch die milchige Trübung und die starke
Verdickung der weichen Hirnhaut.
Ich bemerke ausdrücklich, dass ein Schlag auf das Schädeldach wie bekannt,
durch sogenannten Contrecoup, dessen Bedeutung und Erklärung hier nicht näher
erörtert werden kann, einen Bluterguss an der entgegengesetzten Seite, also an der
Grundfläche des Hirns, wo sich ja die Haupteiterung zeigte, erzeugt haben kann.
Bei dieser wie erwähnt, anfänglich milden Form wäre es vielleicht ge
blieben und es wäre eine Ausheilung zu Stande gekommen, wenn sich K. zweck¬
entsprechend verhalten hätte, d. h. zu Haus und im Bett liegen geblieben wäre.
Aber K. hat weiter gearbeitet, anscheinend sogar am 19. Februar, nach¬
dem er am 17. und 18. schon ernstlich krank war.
Nun ist aber gerade bei allen Hirnverletzungen jede Bewegung und Er¬
schütterung so gefährlich, dass v. Bergmann vor dem Transport aller Hirn¬
verletzten warnt.
Es ist also nicht zu verwundern, dass unter dem Reiz der durch die Arbeit
gegebenen fortwährenden Erschütterung und der bei der Arbeit unausbleiblichen
Blutfülle des Kopfes die anfänglich milde wässrige (seröse) Entzündung nun
sich erheblich verschlimmerte und in eine schwere eitrige Form überging. Im
Verlaufe dieser eitrigen Entzündung gelangte der Eiter, am Sehnerven entlang
kriechend auch in die rechte Augenhöhle. Hier fand die Eiterung in dem
lockeren, die Augäpfel umgebenden Zellgewebe besonders günstige Verhältnisse.
Der Eiter vermehrte sich sehr rasch.
Die giftigen Eitererzeugnisse (Toxine) dieser starken Augenhöbleneiterung
gelangten ins Blut, erzeugten Fieber und diese neu eingetretene Blutinfektion
durch Eitergift vermehrte auch wieder, da die ganze Blutmasse nunmehr infiziert
war, die Eiterung der Hirnhaut, der schliesslich K. erlag (Circulus vitiosus).
Ich halte es daher für durchaus wahrscheinlich, dass in dem erörterten
Sinne beide Unfälle (der erste mehr das Terrain vorbereitend) die Veranlassung
zu der schliesslich tötlich verlaufenen Hirnhauteiterung des K. gewesen sind.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
Die Krüppelfiirsorge im Rabmen der sozialen Fürsorge.
Von Dr. Marcus, Posen.
Spezialarzt für Orthopädie, Arzt der städtischen Krüppelfürsorge.
Als vor drei Jahren durch die über das ganze Reich sich erstreckende
Zählung der jugendlichen Krüppel festgestellt wurde, dass das Krüppelelend
noch weit grösser war als man vermutet hatte, ging man fast überall tatkräftig
daran, Maßnahmen zur Linderung dieses Krüppelelends zu ergreifen.
Unablässig traten in Wort und Schrift die Fürsprecher der Krüppelfür¬
sorge für die Notwendigkeit derselben ein und suchten Private und Behörden
für ihre Bestrebungen zu interessieren.
Zweifellos mit nicht zu unterschätzendem Erfolge.
Der am 31. III. 10 in Berlin zusammengetretene I. Krüppelkongress hat
gezeigt, dass nicht nur weiteste Kreise der Bürgerschaft, sondern auch Selbst-
verwaltungs-, Staats- und Reichsbehörden die Krüppelfürsorgebewegung mit
regstem Interesse verfolgen.
Man fängt an einzusehen, dass der Kampf gegen das Krüppelelend letzten
Endes nichts anderes bedeutet als eine Stärkung der Volkskraft. Man begreift
dass die private Wohltätigkeit allein gar nicht imstande ist all das zu leisten,
was auf diesem Gebiete notwendig ist.
Mag durch die Wohltätigkeit einzelner noch so viel erreicht werden, mögen
in diesen und in jenen Fällen noch so weite Kreise des Publikums zu gemein¬
samer Hilfe sich zusammentun und mag endlich da und dort das Interesse der
Behörden sich auch durch die Tat betätigen! Das alles genügt lange nicht!
Die Krüppelfürsorge muss von der privaten Wohltätigkeit ganz unabhängig ge¬
macht werden, wenn sie ihr Ziel — die Krüppel zu selbständigen Existenzen
heranzubilden — erreichen soll. Das ist aber bei der Mehrzahl der Krüppel
möglich; denn der grösste Teil der Krüppel kann durch die Krüppelfürsorge —
Behandlung, Unterbringung in passenden Berufen usw. — wirtschaftlich selb¬
ständig gemacht werden.
Ich habe diesen Punkt ausführlicher in einem Aufsatze behandelt, den ich
in diesem Jahre im Archiv für Orthopädie veröffentlicht habe. In diesem Auf¬
sätze habe ich mich auch eingehender darüber ausgesprochen, wie man wohl die
Krüppelfürsorge organisieren müsste, um das Ziel derselben mit möglichst ge¬
ringen Kosten zu erreichen.
Ich kann das hier nicht mit der gleichen Ausführlichkeit tun. Anderseits
ist es aber meines Erachtens Pflicht, auch weitere Kreise in einer die Öffent¬
lichkeit so stark interessierenden Bewegung, und das ist die Krüppelfürsorge,
wenigstens über die Grundzüge einer solchen allgemeinen Krüppelfürsorge zu
unterrichten.
Wenn ich vorhin den Grundsatz aufgestellt habe, dass die Krüppelfürsorge
von der privaten Wohltätigkeit unabhängig gemacht werden muss, so bedeutet
es nur die logische Fortsetzung dieses Grundsatzes, dass es ganz Pflicht der
staatlichen und Selbstverwaltungsbehörden sein muss, die Krüppelfürsorge in die
Hand zu nehmen. Sie muss eine soziale Einrichtung werden, festgelegt durch
Gesetz, genau so wie die Fürsorge für die Unfallverletzten, Kranken und In¬
validen.
Die Notwendigkeit einer solchen gesetzlich geregelten Fürsorge für die
Krüppel braucht nicht erst bewiesen zu werden. Sie liegt klar auf der Hand.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
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Auf die Vorteile, die eine solche Krüppelfürsorge für die Volkswirtschaft
haben würde, braucht ebenfalls nicht näher eingegangen zu werden. Von be¬
rufenster Seite ist wiederholt schon darauf hingewiesen worden, dass grosse
Summen alljährlich erspart würden, wenn man die Krüppel erwerbsfähig machte
und verhütete, dass sie der Armenpflege zur Last fielen.
Zur Erörterung kann nur die Frage der organisatorischen und finanziellen
Durchführbarkeit einer solchen allgemeinen Krüppelfürsorge stehen.
Man kann verstehen, wenn die Behörden jetzt, wo jahraus jahrein Riesen¬
summen für soziale Zwecke ausgegeben werden, zunächst davor zurück¬
schrecken, durch weitere Einrichtungen auf sozialem Gebiete, und mögen sie
noch so zweckentsprechend sein, grosse Volkskreise noch mehr zu belasten, als
es jetzt schon der Fall ist.
Über diese Besorgnis kann auch die Erwägung nicht ohne weiteres hin¬
weghelfen, dass gerade das in der Krüppelfürsorge verwandte Geld ein gut an¬
gelegtes Kapital sein wird, das reichlich Zinsen bringen dürfte durch Ersparung
grösserer Ausgaben.
Nun handelt es sich aber bei der allgemeinen Krüppelfürsorge gar nicht
um Neueinrichtungen, sondern um eine, wie ich glaube, mässige Erweiterung
schon vorhandener Fürsorgeeinrichtungen.
Zwei grosse Gruppen von Organisationen sind vorhanden, an die ich denke
und die mir zur Aufnahme der Krüppelfürsorge durchaus geeignet erscheinen.
Einmal die Fürsorgeeinrichtungen, die das Kind von der Geburt fast bis
zur Entlassung aus der Schule begleiten, und sodann die Wohlfahrtseinrich¬
tungen, die für die arbeitende Bevölkerung geschaffen worden sind.
Zur Gruppe I gehören: 1. die Säuglingsfürsorge, 2. die Armenfürsorge,
3. die Schulfürsorge.
Zur Gruppe II gehören: 1. die Berufsgenossenschaften, 2. die Landesver¬
sicherungsanstalten, 3. die Krankenkassen.
All diese Fürsorgeeinrichtungen haben ihr bestimmtes Wirkungsgebiet,
begrenzt nach Alter und Stand der Hilfsbedürftigen und nach der Art der Hilfs¬
bedürftigkeit. Sie sind aber sämtlich, und das .ist für die Krüppelfürsorge
wichtig, heute schon in der Lage, auch die Bekämpfung des Krüppelelends in
ihren Bereich zu ziehen. Und noch mehr. Bei einigen Organisationen ist bereits
eine Krüppelfürsorge vorhanden, teils als freiwillige Leistung, teils aber auch als
gesetzlich festgelegte Pflicht.
Betrachten wir nun die in Frage kommenden Organisationen im einzelnen.
Säuglings-, Armen- und Schulfürsorge sind zusammenzunehmen. Sie sind
Wohlfahrtseinrichtungen der Kommuuen, die sich im gegebenen Falle des Kindes
bis zu seiner Schulentlassung annehmen. Dass diese Wohlfahrtseinrichtungen die
Krüppelfürsorge mit in ihr Arbeitsgebiet aufnehmen können, darüber kann kein
Zweifel sein. In grösseren Kommunen ist das heute bereits vielfach der Fall.
Über die Krüppelfürsorge hier in Posen habe ich auf dem Kongress und in
mehreren Aufsätzen berichtet und gezeigt, dass der Stadt Posen durch diese ge¬
regelte und streng durcbgeführte Krüppelfürsorge nur relativ geringe Mehr¬
kosten erwachsen sind.
Es ist also sicher, dass mit der Gruppe I der Fürsorgeeinrichtungen die
Krüppelfürsorge so verbunden werden kann, dass für die Kinder bis zum Ab¬
schluss des 14. Lebensjahres ausreichend gesorgt wird.
Wie steht es nun aber mit den Krüppeln vom 15. Lebensjahre ab und mit
der für diese Zeit in Frage kommenden Gruppe II der Wohlfahrtseinrichtungen?
Bei dieser ist es meines Erachtens noch leichter als bei der Gruppe I, die
Krüppelfürsorge mit hineinzunehmen. Einmal deshalb, weil diese Fürsorge-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
einrichtungen glänzend organisiert sind und das ganze Reich umfassen, und
sodann deshalb, weil heute schon die Landesversicherungsanstalten — oft
wenigstens — praktische Krüppelfürsorge als freiwillige Leistung treiben und
die Berufsgenossenschaften sogar gesetzlich verpflichtet sind, für die durch Un¬
fälle zu Krüppeln gewordenen Arbeiter alles zu tun, was notwendig ist, also
auch orthopädische Apparate zu liefern.
Ich kann mich deshalb bei den Berufsgenossenschaften ganz kurz fassen.
Das Arbeitsfeld derselben beschränkt sich auf die durch Unfall zu Krüppeln
gewordenen Arbeiter. Die Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet,
diesen Krüppeln jede Behandlung angedeihen zu lassen, die geeignet erscheint,
ihre Arbeitsfähigkeit zu heben. Sie müssen deshalb alle ärztlicherseits für not¬
wendig gehaltenen orthopädischen Apparate beschaffen, sofern die Aussicht besteht,
dass durch diese die Arbeitsfähigkeit der Krüppel in einigermassen wesentlichem
Grade, und sei es auch nur um 10 °/ 0 , gehoben werden kann. Dass die Berufs¬
genossenschaften dieser ihrer Pflicht nicht nur in vollem Umfange nachkommen,
sondern noch darüber hinausgehen, indem sie auch in solchen Fällen Apparate
bewilligen, wo es sich nur um kosmetische Zwecke handelt, weiss jeder auf dem
Gebiete der Unfallkrankenbehandlung nur einigermassen erfahrene Arzt
Auch bei der Invalidität ist die Krüppelfürsorge nicht ungünstig gestellt,
wenn auch bei ihr die Verhältnisse nicht so günstig liegen wie bei der Berufs¬
genossenschaft Denn was dort Pflicht ist, ist hier nur freiwillige Leistung.
Immerhin ist es heute schon so, dass die Invalidität ohne weiteres ein orthopä¬
disches Heilverfahren übernimmt — auch das nur in der Gewährung von ortho¬
pädischen Apparaten bestehende —, wenn hierdurch die Aussicht gegeben ist,
dass der Kiäippel wenigstens den dritten Teil seiner Erwerbsfähigkeit wieder¬
erlangt. Die Invalidität ist allerdings nicht zur Übernahme des Heilverfahrens
verpflichtet. In der Tat aber geschieht es immer, wenigstens hier bei uns. Ich
erinnere mich nicht eines Falles, in dem die L.-V.-A. die Beschaffung eines
ärztlicherseits für notwendig erklärten Apparates abgelehnt hätte. Die Praxis
der einzelnen Landesversicherungsanstalten scheint allerdings in diesem Punkte
eine verschiedene zu sein. Es dürfte sich deshalb schon aus diesem Grunde
empfehlen, diese freiwillige Leistung zu einer gesetzlichen zu gestalten. Aber
noch aus einem anderen Grunde erscheint es rätlich, die bisher freiwillige
Leistung zu einer gesetzlichen zu machen. Es sind nämlich die Fälle, hei
welchen zur Vermeidung der Invalidität im Sinne des Gesetzes, d. h. zur Er¬
haltung von mindestens einem Drittel der Erwerbsfähigkeit, die Beschaffung von
Apparaten notwendig ist, keineswegs die häufigsten. Viel häufiger sind solche
Fälle, bei denen eine Invalidität nicht in Frage kommt, auch wenn der notwen¬
dige orthopädische Apparat nicht angeschafft wird, bei denen der Apparat aber
doch imstande ist, die Erwerbsfähigkeit ganz wesentlich zu erhöhen. Bei solchen
Krüppeln liegt für die Landesversicherungsanstalten nach den jetzt geltenden
Betimmungen eine Veranlassung zum Eingreifen überhaupt nicht vor.
Wie ist es nun mit diesen Krüppeln? Wer sorgt jetzt für sie? Wer könnte
es am besten tun?
Diese Krüppel sind wirklich am schlechtesten daran. Es sorgt, kurz ge¬
sagt, niemand für sie. Die kommunale Fürsorge kümmert sich nicht um sie;
denn sie sind nicht so arm, dass sie Armenunterstützung gebrauchen. Sie ver¬
dienen ja schliesslich durch Arbeit gerade noch soviel, wie sie zum Leben not¬
wendig haben. Die Berufsgenossenschaft kommt bei diesen Krüppeln gar nicht
in Frage, auch die Invaliditätsversicherung hat keine Veranlassung, einzutreten.
Nun arbeiten diese Leute; sie gehören infolgedessen Krankenkassen an
und damit komme ich auf die dritte Fürsorgeeinrichtung der Gruppe II zu
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sprechen. Es wäre also doch das Naheliegendste, dass die Krankenkassen, deren
Mitglieder die Krüppel ja nun sind, ausreichend für sie sorgen.
Das geschieht aber ganz und gar nicht. Denn einmal sind die Kranken¬
kassen hierzu nicht gesetzlich verpflichtet. Sie brauchen bekanntlich nicht
Apparate zu beschaffen, die höhere Aufwendungen nötig machen, und sodann
sind sie finanziell oft genug gar nicht in der Lage, es zu tun.
Wohl gibt es wohlhabende und gutfundierte Krankenkassen, die ihren Mit¬
gliedern auch in den Fällen von Krüppelhaftigkeit alle mögliche Hilfe angedeihen
lassen können, und ich kann aus meiner Erfahrung hier nur sagen, dass das
auch öfters der Fall ist. Ich erinnere mich sogar einiger Fälle, in denen solche
Krankenkassen selbst für Kinder ihrer Angehörigen Apparate, und manchmal
recht kostspielige, bewilligt haben. Es sind das aber immerhin nur Ausnahmen.
Nötig ist und bleibt, will man dem Krüppelelend ernsthaft zu Leibe gehen,
eine gesetzliche Verpflichtung der in Frage kommenden Organisation. Es ist
eben nicht angängig, dass heute, wo für die Hilfsbedürftigkeit in jeder Form
durch Fürsorgemaßnahmen gesorgt wird, Fälle Vorkommen können und oft
genug Vorkommen, in denen jede der obengenannten Fürsorgeeinrichtungen glatt
versagt.
Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Es ist ja ganz erklärlich, dass diese
Lücke bisher, da man sich recht wenig um diese Kategorie von Hilfsbedürfti¬
gen kümmerte, weniger in Erscheinung trat. Nun aber, wo Private und Kom¬
munen in der Fürsorge für die Krüppel geradezu wetteifern, darf der Staat
mit gesetzlichen Maßnahmen nicht Zurückbleiben. Er darf es um so weniger,
als auch in diesen Fällen weder Organisation noch Kostenpunkt grössere Schwie¬
rigkeiten bieten.
Die Fürsorge für diese Krüppel könnte gut so organisiert werden, dass in
erster Reihe die Krankenkassen für sie eintreten müssen. Aber mit Rücksicht,
auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nur soweit, als die notwendigen Apparate
einen bestimmten Kostensatz nicht übersteigen. Ist das aber der Fall, geht die
geforderte notwendige Leistung über die finanzielle Kraft der Kasse hinaus, so
muss unter allen Umständen die Landesversicherungsanstalt eintreten, selbst¬
verständlich auch da, wo es sich, wie oben auseinandergesetzt, gar nicht um
Verhütung einer Invalidität handelt.
Wird diese Bestimmung Gesetz, so ist mit einem Schlage für alle Krüppel,
für die eine orthopädische Behandlung, die ja oft genug in Darreichung von
Apparaten bestehen muss, in Frage kommt, ausreichend gesorgt.
Gewiss bedeutet das zunächst eine Mehrbelastung der Krankenkassen und
in noch höherem Grade der Landesversicherungsanstalt, aber keineswegs eine
so bedeutende, als es auf den ersten Blick scheinen könnte. Denn ganz abge¬
sehen davon, dass es sich nur um eine relativ geringe Anzahl von Krüppeln
handeln wird, denen eine solche Gesetzesbestimmung zugute kommen dürfte —
für einen grossen bestimmten Teil von Krüppeln tritt ja die Invaliditätsver¬
sicherung jetzt schon ein —, wird diese Zahl auch immer kleiner werden, je
besser im Laufe der Jahre die Fürsorge für die jugendlichen Krüppel arbeitet,
weil naturgemäß immer weniger hilfsbedürftige Krüppel aus der Schule ent¬
lassen und in die Arbeit treten werden.
Schon haben sich die Deutsche Gesellschaft für orthopädische Chirurgie
und die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge mit einer Petition in diesem
Sinne an die maßgebenden Stellen gewandt. Es ist zu hoffen, dass sie Erfolg
haben werden und dass schon die neue Reichsversicherungsordnung entsprechende
gesetzliche Bestimmungen aufweisen wird.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Inralidenwesen Nr. 9.
Es wäre tief bedauerlich, wenn diese gesetzlichen Bestimmungen nicht ge¬
troffen würden und die Krüppelfürsorge infolgedessen nach wie vor diese Lücke
aufweisen sollte. _
Besprechungen.
Franck, Tracheotomia transversa (Münch, med. Woch. 6). In seiner sehr
interessanten Arbeit über die Quertracheotomie, die an 12 Fällen in der chirurgischen
Klinik des städt. Krankenhauses zu Frankfurt a. M. (Prof. Hehn) ausgeführt wurde, kommt
Verf. zu dem Resultat, dass sie folgende Vorzüge vor dem alten klassischen Hautlängs¬
schnitt besitzt:
1. Bezüglich der Operation: klare Topographie, ziemliche Gef&ssschonung ohne Isthmus¬
verschiebung, spontan klaffende Trachealwunde und Entbehrlichkeit aller Instrumente
mit Ausnahme des Messers.
2. Bezüglich des Resultates: primäre Wundheilung, Erhaltung des Trachealrohres,
unsichtbare, nicht eingezogene Hautnarbe, voraussichtlich ohne Spätfolgen.
Aronheim- Gevelsberg.
Härtling, Abscess am Thorax. H. demonstriert in der medizin. Gesellschaft
zu Leipzig am 7. 12. 09 (s. Münch, med. Woch. 3) ein Kind, das, 8 Monate alt, einen
Abscess am Thorax aufwies, in dem sich mehrere Strohhalme fanden. Diese hatten den
Weg durch den kindlichen Kehlkopf in die Bronchien gemacht, bewirkten dann einen
bronchopneumonischen Herd, darnach einen Lungenabscess und ein lokales Empyem, das
schliesslich zwischen den Rippen durchbrach. Aron heim-Gevelsberg.
Hannemüller, Behandlung penetrierender Lungenverletzungen. H. for¬
dert in einem Vortrag in der Breslauer chirurgischen Gesellschaft am 14. 3. 10 (s. Münch,
med. Woch. 18) bei penetrierenden Lungen Verletzungen im Frieden sofortige Operation
für alle Fälle, bei denen die Blutung in den Thorax andauert oder einen bedrohlichen
Grad erreicht. Im Kriege soll nur unter sehr günstigen äusseren Verhältnissen im Notfall
operiert werden. Vorstellung von zwei Fällen. In der Diskussion betont Küttner den
Unterschied zwischen den Kriegs- und Friedensverletzungen. Erstere kämen meist zu
spät zur Operation; auch seien die Mantelgeschoss wunden (wie im südafrikanischen Kriege)
prognostisch günstiger als die Bleigeschossverletzungen (griechisch-türkischer Krieg). Für
die Friedensverletzungen empfiehlt K. bei ausgedehntem, hartnäckigem Hämothorax, der
auch durch die Punktion nicht zu beeinflussen ist, die Thorakotomie mit Aufblähung der
Lunge durch Überdruck und sofortige Naht. Aronheim-Gevelsberg.
Urbach, Über Lungenhernien (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie, Bd. 103,
1. und 3. Heft). Verfasser teilt die Lungenhernien in zwei grosse Gruppen, angeborene
und erworbene. Auch die angeborenen entwickeln sich meist erst in den ersten Wochen
und Monaten bei Kindern mit angeborenen Defekten der Brustwand.
Die Entwicklung post partum hat ihren Grund darin, dass die luftleere Lunge
kollabirt in der Pleurahöhle liegt. Die erworbenen Lungenbrüche verdanken ihren Ur¬
sprung entweder einem Trauma, oder sie haben pathologische Ursachen und können auch
spontan entstehen. Die ersteren kommen durch schwere Quetschungen der Brust zu stände.
Ferner als konsekutive Lungenhernien im weiteren Verlauf einer Thoraxverletzung nach
Stich-, Hieb-, Quetsch- oder Schusswunden. Als pathologische Ursache kommen in Betracht:
Narben nach Abszessen, Karies der Rippen, Usur der Rippen durch Lungenabszess,
Empyem. Die spontanen Lungenhernien kommen zustande durch vermehrtes Lungen-
voluraen, durch vermehrten, intrathorakalen Druck und durch einen Locus minoris resi-
stentiae am Thorax.
Wightmann beschreibt einen solchen Fall bei einem Posaunenbläser. Die Diag¬
nose ist nicht schwer. Differentialdiagnostisch kommen in Betracht: Brusttumoren,
Echinokokken, kalter Abszess, perforierendes Empyem. Die Prognose ist nicht ungünstig.
Kleine Lungenbrüche können spontan zurückgehen. Einklemmungen kommen infolge der
Kompressibilität der Lunge und Elastizität des Thorax seltener vor. Therapeutisch
kommt in Betracht: ein Heftpflasterdruckverband, bruchbandartige Pelotten und operative
Schliessung des Thoraxdefektes mittels Rippenplastik.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9.
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Verfasser schlägt folgende Einteilung vor:
I. Angeborene (im Sinne Hochsingers);
II. Traumatische
1. Prolapse,
2. echte Hernien,
a. unmittelbar,
b. unmittelbar entstandene;
a. intermittierende,
ttt o nnn t Qn n / 1* durch Muskelriss, r
U durch pathol. Ursachen, j b kontinuierliche . Taendler-Berlin.
Schümann, Schussverletzung der Lunge. Sch. berichtet in der medizin.
Gesellschaft zu Leipzig am 7. 12. 09 (s. Münch, med. Woch. 3) über einen Fall von
Schussverletzung der Lunge bei einem 29jähr. Mann, der sich 4 Stunden vor der Ein-
lieferung mit einem 9 mm-Revolver in die 1. Thoraxseite geschossen hatte. Der Einschuss
lag 2 mm nach innen von der Mammillarlinie im 4. Intercostalraum, der Ausschuss
5 cm von der Mittellinie entfernt am Rücken zwischen 9. und 10. Rippe. Wegen der
schräg absteigenden Richtung des Schusskanals und des Blutbrechens wurde zunächst
eine Laparotomie vorgenommen, bei der sich Zwerchfellkuppel und Magen intakt erwiesen.
Sodann wurde durch Intercostalschnitt im 4. Intercostalraum die 4. Rippe partiell reseziert.
Es fand sich ein Streifschuss des Herzens am 1. Herzrande; die reichliche intrathorakale
Blutung war durch eine Schussverletzung des 1. Unterlappens veranlasst. Blutstillung
durch zwei tiefgreifende Seidennähte bewerkstelligt; völliges Austupfen der Pleurahöhle
und luftdichte Naht ohne Drainage. Nach 3 Monaten Heilung ohne Beschwerden.
Aronheim - Gevelsberg.
Seidel , Pathogenese und Therapie des genuinen Lungenemphysems
S. spricht in der Gesellschaft für Natur- und Heilkunde zu Dresden am 27. 11. 09
(s. Münch, med. Woch. 6) über neuere Anschauungen über Pathogenese und Therapie
des genuinen Lungenemphysems und schildert das Vorgehen der Freudschen Operation
bei einem 52jähr. Mann, der vor 2 Jahren operiert wurde und heute noch beschwerden¬
frei ist. Die Atembewegung ist von 2 auf 5 cm erweitert worden. Die drohende Inva¬
lidisierung ist abgewendet worden und Pat. hat als Werkführer seitdem ununterbrochen
gearbeitet. Die Operation ist möglichst in Lokalanaesthesie auszuführeu, Pneumothorax
zu vermeiden. Es empfiehlt sich die Wegnahme nur kleiner Rippenstücke (2—2,5 ca.)
und Vermeidung einer Resektion im knöchernen Teile, um die Beweglichkeit zu erhalten.
Vor unzeitiger doppelseitiger Operation ist zu warnen. Aron heim-Gevelsberg.
Ayala, Über Lungentuberkulose infolge von Quetschungen. (La Med.
degli Infortuni del lavoro e delle Malatti professionali 9. 10. 09.) An der Hand von
2 Fällen, bei denen sofort im Anschluss an den Unfall Bluthusten und Schmerzen ein¬
traten und sich eine floride Phthise entwickelte, bespricht A. folgende bei einer trau¬
matischen Tuberkulose zu berücksichtigenden Punkte:
1. Gesundheitszustand des Betreffenden im Augenblick der Verletzung. Ist der Verletzte,
während er den Unfall erlitt, bereits tuberkulös gewesen, so kann höchstens von
einer Verschlimmerung des Zustandes die Rede sein. Die Frage, ob der Betreffende
vollkommen gesund gewesen ist, muss mit Vorsicht beantwortet werden, da nach dem
Obduktionseigebnis Burkhardts nur 9 °/ 0 der Obduzierten frei von Tuberkulose sind.
(Diese Zahl bedarf der Revision, da sie doch nur aus in Krankenhäusern verstorbenen
Angehörigen der arbeitenden Klassen gewonnen ist; immerhin erreicht sie eine er¬
schreckende Höhe, wenn man die mit Pirquet scher Impfung gewonnenen Resultate
hinzuzieht. Ref.) Die Aufnahme einer sehr sorgfältigen Anamnese ist daher notwendig.
Man wird annehmen müssen, dass tuberkulöse Herde im Körper latent bestehen,
welche durch ein Trauma aufflackern.
2. Bedeutung und Grad der Gewalteinwirkung. Um einen latenten tub. «Prozess zu
entfalten, bedarf es nur einer massigen Kontusion des Brustkorbes; eine solche muss
aber objektiv und subjektiv nachgewiesen werden.
3. Sitz der Verletzung. Meist erleidet der Thorax das Trauma, es kann aber auch
eine allgemeine Verletzung (Sturz aus der Höhe) zur Entwicklung der Tuberkulose
führen. Die verletzte Seite ist meist die erkrankte, Einwirkung durch Contrecoup
ist indessen auch möglich.
4. Unmittelbare Einwirkungen. Die Lungenblutung, welche eine grosse Rolle spielt,
fehlt manchmal; man muss aber auch umgekehrt daran denken, dass eine solche
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
auch die nicht traumatische Tuberkulose einleiten kann. Wichtig ist der sofortige
Nachweis von TB. in dem blutigen Auswurf,
5. Zeit zwischen Trauma und Krankheitsausbruch. Bei dem Unterschied, ob es sich um Ver¬
schlimmerung eines bestehenden tuberkulösen Prozesses handelt oder um Entwicklung
eines neuen Krankheitsprozesses, ist im ersteren Falle die Zeit nach Schindler bis
zu 3 Monaten zugrunde zu legen, im zweiten von einigen Tagen bis zu mehreren Monaten.
6. Reihenfolge der Krankheitserscheinungen. Nach Auftreten der ersten Symptome
müssen die Krankheitserscheinungen sich ohne Unterbrechung aneinanderreihen.
7. Sehr wichtig ist der Obduktionsbefund, der für eine traumatische Tuberkulose unbe¬
dingt eine frische Erkrankung voraussetzt, wenn die Verletzung vor nicht gar langer
Zeit stattgefunden hat.
Bei der Abschätzung des Grades, der Dauer und des Schadens ist immer im Auge
zu behalten, dass die Prognose ernst ist. Eine Verletzung, welche zu einer traumatischen
Tuberkulose führt, kann nicht als Totschlag auf gefasst werden; das italienische Recht
nennt solche Fälle ornicidio preterintenzionale (unbeabsichtigter Totschlag).
Hamm er schmidt-Danzig.
Cardon, Lungentuberkulose nach Verletzung. (Medicina degli infortuni del
lavoro 11. 09.) Ein bisher ganz gesunder 39jähr. Hafenarbeiter stürzte beim Anlegen
eines Bootes an die Hafenmauer heftig mit der Brust gegen diese und von da erhitzt ins
Wasser. Sofort ins Krankenhaus gebracht, hatte er dort 5 Tage später eine leichte
Lungenblutung, die sich während des weiteren lOtägigen Aufenthalts dort noch immer
wiederholte. Während der weiteren häuslichen Behandlung durch den Vertrauensarzt
traten trockner Husten, Nachtschweisse und unbestimmte Brustschmerzen ein. Tempe¬
raturmessungen wurden nicht gemacht.
Einige Monate später wurden im Institut von Bernacchi in Mailand im Auswurf
Tuberkelbazillen nachgewiesen und Pat. zu 35 °/ 0 erwerbsunfähig geschrieben.
Nach 2 Jahren angeblich Verschlimmerung, sodass Pat. von 2 Privatärzten als
dauernd erwerbsunfähig bezeichnet wurde.
Aus der sehr eingehenden Begutachtung des zum Sachverständigen ernannten Verf.
sei hervorgehoben, dass physikalisch nur leicht rauhes Atmen an der rechten Spitze und
mittelblasiges Rasseln innerhalb eines fünflirestückgrossen Bezirks zwischen Schulter¬
blatt und Wirbelsäule gefunden wurde. Alle angewandten Methoden Hessen niemals
Tuberkelbazillen im Auswurf nachweisen. Nur einmal stieg während einer 2monatigen
Beobachtungsdauer die Abendtemperatur auf 37,4 °. Pat. lebte in den denkbar elendesten
Verhältnissen mit seiner zahlreichen Familie.
In längeren theoretischen Ausführungen sagt Verf., 1) dass in 79 °/ 0 der Fälle
Kontusionen des Brustkorbs Ursache für traumatische Tuberkulose sind; 2) der sichere
Nachweis der rein traumatischen Entstehung einer Lungentuberkulose könnte nur erbracht
werden, wenn bei einem Menschen vor dem Anfall mit allen denkbaren diagnostischen
Mitteln das völlige Freisein von Tuberkulose festgestellt wurde. Da mit solchen Zufällen
ja nicht zu rechnen sei, müsste man mit Wahrscheinlichkeiten rechnen und als solche die
Ansiedelung von Kochschen Bazillen in einer traumatischen Lungenblutung bezeichnen,
was nach unsern heutigen Anschauungen möglich sei. Da jedoch eine solche Blutung
leichter in einem tuberkulös veränderten Lungengewebe einträte, wäre die Frage so zu
stellen, ob es sich im Einzelfall um die Offenbarung einer bis dahin latenten Tuberkulose
durch den Unfall oder um die sehr seltene und wenig wahrscheinliche Tuberkulisierung
einer Parenchymverletzung handelte. 3) Endlich könnte der Unfall nur den Ablauf einer
offenbar vorhandenen Tuberkulose erschweren und verschlimmern, was in gerichtlich¬
medizinischer Hinsicht zu der schwierigen Entscheidung Veranlassung gäbe, welcher Teil
der verminderten Arbeitsfähigkeit der vorher vorhandenen Tuberkulose oder ihrer Ver¬
schlimmerung zur Last falle.
Von den klinischen Zeichen, die Pat. bot, ist die frische wiederholte Lungenblutung
das wichtigste, da verschiedene Autoren die rasch wiederholten Blutungen als charakte¬
ristisch für traumatische Tuberkulose ansehen. Nach Brouardel ist die durchschnitt¬
liche Zeit zwischen Trauma und Auftreten der Bazillen 3 Monate, nach Verf. die Wahr¬
scheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs um so grösser, je rascher nach dem Unfall
die Bazillen auftreten.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9.
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Kurz die Geschichte des Pak Zusammenfassend hebt Verf. hervor, dass ausser der
Kontusion der Fall des erhitzten Pat. ins Wasser von grosser Bedeutung sei und erkennt
den Zusammenhang des Lungenzustandes mit dem Trauma nach einer der beiden ersten
oben auseinandergesetzten Formen an.
In weiteren sehr ausgedehnten Ausführungen erklärt Verf., dass gegen das ausser-
gerichtliche Vorgutachten eine ganz wesentliche Besserung aufgetreten sei und stellt völlige
Ausheilung in Aussicht, da ein Unterschied in dem Verlauf zwischen gewöhnlicher und
traumatischer Tuberkulose nicht bestehe.
Interessant für den deutschen Unfallarzt sind die seitenlangen Betrachtungen über
den Einfluss möglicherweise wider Erwarten auftretenden Verschlimmerungen auf Grund von
zwischenlaufenden Krankheiten oder einem neuen Unfall — Schwierigkeiten, die für unsere
Rechtsprechung nicht existieren. Auf Vorschlag des Verf. wird dem Pat. seine Rente von 35%
belassen und ihm für 4 Monate der Enthaltung von der Arbeit die Vollrente gewährt
Die Beobachtung des unter den denkbar kläglichsten Lebensverhältnissen weiter¬
arbeitenden Pat. über zwei schwere Winter hinaus bis jetzt ergab das Verschwinden jeder
Spur von Lungensymptomen. Cr am er-Cottbus.
Sternberg, Über traumatische Pneumonie (Koutusionspneumonie). (ln-
augural-Dissertat. Berlin 10.) Nach eingehender Besprechung der Literatur über trau¬
matische Pneumonie teilt Verf. 12 Fälle aus der II. med. Klinik (Prof. Kraus) mit, in
welchen Obergutachten abgegeben waren. In 8 Fällen wurde ein Zusammenhang mit
vorhergehendem Trauma angenommen, in 4 Fällen abgelehnt Das Ergebnis des bear¬
beiteten Materials ergibt folgende Hauptgesichtspunkte bei der Begutachtung des Zu¬
sammenhanges zwischen Unfall und Pneumonie:
1) Würdigung der Art des Traumas mit Bezug auf die Pneumonie: a) Kontusion,
b) indirekte Beeinflussung durch Änderung des thorakalen Druckes (Heben von Lasten).
2) Der Zeitraum zwischen Unfall und Erkrankung, der in der Regel auf höchstens
4 Tage zu bemessen ist, muss im einzelnen Falle aber streng individuell behandelt
werden, sobald es sich um eine längere Zeitperiode handelt
3) Äussere Anzeichen, Sitz der Pneumonie an der betreffenden Stelle, sprechen gegebenen¬
falls für Kontusionspneumonie; das Fehlen äusserer Anzeichen, Sitz der Pneumonie
an anderer Stelle (Coup und Contre-coup) sprachen durchaus nicht gegen Kon¬
tusionspneumonie. A r o n h e i m - Gevelsberg.
An der Gölner Akademie für praktische Medizin
findet vom 21.—26. November 1910
ein Kursus für Unfallheilkunde für auswärtige Ärzte statt,
bei welchem folgende Vorträge, Demonstrationen und Übungen gehalten werden:
Geh. Med.-Rat Professor Dr. Bardenheuer: Verletzungen der Hand und der Finger,
Montag von 8—9 % Uhr, Bürgerhospital. . Kontinuitätsverletzungen der Extremitäten,
Mittwoch von 12—1 Uhr, Augustahospital. Über Frakturen, Freitag von 8— 9 V 2 Uhr,
Bürgerhospital. — Professor Dr. Tilman: Verletzungen und chirurgische Erkrankungen
des Kopfes, Dienstag von 8—9 % Uhr, Lindenburg. Über Wundinfektionskrankheiten,
Donnerstag von 8—9 % Uhr, Lindenburg. — Behandlung und Begutachtung von Ge¬
schwülsten, Freitag von 12—1 Uhr, Augustahospital. — Dozent Professor Dr. Dreesmann:
Beziehung des Traumas zur Appendicitis, Mittwoch von 8—9 % Uhr, Bürgerhospital.
Pankreatitis und Nephritis in ihren Beziehungen zur Unfallheilkunde, Freitag von 5—6 Uhr,
Bürgerhospital. Über Hernien, Samstag von 8—9 % Uhr, Vincenzhospital (Eintracht-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen weeen Nr. 9.
Strasse). — Dozent Professor Dr. Cramer: Über traumatische Erkrankungen der Gelenke,
Wirbelsäule usw. sowie über die Nachbehandlung chirurgischer Unfallkranker, Montag.
Dienstag, Donnerstag, Freitag von 4—5 Uhr, Bürgerhospital. — Dozent Oberstabsarzt
Professor Dr. Grässiter: Technik der Extensionsverbände; Montag von 9 X I 2 —IOV 2 Uhr,
Bürgerhospital. Die Röntgendiagnostik in ihrer Beziehung zur Unfallheilkunde, Dienstag.
Donnerstag, Samstag von 9V 2 — 10 V 2 Uhr, Lindenburg. Röntgenschädigungen und ihre
Verhütung, Freitag von 9 — 10 Uhr, Bürgerhospital. — Geh. Obermedizinalrat
Professor Dr. Fritsch (Bonn): Die Retroflexio uteri in der Unfallheilkunde, Donnerstag
von 6—7 Uhr, Bürgerhospital. — Professor Dr. FUth: Die Beziehung der Unfälle zur
Geburtshilfe und Gynäkologie, Mittwoch von 9 V 2 — 10 V 2 Uhr, Bürgerhospital, Professor
Dr. Preysing: Verletzungen von Ohren, Nasen und Kehlkopf, Mittwoch von 3—4 Uhr,
Bürgerhospital. — Dozent Professor Dr. Pröbsting : Die erste Hilfe bei Unfallverletzungen
des Sehorgans, Montag von 5—6 Uhr, Bürgerhospital. Die Nachbehandlung von Ver¬
letzungen des Auges, Donnerstag von 5—6 Uhr, Bürgerhospital. — Professor Dr. Hoch¬
haus: Behandlung und Begutachtung von inneren Erkrankungen nach Unfall (Unfall¬
krankheiten des Rückenmarks und der peripheren Nerven; Stoffwechselerkraukuugen),
Montag, Mittwoch, Freitag von 10 V 2 — 12 Uhr, Augustahospital. — Professor Dr. Matthes:
Behandlung und Begutachtung von inneren Erkrankungen nach Unfall (Unfallkrankheiteu
des Zirkulationsapparates, des Verdauungsapparates und der Lungen), Dienstag, Donnerstag,
Samstag von 10 1 / 2 — 12 Uhr, Lindenburg. — Dozent Oberstabsarzt Professor Dr. Dautwiz:
Die Lungentuberkulose in ihren Beziehungen zu Unfällen, Montag von 12 — 1 Uhr, Augusta¬
hospital. —- Professor Dr. Aschaffenburg : Traumatische Neurosen und Psychosen, Dienstag.
Donnerstag, Samstag von 12—1 Uhr, Lindenburg. — Professor Dr. Jores: Anleitung und
Winke für die Ausführung von Unfallsektionen, Mittwoch von 4—5 Uhr, Bürger-Hospital.
— Dozent Kreisarzt Dr. Meder: Arzt und Unfallversicherung, Montag und Dienstag von
3—4 Uhr, Bürgerhospital. Arzt und Invalidenversicherung, Donnerstag, Freitag von
3—4 Uhr, Bürgerhospital. — Ehren-Syndikus A. Schwanck: Aufgaben und Praxis der
Berufsgenossenschaften bei der Behandlung von Unfallverletzten, Montag 6—7 Uhr,
Bürgerhospital. — Verwaltungsdirektor Paul Lohmar: Die Praxis der Berufsgenossen¬
schaften bei Rentenfeststellung, Dienstag 5—6 Uhr, Btirgerhospital.
Mittwoch von 5—7 Uhr Bürgerhospital finden Vorstellungen besonders wichtiger
und interessanter Verletzungsfälle unter Mitwirkung von Vertretern der Berufsgenossen-
schaften mit Diskussion statt.
Die nächste Nummer erscheint unter Nr. 10 und 11 am 1. Oktober d. J. in er¬
heblich erweitertem Umfange etwa 13 Druckbogen stark als dem Reichsversicherungsamt
anlässlich des 25jährigen Bestehens der Unfallgesetze gewidmete Festschrift.
Diese enthält Aufsätze der Herren Bähr-Hannover, Bernacchi-Mailand, Bet tmann-
Leipzig, Bogatsch-Breslau, Bum-Wien, Cr am er-Cottbus, Drey er-München, Fürbrin-
ger-Berlin, Kaufmann-Zürich, Kühne-Cottbus, Lauenstein-Hamburg, Ledderhose-
Strassburg, Liniger-Düsseldorf, Lossen-Darmstadt, Passow-Berlin, Rumpf und Sel¬
bach-Bonn, Quincke-Kiel-Frankfurta/M., Schuster-Berlin, Sudeck-Hamburg, Thiem-
Cottbus und Tilmann-Cöln und gibt eine vortreffliche Übersicht über den derzeitigen
Stand der Unfallkunde.
Unsere Abonnenten erhalten die Festschrift kostenlos zugestellt.
Sie kann aber auch ausserhalb des Abonnements einzeln zum Preise von G M.
abgegeben werden.
Bestellungen werden schleunigst erbeten, da die Nachfrage voraussichtlich eine
grosse sein wird.
Yerlag der Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenvesen.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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Präsident Dr. Bödiker
vom 11. Juli 1884 bis 1. Juli 1897
t 4. Februar 1907
Präsident Gaebel
von 1897 bis 2. Juli 1900
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Festnummer*
anlässlich des
26jährigen Bestehens der TJnfallyerslcherungsgesetze,
unter Mitwirkung
mehrerer in der Begutachtung und Behandlung Unfall¬
verletzter tätigen Ärzte und Heilanstaltsleiter
herausgegeben
und dem Deutschen Reichsversicherungsamt
gewidmet
vom
Herausgeber und Verleger der Monatsschrift ftir Unfallheilkunde
und Invalidenwesen
LEIPZIG.
Verlag von F. C. W. Vogel.
1010.
* Teils wegen verspäteter Einlieferung, teils wegen Raummangels mussten einige Arbeiten
zurückgestellt werden, so ein Aufsatz von Dr. C. Fr. Schmidt, über Invalidenbegutachtung, von
Dr. C. Schliack, über Blutdruckmessungen bei der Begutachtung, von Dr. Nich6, über Speise-
röhrenerweiterung, von Erfuhrt über Zuckerhamruhr und Unfall, von Dr. Schönefeld über
Trauma, Diabetes und Tuberkulose, von Lohmar-Cöln über Heilverfahren in der Wartezeit.
Die Aufsätze werden nach und nach in den folgenden Nummern dieser Zeitschrift ver¬
öffentlicht werden.
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Widmung.
Zu dem Tage, am welchem ein Vierteljahrhundert verflossen ist, seitdem die
Unfallversicherungsgesetze ihre segensreiche Wirksamkeit entfaltet haben, einem
Tage, an welchem Versicherte, die Träger der Versicherung und die zur Recht¬
sprechung tätig gewesenen Arbeitergerichte mit Dank, Genugtuung und Befriedi¬
gung auf das in diesem Zeitraum Genossene, Geschaffene und gesetzlich Geregelte
zurückblicken dürfen, wollen auch die Ärzte, die ihrer Berufstätigkeit ent¬
sprechend zur Mitwirkung an der Ausführung der Arbeitergesetze gelangt sind,
ihren Dank- und Festgruss entbieten und widmen diese Festschrift dem Deut¬
schen Reichsversicherungsamt, der obersten VerVraltungs- und Gerichtsbehörde
im Wirkungsgebiet der .Arbeitergesetzgebung.
Schon oft ist es ausgesprochen worden, wie dankbar die Ärzte es aner¬
kennen, dass die Begutachtung und Behandlung Unfallverletzter und Invalider
eine im Anfang der Wirkung der Gesetze kaum geahnte Anregung gegeben hat
zu einer eingehenden Forschung nach den Ursachen der Erkrankung, nach ihrer
Beeinflussung durch Unfälle, ihrer Einwirkung auf die körperliche und geistige
Leistungsfähigkeit, wie sie nie zuvor in dieser Genauigkeit, Ausdehnung und
Vertiefung von den Ärzten verlangt wurde. Es bedarf daher heute nur eines
nochmaligen Hinweises auf die Befriedigung der Ärzte über dieses neue, durch
die Unfallgesetzgebung ihnen bescherte Sonderfach ihrer ärztlichen Wissenschaft,
der Unfallkunde oder Unfallheilkunde.
Dankbar aber wollen die Ärzte auch heute anerkennen, dass die Berufs¬
genossenschaften und Arbeitergerichte von vornherein die Ärzte — in der
richtigen Erkenntnis von der Notwendigkeit der ärztlich wissenschaftlichen
Grundlage der Rechtsprechung in Unfallsachen — zur Mitwirkung herangezogen
haben, zu einer Zeit, in welcher der Name „Arzt“ im Unfallgesetz noch gar
nicht enthalten war, der Gesetzgeber also die Bedeutung der ärztlichen Mit¬
wirkung bei der Ausführung der Gesetze mindestens erheblich unterschätzt
hatte.
Ganz besonders hat das Reichsversicherungsamt diese Heranziehung der
Ärzte begünstigt, angeordnet und selbst ausgeführt und immer und immer wieder
die Bedeutung der ärztlichen Sachverständigentätigkeit bei der Verwaltung und
Rechtsprechung in Unfallsachen betont.
Jeder der drei Präsidenten, die nach einander an der Spitze dieses Amtes
gestanden haben und deren Bilder wir in der Festnummer bringen, hat in dieser
Hinsicht anregend gewirkt.
Immer neue Wege wurden gesucht und gefunden, um die Mitwirkung der
Ärzte fruchtbringend zu gestalten.
Es sei nur erinnert an die ausserordentlich geschickte Auswahl von Ober-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
gutachten bei Sonderfragen auf ärztlichem Gebiet, an die Veröffentlichungen be¬
sonders wichtiger Obergutachten in den Amtlichen Nachrichten des Reichsver¬
sicherungsamtes, an die Besprechung von Büchern und Aufsätzen über Unfall¬
kunde, an die von dem jetzigen Herrn Präsidenten bewirkte Einrichtung von
ärztlichen Vortragsabenden im Reichsversicherungsamt, an die ebenfalls von
diesem veranlasste Einberufung von Ärzten und Berufsgenossenschaftsvertretern
zur Beratung über die zweckmässigste Handhabung des Heilverfahrens, an die
enge Fühlungnahme des Reichsversicherungsamtes mit den Heilanstalten, die
sich vorwiegend mit der Behandlung Unfallverletzter befassen.
Den Besuchen der Herren Mitglieder des Reichsversicherungsamtes in
diesen Heilanstalten verdanken die Leiter manche wertvolle Anregung.
Es waren keine blossen Revisionen!
Möge das gute Verhältnis zwischen den Berufsgenossenschaften und den
Arbeitergerichten, namentlich dem Reichsversicherungsamt einerseits und den
Ärzten auf der anderen Seite auch im neuen Vierteljahrhundert und für immer
erhalten bleiben!
Es kann ja nur denen zu Gute kommen, für die wir alle arbeiten, den
Veteranen und Invaliden der Arbeit.
Möge die neue Reichsversicherungsordnung, das ist unser letzter und be¬
sonderer Wunsch, wohl eine Entlastung des Reichsversicherungsamtes, aber keine
Einschränkung seines Einflusses herbeiführen!
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Original fro-m
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Neehanotherapie and der Begotaehlnng Unfallverletzter, Invalider und Kranker
begründet von
Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem,
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiein-Cottbus.
Nr. 10/11. Leipzig, Oktober—November 1910. XVII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Die Bedeutung der Unfallkunde für die Therapie.
Vom Privatdozenten Dr. Anton Bum, Wien.
Von den jede ärztliche Betätigung fundierenden Momenten — Erhebung
der Ätiologie, Stellung der Diagnose und Prognose sowie Inangriflnahme der
Therapie — waren es die beiden erstgenannten, die aus dem von der Unfall¬
gesetzgebung und deren Durchführung gebotenen eingehenden Studium eines
Riesenmaterials an Verletzungen und vermeintlichen Verletzungen direkten Vor¬
teil gezogen und eine zum Teil überraschende Entwicklung erlangt haben. Durch
die Kenntnis zumal der traumatischen und posttraumatischen Erkrankungen
innerer Organe, der Rolle, welche dem Trauma in der Verschlimmerung vorher
bestandener Krankheiten zukommt, und der Bedeutung von früher kaum be¬
achteten Verletzungen für das Schicksal des Verunfallten haben unsere dies¬
bezüglichen Anschauungen gründlichen Wandel erfahren. Jeder Tag vermehrt
unsere Kenntnisse, jeder Tag vergrössert den Kreis ernster, zielbewusster Arbeiter
aller Zungen auf dem auch praktisch wichtigen Gebiete der Unfallkunde, der
Ätiologie und Diagnostik so viel zu danken haben.
Nicht minder auch die Therapie, wenn auch auf indirektem, gewundenem
Pfade. Der forensische Charakter der Unfallkunde nötigt ihre Vertreter zur An¬
wendung aller bewährten Methoden, zur Ersinnung neuer Methodik zwecks Er¬
forschung der Wahrheit; der forensische Charakter unserer Disziplin ist es wieder,
der auch die somatischen und psychischen Schicksale der Unfallverletzten grell
beleuchtet und den Ergebnissen der Therapie als Lupe dient, die früher kaum
bemerkte und sicherlich nicht beachtete Fehler unserer Behandlung zu deut¬
licher Wahrnehmung bringt.
„Errando discimus.“ Wir haben die Bedeutung scheinbar irrelevanter
Handlungen und Unterlassungen für die Zukunft des verletzten Arbeiters kennen
gelernt; wir haben den Wert einer von Anfang an funktionellen Therapie
für den Verletzten erkannt, die durchaus nicht der Vernachlässigung anatomischer
Restitution gleichkommt, wie manche zu glauben scheinen; wir haben gesehen,
dass es für den Verunfallten sehr bedeutungsvoll ist, in welcher Weise der erst¬
intervenierende Arzt, der Helfer am Orte des Unfalls oder doch unmittelbar nach
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300 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
einem solchen, seine Aufgabe erfasst, dass nicht minder bestimmend sich die
Art der weiteren Behandlung von Verletzungen gestaltet, die zumeist, weil
scheinbar typisch, das Interesse der Fachchirurgen minder intensiv erregen, als
operative Fälle; wir haben weiter den Wert richtiger und rechtzeitiger Indi¬
kationsstellung für die Anwendung entsprechender physikalischer Methoden schon
während des Heilverfahrens und nicht erst zur „Nachbehandlung“ erfahren; wir
haben endlich eingesehen, wie entscheidend die Erkennung des richtigen Zeit¬
punktes des Abschlusses des Heilverfahrens oft für die volle Arbeitsfähigkeit des
Verunfallten ist, dessen Berufsarbeit selbst nicht selten das Werk der funktio¬
nellen und anatomischen Heilung krönt.
Wir haben viel gelernt und dürfen nichts vergessen. Es erscheint daher
geboten, nicht nur auf die selteneren Verletzungen mit abnormem Verlaufe, nicht
nur auf Raritäten, sondern in erster Reihe auf die — Alltäglichkeiten zu ver¬
weisen, zu welchen leider auch die zahlreichen Behandlungsfehler meist tech¬
nischer Natur gehören, die gleich unverwischbaren Runen in die Extremitäten,
Amputationsstümpfe und Narbenzüge verunfallter Arbeiter eingegraben sind. Es
sind keine „Kunstfehler“ im Sinne des Gesetzes oder auch nur des zünftigen
Sprachgebrauches, die hier in Frage kommen, wohl aber Fehler in der immer
mehr zur Geltung kommenden Kunst, neben und über der Sanatio anatomica der
Restitutio functionalis voll und ganz Rechnung zu tragen.
Mit einer Arbeit über Gewöhnung an Unfallfolgen beschäftigt, habe ich vor
Jahresfrist die Ärzte eines der grössten Kassenverbände Österreichs ersucht, mir
Fälle alter Verletzungen zumal der Extremitäten zu senden, die ihnen gelegent¬
lich — anlässlich von Erkrankungen, neuerlichen Verletzungen usw. — vor
Augen treten. Die Herren Kollegen haben meine Bitte in dankenswerter Weise
erfüllt, so dass ich, abgesehen von eigenem, seit ca. zwei Dezennien beobachtetem
und zum Teil begutachtetem Materiale viele Hundert alte, wieder arbeitende Ver¬
unfallte zu untersuchen in der Lage war. Gleich zahlreichen anderen Autoren
habe auch ich den grossen Wert der Gewöhnung an Unfallfolgen und der Übung
in der Berufsarbeit für die materielle Zukunft des Verletzten konstatieren können,
gleichzeitig aber eingestehen müssen, dass den Arbeitswilligen viel Mühe, Schmerz
und Willensanstrengung durch vorschauende, erspriessliche funktionelle Therapie
erspart worden wäre, von jenen nicht zu sprechen, welchen der Mangel dieser
Therapie die Wiederaufnahme der gewohnten Arbeit unmöglich gemacht hat
und die man kaum jemals wiedersieht.
Beginnen wir mit den häufigsten Folgen von Behandlungsfehlem, dem Pes
valgus therapeuticus nach Verletzungen der unteren Extremität, besonders nach
Knöchelbrüchen und den nicht selten übersehenen Metatarsalfrakturen. Allzu
lange, unzweckmässige Immobilisierung in ungeeigneter Stellung des Fusses ist
die häufigste Ursache dieser Deformität Was letztere für Arbeiter bedeutet, die
stehend zu arbeiten gezwungen sind, bedarf nicht der Hervorhebung. Nicht
minder häufig sind hochgradige Versteifungen von Gelenken und Atrophie der
sie bewegenden Muskeln nach einfachen Knochenbrüchen. Hier ist, wie bekannt
und von allen Vertretern der Unfallkunde genugsam hervorgehoben, gleichfalls
die allzu lange Immobilisierung im zirkulären Gipsverbande, die zu späte An¬
wendung mobilisierender Behandlung die Ursache von Bewegungsstörungen, für
welche nicht der Unfall, sondern die unzweckmässige Behandlung der Unfall¬
folgen verantwortlich ist Gilt dies für alle Frakturen, so ist den Gelenkbrüchen
und den juxtaartikulären Frakturen, den Brüchen mit sehr kurzen zentralen
Fragmenten, den Frakturen der Patella und des Olekranon, den typischen
Rissfrakturen der Fibula und des Radiuss diesbezüglich besondere Beachtung
zu schenken, weil hier aus anatomischen Gründen die schwersten funktionellen
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Störungen resultieren, wenn die Immobilisierung übertrieben und nicht schon
während derselben durch Massage der zumeist gefährdeten Streckmuskulatur und
wenn auch nur unbedeutende, aber regelmässige Bewegungen der Gelenke die
Folgen der Ruhigstellung bekämpft werden. Gleiches setzt die Anwendung der
Knochennaht und anderer Fixationsarten der Fragmente voraus, deren Anzeigen
sich ja immer deutlicher präzisieren lassen. In der Bardenheuerschen Ex¬
tensionsbehandlung der Frakturen besitzen wir ein sicheres Mittel der Stellungs¬
korrektur und Retention der Bruchstücke, der Verhütung übermässiger Ver¬
kürzung der verletzten Extremität, ein Mittel, welches durch die Verbesserung
Zuppingers — Extension bei Muskelentspannung — dank dem geringeren Ge¬
wichtszuge bei Semiflexion der Glieder die Muskelatrophie verhindert, zu¬
mal sein Gebrauch die gleichzeitige Anwendung der Muskelmassage gestattet.
Welche Bedeutung dies für die Effekte der Behandlung von Schenkelhals-, Femur-
und Unterschenkelbrüchen besitzt, bedarf der Erörterung nicht. Fort also mit
dem zirkulären Gipsverbande in der Behandlung der Frakturen, fort mit der
Pauschaltherapie der Knochenbrüche, von welchen jeder einzelne aufmerksamste
Individualisierung, häufige Erneuerung und Änderung des Verbandes, Anwendung
aller die Retention der Bruchstücke und die spätere Funktion garantierender
Maßnahmen, frühzeitige Bewegung der Nachbargelenke und frühzeitige Anwendung
der Massage und Gymnastik erfordert Fort mit der länger als wenige Tage
dauernden Fixation luxierter und kontusionierter Gelenke, deren Funktion nur
bei baldiger Mobilisierung intakt bleibt. Fort mit der veralteten Ideenassoziation
der Begriffe Verletzung und Ruhe!
Die Fehler in der Behandlung von Verletzungen machen sich in erhöhtem
Maße bei solchen der oberen Extremitäten geltend. Wir wollen sie in tun¬
lichster Kürze darzustellen versuchen. Neben Ankylosen und Atrophien, deren Ur¬
sprung auf die im vorstehenden skizzierten Unterlassungssünden bei Behandlung
von Frakturen, Distorsionen, Kontusionen usw. zurückzuführen ist, finden wir
nur zu häufig den aktiv immmobilen, weil der Beuge- oder Strecksehne be¬
raubten Finger. Forscht man nach, so hört man, dass die Naht der traumatisch
durchtrennten Sehne überhaupt nicht oder erst nach Tagen im Spital gemacht,
oder dass sie nicht „gehalten“ habe; gewiss, die Ausführung einer korrekten
Sehnennaht ist nicht leicht; die Aussicht, eine Arbeiterhand zu erhalten,
sollte uns hier zur grössten Aufmerksamkeit, zum Aufgebot unseres vollen
technischen Könnens ermuntern. Nicht minder oft sehen wir die Nachbarfinger
des verletzten Fingers starr und steif, obgleich sie keinerlei Spuren einer Ver-
etzung aufweisen. Sie haben, was durchaus perhorresziert werden muss, als
„Schienen“ des verletzten Nachbars gedient und wurden gleich diesem wochen¬
lang immobilisiert Von verschiedenen Seiten wurde bereits auf den Abusus
der Riesen verbände nach Fingerverletzungen hingewiesen; die Hand des Arbeiters
ruht weich und warm in der Wattehülle eines solchen Verbandes; sie muss aber
die schönen Tage der Ruhe später durch Störungen ihrer Arbeitsfähigkeit
teuer bezahlen. Man muss von diesen Pauschalverbänden auch hier, und ganz,
besonders hier, absehen lernen und nur den verletzten Teil, aber auch nur diesen
verbinden, wenn und so lange dies nötig ist.
Das herrliche Gebilde der menschlichen Hand versagt den Dienst fast
ausnahmslos in dem Augenblick mangelnden Faustsschlusses, der dem Arbeiter
das Festhalten des Werkzeuges unmöglich macht. Alles, was den Faustschluss
hindert, stört die Funktion der Hand. Ein in Streckstellung versteifter Finger
macht Faustschluss unmöglich; es ist Aufgabe des Arztes, falls die Mobilisierung
nicht gelingt, die Versteifung des Fingers in günstiger Stellung des Grund- und
Mittelgelenks (ca. 125°) anzustreben oder aber die Entfernung des Störenfriedes
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302 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
derart zu veranlassen, dass der zurückbleibende Stumpf nicht zu lang ausfällt,
da sich der Arbeiter sonst an ihm stösst. Die alte Chirurgenlehre, die jeden Milli¬
meter Finger bis zur äussersten Grenze der Möglichkeit konserviert sehen wollte,
gilt heute — vom Daumen abgesehen — nicht mehr. Wir brauchen eine verwendbare
Arbeiterhand und müssen sie aus dem nach einer Verletzung erübrigenden
Materiale zurechtzimmern. Hierbei werden wir entfernen, was später stören
würde, für glatte Knochenstümpfe sorgen, die Mittelhandköpfchen aus funktio¬
neilen Gründen zu erhalten suchen (Liniger) und die Narben möglichst auf die
Streckseite der Finger verlegen, wo sie gegen die kleinen Arbeitsverletzungen
geschützter sind als auf der Innenseite der Hand. Solch ungünstig lokalisierte
Narbe an der Arbeiterhand, die immer wieder exulzeriert, weil sie fortwährender
Irritation ausgesetzt ist, stellt eine schwere Störung der Arbeits- und Erwerbs¬
fähigkeit, eine Quelle häufiger Klagen des Verunfallten. Anrufung der Unfall¬
anstalt, des Schiedsgerichts usw. dar, die so leicht zu vermeiden gewesen wäre.
All dies und noch viel mehr — ich erinnere an die Forderung provisorischer
Wundversorgung und Blutstillung am Unfallsorte, während der erste Verband
nach definitiver Blutstillung, ev. Sehnen- und Wundnaht, der Klinik, dem Kranken¬
hause zu überlassen' ist — haben wir aus unseren Fehlern gelernt, die, an Un¬
fallversicherten zutage getreten, uns ein beredtes Memento sind für ferneres ärzt¬
liches Wirken. Und wenn, wie es den Anschein hat, nunmehr auch die Schule
aus den Erfahrungen schöpft, welche das Leben hier in reichem Maße bietet, so
muss diese Tatsache als eine neue, nicht gering anzuschlagende Errungenschaft
der jüngsten medizinischen Disziplin begrüsst werden, — der Unfallkunde.
Die Notwendigkeit einer besonderen Vorbildung der Ärzte
für die soziale Versicherung.
Von Dr. C. Kaufmann, Dozent in Zürich.
(Referat für die internationale Konferenz der sozialen Versicherungen im Haag
vom 6.—8. September 1910.)
Zu den Verhandlungen des letzten internationalen Versicherungskongresses
in Rom über den ärztlichen Dienst in der Versicherung hatten Herr Dr. Haeberlin
und ich als schweizerische Referenten Beiträge geliefert Jener behandelte die
Organisation des ärztlichen Dienstes in der schweizerischen Arbeiterversicherung,
ich besprach die Organisation des Unterrichtes der sozialen Medizin an den
Universitäten. Für die gegenwärtige Diskussion wurde ein einziger Referent
aus der Schweiz gewünscht und das Landeskoinitee hat mich als solchen be¬
stimmt. Was wir bis jetzt an Erfahrungen über die Stellung der Ärzte zu den
privaten Krankenkassen besitzen, hat Kollege Haeberlin in dem angeführten
Referate zusammengestellt.
Unser Versicherungsgesetz liegt noch in Beratung bei den eidgenössischen
Räten. Die Ärzte haben dafür besondere Postulate durch die schweizerische
Ärztekommission aufgestellt. Im Nationalrate beteiligten sich die dem Ärzte¬
stande angehörenden Mitglieder in reger Weise an den Verhandlungen. Die
Kommission des Ständerates verlangte noch über die wünschbare Stellungnahme
des Gesetzes zu den traumatischen Neurosen Aufklärung und nahm zu diesem
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 303
Zwecke am 5. Oktober 1909 ein Votum von Herrn Prof. Dr. Egger in Basel und
von mir entgegen. Jener verlangte als Entschädigungsart der traumatischen
Neurosen die zum voraus zeitlich begrenzten und abgestuften Renten. Ich wählte
die Bedeutung des unzweckmäßigen Verhaltens der Versicherten zum Haupt-
gegenstande meiner Ausführungen und stellte für seine Bekämpfung die erfor¬
derlichen Anträge.
Sie wollen hieraus entnehmen, dass die schweizerischen Behörden sich die
Erfahrungen und das Fachwissen der Ärzte hinsichtlich der sozialen Versiche¬
rung zu Nutzen machen. Deswegen besteht bei uns kein Anlass zur Beunruhi¬
gung der Ärzte. Allem Anscheine nach wird das Gesetz die freie Arztwahl für
die Kranken- und Unfallversicherung bestimmen.
Als Ergänzung meines in Rom gehaltenen Referates will ich hier die Not¬
wendigkeit einer besonderen Vorbildung der Ärzte für die Aufgaben der sozialen
Versicherung begründen. Die Verhandlungen in Rom haben uns mitten in den
Kampf zwischen dem Kassenarzte und dem frei gewählten Arzte geführt.
Meines Erachtens können manche unversöhnlichen Gegensätze dieses Kampfes
durch die Forderung einer besonderen Vorbildung des Arztes für die Zwecke
der sozialen Versicherung ausgeglichen werden. Deswegen habe ich mein Thema
gewählt und werde es in Hinsicht auf die Kranken-, Unfall- und Invaliditäts¬
versicherung durchführen.
I. Krankenversicherung.
Der Zweck der Arbeiterversicherung ist ein doppelter: 1. dem Versicherten
im Falle der Erkrankung oder eines Unfalles die erforderliche Pflege und Be¬
handlung zu gewähren und 2. durch Geldleistungen in den Zeiten der durch
Krankheit, Unfall oder Invalidität bedingten Arbeitsunfähigkeit eine Notlage zu
verhindern, welche den hilflosen Arbeiter und seine Familie der Armenpflege
überweisen würde. Die Krankenversicherung ist der wichtigste und wirksamste
Teil der Arbeiterversicherung. Die für sie notwendigen organisatorischen Ma߬
nahmen beziehen sich auf die Einrichtung und Normierung der Krankenkassen
als Organe der Versicherung. Sie haben die Aufgabe, die Mittel für die Geld¬
leistungen aufzubringen und diese selbst zu gewähren, überdies aber auch die¬
jenige, den ärztlichen Dienst für die Versicherten zu organisieren.
Wenn die Krankenversicherung Erfolge erzielen will, die ohne
sie nicht erzielbar sind, so kann sie dies nur unter Mitwirkung der
Ärzte. Ein verständnisvolles, zielbewusstes Zusammenwirken der
Krankenkassen und Ärzte ist also dringend notwendig.
Die Krankenversicherung stellt den Arzt vor ganz besondere Aufgaben,
denen er auf Grund seiner Studien und seiner Erfahrungen nicht gewachsen ist
oder die in der gewöhnlichen Praxis nicht mit der gleichen Schärfe hervortreten.
Sie ermöglicht es zunächst dem Versicherten, den Arzt gleich im Anfang der
Erkrankung beizuziehen. Dadurch bekommt er mit den ersten Stadien der
Krankheit Fühlung, deren Kenntnis und Behandlung gleich wichtig ist. Sie
stellen unter Umständen an den diagnostischen Scharfblick grössere Anforde¬
rungen; vor allem aber drängen sie die Frage auf, ob die Wohn- und Verpfle¬
gungsverhältnisse derart sind, dass sie die Behandlung in der Wohnung ge¬
statten, ohne den Verlauf der Krankheit oder die Umgebung des Kranken zu
gefährden. Die Diagnose und die Entschliessungen hinsichtlich der Verpflegung
müssen sofort schriftlich auf dem Meldeschein angegeben und der Arzt kann
dafür später behaftet werden.
Die ärztliche Behandlung soll für die Versicherung so billig als möglich
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
zu stehen kommen. Gleichwohl dürfen die Rücksichten auf die Rasse den
Kranken niemals schädigen. Das ist der wichtigste Punkt in der Kassenpraxis
der Ärzte. Man hat seit dem Bestehen der öffentlichen Krankenversicherung
genaue statistische Erhebungen über die Kosten der ärztlichen Behandlung pro
Krankheitsfall und Krankheitstag gemacht. Diese Erhebungen entsprangen und
dienten ausschliesslich den geschäftlichen Interessen der Kassen und Kassen¬
verbände. Die Ärzte können daraus höchstens lernen, wie billig sich die Kranken
behandeln lassen; über die Art der Behandlung selbst und ihre Leistungsfähig¬
keit belehren jene Erhebungen nicht.
Die Kassenpraxis stellt für die Ärzte eine neue Tätigkeit dar, und es ver¬
hält sich mit ihr wie mit allen Neuerungen: der eine findet sich rasch hinein,
gewinnt wegleitende Gesichtspunkte, Sicherheit des Auftretens und die Zufrie¬
denheit und Anerkennung der beteiligten Kreise, ein anderer kommt über die
Schwierigkeiten des Anfangs kaum hinweg, macht viele Missgriffe, versteht
seine Erfahrungen nicht zu deuten und schafft sich eine ganz prekäre Stellung.
Dass die bisherige Kassenpraxis nicht frei von Mängeln war, ergibt sich
für Deutschland schon aus der ungenügenden Behandlung der versicherten
Unfälle während der Karenzzeit von Seite der Krankenkassen. Seitdem die
Berufsgenossenschaften durch den § 76 c des Krankenversicherungsgesetzes die
Befugnis erhielten, während der Karenzzeit die Behandlung der Verunfallten zu
übernehmen, haben sie von Jahr zu Jahr steigende Aufwendungen für diese
Behandlung gemacht. Die letzten Angaben betreffen das Jahr 1908 (1): Insge¬
samt wurden 12569 Unfälle von den Berufsgenossenschaften übernommen, und
zwar 3275 Knochenbrüche, 741 Augen- und 8553 sonstige Verletzungen. In
6439 Fällen wurden Anstalts- und in 6130 Fällen ambulante Behandlung ein¬
geleitet. Der Erfolg war in 11701 Fällen günstig und in 852 ungünstig. Die
Gesamtkosten der Behandlung betrugen Mk. 915031,20, wovon die Kranken¬
kassen Mk. 150431,07 zurückerstatteten, so dass also die Berufsgenossenschaften
Mk. 796898,71 aufwenden mussten, um die wünschbaren Resultate der Behand¬
lung der Verletzten zu erzielen. Um das Bild der ungenügenden Behandlung
der Unfälle durch die Ärzte der Krankenversicherung zu vervollständigen, sollte
man noch die Verhältnisse, welche die Einleitung des Heilverfahrens in späterer
Zeit veranlassen, genauer kennen. Die erfahrensten deutschen Unfallärzte
weisen darauf hin, dass sehr oft die Folgen der früheren Behandlung noch eine
spätere Behandlung erfordern. Es ist dies ein weiterer Beweis, wie ungenügend
die Behandlung von Seite der Krankenkassen während der Karenzzeit ist.
Ein grosser Teil der Mängel der ärztlichen Behandlung lässt sich nur
durch eine besondere Ausbildung der Ärzte beseitigen. Eine solche war natür¬
lich in den ersten Jahren des Bestehens der Versicherung nicht möglich. Jetzt
aber hat sie in Deutschland und Österreich schon so lange gewirkt, dass hier
mit der Kassenpraxis vertraute Ärzte als Lehrer der angehenden Ärzte ver¬
wendet werden können.
Dem Lehrgänge müssen folgende Aufgaben gestellt werden: Einrichtung
und Geschäftsgang der Krankenkassen, An- und Abmeldung der Krankheiten,
Berichterstattung über deren Verlauf, Erwirkung der Krankenhaus- oder Spezial¬
behandlung und einer besonderen Fürsorge während der Genesung, Rezeptur
mit Berücksichtigung der Erzielung eines befriedigenden therapeutischen Er¬
folges unter Schonung der Mittel der Kasse, physikalische Heilmethoden, beson¬
ders Wasserheilverfahren, Krankendiätetik, Behandlung chronischer Erkran¬
kungen ohne Aussetzung der Arbeit, Krankheitsverhütung’, Hygiene der Arbeiter¬
bevölkerung.
Denjenigen Ärzten, welche einen solchen Unterricht mit reichlichen prak-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
tischen Übungen genossen haben, muss die Befähigung zur Kassenpraxis zu¬
erkannt werden. Sobald diese eine Sache des ärztlichen Wissens ist, wird sie
ohne weiteres auch eine Sache des ärztlichen Gewissens. Heute kommt es nicht
selten vor, dass die Kassenvorstände Ärzten und Ärzteverbänden vorwerfen, dass
sie von den Einrichtungen und dem Geschäftsgänge einer Krankenkasse nichts
verstehen. Sobald die Ärzte sich über einen systematischen Unterricht in der
Kassenpraxis ausweisen können, muss dieser Vorwurf verschwinden.
Selbstverständlich unterschätze ich das durch die bisherige Ausbildung er¬
worbene ärztliche Wissen und Können nicht. Die scharfen Kämpfe zwischen
Krankenkassen- und Ärzteorganisationen in Deutschland haben keinen Schatten
auf das ärztliche Wirken zu werfen vermocht, wohl der beste Beweis, dass es
von grossem Wissen und Können getragen wird. Gleichwohl muss ich daran
festhalten, dass das ärztliche Wirken in der Krankenversicherung enorm an
Wertschätzung gewinnt, wenn der Arzt sich über genügende Kenntnisse der
speziellen Anforderungen der Kassenpraxis ausweisen kann. Der Kampf zwi¬
schen Krankenkassen und Ärzten ist nur so lange möglich, als es sich um eine
Machtfrage handelt; vor dem Fachwissen des Arztes muss sich jede Kasse
beugen, wenn er sich ausweist über ein volles Verständnis der Aufgaben und
Forderungen .der Krankenversicherung.
Dieser Überzeugung habe ich schon seit bald 20 Jahren immer Ausdruck
verliehen, zuletzt noch in dem Referate für den Kongress in Rom, dem ich die
folgenden Sätze entnehme, um sie als Schlusssätze dieses Abschnittes zu ge¬
brauchen: „Die Krankenversicherung muss den Versicherten den
praktisch und wissenschaftlich tüchtigen Arzt, nicht aber den
Armenarzt zur Verfügung stellen. »Wenig Zeit zum Studium,
geringes Honorar, seltene und eilige Besuche, sehr einfache Heil¬
mittel und ungenügende Verbände«, das rühmt Herr Dr. Bernacchi
mit Recht dem Armenärzte nach. Der Arzt der Krankenversiche¬
rung muss auf einer höheren Stufe stehen, soll die Versicherung
selbst sich über eine gewöhnliche Armeneinrichtung erheben. Die
Hebekraft für den Arzt bildet ein sachgemäßer Unterricht über die
Versicherung und ihre besonderen Anforderungen.“
II. Unfallversicherung.
Die Deckung des Unfallschadens ist der Zweck der Unfallversicherung.
Darauf beschränkt sich heute noch die Privatversicherung und die österreichische
Arbeiterunfallversicherung. Die deutsche Unfallversicherung erweitert diesen
Zweck in bedeutungsvoller Weise, indem sie grosse Aufwendungen für die Hei¬
lung und Minderung des Unfallschadens macht. Über seine Gestaltung unter¬
richten die Unfallstatistiken in sehr exakter Weise. Die deutschen Statistiken,
auf die ich mich hier beschränke, unterscheiden die erste Beurteilung etwa
1 1 / 4 Jahr nach dem Unfälle und die abgeschlossene Beurteilung etwa 4—5 Jahre
nach dem Unfälle.
Für das Jahr 1899 wurden folgende Zahlen mitgeteilt: Von 100 entschä¬
digten Unfällen verliefen gemäß der ersten Beurteilung tötlich 9,71, führten
zu dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit 1,18, während 40,64 eine vorüber¬
gehende und 48,47 °/ 0 eine dauernde teilweise Erwerbsunfähigkeit hinterliessen.
Bei der abgeschlossenen Beurteilung betrugen die Todesfälle 10,24 °/ 0 , die Fälle
mit dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit 1,10 %, diejenigen mit vorübergehen¬
der Erwerbsunfähigkeit 43,20 °/ 0 und diejenigen mit dauernder teilweiser Er¬
werbsunfähigkeit 45,46 °/ 0 aller entschädigten Unfälle (2).
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306 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Um die Bedeutung des Arztes für die Gestaltung des Unfallschadens zu
ermessen, braucht man nur die Schadenfälle mit vorübergehender und dauernder
Erwerbsunfähigkeit zu berücksichtigen. Sie betragen bei der ersten Beurteilung
89,11% und bei der abgeschlossenen Beurteilung,, 88,66 %, also rund 89%.
Auf annähernd 90 % aller entschädigten Unfälle ist also die ärzt¬
liche Behandlung von grösstem Einflüsse. Dabei sind aber die während
der Karenzzeit völlig und ohne Folgen geheilten Unfälle nicht berücksichtigt.
Dass auch für diese die ärztliche Tätigkeit von wesentlicher Bedeutung ist, liegt
auf der Hand.
Von der ärztlichen Behandlung kann ganz allgemein gesagt werden: je
leistungsfähiger und intensiver sie ist, um so besser für die Unfallversicherung.
Für Ärzte braucht dieser Satz keines Beweises. Würden die deutschen und
österreichischen Unfallstatistiken sich eingehender mit den einzelnen Verletzun¬
gen und ihren Folgen befassen, so wäre es wohl leicht, an diesen den Nachweis
des Einflusses der ärztlichen Behandlung zahlengemäß zu erbringen. Da in
Deutschland die Berufsgenossenschaften Aufwendungen für das Heilverfahren
nach dem Gesetze machen dürfen und solche auch tatsächlich in grossem Ma߬
stabe machen, während in Österreich die Versicherungsanstalten zu solchen Auf¬
wendungen nicht befugt sind, so müssen die Resultate der ärztlichen Behandlung
in Deutschland besser sein als in Österreich. Über den Einfluss der Spät¬
behandlung auf die Unfallrenten hat G. Haag sehr instruktive Zahlen von der
bayerischen Baugewerksberufsgenossenschaft veröffentlicht: „Die Behandlung
kostete für 216 Verletzte während 12112 Behandlungstagen Mk. 31734,70 und
ergab einen Reingewinn an Rentenkapital von Mk. 676182,59. Auf
1 Mark erspartes Rentenkapital kommt ein Aufwand von 4,5 Pfenni¬
gen für ärztliche Behandlung (3). Beiläufig will ich auch daran erinnern,
dass die Wiener Versicherungsanstalt vom 1. Juli 1891 bis 31. März 1893 durch
Einleitung einer Heilbehandlung in einem einfachen Ambulatorium eine Netto¬
ersparnis von über 55000 Fl. an Renten erzielte (4).
Zur Erfüllung der ausserordentlich wichtigen Aufgabe der Unfallbehand¬
lung bedarf es für den Arzt grosser Erfahrung und besonderer diagnostischer
Kenntnisse. Er muss imstande sein, gleich nach dem Unfälle die Körperschädi¬
gung soweit zu erkennen, dass er über die Art der Behandlung, welche das beste
Heilresultat verspricht, in richtiger Weise entscheidet. Die Unfallmeldung sol
bereits die erforderlichen’Angaben darüber enthalten. Auch alle späteren Be¬
handlungen verlangen reiche Erfahrung von Seite des Arztes über den Ver¬
lauf der Körperschädigung bei sachgemäßer und bei wenig erfolgreicher Be¬
handlung. Eine ganz eigenartige ärztliche Tätigkeit stellt die Begutachtung für
die Zwecke der Unfallversicherung dar. In allen grösseren Städten hat sie sich
sogar schon spezialisiert. Hiermit ist das Gesamtgebiet der Unfallmedizin in
grossen Zügen umschrieben.
Sie hat in den Ländern, wo die Unfallversicherung sich über einen be¬
trächtlichen Teil der Gesamtbevölkerung erstreckt, eine so hervorragende Be¬
deutung, dass von allen mit ihr vertrauten Ärzten eine besondere Vorbildung
der angehenden Ärzte für nötig gehalten wird. Der Kongress in Rom hat hier¬
über eingehend verhandelt. Einigkeit bestand hinsichtlich der Notwendigkeit
jener Vorbildung, verschiedener Auffassung war man hingegen hinsichtlich der
Art derselben. Einzelne Berichterstatter hielten eine seminaristische Übung in
der Unfallmedizin für hinreichend, während ich eine klinische Vorbildung for¬
derte. Dafür bin ich seit 1S93 immer eingestanden und tue es auch heute noch
mit der gleichen Überzeugung. Der Unterricht kann meines Erachtens nur dann
(Genügendes leisten, wenn er an klinischem Materiale sich aufbaut. Die Unfall-
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Verletzungen müssen in grosser Zahl dem angehenden Arzte vor Augen geführt
und in ihrem Verlaufe von ihm verfolgt werden. Dabei kann er sich zunächst
über deren Eigenart und Behandlung Kenntnisse sammeln, sodann das Heil¬
resultat in richtiger Weise feststellen und endlich auch die erwerblichen Folgen
des Unfalles genau untersuchen und beurteilen lernen. B
Bekanntlich verhalten sich die medizinischen Fakultäten in Deutschland
und Österreich der Forderung gegenüber, dass die Unfallmedizin als besonderes
Lehrfach der ärztlichen Vorbildung eingeführt werde, völlig ablehnend. Sie
fürchten, dadurch das reiche Verletzungsmaterial der Kliniken zu verlieren.
Leider überhören sie auch die Klagen der Ärzte, dass diese dank dem gross¬
artigen Aufschwünge der operativen Chirurgie in den letzten Jahrzehnten wäh¬
rend ihrer Studien nur wenige Verletzungen sahen und sie deswegen den An¬
forderungen der Unfallversicherung nicht zu genügen vermögen. In dem der
schweizerischen ständerätlichen Kommission für die Kranken- und Unfallver¬
sicherung am 5. Oktober 1909 abgegebenen Votum musste ich für das unzweck¬
mäßige und betrügerische Verhalten der Versicherten die Ärzte zu einem
Teile verantwortlich machen. Ich tat dies in folgender Weise: „Die mit der
Unfallversicherung vertrauten Kreise werfen den Ärzten zunächst die mangel¬
hafte und unwirksame Behandlung der Verletzungen auf Grund ungenügender
oder unrichtiger Diagnosen, und die endlose Verschleppung der Unfälle vor.
Für die Unkenntnis vieler Ärzte hinsichtlich der Pflichten und speziellen Auf¬
gaben in der Versicherung braucht es keiner Beweise. Sie sind darüber gar
nicht unterrichtet worden; die Autodidaxis aber ist in einem so komplizierten
und wenig abgeklärten Gebiete schwierig. Da begreift es sich wohl, dass der
Dilettantismus einen guten Nährboden findet und sich über die Maßen aufblähen
kann. Das Liebäugeln mancher Ärzte mit den Arbeitern, die übersetzten
Schätzungen der Unfallfolgen und die direkt schädlichen Einwirkungen auf die
Verletzten durch schlechte Prognosen und durch das Herbeiziehen entfernter
Möglichkeiten sind weitere Folgen jenes Dilettantismus“ (5). In Ärztekreisen
haben diese Sätze bis jetzt nur Zustimmung gefunden.
Die theoretischen Vorlesungen und seminaristischen Übungen sind als Hilfs¬
mittel der Ausbildung natürlich besser als gar nichts, aber die dem Interesse
der Versicherung und den Ärzten am besten dienende Einrichtung stellt die
Unfallklinik dar. Räumt man der Unfallmedizin nur eine theoretische Vor¬
lesung ein oder weist man sie einer anderen Disziplin zu, so steht sie ohne
Unterbau in der Luft. Den festen Unterbau vermag nur ein besonderer klini¬
scher Unterricht zu schaffen. Einzelne Kliniker höhnen über ihn, bevor er nur
besteht und behaupten, dass er nichts besonderes zu bieten vermöge. Mit
gleichem Rechte können sie die Handbücher der Unfallmedizin verhöhnen, von
welchen allgemein behauptet wird, dass sie klaffende Lücken des ärztlichen
Wissens auszufüllen bestrebt sind.
Über den Einfluss der besseren Ausbildung der Ärzte auf die Übertreibung
und Simulation habe ich mich in meinem Referate in Rom eingehend geäussert.
Ich beschränke mich hier auf die Anführung einiger Sätze desselben: „Für mich
ist es eine ausgemachte Sache, dass je besser die Ausbildung der Ärzte für die
besonderen Zwecke der Unfallversicherung erfolgt und je höher der Arzt dadurch
in seiner Leistungsfähigkeit und in seinem Urteile gehoben wird, um so erfolg¬
reicher die Bekämpfung der Simulation und Übertreibung geführt werden kann.
Diese und die perversen Treibereien der Versicherten beginnen gewöhnlich schon
bald nach dem Unfälle und werden durch eine ungenügende, im Unsicheren
tastende ärztliche Behandlung beständig genährt. Kein Machtwort und keine
Strafbestimmung vermag sie später zum Schweigen zu bringen, wenn es dem
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auf sicherer Untersuchung und ruhiger Abwägung fussenden Urteile eines tüch¬
tigen Arztes nicht gelingt, sie untrüglich festzustellen“ (6).
Wer sich über die Notwendigkeit des Universitätsunterrichtes in der Unfall¬
medizin weiter orientieren will, findet reiches Material in der wichtigen Arbeit
von Herrn Dr. Bernacchi S. 537—546 des Versicherungskongresses in Düsseldorf.
III. Invalidenversicherung.
Sie besteht bis jetzt nur in Deutschland, gleichwohl verlohnt es sich, sie in
den Kreis unseres Interesses zu ziehen.
Während der ersten Jahre ihres Bestehens beschränkte sich die ärztliche
Tätigkeit auf die Untersuchung und Begutachtung der Rentenbewerber und
Rentner hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit. Eine genaue Kenntnis der Inva¬
liditätsursachen und ihrer Rückwirkung auf die Erwerbsfähigkeit und den Ver¬
dienst ist dafür erforderlich. Die dem Arzte gestellte Aufgabe ist keineswegs
leicht. Schmidt bei Thiem äussert sich darüber sehr zutreffend: „Während
sich bei der Unfallbegutachtung, bei welcher es sich doch zum grossen Teil um
äussere Schäden handelt, im Laufe der Zeit gewisse Nonnen für die Beurteilung
der Unfallfolgen ausgebildet haben und auch ausbilden konnten, ist an eine Fest¬
stellung bestimmter Sätze bei den in der Invalidenversicherung zu begutachten¬
den Krankheiten vorläufig nicht zu denken, weil die Krankheiten, welche zur
Invalidität führen, sich über das ganze Gebiet der Pathologie erstrecken und in
ihren Erscheinungen ausserordentlich verschieden sein können. Es gehört nicht
nur ein gründliches ärztliches Können, sondern auch ein eingehendes soziales
Verständnis dazu, um die Erwerbsmöglichkeiten bei den verschiedenen Graden
zahlreicher Krankheiten richtig zu würdigen. Wir glauben auch, dass in einer
Zeit, in welcher die Ärzte erst im Begriff sind, sich in diese Aufgabe hinein¬
zuleben, eine Unterschätzung dieser Aufgabe sicher nicht nützlich ist“ (7).
Durch die Anweisung des Ministers für Handel und Gewerbe vom 15. No¬
vember 1908 ist in Preussen die erste Begutachtung von Invaliden den Ver¬
trauensärzten der Versicherungsanstalten übertragen, während sie früher von
den praktischen Ärzten ausgeführt wurde. Deren Ausschaltung von der Begut¬
achtung soll erfolgt sein, weil sie in zu weitgehender Weise die Voraussetzungen
der Rentengewährung anerkannten. Der Verlust dieses Gebietes ihrer Tätigkeit
kann den Ärzten nicht gleichgültig sein. Sie werden es wieder zurückerobern,
wenn sie sich über eine genügende Vorbildung in der Invalidenbegutachtung
ausweisen können. Dann befinden sie sich ja in einem grossen Vorteile gegen¬
über den Vertrauensärzten, weil sie die erwerblichen Verhältnisse, die körper¬
liche Leistungsfähigkeit und die krankhaften Zustände, mit welchen der Renten¬
anspruch begründet wird, aus unmittelbarer Beobachtung kennen. Dasselbe gilt
natürlich nicht nur für die erste, sondern auch für alle späteren Unter¬
suchungen.
Eine ausserordentliche Bedeutung hat in den letzten Jahren das Heilver¬
fahren gewonnen, das darauf abzielt, die aus Erkrankung drohende oder schon
bestehende Invalidität abzuwenden oder so zu bessern, dass die Leistungen der
Versicherung nicht erforderlich sind. Bis zu welchem Umfange das Heilver¬
fahren sich entwickelt hat, zeigen die folgenden Zahlen. Im Jahre 1903 waren
43 593 Personen mit einem Kostenaufwande von Mk. 11501205,47 (Mk. 263,83
auf eine Person) behandelt worden. Im Jahre 1907 betrug die Zahl der behan¬
delten Personen 74 023 und der Gesamtkostenaufwand Mk. 17 954 706 (Mk. 242,56
auf eine Person).
Das Hauptobjekt der Heilbehandlung bildet die Lungentuberkulose.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 10/11.
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Im Jahre 1907 wurden 32 543 Personen mit einem Kostenaufwands von
Mk. 11894 318 (Mk. 365,50 per Person) deswegen behandelt. In Preussen ist die
Sterblichkeit an Lungentuberkulose seit 1886 von 31,14 auf 17,16 im Jahre 1907,
auf 10 000 Lebende berechnet, gesunken. Die Durchführung einer rationellen
Heilbehandlung der Lungentuberkulose in grossartigem Umfange ist eine Ruh¬
mestat der deutschen Invalidenversicherung, die B. Fränkel in folgenden be¬
redten Worten verherrlicht: „Die Invalidenanstalten sind Grundpfeiler in dem
Kampfe gegen die Tuberkulose und dürfen rühmend von sich aussagen, dass sie
dabei in erster Reihe in voller Erkenntnis der Gefahr der Lungenschwindsucht
für das Volkswohl in bewundernswertem Umfange nach besten Kräften mitge¬
wirkt haben. Wenn wir in dem Kreuzzuge gegen die Tuberkulose die allge¬
meine Wehrpflicht einführen wollen und müssen, so können wir vertrauensvoll
auf die Invalidenanstalten blicken, denn sie werden nicht müde werden, diesen
Volkskrieg weiterzuführen“ (8).
Die Invalidenheilbehandlung wird vorwiegend in Heilstätten, Genesungs¬
heimen und Krankenanstalten gewährt. Gleichwohl eröffnet sie auch der allge¬
meinen ärztlichen Tätigkeit ein segensreiches Arbeitsfeld, das nur bebaut
werden kann, wenn die Ärzte über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Dass auch diese am Krankenmateriale selbst erworben werden müssen und
dass blosse theoretische Erörterungen dafür nicht genügen können, liegt auf
der Hand. Das erscheint noch als ein weiterer Grund der Notwendigkeit be¬
sonderer klinischer Anstalten, welche den Lehrzwecken für die sozialen Ver¬
sicherungen dienen.
In Deutschland, dem Lande mit der vollkommensten und weitgehendsten
Versicherung, bestehen bis jetzt nur wenige dem Unterrichte dienende Einrich¬
tungen und vor allem noch keine klinischen Lehranstalten für unseren Zweck.
Es hängt dies mit der dort von Anfang an befolgten Tendenz zusammen, die
verschiedenen Zweige der sozialen Versicherung erst gehörig zu entwickeln und
die bestehenden Einrichtungen dafür soweit möglich nutzbar zu machen. Für
die Pionierarbeit von Deutschland war dieses Vorgehen richtig. Andere Staaten
können nun aber aus den dort zutage getretenen Übelständen lernen und ihnen
von vornherein begegnen. Wenn also der Kassenarzt sich in Deutschland und
Österreich nicht bewährt, so brauchen andere Staaten mit ihm weiter nicht zu
experimentieren. Wenn sich ferner in Deutschland das Bedürfnis nach einer
besonderen Vorbildung der Ärzte als unabweislich zeigt, so können ihm die an¬
deren Staaten genügen, gleichviel ob dies in Deutschland schon in mustergülti¬
ger Weise geschieht oder nicht. Bei Einrichtung der Unfallversicherung sind
die meisten Staaten ihre eigenen Wege gegangen. Mögen sie dies auch in den
verschiedenen Ärztefragen tun!
In einer vielbeachteten Rede hatte der Rektor der Münchener Universität,
von Bollinger, für den Ärztestand gefordert, dass er sozial unabhängig
und wirtschaftlich gesichert sei. Die Berechtigung dieser Forderung ist
in die Augen springend. Die soziale Versicherung stellt als weitere Forderung
die spezielle Vorbildung der Ärzte für ihre Aufgaben. Von der Volksbildung
gilt der Satz: „Volksbildung ist Volksbefreiung“. Auch die Ärzte müssen sich
in unserem sozialen Zeitalter auf eine besondere Bildung stützen, um in der
sozialen Versicherung ihre Stellung und Unabhängigkeit zu wahren.
Schlusssätze.
I. Die Krankenversicherung muss den Versicherten den praktisch und
wissenschaftlich tüchtigen Arzt, nicht aber den Armenarzt zur Verfügung stellen.
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310
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Der grösste Teil der Mängel des ärztlichen. Wirkens für die Versicherung lässt
sich durch eine besondere Ausbildung der Ärzte beseitigen.
II. Auf etwa 90 °/ 0 aller Unfälle ist die ärztliche Behandlung von entschei¬
dender Bedeutung. Je leistungsfähiger und intensiver sie ist, um so besser für
die Unfallversicherung. Deshalb muss diese eine gründliche Ausbildung der
Ärzte in der Unfallmedizin verlangen.
III. Auch die Begutachtung und die Durchführung der Heilbehandlung in
der Invalidenversicherung fordern besondere Kenntnisse des Arztes, welche
während des Medizinstudiums erworben werden sollten.
Literatur.
1. Amtliche Nachrichten des Reichs-Versicherungsamtes 1910. S. 252.
2. G. A. Klein, Statistik der Arbeiterversicherung. S. 30.
3. C. Kaufmann, Handbuch der Unfallmedizin. I. Hälfte. Stuttgart 1907. S. 50.
4. Monatsschrift ftkr Unfallheilkunde. 1894. S. 294.
5. C. Kaufmann, Über die Häufigkeit der traumatischen Neurosen und die Bedeutung
des unzweckmässigen Verhaltens der Versicherten in der Unfallversicherung. S. 9.
6. Referate des Kongresses in Rom. II. Band. S. 77—95.
7. C. Thiem: Handbuch der Unfallerkrankungen. Zweite Aufl. I. Band. S. 268—269.
8. Amtliche Nachrichten des Reichs-Versicherungsamts 1909. S. 618—626 und I. Bei¬
heft 1908.
Aus der Heilanstalt für Unfallverletzte zu Breslau.
Die Übernahme des ersten Heilverfahrens durch die Berufs¬
genossenschaften.
Von Sanitätsrat Dr. Bogatsch.
Die Übernahme des ersten Heilverfahrens wurde erst durch die Novelle
zum Krankenversicherungsgesetz vom Jahre 1892 den Berufsgenossenschaften
zu jedem Zeitpunkte ermöglicht. Seitdem hat das Reichsversicherungsamt es
sich angelegen sein lassen, alljährlich durch ausführlichere Rundschreiben oder
durch kürzere statistische Mitteilungen die Versicherungsträger zu möglichst
häufiger Übernahme des Heilverfahrens während der Wartezeit anzuregen. Vor
allem wendet der jetzige Präsident des Reichsversicherungsamtes dieser Tätig¬
keit der Berufsgenossenschaften seine vollste Aufmerksamkeit zu. Dies zeigte
sich aufs deutlichste in der Versammlung vom 27. November 1909, zu der sich
auf seine Veranlassung eine grössere Anzahl von Berufsgenossenschafts-Vor-
ständen und von Ärzten im Sitzungssaale des Reichsversicherungsamtes ein¬
gefunden hatte. Zur Debatte stand die Frage, ob es sich für die Berufs¬
genossenschaften nach den bisherigen Erfahrungen empfehle, in noch aus¬
gedehnterem Maße wie bisher das Heilverfahren während der Wartezeit zu
übernehmen.
Als Grundlage dienten für die Verhandlungen vor allem die Berichte, welche
die Berufsgenossenschaften über diesen Punkt dem Reichsversicherungsamte ein-
gesandt hatten. Ausserdem waren von derselben Behörde einige Ärzte, welche
sich seit einer längeren Reihe von Jahren vornehmlich in den Dienst der Staat-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11
311
liehen Unfallversicherung gestellt hatten, um Mitteilung ihrer praktischen Er¬
fahrungen auf diesem Gebiet ersucht worden. Ich war einer dieser Arzte.
Bisher sind in berufsgenossenschaftlichen oder ärztlichen Fachzeitungen
selten ausführlichere Mitteilungen über den weitgehenden Nutzen erschienen, den
das zweckmässige Eingreifen in das Heilverfahren sowohl für die Berufsgenossen¬
schaften als auch für die Verletzten zur Folge hat; noch weniger sind zahlen-
gemässe Beweise für diese Erfolge erbracht worden.
Aus diesen Gründen gestatte ich mir, aus meinem Berichte für das Reichs¬
versicherungsamt diejenigen Teile zu veröffentlichen, welche meiner Ansicht nach
für Berufsgenossenschaften sowohl als auch für Ärzte von Interesse sein können.
Diesem Berichte vom März 1909 dienten als Grundlage die Jahresberichte
der Berufsgenossenschaften, unsere Gutachten und zum erheblicheren Teile auch
die Akten über diejenigen Verletzten, welche innerhalb eines Jahres, und zwar
in der Zeit vom 1. Juli 1907 bis 30. Juni 1908 aus der Heilanstalt für Unfall¬
verletzte zu Breslau nach Beendigung der chirurgischen und medico-mechanischen
Behandlung entlassen worden waren. Es handelte sich mithin um solche Ver¬
letzte, welche ihre Interessen bereits durch Einlegung von Berufung und Rekurs
hätten vertreten können, falls sie mit der von der Berufsgenossenschaft fest¬
gesetzten Rente nicht zufrieden waren.
Von den rund 1400 Fällen befanden sich fast die Hälfte, nämlich 610,
noch in der Karenzzeit; sie verteilen sich auf 26 von den 54 Berufsgenossen¬
schaften, die überhaupt in dem Berichtsjahr Verletzte der Heilanstalt über¬
wiesen hatten.
An der Überweisung während der Wartezeit waren vor allem beteiligt:
Die Sektion VIII der Steinbruch-Berufsgenossenschaft .... mit 178 Fällen
„ „ I „ Schlesisch-Posenschen Baugewerks-Berufs-
genossenschaft. „ 91
„ „ I „ Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft . . „49 „
„ „ XI „ Papiermacher-Berufsgenossenschaft ... „ 38 .,
„ „ II „ Berufsgenossenschaft der Chemischen In¬
dustrie . „ 38 „
„ Eisenbahndirektion in Breslau. „ 30 „
77 ,, - ' 77 - - 77
Über ein Viertel aller Fälle gehörte mithin der Sektion VIII der Stein¬
bruch-Berufsgenossenschaft an, die durch ihr Vorgehen in der Übernahme des
Heilverfahrens innerhalb der ersten 13 Wochen nach dem Unfall, sowie durch
die hierbei erzielten Resultate für alle Berufsgenossenschaften seit Jahren vor¬
bildlich geworden ist.
Aus diesem Grunde will ich mich gerade über diese Sektion ausführlicher
äussern.
Überwiesen wurden uns von ihr im Berichtsjahre überhaupt 195 Verletzte;
davon trafen nur 17 nach Beginn der 14. Woche ein.
Das Ergebnis des Heilverfahrens ist folgendes gewesen:
Von 195 Verletzten wurden nach Abschluss des Heilverfahrens aus unserer
Anstalt 28 ohne Rente, 82 mit einer Gewöhnungsrente von 10 bis 25°/ 0 entlassen.
Bei einem grossen Teil der übrigen 85 konnte schon nach Ablauf von 6 bis 12
Monaten nach der Entlassung eine wesentliche Verminderung der Rente Platz greifen.
Am deutlichsten treten die Erfolge der Behandlung aus folgender, nach
der Mitteilung der Sektion VIII aufgestellten Tabelle I hervor:
Es erhielten:
Prozent .
0
10
15
20
25
30
33*3
Bei der Entlassung
28
30
25
40
24
11
19
Anfang Februar 09
98
26
14
16
15
7
8
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312 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Es bezogen also:
Bei der Entlassung aus der Behandlung 182 Verletzte 3138 2 / 3 °/ 0
Anfang Februar 1909 . 184 Verletzte 1641 2 / 3 °/ 0
also nur wenig über die Hälfte der ursprünglichen Rente.
Die Tabelle II gibt in entsprechender Weise das Verhältnis der übrigen
13 Verletzten an, welche bei der Entlassung aus der Behandlung eine Rente von
mehr als 33 %°/o erhielten:
Prozent. 40 50 60 66% 100
Bei der Entlassung 4 3 11 4
Anfang Februar 09 4 1 2 1 3
Es erhielten also:
Bei der Entlassung aus der Behandlung diese 13 Fälle zusammen 836 2 / 3 °/ 0 .
Anfang Februar 1909 11 Fälle. 696 2 / 3 °/ 0 -
Dieses Gesamtresultat ist um so erfreulicher, als von den 195 Fällen der
grössere Teil (155) schwerere Verletzungen erlitten hatte. Es handelte sich
nämlich um:
124 Knochenbrüche,
10 Zellgewebsentzündungen,
4 grössere Verbrennungen,
3 Gelenkverrenkungen,
5 Gelenkverletzungen,
9 Kopfverletzungen (davon 4 mit Bruch des Schädelgrundes, 5 mit Gehirn¬
erschütterungen)
Unter den 124 Knochenbrüchen befanden sich:
8 Verletzungen der Schädelknochen (davon 4 Brüche des Schädelgrundes
und ebenso viele der Schädeloberfläche),
18 Brüche vom Rumpfknochen (3 Rückenwirbelbrüche, 8 Rippenbrüche,
7 Beckenbrüche),
65 Brüche der Knochen der unteren Gliedmaßen (5 Oberschenkelbrüche,
1 Schenkelhalsbruch, 1 Kniescheibenbruch, 4 Brüche beider Unterschenkelknochen,
21 Schienbeinbrüche, 5 Wadenbeinbrüche, 13 Knöchelbrüche (davon dreimal Bruch
beider Knöchel), 1 Fersenbeinbruch, 11 Mittelfussbrüche, 3 Zehenbrüche),
33 Brüche der Knochen der oberen Gliedmaßen (4 Schlüsselbeinbrüche,
1 Schulterblattbruch, 4 Brüche des Oberarmes, 1 Ellbogenbruch, 3 Vorderarm¬
brüche, 6 Speichenbrüche, 2 Handwurzelbrüche, 12 Brüche der Mittelhandknochen
oder der Finger).
Bei den Fällen, welche zu Anfang Februar 1909 noch eine Rente von über
33 % °/ 0 bezogen haben, handelte es sich um Unfälle, bei denen die Art der Ver¬
letzung selbst von vornherein wenig Aussicht auf die Wiederherstellung eines
höheren Grades von Erwerbsfähigkeit bot
Es erhielten:
100 °/ 0 2 Kopfverletzte mit nachfolgenden, schweren allgemeinen Störungen
des Nervensystems,
1 älterer Mann mit rechtsseitigem Schenkelhalsbruch, der vorher
schon an einer chronischen Entzündung des linken Hüftgelenks ge¬
litten hatte,
66%% 1 Verletzter mit Verlust des grössten Teils des Fusses (davon 16%%
als Gewöhnungsrente),
60% 1 Verletzter mit schwerer Verstümmelung der rechten Hand,
1 Verletzter mit Verlust eines Unterschenkels,
50% 1 Verletzter für die Folgen eines Brustwirbelbruches,
40 % 2 Verletzte mit ungünstig geheilten Unterschenkelbrüchen (die Brüche
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
313
waren bereits bei der Ankunft des Verletzten in unserer Anstalt
unter starker Verschiebung der Bruchenden fest geworden. Korrektur
durch nachträgliche Operation abgelehnt)
40 °/ 0 1 Verletzter mit einer Schädigung des inneren Gelenkapparates des
Kniegelenkes,
1 Verletzter mit starker Quetschung des Leibes.
Dass unsere Beurteilung der Unfallfolgen bei der Entlassung der Verletzten
aus unserer Behandlung keine zu niedrige war, zeigt der Umstand, dass von
den 195 Verletzten nach Mitteilung der Sektion VIII nur 10 Berufung einlegten
und von diesen 10 Berufsklägern nur einer um 16 2 / 3 °/ 0 in seiner Rente und zwar
bis zum Eintritt der Gewöhnung erhöht wurde (Verletzter mit 66 2 / 3 °/ 0 ).
Unter den 98 Verletzten, welche Anfang Februar 1909 keine Rente mehr
bezogen haben, befanden sich:
46 Verletzte mit Knochenbrüchen (1 Beckenbruch, 20 Brüche von Unter¬
schenkelknochen, 6 Mittelfussknochen, 2 Schlüsselbeinbrüche, 2 Vorderarmbrtiche,
3 Speichenbrüche, 8 Mittelhand- und Fingerbrüche, 4 Rippenbrüche).
Im Jahresbericht der Heilanstalt für Unfallverletzte zu Breslau vom Jahre
1904 (s. S. 88—94) konnte ich bereits aus dem Betriebsjahre 1902 ähnliche
günstige Resultate des frühzeitigen Eingreifens in das Heilverfahren bei dieser
Sektion mitteilen. Die Steigerung der Ausgabeu dieses Jahres für alle Renten
allein betrug gegenüber den Ausgaben des vorhergehenden Jahres nur 19 Mark
(1901 110033 Mark, 1902 10052 Mark).
Nach den Berichten der Monatsschrift für die Steinbruch-Berufsgenossen¬
schaft hatten zu zahlen:
Für 1908 die Sektion VIII
als die viertgrösste der 10 Sektionen . . . . M. 263528
die kleinste Sektion II.„ 333669
die grösste Sektion IV.„ 540967
Für 1909 die Sektion VIII
als die drittgrösste . . . mit 18501 Vollarbeit. M. 271660
die kleinste Sektion II . . mit 110757 „ „ 338435
die grösste Sektion IV . . mit 20596 „ „ 532732
Zieht man in Betracht, dass die Gesamtentschädigung bei der ganzen
Berufsgenossenschaft im Jahre 1908 3819651 Mark und im Jahre 1909 3928851 Mark
betrug, so machten die Umlagen der Sektion VIII für das Jahr 1908 und 1909
kaum 7 °/ 0 der ganzen Umlage aus, trotzdem die Sektion VIII nach der Zahl
der Vollarbeiter an 4. bez. 3. Stelle stand, und
im Jahre 1907 mit 1851 von 11325 Unfällen,
n „ 1908 „ 1931 „ 11651
„ „ 1909 „ 1746 „ 12001
stets die erste Stelle einnahm.
Es ist dabei allerdings zu berücksichtigen, dass die Löhne und dement¬
sprechend auch die Renten im Bereiche der Sektion VIII niedriger sind, als im
Bereiche der bei den zum Vergleich herangezogenen Sektionen; indessen ist der
Unterschied in den Zahlen der Entschädigung ein derartiger, dass er nur zum
Teil auf die Differenz in der Lohnhöhe zurückgeführt werden kann.
Die Ausgaben für die Fürsorge in der Karenzzeit betrugen:
bei Sektion VIII im Jahre 1908 23968 Mark
* „ 1909 30825 „
Ferner verdienen an dieser Stelle noch zwei andere schlesische Berufs-
Genossenschaften besondere Erwähnung.
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314
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Die Sektion I der Schlesischen Eisen- und Stahl-Berufsgenossen-
schatt hat als die erste Berufsgenossenschaft in Deutschland überhaupt Verletzte
medico-mechanisch behandeln lassen. Schon im Jahre 1886 ermöglichte der weite
Blick des Vorstandes dieser Sektion mir, seinem damaligen Vertrauensärzte, Ver¬
letzte mit Massage, Elektrizität, und Übungen an medico-mechanischen Apparaten
behandeln zu lassen und schon im Jahre 1887 konnte ich Verletzte aus der Provinz,
die, nach der Unfallanzeige zu schliessen, einer besonders sorgfältigen Behand¬
lung bedurften, während der Wartezeit nach Breslau zur chirurgischen oder
augenärztlichen Behandlung zitieren. Der Vorstand liess sich durch die oft er¬
heblichen Schwierigkeiten, die ihm seitens der Krankenkassen bereitet wurden,
von diesem Vorgehen nicht abbringen (die Novelle zum Krankenkassen-Ver-
sicherungsgesetz, die den Berufsgenossenschaften das Recht zum Eingreifen
während der Karenzzeit verleiht, trat, wie bereits oben bemerkt wurde, erst im
Jahre 1892 in Kraft). Die von ^dieser Sektion im Laufe der Jahre erzielten
ausgezeichneten Erfolge habe ich in dem Jahresbericht der Heilanstalt vom
Jahre 1900 veröffentlicht unter dem Titel:
„Mit welchem Recht empfiehlt das Reichs-Versicherungsamt den Berufs¬
genossenschaften die Übernahme des Heilverfahrens während der Wartezeit,
und wie setzen diese es am besten ins Werk?“ Zur weiteren Illustrierung
der von dieser Sektion erzielten Erfolge mögen folgende Zahlen
dienen:
Die Sektion gebrauchte nach ihren Jahresberichten:
Im Jahre 1894 auf den Kopf des versicherten Arbeiters 10,30 M.
pro 1000 M. Lohn 14,49 M.
„ „ 1900 „ „ „ „ versicherten Arbeiters 10,14 „
pro 1000 M. Lohn 12,96 M.
Nach Inkrafttreten der Bestimmung über die Bildung des grösseren Re¬
servefonds:
Im Jahre 1902 auf den Kopf des versicherten Arbeiters 13,03 M,
pro 1000 M. Lohn 17,83 M.
„ „ 1908 „ „ „ „ versicherten Arbeiters 14,95 „
pro 1000 M. Lohn 16,47 M.
Die Sektion XI der Papiermacher-Berufsgenossenschaf.t zeichnet
sich dadurch aus, dass sie seit einer ganzen Reihe von Jahren in geeigneten Fällen
sofort nach dem Unfälle das Heilverfahren übernimmt. Welche glänzenden
Resultate sie dadurch für sich und ihre Verletzten erringt, be¬
weisen folgende Beispiele:
1. Ein 35jähriger Maschinenführer erleidet eine schwere Verbrennung
und Quetschung des linken Armes zwischen zwei heissen Zylindern. Der
erstbehandelnde Arzt schlug die Abnahme des Armes vor. Auf meine Ver¬
anlassung wurde der Verletzte 10 Tage nach dem Unfall nach Breslau zitiert
Es gelang, durch Hauptüberpflanzung und nachherige medico-mechanische Be¬
handlung den Arm nicht nur zu erhalten, sondern fast völlig gebrauchsfähig
wieder herzustellen. Der Verletzte erhielt Anfangs eine Rente von 50°/ 0 , die
allmählich auf 10% vermindert werden konnte. Schon vor einigen Jahren
verdiente er als Maschinenmeister mehr, als vor dem Unfall. (Vor dem Unfall
1321 Mark, nachher über 1700 Mark).
Wäre der Arm abgenommen worden, so wäre er zeitlebens um 60% in
seiner Erwerbsfähigkeit geschädigt gewesen und hätte eine jährliche Rente von
528 Mark erhalten. Nach Abzug aller Kurkosten und der bisher gezahlten Rente
betrug Anfang 1909 die Rentenersparnis der Berufsgenossenschaft ohne Zins¬
zuschlag 3670 Mark.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10 11. 315
2 . Einem 29jährigen Maschinengehilfen wurde ein 18 cm langer lind 8 cm
breiter Haut-Weichteil-Lappen durch einen Treibriemen von der Rückenfläche
des linken Vorderarmes abgerissen. Der Verletzte wurde sofort nach Bres¬
lau tibergeführt und der Defekt durch Überpflanzung von Hautlappen gedeckt.
Die Arbeit wurde innerhalb der Karenzzeit wieder aufgenommen mit völliger
Erwerbsfähigkeit. Ohne rechtzeitige Übernahme des Heilverfahrens wäre eine
schwere, dauernde Schädigung infolge der Narbenbildung sicher zurückgeblieben
(mindestens wohl 33 V 3 — 50% Rente).
3. Ein 27jähriger Maschinengehilfe erlitt eine tiefgehende Verbrennung
des rechten Handrückens, sodass die Sehnen der Fingerstreckmuskeln sicht¬
bar waren, als er 3 Tage später nach Breslau kam. Der Defekt wurde
durch Hautüberpflanzung gedeckt. Bei der Entlassung erhielt er auf ein Jahr
eine Gewöhnungsrente von 10 % — 45 tyj Mk. Mit der nachherigen Entziehung
war er zufrieden, da er seine Arbeit wieder unbehindert verrichten konnte.
Auch hier wäre ohne geeignetes Heilverfahren eine erhebliche dauernde Beein¬
trächtigung der Gebrauchsfähigkeit der Hand sicherlich zurückgeblieben (wohl
nicht unter 50°/ 0 ).
Wie setzen nun die Bernfsgenossenschaften am besten die Über¬
nahme des Heilverfahrens ins Werk?
Das Reichsversicherungsamt hat in verschiedenen Rundschreiben den Berufs¬
genossenschaften nahegelegt, bei den während der Karenzzeit übernommenen
Fällen auf die richtige Auswahl der Fälle, des Zeitpunktes der Übernahme und
der Art des Heilverfahrens zu achten, da nur dann ein guter Erfolg von der
Übernahme des Heilverfahrens zu erwarten sei.
I. Was zunächst die richtige Auswahl der Fälle betrifft, so lässt sich
dafür keine feststehende Regel geben.
Eine jede Verletzung verlangt sorgfältige Behandlung. Die kleinste Haut¬
wunde kann, wie allseitig bekannt ist, der Ausgangspunkt der schwersten
Schädigung des befallenen Gliedes, ja selbst des ganzen Organismus werden. Im
allgemeinen werden sich indess die Berufsgenossenschaften auf diejenigen Ver¬
letzungen bei der Übernahme des Heilverfahrens beschränken können, welche
bei dem behandelnden Arzte besondere Fachkenntnisse, eventuell auch den Besitz
eines Röntgenapparates beanspruchen, sowie eine geschulte Assistenz und eine
sorgfältige Wartung in den ersten Wochen als sehr erwünscht erscheinen lassen.
Es werden mithin vor allem in Frage kommen:
die Verletzung des Augapfels selbst,
die Verletzungen der Röhrenknochen, insbesondere die der Gelenkteile,
die Verrenkungen der Gelenke, wenn nicht sofort nach dem Unfälle die Repo¬
sition gelang,
die Durchtrennungen von Sehnen und Nervenstämmen,
alle Zellgewebsentzündungen,
die ausgedehnteren Verbrennungen 2. und 3. Grades, alle größeren Hautdefekte.
Böte jede Unfallanzeige ein nur einigermassen deutliches Bild von der
Art und der Schwere der Verletzung, so wäre das Eingreifen der Berufsgenossen¬
schaft in das Heilverfahren mit keinen grossen Schwierigkeiten verbunden. Tat¬
sächlich erfolgt aber die Eintragung nur in einem Bruchteile durch den Kassenarzt
selbst oder nach dessen Befragung; in den meisten Fällen geschieht sie durch
einen Bureaubeamten, der seine Informationen durch den Verletzten oder einen
Augenzeugen erhalten hat. Was soll aber die Berufsgenossenschaft damit au-
fangen, wenn in der Spalte: „Art der Verletzung“ nur das Wort „Knie“, oder
„Quetschung“, oder die nicht seltene Bemerkung „mir unbekannt“ sich findet.
Eine Reihe hiesiger Berufsgenossenschaften sucht sich dadurch zu helfen,
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316
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11.
dass sie wöchentlich 1—2 Mal alle eingelaufenen Unfallanzeigen ihrem Vertrauens¬
ärzte übersendet, der dann bei unklarer Sachlage die sofortige Einholung eines
Informationsattestes vom Kassenarzt anordnet, nötigenfalls auch die Fragen an¬
gibt, deren Beantwortung seitens des behandelnden Arztes ihm erwünscht er¬
scheint Aber auch dieses Vorgehen wird nicht in allen Fällen zum erwünschten
Ziele führen, denn nicht jedes Informationsattest enthält die richtige Anleitung
für das weitere Verhalten der Berufsgenossenschaft. Dies geschieht besonders
dann, wenn sich der erstbehandelnde Arzt vor allem mangels Besitzes eines
Böntgenapparates über die Art der Verletzung und über das voraussichtliche
Resultat seiner Maßnahmen kein richtiges Bild gemacht hat.
Folgende Fälle einer hiesigen Berufsgenossenschaft, deren Akten ich bei
den Vorarbeiten für diese Abhandlung wieder zu Gesicht bekam, mögen hierfür
als Beispiel dienen.
I. Ein Mann von 34 Jahren erleidet durch Quetschung einen Bruch des Oberarms
in der Gegend des Ellbogengelenkes. Ich empfahl der Berufsgenossenschaft am 4. Tage
nach dem Unfall Übernahme des Heilverfahrens. Der behandelnde Arzt indessen erklärt
diese nicht für nötig, da der Heilungsverlauf ein sehr günstiger sei. Fast zwei Monate
später veranlasst er selbst die Überführung des schwer erkrankten Verletzten in unsere
Anstalt. Bei der Abnahme des Gipsverbandes zeigt sich erhebliche Eiterung am Ell¬
bogengelenk. Ergebnis: Sehr langwierige Nachbehandlung; bei der Aufnahme: Grosse
Gelenke des Armes grösstenteils versteift, Finger unbeweglich; bei der Entlassung:
Immer noch alle Gelenke erheblich versteift Zuerst Rente von 50°/ 0 zugebilligt im
Betrage von 422 Mark jährlich. 2 Jahre später 30°/ 0 jetzt 20% und zwar dauernd.
2. Ein Mann von 54 Jahren erleidet einen einfachen Bruch in der Mitte des Unter¬
schenkels. Der behandelnde Arzt erklärt auf Anfrage 4 Wochen nach dem Unfall, die
Heilung nehme einen regulären Verlauf. Nach Ablauf der Karenzzeit wird der Mann
noch im Gipsverbande in die Heilanstalt gebracht Bei Abnahme desselben zeigten sich
beide Knochenbrüche unverheilt Operative Vereinigung der Bruchstücke, viermonatige
Nachbehandlung. Ergebnis: Sehr starke Abmagerung des Beines, eingeschränkte Be¬
wegungsfähigkeit im Knie- Fussgelenk, 50 % Rente bei der Entlassung; 2 Jahr später
30°/ 0 , jetzt 15°/ 0 und zwar dauernd.
3. Ein 36jähriger Mann bricht den linken Vorderarm ungefähr in der Mitte. Der
behandelnde Arzt bezeichnet auf Anfrage die Übernahme des Heilverfahrens als unnötig.
7 Wochen später kommt der Verletzte nach Breslau mit unverheiltem Knochenbruch.
Heilung durch operativen Eingriff. Fast dreimonatige Nachbehandlung. Ergebnis:
Starke Beeinträchtigung der Drehfähigkeit des Armes um seine eigene Längsachse. Rente
zuerst 25 °/ 0 im Betrage von 226 Mark, jetzt 15 °/ 0 dauernd.
4. Ein 33jähriger Mann bricht den rechten Unterschenkel in der Mitte. Der be¬
handelnde Arzt bejaht zwar die Notwendigkeit der Übernahme der Nachbehandlung, zieht
aber die Überweisung des Verletzten 5 Monate hin. Bei der Ankunft in Breslau zeigt
sich der Bruch beider Knochen unverheilt, Heilung durch operativen Eingriff, fast vier¬
monatige Nachbehandlung. Ergebnis: Unterschenkel 5 cm verkürzt, Drehung des Fusses
fast aufgehoben. Rente 33 1 /3 0, o=141 Mark jährlich; auch jetzt noch besteht derselbe
Invaliditätsgrad.
II. Der richtige Zeitpunkt für die Übernahme des Heilverfahrens
richtet sich nach der Art der Verletzung.
Bei schweren Augenverletzungen, bei Sehnen und Nervendurchtrennungen,
bei hochgradigen Verbrennungen oder sonstigen grossen Hautdefekten, bei Ver¬
renkungen von Gliedmaßen soll die Übernahme des Heilverfahrens am besten
sofort erfolgen.
Bei Knochenbrüchen an den Fingern, bei Speichenbrüchen, bei Verletzungen
des Ellbogengelenks liegt der Zeitpunkt für ein erfolgreiches Eingreifen in die
Behandlung nur innerhalb der ersten zwei bis drei Tage; bei sonstigen Brüchen
der Röhrenknochen der Ober- und Unterextremitäten muss als äusserste Grenze
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für die Übernahme das Ende der zweiten, der Anfang der dritten Woche be¬
zeichnet werden. Nach Ablauf der angegebenen Zeit ist die Knochennarbe häufig
schon derartig fest, dass ohne blutigen Eingriff eine Beseitigung der Verschiebung
der Bruchstücke nicht mehr möglich ist. Zu einem nachträglichen blutigen
Eingriff aber versagen nicht selten die Verletzten die erforderliche Zustimmung.
Bei Berücksichtigung der angegebenen Zeitabschnitte zeigt sich, dass
auch die schlesischen Berufsgenossenschaften bei der Überweisung der im Berichte
erwähnten Verletzten in der Mehrzahl der Fälle den geeignetsten Zeitpunkt für
die Übernahme der Behandlung noch nicht ausgewählt hatten. Von den 610
Verletzten, welche uns im Berichtsjahr während der Wartezeit überwiesen worden
sind, kamen
während der ersten 4 Wochen nach dem Unfall nur 58,
zweiten „ „ . 230,
letzten 5 „ . 322.
Am günstigsten in Bezug auf den Zeitpunkt der Übernahme des Heilverfahrens
steht wieder die Sektion VIII der Steinbruch-Berufsgenossenschaft; von 195 Fällen
kamen 20 in den ersten 4 Wochen, 81 in den zweiten 4 Wochen. Ferner überwies
die Eisenbahndirektion Breslau von 30 Fällen 14 in den ersten 4 Wochen, 11 in
den zweiten 4 Wochen. Innerhalb der ersten 8 Wochen überwies ferner die
Schlesisch-Posensche Baugewerks-Berufsgenossenschaft 35 von im Ganzen 91 Fällen,
die Sektion I der Schlesischen Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft 24 von 49
Fällen, die Sektion XI der Papiermacher-Berufsgenossenschaft 20 von 38
Fällen, die Sektion II der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie 19 von
38 Fällen.
III. Über die richtige Auswahl des Heilverfahrens möchte ich Fol¬
gendes bemerken: Die ganze Behandlungsmethode der Unfallverletzten ist im
Laufe der Jahre ein Spezialgebiet geworden und zwar von einem Umfang, dass
ein Arzt allein es kaum noch nach allen Eichtungen hin beherrschen kann. Neben
genauer Kenntnis der chirurgischen Operationsmethoden und der gesamten Ver¬
bandstechnik erfordert die Behandlung von Unfallverletzten ein völliges Ver¬
trautsein mit dem Röntgenverfahren, die Kenntnis der medico-mechanischen
Übungs- und der mannigfachen Bädertherapie, sowie der nervenärztlichen Unter-
suchungs- nnd Behandlungsmethoden. Sie erfordert ferner ein sorgfältiges Speziali¬
sieren der Verbandsmethode. Was dadurch zu erreichen ist, beweisen die ausser¬
ordentlichen Erfolge des Geheimrats Bardenheuer, der seine Extensionsverbände
fast für jede Knochenverletzung besonders gestaltet hat. Es liegt im Interesse
aller bei der Unfallversicherung Beteiligten, dass diese speziellen Behandlungs¬
methoden immer mehr Verbreitung finden. Dann werden auch die Resultate b.ei
den im Krankenhaus Behandelten sich noch wesentlich besser gestalten, denn
auch dort werden bisher in einer nicht unbeträchtlichen Anzahl Resultate erzielt,
die noch nicht als gute bezeichnet werden können.
Welche Schädigungen tatsächlich die Berufsgenossenschaften und die Ver¬
letzten durch ein unzweckmässiges Heilverfahren erleiden können, mögen einige
Fälle illustrieren, die uns im Laufe der Jahre zur Nachbehandlung oder zur
Nachuntersuchung überwiesen wurden.
Ein Bierkutscher erleidet einen einfachen Bruch des Vorderarmes in der Mitte.
Der Bruch ist nicht zur Heilung gekommen, sondern es bildete sich ein sogenanntes
falsches Gelenk. Der Verletzte bezieht deshalb eine Dauerrente von 75 °/ 0 im jährlichen
Betrage von 265,50 Mark seit 22 Jahren. Die Gesamtsumme der bisher gezahlten
Rente beträgt 5840 Mark.
Eine Arbeiterin erleidet einen Bruch des Oberarmes in der Mitte, Bruchenden mit
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falschem Gelenk verheilt. Seit 15 Jahren 66%%, jährlich 162 Mark; gesamte bisherige
Rente 2430 Mark.
Ein Arbeiter bricht den rechten Oberarm in der Mitte; feste Verheilung trat nicht
ein. Seit 20 Jahren 66 2 / 3 °/ 0 , jährlich 204 Mark; gesamte bisherige Rente 4080 Mark.
Der Arbeiter K. erlitt einen einfachen Bruch des rechten Oberarmes. Bildung
eines falschen Gelenkes. Mittels eines sogenannten Tutors ist der rechte Arm zum
Teil gebrauchsfähig; 50 °/ 0 Rente dauernd. Rentenzahlung bisher insgesamt 2400 Mark.
Ein Textilarbeiter bricht den rechten Oberschenkel. Heilung desselben mit 11 cm
Verkürzung. Nachträglich gelang es, dieselbe durch Operation auf 5 cm zu vermindern.
Dank der wesentlichen Vervollkommnung der Behandlungsmethoden und
dem grösseren Vertrautsein der Arzte mit ihnen sind ganze Kategorien von
Folgezuständen erlittener Unfälle ganz oder fast ganz seit Jahren geschwunden.
So sahen wir früher in jedem Jahr mehrere Fälle ischämischer Lähmungen,
entstanden durch zu eng angelegte Gipsverbände, welche meist zu einer völligen
Gebrauchsunfähigkeit der betreffenden Extremitäten führten.
Die nichteingerichteten Verrenkung des Oberarmes, die früher nicht selten
war, sahen wir in einzelnen Jahrgängen überhaupt nicht mehr. Im Berichtsjahre
allerdings kamen 2 derartige Fälle zu uns, die beide mit einer 50°/oigen Rente
bedacht werden mussten.
Die unverheilten Vorderarmbrüche, die schweren Schädigungen Verbrannter
durch ungünstige Narben werden auch seltener. Leider noch sehr häufig sind
dagegen die ungünstigen Heil-Resultate bei Verletzungen des Ellbogen¬
gelenkes. Wir sahen im Berichtsjahre 12 Verletzungen dieser Art. 11 davon
wurden mit Renten von 33 */ 3 °/ 0 bis 75% entlassen. Sie werden in dieser Höhe
zum grossen Teile bestehen bleiben, da die Beweglichkeit im Ellbogengelenk
ganz aufgehoben oder doch erheblich vermindert ist und ausserdem in mehreren
Fällen auch das Schultergelenk und die Finger mehr oder weniger mitbe-
trotfen sind. Nur 1 Verletzter, welcher seine chirurgische Behandlung sofort
im Hafenkrankenhaus zu Hamburg erhielt, konnte von uns nach Abschluss
der Nachbehandlung mit einer Gewöhnungsrente von 25% entlassen werden.
Auch folgender Fall im Jahee 1900 beweist, dass eine sofortige und sach-
geraässe Behandlung selbst bei schwerster Art dieser Verletzungen von
günstigem Ausgang begleitet sein kann. Ein 22jähriger Maschinenführer erlitt
nämlich eine Zersplitterung des oberen Endes der Elle mit vollständigem Abbruch
des Hakenfortsatzes und eine Verrenkuug des Speichen-Köpfchens mit Lähmung
aller vom Speichennerven versorgten Vorderarmmuskeln. Tags nach dem Unfall
kam er in die Behandlung unserer chirurgischen Station, Entlassung nach 126
Tagen mit 33 %% Rente. ZurZeit bezieht er noch 10%, obgleich er nach dem
Bericht seines Arbeitgebers bereits seit mehreren Jahren wieder voll arbeits¬
fähig ist. Die Gesamtsumme der bisher bezogenen Rente ist 543 Mark, Kur¬
kosten 407 Mark. Bei nicht sofortigem Eingreifen der Berufsgenossenschaft wäre
der Verletzte wahrscheinlich zeitlebens um 40—50% in seiner Erwerbsfähigkeit
geschädigt geblieben.
Zum Schluss sei es mir noch gestattet ein Wort über die Karenzzeit selbst
hinzuzufügen.
Die Festsetzung der Karenzzeit von 13 Wochen war nur durch die ursprüng¬
liche Fassung des Krankenversicherungsgesetzes bedingt, welches jedem Ver¬
sicherten 13 Wochen lang .ärztliche Behandlung und Krankengeld gewährte. Sie
hatte mit irgendwelchen Überlegungen über den zweckmässigsten Zeitpunkt für
das Eingreifen der Berufsgenossenschaften in die Behandlung nichts zu tun.
Durch die Verlängerung der Unterstützungspflicht der Krankenkassen auf
26 Wochen ist aber der organische Zusammenhang zwischen beiden Versicherungs-
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trägem, das Eintreten des einen erst nach dem Erlöschen der Verpflichtung des
anderen ohnehin verloren gegangen. Das folgerichtigste der jetzigen Sachlage
wäre daher, wenn bei der bevorstehenden Umgestaltung der Versicherungs¬
gesetze die Karenzzeit für das Unfallversicherungsgesetz ganz in Wegfall käme.
Die Verletzten könnten dabei nur gewinnen, da ihnen dann von Anfang an ein¬
heitliche Behandlung gewährleistet wäre und sie noch mehr wie bisher in den
Genuss der Errungenschaften gelangen könnten, die auch die Verletzungschirurgie
im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte gemacht hat.
Den Berufsgenossenschaften würde zuerst unstreitig eine grössere Arbeit
erwachsen. Ihr Organisationstalent, das im ersten Vierteljahrhundert des Be¬
stehens der Unfallversicherungsgesetze alle Schwierigkeiten überwinden Hess,
würde sie auch nach Aufhebung der Karenzzeit bald wieder die richtigen Wege
finden lassen. Die grösseren Geldaufwendungen am Anfang würden sich bald
reichlich bezahlt machen durch die verminderten Rentenzahlungen; die vermehrte
Büroarbeit durch Übernahme der gesamten Behandlung fände bald ihren Aus¬
gleich dadurch, dass eine viel grössere Anzahl Verletzter als bisher nach Abschluss
des Heilverfahrens keiner Rente mehr bedürfte.
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird auch das bevorstehende Unfallversiche¬
rungsgesetz die Wartezeit von 13 Wochen bestehen lassen. Solange dies der
Fall ist, werden nach meinen Erfahrungen, die ich in vorstehender Arbeit nieder¬
zulegen versucht habe, alle Berufsgenossenschaften für ihre Verletzten und ihre
Mitglieder am besten sorgen, wenn sie möglichst ausgedehnten Gebrauch von
ihrem Rechte machen, in allen geeigneten Fällen auch schon während der Warte¬
zeit das Heilverfahren zu übernehmen.
Aus der Ernst-Ludwig-Heilanstalt zu Darmstadt.
Unfallkunde und Physiotherapie.
Vom leitenden Arzt Dr. Lossen.
Als vor mehr denn 25 Jahren zum ersten Male die Botschaft kam, dass in
deutschen Landen dem Unfallverletzten oder kranken Arbeiter von Rechts wegen
eine Unterstützung zuteil werden sollte, die bestimmt war, für ihn und seine
Familie Not und Elend zu lindern, da waren sich die Männer bei Schaffung des
Gesetzes wohl schwerlich bewusst, welche Lawine sie mit ihrer humanen Idee
ins Rollen brachten, welche Schwierigkeiten sich der praktischen Durchführung
dieses Gesetzes entgegenstellen würden, aber auch, welchen Dienst sie, ohne es
zu wollen, der ärztlichen Wissenschaft leisteten.
Wer da glaubte, es bedürfe nur eines Gesetzes mit mehr oder weniger
Paragraphen und einer ausführenden Behörde, um das Elend aus der Welt zu
schaffen, eine kräftige, leistungsfähige Nation heranzubilden, der war entweder
mit Blindheit geschlagen, oder eine trügerische Fata Morgana hatte ihn über die
Länge des Weges zum Ziele getäuscht.
Ohne bestimmte Direktiven zu geben, war zunächst der Gedanke der freien
Selbstverwaltung der einzelnen Versicherungsträger (Berufsgenossenschaften)
bestimmend für Auslegung und Handhabung des Gesetzes. Bei dem gänzlichen
Fehlen jeglicher Unterlagen für die Höhe der jeweilig zu gewährenden Unter-
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Stützungen stellte sich schon bei Beginn der Arbeit die Notwendigkeit ein, um
gleiches Recht für Alle walten zu lassen, die Ärzte zu Mitarbeit heranzuziehen.
Zur Festsetzung der Rente bedurfte man zunächst eines Gutachtens. Da
die Ärzte über das Gesetz nicht oder nur mangelhaft informiert waren, von
ihrem Urteil jedoch alles abhing, war es für sie eine „conditio sine qua non“
sich auch mit dem Gesetz und der Aufgabe der Genossenschaften zu beschäftigen.
In Deutschland hat zuerst Golebiewski 1 ) den Gedanken gehabt, durchseinen
„Ärztlichen Kommentar zum Unfallversichernngsgesetz" (Heymanns Verlag,
Berlin) die dem Arzt nötigen Kenntnisse des Gesetzes und seine juristische
Auslegung mit rein ärztlicher Auffassung zu vereinen, während gleichzeitig der
Züricher Privat-Dozent Kaufmann sein bedeutendes Werk: Handbuch der
Unfallverletzungen (Enke-Stuttgart) herausgab.
Da es sich um ein Gesetz handelte, und vor dem Gesetz Alle gleich sein
sollen, keinem zulieb und keinem zuleid entschieden werden durfte, um das
Rechtsbewusstsein zu erhalten, zeigte sich in allererster Linie die Notwendig¬
keit, einer erhöhten Begehrung, sei es durch Simulation oder Übertreibung,
wirksam entgegenzutreten. Leider liegt ja in der menschlichen Natur der
Wunsch, mehr besitzen zu wollen wie' der Nächste, mehr Geltung und Ansehen
durch eine höhere Stellung zu geniessen, wie auch umgekehrt die Furcht, wirt¬
schaftlich geschädigt, unterschätzt, nicht genügend anerkannt zu werden. Man
kann über die Häufigkeit der Simulation und das Vorkommen bewusster Täu¬
schung und Übertreibung denken, wie man will, jedenfalls gibt die Fülle der
Literatur über dieses Thema 2 ) den strikten Beweis der Notwendigkeit, sich ein¬
gehend mit der Frage zu beschäftigen. Dem Arzt erwächst hieraus die Aufgabe,
seine Untersuchungsmethoden zu verfeinern, sowie die Richtigkeit der
subjektiv vorgebrachten Beschwerden des versicherten Patienten weit sorgfältiger
zu prüfen, als dies bei Nichtversicherten notwendig erscheint. Es würde zu
weit führen, wollte ich aller Untersuchungsmethoden Erwähnung tun, durch die
sich die Entlarvung mehr oder weniger fein in Szene gesetzter wirklicher
Simulation und Übertreibung bewerkstelligen lässt; denn jedes Spezialgebiet
erfordert selbstredend auch sein spezielles Verfahren, ebenso wie man von einem
Begutachter voraussetzen muss, dass er mit einem nicht zu lehrenden Takt und
einer nur halbwegs zu erlernenden Geschicklichkeit an seine Aufgabe heran-
1) Von demselben Autor erschien in den Lehmann’schen medizinischen Handatlanten
Bd. 19: Atlas und Grundriss der Unfallheilkunde, ferner: Licht- und Schattenseiten des Un¬
fallversicherungs-Gesetzes, Berlin (Karl Heymann’s Verlag 1890).
2) Ich nenne nur folgende:
Hönig, Über Simulation und Übertreibung der Unfallverletzten. Breslau 1891.
Heller, Simulation. Fürstenwalde, Verlag von M. Geelhaar 1882.
Oppenheim, Weitere Mitteilungen inbezug auf die traumatischen Neurosen mit be¬
sonderer Berücksichtigung der Simulationsfrage. Vortrag Berlin 1891.
Oppenheim, Die traumatischen Neurosen, Berlin 1892, Hirschwald, Seite 195 ff.
Kurtz, Zur Frage der traumatischen Neurose. München, Königl. Hof- und Universitäts¬
buchdruckerei von Dr. C. Wolf & Sohn 1892.
Weber, Die Gefahren des „Freimachens“ vom Militärdienst. Berlin, Verlag von
H. Barsdorf 1905.
Becker, Die Simulation von Krankheiten und ihre Beurteilung. Leipzig 1908, Verlag
von Georg Thieme.
Giloth, Simulation und Übertreibung. Reformblatt für Arbeiterversicherung 1907.
Chavigny, Diagnostic des maladies simuldes dans les accidents du travail. Paris,
Baill^re et ftls 1905.
Sand, La Simulation et l’interprdtation des accidents du travail. Lamertin, Bruxelles 1907.
Gallez, La Simulation des Traumatismes et de leurs consöquences. Bruxelles 1909-
Möller, Die Simulation in der Unfallversicherung (Hochbau-Amtsblatt der Bayer.
Baugewerks-Berufs-Genossenschafc, Jahrg. No. 12. ff.)
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
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tritt, dass er nicht voreingenommen ist und den Boden der Objektivität nicht
unter den Füssen verliert. Die Erfahrungen, die der Einzelne auf diesem Ge¬
biete macht, sind nicht maßgebend. Wenn doch einmal alles von dem Votum
des Arztes abhängt, um Gleichmäßigkeit in die Verteilung der zu gewährenden
Entschädigungssummen zu bringen, dann muss folgerichtig auch der Arzt, wenn
er sich wirklich und ernstlich der zielbewussten Mitarbeit bei Durchführung
unserer sozialen Gesetzgebung widmen will, aus dem Rahmen seiner rein ärzt¬
lichen Tätigkeit heraustreten, um seiner Aufgabe nach jeder Richtung hin
gewachsen zu sein.
Bei einem gründlichen Untersucher sollten Täuschungsversuche, besonders
wenn er den Versicherten wiederholt untersucht oder gar beobachtet hat, ver¬
geblich aufgewandte Mühe sein. Für einen Fehler — der leider so oft gemacht
wird — halte ich es, den geglückten Erfolg der Entlarvung dazu zu benützen,
um dem Entlarvten einen groben Vorhalt zu machen; im Gegenteil, man muss
ihm den Rückzug erleichtern, ihm gleichsam den Beweis erbringen, dass er sich
anscheinend selbst getäuscht, dass er sich ungeschickt anstelle, ohne es zu wollen.
Jedenfalls ist dies weit besser, als ihn einen Betrüger und Lügner zu nennen.
Ein weiterer Fehler wäre, bei ihm auch anderweitige Klagen, die er noch vor¬
bringt und für die nicht sofort eine strikte objektive Unterlage gefunden wird,
ohne weiteres als unberechtigt zu bezeichnen. Ein solcher Arzt hat ausgespielt;
ganz abgesehen davon, dass es ihm eines Tages ergehen könnte, wie jenem
Oberstabsarzt, der vor Beginn der ärztlichen Visite zu hören bekam „Melde
ganz gehorsamst, dass der Kanonier X. heute Nacht an seiner Simulation
gestorben ist“
Wir alle können uns täuschen und werden getäuscht; es handelt sich nur
um den möglichst vollständigen Ausschluss von Fehlerquellen. Wie schwer wird
es einem chronisch Erkrankten, sich selbst von der langsam zunehmenden
Besserung zu überzeugen! Wie viele Jahre werden kleine, immer wiederholte
Schädigungen überwunden und ertragen, bis eines Tages ein ganz geringfügiger
Anlass gleichsam als letzter Tropfen das gefüllte Glas zum Überlaufen bringt
Dann war es dieser harmlose „Unfall“, auf den man auch für die Zukunft alles
abschiebt, den man selbst für die zunehmenden Altersbeschwerden als ursäch¬
liches Moment anführen möchte.
In der Privatpraxis mag man über derartige Schrullen lächeln, in der
Unfallpraxis aber gilt es scharf zu trennen,
Eine Unsicherheit in der Diagnose und Prognose hat schon manchen zum
Schwindler gemacht, weil er den Zweifel aus den Worten des Arztes herauslas.
Ein Achselzucken des erstbehandelnden Arztes genügt, um unter Umständen eine
ganze Familie in Angst zu versetzen.
Die Anwendung der Röntgenphotographie spielt, zumal bei der heutigen
Vervollkommnung der Technik, gerade bei der Diagnose von Verletzungen, aber
auch bei inneren Krankheiten, eine ausserordentlich grosse Rolle. Da die Diag¬
nose nun massgebend ist für die Prognose und nicht minder für die einzuleitende
Therapie, so ergibt sich von selbst die Forderung, sie nirgends zu unterlassen,
wo sie angebracht sein könnte.
Umgekehrt verdankt auch die Röntgenologie ihre rasche Entwickelung
nicht zum wenigsten den Anforderungen, die man durch das Gesetz an die
Bestimmtheit und Sicherung der ärztlichen Diagnose stellt. Die Unfallpraxis
liefert bei weitem das grösste Forschungsmaterial, und heute ist man direkt
darauf angewiesen, in allen einschlägigen Fällen mindestens die Röntgenunter¬
suchung nicht zu versäumen. Wenn man auch aus dem Röntgenbild allein keinen
oder nicht immer einen Rückschluss auf das funktionelle Resultat ziehen soll
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/31.
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so gibt es uns doch Aufschluss über viele Fragen, die man früher nicht beant¬
worten konnte. Freilich ist Voraussetzung genaue Kenntnis in der Deutung
von Röntgenbildern, und diese Kenntnis ist nicht so rasch erworben, wie viele
Ärzte heutzutage immer noch glauben. Der Besitz eines Röntgeninstrumentariums
genügt nicht. Es ist die Röntgenologie ein wissenschaftliches Spezialgebiet zu
nennen, und selten wohl ist der Name eines deutschen Gelehrten so rasch inter¬
national und gleichzeitig populär geworden, wie der des glücklichen Entdeckers
der X-Strahlen. Wir Deutschen haben hier unumstritten die beste Literatur. 1 )
1) Aibers-Schönberg, Die Röntgentechnik, 1. Aufl. Lucas, Graefe und Sillem,
Hamburg 1903.
Albers-Sehönberg, Der diagnostische Wert der Röntgenuntersuchungen für die innere
Medizin. Leonhard Simion Nachf., Berlin 1904.
Beck, Die Röntgenstrahlen im Dienste der Chirurgie, 1. Aufl. Seitz und Schauer,
München 1902.
Dessauer & Wiesner, Leitfaden des Röntgen Verfahrens. Vogel und Kleinbrienck,
Berlin 1903.
Dessauer, Röntgenologisches Hilfsbuch. Stube, Würzburg 1905.
Grashey, Atlas typischer Röntgenbilder. Lehmanns medizinische Atlanten, Band V.
Grashey, Atlas chirurgisch-pathologischer Röntgenbilder. Lehmanns medizinische
Atlanten, Band VI.
Groedel, Atlas und Grundriss der Röntgendiagnostik in der inneren Medizin. Leh¬
manns medizinische Atlanten, Band VII.
Groedel, Die Orthoröntgenographie. Anleitung zum Arbeiten mit parallelen
Röntgenstrahlen.
Francke, Die Orthodiagraphie. Ein Lehrbuch für Ärzte.
Rosenthal, Fortschritte in der Anwendung der Röntgenstrahlen.
Wohlauer, Technik und Anwendungsgebiet der Röntgenuntersuchung. Stuttgart,
Verlag von Ferdinand Enke 1909.
Archiv und Atlas der normalen und pathologischen Anatomie in typischen
Röntgenbildern.
Sammlung von stereoskopischen Röntgenbildern aus dem neuen allgemeinen Kranken¬
haus Hamburg - Eppendorf von Prof. Dr. Rumpf und Oberarzt Dr. Kümmel. Bergmann,
Wiesbaden.
Koehler, Knochenerkrankungen im Röntgenbilde. Bergmann, Wiesbaden.
v. Leyden und Grunmach, Die Röntgenstrahlen im Dienste der Rückenmarkskrank¬
heiten. Hirschwald, Berlin 1903,
Rosenfeld, Die Diagnostik innerer Krankheiten mittelst Rontgenstrahleu. Bergmann,
Wiesbaden 1897.
Schürmayer, Der heutige Stand und die Fortschritte der Technik der Röntgenphoto¬
graphie. Seitz und Schauer, München 1S99.
Schürmayer, Weitere Fortschritte der TheQrie und Praxis der Röntgenphotographie.
Seitz und Schauer, München 1900.
Schürraayer, Beiträge zur Röntgoskopie und Röntgographie. Seitz und Schauer,
München 1901.
Als Zeitschriften sind zu erwähnen:
Fortschritte auf dem Gebiete der Röntgen strahlen von Prof. Dr. Albers-Schön-
berg-Hamburg.
Zentralblatt für Röntgenstrahlen, Radium und verwandte Gebiete von Dr. Stein-
Wiesbaden.
Zeitschrift für Röntgenkunde und Radiumforschung. Herausgegeben von Krause,
Leipzig-Barth.
F. Davidsohn, Die Röntgentechnik. Karger, Berlin 1907.
Loison, Les rayons Röntgen. Doin, Paris 1905.
Harras, Vorbereitung zum Arbeiten ira Röntgenlaboratorium. Ferdinand Enke, Stuttgart.
Fürstenau, Leitfaden der Röntgenphysik. Enke, Stuttgart 1910.
Gocht, Lehrbuch der Röntgenuntersuchung. Enke, Stuttgart (besonders wertvoll durch
das ausgezeichnete Literaturverzeichnis).
Foveau des Courmelles, Traite des radiographie mödicale et scientifique. Doin,
Paris 1905.
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Aber nicht nur die Röntgenphotographie, auch die gewöhnliche Photo¬
graphie stellt ein Hilfsmittel dar, das in der Unfallpraxis grosse Dienste leistet.
Leider hat sie sich trotz der vielen Amateure noch immer nicht den Platz
erobert, der ihr gebührt Die Linse des Apparates täuscht sich nicht, und ein
einziges photographisches Bild gibt eine bessere Vorstellung als eine seitenlange
eingehende Beschreibung. Es ist gar nicht erforderlich, dass der Arzt nun
Photograph von Fach sein soll und seine Bilder dementsprechend künstlerisch
einwandsfrei ausfallen müssten, wenn sie nur für die Praxis von Wert sind, —
und das können sie sein.
Das Erlernen der Technik mag am Anfang Zeit kosten, erspart aber
späterhin auch wiederum viel Zeit. Mit einem bewährten Apparat und einer
guten Linse lassen sich selbst im Untersuchungszimmer ganz gute Zeitaufnahmen
machen und auch mit einem auf „unendlich“ eingestellten Kodak in 6—8 Meter
Entfernung noch scharfe Bilder erzielen, — wenn man die Mühe nicht scheut,
sie späterhin auf Bromsilberpapier zu vergrössern. Man muss nur einge¬
arbeitet sein.
Aus Büchern — und deren gibt es massenhaft — lässt sich dies freilich
nicht erlernen. Empfehlenswert bleibt immerhin die von Jankau herausgegebene
Internationale Medizinisch-photographische Monatsschrift (Verlag Eduard Heinrich
Mayer-Leipzig). Bücher 1 ) geben uns hier nur Anregung und Rezepte.
Ein Verletzter soll nicht allein auf die lokalen äusseren Folgen seines
Unfalles hin untersucht werden, sondern auch auf die allgemeinen. Mitunter
sind es sogar nur die letzteren, die Berücksichtigung erfordern.
Um ein einwandfreies gerechtes Urteil fällen zu können, wird man
rechtzeitig auch den richtigen Spezialarzt hören müssen. Ich habe mit Absicht
hier die Bezeichnung „richtig“ gewählt, weil unter Umständen die unbedingt nötige
Untersuchung durch einen Spezialisten dem Verletzten wiederum Anlass geben
kann, ängstlich zu werden, da ungeschicktes Fragen geeignet ist, ihn aus seinem
psychischen Gleichgewicht zu bringen. Besser ist es übrigens, wiederholt zu
untersuchen als einmal zu lange, wenn der erste Befund zur Beurteilung nicht
hinreichen sollte.
In der allgemeinen Praxis wird Arzt wie Spezialist mit einer kurzen
Krankengeschichte und den nötigen Daten über den Befund sich begnügen können.
Anders jedoch liegen die Verhältnisse für den Gutachter, der einmal nichts
übersehen darf und dann seinen Befund fixieren muss, dass der Nachgut¬
achter bei einer späteren Untersuchung keinerlei Schwierigkeiten hat, weil er
eine brauchbare Unterlage vorfindet. Vor Allem gehören Zahlen und Ziffern
dazu, um Grenzen, Maße und Winkel genau zu bestimmen und muss weiterhin
auch angegeben werden, wie dieselben genommen sind. Ausdrücke, wie
„behindei't“, „nicht völlig“, „gewisse“ und dergl. sind bei Wiedergabe eines
Befundes unstatthaft.
Eine elektrod’iagnostische Untersuchung wird gleichfalls in vielen
Fällen absolut nötig sein. Sie kann uns über viele Fragen Aufschluss geben, nicht
nur, ob eine Lähmung zentraler oder peripherer Natur ist, wo das Hindernis zu
suchen ist, sondern sie gibt uns auch Winke für die Therapie und bewahrt uns vor
allem vor Täuschungen.
Man braucht den zu Untersuchenden absolut nicht zu quälen, wie Laquer
Sudeck, Der Arzt als Begutachter, 2. Abtlg.; im Handbuch der sozialen Medizin, heraus¬
gegeben von Fürst und Windscheid. Jena, Gustav Fischer 1903.
Der Anfänger wird gut tun, in den „Praktischen W i n k e n“, welche die Firma Reiniger,
Gebbert und Schall herausgegeben, sich zu informieren.
1) Z. B. Kompendium der Photographie von Prof. Schmidt. (Nemnich-Leipzig 1908.)
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and Thiem mit Rocht betonen, aber man kann ihn doch manchmal „überzeugen“,
dass er Bewegungen auszuführen vermag, wenn auch der elektrische Reiz kein
dem Willensimpuls adäquater zu nennen ist. Auch für die Prognose des einzelnen
Falles ist die Vornahme dieser Untersuchung evt. von Wert.
Dass man, um den Befund klar, also auch für den Dritten verständlich,
wiedergeben zu können, genaue anatomische Bezeichnungen zu wählen hat,
ebensogut wie man zur Bewertung des Falles pathologisch-anatomische Kenntnisse
besitzen muss, versteht sich von selbst. Es handelt sich nur darum, seine eigene
Auffassung für andere so wiederzugeben, dass sie einer Auslegung nicht be¬
darf, mithin auch nicht in einem anderen Sinne verwendet werden kann. Es
ist — abgesehen von dem äusseren Befund und dem allgemeinen Eindruck, den
der Verletzte auf uns macht, wie'er sich gibt und wie er spricht — je nach
Lage des Falles natürlich Palpation, Perkussion, Auskultation nötig, wie
chemische und mikroskopische Untersuchungsmethoden. Schwer bleibt es freilich,
die auf diesem Wege gewonnenen Resultate medizinisch nicht vorgebildeten
Personen ebenso klar zu schildern, wie etwa äussere Verletzungsfolgen und die
hierdurch veranlassten Störungen in der Gebrauchsfähigkeit. Für den Nach¬
gutachter aber sind oben erwähnte Notizen unerlässlich und würden am besten,
wo angebracht, durch Einzeichnen in Schemata, wie sie in der Buchhandlung
Laupp-Tübingen erhältlich sind, festgelegt, z. B. Sensibilitätsbefunde, schmerz¬
hafte Druckpunkte, Herzgeräusche und dergl.') Man kann ein sehr geschickter
Arzt, selbst ein hervorragender Gelehrter und doch ein unbrauchbarer Gut¬
achter sein.
Die Länge des Gutachtens beweist mitunter ebensowenig ein Verständnis
für die eigentliche Aufgabe, als sie unter Umständen einen Beweis für eingehende
Untersuchung erbringt.
Grundbedingung für ein wirklich brauchbares Gutachten ist, dass es in
sich schlüssig, klar und eingehend ist, ohne in der Fassung weitschweifig zu sein.
Überflüssig ist es zu erwähnen, was nicht vorhanden ist und niederzulegen,
was nicht zur Sache gehört. Derartige Schriftstücke erschweren nur die
Arbeit der Berufsgenossenschaften wie die des Nachgutachters. Ergänzungen
und Erläuterungen sind gegebenen Falles rasch eingeholt, wenn man genaue
Krankengeschichten führt und haben mehr Wert als weitere Gutachten, die
inhaltlich dann doch Wiederholungen bringen. Es kommt schliesslich ja darauf
an, wie lange und wie oft ein Verletzter untersucht wurde, ob der Gutachter
behandelnder Arzt war und Gelegenheit hatte, gleichzeitig zu beobachten oder
nicht. Wenn schon der erstbehandelnde Arzt gehört werden soll, dann muss er
sich klar und präzis ausdrücken. Er muss sich einer unzweideutigen, den Mecha¬
nismus und die Effekte der Verletzung lückenlos präzisierenden Diktion be-
fleissigen. Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten müssen ausgeschlossen sein,
die Prognose ohne hypothetische Antworten erledigt werden. Markierung der
1) Von Nachschlagebüchern halte ich immer noch für am besten die Anatomie von
Gegenbauer (Leipzig-Engelmann), besonders weil sie auf die Abnormitäten Rücksicht nimmt,
was bei der Beurteilung von Röntgenbildern von Wert ist.
Schön geschrieben und immer noch mit Genuss zu lesen sind die alten Lehrbücher von
Hyrtl (Braumüller, Wien).
Als Atlanten sind zu empfehlen der von Zuckerkandl neu herausgegebene Atlas der
descriptiven Anatomie des Menschen (Braumüller-Wien und Leipzig); die topographische Ana¬
tomie von Joessel oder von Bardeleben und Hildebrand; ferner die im Verlag von
Lehmann erschienenen Atlanten.
Unübertroffen aber bleiben immer noch die alten Atlanten von Weber, Arnold,
Loder, Nuhn u. a.
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Grenzen ärztlichen Wissens ist jedenfalls der Verwischung derselben vor-
zuziehen 1 ).
Auch muss der erste Fundbericht baldmöglichst erstattet werden, eben¬
so wie sich das Feststellungsverfahren nicht bis ins Unendliche hinziehen soll.
Hierbei darf man eher dem Grundsatz huldigen, dass, wenn das absolute Recht
nicht bald gefunden wird, man sich mit dem relativen Recht begnügen und
abwägen soll, ob das „für“ oder „wider“ die grössere Wahrscheinlichkeit bietet.
Wohl könnte man sich in zweifelhaften Fällen auf den Boden des strengen
Rechtes stellen und den § 45 des G. U. V. G. anziehen. Will man jedoch den
humanen Geist des Versicherungsgesetzes zum Ausdruck bringen, so kann man
den alten juristischen Grundsatz „in dubio pro reo“ in ein „in dubio pro misero“
umwandeln. Es wird dies mehr oder weniger davon abhängig sein, in welcher
Lage sich die betreffende Industrie befindet, der der Verletzte angehört.
In dem ersten objektiven Fundbericht dürfen also keine Zweifel zum Aus¬
druck gebracht werden; hierzu sind unsere ärztlichen Untersuchungsmethoden
zu genau. Es wird auch ein bald nach dem Unfall zugezogener Spezialarzt
Unfallfolgen von vorher bestandenen Leiden viel eher zu trennen in der Lage
sein, als wenn er erst nach Monaten vor derartige Fragen gestellt wird.
Die prozentuale Abschätzung des Grades der Erwerbsunfähigkeit hat
schon zu unendlich vielen Differenzen geführt. Die verschiedenen Tabellen, welche
als Hilfsmittel dienen sollen, haben nur einen relativ beschränkten Wert Die
Hauptsache bleibt immer das Gutachten. Man vergegenwärtige sich nur die Arbeit
einer Entschädigungsfeststellungskommission irgend einer Berufsgenossenschaft,
deren Beschlüsse lediglich auf „Unterlagen“ beruhen. In den meisten Fällen
fehlt ja bei der jeweiligen Schadenfeststellung der Verletzte in „Person“. Er
kann also zunächst nur als „Fall“ behandelt werden. Sind nun die nötigen
Unterlagen, und dazu gehört in erster Linie das ärztliche Gutachten, mangelhaft,
so fällt es doppelt schwer, man kann sagen, es wird unmöglich, eine gerechte
Entschädigungsfestsetzung vorzunehmen.
Ich stehe deshalb vollkommen auf dem Standpunkt, den Geschäftsführer Scheu
(Südw. Holz-B. G. Sektion III. — Mainz) in seiner Erklärung gelegentlich einer
Anfrage des Verbandes der deutschen Baugewerks-B. vom 8. Juli 1910 über die Art des
Entschädigungsfeststellungsverfahrens eingenommen hat. Dieselbe lautet wie folgt:
Kopie. 8. Juli 1910.
An den Genossenschaftsvorstand, Frankfurt a. M.
1) Als Anleitung für die Ansfertigung von Gutachten sind u. a. zu empfehlen:
Prof. Hildebrand (Marburg), Anleitung zur Abfassung von Gutachten in Unfall-
rentensacheu.
Weiterhin der in dem bereits zitierten Handbuch der Sozialen Medizin (Jena, Fischer)
erschienenen Band von Sudeck „Der Arzt als Begutachter auf dem Gebiete der Unfall- und
Invalidenversicherung“ und'das Werk unseres leider so früh verschiedenen Windscheid in
dem gleichen Handbuch.
Ferner von Ru mp f-Bonn ein Heftchen über ärztliche Zeugnisse und Gutachten (Urban
& Schwarzenberg 1909) und eine ältere Broschüre von Strümpell „Über Untersuchung, Be¬
urteilung und Behandlung von Unfallkranken“. Lehmann. München 1896.
Auch die im Verlag von Vogel-Leipzig erschienene „Ärztliche Begutachtung in Invaliden-
und Krankenversicherungssachen“ von Assesor Seelmann verdient hier erwähnt zu werden
neben der bekannten Arbeit von:
Ledderh| 08 e „Ärztliche Untersuchung und Beurteilung von Unfallfolgen (Bergmann,
Wiesbaden 1898) und dem bekannten „Leitfaden für Unfallgutachten“ von Waibel (Bergmann
Wiesbaden 1902).
Auf die jüngst erschienene Broschüre aus der psychiatrischen Klinik zu Würzburg
„Bemerkungen über Unfallbegutachtung und Gutachterwesen“ von Privatdozeut Dr. Martin
Eeichardt (Verlag von Fischer in Jena 1910) sei hier besonders aufmerksam gemacht.
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326
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Zum gefl. Schreiben vom 2. Juli 1910 J.-Nr. 18230/19387 betr. die Reichs-Ver¬
sicherungsordnung.
Das Entschädigungsfeststellungsverfahren wird bei unserer Sektion durch Zirkular¬
beschlüsse erledigt. Wenn auch eine Kommissionsberatung eine besondere Aussprache
von Fall zu Fall ermöglicht, so können wir uns hiervon doch keinen Erfolg weder für
die zeitige Rentenfeststellung noch für die Gestaltung der Rechtsprechung in den einzelnen
Schadenssachen versprechen.
Die Beurteilung der Unfallschäden geschieht fast ausschliesslich auf Grund der
ärztlichen Gutachten; in der Beschaffung wirklich brauchbarer, einwandfreier Gutachten
liegt der Kernpunkt des gesamten Entschädigungsfeststellungsverfahrens. Praktische Er¬
fahrungen der Kommissionsmitglieder können bei der Beurteilung der Unfallfolgen wert¬
voll sein, es gehört in diesem Falle dann aber auch gleichzeitig eine genaue Kenntnis
der jeweiligen Rechtsprechung der Spruchinstanzen zu einer einwandfreien Beurteilung.
Es wäre ein leichtes nachzuweisen, dass die praktischen Erfahrungen und Beurteilungen
für die Rechtsprechung in Unfallschäden allein nicht maßgebend sind. Bei der derzeitigen
Besetzung unsererer Schiedsgerichte und deren Rechtsprechung findet man den besten
Beweis. Wir könnten 20 und mehr Fälle der Holz- und Bau-Berufsgenossenschaft aus
dem letzten Jahr vorlegen, in welchen das Schiedsgericht zu einer anderen Auffassung
als der begutachtende Arzt kam. Die Erkenntnisse wurden unter der Begründung wieder
aufgehoben, dass der Verletzte bei der Inaugenscheinnahme durch das Gericht offenbar
getäuscht habe, dass ihm diese Täuschung auch umso eher gelungen, als bei der Schieds¬
gerichtssitzung kein ärztlicher Sachverständiger zugegen gewesen sei.
Dasselbe Schicksal, wie es den schiedsgerichtlichen Erkenntnissen beschieden ist,
wird auch den Beschlüssen einer Entschädigungskommission zu Teil werden, wenn von
der ärztlichen Beurteilung abgewichen werden sollte.
Von einer Verstärkung der Entschädigungsausschüsse durch Zuziehung von Ver¬
tretern der versicherten Arbeiter können wir uns auch keinen Erfolg versprechen.
Wir halten aber auch die Feststellung der Entschädigungen in Sitzungen technisch
für fast unausführbar. Man bedenke die Schwierigkeiten bei einem grossen Sektions¬
bezirk oder gar bei einer Berufsgenossenschaft, welche das Gebiet des Reichs umfasst.
Viele Verletzte werden nicht reisefähig sein, ganz abgesehen von den bedeutenden Kosten,
welche sich auch nicht annähernd festlegen lassen.
Man wird mir also recht geben müssen, wenn ich behauptet habe, dass
noch lange nicht jeder Arzt trotz genügender Fachkenntnisse imstande ist, ein
unanfechtbares Gutachten abzugeben, er wird es vielleicht lernen, wenn er sich
belehren l ) lässt. Hierzu gebricht es aber den meisten an Zeit und Gelegenheit,
1) Köhler, Die Stellung des Arztes zur staatlichen Unfallversicherung (Hirschwald,
Berlin 1006).
Grober, Einführung in die Versicherungsmedizin (Fischer, Jena 1907).
Bähr, Zur allgemeinen Beurteilung von Unfall Verletzungen und ihren Folgen (Reiff,
Karlsruhe 1894).
Ledderhose, Die Folgen der Unfall Verletzungen, ihre Verhütung, Behandlung und Be¬
gutachtung (Deutsche Klinik).
Thiem, Über die dem Arzt durch die Unfallgesetzgebdng erwachsenen besonderen
Pflichten (Grosser-Berlin 1894).
Becker, Anleitung zur Bestimmung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit nach Ver¬
letzungen (Enslin-Berlin 1SSS).
Bähr, Rontenansätze für glatte Schäden (Reiff-Karlsruhe 1899).
Blasius, Unfallversicherungsgesetz und Arzt (Carl Habel-Berlin 1892).
Mendel, Unfall in der Ätiologie der Nervenkrankheiten (Karger-Berlin 1908).
Lenoir, Conferences sur les aecidents du travail (Vigost fr£res-Paris 1909).
Poels, Medicine legale des aecidents du travail (Bruxelles 190S).
Wind scheid, Aufgaben und Grundsätze des Arztes bei der Begutachtung von Unfall-
nervenkranken (Veit & Co.-Leipzig 19*>3).
Sachs u. Freund, Erkrankungen des Nervensystems nach Unfällen (Fischers Buch¬
handlung-Berlin 1S90).
Schuster, Zur neurologischen Untersuchung Unfallverletzter (Berl. Klinik 1S99 W 9).
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11.
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vielen auch an dem nötigen Interesse. Das gleiche kann man von der Ab-
schätznngsfrage behaupten. Viele Arzte erblicken heute noch in ihrer prozen¬
tualen Abschätzung den Hauptwert ihrer gutachtlichen Tätigkeit, wissen aber
nicht, dass 1. die Rechtsprechung sich auf Grund veränderter Anschauungen nach
dieser Richtung gegen früher wesentlich geändert hat, 2. die Abschätzung nach
einzelnen Berufszweigen getrennt vorzunehmen sein wird, und 3. dieselbe für
die meisten praktischen Ärzte schon deswegen unmöglich ist, weil sie zur Vor¬
aussetzung hat, dass der Schätzer mit den jeweiligen Anforderungen an den be¬
treffenden Arbeiter, bzw. seine berufsmässig erforderlichen Fähigkeiten vertraut
ist. Hat man doch schon zum Beginn der Rechtsprechung einen Unterschied
zwischen qualifizierten und nichtqualifizierten Arbeitern gemacht. An diesen
Tatsachen ändert auch der von Anfang an bestehende Grundsatz nichts, dass
nicht die einzelnen Arbeitsverhältnisse, sondern der allgemeine Arbeitsmarkt
ausschlaggebend sein soll.
Wenn Könen in seinem Festbericht zum 25jährigen Jubiläum des Unfall-
Versicherungsgesetzes Seite 35 sagt, dass von 1886—1909 ,1342541 Streitsachen
anhängig gemacht worden sind, so behaupte ich, dass ein erheblicher Teil hätte
vermieden werden können, wenn die ärztlichen Beurteilungen nicht differiert
und dadurch indirekt Veranlassung zum Streit gegeben hätten. Welche unnötigen
Kosten wären erspart geblieben! Im übrigen bin ich der Auffassung, dass es
viel zweckmässiger gewesen wäre, man hätte sich an das beim Militär früher
übliche System hinsichtlich der Renteneinschätzung gehalten und auch, wie
Stempel 1 ) für die Invalidenrente vorschlägt, einzelne grosse Gruppen gebildet,
innerhalb deren jeweilig nach Lage des Falles die Genossenschaft auf Grund
des ärztlichen Gutachtens die rechtlich dem Verletzten zukommende Unter¬
stützung bestimmen kann. Überhaupt möchte ich das Studium militärärztlicher
Schriftsteller hier als zweckmässig empfehlen; so z. B. die im Verlag von
Hirschwald-Berlin, in der Bibliothek von Coler, erschienene „Invaliden-Versorgung
und Begutachtung“ von Paalzow.
Wie sich die Auffassung in der Rechtsprechung geändert hat, wird viel¬
leicht am besten durch einen Hinweis auf das Moment der sogenannten Ge¬
wöhnung an Unfallfolgen dokumentiert. Während man früher nach Ablauf
einer gewissen Zeit, wenn eine wesentliche Änderung im objektiven Befund aus¬
geschlossen erschien, die Rente als „Dauerrente“ bezeichnete und den Fall ad
acta legte, hat die Praxis im Laufe der Zeit ein so schwerwiegendes Material
gegen dies Verfahren ergeben, dass auch die oberste Spruchinstanz diesen Tat¬
sachen gegenüber nicht unverschlossen bleiben konnte. Der Vergleich und die
Gegenüberstellung solcher Verletzten mit Verletzten, die einer gesetzlichen Für¬
sorge nicht unterstehen, erbrachte den exakten Beweis, dass selbst bei auffallend
schweren Verletzungen die Beschädigten imstande waren, ihre Schäden im
Laufe derZeit infolge Gewöhnung vollkommen auszugleichen, so dass sie nicht
nur denselben Lohn wie Unverletzte bezogen, sondern auch infolge vollendeter
Anpassung wirklich gleichwertige Arbeit lieferten. Dementsprechend ist durch
prinzipielle Entscheidung des R-V.-A. vom 7. XII. 1907 die bis dahin als
rechtlich angesehene Zuerkennung einer Dauerrente für gesetzlich unzulässig
erklärt worden, eine Entscheidung, die vollkommen den ärztlichen Erfahrungen
entspricht Auch ich muss sagen, dass ich gelegentlich mancher, nach Jahren
erfolgten, Kontrolluntersuchung erstaunt war zu sehen, wie weit die Anpassungs¬
fähigkeit in vielen Fällen, die ich früher für vollkommen besserungsunfähig ge-
1 ) W. Stempel, Die Untersuchung und Begutachtung der Invalidenrentenanwärter
(Fischer, Jena 1899).
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
halten habe, im Laufe der Zeit tatsächlich vorgeschritten war. Es ist deshalb
nicht hoch genug anzuschlagen, dass Prof. Dr. Liniger in seiner Schrift „Die
Arbeiterhand und die Gewöhnung“ auch statistisch diese Tatsache festgelegt
und vor allem für die praktische Durchführung ihrer Konsequenzen ge-
fochten hat
Über die Gewöhnung an Unfallfolgen als Besserungstatsache hat ausser anderen
auch Prof. Ledderhose in Strassburg in Nr. 47 der Deutschen Medizinischen Wochen¬
schrift vom Jahre 1908 geschrieben, eine Abhandlung, in der nur eine Bestätigung dessen
zu Anden ist, was Prof. Liniger in seinen Schriften niedergelegt hat Eine Darstellung
hierher gehöriger Fälle hat ferner die Nordwestdeutsche Eisen- und Stahlberufsgenossen¬
schaft in Hannover in einer Sammlung herausgegeben. Ich kann den Genossenschaften
diese kurze Skizze nicht dringeud genug zur LektQre empfehlen.
Das die Gewöhnung an Unfallfolgen keineswegs eine blosse Annahme ist,
sondern auch bei anderen krankhaften Zuständen eine Anpassung und Gewöhnung
stattfindet mithin ihr keineswegs die Berechtigung abgestritten werden kann,
hat in geistreicher Weise Prof. Gerhard-Basel in seiner akademischen Antritts¬
vorlesung über Anpassungs- und Ausgleichvorgänge bei Krankheiten (Sammlung
klinischer Vorträge, Nr. 470, innere Medizin Nr. 142) dargetan. Er begann seine
Vorlesung mit den Worten:
Ein Mensch, der die rechte Hand verloren hat vermag es relativ leicht, den
Gebrauch der linken Hand derart auszubilden, dass sie fast alle Funktionen der rechten
mehr oder minder vollkommen leisten kann. Bekannt ist die Fähigkeit der Blinden, den
Tastsinn ganz besonders zu verfeinern, so dass er zum Wiedererkennen von Schriftzeichen
verwendet werden kann, ebenso die Fähigkeit der Tauben, den Gesichtssinn fQr die
Wahrnehmung der Lippenbewegung sprechender Personen so zu schärfen, dass sie die
Rede vom Munde abzulesen vermögen.
Diese Beispiele zeigen, wie nach dem Verlust eines Organs andere Organe
derart eingeübt werden können, dass sie die Funktion des verloren gegangenen
in mitunter recht weitgehendem Maße übernehmen, sodass der dem Gesamtorganis¬
mus drohende Schaden einigermaßen kompensiert wird.
In den angeführten Beispielen ist zur Erreichung dieses Zieles immerhin
ein beträchtliches Quantum von Aufmerksamkeit, gutem Willen und Geduld, das
Mitwirken des Intellektes des Patienten nötig. Für den Arzt ist es nun von
fast noch grösserem Interesse, dass eine ganze Reihe von derartigen Ausgleich-
und Ersatzvorgängen sich im Körper abspielen, auch ganz ohne Zutun des
Willens, wo der Körper allein die Ersatzleistung besorgt, wo diese Vorgänge
sich deshalb in noch viel höherem Maße als ganz gesetzmässige Folgen der ein¬
mal gesetzten krankhaften Veränderungen darstellen. Je weiter die Kenntnis
der Krankheiten vorschreitet, um so mehr lernen wir die Wichtigkeit solcher
Ersatzvorgänge schätzen, und um so verbreiteter finden wir derartige Ein¬
richtungen an fast allen Teilen des Organismus.
Dasselbe Gesetz aber, das den Arzt zum Gutachter machte, hat auch, ohne
es zu beabsichtigen, ihn in seinem eigentlichen Beruf als Arzt gefördert.
Meinungsdifferenzen der verschiedensten Art auf sonst weit getrennt liegenden
Gebieten, die unbedingt einer Klärung bedurften, interessante kasuistische Mit¬
teilungen, Rekursentscheidungen desR.-V.-A., neue Forschungen, neue Erfahrungen,
die alle unter einen Gesichtspunkt gestellt werden mussten, haben zunächst eine
Litteratur gezeitigt, um die das Ausland uns mit Recht beneidet.
So entstanden die grundlegenden Werke:
Becker, Lehrbuch der ärztlichen Sachverständigentätigkeit für die Unfall- und
Invaliditäts-Versicherungs-Gesetzgebung. 3. Aufl. (R. Schütz, Berlin 1899).
Thiem, Handbuch der Unfallerkrankungen. 1. Aufl. (F. Enke, Stuttgart 1898).
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
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Pietrzikowski, Die Begutachtung der Unfall Verletzungen (Fischer, Berlin 1904).
Stern, Über traumatische Entstehung innerer Krankheiten (6. Fischer, Jena 1900).
Schuster, Saenger, und andere Autoren 1 ).
Aber nicht nur die Wissenschaft allein, auch die Therapie hat dank dem
Gesetz einen mächtigen Aufschwung genommen. Der Zunahme der Kentenlasten
war ja nicht anders zu steuern, als dass man das Hauptaugenmerk auf das sogen.
Heilverfahren richtete.
Wäre der menschliche Organismus nur eine Maschine, deren Teile ge¬
legentlich einer Reparatur oder eines Ersatzes bedürften, so würde sich das
Verhältnis des Arztes zu seinem Patienten wesentlich anders gestalten, aber
selbst dann könnte man bei einer Betriebsstörung nur durch Suchen nach der
Fehlerquelle ausfindig machen, wie dieselbe zu stände gekommen ist, ohne sofort
eine Garantie für tadelloses Weiterfunktionieren zu gewähren.
Die Wahl des Arztes ist und bleibt Vertrauenssache. Nur das Wort „Ver¬
trauensarzt“ möchte ich ebenso ausgemerzt wissen, wie „Obergutachten“. Es
soll damit keineswegs bestritten werden,* dass ein Arzt auf irgend einem Gebiet
mehr Erfahrung wie ein anderer besitzen und infolgedessen auch zu einer anderen
Auffassung des ihm vorliegenden Falles kommen kann, ohne damit das Ansehen
des ersteren zu gefährden. Das Wort „Obergutachten“ aber klingt ebenso be¬
leidigend für das Ohr eines Arztes, wie das Wort „Vertrauensarzt“ die Vor¬
stellung einer subjektiv gefärbten Urteilsabgabe für den Verletzten mit sich
bringt und dadurch zu Weiterungen führt.
Das Heilverfahren beginnt mit dem Tage des Unfalls, und deshalb ist die
Sorge, dasselbe in allen geeigneten Fällen möglichst frühzeitig zu übernehmen,
ein integrierender Bestandteil der berufsgenossenschaftlichen Tätigkeit, ebenso
1) Erwähnung verdienen noch:
Bum, Vorlesungen über ärztliche Unfallkunde (Verlag von Urban & Schwarzenberg,
Berlin und Wien 1909).
P. Dittrich, Handbuch der ärztlichen Sachverständigen-Tätigkeit (Wilhelm Braumüller,
Wien und Leipzig).
Miller, Manuale für Untersuchung und Begutachtung Unfallverletzter und Invalider
(Vogel, Leipzig 1903).
Goldberg, Die Funktions- und Erwerbsstörungen nach Unfällen (Hirschwald, Berlin 1896).
Dazu kommen unsere Zeitschriften:
Ärztliche Sachverständigen-Zeitung. Herausgegeben von Dr. Becker, Dr. A. u. F. Lepp-
mann (Richard Schötz, Berlin).
Archiv für Orthopädie, Mechanotherapie und Unfallchirurgie. Herausgegeben von
Dr. Riedinger (Bergmann, Wiesbaden).
Die Rekursentscheidungen des Reichsversicherungsamtes Berlin (Selbstverlag des Vor¬
standes der Knappschafts-Berufsgenossenschaft).
Zeitschrift für orthopädische Chirurgie, begründet von Hoffa (Enke, Stuttgart).
Zeitschrift für die gesamte Versicherungs-Wissenschaft (Mittler & Sohn, Berlin).
Monatsblätter für Arbeiterversicherung, herausgegeben von Mitgliedern des R.-V.-A.
(Berlin).
Zentralblatt der Reichsversicherung, herausgegeben von Prof. Dr. Stier-Sornlo (Verlag
von Dr. Schnapper, Frankfurt a. M.).
Zeitschriften für Versicherungsmedizin (Thieme, Leipzig) und vielen anderen voran die
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaiidenwesen, herausgegeben von Prof. Thiem
(F. C. W. Vogel, Leipzig).
Von ausländischen Werken seien hier erwähnt:
Brouardel, Les blessures et les accidents du travail (Baillfere et fils, Paris 1906) und
die Zeitschriften:
La Mddicine des Accidents du travail (Institut international de Bibliographie Scientifique,
Paris) von De Courtault redigiert.
Bulletin, de V Association internationale des Medicins-Mecanotherapeutes (de Vos &
van der Groen Anvers).
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330
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
wie für die Ärzte möglichst rasche, möglichst vollkommene Wiederherstellung
der Funktion Leitsatz sein soll. Nicht auf das anatomische Erhalten eines ver¬
letzten Gliedes kommt es an, sondern auf die spätere Arbeits- und Leistungs¬
fähigkeit des Verletzten. Diese Einsicht hat schon dem ersten chirurgischen
Eingriff ebenso wie der Verbandtechnik ganz andere Ziele gegeben.
Da die Krankenkassen unmöglich die Kosten tragen können, wäre es, wie
gesagt, für die Genossenschaften eine sich späterhin bitter rächende Praxis, ab-
warten zu wollen, bis ihre gesetzliche Verpflichtung beginnt
Wenn schon einmal die Genossenschaften sich bereit erklären, die Be¬
handlungskosten vor der 13. Woche zu übernehmen, so kommt dies in erster
Linie den Verletzten zu gut, denn die Berufsgenossenschaften sind keine geschäft¬
lichen Unternehmungen, und es könnte einem Beamten derselben völlig gleich¬
gültig sein, ob Rentenersparnisse gemacht werden oder nicht Anders aber liegt
die Sache für den Verletzten. Für diesen ist die beschleunigte Wiederherstellung
und verkürzte Arbeitsunfähigkeit ein wirklich materieller Vorteil von der grössten
Bedeutung. Denn jede berufliche Arbeit erfordert eine durch Erlernen und
Übung zu erlangende körperliche und geistige Schulung, deren Resultate auch
an den unverletzt gebliebenen Körperteilen mehr und mehr abhanden kommen,
wenn die Rekonvaleszenz sich zu sehr in die Länge zieht Schon ein gesunder
Arbeiter, der aus irgend welchen äusseren Gründen längere Zeit eine leichtere
Tätigkeit übernommen hatte, wird nur selten den Anschluss an den früheren,
schwierigeren Beruf wiederfinden, weil ihm die körperliche und geistige Schulung
abhanden gekommen ist; wie viel mehr muss dies der Fall sein, wenn eine in
Ausübung des Berufs erlittene Verletzung die Ursache der Arbeitsunterbrechung
war. Darum gilt für den Verletzten möglichste Abkürzung der Rekonvaleszenz,
weil die Schwierigkeiten für die Wiederaufnahme der Arbeit stetig zunehmen.
Zahlreiche Arbeiter, die sich nach einem verzögertem Heilverfahren später mit
einem „leichten Posten“ begnügen, hätten ihrem früheren Beruf erhalten bleiben
können, wenn durch sofortiges Einsetzen einer rationellen Behandlung, nicht
etwa einer „Nachbehandlung“ '), die Heilungsdauer um Monate verkürzt und da¬
durch einer zu weitgehenden Entfremdung von der Berufsarbeit vorgebeugt
worden wäre.
Wenn deshalb die Berufsgenossenschaften Anordnungen treffen, wie sofortige
Überweisung der Verletzten in Rekonvaleszentenheime, um die Zeit der Arbeits¬
unfähigkeit zu verkürzen, so bedeutet dies in erster Linie für die Arbeitenden
selbst einen häufig unschätzbaren Vorteil. Erst eine sekundäre Frage ist es, ob
dabei auch die Lasten der Genossenschaften eine Verringerung erfahren. Jeden¬
falls waren die Genossenschaften, als sie zuerst in weitgehender Weise begannen,
die Nachbehandlung der Unfallverletzten zu übernehmen, nicht in der Lage,
sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob dieses Vorgehen nur dem Interesse der
Verletzten oder auch gleichzeitig dem materiellen Vorteil der Genossenschaften
selbst dienen würde.
Die Richtigkeit der vorstehenden Ausführungen setzt nun allerdings voraus,
dass der Verletzte imstande ist, nach Abschluss des sogen. Heilverfahrens in
das frühere Arbeitsverhältnis wieder einzutreten, oder ohne Schwierigkeiten
andere, seinen Kräften entsprechende, Arbeit zu finden.
Anders liegt die Sache, wenn dem vom ärztlichen Standpunkte aus wieder
als arbeitsfähig zu betrachtenden Verletzten die Arbeitsgelegenheit fehlt Dann
wird selbst das glänzendste Behandlungsresultat dem Verletzten zunächst zum
1) Lossen, „Das Heilverfahren". Reformblatt für Arbeiterversicherung X, Jahr¬
gang Nr. 3.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
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materiellen Schaden gereichen, indem es ihn der Rente beraubt, ohne dass er in
der Lage wäre, sich dafür einen Ersatz durch seiner Hände Arbeit zu verschaffen.
Hier wird oft von seiten der Ärzte wie der Genossenschaften eine milde Hand¬
habung des Gesetzes angebracht sein, um besonders stark zutage tretende Härten
zu vermeiden. Niemand wird den Verletzten gegenüber die Objektivität so weit
treiben, dass er bei der Beurteilung, unwillkürlich nicht auch Alter, sonstige Ge¬
sundheitszustände, häusliche Verhältnisse, Jahreszeit usw. mit in Rücksicht zieht,
und es ist gewiss im Sinne des Gesetzgebers, wenn auch die Genossenschaften
ab uud zu bei besonders ungünstigen äusseren Bedingungen eine Rente länger
bewilligen, als es nach dem objetiven Befunde streng genommen nötig wäre.
Freilich lässt sich hierdurch die heikle Frage der Arbeitsgelegenheit nicht ohne
weiteres lösen. Damit kommen wir aber an einen für die ganze Frage sehr
wichtigen Punkt: die Genossenschaften sind eigentlich gesetzlich gar nicht dazu
verpflichtet, irgendwelche Maßnahmen im Interesse der schnelleren Genesung ihrer
Versicherten zu ergreifen, und auch eine moralische Verpflichtung würde nicht
bestehen, wenn dadurch die Gesamtlasten etwa wesentlich erhöht würden. Sie
können und müssen sich also fragen, ob ein Eintreten vor der 13. Woche, oder
die Einweisung der Verletzten in Rekonvaleszentenanstalten auch rechnerisch
insofern zu rechtfertigen ist, als dadurch einerseits die Heilungsresultate günstiger
werden, die Erwerbsunfähigkeit abgekürzt und demnach im Ganzen an Renten
gespart wird, dass aber auch andererseits diese Ersparnisse nicht durch die auf¬
gewandten Behandlungskosten aufgezehrt oder gar überschritten werden. Ja,
wenn nur einzelne Fälle in Betracht kämen, würde man, da es sich wie bereits
gesagt, bei der ganzen genossenschaftlichen Organisation nicht um ein Geschäfts¬
unternehmen handelt, die Frage unerörtert lassen können.
Da Bewegungsstörungen und Muskelschwäche in erster Linie die Wieder¬
aufnahme der Arbeit zu verhindern schienen, darf es nicht weiter wunder¬
nehmen, dass man zunächst sich auf diesen Teil der physikalischen Therapie
verlegte — dass man in der Zanderschen medico-mechanischen Behandlungs¬
methode den eigentlichen Kernpunkt der sogen. Nachbehandlung erblickte, und
dass es gerade Leiter der Zanderinstitute waren, die sich vorwiegend mit Nach¬
behandlung und Begutachtung Unfallverletzter beschäftigten und zu dem Ausbau
der Unfallheilkunde am meisten beitrugen.
Ich nenne hier nur die Namen Bähr, Heiligenthal, Schütz, Thiem, Hase-
broeck und Nebel. Den beiden letzteren gebührt unstreitig das Verdienst, durch lite¬
rarisch wissenschaftliche Arbeiten die Ideen Zanders einem größeren Teil der Ärztewelt
zuerst zugftngig gemacht zu haben.
Der Siegeszug dieser bislang in Deutschland unbekannten Behandlnngsweise begann
ira Jahre 1884 mit der Gründung des medico-mechanischen Institutes zu Baden-Baden;
1886 entstand das Hamburger medico-mechanische Institut unter der Leitung Nebels,
an dessen Stelle im Jahre 1889 Hasebroeck trat, während Nebel in Frankfurt a.M.
ein eigenes Institut errichtete. 1886 wurde auch das Hönig’sche Institut Breslau (jetzt
Bogatsch, errichtet. 1888 wurde die Mannheimer Anstalt eröffnet, 1889 die Cottbuser
unter Thiem’s bewährter Führung und in rascher Folge entstanden die Zanderinstitute
zu Berlin, Kissingen, Breslau, Wiesbaden, Karlsruhe, Pforzheim usw.
Damals jedoch bildeten Unfallverletzte die weitaus geringere Anzahl der Besucher,
die Mehrzahl der Patienten suchte wegen chronischer Leiden diese Anstalten auf.
Wohl begannen auch einheimische Autoritäten sich für diese Art der Gymnastik,
als gleichsam einer Art „Turnens für Kranke“, als dosierbare Übung unter gleichzeitiger
Schonung zu interessieren, aber wie man in der Heilkunde so häufig sehen kann, erlosch
langsam wieder das Verständnis für diese Behandlungsweise und schliesslich waren es
nur noch die Berufsgenossenschaften und die Militärbehörde, die an ihr festhielten,
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332 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
neben den grossen Badeorten, wo man, von den glänzenden Resultaten überzeugt, die
Zanderinstitute in der Reihe der therapeutischen Faktoren nicht mehr missen wollte.
Die Heimstätten für Verletzte, wie Nieder-Schönhausen bei Berlin, erbaut 1891
unter Schütz, die Kranken- und Genesungshäuser der Knappschafts-Berufsgenossenschaften,
z. B. Bergmannstrost; Halle a. d. S. 1894, die Heilanstalt der Norddeutschen Holz-Berufs¬
genossenschaft zu Neu-Rahnsdorf, die Heilanstalt für Unfallverletzte zu Breslau unter
Leitung von Bogatsch und viele andere legen beredtes Zeugnis dafür ab, dass es sich
nicht etwa um ein gekünsteltes System, das leicht zu ersetzen wäre, handelt, sondern um
eine wahrhaft wissenschaftliche Methode, für die unbedingt die erreichten Erfolge allein
schon sprachen.
Es ist ohne weiteres klar, oder sollte es wenigstens sein, dass durch aktive
Inanspruchnahme der Gesamtmuskulatur die Kreislaufverhältnisse sich wesentlich
anders gestalten, mithin auch auf eine Stelle, an der gleichsam ein Verkehrs¬
hindernis (Bluterguss, Ödem, veränderte Spannung durch Druck mit all ihren
Folgen) besteht, von günstigem Einfluss sein müssen.
Der arbeitende Muskel verlangt die Zufuhr arteriellen Blutes, und da der
arterielle Druck bis zu einem gewissen Grade auch den Abfluss des venösen
Blutes beeinflusst, so wird wohl folgerichtig eine lokale Schwellung, die ihrerseits
wieder störend auf die Bewegungsfähigkeit eines Gelenkes einwirkt, durch all¬
seitige Übung günstig, also im Sinne einer Besserung beeinflusst. Dass durch
allgemeine Körperbewegung die Atmung vertieft, die Hauttätigkeit angeregt
wird, weiss und fühlt schon jeder Laie, der einen Berg besteigt oder eine für
ihn ungewohnte Arbeitsleistung vornimmt Auch hierbei wird der Austausch
zwischen Sauerstoffeinnahme und Kohlensäureabgabe mit all seinen physio¬
logischen Konsequenzen gesteigert. Eine richtige Atmungsgymnastik dient somit
gleichzeitig einer wesentlichen Hebung des Allgemeinbefindens und ebenso be¬
kannt ist die Tatsache, dass durch häufige Arbeitsleistung Muskeln und Gelenk¬
bänder stärker und für fernere Leistungen ausdauernder werden. Die Be¬
wegungen in den Gelenken werden ausgiebiger und damit wird schrittweise,
auch durch Beteiligung der glatten Muskulatur, nicht nur eine obung im gewöhn¬
lichen Sinne des Wortes erreicht, sondern auch durch deren Kräftigung eine
Übung der Drüsen, eine Gewöhnung an oft und wiederholt einsetzende Schädlich¬
keiten und schliesslich eine Übung des Nervensystems erzielt. In gleicher Weise
kann man alle Handfertigkeit, einerlei, welcher Art, seine Sinne, sein Gedächtnis
und seine geistige Tätigkeit durch Übung der Ganglienzellen bis zur Höchst¬
leistung steigern, mit dem einen Unterschied, dass es sich bei ersteren mehr
um nutritive und formative Reizung, bei letzteren vorwiegend um Regulierung
und Verstärkung der Impulse und Beseitigung „der ihnen entgegenstehenden
Hindernisse handelt. Vgl. Du Bois-Reymond „Über die Übung“ (Berlin 1881,
Verlag von Hirschwald).
Die Wirkung der Übung ist eine direkte und kann deshalb gegebenen
Falles auch eine örtliche sein. Der nichtgebrauchte Muskel verkümmert, wird
blutleer, blass und un kräftig.
Dass eine Übung im therapeutischen Sinne dosierbar und infolgedessen
auch je nach den Verhältnissen des einzelnen Individuums langsam steigernd
vorgenommen werden muss, ohne durch eine momentane Überanstrengung
schädigend zu wirken, liegt auf der Hand, wird aber vielfach übersehen und
verkannt. Selbst der nichtverletzte, gesunde Mensch hat den Drang, sich zu be¬
wegen, denn leben heisst sich bewegen.
Jedes Organ bedarf zu seinem Wohlergehen der Tätigkeit, erst recht die
Muskulatur, deren Masse beim erwachsenen, kräftig entwickelten Körper mehr
als die Hälfte des Gesamtgewichtes beträgt.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11. 333
Das zu einem derartigen „Training“, zumal bei einem Verletzten oder Kranken,
die Verwendung eines planmässigen Systems gehört, einerlei ob nach Zander oder Herz,
kann niemand in Abrede stellen. Anders liegt der Fall, wenn man nur an eine Mobili¬
sierung versteifter Gelenke denkt und dann das Wort „medico-mechanisch“, wie es so
.häufig noch geschieht, auch auf Übungen an Pendelapparaten usw. überträgt Diese
Pendelapparate, wie sie Kruckenberg angegeben hat und wie sie heute z. B. von der
Firma Eschbaum in Bonn hergestellt werden, dienen lediglich zur Vornahme mechano-
therapeutischer Bewegungen innerhalb einer bestimmten Ebene bei genauer Fixation,
während die Übungen an den von der Firma Rossel, Schwarz & Co. Wiesbaden gelieferten
Apparatensystemen gleichzeitig auch von hervorragendem Einfluss auf das Allgemeinbefinden
der Patienten sind. Bei der Nachbehandlung Verletzter wird man aber trotzdem gut tun,
beide Gruppen von Apparaten durch- und nebeneinander zur Anwendung zu bringen.
Dabei sollen die anderen Systeme wie sie heutzutage unter dem Namen „Freiturnen“
gang und gäbe sind, durchaus nicht als unverwendbar bezeichnet werden. Man braucht
hier keineswegs auf ein bestimmtes System zu schwören; es genügt, sich zu vergegen¬
wärtigen, dass Stab-, Hantel- und Keulenübungen ebensogut zur Nachbehandlung heran¬
gezogen werden können und gute Dienste leisten, wenn sie sachgemäss und zielbewusst
zur Anwendung kommen, weil infolge des Kommandos gleichzeitig auch die Aufmerksamkeit
und Energie des Verletzten erweckt wird. Das Quantum der Arbeit freilich kann hierbei
nicht festgestellt werden und es bleibt mehr weniger dem guten Willen des Einzelnen
überlassen, ob und in welcher Weise er die Übungen ausführt. Es geht eben hier nicht
anders, wie bei den eben erwähnten verschiedenen Systemen, die man unter dem Titel
„Zimmergymnastik“ subsummieren kann oder mit der aus dem „deutschen Turnen“ hervor¬
gegangenen „schwedischen Widerstandsgymnastik“, die Lingg in ein System gebracht
hat. Während bei dem deutschen Turnen die Energie und Kraft des Einzelnen maßgebend
ist, hat Lingg dieselbe durch den sogenannten Gymnasten zu ersetzen versucht, der
durch seine eigene Kraft den zu überwindenden Widerstand bildet. Aber durch die
Körperhaltung des Patienten, d. h. die Ausgangsstellung, in der die Bewegungen auszu¬
führen sind (Stehen, Knien, Sitzen, Liegen, Hängen), hat er sein System allzu kompliziert
gestaltet.
Wenn der Widerstand jeweilig dem Kraftvorrat des Patienten angepasst und dem
Verhältnis zur Kraftzunahme entsprechend erhöht werden soll, kann auch der geübteste
Gymnast den Apparat nicht ersetzen, denn er wird immer nur Mensch bleiben, dem es
selbst bei grösster Gewissenhaftigkeit unmöglich sein wird, Tag für Tag in gleicher
Weise den verschiedenen Kraftzuständen der verschiedensten Patienten zu folgen. Er
wird selbst ermüden, er wird an einem Tag mehr disponiert sein wie an dem anderen,
und damit wird gleichzeitig auch sein Beurteilungs- und Gefühlsvermögeu schwanken.
Bei der Zaudergymnastik ist dies ausgeschlossen. Ich glaube, ich brauche hier
nichts weiter zugunsten dieser allgemein anerkannten Methode vorzubringen. Wo sie
nicht verwendet, wo sie gar verurteilt wird, liegen andere Motive vor, die es überflüssig
machen, sie näher zu charakterisieren. Wäre dem nicht so, so würden sich nicht so
viele minderwertige Firmen mit der Anfertigung sogenannter „medico-mechanischer
Apparate“ befassen.
Leider wird den Berufsgenossenschaften mit den Worten „medico-mechanische
Übungen“ häufig Sand in die Augen gestreut. Die Ärzte — und es ist immer
noch die Mehrzahl derselben — haben keine Ahnung von dem eigentlichen Wert
dieser ursprünglich gar nicht für die Nachbehandlung Verletzter gedachten Me¬
thode. Man verlässt sich nur auf sie in der Vorstellung und dem Glauben, durch
Anwendung derselben könnten alle Fehler der Vorbehandlung wieder gut gemacht
werden und schickt Patienten mit verödeten Gelenken, mit durch Eiterung zer¬
störten Sehnen und schief geheilten Frakturen nach Monaten zur sogenannten
medico-mechanischen Reparatur, die dann natürlich weiter nichts mehr leisten
kann, als Nebenerscheinungen zum Schwinden zu bringen, und, wie oben gesagt,
höchstens auf das Allgemeinbefinden günstig einzuwirken.
Wenn die Zander sehe Methode, die, wie viele nicht zu wissen scheinen,
das Ergebnis langjähriger ärztlicher Forschung und Nachdenkens ist, weiter
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Mopatsachrift für Unfallheilkunde und Invalidenweaen Kr. 10/11.
nichts geleistet hätte, als die physikalische Therapie als solche wieder in Er¬
innerung zu bringen, dann wäre sie schon deshalb wert, begrüsst und anerkannt
zu werden. Glücklicherweise aber hat sie mehr als das geleistet
Dass ein Wiedererlernen, eine Übung oder überhaupt eine therapeutische
Maßnahme irgend welcher Art um so vollkommener wirkt und um so weniger
Zeit in Anspruch nimmt, je früher sie einsetzt, habe ich wohl nicht nötig, hier
besonders hervorzuheben. Es sollte deshalb nicht nur dem Ermessen der Be¬
rufsgenossenschaften überlassen werden, von dem § 76 c K. V. G. Gebrauch zu
machen, sondern es müsste eine gesetzliche Verpflichtung vorliegen, die Durch¬
führung eines früh einsetzenden Heilverfahrens in allen geeigneten Fällen zu
übernehmen.
Um hier nochmals auf die sogenannten „medico-mechanischen Institute“ zurück¬
zukommen, sei nebenbei bemerkt, dass der Volksmund die von der Militärbehörde ein¬
gerichteten Anstalten als „Heilmühlen“ bezeichnet, während er die von den Berufs¬
genossenschaften errichteten mit dem Titel „Rentenquetschen“ belegt. In diesen
Bezeichnungen liegt ein ganz tiefer Sinn.
Das Militär ist von jeher von dem Leitsatz ausgegangen: Es muss erst alles für
einen Verletzten zu seiner Wiederherstellung geschehen sein, bevor man der Festsetzung
des Invaliditätsgrades näher tritt, während die Genossenschaften — mit wenigen Aus¬
nahmen — es erst einmal darauf ankommen liessen, ob der betreffende Verletzte bei
Gewährung der Rente sich einen höheren Grad von Erwerbsfähigkeit unter der Arbeit
und durch dieselbe aneignete, ihm also zunächst eine Rente anwiesen und später erst ein
Heilverfahren zur Besserung der noch vorhandenen Unfallfolgen einleiteten, um diese
Rente dann womöglich kürzen zu können.
Vergl. auch eine Arbeit des Sekretärs der l&nd- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossen¬
schaft für das Großherzogt. Hessen:
Pieper, Betrachtungen über das Heilverfahren. Darmstadt, Schlapp 1907, die mit den
Worten schliesst: „Erst Heilverfahren, dann Rente!“
Es war nicht mehr als selbstverständlich, gleichzeitig mit den aktiven und
passiven Übungen auch die Massage in den Heilplan mit aufzunehmen. Wenn
auch früher dieselbe nur von Laienhänden geübt wurde, vielleicht, weil sie zu
viel Zeit in Anspruch nimmt und sich daher der praktische Arzt nur ausnahms¬
weise zu ihr entschlossen konnte, selbst wenn er die nötige Geschicklichkeit
dazu besass, so erwies sich doch die Notwendigkeit, dieses manuelle Verfahren
an die aktiven und passiven Übungen anzugliedem. In Deutschland sowohl,
wie in Frankreich, Belgien, Italien und Schweden ist heutzutage die ärztliche
Massagö derart ausgebildet und auch in Lehr- und Handbüchern nach der theo¬
retischen und praktischen Seite hin geschildert und gewürdigt, dass es Eulen
nach Athen tragen hiesse, wollte man darüber noch viele Worte verlieren.
Nur dadurch, dass man sie früher als minderwertige Leistung, etwa nach
Art des Hühneraugenschneidens oder des Aderlassens, unter Hülfeleistungen von
Badern und Heilgehülfen registrierte, hat man sie thörichterweise Kurpfuschern
und Naturheilkundigen in die Hände gegeben, die dann verstanden, reichlich
Kapital aus ihr zu ziehen.
Als Dr. Metzger im Jahre 1883 in Leyden mit der Dissertation: „Behandlung
der Gelenkverstanchungen mittels Massage“ promovierte, gehörte es in gebildeten Kreisen
zum guten Ton, ein spöttisches Lächeln über „die wiederauferstandene, gute, alte, liebe
Streichfrau“ zu markieren. Es war ja das „Streichen“, die „Knetkur“, und welche
Namen dieses beliebte Volksheilmittel sonst noch führt, so im Brauch, dass man gar
nicht begreifen konnte, wie ein studierter Arzt dieses abgedroschene Zeug als „Spezialität“
unter den verschiedenen wissenschaftlichen Heilfaktoren auf den Schild erheben mochte.
Die Erfolge belehrten jedoch die Spötter bald eines anderen, und der vielfach verun¬
glimpfte Dr. Metzger hatte wenigstens die Genugtuung, dass sein Ruf sich von Jahr
zu Jahr mehrte und er in Prof, von Mosengeil einen warmen Fürsprecher und Ver-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11.
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fechter seiner Methode fand. Es ist eine grosse Frage, ob die Massage überhaupt ge¬
lernt werden kann, und mancher mag über ihre Technik Seiten schreiben, ohne von der
Ausführung derselben im Einzelfall eine Ahnung zu haben. Massage ist eine Kunst
und bleibt eine solche in ihrer Ausführung. Nur Sorgfalt in der Abwägung der Indi¬
kationsstellung muss man von jedem Arzt verlangen können. Dass man auch mit ihr
nicht alles erreichen kann, wenn man sie nach theoretischem Vorbild auch noch so eifrig
betreibt oder gar, wie es heute so oft geschieht, sie zu einer Art „freundschaftlicher
Balgerei“ gestaltet, bei der es auf ein paar blaue Flecken nicht ankommt, um sie noch
heilkräftiger zu machen (ich darf wohl nur an die von Prof. Schwenninger geübte
Massage erinnern), ist klar. Ein Zuviel kann auch hier schaden, und niemals wird man
sie als Universalheilmittel bezeichnen können, denn ein solches gibt es in der Medizin
ebensowenig, wie ein allein seligmachendes System.
Unabhängig von der eigentlichen Massage ist die Vibration, die zwar auch
manuell, aber doch wohl am besten durch die heutzutage technisch so vervoll-
kommneten Apparate appliziert werden kann, eingeführt worden. Zander hat
für stärkere Vibration, gleichsam als Übergang zu leichteren aktiven Bewegun¬
gen und als Herzkräftigungsmittel F 1 konstruiert, auch nachträglich durch den
Apparat „Seistes“ eine lokale wie allgemeine Erschütterungsmassage, therapeu¬
tisch verwendbar gestaltet.
Es existiert eine Unzahl von kleinen, elektrisch betriebenen Vibrationsapparaten.
Alle mögen gelegentlich ihre Zwecke erfüllen, aber, für sich allein genommen, gibt es
keine Vibrationstherapie. Von den vielen Instrumenten, die die menschliche Hand er¬
setzen sollen, ist übrigens der von Dr. Schnöe angegebene und von der Firma Sanitas
mit „Elasto“ bezeichnete Apparat noch der beste, weil er sich der jeweiligen Oberflächen¬
form des zu behandelnden Körperteils vollkommen anschmiegt.
Wenn man schon einmal an Kombinationen denkt, so sind die von Gold¬
scheider zum Zwecke einer sogenannten „Thermo-Massage“ eingeführten
Bügeleisen, ähnlich wie das nach Wilhelm Busch von Frau Bock angewandte
heisse Bügeleisen, als rationell sicherlich zu empfehlen. Dagegen ist eine elek¬
trische Massage der helle Unsinn, da man einen durch den elektrischen Strom
bereits kontrahierten Muskel nicht massieren, sondern nur noch weiterhin
reizen kann.
Man sollte es nicht für möglich halten, dass erst im Jahre 1900 die erste speziell
den physikalischen Heilmethoden gewidmete staatliche Anstatt, und zwar als Universitäts-
Massage-Anstalt an der königlichen Charite zu Berlin gegründet wurde, mit deren Lei¬
tung man Professor Zabludowski betraute. Im folgenden Jahre entstand dann die
hydrotherapeutische Anstalt ebenfalls an der Charite unter Leitung des Geh. Rats Prof.
Dr. Brieger, während mehrere Jahre später erst ein Universitätsinstitut für Lichtbe¬
handlung unter Herrn Prof. Dr. Lesser eröffnet wurde.
Der „Krähwinkler Landsturm“ mit seinem verspäteten Erscheinen nimmt mithin
auch in der medizinischen Wissenschaft einen hervorragenden Platz ein. Die Berufs¬
genossenschaften haben daher eigentlich keine Ursache, sich zu schämen, wenn sie viel¬
fach von dem § 76 c bisher nur einen äusserst vorsichtigen Gebrauch gemacht haben.
Auch die von Prof. Frenkel inaugurierte Übungstherapie kann gelegent¬
lich zur Nachbehandlung Unfallverletzter herangezogen werden, denn sie besteht
ja in einer Wiedereinübung verminderter oder verloren gegangener Koordination.
Jacob findet zwar die französche Bezeichnung w re6ducation des muscles“ nicht
zutreffend, da dieses Wort die Vorstellung einer mechanischen Leistung erwecken könnte,
aber ich bezweifle, dass eine andere Bezeichnung, z. B. „traitement mechanique de l’ataxie“
ein präziserer Ausdruck für das angewandte Verfahren ist (Therapie der Gegenwart,
1900, Heft 2). Wir haben leider nun einmal nur eine Sprache, um uns zu verständigen,
und es ist wertlos, sich über Ausdrücke zu streiten, von denen jedermann weiss, was
mit ihnen gemeint ist. Auf die Methode dieser Art von Übungen näher einzugehen,
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10,11.
liegt hier natürlich keine Veranlassung vor. Wer sich damit beschäftigt, findet in den
Abhandlungen von Frenkel, Goldscheider und Jacob die nötige Anleitung, und ich
kann, ausser den in diesen Werken geschilderten und empfohlenen einfachen Apparaten,
hier nur noch die Geh-Übungstafel für Rückenmarksleidende von Schreiber-Aussee-
Meran, die durch die Pötzelberger’sche Buchhandlung (Meran) zu beziehen ist, empfehlen.
Weiterhin sei auch auf die Arbeiten von Dr. P. Kouindjy- Paris („Monatsschrift für
die physikalisch-diätetischen Heilmethoden“ II. Jahrgang 4. Heft) verwiesen.
Neben den eben geschilderten mechano-therapeutischen Massnahmen hat
sich die Thermotherapie — eine uralte Methode — ihre Stellung wieder zu¬
rückerobert. Von rechtswegen könnte man sie mit der Hydrotherapie auf eine
Stufe stellen; denn beide Applikationsweisen unterscheiden sich nur durch die
Technik und die Form ihrer Anwendung und nehmen als Ansatzpunkt das
gleiche Organ, die nur allzugering eingeschätzte Haut des menschlichen Körpers,
in Anspruch. Ob lokal angewendet oder allgemein, immer wird die Temperatur
und der durch sie gesetzte Reiz hier als der eigentliche Heilfaktor zu be¬
trachten sein.
Heisse Kompressen (achtfach zusammengelegt), heisser Leinsamenbrei (Kataplasmen),
heisses Wasser in Gummiblase, heisse Wasserdämpfe, Thermophor, heisse Sandsäcke mit
feuchter Unterlage usw. zählen zu den sogenannten Hausmitteln, wenngleich sich niemand
darüber Rechenschaft gibt, dass auch diese, ebenso wie heisse Bäder, unter Umständen
recht bedenkliche Nebenwirkungen haben können; denn die bösen Eigenschaften steigern
sich ebenso wie die guten mit der Dauer und Stärke der Hitzeanwendung und können
gelegentlich Beklemmungsgefühl, Atemnot, Herzklopfen und Pulsbeschleunigung hervor-
rufen, bei wiederholter Anwendung sogar auf das Allgemeinbefinden einen nachteiligen
Einfluss haben. Wer Gelegenheit hatte, eine reichere Erfahrung in der klinischen Be¬
handlung durch intensive Hyperämie — einerlei ob durch Wärmestauung oder Wärme¬
zufuhr hervorgerufen — zu sammeln, wird mir darin recht geben, dass auch diese an¬
scheinend einfachen Anwendungsformen von Wärmeapplikation der Überlegung und Kon¬
trolle bedürfen.
Um die Wärmebehandlung aber gleichsam als wissenschaftliche Behandlungs¬
methode wieder einzuführen, dem alten Quinckeschen Ofen wieder zu seinem
Recht zu verhelfen, dazu bedurfte es der ganzen Autorität eines Mannes, wie
Bier. Wohl wunderte man sich darüber, dass ein Chirurge vom Fach sich für
physikalische Heilmethoden interessierte, statt lediglich das Messer zu kennen
und die Blutstillung zu beherrschen; aber die vielen Auflagen, die in kurzer
Zeit das eine Werk „Die Hyperämie als Heilmittel“ erlebt hat, legen denn
doch beredtes Zeugnis davon ab, welchen Anklang seine Worte gefunden haben.
Neben der alten Anwendung der heissen Luft zur Erzielung einer aktiven
Hyperämie, welche heute durch viele Apparate der verschiedensten Firmen —
von den einfachsten Schwitzkästen bis zu den Tyrnauerschen, nach jeder Rich¬
tung hin am vollkommensten konstruierten, — ermöglicht wird, hat Bier die
passive Hyperämie eingeführt, welche durch Konstriktion mittels Gummibinde,
an der Basis des zu behandelnden Körperteils angelegt, eine Stauung im Abfluss
des Venenblutes bezweckt. Ich habe wohl nicht nötig, besonders hervorzuheben,
dass der Schwerpunkt und damit die Hauptschwierigkeit des Verfahrens in der
richtigen Indikationsstellung einerseits und in der richtigen Technik des Ver¬
fahrens andererseits liegt. Wer dieselben nicht besitzt, hat auch kein Recht,
von Misserfolgen zu sprechen.
Weiterhin haben Bier und Klapp die Saugbehandlting wieder eingeführt
und den schon in die medizinische Rumpelkammer geratenen Stiefel von Junod
wieder hervorgeholt (Junod, Methode hemospasique, Baillere 1843). Heute
dürften wohl die nach dem alten Vorbild konstruierten Saugapparate, wie sie
die Firma Eschbaum-Bonn liefert, in keinem Krankenhaus mehr fehlen. Man
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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd In validen wesen Nr. 10/11.
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sieht: „das Alte stürzt, und neues Leben blüht aus den Ruinen“. Auch Klapp,
der jetzt mit seinen Kriechübungen der Skoliosenbildung entgegenarbeitet, und
über dessen Bestreben, den aufrecht gehenden Menschen wieder zum Vierfüssler
zu machen, um seine Rückeumuskulatur zu kräftigen, man jetzt noch spottet,
wird man für die Dauer die Anerkennung nicht versagen können. Schade, dass
man heute immer noch so wenig die alte Literatur, die Geschichte der Medizin
berücksichtigt. Wie recht hat Hufeland, wenn er sagt: „Man liest jetzt ge¬
wöhnlich: »Behandlung der Krankheiten nach den neuesten Erfahrungen und
Methoden.« Wäre es nicht besser, wenn man läse: Nach den ältesten, d. h. durch
die Zeit bewährtesten?“
Hierzu zählt die oben bereits erwähnte Hydrotherapie. Lange Zeit hin¬
durch hat man sie in der wissenschaftlichen Heilkunde als Stiefkind behandelt,
nnd dabei gehört sie doch zu den ältesten und bewährtesten Methoden. Es ist
merkwürdig, wie lang es gedauert hat, bis dieser Zweig der physikalischen
Therapie in Deutschland wieder Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und
praktischer Anwendung wurde.
In meinen Studentenjahren erwähnte man die Hydrotherapie fast kaum. Der
Priessnitzsche Umschlag zählte zu den Hausmitteln und die sogenannte Kaltwasserkur
zu einer Übergangsstation ins Irrenhaus. Wenn ein Kandidat in der StaatsprQfung nahe
daran war durchzufallen, konnte ihn eventuell noch das Gelöbnis retten, dass er beab¬
sichtige, „Badearzt“ zu werden.
Der Name Winternitz hatte für uns den gleichen Klang wie Pfarrer Kneipp, und
von den physiologischen Wirkungen eines Halbbades oder einer schottischen Dusche
wurde uns ebensowenig vorgetragen als von dem Einfluss des Lichtes auf den mensch¬
lichen Organismus. Das Bad kannte man nur vom Standpunkt der Reinlichkeit aus und
wusste, dass das Schwimmen erfrischend und nervenstärkend wirkte wie eine kalte
Brause. Wohl wurden einzelne Badeorte empfohlen, aber von der Wirkung der Thermal¬
bäder, der Trink- und Badekuren haben wir nur wenig zu hören bekommen. Heute ist
auch die Balmeotherapie ein durchaus wissenschaftlich durchgearbeitetes Gebiet, und es
hat hierzu nicht wenig die staatliche Fürsorge für Verletzte und Invalide beigetragen.
In einem Schreiben des Geh. Rat Kussmanl über den kommissarischen
Entwurf zur Revision der deutschen medizinischen Prüfungsordnung (Verlag der
Carl Winterschen Universitätsbuchhandlung in Heidelberg) findet sich eine
Stelle, die zweifellos auch für die Leser dieser Zeilen interessant sein dürfte.
Sie handelt von der Wasseranwendung und von der heute mangelnden Unter¬
weisung der Ärzte in der Hydrotherapie. Sie lautet folgendermassen: „Es lässt
sich nicht leugnen, der Glaube an das Rezept ist bei den Gebildeten im Nieder¬
gang und die Zuversicht zu diätetischen Kurmethoden und der Heilkraft des
Wassers im Steigen. Auch die unteren Schichten beginnen einzusehen, wieviel
sich mit Luft, Wasser und Regelung der Lebensweise ohne Arzneien ausrichten
lässt; in weiten Kreisen ist sogar ein Misstrauen gegen die Arzneimittel, selbst
gegen die wirksamsten und durch nichts zu ersetzenden, herrschend geworden.
Ungeachtet solcher Übertreibungen ist es freudig zu begrüssen, wenn die oft
geradezu lächerliche Luft- und Wasserscheu, woran so viele unserer deutschen
Landsleute kranken, allgemach schwindet. Auch die dicken Bäuche, wie sie
das Wohlleben, Biertrinken und Stubenhocken erzeugt, werden endlich einer
richtigen Hygiene weichen und nicht länger als beneidenswerte Zeichen blühen¬
der Gesundheit betrachtet werden. Es ist namentlich das Wasser, das sich als
Heilmittel ein stetig wachsendes Vertrauen errang und wie kein anderes, in
mannigfach wechselnder Temperatur und Form der Anwendung, den verschie¬
densten Kurzwecken dienstbar gemacht werden kann. Je nachdem es mit rich¬
tiger Auswahl des Verfahrens geschickt benutzt wird, regelt es den Kreislauf
und die Verteilung des Blutes, die Wärmebildung und den Stoffwechsel und be-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
einflusst Atmung und Nerven. Die Wasserbehandlung ist über die Kinderjahre
hinaus, wo sie noch auf schwachen Beinen strauchelte und nicht selten ebenso
grossen Schaden stiftete, als Missgriffe in der Arzneibehandlung. Eine geläu¬
terte Erfahrung und physiologische Einsicht haben sie stark und sicher gemacht.
Unzweifelhaft vermag das Wasserheilverfahren im Bunde mit der Diätetik in
zahllosen akuten und chronischen Krankheitsfällen Heilung zu bringen oder den
Gang der Heilung zu unterstützen. — Von der Hydrotherapie versteht der junge
Arzt, wenn er die Universität verlässt, so gut wie nichts. Er perkutiert und
auskultiert mit grosser Sicherheit, er unterscheidet mit bewaffnetem Auge min¬
destens ein Dutzend Bakterien und kennt sich in der chemischen Küche vor¬
trefflich aus. die Maximaldosen der gefährlichsten Alkaloide sind ihm geläufig,
und die Morphiumspritze begleitet ihn treu auf allen seinen Wegen; er ist nicht
nur grundgelehrt, es beseelt ihn auch ein heisser Drang, zu kurieren und zu
helfen. Leider widerfährt dem einen und anderen ein ärgerliches Missgeschick,
beschämt sieht er einen unapprobierten Wasserdoktor eine glückliche Kur ver¬
richten, die ihm nicht gelungen ist. Bestürzt, tief erschüttert in seinem Ver¬
trauen zu der wissenschaftlichen Heilkunst, zieht er ins Lager der rohen Em¬
pirie. — Hier klafft in der Schulung unserer Ärzte eine breite Lücke, hier liegt
die wirkliche Ursache ihrer Schwäche in dem Wettbewerb um die Gunst des
Publikums mit den Laien, die, vermöge angeborener Begabung, oder dazu abge¬
richtet, sich Erfahrungen im Wasser heil verfahren erworben haben; hier müsste
eine Revision der Studienordnung vor allen Dingen den Hebel ansetzen.
Zweifelsohne mit Aussicht auf Erfolg“.
Jetzt endlich besitzen wir eine wissenschaftliche Litteratur über die Hydrotherapie,
und ich glaube, dass wir das Versäumte nachgeholt haben. Ich nenne hier nur die
Werke von Baruch, Brieger, Buxbaum, Laquer, Matthes, Pick, Schweinburg
und Strasser, und verweise auf die zahlreichen Monographien in den grossen Sammel¬
werken. Wenn auch die praktische Anwendung noch himmelweit von der einfachen
theoretischen Buchweisheit entfernt ist, so bleibt doch als langsam gereifte Frucht die
Anerkennung und die Wertschätzung hoffentlich für immer bestehen und sinken die
wissenschaftlichen Arbeiten und Erfahrungen bedeutender Männer nicht mehr in das
Meer der Vergessenheit zurück. Auch in der Hydrotherapie gilt als Grundsatz „richtige
Indikationsstellung und praktische Durchführung der einzelnen Massnahmen“. Auf grossen
Komfort, auf luxuriöse Einrichtung kommt es weit weniger an, als auf geschickte Hand¬
habung, und selbst mit beschränkten Mitteln lassen sich glänzende Resultate erzielen.
Hierbei fällt mir die Geschichte ein, welche Kruckenburg 1 ) zum Schlüsse seines
Lehrbuches erzählt. „Ein seiner Zeit sehr bekannter Hydrotherapeut im Harze wurde
von einem auswärtigen Kollegen gebeten, ihm seine Anstalt zu zeigen. Er führte
ihn hinaus an die Pumpe. Das Übrige, erklärte er dem erstaunten Kollegen, habe
er in seinem Kopfe“. Trotzdem wird man, dem Zug der Zeit folgend, und um den
Patienten auch psychotherapeutisch zu beeinflussen, nicht nur bestimmte Anwendungs¬
formen, schon wegen des Personals, das viele Patienten in korrekter, vorgeschriebener
Weise zu bedienen hat, einführen, sondern auch über eine technisch vollkommen kon¬
struierte Einrichtung verfügen müssen. Von den Firmen, die heute in Betracht kommen,
kann ich Schafstädt in Giessen, Tiergärtner, Voltz und Wittmer in Baden-Baden
aus eigener Erfahrung als zuverlässige Lieferanten empfehlen. Welchen ungeahnten
Einfluss das Unfallgesetz auch hier auf die Entwicklung der physikalischen Therapie
gehabt hat, weiss nur derjenige zu schätzen, der die modernen Anstalten, nicht nur in
Badeorten, sondern auch in den Heilstätten der Landesversicherungsanstalten gesehen
hat. Selbst die Volksbäder — und auf unser Darmstädter Volksbad können wir mit
Recht stolz sein — weisen darauf hin, dass auch in der Volksseele langsam die Idee
sich durchringt, dass einer Krankheit vorzubeugen, sich kräftig und leistungsfähig zu
1) Kruckenberg, Lehrburch der Mechanischen Heilmethoden. Stuttgart, Enke 1896.
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erhalten, mehr wert ist, als abzuwarten, bis man seine Kräfte verausgabt hat, um dann
erst den Arzt zur Hilfeleistung hinzuzuziehen.
Hat doch schon Nothnagel auf dem ersten medizinischen Kongress in
Ägypten in seinem Vortrag über Prophylaxe den Ausspruch getan: „Die Medizin
muss sich selbst entbehrlich machen. Eine Paradoxie — und doch ist dies nach
meiner tiefinnersten Überzeugung die eigentliche und wahrhafte Aufgabe der
Medizin. Um es hier sofort scharf Umrissen zu formulieren, so ist dies so zu
verstehen: nicht die Therapie, sondern die Prophylaxe, nicht die Heilung, son¬
dern die Verhütung der Krankheiten muss das Endziel der Medizin sein!“ Es
hat eine Zeit gegeben, in welcher für viele Jahrzehnte hinaus Josef Skoda
durch seinen Ausspruch „wir könnten Krankheiten wohl diagnostizieren, be¬
schreiben und begreifen, sollten aber nicht wähnen, sie durch irgend ein Mittel
heilen zu können“, zum Begründer eines therapeutischen Nihilismus geworden
ist, der auch heute trotz der glänzenden Erfolge der Chirurgie noch nicht gänz¬
lich ausgerottet ist. Denn das Heilverfahren bei inneren Krankheiten ist trotz
der Entdeckung einzelner, geradezu spezifisch wirkender Mittel, trotz Tuberkulin
und anderer Heilsera, unserer fortgeschrittenen Bakterienkunde, trotz der Poly-
pharmasie, die die chemischen Fabriken fast täglich jieue Präparate komponieren
lässt, im Grunde genommen doch meist nur klägliche Hilfe. An die inneren
Organe des Körpers können wir uns nicht ohne weiteres heranwagen, und über
die Wirksamkeit der meisten Arzneien geben wir uns heute immer noch einer
süssen Täuschung hin. Der grösste Teil dieser Schuld ist aber in dem Umstande
zu suchen, dass wir Ärzte teils gar nicht, teils nur in geringstem Maße ange¬
leitet wurden, uns der zahllosen Hilfskräfte der physikalischen Heilmethode
zweckentsprechend zu bedienen. Dabei weiss jeder praktische Arzt, dass er von
all den zahllosen Mittelchen höchstens 2—3 Dtz. mit gutem Gewissen anwenden
kann. Von physikalischen Heilmethoden, die bei zweckmässiger Anwendung
unendlichen Segen bringen könnten, erfährt er z. T. wenig, zum grössten Teil
gar nichts. Jeder gewesene akademische Bürger weiss zur Genüge, dass die
Studenten nur jene Fächer wirklich studieren, die sie zu erlernen obligatorisch
angehalten werden. Solange wir in Deutschland keine Lehrstühle für physika¬
lische Therapie, ebenso wie für soziale Medizin besitzen, solange diese Fächer
nicht in den Rahmen der Prüfungsfächer aufgenommen sind, steht es in jeder¬
manns Belieben, ob er sich mit ihnen vertraut machen will oder nicht, und es
muss im späteren Leben Kollisionen geben zwischen den Anschauungen des
wissenden und des auf diesen Gebieten unwissenden Arztes.
Den wenigen Dozenten, die Ober diese Themata vortragen wollen, stellt man nicht
einmal die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung, und es kann einen nur ein Gefühl
des gerechten Zornes überfallen, wenn man hört, wie es verdienten Männern, wie z. B.
Kaufmann in Zürich, von der eigenen Fakultät gemacht wird. Was sollen Hydro- und
Mechanotherapeuten ohne Apparate, ohne Unterstützung, ohne geschultes Wartepersonal
beginnen?! Auch den Professor Winternitz, der sich schon eines europäischen Rufes
als Gelehrter erfreute, hat s. Zt. der Minister Giskra auf sein Gesuch, im Allgemeinen
Wiener Krankenhaus einen Pavillon auf eigene Kosten errichten zu dürfen, in dem er
Kranke nach hydriatrischen Methoden behandeln wolle, aus bureaukratischen und ad¬
ministrativen Gründen abschlägig beschieden. Es gehört eine gute Portion Selbstüber¬
windung dazu, um hier, der Kollegialität zu Liebe, zu schweigen. Nirgends lernt man
das besser, als in der Unfallheilkunde.
Schade, dass gerade die Allerdürftigsten unter einer Surrogatbehandlung
zu leiden haben, die allzuwenig bietet. Gegen die Bäder im alten Rom sind ja
selbst unsere heute so gut eingerichteten ärmlich zu nennen. Der Luxus freilich
muss Nebensache sein und darf nicht allgemein werden, denn, wenn er
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
vorhanden ist, hängt er sich an Alles. Wenn ich für ein Unfallkrankenhaus,
wie es sein soll, eine Inschrift anzubringen hätte, dann wäre es die, die Antonin
über sein Bad setzte: Curarum vacuus hunc adeas locura, ut morborum vacuus
abire queas; non curatur qui curat. (Frei von Sorgen betrete diese Stätte, damit
du frei von Krankheit sie verlassen kannst; wer Sorgen hegt, wird nicht geheilt.)
In diesem Spruch liegt alles, was die Unfallheilkunde von uns verlangt, liegt
gleichzeitig auch eine Mahnung an die Genossenschaften, denen es obliegt,
während des Aufenthaltes eines Verletzten im Krankenhaus ihm die Sorgen um
sich, die Seinen und seine spätere Existenz zu nehmen. Auch hier wird ein
künftiges Gesetz und dessen Handhabung daraufhin wirken müssen, dass wenig¬
stens einmal Gewonnenes bestehen bleibt
Um mir den Vorwurf zu ersparen, ich sei im Interesse einer guten Sache zu weit
gegangen, möchte ich einige beherzigenswerte Worte Vierordts zitieren, die der grosse
Kliniker noch sprechen wollte, als der jäh einsetzende Tod ihm die Lippen verschloss.
In der Münchener medizinischen Wochenschrift 1906, Nr. 50 und 51 („Bedeutung und
Anwendbarkeit der physikalischen Heilmethoden in der ärztlichen Praxis“) sind seine
Gedanken zwar wiedergegeben, wie wenige Ärzte aber werden später Zeit und Müsse
haben, alte Jahrgänge von Wochenschriften zu durchblättern. Da steht: „Ich glaube,
dass Sie ganz im allgemeinen die Anschauung von neuem gewinnen müssen, dass wir in
der häuslichen Praxis, wenn wir deren Kurmittel vergleichen mit denen der Sanatorien,
Anstalten aller Art und mancher Kurorte, durch die Umstände genötigt sind, in einem
grossem Gebiet unserer Therapie, besonders der physikalischen, teilweise auch der diäte¬
tischen mit halben Massregeln zu arbeiten. Das ist eine so triviale Tatsache, dass ich
Sie fast bitten muss zu entschuldigen, wenn ich sie hier anführe. Ich sehe aber nach
dieser Richtung ein wesentliches, vielleicht das wesentlichste Moment der Studienreise;
die Anregungen und Bereicherungen, die Sie da empfangen in Bezug auf den Wert von
Luft und Licht, auf den Wert der sanitären Anstaltseinrichtungen, auf den Wert aller
physikalischen Therapie in ihrer örtlichen und in ihrer allgemeinen konstitutionellen
Einwirkung und endlich in bezug auf den Wert der Diätetik, alle diese Anregungen
sollen Sie dazu führen, mit allen Ihnen zu Gebote stehenden Mitteln diese Faktoren in
ihrer örtlichen Praxis und im Krankenzimmer zur Geltung zu bringen.
Genauer besehen werden die sich hier ergebenden Aufgaben unserer nächsten
Zukunft in zwei gliedern: in die eigentlich häusliche Behandlung, d. h. möglichst weit¬
gehende Hinzuziehung von Hygiene, Diätetik und physikalischer Therapie im Hause selbst,
und in die weitere Ausbildung der schon vielfach in Gang gekommenen Therapie vom
Hause aus in Anstalten für ambulante Kranke, sei es dass sie ihrem Beruf nachgehen
oder nicht; sei es dass der Hausarzt zur Behandlung nur anrät und sie an sich ganz
einem Spezialisten überlässt, wobei er aber doch immer für das Endresultat mitverant¬
wortlich bleibt, sei es, dass der Hausarzt im allgemeinen die Behandlung leitet und nur
deren technische Ausführung Anderen überlässt.
Beim Abfassen eines Rezeptes steht dem Arzt sein Rezepttaschenbuch zur Seite;
für die richtige Dosierung der Gifte ist ausserdem der Apotheker mitverantwortlich.
Beides bewahrt natürlich nicht vor Irrtümern und Fehlern, schon weil alles Dosieren
den Erfordernissen des Einzelfalles angepasst sein muss. Allein es ist doch ein wert¬
voller Schutz gegen die gröberen Missgriffe.
In der physikalischen Therapie ist das anders; hier gibt es bisher keine oder höchst
ungenügende Rezepttaschenbücher; sie würden auch nicht gerade viel nützen; auch der
Schutz durch den Apotheker fällt natürlich weg. Dabei sind die Normen für die Do¬
sierungen noch lange nicht Gemeingut der Ärzte geworden; aber wenn trotz alledem
richtig verordnet wird, so ist die entsprechende Ausführung des Verordneten damit noch
nicht gewährleistet. Denn die Ausführung liegt fast ausnahmslos in den Händen mehr
weniger — vorwiegend weniger — geschulten Pflegepersonals oder der Angehörigen,
oder auch der Patienten selbst“.
Für die Ärzte handelt es sich in allererster Linie um die Erwerbung eines
festen Besitzes an grundlegenden Kenntnissen und klaren Vorstellungen. Wenn
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ich die hydro- und thermotherapeutischen Methoden heransgreifen darf, so ar¬
beiten sie bekanntlich weit vorwiegend mit Reizen. Bier zitiert in der Vorrede
seiner Hyperämie als Heilmittel einen Satz von Arndt, der das, worauf es hier
ankommt, sehr prägnant ausdrückt Der Satz lautet: Kleine Reize fachen die
Lebenstätigkeit an, mittelstarke fördern sie, starke hemmen sie, stärkste heben
sie auf. Dabei ist zu beachten, dass die im obigen Sinne mittelstarken, starken
und stärksten Reize beim physikalischen Heilverfahren oft unglaublich nahe
beieinanderliegen und dass es daher ganz falsch ist diese Methoden für unge¬
fährlicher zu halten und weniger genau zu dosieren, als die Gifte. Die Miss¬
erfolge bei Hydro-, Thermotherapie, Massage, die Kollapse bei planlos gegebenen
kalten Bädern, die Nierenleiden und anderen schweren Organerkrankungen nach
Kneippschen Pferdekuren reden eine eindringliche Sprache, ebenso die Missgriffe
durch Massage bei Phlebitis, Appendizitis, Gallensteinen, die Schädigungen des
Herzens durch Heissluft-, Dampf- und unzuträgliche Kohlensäurebäder.
Aber ganz abgesehen von gröbsten Missgriffen ist zu beachten, dass be¬
züglich der physikalischen Reize, die fördern, hemmen, schädigen, jedes Individuum
eine persönliche Formel hat; die Breite der Ausschläge dieser Formeln ist hier
grösser als bei den medikamentösen Mitteln. Jeder Kranke, den man noch
nicht kennt, muss bei irgendeiner eingreifenden physikalischen Behandlung be¬
züglich seiner Reaktion auf dieselben unter tastendem Vorgehen studiert werden.
Schemata helfen da gar nichts; das hat niemand besser gewusst als der einfache
Priessnitz, der sich bei jedem ihm neu zugehenden Kranken damit beschäftigte,
seine Reaktion auf Kältereize zu studieren.
Als Beispiele häufiger Missgriffe bei hydrotherapeutischen Methoden möchte ich nur
kurz zwei erwähnen, die Anwendung des Wickels, besonders des Brustwickels und die
Anwendung des kalten Bades. Mit einer kalten Einpackung kann man bekanntlich Wärme
entziehen, eine mehr oder weniger langdauernde Hautreaktion erzeugen, und je nach der
Dicke, Undurchlässigkeit und Dauer des Wickels eine mehr oder weniger starke Wärme¬
stauung hervorrufen. Der Brustwickel kann überdies durch Schwere und Knappheit beim
Schwerkranken, Schwächlichen und besonders beim Kinde die Atmung beeinträchtigen.
Wieviele Wickel, vom Arzt zum Zweck der Wärmeentziehung oder zum Zweck der er¬
frischenden und ableitenden Reaktion verordnet, werden nun in den Händen des Personals
zu Prozeduren einer Wärmestauung, die bei Fiebernden besonders, sofern er sich nicht
selber beklagen kann, geradezu unheimliche Dimensionen annehmen kann?
Das kalte bezw. besser abgekühlte oder am Schluss von kühler Übergiessung ge¬
folgte laue Bad wird bekanntlich zur Wärmeentziehung, seit längerer Zeit aber mit
Recht zur Herbeiführung von Reaktionen, Erfrischung, Belebung aller Funktionen ge¬
geben. Soll es diesen Zweck erfüllen, so muss es nach Temperatur, Dauer und Form
auf das Sorgsamste abgestuft und nach tastenden Vorversuchen auf das einzelne Indi¬
viduum angepasst werden. Was lesen Sie nun heute noch in zahlreichen Lehrbüchern
über die Applikation von kalten Bädern? Vielfach nichts über die in gewisser Breite
schwankenden zulässigen Temperaturzahlen, äusserst selten etwas von dem, worauf es
ankommt, nämlich woran man die Reaktion und den richtigen Grad der Belebung der
Funktionen klinisch erkennen kann. Ist es da ein Wunder, wenn bedeutende Autoren
versichern, sie hätten mit diesen Undefinierten „kalten Bädern“ bei Bronchopneumonie
und anderen Zuständen nur Misserfolge gehabt?
Die beiden Beispiele mögen genügen. Sie zeigen deutlich, dass es für den
Arzt in diesen Dingen in erster Linie auf die Grundbegriffe der Wärmeent-
ziehung, Reaktion, Wärmestauung etc. ankoxumt. Nur das wird ihn einerseits
vor Misserfolgen, andrerseits vor unwissenschaftlicher Routine bewahren.
Um mich kurz zu fassen, stelle ich folgende Forderungen auf:
1. Dass die Grundbegriffe der physikalischen Einwirkungen Gemeingut der
Ärzte werden müssen.
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2. Dass die Technik technisch gelernt sein muss, dass ihre Kenntnis, anch
wo sie später nicht regelmässig ansgeiibt wird, doch immer wieder aufgefrischt
wird durch gelegentliches eigenes Eingreifen des Arztes.
3. Dass in der Praxis nach Temperatur, Dauer und Form dosierte schrift¬
liche Verordnungen gegeben werden, genau wie bei den Medikamenten.
4. Dass immer aufs neue wieder die schon alte Forderung technisch ge¬
schulten Unterpersonals erhoben werden muss.
Neben der eigentlich häuslichen physikalischen Therapie werden für funk¬
tionell Leidende, leichte chronisch Kranke, kurz für alle ambulanten Kranken
und für manche Gesunden die Anstalten für physikalische Therapie immer un¬
entbehrlicher. Sie gebieten über reichhaltigere, kompliziertere, exaktere Appa¬
rate und im allgemeinen über deren richtige technische Bedienung und sollen
stets ärztliche Aufsicht garantieren.
Was besser oder ebensogut im Hause und was demgegenüber in solchen Anstalten
ausgeführt werden kann, das kann hier nicht im einzelnen besprochen werden. Ins Hans
gehören jedenfalls nur die sehr einfachen Methoden. Die Technik, auch wo sie nach
Beschreibungen leicht zu sein scheint, hat bei vielen Apparaten doch ihre grossen Schwie¬
rigkeiten. Beispielsweise haben mir mehrere unserer französischen Kollegen, die vor
kurzem hier waren, versichert, sie hätten die Bier sehen Heissluftapparate erst jetzt
auf ihrer Reise in Bonn selbst richtig anwenden gelernt, trotzdem sie schon zu Hause
viel Mühe und Studium auf diese Methode verwandt hätten.
Dass nuu alle solche Anstalten, soweit sie nicht einfache Badeanstalten
für Schwimm- und Wannenbäder und Duschen sind, unter ärztlicher Leitung
und Aufsicht zu stehen haben, müsste als selbstverständlich gelten.
Vom gewissenhaften Standpunkt einer wohlüberlegten, auf unser Wissen vom
Körper und seinen Eigenschaften, vom Nutzen und andererseits von den Gefahren der
physikalischen Einwirkung basierten Therapie ist es daher auf das höchste zu bedauern,
dass wir da und dort neue Anstalten entstehen sehen, welche der ärztlichen Leitung,
und zwar einer ins Einzelne gehenden, entbehren. Anstalten dieser Art, welche von
Naturheilkundigen und anderen wissenschaftlich ungebildeten Routiniers geleitet werden,
haben wir schon lange; was jetzt neu hinzutritt, das sind Badeanstalten, welche Kohlen¬
säurebäder, elektrische Bäder, Licht-, Heissluft- und Dampfapparate u. a. m. ohne weiteres
dem Publikum zur Verfügung stellen. Gegen diese Anstalten muss mit allen Mitteln
auf das Energischste Front gemacht werden.
Der langen Rede kurzer Sinn ist, dass wir in einer Zeit der fast ins Un¬
gemessene wachsenden therapeutischen Hilfsmittel und Methoden leben; dass
eine solche Periode naturgemäss die Gefahr einerseits einer Unklarheit und
Verworrenheit, andererseits der gedankenlosen schematischen Routine in sich
trägt; dass der ersteren nur begegnet werden kann durch sorgfältige Organi¬
sation der Krankenbehandlung; und dass wir uns gegen die letztere nur und
ausschliesslich verteidigen können, wenn wir überall die wissenschaftliche Basis
suchen und festhalten. Die Methode macht den, der ihren tiefen Sinn nicht
kennt, zum Sklaven, er übt sie als Methode; sie wird aber in den Händen des¬
jenigen, der ihren wissenschaftlichen Sinn erfasst hat, stets neu belebt, den Um¬
ständen, die bekanntlich nie die gleichen sind, angepasst, neu geschaffen.
Etwas besser wie der Hydrotherapie gelang es der Elektrotherapie, als
wissenschaftliche Behandlungsmethode ihren Standpunkt zu sichern. Von Erb
und anderen glänzend eingeführt, konnte sie nicht ganz von der Bildfläche ver¬
schwinden. Trotzdem hat auch sie mancherlei Wandlungen durchgemacht Gibt
es doch wohl kein anderes Gebiet, das durch die Fabrikation mit ihren vielen
und leider grösstenteils unnötigen, fast an Spielerei erinnernden Produkten, dank
dem Unverstand und der mangelnden Kenntnis der Ärzte so sehr zum Tnmmel-
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platz der Reklame und der Gewinnsucht geworden ist. Wenn auch die Elektro¬
therapie bei uns in Deutschland nicht die Rolle spielt, wie z. B. in Frankreich
oder Italien, so mag der Grund vielleicht darin liegen, dass wir kritischer ver¬
anlagt sind als die suggestibleren Südländer. — Wenn man jedoch andererseits
die Erfolge betrachtet, die bei nichtversicherten Privatpatienten durch Anwendung
des elektrischen Stromes erreicht werden, so muss auch der Skeptiker sich sagen,
dass eine richtige und zielbewusst angewandte Elektrisierung in allen geeigneteu
Fällen einen Heilfaktor ersten Ranges darstellt, der in der Unfallheilkunde
nicht vernachlässigt werden darf; allerdings kommt es darauf an, wie man elek¬
trisiert. Wenn man die Einwirkung des elektrischen Stromes lediglich als Reiz
betrachtet, als eine Art Ableitung auf die Haut, als Rubefaciens, etwa im Sinne
einer Einreibung oder eines Senfpflasters, so mag man ja auch gelegentlich Er¬
folge haben, aber Elektrisieren im eigentlichen Sinne des Wortes ist das nicht.
Bei den immer noch ungenügenden Vorkenntnissen, die der Arzt inbezug auf
die Wirkung des elektrischen Stromes als solchen heute mit ins praktische
Leben nimmt, kann man sich schliesslich nicht wundern, wenn er späterhin mit
seinen Versuchen, durch Elektrisierung Beschwerden zu lindern und damit auch
günstig auf das Allgemeinbefinden einzuwirken, scheitert. Wohl besitzen wir
gerade auf diesem Gebiet eine stattliche Zahl eingehender Lehrbücher, in denen
die physiologische Begründung einer sonst rein empirischen Reihe von Appli¬
kationsweisen zu finden ist, aber es dürfte doch den Einzelnen schwer fallen,
sich heute so ohne weiteres hineinzudenken und zu finden. Selbst wenn man
gewissen Anwendungsformen der Elektrizität nur einen rein suggestiven Wert
beimisst, so wären dieselben doch nicht ganz von der Hand zu weisen, weil sie
unsere psychotherapeutische Leitung des Patienten unterstützen kann.
Diejenigen Ärzte freilich, die ihr Studium der Elektrotherapie auf die Lektüre der
Anpreisungen der einzelnen Firmen in Katalogen beschränken, werden stets in der
Praxis enttäuscht werden. Auch der elektrische Strom ist keine Panacee, und wenn
sich Schnee damit begnügt hätte, den an und für sich so einfachen Gedjmken des so¬
genannten Vierzellenbades lediglich zu veröffentlichen, so wäre es für den Erfinder so¬
wohl wie für viele seiner Epigonen auf diesem Gebiete materiell besser abgelaufen, als
den Versuch zu machen, durch eine patentierte Konstruktion die verexperimentierten
Summen wieder einzuholen. Der Arzt soll nicht gleichzeitig den Kauftnann spielen,
schliesslich bedarf er doch immer des ausführenden Technikers. Dass aber durch den
Gedanken, den elektrischen Strom in einer bestimmten Weise durch den Körper zu
leiten, ohne diesen einen weiteren Reiz, z. B. dem eines Bades auszusetzen, dass ferner
durch die Möglichkeit eine einmal als zweckmässig erkannte Elektrisierung wie ein Rezept
ordinieren und dosieren zu können, der Therapie ein großer Dienst geleistet wurde, liegt
auf der Hand.
Für mich liegt keine Veranlassung vor, hier den Enthusiasten zu spielen, denn
— wie früher schon erwähnt — hat der Kollege Schnee den elektrischen Strom weder
erfunden noch in die Therapie eingeführt Sein Verdienst soll deswegen ungeschmälert
bleiben, und wenn er den Erfolg nicht für sich gehabt, dann würden die vielen Firmen,
welche elektromedrzinische Apparate liefern, sich nicht darauf verlegen, in irgendeiner
Weise einen Ersatz, eine Änderung oder eine Besserung in dieser Applikationsform zu
konstruieren und unter den üblichen Lobpreisungen der Ärztewelt zu offerieren. Es ist
ein kleines, lediglich technisches Kunststück, selbst einen älteren Schaltapparat zur Ver¬
wendung von Zellenbädern, Galvanisation, Faradisation, Wechselstrom und Applikation
elektrischer Vollbäder einzurichten. Mir stand ein alter Hirschmannscher Anschluss¬
apparat für Applikation galvanischer und faradischer Bäder zur Verfügung. Mit ge¬
ringen Kosten habe ich denselben durch die hiesige Firma Lange (Ingen. Jackisch) um¬
bauen lassen, dass sämtliche oben genannten Applikationen möglich waren. Auf die
Decke des alten Apparates in Wandkastenform habe ich einen Multostat der Firma
Sanitas, der Gleich- und Wechselströme liefert, bei einer Netzspannung von 110 Volr
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angebracht, dessen Tourenzahl und abzngebende Spannung durch einen an der Seiten¬
wand angeordneten Anlasser (Regulierwiderstand) in beliebigen Grenzen reguliert werden
kann. FQr den Anschluss des Motors genOgt eine auf die Polarit&t gekennzeichnete
Steckdose. Neu zu montieren war lediglich ein Umschalter mit 5 Kontaktstellen und
2 Stflck gewöhnlicher doppelpoliger Ausschalter, wodurch sämtliche in dem Wandkasten
montierten Einzelapparate, wie Induktor, Stromwender, Rheostat, belassen werden konnten.
Die Schaltung ist so getroffen, dass tatsächlich Applikation der verschiedenen Ströme
von Null bis zu jeder beliebigen Stärke einschleichend dosiert werden kann, nicht allein
durch den in der Mitte befindlichen Rheostaten, sondern auch durch den an der Seite
angeordneten Regulieranlass des Motors. Zur Abgabe der verschiedenen Stromarten ge¬
nügt, abgesehen von den beiden oberen Klemmen, die mit Plus oder Minus bezeichnet
sind, ein weiterer 4 poliger Umschalter, der den Strom zu den einzelnen Wannen führt.
Es ist also eine Kleinigkeit, hierdurch sämtliche Extremitäten, z. B. negativ zu schalten
und von den oberen Klemmen aus irgendeiner beliebigen Stelle den Racken oder die
Gesässgegend positiv zu machen usw., ebenso wie man von den Klemmen aus, da der
Multostat erdschlussfrei ist, elektrische Bäder verabreichen kann. In meinen Augen sind
das keine Erfindungen, sondern nur Umgestaltungen. Ich möchte aber — wie gesagt —
die Elektrotherapie auch bei der Behandlung Unfallverletzter nicht missen.
An die Elektrotherapie gliedert sich an die Radiologie, ein seit langem
schon angewandtes, aber ohne wissenschaftliche Unterlage vielfach verkanntes
Gebiet. Man kann sagen, dass eigentlich erst durch Finsen die medizinische
Wissenschaft anfing, sich mit diesem Kapitel zu beschäftigen, and vor allem
die Forschungen, die sich an die Entdeckung des Radiums anschlossen, eine un¬
geheure Umwälzung auf dem Gebiete unserer physikalischen und chemischen
Kenntnisse hervorgerufen haben. Es dürfte jedem, der nur über die üblichen
Schul- bezw. Universitätskenntnisse in Physik und Chemie verfügt, schwer fallen,
sich heute sofort in dieses Gebiet einzuarbeiten.
Bei Anwendung des Lichtes, einerlei in welcher Form, hatte man früher
nur eine sehr unklare Vorstellung, während jetzt durch eine ganze Reihe ge¬
nauer wissenschaftlicher Untersuchungen Klarheit auch in diesem so häufig in
der Therapie zur Anwendung kommenden Faktor geschaffen worden ist. Was
die Alten nur geahnt und unbewusst getan, ist heute wissenschaftlich begründet,
gerade wie wir jetzt noch erstaunt sind über die Funkentelegraphie, aber Tele¬
phon wie gewöhnliche Telegraphie als etwas ganz Selbstverständliches hinnehmen.
Man müsste sich doch sagen, dass der Einfluss des Lichtes als solcher schon in
der Gefühlssphäre des Menschen einen ebenso grossen Reiz des Nervensystems
darstellt, wie seine Komponenten die Farben, ähnlich wie die Töne in der Musik.
Die Alten haben schon den Edelsteinen magische Kraft beigelegt und geglaubt,
dass der Karneol z. B. den Jähzorn stille, der Chrysolith das Fieber vertreibe, der
Smaragd das Gedächtnis schärfe und das Tragen des Saphyrs Seelenruhe und Schutz
gegen Neid und Trug verleihe. Jedenfalls spielt das Licht im Haushalte der Natur eine
wichtige, ungeahnte Rolle und durchdringt die Dinge nicht so schonend wie man meint.
Ich habe unter Anwendung von Lichtbestrahlungen ausgedehnte Gränulationsflächen weit
rascher abheilen sehen, ohne dass nachträglich ein Narbenzug zustande kam.
Dass die Röntgenstrahlen auch auf rheumatisch erkrankte Gelenke ein¬
wirken, ist gleichfalls bekannt; dass in dem neuerdings empfohlenen Dia¬
thermieverfahren durch die Übertragung von elektromagnetischen Wellen in
der Tiefe — ohne die Haut zu beeinflussen — Wärme erzeugt wird, ebenfalls.
Heute wird das als so selbstverständlich hingenommen, wie früher die Ent¬
deckung eines neuen Elementes. Aber während man das Solarium der alten
Römer bewunderte, hat man über die Sonnenbäder von Rikli in der medizini¬
schen Wissenschaft die Nase gerümpft.
Das Licht-, Luft- und Sonnenbad, vernünftig angewandt, ist ein ganz
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mächtiger Heilfaktor, und auch diesen hat man wieder Naturheil vereinen und
Kurpfuschern zur Ausbeute und als Waffe gegen uns Ärzte in die Hände ge¬
geben.
Der praktische Arzt schickt seine Patienten zwar in Badeorte und Sanatorien, wo
sie mit derartigen Heilfaktoren behandelt werden, spricht aber meist za Hanse recht ab¬
fällig Aber dieselben ans dem einfachen Grande, weil er sie nicht kennt Wir sind
entweder Träumer oder Philister. Was wir nicht kennen, was ans von Jagend auf nicht
eingebläut ist, das wird von vornherein ohne Prüfung verworfen, und mit einem gewissen
Gefühl von Hohn oder Neid sieht einer auf den andern, der nicht mit ihm die breite
Landstrasse wandelt. Aus der Medizin der Naturvölker Hesse sich noch vieles entnehmen,
und es ist nicht immer der Hokuspokus, mit dem man Suggestiverfolge erzielt.
In der Unfallheilkunde halte ich jedenfalls die Psychotherapie, wie sie
Du Bois in seinem einzigartigen Werke „Die Psychoneurosen“ (Bern 1910) zu
lehren versucht hat, für den roten Faden, der sich durch die ganze Behandlung
ziehen müsste, wenn diese zu einem gedeihlichen Abschluss führen soll. Das
Heben des Mutes wird meist vernachlässigt, weil man sich seiner Erfolge nicht
sicher ist, weil man fürchtet, das nicht leisten zu können, was man verspricht.
Nirgends macht sich das schwerer geltend als in der Unfallpraxis. Aber auch
hier lassen sich die Fehler, wenn man sie einmal erkannt hat, ausmerzen. Ich
könnte auf dem Gebiet der physikalischen Therapie noch weitere Hilfsquellen
anführen, die gelegentlich auch bei der Behandlung Unfallverletzter zur An¬
wendung kommen können und müssen, wenn ich nicht fürchtete, bereits allzu
weitschweifig geworden zu sein. Ich denke z. B. an die Inhalationstherapie,
an die Pneumatotherapie usw. Je mehr Hilfsmittel uns bei der Behandlung
eines Verletzten zu Gebote stehen, um so bessere Resultate werden wir erzielen
können, weil wir nicht nacheinander, sondern nebeneinander behandeln können
und damit die Behandlungsdauer wesentlich abzukürzen imstande sind. Die Mög¬
lichkeit des Wechselns in den einzelnen Massnahmen je nach dem einzelnen Zu¬
stand, je nach der individuellen Veranlagung des betreffenden Patienten, hat sich
doch wohl als das einzig Richtige ergeben. Selbst wenn ein Unfallkrankenhaus
nicht mit allen diesen Hilfsmitteln ausgerüstet wäre, so müßte doch in dem von
Leyden in der Zeitschrift für Krankenpflege, April 1898, geschilderten Sinne
ein gewisser Komfort vorhanden sein. Wir haben in unserer deutschen Sprache
keinen Ausdruck, der dieses Fremdwort wirklich deckt. Er besagt, dass alles,
was das Leben angenehm gestaltet, vorhanden ist, um auch dem Verletzten die
Existenz in einem Krankenhaus zu erleichtern und seine Lage ihm behaglich
zu machen. Der Begriff ist natürlich ein individueller. Er umfasst, soweit es
angeht und durchführbar ist, Rücksicht und Verständnis für die Wünsche und
Neigungen des Kranken, und je mehr man sich den Standpunkt klar macht,
dass der untergebrachte Verletzte der eigentliche Gegenstand unserer Pflege,
Aufmerksamkeit und Sorgfalt ist, um so leichter wird es gelingen, ihn auch
unter diesem Gesichtspunkt therapeutisch zu beeinflussen, seine Hoffnung zu er¬
halten, seine Geduld und seine Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Wenn es wahr
ist, daß eine gute Lagerung Schlaf macht, so ist ein behagliches Lager in ge¬
wissem Sinne ein Schlafmittel. Auch die Ernährung des Patienten spielt eine
bedeutende Rolle. > Verletzte pflegen sich nur dann wohl zu befinden und zu¬
frieden zu sein, wenn sie das erhalten, was sie zu Hause gewohnt sind zu sich
zu nehmen, und es kommt weit weniger darauf an, wie viel Nahrung sie nehmen
müssten, als auf die Zubereitungsweise, die ihnen mundet, und wie ihnen diese
Nahrung beigebracht wird. Damit soll keineswegs gesagt sein, dass der Kranke
verwöhnt und verweichlicht werden soll. Es ist eben mehr Sache des Gefühls
und der Individualisierung, dem Patienten das Empfinden beizubringen, dass er
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in seinem Arzt einen wirklichen Berater nnd Bundesgenossen gegen seine Be¬
schwerden erblickt; er muss die Überzeugung gewinnen, dass bei seiner Behand¬
lung sowohl wie bei seiner Verpflegung dieselbe Sorgfalt aufgewendet wird, wie
bei wohlsituierten Patienten. Denn gerade der gewöhnliche Patient ist in bezug
auf die Qualität der Nahrung oft viel peinlicher abgestimmt wie ein gebildeter
Mensch, der sich mehr zu beherrschen gelernt hat. Sicherlich hat auch der
Unfallverletzte ein Recht darauf, dass das Essen nach seinem Geschmack zube¬
reitet, ihm warm dargereicht und appetitlich serviert wird. Qui stomachum
regem totius corporis esse, contendunt, vera niti ratione videntur. (Q. Serenus
Sammonicus 300 f.) Und nun sei mir noch ein Wort über die sogenannte Be¬
schäftigungstherapie gestattet Die Beschäftigungen werden — wenn sie nicht
frei erwählt sind — von den meisten als eine gezwungene Tätigkeit betrachtet
werden, und es dürfte ein sehr zweischneidiges Schwert sein, sie ihnen anf-
drängen zu wollen. Anders liegt die Sache bei Nervenkranken, die auf einem
grossen Landgut nach Kräften zur Arbeit nicht etwa angehalten, sondern er¬
muntert werden. Diese gute Idee in ein Krankenhaus einführen zu wollen, ist
meines Erachtens völlig verfehlt. Denn so leicht wird niemand eine derartige
Zumutung im Sinne einer therapeutischen Verordnung auffassen. Im Gegenteil,
man läuft noch Gefahr, die Zeit der Rekonvaleszenz zu verlängern, oder muss
späterhin gar den Vorwurf hören, dass durch diese Art von Kur der Erfolg der
Behandlung beeinträchtigt worden sei. Im übrigen stehe ich ganz auf dem
Standpunkt von Professor Ledderhose, dass ein Verletzter, der bereits gegen
Lohn Arbeit verrichtet und dieselbe auch fortzusetzen imstande ist, nur in
Ausnahmefällen noch einmal zu einer Nachbehandlung eingewiesen werden solL
Denn es liegt doch in dem Prinzip der sogenannten Nachbehandlung — ein Wort,
das ich gleichfalls ausgelöscht wünsche — dass ein Verletzter wieder in die
Lage kommt, zu arbeiten und ein Herausreissen aus seiner beruflichen Tätigkeit
bedeutet für ihn weiter nichts, als ihm psychisch den Gedanken aufzuzwängen,
daß er noch nicht imstande sei zu arbeiten. Ich mag die Anforderungen an
eine Unfallklinik vielleicht zu hoch gestellt haben, aber es ist besser, man
steckt sich das Ziel weiter, denn wenn man es auch nicht völlig erreicht, so
wird man sich ihm doch ständig nähern können. In magnis voluisse sat est.
Keine unserer jetzigen Autoritäten hat hier mehr geleistet als Thiem, der mit
vollem Recht der Nestor der deutschen Unfallheilkunde genannt wird. Mit weit¬
schauendem Blick hat er alles, was therapeutisch angepriesen wurde, heran¬
gezogen und auf seinen Wert geprüft. Er war unser Leiter und Führer auf
den grossen internationalen Kongressen für Physiotherapie und Unfallheilkunde,
die zuerst von den belgischen Ärzten einberufen wurden. Er hat auf dem
zweiten internationalen Kongress in Rom im Oktober 1907 einen Vortrag ge¬
halten über die Bedeutung physikalischer Mittel bei der Untersuchung und Be¬
handlung Unfallverletzter (Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden¬
wesen, No. 10 XIV. Jahrgang), in dem er für das gesamte, umfangreiche Gebiet
die Richtlinien in mustergiltiger Weise festgelegt hat. Seiner Vielseitigkeit und
Gründlichkeit, seiner Vorurteilslosigkeit, seinem unermüdlichen Fleiss und seiner
sachgemässen Kritik haben wir unendlich viel zu danken. Jedenfalls bleiben
wir, was den Ausbau der physikalischen Therapie betrifft, nicht hinter anderen
Nationen zurück. Mit dem Erscheinen der von v. Leyden, Goldscheider,
Schwanck Lohmar und Klammer herausgegebenen Zeitschrift für physika¬
lisch diätetische Therapie durch die Herausgabe umfassender Sammelwerke, die
im einzelnen anzuführen 1 ) hier nicht möglich ist, dürfte der Wert und die Stel-
1) Die Litteratur habe ich, soweit mir zugängig, in meinem Werk „Die Ernst-Ludwig-
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lang der physikalischen Therapie ein für allemal festgelegt worden sein, so dass
jeder naturwissenschaftlich denkende Arzt ohne weiteres auch von ihm über¬
zeugt sein sollte. Wer da heute noch schwankt, dem ist eben nicht zu helfen;
denn „nicht alle, die sich Söhne Aeskulaps nennen, sind Brüder seiner Tochter
Hygiea“, wie Demokrit mit gutem Recht behauptet Mögen sie sich auch mit
dem schönen Wahlspruch des Paracelsus „alterius non sit, qui suus esse potest“
zu rechtfertigen suchen, im Grunde genommen stehen sie nur auf der Stufe
jenes Parlamentsredners, der sagte: „Ich kenne die Absichten der Regierung
zwar nicht, aber ich missbillige sie“. In der Festsitzung des Vereins für
innere Medizin am 19. Februar 1906 hat Goldscheider einen Vortrag ge¬
halten „Über naturgemässe Therapie“ (Deutsche medizinische Wochenschrift 1906
No. 10). Wenn er seine geistreichen Ausführungen auch nur als Skizze be¬
zeichnet, in der Tat sind ihnen die Grundzüge einer wirklich rationellen The¬
rapie in treffender Weise wiedergegeben; gleichsam ein Kommentar zu den
Worten Biers: „Von alters her hat man den als den wahren Arzt gepriesen,
der der Natur ihre Geheimnisse in der Heilung der Krankheit ablauscht, sie
unterstützt, wo sie durch eigene Kraft nicht zum Ziele gelangt, sie ersetzt, wo
sie gänzlich versagt, und sie einschränkt, wo ihre Massregeln zu überwuchern
drohen.“ In ähnlichem Sinne hat Moritz in seiner Antrittsvorlesung in Strassburg
zu seinen Hörern gesprochen (Münchener medizinische Wochenschrift, 1907, No. 26) 4 ).
Ohne wissenschaftliche Vorkenntnisse, ohne wissenschaftliche Führung ist
eine rationelle Anwendung physikalischer Heilmethoden wie ihr weiterer Aus¬
bau natürlich undenkbar. Wir alle bedürfen der Schule. Es ist mithin lächer¬
lich und abgeschmackt, uns als „Schulmediziner“ zu bezeichnen im Gegensatz
zu rohen Empiristen, die mit ihrer Devise „natura artis magistra“ glauben,
einfache Beobachtung und Einzelerfahrung reiche hin, um einwandfreie Leit¬
sätze aufzustellen. „Es ist“ — wie Sonderegger sagt — „so schwer, zu
leben und dabei wirklich etwas zu lernen. Erlebnisse sind noch lange keine
Erfahrungen. Der Reichtum an Jahren ist wie der Reichtum an Gold: wenn
er einem Weisen gehört, so ist’s ein Thron, und wenn ein Tor auf ihm sitzt,
ein Pranger. Das blosse Altsein schützt am allerwenigsten in der Medizin vor
Torheiten, deren grösste wohl die wäre, aus eigener Erfahrung allein schöpfen
zu wollen.“ Die Geschichte der Medizin zeigt uns zur Genüge, auf welche Ab¬
wege man geraten kann; sollte die praktische Durchführung eines noch so wohl¬
gemeinten Gesetzes vor solchen bewahrt bleiben? Wie sagt der Dichter —
„Die durch den Irrtum zur Wahrheit reisen,
Das sind die Weisen;
Die auf dem Irrtum beharren,
Das sind die Narren.“
Wohl ist es für den einzelnen ausserordentlich schwierig, den Fortschritten
der Wissenschaft und Technik auf allen Gebieten gleichmässig zu folgen und
dabei die Praxis der Rechtsprechung im Auge zu behalten; und doch wäre dies
eine unumgänglich notwendige Forderung; denn wo die Beherrschung des Mate¬
rials verloren geht, geht auch die Liebe zur genauen Beobachtung verloren, ent¬
steht der Dünkel und die Rechthaberei. Dazu kommt, dass die Fortschritte einer
Wissenschaft keineswegs immer aus ihr evolutionistisch sich von selbst gestalten;
-gar manchmal basieren sie auf Anregungen, die von aussenher kommen.
So verdankt tatsächlich unsere heutige Therapie ihre Entwicklung zum
grossen, wenn nicht zum grössten Teile der Ausführung eines Gesetzes, dessen
heilanstalt“, Beiträge zur Anwendung physikalischer Heilmethoden. Darmstadt, Schlapp 1905,
angegeben.
1) Vgl. Lossen, L’application des agents physiques etc. Rom, Tipografia Roma, 1907.
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Idee doch nur in dem einen Wort „Hilfe“ gipfelt In der praktischen Durch¬
führung des Gesetzes aber schadet jede juristische Pedanterie, jede Wortklau¬
berei ebensosehr, wie Überschwänglichkeit und Sentimentalität, unter der gerade
unsere Nation so sehr zu leiden hat
Und weiter, ist es denn wirklich so schwer, sich klar zu machen, dass
eine rasche Hilfe mehr leistet, als ein langsames Besinnen, die Wahrheit des
alten Satzes „doppelt gibt "wer gleich gibt“, zu begreifen und auf die Praxis
zu übertragen. Wie kann man eine Wohlfahrtseinrichtung, wie sie die Genossen¬
schaften doch einmal darstellen, durch Paragraphen in ihrer praktischen Tätig¬
keit lähmen wollen? Wie begrüsst man die schaffensfrohe Tätigkeit unseres
jetzigen Präsidenten Dr. Kaufmann, der sich gerade für das Heilverfahren vor
der 13. Woche besonders interessiert, obgleich auch früher schon das Reichs-
versicherungsamt den Berufsgenossenschaften durch Rundschreiben die frühe
Fürsorge für Verletzte ans Herz gelegt hat. Wir alle, die wir es uns zur
Pflicht gemacht haben, bei der Lösung der grossen sozialen Aufgabe unsere Mit¬
hilfe nicht zu versagen, empfinden das doppelt. Die Vereinigungen, wie sie im
Rheinland und Westfalen dank der rastlosen Arbeit und dem energischen Vor¬
gehen von Lohmar und Klammer zustande gekommen und allem Anschein
nach dazu berufen sind, für die Zukunft auch durch Zusammenschluss territo¬
rialer Verbände das Heilverfahren zu fördern, werden sicherlich bei weiterer
Unterstützung und Ausgestaltung Erspriessliches leisten. Wenn dann dem jungen
Nachwuchs der Mediziner durch geeignete Vorlesungen innerhalb der einzelnen
Fachgebiete die Gesichtspunkte und Grundzüge der sozialen Medizin auf der
Universität schon beigebracht werden, wieviel besser würden sich in der Praxis
die Verhältnisse gestalten. Und andererseits, wieviel freudiger würden die
Beamten einer Genossenschaft an ihre Aufgabe herantreten, wenn auch sie durch
geeignete Belehrung nicht nur über den versicherungswissenschaftlichen Teil
ihrer Aufgabe, sondern auch über die in Frage kommenden Verletzungen und
ihre eventuellen Folgen belehrt würden. Man fürchte nicht, es könnten hier¬
durch Halbärzte herangezogen werden. Verlangt man doch schon von jedem
Masseur gewisse Kenntnis über den Aufbau des menschlichen Körpers. Warum
sollte man diejenigen, die sich andauernd nur mit Verletzungen beschäftigen,
das Verständnis hierfür nehmen und sie lediglich von ärztlicher Belehrung ab¬
hängig machen? Wenn es mir gelingen sollte, durch diese Zeilen nur einen
kleinen Stein zu dem grossen Bau beigetragen zu haben, anderen, die erst an¬
fangen wollen, die Arbeit zu erleichtern, so weiss ich, dass ich nicht umsonst
geschrieben habe.
Nur auf dem Boden gemeinschaftlicher Arbeit kann die Frucht reifen,
deren Samen das grosse Werk der sozialen Gesetzgebung gestreut hat: Kranken
und Verletzten nicht nur materielle Unterstützung zu gewähren, sondern, worauf
es vor allem ankommt, ihnen die Leistungsfähigkeit zurückzugeben und damit
die Arbeitsfreudigkeit zu erhalten.
Wohl bin ich mir bewusst, dass meine Ausführungen lückenhaft und un-
gleichmässig sind, und ich um Nachsicht ob meiner Schreibweise bitten müsste.
Die Kollegen werden es am besten wissen, wie schwer es ist, bei einer ausge¬
dehnten Praxis die Zeit sich zu erobern, die dazu gehört, seine Gedanken auf
ein bestimmtes Thema zu konzentrieren und die Feder immer wieder aufzu¬
nehmen, die man alle Augenblicke gezwungen war, aus der Hand zu legen.
Man suche deshalb auch nichts Neues in den vorstehenden Blättern. Das Neue
ist nicht immer wahr; aber „der Irrtum wiederholt sich immerfort in
der Tat, deshalb muss man das Wahre unermüdlich in Worten wie¬
derholen“! (Goethe).
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Aua den Städtischen Thiemschen Heilanstalten zu Cottbus.
Der heutige Stand der Krebsforschung. 1 )
Von Prof. Dr. Thiem, Geh. San-Rat.
Bei einer Besprechung über den derzeitigen Stand der Krebsforschung
müssen wir zunächst der Versuche am Tier und Menschen gedenken.
1. Erzeugung von Geschwülsten durch mechanische, entzündlich¬
bakterielle Beize oder durch Impfen lebender Zellen:
Arthur Waldemar Meyer hat die Versuche von Bernhard Fischer mit
Scharlachöleinspritzungen nachgeprüft und glaubt, dass die dabei auftretenden
Epithelzellenwucherungen entstehen:
1. durch Störungen des Blutumlaufs, daher man das Scharlachöl bis zu
praller Füllung einspritzen müsse; 2. durch Entzündung, daher man ganz flach
unter die Haut spritzen müsse.
v. Hansemann bemerkt bei der Besprechung der Arbeit, dass die atypischen
Wucherungen mit Geschwulstbildung nichts zu tun hätten.
v. Podwysotzky spritzte Tieren Infusorienerde in die Bauchhöhle. Diese
Erde enthält Panzer von Infusorien und Algen aus phosphorsaurem und kiesel¬
saurem Kalk.
Schon 4 Wochen nachher zeigten sich im Netz höckrige Geschwülste, die
fast ausschliesslich aus Biesenzellen bestanden, weshalb sie v. Podwyssotzky
als Gigantome bezeichnet, ein Beweis, dass der formative Beiz Virchows
besteht
Stoeber und Wacker erzeugten beim Kaninchen durch Einspritzen von
Eiweissfäulnisstoffen (Pyridin, Indol usw.) Plattenepithelgeschwülste.
Die Ursache, welche das Zellgebiet aus dem Gleichgewicht bringt, könnte darin zu
suchen sein, dass ein Überschuss vorhandener geeigneter Eiweissfäulnisstoffe von der
wachsenden Zelle verankert wird, und eine solche Zelle aus unechten Ei Weissbausteinen
könnte dadurch die Auswahl der Wachstumsstoffe aus dem Transporteiweiss oder dem
Mutterboden verloren haben.
Wessely und H. Stoeber haben die Fischerschen Versuche am Menschen
gemacht, Wessely an sich selbst, Stoeber an einem dafür gewonnenen 80jäh-
rigen Manne.
Wessely spritzte sich zweimal in Abständen von 8 Tagen Scharlachöl in die
Häut und entfernte das markstackgrosse Hautstfick nach 14 Tagen. Er fand eine Ver¬
breiterung des Epithels der Ausführungsgänge der Schweiss- und Talgdrüsen und Haar¬
wurzelscheiden mit Verlängerung und Verbreiterung letzterer, im untern Ende in oft
bedeutende Verzweigungen ausladend.
Wessely glaubt daher, dass auch beim Menschen eine zweifellose
Wirkung der Einspritzungen auf das Epithel eintrete, wenn sie auch nicht
unerheblich hinter dem zurückbleibe, was am Kaninchenohr beobachtet ist;
Stoeber benutzte zur Einspritzung Scharlachrot- und Amidozotoluolöl.
Er sah nach den Einspritzungen in öliger Lösung beim Menschen dieselben
atypischen Epithelwucherungen wie beim Kaninchenohr. Die Schweissdrüsen
zeigten Umwandlung zu Plattenepithelbanfen. Die Veränderungen standen denen
am Kaninchenohr nach.
1) Abgekürzt vorgetragen auf den Internationalen Kongress zu Paris bis 5/10. 10.
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350
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
2. Impfungen mit Geschwulstzellen.
Sticker erzeugte durch Geschwulsteinimpfung eine andersartige Geschwulst
und glaubt, dass diese durch den Reiz entstanden sei.
Er impfte am 8. April 1907 eine 7 Jahre alte Colihündin in die Unterhaut beider
Brustwandungen in die Gegend der beiden vorderen Brustdrüsen, linkerseits mit der
45 tägigen Impfgeschwulst eines überpflanzbaren Spindelzellensarkoms des Hundes, rechter-
seits mit einer Mischung derselben Geschwulst mit einem Spindelzellensarkom des
Menschen.
Links wurde die eingespritzte Masse glatt aufgesaugt. In der rechten Brust ent¬
stand eine Geschwulst, die am 661. Tag die Grösse eines Hühnereies erlangt hatte.
Die ausgeschnittene Geschwulst bot den Bau eines alveolären Krebses dar.
Bei der am 714. Tage vorgenommenen Tötung zeigten sich ausser einer haselnuss¬
grossen Narbengeschwulst (Rezidiv) zahlreiche Tochtergeschwülste in der Lunge und unter
der Schleimhaut der Scheide.
Es entstand also durch die Impfung von Sarkomgewebe ein Carzinom,
während früher die umgekehrten Ergebnisse erzielt wurden.
Sticker lässt die Frage nach der mitbestimmenden Wirkung des mensch¬
lichen Sarkoms auf die Krebsentwickelung vorläufig offen. Er glaubt, dass die
in den gesunden Körper gebrachten Geschwulstteile nach Art eines Infektions¬
erregers vorgebildete Zellen zur Wucherung bringen und eine andersartige Ge¬
schwulst erzeugen, als es die eingeimpfte war, weshalb er die Geschwulst
Mutationsgeschwulst nennen will.
Auch Carl Lewin erzeugte durch Übertragung einer bösartigen Geschwulst
des Menschen auf den Hund eine andersartige Geschwulst als die eingeimpfte.
3. Krebsimpfung von Tier zu Tier.
Nachdem Morau 1894 den Krebs bei Mäusen entdeckt und erfolgreich den
Krebs von Maus zu Maus übergepflanzt hatte, ohne dass seine Mitteilungen be¬
sondere Aufmerksamkeit erregt hatten, gelang es Jensen in Kopenhagen 1901
von Neuem von einer gefangenen krebskranken Maus Übertragungen der Krebs¬
geschwulst auf andere Mäuse zu machen.
Zugleich stellte Jensen fest, dass mit abgeschwächtem Krebs geimpfte
Mäuse, gegen weitere Krebsübertragungen geschützt, immum blieben.
Während die Abimpfungen von den sogenannten spontanen Primärtumoren
(also von den von selbst, ohne Impfung entstandenen Krebsgeschwülsten) schwer
gelangen, steigerte sich die Übertragbarkeit bei übergeimpften Krebsgeschwülsten
ausserordentlich.
Schliesslich erreichen aber doch Wachstum und Giftigkeit ihren Höhepunkt,
von dem aus sie wieder sinken, sodass später geimpfte Krebsstücke nicht
mehr anwuchsen.
Wärme und Eintrocknenlassen schmälert die Übertragbarkeit der Krebszellen.
Die Krebszellen können sich ausserhalb des Tierkörpers auf Eis oder bei
10 Grad bis zu 2 Jahren wucherungsfähig und übertragbar halten (Ehrlich), was die
Gegner von der Annahme parasitärer Krebserreger zu dem Ausspruch veranlasst
hat, es bedürfe der Annahme von Parasiten als Krebserreger nicht. Die Krebs¬
zelle selbst sei der Parasit.
Auch bei Ratten, Katzen und Hunden gelangen Übertragungen von Krebs¬
gewächsen auf Tiere derselben Art.
Die Vorimpfung von Sarkomen schützt gegen Krebs und umgekehrt. Auch
Blut und Gewebsstücke (Embryonen) erzeugen bisweilen, aber nicht sicher, einen
Schutz gegen Mäusekrebsimpfung.
Ehrlich hat diesen Schutzzustand der Mäuse durch Athrepsie erklärt und ihn als
„athreptische Immunität“ bezeichnet (von a priv und TQ{<p<n, tQttpa = ernähre).
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Ehrlich hat zugestanden, dass die athreptische Immunität beim Menschen keine
Rolle spielt.
Nach Ehrlich erklärt sich die Athrepsie so, dass die eingeimpfte, mit Gefässen wohl
versehene Geschwulst dem Blut die Nährstoffe so vollständig entreisse, weil die Krebs¬
zellen eine grössere Begierde nach Nährstoffen haben (Avidität) als die gesunden Zellen.
Für die nachträglich verimpften Krebszellen bleibt keine genügende Nahrungsmenge
übrig, ebenso nicht für die von der ersten Geschwulst (embolisch) verschleppten Zellen.
Daher gibt es beim Mäusekrebs keine Tochtergeschwülste (Metastasen) und kein Krebs¬
siechtum (Cachexie).
Ehrlich und Apolant haben schliesslich noch festgestellt, dass durch
Überpflanzungen eine aus Sarkom und Krebs bestehende Mischgeschwulst mit
Sarkomstützgewebe und schliesslich ein Sarkom entstand.
Es gibt dies ein bemerkenswertes Seitenstück zu dieser auch beim Menschen
beobachteten Mischgeschwulst, von v. Hansemann als Carcinoma sarkoma-
todes bezeichnet. Schliesslich entstand bei den Ehrlich-Apolantschen Weiter¬
impfungen der Mäusegeschwulst ein reines Sarkom.
Apolant hat auf der XII. Versammlung der deutschen Pathologischen Gesellschaft
die Vermutung* ausgesprochen, dass das Sarkom das natürliche Ende jeden Krebsge-
gewächses darstelle, was nur beim Menschen wegen frühzeitigen Todes nicht zur Be¬
obachtung komme 1 .
Ehrlich, Brashford und Lewin nehmen als wahrscheinliche Erklärung
an, dass Sarkomgewebe die gesunden Epithelien und Krebsgewebe das gesunde
Bindegewebe zur bösartigen Neubildung anregen kann.
Bemerkenswert ist, dass die Empfänglichkeit der Ratten und Mäuse dadurch
abgeschwächt oder aufgehoben werden konnte, dass die Tiere den Ort wechselten,
was verschieden gedeutet worden ist, vielleicht mit der Änderung der Ernäh¬
rungsverhältnisse zusammenhängt. Es kann hierauf nicht weiter eingegangen
werden (Edgar Gierke u. A.).
Cuenot und Mercier fanden, dass bei Mäusen während der Säugezeit die
Geschwulst bisweilen aufgesaugt wurde und dass dann die Muttertiere gegen
Impfungen geschützt waren, während die Jungen empfänglich blieben.
4. Die neueren Annahmen über die Ursache der Krebsentstehung.
Auf dem 9. internationalen tierärztlichen Kongress in Haag vom 13. bis
19. September 1909 haben die 3 Berichterstatter ihre Anschauungen folgender¬
maßen zusammengefasst:
Dr. E. F. Brashford: Der Krebs ist statistisch eine Funktion des Alters,
biologisch eine Funktion des Verfalls der Gewebe und Organe.
Die Impfungen gelingen nur von Tieren mit spontanen Geschwülsten auf
Tiere der gleichen Art Krebshäuser, Krebsherde und Krebsepidemien gibt
es nicht.
Prof. Anton Sticker-Berlin: Wie die Zellen, die wir von Tier zu Tier
überpflanzen können, parasitär geworden sind, hat bisher noch kein Forscher
nachgewiesen.
Nur in dem Sinne, dass die Krebszelle infektiös wirkt, ist Krebs eine
Infektionskran kheit
Prof. H. Apolant-Frankfurt a. M.: Die Cohnheimsche Theorie besteht in
beschränktem Maße zu Recht.
Die Ribbertsche Theorie, wonach der Epithelumwandlung eine Entzündung
des subepithelialen Bindegewebes vorausgehe, ist nicht erwiesen.
1) Man geht schon jetzt mit den Gedanken lim, die Bezeichnung „Krebs“ für Carzinom
und Sarkom anznwenden.
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In neuerer Zeit mehren sich die Stimmen, welche in einer Umbildung
(Anaplasie) im Sinne von Hansemann den ursprünglichen Vorgang bei der
Krebsentwickelung erblicken.
So hat auch Lubarsch die ßibbertsche Theorie als gescheitert bezeichnet,
da die entzündlichen Veränderungen nicht ausnahmslos beim Krebs gefunden
wurden.
0. Wyss hat dagegen in seiner Habilitationsschrift und einem neuerdings
vor dem schweizerischen Komitee für Krebsforschung gehaltenen Vortrage wieder
sich mit grosser Bestimmtheit für die ßibbertsche Theorie ausgesprochen. Wie
aber die Zellenumwandlung vor sich geht, ist noch durch weiter nichts als durch
Vermutungen (Theorien) erklärt.
Gegen die von Leyden-Bergellsche Annahme, nach der den Krebszellen
ein bestimmter Stoff fehle, der unter gesunden Verhältnissen dem Vermehrungs¬
bestreben der Zelle eine Schranke setze, ein Stoff, der dem in der Leber von
Bergeil gefundenen Enzym gleich sein soll, spricht der Umstand, dass man im
Krebsgewebe selbst ein krebseiweisslösendes Enzym gefunden hat, wodurch
indessen das Krebswachstum keineswegs aufgehalten wird. (I. ßülff).
Podwyssotzky nimmt an. dass unter dem Einfluss von Wärme und Kälte
(physikalischer Eeize) eine Verletzung des Zellprotoplasmas entstehe, welches
dem Zellkerne die Möglichkeit gebe, seine schlummernde Wucherungskraft zu
entfalten. Im Grossen und Ganzen kommt also P. wieder auf die ßeiz-
theorie zurück.
Vers6 glaubt, dass die Umwandlung der Epithelialzelle in eine Krebszelle
stufenweise erfolge und im Magen-Darmkanal gern an polypöse Wucherungen
anknüpfe.
ßibbert meint aber gerade bezüglich dieses Zusammentreffens, dass kein
ursächlicher Zusammenhang bestehe. Der Krebs entsteht nicht aus dem Polyp,
sondern am Polyp.
Keil in g ist der Ansicht, dass der Krebs aus der Wucherung artfremder
Zellen entstehe, die teils durch die Nahrung, teils durch die Stiche fleischfressen¬
der Insekten in den Körper gelangen.
Damit kommen wir zu den Annahmen, welche die Entstehung des Krebses
auf fremde Schmarotzer zurückführen. Parasitentheorie.
Koswell-Park ist der Ansicht, dass der Krebs eine chronische Infektions¬
krankheit sei, deren Erreger von aussen kommen und sich namentlich in den
Säften offener Krebsgeschwüre finden.
Borrel: Mit Mikroben, Spirillen und Spirochaeten, von vielen Forschern
als Krebserreger bezeichnet, dem Micrococcus neoformans (Doyen), Coccidien
(Adamkiewicz). Champignon (de Bra), und wie wir hinzufügen, dem mucor
racemosus malignus (0. Schmidt), den Myxomyceten (Behla) und mit den Hefe¬
pilzen (Sanfelices) hat man noch keinen Krebs erzeugt.
Alle diese gelegentlich in Krebsgeschwülsten gefundenen Gebilde, deren
Weiterzüchtung natürlich gelingt, können höchstens durch langdauernde Heizung
Wucherung hervorrufen, aber die eigentliche Ursache der Geschwulst sind
sie nicht.
Die Anhänger der parasitären Theorie müssen sich vorläufig noch mit der
Annahme „ultramikroskopischer Parasiten“ trösten.
Alle Heil versuche mit den aus den genannten Gebilden hergestellten
Kulturen oder Flüssigkeiten (Sera) sind auch kläglich gescheitert.
So sind weder mit dem von Adamkiewicz hergestellten Cancroin, was
gleichbedeutend ist mit Neurin, noch mit dem von 0. Schmidt-Köln hergestellten
Cancroidin oder Antimeristem Heilerfolge erzielt worden. (Vgl. S. 368/70).
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Nur Aronsohn-Nizza will eine günstige Beeinflussung eines Kehlkopf¬
krebses durch Anwendung von Antimeristem beobachtet haben.
Beresnegowsky und V. Czerny haben nichts besonderes von dem Mittel
gesehen, als der erstere mehrfache grosse Hautabszesse. Auch Czerny erklärt,
dass die Anwendung sehr schmerzhaft sei.
5. Praktische Erfolge der experimentellen Krebsforschung für die
Zwecke der Unfallgesetzgebung.
So müssen wir denn unsere Betrachtungen über die neueren Krebs¬
forschungen wieder einmal mit dem betrübenden Eingeständnis schliessen, dass
sie, so anregend sie auch für die Weiterforschung in der Zukunft sind, uns doch
noch nicht einen Schritt in der Erkenntnis der eigentlichen Ursache vorwärts
gebracht haben.
Es fehlt immer noch die Erklärung für die beim Krebs beobachtete
zellulare Anarchie (Debove) und die Deutung dafür, was die Epithelien
veranlasst „gleich wilden Tieren den eigenen Organismus anzufallen“ (Walz).
Wie Orth auf dem XII. Pathologen-Kongress erklärte, haben sämtliche
Forscher sich nur bemüht, den äusseren formalen Vorgang zu schildern, die
innere (kausale) Ursache ist noch nicht ergründet
Orth machte auf dem genannten Kongress die Bemerkung, die ganze
Darstellung des Gegenstandes habe auf ihn wie der Ausspruch Bräsigs gewirkt
„Die grosse Armut in der Stadt kommt her von der grossen Poverteh.“
Wir werden, wenn unseren Blicken auch derzeit noch die eigentliche
Ursache der Krebsentstehung mit einem Schleier verhüllt ist, ganz besonders
dazu gedrängt, die Hilfsursachen zu prüfen, welche bei der Krebsentwickelung
neben der Hauptrolle, der unbekannten Grösse x, eine oft gewichtige Neben¬
rolle spielen.
Gerade für die Zwecke der Unfallgesetzgebung bei der Entschädigung
Unfallverletzter verlangt der Richter ja nicht den Nachweis dafür, dass der
Unfall die einzige Ursache der darnach aufgetretenen Gesundheitsstörung ist,
sondern dass er einen der wesentlich mitwirkenden Einflüsse abgegeben hat.
Um dem Unfall die ihm unter den Hilfsursachen der Krebsentwickelung
oder Krebsverschlimmerung zukommende Rolle zuzuweisen, die Grösse seines
Einflusses nach oben und unten hin zu begrenzen, um diesen weder zu unter¬
schätzen noch zu überschätzen, um sein Verhältnis zu den übrigen Hilfsursachen
bei der Krebsentwickelung richtig beurteilen zu können, müssen wir allen diesen
Hilfsursachen Beachtung schenken.
Es sei dabei dankbar anerkannt, dass hierin gerade die auf Anregung der
Vereinigung für Krebsforschung veranstalteten Sammelforschungen uns wertvolle
Fingerzeige und brauchbare Unterlagen gegeben haben.
Prüfen wir nach dieser Richtung hin alles Gebotene und besprechen wir
dann die Rolle, welche der Verletzung, dem Trauma im weitesten Sinne zukommt.
Schliesslich seien einige Betrachtungen gewidmet der Erkennung, dem
Verlauf und den beim Krebs unternommenen Heilverfahren;
Ich bemerke, dass ich keineswegs eine vollständige Übersicht geben, son¬
dern nur das Wichtigste herausgreifen will, was die Forschungen der letzten
Jahre gebracht haben.
Wir werden am besten zum Ziele gelangen durch eine möglichst zweck¬
mäßig gegliederte Einzelbetrachtung.
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6. Zahlenangaben über Häufigkeit des Krebses, Verteilung auf die
Geschlechter und die einzelnen Körperteile.
Die meisten neueren Forscher haben eine Zunahme der Krebserkrankungen
im allgemeinen betont (Buday, Joh. Orth, Körber).
Korber bringt folgende Zusammenstellung:
Von 10000 Einwohnern starben im Jahre 1883
in der Schweiz 102
in den Niederlanden 58
in Norwegen 50
in England 53
in Österreich 44
im Jahre 1888
in Italien 42
im Jahre 1893
in Deutschland 59
im Jahre 1903
181
99
93
85
74
im Jahre 1903
54
im Jahre 1903
73
Nach Körber ist im Verlauf von 8 Jahren die Sterblichkeit an Krebs in
Hamburg bei je 10.000 Einwohnern von 10,1 auf 11 gestiegen.
Nach Dollinger ergab die Sammelforschung in Ungarn auf eine Million
Einwohner 288 Krebskranke.
J. Steinhaus fand bei Durchsicht von 4169 Sektionsprotokollen der Leichen
Erwachsener 8,87 °/ 0 Krebserkrankungen, 195 Männer, 175 Frauen.
Dagegen überwiegt nach allen anderen Krebserkrankungs- und Krebstodes-
fällenzusaramenstellungen die Zahl der krebskranken Frauen. Nach Orth ist
dies dadurch bedingt, dass deren Geschlechtsteile häufiger an Krebs erkranken.
Buday zählt 48,36% Männer gegen 51,64% Frauen. In den früheren
Statistiken stellt sich insgesammt das Verhältnis der krebskranken Männer zu
den Frauen wie 40% : 60%.
Von den erkrankten Körperteilen steht bei Männern der Magendarm¬
schlauch, wenn man die Lippenkrebse mitrechnet, an erster Stelle
nach Dollinger 69,4% (einschliesslich 39,3% Lippenkrebse).
Bei den Frauen überwiegen die Erkrankungen der Geschlechtsteile 44,6%.
J. Steinhaus stellt folgende Häufigkeits-Stufenleiter auf unter Einbe¬
ziehung beider Geschlechter.
Magen, Gebärmutter, Darm, Speiseröhre, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse,
Eierstock, Brust
Auch die schwedische Sammelforschung 1905/1906 ergab den Magenkrebs
als häufigste Krebserkrankung.
Nach Finsterer sind vom Darm am seltesten befallen der untere Teil des
Leerdarms (Jejunum) und der obere des Krummdarms (Ileum).
Grosse Unterschiede zeigen sich je nach den einzelnen Ländern in der
Zahl des Lippenkrebses. So ist in Japan der Oberlippenkrebs 3 mal so häufig
als der Unterlippenkrebs, während nach der v. W in i wart ersehen Zusammen¬
stellung auf die Unterlippe 50 %, auf die Oberlippe 2 % aller Hautkrebse kommen.
Auch der Peniskrebs ist in Japan viel häufiger wie anderswo. Ebenso
ist der Geschlechtskrebs in Portugal und Spanien sehr häufig.
Körber hat in der Hamburger Statistik 3 Gruppen aufgestellt, in welchen
die Verteilung auf die Geschlechter vorgenommen ist. Ausgenommen sind die
Gruppe I, Geschlechtskrebse.
Gruppe I. Bevorzugt ist das männliche Geschlecht:
Verhältnis der Männer zu den Frauen.
1. Speiseröhre 41 : 4
2. Schlund 10 : 1
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Verhältnis der Männer zu den Frauen.
3. Kehlkopf
9
0
4. Lungen
8
0
5. Lippen
6
0
6. Leber
4
0
7. Kiefer- und Mundschleimhaut
3
1
8. Zunge
12
5
9. Bauchspeicheldrüse
4
2
10. Harnblase
2
1
Gruppe II. Geringes Überwiegen der Männer.
Darm
11
7
Magen
23 :
15
Gruppe III. Geringes Überwiegen der Frauen.
Männer
Frauen.
Gesicht und Kopf
6 :
7
sonstige Haut
3
5
Gruppe IV. Völliges Überwiegen der Frauen.
Gallenblase
4
9
Brust
1
88
Was nun den Einfluss von Geschlechtsverrichtungen auf die Krebs¬
entwickelung anlangt, so steht seit langer Zeit fest, dass in der Schwangerschaft
bereits vorhandene Krebsgeschwülste im Wachstum beschleunigt werden, nament¬
lich solche der Geschlechtsteile und der Brust.
. Geburtenhäufigkeiten sollen auch die Entstehung des Gebärmutterkrebses
nach Felix Theilhaber begünstigen. Das Stillen wirkt dagegen anscheinend
hemmend oder hindernd auf den Krebs.
So sollen nicht stillende Frauen häufiger an Krebs erkranken als stillende,
und A. Groth stellte fest, dass mit dem Steigen der durchschnittlichen Still¬
dauer ein Fallen der Todesziffem bei den Brust- und Geschlechtsteilkrebsen
einhergeht
7. Erblichkeit, Krebs zwischen Eheleuten (Übertragbarkeit).
Die Frage der Erblichkeit des Krebses ist noch nicht in bejahendem
Sinne entschieden.
In der schwedischen Sammelforschung wird in 19,6% erhebliche Be¬
lastung angenommen.
Nach der Kör berschen Sammelforschung wurde die Erblichkeit in 13,1%
bejaht, in 86,9% verneint.
Nimmt man keine Zufälligkeit an, so würde der Mutter fast doppelt so oft
die Rolle der Übertragung zufallen wie dem Vater.
Auch die Frage der Übertragbarkeit des Krebses zwischen Ehe¬
gatten ist doch erst in dem Sinne als bejaht zu betrachten, dass es sich um
Abklatsch, Kontakt- oder Impfkrebs handelt (an Lippen- und Geschlechtsteilen).
Ob im Übrigen ein ursächlicher Zusammenhang vorhanden ist und worin er
besteht, ist noch nicht erwiesen.
Nach Körbers Untersuchungen ist von 329 verheiratet Gewesenen 11 mal
auch der andere Ehegatte an Krebs erkrankt oder gestorben = 3,3%.
Die Stuttgarter Statistik bringt 5 %, die deutsche Krebsstatistik von 1900=8%.
8. Alter.
Es ist bekannt, dass der Krebs mit Vorliebe ältere Personen heimsucht.
Buday, Meller und Haberfeld beobachteten keinen Krebs bei Leuten
unter 20 Jahren.
Die meisten Krebskranken weist das Alter zwischen 56 und 70 Jahren auf.
Buday fand den Krebs der Vorsteherdrüse am häufigsten im 65 Jahre.
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Haberfeld bezeichnet beim Krebs des Magens, der Gallen- und Luftwege
82 Jahre als die höchste Altersgrenze. Die Krebserkrankungen der weiblichen
Geschlechtsteile werden auch in den dreissiger Jahren nicht selten beobachtet
(Thiem).
Im Darm kommt bei noch jüngeren Leuten Krebs vor.
Kuttners jüngster Kranker war 24 Jahre alt, doch führt er einen Kranken
von Czesch an, der 18 Jahre alt war, und Bernoulli hat eine Reihe von Fällen
von Magen-Darmkrebs im Alter von 15 bis 17 Jahren gesehen, der jüngste
Kranke war 11 Jahre alt.
Aug. Lindemann sah einen ringförmigen Krebs über der S-förmigen Aus¬
biegung bei einem 17 jährigen Handlungslehrling.
Nach Horsley ist besonders der Wurmfortsatz häufig in jugendlichen Jahren
erkrankt Unter 92 Fällen fanden sich 4 Kranke unter 10, 13 zwischen 10 und
20 Jahren, 34 zwischen 20 und 30 Jahren.
Diese Beobachtung ist sehr bemerkenswert.
Bekanntlich fängt sich der Wurm vom 80 Jahre ab, selten früher, zurückzubilden,
zu veröden. Er ist also ein frühzeitig alterndes und absterbendes Gebilde.
Die Krebszelle ist nun, wie Horsley ausführt, weniger widerstandsfähig als die
Sarkomzelle und erliegt daher den Schutzkräften im jugendlichen Alter.
Aber der frühzeitig alternde und in Entartung begriffene Wurm vermag ihr nicht
Widerstand zu leisten.
C. Laker hat eine nicht üble Erklärung gebracht:
Beim Naturmenschen wird der Tod vorbereitet durch die annähernd gleiche Zell¬
kraft aller 8 Keimblätter.
Beim Kulturmenschen kommt es durch die unnatürliche Lebensweise zum einkeim¬
blättrigen oder eingewebigen Greisentum, oft mit Erhöhung der Lebens- und Wachstums¬
kraft anderer Zellengruppen oder Keimblätter.
Nach ihm entsteht der Krebs durch Erhöhung der Wachstumskraft der Epithel¬
zellen und Abnahme der Wachstumskraft der Bindege webzellen.
9. Einfluss von Boden-, Wohnung-, Nahrungs- und Rassenverhältnissen.
Nach Guthrie Mc. Connel ist auf dem Lande eine grössere Zunahme der
Krebssterblichkeit festzustellen als in den Städten. Es fragt sich, ob hier die
grössere oder geringere Fleischkost eine Rolle spielt, (bisweilen will man durch
fleischarme oder fleischlose Kost beim Krebs Besserung gesehen haben),
oder ob die schweren Arbeiten im Freien, wie Mc. Connel an nimmt, die Krebs¬
entwickelung begünstigen.
Felix Theilhaber beobachtete häufiges Auftreten von Gebärmutterkrebs bei
Metzgerfraueu und Wirtsfrauen und schiebt dies auf den einseitigen Fleischgenuss.
Das Vorkommen von Ansteckungen in Wohnungen (Krebshäusern) wird
neuerdings von den meisten Forschern geleugnet.
Körber fand in 856 Häusern nur 5, in denen 2 oder mehr Fälle von Krebs auf¬
getreten sind.
In Helgoland haben sich nach Lindemann (bei Körber) innerhalb von 60 Jahreu
nur 2 Wohnhäuser im Oberland mit mehrfachen Krebszellen gezeigt.
Auch das Überwiegen der Krebserkrankungen an Flussläufen wird
neuerdings geleugnet (Mc. Connel).
Betont wird nur die Seltenheit des Krebses in trockenen heissen Ländern
wie Algier und Tunis (Borrel). Der Krebs zeigt sich mehr in gebirgigen, wohl
beholzten und bewässerten Gegenden.
Was die Rasse anbelangt, so fand Felix Theilhaber, dass die Jüdinnen
geringe Neigung zu Gebärmutterkrebs haben.
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10. Beruf und gesellschaftliche Stellung.
Nach Korber scheint im ganzen der Krebs hei Hoch und Niedrig in
gleichem Maße seine verheerende Wirkung ausüben.
Doch soll die Beteiligung der verschiedenen gesellschaftlichen Klassen beim Krebs
der Terdauungswege in dem Maße abnehmen, wie die wirtschaftliche und gesellschaft¬
liche Lage zunimmt (Körber und Rahts).
Beim Krebs des Gesichtes und der Kopfhaut waren in der Hamburger
Aufstellung die Berufe überhaupt nicht beteiligt, deren Angehörige auf Körper¬
pflege halten, dagegen waren die Berufe vertreten, bei denen die Körperpflege
wenig zu Hause ist und die in reichliche Berührung mit Staub und Schmutz
kommen.
Berufe, die durch eine jüngere Altersstufe gekennzeichnet sind, Modistinnen,
Näherinnen, Köchinnen, Büroangestellte, Lehrerinnen hatten nach der Hamburger
Sammelforschung nur geringen Anteil an Krebsen der Verdauungswege, während
sie eine steigende Beteiligung an den Krebsen der weiblichen Geschlechts¬
teile zeigten.
Der Gebärmutterkrebs soll häufiger bei Armen, der Brustkrebs mehr bei
Reichen Vorkommen.
Bekannt ist die Häufigkeit von Hautkrebsen bei Teer-, Pech- und Paraffin¬
arbeitern.
Bezüglich der Teerarbeiter hat Zweig die Beobachtung gemacht, dass nicht nur
der Braunkohlenteer, sondern auch der Steinkohlenteer diese ungünstige Wirkung ausübt.
11. Einfluss wiederholter oder andauernder Reize.
Seit Virchow gilt es als feststehend, dass wiederholt oder andauernd
(chronisch) einwirkende Reize eine der wesentlichsten Hilfsursachen bei der
Krebsentwickelung darstellen; ich verweise in dieser Beziehung auf meinen
im Reichs-Versicherungsamt gehaltenen Vortrag und die Bearbeitung dieses
Gegenstandes in der II. Auflage meines Handbuches der Unfallerkrankungen.
Es kommt mir jetzt nur darauf an, das auf diesem Gebiet inzwischen neu
veröffentlichte Wichtigste hervorzuheben. Es sei nur noch einmal erwähnt, dass
der Reiz nur eine der Hilfsursachen ist, wenn auch vielleicht eine der wich¬
tigsten. Wie zum Reiz eben noch etwas hinzukommen muss, die uns unbekannte
Grösse x, um Krebs zu erzeugen, beweist wieder der nachfolgende Fall von
Beigel.
Bei einem 74 jährigen Greise, bei dem im Kindesalter beide Füsse in der Höhe
des Lisfrancschen Gelenkes operiert wurden, entwickelte sich in der Narbe rechts ein
Krebs, und links ein 6 cm grosser Hauthorn.
Während man früher die Reize einzuteilen pflegte in mechanische,
chemische, thermische und entzündlich-bakterielle Reize, spricht man
neuerdings auch von den aktinischen Reizen (Apolant).
Es sind damit die durch Bestrahlung also hauptsächlich durch Röntgen¬
strahlen hervorgerufenen Reize gemeint, rj äxrtg, ivog, der Strahl.
Rowntree berichtet, dass in England 11, in Amerika wenigstens 20 Fälle
von Hautkrebsen bekannt sind, die durch Röntgenstrahlen erzeugt wurden.
Von den englischen Fällen endete einer tätlich.
Jayle berichtete über 12 Fälle von Radiodermitis, denen Krebs folgte.
5 verliefen tötlich.
Die Krebse traten ziemlich spät auf und meist gingen chronische Röntgen¬
hautentzündungen oder Röntgengeschwüre voraus.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
H. Coenen sah vielfache Krebseutwickelung auf chronischer Röntgenhantentzündung
bei einem 14jährigen Röntgentechniker nach über 10 Jahre langer Beschäftigung.
Coenen ist der Ansicht, dass meistens erst Hauttuberkulose (Lupus) und daraus
erst der Krebs entstehe. Er warnt daher vor der Lupusbehandlung des Krebses mit
Röntgenstrahlen.
H. E. Schmidt bestreitet, dass es einen Röntgenkrebs gäbe, der sich aus Lupus
entwickele, und widerspricht der Warnung von Coenen, den Lupus mit Röntgenstrahlen
zu behandeln, da 75 °/ 0 aller Lupuserkrankungen durch Röntgenstrahlen geheilt würden.
0. Wyss, der 4 Röutgenkrebse beschreibt, hält das Röntgencarcinom für das erste
experimentelle Carcinom, das wir kennen. Er glaubt, dass die Röntgenstrahlen haupt¬
sächlich die Gefässwände ergreifen, wodurch eine Art örtlicher Arteriosklerose erzeugt
und der Zelle allmählig die Blutzufuhr entzogen wird, was zu ihrer Ausschaltung von
der Assimilation und zu ihrer schliesslichen Entartung führe.
Was die chemischen Reize anlangt, so ist schon der Schornsteinfeger-und
Teerarbeiterkrebs erwähnt. Es ist neuerdings wieder die Frage erörtert, ob das
Rauchen einen chemischen Reiz ausübe, der den Lippenkrebs erzeuge. Man ist
jetzt mehr geneigt, dem mechanischen Reiz der Pfeife Schuld zu geben, die
vielleicht auf kleine Schleimhautrisse einwirkt. Korber bemerkt, dass die
Gepflogenheit armer Leute, die Zigarre oder Zigarette ohne Mundstück bis zum
letzten Ende zu rauchen, dem Reiz der Pfeife am nächsten stehe.
Vielleicht kommen hier öfters kleine Verbrennungen vor.
Über die Wärmereize ist im Übrigen schon bei den Tierversuchen ge¬
sprochen worden. Bekanntlich beschuldigt man für Krebse des Verdauungs¬
schlauches, besonders der Speiseröhre, zu heisses, hastiges Trinken.
Die chronisch entzündliche Reizung wird nun neuerdings besonders
betont für die Gallensteine und man ist sich jetzt darüber einig, dass der
Gallenstein das Ursprüngliche sei, auf dessen chronischen Reiz der Krebs folge
und nicht umgekehrt.
Haberfeld hat sich neben Erforschung dieser Frage auch mit der Ursache
des Magen- und Luftröhrenkrebses beschäftigt.
Er fand unter 20000 Sektionen 265 mal Gallensteine. Davon kamen auf Frauen
195 = 72 °/o, auf Männer 70 = 28°/ 0 . Auch die Kliniker sind jetzt wie die Patho¬
logen der Ansicht, dass der Stein die Ursache des Krebses ist, so dass Siegert (bei
Haberfeld) von einem Kliniker erzählt, der bei der bei Lebzeiten gestellten Diagnose
des Gallenblasenkrebses ihn als sekundären bezeichnete, weil sich keine Steife fanden,
und die Sektion gab ihm recht.
Wahrscheinlich handelt es sich bei der Krebsbildung durch Steine um chronisch
entzündliche und mechanische Reize (kleine Schleimhautverletzungen 1 ).
Von den 164 Fällen von Gallenblasenkrebs Haberfelds kamen 119 auf Frauen
= 73 °/ 0 , 45 auf Männer = 27 0/ 0 . Unter diesen 164 Fällen waren 119 mal Steine
vorhanden, also in 73°/ 0 . Bei zwanzig Krebsen des gemeinschaftlichen Gallenganges
(Choledochus) fand Haberfeld 12 mal Stbine.
Jannowski beobachtete bei 40 Fällen von Gallenblasen krebs stets Steine, Buday
bei 9 Fällen ebenfalls in sämtlichen Fällen Steine. Courvoisier sah in 84 Fällen 74
mal Steine, Feil che n fei d in 26 Fällen 20 mal Steine usw.
Von ursprünglichem (primärem) Luftröhrenkrebs fand Haberfeld 68
Fälle, 48 mal bei Männern, 20 mal bei Frauen. Er führt die Ergebnisse anderer
Sammelforschungen an, die ebenfalls das Überwiegen der erkrankten Männer
zeigen. Schwalbe 14 : 1, R. Wolf 27 : 2, Riechelmann 21: 6, Redlich 21 : 5.
Während Redlich an Berufe dachte, die besonders dem Eindringen von
1) Dies hat Gaubil auch für die Nierenkrebse behauptet. Bei 12 Epithelialgeschwülsten
der Niere wurden 8mal harnsaure Steine gefunden, bei 8 gleichen Geschwülsten des Nieren¬
beckens 6mal, dagegen scheinen die Phosphatsteine erst infolge des Krebses zu entstehen.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliueuwesen Nr. 10 11. 359
mechanisch oder chemisch schädlich wirkenden Stoffen in die Luftwege ausge¬
setzt sind, konnte Haberfeld keine besonders gefährdeten Berufe finden.
Er sucht die Ursache des Überwiegens der erkrankten MäDner darin, dass
diese überhaupt mehr im Berufe stehen wie die Frauen.
Das Lieblingsalter ist das 6. Jahrzehnt.
Es wird sodann festgestellt, dass die neuesten Forscher ein Überwiegen
des Krebses auf der rechten Lunge gefunden haben, wie denn auch die ge-
gewöbnliche Lungenentzündung und die Tuberkulose häufiger rechts als links
gefunden wird.
Man erklärt sich dieses Überwiegen der rechten Seite durch den Verlauf und die
Lichtweite des rechten Hauptluftröhrenastes, der im stumpfen Winkel von der grossen
Luftröhre abgeht, also mehr deren gerade Fortsetzung darstellt und der einen grösseren
Querschnitt hat als der linke Hauptluftröhrenast, daher auch angesaugte Fremdkörper
mehr rechts als links Vorkommen.
Haberfeld fand den Sitz des Krebses 44 mal rechts, 24 mal links. Die von ihm
angeführten Zahlen anderer Forscher sind: Pässler 85 (rechts) : 24 (links), Redlich
17 : 14, v. Schrötter 9:6.
Von den 68 Fällen Haberfelds betrafen den Hauptluftröhrenast 39, die
Luftröhrenäste des Unterlappens 21 und die Äste des Mittel- und Ober¬
lappens nur 10.
Die Tatsache, dass die Krebse hauptsächlich Plattenepithelkrebse,
sogar mit Verhornung sind, spricht nach Haberfeld für die Cohnheimsche
Theorie.
Watchusi macht darauf aufmerksam, dass überhaupt in den Luftröhrenftsten
Inseln von Pflasterzellen gefunden wurden, die man bekanntlich Pachydermien
nennt und glaubt diese durch chronische traumatische, chemische und entzündliche
Reize entstanden.
Im Gegensatz zu Haberfeld und seinen Gewährsmännern konnte Müser bei
0,24 % von Lungenkrebs unter 10000 Sektionen keine Bevorzugung der rechten Seite
finden. Doch handelt es sich bei Müser um zu kleine Zahlen, um diese als ausschlag¬
gebend betrachten zu können.
Haberfeld hat nun das wichtige, in der neueren Zeit auch von andern
Forschern besprochene Auftreten von Magenkrebs im Gefolge des Magen¬
geschwürs erörtert Unter 20000 Obduktionsberichten war 662 mal Magen¬
krebs aufgeführt = 3°/ 0 . 57 °/ 0 Männer, 43°/o Frauen. Alter meist zwischen
50—60 Jahr, unterste Grenze 20, oberste 82 Jahr.
Von den 662 Fällen waren 106 = 16°/ 0 aus rundem Magengeschwür her¬
vorgegangen! Hammerschlag bei Krokiewicz fand unter 42 Fällen von
Magengeschwür in 8 Fällen hinterher Krebs, Häberlein in 7°/ 0 , Hauser in 5%;
Umgekehrt kann der Krebs von .dem Bauchfellüberzug des Magens nach
der Schleimhaut zu Vordringen, Verstopfung (Thrombose) der Gefässe und hier¬
durch Abschneidung der Blutzufuhr (Ischämie) bewirken (Fall Fleiner).
In der Schwedischen Sammelforschung wurde in 8,4% bei Männern und in
14,2% bei Weibern Magenkrebs nach vorausgegangenem Magengeschwür festgestellt.
Fibiger und Trier fanden bei der Dänischen Sammelforschung (1908), dass bei
277 Fällen von Magenkrebs 10 mal Magengeschwür vorausgegangen war.
Moyiniham bei Kolb berichtet über 61 Fälle von Magenkrebs, bei denen 40
mal = 60 % Magengeschwür vorausgegangen war.
Hirsch sah 21 mal Magengeschwüre bei 94 Magenkrebsen, 22,3%, Hagen in 10%.
Nötzel erwähnt, dass bei 8 wegen Magengeschwüren gemachten Magendarmver¬
bindungen (Gastroenterostomien) hinterher Krebs eintrat, daher jetzt in diesen Fällen
lieber Ausschneidung der Geschwüre gemacht wird.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1011.
Zu deu chronisch-entzündlichen Reizen rechnen wir auch dieNarben-
und Fistelkrebse, die Krebse auf syphilitischer und tuberkulöser
Grundlage usw.
Hier ist besonders bemerkenswert, dass an der Lehre Rokitanskis,
Tuberkulose und Geschwülste kämen nicht gleichzeitig vor, neuerdings
stark gerüttelt wird.
So behauptet Franco E. Enrico, dass Tuberkulose und Krebs gar nicht so selten
zusammen angetroffen würden, und v. Hansemann bestätigt dies in einer Besprechung des
genannten Aufsatzes. Buday führt a. a. 0. einen Lungen- und einen Blinddarmkrebs
auf tuberkulöser Grundlage an.
Klose fand Tuberkulose und Krebs gleichzeitig in der Brust einer % 25jährigen Frau.
Voigt sah Gliom und Tuberkulose bei einander im Kleinhirn. Er ist der Ansicht,
dass die tuberkulöse Veränderung sich im Gliom entwickelt habe.
Im übrigen wird auch wiederholt in den Sammelforschungen über Krebsbildungen
nach Hauttuberkulose (Lupus) berichtet.
Das Zusammentreffen von Leberkrebs und Schrumpfleber erklärt Muir
so, dass die Schrumpfleber das ursprüngliche sei und sich darnach eine aus¬
gleichende (kompensatorische) Vermehrung der Epithelzellen bilde. Eine Über¬
schreitung dieser kompensatorischen Hypertrophie führe zur Krebswucherung.
Er berichtet über 6 Fälle.
Buday erwähnt 2 Fälle von Leberkrebs nach Schrumpf leber, Gavalas führt einen
Fall von Krebs an nach Malariaschrumpfleber. Auch Julei hält die Schrumpf leber für
das Ursprüngliche und die Krebs Wucherung gehe vom Epithel der Leber und der Gallen¬
gänge aus. Conti hält dagegen die Leberschrumpfung für das Nachträgliche, entstanden
durch die Ernährungstörungen der Leber, welche der Krebs hervorruft. Geht die Schrum¬
pfung voraus, so steht sie ausser Beziehung zur Neubildung. Menetrier hält wieder die
Schrumpfleber für den die Krebsbildung begünstigenden Zustand, den er den „präcancerö-
sen“ nennt. J. Orth nennt alle dem Krebs der Haut und Schleimhäute und der inneren
Körperteile vorausgehenden krankhaften Gewebsveränderungen „präcarzinom atöse
Krankheiten“.
Was das Verhältnis der Syphilis zum Krebs anlangt, so fand Körber,
dass in 220 Fällen 14 mal Syphilis der Krebsdiagnose vorangegangen war. Die
Syphilis habe an sich mit dem Krebs nichts zu tun, sondern rufe nur den
chronischen Reiz zur Umbildung der Zelle hervor.
Buday berichtet über 2 Schenkelkrebse, einen Nasen- und einen Kehlkopfkrebs
auf syphilitischen Geschwüren.
Gavalas fand unter 41 Fällen von Zungenkrebs 3 mal Syphilis vorliegend, einmal
war der Krebs aus einer Leukoplakia syphilitica hervorgegangen.
Es sei noch einmal auf die Mischgeschwülste des Carcinoma sarcoma-
todes, sowie daraufhingewiesen, dass H. Burckhardt neulich eine Vereinigung
von Strahlenpilzerkrankung und Krebs beschrieben hat.
In einem Carcinom der linken Umbiegung (Flexur) des Dickdarms bei einer 38 Jahre
alten Frau fanden sich Eiterherde, in denen sich Bruchteile von Pilzfäden und kokken¬
ähnliche Gebilde nach weisen liessen, die wahrscheinlich Aktinomycesdrusen entsprachen,
obwol Kolben fehlten.
Entweder hat die Aktinomykose als Reiz die Entstehung des Carcinoms begünstigt,
oder in der papillären Geschwulst verfing sich eine Getreidegranne.
Entzündlich mechanische Reizungen werden in zahlreichen Fällen als
Ursache der Krebswucherung angeschuldigt Besondere Aufmerksamkeit ver¬
dient ein von E. Rehn mitgeteilter Fall.
Mastdarmkrebs nach Thiers scher Operation des Mastdarmvorfalles. Ein vor 4 Jahren
unter die Haut eingeführter Draht wanderte nach oben bis in die Darmlichtung und von
da ging die Krebswucherung aus.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10,11.
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1 mal wuchs nach Rehn ein Krebs auf einer nach Kniegelenkeiterung entstandenen
Fistel, 2 mal auf Fisteln nach Knocheneiterung, 1 mal auf einer Schuppenkleienflechte
(Psoriasis). Buday führt einen in einer Lungennarbe gewachsenen Krebs an. Menetrier
erwähnt Magenkrebs nach chronischem Magenkatarrh, Lungenkrebs nach chronischem
Luftröhrenkatarrh, Hautkrebs nach Hautentzündungen verschiedener Art.
Gavalas berichtet von einem Speiseröhrenkrebs, der aus einer vor Jahren da¬
vongetragenen Karbolsäureätzung (Selbstmordversuch) entstand; ferner erwähnt er einen
Fall von Gebärmutterkrebs, der nach 15jährigem Tragen eines Pfropfens entstand.
Eine Hebamme hatte diesen zur Blutstillung in die Scheide geführt. Ein Brustkrebs ent¬
stand von einer Hautflechte. 10 Fälle von Hautkrebs bildeten sich auf Krampfader¬
geschwüren, 2 Fälle auf Yerbrennungsnarben, 1 Hautkrebs entstand nach langdauernder
Anwendung von Ätzmitteln.
Aus der dänischen Sammelforschung von Fibiger und Trier sind folgende Be¬
richte zu erwähnen: 3 Fälle von Krebs auf Unterschenkelgeschwüren, 1 Fall nach chro¬
nischer Flechte, ein Lidkrebs nach geschwüriger Lidentzündung, Krebs nach unvollständiger
Entfernung einer Balggeschwulst und nachträglicher Ätzung, 4 mal Zungen- und Mund¬
höhlenkrebs nach Reizung durch Zähne und Zahnstümpfe. (Ähnliches bei Körb er.)
Zum Schiass sei erwähnt, dass sich Fibiger and Trier gegen einen ur¬
sächlichen Zusammenhang zwischen Alkoholmissbrauch und Krebs des Ver¬
dauungsschlauches wenden, da sieb bei Frauen, die keinen Alkohol genossen
hatten, dieselben Zahlenverhältnisse fanden.
Für den Gebärmutterkrebs nimmt Körber einen merklichen Einfluss wieder¬
holter Geburten an. (Siehe auch Teilhaber). In 15 Fällen gingen der Krebs¬
bildung mehr oder weniger starke chronisch entzündliche Reizzustände voran.
12) Krebs nach einmaligen Gewalteinwirkungen.
a) Allgemeines. Das Verständnis für die Entstehung eines Krebsgewächses
nach einer offenen Verletzung fällt uns, wenn wir von der eigentlichen
noch unbekannten Ursache des Krebses absehen, nicht schwer.
Wir wissen, dass ein chronisch-entzündlicher Reiz eine nicht gerade selten
mitwirkende Ursache bei der Krebsentwicklung ist und wir können uns auch
vorstellen, dass die Narbe zum Aasschalten des Epithels aus dem physiologischen
Zusammenhang führt.
Jede Wunde, mag sie zur sofortigen oder späteren Vereinigung oder zur
Geschwür- oder Fistelbildung führen, wird also durch den entzündlichen
Reiz und die Narbenbildung zur Entstehung des Krebsgewächses beitragen
können.
Anders können wir uns im Grunde genommen auch nicht den Einfluss
einer stumpfen Gewalteinwirkung auf die Krebsentstebung denken.
Auch eine stumpfe Gewalteinwirkung schafft eine Trennung des Zusammen¬
hanges der gequetschten Teile, eine Laesio continui, nur dass die elastische
Haut dabei keine Trennung des Zusammenhanges erfährt.
Und auch diese Trennung des Zusammenhanges tiefer Teile muss zu Vor¬
gängen führen, die der Entzündung und Narbenbildung ähnlich sind.
Die Entzündungsvorgänge steigern sich nur nicht bis zur Eiterung und
Verschwärung, sondern bleiben auf einer geringeren Stufe, einer entzündlich wäss¬
rigen Durchtränkung stehen, durch welche die Wiederherstellung der geschädigten
Teile eingeleitet und vermittelt wird.
Wir haben es also auch bei den Verletzungen tiefer Teile bei unver¬
sehrter Haut- oder Schleimhautdecke mit Entzündungsvorgängen
oder Wiederherstellungsvorgängen zu tun, die wie die offene Wunde und
ihre Folgen einen Reiz auf die Gewebe auszuüben vermag, und dass es auch
Narbenbildung nach subkutanen Verletzungen gibt, das zeigen uns Knochen-
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362 Mouatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
narben (Callus) und andere Knochenverdickungen, Muskel- und Bindegewebs-
schwielen und dergl.
Also auch nach Verletzungen bei unversehrter Haut werden wir chroni¬
schen Reiz und Narbenwirkung annehmen dürfen. Ein Unterschied ist aber
vorhanden. Der verhältnismässig günstige Verlauf der subkutanen Verletzungen
bedingt auch einen rascheren Heilungsverlauf.
Es ist kaum anzunehmen, dass nach solchen, ohne den Rückstand ana¬
tomischer Veränderungen erfolgten Heilungen subkutaner Verletzungen noch
nach vielen Jahren ein Reizzustand zurückbleibt, der im Stande wäre, bei
einer Krebsbildung wesentlich mitzuwirken.
Deshalb meine ich, dass nach stumpfen Verletzungen, wenn eine rückstands¬
lose Heilung erfolgt ist, nach 2 Jahren kaum noch ein ursächlicher Zusammen¬
hang mit einem dann noch am Orte der ehemaligen Gewalteinwirkung ent¬
stehenden Krebsgewächs mit Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann.
Voraussetzung ist nur, dass auch eine wirkliche Heilung, eine restitutio
ad integrum, erfolgt ist.
Bleiben Schmerzen und Schwellungen oder auch Schrumpfungen des ge¬
quetschten Teiles zurück, Knotenbildungen der Weichteile oder Knochenver¬
dickungen, zeigt die gequetschte Stelle Störungen der Verrichtung, dann beweisen
eben diese Erscheinungen, dass keine rückstandslose Heilung erfolgt ist, sondern
dass jahrelang dauernde Reizzustände zurückgeblieben sind. Dann wird bei
einem später als 2 Jahr nach dem Unfall am Orte der Verletzung auftretenden
Krebsgewächs der Zusammenhang mit dem Unfall nicht deshalb als unwahr¬
scheinlich bezeichnet werden können, weil schon 2 Jahr seit der Verletzung ver¬
gangen sind.
Die oben geschilderten Verletzungsrückstände und auch ständige, anschei¬
nend glaubhafte subjektive Beschwerden können dabei einen viel grösseren Zeit¬
raum zwischen Unfall und Gewächsentstehung überbrücken.
Bei offenen Verletzungen mit zurückbleibenden Narben, besonders solchen,
die wegen der Grösse (Brandnarben) oder wegen Verwachsungen beständigen
Reizen durch Zerrungen und Aufplatzen, Wärme- und Kälteeinflüssen ausgesetzt
sind, wird man noch viel weniger berechtigt sein, sich sklavisch an einen kurzen
Zeitraum zu binden, nach dessen Ablauf man zur Ablehnung des Zusammen¬
hanges zwischen Verletzung und Gewächs berechtigt wäre.
Eine Narbe wie die beschriebenen oder gar eine Fistel oder ein Geschwür
können für Lebenszeit Verletzung und Gewächsbildung überbrücken.
Die in den letzten Jahren erfolgten Veröffentlichungen über Krebsentstehung
nach stumpfen Verletzungen sind recht spärlich, ein Beweis, wie die Ver¬
letzung nicht nur nicht die letzte eigentliche Ursache der Gewächs¬
bildung ist, sondern wie sie auch unter den wesentlichen Hilfs¬
ursachen eine zahlenmässig recht kleine, unbedeutende Rolle spielt
Bedauerlich ist es, dass die meisten Ärzte Berichte über Fälle von an¬
scheinend nach Verletzungen entstandenen Krebsgewächsen so ausserordentlich
dürftig beschreiben. Oft ist weder die Art und die Grösse, noch der Ort der
Gewalteinwirkung angegeben, so dass die Fälle weder als wissenschaftliche
Beweise gelten können, noch auch den Zwecken der Unfallgesetzgebung ge¬
nügen, obwohl diese ihre Anforderungen an den Beweis des Zusammenhanges
zwischen Unfall und Gewächsbildung wesentlich bescheidener stellt, als die
wissenschaftliche Forschung und sie auch weniger scharf und schroff stellen
kann, da die Verletzten nicht unter unserer mangelhaften Kenntnis über die
Entstehung der Geschwülste leiden dürfen.
Ihnen und der Wissenschaft wäre aber durch genau beobachtete und be-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 363
schriebene Fälle mehr gedient, als durch eine Fülle oberflächlich berichteter
Fälle.
Gerade bei den Sammelforschungen müsste ein grosser Wert auf die sorg¬
fältige kritische Betrachtung der Fälle gelegt werden, was ja seine grossen
Schwierigkeiten haben mag, aber doch bis zu einem gewissen Grade erreicht
werden kann, wie das die mustergültige Sammelforschung von Korber be¬
weist.
Ich bringe aus anderen Sammelforschungen die auf den Zusammenhang mit
Verletzungen hindeutenden Mitteilungen nur, weil sich wichtige Einzelheiten
auch aus einer Menge solcher dürftiger Beschreibungen immerhin herausheben.
Ganz allgemeine Angaben macht Rahts, indem er erwähnt, dass eine
Reihe von Mitteilungen auf die Bedeutung des Traumas hinweise.
In der schwedischen Statistik wird bei 22 Fällen von Kieferkrebs 3 mal
eine unmittelbare Verletzung als Ursache angegeben, beim Brustdrüsenkrebs
wird in 9 °; 0 (18 mal) eine Verletzung für die Entstehung des Krebsgewächses
verantwortlich gemacht.
b) Die offenen Verletzungen als Ursache des Krebses.
Die Fälle von Krebs nach offenen Verletzungen sollen nur kurz er¬
wähnt werden, weil deren Einfluss mit den bekannten Folgezuständen (Ent¬
zündung, Geschwür, Fistel, Narbe) auf Krebsentstehung für eine Reihe von Fällen
ziemlich sicher steht.
In der dänischen Sammelforschung wird ein Fall von Brustkrebs erwähnt, der sich
aus einer durch eine Fischbeinspange des Korsetts entstandene Wunde entwickelte; in
zwei Fällen von Gebärmutterkrebs soll sich dieser ira Anschluss an Zangenentbindungen
entwickelt haben.
Meller nimmt für die Hautkrebse an, dass mit der Verletzung ein wirksames Gift
(Agens) eingeimpft werde; daher regt er die Frage an, ob nicht alle Krebse durch ganz
geringfügige, nicht beachtete Verletzungen der Haut ihren Anfang nehmen.
Es kam bei den offenen Verletzungen nicht zur Heilung, sondern es bildete sich
ein Geschwür, aus dem das Krebsgewächs emporwucherte.
Als verletzende Einwirkungen zählt Meller auf: Verletzungen durch auffallende
Steine, durch Holzspäne, durch Kuhhornstösse, durch Bienenstiche und Käferbisse, durch
Verbrennungen mit Schmalz bei Frauen, mit der Zigarre bei Männern, Glassplitterver¬
letzungen, Nagelritzungen, gespaltene Abszesse und Furunkel, die nicht heilen, Schnitt
mit dem Rasiermesser, Blase an der Unterlippe nach Rauchen einer Virginiazigarre, Säge¬
verletzungen an der Unterlippe, Verletzung durch den Beisskorb eines Hundes.
Der Zeitraum zwischen Verletzung und Auftreten der Geschwulst
ist oft ein recht langer.
So wird ein Krebs der Schläfengegend auf einen vor 14 Jahren erlittenen Käfer¬
biss zurückgeführt, ein Krebs der Stirngegend auf eine vor 4 Jahren erfolgte Haut¬
abschürfung; ein ebendaselbst beobachtetes Krebsgewächs wird auf eine vor 8 Jahren
erfolgte Bissquetschwunde zurückgeführt; ein Krebs der Stirngegend entstand aus einem
Geschwür, das von einer vor 18 Jahren stattgehabten Verbrennung herrührte.
In der Augengegend wurden 8 mal Krebse beobachtet, die von teilweise 4 Jahre
alten Verbrennungsgeschwüren herrührten.
An der Wange wurde ein Krebsgewächs auf eine 10 Jahr vorher erlittene Ver¬
brennung zurückgeführt; ein weiteres entstand in einer 13 Jahr alten Verletzungsnarbe,
2 Wangenkrebse entwickelten sich aus Geschwüren, die aus 12 Jahre zurückliegenden
Verletzungen hervorgegangen waren.
An der Nase wurde 14 mal Krebs nach Erosion (vor 4 Monaten entstanden) beob¬
achtet, 2 mal nach Verletzung einer Warze (vor 7 und 8 Monaten), 2 mal nach Ver¬
letzungen^), die ein Jahr 6 Monate zurücklagen, 1 Krebs nach Verbrennung vor 2 Jahren,
2 mal wird Druck durch den Bügel des Augenglases 8 Jahre hindurch angeschuldigt.
Nach Bienenstich entstand einmal Krebs nach 2 Jahren.
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Am Ohr entstanden 3 mal Krebse an wunden Stellen nach 9 Monaten und einmal
Krebs bei Ohrenfluss nach mehreren Monaten.
Wange: An wunden (excoriierten) Stellen 7 mal nach 1 Jahr 4 Monate,
1 mal bei Furunkel nach 1*/ 2 Jahren, nach Schnitt 2 mal nach 6 Jahren, in Narben
1 mal nach 7 Jahren, auf Lupus 11 mal nach 10 Jahren, auf einem Geschwür der Ober¬
lippe 1 mal nach 8 Monaten, in einer Narbe 1 mal nach 2 Jahren.
In der dänischen Sammelforschung werden 115 Fälle von Hautkrebs aufgeführt, in
denen die Ursachen angegeben sind. Bei weitem nicht alle wiesen auf eine Verletzung hin.
2 mal werden Druck und Wundreiben durch das Brillengestell, 4 mal wurden Ra¬
sieren, sodann Kratzen, Risse durch Nägel, 1 mal wird eine Verletzung durch Holzsplitter
als Ursache angeführt, 1 mal eine durch Kalkstaub gereizte Wunde, einmal soll ein Mutter¬
mal durch Druck des Hosenträgers zur krebsigeu Entartung gebracht worden sein. 1 mal
entstand ein Hautkrebs */ 2 Jahr nach einem Pferdetritt gegen den Hodensack.
Zu der fast unmittelbaren Entstehung nach Wunden fügt J. Steinhausen
dem bekannten Hahnschen Fall noch einen Fall von Würtz an:
45 Jahre alte Frau wird an der Wange durch einen vom Baum fallenden Apfel
verletzt Aus der kleinen Wunde wurde ein schlaffes Geschwür; nach 3 Monaten entstand
Krebs der benachbarten Lymphdrüsen.
Ferner erwähnt J. Steinhausen einen Fall von dem Warschauer Chir¬
urgen Oderfeld.
Eine Frau von 40 Jahren hatte sich ein Blasenpflaster auf die Stirn gelegt. Auf
dem Geschwür entwickelte sich Krebs.
Zwei Fälle bringt Körber: 1) Hautkrebs. 64jährige Frau hatte seit 8 Jahren
eine Pieke über der rechten Augenbraue, die sie sich einmal durch einen heftigen Stoss
verletzte. Daraufhin krebsige Entartung (vielleicht war die Pieke schon bösartig und die
Verletzung übte nur eine beschleunigende Wirkung aus).
Körber: 2) 40 Jahr alte Direktorswitwe, Gebärmutterkrebs. Ein Jahr vorher
wegen einer unter der Schleimhaut sitzenden Muskelfasergeschwulst operiert. In der
Narbe entwickelte sich Krebs.
Es fragt sich, ob die Operation des Myoms als die den Krebs hervorrufende Ver¬
letzung aufzufassen ist, vielleicht durch Versprengung von Epithelzellen in die Tiefe? Oder
gaben die an die Operation sich anschliessende Entzündung und die Narbe den Reiz zum
Auslösen für die Krebsentwicklung?
c) Krebs nach stumpfen Verletzungen:
In der dänischen Sammelforschung werden unter 198 Brustkrebsen in 12
Fällen stumpfe Verletzungen als Ursachen angegeben. Die Verletzungen wurden
herbeigeführt durch Kuhhornstösse, anderweitige starke Schläge und Stösse,
Druck gegen eine Krücke, eine Tischkante.
Bei Gebärmutterkrebs wird in zwei Fällen als Ursache Stoss gegen den
Steiss und gegen den Unterleib angeführt.
Körber fand in der Hamburger Sammelforschung, wenn man nur ein oder
wenige Male stärkere äussere Gewalteinwirkungen als Ursachen ansieht 17 mal
unter 238 Fällen Verletzungen ='7,14 %.
Die Fälle sind folgende: Die kritischen Bemerkungen am Schluss sind alle fast aus¬
schliesslich vom Verfasser gemacht. Es sind nur einige Fälle ausgelassen, bei denen eine
eigentliche Verletzung nicht in Frage kommt, so ein Fall von Bauchspeicheldrttsenkrebs
nach Schlaganfall. (Apoplexie).
1. 36jähriger Mann. (Hautkrebs): In der rechten Ellenbeuge seit 10 Jahren Ver¬
brennungsnarben. Vor 1 / 4 Jahr zweimal innerhalb 14 Tagen je einen heftigen Schlag durch
Arm des Webstuhles an derselben Stelle. Blutquese, die nicht mehr heilte und krebsig
entartete. Schliesslich handtellergrosser Hautkrebs. Ausschneidung. Rückfall nach
2 1 2 Monaten. Auslösungen des Armes. Krebs in der Narbe. Nach 3 Monaten Tod.
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2. 56jfthrige Frau. (Magenkrebs): Lange Zeit vorher magenleidend. Vor 2 Jahren
Fall mit dem Leibe gegen Feuerherdkante. 1907 Magenblutung (wie lange nach Un¬
fall?), seitdem Verfall. 1908 Tod an Magenkrebs.
Man muss an vorausgegangenes Geschwür denken, wie auch der behandelnde Arzt
tat. Gewalteinwirkung weder örtlich genau bestimmt, noch zeitlich in deutlichem Zu¬
sammenhänge.
3. 47 Jahr alter Kutscher. (Pförtnerkrebs): Vor 3 Jahren (7. Dezember 1904)
starken Stoss beim Wagenherausschieben gegen die rechte Rückenseite etwa in Pförtner¬
höhe. Vor 3 Jahren zum ersten Mal Schmerzen in der Magengegend. Damals nicht be¬
handelt, vor 2 Jahren dieselben Schmerzen. 3 Wochen behandelt ohne Besserung. Seit¬
dem dauernd Schmerzen. 8. April 1908 Resektion wegen Pförtnerkrebs mit Ergriffen¬
sein der benachbarten Drüsen. 3. Mai 1908 geheilt entlassen. Juni 1909 noch als
Kutscher tätig.
Wenig wahrscheinlich, weil der Stoss die dicken Weichteile der Rückenmuskulatur traf.
Hat sich auch in der Folge bemüht, den Betriebsunfall als Krankheitsursache hin¬
zustellen und vielleicht die Gewalteinwirkungen übertrieben geschildert.
4. 23 Jahr alter Schmiedemeister. (Krebs des Zwölffingerdarms): Im Winter
1906/1907 Hufschlag gegen Oberbauch. Seitdem Leibschmerzen, häufig Erbrechen. Seit
1 Jahr Kräfteverfall und Geschwulst im Leibe. Tod 14. November.
Krebs des Zwölffingerdarms mit zahlreichen Tochtergeschwülsten. Wahrscheinlich!
Angaben machen znverlässigen Eindruck. Seltene Örtlichkeit stützt die Angaben.
5. 52 Jahr alter Maschinenbauer. (Brustkrebs beim Manne): Anfang 1906
bei Erdarbeiten Fall eines Feldsteines gegen linke Brust. Schwellung 1906, Ausschälung
der Geschwulst. Oktober 1907 und März 1908 wiedergewachsene Geschwulst operiert,
die sich jetzt als gewöhnlicher Brustkrebs erweist. Nach 4 Wochen geheilt entlassen.
6. 64 Jahre alter Arbeiter. (Blasenkrebs): Will vor 2 Jahren Stoss gegen
Magengegend erlitten haben, bald Auf hören der Schmerzen, auch sonst keine Folgen.
Vor 3 Monaten erschwertes Harnlassen. Blut ira Harn. Gallertkrebs der Blase. Frag¬
lich, da Gewalteinwirkung nicht erheblich gewesen zu sein scheint, auch nicht örtlich
dem Krebssitz enspricht.
7. 36 Jahr alte Photographenfrau. (Krebs der weiblichen Brust). 4. 8. 1896
Stoss mit der Brust gegen Tischkante. Es bildete sich rasch ein Knötchen, das im Ver¬
lauf eines Jahres Walnussgrösse erreichte, 1907 Abnahme der linken Brust mit Aus¬
räumung der Achseldrüsen. 1908 Rückfall mit Brustfellkrebs. Tod. Faserkrebs.
8. 42 Jahr alte Schlossersfrau. (Krebs der weiblichen Brust): Vor 4 Monaten
Stoss mit der Brust gegen die Sofaecke, blauer Fleck, der wieder verschwand. An der¬
selben Stelle nach 4 Monaten Knoten. Ausschälung geheilt (gewöhnlicher Brustkrebs).
9. 39jähriges Kinderfräulein. (Krebs der weiblichen Brust): Vor 3 Jahren
starker Stoss am Bettkopf gegen die rechte Brust. 2 Jahr darauf harte Stelle in der
rechten Brust, ! / 4 Jahr später allgemeine Mattigkeit und Schmerzen in der Brust,
Blutungen aus dieser. 28. 12. 1907 Abnahme der Brust mit Ausräumung der Achsel¬
höhle. Gewöhnlicher Brustkrebs. Zweifellos!
10. 56 Jahr alter Drechsler. (Mastdarmkrebs): Vor i j 2 Jahr Sturz von der
Treppe, seitdem Schmerzen am Steissbein und in der Aftergegend, vorher gesund und
ohne Stuhlbeschwerden. Ausschneiden des Mastdarms wegen Drüsenkrebs (Adeno-carcinoin).
8. 12. 1908 Geschwulst am Kreuzbein. Fall zweifelhaft. Angaben zu dürftig.
11. 46 Jahr alter Hilfsbahnwärter. (Mastdarmkrebs): 1902 Fall auf das
Kreuzbein. Will seitdem immer Schmerzen beim Stuhl gehabt haben. Seit 8 Wochen
Abmagerung. Seit 4 Wochen Blutabgang. Seit Unfall Stuhlgang nur durch Abführ¬
mittel oder Klystiere zu erzielen. Mastdarmkrebs. Ausschneidung zweizeitig 8. 10. und 14.
10. 1908. Tod 25. 10. 1908. Verwandten zeigen ausgesprochene Absicht, Unfall verantwort¬
lich zu machen, der auch zu weit zurttckliegt, Zusammenhang daher wenig wahrscheinlich.
12. 57jähriger Handelsmann, starker Trinker. (Krebs der Bauchspeichel¬
drüsen): Will vor 8 Monaten Quetschung der Wirbelsäule in Magenhöhe erlitten haben.
4V 2 Monate Magenbeschwerden. Schmerzen. Erbrechen. Aufstossen. Abmagerung.
Geschwulst fühlbar. Verbindung zwischen Magen und Darm (Gastroenterostomose). Tod
au Lungenemphysem. Section: Bauchspeicheldrüsenkrebs.
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366
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Es ist denkbar, dass der Krebs nach Zerreissung der Bauchspeicheldrüse entstanden
ist. Angaben über die Gewalteinwirkung wenig genau.
13. 52 Jahr alter Maschinenbauer. (Brustkrebs beim Manne): Anfang 1906
bei Erdarbeiten Fall eines Feldsteines gegen linke Brust. Schwellung. 1906 Ausschälung
der Geschwulst; Oktober 1907 und März 1908 wiedergewachsen. Geschwulst operiert,
die sich jetzt als gewöhnlicher Brustkrebs erweist. Nach 4 Wochen geheilt entlassen.
Weitere Fälle bringen:
Dr. F. Henrich. Ein Fall von Hautkarzinom nach Trauma. Ein Fabrik¬
arbeiter hat vor 10 Jahren Verbrennung des rechten Armes erlitten. Vor 14 Wochen durch
Schlag eines Webstuhles Blase am rechten Oberarm von Taubeneigrösse oberhalb der Ellen¬
beuge. 14 Tage darauf wieder Schlag des Armes vom Webstuhl gegen dieselbe Stelle,
wobei die Blase platzt. Es entleert sich blutige Flüssigkeit und bildet sich ein Geschwür.
Probeschnitt ergibt zellenreiches Cancroid, Abnahme des Oberarmes verweigert. Nach
2 V 2 Monaten ist das ganze Geschwür gewachsen und an der Stelle, an der ein Probe¬
schnitt gemacht war, hat sich eine erhebliche Geschwulst gebildet.
Cottis: 53jähriger Mann erleidet schwere Quetschung der Hüftgegend. Es entwickel¬
ten sich Erscheinungen, die für eine bösartige Geschwulst sprachen. 8 Monate nach dem
Unfall Tod. Am oberen Oberschenkelende Erweichung. An Stelle des Markes epitheloide
Zellen. Im klinischen Bild perniziöse Anämie.
Redaelli. Eine seltene Geschwulst der männlichen Brustdrüse. 60jähriger
Mann beobachtete 5 Monate nach einem Trauma (?) die Entstehung eines kleinen Knotens
unter der rechten Brustwarze, welcher im Lauf von 4 Monaten die Grösse eines Hühner¬
eies erreichte. Entfernung der Geschwulst, nach 6 Monaten Rückfall. Adenocarzinom.
Eine Schwester des Kranken war infolge einer Brustdrüsengeschwulst gestorben.
Suse wind hält in folgendem Fall, den ich auch zu begutachten hatte und
wie Susewind beurteilt habe, die Entwicklung eines aus Resten von Kiemenspalten
entstandenen Krebses der linken Halsgegend durch lange Zeit hindurch fort¬
gesetzte Einrenkungsversuche des aus dem Schultergelenk ausgerenkten Armes
für wahrscheinlich. Branchiogener Krebs.
Der Bierfahrer Heinr. H. aus B. glitt am 28. September 1908 auf einer Treppe aus
kam zu Fall und erlitt eine vollständige Ausrenkung des linken Schultergelenks. Er liess am
gleichen Abend seinen Hausarzt, Herrn Dr. W. in B.,.kommen, welcher die oben genannte
Verletzung feststellte und die Einrenkung sofort versuchte. Die bis zur völligen Ermüdung
des Arztes fortgesetzten und kunstgerecht durchgeführten Einrenkungsversuche führten nicht
zum Ziel. Die Versuche wurden deshalb am folgenden Morgen in tiefer Chloroformbetäubung
wiederholt. Es gelang jetzt erst nach 3 / 4 ständiger grösster Anstrengung den Oberarmkopf
in die Gelenkpfanne zurückzubringen. Herr Dr. W. betont in einem später von ihm ein¬
geholten Gutachten vom 1. März 1909, dass er seit vielen Jahren Hausarzt bei dem
Verletzten sei, dass er aber nie irgendwelche Anschwellung der Halsdrüsen beobachtet habe.
Anfangs Januar 1909 (4 Monate nach dem Unfall) wurden Anschwellungen im
untern Teil der linken Halsseite beobachtet, die sich zu knolligen Auswüchsen unter dem
Kopfnicker vergrösserten. Operation 3. Februar 1908. Völlige Entfernung nicht möglich.
Cancroidineinspritzung nach Schmidt-Köln erfolglos. Später Tochtergeschwulst im rechten
Schienbein. Tod am 24. Juni.
Laskowitz berichtet über einen Hodenkrebs, der 1V 2 Jahr nach einem Stoß mit
dem Holzstiel eines Beiles entstand. In der Zwischenzeit anfallsweise Schmerzen und
allmählig zunehmende Schwellung.
Thiem, Krebs der Bauchspeicheldrüse: Aus Akten: 48 jähriger Fischer wird
am 13. Juli 1907 von dem unteren Ende des bei grossem Sturm über Bord gegangenen
Mastbaumes gegen den Bauch getroffen, sodaß er einige Zeit bewußtlos liegen blieb. Die
seit dieser Zeit ständig im Leibe auftretenden Schmerzen gedachte er durch Einreibungen
zu beseitigen und ging erst nach 5 Monaten zum Arzt. Es wurde bei dem etwas ab¬
gemagerten Mann unter dem rechten Rippenbogen eine druckempfindliche Stelle in der
Lebergegend gefunden, aus der sich sehr schnell eine schliesslich bis zum Nabel reichende
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Geschwulst mit glatter aber etwas buckliger Oberfläche entwickelte. Tod am 18. März 1908.
Sektion ergibt 13 cm langen 12 cm breiten Zylinderzellenkrebs der Bauchspeicheldrüse,
der deu unteren Teil des Magens umgriff.
Thiem aus Akten: 53jähr. vorher gesunder Bergmann erleidet durch Kohlenver¬
schüttung Hand-, Brust- und Bauchquetschung, wird auf dem Wege zum Lazarett ohn¬
mächtig. Anfangs nur an Handverletzung behandelt. Nach 4 Mon. starke Magenbe¬
schwerden. Tod 6 *4 Monate nach Unfall an Magenblutung aus einem oberflächlich zerfallenen
Krebs. Durch Verwachsung von Magen, Darm und Milz links kopfgroße Geschwulst.
13) Erkennung (Diagnose) des Krebses.
Die frühzeitige Erkennung des Krebses ist von grosser Wichtigkeit, da nur
frühzeitige Operation Aussicht auf Dauererfolg bietet.
Nach Buday bleiben etwa 20 bis 25°/ 0 von Krebsleiden, wie die Sektionen
ergeben haben, der klinischen Beobachtung verborgen. Hauptsächlich sind dies
Krebse der Lunge, des Magens, des Darmes, der Bauchspeicheldrüse, der Gallen¬
blase, der Vorsteherdrüse und des Eierstockes.
In anderen Fällen, z. B. beim sekundären Leberkrebs, ist die Ausgangsstelle
nicht zu finden.
Torri hat darauf aufmerksam gemacht, dass Neubildungen des Brustfelles oft
für gewöhnliche Brustfellentzündungen angesehen werden.
Kuttner erwähnt, dass Mastdarmkrebs oft für Hämorrhoidalleiden und Ischias
gehalten wird, dass mau auch bisweilen an tabische Analkrisen gedacht hat. Er em¬
pfiehlt ausser der Untersuchung in Knieellenbogenlage bei hochsitzendenMastdarmkrebsen
Untersuchung im Stehen, besonders nach einigen Tagen der Verstopfung, weil die Kotsäule
die Krebsgeschwulst abwärts drängt. Ausserdem sind Mastdarmspiegelung und Röntgen¬
aufnahme nach Einführung von Wismuthaufschwemmung zu macheu. Grosse Klystiere
bringen die Gefahr des Durchbruchs. Kennzeichnend ist oft der Krebsgeruch.
Hirsch fand in einem Falle von Magenkrebs die Drüsen in der rechten
Oberschlüsselbeingrube vergrössert, während man sonst bei Krebsen der Bauch¬
höhle meistens die Lymphdrüsen der linken Oberschlüsselbeingrube ergriffen
findet. In dem Hirschschen Falle lag der Brustmilchgang (Ductus thoracicus)
rechts.
Salomon und Saxl haben gefunden, dass bei Krebskranken die Oxyprotein-
säureausscheidung gesteigert ist Damit wäre es gelungen, zum ersten
Male eine hauptsächlich der Krebskrankheit zukommende Stoffwechselstörung
nachzuweisen. Hierzu ist zu bemerken, dass diese Steigerung auch in der
Schwangerschaft vorkommt.
Pfeiffer und Finsterer wollen einen anaphylaktischen, gegen das eigene
Carcinom gerichteten Körper im Serum von Krebskranken gefunden haben.
Doch stehen Bestätigungen von anderer Seite noch aus. Anaphylaxie ist das
Gegenteil von Immunität, also eine Überempfindlichkeit gegen Krebsinfektion.
14) Verlauf der Krebse:
Beim Verlauf des Krebsessindaus den neueren Veröffentlichungen bemerkens¬
wert die Mitteilungen betreffend die Dauer des Krebses, über die folgende beiden
Tafeln von Körper Aufschluss geben:
Tafel I.
W eiche Zeit verlief durchschnittlich von den erstensub.jektivenStörungen
an bis zur Diagnosenstellung?
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368 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Es ergibt sich, zeitlich geordnet, die nachstehende Reihenfolge.
1. Gallenblasenkrebs
4,2 Monate
2. Lungenkrebs . .
4,7 ,.
3. Speiseröhrenkrebs .
6,0 „
4. Gebärmutterkrebs
6,2
5. Magenkrebs . . .
7,0 .
6. Zungenkrebs . . .
7,2
7. Schlundkrebs . . .
7,5 „
8. Sonstige Haut . .
8,0 ,
9. Darmkrebs . . .
8,6 „
10. Kehlkopfkrebs . .
8,9 .,
11. Brustkrebs . . .
9,1 „
12. Lippenkrebs . . .
25,0
13. Gesicht und Kopf .
Tafel II.
45,6
Zeit von der
Gesamte
Diagnose bis zum Tode
Entwickelungszeit
1. Gallenblasenkrebs . .
. . . 4 Monate
4,6 Monate
2. Lungenkrebs . . .
• • • 2,7 „
7,4 „
3. Speiseröhrenkrebs . .
• • • 4
9,8 ,,
4. Gebärmutterkrebs . .
. . . 4,4 „
10,6 „
5. Magenkrebs ....
■ • • 1,8 „
8,8 >) .,
6. Schlundkrebs....
1,5 „
10
7. Darmkrebs ....
• • ■ 4,5 „
13,1 „
8. Brustkrebs ....
19,2 „
Es wäre sehr dankenswert, wenn diese Tafeln durch Berechnungen aus
anderen Sammelforschungen ergänzt würden.
15) Tochtergeschwulstbildung (Metastasen).
Es sind einige Angaben über Tochtergeschwulstbildung bemerkenswert.
Schnitzler und ausserdem Blumer haben darauf aufmerksam gemacht,
dass eine sehr häufig bei Magenkrebs vorkommende Tochtergeschwulstbildung
(Metastase) in einer krebsigen Verdickung der vorderen Mastdarm¬
wandung besteht, die oft zur Mastdarmverengerung führt.
Buday beschreibt zwei Dickdarmkrebse der S-förmigen Ausbiegung ohne
Tochtergeschwülste und ohne Drüsenkrebs. Er bestätigt die von den Chirurgen
in der neueren Zeit betonte verhältnismässige Gutartigkeit des Darmkrebses.
Ich konnte in einem Obergutachten für das Reichsversicherungsamt auf Grund dieser
Tatsache nachweisen, dass ein Mann garnicht an dem von anderer Seite behaupteten
Krebssiechtum, sondern an der Unwegsamkeit des Darmes (Ileus), also an der rein
mechanischen Wirkung des Darmkrebses gestorben war.
Assmann und Buday bestätigen die Angabe von Recklinghausens, dass die
häufigste Ursache von Knochenkrebs in dem ursprünglichen Krebs der Vorsteherdrüse
zu erblicken ist.
15) Ein Schlusswort zur Heilung des Krebses:
Czerny hat über eine durch Probebauchschnitt von selbst geheilte Leber¬
geschwulst berichtet, die er für Sarkom oder Tuberkulose, Heidenhain-Worms
für Krebs hielt.
Über zwei Heilungen durch Wundroseinfektion berichtet Giovanni
Bolognino-Turin.
Der eine Fall betrifft ein Sarkom.
47 jähriger Mann. Geschwulstinasseu in der rechten Leistengegend von Apfelgrösse,
1) v. Mikulicz rechnet von den ersten Erscheinungen des Magenkrebses bis zum Tode
wenige bis 3S Monate, im Mittel 11'/.-, Monat.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 369
Rückfall eines vor 2 V 4 Jahr operierten Adenomcarcinoms, ist wegen Beckenknoten'nicht völlig
zu entfernen. Im Wundverlauf schwere Wundrose 10 Tage lang, während der von der Wunde
reichlich brandige Fetzen abgestossen wurden. Heilung, die nach 20 Monaten noch andauerte.
2. Frau mit apfelgrosser Geschwulst in der rechten Achsel, die teilweise geschwürig
zerfallen war, mit Messer und Scheere entfernt. — Rundzellensarkom. — Nach 1 Monat
wieder gewuchert. Mit scharfem Löffel ausgekratzt. Nach 10 Tagen Wundrose der
rechten Brustseite und des Armes. Abstossen brandiger Fetzen aus der Wunde, die dar¬
nach gesunde Granulation zeigte und vernarbte. Heilung noch nach 13 Monaten von Bestand.
Zacharias warnt vor der vorbereitenden Operation vor Entfernung
der krebsigen Gebärmutter, die, abgesehen von der Gefahr der Infektion, zu
Krebskeimverschleppungen führe. Er schiebt 6 Todesfälle darauf.
Stuart Löw hat niemals Schleimsucht (Myxödem) mit Krebs zusammen
gesehen und glaubt, dass Schilddrüsenausschneidung die Krebsentstehung be¬
einflusse.
Eine Mahnung an die Chirurgen, bei doppelseitigen Körpergebilden
daran zu denken, dass bei Krebs der einen Seite auch häufig die andere ergriffen
ist, enthält eine Veröffentlichung von Kusnetzky. Bei Eierstockkrebs müssen
immer beide Eierstöcke entfernt werden, da im scheinbar gesunden zweiten Eier¬
stock fast immer krebsige Entartung gefunden wird. Sabrazes etHusnot fanden
dies auch bei Sarkomen der beiden Nieren und Nebennieren.
Über die Nutzlosigkeit der Serumbehandluug ist schon gesprochen. Der
Bestrahlung wird das Wort im Anschluss an die Operation geredet.
Fedoroff spricht sich folgendermaßen aus: Die Behandlung mit den ver¬
schiedenen Sera, mit verschiedenen Farbstoffen, mit Jodkalien, mit Chelidonium
majus, mit Trypsin ist durchaus erfolglos. Röntgenlicht. Radium. Finsenlicht und
Fulguration wirken nur auf das Epitheliom der Haut günstig. Also Operation
mit Röntgenstrahlen und Fulguration am Operationstisch.
Über den Unterschied zwischen Röntgenbestrahlung und Fulguration
äussert sich Abetti-Florenz:
Durch Fulguration von Geschwulstzellen in der Petrischale ohne Ableitung werden
nach 20—30 mal weder die Krebszellen noch die Sarkomzellen von Ratten und Mäusen electiv
zerstört. Es bildet sich lediglich eine oberflächliche nekrotische Lamelle, deren Breite
von der Bestrahlungsdauer abhängig ist, unter welcher sich aber unveränderte Tumor¬
zellen finden. 1 . Diese «nekrotische Lamelle bietet nichts für die Fulguration Charakte¬
ristisches, sondern kann lediglich als eine Hitze- bzw. Austrocknungswirkung gedeutet
werden, denn sie bildet sich auch unter dem Einfluss der auf die Tumorfläche vereinigten
Sonnenstrahlen. 2. Die Kohlensäure scheint die durch die Fulguration hervorgerufene
histologisch nachweisbare Zellveränderung abzuschwächen. 3. Die 1 —3 ständige Wirkung
der Radium- und Röntgenstrahlen bedingt tiefer gehende, ausgedehntere histologische Ver¬
änderungen der Geschwulstzellen, welche an dem gesamten Tumor erkennbar sind, ohne
dass es zu oberflächlicher Nekrose (Lamellenbildung) kommt.
Leopold Freund fällt folgendes Urteil über die Funkenbehandlung:
Sowohl mangels einer ausgesprochenen hochgradigen elektiven Wirkung auf Carcinom-
zellen, als auch mangels einer gleichmässigen Flächen- sowie gleichmässigen und aus¬
reichenden Tiefenwirkung können die von Keating-Hart empfohlenen Entladungen der
gewöhnlichen Oudin’schen Resonatoren zurZeit noch nicht als ein sicheres Mittel zur
Zerstörung von nach der Operation zurückgebliebenen Krebskeimen betrachtet werden.
Die Röntgenstrahlen wirken 1 . kräftiger zerstörend auf die Krebszelle als auf gesunde
Gewebe, 2. wirken sie in den von ihnen ausgesetzten Flächen nahezu gleichmässig und
3. wirken sie in beträchtliche Tiefen.
Etwas günstiger hat sich Czerny auf dem letzten Deutschen Chirurgen¬
kongress über die Fulguration ausgesprochen.
Die Kreuznacher Radiolpräparate sind zu kurze Zeit im Gebrauch, um schon
ein Urteil zu fällen.
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370 Monatsschrift für Unlullheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Erich von der Lexerschen Klinik warnt davor, zu viel von der Radio¬
therapie zu erwarten.
Jüngst hat R. Oestreich Einspritzungen mit chondroitinschwefelsaurem Natron
(Antituman genannt) empfohlen. Dieses Mittel wurde gewählt, weil Arterienwände und
Knorpelgewebe von Tochtergeschwülsten des Krebses meist verschont bleiben. Nach¬
prüfungen fehlen noch.
Lexer, der früher meinte, man dürfe nur Basalzellenkrebse ohne Verhärtung
benachbarter Drüsen mit Röntgenstrahlen angreifen, ist jetzt geneigt, auch davon abzu¬
raten. Man ist nie sicher, ob die Röntgenstrahlen wirklich eine Heilung herbeiführen
und ob der Krebs nicht seine Gutartigkeit aufgibt.
Eine neue Art der Ätzung die „Elektroignition“ empfiehlt Cisneros Endoro.
Elektroignition ist eine reizlose Kantossiation für die Exstirpationswunde. Die
Fulguration und Ähnliches sind nur eine mangelhafte Elektroignition des ArsonvaPschen
bipolaren Verfahrens. Der Funke ist ein Feuer, das brennt ohne Hitze.
Bei Hautkrebsen empfiehlt Gavalas Pulver von Fol. Radiz cynoglossum
officinale. Es entsteht zuerst odematöse Schwellung mit Trübung des Proto¬
plasmas und Schwinden des Kernes der Epithelzellen. Dann folgt Nekrose
dieser, nur auf sie beschränkt. Der Schorf wird durch angrenzende Eiterung
entfernt und eine gesunde wiederstandsfähige Narbe bleibt zurück.
Rezidiv habe ich dabei niemals beobachtet, bemerkt Gavalas.
Litteratur.
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liche Krebsforschung zu Heidelberg Abteilungsleiter Prof. v. Wasidewski, Zeitschrift für
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
371
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Heft 2. — Derselbe: Über Erzeugung tumorartiger Wucherungen der Gewebe mittelst mecha¬
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Zeitschr. XVI 1909. Nach Schmidts Jahrb. 1910/306 Heft 4 S. 58.
Die syphilitische Ansteckung als Betriebsunfall.
Von Dr. Luigi Bernacchi, Mailand.
Die Beziehungen zwischen der Syphilis und den Traumen finden sich nicht
häufig in der Praxis der Arbeitsunfälle und nehmen eine verschiedenartige
Wichtigkeit ein, je nach der Verschiedenheit der pathologischen Symptome. Es
ist das Verdienst Stolpers (1), als erster im Jahre 1902 die Syphilis in Be¬
ziehung zu den Traumen studiert zu haben, indem er eine reiche klinische und
anatomisch-pathologische Litteratur zusammenstellte und eine gelehrte Kritik der
Ansichten der Verfasser über die Materie gab. Das, was uns gegenwärtig
interessiert, ist eine fast aussergewöhnliche Zufälligkeit in der Praxis der
öffentlichen Arbeiterversicherung: Die syphilitische Ansteckung im Betrieb. Es
ist kein Zweifel, dass es Fälle gibt, in welchen die syphilitische Ansteckung als
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nn 10/11.
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eine Unfallfolge in Betracht gezogen werden kann. Als klassisches Beispiel dieser
Zufälligkeit gelten die vielfachen Ansteckungen bei Glasbläsern, welche ans
Berufsnotwendigkeit dasselbe Blasrohr zum Blasen benutzen müssen, und des¬
wegen eine syphilitische Ansteckung erleiden können.
Wenn daher die Mehrzahl der Autoren und die Jurisprudenz (die französische)
in dieser Ansteckungsform die charakteristischen Momente von Arbeitsunfällen
anerkennt, gibt es auch Autoren, welche in diesen Fällen glauben, entweder von
Berufskrankheiten oder von einer besonderen Kategorie von Krankheiten sprechen
zu müssen, die von den Franzosen und Belgiern „Maladies occasionnöes par les
necessites du travail“ genannt wurden. Nach unserer Kenntnis hat das Reichsver¬
sicherungsamt nicht viel Gelegenheit gehabt, sich mit der Frage der Syphilisan¬
steckung als Betriebsunfall zu beschäftigen')• Einige Entscheidungen dieses höch¬
sten Gerichts für die Arbeiterversicherung beziehen sich nur auf Arbeiter, die in
Ausübung ihres Dienstes verunglückt sind durch gewöhnliche Wundschäden, die
aber schwerere Folgen hatten und zwar durch das gleichzeitige Bestehen einer
vor oder nach dem Unglücksfalle erworbenen Syphilis. Unser Zweck ist es, in
kurzem die Meinung der Autoren und die Entscheidungen des Gerichts Uber die
syphilitische Ansteckung in der Ausübung des Berufs, besonders mit Rücksicht
auf die Glasbläser zu erläutern, wie man sie aus der Praxis der folgenden Länder
herleitet: Frankreich, Deutschland, Österreich, Belgien, Schweiz und Italien.
In unserer Abhandlung werden wir auch Gelegenheit haben, kurz über eine
kleine Epidemie von syphilitischer Ansteckung bei einigen Arbeitern in Mailand
und zwar Glasbläsern zu berichten. Syphilitische Ansteckung in der Ausübung
des Berufs kann unter verschiedenen Bedingungen entstehen:
1) Eine bei der Arbeit erlittene Wunde kann ausserhalb des Bannes des
Betriebes syphilitisch angesteckt werden oder 2) eine auf irgendwelche’Weiseausser-
halb der Arbeitstätigkeit erworbene Wunde kann in der Ausübung der Berufstätig¬
keit durch Berührung mit Arbeitswerkzeugen oder Arbeitsmaterial infiziert werden,
oder 3) die Wunde und die Ansteckung können gleichzeitig im Betrieb erfolgen.
Es ist von vornherein zu bemerken, dass die Fälle der ersten und dritten
Art in der Praxis sehr selten sind. Wir haben davon nur drei Fälle gefunden,
einen in Deutschland, den andern in Frankreich und den dritten in der Schweiz.
Stolper berichtet in der erwähnten Arbeit einen Fall: Fingerverletzung,
davon ausgehend syphilitische Induration, durch Berührung, wahr¬
scheinlich kranker Genitalien, allgemeine Syphilis.
Ein bis dahin gesunder Mann, Vater gesunder Kinder, zog sich eine geringfügige
Verletzung am rechten Zeigefingemagelglied zu. Bald darauf besuchte der Patient eine
Animierkneipe, wo er zugestandenermaßen mit unverbundenem Finger an weiblichen
Genitalien manipulierte. Die Wunde war seit einer Woche unter Hinterlassung einer
Verhärtung geheilt, als ein derber, nicht geröteter Lymphstrang und eine schmerzlose
Schwellung und Verhärtung zahlreicher Lymphdrüsen am Ellenbogen, später auch in der
Achselhöhle auftraten. Nach 8 Wochen stellte sich ein Fleckenausschlag am Rumpf
1) Das Reichsversicherungsamt hat sich in folgendem Falle mit dieser Angelegenheit be¬
schäftigt. Im Jahre 1801 hat die Glasberufsgenossenechaft die Rentenansprüche einer Reihe
von Glasbläsern, die sich bei der Arbeit syphilitisch infiziert hatten, abschläglich beschieden,
damals in dem Glauben befindlich, daß eine Infektion keinen Unfall darstelle. Die abgewiese¬
nen Arbeiter haben sich damals bei dem Bescheide beruhigt. Erst im Jahre 1902 hat einer
von ihnen nochmals Ansprüche erhoben, die aber aus formalen Gründen, weil der ablehnende
Bescheid von 1891 Rechtskraft erlangt hatte, von der Berufsgenossenschaft, dem Schiedsgericht
und dem Reichsversicherungsamt abgewiesen werden mußten. Das Reichsversicherungsamt hat
aber die Berufsgenossenschaft darüber aufgeklärt, daß sie sich mit ihrer Auffassung im Irrtum
befunden habe und daß die syphilitischen Infektionen der Glasbläser bei der Arbeit ebenso einen
Betriebsunfall darstellen, wie das Eindringen anderer schädlicher (infektiöser) Stoffe in eine
Wunde. (Anm. des Herausgebers.)
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ein, dessen syphilitische Natur nicht zweifelhaft sein konnte. Heilung unter spezifischer
Behandlung. Der Patient kam in Behandlung, weil er BentenansprOche aus
seiner im Berufe zugezogenen Fingerverletzung herleitete.
Im obigen Falle sind einige der Ansicht, dass man nicht von einem Schaden¬
ersätze wie bei einem Arbeitsanfall sprechen könne, weil, wie Maröchaux (2)
sagt, die Verschlimmerung von Unfallsbeschädigungen und die dadurch bedingte
Erwerbsfähigkeitseinbusse durch Syphilis, also durch ein selbstverschuldetes
Leiden, nicht entschädigungspflichtig sei, so wenig wie eine vorsätzliche Ver¬
stümmelung. Der Fall aus der französischen Praxis ist besonders deshalb bemer¬
kenswert, weil er vom Gerichte beurteilt wurde. Er ist sehr bekannt, weil er von
Thoinot(3),Ollive undLeMeignen(4), Julliard und Patry(5), undVibert(6)
veröffentlicht wurde. Wir entnehmen die Mitteilung von diesem letzten Autoren.
Ein Arbeiter, Mechaniker, zieht sich eine Hautritzung am rechten Daumen zu, in¬
dem er gegen eine Kupferlasche stösst, am 9. Dezember 1900. Er unterbricht seine
Arbeit nicht. Am 20. Dezember zeigt sich auf dem Hautritz ein roter Knopf, welcher
schmerzhaft wird und den Verwundeten zwingt, seine Arbeit zu unterbrechen. Am
25. Dezember stellen Doktor V. und Professor G. die Diagnose eines syphilitischen Ge¬
schwürs. Der Arbeiter bittet entschädigt zu werden wie im Dienste verunglückt und
infolge der Ablehnung wendet er sich an die Behörde. Der Urteilsspruch des Friedens¬
richters von Lyon am 4. Juli 1902 erkennt die Ansprüche des Arbeiters an mit den
folgenden Ausführungen. Gesetzt, dass die Wunde bei der Arbeit als wahr be¬
wiesen wurde, dass eine medizinische Begutachtung gefordert wurde, infolge
deren der Doktor G. erklärt hat, dass der Ursprung des Übels die Verletzungs¬
stelle an dem Daumen ist, dass die Krankheit am rechten Daumen begonnen
hat, dass es unbedingt wahrscheinlich ist, dass dieWnnde mit dem infizierte n
Gegenstände der Ausgangspunkt der Krankheit gewesen ist, dass der Ver¬
lauf und die Entwickelung des Geschwürs anders gewesen sein würden, wenn
die Wunde erst nach dem Unglücksfalle vom 9. Dezember infiziert worden
wäre, das alles lässt annehmen,' dass der Brand an der Wunde und die
Ansteckung gleichzeitig stattgefunden haben.
Diese Ansicht verdient eine gewisse Kritik vom ärztlichen Gesichtspunkte
aus. Vor allem überrascht die aussergewöhnliche Kürze der Zeit zwischen dem
Unglücksfalle und dem Auftreten der ersten Erscheinungen (nur 11 Tage) und
dann sieht man nicht die Gründe ein, warum die Kupferlasche als angesteckt
von syphilitischem Gift angesehen werden musste. Der Fall aus der schweize¬
rischen Praxis gehört in die Privatversicherung und wurde von Julliard und
Patry berichtet.
Brandwunde an der Hand durch weissglühende Asche. Die Wunde zeigt bis zu
einem gewissen Grade die charakteristischen Symptome eines harten Geschwüres.
Syphilitische Erscheinungen sekundären Grades 2 Monate nach dem Unglücksfalle.
Die drei begutachtenden Ärzte äusserten sich wie folgt: Indem wir uns
auf das Datum des Auftretens der sekundären Erscheinungen berufen
und den Durchschnitt der Entwicklungszeit der Syphilis nehmen,
müsste man annehmen, dass sich der Arbeiter das syphilitische Gift
einige Tage vor d.em Unglücksfalle eingeimpft hat; nichtsdestoweni¬
ger gibt es Fälle, in denen die Inkubation viel kürzer ist, beson¬
ders wenn das Eindringen des Giftes von einer offenen Eingangspforte
begünstigt wird. In demFalle des ArbeitersP. lassen uns der unge¬
wöhnliche Sitz des Geschwüres und die gleichzeitige Anwesenheit
des Brandes glauben, dass das Einimpfen des Giftes an dem Tage
des Unglücksfalles oder spätestens den Tag darauf stattgefunden
hat. Es scheint uns nicht annehmbar, dass die Ansteckung vermit¬
telst einer weissglühenden Kohle hervorgerufen worden sei.
Im Falle der syphilitischen Ansteckung bei Glasbläsern spricht man nie-
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mals von wirklichen Wanden im Munde, sondern nar von der Infektion mit dem
Blasrohre. Im allgemeinen erfolgt die Infektion durch kleinste offene Wunden
(Rhagaden), hervorgerufen bei der Tätigkeit des Blasens und bei Berührung der
Schleimhaut mit dem Blasrohr, oder sie erfolgt durch die unverwundete Mund¬
schleimhaut, die aber von einem chronischen Katarrh angegriffen ist, bedingt
durch die besondere Arbeit
Die Mandeln können mit ihren kleinen Höhlungen, auch wenn sie nicht
krank sind, dem infizierten Speichel einen Aufenthaltsort gewähren und das Gift
kann durch das macerierte Epithel in die Gewebe eindringen und sich verbreiten.
Es ist demnach sehr wichtig, den Grundsatz aufzustellen, dass die syphilitische
Ansteckung nicht als notwendige Bedingung eine Wunde der Haut oder der
Mundschleimhaut voraussetzt. Um von dem Unfälle bei der Arbeit zu sprechen,
genügt es, den Beweis zu erbringen, dass die syphilitische Ansteckung bei der
Arbeit geschehen ist, durch Vermittelung des infizierten Arbeitswerkzeuges. Das
Eindringen der lebensfähigen krankhaften Keime wirkt schädigend in unserem
Körper, wie das Eindringen der giftigen Gase auf die Lungen. Alles das be¬
weist, dass man dieses Eindringen auf ein unvorhergesehenes, gewaltsames Er¬
eignis bei der regelmässigen Arbeit zurückführen darf.
Frankreich: Die Syphilis der Glasbläser ist in ausführlicher Weise in
Frankreich studiert worden. Man kennt 5 Fälle von Syphilis-Ansteckungen in
Glasbläsereien, die alle vor dem Gericht entschieden worden sind. Immer war
von der Behörde das Recht auf Schadenersatz wie bei Unfällen angenommen
worden. Besonders interessant sind zwei Fälle.
8. Einer wurde erledigt durch einen Urteilsspruch des Gerichts von Mont-
brison vom 21. Februar 1903, bestätigt durch Erkenntnis des Appellationsgerichtes
zu Lyon vom 3. August 1903.
Der Urteilsspruch von Montbrison stellt fest:.
Die Syphilis kann daher, wie sehr auch die Glasarbeiter der An¬
steckung dieser Krankheit ausgesetzt sind, nicht als eine verhängnis¬
volle Folge des Berufes der Glasarbeiter betrachtet werden; sie darf
daher nicht ausschliesslich als berufliches Risiko im Sinne des
Gesetzes betrachtet werden: Die Syphilis ist vielmehr das Resultat
„d’une atteinte non pas violente, mais insidieuse et n6anmoins sou-
daine au corps humain“, herrührend von der äusserlichen Einwirkung
des syphilitischen Giftes, und wenn festgestellt wird, dass das Arbeits¬
werkzeug die Ursache der Ansteckung war, muss man notwendiger¬
weise einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Arbeit und Krank¬
heit erkennen .
Das Appellationsgericht hat das Urteil bestätigt: weil es leicht ist, der
Syphilis, mit welcher Herr .... behaftet war, einen Ursprung und
einen bestimmten Zeitpunkt der Infektion nachzuweisen.
Der zweite Prozess fand vor dem Tribunal von Saint-Etienne und vor dem
Appellationsgericht in Lyon statt.
Das Urteil von Saint-Etienne vom 23. Mai 1908 sagt:
Die Syphilis kann nicht einer Berufskrankheit gleich erachtet
werden, da sie plötzlich in den Organismus des Arbeiters einge¬
drungen ist, so dass man mit genügender Genauigkeit den Zeitpunkt
und den Ausgangspunkt des Eindringens feststellen kann.
Das Kassationsgericht (die oberste richterliche Instanz) betrachtet
die zufälligen Krankheiten wie einen Betriebsunfall, zugezogen in
der Erfüllung der gewerblichen Arbeit, wenn sie ihren Ursprung und
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ihre Ursache in einem bestimmten Ereignis haben, das nicht in die
regelrechten Bedingungen der Arbeit hineingehört
Der Grundsatz der dauernden Invalidität kann nicht in Zweifel
gezogen werden, weil die Medizin tatsächlich nicht erlaubt, die
Heilung der Syphilis zuzugeben, und weil der Kranke für sein ganze»
Leben mit einer Schwäche behaftet bleibt, welche die ermüdende
Arbeit verhindert ...
Das Urteil des Appellationsgerichtes zu Lyon vom 26. März 1907 bestätigte
den Spruch mit der Begründung:
Um dabei die Invalidität zu beweisen, ist es nötig, die Natur der
Arbeit festzustellen und die Bedingungen, unter welchen sich diese
Arbeit vollzieht, sowie die Folgen, welche die Natur dieser Arbeit
für den ferneren Gesundheitszustand des behafteten Arbeiters ver¬
ursacht.
Die Mehrzahl der französischen Autoren billigen die Ansichten der Gerichte
ihres Landes: Thoinot und Vibert, Forgue et Jeanbrau 7 ) können aber die
syphilitische Ansteckung nicht mit einer nachfolgenden Blutvergiftung bei einer
in der Arbeit zugezogenen Wunde vergleichen.
Ollive et Le M eignen 8 ) halten daran fest, dass man die Syphilis der
Glasarbeiter durchaus nicht unter die beruflichen Krankheiten rechnen dürfe, da
sie nicht von der regelrechten Ausübung der Arbeit herrühre. Für einen Un¬
fall bei der Arbeit würde das Vorliegen eines ausserordentlichen Ereignisses
sprechen, das heisst die Beschmutzung des Blasrohres, aber vollständig fehlt die
gewaltsame Ursache. Die Syphilis, welche wir betrachten, ist weder eine Berufs¬
krankheit, noch ein Unfall, sondern ist eine Krankheit, hervorgerufen durch die
Notwendigkeit der Arbeit. Vom Rechtsstandpunkte des Arbeiters kann man
die Klagen auf eine Entschädigung nach dem Haftpflichtgesetz billigen,
wenn der Arbeiter nach weisen kann, dass die Ansteckung der Schuld des
Arbeitgebers zuzuschreiben ist.
Deutschland: Eysell hat im Jahre 1896 8 ) eine Arbeit veröffentlicht:
Über eine extragenitale syphilitische Infektion, beobachtet an 12
Glasbläsern.
Durch einen mit genitaler Syphilis behafteten Arbeiter waren im Zeiträume vom
2. Januar bis zum 17. Februar 1894 12 Arbeiter angesteckt worden. Interessant ist, den
Sitz der anfänglichen Syphilis zu beobachten: Selbiger war 5mal an den Lippen, lmal
am Mundwinkel, 3mal an den Mandeln, lmal auf dem Grunde der Zunge, lmal in
der Rachenhöhle, 1 Fall mit unbestimmbarem Sitze.
Wir wissen nichts von einem Vorschläge für Entschädigung bei dieser In¬
fektion. Beispiele finden sich nicht in der deutschen Litteratur und das hängt
nach Becker ab: Von der Heilbarkeit der Krankheit und ihrer Folgen.
Becker 9 ) und Thiem 10 ) hegen keinen Zweifel, dass die Syphilis der Glas¬
bläser, wenn sie, wie beschrieben, entstanden, als Unfall zu entschädigen ist.
Österreich: Bum 11 ) schreibt: Die Syphilis kann selbstverständlich
nie traumatisch entstehen:
Pietrykowski 12 ) deutet nicht besonders auf die syphilitische Ansteckung
als einen Unfall hin, aber erinnert an den allgemeinen Grundsatz, der für alle
Infektionen des Arbeitsunfalls gilt, das heisst, dass die Infektion umsomehr bei
Verwundungen, wie bei unversehrten Epithelgeweben eintreten kann.
Belgien: Poels 13 ) erinnert daran, dass es bei bei Unfällen und Berufs¬
krankheiten übertragbare Krankheiten gibt, denen die Arbeiter wegen der be¬
sonderen Bedingungen bei der Ausführung ihrer Arbeit ausgesetzt sind.
Solche sind: Die Syphilis, der Augentripper, gewisse Hautkrank-
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heiten usw. Nach Clemputte, Berichterstatter in der Deputiertenkammer des
Gesetzes für Arbeitsanfälle, können diese Krankheiten, wenn sie ausserhalb der
festgestellten Bedingungen bei der Definition des Unglücksfalles auftreten, nicht
als Unfälle betrachtet werden. So sind in der Glasindustrie die Glasbläser der
Gefahr, krank, zu werden, ausgesetzt und ziehen sich eine gewisse ansteckende
Krankheit (die Syphilis) zu, weil sie sich mit dem Munde, ohne ihn abzutrocknen,
der Blasrohre bedienen müssen, die andere unreine Arbeiter in Gebrauch nehmen.
Es sei zu bedenken, dass die Krankheit nicht von dem Betriebsorte kommt, in
welchem man arbeitet, von dem Material, womit man arbeitet, auch nicht von
der Tätigkeit des Opfers bei seiner Arbeit, sondern von der Tätigkeit eines.
Arbeitsgenossen; die besondere Krankheit kann ausserhalb der Arbeit zugezogen
werden, so dass es immer unmöglich sein wird, ihren Ursprung zu bestimmen
Poöls aber sagt, dass, wenn ein Glasbläser sich zufällig eine Wunde mit Hilfe
des Blasrohres und gleichzeitig eine Syphilisinfektion zuzieht, es sich dann um
einen Arbeitsanfall handelt Wir sind ganz entgegengesetzter Meinung in bezug
auf diese neue Kategorie von Krankheit im Berufe. Diese Krankheiten sind
gewöhnliche, unter Umständen können sie aber Arbeitsanfälle sein.
So gilt die bei der Arbeit von einem Mitarbeiter zugezogene Krätze als all¬
gemeine Gefahr des Lebens. Die Krätze tritt bei der Arbeit, wie ausserhalb
derselben bei unsauberen Personen auf. Die Arbeit hat mit der Krankheit
durchaus keine ursächliche Beziehung. Anders ist der Fall der Syphilis bei
Glasbläsern; auch die Syphilis wird in der Regel ausserhalb der Arbeit erworben,
aber in unserm Fall ist der Arbeiter bei seiner Arbeit gezwungen, ein möglicher¬
weise beschmutztes Arbeitsgerät zu benutzen. Diese Tatsache vergrössert das
Risiko des gemeinen Lebens, sich Syphilis zuzuziehen, daher ergibt sie die Er¬
fordernisse des Betriebsunfalles. Übrigens können nicht nur Schmarotzer¬
krankheiten, sondern alle allgemeinen Infektionskrankheiton unter solchen
Umständen als Betriebsunfälle gelten.
Schweiz: Das Bundesgericht definiert „den Unfall“ wie folgt 14 ):
Als ein Unfall im Sinne der Haftpflicht und der Unfallversicherungsgesetze
erscheint die körperschädigende plötzliche und unfreiwillige Entwicklung eines
äusseren Ereignisses auf einen Menschen. Nach dieser Definition, sagen Julliar d und
Patry, unterliegt es keinem Zweifel, dass das Gericht die syphilitische Ansteckung
der Glasbläser als einen Unfall anerkennen sollte. Die beiden Autoren lassen
erkennen, dass vom medizinischen Gesichtspunkte man niemals den Beweis der
syphilitischen Ansteckung auf dem Berufswege geben kann. In der Tat sind die
klinischen charakteristischen Momente der Krankheit nicht genügend, um Ursprung
und Zeit der Ansteckung festzustellen; die Gegenwart von Arbeitern, die mit
Mundsyphilis behaftet sind, ist eine einfache Vermutung, aber nicht ein Beweis.
Die Prüfung des giftverdächtigen Blasrohres ist nicht möglich, weil der Sach¬
verständige immer sehr spät zur Untersuchung gelangt und der Syphilisparasit
nicht leicht und lange ausserhalb des lebenden Organismus erhalten bleibt. Da
die genannten Schweizer Ärzte über den beruflichen Ursprung der Syphilis in
Zweifel sind, schlagen sie eine beschränkte Haftbarkeit für die Industrie vor, und
damit eine teilweise Entschädigung. Diese Auffassung scheint uns nicht richtig,
Der Beweis der Ansteckung bei der Arbeit ist sehr schwierig, aber nicht unmöglich,
ausgenommen einige Fälle und dann findet keine Entschädigung statt. Übrigens
muss man bei der Syphilis, wie in jedem anderen zweifelhaften Falle, der
Ansicht des Reichsversicherungsamtes beitreten, dass in der Unfallpraxis nicht
der vollständige Beweis, sondern nur die grosse Wahrscheinlichkeit der ursäch¬
lichen Beziehung zwischen der Krankheit und der Arbeit genüge. Kaufmann
hält daran fest, dass man in der syphilitischen Ansteckung von einem Betriebs-
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Unfälle sprechen müsse, indem man die Einimpfung des speziellen Parasiten einer
Blutvergiftung gleich erachte.
Italien: Borri 16 ) hat die grundlegenden Ansichten des Reichsversicherungs¬
amts mit Beziehung auf die Infektion als Arbeitsunfall aufgeführt und hat aus¬
führlich dargelegt, wie die Einimpfung der Mikroorganismen in den Körper
rechtlicherweise eine gewaltsame Ursache, wie die gewöhnlichen Traumen, dar¬
stellt. Über die Syphilis der Glasbläser sagt er, dass diese einen typischen Be¬
triebsunfall darstelle.
Casarini 16 ), D’Anna ,7 ) folgengenau diesenAuffassungen,nurPieraccini 19 )
teilt die Ansicht nicht, dass die parasitischen Krankheiten, wie Antrax, als Un¬
fälle zu betrachten seien und beurteilt sie hier als echte akute Berufs¬
krankheiten.
Aber dieser Meinung kann man nicht vollständig beitreten. Die Infektionen
wie der Milzbrandkarbunkel sind nicht notwendigerweise an eine besondere Arbeit
gebunden, wie etwa die Bleikolik an die typographische Industrie, sondern stellen
eine zufällige Krankheit dar; das Milzbrandgift kann sich mehr oder weniger
häufig im Arbeitsmaterial finden, aber nur zufällig kommt es in den Körper des
Arbeiters und das wird von einem Ereignisse erzeugt, welche als Unfall gilt,
d. h. von einem anormalen störenden Vorfälle des Betriebs.
Der akute und chronische Charakter der Krankheit bezieht sich nicht auf
die Art der Ursache, sondern auf die Art der Wirkung. Auch die Bleivergiftung
kann akut eintreten, aber, wenn dies ohne ein besonderes störendes Betriebs¬
ereignis geschieht, so handelt es sich immer um Berufskrankheit und nicht um
Unfall. Wenn wir die Ergebnisse unserer Forschungen zusammenstellen, können
wir behaupten: Die französische Jurisprudenz und die meisten Autoren erkennen
in der syphilitischen Ansteckung der Glasbläser den Charakter eines Betriebs¬
unfalles; von einer Berufskrankheit ist nicht zu reden, noch weniger von einer
besonderen Art von Krankheiten (maladies par nöcessites du travail).
Zum Schluss wollen wir kurz über eine kleine Epidemie berichten, welche
sich in den ersten Monaten des Jahres 1908 in einer Glasbläserei in Mailand zu¬
getragen hat.
An einer mit 4 Personen besetzten Arbeitsstelle wurde am 20. Januar 1908 fest¬
gestellt, dass eine von diesen mit Mundsyphilis behaftet war; in der Folge wurden noch
zwei andere Personen der Gruppe und einige Ersatzarbeiter krank gefunden. Einer von
ihnen konnte nicht untersucht werden, weil er wegen schlechter Führung entlassen worden
war. Einer der Arbeiter dieser Gruppe erklärte dem Arzte, seit Dezember 1907 an
Mundsyphilis erkrankt zu sein. Der Arbeiter, der von seinen Mitarbeitern beschuldigt war,
die anderen angesteckt zu haben, wurde erst am 12. Februar 1909 krank und zeigte
durchaus keine Spur von Syphilis der Geschlechtsteile oder einer anderen Körperstelle,
abgesehen vom Munde.
Wie ist oun nachzuweisen, dass der Areiter die Ansteckung von aussen
nach der Arbeitsstätte gebracht hat Man bedenke, dass ein Arbeiter erklärt
hat seit Dezember 1907 erkrankt zu sein und ferner, dass einer der vier Ar¬
beiter, welche zusammen arbeiteten, vom Arzte nicht hatte besucht werden wollen.
Wenn man keinen mit genitaler Syphilis behafteten Arbeiter finden kann, ist die
Frage, wer die Ursache der beruflichen Ansteckung war, sehr schwer zu beant¬
worten und oft ganz unlösbar. Die extragenitale Ansteckung mit einer gewöhn¬
lichen Syphilis ist sehr selten.
Bei den sieben Arbeitern war die ursprüngliche syphilitische Erkrankung
im Munde (auf den Lippen) und keine Spur von einer Wunde war als Eingangs¬
pforte der Ansteckung aufzufinden.
Die Arbeiter hatten den Fabrikdirektor der schweren Schuld vor dem
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Gericht beschuldigt, aber das Gericht zu Mailand hat den Direktor freigesprochen,
indem es erklärte, dass nach dem Strafgesetze keine schwere Schuld vorläge,
sondern nur eine leichte; auf diese hin könne nach dem bürgerlichen Recht keine
Entschädigung beansprucht werden.
Wenn der Charakter des Betriebsunfalles bei syphilitischer Ansteckung der
Glasbläser festgestellt ist, fragt es sich, was hat der Arbeiter zu tun, um Ent¬
schädigung zu erhalten. Von jenen Autoren, die glauben, nicht von einer Syphilis
als Unfall sprechen zu können, rät man den Arbeitern, dem Arbeitsgeber den
Prozess zu machen, indem man seine Schuld beweist und die Entschädigung nach
dem allgemeinen Rechte verlangt So denken Olliver et Le Meignen und
Tourey-Piallat 19 ). Wir glauben, dass in den Ländern, wo die Versicherung
gegen die Betriebsunfälle geschaffen ist (das gilt fast für alle Länder Europas),
der Arbeiter die Hilfe des besonderen Gesetzes über die Betriebsunfälle anrufen
muss. Wenn die Schuld des Arbeitgebers nachgewiesen wird, kann dies die
Entschädigung nach den Maßnahmen des Gesetzes erhöhen. Zum Beispiel in
Frankreich, nach Artikel 20 des Gesetzes für Betriebsunfälle, wenn gefunden
wird, dass der Unglücksfall einem unentschuldbaren Versehen (faute inexcusable)
des Arbeitsgebers zuzuschreiben ist oder der Person, die der Leitung oder der
Überwachung der Arbeit vorgesetzt ist, wird die Entschädigung erhöht werden
können, ohne dass die Rente jemals den eigentlichen Lohn überschreite. In
Belgien stellt der Artikel 21 des besonderen Gesetzes fest, dass man unter keinen
Umständen die allgemeine Regel der bürgerlichen Haftpflicht beeinträchtigt, wenn
der Unfall in beabsichtigter Weise vom Fabrikchef hervorgerufen worden ist
In Italien sagt Artikel 32 des Spezialgesetzes: Bleibt die bürgerliche Haft¬
pflicht zur Last derer, die dem Strafgesetze unterworfen sind für
die Tatsache, woher der Unglücksfall gekommen ist. Dieselbe Haft¬
pflicht tritt ein, wenn die Verurteilung die Personen belastet, welche
zur Leitung oder Überwachung der Arbeit bestellt sind.
In dem Falle von Mailand haben die Arbeiter dem Arbeitgeber den Prozess
gemacht nach dem allgemeinen Rechte; aber das Gericht hat die Schuld des
Arbeitgebers nicht anerkannt und jetzt müssen die Arbeiter einen Zivilprozess
auf Schadenersatz machen. In der Tat wissen wir nicht, wie dieser Prozess
enden wird. Die Höhe der Entschädigung, welche auf die im Dienste zugezogene
Syphilis folgt, hängt wesentlich Vom Rechtsstandpunkte ab, den man gelten
lassen will. Wenn das allgemeine Recht gelten kann, dann erlaubt das bürger¬
liche Gesetz in Frankreich, in Belgien und in Italien mit dem Maße der Ent¬
schädigung, dem Arbeitsschaden, dem moralischen Schaden, den ärztlichen Aus¬
gaben, der Störung in der Zeugungsfähigkeit und der Möglichkeit der Ehe nsw.
zu rechnen; wenn man das Recht nach dem Arbeitsversicherungsgesetz gelten
lässt, kann man jedoch nur die Schädigung der Arbeitsfähigkeit in Betracht
ziehen. Um einen Maßstab für die Beurteilung des Schadens zu haben, kann
man den durch die Syphilis hervorgerufenen Schaden bemessen an den Be¬
stimmungen des Strafgesetzes und dem Verhalten von Lebensversicherungs¬
gesellschaften gegenüber von Syphilitischen. Stolper hat schon bemerkt, dass
die Syphilis in gewissen Fällen einige der Folgen hervorrufen kann, welche
nach Artikel 22 des Deutschen Strafgesetzes die Zeichen schwerer Körper¬
verletzung tragen, wie: Verlust eines wichtigen Gliedes des Körpers, Verlust
des Gehörs, Verfall in Siechtum oder Lähmung. Andererseits können die Läh¬
mungen syphilitischen Ursprungs nicht wie eine schwere Körperverletzung
betrachtet werden, weil für sie eine Bemerkung der wissenschaftlichen
Deputation (1874), — nicht zutrifft, da auf eine solche Krankheit, deren
Heilung in bemessener Zeit — und sollte dieselbe auch Monate betragen — von
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vornherein mindestens mit Wahrscheinlichkeit in Aussicht gestellt werden kann,
die Bezeichnung des Siechtums nicht anwendbar sein dürfte.
Jedenfalls ist die Syphilis nach dem Strafgesetz immer eine Körper¬
verletzung; sie kann entweder als eine unheilbare Krankheit oder eine Krankheit
von langer Dauer gelten.
Wie wird die Syphilis mit Kücksicht auf das Risiko der Lebensversicherung
betrachtet?
Die Syphilis ist eine Krankheit, die zu jenen Gefahren rechnet, welche die
Franzosen „risques tarös“ nennen. Im allgemeinen nimmt man entweder die
syphilitischen Personen in den Lebensversicherungen gar nicht oder nur mit
einer Prämienerhöhung auf. Diese Prämienerhöhung nennt man Alterserhöhung,
weil der von der Syphilis Behaftete mit der entsprechenden Prämie zu irgend¬
einem höheren Lebensalter (4—6 Jahre) versichert wird. In jedem Falle stellt
man besondere Bedingungen.
Blaschko 20 ) bemerkt, dass die Syphilis eine Krankheit ist, welche das
Leben verkürzt; das Aortenaneurysma, die Tabes und die progressive Paralysis
sind ausschliesslich, nach dem Autor, syphilitischen Ursprungs; nach Bramwell
sterben 10 % aller Syphilitiker an diesen drei Krankheiten. Tatsächlich kann
man sagen, dass die Syphilis das Leben um 4 bis 5 Jahre verkürzt.
Der Verlauf der Syphilis wird in schädlicher Weise von folgenden Tat¬
sachen beeinflusst: Mangelhafte Kur, nervöse Konstitution, Alkoholismus und im
allgemeinen die chronischen Vergiftungen. Die schwerste krankhafte Verbindung
ist die der Syphilis mit dem Alkoholismus.
In dem 6. Skandinavischen Lebensversicherungs-Kongress 21 ) stellte man
fest, dass man nach dem statistischen Materiale für Syphilis immer eine Alters¬
erhöhung von 4 bis 5 Jahren verlangen müsste. Nevins Hyde 22 ) erklärt, um
einen Syphilitischen zu versichern, ist es nötig, folgende Bedingungen aufzustellen.
Der Antragsteller muss deutliche und unverkennbare Zeichen der
Krankheit in einer möglichst früheren Periode seines Lebens gezeigt
haben. Er muss nach wirksamer Behandlung mehrere Jahre keine
syphilitischen Erscheinungen gehabt haben. Er muss ausserdem eine
gute Familiengeschichte haben, die besonders in der näheren Ver¬
wandtschaft keine Fälle von Nervenkrankheiten enthält. Ferner
muss er früher und gegenwärtig ein geordnetes Leben geführt haben
frei von Überanstrengungen und Exzessen aller Art einschliesslich
des Missbrauchs von Alkohol, Tabak und anderen Nervengiften.
Skillitoe 23 ) glaubt, dass ein Syphilitiker, welcher sich die Krankheit nach
dem 45. Lebensjahre zugezogen hat, unter keiner Bedingung mehr ver¬
sichert werden sollte.
Auf dem 4. internationalen Kongress für die Versicherungs-Medizin 24 )
(Berlin 1906) verhandelte man über die Syphilis. Alle Redner waren darin einig,
dass die Syphilis das Leben verkürze, und dass die Syphilitiker nur mit einer
Prämienerhöhung und unter gewissen Bedingungen versichert werden dürften.
Wenn wir diese Anschauungen der Lebensversicherungsgesellschaften auf die
Syphilis als Betriebsunfall anwenden wollen, müssen wir anerkennen, dass dem
Arbeiter die Gelegenheit, sein Leben zu versichern, sehr erschwert wird, da
sich beim Arbeiter gewöhnlich viele ungünstige Bedingungen für den Ver¬
lauf der Syphilis finden; man denke an die nicht immer genügende Kur, an
die bei Arbeitern im allgemeinen schlechten Lebens- und Wirtschaftsverhält¬
nisse, an den häufigen Alkoholgenuss und an die nervöse Entartung. Dies
erklärt, dass bei dem Arbeiter die Syphilis in der Regel viel schwerer
verläuft als bei wirtschaftlich besser gestellten Personen. Fassen wir die ge-
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machten Betrachtungen zusammen, so können wir als feststehend annehmen, dass
die syphilitische Ansteckung beim Arbeiter in der Regel einen gewissen Grad
von dauernder Arbeitsbeschränkung zeigt, mit der verminderten Arbeits-Energie
und verringerter physischer Widerstandskraft, sowie dass die Syphilis eine
Lebensverkürzung zur Folge hat. Es ist sehr schwer, einen Prozentsatz der
allgemeinen Schädigung festzustellen, aber wir glauben nicht zu irren, wenn wir
10°/ 0 Verminderung der Erwerbsfähigkeit annehmen. Natürlich muss man in
jedem Falle einen verhältnismässigen Grad von persönlichem Schaden zu dieser
Ziffer hinzufügen und diesen bemessen:
a) nach den Krankheitserscheinungen,
b) nach dem Alter des Verunglückten,
c) nach seiner Körperbeschaffenheit und seinem Gesundheitszustände vor
der Infektion,
d) nach seiner wirtschaftlichen Lage und
e) nach seinem besonderen Berufe.
Diese Auffassung über andauernde Invalidität ist auf Grund objektiver und
wissenschaftlicher Studien über die Folgen der Syphilis bei Arbeitsfähigkeit be¬
gründet. In Praxis wird die Syphilis jedoch nicht als eine schwere Krankheit
von dem Arbeiter betrachtet. In der Regel wird der Arbeiter ambulatorisch be¬
handelt, oft ohne die Arbeit zu unterbrechen; die Kuren sind unvollständig, werden
nicht immer entsprechend dem Bedürfnis wiederholt; es fehlen oft die regel¬
mässig vorzunehmenden Nachkuren.
Unter diesem Gesichtspunkte würden Ollivier et Le Meignen recht
haben, welche behaupten, dass die Syphilis eine vorübergehende Invalidität ver¬
ursacht. Aber diese Art der Beurteilung ist wissenschaftlich nicht gerecht¬
fertigt. Wir wissen, dass viele Arbeiter aus Not arbeiten, auch wenn sie an
einer Herzkrankheit schwer leiden, oder an Tuberkulose, oder a,n einer vor¬
geschrittenen Nervenkrankheit. Die Fähigkeit zur Arbeit ist in diesem Falle
nur scheinbar und kann auf längere Zeit nicht ohne physischen Ruin
des Arbeiters aufrecht erhalten werden. Wir müssen vom ärztlichen
Standpunkte aus als normale Arbeitsfähigkeit diejenige betrachten,
welche die regelmässige Ausübung der Arbeit ohne Schädigung der
Gesundheit und des Lebens gestattet Der syphilitische Arbeiter
muss daher verhältnismässig reichlich entschädigt werden.
In bezug auf den Grad der Entschädigung für die dauernde Arbeitsun¬
fähigkeit haben wir mangelhafte Erfahrungen, ln einem Falle hat das Gericht
zu Marseille bei einem Glasbläser die Rente auf 25 °/ 0 festgesetzt. Das Gericht
zu Montbrison hat die Rente für die Glasbläser einmal auf 10%, zweimal auf
15% und einmal auf 25% festgesetzt. In einem anderen Falle hat das Gericht
111 Tage vorübergehender Invalidität, mit dem Rechte des Arbeiters festge¬
setzt, weitere Entschädigungen bei anderen Äusserungen der Syphilis bis zur
Heilung zu verlangen. Julliard et Patry sind Gegner einer endgültigen Fest¬
stellung der Rente im Augenblicke des Prozesses; weil die Invalidität des Arbeiters
eine schwankende ist; sie möchten lieber sie je nach dem Grade der Störungen
ändern. Aber das ist in Ländern wie Frankreich, Belgien, Italien augenblicklich
nicht möglich, wo die Rentenrevision eine beschränkte ist. Aber auch da, wo
die Revision zu jeder Zeit möglich ist, kann man den Arbeiter in der Praxis
nicht sein ganzes Leben lang verfolgen. Eine Festsetzung für dauernde In¬
validität muss erfolgen, und die_ festgesetzte Rente kann nicht geändert werden,
wenn nicht etwa wesentliche Änderungen der Krankheit und der Arbeitsun¬
fähigkeit auftreten sollten.
Um auf den Fall der Glasbläser zurückzukommen, ist die Festsetzung des
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Schadens immer ziemlich schwer. Zunächst müssen die Arbeiter von der Arbeit
entfernt werden, und zwar während der ganzen Periode, in welcher sie die Mit¬
arbeiter anstecken können, und dieser Zeitraum wird auf 3 bis 4 Jahre geschätzt.
Während dieser Zeit müsste man eigentlich die volle Rente festsetzen? Theoretisch
würde man Nein sagen, weil der Arbeiter während dieser Zeit auf irgendwelche
andere Art beschäftigt werden kann, aber man muss bedenken, dass die Glas¬
bläser sogenannte qualifizierte Arbeiter darstellen, für welche eine sehr lange
Lehrzeit notwendig ist, ausserdem haben diese Arbeiter keine Neigung zu einem
Berufswechsel. Ihre Arbeit ist zwar sehr ungesund und ermüdend, wird aber
gut bezahlt und kann nicht leicht durch andere Arbeiten ersetzt werden. Aus
diesen Gründen haben die Glasbläser ein Recht auf eine Vollrente während der
ansteckenden Periode der Krankheit. In der Folge wird die Rente im Ver¬
hältnisse zu dem Arbeitsscbaden bei jedem Einzelnen angepasst werden müssen.
Schlusssätze.
a) Die syphilitische Ansteckung bei der Arbeit kann als ein Betriebsunfall
betrachtet werden (bedingter Unfall).
b) Die syphilitische Ansteckung bei den Glasbläsern wurde oft in Form
einer kleinen Epidemie beobachtet.
c) Der Beweis für die Ansteckung im Berufe ist immer mit grossen
Schwierigkeiten verbunden und kann auch unmöglich sein.
d) Man kann bei der Glasbläsersyphilis durch Ansteckung niemals von
einer Berufskrankheit sprechen, weil, wenn es sich nicht um einen Be¬
triebsunfall handelt, die syphilitische Ansteckung als eine gemeine
Krankheit des gewöhnlichen Lebens angesehen werden muss.
e) Die Ansprüche an den Arbeitgeber müssen sich auf die Unfallversicherungs¬
gesetze stützen, und wenn es dem Arbeiter gelingt, eine schwere Schuld des
Arbeitgebers nachzuweisen, kann der Arbeiter die besonderen Bestimmungen des
Gesetzes benutzen (eventuell Erhöhung der Entschädigung oder Anwendung des
zivilen Rechtes).
f) Die sogenannten „maladies par necessites du travail“ sind entweder
Krankheiten des gemeinen Lebens oder Betriebsunfälle.
g) Die syphilitische Ansteckung versetzt in der Regel den Arbeiter in den
Zustand dauernder teil weiser Arbeitsunfähigkeit; der Grad der Arbeitsunfähigkeit
soll mit Rücksicht auf die bisherige Berufstätigkeit des Arbeiters und seine per¬
sönlichen Verhältnisse bemessen werden.
h) Die syphilitische Ansteckung bei den Glasbläsern bewirkt immer eine
besonders schwere Arbeitseinbusse.
Literatur.
1) Stolper, Über die Beziehungen zwischen Syphilis und Trauma. Leipzig 1902.
2) Thoinot, Les accidents du travail. Paris 1904.
3) Mardchaux, Syphilis und Unfallverletzungen. Ärztl. Sachverst.-Ztg. Nr. 2, 1906.
4) Ollivier et Le Meignen, Accidents du travail. Paris 1904.
5) Julliard et Patry, La contamination syphilitique par accident du travail. Revue
suisse des accidents du travail. Nr. 3, 1907.
6) Vibert, Les accidents du travail. Paris 1906.
7) Forgue et Jeanbrau, Guide du medecin dans les accidents du travail. Paris 1909.
8) Eysel, Extragenitale Syphilisinfektion bei Glasbläsern in 12 Fällen. luaug.-Dissert. 1896.
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9) Becker, Lehrbuch der ärztl. sachverst. Tätigkeit. Berlin 1907.
10) Thiem, Unfallerkrankungen. Stuttgart. 2. Aufl.
11) Bum, Vorlesungen über die ärztl. Unfallheilkunde. Wien 1909.
12) Pietrzikowski, Begutachtung der Unfallverletzungen. Berlin 1904.
13) Poels, Medicine legale des accidents du travail. Bruxelles 1908.
14) Kaufmann, Handbuch der Unfallverletzungen. 3. Aufl.
15) Borri, Gli infortuni del lavoro. 2a edizione.
16) Casarini, Gli infortuni e le malattie della vita militare. Koma 1908.
17) D’Anna, Patologia dei lavoratori. Torino 1909.
18) Pieraccini, Patologia del lavoro.
19) Tourey Piallat, La Syphilis est-elle un accident du travail? La clinique 8 No-
vembre 1907.
20) Blaschko, Syphilis und Lebensversicherung. Ärztl. Sachverst.-Ztg. Nr. 6, 1904.
21) Die Syphilisstatistik der skandinavischen Lebensversicherungsgesellschaften. Ärztl.
Sachverst.-Ztg. Nr. 22, 1904.
22) Newins Hy de, Svphilis as related to the Problems of Longevity. Ärztl. Sachverst.-
Ztg. Nr. 23, 1905.
23) Shillitoe, Syphilis in relation to Life assurance. Ärztl. Sachverst.-Ztg. Nr.
20,1906.
24) 4. Internat. Kongress für Versicherungsmedizin. Ärztl. Sachverst.-Ztg. Nr. 20,
1906.
(Aus der Akademie für praktische Medizin zu Coln.)
Zur Diagnose der Verletzungen des Schädels und des Gehirns.
Prof. Dr. Tilmann-Cöln.
(Mit 1 Abbildung.)
Unter den vielen Verletzungen, welche in das Gebiet der Unfallgesetzgebung
fallen, sind die Verletzungen des Kopfes wohl noch immer die, welche am
schwierigsten zu beurteilen sind. In keinem Gebiet ist es so schwer, Beschwerden
auf ihren wahren Wert zu prüfen und zu entscheiden, ob im vorliegenden Falle
den Angaben des Verletzten und seiner Umgebung voller Glauben beizumessen
ist. Hat bei der Verletzung eine schwere nachweisbare Schädigung des Gehirns
Vorgelegen mit allen inbetracht kommenden Symptomen, dann ist die Ent¬
scheidung ja leicht. Aber diese Fälle sind es ja auch nicht, welche später Schwierig¬
keiten in der Beurteilung machen, sondern die, bei denen das Trauma vielleicht ein
leichtes war und wo auch keine schweren Symptome Vorlagen, die auf eine stärkere
Läsion des Gehirns hindeuten. Man muss sich zunächst mal darüber klar sein,
dass eine Verletzung des Schädelknochens an sich keine schwere Verletzung zu
sein braucht Ein Schädelbruch ist an und für sich keine schwerere Verletzung
als ein Bruch irgend eines anderen Knochens des Skeletts, und braucht derselbe
an und für sich keine andern Symptome zu machen wie die jedem Knochenbruch
eigentümliche Schmerz-Dislokation und Funktionsstörung. Dazu kommt in ein¬
zelnen Fällen dann noch die Schädigung irgend eines Nerven, der durch eine der
Bruchstelle benachbarte Öffnung aus dem Schädel austritt. Derartige Fälle
werden gar nicht selten beobachtet, wenn z. B. der Schädel zwischen zwei Wider¬
ständen gepresst wird, zwischen Wagen und Wand, zwischen den Puffern von zwei
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Eisenbahnwagen oder beim Überfahren des Kopfes durch eine gutfedernde Droschke
gequetscht wird. In diesen Fällen kann der Kopf zerdrückt werden, ohne dass
ein Stoss wirksam ist, die Knochen werden untereinander verschoben, das Gehirn
verändert vielleicht vorübergehend seine Gestalt, ohne weitere Schädigungen zu
erleiden. So nur können Fälle erklärt werden, wie sie schon Stromeyer be¬
schreibt, der einen Jungen sah, welcher von einer Droschke überfahren wurde,
sofort aufsprang und fortlief. Nachher untersuchte er den Verletzten, und konnte
feststellen, dass man die Schädelknochen krachend aneinanderreiben konnte.
Die Knochenbrüche des Schädels sind nur deshalb so wichtige Verletzungen,
weil sie das Gehirn einschliessen, dessen Schädigung von der grössten Bedeutung
sein muss. Nun ist ja auch das geschilderte Trauma das einzige, bei dem eine
Knochenläsion ohne eine Läsion des Gehirns Vorkommen kann. Bei allen übrigen
durch stumpfe Gewalt — bei Stich-, Hieb- und Schusswunden liegen die Ver¬
hältnisse ja klar — gesetzten Schädeltraumen kann man ja eine Verletzung
des Hirns wohl stets annehmen. Bei Schlag und Stoss sowohl wie bei jeder
Fallverletzung ist eine Läsion des Hirns unvermeidlich, wenn auch der
Knochen verletzt ist Indes ist es hier auch zweckmässig, zwei Arten zu
unterscheiden, die Verletzungen welche sich auf die direkt getroffenen Hirnteile
beschränken und die, welche das Gesamthirn in Mitleidenschaft ziehen. Ob
letzteres der Fall ist, können wir ohne weiteres aus dem Verhalten des Ver¬
letzten direkt nach dem Unfall sehen. War er sofort nach dem Unfall bei vollem
Bewusstsein, dann kann eine wesentliche Läsion nicht Vorgelegen haben, jeden¬
falls kann man dann eine Hirnerschütterung (Commotio cerebri) ausschliessen.
Und gerade dieser als traumatische Störung des Gesamthirns in toto bekannte
Symptomenkomplex macht die grössten Störungen und auch die am schwierigsten
zu beurteilenden Nacherscheinungen in späteren Jahren. Pathologisch-anatomisch
ist das auch leicht begreiflich und zu verstehen. Wir wissen, dass die Commotio
cerebri oft diffuse zahllose punktförmige Hämorrhagien in der Hirnsubstanz
setzt, von denen jeder einzelne zu späteren Störungen Veranlassung geben kann.
Aber es muss zugegeben werden, dass ausgesprochene Fälle von Commotio cerebri
völlig ausheilen können ohne irgend welche weiteren Störungen zu verursachen,
und dass andererseits Fälle, die ganz ohne Commotio verlaufen, diejenigen sind,
welche in den ersten Tagen nach der Verletzung gar keine oder nur ganz ge¬
ringfügige Symptome aufzuweisen hatten, doch nachher langdauernde Störungen
zeigten, die oft zu lebenslänglichen Renten führten. Trotzdem muss zugegeben
werden, dass, wenn eine Commotio cerebri Vorgelegen hat, auch eine anatomische
Läsion des Gehirns erfolgt sein muss.-
Ist man also in der Lage, Anhaltspunkte für eine Hirnläsion zu haben, dann
hat man auch ein Urteil über die Nacherscheinungen, die vielleicht später auf-
treten. Eine nachgewiesene Hirnläsion setzt aber nicht eine Verletzung der
Schädelknochen voraus, da es sehr oft Vorkommen kann, dass ausgedehnte Hirn¬
läsionen, ja selbst Hirnrupturen vorliegen, ohne dass am Knochen die geringste
Läsion nachzuweisen ist. Umgekehrt aber setzt eine Knochenverletzung des
Schädels mit gewissen Einschränkungen meist eine Hirnläsion voraus. Die Art
der vorauszusetzenden Hirnläsion lässt sich meist aus der Art und dem Ablauf
der Traumen vermuten. Fallverletzungen veranlassen neben der meist vor¬
handenen Commotio cerebri höchstens Qnetschungs wunden an der Auf fall stelle,
am gegenüberliegenden Pol und an der Basis, besonders am Schläfenlappen, der
sich an den scharfen Kanten des Keilbeinflügels und des Felsenbeins stösst. Alle
mit grosser Geschwindigkeit ausgestatteten Gewalten, die mit Leichtigkeit den
Knochenwiderstand überwinden, quetschen das Gehirn an der Treffstelle und
machen dann oft keine Commotio cerebri, so z. B. Stockschläge, Hammerschläge
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und Hufschlag. Namentlich bei letzteren Gewalten wird oft das Stirnhirn zer¬
trümmert, ohne dass allgemeine Hirnsymptome vorliegen.
Die Diagnose einer Hirnläsion, auf die es ja hauptsächlich ankommt, ist bei
einer mit sofort nach dem Unfall einsetzender Bewusstlosigkeit eingetretenen
Verletzung leicht. Eine Contusio cerebri dagegen ist oft nur dann festzu¬
stellen, wenn sie Hirnteile betrifft, deren Ausfall der Diagnose zugänglich ist.
Andernfalls ist sie nur dann möglich, wenn gleichzeitig eine grössere Blutung
Hirndrucksymptome macht. Aber auch hier häufen sich die Schwierigkeiten. Eine
arterielle Blutung aus der Arteria meningea media entwickelt sich nach einem oft
langdauernden, freien, völlig symptomlosen Intervall meist nur langsam und allmäh¬
lich und erfordert, sobald der Hirndruck manifest ist, sofortiges Eingreifen. Eine
intraineningeale Blutung dagegen macht, wenn sie an der Schädelbasis sitzt, gar
keine Symptome, sitzt sie auf der Konvexität einer Hemisphäre, dann besteht oft
Somnolenz, Benommenheit, die sich auch nach einem freien Intervall erst später
entwickelt. In diesen Fällen handelt es sich meist um ein flächenhaftes Hämatom,
das dem Hirn wie eine Kappe aufsitzt. Ist das Hämatom kleiner und liegt es der
Zentralfurche auf, dann hat man oft motorische Ausfallsymptome, die der
Diagnose zugänglich sind. Fehlen alle diese Anhaltspunkte, dann ist man darauf
angewiesen, eine Hirnläsion zu supponieren, weil eine Knochenläsion nach*
weisbar ist.
Die Diagnose eines Knochenbruchs ist nun oft schwer. Ist der Bruch
kompliziert, dann kann man ja durch direkte Inspektion den Knochensprung nach-
weisen. Ist das aber nicht der Fall, dann beginnt die Schwierigkeit. Blutung
und Schmerzhaftigkeit ist kein Beweis, da einfache Schädelbeulen auch diese
Erscheinungen machen. Der Nachweis eines Knochenbruchs ist sonst abhängig vom
Nachweis der Kontinuitätstrennung in Form einer Dislokation und Mobilität; am
Schädel kann von Mobilität natürlich nur bei Splitterbrüchen die Rede sein. Häu¬
figer beobachtet man eine Dislokation, am schwersten sind die Fissuren zu erkennen,
da sie keine Dislokationen machen. Oft hält man die durch subkutane Venen
oder normale Suturen bedingten Furchen für Fissuren. Selbst eine Depression
des Knochens ist sehr schwer zu erkennen. Oft hält man ein Hämatom mit
seinem meist runden, erhabenen, harten Rand und seiner erweichten Mitte für eine
Depression; daun können syphilitische Nekrosen, Altersatrophien, Bildungsfehler,
abnorme Wormssche Schaltknochen als Impression imponieren. Auf den ersten
Blick erscheinen Schädelbasibrüche noch schwerer zu erkennen. Das ist aber ein
Irrtum, da man einerseits aus der einwirkenden Gewalt etwas schliessen kann,
andererseits setzt sich der Bruch oft in benachbarte Höhlen, Ohr-, Nase-, Stirn¬
höhle, Augenhöhle fort, ausserdem erleichtert eine Verletzung der zahlreichen
an der Schädelbasis verlaufenden Nerven die Diagnose. So sind Blutungen in
der Augengegend, in die Nase — Blutbrechen infolge verschluckten Blutes —
aus dem Ohr am proc. mastoideus, Ausfluss von Cerebrospinalflüssigkeit, Nerven-
verletzunge — Facialis - Acusticus, Abducens, Oculomotorius, Trochlearis — und
endlich Emphysen pathognomisch sehr wichtig. Es ist aber bekannt, dass alle
diese Symptome fehlen können und dass selbst schwerere Schädel- und Hirn¬
verletzungen gar keine Symptome machen. So beobachtete ich vor kurzem
folgenden Fall.
Ein Junge von 13 Jahren fällt auf der Strasse mit seinem Rad. Er steht sofort,
wieder auf und wackelt nach Hause. Er hatte sich am Kopf gequetscht und am linken
Oberschenkel, machte sich aber nichts aus seinen Verletzungen. Nach 8 Tagen reist er in
sein Pensionat, besucht die Schule und zeigt im Unterricht, beim Turnen, Tennisspielen
absolut nichts Besonderes. Nach weiteren 8 Tagen erkrankt er mit Fieber. Es wird eine
Osteomyelitis des linken Oberschenkels festgestellt. Er wird operiert, ein zentraler Eiter-
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herd im linken femur gefunden. Daran schloss sich eine infektiöse Endocarditis und
Pericarditis, an der er nach 4 Tagen zugrunde ging.
Bei der Obduktion fand sich nun überraschender Weise folgender Befund: Peri¬
tonitis und beginnende Nekrose der Darmschlingen, Pleuritis serosa, Pericarditis sero-
fibrinosa, Abszesse in der Herzmuskulatur, Thromboendocarditis, Abszesse und Inflarkte in
der rechten Lunge, Milzschwellung, multiple Abszesse in den Nieren, Osteomyelitis des
linken Femurs.
Außerdem wurde folgender Schadelbefund erhoben:
Schädel kurz, oval, unsymmetrisch. Schädeldach dünn, hat glatte Innenflächen. Dura-
Innenflächen blank, Pia leicht ödematös, an der Konvexität mit kleinen Blutpunkten
durchsetzt. Inder hinteren Schädelgrube rechts befindet sich etwas (1 Teelöffel)Blut,
sonst überall klare Flüssigkeit. In beiden Querblutleitern flüssiges Blut. In den Hinterhaupt¬
schuppen beiderseits verläuft annähernd symmetrisch von der Seite nach hinten ein feiner
Knochenriß von ca. 2 V 2 cm Länge. Er liegt etwa 1 */ 2 cm unter der Rinne für den Querblut¬
leiter und mit diesem parallel. In der äußeren Kopfhaut ist keine Veränderung zu
erkennen. Die übrige Schädelbasis ist unverlezt. An der Spitze des rechten
Hinterhauptes ragt aus der Gehirnmasse ein 3 bis 2 cm grosses, leicht pro¬
minentes schwarzrotes Blutgerinnsel hervor. Die graue Substanz in der Um¬
gebung dieser Stelle ist etwas weich und fetzig. Beim Durchschnitt fällt das obere
walnußgroße Gerinnsel heraus. Es bleibt eine entsprechende Höhle in der Gehirn¬
masse, deren Boden von graurötlicher, fetziger Gehirnmasse gebildet wird.
Seitenventrikel nicht erweitert, enthalten wenig klare Flüssigkeit. In der rechten
Kleinhirnhemisphäre eine erbsengrosse Blutung in der Rinde. Links in der
Rinde des Kleinhirns Spuren von schwarzroten Blutaustritten. Grosshirnhemisphären haben
feste Konsistenz, zeigen zahlreiche, Zentralganglien Pons und Medulla zeigen wenig Blut¬
punkte.
Ein junger Mann von 13 Jahren stürzt, merkt nichts von irgend welchen
Störungen. Bei einer zufällig wegen Todes aus andern Gründen gemachten Ob¬
duktion, findet man 3 Wochen später 2 Knochenfissuren am Hinterhaupt, einen
Quetschungsherd im Hinterhauptlappen von Walnußgroße und zahlreiche Blut¬
punkte im Klein- und Großhirn. Auch nachträglich angestellte Recherchen er¬
geben nichts, das darauf hindeuten könnte, dass der Verletzte jemals irgendwelche
Beschwerden von Seiten des Gehirns gehabt hat.
Daran anschliessend möchte ich noch einen Fall mitteilen, bei dem nach
einer anscheinend leichten Verletzung nach 1 */ 4 Jahren Störungen auftraten,
welche eine Trepanation indicierten.
Ein 11 Jahre alter Junge fiel im März 1909 beim Spielen über einen Draht und
schlug vorn mit der Stirn auf einen Kalkstein auf. Er war nicht bewusstlos, hatte eine
kleine Wunde an der Stirn, ging zu Fuss nach Hause. Keine Blutung aus Nase und
Ohr, Augen völlig frei. Er hat am ersten Tage öfter erbrochen. Am 3. Tage nach der
Verletzung ging er wieder in die Schule. Er mußte aber öfter aussetzen wegen Kopf¬
schmerzen und Schwindelgeftikl. Die Kopfschmerzen hatten meist ihren Sitz in der rechten
Stirngegend und hinter beiden Ohren. Er wurde öfter schwindlig, er taumelte und musste
sich oft beim Gehen an seinem Begleiter festhalten, das Allgemeinbefinden besserte sich,
jedoch kommen Kopfschmerzen und Schwindel noch öfter zur Beobachtung. Im Juli 1910
wurde der Junge aufgenommen.
Die Untersuchung ergab nichts Besonderes im ganzen Gebiete des Nervensystems.
Auf der Stirn in der Mitte eine belanglose Narbe. Im Röntgenbild jedoch entdeckte
man eine ausgesprochene Längsfraktur, die von der Scheitelhöhe nach rechts bis
in die Schläfengrube zu verfolgen war. In der Annahme, dass wohl am Gehirn unter
der Fraktur Veränderungen vorlägen, wurde am 19. VII. trepaniert.
Beim Zurückklappen des Knochenlappens ist die Art. meningea media an zwei
Steilem dem Eintritt und Austritt in den Knochenkanal, in dem sie verläuft, abgerissen.
Beim Spalten der Dura spritzt in hohem Strahle Cerebrospinalflüssigkeit heraus, dann
wird der Duralappen Zurückschlagen. Das ganze Gehirn ist von der stark ödematösen
Spiunwebenhaut umkleidet, in den Hirnfurchen sieht man milchige Trübung der Arachnoidea.
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Es werden Inzisionen in die Haut gemacht und jetzt fließt viele Cerebrospinalflüssigkeit
nach außen. Allmählich stellt sich auch Hirnpulsation ein, die vorher gefehlt hatte.
Schluss der Wunde nach Zurückklappen des Hautknochenlappens.
Verlauf normal. Die Beschwerden sind völlig geschwunden bis heute.
Der Junge hatte also einen Schädelbruch erlitten, der gar keine Symptome
gemacht hatte. Nach 3 Tagen wurde er vom Arzt zur Schule geschickt. Nach
1 V 4 Jahren erst wird durch Röntgenstrahlen ein Schädelbruch und durch Operation
eine chronische Meningitis serosa festgestellt.
Ähnlich liegt ein dritter Fall. Ein Junge von 5 Jahren fällt aus dem Fenster des
I. Stockwerks auf die Strasse. Er blieb kurze Zeit liegen, stand dann auf, wurde aber
doch sofort zur Klinik gebracht. Kein Erbrechen, keine Krämpfe, keine Blutung aus
Nase und Ohr. Er wird vollkommen klar eingeliefert. Von Seiten des Zentralnerven¬
systems sind keine Störungen vorhanden. Pupillen reagieren, sind mittelweit. Gesichts¬
nerven sind intakt, desgleichen
alle Hirnnerven. Reflexe in Ord¬
nung. Kein Erbrechen, keine
Pulsverlangsamung, keine Kräm¬
pfe. Auf dem rechten Scheitel¬
bein ein 5 Markstückgrosser
Bluterguss, sonst am Schädel
nichts Abnormes nachweisbar.
Das Röntgenbild (Fig. 1)
ergiebt eine klaffende Fraktur
der Schädelkonvexität, die schräg
von hinten oben nach vorn unten
zur Schädelbasis verläuft.
Auch später treten keinerlei
Symptome auf, die auf eine Ge¬
hirnläsion zu bcziehenwareu. Es
ist schwer, den Jungen im Bett
zu halten. Er wird nach 3—4
Wochen geheilt entlassen.
Hier lag bei einem
5 Jahre alten Jungen ein
schwerer Schädelbruch vor, der gar keine Symptome machte und ohne Unter¬
suchung durch Röntgenstrahlen nie entdeckt worden wäre.
In den drei erwähnten Fällen hat es sich um schwere Verletzungen des
Schädels gehandelt, die im ersten Falle nur durch Zufall bei der Obduktion, in
den beiden letzten nur durch Röntgenstrahlen entdeckt wurden. Sie zeigen,
welche Schwierigkeiten oft bei der Diagnose von Schädel- und Hirnverletzungen
bestehen und wie vorsichtig man sein muß, wenn man eine derartige Verletzung
bestimmt ausschließen will.
Da entsteht nun die Frage, welche Anhaltspunkte hat man in solchen Fällen,
wo die Anamnese vollständig im Stich läßt, doch zu einem richtigen Schluß zu
kommen. Mein Assistent, Herr Dr. Dorschütz, hat nun in einer Arbeit (Hyperal¬
getische Zonen bei Schädel- und Gehirn Verletzungen, Deutsche Zeitschrift
f. Chirurgie, ßd. 88) darauf aufmerksam gemacht, dass die im Innern des Schädels
stattfindenden Verletzungen sich nach aussen auf die Haut projizieren als Hype-
ralgesien bez. als Hyperaesthesien. Umgekehrt können wir aus den Haut-
hyperaesthesien auf eine Verletzung des Schädelinnern schliessen, allerdings nur
mit der Einschränkung, dass wir bestimmen können, ob die Verletzung in der
rechten oder linken Schädelhälfte liegt. Es scheint demnach, dass sich das
sympathische Nervengeflecht, welches die Blutgefässe begleitet, scharf in links
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
und rechts teilt, wenn auch durch die Blutgefässe Kommunikationen zwischen
rechts und links bestehen. Da fast in der Regel diese Hyperaesthesien nur bei
Verletzungen des Gehirns selbst Vorkommen, so können wir ihre Bedeutung für
die Unfallheilkunde nicht unterschätzen. In einer ganzen Reihe namentlich von
Obergutachten haben sie mir wichtige und oft ausschlaggebende Anhaltspunkte
für die Annahme einer Hirnläsion gegeben. Von den 19 Unfallverletzten, bei
denen ich bisher diese Hyperaesthesien beobachtet habe, handelte es sich 12 mal
um Schädelfrakturen mit Hirnverletzungen (Commotio oder Contusio cerebri)
7 mal um Commotio cerebri allein. Da bei den Voruntersuchungen auf diese
Abnormität nicht geachtet war, konnte meist nicht festgestellt werden, ob sie
schon lange, ev. seit der Verletzung schon bestanden hatten, oder ob sie erst in
den letzten Jahren entstanden waren. Bei drei Fällen konnten wir bestimmt
nachweisen, dass sie erst 1—2 Jahre nach dem Unfall aufgetreten waren, da
die Fälle vorher in meiner Klinik beobachtet und behandelt waren. Besonders
wichtig war es aber auch, dass die Head’schen Zonen mit der Besserung des
Allgemeinbefindens kleiner wurden und schliesslich ganz verschwanden.
Die Untersuchung wird am besten während der Aufnahme der Anamnese
ausgeführt, ohne den Verletzten direkt nach der Überempfindlichkeit zu fragen.
Man streicht leise über den behaarten Kopf oder zieht leise an den Haaren.
Macht dann der Untersuchte Abwehrbewegungen oder äussert sich in seinem
Gesicht irgend ein Schmerzausdruck, dann kann man die genauere Untersuchung
vornehmen und wird dann staunen, wie exakt und scharf die Grenzen angegeben
werden. Das ist aber auch notwendig, da viele Unfallverletzte bei jeder Be¬
rührung des Kopfes an einer beliebigen Stelle Abwehrbewegungen ausführen.
Die Grenzen müssen ganz regelmässig bei wiederholten Untersuchungen dieselben
Linien zeigen, sonst sind dieselben nicht zu verwerten.
Von besonderer Bedeutung ist es, dass dem Begutachter die Möglichkeit
gegeben ist, bei positivem Befund der Zonen auf die richtige Lokalisation zu
schliessen, was bei dunklen Fällen oft von Vorteil ist. Stimmt diese dann mit
dem Ort des Traumas überein, dann wird der Fall sofort klar.
Es soll nun nicht gesagt sein, dass bei jedem Fall von Hirnläsion diese
Zonen vorhanden sind. Wir haben sie öfter bei schwerer Verletzung des Gehirns
nicht nachweisen können. Sind sie aber vorhanden, dann kann man mit größter
Wahrscheinlichkeit auf das Vorhandensein einer Verletzung des Gehirns schliessen.
Kopftranma und Spinaldruck.
Von Prof. H. Quincke. (Kiel-Frankfurt a./M.).
Bekanntlich sind frische Kopfverletzungen diagnostisch und prognostisch
sehr vorsichtig zu beurteilen: bei schweren Initialsymptomen allgemeiner Art
liegen manchmal, besonders wenn sie von Heerdsymptomen begleitet sind, schwere
anatomische Läsionen (Knochenbrüche, Zertrümmerungen, Blutungen) vor, während
sie andre Male nur durch Kommotion bedingt sind, in kurzer Zeit schwinden
und die Patienten schnell genesen. Kommotion und schwere anatomische Läsion
können auch miteinander kombiniert sein. Andrerseits sehen wir geringfügige
Anfangssymptome nach einem Kopftrauma sich im Verlauf weniger Stunden
erheblich verschlimmern; hier liegen meist Zertrümmerungen mit langsam
erfolgenden Blutungen vor.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invnlidenwesen Nr. 1011.
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Für die Beurteilung dieser Zustände gibt uns die Lumbalpunktion
ein wichtiges Hilfsmittel an die Hand; da sich subrachnoidal ergossenes Blut
wenigstens teilweise in den lockeren Räumen dieser Haut schnell verbreitet,
zeigt die entzogene Flüssigkeit unter solchen Umständen Blutgehalt. Druck¬
messung bei der Punktion lässt uns aber auch Erhöhung des Cerebrospinal¬
drucks erkennen, mag sie nun durch subarachnoidale oder subdurale Blutung
oder durch begleitende, vermehrte seröse Exsudation bedingt sein. Danach
werden wir eventuell zu Druckentlastung durch die Punktion selbst oder
durch direkten Eingriff auf den intracraniellen Blutheerd schreiten.
Es gibt aber auch eine reine seröse Meningitis nach Trauma; wenigstens
erscheint sie klinisch als selbständige Krankheit; ob ihr doch manchmal kleine
parenchymatöse Blutungs- und Zertrümmerungsheerde zu Grunde liegen, muß ich
dahingestellt sein lassen. Die Krankheit entwickelt sich bald schon im Lauf
des ersten Tages, bald erst in den folgenden Tagen in subakuter Weise, ge¬
wöhnlich ohne Fieber; Kopfschmerz, Schwindelgefühl, Erbrechen, Ohnmachts¬
anwandlungen treten in wechselnder Intensität auf. Bettlägrig sind die
Kranken nur in den akuten Fällen während der ersten Tage; der Spinaldruck
ist 200 bis 400 mm Wasser und mehr; die Flüssigkeit zeigt gewöhnlich keine
Vermehrung des Eiweißgehaltes, keine Zellen. Druckentlastung durch die
Punktion wirkt gewöhnlich momentan erleichternd, leitet manchmal die definitive
Heilung ein. —
In der Unfallpraxis spielen eine grosse Rolle die Spätfolgen der Kopf¬
verletzungen; sie schliessen sich ebensogut an Fälle mit leichtem wie an
solche mit schwerem initialem Krankheitsbilde an. Sehr oft steht die Intensität
und Hartnäckigkeit der Symptome ganz ausser Verhältnis mit der Bedeutung
des Falles im Anfang. Die Beschwerden sind: Kopfschmerz besonders bei
Körperbewegung mit Bücken, bei geistiger Anstrengung, Erregung, äusserer Wärme,
oft auch bei horizontaler Lage, — Schwindelgefühl und Brechneigung, besonders
bei Aufrichten und Wechsel der Körperstellung, — allgemeine Schlaffheit und
Unlust, körperliche und geistige Ermüdbarkeit, Gedankenlosigkeit, Geräusch¬
hyperästhesie, Schlaflosigkeit.
Der objektive Befund ist meist gering; nur manchmal finden sich Narben
am Kopf, auch wohl mit umschriebener Knochendepression. Oft ist der Kopf druck-
oder klopfempfindlich, allgemein oder an der verletzt gewesenen Stelle. Häufig
findet sich Variabilität der Pulsfrequenz und des Blutdrucks, manchmal auch der
Temperatur. *)
Man weiss, wie schwer die Frage zu beantworten ist: sind diese, meist
subjektiven Symptome begründet, sind sie übertrieben oder simuliert? Eine
gewisse Hilfe für die Antwort kann hier unter Umständen die Lumbal¬
punktion leisten.
Ich habe eine grössere Zahl von Fällen gesehen, teils als Objekte der
Behandlung, grösstenteils behufs Begutachtung. 32 von diesen Fällen sind für
die Analyse verwertbar. Es handelte sich: um Fall aus der Höhe auf den
Kopf, Fall auf ebener Erde mit Aufschlagen des Kopfes, Fall eines Steines,
Balkens etc. aus der Höhe auf den Kopf, Hufschlag oder dergl., Stoss des
Kopfes beim Aufrichten gegen einen Balken oder Anlaufen gegen eine offen¬
stehende Tür.
Meist waren leichtere oder schwerere Kommotionserscheinungen dagewesen,
sehr selten Symptome, die auf einen Hirnheerd hinwiesen. Es folgte (nicht
1) In einem meiner Fälle betrug die Tagessehwankung 1,0 bis 1,5° bei einem Mittel von
36,8 bis 37,0.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Nr. 10/11.
immer) ein Krankenlager von wenigen Tagen oder Wochen; an dieses schlossen
sich die Beschwerden unmittelbar an, um darauf häufig ganz oder fast ganz zu
verschwinden und erst wiederzukehren mit Wiederaufnahme der Beschäftigung
(Arbeit, Schulbesuch), manchmal erst nach Wochen oder Monaten.
Die seit dem Trauma verflossene Zeit betrug 2 Monate bis 18 Jahre.
Bei der diagnostischen Lumbalpunktion zeigten nun
a. 8 Fälle einen Druck von 170 bis 280 mm Wasser (mässig gesteigert)
b. 8 „ „ „ „140 biß 150 „ „ (wenig erhöht)
c. 16 „ „ „ „ 80 bis 120 „ „ (normal)
Es fand sich also in der Hälfte der Fälle bei rein subjektiven Be¬
schwerden als einziger objektiver Befund eine Erhöhung des Spinaldrucks
noch Monate und Jahre nach dem Trauma; Beziehungen der verflossenen
Zeit zum Mass der Drucksteigerung bestanden nicht. Das durchschnittliche
Symptomenbild der Gruppen a und b mit gesteigertem Spinaldruck war nicht
anders als das von c mit normalem. Die Drucksteigerung kann also — abgesehen
von ihrer Geringfügigkeit — nicht die Ursache der Beschwerden sein, für diese
muß man vielmehr Veränderungen in den Meningen annehmen; die Drucksteigerung
ist nur ein diagnostisch wertvolles Nebensymptom.
Während der Lumbalpunktion zeigten sich häufiger und ausgiebiger als bei
andren Leuten spontane Schwankungen des Spinaldrucks (um 10 bis 40mm).
Unverhältnismässig häufig zeigten sich in diesen Fällen auch Nachwehen der
Lumbalpunktion in Form von Kopfschmerz, Schwindelgefühl und Brechneigung
auch bei normalem Druck und wenn die Punktion unter allen Kautelen mit
minimaler Entleerung von Flüssigkeit gemacht war. Oft traten die Nachwehen
erst nach 4 bis 6 Stunden auf. Ältere Leute scheinen mehr dazu disponiert
zu sein als jüngere. Die Ursache für beide Erscheinungen ist wohl in einer
grossen Labilität der Gefässinnervation und grossen Reizbarkeit der Hirnhäute
in diesen Fällen zu suchen. Auch iiese ist vielleicht von diagnostischem Wert,
mahnt aber zugleich zu strengster Innehaltung der Vorsichtsraassregeln nach
der Punktion: in den ersten 24 Stunden (oder länger) völlige körperliche und
geistige Ruhe und horizontale Lage, Melden der Alkoholica. —
Wichtig ist der Befund der, wenn auch absolut nicht erheblichen, Druck¬
steigerung auch in älteren Fällen von Kopftrauma aus zwei Gründen: für die
Beurteilung des konkreten Falles ist sie von Wert als oft einziges objektives
Symptom. Für die Beurteilung der Fälle überhaupt zeigt sie uns, dass auch
bei sonst nur subjektiven Symptomen materielle Veränderungen in der Hälfte
der Fälle sicher da sind, dass solche also auch in einem Teil der andren Hälfte
eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben. 1 )
1) Etwas eingehendere Ausführungen über den Gegenstand finden sich in der Zeitschrift
f. Nervenheilk. Bd. 40. Dringend erforderlich sind genaue anatomische Untersuchungen solcher
Fälle von alten Kopftraumen. Sie könnten stattfinden, wenn die Leute später in Kranken¬
häusern an anderen Krankheiten sterben. Allerdings müsste die Untersuchung im einzelnen
Fall mit Rücksicht auf die im Leben bestandenen Beschwerden nur geführt werden.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 10/11. 391
Aus den Städtischen Thiemschen Heilanstalten.
Über die in der Yersieherangsgesetzgebung wirksamen un¬
günstigen seelischen Einflüsse nebst Vorschlägen zn ihrer
Beseitigung.
Von Dr. W. Kühne, Oberarzt.
Einstweilen, bis den Bau der Welt
Philosophie Zusammenhalt,
Erhält sie das Getriebe
Durch Hunger und durch Liebe.
(Schiller).
I.
Wie eine grosse Tat manchmal auch unbeabsichtigte und unerwünschte
Nebenwirkungen zeitigt, so hat auch das von Wilhelm dem Grossen ins
Leben gerufene und von seinen Nachfolgern fortgesetzte Friedens werk der
Arbeitergesetzgebung, welches von der edlen Absicht ausging „den Hilfsbe¬
dürftigen grössere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie An¬
spruch haben, zu hinterlassen“ neben den beabsichtigten segensreichen Folgen
gleichzeitig Wirkungen geäussert, wie sie weder in der Absicht noch in dem
Wunsche des Gesetzgebers lagen.
Es ist dies nicht verwunderlich. Handelt es sich doch um eine Gesetz¬
gebung, deren Früchte der Befriedigung des einen der beiden Haupttriebe des
Menschen, des Hungers, dienen sollen, wenn Krankheit oder Unfall den Menschen
unfähig machen, für sich und seine Familie den Lebensunterhalt zu erwerben.
Eine Gesetzgebung, die so tief in das ( . lenschliche Wesen eingriff und den
elementarsten und niedrigsten Trieb unter bestimmten Umständen befriedigen
sollte, musste gleichzeitig auch andere niedere Triebe und Leidenschaften des
nun einmal mit Schwächen und Fehlern behafteten Menschen wecken und ver¬
stärken, zumal die deutsche Gesetzbildung kein Vorbild hatte, nach dem sie hätte
gestaltet werden können, um diese Nebenwirkungen zu vermeiden. Freilich ist es
dankbarer, an einem Jubiläumstage der offensichtlichen segensreichen Wirkungen
einer Gesetzgebung zu gedenken und wenig verlockend sich mit den Schatten¬
seiten derselben zu befassen, aber nur die Kenntnis der Schattenseiten gibt die
Möglichkeit zu ihrer Beseitigung, und dadurch gewinnt die Feststellung von
Härten, Ungleichheiten und Nebenwii^cnngen des Gesetzes auch eine freundliche
und dankbare Seite: sie soll den Anstoss zur Abstellung derselben geben.
II.
Johann der muntere Seifensieder,
Erlernte viele schöne Lieder
Und sang mit unbesorgtem Sinn
Den Tag bei seiner Arbeit hin.
Zu beissen hat, er oft sehr wenig,
Doch war er froher als ein König,
Und seiner hellen Stimme Kraft
Durch drang die ganze Nachbarschaft.
Die Zeiten, in denen die Menschen so arbeiteten, wie einst Friedrich von
Hagedorn seinen munteren Seifensieder arbeiten lässt, sind vorüber. Das all-
mählige Aufgehen des selbständigen Handwerkerstandes in Grossbetrieben mit
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
vielen Angestellten und einem Arbeitgeber, die Erfindung und Verbesserung von
Maschinen, welche die Handarbeit ersetzen und in dergleichen Zeit viel mehr
leisten als ein Handarbeiter, die Arbeitsteilung, welche den Arbeiter nur an der
Herstellung eines Teiles des fertigen Objektes mitwirken lässt, haben zur Folge,
dass der Einzelne an der Güte des fertiggestellten Erzeugnisses nicht mehr das
Interesse und die Freude hat, wie der selbständige Handwerker, der sein Er¬
zeugnis von Anfang bis zu Ende durch die Geschicklichkeit seiner Hände ent¬
stehen und vollendet werden sieht.
Die Schnelligkeit, mit der in den Betrieben gearbeitet werden muss, in
denen der Gang der Arbeit durch Maschinen bestimmt wird, lässt eine beschau¬
liche oder wenigstens eine der Leistungsfähigkeit des einzelnen Menschen an¬
gepasste Arbeitsweise nicht zu. Der Gang der Maschine nimmt auf das bei den
einzelnen Menschen nach verschieden langen Arbeitszeiten eintretende und ver¬
schieden lang andauernde Erholungsbedürfnis keine Rücksicht. Die notwendige
Folge dieser wirtschaftlichen Entwicklung und Arbeitsweise ist die, dass die
„Arbeitsfreude“ schwindet, die Arbeitsfreude, welche jene innere Befriedigung
darstellt, die den Menschen erfüllt, wenn er mit ganzem Herzen bei einer Arbeit
gewesen und diese gelungen ist, die Arbeitsfreude, die den Ansporn zur
Schaffung neuer Werte bildet.
Ein Teil der heutzutage in gewerblichen Betrieben schaffenden Menschen
arbeitet nicht, weil ihnen Arbeit ein notwendiges Bedürfnis ist, sondern weil
der Selbsterhaltungstrieb, der Hunger, sie zur Arbeit zwingt.
Durch das Aufgehen des selbständigen Mittelstandes in Grossbetrieben wird ein
Heer von Arbeitnehmern gegenüber verhältnismässig wenigen Arbeitgebern geschaffen.
Vergleicht der Arbeitnehmer sein Einkommen mit dem des Arbeitgebers ohne Rücksicht
auf den schwankenden Verdienst des Unternehmers, auf ungünstige Konjunkturen, schlechte
Geschäftsjahre, so tritt oft ein grelles Missverhältnis zwischen Arbeiterlohn und Unter¬
nehmergewinn hervor, ein Missverhältnis, welches umso stärker wirkt, als der körper¬
lich Arbeitende seine Tätigkeit als die schwerere anzusehen pflegt, sie überschätzt und nur
die glänzenden, in die Augen springenden Ausseuseiten im Leben des Unternehmers sieht.
Hierdurch entsteht Unzufriedenheit, welche unter blosser Hervorkebrung
dieser glänzenden Ausseuseiten „künstlich“ genährt, Neid, leider manchmal auch
Hass gegen den wirtschaftlich besser Gestellten schafft.
Ausser dieser grösstenteils durch die Art der wirtschaftlichen Entwicklung ge¬
schaffenen Grundstimmung eines Teiles unseres arbeitenden, der Versicherungspflicht
unterliegenden Volkes sind es gewisse allgemein menschliche Charaktereigenschaften,
welche die beabsichtigten wohltätigen Wirkungen der sozialen Gesetzgebung in das Gegen¬
teil verkehren können.
Es sind dies 1. rechthaberisches Wesen, 2. Begehrlichkeit.
Das eigensinnig rechthaberische Wesen ist mehr bestimmten Stammesarten
unserer germanischen Rasse eigentümlich. So pflegen z. B. unsere wendischen Bauern
um Nichtigkeiten Prozesse anzustrengen und ganz einsichtslos um eines geringfügigen
Objektes willen lieber die Existenz ihrer Wirtschaft auf das Spiel zu setzen, ehe sic
ihrem Nachbar einen Fuss breit Feldrain abtreten.
Der Prozesshansel ist ja auch eine allgemein bekannte Erscheinung!
Diese Sucht zur Rechthaberei macht sich natürlich auch bei den Verfahren
vor den Schiedsgerichten und dem Reichs-Versicherungs-Amt geltend, um so
mehr als hier das Streitverfahren für die Rentensucher kostenlos ist und ihre An¬
sprüche niemals in dem Maße befriedigt werden können, wie sie erwartet haben;
denn nach dem Gesetz kann niemals die volle Lohneinbusse entschädigt wer¬
den, sondern nur 2 / 3 derselben.
In unserem Zeitalter der Nervosität gibt es auch viele angeboren Nervöse,
denen oft ein Hang zum Egoismus, zur Rechthaberei innewohnt. Diese fühlen
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 393
sich durch jede Entscheidung, die nicht zu ihren Gunsten ausfällt, persönlich ge¬
kränkt und suchen die Ursache niemals in eigner falscher Auffassung, sondern
in Parteilichkeit der Richter, Übelwollen des Untersuchers, eine Auffassung, die
genährt und gestärkt wird, wenn es sich um arbeitsunlustige und unzufrieden
gewordene Menschen handelt, wie sie oben geschildert sind. Bei solchen Leuten
entstehen dann leicht, namentlich wenn ihnen in den ärztlichen Gutachten durch
falsche Diagnosenstellung tatsächlich Unrecht getan oder durch Zuschriften von
der Berufs-Genossenschaft der unberechtigte Vorwurf der Übertreibung oder gar
der Simulation gemacht wird, schwere geistige Veränderungen, die sich bis zum
ausgesprochenen Verfolgungswahn steigern können. Jede verzögerte Antwort
auf ihre oft viele Seiten umfassenden Berufungsschriften fassen sie als persönliche
Schikane auf. Derartige Kranke sind es namentlich, welche in den Berufungs¬
schriften von „Klassenjustiz“ reden und Unzufriedenheit über die Versicherungs¬
gesetzgebung säen, während doch in Wirklichkeit die Rechtsprechung in der
Versicherungsgesetzgebung dem humanen, den Absichten des Gesetzgebers
entsprechenden Grundsätze folgt: „Im Zweifelsfall für den wirtschaftlich
Schwächeren.“
Während rechthaberisches Wesen auch in den Verfahren vor den ordent¬
lichen Gerichten oft eine Rolle spielt und die Ursache langwieriger Prozesse ist,
weckt die soziale Versicherungsgesetzgebung noch andere niedere Charakter¬
eigenschaften.
Die Tatsache des Versichertseins birgt einen Anspruch auf Rente in sich.
Dieser Anspruch auf Rente verführt zur Unwahrhaftigkeit und reizt die
Begehrlichkeit.
Aus der mangelnden Berufs- und Arbeitsfreude eines Teiles der versicherten
Volksklassen, der Unzufriedenheit mit ihrer wirtschaftlichen Lage und dem Neid
und Hass gegen den Besitzenden bildet sich eine Stimmungslage, in der Einzelne
jedes Mittel, sich einen Vorteil zu verschaffen und den wirtschaftlich Starken
zu schädigen nicht nur für erlaubt, sondern für berechtigt halten.
Kann es daher Wunder nehmen, wenn sie der Versuchung erliegen und
sich materiellen Vorteil zu verschaffen suchen, wo sich eine günstige Gelegen¬
heit für sie bietet, zumal wenn sie einen Anspruch darauf zu haben glauben?
Sie erliegen dieser Versuchung umso leichter, als eigentümlicherweise selbst bei
Leuten in auskömmlichen Verhältnissen die eigenartige Auffassung herrscht, dass
die Übervorteilung nichts Böses sei. wenn sie nicht einem Menschen gilt, sondern
etwas Unpersönlichem, z. B. dem Fiskus. Wird man da auf den wirtschaftlich
Schwachen einen Stein werfen können, wenn er zu seinem Vorteil von dem Staat
oder der Privatversicherung eine Entschädigung herauszuschlagen sucht, die viel¬
leicht einmal einen Notpfennig für ihn bilden kann? Es wäre geradezu sonder¬
bar, wenn er die Gelegenheit, zu einer kleinen „Pension“ zu kommen, nicht
wenigstens zu ergreifen versucht. Tatsächlich versucht er es auch in den meisten
Fällen. Dies ist aber nur dadurch möglich, dass Krankheitserscheinungen, welche
überhaupt nicht vorhanden sind, vorgetäuscht (simuliert) werden, was er-
fahrungsgemäss seltener vorkommt, oder dass wirklich vorhandene, aber unbe¬
deutende und bei gutem Willen zu überwindende Beschwerden übermässig auf¬
gebauscht, übertrieben, werden. Letzteres ist ausserordentlich häufig und
setzt voraus, dass es der Verletzte mit der Wahrheit nicht genau nimmt.
Ich halte daher den Standpunkt der Ärzte, welche meinen, dass Übertreibung
und Begehrlichkeit bei den Versicherten nur selten vorkomme, für falsch, weil dies
wider die menschliche Natur und auch nicht mit den folgenden Erfahrungen in
Einklang zu bringen wäre: Es Hesse sich sonst nicht verstehen, dass in der Sprech¬
stunde bei Privatpatienten nur sehr selten Übertreibung vorkommt, bei den ver-
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sicherten Patienten aber so häufig, dass man von einer physiologischen,
d. h. natürlichen Übertreibung gesprochen hat.
Es wäre nicht verständlich, wie es kommen kann, dass versicherte Patienten, wenn
man nach gründlicher Untersuchung ihnen sagt, dass ihr Leiden nicht so schlimm wäre,
wie sie glauben, bald jammernd, bald entrüstet erklären, das glaubten sie nicht, sie
wüssten es besser, sie seien schwer krank, sie würden nicht mehr lange leben, während
die Privatpatienten selbst in wirklich schweren Fällen freudig aufatmend das Sprech¬
zimmer verlassen. Wie wollte man es ferner erklären, dass bei den Studenten nach oft
mit Knochensplittern einhergehenden Kopfverletzungen nur selten Beschwerden Zurück¬
bleiben, trotzdem hier meist gleichzeitig noch andere Schädigungen einwirken, z. B. über¬
mässiger Alkoholgenuss, geschlechtliche Ausschweifungen, während fast jeder renten¬
berechtigte Arbeiter, auch wenn er noch jung und widerstandsfähig ist, selbst nach
harmlosen Weichteilverletzungen des Kopfes noch jahrelang über Beschwerden klagt
Woher kommt es, dass, wie Döllken auf einem in Dresden gehaltenen Vortrag
ausführt, die nach nicht entschädigungspfiichtigen Unfällen auftretenden nervösen Störungen
z. B. bei Offizieren nach Sturz vom Pferde, bei Frauen nach Geburten (auch die Geburt
ist ein einer Verletzung gleichbedeutender Vorgang) in einem Teil der Fälle ganz
schwinden, in anderen sich erheblich bessern, fast niemals aber zur dauernden, völligen
Erwerbsunfähigkeit führen, während die rentenberechtigten Verletzten angeben, dass es
immer schlimmer mit ihnen werde und manche viele Jahre, bis in die Jahrzehnte völlig
erwerbsunfähig bleiben ?
Oder kommt es doch manchmal zu einer Heilung? Gewiss! Wenn, was
bei Privatversicherungen möglich ist, eine einmalige Abfindungssumme gezahlt
worden ist, „dann tritt die. „Heilung“ manchmal unanständig schnell nach
erhaltener Abfindung ein. Das böse Beispiel reizt andere, wird als Ent¬
schuldigung für das eigene Verhalten angeführt, das Gefühl für die Wahrheits¬
liebe geht verloren, weil man bei anderen das gleiche Verhalten sieht „Der
Betrug wird in gewissen Kreisen Mode und verliert seinen Makel“ (Quincke).
Die Ursache dieser mangelnden Wahrheitsliebe ist die Begehrlichkeit.
Diese ist nicht kennzeichnend für eine bestimmte Klasse von Menschen, sondern
findet sich in allen Schichten unseres Volkes, wie überhaupt der Menschheit, die Be¬
gehrlichkeit in ihrem höchsten Grade als Habgier und Geiz vielleicht mehr bei den
besitzenden Klassen, weil der Arbeiter meist alles, was er verdient, zu seinem
Lebensunterhalt verbraucht und daher gar nicht in die Lage kommt, sich „etwas 41
zurückzulegen, dessen Vermehrung ihn reizen würde. Die einzige Gelegenheit
bietet sich ihm allerhöchstens bei Erlangung einer Rente. Wenn das Vorliegen
von Begehrungsvorstellungen in den Akten und Gutachten verhältnismässig nur
selten erwähnt ist. so hat dies seine Ursache in Gründen der „Vorsicht“.
Die Annahme von Begehrungsvorstellungen schliesst eine gewisse Be¬
schuldigung in sich. Das Vorliegen von Begehrungsvorstellungen kann aber der
Arzt im Einzelfalle meist in einer den Richter überzeugenden Weise nicht
nachweisen, ihr Vorhandensein vielmehr nur aus einer Reihe von Umständen
vermuten.
Welche Bolle der Begriff Rente in der Vorstellung vieler Verletzten spielt, geht
aus der wenigstens hier bei uns gemachten Erfahrung hervor, dass man, wenn man hier
einen Verletzten, der nach Ablauf der 13wöchigen Karrenzzeit in die Anstalt kommt,
fragt, ob er einen Unfall gehabt hat, in vielen Fällen die Antwort „nein“ erhält. Er
meint damit, er habe keine Rente bekommen. Unfall und Rente sind gleichbedeutende
Begriffe geworden.
Hiermit soll nicht gesagt sein, dass allen Rentenansprüchen immer oder
allein Begehrungsvorstellungen zu Grunde liegen. Meist wirken noch andere
seelische Einflüsse gleichzeitig ein, nämlich
1. die ebenfalls durch das Recht auf Entschädigungsansprüche begünstigte
Erschlaffung der Energie und
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2. die bei schon gewährter Rente durch die Angst um den Verlust der¬
selben gezüchtete krankhafte Selbstbeobachtung.
Jeder Mensch, der durch eine Krankheit oder einen Unfall gezwungen ist,
längere Zeit die Arbeit auszusetzen, muss eine gewisse Energie an wenden, um
die Arbeit wieder versehen zu können, da die arbeitsentwöhnten Muskeln sich
erst wieder an ein gewisses Mass von Leistung gewöhnen müssen. Sie antworten
beim ersten Arbeitsversuch mit schmerzhaften Empfindungen, genau so wie bei
jemanden, der längere Zeit nicht geturnt oder geritten hat und diese Leibes¬
übungen wieder auszuüben beginnt.
Auch ein solcher Mensch bekommt nach den ersten Versuchen ein Ziehen
in allen Gliedern, den bekannten ,.Muskelkater“. Er lässt sich aber deswegen
nicht von der Fortsetzung der Leibesübungen abhalten.
Bis zu einem gewissen Grade kann eben jeder Mensch seine Beschwerden
durch Energieaufwand beherrschen. Welche schönen Früchte die Energie
zeitigen kann, möchte ich an 2 Beispielen erläutern.
Ich kenne 2 Offiziere, welche beide schwere Hirnverletzungen erlitten haben, der
erste eine schwere Hirnerschatternng wahrscheinlich mit Blutung ins Kleinhirn, der
zweite einen Schädelbruch mit Quetschung des Hirns, Halbseitenlähmung und nach¬
folgender vorübergehender Geistesstörung. Beide Offiziere versehen wieder ihren Dienst.
Der erstere reitet sogar Wettrennen. Beide rafften sich anfangs unter Aufbietung aller
Kräfte zusammen, um ihren Beruf nicht aufzugeben.
Kein rentenberechtigter Verletzter würde wohl nach einer derartigen Ver¬
letzung seine Tätigkeit in unbeschränktem Umfange wieder aufnehmen. Die
Mehrzahl würde sogar wahrscheinlich bis an ihr Lebensende Vollrente beziehen
und dies nur, weil sie nicht dasselbe Maß von Energie zur Überwindung der
Beschwerden anwendet. Sie wenden es nicht an, weil das Recht auf Unter¬
stützung ihre Tatkraft lähmt.
Früher zwang und auch jetzt noch zwingt den nicht rentenberechtigten
Unfallverletzten der Selbsterhaltungstrieb die Arbeit möglichst bald wieder auf¬
zunehmen, da er nirgends einen Rückhalt hat.. Deshalb gab es auch früher trotz
der mangelhafteren ärztlichen Behandlungsmethoden bei gleicher Art und Zahl
der Unfälle viel weniger Erwerbsbeschränkte und Erwerbsunfähige.
Die die Energie lähmende Wirkung des Anrechtes auf Rente macht sich besonders
bei den Verletzten geltend, welche dem Alkoholismus ergeben sind. Der Alkoholist hat
an sich schon eine geschwächte Energie; er rafft sich manchmal erst dann zur Arbeit
auf, wenn äusserste Not ihn treibt. Dies hindert aber die Versicherung. Mit dem An¬
spruch auf Rente hat er einen Rückhalt. „Er muss ja Rente bekommen“. Wenn diese
auch klein ist, so reicht sie doch aus, um wochenlang ohne Tätigkeit zu leben und
seinen Alkoholdurst befriedigen zu können. Dann wird, weil die Not zwingt, eine zeit¬
lang gearbeitet, bis wieder die Rente eintrifft und damit eine Zeit der „Erholung“ ein-
treten kann. Durch diese Arbeitsunterbrechung wird gleichzeitig der Beweis erbracht,
„dass regelmässige Arbeit ihm unmöglich ist“. So begünstigt die Rentengewäh-
rung die Arbeitsunlust des Alkoholisten.
Bei anderen ist die Energie schon vor dem Unfall vermindert gewesen
infolge angeborener oder im Laufe des Lebens erworbener Nervenschwäche, mit
der in unserem Zeitalter der Nervosität ein grosser Teil, vielleicht die Mehrzahl
der erwerbstätigen Menschen behaftet ist. Untersuchungen erwerbsfähiger Ar¬
beiter haben dargetan, dass ein Teil derselben deutlich nachweisbare Erschei¬
nungen von Nervenschwäche bot, ohne etwas davon zu wissen. So lange sie
regelmässig ihre gewohnte Arbeit verrichten, tritt die durch die Nervosität er¬
zeugte Willensschwäche nicht hervor, da nicht mehr als die gewohnten An¬
sprüche an ihre Energie gestellt werden. Sobald aber eine Krankheit oder ein
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396 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Unfall sie aus dem gewohnten Gleise reisst, raffen sie sich nach Ablauf der
Krankheit oder der Unfallfolgen nur schwer zur Aufnahme der früheren Tätig¬
keit auf.
Es ist bei ihnen ein viel grösseres Maß von Energie dazu notwendig als
hei gesunden Menschen und wenn sie keine Arbeitsfreude haben, unzufrieden
sind oder wenn die Begehrlichkeit durch die Aussicht auf Bente geweckt ist,
geht dieser notwendige Aufwand von Energie über ihre Kraft, sie fühlen sich
unfähig und suchen nun, da sie doch Mittel zum Lebensunterhalt haben müssen,
unter allen Umständen eine möglichst hohe Rente zu erlangen und zwar in
diesen Fällen in gutem Glauben an ihre durch den Unfall erzeugte Arbeits¬
unfähigkeit. Dieser gute Glaube an ihre Arbeitsunfähigkeit wird ausserdem
verstärkt und gefestigt durch Massnahmen in der Ausführung der Gesetzgebung,
die sich vermeiden Hessen:
Manche gesunde Menschen, vor allen Dingen aber nervöse zeigen eine Eigen¬
schaft, welche gerade in der Versicherungsgesetzgebung eine verderbliche Rolle
spielt: Die Beeinflussbarkeit (Suggestibilität), d. h. die blosse Kenntnis
irgend welcher harmloser krankhafter Vorgänge und Zustände, mit denen
sie behaftet sind, von deren Vorhandensein sie aber nichts wussten, da sie keine
Beschwerden hatten, Vorgänge und Zustände, die aber den Laien, der ihre
Bedeutung nicht einzuschätzen weiss, doch beunruhigen und erregen können, ruft
bei ihnen die Befürchtung hervor, dass sie an einem schweren Leiden
erkrankt sind.
Diese Befürchtung kann bei hysterischen Personen, die besonders suggestibel
sind, durch sogenannte Autosuggestion zur Verstärkung der vorhandenen
bedeutungslosen oder sogar zur Hervorrufung neuer Krankheitserscheinungen
und damit zur Schaffung schwerer Krankheitszustände führen.
Die Kenntnis von dem Vorhandensein harmloser Veränderungen erhalten
die Verletzten aber dadurch, dass ihnen der Inhalt der für das Schiedsgericht
und R.-V.-A. erstatteten Gutachten mitgeteilt wird.
Besonders verderblich wirkt die Suggestion, wenn in diesen Gutachten das
Wort „nervenkrank“ gebraucht wird. Dieses Wort hat bei den Unfallverletzten
die untrennbar mit ihm verknüpfte Vorstellung „unheilbar krank“. Diese Vor¬
stellung ist so in die Massen gedrungen, dass der Arzt ohnmächtig ihr gegen¬
übersteht und gerade auf die suggestive Kraft dieser Vorstellung ist es zurück¬
zuführen, dass die Schar der nervenkranken Unfallrentner so angeschwollen und
jeder Behandlung unzugängUcb ist.
Leider wird das Wort besonders oft in den Gefälligkeitsattesten gebraucht,
die manche und zwar fast immer dieselben Ärzte doch noch auszustellen nicht
unterlassen können, oft sogar in der Form „schwer nervenkrank“ mit dem Zu¬
satz „und dauernd völlig erwerbsunfähig“. Ein solcher Zusatz ist aber die ge¬
fährlichste Suggestion. Sie ist es, die den Menschen erst schwer krank und
dauernd völlig erwerbsunfähig macht, nicht der Unfall, ganz abgesehen davon,
dass diesen Zusatz „dauernd völlig erwerbsunfähig“ namentlich bei einem jugend¬
lichen Unfallnervenkranken dieser Art selbst der erfahrenste Arzt nicht machen
kann und darf, wenn er sich nicht der Gefahr einer Blamage aussetzen will.
Suggestiv schädlich wirkt fernerhin die an sich berechtigte Tatsache,
dass der Arzt bei Unfallverletzten, um sie zur Arbeit anzuspornen, die Rente
nicht niedriger bemessen darf, als dem Zustande des Verletzten ent¬
spricht Dadurch fällt aber wieder jener Antrieb weg, der den nicht renten¬
berechtigten zur Aufnahme der Arbeit treibt: die Sorge um die Existenz.
Schätzt man den Verletzten seinem Zustand entsprechend auf 10<>° 0
Erwerbsunfähigkeit, so erhält er damit die ärztliche Beglaubigung.
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dass er wirklich völlig erwerbsunfähig sei und ist von dieser Vor¬
stellung nur schwer abzubringen.
Der Inhalt des Gutachtens ist manchmal auch eine der Quellen, aus denen
.Rechtskonsulenten und Versicherte die unbeabsichtigte Belehrung schöpfen,
welche Erscheinungen bei dem Untersuchten fehlen, damit Unfallfolgen anerkannt
werden und wie er es machen muss, dass diese Erscheinungen auftreten. Es
handelt sich hierbei um Erscheinungen, deren Auftreten von dem Willen des
Untersuchten abhängig sind (Schwindel, Störungen des Hautgefühls).
Durch die Mitteilung des Inhaltes der Gutachten wird also bei
suggestiblen Menschen oft eine Krankheit erzeugende Suggestion
ausgeübt, moralisch Minderwertigen der Weg gezeigt, sich auf un¬
rechtmässige Weise auf Kosten Anderer einen Vorteil verschaffen
zu können. Die suggestive Kraft der Vorstellung von der Unheilbarkeit der
sogenannten viel berüchtigten „traumatischen Neurosen“, d. h. der funktionellen Ner¬
venkrankheiten nach Unfällen geht soweit, dass ein Kranker den anderen
beeinflusst, wie man dies auch bei den sogenannten induzierten Geistesstörungen
sieht. Diese Beeinflussbarkeit im Verein mit dem vielen Hysterischen eigen¬
tümlichen Nachahmungstrieb stellt gewissermassen eine seelische Infek¬
tion dar, welche wie eine Infektionskrankheit sich ausbreitet und bewirkt,
dass die Neurosen nach Unfällen einer seelischen Epidemie gleichen,
wie sie das Mittelalter als die Bilderstürmer, die Flagellanten usw. ge¬
habt hat.
Die Feststellung dieser Tatsachen ist namentlich deswegen bemerkenswert,
weil die Zahl der nervösen Menschen zurzeit eher zunimmt, teils infolge der
fortdauernd steigenden Ansprüche an die körperliche und geistige Leistungs¬
fähigkeit und die dadurch bedingte übermässige Abnutzung der Nervenkraft,
teils durch den Schutz der körperlich und geistig Schwachen, welche sonst der
Kampf ums Dasein vorzeitig vernichtet hätte. Durch letzteren Umstand wird
eine minderwertige Gattung von Menschen erhalten, welche minderwertige Nach¬
kommen zeugen. Diese mit angeborenem, minderwertigem Nervensystem behaf¬
teten Menschen sind es gerade, welche die schwersten Formen der Nerven¬
störungen nach Unfällen bieten.
Die Gewährung einer Rente erzieht ferner oder vielmehr, da man bei
dem Wort erziehen immer an einen guten Zweck denkt, verführt zur krank¬
haften Selbstbeobachtung. Auch derjenige, dem die Gesundung höher steht
als der Rentenbezug, befindet sich nach dem Unfall, so lange er noch nicht völlig
hergestellt ist, in einem seelischen Spannungszustand: Wirst du auch wirklich
wieder gesund werden und deine Arbeit aufnehmen können?
Selbst wenn nun wirklich sein Zustand sich bessert, er aber doch noch
Beschwerden fühlt und er soll nun untersucht werden, so kommt der bange
Zweifel: Wird der Arzt auch finden, dass du noch Beschwerden hast, oder ent¬
zieht er dir die Rente und du sollst arbeiten, obwohl du nicht kannst?
In diesem seelischen Spannungszustand achtet der Verletzte auf jede Regung
seines Körpers. Er wird überempfindlich, nimmt an sich bedeutungslose Organ¬
empfindungen wahr und wird dadurch zum Spielball und Sklaven seiner krank¬
haften Empfindungen. Sein eigener Körper steht im Vordergründe seines In¬
teresses, egoistisch denkt er nur an sich. Er wird so zur krankhaften
Selbstbeobachtung erzogen, die bei geeigneter Veranlagung zur Hypochon¬
drie ausartet.
Von welcher Bedeutung die Tatsache des Versichertseins auf den Verlauf
von entschädigungsflichtigen Unfallfolgen ist, geht recht deutlich aus folgenden
Beobachtungen hervor.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Braun hat aus den österreichischen bahnärztlichen Geschäftsbüchern die Unfälle
zusammengestellt, die sich im Laufe von 20 Jahren (1885—1904) ereignet hatten. Die
Schaffung der Unfallversicherung in Österreich fiel in das Jahr 1895, so dass Braun
die in den 10 Jahren vor Schaffung des Unfallgesetzes eingetretenen Verletzungen und
ihre Folgen mit denen vergleichen konnte, die in den nach Schaffung des Gesetzes folgen¬
den 10 Jahren sich gezeigt haben. Aus einem Vergleich beider Jahrzehnte ergibt sich
nun Folgendes:
Betrachten wir die Heilungsergebnisse der ersten 10 Jahre (1885—1894), so ersehen
wir daraus, dass in den ersten 5 Jahren überhaupt gar kein Verletzter ungeheüt oder nur
gebessert entlassen,wurde, alle Verletzten hatten ihren früheren Dienst wieder angetreten.
In den anderen 5 Jahren sind nur 7 vereinzelte Fälle, welche nach sehr schweren
Verletzungen entweder mit einem körperlichen Schaden für leichteren Dienst tauglich
wurden oder mit grösseren Schäden zu jedem Dienste untauglich erschienen.
Bei allen diesen Verletzten sind rein körperliche Schäden als
Unfallfolgen zurückgeblieben und es muss die Tatsache hervor¬
gehoben werden, dass in den ganzen 10 Jahren kein einziger Ver¬
letzter wegen einer nervösen Erkrankung dienst- oder erwerbsun¬
fähig geworden ist.
Gegen den Einwand, dass die Neurasthenie zu dieser Zeit noch nicht genug
bekannt gewesen und deswegen die Erkrankung nicht erkannt worden sei, führt
Braun an, dass in den Büchern sich auch Leute mit Erkrankungen an Neura¬
sthenie verzeichnet finden, dass diese namentlich herausgehoben und sorgfältig
darauf geprüft worden sind, ob nicht ein früher erfolgter Unfall als die Ursache
der nervösen Erkrankungen gefunden werden könnte. Es stellte sich aber her¬
aus, dass keine einzige dieser mit Neurasthenie behafteten Personen
jemals einen Unfall erlitten hatte.
Vergleicht man hiermit die Ergebnisse des zweiten Jahrzehntes (1895—1904) so
finden sich schon vom ersten Jahre an ungünstigere Heilergebnisse, die im Laufe der
Jahre immer ungünstiger werden. „Es erscheint von nun an Jahr für Jahr eine Anzahl
Verletzter, die als nur gebessert für leichteren Dienst, noch mehr aber als ungeheilt nach
Ablauf ihrer Krankenkassenansprüche aus der bahnärztlichen Behandlung entlassen und
von der Unfallanstalt versorgt werden mussten.“
Ziffernmäßig ergibt sich, dass in den Jahren 1885—1894 von 381 Verletzten
10 Personen gebessert = 1,58 Proz., ungeheilt, d. h. erwerbsunfähig 1 Person = 0,26 Proz.
entlassen wurden, in den Jahren 1895—1904 auf 598 Verletzte 16 für leichteren Dienst
gebesserte, also halbinvalide = 2,4 Proz. und 46 ungekeilte, d. h. erwerbsunfähige Per¬
sonen = 6,6Proz. entfielen. Wir haben also in den letzten 10 Jahren 26 mal so
viel Erwerbsunfähige als in den ersten.
Dieses ist aber nicht der einzige Unterschied zwischen den beiden Zeit¬
räumen. Wir finden im zweiten Jahrzehnt als die Ursache der teilweisen oder
vollen Arbeitsunfähigkeit im Gegensatz zum ersten, in welchem wir durchwegs
körperliche Gebrechen vorfanden, in der Mehrzahl der Fälle nur nervöse Er¬
krankungen ohne jede körperliche Schädigung und diese machen auch
das Plus des Prozentsatzes der Erwerbsunfähigen aus, denn die rein durch körper¬
lichen Gebrechen verursachte Erwerbsunfähigkeit beträgt kaum 1,25%.
Das erste sozusagen erfolgreiche Auftreten der traumatischen
Neurose fällt in das Jahr 1896.
Der Höhepunkt wurde im Jahre 1903 erreicht, in welchem von schwereren
Verletzungen zwar nur zwei verzeichnet sind, dagegen bei 87 Verletzten (zu¬
meist einfachen Quetschungen) nicht weniger als 12 Neurasthenien (=14%!)
als Folgekrankheiten auftraten.
Wir haben also gesehen, dass die Entstehung der „sogenannten
traumatischen Neurose“ mit der Schaffung des Unfallversicherungs-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11. 399
gesetzes zusammenfällt. Auch die Erfahrungen in anderen Ländern sind
die gleichen. Es hiesse vor Tatsachen die Augen verscbliessen, wenn man dieses
Zusammenfallen nur als ein ganz zufälliges bezeichnen wollte.
Gewiss gibt es auch bei den nicht rentenberechtigten Verletzten Neurosen,
welche nie heilen und sich nie bessern; diese sind aber selten, bei den renten¬
berechtigten Verletzten sind sie fast die Eegel. Dieser grelle Widerspruch ist
es, welcher beweist, dass ausser der Verletzung noch etwas anderes wirksam
sein muss und das ist die Tatsache des Versichertseins, d. b. des Anspruches
auf Entschädigung und der hierdurch geweckten seelischen Eigenschaften: der
mangelhaften Wahrheitsliebe, der Begehrlichkeit, Energielosigkeit, der Beein-
flussbarkeit, des bösen Beispiels, der Nachahmungssncht und des krankhaften
Selbstbeobachtungstriebes.
Quincke-Kiel hat diese Wirkung der Versicherungsgesetzgebung mit fol¬
genden Worten geschildert: „Früher auf sich selbst angewiesen und nur
die Gesundung als Ziel im Auge„ denkt jetzt jeder Verletzte an die
Hilfe, auf die er eventuell auch Anspruch hat; das schwächt seine
Selbständigkeit und Energie, das demoralisiert. So wirkt das Unfall¬
gesetz umgekehrt wie die allgemeine Wehrpflicht. War die nächste
Veranlassung und das Endziel bei ihrer Einführung die Verteidigung des Vater¬
landes, so wirkt sie doch auch erzieherisch auf den einzelnen, vor allem dadurch,
dass sie ihn lehrt, Unbequemlichkeiten nicht zu achten, die eigene Person hintenan
zu stellen und als Glied eines grösseren Ganzen gemeinsame Ziele zu erstreben.
So dämpft sie den Egoismus, die Unfallversicherung züchtet ihn in der Sorge
um das liebe „Ich“. Die allgemeine Wehrpflicht betont die Pflicht, die Unfall¬
versicherung das Recht des Einzelnen. Vieler Jahrzehnte hat es bedurft, um
die erzieherische Wirkung der ersteren auf die Nation voll zur Geltung zu
bringen; der depravierende Einfluss des Unfallgesetzes ist schon jetzt bemerkbar,
er wird im Laufe der Jahre immer deutlicher zum Vorschein kommen“.
Schliesslich schafft auch der Wortlaut des Gesetzes und die Art der
Ausführung desselben unerwünschte Stimmungen, welche zwar vorauszusehen,
aber nicht zu vermeiden waren. Einen Teil derer, welche die Wohltaten der Ver¬
sicherungs-Gesetzgebung bei einer Krankheit oder nach einem Unfall zu erlangen
hoffen, wird eine Enttäuschung zu teil. Sie muss ihnen zu teil werden, da
sie aus Unkenntnis des Gesetzes mehr erwarten, als ihnen nach dem Wortlaut
des Gesetzes zuteil werden kann. So entschädigt das U.-V.-G. nicht jeden
Unfall schlechthin, sondern nur solche Unfälle, welche mit der Betriebsarbeit
des Verletzten in Zusammenhang stehen (Betriebsunfälle). Der Verletzte er¬
wartet aber oft eine Entschädigung auch für einen Unfall, den er sich ausserhalb
des Betriebes zugezogen hat, manchmal zu dieser trügerischen Hoffnung dadurch
verleitet, dass die Privatversicherungen jeden Schaden schlechthin zu entschädigen
pflegen. Bei wirklich eingetretenem Betriebsunfall wird wiederum häufig ein
Schadenersatz erwartet blos auf die Tatsche hin, dass überhaupt ein Unfall statt¬
gefunden hat, auch wenn derselbe keine erwerbsbeschränkenden Folgen hinter¬
lassen hat Nur in letzterem Falle tritt aber die Entschädigung ein. Schliesslich
glauben einige ein Schmerzensgeld beanspruchen zu dürfen, wie dies im zivil-
rechtlichen Verfahren bei Unfallverletzungen möglich ist. Auch ein solcher An¬
spruch muss abgewiesen und der Betreffende damit enttäuscht werden, da ein
Entschädigung hierfür nicht gewährt wird. Die Tatsache ferner, dass die B.-G.
häufig erst nach Ablauf von 13 Wochen nach dem Unfall die Behandlung ein-
treten lässt, d. h. zu einer Zeit von welcher ab dem Verletzten das Recht auf
Entschädigung zusteht, erweckt in ihm die Vorstellung, dass er jetzt nur behandelt
werden soll, damit die B.-G. die Rente nicht zu zahlen braucht. Es entsteht
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400 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
dadurch ein Gefühl des Misstrauens gegen die Anordnungen der B.-G., das
hei Nervenkranken der Heilung nicht förderlich sein kann. Diese Empfindung
wird gestärkt durch die Langsamkeit des Rentenfestsetzungsverfahrens, infolge
derer die Verletzten manchmal 3 bis 4 Monate lang ohne Unterstützung bleiben.
Schliesslich sei noch der Gewissenlosigkeit mancher Rechtskonsulenten
gedacht, welche, wie ich mehrfach gefunden habe, um des eigenen Vorteils willen
den zufriedenen Verletzten erst in einen Rentenkampf hineintreiben. Der Erfolg
desselben bringt ihnen mit Sicherheit das Einstreichen des Honorars für die oft
umfangreichen und mit der Dauer des Prozesses an Zahl zunehmenden Berufungs¬
schriften, dem Verletzten aber meist nicht die Erfüllung der in ihm erst erweckten
Hoffnung auf Rentenerhöhung, wohl aber eine Zunahme der nervösen Be¬
schwerden infolge der Aufregung des Rentenkampfes, die bekanntlich nicht
entschädigt wird, wenn der Rentenkampf unberechtigt geführt worden ist
III.
Dies waren die seelischen Einflüsse, welche teils bereits vor dem Unfall
vorhanden, teils erst im Verlaufe der Regelung des Unfallschadens entstanden
sich in der Versicherungsgesetzgebung einzeln oder in verschiedenartigster Ver¬
bindung fühlbar machen.
Es ergibt sich hieraus, vor welche schwierige Aufgabe der Arzt gestellt
ist, wenn er Verletzungsfolgen begutachten soll, auch wenn dieselben unmittelbar
wahrnehmbar sind, wie z. B. chirurgische Verletzungsfolgen, besonders aber dann,
wenn, wie dies jetzt meistens der Fall ist, sich auch nervöse Störungen einge¬
stellt haben. Er muss nicht nur chirurgisch ausreichend vorgebildet sein,
sondern vielfach auch psychiatrische Kenntnisse besitzen, um derartige Seelen¬
zustände richtig zu erkennen, zum mindesten ein Menschenkenner sein, um
wohlwollend und doch mit der nötigen Energie, mit Taktgefühl und doch mit
der nötigen Gründlichkeit den Ursachen des Seelenzustandes und des aus ihm
sich ergebenden Verhaltens des Verletzten nachzuspüren, sie zu erkennen, einzeln
gegeneinander abzuwägen und inbezug auf ihre Bedeutung für die Arbeits- und
Erwerbsfähigkeit zu bewerten. Dazu ist aber notwendig, dass der junge
Mediziner in anderer Weise als bis jetzt in dem ihm zunächst noch
fernliegend erscheinenden und meist wenig Interesse einflössenden
Gebiet unterrichtet wird. Die Unfallmedizin darf nicht als Neben¬
fach teils der inneren, teils der chirurgischen,teils der psychiatrischen
Klinik gelehrt werden, weil dadurch Gefahr besteht, dass der Ver¬
letzte einseitig bewertet wird. Er muss als Mensch im ganzen be¬
trachtet werden, und um dies zu können, muss der Begutachter diese
Tätigkeit als Lebensarbeit ausüben.
Die Schwierigkeit in der Beurteilung seelischer Unfallfolgen, namentlich
aber die graduelle Abschätzung ihrer Bedeutung für die Erwerbsfähigkeit, vor
allen Dingen aber die Unmöglichkeit andere die Erwerbsfähigkeit herabsetzende,
in- und ausserhalb des Berufslebens wirksame Schädigungen aufzufinden und ihre
seelischen Folgen von den durch Unfälle geschaffenen Seelenzuständen zu trennen,
muss eine Warnung sein das Versicherungsprinzip zu überspannen,
d. h. nicht auf Berufskreise mit vorwiegend geistiger Tätigkeit auszudehnen.
Die Zahl der Unfallrentner könnte dann leicht das Maß der Leistungsfähigkeit
der B.-G. übersteigen, da wir nach unseren heutigen ärztlichen Kenntnissen nicht
imstande sind, auch nur annähernd genaue Grenzen zwischen Unfallfolgen und
angeborener oder durch die Schädigung des täglichen Lebens erworbener Nerven¬
schwäche zu ziehen. Es würde ein Heer von Rentnern grossgezogen
und die Volkskraft in unerwünschter Weise vermindert werden.
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Der in einen Beruf eintretende Arbeiter muss ferner darüber auf¬
geklärt werden, wie er im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles sich zu
verhalten hat, was er gesetzlich für Rechte hat, wie er sich dieses Recht,
falls er sich darin beeinträchtigt fühlt, verschaffen soll, aber auch, dass ihm
neben seinen Hechten auch Pflichten erwachsen, nämlich in dem
Suchen nach seinem Recht nicht über die durch die Moral gezogenen
Grenzen der Gewissenhaftigkeit und der Wahrheit hinauszugehen.
Hier helfend einzugreifen wäre Sache der Fortbildungsschulen.
Wenn ich nur Schattenseiten der an sich wohltätigen Versicherungsgesetz¬
gebung aufrollen konnte, so liegt dies eben daran, dass nichts Menschliches
vollkommen sein kann. Es werden sich daher auch eine Reihe ungünstiger
seelischer Einflüsse wie z. B. die mangelnde Arbeitsfreude, die Unzufriedenheit,
die Begehrlichkeit, die Unwahrhaftigkeit, das rechthaberische Wesen durch ge¬
setzgeberische Maßnahmen nicht beseitigen lassen. Wir brauchen aber deswegen
nicht pessimistisch in die Zukunft zu sehen. So sind z. B. eine Reihe von
Schädigungen im Abnehmen begriffen. Aller Orten setzt der Kampf gegen den
Alkoholismus ein. Die Zunahme der sportlichen Bestrebungen auch in Kreisen
des körperlich arbeitenden Volkes stärkt die Energie und das Selbstvertrauen,
die Schaffung hygienisch gesunder Verhältnisse (ich erinnere nur z. B. an die
Gartenstadtbewegung, die Waldschulen, die Ferienheime), die Regelung der
Arbeitszeit, die Sonntagsruhe, die Erkennung des Wertes von Sonne, Licht, Luft
und Wasser für unsern Gesundheitszustand usw. sind natürliche Reaktions¬
erscheinungen gegen unser nervöses Zeitalter.
Wir stecken auch mit unseren Erfahrungen über die sozialen Wirkungen
der Versicherungsgesetzgebung noch in den Kinderschuhen und ein Zeitraum von
25 Jahren hat uns gezeigt, dass vieles Gute geschaffen ist, dass aber auch noch
Mängel und Härten bestehen. Diese zu beseitigen, soweit dies bei menschlichen
Einrichtungen möglich ist, sei den folgenden 25 Jahren Vorbehalten.
Zum Verständnis einiger sog. funktioneller nervöser
Erscheinungen.
Von Professor Dr. Paul Schuster, Berlin.
Wer sich mit der Untersuchung Unfallnervenkranker beschäftigt, ist in
der ersten Zeit in der Regel recht wenig befriedigt von seiner Tätigkeit, weil
er andauernd mit Klagen und Beschwerden zu tun hat, welche er objektiv kaum
auf ihre Berechtigung prüfen kann und deshalb eventuell für simuliert halten
muss. Aber selbst dann, wenn er keinen Simulationsverdacht zu hegen braucht,
stösst der Untersucher jeden Augenblick auf Symptome, welche ihm auffällig,
ja häufig absurd erscheinen oder ihm zum mindesten unverständlich sind. Je
länger man sich aber mit der Untersuchung Unfallnervenkranker befasst, ohne
dabei die Untersuchung nicht Unfallverletzter Nervenkranker zu vernachlässigen,
desto mehr stellt sich das Verständnis für das ein, was anfänglich widersinnig
und unbegreiflich erschien.
Gefördert wird dieses Verständnis wesentlich, wenn die Betrachtung Kranker
durch die Beobachtung Gesunder und besonders durch die Selbstbeobachtung -
auf ihren Wert hat kürzlich Näcke (Neurol. Centralbl. 1910, No. 12) mit Recht
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nachdrücklichst hingewiesen — unterstützt wird. Schliesslich ist man erstaunt
zu sehen, wie fast alle bei den hysterischen oder neurasthenischen Patienten
beobachteten Erscheinungen ihr — wenn auch nur angedeutetes — Vorbild unter
normalen Verhältnissen haben.
Nehmen wir z. B. die Adynamie des Händedrucks, ein Symptom, welches
uns bei so vielen Unfallpatienten begegnet und bei einem Teil derselben zweifel¬
los echt, nicht simuliert ist. Wie kann man sich erklären, dass ein kräftiger,
muskulöser, von jeder Muskelatrophie oder -Lähmung freier Mensch, der bei der
Untersuchung im Schulter- und Ellenbogengelenk gute Kraft produziert hat, der
ausserdem beim An- und Auskleiden sich kräftig mit der Hand aufgestützt hat,
vielleicht sogar unter grosser Anstrengung mit den Händen die Stiefel an- und
ausgezogen hat — dass derselbe Mann bei der Aufforderung, jdie Hände des
Untersuchers zu drücken, nur einen minimalen, kraftlosen Händedruck zu stände
bringt? Für dieses, auf den ersten Blick unbedingt in hohem Grade Simulations¬
verdacht erweckende Symptom haben wir zahlreiche Analogien beim Gesunden.
Auch der Gesunde ist trotz ausgezeichneter Muskelkraft zeitweise nicht imstande,
sofort das von ihm gewollte Kraftquantum hervorzubringen. Wer sich beobachtet,
weiss, dass wir z. B. morgens früh unmittelbar nach dem ersten Erwachen —
ich meine nicht im Zustande des Erwachens, sondern nach völlig geschehenem
Erwachen —, wenn wir noch keine ausgiebigen Bewegungen gemacht haben,
unserer Motilität zwar insofern Herr sind, als wir jede gewollte Bewegung
ausführen können, jedoch für die ersten Minuten noch nicht fähig sind, erheb¬
liche grobe Kraft, vor allen Dingen einen ausreichend kräftigen Hände¬
druck zu produzieren. Ebenso sind wir bei oder nach einem lebhaften Lachen
für kurze Zeit ausserstande, eine erhebliche Kraft zu betätigen.
Wenn man es auch in diesen und ähnlichen Fällen zweifellos nicht mit einer
der neurasthenischen Adynamie identischen Erscheinung zu tun hat, so handelt es
sich doch, ebenso wie bei der neurasthenischen Adynamie um eine zerebrale,
intrapsychisch bedingte, Behinderung in dem Gebrauch der intakten motorischen
Innervationsbahn. Allerdings gelingt in allen derartigen Fällen trotz der an¬
fänglichen Schwäche nach einigen Minuten ein kräftiger Händedruck. Man hat
den Eindruck, dass sozusagen die motorische Konzentrationsfähigkeit vorüber¬
gehend verloren gegangen ist und eine Art ..motorischer Zerstreutheit ' bestan¬
den hat.
Auch die hysterischen Lähmungen haben ihr Analogon beim Gesunden.
Wenn uns „der Schreck in die Glieder fährt“, wenn „die Angst die Zunge lähmt“,
wenn „die Kniee schlottern“ und „den Dienst versagen“ und unter ähnlichen Um¬
ständen haben wir es mit der Andeutung hysterischer Lähmungen zu tun.
In gleicher Weise dürfte auch das morgens früh während des Vorgangs
des Erwachens bei schon erwachtem Denkvermögen sich häufig bemerkbar
machende Gefühl der Lähmung und der Unfähigkeit ein Glied zu bewegen,
einem ähnlichen zerebralen Mechanismus seine Entstehung verdanken wie die
hysterische Lähmung.
Auf die Aehnlichkeit aller der genannten normal physiologischen Erschei¬
nungen mit den pathologischen weist auch der Umstand hin, dass das moto¬
rische Manko in beiden Fällen durch die Applikation sensibler Reize beseitigt
resp. verringert werden kann. Pressen wir bei der Prüfung des Händedrucks
dem Explorauden kräftig die Hand, so verstärkt sich oft zusehends der anfangs
völlig adynamische Faustschluss des Patienten. Ebenso können wir in den vorhin
genannten Fällen physiologischer vorübergehender Kraftlosigkeit schnell unser
gewohntes Kraftquantum wieder erreichen, wenn wir die Glieder reiben oder in
ähnlicher Weise sensibel reizen.
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Uebrigens erklärt diese Beeinflussbarkeit und Abhängigkeit der motorischen
Sphäre von der sensiblen, welche zuerst von Goldscheider (die Bedeutung der
Beize für Pathologie u. Therapie, Leipzig 1898) in ihrer klinischen Bedeutung
eingehend gewürdigt worden ist, auch das von Unfallkranken häufig gestellte
Verlangen nach Bandagen u. dergl., deren Nutzen bei der objektiven Unter¬
suchung nicht ohne weiteres einleuchtet. Denn auch die Bandagen, Korsets,
Schnürstiefel usw. wirken oft nicht direkt stützend, sondern indirekt reflekto¬
risch, die motorische Innervation anregend. (Vgl. meine Bemerkungen pg. 104,
Jahrg. V, 1898 dieser Zeitschrift.)
Der ausserordentlich innige physiologische Zusammenhang zwischen Moti¬
lität und Sensibilität ist überhaupt imstande, viele anfänglich unklare Phäno¬
mene bei Unfallkranken aufzuhellen. Der unbefangene Laie, selbst der Gebildete,
kann meist nur schwer zwischen Motilität und Sensibilität unterscheiden. Wenn
er in einem Körperteil die normale Sensibilität verloren hat, wenn er etwa den
weichen Gaumen kokainisiert bekommen hat, so ist der anästhetische Körper¬
abschnitt für ihn „gelähmt“. Macht sich das genannte innige Verhältnis schon
im Sprachgebrauch und bei Gesunden deutlich bemerkbar, so ist es ohne weiteres
verständlich, wenn sich bei nervösen und besonders bei hysterischen Menschen
ausgeprägte und objektiv nachweisbare motorische Korrelate als Folgezustände
abnormer Vorgänge in der sensiblen und sensorischen Sphäre einstellen. Für
den Hysteriker, der ausserdem vielleicht anästhetische oder parästhetische Stö¬
rungen auch noch intensiver als der Gesunde empfindet, ist es selbstverständlich,
dass er den gefühllosen Körperteil nur schwer oder gar nicht bewegen kann.
Das in seiner Sensibilität gestörte Glied wird infolgedessen in der Tat seiner
willkürlichen Innervation entrückt. Die Lähmung, oder besser die Bewegungs¬
losigkeit, ist in solchen Fällen, entsprechend dem Mechanismus ihrer Entstehung
lediglich eine solche der Willkürbewegungen. Es darf uns infolge dessen
nicht wundern und es bedeutet keineswegs in jedem Falle Simulation, wenn
ein Hysteriker seine hysterisch gelähmten Beine bei der plötzlichen Einwirkung
eines sehr starken, seine Muskeln anspannenden elektrischen Stromes mit aller
Macht zurückzieht; denn hierbei handelt es sich nicht um eine gewollte Willkür¬
bewegung. Dass in solchen Fällen die motorischen Hirnzentren eben nur dem
Willen unerreichbar sind, im übrigen aber völlig normal funktionieren können,
ergibt sich auch daraus, dass sich in dem „gelähmten“ Gliede nicht selten eine
aktive Kontraktur etabliert, welche alle Kennzeichen der kortikalen Genese
an sich trägt, somit gerade von derjenigen Station innerviert wird, welche der
Willkür entrückt ist.
Wie die Lähmung, so wurzelt auch die Kontraktur in normalen physio¬
logischen Verhältnissen. Als eine Abortivform der hysterischen Kontraktur ist
unter physiologischen Verhältnissen offenbar die Ausschaltung und Ruhigstellung
schmerzender Glieder oder Gliedteile anzusehen. Die Ausschaltung erfolgt in sol¬
chen Fällen „instinktiv“, „reflektorisch“, jedenfalls nicht willkürlich und bewusst,
wenigstens nicht, so weit es sich um die Einzelheiten der Muskelinnervation
handelt. Den Uebergang von der physiologischen Ausschaltung eines Gliedes
zu der hysterischen Kontraktur bilden die besonders nach Verletzungen an der
unteren Extremität so häufig vorkommenden kontrakturähnlichen Zustände. Es
ist das Verdienst Ehrets, eine Form der partiellen Ausserdienststellung des
Fusses, die wir unter der Bezeichnung der Ehretschen Gewohnheitskontraktur
kennen, herausgegriffen und präzisiert zu haben. Ich habe diese Ehretsche
Kontraktur auffallend oft bei psychisch Zurückgebliebenen und bei beschränkten
Individuen gesehen. Auch an der oberen Extremität gibt es Pendants zu der
Ehretschen Gewohnheitskontraktur, wenn auch in weniger präzis aus-
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geprägter Form; sie sind — soviel ich weiss — noch nicht als solche be¬
schrieben.
Im Gegensatz zu den hysterischen Lähmungen sind die hysterischen Kon¬
trakturen wenig variabel und äusserst konstant. Ihre Konstanz ist eine so
grosse, dass ich wiederholt eine hysterische Kontraktur — im Gegensatz zu den
Angaben der meisten Lehrbücher — im Schlafe habe fortbestehen sehen. Haben
wir vorhin gehört, dass es nicht ohne weiteres für Simulation zu verwerten ist.
wenn ein hysterisch gelähmtes Glied im Affekt oder nach der Applikation eines
unerwarteten Reizes oder bei der Ausführung eines ungewohnten Bewegungs¬
komplexes mitinnerviert wird, so weist demgegenüber das vorübergehende Ver¬
schwinden einer ausgebildeten Kontraktur unter den genannten oder unter ähn¬
lichen Verhältnissen mit grosser Wahrscheinlichkeit auf Simulation hin.
Die hysterische Kontraktur kommt nun keineswegs lediglich als Reaktion
auf einen in dem kontrakturierten Körperteil vorhandenen abnormen sensiblen
Vorgang zu stände, sondern es können noch mancherlei andere Momente für die
Entstehung einer hysterischen Kontraktur bestimmend sein. Ein wichtiges der¬
artiges Moment ist die — bei Neuropathen besonders grosse — Tendenz zur
Perseveration und Stereotypie auf motorischem Gebiete. Muskelinnervationen
jeglicher Art, mithin auch solche tonischen Charakters, werden bei Neuropa¬
then gern wiederholt resp. beibehalten, nachdem sie einmal — entweder infolge
der Intensität ihrer Innervation oder infolge mehrfacher Ausführung —
eine gewisse Reizschwelle überschritten haben. Auf diese Weise können
nicht nur die gewöhnlichen (klonischen) Tickbewegungen sowie die sog. „toni¬
schen Tics“ der Franzosen, welche sich den Kontrakturen ausserordentlich nähern,
sondern auch echte hysterische Kontrakturen zu stände kommen. Auch hier
zeigt die Beobachtung des Gesunden und die Selbstbeobachtung vielfach ähn¬
liche Verhältnisse. Wenn das Kind gewisse auffällige normale oder auch
pathologische Bewegungen seiner Umgebung, z. B. besonders geartete Aus¬
drucksbewegungen und dergl., anfänglich nachahmt und nachher, wenn es die
Bewegungskomplexe einmal erfasst hat, immer wieder unbewusst produziert,
so zeigt sich darin die auch beim Gesunden angeborene (übrigens notwendige)
Anlage zur Stereotypie. Wenn sich bei Schulkindern infolge fehlerhaften Sitzens
eine Wirbelsäulenverkrümmung durch Muskelzug ausbildet, oder wenn der
Kavallerist auch beim Gehen die beim Reiten nötige Einwärtsdrehung des
Fusses beibehält, so handelt es sich auch hierbei um Erscheinungen, welche
durch die Neigung zur Beibehaltung von Muskelinnervationen erzeugt sind. Die
Stereotypie zeigt sich beim Gesunden besonders häufig auf motorisch sprach¬
lichem Gebiet, vor allem dann, wenn der Sprechende ermüdet ist, oder wenn
seine Aufmerksamkeit von dem Inhalt seiner Worte abgelenkt wird. Bei Un¬
fallkranken sehen wir hauptsächlich die tonische Beibehaltung einer bestimmten
Muskelinnervation, welche anfänglich zwecks Ruhestellung, Schmerzausschaltung,
wegen des Liegens eines Verbandes oder auf Grund eines besonderen Geistes-
(Affekt-)zustandes ausgeführt wurde. Die Kranken behalten eine bestimmte Rumpf¬
haltung bei, „haben sich gewöhnt“ ein Bein beim Gehen nachzuziehen, haben eine
besondere Form des Atmungstypus angenommen oder tragen einen auffälligen
Gesichtsausdruck zur Schau, auch wenn die Gründe, welche für die anfäng¬
liche Entstehung der betreffenden Muskelinnervation massgebend waren, nicht
mehr vorliegen.
Wir haben schon vorhin die bei Traumatikern so häufigen sensiblen
Erscheinungen gestreift. Das Verständnis der sensiblen und sensorischen
Phänomene macht noch weit grössere Schwierigkeiten als das der motorischen
Erscheinungen.
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Beim Versuch in den Mechanismus der Entstehung der hysterischen Sensi¬
bilitätsstörungen einzudringen, muss man davon ausgehen, dass auch in der
Norm ein bestimmter in der Peripherie applizierter Reiz nicht jedesmal bei
seiner Einwirkung die quantitativ und qualitativ gleiche subjektive Empfindung
auslöst, sondern dass die Empfindung sich nach der jedesmaligen augenblick¬
lichen psychischen Konstellation ändert. Dies ist ohne weiteres aus dem Grunde
zu erklären, dass das bewusste Empfinden lediglich eine Funktion der Gross¬
hirnrinde ist. Unter psychischer Konstellation verstehe ich dabei eine Summe
von Faktoren: den Zustand der Aufmerksamkeit, die momentane psychische An¬
spruchsfähigkeit, sodann die „Stimmung' 1 des Individuums zur Zeit der Reizein¬
wirkung (das Vorherrschen von Lust- oder Unlustempfindungen) usw. Ein leichter
Stich mit der Nadel wird ganz verschieden von uns empfunden, je nachdem wir
auf den Stich als auf etwas zu den augenblicklichen Verhältnissen Passendes
und Selbstverständliches warteten, oder ob wir von dem Stich überrascht wur¬
den, je nachdem unsere Aufmerksamkeit durch irgend etwas intensiv angespannt
war oder nicht, und schliesslich, je nachdem wir „guter oder schlechter Stim¬
mung“ waren, als der Reiz auf uns einwirkte. Bei Unfallverletzten besteht also
angesichts der eigenartigen psychischen Verhältnisse, wie sie bei jenen Kranken
nun einmal vorliegen, unstreitig schon von vornherein die Möglichkeit, dass die
im Moment des Unfalles zu stände kommenden Empfindungen ganz besonders
geartete sind.
Ausser der Beschaffenheit der psychischen Gesamtverfassung unmittelbar
vor und im Momente der Einwirkung eines sensiblen Reizes kommt für die
Beurteilung der subjektiven Bedeutung eines sensiblen und sensorischen Reizes
noch ein zweiter Punkt in Betracht. Wie für die Quantität der Empfindung
der psychische Zustand unmittelbar vor der Reizeinwiikung massgebend war,
so ist für die weitere geistige Verarbeitung des Reizes der psychische Zustand
unmittelbar nach der Reizeinwirkung bedeutungsvoll. Der durch den Reiz
erzeugte Affekt und die infolge des Reizes ausgelösten allerersten Assoziationen
bestimmen, ob das psychische Erlebnis unbeachtet und folgenlos in der Summe
der übrigen Erlebnisse untergeht, oder ob es zum Ausgangs- und Angelpunkt
weiterer körperlicher und geistiger Vorgänge wird. Ein Selbsterlebnis möge
diese psychologische Erfahrung kurz erläutern: Ich ging auf der Straße am
Rande des Bürgersteiges in lebhafter Unterhaltung und achtete im Gefühl der
Sicherheit, mich auf dem Bürgersteige zu befinden, nicht auf den Strassenver-
kehr. Plötzlich kam von hinten ganz nahe an der Bordschwelle im schnellen
Trab ein schwer und breit beladener Lastwagen. Ehe ich noch seitlich aus-
weichen konnte, war der Wagen schon an mir vorüber und hatte im Vorbei¬
fahren minimal den Aermel meines Rockes gestreift, ohne jedoch meinen Arm
selbst zu berühren. Erst in diesem Momente kam mir zum Bewusstsein, dass
ich mich in einer gewissen Gefahr befunden hatte, und ich verspürte dabei
sofort ein leichtes Kriebelgefühl (vielleicht hervorgerufen durch das Auftreten
einer lokalen Gänsehaut) in dem Arm, welcher in Wirklichkeit von dem Wagen
noch nicht einmal berührt worden war. Ich achtete nicht weiter auf die uner¬
hebliche Parästhesie, sprach auch mit meinem Begleiter nicht davon und dachte
nach zirka 1 / 4 Stunde an das ganze Erlebnis nicht mehr. Der Vorgang kam
mir erst wieder in Erinnerung, als ich mich im Laufe der folgenden Stunden
mehrfach dabei überraschte, wie ich den gefährdet gewesenen Arm mit der
anderen Hand leicht rieb und mir darüber klar wurde, dass ich dies wegen
eines eigentümlichen Gefühls tat, welches ich in dem Arm hatte. Uebrigens
verschwand die Parästhesie dann im Laufe des Tages vollständig.
Nehmen wir nun an, der nämliche oder ein ähnlicher Vorgang hätte einen
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406 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Menschen betroffen, der aus irgend einem Grunde, entweder aus hypochondrischer
Veranlagung, aus Beschränktheit, oder aus Interesse an den rechtlichen Folgen
jenes Vorganges für seine Person seine eigene und seiner Umgebung volle Auf¬
merksamkeit auf die abnorme Empfindung gelenkt und konzentriert hätte, so ist es
wohl begreiflich, dass sich in diesem Falle noch weitere, ernstere und konstantere
Erscheinungen zu der geringen Empfindungsstörung hinzugesellt hätten. Nach
Analogie des genannten Beispiels lassen sich ungezählte Beobachtungen und
Erfahrungen aus der Unfallpraxis erklären: Es kommt vor allen Dingen darauf
an, welche ersten assoziativen Prozesse der Unfall auslöst.
Ein Hund bringt mehreren Menschen eine unerhebliche Bisswunde am Ann
bei. Der eine der Gebissenen behält absolut keine Folgen der leichten Verletzung
zurück, der andere, der geglaubt hatte, einen tollen Hund vor sich zu sehen,
bekommt eine hysterische Armparese mit Hemianaesthesie und ähnlichen Er¬
scheinungen. Ein (von mir schon an anderem Orte erwähnter) Strassenbahn-
wagenführer, auf dessen Hand ein Leitungsdraht von oben heruntergefallen war,
spürte sofort „einen elektrischen Schlag“ und bekam eine hysterische Hemipa¬
rese, trotzdem jener Draht, wie sich nachher herausstellte, gar keinen Strom
geführt hatte.
Haben wir so auf Grund der Selbstbeobachtung einen gewissen Einblick
in die Genese einzelner hysterischer Phänomene sensibler Art (Parästhesien,
Hyperästhesien) gewinnen können, so ist die Mehrzahl der hysterischen Sensi¬
bilitätsstörungen unserem Verständnis doch fast völlig entrückt. Dies gilt vor
allem für die hysterischen Analgesien und Anästhesien. Wie soll man sich
einen Vers auf das plötzliche Auftreten einer totalen oder halbseitigen Anal¬
gesie oder gar einer hysterischen Blindheit machen?
Die psychologisch nächstliegende Erklärung einer hysterischen Anästhesie
ist offenbar folgende: Der verletzte Körperteil ist in der Vorstellung des Patienten
„gelähmt“, unbrauchbar und „tot.“ geworden. Er kann und darf also kein
„richtiges“ Gefühl, resp. überhaupt kein Gefühl mehr haben. Für diese psycho¬
logische Erklärung der Anästhesien sprechen die Begründungen und Erläute¬
rungen, welche wir aus dem Munde der Unfallverletzten oft zu hören bekommen.
„Da kann ja gar kein richtiges Gefühl mehr drin sein, wie der Arm verletzt
worden ist“ oder: „Sie brauchen mich erst gar nicht zu picken, die ganze Seite
ist wie tot, da kann man doch nicht mehr drin fühlen“ usw. Für die Richtig¬
keit dieser Erklärung spricht ferner die folgende Beobachtung: Bei der Sensi¬
bilitätsuntersuchung der Hysterischen fand ich nicht selten, dass der erste
unerwartete Nadelstich in ein anästhetisches Gebiet mit einer leichten Abwehr¬
bewegung beantwortet wurde, trotzdem der Patient „nichts gefühlt“ haben wollte.
Alle späteren, selbst die eine Hautfalte durchbohrenden Nadelstiche wurden dann
nachher völlig reaktionslos ertragen, angeblich ohne Schmerzempfindung. Diese
Beobachtung schien mir anfänglich ohne weiteres ein Beweis für Simulation zu
sein, bis ich sie später auch bei völlig einwandsfreien Hysterikern zu machen
Gelegenheit hatte. Jetzt erkläre ich mir das Verhalten der Kranken im Sinne
des soeben Gesagten folgendermasseru Der erste Stich, derjenige welcher mit
einem leichten Zusammenzucken oder dergl. beantwortet wurde, diente nur dazu,
dem Patienten die Erinnerung an das verletzte Glied und an alle hiermit zu¬
sammenhängenden Vorstellungskomplexe frisch wach zu rufen. Sofort macht
sich die dann auf dem Boden der Krankheitsidee gewachsene Vorstellung und
Ueberzeugung. „die Autosuggestion“ bei dem Patienten geltend, dass er an jenem
minderwertig gewordenen Glied ja überhaupt nichts fühlen „könne“, und es
stellt sich dann prompt die in den gesamten Vorstellungskreis passende Anä¬
sthesie ein.
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Ist es denn nun in der Tat möglich, so wird man fragen, dass — sei es
durch unbewusste, sei es durch bewusste psychische Vorgänge — die Berührungs¬
empfindung oder gar die Schmerzempiindung ausgeschaltet oder unterdrückt wird?
Diese Frage wird man unbedingt bejahen müssen. Es ist eine bekannte Tat¬
sache, dass ein plötzlicher sehr starker Schreck einen gleichzeitig einwirkenden
schmerzhaften Reiz nicht zur Perzeption kommen lässt, oder dass wir eine Be¬
rührung manchmal nicht fühlen, wenn wir über etwas intensiv nachdenken.
Dass aber auch bewusste psychische Vorgänge die Perzeption sensibler Reize
ausschalten oder stark herabsetzen können, illustriert die bekannte Sage von
Mucius Scävola und ähnliche Erfahrungen. Vielleicht gehört auch das Beispiel
der Fakire, welche sich mit Nadeln durchbohren können, ohne Schmerzen zu
haben, hierher; denn die nächstliegende Erklärung hierfür, die Annahme einer
hysterischen Anästhesie, kann wohl nicht ohne weiteres als zutreffend gelten.
Uebrigens spricht für die Möglichkeit einer willkürlichen Beeinflussung der
Schmerzempfindung auch die Tatsache, dass die Schmerzunterdrückung durch
Uebung bis zu einem gewissen Grade erreicht werden kann.
Die Ausbreitung und Verallgemeinerung einer lokalen Anästhesie zu der
Anästhesie einer Körperhälfte bietet dem Verständnis viel weniger Schwierig¬
keiten als das Verständnis des Auftretens einer Anästhesie überhaupt. Sie wird
begreiflich, wenn wir uns vergegenwärtigen, wie der naive Mensch und Laie in
ganz selbstverständlicher Weise einen Körperteil durch die Kontinuität der
Haut in den benachbarten Teil anatomisch übergehen lässt, und wenn wir ausser¬
dem bedenken, wie lebhaft gerade beim Laien die Vorstellung von der Bedeu¬
tung der symmetrischen Anlage unseres Körpers ist.
Ebenso wie der objektive Untersuchungsbefund und das ganze Verhalten
der Patienten machen uns bekanntlich auch die subjektiven Beschwerden und
Angaben der Unfallneurotiker oft stutzig und erwecken in uns den Verdacht
des Betruges oder zum mindesten der Uebertreibung. Es würde zu weit führen
näher auf die tausendfachen hierhin gehörigen — lediglich subjektiven — Er¬
scheinungen einzugehen. Es genüge, darauf hinzuweisen, dass sich die in den
vorhergehenden Zeilen immer wieder betonten Analogien und Uebergänge aus
dem Bereiche des Physiologischen gerade bei der Analyse der subjektiven Empfin¬
dungen der Neurotiker leicht nach weisen lassen. Manche unwahrscheinlich
klingende und geradezu paradox anmutende Klage der Neurastheniker und Hy¬
steriker wird ihres simulationsverdächtigen Charakters entkleidet, wenn wir
ihre Wurzel durch Selbstbeobachtung oder durch genaue Beobachtung anderer
Gesunder resp. Nichtnervenkranker entdeckt haben. Freilich werden wir den
letzten Grund für ihr Auftreten und ihr innerstes Wesen selbst bei den subjek¬
tiven Beschwerden ebenso wenig durchschauen wie bei den meisten übrigen Er¬
scheinungen, die wir im Vorstehenden besprochen haben.
Wir müssen uns einstweilen auch hier, wie bei so vielen anderen unserem
Verständnis noch entrückten Dingen, damit begnügen, uns das Unverstandene dar
durch näher zu bringen, dass wir es mit Gewohntem und uns Alltäglichem
kommensurabel machen.
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Traumatische Neurasthenie nach leichter Kopfverletzung mit
zwanzigjähriger völliger Erwerbsunfähigkeit trotz Arbeits¬
fähigkeit.
Von Dr. Dreyer, medico-mechanisches Institut nnd Heilanstalt für Unfallverletzte, in München.
Wie schwierig es häufig ist, hei angeblich völlig erwerbsunfähigen trau¬
matischen Neurasthenikern und Hysterikern die in Wirklichkeit vorhandene Er¬
werbsfähigkeit nachzuweisen, mit welchem Geschicke manche Verletzte Vorgehen,
um sich Jahrzehnte lang den Bezug unverdient hoher Renten zu sichern, beweist
nachstehender Fall, über den ich ich im Anschlüsse an ein von mir am 26. Juli 1909
für die Sektion II der Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft in Karlsruhe
abgegebenes Gutachten berichte.
Der 45 jährige Ökonom A. W. in S. verunglückte im jugendlichen Alter von 25
Jahren am 7. Dezember 1888 vormittags 9 Uhr in einer Bierbrauerei in Kaiserlautern.
W. war zur Zeit des Unfalles erst ganz kurze Zeit (zwei Wochen) in der Brauerei als
Braubursche tätig und zwar seit dem 24. November 1888 mit einem durchschnittlichen
Tagesverdienste von 2.80 M. Vorher will W. ca. V 2 l an & * n e *ner Brauerei in
Speyer mit einem Wochenlohne von 18 M. und freier Wohnung gearbeitet haben. Über
seine sonstigen Arbeitsleistungen ist aus den Akten nichts ersichtlich. W. ist angeblich
wegen Krampfadern an den Beinen nicht Soldat geworden.
W. erlitt gemäss Unfallanzeige eine „Hautwunde an der rechten oberen Hinterkopf¬
seite“ dadurch, dass er von der hervorstehenden Schraubenmutter des horizontal laufenden
Riemens eines Maischwerkes getroffen wurde. W. war nach dem Unfälle weder betäubt
noch bewusstlos. W. wusch sich die blutende Wunde ab und arbeitete noch vier Tage
lang ununterbrochen weiter. Wegen auf tretender Kopfschmerzen konsultierte W. zum
ersten Male am 11. Dezember 1888 Herrn Dr. N. in Kaiserslautern, welcher ihn am
gleichen Tage in das Krankenhaus verwies.
Bereits am 19. Dezember 1888 wurde W. geheilt aus dem Krankenhaüse entlassen,
arbeitete alsdann wieder zwei Tage in der Brauerei und wurde am 21. Dezember 1888
auf sein Verlangen wiederum in das Krankenhaus Kaiserslautern aufgenommen, in welchem
er bis zum 8. März 1889 verblieb. Nur in der Zeit vom 9. bis 15. Januar 1889 befand
er sich in der chirurgischen Klinik in Heidelberg zur Beobachtung. Der Vorstand der¬
selben, Herr Geheimrat Czerny, erklärte die Beschwerden des W. als Folge der Er¬
schütterung (NB. nicht eines Schädelbruches) und nahm an, dass dieselben im Laufe
weniger Wochen von selbst schwinden werden.
Der Krankenhausarzt, Herr Dr. K. in Kaiserslautern, nimmt in seinem Gutachten
vom 28. Februar 1889 an, dass es sich um eine Wunde mit Bruch des Scheitelbeines
gehandelt habe (objektiver Befund fehlt), und glaubt im Gegensatz zu der Auffassung
des Herrn Geheimrat Czerny, dass möglicherweise infolge Druck eines Splitters oder
eines Hirnabszesses später die Trepanation nötig werden könne. W. sei noch bis Ende
März 1889 völlig erwerbsunfähig.
Herr Dr. E. in Karlsruhe schätzt den W. am 28. März 1889 noch zu 85 °/ 0 auf
die Dauer von zwei Monaten erwerbsbeschränkt wegen allgemeiner Schwäche und Kraft¬
losigkeit. W. klagte damals über Kopfweh, Stechen in den Ohren, Herzklopfen, Schmerzen
in den Gliedern, Augenbrennen, Schlaflosigkeit, Frieren. Der angebliche Schädelbruch
war kaum mehr fühlbar. Die Narbe war angeblich etwas empfindlich. Die rechte
Pupille reagierte etwas träger als die linke.
Die Berufsgenossenschaft beschloss, dem W. bis 31. März 1889 die Vollrente, als¬
dann auf die Dauer von zwei Monaten eine Rente von 50 °/ 0 zu bewilligen.
Bereits am 30. März 1889 legt W. in einem grossen Schriftsätze von Metz aus,
wo er sich bei seiner verheirateten. Schwester aufhielt, Widerspruch gegen die beab¬
sichtigte Gewährung einer Teilrente ein, weil er zeitlebens ein erwerbsunfähiger
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Mann bleiben werde und daher auf Yollrent© Anspruch habe! Er verspüre in sich
selbst, dass er zeitlebens arbeitsunfähig bleiben werde.
W. legt zur Begründung seines Anspruches das Zeugnis eines Erankenhausarztes
in Metz vom 30. März 1889 bei, welches nur besagt, W. sei am 20. März 1889 in das
Krankenhaus wegen „Magenkatarrh“ aufgenommen und arbeitsunfähig, ferner eine
Bestätigung der Lothringerbrauerei in Devant-Les-Ponts, dass W. am 20., 21. und 25. März
1889 in der Brauerei als Brauer gearbeitet habe und wegen Arbeitsunfähigkeit entlassen
worden sei.
In seinem Gutachten vom 18. April 1889 erklärt Herr Dr. Molitor in Karlsruhe
den W. wegen einer im Anschluss an eine Verletzung der linken Scheitelgegend mit
Schädelbruch eingetretenen traumatischen Neurose für völlig erwerbsunfähig auf
Grund einer am gleichen Tage erfolgten Untersuchung.
W. klagte über Brennen und Stechen in den Augen, Appetitlosigkeit, Stechen in
den Ohren und Schläfen, Zittern in den Armen und Beinen, Schwindel beim Versuche
zu arbeiten, Schlaflosigkeit. Er könne nichts arbeiten wegen Schwindel, vermehrten
Herzklopfen, Klopfen im Kopfe. Der objektive Befund ist ausser einem etwas trotzigen
Gesichtsausdruck und kleiner, fast unempfindlicher Narbe über dem Scheitelbeine negativ.
Dr. M. erklärt die Klagen des W. als Erscheinungen einer schweren „Neurose“
im Anschluss an eine schwere Gehirnerschütterung. Der vom Krankenhausarzte in Metz
festgestellte „Magen-Katarrh“ gehöre ebenfalls mit zu dem Krankheitsbilde.
Dr. M. hält die Klagen des W. zwar für etwas stark auf getragen, aber im ganzen für
begründet. W. sei völlig arbeitsunfähig. Ein Versuch zu arbeiten, werde
nur schaden. Eine Krankenhausbehandlung habe keine Aussicht auf Erfolg. Man
solle den W. auf % Jahr lang zu Hause lassen.
Die Berufsgenossenschaft bewilligte auf Grund dieses Gutachtens, welches den Zu¬
stand des W. allzu pessimistisch beurteilt, ebenso wie das Gutachten des Herrn Dr. K.,
auch vom 1. April 1889 ab die Vollrente, wodurch die Berufung des W. ihre Er¬
ledigung fand.
Am 7. Dezember 1889 bittet W. von K. aus um Belassung der Vollrente, da er
wegen Stechen im Kopfe, besonders an der Schläfe und in den Augen, ferner wegen
Herzklopfen und Schwächezustand in den Gliedern noch erwerbsunfähig sei. W. fügt
zur Bestätigung ein Zeugnis des Herrn Bezirksarztes Dr. Lacher in Nördlingen vom
2. Dezember 1889 bei, dass W. wegen „Kopfschmerzen“ arbeitsunfähig sei (NB. auch
dieses Gutachten enthält keinen objektiven Befund).
Herr Bezirksarzt Dr. Volk in Lindau erklärt in seinem Gutachten vom 26. April 1890
den W., der zurzeit Herrschaftsdiener sei, im allgemeinen als hochgradig, in seinem
Berufe als Bräugehilfe gänzlich erwerbsbeschränkt. W. klagte wiederum über stechende
Schmerzen im Kopfe, allgemeine Müdigkeit und Abgeschlagenheit, Muskelzittern, Herz¬
klopfen, Appetitlosigkeit und Verstopfung. Der objektive Befund war, abgesehen von
schlechtem Aussehen, sichtlicher Abmagerung und allgemeiner Muskelschwäche, negativ.
Die Berufsgenossenschaft beabsichtigte auf Grund dieses Gutachtens die Rente vom
1. Juli 1890 ab auf 50% zu mindern.
In seinem Schreiben vom 19. Juni 1890 klagt W., er habe immer mehr Kopfweh
und Stechen im Kopfe. Sein Gedächtnis werde alle Tage schlechter.
Am 21. Oktober 1890 erging Schiedsgerichtsentscheidung dahin, dass W. vom
1. Juli 1890 ab eine Rente von 60 % zu erhalten habe. Herr Bezirksarzt Dr. V. habe
den W. zwar in einem seitens des Schiedsgerichts erholten Gutachten am 28. Juli 1890
für 80 % erwerbsbeschränkt erklärt, das Schiedsgericht habe sich aber aus persönlicher
Anschauung nicht davon überzeugen können, dass eine höhere Erwerbsbeschränkung
als 60 % vorliege.
In seinem Gutachten vom 14. November 1890 stellt Herr Medizinalrat Dr. Molitor
fest, dass W. vom Frühjahre bis zum 4. November 1890 Hausdiener gewesen sei, jetzt
aber behaupte, nicht mehr arbeiten zu können. W. sei zu 60% erwerbsbeschränkt. Bei
dem negativen objektiven Befunde sei zur Beurteilung, inwieweit die Klagen des W.
glaubwürdig seien, Beobachtungen des W. im Krankenhause erforderlich.
W. befand sich alsdann vom 14. November bis 17. Dezember 1890 zur Beobachtung
stationär im Krankenhause zu Karlsruhe.
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Das Ergebnis seiner Beobachtung legt Herr Dr. M. in seinem Gutachten vom
17. Dezember 1890 nieder.
„Der Mann sieht blass und mager ans, treibt sich ruhelos Tag und Nacht herum,
kann sich mit nichts beschäftigen, schläft absolut nicht, sondern musste abgesondert
werden, weil er die ganze Nacht im Zimmer und Gange herumlief. An der Stelle des
Knochenbruches am Hinterhauptbein ist ein deutlicher (?) Eindruck zu bemerken. Es
handelt sich um eine chronische Erkrankung der Gehirnhäute infolge eines
Knochenbruches und um ein schweres Kopfleiden (NB. diese Annahme wird in keiner
Weise objektiv begründet!). Man hat den W. zu jeder Stunde der Nacht ruhelos um¬
hergehend gefunden. Er hat mit keinem seiner Zimmergenossen verkehrt, ist immer
traurig und verstimmt herumgestanden, hat keinen Appetit W. ist völlig arbeits¬
unfähig. Man möge den W. nach Hause schicken, nachdem alle Behandlungsweisen bei
ihm versagt haben.“
Die Berufsgenossenschaft bewilligte dem W. vom 18. Dezember 1890 ab auf Grund
dieses Gutachtens wieder die Yollrente.
Herr Oberamtsarzt Dr. Häberle in Ulm nimmt in seinem Gutachten vom 9. Juli
1891 an, dass W. übertreibe und zu 35 °/ 0 erwerbsbeschränkt sei. Der Knochen fühle
sich unter der über 2 cm langen Narbe über dem Scheitel glatt an. W. gebe an, er
könne nichts arbeiten. W. klage insbesondere auch über hartnäckige Verstopfung.
Objektiv sei ausser einem leichten Bindehautkatarrh nichts nachzuweisen. W. mache den
Eindruck eines Hypochonders.
In seiner Zuschrift vom 11. August 1891 korrigiert sich Dr. H. dann auf besondere
Anfrage dahin, dass er den W. mit Rücksicht auf die früheren Gutachten noch für gänz¬
lich erwerbsunfähig halte.
In seinem Gutachten vom 26. Januar 1892 empfiehlt Dr. H. nochmalige Beobachtung
des W. im Krankenhause, da Verdacht bestehe, dass W., wenn nicht simuliere, so doch
sehr übertreibe.
W. befand sich alsdann abermals vom 23. Februar bis 16. März 1892 stationär
im Krankenhause Karlsruhe und zwar wiederum ausschliesslich in Beobachtung des Herrn
Medizinalrates Dr. Molitor.
In seinem Gutachten vom 17. März 1892 nimmt genannter Arzt an, dass es sich
bei W. um eine traumatische Neurasthenie handle. W. sei von einem zweistündigen
Nachmittagsurlaube sinnlos betrunken heimgekommen. Er behauptete den anderen Tag,
nur zwei Glas Bier getrunken zu haben. W. habe vor einem Jahre geheiratet. Seine
Frau betreibe mit ihm eine Wirtschaft in K., behaupte aber, ihr Mann könne ihr nichts
helfen. W. spreche bei Tage sehr wenig, sei mürrisch und verdrossen, schlafe meist
tief und fest am Tage, in der Nacht wache er. Eigentliche Krankheitszeichen
von seiten des Gehirns seien nicht vorhanden. Die Intelligenz sei voll¬
kommen ungestört. Für eine Gehirn- oder Gehirnhauterkrankung fehle
jedes Symptom. W. leide zurzeit an gemütlicher Verstimmung, Schlaflosigkeit usw.,
einer traumatischen Neurasthenie. W. könne in seiner Wirtschaft mithelfen und sei daher
nur noch zu 50— 60 °/ 0 erwerbsbeschränkt.
Die Berufsgenossenschaft minderte auf Grund dieses Gutachtens die Rente des W.
vom 16. März 1892 ab auf 50 °/ 0 .
In seiner Berufungsschrift vom 1. April 1892 behauptete W. wie schon früher,
seine Gesundheitsverhältnisse haben sich nicht gebessert, sondern verschlimmern sich
täglich. Er bringt ausser seinen alten Klagen über Schwindel, heftigen Kopfschmerz,
Ohrensausen, Appetitlosigkeit, Zittern an den Händen, unregelmässigen Stuhlgang zum
ersten Male vor, dass er von Zeit zu Zeit an Bewusstlosigkeit leide. Er könne nicht
einmal ohne Begleitung eine längere Reise unternehmen. Er verlange, dass ihm die
Vollrente auf Lebensdauer zuerkannt werde!
Das Schiedsgericht bewilligte dem W. am 30. Mai 1892 wiederum die Vollrente,
da W. zwar nicht völlig arbeits-, aber doch völlig erwerbsunfähig sei. Das Maß von
Arbeitsfähigkeit, über welches W. noch verfüge, sei für ihn nicht verwertbar. Er
sei ausser stände, dieses Maß an Arbeitsfähigkeit im Dienste anderer Leute in Geld oder
Geldeswert umzusetzen.
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Am 10. Dezember 1892 teilt W. der Berufsgenossenschaft mit, dass er seinen Wohn¬
sitz nach S. in Oberbayern verlegt habe.
ln seinem Gutachten vom 10. Dezember 1898 stellte Herr Bezirksarzt Dr. Burkhart
in Sch. folgendes fest: „Die Frau des W., welche zur Untersuchung miterschienen ist,
gibt an, sie habe ihren Bierausschank auf geben müssen, weil ihr Mann von wenigen
Gläsern Bier so betrunken wurde, dass er in Tobsucht verfiel und allgemeinen Skandal
verursachte. Der Ehe entstamme ein Kind von etwa einem Jahre. Die Potenz ihres
Mannes scheine ziemlich schwach zu sein. Der Beischlaf misslinge oft infolge mangel¬
hafter Erektion. Sie besitze jetzt ein Bauernanwesen, welches sie mit Hilfe einer Magd,
ihrer Schwester, bewirtschafte. Der Mann beteilige sich wohl ab und zu an der Arbeit,
z. B. er mähe, aber höchstens eine Stunde lang, dann sei er erschöpft. Er schlafe nachts
nichts, sondern gehe zu Bette, wenn die andern aufstehen.
W. hat einen eigentümlichen umflorten Blick und scheuen, apathischen Gesichts¬
ausdruck. Seine Bewegungen sind langsam, energielos. Die Patellarreflexe sind be¬
deutend erhöht. In auffälligem Kontraste steht die sehr derbe, schwielige Beschaffenheit
beider Handteller, wie sie nur bei schwer arbeitenden Handarbeitern vorkommt. W.
leidet an Neurasthenie, welcher deutlich einige Züge der Hysterie zugesellt sind. Es
besteht die Möglichkeit, dass alle einzelnen Zeichen der Krankheit übertrieben werden.
Die Rente ist für W. Existenzbedingung. Er hat sogar darauf geheiratet. W. ist noch
völlig erwerbsunfähig. Unauffällige Beobachtung des W. zur Feststellung seiner
tatsächlichen Arbeitsleistung ist angezeigt.“
Am 18. Oktober 1893 berichtet der Bürgermeister M. von F., dass W. auf seinem
Anwesen wohl alle Arbeiten verrichte, dieselben aber nicht hoch anzuschlagen seien. W.
leide an grosser Gedächtnisschwäche.
Die Berufsgenossenschaft beauftragte am 22. Juni 1894 Herrn Dr. B. in St. mit
der genauen Beobachtung und Begutachtung des Verletzten. Herr Dr. B. kam dem Auf¬
träge der Berufsgenossenschaft aber nicht nach. Infolgedessen übertrug die Berufsge¬
nossenschaft am 24. Januar 1895 die erneute Begutachtung Herrn Bezirksarzt Dr. Burk¬
hart in Schongau.
Letzterer erstattete am 20. Februar 1895 einen ausführlichen Bericht, aus welchem
nachstehende Feststellungen von Wichtigkeit sind.
„Die Nachforschungen über W. in St und den Nachbaranwesen des W. ergaben
ungenügenden Aufschluss, da die Leute nur sehr zurückhaltende Angaben machten. Im
Hause des W. sind 2 Kinder vorhanden, welche durchaus kräftig und gesund aussehen.
Der Verletzte hat sich zum Zeitvertreib (?) eine Hobelbank angeschafft. Er hat den
Kasten eines Berner Wägelchens selbst und gut gemacht. Die Frau des W., von schwäch¬
lichem und und kränklichem Aussehen, führt die Unterhaltung und antwortet meistens
für den Mann. Die Schwester der Frau ist die einzige, welche einigermaßen dauernde
Arbeit des Mannes zugibt W. klagt noch über nächtliche Schlaflosigkeit. Bei Tage
dagegen müsse er, wenn er ein wenig zu arbeiten versuche, wegen allgemeiner Abspannung
rasten und dann auch viel schlafen. Er leide ferner an absoluter Gedächtnislosigkeit
Er erklärt sich auch jetzt noch für völlig arbeitsunfähig. In letzterer Zeit schwellen
sehr häufig die Vorderarme auf, weshalb er Herrn Dr. B. in S. zu Rate gezogen habe.
Die objektive Untersuchung ergab, dass W. sich sehr gebessert hat. Am Schädel
ist an der Stelle der Verletzung nichts Abnormes mehr zu finden. An den beiden
Vorderarmen war zunächst eine ungemein starke Füllung des Aderngeflechtes der Haut
auffällig und später nicht mehr. Die Muskelreflexe auf der Beugeseite des Vorderarmes
waren gering, die Kniesehnenreflexe auffällig stark. Bei der Prüfung der Sensibilität
simulierte W. Ebenso machte die Frau des W. unwahre Angaben bezüglich der beschäf¬
tigten Dienstboten. Die Anschwellung der Vorderarme ist von W. willkürlich hervor¬
gerufen. W. ist nur noch zu 60°/ 0 erwerbsbeschränkt auf die Dauer von 2 Jahren.“
Die Berufsgenossenschaft setzte auf Grund dieses Gutachtens die Rente des W. vom
1. März 1895 ab auf 60 °/ 0 herab.
Am 26. Februar 1895 teilt Herr Dr. B. nachträglich mit, dass er die von W. ge¬
schilderten Erscheinungen niemals zu* beobachten Gelegenheit hatte. W. sei einige
Male mit diesen Klagen zu ihm gekommen. Er habe den W. von jeher für einen ge¬
riebenen Simulanten angesehen.
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Gegen den Rentenminderungsbescheid erhob W. am 12. März 1895 Berufung. Es
sei ihm rein unmöglich, eine Arbeit irgend schwerer Art zu verrichten. Er leide noch
an heftigem Kopfschmerz, Schwindel, zeitweiser Bewusstlosigkeit, Ohrensausen, zeitweiser
Schwerhörigkeit, Müdigkeit, Anschwellung der Hände und Füsse, Appetitlosigkeit und
Schlaflosigkeit. Er fühle, dass der Verfall seiner Kräfte immer mehr vorwärts schreite.
Der Bescheid der Berufsgenossenschaft wurde durch Schiedsgerichtsentscheidung
vom 13. März 1895 bestätigt, da das Schiedsgericht aus dem eingehend begründeten
Gutachten des Herrn Bezirksarztes Dr. B. die Überzeugung gewann, dass W. teilweise
erwerbsfähig sei. Bei W. liege nicht Simulation, aber starke Übertreibung vor.
Das Reichsversicherungsamt bewilligte dem W. im Gegensatz zu der Auffassung
der Vorinstanzen am 29. Oktober 1895 wiederum die Vollrente, da der Nachweis einer
wesentlichen Besserung nicht erbracht sei. Seit dieser Zeit steht W. ununterbrochen im
Genüsse der Vollrente.
Wie ein Auszug aus dem Strafregister ergibt, wurde W. vor dem Unfälle am
13. Juli 1883 mit 2 M. Geldstrafe und am 81. Juli 1884 mit 5 M. Geldstrafe wegen Ver¬
übung groben Unfuges (Trunkenheit?) bestraft. Am 26. Mai 1891, also nach dem
Unfälle, erhielt er wegen Duldens von Gästen in seiner Wirtschaft über die gebotene
Polizeistunde eine Geldstrafe von 5 M.
Am 6. September 1895 wurde er vom Schöffengerichte am Amtsgerichte S. wegen
eines Vergehens der gefährlichen Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von 14 Tagen,
sowie zur teilweisen Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. In der Gerichts¬
verhandlung machte W. bezüglich des Vorganges durchaus unglaubwürdige Angaben.
Aus der Anzeige der Gendameriestation S. vom 18. Juli 1895 ist die Feststellung von
Wichtigkeit, dass W. am Tage der verübten Körperverletzung erst gegen 11 Uhr abends
die Wirtschaft verlassen hat.
Am 12. März 1896 berichtet der Bürgermeister M. von F., W. besitze ein Anwesen
in S., welches von ihm, seiner Frau und einer Magd bewirtschaftet werde. Näheres könne
er über W. nicht mitteilen, da er mit demselben zu wenig in Berührung komme.
Am 26. März 1896 wurde W. abermals von Herrn Medizinalrat Dr. M. in Karls¬
ruhe untersucht, welcher die Angaben des W. und seiner Frau, wie schon in früheren
Jahren, für völlig glaubwürdig hält. Es handele sich bei W. zweifellos um eine geistige
Erkrankung infolge des erlittenen Schädelbruches. W. sei noch völlig arbeits¬
fähig und Beobachtung in der Irrenanstalt in München zweckmässig.
Die Berufsgenossenschaft ordnete aus unbekannten Gründen eine Beobachtung des
W. in einer Irrenanstalt nicht an.
Herr Dr. L. in Karlsruhe erklärt den W. in einem kurzen Gutachten vom 20.
Januar 1899 ohne nähere Begründung für dauernd YÖllig erwerbsunfähig.
Am 19. Januar 1899 berichtet der Bürgermeister M. in F., W. sei nicht mehr
arbeits- und erwerbsbeschränkt, da er alle Feld- und Hausarbeiten verrichten
könne und auch verrichte.
Die Berufsgenossenschaft ordnete auf Grund dieses Berichtes eine sofortige noch¬
malige Untersuchung durch Herrn Bezirksarzt Dr. M. in S. an, welcher sich in seinem
Gutachten vom 15. April 1899 für dauernde Belassung der Vollrente ausspricht, trotz
der anders lautenden Auskunft des Bürgermeisters.
W. sei ein hagerer, mittelmässig genährter Mann mit eigentümlich umflorten Blick,
scheuem, apathischem Gesichtsausdrucke. Er spreche wenig und schleppend, habe die
Augen meistens gegen den Boden gesenkt. Am Schädel selbst sei von dem Bruche kaum
noch etwas fühlbar. Alle Sinnesorgane funktionieren normal und fehle jedes Symptom
einer Gehirn- oder Gehirnhautentzündung. Es bestehe bei W. eine traumatische Neurasthenie,
wegen der W. völlig erwerbsunfähig sei, und zwar lebenslänglich, da zu befürchten
sei, dass W. noch geisteskrank werde.
Seit dem 15. April 1899, also seit 10 Jahren, hat eine ärztliche Untersuchung des
W. nicht mehr stattgefunden.
Der Bürgermeister P, in P. berichtet am 5. August 1906, W. könne die Arbeiten
auf seinem Anwesen in S. nicht in vollem Umfange (NB. d. h. nahezu vollständig!)
versehen und sei erwerbsbeschränkt wie bisher. Ähnlich lauten die Auskünfte des gleichen
Bürgermeisters vom 24. September 1908 und 8. Juli 1909.
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413
W. erscheint heute in Begleitung seiner Frau bei mir zur Untersuchung.
Die Frau hat sich vorsorglich die Notwendigkeit der Begleitung von Herrn Dr. R.
in S. bescheinigen lassen. Aus dem Zeugnisse genannten Arztes vom gestrigen
Tage, welches sich offenbar im wesentlichen auf die Angaben der Frau des W.
stützt, ergibt sich die Notwendigkeit der Begleitung nicht mit genügender
W ahrscheinlichkeit.
Den Wunsch der Frau, bei der Untersuchung ihres Mannes durch mich im
Sprechzimmer zugegen zu sein, lehnte ich als unnötig ab. Die Frau des W. soll
meine Unterhaltung mit dem Manne ständig direkt an der Türe des Wartezimmers
belauscht haben, wie mir später von Augenzeugen berichtet wurde.
W. beginnt gleich zu Beginn der Aufnahme der Vorgeschichte zu weinen.
Als ich mir das Weinen energisch verbat, gab mir W. sofort und bis zum Schlüsse
der Untersuchung ohne Tränen die gewünschten Aufschlüsse.
W. gibt an, sein Befinden habe sich nicht gebessert, es sei vielmehr damit
minder geworden. Er habe zeitenweise starke Kopfschmerzen in der Stirngegend
und im Hinterkopfe. Die Schmerzen seien am stärksten im Hinterkopfe. Er
habe manche Zeiten, in welchen er gar nichts spüre. Er habe seit vielen Jahren
nicht mehr wegen seiner Kopfbeschwerden in ärztlicher Behandlung gestanden.
Er könne ganze Nächte lang gar nicht schlafen. Sein Gedächtnis sei ganz schlecht.
Er werde sehr leicht aufgeregt Wenn er Bier trinke, bekomme er oft schon
nach zwei Maß den grössten Rausch. Er dürfe daher nicht allein die Wirtschaft
besuchen. An Wochentagen gehe er überhaupt nicht in die Wirtschaft. An
Sonntagen gehe seine Frau immer mit. Sein Appetit sei zeitenweise gut, zeiten¬
weise nicht. Sein Stuhlgang sei häufig verstopft Er lasse sich wegen der Ver¬
stopfung 2—3 mal im Jahre Pillen von Herrn Dr. R. verschreiben. Seine Augen
und Ohren seien in Ordnung. Im Februar 1909 habe er bei einer Wirtshaus¬
rauferei einen Rippenbruch auf der rechten Brustseite erlitten. Der Rippenbruch
sei innerhalb 5 Wochen verheilt, ohne Beschwerden zu hinterlassen. Er sei wegen
des Rippenbruches in Behandlung von Herrn Dr. R. gestanden. Er verspüre zur¬
zeit nichts mehr davon. Er sei wegen der Rauferei zu 5 M. Geldstrafe verurteilt
worden. Er habe nach dem Unfälle zwei Jahre lang mit seiner Frau eine Wirtr
schaft in K. gehabt, dieselbe aber aufgeben müssen, da er das Bier nicht habe
vertragen können. Er besitze zur Zeit ein eigenes Anwesen von 80 Tagewerk,
zwei Pferde, 26 Stück Vieh. Die Arbeiten auf dem Anwesen versehe seine Frau
und die grösseren Kinder. Er habe 6 Kinder im Alter von 17—8 Jahren. Er
selbst verrichte leichtere Ökonomiearbeiten, aber nicht immer. Die Arbeiten,
welche er tue, seien für nichts. Fremde Leute habe er nicht mehr im Dienste,
weder eine Magd noch einen Knecht.
W. zeigt guten Ernährungszustand und straff entwickelte Muskulatur. Der
Gesichtsausdruck ist etwas starr, apathisch, aber nicht leidend.
W. gibt ruhig und vernünftig auf alle Fragen Antwort und gerät nur zum
Schlüsse in Erregung, als ich ihm Vorhalte, dass er doch mehr Arbeit leiste, als
er zugebe.
Am Rücken befinden sich verschiedene Narben, von abgeheilten Furunkeln
herrührend. Die Wirbelsäule ist frei beweglich. Ebenso sind beide Beine und
Arme in sämtlichen Gelenken normal beweglich. Die Bewegungen erfolgen
etwas langsamer, als normal. Die Herztätigkeit ist verlangsamt (56 Pulsschläge
in der Minute). Am Kopfe ist der Befund negativ. Von seiten des Gehirns und
Rückenmarks und der Sinnesorgane sind keine Störungen nachweisbar. Die
Pupillen reagieren normal auf Lichteinfall. Bei Stehen mit geschlossenen Augen
tritt kein Schwanken ein. Die Patellarreflexe sind leicht gesteigert, Kremaster-
und Bauchdeckenreflex normal Es besteht mässiger Dermatographismus (über-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr 10/11.
mässige Rötung der Haut auf Druck). An beiden Beinen besteht unabhängig
vom Unfälle Krampfadernentwicklung. Die Gesichtshaut, der Hals, beide Hand¬
rücken und die Streckseite beider Vorderarme zur Hälfte sind stark sonngebräunt
Beide Hohlhände zeigen derbe verarbeitete Beschaffenheit und Schwielenbildung,
woraus hervorgeht, dass W. andauernd schwere Arbeiten verrichtet.
Nach Schluss der Untersuchung liess ich die Frau zu mir ins Sprechzimmer
kommen. Dieselbe beginnt sofort mit ausserordentlicher Geschwätzigkeit zu
jammern, wie schlecht es mit ihrem Manne bestellt sei. Ihr Mann vergesse alles.
Er müsse zur Arbeit angehalten werden wie ein kleines Kind. Man könne ihn
nicht allein in die Kirche und Wirtschaft lassen. Ihr Mann sei immer sehr auf¬
geregt. Sie sei 50 Jahre alt, also 5 Jahre älter als ihr Mann. Beide Hohlhände
der Frau zeigen derbe verarbeitete Beschaffenheit und Schwielenbildung, und
zwar nur in wenig stärkerem Grade als die des Mannes. Man gewinnt aus dem
Auftreten der Frau die Überzeugung, dass dieselbe das Regiment im Hause führt
und ihren Mann beherrscht.
Die in den Akten. vertretene Anschauung, W. habe ausser der Kopfhaut¬
wunde einen Schädelbruch und eine schwere Gehirnerschütterung erlitten, vermag
ich nicht zu teilen.
Mit Sicherheit festgestellt ist, dass W. am 7. Dezember 1888 eine „Haut¬
wunde an der rechten oberen Hinterkopfseite“ erlitten hat. W. war nach dem
Unfälle weder betäubt noch bewusstlos, sondern arbeitete noch 4 Tage lang(!)
ununterbrochen weiter. Erst am 11. Dezember 1888 nahm er ärztliche Hilfe in
Anspruch und wurde bereits nach 8 Tagen wieder als geheilt aus dem Kranken¬
hause entlassen.
Herr Geheimrat Dr. Czerny in Heidelberg hat offenbar keinen Schädelbruch
festgestellt, sonst hätte er nicht annehmen können, dass die Beschwerden des W.
innerhalb weniger Wochen verschwinden würden. Vorstehende Tatsachen lassen
es im höchsten Grade unwahrscheinlich erscheinen, dass W. eine Gehirner¬
schütterung oder einen Schädelbruch erlitten hat. Insbesondere der Umstand,
dass W. weder betäubt noch bewusstlos war und vier Tage lang nach dem
Unfälle weitergearbeitet hat, ist von hervorragender Bedeutung
Ungünstig auf den Verletzten wirkte ein die allzu trübe Beurteilung der
Verletzung durch Herrn Dr. K. und Medizinalrat Dr. M.
Offenbar hat sich im Anschluss an die wenn auch nur leichte Kopfver¬
letzung eine traumatische Neurasthenie entwickelt In den Vordergrund
treten von Beginn an Klagen über Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Gedächtnis¬
schwäche, völlige Arbeitsunfähigkeit usw.
Die Befürchtung von Dr. K., es könne die Trepanation des Schädels not¬
wendig werden, hat sich als unrichtig erwiesen.
Herr Medizinialrat Dr. M., welcher den W. zweimal mehrere Wochen
lang im Krankenhause zu beobachten Gelegenheit hatte, schwankt in der Beur¬
teilung des Falles in bedenklicher Weise. In seinem Gutachten vom 18. April 1889
spricht er von einer schweren Gehirnerschütterung, die gar nicht stattgefunden
hat. Am 17. Dezember 1890 nimmt er eine chronische Erkrankung der Hirnhäute
und ein schweres Kopf leiden an, ohne seine Annahme in überzeugender Weise
zu begründen.
In direktem Gegensatz hierzu stellt er am 17. März 1892 fest, dass für
eine Gehirn- oder Gehirnhauterkrankung jedes Sympton fehle und die Intelligenz
des W. völlig unversehrt sei.
Am 20. März 1896 nimmt er eine geistige Erkrankung an. Herr Bezirksarzt
Dr. M. befürchtet im Gegensatz hierzu am 15. April 1899, dass W. geisteskrank
werden könne, hält den W. also zur Zeit der Untersuchung für geistig gesund!
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In sämtlichen Gutachten spielen die Klagen des W. die Hauptrolle. Wesent¬
liche objektive Veränderungen wurden niemals nachgewiesen. W. zeigte während
der Beobachtung im Krankenhause Karlsruhe Zeichen gemütlicher Verstimmung.
Im übrigen kann das Verhalten des W. im Krankenhause (Wachen und Umher¬
irren bei Nacht, Schlafen am Tage usw.) sehr wohl und wesentlich von seinem
Willen abhängig gewesen sein und dem Bestreben des W., sich lebenslänglich
den Besitz der Vollrente zu sichern, seine Entstehung verdanken.
Es entsteht die Frage, ob seit der für die letzte Rentenfestsetzung ma߬
gebenden Entscheidung, d. h. seit der Entscheidung des Reichsversicherungs¬
amtes vom 29. Oktober 1895, eine wesentliche Besserung in den Unfallsfolgen
eingetreten.
Diese Frage muss entschieden bejaht werden. Es ist völlig ausgeschlossen,
dass die Beschwerden des W. jetzt noch in gleicher Stärke fortbestehen sollten,
wie vor 14 Jahren.
Wesentliche Besserung ist zweifellos durch Abnahme der Kopfbe¬
schwerden, durch Abnahme der sonstigen Beschwerden des W., bezüglich seines
Allgemeinbefindens, sowie durch Gewöhnung an den Zustand eingetreten.
Wie die heutige Untersuchung ergeben hat, verfügt W. über ein sehr gutes
Gedächtnis. W. vermochte meine sämtlichen Fragen relativ rasch und mit
Sicherheit zu beantworten. Objektive, die Erwerbsfähigkeit ungünstig beein¬
flussende Veränderungen sind heute nicht nachweisbar. Das kräftige gesunde
Aussehen des W. erlaubt den sichern Schluss, dass W. einen ausreichenden
Schlaf hat und nicht mehr von nennenswerten Beschwerden von seiten des
Kopfes usw. geplagt wird. Seine gegenteiligen Angaben verdienen keinen Glauben.
Die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit des W. hat sich zweifellos gegen früher
wesentlich gehoben. W. bewirtschaftet ständig ein grosses Anwesen von 80 Tage¬
werken mit zwei Pferden und einem stattlichen Viehbestände von 26 Stück, und
zwar ausschliesslich mit Hilfe seiner Frau und mit mehreren, in jugendlichem
Alter stehenden Kindern ohne fremde Dienstboten. Dass ein solches Anwesen
unter solchen Umständen nur bei einer ganz ergiebigen und beträchtlichen
Arbeitsleistung des Mannes bewirtschaftet werden kann, ist ohne weiteres klar
und mir von verschiedenen Sachverständigen bestätigt worden. Die Beschaffenheit
beider Hohlhände beweist, dass W. andauernd schwer arbeitet.
Bereits am 19. Januar 1899 erteilte der Bürgermeister M. in F. die Aus¬
kunft, dass W. nicht mehr arbeits- und erwerbsbeschränkt sei, sondern alle Feld-
und häuslichen Arbeiten verrichten könne und auch verrichte. Eine solche
Auskunft kann doch nicht völlig unbeachtet gelassen und als unglaubwürdig
hingestellt werden. Mit grösster Wahrscheinlichkeit trifft sie nahezu den Nagel
auf den Kopf. Auch die späteren Auskünfte des Bürgermeisters von P. erlauben
den Schluss, dass W. seine Arbeiten nahezu vollständig verrichtet.
Bezüglich der angeblichen verminderten Widerstandskraft gegen Alkohol
erscheinen die Angaben des W. und seiner Frau gleichfalls übertrieben und¬
unglaubwürdig. Aus dem Berichte der Gendarmeriestation vom 18. Juli 1895
geht hervor, dass W. an dem betreffenden Tage erst gegen 11 Uhr die Wirtschaft
verlassen hat. Er dürfte bis dahin erheblich mehr als zwei Glas Bier getrunken
haben. Übrigens ist W. vom Gerichte als völlig zurechnungsfähig angesehen
worden, da sonst eine Verurteilung nicht erfolgt wäre. Wenn W. ferner keinen
Alkohol vertragen kann, soll er dem Genüsse desselben einfach entsagen. Da
er seiner Angabe nach nur an Sonntagen und nicht an Wochentagen dem Alkohol
zuspricht, ist die angeblich verminderte Widerstandsfähigkeit gegen Alkohol
ohne wesentliche Bedeutung für seine Erwerbsfähigkeit. Über vorübergehend
eingetretene Bewusstlosigkeit klagt W. heute nicht mehr. Die angebliche Be-
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wusstlosigkeit ist ärztlicherseits niemals festgestellt worden. Ich stehe auch
diesen Angaben des W. mit grösstem Misstrauen gegenüber.
Aus dem Studium der Akten und auf Grund der heutigen Untersuchung
habe ich die feste Überzeugung gewonnen, dass in dem Befinden des W. eine
wesentliche Besserung in jeder Beziehung eingetreten ist
Die Klagen des W. selbst, der mit ausserordentlichem Raffinement und
Geschick seit vielen Jahren um den Fortbezug der Vollrente gekämpft hat, der
schon wenige Monate nach dem geringfügigen Unfall, und zwar am 30. März 1S89
mit der festen Behauptung aufgetreten ist, er werde infolge des Unfalles zeit¬
lebens erwerbsunfähig bleiben, die Angaben seiner Frau, welche im Jahre 1893
unter vielem anderen eine mangelhafte Potenz ihres Mannes behauptete und
gleichwohl sechs kräftige Kinder zur Welt brachte — ein Beweis, dass sich
die Potenz ihres Mannes mit Sicherheit im Laufe der Jahre wesentlich gehoben
hat, — sind zum grössten Teile stark übertrieben, zum Teile völlig unglaub¬
würdig. Ebenso wie die Potenz haben sich auch die sonstigen Fähigkeiten des
W. und seine Energie im Laufe der Jahre zweifellos wesentlich gehoben.
W. ist zweifellos zurzeit nicht nur zum grössten Teile arbeitsfähig, sondern
auch zum grössten Teile erwerbsfähig. Er ist mit absoluter Sicherheit wieder
fähig, mit der ihm zur Verfügung stehenden Arbeitskraft sich einen anderen
Erwerb zu suchen bzw. eine gewinnbringende Tätigkeit bei fremden Leuten
zu übernehmen und durchzuführen. Er denkt aber natürlich nicht daran, wieder
bei fremden Leuten zu arbeiten, da er als selbständiger Ökonom und Besitzer
eines grossen einträglichen Anwesens ein gesichertes ausreichendes Einkommen hat
Es ist durchaus fraglich, ob zurzeit überhaupt noch eine mess¬
bare Beschränkung der Erwerbsfähigkeit bei W. vorliegt.
Nur unter der Annahme, dass in Wirklichkeit bei W. zurzeit noch einige
Beschwerden infolge des Unfalles bestehen und die Erwerbsfähigkeit des W.
ungünstig beeinflussen, soll die Gewährung einer Rente von höchstens 25°,‘ 0
in Vorschlag gebracht werden.
Da eine wesentliche Veränderung des Zustandes in Zukunft mit grösster
Wahrscheinlichkeit nicht mehr eintreten wird, ist die diesmalige Rentenfest¬
setzung voraussichtlich dauernd und definitiv. Immerhin empfiehlt es sich, den
Fall auch in Zukunft im Auge zu behalten.
Um zu vermeiden, dass mein auf Grund einer nur einmaligen Unter¬
suchung abgegebenes Gutachten von dem Schiedsgerichte und Reichsversicherungs-
amte mit Rücksicht auf die Vorgeschichte des Falles nicht als ausschlaggebend
erachtet wird, halte ich es, trotzdem dass ich von der Richtigkeit meiner Aus¬
führungen fest überzeugt bin, für zweckmässig, den W. sofort zur Beobachtung
und Begutachtung stationär auf die innere Abteilung des Krankenhauses r. d.J.
(Oberarzt Prof. Dr. Sittmann) in München einzuweisen. Bisher ist eine stationäre
Beobachtung des W. ausschliesslich durch Herrn Medizinalrat Dr. M. erfolgt
Die Beurteilung des Falles durch genannten Arzt hat sich indessen im Laufe
der Jahre als allzu pessimistisch und nicht einwandsfrei erwiesen.
Dass W. und seine redegewandte Frau natürlich gegen jede Renten¬
minderung auch jetzt wieder schwerstes Geschütz auffahren werden, ist ohne
weiteres klar.
Auf Grund des vorstehenden Gutachtens wies die Berufsgenossenschaft den
W. zur Beobachtung auf die innere Abteilung des Krankenhauses r. d. J. —
Oberarzt Prof. Dr. Sittmann — ein. W. befand sich im genannten Kranken¬
hause stationär vom 13. September bis 1. Oktober 1909.
Das Entlassungsgutachten führt folgendes aus:
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„Bei intaktem Gehör findet sich bei W. eine gegenüber dem Normalen ver¬
kürzte Knochenleitung. Dieser Befund spricht für das Bestehen von Verwach¬
ungen zwischen Gehirnhaut und Schädeldach. Da bei W. eine Kopfverletzung
seinerzeit stattgefunden hat, lässt sich ein ursächlicher Zusammenhang dieses
Befundes mit dem Unfälle nicht von der Hand weisen. Im übrigen zeigt der
Verletzte nur die Zeichen einer geringen Neurasthenie, nämlich Schreckhaftigkeit,
leicht auslösbares Zittern des ganzen Körpers, gesteigerte Sehnen- und Haut¬
reflexe, Andeutung von Dermatographismus. Auch ist eine ziemlich beträchtliche
Schlaflosigkeit während der ganzen Beobachtungszeit bemerkt worden. Der
körperliche Allgemeinzustand ist jedoch ein guter. W. verfügt über ein robust
gebautes Knochengerüst, über kräftige Muskeln — namentlich sind die Arm¬
muskeln und Schultermuskeln auffallend gut entwickelt — und einen ausreichenden
Ernährungszustand.
Sehr typisch ist der Gesichtsausdruck, für dessen Beurteilung eine längere
Beobachtungsmöglichkeit besonders wertvoll gewesen ist. Es ist eine zur Ge¬
wohnheit gewordene Leidensmiene, die stereotyp und ohne auch nur die An¬
deutung eines wirklichen vorhandenen Affektes zur Schau getragen wird. In
seinem Wesen sind krankhaft-seelische Erscheinungen nicht aufgetreten.
Im Gegensatz zu den Aussagen des W. und den Behauptungen seiner Frau,
durch welche der Verletzte als ein hilfloses, geistig vollkommen gebrochenes
Wesen hingestellt wird, hat die Beobachtung reichlich Anhaltspunkte dafür ergeben,
dass W. sehr wohl weiss, sowohl was er will, als wie er sich zu helfen hat Er
erscheint zwar geistig schwerfällig, jedoch fehlen wirkliche Defekte, namentlich
nach der Seite des Gedächtnisses und auf dem Gebiete des Willens. Energielos
ist er keineswegs, nur steht sein Wille seit Jahrzehnten unter dem Einflüsse der
Vorstellung, durch den Unfall geschädigt worden zu sein und Anspruch auf Rente
zu besitzen. Es bestehen also keinerlei ernstere psychische oder nervöse Be¬
schwerden. Die geringe Neurasthenie hindert ihn nicht in seiner Erwerbsfähig¬
keit. Sie ist die Folge der einzig und allein von dem Willen des W. abhängigen
Sucht, sich die unbegründet hohe Rente zu erhalten. Als Unfallfolge kann einzig
die Verkürzung der Knochenleitung in Betracht kommen. Von der dieser
Verkürzung zugrundeliegenden Veränderung an der harten Hirnhaut können
nur geringe Störungen des Allgemeinbefindens ausgehen: leichte Kopfschmerzen,
geringer Schwindel bei übermässigen Anstrengungen. Es werden nach allge¬
meiner Übung die erwerbsbeschränkenden Folgen derartiger Veränderungen mit
20% geschätzt. Wenn man sich dem Vorschläge des Dr. Dreyer anschliesst,
bezeigt man W. gegenüber ein Wohlwollen, das er nicht verdient.“
Das Schiedsgericht in Speyer fällte am 13. Dezember 1909 folgende Ent¬
scheidung:
„Dem Antrag der Sektion II der Brauerei- und Mälzerei-Berufs¬
genossenschaft vom 11. Oktober 1909 entsprechend wird die Unfall¬
rente des Arbeiters und jetzigen Landwirtes A. W. in S. ab 1. Januar
1910 auf 25% d. i. 14.30 M. monatlich gemindert.“
„Eine anderweitige Feststellung der Unfallrente darf nur erfolgen, wenn
der Nachweis vorliegt, dass seit der letztmaligen Rentenfestsetzung eine wesent¬
liche Veränderung in den damals maßgebend gewesenen Verhältnissen eingetreten
ist. (§ 88 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes).
Dass seit der letztmaligen Rentenfeststellung mit Entscheidung des Reichs¬
versicherungsamtes vom 9. Oktober 1895 eine solche Veränderung, und zwar eine
ganz bedeutende Besserung im Zustande des Verletzten durch Abnahme der
Kopfbeschwerden und sonstigen Beschwerden, bezüglich seines Allgemeinbefindens,
sowie Gewöhnung an den durch den Unfall geschaffenen Zustand durch den langen
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Zeitablauf eingetreten ist, darüber lassen die beiden, von der Berufsgenossen¬
schaft erholten, auf Grund eingehender Untersuchung erstatteten, durchaus
schlüssigen und einwandfreien ärztlichen Gutachten, von denen das eine überdies
noch auf längerer ständiger Anstaltsbeobachtung beruht, einen Zweifel durchaus
nicht anfkommen.
Für die Richtigkeit dieser Gutachten sprechen insbesondere die derbe ver¬
arbeitete Beschaffenheit und die Schwielenbildung seiner Hände, sowie die sich
nicht als Unfallfolge darstellende Krampfadernentwicklung an seinen beiden
Beinen, die nur durch die Verrichtung andauernd schwerer Arbeit entstanden
oder hervorgerufen sein können, sowie der Umstand, dass er nach den gepflogenen
Erhebungen und sonstigen Feststellungen ein grösseres landwirtschaftliches An¬
wesen mit bedeutender Ökonomie besitzt, dieses ohne Dienstboten lediglich mit
seiner Ehefrau und seinen Kindern bewirtschaftet und fortwährend landwirt¬
schaftliche Arbeiten verrichtet.
Die beiden unanfechtbaren ärztlichen Gutachten führen auch zutreffend aus,
dass ausser der festgestellten Verkürzung der Knochenleitung und der durch
sie bedingten Veränderung an der harten Hirnhaut weitere Unfallfolgen des
Verletzten nicht mehr bestehen, und dass die davon ausgehenden leichten Kopf¬
schmerzen, sowie der durch sie hervorgerufene geringe Schwindel bei über¬
mässigen Anstrengungen mit einer 25°/ 0 igen Repte unverdient wohlwollend ent¬
schädigt sind.
Selbst wenn W. zur Ausübung seines früheren Berufes als Bierbrauer nicht
mehr geeignet sein sollte, so könnte dies hier nicht in Betracht kommen, da das
Unfallversicherungsgesetz keine Berufsinvalidität kennt und zur Beurteilung der
Erwerbsfähigkeit eines Unfallverletzten nur der allgemeine Arbeitsmarkt in
Betracht kommt.“
Zwei Schussverletzangen des Gehörorganes.
Von A. Passow.
Die Schädigung des Gehörorganes durch gleichzeitige Einwirkung von Er¬
schütterung des Schädels, intensive Schalleinwirkung und übermässige Luft¬
druckschwankung im äusseren Gehörgang betrifft in der Regel den ganzen
akustischen Apparat, mittleres und inneres Ohr. — Gewöhnlich ist dann der
N. octavus in toto, sowohl der R. cochlearis wie der vestibularis in Mitleidenschaft
gezogen. — Die isolierte Schädigung des vestibularis ist meines Wissens noch
nicht beobachtet; die isolierte Schädigung des Ramus cochlearis kommt unter
den oben angegebenen Bedingungen gelegentlich vor. Zwei von uns beobachtete
Fälle liefern hierfür instruktive Beispiele.
Der 36jährige Förster L. H., der nie ohrenkrank war und stets gut gehört
hat, gab am 18. Juli 1910 einen Schuss aus einer Flinte ab (Schrotschuss). Es erfolgte
ein gewaltiger Knall, einen Augenblick war der Schütze bewusstlos, erholte sich aber
schnell, seine linke Hand brannte, schmerzte und blutete, auch das Gesicht blutete an
mehreren Stellen. Der Verletzte hatte heftiges Ohrensausen. Das Gehör war sofort be¬
einträchtigt. Auf dem Heimwege, den der Verunglückte zu Rad zurücklegen konnte,
bemerkte er, dass etwas dünnflüssiges Blut aus beiden Ohren herausfloss. Diese Ab¬
sonderung hörte jedoch bald auf.
Es stellte sich heraus, dass das Gewehr, dessen Lauf an einer Stelle schadhaft ge¬
wesen, bei dem Schuss geplatzt war. Dabei war das letzte Glied des linken Ringfingers
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11.
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aufgerissen, einige Splitter hatten oberflächliche Verletzungen auf Stirn, Nase und Wangen
hervorgerufen. Diese Wunden heilten schnell.
Schlimmere Folgen hatte die Gewalteinwirkung auf die Ohren. In den ersten
Tagen war der Kranke nahezu taub und das Ohrensausen verstärkte sich noch. Am 26.
VII. 1910 kam der Mann in unsere Behandlung. Es fanden sich in beiden Trommelfellen
typische traumatische Perforationen und zwar rechts hinter dem Hammergriff, links in
der Gegend des normalen Lichtreflexes. Rechts sah man an einzelnen Stellen Sugillationen,
während links das Trommelfell entzündlich gereizt war und sich geringe Sekretion ein¬
gestellt hatte.
Beim Weberschen Versuch tönte die Stimmgabel nach links, der Rinnesche Ver¬
such fiel beiderseits negativ aus. Die Knochenleitung war normal, die tiefe Tongrenze
sowohl wie die hohe sehr erheblich eingeschränkt. Rechts wurde Flüstersprache auf 20,
links auf 10 cm gehört. Vestibularerscheinungen fehlten ganz. Spontaner Nystagmus war
nicht vorhanden, ebensowenig Gleichgewichtsstörungen.
Am 1. August war das linke Ohr trocken, Flüstersprache wurde hier gar nicht
und vom rechten Ohr nur direkt an der Ohrmuschel gehört. Der Versuch mit der Lärm¬
trommel ergab völlige Taubheit auf dem linken Ohr. Rechts wurde Stimmgabel G grade
noch bei stärkstem Anschlag gehört, links erst c‘ 2 . Galton (normal 0,4 = 28000 Schw.)
rechts bei sieben (9290 Schwingungen); links erst bei 14 (5213 Schw.).
0 Erneute Untersuchung am 5. September ergab, dass sich auf dem rechten Trommelfell
noch an der Stelle der Perforation eine kleine Borke befand. Die Ruptur im linken
Trommelfell war vernarbt. Flüstersprache wurde rechts am Ohr, links gar nicht gehört.
Der Weber wurde jetzt nach rechts lateralisiert, also nach dem besseren Ohr. Der
Rinne war rechts nach wie vor negativ, (links nicht mehr anwendbar), die Knochenleitung
war verkürzt; dagegen hatte die Perception für tiefe Töne sich auf dem rechten Ohre
etwas gebessert, denn es wurde H 1 gehört. Die Prüfung mit der Galtonpfeife ergab
dasselbe Resultat wie am 1. August, die Prüfung mit dem Schultzeschen Monochord dem¬
entsprechend eine Einschränkung der oberen Tongrenze bis zu 9000 Schwingungen. Der
kalorische sowie Drehnystagmus war normal. Irgendwelche Veränderungen am Nerven¬
system und Augenhintergrund konnten nicht festgestellt werden.
Der Verletzte hatte nach wie vor Ohrensausen rechts; links hatte es aufgehört.
Abgesehen von einem Schutzverband der Ohren, wurde keine besondere Behandlung
eingeleitet.
Es handelt sich also um eine doppelseitige traumatische Trommelfellruptur, mit
gleichzeitiger Labyrintherschütterung, die auf der linken Seite zu völliger Taubheit
geführt hat.
Wie kamen die Verletzungen zustande? Der Rückstoss des Kolbens gegen
den Schädel war sicher sehr heftig, hätte er aber allein die Labyrintherschütte¬
rung bewirkt, so wäre wohl das rechte Ohr mehr! geschädigt als das linke.
Die Luftdruckschwankung ist sicher die Ursache der Trommelfellrisse gewesen
und hat mit dem gleichzeitig erfolgenden Knall die schwere Schädigung der
Nervenendigungen im Labyrinth herbeigeführt Eine Fraktur der Schädelbasis
anzunehmen ist nicht angängig, da alle Hirnsymptome dauernd gefehlt haben.
Der Blutaustritt aus den Ohren ist sicher nur sehr gering gewesen. Liquor
cerebrospinalis ist nicht abgeflossen.
Der Verlauf war derart, dass linkerseits der geringe Hörrest, der anfänglich
noch vorhanden war, rapide gänzlich erlosch. Dementsprechend sprang beim
Weberschen Versuch der Stimmgabelton, der noch wenige Tage vorher nach
links tönte, nunmehr nach rechts über. — Auch rechts ist die Hörfähigkeit für
Flüstersprache noch heruntergegangen, obgleich die Hörweite für tiefe Töne sich
etwas gebessert hat
Auffallend war, dass anfänglich gar keine Herabsetzung der Knochenleitung
bei der hochgradigen Schädigung des inneren Ohres vorhanden war. Dieses
lässt sich vielleicht folgendermaßen erklären. Bei dem Unfall hat eine gleichzeitige
Schädigung des mittleren und inneren Ohres stattgefunden. Hierbei könnte die im
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Gefolge der ersteren(Schallleitungshinderniss) in der Regel vorhandene Verlängerung
der Knochenleitung nun durch die bei der zweiten Erkrankungsart stets bemerk¬
bare Verkürzung paralysiert und so eine der Norm gleichkommende Knochen¬
leitung vorgetäuscht werden. Es blieb daher abzuwarten, ob vielleicht im
Laufe der Zeit, wenn die durch den Unfall herbeigeführten Veränderungen
am rechten Trommelfell völlig geschwunden, die der Erkrankung des inneren
Ohres entsprechende Verkürzung sich einstellen würde. Dieses war bei der
letzten Untersuchung wirklich der Fall, wodurch meine Annahme eine gewisse
Bestätigung erhält. Zugleich war die Angabe des Patienten bemerkenswert, dass
nunmehr das Sausen auf dem linken Ohr nicht mehr vorhanden wäre. Mit dem
Eintritt der Taubheit waren also die subjektiven Geräusche erloschen.
Die Prognose kann wohl für das linke Ohr absolut schlecht betrachtet
werden, rechts ist bei starker Einengung der oberen Tongrenze kaum eine
Besserung, höchstens das Bestehenbleiben der jetzigen Hörfähigkeit zu erhoffen.
Von einer Behandlung, (Schwitzkur, Strychnin usw.) kann ich mir nach
meinen Erfahrungen keinen Erfolg versprechen.
Der hier beschriebene Fall bestätigt die Erfahrung, dass der Knall beim
Gewehrschiessen das linke Ohr mehr bedroht als das rechte (s. Passow „Ver¬
letzungen des Gehörorganes“, Seite 157.
Der zweite Fall betraf ein 18jähriges Mädchen, auf das am 12. Januar 1910 aus
nächster Nähe ein Schuss aus einem kleinen Revolver abgegeben wurde, während sie im
Bett auf der rechten Seite lag. Sie sprang auf, hatte heftigen Schwindel, konnte aber
aus dem Zimmer wanken. Der Schwindel liess in kurzer Zeit nach und war bei der
Untersuchung die wenige Stunden nach der Verletzung stattfand, völlig geschwunden.
Sofort trat Ohrensausen ein. Nach einigen Stunden auch Erbrechen, das aber wohl Hin¬
durch die Aufregung verursacht wurde. Die Kugel drang 2 cm vor dem linken Tragus
ein. Bei der Untersuchung, war die einen Durchmesser von 0,5 cm habende Einschuss¬
öffnung noch mit frischem Blutschorf bedeckt. Am Rande der Schussöffnung waren Ver¬
brennungsspuren vorhanden, die Umgebung war in geringem Grade teigig geschwollen,
aber nicht druckempfindlich. Durch Röntgenaufnahme von vorn und von der Seite wurde
festgestellt, dass die Kugel an der hinteren Rachenwand, ungefähr in der Höhe zwischen
Atlas und Epistropheus sass. Weder mit dem Spiegel noch mit dem Finger war die
Kugel an der Rachenwand festzustellen. Es wurde deshalb auch von jedem Versuch, sie
zu entfernen, Abstand genommen. — Die Kranke konnte den Mund nicht völlig öffnen
wegen Spannung im linken Kiefergelenk, und gab an, dass sie links schlecht hörte und
Ohrensausen hätte, im übrigen hatte sie nicht die geringsten Beschwerden. Der Augen¬
befund war völlig normal, das Nervensystem gesund, kein Romberg, kein spontaner
Nystagmus.
Während das rechte Trommelfell normal war, befand sich im linken, dessen Gefässe
injiziert waren, vorne unten eine schlitzförmige Perforation, mit einigen Blutborken in
der Umgebung.
Die Gehörprüfung ergab rechts normales Gehör, links hochgradige Herabsetzung,
jedoch nicht Taubheit. Beim Weberschen Versuch tönte die Stimmgabel nach der
linken Seite, der Rinne war beiderseits positiv. Die Töne des Monochords wurden rechts
bis zu 20000 Schwingungen, also normal, links bis 13000 gehört. Die Knochenleitung
war rechts wenig, links erheblich verkürzt.
Bei einer erneuten Untersuchung nach Ablauf eines halben Jahres konnte in allen
fraglichen Punkten ein völlig normaler Befund erhoben werden. Die Kugel befindet sich
nach der letzten Röntgenaufnahme noch an der nämlichen Stelle wie früher.
Auch in diesem Fall haben wohl Knall, Luftdruckschwankung und Er¬
schütterung gleichzeitig eingewirkt, die Kugel hat den äusseren Gehörgang und
das Labyrinth nicht getroffen, auch ist nicht anzunehmen, dass eine Splitterfraktur
entstand, denn sonst würden die Erscheinungen schwerer gewesen sein. Mir
scheint, dass auch hier, die Luftdruckschwankung die /Trommelfellruptur, der
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Knall und die Erschütterung durch die eindringende Kugel die Labyrinthschä¬
digung verursachten.
Trotz der gleichartigen Ursache, Schuss aus nächster Nähe, differieren die
Folgeerscheinungen sehr. Während bei dem ersten Fall das der ein wirkenden
Gewalt abgewandte Ohr so geschädigt wurde, dass seine Funktion erlosch, wenig¬
stens der augenscheinlich hinfälligere Cochlearisast, blieb bei dem zweiten Fall
das gleiche Ohr völlig intakt. Allerdings muss dabei dem Umstand Rechnung
getragen werden, dass es sich hier infolge der liegenden Stellung der Verletzten
in einer geschützten Lage befand.
Auffallend ist in beiden Fällen das Ausbleiben aller Vestibularsymptome
trotz der schweren Schädigung des Gehörs und der überaus heftigen Gewalt¬
einwirkung. Wenn man jedoch andere Berichte über gleiche Schall- und Luft-
. druckeinwirkungen auf das Ohr mit der hier wiedergegebenen vergleicht, so
scheint dies häufiger vorzukommen.
So fand Friedrich 1 ) nach Detonation der starken Schiffsgeschütze bei
seinen untersuchten Leuten stets nur Schwerhörigkeit mit Herabsetzung der
oberen Tongrenze an beiden Ohren, jedoch nie Vestibularerkrankungen und diese
fehlten sogar bei den Luftdruck- und Schalleinwirkungen auf das Ohr, wie sie
Jürgens 2 3 ) und Lubliner*) bei den Bombenexplosionen in Russland beobachten.
Nur in einem Fall sah letzterer eine Mitbeteiligung des Vestibularis, bezieht sie
aber auf die gleichzeitige Kopferschütterung, da der Patient durch die Explosion
mit grosser Gewalt zu Boden geschleudert wurde.
In gleicher Weise ist auch der völlige Ausfall der Cochlearis- und Vesti-
bularisfunktion bei einem Fall von Urbantschitsch 4 ) zu erklären, bei dem das
Projektil, von der Nase zum Ohr gerichtet, die harten Knochenwände des äusseren
Gehörgangs völlig deformierte und im Warzenfortsatz stecken blieb. Der Schlag
war so stark, dass der Patient sofort zu Boden stürzte. Trotzdem blieb das
Trommelfell intakt, ein Beweis dafür, dass Rupturen hauptsächlich durch Luftdruck
herbeigeführt werden.
Urbantschitsch nimmt auch eine Fissur des Felsenbeins an, welche die
Läsion des ganzen Acusticus bewirkte.
Bei einer ähnlichen Verletzung, einer Schusswunde quer durch den äusseren
Gehörgang, die Choronshitzky 5 ) beschreibt, war auch das Trommelfell unberührt
geblieben, das Gehör dagegen nur wenig beeinträchtigt. Angaben über Vesti¬
bularisprüfung fehlen leider,
Als interessant wäre noch zu erwähnen, dass unser zweiter Fall in betreff
der Lage des Schusskanals sowie der Störungen der Hörfähigkeit ein völliges
Analogon in einer Beobachtung Grunerts 6 ) findet Auch hier war die Ein¬
schussöffnung direkt am Ohr; die Kugel war im Halse oberflächlich steckenge¬
blieben. Sie wurde nach einiger Zeit ausgehustet
1) Hörstörungen nach Schalleinwirkung. Arch. f. Ohr. LXXIV.
2) Affektion de l'appareil auditif du nez et de la gorge cons^cutives ä l’explosion de
bombes ou ä des coups de feu. Presse otolar. Beige 1907 Heit 5.
3) Über die durch Bombenexplosion hervorgerufenen Verletzungen. Medycyna 1906 Nr. 38.
4) Schussverletzung des Ohres. Monatsschr. f. Ohrenheilk. XLIX.
ö) Eine quere Schusswunde des äusseren Gehörganges. Monatsschr. f. Ohrenheilk. XXXVIII.
6) Zur Prognose der Schussverletzungen des Ohres. Arch. Ohrenheilk. LIX.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Kr. 1011.
Über die Berücksichtigung der „tatsächlichen Verhältnisse“
bei der Abschätzung des Erwerbsverlustes durch Augeuunfälle
in der Landwirtschaft
Von San.-Bat Dr. Ehrenfried Gramer in Cottbus.
Eine zwanzigjährige fast tägliche Beschäftigung mit landwirtschaftlichen
Augenunfällen in derselben Gegend hat mir die Überzeugung verschafft, dass
bei der Rentenbemessung seitens der entscheidenden Organe nicht selten den
„tatsächlichen Verhältnissen“ des Rentenbewerbers, d. h. dem Umstande, wie er
sich in Wirklichkeit mit dem Verlust an Sehvermögen und den sonstigen zurück-,
bleibenden Störungen bei seiner Arbeitsleistung abfindet, weniger Rechnung ge¬
tragen wird, als dem zahlenmässig in dem Gutachten angegebenen Verlust an
Sehvermögen. Ich drücke dies kur£ so aus, möchte aber nicht unterlassen, zu
bemerken, dass freie Entscheidungen über die Rentenhöhe seitens der Schieds¬
gerichte ohne Anlehnung an ein zweites ärztliches Gutachten über diesen Punkt,
abgesehen von den Fällen, in denen es sich nur um das Beibehalten der alten
Rente oder eine Herabsetzung handelt, mir selten zur Kenntnis gekommen sind.
Eine Kritik an den getroffenen Entscheidungen muss daher stets den Arzt, der
dem Gericht mit seiner Schätzung die Grundlagen seiner Entscheidung geliefert
hat, wie auch das Gericht selbst treffen. Wenn ich im folgenden einige hier
einschlägige Punkte zu besprechen mir erlaube, möchte ich das Thema, um nicht
zu weitschweifig zu werden, etwa, beschränken, ohne mir einen gelegentlichen
Übergriff auf benachbarte Gebiete zu versagen.
Das wesentlichste, alle übrigen an Häufigkeit und Wichtigkeit übertreffende
Moment bei den landwirtschaftlichen Unfallschädigungen der Augen ist der Horn¬
hautfleck infolge abgelaufenen Geschwürs, und nur die Beurteilung dieser Un¬
fallfolge hat etwas ganz charakteristisches gegenüber den gewerblichen oder in¬
dustriellen Schädigungen, während die Augenmuskellähmungen, sowie die schweren
innem Schädigungen in der Landwirtschaft selten sind und bei Totalverlust des
Auges sich die gleichmässige Rechtsprechung des R. V. A., mit der sich die ärzt¬
liche Erfahrung und Schätzung seit lange deckt, ausserhalb jeder Meinungs¬
verschiedenheit befindet.
Bleibt also der Hornhautfleck — die Narbe, die nach jedem Geschwür
zurückbleibt
Bei Betrachtung seines Einflusses auf die reine Arbeitsfähigkeit muß man
zwei Zeiträume streng scheiden — die Reizbarkeit der Augen durch die eben
abgelaufenen frischen Fälle und die endgültige Gestaltung des optischen Ein¬
flusses der bleibenden Narbe auf das Sehvermögen.
Nach Ablauf jeder Hornhautentzündung bleibt längere oder kürzere Zeit,
je nach der Schwere des Falls, eine Verminderung der Widerstandsfähigkeit des
oder der Augen gegen äussere Reize zurück, die sich in Tränenfluss, Brennen.
Jucken und besonders Lichtscheu äussert. Auch nach Ablauf der 13. Woche
wenn die Fürsorge der Genossenschaften beginnt kann dieser Zustand noch
längere Zeit andauern, und es unterliegt keinem Zweifel, dass rein objektiv da¬
durch eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit bedingt wird, die
ihren Ausdruck in einer verhältnismässig bedeutenden Rentenhöhe haben müsste
und solchen vielfach auch hat So gerecht eine solche Maßnahme auch erscheint,
so wenig bedeutet sie aber in sehr zahlreichen Fällen einen Ersatz für tat¬
sächlichen Verdienstausfall, denn die Eigenart der ländlichen Arbeitsweise
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10,11. 423
bringt es mit sich, dass in den bei weiten meisten derartigen Fällen der Be¬
treffende gar nicht in der Lage ist, einen Teil seiner Arbeitsleistung, die der
Rentenhöhe entspricht, zu unterlassen. Er bindet sich vielleicht ein Tuch um
das gereizte Auge, erträgt die Störungen schlecht und recht und leistet seine
Arbeit genau sowie vor dem Unfall, bedarf also der Rente, die doch nach dem Sinne
des U. V.G. ein Ersatz für ausfallenden Verdienst sein soll, tatsächlich nicht. Wie
stellt sich nun aber dieser einfache, jedem in ländlicher Umgebung arbeitenden und
daher diese Verhältnisse beobachtenden Arzt geläufige Tatbestand in der gescbäfts-
mässigen Behandlung durch die Entschädigungsorgane? Der Arzt wird zum
Gutachten aufgefordert. Gehört er zu den zahlreichen Herren, die ihre Stellung
als Gutachter dahin auffassen, dass das Wohlwollen gegenüber den Renten¬
suchern die wichtigste Richtschnur des gutachterlichen Handelns ist, so ver¬
zeichnet er die unendlichen Klagen der Patienten über ihre Beschwerden aufs
sorgfältigste und schlägt eine den Beschwerden entsprechende Rente vor. Dabei
wird, namentlich wenn der betreffende Gutachter nicht besonders auf dem augen¬
ärztlichen Gebiete bewandert ist, der objektive Befund, d. h. also die dauernde
oder wenigstens einige Jahre voraussichtlich bleibende Veränderung des Seh¬
organs, die zu den Klagen und Beschwerden des Patienten häufig in gar keinem
Verhältnis steht, vernachlässigt. Der Patient bekommt nun eine nach Prozenten
hohe Rente, die, wenn sie auch nach obiger Darstellung meistens nicht ein Er¬
satz für Besoldung fremder Kräfte oder entgangenen Arbeitsverdienstes ist, doch
wenigstens in den subjektiven Unannehmlichkeiten des Patienten eine Art mo¬
ralischen Ausgleichs hat. Nach mehr oder weniger langen Monaten ist der Reiz¬
zustand geschwunden und eine neue Untersuchung wird angeordnet. Der Patient,
der mit der Rente als dauerndem Besitztum gerechnet hat, ist entrüstet über
den Versuch, sie ihm zu beschneiden. Er äieht alle Register der Übertreibung,
des Klagens und Jammerns, führt die ganze Freundschaft in seinem Schriftsatz
gegen die Ankündigung der Herabsetzung als Zeugen an, dass er nur sehr wenig
noch arbeiten könne, verlangt Untersuchung durch Autoritäten gegen den bösen
Arzt, der ihn seiner Rente zu Unrecht berauben will usw. Der von beiden
Parteien unabhängige Arzt vermag vielleicht das Aufhören des Reizzustandes,
wenn dieser sich seinerzeit lebhaft objektiv zu erkennen gegeben hatte, nach¬
zuweisen und wird dies als „wesentliche Besserung“ anerkannt und die Rente
auf ein entsprechendes Maß herabgesetzt; in sehr zahlreichen Fällen ist dieser
Nachweis aber nicht so sicher zu führen, der rein objektive Befund des Horn¬
hautflecks ist wenig verändert, die Gerichte berücksichtigen nur diesen Um¬
stand, hören teilnahmsvoll die Klagen des Verletzten, erkennen eine „wesentliche
Besserung“ nicht an und der Verletzte bleibt im Besitz einer Rente, die für
lange Jahre ein reines Geschenk und nur ein Anlass ist, dass ihn Zahllose um
dies Glück beneiden und alles daran setzen, dies selbe Glück auch zu erwerben,
anderseits aber, da sie ganz genau und täglich sehen, dass der erstere trotz der
Anerkennung einer z. B.20prozentigen Erwerbsunfähigkeit genau dasselbe arbeitet,
wie vor dem Unfall, ihrem Neid durch anonyme Anzeigen, dass der N. die Rente
nicht brauche, Luft machen
Ganz abgesehen von dem Umstand, dass die Gerichte bezw. ihre Beisitzer
aus den Kreisen der Kläger naturgemäss nicht in der Lage sind, an den münd¬
lich vorgebrachten. beweglichen Klagen eine ausreichende Kritik zu üben, ist es
ein Umstand, der ihre oben geschilderte Handlungsweise besonders verständlich
macht Der Arzt bezeichnet das Maß des Sehvermögens in Bruchteilen des
normalen und es erregt natürlich das tiefe Mitleid der Laien, wenn sie hören,
dass ein Mensch auf einem Auge die Hälfte oder gar zwei Drittel des normalen
Sehvermögens verloren hat Dass zahllose Menschen in ihrer Umgebung, die
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10.11.
voll arbeitsfähig sind, eine ebenso geringe Sehschärfe wie der Verletzte als Folge
skrofulöser Hornhautflecke, die sich in nichts von den traumatischen unter¬
scheiden, oder aus anderen Ursachen haben, ist ihnen nicht bekannt. Auch
machen sie sich nicht klar, dass die allermeisten landwirtschaftlichen Arbeiten
mit einem recht geringen Sehvermögen ausgeführt werden können bzw. sie
glauben dies dem erfahrenen Arzte nicht, der es in seinem Gutachten sagt, weil sie
selbst natürlich die Überzeugung haben, dass zu ihrer eigenen Arbeit ein ganz
besonderes scharfes Augenlicht gehöre. Der Verletzte behält also seine Rente, sei
es für immer, sei es bis zu einem Zeitpunkt, indem der Arzt das Verschwinden des
Hornhautflecks und somit eine objektive wesentliche Besserung feststellen konnte.
Der Patient tut seine Arbeit wie früher und hat als Schmerzensgeld für die
Periode der Reizbarkeit die womöglich viele Jahre ausgezahlte Rente.
Dieser sehr häufige Fall entspricht meines Erachtens nicht der Absicht
des Gesetzgebers und ist eine Folge der Verkennung der „tatsächlichen Ver¬
hältnisse“ der ländlichen Augenverletzten. Von dem eben geschilderten
Verhalten gibt es eine Ausnahme: das Bestehenbleiben der sog. Ernährungs-
gefässe. Diese sind während der Heilungsperiode in der sonst gefässlosen Horn¬
haut neugebildete Blutgefässe, die nach vollendeter Heilung in der Regel schein¬
bar wieder verschwinden. Es bleiben aber die Schläuche zurück und können
sich bei Reizeinwirkungen wieder füllen. In vielen dieser an sich nicht be¬
sonders häufigen Fällen knüpft sich an dies Wiederauftreten ein erheblicher
Reizzustand, der einer Entschädigung in irgendeiner Form bedürfen kann. Es
muss aber auch bemerkt werden, dass jeder Erfahrene Fälle genug kennt, in
denen dieser Zustand jahraus jahrein bestehen bleibt und die Betreffenden ohne
subjektive Beschwerden ihre Arbeit verrichten, sofern es sich nicht um früher
Unfallverletzte handelt.
Der endgültige Zustand eines Hornhautflecks bedingt nach verschiedenen
Richtungen eine Einwirkung auf das Sehvermö'gen je nach seiner physikalischen
Beschaffenheit. Ein oberflächlicher diffuser Fleck vor der Pupille hat einen Ein¬
fluss im Sinne einer erheblichen Lichtzerstreuung und dadurch ungleichmässigen
Beschattung der Netzhaut, die unangenehm empfunden wird, sowie einer Ver¬
schlechterung der normalen Hornhautkrümmung, wodurch bis zur erfolgten Ge¬
wöhnung alle Gegenstände der Aussenwelt verzerrt erscheinen.
Ein tiefliegender dichter undurchsichtiger Fleck, der einen Teil des Pupillen¬
gebiets frei lässt, hält das Licht nur von der Netzhaut ab und zerstreut es nicht,
so dass sein Einfluss auf das Sehvermögen geringer ist als ein wesentlich dünnerer
Fleck der oberen Art.
Die Einwirkung auf die Hornhautkrümmung ist in jedem Einzelfall ver¬
schieden und ohne Gesetzmässigkeit. Ganz besonders stark ist sie, wenn im
Pupillengebiet erhebliche Oberflächenunterschiede'vorhanden sind — seien es Ver¬
tiefungen oder Auflagerungen.
Dass die geschilderten Verhältnisse eine je nach ihrer Eigenart verschiedene,
immer, aber verschlechternde Einwirkung auf das Sehvermögen an sich haben,
ist unbestreitbar, ebenso, dass diese Verschlechterung bei sehr vielen Berufen
mit höheren Ansprüchen an das Sehen einen unmittelbar schädigenden Ein¬
fluss auf die Erwerbsfähigkeit ausübt, die sich in Verminderung des erzielten
Lohns zeigt. Dies ist aber in der Landwirtschaft und ähnlichen Berufen, wie
z. B. bei den reinen Erdarbeitern, in viel geringerem Maße der Fall, und doch
wird allgemein der Fehler gemacht, die Beurteilung der Augenunfallfolgen in
der Landwirtschaft, wenn auch vielleicht unter Abzug einiger Prozente, genau
nach denselben Grundsätzen zu gestalten, wie sie bei Berufen mit höheren und
höchsten Ansprüchen an das Sehen mehr oder weniger gerechtfertigt ist.
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Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Verhältnissen der landwirt¬
schaftlichen und Industriepatienten sind abgesehen von den landwirtschaftlichen
Lohnarbeitern, die sich in mancher Beziehung den industriellen nähern, kurz
folgende: Es fehlt jede Beeinträchtigung der Konkurrenzfähigkeit, da die Be¬
treffenden in der eigenen Wirtschaft arbeiten. Es fehlt in der Regel der
eigenpersönliche Beitrag zu den Lasten, obgleich das Gesetz diese Möglichkeit
gestattet. In den meisten preussischen Provinzen wird der Beitrag nach dem
Grundsteuerbetrag erhoben, ohne jede Rücksicht, wie viel Personen auf dem
Grundstück leben und arbeiten. Der Kreis dieser Personen ist unbeschränkt
nach Alter und Geschlecht, von dem kleinen Kinde, das gelegentliche Hilfe leistet,
über die vollarbeitsfähigen Familienmitglieder bis zu den Greisen, die wieder
gelegentlich sich nützlich machen. Dementsprechend fehlt auch bei der Renten¬
bemessung die Berücksichtigung des eigen persönlichen Verdienstes, sondern jener
liegt ein von den Behörden festgesetzter Durchschnittsarbeitsverdienst zugrunde,
der für den Hofbesitzer wie den Hütejungen, für die Hausfrau wie für das
letzte Gänsemädchen und für alle Altersstufen gleich ist.
Von diesen Momenten ist die mangelnde Beschränkung der Konkurrenz¬
fähigkeit schon von grossem Einfluss. Ein Industriearbeiter, der, mit einem
schneeweissen Hornhautfleck behaftet, wenn dieser auch ausserhalb des Pupillen¬
gebiets liegt und auf das Sehvermögen nur geringen Einfluss hat, Arbeit sucht,
wird in vielen Fällen aus Furcht, dass er wegen schlechten Sehens seine Arbeit
nicht ordentlich leisten oder neue Unfälle erleiden könnte, zurückgewiesen und
in seiner Erwerbsfähigkeit schon dadurch erheblich geschädigt. Diese Schädi¬
gung fällt bei dem selbständigen Landbewohner mit demselben Fleck ganz fort
und ist auch bei dem ländlichen Lohnarbeiter viel geringer wie bei den in¬
dustriellen, weil das Angebot ländlicher Hilfskräfte lange nicht die Nachfrage
erreicht. Die Gerechtigkeit verlangt also, dass der Teil der Rente, der wegen
der sichtbaren Entstellung und der durch sie bewirkten Minderschätzung der
Arbeitsfähigkeit verliehen wird, bei dem ländlichen Versicherten wegfällt. Ein
Hornhautfleck auf einem Auge eines Versicherten mittleren Alters bei normalem
andern und erhaltenem doppeläugigen Sehakt ist, wenn die Periode der Reiz¬
erscheinungen vorüber ist, ohne jeden Einfluss auf die tatsächliche Arbeitsfähig¬
keit, denn kein für seine Wirtschaft besorgter Landmann wird auch nur das
mindeste an Arbeit in seiner Wirtschaft deswegen unterlassen. Da diese ganz
unzweifelhafte und jedem nüchtern Beobachtenden bekannte Tatsache seitens
vieler Gutachter und der Gerichte gegenüber dem zahlenmässig ausdrückbaren
Verlust an Sehvermögen vollständig zurückgesetzt wird, bekommt der Patient
eine Rente von meinetwegen 15%. Diese ist zunächst also kein Schadensersatz,
denn ein solcher liegt tatsächlich nicht im mindesten vor, sondern nur ein
Schmerzensgeld. Denn es beträgt, in Geld ausgedrückt, diese Rente lit—12, für
weibliche Versicherte 6—8 Pfennig den Tag. Für dieses Geld müsste also, wenn
die Rente einen wirklichen Schaden ausgleichen sollte, was doch ihr gesetzlicher
Zweck ist, ein Mensch besoldet werden, der den siebenten Teil der Arbeit des
Verletzten täte. Da dies ganz ausgeschlossen ist, hat die Rente nicht den ge¬
ringsten wirtschaftlichen Wert und bedingt einen schweren sittlichen Schaden,
denn nun betrachtet der Patient sie als sein unabänderliches Eigentum und
kämpft mit allen Mitteln der Übertreibung den Kampf um sie, wie er im ersten
Abschnitt schon geschildert ist. Die beständige Beschäftigung mit diesen Renten¬
ideen und ihrer praktischen Anwendung auf Schriftsätze, Untersuchungen und
Gerichtsverhandlungen bringt den Patienten schliesslich in eine Geistesverfassung,
die ihm selbst bei jedem Versuch, die Rente auf Grund der Gewöhnung oder
sogar einer objektiven „wesentlichen Besserung“ herabzusetzen, schliesslich die
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalideuwesen Nr. 10/11.
ehrliche Überzeugung verschafft, schwer geschädigt und ein Opfer der ärztlichen
Niedertracht usw. zu sein. Wie bei Leuten mit geringerer geistigen Wider¬
standskraft aus diesen Verhältnissen häufig unter Beihilfe der Umgebung die
schwerste Hysterie wird, ist jedem Erfahrenen aus vielen Fällen bekannt. Dieser
bedauerliche Zustand ist dann aber nur die Folge der Verkennung oder Ver¬
nachlässigung der tatsächlichen Verhältnisse im Anfang.
Ein zwölfjähriges Kind bekommt bei einer gelegentlichen Dienstleistung
eine Hornhautverletzung, die schliesslich eine dauernde, die Pupille bedeckende
halbdurchsichtige Narbe zurücklässt. Genau dieselbe Narbe infolge einer skro¬
fulösen Erkrankung bekommt ihre elfjährige Schwester. Beide machen un¬
gehindert die Schule durch. Die erstere bekommt für das Leben eine 10%ige
Rente mit! Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage!
Im Gegensatz zu diesem immerhin ebenso drastischen wie seltenen Fall
stehen die unendlich häufigen Fälle der Auszügler, Altenteiler oder wie sonst
diejenigen heissen, die die Stelle den Kindern abgegeben haben und gelegentliche
Hilfe in der Wirtschaft leisten. Bei der mit dem Alter zunehmenden Häufigkeit
der Tränensack- und Bindehauterkrankungen sind sie in ganz besonderem Maße
der Gefahr einer Hornhauterkrankung ausgesetzt. In der Theorie sind sie natür¬
lich durch die Folgen schwerer geschädigt als jüngere Leute, weil sie sich er-
fahrungsgemäss an die veränderten Sehverhältnisse schwerer gewöhnen und be¬
kommen dementsprechend auch höhere Renten. Die vom Gesetze vorgesehene
Berichtigung durch Bestimmung des Maßes der Arbeitsfähigkeit im Augenblick
des Unfalls, von dem dann die Rente berechnet wird, ist ebenfalls eine rein
theoretische Maßnahme, denn auch beim besten Willen des Arztes und Unter¬
suchung des ganzen Körpers haftet jeder derartigen Schätzung ein ungemein
grosses Maß von Willkür an und anderseits widerspricht eigentlich der Begriff
des „durchschnittlichen Arbeitsverdienstes“ dieser Feststellung, da ja bei dem
Durchschnitt auch auf das Alter Rücksicht genommen werden muss.
Wie steht es nun tatsächlich um diese Fälle? Das alte Mütterchen, das
nur zum Ziegen- und Kinderhüten gut ist, kann diese Arbeitsleistung und auch
noch ein ganzes Teil mehr mit einem erheblichen Hornhautfleck ganz genau so
gut verrichten, wie vor dem Unfall und sieht in dem Bargeld der Rente das
grösste Glück ihrer alten Tage.
Dasselbe gilt mit einiger Abschwächung auch für die männlichen Alten¬
teiler, die in der Regel etwas mehr an wirklich landwirtschaftlicher Arbeit
leisten, aber auch bei diesen ist von einem ernstlichen Schadensersatz nur ganz
ausnahmsweise die Rede.
Eine sehr häufig zur Bewilligung einer Rente führende Klage ist das
Tränen des oder der Augen. Ohne Zweifel ist dieses störend bei der Arbeit und
besonders bei schlechtem Wetter. Wenn man aber den sehr grossen Umfang
kennt, in welchem bei älteren Angehörigen des landwirtschaftlichen Standes, sei es
infolge von selbständigen Tränen kan alerkrankungen oder chronischer Bindehaut¬
entzündung andauerndes Tränen der Augen vorkommt, ohne dass sich jemand
dadurch von irgendeiner Arbeit abhalten liesse, erscheint die Berechtigung
einer Rente für dieses Vorkommnis bei älteren Leuten gegenüber dem geschilderten
tatsächlichen Verhalten ihrer Altersgenossen doch sehr zweifelhaft. Ein mir
gerade vorliegendes Aktenstück gibt eine gute Erläuterung dazu. Ein älterer
Landarbeiter erlitt eine Lidverletzung, die zu einem Herabhängen des Oberlids
und etwas Tränen führte. Er bekam eine Rente von20°/ 0 dafür. Nach einiger
Zeit verlor sich infolge Operation das Herabhängen des Oberlids und das Tränen
verminderte sich so, dass eine Herabsetzung auf 10 °/ 0 vorgeschlagen wurde. Das
Schiedsgericht bestätigte nicht nur die Herabsetzung, sondern erklärte sogar die
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Belassung von 10 °/ 0 für besonders wohlwollend, da es sich selbst überzeugt habe,
dass keinerlei Tränen mehr bestehe. Nach längerer Zeit fand sich bei einer
Nachuntersuchung nicht die geringste Spur von Tränen mehr vor und es wurde
in einem kurzen Befundbericht die Frage, ob noch eine Erwerbsverminderung
bestehe, mit „nein“ beantwortet Dasselbe Schiedsgericht, aber in ganz anderer
Besetzung, zog aut die Klagen des Patienten einen andern Arzt heran, der in
einem sehr umfangreichen Gutachten ausführte, dass er zwar auch nichts habe
von Tränen bemerken können, aber die Möglichkeit zugab, dass bei Witte¬
rungseinflüssen noch Tränen eintreten könne und dieses hypothetische Tränen mit
einer Rente von 10—15 °/ 0 zu entschädigen vorschlug. Das Schiedsgericht schloss
sich diesem Vorschlag an. Bei der nächsten Revision übertrug die Sektion die
Untersuchung einem Professor, der in dem Befundschein kurz erklärte, ein etwa
wirklich vorhandenes geringes Tränen bei schlechtem Wetter habe keinen Ein¬
fluss auf die Arbeitsfähigkeit. Nunmehr wies dasselbe Schiedsgericht den Kläger
glatt ab. Dieser ganz charakteristische Bericht möge zu einer kurzen Be¬
trachtung des Verhältnisses der Ärzte zu dem Thema überleiten. Der Umstand,
dass die in erster Linie wohlwollende Rechtsprechung vieler Schiedsgerichte
und auch vielfach des Reichsversicherungsamts den im Gesetz unzweifelhaft ent¬
haltenen Begriff der Rente als eines Ersatzes für tatsächlich erlittene Beein¬
trächtigung der Erwerbsfähigkeit bei den leichteren Fällen in den einer Art
Schmerzensgeld verwandelt hat, ist Veranlassung gewesen, dass mit der Zeit
manche Ärzte in ihrem Denken sich dieser Anschauung vielfach gewiss un¬
bewusst anbequemt haben und in jeder zurückbleibenden krankhaften Verände¬
rung einen Grund zum Vorschlag einer Rente sehen. Sie sind sich, wenn sie
das besondere von vielen Laienbeisitzern der Schiedsgerichte gewünschte „Wohl¬
wollen“ in der Annahme von allerhand möglichen Schädigungen betätigen, nicht
klar darüber, dass sie als reine Sachverständige gar kein Recht besitzen, Wohl¬
wollen, das auf anderer Leute Kosten sehr billig ist, zu üben, sondern nur die
Pflicht der absoluten Unabhängigkeit beiden Parteien gegenüber — also strengste
Gerechtigkeit an Stelle des menschlich gegenüber dem Jammern der Leute er¬
klärlichen Wohlwollens für den Schwächeren haben. Es ist für den alten in
der Sache wie in der Beurteilung der Versicherten erfahrenen, nach diesen
Grundsätzen pflichtgemäss handelnden Arzt ja nicht angenehm, in den in Rede
stehenden leichteren Fällen mit seinen Anschauungen zurückgewiesen zu werden,
aber er kann sich sein Gewissen freihalten, wenn er schreibt, „tatsächlich
liegt in dem Fall gar keine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit vor, aber
theoretisch entsprechend den Erfahrungen bei Anwendung des Gewerbe¬
unfallgesetzes eine solche von so und soviel Prozent“. Es können dann die
Sektionen oder Gerichte bei Festsetzung der Rentensätze selbst entscheiden, ob
sie Gerechtigkeit oder Wohlwollen üben wollen. Die Rolle der sog. „Laiengut¬
achten“ ist eine sehr verschiedene. Die durch die kanzleimässige Behandlung
der ländlichen Unfallverhandlungen herbeigeführte Übung, nach der Prozentzahl
der Arbeitsunfähigkeit zu fragen, hat zu Fragen geführt, deren zahlenmässige
Beantwortung seitens der geplagten Gemeindevorsteher ja selbstredend nicht den
geringsten Wert hat, da sie etwas und noch dazu in einer ihrem Bildungsgrade
ganz fremden Form bekunden sollen, was selbst dem auf diesem Gebiet erfah¬
rensten Arzt nur unter Betonung einer gewissen unvermeidlichen Willkür möglich
ist. Es wirkt manchmal geradezu komisch, wenn ein solcher Laiengutachter z. B.
bei der Frage, ob eine einseitig Erblindete, der in der Reizperiode 30 statt der
üblichen 25 °/ 0 Rente bewilligt waren, nunmehr nach jahrelanger Gewöhnung auf
den üblichen Satz heruntergesetzt werden soll, mit Sicherheit darüber entscheidet,
dass die Patientin nicht um 25, sondern noch um 30 °/ 0 erwerbsunfähig sei. Etwas
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anderes ist es, wenn ein Vertrauensmann mit Bestimmtheit aussagt, dass der
Rentenempfänger alles, was in seiner Wirtschaft vorkomme, arbeite. Das ist eine
einfache Beobachtung seitens eines zuständigen Fachmanns, an der nichts zu
schätzen oder geistig zu verarbeiten ist und die deshalb die grösste Beachtung
verdient, aber häufig genug nicht findet, weil die entscheidenden Organe von der
Bedeutung des zahlenmässig ausgedrückten Verlustes an Sehvermögen zu vor¬
eingenommen sind. Als Ergänzung zu vorstehendem mögen zwei Auskünfte eines
als tüchtig bekannten Gemeindevorstehers hier Platz finden, bei denen es sich
um eine Frau mittleren Alters mit einseitig gut operiertem Wundstar und regel¬
rechtem anderen Auge handelte.
Die erste Auskunft in geschlossener Berichtform — 10 Jahre nach dem Unfall —
lautet: ,,.. . Dass die U. bei landwirtschaftlichen Arbeiten, welche einer Frau zusteht,
ihres Auges wegen nicht gehindert ist, selbige zu verrichten. Obwohl bei häuslichen
Arbeiten, wie Nähen, Waschen, Plätten und dergl. eine Behinderung zutrifft. Da aber
die U. gar keine Familie hat, sie sowohl wie ihr Ehemann weniger auf Feinheit hält
ist daher der Schaden zu Obersehen.. .
Die zweite Auskunft, 5 Jahre spater, also nach noch wesentlich gesteigerter Ge¬
wöhnung beantwortet nur den Fragebogen. Danach ist die Frau noch um 25 °/ 0 in ihrer
Erwerbsfähigkeit beschränkt, ist zum Wieten (Unkraut jäten) und dergl. und allen häus¬
lichen Arbeiten, wie Nähen, Stopfen u. s. w. unfähig.
Man sieht, wie die Frage nach den Prozenten den sehr verständigen ersten
Bericht in beinahe das Gegenteil verkehrt hat, da der Verfasser offenbar die
Verpflichtung fühlt, seine Prozentschätzung zu begründen.
Eine sehr deutliche Illustration, wohin unbedingtes Wohlwollen führt, gibt
die Geschichte des Invalidenwesens der letzten Jahre — nicht gerade ein Ruhmes¬
blatt des Ärztestandes. Die Freigebigkeit mit Renten führte zu einer derartigen
Überlastung des Reiches als Leisters des festen Beitrages, dass Kommissionen
aus den erfahrensten juristischen und ärztlichen Sachverständigen der betreffenden
Reichsämter mobil gemacht werden mussten, die die Berechtigung der Dauer¬
renten prüften und zahlreiche aufhoben. Eine weitere Folge für den Arztestand
speziell unserer Provinz war die Aufhebung des Vertragsverhältnisses sämtlicher
Ärzte zur Landesversicherungsanstalt und ihr Ersatz durch Vertrauensärzte.
Diese Maßnahme hat zwar fiskalisch einen ausserordentlichen Erfolg gehabt,
aber sicher für die Versicherten jetzt grosse Härten mit sich gebracht, die sie
der früheren Leichtherzigkeit in der Schätzung der tatsächlichen Verhältnisse
zu verdanken haben.
Dass seitens des höchsten Gerichts den Forderungen nach mehr Gerechtig¬
keit und weniger Wohlwollen bei den in Rede stehenden landwirtschaftlichen
Augenunfällen entsprochen wird, hat mir zu meiner grossen Freude eine gegen
meinen eigenen, wie oben abgefassten Eventualvorschlag gerichtete Entscheidung
gezeigt.
Ein älterer Patient bekam auf einem Auge infolge Unfalls ein schweres
Geschwür, das zu einer sichtbaren Entstellung führte. Es wurde nachgewiesen,
dass das Auge schon vor dem Unfall erblindet gewesen war. Das andere Auge
hatte halbe Sehschärfe. In dem Gutachten und einem anschliessenden Brief¬
wechsel wurde ausgeführt, dass zwar eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit,
nicht vorliege, wohl aber wegen der sichtbaren Entstellung theoretisch eine
Beschränkung der Konkurrenzfähigkeit, die unter Hervorhebung der unvermeid¬
lichen Willkür in der Schätzung auf 15% angenommen wurde. Es wurde später
noch der Sektion gegenüber hervorgehoben, dass tatsächlicli auch diese an¬
genommene Erwerbsbeschränkung nicht vorhanden sei. aber keine Veranlassung
vorliege, den Patienten schlechter zu behandeln als zahlreiche andere landwirt-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10,11.
schaftliche Unfallverletzte, denen auch Kenten aus rein theoretischen, durch die
praktische Erfahrung nicht gestützten Gründen erfahrungsmässig sehr oft ver¬
liehen würden.
Das Schiedsgericht sprach dem Patienten die voi geschlagene Kente zu, das
von der Genossenschaft angerufene R.V.A. hob diesen Beschluss aber auf mit
folgender Begründung: .... „Nicht jede Entstellung beeinträchtigt schlechthin
die Erwerbsfähigkeit eines Arbeiters, vielmehr müssen in jedem einzelnen Falle
besondere Umstände festzustellen sein, infolge deren die Entstellung einen
störenden Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit des Arbeiters ausüben könnte. Solche
sind aber nicht hier anzuerkennen. Denn es kann nicht angenommen werden, dass
der Kläger als landwirtschaftlicher Arbeiter oder Gainweber infolge der sichtbar
gewordenen Erblindung des rechten Auges irgendwie in der Verwertung
seiner Arbeitskraft andern Arbeitern gegenüber beeinträchtigt sein könnte; es
erscheint ausgeschlossen, dass etwa wegen dieser Entstellung er auf einem dieser
Arbeitsgebiete als Arbeiter zurückgewiesen werden könnte.“
Ich glaube im vorstehenden nachgewiesen zu haben, dass ein erheblicher
Teil der landwirtschaftlichen Augenunfallrenten eine tatsächliche Berechtigung
nicht hat Der Grund, dass sie trotzdem verliehen werden, liegt in erster Linie
in der mechanischen Übertragung der Grundsätze der Rentenberechnung, wie sie
in der Gewerbeunfallehre herrschen, auf die so ganz andersartigen Verhältnisse
der Landwirtschaft. In welcher Weise könnte nun ein Ausgleich zwischen den
tatsächlich und den nur theoretisch begründeten Ansprüchen der landwirtschaft¬
lichen Versicherten gefunden werden? Eine tatsächliche und häufig genug bis
zur vollen Arbeitsunfähigkeit sich steigernde Beeinträchtigung der Erwerbs¬
fähigkeit besteht bei den in Kede stehenden leichteren Fällen nur während der
Zeit der eigentlichen Krankheit, die mit der leider bestehenden Karenzzeit zu¬
sammenfällt. In dieser Zeit hat der Versicherte nicht nur bare Auslagen für
Arzt und Apotheke, sondern muss auch bei etwa fehlender Familienhilfe eine
Ersatzperson bei drängender Arbeit besolden. Da die ländliche selbständige Be¬
völkerung noch nicht in Krankenkassen versichert ist und, falls eine freiwillige
Versicherung durch die kommende R. V. 0. beschlossen werden sollte, es in grossen
Teilen Deutschlands ein Menschenalter dauern würde, bis sie sich zu der frei¬
willigen Ausgabe entschliesst, entspricht es nicht dem Geist des Unfallversiche¬
rungsgesetzes, sie in dieser schweren Zeit ohne Hilfe zu lassen, wie es jetzt
durch die mehrerwähnte rein mechanische Übertragung der gewerblichen auf die
ganz andersartigen landwirtschaftlichen Verhältnisse geschieht. Der Ausgleich
müsste nach meinem Erachten, solange nicht die Karenzzeit gesetzlich beseitigt
ist, darin bestehen, dass das R.V.A. bei ländlichen Augenunfällen Renten für
die Fälle, die im Dauerzustände eine tatsächliche Beeinträchtigung der Erwerbs¬
fähigkeit, wie oben nachgewiesen, nicht besitzen, also in praxi unter etwa 20 "/„
der üblichen Schätzung, nicht gewährte, sondern an ihrer Stelle eine einmalige
Abfindung. Diese Summe würde einen grossen wirtschaftlichen Wert haben,
dem Geist des Gesetzes entsprechend eine tatsächliche Erwerbsverminderung
ausgleichen — und den entsittlichenden Kampf um die kleinen Renten beseitigen.
Die vermehrte Übernahme des Heilverfahrens seitens der Sektionen innerhalb
der Karenzzeit könnte diese Maßnahme nicht ersetzen, da die eigenartigen länd¬
lichen Verhältnisse sowohl der Patienten wie der Versicherungsträger es nur
ganz ausnahmsweise ermöglichen, dass bei den in Rede stehenden Hornhaut¬
geschwüren der Kranke so rechtzeitig in Behandlung kommt, dass jede Schädigung
vermieden wird.
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430 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1011.
Herzkrankheiten und" UnfaU.
Von Prof. Dr. Rumpf und Dr. Selbach in Bonn.
Die soziale Gesetzgebung hat naturgemäss auf den verschiedensten Gebieten
der Medizin zu neuen und eingehenden Forschungen Veranlassung gegeben. In
besonderem Maße gilt das auch für die Beziehungen von Herz- und Gefäss-
erkrankungen zu Unfällen. Wenn wir von den dem Gebiet der Chirurgie
zugerechneten Erkrankungen absehen, hatten die Herzerkrankungen nach Kon¬
tusionen der Brust oder Überanstrengung nur vereinzelt die ärztliche Auf¬
merksamkeit erregt. Erst nach dem Jahre 1881 wendet sich denselben ein
grösseres durch die Gesetzgebung gebotenes Interesse zu.
Allerdings hatte sich schon Corvisart 1 ) mit der Frage der traumatischen
Entstehung von Herzkrankheiten beschäftigt, Peacock 2 ) stellte 1865 eine An¬
zahl solcher Fälle zusammen. G. Fischer 3 ) sowie Schuster 4 ) beschrieben
Verletzungen des Herzens durch stumpfwirkende Gewalt, Fraentzel 4a ) beschrieb
in seinem Buch „Die idiopathischen Herzvergrösserungen“ einige Fälle von
Herzdilatation und Insuffizienz nach Überanstrengung, ohne Beziehung auf die
Gesetzgebung. In der Folge nahm aber die Zahl der Veröffentlichungen rasch zu.
Litten 5 ) machte auf die verschiedenen Affektionen des Herzbeutels und des
Herzens nach Kontusionen der Herzgegend aufmerksam. Reubold 6 ), Rose 7 ),
Hochhaus 8 ), Riedinger 9 ), Schütz 10 ) teilten entsprechende Fälle mit; dann
verdanken wir L. Heidenhain n ) die Mitteilung eines Falls und eine sorgfältige
Zusammenstellung der Litteratur. Ebbinghaus 12 ), Krehl 13 ), Romberg 14 ),
Hoffmann 15 ), Düms 16 ), Stern 17 ), Gross 49 ) veröffentlichten gleichfalls ent¬
sprechende Beobachtungen. In jüngerer Zeit sind von M. B. Schmidt 46 ), E.
Fraenkel 47 ), Erckelentz 18 ), Jorns 19 ), Strauss 20 ), Ziemke 48 ), Kotschen-
reuther 50 ), Berblinger 45 ) sowie aus von Strümpells Breslauer Klinik von
Schlecht 21 ) diesbezügliche Beobachtungen mitgeteilt worden. Wir werden auf
einzelne interessante Fälle aus diesen Mitteilungen noch zurückkommen müssen.
Die von uns seit längeren Jahren beobachteten Krankheitsfälle aus dem Gebiet
der traumatischen Herzkrankheiten sind ebenfalls recht zahlreich.
Die schweren Kontinuitätstrennungen der Brust mit Rippenbrüchen und
anschliessenden schweren Läsionen des Herzbeutels, des Herzens und dem häufig
unter Herzlähmung auftretenden Tod können wir als hinreichend bekannt hier
unbesprochen lassen, wenn wir auch in pathologisch-anatomischer Beziehung
gelegentlich auf sie rekurrieren müssen. Wir möchten uns also auf einen Bericht
über die in ihrer Ätiologie vielfach zweifelhaften Fälle beschränken, bei welchen
eine Kontusion der Brust oder eine Überanstrengung oder beide zusammen eine
Schädigung des Herzens hervorrufen, ohne dass penetrierende Verletzungen der
Brustwand oder Rippenbrüche in nächster Nähe des Herzens hierfür verant¬
wortlich gemacht werden können.
Die pathologischen Folgen, welche sich an derartige Kontusionen anschliessen
können, bestehen in Erkrankungen des Perikards, des Endokards und der
Klappen, in direkten und indirekten Störungen des Herzmuskels und in
den sogenannten nervösen Herzstörungen. Wir werden aber bei allen diesen
Erkrankungsformen die akut eintretenden Störungen und die mehr chronischen
Erkrankungen zu unterscheiden haben.
Unter den akut einsetzenden Erkrankungen des Perikards kommen zunächst
Blutungen in den Herzbeutel in Betracht, von welchen Casper 22 ) schon 1857
einen Fall beschrieben hat. bei dem ein Sack Korn auf einen 66jährigen Mann
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1011.
fiel. Für dieses Vorkommnis ist auch der Fall Ebbinghaus 12 ) von Interesse,
bei dem neben einem Riss in der Herzmuskulatur nach einem schweren Fall
Rämoperikard gefunden wurde. Blutergüsse in den Herzbeutel mögen auch bei den
anschliessenden Perikarditiden eine Rolle spielen. Die Kenntnis derartiger Fälle
verdanken wir Luckinger 23 ), Düms '*), Jessen 24 ), Thiem 25 ), Kantorowitz 26 ),
Erckelentz 18 ), Jochmann 27 ).
Auf die klinischen Symptome dieser meist akut zum Tode verlaufenden Er¬
krankungen hier einzugehen, müssen wir uns versagen. Auf manche chronische,
zum Teil erst post mortem gefundenen Erkrankungen des Herzbeutels müssen
wir später noch zurückkommen. Ebenso akut wie Blutungen in den Herzbeutel
können nach Brustkontusionen Zerreissungen des Klappenapparats, Zerreissungen
der Aortenwand eintreten. Wir können bezüglich der Litteratur über diese Er¬
krankungen auf die Arbeiten von Stern 17 ) und Erckelentz 18 ) verweisen.
Nach den verschiedenen dort eingehend wiedergegebenen Fällen dürfen wir
annehmen, dass auch ohne vorangegangene Erkrankungen durch Traumen Zer¬
reissungen am Klappenapparat des Herzens eintreten können.
Zu einer kritischen Betrachtung hat die nach Trauma eintretende schlei¬
chende Endokarditis Veranlassung gegeben. Von Fällen akuter und chronischer
Endokarditis nach Brustkontusionen sind vor allem Beobachtungen von Litten 5 ),
Heidenhain 11 ), Düms 16 ), Erckelentz 18 ), Schlecht 21 ) zu nennen. Von beson¬
derem Interesse erscheint uns in einem Fall von Riedinger 9 ) der Befund blutig
infiltrierter Aortenklappen und endokardialer Blutungen für die Entstehung der
Endokarditis zu sein. Manche der beschriebenen Fälle boten vermutlich schon
vor dem Unfall Störungen des Endokards, von vielen kann man aber annehmen,
dass nur das Trauma die Ursache der Endokarditis ist. Die theoretische Mög¬
lichkeit einer traumatischen Endokarditis muss jedenfalls ohne weiteres zuge¬
geben werden, wenn man bedenkt, dass einerseits endokardiale Zerreissungen zu
einem Hämatom und dann durch sekundäre Narbenbildung zu Herzfehlern und
damit zu allen nur möglichen Folgeerscheinungen eines Herzfehlers Gelegenheit
geben können. Die ersten experimentellen Versuche dieser Art hat Rosenbach 28 )
angestellt. Er hat bei Hunden durch Einführung einer Sonde in die Carotis und
Durchstechen der Aortenklappen nachgewiesen, dass sich an der des Endokards
beraubten Stelle der Herzwand Thromben bildeten, die sich dann späterhin zu
endokarditischen Auflagerungen organisierten. Zum Teil mag es sich hierbei wohl
um infektiöse Entzündungen gehandelt haben-, R. gibt aber mit Bestimmtheit an,
in den erwähnten Entzündungsprodukten keine Mikroorganismen gefunden zu
haben. Weitere hervorragend wichtige Untersuchungen verdanken wir Külbs 30 ),
der nach Beklopfen der Herzgegend von Hunden mit einem Hammer und ohne
dass äussere Verletzungen auftraten, blutige Infiltration der Klappen, multiple
Blutungen in das Parikard, Endokard und die Muskulatur des Herzens beob¬
achtete. Die Klappenblutungen wurden anscheineud resorbiert, die Muskel¬
blutungen schwanden unter Entwicklung von Bindegewebe. Diesen Ergebnissen
schliessen sich Bonomes 31 ) Untersuchungen an, der bei anderweitig hervorge¬
rufenen Verletzungen der Herzmuskulatur zunächst Hämorrhagien und sodann unter
Resorption des nekrotischen Muskelprotoplasmas durch Produktion von intersti¬
tiellem und subepikardialem Bindegewebe myokarditische Schwielen entstehen sah.
Die Verletzungen machten bei den Hunden von Külbs häufig keine direkten
Erscheinungen von Herzinsuffizienz, wie das auch bei ähnlichen Fällen in der
menschlichen Pathologie beobachtet wird. In anderen mit Klappenbeeinträch¬
tigung einhergehenden Fällen traten allerdings rasch objektive und subjektive
Symptome schwererer Art im Anschluss an das Trauma auf, wie das der an¬
schliessende Fall zeigt.
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432
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10 11.
Fall 1. Fritz B., 51 Jahre alt, Stukkateur, war am 20. November 1901 beim
Sturz in einen Keller mit der Brust auf eine Mauerkante aufgeschlagen. Drei Wochen
war er bettlägerig; während dieser Zeit hatte er ständig Schmerzen auf der Brust. Nach
einer Schonung von etwa 7 Monaten begann er wieder mit leichter Arbeit, musste die¬
selbe aber noch häufig aussetzen. Der Zustand verschlimmerte sich, die Schmerzen in
der Herzgegend wurden heftiger, namentlich bei Aufregungen, und es trat vielfach Herz¬
klopfen ein. Vor dem Unfälle war B. angeblich nie nennenswert krank gewesen.
Bei der Aufnahme in das Krankenhaus fand sich eine Verbreiterung der Herz¬
dämpfung sowohl nach rechts wie nach links. Der Spitzenstoss war nach links und
unten gerückt sowie verbreitert; deutliche epigastrische Pulsation. An allen Ostien hörte
man ein lautes, blasendes diastolisches Geräusch, am deutlichsten über der Aorta und
dem Sternum. Die Herztätigkeit war verstärkt, der Radialpuls schnellend. Die schon in
der Ruhe ziemlich starke Vermehrung der Pulszahl steigerte sich noch bei Anstrengung
beträchtlich.
Der Befund ergab demnach das typische Bild einer Aorteninsuffizienz. Es
war schwierig zu entscheiden, ob die Erkrankung durch den Unfall bedingt war
oder ob dieser nur bewirkt hatte, dass ein schon bestehender krankhafter Prozess
deutlicher in Erscheinung trat. Zur wissenschaftlichen Verwertung ist aber der
sichere Nachweis, dass der betr. Patient bis zum Eintritt des Traumas wirklich
herzgesnnd war, erstes Erfordernis. Um diesem Nachweis gerecht zu werden,
genügt es nicht, dass der Betreffende bis zu dem Tage des Traumas arbeitsfähig
gewesen, keine Beschwerden von seiten des Herzens gehabt, oder niemals an
Gelenkrheumatismus gelitten hat. Alle diese Angaben haben nur wenig Wert,
weil Herzkranke häufig nicht wissen, dass sie herzkrank sind und mit einem
Herzfehler noch sehr lange arbeiten können. Nach den bei den Akten liegenden
verschiedenen Gutachten des behandelnden Arztes, der den B. vor dem Unfälle
gekannt und vom Tage des Unfalles an immer unter Augen gehabt hatte, unter¬
lag es allerdings keinem Zweifel, dass eine wesentliche Schädigung der Herz¬
klappen erst durch das erlittene Trauma entstanden war. Trotzdem musste bei
der fehlenden ärztlichen Herzuntersuchung kurz vor dem Unfall bei der Beur¬
teilung die Möglichkeit offen gelassen werden, dass das Herz vorher schon
irgendwie geschädigt war. Für die Begutachtung resp. die Berechtigung des
Rentenanspruches war es allerdings ohne Belang, ob das Trauma direkt das
Leiden hervorgerufen oder zur wesentlichen Verschlimmerung eines schon be¬
stehenden Veranlassung gegeben hatte.
B. wurde eine Rente von 60 ° 0 zugebilligt, da er naturgemäss nur zu den
allerleichtesten Arbeiten fähig war, wenn er sich die für sein Leiden dringend
erforderliche Schonung angedeihen lassen wollte.
Bei einem anderen Fall wurde zwar die ganze Entwickelung nach dem
Unfälle nicht so genau beobachtet wie in dem vorigen, doch war zufälligerweise
ganz kurz vor dem Unfälle eine genaue ärztliche Untersuchung der ver¬
letzten Person vorgenommen und dabei das Herz völlig gesund befunden
worden.
Fall 2. Christine M., 24 Jahre alt., Zimmermädchen, war im Dezember 1905 heim
Heruntergehen von der Treppe gestürzt und mit der linken Brustseite auf Stein¬
boden aufgefallen. Sie verspürte sofort starke Schmerzen in der Herzgegend und Atem¬
not. Am anderen Morgen waren diese Beschwerden so schlimm, dass sie sich kaum
rühren konnte. Drei Wochen war sie bettlägerig. Aber auch später blieben die Schmerzen
und die Kurzatmigkeit noch bestehen; bei Witterungswechsel waren dieselben besonders
stark. Das Herzklopfen war oft so heftig, dass sie nachts wach wurde. Der Appetit
wurde geringer, das Körpergewicht nahm ab. Anstrengende Arbeiten konnte sie über¬
haupt nicht mehr verrichten, da jegliche übermässige Bewegung Schmerzen verursachte.
Vor dem Unfälle war die M. angeblich stets gesund. Eine Bestätigung fand ihre Angabe
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1011. 433
dadurch, dass sie nach der Bescheinigung des Arztes, der sie beim Antritt ihres letzten
Dienstverhältnisses — sie war Zimmermädchen in einer Heilanstalt — kurz vorher unter¬
sucht hatte, für völlig gesund erklärt worden war.
Bei der ersten ärztlichen Untersuchung nach dem Unfälle, die am Tage nachher
vorgenommen wurde, wurde ein Bluterguss in den Herzbeutel diagnostiziert. Bei der
Aufnahme in das Krankenhaus am 31. Mai 1907 war der Herzbefund folgender:
Die Herzdämpfung ist nach links bis etwa 3 cm über die Mammillarlinie.
hinaus verbreitert; ebenso ist nach rechts eine geringe Verbreiterung zu konstatieren
Der Spitzenstoss liegt etwa zwei Finger breit ausserhalb der Maramillar-
linie. Über der Herzspitze ist ein leises diastolisches Geräusch zu hören; sehr deutlich
ist dieses Geräusch aber über der Aorta und über dem Sternum. Der Puls ist beschleunigt.
Die übrige objektive Untersuchung ergab keine wesentliche Abweichung von der Norm.
Der erwähnte Befund deutet auf eine komplizierte Erkrankung, an der auch
die Herzklappen und vor allen Dingen die Aorta beteiligt sind. Nach der Art des
Traumas kann man sich den Vorgang so erklären, dass multiple Blutungen in
das Herz und die Klappen stattgefunden haben. Ob ein Bluterguss in den Herz¬
beutel vorhanden war, ist ohne Punktion natürlich zweifelhaft. Nach dem dia¬
stolischen Geräusch zu urteilen, das am lautesten über der Aorta und dem
Sternum zu hören ist, handelte es sich um eine Aorteninsuffizienz. Der Puls war
jedoch nicht völlig charakteristisch für diese Erkrankung; eine aufgenommene
Pulskurve zeigte, dass auch ein stenotischer Prozess gleichzeitig bestand.
Die Zurückführung auf den Sturz von der Treppe und die damit verbundene
Kontusion der linken Brustseite kann aber in diesem Fall nicht zweifelhaft sein,
da durch die kurz vor dem Unfall vorgenommene Untersuchung der betreffenden
Patientin durch den Arzt der Anstalt, in welcher dieselbe ihren Dienst versah,
das Herz und Gefässystem völlig gesund befunden war.
Der folgende Fall wurde dem hiesigen Krankenhause erst einige Jahre
nach dem Unfall zur Begutachtung der Folgen des dem Unfall zur Last gelegten
Herzleidens überwiesen. Es beansprucht dadurch einiges Interesse, weil bei der
ersten bald nach dem Unfälle vorgenommenen Untersuchung keinerlei
Veränderungen am Herzen gefunden wurden, später aber, ohne dass weitere
direkte Schädigungen hinzugekommen waren, eine deutliche Insuffizienz der
Aortenklappen festgestellt werden mußte,
Fall 3. Albert M., 20 Jahre alt, Metzger, fiel am 23. Juni 1902 aus einer Höhe
von 18 Metern auf steinernen Boden; mehrere Tage war er bewusstlos. An äusserlichen
Verletzungen hatte er einen Schädelbruch und einen Bruch des rechten Vorderarms
und des rechten Schlüsselbeins davongetragen. Nach der Art des Falles hatte ausserdem
eine erhebliche Kontusion des Thorax stattgefunden. Eine Untersuchung desselben ergab
aber nichts Pathologisches an Herz und Lungen. Erst nach mehreren Monaten wurden
Symptome einer Aorteninsuffizienz gefunden.
Geh. Rat Dr. B., der um ein Obergutachten angegangen wurde, kam in einem
ausführlichen Gutachten zu dem Schluss, dass der Herzklappenfehler gleichfalls zweifellos
Folge des Unfalles und die Arbeitsfähigkeit des M. dadurch um 75 °/ 0 beeinträchtigt sei.
Herr Dr. K., der den M. zuerst in Behandlung gehabt hatte und ausführte, dass der
Herzfehler erst allmählich nach dem Unfälle sich entwickelt habe, kam zu dem Resultat,
dass der Herzfehler kompensiert sei und schätzte die Erwerbsbeschränkung nur noch
auf 50 °/ 0 . Gegen diese Festsetzung hatte M. Berufung eingelegt und wurde infolge¬
dessen zur Begutachtung uns überwiesen.
Aufnahme am 11. Juli 1905. Pat. gab an, dass sich sein Zustand noch nicht
gebessert habe; schon beim Gehen auf ebenem Boden stelle sich Herzklopfen ein, bei
stärkeren Anstrengungen, wie Treppensteigen usw., bekomme er Stechen in der Herzgegend
und Atemnot. Seine übrigen Klagen bezogen sich auf die Folgen der anderen bei dem
Unfälle erlittenen Verletzungen und sind hier nicht von Belang. Vor dem Unfall sei er
völlig gesund gewesen.
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434 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Bei der objektiven Untersuchung war eine Verbreiterung der Herzdänipfung nach
links um etwa einen Finger breit über die Mammillarlinie hinaus, in geringerem Grade
auch nach rechts nachweisbar. Der Spitzenstoss war ebenfalls verbreitert und stark
hebend. Über sämtlichen Ostien fand sich ein diastolisches Geräusch, am deutlichsten
über der Aorta. Der Puls an der Carotis, Radialis und Temporalis war deutlich schnel¬
lend und rasch abfallend. Die Pulsfrequenz betrug bei ruhigem Verhalten etwa 72 Schläge
in einer Minute; bei Anstrengungen stieg sie vorübergehend auf 88 Schläge, um bald
wieder die frühere Frequenz zu erreichen. Bei Treppensteigen gab Pat. an, dass er Herz¬
klopfen verspüre; ausserdem merke er genau das Klopfen des Pulses im Kopfe und am
Halse. Die Handbewegungen, mit denen er dieses Klopfen andeutete, stimmten in der
Zahl mit derjenigen des Radialpulses überein. Die Herztätigkeit war im allgemeinen
eine regelmässige; nur selten war ein Aussetzen oder sonstige Unregelmässigkeit zu
bemerken. Der übrige Befund kann hier ausser acht gelassen werden.
In diesem Fall kann wohl als sicher angenommen werden, dass der schwere
Unfall die alleinige Ursache der Herzschädigung gewesen ist. Dem Schädelbrueh
und den beiden Knochenbrüchen, welche ohne Besonderheiten heilten, kann ein
Einfluss auf das Herzleiden nicht zugesprochen werden.
Der letzte Fall, den wir unter dieser Kategorie noch anführen möchten,
wurde zwar nicht direkt beobachtet, es wurde nur ein Obergutachten vom
Schiedsgericht eingefordert zur Entscheidung über die Frage, ob der Tod des
betreffenden Verletzten mit einem mehrere Jahre vorher erlittenen Unfälle in
Zusammenhang zu bringen sei. Wir möchten aber den Fall hier erwähnen, weil
die Ergebnisse der ersten Untersuchungen sehr ausführlich geschildert sind,
ausserdem in gewissen Zwischenräumen genaue Nachuntersuchungen stattfanden
und schließlich nach dem erfolgten Tode eine Sektion der Leiche vorgenommen
wurde. Aus den verschiedenen Attesten und Begutachtungen, sowie aus den
Feststellungen der Akten lässt sich daher ein sehr klares Bild über den Krank¬
heitsfall und seinen Verlauf gewinnen.
Fall 4. Der Hauer Peter W., 44 Jahre alt, wurde am 27. September 1904 von
herunterbrechenden Kohlen verschüttet. Er fiel rückwärts zu Boden und Kohlenmassen
stürzten noch auf ihn hernieder. Bei der sofortigen Aufnahme ins Lazarett wurde eine
Fraktur der III. Rippe links und ein starker Bluterguss über den unteren Brust- und
oberen Lendenwirbeln mit Absprengung des Dornfortsatzes des I. Lendenwirbels kon¬
statiert. An den Brustorganen war nichts Abnormes zu finden. Nach einer mehrmonat¬
lichen Behandlung war die Wirbelsäulenverletzung so weit geheilt, dass W. aus dem
Krankenhause entlassen werden konnte. Die Rippenfraktur war bereits nach 3 Wochen
vollkommen fest verheilt. Bei der Entlassung war an den Brustorganen gleichfalls
nichts Pathologisches nachweisbar. Die Erwerbsbeschränkung wurde auf 50 °/ 0 geschätzt.
W. nahm dann auch eine leichte Tätigkeit wieder auf, die er, da sie mit keinerlei
körperlichen Anstrengungen verbunden war, im ganzen ohne Beschwerden fortsetzen
konnte. Vom 13. bis 26. März 1905 war M. an den Folgen der Verletzung wiederum
erkrankt; ein näherer Befund fehlt.
Bei einer Untersuchung von der Ärztekommission in N. im Juli 1905 wurde eine
Störung der Herztätigkeit festgestellt; welcher Art diese war, ist nicht angegeben.
Es wird eine Weitergewährung der 50°/ 0 igen Rente empfohlen. Am 4. August 1906
wird von denselben Ärzten bescheinigt, dass eine wesentliche Änderung nicht einge¬
treten sei.
Im August-September 1908 wurde W. sodann, da er über ständige Schmerzen auf
der Brust, die ihm bei schwerer Arbeit sehr hinderlich seien, klagte, zur genaueren Fest¬
stellung seines Gesundheitszustandes dem Lazarett zu N. zu längerer Beobachtung über¬
wiesen. Bei dieser wurde festgestellt, dass die Herzgrenzen, besonders nach links, ver-
grössert und über allen Ostien ein lautes systolisches Geräusch zu hören war. Die Herz¬
aktion war regelmässig, etwas beschleunigt. Die weiteren objektiv krankhaften Symptome
an der Lendenwirbelsäule waren hier nicht von Belang. Die bisherige Rente wurde
ihm belassen.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11.
435
Am 10. Oktober desselben Jahres wurde W. auf dem Nachhausewege von der Grube
tot aufgefunden. Bei der vorgenommenen Sektion wurde als Todesursache Lungenembolie
.als Folge eines Herzfehlers festgestellt. Der betr. Arzt hielt einen Zusammenhang von
Tod und Unfall nicht für vorliegend und betonte, dass früher ein solcher zwischen Unfall
und Herzleiden irrtümlich angenommen worden sei. Er ging dabei von der Anschauung
aus, dass im Anschluss an die Verletzung eine Eiterung hätte vorhanden gewesen sein
müssen, da sonst keine Erklärung für die vorhandene Endokarditis und die Veränderungen
an den Herzklappen zu finden sei. Er war der Ansicht, dass W. entweder früher an
einem Gelenkrheumatismus oder später (nach dem Unfälle) an einer eitrigen Erkrankung
gelitten haben müsste.
Die Berufsgenossenschaft lehnte demgemäss eine Entschädigungspflicht an die (unter¬
bliebene Witwe ab, welche ihrerseits Berufung gegen diesen Bescheid beim Schiedsgericht
einlegte.
Bei der Beurteilung des Falles war die nächste Frage, ob etwa schon vor
dem Unfälle ein Herzleiden bei W. bestand. Die Akten geben hierüber keinen
Aufschluss, erwähnen auch nichts von anderen Krankheiten, die event. zu einem
Herzleiden hätten führen können. Da W. aber einen der schwersten Berufe, als
Hauer im Bergwerk, ohne Beschwerden seit Jahren hat durchführen können,
so ist kaum anzunehmen, dass irgendeine organische Erkrankung am Herzen
vor dem Unfälle vorhanden war. In der Zeit zwischen Unfall und der Unter¬
suchung im Jahre 1905, bei der zum ersten Male von Herzstörungen die Hede
ist, hat W. aber auch an keiner besonderen, vom Unfall unabhängigen Er¬
krankung gelitten; er war nur im März 1905 vierzehn Tage lang an den früheren
Unfallfolgen von neuem erkrankt. Etwa s / 4 Jahre nach dem erlittenen Unfälle
wurden die ersten Veränderungen am Herzen objektiv nachgewiesen, nachdem
W. stets nach dem Unfälle über Beschwerden in der Brust geklagt hatte. Es
ist demnach das Wahrscheinlichste, dass gleichzeitig mit der Rippenfraktur eine
Blutung in das Endokard stattgefunden hat, die in der Folge zu einer chronischen
Entzündung des Endokards und zu einem Klappenfehler mit seinen Folgen
geführt hat. Es erschien dabei nicht notwendig, dass es im Anschluss an die
Verletzung zu einer Eiterung gekommen sein musste. Der Sektionsbefund hat
das schon bei Lebzeiten diagnosztiierte Herzleiden bestätigt. Nach der ganzen
Entwickelung der Erkrankung und diesem Sektionßbefunde musste man einen
Zusammenhang des erlittenen Unfalles mit dem Herzleiden und somit auch mit
dem schliesslich an Lungenembolie erfolgten Tode als sehr wahrscheinlich
annehmen.
Dem nächsten Fall eigener Beobachtung möchte ich einen interessanten
Fall, welchen Berblinger 43 ) in jüngster Zeit veröffentlicht hat, vorausschicken:
Ein 50jäbriger Mann stürzt vom Dach 8 Meter herab auf die linke Brustseite und
stirbt eine Stunde nach dem Unfall. Ausser Hautabschürfungen am Knie, Schulter,
Fussrücken ist ein komplizierter Bruch des linken Oberschenkels und ein ßadiusbruch
links vorhanden. Die Obduktion ergab ausserdem einen Bruch der linken obersten Rippe
ohne Verletzung der Pleura, eine Fraktur der Schädelbasis mit Blutungen in das
Gehirn, einen Erguss in den rechten Leberlappen von 2 cm Tiefe und eine Läsion
des Herzens ohne Perikardverletzung und ohne Bluterguss in den Herzbeutel. Während
die Semilunarklappen der Aorta und Pulmonalis völlig zart und normal waren, fand sich
das Epikard an der Aussenfläche des rechten Ventrikels in der Gegend des
Conus pulmonalis blutig durchtränkt. Dieser Stelle entsprechend fand sich an der
Innenfläche an der vorderen Circumferenz des Conus pulmonalis eine 2,5 cm lange, 1,5 cm
breite Zerreissung des Endo- und Myokards; die zerrissenen Muskelfasern waren
durch eingedrungenes Blut aufgewühlt. Ausserdem fanden sich noch einige subendo¬
kardiale Blutungen und ein Riss im vorderen Mitralklappensegel, während jede
ältere Erkrankung entzündlicher Art oder myokarditische Schwielen fehlten und die
nicht traumatisch lädierten Muskelfasern sich mikroskopisch als normal erwiesen.
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436
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Der ganze Obduktionsbefund, bei dem nach brieflicher Mitteilung von Herrn
Dr. B. ein älteres Nierenleiden nicht konstatiert wurde, lässt, wie B. ausführt,
annehmen, dass die Verletzung an einem gesunden Herzen zustande gekommen ist
Das gleiche wird von dem Arzt angenommen, welcher den nachfolgenden Fall
unserer Beobachtung direkt vor und nach dem Unfall beobachtet hat
Fall 5. Der 31jährige J. B. war seit Jahren als Waldarbeiter ohne wesentliche
Störung und ohne Erkrankung, welche das Herz zu schädigen geeignet war, in D. tätig.
Allerdings war die Anstrengung eine intensive. Als er am 1. Juli 1899 ein 180 Pfund
schweres Bündel geschälter Lohe in die Höhe hob, spürte er plötzlich stechende Schmerzen
in der Brust. Am 9. Juli 1899 trat B. in Behandlung von Dr. Sch. und wurde von
diesem wegen Herzbeschwerden längere Zeit behandelt. Aber erst am 10. März 1901
wurde von Dr. Sch. ein objektiver Befund erhoben: Vergrösserung des Herzens
nach links, verstärkter Spitzenstoss und ein diastolisches Geräusch an der
Herzspitze. Dr. Sch. betonte, dass er bei dem Fehlen jeder anderen Ursache das Leiden,
welches sich langsam unter seinen Augen entwickelt hatte, nur auf den Unfall vom
1. Juli 1899 zurückführen könne. Der Zustand verschlimmerte sich langsam; im Kranken¬
hause zu K. wurde Insuffizienz der Mitralis diagnostiziert. In der Folge traten
Anschwellungen der Beine und Bauchwassersucht auf und am 29. April 1910 wurde B.
mit kaum fühlbarem Puls, Cyanose, Bauchwassersucht, Anschwellung der Beine,
des Skrotums und Penis bei uns aufgenommen. Das Herz war stark nach links ver-
grösscrt, über dem ganzen Herzen, am lautesten an der Herzspitze, war ein systolisches
Geräusch hörbar. Die Herztätigkeit war unregelmässig und unglcichmässig. Trotz
Entleerung von mehreren Liter Flüssigkeit aus der Bauchhöhle und der Anwendung von
Digitalis und Diuretin verschlimmerte sich der Zustand; am 10. Mai exitus letalis.
Sektionsbefund am 11. Mai. Gut genährte männliche Leiche, deutliche Ödeme der
unteren Extremitäten; starkes Ödem des Skrotums und des Penis; Fettpolster gut ent¬
wickelt, Muskulatur schlaff und blass. Unterhautzellgewebe ödematös. Das Netz bedeckt
die Därme in der oberen Hälfte. Sehr viele klare, gelbe Flüssigkeit fliesst bei Eröffnung
der Bauchhöhle ab. In der Bauchhöhle noch eine reichliche Menge leicht getrübter, gelber
Flüssigkeit, im ganzen sicher mehr als ein Liter. Zwerchfellstand links 5., rechts 6. Rippe.
Beim Anschneiden des Brustkorbes entleert sich auch sehr reichliche, dunkle, ebenfalls
klare Flüssigkeit. Nach Eröffnung der Brusthöhle liegt der Herzbeutel in sehr grosser
Ausdehnung frei. Lungen mässig retrahiert, in der Pleurahöhle eine grosse Menge Flüs¬
sigkeit. Die linke Lunge ist mässig verwachsen, die rechte ist fast in ganzer Aus¬
dehnung durch Fibrin mit der Brustwand verklebt.
Im Herzbeutel sehr reichliche klare, gelbe Flüssigkeit. Das Herz ist sehr stark
vergrössert, bei der Herausnahme entleert sich reichlich Cruor und flüssiges Blut.
Auf der Vorderseite des rechten Ventrikels sieht man vereinzelt stehende kleine,
weissgraue Fleckchen, etwa stecknadelkopfgross; ganz ähnlich auf der Rückseite
des Herzens sowohl rechts wie links. Der rechte Vorhof ist weit, ausserordentlich
stark gefüllt mit Cruor und etwas Speckhaut, die Wand ist etwas verdickt Der rechte
Ventrikel enthält mässige Mengen Cruor und Speckhaut, ist etwas erweitert, die Musku¬
latur hypertrophisch, blass; die Tricusspidalis enthält auf dem Schliessungsrande
kleine, knopfförmige weissliche Verdickungen, die Klappe verdickt. Sehnen¬
fäden verkürzt. Auch sieht man auf den Klappen einige zarte Gefässchen. Der Conus
arteriosus des rechten Ventrikels ist sehr weit, deutlich hypertrophisch. Der Anfang der
Pulmonalis zeigt zahlreiche gelbliche Flecken, die zum Teil die Oberfläche überragen.
Die Wand ist verdickt, die Pulmonalklappen sind intakt (Arteriosklerose der Pul¬
monalis). Der linke Vorhof ist prall gefüllt; bei Eröffnung zeigt sich, dass er in
grosser Ausdehnung von geschichteten, der Wand fest ansitzenden Thromben
ausgeftillt ist, nur zentral noch ein Lumen, das nach Eröffnung 2 Finger breit klafft.
Der linke Ventrikel ist etwas erweitert. Die Muskulatur ist stark verdickt.
Der Umfang der Mitralis beträgt 4 cm, etwa für einen Bleistift durchgängig. Die Mi¬
tralis ist in ganzer Ausdehnung verdickt, zum Teil von Kalkplatten durchsetzt und
von gelblicher Farbe: die Sehnenfäden sind stark verkürzt, so dass der muskuläre Teil
direkt verwachsen i<t; keine frischen Auflagerungen, vereinzelte zarte Gefässe.
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Herderkrankungen in der Herzmuskulatur Hessen sich nicht feststellen. Die Aorten¬
klappen erwiesen sich intakt. Weiterhin fand sich in der linken Lunge neben frischer
fibrinöser Pleuritis ein erbsengrosser älterer narbiger Herd, in beiden Lungen Infarkte,
die Arteria pulmonalis arteriosklerotisch mit älteren Thrombosen, die Milz vergrössert,
ihre Kapsel verdickt. Die Nieren zeigten ebenfalls alte Infarkte, die Leber Stauungs¬
erscheinungen. Sonst war der Befund negativ.
Anatomische Diagnose: Mitralstenose, ausgedehnte ältere und frischere Throm¬
bose des linken Yorhofs; Hypertrophie des rechten Herzens. Ältere warzige
Verdickungen der Mitralis, Stauungslunge mit Infarkten; ältere Thrombose der Pulmonal¬
arterien; fibrinöse Pleuritis links, frischere und ältere Infarkte beider Nieren; Stauungs¬
fettleber, Ödeme, Hydrothorax, Hydroperikard, Ascites.
In diesem Fall spricht der ganze Verlauf der Erkrankung dafür, dass die
Erkrankung der Valvula mitralis mit ihren Folgen im Anschluss an eine als
Unfall zu betrachtende übermäßige Anstrengung entstanden ist. Das gleiche
dürfte wohl in dem nachfolgenden Fall günstigeren Verlaufs infolge von Brust¬
quetschung anzunehmen sein.
Fall 6. M., 32 Jahre alt, Platzarbeiter, hat als Soldat 2 Jahre gedient und war
angeblich bis zu seinem Unfälle völlig gesund. Er erlitt am 17. November 1906 durch
Schleifen von einem Zug eine Brustquetschung und eine Unterschenkelwunde. In das
Krankenhaus überführt, wurden am dritten Tage nach der Verletzung Blutspeien, unregel¬
mäßige Herztätigkeit und Geräusche am Herzen konstatiert. In der Folge klagte
er über ständige Schmerzen in der Herzgegend, Übelkeitsgefühl und Angstgefühle in der
Brust, sodass ihm das Herz bis zum Halse herauf klopfe.
Objektiv: Die Herzdämpfung reicht links bis zur Mammillarlinie, rechts bis zur
Mitte des Brustbeins, der Spitzenstoss ist verbreitert. An der Herzspitze hört man ein
lautes systolisches Geräusch, zeitweise von schabendem Charakter, zeitweise als ein dumpf
pfeifender Ton hörbar. Der Puls ist in der Ruhe ziemlich beschleunigt (104—108 Schläge),
regelmäßig. Nach zehnmaligem Stuhlsteigen wird der Puls auffallend langsam (15 bis
17 Schläge in je */ 4 Minute), unregelmäßig; zuweilen fühlt man kleine Doppelschläge.
Nach einigen Minuten ist der Puls wieder klein und frequent
Am rechten Unterschenkel befindet sich eine grössere Narbe, von der Unfallver¬
letzung herrührend. Der übrige Befund ist im wesentlichen normal.
Der Befund bei M. muss in der Hauptsache als eine Schlussunfähigkeit
der Mitralis angesehen werden. Der eigentümliche auskultatorische Befund und
das wechselnde Verhalten der Herztätigkeit nach mäßigen Anstrengungen lassen
darauf schliessen, dass noch andere Störungen bei M. bestehen. Man wird teils
an eine Beteiligung des äusseren Herzblatts, teils an chronische Entzündungs¬
vorgänge im Herzmuskel denken müssen.
Es bedarf aber zu dem Auftreten einer Endokarditis nach einem Unfälle
nicht einmal einer Verletzung der Brust. Von einer septischen Wunde aus
(vgl. auch Chvostek 54 ) kann, wie bekannt, die Infektion des Endokards er¬
folgen, wie die folgenden Fälle beweisen dürften.
Fall 7. Der 25jährige Steinbrucharbeiter stammt aus gesunder Familie; seine
6 Geschwister sind gesund; er selbst war ausser einem geringfügigen Magenkartarrh
niemals krank, wie sich aus dem Bericht des Kassenarztes ergibt; auch hat er weder
an Gelenkrheumatismus noch an einer Herzaffektion gelitten. Am 31. Ok¬
tober 1906 erlitt er bei der Arbeit eine kleine Hautverletzung am linken Daumen,
die er nicht beobachtete. Aber sehr bald trat Schmerz und Anschwellung der Hautstelle
weiterhin Phlegmone des Arms, Anschwellung der Achseldrüsen auf. Mehrfache,
Inzisionen und Eiterentleerungen fanden im Krankenhause statt; im übrigen war kein
pathologischer Befund nachweisbar. 8 Tage später trat bei einer Stuhlentleerung
plötzlich Übelbefinden und Herzklopfen auf. Die Herzbeschwerden mit Aufregung,
jedoch ohne hohes Fieber, blieben bestehen. Die Untersuchung ergab jetzt perkutorisch
and orthodiagraphisch keine Vergrösserung der Herzdärapfung, aber einen unreinen
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ersten Ton an der Herzspitze und eine Beschleunigung der Herztätigkeit bei
geringen Anstrengungen. In der Folge wurde das systolische Geräusch an der Herz¬
spitze deutlicher und die Herzdämpfung zeigte eine Vergrösserung nach rechts
bei starkem zweiten Pulmonalton.
Fall 8. J. 0., 28 Jahre alt, Bergmann, erlitt am 13. November 1905 im Bergwerk
eine Quetschwunde des linken Mittelfingers. Im Anschluss daran entwickelte sich eine
Sepsis mit Endokarditis und Nephritis, die im Krankenhause zu S. konstatiert
wurden. Die schwere Erkrankung mit ihren Folgen zog sich Ober ein Jahr hin. In
der Folge noch Schmerzen und Herzklopfen, dann langsame Besserung.
Befund am 22. Mai 1909: Herzdämpfung normal gross, Herztöne rein; Puls regel¬
mäßig und kaum beschleunigt; im Urin noch Eiweiss, kein Zylinderbefund.
Der Fall kann als hochgradig gebessert bezeichnet werden.
In beiden Fällen ist die Herzaffektion auf eine infizierte Wunde zurück¬
zuführen.
Ein ganz besonderes Interesse dürften zurzeit die Erkrankungen des
Herzmuskels nach Unfällen in Anspruch nehmen, einmal weil diese Krank¬
heitsformen immer häufiger werden, und weiterhin, weil jeder einzelne Fall die
Frage nach der traumatischen Entstehung ganz besonders zur kritischen Erwä¬
gung stellt.
Unter den Herzmuskelerkrankungen werden wir zweckmäßig zwei grosse
Gruppen unterscheiden, erstens diejenigen, welche auf ein wirkliches Trauma der
Brust zurückzuführen sind, und zweitens diejenige Form, bei welcher eine ein¬
malige kurze oder längere grosse Überanstrengung als Entstehungsursache an¬
geschuldigt wird. Man könnte bei der Differenzierung vielleicht von einem
äusseren und inneren Trauma sprechen.
Den geringsten Zweifeln bezüglich der Ätiologie begegnen die Erkrankun¬
gen des Herzmuskels nach äusseren Traumen der Brust. Auch wenn wir von
den mit direkten und indirekten Wunden des Herzens einhergehenden Formen
absehen, sind im Laufe der Zeit genügend viel pathologisch-anatomische Beob¬
achtungen zur Erklärung der Erscheinungen gesammelt worden. Diesen schliessen
sich wichtige experimentelle Untersuchungen an.
Zu den ältesten Beobachtungen dieser Art scheint der schon erwähnte Fall
von Casper 22 ) zu gehören, der ausser einem Bluterguss in das Perikard auch
Blutungen im Herzmuskel konstatierte. Werner 29 ) fand bei einem 2 3/ 4 jährigen
Kind, das nach dem Tritt einer Kuh gestorben war, Blutungen unter dem vis¬
zeralen Blatt des Perikards und einen Riss in die Ventrikelmuskulatur. Im
Leben war kein Auskultationsbefund vorhanden, welcher die schweren Verän¬
derungen am Herzen diagnostizieren liess.
Schuster 4 ) fand im Herzfleisch kleinere und grössere Blutungen, ohne
dass frakturierte Rippen eine direkte Verletzung bewirkt hatten.
Riedinger' 9 ) fand, wie oben erwähnt, unter dem Endokard vielfach kleine
Blutungen.
Auch der schon erwähnte Fall von Ebbinghaus 12 ) ist hier zu nennen,
der neben einem Riss im Herzmuskel (im Sulcus interventricularis) Hämoperi-
kard sowie vielfache Blutungen in die Klappen und das Endokard konstatierte,
weiterhin die Fälle von Ziemke, Gross, Henny, Fahr und Kotschen-
reuther. Die experimentellen Befunde von Külbs haben oben schon Erwäh¬
nung gefunden.
Der Befund von myokarditischen Schwielen nach Trauma ist in spä¬
terer Zeit nach dem Trauma mehrfach erhoben worden, vielleicht zuerst von
Riegel 32 ), der in einem typischen Fall von traumatischer Herzerkrankung
schwielige Myokarditis des linken Ventrikels mit Dilatation und vielfachen Ver-
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änderungen an den Klappen fand. Auch unter den Kranken der Breslauer
Klinik (von Strümpell), über welche Schlecht 11 ) berichtet hat, befindet sich
eine Beobachtung von zahlreichen myokarditischen Schwielen nach Trauma.
Es sei uns gestattet, die Beobachtung von Riegel 83 ) auzuschliessen.
Ein 44jähriger Knecht erlitt Ende Oktober 1883 einen Hnfschlag gegen die linke
Brnsthälfte. Im Anschluss daran Kurzatmigkeit und Engigkeitsgeftkhl auf der Brust.
Pat. musste 3 Wochen das Bett hflten und litt in der Folge an Druck in der Oberbauch¬
gegend, sodann an Anschwellung der Fasse und Genitalien. Am 21. Februar 1884
wurde er in die medizinische Klinik in Giessen aufgenommen. Anamnestisch wurde noch
massiger Potus zugegeben. Die objektive Untersuchung ergab: Die Herzaktion war
anssers unregelmäßig, 124 Herzkontraktionen bei 88 ßadialpulsen, Herztöne rein,
zweiter Pulmonalton akzentuiert. Vergrösserung der Leber, Ödeme der Unterschenkel und
der Genitalien. Pat. blieb bis zum Oktober 1887 in Beobachtung der Klinik, wobei unter
Schwankungen eine Dilatation des Herzens nach beiden Seiten, Insuffizienz der Trikus-
pidalis mit deutlichen Geräuschen auch an anderen Ostien, hämorrhagischer Lungeninfarkt
sich einstellten.
Die Obduktion ergab schwielige Myokarditis des linken Ventrikels, Stenose
der Mitralis, Dilatation de6 linken Ventrikels, exzentrische Hypertrophie des rechten
Ventrikels mit fettiger Degeneration, relative Insuffizienz der Trikuspidalis und vielfache
Folgeerscheinungen der Herzinsuffizienz.
Von den von Hochhaus 8 ) beschriebenen 2 Fällen ist vielleicht der zweite
wesentlich auf das Trauma zurückzuführen, wiewohl auch bezüglich dieses Falles
die Frage einer schon vor dem Unfälle bestehenden Herzstörung nicht zweifel¬
los ist. Jedenfalls handelt es sich aber um Fälle, welche durch den Unfall in
ihrer Erwerbsfähigkeit hochgradig beeinträchtigt sind.
Einen Fall, der wohl nur als Myokarditis mit Schwielenbildung nach
Trauma gedeutet werden kann, hat Lennhoff 33 ) in der Diskussion auf dem
20. Kongress für innere Medizin, Wiesbaden 1902, mitgeteilt.
Ein 18jähriger junger Mann, der allerdings vor Jahresfrist eine Diphtherie aber¬
standen, aber keine Herzerscheinungen dargeboten batte, der ausserdem 3 Wochen vor
dem Unfälle behufs Aufnahme in eine Versicherung einer sehr gründlichen Untersuchung
bezüglich des Herzens unterzogen und gesund befunden war, erlitt ein schweres Trauma
der Brust. Von diesem Augenblick datierte eine Insuffizienz des Herzens, eine
Dilatation schloss sich an und 4 Monate nach dem Unfälle ging Pat. zugrunde. Die Ob¬
duktion ergab im wesentlichen frische myokarditische Schwielen.
Von besonderem Interesse bezüglich der pathologischen Vorgänge bei
schweren Brustkontusionen ist der schon erwähnte Fall von Ebbinghaus 12 ).
Eine 12jährige, bis dahin gesunde Schülerin fiel aus der fünften Etage auf die linke
Seite und blieb bewusstlos liegen. Nach einiger Zelt Wiederkehr des Bewusstseins; es
wird ärztlich eine Beckenfraktur und Fraktur des linken Ellbogens konstatiert Im
Krankenhaase ist der Puls unregelmässig, aussetzend, die Temperatur normal, in der
Herzgegend finden sich Suggillationen der Haut, die Herzdämpfang nicht vergrössert,
die Herztöne rein. Am nächsten Morgen ist der Puls sehr unregelmässig, 128. Es
wird eine Schenkelhalsfraktur und eine Fraktur des Humerus konstatiert. Acht Tage
später tritt plötzlich Atemnot und innerhalb weniger Minuten der Tod ein.
Die Obduktion ergab: Hämoperikard von 130 g Inhalt, der Blutkuchen um¬
gibt das Herz wie eine Schale von 2—3 cm Dicke. Rupturstelle im Sulcus interven-
tricularis, von der Spitze 7 cm, vom Ansatz der Pulmonalis 2V 2 cm entfernt, nach
aussen durch ein perikarditisches Häutchen ventilartig geschlossen. Der primäre endo-
kardiale Einriss befindet sich am Conus arteriosus aortae. Mehrfache Klappenhäma¬
tome in den Semilunares der Pulmonalis, ausserdem Suffusionen unter das Peritoneum
parietale und die erwähnten Knochenbrüche.
Dieser Fall ist ja kein Fall reiner Herzmuskelerkrankung, er ist durch
Blatungen in die Klappen kompliziert. Aber man wird bei den schweren Kon-
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tusionen der Brust selten ganz reine Bilder erwarten können. Wenigstens
finden sich neben den Erscheinungen von Herzinsuffizienz meist Geräusche an
Stelle der Töne. In dieser Beziehung sei auf einen Fall von Lentz 34 ) hinge¬
wiesen, der nach zweimaliger schwerer Brustkontusion erkrankte und eine Ver¬
breiterung der Herzdämpfung sowie ein deutliches systolisches Geräusch an der
Herzspitze und leise Geräusche an den übrigen Klappen aufwies. Von beson¬
derem Interesse sind die Fälle von Düms 16 ), weil es sich um Menschen han¬
delt, die auf Grund sorgfältiger Untersuchung zum Militärdienst ausgehoben
wurden und nach Brustkontusionen Erscheinungen von Myokarditis mit
Geräuschen teils an der Aorta, teils an der Mitralis zeigten. Interessant ist
auch wegen der langen Beobachtung der erste Fall von Stern 17 ).
Einem 19jährigen bisher gesunden Kutscher rollte ein schweres Fass die Keller¬
treppe herab auf den Brustkorb. Patient wurde bewusstlos und später, mehr getragen
als geführt, in die chirurgische Klinik gebracht. Objektiv: Blutung aus Mund und Nase,
beschleunigte Respiration, Schmerzen in der rechten Seite und im Epigastrium, Puls 120,
5. —8. Schlag aussetzend. Cyanose und Somnolenz. Spitzenstoss an normaler Stelle
im 5. Interkostalraume, Herzdämpfung nicht vergrössert. Blutiger Auswurf; rechts vom
unten pleuritisches Reiben. In der Folge Lungenentzündung, Lungenödem. Nach 8 Tagen
mit Tachykardie und Cyanose entlassen. 11 Monate später in der Zwischenzeit Klagen
über Kurzluftigkeit beim Treppensteigen und Herzklopfen. Cyanose, keine Geräusche am
Herzen, aber Herzdämpfung vergrössert, Puls klein und weich, hochgradige Dyspnoe.
In den folgenden Jahren verschlechterte sich der Zustand und 8 Jahre später trat
völlige Arbeitsunfähigkeit ein. Jetzt war ausser Dyspnoe ein kleiner sehr unregel¬
mässiger Arterienpuls, Halsvenen- und Lebervenenpuls neben starker Vergrösserung
der Herzdämpfung vorhanden. Ausserdem hörte man an der Herzspitze und der
Tricuspidalis ein schwaches systolisches Gesäusch. Daneben bestand Lungentuberkulose.
Ein zweiter Fall von Stern 17 ) ist vielleicht nicht rein traumatischen Ur¬
sprungs. Doch spricht die völlige Arbeitsfähigkeit bis zum Unfall mindestens
für eine hochgradige Verschlimmerung durch das Trauma. Unter den Fällen,
welche Schlecht 21 ) aus von Strümpells Klinik beschrieben hat, befindet sich
ein schon erwähnter typischer Fall von Myokarditis nach Trauma. Die übrigen
Fälle stellen meist Komplikationen mit Klappenerkrankungen dar. Auf einen
anderen Fall werden wir noch zurückkommen.
Ein Fall, der als Mischfall yon Myokarditis und Endokarditis aufgefasst
werden kann, wurde von uns beobachtet.
Fall 9. Adam M., 44 Jahre, Auslader, wurde am 27. Februar 1907 in das
Krankenhaus aufgenommen. Er gab an, vor dem Unfälle stets gesund und vollkommen
arbeitsfähig gewesen zu sein. Vom Militärdienste sei er auf Reklamation hin befreit
worden. Am 26. August 1906 habe er sich über ein eisernes Geländer gelehnt; dabei
sei er von dem Ablassrohr eines Dampfkranen erfasst und gegen das Geländer gedrückt
worden. Hierbei habe er eine Brustquetschung und eine Verletzung des rechten Ober¬
schenkels und der Kreuzgegend erlitten. Etwa V 4 Stunde lang sei er bewusstlos gewesen.
Später habe sich Blutbrechen eingestellt, das einige Wochen angedauert habe. Bisher
sei er in ärztlicher Behandlung gewesen uud habe über ständige Brustschmerzen zu
klagen, welche sich bei schnellem Gehen und Bücken, überhaupt bei den geringsten An¬
strengungen stärker bemerkbar machten. Die Schmerzen im Oberschenkel und in der
Kreuzgegend seien nicht mehr von wesentlicher Bedeutung.
Die in den Akten befindlichen Atteste des erstbehandelnden Arztes hatten folgenden
Befund ergeben:
1. Befund gleich nach dem Unfälle: Heftige Schmerzen in der rechten Brust¬
seite. Die Brust war von beiden Seiten zusammengedrückt. Beim Betasten der 5. und
6. Rippe vernimmt man Knarren. Die Schmerzen ziehen sich seitlich bis unter das
rechte Schulterblatt. Seitliche Hüften- und Lendenteile schmerzen gleichfalls, dort je¬
doch nur subkutane Weichteilquetschung. Herz und Lungen ohne Befund.
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2. Befund Ende November 1906:
Es trat Bluthusten hinzu, der etwa 8 Tage anhielt.
3. Befund vom 15. Dezember 1906:
Die rechte Brusthälfte erscheint vorn über der Brustwarze etwas höher und seitlich
etwas flacher als die linke, wie von der Seite zusammengedrückt. Beim Einatmen bleibt
die rechte Seite etwas zurück. Schmerzen beim Betasten der 5. und 6. rechten Rippe
in der Brustwarzenlinie; dort auch Verdickung durch Kallusmasse zu fühlen. Links
unterhalb der linken Brustwarze Schmerzen. Durch Auskultation und Perkussion ist
dort wie auch sonst über der Brust nichts Abnormes zu hören. Verletzter war vor dem
Unfälle vollkommen gesund und rüstig.
Die objektive Untersuchung bei der Aufnahme ins Krankenhaus ergab folgendes:
Mittelgrosser, wenig muskelkräftiger Mann, von frischer Gesichtsfarbe. Der Brust¬
korb ist gut gewölbt; die rechte Brustseite zwischen der Brustwarze und dem Schlüssel¬
bein scheint gegen links etwas abgeflacht zu sein. Die linke Brustwarze steht etwas
höher als die rechte. Die Atemfrequenz ist nicht vermehrt. Die Lungengrenzen sind
leicht vergrössert. Der Klopfschall ist in den unteren Partien rechts leicht gedämpft
und das Atemgeräusch hier etwas abgeschwächt; im Übrigen ist dasselbe über der ganzen
Lunge normal. Die absolute Herzdämpfung ist wegen der überlagerten Lunge
klein. Der Spitzenstoss liegt in der Mammillarlinie. Der erste Herzton an
der Herzspitze ist etwas unrein, der zweite etwas klappend. Es ist leichte epigast¬
rische Pulsation vorhanden. Der Puls ist kräftig und beträgt bei der Untersuchung:
20, 20, 20, 20, nach 10maligem Stuhlsteigen: 23, 20, 19, 18 Schläge in je einer Viertel¬
minute. Die Gefösse sind weich. Der Befund der übrigen Organe ist im wesentlichen
normal; die vorhandenen geringen Abweichungen sind von keiner Bedeutung. Der Urin
ist frei von Eiweiss und Zucker. Die Durchleuchtung mittels Röntgenstrahlen ergab
ausser leichten Anomalien am Brustbein Verdickungen an einigen Rippen rechts, sowie
in den unteren Partien der rechten Lunge einen leichten Schatten. Während der Be¬
handlung im Krankenhause (anfängliche völlige Bettruhe, Medikamente, kohlensaure
Salzbäder) trat keine Änderung ein; die subjektiven Beschwerden, namentlich die Stiche
in der Brust, nahmen mit der Zeit zu. Objektiv konnte in den ersten Wochen keine
nennenswerte Veränderung konstatiert werden. Am 17. März 1907 wurde aber bei
einer erneuten Untersuchung über der Herzspitze ein deutliches systolisches Geräusch
und ausserdem eine leichte Vergrösserung des Herzens konstatiert, Erscheinungen, die
bei den früheren sorgfältigsten Untersuchungen niemals nachweisbar gewesen waren.
Die Pulsfrequenz war bedeutend gesteigert. Es unterlag also keinem Zweifel, dass sich
während des hiesigen Krankenhausaufenthaltes eine deutliche Herzaffektion entwickelt
hatte. Der Zustand des M. war ein wechselnder. Nach Tagen relativen Wohlbefindens
traten häufig erhebliche Verschlimmerungen auf, so dass längere Bettruhe und Digitalis
erforderlich waren. Der Erfolg vrar bei diesen Maßnahmen nach längerer Zeit ein
verhältnismässig günstiger. Die Schmerzen in der Brust waren zwar immer noch nicht
geschwunden. Die objektive Untersuchung bei der Entlassung ergab aber, dass die
Herzdämpfung kleiner geworden war. Das systolische Geräusch über der Herzspitze
war deutlich geringer geworden; der zweite Pulmonal ton war noch leicht verstärkt Die
Pulsfrequenz betrug (nach längerem Aussetzen von Digitalis) 84 Schläge in einer Minute,
während dieselbe bei den früheren Untersuchungen häufig 135 und noch darüber betrug.
M. fühlte sich jedensfalls subjektiv besser und glaubte, eine leichte Beschäftigung auf¬
nehmen zu können.
Bei diesem Fall, der vor der Brustverletzung völlig gesund war, bei dem
auch zunächst jeder objektiv krankhafte Herzbefund vermisst wurde, entwickel¬
ten sich unter unseren Augen die Erscheinungen einer Myokarditis mit Beteili¬
gung der Mitralklappe.
Ein weiterer Fall ist als Beweis für die Möglichkeit einer Herzmuskel¬
erkrankung nach einer Brustkontusion um so mehr von Bedeutung, als durch
die stattgehabte Sektion keinerlei andere Anhaltspunkte für die Entstehungs-
ursache des Herzleidens gefunden sind.
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Fall 10. Es handelt sich um einen 36jährigen Offizier, der bis zum Mai 1904
vollkommen gesund und leistungsfähig war und alle Strapazen, die der militärische Dienst
an einen Soldaten stellt, mit Leichtigkeit ertragen hatte. Im Mai 1904 erfuhr er bei
einem Übungsmarsch einen Sturz mit dem Pferde, mit Fall auf den Kopf nnd die linke
Seite, wobei die linke Brust auf den herabgefallenen Helm fiel Er trug eine Stirn¬
wunde davon und war einige Zeit bewusstlos. Nach dem Erwachen waren Atem¬
beschwerden, Stimmlosigkeit und Ohnmachtsanwandlungen vorhanden. Schon am
nächsten Tage bestand Aufregung und schmerzhafter Druck in der Herzgegend.
Dann wurde eine Pnlsbeschleunigung konstatiert und zeitweise Unregelmässigkeit der
Herztätigkeit, und weiterhin trat langsam eine Vergrösserung der Herzdämpfung ein.
Der Patient schenkte anfangs seinen Beschwerden wenig Beachtung, um nicht als empfindlich
zu gelten und in der Hoffnung, die Attacke überwinden zu können. Eine Kur in Nau¬
heim, Herbst 1904, brachte eine geringe Besserung, aber nur vorübergehend. In der
Folge trat wieder eine Verschlechterung ein; die Herzaktion zeigte wieder 140 Pulse
in der Minute, bei deutlicher Irregularität. Die Herzdämpfung war beträchtlich vergrössert,
die Herztöne waren rein. Ein Aufenthalt in Meran besserte den Zustand etwas, aber
im Herbst 1905 waren wieder dieselben Beschwerden vorhanden. Jodpräparate und
Quecksilber hatten bei verschiedenen Behandlungsmethoden versagt. Lues, die etwa die
Herzbeschwerden im Gefolge hätte haben können, wurde negiert. Die Herzdfimpfung
hatte eine beträchtliche Grösse angenommen, der Puls war völlig unregelmässig und un¬
gleich, die Zahl der Pulse wechselnd, bei Aufregungen oft 140 Schläge in der Minute.
Am 5. Januar 1907 wurde Pat., nachdem er abends noch viel gesungen und auch ver¬
mutlich den Beischlaf ausgeübt hatte, tot im Bette aufgefunden.
Die am 7. Januar 1907 von Prof. Ribbert gemachte Obduktion ergab ganz geringe
Veränderungen an der Aorta, eine kleine unbedeutende Schwiele in der Herzmuskulatur,
dagegen eine hochgradige Erweiterung aller Herzhöhlen, besonders stark an der
rechten Kammer und dem rechten Vorhof auffallend. Die Kranzarterien waren
als gesund zu betrachten. Folgen einer Infektionskrankheit, welche als Ursache der
schweren Herzerkrankung und des Herztodes bezeichnet werden konnten, waren nicht vor¬
handen. Die übrigen Organe, Gehirn, Lungen, Leber, Milz, Nieren erwiesen sich normal.
Nach diesem Obduktionsbefund kann ausser dem schweren Sturz im Jahre
1904 eine Ursache fiir das Herzleiden und dem nachfolgenden Tode nicht gefun¬
den werden. Jedenfalls kann der zeitweise gehegte Gedanke, dass eine luetische
Infektion in Betracht kommen konnte, nicht aufrechterhalten werden. Dann
bleibt aber bei dem jugendlichen Alter des betr. Patienten (36 Jahre) und bei
dem Fehlen aller anderen ursächlichen Momente (kein Alkoholmissbrauch, kein
Tabakmissbrauch) nichts übrig, als den schweren Sturz für das Herzleiden und
den frühzeitigen Tod in Anspruch zu nehmen.
Weniger pathologisch-anatomisch geklärt sind die Fälle von Myodegene-
ratio, welche nach einer grösseren, das Maß der gewöhnlichen Arbeit über¬
schreitenden Anstrengung entstehen. Allerdings wissen wir seit langer Zeit,
dass übermässige körperliche Anstrengung im Laufe der Zeit das Herz zu schä¬
digen vermag. So hat Peacock 2 ) von der früh eintretenden Herzschwäche der
Minenarbeiter berichtet, welche nach anstrengender unterirdischer Tagesarbeit
noch eine Stunde auf Leitern emporsteigen mussten und meist im 40. Lebens¬
jahre einem Herzleiden erlagen. Ähnliche Mitteilungen hat Jürgensen 35 ) be¬
züglich der stark arbeitenden und grosse Lasten in den Weinbergen schleppen¬
den württembergischen Weinbergarbeiter gemacht Diese Krankheitsbilder
lassen naturgemäss keinen abweichenden oder erklärenden anatomischen Befund
erwarten. In der Regel kommen bei denselben auch noch andere begünstigende
Momente, wie schlechte Ernährung, andere Krankheiten, in Betracht.
Eine kritischere Fragestellung haben diejenigen Fälle hervorgerufen, bei
welchen eine einmalige besonders grosse Anstrengung als Ursachedes Herzlei¬
dens angeschuldigt wird. De la Camp 36 ), Schott 37 ), Hoffmann 15 ) haben die
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Frage experimentell und durch Röntgenaufnahmen nach grossen Anstrengungen
zu klären gesucht. Während Schott 37 ) angibt, nach stärkeren Anstrengungen
Erweiterungen des Herzens nach rechts und links beobachtet zu haben und
neuerdings bei überangestrengten Hunden ähnliche Befunde angibt, ist Hoff-
mann 15 ) zu negativen Resultaten gekommen und zweifelt an einer akuten vor¬
übergehenden Dilation des Herzens. Doch lässt sich dagegen ein wenden, dass
bei Tierexperimenten derartige Erscheinungen gar nicht selten sind.
Moritz und Dietlen 38 ) haben sodann an einer Reihe von Untersuchungen
gezeigt, dass nach manchen Anstrengungen, wie ausgedehnten Fahrradtouren,
bei gesundem Herzen eine Verkleinerung des Herzschattens im orthodiagraphi-
schen Bild nachweisbar ist. Raab 39 ) schliesst sich diesen Bekundungen an und
kommt bei seinen Untersuchungen zu dem Ergebnisse, dass die Erweiterung des
Herzens nach Anstrengung eindeutig als stets krankhaftes Symptom aufgefasst
werden kann.
Es mag ja in vielen Fällen, bei welchen das Herz infolge übermässiger
Anstrengung insuffizient wird und nach verhältnismäßig kurzer Zeit eine Dila¬
tation zeigt, eine gewisse Schwäche des Muskels oder ein anderer krankhafter
Prozess am Herzen vorliegen, jedenfalls scheint derselbe vor der übermässigen
Anstrengung sich der Beobachtung entzogen zu haben. Es fehlt aber auch nicht an
Analogien, welche zeigen, dass eine auf einen kurzen Zeitraum zusammen¬
gedrängte Überanstrengung schwere Schädigung des Herzens im Gefolge haben
kann. Krehl 13 ) erwähnt das schlaffe Herz von gehetzten Hirschen. Wir
möchten hinzufügen, dass seither völlig gesunde und leistungsfähige Jagdhunde
nach einigen besonders anstrengenden Hühnerjagdtagen plötzlich an Herz¬
schwäche zugrunde gehen können. Diesen Erfahrungen aus der Tierwelt
entspricht ein interessanter Fall von Düms, den auch Krehl. zitiert. Eich-
horst 40 ) erwähnt kurz einen Fall von Thompson, der nach Überanstrengung
Dilatation des Herzens beobachtete.
Weiterhin gehört der 5. Fall von Schlecht hierher: Ein 39jähriger Schmied,
der bisher stets gesund gewesen, keine Infektionskrankheiten durchgemacht und stets
ausserordentlich schwere Arbeit geleistet hatte, trug im Dezember 1900 mit einem
anderen Arbeiter zusammen eine 70—100 kg schwere Eisenbahnschiene. Stiche in der
Brust und Herzgegend. Bei der ärztlichen Untersuchung vier Tage nach dem Unfälle
Herztätigkeit beschleunigt, Puls weich, schnell. Bis Juli 1901 dieselben-subjektiven
Beschwerden. Dann zu leichten Arbeiten als Maschinist fähig, bei geringen Anstren¬
gungen aber wieder Herzklopfen, Kurzatmigkeit, Beklemmungsgefühl, Stechen in
der Herzgegend. Untersuchung im Juli 1902: Keine Vergrösserung des Herzens, keine
Geräusche. Herzaktion in Ruhe regelmässig, verlangsamt (44—66 Schläge in der Minute).
Nach längeren Bewegungen steigt der Puls auf 84 Schläge, leicht unregelmässig; dabei
an der Mitralis ein leises systolisches Geräusch. Bei grösseren Anstrengungen nimmt
die Unregelmässigkeit wesentlich zu. Erster Ton an der Spitze unrein; Kurzatmigkeit.
Bei Ruhelage gehen die Erscheinungen bald zurfick.
Ans dem zahlreichen uns vorliegenden Material wollen wir einige Fälle
auswählen, die uns mehrfach zur Begutachtung Vorlagen und uns demgemäss
ein klares Bild über die allmähliche Entwickelung des Leidens geben konnten.
Ein derartiger Fall mit Obuktionsbefund hat oben schon Erwähnung gefunden.
Fall 11. Johann H., Arbeiter, 44 Jahre. Derselbe hob am 27. April 1901 einen
Förderwagen, der aus dem Geleis gegangen war, unter starker Anstrengung wieder in
dasselbe hinein. Er verspürte sofort Schmerzen in der rechten Leistengegend und
bemerkte dort eine Anschwellung. Am anderen Tage bekam er Atemnot und ein
Geffihl von Angst, Beengung und Unruhe in der linken Brustseite; später stellte sich
auch noch ein Halsleiden ein, bestehend in Behinderung beim Schlucken.
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444
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Vor dem Unfälle war H. angeblich stets gesund. Nach der Lohnliste hatte er im
Jahre vorher an 300 Tagen gearbeitet. Seine Beschäftigung war eine ziemlich schwierige;
besonders hatte er vielfach Leitern zu steigen.
Bei seiner Aufnahme in das hiesige Krankenhaus am 2. Januar 1902 klagte er
über Unruhe in der Herzgegend, namentlich bei Anstrengungen, Herzklopfen, Atem¬
not und Schweissausbruch. Objektiv war eine ziemlich beträchtliche Verbreiterung
der Herzdämpfung nach beiden Seiten zu konstatieren. Der Spitzenstoss war schwach
fühlbar; deutliche epigastrische Pulsation. Die Herztöne waren rein. Die Herztätigkeit
war ausserordentlich unregelmässig. Der Puls setzte sehr häufig aus, oft schon nach
dem zweiten oder dritten Schlage. Er war überhaupt selten eine Viertelminute lang
regelmässig. Eine aufgenommene Pulskurve zeigte ein sehr deutliches Bild dieser Er¬
scheinung. Die Zahl der Pulse war sehr verschieden, oft nur 15, oft 30 Schläge in je
einer Viertelminute; in dieser Beziehung machten sich schon innerhalb kurzer Zeiträume
(einige Minuten) grosse Unterschiede bemerkbar. Durch leichte Anstrengung, Treppen¬
steigen, Hin- und Hergehen im Zimmer wurde die Herztätigkeit noch beträchtlich
gesteigert. Die Radialarterien waren hart.
Die Herzaffektion wurde als eine Myokarditis mit Erweiterung des Herzens und
einer Störung der rhythmischen Herztätigkeit aufgefasst. Gleichzeitig bestand leichte
Arteriosklerose. Ob das Leiden als eine direkte Folge des Unfalles anzusehen war,
konnte nicht mit Sicherheit entschieden werden, da eine ärztliche Untersuchung des H.
in der letzten Zeit vor dem Unfälle nicht stattgefunden hatte. Hatte aber schon vorher
eine Affektion am Herzen oder Gefässystem bestanden, die jedenfalls völlig symptomlos
verlaufen war, so hatte der Unfall unter allen Umständen eine bedeutende Verschlimmerung
dieser Erkrankung herbeigeführt. Die Tatsache, dass H. vor dem erlittenen Unfälle
ununterbrochen die schwersten Arbeiten mit Leichtigkeit hat verrichten können, spricht
allerdings nicht für die Annahme einer schon früher bestandenen Schädigung des Herzens.
H. stellte sich in späteren Jahren noch verschiedentlich zu erneuten Untersuchungen
vor. Eine wesentliche Änderung war anfangs weder subjektiv noch objektiv zu
konstatieren. Bei der letzten Beobachtung im Januar 1907 klagte er über fast andauernde
stechende Schmerzen in der Herzgegend, die bei Anstrengungen schlimmer würden und
häufig mit Schwindel einhergingen. Er habe versucht, stundenweise schriftliche Arbeiten
zu verrichten, habe aber aufhören müssen, da er dabei Kopfschwindel und Schmerzen
in der Herzgegend bekommen habe. Objektiv bestand immer noch eine beträchtliche
Vergrösseruug der Herzdämpfung und eine unregelmässige und stark beschleunigte Herz¬
tätigkeit, deren Umfang gegen früher noch zugenommen hatte.
Der folgende Fall (Fall 12) hat mehrfach die Schiedsgerichte und auch das
Reichs-Versicherungs-Amt beschäftigt, da von einzelnen Begutachtern die Ent¬
stehung einer Herzmuskelerkrankung bei einem gesunden Herzen nach Überan¬
strengungen und Traumen als wenig wahrscheinlich bezeichnet wurde.
Der 23jährige Arbeiter Oskar M. war angeblich bis zum 5. Juli 1900 vollkommen
gesund. An diesem Tage hatte er in Gemeinschaft mit 6 anderen Arbeitern Säcke von
Farbstoff im Gewicht von 250—270 Pfund von einem Wagen über eine Treppe und
durch eine Tür in die Fabrik getragen. Nachdem er bereits sieben Säcke getragen
habe, wobei er sich stets habe bücken müssen, sei er beim achten Sacke beim Bücken
zur Passage einer Tür zusammengebrochen. Er habe sofort heftiges Herzklopfen
verspürt und Schmerzen in der Herzgegend bekommen, so dass er die Arbeit unver¬
züglich niedergelegt und einen Arzt aufgesucht habe. Diese Angaben des M. werden
bei der gerichtlichen Vernehmung in soweit bestätigt, als es die Angaben über die ge¬
tragenen Lasten und über die plötzlichen Klagen des M. betrifft.
Von den Ärzten, welche M. in der nächsten Zeit untersuchten, wird bezeugt, dass
derselbe an einem Herzleiden und Tachykardie leidet Es fragt sich nun, ob M.
diese Affektion durch den Unfall erlitten hat, oder ob er schon vor dem Unfälle krank
war. Es ist von Wichtigkeit, dass M. am 14. April des gleichen Jahres bei seinem Ein¬
tritt in einen anderen Fabrikbetrieb von dem als ausserordentlich sorgfältig bekannten
Fabrikarzt Dr. F. untersucht und hierbei konstatiert wurde, dass ausser einer Plattfuss-
bildung nichts Krankhaftes festzustellen sei.
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M. war ein besonders muskelkräftiger Mann und meldete sich dann zu der
schwersten Arbeit des Betriebs, dem Tragen von Säcken, einer Arbeit, die besonders
hoch bezahlt wurde. Er wurde angenommen und erlitt dabei die erwähnte Störung.
Dr. H., der den M. am zweiten Tage nach dem Unfall sah, konstatierte eine un¬
regelmässige und stark beschleunigte Herztätigkeit mit sehr starkem Herzstoss und
jedesmaliger Erschütterung des Thorax. Dr. H. enthält sich eines weiteren Urteils
über Zusammenhang von Krankheit und Unfall und lässt die Möglichkeit offen, dass M.
schon während seiner Tätigkeit in dem früheren Betriebe krank war bzw. die Anlage
eines etwaigen Herzfehlers sich schon durch die Arbeit in der vorigen Stellung zuge¬
zogen habe. In dieser ersten Stellung hat M. nnr leichte Arbeiten verrichtet und ist
einmal wegen eines akuten Bronchialkatarrhs in ärztlicher Behandlung gewesen. In der
weiteren Tätigkeit, dem Tragen schwerer Säcke, hat er sodann unbehindert einige Zeit
gearbeitet.
Die im Mai 1901 von Dr. F. (nach dem Unfall) vorgenommene Untersuchung
ergibt zunächst die Erscheinungen einer Tachykardie, jedoch keine Anzeichen einer
Klappenerkrankung. Dr. F. erwägt, dass auch andere Ursachen als die starke Arbeit
zu der Herzaffektion geführt haben könnten. Auf Grund seines Gutachtens lehnte die
Berufsgenossenschaft eine Entschädigungspflicht ab, gegen welchen Beschluss M. Ein¬
spruch beim Schiedsgericht erhob. Der Schiedsgerichtsarzt Dr. L. betonte die Möglich¬
keit eines Zusammenhanges des bestehenden Leidens mit dem erlittenen Unfall. Es
könne sich sehr wohl um Überanstrengung des Herzens handeln, um plötzliche Erschlaffung
und vielleicht Verletzung der Herzmuskulatur. Die Herzerscheinungen, die M. an gab,
sofort verspürt zu haben, seien die in solchen Fällen üblichen, Beklemmungen, Stechen
in der Herzgegend, stärkeres Herzklopfen.
Das Schiedsgericht verurteilte die Berufsgenossenschaft demgemäss zur Zahlung
einer Rente. Ein von derselben eingelegter Rekurs an das Reichs-Versicherungsamt war
ohne Erfog, da letzteres den Spruch des Schiedsgericht vollkommen billigte.
M. wurde dann im Jahre 1902 im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in
Bonn zur Untersuchung seines Gesundheitszustandes aufgenommen. Jetzt wurde eine
starke Verbreiterung der Herzdämpfung nach beiden Seiten festgestellt. Der
Spitzenstoss war stark hebend, die Herztöne rein, keinerlei Geräusche vorhanden. Die
Herztätigkeit war erheblich verstärkt und beschleunigt; während der Visite wurden meist
132—140 Schläge in der Minute gezählt. Bei diesem Befunde musste das Leiden, bei
dem Fehlen von abnormen Geräuschen an den Klappen, auf eine Erkrankung des Herz¬
muskels bezogen werden. Die früher vorgenommenen Untersuchungen des Herzens, bei
denen nichts Abnormes gefunden wurde, der Hergang des Unfalles und vor allem das
durch Erhebungen nachgewiesene Fehlen aller Ursachen für eine derartige Herzerkrankung
bei einem Menschen von 23 Jahren, liessen es als zweifellos erscheinen, dass die kon¬
statierten Veränderungen nur auf den erlittenen Unfall zurückgeführt werden konnten.
M. stellte sich in der Folgezeit noch verschiedentlich im Krankenhause vor, zuletzt
ira Jahre 1908. Eine Tätigkeit hatte er bis dahin nicht aufnehmen können. Wenn er
nur die geringste Anstrengung mache, eine Treppe oder den kleinsten Berg heraufsteige,
bekomme er Stiche in der Herzgegend und das Gefühl, als wenn sich die ganze Brust
zusammenziehe. Diese Beschwerden seien auch vorhanden, wenn er sich ruhig verhalte,
allerdings dann nicht in dem gleichen Maße wie sonst. Objektiv bestand die Herz-
vergrösserung in derselben Weise wie vorher, und schon nach der geringsten An¬
strengung trat, wie früher, eine Beschleunigung und Unregelmässigkeit in der Herz¬
aktion ein.
Fall 13. Als weiteren Fall möchten wir den des Müllers Fritz J. anführen, der
insofern von" Interesse ist, als es sich um einen 17 jährigen Mann handelt, der nach ent¬
sprechender Behandlung wieder so weit leistungsfähig wurde, dass er wieder mit leichter
Arbeitstätigkeit beginnen konnte.
J. verspürte am 5. Januar 1905 beim Heben eines schweren Sackes plötzlich
Schmerzen in der Herzgegend; seitdem litt er an Herzklopfen und Atemnot, namentlich
bei Anstrengungen. In der letzten Zeit hatte sich sein Zustand etwas gebessert. Drei
Jahre vor dem Unfälle hatte er an Lungenentzündung gelitten; sonst sei er immer kern¬
gesund gewesen.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Xr. 10 11.
Objektiv liess sich bei der Aufnahme am 1. Mai desselben Jahres folgender Befand
erheben:
Die Herzd&mpfung ist nach beiden Seiten verbreitert; der Spitzenstoss ist stark
verbreitert und hebend. Der erste Ton an der Herzspitze ist nicht ganz rein; der zweite
Pulmonal- und Aortenton sind etwas verstärkt Die Herztätigkeit ist nicht ganz regel¬
mässig und etwas beschleunigt, namentlich nach Anstrengungen.
Da J. bis zum 5. Januar 1905 mit Ausnahme der vor Jahren aberstandenen
Lungenentzündung stets gesund gewesen (die ärztlichen Atteste bestätigen diese Angabe),
so musste die plötzlich eingetretene Dilatation des Herzens auf die Überanstrengung
zurOckgeführt werden, die ohne Zweifel mit dem Heben des schweren Mehlsackes ver¬
bunden war. Hach längerer Behandlung hatte sich der Zustand wesentlich gebessert,
war jedoch noch nicht beseitigt J. verlangte aber seine Entlassung, weil er Heimweh
hatte und zudem glaubte, einen leichteren Posten wieder abernehmen zu können. Eine
ein Jahr später vorgenommene Untersuchung ergab die gleiche Vergrösserung des Herzens,
dieselben geringen Geräusche an den Klappen, aber die Herztätigkeit war jetzt regel¬
mässig und nur noch wenig beschleunigt.
Mit den traumatischen Erkrankungen des Endo- und Myokards kombiniert
sich häufig eine Perikarditis; manche Autoren sind sogar der Ansicht, dass
die Perikarditis bei den Erkrankungen des Herzens nach Traumen das Primäre
sei. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die traumatische Perikarditis häufiger
vorkommt, als sie diagnostiziert wird. Ihr Auftreten ist einmal durch die ober¬
flächliche Lage de3 Perikards, sodann aber auch durch seinen zarten anatomischen
Bau bedingt. Jedenfalls empfiehlt es sich, bei allen Fällen sorgfältig auf peri¬
karditische Erscheinungen zu achten, weil kleine Blutungen in die oberflächlichen
Schichten des Herzmuskels und in das viszerale Blatt umschriebene Perikarditis
im Gefolge haben können. Die subjektiven Beschwerden und die Reibegeräusche
verschwinden meist im Laufe einiger Wochen. Kommt es nun zu Verwachsungen
und Zerrungen oder anderen Residuen, die zu schweren Schädigungen der Herz¬
muskulatur führen und die Tätigkeit des Herzens in erheblichem Maße beein¬
trächtigen können, und ist gleich nach dem Unfälle eine Perikarditis nicht fest¬
gestellt worden, so können, wenn der Patient erst nach längerer Zeit zur Be¬
gutachtung bezüglich etwaiger Unfallfolgen kommt, die dann gefundenen
Veränderungen am Herzen als Folgen einer vorhanden gewesenen Herzbeutel¬
entzündung höchstens vermutet, niemals aber mehr mit Sicherheit diagnostiziert
werden. Auf diese Weise wird sehr häufig der Zusammenhang eines bestehenden
Herzleidens mit einem früher erlittenen Unfälle zu Unrecht nicht anerkannt
Die beiden Fälle, die wir hier kurz anführen wollen, sind kombinierte Er¬
krankungen, von Perikarditis und Myokarditis. Beide Male ist gleich nach
dem Unfälle von dem behandelnden Arzte die Diagnose auf Herzbeutelentzündung
gestellt worden, an deren Richtigkeit auf Grund der typischen objektiven
Symptome nicht zu zweifeln ist. Nach Verlauf einiger Monate haben sich dann
die Erscheinungen einer Herzmuskelerkrankung gezeigt, die zu dauernden Be¬
schwerden Veranlassung gegeben haben.
Fall 14. August K, 28 Jahre alt, Schreiner, aufgenommen am 16. X. 1905. K.
'fiel am 24. Dezember 1904 mit einer Last Bretter auf den Schultern auf die Brust. Er
sprang sofort wieder auf und dachte, es sei nichts Schlimmes passiert. Bald wurde es
ihm aber schlecht und schwindelig. Er schwitzte, fror und zitterte am ganzen Körper
und entleerte bald nach dem Unfälle etwas Speichel mit Blut vermischt, was sich später
noch einige Male wiederholte. Sein Aussehen wurde schlechter, und er musste nach
Hause gefahren werden. Einige Tage war er bettlägerig; danach hatte er stets ein
DruckgefOhl in der Herzgegend, namentlich in der Rackenlage. Der erst behandelnde
Arzt stellte an der Basis des Herzens ein reibendes Geräusch und nach kurzer Zeit eine
Herzvergrösseruug fest. Die Herztöne waren nur schwach zu hören, der Puls war be¬
schleunigt, stellenweise etwas unregelmässig.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10/11. 447
Ende Januar 1905 versuchte er zu arbeiten, bekam aber danach ein Gefühl, als ob
in der Herzgegend etwas zerreissen wolle. Seitdem hat er nicht mehr gearbeitet und
blieb stets in ärztlicher Behandlung, teils zu Hause, teils in Krankenanstalten.
Bei der Aufnahme am 16. Oktober 1905 klagte er noch Ober Druck und stechende
Schmerzen in der Herzgegend, auch bei ruhigem Verhalten. Nach dem Essen sei das
Druckgefühl stärker und zeitweise mit Stichen verbunden. Er gab weiter an, er könne
bei Anstrengungen oft nicht klar denken und bekomme dann ein Gefühl von Schwere
im linken Arm und linken Bein.
Vor dem Unfälle war K. stets gesund gewesen, hatte solide gelebt und regelmässig
gearbeitet.
Objektiv wurde folgender Befund erhoben: Die Herzdämpfung ist nach beiden
Seiten verbreitert. An der Herzspitze ist ein sehr lauter erster Ton zu hören, der
zweite Ton ist etwas schwächer und nicht ganz rein. Der zweite Aortenton ist etwas
akzentuiert. Die Pulsfrequenz ist meist beschleunigt, unregelmässig. Das Steigen auf
einen Stuhl strengt K. sichtlich an, er atmet danach sehr schnell, klagt über Kopf¬
schmerzen und Stiche auf der Brust. Beim Pulszählen bemerkt man starkes Zittern der
rechten Hand, nach Stuhlstcigen wird dasselbe noch stärker.
Der erstbehandelnde Arzt, der den K. kurz nach dem Unfälle untersucht
hatte, stellte die Diagnose auf eine Entzündung des Herzbeutels. Ob es sich in
der Tat um eine derartige Erkrankung gebandelt hat, liess sich natürlich bei
der hiesigen Untersuchung nicht mehr mit Bestimmtheit sagen. Nach den ob¬
jektiven Krankheitserscheinungen scheint aber kein Zweifel an der Richtigkeit
der gestellten Diagnose zu bestehen. Im Anschluss an die erste Erkrankung,
deren Erscheinungen nach einiger Zeit anscheinend gewichen waren, so dass K.
sogar den Versuch machen konnte, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen, zeigten
sich neue Beschwerden, die nach den objektiven Krankheitssymptomen auf eine
Erkrankung des Herzmuskels hinwiesen, die sich offenbar als Folge der früheren
Herzbeutelentzündung nach und nach ausgebildet hatte. Da K. bis zum Unfall¬
tage stets gearbeitet und niemals über irgendwelche Beschwerden Klage geführt
hatte, so war zweifellos der Unfall für das jetzt bestehende Herzleiden verant¬
wortlich zu machen. Was aus dem Herzleiden geworden ist, resp. ob sich die
Leistungsfähigkeit späterhin gehoben hat, ist uns leider nicht bekannt geworden,
da K. zu der empfohlenen Nachuntersuchung nicht gekommen ist.
Der zweite Fall hat einen ganz ähnlichen Verlauf genommen.
Fall 15. Der 33jährige Maschinist Adam B. wollte Ende Oktober 1906 die an
einer Transmission unter der Decke angebrachte Riemenscheibe verrücken und batte zu
diesem Zwecke eine Leiter an die Wand gestellt. Während dieser Arbeit glitt die Leiter
ans und B. kam zu Fall, wobei er mit der linken Brustseite auf das Maschinenfundament
anfschlug. Gleich nach dem Unfälle habe er Schmerzen auf der Brust, Atemnot und
Schwindel gespürt; seit dieser Zeit habe sich der Luftmangel schon bei geringen An¬
strengungen lästig bemerkbar gemacht und öfters Herzklopfen eingestellt
Ans den Akten ergibt sich: Der zuerst zugezogene Arzt fand eine erhebliche Ver¬
breiterung der Herzdämpfung mit Wechsel der Dämpfung und des Spitzenstosses bei
Lagewechsel, eine stark beschleunigte Herztätigkeit, die nach geringen körperlichen An¬
strengungen rasch zunahm und zu einer Pulsfrequenz von 140 Schlägen in der Minute
führte. Daneben bestand ziemlich erhebliche Kurzatmigkeit und leicht fieberhafte Körper¬
temperatur. Der betreffende Arzt stellte die Diagnose auf Herzbeutelentzündung und
empfahl, da das Exsudat schon im Rückgang begriffen, weitere Behandlung in einem
Krankenbause.
B. wurde denn auch im Januar 1907 dem hiesigen Krankenhause überwiesen. Be¬
züglich des Unfalles machte er im allgemeinen dieselben Angaben, wie sie schon oben
angeführt sind. Er fügte noch hinzu, dass er nach etwa drei Wochen unter Beschwerden
versucht habe, seine frühere Tätigkeit wieder aufzunehmen. Er habe aber bei der Arbeit
Atemnot, Schmerzen auf der Brust und Herzklopfen bekommen, so dass er wiederum
vierzehn Tage bettlägerig geworden sei. Bei einem zweiten Versuch, die Arbeit wieder
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
zu beginnen, hätten sich dieselben Erscheinungen eingestellt Dann habe er nicht mehr
gearbeitet; er spüre aber auch jetzt noch immer einen dumpfen Schmerz in der Herz¬
gegend. Bei schnellem Gehen bekomme er Husten, Atemnot und Herzklopfen.
Bei der objektiven Untersuchung wurde folgender Befund erhoben:
Die linke Seite des Brustkorbs erschien vorne etwas stärker vorgewölbt als
rechts. Die absolute Herzdämpfung ging nach links noch 2 cm über die Brustwarzen¬
linie hinaus, nach rechts bis zum rechten Brustbeinrande. Der Spitzenstoss ging eben¬
falls über die Brustwarzenlinie hinaus. Die Herztöne waren rein. Die Herztätigkeit
war stark beschleunigt Der Radialpuls war klein; es betrug die Pulsfrequenz in einer
Viertelminute bei der ersten Untersuchung in Ruhe 30, nachdem B. eine Treppe von
26 Stufen hinunter- und wieder hinaufgegangen war, 38, 39, 38, 38 Schläge. Nach diesem
Versuche war der Puls noch kleiner und B. klagte über Herzklopfen, Luftmangel
und Schmerzen auf der Brust. Während der Behandlungszeit war die Herzschwäche
wiederholt so stark, dass B. zu Bett liegen und Digitalispräparate gegeben werden
mussten. Die Atemnot war zeitweise sehr stark, der Puls äusserst schwach, das Aus¬
sehen sehr blass und ängstlich. Die Vergrösserung der Herzdämpfung ging im Laufe
der Zeit etwas zurück; es war dies jedenfalls darauf zurückzuführen, dass der Erguss in
den Herzbeutel, der zweifellos anfangs in ziemlich beträchtlicherem Maße vorhanden ge¬
wesen war, im Rückgang begriffen war. Die sonstigen objektiven Krankheitssymptome
deuteten auf eine starke Schwäche der Herztätigkeit hin, die aller Wahrscheinlich¬
keit nach durch eine Erkrankung des Herzmuskels bedingt war. B. war vor dem
Unfälle stets gesund gewesen, hatte immer gearbeitet und ein sehr hohes Verdienst
gehabt, das zweifellos erkennen liess, dass seine Leistungsfähigkeit eine ungehemmte
gewesen war.
Eine Nachuntersuchung im Jahre 1908 ergab stärkere Erscheinungen von Herz¬
insuffizienz. Die Atemnot hatte zugenommen, zeitweise waren Anschwellungen vorhanden,
der Puls war sehr klein, unregelmässig und ungleichmässig.
In diesem Fall dürfte wohl ein Erguss in den Herzbeutel, vielleicht auch
mit Blutungen in den Herzmuskel anzunehmen sein. Die Zurückführung des
Leidens auf den Unfall als alleinige oder wesentliche Ursache dürfte nicht zu
bestreiten sein.
Neben den Erkrankungen, die durch eine Kontusion der Brust oder durch
Überanstrengung am Herzmuskel, am Endokard und Klappenapparat, am Perikard
hervorgerufen werden können, sind in zweiter Linie auf Veränderungen hinzu¬
weisen, welche durch ähnliche Veranlassungen an den Gefässwänden bewirkt
werden können. Auf welche Weise derartige Veränderungen zustande kommen
können, darüber bestehen noch verschiedene Ansichten. Feilchenfeld 41 ) hält
zwei Möglichkeiten für gegeben:
1. kann die lokale Ernährungsstörung nach einem Trauma an der betroffenen
Stelle zu einer Gefässalteration führen und den Beginn einer allgemeinen Arterio¬
sklerose einleiten,
2. mag eine schwere Verletzung durch Vermittlung neurasthenischer Er¬
scheinungen zu der Arteriosklerose Veranlassung geben.
Schliesslich hält er es auch für denkbar, dass ein langes Krankenlager in
Verbindung mit den Sorgen um den Erwerb und dem Streit um die Rente eine
schnellere Entwicklung der Arteriosklerose herbeiführe.
Schuster 42 ) sprach auf dem Kongress für Versicherungsmedizin 1906 seine
Ansicht dahin aus, dass die Arteriosklerose häufig ein Bindeglied zwischen
inneren und nervösen Unfallfolgen darstelle. Er erklärte ihre Entstehung daraus,
dass die chronischen Blutdruckschwankungen, welche bei Unfallneurotikern
so häufig seien, in der Genese der Arteriosklerose eine Rolle spielten.
Oppenheim 43 ) und Goldscheider 44 ) führen einzelne Fälle von früh¬
zeitiger Arteriosklerose nach Unfall an; namentlich ein Fall von Goldscheider
ist in seinem ganzen Verlauf sehr bemerkenswert.
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Monateschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1011.
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Der 26jährige, aus gesunder Familie stammende Arbeiter war bis zu einem
Unfälle im September 1904 nie ernstlich krank, hatte keine Syphilis, trank and
ranchte wenig. Er erlitt am 1. September 1904 durch Fallen eines Ziegelsteins auf den
Kopf Bewusstlosigkeit mit Erbrechen und wurde am 20. September auf die Abteilung
von Goldscheider anfgenommen. Ausser den subjektiven Klagen (Kopfschmerz, Schwindel)
fand sich eine bei Anstrengung bis zu 180 Pulsen steigende Herztätigkeit. Die Herz¬
dämpfung war nicht vergrössert, die Töne rein, die Arterien weich. Der Zustand blieb
zunächst der gleiche. Im Mai 1905 trat zuerst ein Anfall von Bewusstlosigkeit ein.
Am 7. Dezember 1905 wird neben einem veränderten Gesichtsausdruck Schlängelung
der Armarterien und Verhärtung der Wandungen durch Goldscheider konstatiert
Der Blutdruck nach Gärtner betrug 125 mm.
Im März 1906 wird eine weitere Verschlimmerung der Arteriosklerose kon¬
statiert und demonstriert.
Wenn man aber bedenkt, wie häufig sich besonders bei den schwer ar¬
beitenden Be völkerungsklassen schon in relativ jugendlichem Alter Arteriosklerose
entwickelt, so kann man im allgemeinen wohl der Ansicht der meisten Autoren
beipflichten, dass in geringem Grade schon vor dem Unfälle Arteriosklerose be¬
standen hat, ohne dass dadurch das subjektive Befinden des Betreffenden irgend¬
wie beeinträchtigt wurde. Der Unfall hat dann nur eine verschlimmernde und
beschleunigende Rolle gespielt.
Immerhin kann der Fall von Goldscheider bei dem Fehlen jeder anderen
Ursache für Arteriosklerose ein grosses Interesse beanspruchen. Das gleiche
dürfte von dem nachfolgenden Fall unserer Beobachtung gelten.
Fall 16. Der 36jährige Kapitän Anton H. erlitt 1903 dadurch einen Unfall, dass
ihm ein schweres Stack Holz auf dem Kopf fiel. Im Juli 1904 kam er zum ersten
Male hier zur Beobachtung. Er klagte Ober Schmerzen aber der Stirn, Brummen an
beiden Schläfen, links stärker als rechts und Stechen in den Augen. Ausserdem soll
manchmal Herzklopfen und Schwächegefühl im linken Arm und linken Bein be¬
stehen. Aus der Vorgeschichte ergab sieb, dass H. weder an Syphilis gelitten, noch in
Alkohol oder Tabak Missbrauch getrieben hatte.
Objektiv: Herz nicht vergrössert, Töne rein, Puls etwas beschleunigt, zeitweise un¬
regelmässig.
Im Jahre 1905 erneute Untersuchung: In der Zwischenzeit hat H. keine Dienste
als Kapitän mehr verrichten können. Im ganzen sind die Klagen die gleichen, wie früher,
nur sei die Schwäche in Armen und Beinen so stark geworden,, dass er oft plötzlich
hinstürze, wobei er sich verschiedentlich Verletzungen zugezogen habe. Einige Zeit vor
den Anfällen trete ein knebelndes Gefühl in den Fingern der linken Hand ein.
Objektiv: Das Herz ist jetzt deutlich nach links vergrössert, der
Spitzenstoss ausserhalb der Mammillarlinie. An allen fühlbaren Arterien ist
eine deutliche Arteriosklerose zu konstatieren.
Gegen das Voijahr hatte sich der objektive Befund demnach insofern ge¬
ändert, als jetzt eine deutliche Herzverbreiterung sowie Anzeichen einer
Arteriosklerose vorhanden waren, die sich bei der früheren Untersuchung
noch nicht wahrnehmen liessen. Über die Natur der Anfälle liess sich nichts
Genaues sagen, da H. nur kurze Zeit zur Beobachtung hier verweilte und
während dieser Zeit ein Anfall nicht auftrat. Jedenfalls war bei diesem
36jährigen Manne, der in keiner Weise in Alkohol oder Tabak excediert, nie
Syphilis gehabt hatte, aber über den Verlust seiner Stellung als Kapitän ebenso
unglücklich war, wie die Familie, der das Schiff gehörte, das Auftreten einer
Arteriosklerose höchst überraschend. Es sei noch besonders betont, dass auf
Grund häufiger Untersuchung ein Nierenleiden oder andere Erkrankungen aus¬
geschlossen werden mussten.
Bei den folgenden Fällen ist auch in unserer Beurteilung schon betont
worden, dass sowohl die eingetretene Herzvergrösserung als auch der vorhandene
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mässige Grad von Arteriosklerose wohl nicht als direkte Unfallfolge anfznfassen,
sondern wahrscheinlich indirekt infolge der durch den Unfall bedingten langjährigen
seelischen Aufregung entstanden ist.
Fall 17. Der pensionierte Eisenbahnbetriebsleiter E. ist bis znm Unfälle im No¬
vember 1904 stets gesund gewesen; nnr hat er vor 9 Jahren eine kleine Kontusion des
rechten Armes mit nachfolgender Anschwellung und Entzündung erlitten. Im No¬
vember 1904 Eisenbahnunfall, wobei er mit dem Kopfe gegen einen eisernen Decken¬
träger geschleudert wurde. Kurze Zeit Bewusstlosigkeit, später Erbrechen. Seitdem
Druck und Schmerzen auf dem Kopfe, Anfälle von Schwindel und Herzbeängstigung,
Schwäche in Armen und Beinen, Gedächtnisschwäche, erschwertes Sprechen. Objektiv
waren keine besonderen organischen Veränderungen zu finden. Das Herz war nicht ver-
grössert, keine Steigerung der Pulsfrequenz, keine Zeichen von Arteriosklerose.
In der Folgezeit ist K. von den verschiedensten Ärzten untersucht worden, die
zum Teil seine Beschwerden für simuliert erachtet haben.
Aufnahme hier im März 1909. K. bringt im ganzen diseiben Klagen vor. Ob¬
jektiv neben verschiedenen nervös-hysterischen Symptomen eine deutliche Vergrösserung
der Herzdämpfung und mässige Arteriosklerose mit erhöhtem Blutdruck, die, wie
oben erwähnt, nach dem ganzen Verlauf als indirekte Ursache des im Jahre 1904 er¬
littenen Unfalles angesehen werden musste.
Fall 18. Der 31jährige Postassistent Th. ist angeblich bis zum Unfalltage,
3. August 1906, vollkommen gesund gewesen. Fuhr mit einem Strassenbabnwagen, der
bei einer Strassenkreuzung mit einem anderen Wagen kollidierte. Zog sich dabei eine
Kopfverletzung zu, die vernäht werden musste. Bewusstlosigkeit, Erbrechen. Bei dem
Versuche nach 6 Wochen, wieder auf die Strasse zu gehen, trat Schwindel und Angst¬
gefühl auf.
Erste Beobachtung hier im Juni 1908. Klagte über Kopfschmerzen, Rücken¬
schmerzen, Schwindel, Angstgefühl, Herzklopfen. Hat an Gewicht sehr abgenommen.
Objektiv: Keinerlei organische Erkrankung; verschiedene hysterische Symptome.
Herz nicht vergrössert, Puls regelmässig, etwas beschleunigt. Keine Zeichen für
Arteriosklerose.
Zweite Untersuchung im Februar 1909. Subjektiv keine Besserung im Befinden.
Objektiv deutliche Vergrösserung der Herzdämpfung, besonders nach rechts. Starke
Beschleunigung der Herzaktion. Töne rein.
Weitere Untersuchung im Dezember 1908. Die Klagen sind dieselben wie bisher.
Orthodiagraphische Herzaufnahmo: Deutliche Vergrösserung des Herzens, besonders
nach rechts. Puls beschleunigt. Geringe Arteriosklerose mit Erhöhung des
Blutdrucks.
Zweifellos hatte sich in beiden Fällen die Vergrösserung des Herzens
langsam im Laufe der Jahre infolge der ständigen Aufregungen entwickelt;
auf dieselbe Ursache war jedenfalls die bei der letzten Untersuchung sich
zeigende Arteriosklerose zurückzuführen, für die früher noch keinerlei
Symptome nachweisbar gewesen waren. Etwas rascher ist die Entwicklung einer
Arteriosklerose in einem von Ostern 53 ) veröffentlichten Fall.
In den meisten der vorhergehenden Fälle konnte mit einer mehr oder
weniger grossen Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass vor dem Unfall
ein Herzleiden nicht bestand. Sehr viel häufiger ist es naturgemäss, dass
ein Herzleiden schon vor dem Unfall vorhanden war und durch den
letzteren eine dauernde oder vorübergehende Verschlimmerung erfuhr.
Nur einige Fälle dieser Art möchte ich der Vollständigkeit halber hier
anschliessen:
Fall 19. W. W., 23 Jahre alt, Techniker rec. 8. IX. 1909. In der Jugend zweimal
Lungenentzündung, ausserdem Scharlach, Masern und Diphtherie. Anfang 1908 wurde
bei der Untersuchung durch die Oberersatzbehörde konstatiert, dass ein Herzfehler
vorhanden war. W. gab an, ausser geringem Herzklopfen bei anstrengenden Arbeiten
nie Beschwerden gespürt zu haben. Am 9. April 1908 stürzte er aus einer Höhe von
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7 m beim Einsturz einer Brücke herab and fiel mit der Brnst auf Eisenteile, ausserdem
fanden Kopfverletzungen statt. In den ersten Tagen im Hospital wurde etwas Blut-
spucken, Beengung auf der ganzen Brust und beschleunigte Herztätigkeit konstatiert.
Ende Juli entlassen. Bei Anstrengungen traten noch heftige Schmerzen in der Brust
und Herzklopfen auf. In der Folgezeit wurde das Befinden langsam besser. W. nahm
die frohere Tätigkeit wieder auf. Seit dem Unfälle sei er aber nervös, ärgere sich leicht
und bekomme bei Aufregungen starkes Herzklopfen.
Objektiv: Lungen ohne pathologischen Befund, deutlicher Herzbuckel, Herz¬
dämpfung nach beiden Seiten, jedoch nicht beträchtlich vergrössert. Spitzenstoss
stark verbreitert und hebend. An der Herzspitze ist ein deutliches systolisches
Geräusch zu hören, das nach Anstrengungen stärker wird. Zweiter Pulmonalton
stark akzentuiert. Der Puls ist regelmässig und beträgt in der Ruhe 90—94, nach An¬
strengungen 116—94 Schläge in der Minute. Im Urin kein Eiweiss, kein Zucker. Auch
der Obrige Befund zeigte keine Anomalien.
Diagnose: Mitralinsuffizienz, die aber zweifellos, da W. kurz vor dem
Unfälle von der Militärbehörde wegen Herzfehlers abgewiesen worden ist, schon
vor dem Unfälle bestanden hat. Die Möglichkeit, dass durch die erlittene Brust¬
kontusion eine Verschlimmerung des Leidens eingetreten ist, muss zugegeben
werden, doch ist eine wesentliche Verschlimmerung nicht sehr wahrscheinlich,
da W. seine frühere Tätigkeit in vollem Umfange wieder aufgenommen hat.
Direkt nach dem Unfälle wurde allerdings eine grössere Beschleunigung der
Herzaktion beobachtet, die aber wieder geschwunden ist. Es sind demnach
dauernde Unfallfolgen als höchst unwahrscheinlich zu bezeichnen.
Fall 20. H. W., 85 Jahre alt, Fabrikarbeiter, war bis zum Jahre 1909 stets gesund;
1909 Lungenentzündung. Im August 1909 sehr starker Schrecken, da er durch Unvor¬
sichtigkeit bei der Arbeit in Lebensgefahr geriet. Am 1. Tag stellte er die Arbeit ein,
war dann aber wieder etwa 8 Wochen lang tätig. Dann trat plötzlich Herzklopfen auf,
das sich von Tag zu Tag stärker bemerkbar machte.
Aufnahme im Juli 1910. Subjektive Beschwerden: Stiche und Druck in der linken
Seite und Druck-in der Mitte der Brust, Schwindelgefühl, Herzklopfen.
Objektiv: Die Herzdämpfung reicht nach links bis in die Mammillarlinie, nach
rechts überschreitet sie eben die Mitte des Brustbeins. Spitzenstoss verbreitert. An der
Herzspitze ein leises systolisches Geräusch, zweiter Pulmonalton verstärkt Herzaktion
regelmäßig, ziemlich beschleunigt. An den übrigen Organen normaler Befund.
Auf Grund vorstehenden Befundes wurde bei W. eine Insuffizienz der
Mitralis angenommen. Es ist wohl gänzlich auszuschliessen, dass ein organischer
Herzklappenfehler durch eine Schreckwirkung verursacht wird. W. hat kurz
vor dem erlittenen Unfall eine Lungenentzündung durchgemacht Nach derartigen
Erkrankungen wird zuweilen das Auftreten von Herzklappenfehlern beobachtet
Es ist daher wahrscheinlich, dass die Entstehung des Herzfehlers auf diese Er¬
krankung znrückgeführt werden muss. Der erlittene Schrecken und die dadurch
bedingte Steigerung der Herztätigkeit hat vermutlich die Aufmerksamkeit des
W. auf das Herz gelenkt
Fall 21. J. M., 32 Jahre alt, aus G., Dachdecker. Im 19. Jahre 6 Wochen Gelenk¬
rheumatismus, angeblich ohne Folgen, jedoch bei der Aushebung militärfrei. In der
Folge hat M. regelmässig gearbeitet, hatte insbesondere niemals Beschwerden von seiten
des Herzens. Am 27. April Fall von einer Leiter, 4—5 m hoch, auf das Gesäss; er
konnte längere Zeit nicht Atem holen und musste wegen Schmerzen im Kreuz und dem
unteren Rippenkorb 14 Tage das Bett hüten. Bei der Aufnahme am 30. Juni 1909 klagte
M., dass er seit dem Unfall an Müdigkeit, Herzklopfen und Herzstichen sowie an Kurz¬
luftigkeit leide.
Objektiv fand sich die Herzdärapfung stark nach links verbreitert (2 Finger breit
über die Mammillarlinie), der Spitzenstoss nach aussen gerückt, stark verbreitert und
die Brustwand erschütternd, systolische und diastolische Geräusche über allen Ostien, am
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stärksten im zweiten rechten Zwischenrippenranme; hier war anch Schwirren fühlbar.
Die Orthodiagraphie bestätigte die Vergrösserung und das Fehlen eines Aneurysmas.
Riva-Rocci systolisch: 170—180 mm. Der übrige Befund ergibt nichts Pathologisches.
In dem vorstehenden Fall handelt es sich zweifellos um eine schwere
Schädigung der Aortenklappen mit Vergrösserung des linken Ven¬
trikels und systolischen sowie diastolischen Geräuschen, die von den
Aortenklappen ihren Ausgang nehmen. Da die Verletzung eine verhältnismässig
leichte war und der Fall nur das Gesäss betroffen hat, so kann man bei dem
zweifellosen früheren Gelenkrheumatismus die akutere Herzstörung sicher nicht
ganz dem Unfall zur Last legen. Man wird vielmehr mit Wahrscheinlichkeit
ein schleichendes älteres Leiden annehmen müssen, das durch den Unfall eine
Verschlimmerung erfahren hat.
Fall 22. L. M., 37 Jahre alt, Hebelarbeiter, rec. 14. VII. 1910. Pat. stammt von
gesunden Eltern und hat gedient. Im Jahre 1900 Konsultation eines Arztes wegen Husten
und dabei Befund einer Herzstörung. Im Juni 1909 wurde von zwei Ärzten eine un¬
regelmäßige Herztätigkeit konstatiert; die Herzgrössen wurden normal, die Töne
rein gefunden. Wegen Lungenleidens Antrag auf Heilverfahren. Am 24. IX. 1909
Kontusion der linken Brust durch einen Hebelarm und seitdem Brustschmerzen. Am
29. IX. wurde eine beträchtliche Vergrösserung des Herzens und Unregelmässigkeit
der Herztätigkeit in der Lungenheilstätte zu H. konstatiert.
Objektiv: Die rechte Lungenspitze zeigt noch verlängertes und verschärftes Atmen
ohne Rasselgeräusche; der übrige Lungenbefund ist normal. Die Herzdämpfung
überragt perkutorisch und orthodiagraphisch die linke Brustwarzenlinie um die Breite
eines Fingers. Der Herzschatten (nach Moritz) ist deutlich vergrössert. Die Herzaktion
ist unregelmässig und ungleichmässig. Geräusche am Herzen fehlen. Der Blut¬
druck nach Riva-Rocci beträgt 137 mm. Die Pulsfrequenz 18—24 in der Ruhe und
steigt nach Bewegungen stärker an als der Norm entspricht. Der Urin enthält kein
Eiweiss. Der übrige Befund zeigt keine Abweichung von der Norm.
In dem vorstehenden Fall von Myodegeneratio (kompliziert mit Tuberkulose)
hat zweifellos das Herzleiden schon vor dem Unfall bestanden. Die rasche Ver¬
schlimmerung nach dem Unfall macht es aber höchstwahrscheinlich, dass
dieser wesentlich verschlimmernd auf das Leiden eingewirkt hat. Interessant
ist, dass neun Monate nach dem Unfall die Vergrösserung des Herzens geringer
gefunden wurde, als kurz nach demselben, so dass eine Besserung durch die Kur
in der Lungenheilanstalt angenommen werden muss.
Zum Schlüsse möchten wir noch der vielfach nach Unfällen auftretenden
rein nervösen Störungen der Herztätigkeit Erwähnung tun, Fälle, die in grosser
Anzahl hinreichend bekannt sind. Viele dieser Fälle sind als Teilerscheinungen
einer allgemeinen durch den Unfall hervorgerufenen nervösen Erkrankung zu
betrachten. Die Entstehung dieser Störungen fällt wohl in der Hauptsache dem
beim Unfall mitwirkenden psychischen Moment zur Last, und zwar sind es nicht
allein die gerade bei Eintritt des Unfalls auftretenden Schreckwirkungen, als
vielmehr die später beim Rentenkampfe sich immer und immer wiederholenden
Gemütserregungen, welche auf die Krankheit von unheilvollem Einfluss sind.
Manchmal werden aber die nervösen Herzbeschwerden als selbständiges Leiden
nach direkten Insulten der Herzgegend beobachtet. Ob dabei eine direkte Ver¬
letzung der Herznerven oder Herzganglien als Ursache der Herzneurose be¬
trachtet werden kann, wie es von einzelnen Autoren als möglich angenommen
wird, ist bisher noch nicht einwandfrei erwiesen; immerhin ist es nicht ganz
von der Hand zu weisen, dass auch den sogenannten funktionellen Störungen
des Herzens nach Erschütterung des Thorax organische, vielleicht nur mikro¬
skopisch nachweisbare Veränderungen des Herzmuskels resp. seiner nervösen
Elemente zugrunde liegen.
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Viele dieser Fälle bessern sieb im Laufe der Zeit und erlangen ihre
Arbeitsfähigkeit ganz oder teilweise wieder. Andere verschlimmern sich, wie wir
oben gesehen haben.
Im ganzen muss man deshalb mit der Diagnose von reiner Herzneurose
recht vorsichtig sein; namentlich bei schweren Traumen lassen sich die zurück-
bleibenden Erscheinungen von Herzunruhe, Herzklopfen, Angstanfällen usw. bei
längerer Beobachtung des Leidens in vielen Fällen auf organische Veränderungen
des Herzmuskels zurückführen.
Schlusssätze.
Im Anschluss an Unfälle und teilweise ohne • vorangegangene oder nach¬
weisbare Herzerkrankung sind beobachtet worden:
1. durch Verschleppung von ansteckungsfähigen Stoffen aus eitrigen Wunden
und Entzündungen der Peripherie, Erkrankungen der Herzblätter und der Herz¬
klappen. Gelegentlich dürften auf dem gleichen Wege auch Erkrankungen des
Muskels zustande kommen können;
2. infolge von stumpfer Gewalteinwirkung auf die Brust und speziell die
Herzgegend:
a) Blutungen in den Herzbeutel, Zerreissung der inneren und äusseren
Herzblätter sowie der Klappen, Blutungen mit und ohne Zerreissung und an¬
schliessend die Folgen, welche bei solchen Verletzungen aufzutreten pflegen,
b) Zerreissungen der Herzmuskulatur mit Blutungen und anschliessenden
nekrotischen Schwielen,
c) einfache Myodegeneratio mit Insuffizienz des Herzens,
d) anscheinend nervöse Störungen der Herztätigkeit zunächst ohne Ver-
grösserung des Herzens und ohne Symptome einer Klappenerkrankung. An¬
schliessend an diese anscheinend nervösen Störungen wurde im Laufe einiger
Jahre vereinzelt eine Vergrösserung des Herzens mit beginnender Arterio¬
sklerose konstatiert;
3. im Anschluss an übermässige Anstrengung Insuffizienz des Herzens mit
Dilatation, vereinzelt auch ähnliche Erkrankungen, wie sie durch äussere stumpfe
Gewalteinwirkung entstehen. Man wird bei diesen in ihrer Ätiologie umstrittenen
Erkrankungen an die Herzdilatation durch den Valsalvaschen Versuch und
auch an Blutungen denken müssen, wie wir sie beispielsweise an den Gefässen
der Conjunctiva auch ohne den Nachweis einer Erkrankung infolge von Pressen
und Husten gelegentlich sehen;
4) im Anschluss an schwere Kopf- und Rückenverletzungen das
frühzeitige Auftreten einer durch andere Ursache nur schwer zu erklärenden
Arteriosklerose und Herzvergrösserung. Man wird an einen Zusammen¬
hang der Arteriosklerose mit dem Unfall aber nur dann denken können, wenn
es sich um einen jugendlichen Menschen handelt, bei dem eine andere wesentliche
Ursache für die Entstehung einer Arteriosklerose ausgeschlossen ist, und der
Betreffende vor dem Unfall völlig gesund war und höchstwahrscheinlich nicht
an einer Gefässerkrankung litt;
5. in der grössten Mehrzahl der Fälle bestand schon vor dem Unfall
ein Herzleiden, das aber infolge desselben eine mehr oder weniger grosse,
teilweise auch rückgängig werdende Verschlimmerung erfuhr;
6. bei der versicherungstechnischen Beurteilung des Einzelfalles wird. der
Arzt sich bemühen müssen, die nur dem Unfall zur Last fallenden Herz¬
erkrankungen von den anderen zu trennen. Für die Fälle, welche schon
vorher herzkrank waren, wird zu erwägen sein, ob das Herzleiden nicht
in dem Augenblick des Unfalls schon eine Minderung der Erwerbs-
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fähigkeit bedingte, welche dem Unfall nicht zur Last gelegt Werden kann.
In einzelnen Fällen zeigt der Rückgang der dem Unfall zur Last fallenden Er¬
scheinungen und die wieder ein tretende frühere Erwerbsfähigkeit, dass auch bei
geschädigten Herzen die Einwirkung stumpfer Gewalt auf den Brustkorb nicht
immer von dauernden Schädigungen gefolgt ist.
Litterator.
1) Corvisart, Essai sur les maladies des 16sions du coeur et des gros vaisseaux.
Paris 1806.
2) Peacock, On some of the causes and effects of valvul. diseases of the heart.
London 1865.
3) Fischer, v. Lahgenbecks Archiv Bd. IX, S. 571.
4) Schuster, Zeitschrift für Heilkunde 1880, S. 417.
4a) Fraentzel, Oie idiopathischen Herzvergrösserungen. Berlin 1889.
5) Litten, Berliner kl. Wochenschrift 1897.
, 6) Reubold, Friedreichs Blätter für gerichtliche Medizin Bd. 41, 1890.
7) Bose, Deutsche Zeitschrift für Chirurgie Bd. XX, S. 319.
8) Hochhaus Deutsches Archiv für kl. Med. Bd. 51, S. 10.
9) Biedinger, Monatsschr. für Unfallheilkunde 1894, S. 351.
10) Schütz, Monatsschr. für Unfallheilkunde 1894, S. 269.
11) Heidenhain, Deutsche Zeitschr. für Chirurgie Bd. 41.
12) Ebbinghaus, Deutsche Zeitschr. für Chirurgie Bd. 66.
13) Krehl, Nothnagels Pathol. und Therapie Bd. 15.
14) Bömberg, Herzkrankheiten.
15) Hoffmann, Kongress für innere Medizin. Wiesbaden 1902.
16) Doms, Handbuch der Militärkrankheiten 1899, Bd. 2 und Monatsschrift für Unfall¬
heilkunde 1896, S. 309.
17) Stern, Die traumat. Entstehung innerer Krankheiten.
18) Erckelentz, Zeitschr. f. kl. Medizin Bd. 44.
19) Jorns, Münchener med. Wochenschr. 1902.
20) Strauss, Charite Annalen, 25. Jahrgang.
21) Schlecht, Monatsschr. f. Unfallheilkunde 1908, Nr. 10.
22) Casper, Handbuch der gerichtl. Medizin 1857.
23) Luckinger, Münchener med. Wochenschr. 1893, Nr. 18.
24) Jessen, Monatsschr. f. Unfallheilkunde 1898, S. 241.
25) Thiem, Monatsschr. f. Unfallheilkunde 1896, S. 65.
26) Kantorowitz, Dissertation, Berlin.
27) J,ochmann, Monatsschr. f. Unfallheilkunde 1902, Nr. 9.
28) Bosenbach, Archiv für exp. Path. 1878, Bd. 9.
29) Werner, Würtenb. Korrespondenzbl. 1869, Bd. 39.
30) Külbs, Grenzgebiete der Medizin und Chirurgie Bd. 19, Heft 4, 1909.
31) Bonome, Ziegler Beiträge V, S. 267.
32) Riegel, Zeitschr. f. kl. Med. Bd. XIV, S. 328.
33) Lennhoff, Kongress f. innere Medizin. Wiesbaden 1902.
34) Lentz, Monatsschr. f. Unfallheilkunde, 1899, Nr. 7.
35) Jürgensen, Nothnagels Pathol. und Therapie.
36) De la Camp, Zeitschr. f. kl. Medizin, Bd. 51, 1904.
37) Schott, Zur akuten Überanstrengung des Herzens. Wiesbaden und Kongress f. innere
Medizin 1908.
38) Moritz-Dietlen, Münchener med. Wochenschr. 1908, Nr. 10 u. 14.
39) Raab, Münchener med. Wochenschr. 1909, Nr. 11.
40) Eichhorst, Bd. I, 1887.
41) Feilchenfeld, Monatsschr. f. Unfallheilkunde 1906, Nr. 8.
42) Schuster, Kongress f. Versicherungsmedizin 1906.
48) Oppenheim,
44) Goldscheider, Berl. kl. Wochenschr. 1906, Nr. 7.
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45) Berblinger, Deutsch, med. Wochenschr. 1910, Nr. 28.
46) M. B. Schmidt, Münchener med. Wochenschr. 1902, Nr. 88.
47) E. Fraenkel, Münchener med. Wochenschr. 1905, Nr. 15.
48) Ziemke, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Medizin u. öffentl. Sanitätswesen 1908, Bd. 35,
Snppl.
49) Gross, Mitteilungen aus dem Grenzgebiet d. Medizin u. Chirurgie 1901, Bd. 8.
50) Kotschenreuther, Deutsch, med. Wochenschr. 1908, Nr. 51.
51) Henny, Korrespondenzbl. f. Schweizer Ärzte 1907, zitiert nach Berblinger.
52) Fahr, Biolog. Abteil, des Hamburger ärztl. Vereins 1908, Münchener med.
Wochenschr. Nr. 22.
58) Ostern, Münchener med. Wochenschr. 1910, Nr. 15.
54) Chvostek, Wiener med. Presse 1877.
Kastration als Unfallfolge.
Von Prof. Fürbringer in Berlin.
Die Fülle des Materials, das unsere Litteratur der Unfallkrankheiten in
Lehrbüchern und sonstigen Abhandlungen in bezug auf die Beurteilung der Be¬
deutung des Verlustes beider Keimdrüsen bietet, ist nicht so ergiebig, als dass
nicht die Vermehrung der Kasuistik begründet wäre. Dies uiu so mehr, als
noch vor drei Jahren C. Kaufmann in der dritten Auflage seines bekannten
Handbuchs der Unfallmedizin registriert, dass das Reichs-Versicherungsamt nach
dem ihm vorliegenden Spruchmateriale noch nicht Gelegenheit hatte, diese Unfall¬
folge zu beurteilen. Diese Lücke möchte ich durch Mitteilung zweier Gutachten
ausfüllen, die ich der genannten Behörde vor neun und acht Jahren in der
Unfallversicherungssache des Bergmanns P., eines Italieners, erstattet habe. Der
Mann hatte Ende 1899 durch Ausgleiten und Fall mit dem Unterleib auf eine
Schiene eine Hodenquetschung erlitten. Das erste Gutachten wurde darüber
verlangt, ob anzunehmen sei, dass das tuberkulöse Leiden des Klägers durch den
Betriebsunfall entstanden oder als verborgenes beschleunigt und dadurch in die
Erscheinung getreten sei, das zweite darüber, ob durch den glatten Verlust
der Hoden ein Verletzter in seiner Erwerbsfähigkeit dauernd be¬
schränkt sei und wie hoch sich diese Beschränkung im allgemeinen
beziffere. Es handelte sich also zunächst um die Vorgeschichte des Falles, die
einen Beitrag zur Kenntnis der traumatischen Hodentuberkulose darstellt, gleich¬
wohl des Interesses nicht völlig entbehren dürfte, während das Reichs-Ver¬
sicherungsamt durch die spätere, mehr allgemein gefasste Frage einen Aufschluss
im Sinne des Titelthemas von ärztlichem Standpunkt bezweckte. Ich gebe zu¬
nächst die beiden Gutachten fast vollständig, dem Wortlaut nach, jedenfalls ohne
wesentliche Auslassungen wieder, nicht ohne auf die in der längeren Zwischen¬
zeit erfolgte Erweiterung der einschlägigen Litteratur zu verweisen, die ich, soweit
sie die Hauptfrage betrifft, zum Schluss berücksichtigen werde.
Die Beurteilung des Falles ist, führte ich aus, schwer und doppelt misslich,
da eine ärztliche Examination und Untersuchung des — fernen — Klägers
meinerseits nicht stattlinden kann. Immerhin bin ich unter möglichster Würdigung
der Bekundungen der Sachverständigen Dr. L. und R. zu der Überzeugung ge¬
langt, dass die höhere Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenhang zwischen
Unfall und Krankheit spricht Die Gründe sind folgende:
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Gerade in der Geschichte der Hodentuberkulose *) spielt das Trauma, ins¬
besondere die Quetschung des Organs, eine wichtige ursächliche Rolle. Nach
den vorhandenen Statistiken darf man etwa ein Viertel der Fälle des Organ¬
leidens für Verletzungen verantwortlich machen. Entweder sind die Betroffenen
bis zum Unfall ganz gesund — es bedarf also nicht einmal der tuberkulösen
Veranlagung — oder sie leiden an einer verborgenen Hodentuberkulose sei es
mit oder ohne Tuberkulose anderer Organe, wie der Samenblasen, Vorsteher¬
drüse, Blase, Niere, Lungen, des Knochensystems. 1 2 3 )
Welcher dieser Fälle hier vorliegt, lässt sich dem Akteninhalt mit Bestimmt¬
heit nicht entnehmen. Da keiner der Gutachter etwas von dem Ergriffensein
anderer Organe von der Krankheit erwähnt und des Klägers Angabe, dass er
auch nach der operativen Entfernung des zweiten, rechten Hodens als vollkommen
gesund und arbeitsfähig befunden worden, nicht widerlegt ist, muss als wahr¬
scheinlich angenommen werden, dass es sich um eine primäre selbständige Hoden¬
tuberkulose ohne anderweite Erkrankung gehandelt hat. Solche Fälle sind in
der Tat nicht gar selten.
Des weiteren bieten die Gutachten der Drr. L. u. R. keine genügende Unter¬
lage zur Entscheidung der Frage, ob die Tuberkulose des erstergriffenen (linken)
Hodens am Unfalltage bereits vorhanden gewesen oder nicht Ich kann nicht,
der Wahrscheinlichkeitsbejahung des Letztgenannten ohne weiteres beitreten,
da, ganz abgesehen von dem fraglichen Charakter des von Dr. L. am 2. Tage
nach dem Unfall konstatierten „Hautdefekts“ am Hodensack (Verletzung?)
der zeitliche Verlauf der Hodentuberkulose äusserst verschieden sein kann. Dem
durch Jahre sich hinziehenden steht das an eine akute Krankheit erinnernde
Tempo gegenüber, wie ja auch Dr. R. selbst von einem verhältnismäßig schnellen
Verlauf spricht Zu berücksichtigen ist endlich, dass dieser Sachverständige für
die Zeit seiner Beobachtung eine „starke Schwellung“ konstatiert, während sein
Kollege am 14. Dezember 1899 eine Vergrösserung des linken Hodens eigens
ausschliesst
Hiernach muss ich die grössere Wahrscheinlichkeit der Voraussetzung zu¬
weisen, dass P. erst nach dem Unfall seine Hodentuberkulose erworben hat, bzw.
dieselbe aus dem Stadium der Latenz hei ausgetreten ist. Ebenso ist anzunehmen,
dass der Kläger in der Tat die in der Unfallanzeige notierte „Quetschung des
linken Hodens“ erlitten hat, zumal der Zeuge R. die vom Verunglückten gegebene
Darstellung des Unfalls und die Unterbrechung der Arbeit bestätigt. Es ist also
sowohl die geeignete Ursache, als die Kontinuität der Erscheinungen gewahrt.
Aber selbst für den Fall, dass P. schon am Unfalltage an vollentwickelter
Hodentuberkulose gelitten haben sollte, muss mit Rücksicht auf die Vorgänge
und den Umstand, dass erst jetzt der Arzt zu Rate gezogen worden, eine wesent¬
liche Verschlimmerung des Leidens durch den Unfall als wahrscheinlich erachtet
werden. Wenn schon die Quetschung den gesunden Hoden tuberkulös machen
kann, um wieviel mehr muss sie geeignet erscheinen, das bereits vorhandene
Leiden nach Intensität und Ausbreitung zu steigern!
Der Übergang der Krankheit auf den andern Hoden — ein ziemlich häufiges
Vorkommnis*) — hat nach der vorstehenden Erörterung die Tuberkulose des erst-
1) Es bedarf kaum des Hinweises, dass unter diesem KollektivbegrifF eine ursprüngliche
und vorwiegende Nebenhodentuberkulose zu verstehen ist.
2) Oder endlich es handelt sieh um eine solche Tuberkulose bei gesunder Keimdrüse.
3) Nach neueren Aufschlüssen namhafter Chirurgen ist es wohl in der guten Hüllte der
Fälle zu beklagen; nach Thiem, der in der zweiten Auflage seines vielbeuutzten Handbuchs
der Unfallerkrankungen (1000) auf die grosse Häufigkeit der traumatischen Hodentuberkulose
in den Sanitätsberichteu der preussischen Armee verweist, bleibt es aus Anlass de« ,Jtendez-
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ergriffenen Hodens zur Voraussetzung. Es ist demnach auch die Tuberkulose
des rechten Hodens und sein Verlust mit Wahrscheinlichkeit auf den Unfall zu
beziehen. Dies gilt für die Voraussetzung der Gesundheit des linken Hodens
wie für diejenige der bereits erfolgten Erkrankung am Tage des Unfalls; denn
je vorgeschrittener das Leiden, um so grösser die Gefahr des Übergangs auf die
andere Seite. Diese Gefahr ist offenbar durch die von Dr. F. mit Recht be¬
schuldigte Wiederaufnahme der Arbeit erhöht worden.
Das Rekursgericht hat sich dem Gutachten angeschlossen und die Berufs¬
genossenschaft zur Rentengewährung verurteilt
Der vom Reichs-Versicherungsamt neun Monate später gestellten bereits
angeführten zweiten Frage habe ich wie folgt entsprochen, nicht ohne voranzu¬
schicken, dass sich auf Grund der mir bekannten maßgebenden — spärlichen
— Literatur und meiner eigenen Erfahrung eine bestimmte Antwort nicht geben
ließe und die Misslichkeit in der ausserordentlich verschiedenen und innerhalb
weiter Grenzen unberechenbaren Reaktion des Betroffenen auf den Eingriff liege.
So viel muss als festgestellt gelten, dass, während die Entfernung eines
Hodens nur ausnahmsweise von ernsterer Rückwirkung auf das seelische Befinden
des Mannes sich erweist, die Beischlafsfähigkeit kaum je gestört wird und nur selten
nervöse Zustände mit Neigung zu hypochondrischer Verstimmung setzt, der
Verlust beider Keimdrüsen im geschlechtsfähigen Alter regelmäßig die Potenz
auf hebt. Wenn auch in einzelnen Fällen die Beischlafsfähigkeit eine Zeit lang
erhalten bleiben kann — ein junger Beamter meiner Beobachtung verfügte selbst
noch Jahre lang nach der Kastration über ein leidliches Geschlechtsvermögen —
so bleibt doch das schliessliche Resultat der Verfall der Geschlechtskraft. Dieser,
also die Impotenz, ist es, welche in einem zwar sehr verschieden beurteilten,
aber nicht zu unterschätzenden Prozentsatz der Fälle ernstere Störungen des
Allgemeinbefindens bedingt. Während die Einen sich mit ihrem Defekt bescheiden,
er ihnen sogar ganz gleichgültig sein kann, versetzt Andere das Gefühl der ver¬
lorenen Manneskraft, der Schmerz, dem Weib nicht das sein zu können, was es,
zumal in der Ehe, billig erwarten kann, in depressive, ja melancholische Zustände.
Sie werden zu verschlossenen, mürrischen Naturen. Einzelne fühlen sich namenlos
unglücklich und gehen sogar mit Selbstmordgedanken um; zu einem wirklichen
Versuch ist es in den Fällen meiner Beobachtung indes nicht gekommen.
(8. Nachtrag).
Menschen, die sich aus Anlass eines dauernden Defekts nicht glücklich
fühlen, erleiden meist auch in ihrer Arbeitslust und Energie eine bemerkenswerte
Einbusse, auch ohne dass greifbare organische Leiden bestehen; es können selbst
funktionelle Störungen bzw. nachweisbare Grade einer reizbaren Schwäche des
Nervensystems, auch der Ausdruck des Leidens unter der Form von Niederge¬
schlagenheit fehlen. In gleicher Weise tritt uns der Kastrat, der Eunuche, der
Regel nach als wenig energisches, zur Trägheit geneigtes Individuum ohne Spann¬
kraft und Kraftbewusstsein entgegen, ohne des blühenden Aussehens, eines
annehmbaren Muskelvolumens entbehren, ohne Zeichen der Nervosität oder
Depression zur Schau tragen zu müssen.
Zu den genannten, erfahrenen Ärzten nicht unbekannten Folgen treten nicht
selten direkte, durch die Impotenz unvermittelte Einwirkungen depressiver Art:
das Gefühl der Belastung mit den Zeichen der vorzeitigen Entmannung, der
Verstümmelung der Geschlechtsorgane. So mancher Chirurg zögert auch bei
vous, welches sich die beiden Samenleiter im Vorsteherteil der Harnröhre geben“, nur selten
bei der Erkrankung des einen Hodens. Übrigens muss auch die Infektion durch die Blutbahn
anerkannt werden.
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schweren Krankheitsprozessen im Bereich der Hoden so weit irgend tunlich mit
ihrer Ausrottung und beschränkt sich auf die Entfernung des Krankhaften, um
wenigstens dem Träger einen „moralischen Hoden“ zu erhalten (s. u.).
Es ist also eine, wenn auch nur indirekte Beschränkung der Erwerbsfähig¬
keit durch den glatten Verlust der Hoden durchaus nicht von der Hand zu weisen.
Ihre Dauer dürfte im wesentlichen mit jener der regen Betätigung des Geschlechts¬
triebs zusammenfallen. Die letztere ist bekanntlich individuell recht verschieden.
Im allgemeinen fällt nach meiner eigenen, nicht wenige Fälle umfassenden Alters¬
statistik die praktisch bedeutsame Wendung in die Mitte der fünfziger Jahre
(8. a. Schluss).
Die Bezifferung der Einbusse an Erwerbsfähigkeit kann nach dem Gesagten
zwischen 0 und einem hohen Prozentsatz schwanken. Hat man sie bislang mit
10 bis 50 °/ 0 angesetzt, 1 ) so muss bemerkt werden, dass eben die Eigenart des
Einzelfalls, deren Ergründung auf grosse, ja unüberwindliche Schwierigkeiten
stossen kann, entscheidet.
Ob es sich im vorliegenden Falle, dessen Beurteilung für mich aus Anlass des
Abgangs einer persönlichen Untersuchung doppelt misslich ist, wie Med. Bat F.
meint, um einen „geriebenen Simulanten schlimmster Sorte“ handelt, muss ich
dahingestellt sein lassen Dass aber aus dem negativen Befunde des Sachver¬
ständigen noch nicht folgt, dass B. „vollkommen gesund und arbeitsfähig ist und
seine Angaben nach keiner Richtung hin Glauben verdienen“, begründen die
vorstehenden Ausführungen; desgleichen die Unzulässigkeit der Annahme des
Gutachtens von Dr. M., dass der Defekt keinen wesentlichen Einfluss auf die
körperliche Übungskraft hat. Übrigens hat dieser Sachverständige, indem er
dem „Invaliden“ 25% Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zuerkennt, der nötigen
Vorsicht trotz seiner Wahrnehmungen und Erfahrungen Raum gegeben. Auch
das kurze Gutachten des D. A. lässt, zumal im italienischen Urtext, eine gewisse
Reserve nicht vermissen. Die Anschauung des Dr. B. steht der Hauptsache nach
mit meinen Ausführungen nicht im Widerspruch, wenn ich auch das Verbot einer
sitzenden Beschäftigung nicht anzuerkennen vermag und mir„65%“ besonders ange¬
sichts des durch Med.-Rat. F. festgestellten heiteren geselligen Verkehrs hoch
gegriffen erscheint. Aber eine konkrete Zahl kann ich nach Lage der Sache
nicht wagen.
Das Reichs-Versicherungsamt hat das vorstehende Gutachten zur Grundlage
seiner Entscheidung gemacht und dem Verletzten die von der Berufsgenossenschaft
aufgehobene Rente von 33 V 3 % belassen. —
Ich glaube kaum, dass ich heutzutage zu einer wesentlich anderen Fassung
der beiden Gutachten gekommen oder gar sachlich erheblich abgewichen wäre.
Gleichwohl meine ich anf einen kurzen Nachtrag nicht verzichten zu sollen,
der, zumal an der Hand des einschlägigen Inhalts der genannten neuen Auf¬
lagen der Lehrwerke von Kaufmann und Thiem, sowie des grossen v. Frisch-
Zuckerkandl’schen Handbuches der Urologie (Wien 1906), endlich eigener,
späterer Erfahrungen bestätigende und abweichende Ergänzungen birgt.
1) Dem Gutachten angehörige Anmerkung: Die einschlägige Literatur ist noch sehr
päriich. Rieger plädiert für eine Rente von mindestens 50%, trotzdem in seinem Falle von
gemütlicher Depression in gewöhnlichem Sinne nichts zu bemerken gewesen. Blasius, der
desgleichen seelische Verstimmung (deren Schwere er auch von Fall zu Fall bewertet wissen
will) in seinen Fällen vermisste, erachtet eine Rente von 10 bis 15 % als der Billigkeit ent¬
sprechend, da „dem Betroffenen ein gut Teil der Lebensfreudigkeit verloren geht, er auch keine
Lebensgefährtin nehmen kann, welche zurZeit der Krankheit für ihn sorgen könnte.“ Krafft-
Ebing hält das Geschlechtsleben für den wichtigsten Impuls zur Betätigung der Kräfte und
zur Erwerbung von Besitz. Die Strafgesetzgebung ahndet eine Körperverletzung mit der Folge
der Zeugungsunfähigkeit sehr schwer. •
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Während das die Mittelsätze für die Rentenbemessung der Arbeiterunfall¬
versicherungsanstalt für Niederösterreich festlegende „Wiener Schema“ die Er¬
werbsunfähigkeit bei Verlust beider Hoden mit 16 2 / 3 °/ 0 einschätzt, lehnt das
Schweizerische Bundesgericht eine Minderung der Arbeitsfähigkeit und damit
eine Entschädigung ab, sofern erstere nicht nachgewiesen ist oder ein schweres
Verschulden des Arbeitgebers vorliegt.
Die Kasuistik betreffend verweisen wir auf die bereits angedeutete, 14 Jahre
zurückliegende Abhandlung von Blasius (diese Monatsschrift 1896 S. 264) und
holen nach, dass Schindler im Jahre 1891 einen dem unsrigen ähnelnden Fall 1 )
begutachtet hat, ohne der Kastration als solcher eine Entschädigung zuzubilligen,
da sie so gut wie keine Erwerbsbeschränkung bedinge. Hingegen empfiehlt
Thiem in einem neueren, eigenen, a. a. 0. mitgeteilten, einen 28jährigen Arbeiter
betreffenden Falle eine Rente von 50%. Derselbe entspricht, von einem inter¬
kurrenten Spitzenkatarrh abgesehen, desgleichen dem unsrigen: Sturz vom Rade
mit Quetschung des rechten Hodens, der nach 4 Monaten wegen Tuberkulose
exstirpiert wird; zwei Monate später Entfernung auch der linken Keimdrüse.
Danach Geschlechtstrieb angeblich erloschen. Thiem hält übrigens die Ent¬
schädigungsfrage für eine mehr vom Richter als vom Arzt zu entscheidende,
da eine tatsächliche physische Arbeitsbeschränkung nicht eintrete, und es sich
nur um eine seelische Bedrückung im zeugungsfähigen Alter handle. „Wenn
nur der Verlust der Zeugungsfähigkeit den Entschädigungsgrund bildet, so müsste
in einem gewissen Alter die Rente eingestellt werden können. In welchem aber?“
Man sieht, das Maß der Übereinstimmung ist noch gering und es bedarf
ausgiebiger weiterer ärztlicher Forschung zur Behebung der Unsicherheit Wie
wenig die Frage mit einer optimistischen Ablehnung schlimmer Folgen des Ver¬
lustes beider Testikel im allgemeinen abgetan werden darf, erhellt auch aus der
Haltung der erfahrenen Autoren v. Winiwarter und v. Frisch in dem ge¬
nannten Handbuch der Urologie. Gegenüber den Parteigängern für die beider¬
seitige Kastration (aus Anlass der tuberkulösen Erkraukung der Hoden), die
weder auf den psychischen wie physischen Zustand der Operierten einen nach¬
teiligen Einfluss übe — die Kastrierten Socin’s seien „fröhliche Leute“ geblieben,
in 9 von 14 Fällen habe sich die Potenz und der Geschlechtstrieb als normal
behauptet 2 ), und nur ein Patient psychische Störungen gezeigt — verweist der
erstgenannte Sachverständige auf gewichtige Gegenstimmen mit dem Anfügen:
„Ich habe, wenn ich einem Patienten die Kastration vorschlagen muss, stets das
Gefühl, dass ich ihm von etwas spreche, was weder er noch ich in seiner ganzen
Bedeutung fassen kann.“ Und v. Frisch hebt mit Nachdruck die zahlreichen
Nebenwirkungen von äusserst fataler Bedeutung hervor, die schweren Schädi¬
gungen des Allgemeinbefindens und Störungen der Psyche, das postoperative
Siechtum der älteren Leute, endlich richtige Geisteskrankheiten. Auch er ge¬
denkt der begründeten Bestrebungen der Korrektur der tiefen seelischen Depression
der Kastrierten durch die in unserm Gutachten erwähnten „moralischen“ und
zwar künstlichen Hoden aus Metall, Hartgummi, Zelluloid oder Paraffin.
1) Derselbe findet sich in dieser Monatsschrift 1895 (8. 247) und ist u. a. in der 5. Auflage
des L. Beckerschen Lehrbuchs der ärztlichen Sachverständigentätigkeit (1907) in etwas abge¬
kürzter Form abgedruckt: 44 jähriger Arbeiter mit Quetschung des linken Hodens; zwei Monate
später Kastration, da auch der rechte Hoden tuberkulös erkrankt war. Heilung bis auf eine
empfindliche Narbe und geringe Sekretion; nur wegen dieser Unfallfolgen spricht sich der
Sachverständige, der eine akute Verschlimmerung der bereits vorhandenen Hodentuberkulose
durch den Unfall angenommen, für 15 % Entschädigung aus. Die Genossenschaft gewährte 25°/ 0 .
2) Und zwar, wie ich mit Befremden entdeckt, bei einer Beobachtungszeit bis zu 10 und
20 Jahren. Das dürfte eine zufällige Häufung ungewöhnlich günstiger Fälle bedeuten.
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460 Mod ata schrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Solche Auslassungen stehen durchaus im Einklang mit meinen eigenen
Erfahrungen, nach denen, wie schon angeführt, nur ein Teil der Impotenten mit
schweren Rückwirkungen ihres Leidens auf das seelische Befinden zu kämpfen
hat. Gegen den Anspruch v. Gyurkovechkys in seiner Pathologie und Therapie
der männlichen Impotenz (Wien und Leipzig 1897), dass der Verlust der Beischlafs¬
fähigkeit eine sehr schwere Krankheit sei, deren Träger mit geringen Ausnahmen
unser Mitleiden herausforderten und meist an Selbstmord dächten, muss ich nach
wie vor Verwahrung einlegen. Andererseits habe ich auf Grund meiner seit
Abgabe des Gutachtens erweiterten Eigenerfahrung das letztere in zwei Punkten
zu modifizieren: Dass ich einen Selbstmord noch nicht erlebt, vermag ich aus
Anlass dieses erschütternden Ereignisses bei einem von mir vor einigen Jahren
beratenen Impotenten nicht mehr aufrecht zu erhalten; und die durchschnittliche
Grenze des Abschlusses des praktisch bedeutsamen Geschlechtslebens muss ich
mindestens in das Ende (statt in die Mitte) des 6. Lebensjahrzehnts setzen, mit
der Maßgabe, dass ganz potente gesunde Sechziger, welche aus Bedürfnis die
eheliche Pflicht regelmäßig leisten, keineswegs dünn gesät sind. Diese auf
nicht spärliche Erfahrungen in der eigenen Klientel gestützte Korrektur gilt
vorwiegend der erwähnten Stellungnahme Thiems zur Einstellung der Rente
für die der Zeugungsfähigkeit durch die Kastration verlustig Gegangenen.
Nachtrag. Wie ich eben entdecke, hat J. Riedinger den Riederschen
Fall 15 Jahre nach dem Unfall unter genauer Schilderung begutachtet (Ztschr.
f. orthopäd. Chir. 1910 S. 419) und die Erwerbsbeschränktheit wegen Änderung
der gesamten körperlichen Konstitution und Minderwertigkeit als Mann unter
Berücksichtigung der Gewöhnung an den Zustand auf 40°/ 0 veranschlagt Das
Reichsversicherungsamt billigte dem nunmehr 30jährigen impotenten Verletzten
hinsichtlich seiner Entmannung eine Dauerrente von 50 °/ 0 zu. — Auch der von
Stieda im Jahre 1908 in den D. mediz. Wchschrft. (No. 13) mitgeteilte Fall
(Kastration im 15. Jahre wegen roher Quetschung der Hoden; Potenz im 30. Jahre
erhalten) ist bemerkenswert
Zur Frage des typischen Bicepsrisses.
Von Professor Dr. Liniger-Düsseldorf.
(Mit 11 Abbildungen.)
In Band 101 der Deutschen Zeitschrift für Chirurgie — Jahrgang 1909 —
erschien eine Monographie von Professor Ledderhose-Strassburg „Zur Frage
der Ruptur des Biceps bracchii“, die berechtigtes Aufsehen erregte. Für mich
hatte die Arbeit ein ganz besonderes Interesse, beschäftigte ich mich doch schon
seit vielen Jahren, namentlich aber seit meiner Übersiedelung nach Düsseldorf
— 1906 — als ärztlicher Berater der Landes-Versicherungsanstalt Rheinprovinz
und der Rheinischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, eingehend mit
dieser Muskelaffektion. Mir war bei den Untersuchungen von Invaliden und
alten Unfallverletzten das sehr häufige Vorkommen der in der Litteratur als
„Ruptur des Biceps“ beschriebenen Veränderung der Beugemuskulatur des Ober¬
arms aufgefallen. Die Leute hatten meist keine Ahnung von diesem Leiden.
Es mussten hier besonders krankhafte Prozesse eine Rolle spielen, die bisher
nicht bekannt waren. Hier hat die Arbeit von Ledderhose Licht gebracht
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Er kommt za Schiassfolgerangen, von denen ans die nachstehenden besonders
wichtig erscheinen:
1. Die Dislokation des äasseren Bizepsbaaches, wie sie als Folge einer
Bizdpsrnptur häufig beschrieben und wiederholt abgebildet worden ist, kommt
weitaus am häufigsten spontan zustande als Folge von Kontinuitätstrennung,
Defekt und Verlagerung der langen Bicepssehne, verursacht durch Arthritis
deform ans des Schultergelenks. Sie stellt eine Gewerbekrankheit dar.
2. Das Vorkommen einer direkten, rein traumatischen Bizepsruptur, d. h.
einer Ruptur der durch krankhafte Prozesse nicht bereits geschädigten Biceps¬
sehne, muss bezweifelt werden.
Die I. Feststellung ist auch nach meinen Beobachtungen unzweifelhaft zu¬
treffend; in der weitaus grösseren Mehrzahl der Fälle kommt die als Ruptur
des musculus hiceps bracchii beschriebene Formveränderung der Beugemusku¬
latur des Oberarmes in der angegebenen Weise spontan zustande. Meist han¬
delt es sich um alte, abständige Leute. Der Abriss der Sehne erfolgt bei der
gewöhnlichen Arbeit, er macht nur wenig oder gar keine Beschwerden, die Be¬
troffenen arbeiten ruhig weiter. Äusserliche Anzeichen einer Verletzung wie
Blutunterlaufung, Schwellung, Schmerzen usw. sind nicht vorhanden. Dem gan¬
zen Vorgang wird überhaupt keine Bedeutung beigelegt. — Ich habe 81 der¬
artige Fälle gesammelt, bei 16 Arbeitern war der Bicepsriss doppelseitig. —
Dann kommen Fälle vor, in denen Arbeiter bei der Verrichtung der gewöhn¬
lichen Tätigkeit, aber doch bei einer Arbeit, die erhebliche Anforderungen an
die Kraft der Arme stellt, z. B. beim Heben von schweren Gegenständen, plötz¬
lich einen stechenden Schmerz im Oberarm bezw. in der Schulter verspüren.
Sie können nicht mehr so recht Weiterarbeiten und ziehen, wenn auch gewöhn¬
lich nicht sofort, den Arzt zu. In der weitaus grösseren Mehrzahl dieser Fälle
ergibt die Untersuchung neben dem Bicepsriss das Bestehen einer Arthritis de-
formans im Schultergelenk. Die lange Bicepssehne war zweifellos schon aufge¬
fasert, also in ihrer Widerstandsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt, sie riss dann
bei der schweren Arbeit. Es handelt sich hier um diejenigen Fälle, die Ledder¬
hose als „spontan traumatisch“ bezeichnet.
Diese Bicepsrisse sind hinsichtlich ihrer Entschädigungspflicht etwa ähn¬
lich zu beurteilen wie Leistenbrüche. Der Leistenbruch kann ja nur entstehen,
wenn der Leistenkanal erweitert und geschwächt, sowie ein Bruchsack vorhan¬
den ist. Der Rentenanspruch wird bei den Leistenbrüchen aus dem Grunde ab¬
gewiesen, weil die Arbeit den Rahmen des Betriebsüblichen nicht überschritten
hat und die ganzen Veränderungen in der Leiste die allmähliche Entwickelung
des Leidens beweisen. Dabei ist es an und für sich nicht einmal von wesent¬
lichem Belang, ob der Mann die Arbeit sofort ausgesetzt und den Arzt sofort
hinzugezogen hat Der eine Arbeiter ist eben empfindlicher wie der andere.
Der eine wird trotz der Schmerzen Weiterarbeiten und den Arzt nicht sofort
zuziehen, der andere wird, trotzdem er vielleicht geringere Schmerzen hat, die
Arbeit sofort niederlegen und sich an den Arzt wenden. Das ist individuell
sehr verschieden.
Beim Bicepsriss ist es ganz ähnlich. Vor allen Dingen muss der Arzt das
Schultergelenk untersuchen; sind Anzeichen von Arthritis deformans vorhanden,
so wissen wir, dass eine ausgesprochene Anlage zum Bicepsriss Vorgelegen hat
Es ist dann noch die Frage zu erörtern, ob die Arbeit abnorm schwer war und
ob sich bei derselben ein wirklicher Unfall, der einen Muskelriss herbeiführen
konnte, ereignet hat, so z. B. plötzliche Überdehnung des angespannten Muskels.
Einzelne dieser Fälle werden entschädigt werden müssen.
Von diesen beiden Gruppen, in denen die Arthritis deformans die aus-
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schlaggebende Rolle spielt und bei denen es sich durchweg um bejahrte Leute
handelt, sind grundverschieden die Fälle, die bei jungen kräftigen Leuten be¬
obachtet werden, die ein vollständig gesundes Schultergelenk haben. Hier haben
wir es zweifellos mit entschädigungspflichtigen Unfällen zu tun. Während
nun Ledderhose unter seinen Fällen nur ältere Leute hat, der jüngste ist 47
Jahre alt, verfüge ich über eine Reihe von Bizepsverlagerungen bei weit jün¬
geren Leuten. In all diesen Fällen fanden sich auch die typischen Symptome
einer frischen Verletzung: Blutunterlaufung, Schwellung, grosse Druckempfind¬
lichkeit, Funktionsunfähigkeit des betreffenden Gliedes. Die Leute haben auch
die Arbeit sofort ausgesetzt und sofort ärztliche Hilfe nötig gehabt.
Eine ganz besonders interessante Gruppe bilden unter diesen Fällen die
Tafelglasbläser. Die Veränderungen am Biceps bracchii und zwar in all ihren
Sonderheiten, fand ich bei diesen Arbeitern. In all diesen Fällen war der linke
Arm betroffen. Es handelt sich bei den Tafelglasbläsern um verhältnismässig
junge, sehr muskulöse Leute, bei denen der linke Arm und das linke Bein stär¬
kere Entwickelung der Muskulatur infolge der eigenartigen Beschäftigung auf¬
weisen. Die linksseitige Arm- und Beinmuskulatur ist durchschnittlich 1—2 cm
stärker im Umfange als die rechte. Diese Tatsache war mir schon früher bei
der gelegentlichen Untersuchung von verletzten Tafelglasbläsem aufgefallen und
sie wurde mir auch später von Ärzten, die die betreffenden Arbeiter in der
Krankenkasse hatten, bestätigt Die stärkere Entwickelung der linksseitigen
Körpermuskulatur entsteht dadurch, dass der linke Arm und das linke Bein
beim Schwenken und Blasen die schwer belastete Glaspfeife hauptsächlich
stützen und tragen müssen. Bei der firagl. Arbeit steht der Tafelglasbläser auf
einem erhöhten Arbeitstische und nimmt mit einer etwa 1 l j 2 m langen schweren
eisernen Pfeife die Glasmasse (Kugel) aus dem Schmelzofen heraus und legt sie
auf den Schwengel. Die Glasmasse, die an dem unteren Ende der Pfeife haf¬
tet, hat ein Gewicht bis zu 50—60 Pfund. Mit der rechten Hand wird das
Mundstück der Pfeife am Munde zum Blasen festgehalten, während der linke
Arm in Beugestellung von etwa 120 Grad die Pfeife fasst und mit einem plötz¬
lichen Ruck vom Schwengel in den vor dem Tische befindlichen Schwenkgraben
zum Blasen und Hin- und Herschwenken herunterreisst. Naturgemäss wird der
linke Biceps bei dem schnellen Herunterreissen vom Schwengel und dem plötz¬
lichen Bremsen im Schwünge sehr stark angestrengt und gedehnt. Wir finden
daher bei diesen Arbeitern häufig Verletzungen des linken Armes, speziell solche
des musculus biceps bracchii, und hier wieder am meisten die Dislokation des
äusseren Muskelbauches nach unten.
Ich habe eine grosse Zahl von derartig verletzten Tafelglasbläsern, sowohl
direkt nach der erlittenen Verletzung, als auch später, untersucht und mich ein¬
gehend mit den Verletzungen und deren Verlauf befasst. Charakteristisch ist,
dass die Mehrzahl der Leute einen äusserst heftigen und plötzlichen Schmerz
in der Beugemuskulatur des linken Oberarmes verspürte; es sei gewesen, als ob
jemand sie mit einem Messer in den Arm gestochen oder als ob jemand mit
einem heftigen Stockhiebe den Arm getroffen habe. Einige wollen sogar ein
deutliches Krachen gehört haben. Dann fanden sich blutunterlaufene Stellen
am Anne. Die Leute mussten die Arbeit sofort aussetzen, meist war auch so¬
fort ärztliche Hilfe nötig. Es bestand anfangs erhebliche Beeinträchtigung der
Erwerbsfähigkeit, es dauerte kürzere oder längere Zeit, ehe die schwere Arbeit
als Tafelglasbläser wieder aufgenommen werden konnte.
Zweifellos handelte es sich hier um typische, entschädigungspflichtige Ver¬
letzungen. Auch das Reichsversicherungsamt hat in durchaus zutreffender
Weise die Entstehung der Bicepsruptur bei diesen Arbeitern nicht als eine Ge-
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werbekrankheit, sondern als Betriebsunfall aufgefasst In den nachstehenden
Krankengeschichten sind mehrere diesbezügliche sehr interessante Entscheidun¬
gen enthalten.
Dass unter ähnlichen Umständen, wie bei der Arbeit der Tafelglasbläser,
auch bei anderen Arbeitern der Bicepsriss als typischer Unfall eintreten kann,
dürfte ohne weiteres erhellen.
Wie schon bemerkt, fand ich bei den Tafelglasbläsern nicht nur die Dis¬
lokation des äusseren Kopfes nach unten, sondern auch in mehreren Fällen die
Ruptur der distalen Bicepssehne mit Verlagerung der Muskelbäuche nach oben,
sowie auch Einrisse in die Muskulatur selbst. Wenn einerseits Ledderhose
zugegeben werden muss, dass auch ohne nachweisbare Anzeichen von Arthritis
deformans eine solche in ihren Anfängen doch bestehen kann, so ist auf der
anderen Seite zu betonen, dass eine Arthritis deformans, die schon zur Auffase¬
rung der Bicepssehne geführt hat, im allgemeinen auch äussere Zeichen, wie
Gelenkgeräusche, Muskelatrophie und Gelenkversteifung bieten muss, die bei der
genauen Untersuchung dem Arzte nicht entgehen können, namentlich dann nicht,
wenn er hierauf sein besonderes Augenmerk richtet. In mehreren Fällen habe
ich Leute mit Bicepsrissen der Kontrolle halber gemeinschaftlich mit einer
grösseren Zahl von erfahrenen Kollegen untersucht und auch bei Vorlesungen
in der hiesigen Klinik vorgestellt. Das Bestehen einer Arthritis deformans
konnte in einer Reihe von Fällen jedoch nicht festgestellt werden.
In Nachstehendem lasse ich zunächst einige Krankengeschichten der Tafel¬
glasbläser folgen.
Einrisse in die Muskulatur des äusseren Kopfes des Biceps links beim
Glasschwenken.
Der Tafelglasbläser R. B. aus B., 32 Jahre alt, erlitt am 3. XII. 1904 einen Be¬
triebsunfall, den er folgendermassen schildert: „Ich wollte eine schwere Glaswalze aus
dem Ofen ziehen und im Schwenkgraben schwenken. In dem Augenblick, als ich sie
nach unten fahren liess, fühlte ich einen stechenden Schmerz im linken Oberarm, ich
konnte die Walze nicht wieder hochheben und musste die Arbeit einstellen.“
B. ging am folgenden Tage zum Arzte, dieser stellte eine „Überanstrengung“ des
Armes fest und verordnete Einreibungen. Am 12. XII. nahm B. die Arbeit wieder auf,
musste sie jedoch wegen erneuter Schmerzen im Oberarm sofort wieder einstellen.
Der Befund war folgender: Der zweiköpfige Oberarmbeugemuskel des linken Armes
ist an der Grenze zwischen mittlerem und unterem Drittel aussen stark druckempfindlich
und etwas geschwollen. Man fühlt in der Tiefe Zusammenhangtrennungen mehrerer
Muskelbündel. Der zusammengezogene Muskel ist schlaffer, als der der rechten Seite
und seine Kraft ist herabgesetzt. B. hat durch den Unfall mehrere Zerreissungen im
linken zweiköpfigen Oberarmbeugemuskel erlitten. Die Behandlung bestand in Ruhig¬
stellung des Armes, Einreibungen, kalten Umschlägen.
B. machte im Februar wieder einen Arbeitsversuch, der aber auch misslang, er
wurd nun vom 1. III. bis 31. V. 1905 in einem medico-mechanischen Institut behandelt.
Im Entlassungsgutachten wurde eine Rente von 15 °/ 0 vorgeschlagen, da noch eine leichte
Schwäche des linken Armes, sowie Schmerzhaftigkeit bei Anstrengungen bestand.
B. war mit dieser Rente zufrieden. Er nahm die Arbeit als Glasbläser
wieder auf.
Neues Gutachten vom 1. V. 1906: Ausser den leichten Veränderungen am Biceps
sind objektiv keine Veränderungen nachzuweisen. Der linke Arm ist nicht geschwächt,
beide Hände sind stark schwielig verarbeitet. Der Mann hat sich an die noch vorhan¬
denen geringfügigen Unfallfolgen gewöhnt. Der Grad der noch bestehenden Erwerbs¬
beschränkung beträgt weniger als 10°/ 0 : B. verdient denselben Lohn wie vor dem Un¬
fälle. — Die Berufsgenossenschaft hob mit der im ärztlichen Atteste angeführten Be¬
gründung die Rente auf, der Mann gab sich mit dem Bescheide zufrieden.
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Einrisse im äusseren Kopfe des Biceps links beim Glasschwenken.
Der Tafelglasbläser E. M. aus W., 51 Jahr alt, verspürte am 6. I. 1905 beim
Herausnehmen der schweren Glaskugel mit der Pfeife aus dem Ofen plötzlich einen
stechenden Schmerz im linken Oberarm. M. setzte die Arbeit sofort au?; er wurde an¬
geblich vom Arzte auf Rheumatismus behandelt, infolgedessen unterblieb zunächst die
Anmeldung des Unfalles. M. machte er am 19. IX. 1905 Entschädigungsansprüche bei
der Berufsgenossenschaft geltend.
Gutachten des behandelnden Arztes vom 24. IX. 1905: Bei der ersten Unter¬
suchung zeigten sich an der Beugeseite des linken Oberarmes mehrere blutunterlaufene
Stellen, die Muskulatur war geschwächt, der Oberarm auf Berührung schmerzhaft Die
Diagnose lautete auf Muskelzerreissung in der Beugemuskulatur des linken Oberarmes.
Durch Massage, Einreibungen und Elektrisieren trat allmählich Besserung ein, so dass
M. am 15. II. 1905 die frühere Arbeit wieder aufnehmen konnte, jedoch dabei der Unter¬
stützung seines Sohnes bedurfte. M. musste noch mehreremale feiern, auch wurde er
nochmals längere Zeit behandelt. Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Muskeleinriss
bei der Arbeit am 6. I. 1905 entstanden ist.
Die Berufsgenossenschaft lehnte den Anspruch des M. ab, da es sich um eine all¬
mählich entstandene Erkrankung handele, M. habe die Arbeit schon seit langen Jahren
verrichtet, die Arbeit sei nur die Gelegenheit des Auftretens des Krankheit gewesen, ein
Betriebsunfall liege demnach nicht vor.
Das Schiedsgericht, an das sich M. wandte, stellte zunächst fest, dass die in Frage
kommende Glaskugel etwa 45 Pfund gewogen hatte und das lange eiserne Rohr, womit die
Kugel gehalten werde, am oberen Ende gefasst werden müsste, was natürlich schwerer sei.
Die Berufung wurde am 9. II. 1906 mit folgender Begründung zurückgewiesen:
Wie von der Arbeitgeberin des M. mitgeteilt wurde, will Kläger vor 3 / 4 Jahren gelegent¬
lich einer Beschäftigung, die er schon seit einer langen Reihe von Jahren ausübt, beim
Herausnehmen einer Glaskugel aus der Trommel, einen Schmerz im linken Oberarm ver¬
spürt haben. Der behandelnde Arzt glaubte später eine Muskelzerreissung oder Muskel¬
zerrung feststellen zu können, während er den M. zunächst auf Rheumatismus behandelte.
Da das Leiden bei der gewöhnlichen Beschäftigung des Klägers hervorgetreten ist, hat
das Schiedsgericht das Vorliegen eines Betriebsunfalles nicht anerkennen können, zumal
Kläger erst nach 3 / 4 Jahren auf den Gedanken kam, daß jener Vorgang vielleicht als
Betriebsunfall aufzufassen sei. Das Muskelleiden ist offenbar die allmähliche Folge der
jahrelangen schweren körperlichen Arbeit, die Kläger als Glasbläser zu verrichten hatte.
Das Reichs-Versicherungsamt hob durch Entscheidung von 25. V. 1906 Ia 4899/06
die Entscheidung des Schiedsgerichts und den ablehnenden Bescheid der Berufsgenossen¬
schaft auf und erachtete einen Betriebsunfall für vorliegend.
Begründung: Das R.-V.-A. hat auf Grund der Beweiserhebungen der Vorinstanzen
die Überzeugung gewonnen, dass der Kläger am 6. I. 1905 im Betriebe eine Muskel¬
zerreissung im linken Oberarm erlitten hat, während er im Begriffe war, eine schwere
glühende Glaskugel aus der Trommel herauszunehmen. Nach der Auskunft der Arbeit¬
geberin war die bezeichnete Tätigkeit durchaus an sich geeignet, bei einer etwa zufällig nicht
glücklichen Handhabung des Rohres, an dessen unterem Ende sich die Glaskugel befindet,
eine Muskelverletzung zu verursachen, wie denn noch der Firma zwei derartige Fälle
bekannt sind. Dr. B., in dessen Behandlung M. am 6. I. 1905 kam, hat damals nach
seinem Gutachten sowohl am linken Oberarm, wie an der Schulter des Klägers verschie¬
dene blutunterlaufene Stellen festgestellt, die auf eine Muskelzerreissung schliessen liessen.
In dem von Dr. B. ausgestellten Krankenschein wird allerdings nach Inhalt der bei den
Akten befindlichen Abschrift als Krankheit des Klägers Rheumatismus angegeben; hier¬
auf kann indessen kein Gewicht gelegt werden, nachdem Dr. B. in seinen verschiedenen
späteren Gutachten unter genauer Schilderung des Befundes auf das Bestimmteste er¬
klärt hat, dass es sich um eine Muskelzerreissung gehandelt habe und dass die Angabe
in dem Krankenscheine, wenn sie wirklich vorliegen sollte, nur auf einem Flüchtigkeits¬
fehler beruhen könne. Der Unfallhergang endlich ist in der vom Kläger angegebenen
Weise von der Firma bestätigt worden. Nach alledem ist das Leiden des Klägers auf
einen Betriebsunfall zurückzuführen, für den die Berufsgenossenschaft aufzukommen hat.
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Die Berufsgenossenschaft gewährte hierauf dem Verletzten eine Bente von 20 °/ 0 ;
Dr. B. hatte in seinem Gutachten vom 24. IX. 1905 eine solche von 80°/ 0 vorgeschlagen.
M. gab sich mit der Rente von 20% zufrieden.
Ein im August 1907 erstattetes Gutachten ergab, dass am linken Arme keine
wesentlichen Veränderungen mehr aufzuweisen waren, der Arm war in keiner Weise
mehr geschwächt, die Muskulatur kräftig entwickelt M. verdiente als Glasbläser den¬
selben Lohn wie früher.
Die Berufsgenossenschaft hob daraufhin die Rente vom 1. IX. 1907 ab auf.
M. legte keine Berufung ein.
Einrisse im äusseren Kopfe des Biceps links beim Schwenken der Glaswalze.
Der Tafelglasbläser E. G. aus K., 46 Jahre alt, rutschte am 12. IV. 1905 beim
Schwenken der Glaswalze mit dem linken Fusse aus und verspürte, als er die Walze
krampfhaft festhielt, sofort einen stechenden Schmerz in der Beugemuskulatur des linken
Oberarmes. Der behandelnde Arzt stellte eine Zerreissung der linken Oberarmmusku¬
latur fest, der obere Teil des Oberarmes war geschwollen und zeigte verschiedene blut¬
unterlaufene Stellen. Der linke Arm wurde bandagiert und später massiert. Da eine
wesentliche Besserung nicht eintrat, wurde G. dem Krankenhause zu W. überwiesen und
dort in der Zeit von 19. VI. bis 9. VIII. 1905 mit Massage und medico-mechanischen
Übungen, ferner mit Faradisation behandelt.
Der Entlassungsbefund lautet: Offenbar handelt es sich bei G. um einen Abriss
des äusseren Kopfes des Biceps links. Durch die im Krankenhause vorgenommene Be¬
handlung wurde eine derartige Besserung erzielt, dass G. zu leichter und mittelschwerer
Arbeit entlassen werden konnte. Die linke Oberarmmuskulatur ist noch wesentlich
ßchlaffer als die rechte und weniger kontraktionsföhig. Schulter-, Ellbogen- und Handgelenk
sind völlig frei beweglich. Drehung des Armes nach aussen und innen ist unbehindert.
Eine wesentliche Umfangsdifferenz beider Arme besteht nicht. Bei wohlwollender Schät¬
zung dürfte die Erwerbsbeschränkung 40% betragen bis zur Gewöhnung an die Arbeit.
Die Berufsgenossenschaft lehnte den Fall mit der Begründung ab, dass in dem
plötzlichen Verspüren von Schmerzen im Oberarm nicht die Merkmale eines Unfalles,
d. h. eines plötzlichen, zeitlich bestimmbaren, in einem verhältnismässig kurzen Zeitraum
eingeschlossenen Ereignisses gegeben seien. Die Arbeit sei keine über den Rahmen des
Betriebsüblichen hinausgehende gewesen; ein in allmählicher Entwickelung begriffenes
Leiden werde dem Betroffenen, nachdem es einen gewissen Grad erreicht habe, in einem
bestimmt anzugebenden Zeitpunkt, namentlich bei Gelegenheit der Anstrengung der er¬
krankten Teile, zum Bewusstsein kommen. Geschehe dies bei der üblichen Betriebsarbeit,
so seien damit die Merkmale eines Unfalles beim Betriebe noch nicht gegeben; es müsste
zur Annahme des ursächlichen Zusammenhanges des Leidens unzweifelhaft dargetan wer¬
den, dass ein die normalen Funktionen des Arbeitslebens durchkreuzendes fremdes Ge¬
schehnis vorliege; das treffe aber im vorliegenden Falle nicht zu. Im Gegenteile müsse
aus der Tatsache, dass derartige Leiden gerade bei Tafelglasbläsern, die ihre linke Arm¬
muskulatur dauernd anzustrengen genötigt seien, sehr oft aufträten, die gegenteilige An¬
nahme gefolgert werden. Aus der Summe der fortgesetzten, schädigenden Einwirkungen
der Betriebstätigkeit entwickele sich im Laufe der Zeit eine Erschlaffung der Muskeln
und Bänder des Armes, an die sich endlich bei der gewöhnlichen Arbeit, wie auch bei G.,
eine Zerreissung anschliesse.
G. beruhigte sich nicht mit der Ablehnung seiner Ansprüche und legte Berufung ein.
Das Schiedsgericht nahm einen Betriebsunfall an und verurteilte die Berufsgenossen¬
schaft zur Zahlung einer Rente von 40% bis zum 1. I. 1906 als höhere Übergangs- und
Schonungsrente; vom 1. I. 1906 sei eine 20%-ige Rente zu zahlen.
Der von der Berufsgenossenschaft eingelegte Rekurs wurde als unbegründet zurück¬
gewiesen. Die Entscheidung des Reichs-Versicherungsamtes vom 8. IV. 1906 Ia 821/06
lautet:
Die Auffassung, dass sich G. lediglich infolge der jahrelangen Einwirkung der
schweren Arbeit als Glasbläser einen Muskelriss im linken Oberarm zugezogen habe,
kann nicht als zutreffend erachtet werden. Zunächst fehlt es an einem Anhalt dafür,
dass der Organismus des Klägers bereits erkrankt gewesen wäre, als der Kläger am
12. IV. 1905 sich die Verletzung des linken Oberarmes nach seiner Behauptung zuzog,
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
vielmehr spricht die Höhe des von ihm erzielten Tagesarbeitsverdiensfces von durchschnitt¬
lich 10,63 M. dafür, dass er völlig leistungsfähig war. Sodann hat an dem bezeichneten
Tage nach Darstellung des Klägers, welche auf Grund der Ermittelungen, insbesondere
der ärztlichen Gutachten glaubwürdig erscheint, ein plötzliches, d. h. zeitlich bestimm¬
bares, in einem kurzen Zeitraum eingeschlossenes Ereignis stattgefunden, welches seine
körperliche Gesundheit geschädigt hat, und als Unfall im Sinne der Gesetze aufzufassen
ist. Wie der Kläger angibt, war er im Begriff, eine Glaswalze auf ein Gestell zu legen,
rutschte hierbei mit dem linken Fuße aus und machte, um die Glaswalze nicht fallen
zu lassen, eine besonders kräftige Gegenbewegung mit dem linken Arme, spürte in dem¬
selben Augenblick einen heftigen Schmerz im linken Oberarm und musste die Arbeit
sogleich einstellen. Auch der vom Arzte sofort festgestellte Befund spricht für einen
Unfall. Hiernach war, da Bedenken gegen die Höhe der vom Schiedsgerichte zugebillig¬
ten Entschädigung nicht bestehen, der Rekurs zurückzuweisen.
Eine Nachuntersuchung am 28. XII. 1906 ergab wesentliche Besserung. Der Be¬
fund am linken Arme war völlig negativ, die Muskulatur hatte sich erheblich gekräftigt,
volle Gewöhnung war eingetreten. Die noch bestehende Erwerbsbeschränkung wurde auf
höchstens 10°/ 0 geschätzt.
Die Berufsgenossenschaft stellte die Rente ein, da die Lohnausknnft ergeben hatte,
dass G. seine frühere Arbeit wieder in vollem Umfange verrichtete und einen Lohnaus¬
fall nicht hatte.
G. gab sich mit der Aufhebung der Rente zufrieden.
Abriss des äusseren Kopfes des Biceps links beim Glasschwenken.
Der Tafelglasbläser E. L. aus K., 41 Jahre alt, verspürte am 6. VII. 1900 beim
Schwenken einer schweren Glaswalze plötzlich einen reissenden Schmerz im linken Ober¬
arm. L. konnte den Arm nicht mehr bewegen und musste die Glaswalze fallen lassen.
Er begab sich sofort zu Dr. B. Dieser stellte einen Abriss des äusseren Kopfes des
Biceps links fest. Der Arzt hält diese Verletzung für eine verhältnismässig seltene, die
zuweilen durch Überanstrengung, in diesem Falle nach dem Aufheben der schweren
Glaswalze, aufgetreten sei. Die Behandlung bestand in Einreiben und Massieren des
linken Armes. Am 6. X. 1900 nahm L. die Arbeit versuchsweise wieder auf und ver¬
diente auch denselben Lohn. Bei der Entlassung aus der Behandlung war bei gestreck¬
tem Vorderarm eine deutliche Rille im Biceps oben aussen nachweisbar, während beim
Beugen desselben die obere Partie des Muskels sich nur wenig zusammenzog, dagegen
der untere Teil sich apfelförmig vorwölbte. Der linke Arm war um 1 cm geschwächt.
Der Arzt schlug die Gewährung einer Rente von 38 % % vor - B. konnte jedoch die
schwere, komplizierte Arbeit als Glasbläser nicht mehr verrichten, er verdiente bei
leichterer Hilfsarbeit nur die Hälfte wie früher; die Berufsgenossenschaft setzte daher
eine Rente von 50% fest
Im Dezember 1901 wurde die Rente auf 33%% gemindert, weil der Arm sich
gekräftigt und L. nach der eingezogenen Lohnauskunft nur noch einen dementsprechen¬
den Lohnausfall hatte.
Mehrere Nachuntersuchungen ergaben keine wesentliche Besserung.
Untersuchung vom 7. V. 1904: Muskelriss am linken Oberarm wie früher. Die
Armmuskulatur hat sich jedoch wesentlich gekräftigt, beide Hände sind stark schwielig.
Gewöhnung ist erfolgt. Rente 20%.
Untersuchung vom 6. VII. 1906: Der linke Arm hat sich weiter gekräftigt, die
Schmerzhaftigkeit bei Druck an der Rissstelle hat nachgelassen, beide Hände sind sehr
beschwielt. L. verdient wieder als Glasbläser soviel wie die übrigen Arbeiter. Rente 10%.
L. war mit der Rentenminderung nicht einverstanden. Die Berufung wurde mit
folgender Begründung zurückgewiesen:
Das Schiedsgericht hat aus dem einwandfreien Befunde des Dr. T. in B. die Über¬
zeugung gewonnen, dass der Zustand des verletzten Armes wesentlich besser geworden
ist. Hierfür spricht das Nachlassen der Schmerzhaftigkeit an der Verletzungsstelle, die
Kräftigung der linken Armmuskulatur, sowie die gute Beschwielung der linken Hand,
welche auf reichliche Übung und Gewöhnung hinweist. Die Herabsetzung der Rente ist
demnach begründet. Eine 10%ige Entschädigung für die etwa noch bestehende Schwäche
des Armes dürfte der Sachlage entsprechen.
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L. gab sich nunmehr mit der Rente von 10°/ 0 zufrieden.
Eine im Februar 1910 eingeholte Lohnauskunft ergab, dass L. seit längerer Zeit
ganz erheblich mehr verdiente, als vor dem Unfälle. Die Berufsgenossenschaft überwies
mir den Mann zur Untersuchung. Mein Gutachten vom 10. II. 1910 lautete:
Massig genährter, mittelkräftiger, gesund aussehender Mann von 50 Jahren.
Am linken Arm besteht eine Formveränderung am zweiköpfigen Oberarmmuskel,
der äussere Muskelbauch ist heruntergesunken, zwischen der Ansatzstelle des grossen
Brustmuskels und dem oberen Pol des äusseren Bicepskopfes besteht ein Zwischenraum,
stark zwei querfingerbreit. Die Sehne des äusseren Kopfes ist als scharfer Strang
bis in die Gegend des Schultergelenks zu verfolgen. Bei der Beugung des Armes wölbt
sich der äussere Muskelbauch halbkugelig vor. Der innere Bauch ist völlig normal, der 1
äussere Bauch ist auch noch zum Teil funktionsfähig. Das Schultergelenk ist frei be¬
weglich, es zeigt keine Spur von Arthritis deformans.
Die Muskulatur des linken Armes ist, wie es bei Tafelglasbläsern immer der Fall
ist, kräftiger entwickelt als die des rechten und zwar durchschnittlich um stark V 2 cm >
die stärkere Muskelentwicklung erstreckt sich auch auf das ganze linke Bein.
Nervöse Störungen fehlen.
L. klagt noch über zeitweise Schmerzen im Oberarm gegen Abend, der Arm habe
auch nicht mehr die frühere Kraft
Derartige sogenannte Bicepsrisse sind bei Glasbläsern und zwar speziell bei Tafel¬
glasbläsern eine bekannte Verletzung, ich habe eine ganze Reihe derartiger Verletzungen
gesammelt Die Leute sind zunächst schwer geschädigt, allmählich tritt aber dann
wieder, trotzdem die Formveränderung am Muskel dauernd bestehen bleibt, völlige Ge¬
wöhnung ein. Die Leute nehmen den schweren Beruf eines Glasmachers wie der auf
und verdienen wieder normalen Lohn. So ist es auch bei L. Ich halte den Mann
praktisch nicht mehr für geschädigt. Die Rente wurde eingestellt, Berufung nicht eingelegt.
Abriss der langen Sehne des Biceps links beim Glasschwenken. Arthritis
deformans.
Der Tafelglasmacher W. S. aus B., 47 Jahre alt, verspürte am 4. IX. 1904 beim
Schwenken einer schweren Glaswalze einen stechenden Schmerz im linken Oberarm. Er
musste die Arbeit sogleich einstellen und den Arzt zu Rate ziehen. Dieser schreibt:
„Der linke Oberarm ist schmerzhaft bei Berührung der Ansatzstelle der Bicepssehne
oben. S. kann den linken Arm zwar bewegen, auch die Beuge- und Streckbewegung im
Ellbogengelenk ausführen, doch treten hierbei Schmerzen auf, die besonders stark werden
bei Bewegung des Oberarmes nach hinten und oben. Die Klagen beziehen sich auf die
soeben geschilderten Schmerzen, sowie auf die Unfähigkeit, einen schweren Gegenstand
von der Erde aufzuheben und festzuhalten. S. wurde mit Ruhigstellung des Armes, Ein¬
reibungen und Faradisation behandelt. Nach einigen Tagen fiel mir auf, dass der Biceps
des linken Armes insofern eine Veränderung aufwies, als er in seiner Längsachse ver¬
kürzt und in seiner Querachse verdickt war. S. wurde nun mit Festlegung und Ruhig¬
stellung des ganzen linken Armes durch grosse feste Verbände behandelt, später mit
Massage, Elektrisieren und passiven Bewegungen, jedoch ohne sichtlichen Erfolg. Die
Muskelveränderung bestand fort, im Schultergelenk war deutliche Krepitation wahrnehm¬
bar. Die Umfangsmaße der Oberarme betragen rechts 28,5 cm gegen links 27,3 cm.
Es handelt sich nach dem jetzigen Befunde um eine Zerreissung der langen Sehne des
Biceps und um eine Absprengung eines Knochenstücks aus der den Gelenkkopf des Ober¬
armes umschliessenden Knochenpfanne. S. ist völlig erwerbsunfähig. Der Zustand wird sich
kaum wesentlich ändern. Vielleicht könnte eine Operation Besserung des Zustandes schaffen“.
Gutachten des behandelnden Arztes vom 6. XI. 1904: Es handelt sich offenbar um
eine Zerreissung der langen Sehne des Biceps. Dabei bestehen Veränderungen im Schul¬
tergelenk, die offenbar mit einem im Anfang vorhanden gewesenen Bluterguss in Verbin¬
dung stehen dürften. S. ist für seine bisherige Tätigkeit als Tafelglasmacher noch völlig
erwerbsunfähig und wird es auch wohl dauernd bleiben, falls es nicht gelingt, durch
Operation die Sehne wieder zu nähen.
Gutachten des beamteten Arztes bei Ablauf der 13. Woche: Es besteht eine mässige
Abmagerung der linken Schultermuskulatur. Bei Beugung des linken Oberarmes tritt
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der Biceps gegen rechts wulstartig hervor, dabei bildet sich über dem äusseren Kopf
desselben eine kleine Vertiefung aus. Umfang des linken Oberarmes in der Achselhöhle
gemessen 26 V 4 cm gegen rechts 29 cm. Umfang des Vorderarmes links % cm stärker
als rechts. Die Bewegungen des linken Armes sind in allen Gelenken nicht nennenswert
behindert. Bei Bewegungen des Armes im Schultergelenk ist ein etwas deutlicheres
Knarren zu verspüren als rechts. S. hat die Arbeit noch nicht wieder aufgenommen.
Zweifellos handelt es sich um Unfallfolgen. Im Gegensatz zu dem behandelnden Arzte
halte ich S. nicht für völlig erwerbsunfähig. In der Literatur sind mehrere derartige
Fälle beschrieben. Es ist leicht erklärlich, dass die Gebrauchsfähigkeit eines Muskels,
wenn ein Teil desselben nicht mehr funktioniert, herabgesetzt ist. Es fehlt dem S. des¬
halb bei allen schweren Arbeiten, bei denen es auf Hochheben, Stemmen, Hochhalten u.
dergl. ankommt, an der früheren Kraft. Ich schätze den Verlust der Erwerbsfähigkeit
auf 83 V 3 °/o*
S. gab sich mit dieser Rente nicht zufrieden und legte Berufung ein. Das Schieds¬
gericht hielt, weil S. als gelernter Arbeiter in seiner Erwerbsunfähigkeit höher einzu¬
schätzen sei, eine Erwerbsbeschränkung von 50°/ 0 für vorliegend und verurteilte dement¬
sprechend die Berufsgenossenschaft. — Die Berufsgenossenschaft holte noch das Obergut¬
achten einer Klinik ein. Der mit der Abfassung des Gutachtens beauftragte Assistenzarzt
schreibt: Die jetzige Untersuchung hat zunächst ergeben, dass eine Absprengung im
Schultergelenk bei dem Unfälle nicht Vorgelegen hat Ob die Diagnose eines Risses der
langen Bicepssehne zutreffend war, lässt sich schwer sagen, der von dem erstbehandeln¬
den Arzte gegebene Befund spricht dafür, dagegen finden sich jetzt die ausgesprochenen
Symptome einer Distorsion im Schultergelenk. Eine Rente von 33 % % genügt vollauf!
Das Reichsversicherungsamt schloss sich den Ausführungen des Schiedsgerichts an.
Zudem sei zu berücksichtigen, dass S. schon 47 Jahre alt sei und infolgedessen die Er¬
lernung eines neuen Berufes ihm schwer fallen würde.
S. verrichtete als Hausdiener Arbeit.
Untersuchung am 19. V. 1906: Die Beweglichkeit im linken Schultergelenk ist
frei, der linke Arm ist kräftiger geworden, das Knarren ira Schultergelenk ist kaum noch
nachweisbar, beide Hände sind gut beschwielt. Eine Rente von 25% erscheint ausreichend.
Der Berufung wurde abermals stattgegeben, die Besserung sei keine so erhebliche,
dass dadurch eine Hebung der Erwerbsfähigkeit eingetreten sei.
Das Reichs-Versicherungsamt hob die Entscheidung des Schiedsgerichtsund den Bescheid
der Berufsgenossenschaft auf und sprach dem Verletzten eine Rente von 33 V 3 % zu. B.
habe noch einen erheblichen Lohnausfall, eine Minderung der Rente auf 25% sei nicht
angängig.
Gutachten vom 14. II. 1908: Es handelt sich um einen Abriss des äusseren Kopfes
des Biceps links. Eine Zerreissung der langen Sehne des Biceps liegt nicht vor. Der
Arm hat sich weiter gekräftigt. S. kann seine Arbeit als Glasbläser, wenn auch nicht
so andauernd wie früher, wieder verrichten. Eine Besserung vou 10% liegt zweifellos vor.
Das Schiedsgericht sprach dem Manne wieder die frühere Rente zu, eine Besserung
sei nicht eingetreten.
Durch Entscheidung des Reichsversicherungsamtes vom 12. I. 1909 W’urde der
Minderungsbescheid der Berufsgenossenschaft wiederhergestellt, weil eine wesentliche
Besserung in dem Gutachten vom 14. II. 1908 tatsächlich nachgewiesen sei. Der Um¬
stand, dass S. seine Arbeit als Glasbläser noch nicht wieder aufgenommen habe, sei kein
entscheidender Beweis dafür, dass derselbe noch um ein volles Drittel geschädigt sei. Die
Rente von 22 , / 2 °/ 0 müsse nunmehr als angemessene Entschädigung bezeichnet werden.
Eine wesentliche Besserung konnte auch späterhin nicht festgestellt werden. Es
hatte sich eine typ. Arthritis deformans entwickelt.
Abriss resp. Einriss der distalen Bicepssehne am Speichenansatz.
Der 43 Jahre alte Tafelglasbläser 0. B. aus W. war am 21. VII. 1909 mit der
Fertigstellung einer schweren Glaswalze beschäftigt. Die Walze wog mit der Pfeife etwa
60 Pfund. Beim Herausziehen der Glaswalze aus der Trommel zum Lochen, einer Arbeit,
die mit einem Ruck geschieht, und bei der die vorher zum Drücken auf [der Pfeife
liegende linke Hand plötzlich mit einer starken Auswärtsdrehung die Pfeife von unten
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fassen muss, verspürte B. einen heftigen Schmerz und hörbaren Krach in der linken
Ellenbeuge. Der Arm sank sofort kraftlos herab, er konnte mit dem Arme nichts mehr
machen. Nach zwei Stunden kam B. in Ärztliche Behandlung. Der Arzt fand eine
starke schmerzhafte Schwellung in der linken Ellenbeuge. Nach einiger Zeit wurde die
Haut in der Ellenbeuge blauschwarz infolge des stattgehabten Blutergusses. Der Arzt
stellte die Diagnose auf einen Kapselriss. Er verordnet^ zunächst kühlende Umschläge
und Ruhigstellung des Gelenkes, später Massage. Die Geschwulst ging dann allmählich
zurück. Nach vier Wochen nahm B. leichtere Arbeiten wieder auf, er konnte aber nicht
die normale Arbeitszeit durchhalten. Der Arzt schreibt in seinem Gutachten: In der
linken Ellenbeuge weiche, nicht prall gespannte und nicht wesentlich empfindliche Geschwulst.
Beugung im Ellbogengelenk etwas behindert, Bewegungen im Sinne der Streckung und
Drehung ausgiebig möglich. Die Muskeln der Schulter und des Oberarmes welker und
schlaffer. Umfang des Oberarmes rechts 31 cm gegen links 23 cm. Vorderarm rechts
30 cm, links 30,5 cm. Der Arzt hält eine Rente von 25—30°/ 0 für angemessen.
Der Mann meldete zunächst aber keine Ansprüche an, er verdiente auch im wesent¬
lichen, allerdings mit leichteren Arbeiten und unter Mithülfe seiner Kameraden, fast den
gleichen Lohn. Da jedoch die Versuche, die schweren Arbeiten wieder aufzunehmen, fehl¬
schlugen, erhob B. später Rentenansprüche und wurde nunmehr mir zur Untersuchung
überwiesen.
Mittelgrosser, kräftiger, gesund aussehender Mann von 43 Jahren. Bei gestrecktem
Arm sieht man etwas unterhalb der linken Ellenbeuge eine kleine, aber deutliche Schwel¬
lung zwischen der unteren Bicepssehne und dem langen Auswärtsdreher. Auf Druck ist
die Geschwulst leicht empfindlich. Es handelt sich zweifellos um eine Anschwellung des
hier liegenden Schleimbeutels. Das Schultergelenk ist frei beweglich, kein Knarren. Die
Streckung und Beugung im Ellbogengelenk ist normal. Die Auswärtsdrehung des Vorder¬
armes ist frei, die Einwärtsdrehung dagegen zu 2 / 3 behindert. Handgelenk und Finger
frei beweglich. Muskulatur der linken Schulter und des linken Oberarmes ist geschwächt,
insbesondere der Delta- und der Bicepsmuskel. Die Umfangsmaße betragen
rechts links
an der Oberarmmitte 30,5 cm 29,0 cm
an der Vorderarmdicke 31,5 „ 31,5 „
Nervöse Störungen sind nicht nachweisbar. Er klagt über Schmerzen bei schwerer Arbeit
in der Ellehbeuge, der Arm schwelle auch bei der Arbeit in der Ellenbeuge noch an, er
stütze den Arm beim Arbeiten gegen den Leib, sonst könne er selbst leichtere Sachen
nicht mehr blasen, sein Arm sei erheblich geschwächt.
Nach der Lohnauskunft arbeitet der Mann wieder als Glasbläser, er verrichtet aber
nur leichtere Arbeiten, er verdient denselben Lohn wie seine Mitarbeiter, aber nur des¬
halb, weil wegen des schlechten Geschäftsganges der Betrieb eingeschränkt ist und ihm
die leichteren Sachen zugewiesen werden.
Es handelt sich nach dem ganzen Befunde um die Folgen einer typischen Ver¬
letzung bei Tafelglasbläsern, um eine Zerrung mit teilweisem Abriss der Bicepssehne an
ihrem Ansatzpunkte an der Speiche. Es ist zugleich eine Blutung in dem hier liegenden
Schleimbeutel erfolgt und der Schleimbeutel hat sich chronisch entzündet. Der Höcker
an der Speiche, der den Ansatzpunkt für die Bicepssehne bildet, ist deutlich verdickt
(Röntgenbild), dadurch ist die erhebliche Beeinträchtigung der Einwärtsdrehung des Vor¬
derarmes verursacht. Die Muskelschwäche des Oberarmes ist erheblich, denn die linke
Seite ist bei den Tafelglasbläsern immer stärker entwickelt als die rechte. So ergibt
auch die Messung der Beine, dass das linke Bein durchschnittlich über 1 cm kräftiger
ist als das rechte. Der linke Arm ist durchschnittlich bei einem Tafelglasbläser 1 cm
stärker als der rechte. Die Umfangsmaße zeigen also, dass hier besonders der linke
Oberarm auffallend stark geschwächt ist. Speziell der Biceps fühlt sich äusserst schlaff
an. Der Mann hat sich an die Unfallfolgen, wie er selbst zugibt, schon erheblich ge¬
wöhnt. Ich halte ihn um etwa 20 °/ 0 geschädigt.
Allmähliche Besserung wird eintreten; vorläufig muss der Mann das Arbeiten mit
den schweren Glaswalzen vermeiden. Eine weitere Behandlung ist nicht mehr notwendig.
Revision empfehle ich nach 1 Jahre.
Fall läuft noch.
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Einriss der Bicepssehne links an ihrem Ansatz an der Speiche beim Glas¬
schwenken.
Der 37 Jahre alte Tafelglasbläser K. W. aus A. wollte am 2. VII. 09 eine schwere,
glühende Glaswalze mit einem Schwünge mit der Pfeife hochheben. Dabei verspürte er
einen plötzlichen heftigen Schmerz in der linken Ellenbeuge, er konnte nicht mehr Weiter¬
arbeiten. Der sofort zugezogene Arzt diagnostizierte eine Bänderzerrung im Ellbogen¬
gelenk und verordnete Ruhe und feuchte Umschläge. Ein Arbeitsversuch nach 4 Wochen
scheiterte. W. kam dann in Behandlung eines anderen Arztes und dieser diagnostizierte
eine Muskelentzündung in der unteren Hälfte des Oberarmes an der Beugeseite. Er ver¬
ordnete Ruhe und leichte Massage; der Mann nahm auch alsbald leichte Arbeit wieder
auf. Am 8. I. 10 erfolgte eine Untersuchung durch mich. W. ist massig genährt, mittel¬
kräftig, blass aussehend, 38 Jahre alt. An den Muskeln des linken Armes ist nichts
krankhaftes nachzuweisen, insbesondere besteht kein Bicepsriss, dagegen ist die Ansatz¬
stelle der Bicepssehne an der Innenseite der Speiche deutlich verdickt und druckempfind¬
lich. Die Bewegungendes
linken Armes sind in nor¬
malem Umfange auszufüh¬
ren. Die Muskulatur des
linken Armes ist, wie dies
bei Tafelglasbläsern in der
Regel der Fall ist, kräf¬
tiger entwickelt als rechts.
Nervöse Störungen sind
nicht nachzuweisen. Der
Mann klagt über ziehende
Schmerzen in der linken
Ellenbeuge, er habe im
Arme ein Schwächegefühl,
er arbeite zwar wieder
als Glasbläser, er könne
aber nur leichtere Sachen
blasen und habe einen
Lohnausfall von 10 M.
pro Woche.
Bei dem Unfälle hat
es sich um einen teil¬
weisen Abriss der Bicepssehne an ihrem Ansatzpunkt an der Speiche gehandelt. Der
Arm ist noch nicht voll gebrauchsfähig. Ich halte eine Rente von 20 °/ 0 für angemessen
und empfehle Revision nach drei Monaten. W. war mit dieser Rente zufrieden.
Einriss der Bicepssehne links an ihrem Ansatz an der Speiche.
Der 28jährige Tafelglasbläser G. II. aus B. erlitt am 5. IV. 1906 einen Unfall,
den er folgendermaßen schildert: Als ich bei meiner Arbeit die Glaswalze vom Schwengel
herunterheben wollte, machte ich einen falschen Griff und verspürte sofort einen heftigen
Schmerz in der linken Schulter. Da man bei dieser Arbeit peinlich genau aufpassen
muss und auch eine besondere Routine dazu gehört, kann es sehr wohl Vorkommen, dass
mal ein falscher Griff dabei gemacht wird. Ich musste die Arbeit sofort einstellen. Am
andern Morgen ging ich trotz meiner Schmerzen zur Arbeit, ich glaubte, der Schmerz
werde sich mit der Zeit schon lindern, es war mir aber durchaus nicht möglich zu
arbeiten, ich konnte nicht einmal die leere Pfeife hochheben.“
Dr. B. stellte die Diagnose auf „Zerreissung von Band- und Sehnenteilen dicht
oberhalb des linken Ellbogengelenkes“. Dass der Schmerz zuerst am oberen Ende des
Oberarms gefühlt wurde, sei darauf zurückzuführen, dass der durch den Riss seines An¬
satzes beraubte Teil des Muskels sich plötzlich nach oben zusammengezogen habe.
H. wurde 5 Wochen lang mit Ruhigstellung des Armes und kalten Umschlägen,
später mit Einreibungen behandelt. Da aber eine wesentliche Besserung nicht eintrat,
wurde H. am 3. V. 1906 dem Krankenhause zu B. tiberwiesen; der Arm wurde hier
Fig. 1.
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massiert und medico-mechanisch nachbehandelt. Am 27. V. 1906 erfolgte die Entlassung
aus der stationären Behandlung, die ambulante wurde aber noch 8 Monate fortgesetzt.
Nach Beendigung der Kur wurde folgendes Gutachten erstattet:
Der objektive Befund bei Aufnahme ins hiesige Krankenhaus war folgender: Der
linke Arm konnte weder aktiv noch passiv im Ellbogengelenk vollständig gestreckt werden,
infolge eines Hindernisses, welches nicht sichtbar und fühlbar war und als Narbe aufzu¬
fassen ist, die nach Zerreissung der Gelenkkapsel am Ellbogen gelenk in demselben sich
gebildet hat. Da die ärztliche Behandlung keinen wesentlichen Einfluss auf die mangel¬
hafte Funktionsfähigkeit hatte, wurde H. am 27. V. 1906 aus der stationären Behandlung
entlassen und ambulant weiter behandelt. Der objektive Befund ist heute noch unver¬
ändert. Nach meiner Ansicht wird der Verletzte nicht imstande sein, seine Beschäftigung
als Glasmacher wieder aufzunehmen, während derselbe für sonstige Glasarbeiten mit einer
Einschränkung von etwa 30% geeignet sein dürfte.“ — H. versuchte jetzt wieder zu
arbeiten. Er half seinem Vater, der Bierverleger ist, bei der Kellerarbeit mit, spülte und
füllte Flaschen, trug auch wohl mit dem gesunden rechten Arm Flaschenkörbe, war
jedoch nicht in der Lage, mit dem linken Arme nennenswerte Arbeiten zu verrichten^
da die Kraft des linken Armes noch erheblich herabgesetzt war und Schmerzen in
der Eilenbeuge auftraten. Seine Versuche, die alte Beschäftigung als Glasmacher
wieder aufzunehmen, waren ohne Erfolg, da bei dieser Arbeit, welche an den linken
Arm ja besonders große Anforderungen stellt, sofort Schmerzen im linken Arme sich
einstellten.
Die Berufsgenossenschaft lehnte den Anspruch des H. mit der Begründung ab, es
handle sich nicht um einen Betriebsunfall, sondern um eine Gewerbekrankheit. H. gab
sich mit dem Bescheide nicht zufrieden und legte Berufung ein.
Das Schiedsgericht forderte noch zunächst ein Obergutachten von der Universitäts¬
klinik in G. ein. Das Gutachten lautete in seinen wichtigen Teilen:
„Bei der Untersuchung des kräftigen, gut genährten Mannes fällt auf, dass der
linke Arm im Ellbogen gelenk wohl in der normalen Grenze gebeugt und gedreht, aber
nicht völlig gestreckt werden kann. Die Streckung erfolgt nur bis zu einem Winkel von
160 Grad. Auch passiv kann der Arm nicht völlig (lurchgedrückt werden. Die bei
diesen Versuchen angeblich auftretenden Schmerzen werden in die Tiefe des Gelenks
verlegt. Die das linke Ellbogengelenk zusammensetzenden Knochen bieten keinerlei krank¬
hafte Veränderungen. Auch bei der Durchleuchtung mit Röntgenstrahlen finden sich nur
normale Knochenverhältnisse. Schulter- und Handgelenk linkerseits gesund. Der Umfang
der Armmuskulatur beträgt über der Mitte des zweiköpfigen Oberarmmuskels gemessen
rechts 33 cm, links 33 cm, an der stärksten Stelle des Vorderarmes rechts 30,3 cm, links
31 cm. Druck auf die Streckmuskulatur dicht oberhalb des Ellbogengelenkes ist nicht
schmerzhaft, nachweisbare Veränderungen der Muskulatur fehlen, das Gefühl ist überall
erhalten. Demnach besteht als nachweisbare Veränderung die Unmöglichkeit das linke
Ellbogengelenk völlig zu strecken. Die Ursache ist in einer Kapsel- und Bänderzerreissung
resp. Zerrung zu suchen, die der vorher gesunde Mann am 5. IV. infolge plötzlicher
großer Anstrengung beim Heben der Glaswalze davongetragen hat. Von einer sogenannten
Gewerbekrankheit kann m. E. in diesem Falle absolut nicht gesprochen werden, da bei
dem jungen, kräftigen, vorher stets gesunden Manne ganz plötzlich infolge fehlerhaften
Griffe, wie er selbst meint, die Zerreissung der Kapsel und der angrenzenden Bänder einge¬
treten ist. Die in den Akten im Sinne der Annahme einer Gewerbeerkrankung ange¬
führten Erklärungen treffen hier nicht zu, da H. über allmähliche Erschlaffung der
Muskeln und Bänder, die dann zuletzt zur Zerreissung führten, niemals zu klagen hatte,
vielmehr ein derartiges Vorkommnis überhaupt selten und dann höchstens bei alten,
gebrechlichen Personen zur Beobachtung kommen kann. Ich stimme daher den Ausfüh¬
rungen des Dr. B. vollkommen zu und halte das zurZeit bestehende Leiden für eine Folge
des am 5. IV. 1906 erlittenen Betriebsunfalles. Die Erwerbsbeschränkung für die ersten
2 Monate nach Ablauf der 13. Woche taxiere ich auf 60%, für den 3. und 4. Monat
auf 45% und jetzt auf 30%. Man kann erwarten, dass die augenblicklich bei Gebrauch
des Armes zum Heben schwerer Gegenstände noch auftretenden Schmerzen, sowie die
angebliche, unkontrollierbare Schwäche des linken Oberarmes allmählich geringer werden,
auch dürfte mit der Zeit infolge Gewöhnung an den Zustand eine Besserung eintreten,
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sodaß eine Nachuntersuchung nach 1 Jahre zu empfehlen ist. Augenblicklich kann H.
nur zu leichterer Arbeit verwendet werden.“
Das Schiedsgericht erachtete einen Betriebsunfall für vorliegend und verurteilte die
Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer Rente von 60 °/ 0 für die Dauer von 2 Monaten,
von 45°/o für weitere 2 Monate, dann 30°/ 0 .
Der Verletzte war mit der Entscheidung des Schiedsgerichts nicht zufrieden. Er
verlangte, da er als Tafelglasbläser nicht mehr arbeiten könne, eine fortlaufende Rente
von 60%.
Der Rekurs wurde durch Entscheidung des Reichs-Versicherungsamts vom 7. VI.
1906 Ia 1768/06 als unbegründet zurückgewiesen. In der Entscheidung heisst es: „Die
Ansicht des Klägers, dass für die Festsetzung der Unfallrente der Umstand maßgebend
sei, dass er den lohnenden Beruf als Glasmacher nicht mehr ausüben könne, ist nicht
zutreffend. Es ist bei Festsetzung der Unfallrente nicht die Fähigkeit des Verletzten,
in dem bisherigen Berufe weiter zu arbeiten, allein zu berücksichtigen, sondern
es Ist dabei lediglich die Möglichkeit, dass der Verletzte durch irgend welche für ihn
geeignete Tätigkeit auf dem ganzen Gebiete des Wirtschaftslebens Erwerb findet, in
Betracht zu ziehen“.
Eine Nachuntersuchung am 15. IX. 1906 ergab wesentliche Besserung. Die
Streckung im Ellbogengelenk war noch etwa um 10 Grad behindert, die Muskulatur war
gleich kräftig entwickelt. H. hatte sich zweifellos an die Unfallfolgen gewöhnt. Erwerbs-
beschrünkung noch 2O°/ 0 ; weitere Besserung zu erwarten“.
Die Berufung des Verletzten gegen diesen Minderungsbescheid wurde zurück¬
gewiesen.
Am 27. VII. 1909 wurde die Rente eingestellt. Die hiergegen eingelegte Berufung
wurde wiederum zurückgewiesen. Der Befund am linken Arme war ein völlig negativer.
Der Mann arbeitete wieder als Tafelglasbläser und verdiente mehr als vor dem Unfälle.
H. legte keinen Rekurs ein.
Abriss beider Bicepsköpfe des linken Annes mit Verlagerung der Muskel¬
bäuche nach oben beim Glasschwenken.
Der 37 Jahre alte Tafelglasbläser 0. S. aus B. verspürte am 12. IX. 1909, als er
eine schwere Glaswalze mit einem Ruck vom Schwengel herunterriss, einen heftigen
Schmerz im linken Oberarm; es sei gewesen, als ob ihm einer mit einem Knüppel auf
den Arm geschlagen habe. Der Arm sei sofort kraftlos heruntergesunken, er habe nicht
Weiterarbeiten können. Der Krankenkassenarzt überwies St. in ein Krankenhaus. Dort
wurde der Arm 3 Wochen lang in einen Gipsverband gelegt, dann wurde elektrisiert
und massiert
Ich untersuchte den St. am 8. I. 1910; er hatte wegen Schwäche und Schmerzen
tim Arme noch nicht gearbeitet. — Kleiner, gut genährter, gesund aussehender Mann
von 37 Jahren. Der linke Oberarm hat an der Beugeseite stark veränderte Kon¬
turen. Die beiden Muskelbäuche des Biceps sind nach oben verlagert. Darunter befindet
sich eine entsprechende Lücke. Die untere Bicepssehne ist erhalten. Die Muskulatur
des linken Armes ist deutlich geschwächt. Sämtliche Gelenke des linken Armes sind
frei beweglich, an den Gelenken, insbesondere am Ellenbogengelenk, sind krankhafte Ver¬
änderungen in keiner Weise festzustellen. Nervöse Störungen sind nicht vorhanden.
Der Mann klagt über erhebliche Herabsetzung der Kraft und Geschicklichkeit des linken
Armes, er habe vergeblich versucht leichte Sachen zu blasen, er habe zu grosse
Schmerzen dabei.
Es handelt sich wahrscheinlich um eine Abschälung beider Köpfe des Biceps links
von der distalen Sehne. Eine weitere Behandlung ist nicht erforderlich. Der Mann
kann leichtere Glasbläserarbeiten wieder aufnehmen.
Ich empfehle die Gewährung einer Rente von 33 1 ;5 ° 0 und Revision nach ,; 2 Jahre.
St. war mit dieser Rente einverstanden. Er nahm auch leichtere Glasbläser-
arbeiten wieder auf.
Am 10. VIII. 1910 wurde St. wieder hier untersucht. Er hatte schwere Glasbläser¬
arbeiten wieder übernommen, er verdiente mehr wie vor dem Unfälle. Die Armmusku¬
latur hatte sich bekräftigt. Die Veränderungen am Biceps bestanden natürlich fort.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalideuwesen Nr. 10 11. 47;{
Weder im Schulter- noch im Ellenbogengelenk waren Anzeichen von Arthritis deformans
nachzuweisen. 10 °/ 0 , Rev. nach 1 Jahr.
Einriss des äusseren Kopfes des Biceps links und Sehneneinriss am Speichen¬
ansatz beim Glasschwenken.
Der Tafelglasbläser J. B. aus B., 44 Jahre alt, verspürte am 26. VII. 1906 beim
Heben einer Glaswalze auf den Schwengel einen heftigen, stechenden Schmerz im linken
Oberarme. Er legte sofort die Arbeit nieder. Ara nächsten Tage versuchte er weiter¬
zuarbeiten, was ihm jedoch wegen der auftretenden Schmerzen und der Schwäche im
Oberarme nicht möglich war. B. ging nun zum Arzte; dieser schreibt:
„Es handelt sich bei B. um eine Muskel- und Bänderzerreissung im linken Ober¬
arm. Die Gegend der Ellenbeuge war bei der ersten Untersuchung deutlich geschwollen,
der Umfang betrug rechts 28% cm, links 29 cm, der des Vorderarmes rechts 28 cm, links
30 cm. Die Beugeseite des Ellenbogengelenkes uftd die Gegend oberhalb desselben waren
bei Druck sehr schmerzhaft, die Bewegungen in diesem Gelenke sehr behindert und
ebenfalls schmerzhaft Unter Einreibungen und Ruhigstellung des linken Armes gingen
Anschwellung und Schmerzhaftigkeit zurück und B. versuchte am 4. VIII. wieder zu arbeiten.
Die Arbeit wurde aber wieder eingestellt und daher B. am 10. VIII. 1906 einem medico-
mechanischen Institut zur Behandlung überwiesen.“ Das Entlassungsgutachten am 18. I.
1907 (!) lautet: „Die Behandlung bestand zunächst in Ruhigstellung des Armes, dann in
Umschlägen, später in Massage. Nachdem durch die mehr konservative Behandlung eine
Verheilung der Zerreissungen herbeigeführt zu sein schien, wurde am 14. XI. 1906 mit
der eigentlichen medico-mechanischen Behandlung begonnen, die bis zum 18. I. 1907
fortgesetzt wurde und hauptsächlich in Übungen an Widerstandsapparaten bestand, durch
welche die Muskulatur des linken Armes wesentlich gekräftigt wurde. — Z. Zt. ist an der
Aussenseite des linken Armes, etwas oberhalb des Ellbogengelenkes, eine geringe Ver¬
dickung des Beugemuskels sicht- und fühlbar. Diese Stelle ist auf Druck angeblich
schmerzhaft, sie ist nicht hart, sondern von weicher Konsistenz und fühlt sich wie
Muskelfleisch an. Von irgend einer entzündlichen Veränderung ist nichts zu konstatieren.
Das Ellbogen gelenk zeigt bei der äusseren Untersuchung keine Veränderungen. Die
Röntgenuntersuchung lässt an dem Gelenk und den Armknochen nichts Abnormes erkennen.
Die Bewegungen im Ellbogengelenk sind aktiv und passiv nicht behindert, höchstens kann
man eine ganz geringe Streckungsbeschränkung konstatieren, die aber für die Gebrauchs¬
fähigkeit des Armes nicht ins Gewicht fällt. Die Umfangsmaße der Arme betragen:
rechts links
Vorderarmdicke 26,5 cm 26,5 cm.
Ellbogengelenk 26,0 „ 27,0 „
Oberarmmitte 28,0 „ 28,0 „
Die Muskulatur des linken Armes hat sich während der Behandlung sehr gekräftigt,
>ie ist gut entwickelt. Die Kraft der linken Hand ist noch vermindert. Es hat sich um
Bandzerreissungen im linken Ellbogen gelenk und um eine Zerreissung des linken Ober-
armbeugemuskels aussen unten gehandelt. Die Erwerbsbeschränkung beträgt 20%.“
B. gab sich mit der Rente von 20 % nicht zufrieden, er legte Berufung ein. Sein
linker Arm sei schwer geschädigt, er könne seine frühere Arbeit als Glasbläser noch
nicht wieder verrichten.
Die Berufung wurde vom Schiedsgericht als unbegründet zurückgewiesen; der
Schiedsgerichtsarzt hatte im Termine folgendes Gutachten abgegeben:
„Eine Formveränderung ist am verletzten Arme nicht festzustellen. Der Arm ist
im Ellbogengelenk normal zu bewegen, es besteht auch keine Abmagerung des linken
Armes. Die Rente von 20% ist völlig ausreichend.“
B. war nunmehr mit der Rente von 20% einverstanden.
Eine Naclmntersuchnng am 6. VII. 1907 ergab insofern eine wesentliche Besserung,
als die Kraft der linken Hand nicht mehr herabgesetzt und eine Kräftigung des ganzen
Armes eingetreten war. Die Rente wurde auf 10% herabgesetzt. B. war damit ein¬
verstanden.
Bei der Untersuchung am 12. XI. 1908 wurden Veränderungen am linken Arme
nicht mehr vorgefunden. Der Arzt hält die Unfallfolgen durch Gewöhnung für ausge¬
glichen. Die Rente wurde nunmehr aufgehoben.
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B. legte Berufung ein; das Schiedsgericht wies indes die Berufung zurück, der
Schiedsgerichtsarzt vermochte ebenfalls keine Unfallfolgen mehr festzustellen.
Auf den Rekurs des Verletzten hin wurde diesem die Rente von 10% wieder
zugesprochen. In der Entscheidung des Reichs-Versicherungsamts heisst es:
„Das Rekursgericht hat, da die von einander völlig unabhängigen und an sich be¬
denkenfreien Auskünfte der früheren und jetzigen Arbeitgeberin des Klägers von der
Ansicht der gehörten medizinischen Sachverständigen abwichen, nicht die Überzeugung
gewinnen können, dass der Nachweis einer wesentlichen Besserung erbracht ist. Aus
dem Gutachten des Dr. M. vom 13. XI. 1908, dem sich der Vertrauensarzt des Schieds¬
gerichts angeschlossen hat, geht eine solche nicht ohne weiteres hervor, da der äussere
Befund in der Hauptsache der gleiche ist wie früher. Der Arzt nimmt zwar Gewöhnung
an, indess steht dem die Tatsache entgegen, dass der Kläger, trotzdem seit dem Unfall
vom 27. VI. 1906 nunmehr fast 3 Jahre verflossen sind, immer noch nicht seine alte,
sehr gut gelohnte Beschäftigung als Glasbläser wieder aufgenommen und, wie aus der
neuerdings überreichten Bescheinigung zu entnehmen ist, nicht hat wieder aufnehmen
können, sondern sich mit der viel geringer gelohnten Tätigkeit als Anklopfer in
einer Schuhfabrik hat begnügen müssen. Unter diesen Umständen muss auch eine völlige
Gewöhnung verneint und der Kläger als noch immer merkbar in seiner Erwerbsfähigkeit
beschränkt angesehen werden“.
Der Fall ist später nicht mehr revidiert worden.
Abriss des äusseren Kopfes des Biceps links und Abriss bezw. Einriss der
distalen Bicepssehne von ihrem Speichenansatze.
_ Der 1869 geborene Tafelglas
bläser E. L. aus A. war am 13. XII.
1897 mit der Herstellung schwerer
Glaswalzen beschäftigt. Beim
Schwenken einer etwa 55 Pfund
schweren Glaswalze spürte er einen
heftigen Schmerz im linken Ober¬
arm. Er ging am anderen Tage
zum Arzte, dieser stellte eine
Sehnen- und Bänderzerrung im
linken Ellbogengelenk fest. Das
Gelenk war 2 ty 2 cm dicker als
das rechte. Der Arzt liess den
L. leichtere Arbeiten verrichten
und wandte Bäder, Elektrizität
und Massage an. Da der Zustand
sich aber nicht wesentlich besserte,
wurde L. dem Krankenhaus in B.
überwiesen. Prof. L. stellte die¬
selbe Diagnose wie der behan¬
delnde Arzt. Die Behandlung mit
Bädern, Elektrisieren und Massage
blieb ohne wesentlichen Einfluss.
L. wurde entlassen und nahm
leichtere Arbeiten wieder auf, er
war indes nicht imstande, auch
nur die Hälfte des früheren
Fte* 3a - Lohnes zu verdienen. Am 30. VI.
1898 wurde L. im Knappschafts¬
lazarett in B. untersucht. An den Knochen des linken Ober- und Unterarmes konnte
nichts Krankhaftes festgestellt werden, die Muskulatur des ganzen Armes war straff und
kräftig. Die Umfangmaße betrugen:
rechts links
An der Oberarmmitte 26,0 cm 27,0 cm
An der Vorderarmdicke 26,3 „ 27,5 „
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475
Die Beugefähigkeit im linken Ellbogengelenk war nicht behindert, die Streckbe¬
wegungen waren dagegen nicht ganz im vollen Umfange auszuführen. Nervöse Störungen
wurden nicht festgestellt. Die Klagen des Verletzten bezogen sich auf Schmerzen im
linken Vorderarm und Ellbogengelenk. Der Grad der Minderung der Arbeitsfähigkeit
wurde auf 20°/ 0 veranschlagt. Der Gutachter vermag nicht mit Bestimmtheit zu ent¬
scheiden, ob ein Betriebsunfall oder eine Gewerbekrankheit vorliegt, dieses liesse sich
nur durch genaue Ermittelungen über die Art und Entstehung der stattgehabten Ver¬
letzung entscheiden. 41
Auf Grund dieses Gutachtens hin forderte die Berufsgenossenschaft von dem Ver¬
trauensmanne eine Äusserung über die Art der Arbeit am 13./14. IV. 1897 ein. Dieser
sagt, dass L. an den beiden genannten Tagen aussergewöhnlich schwere Glaswalzen ge¬
blasen habe, die Walzen hätten mit Kappe,
Nabe, und Blaspfeife pro Stück 52—53 Pfund
gewogen.
Die Berufsgenossenschaft lehnte den An¬
spruch des L. ab, es handele sich nicht um
einen Betriebsunfall, sondern um eine Krank¬
heit, die Arme seien gewohnheitsmässig und
immer gleich stark in Anspruch genommen
worden.
L. legte Berufung ein, es handele sich
um einen Unfall, er habe eine Verletzung des
linken Armes durch eine einzige fehlerhafte
Bewegung des Armes beim Schwenken der ein¬
schliesslich der Pfeife über 50 Pfund schweren
Glaswalze erlitten.
Das Schiedsgericht wies die Berufung
zurück, es handele sich um eine Gewerbekrank¬
heit und nicht um einen Betriebsunfall, der
Kläger habe noch über 5 Wochen nach dem
angeblichen Unfälle gearbeitet, Kläger könne
also lange nicht so erheblich in seiner Arbeits¬
fähigkeit eingeschränkt gewesen sein, wie er
behaupte. Ein plötzliches Ereignis würde aber
auch jedenfalls plötzlichere, schwerwiegendere
Folgen nach sich gezogen und die gänzliche
Einstellung der Arbeit nach einigen Tagen ver¬
anlasst haben, während die gewohnheitsmässige,
immer gleich bleibende starke Inanspruchnahme
eines Muskelgebietes sich sehr wohl durch das
Auftreten des ersten Schmerzgefühls kenn¬
zeichnet, im übrigen aber eine allmähliche Ver¬
stärkung desselben herbeiführt, welche dann schliesslich zur gänzlichen Arbeitsein¬
stellung führe. Dazu komme, dass dieselben Erscheinungen bei anderen Arbeitern zu
Tage getreten seien, welche den Beschluss rechtfertigten, dass nicht ein plötzliches
Ereignis, dessen Eintreten bei mehreren zugleich doch merkwürdig wäre, sondern eine
Überanstrengung bei derselben gleichmässigen Arbeit vorliege.
L. legte Rekurs ein. Demselben wurde durch Entscheidung des R.-V.-A. vom
15. V. 1899 Ia 1358/99 stattgegeben. In der Begründung heisst es: Nach dem Gut¬
achten des Prof. L. ist die Muskelzerrung des linken Ellbogengelenkes, aus welcher die
Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Klägers herrührt, auf Überanstrengung bei
der Arbeit zurückzuführen; sie kann aber ebensowohl die Folge einer allmählichen schäd¬
lichen Einwirkung der Arbeit, also einer Gewerbekrankheit, wie die Folge einer plötz¬
lichen Schädigung, also eines Unfalls, sein. Nur wenn letzteres der Fall ist, steht dem
Kläger ein Entschädigungsanspruch gegen die Beklagte zu. Den Erwägungen, aus denen
das Schiedsgericht das Vorliegen einer Gew r erbekrankheit angenommen hat, kann nicht
beigeptlichtet werden. Der Umstand, dass der Kläger nach dem angeblichen Unfall noch
Fig. 2 b.
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mehrere Wochen weiter arbeiten konnte, bis sein Leiden sich zur Erwerbsunfähigkeit
entwickelte, wird von keinem der ärztlichen Gutachter als ein Zeichen dafür angesehen,
dass das Leiden nicht durch den Unfall entstanden sein könne. Dass andere Arbeiter
bei der fraglichen Arbeit, die an sich zweifellos schwer und zur Herbeiführung einer
Schädigung in der einen oder anderen Art geeignet war, sich ähnliche Leiden zugezogen
haben, spricht bezüglich des Leidens des Klägers weder für Gewerbekrankheit noch für
Unfall. Wohl aber sind Tatsachen festgestellt worden, welche das Vorliegen eines Unfalles
als das wahrscheinlichere erscheinen lassen.
Die vernommenen Zeugen Sch. und M. bestätigen, dass der Kläger am Unfalltage
beim Hantieren mit schweren Walzen plötzlich im linken Oberarm Schmerz empfunden
und dies ihnen, den Zeugen, sogleich erzählt hat. Am. folgenden Tage ist er zu dem
praktischen Arzte D. H. gegangen, und dieser Sachverständige, welcher den Zustand des
Klägers alsbald nach dem behaupteten Unfälle kennen gelernt und eine Anschwellung
des linken Unterarmes um 2 V 2 cm festgestellt hat, begutachtet dahin, dass sich diese Er¬
scheinung als Folge einer Sehnen- und Bänderzerrung nur auf eine plötzliche, gewaltsame,
äussere Einwirkung, also auf einen Unfall zurückführen lasse. Die Möglichkeit, dass
auch eine durch allmähliche Anstrengung entstandene Zerrung gerade bei der fraglichen
Arbeit zum ersten Male, wie geschehen, in die Erscheinung getreten ist, soll hiernach
zwar nicht in Abrede gestellt werden; bei der Plötzlichkeit aber, mit der die Schmerz¬
empfindung und die Anschwellung gerade bei einer schweren Verrichtung eingetreten
ist, wird man die plötzliche Entstehung durch Unfall für das wahrscheinliche und nahe¬
liegende erachten müssen.
Das Rekursgericht hat aus diesen Gründen für erwiesen angesehen, dass die Erwerbs¬
unfähigkeit des Klägers Folge eines Betriebsunfalles ist, und deshalb war die Beklagte zur
Entschädigung des Klägers nach Massgabe des Unfallversicherungsgesetzes zu verurteilen“.
Die Berufsgenossenschaft ordnete daraufhin zur Feststellung des Grades der Erwerbs¬
beschränkung eine nochmalige Untersuchung des L. durch Prof. L. in B. an. Dieser
schreibt: Veränderungen an den Knochen des linken Ober- und Unterarmes sind nicht
vorhanden. Die ganze Muskulatur des linken Armes ist durchweg straff und sehr kräftig,
sie ist 1 cm stärker als rechts. Die Beweglichkeit im Hand- und Schultergelenk linker¬
seits ist weder aktiv noch passiv behindert. Die Beugefähigkeit des linken Ellbogen¬
gelenkes ist ebenfalls normal, dagegen ist die Streckfähigkeit nicht in voller Ausgiebigkeit
möglich. Die elektrische Erregbarkeit der Muskulatur ist in normaler Weise vorhanden.
Nervöse Störungen sind nicht nachzuweisen. Die Erwerbsbeschränkung beträgt 20° 0 . ki
Am 24. VI. 1899 teilt die Glasfabrik zu A. mit, dass L. seine Arbeit als Glasbläser
wieder voll und ganz aufgenommen habe, und dass er wieder 10,35 M. pro Tag verdiene.
L. habe bei der Arbeit keine erheblichen Beschwerden mehr, die Rente von 20 ° 0 ent¬
schieden zu hoch. Daraufhin wurde L. von Dr. R. in A. untersucht. Er schreibt am
24. VII. 1899: Die ganze Muskulatur des linken Armes ist in aussergewöhnlich starker
Weise entwickelt. Der zweiköpfige Beugemuskel (muscülus biceps) zieht sich bei maxi¬
maler aktiver Beugung zu einem kugelförmigen, sehr harten Gebilde zusammen. Die
Muskulatur des linken Armes ist in einem Zustande der Überernährung (Hypertrophie),
wie er bei Leuten, die gewohnheitsmässig täglich ausserordentlich grosse Kraftanstrengungen
machen — Athleten — regelmässig zu finden ist. Die Muskulatur des linken Armes
übertrifft an Umfang diejenige der rechten Seite überall um gut 1 cm. Ihre elektrische
Erregbarkeit ist überall eine prompte und kräftige. Im linken Ellbogengelenk ist die
Streckung um etwa 30 Grad behindert, die sonstigen Gelenke sind frei beweglich, Gelenk¬
geräusche sind im Ellbogengelenk nicht nachweisbar. Als einzige Unfallfolge besteht die
Einschränkung der Streckfähigkeit im Ellbogengelenk. Den Grad der bestehenden Erwerbs¬
beschränkung schätze ich auf etwa 10°/ 0 .“
L. war mit der Gewährung der 10°/ 0 igen Rente einverstanden.
Am 16. X. 1899 teilt die Glasfabrik in A. mit, dass L. durchschnittlich über
11 M. pro Tag verdiene, er arbeite regelmässig, irgendwelche Beschwerden von seiten
des Unfalles seien nicht mehr naclizuweisen, bezw. wahrzunehmen.
Daraufhin stellte die Berufsgenossenschaft die Rente ein. L. legte Berufung ein.
er habe immer noch Beschwerden, namentlich Schmerzen im linken Arme, eine Besserung
sei nicht eingetreten.
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477
Der Berufung wurde stattgegeben, eine wesentliche Besserung liege nicht vor, die
Lohnverhältnisse allein seien nicht massgebend.
Am 21. III. 1900 wurde ein neues Gutachten von Dr. R. in A. eingeholt. Es
wurde derselbe Befund wie im früheren Gutachten festgestellt. Höchstinteressant ist
der Passus hinsichtlich des linken Armes. Es heisst wörtlich im Gutachten:
„Der Umfang des linken Oberarms ist pur im oberen Drittel — und zwar um 1 cm —
geringer, als derjenige der rechten Seite, im Übrigen übertreffen die Umfangsmaße des
linken Armes diejenigen des rechten Armes um 1—1 */ 2 cm. Am auffallendsten ist dieses
Verhalten für die untere Oberariuhälfte, dem Bereiche des zweiköpfigen Beugemuskels
(musculus biceps) entsprechend. Bei starker aktiver Beugung des Ellbogengelenkes ent¬
steht aus letztgenanntem Muskel linkerseits ein kugelförmiges Gebilde von fast steinharter
Konsistenz, welches an Umfang um 1 l l 2 cm die rechte Seite übertrifft. Bemerkenswert
ist dabei, dass auch in ruhendem Zustande dieser Muskel linkerseits nicht völlig er¬
schlafft, sondern einen gewissen Grad von Härte dauernd bewahrt im Gegensätze zu einer
völlig normalen Muskulatur, für deren erfolgreiche Wirkungsweise ein Wechsel von straffer
Zusammenziehung und völliger Erschlaffung auf die Dauer eine unerlässliche Bedingung
bildet. Nur unter dieser Vorraussetzung wird die vom Muskel geleistete Arbeit ohne
Kraftvergeudung vollführt und ohne die Gefahr einer allmähligen Entartung (Degeneration)“.
Dr. R. hielt eine Rente von 10°/ 0 auch weiterhin für angemessen.
Am 21. VI. 1901 erfolgte eine Nachuntersuchung durch den Spezialarzt Dr. B. in W.
Im Gutachten desselben heisst es: „Seit der Abgabe des ersten Gutachtens des Dr. R. ist
eine nicht unwesentliche Besserung eingetreten, welche sich vor allem darin zeigt, dass
der linke Arm erheblich kräftiger geworden ist. Während damals die Differenz gegen¬
über rechts 1 cm betrug, ist jetzt ein Unterschied von 1 l j 2 cm am Unterarm und 2 cm
am Oberarm zugunsten des linken Armes vorhanden. Würde diese Dickenzunahme eine
krankhafte sein, so würden sich Störungen gegenüber dem faradischen oder konstanten
Strome nachweisen lassen, was nicht der Fall ist. Dazu kommt, dass der Verl, während
der letzten Jahre hinreichend Zeit und Gelegenheit gehabt hat, sich an den veränderten
Zustand des linken Armes zu gewöhnen. Allerdings besteht noch eine geringe Beein¬
trächtigung der Streckfähigkeit im linken Ellbogen, durch welche der Mann möglicher¬
weise noch leichte Unbequemlichkeiten bei der Verrichtung seiner Arbeiten empfinden
mag. Eine nennenswerte Beschränkung der Erwerbsfähigkeit wird dadurch aber nicht
mehr bedingt. Ich halte aus diesen Gründen die Gewährung einer Rente nicht mehr für
gerechtfertigt umsomehr, als m. E. nach Lage der Akten es mehr als zweifelhaft ist,
dass der Zustand des linken Armes auf einen Unfall zurückzuführen ist.“
Die Berufsgenossenschaft stellte daraufhin die Rente ein. B. legte Berufung ein.
Das Gutachten sei nicht zutreffend, es stehe mit den tatsächlichen Verhältnissen in vollem
Widerspruch.
Die Berufung wurde als unbegründet zurückgewiesen. Der Schiedsgerichtsarzt hatte
folgenden Befund festgestellt: „Zerrung von Muskeln und Sehnen am linken Ellbogen
sind in ihren Folgen heute nicht mehr als störend bezüglich der Arbeits- und Erwerbs¬
fähigkeit des L. anzusehen. Die Streckung im Ellbogen ist nicht vollständig möglich,
kann den L. an der Arbeit aber nicht hindern. Die Streckungsbehinderung ist sehr gering.“
In dem Urteile des Schiedsgerichts heisst es weiter, dass die Augenscheinseinnahme
des Armes fast normalen Befund ergeben habe. L. verrichte auch dieselben Arbeiten
wie früher.
Der Rekurs des Verletzten wurde ebenfalls zurückgewiesen, es sei eine wesentliche
Besserung nachgewiesen, die Erwerbsfähigkeit sei durch den Unfall nicht mehr nennens¬
wert behindert.
Am 26. IV. 1903 meldet L. Verschlimmerungsansprüche an. Dr. R. in A. bescheinigt
am 29. IV. 03 folgendes: „Die mehrmalige Untersuchung bat ergeben, dass die Musku¬
latur des linken Armes, sowohl des Ober- wie des Vorderarmes eine sehr stark ent¬
wickelte, straffe ist. Die elektrische Erregbarkeit sämtlicher Muskeln ist eine gute und
prompte. Der Umfang des linken Unterarmes ist gut 1 cm, der Umfang des linken Ober¬
armes fast 1 1 / 2 cm grösser als rechts. Diese stärkere Entwickelung der Muskulatur des
linken Armes ist eine bei Glasmachern gewöhnliche und findet in dem stärkeren Gebrauch
dieses Armes seine Erklärung. Die Bewegungen des Schultergelenkes, des Handgelenkes
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47S
und sämtlicher Fingergelenke sind vollständig freie, die Beugung des Ellbogengelenkes
Gr eine gute und vollständige, dagegen ist die Streckung dieses Gelenkes etwas behindert
insofern als der Arm nicht vollständig bis zur geraden Linie gestreckt werden kann.
Die Rotationsbewegungen, besonders die Bewegung (Drehbewegung nach aussen) ist etwas
behindert und wird bei ausgiebigen Bewegungen als schmerzhaft angegeben; auch fühlt
man zeitweise, nicht ständig, am Köpfchen der Speiche (Radius) ein Reibegeräusch. In
der Blut Verteilung (Gefässsystem) und in dem Empfindungsvermögen (Sensibilität) lassen
sich keine Veränderungen nachweisen.
Nach Durchsicht der Akten resp. der in denselben befindlichen ärztlichen Gutachten
kann ich nur als bis jetzt in denselben noch nicht aufgeführt eine geringe Behinderung
in der Drehbewegung des Ellbogengelenkes nachweisen mit zeitweiligem Reibegeräusch
am Köpfchen der Speiche; sonst ist der Befund im wesentlichen derselbe wie in den
Gutachten der Herren Prof. L. und Dr. B.
Was die von dem p. L. behauptete Schmerzhaftigkeit des linken Armes und die
bei der Arbeit sich einsteilende Anschwellung des linken Armes anbelangt, so finden sich
für dieselbe keine objektiven Anhaltspunkte, ohne damit die Möglichkeit derselben aus-
schliessen zu wollen resp. zu können. Nach dem objektiven Befunde muss ich eine
geringe Behinderung in der Gebrauchsfähigkeit des linken Armes, bedingt durch die ver¬
minderte Streckfähigkeit des linken Ellbogengelenkes und der Schmerzhaftigkeit in dem
Gelenk, des Köpfchens der Speiche, annehmen, und ich würde eine Erwerbsverminderung
von 10% als vorhanden annehmen.“
Da der Berufsgenossenschaft der Nachweis einer wesentlichen Verschlimmerung der
Unfallfolgen nicht erwiesen erschien, wurde Prof. L. in B. mit der Nachbegutachtung
beauftragt. Sein Gutachten lautet: „Die Bewegungen im Unken Schulter- und Handgelenk
rind nach allen Richtungen hin vollkommen frei. Ebenso ist die Beugefälligkeit im linken
Ellbogengelenk unbehindert, dagegen ist die Streckung nicht vollkommen ausführbar,
sondern bleibt um ca 30 Grad gegenüber der normalen zurück. Die Muskulatur des
linken Annes ist kräftig und straff. Sie beträgt am Ober- und Unterarm gut 1 cm mehr
wie auf der rechten Seite. Die Drehbewegungen des linken Vorderarmes sind nicht so
vollkommen ausführbar, wie die des rechten; ein Reiben an dem Köpfchen des Radius
vennochten wir dabei nicht wahrzunehmen. Störungen von seiten der elektrischen Erreg¬
barkeit, des Blutkreislaufs und der Sensibilität bestehen nicht. Hiernach findet sich als
einzige wesentliche Folge des Unfalles die auch früher stets festgestellte Beeinträchtigung
der Streckfähigkeit des linken Ellbogengelenkes. Eine wesentliche Verschlimmerung
gegenüber dem Befunde, auf den sich die Aufhebung der Rente stützte, vermögen wir
jedoch nicht festzustellen. Die geringe Behinderung der Drehbewegungen des linken
Vorderarmes, von denen in den früheren Gutachten nichts erwähnt ist, erscheint uns zu
unwesentlich, als dass durch diese eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit bedingt
sein könnte. Auch ist gegenwärtig nicht das damals zu beobachtende Reibegeräusch am
Köpfchen der Speiche wahrzunehmen. Wohl aber zeigt die Muskulatur sowohl am Ober-
wie am Unterarme einen geringeren Umfang wie bei der Untersuchung am 21. VI. 1901.
Indes können wir hierin keine Verschlimmerung erblicken bei der im allgemeinen kräf¬
tigen Entwicklung der Muskulatur des linken Armes. Aus demselben Grunde aber können
wir uns nicht der Annahme anschliessen, dass die damalige Umfangszunahme am linken
Vorder- und Oberarm eine wesentliche Besserung bedeutet habe, und deshalb erscheint
uns zweifelhaft, ob daraufhin die Aufhebung der Rente gerechtfertigt war. Wir
halten den Mann wie bisher durch die Funktionsbeschränkung des linken Elibogengelenkes
in seiner Arbeitsfähigkeit für behindert und sind der Ansicht, dass die Schätzung des
Grades der hierdurch bedingten Erwerbsbeschränkung auf 10% angemessen ist.“
Die Berufsgenossenschaft lehnte daraufhin den Anspruch des L. ab. Dieser legte
Berufung ein: er sei jetzt schwer geschädigt, er verdiene erheblich weniger als vor dem
Unfälle. Die Kraft und Geschicklichkeit des linken Armes seien erheblich herabgesetzt.
Das Schiedsgericht gab der Berufung mit folgender Begründung statt: „Das Schieds¬
gericht hat das persönliche Erscheinen des L. zum Verhandlungtermine angeordnet und
ihn von dem zugezogenen Sachverständigen, Medizinalrat Dr. L., untersuchen lassen.
Derselbe hat gleichfalls eine wesentliche Verschlimmerung nicht angenommen, gleichwohl
aber ausser der Beschränkung der Beugefähigkeit im Ellbogengelenk ebenfalls die früher
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nicht wahrgenommene Beschränkung der Drehbewegungen des linken Vorderarmes
festgestellt. Das Schiedsgericht hat diesem Umstande umsomehr Beachtung zu schenken
müssen geglaubt, als es für Glasbläser ganz besonders wichtig ist, dass sie im Gebrauche
des linken Armes nicht behindert sind, und als der sehr bedeutende Minderverdienst des
L. im Vergleich zu demjenigen vor dem Unfälle höchst wahrscheinlich letzterem zur Last
gelegt werden muss. Da jetzt ein Fehler vorliegt, der früher nicht festgestellt worden
ist, sprach die Vermutung dafür, dass er sich erst in letzter Zeit störend bemerkbar
gemacht hat. Das Schiedsgericht hielt hiernach den Nachweis einer wesentlichen Ver¬
schlimmerung für erbracht und eine Rente von 10 °/ 0 für angemessen.“
Das Gutachten des Schiedsgerichtsarztes lautete: „Im linken Ellbogengelenk ist die
Beugung ein wenig beschränkt, die Drehbewegungen des linken Vorderarmes sind nicht
ganz soweit ausführbar wie rechts; man fühlt dabei kein Reibeu des Köpfchens der Speiche.
Der linke Oberarm hat 1 V 2 cm, der linke Unterarm 1 cm mehr Umfang als rechts, die
Muskulatur beider Arme ist von gleicher Beschaffenheit. Linkes Schulter- und Handgelenk
sind frei beweglich. Es ist wahrscheinlich, dass die Beschränkung der Drehbewegungen
des Vorderarmes auch schon bei der Renteneinstellung vorhanden gewesen ist. In dem
übrigen Befunde vennag ich eine wesentliche Verschlimmerung der Unfallfolgen nicht
zu erblicken.“
Die Berufsgenossenschaft beruhigte sich nicht bei der Entscheidung, sondern fragte
bei dem Chirurgen Dr. B. an, ob die Beschränkung der Drehbewegungen nicht schon
z. Zt. der Abgabe des Gutachtens vom 21. IV. 01 bestanden habe. Dr. B. antwortet,
dass er das nicht mehr sicher entscheiden könne, er halte es aber für höchst wahrschein-
Icih, dass sie schon damals vorhanden war, ihm aber der geringfügigen Bedeutung der
Erwähnung nicht wert erschienen sei. Die von Prof. Dr. L. erwähnte Abnahme der
Armmuskulatur sei wohl auf das längere Feiern in letzter Zeit zurückzuftihren.
Der Rekurs der Berufsgenossenschaft wurde in der Sitzung vom 1. III. 1904 als
unbegründet zurückgewiesen. Eine Verschlimmerung in dem Zustande des Klägers sei
eingetreten, die Drehbewegungen im linken Ellbogengelenk seien jetzt etwas beschränkt.
An sich sei diese Verschlimmerung ja nicht erheblich, in Verbindung mit den sonst noch
bestehenden Unfallfolgen erscheinen sie aber so wesentlich, dass jetzt eine nennenswerte
Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit wieder vorliege.“
Eine Lohnauskunft vom 3. II. 1910 ergab, dass L. seine Arbeit als Tafelglasbläser
wieder in vollem Umfange aufgenommen hatte und den früheren Lohn verdiente. Daraufhin
wurde mir L. zur Nachuntersuchung überwiesen. Mein Gutachten vom 12. II. 1910
lautete:
Mässig genährter, kräftiger, etwas blass aussehender Mann von 41 Jahren.
Die Konturen des linken Oberarmes sind im Bereiche des zweiköpfigen Oberarm¬
muskels erheblich verändert und zwar sowohl der äussere, wie auch der innere Muskel¬
bauch; der innere im Bereiche des nach dem Ellbogengelenk gelegenen Teils, der äussere
Kopf sowohl in dem Teil, der nach der Schulter als auch in dem, der nach dem Ell¬
bogengelenk hinliegt.
Man sieht dies schon bei der Streckung des linken Ellbogengelenks, die übrigens
um 30 Grad behindert ist. Wird das Ellbogengelenk stark gebeugt, so stehen die beiden
Muskelbäuche links 3 querfingerbreit, rechts kaum 2 querfingerbreit von der Ellenbeuge
entfernt. Der äussere Kopf zeigt ausserdem eine deutliche Lücke von etwa Fingerbreite
aussen oben. Der Muskel bleibt bei stärkster Kontraktion viel weicher als der rechte
Biceps.
Die Muskulatur des linken Armes ist im ganzen kräftiger entwickelt als die des
rechten, der Umfang um die Vorderarmdicke beträgt 28,5 gegen rechts 27,5 cm. —
Auch das linke Bein ist kräftiger entwickelt als das rechte und zwar im ganzen um
etwa 1 l l 2 cm.
An der Aussen- und Speichenseite des Vorderarmes etwa oberhalb in der Mitte ist
ein deutlicher Einkniff im langen Auswärtsdreher sichtbar. Der Muskelbauch hat sich
etwas nach oben zurückgezogen, man fühlt eine an der eingesunkenen Stelle harte Narbe.
Das Schultergelenk ist frei beweglich, Gelenkgeräusche sind nicht nachzuweisen. Im Eli-
bogengelenk ist die Streckung um 30 Grad behindert, die Beugung ist frei. Die Aus¬
wärtsdrehung des Vorderarmes ist normal, die Einwärtsdrehung zur Hälfte behindert und
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zwar liegt das Hindernis für die Einwärtsdrehung zweifellos an einer Verdickung der
Ansatzstelle des Biceps an der Speiche (Röntgenbild). Hier fühlt man bei Drehbewegungen
auch ein knirschendes Geräusche. Handgelenk und Finger sind frei beweglich.
Nervöse Störungen fehlen.
Beide Hände zeigen gleiche Arbeitsschwielen.
Klagt über Schwäche des linken Armes, bei schweren Arbeiten habe er noch Schmer¬
zen in der Ellbogengelenkgegend. Die Einschränkung der Streckfähigkeit des Ellbogen¬
gelenkes und der Einwärtsdrehung des Vorderarmes sei ihm beim Arbeiten hinderlich,
er könne die Arbeiten als Tafelglasbläser nur unter Aufbietung aller Kräfte ausführen.
Die Klagen sind glaubhaft. Die Einstellung der Rente von 10 °/ 0 ist ausgeschlossen.
Es handelt sich bei L. um eine ganze Reihe von Verletzungsfolgen am linken Arm
und zwar zunächst um einen Riss der langen Bicepssehne mit Verlagerung des äusseren
Muskelbauches nach uuten, daun um einen teilweisen Abriss resp. Einriss der distalen
Bicepssehne mit Verlagerung beider Muskelbäuche nach oben und drittens um eineu Riss
im langen Auswärtsdreher am Vorderarm.
Ob die sämtlichen Verletzungen Folgen des Unfalles vom Jahre 1897 sind, ist sehr
fraglich, sie werden wohl nacheinander entstanden sein. Jedenfalls sind sie aber Folge
der schweren und schwierigen Arbeit des Tafelglasblasens. Die Berufsgenossenschaft hatte
Recht, den Verschlimmerungsantrag abzulehnen. Sowohl die Einschränkung der Dreh¬
beugung des Vorderarmes, als auch das Knirschen in der Gegend des Radiusköpfchens
waren zweifellos schon vor Einstellung der Rente vorhanden gewesen.
Ausser diesen Krankengeschichten von Tafelglasbläsern mögen noch 7 weitere hier
folgen, die Bicepsrisse bei anderen Arbeitern betreffen.
Der Fall 1 ist interessant, weil hier der Bicepsriss zu operieren versucht wurde.
Die aufgerollte lange* Bicepssehne wurde nur exstirpiert, der äussere Muskelbauch mit
der Sehne des kurzen Kopfes vernäht.
Bei Fall 2 handelt es sich um einen Ackerer, der beim Aufladen einer Holzlast
auf die linke Schulter sich den Bicepsriss zuzog. Es wurden Blutunterlaufungen am
Oberarm festgestellt; Arthritis deformans konnte ich nicht nachweisen.
Die Fälle 3 und 4 siud bemerkenswert wegen der viel zu hohen Schätzung der
durch den Bicepsriss verursachten Erwerbsunfähigkeit seitens der Obergutachter.
Fall 3 enthält ausserdem eine sehr interessante Entscheidung des Reichsversiche¬
rungsamtes auf Grund meines Gutachtens. Bei der Untersuchung des Mannes war zu¬
fällig eine im Rheinlande revidierende Kommission des Reichsversicherungsamtes zugegen.
Fall 5 enthält die Krankengeschichte eines Mannes, der einen beiderseitigen Biceps¬
riss hatte. Die Entschädigung war viel zu hoch, ein Unfall zu Unrecht anerkannt.
In den Fällen 6 und 7 handelt es sich um doppelseitige Bicepsrisse infolge von
Arthritis deformans. Die Leute waren durch dieselben in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht
geschädigt.
Abriss der langen Sehne des Biceps links.
Der 45 Jahre alte Hilfsarbeiter J. C. aus 0. war am 14. X. 1905 mit dem Ab¬
schlagen von eingeschnittenen Trichtern an Stahlgussstücken beschäftigt. Nachdem er
bereits mehrere Schlüge mit einem Vorhammer auf ein besonders zähes Stück ausgeftihrt
hatte, verspürte er plötzlich starke Schmerzen im linken Oberarm. Er musste die Arbeit
sofort aussetzen und zog auch sofort den Krankenkassenarzt zu. Es wurde eine starke
Druckempfindlichkeit am linken Oberarm in der Gegend der Ansatzstelle des Deltamuskels
festgestellt, der Arm konnte nur mit Mühe und anscheinend unter Schmerzen bewegt
werden. Es wurde zunächst Ruhe und kühle Umschläge verordnet, dann Massage und
Bewegungen angewandt. Da alles dies ohne wesentlichen Einfluss blieb, wurde C. der
Behandlung des Chirurgen Dr. W. überwiesen. Dieser fand bei der Aufnahme in das
Krankenhaus am 25. XI. 1905 eine schmerzhafte Schwellung an der Vorderfläche des
linken Oberarmes an der Grenze von oberem und mittlerem Drittel. Die Schwellung
war gegen die Unterlage ziemlich frei verschieblich und mit der Haut nicht verwachsen.
Die Bewegungen des Armes waren frei. Am 26. XI. 1905 wurde die Geschwulst frei¬
gelegt. Es ergab sich, dass es sich um die zusammengerollte, kugelig verdickte Sehne
des langen Kopfes des zweiköpfigen Oberarmmuskels handelte, welche hoch oben, nahe
der Insertion an der Gelenkfläche des Schulterblatts, abgerissen sein musste. Das zentrale
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Ende konnte nicht sichtbar gemacht werden. Der verdickte Sehnenstumpf wurde
exstirpiert, die Muskulatur mit der Sehne des kurzen Kopfes vernäht. Die Heilung er¬
folgte glatt. Am 14. XII. 1905 wurde C. ent¬
lassen. Es bestand folgender Befund: Über
der Mitte der Beugeseite des linken Ober¬
armes verläuft die schräge, 6 cm lange, gut
verschiebliche Operationsnarbe. Die Narbe ist
auf Druck schmerzhaft. Unter ihr fühlt man
in der Tiefe eine strangartige Verdickung. Die
Mitte der Narbe ist mit ihrer Umgebung tief
eingesunken, besonders sieht man dies deutlich
bei der Beugung des Armes. Dabei wird der
Bicepsmuskel nicht fest, sondern bleibt ziemlich
schlaff und lässt sich leicht hin und her schieben.
In seiner Masse erscheint der Bicepsmuskel
wohl um die Hälfte verkleinert. Die Umfangs¬
differenz gegen den rechten Arm beträgt 1 */ 4 cm.
Die Bewegungen im Schultergelenk sind passiv
frei, aktiv wird der Arm nur bis zur Wage¬
rechten erhoben. Der Händedruck ist links
deutlich schwächer als rechts. C. klagt über
ein Gefühl von Kraftlosigkeit im linken Arm,
über starke Behinderung aller Bewegungen in
der Schulter und über Schmerzen im Arm und
Schulter auch in der Ruhelage. Der Arzt
hält den Verletzten noch für vollkommen er¬
werbsunfähig und empfiehlt Überweisung in
ein medico-mechanisches Institut.
Der Mann wurde nun bis zum 2. VI.
1906 mit Massage und Bewegungen in einem
medico-mechanischen Institut behandelt. Das
Entlassungsgutachten lautet: Der linke Oberarm erscheint nach unten und aussen vom
Deltamuskel stark eingebuchtet. Die Operationsnarbe ist bedeutungslos. Das Schulter-
Fig. 3 a.
Fig. 3 b.
gelenk ist frei beweglich und nicht schmerzhaft, ebenso das Ellbogengelenk. Beim
Beugen des Ellbogens sieht man den zweiköpfigen Oberarmmuskel sich zu einer gänse¬
eigrossen Kugel zusammenrollen. Die rohe Kraft des linken Armes scheint etwas ver¬
mindert. C. übertreibt. Eine Rente von 10 °/ 0 ist ausreichend. C. legte Berufung ein.
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die Rente sei entschieden zu gering. Die Berufung wurde zurückgewiesen, es bestehe nur
eine leichte Schwäche des linken Oberarmes, Kläger arbeite wieder regelmässig und ver¬
diene annähernd denselben Lohn, wie vor dem Unfälle.
Untersuchungen am 21. I. 1907 und 30. IX. 1907 ergaben keine wesentliche
Besserung. Von der arbeitgebenden Firma wurde auch zugleich bescheinigt, dass C.
schwere Arbeiten noch nicht verrichten könne, er sei noch geschädigt. Eine Untersuchung
durch mich am 15. X. 1908 ergab eine Kräftigung des ganzen linken Armes. Die Ver¬
änderungen am äusseren Kopfe des Biceps bestanden natürlich fort. Eine Schultergelenk¬
entzündung war nicht festzustellen. Da C. wieder schwerere Arbeiten verrichtete und
mehr als vor dem Unfälle verdiente, wurde die Rente eingestellt. Berufung wurde nicht
eingelegt.
Abriss des äusseren Kopfes des Biceps links durch Hochheben einer
Holzlast.
Der Ackerer G. Sch. aus W., 57 Jahre alt, verspürte am 8. III. 1904 beim Auf¬
laden einer Holzlast auf die linke Schulter plötzlich heftige Schmerzen im linken Ober¬
arme. Er musste die
Last zur Erde fallen
lassen und konnte den
Arm nicht mehr beben.
Er ging erst am 10. III.
zum Arzte, als sich Blut¬
unterlaufungen am Ober¬
arme zeigten.
Befundbericht vom 30.
IV. 1904: Die am 11. III.
1904 bewirkte Unter¬
suchung ergab Abriss des
äusseren Kopfes des Bi¬
ceps links. Der jetzige
Befund ist folgender: In
der Ruhestellung hängend
ist ein besonderer äusse¬
rer Unterschied zwischen
rechtem und linkem Ober¬
arme nicht erkennbar. Der
Umfang beträgt am oberen
Teile des Biceps rechts
24,5 cm, links 24 cm, in
der Mitte desselben rechts 25 cm, links 25 cm, am unteren Teile desselben rechts nahezu
24 cm, links 24,5 cm. Beim Gebrauch des zweiköpfigen Oberarmbeugemuskels — beim
Beugen des- Vorderarmes — zeigt derselbe eine eigentümliche, mehr gewundene, mehr
verkürzte, vorspringende Form. Zudem sollen bei Leistung schwerer Arbeiten heftige
Schmerzen entstehen, welche die Arbeit behindern. Die Bewegungen des Armes an sich
sind unbehindert.
Gutachten desselben Arztes bei Ablauf der 13. Woche nach dem Unfälle: „Der
äussere Befund entspricht im grossen Ganzen der Untersuchung vom 30. IV. 1904. In
der Ruhestellung ist ausser einer leichten Verflachung am oberen inneren Teile des zwei¬
köpfigen Oberarmmuskels eine Änderung des linken Oberarmes nicht wahrnehmbar. Beim
Gebrauche tritt die angegebene Formveränderung in gleicher Weise ein. Sobald die
Tätigkeit des Biceps stärker in Anspruch genommen wird, die Muskelfasern sich fester
zusammenziehen müssen, wie bei schwerer Arbeit, beim Heben und dergl., soll nach An¬
gabe des Sch. ein heftiger Schmerz entstehen, welcher die Arbeit sehr behindere. Den
Grad der verminderten Erwerbsbeschränkung schätze ich auf 20 °/ 0 . Das Heilverfahren
ist abgeschlossen. Besserung ist durch Gewöhnung nach einem Jahre zu erwarten. 4
Sch. erhielt von der Berufsgenossenschaft die vorgeschlagene Rente von 20 °/ 0 .
Eine Nachuntersuchung im März 1905 Hess keine Besserung erkennen. Die ein
Jahr später von dem Bezirksarzt vorgenommene Untersuchung ergab denselben Befund,
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eine Besserung wurde indes durch Gewöhnung angenommen. In dem Gutachten heisst
es: „In anatomischer und funktioneller Hinsicht ist keine Besserung eingetreten. An
sich hat aber der Abriss des äusseren Kopfes des Biceps nicht die Bedeutung für die
Arbeitsfähigkeit, wie sie oft angenommen wird. Sch. hat sich in den 2 Jahren derart
an die noch vorhandenen Unfallfolgen gewöhnt und angepasst, dass der Ausfall an Er¬
werbsfähigkeit mit einer Rente von 10 °/ 0 nunmehr genügend hoch entschädigt ist.“ Sch.
gab sich mit der Rentenminderung zufrieden. Am 29. I. 1910 wurde Sch. mir zur
Untersuchung vorgestellt. Der Befund war folgender: Kleiner, mittelkräftiger, gesund
aussehender, aber ziemlich abständiger Mann von 63 Jahren. Am linken Oberarm findet
man die typischen Veränderungen nach einem Abriss des äusseren Kopfes des Biceps.
Der Muskelbauch ist verlagert. Man sieht ihn bei der Beugung des Vorderarmes hand¬
breit oberhalb des Ellbogengelenks als eine kugelige Geschwulst vorspringen. Bei der
Streckung des Armes sieht man dicht unterhalb des Deltamuskels eine Lücke. Die
Muskulatur des Armes ist im übrigen kräftig entwickelt. Die Gelenke sind sämtlich
völlig frei beweglich, insbesondere das Schultergelenk; Gelenkgeräusche bestehen nicht.
Der Mann klagt noch über erhebliche Herabsetzung der Kraft des linken Armes und
über Schmerzen in demselben bei längerem Arbeiten. Die Klagen sind zweifellos über¬
trieben. Eine Aufhebung der Rente kann ich indes bei dem stark gealterten abständigen
Manne nicht empfehlen. Der Fall ist abgeschlossen.
Abriss des äusseren Kopfes des Biceps rechts durch Hochbeben einer fest¬
gefahrenen Egge.
Der Ackerer G. L. aus H., 50 Jahre alt, verspürte am 7. IX. 1901 beim Hoch¬
heben einer festgefahrenen Egge plötzlich heftige Schmerzen im rechten Oberarme, der
Arm war kraftlos, L. musste die Egge wieder fallen lassen. Er machte gleich den Arm
bloss und gewahrte an der schmerzhaften Stelle (Beugeseite des Oberarmes) „ein Geschwür
von der Dicke eines Hühnereies“. Der Arzt wurde sofort zugezogen. Dieser stellte die
Diagnose auf Kontraktur des Muskelbauches des zweiköpfigen Oberarmmuskels. Die Be¬
handlung bestand in Massage des rechten Armes.
Gutachten des behandelnden Arztes bei Ablauf der 13. Woche: Auf dem rechten
Oberarm an der Beugeseite, und zwar im unteren Drittel, sieht man eine über hühnerei¬
grosse, pralle Geschwulst. Dieselbe vergrössert sich bei Beugung des Unterarmes und
wird härter. Der kürzere Kopf des zweiköpfigen Muskels ist deutlich, besonders an
seinem Übergang in den Muskel, durchäufühlen. Infolge dieser Verletzung sind die Be¬
wegungen des rechten Armes noch behindert, insbesondere ermüdet der Arm schnell bei
Ausstrecken desselben. Der Arm wird noch weiter massiert. Z. Zt. beträgt der Grad
der Erwerbsbeschränkung 10 °/ 0 . Besserung ist nicht zu erwarten.“
Der Bezirksarzt, dem dies Gutachten zur gutachtlichen Äusserung vorgelegt wurde,
schreibt: Es erscheint mir zweifelhaft, ob eine Kontraktur des Muskels oder ein Muskelriss
vorliegt, wie solche durch plötzliche starke Anspannung bei sehr muskulösen Männern
bisweilen entstehen und dann eine Geschwulst herbeiführen. In solchen Fällen kann das
Glied noch gebraucht werden, aber es stellt sich gewöhnlich Schmerz und vorzeitige Er¬
müdung ein. Mir scheint es fraglich, ob 10 °/ 0 genügend sind.
Der Bezirksarzt, wurde daraufhin mit der Nachuntersuchung beauftragt, sein Gut¬
achten lautete:
An dem rechten Oberarm und dessen vorderer Seite, fast in der Mitte, ist eine
Vertiefung und unterhalb dieser eine rundliche, weiche, bei Beugung des Armes fester
und etwas dicker werdende Erhöhung. Der anfängliche Schmerz hat sich vermindert,
aber es besteht ein Gefühl von Schwäche und Steifigkeit und die Bewegungen des Armes,
besonders Beugung desselben, sind kraftlos und schmerzhaft. Es handelt sich wahr¬
scheinlich um eine Muskelzerreissung, wie sie durch übermässig starke und sehr plötzliche
Zusammenziehung bei muskulösen Personen entsteht. Da die Kraft des rechten Armes
erheblich herabgesetzt ist, sodass schwere Arbeiten nicht mehr verrichtet werden können,
so erachte ich die Erwerbsfähigkeit um etwa 40 °/ 0 vermindert. Besserung ist zu er¬
warten; Nachuntersuchung nach einem Vierteljahre angezeigt.
Die Rente wurde dem Gutachten entsprechend auf 40 °/ 0 festgesetzt. Eine Nach¬
untersuchung am 13. IV. 1902 ergab wesentliche Besserung, die Muskulatur des rechten
Armes war kräftiger geworden. Die Besserung wurde auf 10 °/ 0 geschätzt, die Rente
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also auf 30 °/ 0 gemindert. Der Bezirksarzt bemerkte noch, dass der Verletzte nach
eigener Angabe wieder alle Arbeiten verrichte, er habe jedoch noch nicht die frühere
Kraft und Ausdauer wieder erlangt.
Nachuntersuchung am 20. VI. 1903 und am 10. VII. 1904 ergaben keine wesent¬
liche Besserung. Eine Nachuntersuchung am 26. VII. 1905 stellte weitere Zunahme der
Kraft und Beweglichkeit des rechten Armes fest, die Rente wurde auf 20 °/ 0 gemindert.
L. war damit nicht einverstanden und legte Berufung ein, er wurde jedoch vom Schieds¬
gericht abgewiesen.
Gelegentlich der von einer Kommission des R.-V.-A. vorgenommenen Revisionsreise
in der Rheinprovinz, der ich als Arzt beiwohnte, wurde L. zunächst wieder von dem
Bezirksarzt untersucht, der nachstehendes Gutachten erstattete: Der Verletzte erklärt,
dass er bei der Arbeit und in der Nacht zeitweise Schmerzen in dem rechten Arme habe,
dass er alle landwirtschaftlichen Arbeiten verrichten könne und müsse, indes habe er noch
nicht die frühere Kraft und Ausdauer. Der objektive Befund war folgender: Oberhalb
der Armbeuge des rechten Armes ist noch eine rundliche, weiche Verdickung zu sehen
und zu fühlen, welche bei selbsttätiger Beugung des Armes etwas fester wird. Die
Beugung des Armes im Ellbogengelenk geschieht leichter und kräftiger. Umfang des
rechten Vorderarmes 26 J / 2 , des linken 26 cm. Beurteilung: Es ist ortskundig, dass
der Untersuchte alle Arbeiten verrichtet, er hat sich gewöhnt; glaubhaft erscheint es,
dass Kraft und Ausdauer nicht ganz wiedergekehrt ist. Es besteht noch eine Erwerbs¬
beschränkung von 10—15 °/ 0 .
Ich schloss mich diesem Gutachten nicht an und erklärte, dass es sich um einen
einfachen Bicepsriss handele und zwar sei nur der äussere Kopf beteiligt, der Muskel
funktioniere noch teilweise, auch seien in den seit dem Unfälle verflossenen 6 Jahren
andere Muskel zum Ersatz eingetreten, der Arm sei sonst gesund und völlig frei be¬
weglich. Beide Hände zeigten derartig dicke Schmielen, dass von einer Schonung des
rechten Armes keine Rede mehr sein könne. Eine Rente halte ich nicht mehr für er¬
forderlich. Die R.-V.-A.-Kommission gab folgendes Urteil ab: „Offensichtliche Über¬
treibung, die Rente hätte schon vor längerer Zeit eingestellt werden können.“
Der Mann legt Berufung und Rekurs ein. Beide wurden zurückgewiesen. In der
Entscheidung des R.-V.-A. vom 12. XII. 1907 Ia 11711/07 heisst es: Wenn Geheimral
W. es als glaubhaft erklärt, dass Kraft und Ausdauer im rechten Arm noch nicht ganz
zurückgekehrt sind, so bezeichnet er anderseits als ortskundig, dass der Kläger alle Ar¬
beiten verrichtet. Dr. L., der dem Rekursgerichte als ein in der Beurteilung von Un¬
fallverletzungen und ihren Folgen auf die Erwerbsfähigkeit erfahrener Arzt bekannt ist,
erklärt den Arm für gesund und frei beweglich. Diesem Gutachten hat sich der Ver¬
trauensarzt des Schiedsgerichts, Geheimrat K. angeschlossen. Bei dieser Sachlage hat
das Rekursgericht eine anderweite Begutachtung nicht für erforderlich erachtet, vielmehr
ebenfalls angenommen, dass eine messbare Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit bei dem
Kläger nicht mehr besteht, allerhöchstens bei gewissen Arbeiten kleine Unbequemlichkeiten
sich bemerkbar machen könnten, welche nach der Rechtsprechung des R.-V.-A. keinen
Anspruch auf Gewährung einer Rente begründen.
Dislokation des äusseren Kopfes des Biceps rechts durch Zerrung am Arme.
Arthritis deformans.
Der Ackerer P. P. F. aus L., 61 Jahre alt, war am 22. VIII. 1908 mit dem An¬
lernen* eines Rindes als Zugtier beschäftigt. Als er das Rind vor den Stall brachte,
machte dieses plötzlich einen Sprung, F. erlitt dabei eine heftige Zerrung des rechten
Armes, er verspürte einen stechenden Schmerz im oberen äusseren Teile des rechten
Oberarmes, der Arm war sofort kraftlos. F. konnte das Tier nicht mehr halten.
Der 2 Tage nach dem Unfälle zugezogene Arzt erstattete folgendes Gutachten:
„Bei der Besichtigung des rechten Oberarmes, fällt sofort auf, dass im Bereiche des zwei¬
köpfigen Beugemuskels bei gebeugtem Arm ein deutlicher Wulst ungefähr im unteren
Drittel diesem Muskels besteht. Die genaue Untersuchung ergibt, dass, ungefähr der
Mitte des Biceps entsprechend, eine deutliche Lücke in der Muskelsubstanz besteht.
Druck wird hier schmerzhaft empfunden. Die Kraft des rechten Armes ist bedeutend
herabgesetzt. Der Mann lehnt die Vereinigung der MuskeDtttcke durch Naht ab.
daraufhin Stärkeverband, später Massage und Faradisation.“
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Bei Ablauf der 13. Woche äussert sich der behandelnde Arzt dahin, dass die
Kraft des rechten Armes noch nicht ganz wiederhergestellt und der Mann noch nicht
imstande sei, schwere Lasten mit demselben zu heben. Die Erwerbsbeschränkung wird
auf 10 °/ 0 veranschlagt.
Die Berufsgenossenschaft forderte ein zweites Gutachten von ihrem Vertrauensarzt,
Kreisarzt Dr. L. ein; dieser schreibt: „F. gibt an, dass sein rechter Arm kraftlos sei,
er könne den Arm nicht hochheben, sich nicht allein an- und ausziehen. Am rechten
Oberarm in der Mitte des Biceps findet sich anstatt des natürlichen Muskelbauches eine
Lücke. Diese Trennung der Muskelmasse fällt besonders auf, wenn der Arm gebeugt
wird. Der untere Teil des Muskelbauches springt hierbei ballartig vor. Der Oberarm¬
umfang an der Stelle dieser Muskeltrennung beträgt rechts 21,0 cm, links 21,5 cm. Bei
gespanntem Oberarm ist der Umfang oberhalb der Muskeltrennung gemessen rechts
22,5 cm, links 24 cm. Der rechte Arm kann nur unter grosser Anstrengung bis zur
Schulterhöhe gehoben werden. Passiv ist im Schulter gelenk jede Bewegung in normaler
Weise auszuführen. Die Erwerbsbeschränkung beträgt 50 °/q.“
Der Fall wurde mir vorgelegt und da die vorgeschlagene Rente von 50 °/ 0 m* E.
viel zu hoch war, untersuchte ich den Mann selbst am 23. II. 1909. Der Befand war
folgender: „Typischer Abriss des äusseren Kopfes des Biceps rechts. Innerer Kopf des
Muskels vollständig erhalten und funktionsfähig. Die Muskulatur ist gut entwickelt.
Beweglichkeit der Gelenke des rechten Armes, insbesondere des Schultergclenkes normal.
In beiden Schulter gelenken deutliches Knirschen.
Es handelt sich um einen typischen Fall von Bicepsverlagerung bei Arthritis de-
formans. Es ist sehr wohl die Möglichkeit vorhanden, dass der Muskelriss schon vor
dem 22. VIII. 1908 bestanden hat. Es fällt mir besonders auf, dass der behandelnde
Arzt keine Verletzungsspuren bemerkt hat. Der Fall is aber bereits anerkannt. Den
Grad der Erwerbsbeschränkung schätze ich z. Zt. auf etw a 15—20 °/ 0 . Besserung ist zu
erwarten. Nachuntersuchung empfehle ich nach einem Jahre. Dieselbe wurde von mir
am 17. III. 1910 vorgenommen. Der Befund war unverändert, doch nahm ich eine
Besserung infolge Gewöhnung an. Meinem Vorschläge entsprechend wurde die Rente
auf 10 °/ 0 gemindert, der Verletzte war mit der Minderung einverstanden.
Verlagerung des äusseren Kopfes des Biceps rechts und beider Köpfe des
Biceps links nach unten.
Der Hilfsarbeiter W. N. aus E., 52 Jahre alt, verspürte am 4. VII. 1905 beim
Einpacken von etwa 14 kg schweren Zanellastücken plötzlich einen heftigen Schmerz im
linken Oberarm. Er arbeitete trotz der Schmerzen weiter und zog erst am folgenden
Tage den Arzt zu Rate. Dieser stellte einen Muskelriss im linken Oberarm fest, der
Arm war blutunterlaufen. N. traute indes seinem Arzte nicht und ging in die Behandlung
des Kurpfuschers W., der Wasserbäder verordnete.
Das bei Anlauf der 13. Woche nach dem Unfälle ausgestellte Gutachten des be¬
handelnden Arztes vom 3. XL 1905 lautete:
Abriss beider Köpfe des musculus biceps im oberen Drittel. Die zerrissenen
Muskelbänder sind im unteren Drittel des Oberarmes zu einem Knäuel geballt. Am
5. VII. 1905 war leicht blutige Färbung der Haut nachweisbar, später wurde die Blut¬
unterlaufung grösser, Bewegungen des linken Armes sehr erschwert. Den Grad der Er¬
werbsbeschränkung schätze ich heute auf 20 °/ 0 .
Ich bemerke noch, dass N. vor 4 Jahren beim Heben einer Achse eine Zerreissung
des Biceps am rechten Arme erlitten hat. — N. hat indes dieser Verletzung keine Be¬
deutung beigelegt, den Arzt nicht zugezogen und die Arbeit nicht ausgesetzt. — N. war
vom Unfälle unabhängig sehr abständig, er hatte eine schwere Arteriosklerose, ein
schlechtes Herz, er hatte seine Meisterstelle wegen schlechter Augen schon früher
verloren.
Die Berufsgenossenschaft lehnte den Entschädigungsanspruch ab; es habe sich nicht
um eine aussergewöhnliche Anstrengung gehandelt, es sei eine leichte Arbeit gewesen.
Die Arbeit sei auch an sich nicht geeignet gewesen, eine gesunde Armmuskulatur zur
Zerreissung zu bringen. Es liege eine Erkrankung der Armmuskulatur vor, es sei ja
auch schon vor 4 Jahren das gleiche Leiden am rechten Arme beim Heben einer Achse
aufgetreten. Das Vorkommnis sei nach der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts
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nicht ein durch die Arbeit ursächlich erzeugtes, sondern nur ein gelegentlich der Arbeit
eingetretenes Ereignis und die dabei hervorgerufene Schädigung sei als Gewerbe¬
krankheit, nicht aber als Unfall zu betrachten.
N. legte Berufung ein, er habe mit der linken Hand die schweren Zanellastücke
heben und fest zusammendrücken müssen. Bei dieser schweren Arbeit sei die Zerreissung
des Muskels eingetreten, das Leiden sei also plötzlich entstanden, von einer Gewerbe¬
krankheit könne keine Rede sein.
Das Schiedsgericht verurteilte die Berufsgenossenschaft entsprechend dem Gutachten
des behandelnden Arztes zur Zahlung einer Rente von 20 °/ 0 . In der Begründung heisst
es u. a.: Ein Betriebsunfall liegt zweifellos vor. Der Muskelriss ist bei einer durch die
Betriebsanspannung bedingten Arbeit der Muskulatur unvermutet eingetreten, seine Ent¬
stehung fällt in den kurzen, zeitlich genau zu begrenzenden Zeitraum, in welchem N.
den plötzlichen Schmerz empfand. Eine
allmähliche Entstehung ist wie die Blut¬
unterlaufungsstelle am Oberarm be¬
weist, mit Sicherheit ausgeschlossen,
wenn andererseits auch zugegeben werden
muss, dass die Muskulatur des Klägers
eine besondere Disposition zum Ein-
reissen besitzt.
Die Berufsgenossenschaft legte Re¬
kurs ein und führte zur Begründung
desselben an, dass es sich im vorliegen¬
den Fall um eine bei der gewöhnlichen
Arbeit ohne Hinzutreten eines beson¬
deren Ereignisses erfolgte Körper¬
schädigung handele, die als eine Er¬
krankung, nicht aber als ein Betriebs¬
unfall im Sinne des Gesetzes anzusehen
sei. Die Begründung des Schiedsge¬
richtsurteils sei nicht richtig, mit dieser
Begründung könne jede bei der
Arbeit sich durch Schmerzen bemerk¬
bar machende Krankheit zu einem
Betriebsunfälle gemacht werden. Auch
der Verletzte legte Rekurs ein, er
könne keine nennenswerten Arbeiten
mehr verrichten, er beanspruche daher
die Vollrente.
Das Reichsversicherungsamt for¬
derte hierauf ein Obergutachten von Oberarzt Dr. S. in D. ein, der folgendes ausführte:
„Am linken Oberarm, etwa in der Mitte, tiefe Einkerbung beider Muskelbäuche
des Biceps. Beide sind vollständig durchtrennt, der äussere unterhalb der Mitte, der
innere in der Mitte. Am rechten Arme besteht derselbe Befund, angeblich vor 4 Jahren
durch Heben entstanden. Bezüglich des linken Armes handelt es sich um einen Be¬
triebsunfall. das beweisen die Aussagen der Zeugen und des behandelnden Arztes. Eine
solche Zerreissung tritt niemals allmählich ein, sondern immer plötzlich; Muskelerkrankungen
führen wohl zu Abmagerungen und teilweisem Schwund, jedoch nicht zu Zerreissungen.
Die Anstrengung ist schon deshalb für den linken Arm eine grosse gewesen, weil N.
wegen des Leidens am rechten Arm diesen nur sehr mangelhaft gebrauchen konnte und
deshalb vorwiegend auf den linken Arm angewiesen war, sodass es sehr leicht zu einer
Überanstrengung kommen konnte. Auch erfordert das Packen eine so komplizierte
Muskeltätigkeit, dass es unmöglich ist zu sagen, dass dabei der Biceps nicht angestrengt
wird. Es liegen unbedingt Unfallfolgen vor. Die Erwerbsunfähigkeit schätze ich auf
50 %. Ich würde sie nicht so hoch bewerten, wenn N. im Besitze eines normalen
rechten Armes gewesen wäre. Das bestehende Leiden am rechten Oberarme hat eine
wesentliche Einbusse der allgemeinen Erwerbsfähigkeit nicht zur Folge gehabt, da durch
Fig. 5a.
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vermehrte Anstrengung des linken Armes der Ausfall ausgeglichen werden konnte. Die
50 °/ 0 sind demnach insgesamt auf Rechnung des Unfalles vom 4. VII. 1905 zu setzen.“
Durch Entscheidung des Reichsversicherungsamts vom 16. VIII. 1906 wurde die
Berufsgenossenschaft zur Anerkennung eines Unfalles und Zahlung einer Rente von 50 %
verurteilt. In der Begründung heisst es:
„Durch die Vernehmung der Mitarbeiter des Klägers vor dem Schiedsgericht in Ver¬
bindung mit dem Gutachten des Dr. S. in D. hat das Reichsversicherungsamt die Über¬
zeugung gewonnen, dass die Muskelzerreissung am linken Oberarm durch einen Betriebs¬
unfall herbeigeführt worden ist. Das Packen von Zanellastücken in Säcke erfordert an
und für sich schon eine starke Muskeltätigkeit, für den Kläger aber eine bedeutende; die
Arbeit war mit Rücksicht auf die nicht normale Beschaffenheit des rechten Armes eine
Anstrengung, die das betriebsübliche Maß überstieg. Dem Schiedsgericht ist darin bei¬
zutreten, dass die bei dem Kläger anschei¬
nend bestehende Disposition zum Einreissen
der Muskeln seinen Ansprüchen nicht ent¬
gegensteht. Es genügt, wenn die Betriebs-
Fig. 5 b.
tätigkeit als eine mitwirkende Ursache der Verletzung ins Gewicht falle. Das ist hier der
Fall gewesen, insofern die Arbeit eine das betriebsübliche Maß übersteigende Anstrengung
erforderte. Dass es sich dabei um ein plötzlich, zeitlich bestimmbares, kurz begrenztes
Ereignis gehandelt hat, unterliegt keinem Zweifel. Hinsichtlich des Grades der Erwerbs¬
beschränkung ist dem Gutachten des Dr. S. in D. ebenfalls beizutreten und die Rente
von 50 °/ 0 als ausreichend zu betrachten. Das Leiden macht sich durch die von früher-
her bestehende Behinderung des anderen Armes wesentlich fühlbarer. Kläger ist aber im
Gebrauche seiner übrigen Glieder und auch bei leichteren Arbeiten im Gebrauche der
Arme nicht geschädigt.“
N. hatte seiner Rekursschrift ein ärztliches Gutachten beigefügt, das ihn als voll
erwerbsunfähig schilderte. In diesem Gutachten wurde ausgeführt:
„Die angestellten Kraftproben haben gezeigt, dass N. nicht imstande ist, mit dem
linken Arm ein Gewicht von 2 kg bis zur Schulter zu heben, selbst ein Gewicht von
1 kg vermag derselbe nur mit der allergrössten Kraftanstrengung bis zu 2 / 3 Schulterhöhe
zu heben. Wird der Arm bis zur Sehulterhöhe ohne irgend welche Belastung gehoben,
so vermag ein leichter Druck des Fingers den Arm zum Sinken zu bringen. Diese
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grosse Schwäche des Armes ist bei der Beschäftigung des N., welche hauptsächlich im
Heben und Tragen von Lasten besteht, dem Verlust des ganzen Armes fast gleich zu er¬
achten. Die bestehende völlige Erwerbsunfähigkeit des N. begründet sich ausserdem noch
darauf, dass vor etwa 4 Jahren eine Zerreissung des Biceps am rechten Arme statt¬
gefunden hat und dass der Untersuchte infolgedessen ausser Stande ist, mit dem rechten
Arme ein Gewicht von 2 kg bis zur Schulterhöhe zu heben. N. vermag mit beiden
Armen einen mittelschweren Stuhl nicht bis zur halben Brusthöhe zu heben. Die An¬
gaben des Verletzten, dass er keine Arbeiten mehr verrichten könne, scheinen glaub¬
würdig; N. ist als Ganzinvalide anzusehen.“
Ich untersuchte den N. am 25. II. 1907. Die beiden Photogramme zeigen deutlich
den beiderseitigen Abriss des Biceps. Sämtliche Gelenke, insbesondere die Schultergelenke,
waren frei beweglich, zeigten aber starke Gelenkgeräusche. Bei der Prüfung der groben
Kraft übertrieb der Mann in dreister Weise. Da er vom Unfälle unabhängig schwer
erkrankt, war, riet ich der Berufsgenossenschaft die Rente zu belassen, es sei ja auch
eine wesentliche Besserung nicht nachzuweisen.
N. starb am 14. V. 1908. Nach dem Unfälle vom 4. VII. 1905 hatte er überhaupt
nicht mehr gearbeitet. Meiner Meinung nach sind beide Bicepsverlagerungen durch
Arthritis deformans entstanden.
Der Ackerer J. Sch. aus F., 69 Jahre alt, wurde am 16. III. 1910 wegen eines
im Jahre 1907 erlittenen Betriebsunfalles (Bruch des rechten Unterschenkels) von mir
nachuntersucht. Ausser den Unfallfolgen bestand beiderseits ein Abriss des äusseren
Kopfes des Biceps. In beiden Schultergelenken bestand deutliche Arthritis deformans.
Dem Sch. waren die Veränderungen nicht bekannt, sie schädigten auch die Gebrauchs¬
fähigkeit der Arme in keiner Weise. Auf dem beigegebenen Photogramm sind die Muskel¬
veränderungen sehr deutlich zu erkennen.
Verlagerung des äusseren Kopfes des Biceps beiderseits.
Der 1845 geborene Tagelöhner P. F. aus G. erlitt am 3. VII. 1893 beim Auf laden
von Lohbürden auf einen Wagen durch Herabfallen eines Teiles der aufgeladenen Bürden
eine Quetschung der Halswirbelsäule, der rechten Brustseite, des Magens und des Unter¬
leibes. Bei der von mir im Jahre 1908 vorgenommenen Nachuntersuchung stellte ich
eine Verlagerung des äusseren Kopfes beider Bicepsmuskeln fest. In den vielen Gutachten,
welche in der Zwischenzeit ausgestellt waren, war hiervon nichts erwähnt. Die beider¬
seitige Muskelverlagerung war offenbar nach der letzten von Prof. S. und Oberarzt Dr. P.
in B. im Jahre 1901 vorgenoramenen Untersuchung und Beobachtung entstanden, denn in
dem ausführlichen Gutachten war der Zustand beider Arme als normal geschildert, mit
genauer Angabe der Umpfangsmaße beiderseits. An den Vorderarmen stimmen die
Maße noch jetzt, in der Oberarmmitte sind sie jetzt wegen der Bicepsdislokationen er¬
heblich geringer. P. konnte über die Entstehung der Muskelverlagerungen keine Angaben
machen. Er war durch dieselben in keiner Weise geschädigt.
Nach meiner Ansicht sind die Veränderungen an der Beugemuskulatur der Ober¬
arme rein spontan durch Arthritis deformans beider Schultergelenke entstanden. Beide
Gelenke wiesen ganz erhebliche krankhafte Knochenveränderungen auf.
Höchst interessant und beweisend für die Entstehung der sogenannten Bi-
cepsrisse durch Arthritis deformans ist folgender Fall:
Der 1858 geborene Gasstocher F. N. aus D. erlitt am 23. X. 1906 eine Gas¬
vergiftung. Den Mann untersuchte ich zuerst für die Berufsgenossenschaft am 29. IV. 1907.
Ich fand ein deutliches Knirschen in beiden Schultergelenken. Die zweite Untersuchung
erfolgte am 20. IX. 1907. Es war jetzt ein Abriss des äusseren Kopfes des linken
Biceps vorhanden. Der Mann wusste von dem Bicepsriss nicht das geringste. Beide
Schultergelenke waren frei beweglich, man fühlte aber starkes Knirschen in denselben.
Eine Neuuntersuchung am 21. II. 1908 ergab denselben Befund; das gleiche war
der Fall bei der Untersuchung am 27. XI. 1908 und am 15. VI. 1909.
Bei einer Nachuntersuchung am 24. VIII. 1910 fand sich nun auch ein typischer
rechtsseitiger Bicepsriss. Auch diese Veränderung war entstanden, ohne dass N. die ge¬
ringste Ahnung davon hatte.
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Der Sitz des sogenannten typischen Bicepsrisses liegt zumeist im Bereiche der
hangen Sehne des äusseren Kopfes des Biceps und zwar in ihrem Schultergelenkteil. Der
Muskelbauch rutscht dann mit dem Sehnenende nach unten. So war es auch in dem
einzigen von mir untersuchten, operierten Fall, den ich in der Krankengeschichte unter
Nr. I angeführt habe.
Es gibt aber doch auch Risse in der Muskulatur des Biceps selbst und zwar sitzen
dieselben meist in der Mitte, seltener im oberen resp. unteren Drittel desselben. Zwei
derartige Fälle hat Herr Geheimrat Witzei, wie er mir auf Befragen mitteilte, operiert.
Es handelte sich zweifellos um traumatische Bicepsrisse, es waren jüngere Leute,
der Riss sass in der Mitte des äusseren Muskelbauches. Bei einer grossen Anzahl sehr
beschäftigter Chirurgen habe ich mich ausser-
Fig. 7 a.
Fig. 7 b.
Weiter gibt es aber auch sogenannte Bicepsrisse am Übergang der langen Biceps-
% sehne in den Muskel, der Muskel erscheint dann wie von der Sehne abgeschabt.
Auch kann der Muskel an der unteren Sehne abreissen. In einzelnen Fällen sieht
man sogar beide Köpfe abgerissen und nach oben verlagert. Fall 9.
Sehr interessant sind ferner die Fälle, in denen der Ansatz des Muskels am
Speichenhöcker ab- resp. eingerissen ist. Über mehrere derartige Fälle habe ich be¬
richtet. Deutlich konnte man die Verdickung am Speichenansatz fühlen und auch genau
auf dem Röntgenbilde sehen. Durch die Verdickung war die Einwärtsdrehung des Vorder¬
armes erheblich behindert. Arthritische Prozesse habe ich hier nicht feststellen können.
Nach meinen Erfahrungen werden sehr viele Bicepsrisse von den Ärzten glatt
übersehen. Ich kann dafür zahlreiche Beispiele beibringen. In einem Untersuchungs¬
termine, den ich für die Landes-Versicherungsanstalt Rheinprovinz abhielt, fand ich allein
4 doppelseitige Bicepsrisse, die der mituntersuchende erfahrene Vertrauensarzt nicht
bemerkt hatte. In einem anderen Fall sah ich einen Bicepsriss bei einem älteren Ver¬
letzten. Ich liess von dem mituntersuchenden Bezirksarzte die Umfangmaße der Arme
nehmen. Er merkte nichts von dem Bicepsriss. Ich liess den Mann sich anziehen und
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abtreten. Ich fragte nun den Arzt, ob er den Bicepsriss nicht bemerkt habe. Er bestritt
mir dann direkt, dass der Verletzte einen Bicepsriss habe, er wäre sonst von ihm bemerkt
worden. Ich liess dann den Mann sich wieder ausziehen und jetzt erst sah der Arzt den
Bicepsriss. Ein alter sehr erfahrener Kreisarzt, den ich auf mehrere Bicepsrisse auf¬
merksam machte, die sich zufällig in einem Untersuchungstermine fanden, gab mir an,
dass er schon früher derartige Formabweichungen am Oberarme gemerkt, sie aber nicht
richtig gedeutet habe. Besonders bei beleibten Leuten und speziell bei Frauen ist der
Bicepsriss nur sehr schwer festzustellen. Hier ist schon ein sehr geübter Blick erforderlich,
um sofort die sichere Diagnose zu linden. Es kann also auch nicht wunderneümen,
dass in einer Reihe von Fällen alte Bicepsrisse zu Unrecht als Unfallfolge bezeichnet und
zur Entschädigung gebracht wurden und werden. Einzelne derartige Fälle sind mir be¬
kannt. Es handelt sich meist um geringfügige Unfälle, bei denen die Schulter- resp. die
Oberarmgegend gequetscht war; die Leute kommen zum Arzte, dieser sieht den Bicepsriss
und führt ihn nun ohne jede weitere Überlegung auf den Unfall zurück, er denkt gar
nicht daran, dass der Riss alt sein kann. Der Arzt muss bei jedem sogenannten Bicepsriss
unbedingt darauf achten, ob Spuren einer frischen Verletzung, insbesondere Blutunter¬
laufung, Schwellung, starke Schmerzhaftigkeit usw. vorhanden sind. Er muss auch wissen,
dass der Bicepsriss gewöhnlich Folge einer Erkrankung des Schultergelenkes, der Arthritis
deformans ist. Er hat also daraufhin zu untersuchen.
Jedem zu spät angemeldeten Falle und jedem Bicepsriss, der bei der gewöhnlichen
Arbeit entstanden ist, muss er mit grosser Vorsicht hinsichtlich der traumatischen Ent¬
stehung gegenüberstehen.
Hinsichtlich der Behandlung lehrt die Erfahrung, dass der Arzt am besten handelt,
wenn er den Verletzten möglichst früh an die Arbeit schickt. Alle diejenigen Fälle, in
denen kein Arzt zugezogen worden ist, sind in kurzer Zeit mit gutem funktionellem Er¬
gebnis ausgeheilt. Die Fälle dagegen, die in ärztliche — speziell chirurgische —
Behandlung gekommen sind, haben sich meistens recht lange hingezogen und das Heil¬
ergebnis war weniger günstig. Es wurden in der Regel für längere Zeit fixierende Ver¬
bände, in einem Falle sogar viele Wochen lang ein Gypsvcrband angelegt. Schliesslich
musste dann eine raedico-mechanische Behandlung von monatelanger Dauer, weniger um
die Folgen der Verletzung, als um die Folgen der Behandlung auszugleichen, eingeleitet
werden. Kommt ein Verletzter mit einem frischen Bicepsriss zum Arzte, so soll dieser
etwa für eine Woche lang das Arbeiten untersagen. Er lässt den Arm vielleicht in den
ersten Tagen in einer Mitelia tragen, wendet aber sofort kunstgerechte Massage zur Be¬
seitigung des Blutergusses an. Nach 8 Tagen ist dann die Aufnahme leichterer Arbeit
wieder möglich. Von der Operation des Bicepsrisses muss ich abraten, sie wird nur in
seltenen Fällen zu einem vollen Erfolg führen. Sie ist auch technisch recht schwierig.
Der Verletzte ist, wenn er möglichst früh wieder an die Arbeit kommt, bei Ablauf der
13. Woche nicht mehr erheblich geschädigt, in der Regel genügt eine Rente von etwa
20 °/ 0 , nach % Jahr etwa 10%, nach 1 Jahr wird die volle Erwerbsfähigkeit wieder
hergestellt sein.
Sieht man die Schätzung der Begutachtung von Bicepsrissen an, so muss man sich
über die ausserordentliche Höhe der gewährten Renten wundern. So kenne ich Fälle,
in denen jahrelang Renten von 50, 40, 83% % usw. gewährt worden sind. Ich bin
auch überzeugt, dass eine ganze Reihe von Bicepsrissen mit hohen dauernden Renten
laufen. Die hohe Schätzung erklärt sich aus dem Umstande, dass die meisten Ärzte nur
selten den Bicepsriss sehen bzw. erkennen. Sie überschätzen ihn darum in seinen Wirkungen
auf die Gebrauchsfähigkeit des Armes ganz erheblich.
Es ist doch immer zu bedenken, dass der betroffene Muskel noch zum Teil funktions¬
fähig ist und dass andere Muskeln für ihn eintreten können. Selbst der doppelseitige
Bicepsriss braucht wie zahlreiche von mir beobachtete Fälle beweisen, die Erwerbs¬
fähigkeit nicht zu beeinträchtigen. Ganz merkwürdig mutet daher den erfahrenen
Arzt z. B. der Fall an, in dem ein Mann, der schon früher einen Bicepsriss erlitten
hatte, sich nunmehr bei der gewöhnlichen Arbeit noch einen Bicepsriss am anderen
Anne zuzieht, mit 50 % entschädigt wird, weil jetzt eben beide Arme in ganz erheblicher
Weise in ihrer Gebrauchsfähigheit beeinträchtigt seien. Die Berufsgenossenschaft ist von
diesem Falle überhaupt nicht mehr heruntergekommen, weil es sich um einen älteren, ab-
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ständigen Mann handelte, der sich nun mit seinen 50 °/ 0 zur Ruhe setzte. Der Fall hätte
aber überhaupt nicht anerkannt werden dürfen, denn der 2. Bicepsriss war ebensowenig
wie der erste Folge eines Unfalles, sondern Folge einer schweren Arthritis deformans in
den Schultergelenken. Da der erstbehaudelnde Arzt, der auch später für die spätere
Begutachtung zugezogen wurde, der chirugische Oberarzt eines grösseren Krankenhauses
war, wurde die Begutachtung trotz des energischen Protestes der Berufsgenossenschaft
auch von den Instanzen für richtig erklärt.
Das Reichs-Versicherungsamt hat, das ist noch nicht genügend bekannt, in wieder¬
holten Entscheidungen, auch bei Qualitätsarbeitern, z. B. auch bei Tafelglasbläsern, nach
eingetretener Gewöhnung das Vorliegen von wesentlichen Unfallfolgen beim Bicepsriss
nicht mehr für gegeben erblickt und die Leute abgewiesen. Die Lohnauskünfte lehren
denn auch, dass die Leute den betroffenen Arm wieder zu den schwersten Arbeiten ge¬
brauchen können und dass sie später praktisch in keiner Weise geschädigt sind.
Über Arthritis deformans coxae.
Von G. Ledderhose, Strassburg.
Die klinische Bedeutung der deformierenden Arthritis des Hüftge¬
lenks ist wohl hauptsächlich deshalb so lange Zeit nicht entsprechend gewürdigt
worden, weil man sich die Vorstellung von dieser Erkrankung vorwiegend nach
den Präparaten der anatomischen Sammlungen und deren Abbildungen konstruierte.
Diese betrafen aber gewöhnlich Fälle, wo Gelenkkopf und Hals weitgehend zerstört
waren, wo sich an den Rändern ihres Restes mächtige pilzartige Wucherungen
gebildet hatten, und wo auch Pfanne und Gelenkkapsel hochgradige Verände¬
rungen zeigten. Wollten wir auf solche Krankheitsbilder warten, so würden wir
nur selten in die Lage kommen, die Arthritis deformans coxae zu diagnostizieren.
Es war wiederum, wie in so manchen anderen Fällen, die soziale Medizin,
die uns die grosse Häufigkeit und Wichtigkeit des Leidens erkennen liess. So
ist denn im letzten Dezennium eine Reihe von Arbeiten über dieses Thema er¬
schienen, die einen grossen Fortschritt für unsere Erkenntnis bedeuten. Da
jedoch davon bisher nur sehr wenig in die Praxis der Unfall- und Invaliditäts¬
versicherung eingedrungen ist, halte ich es für angezeigt, nachstehend über
meine eigenen, z. T. von anderen Voraussetzungen ausgegangenen und z. T.
abweichenden Erfahrungen zu berichten.
Die alte Einteilung der chronischen, nicht tuberkulösen Gelenkerkrankungen
in solche, die ihren Anfang vom Knorpel und solche, die ihren Anfang
von der Kapsel nehmen, lässt sich, auch heute wenigstens im allgemeinen
noch aufrecht erhalten. Hoffa und Wollenberg kommen auf Grund ihrer
eingehenden röntgenologischen und anatomischen Studien zur Gegenüberstellung
von Arthritis deformans einerseits undprimärer chronischer progressiver
Polyarthritis sowie sekundär chronischem Gelenkrheumatismus
anderseits. Während bei den letzten beiden Erkrankungen die Veränderungen
wesentlich die Gelenkkapsel betreffen und histologisch den Bildern entsprechen,
wie sie im allgemeinen bei der infektiösen Arthritis gefunden werden, stehen
bei der Arthritis deformans die Auffaserung des Knorpels mit ausge¬
dehnter Proliferation der Knorpelzellen bei nur geringen Verände¬
rungen an der Gelenkkapsel im Vordergrund. So ist es wenigstens in den
frühen Stadien. Haben erst stärkere Knorpeldefekte und Umgestaltungen der
Knochen stattgefunden, dann beobachten wir auch bei der deformierenden
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Erkrankung starke Wucherung der Kapselzotten, eventuell Einlagerung von
knöchernen Platten.
Wir können die Arthritis deformans definieren als eine zwar zunächst
monoartikulär auftretende, häufig aber weitere Gelenke befallende Er¬
krankung, die unmerklich zu beginnen pflegt, zu Schmerzen und Funktions¬
störung Veranlassung gibt und überwiegend oft zu Versteifung der ergriffenen
Gelenke, wenn auch nur ganz ausnahmsweise zu echter, knöcherner Ankylose,
führt. Sie entsteht am häufigsten erst nach dem mittleren Lebensalter; auch das
sog. Malum coxae senile muss ihr zugerechnet werden.
Von den Eigenschaften der Arthritis deformans coxae interessiert uns zu¬
nächst ihre Häufigkeit. Stempel hat diese betont und hat 58 Beobachtungen
mitgeteilt, bei denen das Leiden, mit Ausnahme von 2 Fällen zur Bewilligung der
gesetzlichen Invalidenrente führte. Er bezeichnet es als eine ausgesprochene Be¬
rufskrankheit besonders der landwirtschaftlichen Bevölkerung — 49 seiner
Patienten waren Landwirte. Wenn er übrigens das Malum coxae senile von der
Arthritis deformans getrennt wissen will, so kann man ihm, wie soeben betont
wurde, nicht folgen. Auch Hoffa, Thiem u. A. heben die Häufigkeit der deformie¬
renden Coxitis hervor. Ich gehe in dieser Hinsicht auf Grund meiner Erfahrungen
noch weiter und glaube, dass sich das Leiden bei Arbeitern aller Berufs¬
arten im mittleren und höheren Lebensalter an Häufigkeit mit der Arteriosklerose
oder dem Emphysem wohl messen kann und dass es als ein charakteristisches
Symptom der körperlichen Verbrauchtheit anzusehen ist, wie sie uns
ganz besonders bei den Bewerbern um die Invalidenrente entgegentritt. Des¬
halb sollte in keinem ärztlichen Allgemeinstatus bei älteren Personen der
Befund an den Hüftgelenken, wie übrigens auch an den übrigen grossen Ge¬
lenken und an der Wirbelsäule, fehlen. Wir können sagen, die deformierende
Arthritis des Hüftgelenks ist eine der häufigsten und wichtigsten
Gewerbe- bezw. Berufs- und Alterserkrankungen.
Die Aetiologie der Arthritis deformans hat noch viel rätselhaftes. Am
wahrscheinlichsten ist es wohl, dass es sich um eine tropho-neurotische
Störung (Hoffa), überwiegend häufig senilen Charakters, handelt, die durch
statische Gelenkstörungen, häufige mechanische Einwirkungen und wohl auch
gelegentlich einmalige Traumen zur Entwicklung kommt Vielleicht ist ihre
letzte Ursache in einem toxischen Moment zu suchen. Wollenberg vertritt
die Theorie der vaskulären Entstehung auf Grund isolierter Sklerosen der
die Gelenke versorgenden Gefäße, besonders der epiphysären Knochengefäße.
Er glaubt, dass länger anhaltende lokale Missverhältnisse zwischen arterieller
Blutzufuhr und venösem Abfluss die verschiedenen regressiven und progressiven
Erscheinungen auslösen, welche das Bild der Arthritis deformans charakterisieren.
Wieweit speziell für das Hüftgelenk die Auffassung Preisers berechtigt ist.
wonach infolge pathologischer Gelenkflächeninkongruenz dauernd ein
Teil der Knorpelfläche des Schenkelkopfs ausser Artikulation kommen, deshalb
atrophieren und sich weiter im Sinne der Arthritis deformans verändern soll,
möge dahingestellt bleiben. Für die Unfallchirurgie hat die Frage besondere
Bedeutung, welche Rolle das Trauma in der Aetiologie der Krankheit spielt.
Wollenberg hält das Trauma, oder vielmehr „die durch dasselbe gesetzte Er¬
nährungsstörung der Gelenke“, für einen der wichtigsten Faktoren in der Aetio¬
logie der Arthritis deformans. Die grosse Mehrzahl seiner Fälle wies ursächliche
Verletzungen in der Anamnese auf. Bei 30 von Preiser gesammelten Fällen
wurde dagegen nur zweimal Trauma als Ursache angegeben. Hoffa sagt, dass
die juvenile Form der Hüftarthritis nur auf traumatischem Wege zustande
komme, die senile gelegentlich. König hat nie eine einfache Kontusion zur
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Arthritis deform ans coxae führen gesehen; stets war bei traumatischer Ent¬
stehung die Mechanik des Gelenks geschädigt, etwa durch schief geheilten Bruch
der überknorpelten Fläche oder durch dislocierten Schenkelhalsbruch. Am
weitesten geht Stempel in der Zulassung des Traumas als ätiologisches Moment
der deformierenden Hüftarthritis. Nach ihm können intensive wie auch geringe
Unfälle die Entstehung des Leidens bedingen oder dasselbe bedeutend ver¬
schlimmern. Auch Fall auf die Füsse und selbst Erschütterungen des ganzen
Körpers, die nicht speziell die Hüfte betreffen, werden als Ursache angesprochen.
Ich glaube nicht, dass man die nach Gelenkfrakturen häufig einsetzenden
Veränderungen ohne weiteres der spontan entstehenden Arthritis deformans
gleichstellen darf. Wohl kann es geschehen, dass bei Vorhandensein der hypo¬
thetischen Vorbedingungen für die Auffaserung und Zerstörung der Gelenkknorpel
eine ernstere Verletzung die Entwicklung der Arthritis deformans auslöst, aber
in der Mehrzahl der Fälle dürften, zumal bei jugendlichen Individuen, die den
ungünstig geheilten Gelenkfrakturen folgenden Veränderungen das Bild krank¬
hafter Abnutzung und Reizung darbieten ohne die für die eigentliche
deformierende Arthritis charakteristische Kombination von Defekt und Neubildung
und ohne die ihr gewöhnlich eigentümliche Progredienz. In den Anfangsstadien
sollte sich, wie ich glaube, die einfache traumatische Arthritis von der primär
deformierenden Erkrankung anatomisch unterscheiden lassen; sind aber einmal
auf die eine oder die andere Weise die Knorpel zerstört, dann ist die Abschlei¬
fung der entblößten Knochen ein im wesentlichen mechanischer Prozess, der bei
beiden Arten der Erkrankung zu wenigstens klinisch ähnlichen oder überein¬
stimmenden Bildern führen kann.
Bezüglich der unfallweisen Entstehung der echten Arthritis defor¬
mans coxae nehmeich einen von mehreren der zitierten Autoren abweichenden
Standpunkt ein. Ich habe, wie König, noch keinen Fall beobachtet, bei dem in
überzeugender Weise eine Kontusion oder Distorsion, also ein Trauma, welches
nicht zur Verletzung der Knochen geführt hatte, als Ursache der deformierenden
Arthritis des Hüftgelenks hätte angesprochen werden können. Wenn das Leiden
etwa auf einen Fall zurückgeführt wurde, der Betreffende aber noch längere
Zeit ohne nachweisbare Störung weitergearbeitet hatte, so habe ich stets erklärt,
dass wegen der an sich nicht sehr wahrscheinlichen unfallweisen Entstehung
der Arthritis deformans bei einer solchen Annahme doch wenigstens ein Trauma
nachgewiesen sein müsste, das Fortsetzung schwerer Arbeitsleistung nicht zuliess.
In anderen Fällen waren die Veränderungen am erkrankten Hüftgelenk für die
Kürze der seit dem Unfall verflossenen Zeit viel zu weit vorgeschritten; in
weiteren Fällen sprach die gleich intensiv in beiden Hüftgelenken ausgesprochene
Erkrankung gegen die traumatische Aetiologie des Leidens auf einer Seite.
Dagegen war ich häufiger in der Lage, mich für die Anerkennung von
Rentenansprüchen erklären zu können, wenn offenbar durch einen Unfall, wie
etwa Sturz aus der Höhe mit multiplen Kontusionen ohne Knochenverletzung,
die bis dahin latent gebliebene Arthritis coxae manifest und zu einem
ernsten Arbeitshindernis geworden war. Auch ohne dass man eine plötz¬
liche wesentliche Steigerung des krankhaften Prozesses anzunehmen braucht,
ist die Auffassung wissenschaftlich wohl begründet, dass bei einem so schleichend
und langsam sich entwickelnden Leiden, wie es die Arthritis deformans coxae
darstellt, während regelmäßiger, gewohnter Arbeitsleistung lange Zeit vollkommene
Anpassung und ein Gleichgewichtszustand bestehen bleiben, die durch einen
Unfall und die mit ihm verbundene Änderung der Lebensweise (Bettruhe) und
der Beschäftigung gestört oder aufgehoben werden können. Dieselbe Annahme
müssen wir ja auch häufig genug in Fällen machen, wo chronisch-entzündliche
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Prozesse in den Schalter-, Wirbelsäulen- oder Kniegelenken bestanden und erst
durch einen Unfall zu einem ernsten Arbeitshindernis wurden.
Alle Beobachter stimmen darin überein, dass die Arthritis deformans coxae
längere Zeit ganz latent verlaufen kann, dass sie jedenfalls in den Anfangs¬
stadien meist nur geringe Erscheinungen macht. Diese können sein: Müdigkeits¬
gefühl beim Stehen und Gehen, Schwerbeweglichkeit des erkrankten Beins nach
dem Liegen oder Sitzen, die anfangs durch Gehen bald ausgeglichen wird. Dann
fällt es dem Patienten vielleicht auf, dass er das kranke Bein im Sitzen nicht mehr
so weit wie früher über das gesunde schlagen kann, besonders auch dabei den
Unterschenkel nicht mehr horizontal auf das gesunde Knie aufzulegen vermag.
Allmählich nimmt die Bewegungshemmung zu: das Bücken wird schwieriger,
ebenso das An- und Ausziehen von Schuhen und Strümpfen, es wird gehinkt.
Der weitere Zustand ist abhängig von dem Grad der Gelenkversteifung, von der
Stellung des Gelenks, von der Beweglichkeit der Wirbelsäule und endlich von
der Intensität der Schmerzen. Was diese angeht, so sind sie selten anfangs im
Hüftgelenk selbst lokalisiert, vielmehr pflegen sie in den Bahnen der verschie¬
denen Beinnerven auszustrahlen und am Oberschenkel, im Knie, am Unterschenkel
oder in der Knöchelgegend empfunden zu werden. Hecht häufig imponiert so
die deformierende Arthritis des Hüftgelenks eine geraume Zeit lang als Ischias,
worauf Hoffa, Stempel, Bruce u. A. aufmerksam gemacht haben. Auch können
die Schmerzen so hartnäckig auf das Kniegelenk beschränkt bleiben, dass sowohl
der Patient als die untersuchenden Ärzte dieses als erkrankt ansehen. Ein
regelmäßiges, verschieden stark ausgeprägtes Symptom ist ferner die Atro¬
phie der Gesäss- und Oberschenkelmuskulatur. In späteren Stadien der Er¬
krankung kommen dann Gelenkkrepitation, pathologische Stellungen und Bein¬
verkürzung zur Ausbildung.
Wenn die Diagnose der Arthritis deformans coxae in den ersten Stadien,
man kann wohl sagen, nur ausnahmsweise gestellt wird, so liegt das einmal an
dem äusserst schleichenden, anfangs oft ganz latenten Verlauf des Leidens und
ferner daran, dass die ersten krankhaften Erscheinungen nicht deutlich auf das
Hüftgelenk hinzuweisen pflegen. Es kommt also darauf an, sobald Beschwer¬
den auftreten, die an die Initialsymptome der deformierenden Coxitis erinnern,
die Hüftgelenke genau zu untersuchen, und bei Feststellung des allgemeinen
körperlichen Zustandes älterer Personen — prinzipiell bei der Untersuchung der
Bewerber um die Invalidenrente — die Hüftgelenke zu berücksichtigen. Hoffa
hat empfohlen, bei Verdacht auf Arthritis deformans coxae die betr. Personen
entkleidet mit gespreizten Beinen vor sich hintreten zu-lassen; es soll dann eine
Beschränkung der Abduktion in dem erkrankten Hüftgelenk zutage treten. Nach
meiner Erfahrung ist die Beschränkung der Innendrehung das erste und
in den frühesten Stadien der Erkrankung am sichersten nachweisbare Sym¬
ptom. Man muss es am horizontal liegenden Patienten und am ge¬
streckten Bein feststellen. Denn wenn man, wie es oft geschieht, auf die
Drehfähigkeit des Hüftgelenks am in Hüfte und Knie gebeugten Bein unter¬
sucht, so ist es viel schwieriger, den reflektorischen oder aktiven Muskelwider¬
stand auszuschliessen und geringe Abweichungen von der Norm zu erkennen.
Man rollt zuerst das auf der Unterlage liegen bleibende gesunde Bein nach
aussen und innen und geht dann zu dem kranken Bein über. An der Exkursion,
welche dabei die Patella macht, wird festgestellt, ob eine Hemmung oder Be¬
schränkung der Innenrotation besteht. Werden wegen Schmerzhaftigkeit dieser
Bewegungen die Muskeln kontrahiert, so bedarf es zuweilen einer längeren
Prüfung, bis man diese Hemmung ausgeschaltet hat. Dass bei Genu valgum und
Pes valgus die Innendrehung der Hüftgelenke beschränkt zu sein pflegt, ist bei
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der Untersuchung im Auge zu behalten. König hat über interessante Beob¬
achtungen berichtet, bei denen das Reiten im Schritt Schmerzen auslöste, die
z. T. dem Verlauf des Ischiadicus entsprachen, während das Trapp- und Galopp¬
reiten ohne Beschwerden von statten gingen. Bei freier Beweglichkeit des Hüft¬
gelenks und beim Fehlen von Muskelatrophie liessen sich im Röntgenbild
Wucherungen an Kopf und Pfanne sowie auch Abflachung des Gelenkkopfs in
seinem äusseren Gebiet — also Zeichen beginnender Arthritis deformans —
nachweisen. König glaubt, dass beim Schrittreiten die Hüftgelenke nicht durch
Muskelanspannung fixiert seien, dass deshalb wackelnde Bewegungen in ihnen
zustande kämen, die Schmerzen auslösen. Über ausgebildete Beschränkung der
Rotation, der Abduktion und Adduktion sowie der Flexion und Extension, wie
sie in verschiedener Intensität bei der deformierenden Arthritis des Hüftgelenks
sich auszubilden pflegen, kann man sich unschwer orientieren.
Was die Prüfung auf bei Arthritis coxae vorhandene Schmerzen angeht,
so handelt es sich in erster Linie um die Unterscheidung von primärer
oder sonstwie bedingter Ischias. In der Tat besteht hier eine besondere
Schwierigkeit, wie die oben zitierten Autoren bereits betont haben. Unter den
58 von Stempel gesammelten Beobachtungen war 17 mal irrtümlich die Dia¬
gnose auf Ischias gestellt worden. Ich bin jedoch nicht der Ansicht, dass eine
Verwechslung von Ischias mit Arthritis deformans coxae nur „nach durchaus
oberflächlicher und flüchtiger Untersuchung“ möglich sei. Ich habe mich seit
langer Zeit daran gewöhnt, die im Verlauf des Ischiadicus auftretenden Schmer¬
zen stets zunächst als sekundäre anzusehen und erst, wenn eine ursächliche
Erkrankung des Hüftgelenks, der Knochen (Femur, Becken, Wirbelsäule), der
Bauch- und Beckenorgane ausgeschlossen werden kann, eine selbständige Ischias
anzunehmen, die ja ihrerseits wiederum verschiedene ätiologische Ursachen all¬
gemeiner Art haben kann. Trotzdem war es in einigen Fällen bei genauester
Untersuchung nicht möglich, die ursächliche Coxitis deformans zu erkennen; diese
trat vielmehr erst bei weiterer Beobachtung deutlich zutage. Im übrigen gehört
die Verwechslung von bereits ausgesprochener Arthritis deformans coxae und
Ischias zu den alltäglichen Erlebnissen, und ich habe auch gesehen, dass unter
solchen Umständen die blutige Dehnung des Nerven erfolglos ausgeführt war.
Immerhin pflegt die symptomatische Ischias bei deformierender Coxitis weitaus
nicht zu so hochgradiger Schmerzhaftigkeit, Muskel atrophie und Skoliose zu
führen, wie die primäre Neuritis ischiadica.
Die Frage, in welchem Stadium der Arthritis des Hüftgelenks zuerst Ver¬
änderungen auf der Röntgenplatte nachweisbar sind, vermag ich auf Grund
eigener Beobachtungen nicht zu beantworten. Ich bin geneigt, anzunehmen, dass
die ersten Beschränkungen der Bewegungen früher feststellbar sind. Bei weiterer
Entwicklung des Leidens lassen sich die Formveränderungen an den Knochen
unschwer im Röntgenbild erkennen. Nach Wollenberg kann man zwei Typen der
Deformation des Kopfes, die Pilzhutform und die Walzenform, unterscheiden; dazu
kommt in den meisten Fällen die für Coxa valga eigentümliche Stellung des Kopfes.
Von weiteren für die Diagnose zu verwertenden Daten seien noch erwähnt:
die Atrophie der Muskulatur, die Krepitation, die Formveränderung
der Knochen und die abnorme Gangart Ziemlich früh pflegt die Glutaeal-
falte auf der kranken Seite zu verstreichen; die Atrophie der betr. Gesässhälfte
macht sich besonders bei aktivem Zusammenkneifen beider Hälften geltend, wo¬
bei dann auch nicht selten eine mangelhafte Kontraktionsfähigkeit auf der
kranken Seite zutage tritt Die Krepitation wird zuweilen am besten von dem
Patienten selbst durch geeignete Hüftbewegungen demonstriert. Für den Unter¬
sucher ist es nicht immer leicht, zu sagen, ob das Geräusch im Hüft- oder im
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Kniegelenk zustande kommt. Bei mageren Individuen lassen sieb die Formver¬
änderungen an Kopf und Hals in der Inguinalgegend unter den grossen Gefässen
durch Palpation feststellen. Die Schonung und beginnende Versteifung des Hüft¬
gelenks sind deutlich zu erkennen, wenn man den entkleideten Patienten von
hinten her beim Gehen beobachtet; man sieht dann, wie das kranke Bein mit
der zugehörigen Beckenhälfte vorwärts geschoben wird; auch das abnorme Vor¬
treten des Trochanter nach aussen lässt sich dabei feststellen.
Nun noch einige Bemerkungen über die Rolle, welche die Arthritis de-
formans coxae in der Unfall- und Invaliditätsversicherung spielt
Die Frage, ob das Leiden durch Unfälle entstehen und inwieweit es etwa durch
solche manifest gemacht oder verschlimmert werden kann, ist bereits oben be¬
antwortet worden. Zu erwähnen sind noch solche Fälle, bei denen Unfallfolgen
an einer beliebigen Stelle der unteren Extremität durch eine später auftretende
Hüftgelenksarthritis ungünstig beeinflusst werden können. Tatsächlich erklären
sich zuweilen Anträge auf Erhöhung einer längere Zeit, etwa wegen Folgen einer
Knieverletzung oder einer Unterschenkelfraktur, bezogenen Rente durch Be¬
schwerden, die von einer nachträglich entstandenen Arthritis deformans coxae
ausgehen. Man wird dann zu prüfen haben, ob etwa auf die älteren Unfallfolgen
zu beziehende statische Störungen im Sinne Preisers die Arthritis ausgelöst
haben, oder ob diese als selbständige Erkrankung aufzufassen ist, was sich z. B.
aus ihrer doppelseitigen, gleich intensiven Existenz ergeben könnte.
Die grosse Bedeutung, welche das uns beschäftigende Leiden für die Be¬
gutachtung in der Invaliditätsversicherung hat, wurde bereits an früherer
Stelle gewürdigt. Wenn sein Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit im einzelnen Fall
beurteilt werden soll, so ist zu berücksichtigen, dass wegen des sehr schleichen¬
den Verlaufs viele Personen sich in weitgehendster Weise den von ihm aus¬
gehenden Störungen anzupassen vermögen, so dass die Erkrankung mit ihren
Symptomen den Patienten längere Zeit vollkommen unbewusst bleiben kann.
Demnach wird der Einfluss einer selbst doppelseitigen Arthritis deformans coxae
auf die Arbeitsfähigkeit, sobald keine stärkeren Schmerzen bestehen und die
Beweglichkeitsstörung im Gelenk bei günstiger Stellung sich in massigen Grenzen
hält und durch eine gut bewegliche Wirbelsäule kompensiert werden kann, an
sich nicht besonders hoch einzuschätzen sein. In der Regel handelt es sich aber
bei den Antragstellern nicht um das Hüftleiden allein, sondern um noch andere
krankhafte Verbrauchs- und Alterserscheinungen am Zirkulations- und Respira¬
tionsapparat, oder besondere lokale pathologische Zustände kommen dazu und
bedingen dann in Gemeinschaft mit der Arthritis coxae gesetzliche Invalidität
Wenn das konstatierte Hüftgelenksleiden den Antragsteller zurzeit der ärzt¬
lichen Untersuchung noch nicht invalid erscheinen lässt, so ist doch meistens
wegen des progredienten Charakters der Erkrankung der Eintritt von Invalidität
in absehbarer Zeit zu vermuten. Allerdings kommt es vor. dass ein gewisser
Zustand lange oder dauernd stationär bleibt, oder dass auch Besserung erfolgt.
Dass ein Leiden, welches, wie die deformierende Coxitis, so weitgehende
anatomische Veränderungen setzt, weder im anatomischen noch im funktionellen
Sinne heilbar sein kann, bedarf keiner näheren Begründung. Doch lässt sich
durch zweckmässige Behandlung recht erhebliche Besserung erzielen. Von
allen in Betracht kommenden, hier nicht aufzuzählenden Verfahren habe ich die
Salzbäder am wirksamsten gefunden. Sie beeinflussen am besten die ver¬
schiedenartigen Schmerzempfindungen und können wohl auch dem Fortschreiten
des Leidens entgegenwirken, zumal wenn der Patient sich vor Abkühlungen und
Überanstrengungen des erkrankten Beines hütet und dasselbe durch den Ge¬
brauch eines Stockes entlastet
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
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Literatur.
Hoffa n. Wollenberg, Arthritis deformans n. sog. chron. Gelenkrheumatismus.
Stuttgart 1908.
Stempel, Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 60, S. 265, 1901.
Hoffa, Handb. d. pract Chir. 8. Aufl. Bd. 5, S. 576, 1907.
Thiem, Haudb. d. Unfallerkrankungen, S. 195, 1898.
Wollenberg, Zeitschr. f. orthop. Chir., Bd. 24, S. 859, 1909.
Preiser, Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 89, S. 540, 1907.
König, Berlin, klin. Wochenschr. 1901, S. 67.
Bruce, Practitioner, Aug. 1908, nach Centralbl f. Chir. 1908, S. 1286.
König, Arch. f. klin. Chir. Bd. 88, S. 819, 1909.
Verletzungen des Schultergelenkes.
Von Dr. Ferd. Bähr in Hannover.
Es gibt kein Gelenk, das uns bezüglich der Beurteilung von Unfallfolgen
solche Schwierigkeiten macht wie das Schultergelenk. Das Schultergelenk nimmt
in der Behandlung von vornherein eine Ausnahmestellung ein. Während wir die
übrigen Gelenke entweder in Extensionsstellung oder in einer Mittelstellung
verbinden, wird das Schultergelenk in der Regel in einer Stellung in den Ver¬
band gelegt, die der für das Gelenk charakteristischen Contracturstellung nahe
kommt. So liegt schon in unserer ersten Therapie der Weg zur Be¬
schränkung der Beweglichkeit Und ohne den Patienten an das Bett zu
fesseln, ließe sich eine andere Stellung schwer durchführen.
Ist das engere Heilverfahren abgeschlossen, so wird naturgemäß die
Adduction des Armes möglichst weiter beibehalten, sei es, dass der Patient bei
Bewegungen Schmerzen empfindet, sei es, dass er solche überhaupt noch nicht
ausführen kann. Die Folge davon ist, dass wir an keinem Gelenk so sehr mit
Schrumpfungen der Weichteile zu rechnen haben wie am Schultergelenk. Das
Übersehen dieser Tatsache lässt uns den Maßstab bei der Heilung von Schulter¬
verletzungen im Vergleich zu anderen Gelenkverletzungen oft einseitig aufstellen.
Man versteht deshalb in der Praxis in der Regel nicht, warum eine Schulter¬
verletzung so relativ lange Zeit braucht zur Genesung. Und wäre es auch eine
leichte Kontusion. Die Folge davon ist, dass bei Schulterverletzungen allzu oft
und unberechtigt der Verdacht der Simulation entsteht. Zu der durch die Be¬
handlung begünstigten Kontrakturstellung kommt noch ein Anderes. Die
Schulterverletzung entsteht in der Regel, wenn man von einzelnen Verletzungs¬
mechanismen absieht, wie z. B. die Verrenkung des erhobenen Armes, dadurch,
dass eine mehr oder weniger stumpfe, breitbasige Gewalt auf die Gelenk¬
gegend einwirkt, wie in der bekannten Weise, dass jemand gegen die Schulter
fällt Wenn wir so eine Fraktur erhalten, so wird nicht der Knochen allein ver¬
letzt, sondern auch die Weichteile erleiden eine beträchtliche Quetschung. Die
Kontusion allein hat oft recht unliebsame Folgen und unterscheidet sich oft
hierin nicht von einer Fraktur am oberen Ende des Humerus, welche ohne
wesentliche Quetschung zustande gekommen ist. Ja, ihre Prognose ist oft
ungünstiger und besonders bei Patienten, wo eine Neigung zu gichtisch-rheuma¬
tischen Affektionen besteht. Hier kommen jene Veränderungen erst recht zur
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498 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
Geltung, welche durch die mangelhafte Resorption etwaiger Blutergüsse, durch
die sich anschliessenden chronischen, entzündlichen Prozesse bedingt werden.
Dass die Resorptionsverhältnisse am Schultergelenk ungünstiger sind als ander¬
wärts, möchte ich auch aus der bekannten Tatsache schliessen, dass es kaum
ein Gelenk gibt, welches uns so häufig die Erscheinungen jenes Leidens zeigt,
das wir als Muskelrheumatismus zu bezeichnen pflegen. Das Leiden bevorzugt
überhaupt jene Muskeln, bei welchen Kontraktur und völlige Erschlaffung
weniger häufig sind. Palpiert man die Umgebung eines solchen Gelenkes, so
findet man nicht allzuselten, besonders aber da, wo Muskeln ansetzen oder ent¬
springen, derbere Partien, oft kleine flache Anschwellungen, die gegen Druck
sehr empfindlich sind. Wir haben es hier zum Teil mit entzündlichen Ver¬
änderungen in der Muskulatur zu tun, mit solchen an den Sehnen selbst oder
im paratendinösen Gewebe, manchmal aber auch mit umschriebenen Entzündungen
der Knochenhaut. Auf Grund so mancher Beobachtung muss ich der Existenz
dieser „Infiltrationen“ entschieden das Wort reden. Wir sehen Ähnliches an
oberflächlich gelegenen Sehnen z. B. an der Achillessehne. Ich sah vor kurzem
eine frische Entzündung an der Sehne des Extensor hallucis pedis oder in dem
paratendinösen Gewebe desselben nach Überanstrengung. Am Schultergelenk
sind derartige Nachweise schwieriger, weil es sich um breiter auslaufende
Sehnenansätze handelt, ganz abgesehen davon, dass die Sehnen hier meist
tangential ansetzen und deshalb weniger leicht gegen den Knochen bei der
Palpation zu differenzieren sind. In einer bestimmten Richtung haben wir
neuerdings eine Bestätigung dieser periarthritischen Vorgänge durch das Röntgen¬
verfahren erhalten. Ich meine die hauptsächlich von Haenisch beschriebenen
Kalkablagerungen in der Bursa subacromalis mit ihrem ausgesprochenen
Symptomenkomplex. Ich erinnere mich an einen Fall, wo die Ablagerung direkt
der Palpation zugängig war, meist aber bildet die Dicke der Weichteile ein
Hindernis hierfür. Für solche Patienten sind nicht allein alle Bewegungen
schmerzhaft, sondern sie haben oft auch Schmerzen in der Ruhe, besonders
nachts, sie klagen über eigentümliche, ziehende Schmerzen in der Umgebung des
Gelenkes, welche sie am Schlafen hindern.
Kaufmann zitiert einen einschlägigen Fall: „II 208 ist sehr zutreffend der Ent¬
schädigungsanspruch abgelehnt, weil die Untätigkeit des Armes die Hauptursache für die
bestehenden Beschwerden bildet: Ein Arbeiter erleidet eine heftige Quetschung der rechten
Schulter- und Halsgegend. Die Untersuchung in der Narkose ergab weder Zeichen von
Lähmung noch von chronischer Gelenkentzündung. Die lästigen und besonders des Nachts
störenden Erscheinungen werden zugegeben, allein nach Ansicht des Gerichtshofes sind
diese Erscheinungen weniger die Folgen der Verletzung, als vielmehr auf die vom Kläger
wegen mangelnder Energie in Wiederaufnahme der Arbeit selbst veranlasste Untätigkeit
des Armes zurückzuführen, die sich zweifellos verlieren, wenn Kläger sich entschliesst
ohne Rücksicht auf eine anfängliche Unbequemlichkeit die früher gewohnte Tätigkeit
wieder aufzuuehmen.“ Ein anderer Gerichtshof hätte vielleicht „sehr zutreffend“ anders
entschieden. Thiem sagt: „Bis zur Rentenfestsetzung in der letzten Instanz wird dann
von einem kleinen Bruchteil dieser Leute teils aus Scheu vor Unbequemlichkeit (die
Bezeichnung Schmerz würde häufig zu viel sagen), teils in gewinnsüchtigem Bestreben,
nicht nur nicht gearbeitet, sondern der Oberarm wieder Wochen und Monate lang unbe¬
weglich an den Brustkorp gepresst.“
Zugegeben, dass die Sache oft so liegen kann, aber damit ist die unver¬
hältnismäßige Häufigkeit dieser Tatsache im Verhältnisse zu anderen Gelenken
nicht in genügender Weise erklärt. Und wenn man zweifellos ein Teil des
späteren Funktionsausfalles diesem Konto zuschreiben muss, so bleiben immer
noch genug ähnliche Fälle mit den gleichen Verhältnissen, wo ein materieller
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Vorteil ans der grösseren Störung nicht resultiert. Ich habe auch Patienten
gesehen, die sich so viel Mähe gaben, dass sie darüber nervös geworden sind.
Eine Bestätigung zeigen weiterhin die Schulterkontusionen bei Patienten
mit reichlichem Fettansatz. Der reichlich mit Fett durchsetzte Muskel ist für
die Heilung minder gut veranlagt.
Der weitere Verlauf führt in der Regel zu einer für längere Zeit bestehenden
teilweisen Kontraktur des Gelenkes. Bei der unserer Meinung nach gering¬
fügigen Verletzung (eine einfache Kontusion!) liegt es oft nahe, dem Verdacht
der Übertreibung, der Simulation Raum zu geben. Aber es gehört auch nach
richterlichem Urteil eine gewisse Energie zur Wiederherstellung, und da wir
für diesen Mangel an Energie nicht jeden Patienten in vollem Umfang verant¬
wortlich machen können, so müssen wir auch mit Rücksicht auf die aktive
Mitbetätigung desselben an unseren therapeutischen Bestrebungen in unserem
Urteil streng individualisieren. Und das geschieht leider oft nicht
Führt aber das Leiden mit der Zeit nicht zu einer merkbaren Kontraktur
des Schultergelenks, — eine Ausnahme muss ich für die Arthritis deformans
machen, siehe unten —, so haben wir mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
das Recht dem Patienten den Funktionsausfall zur Last zu legen. Hier ist es
weniger wertvoll, dass die Elevation des Armes gelingt oder nicht gelingt, denn
gerade bei dieser Bewegung zeigt der Patient das Bestreben, Widerstand zu
leisten. Viel wertvoller ist die Prüfung der Drehung um die Längsachse des
Armes, bei welcher sich schon geringe Kapselschrumpfungen bemerkbar machen
und wo bei rechtwinklig gebeugtem Ellenbogengelenk der Patient keinen grossen
Widerstand leisten kann. Diese Drehungsmöglichkeit gibt uns oft auch einen
guten Fingerzeig für die Prognose.
Langwierig sind die Fälle, bei denen eine starke Schlaffheit des Schulter¬
gelenkes besteht, wie man sie gelegentlich bei Frakturen oder der habituellen
Luxation sieht Eine deutliche Einsenkung markiert sich zwischen Acromion
und Wölbung des Kopfes, in die man ein oder zwei Finger hineinlegen kann.
Während hier die Drehung meist frei ist, sind die übrigen Bewegungen er¬
schwert, weil der Kontakt des Kopfes mit der Cavitas glenoidalis mehr oder
weniger aufgehoben ist und damit die normale Unterstützungsfläche für die
Hebelwirkung.
Eine Beteiligung der Nerven ist bei Schulterverletzungen nicht sehr häufig.
Ausgesprochene Fälle mit motorischen und sensiblen Störungen machen wenig
Schwierigkeiten. Bekannt ist die hauptsächlich sensible oft auch motorische
Störung im Nervus ulnaris bei habituellen Luxationen, überhaupt wenn der Ge¬
lenkkopf herabsinkt. Schwierigkeiten machen für die Beurteilung die leichteren
Fälle, Auftreten von Kriebeln, lähmungsartiger Schwäche der Hand beim Ge¬
brauch nach Distorsionen, die in der Weise zustande kommen, dass der Arm bei
gleichzeitigem Zug gedreht wurde, ohne dass es zu einer Luxation kam. Hier
sind wir oft auf die subjektiven Angaben allein angewiesen.
Kontusionen der Schultergegend führen nicht so selten zur Frakturen des
Schulterblattes und zwar des Corpus scapulae, die meist übersehen werden. Der
Körper des Schulterblattes lässt sich gut abtasten, wenn man, hinter dem
Patienten stehend, die Finger unter das Schulterblatt schiebt und dasselbe so
zwischen diesen und dem Daumen abtastet. So ist immer die Spitze und oft
auch ein grösserer Teil des Körpers zugänglich. Das Röntgenverfahren liefert
bei der Dünne des Schulterblattes bei einigem Tiefendurchmesser des Brust¬
korbes gerade bezüglich des Nachweises von Korpusfraktnren nur unzureichende
Ergebnisse.
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Auch vergesse man nie bei entsprechenden Traumen auf Rippenbrüche
unter der Skapula zu fahnden. Nicht so selten findet das Skapularkrachen eine
Erklärung durch Frakturen der darunter gelegenen Rippen. Man kann die vom
Schulterblatt bedeckten Rippen wenigstens zum Teil zur Palpation bringen,
wenn man die Schultern hochziehen lässt. Manche Menschen haben eine ganz
besondere Fähigkeit darin. Spezielle Veranlassung besteht auf Rippenbrüche
im Rückenabschnitt zu fahnden, wenn solche auf der vorderen Seite vorliegen.
Ich habe unlängst einen Fall untersucht, wo lediglich eine Verdickung der
7. Rippe im vorderen Abschnitt konstatiert war. Beim Hochziehen des Schulter¬
blattes fand sich eine Fraktur der 7. und 8. Rippe hinten und das Röntgenbild
ergab nicht weniger als 6 Rippenbrüche im hinteren Abschnitt, die unter der
Skapula lagen.
Unter den Folgezuständen der Schulterverletzungen nimmt die Kontraktur
die herrschende Stellung ein. Es ist nach Allem nicht auffallend, dass das
Schultergelenk so selten Veranlassung zur Entstehung einer traumatischen
Tuberkulose gibt, soweit wir eine solche überhaupt anerkennen. Ich kann mich
nur an einen einzigen, viele Jahre zurückliegenden Fall erinnern, in dem ich
auf Grund des ganzen Bildes zur Annahme einer Caries sicca (v. Volkmann)
kam. Leider gab es damals noch keine Röntgenstrahlen und der weitere Ver¬
lauf des Falles ist mir unbekannt geblieben. Auf Grund von Röntgenaufnahmen
in derartig verdächtigen Fällen kann ich nur sagen, dass man mit dieser Diag¬
nose sehr zurückhaltend sein muss. Das Schultergelenk nimmt ja für seine
Grösse bezüglich der Häufigkeit der Tuberkulose eine Ausnahmestellung ein,
insofern seine Erkrankung noch nicht einmal mit 4% rangiert. Aber im Ver¬
gleich zu den zahlreichen Verletzungen, namentlich solchen, welchen man eine
besondere Wirkung für das Auftreten der Tuberkulose nachsagt, liegt fast der
Schluss nahe, dass eine traumatische Tuberkulose des Schultergelenkes kaum
vorkommt. Vielleicht liegt die Erklärung hier auch wieder darin, dass das
Trauma mehr die Umgebung des Gelenkes trifft.
Ähnlich verhalten sich die Beziehungen des Schultergelenkes zur defor¬
mierenden Gelenkentzündung, der Arthritis deformans. Freilich ist hier das
Röntgenbild nie so charakteristisch wie an anderen Gelenken, z. B. am Knie¬
gelenk mit seinen typischen Vorstülpungen der Gelenkenden und Anderem.
Ausgesprochene Deformationen sind seltener. Aber wenn die Annahme Preisers
richtig ist, dass die Inkongruenz der Gelenkflächen das ätiologische Moment in
der Entstehung der Arthritis deformans abgibt, dann müsste das Schultergelenk
in ganz hervorragendem Maße in der Statistik beteiligt sein. Denn hier führen
die meisten Traumen zu einem Herabsinken des Gelenkkopfes uud damit zur
Inkongruenz der Gelenkflächen. Und doch ist die Arthritis deformans hier
selten, wie auch aus den Beobachtungen Anderer hervorgeht Und merkwürdig
ist, — wenigstens nach meinen Beobachtungen —, dass bei der Arthritis
deformans, also einem Prozess im Gelenk selbst, die Kontraktur in den Hinter¬
grund tritt.
Auch für die Röntgentechnik ist das Schultergelenk ungünstig gestellt
Wir müssen uns in der Hauptsache auf dorso-ventrale und ventro-dorsale
Aufnahmen beschränken. Sehen wir vom Hüftgelenk ab, dessen Verletzungen
durch direkte Gewalt ungleich seltener sind, so fehlen uns die wertvollen fron¬
talen Aufnahmen, ganz abgesehen davon, dass wir an anderen Gelenken unge¬
fähr in jedem beliebigen Durchmesser durchleuchten können. Es können deshalb
am Schultergelenk leicht kleinere Verletzungen übersehen werden, wie uns
manchmal ein ausgesprengtes Stückchen Cortikalis zeigt, das gerade an einer
günstigen Stelle liegt und dem Nachweis durch die Betastung entgeht Der-
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artige Verletzungen im vorderen Kopfabschnitt werden oft unbemerkt bleiben,
wenn die Muskelschicht eine stärkere ist, Verhältnisse, in welchen es gerade
hier sehr viele Variationen gibt, indem der Gelenkkopf von vorne bald mehr
bald weniger gut der Betastung zugänglich ist. —
Das Schultergelenk nimmt demnach in mancher Beziehung eine besondere
Stellung ein, deren eingehende Würdigung bei der Beurteilung von Unfallfolgen
nicht immer hinreichend beachtet wird.
Aus dem Allgemeinen Krankenhaus St. Georg in Hamburg.
Ein operativ geheilter Fall von traumatischer reflektorischer
Trophonenrose der Hand.
Von Dr. P. Sudeck.
(Mit 1 Abbildung.)
Das Bild der akuten Knochenatrophie, das wir durch die Röntgenstrahlen
und die intensivere Beobachtung der Unfallverletzten seit der Einführung der
Unfallversicherungsgesetze kennen gelernt haben, ist jedem, der sich mit
der Chirurgie und der Unfallheilkunde beschäftigt, heute geläufig, da wir es
als vorübergehende Erscheinung fast bei allen Entzündungen und Verletzungen
der Knochen und Gelenke vielfältig beobachten können. Ein besonderes Interesse
beanspruchen diejenigen Fälle, bei denen nach Verschwinden der manchmal ge¬
ringfügigen direkten Verletzungsfolgen die Erkrankung mit anscheinend mehr
selbständigem Charakter zurückbleibt und die bekannten hartnäckigen und oft
hochgradigen Beeinträchtigungen der Funktion hervorruft, als deren Ursache
wir eine röntgenologisch nachweisbare Knochenatrophie, Muskelatrophie, Haut¬
atrophie, Gelenkversteifung und oft auch trophische Störungen der Nägel vor¬
finden. Die grosse Intensität der Erscheinungen, die stets in ihrer Gesamtheit
betrachtet werden müssen, sowie der Umstand, dass ein Teil der Symptome, be¬
sonders die Hautveränderungen und von vielen auch die akute Muskelatrophie
als trophische Störungen aufgefasst werden, hat dazu geführt, den ganzen
Symptomenkomplex als eine reflektorische trophische Störung anzusehen, obgleich
wir im Einzelnen über die Art, wie der periphere Reiz auf dem Umwege über
das Rückenmark diese Erscheinungen auslösen kann, nichts Sicheres wissen.
In früheren Arbeiten habe ich mich bemüht, den Nachweis zu führen, dass
diese Atrophie mit der Inaktivitätsatrophie nichts zu tun haben könnte. Nach
dieser Richtung hin war mir ein Fall von besonderem Interesse, den Herr Ge-
heimrat Professor Bäumler am eigenen Leibe erfahren hat und den er mir
schriftlich zur Verfügung zu stellen die Güte hatte. Nach einer Verletzung des
Kopfes bildete sich eine Atrophie des knöchernen Schädeldaches in Gestalt von
tiefen fühlbaren Dellen im Knochen aus, wo doch von Inaktivität garnicht ge¬
sprochen werden kann.
Trotzdem wir nun in den Fällen hartnäckig anhaltender trophischer
Störungen peripherisch liegende anatomische Veränderungen fordern müssen, da
der Reiz zu den reflektorischen Störungen dauernd unterhalten wird, so können
wir uns doch gerade in den Fällen von geringfügigen, anscheinend ganz aus-
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geheilten Verletzungen von der Art der anatomischen Veränderung und ihrem
Angriffspunkt auf das Nervensystem meistens keine Vorstellung machen.
Ein kürzlich von mir beobachteter Fall scheint mir nach dieser Richtung
hin einiges Interesse zu bieten, da er einerseits ganz einwandfrei zu sein scheint
andererseits durch das Auffinden und Entfernen einer geringfügigen Veränderung
geheilt werden konnte.
Herr Dr. C., 36 Jahre alt, Arzt auf dem Lande, geriet im Frühling 1906 mit dem
linken Handgelenk zwischen zwei Kegelkugeln. Der anfängliche Schmerz ging bald
vorüber und Patient erinnert sich nicht, in den nächsten Wochen und Monaten Schmerzen
gehabt zu haben. Dann zeigte sich allmählich eine schmerzhafte Schwellung des linken
Handgelenks, die zu recht beträchtlicher Gebrauchsbehinderung führte. Die Schmerzen
waren heftig bei Bewegungen und störten auch die Nachtruhe.
Sie hinderten fast jeden Gebrauch der linken Hand bei der Ausübung des ärzt¬
lichen Berufes und oft bediente sich der Patient fremder Hilfe, um z. B. sein Taschen¬
buch aus der Brusttasche
herauszunehmen.
Die Behandlung war sehr
vielseitig. Dr. C. schreibt
mir: Monatelang zweimal
täglich Biersche Stauung, oft
mit dem Erfolge der Linde¬
rung, monatelang verschie¬
dene Salicylpräparate, Schie-
nung und Wattepackung.
Tuberal von Dr. Thamm,
Bonifaziusbrunnen, Colchi-
cumpräparate, Einreibungen
mit Spirosal, Packungen mit
Radiogenschlamm, heisse
Antiphiogistine, Heissluft¬
apparat mit einer Temperatur
von 101 0 C., im letzten Jahre
täglich Tragen eines Hand¬
schuhes aus Katzenfell. Der
Behandlungserfolg war immer
nur vorübergehend oder
blieb aus.
Ich sah den Patienten im April 1910. Befund: Die linke Hand wird in einer
steifen Ledermanschette getragen. Das Handgelenk zeigt besonders dorsal diffuse
Schwellung und blaurote Verfärbung, die Haut der Hand und der Finger ist zart rosa
gefärbt, mäßiger Grad von glossy skin. Handgelenkbewegungen werden vermieden, sind
schmerzhaft, die Finger können gebeugt, aber nicht vollkommen eingeschlagen werden,
Opposition von Daumen und kleinem Finger macht besonders Schmerzen und wird nicht
vollkommen ausgeführt. Ausserdem sind Drehbewegungen der Hand sehr schmerzhaft.
Das ganze Handgelenk ist druckempfindlich, es lässt sich aber eine distinkte
Stelle herausfinden — genau über dem os hamatum dorsal — die ganz intensiv schmerz¬
haft ist. Der linke Ober- und Unterarm zeigt eine Umfangsdifferenz von 1 */ 2 cm gegen
rechts. Das Röntgenbild in volar-dorsaler Strahlenrichtung aufgenommen (Figur nach
einer Tuschzeichnung) zeigt das chronische Stadium der akuten Knochenatrophie, diffuse
Aufhellung der Knochensubstanz mit erhaltener Struktur und der charakteristischen
Randzeichnung (Umränderung) der einzelnen Handwurzelknochen. Ausserdem erkennt
man in der Richtung des Pfeiles im os hamatum einen kleinen nierenförmigen pathologischen
Schatten, der in der Zeichnung ein wenig zu dicht ausgefallen ist und auf der Original¬
platte leicht übersehen werden konnte. Auf der dorso-volaren Aufnahme fiel dieser
Schatten in den hamulus des os hamatum und konnte erst nachträglich als pathologisch
erkannt werden.
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Monatsschrift; für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
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Operation am 26. April 1910. Dorsaler Schnitt Ober dem os hamatum. Man
findet an der Stelle des beschriebenen Knochenschattens einen geringfügigen Knochenaus-
wuchs, der aas krümeliger Knochenmasse gebildet ist. Der Auswuchs wird abgemeisselt.
Mit einem feinen Hohlmeissei wird das os hamatum an 2 Stellen aufgemcisselt; die
spongiöse Substanz erweist sich aber als ganz normal, ohne Sequester, ohne entzündliches
Gewebe. Die Gelenkkapsel rings um das os hamatum ist verdickt, grau sulzig, die
Synovialis sammetartig geschwollen, hyperämisch, mit feinen strotzend gefüllten Gefäßen
durchzogen. Naht der Wunde, Handschiene.
Verlauf. Glatte Wundheilung. Nach anfänglich vermehrter Schwellung geht diese
in den nächsten Wochen langsam zurück, die Schmerzen hören auf. Nach 6 Wochen
schrieb mir Dr. C.: „Über die weiter fortschreitende Besserung bin ich noch jeden Tag
glücklich. Vergegenwärtigen Sie sich nur den Unterschied: Ungefähr 4 Jahre jeden
Tag, manche Nacht die ungeheure Behinderung bei allen und jeglichen Dingen, und
dann mit einem Male diese Besserung, keine Schmerzen mehr, freie Beweglichkeit,
ungestörte Nachtruhe“. Ich sah den Patienten wieder am 20. August, knapp 4 Monate
nach der Operation. Die Knochenatophie ist bei vergleichender Aufnahme beider Hände
noch nachzuweisen. Armumfang 1 cm Differenz zu Ungunsten des linken Armes, die
Bewegungen siud frei und schmerzlos, die Haut der Hand und der Finger hat die zarte
Glätte verloren und wieder die normal Rauhigkeit angenommen.
Bei dieser Krankengeschichte unterliegt es keinem Zweifel, dass die be¬
schriebene unscheinbare Knochenauflagerung auf der dorsalen Seite des os
hamatum die Erkrankung der Hand ausgelöst hat Die Knochenauflagerung
zeigte keine Spur von entzündlichen Veränderungen und kann kaum anders, als
rein mechanisch gewirkt haben, die Handerkrankung aber ging mit Schwellung,
Rötung, trophischen Störungen, lebhaften Schmerzen und Bewegungsbehinderung
einher, so dass der Patient selbst die Erkrankung für einen Gelenkrheumatismus,
mehrere konsultierte Chirurgen für Tuberkulose oder tuberkuloseverdächtig
hielten. Dass die akute Knochenatrophie in ausgeprägten Fällen leicht für
Tuberkulose gehalten werden kann, habe ich schon früher auf Grund ähnlicher
Erfahrungen wiederholt betont. In unserem Falle gibt es aber keinen Anhalts¬
punkt für eine tuberkulöse Infektion, ebenso, wie Gonorrhoe, Syphilis und
Osteomyelitis ausgeschlossen werden konnte. Ich hatte deshalb auch vor der
Operation die Diagnose auf eine wahrscheinlich traumatische Erkrankung ge¬
stellt Es handelt sich offenbar um einen kleinen Callus, der bei der Kegel¬
kugelverletzung erworben wurde. Interessant ist, dass der Patient selbst die
Erkrankung nicht als traumatisch empfand, vielmehr nur bei der ersten Kon¬
sultation mitteilte, als einzige Ursache könnte etwa diese Verletzung in Frage
kommen. Gerade die nach der Verletzung einsetzeude beschwerdefreie Zeit von
Wochen bis Monaten wirft ein helles Licht auf den sekundären Charakter der
Erkrankung. Mir scheint nur die eine Erklärung zulässig zu sein, dass der
kleine Callus als fortdauerndes Irritament wahrscheinlich auf einen feinen
sensorischen Nervenast gewirkt hat, von dem aus dann die trophische Störung
der ganzen Hand ausging und gerade darin lag für mich das Hauptinteresse
des Falles, dass der Ausgangspunkt des trophischen Reizes erkannt und ent¬
fernt werden konnte, während wir so oft bei ähnlichen Folgen anscheinend
leichter Verletzungen, wie z. B. einer Gelenkdistorsion, den Angriffspunkt des
die trophische Störung auslösenden Reizes nicht zu erkennen vermögen.
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Beitrag zur Frage der Umgestaltung der Architektur des
Fersenbeines unter dem Einfluss veränderter Statik und be¬
schränkter Muskeltätigkeit infolge von langdauernder Ver¬
steifung seiner Gelenkverbindungen.
von Dr. Carl Lauenstein, Oberarzt des Hafenkrankenhauses und dirig. Arzt der Chirurg.
Abteilung der Diakonissen- u. Heilanstalt Bethesda zu Hamburg.
(Mit 2 Skizzen.)
Eine Begutachtung, die ich kürzlich für das Schiedsgericht für Arbeiter-
versicheruug in Hamburg zu machen hatte, und bei welcher der Röntgenbefund
über die Veränderungen der Knochenstruktur des Fersenbeines mit die Grund¬
lage für meine Beurteilung bildete, gibt mir Veranlassung, an dieser Stelle einen
kleinen Beitrag zu der Frage zu liefern, welche Veränderungen im Laufe der
Jahre sich in der Struktur des Fersenbeines vollziehen, wenn als Verletzungs¬
folge Bewegungsbeschränkungen seiner Gelenke zurückgeblieben sind.
Durch die Arbeiten von Julius Wolff, die auf den mathematischen Grund¬
lagen der Arbeiten von Culmann über den Bau des Krahnes fussten, gilt heute
als erwiesen, dass die Abänderung der statischen Beanspruchung der Knochen
sowohl bei jugendlichen, wie bei erwachsenen Individuen zu einer Transformation
des inneren Knochengefüges im Sinne der funktionellen Anpassung deformer
Glieder führt, Das ist bisher im wesentlichen an schief geheilten Brüchen von
Röhrenknochen, für Versteifungen grösserer Gelenke, rhachitische Verkrümmungen
und andere Deformitäten, wie genu valgum, pes varus etc. nachgewiesen worden.
Auch über den Calcaneus sind in den letzten Jahren wertvolle Beiträge
geliefert worden, so besonders von Haglund 1 ), der sich in erster Linie der
Röntgenmethode bedient hat, um die Struktur der Spongiosa mit Rücksicht auf
das Wolft’sche Transformationsgesetz zu studieren und das Fersenbein sowohl
bei normaler als bei pathologischer Funktion eingehend behandelt hat. Neuer¬
dings hat Stich 2 ) über Veränderungen an der Fusswurzel nach Talusexstir¬
pation berichtet, und 1907 hat Revenstorf 3 ) auf meine Veranlassung mehrere
Fälle ausführlich beschrieben, in denen sich nach Fusswurzelresektionen oder
Talusexstirpation, die lange Jahre zurücklagen, ausgesprochene Umwandlungen
der inneren Architektur des Calcaneus herausgebildet hatten. Doch sind wir im
Augenblick noch weit entfernt davon, die Veränderungen der Struktur des Cal¬
caneus nach Trauma genau zu kennen und richtig zu beurteilen.
Wir wissen z. B. erst sehr wenig darüber, wie sich der feinere Bau des
Calcaneus nach Frakturen im Laufe der Zeit gestaltet, wie sich insbesondere die
infolge von Frakturen nicht selten zu beobachtenden Verdichtungszonen der Spongiosa
verhalten, wie lange sie bestehen bleiben, in welchen Zeiträumen sie sich auf¬
hellen und wann die nach dem Transformationsgesetz zu erwartende Wiederher¬
stellung des Kr.ocliengefüges sich vollzogen hat.
Wenn wir das normale Gefüge des Calcaneus mit allen seinen Druck- und
Zug-Bälkchen innerhalb der Spongiosa, sowie die Form und Dicke seiner Corti-
1) Radiographische Studien über die funktionelle Struktur der Spongiosa im Calcaneus.
Upsala Läkare fören. Förhendl. N. F. Bd. IX. Heft 1—3.
2) Stich. Ueber Veränderungen am Fussskelet nach Talusexstirpation. Beitr. zur klin.
Chir. 1905. Bd. 47, S. 531.
3) Revenstorf. Ueber die Transformation der Calcaneus-Architektur. Arch. f. Entwick¬
lungsmechanik der Organismen. Bd. XXIII, Heft 3. 1907.
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calis als das Ergebnis und die Folge der Belastung unter seiner normalen labilen
Beweglichkeit und als die Folge des Zuges der einzelnen Muskelgruppen — Streck-
und Beugemuskeln, Pro- und Supinatoren — auffassen, deren Bedingungen im
wesentlichen in der Freiheit aller Gelenkverbindungen des Knochens selbst und
seiner Nachbarn zu suchen sind, so müssen wir ohne weiteres annehmen, dass
die Aenderungen der Belastung und des Muskelzuges infolge von Versteifungen
der eigenen oder benachbarten Gelenke (Sprungbeingelenke, Chopart, Tibio-Tarsal-
Gelenk) auf die Dauer nicht ohne Einfluss auf die Knochenstrnktur der Calcaneus
bleiben werden.
Die hier in Betracht kommenden Daten des von mir beobachteten Unfallverletzten
sind folgende:
Der damals 46jährige, hente 60jährige Heizer C. E. wurde am 21. 10. 1896 in
das alte Seemanskrankenhans aufgenommen, nachdem er sich am 26. Angust desselben
Jahres in folgender Weise auf dem Dampfer „Pergamon“ im Mittelmeere verletzt hatte:
Er fiel aus einer Höhe von 2 Metern derart in den Heizraum, dass er mit seiner
ganzen Körperlast auf die rechte Fusssohle aufstiess. Er konnte nach der Verletzung
weder gehen noch stehen. Der Fuss war stark angeschwollen. Nach Aussage eineB
Arztes soll der Fuss an der Aussenseite gesplittert gewesen sein. E. lag damals 6 Wochen
in einem Hospitale zu Smyrna, wurde dort mit festen Verbänden behandelt und schliess¬
lich durch Vermittlung des deutschen Konsulates nach Hamburg geschickt.
Aufhahmebefund im Seemannskrankenhause (Dr. Lympius): Der rechte Fuss steht
in deutlicher Valgulsstellung, Fussgelenkgegend unterhalb der Malleolen verdickt. Die
Gruben zu den Seiten der Achillessehne verstrichen. Pro- und Supinationsbewegungen
weder aktiv noch passiv möglich. Der Versuch, sie passiv auszufähren, sehr schmerzhaft.
Heftiger Druckschmerz in der Gegend des Mall. ext. Beuge- und Streckbewegungen
möglich, aber beschränkt Abstand der Knöchel voneinander r. 9, 1. 8 V 2 cm » unterhalb
der Knöchel r. 9 V 21 1- 7 V 2 cm. Der Fuss wird in Supinationsstellung eingegipst.
Am 20. 11. Abstand der Knöchel r. und 1. je 8 */ 2 cm unterhalb der Knöchel r. 7,
1 . 6 cm.
Bei der am 5. 2. 1897 erfolgten Entlassung:
Noch Klagen Ober Schmerzen im rechten Fuss beim Gehen und Stehen. Tritt gut
auf mit dem Fusse, kann ihn aber nicht ordentlich abwickeln. Der Fuss steht richtig
zu den Knöcheln, Fussgewölbe etwas abgeflacht. Unterhalb der Knöchel noch deutliche.
Verdickung. Abstand der Knöchel r. und 1. je 8 */ 2 cm, unterhalb der Knöchel r. 8 ,
1. 6*i 2 cm. Dorsalflexion bis 75 Grad, Plantarflexion, Pro- und Supination so gut wie
aufgehoben, auch passiv. Knöchelumfang r. und 1. 30 cm, unterhalb derselben r. 34,
1.31, Wade r. 35*/2* '• 37, Oberschenkel, 20 cm Ober der Kniescheibe gemessen, r. 52,1.53 cm.
Seitdem hat Pat. Rente bezogen. Zuletzt eine solche von 20 °/ 0 . Die Berufs¬
genossenschaft hatte auf den Rat ihres Vertrauensarztes die Rente aufgehoben. Das
Schiedsgericht betraute mich mit der Begutachtung, ob eine so wesentliche Besserung
eingetreten sei, dass nach § 88 , Abs. 2 des G. U. V. G. die Aufhebung der Rente gerecht¬
fertigt sei.
Der jetzige Befand war folgender:
Pat., der seit Jahren einen Wächterposten versieht bei einem regelmässigen
Nachtverdienst von 3 Mk., klagt noch über seinen rechten Fass.
Der Fass ist nicht geschwollen, steht richtig zu den Knöcheln, bietet aber
eine leichte Valgusform in der Weise, dass der Calcaneus in seinem vorderen
Ende mit dem Cuboideum etwas nach aussen verschoben ist, sodass das Talus¬
köpfchen innen deutlich vorspringt. Ein eigentlicher pes planus besteht nicht,
das Fussgewölbe ist aber etwas abgeflacht. Der Gang zu ebner Erde deutlich
hinkend. Der rechte Fuss wird mehr stelzenartig angesetzt. Die Fusssohle wird
nicht ordentlich vom Boden abgewickelt.
Beugung/Streckung rechts 110/75 Grad, gegenüber links 140/75. Pro- und
Supination völlig aufgehoben. Abstand der Knöchel je 8 V 2 cm beiderseits. Unter-
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halb der Knöchel r. 1 % 1. 6 cm. Umfang: Mittelfass r. 24, 1. 26, Knöchel r. 29,
1 . 30, Wade r. 34 1 / 2 , 35 V 2 cm. Etwa fingerbreit über dem rechten äosseren Knöchel
ist deutlich eine nach aussen vorragende kleine Knochenspitze zu fühlen.
Da jetzt noch immer ein Minderumfang der rechten Wade von 1 cm be¬
stand, ausserdem die Fusswurzel nicht frei beweglich war und infolgedessen
die Behinderung des Ganges sowie die subjektiven Beschwerden mir begründet
erschienen, so machte ich eine Röntgenaufnahme beider Fusswurzeln, erstens um
die Beurteilung und Begutachtung dadurch auf eine breitere Grundlage zu stellen,
zweitens, weil es interessieren musste, ein Bild von der Struktur des Calcaneus
zu gewinnen, nachdem im wesentlichen ein Zeitraum von 14 Jahren vergangen
war seit der Verletzung und seit dem Beginn der Bewegungsbeschränkung des
Fusses.
Da das Röntgenbild des rechten Fersenbeines die im folgenden zu schil¬
dernden auffälligen Strukturveränderungen aufwies, so nahm ich keinen Anstand
von der Aufhebung der Rente abzuraten, vielmehr nur eine Herabsetzung bis auf
10 °/o zu befürworten. Diese Herabsetzung schien mir wegen der langen Dauer,
während deren E. bereits die Übergangsrente von 20 °/ 0 bezogen hatte, und wegen
der Abwesenheit entzündlicher Erscheinungen in dem verletzten Fusse, unter
der Annahme einer wesentlichen Besserung durch Gewöhnung im Sinne des Ge¬
setzes gerechtfertigt zu sein.
Es ist dies in meiner Gutachtertätigkeit der erste Fall, wo der durch
Röntgenstrahlen aufgenommene Befund der inneren Architektur des an der Ver¬
letzung beteiligten Knochens mit ausschlaggebend für meine Beurteilung ge¬
wesen ist, so oft auch schon im Laufe der Zeit die äussere Form der beschä¬
digten Knochenteile meine Stellungnahme als Gutachter in entscheidender Weise
beeinflusst hat
Wenn wir an der Hand des Haglund’schen Schemas die Calcaneus-Archi-
tektur unseres Falles genauer betrachten, so möchte ich voraus bemerken, dass
die hier gegebene Skizze nach der Röntgenplatte des mit dem inneren Kuöchel
aufgelegten Fusses von dem bewährten Zeichner des Allg. Krankenhauses Eppei:-
dorf, Herrn Gummelt. naturgetreu angefertigt ist und dass die äussere Form
' des Calcaneus hochgradige Abweichungen von der normalen Kontur nicht ergibt
— abgesehen von dem Vorsprunge am vorderen Ende der Unterfläche. Das Röntgen¬
bild des mit dem äusseren Knöchel aufgelegten Fusses entsprach im wesentlichen
der hier wiedergegebenen Skizze, nur dass der proc. anterior calcanei etwas
kürzer erschien — offenbar eine Folge der Stellung der Gelenkflächen der Ver¬
bindung zwischen Fersenbein und Würfelbein, die von oben gesehen eine Richtung
von innen und vorn nach aussen und hinten hatten. Ausser dem bereits ange¬
deuteten Vorsprunge am vorderen Ende der Unterfläche ist an der äusseren
Kontur nur die „kahnförmige“ Umgestaltung des Profils des proc. anterior zu
bemerken. Ich möchte glauben, dass sie sich zwanglos erklärt aus der Umge¬
staltung und Verstärkung der bogenförmigen Liniensysteme, deren Konkavität
normaler Weise nach oben gerichtet ist.
Eine Skizze des Röntgenbildes des gesunden linken Calcaneus des Unfall¬
verletzten E. hier beizufügen, konnte ich aus dem einfachen Grunde unterlassen,
weil es in keiner Weise von der Norm abweicht.
Was das Verhältnis des Calcaneus zum Talus in unserem Falle betrifft und
die Form des Talus, so möchte ich bemerken, dass auf dem Röntgenbilde deut¬
lich an 3 Stellen eine feste Knochenverbindung zu bemerken ist, eine vor und
zwei hinter dem Sinus tarsi, wenn auch ausserhalb dieser Ankylosen die Grenzen
beider Knochen erhalten sind. Der Talus ist seiner Form nach völlig unver¬
ändert. Da ich mich mit der Architektur des Talus bisher nicht eingehend genug
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beschäftigt habe, um etwaige Veränderungen beurteilen zu können, so gehe ich
auf diese Frage nicht weiter ein, sondern bemerke nur, dass der vordere obere
Abschnitt von Hals und Kopf eine ausgesprochene Atrophie des Knochen¬
gewebes zeigt, ebenso wie das Naviculare und die Cuneiformia im ganzen, dass
aber aufiällige Verstärkungen der Knochenzüge innerhalb desselben nicht vor¬
handen sind.
Eine Röntgenaufnahme der Fussgelenkgegend von vorn ergibt, dass der
Talus richtig zu den Knöcheln steht und dass an den Knöcheln selbst eine
irgendwie auffällige Form¬
veränderung fehlt.
Die auffälligste Ände¬
rung im Gefüge des Calca-
neus ist die mit einer deut¬
lichen Umformung verbun¬
dene Verstärkung der Zug¬
liniensysteme (4, 1 und 3
Haglund). Man sieht an
diesen hypertrophischen
Knochenzügen (Z 1 —Z 4 ), die
offenbar durch Kalkeinlage¬
rung stark undurchlässig
für das Röntgenlicht ge¬
worden sind, noch auffälliger
als an den Haglund’schen
Grundlinien, wie sie offenbar
eine annähernd konzentri¬
sche Lagerung einnehmen um
den Sulcus calcanei, offen¬
bar der Stützpunkt der Be¬
lastung des Fersenbeines in
diesem Falle. Der stärkste
dieser Züge (Z 3 ) geht in einer
Kontinuität über teils in die
verstärkte Corticalis der
kahnförmig umgestalteten
Gelenkfläche des proc. ante¬
rior calcanei, teils in die ver¬
stärkten und verdichteten Züge 4 des normalen Knochens (CZ). Z‘ ist offen¬
bar ein verstärktes Zugbündel derselben Richtung, das im normalen Knochen
nur angedeutet im vorderen Ende vorhanden ist (4), während die mit Z 4
bezeicbneten vereinzelten, verstärkten, in die basal verstärkte Corticalis über¬
gehenden Züge sich an die Züge 1 und 3 des Schemas Haglund anlehnen,
aber mit dem Unterschiede, dass sie in ihrer Richtung, wie überhaupt die
gesamten eben besprochenen verstärkten Züge deutlich konzentrisch gelagert
sind zu dem Liniensystem 2., das Haglund auf die Wirkung der Achillessehne,
d. h. des triceps surae bezieht und der seiner Wirkung entgegenstehenden
plantaren Ligamente. Diese normalen Züge 2 sind in unserem Calcaneus eher
verstärkt und verdichtet, eine Erscheinung, die durchaus in Übereinstimmung
steht mit der Verstärkung der Zuglinien-Systeme, und deren ursächliche Er¬
klärung ich zum grössten Teile in der Behinderung der Beweglichkeit des Cal¬
caneus und der dadurch bedingten Steigerung der Zugwirkung der Unterschenkel-
Fussmuskulatur suchen möchte. Bei einem normal nach allen Richtungen beweg-
Fig. t. Normale Struktur des Calcaneus nach Haglund,
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liehen Calcaneus gibt der Fass aaf Muskelwirkungen hin nach, d. h. die
Muskelwirkungen kommen zur vollen Entfaltung, setzen sich um in die Bewegungen
des Fasses. Bestehen innerhalb der Fusswurzel Beschränkungen in der Beweg¬
lichkeit der Gelenke, so erschöpfen sich die entsprechenden Muskelkontraktionen
früher und beanspruchen durch ihren Zug die einzelnen in ihrer Bewegung
beschränkten Knochen, wie hier den Calcaneus auf Biegungsfestigkeit, da eine
normale Abwickelung des Fusses am Boden unmöglich ist. Auf diese selbe Ur¬
sache möchte ich die reichliche Bildung und zum Teil vorhandene Verstärkung
der Züge 6 und 7 des normalen Schemas zurückführen, der Züge, die nicht blos
der Belastung des Knochens, sondern auch dem Widerstande gegen Beanspruchung
des Knochens auf Biegungsfestigkeit zu dienen geeignet sind. Auf dieselbe Ur¬
sache führe ich die Umgestaltung der Züge 5 des Schemas zurück. Die Umge¬
staltung ist vermutlich in letzter Linie abhängig von der quadrantenförmigen
Veränderung der Vorderfläche des processus anterior im Sinne des Gesetzes der
Orthogonalität.
Überhaupt gewinnt es den Anschein, dass die sämtlichen Züge, die der Aus¬
druck der Druckstrebepfeiler im normalen Calcaneusgerüst sind, die Züge 5, 7
und 6 sämtlich nicht wie im normalen Knochen gleichmässig von der Oberfläche
der Sprungbeingelenkflächen (Henle) ausgehend in den Knochen divergieren,
sondern vielmehr bei vorhandener Ankylose der Sprungbeingelenke der hier vor¬
handenen Verstärkung und vermehrten Ausbildung der Zugliniensysteme ent¬
sprechend von dem sulcus calcanei als der wesentlichsten Belastungsstelle aus,
deren Corticalis ebenfalls eine ausgesprochene Verstärkung zeigt, wie von einem
Zentrum nach allen Seiten des Knochens gestreckt auseinander laufen, ohne
dass von der normaler Weise S förmigen Andeutung der Züge 6 noch irgend
etwas zu bemerken wäre.
Eine Frage, die ich hier nicht ganz unerörtert lassen, möchte, ist die
welche Verletzung an der rechten Fusswurzel sich unser Patient am 26. August
1896 zugezogen hat, und ob nicht möglicherweise durch diese Verletzung allein
die Umgestaltung der Bälkchensysteme des Calcaneus erklärt werden könnte.
Der Mechanismus der Entstehung, Fall aus zwei Meter Höhe mit Ein¬
wirkung der Gewalt auf die rechte Fusssohle, könnte an und für sich für eine
Fraktur im Bereiche des Talus oder des Calcaneus oder beider sprechen. Leider
hatten wir damals noch keinen Röntgenapparat im Seemanskrankenhause, so
dass also der damalige Befund für unsere heutigen Begriffe unvollständig
bleiben muss.
Will man annehmen, dass damals eine Calcaneusfraktur Vorgelegen hat,
so fragt es sich, ob Bie allein imstande gewesen wäre, den jetzt vorhandenen
Befund am Calcaneus ausreichend zu erklären. Man könnte möglicherweise
daran denken, dass die verdichteten und verstärkten konzentrischen Züge alte
Frakturlinien wären. Abgesehen davon, dass die Form des Knochens — abgesehen
von der Protuberanz (p) an der Basis — nicht für eine auffällige Verunstaltung
durch Fraktur spricht, möchte ich nach meiner Kenntnis des Baues des Calca¬
neus nach Frakturen nicht annehmen, dass eine solche Auffassung mit Erfolg zu
begründen wäre.
Meiner Ansicht nach würden etwaige Frakturveränderungen im Calcaneus-
innern, wie Bruchspalten, Verschiebungen der Spongiosa, Kallusmassen etc. in
einem Zeitraum von 14 Jahren denjenigen Umgestaltungen weichen resp. vor
ihnen verschwinden, die durch die veränderte physiologische Inanspruchnahme
im Bereiche der Statik und Dynamik hervorgerufen werden.
Hier würde es sich, um es noch einmal kurz im Zusammenhänge hervor¬
zuheben, im wesentlichen um folgende Momente handeln:
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1) Massige Plattfussbildung infolge von Verschiebung des Calcaneus nach
aussen, besonders in seinem vorderen Ende.
2) Aufhebung der Pro- und Supinatiou.
3) Beschränkung von Bewegung und Streckung, hauptsächlich der Beugung
(nur 110°).
Aus diesen 3 Punkten ergibt sich:
4) Der veränderte Modus der Belastung des Fusses in der Buhe und
5) der Einfluss auf Muskeln und Bänder bei der Lokomotion, im wesent¬
lichen eine gesteigerte Inanspruchnahme des Calcaneus auf Biegungs¬
festigkeit
Ich bin also geneigt anzunehmen, dass, wenn auch seinerzeit eine Calca-
neusfraktur Vorgelegen hat, der jetzige Befund des Knochengefüges im wesent¬
lichen als eine Transformation infolge des Gebrauches des Fusses bei bestehender
Bewegungsbeschränkung des Calcaneus anzusehen ist
Dass zu einem richtigen Gesamturteil iiber den inneren Bau des Calcaneus
wesentlich auch eine Frontalansicht des Knochens gehört, ist mir nicht zweifel¬
haft, doch ist diese vom Lebenden nicht zu beschaffen.
Überhaupt war ich mir von vornherein der Lückenhaftigkeit und Unvoll¬
kommenheit dieser Einzelbeobachtung voll bewusst So bin ich überzeugt, dass
man nur sehr vorsichtig Schlüsse aus ihr ziehen darf. Vielleicht aber dient
diese Mitteilung dazu, die Aufmerksamkeit der Kollegen für diese Frage rege
zu machen und auf diese Weise einen weiteren Nutzen zu stiften.
(Aus Dr. Bettmanns chirurgisch-orthopädischer und mediko-mechanischer Heilanstalt in Leipzig).
Die Bedeutung der kleinen Knochenabsprengungen am Fuss-
skelett vom Standpunkt der Unfallbegntachtnng mit Kasuistik
und eignem Beitrag einer typischen Form von Splitternng
an der Fibula.
Von Dr. Bettmann.
(Mit 7 Abbildungen).
Die Untersuchung mit Böntgenstrahlen hat uns in der Erkennung und
Beurteilung von Krankheiten resp. körperlichen Veränderungen, das darf man
wohl ruhig behaupten, die hervorragendsten Dienste gerade auf dem Gebiete der
Unfallheilkunde geleistet, und es ist keine Frage, dass wir in dieser Beziehung
von der mächtig fortschreitenden Röntgentechnik noch weitere wertvolle Auf¬
schlüsse zu gewärtigen haben.
So wertvoll sich uns nun auch die Methode in positivem Sinne gezeigt hat,
so ist auf der anderen Seite nicht zu verkennen, dass sie uns in Bezug auf die
Unfallbegutachtung doch auch zu recht verhängnisvollen Irrtümem zu verleiten
vermag und es schon oft getan hat Hieran trägt jedoch die Methode an sich
nicht eigentlich schuld; vielmehr ist es vielfach unser eigenes vorschnelles Urteil
in Verbindung mit mangelhafter Kenntnis normaler und pathologischer Verhält¬
nisse, das zum Fehlschluss führt. Auch tut es not, unser Auge für richtiges
Sehen noch mehr zu schärfen. Man wird dann oft noch Dinge zu sehen be-
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kommen, die uns die Handhabe geben, dem Verletzten zu seinem Rechte zu ver¬
helfen, andererseits aber auch unberechtigte Forderungen zurückzuweisen.
Kein Teil am ganzen Skelett macht uns in dieser Beziehung vielleicht
grössere Schwierigkeiten, als das Knochengerüst des Fusses, aus dem Grunde,
weil im Bereiche desselben neben den vielgestaltigsten Verletzungen gleichzeitig
auch die mannigfachsten Varietäten in Form und Zahl der grossen, kleinen und
kleinsten, den Fuss zusammensetzenden Knochen Vorkommen und dadurch dia¬
gnostischen Irrtümern Tür und Tor geöffnet ist. Ich möchte von diesem Gesichts¬
punkte aus das Gebiet der kleineren Absprengungen am Knochengerüst
des Fusses einer kritischen Betrachtung unterziehen und, wenn auch nicht
eine völlig erschöpfende, so doch das Wesentlichste bringende Darstellung des
anatomischen, patho¬
logisch-anatomischen
und kasuistischen Tat¬
sachenmaterials geben.
Am Talus ist es der
Processus posterior,
der am meisten Anlass zu
diagnostischen Schwierigkeiten gibt. Es ist zu bedenken, dass dies Knochenstück¬
chen, das übrigens nur in etwa 12—14 °/ 0 der Fälle deutlich ausgeprägt ist, oft
durch eine scharfe Linie vom Talus abgetrennt ist und als sog. Os trigonum als
selbständiger Knochen in Erscheinung tritt. Dies trifft nach Lilienfeld 1 ) in 3%
der Fälle zu. Die Verwechslung mit einem Bruch liegt nahe, namentlich wenn
wir, wie so oft, den Fall erst spät d. h. zu einer Zeit zu Gesicht bekommen, wo
lokale Symptome als geschwunden angenommen werden können. Differential¬
diagnostisch kommt in Betracht, dass das Trigonum fast immer doppelseitig
vorkommt. Auch bestehen gegenüber dem Bruch im Röntgenbild charakteristische
Unterscheidungsmerkmale. Im Gegensatz zu einer Fraktur des Proc. tal. (Fig. 1),
die unscharfe zackige Randlinien (Exkreszenzen) und eine mehr oder weniger
unregelmässige Form des Knochens aufweist, zeigt das nicht verletzte Trigonum
(Fig. 2) schön abgerundete Ecken, ebenmässigen Spalt und verdichtete Randlinien
(s. Grashey 2 Atlas chir.-pathologischer Röntgenbilder Fig. 232, S. 119, Fig. 235,
S. 119 und Fig. 6, Tab. XII, S. 148).
Von Wichtigkeit ist ferner, dass der Bruch (sog. Shepherd’sche Fraktur)
fast immer mit Oalcaneusfraktur vergesellschaftet ist. Grashey 2 ) hat ihn nie
ohne letztere gesehen, und der Abriss bildet nach ihm erst manchmal den Hinweis
auf diese. Ausser dem Röntgenbefund sind noch die klinischen Symptome zu
berücksichtigen. Nach Grunert 3 ) ist der Bruch ein typischer mit typischen
Symptomen (zirkumskripter Druckschmerz zwischen dem Achillessehnenansatz
und dem innem Knöchel und fixierte Spitzfussstellung).
Fig. 8.
Os trigonum dali.
(Schematisch Dach Grashey.)
Fig. 1.
Bruch des Proc. post dali. (Nach Grashey.;
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Diese beiden Hauptzeichen kehren in den beschriebenen Fällen immer
wieder und unterscheiden sie von der einfachen Verstauchung (Grunert 3 ),
Ebbinghaus 4 )).
Nach Grunert 3 ) ist die Kasuistik spärlich; Vollbrecht 5 ), zwei Fälle; Ebbing¬
haus 6 ), zwei Fälle; Scherliess 7 ), ein Fall. Hierzu kommt sein eigner als 6. Fall.
Göschei 8 )hat eine Absprengung der Taluskante beschrieben, weitere Abspren¬
gungen an diesem Knochen Eiken husch 9 ).
Abrisse am Fersenbein. Grössere Abrisse an der Hinterfläche des
Fersenbeins, am Fersenbeinhöcker, bieten im allgemeinen röntgenologisch für die
Beurteilung keine Schwierigkeiten. Zu hüten hat man sich vor der Annahme einer
Bruchlinie, wo es sich um eine normale Epiphysenlinie bei Jugendlichen handelt.
Diese Epiphysenlinie verläuft zackig am Fersenhöcker grade von oben nach unten
und trennt letzteren als eine mehr oder weniger grössere Scheibe vom Körper des
Fersenbeins. Natürlich kann hier eine Epiphysenlösung Vorkommen.
Als echten epiphysären Bruch hat Hag¬
lund 10 ) bei einem 11 und 12jährigen Knaben
eine Verletzung des epiphysären Teils des Fersen¬
beinhöckers am Ansatz der Achillessehne beider¬
seits angesehen. Nach H. handelt es sich hierbei
nicht um Epiphysenlösung, sondern um einen
wirklichen Bruch des Knochenkerns selbst ähnlich
der Schlatterschen Fraktur an der Epiphyse der
Tuberositas tibiae. Kirchner 11 ) bestreitet die
Richtigkeit dieser Ansicht. Der Epiphysenkern
setze sich normaler Weise aus 2 Kernen zu¬
sammen. Tietze 12 ) stimmt Haglund bei. Man
sieht, wie schwierig die Beurteilung der Ver¬
hältnisse hier liegen kann. Auch Verknöche¬
rungen im Ansatz der Achillessehne kommen vor,
die nichts mit Abrissen zu tun haben (s. Tietze 12 )
u. Fig. 3).
Was die Absprengungen bez. kleinen und kleinsten Frakturen an der Un ter¬
fläche des Fersenbeins anlangt, so sind wir hier zu besonders kritischer Über¬
legung verpflichtet.
Da ist zunächst der Calcaneussporn, eine sonderbare Bildung, der uns in
seiner Beurteilung ähnliche Schwierigkeiten bereitet, wie der Proc. post. tali.
Denn er kann eine echte Splitterfraktur oder auch eine Folge eines chronisch-
irritativen Reizzustandes darstellen. Auch ist wohl zu berücksichtigen, dass es
auch unter normalen Verhältnissen einmal zu stärkerer Ausbildung der Calx cal-
canei kommen kann, die einen Sporn vortäuscht.
Mit dem Calcaneussporn als Ausdruck einer Fraktur resp. einer Absplitterung
haben sich die Arbeiten von Golebiewski 13 ), Ebbinghaus 14 ), Bähr 15 ), Bum 16 ),
Bettmann 17 ), Robinsohn 18 ) beschäftigt. Auch auf die Arbeit von König 21 ) ist hin¬
zuweisen. Die traumatische Form steht danach fest.
Dem gegenüber steht die Spornbildung ohne Trauma als Folge reaktiver
Knochenwucherung durch Zerrung der Bänder und kleinen Sohlenmuskeln an
der Ansatzstelle. Tietze 12 ) sieht in diesen Fällen den Sporn als Ausdruck von
Plattfussentwicklung an. Natürlich kann ein solcher Sporn sekundär frakturieren
und naturgemäss ist er, abgesehen von traumatischen Reizungen beim Gehen,
bei Stoss und Fall immer zu Verletzungen disponiert anzusehen. Die Begut¬
achtung ist bei solcher Sachlage nicht immer leicht. Manchmal wird einseitiger
Fig. s.
Verknöcherung im Ansatz der Achillessehne.
(Schematisch nach Tietze.)
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Bestand uns für Absprengung resp. Fissur entscheiden lassen, doch wird hierbei
noch Anamnese, Art und Hergang des Unfalls, Fussabdruck als Kriterium mit
heranzuziehen sein. Doch kann grade die Einseitigkeit das Urteil erschweren.
Die klinischen Symptome sind für beide Formen wohl meist gleich: Calcaneo-
dynie an umschriebener Stelle und meist leichte Verdickung der letzteren (Pero¬
stitis, Schleimbeutelentzündung). Aus der Form des Sporns (s. Fig. 4 u. 5) kann
man nur vorsichtig Schlüsse
ziehen. Langausgezogene pa¬
rallel zur Sohlenfläche ver¬
laufende Zacke gegenüber mehr
gedrungenem und mehr senk¬
rechtem Knochenschatten
(König 21 ), ist mehr für die
nicht traumatische Form cha¬
rakteristisch.
Ich selbst beobachtete jüngst
einen Fall von doppelseitigem
Sporn mit typischer Calcaneodynie
am verletzten Fuss (Fall resp.
Stoss gegen eine Eisenschiene?)
Das Röntgenbild ergab völlige
Gleichartigkeit des Sporns auf
beiden Seiten. Ich nahm trotz¬
dem an, dass durch den Unfall
eine periostitische Reizung statt¬
gefunden hatte, worauf der Mann
seine Abfindung bekam. Es wird
nicht immer so zu entscheiden
sein. Man muss immer bedenken,
dass der Verletzte meist dem Grund¬
satz „post hoc, ergo propter hoc w
huldigt. Ebbinghaus 14 ) nahm
bei seinen beiden Fällen, einem
mit einseitigem, einem mit dop¬
peltseitigem Sporn, Fraktur an,
weil sich im ersten Falle feine
Knochenschatten im Röntgenbild
zeigten, im doppeltseitigen Falle
der Sporn auf der verletzten Seite
weniger gut entwickelt und kurz
gedrungen war. Den Schmerz
erklärt er durch Druck auf die
benachbarten grossen Fusssohlen-
nerven.
Von Interesse in dieser Frage ist noch ein Bericht von Bär 19 ) aus der
John-Hopkins-Universität (s. Ebbinghaus Zentralbl. f. Oh. 1906 Nr. 15) über
6 Fälle, bei denen Gonorrhoe als Ursache angenommen wird. Jannowski 20 )
(Zentralbl. f. Ch. 1907 Nr. 13) fügt zur Kasuistik über die Frage der Calcaneo¬
dynie durch Hypertrophie des Proc, tub. calc. 12 eigne hinzu unter Erwähnung
eines Falls von Ewald.
Bei Fersenschmerzen an der Sohle und sonst ist auch auf Gicht und Exo¬
stosenbildung zu achten (König 21 ).
An der Seitenfläche des Fersenbeins kommt der Abriss der Proc. lat.
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tub. calcan. vor (Rauenbusch 22 ). R. stellte diesen noch nach 7 Jahren durch
Röntgenbild fest. Abriss des Proc. inframalleolaris (Bidder 23 ) entstand
durch den Zug des stark gespannten Lig. calcaneo-fibulare beim Umknicken des
Fusses nach innen. Typisch ist die zirkumskripte Druckempfindlichkeit.
Abrisse am Os naviculare. Am Naviculare gibt es echte Abrisse aus
der Kontinuität des Knochens, welche unter Umständen sehr wohl geeignet sind
zweifelhafte Beschwerden zu erklären. Man kann aber solche Abrisse verwechseln
mit Abschnürungen kleiner Knochenteile im Gefolge der Arthr. def bei entzünd¬
lichen Plattfüssen, wo sie auch an anderen Filssknochen Vorkommen (s. Grashey,
Atl. path.-chir. Röntgen bilder
S. 87, Bild 116). Einen Abriss
der Spitze des Os nav. tarsi bei
einem 12 und 13jährigen Mäd¬
chen als Ursache einer typischen
Form von Plattfuss beschreibt
Haglund 24 ). Ein scheinbarer
Bruch lag bei Momburg 25 ) vor.
Es handelte sich vielleicht um
einen Prähallux Bardelebens
der durch Verwachsung einen
Bruch vortäuschte.
Absprengungen am Wür¬
felbein (s. Grashey, chir.-patb.
Atlas Tab. XII, Fig. 3) geben
Veranlassung zu Verwechslung
mit dem sog. Os peron., Brüche
der Basis des 5. Mittelfuss-
knochens mit dem Os Vesalium
und überzähligen Epiphysen
(Grashey 1. c. Tab. I. Fig. 10;
Lilienfeld 1 ) und derselbe 26 ))-
Hinzuweisen wäre an dieser
Stelle insbesondere noch, als zu
Irrtümern führend, auf das Os
tibiale ext., ein inkonstantes
Sesambein in der Sehne des M.
tib. ant., dessen Schatten auf dem Röntgenbild ins Bei’eich des Naviculare, Wüi fel-
beins, Talus und Calcaneus, den Berührungsflächen entsprechend, fällt.
An den Mittelfussknochen und Zehen sind durch die Variabilität der
Sesambeine in Bezug auf ihre Anzahl, Form und Lage Verwechselungen mannig¬
fach gegeben. Es kann hier nicht der Ort sein, auf alle diese Dinge im einzelnen
einzugehen. Zur Orientierung empfehle ich Grashey’s Atlas typischer Röntgen¬
bilder, Bild 96 und ff.
Eine Zweiteilungder Sesam bei ne kann Bruch Vortäuschen (M o m bürg 28 )),
eine Verlagerung und Deformierung bei Hallux valgus (Grashey, Atl. cliir.-
path. Rtg.-B. Fig. 90, S. 78) kann ev. mit einem abgesprengten Knochenstück
verwechselt werden. Die Diagnose einer isolierten Fraktur eines Sesambeines
kann nur mit grosser Vorsicht gestellt werden. Muskat 29 ) hat einen solchen
Fall in der Berl. med. Ges. vom 11. VII. 06 vorgestellt.
Im Bereiche des Fussgelenks kommen ebenfalls Verletzungen vor, die
gegenüber den anderen Brüchen eine gewisse Sonderstellung verlangen, auch vom
Standpunkt der Unfallbegutachtung aus. Der Abriss einer dünnen Knochen-
Fig. «.
Aussprengung ans der Fibula.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10/11.
schale von der Tibia im Talocruralgelenk entsprechend dem Ansatz des Seiten¬
bands am innern Knöchel beschreibt Meissner 30 ). Ähnlich ist die Absprengungs¬
fraktur in dem von Franke 31 ) mitgeteilten Fall. Um Aussprengung eines drei¬
eckigen Stücks aus der Tibia in der Nähe des Fussgelenks durch Überbeugung
handelte es sich in dem Falle von Sachs 32 ).
Ich selbst hatte Gelegenheit, im Laufe der letzten Jahre mehrere Patienten zu
s?hen, bei welchen immer wieder an derselben typischen Stelle an der Seite des äusseren
Knöchels ein länglich ovales, einmal auch ein
mehr gedrungenes dreieckiges Stück aus der
Kontinuität des Knochens herausgebrochen war.
Die Röntgenbilder zweier Patienten (Fig. 6 u. 7)
geben das Charakteristische dieser jedenfalls
sehr seltenen Bruchform am besten wieder.
Über den Entstehungsmechanismus
dieser Aussprengungen •will ich heute —
Näheres sei einer späteren Arbeit Vorbe¬
halten — nur soviel äussern, dass ich sie
für Vorstufen der sog. Dupuytreu-Fraktur
halte, d. h. für die Folge einer Stauchung
resp. Knickung. Man kann sich das Zu¬
standekommen nach Tillaux so vorstellen,
dass bei forcierter Abduktion das Ligament
mit dem Mall. int. abreisst. Der Fuss gerät
in starke Abduktion, der Talus stösst gegen
den Mall. ext. und sucht ihn von der Tibia
zu entfernen, hierbei bricht die Fibula
oberhalb des Malleolus durch“. Erschöpft
sich die Kraft vorher, so ist sie nicht mehr
hinreichend, ein völliges Durchbrechen, son¬
dern nur eine Aussprengung aus der Kor-
tikalis zu bewirken wie etwa eine über
seine Elastizitätsgrenze gebogene Weiden¬
rute an der Stelle des grössten Stauchungsdrucks aufspringt. Für diese Auf¬
fassung spricht vielleicht der Umstand, dass in einem meiner Fälle tatsächlich
auch ein Bruch des innern Knöchels bestand (s. Fig. 7) infolge Sturzes von
einem Gerüst. Ähnliche Absprenguugen hat Goldammer 33 ) an der Tibia beob¬
achtet. In einem seiner Fälle war ein keilförmiges Stück aus der Hinterseite
der Tibia nach Hufschlag gegen die Vorderseite ausgesprengt worden. Er er¬
klärt dies nach dem Mariottschen Gesetz: „Wenn man eine Reihe elastischer
Kugeln neben einander unter Berührung zueinander aufhängt und lässt die erste
Kugel gegen die zweite fallen, so teilt sich die Bewegung den andern in der
Weise mit, dass diese auf der Stelle bleiben, die letzte aber abfliegt“.
Literatur.
1) Lilienfeld, Die Brüche der Tuberositas ossis metatars. V und des Proc. post, tali
und ihre Beziehungen zum Os Vesalium und Trigonum. (Arch. z. kl. Chir. LXXVIII, 4).
2) Grashev, Atlas chir.-path. Röntgenbilder 1908, Fig. 232 u. 235, S. 119 u. Fig. 6
Tab. Xli, S. 148.
3) Gruncrt, Bruch des Proc. post, tali (D. med. Wochenschrift 1910, Nr. 30).
4) Ebbinghaus, Zeitschrift f. orth. Chir. 1908.
5) Vollbrecht: Fortschr. auf d. Geb. d. Rtg. 1907.
6) Ebbinghaus, Zeitschr. f. orthop. Chir. 1908.
Fig. 7.
Ausspreugung ans der Fibula.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 10 11.
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7) Scherliess, D. militärärztl. Z. 1908.
8) Göschei, Absprengung der Taluskante. Nürnb. ärztl. Verein. S.D.med.Wochenschr. 1905.
9) Eikenbusch, Absprengungen am Talus. Verh. niederr. westf. Ch. 20. Vers.
10) Haglund, Über Fraktur des Epiphysenkerns des Calcaneus nebst allgemeinen Be¬
merkungen über einige ähnliche Fälle juveniler Knochenkernverletzungen. Arch. f.
kl. Chir. Bd. 82, Heft 3).
11) Kirchner, Bd. 84 Langenbecks Arch.
12) Tietze, Beiträge zur Kenntnis des Entstehungsmechanismus und der wirtschaftlichen
Folgen von Fersenbeinbrüchen. Arch. f. orthop. Mechanotherap. u. Unfallchir. Bd. VI,
S. 290.
13) Golebiewski, Demonstration von Calcaneus-Frakturen (Vers. D. Naturf. u. Ärzte
in Lübeck).
14) Ebbinghaus, Ein Beitrag zur Kenntnis der traumatischen Fussleiden; die Verletzung
des Tub. maj. (Zentraibl. f. Ch. 1906, Nr. 15).
15) Bähr, Zur Kasuistik der Fersenbeinbrüche (Arch. f. Orthop. u. Unfallchirurg. Bd. I,
S. 79).
16) Bum, Fractura calcan. (Wien. kl. W. Nr. 14, 19).
17) Bettmann, Über eine Absplitterung aus der Kortikalis des r. Fersenbeins. (Monatsschr.
f. Unfallheilk. 1905, S. 67).
18) Robinsohn, Röntgenogramme einer seltenen Form der Calcaneusfraktur der sagit-
talen Fissur der Calx calcanei (k. k. Ges. d. Ärzte Wiens. Vergl. Fortschr. auf d.
Geb. d. Röntgenstr. Bd. X, H. 4).
19) Bär, s. Ebbinghaus 14 ).
20) Jannowski, Calcaneodynie durch Hypertrophie d. Proc. tub. calc. (russisch) (Zen¬
traibl. f. Ch. 1907, 39).
21) König, Zur klinischen Geschichte der Fersenneuralgie. (D. m. Wochenschr. 1907,
S. 597).
22) Rauenbusch, Bruch des Proc. lat. tub. calc. neben einem typischen Rissbruch des
Fersenbeinhöckers. (Mon. f. Unfallh. 1906, Nr. 1).
23) Bidder. Abriss d. Proc. inframellaolaris.
24) Haglund, Über Fraktur der Tub. oss. nav. in den Jugendjahren und ihre Bedeu¬
tung als Ursache einer typischen Form von Pes valgus (Zeitschr. f. orthop. Ch. Bd. 16).
25) Momburg, Ein scheinbarer Bruch des Os nav. tarsi (v. Langenb. Arch. Bd. LXXVII,
H. 1).
26) Lilienfeld, Über die sog. Tarsalia, die inkonstanten akzessorischen Skelettstücke
des Fusses und ihre Beziehungen zu Frakturen im Röntgenbild. (Z. f. orth. Ch. XVII, 1).
27) Grashey, Atlas typ. Röntgenbilder beim normalen Menschen (J. F. Lehmanns
Verlag München).
28) Momburg, Vortäuschung von Brüchen durch zwei und mehrf. Teilung v. Sesam-
• beinen (D. Zeitschr. f. Chir. Bd. 80).
29) Muskat, Fraktur eines Sesambeins der grossen Zehe. (Berl. med. Ges. 11. VII. 1906.)
30) Meissner, Eine typische Fraktur der Tibia im Talocruralgelenk (Beitr. z. kl. Ch.
Bd. 61, H. 1).
31) Franke, Eine Absprengungsfraktur des unteren vorderen Tibiarands in frontaler
Ebene (v. Langenb. Arch. Bd. 72, H. 1).
32) Sachs, Ein seltener Fall von Tibiafraktur a. d. distalen Ende der vorderen Tibia¬
kante. (D. Zeitschr. f. Chir. LXXV, 365).
33) Goldammer, Zwei seltene Fälle von isolierter Tibiaverletzung auf Grund von Röntgen¬
aufnahmen. (D. militärärztl. Zeitschr. 32. Jahrg., Heft 9).
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. T )i i e m - Cottbu9.
Druck von August Pries in Leipzig.
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Cölner Akademie für praktische Medizin.
Vom 21. bis 26. November 1910 findet im Anschluss an den Kursus für
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strationen und praktischen Übungen. Der Kursus ist ausser einer Einschreibe-
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Meehanotherapie und der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker
begründet von
Dr. U. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem,
herausgegeben von Professor Df. C. Thiem* Cottbus.
Nr. 12. Leipzig, Dezember 1910. XVII. Jahrgang.
Machdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet.
Schluckbeschwerden als Folgen eines Betriebsunfalles.
Mitgeteilt von Dr. A. Nich6,
Dirigierender Arzt der berufsgenossenschaftlichen Unfallstation vom Roten Kreuz.
(Mit 1 Abbildung.)
Im Mai dieses Jahres hatte ich Gelegenheit, auf Veranlassung der Brauerei-
und Mälzerei-Berufsgenossenschaft einen Fall zu begutachten, wie ich ihn in der
gesamten Unfallliteratur nicht vorfinden konnte.
Da der Unfall bereits 25 Jahre zurückliegt, ist es notwendig, auf die
Krankengeschichte sehr genau einzugehen.
Am 16. November 1885 verunglückte der Heizer W. F. in der Dampfbrauerei zu
S. dabei, als er ein Fass mit Spänen auf dem Fahrstuhl zurechtrückte, wobei zwei
eiserne Träger desselben brachen. Er stürzte ungefähr 60 Fuss tief in den Keller. Wie
aus den Akten ersichtlich, hatte sich F. trotz Verbots in dem Fahrstuhl zu tun gemacht,
nachdem bereits unmittelbar vorher ein Träger gebrochen war.
Das erste ärztliche Attest aus dem Krankenhaus in S. gibt die Art der Verletzung
als Quetschung der Wirbelsäule, Quetschungen der Brustmuskeln, des Rückens, der Beine
und Gehirnerschütterung an und ist von Dr. S. am 30. Januar 1886 ausgestellt. Am
24. Dezember 1885 war F. bereits aus dem Krankenhaus entlassen worden. Er erhielt
zunächst Vollrente. Am 24. Mai 1889 stellt ein anderer Arzt Dr. S. in S. ein anderes
Attest aus, in dem er sagt, dass der Fuss noch geschwollen sei und infolge der entzünd¬
lichen Produkte dick und schmerzbeweglich wäre, ebenso klage F. noch über Rücken¬
schmerzen, doch sei er zu leichter Arbeit verwendbar. Auf Grund eines Attestes des¬
selben Arztes, das aber keinerlei Befund enthält, wird dann der Verletzte am 12. Juli
1886 zu 33 V 3 °/o invalide erklärt Die Gutachten vom 30. September 1886 und vom
12. Dezember desselben Arztes enthalten nur einen kurzen Befund am linken Fussgelenk,
das noch immer im Zustand chronischer Verdickung und schwerer Beweglichkeit sich be¬
fände. Die Invalidität wird auf ein Drittel geschätzt.
Zum erstenmal findet sich am 28. Juni 1887 ein etwas genaueres Gutachten des¬
selben Arztes, in dem er den Fuss in ähnlicherWeise wie früher beschreibt und ausser¬
dem einer Buckelbildung am 1. Lendenwirbel Erwähnung tut. Er hält den F. für % bis
1 / 2 invalide. Auch das Gutachten vom 14. März 1888 kann noch keine Besserung kon¬
statieren und F. klagt jetzt mehr über Beschwerden seitens der Wirbelsäule, Schmerzen,
Ermüdung, Taubheitsgefühl. — Das Gutachten vom 9. Juni 1888 konstatiert, dass ödematöse
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12.
Schwellung am Fuss nicht mehr vorhanden sei, während der übrige Befund daselbst der
gleiche geblieben wäre. Sehr viel intensiver seien jedoch die Klagen bezüglich der
Kreuz- und Bückenschmerzen im Lendenteil beim Stehen und Gehen. Beim Schlucken
fester Speisen, wie Brot, Fleisch, Kartoffeln, zeige sich ein Hemmnis in der Fortbewegung
im 2. Drittel der Speiseröhre. Er müsse mit Flüssigkeiten die festeren Massen hinab¬
spülen. Tue er das nicht, so würden die Speisen unverdaut nach einiger Zeit wieder
erbrochen. Er sei dadurch stark abgemagert. Der Gutachter führt diese Störungen auf
den Unfall zurück. — Wie wir aus dem Gutachten vom 28. September 1888 entnehmen,
bessert sich dann der Zustand des F. Die allgemeinen Körperkräfte nehmen zu, der
verletzte Fuss ist zwar noch im Gelenk stark, schwelle aber bei der Arbeit nicht mehr an.
Die Schluckbeschwerden, welche noch im Juni als ein schweres Symptom, vielleicht eines
beginnenden Krebsleidens, angesehen wurden, bestehen weiter, werden aber von dem Gut¬
achter nicht mehr für wichtig gehalten, da ein Einfluss auf die Ernährung nicht zu
konstatieren sei. Die behaupteten Bücken schmerzen werden als gering bezeichnet und
die Funktionen des Bückenmarks als normal angegeben. Sanitätsrat Dr. S. kommt zu
einer Schätzung der Erwerbsbeschränkung von 25 °/ 0 . Diese erhält F. — Noch günstiger
lautet das Gutachten desselben Arztes vom 19. Juni 1889. F. soll wohl und ziemlich
kräftig aussehen, keinerlei nervöse Symptome zeigen, dagegen noch etwas über den linken
Fuss klagen. Eine geringe Verdickung kann hier noch konstatiert werden, etwas
lahmender Gang und mässige Muskelatrophie. F. sei mit leichter Arbeit in einer Möbel¬
fabrik beschäftigt, wo er eine kleine Dampfmaschine zur Zufriedenheit seines Prinzipals
gegen entsprechenden Lohn bediene. Störungen seitens des Gehirns und Bückenmarks
werden nicht gefunden. Der früheren Schluckbeschwerden geschieht keinerlei Erwähnung.—
Im Gutachten vom 25. Februar 1890 werden Klagen über den linken Fuss, schmerzhafte
Anschwellungen am linken Oberschenkel, Schmerzen im Kreuz, Steifigkeit der Wirbel¬
säule, Druckgefühl unter dem Brustbein und in der Magengegend beim Schlucken fester
Nahrungsmittel geklagt. Objektiv werden Drüsenschwellungen am linken Oberschenkel,
Schwäche des linken Beines, Knochenauftreibung der Lendenwirbelsäule konstatiert. Die
Schluckbeschwerden werden als eingebildet bezeichnet. Die Invalidität wird auf 10 °/ 0
geschätzt.
Am 28. Februar 1903 richtet F. wegen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes
eine Eingabe an die Berufsgenossenschaft um Erhöhung der Bente, und er wiederholt
dieselbe am 18. März 1903.
Der Verletzte wird daraufhin erneut von Dr. S. am 5. April 1903 untersucht. Dieser
Arzt konstatiert zunächst eine erhebliche Gewichtsabnahme von 138 Pfund auf 98 Pfund
und grosse Blässe. F. habe während der Nachtschicht plötzlich einen Krampfanfall be¬
kommen und die Besinnung verloren, die erst nach einigen Tagen wiedergekehrt sei.
Er hätte 9 Wochen lang das Bett hüten müssen. Dr. S. nimmt eine Erkrankung des
Kückenmarks und seiner Häute, sowie der Hirnhäute infolge Influenza an. Die gegen¬
wärtigen Klagen bezögen sich auf Kopf- und Kückenschmerzen, Zittern der Arme und
Beine und besonders auf Schluckbeschwerden. Der Zustand sei erheblich schlechter ge¬
worden, F. sehe elend aus, gehe gebückt, langsam, die Pupillen seien mittelgross, starr,
leichter Schlag auf die Schultern lasse F. zusammensinken. Die Finger und Arme
zitterten, die letzten 3 Brustwirbel bildeten eine bedeutende schmerzhafte Hervorwölbung.
Beim Schlucken von Wasser träte Schwindel auf und die Sonde fände eine Ausbuchtung
der Speiseröhre. Eine Verschlimmerung des linken Fusses sei nicht zu konstatieren.
Der Gutachter glaubt, dass die akute Verschlimmerung des durch den Unfall bedingten
Leidens zurückzuführen wäre auf eine interkurrente Entzündung. Er hält den Patienten
für 75 °/ 0 invalide.
Kreisarzt Dr. H. begutachtet am 25. Oktober 1903 den F. und findet keinerlei
Besserung des Zustandes. Er sehe noch immer mager aus, während die Gesichtsfarbe
keine krankhafte sei. Durch Aufnahme reichlicher Flüssigkeitsmengen, besonders 2 Liter
Milch pro Tag. habe sich F. auf dem Gleichgewicht gehalten. Die Muskulatur sei sehr
schlaff, die Haltung gebückt. Der Buckel bestände wie früher. Beim Schlucken von
Wasser strecke er sich in eigentümlicher Weise und man höre das Wasser unter lautem
Glucksen herunterfliessen, wobei sich das Gesicht röte. Die Sonde dringe bis zum Magen
vor, stosse aber hier auf einen Widerstand und es träte Erbrechen flockiger Massen und
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genossener Milch ein. Die Pupillen reagierten nicht tröge, die Kniereflexe seien verstärkt.
Derselbe Arzt untersuchte den F. dann nochmals am 5. Oktober 1904 und bekundet, dass
das Schlucken noch immer nicht besser gehe und sich F. von 2—3 Liter Milch, Eiern
und eingeweichtem Zwieback ernähre. Er verdiene durch Botengänge zirka 4—5 Mark
wöchentlich. Vor einiger Zeit sei er in der Königlichen chirurgischen Klinik in B. ge¬
wesen, wo es nicht gelungen sei, die Schlundsonde in den Magen einzufähren. In letzter
Zeit träte eine kleine Geschwulst unter dem linken Rippenbogen auf, die ihm Schmerzen
und Übelkeit verursache. Wenn er diese zurückgeschoben habe, fühle er sich wohler.
Objektiv macht F. dem Arzt einen besseren Eindruck, aber der Befund sei im übrigen
völlig der gleiche geblieben. Unterhalb des linken Rippenbogens fühle man ein geringes
Auseinanderweichen der Muskulatur. Der Begutachter hält die sonst eingetretene
Besserung durch den hinzugetretenen Magenbruch, der durch das häufige Würgen ver¬
ursacht sei, für aufgehoben und konstatiert keine Besserung der Invalidität. Am
80. September 1905 äussert sich derselbe Dr. H. dahin, dass es mit dem Schlucken et¬
was besser gehe, F. bekäme kleine Stückchen Butterbrot mit Milch oder Kaffee, auch ein
weiches Ei herunter; natürlich dauere eine solche Mahlzeit sehr lange und öfter blieben
die Bissen auch stecken, wobei Schwindel und selbst Ohnmacht einträte. Schon öfter
habe er sich dabei Verletzungen zugezogen. Er besorge Botengänge für den Konsum¬
verein und verdiene sich dadurch etwa 10—11 Mark pro Woche. F. sähe noch immer
blass und mager aus und huste öfters. Der Befund an der Wirbelsäule, am Magenbruch,
die Schluckbeschwerden seien die gleichen, die Reflexe gesteigert. Da der Kräftezustand
sich etwas gehoben habe, schätzt Dr. H. die Erwerbsbeschränkung nur noch auf 60 °/ 0 .
F. äussert sich nun, als ihm die Herabsetzung der Rente von 75 auf 60 °/ 0 bekannt
gegeben wird, dass er seit über 27 2 Jahren nicht mehr arbeite, da er immer noch an
Anfällen litte. Vor zirka 6 Wochen will er im Kontor des Konsumvereins infolge eines
solchen Anfalles vom Stuhl gestürzt sein und sich dabei das Gesicht beschädigt haben.
Die Berufsgenossenschaft hielt die Angaben des F. für unzutreffend und bemerkte im
schiedsgerichtlichen Termin, zu L., dass nach Aussagen des Geschäftsführers des Konsum¬
vereins T. F. ein solcher Fall bei F. vor 2 Jahren vorgekommen sei. Der Schieds¬
gerichtsarzt Dr. N. äusserte sich nach eingehender Untersuchung des Verletzten dahin,
dass der Buckel noch wie früher vorhanden wäre, dagegen unterhalb des linken Rippen¬
bogens ein abnormer Befund nicht mehr erhoben werden könne. Pupillenstarre wäre
nicht zu finden, desgleichen auch kein Händezittern. Der Ernährungszustand sei dafür,
dass der Verletzte angeblich nur Milch trinke, ein guter. Was den Grund des Hinfallens
betreffe, ob Schwindel oder Epilepsie, lasse sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Die Rente
von 60 °/ 0 wurde weiter gewährt, da sie ausreichend sei.
Als Dr. H. den Verletzten dann am 21. X. 1908 zum letztenmal untersuchte, fand er
keinerlei Änderung vor. Der Buckel bestand wie früher, ebenso Magerkeit, Blässe,
Husten. Der Magenbruch sei ebenfalls noch vorhanden und beim Trinken von Wasser
träte starkes Würgen und Rülpsen ein. Die Pupillen reagierten träge und in geringem
Maße, die Kniescheibenreflexe seien vielleicht etwas verstärkt. Bei geschlossenen Augen
schwanke F. nicht hin und her und das Bücken gelänge gut. Rente 60 °/ 0 .
Am 21. Mai 1910 wurde F. von mir untersucht und bis zum 26. stationär
aufgenommen zwecks Beobachtung. Damals war er seit dem 6. Mai 1890 ohne
jede Arbeit und befand sich in Behandlung des Dr. L. in S. Seinen Unterhalt
hat er bis dahin bei einer Möbelfabrik verdient. Seine Frau mache Bedienung.
Ein Sohn sei Schriftsetzerlehrling, ein anderer gehe noch in die Schule.
Klagen:
Im Vordergrund der Beschwerden steht Schwäche und Schmerzen des Rück¬
grats bei der Arbeit. Die früher beschriebenen Schluckbeschwerden bestehen
auch heute unverändert Sie äussern sich darin, dass er feste Speisen, wie z. B.
Brot, garnicht schlucken könne. Er ernähre sich fast ausschliesslich von Suppen,
Milch, Eiern und eingeweichten Semmeln. Öfter passiere es ihm dabei auch
noch, dass die genossenen Flüssigkeiten von selbst wieder unter lautem Glucksen
hinauskämen. Er habe dabei das Gefühl, als ob dieselben sehr heiss wären.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12.
In den letzten 4 Jahren sei er von 66 kg auf zirka 49 kg abgemagert. Es
kämen Perioden vor von 4—5 Tagen, in welchen er nicht einen Bissen und
kaum Flüssigkeiten herunterbekomme, obwohl er grosses Durst- und Hunger¬
gefühl habe. Überhaupt sei sein Appetit gut, aber er könne nicht mehr essen.
Der Stuhlgang sei angehalten und bliebe oft 3—4 Tage aus. Blasen- und Mast-
darmlähmungen habe er nie gehabt Abnahme des Gedächtnisses sei nicht vor¬
handen, ebenso keine Sprachstörungen, nur fühle er sich im Dunkeln sehr un¬
sicher. Die geschlechtlichen Funktionen seien schon seit Jahren völlig erloschen.
Von Schwindelanfällen äussert er nichts. Über seinen Fuss könne er sich nicht
beklagen.
Militärdienst habe er nicht getan, warum ist ihm unbekannt Krank will
er bis zum Unfall niemals gewesen sein. Erbliche Belastung bestände nicht.
Seine Frau und seine beiden Kinder seien gesund, ein Kind sei an unbekannter
Todesursache gestorben. Fehlgeburten habe seine Frau nicht durchgemacht,
spezifische Infektion sei nicht vorangegangen.
Bezüglich seines Unfalles macht er dieselben Angaben, wie ich sie aus den
Akten geschildert Nach seiner Entlassung aus dem Krankenhause im Jahre
1885 sei er noch mit einer Krücke gegangen. Kurze Zeit darauf sei er zu
einem Schäfer in Sch. gegangen, der ihn mit Stricken gezogen habe und einrieb.
Nach siebenmaligen derartigen Prozeduren habe er ohne Krücken laufen können.
Objektiver Befund:
F. ist 158 cm gross, wiegt unbekleidet 45 kg und sieht seinem Alter von
55 V 2 Jahren entsprechend aus. Er hat graue Haupthaare und ernste, falten¬
reiche Gesichtszüge. Die Gesichtsfarbe ist wettergebräunt, die übrige Haut blass,
die Schleimhäute sind mässig gerötet. Der Knochen- und Muskelbau ist schwach,
das Fettpolster sehr gering. Die etwas heisere Sprache ist fliessend. Zeichen
von Gedächtnisschwäche oder mangelndem Intellekt sind nicht vorhanden.
Beide Pupillen sind äusserst klein, die linke rund, die rechte ovalär. Sie
reagieren bei ihrer Engigkeit scheinbar auf Lichteinfall garnicht, werden aber
beim Sehen in die Ferne weiter und reagieren dann, wenn auch etwas träge.
Beide Augen sind übersichtig und F. trägt deshalb eine Brille. Der Augen¬
hintergrund ist normal, Gesichtsfeldeinschränkung nicht vorhanden.
In beiden Leistenbeugen und den Achselhöhlen sind Drüsenschwellungen
geringen Grades zu konstatieren.
Beide Beine zeigen O-Einstellung, links stärker als rechts. Plattfüsse und
Krampfadern fehlen.
Der rechte Leistenring ist für den Zeigefinger durchgängig und beim Husten
wölbt sich hier eine flache Geschwulst vor.
Die Haut ist trocken und lässt sich in grossen Falten abheben.
Urin frei von Eiweiss und Zucker.
Der linke Fuss steht im Sprunggelenk in Knickfusstellung und die beiden
Knöchel weisen eine grössere Diastase als rechts auf (8'/ 2 :7 V 2 cm). Die Beweg¬
lichkeit ist nur im Sinne der Hebung und Senkung der Fussränder etwas be¬
hindert. Die linke untere Extremität ist um zirka 1 cm schwächer als die
rechte. Ausserdem besteht eine leichte Verkürzung, die wohl dadurch bedingt
ist, dass die linke Extremität grössere O-Beinstellung als die rechte aufweist.
Der Befund über den Lungen und über dem Herzen ist völlig normal. Der
Puls an der geschlängelten Speichenschlagader ist regelmässig, 72 in der Minute.
Die Leber überragt den Rippenbogen in der rechten Brustwarzenlinie nicht.
Der Magen steht annähernd mit der unteren Grenze in Nabelhöhe. Der
Leib ist weich, nicht aufgetrieben, nicht schmerzhaft. Nieren und Milz sind
nicht fühlbar.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliderwesen Nr. 12.
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Eine Lücke in der Bauchmuskulatur unter dem linken Rippenbogen wurde
nicht gefunden, auch trat beim Aufrichten aus horizontaler Lage hier keine
Geschwulst hervor. Der Mastdarm bot keinen abnormen Befund.
Beim Schlucken von Wasser macht F. eigenartige Bewegungen, wie wenn
er sich windet. Er nimmt stets nur kleine Schlucke und irgend welche beson¬
dere Geräusche werden dabei, auch wenn man das Ohr auf die Magengegend
legt, nicht gehört. Bei schnellerem Trinken grösserer Schlucke treten Gurren
und Glucksen auf.
Die Untersuchung mittels Schlundsonde ergibt, dass man 45 cm unterhalb
der oberen Zahnreihe sich noch nicht im Magen befindet, was auch der Unter¬
suchte bestätigt. Man stösst auf ein Hindernis, das auch bei längerem Zuwarten
nicht überwunden wird. Bei energischerem Nachschieben der Sonde hat man
das Gefühl, dass sich die Sonde umbiegt. Festgehalten, arretiert wurde dieselbe
beim Hinausziehen nicht. In der Gegend des Hindernisses empfindet F. Schmerzen.
Die Sondierung wurde zweimal hintereinander mit einer dickeren und einer
dünneren Sonde mit dem gleichen Resultat ausgeführt. Nach dem Herausziehen
der Sonde trat Erbrechen ein, dem etwas Blut beigemengt war. In der Haupt¬
sache bestand das Erbrochene aus Schleim und Semmel, welche F. zirka 4 Stunden
vorher genossen hatte. Die Gesamtmenge betrug etwa 200—250 Kubikzentimeter.
Freie Salzsäure, Pepsin und Lab fehlten. Dagegen waren reichlich Milchsäure,
gesprosste Hefe und Milchsäurebazillen vorhanden. Auf Lakmus reagierte die
Masse schwach sauer. Es handelte sich also um Speisebrei, der nicht aus dem
Magen stammte, sondern in der Speiseröhre liegen geblieben war.
Legte man die Sonde von aussen, annähernd parallel zu der Lage, die sie
im Innern des Körpers eingenommen hatte, vom Mundwinkel aus an, so ergab
sich, dass der später zu beschreibende Buckel der Wirbelsäule ebenfalls 45 cm
unterhalb der oberen Zahnreihe liegt.
In der Annahme, dass durch eine Röntgenaufnahme ein wertvoller Aufschluss
über die Art des Leidens gewonnen werden könnte, wurde auf meine Veranlassung
in der Heilanstalt für Unfallverletzte in B. durch Dr. Ossig eine solche vorge¬
nommen. F. erhielt zu diesem Zwecke Griesbrei mit einem Zusatz eines für
den Körper gleichgiltigen, für Röntgenstrahlen aber sehr schwer durchlässigen
Stoffes. Leider konnte F. nur wenige Esslöffel voll Brei herunterschlucken und
gab dann an, dass er bald brechen müsse. Die Durchleuchtung mit Strahlen¬
richtung von hinten nach vorn und von links hinten nach rechts vorn ergab
nun, dass der eben hinuntergeschluckte Brei dicht oberhalb des Zwerchfelles
stecken geblieben war und dort einen breiten Schatten von etwa 3—4 Finger¬
breiten Höhe bildete. Der Befund wurde durch nebenstehende Aufnahme fest¬
gehalten.
Bei Betrachtung der Wirbelsäule sieht man 28 cm unter dem stark vor¬
springenden VII. Halswirbel sich die unteren Brust- und oberen Lendenwirbel
buckelartig vorwölben. Dieser Buckel ist annähernd 10 cm lang und überragt
das Niveau der Umgebung um etwa 1—cm. Der Gipfel des Buckels liegt
etwa in der Höhe des XII. Brust- oder I. Lendenwirbels. Er beginnt in Höhe
des IX. Brustwirbels und endet am III. Lendenwirbel. Die Beweglichkeit der
Wirbelsäule nach vorn ist gut, fast garnicht behindert, dagegen nach hinten,
rechts und links eingeschränkt. Knacken oder sonstige Geräusche wurden bei
Bewegungen des Rumpfes weder gefühlt, noch durch Hörschlauch gehört. Schlag
auf den Kopf oder Springen wird nicht als schmerzhaft empfunden.
Es wurde eine Blendenaufnahme der Wirbelsäule in der Gegend der Brust-
und Lendenwirbelgrenze in Rückenlage gemacht. Am Bilde erscheint der Körper
des I. Lendenwirbels in der Richtung von oben nach unten erheblich verschmälert,
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Monatsschrift fiir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12.
und zwar auf der linken Seite etwas mehr als auf der rechten. Die Zwischen¬
wirbelspalten zwischen dem ersten Lendenwirbel und dem benachbarten Wirbel
sind sehr wenig zu erkennen.
Die Prüfung des Getühlssinnes ergibt keine Abnormitäten. Ebenso ist der
Temperatur- und Kaumsinn durchweg normal.
Die Haut- und noch mehr die Sehnenreflexe sind erhöht.
Schwanken tritt bei geschlossenen Augen nicht ein. Die vorgestreckten
Finger und die Zunge zittern nicht.
_ Zusammenfas -
Es besteht also
bei F. eine Bewegungs-
j3RS| behinderung geringen
Grades im linken
Sprunggelenk, Verbrei¬
terung der Knöchel, O-
| Beinstellung, links stär¬
ker als rechts, Muskel¬
schwäche der linken
unteren Extremität.
Ferner linden wir Buk-
E kelbildung im Bereiche
des unteren Wirbelsäu¬
lenabschnittes. Die
Schluckbeschwerden
sind bedingt durch eine
Undurchgängigkeit des
unteren Speiseröhren¬
teiles in der Gegend
der Einmündung in den
Magen und Erweiterung
der Speiseröhre ober¬
halb der undurchgän¬
gigen Stelle. Durch die
mangelnde Ernährung
ist hochgradige Abma¬
gerung entstanden. Ein
organisches Leiden des
Hirns oder Kücken-
B niarkes ist nicht nach¬
zuweisen. Auf nervösem
Gebiete besteht eine Steigerung der Keflexe. Die Ungleichheit der Pupillen ist
ohne Belang. Ausserdem bestehen noch Zeichen von Gefässverkalkung.
Urteil und dessen Begründung:
Als absolut einwandsfreie Folgen' des Unfalles sind anzusehen die Bewe¬
gungsbehinderung im linken Sprunggelenk, die jedoch jetzt kaum noch eine
Erwerbsbehinderung bedingt, und die Buckelbildung, als Residuum eines Bruches
des I. Lendenwirbels. Durch letztere ist die Wirbelsäule versteift und im Ge¬
brauche behindert. Sekundärer und neurasthenischer Natur ist die gesteigerte
Reflexerregbarkeit als Unfallfolge anzuerkennen.
Erheblich schwerer ist die Frage zu beantworten, ob die Schluckbeschwerden
mit dem Unfall in irgend einem Zusammenhang stehen oder nicht. Wir haben
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nachgewiesen, dass in der Gegend des Magenmundes eine Undurchgängigkeit der
Speiseröhre besteht und oberhalb dieser Stelle eine Erweiterung derselben.
Der Verdacht, der auch in einigen Gutachten ausgesprochen wurde, dass
es sich vielleicht bei F. um ein im Entstehen begriffenes Krebsleiden handeln
könnte, muss mit Sicherheit zurückgewiesen werden, da bei der Länge der Dauer
dieser Affektion der Patient schon längst dem Leiden erlegen wäre.
In der einschlägigen Literatur über Unfallheilkunde ist ein analoger Fall
bisher noch nicht veröffentlicht worden. Dagegen wurden u. a. sehr wertvolle
Aufschlüsse über die Art der Erkrankung nnd deren verschiedene ätiologischen
Momente bei Kraus „Die Erkrankungen der Mundhöhle und der Speiseröhre“
gefunden.
Kraus schildert in seinem Buch die Symptome einer motorischen Neurose,
des Oesophaguskrampfes (Oesophagospasmus, spastische Oesophagusstrikturen),
welche sich mit denen unseres Falles vollständig decken. Irgend welche Ver¬
änderungen organischer Natur im Oesophagus oder am Magenmund wurden in
solchen Fällen nie gefunden. Als Ursache für diese Art der Speiseröhrenver¬
engerung findet sich in de» vorliegenden Literatur Vererbung, angeborene Ano-
malien, Traumen, Erkältung, heftiges Erbrechen, Seekrankheit, Typhus, Tetanus,
Chorea, Lyssa, Epilepsie, Vergiftungen (Atropin), Gicht, entzündliche Vorgänge,
Fremdkörper, schwieriges Zahnen, Tonsillarhypertrophie, Enteritis, Darmpara¬
siten, tuberkulöses Ulcus im Larynx, Ohraffektionen, Metritis, Gravidität, psychi¬
sche Traumen, Gemütsaffekte, Hydrophobie, verschiedene Neurosen usw. Hendel¬
sohn (ein Schüler von Mikulicz) schlägt folgende Anordnung der Fälle vor:
1. solche, bei denen der Spasmus ein mehr oder weniger häufiges Symptom ander¬
weitiger gut charakterisierbarer Krankheitsbilder darstellt (Lyssa, Tetanus,
Hysterie, Chorea, Epilepsie); 2. solche, bei denen der Krampf Reflexwirkung
einer irgend sonst wo im Körper lokalisierten Erkrankung ist; 3. solche, bei
denen ausser allgemeiner nervöser Veranlagung kein sonstiges krankhaftes
Symptom aufzufinden, die Krankheit also idiopathisch ist.
Die typische spastische Striktur des Oesophagus und der Cardia ist meist
keine gleichmässig fortdauernde Affektion, sondern setzt sich vielmehr aus einer
Anzahl von Anfällen zusammen. Das wichtigste Symptom sind die Schluck-
beschwerden, daneben Druckgefühl in der Brust, brennende Schmerzen, die bis
in die Schultern ausstrahlen können. Die Speisen können bald einmal leidlich
geschluckt werden, bald werden sie sofort wieder ausgewürgt. Dabei besteht
Beklemmungsgefühl, Atemnot, Herzklopfen, Ohnmacht oder Zuckungen. Die
Dauer des einzelnen Anfalles ist eine sehr verschiedene, er kann bloss Minuten,
doch auch Stunden, Tage, Wochen, Monate anhalten. Lasegue beschreibt einen
dreissigjährigen Bestand. Immer neigt die Affektion in längerer oder kürzerer
Zeit zur Besserung.
Bei Untersuchungen mit der Sonde stösst man in den tieferen Partien auf
ein Hindernis, woselbst der Schlauch fest umgriffen wird. Bei längerem Zu¬
warten schwindet die Umklammerung und die Sonde gleitet nun leicht in den
Magen. Der Sitz des Hemmnisses ist ein wechselnder. Massige Erweiterungen
der Speiseröhre, vergesellschaftet mit Cardiospasmus mittleren Grades, konnten
sowohl Kraus wie Rosenheim beobachten. Ersterer glaubt, dass es sich in
diesen Fällen um eine gleichzeitig bestehende Affektion der Nervi vagi handelt.
Die Erweiterungen der Speiseröhre zeigen nach Kraus zwei Typen,
nämlich die allseitige, diffuse Erweiterung des Lumens, Ektasie im engeren
Sinne und die Ausbuchtungen einer umschriebenen, engbegrenzten Stelle, so¬
genanntes Divertikel.
Die diffusen Ausbuchtungen sind häufig Folgen lange bestehender Ver-
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en gerungen der Speiseröhre oder des Magenmundes (Stauungserweiterungen).
Eine grosse Zahl von gleichmässigen (spindelförmigen) Erweiterungen der Speise¬
röhre kommen aber auch ohne vorausgegaDgenes, anatomisch nachweisbares
Kanalisationshindernis vor. Diese nennt Kraus paralytische Dilatation des
Ösophagus. Die den Ösophagus versorgenden Nerven, die Nervi vagi, wurden
bei der Sektion solcher Fälle zuweilen atrophisch gefunden. Ätiologisch ist es
bisher noch nicht gelungen, völlige Klarheit zu schaffen. Für eine Reihe von
Fällen spindelförmiger Erweiterungen wurde als primärer Zustand Krampf des
Magenmundes, für eine andere Schwäche der Speiseröhrenwandung mit nachträg¬
licher Dehnung desselben und konsekutivem, sekundärem Krampf erwähnt. Das
gleichzeitige Vorhandensein von Speiseröhrenektasien und Spasmus der Cardia
auf Grund von allgemeinen Neurosen legt den Erklärungsmodus nahe, dass in
einer grossen Zahl von Fällen diese Erkrankung als eine nervöse, paralytische,
sei es anatomisch oder nur funktionell, bezeichnet werden muss. Als Ursache
der Nervenatrophie enthält nach Kraus die Literatur: Traumen, z. B. Stoss
auf die Brust, Sturz auf den Rücken, Heben schwerer Lasten (Schädigung der
Funktion einer Ganglienzellengruppe durch die Körpererschütterung), infektiöse
Neuritis, Eintreten oder Aufhören der Menstruation (bleibende Beeinflussung
des Nervenmechanismus der Cardia und des Ösophagus durch Reizung der
Unterleibseingeweide). Oft ist der betreffende Patient nervös belastet gewesen
oder war selbst von jeher „nervös“ oder hysterisch. Bei Untersuchung mit der
Schlundsonde ist manchmal eine auffallende Verlängerung des Ösophagus zu
konstatieren, wie sie auch hei Obduktionen derartiger Fälle gefunden wird.
Hölder beschreibt eine solche von 53 cm. Auch lassen sich mit der Sonde
grosse Exkursionen im Ösophagus ausführen. Die Cardia ist manchmal ohne
grosse Schwierigkeiten passierbar, meistens ist aber sehr deutlich ein Hindernis
zu fühlen. Sowie sich das Rohr in der erweiterten Partie befindet, steigen hier
liegen gebliebene Speisereste in die Höhe. In diesen fehlt Salzsäure, Pepsin
und Lab, dagegen sind Milch- sowie Butter- und andere Fettsäuren nicht selten
reichlich vorhanden, bisweilen auch Zucker. Sarzine soll fehlen, Gährungspilze
dagegen Vorkommen. Die Resultate der Röntgendurchleuchtung sind nach
Kraus selten positiv. Schwörer beschreibt in seinem Falle einen kegelförmigen,
der Zwerchfellkuppe aufsitzenden Schatten. Zur Feststellung der Diagnose ist
auch die Ösophagoskopie, die Perkussion und die Auskultation herangezogen
worden. Dass es im Laufe der Erkrankung meist zu hochgradiger Abmagerung
kommt, ist selbstverständlich, wenn auch gelegentlich Ausnahmen Vorkommen.
Der Appetit ist bei derartigen Kranken meist gut, der Stuhlgang angehalten.
Die klinische Diagnose sei schwer und nur selten bestimmt gestellt worden.
Differentialdiagnostisch käme nun noch für unseren Fall ein Divertikel der
Speiseröhre in Frage. Als Divertikel bezeichnet man nach Kraus Ausbuch¬
tungen beschränkter seitlicher Abschnitte der Ösophaguswand in Gestalt blinder
Anhänge des Schlundrohres. Zenker teilt die Divertikel in Traktions- und
Pulsionsdivertikel ein, je nachdem Zug von aussen oder Druck von innen zur
Ausstülpung geführt hat. Man unterscheidet das Rokitanskysche oder Trak¬
tionsdivertikel, das Zenkersche oder pharyngo-ösophageale Pulsions¬
divertikel und das tiefsitzende Divertikel. Uns interessiert das hoch gelegene
Zenkersche Divertikel nicht. Während dieses meist auf eine traumatische Ur¬
sache zurückzuführen ist, beginnt das tiefsitzende Divertikel langsam und
schleichend. Es verursacht zunächst einen dumpfen Druckschmerz in der Brust
und die Stenose tritt erst nach Anfüllung des Sackes unter sehr heftigen
Schmerzen, Herzklopfen und Atemnot ein. Die Sondierung stösst auf ein Hin¬
dernis, das sich aber immer überwinden lässt. Die Traktionsdivertikel entstehen
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durch den Zug entzündlicher Vorgänge in der Umgebung der Speiseröhre, be¬
sonders der Lymphknoten des Mediastinums, Entzündungen der Pleura, der
Lungen, des Perikards und der Wirbel. Sie verlaufen meist symptomlos und
verursachen seltener Schlingbeschwerden. Trotz ihres latenten Verlaufes bedroht
die Gefahr der Perforation häufig das Leben derartiger Kranker. Ebenso ist
auch in vielen Fällen das Karzinom als Folgekrankheit beobachtet worden.
Ein Vergleich der Symptome der nach Kraus geschilderten Erkrankungen
mit dem Bilde, welches unser Patient bietet, drängt uns die Diagnose der gleich-
mässigen (spindelförmigen) Ektasie der Speiseröhre, oder der von Kraus so
genannten paralytischen Dilatation auf. Es soll hier nicht über die zahl¬
reichen Hypothesen der Ätiologie des Leidens gesprochen werden, ob der
Cardiospasmus oder die Atonie der Speiseröhre das primäre ist, ob der Krampf
der Cardia gleichzeitig mit einer Lähmung der Ösophagusmuskulatur infolge
Vaguslähmung oder ob etwa angeborene Anlage usw. vorhanden war. Jeden¬
falls können wir uns nicht der Annahme verschliessen, dass durch das Trauma
gewisse nervöse Störungen hervorgerufen wurden, die zu dem äusserst lang¬
wierigen Leiden führten. Die Innervation der Speiseröhre und der Cardia ist
eine ausserordentlich komplizierte. Wissen wir doch durch Kronecker und
Openchowsky, dass in den Nervi vagi sowohl Nervenelemente vorhanden sind,
die immer bei Reizung zu einer Kontraktion der Cardia führen, wie auch andere,
die stets eine Erschlaffung hervorrufen. Ausser dem Auerbachschen Plexus
hat aber auch Openchowsky Ganglienhaufen an der Cardia selbst aufgefunden,
welche die Sphinktermuskulatur derselben innervieren. Ebenso wie die Vagi
können auch diese nervösen Elemente durch ein Trauma in Mitleidenschaft ge¬
zogen werden und es kann zu einem Degenerations- oder auch zu einem Reiz¬
zustand kommen. Genügen nach Kraus hierzu schon Traumen wie ein Stoss
gegen die Brust, nach Heisler ein Bajonettstoss und nach Gottstein 1 ) eine
Quetschung der linken Seite, um das typische Bild eines Cardiospasmus mit
Dilatation der Speiseröhre hervorzurufen, um wieviel mehr kann das schwere
Trauma, welches F. erlitt und bei dem er ein Bein und die Wirbelsäule brach,
das Leiden auslösen.
Neben allen anderen Symptomen spricht für unsere Diagnose die wechselnde
Intensität der Schluckbeschwerden. Wie aus den verschiedenen Gutachten er¬
sichtlich, schwankte der Allgemeinzustand des Verletzten hin und her. Ja wir
müssen sogar annehmen, dass in der Zeit vom Februar 1890 bis zum Jahre 1903
ein Stillstand des Leidens eingetreten war, denn sonst hätte sich F. nicht mit
einer Rente von 10 °/ 0 begnügt. Da tritt plötzlich wiederum eine Verschlimmerung
der Beschwerden auf, die der damalige Gutachter auf eine infektiöse, von einer
Influenza herrührenden Affektion der Hirn- und Rückeumarkshäute bezieht. Wie
Dr. Sch. zu seiner Diagnose gekommen, wird allerdings nicht gesagt. Für die
Annahme, dass die Verschlimmerung durch eine infolge Kompression hervor¬
gerufene Entzündung der Wirbelbruchstelle entstanden sein könnte, erscheint
mir der seit dem Unfall verflossene Intervall zu lang.
Nicht ganz von der Hand zu weisen wäre allerdings auch die Annahme
eines tiefsitzenden Divertikels, vielleicht eines Traktionsdivertikels, im untersten
Teil des Ösophagus. Der Brustteil des Ösophagus macht die Biegungen der
Wirbelsäule nicht mit, sondern steigt gerade nach abwärts. Durch entzündliche
Prozesse kann er aber an die Wirbelsäule herangezogen werden. Tritt nun eine
winklige Knickung desselben ein, so erleidet auch die Speiseröhre einen Knick
mit nach vorn offenem Winkel. Ein solcher Fall ist von Penzoldt beschrieben.
1) Mitt. a. d. Grenzgeb. d. Med. u. Chir. Bd. 8, 1901, Fall 16.
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Bei unserem Patienten ist durch den Wirbelbruch eine Buckelbildung hervor¬
gerufen worden, an der sieb natürlich die benachbarten Wirbel beteiligt haben.
Die bei der Heilung sich bildenden Narben ziehen nun auch an den Organen
dieser Gegend. Wenn wir bedenken, dass die Cardia und der unterste Abschnitt
des Ösophagus etwa in der Höhe des XII. Brustwirbels liegen, können wir uns
nicht wundern, dass hier ein Zug ausgeübt wird. Auffallen muss es jedenfalls,
dass das Hindernis in der Speiseröhre genau in der Höhe des Buckels liegt.
Man könnte einwenden, dass erst 2 l l 2 Jahre nach dem Unfall verstrichen, bis die
ersten Schlingbeschwerden auftraten und dass deshalb ein Zusammenhang mit
diesem unwahrscheinlich sei. Dagegen muss jedoch geltend gemacht werden, dass
die anfängliche Begutachtung, wie dies zu jener Zeit, in den Kinderjahren unserer
sozialen Gesetzgebung, nicht wunder nimmt, eine sehr mangelhafte war. Die
Wirbelfraktur bzw. die Buckelbildung wird zum erstenmal l l l 2 Jahre nach dem
Unfall erwähnt. Von da an treten aber auch sofort Beschwerden seitens der
Wirbelsäule und bald auch die ersten Schluckbeschwerden auf. Diese Er¬
scheinungen haben eben zu ihrer Entwicklung längere Zeit gebraucht.
Jedenfalls glaube ich bestimmt nicht, dass F. bereits vor dem Unfall an
den Schluckbeschwerden litt, denn er war damals, wie wir gesehen haben, in
einem guten Ernährungszustände.
Auch bei der Annahme eines Divertikels könnte man daran denken, dass
die Verschlimmerung der Beschwerden im Jahre 1903 durch die infektiöse Ent¬
zündung der Bückenmarkshäute einen stärkeren Narbenzug hervorgerufen hat.
So wertvoll nun auch die Röntgenuntersuchungen sind, so möchte ich doch
davor warnen, strikte Schlüsse aus denselben zu ziehen, zumal wenn es sich um
die Differentialdiagnose zwischen Dilatation und Divertikel handelt. Wie aus
der jüngsten diesbezüglichen Arbeit von Heisler (Mitteilungen aus den Grenz¬
gebieten, XX, 5) hervorgeht, ist man Trugschlüssen leicht ausgesetzt In dem
dort beschriebenen Fall von Cardiospasmus wurde an der Hand eines Röntgen¬
bildes die Diagnose auf Divertikel gestellt, während es sich bei der Sektion
herausstellte, dass eine bimförmige Erweiterung des Ösophagus vorhanden war.
Diese begann bereits dicht unterhalb des Kehlkopfes und reichte hinab bis zum
Zwerchfell. Der eingeschnürte klumpige Schatten im oberen Teil des Sackes
wurde für ein Divertikel gehalten, während es sich um die Wismutfüllung
handelte. Deswegen rät H. in Zukunft von der breiigen Konsistenz der Füll¬
masse lieber abzusehen und dafür flüssige Aufschwemmungen zu verwenden.
Gegen diesen Vorschlag ist jedoch einzuwenden, dass dann eventuell die Füllung
sehr rasch die Cardia passieren kann und man überhaupt keinen Schatten auf
dem Bilde erhält Wichtiger erscheint mir die Vorsichtsmassregel, sich erst da¬
von zu überzeugen, ob auch der Ösophagus wirklich leer ist. Wenn dies nicht
der Fall, so muss durch Abführmittel und durch Ausspülungen dafür gesorgt
werden. Ferner müssen die Aufnahmen stets in schräger Richtung und nicht in
dorso-ventraler vorgenommen werden. Jedenfalls möchte ich an der Hand unserer
Röntgenaufnahme eine Differentialdiagnose nicht stellen. Sie zeigt uns nur, dass
oberhalb des Zwerch- felis ein breiter Schatten besteht, der als Erweiterung der
Speiseröhre gedeutet werden kann.
Welcher Diagnose wir aber auch immer in unserem Falle zuneigen, immer
werden wir die Schluckbeschwerden für eine Unfallfolge mit einer an Gewissheit
grenzenden Wahrscheinlichkeit halten.
Berücksichtigen wir nun neben der durch die mangelnde Ernährung ein¬
getretenen Schwäche des Mannes noch die Versteifung der Wirbelsäule und die
Atrophie des linken Beines, so ist die Erwerbsbeschränkung von 60 °/ 0 nicht zu
hoch gegriffen.
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Therapeutisch lässt sich auf das Leiden des F. nur wenig einwirken. Man
hat Elektrisation und Bougierung empfohlen, jedoch ohne wesentlichen Erfolg.
Solange noch breiige, öftere Mahlzeiten den Kräftezustand stabil erhalten, ist
von jedem Eingriff am besten abzusehen. Tritt stärkere Inanition ein, so bleibt
als ultimum refugium die Gastrostomie übrig. Sollte diese notwendig sein, so
könnte dabei der Versuch einer Dilatation der Cardia vom Magen aus gemacht
werden. Entwickelt sich bei F. an dem Locus minoris resistentiae ein Krebs¬
leiden, so muss dies ebenfalls als Unfallfolge angesehen werden.
Schliesslich müssen wir auch mit der Möglichkeit rechnen, dass bei dem
wechselvollen Krankheitsbilde vielleicht doch im Laufe der Zeit wieder einmal
eine Besserung eintritt.
Späten chirurgischen Eingriffen bei Unfallrentenempfängern stehe ich im
allgemeinen sehr skeptisch gegenüber, da psychische Hemmungen die Heilung
erschweren.
Zuckerkrankheit und Lungentuberkulose nach Verbrennung.
Von Dr. Rieh. Schönfeld, Schöneberg.
Nachstehender Fall dürfte in doppelter Beziehung, die durch die Überschrift
gekennzeichnet ist, Beachtung verdienen.
Am 13. August erlitt der 35 jährige Arbeiter Z. dadurch einen Betriebsunfall, dass
durch eine umgestürzte Lampe seine Kleider in Brand gerieten und er grössere Ver¬
brennungen am Körper davontrug. Der Verletzte wurde noch an demselben Tage zur
Behandlung ins Krankenhaus zu F. gebracht, wo er bis zum 2. März 1907 behandelt
wurde. Nach dem Gutachten des Dr. F. bestanden bei der Aufnahme ins Krankenhaus
Verbrennungen zweiten und dritten Grades an der rechten Seite des Rückens, des Halses
und des rechten Armes. Bei der Entlassung aus dem Krankenhause waren die Wunden
bis auf einige kleine granulierende Stellen am Arm geheilt, ein grosser Teil der Haut
des Rückens, der rechten Brustseite und des rechten Armes war narbig verändert, der
Arm stand im Ellenbogen gelenk in mittlerer Beugestellung und konnte nur bis zu einem
Winkel von 75 Grad gebeugt und nur bis zu 145 Grad gestreckt werden, die Aus- und
Einwärtsdrehung des Unterarmes war durch die Straffheit des Narbengewebes erschwert.
Der rechte Oberarm war um 2 cm schwächer als der linke, der rechte Unterarm um 1 cm
dünner. Da das Heilverfahren noch nicht beendet war, hielt Dr. F. bei dein Verletzten
noch volle Erwerbsunfähigkeit für vorliegend und empfahl eine weitere mediko-mechanische
Behandlung des Verletzten. Eine solche Behandlung hat vom 18 März bis zum 16. Juli
1907 stattgefünden und zwar in der Heilanstalt zu W. Bei der Entlassung waren Folgen
von dem Unfall an der rechten Halsseite nicht mehr nachweisbar, an der rechten Aussen-
seite des Brustkorbes befanden sich zahlreiche Narbenstränge, welche zum Teil auf der
Unterlage verschieblich, zum Teil mit ihr verwachsen waren. Auch auf der Beuge- und
Streckseite des rechten Oberarmes befanden sich ähnliche Narben. Am Unteram und an
der Streckseite des Oberarmes war die Haut stark glänzend und schilfrig, eine Druck-
empfindlichkeit bestand nicht. Die Bewegungen der Finger und die Beugung im Hand¬
gelenk war frei, die Überstreckung um die Hälfte behindert. Die Aussendrehung des
Unterarmes war unwesentlich, die Innendrehung um die Hälfte behindert. Die Streckung
im Ellenbogengelenk war bis zu einem Winkel von 135 Grad, die Beugung bis zu 50
gegen 30 Grad links ausführbar. Im Schultergelenk konnte der Arm bis zur Horizontalen
gehoben werden, die Muskulatur des Armes war abgemagert und schlaff, der Oberarm
zeigte gegenüber dem linken Arm einen Minderumfang von 1,5 cm, der Unterarm ebenfalls
um 1,5 cm. Auf Grund dieses Befundes schätzte der Arzt der Heilanstalt die bestehende
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Erwerbseinbusse auf 33 */-, °/ 0 . Bei einer Nachunsersnchung im Februar 1908 und 1909
konnte eine wesentliche Besserung der Unfallfolgen nicht festgestellt werden, wenn auch
die Bewegungsfähigkeit des Armes sich etwas gebessert und die Muskulatur sich gekräftigt
hatte. Nach eigenen Angaben des Verletzten hatte derselbe im Jahre 1908 einen Arbeits¬
verdienst von 2,50 Mark, im Jahre 1909 dagegen nur einen solchen von 1,50 Mark. Bei
dieser Untersuchung im Februar 1909, diese beiden Nachuntersuchungen habe ich selbst
vorgenommen, war das Aussehen des Verletzten ein derartig schlechtes, dass ich mich
veranlasst sah, ihn genauer zu untersuchen; hierbei stellte ich fest, dass der Urin reichliche
Mengen von Zucker enthielt. Auf meine Anweisung hin hat sich der Verletzte dann in
die Behandlung des Dr. F. begeben. In dem Gutachten dieses Arztes, mit dem der Ver¬
letzte seinen Rentenerhöhungsantrag begründete, wird angegeben, dass der Verletzte schon
bei seinem ersten Krankenhausaufenthalt eine vermehrte Urinabsonderung bemerkt haben
will, und dass die Zuckererkrankung jedenfalls durch die starke Gemütsbewegung, die durch
die Verbrennung und das lange Krankenlager bedingt gewesen sei, hervorgerufen worden
sei. Dr. F. schätzte die nunmehr bestehende Einbusse an Erwerbsfähigkeit auf 50 °/ 0 und
hielt eine Krankenhausbehandlung für erforderlich.
Auf die Anfrage der Berufsgenossenschaft, ob und aus welchen Gründen angenommen
werden müsse, dass das gegenwärtige Leiden (Zuckerkrankheit) des Z. ursächlich auf seinen
Unfall vom 13. August 1906 zurückzuführen sei. und ob begründete Annahme dafür vor¬
handen gei, dass bei Durchführung eines geeigneten Heilverfahrens (Krankenhausbehandlung)
eine Erhöhung seiner Erwerbsfähigkeit erlangen werde, habe ich mich, nach Einholung noch
einiger weiterer Auskünfte, folgendermassen geäussert:
„Zweifelsohne hat der Verletzte durch die Verbrennung einen starken
Schreck und eine tiefe Gemütserschütterung erlitten und es ist ja allgemein be¬
kannt, dass infolge einer heftigen Gemütsbewegung eine Zuckerruhr plötzlich
entstehen kann. Was nun den Zeitpunkt anbetrifft, seit dem diese Zuckerkrankheit
besteht, so lässt sich derselbe ja leider nicht mit absoluter Sicherheit feststellen,
da ja leider eine Untersuchung des Urins im Krankenhaus zu F. nicht statt¬
gefunden hat; auch aus der Äusserung der Heilanstalt zu W. geht m. E. nicht
mit Sicherheit hervor, dass zu der Zeit, als der Verletzte sich in dieser Anstalt
aufhielt, die Zuckerkrankheit noch nicht bestanden hat. Wichtig ist die Be¬
kundung des Wärters Sch., dass nämlich der Verletzte schon während seines
Aufenthaltes im Krankenhause zu F. über vermehrtes Durstgefühl geklagt hat;
aus dieser Aussage muss geschlossen werden, dass schon zu jener Zeit die Zucker¬
krankheit bestanden hat. Ist letzteres aber tatsächlich 'der Fall, so ist damit
auch der einzige Grund, der gegen die Annahme eines ursächlichen Zusammen¬
hanges spricht, nämlich der grosse Zeitabstand zwischen dem Unfall und der
Feststellung der Zuckerkrankheit, behoben. Aber angenommen auch, die Zucker¬
krankheit hätte schon vor dem Unfall bestanden, dann bestände immerhin noch
die grosse Wahrscheinlichkeit, dass dieselbe durch den Unfall verschlimmert
wäre. — Wird die Zuckerkrankheit von der Genossenschaft als Unfallfolge an¬
erkannt, dann besteht auch m. E. durch die Unfallfolgen eine Einbusse an
Erwerbsfähigkeit von 50 °/ 0 . Ein erneutes Heilverfahren dürfte m. E. wenig
Erfolg versprechen.“
Auf Grund dieser gutachtlichen Äusserung erkannte die Berufsgenossenschaft
den ursächlichen Zusammenhang zwischen Zuckerkrankheit nnd Unfall an und
gewährte dem Verletzten eine 50 prozentige Teilrente.
Bei der am 17. November 1909 von Dr. F. vorgenommenen Nachuntersuchung stellte
dieser Arzt ausser den Brandnarben und der Zuckerkrankheit noch Lungentuberkulose
und Anschwellung der Beine fest und hielt den Verletzten wegen der eingetretenen Ver¬
schlimmerung der Unfallfolgen für vollkommen erwerbsunfähig. Da nach der Ansicht
des Dr. F. sich gerade bei jugendlichen Menschen bei bestehender Zuckerkrankheit
Lungentuberkulose entwickle, so sei auch in diesem Falle anzunehmen, dass die bei Z.
bestehende Lungenerkrankung eine Folge der Zuckerkrankheit und damit des Unfalles sei.
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Dieser Ansicht des Dr. F. konnte ich mich nicht anschliessen, meinen ab¬
weichenden Standpunkt begründete ich, gestüzt auf verschiedene Entscheidungen
des Reichs-Versicherungsamtes über die Entstehung der Lungentuberkulose nach
Unfällen, mit Folgendem: „Bekanntlich wird eine Lungentuberkulose nur dann als
eine Folge eines Unfalles angesehen, wenn erwiesen ist, dass entweder eine direkte
Verletzung der Lunge stattgefunden hat, oder wenn eine starke Erschütterung
des Brustkorbes und damit der Lungen durch den Unfall eingetreten ist. In
beiden Fällen nimmt man an, dass infolge der direkten oder indirekten Ver¬
letzung der Lunge durch Bildung von Blutergüssen den Tuberkelbazillen ein
guter Nährboden zum Ansiedeln und zur Weiterentwicklung geschaffen wird. In
diesem Falle hat aber weder eine direkte noch eine indirekte Schädigung der
Lunge durch den Unfall stattgefunden, sodass die Lungentuberkulose weder
durch den Unfall entstanden, noch durch denselben verschlimmert worden
sein kann.“
Auf Grund dieser Äusserung lehnte die Berufsgenossenschaft den Renten¬
erhöhungsantrag des Verletzten ab; gegen diese Entscheidung legte der Verletzte
Berufung ein. Ehe die Sache zur weiteren Verhandlung vor dem Schiedsgericht
kam, starb der Verletzte am 24. Januar 1910.
Da bei der ersten Sitzung des Schiedsgerichtes der Vertrauensarzt erklärte,
dass bei der Schwierigkeit der Frage zur Abgabe eines Gutachtens die Einsicht
in die einschlägliche Literatur erforderlich sei, wurde vom Schiedsgericht die
Einholung eines Gutachtens von Prof. W. beschlossen. Dieser Sachverständige
führt in seinem Gutachten Folgendes aus:
Es sei als feststehend anzusehen, dass Tuberkulose nur durch Wachstum
von Tuberkelbazillen im erkrankten Organismus entstehen könne. Auch in dem
geschwächtesten Körper könne nur dann Tuberkulose sich entwickeln, wenn
Tuberkelbazillen in demselben vorhanden wären. Nach dem Eindringen von
Bazillen in den menschlichen Körper entstehe, welcher Art die Bazillen auch
seien, ein Kampf zwischen den Bazillen und der Widerstandskraft des befallenen
Organismus; jede Erkrankung, welche den Organismus in seiner normalen
Widerstandsfähigkeit schädige, befördere die Entwicklung der eingedrungenen
Bazillen und der durch sie bedingten Erkrankung. Gerade die Zuckererkrankung
führe zu den stärksten Schädigungen in den Ernährungsorganen der Körper^
organe, und deshalb seien gerade bei dieser Erkrankung die Weiterentwicklung
der Bazillen so häufig und die dadurch entstandenen Krankheiten so schwer.
Wenn nun auch bei anderen Krankheiten die Bazillen zuvor erst in den Körper
eingedrungen sein müssten, so sei dies bei der Tuberkulose nicht erforderlich,
da nach den neueren Untersuchungen fast jeder Mensch schon in der frühesten
Jugend Tuberkelbazillen in sich aufnehme und diese, freilich durch Abkapselung
unschädlich gemacht, dauernd bei sich beherberge. Sobald nun aber durch eine
Erkrankung die Widerstandsfähigkeit geschwächt werde, bestehe die Wahr¬
scheinlichkeit, dass die bisher unschädlich gemachten Tuberkelbazillen sich ver¬
mehrten und den wehrlos gemachten Körper zerstörten, Die Zuckerkrankheit
setze die Widerstandskraft gegen die verschiedensten Ansteckungskrankheiten
herab, besonders aber gegen die Tuberkulose, deshalb sehe man auch, dass so
viele Zuckerkranke schliesslich an Tuberkulose zugrunde gingen. Da die Zucker¬
krankheit wesentlich dazu beigetragen habe zur Entstehung der Lungentuber¬
kulose, so sei, da die Zuckerkrankheit als Unfallfolge anerkannt sei, auch die
Lungentuberkulose, an der der Verletzte gestorben sei, als Unfallfolge anznsehen.
Auf Grund dieses Gutachtens des Professors W. wurde die Genossenschaft
vom Schiedsgericht verurteilt, der Ehefrau des Verstorbenen die Hinterbliebenen¬
rente zu gewähren.
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Ich selber konnte mich der Ansicht des Professors W. insofern nicht an-
schliessen, als ich die Ansicht, dass jeder Mensch in seinem Körper Tuberkel¬
bazillen beherbergt, die nur auf den Moment warten, in dem sie ans ihrer
Gefangenschaft befreit den menchlichen Körper zugrunde richten, nicht teile.
Wäre diese neuere Ansicht richtig, dann müssten doch eigentlich bei jeder
schwereren Krankheit die Tuberkelbazillen ihr Zerstöruugswerk beginnen, vor
allem müssten dann bei jeder Lungen- und Brustfellentzündung, bei denen doch
die besten Vorbedingungen für die Festsetzung und Entwicklung der Bazillen
in den Lungen gegeben sind, Tuberkulose entstehen. Um meine Zweifel in dieser
Richtung zu beseitigen, riet ich der Genossenschaft, ein Obergutachten von
Professor G., der auf diesem Gebiete mit als Autorität gilt, einzuholen. Leider
hat sich dieser Sachverständige über diese Frage garnicht geäussert, hat vielmehr
in seinem Gutachten nur ausgeführt, dass Tuberkulose in der Lunge des Zucker¬
kranken einen besonders günstigen Entwickelungsboden finde und dass der Tod
zweifelsohne durch die Zuckerkrankheit und die Lungentuberkulose eingetreten
sei, und dass das Leiden, dem der Verletzte erlegen sei, mittelbar auf den Unfall
zurückzuführen sei.
Wichtige Entscheidungen des Reichs-Versichernngsamts.
Mitgeteilt von Professor Dr. LTniger-Düsseldorf.
Im Anschluss an die von mir in Nr. 6 der Monatsschrift für Unfallheilkunde
und Invalidenwesen — Juni 1910 — veröffentlichten „wichtigen Entscheidungen
des Reichs-Versicherungsamts“ lasse ich nachstehend eine weitere Anzahl der¬
selben, Fingerverletzungen betreffend, folgen. Es bandelt sich durchweg um
Entscheidungen, die erst in jüngster Zeit ergangen sind. Auch sie beweisen, dass
von seiten des Reichs-Versicherungsamts dem Begriffe der Gewöhnung bei gleich
bleibendem Befunde immer grössere Bedeutung beigelegt wird und das vor allem
auch die tatsächlichen Arbeitsleistungen und das erzielte Arbeitsverdienst als
von grösster Wichtigkeit für die Beurteilung der Erwerbsbeschränkung seitens
der obersten Spruchbehörde angesehen werden. Bei der Begutachtung von Unfall¬
verletzten ist es daher für den Arzt unerlässlich, sich mit dieser Rechtsprechung
des Reichs-Versicherungsamts vertraut zu machen und vor allem auch von den
neueren, grundsätzlich wichtigen Entscheidungen Kenntnis zu erlangen. Das
Reichs-Versicherungsamt sagt zwar in seinem Rundschreiben vom 31. XU. 01
I 23920
II 8804’
dass es eine der vornehmsten Aufgaben der Berufsgenossenschaft
sei, an Hand des ärztlichen Gutachtens den Grad der Erwerbsbeschränkung
selbständig zu schätzen. Auf der andern Seite aber ist die Schätzung der Berufs¬
genossenschaft von dem Gutachten bzw. der Schätzung des Arztes in hohem
Grade abhängig und es weiss auch jeder Sachverständige, dass sowohl von
seiten der ßerufsgenossenschaften, als auch der Instanzen häufig genug Gutachten,
in denen eine Schätzung der Erwerbsbeschränkung durch den Arzt nicht ent¬
halten ist. zurückgesandt werden, damit der Arzt die Schätzung in Prozenten
nachträglich vornimmt. Natürlich hat diese Schätzung nur dann Wert, wenn
der Arzt, was leider nicht immer der Fall ist, über die Bewertung von Unfall¬
folgen genügend informiert ist. Die Schätzung muss sich aber stützen auf einen
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12.
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guten Befund, und hieran mangelt es erfahrungsgemäss auch sehr. Bei einer
Fingerverletzung z. B. muss genau die Art der Verstümmlung bezeichnet werden.
Sodann ist die Form und Beweglichkeit der Stümpfe und der übrigen Finger
anzugeben. Ebenso ist die Beweglichkeit der grossen Gelenke des Armes fest¬
zustellen, auch ist die Anführung der Umfangsmaße beider Arme unerlässlich.
Enthält das Gutachten einen wirklich guten Befund, so ist es für den Nachgut¬
achter wesentlich leichter und einfacher, eine evtl. Besserung festzustellen.
Darauf aufmerksam machen möchte ich noch, dass bei Fingerverletzungen einfache
Zeichnungen sehr wertvoll sind, die man meinetwegen durch Umfahren der be¬
treffenden Finger und Stümpfe herstellt. Narben und Beweglichkeitsstörungen
werden in das Schema eingetragen. In vielen Fällen wird auch eine Photographie
des verletzten Gliedes von Wichtigkeit sein. Sie stellt ja schon für sich allein
einen Fundbericht dar, und zwar einen solchen, der in jeder Hinsicht einwand¬
frei ist
Weitere Entscheidungen über Arm- und Beinverletzungen, namentlich auch
über Amputationsfälle, werden in Kürze folgen.
Völlige Versteifung des linken Daumens im Nagel- und Grund¬
gelenk in Streckstellung, Mittelhand-Handwurzelgelenk frei beweg¬
lich. 10cm lange, eingezogene, mit der Unterlage teilweise verwachsene
Narbe quer über dem Daumenballen bei einem 1861 geb. Ackerer, der
Linkshänder ist. (Unfall 2. VI. 03.) 0°/ 0 .
Entsch. d. R.-V.-A. v. 28. IV. 10. Ia 23 113/09. Nach Prüfung des gesamten Sach¬
verhaltes hat das R-V.-A. keinen Anlass gefunden, von der Entscheidung des Schieds¬
gerichts abzuweichen, da sie die Sach- und Rechtslage zutreffend würdigt. Auch durch
die Ausführungen de§ Verletzten im Rekurs verfahren sind die Gründe dieser Entscheidung
nicht widerlegt worden. Insbesondere hat das Rfekursgericht gleichfalls angenommen,
dass sich der Verletzte im Laufe der mehr als sechs Jahre, die seit dem Unfälle ver¬
gangen sind, an den durch diesen geschaffenen Zustand gewöhnt hat, und dass er daher
durch Unfallfolgen nicht mehr in seiner Erwerbsfähigkeit in messbarem Grade geschädigt
ist. Zu dieser Annahme ist das Schiedsgericht um so mehr gelangt, als sich das Schieds¬
gericht von dem Zustande der verletzten Hand durch deren Besichtigung überzeugt hat.
Dass noch eine Beschränkung der Erwerbsfähigkeit besteht, kann auch nicht deshalb
anerkannt werden, weil der Verletzte Linkser ist Denn unter den obwaltenden Um¬
ständen würde auch ein Rechtshänder, dessen rechte Hand so wie die linke des Rekurs¬
klägers beschädigt ist, eine Rente nicht mehr beanspruchen können.
Verlust des Nagel- und Mittelgliedes sowie % des Grundgliedes
des rechten Zeigefingers bei einem Schlosser. 0°/ 0 .
Entsch. d. R.-V.-A. v. 20. I. 09. Ia 14535/08. Die Folgen des Unfalles vom 31.
I. 09. bestehen im Verlust nahezu des ganzen rechten Zeigefingers; vom Grundglied steht
nur noch ein Stumpf von etwa 1 / 3 der normalen Länge des Gliedes, der von einem auf
Druck nicht empfindlichen Weich teilpolster bedeckt ist. Zur Zeit des Unfalles, der nahezu
10 Jahre zurückliegt, war der Verletzte 15 Jahre alt. Erst nach dem Unfall hat er das
Schlosserhandwerk erlernt und ist nach dem Bericht seines Arbeitgebers jetzt fähig, die
Arbeiten eines Armaturenschlossers gegen einen Verdienst von über 4 Mark, der nicht
nennenswert hinter dem Lohn unverletzter gleichartiger Arbeiter zurücksteht, in der
Weise durchzuführen, dass bei der Arbeitsleistung nach den Wahrnehmungen der Vor¬
gesetzten des Verletzten keinerlei Behinderung durch die Unfallfolgen mehr hervortritt.
Der Berufsgenossenschaft ist zuzugeben, dass diese Auskunft überzeugend dafür spricht,
dass es dem Verletzten durch Übung und Gewöhnung gelungen ist, die nachteiligen Folgen
des Unfalles völlig zu überwinden. Wenn das Schiedsgericht gleichwohl Bedenken ge¬
tragen hat, die von der Berufsgenossenschaft beantragte Rentenaufhebung auszusprechen,
weil durch die Untersuchung des Schiedsgerichtsarztes noch am rechten Unterarm des
Verletzten ein Minderumfang der Muskulatur gegenüber dem linken Arm um etwa 1*/ 2 cm
festgestellt sei, so kann dieser Grund als stichhaltig nicht anerkannt werden; denn der
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 12.
Befand erklärt sich, wie Prof. Dr. L. überzeugend darlegt, dadurch, dass der Verletzte
sich nach seinem eigenen Zugeständnis inzwischen „links gewöhnt“ hat. Der Umstand*
dass hiernach die linke Hand für den Verletzten zur Haupthand geworden ist, darf bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Bedeutung der Unfallfolgen nicht unberücksichtigt
gelassen werden; er berechtigt vielmehr dazu, das Maß der Schädigung, die der Verletzte
durch den Fingerverlust erleidet, im wesentiichen so zu beurteilen, wie bei einem Rechts¬
händigen die Verletzung des linken Zeigefingers bewertet wird. Erwägt man nun ferner*
dass es ihm gelungen ist, ein Handwerk zu erlernen und durchzuführen, das gerade an
die Geschicklichkeit der Hände hohe Anforderungen stellt, so rechtfertigt sich im vor¬
liegenden Falle die Auffassung, dass die Folgen des Unfalles für den Verletzten die Be¬
deutung eines wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Schadens verloren haben. Ist dies
aber der Fall, so hat er keinen Anspruch mehr auf Gewährung einer Unfallrente. Dem
Anträge der Berufsgenossenschaft auf Aufhebung der Rente war daher stattzugeben.
Verlust des rechten Zeigefingers bei einem Arbeiter. 0%.
Entsch. d. R.-V.-A. v. 1. III. 10. Ia 15086/09. Aus dem einwandfreien Gutachten
des Herrn San.-Rats Dr. Sch. vom 29. V. 09 ergibt sich, dass in dem Zustande der
rechten Hand des Verletzten gegenüber dem Befunde des Dr. G. in dem Gutachten vom
2. IX. 99 der zur Gewährung der bisherigen Teilrente von 15 °/ 0 geführt hat, insofern
eine wesentliche Besserung eingetreten ist, als die Narbe an der Absetzungsstelle des
rechten Zeigefingers gut gepolstert, durchaus reizlos und nicht druckschmerzhaft ist.
Demgemäss handelt es sich jetzt lediglich um den glatten Verlust des rechten Zeige¬
fingers. An diesen aber hat sich der Verletzte, der den Unfall im Alter von 15 V 2 Jahren
erlitten hat, nach Ansicht des Arztes im Laufe der Zeit völlig gewöhnt, wie dadurch
bestätigt wird, dass die Muskulatur des rechten Armes sehr kräftig und ebenso stark wie
die des linken ist. Ebenso ist die Kraft des Händedrucks beiderseits gleich und die
Beschwielung der Hohlhände ausgezeichnet. Sowohl San.-Rat Dr. Sch. wie auch der
Schiedsgerichtsarzt Med.-Rat Dr. Sch. sind daher der Ansicht, dass der Verletzte durch
Unfallfolgen nicht mehr in der Erwerbsfähigkeit messbar beeinträchtigt ist. Dieser Auf¬
fassung hat sich auch das R. V. A. in Übereinstimmung mit dem Schiedsgerichte ange¬
schlossen, zumal es sich durch den Augenschein von der guten Beschaffenheit der Hand
überzeugt hat und der Verletzte bei seiner Tätigkeit nicht auf ein besonders feines Zu¬
fassen und Greifen angewiesen ist, auch nicht mit besonders schwerem Handwerkszeug
umzugehen hat. Es mag sein, dass das Fehlen des Zeigefingers dem Verletzten noch
hin und wieder Unbequemlichkeiten verursacht. Die dadurch bedingte Beeinträchtigung
der Erwerbsfähigkeit ist jedoch unwesentlich, so dass ihm Ansprüche auf Entschädigung
nicht mehr zustehen.
Verlust des Nagel- und Mittelgliedes sowie des Köpfchens des
Grundgliedes des linken Zeigefingers bei einem 36 jährigen Ackerer
Unfall 27. XI. 00. 0 °/ 0 .
Entsch. d. R.-V.-A. vom 29. IV. 10. Ia 17 863/09. Nach dem Gutachten des
Reg.- und Med.-Rats Dr. Sch. vom 3. VI. 09 bestehen die Folgen des Unfalles vom 27.
XI. 00 nur noch darin, dass am linken Zeigefinger das Nagel- und Mittelglied und das
Köpfchen des Grundglieds fehlt.
Es liegt kein Anlass vor, die Annahme des angefochtenen Urteils zu beanstanden*
dass die Erwerbsfähigkeit des Verletzten hierdurch nach eingetretener Gewöhnung nicht
mehr in messbarem Grade beschränkt wird, zumal sich die ärztliche Beurteilung mit
dem Ergebnis der schiedsgerichtlichen Besichtigung deckt. Demgegenüber können die
Klagen des Verletzten über Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit um so weniger in
Betracht kommen, als er, wie auch sonst festgestellt ist, von Übertreibungen sich nicht
frei hält und die überaus stark entwickelte Schwielenbildung an seinen Händen auf deren
vollen Gebrauch hinweist. Die Rente ist daher dem Rekursträger mit Recht entzogen
worden, und sein hiergegen gerichtetes Rechtsmittel unterlag der Zurückweisung.
Glatter Verlust des linken Zeigefingers bei einem Tagelöhner.
Unfall 1889. 0%.
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Entsch. des R.-V.-A. vom 13. I. 1910. Ja 13978/09. Nach dem gemeinsam er¬
statteten, überzeugenden Gutachten des Med.-Rats Dr. v. H. und Dr. B. vom 2. IV. 09
handelt es sich bei dem Verletzten infolge des Unfalles vom 27. II. 89 um den glatten
Verlust des linken Zeigefingers. Die Narbe ist reizlos und von derber dicker Haut
bedeckt, alle Finger sind frei beweglich, die Muskulatur ist kräftig. Für den glatten
Verlust des linken Zeigefingers wird aber, sobald eine ausreichende Gewöhnung an diesen
Substanzverlust eingetreten ist, nach der Rechtsübung des R. V. A. eine Entschädigung
in der Regel nicht gewährt, da im allgemeinen hierdurch eine im wirtschaftlichen Leben
ziffermäßig bemerkbare Beschränkung der Erwerbsfahigkeit nicht bedingt wird. Ein solcher
Fall liegt hier vor. Denn der Verletzte ist im übrigen gesund und kräftig, seit dem Unfälle
sind nahezu 21 Jahre verflossen, so dass vollständige Gewöhnung an den veränderten Zu¬
stand eingetreten ist. Diesen Tatsachen gegenüber konnte auf die Bescheinigung des
A. V. ein entscheidendes Gewicht nicht gelegt werden. Ebensowenig bedurfte es weiterer
Beweiserhebung. Die Aufhebung der bisherigen Teilrente von 15 °/ 0 ist somit seitens des
Schiedsgerichts zu Recht erfolgt, und es war daher der Rekurs des Verletzten zurück¬
zuweisen.
Durchtrennung der Längssehnen am rechten Mittelfinger. Finger
bleibt beim Faustschluss in Streckstellung stehen, passive Beugung
des Fingers nicht behindert. Narbe an der Beugeseite des Grund¬
gelenks bedeutungslos. Unfall 1. II. 1904 bei einem 25 jährigen
Ackerer. 0%.
Entsch. d. R. V.-A.-v. 19. III. 10. Ia 1667/09. Nach Prüfung des gesamten
Sachverhalts hat das R. A. V. keinen Anlass gefunden, von der Entscheidung des Schieds¬
gerichts abzuweichen. Nach dem Gutachten des Dr. K. vom 3. II. 09, der den Kläger
auch früher untersucht hatte, ist die Gebrauchsfähigkeit der verletzten rechten Hand des
Klägers jetzt wieder hergestellt. Die Finger haben jetzt bis auf den Mittelfinger ihre
Beweglichkeit wiedererlangt. Der Mittelfinger bleibt zwar beim Faustschluss noch in
Strecksteilung stehen, kann aber passiv fast völlig eingeschlagen werden. Diese Schädi¬
gung hat zwar noch Unbequemlichkeiten, namentlich beim Säen, zur Folge, beeinträchtigt
aber die Erwerbsfähigkeit nicht. Die gute Beschwielung der Hand beweist auch deren
vollen Gebrauch. Das Schiedsgericht hat diesen Befund durch Einnahme des Augen¬
scheins bestätigt gefunden. Die Aufhebung der Rente von 15 °/ 0 ist danach gerechtfertigt.
Verlust des rechtenMittelfingers, leichteBehinderung derStreck-
fähigkeit des rechten Ring- und Kleinfingers bei einem Ackerer.
Unfall 23. XII. 02. Nach Gewöhnung 0 4 °/ 0 -
Entsch. des R. V. A. v. 26. XI. 09. Ia 3068/09. Als Folge des Unfalles vom 23.
XII. 02 kommt neben einer unbedeutenden Behinderung der Streckfähigkeit des rechten
Ring- und Kleinfingers im Mittelgelenk nur der glatte Verlust des rechten Mittel¬
fingers in Betracht. Hierdurch kann der Verletzte nicht mehr in messbarem Grade
in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt werden. Dafür spricht auch die Tatsache, dass
er die schwere Arbeit eines Einladers und Karrenfahrers zu leiten vermag und einen er¬
heblich höheren Lohn erzielt als zur Zeit des Unfalles. Gemäss § 88 des Gewerbe-Unfall¬
versicherungsgesetzes war deshalb die Aufhebung der Rente gerechtfertigt.
Verlust des linken Mittelfingers bei einem 17jährigen Acker¬
knecht. (Unfall 23. XL 07.) 0°/ o .
Entsch. d. R.-V.-A. v. 26. IV. 10. Ia 23740/09. Nach Prüfung des gesamten
Sachverhalts hat das R.-V.-A. keinen Anlass gefunden, von der Entscheidung des
Schiedsgerichts abzuweichen, da diese die Sach- und Rechtslage zutreffend würdigt.
Auch durch die Ausführungen des Klägers im Rekursverfahren sind die Gründe dieser
Entscheidung nicht widerlegt worden. Auf Grund der Gutachten des Dr. Sch. vom
18. VIII. 09 und des San.-Rats Dr. B. vom 11. XI. 09 in Verbindung mit dem Er¬
gebnis der Augenscheineinnahme des Schiedsgerichts hat auch das Rekursgericht un¬
bedenklich angenommen, dass der Kläger durch die noch vorhandenen Unfallfolgen in
seiner Erwerbsfähigkeit nicht mehr messbar beeinträchtigt ist. Die Aufhebung der Rente
zum 1. X. 09 ist also gerechtfertigt.
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Verlust des rechten Ringfingers mit % seinesMittelhandknochens
bei einem Möller. 0°/ 0 .
Entsch. d. R. V. A. v. 1. XII. 09. Ia 9643/09. Unter den Parteien ist es un¬
streitig, und nach dem Gutachten des behandelnden Arztes Dr. J. in D. vom 6. VI. 92
und des Professors Dr. L. in D. vom 5. III. 09 auch zweifellos, dass die Folgen des hier
in Rede stehenden Unfalles vom 14. III. 92 lediglich in dem glatten Verlust des rechten
vierten Fingers mit dem Köpfchen des entsprechenden Mittelhandknochens bestehen und
dass der Verletzte in der langen Zeit seit dem Unfälle sich an den Verlust dieses Gliedes
längst vollständig angepasst und gewöhnt hat. Bei dieser Sachlage liegt für das R.-V.-A.
kein Anlass vor, dem Schiedsgericht entgegenzutreten, wenn es angenommen hat, dass
der Verletzte jetzt durch die Unfallfolgen überhaupt nicht mehr in nennenswertem Maße
beschränkt wird; dass somit die Voraussetzungen für die Anwendung des § 88 des Gewerbe-
Unfallversicherungsgesetzes zugunsten der Berufsgenossenschaft gegeben sind und ihr
Antrag auf Aufhebung der Rente berechtigt ist.
Der Verletzte hat deshalb auch aus dem hier in Rede stehenden Unfall einen An¬
spruch auf Rente nicht mehr. Sein Rekurs war daher, ohne dass es einer weiteren
Beweiserhebung bedurft hätte, zurückzuweisen.
Völlige Versteifung des linken Ringfingers im Mittel- und Nagel¬
gelenk in rechtwinkliger Beugestellung; ausserdem ist der Ringfinger
etwas nach der Kleinfingerseite abgewichen, so dass die Kleinfinger¬
kuppe sich beim Faustschluss auf den Nagel des Ringfingers legt.
Unfall 13. VIII. 03 bei einer jetzt 68jährigen Ackerin. 0°/ 0 .
Entsch. d. R.-V.-A. v. 29. IV. 10. Ia 17673|09. Nach Prüfung des Sachverhalts
hat das R. V. A. keinen Anlass gefunden, von der Entscheidung des Schiedsgerichts ab¬
zuweichen, da diese die Sach- und Rechtslage zutreffend würdigt. Insbesondere hat auch
das R. V. A. in Anbetracht der günstigen Muskulatur des linken Armes und der Länge
der seit dem Unfälle verflossenen Zeit die Überzeugung gewonnen, daß die Verletzte
infolge völliger Gewöhnung an die Unfallfolgen durch diese nicht mehr in messbarem
Grade beeinträchtigt wird, wenn sie auch noch geringe Unbequemlichkeiten zur Folge
haben mögen. Auch das Rekursgericht konnte dem Gutachten des Dr. H. in Überein¬
stimmung mit dem Schiedsgericht eine ausschlaggebende Bedeutung nicht beiraessen. Der
Rekurs war daher zurückzuweisen.
Verlust von 2 l l 2 Gliedern des rechten Zeigefingers, 2 Gliedern
des r. Miteifingers und des Nagelgliedes des r. Ringfingers bei einem
Knecht. 25°/ 0 .
Entsch. d. R.-V.-A. v. 20. II. 09. Ia 16620/08. Auf Grund der hinsichtlich des
Befundes übereinstimmenden Gutachten des Dr. B. und des Dr. K. sowie des Schieds-
gerichtsarztes Dr. V. hat das R.-V.-A. die Überzeugung erlangt, dass in den Folgen des
Unfalles vom 19. V. 90 durch Angewöhnung eine wesentliche, die Herabsetzung der bis¬
herigen Teilrente von 33 1 / 3 °/ 0 gemäss § 94 des Unfallversicherungsgesetzes für Land-
und Forstwirtschaft rechtfertigende Besserung eingetreten ist, und dass die noch bestehen¬
den Unfallfolgen bei der verhältnismässig guten Beschaffenheit der Hand durch eine
Teilrente von 25 °/ 0 angemessen ausgeglichen werden. Damit rechtfertigt sich die ge¬
troffene Entscheidung.
Verlust des Nagel- und Mittelgliedes sowie des Köpfchens des
Grundgliedes des Zeigefingers, Verlust des Nagel- und Mittelgliedes
des Mittelfingers und Verlust des Nagelgliedes des Ringfingers der
rechten Hand bei einem Fabrikarbeiter. Ausserdem Verlust der Nagel¬
glieder des linken Mittel- und Ringfingers. 30° 0 .
Ensch, d. R.-V.-A. v. 23. XII. 08. Ia 12974 08. Nach Prüfung des gesamten
Sachverhaltes hat das R.-V.-A. keinen Anlass gefunden, von der Entscheidung des Schieds¬
gerichtes abzuweichen, da dieses die Sach- und Rechtslage zutreffend würdigt Auch
durch die Ausführungen des Klägers im Rekursverfahren sind die Gründe dieser Ent-
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Scheidung nicht widerlegt worden. Insbesondere ist gegenüber den Ausführungen in
dem angeführten Schriftsätze vom 21. XII. 08 zunächst darauf hinzu weisen, dass durch
die früheren Entscheidungen des Schiedsgerichtes vom 4. IX. 05 und vom 8. X. 06
rechtskräftig festgestellt worden ist, dass damals eine wesentliche Besserung gegenüber
dem für die Gewährung einer Rente von 40 °/ 0 maßgebend gewesenen Befunde noch nicht
ein getreten war, da namentlich mit Rücksicht auf die damals noch anzunehmende
Empfindlichkeit des rechten Zeigefingerstumpfes und der Kuppe des linken Mittelfingers
eine hinreichende Gewöhnung an die Unfallfolgen noch nicht stattgefunden hatte. Nun¬
mehr ist aber durch das Gutachten des Prof. Dr. L. vom 13. V. 08 einwandfrei erwiesen,
dass die frühere Schmerzhaftigkeit der Stumpfenden der verletzten Finger sich verloren
hat. Die linke Hand ist durch die Verletzung des 3. und 4. Fingers in ihrer Gebrauchs¬
fähigkeit überhaupt nicht mehr beeinträchtigt und an der rechten Hand handelt es sich
jetzt wesentlich nur noch um den glatten Verlust des Nagel- und Mittelgliedes sowie des
Köpfchens des Grundgliedes des Zeigefingers, des Nagel- uild Mittelgliedes des Mittel¬
fingers und des Nagelgliedes des Ringfingers. Der Kläger vermag die Fingerstümpfe
jetzt ohne Beschwerden zur Arbeit zu gebrauchen. Infolge des beschwerdefreien Gebrauchs
der verletzten Hand hat sich der Kläger nunmehr an den durch den Unfall bedingten
Zustand der rechten Hand gewöhnt und es hat diese Gewöhnung die Geschicklichkeit
der Hand zur Arbeit gesteigert. Es ist hiernach seit der letzten rechtskräftigen Ent¬
scheidung des Schiedsgerichts eine wesentliche, die Anwendung des § 88 des Gewerbe-
Unfallversicherungsgesetzes rechtfertigende Besserung in dem Zustande des Verletzten
zweifellos eingetreten. Eine Rente von 30°/ 0 erscheint nunmehr als ausreichende Ent¬
schädigung für die noch vorhandenen Unfallfolgen. Dem Rekurs war daher der Erfolg
zu versagen.
Verlust des Nagelgliedes des rechten Ringfingers, sowie des
Nagel- und Mittelgliedes des rechten Kleinfingers bei einem Ackerer.
Gewöhnungszeit etwas über 1 Jahr. 0 °/ 0 .
Entsch. d. R.-V.-A. v. 9. XI. 07. Ia 7897/07. Das R.-V.-A. folgt in der Beur¬
teilung der Sachlage dem Gutachten des Dr. H. vom 16. IX. 06. Danach hat eine voll¬
ständige Ausheilung der verletzten Finger des Klägers stattgefunden und die Unfallfolgen
bestehen nur in dem glatten Verlust des Endgliedes am Ringfinger und von 2 Gliedern
am Kleinfinger der rechten Hand. Dieser Verlust ist nach den Erfahrungen des R. V. A.
in ähnlichen Fällen nicht erheblich genug, um einen Landmann dauernd in messbarem
Grade in seiner Erwerbsfähigkeit zu beschränken. Nachdem seit dem Unfälle über ein
Jahr vergangen war, konnte die Berufsgenossenschaft die Rente also mit Recht einstellen.
Verlust des rechten Mittel- und Ringfingers, der Spitze des
Daumens, sowie des Nagel- und Mittelgliedes des Zeigefingers bei
einem Tagelöhner. 33 1 3 °/ 0 .
Entsch. d. R.-V.-A. v. 1. V. 08. Ia 41/08. Dass objektiv in dem Zustande der
verletzten Hand des Rekursbeklagten seit Festsetzung der Rente von 40 °/ 0 eine Besserung
nicht eingetreten sei, kann nach dem ärztlichen Gutachten des Dr. L. vom 21. X. 07
nicht zweifelhaft sein. Eine Besserung kann mit dem Schiedsgericht nur darin zu finden
sein, dass sich der Verletzte an den veränderten Zustand seiner verstümmelten rechten
Hand weiterhin mehr gewöhnt hat. Wenn das Schiedsgericht, nachdem es die ver¬
letzte Hand in Augenschein genommen hat, die durch diese Gewöhnung herbeigeführte
Erhöhung der Erwerbsfähigkeit des Verletzten auf 6 % % schätzt, so lag für den Rekurs¬
senat keine Veranlassung vor, dieser Schätzung entgegenzutreten, zumal auch Dr. L. die
Steigerung der Erwerbsfähigkeit auf nur 10 °/ 0 schätzt.
Demgemäss war der Rekurs zurückzuweisen.
Verlust des Mittel-, Ring- und Kleinfingers der rechten Hand
bei einem Schreiner. 33 V 3 °/o-
Entsch. d. R. V.-A.-v. 31. III. 08. Ia 16417/07. Nach Prüfung des gesamten
Sachverhalts hat das R.-V.-A. sich den zutreffenden Gründen des angefochtenen Urteils
anschliessen müssen. Auch die Ausführungen in der Rekursschrift, welche neue Tatsachen
nicht enthalten, konnten nicht zu einer abweichenden Stellungnahme führen. Nach den
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in den bedenkenfreien und im wesentlichen übereinstimmenden Gutachten des Dr. P. vom
10. VIII. 07 und des Gerichtsarztes Dr. B. vom 17. X. 07 getroffenen Feststellungen,
von deren Richtigkeit sich das Schiedsgericht durch Einnahme des Augenscheins über¬
zeugt hat, muss angenommen werden, dass dem Kläger der wertvollere Teil der rechten
Hand geblieben ist. Die ihm bewilligte Teilrente von 33 %% ist ein ausreichender
Ausgleich für den wirtschaftlichen Schaden, den er durch die noch vorhandenen Unfall¬
folgen erleidet. Sie bestehen im wesentlichen nur noch in dem glatten Verluste des
dritten, vierten und fünften Fingers der rechten Hand.
Der Rekurs war hiernach zurückzuweisen.
Verlust des vierten und fünften Fingers der rechten Hand bei
einem minderjährigen Kranführer. 20%.
Entsch. d. R.-V.-A. v. 2. XI. 08. Ia 6838/08. Das Gutachten des Dr. B. vom
11. XII. 07, der den Kläger wiederholt untersucht hat, gibt zu Bedenken keinen Anlass
und ist hinsichtlich der ärztlichen Beurteilung auch vom Rekursgericht als maßgebend
erachtet worden. Danach ist seit der letzten Rentenfestsetzung in den Verhältnissen des
Klägers insofern eine wesentliche Besserung eingetreten, als die Narben dauerhaft und
nachgiebiger geworden sind, die Faustbildung eine gute, sichere und kräftige und dement¬
sprechend die Muskulatur des rechten Armes wieder stärker als die des linken geworden
ist Da auch weiter eine gute Anpassung und Gewöhnung an den Verlust des vierten
und fünften Fingers der rechten Hand erfolgt ist und der Kläger durchschnittlich 3,30 Mark
täglich verdient, während der Verdienst gleichartiger Arbeiter zwischen 3 und 4 Mark
schwankt, hat das R.-V.-A. in Übereinstimmung mit dem Schiedsgericht und entsprechend
der Schätzung des Sachverständigen die Überzeugung gewonnen, dass der Kläger infolge
des Unfalles vom 30. XII. 05 in seiner Erwerbsfähigkeit nur noch um 20% beeinträchtigt
ist. Es erübrigte sich hiernach die Einholung eines weiteren Gutachtens. Dem Rekurs
war daher der Erfolg zu versagen.
Folgen einer Phlegmone der linken Hand. Ringfinger bleibt
% cm, Kleinfinger 1cm von der Hohlhand entfernt. Linker Oberarm
3cm, Vorderarm 2cm geschwächt. Muskulatur qualitativ gut. Hände
gleichmäßig beschwielt Unfall 30. XII. 02 bei einem 1850 geborenen
Ackerer. 0%.
Entsch. d. R.-V.-A. v. 9. VII. 09. Ia 1725/09. Auf eine Rente hat nur mehr
Anspruch, wer in seiner Erwerbsfähigkeit noch in einem solchen Grade beeinträchtigt
ist, dass die Beeinträchtigung im wirtschaftlichen Leben als ein messbarer Schaden in
Betracht kommt. Dies kann aber bei einer Beschränkung der Erwerbsfähigkeit um weniger
als 10% der Regel nach nicht zugegeben werden. Um eine solche Schmälerung der
Erwerbsfähigkeit handelt es sich im vorliegenden Falle. Nach dem Gutachten des Dr.
T. bestehen die Folgen des Unfalls vom 30. XII. 02 nur noch in einem Mindermaß des
linken Oberarmes und in einer ganz unbedeutenden Bewegungsbeschränkung des 4. und
5. Fingers, während die Muskulatur an beiden Armen gleich straff, die Hand stark be¬
schwielt und der Faustschluss sehr kräftig ist. Hierin ist eine wesentliche Besserung
gegenüber dem für die bisherige Rentengewährung maßgebend gewesenen Befunde zu
finden. Der Rekurs war daher als unbegründet zurückzuweisen.
Folgen einer Zellgewebsentzündung der linken Hand: Zeige-
Mittel- und Ringfinger bleiben beim Faustschluss 2—3cm von der
Hohlhand entfernt. Kleinfinger kann zur Berührung mit der Hohl¬
hand gebracht werden. Streckung der Finger 2—4 etwa um V 3 be¬
hindert, bei einem Ackerer. 10%.
Entsch. d. R.-V.-A. v. 8. X. 09. Ia 3354/09. Im übrigen rechtfertigt sich auf
Grund des Gutachtens des Königlichen Kreisarztes Dr. B. vom 20. XI. 08 die Annahme,
dass sich die Verhältnisse an der linken Hand des Verletzten insofern gebessert haben,
als die Störung der Beweglichkeit des Kleinfingers geschwunden und im Laufe der Jahre
eine vollkommene Gewöhnung an den Zustand der linken Hand, welche durch die Be¬
schränkung der Beweglichkeit des zweiten, dritten und vierten Fingers bedingt wird,
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eingetreten ist. Immerhin bleibt zu berücksichtigen, dass die drei Finger beim Faust-
schlusse noch 2—8 cm von der Hohlhand entfernt bleiben. Unter diesen Umständen ist
anzuerkennen, dass auch gegenwärtig noch eine nicht unwesentliche Gebrauchsstörung
an der Hand besteht. Indessen wird diese durch eine Teilrente von 10 Prozent hin¬
reichend ausgeglichen. Sonach konnte dem Rekurse nur teilweise entsprochen werden.
Verlust des linken Ring- und Kleinfingers bis auf kleine Stümpfe
bei einem 23 Jahre alten Bohrer. Unfall 10. VI. 04. 15%.
Entsch. d. R.-V.-A. v. 19. XI. 06. Ia 10161/06. Nach dem Gutachten des Dr. R.
vom 9. IV. 06, dem sich auch der Schiedsgerichtsarzt angeschlossen hat, ist in den Ver¬
hältnissen des Klägers seit der letzten Rentenfestsetzung eine wesentliche Besserung ein¬
getreten. Die Narben sind nicht mehr bläulich und die Stampfe der verletzten Finger
der linken Hand sind nicht kälter anzufühlen, als die Finger der rechten Hand. Die
Umfangsunterschiede gegen rechts sind ganz unerheblich; es ist insbesondere eine grössere
Kräftigung der Muskulatur der ganzen linken oberen Extremität eingetreten, so dass der
Kläger mit der verletzten Hand alle gröberen Arbeiten verrichten kann. Nach dieser
ärztlichen Beurteilung lag für das Schiedsgericht kein genügender Anlass vor, den
Bescheid der Berufsgenossenschaft um 5% abzuändern, zumal da der Kläger als Bohrer
gewöhnlich nur mit groben Arbeiten beschäftigt ist, bei denen das Fehlen von 2% Gliedern
des linken Ring- und Kleinfingers nicht so sehr in Betracht kommt, er auch nach der
LohnausWeisung vom 21. III. 06 einen täglichen Durchschnittslohn von 4,03 Mark ver¬
dient, ebensoviel, wie ein unverletzter Bohrer zu verdienen pflegt. Hiernach erscheint
die von der Beklagten auf 15% herabgesetzte Rente als ausreichende Entschädigung für
die infolge des Unfalls vom 10. VI. 04 noch vorhandene Beeinträchtigung der Erwerbs¬
fähigkeit des Klägers.
Verlust des Mittel-, Ring- und Kleinfingers der linken Hand bei
einem Maschinisten. Völlige Versteifung des Zeigefingers im Grund¬
gelenk. 30%.
Entsch. d. R.-V.-A. v. 30. I. 09. Ia 16328/08. Auch das Rekursgericht hat auf
Grund der einwandfreien Gutachten des Prof. Dr. L. und des Gerichtsarztes Dr. B. für
erwiesen erachtet, dass in dem Zustande der verletzten linken Hand des Rekursklägers
in den seit Feststellung der Teilrente von 40% verflossenen 4V2 Jahren eine wesentliche
Besserung eingetreten ist. Der linke Daumen ist völlig gebrauchsfähig, der linke Zeige¬
finger kann trotz der Versteifung im Grundgelenk mit der Spitze dem Handteller ge¬
nähert werden. Beide Finger sind wie die ganze Hand gleichmässig mit Arbeitsschwielen
bedeckt, der Verletzte ist jetzt wieder als Maschinist beschäftigt und verdient arbeits¬
täglich 4,30 Mark gegen 4,11 Mark vor dem Unfälle und 2,60 Mark zur Zeit der Fest¬
setzung der Rente von 40%; er hat also inzwischen gelernt, die linke Hand trotz der
fehlenden drei Finger bei der Arbeit gut zu gebrauchen. Er hat mithin sich jetzt an
den verstümmelten Zustand der linken Hand gewöhnt. Hierhin haben die Vorentschei¬
dungen mit Recht eine wesentliche, die Herabsetzung der Rente um 10% rechtfertigende
Steigerung der Arbeits- und Erwerbsföhigkeit des Rekursklägers erblickt.
Aus den städtischen Thiemschen Heilanstalten.
Bemerkungen zum Heilverfahren hei Krankheiten der
Bewegungsorgane in der Invalidenversicherung.
Von Oberarzt Dr. C. Fr. Schmidt.
Der Anwendung eines Heilverfahrens bei Invaliden sind dadurch Schranken
gezogen, dass es nur dann stattfinden soll, wenn die Erwerbsfähigkeit für
längere Zeit so weit gebessert wird, dass die Invalidität vermieden oder auf¬
gehoben wird.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Kr. 12.
Bei dieser Geldfrage, um die es sich für die Versicherungsträger handelt,
scheiden von vornherein alle Leiden aus, welche einen fortschreitenden Verlauf
haben und bei denen die Behandlung höchstens einen Stillstand herbeiführt,
dessen Dauer nicht gewährleistet werden kann, z. B. alle Kückenmarkskrankheiten,
in aller erster Linie die Rückenmarksschwindsucht, alle fortschreitenden bösartigen
Blutkrankheiten, schwere chronische Nierenentzündung usw.
Fenier kommt ein Heilverfahren für Stoffwechselkrankheiten, z. B. die
Zuckerharnruhr, im allgemeinen nicht in Betracht: Solange der Kräftezustand
ausreicht und die Zuckerausscheidung gering ist, wird Invalidität in der Regel
noch nicht bestehen, bei schwereren Graden der Krankheit bleibt der Erfolg
einer längeren Diätkur- aber gerade für die Invalidenversicherten zweifelhaft,
weil ihre Lebenshaltung meistens nicht die Gewähr für eine zweckmässige
Erhaltung des Heilerfolges geben kann.
Natürlich kommt für die Frage eines länger dauernden Heilerfolges bei
allen Krankheiten das Alter besonders in Frage. Im allgemeinen wird ein
solcher Erfolg von vornherein nicht mehr wahrscheinlich sein, wenn infolge der
natürlichen Abnutzung der Organe Altersveränderungen sich einzustellen beginnen
die Erholung von schweren Krankheiten langsamer erfolgt und durch Hinzutritt
anderweitiger Leiden der Eintritt der Invalidität ohnehin leichter möglich ist
Diese Grenze wird im allgemeinen im sechsten Lebensjahrzehnt beginnen.
Für die Versicherungsträger kommt es darauf an, wie hoch sich die Kosten
der Behandlung im einzelnen Fall stellen. Da sich nun bei vielen Krankheiten
z. B. manchen Gebärmutterkrankheiten (Vorfällen, Muskelgeschwülsten der
Gebärmutter), bei bestimmten plastischen Operationen (Eingeweidebrüchen),
orthopädischen Knochenoperationen (X-Beinen u. dergl.) von vornherein die Zeit¬
dauer der Behandlung mit ziemlicher Sicherheit auf eine bestimmte, verhältnis¬
mässig geringe Anzahl von Wochen Voraussagen lässt, so sollte die Anwendung
des Heilverfahrens in solchen Fällen in möglichster Ausdehnung von den Gut¬
achtern vorgeschlagen und von den Versicherungsträgern gewährt werden,
vorausgesetzt, das? nicht andere Leiden schwererer Art bestehen, welche die
spätere Erwerbsfähigkeit in Frage stellen. Gerade wegen der verhältnismässig
kurzen Behandlungszeit gewährt die Behandlung dieser Gebrechen auch im
höheren Alter noch einen ausreichenden Endgelt für die aufgewandten Kosten.
Die weiteste Ausdehnung hat das Heilverfahren bei der Lungentuberkulose
gefunden. Es war ein glückliches Zusammentreffen, dass gerade in den ersten
Jahrzehnten des Bestandes der Invaliden-Versicherung sich die ärztlichen Be¬
strebungen und das allgemeine Interesse der Bekämpfung der Lungentuberkulose
in so reger Weise zuwandten. Da die Grundsätze, welche für die Übernahme
des Heilverfahrens bei dieser Krankheit in Betracht kommen, oft genug erörtert
sind, brauchen sie hier nicht erwähnt zu werden.
Wir wollen im Folgenden auf die Richtlinien eingehen, welche für die
Anwendung des Heilverfahrens bei Krankheiten der Bewegungsorgane massgebend
sein sollten.
Im Gegensatz zur Lungentuberkulose, bei der tatsächlich doch auch trotz
sorgfältiger Auswahl des Krankenmaterials der Erfolg oft wieder verloren geht,
wenn die Kranken in das Erwerbsleben zurückkehren, findet das Heilverfahren
bei der Tuberkulose der Knochen und der Gelenke verhältnismässig viel
weniger Anwendung, obwohl es sich dabei oft noch um jugendliche Versicherte
bandelt, die oft auf viele Jahre hinaus eine Rente beziehen, wenn ihre Krank¬
heit nicht zur günstigen Ausheilung kommt
Es ist selbstverständlich, dass alle jene Fälle ausscheiden, welche mit einer
vorgeschrittenenen Lungentuberkulose verbunden sind. Fälle mit eitrigen Gelenk-
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Monatsschrift för Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12.
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ergössen, ausgedehnter Zerstörung der Knochen erfordern meistens eine lange
Behandlung, deren Zeitdauer sich garnicht voraussehen lässt, und bieten kaum
die Gewähr für eine dauernde Heilung, da eine Verschleppung der Tuberkulose
in andere Organe, besonders eine Verschlimmerung der Lungentuberkulose dabei
häufig ist und selbst durch Amputation des kranken Gliedes öfters nicht verhütet
werden kann.
Dagegen sind alle Fälle von sogenannter trockener Gelenktuberkulose, bei
denen die Erkrankung vorwiegend zur Verdickung der Gelenkkapsel und
Anschwellung der benachbarten Sehnenscheiden führt und nur in massigem Grade
die Knorpel und Knochen befällt, im allgemeinen ein dankbarer Gegenstand für
die Behandlung in der Invalidenversicherung.
Auch tuberkulöse Gelenkentzündungen mit wässrigen Ergüssen bieten oft
noch günstige Heilungsaussichten.
Im grossen und ganzen sind dies alle jene Fälle, bei denen es voraus¬
sichtlich gelingt, durch konservative Massnahmen verschiedener Art die
Krankheit zum Stillstand und zur allmählichen Ausheilung zu bringen.
Der Umstand, dass in der Regel schon eine mehrmonatige Krankenkassen¬
behandlung vorausgegangen ist, erleichtert oft wesentlich die Voraussicht über
den wahrscheinlichen Verlauf des Leidens. Dass dabei ausser dem allgemeinen
Zustand und dem Befund auf den Lungen besonders der Beruf der Versicherten
berücksichtigt werden muss, bedarf keiner besondern Erwähnung.
Bei allen Kranken, denen vermöge ihrer Ausbildung oder geistigen
Fähigkeit die Möglichkeit gegeben ist, den für ihr Leiden schädlichen Beruf mit
einem anderen zu vertauschen, deren Erwerbstätigkeit die Arbeit im Sitzen
ermöglicht, was für die tuberkulösen Erkrankungen an den Beinen wichtig
ist, oder welche ein Glied, z. B. den kranken linken Arm bei der Arbeit fast
ganz ausschalten können (Bürobeamte), sind die Aussichten für die Erzielung
und Erhaltung eines günstigen Heilergebnisses wesentlich besser. Nicht selten
gestatten die Verhältnisse in solchen Fällen die Durchführung einer ambulanten
Behandlung, deren Kosten keine erheblichen sind und bei der die Versicherten
unter Umständen ihre Tätigkeit nach einiger Zeit in einem gewissen Umfang
wieder aufnehmen können, wobei durch Feststellung der kranken Gelenke in
Verbänden und Hülsenschienen die allmähliche völlige Ausheilung des Leidens
erreicht werden kann. Einsichtigen Kranken kann auch die Anwendung der
Bier sehen Stauung, von deren Nutzen wir uns besonders bei trockenen Formen
von Gelenktuberkulose oft überzeugen konnten, überlassen werden, wie Bier
das selbst empfohlen hat. Die Kosten der ambulanten Behandlung stehen, selbst
wenn sie lange Zeit fortgesetzt werden muss, in keinem Verhältnis zu dem, was
die Versicherungen beim Fortbestand des Leidens an Renten zahlen müssen.
Natürlich müssen die Verhältnisse, in denen der Kianke lebt, die Entfernung
seines Wohnortes vom Arzt oder vom Krankenhaus, in dem die Behandlung
stattfindet, und seine Persönlichkeit bei einer solchen ambulanten Behandlung
berücksichtigt werden. Selbst wenn die Ausheilung mit Versteifung des Gelenkes
erfolgt, welche sich bei sachgemässer und andauernder Anwendung der Stauung
öfters mehr oder weniger vermeiden lässt, so bedingt die Versteifung später mei¬
stens keine Invalidität im Sinne des Gesetzes, selbst am Kniegelenk nicht, wo sie
nächst dem Hüftgelenk am störendsten ist. Sie macht auch am Knie höchstens eine
Erwerbsbeschränkung von 50 °/ 0 aus.
Die Frage, wie weit man bei fistulösen Gelenktuberkulosen ein Heilverfahren
mit Aussicht auf spätere Erwerbsfähigkeit empfehlen kann, muss abgesehen von
den oben erwähnten Erwägungen allgemeiner Art von der Ausdehnung und dem
Sitz der Krankheit und den erforderlichen Heilmassregeln abhängig gemacht werden.
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540 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 12.
Befinden sich solche Gelenkerkrankungen an den Armen, ist die Eiterung
gering und eine konservative Behandlung aussichtsvoll, so werden die Bedenken
gegen die Übernahme der Behandlung, wenn sie keinen allzulangen Krankenhaus¬
aufenthalt erfordert, nicht bestehen. Dagegen bieten alle Fälle, bei denen eine
Resektion des Gelenkes nicht zu umgehen ist, für die Wiedererlangung der
Erwerbsfähigkeit im allgemeinen keine einigermassen sichere Gewähr.
Die schweren Verunstaltungen, welche z. B. nach Resektionen des Hüft¬
gelenkes, und die schweren Beweglichkeitsstörungen der Finger, welche nach
Ausschneidung des Handgelenkes Zurückbleiben, bedingen in der Regel auf lange
Zeit Erwerbsunfähigkeit, wenigstens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, selbst
wenn es gelingt durch die Operation der tuberkulösen Erkrankung Herr zu
werden.
Eine Ausnahme bildet nach unseren Erfahrungen das Kniegelenk, bei dem
die Heilungsbedingungen sich oft günstiger gestalten und trotz Versteifung in
der Regel eine verhältnismässig gute Gebrauchsfähigkeit des Gliedes erlangt wird.
Weit sicherer als bei der Gelenktuberkulose lässt sich im allgemeinen die
Frage nach der Herstellung der Erwerbsfähigkeit bei den chronischen Knochen¬
eiterungen beantworten, welche die Folgezustände früherer akuter Knochenmark¬
entzündung oder komplizierter vereiterter Knochenbrüche sind. Durch Entfernung
abgestorbener Knochenteile wird die Eiterung fast immer zum Stillstand gebracht.
Die zurückbleibenden Störungen in der Beweglichkeit benachbarter Gelenke
sind meistens nicht so gross und die Stauungserscheinungen und Muskel¬
abmagerungen nicht so beträchtlich, dass sie eine Gebrauchsunfähigkeit des
Gliedes bis zur Invalidität bedingen.
Ein eder häufigsten Ursachen der Invalidität sind die chronischen Gelenk¬
erkrankungen, welche auf rheumatischer Grundlage entstehen. Da es sich
auch hier sehr oft um Leute in jüngerem Lebensalter handelt, denen ein langes
Siechtum droht, so liegt der Vorteil einer erfolgreichen Behandlung sowohl auf
seiten der Versicherungsträger wie der Versicherten. Eine günstige Aussicht
bieten jene Fälle, welche chronische Rückstände eines akuten Gelenkrheumatismus
sind. Da die erforderliche Behandlung mit Thermalbädern und -Packungen ver¬
schiedener Art, unter denen die Moorbäder nach unseren Erfahrungen am
wirksamsten sind, nur dann Erfolg haben können, wenn sie mit ausreichender
Gründlichkeit auf die kranken Gelenke einwirken, so setzt diese Behandlung
einen Kräftezustand voraus, der unmittelbar nach Ablauf der akuten Krankheits¬
erscheinungen oft noch nicht vorhanden ist. Man wird also in solchen Fällen
am besten eine gewisse Zeit zur Hebung des Allgemeinzustandes verstreichen
lassen, ohne dabei aber die Sache so lange hinauszuschieben, bis Versteifungen
eintreten, die nur mit grosser Mühe oder garnicht mehr zu beseitigen sind.
Ein nach Rheumatismus zurückgebliebener Herzfehler mit gutem Ausgleich
der Kreislaufstörungen ist nach unserer Erfahrung kein Hinderungsgrund für
eine gründliche Thermalbehandlung, wenn eine sorgfältige ärztliche Überwachung
stattfindet.
Auch die chronischen Formen von Gelenkrheumatismus, welche mit Kapsel¬
schwellung und grösseren Ergüssen, besonders in den Kniegelenken einhergehen
sind in der Regel ein dankbarer Gegenstand für die Thermalbehandlung, welche
mit Massage, elektrischer und mediko-mechanischer Behandlung verbunden sein
muss, um ausser der Gelenkerkrankung auch die oft ausserordentlich stark
abgemagerte Muskulatur zu kräftigen.
Wesentlich ungünstiger gestalten sich die Aussichten bei den Fällen von
chronischem Gelenkrheumatismus, welche subakut oder chronisch beginnen, einen
ausgesprochen fortschreitenden Verlauf zeigen, mit Verbildungen der Gelenk-
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enden und Neigung zu Versteifung einhergehen und somit den deutlichen
Charakter der sogen, verbildenden Gelenkentzündung (Arthritis deformans) haben.
Sind von der Krankheit in mehr oder weniger ausgedehntem Maße ausser
den Fingergelenken nach und nach mehrere grosse Gelenke befallen, so gelingt
es schwerlich, die Arbeitsfähigkeit für längere Zeit wieder herzustellen, schwere
Nachschübe treten gewöhnlich bald wieder ein und in nicht seltenen Fällen wird
sogar die Wirbelsäule von der verbildenden Gelenkentzündung befallen. Dann,
wenn die Krankheit sich auf einzelne Gelenke, besonders an den Händen, beschränkt,
gelingt es zwar nicht die Gelenkverbildung zu beseitigen, aber wohl oft die
Krankheit für längere Zeit zum Stillstand zu bringen und die Schmerzen so zu
verringern, dass eine Aufnahme der Arbeit möglich wird. Aussichtslos im Sinne
einer Besserung der Arbeitsfähigkeit ist die Behandlung einer vorgeschrittenen
verbildenden Hüftgelenkentzündung (Malum coxae senile). Bei dieser langsamen,
aber sicher fortschreitenden Krankheit wird durch ein Heilverfahren allenfalls
ein längerer Stillstand und eine Verringerung der Schmerzen erzielt, die
höchstens für einen Menschen Wert haben, der bei seiner Erwerbstätigkeit nur
wenig auf den Gebrauch seiner Beine angewiesen ist, nicht aber für einen Ver¬
sicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wenn bei chronischem Gelenkrheumatismus eine Behandlung nachhaltigen
Erfolg haben soll, so wird ihre Dauer sich mindestens auf 2—3 Monate erstrecken
müssen. Nach wenigen Wochen wird sich aber gewöhnlich schon übersehen
lassen, ob die Behandlung den gewünschten Erfolg haben wird oder nicht. Eine,
wenn auch nur vorübergehende Verschlimmerung des Leidens ist stets ein
Warnungszeichen, das auf ein schliesslich ungünstiges Heilergebnis hindeutet
und in vielen Fällen von weiteren Nachschüben gefolgt ist.
Wird eine gleichmässig fortschreitende, wenn auch nur langsame Besserung
des Leidens während der Behandlung erzielt, so bietet das in der Regel auch
die beste Gewähr für einen günstigen Enderfolg. Allerdings wird man nach
Beendigung der Kur den Kranken oft noch eine längere Zeit Krankenrente
zur Schonung gewähren müssen, da eine Wiederaufnahme der Arbeit, besonders
im Freien bei ungünstiger Witterung, die Erhaltung des Heilerfolges sehr in
Frage stellt. Es sollte hier ebenso wie bei der Gelenktuberkulose das Bestreben
nicht in erster Linie darauf gerichtet sein, innerhalb einer bestimmten, für so
hartnäckige Krankheiten kurz bemessenen Zeit von einigen Monaten die Aufnahme
der Arbeit zu erzwingen, sondern einen Dauererfolg zu erreichen, der bei der
Gelenktuberkulose in der Regel und oft auch bei dem chronischen Gelenk¬
rheumatismus nur dann erzielt werden kann, wenn durch längere Schonung einem
Rückfall des Leidens vorgebeugt wird.
Dass die Behandlung von Folgen mechanischer Verletzungen in den
meisten Fällen günstige Ergebnisse aufzuweisen hat, braucht hier nicht weiter
erörtert werden. Die Landes-Versicherungsanstalten werden in allen Fällen zweck¬
mässig ein Heilverfahren einleiten, in denen bei Unterlassung rechtzeitiger mediko-
mechanischer Behandlung, welche von den Krankenkassen fast nie übernommen
wird, Invalidität durch Versteifung der Gliedmassen nach schweren Gelenk¬
brüchen, Zellgewebsentzündungen usw. zu befürchten ist.
Da der Verlust eines beträchtlichen Gliedteiles, z. B. des Fusses und halben
Unterschenkels bei beweglichem Knie, an sich oft noch nicht Invalidität bedingt,
selbst nicht bei einem Arbeiter, der auf den allgemeinen Arbeitsmarkt angewiesen
ist (auch den Unfall versicherten wird in solchen Fällen nur eine Rente von
50— 66 2 / 3 °/o gewährt), so wird in Fällen, in denen durch schlechte Beschaffenheit
des Stumpfes eine Gebranchsunfähigkeit des Beines bedingt wird, eine geeignete
Behandlung bei Invaliden unter Umständen ebensogut wie bei Unfallversicherten
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12.
angebracht sein, mag es sich am operative Massnahmen oder am eine Nach¬
behandlung des unbrauchbaren Stampfes handeln, wie sie besonders nach der
Vorschrift von Hirsch in zweckmässiger Weise durch regelmässige Massage,
„Tretübungen“, örtliche Bäder usw. geübt wird.
Aus Mitteilungen Cramers ist ersichtlich, dass es noch ziemlich lange
Zeit nach der Amputation gelingt schmerzhafte Stümpfe durch Nachbehandlung
nach Hirsch beschwerdefrei und tragfähig zu machen.
Bei dem chronischen Muskelrheumatismns, der nur in den schwersten
Graden Invalidität bedingt wird letztere durch ein entsprechendes Heilver¬
fahren in den meisten Fällen beseitigt werden, vorausgesetzt, dass die Schmerzen
nicht eine nervöse Grundlage haben.
Neurasthenie, Hysterie und besonders die Polyneuritis alcoholica stellen nach
unsera Erfahrungen ein grosses Aufgebot für die Diagnose Muskelrheumatismus.
Die Erkrankungen peripherer Nerven bieten, soweit sie nicht ihre
Ursache in Erkrankungen des Kückennarks haben, im allgemeinen ein günstiges
Feld für die Behandlung.
Auch bei chronischem schweren, zu Verkrümmung der Wirbelsäule
führendem Hüftweh (Ischias scoliotica) kann durch geeignete Behandlung in der
Regel Erwerbsfähigkeit erzielt werden, wobei nach vergeblicher Anwendung von
Thermalbädern, Massage und Einspritzungen in den Nerven usw. oft eine Streck¬
behandlung und Dehnung des Nerven, wie sie in der Thiemschen Heilanstalt
geübt und in der M. f. U. 1906, S. 175 beschrieben ist, in 8—10 Wochen oft noch
Heilung herbeiführt
Ob die nach Quetschungen und Schnittverletzungen zurückbleibende
Lähmung von Nerven so weit beseitigt werden kann, dass keine .Invalidität
mehr besteht, wird am besten darnach beurteilt werden, ob sich in derZeit von
der Verletzung bis zur eventuellen Einleitung des Invalidenheilverfahrens, was
meistens monatelang dauert, irgend ein Zeichen von Leitungsfähigkeit des Nerven
eingestellt hat. Ist von einer solchen nach 3 bis 4 Monaten noch nichts zu
spüren, so kann durch Anfrischung und Naht auseinandergewichener Nerven¬
enden die Leitung wieder hergestellt werden, doch wird man auch dann weiter¬
hin mit mehrmonatiger Behandlung rechnen müssen. Die Nervennaht und die
Befreiung gelähmter Nerven vom Druck durch Knochenteile oder Narbenstränge
(z. B. bei den nach Oberarmbrüchen entstehenden Lähmungen des Speichennerven)
bieten auch noch monatelang nach der Verletzung Aussicht auf Erfolg. Ist die
Naht aber unmittelbar nach der Verletzung gemacht, die Wundheilung ohne Stö¬
rung erfolgt und nach einer Reihe von Monaten noch kein Zeichen von Wieder¬
kehr der Leitungsfähigkeit vorhanden, so bietet eine längere elektrische Behand¬
lung keine einigermassen sichere Gewähr für die Erholung der Nerven.
Wenn auch häufig wegen Erweiterung von Blutadern an den Beinen
(Krampfadern) Rentenansprüche gestellt werden, so wird dadurch allein doch
nur in seltenen Fällen Invalidität verursacht
Liegt letztere wirklich vor, so ist ein Heilverfahren wegen der Ausdehnung
der Adererweiterungen zwecklos. Haben die Adererweiterungen Unterschenkel¬
geschwüre im Gefolge, so empfiehlt sich die Behandlung fast stets, wenn durch
Ausschneidung der Rosenvene (Vena saphena), oder die Unterbindung weiterer
Blutaderverzweigungen der Blutstrom durch die tiefgelegenen Adern abgeleitet
werden kann, wozu die Schlussfähigkeit der Klappen dieser tiefgelegenen Adern
erhalten sein muss. Wenn durch gleichzeitige Hautüberpflanzung eine wider¬
standsfähigere Vernarbung des Beingeschwüres erreicht wird, so bieten sich im
allgemeinen so günstige Aussichten für dauernde Herstellung der Erwerbs¬
fähigkeit, wenigstens bei jüngeren Leuten, dass trotz des Wiederaufbruches der
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Narbe in vereinzelten Fällen im grossen und ganzen sicher ein Ansgleich für die
bei dieser Krankheit aufgewendeten Kosten geschaffen wird.
Noch günstiger gestalten sich die Heilungsaassichten bei syphilitischen
Geschwüren an den Beinen, deren Behandlung auch oft nur verhältnismssäig
wenig Kosten verursacht, da sie ohne allzulangen Krankenbausaufenthalt und
oft ambulant durchführbar ist
Wenn ein Arzt die Frage nach der Zweckmässigkeit eines Heilverfahrens
bei der Invalidenbegutachtung beantwortet, so muss er sich darüber klar sein,
dass das nicht etwa eine Frage von nebensächlicher Bedeutung im Vergleich zur
Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ist, sie bedarf einer äusserst sorgfältigen Er¬
wägung aller Umstände und erfordert nicht nur ärztliche Sachkenntnis, sondern
auch soziales Verständnis. Eine irrige Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bedeutet
für den Kranken den Verlust von Geld, zu dessen Erlangung ihm schliesslich
noch das Rechtsmittel der Berufung zu Gebote steht Die Unterlassung eines
geeigneten erfolgreichen Heilverfahrens, gegen die ihm keine Berufung zusteht,
bedeutet für ihn in der Regel viel mehr: nämlich einen längeren oder dauernden
Verlust der Erwerbsfähigkeit und unter Umständen sogar das Leben.
Auf der anderen Seite werden durch unüberlegte Empfehlung und Einleitung
eines Heilverfahrens dem Kranken unnötige Enttäuschungen bereitet, denn nichts
ist niederdrückender für ihn als die Entlassung aus der Behandlung wegen ihrer
Aussichtslosigkeit
Bei den Versicherungsträgern aber werden durch solche falschen Ratschläge
und häufige Misserfolge Vorurteile wachgerufen, die schliesslich zu einer
schablonenhaften Ablehnung Veranlassung geben können.
Durch die Einrichtung der Vertrauensarztstellen, die trotz aller Anfeindungen,
die sie anfangs erfuhr, nach unseren Beobachtungen der Invalidenbegutachtung
im grossen und ganzen sehr förderlich gewesen ist, wird durch zunehmende Erfah¬
rung und Vertiefung in dieses Arbeitsgebiet auch die Beurteilung der Zweck¬
mässigkeit eines Heilverfahrens in der Zukunft gefördert werden.
In zweifelhaften Fällen sollte man nicht versäumen den Rat eines beson¬
ders fachkundigen Arztes über die Zweckmässigkeit eines Heilverfahrens bei be¬
stimmten Krankheiten regelmässig zu hören, der die Kranken aber selbst unter¬
suchen muss und sich nicht nur nach den Akten ein Urteil bilden darf.
Aus den Städtischen Thiem sehen Heilanstalten.
Die Vereinigung der Blutdruckmessung mit der Pulskurven¬
aufnahme in der Unfallbegutachtung.
Von Dr. C. Schliack-Cottbus, Arzt an den Anstalten.
(Mit 4 Kurven.)
Eine Untersuchnngsart, die die Blutdruckmessung mit der Aufnahme der
Pulskurve vereinigt, derart, dass die Werte für den bei der Zusammenziehung
und Erschlaffung des Herzens vorhandenen (systolischen und diastolischen) Blut¬
druck direkt die Druckhöhen des Wellengipfels und des Wellentales der auf-
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gezeichneten Kurve darstellen, habe ich in der „Zeitschr. für physik. n. diätet
Ther.“ 1908 beschrieben. Der Technik der Blutdruckmessung liegen die Angaben
von Strassburger, Sahli und Masing über die Messung des diastolischen und
systolischen Blutdrucks zugrunde. Massgebend für ihre Ausarbeitung war der
Wunsch, bei der Messung alle subjektiven Momente nach Möglichkeit aus¬
zuschalten und Werte zu erhalten, die an den Messapparaten objektiv genau
abgelesen werden und durch fortlaufende Kontrollmessungen auf ihre Richtigkeit
geprüft und beobachtet' werden können.
Zur Messung werden der Sphygmomanometer von Riva-Rocci mit der
breiten (von Recklinghausenschen) Manschette und der Jaquetsche
Sphygmograph benutzt. Während die Feder des über der Speichenschlagader
angebrachten Sphygmographen die Grösse der Pulsausschläge auf einer mit einer
Millimeterskala versehenen Unterlage anzeigt, wird der Druck in dem am Ober¬
arm angebrachten Sphygmomanometer gesteigert. Die Höhe des diastolischen
Blutdrucks ist erreicht, wenn der von der Manschette des Manometers ausgeübte
Druck dem während der Diastole in der Oberarmschlagader herrschenden Druck
das Gleichgewicht hält. Beim ersten Höhertreiben des Druckes in der Manschette
über diese Stufe hinaus wird das Gefäss während der Diastole zusammengedrückt,
und nun kann nicht mehr die volle Pulswelle durch diese auch während der
Systole verengte Stelle des Gefässes mit ihrer ganzen Kraft bis zur Speichen¬
schlagader dringen, die Pulsausschläge werden an dieser daher kleiner. Beim
ersten erkennbaren Kleinerwerden der Pulsausschläge wird die Höhe des Queck¬
silberstandes im Manometer abgelesen. Wir betrachten diesen Punkt als die
Höhe des diastolischen Blutdrucks, obwohl er theoretisch etwas zu hoch liegt
Durch mehrfaches Steigern und Senken des Druckes im Manometer kann man
den tiefsten Quecksilberstand, bei dem alle Federausschläge kleiner sind als beim
Beginn der Untersuchung, sehr genau — auf 1—2 mm — bestimmen.
Zur Messung des systolischen Blutdrucks wird das Quecksilber im Mano¬
meter über die zu erwartende Höhe hinausgetrieben. Der erste bei dem nun
folgenden, langsamen Sinken der Quecksilbersäule auftretende Ausschlag der
Sphygmographenfeder zeigt die Höhe des systolischen Druckes an. Der Punkt
liegt während der Ausatmung höher als während der Einatmung. Wir bestimmen
die Ausatmungswerte.
Die Messungen sollen an dem mit leicht erhöhtem Kopfe liegenden Kranken
vorgenommen werden. Die ersten Messungen nach dem Anlegen der Apparate
ergeben höhere Werte als die späteren, erst allmählich pflegt sich der Blutdruck
auf eine gleichmässige Höhe — seinen Ruhewert — einzustellen. Da ausserdem
bei fortgesetzten, über mehrere Stunden ausgedehnten Messungen häufige und
nicht unerhebliche, durch äussere Einflüsse hervorgerufene Blutdruckschwankungen
beobachtet wurden, müssen wir die Forderung aufstellen, dass erst die nach fort¬
gesetzter Messung gefundenen und auf ihre gleichmässige Höhe geprüften Ruhe¬
werte als -wahre Druckhöhen aufgezeichnet werden. Diese Ruhewerte entsprachen
in drei Fällen, in denen die Patienten während der Messungen einschliefen,
genau den während des Schlafes gefundenen Werten (vgl. Ztschr, für phys. und
diät Ther. 1908).
Störungen in der Messung können durch venöse Blutstauung im Arm infolge
des Manschettendruckes des Sphygmomanometers entstehen, sowie dadurch, dass
das schwere Uhrgehäuse des Jaquetschen Sphygmographen auf die Speichen¬
schlagader drückt. Die Fehlerquellen lassen sich durch einige Vorsicht ver¬
meiden.
Zur Aufnahme der Pulskurve benutzen wir Pulskurvenstreifen, die in
30 Sekunden den Sphygmographen durchlaufen und an ihrem Ende die zur Blut-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 12.
druckmessuDg erforderliche Millimeterskala tragen.’) Hat man durch vorherige
Probemessungen die Ruhewerte des Blutdrucks abgewartet, so nimmt man in der
gewöhnlichen Weise die Pulskurve auf und bestimmt nach Anhalten des Uhr¬
werks auf der Skala nochmals die Blutdruckhöhen, die auf dem Streifen ein¬
getragen werden.
Von dem Streifen lässt sich die Zahl der Pulsscliläge, die Form der Puls¬
kurve und die Höhe des zu der Kurve gehörenden systolischen und diastolischen
Druckes ablesen.
Wenn ich früher darauf hingewiesen habe, dass wir damit die Pulskurve
mit ihrer Abszisse und Ordinate haben, so ist das nicht ganz zutreffend. Es
sind zwar die Druckwerte für den höchsten und tiefsten Punkt der Kurve
— den Wellengipfel und das Wellental — bekannt, doch liegen die Spitzen
der Elastizitätserhebungen des absteigenden Kurvenschenkels in so wechselnder
Höhe zwischen diesen beiden bekannten Punkten, dass von einer mathematischen
Berechnung des ihnen zukommenden Manometerdruckes aus den beiden be¬
kannten Ordinaten nicht die Rede sein kann.
Von grösserem Werte zur Beurteilung der Pulskurve und der Blutdruck¬
werte ist die Berechnung des Blutdruckqoutienten, mit dessen Hilfe Strassburger
ein bei Gesunden ziemlich gleichmässiges Verhältnis des systolischen zum
diastolischen Blutdruck fand. Er nannte den Unterschied zwischen diesen beiden
Druckhöhen den Pulsdruck und dividierte den Pulsdruck durch den Wert des
systolischen Druckes. Das Ergebnis ist der Blutdruckquotient.
Die Ergebnisse, die die von uns angewandte Messmethode liefert, bieten
bei dem Versuch der Feststellung des Spannungszustandes im Gefässgebiet und
der Herzkraft den Vorteil, dass wir die Schlüsse, die bei anderer Technik aus
der Beurteilung der Pulskurve und der Blutdruckmessung getrennt gezogen
werden müssen, Zusammenlegen können.
Dies scheint uns auch neueren Methoden gegenüber, obwohl diese
namentlich den diastolischen Druck genauer messen, ein nicht unwesentlicher
Vorteil zu sein.
Wir haben es namentlich bei der Gutachtertätigkeit angenehm empfunden,
dass wir in unseren den Gutachten beigefügten Streifen alles, was zur Kenntnis
des Pulses und der Herztätigkeit nach Schlagzahl, Rhythmus, Wellenform und
Blutdruck für den Nachuntersucher wissenswert erscheint, graphisch darstellen
konnten. Die Apparate, die die Nachuntersuchung erfordert, sind wohl in jedem
grösseren Krankenhause seit langem vorhanden.
Im ersten Band der zweiten Auflage des Thiemschen Handbuchs der
Unfallheilkunde habe ich einige Kurven abgebildet und beschrieben, die den
Wert der Vereinigung der Pulskurvenaufnahme und der Blutdruckmessung dartun,
und habe auf die Verwertung der hieraus gewonnenen Ergebnisse in der Unfall-
und Invalidenversicherung hingewiesen.
Aus der Zahl der Fälle, die seitdem unter Berücksichtigung der dort an¬
gegebenen Gesichtspunkte untersucht wurden, gebe ich im Folgenden einige
Beispiele wieder.
In der Unfallbegutachtung haben wir in mehreren Fällen von reizbarer
Nervenschwäche, in denen Gefässstörungen (vasomotorische Erscheinungen) im
Vordergründe standen, eine Herabsetzung des Blutdrucks und zwar namentlich
des diastolischen gefunden.
1) Zu beziehen durch C. G. Naumann, Leipzig, Seeburgstr. 57, Druckerei.
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_ Blutdruck _
Diastol ! Systal
75 ! 112
Blutdruckquotient 0,330
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen. Nr. 12.
547
Die erste Kurve betrifft einen 27jähr. Zimmergesellen F. 0., der sich bei einem
Fall aus 3 ‘/j m Höbe einen Schädelgrundbruch mit folgender mehrtägiger Bewusstlosigkeit
zugezogen hatte. 3 1 / 2 Monate nech dem Unfall fand sich neben ausgesprochener Reflex¬
steigerung eine Pulsbeschleunigung auf 90—109 Schläge, bei Liegen mit tiefgelagertem
Kopf trat eine tiefrote Verfärbung des Kopfes au( die Pulszahl sank dabei einige Male
auf 70 Schläge, die Schlagfolge wurde unregelmässig. Die mechanische Erregbarkeit der
Hautgefässnerven war stark erhöht (Hautschrift).
Auf der Pulskurve sind in 30 Sekunden 46 Pulse aufgezeichnet, das Wechseln
längerer und kürzerer Pulswellen zeigt die unregelmässige Schlagfolge an. Das
grössere Hervortreten einer einzigen Erhöhung des absteigenden Wellenschenkels
(der „dikroten Welle“) und das Verschwinden der übrigen ist ein Zeichen herab¬
gesetzter Gefässspannung. Diese wird durch die Blutdruckmessung bestätigt, die
neben einer Herabsetzung des systolischen Drucks (112 mm Quecksilber) ein
stärkeres Nachlassen des diastolischen Druckes ergibt (75 mm Quecksilber). Der
Blutdruckquotient, der 0,330 beträgt, ist dementsprechen etwas erhöht Die
Durchschnittswerte bei Gesunden betragen ungefähr 120 und 90 mm Quecksilber
und 0,27—0,3 für den Blutdruckquotienten.
In stärkerem Grade finden wir dieselben Störungen in dem zweiten Fall.
Es handelt sich nm einen 20jährigen jungen Mann, M., der vor 2 Jahren durch
einen Webschatzenschlag eine leichte Gehirnerschütterung erlitten hatte. Er klagte aber
Kopfschmerzen, Schwindelanfälle und Herzklopfen. Die Beobachtung in den Thiemschen
Heilanstalten ergab eine Pulsbeschleunigung auf 97 Schläge, die beim Liegen mit tief¬
gelagertem Kopfe auf 69 Schläge fiel. Beim Stehen und Aufrichten war die Schlagfolge
ungleichmässig. Es bestand auch hier eine Erhöhung der Erregbarkeit der Hautgefäss¬
nerven und Reflexsteigerung, daneben fand sich eine Überempfindlichkeit der Haut.
Auf der Pulskurve finden wir 48 Pulsschäge in 30 Sekunden und eine geringe
Ungleichmässigkeit in der Länge der aufgezeichneten Pulswellen. Die Wellenform
lässt auf ein stärkeres Nachlassen der Gefässspannung schliessen als in dem
ersten Fall, indem hier die „dikrote Welle“ so stark ausgebildet ist, dass die
Pulswelle fast die Form des Doppelschlags (Dikrotie) zeigt. Die übrigen Er¬
hebungen des absteigenden Schenkels, die Elastizitätselevationen sind ganz ver¬
schwunden. Entsprechend der Wellenform zeigt der zur Kurve gehörende Blutdruck
eine Erniedrigung des systolischen und ein verhältnismässig noch stärkeres
Nachlassen des diastolischen Druckes (103:70 mm Quecksilber), während der Blut¬
druckquotient dem geringen Gefässwiderstand entsprechend zu hoch ist (0,320).
Eine ebenfalls herabgesetzte Gefässspannung und ungleichmässige Schlag¬
folge zeigt uns die dritte Kurve, die Schlagzahl beträgt 43 in der halben Minute.
Systolischer und diastolischer Blutdruck sind herabgesetzt, doch ist in diesem Falle
der systolische Druck stärker betroffen als der diastolische (101 : 78 mm Queck¬
silber). Der Blutdruckquotient ist zu klein (0,227). Wir können nach den vor¬
liegenden Streifen eine herabgesetzte Gefässspannung und eine nicht ausreichende
Herzkraft vermuten.
Die klinische Beobachtung des 31 jährigen ehemaligen Streckenarbeiters E. H., von
dem die Kurve aufgenommen ist, ergab eine dauernde leichte Ungleichmässigkeit in der
Grösse und Schlagfolge der einzelnen Pulse, die nach Anstrengungen sehr stark hervor¬
trat. Nach den verschiedensten bis zur jedesmaligen Ermüdung durchgeführten Übungen
stieg die gewöhnlich 82—87 betragende Pulszahl nur bis 90 und 108 Schläge, gleich¬
zeitig trat Blaufärbung der Lippen auf. Bei Tieflagerung des Kopfes fiel die Pulszahl
einmal bis auf 49 Schläge. Nennenswerte nervöse Reizerscheinungen bestanden sonst
nicht. Die Herzdämpfung zeigte regelrechte Grenzen, die Herztöne waren rein. Aus der
Vorgeschichte entnehmen wir, dass H. 6 Jahre zuvor in einer Kiesgrube verschüttet wurde,
dabei eine Brustquetschung erlitt und danach dauernd eine nervöse Pulsbeschleunigung
auf 112 bis 118 Schläge mit Reflexsteigerung, Lidschwirren und Hautschrift aufwies.
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548
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12.
Wir haben auf Grund der klinischen Beobachtungen und der Ergebnisse
der vereinigten Blutdruckmessung und Pulskurvenaufnahme angenommen, dass
es sich um eine Herzmuskelschwäche handelt, _ die sich aus der jahrelang
bestehenden nervösen Pulsbeschleunigung und Überanstrengung des Herzens
entwickelt hat.
Ich füge noch die Kurve eines ebenfalls an reizbarer Nervenschwäche leidenden
55 jährigen Maurers H. K. hinzu, der 3 ! /j Jahre vor der Untersuchung eine Kopfverletzung
dadurch erlitt, dass ihm ein Mauerstein auf den Kopf fiel. Er klagte über Kopf¬
schmerzen und Schwindelgefühl, die Herztätigkeit war sehr schwankend. Regelrechte
Pulszahl wechselte mit Pulsverlangsamung auf 55 Schläge. Die Kurve wurde im Sitzen
unmittelbar nach mehrfachen Körperbewegungen (Bücken, Niederlegen, Aufrichteu u. Ähnl.)
aufgenommen.
Der Einfluss der körperlichen Übungen zeigt sich in einer Erhöhung des
systolischen Druckes, während der diastolische verhältnismäßig tief liegt. Die
Pulskurve zeigt annähernd regelrechte Bilder der Pulswellen. Der Blutdruck¬
quotient ist auffallend hoch (0,413). Wir werden auch in diesem Falle ein Miss¬
verhältnis zwischen systolischem und diastolischem Blutdruck als vorliegend
annehmen müssen und glauben, dass eine die Ruhewerte verzeichnende Unter¬
suchung ähnliche Ergebnisse gehabt haben würde wie in den oben angeführten
Fällen.
Die Kreislaufstörungen in diesen Fällen von reizbarer Nervenschwäche sind
so ausgesprochen und werden durch die Blutdruckmessung und Pulskurven¬
aufnahme so anschaulich wiedergegeben, dass es berechtigt erscheint, dieses
Verhalten weiter zu beobachten, zumal da wir hiermit in manchen Fällen ein
bei der Art der Erkrankung sehr willkommenes objektives Untersuchungsergebnis
gewinnen.
Besprechung.
Stern, Rieh. Prof. Dr., Über traumatische Entstehung innerer Krank¬
heiten. Klinische Studien mit Berücksichtigung der Unfallbegutachtung. II. Auflage.
Zweites Heft. Krankheiten der Lungen und des Brustfelles. Jena 1910 G. Fischer.
Die Vorzüge, welche den früheren Arbeiten Richard Sterns über die Unfall¬
kunde nachgerühmt werden konnten, zeigt auch das vorliegende Heft.
Es berührt wohltuend, diese wahrhaft wissenschaftlichen klinisch-kritischen Be¬
sprechungen eines Sondergebietes der Heilkunde zu lesen, auf dem so viel mit blossen
Wahrscheinlichkeiten gerechnet werden muss.
Zahlreiche zum Teil in Tafelform übersichtlich zusammengestellte, wohl ausgewählte
Krankengeschichten und eine sorgfältige ausführliche Zusammenstellung fremder Arbeiten
sind auch diesem Band beigefügt. Das Erscheinen des Schlussheftes „Krankheiten der
Bauchorgane, des Blutes und des Stoffwechsels“, ist für April 1911 in Aussicht gestellt
Wer bei der Beurteilung des Zusammenhanges innerer Krankheiten mit Unfällen
eines sicheren Führers und Gewährsmannes bedarf, wird ihn in Richard Stern’s neuer
Bearbeitung finden. Th.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
für
Unfallheilkunde und Invalideniesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Mechanotherapie und der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker,
begründet von
Dr. H. Blasius, Dr. G. Schlitz in Berlin und Dr. C. Tliiern in Cottbus,
herausgegeben von
Professor Dr. C. Thiem,
Cottbus.
XVIII. Jahrgang.
(Mit 25 Abbildungen im Text, 1 Kurve und 1 Tafel.)
LEIPZIG.
Verlag von F. C. W. Vogel.
1911.
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Inhalt des achtzehnten Jahrgangs
I. Namenverzeichnis.
(Die Angaben beziehen sich auf Eigenarbeiten, Besprechungen und Yerwaltungsreeht; die Seitenangaben der
Eigenarbeiten sind fett gedruckt.)
Adam 282. 294. 389. 390.
Alexander 56. 57. 378. 379. 386.
Alt 396.
Amberger 186.
Arsumaniawz 32.
Aumann 54.
Axenfeld 47. 52.
Bäskow, Alfr. 304.
Bahrdt 114.
Bandry 58.
Barabo 109. 183.
Bardenheuer 148.
Baruch 61.
Becker 345.
Beckhaus 93.
Beljewitsch 389.
Berditschewsky 296.
Berendes 393.
Bergemann, W. 149.
Bernstein, Rieh. 27.
Bertram 157.
Beuster 120.
Biesalski 89.
Birsch-Hirschfeld 51. 52.
Birkhäuser 55. 380.
Bisch off, Ernst 356.
Blencke 147. 183.
Blum 91.
v. Bomhard 92.
Borelli 90.
Brade 285.
Brassert, H. 13.
Brauer 290.
Braun 52.
Bricchetto 109.
Buchbinder 86.
Buddee 375.
Burckhardt 145.
Butler, Harrison 388.
Caan 112. 146. 178.
Caspar 50.
Casper 120.
Cecchetelli 94.
Chapelle 27.
Chevallerau 54.
Chiari 119.
Clairmont 187.
j Clemm, Walter Nik. 345.
i Cossmann 294.
Cramer 49.
Curschmann 8S. 187. 374.
Czerny 146.
Daten 392.
Decome 126.
Dehmel 114.
Delitala 112.
Denks 82.
Deutschlander 290. 350.
Deutschmann 383.
Dohau 153.
Dreuw 348.
Drews 179.
Dürck 109.
Duschl 151.
Dutoit 381.
van Duyse 51.
Ehrlich 348.
Eiger 284.
v. Eiselsberg 286.
El sehnig 50. 151. 384. 387.
Eltester 343.
Elsner 108.
Emmerling 29.
Enderlein 30.
Erb, W. 181. 358. 388.
Erfurth, Fr. 20. 328.
Esch, P. 344.
Eversbusch, Gust. 381.
Ewald, Waith. 177. 179. 180.
Exner, Alfr. 84.
Fabian 118.
Fehr 385.
Fej6r 376.
Feilchenfeld 178.
Finsterer 321.
Fischer 180.
Fischer, August 94.
Fleischer 383.
Flichting. Fritz 346.
Floth 112.
Fölsche 84
Förster, Rud. 141. 356.
Frank, Ludw. 44.
t Franke, Felix 319.
j Frey 90.
I Freysz 389 .
j Fried 183.
Friederichs 111 .
Friedland, Friedr. 328.
Friedrich 150.184.187.324. 351
Fritzsche, E. 347.
Fröhlich 158.
Früchte 53.
Fuchs, H. 345. 359.
Fürbringer, (Berlin) 357 .
Funck (Cöln) 115.
Galli 185.
Gangitano (Camorino) 30.
Garrfc 159.
Gauss 124.
Gehreis 263.
Gerdes 99 .
Gilmer 321.
Giordano 122 .
Glecher 228.
Glimm 360.
Görl 287.
Goldenberg 121 .
Goldmann 157.
Goldschwend, Franz 15.
Gottschalk 291.
Gradle jun. 383.
Gräf 182.
Grämej 46.
Grässnsr 148. 316. 347 .
Graf 114.
' Grashey, R. 155.
i Grawitz 324.
; Grimminger 94 .
| Grisson 61.
Gröndahl, N. 347.
Gronholm 381.
i Grüneberg 292. 293.
Grüner 160.
Grunert 90.
Grünewald. Jul. 1. 329.
Günther 56. 57.
Guillery 383.
Haab 387.
I Hänel 147.
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IV
Hagemann 285.
Hagen 31. 124.
Haloey, K. 359.
Hamann 58.
Hannemüller 153.
Harms 49.
Harras 125.
Harris 380.
Hartmaun 146.
Hasslauer 60.
Hauenschild Hl-
Hauptmeyer, Friedr.
Hausmann 56.
Heddäus 117.
Heile 291.
Heiligtag 350.
Heinrich 108.
Helferich, H. 27.
TTnllor Iftl 927. 389.
317.
Henes 119. _
Henning 295.
Herbst 57.
Herzenberg 81.
Hesse 288.
Heyde, M. 347^
Hintermayer 159.
Hirsch 27. 46.
Hirschberg 377.
Hirschei 285.
Hochhaus 380.
Höderath 57.
Höeg 51.
y. Hösslin 289.
Hofer 59.
Hoffa, Alb. 27.
Hoffmann 59. 186.
Hofmanu, A. 345.
Hoffman, Ludw. 361.
Hoffmann, Erich 359.
Hohmann 156.
Hohmeier 295.
Holländer 290.
Holzmann 96.
Hopp., Max 227.
Horn 326.
van der Howe 51.
Hubrich 84. 87.
Hüpel 293.
Jaksch 153.
Ibrahim 316.
Jeanbian 288 .
Jenckel 1S4.
Jenkel 351.
Jerusalem, Max 158.
Iianu, Amza 89.
de Josselin de Jong, R. 134.
Jung 119.
Jungengel 287.
Killian 110.
Kirsch 152.
Kürschner 322.
Klein (Bäringer) 388.
Kleinschmidt, Hans 129.
Knocke 287.
Kobrak,‘ F. 397.
Kodama 50.
I König 148. 154. 155.
I König, Fritz 353.
Körber, Karl 322. 376.
Komoto 53.
Kooperberg, Ph. 297.
Kownatzki 146.
Krause 31.
Krauss 32.
Kretschmer 351.
Krenter 109.
Kreutzer 186.
Krönig 124.
Krückmann 376.
Krumbein 157.
Kümmell 264. 291. 352.
Küttner 286.
j Kunst 181. 376.
! Kurpjuweit 107.
Laas 382.
Lackmann 155.
Lampe 393.
Landtau 375.
Langenbeck 382.
Lehmann 178.
Lehmann (Bernkastel a/M.) 97.
281.
Lekoux 387.
Lenhart 288.
Leniez 358.
Lenk, Rob. 119.
Lewiu 384. 3S5.
Lewinski 187.
Lexer 360.
| Lexer, Erich 327.
Lichtenstein 182.
| Liebreehi 55.
1 Liegaut 54.
Lieschke 264.
| Lindemann, Aug. 160.
Liniger 68. 229.
List 186.
Littauer, Max 325.
Löwenstein 378.
Lonhard, E. 83. 317. 324.
Lueas-Chanipionuikre 179.
Ludloff 157.
Lundsgaard 55.
, Lutz 378.
I Lux 35$.
Kablitz 91.
Kanter 299.
Kanzel 3>7.
Käppis 31.
Kaufmann, Eduard 374.
Kegel 45.
Keunker 326.
Kielleuthner (München) 122.
Kienböck 179.
Kilian 323.
| Mätzke 118.
Magen an, Fr. 94.
I Manolesch 381.
Marcus (Posen) 102. 157. 255.
| 374.
Maröehaux (Magdeburg) 156.
Marno 53.
; Martens 392.
i Martin 112.
Marx 386.
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I Matsuo 151.
Mattauschek 85. 89.
Mayer 124.
Meder 151.
Meissner 185.
Menzel 183.
Merkel 349.
Merkens 296.
Meyer (Danzig) 315.
Meyer, Edmund 91.
Meyersohn 156.
Möhring, Paul 41,
Mohr 250, 382.
Mühsam 118.
Müller 60. 181. 379.
Müller, Georg 7, 259.
Mugdan 161,
Muskat 183.
Üast-Kolb 318.
Neumann 150.
Neumann, Rud. 335.
Nicolas 93.
Nieden 184. 390.
Nösske 185.
Nötzel 286.
Oeder, Gust. 285.
Ohlecker 147.
Oguchi 55.
Oleynick 123.
! Oloff 376.
! Oppenheim, H. 353.
I Otto 149.
Pach, Heinr. 283. 357.
Paderstein 387.
j Paditzky 354.
Panse 394.
! Papaioannon 118.
Pel, P. K. 352.
I Pelleck 95
Pernice 110.
Peters 33.
Pickler 375. 380. 385.
Pini (Mailand) 91.
Pisenti 122.
Pöhlmann, Rieh. 109.
Preiser 153. 159. 180. 374.
Purtscher 375.
Quensel 360.
de Quervain 177.
Rathenow 228.
Reich 61.
Reichmann 354. 359.
Reinhard 357.
Reinieke 295.
Reinking 92. 184.
Reis 383.
Reisinger 319. 326.
Reklan 146.
Retzlaw 227.
Reuss 353.
Risel «85.
Risley 378.
Ritter 82.
Robinson 387.
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V
Roche 387.
Rönne 48.
Rohde 382.
Roloff 116.
Rothschild 89.
Rovasio 112.
Röbel 387.
Rüdiger 263.
Ruhl (Turin) 81.
Rüge, Ernst 181. 202.
Ruttin 58.
v. Saar, Günther Frh. 83. 287.
295. 317. 318.
Salomon, E. 355.
Salus 380.
Sand, Ren 6 344.
Sandmann 391.
Sarrazin, Rieh. 158.
Schaack, W. 82.
Schanz 52. 152. 180. 183.
Scheffers 124.
Emil 65. 96.
Schiller 116.
Schilling 154.
Schinzinger 60.
Schlehahn 95.
Schloss 85.
Schmidt 385.
Schmidt. Hans 320.
Schmidt-Rimpler 47.
Schmiz 152.
Schonnefeld 31.
Schreiber 46.
Schröder 185.
Schümann 145.
Schüren 50.
Schulze 119.
Schuppius 357.
Sehuster, Paul 43.
Schwarz 117. 289.
Schwarz, F. A. (Wien) 160.
Schweyer 45.
Seggel, Rud. 92.
Schepelmann,
152. 346.
Seidel 92.
Seiler 115.
Selig, Rud. 253. 366.
Seydel 110.
Sick 327. 345.
Siegel 146.
Sinz 325.
Spiller 354.
Stadtländer 30.
Stadtmann 29.
v. Stamm 114.
Staudes 110.
Steindorü 378.
Steiner 49. 92.
Stertz (Bonn) 316.
Sticda 96. 147.
Stiefler 374.
Stierlin, R. 121.
Stintzing 360.
Stock 48. 320.
Stockhausen 52.
Stöber 58.
Stowe r 48. 55.
Stolz 146.
Strauss 112. 181.
Strempel 181.
Strüter 348.
Sudeck 150.
Susewind 99.
Takamura 386.
Teleky 90.
Theilhaber 107. 314.
Theodore. E. 394.
Thiele, Walter 324.
Thiem, C. 167. 224. 368.
Thies, A. 345.
Thöle 193. 345.
Thümer 120.
Trantas (Konstantinopel) 58.
TschernikoiF 125.
Turner 94.
lfersö 95.
Visconti 95.
Vückler 150.
Vogel, K. 345.
Vogt 152.
Voigt 155.
Volcker, F. 294.
Vorwerk 293.
Voss 59.
Vossius 49. 389.
Vulpius 242.
Waegner, K. 273.
Wagner 292. 319.
Walter, E. 243. 346.
Watanabe 383.
Wehner 123.
Weigel 388.
Weigelin 48.
Weil, S. 86. 355.
Weiland, W. 346.
Weitz 88.
Wendel 349.
Werner 112. 178. 326.
zur Werth (Berlin) 181.
Wierzejewski 287.
Wieting 316.
Wild, H. 317.
Wilke 113.
Winkler, J. 348.
Wintersteiner 390.
Wömper 88.
Wolf, W. 93.
Zander 389.
Zedier 291.
Zeller 95.
Ziegler, A. 323.
Zieja 154.
Zilimer 352.
Zimmermann 388.
Zingerle, H. 265.
Zöppritz 350.
Zorn 328.
Zur Nedden 390.
II. Sachregister.
(Die Angaben beziehen sieh auf Eigeuarbeiten, Besprechungen und Verwaltungsrecht; die Seitenangaben der
Eigenarbeiten sind fett gedruckt.)
Abriss fr aktur, isolierte des Trochanter
minor, Ludloffsches Symptom 153. 154.
Adrenalin, Wirkung bei Osteomalacie 146.
^.thernarkose, intravenöse 285.
Atzstoffe und gewebsentziindende Mittel 384.1
Akromegalie infolge von Schreck 352.
Alexie nach geheiltem Schädelbruch auf der j
Grenze zwischen 1. Scheitel- u. Hinterhaupt¬
bein 350. 351.
Ammoniak, Verletzung des Auges u. der!
äusseren Haut durch 385.
Amputationen von Arm u. Bein, Bewertung
der Erwerbsbeschränkung bei 229.
Anatomie, spezielle pathologische (Lehrbuch
von Ed. Kaufmann) 374.
Aneurysma der Anonyma, traumatisches,
Röntgenbild 95. — arterioso-venosum der
linken Achselhöhlr 95. — der Cubitalis nach
Stichverletzung 186. — dissecans der Poplitea,
pathologischer Befund 187.
Ankylose des Ellenbogens, Mobilisationsope¬
ration nach Schanz 180. — nach entzündlichen
Gelenkprozessen, Behandlung 158.
Anpassuugsschulen für Unfallverletzte zur
Erlernung eines anderen Berufes 1. 4. 288.
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Original fro-rri
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VI
Aorta, Naht eines .Risses in ders. 291. — Augenhöhle57. — Vaceineinfektionders.37S.—
Ruptur infolge von Muskelanstrengung. Be- Verstümmelung ders. zum Zwecke der Militär-
gurachtung 94. — Verblutung aus ders. durch dienstentziehung 57.
Ariosion eines Fremdkörpers in der Speise- Augenerkrankugen, Operationspflicht bei
röhre 94. 57. — durch Stauungsblutungen 43. — thera-
Aortenaneurysma am Bogen u. absteigenden peut. Taschenbuch für 390. — durch Thorax-
Teil der Aorta (rasche Vergrösserung) 186. — Kompression 48. 49.
dissecans u. dess. Folgen 95. — Zerreissung Augen ge sc hwü Ist e, Einfluss des Trauma auf
eines solch, durch Unfall 9ü. die Entstehung u. die Beschleunigung ihre*
Apoplexie, tödliche eines im Krankenhaus Ablaufs 27. 28. — Sarkom des Menschen- u.
untergebrachten Unfallverletzten infolge un- Tierauges als Unfallfolge 29: der Chorioidea
geeigneter Behandlung (Entscheidg. der R.- 29, der Muskeln 53. 54.
V.-A.) 127. Augen verletz ungen durch Ammoniak 385.
Arbeiterversicherung, deutsche,Vertretung j durch Natriumalbuminat 385. — durch Salz -
in der internationalen Hygiene-Ausstellung , säure 385. — traumatische Ablösung u. Ver-
durch eine Sonderausstellung 61. ! Schiebung des Ciliarkörpers mit Iriswurzel 55.
Arbeitsfähigkeit nach Verlust beider Hände — Begutachtung ders. 395. — Doppelperfo-
65. ratiou des Bulbus durch Eisensplitter, Dia-
Armverletzungen, wichtige Entscheidungen gnose 385. — durch Fremdkörper: durch Eisen¬
des Reichsversicherungsamt aus letzter Zeit splitter 386. 3S7. 38S, (der Linse) ohne Kata-
in 68 . rakt 387; Therapie 50. 387, durch Hacken-
Arterien verletzungen, Behandluug 186.— splitter 50; Magnetextraktion ders. 56. 3S<>.
der Pulmonalis durch Revolverschuss 95. — i 387. — Herausreissung.. des Bulbus u. des
Stichverletzung der Cubitalis mit Bildung Nerv, opticus 55, durch Überfall eines Geistes-
eines Aneurysma 186. 187. i kranken 55. — Lederhautwunden u. ihre Hei-
A rte riosk lerose, schädliche Wirkung eines! Iung376.— Linsenkolobom, traumatisches 389.
Trauma auf besteheude 96: Rentenbemessung j beim (russischen) Militär 1899—1908389.—iso-
bei 128. — Zusammenhang mit Unfall 17S. i lierte des Muse, obliquus superior 50. —
Arthritis des Schultergelenks, pathologische ' spontane Linsenluxation 52. — Opera tions-
Veränderungeu 180. i pflicht bei solch, in Beziehung zu den Grund-
Arthropathle im Anschluss an Spontanfrak- j dsätzen d. deutschen Rechtswesens 57. —
tur der Tibia 147. — Knochenheilung bei 147. ! Opticusausreissung, unvollständige 380; Ur-
Augen, Aalblutconjunctivitis ders. 378.—Dis- * Sachen u. anatom. Befund 54.55. 56. 380. —
locatio bulbi 51. — Enophthalmus traumaticus j Schussverletzungen 56. 57. 382, Mechanik or-
mit Varixbildung am Unterlid 381. — Eutziin- I bitaler 382, durch Schrotschuss 3<7. —
düng, retrobulbäre durch Fremdkörper (Hei- i Stauungspapille nach3Sa — Stichverletzungen
lung> 376, svmpathisierende 383. — Exoph-! 06 . — Tarsoplastik nach operativer Wegnahme
thalmus nach Trauma 381. — Glasmacherstaar, \ elI ?. es Teiles des unteren Lides 52. — Tränen -
Ursache 52. — Hornhautflecken ders. (Seh- drüsenluxation 3< 6 .
schärfe bei) 58. — Hornhautgeschwür ders., Augenverlust bei Unfällen, Verjährung der
Bakteriologie 378. — Hornhautnarben u. Seh- Entschädigungsansprüche innerhalb 2 Jahren
Störungen 54. — Iridocyclitis traumatica ders. 1^8.
382, Lymphocytose bei 383. — Iritis gummosa
u. Trauma 51. — Katarakt durch Blitzschlag u. Basedowsche Krankheit, traumatische Ent-
elektr. Entladung 52. 53. 387. 3S9. — Keratitis Stellung 32: nach einem Kopftrauma 358.
interstitialis u. Trauma 3S2, parenchymatosa ! Bauchdeckenspannung bei Affektionen der
nach Trauma 49. 382. — Linsentrübung, | Wirbelsäule u. des Rückenmarks 355.
flüchtige nach Contusion des Augapfels 51, I Bauch Operationen, Desinfektion mit Jod-
nacli Hornhautätzung durch Salzsäure 385, ! tinktur bei 345.
ringförmige nach Schussverletzung der Orbi- ! BauchOrgane, Vorlagerung ders.zur Röntgen-
ta 49. — Lymphaustritt in die Netzhaut nach bestrahluDg 112.
Schädeltrauma 375. 376. — Marmaraconiosis d. Bauch Verletzungen, Indikationsstellung bei
Hornhaut, Sehschärfe bei 58.—Muskellähmung, traumatischen subkutanen 227. — Schussver-
hysterische bei traumatischer Neurose 50; | Verletzungen, Behaudluug 112. 113; penetrie-
traumatische 379. — Muskelstörungen ders. j rende ohne Organverletzung 292.
bei Tetanus 380.— Netzhautablösung, liämor- ! Becken Verrenkungen, Formen u. Behand-
rhagische 49, bei exzessiver Myopie, Begut- ! lung 321.
a *htung391. — NetzhautblutungeninfolgeTho- Begutachtung der Retroflexio uteri bei Un-
raxkompression iS —sympathische Ophthal- fällen u. Invaliditätsfragen 328. — von Tumor-
mie ders. 47.4b: Pathogenese ders. 383.384.— bildung als Unlallfolge 108. — Unfallverletz-
Pauophthalmie, ektogene 378, von einem Glas- ter, Ratgeber zur Technik ders. 374
körpernhszess aus 50. — Ringabszess der Horn- | Bekanntmachung betr. einen Kursus für Un¬
haut 49. — Röntgenbilder der Augenhöhle fallheilung u. Gewerbekrankheiten im Institut
46. — Sehnervenatrophie nach Kontusion des für Gewerbehygiene in Frankfurt a. M. 191.
Biilbus370,alsFoIge»*mesMilzbrandkarbunkels 192: betr. Preisarbeiten vom II.Internationalen
des Oberlids 376. — Siderosis bulbi, Befund | medizin. Unfallkongress tRom 1909) 191; betr.
u. Behandlung 3s6. — zentrales Skotom des den III. medizin. Unfallkongress 192.
1. nach Sturz auf die rechte Schädelhälfte Besprechungen 27. 43. 81. 107.145.177.227.
375. — Star nach elekt. Sehlag 387. 389.—Teile 263. 284. 314. 343. 374.
einer zerbrochenen Spazierstockkrücke iu der j Berufsgenossenschaften, Schwierigkeiten
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VII
für dies, durch strenge gesetzliche Bindung
an das Rentensystem 5.
Berufskrankheiten des Auges 27. — der
Land- u. Forstarbeiter 27.
Berufswechsel Unfallverletzter u. Anpas-
sungsschulen 1. 288.
Betriebsunfall, Begriff dess. (Entscheidg.
des Reichsgerichts) 128.
Beurteilung der durch Elektrizität verursach¬
ten Unfälle 355.
Bleilähmung, atypische durch ein Trauma
ausgelöst 310.
Bleiresorption infolge steckcngebliebener
Projektile 316.
Blindheit durch Einwirkung eines elektr.
Stromes 378. — pädagogische Massnahmen bei 1
erwachsenen Blinden 3s9. |
Blitzschlag, Katarakt durch 52. 53. — Unfall j
infolge dess., Zusammenhang mit später
eiutretendem plötzlichen Tod 141. — Ver¬
letzungen durch 31.
Blutleere nach Momburg, Erfahrungen in der ;
Geburtshilfe mit ders. 345. j
Blutung, profuse in das Nierenlager 119.
Brouchialdrüsen, Lymphosarkom ders. mit ,
sekundärer Kompressionsmyelitis nach schwe- !
rem Brusttrauma 129.
Bronchien, Fremdkörper in ders. u. ihre Ent- !
fernung 184. ■
Bronchoskopie bei kleinen Kindern 323.
Bruchanlagen 193. — Bedeutung der Exter- ;
uusaponeurose hinsichtlich ders. 196, der
Fas na transversalis 201, der Mm. obliquus
internus u. transvernus abdominis 198, des '
offenen Procescus vaginalis 204. 205. — Dia- !
gnose ders. 211. 212. — Verhältnis der Fas- I
eia transversalis zum Leistenkanal 199. j
Bruch sack, Peritonitis in solch, nach mul- J
tipler Darmschussverletzung u. nach perfo-
riertem Magengeschwür 325.
Brustdrüse, beiderseitige Geschwulst der
männlichen von familiärem Typus 30.
Caissonmyelitis, Entstehung u. Verhütung j
354. ' '' I
Calcaneusfrakturen, Proguose u. Architek- ,
tur längst geheilter 33. ‘
Calcaneussporn, Entstehung u. Behandlung |
158. |
Carcinom, Ergebnisse der Krebsstatistik des i
Königreichs Bayern im Jahre 1909 (Bespr.) 107.
— Zusammenhang mit stumpfen Traumen 314.
Ce reb r o s p i n a 1 f 1 ii s h i g k e i t, Druckerhöhung
nach Kopfverletzung SS.
Chirurgie, spezielle Diagnostik ders. 177. —
elektrische u. radiologische zur Behandlung
maligner Tumoren 178. — der Ge fasse 186.
1S7. — des Kniegelenks, Verfahren nach
Kirschner 322. 323. — des Schädels u. Ge¬
hirns, Beiträge zu s*J.
Chlorom, lymphatisches der Augenhöhle, Aus- ,
breitung 380.
Cholecystitis durch Typusbazillen kompli¬
ziert mit posttraumatischer Peritonitis 115.
Coccvgody nie (Steissbeiuschmerzi als Unfall- ,
^ folge 250.
Commotio cerebri, verübergehende Rinden- ,
blindheit durch 46. 47.
Co m m o t i o n sp sy c h o s e nach schwerem Trau-
ma des Kopfes 84. 85.
Conjunctivitis durch Aalbluteinspritzung 378.
Goxa valga adolescentium, Röntgenbild bei
155. — vara, Pathologie u. Therapie 155.—
retroflexa traumatica 155.
Coxitis traumatica, Krankheitsbilder 259.
Cubitus valgus, pathologischer u. dessen Ur¬
sache 160.
Cucullarislähmung durch Operation geheilt
89.
Cysten der langen Röhrenknochen bei einem
"Knaben, Operation u. Heilung 146.
Cysticercus im 4. Ventrikel mit Meningitis
an der Hirnbasis 85.
Dämmerzustände nach Schädel Verletzungen
352.
Darmeinklemmung, traumatische des Dünn¬
darms 292.
Darmtuberkulose, strikturierende im Dünn¬
darm, Befund 227.
Darm Verletzung im Bruchsack, kasuistischer
Beitrag 117. — des Duodenum: Riss durch
Deichselstoss 291. 292, durch stumpfe Gewalt
324. 325. — Schussverielzung des Coecum bei
einem mit Duodenalgeschwür Behafteten,Ver¬
blutung durch letzteres 324; multiple des
Dünndarms, Heilung durch Resektion 325.
Darm Verschluss bei und naeh Perityphlitis
292. 293.
Delirium tremens alsUnfallfolge anerkannt357.
Desinfektion der Hände 286, nach Grossich
287. — der Haut vor Operationen 286, mit
Joddarapf 287, mit Jodtinktur nach Grossich
60, 345, mit denaturiertem Spiritus 345.
Diabetes insipidus nach Kopftrauma 358. —
mellitus, renaler u. traumatischer 346; nach
Unfällen, Formen dess. u. ihre Beurteilung
20. — S. auch Zuckerharnruhr.
Druckanalgesie der Achillessehne (Abadie-
sches Phänomen) als Frühsymptom der Tabes
353.
Dura mater, plastische Versuche an ders.
durch Hetero-, Hornoio- u. Autoplastik 83.
Duodenalgeschwür, Verblutung aus dems.,
kompliziert durch Schussverletzung 324.
Einäugigkeit, Bewertung nach dem R.-V.-A.
190.
Eisenbahnun fälle, Häufigkeit d. trauma¬
tischen Neurose bei solch, seit d. Unfallver¬
sicherung 267.
Elektrizität, Beurteilung der durch diese
vorursachten Unfälle 355. — Katarakt durch
elektr. Schlag 52. 53. 387. 389. — Starkstrom¬
verletzung durch 356.
Elephantiasis des Ohres nach sogen. „Aus¬
drehen“ dess. 58.
Ellenbogengelenk, Gelenkkörper in dems.,
Entstehung I8u 181. — Knochencysten dess.
181. — Mobilisationsoperation bei ankylosier-
ten ISO. — Verrenkungen nach hinten, Pro¬
gnose 320.
Embolie bei offenem Foramen ovale 186.
Emphysem der Orbita, Beziehungen zu dem
traumatischen Enophthalmus 381.
Enophthalmus, traumatische Entstehung 51.
— mit Varixbildung am Unterlid 381.
Enterotomie bei Nadel in Duodenum 114.
Entschädigung von Unfällen seitens der Be¬
hörden 221.
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VIII
Entscheidungen des R.-V.-A. u. anderer Be¬
hörden über Berechnung einer Hilflosenrente ,
für forst- u. landwirtschaftliche Arbeiter 63; |
bei einer Rentenentziehung nach § 47, Abs. 1 |
des I.-V.-G. 64; eines vom Schiedsgericht er- ,
forderten ärztl. Gutachten 64. — u. Geschieht- '
liches des R.-V.-A. 126. — über die Wahl
ärztl. Sachverständigen bei den Schieds¬
gerichten für Arbeiterversicheruug 62. —
wichtige des R.-V.-A. bei Arm Verletzungen
68. — S. auch Reichsversicherungsamt.
Enuresis, präsumtive durch Unfall 122. ;
Epilepsie, operative Behandlung 86 . — mit j
Dienstbeschädigungen beim Militär (Ursachen)
86. 87. — JacRsonsche im Anschluss an
Trauma 351. — Trepanation bei traumatischer I
u. deren Resultate 351. 352. I
Epithelkörperchen, Transplantation ders. ;
(Technik) 287.
Erblindung nach Erysipel des Gesichts 45.
— plötzliche einseitige nach perforiender 1
Schadelverletznug vom Gaumen aus 38u.
Erfrierung u. Unfall 253.
Ernährungszustand, normaler beim Er¬
wachsenen, Breite u. Grenzen 285.
Erstickung durch Wasserdampf 134.
Erwerbsfähigkeit bei Arm- u. Beinamputa¬
tionen, Bewertung 229. — bei Hornnaut-
flecken der Augen 58.
Erysipel des Gesichts, Erblindung durch 45. j
Extensionsbehandlung bei Knochenbrü- ;
chen, Unterbrechung der Längsextension |
durch Einschaltung von Gummizügen 317. ,
Extremitätenverletzungen mit Beteiligung i
der Knochen u. Gelenke mit Weichteilzer- i
reissung, Behandlungsdauer u. Erw’erbsbe- j
schränkung bei (aus d. berufsgenossenschaftl. j
Genesungshause in Unter-Barmen) 99.
Facialislähmung, operative Behandlung 89.
— Musklelplastik bei 360.
Fascia transversalis, Bedeutung bei der Bruch- j
anlage 201. — Verhältnis zum Leistenkanal
199. |
Fettembolie, prophylaktische u. therapeu- i
tische Massnahme bei 347. — experimentelle |
Untersuchungen über 347.
Fettgewebsnekrose, subkutane,Entstehung |
347.
Fingerkrepitation, Quinquaudsche, Abliän-
jgigkeit vom Potatorium 357. !
Fingerverletzungen, Luxation, irreponible ;
des Zeigefingers im Metacarpo-Phalangeal-
elenke 181. — Schussverletzung des linken
leinen Fingers 180.
Fissuren, spirale der Tibia bei kleinen Kin- i
dem, Entstehungsmechanismus 157.
Frakturen, Atlas und Grundriss der trau¬
matischen (Bespr. i 27. — Behandlung ders. ,
mit Massage u. Bewegung 179, mit Nagel¬
extension 149. 150, mit Streckverbänden 14S.
— Behandlung solcher während der Jahre
1908—1910 im Katharinenhospital Stuttgart
317. — des Fersenbeins, Prognose u. Archi¬
tektur längst geheilter 33. — Heilungsvor-
f änge solch, im Röntgenbild 148. — am oberen
lumerusende, Kasuistik 97. — des Kehl- 1
kopfs, Symptome 1S4. — der Kiefer, Be¬
handlung 317. — der Malleolen, Behandlung
149. — der Orbita, Entstehung u. Kompli- ; <
kationen 46. — des Radius, Folgen ders. 7.
— der Schädelknochen, Nachuntersuchungen
44; des Schädeldachs bei Kindern im Rönt¬
genbild 82. — spontane der Tibia mit Arthro¬
pathie des Fussgelenks 147. — typische beim
Rodelsport 157, bei Skiläufern 156. — des
Unterschenkels, operative Behandlung 317.
— blutige Vereinigung der Knochenend eil
bei 41.
Fremdkörper im Auge 50. 57.386—389, Ex¬
traktion 56. 387. — im Bruchdarm als Ursache
schwerer Komplikationen 118. — im Darm:
Nadel im Duodenum durch Enterotomie ent¬
fernt 114. — in den oberen Luftwegen, Extrak¬
tion mittels Bronchoskopie 92.184. — in den
Lungen u.ihre Extraktion 92. — im Magen 111:
verschlucktes Gebiss, auf natürlichem Wege
abgehend 111.112, verschluckte StaklnadeTn
durch Laparotomie entfernt 187. — in der
Nase, Veranlassung zu Rhinitis 183. — im
Ohr u. ihre Entfernung 58. — in der Speise¬
röhre 110: verschlucktes Gebiss 110. 111.
Fussabdrücke zur Begutachtung von Funk¬
tionsstörungen der unteren Extremitäten 107.
Fussgelenk, Tuberkulose: orthopädische Be¬
handlung 183.
Fussverletzungen, Frakturen der Metatar¬
salknochen u. ihre Behandlung mit der elasti¬
schen Klebrobinde 157. — Luxationen im Lis-
francschen Gelenk, Diagnose u. Behandlung
323.
Fussverluste nach Unfällen, Erwerbsfahig-
keit nach solchen 238. 239.
Gallenblasenkrebs nach Unfall 368.
Gallensteine, Abgang durch den Darm nach
Trauma 114.
Gangrän, metatraumatische angioneurotische
des Zeigefingers 290.
Gebärmutter, Blutungen ders., Behandlung
mit Röntgenstrahlen 124. 125. — Rückwärts¬
lagerung durch Unfall, Bewertung u. Begut¬
achtung 328. — Vorfall ders. u. dessen Be¬
wertung in der Arbeiterversicherung 328.
Gefässverletzungen bei Frakturen 95. 96.
— Indikationen für Naht bei 185.
Gehirn, Cysticerken in dems. 85. — Kon¬
tusion dess. mit schweren nervösen Allge¬
meinerscheinungen 85. — Schussverletzun¬
gen 349, der vorderen Zentral Windung des
Grosshirns 350. — Stichverletzung mit Ein¬
heilung der abgebrochenen Messerklinge ohne
Beschwerden So.
Gelenkhydrops, rezidivierender, Ätiologie,
159.
Gelenkkörper, freie im Ellbogengelenk, Ent¬
stehung 180. 181. — im Kniegelenk im An¬
schluss an Trauma 319: auf den Recessus
subfemoralis beschränkte Bildung 181.
Genesungshaus, berufsgeuossenschaftliches
in Unter-Barmen: Zusammenstellung ent¬
schädigungspflichtiger Betriebsunfälle 99.
Genitalien, Hämatome der äusseren weib¬
lichen durch Trauma 125. — Sehindung der
männlichen, plastische Deckung 123. —Vor¬
fall der weiblichen: Bewertung in der Ar-
beiterversicherung 328; u. Hernienbildung
der weiblichen infolge einer alten Beeken-
verletzung 125.
Geschwülste, Begutachtung als Unfallfolge
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IX
108. — Behandlung maligner mit de Forest-
scher Nadel u. Röntgennachkur 178.
Geschwüre im Gesicht, absichtlich erzeugt
von einer Hysterischen 29u. — trophoneuro-
tische im Bereich des Ischiadicus nach Kon¬
tusion der Lendengegend 89.
Gesichtsatrophie, halbseitige, Beziehungen
zu Trauma 359.
Gesichtsverletzung mit erheblicher Be¬
schränkung des Kauens durch Vernarbung
109.
Gewerbeverletzungen bei Maschinenarbei¬
tern 145.
Glykosurie, alimentäre bei chronischer Ente¬
ritis 115. — vorübergehende bei phlegmonö¬
sen Erkrankungen 345.
Granulationen, Einfluss gepulverten Argent.
nitric. auf das Wachsthum 61.
Gutachten, ärztliche über Aortenruptur durch
Muskelanstrengung 94. — Berechnung für
ein vom Schiedsgericht gefordertes 64. —
über Erkältungsätiologie der multiplen Skle¬
rose 353. — über Gallenciasenkrebs nach Un¬
fall 368. — über Kinderlähmung, epidemische
u. Trauma 244. — über Magenkrebs nach
Lendenwirbelfraktur 303. — über Tod als
Unfallfolge 102.
— Obergutachten über Osteomyelitis chronica
als Unfallfolge 361; über den Zusammen¬
hang plötzlichem Todes mit früheren Blitz¬
unfall 141. 143.
Hämatome, traumatische der Vulva u. Va¬
gina, Entstehung u. Behandlung 125.
Hämophilie, Behandlung durch subkutane
Seruminjektion 32.
Halswirbel, Brüche 152.
Handgelenk, Ankylose dess. mit Mobilisie¬
rung der Gelenke zwischen den beiden Reihen
der Handwurzelknochen 320.
Hand verletz ungen im gewerblichen Ma¬
schinenbetrieb 145. — subkutane der Hand¬
wurzel 154.
Hand Verluste bei Unfällen, Erwerbsfahigkeit
bei 235. 236: bei beiderseitigem 65.
Handwurze 1 knochen, Frakturen: Diagnose
u. Therapie 154. — seltene Verletzungen ders.
im Röntgenbild 318. 319.
Harnblase, Abreissung von der Symphyse
durch Beckenkompression 121. — Fremd¬
körper in ders. (seltene) 122: in der weib¬
lichen, von aussen hineingelangt 328. — Rup¬
turen ders., Pathologie 121. 122; durch Rück-
wärtsfallen bei gefüllter 291. 292.
Harninfiltration als Unfallfolge begutachtet
283.
Harnröhre, Defekte ders. u. ihre Behandlung
durch freie Fascienplastik 295, durch Mobili¬
sation u. Naht 327, durch Überpflanzung von
Wurmfortsatz 327. — Ruptur durch direkte
Verletzung 295, zirkuläre durch seitliche
Beckenkompression 121. — Stenose, trauma¬
tische u. ihre Bewertung bei Betriebsunfällen
Hauttransplantation nach Thiersch bei
Desinfektion des Operationsfeldes mit Jod¬
tinktur u. Nachbehandlung mit heisser Luft
346.
Heilbehandlung bei den Versicherungsan¬
stalten u. zugelassenen Kasseneinrichtungen,
Statistik d. K.-V.-A. für 1905—1910 315.
Hernie de violence, Entstehung 224. —
Nachweis ders. 220.
Hernien in Bauchnarben u. ihre Ruptur 118.
— nach Beckenbruch, Behandlung 117. —
Fremdkörper im Bruchinhalt als Ursache
schwerer Komplikationen 118. — der Leisten¬
gegend, Entstehung u. Begutachtung 193. 215.
— H. properitonealis, patholog. Befund bei
der Operation 326; subdiaphragmatica inter-
costalis durch kongenitale Ausstülpung des
Peritoneum parietale 326. — traumatische
215. 218. 219: Entstehung 224. — vaginale,
Diagnose 206.
Herpes zoster ophthalmicus nach Trauma 375.
Herzkrankheiten im Anschluss an ein
Trauma 93.
Herzverletzungen, Naht ders. 94. 290. 291.
— Rupturen u. deren Komplikationen 93.
185; des rechten Vorhofs 185. — Schussver¬
letzungen, Behandlung 94. 185. — statistische
Angaben 290. — Stichverletzungen 94, durch
Nadel 290. 291.
Hinken, intermittierendes im Anschluss an
Erkältung 181. — Erblassen des Fusses nach
selbsttätigen Bewegungen 358.
Hirnbrü che, Ansichten über die Entstehung 84.
Hirngeschwülste, ätiologische Bedeutung
des Trauma 263. — Cyste nach Trauma u.
ihre operative Behandlung 350.
Hirschsprungsche Krankheit, Veranlas¬
sung zu Achsendrehung des Sigmoideum 227.
Hodengeschwülste im Anschluss an Trauma
296.
Hodenvorfall durch Verletzung des Scrotum,
Behandlung 123.
Hornhaut des Auges, Entzündung, inter¬
stitielle u. Trauma 382, parenchymatöse nach
Verletzung 49. 382. — Leukom, zentrales u.
arazentrales: Sehschärfe u. Erwerbsfähig-
eit bei 58. — Marmaroconiosis ders. 58. —
Narben ders.: Sehstörungen bei 54. — Ring¬
abszess ders. 49.
Hornhautgeschwüre, Bakterienbefund 378.
Hüftgelenkkontraktur bei Abmagerung der
Streckmuskeln der Hüfte 329.
Hydronephrose, Ruptur u. ihre Behandlung
119: einer angeborenen 295. — Trauma als
veranlassendes Moment 295.
Hyg iene, Monatsschrift d. internationalen Aus¬
stellung (Dresden 1911) 107.
Hyperidrosis, zirkumskripte mit Ageusie auf
traumatischer Basis (Läsion der Chorda tym-
pani) 359.
Hypophysis, Geschwülste in der Gegend
ders. (Diagnose) 264.
123.
Hautdesinfektion mit Joddampf 287, mit
Jodtinktur nach Grossich 287, vor Operationen
286.
H autentzündung durch Bearbeitung von
Satinholz, Beurteilung als Gewerbekrankheit
(nach R.-V.-A.) 190.
Ileosakralgelenk, Tuberkulose im Anschluss
an Trauma 15.
Influenza, Tod durch eine auf der Dienstreise
zugezogene (Entscheidg. des Reichsgerichts)
128 .
Jochbeinfraktur, zur Therapie ders. 151.
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X
Jodtinktur als Desinfektionsmittel beim Ope¬
rieren 60.
Iridocvclitis traumatica 383: Lymphocvtose
bei 383. '
Iriskolobom durch traumat. Ablösung des
Ciliarkörpers 55.
Iritis, papulöse u. gummöse, Beziehungen zu
einem Trauma 51.
I rr es ein,direktes primäres traumatisches 84.85.
Ischias, Behandlung mit epiduralen Injektio¬
nen 91. 360. 374.
Kardiospasmus nach Trauma, Behandlung
mit Dehnungssonde 187.
Kehlkopf, Bruch dess. 184: des Aryknorpels
durch Fusstritt 291. — Verengerung trauma¬
tischen Ursprungs 92. — Verschiebung dess.
durch Lungenspitzenschrumnfung 1S4. 185.
Keratitis interstitialis u. Trauma 382, pa-
renchymatosa nach Trauma 49. 382. 383.
Kieferbrüche u. ihre Behandlung 317.
Kinderlähmung, epidemische, Einfluss eines
Trauma (Gutachten) 243.
Kniegelenkschmerz, Beziehung zu der Ab¬
magerung der Streckmuskeln des Oberschen¬
kels 329.
Kniegelenk verletz ungen, Luxationen, will¬
kürliche u. habituelle 181. 182; der Knie¬
scheibe 182; s. auch Patellarluxationeu. —
des Meniscus, Behandlung 321. 322. — ope¬
ratives Verfahren bei solchen nach Kirschner
322. — Quetschung des Knies mit folgender
eitriger Meningitis"u. Tod als mittelbare Un¬
fallfolge 242.
Knie Versteifung, Behandlung 181.
Knochen, abnorme Brüchigkeit u. ihre Ur¬
sache 146. 147. — syphilitische Erkrankungen,
Röntgenbild ders. 31.
K n o c h e u cy s t e u 285. — am Kllenbogengelenk,
Röntgenbild 181.
Knoche nein pflanzung, Einheilung eines
lebendfrischen u. eines toten ausgexochten
Khochenstücks 147.
Knochen Vereinigung, operative u. ihre
Technik 41.
Knöchelbrüche, Behandlung 149.
Körperverletzung, vorsätzliche mit töd¬
lichem Ausgaug im Betrieb als Unfall (Ent¬
scheid^. des R.-V.-A.) 190.
Kollargol bei septischen Prozessen 345.
Kontrakturen, Behandlung in den grossen
Bierschen Saugapparaten 158.
Kontusionskatarakt 394.
K op fv e r l e t z u n ge'n, Druckerhöhung der Hirn -
rückeninarksftüssigkeit bei 88. — Neurosen
infolge organischer Veränderungen 265.
Kreislauf, plötzliche Unterbrechung beim
Menschen u. deren Folgen 344.
KriegsChirurgie, Bedeutung der Nagelexten¬
sion für 141».
Krisen, gastrische. Beeinflussung durch Lei¬
tung s a n ä s t h e s i e 353.
Krüppelfürsorge, internationale Ausstellung
für 32. j
L a b y r i n t li e r s c h ii 11 e r u n g, Svmptome 394.
Lähmung des Muse, cucullaris durch Ope¬
ration geheilt Sl». — späte des Uluaris im
Anschluss an einen Unfall 13. — traumatische
<b*s Plexus brachialis 560.
Leberverletzungen, Embolie durch 113. —
Symptome u. operatives Verfahren bei 326.
Leistenbrüche, Entschädigung bei 221. —
Eutstehung u. Begutachtung 193, trauma¬
tischer 224.
Lendenwirbelfrakturen 152. 153.
Leukämie, ursächlicher Zusammenhang mit
Trauma 335: Endurteil 340.
Ligamentum inguinale externum, Zustande¬
kommen 195.
Linse des Auges, spontane Luxation 52. —
Verletzung durch Eisensplitter, ohne Cata¬
racta traumatica 386; Therapie 50.386.387. —
Trübung im Anschluss von Hornhautverletzung
durch Salzsäure. 385.
Lipome, Trauma als Ursache ders. 264.
Lisfrancsches Gelenk, Luxationen dess.,
Diagnose u. Therapie 323.
Littlesche Krankheit, Grundsätzliches zur
Behandlung ders. 89.
Luftwege, obere, Bedeutung der direkten
Untersuchung bei Kindern 91. — Fremd¬
körper in dens. 184: Bronchoskopie bei 92.
Lumbago traumatica, Röntgenbefund bei 153.
Lumbalpunktion, Indikationen u. Kontra¬
indikationen 88. — plötzlicher Tod durch
Gehirnblutung bei 354. 355.
Lungen, Fremdkörperextraktion aus dens.
mittels Bronchoskopie 184. — Hernie ders.
im 6. Intercostalraum nach Trauma, Behand¬
lung 324. — Rupturen u. ihre Behandlung
184. 185: durch Naht 93. — Schussverletz-
ungen, operative Behandlung 92.
Lungenarterie, Naht nach Schussverletzung
291.
Lungenentzündung nach Brustquetschung
304. — plötzlicher Tod bei ders. auf der
Betriebsstätte (Entscheidung des R.-V.-A.V127.
Lungentuberkulose, Zusammenhang mit
Unfall 109.
Luxationen, Atlas u. Grundriss von Helfe-
rich über 27. — der Clavicula am akromialeu
Ende 159; willkürliche 159. — der Finger
181: des Zeigefingers, irreponible im Meta-
carpo-Phalangealgelenk 181. — im Kniege¬
lenk, willkürliche u. habituelle 181. 182. —
der Kniescheibe 182. — im Lisfrancschen Ge¬
lenk, Kasuistik 323. — Prognose der Luxatio
humeri u. L. autibrachii posterior 320. — im
Schultergelenk, doppelseitige traumatische
160; Reposition frischer 319. — der Tränen¬
drüse 381. — des Wadenbeinköpfchens 183.
Lymphocytose bei Iridocyclitis traumatica
383.
Lymphorrhagie im Fundus des Auges bei
Schädelbruch 376.
Lymphosarkom der Bronchialdrüseu mit
sekundärer Kompressionsmyelitis nach schwe¬
rem Brusttrauma 129: klinische Diagnose u.
Sekt io ns befand 132.
Magen, Fremdkörner in dems.: verschlucktes
Gebiss (auf natürlichem Wege entleert) 111,
verschluckte Stahl nadeln (durch Laparotomie
entfernt) 187; Widerstandsfähigkeit des Magens
gegen 111. — Schussverletzung dess. geheilt
durch Operation 112.
Magengeschwür, Fälle traumatischen 112.
Magenkrebs, Perforation eines solchen in die
freie Bauchhöhle 324. — Zusammenhang mit
Lendenwirbelfraktur 297.
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XI
Malaria, Milzexstirpation bei 118. j
Magnetextraktion von Eisensplittern aus
dem Auge 386. 387. j
Marmaroeoniosis der Hornhaut des Auges
.-> 8 . ]
Massage bei Unfallfrakturen 179.— Verwen¬
dung der Wasserdruckmassage in der inneren
Medizin 348. — Zabludowskis Technik ders.
284.
Masturbation per rectum, tödliche Verletzung
durch 116.
Me ckanotherapie, eine medico-raechanische
Universaleinrichtung für die oberen u. unteren
Extremitäten 61.
M cd ian us ver 1 e t zii ng, Lähmungserscliei-
nungen 90.
Medizin, soziale, Lehrbuch für (Bespr.) 177.
178.
Medulla oblongata, traumatische Erkran¬
kung (Symptome) 87. i
Meningitis, eitrige nach Kniequetschung, !
Tod als mittelbare Unfall folge 242. — trau- j
matisehe primäre u. sekundäre 349. — zirkum- |
skripte an der Hirnbasis durch Cysticercus 85. j
Meningocele traumatica spuria, epileptische j
Anfälle durch 348. j
Meniscus Verletzungen, operative Behänd- ;
lung 321. 322.
Metatarsus, Frakturen u. deren Behandlung
mit elastischer Klebrobinde 157.
Miliartuberkulose, akute als Umfallfolge
255.
Milzbrandkarbunkel des oberen Augenlids,
Ursache von Sehnervenatrophie 376. ;
Milz Verletzungen, Blutstillung durch Spien- !
ektomie 110. — Rupturen, subkutane trau- i
matisehe: Heilungsresultate 293. 294; bei j
Morbus Banti 22S; Splenkktomie bei 118.
119. 326. 327. |
Muskelsarkom, Fall von traumatischem am j
Oberschenkel 79.
Myome des Uterus, Röntgenbehandlung 124. 1
Magelextension der Frakturen 150. — Be¬
deutung für die Kriegschirurgie 149.
Naht, primäre der Lunge bei Ruptur 93. — |
späte des Nervus ulnaris 374. — der Wunden !
mit Pferdehaar 60. .. j
Narkose durch intravenöse Atherinjektion 145. I
— Herzstillstand in ders. u. Wiederbelebung
344. — mit verkleinertem Kreislauf 343.
Nase, Fremdkörper in ders. 183.
Nebennierenextrakt, wirksames Prinzip in
Verbindung mit Lokalanästhesie 344.
Nephritis, traumatische u. ihre Feststellung
294.
Nervenkrankheiten nach Unfällen, Vorträge
über Begutachtung 43. 44. j
Netzhaut des Auges, Ablösung, hämorrhagische
19, bei exzessiver Myopie (Begutachtung) 391.
— Blutungen in ders. 48. — Lymphaustritte
in dies, nach Schädelverletzung 375.
Netztorsion u. Netzeinklemmung, Entstellung
u. operative Behandlung 325. I
Neuritis des Nerv, suprascapularis im An¬
schluss an akuten Gelenkrheumatismus 360,
professionelle 375.
Neurosen, traumatische, Augenrauskel-
liihmung bei 50. — Kapitalabfindung bei solch, i
in Italien und Notwendigkeit einer klinischen
Beobachtung 91.
Nieren, pararenale Blutungen 119. — Insuffi¬
zienz nach Trauma 120. 121.
Nieren Verletzungen, Nierensteine als Folge
einer solch. 120. — Ruptur der rechten durch
Prellung des Bauches (operatives Verfahren)
120. — subkutane, Indikation zu operativem
Eingreifen 294.
Oberarmbrücbe, Fall eines spontanen ohne
Unfall 179. — im Collum chirurgicum, Be¬
handlung mit Extensionssehiene 153. — am
oberen Humerusende^ Kasuistik 281.
Oberkieferbrüche, Ätiologie u. Vorkommen
151. — Giförinscher transversaler 151.
Oberschenkel. Amputation nach Unfällen,
Erwerbsfähigkeit nach ders. 241. — Sarkom u.
dessen operative Entfernung 30; traumatisches
der Muskulatur 79.
Obersclienkelbrüche, Behandlg. veralteter
durch Nagelung nach Steinmann 273. — iso¬
lierte Abrissfraktur des Trochanter minor
S iudloffsches Symptom) 153. 154. — eines im
nterschenkel amputierten Beines, mit Ver-
># kürzung geheilt 159.
Ödem, hartes traumatisches des Handrückens
346.
Ohr, Blei in dems. 393. — Elephantiasis durch
Misshandlung 58. — Fremdkörper in 58. —
Funktionsprüfung dess. 392, nach Schwabach
bei intrakraniellen Veränderungen 60.— Funk¬
tionsstörungen dess. nach Schädeltrauma 59.
— Labvrintherschütterung 394. — Schuss¬
verletzungen dess. 58. 59. — Trommelfellruptur
dess. 59, durch Blitzschlag 393. — Unfallver-
letzungen dess., Begutachtung 391. — Vesti¬
bularisprüfung dess. 394.
Operation smäntel mit Trikotärraelverschluss
345.
Ophthalmie, sympathische 383.384.—Behand¬
lung 48, mit Salvarsan 383. — Entstehung 47.
— Pathogenese 48. 383.
Orbita, Frakturen: Skleralrupturen durch 46.
— Luftemphysem ders. u. seine Beziehungen
zum tramat. Enophthalmus 381. — Schuss¬
verletzung mit ringförmiger Trübung der vor¬
deren Linsenfläche 49.
Orthopädie, Unfälle u. Komplikationen bei
orthopädischen Operationen 287.
Osgrod • Schlattersche Krankheit nach
Trauma beim Fussballspiel 157.
Osteomalacie, Erfolge mit Adrenalininjek¬
tionen 146.
Osteomyelitis, akute des Brustbeins 179. —
chronische als Unfallfolge 361.
Osteopsathyrose, idiopathische 179, bei einem
Geschwisterpaar, Symptome 146. 147. — Ober*
sehenkelbruch durch geringfügiges Trauma
infolge solch. 146.
Otitis media, Chirurg. Komplikationen 392.
Pankreascysten, Entstehung u. Formen 293.
— Krankheitsbilder 114. — Pseudocyste auf
traumatischer Basis 293.
Panophthalmie, ektogene 378. — durchSub-
tilis-Infektion nach Hackensplitterverletzung
50.
Paralyse, progressive, Begutachtung als Un-
folge 357. — Dienstbeschädigung durch 357.
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XU
Patellarfraktur im Rückfall, Entscheidung
betr. Entschädigung 182. 183.
Patellarluxationen nach Trauma, Krank¬
heitsfälle 182.
Patellarreflex, Auslösung dess. (zweck¬
mässige Methode) 355. — springender u.
schnellender bei Neurosen 355.
Penisquetschung u. deren Behandlung 2%.
Perimeter, Gesichtsfeldumrisse 390.
Periostverletzung, Bildung von Pseudo¬
kallus an der verletzten Stelle 147.
Peritonitis, gynäkologische Formen 124. —
posttraumatische bei bestehender typhöser
Cholecystitis 115.
Perityphlitis, Darm Verschluss bei ders. u.
seine Verhütung 292. 293.
Pfählungsverletzungen, Einteilung u. dia- |
gnostisch beachtenswerte Symptome 116. — j
m der Schwangerschaft mit günstigem Aus- !
gang 124.
Placentarablösung, vollständige nach Unfall
124.
Plastik der Dura mater, experimentelle Ver¬
suche 83. — bei Facialislähmung mit Mus¬
keln 360. — der Harnröhre bei Defekten mit
Fascie 295, mit Wurmfortsatz 327.
Plattfuss im Röntgenbild 183.
Plexu9 brachialis, Anästhesierung bei Ope¬
rationen an der oberen Extremität 285. — j
traumatische Lähmung 360. ,
Podagra, operative Heilung durch Arthrek- |
tomie 319. _ I
Processus vaginalis peritonei, Ausstülpung i
203. — Bedeutung des offengebliebenen bei |
der Bruchbildung 204. 205. j
Pseudarthrosen, Behandlung mit Extension
157, operative 147. — der intrakapsulären
Schenkelhalsbrüche 155.
Pseudocyste des Pankreas nach Trauma 293.
Radialislähmung nach Oberarmbruch, Ent¬
stehung u. Therapie 90.
Radiusfrakturen, Behandlung 149. — u. ihre
Schicksale 7.
Raub an fall eines Monteurs im Eisenbahn¬
abteil als Betriebsunfall (Entscheidg. des
R.-V.-A.) 190.
Ravnaudsche Krankheit, Ätiologie ders.
289. 290.
Rechenversuche an Gesunden u. Unfall¬
kranken nach der Methode der fortlaufenden j
Addition 375. ;
Reichsgerichtsentscheidung über Tod
durch eine auf der Dienstreise zugezogene
Influenza 128. j
Reichs versicherungsamt, Entscheidun¬
gen bei Arm Verletzungen 68, über Auf¬
hebung einer rechtskräftigen Rentenfeststel¬
lung nach § S3 Abs. 2 des G.-U.-V.-G. 188;
über Ausschluss der Verjährung bei Leiden
durch mehrere gleichartige, länger zurück¬
liegende Unfälle 189; über Bewertung der
Einäugigkeit 190; über Entschädigung bei
Aputationen des Unterschenkels 239—342, des
Vorderarms 236—238; über Fussvcrluste 238.
239; über Grenze zwischen Betriebsgang u.
Weg zur Arbeit 188; über Hand Verluste 235.
236; über Hautentzündung durch Bearbeitung
von Satinholz 190; über vorsätzliche Körper¬
verletzung mit tödl. Ausgang im Betrieb 199;
über Recht der Berufsgenossenschaft einer
Renten änderung bei eingetretener Besse¬
rung 189; über Tod durch Lungenentzündung
auf aer Betriebsstätte 127, durch Schlaganfall
infolge ungeeigneter Behandlung im Kranken¬
haus 127, durch Sturz in eine Grube infolge
Schwüclieanfall 190; durch Zuckerharnruhr
infolge Schrecks 189; über Unfall ausserhalb
der Betriebsstätte 188; über Unfall des Ver¬
letzten auf der Reise zu einer Sitzung zwecks
Feststellung der Entschädigung 190; über
Verantwortlichkeit eines Unternehmers für
einen angestellten u. behördlich anerkannten
Schiessmeister gegenüber der Berufsgenossen¬
schaft 188. 189; über Verletzung durch
räuberischen Überfall eines auf der Reise be¬
griffenen Monteurs 190.
— Statistik der Heilbehandlung bei den Ver¬
sicherungsanstalten u. zugelassenen Kassen¬
einrichtungen für 1905—1910 315.
Rentenänderung durch die Berufsgenossen-
schaft bei eingetretener Besserung (Ent¬
scheidg. des R.-V.-A.) 189.
Rentenberechnung bei Gewährung einer
Hiltlosenrente an land- u. forstwirtschaftl.
Arbeiter 63. — bei einer Rentenentziehung
gemäss § 47 Abs. 1 des Invalidenversiche¬
rungsgesetzes 64.
Rente nfeststellung, Aufhebung ein er recht*-
kräftigeu nach § 83 Abs. 2 des G.-U.-V.-G. l ss .
Retroflexio uteri, Bewertung für die all¬
gemeine patholog. Auffassung u. für die Be¬
gutachtung bei Unfällen 328.
Rindenblindheit, passagere durch Commotio
cerebri 46. 47.
Rippen, traumatische u. nicht traumatische
Veränderungen ders. im Röntgenbild, Be¬
urteilung 153.
i Rippengeschw T ülste, Formen, Diagnose u.
j Therapie 30.
I Rodelverletzung, typische 157.
Röntgendiagnostik*, Kompendium (Bespr.»
263.
Röntgengeschwür, typisches, Rezidiv nach
Exzision 31.
Röntgenographie der Augenhöhle (Bilder)
46. — diagnostische Bedeutung bei der Be¬
gutachtung von Unfallverletzten 316. 347. 34S.
— innerer Organe, Vorlagerung ders. bei 112.
— ausgedehnte Schädigung durch solche 2S9.
Röntgentherapie, Einschränkung der opera¬
tiven Eingriffe bei Uterusblutungen u. -My¬
omen durch 125.
Rückenmarksgeschwülste, ein erfolgreich
operierter Fall 354. — extradurale metn-
statische, operative Entfernung 146.
Rückenmarksverletzungen, Bauchdecken¬
spannung bei 355.
| Rückenmarks wurzeln, traumatische Läsion
; mit trophoneurotischen Geschwüren 89.
j Sachverständige, ärztliche, Wahl bei den
! Schiedsgerichten für Arbeiterversicherung 62.
Salvarsan, Behandlung maligner Tumoren
I mit 146. — Versuche mit dems. bei sympath.
Ophthalmie 383.
Sandbad, steriles zur Saugbehandlung in¬
fizierter u. infektionsverdächtiger Wunden 315.
Sarkome des Auges nach Trauma 29: der
Chorioidea 29. 3u, der Muskeln 53. 54. —
w r/j
XIII
traumatische Entstehung ders., Bedingungen
108. — des Oberschenkels 30: der Muskeln
nach Trauma 79.
Schädel verletz ungen, Alexie infolge solch.
35< i. — Augenaffektionen nach 375. — Dämmer¬
zustände nach 353. — Deckung der Defekte
bei 44. — Epilepsie nach 351. — Frakturen
des Schädeldachs (Deckel frakturen) 348: ope¬
rative Behandlung 348. 349; bei Kindern im
Röntgenbild 82; Nachuntersuchungen bei 44.
— vom Gaumen aus, plötzliche einseitige Er¬
blindung 380. — Schwerhörigkeit nach 59. —
Spätapoplexie nach solch. 351. — Trepanation
bei penetrierender Schussverletzung 82.
Schenkelhalsfrakturen bei jugendlichen
Personen 154. 155. — Pseudarthrose der intra-
kapsulären 155.
Schiedsgerichte, Beweis Würdigung ders. 391.
Schlangenbiss, Hirnerscheinungen nach
Kreuzotterbiss 84.
Schlüsselbeinverrenkungen, ein Fall von
L. supraspinata 159. — willkürliche 159.
Schultergelenk, Arthritis 180: bei Syringo¬
myelie 160.
Schulterverrenkung, doppelseitige trauma¬
tische 160. — Repositionsverfahren, schonen¬
des bei frischer 319.
Schussverletzungen des Auges 56. 57. 377.
— der Bauchhöhle u. ihre Behandlung 112.
113; penetrierende ohne Organverletzung 292.
der Brust- u. Bauchhöhle, chirurgischer
Eingriff bei 110. — des linken kleinen Fingers
180. — des Gehirns 349: der vorderen Zentral¬
windung 350. — des Herzens 181. — der
Lungen, operative Behandlung 92. — der
Lungenarterie 95, Naht bei 291. — des Magens,
Heilung durch Operation 112. — des Ohres
5S 59. — des Schädels, Trepanation bei 82.
— des Schläfenbeins mit Ruptur des Seh¬
nerven 55. 56.
chweisshäude u. ihre Behandlung 287.
cliwerhörigkeit. Prüfung ders. mit Schwa-
bachschem Versuch bei intrakraniellen Ver¬
änderungen 60. — nach Schädeltraumen 59.
Sehnerv, Aussreissung dess. 54; anatom. Be¬
fund bei 55. 56; partielle 55. 380; bei Schläfen-
*chuss 55; durch Überfall eines Geisteskranken
55. — Stahlsplitter in 388.
Sehnervenatrophie, beiderseitige als Folge
eines Milzbrandkarbunkels des Oberlids 376.
— nach Kontusion des Bulbus 376. — nach
Stauungsblutungen 48.
Seli schärfe bei Hornhautflecken der Augen
58, bei Hornhautnarben 54.
Sesambeinfraktur, isolierte am Fuss, Rönt¬
genbild 183.
Sideroskopie u. Magnetoperationen 387.
Siderosis bulbi des Auges, Magnetopera¬
tion 386.
Skalpierungen, totale, Komplikationen u.
Therapie 346. 347.
Sklerose, multiple, ätiologische Bedeutung
der Erkältung 353.
Spätapoplexie, traumatische 45. 351.
Spätinen ingitis nach scheinbar überwun¬
denem Schädelbruch 83.
Speiseröhre, Fremdkörper in ders. u. ihre
Entfernung 110.
Splenektomie nach Milzruptur u. Malaria-
lieber 118. 119.
Spondylolisthesis traumatica 366.
Sportverletzungen, typische beim Rodeln
u. Schneeschuhlaufen 31S.
Star k ström Verletzungen, Res titutionsfol^e
der körperlichen u. geistigen Storungen 3o6.
Stauungsblutungen, Augenstörungen durch
48. 49.
Stauungspapille nach Wunde des Augen¬
höhlenrandes 380.
Stichverletzungen des Gehirns, Erschei¬
nungen u. Verlauf 85.
Stirnhöhlen, Gesehwülse (Kasuistik) 81.
Streckmuskeln des Oberschenkels, eigen¬
artige Abmagerung ders. u. ihre Beziehungen
zu dem typischen Knieschmerz u. der typi¬
schen Hüftverkrümmung 329.
Syphilis der Knochen im Röntgenbild 31.
Syringomyelie von akromegalem Typus
354.
Tabes dorsalis, Abadiesches Phänomen der
beginnenden 353. — gastrische Krisen ders.
u. deren Beeinflussung durch Leitungs¬
anästhesie 353. — Rolle des Trauma bei
88. 89.
Tarsoplastik am Augenlid, Methode 52.
Taubheit, Aufdeckung ein- u. doppelseitiger
59. — nach Schädeltraumen 59.
Telephon, Unfälle an dems. u. ihre Verhü¬
tung 356.
Tetanus, Augenmuskelstörungen bei 380.
Tibiaverletzungen, spontane Fraktur mit
Arthropathie des Fussgelenks 147. — Fissu¬
ren der kleinen Kinder, Entstehung 157.
Thomsensche Krankheit kombiniert mit
P rogressiver Muskeldystrophie 359.
oraxkompression, .. Sehnervenatrophie,
Netzhautblutungen u. Ödem infolge ders.
48. 49.
Thorax Verletzungen mit Beteiligung der
Bauchhöhle, chirurgisches Vorgehen bei
110 .
Thymusdrüse als Ursache plötzlichen Todes
durch Kompression der Nachbarorgane 109.
Tod durch Lungenentzündung auf der Betriebs¬
stätte (Entscheidung des R.-V.-A.) 127. —
plötzlicher durch die Thymusdrüse 109; Zu¬
sammenhang mit einem früheren Blitzunfall
141. — durch Sturz in eine Grube infolge
Schwächeaufalls (Entscheidung des R.-V.-A.)
190. — eines wegen Zchenamputation im
Krankenhaus untergebrachten Lnfallverletz-
ten infolge Schlaganfalls durch ungeeignete
Behandlung (Entscheidung des R.-V.-A.) 127.
Tränendrüse, Luxation nach Eindringen
eines Fremdkörpers in der Augengegend
376.
Transplantationen nach Thiersch, Schleier¬
verband nach 61.
Trepanation des Schädels wegen Epilepsie,
Resultate 351. 352.
Trichobezoar mit Ulcus ventriculi, Opera¬
tion 187.
Tromm ei feilruptur durch Blitzschlag 393.
— traumatische, Ohr- u. Hörbefund bei 59.
Trophoneurose der Haut im Anschluss an
grossen Schreck 290.
Tuberkulose, chronische innerer Organe mit
Verletzung kombiniert 119. — des Fusscre-
lenks, orthopädische Behandlung 183. — des
Digitized b'
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UNIVERSITY OF MINNESOTA
XIV
Ileosakralgelenks, Zusammenhang mit Trauma
15. — des Oberschenkels nach vereiterter
Fraktur bei latenter Lungenspitzen tuber¬
kulöse 31. — u. Unfall, Begutachtung 167.
Uberfahrung eines Bahnwärters in trunke¬
nem Zustand auf seiner Strecke keine ent-
schädigungspflichtige Folge (Entscheidg. des
R.-V.-A.) 190.
Ulnaris, Spätnaht dass. 374.
Ulnarislähmung bei Glühlichtarbeitern 90.
— späte im Anschluss an einen Unfall 13.
Ulnarisluxation, angeborene am Ellenbogen
bei einem Soldaten mit Reizerscheinungen
nach einem Trauma 90.
Unfall auf einem Betriebsgang, Unterschied
von Unfall auf dem Weg zur Arbeit (Ent¬
scheidung des R.V-A.-.) 188. — ausserhalb
der Betriebsstätte, Beurteilung 188. — eines
Verletzten auf der Reise zu einer Sitzung
zwecks Feststellung der Entschädigung als
nicht entschädigungspflichtige Folge (Ent¬
scheidung des R.-V.-A.) 190.
Unfallfolgen, Tod als solche u. seine Be¬
gutachtung 102.
Unfallkrüppel, geeignete Berufe für 6.
Unfallneurosen, Beurteilung ders. 265. —
rein funktioneller Natur mit seelischer Er¬
schütterung 91. — S. auch Neurosen, trau¬
matische.
Unfallpraxis, ein Beitrag zur Entstehung
der Tuberkulose des Ileosakralgelenks aus
ders. 15.
Unfalltatsache, Feststellung aus den Ergeb¬
nissen der Sektion 178.
Unfallverletzte, Anstalten zur Erlernung
eines neuen Berufs für 288. — Begutachtung
mittelst Röntgenaufnahme 316.
Unfallversicherungsgesetz, kanadisches
u. die Rolle des Arztes dabei 126.
Unterkieferbruch, querer, Verband beilöl.
Unterleibsbrüche in der Armee nach dem
preussischen Sanitätsbericht 1907/08, Trauma
als Entstehungsursache 116. — S. auch Her¬
nien.
Unterschenkelamputation nach Unfällen,
Erwerbsfähigkeit nach 239. 240.
Unterschenkelbrüche, operative Behand¬
lung 317.
Unterschenkelgeschwür, variköses, opera¬
tive Behandlung 96.
Ureterverletzung mit Fistelbildung opera¬
tive Behandlung 228.
Schiessmeister gegenüber der Berufsgenossen¬
schaft (Entscheidg. des R.-V.-A.) 188. 189. _
Verbaadlehre Atlas u. Grundriss(Bespr.) 27.
Verbrennung in gerichtlich medizinischer
Beziehung 2b8.
Vergiftung durch Becksche Wismuthpasten-
behandlung 61.
Verjährung, Ausschluss bei einem durch
mehrere gleichartige, länger zurückliegende
Unfälle entstandenen Leiden (Entschdg. des
R.-V.-A.) 189.
Verletzungen, Behandlung 286.
Versicherungsbehörden der Reichsv.»r-
sicherung 161: Organisation der Oberver¬
sicherungsämter 163, des Rei chs versieh erungs-
amtes u. der Land es Versicherungsämter 165,
der Versicherungsämter 161.
Verstümmelungen der Augen zum Zwecke
der Militärdienstentziehung 57.
V erwaltungsrecht,Ent8cheidgn. des R.-V.-A.
in 188.
Vitiligo, ein ätiologisch interessanter Fall
288. — traumatica unilateralis im Gebiet des
N. trigeminus u. Plexus cervicalis 359.
Volvulus des Sigmoideum, Beziehungen zur
Hirschsprungschen Krankheit 227.
Vorderarmamputation, Erwerbsfähigkeit
nach solcher 237. 238.
Wadenbeinköpfchen, Verrenkung durch
Muskelzug des Biceps femoris 183.
Wanderniere, Beurteilung der Entstehung
125.
Wasserdruckmassage nach Dreuw, Ver¬
wendung in der innern Medizin 348.
Wassermann-Reaktion, Bedeutung für die
Chirurg. Diagnostik, bes. der Modifikation
von Stern 10u.
Wirbelbrüche, seltene der Halswirbel 152.
— der Lendengegend 152. 153.
Wirbelsäule, Torsion um ihre Längsachse
152. — Verletzungen u. traumatische Er¬
krankungen 152.
Wismuthpaste, Becksche, Vergiftung
durch 61.
Wörterbuch, medizinisches der deutschen u.
italienischen Sprache (Bespr.) 81.
Wundbehandlung, Einfluss von Argentum
nitric. auf die Granulierung der Wunden 61.
— mit Joddampf 287. — mechanische Mass¬
nahmen bei 286. — Naht der Wunden mit
Pferdehaar 60. — Schleierverband nach
Thiersch’schen Transplantationen 61.
Vaccineinfektion des Auges 378.
Venenthrombose der Subclavia seltener Ätio¬
logie 96.
Verantwortlichkeit eines Unternehmers für
einen Angestellten u. behördlich anerkannten
Zuckerharnruhr als Folge von Schreck¬
wirkung 359: bei einem Eisenbahnunfall
(Entscheidung d. R.-V.-A.) 189.190. — S. auch
Diabetes mellitus.
Zwerchfell Verletzungen, Naht ders. 116.
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□ rigirkBl from
UNIVERSITY-QF MINNESOTA- -
MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
4er Mcchanotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker
bcgrQndet Ton
Dr. H. Blasius, I)r. 6. Schatz, Dr. C. Thleui,
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem- Cottbus.
Nr. I. Leipzig, Januar 1911. XVIII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet.
Über Berufswechsel Unfallverletzter und Anpassungsschulen. 1 )
Ein Vorschlag von Sanitatsrat Dr. Julius Grunewald,
Spezialarzt für Orthopädie und Meehanotherapie in München.
Die grosse Mehrzahl der Rentenempfänger unserer staatlichen Unfallver¬
sicherung bezieht als Ersatz für den erlittenen Schaden eine Teilrente; den Rest
der ihnen verbliebenen Erwerbsfähigkeit nutzen sie wirtschaftlich aus; sie arbeiten
wieder. Ist erst einige Zeit nach dem Unfall verstrichen, sind die Wunden ver¬
narbt, die gebrochenen Knochen wieder verheilt und der Schreck überwunden,
so gilt es für sie, sich aus der Erschlaffung, die die aufgezwungene Trägheit
notwendigerweise erzeugt, wieder aufzuraffen und wieder zu arbeiten. Denn
von der Unfallrente können sie durchweg nicht leben, sie beträgt selbst im
glücklichsten oder vielmehr unglücklichsten Falle, dass der Verletzte seine ganze
Arbeitsfähigkeit eingebüsst hat, nur zwei Drittel des Arbeitsverdienstes (von dem
besonderen Falle der Pflegebedürftigkeit abgesehen). Meist erhält der Verletzte
nur eine mässige Teilrente, deren geringste Quote 10% beträgt. Also heisst
es wieder arbeiten, ob es nun gut oder schlecht geht. Dieser Zwang ist zweifellos
von grossem Nutzen.
Eine ganze Anzahl von Verletzten kann sich aber nicht wieder in die
Arbeit hineinfinden. Ihre Verletzungen sind derartig, dass sie den alten Beruf
nicht wieder aufnehmen können. Was soll ein Maschinenschlosser machen, wenn
er einen Arm verloren, oder wenn eine seiner Hände stark verkrüppelt ist. oder
ein Maurer nach Verlust eines Beines, oder ein Maler oder Dachdecker, der mit
einem verkrüppelten Beine nicht mehr Leitern oder Gerüste besteigen kann?
Ein Mechaniker braucht nur den Daumen zu verlieren, um zu seinem Berufe
unbrauchbar zu sein. Leute dieser Art sind sehr übel daran; denn das Unfall¬
versicherungsgesetz entschädigt nicht den Verdienstausfall, den der einzelne in
seinem speziellen Falle und seinem speziellen Berufe erleidet, sondern es zieht
bei der Abmessung der Entschädigungen die Bedingungen des gesamten Arbeits-
1) Vergl. meine Arbeit: Über Anpassung an Funktionsansfalle nach Unfallverletzungen.
Arch. f. Orthop., Mechanotlier. Unfallchirurgie. Bd. 11. Heft 1.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1.
marktes in Betracht. Es fragt nicht: Was hast dn als Schlosser oder Mechaniker
verdient und was kannst du in dieser Eigenschaft jetzt noch verdienen, sondern
es stellt die Frage: Was kannst du, Verletzter, mit dem dir verbliebenen Rest
von Arbeitsfähigkeit überhaupt anfangen, wenn du alle überhaupt möglichen
Arbeitsgelegenheiten ins Auge fassest. Es verlangt, dass der Verletzte, wenn er
seine alte Arbeit nicht wieder aufhehmen kann, sich selbst wieder eine möglichst
geeignete neue sucht, und stellt ihn nach einer bestimmten Übergangszeit bezüg¬
lich seiner Rente so, als ob er eine solche Tätigkeit schon gefunden hätte oder
jederzeit finden könne. Diese Auffassung mag auf den ersten Blick hart er¬
scheinen, ist aber notwendig, wenigstens wenn man bei dem so sehr bewährten
Rentensystem bleiben will, und hat sich in der deutschen Unfallversicherung eine
sichere Stellung erworben. Denn sie ist die Ursache, dass der Verletzte alle
Kräfte aufbietet, um wieder in seinem alten Berufe, der ihm von vornherein die
besten Chancen bietet, tätig zu sein und einem Berufswechsel, der sich so leicht
ohne Nachteile nicht vollzieht, aus dem Wege zu gehen. So kommt es, dass die
übergrosse Mehrzahl der Verletzten wieder zu ihrer Arbeit zurückkehren und
es im Laufe der Zeit erlernen, die Schäden, die ihnen der Unfall geschlagen,
durch Gewöhnung oder Anpassung wieder auszugleichen. Aber immer ist das
nicht möglich, wie aus obigen Beispielen hervorgeht, und dann ist ein Berufs¬
wechsel nicht zu umgehen; denn abgesehen davon, dass die Rente zum Lebens¬
unterhalte nicht ausreicht, was durchaus vernünftig ist, liegt es sowohl im körper¬
lichen als moralichen Interesse des Verletzten, dass er unter allen Umständen
lernt, den Rest seiner Arbeitsfähigkeit wieder auszunutzen. Nun ist zwar die
Mannigfaltigkeit des Arbeitsmarktes eine so grosse und auf die Dauer findet sich
wohl für jeden, der den guten Willen hat, irgend ein Postchen; aber so recht
geholfen ist ihm nicht damit; denn erstens ist die Bezahlung meist nur eine ge¬
ringe und zweitens ist ein Angestellter dieser Art sehr auf das Wohlwollen
seines Arbeitgebers angewiesen. Verliert er aus irgend einem Grunde die mühsam
eroberte Stellung, so beginnt die Suche nach einer anderen von neuem und leicht
geht die Neigung zu irgendwelcher Betätigung auch dann verloren, wenn sie
ursprünglich recht lebhaft war. Dazu kommt, dass unter den Verletzten recht
vielfach tüchtige und regsame Kräfte sich befinden, denen die Lahmlegung
durch den Unfall das Leben noch ganz besonders verbittert. Leuten solcher Art
ist auch mit einem kleinen Pöstchen als Ausgeher, Portier, Nachtwächter u. dergl.
nicht gedient; sie fühlen sich dauernd aus ihrer Bahn gerissen und unglücklich.
Für Unfallverletzte dieser Art bleibt nur eines: sie müssen umlernen. Sie
müssen die ihnen verbliebenen geistigen und körperlichen Kräfte in einer ge-
mässen Weise zu verwenden lernen. Ein Berufwechsel ist von nöten. Ein
Mensch, dem ein oder auch beide Beine fehlen, kann ein vortrefflicher Mechaniker,
Maschinenschreiber, Schneider u. dergl. werden. Hat er eine verkrüppelte Hand,
oder hat er selbst den ganzen Arm verloren, so bedarf es nur einer systematischen
Ausbildung des anderen, unverletzten Gliedes, um das Übel, wenn nicht ganz, so
doch zum überwiegenden Teile auszngleichen. Der Mensch ist eben, wie jedes
Lebewesen, der Anpassung in hohem Maße fähig und grade diese Anpassung zu
bewirken, ihre in jedem schlummernden Kräfte zu wecken, muss insbesondere
auch bei Unfallverletzten als wichtige Aufgabe erscheinen. Aus der ärztlichen
Litteratur können zahlreiche Beispiele angeführt werden *), wie hochgradig ver¬
krüppelte, stark verstümmelte Menschen bloss durch die Kraft des Willens zur
Anpassung Leistungen hervorragender Art geschaffen haben, so dass sie den
körperlich gesunden Menschen mindestens ebenbürtig waren. Aber diese Willens-
1) Vergl. das einschlägige Kapitel im Thiemsehen Handbuch d. Unfall -Erkrankungen.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Inralidenwesen Nr. 1. 3
kraft ist es, die den Unfallrentnern fehlt Die Schuld daran liegt in den Ver¬
hältnissen des Unfallversicherungsgesetzes selbst in der Sorge des Rentners um
die Kürzung oder den Verlust der Rente bei steigender Erwerbsfähigkeit.
Man kann durchweg die Beobachtung machen, dass der Rentenempfänger, wenn
er einmal aus der Bahn regelrechter Betätigung herausgeschleudert ist und sich
daran gewöhnt hat die Grundlage seines Lebensunterhaltes nicht in der Arbeit,
sondern in der Rente zu sehen, aus eignem Willen nichts mehr zur Hebung seiner
Leistungsfähigkeit tut. Daraus erwächst ein schwerer sozialer Schaden. Es ist
nicht gleichgültig für das deutsche Volk, eine grosse Anzahl von Menschen unter
sich zu haben, die, obgleich körperlich mehr oder wenig geschädigt, aber keines¬
wegs völlig invalide, ihr Dasein in trägem Dahinleben verbringen, sich selbst und
ihren Familien häufig zur Last und mangels jeder anderen Anregung auch
leichter als sonst dem Alkoholismus verfallend: Es wäre eine wichtige und wert¬
volle Aufgabe, aus diesen durchwegs unzufriedenen und aufsässigen Leuten, die
durch ihre ewigen Klagen sehr zur Unterschätzung der Unfallfürsorge beigetragen
haben, wieder Vollbürger zu machen, oder vielmehr zu verhüten, dass sie in den be¬
schriebenen Zustand des nutzlosen und trägen Dahinlebens geraten. Es ist notwendig,
ihren Willen zu wecken, solange er noch da ist Es ist notwendig, die erforder¬
liche Anpassung zu einer Zeit zu bewirken, wo der Verkrüppelte einer ent¬
sprechenden Anleitung noch gewachsen ist Es ist notwendig, Schulen ein¬
zurichten für Verletzte dieser Art, in denen sie erlernen, ihre geistigen
und körperlichen Kräfte nach Massgabe des Vorhandenen zu üben, wo sie um¬
lernen und gerade solche Berufe ergreifen können, zu denen sie noch
geeignet sind. Die Zahl der Verkrüppelten, die zu nichts mehr zu
gebrauchen sind, ist ungemein gering. Sie dürfte nur wenige Prozente be¬
tragen. Aus allen anderen kann sehr wohl etwas Ordentliches werden, unter
Umständen sogar mehr, als sie vorher waren, wenn sie in angemessene Um¬
gebung und Unterweisung kommen, die die schlummernden geistigen und körper¬
lichen Kräfte mehr als bisher wecken.
Es gibt eine grosse Anzahl von Berufen, die für Unfallverkrüppelte geeignet
sind. Ich habe eine Anzahl solcher am Schlüsse dieser Arbeit zusammengestellt.
Man darf sich nicht damit begnügen, ihnen die untergeordneten Arbeiten, wie
Besen- und Bürstenbinden, Mattenflechten u. dergl. zuzuweisen, denn solche
Arbeiten sind nicht nur wenig lohnend, sondern tragen auch vermöge ihres rein
mechanischen Charakters wenig Befriedigung in sich. Sie müssen jeden reg-'
samen Geist abstossen und fügen dadurch zum Unglück auch noch eine Strafe
hinzu. Es handelt sich darum, alle Kräfte des Verletzten zu wecken und sie
in den Dienst des neuen Berufs, der womöglich ein sozial gleichwertiger oder
sogar höherstehender werden soll als der frühere, zu stellen. Dass der Verletzte
dazu aus eigner Kraft nicht fähig ist, ist klar. Er bedarf einer gründlichen und
sorgsamen Unterweisung und einer gewissen moralischen Behandlung, um auch
das leider stark wuchernde Misstrauen gegen die guten Absichten des Unter-
weisers aus seiner Seele zu vertreiben. Aber das allein würde erfahrungemäss
nicht genügen. Der Verletzte bedarf auch eines materiellen Anreizes und
als solchen fasseich die Aussicht auf wirtschaftliche Selbständigkeit
ins Auge. Hat der Verletzte erst einen neuen Beruf gründlich erlernt und sich
auch während dieser Lehrzeit auch sonst als zur Selbständigkeit reif erwiesen,
so soll ihm seine Rente kapitalisiert werden, so dass er die Mittel zu
eigner und unabhängiger Wirtschaftsführung gewinnt. Ist man über seine
völlige Reife im Zweifel, so könnte als Zwischenstadium die Auszahlung des
halben Kapitals vorgesehen werden und der Rest die Form der Rente so
lange behalten, bis auch die Auszahlung der anderen Hälfte angemessenerscheint.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1.
Mein Vorschlag geht also dahin, es sollen für solche Unfallverletzte,
welche nach Art ihrer Verletzung für ihren Beruf nicht mehr geeignet
sind und auch sonst auf dem Arbeitsmarkte kein oder nur ein minder¬
wertiges Betätigungsfeld finden, Anpassungsschulen eingerichtet
werden, in welchen die Lernenden die ihnen verbliebenen Fähigkeiten
angemessen zu verwerten lernen, in der Begel also einen neuen Be¬
ruf priemen. Hierbei sollen besonders Berufe berücksichtigt werden,
die von vornherein eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit in
Aussicht stellen. Nach genügender Lehrzeit soll solchen Zöglingen
die Rente teilweise oder ganz kapitalisiert werden, so dass sie die
Mittel zur Selbständigkeit haben. Es bedarf nicht erst der Auseinander¬
setzung, wie wohltätig eine solche Änderung seiner Umstände auf die Seele
des Verkrüppelten wirken müsste, wie aus dem unzufriedenen Müssiggänger,
ein fleissiger, seiner Arbeit und seines kleinen Besitzes froher Mensch werden
könnte.
Natürlich kosten solche Anpassungsschulen Geld. Wer soll es hergeben?
In erster Linie hätte der Staat Interesse an dieser Einrichtung. Denn eine An¬
zahl zufriedener, ruhiger, steuerzahlender Bürger würde wiedergewonnen werden.
Zweitens ginge es die Berufsgenossenschaften an, da ihnen an sich die Fürsorge
Verletzter obliegt; zwar würden die Berufsgenossenschaften durch Kapitalisierung
der Rente eine Geldersparnis nicht erreichen, es sei denn durch Verminderung
ihrer Arbeit oder durch den Wegfall weiterer ärztlicher Untersuchungen. Aber
sehr wertvoll für sie würde es sein, wenn damit der Verdruss entfiele, den ihnen
diese ewig unzufriedenen Leute ständig bereiten. Denn sie kommen immer mit
neuen Klagen und legen sie mit Vorliebe den Berufsgenossenschaften zur Last.
Ich brauche hierbei den erfahrenen Unfallarzt nur an die ewigen Schwierig¬
keiten zu erinnern, die man mit den Prothesen Amputierter hat. Übrigens bin
ich überzeugt, dass am letzten Ende die Berufsgenossenschaften für einen sozial
wertvollen Zweck auch dann Opfer zu bringen bereit sind, wenn ihnen aus dem¬
selben keine Entlastung entspringt. Sie haben sich immer noch opferwillig be¬
wiesen, wenn es sich um eine wirkliche Verbesserung der Unfallfürsorge handelte.
Es dürfte also wohl erreichbar seiD, dass Staat und Berufsgenossenschaften sich
zur Tragung der Kosten dieser Anpassungsschulen vereinigen, um so mehr, als
diese nicht erheblich zu sein brauchen; denn die Unfallrente, die der Verletzte
bezieht, dürfte während der Lernzeit zum Unterhalt der Familie ausreichen, so
dass nur für den Lehrling selbst zu sorgen wäre. Es ist aber anzunehmen, dass
dieser schon sehr bald in seinem neuen Berufe so viel leisten könnte, dass er
zu seinem persönlichen Unterhalte wenigstens etwas beitragen, ihn vielleicht
später sogar gänzlich bestreiten könnte. Man müsste nur die Organisation ein¬
fach und zwanglos gestalten, ohne grossen Aufwand für Gebäulichkeiten und
Beamtenkörper, ohne jeden Schematismus und ohne Bevormundung. Aus der
Einrichtung selbst müsste der Zögling den Eindruck bekommen: Hier handelt es sich
um deinenfeignen Nutzen, und deshalb ist es klug von dir, selbst tüchtig mitzuhelfen.
Die meisten der Lehrlinge könnten bei den Meistern, denen sie unterstellt sind,
Wohnung und Verpflegung finden und nur in einem gewissen Konnex zur Schule
stehen, der in der ersten Zeit enger, später gelockert werden könnte. Das
Wichtigste wäre eine ordentliche Leitung, ein Mann, der mit praktischem Ge¬
schick ein offenes Auge und ein warmes Herz für seine Aufgabe verbindet. Und an
solchen Leuten fehlt es in unserer sozial denkenden Zeit nicht.
Der Besuch der eigentlichen Anpassungsschule bildet für eine Reihe von
Verletzten erst die Vorbereitung für eine ordentliche Berufslehre. Die Anpassungs¬
schule soll den Gebrauch beschädigter Körperteile, besonders der oberen Glied-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 1.
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massen, lehren. Verkrüppelte Hände und amputierte Vorderarme gestatten noch
mannigfachen Gebrauch, wenn die schlummernden Fähigkeiten ausgebildet werden.
Ein ganz besonders weites Feld bietet auch bei Schädigung des rechten Armes
die systematische Ausbildung des linken. Ferner das Gebiet der Muskelläh¬
mungen (vgl. Dr. H. Eron, Über stellvertretenden Muskel-Ersatz. Deutsche
med. Wochenschr. 1910 Nr. 47). Die Hauptsache ist, dass diese Dinge plan¬
voll geschehen und nicht, wie jetzt, dem Zufall überlassen werden. Zu
alledem fehlt bis jetzt jede Methode. Aber sie könnte, wenn man darnach sucht,
gewiss gefunden werden. Es wird damit ähnlich gehen wie mit dem Blinden¬
unterricht, der heute eine hohe Stufe erreicht hat Natürlich könnte unter Um¬
ständen auch der Blindenunterricht Unfallverletzten zugänglich gemacht werden.
Auch für die bessere Ausbildung der unteren Extremitäten bei amputierten
oder sonst schwer geschädigten Beinen könnte in den Anpassungsschulen manches
geschehen durch systematische Übungen, welche die Ausdauer und Kraft des
Stehens und Gehens befördern. Von besonderem Werte würde es sein, die Ver¬
letzten des Gebrauches der Krücken und Stöcke zu entwöhnen, was sich bei
gutem Willen leicht durchführen lässt. Bei der grossen Anzahl und der ver¬
schiedenen Art der Verletzungen ist anzunehmen, dass sich noch weitere Gebiete
der Anpassung auffinden lassen werden. Es mag vorläufig genügen, anf die
nächstliegendsten hingewiesen zu haben.
Dass an diesen Aufgaben vielfach auch der Arzt beteiligt ist, ist ein¬
leuchtend. Er wird häufig vermöge seiner anatomischen Kenntnisse erst den
günstigen Weg der Anpassung zeigen können, hier und da auch durch heilende
Massnahmen, durch Bandagen, Schienen oder etwaige operative Eingriffe das Feld
der Anpassung ebnen können. Denn es ist anzunehmen, dass unter den gegebenen
Umständen die Unfallrentner ihre Abneigung gegen operative Eingriffe zum grossen
Teile aufgeben werden. Immer aber würde die Anpassungsschule nur die Vor¬
bereitung bilden zu der eigentlichen Berufsausbildung; in manchen Fällen könnte
beides auch Hand in Hand gehen.
Die Schwierigkeiten der Organisation wären also wohl überwindbar. Die
grössere Schwierigkeit liegt in der Kapitalisierung der Unfallrente; denn diese
ist, falls die Rente 15 °/ 0 übersteigt, was bei Verletzten der hier in Frage kommen¬
den Art die Regel ist, bisher nicht zulässig. Es müsste also erst eine Änderung
des Gesetzes vorgenommen werden. Eine solche wäre überhaupt erwünscht. Ich
bin in hohem Maße ein Freund des Rentensystems und würde es für einen grossen
Fehler halten, wenn man es grundsätzlich aufgebe und zur Kapitalentschädigung
überginge, die z. B. in der Schweiz die Regel bildet Andererseits ist aber nicht
zu verkennen, dass die strenge gesetzliche Bindung an das Renten¬
system die Berufsgenossenschaften sehr einengt und ihnen manche Auf¬
gabe schwer oder gar nicht lösbar macht. Ich brauche nur an den Zustand zu
erinnern, der durch die grosse Anzahl traumatischer Neurotiker entstanden ist,
und der durch die Zulässigkeit einer vorsichtigen Kapitalabfindung sofort ein ganz
anderes und erfreuliches Aussehen bekommen würde. Würde also den Berufs¬
genossenschaften bezüglich der Kapitalabfindung im allgemeinen eine grössere
Freiheit gesetzlich zugesprochen werden, so könnte auch die Schwierigkeit, unter
der der vorliegende Vorschlag leidet, leicht aus dem Wege geschafft werden. Es
stände ja nichts im Wege, das Recht der Kapitalabfindung, wenn man seinen
Missbrauch befürchtet, mit gesetzlichen Kautelen zu umgeben und die Berufs
genossenschaften zu verpflichten, in jedem einzelnen Falle die Zustimmung der
Verwaltungsbehörden oder des Schiedgerichtes (eventuell des neuen Versicherungs¬
amtes) einzuholen. Oder auch das Gesetz gebe dem R.-V.-A. die Vollmacht, nach
seinem Ermessen in einzelnen Fällen oder Gruppen solcher die Umwandlung der
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1.
Rente in Kapital zuzulassen. Eine solche Erlaubnis würde auch für künftige
neue, jetzt noch nicht erkennbare Aufgaben zweckmässig sein und es brauchte
dieserhalb nicht jedesmal der Gesetzgebungsapparat in Bewegung gesetzt
werden. Ich würde also Vorschlägen, etwa folgenden Passus in das Unfallver¬
sicherungsgesetz aufzunehmen:
„Die Berufsgenossenschaften sollen solchen Rentenempfängern, für welche
nach Art ihrer Verletzung ein Berufswechsel erwünscht erscheint, mit ge¬
eigneten Ratschlägen zur Hand gehen. Auch sind die Berufsgenossenschaften
ermächtigt, in geeigneten Fällen die durch die Ausbildung zum Berufswechsel
entstehenden Kosten (Anpassungsschulen) ganz oder teilweise zu tragen.
Hat ein Rentenempfänger zur besseren Ausnützung der ihm verbliebenen
Erwerbsfähigkeit seinen Beruf gewechselt, so kann ihm auf seinen Antrag die
halbe oder die ganze Rente kapitalisiert werden, wenn er dadurch voraussichtlich
zu wirtschaftlicher Selbständigkeit gelangen würde.
Die Kapitalisierung der halben Unfallrente soll so lange die Regel bilden,
bis der Rentenempfänger den Nachweis erbracht hat, daß er wirtschaftliche
Selbständigkeit wirklich erlangt hat Nach Beibringung dieses Nachweises
kann die Rente ganz kapitalisiert werden.
Die Berufsgenossenschaft ist verpflichtet, ehe sie eine Umwandlung der
Rente in eine Kapitalabfindung vornimmt von der zuständigen Verwaltungs¬
behörde eine Auskunft über die Zweckmässigkeit dieser Massnahme einzuholen.
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Berufsgenossenschaft sowohl bezüglich
der teilweisen als gänzlichen Kapitalabfindung kann der Rentenempfänger
bei der zuständigen Gerichtsinstanz Einspruch erheben.“
„Das R.-V.-A. ist berechtigt, in ihm geeignet erscheinenden Fällen, auf An¬
trag der B. G. oder des Renten-Empfängers die Umwandlung jeder Rente in
eine einmalige oder ratenweise Kapital - Entschädigung anzuordnen. Das
R.-V.-A. kann für die Auswahl dieser Fälle generelle Bestimmungen erlassen “
Ich gebe zum Schluss noch eine Zusammenstellung von Berufen, die ich für
Unfallkrüppel für geeignet halte. Sie sind aus dem Geschäftsverzeichnis des
Münchener Adressbuches ausgewählt. Die Münchener Industrie, bei der die Hand¬
fertigkeit über die Leistungen grosser Körperkräfte überwiegt, ist ein besonders
ergiebiges Feld für die Krüppelausbildung. Doch fehlt es kaum in einer
grösseren Stadt an entsprechender Gelegenheit, wie das Verzeichnis leicht er¬
kennen lässt.
1. Arbeiten, die eine besondere Intelligenz nicht erfordern:
Schneider, Schuster Kürschner, Buchbinder, Drechsler, Posamentier, Bürsten¬
macher, Knopfmacher, Hutmacher, Sattler, Zigarrenmacher. Weber.
2. Arbeiten, die etwas Intelligenz erfordern:
Photograph, Musiker, Fleischbeschauer, Mechaniker und Optiker, Porzellan-
und Emaillemaler, Holz- und Elfenbeinschnitzer, Masseur, Uhrmacher, Klavier¬
stimmer, sämtliche graphischen Gewerbe (Graveure, Holzschneider, Lithographen,
Glasmaler und dergl.), Glasschleifer, Goldschmied, Vergolder, Bandagisten,
Schreiber, Maschinenschreiber.
3. Berufe mehr geschäftlicher Art:
Bienenzucht, Geflügelzucht, Singvögelzucht, Gemüsebau, überhaupt alle
leichten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Arbeiten; Agenten, Annoncen¬
sammler, Auktionator, Leihbibliothek, kleine Geschäfte mit jeder Art von Lebens¬
mitteln: Obst, Kurzwaren u. dergl
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 1.
Aus Dr. Georg Müllers Privat-Heilanstalt für Unfallkranke.
Über Radiusfrakturen und ihre Schicksale.
Von Sau.-Hat Dr. Georg Müller, Berlin.
Thiem hat in einem Vortrage, den er anlässlich eines Besuches einer Ab¬
ordnung des Reichsversicherungsamtes in seiner medico-mechanischen Heilanstalt
hielt, auf die Konsequenzen aufmerksam gemacht, die sich daraus ergehen, dass
der Verletzte erst nach Ablauf der 13. Woche von der Berufsgenossenschaft über¬
nommen wird, während bis dahin die Krankenkasse für ihn, also auch für seine
ärztliche Behandlung zu sorgen hat. Thiem sagt wörtlich (Monatsschrift für
Unfallheilkunde und Invalidenwesen 1910, Heft 2, Seite 66): „So erleben wir es
dann alle Augenblicke, dass Krankenkassen und Berufsgenossenschaften sich um
den Verletzten zanken, aber nicht etwa, wer ihn haben will, sondern wer ihn
sich abhalsen will. In diesem Falle freut sich nicht bei dem Zank der dritte,
nämlich der Unfallverletzte, sondern er hat darunter zu leiden. Glücklich be¬
gonnene Kuren, die bei ordnungsmässiger Behandlung des Heilverfahrens zur
völligen Heilung und Gebrauchsfähigkeit des verletzten Gliedes geführt haben
würden, werden frühzeitig unterbrochen und nach Beendigung der 13. Woche
wieder aufgenommen, wenn inzwischen die Glieder steif geworden sind und der
Unfallverletzte nun das bittere Gefühl hat, das Heilverfahren werde jetzt nicht
mehr in der wohlmeinenden Absicht, ihm zu helfen, übernommen, sondern um
seine Rente zu kürzen.“
Sind diese Worte auch keinem Arzt neu, der sich einigermassen mit der
Behandlung Unfallkranker zu beschäftigen Gelegenheit bat, uud sind sie auch
schon oft in gleicher oder ähnlicher Form ausgesprochen worden, so gewinnen
sie doch eine besondere Bedeutung, wenn man sie aus dem Munde Thiems hört,
der von Anbeginn in der Unfallheilkunde eine führende Stellung einnahm und
zweifellos über die grösste Erfahrung auf diesem Gebiete verfügt. Noch höhere
Bedeutung gewinnen sie dadurch, dass sie endlich einmal in unmittelbarster Form
von Angesicht zu Angesicht der kompetentesten Stelle gegenüber ausgesprochen
wurden und, wie aus der zitierten Arbeit hervorgeht, dort ungeteilte Billigung
gefunden haben.
Nichtsdestoweniger wird es von Wert sein, die Richtigkeit der Thiem sehen
Anschauung durch statistisches Material zu stützen, wie dies Bogatsch bereits
in der Festnummer dieser Zeitschrift S. 310 u. folgende in der Arbeit: „Über¬
nahme des Heilverfahrens durch die Berufsgenossenschaft“ mit Erfolg getan hat.
Auch ich möchte in der vorliegenden Arbeit mein Scherflein zur Klärung dieser
Frage beitragen, und zwar nicht durch Sentiments, sondern durch statistisches
Material. Ich habe mir hierfür eine bestimmte Art von Verletzungen heraus¬
gegriffen, und zwar den am häufigsten vorkommenden Knochenbrucb, nämlich den
Abrissbruch am unteren Speichenende (Fractura radii loco classico), welcher den
zehnten Teil aller Knochenbrüche ausmacht.
Ich lasse zunächst in gedrängter Kürze drei Krankengeschichten von Speichen¬
brüchen folgen, die meiner Privatpraxis entstammen, in den ersten Tagen nach
der Verletzung in meine Behandlung traten und in derselben bis zum Abschluss
des Heilverfahrens blieben.
Fall 1. Herr Martin H., 36 Jahre alt, erlitt am 15. XI. 09 durch Sturz von
der Treppe einen linksseitigen Speichenbruch. Am 16. XI. Reposition des Bruches.
Fixationsverband eine Woche. Darnach täglich Behandlung mit Massage, Bewegungen
und Dampfbädern.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1.
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Entlassung am 11. I. 1910. Keine Verdickung des Handgelenks. Handstellung
normal. Beweglichkeit in sämtlichen Gelenken der Hand und des Armes normal und
schmerzfrei. Faustschluss mit gebeugten Endgliedern. Rohe Kraft ausgezeichnet Keinerlei
subjektive Beschwerden. Behandlungsdauer 64 Tage, keinerlei Unfallfolgen.
Fall 2. Hertha K, 12 Jahre, erlitt am 5. V. 10 beim Rollschuhlaufen einen rechts¬
seitigen Speichenbruch. Am 10. V. Reposition des Bruches. Fixationsverband zwei Wochen,
dann Massage und Bewegungen bis 15. Juni 1910. Befund: Beweglichkeit in sämtlichen
Gelenken normal und schmerzfrei. Faustschluss mit gebeugten Endgliedern. Keine
Muskelatrophie. Handstellung normal. Handgelenk weder verdickt, noch druckschmerz¬
haft, rohe Kraft sehr gut, keinerlei subjektive Beschwerden. Behandlungsdauer 35 Tage,
keinerlei Unfallfolgcn.
Fall 3. Anni W., 13 Jahre alt, erlitt am 17. V. 1910 beim Rollschuhlaufen einen
linksseitigen Speichenbruch. Am nächsten Tage Reposition, Fixationsverband zwei Wochen,
darnach Massage und Bewegungen. Entlassung am 3. VII. 1910. Beweglichkeit in sämt¬
lichen Gelenken normal und schmerzfrei, keine Muskelatrophie. Keine Schwellung. Hand¬
stellung normal, rohe Kraft gut. Behandlungsdauer 46 Tage, keine Unfallfolgen.
Bemerkt sei noch, dass diese Fälle nicht etwa aus einer grossen Zahl von
Speichenbrüchen herausgegriffen sind, vielmehr sind sie die einzigen Radius¬
frakturen, die im letzten Jahre unmittelbar nach dem Unfall in meine Behand¬
lung getreten sind. Über gleiche Fälle aus früherer Zeit besitze ich leider keine
so genauen Notizen, um sie für die vorliegende Arbeit verwerten zu können.
Ferner sei noch erwähnt, dass in allen drei Fällen sowohl der typische
Speichenbruch vor der Behandlung als auch die ideale, d. h. ohne jede Ver¬
schiebung der Bruchstücke erfolgte Heilung radiographisch festgestellt wurde.
Wir sehen somit, dass die drei Fälle für eine zur vollkommenen Gebrauchs¬
fähigkeit führende Behandlung 64, 35 und 46, im Durchschnitt 48 Tage ge¬
braucht haben.
Mit dieser allerdings auf eine sehr kleine Anzahl von Fällen sich stützenden
Statistik stimmt auch die Glaessnersche Statistik überein, die sich auf ein sehr
umfangreiches, in der Charitö gewonnenes Material stützt. Auch er kommt zu
dem Schluss, dass Speichenbrüche, die frisch in geeignete Behandlung kommen»
7 bis 8 Wochen brauchen und zur völligen Wiederherstellung führen.
Nun könnte man einwenden, dass berufsgenossenschaftliche Unfallkranke
nicht mit demselben Maße zu messen sind, wie Privatpatienten, da sie nicht wie
diese immer das gleiche Interesse daran haben, unter allen Umständen möglichst
schnell und gut geheilt zu werden. Kein in der Unfallheilkunde erfahrener
Arzt wird diesem Einwande jede Berechtigung absprechen können. Von grosser
Wichtigkeit erscheint deshalb die Mitteilung, die Thiem in der kürzlich er¬
schienenen 2. Auflage seines ausgezeichneten Handbuches der Unfallheilkunde
über diesen Gegenstand macht, er sagt wörtlich: „Der Hauptwert ist auf eine
frühzeitige Massage und Bewegung zu legen, diese führen in durchschnittlich
3 Monaten zur vollen Arbeitsfähigkeit“
Leider war ich bisher nicht so glücklich wie Thiem, berufsgenossenschaft¬
liche Kranke mit Speichenbrüchen unmittelbar nach der Verletzung in Behand¬
lung zu bekommen, vielmehr wurden sie mir fast ausschliesslich erst nach Ab¬
lauf der Karenzzeit von 13 Wochen überwiesen.
Ich lasse nun in aller Kürze die Krankengeschichten aller Fälle von Speichen¬
bruch folgen, die in den letzten 14 Jahren von Berufsgenossenschaften mir zur
Nachbehandlung überwiesen wurden, und bei denen die genannte Verletzung durch
Röntgenogramm festgestellt wurde. Es sind im ganzen 34 Fälle.
Fall 1. Arbeiterin Emilie T., 56 Jahre alt, erlitt am 23. X. 96 durch Aasgleiten
einen linksseitigen Speichenbruch, zunächst kassenärztliche, dann poliklinische Behandlung.
Aufnahme 25. III. 1897. Verdickung des Handgelenks, bajonettförmige Verschiebung der
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Hand, starke Beugungsbehinderung, Verminderung der rohen Kraft. Entlassung 22. V. 1897.
Normale Funktionsfähigkeit. Bandapparat schlaff. 20 % Rente. Behandlungsdauer
7 Monate.
Fall 2. Arbeiterin Anna F., 61 Jahre alt, erlitt am 26. V. 1899 durch Fall vom
Wagen einen linksseitigen Speichenbruch. Erst Krankenhaus-, dann Kassenarztbehand-
lang. Aufn. 25. VIII. 1899. Muskelatrophie. Bewegungsfähigkeit im Schultergelenk auf die
Hälfte herabgesetzt. Handgelenk fast völlig versteift. Geringe Versteifung der Finger.
Entl. 1.1. 1900. Geringe Bewegungshemmung im Schultergelenk, desgleichen im Hand¬
gelenk. 20 % Rente. Beh.-D. 4 A / 4 Monate.
Fall 8. Arbeiter Christian W., 57 Jahre alt, erlitt am 20. VI. 99 durch Fall vom
Wagen eine linksseitige Radiusfraktur. Aufn. 26. VIII. 99. Muskelatrophie, Verdickung
des Handgelenkes, starke Bewegungshemmungen im Schulter-, geringere im Handgelenk.
Fingergelenke stark versteift. Entl. 28. X. 99. Geringe Behinderung der Supination
und der Handbeugung, sowie der Fingergelenke. 20 % Rente. Beh.-D. 4 1 / 4 Monate.
Fall 4. Arbeiter Willi K., 39 Jahre alt, erlitt am 5. XI. 99 durch Fall von der Leiter
eine linksseitige Radiusfraktur. Acht Wochen kassenärztliche Behandlung. Aufn. 6. XII. 99.
Muskelatrophie, Verdickung des Handgelenks, Bewegungshemmung im Handgelenk. Be¬
hinderung der Pro- und Supination. Entl. 10. II. 00. Geringe Verdickung des Hand¬
gelenks, Beugungsbehinderung. 88 Vs °/o R ente - Beh.-D. 5 V 2 Monate.
Fall 5. Arbeiter Oskar Sch., 41 Jahre alt, erlitt am 6. X. 00 durch Fall vom
Wagen eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenarztbehandlung. Aufn. 19. XI. 00. Muskel¬
atrophie. Handgelenk stark geschwollen, Bajonettstellung. Beweglichkeit im Schulter-
gelenk schmerzhaft, im Ellbogen- und Handgelenk stark, in den Fingergelenken mässig
gehemmt. Entl. 9. II. 01. Verdickung des Handgelenks, Überstreckung um 10 Grad
gehemmt 20 % Rente. Beh.-D. 4 Monate.
Fall 6. Arbeiter Paul T., 89 Jahre alt, erlitt am 5. XII. 00 durch Fall vom Wagen
eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenarztbehandlung. Aufn. 19. XII.00. Muskelatrophie,
Verdickung des Handgelenks und bajonettförmige Verbildung. Behinderung der Hand¬
beugung und -Streckung. Entl. 24. XII. 00. 20% Rente. Beh.-D. 19 Tage.
Fall 7. Arbeiter Richard Pf., 44 Jahre alt, erlitt am 27. IV. 02 durch Fall von
einer Leiter eine rechtsseitige Radiusfraktur. 2 Monate Behandlung, arbeitet dann wieder.
Aufn. 3. IX. 02. Geringe Muskelatrophie, Verdickung des Handgelenks und der Streck¬
sehnen. Pro- und Supination zur Hälfte aufgehoben, Handgelenk vollkommen versteift.
Entl. 6. XII. 02. Geringe Beugungsbehinderung im Handgelenk. 15 % Rente. Beh.-D.
7 ’/s Monate.
Fall 8. Schmied Franz P, 80 Jahre alt, erlitt am 24. VI. 02 durch Fall vom Wagen
eine rechtsseitige Radiusfraktur. 12 Wochen lang kassenärztliche Behandlung. Aufn.5. IX. 02.
Behinderung der Überstreckung im Handgelenk. Entl. 8. XI. 02. Normale Funktions¬
fähigkeit. 0% Rente. Beh.-D. 4 V 2 Monate.
Fall 9. Arbeiter Hermann P., 42 Jahre alt, erlitt am 26. VI .02 durch Fall von einer
Leiter eine linksseitige Radiusfraktur. 4 Wochen Krankenhausbehandlung. Aufn. 30. X. 02.
Muskelatrophie am Vorderarm, bajonettförmige Verschiebung der Hand. Bewegungs¬
hemmung im Hand-, Ellbogen- und Schultergelenk. Finger in Streckstellung versteift.
Entl. 7. II. 03. Geringe Behinderung der Abduktion und Flexion im Handgelenk, Spannungs-
gefähl in den Fingern. 20 % Rente. Beh.-D. 7 V 3 Monate.
Fall 10. Zimmermann Adolf U., 36 Jahre alt, erlitt am 28. VIII. 02 durch Sturz
vom Wagen eine rechtsseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 3. X. 02.
Muskelatrophie. Versteifung des Handgelenks, teilweise Versteifung des Ellenbogengelenks
und der Finger. Entl. 2. XII. 02. Verdickung des Handgelenks. Geringe Behinderung
der Pronation und der Beugung im Handgelenk. 25 % Rente. Beh.-D. 4 % Monate.
Fall 11. Arbeiter Rudolf K., 34 Jahre alt, erlitt am 9. IX. 02 durch Fall eine links¬
seitige Radiusfraktur. Gipsverband drei Wochen, dann Massage durch eine Diakonissin.
Aufn. 5. II. 03. Bewegungshemmung im Handgelenk, Faustschluss unvollständig. Entl.
7. V. 03. 20 % Rente wegen Empfindlichkeit des Handgelenks bei forcierten Bewegungen.
Beh.-D. fast 8 Monate.
Fall 12. Arbeiter Julius R., 58 Jahre alt, erlitt am 81.1. 08 durch F$ll von der
Treppe eine rechtsseitige Radiusfraktnr. 13 Wochen kassenärztliche Behandlung. Aufn.
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5 . V. 1903. Muskelatrophie. Schultergelenk: Erhebung des Armes nach vorwärts um
60 Grad, nach seitwärts um 45 Grad, nach rückwärts um 40 Grad behindert Rück¬
wärtsdrehung vollkommen aufgehoben. Ellenbogengelenk: Beugung bis 90 Grad, Streckung
bis 150 Grad, Pro- und Supination fast aufgehoben. Handgelenk fast vollkommen ver¬
steift Finger in den Gelenken fast vollkommen versteift Handrücken geschwollen, glän¬
zend, gerötet Entl. 12. VIII. 03. Schultergelenk stark versteift. Ellenbogengelenk fast
frei beweglich. Im Handgelenk halbe Beugungsfähigkeit. Finger etwas beweglich. Faust¬
bildung unmöglich. 60 °/ 0 Rente. Beh.-D. 6 V 2 Monate.
Fall 13. Kutscher Friedrich B., 25 Jahre alt, erlitt am 6 . IX. 03 durch Fall vom
Wagen eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 11 . II. 04.
Verdickung der Brachstelle. Druckschmerzhaftigkeit. Behinderung der Beugung und
Streckung, Schmerzhaftigkeit derselben. Pro- und Supination um ein Viertel beschränkt
Pralle Füllung des volaren Schleimbeutels. Entl. 26. IV. 04. Völlig normale Funktions¬
fähigkeit. Schmerzhaftigkeit bei extremen Bewegungen. 20 % Rente. Beli.-D. 5 2 / s Monate.
Fall 14. Bretterträger Albert B., 51 Jahre alt, erlitt am 5. XH. 03 eine rechts¬
seitige Radiusfraktur durch Fall von einer Bohle. Kassenärztlichc Behandlung, dann Wieder¬
aufnahme der Arbeit, die jedoch wegen Verschlimmerung ausgesetzt wurde. Aufn. 14. III. 04.
Starke Atrophie, Verdickung der Bruchstelle. Schmerzhaftigkeit bei passiven Bewegungen.
Gelenke frei EntL 7. VI. 04. Normale Funktionsfähigkeit, Schmerzhaftigkeit bei Über¬
streckung. 10 % Rente. Beh.-D. 6 Monate.
Fall 15. Kutscher Wilhelm R., 47 Jahre alt, erlitt am 19. XII. 08. durch Sturz
vom Wagen eine rechtsseitige Radiusfraktur. Zuerst kassenärztliche, dann klinische Be¬
handlung. Aufn. 25.III. 04. Muskelatrophie, vollkommene Versteifung des Handgelenks,
teilweise Versteifung der Finger. Handgelenk verdickt Entl. 8 . VI. 04. Verdickung
des Handgelenks. Herabsetzung der rohen Kraft. Schmerzhaftigkeit bei Überstreckung.
20 °/ 0 Rente. Beh.-D. 5 V 2 Monate.
Fall 16. Steinträger Franz H., 37 Jahre alt, erlitt am 19. IV. 04 durch Fall von
einer Leiter eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 20. VI. 04.
Muskelatrophie. Supination um die Hälfte, Pronation etwas beschränkt. Beweglichkeit im
Handgelenk stark gehemmt. Rohe Kraft herabgesetzt. Bruchstelle verdickt. Entl. 16. VIII. 04.
Geringe Bewegungshemmung und Schmerzen im Handgelenk. Schwäche der Daumenballen¬
muskulatur. 20 °/ 0 Rente. Beb.-D. 4 Monate.
Fall 17. Arbeiter Ferdinand H., 47 Jahre alt, erlitt am 2. VI. 04 durch Fall vom
Eisschuppen eine rechtsseitige Radiusf raktur. Kassenärztliche Behandlung. Au f n. 21. VII. 04.
Geringe Muskelatrophie. Starke Verdickung des Handgelenks. Bewegungshemmung im
rechten Schulter-, Ellenbogen-, Hand- und in den Fingergelenken. Entl. 9. III. 05. Geringe
Bewegungshernmnng im Schulter-, Hand- und in den Fingergelenken. 25 °/ 0 Rente.
Beh.-D. 9 V 4 Monate.
Fall 18. Expedient Max R., 51 Jahre alt, erlitt am 29. XI. 04 durch Ausgleiten
eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 2. III. 05. Mässige
Muskelatrophie. Bruchstelle verdickt und schmerzhaft. Teilweise Versteifung des Hand¬
gelenks. Supination um die Hälfte, Pronation etwas beschränkt. Entl. 6 . V. 05. Normale
Funktionsfähigkeit. Geringe Schwellung der Volarseite. 10 °/ 0 Rente. Beh.-D. 5 ’/j Monate.
Fall 19. Kutscher Walter F., 24 Jahre alt, erlitt am 29. IV. 05 durch Fall vom Wagen
eine linksseitige Radiusfraktur. 13 Wochen kassenärztliche Behandlung. Aufn. 31. VI. 05.
Muskelatrophie, Verdickung des Handgelenks, Bajonettstellung. Starke Bewegungshemmung
im Handgelenk, Pro- und Supination um die Hälfte behindert. Entl. 7. X. 05. Normale
Funktionsfähigkeit. Schmerzhaftigkeit bei forcierter Überstreckung. 10 % Rente. Beh.-D.
5 ’ 5 Monate.
Fall 20. Arbeiter Julius L., 51 Jahre alt, erlitt am 24. VI. 05 durch Sturz vom
Wagen eine rechtsseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung, dann Wiederauf-
nalune der Arbeit. Aufn. 15. IX. 05. Muskelatrophie. Gelenkverdickung. Beweglichkeit
im Handgelenk um die Hälfte reduziert. Rohe Kraft stark herabgesetzt. Entl. 8 . XII. 05.
Normale Funktionsfähigkeit. Schmerzhaftigkeit des Gelenks beim festen Zufassen. 10 %
Rente. Beh.-D. 5 V 2 Monate.
Fall 21 . Kutscher Friedrich F., 39 Jähre alt, erlitt am 2 . VIII. 06 durch Fall
vom Wagen eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung 13 Wochen,
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dann achttägiger, missglückter Versuch, wieder zu arbeiten. Aufn. 17. XI. 06. Muskel¬
atrophie, Verdickung des Handgelenks. Geringe Bewegungshemmung. EntL 9. VI. 07.
Keinerlei Unfallfolgen. 0 Rente. Beh.-D. 10 l l A Monate.
Fall 22. Arbeiter Ernst W., 57 Jahre alt, erlitt am 3. IX. 07 durch Fall von der
Treppe eine rechtsseitige Radiusfraktur. 7 Wochen kassenärztliche, dann Massagebehand¬
lung. Aufn. 27. XII. 07. Muskelatraphie, Verdickung der Bruchstelle, wassersüchtige
Schwellung am ganzen Unterarm. Beweglichkeit im Schultergelenk stark gehemmt. Er¬
hebung nach rückwärts um 120 Grad, nach seitwärts um 90 Grad, Drehung nach rück¬
wärts ganz aufgehoben, nach vorwärts um die Hälfte beschränkt. Im Ellenbogengelenk
Streckung um 30 Grad behindert. Handgelenk fast vollkommen versteift. Pro- und
Supination um 2 / 3 gehemmt. Finger durchweg versteift,Faustschluss unmöglich. Entl.9.IV.08.
Beweglichkeit im Schultergelenk annähernd frei. Im Ellenbogengelenk Pronation zur
Hälfte, Supination um ein Drittel beschränkt. Handgelenk frei, Finger noch etwas ver¬
steift. Fingerspitzen können dem Handteller nur bis auf eine Entfernung von 1,2 bis
2 cm genähert werden. 25 °/ 0 Rente. Beh.-D. 7 */ 4 Monate.
Fall 23. Maurer Ferdinand L., 57 Jahre alt, erlitt am 27. IX. 07 durch Sturz vom
Gerüst einen rechtsseitigen Speichenbruch. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 27. X. 08.
Muskelatrophie. Bruchstelle verdickt und druckschmerzhaft. Beugung im Handgelenk
um die Hälfte herabgesetzt, Überstreckung aufgehoben. B^jonettstellung. Pro- und Supi¬
nation um ein Drittel behindert. Entl. 12. I. 09. Beugung im Handgelenk um 10 Grad
behindert, sonst Funktionsfähigkeit normal. 20 °/ 0 Rente. Beh.-D. 15 l l 2 Monate.
Fall 24. Kutscher Wilhelm W., 49 Jahre alt, erlitt am 11. XI. 07 durch Quetschung
eine linksseitige Radiusfraktur. 13 Wochen kassenärztliche Behandlung. Aufn. 26. III. 08.
Geringe Muskelatrophie. Auftreibung der Bruchstelle. Pro- und Supination um ein
Drittel behindert und schmerzhaft. Ab- und Anziehung etwas behindert, Herabsetzung
der rohen Kraft. Entl. 6. IX. 08. Normale Funktionsfähigkeit. Klagen über Schmerzen
im Handgelenk beim Heben schwerer Lasten. 10 °/ 0 Rente. Beh.-D. 7 Monate.
Fall 25. Schlosser Fritz W., 21 Jahre alt, erlitt am 28. II. 08 durch Fall von
einer Leiter eine rechtsseitige Radiusfraktur. 5 Wochen Gipsverband, nachher Massage,
hat noch nicht gearbeitet. Aufn. 25. VI. 08, Muskelatrophie. Verdickung der Bruchstelle,
Bewegungen frei, Überstreckung im Handgelenk schmerzhaft. Entl. 8. IX. 08. Hand¬
gelenk funktioniert normal. 0 °/ 0 Rente. Beh.-D. 6 Vs Monate.
Fall 26. Zimmermann Franz B., 27 Jahre alt, erlitt am 20. III. 08 durch Fall von
der Treppe eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 4. VIII. 08.
Muskelatrophie. Verdickung des Handgelenks, fast völlige Versteifung. Geringe Ver¬
steifung der Finger. Supination aufgehoben. Entl. 9. II. 09. Geringe Bewegungshemmung
ira Handgelenk. 20 °/ 0 Rente. Beh.-D. 10 V 3 Monate.
Fall 27. Maurer Franz R., 50 Jahre alt, erlitt am 2. IX. 08 durch Sturz eine
rechtsseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 10. XII. 08. Muskel¬
atrophie, Pro- und Supination stark behindert. Ab- und Anziehung fast völlig aufgehoben.
Handgelenk verdickt und druckschmerzhaft. Fingergelenke fast frei, bei Bewegungen
schmerzhaft. Entl. 8. IV. 09. Geringe Bewegungshemmung im Handgelenk. Verbildung
des Handgelenks. 10 °/ 0 Rente. Beh.-D. 7 */ 4 Monate.
Fall 28. Schaffner Albert Sch., 51 Jahre alt, erlitt am 27. V. 08 durch Fall vom
Wagen eine rechtsseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 5. I. 09.
Muskelatrophie, Verdickung der Bruchstelle. Überstreckung behindert und schmerzhaft.
Entl. 9. III. 09. Normale Funktionsfähigkeit. Geringe Atrophie der Oberarmmuskeln.
10°/ 0 Rente. Beh.-D. 9 V 2 Monate.
Fall 29. Wagenwäscher Ernst W., 27 Jahre alt, erlitt am 29. VI. 08 durch Fall
eine rechtsseitige Radiusfraktur. Acht Wochen Behandlung mit Verbänden, nachdem
Beschäftigung als Wächter. Aufn. 26. I. 09. Muskelatrophie, Bruchstelle verdickt und
druckschmerzhaft. Beweglichkeit um ein Drittel gehemmt. Entl. 8. IV. 09. Keinerlei
Unfallfolgen. 0 °/ 0 Rente. Beh.-D. 9 2 / 3 Monate.
Fall 30. Arbeiter Ferdinand W., 50 Jahre alt, erlitt am 28. VII. 08 durch Sturz
vom Wagen eine linksseitige Radiusfraktur. Kassenärztliche Behandlung. Aufn. 29. VIII. 08.
Muskelatrophie des Armes und der Schulter. Bruchstelle verdickt. Bewegungen durchweg
stark gehemmt. Schultergelenk: Erhebung nach vor- und seitwärts um ca. 80 Grad möglich.
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nach rückwärts um 30 Grad. Drehung nach vor- und rückwärts um die Hälfte reduziert.
Ellenbogengelenk: Supination um die Hälfte, Pronation etwas beschränkt. Handgelenk:
Oberstreckung ganz aufgehoben. Beugung zur Hälfte möglich, Faustschluss nicht möglich.
Finger durchweg etwas versteift, sie bleiben 1 cm vom Handteller genähert. Rohe Kraft
stark herabgesetzt. Entl. 23. I. 09. Zustand fast der gleiche, entzieht sich der weiteren
Behandlnng. 33 V» °/o Rente. Beh.-D. 6 Monate.
Fall 31. Kutscher Franz L., 51 Jahre alt, erlitt am 19. X. 08 durch Fall vom
Wagen eine rechtsseitige Radinsfraktur. Krankenhausbehandlung. Aufn. 21. XII. 08.
Muskelatrophie. Verdickung des Handgelenks. Bajonettstellung. Behinderung der Bewegung
im Scholtergelenk. Drehung um ein Drittel gehemmt. Ellenbogengelenk: Beugung bis
75 Grad, Streckung um 25 Grad behindert. Fast völlige Aufhebung von Pro- und
Supination. Handgelenk: Beugung und Streckung um 10 Grad möglich. Ab- und Adduktien
um ein Drittel beschränkt. Daumen im Grundgelenk versteift. Faustschluss annähernd
möglich. Rohe Kraft stark vermindert. Entl. 16. I. 09. Handgelenk verdickt. Geringe
Behinderung der Beugung im Ellenbogengelenk. Supination ganz, Pronation fast ganz
aufgehoben. Oberstreckung im Handgelenk nur um 20 Grad möglich, Beugung zu zwei
Dritteln behindert. 25 °/ 0 Rente. Beh.-D. 3 Monate.
Fall 32. Arbeiter Gustav Sch., 39 Jahre alt, erlitt am 21. XI. 08 durch Fall
von einer Leiter eine linksseitige Radiusfraktur. Krankenhaus-, danu kassenärztliche Be¬
handlung. Pat. hat nicht gearbeitet. Aufn. 5. III. 09. Muskelatrophie. Verdickung des
Handgelenks, Supination um die Hälfte beschränkt. Beugung sowie Ab- und Anziehung
beschränkt. Entl. 9. VI. 09. Geringe Muskelatrophie. Minimale Behinderung der Supination.
10 °/ 0 Rente. Beh.-D. 6'/ 2 Monate.
Fall 33. Kellermeister Peter P., 48 Jahre alt, erlitt am 7. V. 09 durch Fall vom
Stuhl einen rechtsseitigen Speichenbruch. Klinische Behandlung mit Verbänden und Massage.
Aufn. 24. VI. 09. Geringe Muskelatrophie. Verdickung des Handgelenks. Wassersüchtige
Schwellung der Hand und des Vorderarmes. Geringe Bewegungshemmungen im Schultcr-
gelenk. Pronation um 10 Grad, Supination um die Hälfte behindert. Beugung und Streckung
im Handgelenk um 20 Grad möglich. Ab- und Anziehung wenig ausführbar. En tl. 31. VIII. 09.
Geringer Muskelschwund am Oberarm. Beweglichkeit in allen Gelenken normal. Empfind¬
lichkeit bei forcierten Bewegungen. 10 °/ 0 Rente. Beb.-D. 3 2 / 3 Monate.
Fall 34. Steinträger Friedrich F., 39 Jahre alt, erlitt im Februar 09 durch Fall
von der Leiter einen linksseitigen Speichenbruch. 13 Wochen kassenärztliche Behandlung
mit Verbänden und Massage. Aufn. 2. VI. 09. Starke Muskelatrophie, Verdickung des
Handgelenks. Bajonettstellung. Massige Behinderung der Bewegungen im Handgelenk.
Entl. 10. VIII. 09. Funktion normal. 0 °/ 0 Rente. Beh.-D. 5 Monate.
In den weitaus meisten Fällen hatte man es verabsäumt, den Bruch zu
reponieren, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass durch Unterlassung einer
Röntgendurchleuchtung die Diagnose übersehen und der Unfall als Distorsion
oder Kontusion behandelt wurde, was um so begreiflicher ist. als das Gelenk
unmittelbar nach dem Unfall stark geschwollen und so schmerzhaft ist, dass eine
Abtastung der Skeletteile oft geradezu unmöglich ist. Ferner blieben die fixieren¬
den Verbände oft viel zu lange liegen, so dass das Gelenk versteifte. Des weiteren
wurde häufig der Fehler gemacht, dass derVerband die Finger einschloss, wodurch
eine Versteifung der Fingergelenke erfolgte, und schliesslich übersah man nicht
selten, dass auch die benachbarten Gelenke, das Ellenbogen- und Schultergelenk,
versteiften, wenn dieselben für längere Zeit ausser Funktion gesetzt und nicht
regelmässig aktiv und passiv bewegt wurden, was auch bei einem Fixations-
verbande des Handgelenks sehr wohl möglich ist.
In einer Reihe von Fällen entzogen sich die Patienten der Behandlung d» s
Kassenarztes, wenn die Verletzung einigermassen geheilt war, arbeiteten dann,
so gut es eben ging, mit Schonung ihrer verletzten Hand, Hessen sie Versteifen
und die Muskeln atrophieren, um sich nach Ablauf der Karenzzeit mit Renten¬
ansprüchen bei der Beufsgenossenschaft zu melden.
Ein besonders betrübendes Bild bieten die Fälle 12. 17 und 22. in denen
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die vollkommen gesunden Finger-, Ellenbogen- und Schnltergelenke infolge eines
oder mehrerer der oben angeführten, verhängnisvollen Faktoren versteiften und
trotz monatelanger Behandlung auch zum Teil versteift blieben, so dass ein hoher
Grad dauernder Erwerbseinbusse verblieb.
Schliesslich möchte ich nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass die der
Statistik zugrunde gelegten Zahlen für die in Prozenten ansgedrückte, ver¬
bliebene Erwerbsbeeinträchtigung wahrscheinlich viel zu niedrig bemessen sind,
denn wenn wir uns auch daran gewöhnt habeD, bei unseren Entlassungsgutachten
die zu empfehlende Bente recht reichlich zu bemessen, so wissen wir doch, dass
die Berufsgenossenschaften sowohl, als auch das Schiedsgericht und das Beichs-
versicherungsamt sehr oft noch darüber hinausgehen, jedenfalls niemals darunter
gehen, so dass meine Zahlen als Minimalzahlen gelten müssen.
Eruieren wir nun aus den angefühlten 34 Fällen die Durchschnittsbehand¬
lungsdauer, so ergibt dieselbe für die Zeit von dem Unfall bis zum definitiven
Abschluss des Heilverfahrens einen Zeitraum von 180 Tagen für jeden Fall, von
denen 88 Tage auf die Nachbehandlung entfallen.
Die verbliebene Erwerbsbeeinträchtigung betrug nach unserer Schätzung
in
5
Fällen . .
. . . 0
%
w
9
n
. . . 10
%
l
Falle . . .
. . . 15
°/o
n
12
Fällen . .
. . . 20
0 /
Io
v
4
n
. . . 25
01
Io
n
2
r>
. . . 33 %
%
r>
1
Falle . . .
. . . 60
%
Die durchschnittliche Erwerbsbeeinträchtigung betrug somit am Ende einer
180 Tage währenden Behandlung 17 °/ 0 , während bei frischen in Behandlung
getretenen Fällen nach einer Behandlungsdauer von 48 Tagen (meine Fälle)
resp. 49—56 Tagen (Glaessner) resp. 90 Tagen (Thiem) eine Ausheilung mit
völliger Erwerbsfähigkeit erzielt wurde.
Die angegebenen Zahlen sprechen eine so deutliche Sprache, dass jeder
Kommentar überflüssig erscheint.
Spätlähmnng des Ulnaris und Unfall.
Von Dr. H. Brassert-Leipzig.
Weniger als weiterer Beitrag zu den inzwischen ja öfter beschriebenen Spät-
lähmungen des Ulnaris 1 ), als vielmehr in Anbetracht des Zustandekommens dieser
Spätlähmung im Anschluss an einen Unfall dürfte die im Folgenden kurz mit-
geteilte Beobachtung von Interesse sein.
H., Landwirt, 34 Jahre alt, verunglückte am 16. V. 1902, dadurch, dass er, während
er ein Kalb an der Kette führte, infolge Durchgehens des Tieres zu Falle kam, eine
Strecke weit geschleift wurde und sich hierbei eine Distorsion des linken Schultergelenks
mit Zerrung und Quetschung des linken Armes zuzog. Ausser dieser Verletzung kon¬
statierte der hinzugezogene Arzt eine alte, auf einen im vierten Lebensjahr erlittenen,
schlecht geheilten Oberarmbruch zurückzuführende Deformität des linken Ellbogengelenks
mit Schwäche des ganzen Armes. H. setzte seine Arbeit 8 Wochen aus, um dann als
Tagelöhner weiter zu arbeiten, war aber, da der Arm angeblich immer mehr ermattete,
1) Litteraturübersicht vgl. bei Bernhardt, Medizinische Klinik 1909, 8. 131.
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im Jahre 1906 nicht mehr imstande, seiner bisherigen Tätigkeit nachzugehen. Die ärzt¬
liche Untersuchung ergab am 2B. IV. 1906 Krepitation im linken Schultergelenk, während
die aktiven Bewegungen sich hierselbst nur langsam und scheinbar mühsam vollzogen,
weiter relative Atrophie und motorische Schwäche des ganzen linken Armes. Gelegentlich
einer erneuten Untersuchung am 8. V. 1907 machte sich dazu noch eine ausge¬
sprochene Atrophie der kleinen, vom Ulnaris versorgten Handmuskeln
geltend, eine Atrophie, die am 8. V. 1908 bereits als hochgradig bezeichnet wurde und
die vor dem Unfall, wo H. trotz des Armleidens die schwersten Erdarbeiten ohne irgend
welche Beschwerden hatte leisten können, keinesfalls vorhanden gewesen war. Nunmehr
in. die Klinik Dr. Bettmanns, dem ich die Kenntnis des Falles verdanke, aufgenommen,
bot H. am 20. VI. 1908 folgenden Befund dar: Der linke Arm steht im Ellbogen gelenk
in beträchtlicher winkliger Knickung des Unterarms nach aussen (Cubitus valgus). Condylus
internus sehr stark verdickt und heraustretond. Condylus externus gleichfalls sehr verdickt,
nach oben verschoben, macht die Bewegungen des Unterarms mit. Im Röntgenbild zeigt
er sich total abgesprengt und an das Radiusköpfchen fixiert. Beugung und Streckung
des Ellbogengelenks nicht gehemmt. Ganzer Arm einschliesslich Deltamuskel abgemagert,
grobe Kraft gemindert. Ausgesprochen atrophisch sind aber die kleinen Handmuskeln:
Interossei, Adductor pollicis, Hypothenar. Zeige- und Mittelfinger in leichter, Gold- und
kleiner Finger in stärkerer Beugestellung. Spreizung und Adduktion der Finger behindert,
Beugung der Grundphalangen mit gleichzeitiger Streckung der Endphalangen aufgehoben*
Faustschluss gegenüber rechts stark abgeschwächt. Keine objektiven Empfindungsstörungen,
doch klagt H. über Parästhesien an der linken Hand (leichtes Frieren).
Am 6. Juni 1910 konnte ich diesen Befund im wesentlichen bestätigen, insbesondere
die hochgradige Atrophie im Gebiet der Ulnarismuskulatur an der linken Hand bei völlig
intaktem Daumenballen. Von elektrischer Erregbarkeit war an den atrophischen Muskeln
weder für den faradischen noch für den galvanischen Strom mehr die Rede. Am Ellbogen¬
gelenk war der Ulnaris wegen der erheblichen Deformität des Gelenks und Verdickung
des Condylus internus kaum aufzufinden, dicht über dem Handgelenk bewirkte die elek¬
trische Reizung des Ulnaris nur eine Beugung im Handgelenk. Andere Anomalien von
Seiten des Nervensystems fanden sich nicht, auch keine wesentlichen Sensibilitätsstörungen
an der linken Hand. Nachzutragen wäre nur noch, dass H. angab, mit dem vierten und
fünften Finger nicht recht zugreifen zu können. Er betonte, dass, wiewohl das linke Ell¬
bogengelenk bereits seit der Kindheit jene schweren Veränderungen zeige, sich die Lähmungs¬
erscheinungen und der Muskelschwund an der linken Hand doch erst nach dem am
16. V. 1902 erlittenen Unfall eingestellt hätten. Vorher habe er — wie oben erwähnt —
seiner anstrengenden Beschäftigung unbehindert nachgehen können.
Die Sachlage im vorliegenden Falle war demnach die, dass H. durch eine
schlecht geheilte Oberarmfraktur verursachte deformierende Gelenkveränderungen
am linken Ellbogen und eine hiermit im Zusammenhang stehende Schwäche des
betr. Armes seit der frühen Kindheit hatte, also lange Jahre vor seinem Unfall.
Trotzdem hat er seine zum Teil sehr schweren Hantierungen stets ungestört aus¬
zuführen vermocht. Der Unfall, Distorsion des linken Schultergelenks mit Zerrung
und Quetschung des linken Armes, bewirkte nun zunächst, dass der Arm, selbst
als die unmittelbaren Folgen des Unfalls beseitigt waren, wohl hauptsächlich
wegen einer zurückgebliebenen Arthritis des Schultergelenks, nicht mehr wie
früher gebraucht werden konnte, ohne dass in einem bestimmten Nervengebiete
irgendwelche motorische Ausfallserscheinungen hervorgetreten wären. Allmäh¬
lich jedoch machten sich die Symptome einer Ulnarislähmung mit entsprechen¬
den Funktionsstörungen, Muskelatrophie etc. mehr und mehr bemerkbar, wie sie
heute noch vorhanden ist.
Das Zustandekommen dieser Ulnarislähmung kann nur so gedeutet werden,
dass der Nerv, durch die alte Ellbogengelenksdeformität, insbesondere den ver¬
dickten und deformierten Condylus internus, in seiner Lage bereits beeinträchtigt,
eingeengt und zu einer Erkrankung gewissermassen prädisponiert, gelegentlich
des Armtraumas durch Zerrung oder Druck irgenwie in Mitleidenschaft gezogen
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and nun unter gleichzeitiger Einwirkung der eben genannten urspränglich
schädigenden Faktoren allmählich fast völlig ausser Funktion gesetzt wurde.
Es liegt also eine Spätlähmung des Ulnaris vor, für die als Hauptursache die
aus der fr&hen Kindheit datierende Ellbogengelenksdeformität, als unmittelbar
auslösendes oder beschleunigendes Gelegenheitsmoment die im 34. Lebensjahre
erlittene Armverletzung verantwortlich zu machen wäre.
Jedenfalls lehrt auch diese Beobachtung, dass in Fällen von alten Ell¬
bogengelenksaffektionen der Nervus ulnaris besonders gefährdet ist und dass im
Speziellen ein den Arm treffendes Trauma gerade hier leicht zu einer schweren
atrophischen Lähmung des also gefährdeten Nerven führen kann.
Stadt, allgem. Krankenhaus. Tetschen a. d. Elbe (Primararzt: Dr. Anton Greussin &)
Ein Beitrag aus der Unfallpraxis (Tuberkulose des
lleosakralgelenkes).
Von Dr. Franz Goldschwend.
Die tuberkulöse Entzündung des lleosakralgelenkes 1 ) ist eine ziemlich
seltene Erkrankung, die jedoch für die Unfallpraxis von großer Wichtigkeit ist,
da sie fast ausnahmslos mit einem Trauma in Zusammenhang steht. Das Trau¬
ma kann einen bis zum Tage des Unfalles vollkommen gesunden Menschen
treffen und bei diesem eine lokalisierte Tuberkulose des Gelenkes herbeiführen
der dann in vielen Fällen Allgemeintuberkulose, vor allem Erkrankung der
Luhgen folgt, zumeist aber handelt es sich um bereits vorher tuberkulöse Indi¬
viduen, bei welchen das Trauma einen Locus minoris resistentiae schafft, an
dem sich dann eine lokale Tuberkulose entwickelt. Das Gelenk kann auch schon
vorher erkrankt sein, so dass in diesem Falle das Trauma nur als verschlimmernde
Ursache in Betracht kommt
Die Erkrankung verläuft ausserordentlich langsam und schleichend; sie ist
wohl in ihren ersten Anfängen kaum zu diagnostizieren. Das erste und wich¬
tigste Symptom sind Schmerzen im Bereiche der erkrankten Beckenhälfte und
der entsprechenden unteren Extremität Schmerzen, die sehr verschieden loka¬
lisiert werden, vielfach wechseln, im grossen und ganzen aber doch an eine
Ischias erinnern. Viele Monate lang können sie als einziges Symptom vorhanden
sein und die Diagnose in falsche Bahnen lenken. Die Erkrankung imponiert
als Ischias, Lumbalneuralgie, beginnende Coxitis. Der Kranke schont das Bein
der kranken Seite, die Körperlast drückt auf die gesunde, daher Verschiebung
des Beckens, Skoliose der Wirbelsäule als weitere Folgen. Fast stets zeigt sich
auch eine leichte Abmagerung des krankseitigen Beines und der entsprechenden
Gesässmuskulatur. Im Falle Stieda 2 ) wurde daher sogar an die Möglichkeit
einer progressiven Muskelatrophie gedacht.
Ist der Entzündungsprozess einigermassen vorgeschritten, so gestatten
schliesslich die richtige Diagnose:
1. Schmerzen, die sich auf das Gelenk lokalisieren lassen.
1) Steinthal, Handbuch der praktischen Chirurgie (Bergmann und Bruns). Leser,
Die spezielle Chirurgie. 1004.
2) Stieda, Zur Symptomatologie der Tuberkulose des lleosakralgelenkes. Berl. kl. Woch.
1909, Nr. 6.
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In manchen Fällen lassen sich durch Druck auf die Hinterfläche des Ge¬
lenkes oder vom Mastdarme aus auf die Vorderfläche Schmerzen aaslösen. Aach
Kompression der Wirbelsäule (Druck auf den Kopf) kann sie verursachen. Alle
Bewegungen, die das Gelenk in Mitleidenschaft ziehen, jede stärkere Belastung
desselben, Gehen, Stehen, Sitzen macht bald unerträgliche Beschwerden. Spitzy *)
und Stieda 1 2 ) erwähnen das Vorkommen des Trendelenbnrg’schen Symptoms.
Beim Stehen auf dem Beine der kranken Seite, bei gleichzeitigem Heben des an¬
deren Beines, senkt sich die Beckenhälfte der gesunden Seite. Spitzy erklärt das Auf¬
treten des Symptomes folgendermassen: „Die Kontraktion der Glutäalmuskulatur ver¬
mag nicht nur das Becken horizontal gegen das Standbein zu halten, sie presst bei ihrer
Kontraktion infolge ihres Faserverlaufes auch das Kreuzbein gegen das Darmbein. Diese
heftige Schmerzen erregende Muskelaktion wird deshalb von den Patienten ängstlich ver¬
mieden. Das Becken der gesunden Seite sinkt herab.
2. Nachweis eines tuberkulösen Abszesses an der Hinter- oder Vorder¬
fläche des Gelenkes. In letzterem Falle ev. auch Nachweis einer Senkung des
Abszesses auf die Darmbeinschaufel und gegen den Oberschenkel herab.
3. Röntgenaufnahme: Das erkrankte Gelenk unterscheidet sich deutlich
von dem gesunden. Die gegenüberliegenden Gelenkflächen sind bindegewebig
oder knöchern verschmolzen, am Rande der tuberkulösen Knochenherde sklero-
sierende Prozesse.
Ist der eitrige Erguss in die Umgebung des Gelenkes durchbrochen, so lassen
meist die Beschwerden nach. Dafür aber zeigt sich jetzt eine zunehmende Ver¬
schlechterung des Allgemeinbefindens. Die Kranken magern ab, sind vollständig
appetitlos, subfebrile Temperaturen treten auf, bis schliesslich unaufhaltbare
Erschöpfung zum Tode führt.
Der im Folgenden ausführlich geschilderte Fall veranschaulicht deutlich
die Schwierigkeiten einer rechtzeitigen Diagnose, die gerade hier im Interesse
des Unfallpatienten doppelt notwendig gewesen wäre.
Anamnese. R. R., Holzschneidearbeiter, derzeit 45 Jahre alt, verheiratet, Vater
von 3 Kindern, erlitt, nachdem er von 1880—1909 fortwährend ohne Unfall im gleichen
Betriebe gearbeitet, am 17. V. 1909, vorm. 11 Uhr in voller Gesundheit und Arbeits¬
fähigkeit folgenden Unfall: Patient schob einen mit einem Stamme beladenen Wagen, der
auf Schienen lief, an seine Arbeitsstätte heran, glitt hierbei aus und schlug mit der
linken Httfte auf die Schienen auf. Sofort klagte R. Ober Schmerzen in der Hafte —
dies bestätigt ein Mitarbeiter —, arbeitete aber weiter. Die Schmerzen bestanden auch
die nächsten Tage fort, aber trotzdem tat der Mann seine Arbeit bis zum 22. V. An
diesem Tage suchte er zuerst ärztliche Hilfe auf. Der behandelnde Arzt stellte eine
Kontusion der linken Hafte fest. Da keine Besserung eintrat, wurde der Patient in das
Krankenhaus Dresden aberwiesen. Herr Dr. Ga. gab am 6. VIII. 1909 folgendes Gut¬
achten ab: „Es handelt sich meines Erachtens bei R. um eine sogenannte traumatische
Neurose mit starker Neigung zur Übertreibung. Irgendeine schwerere organische
Verletzung im Haftengelenk oder im Haftennerven ist mit grosser Wahrscheinlichkeit
auszuschliessen. Eine willkürliche Übertreibung ist nicht mit Sicherheit auszuschliessen,
da ja die Neigung zu bewusst- und unbewusster Übertreibung auch zum Krankheitsbild
der traumatischen Neurose gehört. Beim Eintritte in die Behandlung war der Patient
80 °/o erwerbsbeschränkt. Ich empfehle R. noch etwa für 2 Monate 50 °/„ Übergangs¬
rente zu gewähren, da er mir zu schwerer Arbeit noch nicht fähig erscheint, dann
aber energisch darauf zu bestehen, dass er wieder seine volle Arbeit aufnimmt. Sollte,
was nicht ganz auszuschliessen ist, eine Verschlimmerung seiner Beschwerden auftreten,
so schlage ich vor, ihn sofort wieder zur Behandlung ins Krankenhaus einzuweisen.“
1) Spi.tzy, Die 8acrofitis des Kindesalters. Zeitschrift cox. ortli. Chir. 1906. Bd. 17.
Seite 428.
2) Stieda 1. c.
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Auf Grund dieses Gnsachtens bekam der Patient ein Übergangsrente von 50 °/ 0 bis
Ende Oktober; dann sollte er wieder arbeiten. Da er dies nicht vermochte, wandte er
sich an das Schiedsgericht, und Herr Dr. PI. erkannte ihn „als derzeit vollkommen ar¬
beitsunfähig 44 an. Er sagte in seinem Gutachten vom 7. XII. 09: „Die Untersuchung
£es R. ergibt am linken Oberschenkel eine ausserordentliche Schlaffheit und sichtbare Ab¬
magerung der gesammten Muskulatur. Der grösste Umfang, im Stehen und in der Ge-
süssfalte gemessen, beträgt am linken Oberschenkel nur 39 cm zu 44 cm rechterseits.
Auch die linksseitige Gesässmuskulatur ist schlaff und abgemagert. Die Austrittsstelle
des Hüftnerven ist auf Druck offenbar sehr schmerzhaft, wohmit R.s Behauptung über-
einstimmt, weder im Stehen noch im Liegen das linke Bein bei gestrecktem Kniegelenk
(wegen Schmerzen an der Rückseite der Hüfte) erheben and auch beim Bücken das linke
Knie nicht gestreckt halten zu können. Es handelt sich demnach meiner Überzeugung
nach um eine schwere Ischias, welche sich offenbar gegen früher verschlimmert hat und
zur Zeit den mühsamen Gang an zwei Stöcken sehr wohl zu erklären geeignet erscheint.
Ob nebenbei noch eine traumatische Neurose vorhanden ist, lässt sich auf Grund meiner
einmaligen Untersuchung nicht behaupten. Doch habe ich hervorstechende Anzeichen hier¬
für nicht auffinden können. Die Ischias halte ich für eine Folge des Unfalles, bei welchem
ein Bluterguss stattfand, der nach einigen Tagen die Erkrankung des Nerven hervor¬
rief. Ich halte R. tatsächlich zur Zeit für vollkommen arbeitsunfähig und glaube, dass
die Arbeitsunfähigkeit schon längere Zeit besteht. Auch empfehle ich dringend die
Wiederaufnahme ins Krankenhaus. 44
Patient kam also wieder ins Krankenhaus Dresden. Herr Dr. Pa. untersuchte ihn
und erstattete am 13.1. 10 ein Gutachten, aus dem ich folgende Einzelheiten des Befundes
wiedergebe: „Über dem Oberlappen der linken Lunge bestehen Zeichen eines Spitzen¬
katarrhs, nämlich Schallverkürzung mit verschärftem Atemgesäusch und hie und da
spärlichen trockenen Rasselgeräuschen, jedoch kein Husten, kein Auswurf, keine Tempe¬
ratursteigerungen. Am linken Oberschenkel kein Muskelschwund nachzuweisen, keine
Symptome der Ischias. 44 Der Befund ist also bis auf die Lunge vollkommen negativ.
Das Leiden muss aber trotzdem als Ischias aufgefasst worden sein, denn der Patient
bekam zwei Injektionen mit physiologischer Kochsalzlösung in die Nervenscheide des
linken Hüftnerven, ferner Saliteinreibungen; ausserdem musste er Gehübungen machen.
Zuletzt heisst es in dem Gutachten: „Unfallsfolgen bestehen keine mehr. Die geringe
Differenz in den Schenkelmaßen fällt in die Grenze des Normalen. Es wird empfohlen,
dem R. noch 14 Tage Schonung zu gewähren, damit er nicht unmittelbar nach Beendigung
der Einspritzungen wieder arbeiten müsste. 44
Auf Grund dieses Gutachtens bekam Patient vom 13.1. 10 bis 31.1. 10 zur Scho¬
nung die Vollrente. Dann hörte die Rente auf mit der Begründung: „Weil nach dem
obigen Gutachten keine Unfallfolgen mehr bestehen. 44 Patient ist jedoch am 1. II. 10
noch ebenso arbeitsunfähig wie nach der Entlassung aus Hern Krankenhause und bittet
daher die Berufsgenossenschaft um Belassung der Rente. In entgegenkommender Weise
wird trotz des Gutachtens die Rente noch bis zum 15.11. weiter gewährt Patient bleibt
arbeitsunfähig und beruft an das Schiedsgericht, um den weiteren Rentenbezug durchzu¬
setzen. Als Beleg bringt er ein Zeugnis des Dr. M. bei (14. IV. 10). Die Untersuchung
ergab „vollkommene typische Ischias, auffallend schmerzhafte Druckpunkte, genau dem
Verlaufe des Nerven entsprechend, beträchtliche Atrophie des linken Beines. 44 Das Gut¬
achten bezeichnet# den Patienten als vollkommen arbeitsunfähig.
Ara 28. V. 1910 liess sich Patient in das Krankenhaus Tetschen a. d. Elbe auf¬
nehmen.
Status praesens, Stark abgemagerter, schlecht aussehender Mann; kann nur mit
Stock mühsam gehen; klagt über intensive Schmerzen im linken Bein; hustet stark;
Stimme leicht heiser.
Stirn: 3 l l 2 cm über dem knöchernen Orbitalrand, 2 cm nach rechts von der Mittel¬
linie ein etwa 4 mm im Durchmesser messendes, seichtes Geschwür, oval, scharfrandig,
gezackt, leicht granulierender Grund, Umgebung gerötet
Schlund und Rachen: Schleimhaut sehr blass; Schmerzen beim Schlucken; ständiges
kratzendes Gefühl im Halse; nur heisse Speisen und Getränke können genossen werden,
kalte machen beim Hinunterschlucken heftige Schmerzen.
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Laryngoskopie: Kehldeckel wenig beweglich, starr; an Stelle der Aryknorpel ver¬
schieden grosse, als ödematös imponierende Wülste und Höcker; die zwischen den Höckern
und den Stimmbändern liegende Schleimhaut quillt rötlich vor; die Stimmbänder selbst
leicht gerötet, seitlich links vom Kehldeckel ein kleines Geschwür.
Brust: Über der linken Lungenspitze vorn Schall Verkürzung; rückwärts über dv
Spitze und bis zum halben Schulterblatte Dämpfung mit bronchialem Atmen; spärliches
Rasseln; Temperatur 37,6; Puls 108, regelmässig, kräftig; Herz ohne Besonderheiten;
reine Töne.
Sputum: Sehr reichlich; dickeitrig; mikroskopisch (Ziel-Neelsen-Färbung) Diplo¬
kokken und Tubekelbazillen.
Abdomen: Leicht gespannt im Niveau der Brust; Leberdämpfung normal; links über
dem äusseren Drittel des Poupartschen Bandes bei tiefem Eindrücken der Finger deut¬
liche Resistenz, die empfindlich ist; Gefühl undeutlicher Fluktuation. Punktion (oben
innen von der Spina ant. sup.) ergibt Eiter; mikroskopisch Eiterkörperchen, viel Schleim,
keine Bakterien. Rektal kein besonderer Befund. Stuhluntersuchung: Normale
Verhältnisse.
Ham: Klar, starkes Sedimentum lateritium; Eiweiss 0; Zucker 0; mikroskopisch 0.
Rücken: Starke Druckschmerzhaftigkeit entsprechend der Synchondrosis sacro-
iliaca; an derselben Stelle auch Schmerzen bei starkem Druck auf den Kopf (Kompres¬
sion der Wirbelsäule).
Linkes Bein: Ausgesprochene Empfindlichkeit des Nervus ischiadicus; Lassöguesches
Symptom Dehnung deutlich positiv. Das Bein gegenüber rechts sichtlich abgemagert
Röntgenuntersuchung: Die beiden Kreuzbein-Beckengelenke zeigen eine deutliche
Differenz; während das rechte scharf ausgeprägt ist, erscheint das linke im Bilde ver¬
schwommen und undeutlich. Im Bereiche der verschwommenen Gelenkkonturen stellen¬
weise scharfe Schatten (sklerosierende Prozesse in der Umgebung des Gelenkes); im
übrigen an den Kreuzbeinwirbeln, am Beckenring, an der Lendenwirbelsäule nichts
Abnormes.
Decursus (30. VII. 10.): Verschlechterung des Gesammtbefindens, Lungenerkrankung
in gleicher Ausdehnung; die Kehlkopferkrankung fortgeschritten; das Geschwür an der
Stirn etwas grösser geworden; der Abszess auf der linken Beckenschaufel ist nach ab¬
wärts gerückt und, nachdem er sich zunächst über dem Poupartschen Bande gezeigt,
bildet er derzeit bereits unter diesem Bande eine deutlich fluktuierende Vorwölbung.
Die Schmerzen im linken Beine haben sichtlich nachgelassen; das Gehen besser wie früher,
sogar ohne Stock möglich; ständig subfebrile Temperaturen.
Bisher wiederholte Punktion des Abszesses und Injektion von Jodoformglyzerin.
Das Wesentliche des Falles ist also kurz folgendes: Ein 44 Jahre alter
Mann erleidet in voller Gesundheit und Arbeitsfähigkeit einen leichten Unfall
durch Sturz auf die linke Hiiftgegend. Seit dieser Verletzung bestehen Schmer¬
zen im linken Bein; Gehvermögen ist sehr behindert, der Mann mehr oder weniger
arbeitsunfähig. Das Leiden wird anfangs als traumatische Neurose, dann als
Ischias aufgefasst, bis sich schliesslich die deutlichen Zeichen einer Tuberkulose
des linken Ueosakralgelenkes entwickeln.
Ich erstattete daher an das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung in
Dresden folgendes Guthaben:
„Ein 44 Jahre alter Mann, der 29 Jahre ununterbrochen bei derselben Firnfa
gearbeitet hatte, nie krank war, erleidet in voller Arbeitsfähigkeit am 17. V. 1909 einen
an und für sich leichten Unfall, indem er mit der linken Hüfte beim Schieben eines
Wagens ausgleitend auf die eisernen Schienen schlägt. Die Verletzung war sicher nicht
schwer; der Mann arbeitete noch mehrere Tage weiter, und der erstbehandelne Arzt
konnte nur eine Kontusion der linken Hüfte feststellen. Es ist dies von Wichtigkeit,
da die Erfahrung lehrt, dass gerade leichte geringfügige Verletzungen es sind, an die
sich zumeist die lokale Tuberkulose anschliesst. Mit Rücksicht auf den späteren Ver¬
lauf nehme ich an, dass es durch den Sturz zu einer geringfügigen Verletzung im Be¬
reiche des linken Kreuzbein-Beckengelenkes kam (Articulatio sacroiliara), vielleicht in
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Form einer Zerrung der Gelenkbänder. Entwicklung eines Blutergusses. Auf dem Boden
dieser Verletzung entstand dann ein lokaler tuberkulössr Herd. Die Entwicklung desselben
erfolgte selbstverständlich ausserordentlich langsam, daher die anfänglich geringfügigen
und schwer richtig zu deutenden Symptome. Zunächst war es der Bluterguss, später die
tuberkulöse Entzündung und Abszesshildung, welche die benachbarten sakralen Nerven¬
fasern, insbesondere das Ursprungsgebiet des Nervus ischiadicus in Mitleidenschaft zogen,
durch Druckwirkung, bzw. übergreifende Entzündung. Wir finden also bei dem Patienten
zunächst langsam sich steigernde Schmerzen, die lebhaft an Ischias erinnern. Doch
waren auch diese im August 1909 (3 Monate nach dem Unfall) noch so wenig ausge¬
prägt, dass Dr. Ga. sie in dem Bilde der traumatischen Neurose unterbringen wollte.
Dr. Ga. sprach sich sehr optimistisch aus und hoffte den Patienten durch Rentenentzug
zur Arbeit zwingen zu können. Die inneren Organe waren damals nach dem Befunde
Dr. Gas. vollkommen normal. 6 Monate nach dem Unfälle untersuchte Dr. PI. den
Patienten und fand eine ausgesprochene schwere Ischias. Entgegen diesem letzten Be¬
funde erklärt Dr. Pa., bei R. bestünde keine schwere Erkrankung, R. sei arbeitsfähig,
die Rente solle ihm entzogen werden (13.1. 1910). Dr. Pa. behandelte den Patienten
mit Einspritzungen von physiologischer Kochsalzlösung in den Nervus ischiadicus und
Salit-Einreibungen; es muss also auch an eine Ischias gedacht worden sein. Dass eine
vorübergehende Besserung erzielt wurde, ist nicht zu verwundern, und liegt in der Natur
des Krankheitsbildes.
Dr. Pa. konstatierte zuerst eine Erkrankung der linken Lungenspitze, während
bisher die Lunge als gesund befunden worden war. Es würde dies dafür sprechen, dass
die Lungenerkrankung erst nach der Entstehung des lokalen tuberkulösen Herdes zur
Entwicklung gekommen sei. Doch ist eine genaue diesbezügliche Entscheidung vom Stand¬
punkte der Unfallversicherung ohne Belang. Der Mann wäre auch zu entschädigen, wenn
die Lungentuberkulose das Primäre gewesen und die Tuberkulose des Kreuzbeinbecken¬
gelenkes erst von dieser aus entstanden wäre. Sicher ist der Unfall, sicher war der Mann
vor dem Unfall vollkommen arbeitsfähig, sicher war er cs später nie mehr. Der Unfall
ist also allein für die Arbeitsunfähigkeit verantwortlich zu machen und der Kranke daher
voll zu entschädigen.
Dem Kranken war auf Grund des Gutachtens des Dr. Pa. die Rente entzogen worden
(Februar 1910). Er versuchte, um nicht mit seiner Familie zu verhungern, zu arbeiten;
dies hatte jedoch einen raschen Rückfall, eine rasche Verschlimmerung des Leidens zur
Folge. Der Mann wurde bettlägerig infolge der Schmerzen; dazu das Hungerleben und
die psychischen Aufregungen wegen des unverschuldeten Elendes. So erklärt sich dann
der rapide weitere Verlauf des Leidens.
Im Frühjahr 1910 behandelten Dr. Po. und Dr. M. den Kranken. Letzter stellte
ihm ein Zeugnis aus, so dass er an das Schiedsgericht appelieren konnte. Am 28. V. 1910
erfolgte die Aufnahme ins hiesige Krankenhaus.
Wie aus der früher wiedergegebenen Krankengeschichte erhellt, zeigte der Patient
folgenden Befund: An der Stirn ein kleines tuberkulöses Geschwür, weit vorgeschrittene
Tuberkulose der Lunge, Tuberkulose des Kehlkopfes, leichte Fiebersteigerungen, wie sie
für Tuberkulose charakteristisch sind, Tuberkelbazillen im Auswurf. Und das Wichtigste:
Tuberkulose des linken Kreuzbeinbeckengelenkes mit einem der Darmbeinschaufel auf¬
liegenden Senkungsabszess.
Zusammenfassend lautet mein Gutachten: Patient leidet an einer tuberkulösen Ent¬
zündung des Kreuzbein-Beckengelenkes, die mit Sicherheit auf den Unfall vom 17. V. 1909
zurückzuführen ist. Patient ist durch diese Unfallfolge vollkommen arbeitsunfähig. Die
bei R. zunächst allein vorhandenen, so viel umstrittenen ischiadischen Schmerzen gehören
zum Bilde der Erkrankung. Eine Besserung oder Heilung des Leidens ist mit Wahr¬
scheinlichkeit auszuschliessen, und R. dürfte voraussichtlich seinem Leiden innerhalb
weniger Monate erliegen.“
Das Gutachten ist vom 30. VII. 10 datiert. Am 24. VHI. 10 entschied das Schieds¬
gericht: „Die Beklagte wird unter Abänderung des angefochtenen Bescheides verurteilt,
dem Kläger vom 16. II. 10 ab bis auf weiteres die Vollrente weiter zu gewähren.“
Laut Zuschrift des Gemeindeamtes ist der Patient, der am 10. VIII. das Spital
verlassen hatte, am 30. VIII. zu Hause gestorben.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1.
Ich hielt den geschilderten Fall " von Tuberkulose des Ileosakralgelenkes
für erwähnenswert einerseits, weil er zeigt, wie ausserordentlich schwierig die
richtige Diagnose im Beginn des Leidens zu stellen ist, andererseits, weil er
für den Unfallbegutachter ein warnendes Beispiel ist, sich zu hüten, derartige
Krankheitsbilder einmal zu optimistisch zu beurteilen. Der Rentenentzng und
der Rentenkampf dürfte sicherlich das Leiden, bezw. den letalen Ausgang be¬
schleunigt haben. Bei der h. o. Aufnahme war der Prozess bereits derart vor¬
geschritten, dass, insbesondere mit Rücksicht auf die gleichzeitige Lungen¬
erkrankung, von einer Erfolg versprechenden konservativen oder chirurgischen
Lokaltherapie keine Rede mehr sein konnte.
Aus den städtischen Thiem sehen Heilanstalten.
Zuckerharnruhr und Unfall.
Von Fr. Erfurth, Med. pract.
Die Zuckerharnruhr — Diabetes mellitus — ist eine Stoffwechselerkrankung,
welche sich durch vermehrte Harnausscheidung mit hohem spezifischem Gewicht
nnd Traubenzuckergehalt des Harns kundgibt, und welche der Beurteilung, ob
sie mit einem vorausgegangenen Unfälle in ursächlichem Zusammenhang steht,
meist ausserordentliche Schwierigkeiten bereitet.
Über ihre Entstehung sind die verschiedensten Ansichten aufgebaut worden,
die sich zum grössten Teil auf Tierversuche stützen. Nie aber ist es hierbei ge¬
lungen, dauernde Zuckerausscheidung hervorzurufen.
Als Ursache für die Entstehung der Zuckerharnruhr werden die ver¬
schiedensten Erkrankungen und Schädlichkeiten angeschuldigt: Erblichkeit, un¬
regelmässige Lebensweise, übermässiger Biergenuss, Erkältungen und starke
Dnrchnässungen, akute Infektionskrankheiten, chronische konstitutionelle Er¬
krankungen (Gicht, Syphilis), Schlagaderwandverhärtung, Erkrankung der
Bauchspeicheldrüse, seelische Erregungen, ausgedehnte Verbrennungen, Er¬
schütterungen des Körpers durch Übertragung derselben auf Gehirn und Rücken¬
mark, Verletzungen des Kopfes und der Wirbelsäule, Stoss gegen die Bauch¬
eingeweide, ja sogar periphere Verletzungen.
Aber gerade diese Menge der angeschuldigten Ursachen muss unser Miss¬
trauen in hohem Grade erwecken in der Bewertung derselben für die Entstehung
dieser Krankheit, zumal da bei einer ganzen Reihe von schweren Erkrankungen
an Diabetes keine der verschiedenen Ursachen Vorgelegen hat Weil wir eben
keine bestimmten Veranlassungen für ihre Entstehung kennen, keine bestimmten
Veränderungen im Körper bei ihr finden, sind wir, wie Kühne im Thiemschen
Handbuch der Unfallerkrankungen ausgeführt hat, bezüglich der Beurteilung ihrer
Entstehung nach Unfällen noch vielfach auf die Abwägung von Möglichkeiten
hingewiesen, die je nach ihrer Zahl, für oder gegen die traumatische Entstehung
sprechend, dieselbe bis zu einem gewissen Grade wahrscheinlich oder unwahr¬
scheinlich machen.
Jedenfalls spielt bei der Entstehung der Zuckerharnruhr, wie Ebstein
hervorhebt, die persönliche Veranlagung des Einzelnen eine wesentliche Rolle.
Bei diesen Menschen genügen dann Schädigungen, die bei nicht dazu veranlagten
Leuten nie zur Erkrankung führen würden, um einen Diabetes hervorzurufen.
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Das Auftreten von Zuckerharnrnhr ist nach den verschiedensten Ver¬
letzungen beobachtet worden: Kopfverletzungen, Vergiftungen mit Kohlenoxyd
und Kohlensäure, Schreck, Verletzungen von Kumpf und Gliedmassen mit Er¬
schütterungen des ganzen Körpers, Verletzungen der Verdauungswege und Ver¬
dauungsdrüsen, starke Abkühlungen und ausgedehnte Verbrennungen haben dazu
geführt.
Die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges mit den aufgezählten
vorausgegangenen Schädigungen stösst auch deswegen auf Schwierigkeiten, weil
der Ham der Unfallverletzten nur in sehr seltenen Fällen vorher untersucht
worden ist, und wir nun vor der Frage stehen, ob nicht schon vorher eine
Zuckerharnruhr vorhanden war oder nicht Vielfach werden wir einen Anhalts¬
punkt, aber auch nur einen solchen finden, wenn wir nach den Erscheinungen
forschen, welche im allgemeinen diese Erkrankung zu machen pflegt
Man kann zwei Formen der Zuckerharnruhr nach Unfällen unterscheiden:
1. die unmittelbar nach der Verletzung sofort in ganzer Stärke gewisser-
massen akut auftretende Form;
2. die einige Zeit nach der Verletzung sich langsam und allmählich ent¬
wickelnde Form.
Die Beurteilung der sofort nach dem Unfall auftretenden Zuckerhamruhr
bietet im allgemeinen weniger Schwierigkeiten als die zweite Form. Ist sofort
oder bald nach der Verletzung Zucker im Harn festgestellt, hält diese Zucker¬
ausscheidung längere Zeit an, so werden wir eine Entstehung des Diabetes durch
die Verletzung nicht von der Hand weisen können, wenn vor dem Unfall keinerlei
auf Zuckerharnrnhr hinweisende Erscheinungen bestanden haben (erhöhtes
Hunger- und Durstgefühl, Abmagerung, Vermehrung der Harnmenge, Abnahme
der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, Wadenkrämpfe, rheumatismus¬
ähnliche Beschwerden, Neuralgien, Nervenentzündungen, Neigung zu Hautkrank¬
heiten, schweres Heilen einfacher Wunden, Augenerkrankungen) und der Unfall
geeignet war, dieselbe hervorzurufen, zumal wenn es sich um Personen vor dem
40. Lebensjahre handelt, vor welchem der Diabetes gewöhnlich selten aufzutreten
pflegt. Häufig zeigt diese akut, sofort nach der Verletzung, auftretende Form
der Zuckerharnruhr einen günstisen Verlauf, indem nach Wochen oder Monaten
die Erkrankung entweder in Heilung ausgeht oder nur noch von Zeit zu Zeit
Zucker im Harn auftritt (intermittierende Zuckerharnruhr).
Haben wir schon bei dieser immerhin noch leichter zu beurteilenden Form
des Auftretens der Zuckerharnruhr nach einem Unfall auf die verschiedenen sich
ergebenden Schwierigkeiten hinweisen müssen, so treten doch noch ungleich viel
grössere auf bei der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges der zweiten
Form, der sich allmählich und spät nach Unfällen entwickelnden Zuckerharn¬
ruhr, mit einem solchen. Denn sie unterscheidet sich in nichts von dem ohne
irgend welche traumatische Einflüsse entstehenden Diabetes. Man wird hierbei
einen Zusammenhang mit einem vorausgegangenen Unfälle nur dann annehmen
können, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:
1. Der Unfall muss geeignet gewesen sein, das Auftreten von Zuckerharn¬
ruhr herbeizuführen.
2. Zwischen dem Unfall und dem Auftreten der ersten objektiven
diabetischen Zeichen müssen Beschwerden bestehen, die auf einen sich ent¬
wickelnden Diabetes gedeutet werden können.
3. Eine auf den Unfall zurückführbare Erkrankung des Hirns oder
Rückenmarks oder eine funktionelle Erkrankung (Neurasthenie, Hysterie) muss
als Bindeglied zwischen Unfall und dem Auftreten der ersten diabetischen Er¬
scheinung bestehen.
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4. Der Zeitraum zwischen Unfall und dem ersten Auftreten der
diabetischen Erscheinungen darf erfahrungsgemäss nicht mehr als zwei Jahre
übersteigen, und es dürfen während dieser Zeit keine anderen die Entstehung
von Zuckerharnruhr begünstigenden Ursachen eingetreten sein.
Sehr bemerkenswert ist es, dass diese Spätform des Diabetes meist tödlich
endet und zwar innerhalb eines Vierteljahres bis zu 5 Jahren. Als Überleitung
zur Zuckerharnruhr kann zunächst alimentäre Glykosurie auftreten. Man ver¬
steht hierunter die Erscheinung, dass nach Genuss von 100—200 g Trauben¬
zucker häufig nach 1—3 Stunden Zucker im Harn ausgeschieden wird.
Welche Schwierigkeiten die Beurteilung bieten kann, geht aus folgendem
in den städtischen Thiemsehen Heilanstalten beobachteten Falle hervor.
Der damals (im Jahre 1903) im 32. Lebensjahre stehende Brauer E. M. aus F.
wurde auf Anordnung der Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft Sektion VI vom
18. Mai bis 11. Juli 1903 in der hiesigen Heilanstalt an den Folgen des am 23. April
1903 erlittenen Unfalles behandelt.
Am 23. April 1903 stand M. zwischen zwei auf dem Bauche liegenden Lagerfässern.
Während er versuchte das kleinere Fass so herumzuwälzen, dass die am Boden des
Fasses befindliche Pforte gerade stand, wurde dasselbe Fass von einem Mitarbeiter von
der anderen Seite her ebenfalls herumzuwälzen versucht Dadurch kam das Fass plötzlich
ins Rollen, traf den M. gegen die linke Stirnseite und presste ihn an das andere Fass.
Als M. seinen Kopf hervorgezogen hatte, verspürte er heftige Schmerzen an der gequetschten
Stelle. Er begab sich sofort zum Arzt, der eine starke Quetschung des linken oberen
Augenhöhlenrandes mit einem Bluterguss zwischen Stirnbein und Knochenhaut feststellte.
M. hat einen etwas verwachsenen Bruder, sonst sind seine Geschwister gesund. Der
Vater ist an Kopfrose gestorben, die Mutter lebt noch und befindet sich wohl. Bis zum
Tage des Unfalles will M. nie ernstlich krank gewesen sein. Er ist verheiratet, seine
Frau soll unterleibskrank sein, sein Kind ist gesund.
M. klagte über heftige Zuckungen über dem linken Auge, die sich über die ganze
linke Kopfseite ziehen, über Kopfschmerzen, die beim Bücken und bei Rückenlage sich
steigern, sowie über Schwindelgefühl. Nachts wälze er sich stundenlang auf seinem
Bette herum, ohne dass er Schlaf finden könne, meistens schlafe er dann nur 1 bis 2
Stunden und auch diese noch unruhig. Am Tage sei er matt und fühle sich abgespannt.
Die Untersuchungen ergaben folgenden Befund: M. wog 161 Pfund, er hatte eine
etwas blasse Gesichtsfarbe, Weichteilschwellung der nächsten Umgebung des linken
oberen Augenhöhlenrandes, sowie des Augenlides, knöcherne Verdickung des linken
oberen Augenhöhlrandes, sowie des angrenzenden Teiles des Stirnbeines, Herabhängen
des linken oberen Augenlides, Verengerung des Lidspaltes, Druckempfindlichkeit des oberen
und unteren Augenhöhlennerven, Pulsbeschleunigung bis zu 106 Schlägen in der Minute,
weitere Steigerung der Pulszahl bei Druck auf den oberen und unteren Augenhöhlennerven
bis auf 126 Schläge in der Minute, bei Rückenlage Sinken der Pulszahl bis auf 80 Schläge,
einmal beobachtete Zuckerausscheidurg nach Traubenzuckerfütterung, gedrückte Gemüts¬
stimmung, Schwirren der lose geschlossenen Augenlider, Nachrötung der Haut nach
mechanischen Reizen, Steigerung der Kniescheibenbandreflexe, besonders links, sowie des
linken Achillessehnenreflexes, Auftreten des Babinskischen Reflexes links, Über¬
empfindlichkeit der Haut in der Umgebung des linken Auges bei Berührungen und der
Beine bei Nadelstichen und Hitzeeinwirkung. Es bestand also ausser der örtlichen Reiz¬
barkeit an der gequetschten Stelle namentlich am Oberaugenhöhlennerv auch eine
Reizbarkeit weiterer Nervengebiete, namentlich des in der Nähe befindlichen Unteraugen¬
höhlennerven, sowie eine Schwäche des gesamten Nervensystems (Neurasthenie). Er erhielt
deswegen eine Rente von 50 °/ 0 .
Im Jahre 1908 wurde uns M. auf Anordnung derselben Berufsgenossenschaft zur
Beobachtung überwiesen. Bis Oktober 1907 war M. in derselben Brauerei, in welcher
er verunglückte, beschäftigt gewesen. Er hätte dort nur leichte Arbeiten verrichtet und
dafür anfangs 13 M., später 14 M. und zuletzt 15 M. wöchentlich Lohn erhalten. Seit
dem 1. Oktober 1907 hätte seine Frau ein Restaurant gekauft. Er beschäftigte sich
dort wie jeder andere Restaurateur. Er könnte sich aber ausruhen, wenn er sich nicht
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wohl fühlte, was er vorher in der Brauerei nicht hätte tun können. Er hätte noch
ständig Stiche in der linken Stirnseite. Die Heftigkeit derselben schwankte an den
einzelnen Tagen. Manchmal zöge es ihm die ganze linke Gesichtshälfte zusammen.
Manchmal würde ihm auch schwindelig. Bei Treppensteigen bekäme er Herzklopfen.
Sei Zustand sei noch der gleiche wie früher.
Die Ergebnisse der Beobachtungen und Untersuchungen wurden in dem Endurteil
dieses Gutachtens dahin zusammen gefasst, dass in dem Zustand des M. gegenüber dem für
die Festsetzung der Rente von 50 °/ 0 massgebend gewesenen Gutachten eine Besserung
eingetreten wäre. Diese bestände darin, dass
1 . das Körpergewicht um 19 Pfund zugenommen hat M. wiegt 180 Pfund. Eine
derartige Gewichtszunahme deutet, auch wenn man berücksichtigt, das M. jetzt keine
schweren Arbeiten mehr leistet, doch darauf hin, dass das Allgemeinbefinden durch
Beschwerden nicht erheblich gestört sein kann;
2. einzelne anatomische Veränderungen an der verletzten Stelle und ihrer Um¬
gebung (Weichteilschwellung, Herabhängen des oberen Augenlides) geschwunden sind;
3. bei Druck auf die als schmerzhaft bezeichneten Nervenaustrittsstellen nennens¬
werte Pulsbeschleunigung nicht mehr eintritt und der Puls auch sonst nicht mehr die
beträchtliche Pulsbeschleunigung und Pulsschwankung aufweist;
4. die Stimmung nicht mehr so gedrückt ist und
5. die Veränderungen an den Kniescheibenband-, Achillessehnen- und Fusssohlen-
reflexen, sowie die Störungen der Hautempfindung fast ganz verschwunden sind.
M. wurde noch um 33 V 3 °/ 0 in seiner Erwerbsfähigkeit beschränkt erachtet und
angenommen, dass nach 2 Jahren eine weitere Besserung eingetreten sein würde.
In diesem Jahre (1910) wurde M. auf Anordnung des Herrn Vorsitzenden des
Schiedsgerichtes für Arbeiterversicherung zu Frankfurt a. 0. den hiesigen Heilanstalten
zur abermaligen Beobachtung und Begutachtung überwiesen, nachdem er in der Zwischen¬
zeit noch von verschiedenen anderen Herren begutachtet worden war. Es sollte fest¬
gestellt werden, ob in dem Zustand des M. seit der im Jahre 1908 in der hiesigen
Heilanstalt erfolgten Untersuchung eine wesentliche Besserung eingetreten ist. M. hatte
nach seinen Angaben beständig Kopfschmerzen, die von der linken Stirnseite und von der
linken Seite des Genickes nach dem Scheitel ziehen, auch würde er schwindelig, namentlich
nach dem Essen und wenn er Hunger hätte. Es schmerzte ihn das Genick und das
Kreuz, wenn er viel gelaufen wäre. Auch würde ihm die linke Seite des Gesichtes
„zusammengezogen“, wenn er anfange zu essen, so dass er immer erst eine Zeit lang
innehalten müsste, bis dieser Zustand vorübergegangen wäre. Die Ergebnisse der Unter¬
suchungen und Beobachtungen und die dabei sich ergebenden Überlegungen und Möglich¬
keiten wurden in dem Endurteil des Gutachtens vom 11. Juli 1910 folgendermassen
zusammengefasst.
Wie Herr Professor Sch. in seinem Gutachten vom 2. Mai 1910, so können auch
wir insofern eine Änderung in dem Zustande des M. feststellen, als das Körpergewicht
zugenommen hat und zwar jetzt sogar um 17 Pfund gegenüber dem zur Zeit der Unter¬
suchung vom 10. April 1908 festgestellten Gewicht.
Diese Gewichtszunahme können wir aber bei M. nicht als eine günstige, auf den
Nachlass der nervösen Beschwerden deutende Erscheinung auffassen, weil M. jetzt an
Zuckerharnruhr (Diabetes mellitus) leidet. Er scheidet nämlich, wie tägliche Unter¬
suchungen des zum Teil in Gegenwart des Arztes gelassenen Harnes ergeben haben,
dauernd 4 °/ 0 Zucker aus.
An Zuckerharnruhr Leidende haben nuu ein vermehrtes Hunger- und Durstgefühl.
Sie nehmen ungewöhnlich viel Nahrung zu sich und steigen im Beginn der Zuckerharn¬
ruhr stark im Gewicht, namentlich wenn sie ihr Durstgefühl durch alkoholische Getränke
löschen.
Diese Gewichtszunahme bei M. ist daher keineswegs der Ausdruck eines besonderen
Wohlbefindens und kann nicht als Zeichen einer Besserung aufgefasst werden.
Auch der Schwund der Knochenverdickung am Stirnbein und linkem Auge sowie
der Nachlass der Steigerung der Sehnenrefiexe kann nicht als Zeichen einer wesentlichen
Besserung aufgefasst werden, da diese Veränderungen unmittelbar selbst keine Beschwerden
gemacht haben. Dagegen spricht das Tränen des linken Auges beim Mundöffnen, was
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früher nicht bestand, dafür, dass M. tatsächlich noch an Störungen an der Verletzungsstelle
leidet, welche seine Beschwerden über „krampfhaftes Gefühl“, Schmerzen in der linken
Gesichtshälfte glaubhaft machen.
Diese zum Teil neuralgischen Beschwerden werden auch dadurch glaubhaft, dass
erfahrungsgemöss an Zuckerharnruhr Leidende zu Neuralgien neigen. Unter diesen
Umständen scheint uns eine Kürzung der Rente nicht recht begründet. Es fragt sich nun,
ob die bei M. jetzt festgestellte Zuckerharnruhr Folge der am 28. April 1908 erlittenen
Kopfverletzung ist
Die Zuckerharnruhr ist eine Stoffwechselerkrankung, welche ohne sicher nachweisbare
Ursache entstehen kann. Sie kann sich nach äusseren Schädlichkeiten bei einem Menschen
entwickeln, vorausgesetzt, dass der Mensch zu dieser Krankheit veranlagt ist. Zu diesen
äusseren Schädlichkeiten rechnen: Erschütterungen des ganzen Körpers, seelische Erregung,
Alkoholismus, Syphilis, Kopfverletzungen, Quetschungen der Baucheingeweide, Erkältungen,
Durchnässungen, ausgedehnte Verbrennungen.
Dass ein Unfall, selbst wenn er den Schädel getroffen hat, bei einem zuvor ganz
gesunden und erblich nicht belasteten Menschen eine echte Zuckerharnruhr hervorrufen
kann, dafür liegt zur Zeit auch nicht eine einzige einwandfreie Beobachtung vor. Wir
müsseu in diesen Fällen eine mehr oder minder ausgeprägte Veranlagung annehmen.
Die Zuckerharnruhr infolge von Unfällen ist, wenn man nicht jedes zeitlich nach einem
Unfall beobachtete derartige Leiden als ursächlich durch den Unfall entstanden ansieht,
eine seltene Frkrankung. Unter 150 Fällen von Zuckerharnruhr fand Han sch nicht
einen einzigen, unter 800 Senator nur 1 °/ 0 , bei denen ein Unfall als Ursache der
Krankheit bezeichnet wurde.
Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Unfall und dem Auftreten von
Zuckerharnruhr wird um so unwahrscheinlicher, je später die Zuckerharnruhr nach dem
Unfall auftritt, Bei M. ist die Zuckerharnruhr erst 7 Jahre nach dem Unfall aufgetreten.
Allerdings wird eine gewisse Brücke dadurch gebildet, dass bei der Untersuchung im
Jahre 1903 nach Darreichung von Traubenzucker unter 9 Proben einmal Zucker im
Harn gefunden wurde, ebenso im Jahre 1908, während der Harn ohne Zuckerfütterung
frei war. Diese sogenannte alimentäre Glykosurie tritt aber nach den Untersuchungen
von Strümpells und Krehl ohne jede vorausgegangene Schädigung bei gewohnheits-
mässigen Biertrinkern garnicht selten auf. M. hat als Brauer reichlich Bier getrunken,
so dass eine Neigung zu Zuckerausscheidung schon bestanden haben kann, ehe der Unfall
erfolgte. Nun ist bei dem Unfall zwar eine Kopfbeschädigung eingetreten, nach welcher
auch bei einem Nichtalkoholisten alimentäre Glykosurie sich einstellen kann; es ist aber
keinerlei schädigende Einwirkung auf das Gehirn erfolgt. M. war weder bewusstlos,
noch trat nach dem Unfall Übelkeit oder Erbrechen oder eine Blutung aus Mund, Nase
oder Ohr auf.
Die alimentäre Glykosurie tritt aber, falls es sich nicht um Leute handelt, welche
bereits an Schlagaderwandverhärtung des Gehirns leiden, hauptsächlich dann nach Kopf¬
verletzungen auf, wenn eine schädigende Einwirkung auf das Gehirn stattgefunden hat.
Dies ist aber hei M. nicht der Fall gewesen. Gegen den für das Auftreten der Zucker¬
harnruhr bedeutungsvollen Einfluss der Kopfverletzung spricht auch der Umstand, dass
die Zuckerharnruhr sich jetzt erst nach 7 Jahren aus der alimentären Glykosurie ent¬
wickelt haben sollte, da die alimentäre Glkyosurie im Jahre 1908, also 5 Jahre nach dem
Unfall, ebenso wie im Jahre 1903 unter 9 Proben nur einmal nachzuweisen war. Es
ist daher wenig wahrscheinlich, dass nun nach 7 Jahren der Unfall mit einem Male eine
verderbliche Wirkung entfalten solle. Es ist viel wahrscheinlicher, dass sich in der
letzten Zeit eine neue Veränderung eingestellt hat, welche bei dem zu Zuckerharnruhr
neigenden Menschen die Zuckerharnruhr zur Ausbildung gebracht hat. Es ist dies die
auch von Herrn Professor Sch. festgestellte Vergrösserung der Leber, eines Körperteils,
der für die Zuckerbildung im Körper von grösster Bedeutung ist und dessen Erkrankung
zu Zuckerharnruhr führen kann. Die Ursache der Lebervergrösserung ist der frühere
reichliche Alkoholgenuss, dem sich M. wahrscheinlich auch jetzt, nachdem die Ehefrau
des M. eine Restauration übernommen hat, wieder zugewendet hat. Wägt man die ein¬
zelnen Möglichkeiten, welche Ursache der Zuckerharnrnhr bei M. sein könnten, gegen¬
einander ab, so ist mit grösserer Wahrscheinlichkeit der doch mindestens schon seit
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Beginn der Lehrzeit bestehende überreichliche Alkoholgenuss, der zu einer Leberver-
grösserung geführt hat, die Ursache derselben und nicht die vor 7 Jahren erlittene Kopf¬
verletzung, welche ohne Einfluss auf das Hirn gewesen ist
Kann man nachweisen, dass die Zuckerharnruhr schon vor dem Unfall be¬
standen hat, so bleibt noch die Möglichkeit bestehen, dass sie durch den Unfall
verschlimmert worden ist. Es genügen mitunter schon die leichtesten Erkran¬
kungen, um eine Verschlimmerung der Krankheit zu bewirken, andererseits
können auch schwere Verletzungen ohne jede Einwirkung auf sie bleiben.
Jedenfalls muss man eine Verschlimmerung durch einen Unfall annehmen,
wenn
1. die ausgeschiedene Zuckermenge zugenommen hat;
2. aus dem leichten Diabetes ein schwerer wird, d. h., auch bei Ent¬
haltung von stärkemehlhaltiger Kost der Zucker aus dem Ham nie ganz ver¬
schwindet;
3. Aceton und Acetessigsäure im Ham auftreten. Das sind chemische
Verbindungen, die bei ungenügender Verbrennung der Fette infolge von Mangel
oder Fehlen von stärkemehlhaltiger Kost auftreten und namentlich bei schwerer
Zuckerharnruhr nachweisbar sind;
4. Wunden durch den Unfall erzeugt werden, die infolge schon bestehender
Zuckerharnruhr zum Brand oder zur Wundinfektion führen und den Verlauf
der Erkrankung ungünstig beeinflussen.
Auch hierfür steht mir eine Beobachtung aus der hiesigen Heilanstalt zur Ver¬
fügung, bei der aber eine Verschlimmerung der Krankheit durch den Unfall ebenfalls
verneint werden musste.
Der Maschinenarbeiter H. H. aus C., geboren am 8. IX. 1872 zu C., ist auf An¬
ordnung der vereinigten Ortskrankenkasse vom 30. November bis zum 18. Dezember
1909 in der hiesigen Heilanstalt an den Folgen des am 20. November 1909 erlittenen
Unfalles ambulant behandelt worden.
Am Morgen des 20. November 1909 war H. mit dem linken Ärmel der Bluse an
der Schraube der Spindel eines Bohrwerkes hängen geblieben. Die Schraube wickelte
den Ärmel auf und, um nicht mit dem Arm in die Spindel zu kommen, riss H. den Arm
schnell zurück, so dass die Bluse vom Körper gerissen wurde. Durch den Ruck spürte
er Schmerzen im Kreuz, die vom Gesäss an der Hinterseite des rechten Beines bis nach
der Ferse zogen und von der Ferse nach der 4. und 5. Zehe.
Bei Beginn der Behandlung klagte H. noch über dieselben Schmerzen sowie über
Taubheitsgefühl an der Aussenseite der Fusssohlen.
Beide Hüftnerven namentlich aber der rechte, waren in ihrem Verlauf auf Druck
schmerzempfindlich. An beiden Beinen bestand das sogenannte Dehnungsphänomen, d. h.
II. äusserte heftige Schmerzen, sobald man das im Hüft- und Kniegelenk stark gebeugte
rechte oder linke Bein im Kniegelenk zu strecken versuchte. Der rechte Oberschenkel
war etwas abgemagert. Beide Kniescheibenbandreflexe waren nur sehr schwach auslösbar,
ebenso der linke Achillessehnenreflex, der rechte fehlte völlig. Objektiv nachweisbare
Störungen des Hautgefühls bestanden nicht. Bei Augen- und Fussschlnss trat geringes
Schwanken ein. H. hat ausserdem einen rechtsseitigen, etwa nussgrossen Leistenbruch.
Die Untersuchung des Harns ergab grosse Mengen von Zucker (3,8 %). Es handelte
sich danach um Hüftweh (Ischias) verbunden mit Zuckerharnruhr. Das Hüftweh wurde
durch die Behandlung bedeutend gebessert, aber nicht die Zuckerharnruhr.
Es wurde nunmehr in dem vorliegenden Falle folgendes Endurteil abgegeben:
H. leidet an Zuckerharnruhr. Es ist ausgeschlossen, dass diese Erkrankung die
Folge des am 20. November 1909 erlittenen Unfalles ist, denn erstens ist ein solcher
Unfall, wie ihn H. erlitten hat, überhaupt nicht geeignet, auf rein mechanischem Wege
Zuckerharnruhr hervorzurufen. Aber auch der Einfluss einer etwa anzunehmenden Schreck¬
wirkung ist abzulehnen, da eine solche in nennenswertem Grade überhaupt nicht da¬
gewesen ist. Trotzdem H. durch Befragen auf einen möglicherweise vorhandengewesenen
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 1.
Schreck hingewiesen wurde, ohne dass ihm selbstverständlich ein solcher suggeriert wurde,
erwähnte er nichts von einem überstandenen Schreck. Selbst wenn er sich aber erschrocken
haben sollte, so kann die Schreckwirkung nur gering gewesen sein, denn H. hat keine
nennenswerten Schreckwirkungen (Erbrechen, Zittern der Glieder, Angstschweiss) unmittelbar
nach dem Unfall geboten. Ausserdem ergibt aber die genaue Befragung, dass die Zucker¬
harnruhr schon viele Jahre bestehen muss. Schon vor 5 Jahren ist ihm, wie er erzählt,
aufgefallen, dass er sehr viel Wasser habe trinken müssen, und auch jetzt trinke er immer
noch ziemlich viel, wenn auch nicht mehr so viel wie früher. Er schiebe dies auf die
Arbeit in der Wärme. Tatsächlich handelt es sich um sogenannte Polydipsie (Ver¬
mehrung des Durstgefühls), wie es gerade bei Zuckerkranken als Zeichen dieser Erkrankung
vorkommt Die Zuckerharnruhr — Diabetes mellitus — hat also sicherlich schon viele
Jahre vor dem Unfall bestanden. Auch eine Verschlimmerung derselben durch den Unfall
ist nicht anzunehmen. Denn einmal müsste man, um dies sicher beweisen zu können,
den Prozentgehalt des Harns an Zucker vor dem Unfall kennen. Dies ist aber unmöglich,
da H. bis zur Feststellung des Zuckers hier überhaupt nicht gewusst hat, dass er an
Zuckerharnruhr leidet. Aber auch die allgemeinen Erscheinungen der Zuckerharnruhr
sind nach den Unfall nicht stärker geworden als vor dem Unfall, das Durstgefühl ist
eher geringer geworden, es ist kein Kräfteverfall aufgetreten. Die einzige Erscheinung,
welche nach dem Unfall neu hinzugetreten und nach dem Glauben des H. die einzige
krankhafte Erscheinung überhaupt ist, sind die Schmerzen, die vom Kreuz bis nach den
Zehen ziehen. Diese Schmerzen sind die Folgeerscheinungen der Hüftnervenentzündung
(Ischias). Das Auftreten der Ischias wird man allerdings als Unfallfolge anerkennen
müssen. Denn sie ist unmittelbar nach dem Unfall aufgetreten, und der Unfall an sich
war geeignet, eine Zerrung der Hüftnerven und damit eine Hüftnervenentzündung hervor¬
zurufen, zumal bei einem Zuckerkranken, der bekanntlich zu Ischias neigt.
Die Tatsache, dass doppelseitige Ischias bei Zuckerkranken infolge der Zuckerharn¬
ruhr häufig vorkommt, ohne das ein anderer schädigender Einfluss vorangegangen ist,
spricht nicht gegen den schädigenden Einfluss eines Unfalles, wie ihn H. erlitten hat, da
auch die kennzeichnenden Hüftnervenschraerzen sofort nach dem Unfall aufgetreten sind.
Wenn man nun aber auch die Ischias als Unfallfolge anerkennt, so ist doch keineswegs,
wie schon vorher erörtert ist, das Auftreten derselben als Verschlimmerung der Zucker¬
harnruhr aufzufassen.
Es ist nur eine Erscheinung aufgetreten, welche unabhängig von dem Verlauf der
Zuckerharnruhr kommt und schwindet. Die Zuckerharnruhr bildet nur die Grundlage,
auf der sich die Ischias besonders leicht entwickelt. Die Abschwächung der Kniescheiben¬
bandreflexe und der Achillessehnenreflexe steht wohl in Zusammenhang mit der Zucker¬
harnruhr und der doppelseitigen Ischias.
Jedenfalls haben sich andere Zeichen, welche auf eine Rückenmarksdarre deuten,
an die man bei dem Verhalten der Reflexe auch denken muss, nicht gefunden. Auch
behauptet H. nie syphilitisch krank gewesen zu sein, was wohl in den allermeisten Fällen
die Voraussetzung für das Entstehen der Rückenmarksdarre ist. Die Frau hat keine
Fehl- oder Frühgeburten durchgemacht, welche auf Syphilis hindeuten könnten. Selbst
wenn sich später heraussteilen sollte, dass ausser der Zuckerkrankheit ein Rückenroarks-
leiden vorliegt, was wir aber für nicht wahrscheinlich halten, würde die Beurteilung des
ursächlichen Zusammenhanges dieses Rückenmarksleidens mit dem vorausgegangenen
Unfälle die gleiche sein wie bei der Zuckerharnruhr, d. h., das Leiden selbst kann
weder durch den Unfall hervorgerufen noch verschlimmert sein, dazu ist der Unfall zu
harmlos gewesen, andererseits wäre auch in diesem Falle die doppelseitige Ischias, welche
ebenfalls bei Rückenmarksleiden vorkommt, durch den Unfall als ausgelöst anzusehen und
mit dem Schwinden der Ischias wären die Unfallfolgen beseitigt, ganz gleichgültig, ob
späterhin die Rückenmarksdarre fortschreitet.
H. arbeitet jetzt wieder in der C. Maschinenfabrik bei Akkordlohn. Es ist glaubhaft,
dass er zur Zeit infolge der noch bestehenden Ischias etwas Beschwerden im Kreuz beim
Bücken und Anheben hat, infolge dessen diese Tätigkeiten noch langsamer ausführen muss
und infolge dessen nicht ganz so viel verdienen wird wie ein gesunder gleichartiger Arbeiter.
Dieser Lohnausfall kann aber bei dem jetzigen Zustand der Ischias nur gering sein. Wir
schätzen die Erwerbsbeeinträchtigung auf 15°/ 0 .
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Besprechungen.
Hoffa, Albert Prof. Dr. Atlas und Grundriss der Verbandlehre, nach des
Verf. Tode bearbeitet von Privatdoz. Rudolf Grashey. Vierte Auflage mit 170 Tafeln
und 134 Textabbildungen.
Lehmann’s Med. Handatlanten. Bd. XIII. J. F. Lehmann’s Verlag, München 1910.
Es ist dankbar anzuerkennen, dass der Verleger in der Person Grashey’s einen
vortrefflichen Neubearbeiter des alten bewährten Hoffaschen Atlas gesucht und gefunden hat
Während die alten Grundsätze im allgemeinen beibehalten wurden, ist die jetzige
Auflage durch neue Gliederung etwas übersichtlicher gestaltet worden.
Die erste Abteilung umfasst die gewöhnlichen Übungsverbände mit Leinenbinde
und Verbandtuch. Die zweite Abteilung bringt die eigentlichen Verbände, Bandagen
und Apparate.
Es wurden 28 Tafeln und 83 Textbilder neu eingefügt
Unter den mit Verbänden versehenen Männern trifft man bekannte Chirurgen und
Orthopäden, auf Tafel I den unvergesslichen Hoffa an der Binden Wickelmaschine.
Künstlerisch tätig bei dem Werk war Herr Maler Hajek. Th.
Helferich, Prof. Dr. H. Atlas und Grundriss der traumatischen Frakturen und
Eupationen mit 78 Tafeln und 316 Figuren im Text vom Maler B. Keilitz. 8. Auflage.
Lehmanns Medizinische Handatlanten. Bd. VIII. München 1910, J. F. Lehmann.
Wer sich daran gewöhnt hat, bei der Beurteilung und Behandlung von Knochen¬
brüchen und Verrenkungen den vortrefflichen Helferich’schen Atlas zu Rate zu ziehen,
wird diese neue Auflage mit Freude begrüssen und sich ihres reichen vermehrten In¬
halts erfreuen.
Ist doch die Anzahl der prächtigen, plastisch hervortretenden, überaus anschaulichen
farbigen Tafeln auf 78 und die Zahl der Textbilder auf 316 gestiegen, diese sind also um
78 gegen früher vermehrt worden. Im Text haben das Bardenheuer’sche und Zup-
pinger’sche Verfahren gebührende Berücksichtigung gefunden. Th.
Bernstein, Dr. Richard, Stabsarzt: Die Berufskrankheiten der Land- und
Forstarbeiter mit besonderer Berücksichtigung ihrer Berufshygiene. Stuttgart 1910.
Ferd. Enke.
Verf. erklärt es mit der besonderen Bedeutung, die die gesundheitlichen Verhältnisse
der landwirtschaftlichen Bevölkerung für die Wehrfähigkeit unseres Volkes haben, dass
er sich gerade als Militärarzt dieser Frage zugewandt hat.
Es wird in dem ersten Abschnitt der Landarbeiter selbst vom hygienisch-gesund¬
heitlichen Standpunkt aus betrachtet, im zweiten wird die Landarbeit unter Hervorhebung
technischer Einzelheiten des landwirtschaftlichen Betriebes besprochen und der dritte Ab¬
schnitt betrachtet die Krankheiten der Landarbeiter nach Organen geordnet.
Auf Einzelheiten kann nicht eingegangen werden. Der zur Unfall- und Invaliden¬
begutachtung landwirtschaftlicher Arbeiter berufene Arzt wird in dem Buch eine Fülle
von Anregungen und Anhaltspunkte für seine gutachtliche Tätigkeit finden.
Bisher gab es noch keine derartig eingehende Besprechung der Berufskrankheiten
der Land- und Forstarbeiter. Th.
Hirsch, Die Berufskrankheiten des Auges. Bergmann 1910. Die Schrift
des Verf. ist eine fleissige und ziemlich vollständige Darstellung des Themas, be¬
ruhend zum Teil auf eigenen Untersuchungen verschiedener Gewerbe, grösseren Teils auf
Verwertung der einschlägigen Litteratur und wohl geeignet, dem Arzt Rat für die vor¬
sorgende und behandelnde Tätigkeit in Fällen von Gewerbekrankheiten der Augen zu
geben. Hervorzuheben sind die Schilderungen der einzelnen Techniken, die durch gute
Abbildungen unterstützt werden. Cr am er-Cottbus.
Chapelle, De l’influence du traumatisme sur la pathogönie et Involution
des tumeurs-oculaires. (ThSse pour le doctorat). Paris 1906. Verf. will besprechen
1 . das Trauma als Ursache der bösartigen Geschwülste und 2. als beschleunigendes
Moment für ihren Ablauf.
Unter Übergehung des chirurgischen Traumas sagt Verf., ein zur Verwendung
in vorliegender Frage geeignetes Trauma müsse tatsächlich geschehen und festzustellen,
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1.
sowie mit deutlichen Kennzeichen verbunden sein. Sowohl schwere, wie leichte, häufig
wiederholte Traumen kommen in Frage. Eine ganz genaue Einteilung der Geschwülste ist
bei ihrer unsicheren pathol.-anatom. Erkennbarkeit nicht möglich.
Ein Sarkom soll schon nach S, ein Carcinom nach 6 Wochen frühestens und
spätestens 3 Jahre nach der Verletzung entstehen können. Bekannt ist die Entwicklung von
Carcinom an dauernd gereizten Stellen, aber unsre Unkenntniss des eigentlichen Wesens
jenes Prozesses lässt auch die Bolle des Traumas dabei nicht genügend erkennen, mag
man nun eine kongenitale Anlage oder eine Art Infektion oder Parasitismus als Ursache
des Krebses annehmen.
Verf. referiert dann über die deutschen Anschauungen über den zeitlichen und
örtlichen Zusammenhang zwischen Trauma und Entstehung einer bösartigen Geschwulst
nach Maschke.
Der spezielle Teil besteht aus Anführung der die einzelnen Augenbestandteile und
die Augenhöhle befallenden Geschwülste.
Es werden angeführt ein Leukosarkom der Bindehaut 4 Monate nach einer Kuh¬
hornverletzung, dergleichen der Augapfclbindehaut nach einem nicht mehr feststellbaren
Trauma, dergleichen auf dem Stumpf eines enukleierten Auges, ohne dass die Ursache
der Enukleation bekannt war, letztere vom Verf. als Beispiel des chirurgischen Traumas
angeführt
Unter 70 Fällen von Carcinom der Bindehaut findet Verf. 6, in denen ein Trauma
angeschuldigt wird, zum Teil unbedeutendster Art, wie eine Kratzverletzung mit einem
Baumzweig oder die Herausnahme eines Hagelkorns. Dann aber führt er einen Fall von
Wagenmann an, in dem auf der Narbe eines wegen Entzündung nach der Staroperation
ausgelöffelten Auges ein Carcinom der Bindehaut entstanden war. Der Operateur gibt
ein sicheres Urteil über den ursächlichen Zusammenhang nicht ab.
Hornhautgeschwülste ausser Cysten nach Einschluss epithelialer Elemente konnten
als Unfallfolgen nicht gefunden werden.
Häufiger sind Geschwülste des Uvealtractus. Cysten der Iris sind eine ganze Reihe
nach Staroperationen aufgeführt, auch nach stumpfen Traumen sind solche beobachtet
Das Sarkom des Uvealtractus ist die häufigste Geschwulstform des Augapfels. Verf. fand
unter 200 Beobachtungen 25, in denen ein Trauma als Ursache angeschuldigt wurde,
spricht sich aber mit erfreulicher Skepsis über den tatsächlichen Zusammenhang aus,
besonders bei den Fällen, in denen die Verletzung nur die Nachbarschaft des Auges
getroffen hat Bemerkenswert ist aus einer angeführten Diskussion der Anspruch: „Wir
wissen alle, dass Sarkome ,oft‘ die Folge einer Verletzung sind“.
Von den aufgeführten Fällen von Gliomen nach Traumen meint Verf. bei keinem
einzigen einen sicheren ursächlichen Zusammenhang mit letzteren annehmen zu dürfen,
glaubt aber an eine schnellere Entwicklung durch das Trauma.
Unter den Augenhöhlengeschwülsten finden sich nach Traumen, wie in der Iris,
auch Implantationscysten. Behauptet wird von einer Reihe von Verff., dass Hydatiden-
cysten nach Traumen erst zur Entwicklung kämen. Embryonal angelegte Blutgeschwülste
der Augenhöhle sollen in ihrer raschen Entwicklung durch ein Trauma gefördert werden.
Verf. ist der Ansicht, dass man bei grösserem Zwischenraum zwischen Trauma und Ent¬
wicklung der GefÜssgeschwulst in der Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs sehr
zurückhaltend sein müsse.
Varicocele der Augenhöhle und pulsierendes Glotzauge sind selbstredend häufig
Folgen von Verletzungen.
Von den Osteomen der Augenhöhlenwände sind eine Reihe beschrieben, die in
unmittelbarem Anschluss an eine schwere Kontusion und genau an der Stelle derselben
entstanden sind, so dass in diesen Fällen der ursächliche Zusammenhang dem Verf. wahr¬
scheinlich ist.
Von fibromatösen Geschwülsten, ausgehend von der Tenonsehen Kapsel, der Augen¬
höhlenknochenhaut und den Sehnervenscheiden, sind einige in unmittelbarem Anschluss
an Verletzungen beobachtet.
Die Sarkome der Augenhöhle zeichnen sich durch grosse Bösartigkeit aus, die durch
operative Eingriffe nur verschlimmert wird. Die Entstehung der vom Verf angeführten
7 Fälle ist nur bei 2 nach Ansicht des Ref. entfernt möglich im Anschluss an eine
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schwere Gewalteinwirkung (Fall in ein Stück Holz, Kuhhornstoss). Die übrigen an¬
geführten Traumen, z. B. Stoss mit der Schnauze eines Hundes, sind so unbedeutend,
dass sie nicht in Betracht kommen können. Dasselbe gilt von der Beobachtung eines
Myxosarkoms der Tränendrüse.
Ein Carcinom entstand jahrelang nach einer Tränensackentfernung in der Narbe.
Daten, der Beobachter, behauptet, dass Carcinome in Narben auch bei jugendlichen Indi¬
viduen Vorkommen (Pat. war 24 Jahre).
Die Sarkome der Lider sind ganz besonders bösartig, jedoch meint Verf., dass das
jugendliche Alter einiger angeführten Fälle eine wichtigere Ursache für den raschen Ver¬
lauf als das vorhergegangene Trauma sei.
Bei einem Mann von 70 Jahren trat nach einem heftigen Stockschlag gegen die
Schläfe eine starke Blutinfiltration des betr. Oberlids ein, nach dessen Abschwellen wenige
Wochen später schon die Neubildung gefühlt wurde, die sich nach der Entfernung als
melanotisches Sarkom erweist und 2 Jahre später rückfällig wird.
Ein Jahr nach einer ausgedehnten Verbrennung des Gesichts trat bei einem
48 jährigen eine Geschwulst am Unterlid auf, die Spindel- und embryonale Zellen enthielt
Ein Kind stiess mit der Stirn gegen die eines anderen. 12 Tage nach Verschwinden
der Blutunterlaufung bösartigstes Rundzellensarkom. Ein anderes bekam einen Schlag
mit einer Schnur gegen das Oberlid. 8 Tage später Geschwulst in Form eines Hagel¬
korns, weitere 8 Tage später Entfernung eines 80 g schweren kleinzelligen Sarkoms.
Rück&ll kurze Zeit später und Tod.
Ein Carcinom infolge einer nicht heilenden Verletzung durch eine ausgerissene
Pflanze am Unterlid eines 70jährigen wurde von Morax operiert. Lacaussade beobach¬
tete ein Carcinom bei einem 75jährigen, das die Folge eines Stichs mit einem Dorn
am innem Lidwinkel sein sollte.
Verf. kommt auf Grund vorstehender Berichte zu folgenden Schlüssen: Verletzungen
und Operationen sind von ähnlicher Wirkung. Wenn auch der ursächliche Zusammen¬
hang zwischen Verletzung und Sarkom häufig genug nicht auf wissenschaftliche Weise
nachgewiesen werden kann, so ist die Nachfolge der Erscheinungen doch in einigen
seltenen Fällen eine derartige, dass jener Zusammenhang nicht bezweifelt werden kann.
Mehr noch ist dies beim Carcinom der Fall. Unzweifelhaft ist die häufige Verschlimme¬
rung bösartiger Geschwülste durch Verletzung oder Operation. Wir können mangels
genauer Kenntnis des Wesens der bösartigen Geschwülste nicht wissen, ob eine Ver¬
letzung die erste oder nur eine gelegentliche Ursache derselben ist. Cramer-Cottbus.
Emmerling! Das Sarkom als Unfallfolge beim Menschen- und Tier¬
auge. (Hallenser Dissertation 1907.) Nach einer Übersicht über die Art und die Ent¬
stehungsweise der Sarkome bespricht Verf. die von den verschiedenen Verff. angenommene
Möglichkeit einer traumatischen Entstehung der Aderhautsarkome und berichtet über die
Arbeit von Leber und Krahnstöwer, ihre Kasuistik und ihre starken Zweifel an der rein
ursächlichen Verbindung von Unfall und Aderhautsarkom, sowie über einige andere ein¬
schlägige Arbeiten.
Verf. beschreibt dann einen Fall, in dem bei einem 55jährigen 14 Tage nach
einem Sturz auf das Gesäss eine kleine Netzhautablösung mit erhaltener guter Sehschärfe
aufgetreten sei. An ihrer Stelle trat später eine Geschwulst auf, die sich nach der
Herausnahme des Auges als eine Mischform zwischen Rundzellen- und alveolärem Sar¬
kom erwies. Seitens der untersuchenden Universitätsklinik zu W. wurde mit Sicherheit
der ursächliche Zusammenhang mit dem Sturz auf das Gesäss ausgeschlossen — ein Er¬
gebnis, zu dem auch Verf. erst nach langen, wenig nötigen Ausführungen kommt.
Er zählt dann aus der Tiermedizin eine lange Reihe von Fällen von bösartigen
Geschwülsten am Auge verschiedener Tiere auf und schildert schliesslich einen Fall, in
dem bei einer Kuh nach einem Hornstoss sich innerhalb 4 Wochen ein gänseeigrosses
Sarkom von der Subconjunctiva aus entwickelte, dessen ursächlichen Zusammenhang
mit dem Hornstoss er auf Grund der Aussage des Besitzers der Kuh annimmt.
Cramer-Cottbus.
Stadtmann, Beitrag zur Frage der traumatischen Entstehung der Chorio-
idealsarkome. (Münch. Dissertation 1906.) 6—7 Wochen nach Prellung des rechten
Auges mit einem Holzstück fand sich bei einem 59 jährigen, soweit man die angewandten
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1.
ungebräuchlichen Fremdwörter verstehen kann, eine schläfenseitige Netzhautablösung, die
man im Pupillen gebiet nach Erweiterung sehen konnte. Das Sehvermögen, das bei der
Aufnahme noch die Hälfte des normalen betrug, sank rasch bis auf Erkennen von Fingern
in 2 Metern. In 3 Gutachten wurde gegen Einw'ände der Knappschaftskasse teils die
Möglichkeit, teils die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs angenommen.
Letztere Auffassung wurde nach Entfernung des Augapfels, wobei sich ein Melanosarkom
vorfand, „voll und ganz“ festgehalten. Das Sarkom ging von den hinteren Teilen etwas
seitlich vom gelben Fleck aus. Verf. führt dann eingehend die allgemeine und die
augenärztliche Litteratur über den Zusammenhang der Geschwulstbildung mit Verletzungen
an und stellt zwei Möglichkeiten für seinen Fall auf: 1. Entstehen der Geschwulst auf
dem Boden einer Aderhautblutung oder 2. Verschlimmerung einer schon vorhandenen
Geschwulst durch den Unfall.
„Obgleich dennoch keineswegs mit voller Gewissheit gesagt werden kann, ob das
Trauma die einzige Veranlassung zur Entwicklung der Geschwulst war oder nicht, war
doch ein Zusammenhang . . . nicht von der Hand zu weisen und wurde auch im End¬
gutachten an die Krankenkasse für den Pat. der Bescheid abgegeben.“
Ob die Genossenschaft auf Grund dieser Beweisführung den Zusammenhang an¬
erkannt hat, wird nicht gesagt (Ref.). Cr am er-Cottbus.
Enderlein, Sarkom der Oberschenkels. E. demonstriert auf dem Würzburger
Ärzteabend am 12. VII. (s. Münch, med. Woch. 35) einen Pat. mit kindskopfgrossem
Sarkom des Oberschenkels. Bei der Operation mussten die fest umwachsenen Femoral-
gefässe in der Ausdehnung von 12 cm reseziert werden. Ersatz der Art femoralis durch
ein 15 cm langes, frei transplantiertes Stück der Vena saphena der anderen gesunden
Seite. Die Wand der Saphena war etwas gedickt, deshalb kam die sonst übliche starke
Blähung der Vene nach Freigabe des Blutstromes in Wegfall. Heilung ohne Störung.
A r o n h e i m -Gevelsberg.
Stadtlander, Über Rippengeschwülste. (Inaugur. -Dissertat. Berlin 10.)
Verf. behandelt in seiner Arbeit die Fälle, die in der chirurgischen Klinik und der
Charitö zur Beobachlung gekommen sind, sodann die in der Litteratur mitgeteilten Fälle
und im letzten Teile den heutigen Stand der Rippengeschwülste und ihre Therapie. Er
berichtet über 20 Enchondrome, 32 Sarkome und erwähnt 4 Carcinome, die jedoch nicht
primäre Carcinome der Rippen waren.
Aus der Arbeit geht hervor, dass die Rippentumoren das kräftige Mannesalter vom
30. bis 50. Jahre bevorzugen, verhältnismässig selten das jugendliche Alter und das
Senium befallen. Das männliche Geschlecht bietet eine gewisse Disposition für das Ent¬
stehen der Geschwulst, die meist bösartiger, nur in wenigen Fällen gutartiger Natur ist.
Die Ätiologie ist in den meisten Fällen nicht sicher zu erfahren, in einem gewissen
Prozentsätze spielt das Trauma eine wichtige Rolle. — Die Diagnose lässt sich im all¬
gemeinen richtig stellen, wobei der Sitz, die Grösse, Gestalt, Konsistenz und das Wachs¬
tum oft unterstützend wirken; in einem kleinen Teil der Fälle macht die Diagnose
Schwierigkeiten und nur selten ist sie nicht zu stellen. Die Therapie ist ausnahmslos
eine operative. Sie ist im allgemeinen erfolgreich, wenn der operative Eingriff möglichst
frühzeitig erfolgt. Eine Kontraindikation für die Operation gibt es nicht Bei länger
bestehender und umfangreicher Geschwulst ist nicht immer völlige Heilung zu erwarten.
Aronheim - Gevelsberg.
Prof. GangtftanO-Camorino, Zwei Fälle von beiderseitiger männlicher
Brustdrüsengeschwulst von familiärem Typus und ihre vermutliche Be¬
deutung. (Zeitschrift für orthopädische Chirurgie, 103. Band. 1.—2. Heft). Verfasser
spricht sich erst über den Begriff des familiären Typus von Erkrankungen aus. Als
familiäre Erkrankung wird man nicht bezeichnen die Syphilis, die arthritische Diathese
oder die neuropatische Disposition. Dagegen tragen einen ausgesprochenen familiären
Typus die Fälle, welche Verfasser schildert. Es handelt sich um je 2 Mitglieder in
2 verschiedenen Familien, deren Krankheiten in doppelter Hinsicht selten sind, nämlich
Geschwulst der männlichen Brustdrüse, verbunden mit Bilateralität der Affektion. Es sind
nach Ansicht des Verfassers Krankheiten des Keimes.
Differentialdiagnostisch für die geschilderte Erkrankung kommt in Betracht die
Mastitis pubescentium yirilis und die Gynäkomastie.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 1.
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In den von Gangitano beschriebenen Fällen, welche von ihm operiert un$ histologisch
untersucht wurden, hhandelt es sich um sog. Fibroadenome oder Adenofibrome, welche
sich als Ausgänge von chronischen Entzündungen darstellen. Taendler-Berlin.
Käppis, Traumatische Tuberkulose. K. berichtet in der medizinischen Gesell¬
schaft zu Magdeburg am 17. III. 10 (s. Münch, med. Woch. 32) als Beitrag zur trauma¬
tischen Tuberkulose den Fall eines 25jähr., bis dahin anscheinend gesunden, arbeitsfähigen,
kräftigen Mannes, bei dem es im Anschluss an eine schwere vereiterte komplizierte
Fraktur des rechten Oberschenkels mit folgender akuter Osteomyelitis und Sequesterbildung
auf dem Blutwege ca. 5 Monate nach der Verletzung zu einer ausgedehnten Weichteil¬
tuberkulose an der Frakturstelle gekommen war. Als Ausgangspunkt wurde eine bisher
latente Lungenspitzentuberkulose angenommen, die begünstigt durch das lange Kranken¬
lager wieder aufgeflackert war. Die Sektion ergab neben alter schiefriger Induration
beider Lungenspitzen frische tuberkulöse Prozesse in denselben und ein frisches tuberkutöses
Geschwür in der Nähe der Ileosökalklappe. An der Frakturstelle war nur in den
Weichteilen Tuberkulose nachweisbar, während der Knochen an der noch nicht konsolidierten
Stelle völlig frei von Tuberkulose war. Aronheim-Gevelsberg.
Sclionnefeld, Röntgengeschwür. Sch. demonstriert in der wissenschaftliche
Vereinigung am städt. Krankenhaus zu Frankfurt a. M. am 7. VI. (s. Münch med. Woch.
33) einen Mann, der vor 2 Jahren in einer auswärtigen Klinik wegen einem Schenkel¬
halsfraktur in 2 Tagen Abstand je zweimal mit Röntgenstrahlen photographiert worden
war. Es entwickelte sich ein typisches Röntgenulcus, das trotz Excision mit nachfol¬
gender Naht 2 mal rezidivierte. 2 je fünfmarkstückgrosse Ulcera wurden in der Klinik
mit der Narbe in Handgrösse herausgeschnitten, der Defekt vom Oberschenkel durch Thiers-
sche Läppchen gedeckt Innerhalb 3 Wochen Heilung. Aron he im-Gevelsberg.
Hagen, Knochensyphilis im Röntgenbild. H. spricht im ärztlichen Verein
in Nürnberg am 21. April (s. Münch, med. Woch. 33) über Knochenlues im Röntgen¬
bild, die fast immer typische Symptome zeigt. Besonders charateristisch sind die Ver¬
änderungen bei Lokalisation des Prozesses im Periost. Die Verdickung desselben, die
bisweilen durch eine deutlich erkennbare Exsudatschicht von der Corticalis abgehoben
ist, pflegt meist eine zirkuläre zu sein. Die periostalen und cortikalen Gummata sind
gleichfalls meist zu erkennen; konstant ist eine starke Mitbeteiligung des angrenzenden
Periosts. Charakteristisch ist, dass die benachbarten Partien des Knochens nicht wie bei
der Tuberkulose oder akut entzündlichen Prozessen der Sudeckschen Atrophie verfallen.
Die syphilitische Ostitis und Osteomyelitis ist gekennzeichnet durch das Nebeneinander¬
hergehen von Einschmelzung hyperplastischer Proliferation. Der Ausgang dieser Pro¬
zess besteht teilweise in Rarefizierung, teilweise in extremer Sklerose.
Aron heim - Gevelsberg.
Krause* Verletzung durch Blitzschlag. (Deutsche Mil.-Zeitsch. 15. X. Ver¬
einsbeilage.) Kr. stellte in der Berliner militärärztlichen Gesellschaft einen Mann vor,
der vom Blitzschläge getroffen war. Der Betreffende — ein Füsilier — stürzte bewusst¬
los zusammen und musste durch eine Viertelstunde fortgesetzte künstliche Atmung ins
Leben zurückgerufen werden. Zunächst waren nur leichte Verbrennungen und eine
Facialisparese festzustellen. Am nächsten Tage zum Bewusstsein gekommen, wusste er
zwar, dass ein Gewitter heraufgezogen sei, an Blitz und Donner aber hatte er keine
Erinnerung. 5 Tage nach dem Blitzschlag wurde eine Sensibilitätsstörung an den dis¬
talen Teilen des rechten Armes und Beines gefunden, eine Lähmung war nicht vorhanden,
daneben bestanden Klagen über Kopfschmerzen. 3 Tage später verliess der Kranke das
Bett, doch schleifte er das rechte Bein beim Gehen nach; die anfangs bestehende leichte
Erregbarkeit neben einer Depression verschwand bald, es blieb nur zunächst Schwäche
des rechten Arms, und zwar Störung der Sensibilität, welche den Kopf frei liess, allge¬
meine Hypalgesie rechts, scharf abgeschnitten durch die Mittellinie, ferner konzentrische
Einengung des Gesichtsfeldes unter Verschiebung der Farbenkreise. Kr. glaubt nicht,
dass eine gröbere Hirnläsion erfolgt ist, sondern hält das Krankheitsbild für hysterisch,
trotz der Verschiebung der Farbenkreise, was bei Hysterie nicht der Fall zu sein pflegt.
Die letztere ist durch nervösen Shock zustande gekommen und zwar durch eine psychische
Erschütterung des Nervensystems, nicht durch einen psychischen Shock, denn der Mann
batte weder Blitz noch Donner wahrgenommen; es liegt mithin eine materielle Ein-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 1.
Wirkung vor. Die erst später anfgetretene Lähmung kann durch psychische Komponente
nicht verursacht sein. Hammer schm i dt-Danzig.
Arsnmaniawz, Zur traumatischen Entstehung der Basedowschen
Krankheit. (Inaug. -Dissert. Berlin 1910.) Auf Grund der bisher in der Litteratur
bekannt gewordenen anamnestischen Beobachtungen der Basedowschen Krankheit ist
festgestellt, dass die Kranken in den weitaus meisten Fällen aus den allgemein neuropa-
thisch belasteten Familien stammen. Nach Charcot beruht die Entstehung der Basedow¬
schen Krankheit z. T. auf einer bestehenden Schwäche des Organismus, besonders des
Nervensystems. Neben der erblichen Belastung kommen in einer Reihe von Fällen als
prädisponierendes Moment noch vorübergegangene Krankheiten und andere schwächende
Einflüsse in Betracht, die den Organismus in seiner Widerstandsfähigkeit gegen äusser-
liche Schädlichkeiten noch mehr schwächen und so für die Entstehung einer Neurose
günstigen Boden schaffen. Es sind Fälle bekannt, wo sich Basedowsche Krankheit im
Anschluss an eine infektiöse oder konstitutionelle Krankeit entwickelte: nach Scharlach,
Pocken, Diphtheritis, Ruhr, Influenza, Typhus, Lues, Tuberkulose. In einer anderen Reihe
von Fällen sind als direkte Ursachen deprimierende Erregung, psychischer Shock oder
anhaltende Sorgen angegeben. Hier ist die Entstehung nach Erschütterungen und nach
Schreck bemerkenswert. Ferner kommen in Betracht übermässige Anstrengungen, z. B.
übermässiges Tanzen, Strapazen und Entbehrungen zur Kriegszeit. Ausser dem rein
psychischen Shock kann ein direktes Trauma, ein psychischer Shock (Schlag auf den
Kopf oder irgend ein Unfall) die Basedowsche Krankheit hervorrufen. In seltenen
Fällen wirken klimatische Einflüsse und Alkoholexzesse prädisponierend.
Nach eingehender Besprechung der verschiedenen Theorien über das Wesen der
Krankheit führt Verf. die in der Litteratur mitgeteilten traumatischen Basedow-Fälle
an. Auf Grund dieser, im Anschluss an ein Trauma enstandenen Fälle ergibt sich, dass
sie viel Gemeinsames, sowohl ätiologisch wie auch symptomatisch mit anderen trauma¬
tischen Neurosen darbieten und die Frage nach einer funktionellen Schädigung des
Nervensystems als Hauptursache eine wesentliche Unterstützung gewinnt. Dadurch wird
zugleich die neurogene Theorie über das Wesen des Leidens von dieser Seite bestätigt.
Die Entschädigung in einem traumatischen Basedow-Fall hängt ab von der Frage, ob
der Unfall selbst die Krankheit hervorgerufen hat, oder ob sie schon vor dem Unfälle
bestand oder durch letzteren verschlimmert ist. Die richtige Beurteilung ist in manchen
Fällen recht schwierig und bedarf gründlicher Beobachtung des Falles vom Eintritt des
Unfalles an.
(S. auch das Referat in Nr. 8. 1910. Seite 249 dieser Monatsschrift: Popper,
Morb. Basedow, nach Schreck.) Aron heim-Gevelsberg.
Krauss, Zur Therapie der Hämophilie. (Münch, med. Woch. 4.6) In seiner
Arbeit empfiehlt Verf. zur Behandlung der Hämophilie ausser der Werckschen sterilen
Gelatine als gerinnungsbeförderndes Mittel das artfremde Serum in Form des Diphtherieheil¬
serums. In 2 Fällen erzielte er durch subkutane Injektionen des Serums — bei Anwen¬
dung der Tamponade und des Kompressionsverbandes — gute Erfolge. Zur Anwendung
kommen je 2 g Diphtherieheilserum Nr. 3. Aron he im-Gevelsberg.
Eine internationale Ausstellung der Krftppelfürsorge wird zum ersten
Male auf der Internationalen Hygiene-Ausstellung in Dresden 1911 in einem eigenen
Pavillon von der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge veranstaltet werden, welche
darüber durch ihre Geschäftsstelle Berlin W. 62, Bayreutherstr. 13, auf Anfrage Bescheid
erteilt. In systematischer Weise werden hier alle Gebiete der Krüppelfürsorge über¬
sichtlich zusammengestellt sein und zwar in sechs verschiedenen Gruppen: 1. Geschichte,
Entwicklung, Umfang, Statistik, Litteratur; 2. ärztliche Tätigkeit in der Krttppelfürsorge:
Krankheitsformen, Behandlungsmethoden, Heilerfolge; 3. die Krüppelschule: ethisch-religiöse
Erziehung, praktischer Unterricht durch Schule, Werkstätten; 4. die soziale Bedeutung:
Rechtslage, Volkswirtschaft; 5. Bau und Einrichtung von Krüppelheimen und Fürsorge-
steilen; 6. der Krüppel in Kunst und Litteratur. Jede Gruppe wird durch einen beson¬
deren Obmann zusammengestellt, so dass eine lückenlose Übersicht über dieses aussichts¬
reichste Gebiet sozialer Fürsorge zustande kommen wird.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Th i e in - Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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Professor Richard Stern f
Am 1. Februar ist der ausserordentliche Professor und
Direktor der medizinischen Poliklinik an der Breslauer Univer¬
sität, Dr. Richard Stern, in seinem 46. Lebensjahre an Herz¬
insuffizienz gestorben, die sich im Verlauf einer dreitägigen
Influenza eingestellt hatte. Mit ihm ist ein hervorragender
wissenschaftlicher Forscher und Arzt aus dem Leben geschieden.
Stern wurde im Jahre 1865 zu Breslau geboren, studierte
zunächst drei Semester Mathematik und Naturwissenschaften,
bevor er sich dem Studium der Medizin widmete. Er promo¬
vierte im Dezember 1888, arbeitete bei Flügge und Filehne in
Breslau, Weigert in Frankfurt a. M., wurde 1889 Assistent bei
Professor Bierraer an der medizinischen Klinik und habilitierte
sich ebenda im März 1892 für innere Medizin mit einer Arbeit
über die Desinfektion des Darmkanales. 1897 wurde er Titular¬
professor und 1900 ausserordentlicher Professor und Direktor
der neueröffneten medizinischen Poliklinik in Breslau. Seit
Ostern 1906 war er zugleich Primärarzt der medizinischen Ab¬
teilung des Allerheiligen-Hospitals. Im Juli 1909 lehnte er den
an ihn ergangenen Ruf, das Ordinariat der inneren Medizin in
Greifswald zu übernehmen, ab.
Seinen wissenschaftlichen Ruf begründete er durch eine
Reihe hervorragender Arbeiten auf dem Gebiete der klinischen
Bakteriologie und Serodiagnostik. Besonders bekannt wurden
seine Forschungen über Typhusagglutination und ihre diag¬
nostische Verwertung, über Coliagglutination, über die bakteri¬
ziden Kräfte des Typhusserums und des normalen Serums, über
die antiseptische Beeinflussung der Haruwege durch innere Medi¬
kamente, z. B. Urotropin, Hippol, über Polyzythämie, über die
Fermente der Leukozyten u. a. m. Seine letzten Forschungen
waren aussichtsvolle Studien über „innere Desinfektion“.
Ausserdem verdankt j.hm die Unfallheilkunde eine mächtige
Förderung. Sein Werk „Uber traumatische Entstehung innerer
Krankheiten“ (1900, Verlag von Gustav Fischer in Jena) hat
geradezu bahnbrechend gewirkt und einen maßgebenden Einfluss
auf die Anschauungen der Zeitgenossen ausgeübt. Eine zu¬
sammenfassende Darstellung dieses Gebietes vom klinischen
Standpunkt aus war vor Stern noch nie versucht worden. Die
Lehrbücher, auch diejenigen, die sich speziell mit der Unfall¬
begutachtung beschäftigten, enthielten über die traumatische
Entstehung innerer Krankheiten ausserordentlich wenig; das für
die Beurteilung solcher Fälle notwendige literarische Material
war zum Teil schwer zugänglich, zum Teil auch noch sehr
unvollständig und namentlich fehlte eine kritische Sichtung des¬
selben. Stern hat seine Aufgabe meisterhaft in mustergültiger
Weise gelöst. Er hat an die gesamte einschlägige Literatur
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den Maßstab einer ernsten sachlichen Kritik gelegt. Nur ein
kleiner Bruchteil der vorhandenen Kasuistik find Gnade vor
seinem strengen und dabei gerechten Richterspruch. Den grössten
Teil der in dem Werke niedergelegten umfangreichen Kasuistik
beobachtete Stern in seiner eigenen Praxis. Und auf diesem
sicheren Fundament entstand sein Meisterwerk, durchsichtig
klar im Aufbau, überzeugend durch das auf jeder Seite hervor¬
tretende Streben nach Wahrheit und die sachliche, leidenschafts¬
lose vornehme Sprache, festgefügt durch die gegen jeden Ein¬
spruch gewappnete kritische Darstellung. Es ist schwer zu
sagen, welchem der vielen Abschnitte des Werkes der erste
Preis gebührt. Ich erblicke das Hauptverdienst in der streng
wissenschaftlichen kritischen Darstellung eines bisher noch
wenig bearbeiteten Stoffes, in dem ehrlichen Eingeständnis der
zurzeit noch engen Grenzen unserer Kenntnisse und in dem
menschenfreundlichen grossen Wohlwollen, das der Autor unbe¬
schadet seiner strengen Sachlichkeit für den Verletzten zum
Ausdruck bringt. In dubio semper pro laeso!
Die erste Auflage des Werkes ist seit Jahren vergriffen.
Das erste Heft der 2. Auflage ist 1907, das zweite Heft im
Herbst 1910 erschienen. An der Fertigstellung des Schluss¬
heftes hat Stern noch in den letzten Wochen seines Lebens ge¬
arbeitet.
So kritisch und sachlich, wie er in seinen wissenschaft¬
lichen Arbeiten war, war Stern als Lehrer seinen Schülern und
als Berater im wissenschaftlichen Verkehr mit seinen auf¬
strebenden Assistenten. Er verstand es, sehr viel Anregungen
zu geben, und im Laufe der Jahre sind von seinen Schülern
eine grosse Anzahl anerkannter Arbeiten erschienen. Die
Arbeiten des Meisters und die seiner Schüler zeichnen sich aus
durch unbedingte Zuverlässigkeit und exakteste Durcharbeitung.
Niemals ist Stern in die Lage gekommen, seine Forschungs¬
ergebnisse zu korrigieren oder gar zu widerrufen.
Die Studierenden hingen mit Begeisterung an ihrem Lehrer.
Sein Vortrag war formvollendet, klar und durchdacht. Er ver¬
stand es nicht allein zu theoretisch wissenschaftlichen Gedanken¬
gängen anzuregen, sondern seine Vorlesungen auch den Forde¬
rungen der täglichen ärztlichen Praxis anzupassen.
Auch am Krankenbett war er immer überlegt und kritisch,
ein Feind jeder sachlich nicht begründeten Vielgeschäftigkeit.
Und dadurch gewann er das rückhaltlose Vertrauen der Kranken
und wurde von den Kollegen als feiner Diagnostiker und unbe¬
dingt zuverlässiger Berater geschätzt.
Unter den vielen Männern der Wissenschaft, welche den
frühzeitigen Heimgang Richard Stern’s betrauern, stehen an
erster Stelle die Vertreter der Unfallheilkunde. Seine Schaffens¬
kraft hat unsere junge Disziplin auf eine sichere wissenschaft¬
liche Grundlage stellen helfen. Seine Werke werden unvergessen
bleiben und auch in den Annalen der Unfallheilkunde dauernd
fortleben.
C. S. Freund.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Mwhanotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker
begründet von
Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Br. C. Thiem,
heraasgegeben von Profe 880 f Df. C. Thicm- Cottbllß.
Nr. 2. Leipzig, Februar 1911. XVIII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Aus dem Hafenfcrankenbause in Hamburg, Oberarzt Dr. C. Lauenstein.
Ein Beitrag zur Prognose nnd Architektur längst geheilter
Calcanensfraktnren.
Von Dr. med. Peters.
(Mit 4 Abbildungen und 2 Skizzen.)
Mein Chef, Herr Oberarzt Dr. Lauenstein, hatte vor kurzem für das
Arbeiterschiedsgericht einen Patienten mit alter Calcaneusfraktur zu untersuchen.
Der Fall lag schon 14 Jahre zurück. Das Röntgenbild ergab eine auffällige
Veränderung der Zugtrajektorien des Calcaneus. Herr Dr. Lauenstein hat
diesen Fall in der „Monatsschrift für Unfallheilkunde“ 1 ) genauer beschrieben.
Dieser überraschende Befund gab uns den Anlass dazu, den Veränderungen des
Calcaneus nach alten Frakturen nachzuforschen. Im Aufträge meines Chefs
suchte ich aller Patienten habhaft zu werden, die vom Jahre 1880—1900 im See-
mannskrankenhause wegen Fersenbeinbruchs gelegen haben. Die Ausbeute ent¬
sprach nicht ganz unseren Erwartungen. Einmal war das Frakturenmaterial des
alten Krankenhauses relativ klein gewesen, zweitens handelte es sich zum grossen
Teil um seemännische Bevölkerung, die in Hamburg nicht ansässig war. Von
der Landbevölkerung waren manche fortgezogen, andere gestorben. So konnte
ich nur sieben Fälle untersuchen, die in der angegebenen Zeit im Seemanns¬
krankenhaus behandelt wurden.
Im folgenden will ich nun zuerst die allgemeinen Resultate meiner Unter¬
suchungen wiedergeben. Zum Schluss gebe ich dann eine Beschreibung der
einzelnen Fälle.
Zuerst wollen wir das „endgültige Heilungsresultat“ der Fälle ins Auge
fassen.
Es zeigt sich auch hier wieder, wie relativ ungünstig die Prognose der
Calcaneusbrüche quoad sanationem completam ist
Keiner von den Patienten war dauernd von jeder Beschwerde frei, auch
nicht von denen, welche keine Rente bezogen. Von den am meisten mit ihrem
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2
Los Zufriedenen hörte man Klagen über zeitweise rheumatische (mit Schwellung
des Fuss68 einhergehende) Schmerzen und über arthritisähnliche Beschwerden,
vor allem bei schlechtem Wetter und schwerer Belastung. Objektiv fand sich
bei allen eine Versteifung der Sprungbeingelenke und stärkere oder geringere
Arthritis deformans derselben vor.
Warum sind diese Frakturen relativ so ungünstig? Meiner Meinung nach
wird bei diesen Frakturen der Umstand zu wenig berücksichtigt, dass Calcaneus-
frakturen zum grössten Teil Gelenkfrakturen sind. Es handelt sich um einen
sehr komplizierten Gelenkapparat, der infolge seiner versteckten Lage bei der
Nachbehandlung der Frakturen nur schwer von uns zu beeinflussen ist Um der
Versteifung wirksam entgegenzutreten, wären schon wenige Tage nach der Frak¬
tur ausgiebige Pro- und Supinationsbewegungen am Platze. Diese Bewegungen
bereiten dem Pat. Schmerzen. Instinktiv stellt er deshalb das Gelenk ruhig.
Das geht selbst späterhin beim Herumgehen ganz gut, wenn er auch das Talo-
tibialgelenk möglichst schont; denn ausgedehnte Bewegungen im Fussgelenk
haben auch Bewegungen im Sprungbeingelenk (Articulatio talocalcanea) zur Folge.
Infolge dieser Ruhigstellung der Sprungbeingelenke kommt der Bluterguss nach
der Fraktur nicht zur Resorption, sondern organisiert sich. Das Gelenk ob-
literiert also mehr oder weniger. Viel verderblicher noch für die Funktion des
Beines ist die infolge’der Gelenkschädigung so häufig auftretende Arthritis de¬
formans der Sprungbeingelenke. Diese fand sich bei allen meinen Fällen mehr
oder weniger hochgradig.
Ich komme nun zu dem anderen Teil meiner Arbeit, zu den Architekturver¬
hältnissen im Calcaneus. Am nächsten liegt bei diesem Studium die Frage:
Wie weit hat sich im Laufe der Jahre der Fraktur-Callus zur Knochenstruktur
umgebildet, oder ist er ganz oder zum Teil wenigstens erhalten geblieben? Nach
den Wolffschen Lehren muss ja der Callus teils resorbiert, teils transformiert
werden, so dass allmählich ein neues, den veränderten statischen Verhältnissen
angepasstes Fasersystem vikariierend für den Callus eintritt. Das war bei unseren
Fällen nicht oder doch nur zum geringen Teil der Fall. Der Callus existierte
zum Teil noch sehr deutlich als ein Gewirr von Knochenbälkchen, die zum Teil
stark mit Kalksalzen imprägniert sind. Gerade in der so oft eingeknickten,
lockersten Partie des Calcaneus unterhalb des Sulcus calc. ist diese Kalk¬
ablagerung besonders reichlich. Ich habe zum Vergleich Röntgenbilder von vor
kurzem abgeheilten Calcaneusfrakturen studiert und den Eindruck gewonnen,
dass der Callus alter Calcaneusbrüche im Laufe der Jahre nicht viele Wand¬
lungen durchgemacht hat. Die Konturen sind beim alten Callus unschärfer, der
Callus scheint sozusagen „verwischt“ zu sein. Das machen die unregelmässige
„wolkige“ Kalkimprägnation und die unregelmässigen Resorptionsvorgänge.
Der Frakturspalt war mehrmals noch deutlich zu erkennen. Eine Transforma¬
tion der übrigen Calcaneusstruktur im Sinne einer Umformung, einer Rich¬
tungsänderung der Spannungstrajektorien fand nicht statt. Das war auch nicht
zu erwarten; denn nur in einem Falle war eine etwas beträchtlichere Lage-
und Formveränderung des frakturierten Calcaneus eingetreten. In diesem Fall —
eine hochgradige Kommunitivfraktur von Talus und Calcaneus — hatte sich in
dem vollkommen atrophischen, einen wolkigen Schatten gebenden Knochen keine
Struktur wieder ausgebildet. Ich habe somit keine qualitativen Veränderungen
der Knochenstruktur wahrgenommen, wie sie Stich 2 ) und Revenstorf 3 ) bei
Talusexstirpation beobachtet haben, sondern lediglich quantitative.
Diese quantitativen Veränderungen der Spannungstrajektorien des Calcaneus —
d. h. Änderungen der Gesamtzahl der Bälkchen und der Massigkeit des einzelnen
Bälkchens — sind bedingt:
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
35
a) durch Störungen der Trophik des Knochens. Auf diese posttraumatischen,
trophischen Störungen der Knochen, wie sie zuerst von Sudeck 4 ) beschrieben
sind, will ich nicht weiter eingehen. Gerade im Calcaneus scheint diese „akute
trophoneurotische Knochenatrophie“ nicht selten aufzutreten. Ebenso scheinen
hier die späteren reparativen Vorgänge nicht ganz selten durchaus ungenügende
zu sein.
b) durch Störung der Funktion der benachbarten Gelenke. Bedeutend wich¬
tiger aber als dieser erste Punkt ist für unsere Untersuchung die Beweglich¬
keitsbeschränkung der Nachbargelenke. Hierdurch wird die Dynamik des
Fusses wesentlich geändert. Ist nun die „Wolffsche Lehre“ richtig, dass die
Struktur des Knochens im mathematischen Sinne eine Funktion der Be¬
anspruchung desselben ist, dann muss eine statische oder dynamische Funktions¬
änderung des Fusses je nachdem qualitative oder quantitative Strukturänderungen
hervorrufen. In unseren Fällen handelt es sich, wie eben erwähnt wurde, nur
um quantitative Veränderungen in der nach Zug und Druck orientierten Archi¬
tektur des Calcaneus.
Die normale Calcaneusstruktur ersieht man aus dem hier abgebildeten
Haglundschen Schema. 5 )
Die Druckspannungstrajektorien [5, 6, 7] werden bei jeder Belastung des
Fusses in Anspruch genommen.
Die Zugtrajektorien (die bogenförmigen Systeme 1, 2, 3) wirken einmal der
Durchbiegung des Fussgewölbes
entgegen. In der Hauptsache
aber treten sie in Funktion bei
der Bewegung des Fusses, indem
sie den Muskel- und Bänderzug
auf den Calcaneus übertragen.
Was für einen Einfluss hat
nun die fast immer auftretende
Bewegungsbeschränkung des
Fusses nach Calcaneusfraktur
auf dieses Fasersystem, dessen
Hauptaufgabe Bewegungsüber¬
tragung ist? A priori würde
man eine Atrophie annehmen,
gedenkend der Atrophie der zu¬
gehörigen Muskeln und Bänder, deren Ausstrahlungen in den Knochen hinein ja
die Zugfasern des Calcaneus darstellen. Das ist auch für viele Fälle richtig.
Die mit dauernden oder zeitweisen Schmerzen einhergehenden Gelenkverän¬
derungen machen den Patienten beim Gebrauch seines^ Beins sehr vorsichtig.
Forcierte Flexions- und Extensionsimpulse werden ängstlich gemieden. In hoch¬
gradigen Fällen stapfen die Patienten mit ihrem Fusse, wie mit einem Pirogoff-
schen Stumpfe umher. Solcher Patient braucht im wesentlichen nur noch das
„Stützsystem“ des Calcaneus. Und auch letzteres schont er auf Kosten des
gesunden Beines so viel als möglich. Bei diesen Fällen tritt eine Atrophie der
Gesamtstrüktur des Calcaneus ein. Besonders fällt die Atrophie der Zug¬
balken auf.
Im gesunden Calcaneus fand ich zweimal umgekehrt eine Hypertrophie der
ganzen Architektur.
Als Beispiele für dieses Verhalten der Calcaneusstruktur sind unter meinen
Fällen folgende Patienten zu nennen: Weichert, Körner, Vogt, Timper. Bei den
Fig. 1. Normale Struktur des Calcaneus nach Haglund.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
letzten beiden ist die Atrophie vor allem auch auf einen begleitenden schweren,
das Sprungbein zum Teil zerstörenden Bruch zurückzuführen. Manchmal aber
findet sich nichteine Atro¬
phie, sondern eine Hypertro¬
phie der Struktur, besonders
auch der Bogenzüge (Zug-
trajektorien). Besonders cha¬
rakteristisch ist der von
meinem Chef beschriebene
Calcaneus (1. c.).
Um mir eine längere
Beschreibung desselben zu
ersparen, gebe ich die Ab¬
bildung wieder, die sich in
der oben zitierten Arbeit be-
Fig. 2. Pat. Ende. Hypertrophie der Zugtrajektorien des Calcaneus. findet.
Ein ganz ähnlicher Fall
ist mein Patient Pasedach und angedeutet ist dies Verhalten der Struktur bei
dem Fall Schröder.
Wie ist diese Hypertrophie, besonders der bogenförmigen Fasern, zu er¬
klären? Theoretisch sind drei verschiedene Erklärungen möglich.
A. Die bogenförmigen Faserzüge sind geheilte Brachspalten. Die verdich¬
teten und verstärkten konzentrischen Züge wären dann alte Frakturen, die durch
die reparativen Vorgänge in Calluszüge umgewandelt sind. Unsere ganze prak¬
tische Erfahrung spricht gegen einen derartigen Mechanismus.
B. Die bogenförmigen Züge sind durch eine Kompression der Spongiosa
entstanden.
Die Züge sind also zusammengeschobene Spongiosamassen infolge einer
„Stauchung 1 des Calcaneus. Vor allem sind durch die Kompression die Unter¬
fläche und die Gelenkfläche des Calcaneus zu einer lamellenartigen Verdichtungs¬
form zusammengepresst. Zwischen beiden Verdichtungsformen finden wir dann
je nach der Stärke der Gewalteinwirkung mehr oder minder zahlreiche lamellen¬
förmige Spongiosaverdichtungen. Diese haben sich später nicht wieder aufgehellt.
C. Die bogenförmigen Faserzüge sind Folge einer Arbeitshypertrophie.
Pat. schont seinen Fuss nicht, da die Arthritis und Ankylose in den Ge¬
lenken des Fusses, besonders in dem Sprungbeingelenk, ihm keine Beschwerden
machen. Die kräftigen Innervationsimpulse setzen sich auf den Knochen fort,
der ihren ganzen Anprall aushalten muss, da das freie Spiel der Gelenke be¬
hindert ist, welches diese Impulse allmählich aufbraucht (Reibung der sich ab¬
rollenden Fußsohle am Erdboden).
Die Zugtrajektorien werden überlastet. Die vermehrte Inanspruchnahme
führt zu einer Hyperplasie dieser Elemente. Anfangs haben diese Calcanei auch
eine Schonzeit durchgemacht. Während der Bettruhe und langfristigen Rekon¬
valeszenz sind Atrophien und Aplasien aufgetreten. Später nehmen dann die
Testierenden Knochenbalken durch Verdickung und Kalkeinlageruug beträchtlich
zu (auf Grund des oben beschriebenen Mechanismus).
Ich glaube, dass zur Erklärung der Entstehung dieser hypertrophischen
bogenförmigen Trajektorien und Balken häufig sowohl Kompression wie Arbeits¬
hypertrophie herangezogen werden müssen. Einmal handelt es sich um einen
Kompressionsbruch mit den bekannten Verdichtungszonen der Spongiosa. Doch
treten die so entstandenen „Züge“ in frischen Fällen nicht annähernd so deut¬
lich hervor wie in unseren Fällen. Das ist selbstverständlich; denn es handelt
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Iuvalidenwesen Nr. 2.
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sich im wesentlichen um eine Kompression der nicht oder wenig verkalkten Zug-
trajektorien. Die Drucktrajektorien steuern nur wenig zur Bildung der Ver¬
dichtungszone bei. Infolge der Arbeitshypertrophie erfolgen dann Kalkein¬
lagerungen in die Verdichtungszonen, um die Zugfestigkeit des Knochens zu
erhöhen.
Es leuchtet ein, dass ein „hypertrophischer“ Calcaneus funktionstüchtiger
ist als ein „atrophischer“. Das trifft bei meinen Fällen auch zu (Pasedach und
Schröder). (Siehe auch Fall Ende 1. c.).
Als Rösumö meiner Arbeit möchte ich folgende Punkte hervorheben:
1. Calcaneusbrüche sind prognostisch vorsichtig zu weiten, da nicht selten
zeitlebens mehr oder minder hochgradige Beschwerden Zurückbleiben.
2. Pro- und Supination ist bei alten Calcaneusbrüchen häufig behindert oder
aufgehoben (Gelenkbrüche).
3. Auch nach vielen Jahren sieht man noch überaus deutlich Callus und
Verlaufsrichtung des ehemaligen Bruchspalts.
4. Im Sprungbeingelenk (Articulatio talocalcanea) findet man häufig arthri-
tische Veränderungen (in allen meinen Fällen).
5. Atrophie der Gesamtstruktur des Calcaneus lässt den Schluss zu auf
eine mangelhafte Funktion des Fusses.
6. Hypertrophie der Struktur, besonders im Bereich der bogenförmigen
Fasern, bietet eine gewisse Gewähr für eine gute Funktion des Fusses.
7. Zum Studium des Calcaneus sind zwei Aufnahmen erforderlich, eine von
der Aussenseite und eine von der Innenseite. Z. B. übersieht man arthritische
Veränderungen oft, wenn man nur eine Seitenaufnahrae macht. Die Arthritis
ist oft nur auf der Innenseite, nicht aber auf der Aussenseite deutlich, seltener
umgekehrt
Auch für das Studium der Architektur sind zwei Aufnahmen unbedingt
notwendig.
Zum Schluss gebe ich eine kurze Beschreibung der einzelnen Fälle.
Ich habe der Beschreibung jeden Falles folgendes Schema zugrunde gelegt.
1. Name, Alter, Stand, Aufenthalt im Seemannskrankenhaus.
2. Art des Unfalls.
3. Damalige Diagnose und Therapie. Entlassungsbefund.
4. Ergebnis der Nachuntersuchung:
a) subjektive Beschwerden,
ß ) Funktion,
y) objektiver Befund.
5. Röntgenbild:
а) Form des Calcaneus,
ß) Callus und Bruchspalt,
y) Struktur des Calcaneus,
б) Veränderungen in den Sprungbeingelenken.
6. Erwerbsfähigkeit.
Fall 1. H. Reichard, geb. 1867, Ewerführer; 3. IX. 1887—23. X. im Seemanns¬
krankenhaus. 7 m tief auf den linken Fuss herabgesprungen. Druckschmerz unter dem
Mall. int. sin. Distorsio pedis sin. 3 '/ 2 Wochen Gipsverband, dann Massage. Klagt jetzt
noch über Folgendes: Morgens muss er den Fuss nachziehen bis er in Gang kommt.
Kann keine schweren Säcke tragen. Wenn er einmal aus Versehen umkippt, kann er stun¬
denlang nicht auftreten. Auch bei Witterungswechsel Beschwerden. Unbekannte Leute
fragen häufig: „Was er denn an seinem Fusse habe?“ Bewegungen im Fussgelenk frei, im
Sprungbeingelenk aufgehoben. Geringe Atrophie des Beins (2 cm). Kein deutlicher Platt-
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fuss. Calcaneus etwas (schuhförmig) eingeknickt. Untere vordere Kante abgeschliffen.
Unter dem Sulcus calcanci diffuse Callusmassen, die ganze Gegend unterhalb der drei Ge¬
lenkflächen des Calcaneus einnehmen. Durch den Callus, teilweise von ihm über¬
brückt, zieht ein bogenförmiger Bruch¬
spalt. Starke Arthritis deformans (auf
dem beigegebenen von der Aussenseite auf¬
genommenen Röntgenbild nicht zu sehen).
Hat leichte Arbeit. Verdient 4,80 M.
Keine Rente.
Fall 2. J. Timper, geb. 1861, Ar¬
beiter. Vom 11. II. bis 10. V. 1890 im See¬
mannskrankenhaus. Mehrere Sack Zucker
auf ihn gefallen. Er wurde durch diese zu¬
sammengestaucht und blieb unter ihnen
liegen. Schwere komplizierte Kompres¬
sionsfraktur vom rechten Talus und Calca¬
neus. Taluskopf und Calcaneussplitter aus
der grossen Wundhöhle entfernt. Repo¬
sition der Fraktur in Narkose, Gipsver¬
band. Augenblicklicher Befund: Zeit¬
weise rheumatische Beschwerden im Fuss.
Starke Behinderung des Gehens. Jede
Bewegung im Sprungbeingelenk unmög¬
lich. Geringe Atrophie des rechten Beins.
Am unteren Drittel der Fibula eine 12 cm
lange Narbe. Unter dem Mall. ext. dext.
eine haselnussgrosse Grube. Talusrest, Cal¬
caneus und Naviculare sind zu einer ein¬
zigen Knochenmasse zusammen geschoben.
Die obere Partie derselben entbehrt jeder
den Gesetzen der Orthogonalität folgen¬
den Knochenstruktur. Diese besteht aus
einem unregelmässigen Maschenwerk von groben Calluszügen. Die Struktur der nicht ge¬
schädigten Calcaneuspartie atrophisch. Am anderen Fuss starke Zertrümmerung des Ta¬
lus, nur die Gelenkfläche intakt. Der Taluskörper besteht aus einer wolkigen Callus-
masse. Geringe Kompression der Cal-
caneusspongiosa unter dem Sulcus calca-
nei. Arthritis im Sprungbeingelenk.
Hypertrophie der gesamten Calcaneus
Struktur. (In der alten Krankenge¬
schichte ist nichts über diesen Fuss ver¬
merkt.) Pat. bekommt 50% Rente. Be¬
kleidet einen leichten Arbeitsposten. Ver¬
dient 32 M. pro Woche.
Fall 3. C. Th. Weichert, Trimmer,
geb. 1870, vom 4. VIII. bis 19. X. 1895
im Seemannskrankenhaus. 12 m tief von
einer Leiter herabgefallen. Distorsio pe-
dis und Fraktura calcanei rechts Mas¬
sage. Bei der Entlassung keine Be¬
wegungsbeschränkung des rechten Fusses.
Seine augenblicklichen Klagen sind fol¬
gende: „Ich kann nicht schnell gehen,
mich überhaupt nicht schnell bewegen.
Das Treppensteigen macht mir Beschwer¬
den. 44 Die Bewegung im Fussgelenk ist
jetzt unbehindert, Pro- und Supination da-
r -
I 41 '. i
Fall III. (Weichert).
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39
gegen aufgehoben. Massige Atrophie des rechten Beines (ca. 2 cm) Bds. Hallux valgus.
Mit dem rechten Fuss geht Pat. wie auf einer Stelze. Keine Deformität der Kontur des
Knochens. Callus und Bruchspalt undeutlich. Man sieht einen ziemlich schmalen, mit
Kalk imprägnierten Zug vom Sulcus calcanei aus 2 cm schräg nach vorn und unten
ziehen. Dann wendet er sich im spitzen Winkel nach hinten unten. An der Unterfläche
des Calcaneus bildet er dann eine breitere, unregelmässige Verdichtungszone oberhalb
der Corticalis (zusammengeschobene Spongiosamassen). Starke Atrophie der Gesamtstruk¬
tur des Calcaneus. Arthritische Veränderungen in den Sprungbein gelenken. Am gesun¬
den Calcaneus fällt eine geringe Entwicklung der bogenförmigen Fasern auf. Pat. ist
durch seinen Fuss im Erwerbsleben beträchtlich gehindert. Verdient nur 17 M. pro
Woche. Bekommt keine Rente.
Fall 4. Vogt, Hinrich, geb. 1852, Schauermann, vom 22. X. bis 3. XII. 1891
im Seemannskrankenhaus. In den Schiffsraum gestürzt, mit den Füssen aufgefallen.
Schwere komplizierte Fraktur des linken Calcaneus. Aus der grossen Wunde an der
Fußsohle werden mehrere Knochenstücke herausgezogen. Verband. Die weitere Behand¬
lung ist in der Krankengeschichte nicht angegeben. Über seine jetzigen Klagen macht
er folgende Angaben: Ständig beim Gehen Schmerzen, kann nur kurze Zeit gehen, rheu¬
matische Schmerzen bei Witterungswechsel. Kann nicht auf einem Bein stehen. Be¬
trächtliche Atrophie des linken Beins (ca. 3 cm). Supination und Pronation des Fusses
aufgehoben. Beweglichkeit des Fussgelenks um 50% herabgesetzt. Bds. starker Platt-
fuss. Ca. 9 cm lange Narbe in der Fußsohle. Höhe des linken Fusses bedeutend ge¬
ringer als rechts. Spitze des Malleolus externus s. nur 2 cm von der Fußsohle entfernt,
Mall. d. dagegen 5 % cm. Stapfender Gang. Pat. tritt nur mit dem Tuber calcanei auf.
Talus und Naviculare und Os cuboideum zum Teil zertrümmert und ineinander geschoben.
Struktur und Callus sehr stark atrophisch. Frakturspalt noch deutlich sichtbar. Pat.
bekommt 85 % Rente. Er kann nur ganz leichte Arbeit tun. Vordere untere Calcaneus-
kante abgeschliffen. Arthritis deformans des Sprungbeingelenks.
Fall 5. R. Schröder, geb. 1857, Donkeman. Vom 3. I. bis 23. II. 1900 im See¬
mannskrankenhaus. Pat. rutschte von einem 8 m hohen Stapel Säcken herunter. Stiess
mit seiner rechten Hacke zuerst auf den Boden auf. Bei der Untersuchung fand sich
damals Druckschmerz des Calcaneus am Achillessehnenansatz. Heftiger Schmerz bei
Druck auf die Fußsohle in der Achse des Unterschenkels und bei Druck auf den Talus¬
kopf. Knochenkrepitation gefühlt. Entfernung vom Mall. int. bis Mittellinie des Calcaneus
rechts und links gleich 6 cm. „Eine Kompressionsfraktur besteht deshalb wahrscheinlich
nicht.“ Diagnose: Fract. tali s. tuberos. calcanei dext. Gipsverband. Es wurde damals
ein Röntgenbild angefertigt. Dieses ergab einen „Abbruch des Sustentaculum tali und
einen Einriss in der Tuberositas calcanei in vertikaler Richtung“. Bei der Entlassung
geht Pat. noch vorsichtig, wickelt den Fuss aber leidlich ab. Bewegung im Fussgelenk
frei, in den Sprungbeingelenken fast aufgehoben. Keine Atrophie des Beins. Pat. hat
jetzt nur noch über zeitweises Anschwellen des rechten Fusses zu klagen, besonders bei
schwerer Arbeit. Kann beliebig lange, aber nicht schnell gehen. Form des Calcaneus
nicht verändert. Bruchspalt des einst abgebrochenen Sustentaculum tali noch deutlich.
Daselbst sieht man verschwommene Callusmassen. Hierdurch wird die Corticalis der
Gelenkflächen des Calcaneus beträchtlich verdickt. Die dem Sulcus calcanei korrespon¬
dierende Unterfläche des Fersenbeins ist beträchtlich verdickt, wohl infolge einer Zu¬
sammenschiebung der Spongiosamassen. — Diese ist zu gering, als dass sie einen mess¬
baren Unterschied in der Höhe zwischen den beiden Calcanei ausmachte. — Zwischen
Sulcus calcanei und Sohlenfläche finden sich noch einzelne horizontale, 1—1% cm lange,
sehr grobe Knochenbälkchen. Im übrigen sind die Zugtrajektorien mässig, die Druck-
trajektorien stark entwickelt. Vordere untere Calcaneuskante abgeschliffen. Arthritis
deformans der Sprungbeingelenke. Keine Rente, verdient vollen Lohn.
Fall 6. E. R. Körner, Ewerführer, geb. 1866, vom 12. XI. 1893'-'bis 20. I. 1894.
10 m tief auf die Füsse gefallen. Beiderseits Krepitation des Calcaneus gefühlt. Bei¬
derseits springt der Calcaneus unter dem Malleolus externus etwas vor. Gipsverband.
23. XII. Knochen konsolidiert. Kein Plattfuss. Bei der Entlassung geht Pat. wie auf
Schlittschuhen. Pat. geht bis zur jetzigen Zeit noch vorsichtig und stelzend. Kann
nicht auf einem Bein stehen. Beiderseits etwas Plattfuss. Exkursionsgrösse des Fuss-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
gelenks beträgt 20° (50° ist normal). Pro- und Supination beiderseits fast aufgehoben.
Form beider Calcanei ist nicht wesentlich geändert. In beiden Calcanei starke Abla¬
gerungen von Kalksalzen unterhalb des Sul¬
cus calcanei. Die Kalkimprägnation erstreckt
sich vom Sulcus calcanei bis zur unteren
Fläche desselben und nach vorn fast bis zur
vorderen Umgrenzung, nach hinten bis zur
Grenze zwischen mittlerem und hinterem
Drittel des Calcaneuskörpers. In diesem Ge¬
biet des Fersenbeins erkennt man einige ver¬
schwommene Calcaneuszüge, sonst aber
nichts von Struktur. Eine ähnliche Kalkim¬
prägnation findet sich in beiden Taluskör¬
pern. Starke Arthritis beider Sprungbein-
gelenke. Die übrigen Fusswurzelknochen
und die von Kalkablagerungen freien Teile
des Calcaneus zeigen atrophische Struktur.
(Die Belastungszone des als Stelze ge¬
brauchten Fusses ist also stark verkalkt.)
Pat. bekommt 23 J / 2 M. Rente pro Monat.
Fall 7. A. G. F. Pasedach, geb. 1865,
Schauermann, vom 9. II. bis 3. III. 1895.
Fiel von einem Stapel Ladung herab auf
den linken Hacken. An der Aussenseite in
Narkose Krepitation gefühlt. Gipsschienen¬
verband. Mit diesem später zum Kassenarzt
entlassen. Heilungsverlauf bis dahin gut
Pat. hat jetzt noch zu klagen, dass sein
linkes Bein abends bisweilen angeschwollen
ist, wenn er tagsüber schwere Lasten ge¬
tragen hat. Massige Atrophie des Beins (2 cm). Bewegungen im Fussgelenk nicht, aber
im Sprungbeingelenk stark eingeshränkt. Gang etwas stampfend. Das Röntgenbild ergibt
keine auffällige Konturänderung des Calcaneus. Kein Bruchspalt zu sehen. Die Corticalis
am Sulcus calcanei und an der
korrespondierenden Unterfiäche
desselben stark verdichtet. Vom
Sulcus aus verläuft ein dicker,
unregelmässiger, stark verkalk¬
ter Zug (Callusmasse) horizontal
nach hinten und ein Zug von
gleicher Beschaffenheit nach vorn
längs der oberen Fläche des
Processus anterior. Lamellen-
artige, verkalkte Züge laufen in
der Spongiosa zwischen Unter¬
fläche des Calcaneus und Sulcus
calcanei, konzentrisch zu letz¬
terem angeordnet. Diese La¬
mellen sind in ihrer Wirkung
und Anordnung dem System
der Zugtrajektorien zuzuzählen.
Letztere sowohl wie die Druck-
trajektorien sind stark ausgebil¬
det Nur geringe arthritische
Veränderungen in den Sprung¬
beingelenken. Bezieht keine
Rente, ist voll erwerbsfähig.
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Fall VII. (Pasedach).
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Fall VI. (Körner).
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen. Nr. 2. 41
Litteratur.
1. Lauenstein, Beitrag znr Frage der Umgestaltung der Architektur des Fersenbeines
unter dem Einfluss veränderter Statik und beschränkter Muskeltätigkeit. Monats¬
schrift für Unfallheilkunde 17. Jahrgang. Nr. 10/11.
2. Stich, Über Veränderungen am Fusskelett nach Talusexstirpation. Beitr. zur klin.
Chir. 1905. Bd. 47.
3. Revenstorf, Über die Transformation der Calcaneus-Architektur. Arch. f. Entwick¬
lungsmechanik der Organismen. Archiv für Entwicklungsmechanik Bd. XXIII.
4. Sudeck, Akute trophoneurot.Knochenatrophie. Deutsche med.Wochenschr. 1902. Nr. 19.
5. Haglund, Radiographische Studien über die funktionelle Struktur des Calcaneus.
Upsala Laecarefören Foerhendl. N. F. Bd. IX. Heft 1—3.
Ich füge der Arbeit einige Radiogramme bei, auf welchen besonders in die Augen
fallende Veränderungen der Calcanei ziemlich deutlich zu sehen sind. Ich sehe davon
ab, mehr Röntgenbilder wiederzugeben, da die feineren Details der Struktur auf den
Radiogrammen doch nicht zum Ausdruck kommen.
Röntgenbild von Fall 1: Deutliches Fortbestehen von Bruchspalt und Callus.
Röntgenbild von Fall 3: Atrophie der Gesamtstruktur des Calcaneus.
Röntgenbild von Fall 6: Starke Kalkimprägnation in den Teil des Calcaneus, der
in die Achse des Beins fällt.
Röntgenbild von Fall 7: Hypertrophie des bogenförmigen Fasersystems.
Aus dem Unfallkrankenhaus Cassel-Bad Wolfsanger.
Zur Technik der operativen Khochenvereinigung.
Von Dr. Paul Möhring, Leiter des Krankenhauses.
(Mit 1 Abbildung.)
Die zunehmende Erfahrung und Erprobung rückt die Knochennaht und die anderen
blutigen Vereinigungsmethoden der Knochen immer weiter nach vorn in die Reihe der
wichtigsten Behandlungsarten bei Knochenbrüchen.
Bei gutem Gelingen geben die blutigen Vereinigungen in den geeigneten Fällen
wohl auch die besten und schnellsten Erfolge. Unsere chirurgische und instrumentelle
Technik muss aber mit der vermehrten Anwendung Schritt halten, um die noch vor¬
handenen Mängel zu beseitigen und den Eingriff so gefahrlos und den Erfolg so zuver¬
lässig wie möglich zu machen.
Zu den bisher nicht leicht zu behebenden Schwierigkeiten gebört in vielen Fällen
die Reposition der Dislocatio ad axin und die genügend sichere und anhaltende Fixierung
in der bestmöglichen Stellung bis zur Vollendung der Knochenvereinigung. Je älter
die Verletzung ist, desto mehr steigen diese Schwierigkeiten.
Diese Aufgabe stellt an die Kraft und Ausdauer der Assistenz ausserordentliche
Anforderungen, denen manchmal eben überhaupt nicht genügt werden kann. Auch besteht die
Gefahr des Abgleitens der Instrumente und damit erneuter Weichteilschädigung. Denn
däs Bohren, Nageln und Schrauben verlangt ein unverrückbares Festhalten der behan¬
delten Teile, und von dessen Gelingen hängt oft der Enderfolg ab.
Beim Ersinnen von Hilfsmitteln zur Erreichung dieses Zieles sind wir auf
Umwegen über komplizierte Konstruktionen zu einem überraschend einfachen
Instrumentarium gelangt, das in vollkommenster Weise allen Anforderungen genügt.
Es besteht aus einem Hebel und einem Doppelhaken. Der Hebel A ist etwa 30 cm
lang, an beiden Enden lappenförmig verbreitert, die Ebenen der Lappen stehen senkrecht
aufeinander. Das eine Ende ist als Handgriff ausgebildet, das andere, leicht bogenförmig
verlaufend, endet in eine Reihe konkav gestellter Zähnchen. Etwa 8 cm von diesem
Ende an beginnend sind fünf tiefe Zähne, je etwa 2 cm lang, in die Kante eingefeilt.
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42
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 2.
Oer andere Teil ist ein Doppelhaken (B); das eine Ende ist bestimmt, den Knochen
za amfassen, das andere wird in die grossen Zacken des Hebels eingehängt.
Anwendung: Sind die Knochenenden freigelegt, so wird der Haken B um das
untere bzw. hintere Bruchstack herumgeführt, so dass es nicht abrutschen kann. Sodann
wird der Hebel A auf das obere Bruchstack aufgesetzt, der Haken B mit seinem freien
Ende in den entsprechenden Zahn des Hebels eingehakt nnd nun hebelt man das tief¬
liegende BruchstOck hervor. Die Kraft, mit der man wirken kann, ist sozusagen unbe¬
grenzt und vermag jeden Widerstand zu aberwinden, den man zu brechen berechtigt ist
Ebenso bereitet die anhaltende Fixierung nun keinerlei Schwierigkeiten mehr; die
Teile werden mühelos aneinander beliebig lange festgehalten. Die Vereinigung kann in
aller Ruhe vorgenommen werden und dadurch fest genug, nm nachträglichen Dislokationen
vorzubeugen.
Die Instrumente gestatten auch neben dem Heraufheben des einen Knochenendes
noch eine seitliche Verhebelung, wobei die bogenförmige Zahnreihe des Hebelendes vor
dem Abgleiten schätzt
A A
Die Verwendbarkeit ist die gleiche bei Brachen der Röhrenknochen wie bei
Synarthrosenlösungen, z. B. der nicht seltenen Luxatio claviculae acromialis oder der Zer-
reissung der Symphysis ossium pubis.
Eine Vervollkommnung ist denkbar durch verschieden geformte Haken; fttr gewisse
Fälle, die wir vor Benutzung unseres Hebels operiert haben, würde auch eine automatisch
schliessende Doppelkralle an Stelle des Hakens recht zweckmässig gewesen sein.
Kleinere Vorzüge des Verfahrens sind noch, dass man mit verhältnismässig
kleinen Wanden aaskommt, vor allem aber den Knochen nur wenig zn ent-
blössen braucht. Die Instrumente erheischen nur kleine Flächen des Knochens,
um zu haften, und die Unabhängigkeit der beiden Teile voneinander erlaubt
das wirkungsvolle Ansetzen schon bei geringer Zugänglichkeit.
So kann also eine Schwierigkeit, die manche Knochennaht um den vollen
Erfolg gebracht hat, durch dieses Hilfswerkzeug •) als beseitigt gelten.
1) Bezugsquelle: Eschbaum, Bonn.
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43
Besprechungen.
Schuster, Paul, Berlin, Drei Vorträge aus dem Gebiete der Unfall-
Neurologie. (Verlag von Georg Thieme-Leipzig, 1910. Preis 2 M.) Der erste Vor¬
trag behandelt die Simulation und Übertreibung von Nervenleiden.
Schuster fasst unter dem Begriff Simulation nicht nur Vortäuschung nicht vor¬
handener, sondern auch Übertreibung oder Verschweigen vorhandener Krankheits¬
erscheinungen zusammen, sowie falsche Angaben über die Art und die Zeit der Ent¬
stehung derselben, sofern die Vortäuschung, Übertreibung, das Verschweigen oder die
Unrichtigkeit der Angaben bewusst erfolgte.
Nachdem Schuster auf die Schwierigkeiten des Nachweises bewusster Täuschung
hingewiesen hat, bespricht er die Simulation der Epilepsie, deren Nachweis immer eine
klinische Beobachtung erfordert, des Schwachsinns, der Sprachstörungen, des hysterischen
Zitterns, der völligen Lähmung eines Gliedes, des Schwankens bei Augen- und Fuss-
schluss, der hysterischen Gehstörungen, der Steifheit der Wirbelsäule, der Schmerzen,
der Verstärkung des Sehnenreflexes. Er betont, dass alle Methoden, wie sie in der
Literatur zur Überführung von Simulanten angegeben sind, in der Hand Ungeübter zu
falschen Ergebnissen führen können.
Auf die wichtigen Schlüsse, welche Schuster bei Besprechung der Beurteilung der
einzelnen Methoden des Simulationsnachweises anführt, kann hier nicht näher eingegangen
werden. Nur den einzigen Punkt, in dem ich seinen Schlussfolgerungen nicht ganz zu¬
stimmen kann, will ich hervorheben. Er sagt, dass plumpes Hinstürzen deshalb nicht
für simuliert erklärt werden kann, weil es auch bei Hysterikern vorkommt.
Gerade der Hysteriker neigt aber zur Übertreibung und Vortäuschung, nicht weil
er hysterisch ist, sondern weil sich die Hysterie wie auch eine Anzahl anderer Nerven¬
krankheiten auf dem Boden der geistigen Entartung entwickelt und derartig geistig Ent¬
artete, wie z. B. Hebephrene, angeboren moralisch Minderwertige übertreiben und Vor¬
täuschen. Dadurch, dass dies ein Hysterischer tut, wird es nicht zu einer hysterischen
Krankheitserscheinung, d. h. es geschieht nicht unbewusst, sondern bleibt Übertreibung
oder Vortäuschung.
Der 2. Vortrag: „Der Begriff der wesentlichen Teilursächlichkeit bei der Begut¬
achtung Nervenkranker“, nimmt Stellung zu den Entscheidungen des R.-V.-A., nach denen
es nicht erforderlich ist, dass die bei dem Unfall erlittene Verletzung die alleinige Ur¬
sache der Erwerbsunfähigkeit oder des Todes bildet; es genügt, dass sie eine von
mehreren mitwirkenden Ursachen ist und als solche ins Gewicht fällt.
Es handelt sich hier hauptsächlich um jene Krankheiten, deren Grundlagen auf
andersartige Ursachen zurückzuführen sind, welche aber erst unter dem Einfluss eines
Unfalls erwerbsbeschränkende Störungen zeigen, so z. B. Schwindel, Gedächtnisschwäche bei
Leuten, die, obwohl schon mit Schlagaderwandverhärtnng behaftet, sich vor dem Unfall
gesund fühlten. Ferner kommen hier solche Leiden in Betracht, bei denen unter der
Wirkung des Unfalls neue Erscheinungen des Leidens hinzutreten, z. B. indem sich eine
einfache Knieverletzung bei einem rückenmarkskranken Menschen zu einer schweren
Gelenkerkrankung (Arthropathie) entwickelt.
Bedenklich erscheint es mir, ohne jede Einschränkung Schmerzen, Bettruhe, Fieber,
Unterbrechung der Arbeit oder gar veränderte Lebensweise als Schädlichkeiten anzusehen,
welche so schwächend auf den Organismus ein wirken, dass sie für die Verschlimmerung
eines solchen an sich zum Fortschreiten neigenden Leidens verantwortlich gemacht werden
können. Hier darf man wohl nur dann einen das Grundleiden verschlimmernden Einfluss
annehmen, wenn die schwächende Wirkung der genannten Einflüsse augensichtlich ist
oder aus der Schwere des Krankenlagers zwanglos sich erklärt.
Unter den Begriff der wesentlichen Teilursächlichkeit eines Unfalls für eine Er¬
krankung fallen schliesslich noch jene Erkrankungen, welche sich ein Unfallverletzter in
einem Krankenhause, in dem er der Unfallfolgen wegen behandelt wird, zuzieht, wenn
er also z. B. dort an Cholera oder Typhus erkrankt. In diesem Falle ist z. B. die Cholera
und die von ihr zurückbleibende gesundheitliche und wirtschaftliche Schädigung die
unmittelbare Folge des Unfalls und damit entschädigungspflichtig.
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44
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 2.
Der 3. Vortrag beschäftigt sich mit dem Begriff der „wesentlichen Änderung*'
bei der Begutachtung Nervenkranker.
Wesentlich ist jede Änderung, welche auf das Maß der Erwerbsfähigkeit, soweit
dieselbe durch den Unfall beeinflusst war und dadurch auf die Höhe der Rente von Ein¬
fluss ist. Sie darf auch nur dann als vorliegend angenommen werden, wenn sie nicht
bloss ganz vorübergehend, sondern bis zu einem gewissen Grade nachhaltig und von
Dauer ist. Das Verschwinden einiger nicht bedeutungsvoller objektiver Erscheinungen,
wie z. B. der Schreibhaut oder der Pupillendifferenz, darf im allgemeinen nicht als der
Ausdruck einer wesentlichen Änderung aufgefasst werden. Nur bei Verschwinden einer
grösseren Anzahl an sich unbedeutender oder weniger wichtiger Krankheitserscheinungen
kann man auf Eintritt einer wesentlichen Besserung schliessen. Sind zu den Verletzungs¬
folgen andere auf eine vom Unfall unabhängige Erkrankung zurückzuführende Störungen
hinzugetreten, so hält Schuster bei nachweisbarer wesentlicher Besserung der Unfall¬
folgen eine Kürzung der Rente für berechtigt entsprechend dem strengen Wortlaut des
Gesetzes, während Thiein sie nicht für zulässig hält, wenn der Verletzte diese Besserung
infolge der anderweitigen Erkrankung nicht wirtschaftlich ausnützen kann. Ferner
macht Schuster auf die Entscheidung des Reichs-Versicherungsamtes aufmerksam, nach
welcher bei dem Tode des Verletzten unabhängig von den festgestellten Unfallfolgen von
neuem geprüft werden kann, ob der Tod die Folge des Unfalles sei; es kommt also nicht
darauf an, dass er die Folge der bis dahin anerkannten Unfollfolgen ist.
Schliesslich werden noch die Fälle besprochen, bei denen trotz gleichgebliebenen
ärztlichen Befundes eine Kürzung der Rente möglich ist 1. durch die Annahme einer
Gewöhnung, welche allerdings bei Nervenkranken nicht die Rolle spielt wie bei chirurgisch
Kranken und 2. unter Berücksichtigung der seit dem Unfall verflossenen Zeit. Eine andere
Beurteilung der tatsächlich unverändert gebliebenen Sach- und Rechtslage gestattet jedoch
nicht die Annahme einer wesentlichen Änderung.
Die Schrift von Schuster ist, da sie sich in leicht verständlicher Weise gerade
mit den Fragen beschäftigt, die dem Begutachter die meiste Mühe machen, äusserst
empfehlenswert. Kühne- Cottbus.
Ludwig Frank, Bericht über 225 Schädelfrakturen (1897—1907) mit
Nachuntersuchungen. (Bruns’ Beiträge zur klinischen Chirurgie, Bd. 68, H. 3.)
Von 225 Schädelfrakturen des Nürnberger städtischen Krankenhauses waren 118 Kon-
vexitäts-, 107 Basisbrüche. Die Zahl der Skelettfrakturen betrug 2649, somit kommen
auf Schädelbrüche 8.5 %; diese auffallend hohe Zahl führt Fr. zum Teil auf die ausser-
gewöhnlich rege Bautätigkeit Nürnbergs im fraglichen Jahrzehnt zurück. Die Gesamt¬
mortalität betrug 33,8%, die der Konvexitätsbrüche 23,8%, der Basisbrüche 44,8%.
Prognostisch ungünstig waren die Fälle mit absoluter Bewusstlosigkeit oder mit reaktions¬
losen Pupillen bei der Einlieferung, ferner die Fülle mit Ruptur von Meningealgefässen
(meist des vorderen Astes der Arterie).
Die Therapie war bei Basisbrüchen wesentlich exspektativ; die schweren Fälle, bei
welchen aus dringlicher Indikation eiugegriffen wurde, verliefen meist tödlich. Bei Kon¬
vexitätsbrüchen wurde in der Regel die vorhandene Depression behoben. — Unter den
Schädelschüssen heilte in 10 Fällen die Kugel im Gehirn ein. — •
Bei Schädeldefekten wurde die möglichst sofortige Reimplantation der bei der
Trepanation gewonnenen Knochenstücke bevorzugt. Zur sekundären Schliessung von
Defekten wurden mit gutem Erfolg die Müller-Königschcn Pcriostknochenlappen, ein¬
mal ein Pcriostknochenlappen aus der Tibia verwendet. Im Gegensatz zu Kocher be¬
trachtet F. die primäre Deckung der Schädeldefekte durch Reimplantation als die
Methode der Wahl. — Von 54 Nacliuntersuchten waren 25 völlig beschwerdefrei; alle
Untersuchten mit massigen resp. grossen Beschwerden waren, abgesehen von 4 Fällen,
Rentenempfänger. Bei diesen handelte es sich meist um subjektive, unkontrollierbare
Beschwerden, objektiv nachweisbare Veränderungen waren nur selten vorhanden.
F. fordert für die Begutachtung, dass beim Fehlen objektiver Symptome die sub¬
jektiven Angaben nicht allein nach der Schwere des stattgehabten Traumas bewertet
werden. Auch schwere Frakturen mit Gehirnläsion wurden beschwerdefrei, wenn die
Verletzten keinen Anspruch auf Rente hatten. Grössere Rücksicht ist zu nehmen auf
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den Beruf des Verletzten; stets ist zu beachten, dass lange Rentengewährung gerade bei
Schädelverletzungen das Entstehen echter Rentenpsychosen begünstigt.
H. Fritz-Tübingen.
Scliweyer, Ein Fall von traumatischer Spätapoplexie. (Inaug.-Dissert.
München 1909.) Bollinger erklärt das Zustandekommen der traumatischen Spätapoplexie
auf die Weise, daß infolge der traumatischen Schädelkompression die Cerobrospinalflüssig-
keit aus dem Seitenventrikel plötzlich in den 4. Ventrikel hinübergepresst wird und da¬
selbst Läsionen verursacht, die mit kleinen Blutungen einhergehen. Im Anschluss an das
Trauma kommt es zur traumatischen Degeneration, die vorzugsweise als Erweichungs¬
nekrose auftritt, zur Gefässalteration und schliesslich infolge letzterer sowie der ver¬
änderten Widerstände und Druckverhältnisse zur tödlichen traumatischen Spätapoplexie.
In den von Bollinger beschriebenen 4 Fällen ging immer ein Trauma voraus und
blieb das Bewusstsein ungestört. Die ersten bedenklichen Gehirnsymptome traten ein
nach 20, nach 9, nach 3 Tagen und nach einigen Wochen, während der Tod in 12 bis
52 Tagen erfolgte. Auch' in anderen Veröffentlichungen zeigt sich bzl. des Zeitraumes
grosse Verschiedenheit, in dem Falle Thiem’s waren es 8 V 2 Monate. Bollinger und
Matthes nehmen eine individuelle Prädisposition an: ateromatöse Entartung der Gehirn-
gefässe, Herz- und Nierenleiden, Lues, chronische Intoxikationen und Heredität kommen
in Betracht. Nach einem Sammelreferate Huwald’s betraf der Hauptherd 7 mal die
Ventrikelumgebung (3 mal rechts, 4 mal links), in den übrigen Fällen die Hirnrinde, das
zentrale Marklager und die Stammganglien. Verf. Arb. liegt ein in der Klinik v. Angerers
beobachteter Fall von Schädelverletzung zugrunde, in welchem zwischen Trauma und
ersten cerebralen Erscheinungen ein von diesen freier Zwischenzeitraum von 2, resp. bis
zum Tode von 4 Monaten liegt, während doch ein Zusammenhang bestimmt nachweis¬
bar ist.
Ein 42jähr. Arbeiter verunglückt am 2. Sept. durch einen Hufschlag auf die rechte
Kopfseite, der ihn kurze Zeit bewusstlos macht. Er arbeitet dann weiter bis zu einem
zweiten Unfälle am 4. Dez., also 92 Tage. Dieser zweite Unfall betraf nicht den Kopf,
sondern nur die rechte untere Extremität und das Becken. Die durch die anatomische Diag¬
nose festgelegte Impression des rechten Scheitelbeins rührte demnach vom 2. Sept. her. Es
lag ein Fall von Contre-coup vor, da sich der Bluterguss auf der dem Trauma gegen¬
überliegenden Seite befand. Auch die Zeit vom zweiten Unfälle am 4. Dez. bis zur Auf¬
nahme des Pat. in die Klinik am 9. Dez. war frei von cerebralen Erscheinungen. Ent¬
weder war nun der zweite Unfall für die durch das Trauma vom 2. Sept. gesetzte Spät¬
apoplexie das auslösende Moment oder es handelt sich nur um ein zufälliges Zusammen¬
treffen des Eintritts der Gehirnsymptome um die Zeit das zweiten Unfalles. Wahrschein¬
lich gab der zweite Sturz durch Steigerung des arteriellen Blutdruckes infolge von Auf¬
regung und Schmerzen den sekundären Impuls für die Apoplexie. Es fehlten zwar Ge-
fässerkrankungen; auch alle Kriterien für die Aetiologie einer spontanen Hirnblutung:
weder Herzhypertrophie noch chronisches Nierenleiden, weder Heredität noch Potus und
Infektion bestanden.
In Verf. Falle trafen die Ausführungen zu, die Stadelmann bei der traumatischen
Spätblutung ins Gehirn anführt: Trauma — Schädigung von Gehirngefässen — Pause
— Gelegenheit — plötzliche Gefässzerreissung mit Blutung und zwar auf der dem
Trauma gegenüberliegenden Seite. Aronheim -Gevelsberg.
Kegel, Erblindung nach Erysipelas faciei. (Inaugur.-Dissertat, Leipzig 10.)
Das Auftreten von Sehstörungen bis zur völligen Erblindung gehört zu den schwersten,
aber auch sehr seltenen Komplikationen des so häufigen Gesichtserysipels. Groenouw
konnte in seiner zusammenfassenden Arbeit im Handbuch von Gräfe-Sämisch nur 53
derartige Fälle zusammenstellen. Eine histologische Untersuchung des erkrankten Auges
hat nur in einem Falle Panas ausgeführt. — In seiner Arbeit kann Verf. über zwei
derartige Fülle berichten, die innerhalb eines Jahres auf der Augenabteilung des Rudolf
Virchow-Krankenhauses zu Berlin (Oberarzt Dr. Fehr) zur Beobachtung gelangten und
von denen der eine infolge des an interkurrenter Erkrankung eingetretenen Todes der
Patientin Gelegenheit zu einer histologischen Untersuchung des betreffenden Sehnerven bot.
Die mikroskopischen Veränderungen in diesem letzteren Falle ergaben einen herdförmig
disseminierten myelitischen Prozess im Opticus bezw r . einen in unregelmässiger Art über
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dem Querschnitt verteilten parenchymatösen Zerfall unter massenhafter Bildung von
Körnchenzellen. Daneben fiel an einzelnen Stellen eine starke Hyperämie der kleinen
Septengefässe auf. Eine Infiltration der Septen liess sich nur an ganz vereinzelten
Stellen konstatieren.
Bei der Beantwortung der Frage, auf welchem Wege und auf welche Weise führt
das Erysipel zur Erblindung, können zwei Wege in Betracht kommen: 1. der direkte
Weg, indem das Erysipel sich von der Haut auf das Auge als das nächstliegende Organ
fortsetzt, und 2. der indirekte Weg, indem das Erysipelgift in eine Hautvene eindringt*
in den Kreislauf gelangt und dann metastatisch eine Schädigung des Auges hervorruft.
Der erstere Weg ist das Gewöhnliche. Dafür spricht auch der Umstand, dass die zwischen
Gesichtshaut und Orbita bestehenden Blut- und Lymphgefässverbindungen dem Erysipel
oder dem Erysipelgift die bequemsten direkten Wege bieten. Die Art der erysipelatösen
Erblindung lässt sich — nach Verfassers und den in der Literatur mitgeteilten Fällen
— auf zwei Prozesse zurückführen; es sind 1. Zirkulationsstörungen ira Gebiet der
Zentral- und Retinalgefässe, die entweder durch den blossen Druck des entzündeten
Orbitalgewebes oder durch Thrombose oder Embolie hervorgerufen sind und sekundär
zu einer Atrophie des Sehnerven führen; und 2. entzündliche Prozesse im Sehnerven
oder in der Retina, mit oder ohne orbitale Cellulitis. Aron heim-Gevelsberg.
Schreiber, Röntgenbilder der Augenhöhle, Sch. spricht in der mediz. Gesell¬
schaft zu Magdeburg am 3. II. 10 (S. Münch, med. Woch. 20) über Röntgenphotographie der
Augenhöhle und kommt an der Hand dreier instruktiver Fälle zu dem Schluss, dass sie
in der Augenheilkunde viel weniger leiste als in der Chirurgie. Es liegt das einmal
daran, dass die Röntgenphotographie, auch wenn sie mit Röhrenblende ausgeführt wird t
durchaus nicht alle Fremdkörper, die in das Auge resp. in die Augenhöhle eingedrungen
sind, sichtbar macht, und weil man noch nicht imstande ist, den Schädel frontal so zu
durchleuchten, dass Fremdkörper von der Grösse eines Schrotkornes einen Schatten
werfen. Die Augenheilkunde muss daher bis zu einem gewissen Grade auf die Lokali¬
sation der Fremdkörper in der Augenhöhle verzichten, und der Augenarzt wird auf Grund
der lediglich sagittal aufgenommenen R.-Photographien nicht imstande sein, mit Sicher¬
heit zu sagen, ob sich ein Fremdkörper innerhalb oder ausserhalb des Auges befindet,
er wird also auf Grund der R.-Photographien Fehldiagnosen stellen.
Aronheim - Gevelsberg.
Orftmer, Zur Kenntnis der Orbitalfrakturen. (Inaug.-Dissert Jena 09.)
Verf. berichtet in seiner Arbeit über 9 Fälle von Orbitalfrakturen aus der Klinik
Wagenraanns, von denen jeder mit den Folgen epikritisch einer näheren Betrachtung
unterzogen wird. Die Frakturen der Orbita wurden 7 mal durch Hufschlag und 2 mal
durch Sturz aus der Höhe bewirkt. 7 mal wurde die linke Seite des Kopfes, 1 mal die
rechte getroffen, 1 mal erfolgte der Schlag mitten ins Gesicht. 6 Verletzte kamen sofort
zur Behandlung, drei kamen erst nach mehreren Jahren zur Beobachtung. Der obere
Orbitalrand frak tarierte 5 mal, der untere 1 mal. das knöcherne Nasengerüst 3 mal, das
Jochbein 2 mal, die innere Orbitalwand 3 mal, Basisfraktur kam 1 mal zur Beobachtung.
Durch Kontusion wurde der Bulbus in 5 Fällen schwer geschädigt durch Skleralrupturen.
Von diesen fünf geborstenen Bulbi wurden vier phthisisch; zwei wurden wegen Gefahr für
das andere Auge entfernt. Als Folge der Ruptur war in drei Fällen Hämophthalmus
nachzuweisen. Einmal war durch Kontusion die Linse aus dem Bulbus herausgeschleudert
worden. Staphylora der Sklera fand sich in einem Falle. Veränderungen des ophthal¬
moskopischen Befundes wurden in zwei Fällen beobachtet und zwar 1 mal Aderhautruptur
und 1 mal Optikusatrophie und Veränderungen der Netz- und Aderhaut. Beide Augen
wurden nur in einem Falle verletzt; das eine Auge wurde phthisisch, das andere zeigte
eine Aderhautruptur. Aronheim -Gevelsberg.
Hirsch, Über passagere Rindenblindheit durch Commotio cerebri.
(Deutsche med. Wochenschr. 31. 10). Ein 12jähriger Gymnasiast wurde auf dem Heim¬
wege von der Schule von einem Automobil überfahren, dessen Vorderrad ihn niederwarf.
Bewusstlos, mit einer stark blutenden Kopfwunde wurde er nach dem 5 Minuten ent¬
fernten Hospital gebracht, wo er bereits das Bewusstsein wieder erlangt hatte, jedoch
nichts sehen konnte, wie er laut jammernd erklärte. Nach Reinigung der Wunde wurde
festgestellt, dass zwischen Lambdion und Protuberantia occipitalis externa eine 8 cm
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breite Rissquetschwunde die weiche Schädeldecke durchsetzte. Das Periost war z. B. ab¬
gelöst, der Knochen indessen unverletzt. Es bestand totale Amaurose, die über mittel¬
weiten Pupillen reagierten träge auf Licht; an den Augen, auch am Hintergrund, war
sonst nichts Krankhaftes zu bemerken. Zwei Stunden später konnte der Junge bereits
grosse weisse Formengegenstände und die Hand vor den Augen erkennen, nach weiteren
vier Stunden vermochte er Finger in kurzer Entfernung von dem Auge zu zählen, dabei
bestand rechtsseitige homonyme Hemianopsie. Die Trennungslinie des Gesichtsfeldes
reichte fast bis zum Fixationspunkt. Die Pupillen waren enger als dem Alter entspricht,
und reagierten regelrecht. Am nächsten Tage waren beide Gesichtsfelder nach rechts
erweitert, der homonym-hemianopische Defekt derselben erreichte nicht mehr die Mittel¬
linie. 24 Stunden später, also zwei Tage nach der Verletzung waren Gesichtsfeld auf
beiden Augen und Sehschärfe normal. Es bestand retrograde Amnesie in Bezug auf den
Unfall, während der Kranke noch wusste, dass er mit einigen Mitschülern den Rückweg
von der Schule angetreten hatte. Die Wunden — ausser der Kopfverletzung bestanden
noch Quetschungen und Exkoriationen ohne Frakturen — heilten ohne Komplikationen,
das Sehvermögen blieb intakt. — Nach dem Krankheitsverlaufe handelte es sich bei dem
Kranken um eine sogenannte reine Commotio cerebri, wahrscheinlich mit materieller Ver¬
änderung der Gehirnsubstanz im Sinne einer mikroskopischen Quetschung nach Kocher
und v. Bergmann. An dieser Veränderung des grössten Teiles der Hirnrinde haben
auch die beiden Sehzentren teilgenommen, vielleicht haben die den Sehzentren ent¬
sprechenden Rindenteile ihrer topographischen Lage wegen von der das Hinterhaupt am
stärksten treffenden Gewalteinwirkung auch am stärksten gelitten und brauchten zu¬
gleich längere Zeit als andere, um sich zu erholen. So erklärt sich am leichtesten die
„beispiellose Flüchtigkeit dieser Amaurose“, ähnlich wie es mit der passageren amnestischen
Aphasie der Fall ist, die als Folgeerscheinung akut einsetzender diffuser Hirnläsion auf-
tritt z. B. des paralytischen oder epileptischen Anfalls. Übrigens stellt Wilbrand-
Saenger, die Neurologie des Auges, 7 Fälle zusammen, bei denen infolge stumpfer Ge¬
walt auf den Schädel doppelseitige Amaurose eintrat, die später in Restitutio ad integ¬
rum des Sehvermögens übergingen; die Zeit, in der das geschah schwankte zwischen
4 Tagen und 6 Wochen, so schnell, wie bei dem Kranken H.’s trat bei keinem das
Sehvermögen wieder ein. Hamm er Schmidt-Danzig.
Schmidt-Rlmpler, Über sympathische Ophthalmie. Vereinigung der
sächsisch-thüringischen Augenärzte Mai 1909. Gelegentlich einer Demonstration von
Präparaten von sympathisierenden und sympathisierten Augäpfeln durch Wagenmann
sprach sich Redner eingehend über die Theorie aus, die die sympathische Ophthalmie
als eine Metastase auffasst. Er vermisste an ihr eine genügende Erklärung für das
zeitlich so verschiedene Auftreten nach der Verletzung. Die von Römer angenommenen
Depots der zu fordernden Mikroben in Milz, Leber, Knochenmark müssten doch die
Fälle häufig machen, dass die Keime noch lange nach der Entfernung des verletzten
Auges in die Blutbahn nnd in das andere Auge gelangten. Dies widerspricht aber
unsern Erfahrungen. Ebensowenig gibt es die doch gut denkbaren Fälle, dass das Ein¬
dringen der Keime in den Körper auch von einer andern Stelle, als von dem verletzten
Auge aus, stattfand und sympathische Ophthalmie erzeugte. C ramer-Cottbus.
Axenfeld, Notizen zur sympathischen Ophthalmie. Festschrift für
Schmidt-Rimpler. Ein junger Patient, der rechts einen phthisischen Augapfel nach
einer Verletzung in der Kindheit hatte, erkrankte links an einer Netzhautabhebung nach
aussen vom gelben Fleck bei sonst normalem Auge. Es wurde zunächst der Gedanke
an eine „sympathische“ Entstehung der Ablösung zurückgewiesen, indes der entzündete
rechte Augapfel entfernt. Es entwickelte sich aber eine typische sympathische Ophthalmie
mit langsam wechselndem Verlauf, während deren die Ablösung verschwand und in
jahrelanger Beobachtung nicht wieder auftrat. Da die ersten Niederschläge 14 Tage nach
Auftreten der Netzhautablösung sich zeigten, unterliegt es wohl bei dem Fehlen anderer
Gründe keinem Zweifel, dass die Ablösung die erste Erscheinung der sympathischen Ent¬
zündung gewesen ist.
Die beiderseitige Ausheilung einer nicht rein serösen sympathischen Entzündung
erscheint im höchsten Grade selten. Ein solcher Fall trat bei einem mit Ausschwitzung
in der Pupille und Irisvorfall zugehenden Kinde ein. Es wurde die Iris exzidiert und
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die Wunde übernäht. Trotz guter Heilung trat 8 Tage später heftige Iridocyclitis mit
Glaskörpertrübungen und Sehnervenentzündung ein. 19 Tage später trat auf dem andern
Auge sympathische Entzündung mit ausgesprochener Sehnervenentzündung auf.
Unter lange fortgesetzter Schmierkur heilte der Prozess auf beiden Augen völlig
aus und besteht die Heilung nunmehr S x l 2 Jahre.
Zu der Schmidt-Rimplerschen Vermittlung9theorie bemerkt Verf., dass zwar ihre
tierexperimentelle Stütze durch die Arbeiten von Wessely, Tornabene, Stock und
Römer widerlegt sei, dies jedoch ein absoluter Beweis für den Menschen nicht ist, da
es noch nicht einmal beim Affen, geschweige denn bei niedrigeren Tieren gelungen sei,
sympathische Ophthalmie zu erzielen. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass die
lokalisierende Wirkung der Reizübertragung beim Menschen besteht, was für die Frage
der traumatischen Keratitis parenchymatosa des zweiten Auges von Wichtigkeit ist. Wenn
auch der Beweis für das Vorkommen noch nicht erbracht sei, so könne man den Vor¬
gang doch nicht einfach für unmöglich halten. Cramer-Cottbus.
Weigelin, Anatomische Befunde bei sympathischer Ophthalmie, be¬
richtet im medizin.-naturwissenschaftlichen Verein Tübingen am 21. II. 10 (S. Münch,
med. Woch. 16) über anatomische Befunde bei sympathischer Ophthalmie. Die Befunde
von Fuchs, nach denen der sympathisierenden Entzündung ein wohl charakterisiertes
anatomisches Bild zukommt, das sich von dem einer traumatischen Iridocyclitis unter¬
scheiden lässt, konnten in vollem Umfange bestätigt werden. Aronhcim-Gevelsberg.
Stock. Behandlung der sympathischen Ophthalmie, berichtet auf dem ober¬
rheinischen Ärztetag am 7. VII. 10 (S. Münch, med. Woch. 43) über seine Behandlung
der sympathischen Ophthalmie. Er gibt 12—15 g Natrium salicylicum. Da die Pat.
unter diesen hohen Dosen leiden, auch Intoxikationspsychosen entstehen können, ist klinische
Behandlung erforderlich. Werden die hohen Salicyldosen nicht mehr vertragen, so
erhalten die Pat. ein Klysma mit 2—4 g. Alle 3—4 Tage muss ein Tag ausgesetzt
werden. Die Wirkung ist nach St. eine sehr auffallende. Die Entzündung geht zurück,
das Sehvermögen hebt sich. Aronheim-Gevelsberg.
Rönne, Sehnervenatrophie nach „Stauungsblutungen“ (Beiträge zur Ge¬
nese der pathologischen Excavationen. Monatsbl. f. Augenheilkde. 1910 I.) Ein 54jähr.
Mann wurde 2 Minuten lang mit dem Oberkörper durch einen Fahrstuhl schwer ge¬
quetscht, bekam ausgedehnte Hautblutungen des Gesichts sowie Blutungen unter die
Mundschleimhaut bis in den Rachen und besonders stark unter die Bindehäute, während
das innere Auge bei der ersten Untersuchung normal war. Kurze Zeit darauf trat aber
bei Andauer objektiv normaler Verhältnisse völlige Erblindung des linken Auges mit
Aufhebung der Pupillenreaktion auf Licht ein, während die Sehschärfe des rechten Auges
auf die Hälfte sank.
Später trat auf diesem Auge am Sehnervenrand eine frische Blutung auf.
Beide Augen zeigten eine völlig zentrale tiefe physiologische Aushöhlung.
Später trat vollkommene Entartung der linken Sehnervenscheibe ein und die zen¬
trale Aushöhlung verwandelte sich in eine randständige, wie bei Glaukom.
Patient., der anscheinend nervengesund entlassen wurde, bekam nach Monaten ernste
nervöse Allgemeinstörungen.
Aus der Literaturbetrachtung und den theoretischen Bemerkungen ist hervorzuheben,
dass die gewaltige Zusammenpressung von Brust- und Bauchhöhle bei geschlossener Kehl¬
kopfspalte das Blut von Herzen und Lungen forttreibt nach den peripheren Gcfässpar-
tien hin. Netzhautblutungen sind verhältnismässig selten beobachtet, dagegen sind
Fälle von vorübergehender Sehschwache verhältnismässig häufig, und bleibende Sehnerven¬
störungen als Endausgang einige Male beobachtet, die ihre Erklärung nur in Gefäss-
störungen, die zur Obliteration und sekundärem Nervenschwund führten, finden können.
Die Exkavation hält Verf. trotz ihrer Ähnlichkeit mit einer glaukomatösen für eine
rein atrophische gegen die Anschauung von Elschnig. Cramer-Cottbus.
Stöwer, Sehnervenatrophie, Netzhautblutungen und Ödem infolge
von Thoraxkompression. (Monatsbl. für Augenheilkunde, 1910.) Von einem umkippen¬
den Wagen wurde der Pat., wie er meinte, vornehmlich am Halse stark gequetscht,
worauf er gleich Funken^ehen und Verschleierung bekam. Es fanden sich ausser Blut-
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Unterlaufungen der Lider mit dem Spiegel in beiden Augen Verchmälerung der Schlag-
und Verbreiterung der Blutadern sowie Netzhautblutungen und einzelne Flecke.
Während diese Erscheinungen links langsam verschwanden, trat rechts eine schläfen¬
seitige Sehnervenentartung mit entsprechendem Gesichtsfeldausfall auf, die das Sehver¬
mögen auf 2 6l) herabsetzte.
In den theoretischen Bemerkungen kommt Verf. zu dem Schlüsse, dass eine ein¬
fache Halskompression nicht genügt, die Erscheinungen zu erklären. Er nimmt wegen
der oft beobachteten Lidblutungen bei Zusammenpressungen des Brustkorbes auch hier
eine solche an, obwohl bis jetzt die in einigen Fällen dabei gefundenen Netzhauterschei¬
nungen, wie auch in den Fällen von Scheer und Beal, noch nicht genügend erklärt
werden können. Cramer-Cottbus.
Harms, Hämorrhagische Netzhautablösung. H. berichtet im medizinisch¬
naturwissenschaftlichen Verein Tübingen am 21. II. 10 (s. Münch, med. Woch. 16) über
hämorrhagische Netzhautablösung durch Aderhauttumor nach Verletzung des anderen
Auges. Ein 55jähriger Mann erlitt im November 1904 eine Kontusionsverletznng des
linken Auges durch Holzsplitter, welche eine Subluxation der Linse, später eine Luxation
in den Glaskörper zur Folge hatte. Im Februar 1909 kam Pat. zur Behandlung wegen
hochgradiger Abnahme des Sehvermögens auf dem anderen Auge. Es fand sich eine
Netzhautablösung, welche vom Arzte als „sympathische Netzhautablösung“ und als Unfall¬
folge der früheren Verletzung des linken Auges angesprochen wurde. Bei der Begut¬
achtung seitens der Augenklinik wurde hervorgehoben, dass es sich um eine Netzhaut¬
ablösung durch eine Blutung oder einen Tumor oder durch beides handeln könne, und
die höhere Rente wurde dementsprechend abgelehnt. Im Juni 1909 wurde das Auge wegen
Glaukom' enukleiert. Es ^and sich ein kleinerbsengrosses Chorioidealsarkom unterhalb
des Opticus, aus dem eine grosse Blutung erfolgt war, welche die totale Netzhautablösung
zur Folge hatte. Aronheim-Gevelsberg.
Steiner, Ringförmige Trübung der vorderen Linsenfläche nach Schuss¬
verletzung der Orbita. Nach einer 12 Tage vorher geschehenen Schussverletzung
durch Revolverschuss, die den Sehnerven zerriss, fand sich ausser ernsteren Verletzungen
der inneren Augenhäute die seit Vossius erster Veröffentlichung oft beobachtete ring¬
förmige Trübung der Linsenvorderfläche. Es muss eine gewaltige plötzliche Verdrängung
der Linse nach vorwärts gegen die Iris stattgefunden haben, wodurch der Abdruck des
Pupillarrandes erzeugt wurde. Cramer-Cottbus.
Yossius, Parenchymatöse Hornhautentzündung nach Verletzung.
V. spricht in der Versammlung mittelrheinischcr Arzte zu Frankfurt, a. M. am 22. V. 10
(s. d. Refer. Duschinsky in Nr. 24 d. Münch, med. Woch. 24) über den ätiologischen Zu¬
sammenhang zwischen parenchymatöser Keratitis und Verletzung. Die meisten Ophthal¬
mologen nehmen einen Zusammenhang an, Hippel ist gegen diese Annahme, spez. wenn
die Erkrankung beiderseitig auftritt V. ist in diesem Fall für die Annahme eines
ätiologischen Zusammenhangs. Er stützt seine Ansicht durch vier beobachtete Fälle.
Einem 14jährigen Mädchen flog ein Schneeball ins Auge. Nach 8 Tagen bot dieses
Auge des hereditär luetischen Kindes das typische Bild der parenchymatösen Keratitis
mit Gefässneubildung; das andere Auge erkrankte gleichfalls. Die anderen Fälle betrafen
16, 18 und 22jährige Individuen, v. Michel hat das Auftreten der parenchymatösen
Keratitis beim Alter über 14 Jahre bestritten. Vossius beweist durch seine Fälle das
Gegentei 1. Aronheim - Gevelsberg.
Cramer, Beitrag zu den Erfahrungen über Ringabscess der Hornhaut.
(Herbstversammlung der sächsisch-thüringischen Angenärzte zu Halle 1909.) 24 Stunden
nach einer unbedeutenden Hornhauterosion fand sich die ganze Peripherie der Hornhaut in
einen gelben Abszess verwandelt, der an einer Stelle schon einen Irisvorfall durch¬
schimmern liess. Das Zentrum war noch frei und durchsichtig. In dem Abszesseiter
fanden sich massenhaft Pneumokokken.
Am nächsten Tage war die ganze Hornhaut ergriffen, indem ihre oberen Schichten
in eine schwappende Blase verwandelt waren, die sich hin- und herschieben liess.
Bei der vorsichtigen Auslöffelung fand sich die auffallend verdickte Hornhaut
ganz eitrig infiltriert, ebenso die Iris. In beiden fanden sich keine Pneumokokken.
Die Impfung einer Kaninchenhornhaut mit einer Lanze, die auf den beiden Seiten
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der Hornhaut abgewischt war, ergab unter heftigen Reizerscheinungen und Absonderung
der Bindehaut einen typischen Fuchs sehen Ringabszess mit innerem und äusserem Infil¬
trationsring.
Der Umstand, dass hier sicher von der kleinen Hornhauterosion aus die schwere
Infektion mit einem hochvirulenten Pneumokokkenstamm stattfand, lässt mich die Annahme
machen, dass es ausser der von Fuchs als alleinigen angegebenen endogenen Ent¬
stehung des primären Ringabszesses auch eine ektogene gibt. Cr am er-Cottbus.
Kodama, Zur Panophthalmitis durch Subtilisinfektion nach Hacken¬
splitterverletzung. (Monatsbl. f. Augenheilkd. 1900,1.) Die ebenfalls mit einem Ring¬
abszess einsetzende Panophthalmie wurde von einem Glaskörperabszess um einen ein¬
gedrungenen Eisensplitter ausgelöst, in dessen Eiter der Heubacillus sich befand. Nur
bei Injektion der davon angelegten Kulturen in den Kaninchenglaskörper ergab sich
eine Panophthalmie. Die durch Impfungen des vorderen Augapfelabschnitts erzeugten
Entzündungen gingen rasch zurück, so dass dadurch die verhältnismässige Seltenheit
der Heubazilleninfektion erklärt wird. Cr am er-Cottbus.
Elschnig, Zur Therapie der Eisensplitterverletzungen der Linse. Eine
kleine Zahl von Fällen von Eisensplitterverletzungen der Linse, in denen ein von der
gebräuchlichen Therapie abweichendes Verfahren in der deutschen Universitäts-Augen¬
klinik in Prag eingeschlagen wurde, gaben den Anlass zu Verf.s Arbeit. 1. In einem
Falle von Eisensplitter in der durchsichtigen Linse, bei dem die Perforationsstelle in der
vorderen Kapsel sich schon fast geschlossen hatte, wurde zum ersten Male die operative
Eröffnung der Linsenkapsel und Extraktion des Fremdkörpers mit Erhaltung der Durch¬
sichtigkeit der Linse ausgeführt. 2. Die Eisenstare besitzen durchaus nicht die ihnen
zugeschriebene harte Konsistenz, sondern auch über % Jahr la^g bestehende können eine be¬
trächtliche Erweichung der ganzen Linse, ja partielle Verflüssigung der Rinde aufweisen.
Es ist daher bis etwa zum 40. Lebensjahr die Extraktion durch eine Lanzenwunde in¬
diziert Aronheim - Gevelsberg.
Srflfiren, Ein Fall von hysterischer Augenmuskellähmung bei trauma¬
tischer Neurose. (Inaugur.-Dissertat Kiel 1910.) Verf.s Fall, der in der Augenklinik
in Kiel beobachtet wurde, ist deshalb von Interesse, weil die Augenmuskelstörungen die
Spätsymptome einer bereits vor mehreren Jahren in die Erscheinung getretenen trauma¬
tischen Neurose waren. Es handelte sich um einen Werftarbeiter, welcher sich bei der
Arbeit eine Unterschenkelverletzung zugezogen hatte und unter den Erscheinungen der
traumatischen Neurose erkrankte. Er zeigte einen dauernd kläglichen Gesichtsausdruck,
in dem sich eine gleichmässige, missmutige, energie- und willenlose Psyche spiegelte.
Von sonstigen nervösen Symptomen fanden sich stark erhöhte mechanische Muskelerreg¬
barkeit, vasomotorisches Nachröten, Kopfschmerzen bei leisester Berührung, sowie eine
überall erhöhte Schmerzempfindung. Das interessanteste Symptom war aber die Störung
in der Augenmuskulatur. Bei der erstmaligen Untersuchung wurde zunächst an eine
beiderseitige Lähmung der Bulbusmuskeln gedacht. Jedoch war die Augenmuskelstörung
keine ununterbrochene, sondern nur ünter gewissen Bedingungen vorhanden, zu Zeiten
völlig beseitigt. Wurde durch besondere Massnahmen die Aufmerksamkeit des Pat. ab¬
gelenkt, so liess sich beobachten, dass beiderseits die Bulbi ungehindert in ihre Endstellung
gingen; wurde er aber beobachtet, waren und blieben die Bulbi unbeweglich. Demnach
mussten die Augenmuskelstörungen psychisch bedingte sein durch Kontrakturen. Der
rasche Wechsel zwischen völliger Bewegungslosigkeit und plötzlicher unbehinderter Be¬
wegungsfreiheit der Augen machte das Vorhandensein von Lähmungen in den Bulbus-
mu8keln unwahrscheinlich. Psychische Einflüsse bedingten die Innervationsstörungen;
auf Grund mehrfacher genauer Beobachtungen wurde Simulation ausgeschlossen, unter
Berücksichtigung der mannigfachen Klagen des Pat. jedoch Aggravation angenommen.
Aronheim - Gevelsberg.
Caspar, Isolierte Verletzung des Musculus obliquus superior. (Monatsbl.
f. Augenheilkd. 1909, I.) Einem 16 jährigen drang die Spitze eines eisernen Hakens
in das linke Auge. Nach Aufheben des Oberlids sah man aus einer Lücke der Über¬
gangsfalte ein 8 mm breites, 2—3 mm dickes Gebilde heraushängen, das in einer Länge
von 10 mm dem Augapfel anliegt. Die mikroskopische Untersuchung ergab querge¬
streifte Muskelbündel und diejenige auf Doppelbilder etwas von denen abweichende, die
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sonst für eine Lähmung des oberen schiefen Muskels charakteristisch sind. Da eine
Wiederanheftung unmöglich war, wurde der herausgerissene, schon früher von dem erst¬
behandelnden Arzt verkürzte Muskel abgetragen.
Nach Jahren fanden sich die Doppelbilder unverändert, die Pak durch rechtsseitige
Kopfdrehung und gelegentliches Zukneifen des linken Auges ziemlich unterdrücken kann.
Nach dem ganzen Krankheitsbild muss der Haken in der Augenhöhle wie eine
Angel den Muskelbauch jenseits der Rolle herausgerissen haben. Cramer-Cottbus.
Höeg, Flüchtige Trübung in der Gegend der vorderen Linsenfläche
nach Kontusion des Augapfels. (Monatsbl. f. Augenheilkd. 1909,1.) Nach Gegen¬
fliegen eines Eisensplitters fand sich eine Hornhautwunde, aber völlig normale Vorder-
kammer, mangelhafte Pupillenreaktion auf Licht und eine völlige Trübung der Linsen¬
vorderfläche, die bei Lupenuntersuchung sich in einen Filz feinster graulicher Fäden auflöste.
Nach Erweiterung der Pupille durch Atropin sah man, dass die Trübung nach
oben durch eine ganz scharfe gekrümmte Linie begrenzt war.
Nach einer halben Stunde war alles verschwunden.
In längerer theoretischer Ausführung kommt Verf. zu der — ihm selbst nicht ganz
einwandfreien — Ansicht, dass es sich um eine ganz flüchtige Ausschwitzung der Iris
und Ablagerung auf der vorderen Linsenkapsel handele.
(Eine leichte Verschiebung der Linse in der Kapsel erscheint Ref. wahrscheinlicher.)
Cramer-Cottbus.
Tan der Howe, Iritis gummosa und Trauma. (Monatsbl. für Augenheilkunde,
1909, I.) 2 Wochen nach einer unbedeutenden Kontusion des rechten Auges eines 39jähri-
gen fand sich in der unteren Irishälfte ein grauroter, linsengrosser, cystenähnlicher
Tumor, der an seiner Kuppe geplatzt ist und eine gelbrote Detritusmasse heraus¬
quellen lässt. Das linke Auge zeigt die Erscheinungen einer massigen, abgelaufenen Iritis.
Es bestand, wie durch die Anamnese bestätigt wurde, eine beiderseitige, rechts papulöse
und gummöse, luetische Iritis. Diese führte rechts zu starker Drucksteigerung, die zu
einer zweimaligen Irisausschneidung zwang.
Nach einem längeren Referat über die Unterschiede der papulösen und gummösen
Iriserscheinungen kommt Verf. zu der Entscheidung, dass schon vor dem Unfall ein
Gumma dagewesen sei, das durch das Trauma geplatzt sein müsse, und weist auf die
etwaigen unfallrechtlichen Schwierigkeiten hin, die in einem solchen Fall durch unge¬
nügende Kritik der Erscheinungen entstehen können. Cramer-Cottbus.
Birch-Hirsclifeld, Dislocatio bulbi oculi. B.-H. demonstriert in der
mediz. Ges. zu Leipzig am 5. Juli (s. Münch, med. Woch. 36) einen Pat. mit Dislocatio bulbi.
Der 19jährige Pat. war vor 3 Monaten von einem Krahn gegen einen Balken, in dem
eine grosse Stahlschraube steckte, gedrückt worden. Durch die Schraube wurden der
untere Orbitalrand und das Jochbein frakturiert. Bei der ersten Untersuchung bestand
ein linksseitiger Enophthalmus von 12 mm und ein Tieferstand des linken Auges von
8 mm. Das obere Lid hing schlaff herab. Der linke Bulbus, der selbst keine Verände¬
rung bot, besass noch geringe Beweglichkeit nach innen und unten. Durch einen opera¬
tiven Eingriff, der in Freilegung des unteren Orbitalrandes und Einschiebung eines
Knochenkeils mit zugehörigem Periost aus der Tibia (Höhe der Basis 1 cm, Breite 2 cm,
Länge 3 cm) bestand, wurde wesentliche Besserung erzielt. Der Tieferstand des linken
Auges ging dadurch auf 2—3 mm zurück, der Enophthalmus auf 8 mm. Bei leichter
Kopfneigung nach links sieht Pat. jetzt einfach in die Ferne und hat stereoskopische
Tiefenwahrnehmung für die Nähe. Aron heim-Gevelsberg.
Tan Duyse, Traumatischer Enophthalmus. (La Medicina degli Infortuni del
lavoro.) Eine Frau fiel von der Leiter auf die rechte Wange und erlitt eine Fraktur
des Unterkiefers und des Jochbeines, wenigstens wurden solche aus mancherlei Anzeichen,
unter anderem aus Blutungen in der Highmorshöhle, geschlossen. Neben einer Gehirn¬
erschütterung entstand Exophthalmus, der indessen bald verschwand, worauf ein Teil
der Muskeln des Augapfels gelähmt blieb. 10 Wochen nach dem Fall Hess sich bei er¬
haltener Funktion des Auges ein „Einstellen des Augapfels“ um 2,5 mm nachweisen. —
In einem zweiten Falle handelte es sich um einen Arbeiter, der durch einen Schlag mit
einem metallenen Griff eine klaffende Wunde der rechten Supraorbitalgegend erhielt und
bei dem eine Schwellung der Lider auftrat. 6 Wochen später war Enophthalmus nach-
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zuweisen. D. sieht die Entstehung des Leidens zunächst in einer intraorbitalen Blutung,
vielleicht — nach Birch-Hirschfeld — als Folge von Zerreissung des Zellgewebes
der Augenhöhle mit nachfolgender Zusammenziehung, welche eine Retraktion des Aug¬
apfels zur Folge hat. Daraus geht hervor, dass es sich um einen Zustand handelt, der
sich erst spät entwickelt. Hammerschmidt-Danzig.
AxenfGld, Spontane Linsenluxation. A. berichtet auf dem oberrheinischen
Ärztetag am 7. VII. 10 (s. Münch, med. Woch. 43) über spontane Luxation der durch¬
sichtigen Linse beider Augen in die vordere Kammer bei einem 4jährigen Knaben, die
ohne äussere Ursache entstand. Die Linsen waren nicht frei beweglich, sondern durch
lange, sehr zarte Fäserchen noch mit der Bulbuswand in loser Verbindung. In beiden
Augen trat bald Sekundärglaukom ein. Die relativ kleinen, kugeligen Linsen waren
angeboren ektopisch. Dass solche ektopische Linsen später völlig luxieren können, ist
bekannt und sogar in manchen Familien in bestimmtem Lebensalter bei zahlreichen
Mitgliedern beobachtet. In so früher Jugend aber ist das eine grosse Seltenheit.
Aronheim - Gevelsberg.
Birch-Hirschfeld, Tarsoplastik. B.-H. demonstriert in der medizin. Gesell¬
schaft zu Leipzig am 5. Juli (s. Münch, med. Woch. 36) einen Fall von Lidplastik, Tarso¬
plastik nach Büdinger. Es handelte sich um eine Pat, bei der wegen eines Tumors
der Conjunctiva tarsi und fornicis die äussere Hälfte des unteren Lides entfernt werden
musste. Nach der B.-Methode wird zum Ersatz des Tarsus und seiner Bindehaut ein
Hautknorpellappen aus der Gegend der Fossa scaphoidea der Ohrmuschel verwendet,
während die äussere Haut des Lides durch einen gestielten Lappen aus Wange oder
Schläfe ersetzt wird. Die Resultate des Vortr. mit dieser Methode waren in funktioneller
und kosmetischer Beziehung sehr günstige; auch nach mehrjähriger Beobachtung war der
Ohrknorpel gut eingeheilt und bildete ein schmales, gut anschliessendes Lid. Die Methode
leistet auch bei Symblepharon, Lidkolobom und nach Entfernung des Tarsus bei Tuber¬
kulose oder Trachom gute Dienste. Aronheim-Gevelsberg.
Schanz U. Stockhausen, Ursache des Glasraacherstars. Sch. und St. be¬
richten in der Gesellsch. für Natur- und Heilkunde zu Dresden am 11. XII. 09 (s. Münch,
med. Woch. 10) über die Ätiologie des Glasmacherstars. Beide haben die Verhältnisse,
unter denen die Glasbläser arbeiten, genauer untersucht und das Licht, das der Glas¬
ofen ausstrahlt, spektroskopisch geprüft. Dabei zeigte sich, dass dieses Licht frei ist
von den Strahlen, die vor allem auf die Netzhaut einwirken; nur durch Abwesenheit der
Strahlen, die das Auge reizen, ist der Glasmacher imstande, während seiner ganzen Ar¬
beitszeit seine Augen der Einwirkung dieses Lichtes auszusetzen. Die Eigentümlichkeiten
des Glasmacherstars sind auf die Wirkung der kurzwelligen Lichtstrahlen zu beziehen.
Die stark pigmentierte Iris absorbiert wegen ihres Pigmentgehaltes diese Strahlen be¬
sonders gut, sie wirken nur auf den von der Iris nicht gedeckten Teil der Linse.
Aronheim - Gevelsberg.
Braun, Über Katarakt durch Blitzschlag und elektrische Entladung.
(Inaug.-Dissert. Rostock 1909.) Der Verf.s Arbeit zugrunde liegende Fall wurde in der
Rostocker Augenklinik beobachtet. Er betraf eine 42jährige Frau, die angab, dass am
17. VI. 08 in die Stube, in der sie gesessen, der Blitz eingeschlagen habe. Pat. hatte
das Bewusstsein verloren. Unmittelbar nach dem Unfall konnte keine Verletzung bei
ihr festgestellt werden. Nach Wiedererlangung des Bewusstseins klagte sie über Schmerzen
in den Augen, Tränen, Rötung und Lichtscheu. Unter Umschlägen besserten sich in den
nächsten 6—7 Wochen diese Beschwerden. Im November 1908 bemerkte sie Abnahme
der Sehschärfe. Am 16. V. 09 ergab eine Untersuchung in der Augenklinik in der
vorderen Corticalis dicht unter der Kapsel strichförmige Trübungen im Pupillargebiet,
Nach Homatropineinträufelung zeigte sich, dass der Trübungsbezirk im Bereich der
vorderen Corticalis von rundlicher Form war und etwa der Grösse der nicht künstlich
erweiterten Pupille entsprach, während der nunmehr sichtbare Trübungsbezirk im Bereich
der hinteren Corticalis weniger scharf begrenzt und etwas grösser war.
Am 23. VII. 09 nahmen, bei einer Pupillenweite von 4 mm beiderseits, die Rinden¬
trübungen das Pupillargebiet ein. Links waren die strichförmigen Trübungen zu einer
Figur angeordnet, rechts bildeten streifenförmige Trübungen von der Mitte aus nach
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unten aussen ein Dreieck, nach oben innen fanden sich zahlreiche Trübungen in Form
kleiner Striche. Die mittleren Linsenpartien erschienen noch völlig klar.
Ähnliche Linsen Veränderungen, wie sie als Folgen des Blitzes beobachtet sind,
wurden auch nach Einwirkung des elektrischen Stromes beobachtet und zwar sind nur
5 Fälle bisher von solchen Katarakten bekannt, die Verf. anführt.
Von Kataraktfällen infolge Blitzschlages sind bisher 39 Fälle — die Verf. eben¬
falls mitteilt — veröffentlicht. Von diesen waren 11 einseitig, 23 doppelseitig, von
5 Fällen ist nicht mehr festzustellen, ob sie ein- oder doppelseitig waren. Die durch
den elektrischen Strom hervorgerufenen Linsentrübungen waren alle 5 einseitig. Bei
15 Fällen ist über den Sitz der Linsentrübungen nichts Genaueres angegeben. Die Rinden-
substanz ist als betroffen 11 mal angegeben: 7mal die hintere, 3mal die vordere, lmal
beide. Die Kapsel ist 4 mal als erkrankt erwähnt Die Äquatorgegend ist 2 mal besonders
hervorgehoben, 3mal wurde eine Cataracta polaris ant. und lmal eine Cataracta polaris post,
beobachtet. In 4 Fällen ist hesonders erwähnt, dass eine Totalkatarakt eintrat. Was
das Alter der Pat. anbetrifft, so waren es 6 Kinder, 24 Pat. waren 15—45 Jahre und
nur 2 älter.
Bei der Entstehung der Blitzkatarakte und elektrischen Entladung kommt den ultra¬
violetten Strahlen eine nennenswerte Bedeutung nicht zu. Die Ursache der Katarakt¬
bildung ist vielmehr zu suchen in einer direkten Schädigung des Kapselepithels und der
Linsensubstanz, welche ein Absterben von Zellen im Gefolge hat; in je höherem Grade
dieses der Fall ist, um so sicherer wird man nach Einwirkung derartiger Schädlichkeiten
die Entstehung einer Katarakt erwarten dürfen. Möglich ist auch, dass eine Hyperämie
des Ciliarkörpers eine Änderung in der Zusammensetzung des Kammerwassers hervorruft
und dadurch indirekt die Ernährung der Linse schädigt, sei es, dass toxische Substanzen
übertreten, sei es, dass die normalen Bestandteile des Kammerwassers, besonders die Salze,
quantitative Änderungen erfahren, wodurch nach Peters die auf Osmose beruhenden
Ernährungsbedingungen der Linse eine Änderung erfahren. Aronheim-Gevelsberg.
Komoto, Kataraktbildung nach elektrischem Schlag. (Monatsbl. f. Augen¬
heilkunde 1910 I.) Nach der Berührung eines stromführenden Kupferdrahts mit dem
Gesicht lag der Betroffene 30 Minuten bewusstlos und erwachte mit Schmerzen und
Herabsetzung des Sehvermögens des rechten Auges. Nach kurzer Zeit fand sich ausser
einem kleinen oberflächlichen Hornhautinliltrat in der vorderen Linsenkapsel eine grosse
schneeweisse Stelle, von der aus strahlenförmige Trübungen nach der Mitte gingen, die
eigentliche Linse war frei. Nach Monaten fand sich eine diffuse unvollständige Trübung
der Linse, die später anderswo operiert wurde.
In dem zweiten Fall fand eine Berührung der Stirn durch einen Draht von 11000
Volt Spannung statt, der eine schwere Brandwunde verursachte. Im Laufe von fast zwei
Jahren entwickelte sich links ein fast vollständiger Star, der unter der Kapsel noch grau-
weisse kleine Fleckchen zeigte. Ebensolche Fleckchen sah man auf dem rechten Auge
an derselben Stelle, während die Linsensubstanz selbst vorerst wenig getrübt war.
An der herausgezogenen linken Linse war die Rinde von siebartig verstreuten
kleinen Löchern bedeckt.
Verf. sieht als Ursache der Starbildung eine katalytische Wirkung des Stroms auf
die Linsenepithelzellen und -fasern an, die dadurch in ihrer physiologischen Eigenschaft
beeinträchtigt werden. C ram er-Cottbus.
Früchte, Vorübergehende posttraumatische Geschwulstbildung in der
Iris. (Monatsbl. f. Augenhlkde. 1910.) Nach einer längeren die Linsenkapsel eröffnenden
Hornhautdurchbohrung durch ein Holzstück traten reichliche Linsenmassen aus der
Kapselöffnung aus. Nach fast völliger Aufsaugung der Linsenmassen sah man aus dem
unteren Kammerwinkel zwei der ganz normalen Iris aufliegende grauweisse Geschwülst-
chen, die sich in Monatsfrist aufsaugten. Verf. glaubt, dass die Geschwülste einer
Proliferation gewisser Gewebsteile des Kammerwinkels infolge des Reizes der in jenen
ständig hineinfallenden Linsenmassen ihren Ursprung verdanken. Cramer-Cottbus.
Marno, Über einen Fall von Muskelsarkom, veranlasst durch ein
Trauma. (Monatsbl. f. Augenhlkde. 1910 I.) ln unmittelbarem Anschluss an eine
stumpfe Verletzung des Oberlids entwickelte sich innerhalb zweier Monate eine entzünd¬
liche Geschwulst, wonach sich eine vollständige Hornhauttrübung ausbildete.
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Befund bei der Aufnahme:
Starke Vortreibung und Bewegungsbeschränkung des Augapfels. Schwere Schwellung
der Augapfelbindehaut, die oben zu einer so harten Schwellung führte, dass der Eindruck
einer dem Augapfel aufsitzenden Geschwulst erweckt wurde. Hornhaut durch ein Bing¬
geschwür grossenteils zerstört.
Es wurden der Augapfel und sämtliche Augenmuskeln herausgenommen, wobei man
den obern geraden in eine dicke bis in die Tiefe der Augenhöhle reichende Geschwulst¬
masse verwandelt fand.
Die mikroskopische Untersuchung ergab ein völliges Auffasern der Muskelbündel
durch sarkomatöse Bundzellen.
Verf. äussert zwar Zweifel an dem ursächlichen Zusammenhang, meint aber, es
würde dem Zufall ein zu grosser Spielraum eingeräumt, wenn man den Zusammenhang
leugnen wollte. „Besser ist es, nicht weiter in diese Frage einzudringen, da doch keine
zufriedenstellende Lösung möglich ist“ sagt er. Cramer-Gottbus.
Aumann, Hornhautnarben und Sehstörung. (Zeitschr. f. Augenhlkde. XXU.)
Das Bedürfnis, sich beim Schätzen des Einflusses von Hornhautnarben auf die Sehschärfe
von den subjektiven Erinnerungsbildern unabhängig zu machen, hat Verf. zu dem ver¬
dienstvollen Unternehmen veranlasst, genaue Zeichnungen der einzelnen Flecke anzu¬
fertigen und die Zahl der vorhandenen Sehschärfe dazu zu setzen.
Eine theoretische Betrachtung über das Wesen und den Zweck der Sehschärfen¬
bestimmung lässt zwar in erster Linie den „Baumsinn“ bestimmend für das praktische
Sehen sein, jedoch kann er allein die Sehschärfe nicht bedingen, da die einzelnen Netz¬
hautelemente in ihrer Wirksamkeit von der Art und Stärke des auf sie ausgeübten
Beizes abhängig sind, so dass der „Lichtsinn“ eine wesentliche Bolle mitspielt Dieser
erfährt durch die unregelmässigen Hornhautflecke dadurch eine wesentliche Störung, dass
das Licht nicht, wie bei normalen Fällen, auf eine bestimmte Netzhautstelle hin ge¬
sammelt wird, sondern sich ganz unregelmässig über den ganzen Augenhintergrund er-
giesst. Verf. vergleicht die Wirkung dieser ungleichmässigen Belichtung mit der Störung,
die die erste Morgendämmerung den Schatten der Strassenlaternen oder des Vollmonds
bereitet.
Um diese Verhältnisse bei der Sehprüfung zu berücksichtigen, stellte Verf. Seh¬
probentafeln her, die etwas ungünstigere Verhältnisse zwischen weissem Grund und
schwarzen Sehzeichen hatten. Es zeigte sich nun, dass die mit Hornhautflecken behaf¬
teten Patienten auf diesen Tafeln viel schlechter im Verhältnis zu der Normaltafel sahen,
als die normalen.
Diesem Verhältnis entsprachen auch die Versuche, die Sehproben teils mit freiem
Objektiv, teils mit halb durch Seidenpapier verschleiertem zu photographieren.
Der Umstand, dass unser Auge keine gute Dunkelkammer ist, sondern das Pigment¬
epithel je nach seiner grösseren oder geringeren Dichte mehr oder weniger Licht durch
die Lederhaut durchschimmern lässt, erzeugt im Auge ein diffuses, sogenanntes „falsches
Licht“, so dass eine Steigerung dieses vorhandenen falschen Lichts durch einen Fleck auf
der Pupillengegend immerhin in engeren Grenzen bleibt, als man öfter erwartet.
Eine geringe Schädigung der Sehschärfe des gesunden Auges kann beim doppel¬
äugigen Sehen durch die Blendung des kranken eintreten. Diese hat aber auf das eigent¬
liche Binokularsehen gewöhnlich keinen Einfluss, trotzdem der Patient sich unbewusst
bemüht, das unangenehme Bild des Fleckauges zu unterdrücken.
Diese Unannehmlichkeit verliert sich aber mit der Zeit immer mehr und damit der
Einfluss auf das andere Auge.
Eine verzögerte Dunkelanpassung (Adaptation), die manchmal von Giessern und
Schmieden behauptet wird, konnte Verf. mit dem Förster sehen Photoraeter nicht nack¬
weisen. Cramer-Cottbus.
Chevalier au et Liägaut, Traumatische Herausreissung des Bulbus und
des Nervus opticus. (Sociötö fran^aise d’ophthalmologie 1909.) Ein 37jähr. Gärtner
stiess in einem dunkeln Zimmer mit dem rechten Auge gegen einen Stuhl. 3 Tage nach
der Verletzung kam er mit dem auf die Wange herabhängenden Augapfel zu den
Ärzten.
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Der Opticus, Obliqu. super, Rectus super, und Rectus internus waren durchtrennt
(Die Entstehung, wie angegeben, erscheint Re£ im höchsten Grade zweifelhaft.)
Cramer-Cottbus.
Lundsgaard, Evulsio bulbi durch Überfall eines Geisteskranken.
(Monatsbl. f. Augenhlkde. 1909 I.) Das fast unbegreifliche Vorkommnis der Ausreissung
beider Augäpfel einer dementen Geisteskranken durch eine halluzinatorisch und religiös
Wahnsinnige ist während eines 2 Minuten dauernden Alleinseins geschehen.
Der eine Augapfel lag an der Erde, während der andere noch an dem innern
graden Muskel hing.
Verf. gibt die genauen MaBe der einzelnen durch- bezw. abgerissenen Muskeln und
der Sehnerven. Cramer-Cottbus.
Ogochi, Traumatische Ablösung und Verschiebung des Ciliarkörpers
mit der Iriswurzel und das dadurch entwickelte Iriskolobom. (Monatsbl. für
Augenhlkde. 1909 I.) Nach einer Hufschlagverletzung des Gesichts fand sich ein Bruch
des untern Augenhöhlenrandes und eine Vortreibung des nach oben abgelenkten Aug¬
apfels. Es war nirgends eine Durchbohrung nachzuweisen, aber nach unten fand sich
eine Irislücke ohne freie Sphinkterecken.
Der Augapfel wurde ausgeschält
Makroskopisch zeigte sich eine typische Einsenkung der untern Pupillenhälfte, bei
der man aber den Pupillenrand noch sehen konnte.
Der Strahlenkörper der untern Seite ist von der Lederhaut ganz abgelöst, so dass
die Spitzen der untern Strahlenfortsätze nach oben sehen. Auch die Aderhaut ist von
der Lederhaut abgelöst und der Zwischenraum mit Blut gefüllt Es besteht Netzhaut¬
ablösung und Blutung auf der Papille.
Aus der theoretischen Besprechung ist die Bemerkung hervorzuheben, dass die
meisten Fälle von Iriseinsenkung nur eine Verschiebung der Iris durch den abgelösten
Strahlenkörper sind (? Ref.). Cramer-Cottbus.
Liebrecht, Sehnervenausreissung aus dem Auge bei Schläfenschuss mit
anatomischem Befund. (Monatsbl. f. Augenhlkde. 1909 II.) Nach einem Selbstmord-
scbuss in die rechte Schläfe, dem der 25jähr. Patient nach 2 Tagen erlag, ergab der
makroskopische Befund, dass der Sehnerv bei erhaltener Rundung des Lederhautlochs aus
demselben ganz ausgerissen ist. Die Aderhaut ist zum Teil in das leere Sehnervenloch
hereingezogen und bedeckt zusammengerollt die Rissstelle der Lederhaut. Von der Netz¬
haut fehlt ein Teil in der Umgebung des Lederhautlochs vollständig, so dass er mit heraus¬
gerissen sein muss.
Die mikroskopischen Befunde sind in schönen Bildern dargestellt. Es zeigte sich
bei dem Schneiden der gehärteten Augenhöhlenteile, dass Enochenstückchen aus der
Nachbarschaft bis an den Sehnerven gedrungen waren und erhebliche Blutungen gemacht
hatten.
Aus der Geschichte und dem objektiven Befund ergibt sich, dass die Enochenteile
der äussern Augenhöhlenwand den Sehnerven nach der Seite gedrängt haben, während
das Geschoss und die Ausdehnung der Pulvergase den Augapfel nach vorne drängten.
Aus dem Gegeneinanderwirken der beiden Eräfte ergibt sich die Ausreissung des Seh¬
nerven, die somit eine indirekte gewesen sein muss. Cramer-Cottbus.
Birkhäuser, Evulsio nerv,i optici partialis. (Monatsbl. f. Augenheilkunde
1910 I.) Nach einem Euhhornstoss von unten nach oben ins linke Auge fand sich ausser
den Nebenverletzungen eine Schwellung der untern Bindehauthälfte. Der vordere Augen¬
abschnitt war völlig normal, einschliesslich des Glaskörpers. Der Sehnervenkopf war klein
und queroval, doch sieht man nach unten einen halbmondförmigen schwarzen Bezirk, der
den Sehnervenkopf zu seiner normalen Grösse ergänzt. Die Netzhautgefässe sind an
dieser Stelle offenbar abgerissen, denn man kann sie nicht bis an den Rand des Seh¬
nervenkopfes verfolgen. Entsprechend den Gefässzerreissungen fand man ausgedehnte
Netzhautblutungen.
Später veränderte sich der schwarze Fleck in einen weissgrauen, so dass offenbar
die entstandene Lücke durch neugebildetes Gewebe ausgefüllt war. Cramer-Cottbus.
Stöwer, Zwei Fälle von Evulsio nervi optici. (Monatsbl. f. Augenheilkde.
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1910.) Im ersten Fall fand man den Augapfel vor die Lidspalte laxiert, nachdem der
23jährige Patient im Streite mit einem Regenschirm ins Auge gestossen war.
Ausser den gewöhnlichen Nebenverletzungen fand sich eine von Bindehaut entblösste
Stelle. Der Augenspiegelbefund zeigte den Sehnerveneintritt von einer verschwommenen
grauweissen Glaskörpertrübung verdeckt Oberhalb der Papille war die Netzhaut weiss-
lich verfärbt, sonst von Blutungen durchsetzt.
Da Gehirnerscheinungen und hohes Fieber auftraten, wurde der doch dauernd er¬
blindete Augapfel entfernt. Es zeigte sich später ein tief in der Augenhöhle sitzender
Abszess, nach dessen Eröffnung langsam Heilung eintrat.
Die Untersuchung ergab das völlige Fehlen des Sehnerven bei erhaltenen Scheiden.
Innerhalb des Lederhautlochs ist noch etwas Sehnervensubstanz zentral erhalten.
Zwei Monate nach einem Schlag mit einem Ballstock ins linke Auge eines Knaben
konnte man nach künstlicher Aufhellung des vorher trüben Glaskörpers an Stelle des
Sehnerveneintritts eine weisse gefässlose Scheibe, die von einer grossen Blutung umfasst
war, bemerken; dazu sektorenförmige Netzhauttrübung.
Nach Jahren fanden sich die Netzhautgefässe allseitig wieder gefüllt, die Scheibe
aber blieb gefässlos.
Aus den epikritischen Bemerkungen ist zu entnehmen, dass der Blutumlauf sich
nach mehr oder weniger vollständigen Ausreissungen des Sehnerven meistens ziemlich
rasch wiederherstellt.
Die Ausreissung kommt entweder durch Schläfenschüsse oder durch von vorn ein¬
dringende dünne Fremdkörper zustande, die sich zwischen Augapfel und Augenhöhlen¬
wand hinein- und erstpren hinausdrüngen, während sie den Sehnerven stumpf treffen und
ihn dadurch aus der Lederhaut herausreissen. Cramer-Cottbus.
Hausmann, Bericht über 108 Magnetextraktionen (der Hallenser Klinik).
Aus der fleissigen Arbeit ist zu entnehmen, dass in Halle der Haabsche Riesenmagnet
und der neue starke Hirschbergsche Handmagnet je nach den üblichen Anzeigen ver¬
wendet werden. Bei Festbaken des Splitters an der Iris wird mit Recht eine Iridektomie
der sonst unvermeidlichen Zerrung der Iris vorgezogen.
Der Riesenmagnet wird nicht durch einen Rheostaten, sondern durch die wechselnde
Entfernung des Auges vom Ansatz in seiner Kraft geregelt und werden Irisabreissungen
durch rechtzeitigen Ersatz des ersteren durch den Handmagneten vermieden.
Folgt Kasuistik seltener Fälle. Cramer-Cottbus.
Alexander, Stichverletzung des Auges. A. demonstriert im ärztlichen Verein
in Nürnberg am 2. VI. (S. Münch, med. Woch. 35) einen 38jährigen Mann, der durch
Messerstich eine seltene Verletzung des rechten Auges erlitten hatte. Das Messer ging
durch die vordere Hutkrämpe, durchtrennte die äussere Hälfte des oberen Lides voll¬
ständig und ging dann — die Conjunctiva bulbi aufschlitzend — in den unteren Binde¬
hautsack. Aus der unteren Wunde hing ein ca. cm langes Sehnenstück des Rectus
inferior. Das Auge konnte nicht nach unten bewegt werden, Diplopie — wenn das obere
Lid gehoben wurde — im Sinne der rechtsseitigen Rectus inferior-Lähmung. Wunde und
Sehnenstücke wurden sofort genäht Aronheim-Gevelsberg.
tiünther, Die Schrotschussverletzungen des Auges vom klinischen und
pathologisch-anatomischen Standpunkt aus. (Festschrift f. Schmidt-Rimpler.)
Der eingehenden Arbeit liegen 12 doppeltdurchbohrende und 14 einfach durchbohrende
Verletzungen aus der Uhthoffschen Klinik zugrunde, während der Rest Kontusionen und
Verletzungen der Augenanhängsel darstellen. Dazu kommt eine sorgfältige Benutzung
der Literatur.
Die Schrotschussverletzungen sind trotz vereinzelter gegenteiliger Meinungen durch¬
aus schwere Verletzungen, weniger der nicht gerade häufigen Infektion, als der schweren
mechanischen Zerstörungen und ihrer Narbenfolgen halber. Dabei macht es wenig Unter¬
schied, oh das Blei durch eine zweite Öffnung den Augapfel wieder verlassen hat oder
im Auge zurückgeblieben ist. Die Erhaltung der letzterwähnten Augen ist bei eintreten¬
den Reizzuständen nicht anzuraten, da Verf. bei der pathologisch-anatomischen Unter¬
suchung die von Fuchs als charakteristisch für sympathische Entzündung festgestellten
Lymphocyteninfiltrationen in der Aderhaut gefunden hat. Er empfiehlt daher Entfernung
jedes Auges, das ein Schrotkorn beherbergt! Cramer-Cottbus.
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Alexander, Schussverletzungen des Auges. A. spricht im ärztlichen Verein in
Nürnberg am 19. V. (S. Münch, med. Woch. 34) über Schussverletzungen des Auges
und demonstriert einen 49jährigen Mann, der vor 21 Jahren sich durch einen Schuss
in die rechte Schläfe zu töten versucht hatte. Dabei wurde der rechte Abducens und
der Trigeminus (sensibler Ast) verletzt. Bei der Untersuchung seitens Al. vor 3 Jahren
stand das rechte Auge in starker Konvergenz und war völlig anäthetisch auf der Haut
und Umgebung. Seit 2 l j 2 Jahren — bei fast völliger Reizlosigkeit — oft rezidivierende
Hornhautentzündung, die bereits zu starker Trübung und Abflachung der Hornhaut ge¬
führt hat (Keratit. neuroparalytica). Bemerkenswert ist das späte Auftreten des deletären
Hornhautprozesses fast 18 Jahre post trauma. Aron he im-Gevelsberg.
Höderath, Teile einer zerbrochenen Spazierstockkrücke in der Augen¬
höhle. (23. Vers, rhein.-westf. Augenärzte.) Nach einem heftigen Schlag unbekannter
Art und Weise entstand über dem Auge eine Wunde, die vernäht wurde. Bei der Vor¬
stellung zeigte sich die Oberaugenhöhlengegend tiefrot und geschwollen. Unter der Haut
fühlte man einen beweglichen Körper.
Nach Einschneidung wurde zunächst das Endstück einer Hirschhornkrücke und
4 Tage später noch ein zweites Stück entfernt. Augapfel und Beweglichkeit normal.
Cr am er- Cottbus.
Günther, Über Verstümmelungen der Augen zum Zwecke der Militär¬
dienstentziehung. (Münch, med. Woch. 12.) Verf. berichtet aus der Augenklinik
Uhthoffs in Breslau über zwei Fälle von schwerer Augenverletzung bei russischen wehr¬
pflichtigen Männern zum Zwecke der Militärdienstentziehung, in welchen von „Badern“
und „Feldscherern“ mittels Glassplitter eine Hornhautwunde gesetzt war, in die eine
ätzende oder infektiöse Masse verrieben wurde. Bei beiden Fällen trat ein Glaucoma
secundarium auf, das zum völligen Verlust des erkrankten Auges führte.
Aronheim - Gevelsberg.
Herbst, Die Frage der Operationspflicht bei Verletzungen und sons¬
tigen Erkrankungen des Auges in Beziehung zu den Grundsätzen des
deutschen Rechtswesens. (Festschrift für Schmidt-Rimpler.) Im allgemeinen
hat in Unfallsachen das R.-V.-A. des öfteren entschieden, dass ein Verletzter nicht die
Verpflichtung hat sich Operationen zu unterziehen, wogegen in der Ziviljustiz von dem
Verletzten hinsichtlich der Duldung der Operation verlangt wird, dass er „wie ein ver¬
nünftiger Mensch“ handelt — natürlich in den sächlichen und persönlichen Grenzen.
Das Reichsgericht steht als oberste Instanz in Strafsachen auf dem Standpunkt des
R.-V.-A.
Die ärztliche Welt ist im allgemeinen für die Operationspflicht Insbesondere er¬
füllen die Augenoperationen in der Regel die Bedingungen der Gerichte, dass sie ohne
Lebensgefahr, ohne Narkose, ohne Schmerzen und mit ziemlich sicher vorauszubestimmen¬
dem Erfolg vorgenommen werden können.
Es ist nach Verf. nicht einzusehen, dass das R.-V.-A. eine entgegengesetzte An¬
schauung in den eben geschilderten Fällen hat, wie das Zivilgericht, da der Interessen¬
schutz, den bei letzterem der Schuldige geniesst, doch bei ersterem der Nicht-
schuldige, die Allgemeinheit der Versicherungslastträger, auch geniessen könnte. Im
Strafrecht kommen hauptsächlich die „schweren“ Verletzungen — also praktische Er¬
blindung und Entstellung in Frage.
Verf. schildert im einzelnen die vorkommenden Möglichkeiten und macht dann den
Vorschlag, dass bei in ihren Folgen zweifelhaften Verletzungen der Verhandlungstermin
bis zu einer endgültigen Gestaltung herausgeschoben werden soll, denn der Endzustand,
der doch rechtlich allein für die Entscheidung in Frage kommen dürfte, ist vielfach beim
Verhandlungstermin noch nicht erreicht, so dass die Gefahr eines sachlich ungerechten
Urteils bei alleiniger Berücksichtigung des Zustands im Augenblick der Verhandlung,
wie es zurzeit das geltende Recht fordert, vorhanden ist. Auf die verschiedenen
schwierigen Fragen, die sich aus dem Umstand der freiwilligen Operation vor und nach
der Verhandlung ergeben, macht Verf. aufmerksam und schliesst mit einer Erörterung
des Einflusses krankhafter Leibesbeschaffenheit des Verletzten, die der Verletzer nicht
ahnen kann, aber unter Umständen schwer büssen muss, z. B. Erblindung und Ent-
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Monatsschrift für Unfellheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
Stellung nach einör unbedeutenden Kratzverletzung der Hornhaut infolge Vorhandenseins
eitriger Tränensackerkrankung. Crame r-Cottbus.
Baudry (Lille), Über das zentrale und parazentrale Hornhautleukom
und einige andere Läsionen in ihren Beziehungen zu Sehschärfe und Er¬
werbstätigkeit (Internat ophthalmol. Kongress zu Neapel 1909.) Nach längeren für
uns schon lange selbstverständlichen Bemerkungen über die Bolle der Hornhautflecken
bei den verschiedenen Berufen, gibt Verf. Grenzzahlen der Sehschärfe für die ver¬
schiedenen Berufe an.
Er spricht sich gegen die in Frankreich übliche schematische einheitliche Be¬
wertung des einseitigen Augenverlustes mit 33 V 3 % aus und schlägt je nach den optischen
Ansprüchen des Bewerbers eine Skala von 15—40% bei gesundem andern Auge vor.
Crame r-Cottbus.
Trantas (Konstantinopel), Über Marmaroconiasis. (Ebenda.) Bei lange mit
der Bearbeitung harter Marmorsorten beschäftigten Arbeitern findet sich eine Impräg¬
nation der Hornhaut mit kleinen Marmorsplittern und zwar sieht man im Lidspalten¬
bezirk entweder zahllose kleinste grauweisse Pünktchen, teils sternförmige glänzendweisse
grössere Flecken, die manchmal auch graurötlich gefärbt sind.
Die Flecken liegen unter dem Epithel.
Nur die Hauer selbst sind befallen, nicht die Polierer und ebensowenig die Auf¬
seher. Crame r-Cottbus.
Rüttln, Elephantiasis des Ohres, berichtet in der Versammlung der Deutschen
Otologischen Gesellschaft (S. Münch, med. Woch. 25) über Elephantiasis des Ohres, die
durch Misshandlung, „Ausdrehen des Ohres“, entstanden war. Ohrmuschel und Gehör-
gang sind stark verdickt, der Gehörgang kollabiert. Durch eine von R. angegebene
Plastik wurde der Kollaps des Gehörgangs beseitigt, die Verunstaltung zum Teil behoben.
Die Ätiologie des Falles erklärt R. dadurch, dass durch das Trauma alle zu den das
Ohr umgebenden Lymphdrüsen gehenden Bahnen auf einmal abgeschnitten wurden.
Aronheim - Gevelsberg.
Stöber, Über Fremdkörper im Ohr. (Inaugur.-Dissertat. Bonn 1909.) In der
Klinik für Ohrenkranke in Bonn wurden in den Jahren 1883—1908 55453 Patienten
behandelt. Dabei wurden im ganzen bei 401 Personen Fremdkörper gefunden: im Ver¬
gleich zu anderen Statistiken ein geringer Prozentsatz, etwa 0,072 %. Bei 24 Patienten
konnte der Fremdkörper instrumenteil entfernt werden, bei 3 Patienten war eine Ope¬
ration erforderlich. Bei allen übrigen gelang die Beseitigung des Fremdkörpers durch
Ausspritzung. In seiner Arbeit teilt Verf. eine Anzahl Fälle mit, in welchen durch un¬
zweckmässiges Handeln seitens des Arztes schwere Gehörerkrankung, selbst der Tod ein¬
trat. Er empfiehlt deshalb am Schlüsse seiner Arbeit dringend die Beachtung der
Thesen, die Hummel aufgestellt hat: 1 . Das Verhalten des normalen Gehörgangs Fremd¬
körpern gegenüber ist ein vollkommen rcaktionsloses, oder mit anderen Worten, der
Fremdkörper bringt an sich keine Gefahr für den Träger. 2. Jeder übereilte Ent¬
fernungsversuch ist daher nicht nur unnötig, sondern kann sogar verhängnisvoll werden.
3. In allen unberührt gebliebenen Fällen führen, abgesehen von wenigen Ausnahmen,
die Entfernungsversuche mit der Spritze zum Ziele. 4. Der praktische Arzt soll sich
zum Grundsatz machen, bei seinen Versuchen zur Entfernung von Fremdkörpern aus
dem Ohre sich ausnahmslos der Spritze zu bedienen. Eine instrumentelle Entfernung
desselben ist nur von den Händen derjenigen zulässig, die eine volle Vertrautheit sowohl
mit den vorliegenden Formverhältnissen, als auch mit der Spiegeluntersuchung und der
operativen Technik in diesem Organ sich erworben haben. Aron heim-Gevelsberg.
Hamann, Über Schussverletzungen des Gehörorganes. (Inaugur.-Dissert.
Halle 1910.) Über Verletzungen des Gehörorganes durch Schusswaffen sind in der An¬
gaben in der Literatur verhältnismässig gering vertreten, wahrscheinlich wegen der
günstigen Lage des Gehörorganes. Im Kriege werden, infolge der grossen Durchschlags¬
kraft der Geschosse, die meisten Verletzungen mit baldigem Tode endigen, im Frieden
wird das grösste Kontingent der Gehörorganverletzungen durch Selbstmörder gestellt.
Nach Art der Einwirkung kann man die Schussverletzun^en des Gehörorganes in
indirekte und direkte einteilen. Zu ersteren rechnet man die Schädigungen, welche durch
Erschütterungen der Luft entstanden sind, wodurch oft Schwerhörigkeit und Taubheit
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
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«intritt mit und ohne Trommelfellruptur, wobei zuweilen Frakturen des Hammergriffes
beobachtet werden. — Die direkten Schuss Verletzungen kann man in Verletzungen des
äusseren, mittleren und inneren Ohres einteilen. Erstere können entstehen, wenn eine
Kugel ihre Kraft durch langen Flug verloren hat und nicht mehr tiefer eindringt, ferner
meist durch tangentiales Auftreffen. Ihre Prognose ist im ganzen eine günstige. Bei
den Schussverletzungen des mittleren und inneren Ohres — den Tiefschussverletzungen
des Gehörorganes — sind die Symptome verschieden. Ausser der Beeinträchtigung der
Hörfähigkeit kommt häufig eine Facialisparese zur Beobachtung, durch Verletzung des
Facialisstammes unterhalb des Foramen stylomastoideum oder im Fallopischen Kanal nach
Abgang der Chorda tympani. Ferner kommt es zur Bewusstlosigkeit, Schwindel, Er¬
brechen, Kopfschmerzen, Blutungen aus Ohr und Nase und zu Ohrensausen. Starke
Blutungen erforderten öfter Unterbindung der Carotis. Seltener sind die Schussver¬
letzungen der Tube und Verletzungen des Ohres von den Schädelknochen, besonders dem
Schläfenbein aus.
Dass nicht bei allen Gehörorgansverletzungen durch Handfeuerwaffen schwere
Schädigungen oder der Tod eintritt, zeigt Verf. an Fällen aus der Literatur und an
einem Fall aus der Universitätsohrenklinik in Halle, in welchem sich nach operativer
Ablösung der Muschel der hintere häutige Gehörgang schwarz verfärbt und zum Teil
nekrotisch zerstört zeigte. In der Tiefe des Gehörganges lag quer das deformierte Blei¬
geschoss, das dessen hintere knöcherne Gehörgangswand arrodiert hatte. Die vordere häu¬
tige Gehörgangs wand war teilweise zerfetzt; ein mit schlaffen Granulationen erfüllter Ein¬
schusskanal führte von dem Tragus aus durch die vordere häutige Gehörgangswand in
den Gehörgang. Nach Entfernung des Geschosses fand sich die obere knöcherne Gehör¬
gangswand durch das Geschoss ebenfalls verletzt. Vom Trommelfell war wegen starker
Schwellung in der Tiefe nichts zu erkennen. — Nach Abstossung kleiner Sequester von
der vorderen und unteren knöchernen Gehörgangswand war der Wundverlauf ein guter,
das funktionelle Resultat ein günstiges. Aronheim-Gevelsberg.
Hofer, Traumatische Trommelfellruptur. (Deutsch, med. Wochenschr. 37/10.
Vereinsbericht.) Nach einem Schlage auf die linke Ohrgegend stürzte Patient zu
Boden und empfand nachher Schmerzen und Sausen im rechten Ohr. Am nächsten
Tage war das linke Trommelfell hyperämisch, die Hammergefässe stark injiziert, der
Reflex erhalten, rechts zeigte das Trommelfell hinten unten ein dreieckiges Loch mit
blutig suffundierten Rändern, war aber sonst stark atrophisch und wies zwei Kalkein-
lagerungen aut Weber nach rechts, Rinne rechts — links, Knochenleitung stark ver-
län gert. Hammerschmidt - Danzig.
Hoffmann, Schwerhörigkeit bezw. Taubheit nach Schädeltraumen.
{Deutsch, med. Wochenschr. 33/10. Vereinsbeilage.) Nicht nur Frakturen, sondern auch
andere Schädeltraumen führen zu Schädigung des Hörvermögens, sei es durch Zerrung
des Nerven oder durch Druckdifferenzen im Labyrinth, welche bei der Erschütterung ent¬
stehen. Die Erscheinungen sind Hörstörungen, subjektive Geräusche und Schwindel.
Nach schweren Blutungen wird das ganze Labyrinth mit Knochenmasse ausgefüllt, dann
gehen die Gleichgewichtsstörungen zurück und nur die Taubheit bleibt bestehen. Bei
einer einfachen Erschütterung des Labyrinths kann völlige Wiederherstellung eintreten.
Eine genaue Diagnose ist schwierig, die Prognose ist immer zweifelhaft. Therapeutisch
soll absolute Ruhe das beste sein, jeder Eingriff, selbst Austupfen ist zu unterlassen,
späterhin mag man eine Resorptionskur anwenden. Hammerschmidt -Danzig.
Yoss, Aufdeckung ein- und doppelseitiger Taubheit. V. spricht in
der wissenschaftlichen Vereinigung am städtischen Krankenhaus zu Frankfurt a. M. am
4. Oktober (s. Münch, med. Woch. 46) über Aufdeckung ein- und doppelseitiger Taubheit.
Für den Praktiker, dem die Beurteilung dieser Zustände in der Unfallpraxis nicht selten
zufällt, genügt im allgemeinen der Besitz eines Doppelgebläses (Voss) oder einer Lärm¬
trommel (Barany), um das Vorhandensein oder die Simulation einseitiger Taubheit nach¬
zuweisen. Mittels eines dieser in das hörende Ohr eingeführten Apparate macht man
den Pat bei wirklich bestehender einseitiger Taubheit temporär vollkommen taub, indem
man durch den im gesunden Ohr erzeugten Lärm auch dieses während der Dauer der
Untersuchung vom Hörakt ausschliesst. Ein wirklich einseitig Erkrankter versteht jetzt
keine Frage mehr, der Simulant beantwortet sie. — Vorhandensein oder Simulation
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 2.
doppelseitigerTaubheit kann mit Hilfe von 2 Lftrmtrommeln oder Doppelgebläsen nachgewiesen
werden, die gleichzeitig in beiden Ohren in Tätigkeit gesetzt werden, während man den Unter¬
suchten etwas lesen lässt. Ein Simulant erhebt während des Lärms die Stimme unwillkür¬
lich, um sie nach Auf hören desselben wieder sinken zu lassen; bei einem total Tauben findet
ein solcher Wechsel in der Stimmintensität nicht statt. Aron heim-Gevelsberg.
Hasslauer, Die Verwertung des Schwabachschen Versuches bei
der Diagnose intrakranieller Veränderungen. (Münch, med. Woch. 9.)
Eine Reihe zweifelloser Erkrankungen des Zentralnervensystems (cerebrale Kinderlähmung,
Gehirnsyphilis, fortgeschrittener chronischer Alkoholismus, Epilepsie, traumatische Neu¬
rose usw.), bei denen man zwar eine organische Grundlage vermuten, aber mangels ob¬
jektiver Symptome mit Sicherheit nicht nachweisen konnte, lassen sich lediglich nur durch
eine genaue Prüfung der Kopfknochenleitung, durch den Schwabachschen Versuch fest¬
stellen. Die Prüfung muss bei diesem Versuch eine Verkürzung der Schalleitung der
Schädelknochen ergeben, während die ganze übrige Funktionsprüfung normale Hörverhält¬
nisse feststellt. Grundbedingung für eine einwandfreie Diagnose ist eine vollständige,
sorgfältig durchgeführte Funktionsprüfung seitens eines Facharztes; seitens des praktischen
Arztes nur dann, wenn er die einzelnen Prüfungsmethoden völlig beherrscht.
Aronheim - Gevelsberg.
Müller, Die Jodtinkturdesinfektion des Operationsgebietes nach
Grossich. (Deutsch, med. Wochensch. 34/10.) Gegenüber der Desinfektion mittelst Ab¬
waschen und Anwendung von Alkohol und Seife gewinnt die Grossichsche Anwendung
des Jodes immer mehr an Boden. M. beschreibt dies Verfahren, wie es auf der chir¬
urgischen Abteilung des städtischen Krankenhauses in Altona ausgeübt wird. Bei nicht
dringlichen Operationen wird der Kranke am Tage vor der Operation gebadet und ra¬
siert. Sofort nach Eintreffen im Operationssaale, also ungefähr 20 Minuten vor Beginn
der Operation, wird das ganze Operationsfeld mittelst eines auf ein steriles Holzstäbchen
aufgedrehten sterilen Wattebausches mit der offizinellen lOproz. Jodtinktur kräftig an¬
gestrichen. 2—5 Minuten vor dem Hautschnitt wird der Anstrich noch einmal vor-
genoramen. Dann noch Abdecken des Operationsfeldes und die Desinfektion ist beendet.
Wenn auch bei Laparotomien eine zufällige Berührung der Därme mit der Jodhaut nicht
schadet, so empfiehlt sich dieselben durch untergelegte Mullkompresssn zu schützen.
Die Entfärbung des Operationsfeldes durch Blut, Eiter usw. ist für die Heilung belang¬
los, da die Jodtinktur die Haut bereits keimfrei gemacht hat und deshalb ruhig entfernt
werden kann. Ebensowenig kann Schaden erwachsen, wenn die Flüssigkeit in die
Bauchhöhle gelangt, da es doch äusserst minimale Mengen sind, welche aufgenommen
werden. Sollen Kranke noch an demselben Tage operiert werden, so wird von einem
Reinigungsbad abgesehen. Vor dem Jodanstrich wird trocken rasiert, Wasser und Seife
sind zu vermeiden, da nach Gr. das in den Hautlücken und Poren zurückgelassene Wasser
das Eindringen des Jods und somit seine Tiefenwirkung verhindert Nach Beendigung
der Operation betupft man noch die Nahtlinie mit Jodtinktur und inprägniert so auch
die Fäden. An Zuverlässigkeit wird die Gr.-Methode von keiner anderen übertroffen, es
tritt selbst Prima intentio ein, wenn sich das Operationsgebiet in der Nähe eines offenen
Infektionsherdes befindet. Als Nachteil wird die Jodentzündung genannt, die sich am Tage
nach der Operation zuweilen unter hohem Fieber einstellt, aber nicht von Bedeutung
ist und nach einigen Tagen vollständig vorübergeht. Ein weiterer, ebenfalls nicht wesent¬
licher Nachteil ist die durch die braune Farbe verursachte Unübersichtlichkeit des
Operationsfeldes, der am besten durch Vorzeichnen des Schnittes mit dem Höllensteinstift
begegnet wird. Hammerschmidt-Danzig.
Schinzinger, Verwendung des Pferdehaares zur Wundnaht Sch. berichtet
im Verein Freiburger Ärzte am 13. XI. (s. Münch, med. Woch. 50) über Verwendung
des Pferdehaars zur Wundnaht. Seit Jahren verwendet Sch. das Pferdehaar bei Haut¬
wunden und plastischen Operationen zur Naht, ohne je dabei eine Stichkanaleiterung ge¬
sehen zu haben. In Betracht kommt das schwärze dicke Haar aus dem Schweife von
Hengsten und Wallachen; es wird in Sodalösung gewaschem (nicht gekocht) und dadurch
von seiner Cuticula, den Epidermisschuppen und dem Talgdrüsensekret befreit, dann 6
Stunden in 5proz. Karbosol, weitere 6 Stunden in Alkohol gelegt, schliesslich mit sterilem
Tuche getrocknet und in einem Glasgefässe aufbewahrt Aronheim-Gevelsberg.
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Grisson, Schleierverband nach Thierschscher Transplantation. Gr. be¬
richtet im ärzlichen Verein in Hamburg am 22. XI. (s. Münch, med. Wocb. 49) über einen
Schleierverband für Transplantationen nach Thiersch. Mit Hilfe von Zinkleim werden
auf die Umgebung der Wunde dicke Gazerollen geklebt und das übrige Glied mit Watte
gepolstert; die Wunde bleibt frei. Ober die Wunde werden einige Streifen Schusterspann
wie Dachsparren hinübergelegt, darüber kommt eine Lage Gaze, das Ganze wird mit
Binden lose befestigt. Sö befinden sich die Transplantationen in einem trockenen Luft¬
raum und heilen vorzüglich. Aron heim-Gevelsberg.
Baruch, Ober den Einfluss des gepulverten Argentum nitricum auf
das Wachstum der Granulationen und des Epithels. (Münch, med. Woch. 35.)
Aus den vom Verf. aus Biers Klinik mitgeteilten Krankengeschichten geht hervor, dass
wir in dem Argentumpulver ein Mittel besitzen, das schlecht aussehende Wunden, die mit
Eiter und Fibrin belegt sind, in hervorragender Weise und mit auffallender Schnelligkeit
reinigt. Hand in Hand damit geht eine lebhafte Produktion frisch roter, gesunder
Granulationen und eine augenfällig rasche Epithelisierung. Die Verordnung ist folgende:
Argenti nitrici 1,0 Bolus alb. steril, ad. 100,0 W. subtile f. pulv. D. in vitro nigro.
Aronheim - Gevelsberg.
Reich, Über Vergiftung durch Becksche Wismutpastenbehandlung.
(Bruns’ Beiträge zur klinischen Chirurgie. Bd. 65, H. 1.) R. berichtet über einen Fall
der v. Brunsschen Klinik, bei dem nach Appendectomie zur Heilung eines Beckenabs¬
zesses 25 ccm der 30 proz. Beckschen Wismutsubnitratpaste Nr. 1 injiziert wurden,
wovon 5 ccm sofort wieder ausflossen. Es trat akute Intoxikation auf, die sich in
schlaffem, missfarbig-schwärzlichem Aussehen der Granulationen, in Temperatursteigerung,
Kopfweh, Schwindel, Schwäche und Appetitlosigkeit äusserte. Dann erschien metallischer
Zahnfleischsaum; kleinste Geschwüre folgten. Im Ham erst am 10. Tage 1 %0 Eiweiss
und gelbe, gekörnte Zylinder. Benommenheit, Halluzinationen, tonische und klonische
Krämpfe, Steigerung der Puls- und Atemfrequenz und schmutzig-livide Hautverfärbung
vervollständigen das Bild der schweren Erkrankung, der Pat. am 11. Tage erlag.
Autopsie: Blut schokoladenbraun, lackfarben. Mikroskopisch schwere Degeneration
der parenchymatösen Organe, Zerfall der roten Blutkörperchen, in den Nieren Desqua¬
mation der gewundenen Harnkanälchen, Hämoglobin- und Hyalinzylinder, Hyperämie und
Kindenblutungen, in der Milz kapilläre Pulpablutungen. Chemische Untersuchung der
Leber auf Wismut negativ.
Im Anschluss an diesen Fall unterzieht R. die bisher bekannt gewordenen Wismut¬
pastenvergiftungen einer kritischeu Besprechung. Das Interessante an R.s Fall sind die
erstmals hier festgestellten Zeichen der Nitritvergiftung (Hämolyse, Metkämaglobinämie,
motorische Reizerscheinungen).
Die Therapie erfordert Entfernung der Pastenreste durch Auskratzung der Granu¬
lationen; intravenöse Injektion von alkalischer Kochsalzlösung scheint empfehlenswert
R. warnt vor kritiklosem Gebrauch der Beckschen Paste, besonders vor Injektion
in seröse Höhlen. Diese Warnung erhält besonderen Nachdruck durch den Umstand,
dass schon sechs bis sieben Todesfälle nach Beckschen Injektionen bekannt sind.
H. Fritz-Tübingen.
Di© deutsche Arbeiterversicherung. Der Präsident des Reichsversicherungs¬
amtes teilte der Leitung der Internationalen Hygiene-Ausstellung Dresden
1911 mit, dass die Verhandlung mit den Vertretern der Berufsgenossenschaften, den Ver¬
sicherungsanstalten und Krankenkassen zu dem Ergebnis geführt hat, die deutsche
Arbeiterversicherung auf der Internationalen Hygiene-Ausstellung Dresden
1911 in Form einer Sonderausstellung vorzuführen. Die Ausstellung wird in einem
besonderen Pavillon untergebracht werden. Der für die Sonderausstellung gebildete
Arbeitsausschuss wird am 31. Januar zusammentreten, um über die auszustellenden
Gegenstände und Platzverteilung zu beraten.
Eine medico-inechanisch© Universal-Einrichtung für die oberen
nnd unteren Extremitäten von Rossel, Schwarz & Co., Generalvertretung
Reiniger, Gebbert & Schall. Die Beschreibung ist nicht allein für denjenigen
lesenswert, der eine solche medico-mechanische Universaleinrichtung zu kaufen beab¬
sichtigt, sondern sie wird jeden Arzt veranlassen, sich eine kurze Weile mit den Aus-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2.
föhrungen zu beschäftigen, da in fibersichtlicher Weise 4, sämtliche passiven und aktiven
Übungen der beiden Gliedmaßen unter Angabe der bei den einzelnen Übungen bean¬
spruchten Muskeln und Muskelgruppen verzeichnet sind. Die Vielseitigkeit der An¬
wendung der beiden Universalapparate ist auffallend; es lassen sich damit sämtliche
medico-mechanischen Übungen ausföhren, wie sie bei Gelenkmuskelerkrankungen in Frage
kommen. Die Apparate sind ihrem Verwendungszweck entsprechend sehr dauerhaft und
trotzdem elegant ausgeführt, auch der Prdis bewegt sich in entsprechenden Grenzen.
Verfügungen und Entscheidungen von Behörden.
Wahl der ärztlichen Sachverständigen bei den Schiedsgerichten für
Arbeiterversicherung. (Erlass des Preussischen Ministers für Handel und Gewerbe
vom 21. Oktober 1909.) Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Ab¬
änderung der Unfallversicherungsgesetze (RGBl. 1900 S. 573) habe ich über die Wahl
der ärztlichen Sachverständigen bei den Schiedsgerichten für Arbeiterversicherung die
anliegende neue Anweisung erlassen. Die Vorschriften gelten nur für die Unfallversicherung.
Es bleibt dem Ermessen der Vorsitzenden der Schiedsgerichte überlassen, zu bestimmen,
ob bei Streitigkeiten aus der Invalidenversicherung die nach der Anweisung gewählten
Vertrauensärzte oder andere Ärzte in der mündlichen Verhandlung mitwirken sollen. In
allen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass die hinzugezogenen Gutachter im Hinblick auf
ihre amtliche Stellung oder nach ihrer Vorbildung gegenüber den von den Trägern der
Invalidenversicherung oder von den unteren Verwaltungsbehörden (Rentenstellen) ver¬
nommenen Ärzten als Obergutachter angesehen werden können. Im übrigen darf nicht
übersehen werden, dass bei der Zuziehung von Vertrauensärzten zur mündlichen Ver¬
handlung über Streitigkeiten aus der Invalidenversicherung mit besonderer Vorsicht ver¬
fahren werden muss, da bei der Natur der vorliegenden Leiden in der Regel durch eine
flüchtige Untersuchung, wie sie in der mündlichen Verhandlung nur möglich ist, weder
ein sicheres Urteil über das Vorliegen der Erwerbsunfähigkeit gewonnen werden kann,
noch eine gründliche Widerlegung des in den früheren Gutachten meist durch sorgfältige
Untersuchung oder längere Beobachtung festgestellten objektiven Befundes und der daraus
gezogenen Folgerungen angängig ist Zudem wird, nachdem durch die Anweisung vom
15. November 1908 das Verfahren vor den unteren Verwaltungsbehörden erbeblich gründ¬
licher ausgestaltet worden ist, das Bedürfnis nach einer weiteren ärztlichen Begutachtung,
insbesondere nach einer solchen im Verhandlungstermin, wesentlich zurücktreten. Wegen
Gewährung der Vergütungen gilt Ziff. 7. Ebenso findet Ziff. 10 Abs. 2 entsprechende
Anwendung.
Anweisung,
betreffend die Wahl der ärztlichen Sachverständigen bei den Schiedsgerichten für
Arbeiterversicherung.
Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Abänderung der Unfall¬
versicherungsgesetze (RGBl. 1900 S. 573) bestimme ich folgendes:
1. Die Zahl der zu wählenden ärztlichen Sachverständigen, welche bei den Ver¬
handlungen des Schiedsgerichts über Streitigkeiten aus der Unfallversicherung zugezogen
werden sollen, und die Grundsätze, nach denen die Auswahl zu erfolgen hat, bestimmt
der Vorsitzende nach Anhörung der stellvertretenden Vorsitzenden.
2. Bis zum 1. November jeden Jahres hat der Vorsitzende den Vorstand der Ärzte¬
kammer, in deren Bezirk das Schiedsgericht belegen ist, um eine Äusserung darüber, ob
gegen die Wiederwahl der bei dem Schiedsgerichte bisher tätig gewesenen Sachverständigen
Bedenken geltend zu machen sind, und um Vorschläge für etwa erforderlich gewordene
Neuwahlen zu ersuchen.
3. Die zu wählenden ärztlichen Sachverständigen müssen am Sitze des Schieds¬
gerichts wohnen. Die Wahl von Ärzten, die in Vororten wohnen, ist zulässig, insofern
dadurch höhere Kosten nicht entstehen. Werden an ausserhalb des Sitzes des Schieds-
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gerichts belegenen Orten regelmässig Verhandlungen abgehalten, so können auch an diesen
Orten wohnende Ärzte gewählt werden.
4. Die Wahl der ärztlichen Sachverständigen erfolgt durch das Schiedsgericht in
der ersten Sitzung im Kalenderjahre. Dem Vorsitzenden bleibt die Entscheidung darüber
überlassen, ob er für diese Sitzung bei der Zuziehung der Beisitzer von der festgesetzten
Regel abweichen will.
5. Bei der Einladung zur Sitzung ist den Beisitzern mitzuteilen, dass in der
Sitzung die Wahl der ärztlichen Sachverständigen erfolgen soll.
6. Die Wahl erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung durch Stimmenmehrheit Das
Schiedsgericht kann andere approbierte Ärzte als die vorgeschlagenen wählen.
Unmittelbar nach der Sitzung hat der Vorsitzende die Gewählten zu be¬
nachrichtigen.
7. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts vereinbart mit den ärztlichen Sach¬
verständigen die Höhe der ihnen für die Teilnahme an den Sitzungen zustehenden Ver¬
gütung. Im übrigen sind die Vorschriften des Gesetzes vom 14. Juli 1909 (GS. S. 625)
und der Verordnung vom gleichen Tage (GS. S. 635) maßgebend.
8. Wird die Wahl abgelehnt, so findet innerhalb der nächsten sechs Wochen in
einer Sitzung des Schiedsgerichts eine Ersatzwahl statt. Darüber, ob in anderen Fällen,
in denen ein Vertrauensarzt ausscheidet, eine Ersatzwahl stattzutinden hat, entscheidet
der Vorsitzende des Schiedsgerichts.
9. Die Namen der gewählten ärztlichen Sachverständigen sind im Bezirke des
Schiedsgerichts in den für die Veröffentlichungen der höheren und unteren Verwaltungs¬
behörden bestimmten Blättern bekannt zu machen.
10. Die Zuziehung der ärztlichen Sachverständigen zu den einzelnen Sitzungen wird
durch den Vorsitzenden oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden, sofern dieser die
betreffende Sitzung abhält, veranlasst. Der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende
ist berechtigt, in besonderen Fällen andere als die gewählten ärztlichen Sachverständigen
zur Sitzung des Schiedsgerichts zuzuziehen.
Die Vertrauensärzte des Schiedsgerichts dürfen in Streitfällen, in denen sie sich
für die Versicherungsträger bereits gutachtlich geäussert haben, ein Gutachten für das
Schiedsgericht nicht abgeben.
11. Die'zu den Sitzungen der Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung zuzuziehenden
Ärzte sind in der ersten Sitzung des Schiedsgerichts im Kalendeijahr, an der sie teil¬
nehmen, zu vereidigen. Für die Vereidigung wird nachstehende Formel festgesetzt, die
den zu Vereidigenden vorzusprechen ist:
„Sie schwören bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten als
Sachverständiger des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung getreulich zu erfüllen
und die von Ihnen geforderten gutachtlichen Äusserungen unparteiisch und nach bestem
Wissen und Gewissen zu erstatten.“
Die Ärzte leisten den Eid, indem jeder einzeln die Worte spricht:
„Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“
Der Schwörende hat bei der Eidesleistung die rechte Hand zu erheben.
Soweit die Ärzte als gerichtliche Sachverständige oder als beamtete Ärzte oder als
Vertrauensärzte eines Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung bereits vereidigt sind, genügt
eine Verpflichtung durch Handschlag unter Hinweis auf den bereits geleisteten Eid.
12. In dem über die mündliche Verhandlung des Schiedsgerichts aufgenommenen
Protokoll ist zum Ausdrucke zu bringen, dass der Sachverständige mit dem nieder¬
geschriebenen ärztlichen Gutachten einverstanden ist. Dies geschieht entweder dadurch,
dass unter das Gutachten der Vermerk: „Vorgelesen, genehmigt“ gesetzt wird, oder dass der
Sachverständige nach Abfassung des Protokolls sein Einverständnis eigenhändig vermerkt.
13. Diese Vorschriften treten mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Bestimmungen der Anweisung vom 29. Dezember 1900 und der Erlasse vom
29. Januar und 29. April 1901 werden gleichzeitig aufgehoben.
„Die Hilflosenrente für die vor dem Unfälle bereits teilweise erwerbsunfähigen
und durch den Unfall hilflos gewordenen land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter besteht
in einem Zuschüsse bis zu einem Drittel des vollen Jahresarbeitsverdienstes zu der unter
Berücksichtigung des § 13 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft
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zu berechnenden Vollrente (§ 8 Abs. 3 u. 4 des Unfallversicherungsgesetzes für Land-
und Forstwirtschaft).** 7. IV. 09. A. U. d. R.-V.-A. Kläger war infolge der Herabsetzu.
seiner Sehkraft um 20% in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, als er durch eim.
Unfall am 22. X. 88 um weitere 70% geschädigt wurde. Durch einen zweiten Unfall
am 21. IX. 07 wurde er völlig erwerbsunfähig und auch hilflos im Sinne des § 8 Abs. 3
a. a. 0., wo es heisst: „Ist der Verletzte infolge des Unfalls nicht nur völlig erwerbs¬
unfähig, sondern auch derart hilflos geworden, dass er ohne fremde Wartung und Pflege
nicht bestehen kann, so ist für die Dauer dieser Hilflosigkeit die Rente bis zu 100% des
Jahresarbeitsverdienstes zu erhöhen“. Abs. 4 setzt diesen Ausführungen hinzu: „War der
Verletzte zur Zeit des Unfalls bereits dauernd erwerbsunfähig, so beschränkt sich der zu
leistende Schadenersatz auf die in Abs. 1 Ziffer 1 bezeichneten Leistungen. Wird ein solcher
Verletzter infolge des Unfalls derart hilflos, dass er ohne fremde Wartung und Pflege
nicht bestehen kann, so ist eine Rente bis zur Hälfte der Vollrente zu gewähren“.
Darnach kann Kläger verlangen:
1. Die Vollrente des um 90% verminderten Jahreseinkommens von 480 M., also
48 M., davon % also 32 M.
2. Einen Zuschuss bis zu einem Drittel des vollen Jahresverdienstes von 480 M., also
160 M., im Ganzen 192 M. Daneben erhält er natürlich die ihm für den Unfall vom
24. X. 98 zugesprochene Rente. Hammerschmidt-Danzig.
„Bet einer Rentenenlziehung gemäss § 47 Abs. 1 des Invalidenversiche-
rungsgesetzes kommt nicht die der Rentenbewilligung zugrunde gelegte, sondern die
nach den Verhältnissen zur Zeit der Rentenentziehung festzustellende Mindestverdienst¬
grenze in Betracht.“ 11. I. 10 A. N. d. R.-V.-A. Wenn ein Rentenempfänger durch eine
seinen Fähigkeiten und Kräften entsprechende Tätigkeit, „die ihm unter billiger Berück¬
sichtigung seiner Ausbildung und seines bisherigen Berufs zugemutet werden kann“, ein
Drittel desjenigen Einkommens erwirbt, das gesunde Arbeiter in derselben Gegend ver¬
dienen, so kann ihm die Rente entzogen werden. Diese Mindestverdienstgrenze wird
durch die Verhältnisse zur Zeit der Rentenentziehung bestimmt; dass die bei der Renten¬
bewilligung zugrunde gelegte Mindestverdienstgrenze für die Rentenentziehung massgebend ist,
erscheint nicht billig, denn darnach müßte einem Rentenempfänger, der infolge der Besse¬
rung seines Zustandes mehr verdienen kann als das für ihn jetzt in Betracht kommende
Verdienstdrittel, die Rente bleiben, solange er noch nicht die bei der Rentenbewilligung
angenommene höhere Mindestverdienstgrenze erreicht, während einem Rentenbewerber
„von gleicher Art und Leistungsfähigkeit“ eine Rente jetzt nicht gewährt werden könnte.
Ebenso müsste einem Rentenempfänger, der infolge der Besserung seines Zustandes mehr
als das bei der Rentcnhewilligung massgebend gewesene Lohndrittel verdient, die für
gesunde Arbeiter aber inzwischen erhöhte Mindestverdienstgrenze nicht erreichen kann,
die Rente entzogen werden, während sie ein Rentenbewerber von gleicher Art und Leistungs¬
fähigkeit erhalten würde. Hammerschmidt-Danzig.
„Berechnung für ein vom Schiedsgericht erfordertes ärztliches Gutachten
nach dem preussischen Gesetze vom 14. VII. 09.“ 2. I. 10 A. N. d. R.-V.-A. Ein
Schiedsgericht hatte einem Oberarzt für ein am 4. XI. 09 erstattetes Gutachten statt der
berechneten 24 M. nur 18 bewilligt. A. N. d. R.-V.-A. Das R.-V.-A. gab seiner Be¬
schwerde recht und führte am 4. I. 10 aus: Das Gesetz vom 9. III. 72, auf welches sich
das Schiedsgericht stützt, ist durch das neue preussische Gesetz vom 14. VII. 09 (Gesetz¬
sammlung S. 625) ersetzt worden. Wenn dasselbe auch in erster Linie nur für die
amtliche oder gerichtsärztliche Tätigkeit der Kreisärzte gilt, so trifft es doch auch für
nicht beamtete Arzte zu, wenn sie amtlich zu jenen Verrichtungen aufgefordert werden.
Nach S 8 Abs. 1 des Gesetzes und Ziffer 13 seines Tarifs wird ein ..schriftliches, aus¬
führliches, wissenschaftlich begründetes Gutachten“ mit 10—30 M. honoriert, darin ist die
Akteneinsicht mit einbegriffen, nicht aber die Gebühr für empfangene oder gemachte Vor-
be>uche, welche mit 3 bezw. 5 M. besonders berechnet werden. Das in Frage kommende Gut¬
achten ist auf Gruud einer 11 tägigen Beobachtung der Verletzten in der Klinik, nach
Durchleuchtung mit Röntgenstrahlen und nach dem Studium umfangreicher Akten ausgestellt.
Der Betrag von 24 M. ist daher durchaus nicht zu hoch. llammerschmidt-Danzig.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cotthus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
für
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Meehaootherapie and der Beptaehtnng Unfallverletzter, Invalider und Kranker
begründet von
Br. H. Blasius, Br. 6. Schütz, Br. C. Thiem,
herausgegeben von ProfeS 80 r Df. C. Thiem-CottbllS.
Nr. 3. Leipzig, März 1911. XVIII.Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Aus Professor Wullsteins chirurgischer und orthopädischer Privatklinik in Halle a. S.
Über die Arbeitsfähigkeit nach Yerlnst beider Hände.
Von Dr. Emil Schepelmann, Assistenzarzt der Klinik.
(Mit 3 Abbildungen.)
Die Jagd nach Unfallrenten und der immer wieder zutage tretende Versuch,
den begutachtenden Arzt über die von Unfällen zurückgebliebene Erwerbs¬
beschränkung zu täuschen, dringt mehr und mehr in breite Volksschichten ein,
so dass z. ß. Hildebrand (Marburg 1909) in seiner „Anleitung zur Abfassung
von Gutachten in Unfallrentensachen“ den Satz aussprechen konnte: „Unser Volk
ist auf dem Wege, infolge der gut gemeinten, aber falsch verstandenen sozialen
Gesetzgebung zu degenerieren.“ Das Verlangen nach einer Rente übertönt den
Wunsch, gesund zu werden, und wer noch mit guter Absicht zum Arzt geht,
wird bald von „erfahreneren“ Verletzten gegen das Heilverfahren eingenommen.
Daher ist es in einem Krankenhause wie dem unsrigen (in welchem stets eine
grössere Zahl Unfallverletzter gleichzeitig behandelt wird) schwer, einen Neu-
aufgenommenen zu einer noch so ungefährlichen, orthopädischen Nachoperation,
die ihm ausserordentlichen Vorteil bringen würde, zu bewegen, falls er nicht von
vornherein isoliert, d. h. von anderen ihn sonst schädlich beeinflussenden Renten¬
jägern bis nach vollendeter Operation abgesperrt wird. Schon kleine Substanz¬
verluste an den Fingern sollen die Ursache „dauernder hochgradiger Erwerbs-
b’eschränkung“ sein; Leute, die den rechten Zeigefinger verloren, könhen seitdem
angeblich weder schreiben noch nähen. Bei der weiten Verbreitung staatlicher
oder privater Unfallversicherungen sind heutzutage schwere Verletzungen Nicht¬
versicherter, die also keinen Grund zur Simulation oder Aggravation haben, viel¬
mehr zum fleissigen Gebrauch des Testierenden Teiles der verstümmelten Ex¬
tremität gezwungen sind, selten, so dass eine gelegentlich sich bietende Möglich¬
keit, die Leistungsfähigkeit schwer verstümmelter Nichtversicherter zu prüfen,
nns stets willkommen ist
Ich denke gerade an einen Mann — ähnliche Beispiele sind natürlich zur Genüge
bekannt —, dessen Hände schwer verletzt wurden, der aber mit dem Rest von mehr oder
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
weniger versteiften Fingergliedern der linken Hand sich und seiner Familie den Unter¬
halt als Schreiber bei einem Rechtsanwalt verdient; er schreibt schnell und deutlich, seine
Schrift unterscheidet sich von der seiner Mitarbeiter kalligraphisch nur durch die Links¬
schrägheit.
Die grosse Energie und Geschicklichkeit, mit der ein Chausseearbeiter die Stümpfe
seiner in der Mitte des rechten Oberarms und der Mitte des linken Vorderarms ampu¬
tierten oberen Gliedmassen zu gebrauchen verstand, rühmt Frey in einer Broschüre der
nordwestlichen Eisen- und Stahlberufsgenossenschaft über die „Gewöhnung an Unfallfolgen
als Besserung“ (Hannover 1908); jener Mann verdient fast denselben Lohn wie seine
Arbeitskollegen; indem er den Griff von Spaten, Rodehacken, Getreide- oder Düngergabeln
mit dem rechten Oberarmstumpf in die Achselhöhle presst und mit der linken Ellenbeuge
den Schaft weiter abwärts erfasst, ersetzt er die sonst nötigen Armbewegungen durch
Heben und Senken des in der ganzen Wirbelsäule sehr gelenkigen Oberkörpers. Er rasiert
sich selbst mit einem geschützten Rasiermesser, zündet sich eine Zigarre an, grüsst durch
Abnehmen der Mütze mit der linken Ellenbeuge; beim Ankleiden bedarf er allerdings
zum Auf- und Zuknöpfen einer weiteren Hilfe.
Man sieht jedenfalls, dass es funktionell durchaus nicht gleichgültig ist, ob
das Glied im Handgelenk oder an der Schulter abgenommen wird, und dass die
Ansicht L. Beckers, bei fehlender Hand tauge auch der ganze Arm nichts mehr
(„Anleitung zur Bestimmung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit nach Ver¬
letzungen“, Berlin 1889), nicht zu Recht besteht; selbst kurze Stümpfe lassen sich
bei gutem Willen noch zu mancher Tätigkeit benutzen.
Wie vollkommen aber die Leistungsfähigkeit eines Individuums mit kon¬
genitalem Verlust beider Hände werden kann, möchte ich nachstehend an der
Hand beifolgender Krankengeschichte erläutern:
Es handelt sich um die 6jährige Tochter
Rosel des hiesigen Kaufmanns K., die als jüng¬
stes von 4 Kindern ihrer ganz gesunden und
erblich in keiner Weise belasteten Eltern ge¬
boren wurde. Sämtliche Geburten der Mutter,
auch die letzte, gingen regelrecht von statten;
weder Fruchtwasser noch Kindeslage boten Ano¬
malien dar; die 3 älteren Kinder waren völlig
gesund, ebenso dieses jüngste mit Ausnahme einer
kongenitalen Missbildung: des Fehlens beider
Hände. Da R. Ostern 1911 schulpflichtig wird,
suchte der Vater unsere Klinik auf, um aus
kosmetischen wie praktischen Rücksichten seinem
Kinde ein Paar künstliche Hände zu verschaffen.
Die Untersuchung ergab am ganzen Körper des
Mädchens, speziell an den Ober- und Unterar¬
men, vollständig normalen Befund. Wiedas Rönt¬
genbild zeigt, sind Radius und Ulna gut ausge¬
bildet und im Schaft verknöchert; in der distalen
und proximalen Radiusepiphyse sind die im zwei¬
ten resp. fünften Lebensjahre auftretenden Kno¬
chenkerne deutlich sichtbar; an der Ulna fehlen
beide endständigen Knochenkerne, die in der di¬
stalen Epiphyse im fünften oder sechsten, im
Olecranon im achten Jahre aufzutreten pflegen.
Dagegen markiert sich der Knochenkern des Os
ulnare, das sich gewöhnlich mit zwei Jahren
knöchern ausbildet, sehr deutlich im Gegensatz zu
dem hier fehlenden, sonst in der Regel nach dem dritten und vierten Jahre auftretenden
Kern des Os intermedium und radiale. Das Vorhandensein dieser proximalen Handwurzel¬
reihe lässt^sich durch Palpation sehr deutlich an dem äusseren Vorsprung des Naviculare
Fig. 1.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
67
und der Einsenkung zwischen diesem und dem Lunatum feststellen; eine periphere Carpal¬
reihe fehlt auch in der Anlage gänzlich. Die Kuppen beider Armstümpfe sind mit Weich¬
teilen reichlich gepolstert und tragen auf der Volarseite zum Zeichen ihres reichlichen
Gebrauches feste Schwielen; irgend welche Narben von den intrauterinen amniotischen
Abschnürungen her lassen sich nicht mehr erkennen. Die Beweglichkeit dieses kurzen,
aber funktionell so wichtigen Handwurzelrestes ist nach allen Richtungen hin eine durch¬
aus normale, genügt aber, zumal im Hinblick auf die geringe Länge, doch nicht, um
Gegenstände wie Bleistift, Federhalter, Gabeln etc. damit zu umklammern; bei ganz kleinen
Objekten, wie Nadeln, Streichhölzern, Schreibfedern etc., gewinnt der Handgelenksstumpf in¬
sofern Bedeutung, als bei seiner maximalen Flexion sich eine deutliche volare Hautfalte in
der Gegend des Gelenkes bildet, mit der das Kind in den Stand gesetzt wird, jene Gegen¬
stände zu umklammern und zu transportieren. Durch die von klein auf bestehende Not¬
wendigkeit, die verstümmelten Arme nach Möglichkeit auszunutzen, ist das Kind fast
unabhängig von der Mithilfe an¬
derer geworden; nicht nur, dass
es sich wäscht und kämmt, wobei
es Waschlappen oder Kamm mit
beiden Armen ergreift, es ist
auch n der Lage, sich die Klei¬
der anzulegen und anzuknöpfen,
vorausgesetzt, dass die Knöpfe
an der Vorderseite des Kleidungs¬
stückes angebracht sind. Zu die¬
sem Zweck drückt es mit dem
einen Arm das Knopfloch gegen
den Knopf, mit dem anderen
manipuliert es so lange an dem
Knopf herum, bis er durch das
Loch hindurchgetreten ist; selten
braucht es zu je einem Knopf
mehr als J / 4 Minute. In derglei¬
chen Weise wird das Mädchen
mit dem Anputzen seiner Puppe,
mit dem Anziehen von Knöpf¬
schuhen, ja selbst von Schnür¬
schuhen fertig; bei letzteren führt
es die Schnürbänder mit beiden
Händen durch die Löcher hin¬
durch. Mit ganz besonderer Ge¬
schicklichkeit versteht es Rosel,
Knoten und Schleifen zu bin¬
den, wie es beim Anziehen der
Schnürschuhe oder beim Aufse¬
tzen der Wintermütze nötig wird;
nachdem die Bänder zum ersten halben Knoten locker gelegt sind, wickelt sie sich die
Enden mehrmals um das Handgelenk und zieht den Knoten fest; die nun folgende Schleife
macht ihr allerdings — wie ja überhaupt vielen Kindern in dem Alter — gewisse
Schwierigkeiten. Brosche, Sicherheitsnadeln, Stecknadeln kann sie sich rasch befestigen
und wieder abnehmen. Dass sie, wie alle grösseren Gegenstände, auch Tassen durch Zu¬
greifen mit beiden Händen tragen kann, ist selbstverständlich; aber sie führt Tassen,
Löffel, Gabeln etc. auch zum Mund. Für gewöhnlich jedoch benutzt sie beim Essen ein
besonderes Besteck, das ihr der Vater anfertigen liess; es besteht aus silbernem Löffel,
Messer und Gabel, die an ihrem Griffende rechtwinklig abgebogen sind und hier in eine
federnde ringartige Klammer auslaufen, welche der Form des Handgelenkes angepasst ist;
R. klemmt sich selbst diese Ringe um das Handgelenk und isst dann ganz sittsam. Von
ihrer technischen Fertigkeit legte eine schöne Tischdecke Zeugnis ab, die sie in einem
Rahmen eingespannt und ausserordentlich sauber und sorgfältig mit Blumenmustern ge-
Fig. 2.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 3.
stickt hatte, wobei sie die Nadel wieder zweiarmig festhielt. Trotzdem sie noch nicht zur
Schule geht, hat sie doch schon bei ihrer älteren Schwester ein wenig lesen und schreiben
gelernt; ich gebe als Probe ihrer Kunst beifolgend einige Schriftzeichen und Skizzen
>
mit 2 Händen geschrieben:
j % ^ \ X- /tY Mv
mit 1 Hand geschrieben:
Fig. 3.
sV SW stAfs
wieder, die sie selbständig in meiner Gegenwart ausführte. Sie hält dabei den Schreib¬
stift entweder mit beiden Händen und muss sich dann das Papier vorher auf der Unter¬
lage befestigen oder benutzt eine federnde Handklammer, an die ein Bleistift angebracht
werden kann, und schreibt und zeichnet mit der rechten Hand.
Da der doppelseitige Defekt von Geburt an besteht, empfindet ihn das Kind nicht
als Verlust und beneidet seine Gespielen nicht um den Besitz ihrer Hände, die ihm viel¬
mehr fast ebenso fremdartig erscheinen wie uns etwa die rätselhaften Sinnesorgane der
Seitenlinie bei Fischen; hin und wieder fragt sie wohl ihren Vater, wann dann ihre
Händchen wüchsen; aber als wir einen Gipsabdruck vom Vorderarm zwecks Anfertigung
einer Prothese nahmen, sträubte sie sich sehr energisch und rief fortwährend, sie wolle
keine Hände! Abgesehen von dem kosmetischen Effekt wird die künstliche Hand dem
Mädchen keine nennenswerten Vorteile bringen; es ist dagegen anzunebmen, dass das
intelligente Kind mit wachsendem Verständnis seine Geschicklichkeit immer mehr vervoll¬
kommnen und sich noch weiter unabhängig von seiner Umgebung machen wird. Wenn
auch bei analogem erworbenen Substanzverlust eine gleiche Fertigkeit wie in diesem
Falle nicht zu erlangen sein dürfte, so muss man doch darauf dringen, dass die Verletzten
sich fleissig üben, und ihnen durch Beispiel zeigen, was Ausdauer und Energie in dieser
Hinsicht zu leisten vermögen.
Wichtige reichsversiclierungsamtliche Entscheidungen aus
letzter Zeit bei Armyerletzungen.
Mitgeteilt von Prof. Dr. Lin iger-Düsseldorf.
Nachdem ich in Nr. 6 und Nr. 12 der Unfallheilkunde 1910 eine Reihe
wichtiger reichsversicherungsamtlicher Entscheidungen. bei typischen Hand-
und Fussverletzungen veröffentlicht habe, lasse ich in Nachstehendem eine weitere
Anzahl derartiger Entscheidungen bei Unfallfolgen im Bereiche des Handgelenkes,
Vorderarmes. Ellbogengelenkes, Oberarmes und Schultergelenkes folgen.
Zunächst e inige grundsätzliche Bemerkungen.
Die weitaus grösste Mehrzahl der Knochenbrüche heilt unter mehr oder
weniger grosser Winkelstellung oder seitlicher Verschiebung der Bruchstücke
aus. Am Arm, ich erinnere hier vor allem an die typischen Speichen-, die
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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 3.
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Vorderarm- und Oberarmbrüche, macht dies meistens hinsichtlich des späteren
funktionellen Ergebnisses recht wenig aus, während bei Bein Verletzungen die
winklige Verheilung der Bruchstücke, besonders die mit dem Scheitel nach
innen, ich denke auch an die so häufig mit Verschiebung des Fusses nach aussen
verheilenden doppelten Knöchelbrüche, von hohem Belang für die Erwerbs¬
fähigkeit ist. Das Bein ist eben die Stütze für den Körper und seine Achse
muss richtig verlaufen, sonst bildet es nur eine ungenügende Stütze und die Er¬
werbsfähigkeit des betreffenden Arbeiters bleibt dauernd geschädigt.
Beim typischen Radiusbruch tritt fast regelmässig eine deutliche Verschie¬
bung der Hand nach der Speichen- und Streckseite ein, dadurch fällt die Vorder-
armachse zu weit nach aussen. In der Mehrzahl der Fälle ist diese Schiefstellung
bedingt durch eine Verkürzung der Speiche, die dadurch entsteht, dass das
poröse Handgelenksende der Speiche zusammengestaucht und hierdurch kürzer
und kompakter wird. Man sieht dies besonders deutlich auf dem Röntgengebild.
Die Reponierung eines derartigen Zusammenstauchungsbruches ist nicht möglich.
Die Speiche bleibt verkürzt, das untere Ende der Elle (der Griffelfortsatz der¬
selben ist in über drei Vierteln der Fälle mit abgebrochen) steht abnorm tief,
es springt infolge dessen nach aussen stark vor. Gerade an diesem Tiefstand der
Elle kann man den Grad der Kompression des Handgelenkendes der Speiche
deutlich erkennen. Die Schiefstellung der Hand beim typischen Speichenbruch
ist erfahrungsgemäss nach eingetretener Gewöhnung von keinem wesentlichen
Belang für die Erwerbsfähigkeit. Selbst bei Qualitätsarbeitern, die ihre Arme
dazu noch angestrengt brauchen müssen, z. B. bei Schlossern und Schmieden,
wird die Gebrauchsfähigkeit des Armes allmählich wieder normal. Der Schief¬
stellung der Hand beim Radiusbruch wird aber, nach meinen Erfahrungen, von
vielen Gutachtern noch zu grosse Bedeutung beigemessen und in zahlreichen, von
mir nachkontrollierten Fällen, in denen zweifellos wieder volle Arbeitsfähigkeit
bestand, war von den Vorgutachtern nur wegen der Schiefstellung der Hand
eine dauernde Erwerbsverminderung von 10°/ 0 und darüber angenommen. Das
war nicht richtig; die nachfolgenden Entscheidungen des Reichs-Versicherungs¬
amtes mögen dies auch beweisen.
Zur Behandlung des typischen Radiusbruches möchte ich anführen, dass
hier noch immer viel zu viel mit fixierenden Verbänden gearbeitet wird. Ich sehe
fast tagtägliche Fälle, in denen durch wochenlanges Liegen eines an den Fingern
zu weit hinaufreichenden Gipsverbandes ganz wesentliche Versteifungen der
Finger, vom Handgelenk gar nicht zu reden, eingetreten waren. Die Anlegung eines
Gipsverbandes ist beim typischen Speichenbruch geradezu als ein Kunstfehler
zu bezeichnen. — Vor kurzem ist eine Arbeit über die Behandlung des typischen
Radiusbruches und der Schnlterluxation nach der Methode von Lucas-Cham-
pioniere von Dr. de Marbaix in Antwerpen erschienen, die höchste Beachtung
verdient. Dr. de Marbaix hat eine Reihe von Radiusbrüchen ohne vorherige
Einrenkung mit sofortiger Bewegung und Massage behandelt. Die Leute haben
auch sofort die leichteren Verrichtungen des gewöhnlichen Lebens, wie Essen,
Ankleiden etc., mit der verletzten Hand machen müssen. Die Heilresultate sind
geradezu erstaunlich. Selbst die Verschiebungen der Bruchstücke haben sich
durch den systematischen Gebrauch der verletzten Hand zum Teil von selbst
eingerichtet. Die beigefügten Röntgenbilder beweisen dies. Als de Marbaix
vor kurzem im Ärzteverein zu Antwerpen die behandelten Fälle von Radins-
brüchen vorstellte, ergab sich, dass in all den Fällen, in denen sofort mit Be¬
wegungen und Massage vorgegangen war, und in denen die Leute ihre Hand
sofort wieder gebraucht hatten, nach 41 Tagen volle Gebrauchsfähigkeit des
Armes eingetreten war. Es handelte sich um Schiffsauslader, die im Akkord ganze
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70 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
Schiffe zum Ausladen übernehmen und die sich dann die betreffende Summe teilen.
Naturgemäss werden nur solche Männer zu diesen sehr schweren Arbeiten ge¬
nommen, die voll leistungsfähig sind, de Marbaixs Verletzte konnten aber
nach 41 Tagen diese Arbeiten wieder voll verrichten. Im Gegensatz zu diesen
Fällen stellte de Marbaix noch fünf andere Fälle vor, die nach der alten
Methode zunächst mit dem Gipsverband und dann medicomechanisch nach¬
behandelt worden waren. In diesen Fällen trat Arbeitsfähigkeit erst nach durch¬
schnittlich 261 Tagen ein, aber nur einer war voll erwerbsfähig, in den vier
anderen Fällen mussten Renten von 30—65% gewährt werden. 80% der Ver¬
letzten wurden also invalide und in drei Fällen tratSudeck’sche Knochenatrophie
ein. Mit den Heilergebnissen von de Marbaix möge man einmal unsere durch¬
schnittlichen Resultate bei der Behandlung von Radiusbrüchen vergleichen! Ich
allein habe in den letzten drei Jahren über 200 Fälle von typischen Radius¬
brüchen gesammelt, in denen durch zu langes Liegenlassen eines fixierenden
Verbandes schwere Versteifungen der Gelenke des Armes, insbesondere der
Fingergelenke und des Handgelenkes, ja in einzelnen Fällen selbst des Schulter¬
gelenkes eingetreten waren. Daneben bestanden hochgradige Muskelatrophien,
Knochenatropbien, nervöse Störungen usw. Darunter befinden sich übrigens auch
Fälle, die in grossen chirurgischen Anstalten behandelt worden sind. Ein Fall
liegt besonders interessant:
Ein Mann stürzt von einer Karre und bricht sich dabei beiderseits den Radius
in seinem Handgelenksteile. Rechts war keine wesentliche Verschiebung der Bruch¬
stücke vorhanden, der Arzt hielt die Verletzung für eine einfache Verstauchung, er legte
hier keinen Verband an. Links war die Hand erheblich nach der Speichen- und
Streckseite verschoben. Es wurde der Versuch einer Reposition gemacht, der aber nicht
gelang, und dann kam der Arm in einen Gipsverband. Als ieh den Verletzten nach
Ablauf der 13. Woche zur Nachkontrolle sah, war der rechte Arm voll gebrauchsfähig
und der linke total gebrauchsunfähig. Vor allen Dingen standen die Finger in Streckstellung
steif, der Arm war hochgradig atrophisch und nicht einmal im Schultergelenk frei be¬
weglich. Interessant waren nun die Röntgenbilder. Rechts hatte nicht nur ein Radius¬
bruch mit typischem Abbruch des Griffelfortsatzes der Elle Vorgelegen, sondern auch eine
erhebliche Zertrümmerungsfraktur des Kahnbeines. Links war dagegen nur der Radius,
dazu oberhalb des Gelenks, gebrochen. Die Bruchstücke standen schief, der Bruch war
aber entschieden leichter als der rechte. Links zeigten übrigens sämtliche Finger- und
Handwurzelknochen hochgradige Knochenatrophie. Aus der Hand ist auch spater trotz
monatelanger Massage- und Bewegungskur nichts mehr geworden.
Dieser Fall spricht für sich. — Es kann nur immer und immer wieder an¬
geraten werden, den Radiusbruch sofort mit Bewegungen und Übungen zu be¬
handeln. Der Verletzte soll auch sofort seine Hand wieder so weit gebrauchen,
als es ihm möglich ist. Weg vor allen Dingen mit den Gipsverbänden, in
denen die Brüche wie in einem Sarge begraben sind! Sie haben im allgemeinen
nur noch Berechtigung als Transportverbände und als gefensterte Verbände bei
komplizierten Brüchen. —
Mit der Behandlung der Schultergelenk Verrenkungen steht es übrigens
ganz ähnlich. Gewöhnlich wird nach der Einrenkung für 2—3 Wochen ein
fixierender Verband angelegt, dann wird der Arm noch mehrere Wochen in ein
Tragtuch gelegt und schliesslich wird mit Massage und Bewegungen begonnen,
die der Verletzte resp. seine Verwandten ausführen. Das Endergebnis ist dann
eine wesentliche Versteifung desSchultergelenkes und eine erhebliche Atrophie
der Schultermuskulatur. Diese Versteifungen sind, besonders bei älteren Leuten,
fast nie mehr vollständig zu beheben, de Marbaix hat nach der Anregung
von Lucas-Championniere eine ganze Serie von Schulterluxationen direkt
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 71
nach der Einrenkung mit Bewegungen und Massage behandelt, de Marbaix
hat aber sogar das Tragen einer Mitella verboten und angeordnet, dass der
Verletzte sofort alle Bewegungen ausführte, die ihm eben möglich waren. Er
konnte seinen Kollegen 16 Fälle von Schulterluxationen vorstellen; 5 Fälle
waren 15 Tage lang im fixierenden Verband gelassen worden. Bis zur Aufnahme
der Arbeit verflossen bei diesen 5 Fällen 609 Tage, im Mittel also 122 Tage.
In 2 Fällen trat eine Invalidität von 30—35 % ein, also 40 °/ 0 wurden invalide.
Bei den übrigen 11 Fällen wurde bis zu 5 Tagen eiu Verband getragen, diese
11 Fälle haben zusammen 211 Tage Arbeitsunfähigkeit verursacht, im Mittel
also 19 Tage. Alle wurden vollständig gesund. Diese Fälle verteilen sich im
einzelnen wie folgt:
3 Fälle wurden sofort mit Bewegung behandelt Dauer 8, 9 und 10 Tage.
4 Fälle wurden 1 Tag immobilisiert. Dauer 10, 11 und 19 Tage.
Bei 3 Fällen blieb der Verband 3 Tage liegen. Dauer 29, 30 und 35 Tage.
Bei einem lag der Verband 5 Tage. Dauer 39 Tage.
Mit diesen ausgezeichneten Behandlungserfolgen vergleiche man unsere
durchschnittlichen Heilungsergebnisse nach Schultergelenkverrenkungen. Nach
meinen Erfahrungen kann man wohl ruhig sagen, dass fast alle Verrenkungen
eine längere Heilungsdauer als 13 Wochen haben und dass ein grosser Teil von
einfachen Schultergelenkluxationen zu dauernder, zum Teil recht hoher Beein¬
trächtigung der Erwerbsfähigkeit führt. Ich habe über 100 derartiger Fälle
gesammelt Ich werde sie später veröffentlichen und zeigen, dass nur die lange
Fixation des Armes die Schuld an dem ungünstigen Heilergebnis trägt. Die
längere Feststellung des Gelenkes nach eingerenkter Luxation ist unzulässig.
Immer und immer wieder muss ich an den Lucas-Championniere’sSatz erinnern:
Le mouvement c’est la vie.
In Deutsch gesagt, unter Abänderung eines bekannten Dichterwortes:
„Denn Bewegung ist das Leben,.
Und die Ruhe ist der Tod“!
Leicht schief verheilter Speichenbruch rechts, Handgelenk */ 2 cm dicker
als links, leichte Steifigkeit in demselben bei einer Ackerin. 0%.
Entsch. d. R.-V.-A. v. 7. V. 09. Ia 21744/08.
Das R.-V.-A. hat bereits vielfach, insbesondere in den unter Ziff. 1581 (Amtl.
Nachrichten d.R.-V.-A. 1897, S. 266) zusammengestellten Reknrsentscheidnngen ausgeführt,
dass nicht jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit dem Versicherten einem An¬
spruch auf Unfallrente gibt und dies selbst dann nicht, wenn ihm infolge der Verletzung
gewisse Unbequemlichkeiten bei der Verrichtung seiner Arbeit erwachsen. Auf eine
Rente hat nur Anspruch, wer in seiner Erwerbsfähigkeit in einem solchen Grade beein¬
trächtigt ist, dass die Beeinträchtigung im wirtschaftlichen Leben als ein messbarer Schaden
in Betracht kommt; dies kann bei einer Beschränkung der Erwerbsfähigkeit um weniger
als 10°/ 0 in der Regel nicht angenommen werden.
Um eine solche Schmälerung der Erwerbsfähigkeit handelt es sich im vorliegenden
Falle jetzt nur noch. Nach dem Gutachten des Dr. K. in A. vom 12. VII. 08 bestehen
die Folgen des Unfalles vom 26. I. 04 nur noch darin, dass das rechte Handgelenk 1 | 2 cm
dicker ist als das linke und dass vielleicht infolge dessen die Beweglichkeit im rechten
Handgelenk nicht so vollkommen ist wie linkerseits.
Es liegt kein Anlass vor, die Annahme des angefochtenen Bescheids zu beanstanden,
dass nach Eintritt völliger Anpassung und Gewöhnung an diese geringen Unfallfolgen
die Erwerbsfähigkeit der Klägerin hierdurch nicht mehr in nennenswertem Maße be¬
schränkt wird, eine Annahme, die noch dadurch ihre volle Bestätigung erhält, dass die
Schwielen der rechten Hand stärker entwickelt sind, als die der linken; die Klägerin
hat also keinen Anspruch mehr auf Unfallrente. Der Rekurs der Verletzten war daher
zurückzuweisen.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
Typischer Speichenbruch rechts, mit Beteiligung der Elle bei einem Ackerer.
Hand leicht nach der Speichenseite und Streckseite verschoben. Unteres Ende
der Elle steht abnorm tief. Abwärtsbeugung der Hand zu % behindert. Arm
nicht geschwächt. Dicke Schwielen in beiden Händen. 0%.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 9. X. 03. Ia 2625/03.
Für den Kläger war durch Bescheid vom 27.1V. 1900 eine Rente von 20 °/ 0 fest¬
gesetzt worden. Nach dem oben bezeichneten Gutachten und demjenigen des Dr. H. vom
30. X. 02 hat sich inzwischen der Zustand des Klägers so wesentlich gebessert, dass
derselbe durch die Unfallfolgen in seiner Erwerbsfähigkeit nicht mehr messbar beein¬
trächtigt wird. Die Muskulatur des verletzten rechten Armes ist kräftig, sein Umfang
jetzt sogar grösser als der des linken Armes. Es besteht nur noch eine mässig ver¬
änderte Stellung des rechten Handgelenkes, durch welche jedoch die Gebrauchsfähigkeit
der Hand und des Armes nicht beschränkt wird. Das kurze abweichende Gutachten des
Dr. R. vom 16. XI. 02, welches sich zudem hauptsächlich auf die Klagen des Klägers
stützt, erschien nicht geeignet, die anderen ausführlich begründeten und schlüssigen Gut¬
achten zu wiederlegen.
Hiernach war die Aufhebung der Rente gerechtfertigt und musste dem Rekurs
des Klägers der Erfolg versagt werden.
Leicht schief verheilter Bruch beider Vorderarmknochen rechts. Beweg¬
lichkeit des Handgelenks um % behindert Muskulatur des rechten Armes leicht
geschwächt Unfall am 6. V. 1906 bei einem 1864 geborenen Tagelöhner. 15°/ 0 .
Entsch. d. R.-V.-A. v. 30. XI. 07. Ia 11776/07.
Nach den übereinstimmenden Gutachten der Ärzte des Krankenhauses in B. vom
vom 3. V. 07 und des Kreisarztes Dr. B. vom 13. VII. 07 sowie den Wahrnehmungen,
welche das Schiedsgericht bei der Einnahme des Augenscheins gemacht hat, unterliegt
es keinem Bedenken, dass seit der letzten Festsetzung der Rente von SS 1 ^ 0 ^. welche
dem Kläger nach Beendigung des Heilverfahrens zugesprochen worden war, eine wesentliche
Besserung der Unfallfolgen eingetreten ist. Der Kläger hat durch Gebrauch des gebrochen
gewesenen rechten Vorderarmes denselben gekräftigt und fast die volle Gebrauchsfähig¬
keit desselben wiedererlangt. Die rechte Hand ist gut verarbeitet, es besteht kein Mus¬
kelschwund, nur die Beweglichkeit des rechten Handgelenks ist noch in geringem Grade
beeinträchtigt. Die Herabsetzung der Teilrente von 33V 3 0 /o auf 15% ist daher gerecht¬
fertigt. Wenn der Kläger gegenwärtig in einer Zigarrenfabrik gegen einen Lohn von
nur 1,20 Mk. täglich arbeitet, so .ist doch nach dem feststehenden Befunde nicht anzuneh¬
men, dass er durch die Verletzung des rechten Armes an der Aufnahme der Tätigkeit,
welche er bis zum Unfälle in einem Hochofenbetriebe gegen einen Tagelohn von mehr als
4 Markausgeübt hatte, noch gehindert werde. Der Vernehmung des Dr. B. oder eines anderen
Arztes bedarf es gegenüber den übereinstimmenden Gutachten der gehörten Sachver¬
ständigen und des Schiedsgerichts nicht. Die Vorschrift des § 69 Abs. 3 des Gewerbe-
U.-V.-G. über die Vernehmung des behandelnden Arztes findet bei der anderweiten Fest-
tellung der Entschädigung nach § 88 ff. keine Anwendung. Der Rekurs ist daher zurück¬
zuweisen.
Völlige Versteifung des rechten Ellbogengelenkes im Winkel von 115° bei
einem 1847 geborenen Ackerer. Unfall 1904, Bruch im rechten Ellbogen-
gelenk. 30%.
Entsch. d. R.-V.-A. v. 11. II. 08. Ia 14825/07.
Wie der Kreisarzt Dr. L., der den Kläger bereits früher vor der Feststellung der
Teilrente von 40% untersucht hat, in dem Gutachten vom 3. VII. 07 feststellt, hat sich
9eit der früheren Untersuchung der rechte Arm gekräftigt und beide Hände zeigen recht
derbe Arbeitsschwielen. Der Kläger gibt auch selbst zu, dass er Kellerarbeit verrichtet,
dass er inbesondere von dem Kontrollbeaniten der Beklagten beim Flasclienschwenken
angetroffen worden ist. Nachdem in Anbetacht dieser Umstände und der einwandsfreien
Feststellungen des beamteten Arztes das Schiedsgericht die Überzeugung gewonnen hat,
dass durch Besserung der Kräfte des Armes und Gewöhnung an seinen Zustand eine
wesentliche Veränderung der bei der letzten Rentenfestsetzung vorliegend gewesenen Ver-
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hältnisse eingetreten ist, und dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in höherem
Grade als um 30°/ 0 nicht mehr besteht, so hat das R.-V.-A. keinen Anlass gefunden,
dieser Auffassung entgegenzutreten. Der Rekurs des Klägers war daher zurück- zuweisen
Folgen einer Quetschung des rechten Armes mit Bruch des rechten Ell¬
bogenfortsatzes: Hakenfortsatz mit dem Ellenschaft nicht knöchern verheilt,
sondern durch feste Bandmassen verbunden. Zwischenraum zwischen den Bruch¬
stücken etwa 1,5 cm, Beweglichkeit des Ellbogengelenkes nicht behindert, keine
Gelenkgeräusche. Oberarmmuskulatur, namentlich Streckmuskulatur, erheblich
geschwächt, Minderumfang 2 cm gegenüber links. Die Qualität der Muskulatur
ist indess eine gute. Unfall 15. XII. 1890 bei einem 38 jährigen Brauer. 0°/ a .
Entsch. des R.-V.-A. vom 23. IX. 10. Ia 110/8098/10.
Nach den im wesentlichen übereinstimmenden Gutachten des Dr. P. vom 11. X. 09
und des Prof. Dr. L. vom 20. XII. 09 hat das R.-V.-A. die Überzeugung gewonnen, dass
die Folgen des Unfalles vom 15. XII. 1890 die Erwerbsfähigkeit des Verletzten seit dem
1. XII. 09 nicht mehr messbar beeinträchtigen. Der Hakenfortsatz der rechten Elle ist
allerdings mit dem Ellenfortsatz nicht knöchern verheilt, aber diese Unfallfolge be¬
hindert den Verletzten bei der Arbeit jetzt nicht mehr. Eine gewisse Schwäche der
Muskulatur des rechten Oberarmes ist noch vorhanden, aber auch diese ist so gering¬
fügig, dass sie den Verletzten nicht verhindert, im wesentlichen dieselben Arbeiten zu
verrichten wie gesuude gleichartige Arbeiter. Gewisse Unbequemlichkeiten, welche noch
vorhanden sein mögen, berechtigen nicht zu dem Genüsse einer Unfallrente.
Die Teilrente von 10 °/ 0 war also vom 1. XII. 09 einzustellen.
Folgen eines Bruches im rechten EUbogengelenk — leichte Einschränkung
der Beugung im rechten Ellbogengelenk — bei einem Tagelöhner. 0%.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 14. 5. 04. Ia 2798/04.
Das Rekursgericht hat sich den überall zutreffenden Gründen des angefochtenen Ur¬
teils angeschlossen und auf Grund der übereinstimmenden Gutachten der ärztlichen Sach¬
verständigen Dr. C. und Dr. Sch. inB. vom 25. X. 03 und 18. I. 01 ebenfalls für erwiesen
erachtet, dass als einzige Folge des Unfalls vom 14. I. 01 nur noch eine gewisse Beugungs¬
behinderung des rechten Armes besteht, welche die Erwerbsfähigkeit des Klägers nur in
sehr geringem Grade beeinträchtigt, und die nach Verlauf von 3 Jahren, die jetzt seit dem
Unfall vergangen sind, durch Angewöhnung überwunden ist. Es hat daher der Zustand
des Klägers gegenüber dem Befunde des Dr. B. vom 1. VII. 01, welcher für den Erlass
des Bescheides vom 25. VIII. 01 bestimmend gewesen ist, eine wesentliche Besserung er¬
fahren, welche gemäss § 88 des Gewerbe-Unfallversicherungesetzes vom 8. VI. 1900 die
Aufhebung der Rente rechtfertigt.
Dem Rekurs des Klägers war daher der Erfolg zu versagen.
Verdickung des rechten Ellbogengelenkes um 1 cm, Streckung bis 150°,
Beugung bis 90° möglich. Leichte Beeinträchtigung der Auswärtsdrehung des
Vorderarmes bei einem 37 jährigen Knecht. Nach Gewöhnung 0°/ 0 .
Entsch. d. R.-V.-A. vom 22. V. 08. Ia 19304/07.
Der Rekurssenat hat sich der Entscheidung des Schiedsgerichts, das den Verletzten
im Termin gesehen hat, ohne Bedenken angeschlossen. Wenn bei dem Verletzten auch
noch eine gewisse Versteifung des rechten Armes besteht, so ergibt sich doch aus dem
Umstande, dass der Umfang des rechten Oberarmes, wie der Schiedsgerichtsarzt Dr. K.
im Gutachten vom 9. X. 07 festgestellt hat, um 1 cm grösser ist als links, dass der rechte
Arm in normalem Umfange bei der Arbeit benutzt wird. Das Schiedsgericht hat daher
mit Recht eine Anpassung des Verletzten an die Folgen des Unfalles vom 24. IX. 01
angenommen und eine messbare Einbusse an Erwerbsfähigkeit nicht mehr als gegeben
erachtet. Dem Umstande, dass der Lohn des Verletzten mehrere Jahre nach dem Un¬
fälle von 200 M. auf 195 M. herabgegangen ist, hat der Senat in Übereinstimmung mit
dem Schiedsgericht eine entscheidende Bedeutung in der Beurteilung der Erwerbsfähig¬
keit angesichts der ärztlichen Feststellungen nicht beimessen können.
Dem Rekurs war daher der Erfolg zu versagen.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
Folgen eines Ellbogengelenkbruches: Versteifung des rechten Armes im
Winkelyon (110°) bei einer 1854 geborenen Ackerin. Unfall 22. X. 1904. 25%.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 14. XII. 1910. Ia 7268/10.
Die Gutachten des Dr. K. vom 25. XI. 09, der die Klägerin oft untersucht hat
und ihren Zustand genau kennt, und des vom Schiedsgericht gehörten Dr. Kz. vom 26.
II. 10 geben zu Bedenken keinen Anlass und sind vom R.-V.-A. als massgebend
zugrunde gelegt worden. Danach ist gegenüber dem Befunde des Dr. K. vom 28. IX. 07,
der für die Gewährung der bisherigen Rente von 35 % massgebend gewesen ist, insofern
eine erhebliche Besserung in dem Zustande der Klägerin eintreten, als die Muskulatur
des rechten Armes und die Kraft der rechten Hand wesentlich grösser geworden
sind. Während bei der letzten Untersuchung der Kraftmesser noch keinen Aus¬
schlag gab, lässt er jetzt fast dieselbe Kraft wie links erkennen. Die Versteifung
des rechten Ellbogengelenks im fast rechten Winkel wird zwar bestehen bleiben,
Schulter-, Hand- und Fingergelenke sind aber frei beweglich, so dass die Klägerin selbst
nach dem Gutachten des Dr. Kl. den grössten Teil der für sie in Betracht kommenden
Feld- und Hausarbeiten verrichten kann; nur schweres Heben ist mit dem rechten Arm
nicht möglich. B.ei diesem Sachverhalt hat das R.-V.-A. in Übereinstimmung mit dem
Schiedsgericht die Überzeugung gewonnen, dass die Klägerin in ihrer Erwerbsfähigkeit
nur noch um 25% beeinträchtigt ist; der Rekurs war daher zurückzuweisen.
Abriss der langen Sehne des rechten zweiköpfigen Oberarmbeugers (Biceps)
mit Verlagerung des äusseren Kopfes nach unten bei einem Ackerer.
Nach Gewöhnung 0%.
Entsch. d. R. V. A. v. 12. XII. 07. Ia 11711/07.
Dem Rechtsmittel war aus den zutreffenden Gründen des Schiedgerichts der Erfolg
zu versagen. Wenn Dr. W. es als glaubhaft erklärt, dass Kraft und Ausdauer im rechten
Arm noch nicht ganz zurückgekehrt sind, so bezeichnet er es andererseits als ortskundig,
dass der Kläger alle Arbeiten verrichtet. Dr. L., der dem Rekursgerichte als ein- in
der Beurteilung von Unfallverletzungen und ihren Folgen auf die Erwerbsfähigkeit er¬
fahrener Arzt bekannt ist, erklärt den Arm für kräftig und frei beweglich.
Diesem Gutachten hat sich der Vertrauensarzt des Schiedsgerichts, Geheimer Sani¬
tätsrat Dr. K., angeschlossen. Bei dieser Sachlage hat das Rekursgericht eine ander¬
weitige Begutachtung nicht für erforderlich erachtet, vielmehr ebenfalls angenommen, dass
eine messbare Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit bei dem Kläger nicht mehr besteht,
allerhöchstens bei gewissen Arbeiten kleine Unbequemlichkeiten sich bemerkbar machen
könnten, welche nach der Rechtsprechung des R.-V.-A. keinen Anspruch auf Gewährung
einer Rente begründen.
Gut geheilter Bruch des rechten Oberarmes. Das rechte Schultergelenk
ist vom Unfälle unabhängig erkrankt und Heben des Armes über die Wagerechte
nicht möglich. Die Unfallfolgen haben sich im Laufe der Zeit ausgeglichen. 0%.
Entsch. d. R. V. A. v. 28. X. 09. Ia 106/09.
Nach dem Gutachten Dr. A. vom 23. VII. 08 und des Kreisarztes Dr. T. vom 25. V. 09
besteht als unverkennbare Folge des Unfalles vom 29. VI. 91 lediglich noch die Bruch¬
stelle des Knochenbruchs, die nur mühsam zu finden ist. Diese ist, worüber die Ärzte
einig sind, ohne Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit der Verletzten. Die Aufhebung der
Rente ist also zweifellos zu recht erfolgt, wenn nicht etwa die Versteifung und der Mus¬
kelschwund des linken Schultergelenkes als Unfallfolgen zu erachten ist. Das R.-V.-A.
hat letzteres nach Würdigung sämtlicher ärztlicher Gutachten verneint. Denn aus dem
Gutachten des Dr. M. vom 21. I. 92 ergibt sish mit aller Bestimmtheit, dass der Verletzte
schon vor dem Unfälle an einem chronischen Gelenkleiden erkränkt war. Dieses Leiden
besteht auch heute noch und macht F. unfähig zu allen Arbeiten, die ein Heben des
Armes über die Wagerechte hinaus bedingen. Anscheinend sind die neben diesem Leiden
bestehenden Unfallfolgen verschlimmert worden, da die Rente des Verletzten am 14. IX. 92
auf 25% bemessen worden ist. Die jetzt bestehende Erwerbsunfähigkeit des Klägers be¬
trägt nach dem gründlichen und überzeugenden Gutachten des Kreisarztes Dr. T. im
ganzen nur 25% und diese Einbusse an Erwerbsfähigkeit ist nach demselben Gutachten
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
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nur Folge des alten Leidens, nicht aber Folge des Unfalles vom 29. VI. 91 (Bruch des
rechten Oberarmes). Es rechtfertigt sich hiernach der Schluss, dass im Laufe der Jahre
die Unfallfolgen völlig geschwunden sind, und die Aufhebung der Rente ist daher zu
Recht erfolgt, ohne dass es weiterer ärztlicher Begutachtung bedarf.
Leichte Beweglichkeitsbeschränkung (V 4 ) des rechten Armes im Schulter¬
gelenk, leichtes knarrendes Geräusch im Gelenk bei Bewegungen, bei einem
Fabrikarbeiter. Unfall 27. VII. 07. Verrenkung der r. Schulter. 0 °/ 0 .
Entsch. d. R.-Y.-A. vom 12. III. 09. Ia 16321/08.
Nach den im wesentlichen übereinstimmenden ärtzlichen Gutachten des Dr. B. und
Dr. S. sind von dem Unfall vom 27. VII. 07 beim Kläger nur noch eine leichte Ein¬
schränkung des rechten Armes im Schultergelenk und ein leichtes knarrendes Geräusch
im rechten Schultergelenk bei Armbewegungen zurückgeblieben. Dass durch diese ge¬
ringen Folgen die Erwerbsfähigkeit des Klägers nicht in nennenswertem Maße ein¬
geschränkt wird, kann nicht zweifelhaft sein. Dem Kläger * steht deshalb eine Unfallrente
nicht zu, der Rekurs war also zurückzuweisen.
Folgen eines Bruches des rechten Ellbogengelenkes: Ellbogengelenk erheb¬
lich verdickt, Streckung in demselben bis 160 Grad auszuführen, Beugung 10
Grad über den rechten Winkel möglich, Auswärtsdrehung des Vorderarmes um
V 4 behindert, bei einem 57 Jahre alten Ackerer. 10/ 0 °.
Entsch. des R.-V.-A. vom 11. II. 1910. Ia 18976/09.
Das Reichs-Versicherungsamt hat mit dem Schiedsgericht auf Grund der Gutachten
der gehörten ärztlichen Sachverständigen die Überzeugung gewonnen, dass in dem durch
den Unfall bedingten Zustande des Verletzten seit Festsetzung der bisherigen Teilrente
von 20 0 /o eine wesentliche Besserung eingetreten ist insofern, als die Beweglichkeit im
rechten Ellbogengelenk eine grössere geworden ist und keine Abmagerung der Muskulatur
des rechten Armes mehr besteht. Als Unfallfolge kommt jetzt nur noch in Betracht eine
geringe Beschränkung der Beuge- und Streckbewegung des rechten Ellbogengelenks, eine
Verdickung der Knochen an der hinteren Fläche dieses Gelenks und eine unbedeutende
Behinderung bei der Auswärtsdrehung der rechten Hand. Das Reichs-Versicherungsamt
ist mit dem Schiedsgericht und den Sachverständigen der Ansicht, dass der Verletzte durch
diese Unfallfolgen auf dem ihm offen stehenden allgemeinen Arbeitsmarkte in seiner Er¬
werbsfähigkeit um nicht mehr als 10 °/ 0 beeinträchtigt wird. Mit Recht ist demnach die
Rente auf Grund des § 94 des Unfall-Versicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft
gemindert und es war dem hiergegen gerichteten Rekurse der Erfolg zu versagen.
Folgen einer Schultergelenkverrenkung rechts: Muskulatur des Armes leicht
geschwächt, Schultergelenk zu % versteift bei einem Ackerer. 10 %.
Entsch. d. R. V. A. vom 10. XI. 09. Ia 3848/09.
Nach Prüfung des gesamten Sachverhalts hat das R.-V.-A. keinen Anlass gefunden,
von der Entscheidung des Schiedsgerichts abzuweichen, da diese die Sach- und Rechts¬
lage zutreffend würdigt. Auch durch die Ausführungen des Verletzten im Rekursverfahren
sind die Gründe dieser Entscheidung nicht widerlegt worden. Insbesondere ist es nach
dem einwandfreien Befunde, den Medizinalrat Dr. L. am 28. IX. 08 erhoben hat, un-
zweifelhaft, dass in den Folgen des Unfalles seit der Feststellung der Teilrente von 25%
eine wesenliche Besserung eingetreten ist. Denn die Muskulatur des rechten Armes hat
sich wesentlich gekräftigt. Aber auch der Annahme, dass sich der Verletzte an die noch
vorhandenen, übrigens nur geringen Veränderungen in der rechten Schultergegend ge¬
wöhnt hat, stehen in Anbetracht des günstigen Gesamtbefindens des Verletzten trotz sei¬
nes hohen Alters Bedenken nicht entgegen. Die Angabe des Verletzten, er könne den
rechten Arm nicht hochheben, muss nach den Feststellungen des Dr. Z. als wieder¬
legt gelten. Das R. V. A. hat hiernach keinen Grund gehabt, die Herabsetzung der bis¬
herigen Teilrente von 25% des Verletzten zu beanstanden. Die Minderung der Rente
um 15% erschien eingemessen. Dem Rekurs war deshalb der Erfolg zu versagen, ohne
dass es einer nochmaligen ärztlichen Untersuchung des Verletzten bedurfte.
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76 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
Nicht eingerenkte Verrenkung der rechten Armes: Schultergelenk total
steif, Arm erheblich geschwächt bei einem 1875 geborenen Ackerer. 50%.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 26. X. 09. Ia 7658/09.
Dem Anträge der Beklagten musste Folge gegeben werden, da der Kläger irgend¬
welche tatsächlichen Angaben zur Begründung des Rekurses nicht gemacht hat und nach
dem bedenkenfreien, durch Augenscheinnahme des Schiedsgerichts unterstützten Gut¬
achten des Geheimen Sanitätsrat des Dr. K. in A. vom 14. XI. 08 unbedenklich an¬
genommen werden kann, dass infolge Angewöhnung in dem durch Unfall vom 18. II. 04
herbeigeführten Zustand des Klägers eine wesentliche Besserung eingetreten ist. Eine
Teilrente von 50% erscheint daher als ausreichende Entschädigung.
Bruch des rechten Schlüsselbeins; leichte Verdickung der Bruchstelle, bei
einer 1879 geborenen Tagelöhnerin. (Unfall am 10. II. 00.) 0%.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 4. X. 04. Ia 2491/04.
Durch das vorbezeichnete Gutachten ist es für erwiesen erachtet worden, dass der
Bruch des rechten Schlüsselbeines der Klägerin sehr gut verheilt ist und eine leichte
Vorwölbung der Bruchstelle besteht. An die hierdurch etwa hervorgerufenen geringen
Beschwerden hat sich die Klägerin, nachdem mehr als 4 Jahre seit dem Unfälle ver¬
flossen sind, zweifellos völlig gewöhnt. Dafür, dass sie den rechten Arm bei der Arbeit nicht
geschont hat, spricht die von dem ärztlichen Sachverständigen festgestellte kräftige Arm
muskulatur, welche stärker ist als die des linken Armes. Danach ist eine die Erwerbs¬
fähigkeit der Klägerin so wesentlich steigernde Besserung der Unfallfolgen eingetreten,
dass die Einstellung des bisherigen Teilrente gerechtfertigt ist.
Der Rekurs ist deshalb zurückgewiesen worden.
Typischer Speichenbruch links. Beugung der Hand um V 4 beschränkt,
Kraft des Armes etwas abgeschwächt. Innerhalb der ersten 13 Wochen geheilt.
Landwirtin. 0%.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 27. III. 09. Ia 15609/08.
Die Klägerin bewirtschaftet 4,26 Ar Gartenland und 13 Ar Kartoffelland und hält
sich dabei 2 Ziegen und 2 Schweine. Als sie am 5. I. 08 im Begriffe war, von ihrer
Küche einen Eimer voll Schweiuefutter nach dem Viehstalle zu tragen, kam sie zu Fall
und zog sich dadurch einen Bruch des linken Handgelenkes zu. Die Vorentscheidungen
gehen fehl, indem sie bei Vorliegen dieser Sachlage das Vorliegen eines landwirtschaft¬
lichen Betriebsunfalles verneinen. Auf die Grösse des Betriebes kommt es nicht an, die
Viehhaltung steht mit der Bewirtschaft des Landes im engsten Zusammenhänge. Das
Tragen des Viehfutters zum Stalle ist danach eine dem landwirtschaftlichen Betriebe die¬
nende Tätigkeit, und es ist der der Klägerin durch Ausgleiten dabei zugestossene Bruch
des linken Handgelenkes als Betriebsunfall anzuerkennen. Trotzdem hat die Klägerin
keinen Anspruch auf Rente. Aus dem zuverlässigen Gutachten des Dr. T. ist zu ent¬
nehmen, dass der Knochenbruch innerhalb 13 Wochen gut geheilt und die Streckung der
Hand wieder normal geworden ist. Durch den Umstand, dass die Beugung der Hand
noch ein wenig behindert und die Kraft etwas abgeschwächt ist, wird die Klägerin in
ihrer Arbeitsfähigkeit wirtschaftlich messbar nicht mehr behindert. Es handelt sich nur
um geringe Unbequemlichkeiten, für welche eine Entschädigung nicht zu gewähren ist.
Sonach ist der Rekurs der Klägerin zurückzuweisen.
Folgen eines Speichenbruches des linken Armes: Hand leicht nach der
Speichenseite verschoben. Handgelenksgegend verdickt, der Umfang um die Hand¬
wurzel beträgt 1 cm mehr als rechts. Streckung im Handgelenk normal, Beu¬
gung zu 7*2 behindert. Seitwärtsbewegungen speichenwärts normal, ellenwärts zu
V 3 behindert. Unfall 4. VIII. 1900 bei einem 1857 geborenen Maschinenwärter. 0%.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 4. VI. 1910. Ia 22696/09.
Die hinsichtlich dos objektiven Befundes übereinstimmenden Gutachten des Prof.
Dr. L. in D. vom 2. VII. 09, des Geh. Med.-Kat. Prof- Dr. R. in B. und des Oberarztes
Dr. B. in B. vom 12. XI. 09 sowie des Vertrauensarztes des Schiedsgerichtes, San.-Rat
l)r. R., ergeben allerdings, dass das linke Handgelenk des Verletzten in der Beugung noch
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 3.
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etwas beschränkt ist. Geh. Rat Dr. R. und Oberarzt Dr. B. bezeichnen jedoch die
massige Behinderung in den Abwärtsbewegungen der linken Hand als für den Gebrauch
der Hand zur Arbeit völlig belanglos. Der erkennende Senat hat daher in Überein¬
stimmung mit diesen Ärzten und mit Prof. Dr. L. für erwiesen erachtet, dass gegenüber
dem der Feststellung der Teilrente von 15% zugrunde liegenden Gutachten des Dr.
G. inD. vom 3. XI. 1900 eine derart wesentliche Besserung der Folgen des Unfalls vom
4. VII. 1900 durch Gewöhnung eingetreten ist, dass jetzt ein wirtschaftlich messbarer Schaden
infolge des Unfalls nicht mehr besteht. Für diese Annahme spricht einerseits die kräftig
entwickelte Muskulatur des linken Armes, die der des rechten gleich ist, also nicht ein¬
mal das sonst vorhandene Untermaß aufweist, und andererseits die Tatsache, dass der Ver¬
letzte einen Lohnausfall eigentlich nicht mehr erleidet. Denn nach der Auskunft seiner Ar¬
beitgeberin vom 15. X. 09 wurde die bisherige Teilrente von 15% am Lohn gekürzt.
Der gringere Arbeitslohn des Verletzten erklärt sich also nicht, wie das Schiedsgericht
irrigerweise angenommen hat, aus seiner geringen Leistungsfähigkeit, sondern aus dem
Umstande, dass die Arbeitgeberin durch Lohnabzug einer ungerechtfertigten Besserstellung
des Verletzten gegenüber seinen Mitarbeitern vorgebeugt hat. Bei dieser Sachlage konnte
es dahin gestellt bleiben, ob, wie der Verletzte behauptet, worüber die Akten aber nichts
ergeben, der Kreisarzt Dr. R. ihn am 27. VI. 09 untersucht hat, da, selbst wenn dieser
Arzt sich für die Belassung einer Rente ausgesprochen haben sollte, dies bei der klaren
Sachlage auf die Entscheidung ohne Einfluss geblieben wäre.
Hiernach rechtfertigt sich die gänzliche Aufhebung der bisherigen Teilrente von
15%.
Gut geheilter Vorderarmbruch links, geringe Behinderung der Auswärts¬
drehung des Vorderarmes bei einem Tagelöhner. 0%.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 8. X. 08. Ia 7798/08.
Auf eine Rente hat nur Anspruch, wer in seiner Erwerbsfähigkeit noch in einem
solchen Grade beeinträchtigt ist, dass die Beeinträchtigung im wirtschaftlichen Leben als ein
messbarer Schaden in Betracht kommt; dies kann aber bei einer Beschränkung der Er¬
werbsfähigkeit um weniger als 10% der Regel nach nicht mehr zugegeben werden.
Um eine solche Schmälerung der Erwerbsfähigkeit handelt es sich im vorliegenden Falle.
Nach dem Gutachten des Dr. D. vom 15. I. 08, welchem sich Dr. C. am 28. III. 08 ange-
geschlossen hat, bestehen die Folgen des Unfalles vom 29. X. 06 nur noch in einer ge¬
ringen Behinderung beim Drehen der linken Handfläche nach oben. Dies hat auch der
Augenschein ergeben. Deshalb hat das R.-V.-A. angenommen, dass nur noch hin und wieder
Unbequemlichkeiten in Betracht kommen könnten. Sie berechtigen nicht mehr zum Fort-
bezuge einer Rente. Es liegt kein Anlass vor, die Annahme des angefochtenen Bescheides
zu beanstanden, dass die Erwerbsfähigkeit des Klägers nicht in nennenswertem Maße be¬
schränkt wird. Der Kläger hat also keinen Anspruch auf Unfallrente. Sein Rekurs war
daher zurückzuweisen.
Folgen eines Bruches im linken Ellbogengelenk: Gelenkkapsel leicht ver¬
dickt. Streckung und Beugung im Ellbogengelenke je um 15° behindert. Ein-
und Auswärtsdrehung des Vorderarmes um % behindert. Arm leicht geschwächt,
bei einem Schlosser. 20%.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 21. VII. 08. Ia 18248/07.
Durch die vom R.-V.-A. noch veranlasste Beweisaufnahme ist in Übereinstimmung
mit dem Ergebnis der Vorinstanzen festgestellt worden, dass als hauptsächlichste Folge
des Unfalles vom 5. II. 07 noch eine Behinderung der Streckung und Beugung des linken
Ellbogengelenkes für den Kläger in Betracht kommt, welche bedingt ist durch eine Ab¬
sprengung am Radiusköpfchen und durch eine Lockerung der Gelenkbänder. Auch die
Ein- und Auswärtsdrehung des linken Vorderarmes ist etwas beschränkt und verursacht
die letztere ein knackendes Geräusch im Gelenk. Die Behauptung des Klägers, dass er
in diesem Gelenke, namentlich in der ersten Zeit, noch vielfach Schmerzen gehabt habe,
und dass er wegen der zurückgebliebenen Schwäche des linken Armes seinen Beruf als
Schlosser habe aufgeben müssen, erschien glaubhaft. Es erscheint deshalb angemessen,
dem Klüger für die erste Zeit nach Abschluss des Heilverfahrens (dem 3. VII. 07) bis Ende
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Dezember 07 eine Rente von 30 °/ 0 und von da ab, entsprechend dem Vorschläge des
Professors Dr. B., eine solche von 20 °/ 0 zuzusprechen.
Völlige Versteifung des linken Ellbogengelenkes im Winkel von 150° bei
einem Ackerer. 30%.
Entsch. d. R.-V.-A. v. 18. II. 09. Ia 17578/08.
Nach dem Gutachten des Dr. G. vom 14. IX. 08 hat die Untersuchung des Klägers
ergeben, dass der linke Arm im Ellbogengelenk fast gerade völlig steif, dass aber der
Umfang der Muskulatur sowohl der Schulter, als auch des linken Armes der des rechten
Armes gleich und die linke Hohlhand reichlich mit Schwielen besetzt ist. Der Sachver¬
ständige ist der Ansicht, dass die Kraft und Geschicklichkeit der linken Hand und des
linken Armes und damit die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Klägers im Laufe
der Zeit durch Gewöhnung sich um 10 bis 15 °/ 0 gebessert hat Diesem. Gutachten
gegenüber, gegen dessen Zuverlässigkeit begründete Bedenken nicht hervorgetreten sind,
konnte dem Berichte des Vertrauensmannes des Beklagten, auf dem der angefochtene Be¬
scheid beruht, keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden. Das Rekursgericht
hat daher auf Grund dieses Gutachtens ebenfalls für erwiesen erachtet, dass der Zustand
des Klägers gegenüber dem Befunde des Oberarztes Dr. W. vom 20. XI. 1904 eine wesent¬
liche Besserung erfahren hat, welche die Herabsetzung der Rente auf 30 °/o der Vollrente
rechtfertigt.
Gut geheilter Bruch des linken Oberarmes, Schultergelenk zu versteift,
Arm leicht geschwächt, bei einem Ackerer. 10%.
Entsch. v. R.-V.-A. v. 9. II. 08. Ia 11028/02.
Durch die im wesentlichen übereinstimmenden Gutachten des Dr. F. vom 25. VI. 02
und des Dr. R. vom 2. X. 02 ist erwiesen, dass in dem Zustande des Klägers seit der
Festsetzung der Rente von 20 % hinsichtlich der Unfallfolgen eine Besserung insofern
eingetreten ist, als die FingerstreckuDg und Beugung jetzt nicht mehr behindert ist, die
Hebung des linken Armes jetzt leichter geht und nur noch wenig gegenüber dem normalen
Zustande zurückbleibt, der Arm auch zu jeder Arbeit gebraucht werden kann. Hiernach
ist eine wesentliche Besserung eingetreten und sind die Unfallfolgen nur noch so geringe,
dass eine Rente von 10 °/ 0 nunmehr als eine ausreichende Entschädigung zu betrachten
ist. Der Einholung eines weiteren Gutachtens bedarf es nicht, weil der Befund von beiden
Gutachtern im wesentlichen übereinstimmend angegeben ist, das Schiedsgericht auch den
Kläger gesehen, sich also von der Richtigkeit des Befundes überzeugt hat Da die Herab¬
setzung der Rente von 20 auf 10 °/ 0 sonach zu Recht erfolgt ist, war der Rekurs des
Klägers als unbegründet zurückzuweisen.
Fingerlange, angeblich empfindliche, Narbe an der Hinterseite der linken
Schulter bei einem Fabrikarbeiter. 0°/ 0 .
Entsch. d. R.-V.-A. v. 23. IV. 06. Ia 3353/06.
Das Rekursgericht hatte keine Veranlassung, den zutreffenden Ausführungen des
Schiedsgerichts entgegenzutreten. Wenn der Kläger behauptet, infolge der Narbe am
Kopfe nicht mehr am Feuer arbeiten zu können, so konnte darauf kein Gewicht gelegt
werden. Denn nach dem Gutachten der drei gehörten Sachverständigen, insbesondere auch
des Dr. B., ist am Kopfe ein Merkmal der Verletzung, insbesondere eine Narbe nicht mehr
vorhanden. Es konnte also nur in Frage kommen, ob der Narbe an der linken Schulter
irgendwelche Bedeutung beizumessen ist. Das Rekursgericht hat kein Bedenken getragen,
sich in dieser Beziehung den übereinstimmenden Gutachten des Dr. K. v. 11. X. 05,
welcher den Kläger zuerst behandelt hat, und des Dr. B. vom 26. XI. 05, welcher durch
den vom Schiedsgericht eingenommenen Augenschein ihre Bestätigung gefunden haben,
anzuschliessen. Es hat darnach aber die Überzeugung erlangt, dass auch durch diese
Narbe eine irgend erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Klägers nicht ver¬
ursacht wird, da sie die Beweglichkeit des Armes nicht hindert und gegen direkten Druck
völlig geschützt liegt. Hiernach sind aber nennenswerte, die Erwerbsfähigkeit des Klägers
beeinträchtigende Folgen des Unfalles vom 7. I. 05 nicht mehr vorhanden und zweifellos
bei Ablauf der 13. Woche nach dem Unfälle nicht vorhanden gewesen. Der Anspruch des
Klägers auf Gewährung einer Unfallentschädigung war hiernach unbegründet
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 3.
Der Umstand, dass der linke Arm im Umfang 1 cm gegen den rechten zu¬
rückbleibt, ist kein Beweis für das Bestehen einer Muskelschwäche, da ein
solcher Unterschied bei vielen Menschen von Natur besteht. 0%.
Entsch. d. R.-V.-A. v. 16. X. 08. Ia 8335/08.
Das R.-V.-A. hat nach eingehender Prüfung des gesamten Sachverhalts keinen An¬
lass gefunden, von der Entscheidung des Schiedsgerichts abzuweichen. Insbesondere hat
auch das R.-V.-A. auf Grund des Gutachtens des Dr. S. vom 1. II. 08 die Überzeugung
gewonnen, dass der Unfall vom 11. XII. 07 keine Folgen hinterlassen hat, die den Kläger
noch in seiner Erwerbsfähigkeit im messbaren Grade beeinträchtigen. Das in der Rekurs¬
instanz vom Kläger beigebrachte Gutachten des Dr. B. ist nicht geeignet, Bedenken gegen
diese Festsetzung hervorzurufen. Denn in seinem objektiven Befunde stimmt Dr. B. mit
Dr. S. überein. Der von Dr. B. hervorgehobene Umstand, dass der linke Arm des Klägers
im Umfange 1 cm gegen den rechten zurückbleibt, ist ohne Beweiskraft, da ein solcher
Unterschied bei vielen Menschen von Natur besteht. Die Annahme, dass der linke Arm
vor dem Unfälle ebenso stark oder stärker gewesen wäre, als der rechte, wird durch den
Hinweis des Klägers auf seine Tätigkeit als Maschinist nicht genügend begründet.
Der Rekurs war aus diesen Gründen zurückzuweisen.
Typische Lähmung des Ellennerven nach einer im Jahre 1892 erfolgten
Verrenkung des linken Armes im Schultergelenk bei einem 1846 geborenen Ackerer.
Krailenstellung der Finger, Atrophie des Daumenballens und der Zwischen¬
knochenmuskulatur. Nach Gewöhnung 15%.
Entsch. d. R.-V.-A. v. 16. II. 09. Ia 17935/08.
Aus dem der Festsetzung der Teilrente von 25 % zu Grunde liegenden Gutachten
des Dr. E. vom 16. VIII. 96 geht hervor, dass die linke Hand des Verletzten damals noch
nicht vollständig zur Faust geschlossen werden konnte. Diese Folge des Unfalles vom
18. III. 92 ist nun beseitigt. Nach den vom Kreisassistenzarzt Dr. L. und vom schieds¬
gerichtlichen Vertrauensärzte Dr. K. in dem Gutachten vom 17. VIII. und vom 28. IX. 08
getroffenen Feststellungen muss angenommen werden, dass der linkshändige Faustschluss
jetzt recht gut von statten geht. Es ist aber auch die weitere Annahme gerechtfertigt,
dass der Verletzte in den 12 Jahren, welche seit der erwähnten Rentenfestsetzung ver¬
flossen sind, sich nicht bloss im geringen, sondern im erheblichen Maße an den Zustand
seiner linken Hand gewöhnt hat und dass er sie ausgiebig zur Arbeit verwendet. Hierfür
sprechen die von Dr. L. an der genannten Hand Vorgefundenen Arbeitsschwielen, von deren
Vorhandensein sich das Schiedsgericht auch durch Augenscheinnahme überzeugt hat. In
dem Eintritte dieser Gewöhnung in Verbindung mit der Wiedererlangung der Fähigkeit,
die linke Hand gut zur Faust zu schliessen, ist eine wesentliche Besserung zu erblicken.
Dem Anträge der Berufsgenossenschaft vom 7. IX. 08 entsprechend, welcher dem Verletzten
noch im genannten Monat zugestellt ist, war daher die bisherige Teilrente von 25 %
vom 1. X. 08 ab auf eine solche von 15 % herabzusetzen.
Ein Fall Ton traumatischem Mnskelsarkom.
Mitgeteilt von Dr. F. de Marbaix-Antwerpen.
Am 8. VI. 1906 stiess sich der Vorarbeiter M. J. 0_ziemlich heftig mit
der Vorderseite des rechten Oberschenkels an einer Schiffsplanke. Er schenkte
zunächst der Verletzung keine grosse Beachtung, setzte auch die gewohnte
Arbeit fort, trotzdem er ziemlich starke Schmerzen hatte. Die Beeinträchtigung
der Gebrauchsfähigkeit des Beines und die Schmerzhaftigkeit steigerten sich je¬
doch andauernd, so dass er vom 13. VI. ab die Arbeit einstellte und den Arzt zu¬
ziehen musste.
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Untersuchung vom 20. VI. 06: 0. ist 45 Jahre alt, sehr kräftig, verheiratet, Vater
von mehreren Kindern; er liegt zu Bett. Im unteren Drittel des rechten Oberschenkels
vorne finde ich eine gequetschte Stelle mit einem in der Aufsaugung begriffenen Blut¬
erguss in der Haut und dicht darunter einen kleinen rundlichen Tumor von der Grösse
eines Eies, der das Gefühl der Fluktuation bietet und in der oberflächlichen Schicht im
mittleren Muskelbauch des Streckmuskels liegt. Er lässt sich mit dem Muskel hin und
her verschieben. Es besteht massige Schmerzhaftigkeit an der verletzten Stelle und ziem¬
lich starke Beeinträchtigung der Funktion des Beines. Die Diagnose des behandelnden
Arztes lautete: Quetschung des Oberschenkels mit abgekapseltem Bluterguss. Die Be¬
handlung bestand in Ruhe und feuchten Verbänden.
Am 8. VII. teilte mir 0. mit, dass er sich geheilt fühle und seine Arbeit am an¬
deren Tage wieder aufnehmen wolle.
Die kleine Geschwulst im Quadriceps war in der Tat fast völlig geschwunden, der
Verletzte klagte nur noch über eine leichte Behinderung in der Beweglichkeit des rechten
Oberschenkels. Ich sah ihn gegen Ende.des Monats August 1906 wieder. Die kleine
Geschwulst, die nie ganz geschwunden war, hatte sich erheblich vergrössert, die Haut
war darüber prall gespannt, glänzend, stark mit Gefässen durchsetzt. Man hatte noch immer
das Gefühl der Pseudofluktuation. Die Geschwulst war gegen den Knochen verschieblich.
Der Allgemeinzustand war ausgezeichnet. Es wurden nun mehrere Ärzte zugezogen und
verschiedene Behandlungsarten versucht, bis 0. schliesslich im November 1906 in das
Hospital Stuyvenberg kam, wo Kollege A. Lambotte die Wahrscheinlichkeitsdiagnose
Sarkom stellte; die Möglichkeit des Bestehens eines abgekapselten Blutergusses wurde
als nicht ausgeschlossen angenommen.
Die Operation ergab das Vorhandensein eines Sarkoms fast von der Grösse des
Kopfes eines Neugeborenen. Es hatte seinen Sitz in der Streckmuskulatur des Ober¬
schenkels, der gerade Muskelbauch sowie der Vastus externus und internus mussten
zur vollständigen Beseitigung der Geschwulst reseziert werden. Das Periost und der
Oberschenkelknochen selbst zeigten sich vollständig gesund. Die mikroskopische Unter¬
suchung ergab ein kleinzelliges Muskelsarkom. Es erfolgte glatte Heilung.
Forgue und Jeanbrau stellen die Bedingungen auf, die erfülltsein müssen
damit ein Osteosarkom, die Geschwulst, bei der das Trauma am häufigsten als
Ursache in Betracht kommt, als Folge eines Unfalles anzuerkennen ist. Sie
legen besonderes Gewicht auf die Rolle, die eine einzige heftige Verletzung spielt.
Nach ihnen muss man feststellen:
1. den genauen Sitz der verletzten Stelle,
2. die genaue Art des Traumas,
3. die Stärke des Unfalls,
4. das Datum der ersten Erscheinungen und die Art der Entwicklung,
5. ob die erkrankte Stelle vor dem Unfall gesund war und nicht etwa schon
der Sitz einer funktionellen Störung war,
6. ob der Verletzte niemals einer Operation wegen einer Geschwulst unterzogen
wurde,
7. ob nicht an einer anderen Stelle des Körpers eine Geschwulst oder ein Knoten
sitzt, der die primäre Geschwulst sein kann,
8. das Nichtvorhandensein einer Erblichkeit für Geschwülste.
Unser Fall zeigt in einziger Art alle diese Eigenschaften. Die vier ersten
Voraussetzungen sind in klarer Weise gegeben, ein Zweifel ist hier nicht möglich
sowohl wegen der vielen Untersuchungen, denen der Verletzte unterworfen wurde
als auch wegen der genauen Zeugenaussagen.
Was den 5. Punkt anbelangt, ob die erkrankte Partie vor dem Unfälle ge¬
sund war und die Gebrauchsfähigkeit des Beines nicht beeinträchtigt war, so
steht fest, dass 0. ein aussergewöhnlich tätiger Mann war. Seine Arbeit be¬
stand darin, sich täglich an Bord zahlreicher Dampfer zu begeben, in den Ma-
schinenraum hinabzusteigen und die Maschinen zu inspizieren Er hatte dort
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die Reparaturen zu überwachen usw. Es war eine schwierige, ermüdende Arbeit,
die grosse Geschicklichkeit und vollständige Beweglichkeit der Beine erforderte.
Niemals war auch nur die geringste Behinderung beim Gehen bemerkt worden
und man hatte ihn auch nie über Müdigkeit oder Schmerzen klagen gehört.
Ausserdem würde, wenn das Sarkom schon vorher vorhanden gewesen wäre, die
eingetretene Gewalteinwirkung höchst wahrscheinlich doch der Geschwulst eine
neue Anregung zum Wachstum gegeben haben, aber der anfangs constatierte
Bluterguss ist nicht völlig geschwunden. Die Entwicklung der Geschwulst aus
dem Bluterguss konnte klinisch fast Tag für Tag verfolgt werden und die
pathologischen Erscheinungen traten dicht nacheinander auf. Das Sarkom hat
sich nicht in den ersten Tagen nach dem Unfälle gezeigt, was den Verdacht des
Vorherbestehens ausgelöst hätte, sondern es hat sich in einem Zeiträume gebildet,
der kurz genug war, um den Einfluss des Unfalles sicher zu machen.
Was die 3 letzten Punkte anbelangt, so hatte
1. der Verletzte sich niemals einer Operation wegen einer Geschwulst unter¬
zogen;
2. die aufmerksamste Untersuchung liess nichts erkennen, das auf das Bestehen
einer anderen primären Geschwulst hinwiese. Er erfreut sich jetzt einer aus¬
gezeichneten Gesundheit, er hat die Arbeit bei seinem Arbeitgeber wieder anf-
genommen, aber zu geringerem Lohn. Infolge der Operation ist jedoch seine
Leistungsfähigkeit erheblich gesunken.
3. Die genaueste Untersuchung des Mannes hat nicht das Geringste ergeben, was
auf Erblichkeit hinwiese.
Die vorstehende Beobachtung erweckt besonderes Interesse, weil es sich
um ein Muskelsarkom handelt, während nach den bisher veröffentlichen Beob¬
achtungen mehr die traumatische Entstehung von Knochensarkomen vorzukommen
scheint.
Llteratnr.
Forgue et Jeanbrau: Guide Pratique des Accidents du travail.
Tliiein, Handbuch der Unfallerkrankungen. 2. Auflage, I. Band, Blatt. 610ff.
Besprechungen.
Röhl -Turin, Medizinisches Wörterbuch der deutschen u. italienischen
Sprache. (Stuttgart, Verlag von Ferdin. Enke. 1910.) Das Wörterbuch hat sich das Ziel
gesetzt, die in den verschiedenen Zweigen der medizinischen Wissenschaften tätigen For¬
scher in den Stand zu setzen, auf den Gebrauch der allgemeinen Wörterbücher, die oft
unvermeidliche Lücken in den technischen Ausdrücken zeigen, zu verzichten. Bei der
grossen Anzahl in Deutschland arbeitender Italiener kommen in vielen Städten die prak¬
tischen Ärzte in Berührung mit italienischen Patienten; das Wörterbuch kann daher allen
Ärzten, die von italienischen Arbeitern konsultiert werden, dringend empfohlen werden.
Aronheim - Gevelsberg.
Herzenberg, Zur Kasuistik der Stirnhöhlengeschwülste. (Deutsch, med.
Wochenschr. 44 09.) Cystöse Geschwülste der Stirnhöhle sind selten, da die die letztere
auskleidende Schleimhaut arm an Drüsen ist. Andererseits erleichtert der lockere, sehr
venenreiche Bau der Schleimhaut ein Quellen der Schleimhaut, auch besitzt sie eine starke
Reaktion gegen Traumen und entzündliche Reize. Eine Verengerung des Ductus naso-
frontalis verhindert den Abfluss und es kann zu cystischen Erweiterungen mit Verände-
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rangen der Stirnhöhle kommen. Dass dabei eine Geschwulst entsteht, wie H. sie beschreibt,
ist jedoch als ein Unikum zu bezeichnen. Ein 56jähriger seit 36 Jahren verheirateter
Töpfermeister und Vater von 12 Kindern hatte als ßjähriges Kind einen heftigen, sehr
schmerzhaften Schlag mit einem Stock gegen die rechte Gesichtshälfte erhalten. Die
Schmerzen hielten damals einige Wochen an, dann blieb er, da er ein starker Trinker
war, völlig gesund, bis er 33 Jahre nach der Verletzung im Anschluss an eine durch¬
kneipte Nacht auf feuchtem Erdboden einschlief. Nach dem Erwachen Schmerzen in der
rechten Brusthälfte, Taubheit auf dem rechten Ohr und Rötung des r. Augapfels. Die
beiden ersten Erscheinungen Verschwanden ohne Behandlung, die Rötung des Auges hielt
an, Doppelsehen trat auf, auch stellten sich Schmerzen ein und nach einem heftigen
Schnupfen lief infolge einer anstrengenden Eisenbahnfahrt das Auge aus. Nach einigen
Monaten begann die Gegend über dem rechten (ausgelaufenen) Auge anzuschwellen. Dazu
kam eine zweite vom Auge ausgehende, mit der ersten in Verbindung stehende Geschwulst,
welche immer grösser wurde und zuletzt mit der erstgenannten zusammen grösser war
als der Kopf des Mannes. Die Geschwulst bereitete ihm keine Schmerzen, nur die Grösse
war lästig, auch war es ihm peinlich, dass die Leute auf der Strasse ihm nachsahen.
Ausserdem bestand noch Sausen auf dem rechten Ohr, sonst waren abnorme Sensationen
oder dergl. nicht vorhanden. Die Untersuchung der Geschwulst ergab starke Fluktuation,
die Haut über ihr war unverändert, bei einer Probepunktion entleerte sich dunkle, braun¬
rote, fadenziehende Flüssigkeit. Nach Unterbindung der A. carotis externa 2 cm langer
Hautschnitt, worauf sich in dickem Strahle 1800 g einer braunroten Flüssigkeit entleeren
und die Geschwulst sofort zusammenfällt. Nach Erweiterung des Schnittes handtellergrosser
Defekt im Bereiche des Os frontale und des Os parietale. Der Boden der Geschwulst
entspricht der Dura mater, Stirn- und Schläfenlappen des Gehirns sind so zusammen¬
gedrückt, dass in der Grube die Faust Platz finden kann. Noch während der Entfernung
der Kapsel fängt das vorher nicht pulsierende Gehirn zu pulsieren an. Tamponade, Knopf¬
nähte, prima intentio. Völlige Wiederherstellung. Das eigenartige an dem Krankheitsbilde
ist das völlige Fehlen von Gehirnsymptomen bei der starken Kompression des Gehirns.
Hammer schmidt-Danzig.
W, Schaack, Beiträge zur Schädel- und Gehirnchirurgie. (Beiträge zur
klin. Chirurgie, 69. Band, 2. Heft.) Verf. teilt in diesem Aufsatz das gesamte in das
Kapitel gehörige klinische Material aus der Le xersehen Klinik in Königsberg mit, das
in den letzten 3 Jahren zur Behandlung kam. Es sind im ganzen 70 Krankheitsfälle,
die Verf. in einzelnen Gruppen bespricht, unter Mitteilung der Krankengeschichten bei
den bemerkenswerteren Fällen. Und zwar handelte es sich um komplizierte Schädel¬
frakturen und Schussverletzungen in 29 Fällen, um Hirnabszesse in 13, um Tumoren
und druckentlastende Operationen in 10, um Schädeldefekte in 10 Fällen.
Aus letzterem Kapitel möchte ich hervorheben, dass in 3 Fällen grosse Defekte
des Schädeldaches durch freie Knochentransplantation erfolgreich gedeckt wurden. — Im
übrigen ist das vielgestaltige klinische Material begreiflicherweise zu kurzem Referat
nicht geeignet. H. Kolaczek-Tübingen.
Bitter, Trepanation bei Schädelschuss. R. spricht in der Breslauer chirurgi¬
schen Gesellschaft am 13. Juni (s. Münch, med. Wochenschr. 35) über primäre Trepa¬
nation bei penetrierendem Schädelschuss. Auf Grund der Erfahrung an einem
Fall, bei dem ohne vorherige, eine Trepanation indizierende Symptome 6 Stunden nach
der Schussverletzung der Exitus eintrat, hat R. in einem zweiten Falle von penetrieren¬
dem Schädelschuss (Einschuss an der 1. Stirn, Geschoss im 1. Hinterhauptlappen) sofort
durch Trepanation am Hinterhaupt die Kugel entfernt. Patient, der zunächst bewusstlos
war und eine Lähmung des r. Armes und Beines hatte, ist jetzt geheilt. R. rät deshalb,
in geeigneten Fällen die primäre Trepanation am Sitze des Geschosses (nicht von der
Einschussöffnung aus) vorzunehmen. In der Diskussion lässt Küttner als Indikationen
für Krieg und Frieden nur gelten: 1. beginnende Infektion, 2. zunehmender Hirndruck.
Aronheim - Gevelsberg.
Denks, Über Schädeldachbrüche bei Kindern im Röntgenbilde. (Bruns'
Beiträge zur klinischen Chirurgie, Bd. 66, H. 2.) Vier Fälle aus der ersten chirurgischen
Abteilung des Eppendorfer Krankenhauses, bei welchen die mit den gewöhnlichen Unter¬
suchungsmethoden nicht sicherzustellende Diagnose: „Bruch des Schädeldaches“, durch
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das Röntgenbild gesichert wurde. D. schliesst daraus, dass der kindliche Schädel wahr¬
scheinlich gar nicht so wenig zu Frakturen disponiert ist, als gewöhnlich angenommen
wird. H. Fritz-Tübingen.
Günther Freiherr y. Saar, Über Duraplastik. Eine klinisch-experimentelle
Studie. (Bruns Beiträge zur klinischen Chirurgie, Bd. 64, H. 3.) Die aus der Grazer
Klinik hervorgegangene Arbeit berichtet über zahlreiche Tierversuche und mehrere
klinische Fälle. Es wurde bei 9 Kaninchen Eihaut, bei 1 Hund, bei 2 Kaninchen und
9 Meerschweinchen konservierter Bruchsack, bei 1 Hund, 10 Kaninchen Periost und bei
11 Kaninchen Fascie zur Duraplastik verwendet. S. bespricht weiter 5 Fälle eigener
Beobachtung von Bruchsack-, 3 von Periostplastik beim Menschen, sowie die in der
Literatur zusammengestellten Angaben über Plastik mit Fischblasencondom, Gefässwand-
stücken, Fascie und Haut.
Er kommt zu dem Schluss, dass Hetero-, Homoio- und Autoplastik ihren Zweck
gut erfüllen können. Von den heteroplastischen Methoden spricht v. S. dem Fischblasen¬
condom die beste Verwendungsmöglichkeit zu, die Eihautplastik gibt relativ häufig Ver¬
wachsungen und taugt nur für kleine Defekte; auch ist die Gewinnung des Materials
mühsam. Gefässwandstücke verwachsen zwar nicht mit der Gehirnoberfläche, doch sind
sie nur für kleine und mittelgrosse Defekte verwendbar, sie sind starr und dickwandig
und rollen sich leicht ein.
Nach klinischen wie experimentellen Erfahrungen hält v. S. die Überpflanzung frischen
oder präparierten Peritoneums für die beste Methode. Das Material passt auch für
grosse Defekte, es vereinigt Schmiegsamkeit und Festigkeit, wird auch beim Menschen
ausgezeichnet vertragen und hat sich klinisch durchaus bewährt.
Die autoplastischen Methoden haben den Nachteil gemeinsam, dass zu ihrer Aus¬
führung gesundes Material desselben Menschen aus dem normalen Verband gelöst und
gestielt oder frei transplantiert werden muss. Periost hat den Nachteil, häufig Ver¬
wachsungen zu machen, wenigstens im Tierexperiment; klinisch hat es sich gut bewährt.
Die Fascie gibt experimentell manchmal sehr schöne Resultate, auch_ die Erfahrungen
Becks am Menschen sprechen für die Brauchbarkeit der Methode. Über die Verwend¬
barkeit der Haut als Ersatzmaterial lässt sich nach den bisherigen Publikationen noch
kein Urteil fällen.
Die 5 Fälle v. S.s von Bruchsackplastik am Menschen (einmal frischer, viermal
präparierter Bruchsack) gaben gute Resultate. Zweimal erfolgte die Heilung nicht ganz
per primam, woran wohl einmal leichte Infektion die Schuld trug, einmal Nekrose des
schlecht genährten, durch vier Operationen geschädigten Knochens. Trotzdem ist es auch
in diesen Fällen nicht zur Ausstossung des Bruchsackes, sondern nur zu ganz oberfläch¬
licher Wundsekretion gekommen. Die rasche Verklebung mit der umgebenden Dura
scheint einen sehr guten Schutz gegen Infektion zu bieten.
In 3 Fällen von Periostplastik bei traumatischer Epilepsie trat chirurgische
Heilung ein. In einem Fall, bei dem an der freigelegten Stelle kein pathologischer Be¬
fund zu erheben war, blieb die Epilepsie unbeeinflusst; dagegen wurde der zweite Fall
gebessert, indem die Anfälle in grösseren Zwischenräumen und geringerer Stärke auf¬
traten, beim dritten Fall verschwanden die Anfälle. Beobachtungszeit des zweiten Falles
6V2 Jahre, des dritten Falles 3 / 4 Jahre. H. Fritz- Tübingen.
Lonhard, Spätmeningitis nach scheinbar überwundenem Schädelbruch.
Beiträge zur klin. Chirurgie, 68. Band, 3. Heft) Mitteilung eines Falls aus dem städt.
Katharinenhospital in Stuttgart (Prof. Steinthal). Es handelte sich um einen 22jähr.
Mann, der von einem Kraftwagen überfahren worden war und unter der Diagnose Commotio
cerebri, wahrscheinlich auch Schädelbasisbruch, in Krankenhausbehandlung stand. Nach¬
dem er schon als geheilt nach Hause entlassen war, erkrankte er 7 Wochen nach dem
Unfall (!) plötzlich an akuter eitriger Meningitis.
Wie die Sektion ergab, ging dieselbe von einem Gehirnabszess des rechten Stirn¬
lappens aus und verbreitete sich diffus, vorwiegend über die Schädelbasis. Verf. nimmt
an, dass eine Infektion der Stirnhöhle von der Nase aus die Encephalitis vermittelt hat
Auffallend war der fast symptomlose Verlauf derselben; nur in den ersten 10 Tagen be¬
standen leichte Fiebertemperaturen, und nach dieser Zeit Hyperästhesie des Pat. gegen
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Geräusche. Der Fall zeigt die Wahrheit einer Bemerkung von Krönlein, dass bei
Schädelbrüchen die Spätmeningitis in jeder Phase des Heilungsprozesses auftreten kann.
H. Kolaczek (Tübingen).
Alfred Exner-Wien, Über Hirnbrüche. D.Zeitschr. f. Chir. 102. Band 1—3. Heft.
Yerf. stellt erst die Ansichten verschiedener Autoren (Haller, Morgagni, Rokitanski,
Spring, Muskatello, von Recklingshausen etc.) zusammen, welche in ihren End¬
ergebnissen über die Entstehung der Hirnbrüche weit auseinandergehen. Die einen be¬
zeichnen die primäre Hirnwassersucht als das ätiologische Moment, andere abnorme Ver¬
wachsungen des Schädels mit dem Amnion, andere wieder die abnormen Öffnungen des
Schädels. Muskatello, der sich sehr eingehend mit dieser Materie beschäftigte, hat
deduziert, dass entsprechend einer Lücke der Dura mater ein vermehrter Gefässdruck
entstehen müsse, welcher nach der Seite des geringeren Widerstandes, also näch aussen
gerichtet sei. Des weiteren beschreibt der Yerf. genau die histologischen mikroskopischen
und makroskopischen Befunde, die er an 7 Fällen gewonnen hat, welche ihm Kretz in
Prag, Sternberg in Brünn und Tandler in Wien zur Verfügung stellten.
Er kommt an der Hand dieser eingehenden Untersuchungen zu folgenden Re¬
sultaten :
In allen Fällen fanden sich neben dem Knochendefekt, der als Austrittsstelle für
den Hirnbruch benützt wurde, noch andere kleinere und grössere Knochendefekte.
Ferner fällt das sehr häufige Vorkommen der stark ausgeprägten Impressiones
digitatae auf.
Da die Dura bei vielen Fällen im Bereiche des Bruchsackes fehlt, ist ferner kaum
zweifelhaft, dass im Bereiche des Hirnbruches eine mangelnde Differenzierung der osteogenen
Schicht eingetreten ist.
Verf. hält diese jedoch nicht für die Ursache des Entstehens eines Hirnbruchs, ge¬
stützt auf die Untersuchungen an einem kaum 5 Wochen alten Embryo, bei dem die
Entwickelung der Schädelkapsel noch auf einer sehr niedrigen Stufe stand und die meso¬
dermale Schicht noch keineswegs differenziert war.
Nach Ansicht des Verf. sind daher alle bisher gefundenen Veränderungen am
knöchernen Schädel sekundärer Art; die Spaltbildungen am Schädel sind auf Entwickelungs¬
störungen des Gehirns zurückzuführen. Schon in den ersten Wochen des Embryonal¬
lebens wird das Gehirnrohr durch vermehrten Ventrikelhydrops gedehnt, an einer Stelle
zuerst vorgetrieben und dann gesprengt. Die später hinzutretende Hypertrophie des
Plexus choroideus ist mit abnorm starker Sekretion verbunden, hierdurch wird die an sich
schon verdünnte Stelle des Hirnrohres noch weiter ausgebuchtet.
Verf. bezeichnet diese Schlüsse teilweise selbst als hypothetisch. Zum Schluss gibt
er folgende Zusammenfassung.
I. Die Anencephalie, die Exencephalie und die Hirnbrüche sind auf Entwicklungs¬
störungen des Hirnrohres zurückzuführen.
II. Diese Missbildungen entstehen in den ersten Wochen des Embryonallebens und
sind durch Ventrikelhydrops bedingt.
III. Alle Veränderungen des Mesenchyms sind nur sekundärer Art.
Tändler-Berlin.
Hdbrich, Hirnerscheinungen nach Kreuzotterbiss. H. demonstriert im ärztl.
Verein in Nürnberg am 16. VI. (S. Münch. Woch. 36) einen Fall von linksseitiger
homonymer Hemianopsie, Neuritis optica und linksseitiger Tastlähmung nach Kreuzotter¬
biss bei einem 54jähr. Manne. Die Diagnose lautete: Toxische Encephalitis mit Herd¬
bildung im Mark des rechten Scheitellappens. Aron heim-Gevelsberg.
Fölsche, Über das direkte primäre traumatische Irresein (Commotions-
psvchose). Inaugur.-Dissertat. Kiel 10. Verf. Arbeit liegt ein typischer Fall von direkt
primärem traumatischen Irresein zugrunde. Es handelt sich um einen 50jähr. Mann,
der durch Überfahrung eine Gehirnerschütterung, eine Basisfraktur, die eine totale
Facialisparalyse, eine bleibende Acusticusparese und eine vorübergehende Abducensparese
zur Folge hat, und auch einen Bruch des Schädeldaches erlitt. Der komatöse Zu¬
stand dauerte einen Tag. Nach dem Erwachen zeigte der Kranke einen Zustand mani-
akalischcr Erregtheit, der nach 2—3 Tagen in ein Stadium deiiriöser Verwirrtheit über¬
geht und 21 Tage anhält. Es ist charakterisiert durch zeitliche und örtliche Desorientiert-
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heit, Amnesie, Verwirrtheit mit besonders nachts sich steigernden Erregungszuständen.
Der Unfall und die Folgezeit sind aus dem Gedächtnis gelöscht, eine deutliche Reaktivität
der Amnesie ist nicht nachweisbar. Besonders auffallend ist die Schlaflosigkeit; mit
Eintritt des Schlafes kommt es zu plötzlicher Besserung.
Als Folgezustand bleibt somatisch eine Paralyse des ganzen Facialis, Schwerhörig¬
keit und Verschiedenheit in Weite und Reaktion der Pupillen. Psychisch fällt besonders
eine Schwäche der Merkfähigkeit und des Gedächtnisses auf, welche die Vergesslichkeit
und Herabsetzung der Intelligenz bedingt. Eine deutliche retrograde Amnesie ist nicht zu
konstatiereu. — Beruflich ist der Verletzte nur zu den einfachsten Verrichtungen tauglich.
Die fernere Prognose ist, wie stets bei den posttraumatischen Psychosen, mit grosser
Reserve zu stellen. Nach längerer Lebenszeit können Rezidive der deliriösen Verwirrt¬
heit, Epilepsie, akuteste Verblödung, bedingt durch Narbenreize und die lokale Schädigung
des Gefässsystems, auftreten. Aronheim-Gevelsberg.
Matt&USChek, Gehirnkontusion mit schweren nervösen Allgemein¬
erscheinungen. Deutsche med. Wochenschr. 34/10 Vereinsberichte. Ein 34jähriger
Mann stürzte vom Pferde auf die rechte Schläfe, ohne dabei eine äussere Verletzung zu
erleiden. Nachdem er, ohne bewusstlos gewesen zu sein, eine Stunde sich wohl gefühlt
hatte, traten heftige Kopfschmerzen, Erbrechen und Schwindel auf. Nach 13 Tagen be¬
stand Klopfempfindlichkeit der rechten Schläfen- und Scheitelgegend, die rechte Pupille
war weiter als die linke und reagierte wenig, es bestand Gesichtsfeldeinengung — gesagt
wird nicht, ob nur einerseits — Sehnen- und Hantreflexe waren gesteigert. Son3t war
nichts Abnormes nachzuweisen, auch der Röntgenbefund wies Regelwidriges nicht auf.
Im weiteren Verlaufe kamen noch hinzu Angstanfälle, Krämpfe, Bewusstseinstörungen und
ReflexdifFerenzen. Ein Monat nach dem Unfall hatten sich die Pupillenerscheinungen ge¬
bessert, die Reflexdifferenz hatte abgenommen, doch bestand neben einer Erweiterung der
Venen des Augenhintergrundes hochgmiige Gesichtsfeldeinengung mit zentralem Skotom
und einer Sehschärfe von 6 / 12 . Hammerschmidt-Danzig.
Scllloess, Über Stichverletzungen des Gehirns. Wiener med. Wochenschr.
14/15 10. Referat aus der Zeitschr. f. Med. Beamte 14/10. Bei einem 36 jährigen, hoch¬
gradig tuberkulösen Potator traten Delirien, dann erschwerte Auffassung, ungeordneter
Gedankengang, Erinnerungsfälschungen und Amnesien auf. Bei der Obduktion wurde
neben Lungen-, Darm- und Nierentuberkulose über dem rechten Stirnbein im Schädel¬
dach eine mit der Spitze nach vorn und einwärts 5 cm in das Gehirn hineinragende
Messerklinge gefunden; im Umkreise um die Verletzungsstelle war die Hirnsubstanz er¬
weicht. Die Messerklinge, welche nach einer Schlägerei 18 Jahre lang im Gehirn ge¬
sessen hatte, war reaktionslos eingeheilt und hatte nie krankhafte Erscheinungen ver¬
ursacht, denn zeitweilig auftretende Kopfschmerzen konnten auch auf den Potus und die
Tuberkulose bezogen werden. Weitere cerebrale Symptome sind nicht aufgetreten, die
zuletzt vorhandene Psychose hat wohl ihren Ursprung in dem Fieber, dem Potus, der
allgemeinen Erschöpfung und der Toxinwirkung.
Schl, stellt aus der Literatur 18 Fälle von Stichverletzungen des Gehirns zusammen;
in einem derselben trat 41 Jahre nach der Verletzung eine tödliche Meningitis auf, ein
anderes Mal hatte eine Nadel 79 Jahre im Gehirn gesteckt, ohne wesentliche Erscheinungen
zu verursachen. Weiter werden 9 Fälle erwähnt, wo Fremdkörper durch die Augen¬
höhle eingedrungen sind, darunter ein 3 Zoll langer Schieferstift, der mit seinem hinteren
Ende bis in die Hinterhauptlappen gedrungen war und dort, ohne Erscheinungen zu
verursachen 3 Jahrzehnte gesessen hatte. Zweimal war durch eine Explosion ein Eisen¬
stab durch den Schädel hindurchgetrieben, wobei Verlust der Sehkraft auf einem Auge
bezw. aphasische Störungen eintraten. Hammerschmidt-Danzig.
Bisei, Freier Cysticercus im 4. Ventrikel mit Cysticerken-Meningitis
an der Hirnbasis. Deutsche mediz. Wochenschr. 29/10. Vereinsberichte. Ein Berg¬
mann wurde bewusstlos im Schacht gefunden, nachdem er durch einen „Kohlenhund“ eine
Quetschung des Brustkorbes und Bruch des linken Oberarms erlitten hatte, und starb
unter Bluthusten, allmählich zunehmenden Atembeschwerden und Herzschwäche infolge
von Pneumothorax, ohne Erbrechen oder Sensibilitäts- und Motilitätsstörungen 40 Stunden
nach der Verletzung. Die Sektion ergab neben der genannten Verletzung Bruch mehrerer
Rippen, Zerreissung der linken Lungenspitze, Fettembolie hohen Grades. Das Grosshirn
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war auf beiden Seiten abgeplattet, trocken und zeigte zahlreiche kleine Hernien. Die
weiche Haut an der Basis war weisslich und getrübt, das Kleinhirn stark ausgedehnt.
Im 4. Ventrikel lag eine länglich-runde Cysticercusblase von 17—18:7—8 mm Durch¬
messer, ohne grössere sekundäre Ausstülpungen — deutliche Zeichen von Hirndruck.
Weitere Cysticerken oder Tänien fanden sich bei der Sektion nicht Seit einem Jahre
hatte der Verstorbene angeblich nach einem Falle mit dem Hinterkopf auf eine Eisen¬
bahnschiene an Kopfschmerzen, Schwindelanfällen und Erbrechen gelitten, Erscheinungen,
die zweifellos auf die Anwesenheit des Cysticercus bezogen werden müssen; ob jedoch
der Hirndruck auf die Entstehung des ohne Zeugen erfolgten Unfalls Einfluss gehabt
hat, ist nicht zu sagen. Hammerschmidt-Danzig.
S. Weil, Die operative Behandlung der Epilepsie. (Bruns’ Beiträge z. klin.
Chirurgie Bd. 70 H. 2 u. 3.) Die aus der Küttner’schen Klinik hervorgegangene Ar¬
beit bringt 18 eigene Fälle unter Heranziehung der Literatur. Verf. betont, dass die
Abgrenzung der genuinen und der organischen Epilepsie oft recht schwer ist, da auch
die gemeinhin zur ersten Form gezählten Fälle oft in der Anamnese ein Trauma, ent¬
zündliche Veränderungen u. dergl. aufweisen. Auch die psychischen Veränderungen sind
nicht immer ein sicheres Kennzeichen der genuinen Epilepsie, dagegen sprechen Herd¬
symptome für die organische Form. W. betonte den Weberschen Standpunkt, wonach
die Epilepsie als chronische Erkrankung des Gehirns mit anatomischen Veränderungen
aufzufassen ist. Damit ist die Möglichkeit des chirurgischen Eingreifens gegeben. Prin¬
zipiell'ist die Operation bei allen organisch bedingten Epilepsien möglich, grösste Aus¬
sicht auf Erfolg hat sie dann, wenn die Veränderungen lokal umschrieben sind und diese
Umschriebenheit sich aus den klinischen Symptomen mit Sicherheit erkennen lässt
Als chirurgische Eingriffe kommen in Betracht: 1. Entfernung von Knochen¬
splittern, Fremdkörpern und Ähnlichem bei der traumatischen Form; 2. die Exzision krampf¬
erregenden Zentrums nach Horsley; 3. die Lüftuhgs- und Entlastungstrepanation (Jolly
und Kocher).
Bei sicherer Herderkrankung empfiehlt W. die Operation und zwar umsomehr, je
mehr die Krämpfe denen bei Rindenepilepsie ähneln, je mehr Lokalzeichen auf einen um¬
schriebenen Herd hinweisen, je mehr ererbte oder erworbene Einflüsse in der Ätiologie
zurücktreten.
W. hält die Operation überhaupt för indiziert 1. bei allen Fällen von Rinden¬
epilepsie traumatischer Genese; 2. bei diffuser Epilepsie traumatischer Genese, wenn die
Krämpfe anfangs Rindencharakter hatten; 3. bei diffusen Krämpfen, wenn eine Knochen¬
narbe am Schädel zu finden ist; 4. bei nicht traumatischer Jacksonepilepsie; 5. bei diffusen
Krämpfen mit Lähmungen oder ausgesprochenen Herderscheinungen, besonders wenn die
Krämpfe früher umschrieben waren; 6. wenn auf Grund von Anamnese oder Verlauf
organische Epilepsie zu vermuten, wenn sich dabei eine innere Therapie nutzlos erwiesen
hat, wenn zahlreiche Krämpfe vorliegen und sich eine Abnahme der geistigen Funk¬
tionen zeigt.
Nicht gerechtfertigt ist die Operation in den Fällen, wo nach eingehender Unter¬
suchung eine rein genuine Epilepsie anzunehmen und kein Anhalt für organische Grund¬
lage vorhanden ist
Die Prognose ist stets zweifelhaft, von einem Erfolg kann frühestens 3 Jahre
p. operat. gesprochen werden. Ein Fall W.’s zeigt, dass noch nach 5 Jahren Rezidive
eintreten können.
Von Besserung darf gesprochen werden, wenn die vor der Opnration häufiger
schweren Anfälle seltener und leichter werden, besonders wenn eine bereits eingetretene
Demenz sich zurückbildet
Zu den von Tillmann mitgeteilten 29 Fällen operativ geheilter traumatischer
Epilepsie bringt W. zwei eigene Heilungen. Er stellt ferner die bisher publizierten Fälle
von geheilter, nicht traumatischer Rindenepilepsie, von Jackson-Epilepsie und von diffuser
Epilepsie zusammen. Drei in letztere Kategorie gehörige eigene Fälle W.’s ergaben kein
befriedigendes Resultat H. Fritz-Tübingen.
Buchbinder, Zusammenstellung von Fallsucht mit Dienstbeschädigungen.
Deutsche Mil.-Zeitschrift 16/10. Auf Grund eines Materials von 1100 Krankengeschichten
von wegen Fallsucht als dienstunbrauchbar entlassenen Soldaten preussischer Truppen-
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teile in den Jahren 1903—1908 stellt B. fest, dass bei nicht weniger als 203 (184,5 °/ 00 )
erbliche Belastung durch Krämpfe, Geistes- oder Nervenkrankheiten vorlag. Epilepsie
jedes einzelnen Familienmitgliedes, Bettnässen oder Geisteskrankheiten sind nicht selten.
Über die Hälfte der Erkrankten litt an Pubertätsepilepsie, von dem Rest waren 2 / 3 be¬
reits in den ersten 5 Lebensjahren epileptisch. Weitaus die häufigste Ursache stellen
Kopfverletzungen dar, daneben treten alle anderen — starke Hitze, mit länger dauernden
Kreislaufstörungen einhergehende Krankheiten — zurück. Unter Bs Kranken sind 152,
welche ihre Krämpfe auf einen Unfall direkt zurückführen und zwar folgte diese Epilepsie
meist binnen wenigen Tagen bis Monaten. (Nach dem Sanitätsbericht der Preuss. Armee
1904/05 traten die Anfälle in einem Falle nach zwei, im andern sogar nach 9 Jahren
auf.) Dabei weist Verfasser darauf hin, dass das den Kopf treffende Trauma auch ohne
jede anatomische Veränderung Epilepsie verursachen kann und dass solche Vorgänge bei
der Geburt oder in frühester Kindheit von Krämpfen begleitet gewesen sein können, ohne
dass der Betreffende selbst davon eine Ahnung habe; infolge dessen sei die Zahl der
traumatischen Epilepsien sicher eine noch sehr viel höhere, als sie angegeben ist. Unter
den als Ursachen genannten Verletzungen befinden sich: Stockhiebe, Wurf mit Steinen
oder Holzklötzen, Schlag mit allen möglichen Gegenständen, Aufschlagen mit dem Kopf
und Anrennen mit demselben, wobei man namentlich beim Fall in Zweifel sein kann, ob
or der erste oder der epileptische Anfall vielmehr die Folge des Hirnstürzens im Anfall war.
Eigenartig waren zwei Erkrankungen, deren erster Anfall auftrat beim Anlauf mit der
Kehle gegen den Tragriemen eines Arbeiters beim Strohtragen bezw. nach Quetschung
der Brust durch Steine, die von einem beladenen Wagen fielen. Sehr viel seltener als
diese direkte Ursache ist die Reflexepilepsie, von denen B. drei aufführt: Ein Feldzugs¬
invalide hatte 1870 einen Schuss durch den Oberschenkel erhalten und erkrankte an
Epilepsie, als deren Ursache Reizung des Hüftnerven durch die Narbe angenommen
wurde; ein Unteroffizier überstand 1905 Hystero-Epilepsie nach Entzündung der Nasen¬
schleimhaut, zwei Jahre später traten reine epileptische Krämpfe auf mit einem vorüber¬
gehenden Eiweissgehalt des Harns von 25 °/ 00 nach den Anfällen; ein mit Fallsucht be¬
lasteter Mann erkrankte nach einer Fussverstauchung an Krämpfen, deren Auslösung ge¬
lang, wenn man einen Druck ausübte auf den unteren Rand des betreffenden äusseren
Knöchels. Gegenüber dieser traumatischen Ursache sind die weiteren Ursachen, Stoff¬
wechsel- oder Infektionskrankheiten und Vergiftungen selten, nur bei schweren Formen
erzeugen sie manchmal funktionelle Epilepsie, sie sind aber geeignet, bei bereits vor¬
handener Anlage Krampfanfälle auszulösen, eine bereits bestehende Epilepsie zu ver¬
schlimmern und endlich durch sekundäre Hirnerkrankungen organische Epilepsie zu er¬
zeugen. Körperliche Anstrengungen, Schreck, Angst, Aufregungen lösen bei dazu veran¬
lagten Leuten häufig Anfälle aus, was bei Gesunden wohl nur ganz ausnahmsweise der
Fall ist. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass eine Verschlimmerung in Form von
Häufung oder Steigerung der Anfälle oder auch von geistigen Störungen im Verlaufe der
Krankheit so häufig ohne erkennbare Ursachen vorkommt, dass man sie nur höchst selten
der sie anscheinend auslösenden Ursache zur Last legen kann. Man wird daher auch
bei Traumen, welche eine Verschlimmerung der Epilepsie im Gefolge haben, stets sehr
vorsichtig abwägen müssen, ehe man sie als Ursache einer Häufung oder eines Schwerer¬
werdens der Anfälle mit ihren Begleiterscheinungen ansehen kann.
Hamm er schmidt-Danzig.
Hubrlch, Traumatische Erkrankung der Medullaoblongata. H. demonstriert
im ärztl. Verein in Nürnberg am 16. VI. (S. Münch, med. Woch. 36) einen Fall von
traumatischer Erkrankung der Medulla oblongata bei einem 25jähr. Mann, der am 31. X.
1908 nach Sturz auf den Boden eine Gehirnerschütterung erlitten hatte. Seitdem an¬
dauernd Schmerzen im Hinterkopf, seit 1909 zunehmender Schwindel, seit 1910 Sprache
schlechter, verwaschen, Gang sehr unsicher. Es bestanden deutliche bulbäre Sprache,
Doppelbilder beim Blick nach aussen, zuweilen Parästhesien in der rechten Gesichts¬
hälfte und den linken Extremitäten, sehr starke Gleichgewichtsstörungen beim Stehen
und Gehen von vorwiegend cerebellarem Charakter, jedoch Verschlechterung bei Augen¬
schluss. Die schwere bulbäre Sprachstörung, die anfallsweise gekreuzt auftretenden
Parästhesien weisen auf die Medulla oblongata hin, die Gleichgewichtsstörung könnte
durch Läsion der Tractus spino-cerebellares, ev. auch der Kleinhirnolivenbahn, der Schwindel
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Kr. 3.
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durch Läsion des Nervus vestibularis und des Deitersschen Kernes bedingt sein. Die
Natur der Erkrankung ist möglicherweise bedingt durch fortschreitende Erweichung oder
Gliose. Aronheim - Gevelsberg.
Curschm&nn, Einige Indikationen und Kontraindikationen der Lum¬
balpunktion. (Deutsch, med. Wochenschr. 39/10.) C. berichtet über Heilungen von
Meningitiden durch die Lumbalpunktion: Ein Heizer stürzte aus der Höhe auf Kopf und
Nacken und zog sich neben Quetschungen und Hautabschürfungen eine Comraotio cerebri
und einen Bruch bezw. eine Verrenkung der Wirbelsäule zu. Nach wenigen Tagen in¬
folge der bei den Hautabschürfungen erfolgten Infektion Erisypel des Gesichtes und des
Armes, an das sich eine schwere Meningitis anschloss. Durch Lumbalpunktion werden
25—30 ccm stark trüben, mit eitrigen Flocken untermischten Liquors unter einem Druck
von über 300 mmm entleert, worauf am nächsten Tage die Entfieberung begann. Ohne
dass eine zweite Punktion nötig wurde, erfolgte in 3—4 Wochen die Rekonvaleszenz von
der akuten Meningitis, doch entwickelte sich im Anschluss an die Erkrankung eine post¬
traumatische Epilepsie mit erheblicher Verblödung. — Ein Bautechniker stürzte mit dem
Rade und war nach dem Sturze stark taumelig, ein Zustand, der mehrere Tage anhielt.
Dabei entwickelte sich 4 Tage nach dem Unfall ein sich rasch vergrösserndes Hämatom
hinter dem rechten Ohr. Als er in soporösem Zustande 8 Tage später in das Kranken¬
haus aufgenommen wurde, konnte eine Basisfraktur mit posttraumatischer Meningitis fest¬
gestellt werden. Nach Entnahme von 12 ccm leicht hämorrhagischen Liquors, in dessen
Sediment eine starke Vermehrung der Leukocyten festgestellt wurde, schnelle Besserung:
Kopfschmerzen und Benommenheit Hessen nach, die Nacken- und Rückensteifheit ver¬
schwand schon nach 1—2 Tagen. Nach 14 Tagen war der Kranke genesen und arbeits¬
fähig und blieb es auch, um so mehr, als der Unfall nicht rentenpflichtig war. — Ein
Winzer stürzte 3 Stufen herunter auf die rechte Kopfseite, wobei er vorübergehend be¬
wusstlos gewesen sein und aus Nase und Mund geblutet haben wollte. Seit der Zeit
Schwindel, Doppelsehen, Kopfweh, 12 Tage später Aufnahme, da die Kasse den Kranken
für einen Simulanten hielt. Der Mann war sonst ganz gesund, doch zeigte er eine
leichte Hyperästhesie der rechten Gesichtshälfte; daneben bestand eine leichte Schwäche
des M. externus dexter bei Blickrichtung nach rechts, bisweilen auch nur horizontaler
Nystagmus, ln den ersten Tagen waren ferner noch deutliche horizontale, gleichnamige
Doppelbilder vorhanden. Bei Lumbalpunktion entleerte sich leicht gelblich gefärbter
Liquor.; Eiweiss war vermehrt, spärliche, auffallend blasse Erythrocyten, vereinzelte
Lymphocyten, keine Plcocytose. C. schliesst aus der Punktion auf eine subdurale Blutung
infolge einer leichten Basisfraktur. Nach der Punktion verloren sich die Kopfschmerzen
ziemlich schnell, die Abducensparese und das Doppelsehen waren 8 Tage später ver¬
schwunden, und der Kranke blieb — sein Traum war ebenfalls nicht entschädigungs¬
pflichtig — gesund und arbeitsfähig. Hammerschmidt-Danzig.
Weitz, Druckerhöhung der Hirnrückenmarksflüssigkeit nach Kopf¬
verletzung. W. berichtet im ärztlichen Verein in Hamburg am 6. Dezember (s. Münch,
med. Wochenschr. 50) über Druckerhöhung des Liquor cerebrospinalis nach Kopftrauma.
2 Arbeiter, 42 und 49 Jahre alt, boten das Bild einer traumatischen Neurose, Klagen
über Kopfschmerz, Stirndruck, Schwindel, vasomotorische Störungen, Steigerung der Re¬
flexe, allgemeine Hinfälligkeit, Reizbarkeit, bisweilen Symptome einer psychischen Hemmung,
Arbeitsunlust und Arbeitsunfähigkeit. Ein Kopftrauma war vorausgegangen. Die Lumbal¬
punktion ergab einen Druck von 270—280 mm. Diese Erhöhung ist ein objektives
Symptom, das nach W. alle diese Pat. bieten, mag das Trauma lange oder kurz vorher
eingewirkt haben und deshalb für die Unfallbegutachtung und Behandlung von wesent¬
licher Bedeutung. Aronheim - Gevelsberg.
Woemper, Gibt es eine Tabes traumatica? (Inaug.-Dissert., Leipzig 10.) In
seiner ausführlichen Arbeit versucht Verf. an der Hand von bisher beobachteten uud
veröffentlichten Fällen von Tabes sowie mehrerer neuer, in denen das Trauma als die
Ursache dieser Erkrankung angesehen worden ist, dieser Frage kritisch entgegenzutreten
und in Bezug auf ihre Ätiologie und Berechtigung zu beleuchten. Seiner Arbeit liegen
83 Fälle zugrunde. Von diesen sind 1. 4 Fälle als Tabes nicht zu bezeichnen; 2. bei
15 Fällen ist die Diagnose „Tabes“ fraglich; 3. bei 14 Fällen bestand die Erkraukung
schon vor dem Unfall; 4. bei 13 Fällen bestand Lues vorher; 5. bei 5 Fällen ist voraus-
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gegangene Lues wahrscheinlich; 6. bei 3 Fällen liegen andere venerische Erkrankungen
vor; 7. bei 16 Fällen kommen Erkältungseinflüsse in Betracht; 8. bei 4 Fällen sind Ge¬
mütserregungen und neuropathische Belastung vorliegend; 9. bei 10 Fällen kann infolge
der Geringfügigkeit des Traumas kein Entstehen der Tabes erfolgt sein; 10. bei 4 Er¬
krankungen kann infolge des langen Zwischenraumes zwischen Trauma und Tabes kein
Zusammenhang zwischen diesen mehr gefunden werden; 11. bei 2 Fällen sind noch andere
den Körper allgemein schädigende Erkrankungen vorhanden.
Als „bedingt brauchbar“ für „traumatische Tabes“ kann Verfasser nur 6 Fälle
bezeichnen.
Aus dieser sehr geringen Anzahl von Fällen, die aber auch nicht „unanfechtbar“
sind, sind wir nicht berechtigt, den Schluss zu ziehen, dass eine „rein traumatische
Tabes“ wirklich existiert; das Vorkommen einer durch Trauma entstandenen Tabes durch
klinische Beobachtung ist bisher noch nicht einwandfrei erwiessn. Bei strenger kritischer
Beurteilung hält kein einziger der vom Verf. aufgeführten Fälle derselben stand. Alle
übrigen Tabesfälle, bei welchen durch Tarumen die Wirbelsäule direkt oder indirekt
getroffen ist, müssen ausgeschlossen werden, weil sie verdächtig sind, andere der Tabes
ähnliche Erkrankungen, wie chronische Myelitis, Hämatomyelie, multiple Sklerose,
Syringomyelie usw. hervorzurufen. Venerisch Erkrankte «— auch solche nur mit Tripper
— sind hierbei ebenfalls auszuschliessen, ferner Kranke mit schon vor dem Trauma vor¬
handenen, schwer erkennbaren Initialsymptomen von Tabes. Aronheim-Gevelsberg.
Mattauschek, Traumatische Läsion von Nervenwurzeln mit tropho-
neurotischen Geschwüren. (Deutsch, med. Wochenschr. 34/10; Vereinsberichte.)
Ein 46jähriger Mann erlitt eine Zerrung und Kontusion der rechten Lendengegend, als
er ein Pferd besteigen wollte. Bereits 10 Minuten später entstanden Schmerzen im Bein
und im Gesäss, auch trat Einschlafen des rechten Beines auf. Nach dreiwöchiger Bett¬
ruhe Besserung; doch treten seitdem — 2 Jahre nach dem Unfall — bei Anstrengung,
Aufregung oder Erkältung Schmerzattacken im Verlaufe des N. ischiadicus und darauf
zirkumskripte Rötung, Schwellung, Knötchen, Blasen und torpide Geschwüre auf der
Haut genau im Verlaufe des Ischiadicus auf. Alle Nervenstämme am ganzen Bein, die
letzten Lendenwirbel und das Kreuzbein sind druckschmerzhaft, daneben besteht Hyper-
algesie der Haut des rechten Beines und Rumpfes abwärts vom Processus xyphoidens,
das Les&guesche Zeichen ist positiv. Hammerschmidt-Danzig.
Biesalski, Grundsätzliches zur Behandlung der Littleschen Krank¬
heit (Münch, med. Wochenschr. 31). Verf. — leitender Arzt der Berlin-Branden-
burgischen Krüppel-Heil- und Erziehungsanstalt — beabsichtigt in seiner ein¬
gehenden Arbeit durch genau aufgestellte Indikationen die Förstersche Operation
davor zu bewahren, dass .sie nicht durch fälschliche und zu weitgehende Anwendung in
Misskredrit gebracht wird. Vor dem Försterschen Eingriff sollen erst die sekundären
Veränderungen — Verkürzungen und Schrumpfungen der Weichteile — beseitigt sein
und primär nur die starren Fälle der Radikaloperation unterworfen werden. Bei allen
übrigen sind zunächst die auch sonst bewährten und bekannten Mittel zu versuchen und
die Resektion der hinteren Rückenmarkswurzeln erst dann zu machen, wenn alles Übrige
versagt hat. Aron heim-Gevelsberg.
Amza Jianu-Bukarest, Die chirurgische Behandlung der Facialis-
lähmung. (D. Zeitschr. f. Chir., Bd. 102, H. 4—6.) Die Misserfolge der internen Medizin
haben die Chirurgen zu operativen Eingriffen bei Facialislähmung ermutigt.
Die Operation, welche in der Bildung einer Anastomose vom N. fac. und N. spinalis be¬
stand, hatte wenig Erfolg. In 19 Fällen nur 4 mit brauchbarem Resultat. Manche Eingriffe
wirkten direkt schädigend auf die Funktion. Verf. schlägt vor, den Kaumuskel zweimal zu
spalten und die Bündel getrennt dem Orbicularis oris sup. et infer. anzunähen.
Diese Operation wurde einmal von Prof. Thoma Jonescu ausgeftihrt. Der Erfolg
war ein relativ guter. Tändler-Berlin.
Rothschild, Kappenmuskellähmung durch Operation geheilt. R. demon¬
striert im ärztlichen Verein in Frankfurt a. M. am 19. IX. 10 (s. Münch, med. Woch. 47)
einen Fall von funktioneller Heilung der Cucullarislähmung durch Operation. Die
Pat. litt an rechtsseitiger Cucullarislähmung. Sobald man ihr das Schulterblatt Wirbel¬
säulen- und fusswärts drückte, dasselbe also passiv in seine normale Lage zurückbrachte.
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konnte sie den kranken Arm bewegen wie den gesunden. Verf. ersetzte deshalb auf
operativem Wege diesen Druck durch einen von der entgegengesetzten Seite her wirken¬
den Zug durch Implantation eines der Fascia lata femoris entnommenen Lappens zwischen
Mittellinie und Scapula, der einerseits am oberen medialen Scapulawinkel, andererseits
am Latissimus dorsi und der tiefen Rückenmuskulatur dicht neben der Wirbelsäule an¬
genäht und in seinem ganzen Verlaufe zwecks Vermeidung einer Verwachsung mit der
darüberliegenden Haut unter dem gelähmten Cucullaris hindurch geführt wurde. Be¬
reits 10 Tage später vermochte Pat. ihren 6 Monate lang gelähmten Arm normal zu
bewegen. Aronheim - Gevelsberg.
Frey, Verletzung des Mittelarmnerven. Fr. demonstriert in der K. K. Ge¬
sellschaft der Ärzte in Wien am 4. November (s. Münch, med. Wochenschr. 48) einen
Mann mit Verletzung des Nerv, medianus, der das typische Bild der motorischen und
sensiblen Lähmung dieses Nerven bietet. Sehr merkwürdig ist hier der Mechanismus
der Verletzung, indem nämlich bei der Arbeit ein weissglühender Eisensplitter wie ein
Projektil eindrang und im Nerven — wie das Röntgenbild zeigt — stecken blieb. Da
in den Muskeln schon Entartungsreaktion besteht, ist die Entfernung des Fremdkörpers
aus dem Nerven dringend angezeigt. Aronheim-Gevelsberg.
Borelli, Die Paralysis traumatica des N. radialis in der Unfallgesetz¬
gebung. (La Medicina degli Infortani del lavoro 2—3/10.) Bruch des rechten Ober¬
armes durch eine rotierende Maschine, infolge dessen trotz sachgemässer Behandlung im
Krankenhause Muskelatrophie, Flexionsstellung der Hand und Finger, Anästhesie, Im¬
mobilität der Extensoren bei starker Callusbildung. Da der Gebrauch eines Werkzeuges
oder das Fassen und Fortbewegen von Gegenständen unmöglich war, musste die Arbeits¬
fähigkeit als aufgehoben angesehen, und da der Verletzte einen operativen Eingriff ab¬
lehnte, welcher zweifellos eine wesentliche Besserung zur Folge gehabt hätte, auf 60 bis
65 °/ 0 Rente erkannt werden. Eine derartige Paralyse kann bei einem Knochenbruch
des Oberarmes entweder primär (Kontusionsparalyse) oder sekundär infolge von Druck
durch Knochenfragmente oder übermässige Callusbildung an der Bruchstelle Vorkommen.
Als Therapie kommt Massage und Elektrizität, bei der sekundären Form namentlich aber
auch ein operativer Eingriff in Frage, dessen Prognose sogar noch nach 4—6 Monaten
günstig ist. Da durch diesen operativen Eingriff eine Besserung der Erwerbsfähigkeit
gewährleistet werden kann, hält B. einen Zwang auf gesetzlichem Wege für geboten, der
aber einstweilen weder in Italien noch in Deutschland angewendet werden kann.
Haramerschmidt-Danzig.
Grunert, Luxation des Nervus ulnaris. (Referat aus Zeitschr. f. Med.-Be¬
amte 19/10 ohne Angabe der Herkunft.) Lazarettaufnahhme eines sonst gesunden
Mannes, welcher ein Jahr lang an allem Dienst teilgenommen hatte, wegen heftigen
Schmerzen bei Berühnung des Condylus internus des rechten Oberarmes. Der N. ulnaris
war im Sulcus bicipitalis verdickt und abnorm beweglich, so dass er nach beiden Seiten
aus seinem Lager gedrückt werden konnte. Beim Beugen des Armes sprang er jedesmal
über den Condylus hinweg, was heftiges Kribbeln im Oberarm und den Fingern zur Folge
hatte. Entstanden sollte das Leiden dadurch sein, dass der Kranke längere Zeit vor
der Einstellung mit der Innenseite des rechten Ellbogens auf eine Mauer aufgestossen
war. Ab und zu waren hin und wieder Beschwerden aufgetreten, die sich erst zu dauern¬
den gestalteten im zweiten Jahre der Dienstzeit des Kranken. Gr. nimmt an, dass es
sich um eine kongenitale Luxation handelt, die erst in Erscheinung trat, als der Stoss
gegen den Nerven erfolgte. Weitere Folgen hatte der Unfall nicht, durch die besonderen
militärischen Übungen — Griffeüben, Tarnen usw. — wurde der Nerv veranlasst, häufig
über den Condylus hinüberzugleiten, woraus sich alsdann ein chronischer Reizzustand
entwicklte, der infolge von Entzündungserscheinungen die Schmerzen verursachte. Ver-
nähung des Nerven mit der Sehne des Triceps beseitigte die Beschwerden und stellte
die Dienstfähigkeit wieder her. Hammerschmidt-Danzig.
Teleky, Ellennervenlähmung bei Glühlichtarbeitern. T. demonstriert in
der K. K. Gesellschaft der Ärzte in Wien am 13. I. 11 (s. Münch, med. Wochenschr. 5)
3 Arbeiterinnen einer Glühlampenfabrik mit weit vorgeschrittener Atrophie der Interossei
der linken Hand infolge Neuritis nervi ulnaris, entstanden durch Druck auf den Nerven
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 9 t
bei der Arbeit. Sternberg, der einen gleichen Fall beobachtet hat, spricht von einer
typischen Berufskrankheit bei der Glühlampenfabrikation. Aronheim-Gevelsberg.
Blum, Über die Behandlung der Ischias mit epiduralen Injektionen.
(Münch, mcd. Wochenschr. 32.) Verf. beschreibt in seiner Arbeit das in der medizinischen
Klinik zu Strassburg geübte Verfahren zur Behandlung der Ischias mit Injektionen in
den Duralsack mit Benutzung des Sakralkanals mit 0,03—0,06 g-Kokain oder Stovain
oder 5—10 ccm der Kochsalzlösung. Die Erfahrungen der Klinik mittels dieser In¬
jektionen sind nicht nur in Fällen von Ischias, sondern auch bei Schmerzen anderer
Nervengebiete sehr günstige gewesen. Aron heim-Gevelsberg.
Kablitz, Zur Kasuistik der Unfallneurosen. (Inaug.-Dissertat. Rostock 1910.)
Eine organisch begründete Form der Unfallnervenerkrankung ist selten; für die über¬
wiegende Zahl der Fälle besteht die Auffassung zu Recht, dass sie rein funktioneller Natur,
also echte Neurosen ohne jede anatomische Grundlage sind, dass für ihre Entstehung,
wie auch für die gleichen Neurosen ohne Trauma, nicht physikalische, sondern psychische,
nicht materielle, sondern seelische Erschütterungen die Hauptrolle spielen. Auch die
3 Fälle aus der psychiatischen Klinik zn Rostock, die Verf.s Arbeit zugrunde liegen,
stellen in ihrer Gesamtheit ein typisches Bild der psychischen und nervösen Erkrankungen
nach Unfällen dar, für die der Name traumatische Neurose gebräuchlich ist. In allen
3 Fällen handelt es sich um Anfälle im Sinne des Gesetzes, die als solche auch begut¬
achtet waren. Die Pat., die dem Arbeiterstande angehörten, hatten nach Lage der Sache
ein grosses Interesse daran, dass ihr Leiden auf den erlittenen Unfall zurückgeführt
wurde, damit sie in den Besitz der Rente gelangten. Es trugen somit bei ihnen ausser
dem Unfall selbst und der mit ihm verbundenen seelischen Erschütterung nach Be¬
gehrungsvorstellungen und die mit dem Kampfe um die Rente verbundenen nervösen
Aufregungen durch Untersuchungen, Prozesse usw. zur Entwicklung der Neurose bei.
Vor dem Unfall waren sie vollkommen arbeits- und erwerbsfähig und mit Ausnahme des
ersten Pat. neuropathisch nicht belastet. Lues und Alkoholismus liess sich bei keinem
Pat konstatieren. Bei dem ersten Pat. genügte ein geringer Anlass (Abrutschen auf
einer Treppe), um auf der Grundlage der Inbezillität eine schwere Neurose auf dem
Wege der Vorstellung zur Entwicklung zu bringen. Als Folge des Unfalles konnte man nur
-eine Schwellung und Druckempfindlichkeit der rechten Wade feststellen. Im zweiten Falle
kam die Verletzung dadurch zustande, dass eine mit Sand beladene Lowry gegen beide
Beine des Pat schlug, wobei Pat. sich eine Quetschung des linken und Fraktur des
rechten Beines zuzog. Im dritten Falle handelte es sich um einen Knecht, der beim Auf¬
laden von Holzstämmen plötzlich einen Stich in der rechten Seite verspürte.
Bez. der Einzelheiten sei auf die Arbeit verwiesen. Aron he im-Gevelsberg.
Pilli-Mailand, Die traumatischen Neurosen. (La Medicina degli Infortuno
del Lavoro 2. 3. 10.) In einer Kritik der von Prof. Sachs-Breslau herausgegebenen
Schrift: Die Unfallneurose, eine kritische Studie, erkennt P. die Verdienste der deutschen
Autoren in der Frage der Unfallneurosen an, er glaubt aber, dass trotz der in Italien
bereits eingeführten Kapitalabfindung weitere Ansprüche der auf diese Weise Entschädigten
sich nicht werden vermeiden lassen. Mit der Praxis desR.-V.-A, unter 10 °/ 0 Renten nicht
zu gewähren, ist er einverstanden, ebenso auch mit dem weitergehenden Vorschläge
Sachs', diese untere Grenze auf 25 °/ 0 hinauf zu setzen. Ambulatorisch behandelten Kranken
Atteste über eine Unfallneurose zu geben, verwirft P. durchaus, dazu hält er eine
klinische Beobachtung für notwendig und glaubt, dass eine grosse Anzahl leicht Er¬
krankter dadurch von selbst dazu kommen werde, die Arbeit wieder aufzunehmen, ohne
dass sich eine Rentenhysterie entwickelt. ' Hammerschmidt-Danzig.
Edmund MeyGr, Die Bedeutung der direkten Untersuchungsmethoden
der oberen Luftwege im Dienste der Kinderheilkunde. (Deutsch, med.Wochenschr.
34/10.) In einem im Verein für innere Medizin und Kinderheilkunde gehaltenen Vortrage
tritt M. sehr warm für die Autoskopie — Untersuchung des Kehlkopfes, Bronchoskopie,
Oesophagoskopie — bei Kindern in jedem Lebensalter ein und bespricht am Schlüsse seiner
Ausführungen einen hierhin gehörenden Fall. Ein 7 Jahre altes Mädchen „schluckte“ am
1. März 1910 beim Spielen den hülsenförmigen Knopf eines Bleistiftes u. erkrankte wenige
Tage später an Lungenentzündung, die 6 Wochen dauerte, ohne dass man sie mit dem
Fremdkörper in Verbindung brachte. Nach überstandener Krankheit erholte sich das Kind
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nicht, sondern magerte immer mehr ab, es bestand trockener Husten, auch blieb die linke
Lunge deutlich bei der Atmung zurück. Heubner, welchem das Kind vorgestellt wurde,
nahm eine Röntgenuntersuchung vor und fand den Fremdkörper in einem Aste des
linken Bronchus — Bronchus zweiter Ordnung — mit der Spitze nach unten, dem Lumen
nach oben, in Höhe der 7. Rippe. Bei hängendem Kopf wurde alsdann von M. bei dem
narkotisierten Kinde von den Schneidezähnen aus das Bronchoskop bis zu einer Tiefe von
27 cm in den linken Hauptbronchus eingeführt. Zunächst verhinderte sehr reichliches
zähes Sekret den Überblick, nach dessen Austupfen das Instrument auf 23 cm vorge¬
schoben wurde, worauf man in den nach vorn und unten gerichteten Fremdkörper hin¬
einsah. Mittelst einer in das Lumen hineingeführten Sperrzange gelang es ohne Schwierig¬
keit den Fremdkörper zu entfernen, eine Manipulation, die alles in allem etwa 3 / 4 Stunden
in Anspruch nahm. Die lokalen Veränderungen im Bronchus waren, trotzdem der Fremd¬
körper 4 1 2 Monate in dem Luftröhrenast verweilt hatte, gering. Nach der Entfernung
entstand eine subglottische Schwellung, welche 24 Stunden nachher hochgradigen Stridor
und Einziehung verursachte, so dass die Tracheotomie notwendig wurde. Nach 3 Tagen
konnte die Kanüle entfernt werden, doch ist noch über der ganzen Lunge Bronchialatraen
und Rasseln zu hören, wenn auch die Dämpfung sich aufgehellt hat.
Hammerschmidt-Danzig.
Steiner, Kehlkopfsverengerung traumatischen Ursprungs. St. berichtet
im Verein deutscher Ärzte in Prag am 21. X. (s. Münch, med. Woch. 48) über eine narbige
Larynxstenose traumatischen Ursprungs mit einseitiger Ankylose des Aryknorpels. Ein
45jähr. Mann musste nach einem Stosse mit einer Brechstange gegen den Kehlkopf sofort
tracheotomiert werden, worauf sich allmählich eine Narbenstenose mit Ankylose des
Arytäniodalgelenkes infolge von Narbenzug entwickelte. Die Atmung bei geschlossener
Trachealkanüle war unmöglich. Die Beteiligung des Aryknorpels bei Kehlkopfverletzungen
ist eine seltene. Aron heim-Gevelsberg.
Reinkiilg, Fremdkörper in der Luftröhre. R. demonstriert im ärztlichen
Verein in Hamburg am 22. XI. (s. Münch, med. Woch. 49) einen dreieckigen, fingerglied¬
grossen Knochensplitter, den der Pat. 7 Monate nach der Aspiration spontan expektoriert
hat. Es war zu fötider Bronchitis, zu Bronchiektasien usw. gekommen. Vortr. macht
darauf aufmerksam, dass die Bronchoskopie in diesem Falle sicher Aufschluss über den
Sitz des Fremdkörpers hätte geben können, wenn sie angewandt worden wäre.
Aronheim - Gevelsberg.
Seidel, Fremdkörperextraktion aus der Lunge. (Münch, med. Woch. Nr.45).
Der Fall von Fremdkörperaspiration, über den S. berichtet, ist ein Beispiel für die nicht
zu selten sich wiederholende Beobachtung, dass gerade in diesen Fällen die Diagnose
lange Zeit verfehlt wird, trotzdem die Anamnese auf sie hinführen müsste. Er ist dann
auch interessant wegen der Tatsache, dass der Fremdkörper mehr als 5 Jahre nach der
Aspiration bronchoskopisch entfernt werden konnte. Aron heim-Gevelsberg.
T. Bomhard, Über die Behandlung von Lungenverletzungen. (Bruns'
Beiträge zur klinischen Chirurgie. Bd. 70, H. 1. Festschrift für 0. v. Angerer.) Im chirur¬
gischen Institut München 1. I. wurden in den letzten 10 Jahren 86 Lungenverletzungen
beobachtet u. zwar 42 Schüsse, 35 Stiche und 9 Rupturen. Nach Abrechnung von 4 Fällen,
die an Nebenverletzungen starben, wurden von den Lungenstichen 29 konservativ, 2 ope¬
rativ behandelt. Die beiden letzteren wurden geheilt, von ersteren kamen 5 zum Exitus (17 °/ 0 ),
3 an Verblutung, 2 an sekundärer Infektion. Von 42 Schussverletzten starben 8, einer an
Sepsis, 7 an Blutung, meist Folge schwerer primärer Nebedverletzung. Der einzige operierte
Kranke starb. Von 9 Lungenrupturen starben 4, es wurde stets konservativ behandelt.
Gesamtmortalität 27 °/ 0 . v. B. befürwortet im allgemeinen konservative Behandlung und
rät zur Operation nur dann, wenn 1. bei schweren primären Blutungen die Zeichen der
Anämie sichtlich zunehmen, oder 2. bei sich wiederholenden Blutungen auf Punktion Ver¬
schlimmerung eintritt und bedrohliche Verdrängungserscheinungen auftreten.
H. Fritz-Tübingen.
Rudolf Seggcl, Zur primären operativen Therapie der Lungenschüsse.
(Bruns’ Beiträge zur klinischen Chirurgie. Bd. 70 H. 1. Festschrift für 0. v. Angerer.)
S. teilt einen Fall von Lungenschuss aus dem Krankenhaus zu Geestemünde mit.
der von ihm durch primäre Operation geheilt wurde (Lnngennaht, Drainage, Pleura-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 3.
93
und Muskelnaht). Im Anschluss hieran bespricht er einige der bisherigen Publikationen
über Naht von Lungenwunden. Er ist der Ansicht, dass anch ohne Druckdifferenz-
verfahren die Pleura sehr wohl primär geschlossen werden kann und empfiehlt den so¬
fortigen Verschluss der Pleura mit völliger Naht der Aussenwunde. Mit Borchardt hält
er nur primäre abundante Blutungen, Spannungspneumothorax, subakute andauernde
Blutungen und schwer infizierte, weit klaffende Wunden für Indikationen zum operativen
Eingriff. H. F ri tz - Tübingen.
W. Wolf, Zur Frage der primären Lungennaht bei Lungen Verletzungen.
(Bruns’ Beiträge zur klinischen Chirurgie. Bd. 66, H. 1.) Der Besprechung des Garre’schen
Falles von Lungenruptur fugt W. einen von ihm zur Heilung gebrachten Fall aus der
Trendelenburg sehen Klinik an. Bei den schlechten Aussichten des konservativen Ver¬
fahrens rät W. bei Lungenruptur mit intrathorakaler Blutung zu raschem operativen
Vorgehen nach den von Garrö aufgestellten Grundsätzen. Wichtig erscheint ihm das
Vorziehen der Lunge, falls kein Überdruckapparat zur Verfügung steht, und der voll¬
kommene Verschluss der Pleura. Im Anschluss publiziert W. noch zwei Fälle von Schuss-
und einen von Stichverletzung der Lunge, die sämtlich durch Lungennaht geheilt wurden.
H. Fritz- Tübingen.
Nicolas, Traumatische Herzrupturen. (Th&se, Paris 1909. Referat aus der
Zeitschr. für Med.-Beamte 14/10.) N. teilt die Verletzungen ein in Rupturen des Herzens
selbst u. die des Fixierungsapparatns, der grossen Gefässe und des Perikards. Bei den
letzteren verläuft der Riss entweder vertikal oder schräg von vorn oben nach hinten unten.
Die Aortenruptur ist die häufigste Nebenverletzung, meist quer, scharfrandig, gewöhnlich
dicht über den Klappen, zuweilen von kleinen parallelen, nur die Tunica media und interna
treffenden Einrissen begleitet. Seltener sind die ebenfalls in der Nähe der Klappen er¬
folgenden Einrisse der Pulmonalis. Alle Einrisse können vollständig oder unvollständig
sein, so dass das Herz manchmal nur noch durch eine schmale Brücke mit den Gef&ssen
zusammenhängt Als Komplikationen sind zu nennen: Verletzungen der Leber, Milz, des
Oesophagas, Pankreas und Zwerchfells, Frakturen der Wirbelsäule, Clavicula, des Brust¬
beines und die fast nie fehlenden Rippenbrüche. Die Knochenbrüche können die Herz-
Verletzung direkt verursachen; die indirekte Entstehung wird auf zweierlei Art erklärt,
entweder physiologisch (Vermehrung des Widerstandes im kleinen Kreislauf, Druck der
Lunge auf das Herz während der Exspiration bei geschlossener Glottis, vermehrter Blut¬
druck, beschleunigter Herzschlag) oder mechanisch: durch eine gewaltsame Annäherung
des Brustbeins an die Wirbelsäule wird das Herz verdrängt und dadurch die Anheftungen
der Basis, also die grossen Gefässe, zerrissen. Die physiologische Theorie hält N. für
wenig annehmbar. Hammerschmidt -Danzig.
Beckhaus, Herzerkrankungen im Anschluss an ein Trauma. (Münch, med.
Woch. 42.) Verf.s Arbeit liegen 3 Fälle von traumatischer Herzerkrankung, die in der
mediz. Abteilung des herzogl. Krankenhauses zu Braunschweig behandelt und begutachtet
wurden, zugrunde. In zwei von diesen Fällen war vorher „Neurasthenie“ bzw. „Hysterie“
angenommen worden. In sämtlichen Fällen aber konnte sicher angenommen werden, dass.
das Herz vor dem Unfall gesund war; in den beiden ersten Fällen handelte es sich um
Kranke im 50. Jahr, die jahrelang schwere Arbeiten verrichten konnten, im dritten Fall
um einen Pat., bei dem dem noch 4 Monate nach dem Unfall von einer krankhaften Ver¬
änderung nichts zu finden war. In den beiden ersten Fällen ereignete sich dann ein
Unfall, bei welchem die linke Körperseite, besonders die 1. Brustseite, getroffen wurde,
während bei dem dritten Pat. bei seinem Sturz auf den Rücken aus beträchtlicher Höhe eine
Erschütterung des ganzen Körpers stattfand. Im Anschluss an den Unfall entwickelte
sich die Herzerkrankung jedesmal schleichend. Die Pat. klagten über Herzschmerzen,
Brustbeklemmung und Angstzustände; das Aussehen war blass, der Gesichtsausdruck matt,
das Körpergewicht gering. Am Herzen bestand Vergrösserung der Herzdämpfung, Ver¬
breiterung des Spitzenstosses und eine Veränderung des ersten Tones an der Spitze, sowie
Beschleunigung der Herzaktion. Wie in den meisten traumatischen Herzfehlern eine
myokarditische Erkrankung besteht, so wurde auch in den 3 Fällen eine Myocarditis und
muskuläre Mitralinsufficienz angenommen.
Aus den raitgeteilten Krankengeschichten ergibt sich, dass nach einem Trauma,
welches einen ungünstigen Einfluss auf das Herz haben kann, welches eine Erschütterung
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3.
des ganzen Körpers, besonders der linken Brustseite verursacht, stets auf die Entwicklung
eines Herzfehlers zu achten und derartigen Verletzten eine möglichst lange Ruhe nach
dem Trauma zu empfehlen ist. Aronheim-Gevelsberg.
August Fischer, Beiträge zur Kasuistik der Herzchirurgie. Ein Fall von
erfolgreicher Herznaht. (Beiträge zur klin. Chirurgie, 69. Band, 3. Heft.) Verf. be¬
richtet aus dem städt. Krankenhaus zu Darmstadt über 4 von ihm im Laufe eines Jahr¬
zehnts beobachtete Fälle von Herz Verletzungen. In dem einen Falle hatte die Naht einer
perforierenden Stichwunde der rechten Herzkammer 6 Stunden nach der Verletzung vollen
Erfolg. In einem anderen Fall konnte eine Stichwunde an der ninterseite der Herzspitze
bei der Operation nicht gefunden werden, sondern erst bei der Obduktion. Ein dritter
Fall von Herzstichverletzung schien so leicht, dass der nicht operierte Pat. am 6. Tage
das Bett verliess; am 8. Tage ganz plötzlicher Tod, wie die Sektion ergab, infolge „Herz¬
tamponade“ ( ! / 2 Liter Blut im Herzbeutel!). In einem 4. Fall zeigte sich bei der Operation,
dass nur das Perikard und die linke Pleura durch die Stichverletzung betroffen war, das
Herz selbst nicht; Heilung. H. Kolaczek-Tübingen.
Fr. Hagenau, Ein Fall von Herznaht wegen Schussverletzung.
(Beiträge zur klin. Chirurgie, 69 Band, 3. Heft.) Der Fall stammt aus dem Karl-Olga-
Krankenhaus in Stuttgart (Prof. Hofmeister). Durch unvorsichtiges Umgehen mit einem
Terzerol hatte sich ein 28jähr. Mann in die Herzgegend geschossen. Die Diagnose wurde
auf schwere Blutung in die linke Pleurahöhle gestellt, infolge von Lungen- oder Herz¬
verletzung. Operation etwa 2 Stunden nach der Verletzung: Resektion der 4., 5., 6. Rippe.
Die Ein- und die Ausschussöffnung, beide in der Wand des linken Ventrikels, wurden
durch je 3 Zwirnknopfnäthe vernäht. Eine exakte Vernähung der Pleura gelang nicht.
Am nächsten Tage Verschlechterung. Bei der Wiedereröffnung des Herzbeutels ein trüb-
seriöses Exsudat entleert. Dabei plötzlicher Exitus. Verf. führt ihn zurück auf den
Blutverlust und eine Infektion, die durch die Verletzung selbst eingetreten war.
H. Kolaczek-Tübingen.
Turner, Verblutung aus derAortein dieSpeiseröhre. (Lancet 1910,
S. 1335. Referat aus der Zeitschr. f. Medizinal-Beamte 14/10.) Ein 4jähriger Knube hatte
ein Geldstück verschluckt, das trotz eifrigen Suchens in den Fäces nicht wieder zum
Vorschein kam. Anfangs Schmerzen in der Magengegend, dann vorübergehend Schling¬
beschwerden, danach Husten und Atembeschwerden. 18 Monate nach dem Unfall Tod in¬
folge Blutung aus der Speiseröhre. Bei der Obduktion fand sich die Münze an der
Kreuzungsstelle des linken Bronchus im Oesophagus, dessen Wand sowie die der Aorta
arrodiert waren. Hammerschmidt -Danzig.
Grimminger, Über Aortenruptur infolge von Muskelanstrengung
und über deren Begutachtung als Unfall. (Inaugur.-Dissertat Jena 10.)
Verf. versucht in seiner Arbeit an der Hand neuer Fälle und unter Berücksichtigung des
vorhandenen bisher veröffentlichten Materials darzutun, welche Rolle der Unfall bei vorher
kranken Leuten im Sinne der ungünstigen Beeinflussung des vor dem Unfall bestandenen
.Leidens spielte und welchen Standpunkt dabei der begutachtende Arzt, die Berufsgenossen¬
schaft und der Richter einnehmen.
Aus 4 in der Literatur veröffentlichten Fällen von traumatischer Aortenruptur in¬
folge Muskelanstrengung ergibt sich, dass jedesmal eine übergrosse Muskelanstrengung
das auslösende Moment der Ruptur war, dass die Kranken ohne die über ihre Kräfte
gehende Anstrengung nach ärztlichem Ermessen noch länger gelebt hätten, und dass die
jedesmalige Autopsie ein vorher bereits erkranktes Gefässrohr nachwies. Die Beurteilung,
ob und in welchem Falle zugunsten einer Rente begutachtet werden muss, ob die trau¬
matische Aortenruptur durch Muskelanstrengung als Unfall im Sinne des Gesetzes anzu¬
sehen ist, muss von Fall zu Fall eingehend nachgewiesen werden, dass die Muskel¬
anstrengung eine so grosse Überanstrengung war, dass sie als Unfall im Sinne des Gesetzes
aufgefasst werden muss, da eine kranke Aortenwand mit Aneurysmabildung auch bei ge¬
wöhnlicher Arbeit bersten kann. Aron heim-Gevelsberg.
Cecchetelli, Zerreissung eines Aortenaneurysmas durch Unfall
(La Medicina degli Infortuni del lavoro 4/10. Referat aus der Zeitschrift für med. Be¬
amte 4/10.) Ein anscheinend gesunder Arbeiter kam mit der Leiter, auf der er stand, ins
Rutschen und erhielt einen heftigen Schlag gegen die linke Brustseite, als er versuchte,
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sie wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Gleich darauf heftiges Unwohlsein, 3 Stunden
später starke Zyanose, kleiner Puls, vermehrte Atmung, Herztöne wie aus weiter Ferne
kommend, Erbrechen, heftiger Schmerz in der Herzgrube. Bewusstsein erhalten, keine
L&hmungserscheinungen. 15 Stunden später, als der Kranke das Bett auf kurze Zeit ver¬
lassen hatte, Tod. Bei der Sektion ergab sich neben Atheromatose der Aorta ein Aneu¬
rysma derselben von der Grösse einer kleinen Orange dicht oberhalb der schlussfähigen
halbmondförmigen Klappen, das durch eine 10-Pfg-stück grosse Öffnung mit der Aorta in
Verbindung stand. Der Herzbeutel war mit einer grossen Menge schwarzen Blutgerinnsels
ausgefüllt, die Blutung stammte aus einer feinen Fissur des Aneurysmas. Die Frage, ob
durch die Körperanstrengung das Aneurysma geplatzt sei, wurde bejaht; es wurde ange-
genommen, dass durch die Gewalteinwirkung ein Riss entstanden sei, welcher durch die
Brechbewegungen vergrössert wurde, so dass eine den Herzbeutel allmählich anfüllende
und dadurch das Herz zum Stillstand bringende Blutung erfolgen konnte.
Hammerschmidt - Danzig.
Vers6, Aneurysma dissecans aortae. V. demonstriert in der medizin.
Gesellschaft in Leipzig am 19. XII. 10 (s. Münch, med. Woch. 37) ein Aneurysma dissecans
aortae. An der Aorta eines 52jähr. Mannes waren die innersten Wandschichten am An¬
satz des Ligamentum Botalli durchbrochen. Von dieser fast zirkulären Ruptur erstreckte
sich ein fast 2 / 3 des Umfanges einnehmender spaltförmiger Hohlraum hinten innerhalb
der Media nach abwärts bis zur Teilungsstelle der Arteriae iliacae communes. Hier
fanden sich sekundäre Durchbrüche durch die inneren Wandschichten in das Lumen der
Äste. Wie aus den Thrombusablagerungen zu schliessen war, musste die Spaltung der
Media schon mehrere Tage bestanden haben; der genaue Zeitpunkt des Eintritts der Per¬
foration in der Aorta descendens war nicht festzustellen. Der Tod erfolgte an einer
inneren Verblutung durch Beratung der äusseren Aneurysmawand dicht an der Gabelung
der Aorta abdominalis. Aronheim -Gevelsberg.
Pelleck, Traumatisches Aneurysma der A. anonyma. (Deutsch, med.
Wochenschr. 34/10 Vereinsberichte.) Vor 9 Jahren Sturz auf die Brust von einer Tram¬
bahn, momentane Bewusstlosigkeit, alsdann keine weiteren Beschwerden. Physikalisch
leichte Dämpfung über dem Manubrium sterni, bei Röntgendurchleuchtung ein mit dem
Aortenbogenschatten zusammenhängender, etwa in der Mittellinie liegender, elliptischer
und in lateraler Richtung pulsierender Schatten. Hammerschmidt-Danzig.
Visconti, Ein Fall von Verletzung der Arteria pulmonalis durch
Revolverschuss. (S. d. Refer. von Hager in d. Münch, med. Woch. 88.) Das Pro¬
jektil war in den rechten Ventrikel gefallen und dort unschädlich geblieben, wurde gut
vertragen, hinderte in keiner Weise die Herzfunktion. Pat. starb 6 Monate nach der
Verletzung an Komplikationen, ausgehend von gleichzeitiger Rückenmarksverletzung. Es
fand sich bei der Obduktion, dass das Projektil (7 mm Durchmesser) frei zwischen den
Ansätzen der Papillarmuskeln im rechten Ventrikel lag. Aron heim-Gevelsberg.
Zeller, Aneurysma arterioso-venosum der linken Achselhöhle. (Deutsch,
med. Wochenschr. 38/10, Vereinsberichte.) 4—5 Tage nach einem heftig blutenden Stich
in den Oberarm bemerkte der Verletzte ein lautes Geräusch in der Gegend der Wunde,
das so stark war, dass es den Mann am Einschlafen hinderte. Am Ansatz des Pectoralis
major eine halbwalnussgrosse Anschwellung, über der Schwirren zu fühlen war, das sich
bis in die Fossa supraclavicularis und bis zum Ellbogen fortsetzte und am stärksten auf
der Höhe der Herzsystole auftrat. Linke Radialis schwächer als rechte, der ganze linke
Arm bläulich gefärbt, am 4. u. 5. Finger Herabsetzung der Sensibilität. Exstirpation des
Sackes u. Nähen beider Gefässe ist nicht möglich; die Verbindung mit der stark er¬
weiterten Vene ist so schmal, dass eine seitliche Unterbindung genügt. Isolierung von der
Schlagader gelingt nicht, diese muss doppelt unterbunden werden, worauf die Entfernung
des Sackes möglich ist. Ungestörte Heilung, z. Z. — 5 V 2 Wochen nach der Verletzung —
Parese des N. ulnaris, die sich unter Behandlung mit Elektrizität ständig bessert; der
Puls der A. radialis fehlt noch. Hammerschmidt-Danzig.
Schlehahn, Über Gefässverletzungen bei Frakturen. (Inaugur. Dissertat
Freiburg i/Br. 1910.) Die Prognose der Frakturen wird wesentlich beeinflusst von dem
Grad und der Schwere der Mitverletzungen der Weichteile. Unter diesen hat man die
Bedeutung der Gefässverletzungen lange Zeit wenig beachtet, obwohl sie eine schwere
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 3.,
Komplikation der Knochenbrüche bildet Erst 1886 gab Prof. v. Bruns in seiner „Lehre vc-
den Knochenbrüchen“ in der „Deutschen Chirurgie“ eine Darstellung dieser Komplikation
an 93 Fällen. Verf. fügt aus der ihm zugänglichen Literatur noch 67 Fälle hinzu. Meist
handelt es sich um subkutane Frakturen, in 125 (73 °/ 0 ) Fällen, nur 35 oder 22 °/ 0 sind
offene. Am häufigsten sind die Frakturen der unteren Gliedmassen mit GefässVerletzungen
verbunden (103); 52 betreffen die oberen. In 139 Fällen ist die Art der Verletzung
genau angegeben, es sind darunter 126 Arterienverletzungen und nur 13 isolierte Venen¬
verletzungen. Mitverletzt sind die Venen in 19 Fällen. Von den Arterienverletzungen
kommen 24 auf die Art. tibial. anterior, 13 auf die Art. tib. poster., 3 auf die Arteria
peronea und 1 auf die Art. nutritia tibiae. Auf die Arterien des Oberschenkels kommen
57 Fälle, dann folgen die Arterien der oberen Extremität mit 42 Fällen, unter ihnen ist
die Art. axillaris 11 mal, die Art. brachial. 18mal, die Art. subclavia lOraal, die Arteriae
subscapularis, suprascapularis, subacromialis je einmal. Von den Arterien des Rumpfes
sind die Arteriae intercostales 2 mal, die hypogastrica und ischiadica je einmal beteiligt
1 Verletzung betrifft die Art maxillaris int.
Häufig besteht vollkommene Trennung des Arterienrohres, bald ebenso häufig par¬
tielle seitliche und unvollständige Durchtrennungen.
Als unmittelbare Folgen der Gefässverletzungen bei Frakturen sind folg. Kompli¬
kationen beschrieben: 1. ausgedehnte Blutextravasate; 2. Blutgeschwülste (falsche traumat.
Aneurysmen); 3. Blutungen; 4. Gangrän; 5. Venenthrombosen u. Embolien. Aus den vom
Verf. mitgeteilten Fällen geht hervor, dass aus den Gefässverletzungen bei Knochenbrüchen
die grössten Gefahren für die Erhaltung des verletzten Gliedes wie das Leben des Pat.
entstehen können, so dass bei jeder Fraktur alle Anzeichen einer Gefässverletzung die
sorgfältigste Beachtung und Behandlung erfordern. Aronheim-Gevelsberg.
Holzniaim, Arteriosklerose. H. spricht in der biologischen Abteilung des ärzt¬
lichen Vereins in Hamburg am 14. VI. 10 (s. Münch, med. Woch. 32) über Arteriosklerose
und Unfall. An der Hand der untersuchten Fälle kommt H. zu dem Resultat, dass weder
die klinischen noch die anatomischen Beobachtungen zu der Folgerung berechtigten, dass
die Arteriosklerose primär durch ein Trauma verursacht sein könne. Bei schon vorher
bestehender Arteriosklerose könne jedoch ein Unfall schädlich wirken. Aus der Diskussion,
an der sich mehrere Redner beteiligten, sei die Ansicht Fränkels hervorgehoben, dass
er nie einen Befund erhoben, der ihm einen Anhalt für die Annahme gegeben hätte, dass
traumatische Einwirkungen irgendwelcher Art arteriosklerotische Veränderungen nach sich
gezogen hätten. Ganz besonders verwerfe er die Anschauung, dass Trauma eine auf ein
bestimmtes Gefässgebiet beschränkte, etwa auf eine Hirnhälfte lokalisierte, Arteriosklerose
im Gefolge haben könnte. Aronheim-Gevelsberg.
Schepelmann, Thrombose der linken Vene subclavia. Sch. demonstriert im
Verein der Ärzte in Halle a/S. am 20. Juli (s. Münch, med. Woch. 46) einen Pat. mit
Thrombose der linken Vena subclavia seltener Ätiologie. Akute Infektionskrankheiten
waren bei dem Pat nicht vorausgegangen, auch keine Fingerverletzung mit nachfolgender
Lymphangitis. Es war ein indirektes Trauma: Anstrengung und Zerrung des linken
Armes beim Reiten eines wilden Pferdes, als Trauma anzusprechen; als unterstützendes
Moment musste eine bestehende Bradykardie angesehen werden. Aronheim-Gevelsberg.
stieda, Ulc. cruris varicos. St. spricht im Verein der Ärzte in Halle a/S. am
15. XI. 10 (s. Münch, med. Woch. 2) über operative Behandlung des Ulcus cruris vari-
cosum. Das von ihm in einem Falle mit gutem Erfolg angewandte Operationsverfahren
ist 1908 von Rindfleisch angegeben; es besteht in einem Spiralschnitt im Bereiche des
Unterschenkels. Der Schnitt geht bis auf die Fascie, wobei die Lumina der erweiterten
Venen an möglichst vielen Stellen unterbunden und so zur Verödung gebracht werden.
Bei der Nachbehandlung wird auf die prima intentio verzichtet; durch Granulationsbildung
entstehen tiefe Narben. Durch die Operation wird der Blut- und Gefässwanddruck in
den Venen fast aufgehoben und durch die ausgiebige Eröffnung der Lymph- und Gewebs-
spalten eine starke Entsaftung des Operationsgebietes lierbeigeftihrt. Infolge dessen kommt
es zu einem Rückgang sämtlicher entzündlicher Erscheinungen und zu einer der Norm
gleichenden Verdünnung der angeschwollenen Beine. Aronheim-Gevelsberg.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Meehanotherapie nnd der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker
begründet von
Dt. H. Blasius, Dr. €1. Schütz, Dr. C. Thlem,
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus.
Nr. 4. Leipzig, April 1911. XVIII. Jahrgang.
Hochdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Zur Kasuistik der Frakturen am oberen Humerusende.
Von Kreisarzt Dr. Lehmann in Bernkastel a/M.
Da nach den Angaben der chirurgischen, besonders der unfallchirurgischen
Lehrbücher die Frakturen des anatomischen Halses des Oberarms ausserordent¬
lich seiten und zugleich schwer zu diagnostizieren sind, so dürfte die Mitteilung
eines durch seine Entstehung wie durch seinen Verlauf gleich interessanten Falles
nicht unangebracht sein.
Der Ackerer St. aus H. führte am 1.* Juli 1910 morgens einem Händler, dem er
ein 1 l l 2 jähriges Rind verkaufen wollte, dieses an einer Leine vor. Da das Rind ziemlich
unruhig war, so musste St., um es bändigen zu können, seine gesamte Armmuskulatur
sehr stark anspannen. Plötzlich machte das Rind einen gewaltigen Satz vorwärts und
riss St., der immer noch den Leitstrick mit fester Faust umklammert hielt, vorwärts auf
den Boden, wo St mit vorgestrecktem rechten Arm liegen blieb, auch jetzt noch den
Strick festhaltend. Infolge dessen konnte das Rind nicht fortlaufen, sondern machte um
den nunmehrigen Mittelpunkt seiner Bewegungsmöglichkeit, St.s Faust, eine Rechtsvolte,
gegen deren Ende es dem immer noch am Boden Liegenden einen Fusstritt auf die Rück¬
seite der rechten Schulter versetzte.
Der sofort telephonisch herbeigerufene Arzt erschien am Abend des nächsten Tages.
Bis dahin machten die Angehörigen des St. ihm ölaufchläge auf den schmerzenden Arm.
Als der Arzt kam, drückte er nach St.s Angabe den in der Achselhöhle liegenden Ober¬
armkopf in die Gelenkpfanne zurück, legte eine Armschlinge nebst Achselkissen an und
empfahl weitere Ölaufschläge. Nach den mehr als lakonischen Angaben in dem der
Rh. landw. Ber.-Gen. erstatteten Fundbericht fand der Arzt eine auffallende Abflachung,
sowie blaurote Verfärbung der Schulter und den Oberarmkopf in der Achselhöhle liegend;
er diagnostizierte eine Luxatio axillaris.
Nach Aussage des Verletzten ist er später noch etwa 7 mal beim Arzt gewesen und
von diesem untersucht, sowie von einer Gehilfin desselben elektrisiert worden.
Ende September 1910 kam St. in meine bezirksärztliche Untersuchung. Ich kon¬
statierte zunächst eine vollkommene Abmagerung der gesamten Muskulatur des
Schultergürtels. Dieselbe war so stark, dass man die Schulter tatsächlich mit dem
beliebten Ausdruck „nur Haut und Knochen“ bezeichnen konnte. Diese Abmagerung er¬
leichterte die Untersuchuug wesentlich. Ich konnte mühelos eine rings um den Ober¬
armkopf verlaufende, namentlich an der Rückseite des Oberarms deutliche, unregelmässige
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4.
kallöse Verdickung palpatorisch feststellen. Dieser Befund wurde durch das Röntgenbild
in dem Sinne bestätigt, dass die kallösen Verdickungen teilweise auf dem Collum anato-
micum lagen, teilweise in unregelmässiger Linie über die Tubercula — majus und minus —
verliefen. Der Oberarm war im Schultergelenk in herabhängender Stellung fast vollkom¬
men versteift, so dass nur einige Wackelbewegungen von einer höchstens 10 Winkel¬
grade messenden Exkursionsweite möglich waren. Ellenbogen-, Hand- und Fingergelenke
waren frei. Ausser Fehlen des rechten Zeigelinger-Nagelgliedes — infolge früheren Un¬
falles — bestanden keine bemerkenswerten Befunde.
Nach dem Hergange des Unfalles in Verbindung mit meinem nachträglichen
Untersuchungsbefunde muss ich annehmen, dass es sich ursprünglich nicht um
eine einfache Luxatio axillaris gehandelt hat Da in dem ersten ärztlichen
Fundbericht über die Stellung des Armes, über seine Versteifung, federnde Ab¬
duktion oder Ähnliches keine Angaben stehen, da auch nach der Beschreibung
des Verletzten die Zurückbringung des Oberarmkopfes aus der Achselhöhle ohne
grosse Mühe geschehen ist, so fehlt mir zunächst jegliche Unterlage für die An¬
nahme einer einfachen Luxation. Bei der Nachuntersuchung zeigt sich nun die
ringförmige kallöse Verdickung um den Oberarmkopf, die auf eine Verletzung
des Knochens selbst schliessen lässt.
Für eine einfache Usur des Knochens, wie sie gelegentlich bei Luxationen
vorkommt, war die kallöse Verdickung zu stark; sie kann also nur die nach¬
trägliche Folge eines direkten Knochenbruches sein. Übrigens war der Pfannen¬
rand völlig intakt. Diese meine Erwägung in Verbindung mit der Tatsache,
dass der Verletzte selbst in der Achselhöhle einen harten Körper gefühlt, und
dass der Arzt dort den Oberarmkopf festsgestellt und von dort durch Finger¬
druck reponiert hat, zwingen mich zu der Annahme, dass es sich bei dem Unfall
um eine Fraktur und Luxation des Oberarmkopfes gehandelt hat. Ich denke
mir den Hergang der Verletzung folgendennassen: Bei der starken Anspannung
der gesamten Schulter- und Armmuskulatur ist es durch den plötzlichen Huck,
den das springende Rind auf diese Muskulatur ausübte, wahrscheinlich zunächst
zu Frakturen 'an den Ansatzstellen der Muskeln am Oberarmkopf, des M. sub-
scapularis, M. supraspinatus, M. infraspinatus und M. teres minor gekommen.
Die Bruchlinie dieser Frakturen oder Infraktionen ist nun teilweise durch die
Tubercula - des Oberarmkopfes, teilweise in das Collum anatomicum hineingegangen.
Gleichgültig, ob es nun gleich zu einer völligen Fraktur oder nur zu Infraktionen,
gekommen ist, vervollständigt wurde die Verletzung jedenfalls durch den Tritt
den das Rind dem am Boden Liegenden von rückwärts gegen die Schulter ver¬
setzte. Dieser Stoss luxierte das vorher entweder schon völlig durchbrochene
oder durch Infraktionen zum Abbruch vorbereitete obere Ende des Oberarm¬
kopfes in die Achselhöhle.
Therapeutisch ist zunächst das Richtige geschehen, die Reposition des
Oberarmkopfes durch direkten Druck und Ruhigstellung des Armes unter Fixa¬
tion am Rumpfe. Leider hat zum Nachteile des Verletzten die für die Mobili¬
sierung des Gelenkes notwendige Therapie nicht zur rechten Zeit oder nicht mit
der nötigen Energie eingesetzt, und dies hat zu dem beklagenswerten Ergebnis
am Ende der 13. Woche, der völligen Abmagerung des Schultergürtels und der
völligen Versteifung des Schultergelenks geführt. Am Beginn der 14. Woche
habe ich die Behandlung des Verletzten übernommen und es durch täglich von
mir selbst ausgeführte Massage in Verbindung mit energischen passiven und
aktiven Bewegungen (letzere auch unter meiner Aufsicht) nach 6 Wochen so weit
gebracht, dass der Verletzte den Arm nach vorn annähernd bis zur Horizontalen
erheben kann. Die Seitwärtserhebung macht vorläufig die grösseren Schwierig¬
keiten. Bei ihr fühlt man deutlich, wie die im Röntgenbild am Tuberculum
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majus sichtbare kallöse Verdickung einen vorläufig noch nicht überwindlichen
knöchernen Widerstand leistet. Trotzdem hoffe ich den Fall nach 3monatiger
Behandlungsdauer so weit zu bringen, dass der Verletzte den Arm über die Hori¬
zontale erheben und dann die meisten Arbeiten seines Berufes wieder verrichten
kann. Gegenüber der rein manuellen Behandlung halte ich eine solche mit Elek¬
trizität für derartig entbehrlich, dass ich im Interesse der Zeitersparnis auf sie
mit reinem Gewissen verzichte.
Anatomisch erinnert mich der Fall deutlich an ein in der Sammlung des
Greifswalder pathologischen Instituts vorhandenes Präparat, bei welchem eben¬
falls die Bruchlinie teils durch die Tubercula und teils durch den anatomischen
Hals verläuft. Unfallchirurgisch ist er meines Erachtens ausserordentlich lehr¬
reich: beweist er doch, zu wie üblen funktionellen Ergebnissen eine nicht recht¬
zeitige und nicht genügend energische mediko-mechanische Behandlung führen
kann und muss, und wie recht Thiem, Liniger und andere haben, wenn sie auf
die Notwendigkeit einer rechtzeitigen und energischen funktionellen Behandlung
gerade bei Schultergelenkverletzung immer wieder mit besonderem Nachdruck
hin weisen. Eine allseitige und gründliche Beachtung solcher Lehren, wie sie
nicht mit Unrecht die Berufsgenossenschaften beständig fordern, würde geeignet
sein, drei Übel gleichzeitig zu bekämpfen: eine längere, manchmal dauernde und
irreparable Gesundheitsschädigung verletzter Versicherter, eine unnötige Ver¬
mehrung der Klasse der Staatsrentner und — last not least — eine gänzlich
überflüssige, das Kapital der Versicherungen unnötig schädigende Zahlung ver¬
meidbarer Renten.
Ans dem berufsgenossenschaftlichen Genesungshause.
Von Dr. Ger des und Dr. Suaewind in Unter-Barmen.
In Nr. 1 des 18. Jahrganges der Monatsschrift für Unfallheilkunde hat Herr
Sanitätsrat Dr. Müller in Berlin aus seiner Privatklinik für Unfallkranke eine
Statistik veröffentlicht, aus der der Unterschied der Behandlungsdauer und des
Heilerfolges bei Speichenbrüchen bei rechtzeitig und bei verspätet eingelei¬
teter Nachbehandlung zur Genüge ersichtlich ist. Im Anschluss hieran möchten
wir eine Zusammenstellung von Fällen veröffentlichen, welche in der Zeit vom
Januar 1908 bis inkl. Juni 1909 in unserer Privatklinik behandelt wurden. Es
handelt sich in dieser Zusammenstellung lediglich um entschädigungspflich¬
tige Betriebsunfälle, die gleich oder doch sehr bald nach der stattgehabten
Verletzung hier in Behandlung kamen, bei denen also das Heilverfahren ohne
Unterbrechung bis zum Schluss durchgeführt werden konnte.
Nach dieser Zusammenstellung beträgt also bei Schlüsselbein-, Oberarm-,
Schulter- und Ellbogenbrüchen die durchschnittliche Erwerbsbeeinträchtigung
am Ende einer 54tägigen Behandlungsdauer ca. 8°/ 0 , bei Vorderarm-, Hand¬
gelenk-, Mittelhand- und Fmgerbrüchen am Ende einer 48tägigen Behandlungs¬
dauer ca. 5 °/ 0 , bei Unterschenkel-, Fusswurzel-, Mittelfuss- und Zehenbrüchen
am Ende einer 49tägigen Behandlungsdauer ca. 8%.
Dem gegenüber sind die von Herrn Sanitätsrat Dr. Müller veröffentlichten
34 Fälle von Speichenbrüchen zu stellen, bei denen die Nachbehandlung erst
nach der 13. Woche eingeleitet werden konnte, und bei denen die durchschnitt-
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UNIVERSITY OF MINNESOTA
100
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4.
liehe Erwerbsbeeinträchtigung am Ende einer 180tägigen Behandlungsdauer
ca. 17 °/ 0 betrug.
Die Zusammenstellung umfasst lediglich Extremitätsverletzungen mit durch
Röntgenaufnahmen festgestellter Beteiligung der Knochen und Gelenke, z. T. mit
gleichzeitiger Weichteilzerreissting.
I. Schlüsselbein, Schulter, Oberarm, Ellbogen.
Nr.
Name
Al-
ter
Verletzt
am
Art der
Verletzung
Beginn der
med.-mech.
Nach¬
behandlung
Entlassen
am
Gesamt-
behand-
lungs-
dauer
Ergebais
1.
M.
45
3. n. 08
Schlüsselbeinbr.
l 17. II. 08
! 13. III. 08
40 Tage
keine Behinder.
2.
1 L.
19
21. II. 08
Ellbogenbruch
3. III. 08
15. V. 08
84
99
keine Behinder.
3.
! Sch.
32
15. VI. 08
do.
1. VII. 08
24. VII. 08
40
99
10%
4.
! V.
53
25. VIII. 08
Bruch des
7. IX. 08
10. X. 08
47
9t
Beweglichk.frei.
Oberarmkopfes
keine Behinder.
5.
Sch.
37
2. IX. 08
do.
14. IX. 08
24. X. 08
53
99
20%
6.
i M.
! 16
10. IX. 08
Ellbogenbruch
24. IX. 08
1 17.X. 08
38
99
keine Behinder.
7.
1 G.
50
5. III. 09
Schulterausren¬
19. III. 09
30. IV. 09
57
99
leichte Be¬
I
kung
1
hinder. 10%
8.
1 W.
39
6. III. 09 !
Schlüsselbeinbr.
22. III. 09
28. IV. 09
54
99
Beweglichk.frei
1 j
!
|
keine Behinder.
9.
1 M. !
19
20. IV. 09
do.
6.V.09
15. V. 09
26
99
0%
10.
B.
53
15. IV. 09
Ellbogenbruch
i
j
m.Weichteilverl. i
10. V. 09
1 19. VII. 09
92
99
30%
11.
1 F. 1
20
28. IV. 09
Ellbogenbruch 1
8.V.09
13. V. 09
16
99
Beweglichk.frei
! !
keine Behinder.
12.
vonE.
29
1. VII. 09
Oberarmbruch j
1
m. Weichteilzerr.
2. VIII. 09
15.X. 09
107
99
25%
Behandlungsdauer im Durchschnitt: 54 Tage.
II. Vorderarm, Handgelenk, Mittelhand, Finger.
1.
V.
24
26. II. 08
kompl.Fingerbr.
2.
H.
17 17. III. 08
do.
3!
E.
29
21. III. 08
Speichenbruch
4.
W.
42
16. IV. 08
kompl.Fingerbr.
5.
L.
27
18. V. 08
mehrere kompl.
Fingerbrüche m.
Sehnenverletzg.
u. nachfolgender
Eiterung u. Fin¬
gerversteifung
6.
Th.
47
1. VII. 08
Speichenbruch
7.
Sch.
57
4. VII. 08
kompl. Mittel¬
handbruch
8.
Sch.
32
13. VII. 08
Speichenbruch
9.
W.
21
12. VIII. 08
kompl.Fingerbr.
10.
Sch.
18
3. IX. 08
kompl. Daumen-
bruch
11. I
S. 1
36
26. XI. 08
Vorderarmbr.
12.
G.
23
5. XII. 08
kompl.Fingerbr.
13.
O.
23
7. XII. 08
Speiehenbruch
14.
1 R
16
9. XII. 08
Vorderarmbruch
15.
1 E.
19
30. XII. 08
Speichenbruch |
16.
1
R.
51
17. III. 09
kompl.Fingerbr.i
(rechts), Ampu-
tat. des Klein¬
fingers
12. IV. 08
24. IV. 08
59 Tage® keine Behinder.
—
30. III. 08
14
99
do.
8. IV. 08
10. IV. 08
21
99
do.
3. V. 08
30. V. 08
45
99
do.
13. VI. 08
31. X. 08
167
99
30%
19. VII. 08
16. IX. 08
78
99
keine Behinder.
22. VII. 08
26. IX. 08
85
99
10 %
28. VII. 08
13. IX. 08
62
99
keine Behinder.
26. VIII. 08
30. VIII. 08
19
99
do.
14. IX. 08
18. IX. 08
16
99 j
do.
30. XII. 08
13. III. 09
108
»»
25%
7.1. 09
13. II. 09
71
99 ,
10 %
21. XII. 08
31. XII. 08
24
99
keine Behinder.
24. XII. 08
24. XII. 08
16
1
9 9
do.
14.1. 09
25.1. 09
27
99 \
do.
13. IV. 09
|
27
99
0 %
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Original from
UNIVERSITY OF MINNESOTA
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 101
Nr.
Name
Al¬
ter
Verletzt
am
Art der
Verletzung
Beginn der
med.-mech.
Nach¬
behandlung
Entlassen
am
Gesamt-
behand-
lungs-
dauer
Ergebnis
17.
S.
44
7. III. 09
Speichenbruch
17. III. 09
30. III. 09
23 Tage
Bewegl. frei
keine Behinder.
18.
0.
19
15. IV. 09
Zertrümmerung
des Daumens u.
Mittelhandkno¬
chens. Amput.
5. VI. 09
52 „
33y 3 %
19.
s.
33
16. VI. 09
Bruch des Mit-
telhandknoch.
1. VII. 09
12. VII. 09
27 „
keine Behinder.
20.
B.
34
26. III. 09
B
III. Unte
Speichenbruch
ehandlungsdauer
rsclienkel, Fu
13. IV. 09
im Durchsch
sswurzel,
19. IV. 09
nitt 48 Tage
Mittelfass,
25 „
Zehen.
do.
1.
S.
28
12.1. 08
Knöchelbruch
28.1. 08
17. II. 08
37 Tage
keine Behinder.
2.
z.
20
20.1. 08
Fußwurzelbruch
4. II. 08
21.11. 08
33 „
10%
3.
s.
50
24. II. 08
Unterschenkelbr.
16. III. 08
7. V. 08
73 „
30% spät. 20%
4.
Sch.
30
25. II. 08
Knöchelbruch
10. III. 08
28. III. 08
32 „
keineBehinder.
5.|
Sch.
40
20.11.08
kompl. Großzeh¬
bruch m. nach¬
folg. Gangrän.
Amputation
11. IV. 08
51 „
1
10%
6.
A.
56
18. 11. 08
schwerer Fuß-
wurzelbr. beider¬
seits
2. IV. 08
31. VII. 08
165 „
40%
7.
M.
32
5. III. 08
Mittelfußbruch
22. UI. 08
30. IV. 08
57 „
10%
8.
W.
14
15. VI. 08
Knöchelbruch
—
30. VI. 08
16 „
keine Behinder.
9.
Sch.
43
5.1. 09
do.
15.1. 09
29.1. 09
25 „
do.
10.
Sch.
28
1. II. 09
do.
16. II. 09
27. II. 09
27 „
do.
11.
H.
55
9. II. 09
Mittelfußbruch
26. II. 09
10. V. 09
91 „
20%
12.
K.
48
16. II. 09
kompl. Gro߬
zehbruch
—
20. III. 09
33 „
keine Behinder.
13.
R.
32
20.11.09
Knöchelbruch
20. III. 09
30. IV. 09
70 „
20%
14.
T.
32
25. III. 09
Mittelfußbruch
Pseudarthrose
8. IV 09
29. V. 09
94 „
15%
15.
K.
18
10. III. 09
Knöchelbruch
24. III. 09
27.111.09
18 „
keine Behinder.
16.
R.
46
12. III. 09
Großzehbruch
22. m. 09
13. IV. 09
33 „
do.
17.
Sch.
17
14. III. 09
Knöchelbruch
beiderseits
3. IV. 09
17. IV. 09
15 „
0%
18.
Sp.
19 1
24. IV. 09
kompl. Großzeh¬
bruch. Amputat.
i
19. V. 09
1
26 „ j
|
keine Behinder.
Behandlungsdauer im Durchschnitt 49 Tage.
Bemerkt sei, dass sich die „Behandlungsdauer“ keineswegs deckt mit der
..Dauer der Arbeitsunfähigkeit“. Es sind vielmehr sämtliche Fälle eine mehr
oder weniger lange Zeit hindurch bereits neben der Arbeit behandelt worden.
Die Wiederaufnahme der Arbeit erfolgte bei Schlüsselbein- und Speichen¬
brüchen meist nach 4 Wochen; Oberarmbrüche erforderten etwa 6 Wochen. Ein¬
fache Knöchelbrüche gestatteten nach 4 —6 Wochen den Übergang zur Arbeit u.s.w.
Mehr und mehr sind auch wir durch unsere Erfahrungen zu der Überzeu¬
gung gelangt, dass die Dauer der fixierenden Verbandlage unter allen Umstän¬
den auf das allergeringste Mass herabgedrückt werden muss. Neuerdings
stellen wir Schulterverletzungen höchstens noch 5—6 Tage fest; Speichenbrüche
kaum mehr als 10 Tage; Ellenbogenbrüche ebenfalls nicht wesentlich länger u.s.w.
Demnächst werden wir an dieser Stelle weiteres statistisches Material aus
der neuesten Zeit veröffentlichen.
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UNIVERSITY OF MINNESOTA
102
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4.
Tod als Unfallfolge?
Von Dr. Marcus, leitendem Arzt der Posener Anstalt für Unfallverletzte.
Die folgenden beiden Fälle bieten an sich nichts Besonderes. Sie geben
aber ein recht anschauliches Bild von den Schwierigkeiten der Begutachtung in
einer immerhin nicht geringen Anzahl von Fällen, in denen der Tod plötzlich
oder nach kurzem Kranksein eintritt und in denen dann mangels genügend auf¬
geklärter Todesursache die Frage zu entscheiden ist, ob der Tod auf einen Unfall
zurückzuführen ist oder nicht.
Selbstverständlich handelt es sich in der Regel um solche Fälle, bei denen
von einem offensichtlichen grösseren Unfälle keine Rede ist Entweder hat ein
Unfall überhaupt nicht stattgefunden oder es hat sich um ein ziemlich gering¬
fügiges Unfallereignis gehandelt, von dem der Verletzte selbst wenig Aufhebens
gemacht hat, oder es hat sich endlich um eine Verletzung gehandelt, die zu¬
nächst gar keine Erscheinungen hervorruft, sondern erst nach einigen Stunden
oder Tagen in ihren schweren Folgen hervortritt. Dem hinzugezogenen Arzte
wird von dem Unfall nichts gesagt, da dieser von dem Verletzten entweder gar
nicht beachtet oder als geringfügig angesehen worden ist. Auch der Unter¬
nehmer hat keine Meldung erhalten und dementsprechend keine Anzeige er¬
stattet. Kurz, kein Mensch weiss zunächst etwas von einem Unfall, bis längere
oder kürzere Zeit nach dem Tode von den Hinterbliebenen bei der Berufs¬
genossenschaft Anspruch auf Rente mit der Begründung erhoben wird, dass der
Tod infolge des Unfalles eingetreten sei.
Dabei braucht man nun nicht etwa von vornherein an eine bewusste nach¬
trägliche Konstruktion eines Unfalles seitens der Angehörigen zu denken. Für
die Angehörigen ist es im allgemeinen doch recht naheliegend, an einen Unfall
als Ursache des Todes in all den Fällen zu denken, in denen der Verstorbene
des Morgens gesund zur Arbeit gegangen, sodann bei der Arbeit plötzlich schwer
erkrankt und nach kurzer Zeit gestorben ist
Die Berufsgenossenschaft muss den Fall untersuchen. Es werden Zeugen
vernommen, vom behandelnden Arzt wird ein Gutachten eingeholt und, wenn
irgend möglich, wird die Sektion des Verstorbenen vorgenommen. Gibt die
letztere ein klares Bild der Todesursache, dann wird die Beurteilung des Falles
in Bezug auf den ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall in der Regel nicht
auf zu grosse Schwierigkeiten stossen.
Ganz anders steht die Sache dagegen, wenn aus irgendeinem Grunde die
Sektion nicht hat vorgenommen werden können. Dann ist man bei der Begut¬
achtung des Falles nur auf die Zeugenaussagen, auf das Gutachten des be¬
handelnden Arztes und auf die sonstigen über den Verstorbenen angestellten Er¬
mittelungen angewiesen. Die Zeugenaussagen sind mit grosser Vorsicht aufzu¬
nehmen; denn einmal findet die Vernehmung meistens ziemlich lange Zeit nach
dem angeblichen Unfälle statt, und sodann hat es sich oft um ein nicht gerade
bedeutendes Unfallereignis gehandelt, das der Aufmerksamkeit der Augenzeugen
infolge seiner Geringfügigkeit sehr wohl hat entgehen können.
Das Gutachten des behandelnden oder hinzugezogenen Arztes ist unter allen
Umständen recht wertvoll für die Beurteilung. Aber von einer uneingeschränkten
Geltung des Gutachtens kann gerade in solchen Fällen nicht die Rede sein.
Denn der hinzugezogene Arzt hat den Verstorbenen vielleicht nur einmal gesehen,
vielleicht auch mehrmals, jedenfalls stets aber schon in einem Zustande, in dem er
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UNIVERSITY OF MINNESOTA
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 4.
103
an eine ausführliche Untersuchung möglicherweise gar nicht hat denken können.
Er hat ferner von einem bei der Krankheit mitspielenden Unfälle nichts gewusst,
weil ihm hiervon nichts gesagt worden ist. Und er hat sich endlich naturgemäss
schon ein Urteil über den Fall gebildet, bevor er alle näheren Umstände — Her¬
gang des angeblichen Unfalles, Zeugenaussagen — gekannt hat, so dass er bei
der späteren Abfassung des Gutachtens trotz des besten Willens nicht die nötige
Objektivität besitzen kann.
Sodann stehen uns als Unterlage für unsere Beurteilung die von der Berufs¬
genossenschaft über den früheren Gesundheitszustand des Verstorbenen an-
gestellten Ermittelungen zur Verfügung. Diese können zwar oft etwas Positives
ergeben, oft aber ergeben sie nichts. Sie werden im allgemeinen in der Aus¬
kunft bestehen, die seitens der Krankenkassen und der Arbeitgeber über etwaige
Krankmeldungen des Verstorbenen gegeben worden sind.
Dies sind im wesentlichen die Unterlagen, die uns dann bei der Beurteilung
des Falles zur Verfügung stehen. Nun sind wir im Gegensatz zii dem ersthinzu-
gezogenen Arzt in der günstigeren Lage, dass uns einmal jede mögliche Aus¬
kunft gegeben ist und dass wir ferner ganz unbefangen an die Prüfung des
Falles herangehen können. Trotzdem bleiben aber noch genug Schwierigkeiten
übrig, und man wird oft genug zu einem „non liquet“ kommen, oder man wird
sich mit Wahrscheinlichkeiten oder gar Möglichkeiten behelfen müssen. Jeden¬
falls erfordert die Begutachtung solcher Fälle eine sehr reiche Erfahrung, und
es mag deshalb gestattet sein, die Kasuistik dieser Fälle um zwei weitere Bei¬
spiele zu vermehren.
Der erste Fall ist von Herrn Prof. Dr. Borchardt, hier, begutachtet worden,
der mir das Gutachten und die Akten zwecks Veröffentlichung in liebenswürdiger
Weise zur Verfügung gestellt hat. Der Fall ist noch nicht endgültig erledigt;
er schwebt noch vor dem Schiedsgericht. Es ist aber fraglos, dass die Berufs¬
genossenschaft die Ansprüche der Hinterbliebenen auf Grund des von Herrn
Prof. Dr. Borchardt abgegebenen Gutachtens anerkennen wird.
Den zweiten Fall habe ich begutachtet. Er ist schon durch alle Instanzen
gegangen. Schiedsgericht sowie Reichsversicherungsamt haben sich meinem Gut¬
achten vollinhaltlich angeschlossen.
I. Fall.
Am 7. August 1910 wurde der Schlesisch-Posenschen Baugewerks-Berufsgenossen-
schaft mitgeteilt, dass der 57 Jahre alte Arbeiter D. am 11. Juli 1910 an den Folgen
eines Unfalles gestorben wäre, den er sich 2 Tage vorher zugezogen hätte. Der Unfall
hätte darin bestanden, dass ihm ein Hebebaum, mittels dessen er einen Stamm hätte
herausheben wollen, ausgeglitten wäre und ihn an die Brust geschlagen hätte.
Die Angaben der Hinterbliebenen bezüglich des Unfalles wurden von Augenzeugen
— zwei Mitarbeitern des Verstorbenen — durchaus bestätigt und insofern noch erweitert,
als der eine von ihnen angab, der Verstorbene hätte gleich über heftige Schmerzen in
der Brust geklagt und erklärt, das würde wohl sein Tod sein.
Es ist dann weiter noch zu erwähnen, dass der Verletzte bis zum Abend weitergear¬
beitet, ständig aber über Schmerzen geklagt hat. Nach seiner abends erfolgten Rückkehr nach
Hause hat sich dann nach Angabe der Ehefrau Erbrechen und Blutspeien eingestellt.
Es wurde sofort der praktische Arzt Dr. G. hinzugezogen.
Die Berufsgenossenschaft forderte nun ein Gutachten des Dr. G. ein, welches unter
dem 26. IX. 10 erstattet wurde. Es lautete folgendermassen: „In der Nacht vom 9. auf
den 10. Juli 10 wurde ich zu dem p. D. gerufen. Ich fand ihn mit heftigen Schmerzen
am Unterleibe und Erbrechen im Bett liegend vor. Die Untersuchung ergab ein¬
geklemmten Bruch. Nach vieler Mühe gelang mir die Reposition des Bruches, und der
p. D. gab an, dass er sich sogleich wohler fühle. Von irgendeinem erlittenen Unfall
wurde mir nichts erzählt. Am Sonntag hielten Schmerzen und Erbrechen an. Am Montag
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UNIVERSITY OF MINNESOTA
104
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Vormittag war ich über Land tätig und konnte somit erst am Nachmittag zu D. gehen.
Ein Bote, welcher mich holen sollte, sagte auch nichts von dem Ernst der Lage. Als
ich dann am Nachmittag ankam, war der p. D. gerade gestorben. Auch jetzt wurde mir
von einem Unfall nichts erzählt. Am 11. Juli abends stellte ich den Totenschein aus
und besorgte der Frau noch ein Sterbegeld aus der Betriebskrankenkasse. Von einem
Unfall war keine Rede. Plötzlich nach einigen Tagen kam Frau D. zu mir und erzählte
mir von einem angeblichen Unfall ihres Mannes und fragte mich um Rat, ob sie den
Unfall anzeigen solle und ob der Tod ihres Mannes nicht durch den Unfall herbeigeführt
worden wäre. Ich sagte ihr sogleich, dass der Tod mit dem angeblichen Unfall nichts
zu tun hätte und riet infolge dessen von einer, weil zwecklosen, Anzeige ab. Trotzdem
ist Anzeige erfolgt. Dies der ganze Fall selbst Ich beurteile ihn folgendermassen:
Der p. D. hatte seit ca. 8—9 Jahren einen rechtsseitigen Leistenbruch. Ein Bruch¬
band wurde zwar getragen, doch hielt es den Bruch bei der Arbeit nicht immer zurück.
Sonst war es dem p. D. immer gelungen, selbst den Bruch wieder zu reponieren, das
letzte Mal jedoch nicht. Als er mich rufen liess, waren auch schon wieder mehrere
Stunden vergangen. Der Bruch war fest eingeklemmt, auch war schon starkes Erbrechen
eingetreten. Der Bruch ist also das primäre Leiden, das Erbrechen erst sekundär und
nicht umgekehrt, wie es die Angehörigen angeben. Mit vieler Mühe gelang die Reposi¬
tion, jedoch muss es meiner Ansicht nach sich um eine sogenannte Scheinreposition ge¬
handelt haben, denn, wie mir nachträglich mitgeteilt wurde, ist trotz Reposition das Er¬
brechen bestehen geblieben.
Ob Unfall oder nicht, ist meiner Ansicht nach gleichgültig. Der Tod ist die Folge
des eingeklemmten Bruches, also eines alten Leidens gewesen. So habe ich den Fall
aufgefasst, und so musste ich ihn nach der Vorgeschichte der Krankheit auffassen.“
Auf Grund dieses Gutachtens lehnte die Berufsgenossenschaft die Ansprüche der
Hinterbliebenen glatt ab. Diese wandten sich nunmehr an das Schiedsgericht, von dem
Herr Prof. Dr. Borchard um Abgabe eines Obergutachtens über den Fall auf Grund des
Aktenmaterials ersucht wurde.
Herr Prof. Dr. Borchard gab folgendes Gutachten ab:
„Am 9. Juli 1910 erlitt D., wie aus den Akten hervorgeht, einen Unfall. Als er
abends um 7 Uhr nach Hause kam, klagte er über Schmerzen in der Brust. Kurz nach
8 Uhr trat Blutbrechen ein. Nach den Zeugenaussagen ereignete sich der Unfall gegen
3V 2 nachmittags, und zwar in der Weise, dass beim Herausheben eines Stammes
der Hebebaum abglitt und den p. D. gegen die Brust schlug. Durch den Schlag fiel
p. D. zu Boden, klagte sofort über Schmerzen in der Brust, arbeitete aber noch bis zum
Abend weiter. Nach dem Gutachten des Herrn Dr. G. wurde der genannte Arzt in der
Nacht vom 9. zum 10. VII. 10 gerufen und fand einen eingeklemmten Bruch, den er
nach vieler Mühe zurückbringen konnte. Von einem Unfall wurde nichts gesagt. Die
Schmerzen liessen am nächstfolgenden Tage nicht nach, und am 11. VII. 10 starb p. D.
Herr Dr. G. nimmt an, dass es sich bei dem p. D., der seit 8—9 Jahren an einem durch
ein Bruchband nicht immer zurückgehaltenen rechtsseitigen Leistenbruch litt, um eine
Einklemmung mit starkem Erbrechen gehandelt habe. Der Bruch sei das primäre Leiden,
das Erbrechen erst später eingetreten. Er glaubt, dass es sich um eine sogenannte
Scheinreposition gehandelt habe. Den Tod fasst er nicht als Unfallsfolge, sondern als
Folge des eingeklemmten Bruches auf.
Nach diesen Vorgängen steht mit Sicherheit fest, dass p. D. schon längere Zeit an
einem Bruch gelitten hat, der durch ein Bruchband nur teilweise zurückgehalten worden
ist, ferner, dass der Unfall ein erheblicher gewesen und drittens, dass der Tod infolge
der Einklemmung des Bruches eingetreten ist. Es handelt sich in erster Linie um die
Frage, kann der Unfall die Einklemmung des Bruches hervorgerufen haben?
1. Es ist möglich, dass, wenn auch der Schlag selbst die Brust getroffen hat, doch
durch das Hintenüberfallen des Körpers und die Körpererschütterung das Austreten und
die Einklemmung des Bruches erfolgt ist. Anfangs braucht die Einklemmung nicht sehr
fest und die Schmerzen brauchen nicht sehr hochgradig gewesen zu sein und können
durch die Beschwerden in der Brust verdeckt worden sein. Erst mit zunehmender Ein¬
klemmung haben sich diese gesteigert und dann am Abend das ganze Krankheitsbild be-
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105
herrscht. Es liegt also schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür vor, dass der Unfall
als solcher die Einklemmung bedingt hat.
2. Durch die Schwere des Unfalles, durch die Körpererschütterung (Shofck) kann das
Erbrechen verursacht sein und infolge dieses Erbrechens kann die Einklemmung erfolgt
sein; die Möglichkeit ist nicht von der Hand zu weisen.
3. Viel wahrscheinlicher ist es, dass durch den Unfall ein Austreten und eine leichte
Einklemmung erfolgt ist und dass durch das später einsetzende Erbrechen diese Ein¬
klemmung eine festere geworden ist.
Bei der unmittelbaren Aufeinanderfolge des Unfalles und der Brucheinklemmung ist
die Wahrscheinlichkeit, dass beide im Zusammenhang stehen, sehr gross, zumal der Unfall
selbst, wie dies durch Zeugenaussagen festgestellt ist, erheblicher Natur war. Die Er¬
scheinungen einer Brucheinklemmung brauchen im Anfang nicht sehr hochgradig zu sein
und können im Verlauf der nächsten Stunden zunehmen, so dass das Eintreten der Ein¬
klemmung auf Stunde und Minute genau nicht anzugeben ist.
Ich gebe daher mein Gutachten dahin ab, dass mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit
der Unfall die Ursache der Einklemmung und somit des Todes gewesen ist.“
II. Fall
Ein 51 Jahre alter Ziegeleiarbeiter erkrankt am 13. VII. 09 vormittags plötzlich
bei der Arbeit und stirbt am Nachmittag desselben Tages. Die Angehörigen stellen bei
der Berufsgenossenschaft den Antrag auf Hinterbliebenenrente. Vom behandelnden resp.
hinzugezogenen Arzt wird ein Gutachten eingefordert, das am 22. IX. 09 erstattet wird.
Es lautet folgendermassen:
„Der am 13. VII. 09 verstorbene Ziegeleiarbeiter T. kam an diesem Tage gegen
V 2 12 Uhr vormittags zu mir mit der Bitte, ihn in meine Behandlung nehmen zu wollen.
Er gab an, dass er beim Heben von Ziegelsteinen plötzlich einen Schmerz in der Brust
verspürt habe, so dass er sofort mit der Arbeit habe aufhören müssen. Bei seiner An¬
kunft bei mir klagte er über Stechen in der linken Brusthälfte, in der Gegend des
Herzens, sowie über Schmerzen in der ganzen Brust Die Gesichtsfarbe war etwas blass,
der Atem etwas beschleunigt, kurz und oberflächlich. Die Untersuchung des Herzens
ergab beschleunigte Herztätigkeit. Herzgeräusche waren nicht vorhanden. Der Puls war
beschleunigt, aber regelmässig, gut gespannt. Die vordere Brustwand, speziell das Brust¬
bein, war bei Druck äusserst schmerzempfindlich. Sonst konnte man nichts Pathologisches
an den Organen der Brusthöhle wahrnehmen. Trotzdem habe ich nach Ablauf von
4—5 Stunden die Nachricht erhalten, dass T. an den Folgen jener Erkrankung gestorben
sei. Was die Todesursache gewesen ist, vermag ich nicht mit absoluter Sicherheit zu
sagen. Ich nehme an, dass das Bersten eines Arterienrohres, sei es der Aorta oder eines
Aortenastes, oder der Koronararterie, den Tod herbeigeführt hat Dass dieser mit dem
Unfall vom 13. VII. 09 im Zusammenhang steht, das unterliegt meiner Meinung nach
keinem Zweifel.“
Eine Sektion konnte aus äusseren Gründen nicht mehr vorgenoramen werden.
Anfang Dezember 09 wandte sich die Berufsgenossenschaft an mich mit dem Er¬
suchen um Abgabe eines Gutachtens über diesen Fall.
Da ich in diesem Gutachten die Zeugenaussagen und sonstigen Ermittelungsergebnisse
genügend gewürdigt habe, so kann ich mich darauf beschränken, das unter dem 15. XII. 09
erstattete Gutachten hier ausführlich wiederzugeben.
„Auf Ersuchen der Ziegelei-Berufsgenossenschaft gebe ich in Folgendem ein Gut¬
achten darüber ab, ob der am 13. VII. 09 erfolgte Tod des Arbeiters T. ursächlich auf einen
Unfall zurückzuführen ist, den T. angeblich am gleichen Tage in der Frühe erlitten hat.
Als Unterlage für mein Gutachten habe ich nur die Akten. Aus diesen ergibt sich
Folgendes zur Unfallgeschichte:
Der 51 Jahre alte Arbeiter T. war am Vormittag des 13. VII. 09 auf der Ziegelei
damit beschäftigt, Ziegeln, die ihm von einem Mitarbeiter zugereicht wurden, in den Ring¬
ofen zu setzen. Bei dieser Arbeit stand T. auf einer Bank, da die Öffnung des Ofens so
hoch lag, dass er vom Fussboden aus nicht hinaufgereicht hätte. Nun hat sich der als
Unfall angemeldete Vorgang folgendermassen zugetragen: Plötzlich, gegen IOV2 Uhr vor¬
mittags, mitten in der Arbeit, griff T. auf einmal mit der Hand nach dem Herzen und
begann zu stöhnen. Er stieg von der Bank herunter, legte sich auf etwa 10 Minuten
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hin, stand dann auf und arbeitete ungefähr eine halbe Stunde weiter. Dann musste er
aber aufhören und zum Arzt gehen.
Diese Schilderung stammt von dem einzigen Augenzeugen, dem Arbeiter K., der
dem Verstorbenen die Ziegeln zugereicht hat.
Ein zweiter Zeuge, der Arbeiter C., war bei dem oben geschilderten Unfall nicht
zugegen und weiss nur anzugeben, dass der T., bald nachdem ihm schlimm geworden sei,
ihm gegenüber geklagt habe, dass er plötzlich einen Stich in der Brust bekommen habe.
Endlich ist noch die Aussage der Ehefrau des Verstorbenen vorhanden, die angibt,
dass ihr Mann ihr auf die Frage, woher er die Stiche habe, geantwortet habe, dass die
Bank, auf der er gestanden habe, mit ihm umgekippt sei.
Ausser diesen Aussagen existiert noch das Gutachten des Arztes, den der T. am
Tage der Erkrankung um 11 Uhr vormittags aufgesucht hat
Dem Arzt hat der Verstorbene angegeben, dass er beim Heben von Ziegelsteinen
plötzlich einen Schmerz in der Brust verspürt habe und dass er über Stechen in der
Gegend des Herzens und über Schmerzen in der ganzen Brust zu klagen habe.
Der vom Arzt erhobene Befund lautet folgendermassen: Gesichtsfarbe etwas blass,
der Atem etwas beschleunigt, kurz und oberflächlich. Beschleunigte Herztätigkeit.
Keine Geräusche. Puls regelmässig, beschleunigt, gut gespannt. Vordere Brustwand,
speziell das Brustbein, auf Druck äusserst schmerzempfindlich!
Der Gutachter nimmt auf Grund dieses Befundes an, dass es sich um das Bersten
der grossen Brustschlagader oder eines ihrer Äste oder auch einer Kranzader des Herzens
gehandelt habe, dass dieses Ereignis auf den Unfall zurückzuführen und dass der am selben
Tage nachmittags erfolgte Tod des T. somit ohne Zweifel Folge des Unfalles gewesen sei
Eine Sektion ist nicht vorgenommen worden. In den Akten ist noch eine Aus¬
kunft der Ortskrankenkasse vorhanden, nach welcher der Verletzte sich im letzten Jahre
niemals krank gemeldet hat.
Das sind die Unterlagen, die mir zur Entscheidung der oben gestellten Frage zu
Gebote stehen. Sie mussten in dieser Ausführlichkeit wieder gegeben werden, weil nur
bei genauer Würdigung im einzelnen ein zutreffendes Bild der Sachlage gewonnen
werden kann.
So muss man, sobald man die Aussagen der beiden Zeugen und der Frau des Ver¬
storbenen auf ihren Wert ansieht, doch zunächst feststellen, dass die Aussage der Frau
ganz wertlos ist, einmal weil sie nur das widergibt, was ihr ein Sterbender wenige Mi¬
nuten vor dem Verscheiden gesagt hat, sodann weil es in striktem Gegensatz zu dem
steht, was ihr Mann dem einen Zeugen und auch dem Arzte angegeben hat, und endlich,
weil der einzige Augenzeuge ebenfalls von einem Kippen der Bank nichts zu sagen weiss.
Auch die beiden Zeugen wissen nichts von einem Umkippen der Bank. Beide sagen
übereinstimmend aus, dass der Verstorbene ganz plötzlich, während er seiner regelmässigen
täglichen Beschäftigung nachgegangen, Stiche in der Herzgegend bekommen habe.
Es steht somit, sowohl nach den Angaben, die der Verstorbene selbst dem Arzt
über seine Erkrankung gemacht hat, als auch durch die Aussagen der Zeugen, fest, dass
ein Unfall überhaupt nicht stattgefunden hat. Denn wenn jemand mitten in seiner ge¬
wohnten täglichen Beschäftigung plötzlich erkrankt und nach kurzer Zeit stirbt, ohne
dass die Erkrankung durch die plötzliche und kurz dauernde Einwirkung eines körper¬
schädigenden Ereignisses hervorgerufen wird, so ist das eben keine Unfallerkrankung.
Hier in unserem Falle handelt es sich vielmehr bei objektiver Prüfung der Zeugen¬
aussagen und des ärztlichen Gutachtens um den Abschluss einer sicher seit längerer Zeit
bestehenden und zuletzt weit vorgeschrittenen Erkrankung — wahrscheinlich des Gefäss-
systems und des Herzens —, die durch wiederholt einwirkende, die Gesundheit allmählich
schädigende Momente hervorgerufen ist und schliesslich den Tod herbeigeführt hat.
Damit wäre die von der Berufsgenossenschaft an mich gerichtete Frage vollständig
beantwortet, denn der T. kann nicht an den Folgen des Unfalles gestorben sein, wenn
ein solcher Unfall überhaupt nicht Vorgelegen hat.
Aber auch das ärztliche Attest spricht keineswegs für einen Unfall, sondern weit
eher für eine Erkrankung. Aus dem in dem Attest enthaltenen objektiven Befunde den
Schluss zu ziehen, dass ein Bersten der Hauptschlagader oder einer Schlagader überhaupt
stattgefunden hat, scheint mir doch nicht angängig zu sein. Ich kann in dem im Gut-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4.
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achten geschilderten Symptomenkomplex nur das Bild einer akuten Herzschwäche sehen.
Ich nehme an, dass bei dem 51jährigen, schwer arbeitenden Mann eine Verkalkung der
Schlagadern Vorgelegen hat, und dass das Herz in einem der Verkalkung entsprechenden
Grade krank gewesen ist. Dass aber ein krankes Herz — auch ohne ein hinzutretendes
Unfallereignis — jeden Augenblick versagen kann, ist nicht zu bestreiten.
Der zwischen Erkrankung und Tod liegende Zwischenraum von 6 Stunden spricht
durchaus nicht gegen meine Annahme. Die Lähmung eines kranken Herzens braucht
nicht plötzlich zu erfolgen. Die Kraftleistung des Herzens kann rascher oder langsamer
abnehmen und dem Tode kann ein längeres oder kürzeres Stadium von Herzschwäche
vorausgehen.
Es bleibt nur noch übrig, auf die Auskunft der Krankenkasse einzugehen. Diese
besagt im vorliegenden Falle gar nichts; denn damit, dass der Verstorbene im Jahre vor
dem Tode sich nicht krank gemeldet hat, ist natürlich nicht etwa gesagt, dass er gesund
gewesen ist, im besonderen ein gesundes Gefässsystem und ein intaktes Herz gehabt hat.
Nach alledem gebe ich mein Gutachten dahin ab, dass der am 13. VII. 09 erfolgte
Tod des Ziegeleiarbeiters T. nicht auf einen Unfall zurückzuftthren ist.“
Besprechungen.
Hygiene, Offizielle Monatsschrift der Internationalen Hygiene-Aus¬
stellung. (Dresden 1911. Red. Zwickauerstr. 35. Januarheft.) In der Zeitschrift soll
über die Fortentwicklung der Ausstellnngsarbeiten berichtet werden, ebenso sollen für die
Allgemeinheit wichtige Fragen in möglichst populärer Form zur Besprechung gelangen.
Das erste Heft enthält neben einer geschichtlichen Darstellung über die Entstehung und
Entwicklung der Internationalen Hygiene-Ausstellung, der prächtige Abbildungen über
einzelne Teile der Gebäude und des Parkes der Ausstellung zugefügt sind, auch eine
Reihe von Bildern der Gruppenvorsitzenden. Th.
Theilhaber, Ergebnisse der Krebsstatistik des Königreiches Bayern im
Jahre 1909. (Münch, med. Woch. 8.) In seiner Arbeit kommt Verf. zu folgenden
Schlüssen: 1. Der Mastdarmkrebs scheint die Berufsgruppe der Beamten („Staats-
hämorrhoidarier“). besonders stark zu befallen, in zweiter Linie Zimmerleute u. Schmiede,
die an einer venösen Stase des Beckens laborieren. Andere Kreise befällt der Mastdarm¬
krebs seltener. 2. Der Magenkrebs ist vorzugsweise eine Erkrankung der ärmeren Be¬
völkerung. Er befällt besonders die bäuerliche Bevölkerung, die Weber, Holzfäller und
Gemeindearmen. In geringerem Grade sind die Gewerbe, noch weniger Mittelstand und
die Reichen von ihm betroffen. 3. Der Gesichtskrebs befällt hauptsächlich Personen, die
im Freien arbeiten. 4. Die auffallend starke Beteiligung von alten Bauern am Magen¬
krebs im Gegensatz zur wohlhabenden städtischen Bevölkerung gibt zur Vermutung Anlass,
dass es sich beim Krebs nicht um eine Erkrankung handelt, die durch die zunehmende
Kultur propagiert wird. Aron heim-Gevelsberg.
Kurpjinreit , Zur Begutachtung von Funktionsstörungen der unteren
Extremitäten mit Hilfe von Fussabdrücken. (Zeitschr. f. Med.-Beamte 19/10.)
Während bei der Begutachtung von Verletzungen der oberen Gliedmassen die Schwielen
an den Händen einen wichtigen Anhaltspunkt bieten, ob der Verletzte seine Hände ge¬
braucht hat, werden die Veränderungen am Fussgewölbe weniger beachtet; nur die hoch¬
gradigen krankhaften Erscheinungen des Plattfusses pflegen sofort in die Augen zu
fallen. Die Untersuchungen des Fussgewölbes, die angegeben sind, erscheinen meist zu
kompliziert, K. hat deshalb eine auch für die Sprechstunde brauchbare Methode ange¬
geben: Dem sitzenden Kranken wurden beide Fussgewölbe mit Oliven- oder Sesamöl ein¬
gerieben, worauf er beide Füsse gleichmässig auf einen untergeschobenen Bogen Papier
stellt. Der Arzt hebt alsdann, nachdem der Kranke sich wieder gesetzt hat, die Füsse
vom Papier ab. Der Vergleich der beiden Abdrücke lässt ohne weiteres einen Schluss
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auf die Belastung des einzelnen Fussgewölbes zu. Will man den Abdruck aufbewahren
so zieht man die Umrisse mit einem Bleistift nach. K. führt eine Reihe von Fällen
auf, bei denen z. B. nach einem Bruch des 1. Unterschenkels der Sohlenabdruck links
um Grosszehen- und Kleinzehenballen 1 cm, in der Mitte der Fussohle 2,5 und an der
Ferse 1 cm schmäler war als rechts. Bei ausgedehnten Krampfadern und infolgedessen
Unsicherheit beim Gehen und 8tehen betrugen die Maße an dem kranken Bein 8,5,
4,6 cm gegenüber 10, 5,6 cm am gesunden; bei Schwäche des Beins nach einer Knie¬
gelenkentzündung infolge von Pyämie vor 2 Jahren zeigte der Sohlenabdruck 7,5, 8,5
: 8,5, 4,5, 5 cm. Bei Knochenbrüchen, die mit Verkürzung ausgeheilt sind, stellte K. in
einzelnen Fällen eine stärkere Belastung des verletzten Fusses fest. Gerade in den Fällen
von Verletzungen mit nur geringen objektiv nachweisbaren Veränderungen und im Gegen¬
satz dazu sehr lebhaften Klagen ist das Verfahren von besonderem Werte, namentlich
auch deshalb, weil die Prüfung unabhängig vom Willen des Untersuchten erfolgt und weil
dieser den Zweck derselben nicht kennt. Hammerschmidt-Danzig.
Elsner, Über Begutachtung von Tumorbildung als Unfallfolge. (Inaugur.-
Dissertat Januar 10.) An der Hand eines interessanten Falles von Tumorentwicklung,
der illustriert, wie schwer mitunter eine Unfallbegutachtung werden kann und zu welcher
irrigen Beurteilung der Unfallfolge falsche Aussagen des an der Entschädigung Inter¬
essierten führen können, zeigt Verf., inwieweit ein nach einem Trauma entstandener Tumor,
speziell ein Sarkom nach der heutigen Auffassung im kausalen Zusammenhang mit diesem
stehen kann und welche Gesichtspunkte einen Sachverständigen bei der Begutachtung eines
Tumors als Unfallfolge zu leiten haben. In dem seiner Arbeit zugrunde liegenden Falle,
in welchem Prof. Dürck ein Obergutachten erstattet hatte, handelte es sich um ein vom Periost
der Rippe ausgehendes Spindelzellensarkom, das den Tod eines 60jähr. Maurers herbei¬
führte. Nach den Angaben der Witwe sollte ihr Mann 1909 mit der linken Brustseite
auf eine Baumwurzel aufgeschlagen sein und 3 Wochen nach dem Unfall sich die Ge¬
schwulst in Hühnereigrösse gebildet haben. Nach der genauen Feststellung hatte aber der
Verstorbene bereits im Jahre 1903 einen Rippeubruch an dieser Stelle erlitten und war
1908 wegen Schmerzen derselben in Behandlung gewesen. Es wurde ferner festgestellt,
dass bei dem Unfall 1909 die linke Brustseite überhaupt nicht getroffen war, dass der
Verstorbene auf seinen Unterschenkel gefallen war und eine Fraktur der Tibia erlitten hatte.
Es wurde deshalb begutachtet, dass der Unfall, die Entwicklung des Sarkoms und der
Tod des Verletzten in keinen ursächlichen Zusammenhang zu bringen seien. Es wurde auch
verneint, dass der Sturz ein rascheres Wachstum des schon bestehenden Sarkoms ausge¬
löst habe, da der Unfall nicht den Sitz der Geschwulst getroffen habe. Auch die weitere
Frage, ob die Sarkomgeschwulst mit dem Rippenbruch vom Jahre 1903 in ursächliche
Beziehung zu bringen sei, wurde als unwahrscheinlich bezeichnet wegen der ungewöhnlich
langen Entwicklungszeit von 5 Jahren u. des Fehlens von Brückensymptomen.
Aronheim - Gevelsberg.
Heinrich, Beitrag zur Frage des traumatischen Sarkoms. (Deutsch, med.
Wochenschr. 4/11.) Die Bedingungen, unter denen eine Sarkomentwicklung als Unfalls¬
folge zu betrachten ist, sind zwar fixiert (Thiem, Handbuch der Unfallerkrankungen,
Bd. 2, S. 626), trotzdem ist in Wirklichkeit die Beurteilung mancherlei Schwierigkeiten
unterworfen. H. hält es für wünschenswert, dass möglichst alle Fälle von traumatischer
Sarkomentwicklung, welche bekannt werden, veröffentlicht werden, namentlich auch schon
deshalb, um festzustellen, wie oft es im Anschluss an einen Unfall zur Entstehung einer
bösartigen Neubildung kommt; die Angaben über das Auftreten eines traumatischen Sar¬
koms schwanken erheblich, überwiegend scheint indessen die Ansicht zu sein, dass in
nicht mehr als 4—5% sich ein Sarkom entwickelt. H. beschreibt einen Fall, bei wel¬
chem die Thiem sehen Forderungen lückenlos erfüllt sind und nur das eine fehlt, dass
der Kranke den Arzt sofort oder wenigstens bald nach der Verletzung aufgesucht hat.
Ein 41 jähriger, nach seiner und seines Arbeitgebers Angabe „zur Zeit des Unfalls im
Vollbesitz seiner Kraft und zuvor eigentlich nie kranker“ Drahtweber stiess im Juni
1908 mit dem linken Schienbein an eine kantige eiserne Schiene. Auf die 3,5 cm lange
Hautwunde wurde ein Pulver (Jodoform?) gestreut und Heftpflaster gelegt. Die nur
wenig blutende Wunde heilte nach 14 Tagen, doch entwickelte sich nach innen zu im
Wadenbereich eine hühnereigrosse schmerzende Geschwulst 5 Monate nach dem Unfall
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wurden die Schmerzen stärker und der Kranke, der bis dahin seine Arbeit — regel¬
mässiges Treten einer schweren eisernen Stufe an einem Handdrahtwebstuhl mit dem
rechten Fass, wobei er sehr fest mit dem linken Bein stand, zu halten batte — zu ver¬
sehen imstande war, fühlte in dem Bein Schwäche und Ermüdung. Die erste Diagnose
lautete auf Krampfaderbeschwerden, doch führten Bettruhe und Umschläge keine Besserung
herbei. Am 19. I. 1909 stellte H. eine fast schmerzlose, fluktuierende, apfelsinengrosse,
prominierende Geschwulst in der Muskulatur des Gastrocnemius fest, in der neben scho¬
koladenbraunem flüssigen Blut in Zerfall begriffene Muskeibestandteile sich fanden. In
der Muskulatur war ein kraterförmiger Defekt mit bröckligen Geschwulstmassen, die sich
histiologisch als Kundzellensarkom mit zahlreichen Mitosen ergaben. Nach einer aus
äusseren Gründen zunächst nur auf Exstirpation des Muskelgewebes beschränkten Ope¬
ration wurde der Oberschenkel amputiert, doch trat im März 1910 der Tod infolge
Knochenmetastase im Rückenmark in Höhe des 10. Brustwirbels ein. Die Sarkoment¬
wicklung wurde im vollsten Maße als Unfailfolge anerkannt
Hamm erschmidt-Danzig.
Barabo, Fall von traumatischer Tuberkulose. B. berichtet in der Nürn¬
berger medizin. Gesellschaft und Poliklinik am 10. XI. 1910 (s. Münch, med. Woch. 9)
über einen Fall von traumatischer Tuberkulose bei einem Schiffer, der durch Teile seines
durch Explosion zertrümmerten Kahnes am Rücken und der 1. Brustseite getroffen war.
Beim Rückfällen schlug er noch mit dem Rücken auf einen Pfahlstumpf auf und erlitt
eine Erschütterung des Brustkorbes. Der Verletzte stammte aus einer tuberkulösen Fa¬
milie, war aber bis zum Unfall gesund und arbeitsfähig. Die bisher latente Tuberkulose
wurde manifest; es entwickelte sich zuerst eine exsudative Rippenfellentzündung auf tu¬
berkulöser Basis nach 6 Monaten; später eine allgemeine tuberkulöse Infektion, an der
er starb. Der Zusammenhang zwischen Unfall und Tuberkulose wurde anerkannt; die
Gewalteinwirkung auf den Brustkorb als auslösendes Moment für die Tuberkulose an¬
gesehen . Aronheim - Gevelsberg.
Dürck, Mors thymica. D. demonstriert in der naturwissenschaftl.-medizin. Ge¬
sellschaft zu Jena am 8. XII. 1910 (s. Münch, med. Woch. 9) Präparate von 2 Fällen
von Mors thymica. In dem einen Falle handelte es sich um einen 2 V 2 jährigen Knaben,
im anderen um ein 18jähriges Mädchen. In beiden Fällen war der Tod ganz plötzlich
erfolgt. In beiden Fällen sass die Thymusdrüse ausserordentlich hoch im Jugulum und
hinter der starren Incisura jugularis des Sternums und hatte dadurch eine beträchtliche
Kompression der Nachbarorgane herbeigeführt. D. bezeichnet das so gelegene Organ als
„ J ugularthymus u . Aronheim - Gevelsberg.
Dr. Kreuter und Dr. Richard Pöhlmann (Erlangen), Die Bedeutung der
Wassermannschen Reaktion für die chirurgische Diagnostik, mit besonderer
Berücksichtigung der Modifikation nach Stern. (Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie,
Bd. 102, 1.—3. Heft.) Nach Ansicht der Verfasser herrscht über das Wesen der Wasser¬
mann sehen Reaktion noch vollkommene Unklarheit. Es steht fest, dass die Koraplement-
bildung bei Syphilis als durchaus nicht spezifisch bezeichnet werden kann, dieselbe ist
nur charakteristisch für die Syphilis. Die Verfasser haben versucht die Untersuchung zu
vereinfachen, und stellen die Erfahrungen, welche sie aus ihren Versuchen herleiten, in
folgenden Schlussfolgerungen zusammen:
1. Der positive Ausfall der Komplementbindungsmethode bei Syphilis ist auch für
die chirurgische Diagnostik von grossem praktischen Wert.
2. Die Reaktion bietet volle Sicherheit nur bei Verwendung abgestufter Antigen¬
mengen.
3. Die Modifikation nach Stern ist eine für die Praxis sehr erwünschte Verein¬
fachung der Methode; da sie auch eine Verfeinerung derselben darstellt, er¬
scheint es aber besonders geboten, auch hier fallende Antigenmengen zu ver¬
wenden. Tändler- Berlin.
Bricchetto, Gesichtswunde mit erheblicher Beschränkung des Kauens
durch Unfall. (La medicine degli Infortuni del lavoro 4/10; Zeitschr. f. Med.-Beamte
19/10.) Verletzung des Gesichts in der Schmiede mit Beteiligung des M. temporalis und
M. masseter, welche durch Vernarbung eine erhebliche Behinderung des Kauens zur Folge
hatte, so dass der Verletzte schliesslich nur flüssige Nahrung zu sich nehmen konnte. Da
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 4.
alle Heilungsversuche versagten, wurde der Unfall als entschädigungspflichtig angesehen
und dem Verluste eines Beines gleich hoch erachtet! Hammerschmidt-Danzig.
Seydel, Über gleichzeitige Verletzungen der Brust- und Bauchhöhle.
Ein Beitrag zur Zwerchfellnaht und Milzexstirpation. (Inaugur.-Dissert. Berlin 10.) Die
Ergebnisse der Arbeit, der eine Schussverletzung aus der Klinik Pels-Leusdens zu¬
grunde liegt, sind folgende: In allen Fällen von Thoraxverletzungen, die den Verdacht
auf eine gleichzeitige Zwerchfell-, resp. Bauchverwundung auf kommen lassen, ist ein
chirurgisches Eingreifen notwendig. Zwerchfellwunden sind möglichst immer durch die
Naht zu schliessen, sie sind von der Brusthöhle aus schichtweise exakt zu nähen. Die
Gefahren einer übersehenen Zwerchfellverletzung sind so gross, dass im Hinblick hierauf
auch ein sich nachher als unnötig herausstellendes Vorgehen entschuldbar ist Die Art
der Operation ist von Fall zu Fall den gegebenen Umständen anzupassen. Bei leichter
Verletzung ohne Beteiligung der Bauchhöhle ist thorakal zu operieren. Bei allen schweren
Symptomen von seiten des Bauches wird man mit Thorakolaparotomie resp. mit kombi¬
niertem Verfahren vorgehen. Die Laparotomie allein empfiehlt sich nicht. Die Gefahr
des Pneumothorax ist durch die Anwendung pneumatischer Verfahren völlig zu beseitigen.
Auch ohne Anwendung der pneumatischen Verfahren ist der Pneumothorax bei den meist
nur kurze Zeit dauernden Eingriffen nicht sehr gefährlich. Nach Beendigung der Ope¬
ration ist die Brusthöhle zu schliessen. Alle Mitverletzungen bedürfen wegen der Ver¬
blutungsgefahr raschester chirurgischer Hilfe. Die sicherste und schnellste Blutstillung
ist bei Verletzung der Milz — wie in Verf.s Falle — durch Splenektomie zu erreichen;
sie ist bei allen grösseren Zerstörungen der Milz erforderlich. Bei glattrandigen, nicht
sehr tiefen Verletzungen empfiehlt sich die Naht, unter besonders günstigen Umständen
auch die Tamponade. Die nach Milzexstirpationen beobachteten Blutveränderungen und
sonstigen Störungen verschwinden in den meisten Fällen nach kürzerer oder längerer
Zeit völlig. Aronheim-Gevelsberg.
Pernice, Über Fremdkörper in der Speiseröhre. (Deutsch, med. Wochenschr.
37/10.) Ein 31 jähriger Bauer vermisste eines Morgens sein Gebiss, das er nachts nicht
abzulegen pflegte. Gleichzeitig empfand er Druck in der Brust und konnte nur Flüssig¬
keit mit Mühe herunterbringen. Zwei Tage später wurde ein Fremdkörper im Brustteil
der Speiseröhre festgestellt, der 33 cm hinter der Zahnreihe sass, also etwa in Höhe des
7.—9. Brustwirbels. Im Röntgenbilde liess sich erkennen, dass das Gebiss zwei Agraffen
hatte, von denen die eine links oben, die andere rechts unten lag. Die Versuche einer
Extraktion misslangen völlig da der Fremdkörper zu fest eingekeilt war, so musste denn
zur Ösophagotomie dicht unterhalb des Jugulum von der linken Seite aus geschritten
werden. Der Versuch, nach Eröffnung der Speiseröhre das Gebiss mittelst Kornzange zu
entfernen, misslang ebenso wie der, dasselbe zu zertrümmern, erst nachdem die ausser¬
ordentlich fest eingekeilte Platte mit dem Raspatorium umgangen war, konnte das Gebiss
gelockert und extrahiert werden. Nach sorgfältiger Vernähung des Oesophagus und zwar
getrennt nach Schleimhaut und Muscularis und Tamponade der äusseren Wunde heilte
die Wunde reaktionslos in 14 Tagen bis 3 Wochen aus. Hammerschmidt-Danzig.
Killian, Gebiss in der Speiseröhre. K. berichtet im Verein Freiburger
Ärzte am 25. II. 10 (s. Münch, med. Woch. 23) über Entfernung eines Gebisses im
Oesophagus bei einem 24jähr. Manne, an dem von einem Arzte vor der Aufnahme in die
Klinik Extraktionsversuche mit dem Münzenfänger gemacht worden waren. Nach der von
K. vorgenommenen Extraktion mit der Zange, die ohne Schwierigkeit gelang, stellten sich
Symptome der Speiseröhrenperforation ein. Die sofort vorgenommene Operation ergab auf
der rechten und linken Seite je eine 3 cm lange Risswunde. Pat. überstand den Eingriff.
Vortr. warnt dringend mit dem Münzenfänger Gebissplatten und ähnliche mit Spitzen und
Ecken versehene Fremdkörper zu extrahieren. Spitze Gegenstände können sich bei der
Extraktion mit dem Münzenfänger anstemmen und einspiessen. Bei stärkerem Zuge kommt
es dann zu einer Perforation mit ihren bedrohlichen Folgen. Temperatursteigerung,
heftiger Schmerz, Schluckbeschwerden und Hautemphysem sind wichtige Zeichen einer
Perforation der Speiseröhre, die eine sofortige Freilegung der verletzten Stelle des Speise¬
kanals von aussen, erfordern. Aron heim -Gevelsberg.
Standes, Fremdkörper in der Speiseröhre. St. berichtet in der Nürnberger
medizinischen Gesellschaft und Poliklinik am 10. XI. 1910 (s. Münch, med. Woch. 9)
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über Fremdkörper im Ösophagus und deren Entfernung durch Ösophagoskopie. 1. Ein
2 3 / 4 jähriges Mädchen mit ein markstückgrossen Spielmünze, die sich hinter dem Kehl¬
kopf quer in die Speiseröhre wie ein Deckel eingeklemmt hatte; am 8. Tage nach dem
Verschlucken 40,7° Temperatur, Acetongeruch und grosse Schwäche. In Narkose zwei¬
malige Ösophagoskopie; es gelingt die Münze zu lockern, die glatt in den Magen rutscht
und per anum abgeht. 2. 28jährige Frau mit Hühnerknochen im Speiseröhreneingang;
ebenfalls Lockerung des Fremdkörpers; nachträglich submuköser Abszess. Heilung.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Friederichs, ÜberFrenidkörper imMagen. (Inaug.-Dissertat. Giessen 10.)
Der weitaus häufigste Weg, auf dem Fremdkörper in den Magen gelangen, ist der natür¬
liche. Es geschieht dies entweder mit Absicht bei Hysterischen, Geisteskranken, Ver¬
brechern, Selbstmördern oder unabsichtlich, namentlich bei Kindern. Vielfach führt auch
die üble Angewohnheit, Nadeln, Nägel und andere Gegenstände mit den Lippen festzu¬
halten, die man bei Näherinnen, Handwerkern usw. häufig findet, zum Verschlucken der¬
selben. Die verschiedensten Gegenstände von mannigfaltigster Grösse und Form gelangen
durch Verschlucken in den Magen: Nägel, Münzen, Nadeln, natürliche und künstliche
Zähne, Zahnfragmente, Gebisse (namentlich im Schlaf, in der Narkose, bei hastigem Essen
und bei Krampfanfällen), Knochen, Gräten, Obstkerne, Haarnadeln, Steine, Glasperlen,
Ringe, Holzstücke, Messer, Gabeln, Löffel, Scheren, Schwertklingen, Glasstücke, Schlund¬
sonden und Blutegel. Doch auch durch die Bauchwand hindurch können Fremdkörper in
den Magen gelangen, besonders spitze Gegenstände, wie Nadeln usw. Noch leichter können
sie durch Wunden der Fisteln eindringen: Kugeln, abgebrochene Messerklingen u. a. Ferner
können in seltenen Fällen Fremdkörper aus dem Duodenum durch den Pylorus in den
Magen wandern, so Gallensteine und Spulwürmer. Eine eigene Art der Fremdkörper des
Magens stellen die sog. Tricho- und Phytobezoare dar.
Einen Beweis für die grosse Widerstandsfähigkeit des Magens gegenüber Fremdkörpern
liefern die Nagelesser, meist geistig minderwertige, stupide Menschen, die nach und nach
grosse Mengen von Nägeln und ähnlichen Gegenständen verschlucken. Ein derartiger Fall
wurde im Knappschafts-Lazareth zu Sulzbach (Saar) betrachtet und ist vom Verf. mitge¬
teilt. Es handelte sich um einen 23jähr. Bergmann, bei dem wegen grosser Magen¬
schmerzen und stenotischen Erscheinungen — nachdem die Durchleuchtung Fremdkörper
im Magen ergeben hatte — die Eröffnung des Magens erfolgte. Teils mit den Fingern,
teils mit der Zange wurden 98 Fremdkörper in einer Stunde entfernt: 1 Kleiderhaken,
1 halbe Hutnadel, 1 Nähnadel, 7 Haarnadeln, 40 Nägel verschiedener Grösse, 1 Nagel¬
knopf und 28 Nagelreste. Das Gesamtgewicht der Fremdkörper betrug 235 g. Die
grössere Masse lag im Fundus, besonders schwierig war die Entfernung einer quer vor
dem Pylorus liegenden, fest in der Schleimhaut sitzenden Nähnadel, sowie eines kleineren,
in der Mitte umgebogenen Nagels aus der Pylorusgegend. Der Heilverlauf war ein gün¬
stiger, wie auch in 2 ähnlichen vom Verf. aus der Literatur mitgeteilten Fällen.
Aronheira - Gevelsberg.
Hauenschild, Ein Fall von verschlucktem Gebiss, das auf natür¬
lichem Wege abging. (Deutsche med. Zeitschr. 20/10.) Ein Urlauber fühlte, als
er im Wirtshaus eine „Hartwurst“ ass, etwas Hartes, Drückendes im Rachen und bekam
gleichzeitig keine Luft. Obschon er sofort erkannte, dass es sein vor 5 Jahren von einem
Zahntechniker angefertigtes Gebiss war, das bis dahin tadellos gesessen hatte, machte er
absichtlich eine Schluckbewegung, wodurch das Atemhindernis beseitigt wurde. Anstelle
dessen traten jetzt aber sehr heftige Schmerzen unter dem Brustbein auf. Er eilte sofort
nach Hause und fuhr mit dem Rade zu einem Arzt, den er aber nicht zu Hause traf,
worauf ihm eine Hebamme verordnete, viel Kartoffelbrei zu essen. Die heftigen Schmerzen
Hessen erst gegen Morgen nach, worauf er in seine Garnison fuhr und 24 Stunden nach
dem Unfall in das Lazarett aufgenommen wurde. Der Befund war durchaus negativ, das
Allgemeinbefinden in keiner Weise gestört. Als Therapie wurde nur Bettruhe und reich¬
liches Essen von Kartoffelbrei und Sauerkraut angeordnet, was der Mann auch in reich¬
stem Maße ausführte. Am Tage nach der Aufnahme erfolgte ein normaler Stuhl ohne das
Gebiss, dann trat eine 2 tägige Verstopfung ein. Von dem Gebiss war äusserlich nichts
zu fühlen, auch war der Patient völlig frei von Beschwerden, trotzdem entschloss sich H.
zu einem Einlauf, welcher in dem sehr reichlichen Stuhl ein 52 mm langes und 21 mm breites
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Ersatzstück mit einem 8 mm langen linksseitigen Haken zu Tage förderte. Es war ein
Glück für den Verletzten, dass die gefährliche Spitze des Hakens — nur an einem Ende
hatte die Prothese eine solche — sich nicht irgendwo festgesetzt hatte, was vielleicht nur
dadurch geschehen konnte, dass die Platte mit dem langen Haken voran durch dpn Ver¬
dauungskanal hindurchging. Hammerschmidt - Danzig.
Werner und Caan, Über die Vorlagerung intraabdomineller Organe zur
Röntgenbestrahlung. (Münch, med. Woch. 11.) Aus den bisher im Samariterhaus
zu Heidelberg gewonnenen Erfahrungen ziehen die Verfasser folgende Schlüsse: 1. Es ist
möglich, nach der von Carl Beck angeregten Methode der Verlagerung intraabdomi¬
neller Organe durch Röntgenbestrahlung radiotherapeutische Erfolge zu erzielen, die weit
über jene hinausgehen, die man sonst bei der Behandlung innerer Organe zu sehen ge¬
wohnt ist. 2. Die Vorzüge der direkten Bestrahlung beruhen auf einer besseren quali¬
tativen und quantitativen Ausnützung der Röntgenstrahlen und der lokalen Behandlung
bei Schonung benachbarter Organe. Es empfiehlt sich, die vorgenähten Organe lange
Zeit, allenfalls dauernd in ihrer Position zu belassen. Aron heim-Gevelsberg.
Delitala und RoYasio , Ein Fall von traumatischen Magengeschwüren.
(Rivista veneta 8/10. Zeitschr. f. med. Beamte 19/10.) Ein 15jähriges gesundes Mädchen
erkrankte an einer heftigen Nervenerregung, an Brennen im Schlunde und häutiger Brech¬
neigung, unmittelbar nachdem der Vater es heftig geschüttelt und mehrfach mit der Faust
gegen Brust und Bauch geschlagen hatte. Die anfängliche Annahme einer Vergiftung
schied mit dem Bekanntwerden der Vorgeschichte aus. In den nächsten Tagen Empfind¬
lichkeit des Leibes, Temperaturerhöhung und häufiges Blutbrechen, das trotz Milchdiät, Eis,
Bismuth. solic. mit Opium sich immer wiederholte. Daneben trat blutiger Stuhl auf. Nach
einer Woche Tod unter zunehmender Erschöpfung. Die Obduktion ergab neben sonst normalen
inneren Organen grössere Magengeschwüre von 1 : 2 cm mit Zerreissung zahlreicher, teil¬
weise grösserer Blutgefässe. Die Gutachter schliessen in ihrem Bericht eine pathologische
Ursache vollständig aus und kommen zu dem Ergebnis, dass es sich nur um durch die
Faustschläge verursachte Magengeschwüre gehandelt hat. Hammerschmidt-Danzig.
Strangs, Traumatisches Magengeschwür. (Deutsch, med. Wochenschr., Ver¬
einsberichte 36/10.) Ein 40jähriger Radfahrer wurde derart von einem Automobil über¬
fahren, dass das letztere über die linke Rumpfseite hinwegging. Neben zahlreichen Haut¬
abschürfungen erlitt der Verletzte eine Commotio cerebri, eine Kommunitivfraktur des
rechten Unterschenkels, Bruch der linken 7. und 8. Rippe mit begleitendem Pneumo¬
thorax. Gleichzeitig trat wiederholt Erbrechen auf, dem 10 Tage nach dem Unfälle die
Symptome einer schweren inneren Blutung — grosse Mengen teerartigen Blutes im
Stuhl — folgten. Nachdem 5 Tage später eine zweite Blutung in den Darm stattgefunden
hatte, trat völlige Heilung ein. Str. nimmt an, dass das Trauma eine Magenquetschung
mit sich daran schliessender Nekrose der Magenschleimhaut hervorgerufen habe. Nach
10 Tagen fiel der Schorf ab, worauf aus dem nun entstandenen Geschwür eine Blutung
erfolgte. Hammerschmidt - Danzig.
Martin, Schussverletzung des Magens. M. demonstriert im allgem. ärztlichen
Verein zu Cöln am 5. XII. 10 (s. Münch, med. Woch. 8) einen Fall von Schussverletzung
des Magens bei einem 7jähr. Knaben, der 2Vj Stunden nach einer Revolver-Schussver¬
letzung zur Operation kam. Klinische Erscheinungen von Magenverletzung bestanden
nicht. Die Wahrscheinlichkeit der Magenverletzuug ergab sich aus der Schussrichtung,
welche aus dem Verhältnis der Einschussöffnung hoch oben im Epigastrium 'zu dem
Röntgenschatten der Kugel sich konstruieren liess. Die Laparotomie ergab, dass die
Kugel die Pars praepylorica in der Richtung von oben nach unten 2 mal durchschlagen
hatte. Die Versorgung der Schussöffnungen war wegen der Spannung des vollen Magens
erst möglich, nachdem sein Inhalt aus einer breiten Inzision in der Magenmitte bei
Seitenlage des Pat. z. T. frei entleert war. Sonstige Verletzungen bestanden nicht. Die
Kugel wurde nicht gefunden. Heilung. Aronheim-Gevelsberg.
Floth, Bauchschüsse und ihre Behandlung. (Deutsche Mil.-Zeitschr. 22/10.)
„Ein durch den Bauch Geschossener stirbt in diesem Kriege“, sagt Mac Cormac aus
dem südafrikanischen Feldzüge, „wenn man ihn operiert, und bleibt am Leben, wenn
man ihn in Ruhe lässt“! Dieser Ausspruch hat sich in den letzten Kriegen als wahr er¬
wiesen; die spontane Heilung so vieler Bauchschüsse bei konservativer Behandlung ist
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eine grosse Überraschung für die Chirurgen gewesen. Dass die im Felde ausgeführten
Laparotomien so wenig Aussicht auf Erfolg haben, hat seinen Grund darin, dass die
Operation nur eine gute Prognose bietet, wenn sie frühzeitig, d. h. innerhalb von ^Stun¬
den ausgeführt wird; dann sind aber vor allem die Verhältnisse im Felde meist wenig
einladend für die Eröffnung der Bauchhöhle, v. Öttingen erkennt nach den Erfahrungen
des russisch-japanischen Krieges die Berechtigung eines operativen, sofort vorzunehmen¬
den Eingriffs nur an bei grösseren Zerreissungen der Bauchdecken, wo eine Verletzung
der Intestina im höchsten Grade wahrscheinlich ist, bei grösseren Öffnungen der Bauch¬
decken mit uneingeklemmten Prolapsen und endlich bei ganz kleinen Schussöffnungen mit
Verletzungen, die spontan nicht heilen können — Hervorkriechen von Tänien, Askariden
oder bei eingedrungenen bzw. noch heraussehenden Fremdkörpern, z. B. Lanzenteilen,
Holzsplittern. Dass indessen Bauchschüsse auch mit Prolapsen heilen können, zeigte F.
an einem Chinakämpfer, der bei einem nächtlichen Angriff einen Bauchschuss erhielt mit
Einschussöffnung auf der rechten Seite, aus der ein kirschgrosses Stück Netz und Aus¬
schussöffnung oberhalb des Nabels, aus dem eine 10 cm lange Darmschlinge vorgefallen
war. Der Mann ritt noch 3 Stunden und kam dann ins Lazarett, wo das Netzstück
abgetragen wurde: die vorgefallene gut ernährte Darmschlinge zog sich allmählich in die
Bauchhöhle zurück, so dass der Kranke nach einigen Monaten als Rekonvaleszent zur
Truppe entlassen werden konnte. Dass ein grosser Teil der penetrierenden Bauchschüsse
ohne Operation heilt, ist zunächst in der physikalisch nicht zu begründenden Tatsache
erklärt, dass bei Schüssen von 400 m und darüber die Intestina dem Geschoss ausweichen
können, das Projektil also den Bauch durchbohrt, ohne die Därme zu verletzen. In an¬
deren Fällen sind die Perforationsöffnungen des Darms so klein, dass sie sich sofort wie¬
der schliessen und durch Adhäsionen der Serosa oder durch prolabierte Schleimhaut ver¬
klebt werden. Das gilt natürlich nur für kleinkalibrige Geschosse, nicht für Shrapnell-
kugeln, welch letztere in der Bauchhöhle sehr bösartige Verletzungen verursachen. Weiter
hängt die Prognose der Schussverletzungen von dem Füllungszustande der Därme ab;
und endlich ist die Art des Transportes von Wichtigkeit; die Prognose wird erheblich
besser, wenn der Verletzte wenigstens in der ersten Zeit ruhig liegen bleibt und nichts
geniesst. Ein von Seydel aus dem Burenkriege beschriebener Fall ist hier besonders
lehrreich: Ein englischer Militärarzt war durch den Bauch geschossen und blieb 12 Stun¬
den auf dem Schlachtfelde liegen, ohne den ihm angebotenen Trunk zu berühren. Er
genas, während zwei Soldaten, welche mit der gleichen Verletzung neben ihm lagen und
getrunken hatten, starben. Wie gefährlich ein Transport werden kann, zeigt die Tat¬
sache, dass alle Verwundeten mit Bauchschüssen, welche von Spionkop herunter getragen
wurden, infolge des Rüttelns starben. Die Prognose der Bauchschüsse hat sich durch
die Art der Geschosse nicht unwesentlich gebessert; während die Mortalität 1870/71
noch 68,5°/ 0 betrug, berechnete v. Oettingen eine solche von 50%; sie ist immerhin
doch noch recht hoch, wenn wir die Fortschritte der Chirurgie seit der Zeit ins Auge
fassen, sie wird es auch bleiben, da eine grosse Anzahl von Nahschüssen und durch Ar¬
tilleriegeschosse ohnehin aussichtslos sind. Hamm er schmidt-Danzig.
Wilke, Traumatische Lebergewebsembolie. W. demostriert in der medizin.
Gesellschaft in Kiel am 7. VII. (s. Münch, med. Woch. 34) mikroskopische Präparate und
Mikrophotogramme von traumatischer Lebergewebsembolie. Im ersten der beiden Fälle
handelte es sich um ein 19jähr. Mädchen, das aus dem 3. Stockwerk gesprungen war.
Entsprechend der doppelseitigen Radiusfraktur, der Zertrümmerung der rechten Darm¬
beinschaufel und der damit verbundenen Weichteilquetschungen fand sich eine aus¬
gesprochene Fettembolie der Lunge, ausserdem jedoch eine mächtige Embolie von Leber¬
parenchym in den Verzweigungen der Pulmonalarterie. Die mikroskopische Untersuchung
ergab in noch höherem Grade die enorme Ausbreitung des embolischen Prozesses in der
Lunge mit wohlerhaltenen Leberzellen. Verschiedene Faktoren bewirkten die starke
Lebergewebsembolie: 1. die umfangreiche Zerstörung des Organes; 2. der Sitz der Ruptur,
besonders am hinteren Aufhängeapparat mit Verletzung grösserer Lebervenen, so dass
der kurze Weg bis zum rechten Herzen mit jeder Inspiration bei Einsetzen des negativen
Drucks seine Saugwirkung bis in diese cröffneten Gefässe geltend machte; 3. zwischen
Trauma und Tod waren fast 20 Stunden vergangen.
Im 2. Falle handelte es sich um einen 30jähr. Eisenbahnarbeiter, der zwischen
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Eisenbahnpnffer geraten war. Hier fanden sich neben verschiedenen anderen Verletzungen
oberflächliche Risse an der Unterseite des rechten Leberlappens und beträchtliche Zer¬
trümmerung in seinen zentralen Teilen. Da jedoch hier die Spalten und höhlenartigen
Kontinuitätstrennungen in der Leber sich bei der Sektion als mit dunklen, derben Blut¬
gerinnseln prall ausgefüllt erwiesen, war vielleicht, trotzdem auch in diesem Falle zwischen
Trauma und Tod über 24 Stunden vergingen, die Lebergewebsembolie nur in geringem
Umfange zustande gekommen. Aronheim-Gevelsberg.
Bahrdt, Gallensteinabgang durch den Darm nach Trauma. B. berichtet in
der medizin. Gesellschaft zu Leipzig am 6. XII. 10 (s. Münch, med. Woch. 5) über mehrere
Fälle, in denen es nach Traumen zu lokaler Peritonitis, Durchbruch grosser Gallensteine
in den Darm und Abgang derselben durch den Mastdarm kam. In einem Fall Hess sich
genau die Zeit dieser Episoden nachprüfen. Bei einer 44jähr. Frau, die an häufigen
Gallensteinkoliken gelitten, trat nach einem Trauma Schmerz in der Gallenblasengegend
auf, der in massigem Grade 25 Tage anhielt; dann enormer Schmerz, Gallen brechen,
Todesangst, Gefühl, als erfolge im Leib ein Durchbruch, 2 Tage darauf Abgang eines
taubeneigrossen Gallensteins aus dem Rectum. Aron he im-Gevelsberg.
Dehmel, Eine Nadel im Duodemum,durch Enterotomie entfernt. (Deutsch,
med. Wochensch. 44/10.) Ein 5jähriger Junge hatte eine Nadel verschluckt, ohne dass
die Angehörigen den Vorgang bemerkt hatten. Versuche, dieselbe durch die üblichen
Versuche zu entfernen, waren vergeblich; 4 Tage später Aufnahme in das Krankenhaus.
Ein krankhafter Befund war nicht zu erheben, doch zeigte das Röntgenbild in Höhe der
rechten 12. Rippe den Schatten einer 6 cm langen Nadel, die mittels Enterostomie aus
dem Duodenum entfernt wurde. Im Anschluss an die Beschreibung des Falles bespricht
D. das Schicksal verschluckter Fremdkörper; sie bleiben selten im Darm, besonders selten
im Duodenum. Ein Drittel der verschluckten Fremdkörper geht nach Wölfer und
Lieblein ohne bleibenden Schaden für den Kranken per vias naturales ab. Von den
übrigen zwei Dritteln — nur selten werden Fremdkörper durch den Brechakt heraus¬
befördert — bleiben Nadeln meist an bestimmten Stellen (in der Gegend des Pylorus,
unmittelbar vor der Ba uh in sehen Klappe oder im Coecum) liegen. Kleinere Nadeln
können auch in Processus vermiformis zurückgehalten werden. Bohrt sich die Spitze
der Nadel durch die Darmwand, so kommt es zu einer tötdlichen Peritonitis oder wenn
plastische oder adhäsive Verklebungen eintreten, zu einem Abszess, ein Vorgang, der am
Wurmfortsatz nicht ganz selten ist und sich in nichts von einer Appendicitis unter¬
scheidet. Auch durch Blase und Vagina sind schon Nadeln ausgeschieden worden.
Hamm er schmidt-Danzig.
Graf, Zur Kasuistik der traumatischen Pankreaszysten. (Münch, med.
Woch. 48). Verf.s Fall verdient grosses Interesse dadurch, dass er unmittelbar nach
der Verletzung zur Behandlung kam und dauernd, bis zur Operation, von verschiedenen
Ärzten beobachtet wurde, so dass es hier keinem Zweifel unterliegt, dass die Cyste trau¬
matischen Ursprungs war. Es handelte sich um einen 25jähr. Knecht, der vor 4V 4 Jahren
von einem Stier gegen einen Ständer gedrückt war. Der Stoss des Stierkopfes traf ihn
unter dem rechten Rippenbogen. Aron heim-Gevelsberg.
V. Stamm, Zur Kasuistik der traumatischen Pankreascysten. Inaugur.-
Dissertat. Freiburg i. B. 10. Während noch vor 2 Jahrzehnten ein Zusammenhang
zwischen Trauma und Pankreascysten von vielen Autoren bestritten wurde, hat sich jetzt
die Mehrzahl der Chirurgen für das Zustandekommen pankreatischer Cysten und Pseudo¬
cysten nach traumatischen Einwirkungen auf die Oberbauchgegend ausgesprochen. So
konnte Körte schon im Jahre 1898 33 Cystenbildungen nach Traumen zusammenstellen,
Honigmann 1905 70 Fälle registrieren und Gobell 1907 feststellen, dass von 232 ope¬
rativ behandelten Pankreascysten 76, also ein Drittel, traumatischen Ursprungs waren,
eine Zahl, der heute eine Reihe weiterer Fälle angegliedert werden kann.
Die ersten Versuche, auf chirurgischem Wege eine Heilung herbeizuführen, fallen
schon in die 70 er Jahre des vorigen Jahrhunderts, doch erst Gussenbauer bildete 1882
seine seither zum Normalverfahren gewordene Methode der Incision und Drainage aus.
die nach bisherigen Erfahrungen in der Mehrzahl der Fülle eine günstige Prognose zu
stellen gestattet. Nach Gussenbauers Methode wurden auch die beiden Fülle in Kracke’s
Klinik behandelt, die Verf. Arbeit zugrunde liegen.
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Im ersten Falle handelte es sich um einen 23 Jahre alten Tagelöhner, der eine
schwere Quetschung der Regio hypochondriaca sin., der Regi infrascapularis und lumbalis
erlitt. Bei der Untersuchung in der Klinik, 2 V 2 Monate nach dem Unfall, fand sich im
Leib bei der Palpation ein Tumor, der dumpfen Perkussionsschall und Fluktuation ergab.
Die Grenzen waren rechts: 1 Querfinger ausserhalb der Mamillarlinie, unten 1 Quer¬
finger über der Symphyse, oben 2 Querfinger unter dem Proc. Xiphoideus. Patient
klagte über starke Magenbeschwerden besonders nach dem Essen und über die Unmög¬
lichkeit, grössere Mengen Nahrung zu sich zu nehmen. Bei der Operation fand sich
der Tumor zwischen Magen und Colon transversum; es war eine peripankreatische
haemorrchagische Cyste, ausgehend von dem Parenchym der Drüse.
Der zweite Fall betraf einen 8 Jahre alten Knaben, der 6 Wochen vor der Operation
überfahren worden war und seitdem schon Magenerkrankung und Abmagerung aufwies.
In der Mitte des Epigastriums bestand in etwa handtellergrosser Ausdehnung eine
Resistenz, die sich in ihrem nach unten gerichteten konvexen Bogen gut abgrenzen liess,
sich nach oben unter den Rippenbogen fortsetzte und bei der Perkussion Dämpfung er¬
gab. Bei der Operation fand sich, dass es sich um eine peripankreatische Pseudocyste
handelte.
Der erste Fall gehörte zu dem Lebensjahrzebnt, das neben dem 2. und 4. nach bis¬
herigen Beobachtungen das grösste Kontingent traumatischer Pankreascysten stellt. Der
zweite Fall gehört zu der kleinen Gruppe, welche die Altersstufen vom 1. bis 10. Jahre umfasst
und die bisher nur von vier männlichen und zwei weiblichen Verletzten gebildet wurde.
Bezüglich der Einzelheiten sei auf die ausführliche Arbeit verwiesen.
A r 0 n h e i m - Gevelsberg.
Funck-Köln, Über alimentäre Glykosurie bei chronischer Enteritis
(Münch., med. Woch. 09. Nr. 41.) F. teilt je einen Fall mit von chronischem Dünn¬
darm- und chronischem Dickdarmkatarrh mit, in denen gleichzeitig Glycosurie bestand.
Die Glycosurie war in beiden Fällen nur Begleiterscheinung der Enteritis und blieb nach
deren Abheilung weg. Schliack-Cottbus.
Seiler, Posttraumatische Peritonitis typhosa bei bestehender typhöser
Cholecystitis. Inaugur.-Dissertat. Berlin 10.
Verf. berichtet in seiner Arbeit über einen Krankheitsfall, der durch die mannig¬
fachsten diagnostischen Schwierigkeiten, durch die eigentümliche Kombination seiner
Symptome und durch den unerwarteten Operationsbefund einen aufklärenden Beitrag liefert
zu manchen wiederholt besprochenen im Gefolge von Typhus abdominalis auftretenden
Komplikationen.
Ein 44jähr. Schleifer war wegen „neurasthenischer“ Beschwerden 4 Wochen in der
Charite behandelt worden. Am Abend des Entlassungstages erhielt er einen heftigen
Stoss gegen die „Magengegend“. Wegen zunehmender Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen
wurde er am nächsten Tage wieder unter peritonitischen Symptomen aufgenommen. Als
Ursache wurde ein durch Trauma perforiertes Ulcus ventriculi angenommen. Bei der
Laparotomie fanden sich jedoch die Organe der Bauchhöhle intakt bis auf die Gallen¬
blase. Es bestand eine Cholecystitis, als deren Erreger sich massenhaft Typhusbazillen
in Reinkultur fanden. Die Frage, ob Trauma und Cholecystitis in ursächlichem Zu¬
sammenhänge standen, musste verneint werden. Die Operation fand kaum 36 Stunden
nach dem Trauma statt; die Gallenblase war schon prall gefüllt und vergrössert, so dass
es sich um eiuen Verschluss der abführenden Gallenwege mit starker Exsudation in die
Gallenblase, wahrscheinlich infolge entzündlicher Schleimhautschwellung handelte. Hinzu
kam, dass die Gallenblasenw r andung in ihrer feineren Struktur erheblich verändert war.
Diese Schädigung war in einer schon länger bestehenden Cholecystitis des Typhusbazillen¬
trägers zu suchen, so dass ein verhältnismässig geringer Anlass genügte, durch Schädigung
der Serosa eine Durchwanderung von Typhusbazillen in die Bauchhöhle zu bedingen.
Der Erfolg der Therapie — Ausschaltung der infizierten Gallenblase von der übrigen
Bauchhöhle — bewies die Richtigkeit der Annahme, da nach der Drainage die peritoni¬
tischen Erscheinungen nachliessen. 6 Tage nach der Operation kam es aber zu einer
neuen kontinuierlichen Temperatursteigerung, die als neue typhöse Allgemeininfektion,
ausgehend vom Peritoneum, gedeutet wurde. Pat. ging an zunehmender Herzschwäche
zugrunde. Die anatomische Diagnose lautete: abgelaufener Typhus, in Heilung begriffene
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Typhusgeschwüre, Cholecystitis mit Gallensteinbildung, Bronchopneumonie; kleine Abszess¬
bildungen in den Lungen, Bronchitis; alte Pleuritis adhaesiva; Arteriosklerose der
Coronararterien.
Bez. der Einzelheiten sei auf die Arbeit verwiesen. Aronheim-Gevelsberg.
Schiller, Über Pfählungsverletzungen, nebst 2 kasuistischen Beiträgen.
(Inaugur.-Dissertat. Freiburg 1909.) Verf. teilt in seiner Arbeit die Pfthlungsverletzungen
nach Stiassny ein in extraperitoneale und in intraperitoneale. Während die Mortalität
der ersteren 6,73 °/ 0 betrug, ist sie bei letzterem 52,77 °/ 0 . Von 176 Pfählungsverletzten
beider Gruppen starben 45, d. h. 25,57 %; es stirbt also etwa der 4. Teil aller durch
Pfählung Verletzten. Es ist jedoch zu erwarten, dass mit den Fortschritten in der
Diagnostik und in der operativen Behandlung der Peritonitis auch die Sterblichkeitsziffer
sinken wird. Um dies zu erreichen, muss vor allem auf folgende Punkte geachtet werden:
1. Man suche sich stets über die Ausdehnung des Pfählungskanals volle Klarheit
zu schaffen durch Besichtigung des pfählenden Instrumentes (Blut, Kot) und durch Spal¬
tung des Pfählungskanals. 2. Man unterlasse niemals die gründliche Untersuchung der
Vagina und des Recturos, da diese zuweilen verletzt sind, ohne dass äusserlich eine
Wunde wahrnehmbar ist. 3. Man suche nach Defekten an den Kleidern des Verunglückten,
sowie am Pfahl, um das Zurückbleiben von Fremdkörpern in der Wunde zu vermeiden.
4. Steckt der Pfahl noch in der Wunde, so erkundige man sich nach seiner Beschaffen¬
heit (ob Widerhaken), um durch voreilige Extraktion Schaden zu vermeiden. 5. Macht
die Länge des pfählenden Instrumentes und die Richtung des Wundkanals eine Verletzung
des Bauchfells wahrscheinlich, oder bestehen Symptome für eine solche, so ist die Probe¬
laparotomie zu* machen. Diese kann den Zweck haben a) das Instrument zu entfernen,
b) Fremdkörper zu beseitigen, c) Verletzungen innerer Organe sicherzustellen, sie zu be¬
handeln oder auszuschliessen. 6. Bei Blasenverletzungen versäume man nie, möglichst früh¬
zeitig, d. h. gleich nach erfolgter Heilung der Blasenwunde zu cystoskopieren, um das Vor¬
handensein von Fremdkörpern festzustellen oder auszuschliessen. Bez. der Einzelheiten
und der beiden Fülle aus Kraskes Klinik sei auf die Arbeit verwiesen.
Aronheim - Gevelsberg.
Roloff, Tödliche Verletzung durch Masturbation per rectum. (Münch, med.
Woch. 1.) Ein 50jähriger Mann, Vollrentner wegen traumatischer Herzneurose, hatte
sich zum Zwecke der Masturbation ein Stück Holz in den Mastdarm eingeführt. Extrak¬
tionsversuche misslangen. Bei der Laparotomie fand sich in der mit Eiter gefüllten
Bauchhöhle ein 20 cm langes Stück einer Bohnenstange. Die Perforation bestand an der
Flexura sigmoidea. Pat. starb 1% Tage nach der Operation. — Von Interesse war die
Frage nach der Beziehung zwischen dem früher erlittenen Unfall (Brustquetschung im
Steinbruch) und dem Tode des Pat. War anzunehraen, dass der Verstorbene durch den
Unfall Neurastheniker und Masturbant geworden, die tödliche Verletzung also mittelbar
durch den Unfall herbeigeführt war? Oder war er schon früher Masturbant und hatte
infolge seines hiermit zusammenhängenden „labilen“ Zustandes seines Nervensystems der
Unfall die schwere Neurose zur Folge? Die Berufsgenossenschaft lehnte alle Ansprüche ab.
Aronheim - Gevelsberg.
Die Unterleibsbrüche in der Armee. Nach dem Sanitätsbericht über die
Preussische Armee vom 1. X. 1907 bis 30. IX. 1908. In dem jedes Jahr erscheinenden
Sanitätsbericht für das preussische Heer finden sich im Berichtjahr 1907/08 bei einer Durch¬
schnittsstärke von 540790 Mann nicht weniger als 1159 Unterleibsbrüche, von denen
bei einer grossen Anzahl ein Trauma als Entstehungsursache angegeben wird. Es ist
dabei interessant zu beobachten, wie sehr bei den einzelnen Waffengattungen die einzelnen
Entstehungsursachen auseinandergehen. So wurde von Infanteristen 44 mal das Turnen,
24mal das Exerzieren, Marschieren oder Felddienstüben, 2mal das Kommandieren mit
lauter Stimme (!) als schädigende Ursache genannt. Bei der Kavallerie beschuldigte man
7 mal den Reitdienst, 2 mal Hufschläge und 2 mal Sturz mit dem Pferde, bei der Artillerie
8 mal den Reitdienst, 2 mal Sturz mit dem Pferde, 7 mal Anheben der Lafette, 2 mal An¬
heben von Futtersack und Futterkiste, lrnal Hufschlag; bei den Musikern Anstrengung
der Bauchpresse beim Blasen, bei den Krankenwärtern und Sanitätsmannschaften 2mal
das Tragen von Kranken und Betten, bei den Pionieren 2mal das Tragen von schweren
Balken, lmal Sprung ins Wasser. Von den 216 operierten Unterleibsbrüchen wurden
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208 wieder dienstfähig, ein Operierter starb ifach gut verlaufener Operation in der
3. Nacht an Herzschwäche, 7 wurden dienstunbrauchbar. 115mal handelte es sich um
einen rechtsseitigen, 83mal um einen linksseitigen und 13mal um einen doppelseitigen
Bruch. Von den Methoden, die angewandt wurden bei der Radikaloperation der Leisten¬
brüche ist Bassini 164mal zu nennen, Bassini modifiziert nach Girard lroal, Kocher
42mal, einfache Vernähung der Bruchpforte 2mal, Verengerung des Leistenkanals durch
schichtweise Vernähung der Bauchwand lmal. 4mal traten Rückfälle ein: einmal 5 Mo¬
nate nach einer Operation nach Koeber, zweimal 3 Monate nach Bassini, einmal eben¬
falls nach Bassini infolge eines Sprunges. Hammerschmidt-Danzig.
Schwarz, Hernia pubica traumatica. (Inaug. Dissert. Heidelberg 1910.) Es
ist eine merkwürdige Erscheinung, dass das angeborene Spaltbecken nicht zu Hernien
disponiert ist, während zufällige und operative Traumen, die auf den vorderen Abschnitt
des knöchernen Beckenringes wirken und zur Kontinuitätstrennung desseiden führen, zur
Hernienbildung Anlass geben. Auch solche Fälle sind selten. In der Klinik Naraths
kam ein solcher Fall zur Beobachtung. Er betraf ein 12 Jahre altes Mädchen, das im
3. Lebensjahre von einem leeren Fuhrwerke überfahren wurde und einen Beckenbruch
erlitt. Im Mai 1909 kam sie zwecks Operation eines im Anschluss au den früheren
Unfall sich in der Schambeingegend allmählich entwickelnden Bruches in die chirurgische
Klinik. Ausser den anderen Folgen der erlittenen Verletzung fand sich eine Bruchpforte
zwischen den beiden auseindergewichenen Ossea pubis; sie bildete ein Oval (Längsachse
4,5 cm, Querachse 8 cm). Medial wurde sie begrenzt durch das rechte Os pubis, lateral
durch den absteigenden Ast des linken Os pubis, bauchwärts durch ein festes, sehniges
Ligament, das zwischen 'den Schambeinen ausgespannt war. Peritonealwärts bildete die
Begrenzung ebenfalls ein festes Ligament zwischen rechtem Os pubis und der Grenze des
linken Os pubis und Os ischii; hier fand sich eine Knochenverdickung. An das sehnige
Ligament, das die Bruchpforte bauchwärts begrenzte, setzte sich der Muse, rectus abdo-
mini8 nicht an. Beide Musculi recti abdominis klafften und zwischen beiden befand sich
eine sehnige Platte. Bei Rückenlage ist eine Hernie nicht sichtbar. Beim Husten er¬
scheint bei der Bruchpforte eine kugelige Geschwulst von 6 cm Durchmesser mit gedämpft
tympanitischem Perkussionsschall; auch bei Druck auf das Abdomen erscheint die Hernie.
Mit dem Finger kann man durch die Bruchpforte tief ins kleine Becken eindringen.
Nach Freipräparieren der Bruchpforte und Isolieren des Bruchsackes fand sich,
dass der mediale Teil der Hernie aus der Blase, der laterale aus Peritoneum, in dem
sich Darmschlingen palpieren Hessen, bestand. Die beiden queren sehnigen Bänder der
Bruchpforte wurden durch Seidenknopfnähte vereinigt; von dem unteren Knochenvorsprung
an der lateralen Seite unterhalb des linken Os pubis wurde ein flacher Periostknorpel¬
lappen (nach oben und unten gestielt) entnommen und auf die Bruchnaht umgekiappt,
(las Unterhautzellgewebe in dritter Etage durch Knopfnähte darübergezogen. Heilung
erfolgte per primam.
In der vom Verf. angeführten Literatur existiert nur ein Fall einer Hernie in der
Symphysenspalte, mitgeteilt von Kausch. Auch isolierte Rupturen der Symphysis ossium
pubis sind selten und in der Literatur nur 14 Fälle beschrieben in der Dissertation von
Cohn. — Ähnlich diesen traumatischen Hernien sind diejenigen, welche nach absichtlich
herbeigeführter Durchtrennung des Beckens (Symphyseotomie, Hebosteotoraie) Hernien in
(len Diastasen bilden, die vom Verf. mitgeteilt sind und auf die hiermit verwiesen sei.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Heddäus, Kasuistischer Beitrag zu den Darmverletzungen im Bruch¬
sack. (Münch, med. Woch. 29.) Einem 19jährigen Schlosser war beim Hämmern ein
etwa linsengrosses Stück Eisen von dem grossen Hammer abgesprungen und durch die
Kleidung in seinen ausgetretenen rechtsseitigen Leistenbruch eingedrungen. Mit der
Diagnose: Bauchfellentzündung nach Darmverletzung kam er 12 Stunden nach dem Unfall
zur Operation. Das Eisenstück hatte den in den Bruchsack ausgetretenen Darm an der
Konvexität durchschlagen, das Lumen schräg durchquert, war am Mesenterialansatz aus¬
getreten, hatte das Mesenterium schräg durchsetzt und war am peritonealen Rande der
Bruchpforte liegen geblieben, wo es gefunden wurde. Der Darm hatte sich wahrscheinlich
über den Fremdkörper weg in die Bauchhöhle zurückgezogen. Dass die diffuse Perito-
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nitis sich zurückbildete, war wohl wesentlich dem Umstande zuzuschreiben, dass die Ver¬
letzung höhere Teile des Darmes betraf, in denen weniger pathogene Keime sich befinden.
Aronheim - Gevelsberg.
Fabian, Fremdkörper im Bruchdarm als Ursache schwerer Komplika¬
tionen. (Münch, med. Woch. 25.) Durch Steckenbleiben von Fremdkörpern im Bruch-
darm oder in abnormen Darmausstülpungen können bedenkliche Komplikationen ausgelöst
werden. Verf. teilt aus der Klinik Garrös in Bonn einen Fall mit, in welchem bei einem
gesunden Kinde, nachdem es einen Pflaumenkern verschluckt hatte, der bis dahin stets
reponible Nabelbruch sich nicht mehr zurückbringen liess. Bei der Operation fand sich
eine serofibrinöse Entzündung im Bereiche des Bruchdarms und zwei Perforationen der
Darmwand. Nach Entfernung des Fremdkörpers, Naht der Darmrisse und Verschluss der
Bruchpforte genas das Kind. Aron he im-Gevelsberg.
Maetzke, Die Ruptur von Bauchnarbenhernien. (Deutsch, med. Woch. 18/10.)
Narbenhernien nach Laparotomien entstehen unter der Einwirkung des intraabdominellen
Drncks, den zu beeinflussen man nicht in der Lage ist. Dem Innendruck soll man durch
einen möglichst kleinen Schnitt, günstige Schnittrichtung und exakte Naht, weniger des
blutarmen Peritoneums als der blutreichen Muskelfascienschicht entgegenarbeiten. Wesent¬
lich ist, ob die Wunde per primam heilt oder nicht, treten doch nach Abel bei länger
als 4wöchiger Eiterung bei 80% Narbenbrüche auf. Momente wie Fettleibigkeit, Dia¬
betes, Alter usw. spielen natürlich mit. Leibbinden und Stützapparate zu tragen ist bei
der schweren Arbeit der Landarbeiter manchmal geradezu ausgeschlossen, ein Umstand,
der wohl zu beachten ist, wenn man von der Unvernunft solcher Leute spricht Bei der
grossen Elastizität der Haut ist die Zahl der geplatzten Brüche nicht gross; in einer
Dissertation vom Jahre 1905 stellt Nonninger 18 zusammen, bei denen es zu all¬
mählicher Verdünnung der Bauchdecken gekommen ist, bis dann plötzlich auch die letzte
der Hüllen, die papierdünne Haut, jetzt allerdings häufig unter der Einwirkung einer
geringen Kraft, wie Husten oder Niesen, platzte. Dass diese Ruptur der Haut — Usur
von innen nennt Doebbelin dieses Dünnerwerden der Bauchdecken — als Unfall auf¬
zufallen ist, liegt wohl auf der Hand. Hammerschmidt-Danzig.
Papaioannon, Über Splenektomie nach Milzruptur und Malariafieber.
(Bruns Beiträge zur klinischen Chirurgie, Bd. 70, H. 1.) Festschrift für 0. v. Angerer.
P. bringt 3 von ihm in der Klinik „Der Heiland“ in Athen durch Splenektomie geheilte
Fälle von Milzruptur und vervollständigt die Statistiken von Kürstens und Rammstedt
durch 23 aus der neueren Literatur gesammelten Fälle._ Ferner hat er au Hunden kon¬
servative Milzoperationen versucht. Er kam dabei zur Überzeugung, dass beim Menschen
vom technischen Standpunkt aus die exakte Milznaht und sorgfältige Blutstillung sehr
schwer ist, besonders wenn die Ruptur am oberen Pol und auf der äusseren Fläche der
Milz liegt; dagegen kommt die Milznaht in Betracht bei Rupturen am unteren Pol, bei
Kapselrissen und bei Fixierung der Milz durch ausgedehnte Verwachsungen. Die exakteste
und sicherste Blutstillung bietet die Splenektomie, die bei Verletzung einer Malariamilz
stets angezeigt ist. P. empfiehlt einen Medianschnitt, an dessen unterem Ende er einen
Querschnitt durch den M. rectus anfügt; er macht erst die Unterbindung des Milzstieles,
dann die Auslösung des Organs; hierdurch wird die Blutung wesentlich eingeschränkt.
Als Folge der Milzexstirpation ergaben sich Verminderung der Erythrocyten und Hyper-
leukocytose.
Seine Erfahrungen bei Exstirpation der Malariamilz fasst er dahin zusammen, dass
hier durch Splenektomie nicht immer eine radikale Heilung zu erreichen ist, doch wird
der Organismus vom Hauptherd der Malariaparasiten befreit. H. Fritz-Tübingen.
Mühsam, Milzruptur, Milzexstirpation, Heilung. (Deutschemed. Wochenschr.
17/10.) Ein 10 jähriger Junge wurde von einem Automobil überfahren und kam völlig
pulslos in das Krankenhaus. Die grosse Menge freier Flüssigkeit ira Bauch liess auf
eine Blutung schliessen, eine Kontusion in der linken unteren Rippengegend auf eine
Milzzerreissung. Urin, der gleich nach der Aufnahme des Kranken gelassen wurde, war
klar, der mittels Katheters kurz vor der Operation gewonnene hingegen blutig gefärbt.
Eröffnung der Bauchhöhle durch einen Medianschnitt in der oberen Hälfte ergab einen
grossen queren Riss der Milz. Bei dem verzweifelten Zustand des Jungen wurde von
einer Naht Abstand genommen und, um die Blutung schnell zu stillen, die Milz in toto
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entfernt. Reichliche Kochsalzinjektionen. Die ersten Wochen ungestörter Wundverlauf,
obschon der Junge nach dem enormen Blutverlust äusserst blass aussah. Alsdann begann
er zu fiebern, wobei die Anzahl der Leukozyten, die regelmässig gezählt wurden, einmal
auf 80000 stieg. Die Wunde heilte nicht und riss auseinander, so dass ein grosser Darm¬
prolaps entstand. Eine nochmalige Naht hielt besser. 18 Tage nach der Verletzung ver¬
eitertes Hämatom unterhalb des linken Rippenbogens. Nach Resektion einer Rippe und
Entleerung des Hämatoms allmähliche Heilung, so dass der Kranke nach im ganzen fast
3monatigem Krankenlager mit einer Zahl von 4500000 Erythrozyten als geheilt entlassen
werden konnte. Hammerschmidt -Danzig.
Schulze, Milzausschneidung bei Milzzerreissung. Sch. demonstriert in der
wissenschaftlichen Vereinigung am städt. Krankenhaus zu Frankfurt a. M. am 4. Okt. 10
(s. Münch, med. Wochenschr. 46) einen Fall von Splenektomie bei traumatischer subkutaner
Milzruptur nach Hufschlag gegen die Nabelgegend bei einem jungen Mann. Eine sichere
Diagnose war nicht zu stellen; als wertvolles diagnostisches Hilfsmittel konnten Klagen
über linksseitigen Schulterschmerz verwertet werden. Interessant war die nach 14 Tagen
aufgetretene Lymphdrüsenschwellung und die plötzlich in der Rekonvaleszenz auftretenden
Temperatursteigerungen, wahrscheinlich Folge einer umschriebenen Fettgewebsnekrose, nach
einer durch eine Unterbindung in der Nähe des Pankreasschwanzes verursachten Schädigung
des Pankreas. A r o n h e i m -Gevelsberg.
Heues, Traumatische Hydronephrosenruptur. (Deutsche med. Wochenschr.
47/10. Vereinsbericht) Ein 12 jähriger Knabe fiel mit dem Bauch auf eine Eisenbahn¬
schwelle; sogleich heftige Schmerzen in der rechten Bauchseite, später auch in der rechten
Nierengegend, Erbrechen, Obstipation und Hämaturie. Die Beschwerden vergingen nach
einigen Tagen, doch zeigte sich noch 14 Tage lang Blut im Urin. Eine beständig
wachsende Geschwulst in der rechten Bauchseite machte 4 Wochen nach dem Unfälle die
Aufnahme in die Klinik notwendig, wo ein mannskopfgrosser, fluktuierender, bei Lage¬
wechsel nicht verschieblicher Tumor in der rechten Oberbauchgegend festgestellt wurde.
Die Probelaporatomie ergab keine Entscheidung, ob die Flüssigkeit mit der Niere in Ver¬
bindung stehe, erst als dieselbe, die anfangs hämorrhagisch-serös war und keine Harn¬
säure enthielt, deutlich urinösen Geruch annahm, wurde die Diagnose gestellt: wahr¬
scheinlich kongenitale, durch den Fall geplatzte Hydronephrose. Der Befund bei der
Operation bestätigte die Annahme, Heilung nach Nephrektomie.
Hammer schmidt-Danzig.
Jung und Chiari, Kombination einer chronischen Erkrankung innerer
Organe mit Verletzung. (Deutsche med. Wochenschr. 19/10. Vereinsberichte.) Ein
Maurer war wegen Blasenkatarrhs mit Verdacht auf Urogenitaltuberkulose behandelt
worden. Mehrere Monate später stürzte er aus einer Höhe von 10 Metern herab und
erlitt folgende Verletzungen: Stirnwunde mit Exkoriationen der Cornea, Frakturen der
5.—6., 9.—12. rechten Rippe, Kontusion der rechten Hüfte, Verletzung der rechten Niere
und Hämatom der rechten Lumbalgegend. Nach einigen Tagen 14 Tage lang dauernde
Bronchitis, Pleuritis und Verdrängung des rechten Unterlappens durch eine immer grösser
werdende Anschwellung in der Nierengegend. Harn dauernd blutig-eitrig ohne Tuberkel¬
bazilien; geimpfte Tiere blieben gesund. Durch Cystokopie Cystitis necroticens verlang¬
samte Funktion der linken, aufgehobene der rechten festgestellt. Der Harn wurde jauchig,
6 Wochen nach dem Unfall Tod unter urämischen Erscheinungen. Bei der Sektion ergab
sich chronische Tuberkulose beider Lungenspitzen, jauchige Infiltration des Zellgewebes
zwischen Zwerchfell und rechter Lunge, meist käsige, bis hanfkorngrosse Knötchen im
Peritoneum, an Stelle der rechten Niere ein von der Nierenkapsel umgebener, zweimanns¬
faustgrosser mit jauchiger Flüssigkeit erfüllter Sack mit einem Rest der verkästen Niere,
dessen hintere Wand durch die Bruchenden der 9.—12. Rippe mehrfach perforiert war;
in der linken Niere weissliche Knötchen, nekrotische Mucosa der Harnblase und der
Urethra, anscheinend ohne Tuberkulose, Bruch des Bogens des ersten Lendenwirbels und
Abreissung der Bandscheibe zwischen 1. und 2. Lendenwirbelkörper.
Hammer schmidt-Danzig.
Robert Lenk-Wien, Über Massenblutungen ins Niercnlager. (Deutsche
Zeitschr. für Chirurgie. Bd. 102, 1.—*3. Heft) In der Literatur befinden sich nur wenige
Fälle profuser Blutungen in das Nierenlager. Doll beschreibt 2 Fälle und nennt das
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Krankheitsbild der pararenalen Massenblutung Apoplexie des Nierenlagers. Andere Fälle
teilt noch Hildebrandt, Joseph und Tuffiers mit Nach den Arbeiten von Albarran,
Rovsing und Israel kann man die Nephritis als eine häufige Ursache abundanter Hämaturien
annehmen. Bei den anatomischen Untersuchungen von Doll und Joseph finden sich schwere
Parenchymveränderungen der Niere, fettige Degenerationen, chronische interstitielle Ne¬
phritis. In keinem der beschriebenen Fälle findet sich in der Anamnese ein Trauma.
Das Hauptsymptom der pararenalen Blutungen ist der Schmerz, welcher ganz akut heftig
einsetzt. Er ist krampfartig, stumpfbohrend und nagend, und lokalisiert sich zuerst in
der Lendeugegend und geht von da nach dem Kreuze, dem Bauch und der Hüftgelenk¬
gegend über. Nach einiger Zeit, manchmal schon nach mehreren Stunden, manchmal
nach Tagen stellt sich eine örtliche Schwellung ein, welche sich als druckschmerzhafte
Resistenz in der Lumbalgegend zeigt. Wichtig für die Ätiologie dieser Schwellung sind
die Symptome der Blutung. Es treten plötzlich einsetzende Anämie, Kollapszustände mit
kleinem frequenten Puls, abnorme Temperaturerniedrigungen ein. Hierzu kommt noch
späterhin die Darmparese. Die Prognose ist immer sehr ernst. Die Therapie beschränkt
sich auf sofortigen operativen Eingriff. Taend ler-Berlin.
Thftmer, Zerreissung der rechten Niere. Th. demonstriert in der medizin.
Ges. zu Chemnitz am 15. XII. 09 (s. Münch, med. Wochenschr. 10) einen Fall von sub¬
kutaner querer Zerreissung der rechten Niere bei einem 10 jährigen Jungen, der beim
Sprang über eine niedere Wagendeichsel durch Sturz auf die rechte Seite eine Prellung
des Bauches erlitten. Eine Probelaparotomie ergab keine Läsion des Bauchhöhleninhaltes,
sondern nur eine retroperitoneales Hämatom in der Umgebung der rechten Niere. Eine
im Verlaufe von 6 Wochen entstandene sekundäre traumatische Hydronephrose musste
durch Lumbalschnitt eröffnet werden. Wegen Absonderung des Urins durch die Operations-
wuude musste nach weiteren 4 Wochen die rechte Niere exstirpiert werden; dabei ergab
sich eine völlige quere Zerreissung der rechten Niere an der Grenze von mittlerem und
unterem Drittel. Vortr. bespricht die Gründe für die relativ geringe Blutung, für die
ungestörte Weiterfunktiou der beiden Nierenhälften und für die Berstung der Niere in¬
folge hydraulicher Pressung gerade an der Stelle, an der die embryonale Lappung der
kindlichen Niere einen Locus minoris resistentiae geboten hatte, an der Hand von Nieren
gleichalteriger Individuen, an denen die Gefässe präpariert und das Trauma nachgeahmt
war. A r o n h e i m -Gevelsberg.
Casper, Nierenstein als Folge einer Nierenverletzung. (Deutsche medizin.
Wochenschr. 19/10. Vereinsberichte) Wirbel- und Rückenmarksverletzung führen häufiger
zur Bildung von Nierensteinen, die Entstehung eines solchen nach Nieren- und Nieren¬
beckenverletzung ist jedoch noch nicht beobachtet worden. Ein bis dahin völlig gesunder
Möbel- und Klavierträger, also ein Mann, der an sehr schwere Arbeit gewöhnt war, wurde
zwischen Rad und Deichsel eingeklemmt, wobei ersteres gegen die (rechte?) Nierengegend
drückte. Kurz darauf blutiger Harn und heftige Schmerzen. Diese Attacken traten jedes¬
mal bei der Arbeit auf. Die Nierenfunktion war nicht gestört, der getrennt aufgefangene
Harn beider Nieren enthielt Oxalsäure, der der rechten rote # Blutkörperchen und Eiweiss.
5 Monate nach der Verletzung Operation, welche einen bohnengrossen rechtsseitigen Nieren¬
beckenstein ergab, bestehend aus einem Blutgerinnsel mit einer dünnen Oxalatschale. Völlige
Heilung nach Beseitigung der durch die Probeinzision festgestellten Nephritis, so das der
Verletzte seinen Beruf in ganzem Umfange wieder aufzunehmen imstande war.
Hamm er schmidt-Danzig.
Beuster, Über einen Fall von traumatischer Niereninsuffizienz
(Deutsche med. Wochenschr. 18/10.) Ein bis dahin gesunder Strassenbahnschaffner fuhr
am 11. VI. 09 mit einem Automobil zusammen, ohne dass angegeben wurde, ob und wie
er dabei verletzt wurde. Nach dem Unfälle war er aufgeregt, hatte einen roten Kopf
und stöhnte in der Nacht sehr viel. Nachdem er auch 2 Tage Dienst getan hatte, stiess
er in der Nacht vom 12/13. 6. unartikulierte Laute aus, drehte den Kopf nach der rechten
Seite und bekam Krämpfe im rechten Bein, welche alsdann auch auf den Kopf und das
linke Bein übergingen. Während des 3—4 Minuten dauernden Anfalles Bewusstlosigkeit.
Am folgenden Tage tat er wieder Dienst, in der Nacht ein neuer Anfall, welcher sich
nun alle 2—3 Minuten wiederholte. Am 16. 6. wurde der Kranke bewusstlos in das
Urban-Krankenhaus eingeliefert, nachdem er vorher Harn unter sich gelassen hatte; vorher
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war die Harnentleerung nicht gestört. Nach Angabe der Frau hatte der Mann seit einem
halben Jahre zeitweise Kopfschmerzen. Im Krankenhause wiederholten sich die klonischen
Zuckungen in den rechten Extremitäten und der rechten Gesichtshälfte, die Temperatur
war sehr hoch, eine genaue Diagnose zu stellen gelang aber erst, als in dem durch Käthe-
terisiereu gewonnenen Harn sich Spuren von Albumen, sowie im Sediment granulierte und
hyaline Zylinder fanden. Bei der Kryoskopie zeigte sich der Gefrierpunkt des Harns, und
das sieht B. als das Wichtigste an, herabgesetzt —0,75, eine Erscheinung, welche bei
Urämie ziemlich häufig ist. Morphiuminjektion, Koffein, Kochsalzinfusion, Lumbalpunktion
hatten keinen Erfolg, am 18. 6. Exitus letalis. Der Befund bei der Autopsie war sehr
geringfügig und ergab eigentlich ausser mässiger Verfettung und teilweiser Nekrose der
Epithelien der Harnkanälchen nichts, was das schwere Krankheitsbild erklären konnte.
B. sieht in dem Falle eine Erschütterung durch indirekte Gewalt, welche eine subkutane
Läsion beider Nieren herbeiführte, die sich in geringer Eiweiss- und ZylinderausBcheidung
zeigte. Unerklärlich aber bleibt, dass so geringfügige Veränderungen der Niere eine so
schwere Insuffizienz zur Folge hatten. Am Schlüsse berührt B. noch die Frage, ob
nicht ein latentes Nierenleiden Vorgelegen hat, welches erst durch den Unfall manifest
geworden ist. Der praktische Erfolg ist derselbe, man wird bei solchen Fällen immer,
wie es auch hier geschehen ist, eine Verschlimmerung durch den Unfall annehmen müssen.
Hamm er schmidt-Danzig.
B. Stierlin, Z irkuläre Ruptur der Urethra und Abreissung der Blase
von der Symphyse nach seitlicher Kompression des Beckens ohne nachweis¬
bare Verletzung des knöchernen Beckens. (Beiträge zur kün. Chirurgie, 65. Bd.,
3. Heft.) Die im Titel genau beschriebene Verletzung kam bei einem 19 jährigen Mann
durch Quetschung des Beckens zwischen zwei Waggons zustande und in dem städtischen
Hospital zu Schwäb.-Gmünd (Dr. A. Wörner) kurz nach der Verletzung zur Operation.
Er wurde zunächst die Sectio alta gemacht, sodann zur Naht der quer durch trennten
Harnröhre noch die Sectio mediana vom Damm aus. Ein Dauerkatheter wurde eingeführt.
Längere Zeit bestanden Harnfisteln. Dann Heilung. — Für eine Ablösung der Harnblase
von der Symphyse hat Verf. nur 2 Beispiele in der Literatur gefunden. Auch zirkuläre
Zerreissungen der Harnröhre sind gegenüber den partiellen in der Minderheit. Da an
der vorderen knöcheren Beckenwand sicher keine Fraktur vorhanden war, führt Verf. die
beschriebenen schweren Verletzungen des Harnapparats auf eine Luxation der Schambein¬
fuge zurück, die wahrscheinlich nur einen Augenblick bestanden und sich sofort spontan
reponiert hat. H. Kolaczek-Tübingen. .
Goldenberg, Beitrag zur Pathologie der Harnblasenrupturen. (Beiträge
zur klin. Chirurgie, Bd. 61, S. 350.) Die der Arbeit zugrunde liegenden drei Beobach¬
tungen sind kurz folgende:
1. Stoss einer Schaukel gegen den Unterleib eines Mannes, der nach vier Stunden
zur Laparotomie kam unter der Diagnose eines Blasenrisses. Harninfiltration der Bauch¬
wand. In der Blasengegend wenig getrübte seröse Flüssigkeit. Ein Blasenriss liess sich
von aussen nicht nachweisen; erst nach Inzision der Blase fand man an der rechten
Hinterwand einen sagittalen 7 cm langen Riss durch Schleim- und Muskelhaut. Serosa
intakt. Naht des Risses mit Catgut. Nach längerer Eiterung und schwerer Cystitis
Heilung ohne Blasenfistel.
2. Zwei Tage nach Überfahrung durch einen Lastwagen wegen der Symptome von
Peritonitis und Blasenverletzung Laparotomie. Reichlich Blut in der Bauchhöhle. 4 bis
5 cm langer querer Riss am Blasenscheitel durch Serosa und Muscularis; Schleimhaut
unversehrt. Übernähung. Tamponade der Wunde. Tod am andern Tage. Sektion:
Schwere Anämie. Viel Blut in der Bauchhöhle. Grosser transversaler Riss an der Hinter¬
seite des rechten Leberlappens. Mesenterialriss in der Gegend der Flexura duodenojeju-
nalis. Peritonitis des kleinen Beckens.
3. 42jährige Frau, die eine längere Psychose durchgemacht hat und seit einer
Woche an schmerzhafter Pollakurie litt, erkrankte nach dem Heben einer Giesskanne
plötzlich mit Schmerzen in der Blasengegend und Urinretention. Nachdem auswärts mit
dem Katheter reichlich Blut aus der Blase entleert worden war, kam sie nach vier Tagen
unter den ausgesprochenen Symptomen von Peritonitis und Blasenriss zur Aufnahme.
Operation wegen schlechten Zustandes unterlassen. Tod andern Tages. Sektion: Diffuse
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eitrige Peritonitis. 3 cm langer klaffender intraperitonealer Riss am Blasenscheitel mit
zerfetzten Rändern. Nach Ansicht des Verfassers steht dieser Fall den pathologischen
Rupturen nahe.
Auf Grund dieser eigenen Beobachtungen und der Literatur bespricht Verfasser die
Symptome der Blasenrisse und unterscheidet dabei zwischen den kompletten und inkom¬
pletten, welch letztere sekundär zu vollständigen werden können. Die Therapie muss in
einer frühzeitigen exakten Blasennaht bestehen. Das Vorgehen im einzelnen ist nach dem
Befund und den Komplikationen einzurichten.
Der Mechanismus der Blasenrisse ist noch nicht aufgeklärt. Offenbar spielt die Art
des Traumas, der Füllungszustand der Blase und die verschiedene Elastizität der Wand¬
schichten dabei eine Rolle.
Bei der Mehrzahl der Blasenrisse, vor allem bei denen des peritonealen Blasen¬
abschnitts, ist das Peritoneum mit zerrissen, ohne dass damit bewiesen wäre, dass die
Zerreissung stets von aussen nach innen erfolgt; auch die umgekehrte Folge ist möglich.
Bezüglich der Benennung der Blasenrisse wird vorgeschlagen, alle Risse an dem
vom Bauchfell überzogenen Blasenteil als intraperitoneal zu bezeichnen, gleichgültig, ob
das Bauchfell eingerissen ist oder nicht. Risse mit Erhaltung des Bauchfells soll man
subperitoneale oder subseröse, solche mit Erhaltung der Schleimhaut submuköse nennen.
Reich-Tübingen.
Kielleutlmer-München, Über seltene Fremdkörper der Blase. (Münch, med.
Woch. 1909/31). K. beschreibt zwei Fälle, in denen bei Harnverhaltung (Striktur und
Prostatio) von dem Patienten selbst, um die Harnentleerung zu erleichtern, einmal ein
1 m (!) langer Gummischlauch, einmal ein Golddraht in die Harnröhre eingeführt und in
die Blase wegglitt. Ersterer, den Patient nachts einführte, um der durch den häufigen
Harndrang bedingten Störung zu entgehen, war am Morgen, ohne dass P. etwas gemerkt
hatte, wahrscheinlich unter dem Einfluss von durch den Reiz erzeugten häufigen Erek¬
tionen in die Blase „verschluckt“. Der Golddraht hatte 26 Jahre in der Blase gelegen
und erst in den letzten 5 Jahren infolge Steinbildung Beschwerden gemacht. In beiden
Fällen brachte die Operation Heilung.
Giordano , Über einen Fall von traumatischer Stenose der Harnröhre
und die Bewertung derselben bei Betriebsunfällen. (La Medicina degli Infortuni
del lavoro 2/3/1910. Referat aus der Zeitsch. f. Med.-Beamte 14/1910.) Beim Über¬
schreiten eines Baches fiel ein Bergarbeiter derart auf die Kante des Brettes, welches
die Brücke bildete, dass er den Daumen stark quetschte und eine Zerreissung der Harn¬
röhre stattfand. Nach einer einen Monat dauernden Behandlung im Krankenhause wurde
der Verletzte als geheilt entlassen mit der Weisung, zur Überwachung sich zeitweise vor¬
zustellen. Da er dies unterliess, trat eine erhebliche Narbenstruktur ein, welche zur
Resektion eines mehrere Zentimeter langen Stückes der Harnröhre führte. Der Mann
wurde geheilt. — Derartige Zerreissungen der Harnröhre sind nach der Literatur zwi¬
schen 5 und 60 % bewertet worden, die Frage entsteht, ob nicht trotz anfänglicher Hei¬
lung eine solche Verletzung eine dauernde Erwerbsbeschränkung zur Folge hat, da der
Kranke fortgesetzt die Dilatation der Urethra nötig hat. Da doch Rezidive der Stric-
turen sehr häufig sind, so meint G., dass eine Einbusse der Erwerbsfähigkeit von dau¬
ernd 10% für Harnröhrenzerreissungen angemessen sei. (Nach Becker soll man bei
derartigen Verletzungen den Grad der Störung nach der Schwere der Symptome be¬
messen.) Hammerschmidt-Danzig.
Pisenti, Präsumtive Enuresis durch Unfall. (La Medicina degli Infortuni
del lavoro 4/1910. Referat aus der Zeitschr. f. Med.-Beamte 141/1910.) Wie notwendig
die Aufnahme einer genauen Anamnese in der Unfallpraxis ist, lehrt folgender Fall: Ein
Arbeiter erlitt dadurch, dass ihn eine Maschine zwischen Karre und Fussboden fest¬
klemmte, Quetschungen des Rückens, der linken Schulter und Halsseite und eine Luxa¬
tion der linken Schulter. Die Behandlung im Krankenhause erzielte Heilung, nur blieb
eine geringe Schwäche des linken Armes zurück. Auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses,
in welchem als Unfallfolge neben der Muskelätrophie und traumatischen Neurose noch
eine Incontinentia urinae aufgezählt wird, legte er Berufung gegen die Entscheidung ein,
welche ihm eine Entschädigung für vorübergehende Erwerbsbeschränkung anbot und
wurde daraufhin längere Zeit im Krankenhause beobachtet. Es ergab sich, dass der
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Verletzte neuropathische Symptome auswies, dass in seiner nahen Verwandtschaft Fälle
von Enuresis aufgetreten waren, und endlich dass er selbst seit Kindheit an diesem
Übel litt! Hammerschmidt-Danzig.
Oleynick , Über traumatischen Hodenprolaps. (Inaugur.-Dissertat. Königs¬
berg 1910.) Ursache des Hodenvorfalles sind in der Regel Verletzungen des Scrotums;
Quetschungen kommen häufiger vor als Riss- und Schnittwunden. Das Scrotum, welches
durch die Kleidung fest an den Körper angeschmiegt ist, wird leicht, besonders bei einem
Falle auf die Dammgegend, eingeklemmt. Über den eingeschnürten Hoden reisst dann
die Scrotalhaut und durch die oft sehr kleine Wunde (2 cm) fällt der Hoden vor und
hängt dann an seinem Samenstrang vor dem Scrotum; auch beide Hoden können in eine
Scrotalhälfte zusammengedrängt werden und einzeln Vorfällen. Das Zustandekommen des
Vorfalles ist dadurch zu erklären, dass die elastische Scrotalhaut sich zurückzieht und
der Vorfall ist Folge einer ödematösen Schwellung des Hodens durch Abschnürung. Unter
den verschiedenen Verletzungen, welche am Scrotum beobachtet werden, sind noch die
Schusswunden, weil auch sie zum Vorfall führen können, und die Pfählungsverletzungen
zu erwähnen. — Die Prognose der traumatischen Hodenvorfälle ist nicht immer günstig;
wenn auch bei geeigneter Behandlung meistens Heilung eintritt, sind doch auch Fälle
mit tödlichem Ausgange mitgeteilt worden.
Bei der Behandlung kann in frischen Fällen die sofortige blutige Reposition des
Hodens vorgenommen werden. Bei älteren Fällen reponiert man nicht sofort nach Er¬
weiterung der Wunde den prolabierten Hoden und schliesst die Wunde, sondern verfährt
sicherer, wenn man den vorgefallenen Hoden zunächst durch einen aseptischen Verband
schützt und mit der Reposition 2—3 Wochen wartet, bis der Hoden mit Granulationen
bedeckt ist. Da der Hoden nebst Tunica vaginalis propria, von der Art. spermat. int.
und deferentialis, die Tunica vaginal, commun. von der Art. cremasterica, also vom Samen¬
strang ernährt werden, ist eine Gangrän des prolabierten Hodens nicht zu befürchten.
Erst nach Bedeckung der Hoden und Wundränder mit guten Granulationen, wenn eine
Infektion nicht mehr zu befürchten ist, macht man die blutige Erweiterung der Wunde,
Reposition des Hodens, Naht und Drainage. Auf diese Weise wurden auch gute Resul¬
tate erzielt bei zwei Fällen der chirurgischen Klinik Lexers, die Verfasser in seiner
Arbeit mitteilt. Aronheim-Gevelsberg.
Wehner, Schindung der männlichen Genitalien. Plastische Operation.
(Inaugur.-Dissert. Würzburg 1909.) Die Ätiologie der Schindnng der männlichen Geni¬
talien zeigt in den veröffentlichten Fällen auffallende Ähnlichkeit. Das ursächliche Mo¬
ment ist eine rotierende Maschinengewalt, welche die Kleider, gewöhnlich Schürze oder
Hosen erfasst und aufrollt, wobei die lockere, leicht verschiebliche Haut der Genitalien
mit erfasst und ausgerissen wird. Fälle dieser Ätiologie wurden bisher 17 beobachtet.
In einem Teil derselben betraf die Schindung nur den Penis, in anderen waren Penis
und Scrotum an der Verletzung beteiligt. Ausser durch Maschinengewalt bewirkte De¬
fekte oder Verlust der Genitalien sind in der Literatur Fälle von Schindung der Geni¬
talien beschrieben, die dadurch entstanden, dass beim Herabgleiten an einem Seil oder
an einem Baumstamm durch einen Nagel die Penishaut aufgespiesst, auf geschlitzt und
abgezogen wurde. Beschrieben ist ein Fall bei dem ein Pferd durch die Hosen hindurch
die Penishaut eines Soldaten abbiss und ein anderer einen Geisteskranken betreffend, der
sich selbst die Haut vom Penis riss.
Die Prognose dieser Verletzung ist im ganzen günstig zu stellen. In den meisten
Fällen resultiert eine leidliche Funktionsfähigkeit auch in den Fällen der Spontanheilung.
Durch die plastischen Operationen wurden die Heilerfolge besser. Die Frage, welche
Methode der Plastik zu bevorzugen ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Zur
Deckung des Penis sind sowohl mit Thier scher Transplantation als auch mit Lappen¬
bildung gute Erfolge erzielt worden. Das sicherere Verfahren scheint die Lappenbildung
zu sein. Ist die Skrotalhaut verwendbar, so ist sie zur Plastik sehr geeignet. Auch
zur Deckung der Hoden sind die Methoden mannigfaltig, die Resultate günstig, auch bei
Spontanheilung.
Der vom Verfasser in seiner Arbeit beschriebene Fall \yurde in der Würzburger
chirurgischen Klinik operiert. Es handelte sich um einen Patienten, der eine ungedeckte
Transmissionswelle in ca. 3 / 4 m Höhe überstieg, wobei Schürze und Hose von der rotie-
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renden Welle erfasst wurden, die Gewalt sich auf Scrotum und Penis übertrug, die Haut
über dem Penis, das Scrotum und den r. Hoden abriss. Durch Hautlappenbildung der
Bauchhaut wurden Penis und Scrotum gedeckt und nach 4 Wochen ein günstiges Resultat
erzielt. Aronheim - Gevelsberg.
Hagen (Nürnberg), Über die gynäkologische Peritonitis. (Münch, med.
Wochenschr. 1909/35.) Zur gynäkologischen Peritonitis rechnet H. die puerperale und
die Adnexperitonitis. Nahezu absolut infaust ist die puerperale Peritonitis bei allge¬
meiner Sepsis. Ohne letztere, bei Beschränkung der Infektion auf das Bauchfell, ver¬
spricht ein so grosser Eingriff wie die Totalexstirpation des Uterus bei den durch den
Geburtsakt geschwächten Frauen nur ausnahmsweise Aussicht auf Erfolg. In manchen
Fällen führt die expektative Behandlung zum Ziele.
Von der Adnexperitonitis unterscheidet H. drei Formen. Die erste, bei der eine
ganz frische eitrige Tubenerkrankung von Anbeginn an ohne Umwandlung der Tuben in
Eitersäcke sofort zur allgemeinen Peritonitis führt, gehört zu der allerschwersten Peri¬
tonitisform. Hier hat die Operation allein Aussicht auf Erfolg. Die zweite Form wird
durch die Perforation von eitergefüllten Tubensäcken oder Ovarialabszessen dargestellt.
Eine abwartende Haltung ist hier schwer zu verantworten, während die Prognose der
Operation eine günstige ist. Die Mehrzahl der Adnexperitonitiden entsteht durch all¬
mähliches Übergreifen einer schon geraume. Zeit bestehenden eitrigen Adnexerkrankung.
Sie setzt unter stürmischen Erscheinungen ein, der fernere Verlauf ist aber gutartiger.
Das Bauchfell hat hier hinlänglich Zeit sich zu schützen. Die allgemeine Peritonitis ist
durch die Endotoxine der durch die Schutzstoffe des Bauchfells zerstörten Bakterienleiber
bedingt und ist nicht eine eitrige, sondern eine chronische Peritonitis. Der akute Pro¬
zess kommt relativ schnell zum Stillstand und klingt meist völlig ab. Allerdings kann
in seltneren Fällen auch hier im Verlaufe der Krankheit — mitunter schwer erkennbar
— noch eine eitrige Peritonitis auftreten, die die Operation erfordert. Abgesehen von
diesem Ereignis ist eine abwartende Haltung berechtigt.
Für die Diagnose dieser dritten Form ist wichtig, dass bei ihr die bei jeder anderen
Form von Peritonitis so charakteristische reflektorische Bauchdeckenspannung fehlt, wäh¬
rend die übrigen Zeichen — spontane und Druckschmerzhaftigkeit des Abdomens, Er¬
brechen, Fieber und Pulsbeschleunigung — wie bei jeder Bauchfellentzündung ausge¬
sprochen sind. In der Regel findet sich schon von Anfang an Meteorismus. Am schmerz¬
haftesten bei der Betastung ist der Uterus und seine Umgebung. Schliack-Cottbus.
Mayer, Pfählungsverletzung in der Gravidität mit günstigem Ausgang
für Mutter und Kind. (Münch, med. Wochenschr. 2.) In der Literatur finden sich
häufige Fälle von Verblutungstod Schwangerer nach Pfählungen sogar bei geringfügigen
Traumen, Gelingt es durch sofortige Hilfeleistung die Mutter am Leben zu erhalten, so
wird in zweiter Linie die Möglichkeit des Erhaltenseins der Schwangerschaft zu berück¬
sichtigen sein. Ein direktes Trauma des Uterus kann durch Plazentarlösung den Tod
der Frucht zur Folge haben, ohne dass an der Uteruswand selbst oder am Abdomen
Verletzungen nachzuweisen sind. Doch sind auch Fälle beschrieben, wo trotz erheblicher
direkter Gewalteinwirkung auf den Uterus oder nach starken Blutverlusten bei Verletzung
der äusseren Genitalien oder der Scheide eine Störung der Schwangerschaft nicht eintrat.
Einen derartigen Fall von schwerer Verletzung der äusseren Genitalien und der Scheide,
kombiniert mit teilweiser Abreissung der Harnröhre bei einer im 10. Monat Schwangeren,
der für Mutter und Kind einen günstigen Ausgang nahm, teilt Verf. aus der Provinzial-
Frauenklinik in Posen mit. Aronhcim-Gevelsberg.
Scheffers, Vollständige Ablösung des Mutterkuchens nach Unfall. Sch.
berichtet im ärztlichen Verein in Frankfurt a. M. am 18. X. 09 (s. Münch, med.
Wochenschr. 46) über einen Fall von totaler Ablösung der Placenta nach einem Trauma.
Eine 27 jährige Erstschw r angere hatte nach dem Tragen eines Wäschekorbs auf den Speicher
Blutabgang und heftige Leibschmerzen bekommen; dabei Hochsteigen und Gespanntwerden
des Leibes. Die Betastung des Leibes war anfangs schmerzhaft, kindliche Herztöne nicht
hörbar, Durchfühlen von Kindesteilen unmöglich. Nach der Geburt eines ausgetragenen
toten Kindes, hinter dem sofort reichliche geronnene Blutmengen hervorstttrzten, fand sich
die Nachgeburt in der Scheide. Aron heim-Gevelsberg.
Krönig und Gauss, Wie weit wird durch die Röntgenbehandlung unsere
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4.
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operative Therapie bei Uterusblutungen und Myomen beeinflusst? (Münch,
med. Wochenschr. 29.) An der Hand der in der Freiburger Klinik behandelten Fälle
kommen Kr. tu G. zu dem Schluss, dass die Radiotherapie die Indikationsstellung zu
operativen Eingriffen bei Myomen und hämorrhagischen Metropathien bestimmt einschränken
werde. Alle Fälle, bei denen die Radikaloperation erfahrungsgemäss noch eine hohe Lebens¬
gefahr für die Pat. in sich schliesst, starke Adipositas, Katarrhe der Bronchien, seien
der Röntgenbehandlung zu unterwerfen. Bei kräftigen Pat. werde die operative Behand¬
lung im allgemeinen noch das Verfahren der Wahl sein, besonders wenn es sich um sozial
weniger gut gestellte Frauen handele, denen alles an einer möglichst schnellen Wieder¬
herstellung der Arbeitsfähigkeit liege. Aronheim-Gevelsberg.
Tschernikoflf, Haematoma vulvae et vaginae. (Inaugur.-Dissertat. Berlin 10.)
Je nachdem sich das Hämatom während der Geburt resp. sogleich nach derselben oder
unabhängig von der Schwangerschaft bildet, unterscheiden sich auch der Verlauf und die
Behandlung. So ist es gerechtfertigt, wenn wir 2 Kategorien der Blutgeschwülste der
äusseren Geschlechtsorgane annehmen: 1. Hämatome vor, während und nach der Geburt;
2. Hämatome, die nach Trauma entstanden sind, ohne jegliche Beziehung zum Geburtsakt. Die
Fälle dieser letzteren Gruppe kommen viel seltener vor, was teils durch die geschützte Lage
der Geschlechtsorgane zu erklären ist, teils dadurch, dass die Geburt als physiologischer
Akt von verschiedenen Verletzungen der äusseren und inneren Geschlechtsorgane begleitet ist.
Die Hämatome traumatischer Natur entstehen durch grobe mechanische Verletzung,
äussere Gewalt, Fall, Sturz, besonders auf einen Gegenstand mit scharfem Rand. Durch
ein Trauma können nur die Gefässe zerrissen werden, die in der Nähe von Knochen
liegen, weshalb nur die venösen Geflechte der Clitoris und der kavernösen Körper, die
sich in der Höhe der Schambeine und der Schambeinfugen befinden, bei einem Trauma
Anlass zur Hämatombildung geben. Notwendig ist bei der Hämatombildung, dass der
Schlag oder die Kontusion 1. die Geschlechtsteile am Knochen trifft, wo hauptsächlich
dünnwandige Venen liegen; 2. dass die Gefässe durchaus unter dem Einfluss dieses Traumas
zerrissen werden. — Zu den traumatischen Hämatomen gehören auch Blutgeschwülste,
deren Entstehungsursache die Coitusverletzung ist Meist sind aber hier künstliche Mani¬
pulationen der Kohabitation vorausgegangen oder die Verletzung ist Folge missbildeter,
narbiger oder atrophischer Prozesse in der Vagina. Zu erwähnen ist hier auch die Ent¬
stehung des Hämatoms bei Ausübung des kriminellen Aborts.
Noch seltener als diese traumatischen Hämatome sind die durch spontane Gefäss-
zerreissung entstandenen. Ätiologisch kommen hier pathologische Prozesse in den Ge-
fässen und Anomalien im Zirkulationsapparat in Betracht, so sind die seltenen Fälle dieser
Art meist bei älteren Personen mit atheromatös entarteten Gefässen beobachtet worden,
es sind Fälle beschrieben, entstanden durch heftiges Pressen beim Stuhlgang und bei
schwerem Heben.
Nach Angaben verschiedener Autoren sollen die Hämatome rein traumatischen Ur¬
sprungs infolge der Festigkeit des subkutanen und subfascialen Bindegewebes kleiner als
die puerperalen, oberflächlicher, schärfer abgegrenzt und rund sein. Eine Indikation zur
Eröffnung des Sackes besteht deshalb nur selten und ist eine expektative Behandlung
meist zu empfehlen. • Aronheim-Gevelsberg.
Harras, Genitalprolaps und Hernienbildung infolge einer alten Becken¬
ringverletzung. (Münch, med. Wochenschr. 51.) Bei einem 17 jährigen Mädchen, das
in der chirurgischen Abteilung des städt. Krankenhauses I in Hannover wegen eines Ge¬
bärmuttervorfalls zur Aufnahme kam, wurde als Ursache des in so jugendlichem Alter
aufgetretenen Genitalprolapses eine in frühester Kindheit erlittene Beckenverletzung, die
mit klaffender Symphyse geheilt war, ermittelt. Infolge der Verletzung mussten schwere
innere Weichteilzerreissungen stattgehabt haben. Die Dammmuskulatur schien bis auf
den Sphincter extr. völlig zerrissen; wahrscheinlich war auch der musculo-fasciöse Becken¬
boden eingerissen, eine Komplikation der Beckenringfraktur, auf deren Bedeutung Verf.
schon früher aufmerksam gemacht hat. Bemerkenswert war ferner auch eine Hernie, die
sich zwischen dem Ligam. Poupartii, dem Labium majus und dem dislozierten rechten
Schambein entwickelte, die durch einen traumatischen Gewebsriss (Zerreissung des Ligam.
Gimbernati, der Fascia ileo-pectinea und Fascia lata) ausgetreten war.
A r o n h e i m -Gevelsberg.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4.
Geschichtliches und Entscheidungen des
Mchsversicherungsamtes und anderer Behörden.
Decome , Das kanadische Unfallversicherungsgesetz und die Bolle des
Arztes dabei. (La Medecine des Accidents du travail. Dec. 1910.) In der Einleitung
schildert Yortr. den traurigen Zustand vor Erlass des Gesetzes (1. I. 1910), in dem es
höchstens einem Fünftel der Unfallverletzten gelang, eine Entschädigung zu erhalten,
während jetzt jeder Verletzte einen Anspruch auf eine Entschädigung hat, allerdings
nicht auf den Ersatz des vollen Schadens.
Das Gesetz bezieht sich auf Unfälle in allen Industrien und verwandten Tätig¬
keiten mit Ausnahme der landwirtschaftlichen und der Segelschiffahrt.
Die Vollrente beträgt die Hälfte des Lohnes. Dauernde Teilrenten betragen die
Hälfte der Lohnverkürzung. Das Krankengeld beträgt die Hälfte des Lohnes und wird
erst vom achten Tage an gezahlt.
Hinterbliebenenrente beträgt den vierfachen Jahreslohn. Ausserdem werden 25
Piaster (Wert mir nicht bekannt) für Arzt und Begräbniskosten bezahlt. Empfänger sind die
Witwe, Kinder bis zu 16 Jahren und von dem Verstorbenen allein unterhaltene Angehörige.
Jede Rentenzahlung unterbleibt bei nachgewiesener Absicht des Verletzten, den
Unfall herbeizuführen. Das Gericht kann die Rente mindern bei Verschulden des Ver¬
letzten und sie erhöhen bei dem des Unternehmers.
Angestellte mit Gehalt über 1100 Piaster geniessen nicht die Wohltat des Gesetzes.
Der Rentenberechnung liegt der tatsächliche Verdienst der vor dem Unfall verflossenen
12 Monate zugrunde. Zur Sicherstellung muss der Unternehmer nach Wahl des Verletzten
das Kapital, dessen Zinsen die Rente ergeben, einer staatlich genehmigten Versicherungs¬
gesellschaft zahlen. Letztere werden nur anerkannt, wenn sie ein ihren Verpflichtungen
entsprechendes Kapital deponieren. Die Renten sind zwar unpfändbar, aber der Unter¬
nehmer kann von ihnen jede Summe, die ihm etwa der Verletzte schuldet, zurückbehalten.
Der Unternehmer haftet auch bei Übertragung der Rentenzahlung auf eine Ver¬
sicherungsgesellschaft für den Fall, dass diese nicht imstande ist, zu zahlen.
Der Verletzte ist verpflichtet, sich einer Untersuchung durch den vom Unter¬
nehmer bestimmten und bezahlten Arzt zu unterziehen und ruht bei Weigerung jeder
Anspruch auf Rente, dagegen hat er das Recht zu verlangen, dass ein Arzt seiner Wahl
bei der Untersuchung zugegen ist.
Die Bezahlung der Rente usw. ist garantiert durch den Anspruch auf die beweg¬
lichen und unbeweglichen Güter des Unternehmers, bei Fällen dauernder Erwerbs¬
unfähigkeit oder des Todes hinter den Hypothekenforderungen.
Entscheidend sind bei Nichtzustandekommen einer Einigung die gewöhnlichen
Gerichte. Diese können zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens eine tägliche Abschlags¬
zahlung an den Verletzten anordnen.
Rentenänderungen können nur durch Klage innerhalb von 4 Jahren nach
erfolgtem Abkommen oder Gerichtsurteil beantragt werden.
Zur Erhebung eines Rekurses bedarf der Verletzte der Genehmigung eines Richters
des Obergerichts. Dieser kann als Vermittler ein Übereinkommen abschliessen, das dann
einem endgültigen Urteil gleichsteht.
Nach Verf. hat der Arzt 3 Stellungen im Gesetz: 1. als behandelnder Arzt, 2. als
Arzt des Unternehmers, 3. als Sachverständiger.
Im Gegensatz zu dem deutschen Gesetz hat der Verletzte völlige Freiheit in der
Wahl seines behandelnden Arztes und ist nur zu der oben erwähnten Untersuchung
durch den Arzt des Unternehmers verpflichtet. Das Gesetz kümmert sich nicht darum,
ob der Verletzte jede Behandlung ablehnt, um die Rente zu erhöhen und verlangt
keinerlei Verpflichtung, sich Massnahmen zur Verminderung des Schadens zu unterziehen.
Endlich sagt es nichts darüber, ob der behandelnde Arzt zur Begutachtung zugezogen
werden soll. Geschieht dies aber, muss er sich nach den Forderungen des Gesetzes
richten. Der Vertrauensarzt des Unternehmers soll das Gesetz genau kennen, „damit
er die Interessen seines Auftraggebers vertreten kann“.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 4.
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Auch von dem Sachverständigen des Gerichts sagt das Gesetz kein Wort.
Vortr. bedauert, dass die wichtige Eolle des Arztes im Gesetz nicht genau fest*
gestellt wird und erhofft das von der späteren Gesetzgebung.
Wir sehen, dass das vorstehend geschilderte Gesetz sich sehr an das französische
anlehnt. Wie diesem fehlt ihm aus Angst vor dem Zwang des deutschen Gesetzes
eigentlich jeder soziale Zug, indem es jeden Schadenfall zum Streitobjekt zwischen dem
Verletzten und seinem speziellen Arbeitgeber macht. Die Renten sind erheblich niedriger
wie bei uns, und die meisten Ärzte sind nicht, wie bei uns objektive Beurteiler des
Unfalls, sodern reine Parteivertreter in einem Zivilstreit. Cr am er-Cottbus.
Tod eines wegen Amputation derZehe im Krankenhause untergebrachten
und in der Genesung begriffenen Unfallverletzten infolge von Schlaganfall,
hervorgerufen durch ungeeignete Behandlung im Krankenhause — Trans¬
port bei einer in Vorbereitung begriffenen oder kurz vorher eingetretenen
Hirnblutung —; ursächlicher Zusammenhang mit Betriebsunfall anerkannt.
(Rekurs-Entsch. des R.-V.-A. vom 2. VII. 10. Kompass 20/10. Zeitschr. f. Med. Beamte 21/10.)
Der Verletzte wurde nach 10 tägiger Krankenhausbehandlung vom Lazarettinspektor
morgens 6 Uhr in einem Zustande aufgefunden, welcher nach der Beschreibung auf eine
in Vorbereitung begriffene oder auf eine sogar schon erfolgte Hirnblutung hinwies.
Trotzdem wurde der Verletzte zum Verbandwechsel aus dem Bett gehoben, starb aber
auf dem Transport zum Operationszimmer. Das R.-V.-A. kam zu folgenden Schlüssen:
Eine Thrombose mit nachfolgender Embolie, wie ein Gutachter annahm, kann kaum vor¬
liegen, die Entstehung einer solchen wäre in dem Krankenhause sicher nicht entgangen,
sehr viel wahrscheinlicher sei es, dass in der Nacht bei dem an Verkalkung leidenden
Manne eine Apoplexie eingetreten und auf der Krankenbahre alsdann eine Nachblutung
entstanden sei. Gewiss war der Transport nach einer Apoplexie lebensgefährlich und
hätte unterbleiben müssen, wenn der Ernst der Lage erkannt worden wäre. Allein
weder die beiden Krankenwärter, die den Verstorbenen zum Verbandwechsel holen
sollten, haben den Eindruck eines Schwerkranken gewonnen, da sie sonst doch wohl den
Arzt benachrichtigt hätten, noch auch der Lazarettinspektor selbst, der, trotzdem
ihm die Befähigung zur richtigen Beurteilung des Falles abging, doch nicht den Kranken
als hoffnungslos angesehen haben kann, da er sonst es dem Arzte in seinem Berichte
mitgeteilt hätte. Möglich sei zwar, dass noch ohne den Transport infolge der Ver¬
kalkung an demselben Tage auch eine tödliche Apoplexie eingetreten wäre, dann sei
allerdings ein Zusammenhang mit dem Unfall zu verneinen. Gegen diese Annahme aber
sprächen die vorher erwähnten Gründe. Dass der bereits teilnahmslos im Bette liegende
Kranke auf der Tragbahre verstorben sei, müsse als Beweis dafür angesehen werden,
dass sein Tod durch den Transport verschuldet worden wäre, ln jedem Falle müsse
ein ursächlicher Zusammenhang des Todes mit dem Unfall bejaht werden — direkt,
wenn es sich um die weniger wahrscheinliche Ursache, die Embolie, gehandelt habe,
die dann eine unmittelbare Folge der schweren Quetschung der grossen Zehe gewesen
sei, oder indirekt, wenn der unglückliche Ausgang erfolgt sei durch einen zwecks Vor¬
nahme eines Verbandwechsels ausgeführten, wenn auch unzweckmässigen Transport nach
dem Operationszimmer. Hammerschmidt -Danzig.
Plötzlicher Tod durch Lungenentzündung auf der Betriebsstätte.
Annahme eines Betriebsunfalles als mitwirkende Ursache für die wesentliche Beschleuni¬
gung des Todes durch die Arbeit. (Rekurs-Entscheidung des R.-V.-A. 11. III. 10. Kom¬
pass 2/10, Zeitschr. f. Med. Beamte 14/10.) Ein 84 Jahre alter Schlackenformer zog
beim Formen von Schlackensteinen ein Formenblech mit der Zange heraus, als er plötz¬
lich vom Tode ereilt wurde. Seine Mitarbeiter fanden ihn in gebückter Stellung, die
Zange noch in der Hand haltend; Zeichen äusserer Verletzung fehlten, aus dem Munde
floss etwas Blut. Die Obduktion ergab neben Lungenödem frische Entzündung des
linken Oberlappens. Daraufhin entschieden Berufsgenossenschaft und Schiedsgericht, dass
ein Betriebsunfall nicht vorliege, im Gegensatz dazu erkannte das R.-V.-A. au eine
Entschädigungspflicht aus folgenden Gründen: Wenn auch kein Betriebsunfall vorliegft, so ist
der Eintritt des Todes durch die Betriebsarbeit doch wesentlich beschleunigt. Die
Arbeit, die der Verstorbene zu leisten hatte, war keine leichte, im Gegenteil, wenn das
aus dem Ofen zu ziehende Formenblech sich mit der Schlacke verbunden hatte, so war
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4.
eine erhebliche Kraftanstrengung notwendig. Nach dem ärztlichen Gutachten aber ge¬
nügte die letztere, um den Tod eines an Lungenentzündung kranken Mannes herbei¬
zuführen, während sonst erfahrungsgemäss eine kruppöse Pneumonie im ersten Stadium
verhältnismässig selten zum Tode führt. Die äusseren Umstände bei der Auffindung
der Leiche auf der Betriebsstätte sprachen überdies dafür, dass der Betrieb zum Ein¬
tritt des Todes wesentlich mitgewirkt hat, weshalb die Ansprüche der Hinterbliebenen
als begründet angesehen werden müssen. Hammerschmidt-Danzig.
„Bei der Beurteilung der Entstehung einer Wanderniere gelten ähn¬
liche Grundsätze wie bei der Beurteilung der Entstehung von Leisten¬
brüchen.“ 21. I. 90. Da eine normal befestigte Niere so gut wie nie aus ihrer Lage
gebracht werden kann, so gehören zum Zustandekommen einer Wanderniere besondere
Verhältnisse, Lockerungen des Bindegewebes nach Schwangerschaften, Bauchwassersucht,
Bruchgeschwülsten oder grossen Bauchgeschwülsten. Infolge des Druckes und der Be¬
engung durch die Leber ist die rechtsseitige Wanderniere häufiger als die linksseitige.
Das Leiden entsteht unbemerkt, bis eines Tages plötzlich Beschwerden von der aus¬
gebildeten Wanderniere entstehen.
„Der Anspruch aus dem Verluste eines Auges verjährt, auch wenn der Ver¬
letzte durch diesen Verlust einen Verdienstausfall nicht erlitten hat.“ 22. IV. 09. Kläger,
welcher angeblich durch einen Betriebsunfall im Jahre 1897 auf dem linken Auge er¬
blindet war, erhob im Jahre 1907 einen Entschädigungsanspruch, nachdem er 1905 auch
auf dem anderen Auge blind geworden war. Nachdem in allen Instanzen die Verjährung
anerkannt worden war, entschied das Bekursgericht, dass bei Verlust eines Auges
Unfallrente bis zu 33 V 3 °/o ^ er Vollrente gezahlt würden, gleichgültig ob durch die
einseitige Erblindung ein Lohnausfall verursacht sei oder nicht. Der Verlust des Auges
war bereits 1897 dem Kläger bemerkbar, es sei aber nicht von Bedeutung, wenn er,
wie er behauptet, geglaubt habe, er könne keinen Entschädigungsanspruch aus demselben
herleiten, da er keinen wirtschaftlichen Schaden erlitten habe. Da die nach § 72 des
Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes vorgeschriebene Frist von 2 Jahren nicht inne ge¬
halten sei, muss Verjährung angenommen werden. Amtl. Nachr. d. R.-U.-A. 5/10.
Einfluss bestehender Arteriosklerose auf die Rentenhöhe. (Mödecine
des accidents du travail. 1 —11.) Ein Urteil hatte mit Rücksicht auf die bestehende
Arteriosklerose einem an sich ganz Erwerbsunfähigen nur eine Teilrente von 33% zu¬
gebilligt, weil es annahm, dass der bestehende Krankheitszustand zu dem Sturz des Ver¬
letzten beigetragen und dessen Folgen verschlimmert habe. Demgegenüber führte das
höchste Gericht aus: „Die krankhafte Veranlagung eines Unfallverletzten, welche den
Eintritt des Unfalls erleichtern oder seine Folgen verschlimmern kann, darf nicht bei
Bemessung der ihm zustehenden Rente in Betracht gezogen werden. Letztere kann nur
nach dem Lohn des letzten Jahres und dem verbliebenen Rest von Arbeitsfähigkeit be¬
rechnet werden.“ Cramer-Cottbus.
Begriff „Betriebsunfall“. Tod durch eine auf der Dienstreise zugezogene
Influenza nicht als ein im Dienst erlittener Betriebsunfall anerkannt. (Urteil des Reichs¬
gerichts, 3. Ziv.-Sen., 24. VI. 10. Zeitschr. f. Med. Beamte 21/10.) Ein Oberpostdirektor
war in der Zeit vom 14.—16. I. auf einer Dienstreise an Influenza erkrankt und an der
Krankheit gestorben. Das Berufungsgericht nahm an, dass die Influenza entweder während
der Dienstzeit entstanden sei oder dass der Verstorbene den Keim der Krankheit bereits
in sich trug oder endlich, dass die letztere bereits bestand, dass sie sich aber durch die
Witterungsunbilden bis zu der den späteren Tod herbeiführenden Bösartigkeit entwickelt
habe. Eine zeitliche Begrenzung des schädlichen Ereignisses während der Reise sei nicht
möglich, festgestellt könne nur werden, dass die Witterungsunbilden während der Dienst¬
reise die Erkrankung entweder hervorgerufen oder verschlimmert haben. Das R.-G. hält
diese Entscheidung für rechtsirrtümlich. Ein Betriebsunfall liegt nicht vor, da ein
solcher ein zeitlich bestimmtes Ereignis voraussetzt, auf dessen plötzliche, nicht allmäh¬
liche Einwirkung die Krankheit zurückzuführen sei, im Gegensatz zu den auf einen
längeren Zeitraum sich verteilenden Einwirkungen einer gewerblichen Krankheit
Hamm er schmidt-Danzig.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Meehanotherapie ind der Begntaehtnng Unfallverletzter, Invalider und Kranker
begründet von
Dr. H. Blasius, Dr. tt. Schütz, Dr. C* Thien,
herausgegeben Ton Professor Dr« C. XhiciXl*•CottbllS.
Nr. 5. Leipzig, Mai 1911. XVIII. Jahrgang.
Hochdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
(Aus der medizinischen Klinik za Marburg. Direktor i. V.: Prof. Dr. Eduard Müller.)
Lymphosarkom der Bronchialdrüsen mit sekundärer Kom¬
pressionsmyelitis nach schwerem Brusttranma.
Von Dr. Hans Kleinschmidt, Assistent der Klinik.
Welchen Einfluss das Trauma bei der Entstehung der malignen Geschwülste
besitzt, darüber gehen die Meinungen der verschiedenen Forscher noch weit
auseinander. Die Tatsache gewisser ätiologischer Beziehungen zwischen Unfall
und Geschwulstbildung kann jedoch von niemandem mehr geleugnet werden,
nachdem in der Literatur eine ganze Reihe von Beobachtungen niedergelegt
sind, die unbedingt für einen ursächlichen Zusammenhang sprechen. Ein eigen¬
artiger und seltener Fall dieser Art gelangte vor kurzem in unsere Beobachtung.
Er erscheint uns rein theoretisch von besonderem Interesse, weil hier in recht
einwandfreier Weise die Geschwulstbildung auf die Gewalteinwirkung zu be¬
ziehen ist, dann aber auch praktisch wichtig wegen seiner diagnostischen Schwierig¬
keiten und der Beurteilung auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes. Deshalb
möge zunächst der Abdruck des von uns der königlichen Regierung eingereichten
Gutachtens folgen:
H. Sch., 38 Jahre alt, Holzhauer, nach seiner Angabe aus gesunder
Familie stammend, verheiratet, Vater von 5 lebenden, gesunden Zindern, will
früher niemals ernstlich krank gewesen sein, bis er am 22. Januar 1910
einen Unfall erlitt, der die Unterlage der derzeitigen Rentenansprüche abgibt.
Aus den Akten und Vorgutachten führe ich zur Klarstellung der Sachlage
folgende Punkte an:
I. Wie festgestellt ist. kam der Unfall am 22. I. 1910 beim Holzfällen
dadurch zustande, dass ein fallender Baumstamm Sch. in der linken Seite
des Rückens, in der Gegend der unteren Rippen traf. Sch. wurde durch
den Baumstamm zu Boden geworfen, aber sofort wieder von in der Nähe
arbeitenden Holzhauern unter dem Stamme hervorgearbeitet Er war bewusstlos
nnd musste nach Hause getragen werden.
2. Bei der ersten ärztlichen Untersuchung, die etwa 3 Stunden nach dem
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5.
Unfall vorgenommen wurde, war das Bewusstsein wieder zurückgekehrt Der
Verletzte klagte über Schmerzen im Rucken, in der linken hinteren Brustkorb¬
seite und Nierengegend, sowie über Schmerzen, die durch das ganze linke Bein
hinab ausstrahlten, und die Unmöglichkeit das linke Bein zu bewegen. Die
Untersuchung liess eine äussere Wunde nicht erkennen. In der Mitte des
Rückens und auf der linken Brustkorbseite hinten bis zur Kreuzbeingegend
hinab waren vereinzelte bläulich verfärbte Stellen bemerkbar. Die Weich¬
teile waren in geringem Grade geschwollen und auf Druck sehr empfind¬
lich. Die Wirbelfortsätze des 7.-9. Brustwirbels waren gleichfalls druck¬
empfindlich. Die linke Brustkorbseite dehnte sich beim Atmen unten und
hinten nur in geringem Grade aus. Eine abnorme Bewegung an den Rippen
war nicht festzustellen. Bluthusten bestand nicht Die aktive Beweglichkeit
des linkten Beines war erheblich behindert die passive ausführbar; eine Deformität
nicht erkennbar.
3. Der weitere Krankheitsverlauf gestaltete sich folgendermassen:
Der Verletzte konnte nach mehrwöchiger Behandlung das Bett verlassen,
klagte jedoch noch dauernd über Schmerzen auf der linken Brustkorb¬
seite und Kreuzgegend, welche bis in den Leib und das ganze linke Bein aus¬
strahlten. In der Ruhe waren sie seiner Angabe nach geringer, wurden
dagegen beim Gehen und Stehen stärker, so dass er seine Arbeiten nur unvoll¬
kommen und mit Unterbrechungen ausführen konnte. ^
4. I. Gutachten vom 9. Juni 1910 von Dr. F. in B.: Druckschmerzhaftigkeit
hinten unten und seitlich am Thorax, der Nieren- und Kreuzbeingegend. Ob¬
jektiv kein Befund: ein Unterschied zwischen beiden Brustkorbhälften fällt nicht
auf, sie dehnen sich bei der Atmung gleichmässig aus, kein Schallunterschied,
kein Unterschied im Atmungsgeräusch. An den Weichteilen der Brust und den
Rippen keine Veränderungen. Bei der Schwere des Unfalls wird jedoch die
Verletzung eines inneren Organs, insbesondere der Niere, nicht ausgeschlossen
und klinische Beobachtung empfohlen.
5. II. Gutachten vom 11. August 1910: Chirg. Klinik in Mbg. Die Angaben
des Verletzten über Druckschmerzhaftigkeit im Rücken sind widersprechend.
Objektiv konnte nur einmal eine geringe Menge Eiweiss im Harn und eine
leichte mit dem Unfall nicht in Zusammenhang zu bringende Verbiegung der
Wirbelsäule festgestellt werden. Unfallfolgen liegen demnach nicht vor, der
Verletzte wird nach fünftägiger Beobachtung als vollständig arbeitsfähig entlassen.
6. Der Schwiegervater des Verletzten berichtet am 17. Oktober 1910, dass
kurz nach dem Verlassen der Klinik der Verletzte nach Feststellung eines Arztes
Lungenentzündung und Leberleiden bekommen und Blut ausgeworfen habe,
welches sich unter Seitenstechen am 17. Oktober wiederholt habe. Auch von
anderen, die Schn, seit langem kennen, wird angegeben, dass er seit dem Unfall
auffallend elend und sehr verändert aussehe.
7. III. Gutachten vom 2. II. 11: Kreisarzt Dr. T. Der Verletzte gibt an, er
leide seit Mitte August an Husten, der im allgemeinen ohne Auswurf gewesen
sei, er habe immer das Gefühl gehabt, dass in der Seite etwas sässe,’ was nicht
losginge. Nur einmal habe er Blut ausgeworfen. Beim Husten habe er vorne
Stechen im Leib. Oft könne er keinen Atem, besonders beim Bergsteigen be¬
kommen und es hebe ihm zum Brechen. Seit dem Unfall magere er erheblich
ab. fühle sich schwach -und elend und könne nur mehr leichte Arbeiten ohne
Ausdauer verrichten; auch diese müsse er bei eintretender Verschlimmerung
sofort aufgeben. Der objektive Befund ergibt Folgendes: Bei kräftigem Knochen¬
bau und gut ausgebildeter Muskulatur ist das Unterhautfettgewebe sehr gering
und man kann die welke, blassgelblich gefärbte Haut leicht in Falten abheben.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 5.
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Der Verletzte sieht blass and elend ans, die Wangen sind eingefallen, die
Angen liegen gross in den eingefallenen Höhlen, die Schleimhäute sind blass und
trocken. Die Atmung ist möhsam, geschieht etwa 40 mal in der Minute und
ist von fortwährendem trockenen Hüsteln unterbrochen. Der untere linke
Bippenbogen ist etwas eingezogen und bewegt sich hei der Atmung nicht so
ausgiebig als rechts. Der Lungenschall ist links schon von der Mitte des
Schulterblattes an gegenüber der anderen Seite abgeschwächt, ebenso das
Stimmgeräusch. Die gedämpfte Partie nimmt nach vorne hin allmählich ab
und reicht bis etwas über die vordere Achsellinie. Die Grenzen der Dämpfung
sind bei Seitenlagerung unverschieblich. Das Atemgeräusch ist über den oberen
Teilen der linken Lunge fast normal, während es über den unteren Teilen teils
abgeschwächt, teils verschärft ist. Man hört vereinzeltes leichtes Beiben, keine
Basselgeräusche. Die Herzdämpfung ist etwas gross, die Herztätigkeit kräftig.
Die Milzgegend, die Magengrube und die linke Lende sind gegen Druck sehr
empfindlich. Diagnose: Verletzung in der linken Seite, wahrscheinlich Verletzung
des Zwerchfells, vielleicht unter Mitbeteiligung der Milz bei nachträglicher Er¬
krankung des Rippenfells. Zusammenhang mit dem Unfall bejaht.
Am 4. Februar 11 erfolgte die Aufnahme in die medizinische Klinik
auf Anraten des behandelnden Arztes, jedoch ohne gleichzeitige Überweisung
der königlichen Begierung und Beifügung der Unfallakten.
Der 2 Tage vorher vom Kreisarzt erhobene Befund konnte bestätigt und
in folgender Weise ergänzt werden. Eine im Bereich der Schalldämpfung über
dem linken Unterlappen der Lunge vorgenommene Probepunktion ergab klare
gelbliche Flüssigkeit mit 4,5 °/ 0 Eiweissgehalt und positiver Kivalta-Reaktion
(Auftreten eines an Zigarettenrauch erinnernden Wölkchens -beim Eintropfen
des Exsudates in stark verdünnte Essigsänre.) Das Sediment enthielt reichlich
Lymphocyten, keine Tuberkelbazillen. Die Böntgenuntersuchung der Brust¬
organe liess eine starke diffuse Schattenbildung über dem unteren Teil der
linken Lunge erkennen, rechte Lunge und Spitze der linken vollständig frei.
Auswurf bestand nicht. Als Nebenbefund eine Vergrösserung und Induration
der Schilddrüse bei guter Verschieblichkeit gegen die Umgebung. Druck¬
empfindlichkeit der Wirbelsäule fehlt.
Am 8. II. klagt Patient über Schmerzen im linken Bein und die
Unmöglichkeit, Urin zu lassen.
Am 9. morgens zeigt sich eine vollständige schlaffe Lähmung beider
Beine mit Fehlen der Reflexe, ebenso absolute Urin- und Stuhlverhaltung.
Die Hautempfindung ist für alle Empfindungsqualitäten an den Beinen und
am Rumpf aufgehoben bis zu einer gürtelförmigen Linie etwas unterhalb des
Nabels. Oberhalb dieser Begrenzung findet sich eine überempfindliche Zone von
etwa 3Querfingerbreite. Der mittlere und untere Bauchdeckenreflex fehlen.
Hochgradige allgemeine Schwäche.
In den folgenden Tagen zunehmende Puls- und leichte Temperatur¬
steigerung. Der Puls ist klein, oft etwas unregelmässig. Die Nahrungsauf¬
nahme geht zusehends zurück. Begelmässiges Katheterisieren führt trotz prophy¬
laktischer Urotropindarreicflung allmählich zu Blasenkatarrh; ebenso lassen sich
Druckgeschwüre am Kreuzbein und den Rollhügeln der Oberschenkelbeine nicht
verhindern. Das Exsudat sinkt mit der zunehmenden Kachexie ab, ein Fort¬
schreiten der Lähmungserscheinungen ist nur insofern nachweisbar, als auch
Verlust der oberen Bauchdeckenreflexe ein tritt Die für die Berührung über¬
empfindliche Zone ist schon am zweiten Tage nach Eintritt der Lähmung nicht
mehr deutlich ausgesprochen. Unter den Zeichen allgemeiner hochgradiger
Schwäche erfolgt der Tod am 21. II. 11.
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Monateschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5.
Die klinische Diagnose lautete auf Grund dieses KrankheitsVerlaufes:
Linksseitige, wahrscheinlich tuberkulöseBrustfellentzündung, tuber¬
kulöse Wirbelerkrankung mit sekundärer Kompressionsmyelitis im
mittleren Dorsalmark, Cystitis, Decubitus, Herzschwäche.
Eine bösartige Neubildung wurde nicht ausgeschlossen, aber bei
Fehlen eines erkennbaren Ausgangspunktes für weniger wahrscheinlich
gehalten.
Am 22. Februar konnte im hiesigen pathologischen Institut die Sektion
ausgeführt werden. Ich entnehme dem Sektionsprotokoll die für Beurteilung
des Falles wichtigsten Feststellungen: Bei der Eröffnung des Brustkorbs ist die
rechte Lunge etwas gebläht, ihr seröser Überzug spiegelnd glatt Die linke
Lunge ist an ihrer Spitze frei, nach dem Unterlappen hin zeigen sich leichte
Verklebungen der beiden Blätter des Brustfells, die an Festigkeit nach unten
zunehmen. Aus einer kleinen abgesackten Höhle entleeren sich etwa 100 ccm
blutig gefärbter Flüssigkeit Die rechte Lunge ist gross, lufthaltig, ihr Feuchtig¬
keitsgehalt leicht vermehrt. Die linke Lunge ist schwer, das Brustfell schwielig,
hie und da von markigen weisslichen Knoten durchsetzt. Der linke Unter-
lappen ist fast in ganzer Ausdehnung pneumonisch infiltriert. Die Infil¬
tration ist von roter, grau-roter, an einzelnen Stellen hämorrhagischer Farbe.
Zugleich ist das Lungengewebe stark von weissgrauen, weichen Massen
durchsetzt. Die Bronchien des linken Unterlappens sind zum Teil vollständig
zerstört, zum Teil hochgradig zusammengedrückt, so dass das Sekret gestaut und
eingedickt ist. Das ganze Bronchialdrüsensystem ist in eine gut faust¬
grosse, stellenweise scharf abgegrenzte, stellenweise diffus in die Um¬
gebung eingewucherte Geschwulst umgewandelt, die sich mikroskopisch
als kleinzelliges Lymphosarkom erweist. Metastasen finden sich in der Leber
(zwei von Taubeneigrösse, kaum über die Oberfläche hervorragend), in retroperi-
tonealen und rechts auch Clavikularlymphdrüsen, in verschiedenen Wirbel¬
körpern und der Schilddrüse, die im übrigen in ein fibröses Adenom umge¬
wandelt ist Unmittelbar vor der Brustwirbelsäule finden sich ausgedehnte
Geschwulstmetastasen, auch im 7. Zwischenwirbelloch sind weisslich-
graue Geschwulstmassen sichtbar. Der harten Kückenmarkshaut liegen
etwa in Höhe der 7. Kippe in einer Ausdehnung von 6—7 cm grau-rote weiche
Massen auf, die mit den eben erwähnten Geschwulstteilen in direktem Zu¬
sammenhang stehen. Das Kückenmark ist in seinem Brustteil oberhalb
der Auflagerungsstelle bei normaler Zeichnung ödematös, unterhalb voll¬
ständig erweicht, strukturlos, von gelblich-weisser Farbe und zwar fast bis
in die Gegend des Conus. Nach Herausnahme des Kückenmarks erweisen sich
die Wirbelflächen selbst und ihr Bandapparat als unverändert. — Geringe Er¬
weiterung des Herzens, das im übrigen eine weiche, schlaffe Muskulatur von
bräunlicher Farbe aufweist. Blasenentzündung mit aufsteigender Nierenbecken¬
entzündung, Decubitus.
Demnach ist das Krankheitsbild erst durch die Sektion geklärt
worden. Der Tod ist durch eine bösartige Neubildung der Bronchial¬
drüsen und ihre Folgeerscheinungen herbeigaführt worden.
Auf Grund dieses Sektionsergebnisses aber ist im Zusammenhang mit den
vorhergehenden klinischen Beobachtungen zu erwägen, ob das Leiden durch den
im Januar 1910 erlittenen Unfall herbeigeführt sein kann. Es ist bekannt, dass
Neubildungen der hier vorliegenden Art, Sarkome, sich nicht selten im An¬
schluss an einmalige Verletzungen entwickeln. Auch entspricht der zeitliche
Zwischenraum zwischen dem Unfall und dem ersten Auftreten der klinischen
Anzeichen durchaus dem, was wir bei durch Unfall herbeigeführten Sarkomen
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za sehen gewohnt sind; die ersten Symptome haben sich wenige Monate nach
der Verletzung gezeigt. Freilich sind sie zunächst (Sommer 1910) nur ganz
unbestimmter Natur gewesen und wurden daher zu gering geachtet oder falsch
gedeutet. Das ist jedoch bei der verborgenen Lage der in Betracht kommenden
Organe wohl zu verstehen, wäre aber vielleicht durch eine Röntgendurchleuchtung
der Brustorgane vermieden worden. Es steht jedenfalls fest, dass Sch., der sich
bis dahin der besten Gesundheit erfreute und nun von einer schweren Brustver¬
letzung betroffen wurde, niemals wieder von den Folgen der erlittenen Verletzung
sich erholt hat, dauernd über Beschwerden in der Brustgegend klagte und in
seinem Ernährungs- und Kräftezustand stetig zurückging. 13 Monate nach dem
Unfall erliegt er dann einer sarkomatösen Neubildung, die gerade von den
Organen ihren Ausgangspunkt genommen hat, welche von dem Unfall betroffen
worden sind. Im vorliegenden Falle sind demnach alle diejenigen
Momente vorhanden, die für einen Zusammenhang zwischen Unfall
und Geschwulstbidung sprechen. Es liegt vor
1. ein Unfall dnrch starke Gewalteinwirkung,
2. die Geschwulstbildung am Orte der Einwirkung,
3. ein kontinuierliches Fortdauern von Beschwerden an der durch den
Unfall betroffenen Stelle,
4. ein der Geschwulstbilunng entsprechender Zeitraum bis zum Auftreten
klinisch erkennbarer Krankheitszeichen.
Unseres Erachtens ist somit der Unfall voll zu entschädigen.
Epikrise. Wenn auch schon ans dem obigen Gutachten der Verlauf dieses
seltenen Krankheitsbildes zur Genüge hervorgeht, so erscheint es mir doch an¬
gebracht, noch einmal spezieller auf einige klinisch bemerkenswerte Punkte
einzugehen. Das erste objektive Symptom des Bronchialdrüsensarkoms war,
nachdem lange Zeit über unbestimmte Brustbeschwerden geklagt wurde, das
Auftreten eines pleuritischen Exsudates. Freilich wurden schon vorher nach
privater Mitteilung des behandelnden Arztes 1 ) gelegentlich bronchitische Ge¬
räusche über der linken Lunge wahrgenommen. Das Exsudat war zunächst
nicht hämorrhagisch; bei dem Gehalt an Lymphocyten wurde es als tuberkulöses
angesehen und demgemäss auch die totale Paraplegie der Beine auf Rücken¬
markskompression durch tuberkulöse Wirbelerkrankung zurückgeführt. Nicht
ganz vereinbar mit dieser Vermutung war allerdings das Fehlen jeder tuberku¬
lösen Belastung und Vorerkrankung sowie die starke Kachexie des Patienten, die
zumal nach Eintritt der Paraplegie schnelle Fortschritte machte. Der Sitz der
Rückenmarkskompression war durch klinische Untersuchung exakt festzustellen
Die totale schlaffe motorische Lähmung der Beine liess im Verein mit der
Retentio urinae et alvi und der bis fast zum Rippenbogen reichenden Sensibili¬
tätsstörung eine Läsion im mittleren Dorsalmark erwarten. Dies wurde dnrch
die Sektion bestätigt, aber statt tuberkulöser Veränderungen ergab sich eine Auf¬
lagerung des Rückenmarks von sarkomatösen Massen, die durch das 7. Zwischen¬
wirbelloch in den Rückenmarkskanal hineingewuchert waren. Trotz der gering¬
fügigen Ausdehnung der Auflagerungen, die nur eine leichte Kompression der
Medulla spinalis zur Folge haben konnten, war es zu ausgedehnter ödematöser
Durchtränkung und Nekrose des Rückenmarks gekommen. Lymphstauung und
Störungen der Blutgefässzirkulation müssen daher hier in erster Linie für die
schweren Veränderungen verantwortlich gemacht werden. Nur durch sie ist
auch das recht plötzliche Auftreten der spinalen Ausfallserscheinungen zu er-
1) Herrn Dr. Fi a cher-Battenberg spreche ich hierfür an dieser Stelle meinen besten
Dank aus.
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klären; denn das Hineinwachsen des Tumors in den Wirbelkanal nahm selbst¬
verständlich einen weit grösseren Zeitraum in Anspruch. Über den Zusammen¬
hang zwischen Trauma und Geschwulstbildung kann nach den im Gutachten
enthaltenen Ausführungen kein Zweifel mehr herrschen. Nur einen ähnlich
j liegenden Fall weist, wie mir scheint, die Literatur auf: Eichhorn (Inaug.-Diss.
München 1893) beschreibt ein Mediastinalsarkom, das er auf eine 3 Jahre zu¬
rückliegende Brustkontusion beziehen zu können glaubt. Freilich muss die
lange Zeitdauer, die hier zwischen der Einwirkung des Traumas und dem Aus¬
bruch der Krankheitssymptome liegt, den Zusammenhang etwas zweifelhaft er¬
scheinen lassen; sie ist jedenfalls in meinem Falle der Geschwulstentwicklung
entsprechender.
Erstickungstod durch Wasserdampf.
• Von Dr. R. de Josselin de Jong,
Prosektor und Bakteriologe des städtischen Krankenhauses in Rotterdam.
(Mit 1 Abbildung.)
Seit der Einführung des Unfallversicherungsgesetzes beschäftigt man sich
mehr als früher mit Unfällen und deren Folgen. Täglich sieht man sich, so¬
wohl der Kliniker als auch der pathologische Anatom, vor Fragen gestellt, die
mit direkten oder späteren Folgen von Unfällen Zusammenhängen, und deren
Beantwortung manchmal ausserordentlich viel Schwierigkeiten bietet, besonders
da hier wiederholt Fälle auftreten, wie sie analog in der Literatur nicht zu
finden sind, so dass die Anhaltspunkte zur Vergleichung fehlen. Die Unfall¬
heilkunde ist eine junge Wissenschaft, ein Produkt der jüngsten Zeit, und es
macht sich auf diesem Gebiete ein dringendes Bedürfnis nach Ausbreitung einer
auf Erfahrung gestützten Kenntnis fühlbar.
Diese ist vorläufig nur durch eine sorgfältige Kasuistik zu erreichen, und
daher erscheint es mir geboten, dass diejenigen, in deren Praxis sich neue Tat¬
sachen zeigen, dieselben veröffentlichen. Von diesem Standpunkte ausgehend
teile ich hier in der Kürze zwei Fälle von Erstickungstod durch Wasserdarapf
mit. Weder in der Unfallliteratur, noch in gerichtlich-medizinischen Handbüchern
habe ich das Geringste hierüber finden können.
Die anatomischen Veränderungen, die ich in beiden Fällen wahrzunehmen
Gelegenheit hatte, waren dermassen auffallend und übereinstimmend, dass ich
mich für berechtigt.. erachte, den Erstickungstod durch Wasserdampf als ein
selbständiges Krankheitsbild anznführen.
Der Vorfall war folgender:
Am 31 . Januar d. Js. begaben sich drei Kesselreiniger, um sich während der
Essenszeit ein wenig zu wärmen, in die Maschinenkammer eines Dampfschiffes auf der
Werft, wo sie arbeiteten. Während sie sich in dem Räume anfhielten, sprang, .‘wahr¬
scheinlich durch Dampfdruck, von einem der Dampfkessel ein Teil der Liderung des
Mannloches ab. Sofort ergossen sich grosse Wogen heissen Dampfes in die Kammer,
die sie ganz fällten, so dass die drei Arbeiter sofort in Lebensgefahr schwebten. Mit
sehr grosser Mühe gelang es einem von ihnen zu entkommen. Er erzählte später den
Hergang: Plötzlich, mit gewaltigem Getöse schoss der Dampf in die Maschinenkammer.
Im selben Augenblick war die Luft so dicht, dass er von seinen Gefährten nichts mehr
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sah; infolge des heftigen Getöses konnte er auch nichts mehr hören. Dem Ersticken
nahe tastete er sich mit grosser Mühe zur Türe; kaum war er draussen, so fiel er be¬
wusstlos hin. So muss er einige Zeit gelegen haben, kam dann wieder zu Bewusstsein
und kroch mühsam bis aufs Deck.
Die beiden anderen waren nicht so glücklich; sie konnten den Ausweg nicht finden
und, trotzdem ziemlich bald Hilfe zur Stelle war, war der eine, P. d. L., bereits gestorben,
wahrend der andere, H. L., noch Lebenszeichen von sich gab, aber sehr kurze Zeit da¬
rauf ebenfalls verschied.
Am nächsten Morgen, 20 Stunden nach dem Tode, verrichtete ich auf Ersuchen
des kontrollierenden Arztes der Reichsversicherungsbank bei beiden Toten die Obduktion.
Das Ergebnis der Sektion bei dem zuerst Gestorbenen werde ich etwas ausführ¬
licher mitteilen; dasjenige des anderen Falles kann ich alsdann in wenigen Worten zu¬
sammenfassen.
Sektion des P. d. L.
Im Gesicht, auf dem rechten Oberarm, auf der linken Schulter, am Rücken und
am unteren Teil des linken Beines zeigen sich einige unbedeutende, frische Wunden, die
wahrscheinlich dadurch verursacht sind, dass der Verstorbene sich unmittelbar vor dem
Tode gestossen oder aufgerissen hat. Sonst sind nirgend Zeichen äusserer mechanischer
Verletzungen zu sehen; nirgend wird an der Haut das mindeste Zeichen einer Brand¬
wunde oder einer Abschürfung wahrgenommen. Das Einzige, was vielleicht als eine
Folge der Einwirkung des heissen Dampfes betrachtet werden darf, ist die Farbe der
Haut an den beiden Unterschenkeln. Im Gegensatz zu der im allgemeinen bleichen Haut¬
farbe des übrigen Körpers ist an den Unterschenkeln, insbesondere an den Waden, die
Haut hellrot. Die Epidermis ist nirgends aufgehoben; das subkutane Gewebe ist über¬
all normal.
Bei der inneren Untersuchung werden an den Organen in der Schädel- und der
Bauchhöhle keine Abweichungen angetroffen, die als mitwirkende Todesursachen in Be¬
tracht kommen könnten. Der Schädel und der Schädelinhalt sind normal und intakt,
doch ziemlich blutreich. In der Bauchhöhle ist keine Flüssigkeit vorhanden, und mit
Ausnahme der Nieren sind alle darin befindlichen Organe frei von jeglicher Anormalität.
Die linke Niere ist klein und schmal; das Becken und die Kelche sind vergrössert; ei¬
nige kleine Zysten werden in der Niere angetroffen. Die Kapsel ist etwas verdickt und
lässt sich nicht ablösen, ohne das Nierengewebe zu zerreissen. Das Nierengewebe ist
ziemlich blutreich, das Gewicht beträgt 110 g.
Die rechte Niere ist grösser als die linke. Sie ist mässig blutreich, graurot, mit
deutlicher Markierung der Gefässe und wiegt 190 g. Die Erkrankung der linken Niere
hat also eine kompensatorische Hypertrophie der rechten Niere veranlasst, hat jedoch
auf den tödlichen Verlauf dieses Falles keinen Einfluss ausüben können.
Viel wichtiger ist der Befund bei den Organen in der Brusthöhle. Dass das Blut
überall flüssig geblieben war, hatte bereits die Aufmerksamkeit erregt; hier jedoch bei
der Sektion der Brustorgane war dies besonders auffallend.
Das Herz.
Im Herzbeutel befindet sich eine wenig rotgefärbte Flüssigkeit. Das Herz ist ziem¬
lich gefüllt, doch nicht überfüllt. Aus der rechten Vorkammer und der Vena cava in¬
ferior fliesst beim Auf schneiden viel dunkles, flüssiges Blut ohne Gerinnsel; auch aus der
linken Vorkammer und den grossen Lungenvenen kommt flüssiges Blut; keine Gerinnsel.
Auf beiden Ventrikeln befinden sich subepikardial eine Menge kleiner, stecknadelkopf¬
grosser, frischer Blutergüsse, am zahlreichsten um den Sulcus coronarius herum. Das
Herz ist sehr schlaff, die Ostia arteriosa schliessen gut. Die Klappen der Art. pulmo-
naüs und Aorta sind unversehrt, die der Tricuspidalis und Mitralis ebenfalls. Der
linke Ventrikel ist einigermassen erweitert. Unter dem Endokardium des linken Ven¬
trikels sind einzelne kleine punktförmige Blutflecke. Der Herzmuskel ist gut entwickelt,
auf der Durchschnittsfläche blass-braunrot gefärbt; die Gefässe des Herzens sind normal.
Das Herz wiegt 410 g.
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Die Lungen.
• Die Lungen fallen ziemlich vollständig zusammen; in keiner der beiden Pleura¬
höhlen hat sich Flüssigkeit angesammelt.
Die linke Lunge.
Unter der Pleura des oberen und unteren Lappens befinden sich einzelne zerstreut
liegende, runde, flache, mit Blut gefüllte Bläschen, so gross wie ein dicker Nadelkopf,
ausserdem eine Anzahl kleiner, Stecknadelkopf grosser Blutergüsse.
Die Lungenspitze ist durch ein paar kleine Adhäsionen mit der Brustwand verbunden.
Die Lunge ist ziemlich schwer; sie ist gross und schwimmt auf Wasser. Der Glanz der
Pleura ist gut. Die Lappen sind hier und dort leicht miteinander verwachsen. Um den
Hilus bemerkt man einige schwach pigmentierte Lymphdrüsen. Die Schleimhaut des
Bronchialbaumes ist stark injiziert, dunkel grau-rot gefärbt; doch ist nirgends eine Spur
von Verbrühung erkennbar. In den Verzweigungen der Luftröhre bemerken wir eine ge¬
ringe Menge dunkelroter, trüber Flüssigkeit. Der Oberlappen ist auf der Durchschnitts¬
fläche aussergewöhnlich blutreich und feucht. An vielen Stellen werden Schnitte in den
Lappen gemacht, und überall tritt dieselbe Erscheinung hervor, nämlich ein dunkel schwarz¬
rotes, blutreiches, feuchtes Gewebe, von dessen Schnittfläche überall eine dunkle Flüssig¬
keit rinnt, das jedoch nirgends infiltriert ist und das, wenngleich in geringerem Maße
als für gewöhnlich Luft enthält; sogar die kleinsten Stückchen schwimmen noch auf Wasser.
Durch den Feuchtigkeitsgehalt hat die Konsistenz des Lungengewebes zugenommen (wie
man das bei starkem Ödem antrifft). In der Spitze zeigt sich ein kleiner, umschriebener,
zum grössten Teil verkalkter Käseherd. Der Unterlappen ist womöglich noch blutreicher
als der obere; auch hier ist das Lungengewebe nirgends infiltriert und enthält noch Luft,
wenn auch entschieden viel weniger, als man in einer gesunden Lunge anzutreffen pflegt.
Er hat eine dunkle, schwarz-rote Farbe; von der Schnittfläche rinnt viel dunkelrote
Flüssigkeit. Auch von diesem Unterlappen schwimmen die kleinsten Stückchen noch in
Wasser. Auch hier ist die Konsistenz des Gewebes derber. Das Gewicht der Lunge
ist 910 g.
Die rechte Lunge.
An der Spitze ist eine kleine Verwachsung vorhanden. Diese Lunge ist gleichfalls
schwer, man fühlt jedoch, dass sie Luft enthält. Sie ist gross und die Pleura gut glänzend.
An der unteren Fläche sind einige kleine subpleurale frische Blutergüsse, und ferner
befinden sich an dem Teil zunächst der Spitze und auch hier und dort an der Dorsalfläche
eine Anzahl kleiner, flacher, mit Blut gefüllter subpleuraler Bläschen von der Grösse eines
grossen Nadelkopfes. Die Drüsen um den Hilus sind pigmentiert. Schleimhaut und
Bronchialbaum sind genau so wie links. Der Oberlappen ist sehr blutreich und feucht
auf der Schnittfläche; der Mittellappen ebenfalls; der Unterlappen enthält so viel Blut,
dass er dunkel schwarz-rot aussieht; von der Schnittfläche rinnt überall eine dunkelrot
gefärbte Flüssigkeit. Wie in der linken Lunge, so ist auch hier die Konsistenz vermehrt.
Nirgends zeigen sich tuberkulöse oder pneumonische Herde. Von sämtlichen Lappen
schwimmen auch die kleinsten Stückchen auf Wasser. Die rechte Lunge wiegt 1200 g.
Die Schleimhaut der Larynx und Pharynx ist sehr hyperämisch; im unteren Teil
der Luftröhre ist sie dunkel schmutzigrot gefärbt.
In den Hauptluftwegen sind weder Ulzerationen, noch verbrannte Stellen oder Blasen
zu entdecken. Auch im Munde, an den Lippen und am Eingang der Nasenhöhlen bemerkt
man keine Spuren von Brandwunden.
Das sehr blutreiche Aussehen der Lunge veranlasste mich, einzelne Teile mikro¬
skopisch zu untersuchen. Zu dem Zweck wurden einige Stückchen aus dem linken Ober¬
lappen und aus dem rechten Unterlappen in Forraalin fixiert.
In den mikroskopischen Präparaten fand ich Folgendes:
A II. Linker Oberlappen (mittlerer Teil).
Bereits mit der Lupe bemerkt man, wie der Luftgehalt verringert ist; die feine
alveoläre Struktur des normal lufthaltenden Lungengewebes ist zum grössten Teil durch
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ein mehr kompaktes Gewebe ersetzt, in welchem zahlreiche unregelmässige Hohlräume zu
sehen sind.
Bei etwas stärkerer Vergrösserung zeigt es sich, wie ausserordentlich blutreich das
Lungengewebe ist; ferner sieht man viele Alveolengrüppchen, die mit einer durch Eosin
gleichmässig rot gefärbten Masse gefüllt sind, in der man nur vereinzelte rot gefärbte
Blutkörperchen erkennen kann. Nur einige wenige Alveolen sind mit Blut gefüllt In¬
mitten dieser roten Masse haben die Alveolärwände ihre deutlichen Grenzen eingebüsst:
die Zeichnung des alveolären Baues ist zwar erkennbar, aber an manchen Stellen sind
die Alveolarkonturen beinahe nicht von der Füllungsmasse zu unterscheiden. Die Al-
veolarepithelien kann man fast nirgends sehen; einige findet man, stark geschwollen, in¬
mitten der roten Masse, andere blieben den Alveolar wänden angeheftet; im ganzen jedoch
sieht man in den Wänden nur kleine, blau gefärbte Kernchen und grosse Mengen roter
Blutkörperchen. Da das Eosin diese letzteren etwas anders färbt als die gleichmässig
rote Masse, mit der die Alveolen gefüllt sind, kann man an der abweichenden Farbe der
Blutkörperchen die Alveolarwände am besten erkennen. In der gleichmässig gefärbten
Masse bemerken wir, innerhalb der Alveolen, viele grössere oder kleinere runde Lücken.
Diese sind Luftbläschen, Überreste des ursprünglichen Luftvolumens der Lunge. Das Bild
macht den Eindruck, als ob Lungengewebe, Flüssigkeit und Blut zu einer einzigen Masse
zusammengeschmolzen wären, in welcher zahlreiche Luftbläschen zurückblieben. (Siehe
die Abbildung.) Filtrate sind nicht vorhanden. Wo die zarten Bronchien noch zu er¬
kennen sind, trifft man nur hin und wieder kleine Streifchen Epithelzellen an. Die Pleura
ist ein wenig verdickt
Neben den so ausgesprochen veränderten Lungenabschnitten finden wir andere etwas
normalere, deren Gewebe zwar sehr blutreich ist, aber dennoch bedeutend mehr Luft ent¬
hält. Sie sind jedoch entschieden in der Minderzahl. (Auf der Abbildung befindet sich
eine Stelle, wo verändertes und nahezu gesundes Lungengewebe Zusammentreffen; dadurch
lässt sich der alveolare Bau gut erkennen; in den mehr angetasteten Teilen ist derselbe
kaum oder garnicht zu sehen.)
In den verschiedenen untersuchten Stückchen wurden keine Spuren von Tuberkulose
gefunden. Um die Blutgefässe und speziell unter der Pleura liegt sehr viel dunkelschwarzes
Inhalationspigment.
A II. Linker Oberlappen (unterer Teil).
Hier finden wir denselben Befund wie in AI, nur tritt hier in einem noch grösseren
Teile des Lungengewebes eine starke Abnahme des Luftgehaltes hervor, da die Alveolen
in noch stärkerem Grade mit Flüssigkeit gefüllt sind, in der wir mehr oder weniger rot
gefärbte Blutkörperchen wahrnehmen.
B. Rechter Unterlappen (an verschiedenen Stellen).
Auch hier dasselbe Bild wie in A I und A II, allerdings noch stärker entwickelt.
Die Alveolen sind noch mehr mit Flüssigkeit gefüllt, der Luftgehalt der Lunge wird da¬
durch noch geringer. Ausserdem sehen wir grosse Gruppen vollständig mit Blut gefüllter
Alveolen. Die Lungenstruktur ist fast unkenntlich geworden: die Kerne der Alveolar¬
wände sind garnicht oder nur schwach gefärbt; Alveolarepithelien sind nirgends, weder
an den Wänden noch im ausgetretenen Blute zu finden. Entzündliche Infiltrate werden
nirgends angetroflfen; ebenso wenig Epithelien der Bronchioli. Die Blutgefässe sind prall
gefüllt; ihre Wände kann man inmitten des bluthaltigen Gewebes nur mit sehr viel Mühe
entdecken; es zeigen sich hier und dort einige Grüppchen von Kokken. Auch in diesen
Präparaten sehen wir, wie in den Schnitten der linken Lunge, nur in viel geringerem
Masse, kleine, intra-alveolare Luftbläschen im blutreichen Gewebe verstreut.
Kurz zusammengefasst erhellt aus dem oben Mitgeteilten, dass bei diesem
Manne, ausser einer verhältnismässig unbedeutenden Erkrankung der linken Niere,
alle Organe normal waren, nur die der Brusthöhle nicht. Das Herz und die
grossen Gefässe enthielten dunkles, flüssiges Blut ohne Gerinnsel. Im Epikard
und der Pleura findet man zahlreiche frische Blutungen (teils als Ekchymosen,
teils als blutgefüllte Bläschen).
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Die Lungen sind gross (Volumen pulmonum auctum), sehr blutreich, nicht
entzündet Im Lungengewebe hat eine sehr bedeutende intra-alveolare Flüssig¬
keitsausscheidung stattgefunden; gleichfalls eine, wenn auch weniger starke Blut¬
ausscheidung. Dadurch ist ein grosser Teil der Luft aus der Lunge verdrängt
und hat ihr Gewicht stark zugenommen.
Ferner ergab sich aus der mikroskopischen Untersuchung, dass die Ge-
websstruktur sehr gelitten hat: in den kleinen Bronchioli werden nämlich nur
vereinzelte Epithelien angetroffen, in den mit Blut gefüllten Abschnitten waren
die Bronchioli selbst überhaupt nicht mehr zu erkennen und zeigte sich keine
Spur von Epithelien. Die Zellen der Alveolarwände sind sehr schlecht gefärbt
und kaum zu erkennen.. Die Alveolarwände sind verbreitert durch die darin
befindliche grosse Menge ausgetretenen Blutes. In der Flüssigkeit und dem Blut
bemerkt man noch verschiedene Luftbläschen.
An den grossen Luftwegen sind keine Veränderungen zu konstatieren.
Nach dem oben Mitgeteilten genügen einige wenige Worte, um über die
Ergebnisse der Autopsie von H. L. zu berichten.
Bei diesem Verunglackten werden nur ein paar unbedeutende frische Hautab-
schfirfungen angetroffen; bei der äusseren Besichtigung wird weiter nichts von Bedeutung
wahrgenommen, als eine hellrote Verfärbung der Haut in der linken Kniehöhle; nirgends
findet sich eine Spur der Einwirkung des kochenden Wasserdampfes.
Die Organe in der Schädel- und Bauchhöhle sind absolut normal.
Der Zustand, in welchem sich Blut, Herz und Lungen befinden, stimmt völlig Ober¬
em mit dem der entsprechenden Organen des P. de L. Beide Lungen sind gross und
schwer, aber noch lufthaltig. Das Lungengewebe ist, wie bei dem anderen Verunglückten
aussergewöhnlich blutreich, sehr feucht, dunkel schwarz-rot gefärbt, nirgends pneumonisch
und Qberall lufthaltig; letzteres allerdings entschieden weniger als normal. Die linke
Lunge wiegt 910 g, die rechte 1250. Auch bei der mikroskopischen Untersuchung sind
die Lungen so zu sagen die Kopie der eben beschriebenen des P. de L.
Schliesslich möchte ich noch darauf hinweisen, dass beide Leichen sich in gutem
Zustand befanden: die kalte Witterung und der ziemlich kurze Zeitverlauf zwischen dem
Eintreten des Todes und der Sektion bewirkten, dass noch keine Zeichen der Verwesung
vorhanden waren. Auch weist die Lage der Luftbläschen in den Alveolarräumen darauf
hin, dass wir hier Luft und kein Fäulnisgas vor uns haben, ln letzterem Falle hätten
wir die Gasbläschen hauptsächlich im Lungengewebe angetroffen (interstitielles Fäulnis¬
emphysem).
Dass die Veränderungen in den Lungen postmortaler Art seien, ist völlig aus¬
geschlossen.
Ans dem oben Mitgeteilten geht hervor, dass ein Teil der beschriebenen
Veränderungen an Herz, Blut und Lungen übereinstimmt mit den Befunden,
welche bei jedem Erstickungstode gemacht werden.
Bekanntermassen bestehen für den Erstickungstod keine pathognomonischen
Erscheinungen; alle gerichtlich-medizinischen Lehr- und Handbücher weisen aus¬
drücklich darauf hin, dass sogar die regelmässig angetroffenen Veränderungen
in Herz, Blut und Lungen auch bei anderen Erkrankungsfällen Vorkommen können
und folglich nicht für den Erstickungstod kennzeichnend sind. 1 )
Ihr Vorhandensein bei einer Leichenschau berechtigt nur dann zur An¬
nahme eines Erstickungstodes, wenn sie sämtlich anwesend sind und die Ursache
der Erstickung nachgewiesen werden kann.
Diese Veränderungen sind:
1. Flüssigsein des Blutes;
2. grosses Volumen der Lungen;
1) Vgl. u. a. Schmidtmann, Handb. d. gor. Medizin. 1907. II. Bd. S. ISO—196.
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3. Blutreichtum der Lungen (nicht konstant bei Erstickung; auch andere
innere Organe sind blutreich);
4. punktförmige subepikardiale Blutungen;
5. kleine Blutungen in den Pleurablättern.
(Einige andere, weniger bedeutende Veränderungen kann ich füglich uner¬
wähnt lassen, z. B. Hautekchymosen, Cyanose des Gesichts etc.)
Alle diese Zeichen sind bei unseren beiden Verstorbenen angetroffen; ausser¬
dem fand man aber bei beiden:
a) einen Erguss von reichlicher seröser Flüssigkeit und Blut im Gewebe
sämtlicher Lungenlappen, am meisten in den Unterlappen;
b) dadurch verminderten Luftgehalt der Lungen und ein grösseres Gewicht
dieser Organe;
c) bedeutende Veränderungen in der feinen Gewebsstruktur (Fehlen der
meisten Epithelien der feinen Bronchioli — Blutungen in den Alveolär¬
wänden — Vernichtung des Epithelbelags in den Alveolen und teilweise
Verwüstung der Alveolarwände).
Letztere Komplikationen (sub a, b, c) sind zweifellos dadurch verursacht,
dass der Erstickungstod durch heissen Dampf erfolgte; bei gewöhnlichen Er¬
stickungsfällen fehlen sie. Ich habe sie wenigstens in der Literatur nicht be¬
schrieben gefunden und sah sie in den Leichen von durch blosse Erstickung
Verstorbenen niemals. (Dieser Tage sezierte ich die Leiche eines erwachsenen
Mannes, der nach einer phlegmonösen Angina durch eine heftige akute fibrinös¬
eitrige Entzündung der Trachea und der Hauptbronchien erstickt war; auch bei
ihm fand ich die gewöhnlichen oben genannten Erstickungssymptome, doch
weder Flüssigkeitsansammlung in den Alveolen, noch ausgedehnte Blutungen,
noch Veränderungen in der feinen Gewebsstruktur.)
Ich habe nun, um diese Erscheinungen näher zu prüfen, einen Versuch mit einem
Meerschweinchen gemacht, wobei ich, soviel tunlich, den Verlauf des Unfalls, der die Ver¬
storbenen traf, nachahmte. Zur Vermeidung unnötiger Schmerzen wurde das Versuchs¬
tier in eine leichte Narkose gebracht; dann, während es noch sehr gut atmete, plötzlich
in einen mit heissem Wasserdampf gefüllten Koch sehen Dampftopf gesetzt. Nach kurzer
Zeit war es gestorben.
Bei der Sektion erschienen die Lungen gross und blutreich, und wiesen einzelne
frische zerstreute Blutungen auf.
Die mikroskopische Untersuchung bestätigte dies: Die Lungen sind blutreich; in
den Unterlappen sind ganze Grüppchen blutgefüllter Alveolen. Die Veränderungen treten
nicht so stark hervor als bei den Verunglückten, namentlich war eine solche Flüssigkeits¬
ausscheidung nicht wahrzunebmen. Trat doch der Tod hier viel schneller ein, so dass
man so weitgehende Veränderungen nicht erwarten konnte. Die konstatierten Blutungen
zeigen jedoch an, dass bei diesem Versuchstier Lungenveränderungen stattfanden derselben
Art wie bei den beiden Männern.
Die Vorgefundenen Veränderungen sind meiner Meinung nach folgendermassen
zu erklären:
Der Tod trat hier, ohne Zweifel, als Folge der Erstickung ein und nicht
durch ausgedehnte Hautverbrennung (Verbrühung) oder Hitzschlag. Für die
Hautverbrennung fehlen die äusseren Zeichen und gegen den Hitzschlag sprechen
sowohl die Veränderungen in den Lungen (die bei Hitzschlag nicht stattfindeu)
als auch der äusserst schnell eingetretene Tod und die Erwägung, dass in einem
Lokal, dessen Tür offen steht, durch Wasserdampf nicht schnell eine Überhitzung
des ganzen Körpers stattfinden kann. Es hat also nichts Befremdendes, dass
wir hier die den Erstickungstod begleitenden Abweichungen gefunden haben.
Nun sind allerdings, wie wir mitteilten, neben diesen allgemeinen Abwei-
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chungen einige spezielle Veränderungen angetroffen worden, und diese müssen
wir eben, nach meinem Dafürhalten, dadurch erklären, dass die Erstickung durch
Wasserdampf verursacht wurde.
Die beiden Männer haben ohne Zweifel in ihrer Atmungsnot sehr ausgiebige
Atmungsbewegungen gemacht; dabei haben sie viel Wasserdampf eingeatmet.
Dieser Dampf war allerdings sehr heiss (er entströmte mit Gewalt, also unter
ziemlich hohem Druck dem Kessel), aber in der Kammer vermischte er sich so¬
fort mit der dort befindlichen Luft, konnte sogar durch die aufstehende Türe
entweichen. Die Temperatur des Dampfes braucht also nicht so hoch gewesen
zu sein, dass die Männer in der Maschinenkammer dadurch verbrannt wurden,
aber er kam mit solcher Gewalt und in solcher Menge zugleich in den ziemlich
engen Raum, dass er die Luft verdrängte und die sich darin befindlichen Men¬
schen am Atmen stark behinderte. Der eingeatmete warme Dampf hat die Ge¬
webe nicht verbrüht, dahingegen einen gewaltigen Blutreichtum in den Lungen
verursacht (etwa auf analoge Weise, wie im Dampfbad die Haut sofort ausser-
gewöhnlich blutreich wird); dadurch entstand die Absonderung von viel Flüssig¬
keit und das Austreten des Blutes aus zahlreichen, übermässig gefüllten Kapil¬
laren. Die Flüssigkeit und das Blut haben das feine Lungengewebe überfüllt
und auseinandergetrieben und an sehr vielen Stellen die Epithelien der kleinsten
Bronchioli und Alveolen losgewühlt. Dadurch hat die Struktur des Gewebes an
vielen Stellen sehr gelitten und haben wir die oben beschriebenen, sehr verbrei¬
teten Veränderungen angetroffen.
Möglicherweise hat. die Hitze des eingeatmeten Dampfes doch schliesslich
einen schädlichen Einfluss auf die Alveolarepithelien ausgeübt, allein der gute
Zustand der Epithelien in den grossen Bronchien, die der Dampf doch gestreift
haben muss, beweist, dass dieser Einfluss nicht sehr bedeutend sein konnte, was
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übrigens auch dadurch bewiesen wird, dass kein Zeichen der Verbrühung auf
Haut und Lippen, in Nase und Mundhöhle gefunden wurde.
Bei dem Versuchstier, wo der Tod sehr schnell eintrat, kam es nur zu
starkem Blutreichtum und einzelnen zerstreuten Blutungen. Die aussergewöhn-
lich grosse Flüssigkeitsausscheidung konnte hier noch nicht auftreten; auch
waren die Epithelien der Bronchioli und Alveolen bei dem Tiere nicht be¬
schädigt.
Auf Grund obiger Mitteilung glaube ich behaupten zu können, dass ausser
den gewöhnlichen beim Erstickungstod gefundenen Veränderungen beim Er¬
stickungstod durch Wasserdampf folgende Abweichungen als spezifische Kenn¬
zeichen zu betrachten sind:
1. der aussergewöhnlich starke Blutreichtum der Lunge,
2. die starke Flüssigkeitsansammlung in |
den Alveolen, l ohne dass die betreffenden Lun-
3. die an vielen Stellen auftretenden genstücke total luftleer werden;
ziemlich ausgedehnten Blutungen,
(Durch 2 und 3 werden die Lungen sehr schwer).
4. das Aufschwellen und Auseinandertreiben der Alveolarwände durch
Flüssigkeit und Blut,
5. Vernichtung des Epithelbelags in den Alveolen und vieler Epithelien
der kleinsten Bronchioli.
Beschreibung des Photogramms.
Photographie eines mikroskopischen Präparates aus dem Oberlappen der linken
Lunge des P. d. L. Es ist eine Stelle gewählt, wo stark fltkssigkeithaltendes Gewebe in
normal lufthaltendes Gewebe übergeht. Der alveolare Bau ist hier noch deutlich zu
sehen. In verschiedenen Alveolen befinden sich Lnftbläschen; rechts unten sind einzelne
Alveolen durch solche Luftblasen erweitert»
(Zeiss Oc. 2, Obj. A.)
Obergatachten über den Zusammenhang plötzlichen Todes
mit einem früheren Blitzanfall.
Von Nervenarzt Dr. Rudolf Foerster, Berlin-Charlottenburg.
Die Frage, ob und inwiefern der Tod des Wilhelm L. mit einem angeb¬
lichen Unfall vom 14. Juni 1905 in ursächlichem Zusammenhänge steht, ist auf
Grund des Aktenmaterials zu entscheiden.
Nach diesem hat der 1868 geborene L. am 14. Juni 1905 (Bl. 1 ist Juli ange¬
geben) dadurch einen Betriebsunfall erlitten, dass er durch einen Blitzschlag 1 ) beim
Bretterstapeln angeblich 4 m weit fortgeschleudert wurde und eine Zeit lang besinnungs-
1) Nach früheren Entscheidungen wurde ein Unfall dnrch Blitz nur dann als Betriebs«
Unfall betrachtet, wenn der Betroffene bei seiner Tätigkeit im Betriebe „der Blitzgefahr in er¬
höhtem Maße“, bzw. „einer besonderen, durch die Betriebstätigkeit geschaffenen“ Blitzgefahr
ausgesetzt war (s. Monatsschrift für Unfallheilkunde II, S. 405; IV, S. 200; VIII, S. 157). Nach
neuerlicher Entscheidung des Reichs-Versicherungsamtes (s. Handbuch der Unfallversicherung
S. 77, Anm. 81 Absatz I zum § 1 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes) ist dagegen die Blitz¬
gefahr als solche dem Betriebe zuzurechnen, sofern der davon Betroffene nur eben sich im
Banne des Betriebs befindet.
Original fro-m
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142
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5.
los liegen blieb. Seit jener Zeit habe er über Herzbeklemmungen und nervöse Störungen
geklagt. Ganz besonders sollen sich diese bei Gewittererscheinungen bemerkbar gemacht
haben.
Die Witwe behauptet weiter, dass der am 10. Juli 1910 erfolgte Tod des L. unter
Mitwirkung der nervösen Erregung infolge eines Gewitters vom 9. Juli 1910, also in¬
direkt unter dem Einflüsse des Unfalls vom Jahre 1905, eingetreten sei.
Als tatsächlich festgestellt darf Folgendes gelten:
1. Hinsichtlich des Unfalls vom 14. Juni 1905 gab der Zeuge K. 1910 an,
L. sei besinnungslos zur Erde gefallen und habe gleich darauf geäussert, der Blitz müsse
seine Fussspitze getroffen haben, L. sei nach dem Blitzschlag rückwärts getaumelt, habe
sich aber von seiner Besinnungslosigkeit bald wieder erholt, als der Fuhrmann M. ihn
auf einen Stapel Bretter gesetzt hatte.
Dieser M. bestätigte den Hergang des Blitzunfalles. Es sei am dritten Pfingst-
tag gewesen. Ob L. durch den Blitz Schaden erlitten habe, konnte M. nicht angeben.
L. wurde nach dem Unfall von Herrn Dr. Z. behandelt, und zwar am Nachmittag des
14. Juni zwischen 5 und 7 Uhr.
Der Arzt besuchte den L. in seiner Wohnung. L. gab ihm an, er habe während
des Gewitters am Nachmittag einen Schlag bekommen und sei besinnungslos zu Boden
gestürzt. Objektiv bestand kein abnormer Befund. Das Bewusstsein war bei der ärzt¬
lichen Untersuchung, etwa 1*/ 2 Stunden nach dem Unfall, wieder klar. Nervenerschei¬
nungen bestanden nicht. Der Arzt nahm nur eine Nervenerschütterung, resp. Schreck¬
wirkung an. Am 16. Juni 1905 nahm L. die Arbeit bereits wieder auf.
2. Über die gesundheitlichen Verhältnisse des L. in der Zwischenzeit
zwischen dem Unfall 1905 und dem Tod 1910 ist Folgendes festgestellt:
L. war noch bis 1907 bei der Firma A., in deren Betrieb er den Unfall erlitten
hatte. In der ganzen Zeit war er nicht erwerbsunfähig. Der Arbeitsverdienst nach dem
Unfall war derselbe wie vorher. Der Lohnausweis der Firma B., bei welcher L. im
Februar und März 1907 beschäftigt war, gibt an, dass er wöchentlich zwischen 17 und
22 Mk. Akkordlohn verdiente. Krankheiten in dieser Zeit werden nicht mitgeteilt.
Vom 19. Februar 1908 bis zum 9. Juli 1910 war L. bei der Firma C. beschäftigt.
Er verrichtete seine Arbeiten in regulärer Weise gegen Akkordlohn. Körperliche Mängel
oder Erkrankungen wurden bei der Arbeit nicht beobachtet. Ärztliche Behandlung fand
statt vom 22. bis 24. X. 1908 wegen Rheumatismus und vom 31. V. bis 16. VI. 1910
wegen Herzleidens.
Besonders ausführliche Erörterungen sind über die Frage gepflogen worden, ob L.
tatsächlich seit dem Unfall im Juni 1905 bei Gewittern eine auffällige nervöse Unruhe
gezeigt habe. In der Tat führte der Zeuge K. an, dass die Leistungsfähigkeit des L. bis
zum Frühjahr 1907 nicht geringer geworden sei, dass dagegen bei Gewitter eine äusser-
lich durch Zittern der Hände und des Körpers sichtbar werdende Unruhe bei L. sich
einstellte. L. selbst hat dem Zeugen angegeben, er merke es, ob im Laufe des Tages
sich ein Gewitter entladen werde.
Angst vor dem Gewitter stellte L. auf Befragen stets in Abrede. Die „Schüttel-
anfälle“ dauerten nur kurze Zeit. Ob sich die Gesichtsfarbe, resp. das Aussehen des L.
dabei änderte, ist dem K. nicht mehr erinnerlich gewesen. Die körperliche Kraft des L.
sei durch die Anfälle nicht beeinträchtigt worden. In den letzten Jahren sah K. den L.
nicht mehr.
Der Arbeiter W., der seit ungefähr 4 Jahren mit L. zusammen im selben Hause wohnte,
bemerkte ebenfalls Unruhe und nervöses Zittern, sobald ein Gewitter aufeog oder sich entlud.
Der Stapler S. gab an, L. sei, speziell wenn ein Gewitter im Anzuge war, von
Herzbeklemmungen befallen worden. Es habe Unruhe, Schreckhaftigkeit und Ängstlich¬
keit bestanden.
Dass vor dem Unfall vom Juni 1905 diese Unruhe bei Gewittern nicht bestanden
habe, überhaupt Krankheiten bei L. nicht Vorgelegen hätten, behauptet die Witwe.
1906 habe L. einen Kurpfuscher, Dr. phil. X. in Berlin, konsultiert, von diesem sei
ein inneres Leiden bei L. festgestellt worden. Auch aus der Vernehmung des K. lässt
sich schliessen, dass die Unruhe bei Gewittern vor dem Vorfall 1905 von K. an L.
wenigstens nicht bemerkt wurde.
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Einige Wochen vor seinem Tode wurde L. von Herrn Sanitfitsrat Dr. A. Ärztlich
behandelt. Er kam zum Arzt und klagte über Luftbeklemmungpn und Ang9tanfälle.
Die Beschwerden, die schon längere Zeit bestanden, seien in letzter Zeit schlimmer ge¬
worden. L. sei gross gewachsen, athletisch gebaut gewesen. Er habe, wie die Unter¬
suchung ergab, einen schweren Herzfehler, starkes schabendes systolisches Geräusch an
der Herzspitze und sehr verstärkten 2. Pulmonalton gehabt Über Gelenkrheumatismus
konnte er Sicheres dem Arzt nicht angeben, er behauptete nur, dass seine Beschwerden
hauptsächlich von einem früheren Blitzschläge herrührten. Den Rat des Arztes, sich zu
schonen, befolgte L. nur sehr kurze Zeit. Die Herztätigkeit war nach kurzer Zeit schon
besser, so dass der Arzt ihn wieder arbeiten Hess. Über das Bestehen wassersüchtiger
Anschwellungen hat der Arzt nichts konstatiert
Zeuge W. gab dagegen an, dass beide Beine des L. während dessen Krankheit im
Mai und Juni 1910 auffallend geschwollen waren. W. sah besonders, dass die Unter¬
schenkelschwellungen einen ziemlich tiefen Fingereindruck ziemlich lange Zeit bestehen
Hessen.
L. ging trotzdem auf Arbeit, wie er dem W. sagte, um nicht den Eindruck zu er¬
wecken, als beziehe er unrechtmässig Krankengeld.
Ausser wegen Herzbeschwerden ist Herr Dr. A. gelegentlich zur Regelung der Ver¬
dauung von L. in Anspruch genommen worden.
3. Der Hergang des Todes wird widersprechend dargestellt:
Herr Sanitätsrat Dr. A. gibt an, er sei am 10. Juli 1910 dringend auf den Arbeits¬
platz der Firma C. gerufen worden und habe den L. mit dunkelblauer Gesichtsfarbe, reak¬
tionslosen Pupillen, fehlenden Hornhautreflexen leblos vorgefunden. JEs habe Stillstand
der Atmung und des Herzens bestanden, mehrere Kampfer- und Äthereinspritzungen
seien erfolglos gewesen. Der Arzt habe Tod durch Herzlähmung unter Hinweis auf den
dem Arzte bekannten Herzklappenfehler (Insuffizienz der Mitralis) angenommen.
Demgegenüber führt der Zeuge S. Folgendes an:
Ara 9. Juli 1910 nachmittags 5 Uhr, als ein Gewitter am Himmel gestanden habe,
sei L. beim Fortbewegen einer leeren Lowry gefallen. Die Lowry ist sehr leicht be¬
weglich gewesen, wie später festgestellt wurde.
S. habe den Fall nicht selbst mit angesehen, sondern von einem Arbeiter erfahren,
dass S. am Boden Hege. Er fand dann den L. mit blassem Gesicht ausgestreckt an der
Erde Hegen. Er war wie gelähmt. S. und ein Arbeiter richteten ihn auf und trugen
ihn in einen Schuppen. Auf die Frage, was ihm fehle, antwortete L. nicht Auf Ver¬
anlassung des hinzugerufenen Herrn Sanitätsrats Dr. A., der eine Lähmung der rechten
Seite festgestellt habe, sei L. nach Hause gefahren worden und erst am folgenden Tage,
dem 10. Juli 1910, gestorben.
Gutachten.
Zur Kritik der vorliegenden Beweismittel muss erwähnt werden, dass der
Unfall von 1905 seinerzeit nicht gemeldet worden war, und dass die Witwe des
L. erst Anfang August 1910 mit Ansprüchen an die Berufsgenossenschaft heran¬
trat. Die Ermittlungen waren dadurch sehr erschwert.
Zur Zeit des vorliegenden Obergutachtens fehlen die Auskünfte einer Firma,
bei welcher L. vom März 1907 bis Februar 1908 beschäftigt war, und diejenige
des Dr. phil. X., welchen L. wegen inneren Leidens aufgesucht hatte. Auf beide
Auskünfte kann man verzichten. Die erste ist belanglos, da derZeitraum zwischen
den Unfall 1905 und dem Tode 1910 durch die Auskünfte der übrigen Firmen
hinreichend bekannt geworden ist. Die Äusserung des Dr. phil. X. über das
innere Leiden des L. ist mit grosser Wahrscheinlichkeit ohne Bedeutung, da X
nicht Arzt ist.
Aus den Akten sind folgende Hauptpunkte zu entnehmen:
L., ein Mann von damals 42 Jahren, von kräftigem Körperbau und rüstigem
Aussehen, der beim Militär gedient hat, und vom 20. Juni bis 31. Juli 1894 seine
letzte militärische Übung ableistete, wurde im Juni 1905 durch einen Blitzschlag
mindestens stark erschreckt. Vor diesem Blitzschlag hat L., wenigstens soweit
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Ermittlungen vorliegen, nervöse Erscheinungen nicht geboten. Seit dem Unfall
dagegen sind jedesmal Herzbeklemmungen, Unruhe, und Ängstlichkeit bei ihm
aufgetreten, sobald wieder ein Gewitter im Anzuge war, beziehungsweise sich
entlud. L. gab seine Ängstlichkeit nicht zu, sie war aber an seinem Zittern er¬
kennbar. Auch fühlte er das Nahen der Gewitter, wie er gelegentlich angab,
voraus.
Dass ein durch einen Blitzschlag einmal Betroffener bei Wiedereintritt der
Blitzgefahr bei Gewittern, unruhiger ist, als andere, ist normal.
Bei L. gingen aber die nervösen Erscheinungen beim Gewitter über die Norm
hinaus. Er merkte das Aufziehen der Gewitter voraus und zitterte sichtlich
wenn ein Gewitter am Himmel stand.
L. litt nach den bestimmten, durch den Untersuchungsbefund belegten An¬
gaben des Herrn Sanitätsrat Dr. A. wenige Wochen vor seinem Unfall an einem
schweren Herzfehler. Zu den Befunden des Herrn Dr. A. treten ergänzend die
Angaben des W., L. habe Schwellungen an den Unterschenkeln gehabt, in denen
ein Fingerdruck stehen blieb. Es sind dies mit Wahrscheinlichkeit Anzeichen
einer durch die Herzerkrankung verursachten Kreislaufstörung. Mit Sicherheit
lässt es sich nicht angeben, da z. B. Nierenentzündung sich nicht ausschliessen lässt.
Bemerkenswert ist, dass L. das Herzleiden dem Arzte gegenüber als Folge
des Unfalles von 1905 bezeichnet hat Objektiv hat er darin sicher Unrecht
gehabt, denn sein organisches Herzleiden ist sicher nicht Unfallfolge, steht viel¬
mehr mit einiger Wahrscheinlichkeit im Zusammenhänge mit dem im Oktober 1908
zur ärztlichen Behandlung gelangten Rheumatismus. Aber die Angabe des L.,
seine Herzbeschwerden seien Folge des Blitzschlags von 1905, legen doch den
Schluss nahe, dass auch schon früher, nach 1905, bei Gewittern Herzbeschwer¬
den als Ausdruck einer nervös - funktionellen Störung bestanden. In der Tat
bezeichnet L. gelegentlich seine Beschwerden bei Gewittern als „Herzbe¬
klemmungen“.
Nach .Angaben des Herrn Sanitätsrat Dr. A. hat L. die Arbeit, obwohl er
noch krank war, sich auch nach einer dem W. gegenüber gemachten Äusserung
noch krank fühlte, am 16. Juni 1910 wieder aufgenommen.
Am 9. Juli, als ein Gewitter am Himmel stand, fiel L. plötzlich wie ge¬
lähmt hin. Er wurde nach Hause geschafft und starb nach Angaben der Zeugen
am folgenden Tage. Über die Art der angeblichen Lähmungserscheinungen und
den sonstigen Befund am 9. und 10. Juli hat sich trotz vielfacher Bemühungen
nichts ermitteln lassen.
Welcher Art die eigentliche Todesursache des L. gewesen ist, lässt sich
nicht mit Sicherheit sagen. Es kann ebensowohl die Verlegung eines Blutge¬
fässes durch Verschleppung eines losgerissenen Stückes von entzündlichen Auf¬
lagerungen der Herzklappen Todesursache geworden sein, wie eine Hirnblutung
bei Herzleiden. Man findet, dass diese Blutungen bisweilen nur allmähliche
Fortschritte machen, wenn die Blutung entweder lange Zeit aus einer kleinen
Öffnung eines zerrissenen Gefässes stattfindet, oder wenn lebenswichtige Teile des
Gehirns durch die Blutung erst indirekt bei deren weiterem Vordringen in Mit¬
leidenschaft gezogen werden. So wäre es erklärlich, dass nach dem Hinfallen
am 9. Juli der Tod erst am 10. Juli eingetreten ist. Möglich bleibt natürlich
auch, dass L. ausserdem eine frühzeitige Brüchigkeit der Schlagadern hatte.
Aber welcher Art auch die Todesursache gewesen ist, man kann sich nicht
recht vorstellen, dass der Tod eintrat, ohne dass irgendwie das Herz oder andere
Teile des Gefässsystems beteiligt waren.
Nun ist mit grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass bei einem Mann,
der durch Gewitter erfahrungsgemäss lebhaft, sogar äusserlich sichtbar erregt
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wurde, während der Gewitter auch eine lebhaftere Herztätigkeit stattgefunden
hat, bzw. der Fällungszustand der Gefässe durch die nervöse Erregung ver¬
ändert wurde. Das bei Gewittern Herzbeklemmungen bestanden, ist überdies
erwähnt worden. Da am 9. Juli 1910 wieder ein Gewitter am Himmel stand,
so ist die Möglichkeit eines ungünstigen Einflusses der an diesem Tage mit
Wahrscheinlichkeit vorhandenen nervösen Erregung auf das kranke Herz nicht
von der Hand zu weisen. Ein rein zufälliges zeitliches Zusammentreffen des
Todes des Herzleidenden L. mit dem Gewitter kann, da der Tod bei Herzleiden
häufig ohne erkennbare äussere Ursachen eintritt, aber nicht ausgeschlossen
werden.
Wäre L. nur nervös, sein Herz und sein Gefässsystem gesund gewesen,
so würde die nach der obigen Annahme am 9. Juli vorhandene nervöse Erregung
infolge des Gewitters den Tod nicht zur Folge gehabt haben, es handelt sich also
nur um Mitwirkung, bezw. Auslösung des Todes durch die nervösen Unfallfolgen.
Besprechungen.
Bnrckh&rdt, Über intravinöse Narkose. (Münch, med. Woch. 15.) Verf.
hält den Äther nach seinen Erfahrungen in der Chirurg. Abteilung des allgemeinen
Krankenhauses in Nürnberg für das zweckraässigste Anästhetikum zur intravenösen Narkose.
Er übt keine ungünstige Beeinflussung des Blutdruckes aus, er hebt ihn, wenn er vorher
abnorm erniedrigt ist, und besitzt die Vorzüge der flüchtigen Narkotika der Fettreihe:
leichte Dosierbarkeit der Narkose und rasche Wiederausscheidung. Zweckmässig ist bei
kräftigen Personen die vorherige Injektion von Scopolamin-Morphium oder Pantopon in
der üblichen Dosis. In solchen Fällen empfiehlt B. die Kombination der intravenösen
Äthernarkose mit der intravenösen Isopralnarkose. Kontraindikationen bilden: Myodegene-
ratio cordis, schwere Arteriosklerose, Nephritis, schwerer Ikterus, Cholämie, Stauungs¬
erscheinungen und allgemeine Plethora. Ihre Indikation findet sie bei Kollapszuständen,
Blutverlusten, Kachexie und Erschöpfungszuständen, bei Störungen der Respirationsorgane
und bei Peritonitis; bei den Operationen an Kopf und Hals, Mund und Rachenhöhle.
A r o n h e i m -Gevelsberg.
Schümann, Über Maschinen Verletzungen der Hand. (Münch, med. Woch. 37.)
Es gibt nicht nur typische Gewerbekrankheiten, sondern auch typische Gewerbever-
letzungen. Für das Fleischerhandwerk sind schmale und zumeist tiefe Stichwunden
charakteristisch; sie sind mitunter mit Verletzungen grösserer Arterien verbunden und
entstehen durch die amputationsmesserähnlichen Schneideinstrumente. Beim Schlosser
und Schmied kommen häufig Verletzungen durch die beim Hämmern projektilartig ab-
fliegcnden Stahlsplitter vor; ferner finden sich oft Frakturen der Endphalangen, ent¬
standen durch Schläge mit dem Hammer oder durch Aufstellen schwerer Metallteile.
Auch Maschinenarbeiter unterliegen typischen Verletzungen. So werden in der Leipziger
Buchdruckindustrie Verletzungen bei den sogen. Anlegerinnen beobachtet, bei denen sich
nicht selten auf der verletzten Hand, die von der Tiegeldruck- oder Rotationspresse
erfasst wurde, der Satz in allen Einzelheiten schwarz oder in Chromodruck aufgeprägt
findet In der Zigarettenindustrie sind Verletzungen durch Tabakschneide-, Kartonagen-
oder Blechstanzmaschinen häufig. Weitere typische Maschinenverletzungen entstehen bei
den Drahtheftern, bei denen die zum Buchbinden dienenden Heftklammern fest von der
Heftmaschine in die Haut hineingepresst sind.
In seiner Arbeit teilt Verf. 2 gewerbliche Maschinenverletzungen der Hand mit;
in beiden Fällen wurde durch die maschinelle Gewalt eine Festkeilung von Eisenteilen
an der Hand so unlösbar bewirkt, dass die Metallteile von den Pat. notgedrungen mit
in die Klinik gebracht wurden, wo dann die Entfernung dieser „äusseren Fremdkörper“
stattfand. A r o n h e i m - Gevelsberg.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5.
Czerny und Caan, Erfahrungen mit Salvarsan bei malignen Tumoren.
(Münch, med. Woch. 17.) Aus der Arbeit ergibt sich: 1. Bei inoperablen malignen
Tumoren mit positiver Wassermannscher Reaktion und hier vor allem bei Sarkomen ist
der therapeutische Versuch mit Salvarsan an gezeigt, die von dem Mittel günstig beein¬
flusst werden (Verflüssigung, Nekrotisierung und Nachlass der Schmerzen). 2. Operable
Tumoren sind stets chirurgisch zu entfernen, doch kann speziell bei Sarkomen mit
positiver Wassermann scher Reaktion ein Versuch mit Salvarsan vorausgeschickt werden.
3. Die Salvarsanbehandlung maligner Tumoren ist wegen der bisweilen stürmischen
Reaktionserscheinungen zunächst nur klinisch durchzuführen. Kachektische und geschwächte
Pat. sind von der Behandlung auszuschliessen. 4. Die bisherige Behandlung (einmalige
Injektion von 0,4—0,6 g) erscheint bei malignen Geschwülsten zu gering. 5. Eine
Kombination von intratumoraler Einverleibung mit der Verwendung des Salvarsan am
Ort der Wahl erscheint zweckmässig. Eine intravenöse Applikation scheint die grössten
Vorteile zu bieten. Aronheim-Gevelsberg.
Siegel, Extraduraler Rückenmarkstumor. S. demonstriert im ärztlichen
Verein in Frankfurt a./M. am 31. X. 10 (s. Münch, med. Woch. 1) einen Fall von extra¬
duralem Rückenmarkstumor bei einem 30jähr. Mann, der seit 7 Monaten über Schmerzen
im 1. Bein klagte. Die Diagnose lautete anfangs Ischias, später Spondylitis. Es kam
zur schlaffen Lähmung beider unteren Extremitäten, Lähmung der Bauchmuskulatur,
Sensibilitätsstörungen an beiden Beinen; Blasen- und Mastdarmlähmung; Fehlen der
Sehnenreflexe. Im Röntgenbild bestandSchatten am Wirbelkörper des 1. Lendenwirbels;
hier bestand auch lokale Druckschmerzhaftigkeit. Die Diagnose lautete jetzt: Tumor des
Lendenmarks. Die Operation ergab einen extraduralen Tumor des Lendenmarks, die
mikroskopische Untersuchung Drüsencarcinom. Es handelte sich also um die Metastase
eines latenten Primärtumors, vielleicht eines Magenkrebses. Nach der Operation ver¬
schwanden alle Störungen und Beschwerden. Z. Z. bestehen Symptome eines Rezidivs.
Aronheim- Gevelsberg.
Reklan, Zystenbildung in langen Röhrenknochen. R. demonstriert in der
medizin. Gesellschaft zu Magdeburg am 12. I. 11 (s. Münch, med. Woch. 16) einen
Fall von Zystenbildung der langen Röhrenknochen bei einem 8jähr. Knaben. Im
August 1909 bildete sich ohne eine Ursache am rechten Unterschenkel dicht oberhalb
des Fussgelenks schmerzlos eine Geschwulst, die langsam an Grösse zunahm. Das
Röntgenbild zeigte eine dreikammerige Cyste in der Metaphysengegend. Die Punktion
ergab an zwei verschiedenen Stellen altes Blut, keine Tumorzellen, so dass die Diagnose
„Knochencyste“ sicher gestellt war. Nach Freilegung der Cysten gründliche Auskratzung
und Abmeisselung der Scheidewände, so dass ein einziger Defekt im Knochen entsteht
Dieser wurde nach Blutstillung durch Kompressionstamponade mit strahlender Hitze
getrocknet und mit der Jodoformplombe nach Mosetig ausgefüllt, darüber Naht des
Periostes und der Haut. Reaktionslose Heilung. Aronheim-Gevelsberg.
Kownatzkl, Adrenalin und Osteomalacie. (Münch, med. Woch. 29.) K. be¬
richtet über einen Fall von Osteomalacie, in welchem er bei einer 21jährigen Frau mit
der von Bossi angegebenen Kur guten Erfolg erzielte. Das von Bossi angegebene
Verfahren besteht in Injektionen von Adrenalin in Dosen von 0,5—1,0 1—2 mal täglich.
Aronheim - Gevelsberg.
Stolz, Osteopsathyrose. St. demonstriert im unterelsässischen Ärzteverein zu
Strassburg am 25. VI. 10 (s. Münch, med. Woch. 32) einen Fall von Osteopsathyrose
(abnormer Brüchigkeit der Knochen) bei einem 18jähr. Mann, der mit 9 und 12 Jahren
Frakturen erlitt am Ellbogen und 1. Oberschenkel und sich jetzt durch ein geringes
Trauma (Esschütterung eines fahrenden Wagens, auf dem Pat. mit herabhängenden
Beinen sass) eine Fraktur des r. Oberschenkels zuzog. Rasche Heilung mit normalem
Callus. Keine Heredität Aron heim-Gevelsberg.
Hartmann, Osteopsathyrosis idiopathica. H. demonstriert in der medi¬
zinischen Gesellschaft zu Leipzig am 21. II. 11 (s. Münch, med. Woch. 17) zwei Pat.,
bei denen nach der klinischen Beobachtung und nach dem Befund der Röntgenbilder die
Diagnose auf Osteopsathyrosis idiopathica gestellt wurde. Es handelte sich um ein Ge¬
schwisterpaar — ein Mädchen z. Z. 21 und ein Bruder z. Z. 19 Jahre alt — bei
denen von der Kindheit an an den oberen und unteren Extremitäten schon nach geringen
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 5.
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Unfällen Knochenbrüche auftraten. Beide wurden in den letzten Jahren kleiner und
litten an Atrophie der Schilddrüse. Im Röntgenbild zeigte sich ein beträchtlicher Schwund
der Knochensubstanz an den unteren Extremitäten: die Corticalis war auf einen papier¬
dünnen Streifen reduziert und die Strukturzeichnung der Spongiosa war auffallend zart
und durchsichtig; ferner zeigte sich bei beiden eine starke Verkrümmung der Femöra in
ihren proximalen Abschnitten. Die oberen Extremitäten zeigten keine wesentlichen Ab¬
weichungen. Aronheim - Gevelsberg.
Blencke, Spontanfraktur. B. berichtet in der medizin. Gesellschaft zu Magde¬
burg am 15. XII. 10 (s. Münch, med. Woch. 14) über den weiteren Verlauf eines Falles
von Spontanfraktur der Tibia, bei dem sich im Anschluss hieran eine Arthropathie des
Fussgelenkes ausgebildet hatte. Vor 3 Jahren bestanden keine Anzeichen einer Tabes
bzw. eines anderen zentralen Nervenleidens, die erst vor mehreren Monaten auftrafen.
Der Fall beweist wieder, dass Spontanfrakturen bzw. Arthropathien als Frühsymptom
aller Frühsymptome bei gewissen Nervenleiden auftreten können. Zu erwähnen ist, dass
die Arthropathie schon lange zum Stillstand gekommen ist durch Tragen eines Schienen-
hülsenapparrtes. Aronheim - Gevelsberg.
Oehlecker, Knochenheilung bei Arthropathie. 0. spricht in der biologischen
Abteilung des ärztlichen Vereins in Hamburg am 14. XII. 09 (s. Münch, med. Woch. 10)
über Knochenheilung bei Arthropatie. An photographischen Aufnahmen und besonders
an Röntgenbildern demonstriert er den guten Erfolg der Pirogoffschen Operation bei
Arthropathien des Fussgelenkes. Tritt nach der Operation Knochenvereinigung ein, so
hört nicht nur der Zerstörungsprozess am Knocheft auf, sondern der Knochen gesundet
wieder und wird kräftiger. Bleibt eine Pseudarthrose, so geht der Destruktionsprozess
weiter. Die Röntgenuntersuchungen sprechen dafür, dass ausser der Erkrankung des
Nervensystems beim Zustandekommen der Arthropathien auch mechanische Momente eine
Rolle mitspielen. Aronheim -Gevelsberg.
Stieda, Knocheneinpflanzungen. St. demonstriert im Verein der Ärzte in
Halle a./S. am 30. XI. 10 (s. Münch, med. Woch. 4) zwei Fälle von Knochenimplan¬
tationen. Im ersten Falle handelte es sich um einen 8jähr. Knaben, dem wegen eines
Knochentumor mit cystischer Degeneration und Spontanfraktur des Oberarmes der obere
Teil des Humerus in einer Ausdehnung von 18 cm mit dem grössten Teil des Humerus¬
kopfes entfernt wurde. In den entstandenen Defekt wurde sogleich ein Stück der linken
Tibia des Pat. implantiert, eine Knochenleiste, die auf der einen Seite Periost enthielt,
und der auf der anderen Seite noch Knochenmark anhaftete. Die Einheilung erfolgte
prompt mit gutem funktionellen Resultat. — Im 2. Falle handelte es sich um Ein¬
heilung eines toten, ausgekochten Knochens bei einem s. Z. 10jährigen Mädchen. In
diesem Falle hatte der implantierte Knochen als Nährmaterial für den neu sich bilden¬
den Knochen, der von der periosthaltigen Umgebung aus entstanden, gedient. In den
meisten Fällen ist aber das Einheilen solcher überpflanzter Knochen dem erhalten ge¬
bliebenen, lebenden Periost zuzuschreiben. Aronheim-Gevelsberg.
Blencke, Periostverletzung. B. demonstriert in der medizin. Gesellschaft zu
Magdeburg am 15. XII. 10 (s. Münch, med. Woch. 14) die Röntgenplatten von drei
Patienten, bei denen auf den Platten nach einem Trauma ein langgezogener Schatten am
Condylus medialis femoris zu sehen war. Es konnte sich in diesen Fällen nicht um
eine Absprengung von Knochen gehandelt haben, sondern wahrscheinlich um eine Periost¬
verletzung, die nachträglich zur Bildung dieses „Pseudokallus“ geführt hatte.
Aronheim - Gevelsberg.
Haenel, Pseudarthrosenbehandlung. H. spricht in der Gesellschaft für Natur-
und Heikunde zu Dresden am 5. Nov. 10 (s. Münch, med. Woch. 2) über Behandlung
der Pseudarthrosis. 9 mal bestand die Pseudarthr. am Unterschenkel, 2 mal am Ober¬
schenkel, 2 mal am Unterarm. Ausserdem wurde die Exstirpation des völlig isoliert
gebliebenen Schenkelkopfes nach Schenkelhalsfraktur, eine Sekundärnaht nach Olekranon¬
fraktur und 5 Sekundärnähte nach Patellarfraktur ausgeführt. Alle operierten Fälle
sind geheilt Bei 7 genügte die Naht oder die Fixierung der Knochenenden mit
Klammern. In einem Falle wurde bei einem 12jähr. Mädchen das obere Fibulaende in
das zu diesem Zwecke etwas ausgehöhlte untere Tibiaaende verpflanzt und das untere
Fibulaende an die Vereinigungsstelle befestigt. Dazu war sowohl unterhalb des Capitulum
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als oberhalb des Malleolus fibulae eine Osteotomie nötig. Ausserdem wurde das obere
Tibiaende mit der Fibula gereinigt, so dass alle 4 Knochenenden nahezu an einer Stelle
zusammentrafen. Das Ergebnis der vor 2 Jahren ausgeführten Operation ist ein vor¬
zügliches. Aronheim - Gevelsberg.
Bardenhener und ftraessner, Die Behandlung der Frakturen mit Streck¬
verbänden. (Deutsch, med. Wochenschr. 46/10.) In einem längeren, mit sehr anschau-
ichen Abbildungen ausgestatteten Aufsatz legen die beiden Autoren ihre Anschauungen
dar über die Behandlung von Knochenbrüchen mittelst Anlegung von Band- oder Heft¬
pflasterstreifen an den gebrochenen Gliedmassen, an denen angehängte Gewichte einen
dauernden, federnden Zug ausüben. Diese Streckverbände haben den Vorzug vor den
fixierenden Gipsverbänden, dass sie die Bruchflächen in ihrer ganzen Ausdehnung in
Verbindung bringen und ausserdem gestatten, in der Zeit der Kallusbildung Bewegungen
des verletzten Gliedes und der beteiligten Gelenke auszuführen, ohne dass die Bruch¬
stücke sich wesentlich verschieben. Eine gewaltsame Reposition bei aufgehobenem Bruch¬
flächenkontakt ist gewöhnlich nicht nötig, da die Verstellung durch den Extensionszug
alleiu ausgeglichen wird. Notwendig ist aber, da die Muskeln nicht nur longitudinal,
sondern auch quer und konzentrisch zur Längsachse des Knochens ihre Wirksamkeit
ausüben, dass nach verschiedenen Seiten hin im Sinne der Rotation wirkende Extensions¬
züge ausgeübt werden. Nur dadurch kann die laterale Verschiebung und die abnorme
Drehung der Fragmente überwunden werden. Die Gewichte, welche die Extension be¬
wirken, dürfen nicht zu leicht bemessen werden; wichtig ist fernerhin eine sorgfältige
Auswahl des Heftpflasters — Bardeiiheuer und Graessner empfehlen Collemplastrum
Zinci Helfenberg, Leukoplastrum Beiersdorf oder Bromoplast — und endlich, dass
bei den Streckverbänden mit Bettruhe der Kranke auf einer harten Unterlage, am
besten mit einer Haarmatratze, ruht Ohne dass der Verband abgenommen wird, werden
bei Frakturen im Handgelenk vom 4. Tage ab, bei denen im Ellbogengelenk vom 10.—12.,
bei eingekeilten am Oberarm vom 2.—4., bei losen vom 14., im Kniegelenk vom Ende
der 3. Woche ab, beim Fussgelenk, selbst bei den schwersten Verrenkungsfrakturen, vom
5. Tage ab Bewegungen und zwar aktive ausgeführt. Diese finden anfangs sanft und
mit kleinen Exkursionen statt, 2 mal am Tage je eine halbe Stunde, wobei der Ein¬
tritt des Schmerzes bei Gelenkfrakturen die Grenze der Grösse des gestatteten Winkels
für die Beugung und Streckung abgibt. Die Gewichtsextension wird bei der Vornahme
der Bewegungen ganz oder teilweise ausser Tätigkeit gesetzt. Bardenheuer und
Graessner legen diese Extensionsverbände bei allen subkutanen Frakturen der Extremi¬
täten an, ferner bei allen reponierten Luxationen, die, wie das Röntgcn-Bild zeigt, fast
immer mehr oder weniger grosse Knochenabsprengungen oder -abreissungen aufweisen
und bei komplizierten Frakturen der Extremitäten, wenn nur eine Durchspiessung der
Haut stattgefunden hat und nicht zu grosse Weichteilverletzungen vorliegen, bei denen
eine Gefahr der Wundinfektion nicht zu bestehen scheint. Die Anlegung eines Gips¬
verbandes wird nur für berechtigt gehalten als Transportverband bei komplizierten
Brüchen, die durch Grösse, Lage, Ausdehnung und Beschaffenheit der Wunde das An¬
legen eines festen Verbandes erfordern, bei Deliranten, um eine Selbstschädigung zu
verhindern, in Ausnahmefällen in Form der Gehverbände, in der Nachbehandlung von
operativ vereinigten Knochenbrüchen, in beiden letzteren Fällen nur in Form der ab¬
nehmbaren Verbände, um eine gymnastische Behandlung frühzeitig vornehmen zu können.'
[S. auch Otto, Nagelextension.] Hammerschmidt-Danzig.
König, Studien über Frakturheilung. (Deutsch, med. Wochenschr. Vereins¬
berichte 40/10.) Auf Grund einer Reihe von beim Menschen und Kaninchen während
der Heilung von Knochenbrüchen aufgenommenen Röntgen-Bildern kommt König zu
folgenden Schlüssen: Am wichtigsten ist der periostale Kallus, der mit der Stärke
der Dislokation der Bruchenden mächtiger ist als bei nahe aneinander liegenden Stücken.
Der Markkallus und der vom Knochen selbst gebildete intermediäre sind ganz unbe¬
deutend und kommen überhaupt kaum in Betracht. Einfache Spalten können oft monate¬
lang bestehen, ohne sich zu vereinigen, grössere Lücken schliessen sich überhaupt nicht
Wenn im Röntgenbilde eine Frakturlinie bestehen bleibt, so zeigt das, dass eine knöcherne
Vereinigung nicht eintritt. Wenn überhaupt kein Kallus sich bildet, so beweist das eine
allgemeine Ursache. Während der Heilung erkennt man deutlich, dass an dem einen
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Rande der Fraktur der Kallus sich besser und kräftiger entwickelt als an dem anderen,
weil entweder das Periost infolge der Durchstechung hier zu weit abgelöst ist oder
weil die Kallusbildung dadurch verhindert wird, dass Weichteile sich zwischen geschoben
haben. Wenn letzteres der Fall ist, dann kann die ganze Trennungslinie bestehen
bleiben oder aber die an jedem Bruchende sich bildenden Kallusmassen gelangen nicht
zur Vereinigung, es kommt infolge von totaler Weichteilinterposition zur Pseudarthrose.
Ergibt sich im Röntgenbilde mangelnde Kallusbildung oder Bleiben der Bruchlinie, so
muss neben allgemeiner Kräftigung des Organismus der Kallus durch kalte Stauung,
Jodinjektion usw. angeregt werden. Bei Pseudarthrose ist die blutige Anfrischung der
Bruchenden notwendig, am besten unter Auflegen eines Periostlappens auf die Nahtlinie
(Müller-Rostock). Als „frakturlosen“ Kallus bezeichnet König die allzureichliche
Kallusbildung, welche als parostale Ossifikation in den Muskeln vorkommt und die am
häufigsten bei Luxationen oder Stoss ohne Fraktur auf treten. Sie führen oft zu Gelenk¬
versteifungen, welche häufig dauernd werden, trotzdem der Kallus selbst verschwindet.
König will diesen Muskelkallus, der auf einer krankhaften Anlage beruht, nur dann
entfernen, wenn er mechanisch hindert, und empfiehlt im übrigen, um die Versteifung
so gering als möglich werden zu lassen, während der Entwicklung des Kallus dem
Gelenk so häufig wie möglich andere Stellungen zu goben. Hammerschmidt-Danzig.
W. Bergemann, Zur Behandlung der Malleolarfrakturen. (Beiträge zur
klin. Chirurgie, 71. Band, 3. Heft) Nach Besprechung der verschiedenen heute geübten
Behandlungsmethoden der Knöchelbrüche und ihrer Resultate teilt Verf. aus der Lex er¬
sehen Klinik in Königsberg eine von diesem empfohlene Methode mit. Es handelt sich
um einen Heftpflasterverband, bei welchem der Fuss durch einen verstellbaren Gummizug
in die gewünschte adduzierte und supinierte Stellung gebracht wird. Dieser Verband
verhütet die schädliche Abduktion und Pronation, erlaubt aber die Beugung und Streckung
des Fusses. Die Methode vermeidet also die Nachteile der starren Verbände und er¬
laubt ein frühzeitiges Aufstehen des Verletzten. Dagegen ist tägliche ärztliche Kontrolle
des Verbandes durchaus notwendig. Die Methode kam bisher in 20 Fällen von Knöchel¬
brüchen zur Anwendung, bei denen sämtlich die volle Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt
wurde. — 3 Textbilder erläutern die Verbandtechnik. H. Kolaczek-Tübingen.
ßergemann, Behandlung der Radius- und Malleolarfraktur. (Deutsch,
med. Wochenschr. 39/10.) Durch schienenlose Verbände, welche keine völlige Unbeweg¬
lichkeit, sondern nur die Ausschaltung der eine Dislozierung herbeiftihrenden Bewegungen
bewirken sollen, sucht die moderne Bruchbehandlung den funktionellen Erfolg mit mög¬
lichst frühzeitiger Beweglichkeit anzustreben. Zu dem Zweck hat Lexer einen Binden¬
verband für die Behandlung der typischen Radiusfraktur angegeben, welcher die Hand
in der üblichen Pronation, Abduktion und Flexion erhält, die Bewegungen der Finger
aber frei lässt. Vom 2. Tage an wird der Verband täglich gewechselt unter frühzeitiger
Massage der Bruchstelle. Bereits nach 3 Wochen ist ein gut gebrauchsfähiger Arm die
Folge, so dass die Königsberger Klinik etwa 88 °/ 0 tadelloser anatomischer und funktio¬
neller Heilungen aufzuweisen hat. Auf dem gleichen Prinzip beruht ein Heftpflaster¬
verband für die Malleolenfraktur, bei dem durch einen oder mehrere steigbügelförmig
um die Sohle gelegte und von der Innenseite des Fusses nach vorn, aussen und oben
am Unterschenkel heraufsteigende Heftpflasterstreifen der inneren Fussrand gehoben und
jede Supination und Pronation ausgeschlossen wird, während eine Flexion und Extension
möglich ist. Mit dem Verband verlässt der Kranke am 2. Tage das Bett, ohne den
Fuss aufzusetzen, was er erst, ohne den Fuss zu belasten, am 8. darf, am 14. beginnt
er vorsichtig, am 21. fest aufzutreten. Bei stärkerer Inanspruchnahme der Leistungs¬
fähigkeit des Fusses bekommen die Kranken eine Plattfusseinlage mit.
Hammerschmidt-Danzig.
Otto, Die Bedeutung der Nagelextension für die Kriegschirurgie.
(Deutsch. Mil.-Zeitschr. 23/10.) Die Anlegung eines Heftpflasterzugverbandes bei Knochen¬
bruch ist bei gleichzeitiger Weichteilverletzung der Gliedmassen nicht möglich, da hier
eine Angriffsfläche für den Zugverband fehlt. Hier tritt die von Codivilla-Bologna 1903
angegebene, von Steinmann 1907 aufs neue veröffentlichte Nagelextension in ihre
Rechte, die darin besteht, dass der Zug den Knochen direkt angreift mittels eines durch
letzteren getriebenen Nagels. Das Prinzip dieser Nagelextension, die eine vorzügliche
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Ergänzung des Barden heu ersehen Heftpflasterverbandes darstellt, ist Ansetzen des
Extensionszuges an zwei kleine zirkumskripte Stellen und dadurch, dass der Knochen
direkt angegriffen wird, Möglichkeit, die Zugkraft und Wirkung auf das höchste Maß
zu steigern. Otto möchte die Steinmannschen Nägel durch einen grossen, den Knochen
perforierenden Nagel ersetzen, bei dem, da er die Corticalis an zwei Stellen durchsetzt,
eine Hebelwirkung nicht eintreten kann. Ausserdem dringt ein solcher leicht durch die
härteren Knochenteile und ist stärkeren Lockerungen nicht ansgesetzt. Otto verwendet
vernickelte Stahlnägel von 18 cm Länge und 5,5 mm Durchmesser, welche für eine Trag¬
fähigkeit von 25—40 kg genügen. Nach Desinfizierung der Haut durch Jod wird der
Nagel, z. B. bei einem komplizierten Unterschenkelbruch, mit wenigen Hammerschlägen
durch den Calsaneus hindurchgetrieben und alsdann ein kleiner Einschnitt in die abge¬
hobene Haut gemacht, durch welchen der Nagel so weit hindurchgesteckt wird, dass
die beiden Enden gleich lang sind. Auf das Nagelende wird die Deckhülse geschraubt
und in den auf diesem sowohl wie auf dem Nagelkopf befindlichen Rinnen die Schnüre
für die Extension befestigt. Die Bohröffnungen der Haut werden mit Xeroformpaste,
Gaze und Heftpflaster bedeckt. Der Eingriff kann in Narkose oder Lokalanästhesie vor¬
genommen werden. Der Nagel sitzt anfangs sehr fest, lockert sich allmählich aber durch
die angehängten Gewichte, so dass man ihn schliesslich leicht entfernen kann; der
Knochenkanal schliesst sich reaktionslos. Der Schmerz nach der Nagelung ist sehr
gering. Der Vorteil der Nagelextension liegt einmal darin, dass die ganze Gewichts¬
belastung nur an zwei kleinen Stellen des unteren Fragmentes zu wirken hat, und weiter,
dass jede Einschaltung von Weichteilen fortfällt. Ein fernerer Nutzen ist der, dass man
bei komplizierten Frakturen zunächst die Wunden heilen lassen kann, ohne sich um die
Dislokationen zu kümmern und erst später diese in Angriff zu nehmen braucht, denn
die entstehenden Pseudarthrosen und Verkürzungen werden durch die Nagelextension
leicht ausgeglichen (? Ref.). Am Schlüsse des Aufsatzes berichtet Otto noch über
5 Heilungen von z. T. sehr schweren Knochenbrüchen, welche durch die Nagelextension
zustande kamen. (S. Bardenheuer und Graessner, Bedeutung von Streckverbänden.)
Ha mm erschmidt-Danzig.
Sudeck, Frakturenbehandlung mit Nagelextension. S. spricht im ärztlichen
Verein in Hamburg am 21. VI. (s. Münch, med. Woch. 26) über Behandlung der Frak¬
turen mit Nagelextension nach Steinmann, die sich besonders in den Fällen empfiehlt,
in denen ein eigentlicher Angriffspunkt für die Extension nach Bardenheuer fehlt
Demonstrationen von Röntgenbildern beweisen die guten Resultate im Ausgleich der
Dislokationen. Das Steinmannsche Verfahren bewährt sich besonders bei Spiralfrakturen
der Tibia ohne und mit Verletzung der Fibula bei komplizierten Unterschenkelfrakturen,
vornehmlich denen dicht über den Malleolen. Aronheim-Gevelsberg.
Neumann, Nagelextension. N. spricht im Verein Freiburger Ärzte am 25. II. 10
(s. Münch, med. Woch. 23) über einen Fall von Nagelextension, im Anschluss daran über
Anwendung und Indikationen derselben. Nach Vortr. ist es nicht nötig die Heftpflaster¬
extension durch ein anderes Verfahren zu ersetzen; sie wird nach wie vor das beste Ver¬
fahren darstellen, der Nagel wird reserviert bleiben für Fälle, in denen erstere nicht zum
Ziele führen kann. Hierher gehören Fälle veralteter, mit starker Verkürzung verheilter
Frakturen, tief unten sitzende Brüche, bei denen nicht genügend Raum ist, um Heft¬
pflasterextension anbringen zu können, Veränderungen der Haut, die Anlegung des Heft¬
pflasters verhindern. Aron heim-Gevelsberg.
Voeckler, Über Nagelextension. V. spricht in der medizin. Gesellschaft zu
Magdeburg am 6. X. (s. Münch, med. Woch. 50) über Nagelextension im Anschluss an
mehrere mit Nagelextension behandelte Fälle von schwerer, meistens komplizierter Fraktur
des Ober- und Unterschenkels. Er empfiehlt das Verfahren besonders bei: 1. komplizierten
Oberschenkelfrakturen, 2. schweren unkomplizierten Oberschenkelbrüchen (Stückbrüchen),
3. komplizierten Unterschenkel- und Unterarmbrüchen, 4. schweren Humerusdiaphysen-
frakturen, 5. veralteten, mit Verkürzung geheilten Frakturen nach vorheriger Refraktion.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Friedrich, Nagelextension. Fr. spricht im ärztlichen Verein in Marburg am
28. I. 11 (s. Münch, med. Woch. 13) die Indikationsstellung für die Anwendung der
Nagelextension bei Frakturen. Er weist darauf hin, dass ohne nachweisbaren Infektions-
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Vorgang die Heilung der Nagelwunde am Knochen sich sehr verzögern kann, ohne dass
irgend welche Sequestrierung beobachtet wird. Aronheim-Gevelsberg.
Matsno, Über die Fraktur des Oberkiefers. (Inaug.-Dissert München 09.)
Unter den Frakturen der Gesichtsknochen, welche nur etwa 3°/ 0 aller Frakturen aus¬
machen, sind die Brüche des Oberkiefers relativ spärlich vertreten. Bei einer Summe
von 8560 Knochenbrüchen, die v. Bruns 1886 aus dem gesamten Beobachtungsmateriale
bestimmter Hospitäler und Kliniken zusammenstellte, trafen 55 = 0,6 % auf den Ober¬
kiefer und das Jochbein, dagegen 102 = 1,1 % auf den Unterkiefer. Der Grund für
diese Seltenheit von Oberkieferbrüchen ist gegeben in der relativ geschützten Lage dieses
Knochens. Hinsichtlich der Ätiologie spricht man von direkten und indirekten Frakturen;
erstere rühren her vom Huf schlag eines Pferdes, dem Stoss eines Steines, dem Schlag
eines Hammers, der Gewalt der abrollenden Kurbel einer Winde und ähnlich wirkender
Gewalten. In der französischen Literatur spielen auch militärische Uqfälle verschiedener
Waffengattungen, sowie Verkehrs- und Betriebsunfälle eine grosse Bolle. Bei den Frak¬
turen des Alveolarfortsatzes kommt der Zahnschlüssel ebenso oft in Betracht wie bei den
Brüchen des Unterkiefers. Die indirekten Frakturen sah man durch Stösse gegen das
Jochbein, das Kinn oder die Nasenwurzel bzw. durch Fall auf einen dieser Teile ent¬
stehen. Unterkiefer und Jochbein sind in einem Teil dieser Fälle selbst unverletzt ge¬
blieben, während sie die Kraft der Erschütterung auf den Oberkiefer übertrugen. Nach
der äusseren Form der Brüche kann man am Oberkiefer unterscheiden: 1. Spaltbrüche,
2. Splitterbrüche; 3. Lochbrüche.
Im Kriege 1870/71 fanden sich unter 10013 auf deutscher Seite behandelten Kopf¬
schüssen 731 Schussverletzungen des Oberkiefers mit 58 = 8 °/ 0 Todesfällen, 58 Schuss¬
verletzungen beider Kiefer mit 8 = 13,8% Verlusten und 365 Schussverletzungen des
Unterkiefers mit 65 = 9,3 % Todesfällen. Der Tod nach Oberkieferschussverletzungen
wurde durch unmittelbare oder spätere Verblutung aus den Carotiden oder der Art.
maxillar. int, ferner durch Lungenentzündung und Pyämie beobachtet.
Nach eingehender Besprechung der Prognose, der Symptome und Therapie der Ober¬
kieferbrüche und Mitteilung von 30 Fällen aus der französischen Literatur beschreibt
Verf. 2 Beobachtungen aus der chirurgischen Klinik v. Angerers. Im ersten Falle
handelte es sich um eine typische Medianspaltung der beiden Oberkieferhälften, im 2. Falle
konnte eine Fraktur des harten Gaumens nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, je¬
doch war sie auf Grund mehrfacher Anzeichen wahrscheinlich. Es bestand ein senkrecht
verlaufender und wahrscheinlich auch tiefer in das knöcherne Orbitaldach eindringender
Spalt des Stirnknochens, ohne Verletzung der Oberkieferhöhle oder Zahnleisten. In
beiden Fällen waren die Nasenknochen gebrochen und disloziert. Aron heim-Gevelsberg.
DttSChl, Zur Guerinschen Transversalfraktur des Oberkiefers. (Bruns*
Beiträge zur klinischen Chirurgie, Bd. 1, Heft 1. Festschrift für O. v. Angerer.) Drei
im chirurgischen Spital München 1. I. beobachtete Fälle von Transversalfraktur des
Oberkiefers veranlassten den Verf., Ätiologie, Symptome und Therapie dieser Fraktur zu
besprechen. Bezüglich der Therapie fordert er Fixation der reponierten Bruchstücke durch
vom Zahnarzt gefertigte Schienen. H. Fritz-Tübingen.
A. Elschnig, Zur Therapie der Jochbeinfraktur. (Beiträge zur klin. Chirur¬
gie, 67. Band, Festband für Wölfl er.) Eine Zusammenstellung der spärlichen Fälle von
Jochbeinfrakturen ist s. z. von Wagenmann gemacht worden. Verf. teilt 2 weitere
Fälle mit, die er als Vorstand der deutschen Univ.-Augenklinik zu Prag beobachtet hat.
Die klinischen Symptome können bestehen in Verunstaltung des Gesichts, Hochstand des
Auges der verletzten Seite, Exophthalmus, Lähmung des Musculus obliquus inf., Sensibili¬
tätsstörungen im Gebiet des 2. Trigeminusastes. In beiden Fällen ging Verf. mit Erfolg
operativ vor; er empfiehlt dazu den schon von Stromeyer angegebenen scharfen Haken,
der durch die Haut eingestossen wird. Oberkieferfrakturen sind häufig mit denen des
Jochbeins vergesellschaftet. H. Kolaczek-Tübingen.
Meder, Unterkieferbruch. M. demonstriert im ärztl. Verein München am 9.II. 10
(s. Münch, med. Woch. 20) einen Pat. mit Unterkieferfraktur — Querbruch über dem linken
Kieferwinkel, die Kontinuität vollständig trennend. In der zahnärztlichen Klinik wurde
dem Verletzten eine neue Art von Verband angelegt. Je eine Drahtschiene wurde an
die beiden Zahnreihen oben und unten befestigt An den Schienen befanden sich Haken
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5.
mit Gummiringen, um das herabgesunkene Unterkieferstück wieder an den Oberkiefer
heranzuziehen. Pat. war seitdem nur wenig im Gebrauch seiner Mundhöhle behindert;
z. Z. ist eine Dislokation nicht mehr wahrnehmbar und die Normalartikulation erreicht.
Aronheim - Gevelsberg.
Schanz, Verletzungen der Wirbelsäule. Sch. demonstriert in der Gesellschaft
für Natur- und Heilkunde zu Dresden am 8. X. (s. Münch, med. Woch. 48) eine Anzahl
Kranker mit Verletzungen der Wirbelsäule. Die Krankenvorstellungen beweisen — wo¬
rauf Sch. schon wiederholt hingewiesen hat —, dass die Wirbelsäule viel häufiger erkrankt,
als wir im allgemeinen annehmen, dass vor allen Dingen traumatische Erkrankungen viel
häufiger sind, als unseren Vorstellungen entspricht, dass ferner die Wirbelsäule sehr häufig
durch Gewalten verletzt wird, die uns für die Erzeugung eines derartigen Effektes viel
zu gering erscheinen. Sie beweisen weiter, dass häufig traumatische Erkrankungen der
Wirbelsäule auftreten, für welche wir auch mit den modernsten Mitteln der Röntgen¬
photographie objektive anatomische Veränderungen nicht nachweisen können. Bemerkens¬
wert ist der Fall, in dem bei einem sehr kräftig gebauten Menschen ein Sturz auf das
Gesäss genügte, um einen Kompressionsbruch des 4. Lendenwirbelkörpers und eine chronische
ankylosierende Wirbelentzündung auszulösen, und ein anderer, in welchem eine schwere
Wirbelsäulenverletzung (Kompressionsbruch im unteren Brustteile) über dem komplizierten
Unterschenkelbruch vollständig übersehen wurde. Aronheim-Gevelsberg.
Schepelmann, Halswirbelbrüche. Sch. berichtet im Verein der Ärzte in
Halle a/S. am 8. VI. 10 (s. Münch, med. Woch. 32) über 2 seltene Halswirbelbrüche bei
2 Pat., die wegen Fehlens nennenswerter Markerscheinungen von grossem Interesse sind.
Im ersten Falle fand sich eine besonders in Transversalaufnahmen deutliche Kompressions¬
fraktur des 7. Brustwirbelkörpers, welche zur Kyphose führte, aber keinerlei Rücken¬
markssymptome verursachte, da der Wirbelkanal nicht eingeengt war. Bei Röntgeno-
graphierung in transversaler Richtung fand sich ferner eine Fraktur im hinteren Atlas¬
bogen, derart, dass die eine seitliche Bogenhälfta am Tuberculum posticum abgesprengt
und durch Infraktion hinter der Massa lateralis nach unten disloziert war. Im
2. Falle ergab das Röntgenbild eine Schrägfraktur des 7. Halswirbelkörpers von hinten
oben nach vorn unten und eine aus der grösseren Dichte ersichtliche Kompressionsfraktur.
Der 6. Halswirbelkörper war um 3 / 5 seines Sagittaldurchmessers auf der schiefen Ebene
der Bruchfläche mitsamt den Gelenkfortsätzen abgeglitten. Die Intervertebralscheibe war
völlig zerstört. Zwischen dem abgehobenen Lig. longitudinale anter. und der Vorderfläche
der Wirbelkörper hatte sich eine zapfenartige Kallusmasse gebildet, welche dem Wirbel¬
körper vom 1. Brustwirbel entgegenwuchs. Trotz dieser schweren Wirbelzertrümmerung
befand sich völliges Fehlen von Marksymptomen. Aron he im-Gevelsberg.
Vogt, Torsion der Wirbelsäule. V. demonstriert im ärztl. Verein in Frank¬
furt a/M. (s. Münch, med. Woch. 2) einen Fall von Torsion der Wirbelsäule um ihre
Längsachse. Klinisch hatten die Erscheinungen einer Querschnittsdurchtrennung im oberen
Brustmark und ausserdem davon aufsteigend Zeichen von Zertrümmerung der Rücken¬
markssubstanz bestanden. Die klinisch angenommene Häraatomyelie wurde auch anatomisch
konstatiert, ausserdem ergaben sich Heterotopien im Rückenmark, die durch die Ver¬
letzung selbst entstanden waren. Aron he im-Gevelsberg.
Kirsch, Lendenwirbelverletzung. K. zeigt in der medizinischen Gesellschaft
zu Magdeburg am 3. XI. 10 (s. Münch, med. Woch. 5) Röntgenbilder einer Verletzung
der Lendenwirbelsäule bei einem 40jähr. Manne. Die klinischen Symptome sprachen für
eine Fraktur an der Gelenkverbindung zwischen 5. Lendenwirbel und Kreuzbein. Die
Röntgenphotographie zeigt eine erhebliche Asymmetrie des 5. Lendenwirbels, wie sie von
Ludloff als diagnostisch wichtig für die Frakturen dieser Gegend beschrieben wurde.
Aronheim - Gevelsberg.
Schmiz, Über isolierte Frakturen des Querfortsatzes der Lendenwirbel.
(Ärztliche Saehverständigen-Zeitung XVI. Jahrg. Nr. 2.) Isolierte Frakturen der Querfort¬
sätze kommen fast nur bei der Lendenwirbelsäule vor. Ursache sind Verheben, Ver-
strecken, Fallen oder Auffallen einer Last. Die Diagnose stützt sich auf umschriebene
schmerzhafte Palpation, schmerzhaftes Seitwärtsbiegen und -drehen und häufig auf eine
leichte Zwangsskoliose mit der Konkavität nach der verletzten Seite. Das Röntgenbild
lässt häufig im Stich.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 5.
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Verfasser schildert einen Fall eines Offiziersburschen, der sich beim Ausgleiten auf
einer Treppe, um nicht hinzufallen, mit einem plötzlichem Ruck stark ins Kreuz zurück¬
warf. Er verspürte sofort heftige Schmerzen und wurde wegen Muskelzerrung behandelt.
Seinen Burschendienst tat er weiter. Nach 6 Monaten zeigte sich im Kreuz eine harte
Geschwulst, die sich allmählich vergrösserte. Aus einem Einschnitt entleerte sich Eiter.
Da eine Fistel bestehen blieb, wurde eine ausgiebige Inzision gemacht, welche in eine
etwa taubeneigrosse Höhle führte. Mittels scharfen Löffels wurden schlaffe glasige Granu¬
lationen ausgekratzt und schliesslich ein plattes Knochenstückchen von etwa */ 2 qcm
Grösse entfernt. Dasselbe erwies sich als ein abgesprengtes Knochenstückchen vom Quer¬
fortsalze des 3. Lendenwirbels. Die Fistel heilte innerhalb 8 Tagen zu. Der Mann,
welcher vorher wenig Beschwerden hatte, hatte das Knochenstückchen gesehen und seit¬
dem konnte er den Rumpf schwer und schliesslich gar nicht mehr nach rückwärts biegen,
weil er angeblich dabei heftige Schmerzen hatte. Taendier-Berlin.
Dohau, Röntgenbefunde bei Lumbago traumatica. (Wiener mediz.Wochenschr.
17. 10; Referat aus der Zeitschr. f. Med.-Beamte 17. 10.) Ausser einer Wirbelsteifheit
sind bei Lumbago nach einer Verletzung der Luihbosakralgegend meist keine Symptome
nashzuweisen. Es ist aber in den letzten Jahren festgestellt, dass Muskelzerrungen bzw.
Zerreissungen, Verletzungen sensibler Nerven oder der Wirbelknochen die Ursache ge¬
wesen sind. Zu den letzteren, der Distorsion, gehören Zerreissungen der Gelenkkapsel,
der Gelenkbänder, Absprengung kleiner Knochen- und Knorpelstücke. Nicht ganz selten
kommt es erst nach Wochen zu funktionellen Störungen, hervorgerufen durch eine Er¬
krankung der Wirbelgelenke. D. konnte in 15 Fällen durch Röntgenaufnahme eine
Arthritis feststellen, welche sich in Atrophie der Gelcnkfortsätze, Knochenzerstörung und
Deformation äusserte. Ausserdem fanden sich Brüche der Querfortsätze, Exkrescenzen,
Exostosen. Am meisten kommen vor traumatische Gelenkerkrankungen der Seitengelenke
zwischen 4. und 5. Lendenwirbel und zwar häufiger links, weil die Bänder und Muskeln
beim überwiegenden Biegen des Körpers nach rechts besonders gezerrt werden und die
Knochen in Mitleidenschaft ziehen. Die Folgen sind Gelenkveränderungen und Atrophien.
„Das derartig veränderte Gelenk wird aber durch ein Trauma in gröberer Weise ge¬
schaffen als die nicht alterierte andere Seite.“ Hammerschmidt-Danzig.
v. Jak sch, Traumatische und nicht traumatische Veränderungen der
ersten Rippe im Röntgenbild. (Deutsche raed. Wochenschr. 34/10, Vereinsberichte.)
Ein Patient erlitt bei einem Eisenbahnzusammenstoss einen Unfall, doch war trotz heftiger
Schmerzen in der Brust objektiv nichts Krankhaftes festzustellen. Die Beschwerden
nahmen indessen immer zu und 2 Jahre nach dem Unfall fand J. eitrigen Lungenkatarrh
ohne bazillären Befund. Das Volumen der Lunge war vermehrt, es bestand Fieber, auch
fand sich im Röntgenbild Kallusbildung und Kontinuitätstrennung an den beiden oberen
rechten Rippen, augenscheinlich bedingt durch die Fraktur, die der Kranke bei dem
Zusammenstoss erlitten hatte. Die gegen die Pleura gerichteten Frakturenden hatten zu
einer Reizung derselben, zu Emphysem und Bronchitis geführt. Ähnliche Veränderungen
waren auch an den oberen linken Rippen zu sehen. J. zeigte eine Reihe von Röntgen¬
platten mit ähnlichen Veränderungen bei denen ein Trauma nicht vorlag, und hob her¬
vor, dass bei der Beurteilung solcher durch das Röntgenbild festgestellter Prozesse
strengste Kritik und grösste Vorsicht notwendig sei. Hammerschmidt-Danzig.
Preiser, Bruch des Oberarmhalses. Pr. demonstriert im ärztlichen Verein in
Hamburg am 14.III.il (s. Münch, med. Woch. 13) eine Pat. mit einer Fraktur im
Collum chirurgiura humeri, welche die portative Extensionsschiene von Bardenheuer
trägt, und zeigt an Röntgenbildern, wie tadellos in dieser Schiene die Einrichtung der
Fragmente gelingt. Ferner zeigt Pr. einen Pat. mit Fraktur beider Vorderarmknochen
im unteren Drittel, bei dem sich die Fragmente des Radius so verhakt hatten, dass das
distale Fragment aus seiner dorsalen Verlagerung selbst bei sehr starkem Zug nicht
herunter zu bringen war und die Reposition der Fragmente auf einer gebräuchlichen
Schiene nicht gelang. Auch hier löste die Bardenheuersche Vorderarmschiene die Ver¬
hakung der Fragmente leicht und brachte die Knochen in richtige Lage.
Aronheim - Gevelsberg.
Hannemfiller, Das Ludloffsche Symptom bei der isolierten Abriss¬
fraktur des Trochanter minor. (Bruns Beiträge zur klin. Chirurgie Bd. 70, H. 2u. 3.)
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5
Ein 18jähriger Patient der Küttnerschen Klinik glitt beim Wettlauf mit dem L Fuss
nach hinten aus, während der Oberkörper vorwärts stürzte. Bei dem energischen Be¬
streben, das Bein nachzuziehen, plötzlich stechender Schmerz in der Leistengegend. Pat.
kam humpelnd, von Kameraden gestützt, zur Klinik. Schwellung, Schmerzen und Be¬
wegungsbeschränkung schwanden rasch; es blieb nur das Unvermögen des Beinhebens in
sitzender Stellung, bei erhaltener Beugefähigkeit des Beines im Liegen mit vollkommen
schlaffem Ileopsoas (Ludloffs Symptom). Darauf wurde die Diagnose Abrissfraktur des
Trochanter minor gestellt, die durch Röntgenbild bestätigt wurde. Therapie. Bettruhe,
Heilung. H. Fritz-Tübingen.
Zieja, Zur Kenntnis der subkutanen Handwurzelverletzungen. (Inaugur.-
Dissertat. Berlin 10.) In früheren Zeiten wurden die Brüche der Handwurzelknochen als
zu den seltensten Ereignissen gehörend angesehen, bald nach der Einführung der Röntgen¬
strahlen unter die diagnostischen Hilfsmittel der Chirurgen begannen immer zahlreicher
die Mitteilungen über zweifellos nachgewiesene Frakturen der Handwurzelknochen. Es
stellte sich bald heraus, dass der am häufigsten, ja fast ausschliesslich betroffene Knochen
das Os naviculare war, so dass bald von vielen Autoren die Fraktur dieses Knochens als
ein typischer Bruch bezeichnet wurde. De Quervain glaubt nach seinen Erfahrungen
zu der Annahme berechtigt zu sein, er komme beinahe ebenso häufig vor wie der typische
Radiusbruch. — Von den Brüchen anderer Handwurzelknochen verdienen nur die Brüche
des Mondbeines Erwähnung, da alle übrigen sehr selten sind.
Verf. beschreibt eingehend in seiner Arbeit die Symptome, Ätiologie und Therapie
dieser Verletzung unter Benutzung von 8 Fällen aus der Charite. Bei allen handelte es
sich um mehr oder weniger tiefgreifende Verletzungen des Kahnbeines, die fast sämtlich
durch Fall auf die Hand entstanden waren, die sich häufig unter geringen äusseren Er¬
scheinungen, verhältnismässig geringer Schwellung und wenig gestörter Funktion ver¬
bergen. Der Mechanismus der Handwurzelknochenbrüche muss deshalb unter Benutzung
der Röntgendurchleuchtung bei allen Hand Verletzungen weiter genau erforscht werden,
denn seine Kenntnis ist namentlich für die Unfallbegutachtung von besonderer Bedeutung.
Aronheim - Gevelsberg.
Schilling, Über Brüche der Handwurzelknochen. (Inaug.-Dissertat. Berlin 11.)
Im Laufe weniger Jahre hat sich — nach Entdeckung der Röntgenstrahlen — eine be¬
trächtliche Literatur über Brüche der Handwurzelknochen angesammelt, die Verf. in seiner
> Arbeit erwähnt. Aus ihr seien die wesentlichen Punkte mitgeteilt. 1. Der bei weitem
am häufigste Bruch ist der des Os naviculare, nach Immelmann 1 / 2 °/ 0 aller Brüche.
Vielfach wird der Bruch eines der beiden Multangula als zweithäufigste Bruchform er¬
wähnt: 3 /g °/o aller Brüche nach demselben Autor; nach den bisherigen Veröffentlichungen
scheint jedoch die isolierte Fraktur des Os lunatum zu überwiegen. Auch Brüche des
Triquetrum sind in letzter Zeit häufiger erwähnt, während Brüche der anderen Hand¬
wurzelknochen isoliert selten beobachtet worden sind.
2. Die Diagnose der gleichzeitigen Fraktur mehrerer Handwurzelknochep lässt sich
leicht stellen, für die isolierte Kahnbeinfraktur kommen in Betracht: Schwellung oder
Verdickung der Kahnbeingegend auf der Streckseite, verstrichene Tabati&re, Druckschmerz
hier und über der Tuberositas ossis navicularis; Radialabduktion mit Dorsalflexion be¬
hindert und schmerzhaft, Volarflexion und Ulnarabduktion normal; Atrophie der Hand-
und Armmuskulatur, Herabsetzung der rohen Kraft und zuweilen Krepitation der Kahn¬
beingegend. Die isolierte Mondbeinffaktur wird charakterisiert durch Verdickung und
Druckschmerz des Handgelenkes in der Mondbeingegend, besonders dorsal, durch Be¬
hinderung der Volarflexion, durch Muskelatrophie und Krepitation.
Die isolierten Brüche zerfallen in intra- und extrakapsuläre; die der distalen Hand¬
wurzelreihe sind auf direkte Gewalteinwirkung, die der proximalen Handwurzelreihe auf
indirekte Gewalteinwirkung zurückzuführen. Die Kahnbeinfraktur kommt sowohl als
Biegungs- und Riss-, wie auch als Kompressionsfraktur vor. Bei der Fraktur des Mond¬
beins handelt es sich meist um eine Kompressionsfraktur.
Bez. der Behandlung zeigen die intrakapsulären Brüche geringe Tendenz zur Kallus¬
bildung und häufig frühzeitig arthritisch deformierende Prozesse, besonders bei Kahn¬
beinbrüchen im ganzen Handgelenk. Aronsheim-Gevelsberg.
König, Schenkelhalsbruch bei jugendlichen Personen. K. demonstriert im
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5.
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Altonaer ärztlichen Verein am 16. III. 10 (s. Münch, med. Wochenschr. 25) ein 15jähr.
Mädchen, welches im November durch Fall auf dem Hof eine Fractura colli femoris er¬
litten hat. Mit 4 cm Verkürzung und Aussenrotation kam sie zur Aufnahme; nach J / 4 jähr.
Behandlung im Extensionsverband beträgt die Verkürzung noch 2 cm. K. betont die
Wichtigkeit der Kenntnis des Vorkommens der Fraktur bei Jugendlichen und Kindern.
Man unterscheidet die laterale Fraktur von der an der Epiphysenlinie. Beide haben Be¬
ziehung zur Coxa vara, wie Röntgenbilder — Coxa. vara mit Fraktur von einem 8jähr.
Mädchen und von einem 15jähr. Jungen — erweisen. Die Therapie muss zuweilen eine
operative sein. Weiter verwiess K. auf den Nachweis der mit Kallus erfolgten Heilung
der — extrakapsulären — Schenkelhalsfraktur bei dem vorgestellten Mädchen. Beim
Erwachsenen heilen auch diese extrakapsulären Brüche vielfach fibrös; sie geben bei
früher Belassung nach und führen zu späterer Verkürzung (Coxa vara traumatica).
Schenkelhalsfrakturen bedürfen ^jährl. Behandlung im Verbände und dann noch eines
Stützapparates für s / 4 Jahre. — Die intrakapsulären (subkapitalen) Frakturen heilen fast
nie. K. hat früher empfohlen, sie primär zu nähen; jetzt rät er nur mehr bei jugend¬
lichen Individuen subkapitale Frakturen zu nähen. Bei alten Personen wird am besten
das Kopfstück primär entfernt. Aronheim-Gevelsberg.
Voigt, Pseudarthrose der intrakapsulären Schenkelhalsfrakturen. V.
spricht im Verein der Ärzte in Halle a/S. über Behandlung der Pseudarthrose der intra¬
kapsulären Schenkelhalsfrakturen (s. Münch, med. Woch. 26). Die rationellste Behand¬
lung besteht in der Operation, die in verschiedener Weise ausgeführt werden kann; ent¬
weder man macht die Exzision des Kopffragmentes oder man sucht den Schenkelkopf zu
erhalten und nimmt eine Vernagelung oder Verschraubung der Fragmente vor. Erstere
Methode wird jetzt an der v. Bramannschen Klinik ausschliesslich und mit gutem Er¬
folge geübt. Vortr. demonstriert einen Pat., bei dem wegen Pseudarthrose nach intra-
kapsulärer Schenkelhalsfraktur die Exzision der Kopffragmente mit gutem Erfolge vor¬
genommen ist. Aron heim-Gevelsberg.
Lackmann, Coxavalgaadolescentium. L. demonstriert im ärztlichen Verein
in Hamburg am 20. XII. 10 (s. Münch, med. Wocb. 1) einen 15jähr. Schmiedelehring
mit der ausserordentlich seltenen Coxa valga adolescentium. Die Röntgenaufnahme zeigt
in „Mittelstellung“ (Patella nach oben, Fuss in der Sagittalen) anscheinend eine Coxa
valga von 160°, zugleich mit beträchtlicher Schenkelhalsverkürzung; rotiert man nach
innen um ca. 45°, so erscheint jedoch der Schenkelhalsneigungswinkel weniger erhöht
und man sieht alsdann den Schenkelhals in normaler Länge. Es geht daraus hervor,
dass das Hauptmerkmal der Coxa valga adolescentium, wie das Preiser bereits für die
kongenitale Coxa valga erwiesen hat, nicht die Steigerung des Schenkelhalsneigungs¬
winkels, sondern vor •allem eine beträchtliche Antetorsion des oberen Femurendes ist.
Aronheim - Gevelsberg.
Hohmanil, Beitrag zur Pathologie und Therapie der Coxa vara (Münch,
med. Woch. 23). Nach den Beobachtungen und Untersuchungen der orthopädischen
Klinik Langes in München entsteht ein Teil der Fälle von Coxa vara durch Zwangs¬
haltung infolge Raumbeengung im Uterus teils durch Fruchtwassermangel, teils durch
Einschnürung des Amnion. Eine zweite grosse Gruppe sind die symptomatischen Coxa
vara-Bildungen, die durch Krankheitsprozesse veranlasst sind, die zur Erweichung des
Knochens und so zu einer Verbiegung des Schenkelhalses führen. Dahin gehören Rhachitis,
Osteomalacie, Arthritis deformans, senile Osteoporose, Tuberkulose usw. Für diese
Formen der Coxa vara — besonders der rhachitischen, gilt allgemein als charakteristisch
der Verlauf der Epiphysenlinie des Schenkelkopfes, die von aussen oben nach innen
unten verläuft. Bei den anderen Formen der Coxa vara, den traumatischen und den
statischen, sieht man einen mehr vertikalen Verlauf der Epiphysenlinie. — Bez. der Be¬
handlung empfieht Verf. das Redressement in Extensionsabduktion mit vorausgeschickter
subkutaner Tenotomie der Adduktoren. Aronheim-Gevelsberg.
R. Grashey, Coxa vara retroflexa traumatica. (Beiträge zur klin. Chirurgie,
70. Band, 1. Heft, Festschrift für Angerer.) Der Fall stammt aus der Angererschen
Klinik: Ein H^jähr. Knabe war innerhalb eines Jahres zweimal auf die rechte Hüfte
gefallen und bot klinisch und röntgenologisch das typische Bild einer Coxa vara. Als
der Pat. 2 V 2 Jahre später an Peritonitis (nach Appendicitis) starb, konnte bei der Sektion
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5.
das Knochenpräparat gewonnen werden. Es zeigte folgende Veränderungen: Der Schenkel¬
hals war gegen den eiförmig abgeplatteten Kopf fast rechtwinklig nach hinten abge¬
bogen und bildete hier einen höckrigen Vorsprung, welcher bei Beugung von ca. 75°
ein mechanisches Hindernis bildete. Ferner war der Schenkelhals auch verkürzt, an
Gesamtmasse reduziert. Die Abwärtsbiegung der Schenkelkopfes (Coxa vara) trat ganz
zurück gegenüber der Rückwärtsbiegung (Coxa retroflexa). Verf. erklärt die Schenkel¬
halsverbiegung in seinem Falle durch eine „traumatische Lösung einer nicht vollkommen
normal wiederstandsfähigen Femurepiphyse“. 3 Textfiguren, 1 Tafel.
H. Kolaczek-Tübingen.
Marächaux (Magdeburg), Ein eigenartiger Fall von Oberschenkelfraktur
(Unfall). (Ärztliche Sachverständigen-Zeitung 1910/1, Band 16, Jahrgang 1910.) Ver¬
fasser schildert folgenden Fall: Ein jetzt 52 Jahre alter Malermeister hatte bereits in
seiner Jugend den rechten Unterschenkel bis zu seinem oberen Drittel infolge eines
Unfalles verloren. Beim Gehen trug er eine Prothese, die er aber bei der Arbeit ab¬
legte. Eine Unfallrentc bezog er nicht. — Der Defekt störte ihm bei der Arbeit nicht.
Im Jahre 1905 zog er sich durch Fall von einer Leiter an dem verstümmelten Bein
noch einen Bruch des Oberschenkels zu, welcher mit einer Verkürzung von 4 cm heilte.
Der Arzt schätzte die Erwerbsbeschränkung auf 50 °/ 0 , welche dann auf 40 °/ 0 und
später auf 20 °/ 0 herabgesetzt wurde. Bei der Kontrolluntersuchung durch den Verfasser
im Jahre 1909 erklärte der Verletzte, dass er an der Bruchstelle keine Schmerzen habe,
jedoch nicht imstande sei, seinen Stumpf wie früher zu gebrauchen. Es ist nun auf¬
fällig, dass ein Verletzter, dem schon vorher 2 / 3 des Unterschenkels fehlten und der mit
diesem Defekt tadellos arbeiten konnte, jetzt infolge einer Verkürzung des Oberschenkels
um 4 cm teilweise erwerbsunfähig wird.
Der Verletzte selbst erklärt dies in folgender Weise: Er ist bei der Ausübung
seiner Malerarbeiten gezwungen, häufig einen Stuhl oder eine Kiste als Unter¬
gestell zu benutzen. Er tat dies in der Weise, dass er mit seinem defekten rechten
Bein auf die Kiste kniete und das gesunde Bein nachzog. Alsdann konnte er sich
auf diesem aufrichten und so fest stehen. Infolge der Verkürzung von 4 cm. ist es ihm
jetzt jedoch nicht mehr möglich, beim Knieen auf dem verkürzten Oberschenkel die
Sohle des gesunden Fusses bis zur nöhe der Kiste zu bringen, da gerade die ver¬
kürzten 4 cm hieran fehlen. — Hieraus resultiert die Erwerbsbeschränkung des Ver¬
letzten. T a e n d 1 e r- Berlin.
Meyersohn, Typische Frakturen bei Skiläufern. (Inaug.-Dissertat., Frei¬
burg i./Br. 1910.) Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts wurde der in skandinavischen
Ländern schon lange benutzte Ski auch im deutschen Mittelgebirge eingeführt. Be¬
sonders im Schwarzwald fand der neue Sport viele Anhänger. # Wie jeder Sport hat
auch der Skisport seine Gefahren. Besonders sind Veränderungen am Herzen, Herz¬
hypertrophie und Herzdilatation, hervorzuheben. Zu den Gefahren, die, wie die Erfahrung
gelehrt hat, typische Verletzungen machen, gehören Distorsionen im Knie- und Fuss-
gelenk, Frakturen der Tibia, Malleolarfrakturen, Schlüsselbeinbrüche und Luxationen der
Oberarme. Seltener werden Oberschenkelbrüche in Form von Schrägbrüchen (Torsions¬
frakturen) beobachtet.
An dem Material der Freiburger Chirurg. Klinik bespricht Verf. die beobachteten
typischen Verletzungen und beschreibt 7 Fälle von Torsionsfrakturen und 4 Malleolar¬
brüchen. Der Torsionsbruch tritt am häufigsten in die Erscheinung, meist durch Drehung
des peripheren Gliedabschnittes bei feststehendem Körper oder bei fixierter Extremität
durch Drehung des Körpers. Der Knochen bricht in einer Spirallinie; wenn der Knochen
rechts herumgedreht wird, also im Sinne einer Drehung, die beim Eindrehen einer
Schraube angewandt wird, so resultiert eine Frakturlinie mit rechts gewundener Spirale.
Indem ausser der Spirallinie eine doppelte senkrechte Bruchlinie entsteht, wird ein
rhombisches Stück mehr oder weniger verständig ausgesprengt, das für die Torsions¬
fraktur charakteristisch ist. Die kurzen Seiten dieses rautenförmigen Bruchstückes
sind Abschnitte der Spirallinie des Bruches. So kommt es zu spitzen Schrägbrüchen,
Längsbrüchen und Schrägbrüchen mit Längsfissuren, die bis ins Gelenk reichen, in
welchem dann ein Bluterguss entsteht. — Die Torsionsbrüche lassen sich leicht mit
Hilfe der Röntgenstrahlen diagnostizieren. Ihre Prognose ist nicht immer günstig wegen
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwe&en Nr. 5.
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der spitzen, zur Verscheibung neigenden Fragmente, die zuweilen die Haut perforieren
und wegen ausgedehnter Blutergüsse. Bez. der Einzelheiten sei auf die Arbeit verwiesen.
A r o n h e i m -Gevelsberg.
Bertram, Eine typische Rodelverletzung. (Münch, med. Woch. 12.) Als
typische Fraktur beim Rodelsport, die vom Verf im Landkrankenhause zu Meiningen
in kurzer Zeit dreimal behandelt wurde, bezeichnet er die traumatische Trennung der
unteren Oberschenkelepiphyse mit Dislokation nach vorn. Ihre Entstehung ist folgende:
Beim Rodeln werden die Beine leicht abduziert und im Knie flektiert nach vorn ge¬
halten; die Fusssohle steht locker gestreckt parallel dem Erdboden. Führt nun die
Rodelbahn über leichte Terrainwellen, flache Gräben u. dergl., so wird hier die Rodel
mit starkem Fall oft IV 2 Meter in die Luft geschleudert; beim Aufprallen schlägt die
Fusssohle mit grosser Gewalt auf den harten Boden auf und hierbei stösst die hintere
Tibiakante die ganze Epiphyse vom Femurschafte ab. Aronheim-Gevelsberg.
Goldm&nn, Osgrod-Schlattersche Erkrankung. G. demonstriert auf dem ober¬
rheinischen Ärztetag am 7. VII. 10 (s. Münch., med. Woch. 43) Fälle von sog. Osgrod-
Schlatter scher Erkrankung. Er betont vor allem ihr Vorkommen bei Jünglingen zwischen
dem 12. und 14. Lebensjahr am häufigsten nach einem beim Fussballspiel erlittenen
Trauma. Das Auftreten der Erkrankung hängt nach seinen Untersuchungen mit Störungen
in der Ossifikation der Tuberositas tibiae zusammen. Er schliesst sich der Ansicht der
Autoren an, welche meinen, dass sie nicht allein aus der zungenförmig gestalteten
Knorpelfuge der oberen Tibiaepiphysenplatte hervorgeht, sondern ihre Entstehung
mindestens 2 Ossifikationszentren verdankt, von denen das eine proximo-distal, das
andere disto-proximalwärts wächst. Liegt nur ein partieller Abriss vor, so ist im Röntgen¬
bild der zungenförroige Fortsatz von der vorderen Tibiafläche abgehoben, handelt es sich
aber um ein Trauma (Schlag, Stoss, Fall), so kann eine Zersplitterung mit Bildung ab¬
getrennter Fragmente erfolgen. Eine entzündliche Genese hält Gold mann für sekundär,
entweder durch die Bursa praetibialis vermittelt oder hämatogenen Ursprungs, zumal
bei der Tuberkulose, die auch sonst gern im Knochensystem sich den Traumen an-
schliesst. A r 0 n h e i ra - Gevelsberg.
Marcus (Posen), Beitrag zur Frage der Extensionsbehandlung von
Pseudarthrosen. (Ärztliche Sachverständigen-Zeitung, XVI. Jahrgang Nr. 8.) Ver¬
fasser schildert im Anschluss an die Veröffentlichung von Georg Müller-Berlin einen
Fall von Unterschenkelfraktur, der trotz langdauernder Behandlung sich nicht konsoli¬
dierte. Erst nach Anlegung eines Hessingschen Schienenhülsenapparates bildete sich
im Laufe von 2 Jahren eine feste Knochennarbe, so dass die Herabsetzung der Rente
von 100 °/ 0 auf 50 °/ 0 erfolgen konnte. Verfasser empfiehlt diese Schienenhülsenapparate'
auch bei Vorderarm- und Schenkelhals-Pseudarthrosen. Letztere haben wir in unserer Un¬
fallklinik schon häufig mit gutem Erfolg auf diese Weise behandelt. Taendler-Berlin.
Ludloff, Die Tibiafissuren der kleinen Kinder (Beiträge zur klin. Chirurgie,
70. Band, 2. u. 8. Heft.) Als hauptsächlichste Punkte seiner in der Küttnerschen Klinik
angestellten Untersuchungen, die er durch 16 Röntgenbilder und Pauszeichnungen er¬
läutert, stellt L. folgende Thesen auf:
Bei Kindern bis zu 5 Jahren kommen Spiralfissuren und Spiralbrüche der Tibia
ohne grosse Gewalteinwirkung auf indirektem Wege als häufige typische Verletzung vor.
Sie entstehen durch denselben Mechanismus, durch den bei Erwachsenen Knöchelbrüche
und Fussgelenksdistorsionen hervorgebracht werden. Meistens werden diese Fissuren durch
forcierte Innenrotation hervorgerufen. — Prognostisch ist die Verletzung sehr günstig, wenn
keine grössere Dislokation stattgefunden hat. H. Kolaczek-Tübingen.
Krumbein, Zur Behandlung der Mittelfussknochenbrüche mit der
elastischen Klebrobinde (Schutzmarke Klebrobinde von R. v. Heuss. Deutsch.
Mil.-Zeitschr. 8/10.) Wenn auch die Mittelfussknochenbrüche hauptsächlich eine Militär¬
krankheit darstellen, so kommen sie doch auch bei anderen Berufsarten vor und bilden
ihrer Hartnäckigkeit wegen eine wahre Crux für den behandelnden Arzt und die die
Rente auszahlende Berufsgenossenschaft. Kr. hat versucht durch die Anlegung der infolge
ihres dehnbaren Kreppstoffes sehr elastischen Klebrobinde die normalen statischen Ver¬
hältnisse des Fusses bzw. des Fussgewölbes wiederherzustellen und die Kranken zu be¬
wegen, durch frühe Gehübungen eine Funktionsbehinderung zu verhindern, ohne dabei den
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5.
Heilungsprozess zu stören. Er legt zu dem Zwecke die Bindentouren so über einander,
dass sie sich decken, sie verkleben dadurch bald mit einander uud erzielen so die nötige
Festigkeit. Einige Stunden nach Anlegen der Binde erhielten die Kranken Schnürschuhe
und nicht zu enge Strümpfe, worauf sie nach Belieben aufstehen durften. Dieser Ver¬
band, der auch bei Ödem des Fussrückens angelegt wurde, blieb 3 Wochen liegen, doch
entliess man die Kranken durchschnittlich am zehnten Tage nach Feststellung des Bruches
durch Röntgenverfahren ins Revier mit der Weisung, an leichtem Dienst teilzunehmen.
Von Wichtigkeit war, dass der Verband nicht abgenommen wurde, auch nicht bei den
jeden zweiten Tag verabfolgten kalten Fussbädern. Schädigungen der Haut wurden nicht
beobachtet, die Konsolidation erfolgte ebenso wie bei jeder anderen Therapie. Hie Vorteile
dieser ambulanten Therapie liegen auf der Hand, und wenn Kr.s Versuche auch noch nicht
vollauf beweiskräftig sind, ermutigend sind sie immerhin. Hammerschmidt-Danzig.
Bich. Sarrazin (Bonn), Beiträge zur Entstehung und Behandlung
des Calcaneusspornes. Die Existenz des Calcaneusspornes ist erst nach Einführung
der Röntgenphotographie gesichert worden. Früher wurde diese Erkrankung häufig als
Achillodynie, Entzündung der Bursa achillea prof., Plattfuss etc. angesehen. Im Krank-
heitsbild prävaliert hauptsächlich ein ganz umschriebener Druckschmerz am Proc. med.
tub. calc. etwa in der Mitte der Fusssohle 3—4 cm vom Hinterrand der Ferse entfernt.
Zu fühlen ist meistens infolge der voluminösen Bedeckung der Ferse nicht viel Ätiolo¬
gisch kommt nach Ansicht einer Anzahl Autoren (Franke, Blenke, Hageland etc.)
Arteriosklerose, Gonorrhoe, Rheumatismus, arthritische Ablagerungen etc. in Betracht.
Verkalkte Sehnenansätze kommen auch an anderen Stellen — Ileopsoas am Trochanter
minor, Tricepssehne am Olekranon, Quadricepssehne und Lig. progr. an der Kniescheibe —
vor. Bähr führt sie zurück auf eine infolge der Arteriosklerose eintretende Unterernäh¬
rung der Muskel- und Sehnengewebe.
Der Verf. hält den Sporn für praeexistent und begründet diese Ansicht hauptsäch¬
lich durch einen mikroskopischen Befund bei einer 78jährigen Frau.
Die während der Erkrankung sich einstellenden Beschwerden sind zurückzuführen
entweder auf eine Fraktur der Exostose, eine traumatische oder infektiöse Entzündung
des über ihr liegenden Schleimbeutels oder auf Plattfussbildung, verbunden mit dem Ein¬
bohren des Spornes in die Fascia plantaris beim jedesmaligen Auftreten.
Die Therapie soll so lange wie möglich konservativ sein. Verfasser empfiehlt einen
von Eschbaum-Bonn hergestellten Gummiluftring mit anschliessender Plattfusseinlage.
Bei operativem Eingriff muss die Bursa und das umliegende verkalkte Gewebe zu¬
sammen mit dem Sporn entfernt werden, weil sonst sich leicht Rezidive entwickeln.
Taendler-Berlin.
Fröhlich 9 Calcaneussporn. Fr. spricht in der Breslauer chirurgisch. Ges.
am 18. VI. (s. Münch, med. Woch. 35) über den Calcaneussporn. Er fand ihn unter
50 Röntgenbildern 20mal, darunter 10mal doppelseitig. Nur in 7 Fällen waren Be¬
schwerden vorhanden und auch bei diesen war nur zu vermuten, dass die Schmerzen meist
von Entzündungsprozessen der gewöhnlich vorhandenen Schleimbeutel herrühren. Nur bei
Versagen aller konservativen Mittel kommt die operative Entfernung des Sporns samt
Schleimbeutel in Frage. In der Diskussion warnt Partsch davor, den Sporn mit den
Tarsalgicn in Zusammenhang zu bringen und damit eine neue Rentenquelle zu erschliessen.
Aronheim - Gevelsberg.
Jerusalem, Max (Wien), Zur Behandlung von Kontrakturen und An¬
kylosen. (Zeitschr. f. orthopäd. Chirurgie, XXI. Bd.) Jerusalem berichtet über seine
Erfahrungen mit der Behandlung von Kontrakturen und Ankylosen in den grossen Bi ersehen
Saugapparaten. Die Apparate leisteten ihm Vortreffliches bei Kontrakturen nach schweren
Weichteilverletzungen, ausgedehnten Phlegmonen oder Operationsnarben an Extremitäten.
Die Nachbehandlung von Fraturen und Luxationen liess sich oft wesentlich abkürzen. Auch
bei der Behandlung von Ankylosen nach entzündlichen und tuberkulösen Gelenksprozessen
wurden die Saugapparate neben anderen physikalischen Behandlungsmethoden mit Vorteil
verwendet.
Jerusalem hebt besonders die Schmerzlosigkeit der Einwirkung hervor, die der
Hyperämie zu danken sei, und die feine Dosier- und Regulierbarkeit der angewendeten
Kraft (Luftdruck).
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5.
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In demselben Heft beschreibt Jerusalem einen Messapparat zur Bestimmung von
Gelenkexkursionen, Arthrometer. Das Instrument besteht aus zwei scharnierartig mit¬
einander verbundenen Schienen, von denen die eine einen Gradbogen, die andere einen
Zeiger trägt. Die Mitte des Gradbogens liegt in dem Gelenk der Schiene, das seiner¬
seits beim Anlegen des Instruments in die Achse des zu messenden Gelenkes gebracht
werden soll, so dass der Bewegungsausschlag des Gelenks unmittelbar an der Gradein¬
teilung abgelesen werden kann. Die Befestigung an dem betr. Gliede geschieht durch
biegsame Eupferplatten oder Bügel. Schliack-Cottbus.
Garrfe, Zur Ätiologie des rezidivierenden Gelenkhydrops der Gelenk¬
neuralgie. (Müncb. med. Woch. 47.) Neben den akut eitrigen Formen gibt es auch
subakute, nicht zur Eiterung führende Staphylokokkenherde im Knochen, die von Garrö
früher als sklerosierende Formen der Diaphysenosteomyelitis beschrieben sind. Wie in
der Diaphyse, so kommen jedoch auch in den Epiphysen solche mit Staphylokokken
durchsetzte Granulationsherde vor, in deren Umgebung sich mit der Zeit das Balken¬
werk der Spongiosa verdickt, sklerosiert. Solche Herde lösen, wie Garrö in seiner Arbeit
an instruktiven Fällen zeigt, auch Gelenkstörungen aus. Sie unterscheiden sich wesent¬
lich von den mit den akut eitrigen Formen verknüpften Gelenkkomplikationen; in ihrem
Gefolge steht der rezidivierende oder intermittierende Gelenkhydrops resp. die Gelenk¬
neuralgie. Die Symptome der Osteomyelitis treten ganz zurück, das Krankheitsbild wird
völlig durch die Gelenksymptome beherrscht. — Zur diagnostischen Aufklärung der Fälle
ist ein gutes Röntgenbild erforderlich. Aron heim-Gevelsberg.
Hintermayer, Ein Fall von Luxatio claviculae supraspinata. (Inaug.-
Dissertat., München 09.) Hoffa bezeichnet in seinem Lehrbuche der Frakturen und
Luxationen diejenige Luxation des Schlüsselbeines als Lux. claviculae supraspinata, bei
welcher das akromiale Ende der Clavicula direkt nach hinten luxiert, wobei es in die
Fossa supraspinata zu liegen kommt und hier deutlich palpiert werden kann. Von ihr
sind bis jetzt 3 Fälle beschrieben worden. Verf. kann ihnen einen 4. anfügen, der durch
die vorgegommene Operation ein klares Bild über die anatomischen Verhältnisse dieser
seltenen Form der Luxation brachte. Es handelte sich um einen 31jähr. Kutscher, der
zwischen seinen Wagen und einen Bretterzaun gedrängt wurde. Die r. Schulter war
stark blutunterlaufen. Der Abstand zwischen Sternum und Akromion war auf der ver¬
letzten Seite 2 l /2 cm kürzer als auf der gesunden. In der r. Fossa supraspinata, an
der Grenze zwischen mittlerem und äusserem Drittel, fühlte man, unmittelbar der Spina
aufsitzend, einen knöchernen Vorsprung, der gleich unter der Haut zu liegen schien.
Bei dessen Verfolgung nach vorne zeigte sich, dass dieser knöcherne Vorsprung das
akromiale Ende der Clavicula war; das Röntgenbild bestätigte diesen Befund. — Nach
Misslingen der Repositionsversuche wurde operiert. Das akromale Ende der Clavicula
hatte den Muse, trapezius durchbohrt; die hintere Kapselwand des akromio-clavikularen
Gelenkes war zerrissen, ebenso die hinteren Partien des Ligam. coraco-claviculare.
Wegen Reluxation des akromialen Endes erfolgte Anlegung einer Naht mit Aluminium-
Bronzedraht durch das akromiale Ende der Clavicula und durch das Akromion. Bei der
Entlassung des Pat. bestand völlige aktive und passive Beweglichkeit im Schultergelenk.
Von den Luxationen der Clavikula am akromialen Ende unterscheidet man: 1. nach
oben über das Acromion — Luxatio clavic. supraacromialis; 2. nach unten und hinten des
Acromion — Lux. clavic. subaeromialis; 3. nach unten und vorne unter dem Proc. cora-
coideus—Lux. subcoracoidea. Die beiden letzteren Arten sind äusserst selten; die erstere,
die Lux. supraacromialis, kommt viel häufiger vor als alle anderen Luxationen des
akromialen und sternalen Endes der Clavicula. Eine Form der Luxatio supraacromialis
ist die Luxatio supraspinata. Bez. der Einzelheiten dieser Luxation sei auf die Arbeit
verwiesen. Aronheim - Gevelsberg.
Preiser, Willkürliche Verrenkung des Schlüsselbeins. Preiser demon¬
striert im ärztlichen Verein im Hamburg am 31. XII. 10 (s. Münch, med. Woch. 7) ein
18jähr. Mädchen mit willkürlicher Luxation der linken Klavikel nach hinten, die im
Gegensatz zur traumatischen Luxation sehr selten ist. Unter lautem Geräusch kann das
Schlüsselbein unter und hinter den sternalen Bauch des Sternocleidomastoideus luxiert
werden, sowie die Schulter vor- oder rückwärts verlagert wird. Sonstige Beschwerden
bestehen nicht. Aronheira -Gevelsberg.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5.
Karl Lexer, Nachuntersuchungen von traumatischen Schultergelenks¬
luxationen. (Bruns’ Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. 70, H. 1. Festschrift für A. v.
Angerer.) Im Chirurg. Spital München 1. J. kamen in den letzten 5 Jahren 109 Fälle
von Schultergelenkluxation zur Behandlung. 50 wurden nachuntersucht, davon waren
40 nicht durch Knochenverletzung kompliziert. 95 Pat. waren völlig geheilt, 15 hatten
noch Herabsetzung der rohen Kraft und Schmerzen, 10 mehr oder weniger starke Be¬
wegungsbeschränkungen. 4 Fälle betrafen habituelle Luxationen, von 6 komplizierten
Luxationen hat nur 1 Pat. wieder volle Funktion erlangt. Die Nachbehandlung war
meist ambutant, bestehend in Massage, Übungen, Heissluft. Von Wichtigkeit für den
Erfolg war das Alter, der Beru£ die Dauer der Fixation und der Nachbehandlung. Die
Patienten, die wieder volle Funktion erlangten, waren grossenteils unter 50 Jahren. Zu
Versteifungen kommt es am häufigsten bei Pat., die vor dem Unfall schwer gearbeitet
haben (hier tritt durch das Aussetzen der Anstrengung Muskelatrophie und Kapsel¬
schrumpfung auf) oder bei solchen, die gern nicht körperlich arbeiten (hier fehlt der
Arbeitszwang, die Massage wird nicht zu früh unterbrochen). Lexer fordert Fixation für
6—8 Tage (nicht länger!), dann mindestens 8 Wochen Massage und Heissluftbehandlung,
bei älteren Patienten mehrere Monate. H. Fritz-Tübingen.
Lindemann, August, Über doppelseitige traumatische Schulter-
gelenkluxation. (Deutsche Zeitschr. für Chirurgie, 102. Band, 4. — 6. Heft). Verfasser
beobachtete 5 Fälle von doppelseitiger traumatischer Schultergelenkluxation, von denen
nur einer im jugendlichen Alter stand (18 Jahre). Ältere Leute werden wegen der Er¬
schlaffung der Bänder und Weichteile und der degenerativen Alterserscheinungen der
Muskeln am häufigsten befallen. Vorwiegend sind Männer prädisponiert wegen schwererer
Arbeit, stärkerer Anspannung der Muskeln, Einwirkung stärkerer Gewalten und häufig
durch Alkoholgcnuss herbeigeführter Erschlaffung der Muskulatur.
Ätiologisch teilt Verfasser die Fälle in Luxationen durch direkte und indirekte
Gewalt hervorgebracht. Zu den ersteren gehört direkter Schlag oder Stoss gegen die
Schultergelenke, ferner Aufstützen auf Hände oder Ellenbogen beim Fallen, zu den letz¬
teren starker plötzlicher Muskelzug bei ungewollten krampfartigen Zuckungen der Arme
und bei Abwehrbewegungen.
In den 6 Fällen des Verfassers handelte es sich stets um die Luxatio praeglenoi-
dalis, einmal verbunden mit Abriss des Tuberculum majus. Die Einrenkung gelang
stets leicht, nur einmal war Narkose notwendig. Der Kontentivverband wurde nach
4 — 6 Tagen entfernt, dann nur Mitella. Reluxationen traten häufig auf, in einem Falle
ca. 200 mal, an einem Tage dreimal. Verfasser rät zu einer intensiven Nachbehandlung
und frühzeitigen, möglichst sofortigen Reposition. Taendler-Berlin.
Grüner, Schultergelenkerkrankung bei Syringomyelie. Gr. demonstriert
im Verein Freiburger Ärzte am 25. II. 10 (s. Münch, med. Woch. 23) einen Fall von syrin-
gomyelitischer Schultergelenkerkrankung. Fast völlige Zerstörung des Oberarmkopfes.
Hochgradige extraartikuläre Osteophytenbildung. Schlottergelenk. Wiederholte Spontan¬
luxation als erstes klinisches Symptom der Erkrankung. Aronheim-Gevelsberg.
F. A. Schwarz (Wien), Über pathohogischen Cubitus valgus. (Deutsche
Zeitschr. für Chirurgie, Band 102, 1.—3. Heft.) Bei beiden Geschlechtern besteht
steht schon physiologisch eine laterale Abweichung der Unterarmachse gegenüber der des
Oberarms. Hübscher nennt den Winkel, um welchen der Vorderarm ab weicht, Kom¬
plementärwinkel. Er beträgt bei Männern höchstens 10—15 Grad, beim Weibe 20 Grad
und darüber. Auffallend ist die starke Zunahme des Winkels beim Weibe in der Puber¬
tät. Dies erklärt sich durch das in dieser Zeit rasch breiter werdende Becken, welches
die herabhängenden Unterarme lateralwärts abdrängt. Ausser dem physiologischen Cubitus
valgus kommt auch der pathologische vor, an welchem meistens Traumen die Schuld tragen,
seltener allgemeine Knochenerkrankungen. Die häufigste Ursache ist Absprengung des
Condylus externus humeri. Bei einem der geschilderten Fälle traten die Beschwerden
bei einer Stützübung am Barren auf. Verfasser rät daher, für Mädchen in der Pubertät
alle Turnübungen auszuschliessen, die eine Schädigung in diesem Sinne ermöglichen
können. T a e n d 1 e r-Berlin.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Meehanotherapie and der Begntaehtnng Unfallverletzter, Invalider und Kranker
begründet von
Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thlem,
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus.
Nr. 6. Leipzig, Juni 1911. XVIII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Die Yersicherungsbehörden der Reichsyersicherung.
Von San.-Bat Dr. Mugdan, Mitglied des Reichstages.
Die Organisation der Behörden für die Arbeiterversicherung oder — wie
jetzt zu sagen ist — für die Reichsversicherung wird durch die Reichsver¬
sicherungsordnung in vorteilhafter Weise vereinfacht. Nach ihr sind die
öffentlichen Behörden der Reichsversicherung die Versicherungsämter, die Ober-
versicherungsämter, das Reichsversicherungsamt (die Landesversicherungsämter.)
Das Versicherungsamt wird als eine Abteilung für Arbeiterversicherung
bei jeder unteren Verwaltungsbehörde (in Preussen: Landrat, Magistrat kreis¬
freier Städte) errichtet. Die oberste Verwaltungsbehörde — in den bisherigen
Arbeiterversicherungsgesetzen „Zentralbehörde“ genannt — (in Preussen: Mini¬
sterium für Handel und Gewerbe) kann auch bestimmen, dass für die Bezirke
mehrerer unterer Verwaltungsbehörden bei einer dieser Behörden ein gemein¬
sames Versicherungsamt errichtet wird. Nur in Bundesstaaten, in denen die
Einrichtung der Landesbehörden die Errichtung der Versicherungsämter bei den
unteren Verwaltungsbehörden nicht zulässt und nur ein Oberversicherungsamt
besteht — hauptsächlich kommt hier Hamburg in Betracht —, können die Ver¬
sicherungsämter auch als sebstständige Behörden errichtet werden. Der Leiter
der unteren Verwaltungsbehörde — in Preussen: Landrat oder Bürgermeister —
ist der Vorsitzende des Versicherungsamtes; aber für ihn werden ein oder
mehrere ständige Stellvertreter des Vorsitzenden bestellt. Tatsächlich wird also
der Stellvertreter des Vorsitzenden der Leiter des Versicherungsamtes sein; hier
besteht ein Verhältnis, wie es bei dem Bezirksausschüsse besteht Dessen Vor¬
sitzender ist der Regierungspräsident, aber letzterer führt diesen Vorsitz fast
niemals, sondern für ihn sein Stellvertreter, der Verwaltungsgerichtsdirektor.
Nach dem Entwuife der Reichsversicherungsordnung sollte der ständige Stell¬
vertreter des Vorsitzenden des Versicherungsamts die Dienstbezeichnung Ver¬
sicherungsamtmann führen; dies ist vom Reichstag abgelehnt worden; diese Ab¬
lehnung hindert aber die Verleihung eines gleichen Titels bei der Ernennung
dieser Stellvertreter nicht
Dem Versicherungsamte gehören ausserdem Vertreter der Arbeitgeber und
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Kr. 6.
Arbeitnehmer an; ihre Zahl beträgt zusammen mindestens zwölf. Eine Erhöhung
dieser Zahl kann vom Versicherungsamte mit Genehmigung des Oberversicherungs¬
amtes oder von diesem nach Anhören des Versicherungsamtes vorgenommen
werden. Das Wahlrecht steht in der Hauptsache den Vorstandsmitgliedern der
Krankenkassen zu, die im Bezirk des Versicherungsamtes mindestens fünfzig
Mitglieder haben; die Arbeitgeber in den Kassen Vorständen nehmen nur an der
Wahl der Arbeitgebervertreter, die Arbeitnehmer nur an der Wahl der Ver¬
sichertenvertreter teil. Wählbar sind wie für alle Versicherungsbehörden, nur
Männer, die im Bezirke des Versicherungsamtes wohnen oder ihren Betriebs¬
sitz haben oder beschäftigt werden; ausserdem müssen sie Versicherte oder
Arbeitgeber von Versicherten sein; den Arbeitgebern stehen deren bevollmächtigte
Betriebsleiter gleich. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verur¬
teilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat oder wegen
eines Verbrechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge
haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren eröffnet ist, und
wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen be¬
schränkt ist. Die Wahl geschieht schriftlich und, zum Schutze der Minderheit,
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Hierbei werden nicht nur die Ver¬
treter gewählt, es werden auch die Stellvertreter bestimmt, die für solche Ver¬
sicherungsvertreter, die vor Ablauf ihrer Wahlzeit ausscheiden, einrücken. Die
Versicherungsvertreter, also sowohl die Vertreter der Arbeitgeber wie diejenigen
der Versicherten, sollen mindestens je zur Hälfte an der Unfallversicherung be¬
teiligt sein, sie sollen mindestens je zu einem Drittel am Sitze des Versicherungs¬
amtes selbst oder nicht über zehn Kilometer entfernt wohnen oder beschäftigt
sein, und bei der Wahl sollen die hauptsächlichen Erwerbszweige, insbesondere
die Landwirtschaft und die verschiedenen Teile des Bezirkes berücksichtigt
werden. Die Wahlzeit dauert vier Jahre; die Gewählten bleiben nach Ablauf
dieser Zeit im Amte, bis ihre Nachfolger eintreten; wer ausscheidet, kann wieder
gewählt werden. Wer als Vertreter der Arbeitgeber gewählt ist, kann die Wahl
nur ablehnen, wenn er
1. das sechzigste Lebensjahr vollendet hat,
2. mehr als vier minderjährige ehelige Kinder hat; Kinder, die ein
anderer an Kindesstatt angenommen hat, werden dabei nicht ge¬
rechnet,
3. durch Krankheit oder Gebrechen verhindert ist, das Amt ordnungs-
mässig zu führen,
4. mehr als eine Vormundschaft oder Pflegschaft führt. Die Vormund¬
schaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister gilt nur als eine;
zwei Gegenvormundschaften stehen einer Vormundschaft, ein Ehren¬
amt der Reichsversicherung einer Gegenvormnndschaft gleich.
Nach mindestens zweijähriger Amtsführung kann eine Wiederwahl für die
nächste Wahlzeit abgelehnt werden.
Eine grundlose Ablehnung der Wahl kann vom Vorsitzenden des Ver¬
sicherungsamtes mit Geldstrafe bis zu 50 M. bestraft werden. Das Versicherungs¬
amt kann jedoch auch andere, als die erwähnten Ablehnungsgründe zulassen.
Ein Versicherter kann ohne weiteres die Wahl zum Versicherungsvertreter beim
Vorsicherungsamt ablehnen; nimmt er die Wahl an, so hat er seinem Arbeit¬
geber jede Einberufung zu einer Sitzung des Versicherungsamtes anzuzeigen, und
hat er dies rechtzeitig getan, und bleibt er von seiner Arbeit deshalb fern, so
darf der Arbeitgeber nicht, wie sonst bei eigenmächtigem Fernbleiben von der
Arbeit, ihn entlassen; der Arbeitgeber kann nur mit Einhalten der festgesetzten
Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis lösen. Solange und soweit keine Wahl
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
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von Versicherungsvertretern zustande kommt oder die Gewählten die Dienst¬
leistung verweigern, beruft der Vorsitzende des Versicherungsamtes Vertreter
aus der Zahl der Wählbaren. Das Versicherungsamt kann einen Versicherungs¬
vertreter von seinem Amte aus einem wichtigen Grunde entbinden und kann ihn
auch seines Amtes entheben, wenn Tatsachen bekannt werden, die seine Wähl¬
barkeit ausschliessen oder eine grobe Verletzung seiner Amtspflicht darstellen.
Der Vorsitzende des Versicherungsamtes verpflichtet die Versicherungsvertreter
vor ihrer ersten Dienstleistung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten
und er kann gegen einen Vertreter, der sich der Erfüllung seiner Pflichten ent¬
zieht, eine Geldstrafe bis zu dreissig Mark und im Wiederholungsfälle bis zu
einhundert Mark verhängen. Die Versicherungsvertreter verwalten ihr Amt un¬
entgeltlich als Ehrenamt, erhalten aber alle ihre baren Ausgaben von dem Ver¬
sicherungsamte wiedererstattet. Ausserdem gewährt das Versicherungsamt den
Arbeitnehmervertretern Ersatz für entgangenen Arbeitsverdienst oder statt dessen
einen Pauschbetrag für Zeitverlust, dessen Höhe von dem Oberversicherungsamt
zu genehmigen ist Auch den Arbeitgebervertretern kann, aber muss nicht, ein
solcher Pauschbetrag zugebilligt werden.
Das Versicherungsamt bildet einen oder mehrere Spruchausschüsse und Be¬
schlussausschüsse. Der Spruchausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Ver¬
sicherungsamtes und je einem Versicherungsvertreter der Arbeitgeber und der
Versicherten. Der Beschlussausschuss entscheidet in derselben Besetzung; die
bei ihm beteiligten Versicherungsvertreter und ihre Stellvertreter werden von
den Versicherungsvertretern des Versicherungsamtes — in getrennter Wahl der
Arbeitgeber und Versicherten — auf je vier Jahre gewählt. Nur diejenigen
Sachen, die die Reichsversicherungsordung ausdrücklich dem Spruchverfahren
oder dem Beschlussverfahren überweist, werden von den genannten Ausschüssen
entschieden, in allen übrigen Fällen entscheidet als Versicherungsamt der Vor¬
sitzende desselben oder seine Stellvertreter.
Die Oberversicherungsämter, in die wohl sämmtliche bestehenden Schieds¬
gerichte für Arbeiterversicherung umgewandelt werden, werden in der Regel für
den Bezirk einer höheren Verwaltungsbehörde (d. i. in Preussen: für einen Re¬
gierungsbezirk) errichtet. Die Oberversicherungsämter können an höhere Staats-
behörder (z. B. in Preussen: an die Regierungen) angegliedert oder als selbst¬
ständige Staatsbehörden errichtet werden. Wird das Oberversicherungsamt an
eine höhere Staatsbehörde angegliedert, so ist der Leiter dieser Behörde auch
Vorsitzender des Oberversicherungsamtes, aber als sein ständiger Stellvertreter
wird ein Direktor des Oberversicherungsamtes bestellt. Das Oberversicherungs¬
amt besteht aus dem Direktor und zwei Mitgliedern, die jedenfalls höhere Ver¬
waltungsbeamte sein werden. Gedacht ist die Tätigkeit des Direktors und der
Mitglieder des Oberversicherungsamtes als eine hauptamtliche, die die gesamte
Arbeitskraft der gedachten Personen erfordert, aber die oberste Verwalflmgs-
behörde kann auch bestimmen, dass dem Direktor noch andere Dienstgeschäfte
übertragen werden, und dass die übrigen Mitglieder das Amt im Nebenberuf
ausüben. Ausser diesen Mitgliedern besteht das Oberversicherung-amt aus Bei¬
sitzern, die zur Hälfte aus Arbeitgebern und Versicherten gewählt werden.
Jedes Oberversicherungsamt soll vierzig Beisitzer haben, doch kann die Anzahl
der Beisitzer durch die oberste Verwaltungsbehörde vermindert oder erhöht
werden. Bezüglich der Beisitzer wiederholen sich die Bestimmungen, die für die
Versicherungsvertreter beim Versicherungsamt gelten, fast genau. Die Beisitzer
aus den Arbeitgebern werden zur Hälfte von den Arbeitgeberraitgliedern im
Ausschuss der zuständigen Versicherungsanstalt und zur Hälfte von den Vor¬
ständen der zuständigen landwirtschaftlichen und (gewerblichen) Vertrauensbe-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
rufsgenossenschaft gewählt Da nämlich sehr viele gewerbliche Berufsgenossen-
schaften nnd Ausführungsbehörden an dieser Wahl beteiligt sein können, so
schreibt die Reichsversicherungsordnung vor, dass die gewerblichen Berufs¬
genossenschaften, die Seeberufsgenossenschaft und die Ausführungsbehörden ge¬
meinschaftlich für jedes Oberversicherungsamt eine Berufsgenossenschaft — oder
auch Ausführungsbehörde — bestimmen, die Kraft des Vertrauens aller übrigen
das Wahlrecht für sie ausübt Die Beisitzer aus den Versicherten werden von
den Versichertenvertretern bei den Versicherungsämtern des Bezirks des Ober¬
versicherungsamts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; dabei
wird die Stimmenzahl der Versicherten nach der Zahl der Krankenkassenmit¬
glieder des Bezirks ihres Versicherungsamtes von dem Oberversicherungsamte
festgesetzt Jedes Oberversicherungsarat bildet eine oder mehrere Spruchkammern
und Beschlusskammern. Die Spruchkammer ist so zusammengesetzt wie jetzt
das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung, besteht also aus einem Mitgliede
des Oberversicherungsamtes als Vorsitzendem und je zwei Beisitzern der Arbeit¬
geber und der Versicherten. Die Beschlusskammer besteht aus dem Vorsitzen¬
den des Oberversicherungsamtes, einem zweiten Mitgliede und zwei Beisitzern.
Die Art der Wahl ist genau dieselbe wie bei dem Beisitzerausschusse des Ver¬
sicherungsamtes. Da die Beschlusskammer aus 4 Personen besteht, kann
Stimmengleichheit eintreten, und hier gibt der Vorsitzende den Ausschlag.
Für die Kammern des Oberversicherungsamtes gilt dasselbe, was von den
Ausschüssen des Versicherungsamtes gesagt worden ist: von den Beschluss¬
kammern werden nur diejenigen Sachen entschieden, die das Gesetz dem Be¬
schlussverfahren zuweist, und von den Spruchkammern nur diejenigen, die das
Gesetz dem Spruchverfahren überweist.
Der Entwurf der Reichsversicherungsordnung sah auch Sonderversicherungs¬
ämter und besondere Oberversicherungsämter für
1. Betriebsverwaltungen und Dienstbetriebe des Reichs oder der Bundes¬
staaten, die eigene Betriebskrankenkassen haben,
2. Gruppen von Betrieben, für deren Beschäftigte Sonderanstalten die
Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung — die heutigen zuge¬
lassenen Kasseneinrichtungen — besorgen,
3. Gruppen von Betrieben, die Knappschaftsvereinen oder Knappschafts¬
kassen angehören,
vor. Die besonderen Oberversicherungsämter sind vom Reichstage angenommen
worden, wie ja auch jetzt besondere Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung
bestehen. Die Arbeitgeberbeisitzer für ein besonderes Oberversicherungsamt
werden von den Arbeitgebervorstandsmitgliedern der Betriebskrankenkasse oder
Knappschaftsvereine oder der Knappschaftskasse oder der Sonderanstalt gewählt;
sind in einem Vorstand keine Arbeitgebervertreter vorhanden, so wählen die
in einem anderen Verwaltungsorgan vorhandenen Arbeitgeberverti*eter. Die
Versichertenbeisitzer werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl von den
Versicherten — Ausschussmitgliedern der Betriebskrankenkasse (das entspricht
ungefähr den heutigen Delegierten zur Generalversammlung) oder der Sonderan¬
stalt oder von den Knappschaftsältesten — gewählt. Die besonderen Versiche¬
rungsämter sind gestrichen worden, aber die oberste Verwaltungsbehörde hat die
Befugnis erhalten, Aufgaben der Versicherungsämter, die Spruchbefugnisse aus¬
genommen, Organen von Knappschaftsvereinen oder Knappschaftskassen, Betriebs¬
krankenkassen für Betriebsverwaltungen und Dienstbetriebe des Reichs und der
Bundesstaaten, Sonderanstalten des Reichs und der Bundesstaaten zu übertragen,
wenn die Organe mindestens zur Hälfte aus Versicherungsvertretern bestehen,
die aus geheimer Wahl hervorgegangen sind. Sämmtliche Kosten des Oberver-
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Sicherungsamtes trägt der Bundesstaat Die Versicherungträger haben fiir jede
Spruchsache, an der sie beteiligt sind, einen Pauschbetrag zu entrichten; diese
. Pauschbeträge werden vom Bundesstaat für jedes Gebiet der Arbeiterversiche¬
rung einheitlich für das Reich festgesetzt und von vier zu vier Jahren nachge¬
prüft; sie sollen die tatsächlichen Kosten der Oberversicherungsämter ohne die
Bezüge der Mitglieder und ihrer Stellvertreter, sowie ohne die Gebühren zur
Hälfte decken. In die Kasse des Bundesstaates fliessen die Gebühren, Geldstrafen
und dergl. Für die Kostendeckung bei den besonderen Oberversicherungsämtern
bestehen besondere Bestimmungen ähnlicher Art
Die Kosten des Versicherungsamtes trägt der Bundesstaat oder auch die
Gemeinde, wenn nämlich das Versicherungsamt bei einer gemeindlichen Behörde
errichtet ist. Die Versicherungsträger haben die in Spruchsachen entstehenden
Bezüge der Versicherungsvertreter und sonstige Barauslagen des Verfahrens zu
erstatten; in die Kasse des Bundesstaates oder der Gemeinde fliessen wiederum
die Geldstrafen, die besonders auferlegten Verfahrungskosten und, wenn einem
Versicherungsamte Aufgaben aus der knappschaftlichen Versicherung übertragen
sind, die hierfür zu leistenden Beiträge der beteiligten Knappschaftsvereine oder
Knappschaftskassen.
In der Organisation des Reichsversicherungsamtes und der Landesversiche¬
rungsämter ist wenig verändert. Die Zahl der nichtständigen Mitglieder wird
auf zweiunddreissig erhöht. Acht von ihnen wählt der Bundesrat und davon
mindestens sechs aus seiner Mitte, je zwölf werden als Vertreter der Arbeitgeber
und der Versicherten gewählt. Für die Arbeitgeber und Versicherten werden,
wie bisher, Stellvertreter nach Bedarf gewählt. Sechs von den Arbeitgebern
werden von den Arbeitgebermitgliedern in den Ausschüssen der Versicherungs¬
anstalten und in den entsprechenden Vertretungen der Sonderanstalten gewählt
und zwar vier aus dem Bereiche der Gewerbeunfallversicherung und zwei aus
dem der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; die übrigen sechs Arbeitgeber
werden von den Vorständen der Berufsgenossenschaften und den Ausführungs¬
behörden gewählt und zwar einer von der Seeberufsgenossenschaft und drei von
den gewerblichen Berufsgenossenschaften und Ausführungsbehörden, zwei von
den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und Ausführungsbehörden. Die
zwölf Versicherten wex*den von den Versichertenbeisitzern bei den Oberversiche-
mngsämtern gewählt, und zwar sieben aus dem Bereiche der gewerblichen Unfall¬
versicherung und einer aus dem Bereiche der Seeunfallversicherung, wie aus dem
Bereiche der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Die bisherigen Senatsvorsitzenden erhalten den Titel: Senatspräsident In Ana¬
logie der unteren Instanzen bildet das Reichsversicherungsamt Spruchsenate und Be¬
schlusssenate für die Sachen, die das Gesetz dem Spruchverfahren oder Beschluss¬
verfahren überweist. Der Spruchsenat besteht aus einem Vorsitzenden (Präsident des
Reichsversicherungsamtes oder ein Direktor oder ein Senatspräsident), einem vom
Bundesrate gewählten nichtständigen, einem ständigen Mitgliede, zwei richter¬
lichen Beamten, einem Arbeitgeber und einem Versicherten. An Stelle des vom
Bundesrat gewählten kann ein ständiges Mitglied treten. Der Beschlusssenat
unterscheidet sich von dem Spruchsenat nur durch das Fehlen der beiden richter¬
lichen Beamten. Der bisherige erweiterte Senat des Reichsversicherungsamtes
heisst nun der Grosse Senat; er besteht aus dem Präsidenten oder seinem Stell¬
vertreter, zwei vom Bundesrat gewählten Mitgliedern, zwei ständigen Mitgliedern,
zwei richterlichen Beamten, zwei Arbeitgebern und zwei Versicherten. In dem
Falle, dass ein Landesversicherungsamt von einer amtlich veröffentlichten Ent¬
scheidung des Reichsversicherungsamtes in einer grundsätzlichen Rechtsfrage
abweichen will, entsendet zu den Verhandlungen des Grossen Senats der ver-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
weisende Senat des Landesversicherungsamtes eines seiner Mitglieder, das als
Beisitzer in den Grossen Senat eintritt, und ausserdem tritt dann als Mitglied
dieses Senats ein Mitglied eines anderen Landesversicherungsamts hinzu, das
nach näherer Bestimmung der Landesregierung für ein Geschäftsjahr im voraus
bezeichnet wird.
Von den bestehenden Landesversicherungsämtern werden nur die von Bayern,
Kgr. Sachsen, Württemberg und Baden bestehen bleiben, denn ein Landesver¬
sicherungsamt, das bisher bestand, kann nur dann bestehen bleiben, so lange zu
seinem Bereiche mindestens vier Oberversicherungsämter gehören.
Die Versicherungsbehörden der Reichsversicherung dienen wie bisher der
Verwaltung und Rechtsprechung. Das Versicherungsamt ist Aufsichtsbehörde in
der Krankenversicherung, wobei vielfach sein Beschlussausschuss zuständig ist,
und ist die erste Instanz in allen Streitigkeiten der Krankenversicherung. Das
ist gegenüber der bisherigen buntscheckigen Mannigfaltigkeit des Rechtsmittel¬
verfahrens ein sehr grosser Fortschritt. In der Invalidenversicherung und Hinter¬
bliebenenversicherung tritt das Versicherungamt an die Stelle der unteren Ver¬
waltungsbehörde; in der Unfallversicherung sind seine Hauptaufgaben in dem
Einspruchsverfahren enthalten, das in die Bescheiderteilung der Berufsgenossen¬
schaft eingeschoben ist Die Reichsversicherungsordnung führt „vorläufige Renten“
und „Dauerrenten“ ein. Die Berufsgenossenschaften können innerhalb zweier
Jahre nach dem Unfall eine „vorläufige Rente“ feststellen, die zu jeder Zeit verändert
werden kann. Nach Ablauf der zwei Jahre muss eine „Dauerrente“ festgestellt
werden, deren Veränderung nur in Zeiträumen von mindestens einem Jahre vorge¬
nommen werden kann. Der Verletzte kann auch in den ersten zweiJahren nach dem
Unfall die Feststellung einer „Dauerrente“ beantragen, und die Berufsgenossen¬
schaft muss diesem Anträge stattgeben, wenn die endgültigen Folgen des Unfalls
genau zu übersehen sind. Binnen einem Monat kann der Entschädigungfordernde
gegen den Bescheid der Berufsgenossenschaft Einspruch erheben; der Einspruch
begründet das Recht der persönlichen Vernehmung vor dem Versicherungsamte,
und es sollen im Einspruchsverfahren alle Beweismittel erhoben werden, die ohne
erhebliche Kosten erhoben werden können; auch neue ärztliche Gutachten können
beigebracht werden. Handelt es sich um eine „vorläufige Rente“ oder um eine
„Dauerrente“, findet der Einspruch nur vor dem Vorsitzenden des Versichetungs-
amtes oder seinem Stellvertreter statt, der befugt ist, am Schlüsse der Ver¬
nehmung den Akten über das Einspruchsverfahren eine gutachtliche Äusse¬
rung beizufügen; handelt es sich aber um Veränderung der Dauerrenten, also
um die Streitigkeiten nach § 88ff des bisherigen Gewerbe-Unfallversicherungs¬
gesetzes, findet das Einspruchsverfahren unter Zuziehung eines Vertreters der
Arbeitgeber und eines Vertreters der Versicherten statt, und hier muss das
Ergebnis der Einspruchsverhandlung unter Berücksichtigung einer etwaigen
Minderheitsmeinnng vom Versicherungsamt begutachtet werden. Nach Beendig¬
ung des Einspruchsverfahrens gehen die Akten über dasselbe an die Berufs¬
genossenschaft zurück, die nun ganz frei in ihrer Entscheidung ist Dieses
verwickelte Einspruchsverfahren soll ein Ersatz dafür sein, dass das Verfahren
bei der Feststellung der vorläufigen Rente und bei Veränderung der Verhält¬
nisse beim Oberversicherungsamte endet Das Oberversicherungsamt hat in
der Invalidenversicherung dieselben Aufgaben zu erfüllen wie jetzt die Schieds¬
gerichte der Arbeiterversicherung. In der Krankenversicherung hat es die
endgültige Entscheidung über Beschwerden gegen das Versicherungsamt in
Aufsichtssachen und ist die zweite Instanz, meistenteils die letzte, in den
Sachen, die von den Spruchaussschüssen der Versicherungsämter entschieden
worden sind. In der Unfallversicherung ist es die erste Instanz gegen alle
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
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Bescheide der Berufsgenossenschaften und ist, wie schon erwähnt, letzte Instanz
bei der Feststellung der Rente nach Veränderung der Verhältnisse und hat
dann noch die letzte Entscheidung über gewisse Verwaltungssachen, wie z. B.
über die Versicherungsfreiheit kleiner Unternehmer u. dergl.
Das Reichsversicherungsamt (Landesversicherungsamt) ist Aufsichtsbehörde
der Berufsgenossenschaften und der Versicherungsanstalten. In der Invaliden¬
versicherung bleibt es, wie bisher, Revisionsinstanz; auch bei Ansprüchen auf
Leistungen der Krankenversicherung ist die Revision bei dem Reichsversiche¬
rungsamt (Landesversicherungsamt) möglich. Ausgeschlossen ist sie, wenn es sich
um die Höhe des Krankenhaus- oder Sterbegeldes, um Wochenhilfe, Familien¬
hilfe, Abfindung und Kosten des Verfahrens handelt, sowie um Unterstützungs¬
fälle, in denen der Kranke gamicht oder weniger als acht Wochen arbeits¬
unfähig war.
In der Unfallversicherung bleibt das Reichsversicherungsamt (Landesver¬
sicherungsamt) Rekursinstanz, gegen die Entscheidungen der Spruchkammern der
Oberversicherungsämter. Aber der Rekurs ist ausgeschlossen, wenn es sich um
Krankenbehandlung, Hauspflege, Heilanstaltpflege, Angehörigenrente, Sterbegeld,
vorläufige Renten, Neufeststellung von Dauerrenten wegen Änderung der Ver¬
hältnisse, Kapitalabfindung und Kosten des Verfahrens handelt, sowie um Renten
für eine Erwerbsunfähigkeit, die zur Zeit der Entscheidung des Rekursgerichtes
unstreitig oder nach rechtskräftiger Feststellung vorübergegangen ist.
Tuberkulose und Unfall.
Bericht erstattet auf der am 9. Juni 1911 im Reichtagsgebäude abgehaltenen
Ausschusssitzung des deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der
Tuberkulose.
Von Prof. Dr. Thiem-Cottbus. (Selbstbericht.)
Seit der Entdeckung von Rob. Koch wissen wir, dass als Erreger der
Tuberkulose beim Menschen fast ausschliesslich der Tuberkelbazillus typi hu-
mani wirkt.
Sehr selten findet man neben ihm oder auch allein den Erzeuger der Rinder¬
perlsucht, >den Tuberkelbazillus typi bovini.
Dieser gelangt durch Wunden in den Körper von Tierwärtern, Melkern,
Tierärzten, Fleischern, Köchinnen, Abdeckern oder ähnlichen Berufsarbeitern
oder — namentlich bei Kindern — mit der Nahrung in den Darm.
Auch die Schwindsuchtsstäbchen des Menschen können diesen Weg nehmen.
Die Infektion nach Wunden hat man Impftuberkulose, die durch den
Nahrungsschlauch erfolgende Enterogenese der Tuberkulose genannt, von
to ivzEQov, der Darm.
Der Bazillus kann auch durch andere natürliche Körperöffnungen eindringen,
o durch die der Harn- und Geschlechtsteile und der Sinneswerkzeuge oder mit
der Luft eingeatmet werden, was man als Aerogenese der Tuberkulose
bezeichnet hat Auch wird in der neueren Zeit wieder damit gerechnet, dass
Schwindsuchtsstäbchen mit dem Samen des Vaters auf germinativem Wege
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
oder mit dem Blute der Mutter durch den Mutterkuchen, auf plazentarem
Wege in das befruchtete Ei gelangen oder sich schon in diesem befanden.
Diese Infektionsart hat man Gennaiogenese der Tuberkulose genannt
war yevvatog, angeboren.
Die Impftuberkulose ist, weil durch Wunden entstanden, selbstverständlich
als echte traumatische Tuberkulose anzusehen.
Dabei ist es für die Zwecke der Unfallbegutachtung gleichgültig, ob die
Infektion gleichzeitig mit der Verwundung erfolgte, weil dem verletzenden Gegen¬
stand Tuberkelbazillen anhafteten, oder ob deren Eindringen in die Wunde erst
später erfolgte. Das Reichsversicherungsamt hat beides als Betriebsunfall an¬
erkannt, wenn nur eins ira Betriebe geschehen ist
Für die spätere tuberkulöse Entartung einer ursprünglich reinen Wunde
kommt die Luftinfektion kaum in FTage; vielmehr entsteht diese nachträg¬
liche Infektion nur durch Berührung mit Gegenständen, die mit Schwindsuchts¬
stäbchen versetzt sind, wie beim Verbinden mit schmutzigen Taschentüchern, mit
Spinngeweben, mit von Schwindsüchtigen gekautem Brot oder beim Aussaugen
von Wunden durch die Lippen Lungenkranker, der bekannten bei der jüdischen
rituellen Beschneidung beobachteten Infektionsart.
Nur für eine Art von Wunden müssen wir die Infektion durch
die Luft für wahrscheinlich erachten, für die Wunden der Atmungs¬
werkzeuge.
In früherer Zeit, in der man noch an die Allgegenwart der Tuberkelbazillen,
an ihre sogenannte Ubiquität, namentlich daran glaubte, dass sie überall und
ständig in der Luft enthalten seien, wäre eine Betonung dieser Infektionsart
überflüssig gewesen.
Heute wissen wir aber, dass von einer ständigen Anwesenheit der Schwind¬
suchtsstäbchen in der Luft gar keine Rede ist. Enthält doch nicht einmal die
Ausatmungsluft Schwindsüchtiger Tuberkelbazillen, wenn sie nicht mit sogenannten
Spritztröpfchen vermischt ist.
Gefährlich ist nur der Auswurf, aber auch nur bei der Berührung, oder
dann, wenn bei seiner Eintrocknung sich in engen Wohnräumen Schwindsuchts¬
stäbchen in die Luft erheben.
Aus feucht gehaltenem Auswurf gelangen sie nicht in die Luft und im
Freien werden sie durch das Sonnenlicht und die natürlichen Niederschläge wie
Tau, Nebel, Regen, Schnee bald vernichtet.
Immerhin ist aber die Infektion durch die Luft nicht ausgeschlossen.
Nehmen wir sie doch schon bei unverwundeten Atmungswerkzeugen
an, wenn deren Zellenbelag durch Erhitzen oder Erkälten verändert oder durch
Katarrhe wund geworden oder anderswie seiner natürlichen Schutzvorrichtungen,
als deren eine ich die Bewegung der Flimmerhaare nenne, beraubt ist.
Um so mehr müssen wir sie bei wunden Luftwegen als wahrscheinlich
errachten.
Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass unsere Atmungswerkzeuge stets
infektiöse Keime, auch solche tuberkulöser Art enthalten, die bei unverwundeten
Verhalten der Luftwege nicht eindringen können, in Wunden aber Eingangs¬
pforten finden.
Wir sind also zu der Behauptung berechtigt, dass alle Verletzungen
und alle Entzündungen der Atmungswege vom einfachen Katarrh bis
zur kruppösen und brandigen Lungenentzündung zur tuberkulösen
Erkrankung führen können.
Wenn im Vorstehenden die Infektion unter Mitwirkung von Wunden be¬
sprochen wurde, so fragen wir uns nun, ob auch stumpfe Verletzungen zur
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
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Infektion beitragen können. Zum Verständnis des Einflusses dieser wollen wir
uns vergegenwärtigen, dass nicht jedem Eindringen von Tuberkelbazillen in den
Körper auch eine ernste tuberkulöse Erkrankung zu folgfen braucht.
Wir besitzen in unserem Saugadergebiet oder Lymphgefässsystem
jener zwischen und neben dem Blutkreislauf eingeschalteten Drainageanlage
eine wirksame Vorkehrung, um eingedrungene Infektionskeime unschädlich zu
machen.
Die in allen Geweben vorhandenen Mundöffnungen dieser Drainageanlage
saugen die infektiösen Keime auf.
Diese werden in die zwischen den Saugadern eingeschalteten Lymphdrüsen
geschafft oder unter der Knochenhaut oder auch im Knochen und zwar hier mit
Vorliebe dort abgelagert, wo der Gelenkteil mit dem Körper oder Schaft des
Knochens zusammenstösst, also an der sogenannten Epiphysenlinie.
Hier und in den Drüsen werden die tuberkulösen Stoffe, meist unter gering¬
fügiger Entzündung abgekapselt und so gegen die Umgebung und das Blutge¬
fäss- und Saugadergebiet abgeschlossen.
Eine Zerstörung der Bindegewebskapsel tritt selbst dann nicht immer ein,
wenn es im Innern des Herdes zur Eiterung kommt. Es wird vielmehr öfters
der Eiter eingedickt, käsig und auch kalkig.
So gelangen die durch die Mund- und Rachenhöhle, namentlich durch die
Mandeln eingedrungenen tuberkulösen Stoffe in die Halsdrüsen, die durch Wunden
an den oberen Gliedmassen eingedrungenen Bazillen in die Ellenbogen- und
Achseldrüsen, die an den unteren Gliedmassen in den Körper gelangten in die
Kniekehlendrüsen und in die Drüsen der Schenkelbeuge oder die tuberkulösen
Stoffe werden unter der Knochenhaut und in den Knochen der Gliedmassen und
des Rumpfes abgelagert. Die von den Atmungswegen eingedrungenen tuberku¬
lösen Stoffe werden in die um den ganzen Luftröhrenbaum, besonders an der
Lungenwurzel angehäuften oder in die unter dem Rippen- und Lungenfell be¬
findlichen Drüsen geschafft. Die vom Darmschlauch aufgenommenen Bazillen
gelangen in die Gekrösedrüsen oder in die unter dem Bauchfell befindlichen
Drüsen.
So hat man denn bei einer grossen Anzahl von Leichen solcher
Personen, die nie im Leben an offenbarer Tuberkulose gelitten haben,
viele solche Herde schlummernder Tuberkulose gefunden.
Die Angaben über die Häufigkeit schwanken zwischen 4,8 °/ 0 bis 97,5 %
aller Gestorbenen; der Wirklichkeit dürften höchstens die mittleren Zahlen ent¬
sprechen.
Wenn wir soeben die Verbreitung der Tuberkulose durch das Saugader¬
gebiet besprochen haben, so wird auch in beschränkter Weise der Blut¬
weg benutzt, insofern tuberkulös-eitrige Herde die Wände von Blutadern durch¬
brechen. Dann gelangen ganze tuberkulöse Pfropfe, Emboli, von ro t/ißolov der
Keil, durch die Blutadern in das rechte Herz und von da in die Lungen Schlagadern,
in denen sie eingekeilt werden und Lungentuberkulose erzeugen können- Oder
die Pröpfe waren klein genug, um durch die zwischen Lungenschlag- und Blut¬
adern eingeschalteten Haargefässe hindurchschlüpfen zu können.
Sie geraten dann in das linke Herz, von wo aus sie an alle möglichen
Körperstellen verschleppt werden und hier nun tuberkulöse, sogenannte
metastatische Herde bilden.
Freie Schwindsuchtsstäbchen werden im Blute nur in ganz schweren
Fällen gefunden, meistens kurz vor dem Tode als sogenannte prämortale Er¬
scheinung.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. G.
Das mit Bazillen überladene Blut kann dann eine Aussaat an vielen Körper¬
teilen bewirken, aus der eine Reihe hirsekorngrosser Tuberkel kn ötchen aufgeht,
daher der Name „Miliartuberkulose“, von Milium, das Hirsekorn.
Ein beständiges Kreisen von Tuberkelbazillen im Blute Tuber¬
kulöser findet nicht statt. So oft dies von einzelnen Ärzten behauptet
worden ist, so oft hat sich bei Nachuntersuchungen durch zuverlässige Beobachter
diese Behauptung als unrichtig erwiesen.
Es ist deshalb eine ebenso unrichtige wie kindliche Anschauung,
nach der bei Quetschungen sich die angeblich im Blute kreisenden
Bazillen gleichsam wie Vernunft- und sinnenbegabte Wesen um den
Quetschungsherd versammeln wie die Raben ums Aas, weil ihnen hier
ein günstiger Nährboden winkt.
Gelangen in einen Quetschungsherd freie Tuberkelbazillen, die sich vorher
in Lymphgefässen befanden, so sind sie dorthin nicht willkürlich (aktiv) ge¬
wandert, sondern passiv dort abgelagert worden, wo das Lymphgefäss
zerquetscht, die Transportbahn also unterbrochen war.
Die dritte Art der Ausbreitung der Tuberkulose ist die von Tuber¬
kuloseherden auf die Nachbargewebe durch Kontaktinfektion oder
Berührungsansteckung.
Es ist merkwürdig, wie oft dieser, doch eigentlich selbstverständliche Ver¬
breitungsweg übersehen wird.
So hatte ich im vorigen Jahre für eine belgische Haftpflichtversicberungs-
gesellschaft ein Obergutachten abzugeben, welches dem Appellhofe in Brüssel
vorgelegt wurde.
Es handelte sich um einen 17jährigen Glasmacher, welcher eine Verletzung durch
Glasscherben an der rechten Ferse erlitten hatte. Die Wunde heilte zunächst, brach aber
häufig auf, weil sie tuberkulös geworden war. Einmal hatte sich an den Aufbruch der
Wunde eine Lymphgefässentzündung angeschlossen, deren Spuren bis zur Schenkelbeuge
zu verfolgen waren. So hatte der Verletzte, meistens liegend oder an Krücken humpelnd,
anderthalb Jahre völlig erwerbsunfähig zugebracht, als sich eine rechtsseitige tuberkulöse
Hüftgelenkentzündung einstellte.
Ein Teil der belgischen Ärzte hielt diese für eine Unfallfolge, weil sie im Verlaufe
der durch den Unfall hervorgerufenen Krankheit entstanden wäre. Das war eine Er¬
zählung der Tatsache, aber keine Erklärung.
Andere belgische Ärzte waren der Ansicht, dass eine Verschleppung von tuberku¬
lösen Teilen durch das Blut, also eine raetastatische Hüftgelenkentzündung, nicht
angenommen werden könne, weil sie nicht plötzlich, sondern ganz schleichend aufge¬
treten war.
Es gebe aber keinen anatomischen Weg, der auf den Lymphbahnen von der Ferse
bis in das Hüftgelenk führe.
Ich wies darauf hin, dass nach der tuberkulösen Lymphgefässentzündung eine tuber¬
kulöse Infektion der Drüsen der Schenkelbeuge eingetreten sein müsse und dass die
tuberkulöse Entzündung dieser Schenkeldrüsen, von denen die tiefen unmittelbar dem
vorderen Abschnitt der Hüftgelenkkapsel aufliegen, einfach durch Berührungsansteckung
auf das Hüftgelenk übergegangen sei.
Ich wies ferner darauf hin, wie Iloffa beobachtet hat, dass in ähnlicher Weise über
die Yorderttäche des Hüftgelenks hinweg streichende Zellgewebsentzündungen oder Wund¬
rose zur infektiösen Hüftgelenkcntzündung führen, und aus eigener Erfahrung konnte
ich zwei Falle mitteilen, in denen einmal Tuberkulose der Schenkeldrüsen bei einem
7jährigen Knaben zunächst tuberkulöse Entzündung des dem Hüftlendcnmuskels unter-
polsterten Schleimbeutels und dann tuberkulöse Hüftgelenkentzündung erzeugte und wie
im zweiten Falle die tuberkulöse Schenkeldrüsenentzündung bei einem 16jährigen Menschen
unmittelbar auf das Iltiflgelenk Übergriff.
Die belgischen Kollegen und Richter schlossen sich dieser meiner Erklärung an.
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Wenn wir nun demEinfluss einer stumpfenVerletzung auf dieEnt-
wicklung von Tuberkulose nachforschen, so sind vier Fälle denkbar:
1. Die quetschende Gewalt trifft einen bereits aktiven, aber in
langsamer Entwicklung begriffenen Tuberkuloseherd oder
2. sie presst mechanisch tuberkulöse Pfröpfe in die durch die Quet¬
schung geborstenen Blutgefässe, so, wie bereits erörtert, metastatische
Tuberkulose erzeugend.
3. Die quetschendeGewalt traf einen verkapseltenschlummernden
Tuberkuloseherd und sprengte entweder unmittelbar die Kapseln oder
entfachte im Innern des Herdes eine Entzündung, in deren Verlauf
die Kapsel gesprengt oder eitrig geschmolzen wurde. Dabei kommen
auch Fernwirkungen vor, insofern ein Fall auf die Füsse, die Kniee oder dasGe-
säss die vielleicht schon dünnen Hüllen von tuberkulösen Schenkeldrüsen oder
eines Knochenherdes im Oberschenkel sprengte oder ein Sturz auf den Kopf ver¬
kapselte Hirntuberkel frei machte.
4. Es ist denkbar, wenn es auch gewiss sehr selten Vorkommen
mag, dass auf der Haut befindliche Tuberkelbazillen durch die quet¬
schende Gewalt in die Tiefe gepresst werden')•
Weil Quetschungen unter den Verletzungen am häufigsten zum Ausbruch
der örtlichen Tuberkulose führen, hat man sie kurzweg „K.ontusionstuber-
k ul ose“ genannt. Es ist aber richtiger, sie ohne Festlegung der Art der Ver¬
letzung als „posttraumatische Tuberkulose“ zn bezeichnen, weil sie ausser
durch Quetschungen auch durch andere Gewalteinwirkungen ausgelöst wird. Als
eine solche erwähnte ich bereits die Erschütterung. Weiter sind zu nennen be¬
sondere Arten der Quetschung, wie Pressung zwischen zwei Gegenständen, Ver¬
schüttung, Druck durch hartes, enges Schuhwerk, Zerrungen nnd Gelenkver¬
drehungen, wie sie an der Hand beim Wäscheausringen, am Fusse durch Um¬
kippen entstehen. Endlich tritt örtliche Tuberkulose häufig nach Verstauchungen
der Gelenke auf, sowie nach unvollkommenen oder vollständigen Verrenkungen.
Verhältnismässig selten beobachtet man örtliche Tuberkulose nach
den Brüchen grosser Röhrenknochen.
Aus diesen Erfahrungen hat sich die noch weit verbreitete Anschauung bei
den Ärzten entwickelt, es sei geradezu kennzeichnend für die posttrau¬
matische Tuberkulose, dass sie nur nach geringfügigen Verletzungen
entstehe.
Diese Behauptung ist in der uneingeschränkten Fassung unrichtig.
Nicht die Grösse der Gewalteinwirkung, welche dem Bruch eines
langen Röhrenknochens vorausging, ist der Entwicklung des Tuber¬
kelbazillus hinderlich, sondern nur die gewaltige, dem Bruch fol¬
gende Gewebswucherung, die Knochenkitt- oder Kallusbildung. Da.
wo diese nicht so mächtig auftritt, wie bei den Brüchen der kleinen Hand- und
Fussknochen oder der Rippen oder bei Rissbrüchen, ist die posttraumatische
Tuberkulose keineswegs etwas Seltenes.
Ein Rissbruch, bei dem die starken Bänder nicht durchreissen, sondern ein
Stück Knochenrinde ihres Ansatzpunktes abreissen, setzt oft eine viel stärkere
Gewalteinwirkung voraus, als ein glatter Bruch der Röhrenknochen.
Es muss also auch für die posttraumatische Tuberkulose ein ge¬
wisser, wenn auch nicht übermässig hoher Grad der Gewalteinwir¬
kung verlangt werden.
1) Wenn Erkältungen zum Otlenbarwerden schlummernder Tuberkulose führen, so
entsteht wohl erst eine andere Infektion (z. B. Gelenkrheumatismus), welche die schlummernde
in offene Tuberkulose überführt.
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Niemals kann sie durch einen Nasenstüber erzeugt werden.
Daneben müssen auch nachweisbare sofortige Folgen und spätere Erschei¬
nungen vorhanden sein, welche die Zeit zwischen Unfall und Offenbarwerden der
Tuberkulose überbrücken. Diese ersten Folgeerscheinungen und die Brückener¬
scheinungen können geringfügige sein, vielleicht nur in einem blauen Fleck oder
in glaubhaft gemachten Schmerzen, einer leichten Schwellung oder mässigem
Hinken u. dgl. bestehen.
Ganz besonders kennzeichnend ist das Nichtheilenwollen einer
solchen Verletzung, z. B. einer Fussverstauchung —, deren Folgen sonst
in wenig Wochen abzuklingen pflegen. Gewöhnlich wird nach einem
Vierteljahr die tuberkulöse Art der Erkrankung offenkundig, falls es sich nicht
um Verletzungen tiefer Teile, wie der Wirbelsäule, handelt, bis zu deren deut¬
licher Erkennung Jahr und Tag vergehen können.
Werden die eben beschriebenen Forderungen nicht gestellt, so
müssen die Berufsgenossenschaften sämmtliche Fälle örtlicher Tuber¬
kulose entschädigen, denn eine geringfügigeZerrung oder Quetschung,
die zunächst keinerlei Folgeerscheinungen darbot, wird jeder Ar¬
beiter für das vorausgegangene Vierteljahr nachweisen können.
Auch die Häufigkeit der posttraumatischen Tuberkulose wird
überschätzt.
Es ist durchaus falsch, wenn manche Ärzte meinen, sie sei so häufig, dass
man bei jeder örtlichen Glieder-Tuberkulose eine Verletzung voraussetzen müsse.
Das führt dazu, dass dem Kranken geradezu die vorausgegangene Verletzung
suggeriert, dass sie in ihn hinein examiniert wird.
Es ist doch bezeichnend, dass viele Kranke erst nach der Ope¬
ration im Krankenhause einen Unfall als Ursache anmelden, der oft
jahrelang zurückliegt.
Sorgfältige Zusammenstellungen einer grossen Reihe von- Be¬
obachtungen zuverlässiger Forscher haben ergeben, dass etwa nur in
25°/ 0 der örtlichen Tuberkulose Verletzungen vorausgegangen sind,
welche für den Ausbruch der Erkrankung verantwortlich gemacht
werden können.
Woher kommen, wird man nun fragen, die übrigen 75 °/ 0 ?
Einmal entsteht nicht jedes Herd offener aktiver Tuberkulose
aus einem alten schlummernden.
Der grosse Gefassreichtum an der Gelenkteilfuge jugendlicher Menschen in
der Wachstumszeit lässt dorthin gelangte Tuberkelbazillen häufig ohne Einkapse¬
lung sofort zur Wucherung gelangen, ähnlich wie dies bei den Erregern der
Knochenmarkentzündung geschieht.
Auch entsteht die Knochen- und Gelenktuberkulose öfters durch
diebeschriebene Verschleppung von tuberkulösenPfröpfen aus anderen
tätigen, wenn auch versteckt liegendenTuberkuloseherden ohne dass ein
Unfall zu dieser Metastase Veranlassung gegeben hat.
Die Tuberkelbazillen vermögen sich auch in nicht gequetschten
(■Jeweben und auch in gesunden Knochen und Gelenken zu entwickeln,
wenn sie nur überhaupt hineingelangen (Cornet).
Drittens hat die Tuberkulose, wenn es sich um das Aufflackern
alter schlummernder Herde handelt, noch andere Bundesgenossen als
die stumpfe Verletzung.
Tuberkulose Halsdrüsen, die jahrzehnte lang keine Erscheinungen als die
der Vergrößerung gezeigt haben, vereitern plötzlich ohne jede verletzende Ver¬
anlassung, wenn von den Mandeln aus Eitererreger in sie gelangt sind.
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Fürbringer hat schlummernde Lungentuberkulose nach eitriger Zellge¬
websentzündung, ich nach Gesichtsrose aufflackern sehen.
Auch Influenza, Masern und Keuchhusten können schlummernde
Tuberkulose offenbar machen und krebsige Veränderungen die Kapseln tuber¬
kulöser Herde zerstören, auch Syphilis- und Typhuserreger dem Tuberkel¬
bazillus den Weg bahnen.
Wenn Blutverluste oder anderweitige Blutarmut, Schwächezustände
durch langes Krankenlager, Zuckerharnruhr, Alkoholmissbrauch und andere
chronische Gesundheitsstörungen die Tuberkulose begünstigen, so ist selbstver¬
ständlich nicht an ein Freimachen schlummernder Tuberkuloseherde durch Sprengen
oder Schmelzen der Drüsenkapseln zu denken, sondern es handelt sich hierbei
entweder um eine Schwächung der Widerstandskraft gegen bereits vorhandene
aktive Tuberkulose, die in ihrem zeitlichen Ablauf beschleunigt oder in ihrer
räumlichen Ausdehnung vermehrt wird, oder diese Schwächezustände begünstigen
eine tuberkulöse Infektion des bis dahin tuberkelfreien Körpers. Sie
erhöhen die während längeren Krankenlagers in engen Wohnräumen bei vielleicht vor¬
handener Farailientuberkulose ohnehin grosse Ansteckungsgefahr, insofern die
natürlichen Schutzkräfte gegen die Ansteckung vernichtet oder geschmälert
werden.
Die Einflüsse von Quetschungen oder Erschütterungen auf das
Aufflackern alterschlummernderTuberkuloseherde sindohneweiteres
auch bei den Atmungswerkzeugen als wirksam zu betrachten. Man
spricht ja auch bei der Lunge des öfteren von Quetschungslungenentzün¬
dung und Kontusionstuberkulose.
Hier sind aber noch zwei Besonderheiten zu berichten.
Einmal findet bei Brustkorbverletzungen eine Fernwirkung statt
wie an keiner anderen Körperstelle. Droht eine Quetschung dem Brustkorb, so
wird er unbewusst, instinktiv, in Ausatmnngsstellung festgehalten, damit er der
quetschenden Gewalt widerstehen kann. Dann bildet er eine prall gefüllte
elastische Blase, deren Quetschung zur Beratung an jeder Stelle führen kann.
Fall hinten auf den Rücken kann Rippenbrüche vorn zur Folge haben, ja
Quetschung der einen Brustkorbhälfte zur Verletzung der anderen Lungenhälfte
führen.
Zweitens könnenMuskelanstrengungen, wie schweresHeben, sowoh
Verletzungen bereits kranker, als auch in seltenen Fällen, wie neuer¬
dings festgestellt ist, auch gesunder Lungen herbeiführen.
Beim schweren Heben wird willkührlich der Brustkasten nach einer tiefen
Einatmung in Ausatmungsstellung festgestellt, damit der Brustkorb ein festes
Widerlager bilde, gegen welches die zu hebende Last herangezogen wird.
Hierbei werden, wie Röntgenbilder gezeigt haben, die Blutgefässe verengt
und der Blutdruck in ihnen so erhöht, dass sie bersten können. Wenn viele Ärzte
behaupten, eine Lungenblutung beweise stets das Vorhandensein einer bereits
tuberkulös erkrankten Lunge, so ist diese Behauptung nur dann mit Sicher¬
heit zu widerlegen, wenn die Lungenblutung sofort zum Tode führte und die Lei¬
cheneröffnung Lungentuberkulose vermissen liess.
Beim Lebenden lässt sich schlummernde Lungentuberkulose durch unsere
Untersuchungsarten, die Röntgendurchleuchtung eingeschlossen, weder immer
nachweisen, noch ausschliessen.
Dasselbe gilt von aktiven, tief sitzenden Tuberkjiloseherden im Anfang der Ent¬
wicklung. Wir müssen uns daher an andere Erscheinungen bei Lebenden halten
Wenn der Bluthusten auch das Vorrech tTuberkulöser ist (Ger har dt)
sö kommt er doch auch bei anderen Menschen vor.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 0.
Beispielsweise sah ich hei einem Garnweber, der mit Schlagaderwand¬
verhärtung behaftet war, Lungenbluten nach Heben eines schweren Garnbau¬
mes eintreten. Auch bei Herzfehlern oder anderweitigen Stauungen im Lungen¬
blutkreislauf, z. B. bei starker Lungenblähung, beobachten wir Bluthusten, ohne
dass dieser ein Zeichen von Tuberkulose ist. Eine Reihe anderer Fälle von
Bluthusten, dem weder Tuberkulose vorausging noch folgte, erwähnen die San.-
Ber. der preuss. Armee, so nach angestrengtem Blasen verschiedener Musikin¬
strumente, nach Anstrengungen beim Marsch, Exerzieren oder Schwimmen, nach
Hurrahrufen etc. Cornet führt als Ursachen auch anstrengende Bergturen und
Tanzen auf, sowie Ausschweifungen in Alkohol-, Tee-, Kaffee- und Ge¬
schlechtsgenuss.
Wir dürfen also behaupten, dass nicht jede Lungenblutung das
Zeichen vorhandener Tuberkulose sei, andererseits aber auch wie er¬
wähnt, daran denken, dass jede Lungenblutung zur Lungentuberku¬
lose führen kann (Phthisis ab haemoptysi).
Bezüglich der Blutung aus bereits tuberkulösen Lungen bedarf noch eine
meiner Ansicht nach nicht ganz zutreffende Auffassung einer Besprechung.
Während, wie erwähnt, bei der Überführung schlummernder
Gliedertuberkulose in offene die Geringfügigkeit der sie erzeugenden
Gewalteinwirkung bisher als Dogma galt, werden merkwürdiger¬
weise bei Blutungen aus kranken Lungen nach Überheben besonders
grosse, über den Rahmen des Betriebsüblichen hinaus gehende oder
ungewohnte Anstrengungen verlangt.
Man ist hierzu durch die Tatsache gedrängt worden, dass Lungenblutungen
bei Schwindsüchtigen auch ohne jede erkennbare äussere Veranlassung, z. B. im
Schlafe, erfolgen können, wenn eben die Wand eines Blutgefässes, von der tuber¬
kulösen Veränderung ergriffen, nahe vor dem Durchbruch stand.
Ich kann aber nicht dringend genug vor einem leicht zur Härte
führenden Schematismus in dieser Beziehung warnen.
Was für einen kerngesunden dreissigjährigen Mann eine leichte Mühe ist,
kann für ein Kind, eine Frau, einen Greis oder einen durch Schwindsucht ge¬
schwächten Mann eben eine zu grosse Anstrengung darstellen.
Niemals habe ich mich mit der Entscheidung des Reichsversichernngsamtes
aus dem Jahre 1888 befreunden können, nach der das Vorliegen eines Betriebs¬
unfalles bei einem schwindsüchtigen Steinbruchsarbeiter verneint wurde, als er
beim Hebeln einer 3 V 2 — 4 Zentner schweren Steinplatte von einem Blutsturze be¬
fallen wurde und kurz darauf verstarb, mit der Begründung, jenes Steinhebeln
sei seine betriebsübliche Arbeit gewesen.
Das Reichsversicherungsamt urteilt auch neuerdings in dieser Hinsicht viel
milder, ein Beweis dafür, dass man nicht alle seine Entscheidungen, auch die aus
älterer Zeit, und nicht alle von ihm veröffentlichten Obergutachten als steinerne
Gesetzestafeln betrachten soll. Manches, was vor 20 Jahren als Gesetz in der
Wissenschaft galt, hat jetzt besserer Einsicht und Erkenntnis weichen müssen.
Ganz falsch ist die oft in Gutachten auftretende Behauptung, es wäre auch
ohne den Unfall zur Lungenblutung gekommen, wie aus nachfolgender
Krankengeschichte erhellen möge.
Ein 28jähr., wie übereinstimmend berichtet wird, von Gesundheit strotzender
Bierkutscher hatte an einem Abend, nachdem er den ganzen Tag über Heu geladen und
gefahren hatte, auf einem Wagen'stehend, in diesen die ihm von unten gereichten, mit Bier
gefüllten, zwischen 2 bis 8 Zentner schweren Tonnen allein ohne Mithilfe anderer verstaut
Beim Anheben der letzten von den zu verladenden 20 Tonnen Hess er diese plötz-
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lieh fallen, klagte über heftige’ Schmerzen in der Brust, bekam starken Husten und spie
reichlich Blut.
Er musste sich setzen und, da er fast ohnmächtig war, dauerte es längere Zeit,
bis er sich so weit erholt hatte, dass er nach Hause gehen konnte. Von Stund an blieb
' er krank, bekam zunächst Lungen-, dann Kehlkopfs- und Darmtuberkulose und starb
5 i l 2 Jahre nach der ersten Lungenblutung.
Ein damals in hoher Stellung befindlicher, jetzt verstorbener Arzt erklärte, die Ar¬
beit des Verstorbenen hätte sich am Unfalltage durchaus im Rahmen seiner alltäglichen
Verrichtungen gehalten.
Er müsse schon vorher in den Lungen eine tuberkulöse, vielleicht auf ein kleines
Gebiet beschränkte Erkrankung gehabt haben; die Blutung hätte auch ohne äussere Ver¬
anlassung eintreten können, sie sei eine auf die Dauer unvermeidliche gewesen.
Ich führte in meinem Obergutachten aus: „Das Aufheben einer 2 bis 3 Zentner
schweren Tonne Bieres sei an sich eine erhebliche Anstrengung, die sich leicht zu einer
Überanstrengung gestalten könne, wenn das Fass nicht ganz richtig erfasst und nicht
ordentlich im Gleichgewicht gehoben würde. Überdies habe der Mann nicht nur kurz
vorher 19 Tonnen verstaut, sondern auch den ganzen Tag über Heu geladen, es sei also
anzunehmen, dass er sich beim Heben der letzten Tonne besonders habe anstrengen
müssen, da er erschöpft gewesen sei.
Es sei widerspruchsvoll, bei der Gliedertuberkulose geringfügige Ver¬
letzungen und bei Lungenblutungen übermenschliche Anstrengungen zu
verlangen.
Dass die Blutung auch ohne die Anstrengung mit der Zeit unausbleiblich gewesen
wäre, sei unzutreffend, da der Bluthusten durchschnittlich etwa nur bei der
Hälfte Lungenschwindsüchtiger aufträte w .
Hierbei sei erwähnt, dass auch bei der posttraumatischen Lungentuberku¬
lose wie bei jeder Lungenverletzung der Bluthusten zwar ein wertvolles Be¬
stätigungszeichen der stattgehabten Verletzung ist, aber nicht zu kommen braucht,
da das Blut in der Lunge bleiben und die Risse verkleben können.
Es ist auch öfter unbegründet, wenn die Arzte bei Verschlimmerungen von
Lungentuberkulose nach Unfällen behaupten, letztere wären auch ohne den
Unfall in derselben Zeit gestorben.
Das wird man in unserer Zeit, in der die Heilbarkeit oder doch Besserung
selbst ernster tuberkulöser Erkrankungen erwiesen ist, nur bei ganz schweren,
hoffnungslos Erkrankten behaupten können und dazu schon deshalb selten in der
Lage sein, weil diese im allgemeinen in einem Betriebe nicht mehr tätig sein,
also auch keinen Betriebsunfall erleiden können.
Ebenso unbegründet ist aber auch die Ansicht: ohne den Unfall wäre der
Kranke gesund geworden. Das kann eben auch niemand wissen. Verschlimme¬
rungen von Lungentuberkulose müssen sich nach dem übereinstimmenden Urteil
erfahrener Beobachter spätestens im zweiten Vierteljahre nach dem Unfall zeigen,
können aber, namentlich wenn Mischinfektion mit anderen krankheitserzeugenden
Keimen eintritt, sofort nach dem Unfall ein setzen.
Am schwierigsten zu beantworten ist die Frage nach der Wirkungsdauer
einer durch Unfall herbeigeführten Verschlimmerung eines Lungenleidens.
Sie kann mitunter leicht zu entscheiden sein:
So habe ich im Jahre 1892 bei einem Manne, der mit rechtsseitigem Lungenspitzen¬
katarrh behaftet war, eine Verschlimmerung durch eine Brustquetschung angenommen.
Der Kranke wurde von der Berufsgenossenschaft in eine Lungenheilstätte geschickt und
so vollständig geheilt, dass im Jahre 1894 nur noch Schrumpfung der Lungenspitze, aber
keinerlei aktive Tuberkulose mehr festzustellen war.
Im Jahre 1908 erkrankte er wieder an rechtsseitigem Spitzenkatarrh, nachdem
er 14 Jahre lang keine Krankheitserscheinungen gehabt und ununterbrochen gearbei¬
tet hatte.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 6
Er wurde jetzt von der betreffenden Landesversicherungsanstalt in eine Lungen¬
heilstätte geschickt, nachdem ich mein Urteil dahin abgegeben hatte, dass nach 14 Jahren
eine schon 2 Jahre nach dem Unfall nicht mehr erkennbare Einwirkung dieses Urfalls
auf das Lungenleiden nicht angenommen werden könnte.
Beiläufig bemerkt hat er auch diesmal wieder die Lungenheilstätte gebessert
verlassen.
Mit Fübringer nehme ich an, „dass flüchtige traumatische Verschlimme¬
rungen nicht zu gunsten des Verletzten verwertet werden dürfen, was auch die
Zukunft bringt, da sie für die Frage der Lebensdauer bedeutungslos sind.
Es gilt in allen Fällen durch einen sachverständigen Vergleich des allge¬
meinen Ganges der Krankheit vor und nach dem Unfälle dem Richter die Über¬
zeugung der durch die Verletzung vermittelten wesentlichen Beschleunigung des
Brustleidens oder aber die Unabhängigkeit seines Verlaufes von der Verletzung
zu verschaffen.
Dazu hilft am ehesten Erfahrung, Blick und Übung.“
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28. Litten, Kontusionspneumonie. Deutsch, med. Woch. 1907. Nr. 13.
29. Thiem, Hirn- und Lungenblutungen in ihren Beziehungen zu Überanstrengungen.
M„ f. Unfallh. 1897. Nr. 9. S. 274.
30. Amtl. Nachr. des Reichsversicherungsamtes 1888.
31. Thiem, Lungenblutung nach Überanstrengung aus gesunder oder kranker Lunge?
Monatsschr. für Unfallheilk. u. Inv.-W. 1909. S. 35.
32. König, Über Lungeuverletzungen. Arch. f. Heilkunde. Bd. V. 1864.
Besprechungen.
De Quervain, Spezielle chirurgische Diagnostik für Studierende und
Ärzte. (3. vervollst. Auflage. Leipzig, F.C.W. Vogel 1911. Preis 15 Mk. broch.) Noch
nicht ganz 2 Jahre sind seit der 2. Auflage verflossen. Ich kann mir nicht versagen, über
das Werk des rührigen inzwischen, zum Ordinarius nach Basel berufenen Verfassers die
Worte zu wiederholen, die ich schon bei Besprechung der 2. Auflage aus der Erörte¬
rung der chirurgischen Erkrankungen der Harnwerkzeuge anführte. Sie sind kenn¬
zeichnend für die Richtung und den Zweck des Buches.
Auch manches Andere, was ich bei jener Besprechung gesagt habe, trifft heute noch
zu: „Wir wollen nicht von der gemachten Diagnose, der Kapitelüberschrift des Lehr¬
buches ausgehen, sondern von den Symptomen, welche den Patienten zum Arzte führen.“
Unter sorgfältiger Erwägung und Bewertung aller Erscheinungen und der Unterscheidungs¬
merkmale aller in Frage kommenden Erkrankungen wird der Leser in wahrhaft muster¬
gültiger Weise zur Diagnose geführt, auf dieselbe geradezu gestossen. Und doch hat
Verf. Gelegenheit genommen, bei Erkrankungen wichtiger Organe auch vortreffliche syste¬
matische Übersichten zu geben, z. B. bei den Hirn- und Rückenmarkserkrankungen, so¬
weit sie den Chirurgen angehcn. In der 3. Auflage neu hinzugekommen sind fünf
analytische Übersichtstafeln über die Verletzungen der grossen Gelenke. Auch der „Un¬
fallfragen“ wird fast überall gedacht, wo der Gegenstand Erörterungen derselben erheischt.
Mustergültige, zahlreiche sorgfältig ausgewählte Abbildungen, in der neuen Auflage er¬
heblich vermehrt, deutlich wiedergegeben, besonders gilt dies von den Röntgenbildern,
erleichtern das Verständnis des Textes. Die Ausstattung des Buches, das kein Studierender
und Arzt sich zu beschaffen versäumen sollte, das aber auch für den Fachchirurgen ausser¬
ordentlich anregend wirkt, ist eine vortreffliche. Th.
Dr. med. Walther Ewald, Privatdozent der sozialen Medizin an der Akademie
für Sozial-und Handelswissenschaften in Frankfurt a/M., Soziale Medizin). Ein Lehr¬
buch für Ärzte, Studierende, Medizinal- and Verwaltungsbeamte, Sozialpolitiker, Behörden
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17s
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 6.
und Kommunen. Mit 76 Textfiguren und 5 Karten. Erster Band. Berlin 1911, Julius
Springer). Die verschiedenen Berufsklassen, an die der Verfasser sein Buch richtet, be¬
weist schon, wie reichhaltig der Inhalt ist.
Verf. betont auch in der Vorrede, dass der ganze Stoff sich bisher zerstreut in
einzelnen Abhandlungen vorfand, oder in Büchern, die ein bestimmtes Fach, z. B. die
Kinderheilkunde oder die Tuberkulose, behandeln und dabei auch auf die soziale Bedeu¬
tung de3 betreffenden Gegenstandes eingehen; in den grösseren zusammenhängenden Wer¬
ken ist nur die Arbeiterversicherung behandelt. Dass diese auch in dem Werk des Ver¬
fassers berücksichtigt ist, versteht sich von selbst; nur stehen in diesem ersten Bande,
der der Bekämpfung der Seuchen gewidmet ist und deren zahlreiche Grundlagen erörtert.
Kranken- und Invaliden-Versicherungsgesetz im Vordergründe, wenn auch Infektionen bei
allen erörterten Seuchen als Unfall gelten können.
Jedenfalls wird auch der zur Begutachtung und Behandlung von Unfallverletzten
berufene Arzt wie überhaupt kein Arzt das gross angelegte Werk unbeachtet lassen dürfen.
Die Fülle des Gebotenen und für den Arzt Beachtenswerten gestatten, dass ein Ein¬
gehen auf Einzelheiten nicht möglich.
Es sei dasWerk allen Ärzten, die dochin erster Linie berufen sind, an dem allgemeinenVolks-
wohl mitzuarbeiten, soweit es die Gesundheitsverhältnisse angeht, empfohlen. Th.
Werner u. Caan, Elektro- u. Radiochirurgie im Dienste der Behandlung
maligner Tumoren. (Münch, med. Woch. 23.) Die Ergebnisse ihrer Versuche.aus dem
Samariterhaus zu Heidelberg mit der Radio- u. Elektrochirurgie bei der Behandlung maligner
Tumoren sind folgende: 1. Operable Geschwülste, die nicht intrakraniell, intrathorakal
oder intraperitoneal liegen, sind am besten mit der de Forestschen Nadel zu exstirpieren,
um die Ausstreuungsgefahr herabzusetzen und die Umgebung des Erkrankungsherdes durch
offene Wundbehandlung einer längeren Röntgennachkur zugänglich zu machen. In ver¬
einzelten Fällen hat sich auch Fulguration als vorteilhaft erwiesen. 2. Lokal inoperable
Krebse sind, sobald sie ulzerieren, mit der de Forestschen Nadel abzutragen, ev. zu
thermopenetrieren, wenn die Nähe grosser Gefässe dies nicht verbietet. In letzterem
Falle ist die Exkochleation u. Fulguration das ungefährlichere Verfahren. 3. Wegen
Metastasen inoperable Geschwülste sind, wenn sie zerfallen, oder dem Zwecke aktiver
Immunisierung dienen sollen, wie die radikal operablen zu behandeln.
Aronheim - Gevelsberg.
Feilchenfeld, Feststellung der Unfalltatsache aus den Ergebnissen der
Sektion. F. spricht in der Berliner medizin. Ges. am 17.V. (s. das Referat Wolff-Eisner
in Nr. 21 der Münch, med. Woch.) über die Feststellung der Unfalltatsache aus den Ergeb¬
nissen der Obduktion. Aus 120 Obduktionsprotokollen hat F. 42 ausgesucht, auf die er
seine Mitteilungen auf baut Herzschlag führte 5 mal zu Ansprüchen, die 4 mal abge¬
wiesen wurden. Der Tod wird durch verschiedene Faktoren herbeigeführt, und nach Ur¬
teil des Reichsgerichtes braucht der Unfall nur einen der wichtigeren Faktoren verur¬
sacht zu haben. — Schwierig zu beurteilen sind die Verhältnisse beim Schlaganfall: Bei
besonders schwerer Arbeit, bei Momenten, die eine starke Drucksteigerung bedingen, bei
schweren psychischen Traumen kann der Schlaganfall als Unfallsfolge anerkannt werden.
Bei Blinddarmentzündung kann durch Trauma ein chronischer Zustand in akute Erkran¬
kung übergeführt werden. Eine Entstehung der Apendicitis durch Trauma wird von
ihm als ausgeschlossen betrachtet. Die traumatische Entstehung der Bauchbrüche ist
selten; F. ist der Ansicht, dass an den typischen Stellen von Brüchen das Trauma nie in
wesentlischer Weise beteiligt sei. Aronheim-Gevelsberg.
Lehmann, Arteriosklerose und Unfall. (Inaugur.-Dissertat Leipzig 10.) Unter
Benutzung der einschlägigen Literatur und durch kritische Sichtung der bis jetzt bekannten
Fälle versucht Verf. in seiner Arbeit einen Beitrag zur Frage des Zusammenhanges
zwischen Arteriosklerose und Unfall zu geben.
Auf Grund seiner Untersuchungen kommt er zu folgendem Resultat: 1. Nach unseren
pathologisch-anatomischen und klinischen Anschauungen über die Arteriosklerose und auf
Grund der bis jetzt bekannten Fälle ist eine unmittelbare Entstehung der Arteriosklerose
durch einen Unfall auszuschliessen; dagegen muss dieMöglichkeit einer mittelbaren Entstehung
der Arteriosklerose nach Unfall aufdemWege der traumatischen Neurose zugegeben werden,wenn
let ztere mit dauernden, schweren,vasomotorischen Störungen einhergeht. 2. DieVerschlimmerung
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. G.
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einer schon bestehenden Arteriosklerose durch einen Unfall ist möglich, besonders wenn
sich an den Unfall ein schweres, entkräftendes Krankenlnger anschliesst. Die Art des
Unfalles, der zeitliche Zusammenhang zwischen Unfall und Verschlimmerung der Arterio¬
sklerose, das Alter des Patienten und andere die Gefässerkrankung ausser dem Unfall
verschlimmernde Momente in der Anamnese sind zuerst zu berücksichtigen. Anzuschliessen
sind alle die Fälle, in denen der Unfall selbst sehr gering ist, das Fortschreiten der Er¬
krankung mit dem Unfall in keinem zeitlichen Zusammenhang steht, der Pat. das
60. Lebensjahr überschritten hat und sich ausser dem Unfall irgend welche andere Mo¬
mente, welche die Schwere der Erkrankung rechtfertigen, in der Anamnese finden lassen.
In nicht wenigen Fällen aber wird die Verschlimmerung der Arteriosklerose nur eine
scheinbare sein. Nicht die Gefässerkrankung selbst schritt infolge des Unfalls weiter,
sondern die Folgen des Unfalls wurden deshalb so schwer und nicht besserungsfähig, weil
der Verletzte ein krankes Gefässsystem hatte. Aronheim-Gevelsberg.
Kienböck, Osteopsathyrosis idiopathica. K. demonstriert in der K. K. Ge¬
sellschaft der Ärzte in Wien am 5.V. (s. Münch, med. Woch. 21) einen Fall von Osteopsathy¬
rosis idiopathica bei einem 2 J /2 jä-hr. Kind. Es erlitt schon im Alter von 9 Monaten ohne
bekannten Anlass eine Spontanfraktur des r. Oberschenkels, später weitere spontane
Knochenbrüche an beiden Oberschenkeln und beiden Oberarmen, ein Knochen frakturierte
3—4 mal. Die Brüche heilten stets in entsprechender Zeit ohne Deformitäten. Die Rönt¬
genuntersuchung zeigt, dass alle Brüche fest geheilt sind, ferner Osteoporose geringen
bis mittleren Grades am ganzen Skelett; die langen Röhrenknochen sind zu grazil. Der
Ossifikationspunkt der Knochen entspricht dem Alter des Kindes; dieser Befund recht¬
fertigt die Diagnose. Die Prognose des Falles ist eine günstige. Aronheim-Gevelsberg.
Ewald, Spontanfraktur des Oberarmes. Ew. demonstriert im ärztlichen Verein
in Hamburg am 9. V. (s. Münch, med. Woch. 21) einen Mann, der ohne Unfall bei der
Arbeit eine Spontanfraktur des Oberarmes erlitten hatte. Die Ursache liegt in der seit
Jahren unbemerkt vorhandenen Syringomyelie. Daneben fand sich hochgradige Arthropa¬
thie des Ellenbogengelenks mit ossifizierender Myositis. Als weiterer Nebenbefund fand
sich auf der anderen Seite ein „Bicepsriss“ als Folge einer Arthritis deformans des
Schultergelenks. A r o n h e i m-Gevelsberg.
Lucas-Championnifere, Massage und Bewegungen bei Unfallfrakturen.
L.-Ch. bespricht in der Academie de m^decine in Paris am 7. II. (s. Münch, med. Woch. 18)
die Resultate, die er mit Massage und sofortiger passiver Bewegung bei Unfallfrakturen
erzielt hat. Mit der früheren Gipsverbandsbehandlung betrug die mittlere Dauer der
Behandlung bis zur Wiederaufnahme der Arbeit 201 Tage und in 80 °/ 0 der Fälle Invali¬
dität, mit Massage usw. 41 Tage und kein Fall von Invalidität. Ausserdem zeigen auch
die von Marbain nach 3 Jahren vorgenommenen (radiographischen) Nachuntersuchungen,
dass unter Mobilisierung die Heilung mit viel geringeren Deformitäten eintritt.
A r o n h e i m -Gevelsberg.
Drews, Die akute Osteomyelitis des Brustbeines. (Inaugur.-Dissertat.
Rostock 1910.) Seitdem Sick 1896 die Frage der akuten Osteomyelitis des Brustbeins ein¬
gehend erörtert hat an der Hand von 4 eigenen Beobachtungen, sind die kasuistischen
Beiträge dieser so seltenen Lokalisation der Osteomyelitis nur spärlich geliefert. Aus
dem anatomischen Bau des wesentlich spongiösen platten Knochens, mit starkem Mark¬
lager, spärlichen Knochenbalken und seinem Blutreichtum lässt sich vielleicht das seltene
Auftreten der Erkrankung erklären. Dass die Sternalosteomyelitis wegen der ernsten
Komplikationen durch Pleura- und Perikarderkrankungen von besonderer Bedeutung ist,
lehrten schon die ersten spärlichen, grösstenteils lokal verlaufenden Beobachtungen.
Verf. hat 13 Fälle — inclusive eines von Prof. Müller in der Rostocker Chirurg.
Klinik operierten und mitgeteilten Falles — äus der Literatur gesammelt und über die
Frequenz der Osteomyelitis hinsichtlich des Ergriifenseins der verschiedenen Knochen
einige bekannte Statistiken angeführt. Nach Sick war im Allgemeinen Krankenhaus in
Hamburg unter 174 Fällen 4 mal das Sternum beteiligt = fast 2,3%; nach der Stati¬
stik der Tübinger Chirurg. Klinik war bei 1279 osteomyelit. Knochenerkrankungen das
Brustbein in keinem Falle beteiligt. Unter 600 von Müller-Rostock operierten Osteo¬
myelitiden war das Brustbein nur in 2 Fällen, etwa in % % erkrankt und unter 119 Fällen
einer Statistik der Bonner Klinik nur in 0,7%. Aus sämtlichen Statistiken, die sich
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 6.
auf 2172 Osteomyelitiden erstrecken, lässt sich eine Beteiligung des Sternums nur in
7 Fällen = % % ersehen.
Nur in dem von Verf. mitgeteilten Falle war hauptsächlich das Manubrium ergriffen,
in den anderen genau beschriebenen 9 Fällen war das Corpus der erkrankte Teil und
zwar bevorzugt das obere und mittlere Drittel, während die Osteomyelitis des unteren
Sternalendes nur einmal'bei der Autopsie festgestellt wurde. Ein sich bildender Abszess
war in der Mehrzahl der Fälle (8) ins Mediastinum anticum durchgebrochen und hatte
Lungen und Herz in Mitleidenschaft gezogen. Pneumonie komplizierte in 9 Fällen die
Knochenerkrankung; von diesen starben 6 an sekundärer Herzschwäche. Pleuritis war
4 mal mit Pneumonie nachzuweisen. Zu einer Entzündung des Herzbeutels kam es in
3 Fällen, zu einer des Herzmuskels in 2. Eine Beteiligung der benachbarten Gelenke
war nur in wenigen Fällen zu konstatieren. Von den 13 zusammengestellten Fällen von
Osteomyelitis des Brustbeins sind 6 Pat. gestorben, über 2 Pat. fehlen genauere Angaben,
eine Mortalität von fast 50°/ 0 . Was die Wiederherstellung anbetrifft, so sind die Resul¬
tate bei den Genesenden gute. Auch der von Müller operierte Pat. zeigte bei der Ent¬
lassung eine gute Ausdehnungsfähigkeit des Brustkorbes und neuen von dem Periost des
erhaltenen Sternalrestes ausgehenden Knochen, der die grossen Defekte schnell überbrückte.
Aronheim - Gevelsberg.
Fischer, Schussverletzung des linken kleinen Fingers. F. demonstriert
im Altonaer ärztlichen Verein am 29.III. (s. Münch, med. Woch. 22) die Röntgenbilder einer
Schussverletzung des linken kleinen Fingers. Eine Revolverkugel hatte fast 4 Monate
vor der gebrochenen, nicht geheilten 1. Phalanx gelegen und erhebliche krankhafte Stö¬
rungen veranlasst Der Verletzte suchte erst nach 1 j 4 Jahr ärztliche Hilfe nach, weil
er bestimmt glaubte, die Kugel sei nicht in den Finger, sondern in eine Wand einge¬
drungen. A r o n h e i m -Gevelsberg.
Ewald, Arthritis des Schultergelenkes. E. spricht in der biologischen Ab¬
teilung des ärztl. Vereins in Hamburg am 7. III. (s. Münch, med. Woch. 19) über Arthri¬
tis des Schultergelenks. Die Arthritis des Schultergelenks galt bis vor kurzem als seltene
Erkrankung, bis der sog. „Bicepsriss“ bei älteren Leuten von Leddershose und Liniger
auf Arthritis def. im Bicepskanal und dadurch bedingte Sehnenzerstörung oder -Ver¬
lagerung zurückgeführt wurde. 3 Präparate, von Riedinger-Würzburg überlassen, zeigen
die progressiven und regressiven Veränderungen am Sulcus intertubercularis, an den Tu¬
berkeln, dem anatomischen Hals und der Gelenkfläche. Ausserdem zeigen die 3 Humerus¬
köpfe eine Deformität, den Humerus varus, durch Fraktur im Collum chirurgicum und
durch Einschmelzungsvorgänge am oberen Kopfpol infolge von Arthr. def. entstanden.
Röntgenbilder von Lebenden zeigen die gleichen Veränderungen. Es stellte sich heraus,
dass dieselben Veränderungen, die an der verletzten und seitdem schmerzhaften Seite ge¬
funden wurden, auch in der „gesunden" Seite vorhanden waren. Durch Trauma oder
Überanstrengung muss also ein akuter Prozess (Synovitis?) zu der lange schon latent be¬
stehenden Arthritis def. hinzugetreten sein. Aron heim-Gevelsberg.
Schanz, Mobilisationsoperation am Ellenbogen. Sch. demonsriert in der
Gesellschaft für Natur- und Heilkunde zu Dresden am 8. X. (s. Münch, med. Woch. 48)
ein 13jähriges Mädchen, an welchem er seine früher angegebene Mobilisationsoperation
des ankylotischen Ellbogengelenkes ausgeführt hat. Die knöcherne Ankylose des linken
Ellbogens stand in einer Winkelstellung von 120°, die Hand in Pronationsstellung.
Sch. nahm zuerst den humero-ulnaren Teil des Gelenkes in Angriff, meisselte es aus
und legte zwischen die beiden neu geschaffenen Gelenkenden einen gestielten Lappen von
Unterhautfettgewebe. Einige Wochen später wurde die Operation an dem radialen Teil
des Gelenkes ausgeführt. Das Kind kann zur Zeit den Ellbogen fast bis zur Normalen
strecken und beugen, die Pro- und Supinationsbewegungen in der Hälfte des normalen
Umfanges machen. Aronheim -Gevelsberg.
Preiser, Gelenkkörper im Ellenbogengelenk. Pr. demonstriert in der biolo¬
gischen Abteilung des ärztlichen Vereins in Hamburg am 19. IV. (s. Münch, med. Woch. 25) die
Röntgenbilder eines 38jährigen Kapitäns, der in der Jugend und vor 15 Jahren eine
Ellbogenluxation erlitt und im Anschluss daran eine Arthritis deformans cubiti bekam.
Ausser der typischen Deformierung der Gelenkenden fand sicli das Gelenk angefftllt mit
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
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ca. 50 freien Körpern, deren Entstehung Veit durch anormale Druckverhältnisse aus
der Synovialis ableitet. Aron heim-Gevelsberg.
Str&nss, Knochencysten am Ellenbogengelenk. Str. demonstriert im ärztlichen
Verein in Nürnberg am 4. VIII. 10 (s. Münch, med. Woch. 47) das Röntgenbild des rechten
Ellbogens eines 16jährigen Mädchens, das seit einigen Monaten infolge eines Unfalles
eine Schwellung des Ellbogens beobachtete. Es bestand diffuse Auftreibung der Ell¬
bogengelenkenden; die Pronation und Supination war nur bis zur Hälfte der normalen
Exkursion möglich. Das Röntgenbild zeigte eine deutliche Synostose im Bereiche des
proximalen Gelenkes zwischen Ulna und Radius. Beide Gelenkenden zeigten starke Auf¬
treibungen bei Wahrung der äusseren Knochenform. Die Corticalis war stark verdünnt
und mit der Spongiosa zu einer schwammartigen, weitmaschigen Zeichnung aufgelöst.
Der distale Gelenkteil des Humerus zeigte analoge Veränderungen. St. hält den Befund
für Knochencysten, die im Zusammenhänge mit der bestehenden Synostose vielleicht auf
kongenitale Anlage und Verbildung zurückzuführen sind. Aron heim-Gevelsberg.
Strempel, Ein Fall von irreponibler Luxation des Zeigefingers im
Metacarpo-Phalangealgelenk. (Münch.med. Woch. 38.) Bein einem 6jährigen Knaben
machte Verf. in der chirurg. Abteilung des Krankenhauses in Barmen die blutige Re¬
position. Als Hindernis fand sich der Austritt des Metakarpalkopfes durch einen Längs¬
riss der Gelenkkapsel, die ihn knopflochartig umspannt hielt und ein schrotkorngrosses,
vom dorsalen Teil der Gelenkfläche des Metakarpalköpfchens abgesprengtes Knorpel¬
stückchen. Nach dessen Exstirpation gelang die Reposition glatt und vollständig. In
der Literatur fand Verf. nur 5 Fälle von Zeigefingerluxationen; einer davon war palmar.
Einmal gelang die unblutige Reposition, in den übrigen Fällen musste die operative
Behebung vorgenommen werden, da die interponierte Kapsel ein Repositionshindernis
darstellte. In 2 Fällen war völlige Heilung erzielt, in den anderen blieb eine geringe
Beugungsbeschränkung vorhanden. Aro n he im-Gevelsberg.
Erb, Erkältungshinken. E. berichtet in der Versammlung südwestdeutscher
Neurologen und Irrenärzte in Baden-Baden (s. Münch, med. Woch. 25) über 2 Fälle von
intermittierendem Hinken, bei denen die Erkrankung akut, unmittelbar im Anschluss
an ein heftiges, als einzige Ursache anzusprechendes Erkältungstrauma auftrat, so dass
man hier als pathologisch-anatomische Grundlage der Erkrankung eine eigenartige, bis¬
her nicht bekannte Form von akuter Arthritis annehmen muss. Aronheim-Gevelsberg.
Rüge, Auf den Recessus subfemoralis beschränkte Gelenkkörperbil¬
dung. (Münch, med. Woch. 19.) Es handelte sich in Verf.s Falle bei einer 51 jähr. Frau
um eine chronische Synovitis des r. Kniegelenks, die im oberen Recessus des Kniege¬
lenks, und nur hier, zur Bildung von Knorpelkörperchen führte, also um einen Zustand,
den Morestin Synovitis hyperplastica chondrificans nennt. Die Gelenkflächen und die
Synovialisknorpelgrenzen waren frei von arthritisch-deformierenden Prozessen.
Der Fall lehrt, dass es zweckmässig ist, beim Vorliegen eines freien Gelenkkörpers
und dem Verdacht auf eine arthritische Genese desselben sich durch eine ausgiebige
Arthrotomie genügende Übersicht über die Nischen u. Buchten des Gelenkes zu ver¬
schaffen und ferner, dass auch eine chondrifizierende Synovitis gelegentlich auf einen Teil,
einen Recessus des Gelenkes beschränkt sein kann. Aronheim-Gevelsberg.
Müller, Zur Behandlung der Knieversteifung. (Münch, med. Woch. 49.)
Verf. teilt das in der chirurg. Abteilung des Augusta Viktoria-Krankenhauses Schöneberg
(Prof. Kausch) geübte Verfahren mit. Es besteht in: 1. Mobilisation des Knies in tiefer
Narkose; 2. Fixation in extremer Flexionsstellung für 24 Stunden; 3. tagsüber Suspension
des Knies, so dass der Unterschenkel der Schwere nach frei herabhängt; 4. nachtsüber
wird das Bein im Bett liegen gelassen und gerät dadurch von selbst in Strecksteilung.
Das Verfahren lässt sich ohne weiteres überall durchführen, besonders scheint es
auch für die Landpraxis geeignet, da es kostspielige Apparate ersetzt.
Aronheim - Gevelsberg.
zur Werth (Berlin), Über willkürliche und habituelle Luxationen
im Kniegelenk. (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie, 102. Band, 4.—6. Heft.) Verfasser
stellt 18 Fälle von Luxationen im Kniegelenk zusammen, von denen 16 von anderen
Autoren beschrieben sind, während 2 der eignen Beobachtung angehören.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
Er teilt die Luxationen im Kniegelenk ein in 1. angeborene, 2. erworbene: a) nicht
traumatisch (pathologisch), b) traumatisch.
Zu 1 gehören 15 der erwähnten Fälle, zu 2 die übrigen 3.
Die Luxationen können fast in allen Fällen willkürlich vom Patienten hervorgerufen
und reponiert werden, doch treten sie auch häufig unwillkürlich nach Anstrengung und
bei achtlosem Auftreten ein. Die Aetiologie beruht auf der Atonie der fibrösen Gewebe
(Stromeyer), die auch von Dupuytren, Bier u. a. bestätigt wird. Verfasser nimmt
für die angeborene habituelle Kniegelenkverrenknng fehlerhafte Keimanlage und Binde-
gewebsschlaffheit an.
Diese betrifft fast ausschliesslich Mädchen. Prognose ohne chirurgischen Eingriff
— Raffung der Bänder — schlecht.
Die nicht traumatische, erworbene habituelle Luxation, die auf Erschlaffung der
Bänder aus unbekannter Ursache beruht, ist nur bei Mädchen von 7—12 Mon. beobachtet
worden. Prognose gut. Heilung unter roborierender Therapie (Massage) ohne Eingriff
und orthopädische Apparate in wenigen Monaten.
Die traumatischen erworbenen Luxationen haben zur Ursache Zerreissung und
Überdehnung der Lig. cruciat. In einem Falle bestand zngleich mit dem Abriss der
hinteren Kapselwand ein solcher eines Stückes der äusseren hinteren Gelenkfläche. Die
Dehnung der Bänder kommt in dem Joachimthalschen Falle, der auch zugleich vom Ver¬
fasser beobachtet wurde, durch häufigen Erguss in das Kniegelenk zustande. Die trau¬
matische erworbene Luxation betrifft meist nur Männer. Die Wiederherstellung ist ohne
Naht der Bänder zweifelhaft. Zu versuchen sind Stützapparate, welche längere Zeit ge¬
tragen werden müssen. Taendler-Berlin.
Lichtenstein, Über Luxationen der Patella nach Trauma. (Inaugur.-
Dissert. Halle 10.) Auf Grund von Fällen, die in der chirurgischen Klinik vou v. Bra-
mann beobachtet und behandelt wurden, und die sämtlich ein Trauma als Ursache
hatten, berichtet Verf. über Ätiologie, Symptome, Prognose und Therapie der trauma¬
tischen Patellarluxationen. Sein erster Fall betraf einen 19 Jahre alten Knecht, bei
dem sich nach einem Ringkampfe eine vertikale Luxation der Patella fand. In tiefer
Narkose liess sich die Luxation beseitigen; Patient konnte nach 4 Wochen geheilt entlassen
werden. Im 2. Falle handelte es sich um einen 16 Jahre alten Lehrling, bei dem sich
nach einem Fall aufs Knie die Patella um ihre Achse gedreht fand; ebenso waren die
Muskelansätze des Quadriceps und die Ligara. patellae torquiert und gespannt. Auch hier
gelang es ohne Narkose durch Druck von aussen nach innen auf die aufgerichtete innere
Kante der Patella, sie in ihre normale Lage zurückzubringen. Patient konnte geheilt
entlassen werden. Im 3. Falle handelte es sich um ein 16 Jahre altes Dienstmädchen,
das nach Fall von der Treppe eine abnorme Beweglichkeit der Knieschneibe nach aussen
aufwies; besonders beim Beugen des Knies sprang sie auf den äusseren Condylus des
Oberschenkels. Nach wiederholten fixierenden Verbänden wurde bedeutende Besserung
erzielt.
Bei der Ätiologie der traumatischen Luxationen muss unterschieden werden zwischen
solchen Luxationen, die 1. durch direkten Gewalteinwirkungen entstehen; 2. durch besondere
Stellung des ganzen Körpers und 3. durch äussere Gewalt und Körperstellung. Bei
weitem der grösste Teil derselben wird durch direktes Trauma herbeigeführt und nur
der kleinere Teil durch andere Ursachen. Die vorkommenden Luxationen lassen sich
einteilen in: 1. Luxationen durch Verschiebung nach aussen: a) vollständige, b) unvollständige;
2. Luxationen durch Torsion: a) vertikale Luxationen: nach innen und aussen, b) hori¬
zontale Luxationen — nach oben und nach unten —; c) vollständige Umdrehung der
Patella.
Bei allen Einrenkungen der Knieschneibe muss der Quadriceps und das Ligain.
datellae entspannt werden; in seltenen Fällen, immer aber bei vertikalen Luxationen ist.
die Narkose erforderlich. Bei horizontalen Luxationen und bei vollständiger Umdrehung
der Patella versagt meist die unblutige Reposition; unter aseptischen Kautelen ist dann
die blutige Reposition vorzunehmen. Aronheim-Gevelsberg.
Graf, Kniescheibenbruch im Rückfall. — Neuer Unfall oder nicht?
(Ärztliche Sachverst.-Zeitg. XVI. Jahrg. 1910. Nr. 3.) Ein Brauereigehilfe tritt einem
Geschirrführer beim Abspringen vom Wagen so heftig auf die Ferse, dass dieser rtick-
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wärts wankt und auf den Rücken fällt. Hierbei zieht er sich einen Querbruch der
linken Kniescheibe mit 3 cm breiter Knochenlücke zu. Nach einem halben Jahr wegen
noch bestehender Bewegungsstörung 40 °/ 0 Rente. Jetzt erleidet der Verletzte beim Ver¬
such, eine Leiter zu besteigen wiederum einen Bruch der linken Kniescheibe, oder genauer,
eine Zerreissung der sehnigen Narbe der beiden Fragmente.
Die entschädigungspflichtige landwirtschaftliche Ber.-Gen. weist den Verletzten ab,
weil die zweite Verletzung nur als Folge des ersten Unfalls anzusehen ist.
Das Schiedsgericht entscheidet zugunsten der landwirtschaftl. Ber.-Gen., weil der
zweite Unfall lediglich dadurch herbeigeführt worden ist, dass infolge der früheren Ver¬
letzung eine geringere körperliche Gewandheit oder eine geringere Widerstandsfähigkeit
des linken Beines vorhanden gewesen ist. Das R.-V.-A. nimmt dagegen einen neuen
Unfall an, da der Absturz von der Leiter durch Abgleiten der vom Regen nass gewordenen
Schuhe herbeigeftthrt worden ist. Verfasser spricht sich gegen diese Auffassung aus.
Taendler-Berlin.
Barabo, Verrenkung des Wadenbeinköpchens. B. demonstriert in der
Nürnberger medizinischen Gesellschaft und Poliklinik am 10. XI. 10 (s. Münch, med.
Woch. 9) einen 58jährigen Arbeiter, welcher auf abhängigem, übereistem Wiesengrunde
durch Fall auf das linke Knie eine isolierte Luxation des Wadenbeinköpfchens nach
hinten erlitten hatte, die durch den starken Muskelzug des Biceps femoris bewirkt worden
war. Aronheim - Gevelsberg.
Schanz, Die orthopädische Behandlung der Fussgelenktuberkulose.
(Münch, med. Woch. 48.) Nach eingehender Beschreibung der allgemeinen und lokalen
Behandlung der Fussgelenktuberkulose in seiner Klinik kommt Sch. zu dem Resultat,
dass ebenso wie die tuberkulösen Endzündungen des Hüft- und Kniegelenkes bei ortho¬
pädischer Behandlung heilen, auch die des Fussgelenkes heilen, dass im jugendlichen
Alter so gut wie ausnahmslos Genesung, meist mit voller Funktion eintritt. Auch bei
Erwachsenen ist die Möglichkeit der Ausheilung durchaus nicht ausgeschlossen. Deshalb
muss als Normalbehandlung für die tuberkulöse Fussgelenkentzündung des jugendlichen
Alters unbedingt die orthopädische gelten, und auch bei Erwachsenen muss ein ernst
gemeinter Behandlungsversuch in dieser Richtung jedem operativen Eingriff vorausgehen.
Aronheim - Gevelsberg.
Muskat, Der Plattfuss im Röntgenbild. (Münch, med. Woch. 46.) In seiner
Arbeit erörtert Verf. alle diagnostischen und differentialdiagnostischen Merkmale, welche
sich auf den Plattfuss beziehen, besonders mit Zuhilfenahme des Röntgenbildes. Aus der
Arbeit ergibt sich weiter, dass ebenso häufig, wie der Plattfuss für eine andere Krank¬
heit gehalten wird, eine Erkrankung anderer Art für Plattfuss gehalten wird. Durch
die Röntgenstrahlen sind die Exostosen des Calcaneus bekannt geworden, die oft grosse
Schmerzen am Hacken hervorrufen. Ihre Entstehung ist auf traumatische Ursache
(Druck) oder entzündliche Ursache (Gonorrhoe) zurückzuführen. Die verursachten Be¬
schwerden werden häufig für Plattfussbeschwerden gehalten. Auch die Lues, die Tuber¬
kulose und arthropathische Prozesse auf nervöser Basis werden oft mit Plattfuss ver¬
wechselt Weiteren Irrtümern unterliegt die Beurteilung der Fälle, in denen eine Ver¬
änderung der Arterien die Ursache der Fussbeschwerden bildet, besonders die athero-
matöse Entartung. Auch in diesen letzteren Fällen kann die Durchleuchtung die Dia¬
gnose sichern und eine entsprechende Therapie die Beschwerden lindern.
Aronheim - Gevelsberg.
Blencke, Sesambeinfraktur. Blencke demonstriert in der medizin. Gesell¬
schaft zu Magdeburg am 15. XU. 10 (s. Münch, med. Woch. 18) die Röntgenplatte einer
Sesambeinfraktur von einem Pat., dem eine Eisenstange auf den Fuss gefallen war und
nur das medial gelegene Sesambein beschädigt hatte. Aron he im-Gevelsberg.
Menzel, Fremdkörper der Nase. M. demonstriert in der K. K. Gesellschaft der
Ärzte in Wien am 12. V. 11 (s. Münchn. med. Woch. 24) einen Fremdkörper, welchen
er bei einem 2 jährigen Knaben aus der Nase extraliiert hatte. Es war ein Teil eines
Schnullers, den das Kind l j 2 Jahr in der Nase in der Nähe der Choanenöffnung trug,
der beim Verschlucken hineingelangt war und dauernd eine Rhinitis verursacht hatte.
Aron heim - Gevelsberg.
Fried, Kehlkopf Verschiebung. Fr. demonstriert im ärztlichen Verein in Nürn-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
berg am 16. II. (s. Münch, med. Woch. 21) einen Kranken mit Kehlkopfverschiebung.
Diese Erscheinung wurde von Gerhard als Zeichen von Lungenspitzenschrumpfung und
von Curschmann als Zeichen beginnender Aortenbogenerweiterung, von Pneumothorax
und Halsgeschwülsten gedeutet. Bei dem vorgestellten Pat. liegt Schrumpfung der
r. Lungenspitze vor, erkennbar durch starke Vertiefung der r. Oberschlüsselbeingrube. Es
besteht ferner Schallabschwächung und verlängerte Ausatmung im Bereich der r. Ober¬
schlüsselbein- und Obergrätengrube. Tuberkelbazillen nicht nachweisbar. Der Kehlkopf
ist nach rechts verschoben; mit diesem Befund stimmt auch der scheinbare Verlauf der
Stimmbänder im Kehlkopfspiegelbild, von rechts oben nach links unten, überein. Das
Röntgenbild zeigt starke Schatten im Bereich der r. Lungenspitze und den hellen Streifen
der Luftröhre nicht in der Mittellinie, sondern etwas rechts davon verlaufend.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Friedrich, Traum. Fraktur des Kehlkopfes. Fr. demonstriert im ärztlichen
Verein in Marburg am 28.1. 11 (s. Münch, med. Woch. 18) einen Pat. mit traumatischer
Fraktur des Kehlkopfes nach Auffallen mit dem Hals auf eine Karre. Fr. fand den
Verletzten im Zustand starker Dyspnoe mit starker Blutung; mit jedem Hustenstoss
wurden Blutmassen ausgeworfen. Nach sofortiger Tracheotomie erholte sich Pat. rasch.
Eine Posticuslähmung macht noch, 27 2 Monate nach der Verletzung, das Tragen der
Kanüle notwendig. Aronheira -Gevelsberg.
Beinking, Aspiration von Fremdkörpern in die Luftwege. R. be¬
richtet im ärztlichen Verein in Hamburg am 25. IV. (s. Münch, med. Woch. 18) über
2 Fälle von Aspiration von Fremdkörpern in die oberen Luftwege, die trotz charakte¬
ristischer Anamnese der Diagnose durch Röntgenoskopie entgangen waren. Im ersten
Falle verschluckte sich ein 1 3 / 4 Jahre altes Kind und bekam so starke Dyspnoe, dass
die Tracheotomie nötig wurde. Dabei fand sich ein dreieckiger Knochensplitter im Larynx.
Im zweiten Falle verschluckte ein 4 Jahre altes Kind vor 14 Monaten einen Knopf;
hatte danmch dauernd Husten und Schluckbeschwerden. Das Röntgenbild war negativ.
Laryngoskopie und Ösophagoskopie misslangen. Einige Tage später erbrach das Kind
einen grossen Knopf, der sich im Ösophagus festgesetzt hatte. Aron heim-Gevelsberg.
Heller, F remdkörperextraktion aus der Lunge durch Bronchoskopie.
(Deutsch, med. Zeitschr., 41/10 Vereinsberichte.) Ein dreijähriger Knabe hatte eine Bohne
verschluckt und wurde 24 Stunden später aufgenommen. Es bestand starke Zyanose und
Kurzatmigkeit ohne Einziehung. Die rechte Brustseite beteiligte sich nicht an der
Atmung, es war ausgesprochene Dämpfung vorhanden, ein Atmungsgeräusch war nicht
zu hören; diese Atelaktase der Lunge war auch durch den Röntgenbefund nachzuweisen
und bedingte eine Verlagerung des Herzens nach rechts. Daraus ging hervor, dass der
rechte Hauptbronchus verschlossen war und zwar nicht allein das, die starke Atemnot
und Zyanose wiesen auch auf eine teilweise Überlagerung des linken Bronchus hin. Die
Bronchoskopie bestätigte die Diagnose, die Extraktion gelang leicht, 9 Stunden nach
derselben hatte sich nach dem Röntgenbild die Lunge wieder entfaltet, das Herz lag an
regelrechter Stelle. Hammerschmidt -Danzig.
Niedeil, Fremdkörper im Bronchus. (Deutsche Med. Wochenschr. 43/10, Ver¬
einsberichte.) Ein Kesselschmied, welcher die Gewohnheit hatte, die zum Nieten fertigen
Nägel zwischen den Vorderzähnen zu halten, verschluckte bei einer heftigen Aspirations¬
bewegung einen derselben. Der Nagel geriet in die Luftröhre und blieb im mittleren
Bronchus stecken. Da heftige Erstickungsfälle eintraten, war die Entfernung notwendig,
allein keine der zu Gebote stehenden Methoden führte zum Ziel. In dem verzweifelten
Falle sollte der Augen-Riesenmagnet an gewendet werden, nachdem der Kranke vorher
sich an die tiefe Sondierung gewöhnt haben würde. Kaum war aber die weiche biegsame
Eisensonde eingeftihrt und mit dem Fremdkörper in Berührung gebracht worden, als
nach Herstellung der elektromechanischen Verbindung unter Erstickungserscheinungen
ein sehr heftiger. Hustenanfall erfolgte und der Fremdkörper im hohen Bogen ins Zimmer
flog. Die Heilung erfolgte schnell. Der Nagel war 1,75 cm lang und inass 1,35 cm in
der Breite des Nietkopfes. Hammmerschmidt-Danzig.
Jenekel, Lungenriss durch Überfahren. J. demonstriert im ärztlichen Verein
in Hamburg am 28. III. 11 (s. Münch, med. Woch. 15) einen Fall von Lungenruptur
bei einem 2Gjähr. Mann nach Überfahrung von seinem eigenen Lastwagen. Es bestanden
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 6.
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Frakturen der linken 7. und 8. Rippe, Quetschung der linken Niere, schwere Shock-
erscheinungen, gegen die Herzexzitantien und Kochsalzinfusionen wirkungsvoll waren.
Nach mehrtägigem Wohlbefinden starke Bronchitis mit sanguinolentem Spuutm und drei¬
fingerbreiter Dämpfung, starke Verschlimmerung des Allgemeinbefindens. Deshalb Ope¬
ration im Brauerschen Überdruckapparat. Resektion der frakturierten Rippen, die keine
Pleuraverletzung gemacht hatten. Pleurotomie: Ablassen des Blutes, Vernähung eines
grossen Risses im unteren Lungenlappen. Heilung. Die Prognose der Lungenrupturen
ist in der Regel eine schlechte. Aronheim-Gevelsberg.
Meissner, Beiträge zur Gefässnaht. (Inaugur.-Dissertat. Rostock 1910.) Die
Indikationen der Gefässnaht, wie sie sich aus den experimentellen Arbeiten verschiedener
Autoren ergeben, sind 1. Gefässwunden jeder Art mit glatten Wundrändern, 2. partielle
Zerstörungen der Gefässwand durch Verletzungen, Ulzerationen oder Tumoren, 8. Aneu¬
rysmen, 4. drohende angiosklerotische Gangrän, 5. erkrankte drüsige Organe durch
Ersatz von gesunden. Von diesen Indikationen sind auch beim Menschen erprobt und
als richtig erkannt vor allem die Stich- und Schnittverletzungen, aber auch grössere
Defekte der Gef&sswand, wie sie durch Ulzeration und Verwachsung mit Geschwülsten
erzeugt werden. In seiner Arbeit teilt Verf. einige Fälle von Gefässnaht aus der
Rostocker chirurgischen Klinik mit: eine seitliche Naht der Carotis communis und der
Arteria profunda femoris mit Ausgang in Heilung; ferner eine achtfache Gefässnaht
(Carotis communis, Carotis interna, Vena jugularis), in dem der Tod durch fortschreitende
Thrombose der Carotis interna eintrat; ferner Gefässnaht bei einem arteriell-venösen
Aneurysma der Schenkelgefässe mit Heilung und Herstellung völlig normaler Verhältnisse
bzw. der Blutversorgung und Funktion.
Aus der Literatur teilt Verf. noch 17 Fälle von Gefässnaht bei Aneurysmaopera¬
tionen mit, von denen 15 trotz der schweren Krankheitserscheinungen einen sehr guten
Verlauf nahmen. Vergleicht man damit die Statistik Wolffs, nach welcher die Unter¬
bindung der Arteria femoralis gegen Aneurysma der Schenkelgefässe 14% Nekrose im
Gefolge hatte und die Angabe v. Frischs, dass von 15 mit Unterbindung der Schenkel¬
gefässe und Ausräumung des Sackes operierten Fällen nach 1—8 Jahren nur 5 völlig
beschwerdefrei waren, so geht daraus hervor, dass die Gefässnaht bei Aneurysmaopera¬
tionen allen anderen Operationsmethoden vorzuziehen ist. Aronheim-Gevelsberg.
Schröder, Herzruptur. Sch. demonstriert im Altonaer ärztlichen Verein am
22. II. 11 (s. Münch. Med. Woch. 14) einen Fall von Herzruptur. Ein 67jähr. Mann
fiel eine Treppe hinunter und starb nach wenigen Augenblicken. Bei der Sektion fand
sich der Herzbeutel strotzend mit Blut und Blutgerinnseln gefüllt, die Hinterwand zeigte
nahe der Querfurche über dem Kammerseptum eine talergrosse subperikardiale Blutung, an
einer kleiner Stelle das Perikard eingerissen. Auf der Schnittfläche fand sich ein die
linke Kammerwand durchsetzender Herd, dessen Zentrum zerfallen und mit Blutgerinnseln
angefüllt war. Als Ursache dieser Myomalakie fand sich eine Thrombose der Kranzarterie.
Es war zu prüfen, ob die Herzruptur die primäre Todesursache sei und den Fall aus¬
gelöst habe, oder ob eine traumatische Herzruptur durch Fall von der Treppe vorliege.
Die grössere Wahrscheinlichkeit sprach für die erstere Annahme und gegen den Unfall.
Aronheim - Gevelsberg.
Galli, Un caso di Cazerazione dell’ atrio destro per trauma (s. d. Rfer.
Jacob aus Heft 14 des Korrespondenzblattes für Schweizer Ärzte in Nr. 22 d. Münch.
Med. Woch.). Bei einem 4jähr. Knaben führte eine heftige Kontusion der Brust den so¬
fortigen Tod herbei. Es fanden sich bei der Sektion nur eine ganz geringfügige Erosion
am Thorax, sonst keine äussere Verletzung, auch keine Fraktur. Die beiden Ventrikel
waren stark systolisch kontrahiert, der offenbar im Moment der Füllung getroffene rechte
Vorhof zeigte einen 2% cm langen vertikalen Riss, durch den sich das Blut entleert hatte.
Aronheim - Gevelsberg.
Noesske, Revolverschussverletzung des Herzens. N. demonstriert in der
Gesellschaft für Natur- und Heilkunde zu Dresden am 11. III (s. Münch. Med. Woch. 21)
einen Fall von Revolverschussverletzung des Herzens, Magens und der linken Lunge,
nach einem Selbstmordversuche bei einem 24 jähr. Manne. Nach querer Erweiterung der
Einschussöffnung unter Resektion eines Rippenstückes, Perikardspaltung; profuse Blutung;
der linke Ventrikel nahe der Spitze durchschossen. Seidennaht derselben und des Peri-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
kards. Die Kugel war weiter durch die Zwerchfellkuppel in die Bauchhöhle eingedrungen,
deshalb wegen Verdachts auf Magenverletzung Eröffnung der Bauchhöhle durchs Zwerch¬
fell, Heraufziehen des Magens in die linke Pleurahöhle, doppelte Seidennaht des von vorn
nach hinten vom Geschoss perforierten Magens (Kardia), Versenkung in die Bauchhöhle,
Zwerchfellnaht Schliesslich zeigte sich noch, dass das Projektil hinten unten durch das
Diaphragma wieder in die Pleurahöhle zurückgekehrt war, woselbst es den untersten Teil
der Lunge noch verletzt hatte, sodass also durch das eine Geschoss gleichzeitig alle
3 Serosahöhlen (Perikard, Pleura, Abdomen) verletzt waren. 3 Wochen nach der Ope¬
ration kam es noch zur Rippenresektion wegen 1. Pleuraempyems. Der Verletzte wurde
nach 10 Wochen geheilt entlassen. Aron he im-Gevelsberg.
List, Beiträge zur Kenntnis der Embolie bei offenem Foramen ovale.
(Inaugur. Dissertat) Giessen 10. Es ist Cohnheims Verdienst, als erster auf diese
Embolie hingewiesen zu haben, die man jetzt nach Zahn als „paradoxe Embolie“ be¬
zeichnet und darunter eine Verschleppung von Venenthromben ins Körperarteriengebiet
mit Umgehung des Lungenkreislaufs versteht. Nach den bisherigen Mitteilungen ist das
Vorkommen embolischer Herde (Nieren- und Milzinfarkte) bei Venenthrombose und offenem
Foramen ovale keine seltene Erscheinung. Bewiesen wird der Vorgang von Überwande¬
rung embolischen Materials aus dem rechten in den linken Vorhof, wenn der Thrombus
des rechten Vorhofes sich kontinuierlich in das offengebliebene Foramen ovale und durch
dieses hindurch bis in den linken Vorhof fortsetzt oder wenn der freie Embolus in dem
offenen Foramen ovale stecken bleibt.
Ein solcher Fall aus dem patholog. Institute in Giessen liegt Verf. Arbeit zugrunde.
Es handelte sich um einen 64jühr. Mann, der an einer Miliartuberkulose gestorben war.
Bei der Sektion fand sich eine subakute Miliartuberkulose der Lungen; in einem zum
linken Unterlappen gehörigen Ast der Pulmonararterie sass ein embolischer Pfropf, der
zu einem frischen hämorrhagischen Infarkte gehörte. Besonders interessant war der Fall
durch den Embolus im offenen Foramen ovale, der wegen seiner Länge und am hinteren
Ende zunehmenden Dicke dasselbe nicht passieren konnte und sich eingekeilt hatte. Der
Dicke nach zu urteilen, stammte er aus einer Vene von dem Kaliber der Vena hypo-
gastrica. Da beide Enden desselben keine Rissflächen zeigten und abgerundet waren,
konnte angenomen werden, daß der ganze vorhandene Thrombus an dem Orte seiner Ent¬
stehung losgelöst und in das Foramen ovale geraten war. Aronheim-Gevelsberg.
Hoffmann, Aneurysma dfer Aorta. H. demonstriert in der Rheinisch-west¬
fälischen Gesellschaft für innnere Medizin und Nervenheilkunde am 20. XI. 10 in Düssel¬
dorf (s. Münch. Med. Woch. 9) einen Fall von Aneurysma der absteigenden Aorta bei
einem 48jähr. Manne, bei dem vor 2 Jahren zuerst im Röntgenbilde eine mäßige Auf¬
treibung des Gefässes sich zeigte. Er konnte 2 Jahre hindurch beobachtet werden; es
ergab sich, dass das zuerst nur durch Röntgenuntersuchung kaum nachweisbare Aneurysma
des Bogens und der absteigenden Aorta sich mehr und mehr vergrößerte, bis es jetzt
eine Breite von 12 cm und eine Länge von 14 cm erreicht hat. Aronheim-Gevelsberg.
Amberger, Beiträge zur Chirurgie der Gefässe. (Beiträge zur klin. Chirugie,
72. Band, 1. Heft.) Mitteilung von 2 Fällen aus dem Hospital zum heiligen Geist in
Frankfurt a. M. Der erste Fall betraf ein durch Stichverletzung entstandenes Aneurysma
der linken Arteria subclavia. Es wurde die zentrale Unterbindung des Gefässes vor¬
genommen: voller, durch 2 Jahre hindurch kontrollierter Erfolg; eine noch längere Zeit
zurückgebliebene, wohl durch den Druck des Aneurysma bedingte teilweise Plexuslähmung
war nach einem Jahr gleichfalls verschwunden.
In dem zweiten Fall handelte es sich um eine fast vollständige Durchstechung der
Arteria femoralis dicht über dem Adduktorenschlitz. Nur eine 3 mm breite Brücke hielt
noch die Enden zusammen. Naht des Gefässrohres nach der Stich sehen Technik. Heilung.
Trotzdem ist der sichere Erfolg der Gefässnaht, d. h. das Ausbleiben der Thrombose,
nicht über jeden Zweifel erhaben, da das Gefäss unterhalb des Abgangs der Arteria pro-
funda femoris durchtrennt war und der Puls in den Arterien des Fusses schon vor der
Gefässnaht zu fühlen war. H. Kolaczek (Tübingen).
Kreutzer, Stichverletzung der Arteria cubitalis sinistra mit Bildung
eines Aneurysma traumaticum. (Inaugur. Dissertat.) Würzburg 10. In Verf. Falle
handelte es sich um einen 62 jährigen Maurer, der 11 Tage vor seiner Aufnahme ulnar-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
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wärts in die Beugeseite des linken Unterarmes an der Grenze zwischen mittleren und
proximalen Drittel bei etwas erhobenem Unterarm einen Messerstich erhalten hatte. Es
fand sich an der ulnaren Seite des öderen Drittels des Vorderarmes eine granulierende
Wunde mit geröteten Rändern, eine faustgrosse Schwellung mit pulsichroner Pulsation,
eine blaugräulicbe Verfärbung über der Schwellung und noch proximal über der Ellen¬
beuge. Die in Beugestellung befindlichen Finger konnten nicht völlig gestreckt werden.
Auskultatorisch bestaud lautes Schwirren über der Geschwulst. Die Arteria brachialis
in der Ellenbeuge zeigte deutliches Schwirren unter dem Finger. Aus dem Befunde
wurde die Diagnose auf ein Aneurysma in der Cubitalgegend gestellt.
Bei der Operation wurde die derbe Wand des Aneurysmas entfernt, die Arteria
brachialis war dicht oberhalb der Teilungsstelle bis auf ein minimales Stück der hinteren
Wand quer durchtrennt. An den beiden äussersten Enden der klaffenden Stücke, sowie
in der Mitte wurden Haltefäden angelegt und zwischen ihnen fortlaufend genäht. Nach
Lockerung der Binde zeigte sich an der Nahtstelle keine Blutung, dagegen aus einem
peripher verletzten Aste der Radialis, die durch Umstechung gestillt wurde. Naht der
Muskulatur, Gipsschienen, Suspension. Nach der Wundversorgung war der Radialpuls
deutlich fühlbar.
Die Exstirpation des Aneurysmas mit folgender Versorgung durch Gefässnnht hatte
sich in dem Falle bewährt; Pat. konnte nach kurzer Zeit entlassen werden. Er starb
ein Jahr später an Lungenentzündung. Nach den Mitteilungen des behandelnden Arztes
war nach der Operation Muskelatrophie und Lähmung des Vorderarmes und der Hand
und eine Beugekontraktur mit Sensibilitätsverlüst des Ring- und Kleinfingers aufgetreten,
Symptome, die auf eine Mitverletzung des Nerv, ulnaris bezogen werden mussten.
Aronheim - Gevelsberg.
Curschmailll, Aneurysma dissecans der Poplitea. C. demonstriert im ärzt¬
lichen Verein Mainz am 13.11.10 (S. Münch, med. Woch. 14) das Präparat eines Aneu¬
rysma dissecans der Arteria poplitea bei einer 70 jähr. Frau, dass sich ohne Trauma ent¬
wickelt hatte. Die Obduktion ergab hochgradige Atheromatose der Art. femoralis und
poplitea, oberhalb des Aneurysma spurium fand sich eine sklerotische Stenose des Arte¬
rienlumens. Aronheim - Gevelsberg.
Lewinski, Kardiospasmus. L. demonstriert im ärztlichen Verein Mainz am
29.11.10 (S. Münch, med. Woch. 18) einen Fall von Kardiospasmus traumaticus. Pat.
stürzte vor 12 Jahren von einer Mauer auf Schulter- und Nackengegend. Er empfand
sofort einen brennenden Schmerz hinter dem unteren Teile des Brustbeines, der einige
Tage anhielt. Nach 3 Wochen entwickelte sich an der Stelle des Schmerzes das Schluck¬
hindernis. In der Literatur ist über traumatische Ätiologie des Kardiospasmus schon be¬
richtet worden. Es spielt dabei vielleicht eine durch das Trauma gesetzte Schleimhaut¬
erosion in der Nähe des Magenmundes eine Rolle. Pat. wurde durch Behandlung mit der
Geissler-Gottstein’schen Dehnungssonde geheilt. Aronheim-Gevelsberg.
Clairmoilt; Trichobezoar und Magengeschwür. C. berichtet in der k. k.
Gesellschaft der Arzte Wien am 5. 5. (S. Münch, med. Woch. 21) über einen Fall von
Trichobezoar mit Illeus ventriculi bei einem 8jähr. Kinde, der in der Klinik v. Eiseis¬
berg operiert wurde. Es fand sich neben dem Fremdkörper noch ein helles grosses
Uleus an der kleinen Kurvatur, weshalb ca. ein Drittel des Magens reseziert wurde. Diese
Kombination ist selten; auch ist der Fall der jüngste bisher beobachtete von Trichobezoar
nnd wohl auch einer der jüngsten, an welchen überhaupt eine Magenresektion vorge¬
nommen w r urde. Das Kind wurde geheilt. Aronheim-Gevelsberg.
Friedrich, Fremdkörper im Magen. Fr. demonstriert im ärztlichen Verein in
Marburg am 28. 1. 11 (S. Münch, med. Woch. 13). einen Pat., bei dem er 39 Stück
5—6 cm langer, an beiden Enden scharf zugespitzter Stahlnadeln aus dem Magen durch
Laparotomie entfernt hat. Pat. bot klinisch die Symptome der Pylorusstenose; erst das
Röntgenogramm schaffte Klarheit über ihre Genese, da Pat. das Verschlucken der Nadeln
verschwiegen hatte. Nach Ausräumung der Nadeln, Übernähung einer Durchspiessungs-
stelle und Naht der Gastromiewunde erfolgte Heilung. Aron heim-Gevelsberg.
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ISS
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. C.
Verwaltimgsrecht. Entscheidungen des Reichs-
versicherungsamtes.
Aufhebung einer rechtskräftigen Rentenfeststellung nach § 83 Abs. 2
des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes. Von mehreren, die Entschädigungs¬
ansprüche wegen desselben Unfalls rechtskräftig anerkennenden Feststellungen oder Ent¬
scheidungen ist diejenige zu Unrecht ergangen und sachlich aufzuheben, die sachlich zu
Unrecht besteht. (Rekursentscheidung des R-V.-A. vom 9. VI. 10. Amtl. Nachr. d. R.-V.-A.
9/10. Infolge falscher Angaben seines Vaters hatte eine gewerbliche Berufsgenossenschaft
den Unfall des Sohnes, eines minderjährigen Fuhrmanns, als entschädigungspflichtig an¬
erkannt und nach einem Jahresarbeitsverdienst von 700 M. bewertet. Als sich heraus¬
stellte, dass der Unfall dem landwirtschaftlichen Betriebe des Vaters zur Last fiel, er¬
klärte sich die in Frage kommende landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zur Über¬
nahme der Entschädigungsverpflichtung bereit, setzte aber den Jahresverdienst auf nur
510 M. fest. Die Berufung hiergegen wies das R.-V.-A. unter folgender Begründung zu¬
rück: Der Bescheid der gewerblichen Genossenschaft, welche durch tatsächlich falsche
Angaben irregeführt worden ist, besteht zu Unrecht. Die Rente ist nach dem niedrigeren,
für ländliche Arbeiter festgesetzten Jahresarbeitsverdienst zu bemessen, wodurch der Ver¬
letzte nicht geschädigt wird, denn er erhält das, was ihm ohne die falschen Angaben
seines Vaters gesetzlich zukommt. Wenn auch die erste, auf falscher Voraussetzung er¬
teilte Entscheidung rechtskräftig geworden ist, so ist doch durch § 83 Abs. 3 des Gewerbe-
Unfallversicherungsgesetzes dem R.-V.-A. ein ausserordentliches Rechtsmittel in die Hand
gegeben, einen zu Unrecht ergangenen Bescheid ohne weiteres aufzuheben.
Hamm erschmidt-Danzig.
Grenze zwischen Betriebsgang und Weg zur Arbeit. (Rekursentscheidung
des R.-V.-A. Amtl. Nachr. d. R.-V.-A. 9/10.) Ein Werkmeister hatte von seinem Fabrik¬
herrn einer Heimarbeiterin etwas zu bestellen und führte diesen Auftrag von seiner
Wohnung aus, als die Mittagspause eben beendigt war. Ein auf diesem Wege erlittener
Unfall ist als Betriebsunfall aus folgenden Gründen anerkannt worden: Dass die Arbeits¬
stätten der Heimarbeiterinnen als Betriebsstätten im weiteren Sinne aufzufassen sind, ist
eigentlich selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich ist aber auch, dass der im Be¬
triebsinteresse und auf Anordnung des Arbeitgebers ausgeführte Gang nach der Wohnung
einer für die Fabrik tätigen Heimarbeiterin in demselben Maße eine Betriebstätigkeit
darstellt, wie die Arbeit in den Fabrikräumen selbst. Die Auffassung des Schiedsgerichts,
den Unfall auf dem Wege von der Wohnung des Werkmeisters nach der der Heimarbeiterin
als Betriebsunfall anzusehen, ist also gerechtfertigt. Hamraerschmidt-Danzig.
..Unfall eines Arbeiters ausserhalb der Betriebsstätte auf dem Wege
von der Fabrikkantine zur Arbeitsstätte — kein Betriebsunfall“ (16. III. 09). Ein
Wagen, der kurz vorher Betriebsmaterial zur Fabrik gebracht hatte, war auf der Strasse
stehen geblieben, die die Fabrik von der von den Arbeitern während der Mittagspause
besuchten „Volksküche“ trennte. Als das Signal vor der Beendigung der Pause geläutet
wurde, brachen die Arbeiter auf, und einer derselben, welcher auf der Strasse noch einen
Schluck aus seiner Kaffeeflasche nehmen wollte, stiess so unglücklich gegen die Deichsel,
dass er der Verletzung erlag. Das R-V.-A. führte aus, dass der Gestorbene aus dem
Betriebe ausgeschieden sei, als er die „Volksküche“ aufsuchte; er hatte den örtlichen
Betrieb auch noch nicht wieder erreicht, als er den Unfall erlitt, sondern er verunglückte
auf dem der Fabrik gegenüberliegenden Bürgersteige. Wenn auch festgestellt sei, dass
er sich in Eile befunden habe, so war diese doch gar nicht nötig, denn er hatte sich
sofort nach dem Signal, also 5 Minuten vor Wiederaufnahme der Arbeit an seine Arbeits¬
stelle begeben und hinreichend Zeit gehabt, die 60 m bis dorthin zurückzulegen. Ein
Gedränge habe erwiesenermaßen auf der Strasse nicht geherrscht. Der Unfall falle daher
dem Strassenverkehr und der eigenen Unvorsichtigkeit des Mannes zur Last, nicht aber
dem Betriebe der Fabrik.
Die Anstellung eines behördlich als geeignet anerkannten Schiess¬
meisters befreit den Unternehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 6.
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gegenüber der Berufsgenossenschaft. (Rekursentscheidung d. R.-V.-A. 9/10.) Ein
Schiessmeister war in einem Steinbruchbetriebe durch verbotswidriges Handeln bei der
Sprengarbeit verletzt worden und die Genossenschaft hatte den Unternehmer bestraft,
weil die Unfallverhütungsvorschriften nicht hinreichend beachtet waren. Da der Schiess¬
meister als solcher behördlich anerkannt war, legte der Unternehmer gegen die Ent¬
scheidung Berufung ein, wurde aber von dem Beschwerdesenat abgewiesen, weil der
Unternehmer als Mitglied der Genossenschaft für die Durchführung der Unfallverhütungs¬
vorschriften mitverantwortlich sei. Diese Verantwortung kann nicht auf andere Personen
übertragen werden, auch dann nicht, wenn eine solche von einer Behörde als hinreichend
befähigt anerkannt wird. Der Unternehmer bleibt verpflichtet, auch einen geeigneten
Schiessmeister zu überwachen. Hamm er schmidt-Danzig.
Ausschluss der Verjährung in einem Falle, in dem das Leiden durch
mehrere gleichartige Unfälle veranlasst ist, von denen einige länger als zwei
Jahre hinter der Anspruchsanmeldung zurückliegen. (Amtl Nachr. d. R.-V.-A. 8/10.
Rekursentscheidung 8. XI. 09.) Es ist festgestellt, dass die Klägerin von einer Kuh, die
ihr Ehemann vom Dezember 04—Oktober 05 besessen hatte, wiederholt gegen das Knie
und gegen das Bein beim Melken geschlagen worden ist und dass sich im Anschluss
daran ein schweres Knieleiden entwickelte. Nach dem ärztlichen Zeugnis wird an¬
genommen, dass diese Kuhfusstritte das seit Weihnachten 06 bestehende Knieleiden ver¬
ursacht haben. Jeder Schlag oder Tritt bedeutet eben einen im landwirtschaftlichen
Betrieb entstandenen Unfall, die Voraussetzungen für die Entschädigungspflicht sind also
gegeben. Das erkannte auch das Schiedsgericht, doch lehnte es den Anspruch wegen
Veijährung ab, da es als Ausgangspunkt des Leidens nur die Fusstritte ansah, welche
die Klägerin im Januar 1905 von der Kuh erhalten hatte. Nun hatte aber die Frau,
wie durch Zeugen festgestellt ist, auch später Verletzungen erhalten, die sicher dem
offenen Ausbruche des Leidens zeitlich näher liegen und daher auch bei dem bereits be¬
schädigten und geschwächten Knie mehr als Ursache der Erkrankung in Betracht kommen.
Es fragt sich nun, von weichem Zeitpunkt an eine Rente zu gewähren ist Nach den
Angaben der Klägerin und deren Ehemann haben die Fusstritte zunächst nur blaue
Flecke am Knie nnd leichte Schmerzen verursacht, so dass die Klägerin ihre häuslichen
und landwirtschaftlichen Arbeiten auszuführen imstande war. Erst Weihnachten 1906
trat eine Verschlimmerung ein, welche die Frau arbeitsunfähig machte. Daher ist der
Rentenanspruch erst von diesem Tage an begründet Hammerschmidt-Danzig.
Die Berufsgenossenschaft ist berechtigt, ohne Rücksicht auf den Grad
der bei der früheren Feststellung der Entschädigung angenommenen Er¬
werbsunfähigkeit, die Rente anderweit festzusetzen, sobald eine wesent¬
liche Besserung der Voraussetzungen des §88 des G.-U. G. eingetreten ist.
(Rekursentscheidung des R.-V.-A. vom 5. XI. 09. Amtl. Nachr. d. R.-V.-A. 7/10. Zeitschr.
f. Med. Beamte 17/10.) Es kann also eine Herabsetzung der Rente von 50 auf 30%
erfolgen, auch wenn durch die Besserung nur eine Herabsetzung der Einbusse der Er¬
werbsfähigkeit um 10% bedingt wäre, wenn die noch vorhandene Erwerbsschädigung auf
30% der Erwerbsunfähigkeit geschätzt werden muss. Hammerschmidt-Danzig.
Blosse Schreckwirkung ohne irgendeine unmittelbare Verletzung der
körperlichen Unversehrtheit führt noch nach etwa drei Jahren zweifellos den Tod
durch Zuckerharnruhr herhei. (Entscheid, des R.-V.-A. vom 23. Januar 1911.) Der
Verstorbene Roos ist bei dem an jenem Tage erfolgten Eisenbahnzusammenstoss von
einer äusseren, jedenfalls von einer objektiv nachweisbaren Körperverletzung nicht be¬
troffen worden, vielmehr kann als schädigend nur die Schreckwirkung infolge des Zu-
saramenstosses und der sich daran anschliessenden Vorgänge in Betracht kommen; Roos
hatte dabei einen in den Trümmern des Bremshäuschens eingeklemmten Kollegen, den
Schaffner Johann Ruppert, durch Zerschlagen der Stirnwand eines Wagens aus den
Trümmern zu befreien. Nachdem die behandelnden Arzte, Sanitätsrat Dr. Küppers und
Dr. Singer, sich für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Zucker-
harnruhr und der Schreckwirkung bei dem Unfall ausgesprochen haben und noch eine
ärztliche Autorität, wie der Professor A. Fränkel, begutachtet hat, dass mit einer an
Gewissheit grenzenden Wahrscheinlichkeit die Erkrankung des Roos auf den gedachten
Unfall ursächlich zurückgeführt werden muss, so musste sich auch das Rekursgericht
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. G.
überzeugen, dass die Zuckerkrankheit des Roos durch den Unfall vom 10. Mai 1905
verursacht worden ist. Zu berücksichtigen ist dabei vor allem die Krankheitsgeschichte,
aus der sich zufolge den Ausführungen in dem Obergutachten ergibt, dass ein lückenloser
zeitlicher Zusammenhang des Unfalls mit der Erkrankung, die sich im Laufe der Jahre
mehr und mehr verstärkt hat, keineswegs ausgeschlossen, sondern nach den ermittelten
Umständen sogar höchst wahrscheinlich ist. Wenn auf der anderen Seite berücksichtigt
wird, dass nach den von Professor Fränkel bezeugten Erfahrungen auch anderer ärzt¬
licher Autoritäten auf dem fraglichen Gebiet die Zuckerkrankheit gerade als Folge von
Schreckwirkung öfters und zwar besonders häufig bei Lokomotivführern beobachtet
worden ist, so konnte danach das Reichs-Versicherungsamt dem Urteil des Obergutachters,
dass es nahezu gewiss sei, dass sich Roos die Erkrankung bei dem Unfall zugezogen
habe, nur beitreten.
Bewertung der Einäugigkeit. (Amtl. Nachr. des R.-V.-A. 2461.) Das R.-V.-A.
hat bei Gelegenheit der — bejahenden — Entscheidung, ob bei einem Maschinenschlosser
nach langjähriger Gewöhnung an das einäugige Sehen die Rente von 33 V 3 °/ 0 auf 25 °; 0
herabzusetzen ist, wichtige Betrachtungen über den Begriff der „qualifizierten und nicht¬
qualifizierten“ Arbeiter hinsichtlich der Anforderungen an das Sehvermögen und den
zweiäugigen Sehakt gemacht. Es kommt mit Recht zu der Anschauung, dass die so
häufige Anwendung der Bezeichnung „qualifiziert“, die es nur in Ausnahmefällen ange¬
wendet wissen wollte, allmählich dazu geführt hat, dass fast jeder gelernte Facharbeiter
als solcher betrachtet und entsprechend mit 33 V 3 °/o entschädigt wurde. Diese Teilung
der Arbeiter in zwei Gruppen entspricht aber nicht der Absicht des Amts, das vielmehr
die Schätzung von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des
Verletzten und des gesamten Arbeitsmarkts wünscht. Hierbei wird die gewöhnliche Rente
von 25 % auf Grund der Erfahrungen in der Regel als völlig ausreichend angesehen und
soll nur bei ungewöhnlich hohen Anforderungen eines besonderen Berufs an das
8 eh- etc. Vermögen darüber hinausgegangen werden. Hierbei habe man sich aber auch
vor Verallgemeinerung zu hüten, da die Erfahrung lehre, dass persönliche Eigenschaften
oft genug die Mängel des einäugigen Sehens ausglichen. Hoffentlich finden diese sehr
berechtigten Bemerkungen auch in den Kreisen der „wohlwollenden“ Obergutachter Be¬
achtung, die oft schon wegen einseitiger Linsenlosigkeit 33 V 3 °/ 0 bewilligen zu müssen
meinen. C r a m e r - Cottbus.
Ein Arbeiter fiel infolge eines Schwächeanfalles in einen mangelhaft einge¬
richteten, lediglich für die Betriebsangestellten bestimmten Abort und wurde in der
Grube tot aufgefuuden. Unfall bei dem Betriebe anerkannt.
(Entscheid, des R.-V.-A. vom 9. Januar 1911.)
Räuberischer Überfall auf einen Monteur auf der Reise im Eisenbahnabteil
als Betriebsunfall anerkannt. (Entscheid, des R.-V.-A. vom 10. XII. 1910.)
Vorsätzliche Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, begangen von
einem Arbeiter gegen den Menageverwalter eines Hüttenwerks, der ihn in Ausübung des
Aufsichtsdienstes wegen ungebührlichen Benehmens aus dem Kost- und Logierhaus ent¬
fernte, als Betriebsunfall eines versicherten Betriebsbeamten anerkannt.
(Entscheid, des R.-V.-A. vom 7. XII. 1910.)
Unfall des Verletzten auf der Reise zu einer Sitzung des Feststellungs¬
organs zwecks Feststellung der Entschädigung für einen Betriebsunfall, bei der
zu erscheinen dem Verletzten anheimgestellt war, nicht entschädigungspflichtige Folge
des Betriebsunfalls. (Entscheid, des R.-V.-A. vom 11. XI. 1910.)
Der Entschädigungsanspruch eines Bahnwärters, der auf seiner Strecke von einem
Zuge überfahren wurde, ist abgewiesen worden, weil der Verletzte vorher seinen Dienst
verlassen und sich bis zur Sinnlosigkeit betrunken hatte.
(Entscheid, des R.-V.-A. vom 3. XII. 19100
Eine durch Bearbeitung von indischem Satinholz entstandene Hautentzündung
ist nicht als Unfallsfolge, sondern als Gewerbekrankheit angesehen worden.
(Entscheid, d. R.-V.-A. vom 16. Febr. 1911'
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191
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6.
Bekanntmachungen.
Preisbewerbung.
Preis des „II. Internationalen medizinischen Unfall-Kongresses“,
Rom 1909.
Das exekutive Komitee, des II. Internationalen medizinischen Unfall-Kon¬
gresses hat aus dem aktiven Überschuss des Kongresses 2 Prämien zu je 1000 frcs.
bestimmt für die Preisarbeiten über folgende Themen:
I. Schätzung der Arbeitsfähigkeit vor und nach dem Unfall.
II. Die funktionelle Anpassung der traumatisierten Glieder und
die Schätzung derselben.
Die Arbeiten müssen original sein und in italienischer oder französischer
Sprache abgefasst'), gedruckt oder in Maschinenschrift, in 3 Exemplaren an
das Gerichtsärztliche Institut der R. Universität Rom, Isola Tiberina gesandt
werden und zwar 12 Uhr mittags des 31. Dezembers 1912.
Jede Arbeit muss mit einem Motto versehen sein.
Das Motto muss in einem geschlossenen und versiegelten Kuvert wiederholt
werden und auf einem besonderen Blatt Name und Adresse des betreffenden Be¬
werbers beigelegt werden.
Das Kuvert, welches den Namen des Siegers enthält, wird vor dem Publi¬
kum geöffnet werden.
Die Arbeiten werden nach Zuerkennung des Preises dem Verfasser zurück¬
erstattet werden.
Der Preis ist unteilbar, und der von einem Thema kann keinem anderen
Thema zukommen.
Für das exekutive Komitee:
Der General-Sekretär. Der Präsident.
NB. Für jedwede Auskunft über die Preisbewerbung wende man sich an das „Instituto
di Medicina legale R. Universita — Isola Tiberina — Roma“.
1) Warum nicht auch in deutscher Sprache? Die Schriftleitung.
Kursus für Unfallheilung und Gewerbekrankheiten.
In Gemeinschaft mit der städtischen Verwaltung wird das Institut für Gewerbe¬
hygiene zu Frankfurt a. M. vom 25. September bis 7. Oktober dieses Jahres einen Kursus
für Unfallheilung und Gewerbekrankheiten veranstalten. Der Zweck dieses Kurses ist,
in der Praxis stehenden Ärzten Gelegenheit zu geben, durch den Mund erfahrener Spe¬
zialisten die Resultate der neuesten Forschungen des in Frage stehenden Gebietes und
die Vorzüge neuer Behandlungsmethoden kennen zu lernen.
Das Gebiet der Unfallheilung wird in folgenden Vorträgen behandelt werden:
Dr. Schnaudigel, Direktor der Augenklinik des städt. Krankenhauses: „Ge¬
werbekrankheiten des Auges“.
Professor Dr. Schwenkenbecher, Direktor der inneren Abteilung des städt.
Krankenhauses: „Trauma und innere Krankheiten“.
Professor Dr. Sioli, Direktor der Irrenanstalt: „Traumatische Psychosen und
Neurosen“.
Professor Dr. Voss, Direktor der Ohrenklinik des städt. Krankenhauses: „Ge¬
werbekrankheiten des Ohres“.
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192
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. G.
Dr. Wolff, Oberarzt der chirurgischen Klinik des städt. Krankenhauses: „Ver¬
letzungen“.
Im zweiten Teil des Kurses wird
Professor.Dr. K. B. Lehmann, Direktor des hygienischen Instituts der Uni¬
versität Würzburg, eine allgemeine Pathologie der Gewerbekrankheiten (mit
Ausnahme der von Spezialisten behandelten Gebiete) in etwa 8 Stunden
vortragen.
Spezialthemata werden behandelt von
Sanitätsrat Dr. Bachfeld, Oehlerwerk Offenbach: „Vergiftungen durch Arsen¬
wasserstoff“.
Professor Dr. Blum, Direktor des biologischen Instituts: „Die Bleivergiftung“.
Dr. Curschmann, Aktiengesellschaft für Anilin-Fabrikation (Greppinwerke):
„Anilismus“.
Derselbe: „Vergiftung durch nitrose Gase“.
Dr. Floret, Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co., Elberfeld: „Schädliche
Gase, ihre Bedeutung in der chemischen Industrie, ihre Pathologie und ihre
Verhütung“.
Professor Dr. Herxheimer, Direktor der Hautklinik des städt. Krankenhauses:
„Gewerbliche Erkrankungen der Haut“.
Dr. Müller, Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co., Elberfeld: „Einige
theoretische und methodische Fragen der experimentellen Gewerbe-Toxi¬
kologie“.
Professor Dr. M. Neisser, Direktor des städt. hygienischen Instituts: „Ge¬
werbebetrieb und Infektion“.
Über allgemeine Themen werden sprechen:
Stadtarzt Sanitätsarzt Dr. Koenig: „Der Einfluss der Gesetzgebung auf ge¬
werbliche Erkrankungen“
und Syndikus Meesmann, Direktor der süddeutschen Eisen- und Stahl-Berufs¬
genossenschaft, Mainz: „Die Praxis der Berufsgenossenschaften bei der
Rentenfestsetzung“.
Einige Übungen und Demonstrationen werden sich anschliessen:
Dr. Curschmann: „Untersuchungsmethoden“.
Dr. Franck, Assistenzarzt an der chirurgischen Klinik: „Röntgendiagnostik“.
Professor Dr. Herxheimer: „Vorstellung von Hautkranken“.
Endlich sind vorgesehen die Besichtigung des Instituts für Gewerbehygiene, des
städt. hygienischen Institut, des Instituts für experimentelle Therapie, des Georg Speyer-
Hauses, des biologischen Instituts, ein Rundgang durch das städtische Krankenhaus
Sachsenhausen, Führung durch Wohlfahrtseinrichtungen der Industrie. Um den aus¬
wärtigen Teilnehmern am Kursus Gelegenheit zu geben, Frankfurt und Umgebung kennen
zu lernen, werden eine Führung durch die Altstadt, ein Ausflug nach Homburg und auf
die Saalburg veranstaltet.
Die Teilnahme am Kursus ist unentgeltlich, es wird lediglich eine Einschreibgebühr
von Mk. 20.— erhoben.
Änderungen im Programm sind Vorbehalten. Das endgültige Programm mit
Stundeneinteilung wird Anfang September erscheinen und ist von Interessenten durch das
Institut für Gewerbehygiene, Frankfurt a. M., Börsenstrasse 19 kostenlos zu
beziehen, mit dem auch der Briefwechsel zu führen ist.
III. Medizinischer Unfallkongress.
Da in diesem Jahre in Deutschland eine grosse Anzahl von Kongressen
stattfindet, wird der III. Medizinische Unfallkongress erst im Frühjahr 1912
in Düsseldorf stattfinden.
Das internationale Komitee für Medizinische Unfallkongresse.
Thiem. Poels. Einiger.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Neehanotherapie nnd der Begntaehtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker
begründet von
Dr. H. BLagluu, Dr. 0. Sehütr, Dr. C. Thiem,
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem- Cottbus.
Nr. 7. Leipzig, Juli 1911. XVIII. Jahrgang.
Machdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Entstehung nnd Begutachtung von Leistenbrüchen.
Von Prof. Dr. Thole-Hannover. 1 )
Anatomische Baten. Brachanlagen.
1. Hase, obliquas abdominis externus.
Seine Sehne oder Aponeurose (flächenhafte Sehnen heissen Aponeurosen,
nicht Fascien) zeigt eine schräge Faserrichtung von oben aussen nach unten
innen. Sie ist mit der vorderen Rektusscheide nicht in deren ganzer Breite ver¬
wachsen, bildet also nicht durchweg die vordere Rektusscheide mit. Vielmehr
lässt sie sich von ihr oben 2 cm weit, unten sogar bis zur Linea alba stumpf
trennen. Nach unten zu ist sie • sogar recht lose mit dem Obi. int. und der
■wesentlich von den Aponeurosen des Int und Transv. gebildeten Rektusscheide
verbunden. Diese lockere Verbindung ist, wie wir sehen werden, für die Bruch¬
bildung von einer gewissen Bedeutung.
Die schrägen Fasern der Aponeurose bilden glänzende Bänder, welche mehr
oder weniger breite Lücken zwischen sich lassen. Namentlich nach unten zu
■werden diese Bänder deutlicher, die Lücken breiter. Etwa 10 cm nach oben
und aussen vom äusseren Leistenring weichen die Sehnenbündel besonders deutlich
auseinander, der Zwischenraum wird nach unten nach dem Schambeinkamm zu
immer grösser. Dieser spitzdreieckige Spalt in der Aponeurose bedingt die
„weiche Leiste“ — davon später.
Der medial den Spalt begrenzende Teil der Aponeurose stellt den inneren
Pfeiler des äusseren Leistenringes (crus mediale) vor. Die eigentlichen
Randfasern gehen entweder geradlinig neben der Symphyse ins Periost oder
umgreifen den Samenstrang medial und hinten und setzen weiter lateral nach
dem Tuberc. pubicum zu an.
Die Fasern, welche den äusseren Pfeiler des Leistenringes (Crus
1) Die schöne Arbeit des Herrn Verf. bringe ich um so lieber zum Abdruck, als ich
keinen wesentlichen Unterschied zwischen meinem neuesten in der II. Auflage meines Hand¬
buches eingenommenen Standpunkt und des Herrn Verf. finden kann. Der Schriftleiter.
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194
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
laterale) bilden, liegen dichter, der Pfeiler ist stärker. Er setzt am Tuberc.
pubicum an, zusammen mit dem lateralen Zipfel der Rektussehne, aber vor
diesem. Je weiter nach lateral, um so mehr setzen die Fasern nach dorsalwärts
an der nach hinten aussen oben verlaufenden Crista ileopectinea an. Diese
fächerförmige Ausbreitung bildet das nach lateral sich mehr und mehr horizontal
stellende Lig. Gimbemati. Nach aussen von diesem Bande, zwischen ihm und
den über den Schambeinkamm verlaufenden grossen Schenkelgefässen liegt der
obere Eingang zum Schenkelkanal, der obere oder innere Schenkelring,
während medial von dem Bande der äussere Leistenring liegt, und die Fläche
des Bandes, vor dem schräg aufsteigenden Samenstrang gelegen, die Vorderwand
des sog. Leistenkanals mit bildet Nach unten geht das am Schambeinperiost
ansetzende Lig. Gimbernati in die Fascia pectinea über, in das tiefe Blatt der
Fascia lata.
Die eigentlichen Randfasern des Crus laterale ziehen, den Samenstrang
von lateral und ^hinten umgreifend, gegen die Rektussehne und bilden mit den
entsprechenden Fasern des Crus mediale zusammen eine den Samenstrang von
hinten umfassende und vom Schambeinkamm abhebende Halbrinne. Wenn diese
Ausläufer der Randfasem des Crus laterale stark entwickelt sind, nennt man
sie Lig. Collesii. Entfernt man den Samenstrang aus dem Leistenring, dann
sieht man dahinter in der Tiefe diese gebogene Sehnenplatte.
Das untere Ende des Aponeurosenspaltes wird zu einem vollständigen ovalen
Ring, dem äusseren Leistenring, durch die Fibrae intercolumnares, die
beiden Crura überbrückende Quer- oder Schrägfasern der Aponeurose. Diese
verschliessen auch nach oben hin jenen Aponeurosenspalt wieder mehr oder
weniger. Ihre Ausbildung und Festigkeit ist individuell sehr verschieden, nament¬
lich auch ihr Herabreichen nach unten, wovon die Weite des äusseren Leisten¬
ringes abhängt. Die unterste Querfaser kann fast in Höhe des oberen Symphysen¬
randes liegen, ja es können sich dünne Quer- und auch Längsfasern der Externus-
Aponeurose auf den aus dem Leistenring tretenden Samenstrang (bzw. die ihn
bedeckende Fascia cremasterica s. Coopersche Fascie = Fortsetzung der Fascia
superficialis bzw. der Spezialfascie des Muse. obl. ext.) fortsetzen, so dass ein
oberer Rand des Leistenringes gar nicht sichtbar hervortritt, sondern erst beim
Einführen eines Fingers, eventuell erst bei gleichzeitigem Pressen fühlbar wird.
Wenn man zur Feststellung der Weite des Leistenringes einen Zeigefinger, die
Skrotalhaut einstülpend, einführt, schiebt man ihn am Samenstrang entlang nach
oben in die Tiefe, bis man an den Widerstand einer stärkeren unteren Fibra
stösst. Diese schliesst dann für das Gefühl den Ring. Ein Leistenring, in den
man das Nagelglied des Zeigefingers bis zum Nagelwall einführen kann, ist noch
als normal zu betrachten. — In den Hodensack reicht nichts von der Externus-
Aponeurose hinein.
Ein Wort über den sog. Anprall: Man kann nicht behaupten, wenn man mit dem
eingeführten Zeigefinger beim Pressen ein Andrängen des Baachfelles fühlt, dass es sich
dann schon immer um beginnende Bruchbildung oder gar schon um einen interstitiellen
Bruch handle. Das wäre nur der Fall bei engem Leistenring und schrägem Verlauf des
Samenstranges. Bei Leuten mit weitem Bing und geraderem Verlauf des Samenstranges
fühlt man immer den Anprall. Solche Leute brauchen aber keinen Bruch zu bekommen.
Wichtig ist noch Folgendes: Bei aktiver Kontraktion eines kräftigen
Obliq. ext. wird der Leistenring schmäler, enger. Die Crura werden nach dorsal
gezogen und straffer, besonders das Crus laterale wird fest nach hinten gegen
den Samenstrang gepresst, wodurch einer Bruchbildung entgegengetreten wird.
Ist die Externuskontraktion schwächer, die Externusaponeurose schlaffer, so
bleibt der Ring mehr rund und schlaff. Werden die Bauchmuskeln gar
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 7. 195
passiv durch Zwerchfelldruck vorgewölbt, so wird der Ring samt dem
nach oben anschliessenden Aponeurosenspalt sogar breiter, das vor dem Samen¬
strang gelegene Crus laterale wird vom Samenstrang nach vorn abgedrängt.
Auf die Bedeutung, welche aktive Bauchmuskelkontraktion bzw. passive Ver¬
wölbung bei der Bauchpresse für die Bruchbildung haben, werde ich noch wiederholt
zu sprechen kommen.
Bei aktiver Kontraktion des Obi. ext werden mit dessen verschieblicher
Aponeurose auch die Fibrae nach oben gezogen. Das mag mit von Bedeutung
sein für den Übergang eines interstitiellen in einen fertigen Bruch, indem die
unteren Fibrae über den bis dahin erst bis zum Leistenring reichenden unteren
Bruchsackpol nach oben gestreift werden mögen wie — ich bitte den Vergleich
zu entschuldigen — wie das Präputium über die Glans.
Beim interstitiellen Bruch liegt der untere Pol des Bruchsackes im sog. Leisten¬
kanal, also zwischen Plica semilunaris (vulgo innerem Leistenring) und äusserem Leistenring.
Beim fertigen Bruch liegt er vor dem äusseren Leistenring.
Was ist das äussere Leistenband und wie kommt es zustande?
Die Externus-Aponeurose geht nach unten in das oberflächliche Blatt
der Fascia lata des Oberschenkels über. Die auf dem Ileopsoas gelegene Fascia
iliaca geht in das tiefe Blatt der F. lata (F. ileopectinea) über. Der Ileopsoas
und also auch die F. iliaca reichen mit ihrem medialen Rande bis zur Eminentia
ileopectinea. Der Ileopsoas ist durch den vorderen Beckenrand nach vorn ge¬
hoben. Mit der so vorgehobenen Vorderfläche der F. iliaca ist die Hinterfläche
der Externus-Aponeurose, vom Darmbeinstachel bis zur Emin. ileopect. also, fest
verwachsen an ihrem Übergang in die F. lata. Durch diese Verwachsung entsteht
der laterale Teil des Leistenbandes, Henles Ligam. inguin. externum. —
Der mediale Teil des Leistenbandes stellt lediglich den unteren Rand der
Externus-Aponeurose mit seinem Ausgang ins Lig. Gimbernati dar. Er zieht
von seiner Trennung aus der Verwachsung mit der F. iliaca, d. h. von der Emin.
ileopectinea bis zum Tuberculum bzw. Pecten ossis pubis, die Schenkelgefässe
überbrückend. Daher nennt ihn Henle Arcus cruralis. Man muss ihn sich nur
nicht als frei ausgespannten Sehnenbogen vorstellen! Der Aponeurosenrand ist
nur nach hinten, nach den Gefässen zu, so weit frei, als er hier nicht mit einer
derben Fascie verwachsen ist wie im lateralen Teil mit der F. iliaca. Aber
nach unten geht auch hier die Externus-Aponeurose kontinuierlich in das ober¬
flächliche Blatt der F. lata über. Von vorn ist mit dem Arcus cruralis (wie
lateral mit dem Lig. ing. ext.) die Fascia superficialis verbunden, wodurch die
ausser liehe Leistenfurche entsteht. Von dorsal tritt an den Arcus die dünne
lockere Fascia transversalis heran, da, wo sie sich mit ihrem Schenkeltrichter
aus dem Becken nach unten um die Schenkelgefässe fortsetzt, ihre Scheide bildend.
Ein bandförmiger Arcus lässt sich erst künstlich herauspräparieren.
Das Leistenband entsteht also im lateralen Teil aus dem Zusammenwachsen
von vier Aponeurosen bzw. Fascien; auf dem Durchschnitt bilden sie die Form
eines Andreaskreuzes. Der mediale Teil des Leistenbandes ist der verstärkte
Übergang der Externus-Aponeurose ins vordere Blatt der F. lata allein, mit
dem dorsal die von der F. transversalis gebildete Gefässscheide verwachsen ist.
Die Fascia iliaca und pectinea sind eigentlich ein Blatt, das in der Mitte,
da, wo es um den medialen Rand des M. iliacus und den lateralen Rand des
M. pectineus umbiegt, an die Eminentia ileopectinea fixiert ist. Durch diese
Fixierung entsteht die Lacuna musculorum et vasorum. Die Begrenzungen
der Lac. vas. sind: vorn Arcus cruralis, medial Lig. Gimbernati, hinten F. pectinea
am Ursprung vom Schambeinperiost, lateral das mediale Ende der Verwachsungs-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
linie von Externus-Aponeurose und F. iliaca, die Stelle, an welcher die F. iliaca
mit der Externus-Aponeurose und F. pectinea zusammenstösst und der Arcus
cruralis beginnt. Dieser Zusammenstoss der drei Fascien ist ganz unzutreffend
Lig. ileopectineum benannt. Es ist kein Ligament. Den medialen Winkel
der Lacuna vasorum, die Lücke zwischen Vena femoralis und lateralem Rand
des Lig. Gimbemati nennt man oberen oder inneren Schenkelring. Er ist
aber natürlich keine eigentliche Lücke, der Zwischenraum ist durch Bindegewebe
ausgefüllt, welches als Fortsetzung der F. transversalis zu betrachten ist. Davon
später.
Noch eine bew'egungsphysiologische Bemerkung: Durch die Verbindung
zwischen Externus-Aponeurose und F. iliaca und lata kommt es, dass durch
Strecken des Beines im Hüftgelenk auch die Externus-Aponeurose passiv gespannt
wird, das Crus laterale insbesondere nach hinten gegen den Samenstrang gepresst
wird. Umgekehrt wird durch Flexion, besonders mit gleichzeitiger Aussenrotation
und Abduktion, zugleich mit der F. lata und iliaca (der Ileopsoas setzt am
Trochanter minor an!) die Externus-Aponeurose entspannt. Daher nehmen Patienten
mit inkarzerierter Leistenhernie diese Beinstellung ein, ähnlich wie bei Coxitis;
daher ist diese Beinstellung zur Reposition einer Hernie die günstigste. — Der
Effekt auf die Externus-Aponeurose ist der gleiche, wenn der Rumpf gegen die
Oberschenkel gebeugt wird; denn ob der Winkel zwischen Rumpf und Beinen
durch Veränderung der Bein- oder der Rumpfstellung aus einem gestreckten ein
stumpfer oder noch kleinerer wird, ist einerlei. Aufheben einer Last in ge¬
bückter Stellung bei gespreizten und aussenrotierten Beinen ist für das Austreten
eines Bruches besonders disponierend.
Welche Bedeutung hat die Externus-Aponeurose hinsichtlich Bruchanlage t
Von der Externus-Aponeurose hängen ab:
a) die Weite des äusseren Leistenringes,
b) die Weite des Aponeurosenspaltes.
a) Die Weite des äusseren Leistenringes spielt, trotzdem diese am
häufigsten als Bruchanlage bezeichnet wird, keine grosse Rolle. Man weiss
jedenfalls, dass viele Leute mit weiten Leistenringen während der militärischen
Dienstzeit oder bei schwerer Arbeit in Zivil keinen Bruch bekommen. — Halten
wir uns die topographischen Verhältnisse vor Augen, so ist klar, dass die Weite
des äusseren Leistenringes für den Anfang der Bruchbildung, die erste Aus¬
stülpung eines allmählich durch Hineinpressen von Eingeweiden verlängerten
erworbenen Bruchsackes, ebenso für die allmähliche Entfaltung eines offen¬
gebliebenen Proc. vagin. perit., also eines kongenitalen Bruchsackes keine Be¬
deutung haben kann, denn der äussere Leistenring stellt die letzte Kulisse auf
dem Wege dar. Eher schon fällt die Weite des Leistenringes ins Gewicht für
die seltene primäre Ausziehung eines leeren Bauchfelltrichters durch ein prä¬
peritoneales Lipom, das natürlich an einem engen LeistenriDg grösseren Wider¬
stand findet, nicht so leicht zum Ringe heraus kommt.
Ich glaube, ich muss dem Vorwurf entgegentreten, dass dies am grünen Tisch aus¬
gedacht sei. Dass dem nicht so ist, zeigt folgender Fall: Ein Mann fühlte beim Turnen
plötzlich heftigen Schmerz in der Leiste und sofort eine kleine Geschwulst. Diese lag
unmittelbar vor dem Leistenring und erwies sich bei der Operation nicht, wie vermutet,
als herausgepresste Hydrocele funiculi, sondern als haselnussgrosser Fettklumpen, der
einen Bauchfelltrichter berausgezogen hatte. Es hatte einer besonderen Anstrengung
bedurft, dass dies Lipom den nicht abnorm weiten Leistenring passierte.
Für die erste Etappe der Bruchbildung hat der äussere Leistenring sonst
nur Bedeutung, wenn die Plica semilunaris (vulgo innerer Leistenring) unmittelbar
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
hinter dem äusseren Leistenring liegt, d. h. bei geradem Verlauf des Samen¬
stranges, also wesentlich bei kleinen Kindern. Davon später! Dagegen kann
man meines Erachtens nicht von der Hand weisen, dass ein weiter Leistenring,
besonders ein solcher mit schlaften Fibrae intercolumnares, den rascheren Über¬
gang eines interstitiellen in einen fertigen Bruch begünstigt, also nicht die erste
Bruchentstehung, aber die weitere Ausbildung, die Verschlimmerung.
b) Von der Breite des Aponeurosenspaltes hängt der Zustand der sog.
„weichen Leiste“ ab; d. h. im Stehen, besonders beim Pressen zum Stuhl (das
ist eine bessere Prüfung als Hnstenlassen) tritt 'eine wulstförmige Verwölbung
auf, schräg von oben aussen nach unten innen nach dem Leistenring zu. Alle
hinter der Aponeurose gelegenen Schichten (M. obliq. int. und transv., Fascia
transversalis, Peritoneum) werden durch die angedrängten Eingeweide entsprechend
dem Aponeurosenspalt herausgewölbt; besonders wenn die Bauchmuskeln im übrigen
kräftig sind und sich kräftig kontrahieren, dem Spalt entsprechend also der
Widerstand relativ tief herabgesetzt ist. Schlaffe Bauchmuskeln, passive Ver¬
wölbung derselben beim Pressen sind keineswegs Vorbedingungen der weichen
Leiste. Wenn sich diese wulstige Verwölbung öfters wiederholt, wird schliesslich
das Perit. parietale mehr und mehr an den Seiten des Wulstes gelöst und ver¬
schieblich. Indes der Wulst braucht bei breiterem Aponeurosenspalt nicht vor¬
handen zu sein; bei kräftigem, sich aktiv kontrahierendem Internus fehlt er.
(Den Aponeurosenspalt kann man trotzdem bei erschlafften Bauchdecken in
Rückenlage fühlen.)
Es ist hervorzuheben: es brauchen längst nicht alle Leute mit
weichen Leisten einen Bruch zu bekommen. Offenbar muss die Ablösung
des Bauchfelles besonders auch nach unten hin stattfinden, so dass hier zwischen
vorderer Bauchwand und Samenstrang eine Bauchfelltasche entsteht. Diese wird
mehr und mehr zum Trichter vertieft durch Hineinpressen von Eingeweide, und
der Anfang des Bruches ist gemacht. Auch beim offengebliebenen Scheiden¬
fortsatz sowie beim Bestehen einer trichterförmigen Ausstülpung der Fascia
transversalis auf den Samenstrang (s. u.) begünstigt eine hinzukommende weiche
Leiste die Bruchbildung: durch die wulstförmige Vorwölbung wird gewissermassen
die Tür geöffnet zur Entfaltung bzw. Ausstülpung des Bruchsackes.
Weite des Leistenringes und Breite des Aponeurosenspaltes sind
also sicher nicht belanglos, führen indessen längst nicht immer mit
Notwendigkeit zur Bruchbildung. Ihr Vorhandensein ist zwar klinisch
festzustellen, es ist aber in praxi nicht vorauszusagen, was für Folgen
sie haben, ob sie überhaupt Folgen haben werden.
2. Der Muse, obliquus abdominis internus
verhält sich ganz anders zum Samenstrang als der Externus. Seine untere
Partie, welche uns besonders interessiert, ist individuell sehr verschieden ent¬
wickelt. Bei kräftiger Ausbildung gehen von der Spina, vom Lig. ing. ext.
und selbst noch vom Arcus cruralis entspringende breite Muskelbündel auf die
vordere Rektusscheide, event. bis zur Linea alba und zum Tuberc. pubicum. Die
untersten Fasern ziehen dann also parallel dem Leistenband schräg median ab¬
wärts. Nach präparatorischer Entfernung des Samenstranges oder auch ohnedem
sind sie hinter dem Leistenring sichtbar. Sie umgreifen dann event. etwas den
Samenstrang von vorn hinter dem medialen Winkel des Leistenringes. Doch
kann man nicht sagen, dass je der Internus eine Hinterwand für den Samenstrang
bilde. Der Samenstrang zieht stets unter dem Internusrand von hinten
aussen oben nach vorn innen unten weg. Eine Hinterwand für den Samenstrang
bildet der Internus nur nach der Radikaloperation nach Bas sin i.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
Einen so gut entwickelten Internus sieht man aber selten. Meist hört er
höher auf; der untere Rand verläuft dann nicht mehr so schräg von oben aussen
nach unten innen, sondern mehr quer nach dem Rektusrande hin. Er hört oft
sogar schon in der Mitte zwischen Spinahöhe und Symphysenrand auf, d. h. 2 cm
oberhalb der letzten Fibra intercolumnaris. Bei etwas weitem Leistenring kann
man den Unterrand des Internus über dem Samenstrang fühlen, bei aktiver
Bauchdeckenkontraktion sich anspannend.
Das Kremasterbündel des Internus entspringt nicht mehr von der Spina,
sondern abwärts von der Externus-Aponeurose, bzw. dem Lig. ing. ext oder
Arcus cruralis. Die durch den äusseren Leistenring austretenden Kremasterfasern
umgeben den Samenstrang, im Hodensack die Tunica vaginalis communis. Man
hat unwillkürlich die Vorstellung, dass der Proc. vaginalis peritonei bei seiner
Ausstülpung die untersten Internusbündel mitgenommen, aufgeladen, ausgezogen
hat. Diese Vorstellung entspricht auch, wie wir sehen werden, dem entwicklungs¬
geschichtlichen Hergang.
3. Der Muse, transversus abdominis
reicht noch weniger weit herab als der Internus. Er entspringt oft nur bis zur
Spina herab, gar nicht mehr vom Leistenband, hört nach unten zu immer dünner
werdend meist schon 1 cm kopfwärts vom Internus auf, hat also zum Samen¬
strang im sog. Leistenkanal gar keine Beziehung mehr. Erwähnung
verdienen nur in die untere Partie der Sehne dieses Muskels eingewebte Ver¬
stärkungszüge, welche bogenförmig nach abwärts ziehen und am Schambeinkamm
inserieren. Sie trennen die laterale und mediale Leistengrube und werden Lig.
interfoveolare (Hesselbachi) genannt. Medial die mediale Leistengrube be¬
grenzende und in die Rektusscheide ausstrahlende Verstärkungszüge werden als
Falx inguinalis oder Lig. Henlei (Lig. falciforme) besonders bezeichnet.
Die direkten Leistenhernien treten zwischen Lig. interfoveolare und Falx ingui¬
nalis aus. Für die Entstehung der uns hier interessierenden indirekten Leisten¬
hernien haben diese Bildungen keine direkte Bedeutung (s. u.).
Welche Bedeutung haben der Internus und Transversus hinsichtlich
Bruchanlage ?
Wenn der Internus und Transversus hoch aufhören, ist die Bauchwand also
dicht über dem Beckenrand nur von Externus-Aponeurose, Fascia transversalis
und Bauchfell gebildet. Die Externus-Aponeurose liegt vor dem Samenstrang,
die Vorderwand des sog. Leistenkanals bildend. Das Lig. Collesii, die Fascia
transversalis und das Bauchfell liegen hinter dem Samenstrang, die sog. Hinter¬
wand des Leistenkanals bildend. Ein solcher Hochstand des Internus (und
Transversus) bedingt einen breiten Zwischenraum zwischen unterem Internusrand,
Rektus und Beckenrand, ein breites sog. Interstitium inguinale und damit
eine dritte Bruchdisposition: die Pointe de hernie.
Haegier (Langenbecks Archiv 1902) identifiziert weiche Leiste und Pointe
de hemie, Graser (Deutsche Ärztezeitung 1900, Heft 4—6) Pointe de hernie und
Kochers Brnchsackkegel, Sprengel (Sammlung klinischer Vorträge Nr. 551,
1909) alle drei Dinge, meines Erachtens mit Unrecht. Was ist Pointe de
hernie?
Bei Intemus-Hochstand deckt der Muskelrand nicht mehr den Samenstrang
von vorn, bei seiner Kontraktion den Raum verschliessend, in welchem ein
Bruchsack ausgestülpt wird. Es tritt beim Pressen im Stehen, gerade wieder
bei sonst kräftigen Bauchmuskeln, unter dem hochstehenden Internusrand aussen
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neben dem äusseren Leistenring eine rundliche Verwölbung auf (keine
wulstförmige im Anschluss an den Leistenring nach oben aussen wie bei der
weichen Leiste). Zwischen der rundlichen Verwölbung und dem Leistenring ist
das Crus laterale zu fühlen. Ich habe diesen Zustand der Pointe de hernie öfters
gesehen und verstehe nicht, wie seine klinische Unterscheidung von der häufigeren
weichen Leiste Schwierigkeiten machen soll.
Kochers Bruchsackkegel aber ist auch etwas anderes, ist die erste, nur
temporäre Ausstülpung des Bauchfelles vor dem Samenstrang her, schon der
erste Anfang der Bruchbildung. Die P. de hernie dagegen ist nur eine Disposition
zur Bruchbildung, genau wie die weiche Leiste: Basis der Verwölbung weiter
aussen, noch keine Kegelbildung. Die Tür wird ein Stück tiefer und weiter
aussen als bei der weichen Leiste geöffnet. Der Eingang ist mehr von der Seite,
dort mehr von oben. Die P. de hernie braucht nicht zum Bruch zu führen.
Sie kann eine Vorstufe von Kochers Bruchsackkegel sein, aber das ist nicht
nötig. Der Kegel entsteht erst, wenn die Vorwölbung des mit der Zeit ver¬
schieblicher gewordenen Bauchfelles, sagen wir unglücklicherweise allmählich
mehr gegen median, gegen die Plica semilunaris hin geschieht. Die P. de hernie
ist klinisch zu diagnostizieren, der Bruchsackkegel erst, wenn man bei der
Operation bei zufälligem Pressen das Bauchfell kegelförmig ausgestülpt werden
sieht nach Spaltung der Externus-Aponeurose.
Die Folgen der Pointe de hernie sind dieselben wie die der weichen
Leiste und ebensowenig zu prognostizieren.
Es ist noch hervorzuheben: Internus-Hochstand braucht keine Ver¬
wölbung beim Pressen, keine P. de hernie zu machen. Sie bleibt aus
bei kräftig sich kontrahierendem Externus und kräftiger Externus-Aponeurose.
Auch ohne P. de hernie ist der Internus-Hochstand klinisch zu diagnostizieren:
1. wenn man bei weitem Leistenring mit dem in ihn eingeführten Finger den
unteren Internusrand nicht oder hochstehend fühlt; 2. wenn man bei engem
Leistenring von aussen durch Eindrücken dünner fettarmer Bauchhaut den unteren
Internusrand bei Kontraktion des Muskels am Übergang in die Rektusscheide
fühlen kann. Auch ohne den Zustand der P. de hernie bedingt Intemns-Hochstand
«ine Schwäche der Bauchwand in der Leistengegend, eine Bruchdisposition.
Muskelschwäche, insbesondere Atrophie des Internus, ist hauptsächlich für
die Häufigkeit der direkten Hernien bei älteren Leuten verantwortlich
zu machen: medial von der Arteria epigastrica, am Austritt der Hernia directa,
ist das Interstitium inguinale breiter als lateral von der Arterie. Bei Internus-
Hochstand trifft man deshalb auch bei jüngeren Personen gelegentlich auf eine
H. directa, selbst doppelseitig.
Verschiedene Autoren haben auf die Wichtigkeit der guten Ausbildung des
Internus hingewiesen, aber ohne Präzision und genaue Vorstellung, wie z. B. aus
der Annahme eines „sphinkterartigen Verschlusses des inneren Leistenringes
durch den Internus und Transversus“ (Murray zit. von Sprengel) hevorgeht.
Davon kann natürlich gar keine Rede sein, sondern nur von einem Anpressen
des Internusrandes gegen den Samenstrang von vorn, wenn der Muskel weit
genug herabreicht. Dadurch wird allerdings einer Bruchbildung wirksam ent¬
gegengetreten und gewinnt der Internus besondere Bedeutung.
4. Die Fascia transversalis
und ihr Verhältnis zum sog. Leistenkanal zu verstehen, muss man sich zunächst
vor Augen halten, dass sie nicht die Aponeurose des Muse, transversus ist, kein
Sehnenblatt und auch keine festgefügte Membran wie das Bauchfell. Sie ist
vielmehr ein lockeres Bindegewebe, welches Organe verbindet und Lücken aus-
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füllt, welches nur stellenweise (da, wo es z. B. grössere Muskelflächen bekleidet)
eine dichtere Membran wird, also besonders hinter den beweglichen, ihre Spannung
und Lage wechselnden flachen Bauchmuskeln. Die Fascia transversalis ist der
F. superficialis durchaus gleichartig. Sie verbindet die Muskeln und Aponeurosen
nach hinten mit dem geschlossenen Bauchfellsack, wie vorn die F. superfic. die
Muskeln und Aponeurosen mit der Haut verbindet. Sie umkleidet als lockeres
Bindegewebe alle*ausserhalb des Peritonealsackes gelegenen Baucheingeweide:
Nieren, Harnleiter, Harnblase, Samenleiter, Mastdarm, Pankreas. Im kleinen
Becken wird die F. transversalis zur F. pelvis parietalis s. endopelvina und zur
F. pelvis visceralis. Teile der letzteren sind als F. recti propria, F. vesicae
urinariae, F. vesicularum seminalium (Pars rectovesicalis, Waldeyer) usw. be¬
sonders bezeichnet.
Am Boden des grossen Beckens schlägt sich die F. transversalis nach hinten
auf die F. iliaca um, von dieser stumpf trennbar, zieht dann zwischen Perit
parietale dorsale und Rumpfmuskeln in die Höhe. Der Umschlag auf die F. iliaca
erfolgt etwas kopfwärts vom äusseren Leistenband. Diesen meist als etwas
dichteren Streifen sich markierenden Umschlag nennt man wenig zutreffend
inneres Leistenband. Mit dem äusseren Leistenband ist die F. transversalis
nur in dessen medialem Teil, dem Arcus cruralis, verwachsen, an den sie von
dorsal herantritt, um nach unten als Schenkeltrichter sich fortzusetzen und die
Scheide der grossen Schenkelgefässe zu bilden. Sie umscheidet auch alle von
fliesen Gefässen abgehenden Zweige, ebenso mit dem Processus vaginalis
fasciae transversalis den zum Leistenring heraustretenden Samenstrang.
Dadurch, dass der Samenstrang von hinten aussen oben nach vorn innen
unten verläuft, der Processus vaginalis also gewissermassen nach unten umkippt,
entsteht an der unteren lateralen Zirkumferenz seines Ursprunges eine medial-
und kopfwärts gerichtete Falte: die Plica semilunaris, welche den Samenstrang
von lateral und unten umfasst und, vom Bauchfell überzogen, besonders bei Be¬
trachtung der Bauchwand von hinten her deutlich ist. Sie hat man fälschlich
als inneren Leistenring bezeichnet Die Bezeichnung ist unzutreffend und
irreführend. Ein Ring ist nicht vorhanden wie in der Externus-Aponeurose,
sondern nur eine halbringförmige Falte. In Bezug auf das Poupartsche Band
liegt sie fingerbreit kopfwärts von diesem, 3—5 cm nach aussen oben vom äusseren
Leistenring. Diese übrigens sehr wechselnde Distanz zwischen Plica semilunaris
und äusserem Leistenring wäre also die Länge des sog. Leistenkanals, welche
vom mehr oder weniger schrägen Verlauf des Samenstranges abhängt.
Die Plica semilunaris steht in naher räumlicher Beziehung zur Plica epi-
gastrica, zu welcher die A. epigastrica das Bauchfell medial vom Samenstrang
auf liebt. Diese liegt weiter nach vorn als die lateral den Samenstrang umfassende
und viel mehr vorspringende Plica semilunaris. Letztere bleibt deutlich, wenn
man durch Straffziehen des Perit. parietale die Plica epigastrica verstreichen
lässt oder die A. epigastrica ganz entfernt. Ein entstehender Bruch trifft auf
die Plica semilunaris als erste Kulisse, während er zur Plica epigastrica und
dem Lig. interfoveolare, welche weiter nach vorn die mediale Seite des Samen¬
stranges umfassen, keine direkten Beziehungen hat; denn die Ausstülpung des
Bruchsackes geschieht entlang der vorderen und lateralen Fläche des Samen¬
stranges. Die Plica epigastrica und das Lig. interfoveolare haben erst indirekt
Bedeutung für die Bruchbildung, insofern sie den Weg des Samenstranges mehr
oder weniger von medial her verengen.
Im Skrotum wird der Proc. vag. fase, transv. zur Tunica vaginalis
communis. Wie der Processus den Samenstrang ringsum umgibt, so umgibt auch
die Tunica com. Hoden mit Tunica vag. propia ringsum, auch hinten. Man
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kann bei Hydrocelenoperation den mit Flüssigkeit gefüllten, den Hoden ein-
schliessenden Sack der peritonealen Tunica propria geschlossen ringsum, auch
hinten, aus der Tunica com. ausschälen. Nur am unteren Pol muss man einen
Gefässe führenden kurzen Strang scharf durchtrennen: das ist der Rest des für
das ganze Verständnis der Leistenkanalbildung so wichtigen Lig. Hunteri oder
Gnbernaculum testis, wovon später die Rede sein wird.
(So operiere ich übrigens jetzt immer die Hydrocelen; die Ausschälung der prall
gespannten Tunica propria ist viel leichter, als wenn man erst die Flüssigkeit ab¬
gelassen hat.)
Ein offener Proc. vag. fase, transv. ist natürlich nicht vorhanden, denn
diese Fortsetzung der Fase, transv. ist ja kein Schlauch, sie ist als maschiges
lockeres Bindegewebe mit dem Samenstrang verwachsen. Wenn man vom Bauche
aus an der Leiche den geschlossenen Peritonealsack von der vorderen Bauchwand
stumpf abgezogen hat — das gelingt leicht, und zwar, wenn der Proc. vag. perit.
ganz verödet ist, ohne dass im Peritoneum ein Loch entsteht — und wenn man
dann die Bauchwand von hinten her betrachtet, sieht man die Fascia transv.
trichterförmig auf den Samenstrang an der Plica semilunaris übergehen. Daher
hat man sie auch Fascia infundibuliformis genannt. Manchmal, nicht immer,
kann man nun vom Bauche aus von rückwärts her den an sich nicht offenen
Proc. vag. fase, transv. stumpf mit dem Finger künstlich zu einem den Samen¬
strang rings umgebenden Schlauch entfalten.
Bedeutung des Verhaltens der F. transversalis hinsichtlich Bruchanlage.
Geht die F. transv. mit einem deutlichen Trichter auf den Samenstrang
über, so haben wir damit eine neue vierte anatomische Bruchdisposition.
Noch in anderer Beziehung hat die F. transv. Bedeutung. Niebergall
(Deutsche militärärztl. Zeitschr. 1900) legt auf die mehr oder weniger feste Ver¬
bindung des Samenstranges mit den Konstituenten des sog. Leistenkanals be¬
sonderes Gewicht Gemeint kann nur sein das mehr oder weniger feste Gefüge
des Proc. vag. fase, transv. Wir sahen, dass dieses Gewebe manchmal stumpf
vom Bauche her auseinander zu drängen ist. Dadurch wird natürlich eine Hernien¬
bildung begünstigt.
Seit Malgaigne hat man im Hinblick auf die Häufigkeit der Hernien bei
alten Leuten Abmagerung als disponierendes Moment angesehen. Bei indirekten
Hernien könnte nur ein Schwund des um den Samenstrang gelegenen Fettgewebes
der F. transv. gemeint sein. Ich glaube, dass bei alten Leuten vielmehr die
Erschlaffung und Atrophie der Bauchmuskeln in Betracht kommt, daher auch
die viel grössere Häufigkeit der direkten Hernien (s. oben).
Im Gegensatz zu M. behauptet denn auch L. Championniere, dass rasch
einsetzende Fettleibigkeit die Bruchbildung begünstige. Er stellt sich vor,
dass durch Fettentwicklung das Bindegewebe um den Samentrang auseinander¬
gedrängt und gelockert, der sog. Leistenkanal erweitert werde.
Ähnlich denkt man mit Roser und Linhart, dass das unter oder vordem
Peritoneum gelegene Fettgewebe der F. transv. bei seiner Vermehrung durch
seine Schwere in den Leistenkanal herabrücke und einen leeren Bauchfelltrichter
ausziehe. Diese primäre Bildung eines zunächst leeren Bruchsackes, in welchen
erst später durch die Bauchpresse Eingeweide eingetrieben werden, ist sicher
nicht so häufig, wie R. und L. glaubten.
Es ist hervorzuheben: Klinisch ist das Verhalten der F. transversalis
nnd ihres Processus vaginalis nicht festzustellen, also auch nicht zu
sagen, wie viele Brüche auf das Konto ungünstiger Entwicklung der F. transv.
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bzw. ihrer Fortsetzung um den Samenstrang zu rechnen sind. Diese anatomische
Bruchanlage existiert klinisch also überhaupt nicht.
5. Die topographischen Verhältnisse des Bauchfelles und seiner Fort¬
setzung um den Samenstrang, des Proc. vaginalis peritonei sind wieder
einfacher.
Das Perit. parietale ist, wie schon mehrfach erwähnt, in der Tat recht lose
und verschieblich mit der F. transv. verbunden. Man kann das bei jeder Bruch¬
operation sehen: wenn man den Bruchsackhals bauchwärts zwecks Abbindung
verfolgt, löst man leicht das Perit. parietale weiter ab, um einen breiten Peritoneal¬
trichter oberhalb des eigentlichen Bruchsackhalses abzubinden.
Man kann infolge dieser losen Verbindung an der Leiche oft auch von
rückwärts, vom Bauche aus, künstlich einen Bauchfelltrichter vor dem Samen¬
strang her skrotalwärts ausstülpen, so einen neuen quasi „erworbenen“ Bruch¬
sack künstlich bildend. Wenn'man sich vorstellt, man stülpte das Peritoneum
vor dem Samenstrang handschuhfingerförmig aus, nähme die F. transv. als Tunica
vag. com. mit unter dem unteren Bande des Int. und Transv. her, lüde dabei
die untersten Intemusfasern als Kremaster auf seinen im Proc. vag. perit wie
in einem Handschuhfinger steckenden Finger, drängte die Fasern der Externus-
Aponeurose zum äusseren Leistenring auseinander und stülpte die Fascia super¬
ficialis als Coopersche Fascie mit aus, dann hätte man den Proc. vag. perit. und
den sog. Leistenkanal künstlich in richtiger Lage nachgebildet. Man sieht, es
handelt sich nicht um ein Durchbohren der Bauch wand; allein die Kontinuität
der Externus-Aponeurose ist durch Auseinanderdrängen (bzw. entwicklungs¬
geschichtlich durch Nichtzusammenschliessen) der Fasern unterbrochen. Das
Perit. und die F. transv. werden nur ausgestülpt; der M. int. und transv. aber
gehen über der Stelle, wo diese Ausstülpung vor sich geht, hinweg. Man sieht
daraus, wie töricht der Satz ist: „Der Leistenkanal oder der Samen¬
strang durchbohren die Bauchwand.“ Es ist kein Leistenkanal, keine
geschlossene Röhre vorhanden, sondern der Weg des Samenstranges
ist von Kulissen umgeben und vorgezeichnet.
Was wir uns eben durch eine von rückwärts vom Bauche aus angreifende
Gewalt, den Finger, künstlich herstellten, entsteht entwicklungsgeschichtlich
durch eine von vorn, von aussen auf das Bauchfell wirkende Kraft: durch das
Lig. Hunteri s. genito-inguinale, welches das Bauchfell, den späteren Proc.
vag. perit nach unten in das spätere Skrotum fixiert. Der spätere Hoden hat
einen doppelten Ursprung: die samenbereitenden Kanälchen entstehen aus dem
Keimepithel, einer Umwandlung des Parietalperitoneums neben der Lendenwirbel¬
säule. Diesem Keimepithel wachsen aus dem Geschlechtsteil der benachbarten
Urniere Kanäle entgegen, welche später die Tubuli recti und das Rete testis
sowie den Nebenhoden bilden, also die Ausführungswege. Der Urnierengang
wird zum Samenleiter. Zwischen unterem Pol der Urniere (bzw. später des
Hodens) und der Bauchhaut an der Stelle, an welcher im dritten Monat die Aus¬
stülpung der Bursa inguinalis (Klaatsch) entsteht, ist das von einer Peritoneal-
duplikatur umgebene Lig. Hunteri ausgespannt. Wenn nun der Fötusrumpf in
die Länge wächst, wächst das Band nicht mit; es muss folglich das Bauchfell,
von welchem es ja fest überzogen ist, nach unten fixieren und zum Proc. vag.
perit ausziehen. Weiterhin muss auch der Hoden diesen Weg ins Skrotum
nehmen, denn er wird ja znm Teil von der Urniere gebildet, hängt also auch
mit dem Lig. Hunteri zusammen. Dieses wird deshalb auch Gubernaculum
testis genannt. Der Hoden folgt also oben dem Proc. vag. bzw. im Proc. vag.
Deshalb geht die Höhle des Proc. vag. oder der Tunica vag. propr. auch stets
weiter herab, unter den unteren Pol des Hodens. Deshalb zieht ein offengebliebener
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Processus vor dem Samenstrang her. Deshalb kann man bei Hydrocelenoperation
die Tunica propria nur bis an den Hoden heran ablösen, nicht wie die Tunica
communis ringsum, denn der Hoden ist gewissermassen eine Verdickung der
Tunica propria, des Peritoneum.
Der Hoden wird also nicht von oben in den Proc. vag. eingestülpt, sondern
auch, wie der Processus selbst, nach unten zum Bauche herausgezogen. Das
geht klipp und klar daraus hervor, dass der Proc. vag. perit. bereits im Skrotum
vorhanden ist mit allen seinen Hüllen, wenn der Hoden noch im Becken liegt,
dass bei Kryptorchismus ein offener Proc. vag. vorhanden sein kann und oft vor¬
handen ist.
Das Lig. Hunteri bzw. sein Nichtmitwachsen ist also im grossen
und ganzen 1 ) die Ursache 1. der Ausstülpung des Proc. vag. perit und
2. des Descensus testiculorum. So erklärt es sich, dass man bei fehlendem
Hoden aber vorhandenem Nebenhoden und Samenleiter einen ausgebildeten Proc.
vag. bzw. Tunica propria findet, dagegen nicht, wenn zwar der Hoden da ist,
aber Nebenhoden und Samenleiter fehlen; denn dann fehlte mit der Urniere auch
das Urnierenband.
Wir verstehen jetzt auch, worauf überhaupt der Zustand des Krytorchismus
zurückzuführen ist. Ich fand bei einer Operation Folgendes: Der Proc. vag. war mit seinen
Hüllen (Tunica vag. com., Kremaster, Fascia cremasterica) vorhanden. Der Hoden lag
dicht hinter dor vorderen Bauchwand. Der Nebenhoden, dünn und lang ausgezogen,
bildete mit dem Samenleiter eine tief herabreichende Schleife, von der die Tunica propria
nicht abzuziehen war. Der Nebenhodenkopf fehlte, an seiner Stelle war eine Schwiele
vorhanden. Erklärung: Der Geschlechtsteil der Urniere ist nicht entwickelt; daher fehlt
der Kopf des im übrigen hypoplastischen Nebenhodens. Die Verbindung zwischen Neben¬
hoden und Hoden ist nicht zustande gekommen. Durch das Lig. Hunteri blieb zwar das
Bauchfell nach unten fixiert und wurde regelrecht zum Proc. vag. ausgezogen. Auch der
untere Teil des Nebenhodens (der Urniere) blieb nach unten fixiert, daher die tief herab¬
hängende Schleife. Der hypoplastische dünne Nebenhoden wurde lang ausgezogen; der
nicht mit ihm in Verbindung getretene Hoden aber blieb hoch liegen. Deshalb war die
Differenz zwischen unterem Pol des Proc. und des Hodens so gross. — Die Probe aufs
Exempel war die mikroskopische Untersuchung: tatsächlich bestand dieser Hoden nur aus
Tubuli contorti seminiferi mit verfetteten Epithelien. Die Tubuli recti und das Rete
testis fehlten wie der Nebenhodenkopf, d. h. der Geschlechtsteil der Urniere war ver¬
kümmert
Die Ausziehung des Proc. vag. und Hodens mit Samenleiter geschieht in
foetu geradeswegs durch die noch dünne Bauchwand. Bei der späteren Bildung
der Bauchwand müssen die Fasern der Externus-Aponeurose gegen den schon
vorhandenen Proc. vag. zu auseinander bleiben, weil dieser ein Ansetzen der
Sehnenfasern am Knochen nicht gestattet. Die Ränder des Internus und Trans-
versus aber bleiben oberhalb des Processus. Der gerade Verlauf des Processus
und Samenleiters bedingt, dass beim Neugeborenen äusserer Leistenring und
Plica semilunaris (vulgo innerer Leistenring) unmittelbar hintereinander liegen.
Es ist eigentlich nur ein Ring da, nichts von einem „Kanal“ oder Kulissenweg.
Das bedingt mit als fünfte anatomische Bruchdisposition (ausser offenem
Proc. vag. perit., vielem Schreien usw.) die Häufigkeit der Leistenhernien bei
kleinen Kindern, V ; aller Leistenbrüche. Diese kommen gerade aus dem Bauch
heraus, aber lateral von der A. epigastrica, nicht medial wie die Hernia directa
der alten Leute.
Der schräge Verlauf des Samenstranges entsteht erst allmählich
1) Betreffs der Details verweise ich auf Brafnan n, Arch. f. Anat. u. Physiol., Anat. Abt.,
1884; Klaatsch, Morpholog. Jahrbuch. Bd. 16. 1890; Waldeyer, Bonn, Cohen. 1899. S. 657 ff.
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mit dem zunehmenden Breiten Wachstum des Beckens. Damit rücken auch die
Schenkelgefässe oben weiter nach aussen, ihr Verlauf wird schräger. Der Ur¬
sprung der A. epigastrica rückt mehr nach aussen, ihr Verlauf wird aus einem
schrägen ein bogenförmiger. Sie hakt dann gewissermassen den Samenstrang
von unten innen auf. Medial muss der Samenstrang an Ort und Stelle bleiben,
weil er im Spalt der Externus-Aponeurose festgehalten wird. So wird er oben
unter dem Band des Int und Transv. her nach lateral verzogen, hinter der
Externus-Aponeurose her. Dadurch erst entsteht für ihn eine Vorderwand. Es
bleibt zu untersuchen, ob die individuell verschiedene Richtung und Länge des
sog. Leistenkanals mit Beckenbreite bzw. mehr oder weniger schrägem Verlauf
der Schenkelgefässe zu tun hat.
Es ist klar, dass bei schrägem Verlauf des Samenstranges der Austritt für
die Baucheingeweide nicht so leicht ist wie bei geradem Verlauf. Sie stossen
erst an den Intemusrand, dann gegen die Hinterfläche des Crus laterale, an
welcher sie dann allmählich bis zum Leistenring hergleiten müssen, einen Weg
zwischen Externus-Aponeurose und Samenstrang tunnelierend.
Der Proc. vag. perit. verödet in der Regel nach vollendetem Descensus. Er
kann aber total oder partiell offen bleiben. Nach Zuckerkandl ist er bei
35% Knaben bis zum vierten Monat nach der Geburt ganz offen. Hernach fand
Z. ihn nur noch bei 4% ganz offen. Aber der oberste Teil — und der ist
für die Hernienbildung der wichtigste — bleibt noch in 29% später offen, sich
trichterförmig nach dem Bauchraum erweiternd. Ein ganz oder teilweise offen¬
gebliebener Proc. vag. perit. bildet die sechste anatomische Bruchanlage,
die wir mit unseren anatomischen Studien kennen lernen. Manchmal kann man
in solchen kurzen Trichter vom Bauch aus auch an der Leiche eines Erwachsenen
einen Finger vorschieben und den nur locker verklebten Proc. wieder künstlich
erweitern zu einem sog. angeborenen (nicht erworbenen) Bruchsack, selbst bis
in die Höhle der Tun. propria hinein, ohne dass ein Loch im Peritoneum ent¬
steht. Man stellt damit den fötalen Zustand wieder her. Störungen in der
Obliteration des Proc. vag. perit. führen auch zur Bildung der Hydrocele testis
communicans, bei welcher sich in dem ganz offen gebliebenen Proc. Flüssigkeit
ansammelt; der Hydrocele funiculi cystica, wenn in einem nach oben und unten
abgeschlossenen, sonst offen gebliebenen Teil des Proc. sich Flüssigkeit ansammelt;
der Hydrocele funiculi communicans — den seltenen Fall sah ich im letzten Jahr
zweimal —, wenn sich im nach oben offen gebliebenen, nach unten geschlossenen
oberen Teil des Proc. Flüssigkeit ansamraelt. Das häufige Zusammentreffen von
vaginalen Hernien (d. h. Brüchen mit angeborenem Bruchsack) und von Hydrocele
testis oder funiculi und von Kryptorchismus ist nach dem Gesagten leicht ver¬
ständlich.
Die Heilung der Brüche bei kleinen Kindern durch Tragen eines Bruchbandes
beruht darauf, dass beim Schrägerwerden des Samenstrangverlaufs und des vor ihm
gelegenen Proc. vag. perit. Vorder- und Hinterwand dieses offengebliebenen Scheiden¬
fortsatzes gegeneinander gedrückt und gerieben werden. Die Blätter verkleben und ver¬
wachsen also durch adhäsive Peritonitis. — Übrigens ist solche Bruchheilung durch
Bruchbandtragen auch jenseits 20 Jahren möglich, was von den Klinikern ge¬
leugnet wird, durch die Beobachtungen der Militärärzte aber sicher erwiesen ist. Es
kommt gar nicht so selten vor, dass bei mit Bruchband als invalide entlassenen Leuten
bei den alljährigen Invaliden — Nachprüfungen drei Jahre lang und länger kein
Bruch mehr zu konstatieren ist. Es dürfte sich da immer um die Heilung vaginaler
Biüche handeln.
Wir kommen zu der praktischen Frage: Welche Bedeutung hat ein ofFen-
gebliebener Proc. vag. perit. als ßruchanlage für die ßmchbildung?
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Manche Chirurgen gingen so weit, den offengebliebenen Proc. als Bruch¬
anlage xat tgoxyv zu bezeichnen oder gar beides zu identifizieren. Frank führt
28,6°/ 0 , Kocher 35°/ 0 , Göldner auf Grund von 800 Operationen 56%, Hansen
(Langenb. Arch. 89, 4) sogar auf Grund von 177 Operationen 87% der Leisten¬
brüche auf (meist nur partielles) Offenbleiben des Scheidenfortsatzes zurück.
Es muss auffallen, dass die Urteile so stark differieren, wie viele Brüche auf
Offenbleiben des Scheidenfortsatzes, also auf das Angeborensein eines Bruchsackes
zurückznführen, vaginale Brüche sein sollen. Und es erhebt sich die Frage:
lässt sich ein vaginaler Bruch sicher von einem Bruch mit erworbenem,
später allmählich ausgestülptem Bruchsack unterscheiden?
Diese Frage ist deshalb für die Unfallpraxis so wichtig, weil plötzliche
Füllung eines bereits vorhandenen kongenitalen Bruchsackes, d. h. plötzliche
Entstehung eines vaginalen Bruches durch Unfall ohne gröbere Gewebs-
zerreissung an sich wohl denkbar und möglich ist; plötzliche Bildung eines
Bruches mit erworbenem neuen Bruchsack, d. h.Neuausstülpung des Bauch¬
felles durch Baucheingeweide ohne Gewebszerreissung nicht denkbar ist Fänden
wir also in einem Fall von angeblich nach Unfall entstandenem Bruch keine
Spuren von Gewebszerreissung und könnten wir dann einen vaginalen Bruch
diagnostizieren, so dürften wir Rentenentschädigung nicht ohne weiteres zurück¬
weisen. Könnten wir dagegen beim Fehlen von Spuren einer Gewebszerreissung
einen vaginalen Bruch ausschliessen, so wäre erwiesen, dass der Bruch nicht
erst durch den Unfall entstand; es wäre keine Rente zu gewähren.
Nebenbei bemerkt, ist es unlogisch, wenn die Chirurgen zum grossen Teil alle
vaginalen Brüche als kongenitale bezeichnen. Beim kongenitalen Bruch ist schon eine
Bruchgeschwulst bei der Geburt vorhanden. Häufiger ist nur der Bruch sack kongenital,
der Bruch erworben, indem der offengebliebene Scheidenfortsatz erst später durch an¬
gedrängtes Eingeweide entfaltet und gefüllt wird. Beim erworbenen Bruch kann es sich
um einen Bruch mit kongenitalem oder erst später ausgestülptem Bruchsack handeln.
Erworbener Bruch schliesst nicht ein, dass auch der Bruchsack erworben ist.
Wie steht es nun mit dem Erkennen eines vaginalen Bruches?
Lässt sich 1. zunächst einmal klinisch Offensein des Scheidenfortsatzes
(also der kongenitale Brucksack noch ohne Bruch) diagnostizieren?
Sprengel sagt: Nie. So unbedingt möchte ich dem nicht beistimmen.
Wenn kein Bruch da ist, hat man auf offenen Scheidenfortsatz geschlossen, wenn
auf der einen Seite sich der Samenstrang deutlich dicker anfühlt als auf
der anderen. Dem ist entgegenzuhalten, dass der dünne Schlauch eines offenen
Processus nicht leicht zu fühlen ist, dass ein fühlbares Plus nur mit einiger
Berechtigung auf einen offenen Prozessus zu beziehen ist, wenn es durch ein
faltiges, gegen den Ductus deferens und Plexus pampiniformis abzugrenzendes
Gebilde bedingt ist, wenn Varicocele als Ursache der Samenstrangverdickung
auszuschliessen ist.
Kürzlich wurde ein Mann wegen „Varicocele“ zur Operation geschickt, er hatte
auch beim Tragen eines Suspensoriums ziehende Schmerzen. Der rechte Samenstrang
fühlte sich deutlich durch ein faltiges Gebilde verdickt an, eine Schwellung durch ver¬
dickte geschlängelte und bei zentralem Druck noch mehr anschwellende Venen war aber
nicht vorhanden. Bei der Operation fand ich in der Tat den vermuteten offenen Scheiden¬
fortsatz. In Rückenlage trat beim Pressen (ich liess den Mann absichtlich halb aufwachen)
kein Eingeweide ein, nicht einmal nach Spaltung der Externus-Aponeurose. War der
Eingang zum Bruchsack nur beim Stehen und Gehen „in den Griff der angrepressten
Eingeweide“ gekommen? Daher die Schmerzen durch beginnende Entfaltung des leer
gefundenen Sackes?
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Immerhin bleibt es Vermutung, dass solche Samenstrangsverdickung auf dem
Vorhandensein eines offenen Processus beruht.
Erwiesen wird klinisch das Offensein eines Scheidenfortsatzes
nur, wenn schon bei der Geburt eine Hernie vorhanden ist, und wenn
eine Hydrocele communicans s. testis s. funiculi vorliegt, d. h. wenn der
offene Scheidenfortsatz sich durch Fl&ssigkeitsansammlung manifestiert, welche sich
in die Bauchhöhle entleeren lässt und bei aufrechter Haltung wieder ansammelt.
Ich sah folgenden Fall: Ein Mann spurte beim Turnen plötzlich heftige Schmerzen
in der rechten Leiste und das Vortreten einer Geschwulst von Taubeneigrösse. Leisten¬
ringe eng, Bauchdecken gut Elastische, gegen Hoden und Leistenring abzugrenzende,
beim Pressen sich nicht deutlich vergrössernde, durch Druck aber allmählich etwas zu
verkleinernde Geschwulst. Diese verschwand in den nächsten Tagen bei Bettruhe fast
ganz. Bei der Operation am dritten Tag fand ich nach stumpfem Auseinanderdrängen
des Eremasters einen leeren Sack, der fingerbreit oberhalb des Hodens blind endete, nach
oben ganz eng wurde nud sich engbleibend durch den Leistenring in den Bauch fortsetzte.
Es war hier durch das Trauma zur Exsudation in den fast ganz offengebliebenen Processus
gekommen, zu einer Hydrocele funiculi communicans ohne Bruch.
Wie steht es mit dem Erkennen eines fertigen vaginalen Bruchs?
Klinisch erwiesen ist er nur, 1 . wenn schon bei der Geburt der Bruch vor¬
handen ist — diese Hernia congenita s. str. scheidet für die Unfallpraxis aus —.
und 2. mit Reserve, wenn bei einem angeblich plötzlich ausgetretenen Bruch
sicher vorher kein Bruch vorhanden war, bald nach dem Austreten aber ein
weit herabreichender Bruch ohne Spuren von Gewebszerreissung nachzuweisen
ist (besonders, wenn früher in der Kindheit ein Bruch vorhanden war und unter
dem Tragen eines Bruchbandes „heilte“). Denn dann kann es sich nur um plötz¬
liche Füllung eines schon vorhandenen leeren Bruchsackes handeln, also eines
angeborenen offenen Scheidenfortsatzes, wenn man von dem seltenen Fall der
plötzlichen Füllung eines durch Lipomzug ausgezogenen leeren Bruchsackes ab¬
sieht Aber man ist dabei, und das ist für die praktische Beurteilung von grosser
Wichtigkeit, auf die Glaubwürdigkeit der Angaben des Bruchträgers über seinen
früheren Zustand und das plötzliche Auftreten des Bruchs nach einem Unfall
angewiesen; man ist also nicht sicher.
Damit steht im Zusammenhang die Behauptung: Wurstform statt Birnen¬
form spreche für vaginale Hernie. Das ist nur insofern richtig, als rasches
plötzliches Auftreten einer langen wurstförmigen Geschwulst ohne Spuren von
Gewebszerreissung einen vaginalen Bruch anzeigt. Bei längerem Bestehen der
Hernie aber ist die Form nicht charakteristisch; auch Brüche mit acquiriertem
Bruchsack können Wurstform, Zwerchsackform usw. haben, sie brauchen nicht
birnenförmig zu sein.
Mit grosser Wahrscheinlichkeit kann man wohl auf einen vagi¬
nalen Bruch schliessen, wenn gleichzeitig Kryptorchismus oder auch nur
deutliche Hypoplasie des einen Hodens, oder eine Hydrocele funiculi cystica,
oder eine Hydrocele communicans s. testis s. funiculi vorliegen. Denn man weiss,
dass bei unvollständigem Descensus die völlige Obliteration des Processus meist
ausbleibt, dass jene Hydrocelen auf unvollständiger oder ausbleibender Obliteration
beruhen. Absolut sicher und bindend ist der Schluss aber nicht, denn es sind
seltene Fälle bekannt, in denen vor einem offenen Processus ein Bruchsack neu
ausgestülpt wurde. — Zunächst zwei Beispiele:
Ein Bekrut hatte zwei Jahre vor dem Diensteintritt beim Schwerheben einen kleinen
rechtsseitigen Leistenbrnch bekommen, der nach 1 i / i Jahre langem Tragen eines Bruch¬
bandes verschwunden blieb. Der damals das Bruchband verordnende Arzt machte den
Mann schon darauf aufmerksam, dass der rechte Hoden nur haselnussgross sei. Als der
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Mann drei Monate Dienst getan hatte, trat der Bruch beim Stuhlgang unter Schmerzen
wieder heraus. Taubeneigrosser Bruch. Der kleine Hodensack scheint zunächst nur den
linken Hoden zu enthalten. Erst bei genauerer Untersuchung fühlt man, dass die rechts¬
seitige Geschwulst aus zwei dicht zusammen liegenden Teilen besteht, unten liegt der
haselnussgrosse Hoden. Beide Teile lassen sich nacheinander durch den Leistenring in
den Bauch reponieren. Der wenig erweiterte Leistenring ist im vorderen oberen Umfang
nur undeutlich abzutasten, weil ihm ein faltiges Gebilde — der offene Scheidenfortsatz —
dicht anliegt; ein Samenstrang ist jetzt nicht zu fühlen. Beim Presseh tritt zunächst
der kleine Hoden mit Samenstrang heraus, dann der Bruch. Bei der Operation fand ich
einen bis unten in den Hodensack reichenden, hier durch das Lig. Hunteri befestigten
offenen langen Scheidenfortsatz, in welchen in der Tat beim Pressen nacheinander Hoden
und eine Darmschlinge eintraten. Der Fall gibt eine gute Ergänzung zu den früheren
Angaben über Kryptorchismus.
Ein Bekrut verspürte beim Springen Ziehen in der rechten Leiste. Als das in den
folgenden Tagen zunahm und eine Anschwellung eintrat, meldete er sich krank. Früher
frotz schwerer Arbeit als Bäcker nie Leistenschmerzen. Der Mann wurde mir vom
Truppenarzt vorgeführt mit der Frage, ob es sich um Bruch oder Samenstranghydrocele
handle. Zwischen rechtem Hoden und Leistenring, gegen beide abgegrenzt, eine taubenei¬
grosse elastische durchscheinende Geschwulst, offenbar Hydrocele funiculi. Ductus deferens
verläuft hinten. Beim Pressen kommt aus dem nicht besonders weiten rechten Leistenring
ein kleiner Bruch haselnussgross vor den Ring bis an den oberen Pol der Cyste. Jetzt liegen
in der rechten Hodensackhälfte drei rundliche Gebilde übereinander: Hoden, Samenstrang¬
cyste, Bruch. Bruch leicht reponibel. Samenstrang oberhalb der Cyste deutlich dicker
als links. Die Cyste nahm beim Pressen nicht an Volumen zu, schien sich auch anfangs
durch Druck nicht verkleinern zu lassen. Erst allmählich wird sie beim Drücken schlaffer
und hinterlässt schliesslich ein schlaffes faltiges Gebilde: also Hydrocele funiculi comrau-
nicans (ganz ähnlich wie im vorletzten Fall). Beim längeren Umhergehen füllte sich
die Cyste langsam wieder etwas. Bei der Operation fand ich die Wahrscheinlichkeits¬
diagnose „vaginaler Bruch“ bestätigt Nach stumpfer Durchtrennung der starken Kremaster¬
fasern, welche Samenstrang und Cystensack eng umschlossen, erscheint vor dem Samen¬
strang, nach unten bis über die obere Hälfte der Tunica propria testis reichend, ein
schlaffer Beutel, der sich gegen die Tunica leicht, gegen die Samenstranggefässe schwer
isolieren lässt 8 cm über dem unteren Pol und fingerbreit unter dem Leistenring zeigt
der Sack eine enge, schwielige Stelle, darüber eine fast walnussgrosse Anschwellung,
welche sich beim Pressen vergrössert. In den zuerst ausgelösten „Cystensack“ hängt von
oben ein dünner Netzzipfel hinein, welcher an der engen Stelle fast ringsum mit dem
Sack so fest verwachsen ist, dass man nur mit Mühe eine Kommunikation mit dem
oberen „Bruchsack“ sondieren, d. h. den Zusammenhang zwischen den beiden Teilen des
offen gebliebenen Processus nachweisen kann. Der obere Sack ist von Netz ausgefüllt.
In Höhe des Leistenringes abermals eine Verengerung, aber geringeren Grades.
Hier gelang der klinische Nachweis einer Hydrocele funiculi communicans
neben einem Bruch sicher und verhältnismässig leicht, weil sich die Hydrocele
wegen ihrer oberen Enge nur schwer und langsam entleerte, ihre Flüssigkeit
nicht gleich mit dem Bruchinhalt in den Bauch zurücktrat. Dass der Bruch
ein vaginaler sei, konnte man vor der Operation wohl als höchstwahrscheinlich
vermuten, beweisen aber erst durch den operativen Nachweis des Zusammenhanges
zwischen Cysten- und Bruchsack. Das gilt genau so auch für das Zusammen¬
treffen von Bruch und gewöhnlicher Hydrocele funiculi cystica. Es könnte ja auch
ein acquirierter Bruchsack vor dem partiell offen gebliebenen Processus neu aus¬
gestülpt sein. Hätte der Mann durch Unfall seinen Bruch bekommen (Springen
ist aber kein Unfall!) und sich nicht operieren lassen, so hätte ich in diesem Falle
Entschädigung vorgeschlagen unter der Wahrscheinlichkeitsannahme der plötz¬
lichen Füllung eines kongenitalen Bruchsacks.
Bei dem Zusammentreffen von nicht-vaginalem Bruch und Hydrocele dürfte
übrigens der Nachweis auch einer weit mündenden Hydrocele communicans s. testis
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3. funiculi (d. h. ohne Stenose oben) gelingen, weil man bei vorsichtiger Reposi¬
tion der Hernie auf den Brachsack allein drücken kann, während der von ihm
getrennt hinten liegende Hydrocelensack voll Flüssigkeit bleibt. Beim Zusammen¬
treffen von vaginalem Bruch und frei mündender Hydrocele communicans da¬
gegen werden Darm bezw. Netz und Hydrocelenflüssigkeit gleichzeitig bei der
Reposition in den Bauch zurückgedrängt. (Übrigens ist es richtiger, dann von
vaginalem Bruch mit Bruchsackwasser zu reden, denn Bruchsack und Hydro¬
celensack sind in diesen Fällen identisch.)
Wenn also Bruch und Hydrocele funiculi cystica bezw. durch Stenose mehr
oder weniger nach oben abgeschlossene Hydrocele communicans Zusammentreffen,
kann man auch erst operativ sicher nachweisen, dass es sich um vaginalen Bruch
handelt. Wenn man nach Reposition eines Bruchs einen Flüssigkeitssack zurück-
behält, ist es auch nur wahrscheinlich kein vaginaler Bruch. Entleert sich
eine am unterenPol desBruchs nachzu weisen de Flüssigkeit bei der Reposition gleich¬
zeitig in den Bauch, so kann es sich ebensogut um Flüssigkeit in einem konge¬
nitalen wie in einem acquirierten Bruchsack gehandelt haben. Sicherheit
über das Yorliegen eines (nicht kongenitalen, aber) vaginalen Bruchs
kann man also auch bei gleichzeitiger Hydrocele funiculi cystica oder
Hydrocele communicans s. testis s. funiculi erst von der Autopsie der
Operation erwarten.
Bei gewöhnlicher Hydrocele testis ist die Annahme, dass ein gleich¬
zeitiger Bruch ein vaginaler sei, noch viel schwächer fundiert. Sie gründet sich
lediglich auf die Erfahrung, dass manche Hydrocele testis mit unvollständiger
Obliteration des Processus zusammenhängt. Objektiv lässt sich davon das Zu¬
sammentreffen eines Bruches mit acquiriertem Bruchsack und einer z. B. trau¬
matischen oder entzündlichen Hydrocele nicht unterscheiden.
Gibt es sonst noch klinische Anhaltspunkte für das Erkennen eines vagi¬
nalen Bruches? Es mag zutreffen, dass der Eintritt eines Eingeweides in einen
engen, offengebliebenen Scheidenfortsatz leichter mit Inkarzeration, öfters mit
grossen Schmerzen, Schwindel, Erbrechen verbunden ist. Aber das ist
einerseits durchaus nicht nötig, der Scheidenfortsatz kann auch allmählich ohne
stürmische Krankheitserscheinungen erweitert und entfaltet werden, oder so
weit sein, daß solche bei plötzlicher Füllung ausbleiben; andererseits kommen
natürlich auch bei noch kleinen erworbenen Bruchsäcken Inkarzerationen vor.
Ebensowenig kann die Ausbildung der Muskeln und Aponeurosen,
die Weite des Leistenringes zur Entscheidung der Frage beitragen, ob vagi¬
naler oder nichtvaginaler Bruch vorliegt. Per exclusionem, wenn keine sonstigen
anatomischen Dispositionen nachweisbar sind, einen vaginalen Bruch anzunehmen,
geht nicht an, weil, wie gesagt, nicht alle Dispositionen zu erkennen sind und
auch bei gut ausgebildeten Muskeln und Aponeurosen ein Bruch mit neu aus¬
gestülptem Bruchsack entstehen kann.
Ausdrücklich hervorheben möchte ich noch einmal, dass, wenn ein Bruch
vorhanden ist oder war, man aus Verdickung des Samenstranges der Seite durch
ein faltiges Gebilde nicht auf vaginalen Bruch schliessen kann. Denn ein ak¬
quirierter Bruchsack macht natürlich dieselbe Verdickung, da man doch bei der
Bruchreposition nur den Bruchinhalt zurückbringt, der Bruchsack vor dem
Leistenringe liegen bleibt.
Klinisch, vor der Operation, lässt sich also bei einem angeblich
traumatischen Bruch niemals das Angeborensein des Bruchsackes, der
vaginale Bruch, sicher diagnostizieren. Sicher ist es nur bei an¬
geborenem Bruch, und der scheidet für die Unfallpraxis aus.
Lässt sich aber 2 . bei der Operation sicher feststellen, ob wir
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einen offenen Scheidenfortsatz oder einen erworbenen Bruchsack vor
uns haben? Wenn Sprengel sagt, diese Entscheidung sei stets leicht zu
treffen, so muss ich dem ausdrücklich widersprechen.
Als das wichtigste, nur operativ festzustellende Zeichen eines offengebliebenen
Scheidenfortsatzes gilt, dass um den Bruchsack die Elemente des Samen¬
stranges anfgefasert liegen und fest mit ihm verwachsen sind, be¬
sonders dass Bruchsack und Samenstrang einheitlich vom Kremaster
umschlossen sind. Das kann, daran ist nicht zu zweifeln, nicht der Fall
sein, wenn vor dem ein geschlossenes;'Gebilde darstellenden und vom Kremaster
umschlossenen Samenstrang ein Bruchsack erst später ausgestülpt wird. Aber
ich muss nach meinen Erfahrungen entschieden behaupten, dass auch
um einen offengebliebenen Scheidenfortsatz der Samenstrang nicht
aufgefasert zu sein braucht. Ich sah wiederholt hinter Bruchsäcken, welche
sich durch strangförmigen Zusammenhang mit gleichzeitiger Hydrocele funiculi
als sicher kongenitale erwiesen, den Samenstrang als zusammengeschlossenes
Gebilde liegen, auch nicht besonders fest mit dem Bruchsack verwachsen. Bei
mangelhafter Ausbildung des Kremasters, die auch bei kräftigem Internus nicht
selten ist, kann ferner auch ein angeborener Bruchsack frei, unbedeckt von
Muskelfasern sein.
Man kann also nur sagen: Wenn der Samenstrang aufgefasert und fest mit
dem Bruchsack verwachsen ist, wenn Samenstrang und Bruchsack einheitlich
vom Kremaster umschlossen sind, dann handelt es sich um einen offengebliebenen
Scheidenfortsatz; man kann aber nicht behaupten, dass ein vaginaler Bruch
nicht vorliege, wenn der Samenstrang leicht isolierbar hinter dem nicht vom
Kremaster bedeckten Bruchsack liegt.
Sicher ist ferner bei der Operation der Bruch als vaginaler zu
erkennen, wenn der Bruchsack mit Kesten des Proc. vag. perit. in
Zusammenhang steht: a) wenn sich an den unteren Pol des Bruchsackes eine
Hydrocele funiculi oder testis anschliesst in der Weise, dass zwischen
Bruchsack und Hydrocelensack eine offene Kommunikation oder eine solide ver¬
bindende Brücke zu finden ist, entsprechend einer obliterierten Strecke des
Scheidenfortsatzes. Denn ohne diesen Zusammenhang könnte es sich noch um
das Zusammentreffen eines erworbenen Bruchsackes mit Hydrocele handeln, die
sichere Entscheidung ist also erst autoptisch zu fällen; b) wenn man vom
unteren Bruchsackpol einen strangförmigen Ausläufer nach abwärts bis an
die Tunica propria testis verfolgen kann, entsprechend dem obliterierten peri¬
pherischen Teil des Scheidenfortsatzes, ohne Hydrocele. Ich habe das sehr
selten gesehen.
Wenn man bei der Operation in den nächsten Tagen nach der Entstehung
der Bruchgeschwulst schon einen weit herabreichenden Bruchsack ohne Spuren
von Gewebszerreissung vorfindet, so würde das allerdings für Füllung eines
angeborenen Bruchsacks sprechen, da ein Bruchsack in so kurzer Zeit nicht
ohne Gewebszerreissung so weit neu ausgestülpt sein kann. Aber man ist da in
seinem Urteil wieder abhängig von den Angaben des Patienten über seinen
früheren Zustand, also nie sicher.
Alle anderen angeblichen, nur autoptisch festzustellenden „Charakteristika“
kongenitaler Brüche sind nicht charakteristisch. Als solche sind angegeben:
Dünnwandigkeit, Handschuhfingerform, Einschnürungen, Wandverdickungen,
strangförmige Falten des Bruchsackes. All das sieht man, was mir durchaus
nicht auffällig erscheint, auch an erworbenen Bruchsäcken. Ebensowenig ist
das Fehlen von präperitonealem Fett beweisend für offenen Scheidenfortsatz, wie
andererseits sein Vorhandensein einen offenen Scheidenfortsatz nicht ausschliesst,
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wie vielfach behauptet wird. Es gibt erworbene Bruchsäcke mit und ohne
präperitonealen Fettklumpen am unteren Pol, es gibt aber auch angeborene
Bruchsäcke mit präperitonealem Lipom.
Jetzt verstehen wir, warum die Angaben über die Häufigkeit von vaginalen
Hernien so differieren. Wenn man wie Hansen alle jene als charakteristisch
bezeichneten, einer Kritik aber nicht standhaltenden Momente gelten und be¬
weisend sein lässt, bekommt man hohe Zahlen wie 87 °/ 0 (wobei allerdings her¬
vorzuheben ist, dass Marineoberstabsarzt Hansen nur junge Leute, Marine¬
angehörige, operierte, die in späterem Altör erworbenen Brüche mit meist auch
erworbenem Bruchsack also wegfallen). Wieviel Prozent der Bruchsäcke an¬
geboren sind, lässt sich m. E. wegen der verschiedenartigen und nicht immer
zutreffenden Beurteilung zur Zeit nicht entscheiden. Ich fand in den letzten zwei
Jahren bei 40 Bruchoperationen an Soldaten nur 9 mal einen sicher angeborenen
Bruchsack, d. h. in 22,5 °/ 0 .
1 mal war der Scheidenfortsatz ganz offen geblieben, 8 mal nur partiell. 2 Fälle
waren kombiniert mit Hydrocele testis, 2 mit Hydrocele funiculi. In 4 Fällen kam als
Bruchanlage Internus-Hochstand hinzu, in 2 Fällen breiter Aponeurosenspalt. Offenbleiben
des Scheidenfortsatzes allein konnte also nur in 3 Fällen für die Bruchbildung verant¬
wortlich gemacht werden. Besonders hervorzuheben ist, dass in 9 Fällen 3 mal
der Samenstrang nicht aufgefasert war.
Ausserdem fand ich noch bei 5 Leuten mit Hydrocele funiculi einen offenen Scheiden¬
fortsatz, aber leer, ohne Bruch. Wegen des häufigen Zusammentreffens spalte ich bei
Hydrocele funiculi stets die Ext.-Apon. und verlagere den Samenstrang nach Bassini,
vorher einen ev. vorhandenen Scheidenfortsatz ähnlich wie Kocher.
Die fast regelmässig von mir bei Bruchoperationen angewandte Kom¬
bination der Methoden von Kocher und Bassini hat mir sehr gute Dauer¬
resultate gegeben. Den Bruchsack verlagere ich dabei unter dem Internus her nach
oben aussen, denn bei Kochers Verlagerung unter der Ext.-Apon. her würde sich der
Internus nicht überall an das Leistenband annähen lassen.
Dass das Offenbleiben des Scheidenfortsatzes in der Bruchgenese eine grosse
Rolle spielt, ist sicher. Ebenso sicher ist aber auch, dass längst nicht
jeder Besitzer eines offenen Scheidenfortsatzes eine Hernie bekommen
muss. Das geht besonders aus den allerdings seltenen Fällen hervor, in denen
vor einem leergebliebenen Scheidenfortsatz ein neuer Bruchsack mit Inhalt aus¬
gestülpt wurde; dann aus zufälligen Nebenbefunden bei Operationen wegen
Hydrocele, Varicocele usw., sowie aus Obduktionsbefunden. Wenn aber noch
andere disponierende anatomische Momente hinzukommen, wie weiche Leiste und
besonders Internus-Hochstand, dann wird der Eingang zu der angeborenen
Peritonealausstülpung (besonders wenn er trichterförmig ist) leicht frei und er¬
weitert, der kongenitale Bruchsack zum Bruch.
Fassen wir kurz das Ergebnis unserer anatomischen Forschungen über
die topographische Anatomie der Leistengegend zusammen:
1 . Einen Leistenkanal gibt es nicht Ebenso gut könnte man um
jeden die Bauchwand durchziehenden Nerven einen Kanal konstruieren. Der
Samenstrang ist wie der Nerv von einer Fortsetzung der Fascia transversalis
umscheidet. Eine Lücke, ein Hohlraum, ein Kanal ist nicht vorhanden. Der
Weg des Samenstranges ist von Kulissen begrenzt und vorgezeichnet. Weite
und Länge des Leistenkanals sind keine Begriffe. Ein Kanal entsteht erst durch
die Bildung eines Bruches.
2 . Einen inneren Leistenring gibt es auch nicht, sondern nur einen
inneren Halbring, die Plica semilunaris der Fascia transversalis, und die kann
inan nicht fühlen. Wenn Lühe (Dtsche militärärztl. Zeitschr. 1900) sagt, der
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Rand des inneren Leistenringes sei nicht so scharf wie der des äusseren, so
muss ich sagen, dass ich den inneren noch nie gefühlt habe.
3. Vor dem Samenstrang liegt wesentlich nur die Ext.-Apon., das Crus
laterale, weiter oben ev. noch der über den Samenstrang wegkreuzende untere
Internusrand, wenn dieser Muskel weit herabreicht. Hinter dem Samenstrang
liegen (als Hinterwand des Leistenkanals ganz unzutreffend bezeichnet) medial
das Lig. Collesii (ev. noch Internusfasern) und Rektussehne; weiter lateral
liegen (abgesehen' von dem Lig. interfoveolare der Transversussehne) nur Fascia
transversalis und Peritoneum hinter dem Samenstrang.
Fassen wir gleichfalls das Aber die anatomischen Dispositionen zum
Bruch Gesagte zusammen:
Der Begriff Bruchanlage ist nicht scharf genug gefasst worden. Wir
definieren als anatomische Bruchanlagen die Summe der anato¬
mischen Bedingungen, welche der Bruchbildung zugrunde liegen.
Wenn das Reichs-Versicherungsamt von „allmählicher, unbemerkt gebliebener
Bildung und Entwicklung der Bruchanlage“ spricht, so ist Bruch an läge, d. h.
fertige anatomische Disposition, und Anlegen (Entwickeln, Vorbereiten, Vor¬
bilden) des Bruches verwechselt. Danach wäre Bruchanlage ein Vorstadium des
interstitiellen Bruches, wie dieser ein Vorstadium des fertigen Bruches ist, was
nicht zutrifft. Die anatomische Bruchanlage entwickelt sich beim Wachsen des
Foetus und nach der Geburt, bis das Individuum ausgewachsen ist Beim aus¬
gewachsenen Menschen kann sich eine anatomische Disposition zum Bruch nicht
mehr bilden, z. B. Weite des Leistenringes und Aponeurosenspaltes, Internus¬
hochstand, schräger Verlauf des Samenstranges, trichterförmiger Beginn des
Proc. vag. fase, transv., offener Proc. vag. perit. Was sich als Bruchanlage beim
Erwachsenen noch bilden kann, ist allein Ausziehung eines leeren Bauchfell¬
trichters durch ein präperitoneales Lipom und Atrophie der Bauchmuskeln, die
bei der Entstehung der direkten Hernien alter Leute die wichtigste Rolle spielt.
Die Entfaltung eines locker gefügten Proc. vag. fase, transv. ist keine Bruch¬
anlage mehr, sondern das Anlegen, Entwickeln des Bruchs; kein anatomischer
Status, sondern ein pathologischer Vorgang; kein Faktum, sondern ein Fiens.
I. Klinisch zu diagnostizieren sind folgende Bruchanlagen:
1 . Weite des Leistenringes.
2 . Weite des Aponeurosenspaltes, welche den Zustand der weichen Leiste bedingt.
(Bei kräftigem Internus fehlt die weiche Leiste.)
3. Hochstand des Internus nicht immer, nur
a) beim Zustand der Pointe de hemie. (Diese rundliche Vorwölbung bleibt
aus bei kräftiger Ext.-Apon),
b) wenn man von weitem Leistenring aus den Internusrand nicht oder hoch¬
stehend fühlt,
c) wenn man bei engem Leistenring von aussen den Intemusrand hochstehend
fühlt.
4. Geradheit des Verlaufes des Samenstranges nur bei weitem Leistenring.
5. Offener Proc. vag. perit. (bei kongenitaler Hernie s. str. und) bei Hydrocele
communicans s. testis s. funiculi. (Ein Bruch bei gleichzeitiger Hydrocele
communicans oder cystica oder Kryptorchismus ist aber nur wahrscheinlich
ein vaginaler; Aufschluss gibt erst die Operation.)
II. Bei der Operation sind folgende Bruchanlagen zu erkennen:
1 . Internushochstand immer.
2 . Geradheit des Verlaufes des Samenstranges immer.
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3. Offener Proc. vag. perit.,
a) wenn die Elemente des Samenstranges aufgefasert um den (leeren) Bruch¬
sack liegen, Bruchsack und Samenstrang umhüllt vom Kremaster,
b) wenn unten im (leeren) Bruchsack der Hoden freiliegt,
c) wenn der (leere) Bruchsack mit Besten des Scheidenfortsatzes zusammenhängt:
a ) entweder mit einer Hydrocele cystica s. funiculi s. testis,
ß) oder durch einen Strang mit der Tunica propria testis.
III. Nicht zu diagnostizieren sind, weder klinisch noch bei der
Operation:
1 . Das Verhalten der Fascia transversalis,
a) lockeres Gefüge ihres Proc. vag.,
b) trichterförmiger Beginn ihres Proc. vag.,
2 . trichterförmiger Beginn des (leeren) Proc. vag. perit
Durch Kombination mehrerer anatomischer Dispositionen wird die Bruch¬
bildung natürlich mehr begünstigt. Veranlasst aber wird sie durch ein funk¬
tionell-physiologisches Moment: durch die von rückwärts treibende Gewalt
der Bauchpresse. Wenn ein Mensch mit starker anatomischer Bruchanlage
ganz ruhig lebt, bekommt er nicht leicht einen Bruch. Arbeiter haben mehr
Brüche als Schreiber und Gelehrte, Männer mehr als Frauen. Die Häufung der
Leistenbrüche nach dem 15. Lebensjahr, bei Beginn mit schwerer Arbeit, die
Häufung in bestimmten Berufsklassen bei schwerem Heben in gebückter Haltung,
all das weist auf die Bedeutung der oft und stark in Anspruch genommenen
Bauchpresse hin. Die anatomischen Anlagen wären nach altem Sprachgebrauch
als Causae internae zu bezeichnen, das übermässige Pressen als die veranlassende
Causa externa.
Wenn bei der Bauchpresse Zwerchfell- und Bauchmuskeln als Synergisten
Zusammenwirken, suchen die Eingeweide nach unten auszuweichen: man fühlt
die Verwölbung des Douglas und der Vagina mit dem in Mastdarm oder Scheide
eingeführten Finger, man sieht den Blasenfundus herabrücken im cystoskopischen
Bilde, man fühlt bei weitem Leistenring den Anprall des Bauchfells. Der
Zwerchfelldruck ist nach unten gerichtet, der Bauchmuskeldruck nach hinten.
Von der als fest zu betrachtenden hinteren Bauchwand, den schrägen Darmbein¬
schaufeln wird auch diese Richtung nach unten abgelenkt Der Leistenring liegt
ausserdem weniger vorn als unten, fast senkrecht unter der Zwerchfellmitte.
Das Becken ist viel stärker geneigt, als sich viele vorstellen. Wäre die Nabel¬
lücke nicht vorn oben am Bauch, so würden Nabelbrüche auch viel häufiger sein
und viel grösser werden; das werden sie eigentlich nur bei Hängebauch.
Wenn bei der Bauchpresse gut entwickelte Bauchmuskeln sich kräftig
aktiv kontrahieren, so beugt das trotz des starken nach unten gerichteten
Drucks einer Bruchbildung in gewissem Masse vor: der Ext.-Apon.-Spalt wird
schmäler, der Leistenring schmäler und schlitzförmig, das Crus laterale und der
untere Internusrand werden fest gegen den Samenstrang nach hinten gezogen.
Das Umgekehrte trifft zu bei passiver Vorwölbung der Bauchwand: Ver¬
breiterung des Apon.-Spaltes und Leistenringes, Abdrängen des Crus laterale
und Internusrandes vom Samenstrang. Damit ist eine Verschiebung und Locke¬
rung des Perit. parietale verbunden.
So wirkt die Bauchpresse bei alten Leuten mit schlaffen Bauchmuskeln.
Die Foveae inguinales werden immer tiefer. Es kommen der Bettelsackbauch,
Schürzenbauch, dreihüglige Bauch, die multiplen Hernies de faiblesse zustande,
besonders wenn vieles Husten bei chronischer Bronchitis und Emphysem oft die
Bauchpresse in Tätigkeit setzt.
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Auch bei vielen kleinen Kindern sind die Banchmnskeln schlaff und
werden beim Schreien passiv vorgewölbt, zumal wenn durch gewohnheitsmässiges
Überladen mit Nahrung oder rhachitische Darmstörungen ein dicker Bauch mit
dünnen Bauchdecken da ist. (Ausserdem spielt bei Kindern der offene Proc.
vag. und die gerade Richtung des Samenstrangverlaufs eine Rolle.)
Aber auch viele junge Männer setzen bei der Bauchpresse ihre Bauch¬
muskeln gar nicht aktiv in Tätigkeit, pressen nur, indem sie in Inspirations¬
stellung bei geschlossener Glottis das Zwerchfell weiter kontrahieren. Die
schönen Bauchmuskeln der Griechen mit den über den Darmbeinkamm geradezu
überquellenden flachen Bauchmuskeln sieht man nur noch selten. Mangelhafte
Ernährung mit Kartoffeln und Brot begünstigt oft seit frühester Kindheit die
Bildung des „Kartoffelbauches“, der schlaffen Bauchmuskeln, die schon im Stehen
■ohne Pressen vorgewölbt sind, beim Pressen noch mehr vorgewölbt werden.
Ich wundere mich, dass noch nie darauf hingewiesen wurde, wie sehr
hierdurch, durch passives Vorwölben eine Bruchentstehung be¬
günstigt wird. Ich glaube, dass die Ausbildung der Bauchmuskeln
oder vielmehr noch die gewohnheitsmässige Art ihres Verhaltens bei
der Bauchpresse (ob aktiv kontrahiert oder passiv gedehnt) von
grösster Bedeutung ist Wie ungünstig passives Vorwölben ist, geht auch
daraus hervor, dass viele Brüche erstmalig zum Vorschein kommen, wenn in
gebückter Stellung mit gespreizten Beinen eine Last gehoben wird; durch diese
Stellung sind die Bauchmuskeln schlaff und passiv verkürzt infolge der An¬
näherung von Ursprung und Ansatz, so dass sie durch aktive Kontraktion nicht
noch weiter verkürzt und straff angespannt werden können.
Die gewohnheitsgemässe passive Vorwölbung der Bauchmuskeln beim
Pressen hat man ganz ausser acht gelassen. Man hat den sog. Kartoffelbauch
nur insofern in Rechnung gezogen, als durch die zugrunde liegende gewohnheits¬
gemässe Überladung und Ausdehnung des Darmes auch sein Mesenterium ver¬
längert würde. Nun, ich glaube, das Mesenterium des Ueum ist immer lang
genug, dem Darm den Austritt zum Bruch zu gestatten.
Was nützen uns nun diese anatomischen nnd physiologischen Kennt¬
nisse znr Erklärung der Bruchbildung?
Ich habe schon zugestanden, dass man in praxi die prognostische Bedeutung
«11 jener disponierenden Momente nicht beurteilen kann, dass man nicht wissen
kann, ob ein Mann mit weitem Leistenring, weichen Leisten, Pointe de hernie,
offenem Scheidenfortsatz einen Bruch bekommen wird oder nicht. Wenn
Sprengel darum sagt, für die Praxis sei der Begriff Bruchanlage
überhaupt wertlos, so ist dem durchaus zuzustimmen. Man wird nicht
bei der prognostischen Unsicherheit der sog. Bruchanlagen, z. B. wegen eines
weiten Leistenringes, operieren oder einen Menschen zeitlebens mit einem Bruch¬
band elenden, wenn Bruchbildungsbeschwerden nicht vorhanden sind. Auch
darin stimme ich Sprengel vollkommen bei, dass man Leute wegen Bruchanlage
nicht als minderwertig betrachten, ebensowenig von einem bestimmten Beruf
wie Post- und Bahndienst ausschliessen sollte, wie sie deswegen auch nicht vom
Militärdienst ausgeschlossen werden.
Ist aber darum der Begriff Bruchanlage auch wissenschaftlich
wertlos, weil damit im gegebenen Fall die Bruchentstehung nicht erklärt
werde? Kann man behaupten: es laufen so und so viele Menschen mit weiten
Leistenringen, schwachen Bauchmuskeln, offenem Scheidenfortsatz u.s.w. herum,
ohne einen Bruch zu bekommen trotz schwerer Arbeit; folglich sind die Ursachen
der Bruchbildung unbekannt und die sog. Bruchanlagen überhaupt bedeutungs-
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los? Das hiesse in einer Parallele: es leben so und so viele Menschen in Um¬
gebung eines hustenden Phthisikers, in einer Luft, in welcher mit dem Boden¬
staub häufig Tuberkelbazillen aufgewirbelt werden, und bekommen trotz eines
schmalen Thorax und trotz Erkältungen keine Lungentuberkulose. Wollen wir
deswegen behaupten, die Tuberkelbazillen, der schmale Thorax, die Erkältung
hätten mit der Lungentuberkulose ätiologisch nichts zu tun? Wir werden nicht
einseitig sagen, die T.-B. sind allein Ursache der Lungentuberkulose. Als
Praktiker fordern wir noch eine Disposition: den Habitus phthisicus als Causa
disponens s. interna, eine Erkältung als Nebenursache, als Causa externa occa-
sionalis nach altem Sprachgebrauch. Ist das Kausalbedürfnis des Praktikers
nicht befriedigt, wenn ein Jüngling von phthisischem Habitus nach einer Er¬
kältung hustet und im Sputum T.-ß. nachgewiesen werden? Warum erscheint
dann aber diese Erklärung der Bruchbildung lückenhaft: bei einem schwer
arbeitenden Manne mit weiten Leistenringen und weichen Leisten wird allmäh¬
lich das Bauchfell zum Bruchsack ausgestülpt? Bekommt denn jeder Mensch
mit engem Thorax eine Lungentuberkulose? Als Theoretiker mag man freilich
mit Hecht sagen: Es müssen bei der Bruchbildung noch viele andere Momente
in Betracht kommen, die man nicht übersehen kann. Ich will keineswegs be¬
haupten, dass jedesmal die Bruchbildung lückenlos kausal zu erklären sei. Ist
es aber mit der Erklärung des Tuberkulöswerdens anders? Weiss man, um
nur eins herauszugreifen, wie durch den phthisischen Habitus und die Erkältung
die Blutströmung in der Lunge in der Weise beeinflusst wurde, dass jetzt die
T.-B. nach ihrer chemischen Konstitution günstige Bedingungen zum Wachsen
und Vermehren trafen, chemische Affinitäten, oder wie man sich sonst anthropo-
morph bildlich ausdrücken will? Sind nicht alle unsere kausalen Erklärungen
in der Medizin lückenhaft und Stückwerk, ein Aufstellen von Annäherungs¬
werten? Warum fällt uns denn das Approximative dieser Kausalgleichungen
bei der Erklärung der Bruchbildung so besonders auf? Offenbar, weil der Vor¬
gang der Bruchbildung gröber, mechanischer erscheint und also durchsichtiger,
klarer sein sollte, als der Vorgang des Tuberkulöswerdens.
In der Tat sind für die Überlegung des Theoretikers die Begriffe Ur¬
sache und Disposition Bild und Abstraktion. Bei jeder kausalen Erklärung
greifen wir letzthin willkürlich aus den ins Unendliche fortlaufenden voran¬
gehenden und zu der neuen, zu erklärenden Erscheinung in Relation stehenden,
sie bedingenden Ereignissen eine gewisse leicht übersehbare Zahl heraus und
nennen sie Ursachen der neuen Erscheinung. Die Summe der vorangehenden,
zu dem neuen Vorgang in Relation stehenden Ereignisse ist eben für uns un¬
übersehbar. Als Praktiker beschränken wir uns deshalb. Unser Kausal-
bedürfnis ist befriedigt wenn die Gleichung von Ursache und Wirkung nach
unserem Dafürhalten stimmt wenn die Gründe uns plausibel und stichhaltig
erscheinen.
Danach trachte ich auch bei der Erklärung der Bildung eines Bruches.
Ich bemühe mich, in jedem Falle klinisch und besonders nachher bei der Ope¬
ration durch Augenschein mir klar zu machen, auf welche anatomischen und
funktionell-physiologischen Momente die Bruchbildung mit Wahrscheinlichkeit
zurückzuführen ist. Ich kann die Bruchanlagen nicht beiseite lassen. Mit
solchen Betrachtungen wird mir wenigstens die erste Bildung eines Bruches
theoretisch-wissenschaftlich einigermassen verständlich, meist — nicht immer.
Denn in anatomischer Beziehung sind das Verhalten der Fascia transversalis,
die Festigkeit ihres Gefüges, trichterförmiger Beginn des Proc. vag. der F. transv.
sowie des Bauchfells nicht, Offengebliebensein des Proc. vag. perit. nicht immer
zu erkennen und bleiben per exclusionem als mögliche Erklärung der Bruch-
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215
genese übrig. In funktionell-physiologischer Beziehung ist auch nicht alles klar.
Wie will man sich z. B. erklären, dass ein Bruch monatelang verschwunden
bleiben kann, und dann gelegentlich ohne Unfall wieder austritt? Mit der
Redensart: Der Eingang zum Bruchsack „kam nicht in den Griff“ der an¬
gepressten Eingeweide, ist doch nichts erklärt!
Wenn ich das allerdings bescheidene Material der letzten 2 Jahre durchsehe, so
fand ich bei 40 Bruchoperationen als wesentliche anatomische Disposition:
9 mal Offenbleiben des Scheidenfortsatzes; aber nur 3 mal allein, 4 mal ausserdem
Internushochstand, 2 mal breiten Aponeurosenspalt.
26 mal Internushochstand; aber nnr 6 mal allein, 4 mal mit Offenbleiben des
Scheidenfortsatzes, 16 mal mit weitem Leistenring und Aponeurosenspalt (4 mal klinisch
deutliche Pointe de hernie, 4 mal Hochstand erst bei der Operation festzustellen).
22 mal weiten Leistenring und breiten Aponeurosenspalt; aber nur 4 mal allein,
2 mal mit Offenbleiben des Scheidenfortsatzes, 16 mal mit Internushochstand (5 mal noch
dazu mit geradem Verlauf des Samenstranges, 12 mal Zustand der weichen Leiste).
Nur 2 mal Ausziehung eines noch leeren Bruchsackes durch ein subperitoneales
Lipom bei weitem Leistenring ohne Aponeurosenspalt.
Meist waren also mehrere anatomische Momente verantwortlich zu machen, nur
13 mal ein einzelnes.
In 20 Fällen wurden beim Pressen schlaffe Bauchmuskeln passiv vorgewölbt! 3 mal
kam ich zu einer befriedigenden Erklärung nicht.
Wir kommen zur letzten praktisch wichtigen Frage: Welche
Brüche soll man als traumatische gelten lassen and demgemäss ihre Träger
durch Rente entschädigen!
Laienurteil und ärztlich-wissenschaftliches Urteil stehen sich
schroff gegenüber.
1. Für den Laien ist das „Austreten der Eingeweide“ der Bruch und die
Bruchbildung. Geschieht das bei einem Unfall, so kann es ihm niemand ver¬
argen, wenn er die Bruchbildung lediglich dem Unfall zuschreibt. Denn er weiss
nichts und kann nichts wissen von Bruchanlage, von allmählicher Tunnelierung
eines Bruchkanales durch langsame Unterminierarbeit. Auch wenn er zugesteht,
schon vor dem Austreten ziehende Schmerzen (bei jener Minierarbeit) gehabt
zu haben, wird er doch, selbst wenn die Schmerzen jetzt nach dem Austreten
nachlassen, erst den fertigen Bruch, die sichtbare Anomalie als ein Leiden, als
einen körperlichen Fehler ansehen, zumal wenn ihm jetzt ein Bruchband ver¬
ordnet wird. Und er hat von seinem Standpunkt aus ganz recht, auf Grund
des Unfalls, bei dem der Bruch austrat, Rente zu verlangen. Der unfallversicherte
Rentenjäger aber wird frühere Schmerzen verschweigen und nur von dem
schmerzhaften Austreten wissen wollen.
2 . Die wissenschaftliche Meinung ist dem Laienurteil gerade zuwider.
Die Wissenschaft nimmt an, dass nur sehr wenig Brüche plötzlich durch Unfall
entstehen. Denn man sagt scheinbar mit Recht: sonst müsste man doch klinisch
oder wenigstens bei den häufigen Radikaloperationen öfters Spuren von Gewebs-
zerreissungen, kleine Blutungen und ihre Folgen finden (wobei, wie ich genauer
ausführen werde, die plötzliche Füllung eines kongenitalen Bruchsackes ausser
acht gelassen ist). Schritt für Schritt, sagt die Wissenschaft, wird durch all¬
mähliche Unterminierarbeit der Proc. vag. fase, transv. gelockert und entfaltet,
bis schliesslich aus dem interstitiellen ein fertiger Bruch wird. Der Bruchsack
reicht dabei (im Gegensatz zum kongenitalen oder durch Lipomzug erworbenen
Bruchsack) nicht weiter herab als der durchs Pressen hineingedrängte Inhalt'
Unterer Pol des Bruch sackes und des Bruchinhaltes fallen zusammen. Wenn
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
beim Nachlassen der Baachpresse in Rückenlage der Inhalt zurücktritt, bleibt
der untere Bruchsackpol auf dem eroberten Posten. Dieser Pol wird allmählich
schrittweise bei Anstrengungen vorgeschoben.
Dafür sprechen ausser dem Fehlen von Verletzungsspuren vielfach auch die An¬
gaben der Bruchträger. Es ist doch sehr bemerkenswert, dass von 200 Bruchkranken
Linigers (Monatsschr. f. Unfallheilk. XII, Nr. 6. Vortrag auf dem internat. med. Unfall¬
kongress zu Lüttich 1905: „Hernien als Betriebsunfall“) 60°/ o keine Ahnung vom Be¬
stehen eines Bruches hatten und selbst mit grösseren Brüchen ohne Bruchband schwere
Arbeit verrichteten. Graser sagt, dass die meisten Leute erst die Vergrösserung des
fertigen Braches merkten, die allmähliche Entstehung meist ohne Beschwerden vor sich
gehe. Meine Erfahrungen darüber lauten anders. Unsere Unteroffiziere und Soldaten,
bei denen es sich fast immer um frische kleine Hernien handelt, geben in der Regel an,
schon seit Wochen und Monaten vorher ziehende Schmerzen gehabt zu haben. Es ent¬
spricht der modernen Aufklärung über Appendicitis und der populären Furcht vor dieser
Modekrankheit, dass manche glauben, eine chronische Appendicitis zu haben, während
ein interstitieller Bruch vorliegt. Es kommt eben ganz auf das Erankenmaterial an;
unsere Leute, durch die regelmässigen Gesundheitsbesichtigungen erzogen, achten mehr
auf sich als ein Arbeiter, haben auch leichter Gelegenheit, sich dem Arzt gegenüber zu
äussern. Ein Arbeiter, der sein Brot verdienen muss, vergisst über der Arbeit mässige
Beschwerden. Vielleicht aber dissimuliert er sie auch, bis er mit dem fertigen Bruch
zum Kassenarzt kommt und ihn auf einen Unfall zurückzuführen gedenkt zwecks Renten¬
entschädigung. In dieser Richtung werden sie ja durch ihre Arbeiterorgane weidlich
aufgeklärt.
, Es ist schwer zu entscheiden, was öfter die grösseren Schmerzen macht: das all¬
mähliche Vorrücken des Bruches von der Plica semilunaris bis zum Leistenring oder das
Durchtreten durch den Leistenring. Nach Angabe von Leuten, für die eine Rente nicht
in Betracht kam (z. B. Ärzten) kann offenbar Beides der Fall sein. Am schmerzhaftesten
ist wohl die plötzliche Füllung eines bis dahin leeren engen Bruchsackes. Dabei wird
der erstmalig austretende Bruch auch leicht eingeklemmt.
Das ist also nach dem Urteil der Wissenschaft die Begel: das allmäh¬
liche Ausstülpen und Vorwärtsrücken des Bauchfelles zum Bruchsack durch
angedrängte Eingeweide, die allmähliche Entstehung des Bruches. Nur
sehr selten sollen Brüche plötzlich durch Unfall entstehen. Da haben
wir I. die eigentlichen traumatischen Brüche sensu strictlori, die wirk¬
lichen Hernies de violence oder Gewaltbrüche.
1 . Einfach zu beurteilen sind zunächst die durch das Auftreffen einer
äusseren Gewalt entstandenen Gewaltbrüche. Ich will sie H. de violence
exterieure, äussere Gewaltbrüche, nennen. Denn da handelt es sich immer
um gröbere Gewebszerreissungen, die sichtbare Spuren, Blutergüsse, Verfärbungen
hinterlassen. Diese Brüche sind ungemein selten (Beispiel Görtz, Monatsschr.
f. Unfallheilk. IX. 1902. Nr. 5. S. 129).
2 . Anders, wenn keine Gewalt von aussen einwirkte. Es ist die Frage:
Kann „Verheben“ allein einen Gewaltbruch erzeugen? Gibt es
Hernies de violence interieure, durch Druck der Bauchpresse plötz¬
lich entstandene innere Gewaltbrüche?
a) Wenn vor dem Unfall nicht schon ein leerer Bruchsack vor¬
handen war, Bruch und Bruchsack vielmehr auf einmal durch das Verheben
u. s. w. neu entstanden sein sollten, so muss man begreiflicherweise auch hier
Spuren von Gewebszerreissung finden. Es gilt als ausgeschlossen, dass das
Bauchfell ohne Zerreissung des Internus bezw. der Ext.-Aponeurose oder doch
wenigstens der Fascia transversalis, des präperitonealen Fettgewebes plötzlich
so weit gelöst werden sollte, dass es mit einem Male bis vor den Leistenring
als Bruchsack ausgestülpt werden könnte. Zum mindesten muss man, wenn
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nicht klinisch, so doch bei bald nach dem Austreten des Bruches vorgenommener
Operation Zerreissungen, kleine Blutungen in dem um den Samenstrang ge¬
lagerten Zellgewebe der F. transv. finden. Das ist bei den angeblich durch
Bauchpresse plötzlich traumatisch entstandenen Brächen aber nie der Fall ge¬
wesen. Es gibt in der ganzen Literatur keinen einwandfreien Fall. Auch in
dem einen Fall von v. Hassel (Diskussion nach Linigers Referat) ist plötz¬
liche Füllung eines schon vorher vorhandenen kongenitalen leeren Bruchsackes,
plötzliche Entstehung eines vaginalen Bruches nicht ausgeschlossen. (Seine 3 H.
de violence extörieure waren übrigens gar keine Brüche, nicht einmal Evente-
rationen.)
b) Ist aber zur Zeit des Unfalles schon ein leerer — sei es kon¬
genitaler, sei es durch Lipomzug erworbener — Bruchsack vorhan¬
den, so ist nicht a priori von der Hand zu weisen, dass dieser durch einen
Unfall sich plötzlich füllt, auch ohne Gewebszerreissung. Das wird auch
wohl wissenschaftlich allgemein anerkannt, aber bei Erörterung der Entschä-
digungsfrage nicht genügend in Rechnung gezogen. Krönlein, Blasius,
v. Bergmann, Waldeyer glauben, dass es sich bei der plötzlichen trauma¬
tischen Entstehung eines Bruches immer um plötzliche Füllung eines kongenital
offenen Scheidenfortsatzes handle. Die Meinung geht eigentlich nur darüber
auseinander, ob solche Brüche entschädigt werden sollen oder nicht — des¬
wegen nicht, weil der offene Scheidenfortsatz sich auch ohne Unfall über kurz
oder lang gefüllt haben würde.
Davon später! Hier ist zunächst die Frage aufzuwerfen: Kann der Arzt
durch klinische Untersuchung beweisen, dass ein vaginaler Bruch
vorliegt, ferner dass der leere kongenitale Bruchsack plötzlich durch
den Unfall gefüllt wurde, bezw. die allmähliche Entfaltung dieses Bruch¬
sackes durch den Unfall einen erheblichen Schritt vorwärts getan hat bis zur
völligen Füllung, so dass z. B. aus einem bis dahin latenten interstitiellen ein
offenbarer fertiger Bruch wurde? Die Frage ist nach unseren früheren Er¬
örterungen mit Nein zu beantworten. Wenn vor dem Unfall gar keine Sym¬
ptome einer beginnenden Hernienbildung Vorlagen (wie, ziehende Schmerzen),
nach dem Unfall plötzlich heftige Schmerzen ev. sogleich mit Einklemmungs¬
erscheinungen auftraten und der fertige Bruch nachgewiesen wurde ohne Spuren
von Gewebszerreissung, so wäre allerdings eine plötzliche traumatische Entfal¬
tung und Füllung eines kongenitelen Bruchsackes anzunehmen. Aber wir wären
da schon wieder auf die Angaben des Verletzten über seinen früheren Zustand
angewiesen, also nicht sicher.
Nicht einmal durch Operation lässt sich nach unseren früheren
Erörterungen stets sicher entscheiden, ob ein vaginaler Bruch vor¬
liegt; noch viel weniger lässt sich dabei beweisen, dass er plötzlich
entstand. Sicher ist letzteres nur, wenn man den Bruchsackhals ge¬
rissen findet. Risse im Bruchsackhals brauchen aber bei plötzlicher Füllung
nicht notwendig zu entstehen, entstehen im Gegenteil verschwindend selten. Das
Fehlen solcher Risse ist kein Beweis, dass der leere Bruchsack schon vorher,
wenigstens z. T. entfaltet war, nur eine Vergrösserung des schon beginnenden
Bruches stattfand.
Ich operierte einen Soldaten, welcher 1 Monat nach dem Diensteintritt beim Bocken
des Pferdes plötzlich Schmerzen, Schwindel, Erbrechen bekam; vorher wollte er nie
Leistenschmerzen gehabt haben. Es war ein taubeneigrosser eingeklemmter Bruch
vorhanden, darunter ein schlaffer Hodenwasserbruch. Bei der Operation fand ich einen
in ganzer Länge offengebliebenen Scheidenfortsatz, der am Halse keine Bisse zeigte;
nichts von Blutungen. Also eine echte traumatische H. de violence interieure
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bei offenem Processus ohne Gewebszerreissung, aber mit sofortiger Ein¬
klemmung. Freilich, in der Entscheidung, dass nicht schon vor dem Unfall ein kleiner
Bruch vorhanden war, war ich auf die Angaben des Verletzten angewiesen, der einen
durchaus glaubwürdigen Eindruck machte.
Wenn die Wissenschaft entgegen dem Laienurteil annimmt, dass so gut
wie alle Brüche allmählich fertig werden, so ist dabei diese plötzliche
Entfaltung eines kongenitalen (oder durch Lipomzug ausgezogenen) leeren Bruch¬
sackes einfach beiseite gelassen. Völlig unberechtigt! Das allgemein gehaltene
Urteil: „Die plötzliche Entstehung eines Bruches ist ausserordentlich selten“,
bezieht sich nur auf nichtvaginale Brüche, bei denen Bruchbildung und Bruch¬
sackbildung zusammenfallen, der Bruchsack durch angedrängtes Eingeweide erst
neu ausgestülpt wird. Das geschieht allerdings, da man fast nie Spuren von
Gewebszerreissung findet, so gut wie immer allmählich. Oder ist dem doch nicht
so? Kann beim nichtvaginalen Bruch der allmählich eroberte Posten
auch plötzlich durch einen Unfall ein erhebliches Stück vorwärts¬
geschoben werden? Kann der Bruch „über den Rahmen der gewöhn¬
lichen Entwicklung hinaus“ einen „Ruck vorwärts“ tun, also merk¬
lich verschlimmert werden?
Damit kommen wir
II. zu den traumatischen Hernien sensu latiori, den eigentlichen sog.
Unfallbrüchen oder Hernies de force.
Die Möglichkeit solcher plötzlichen erheblichen Verschlimmerung ist nicht
von der Hand zu weisen. Es handelt sich nur wieder 1. um die ärztlich¬
wissenschaftliche Frage: Rann man diese Verschlimmerung, das er¬
hebliche Vorwärtsrücken objektiv nachweisen, und 2. um die juri¬
stisch-wirtschaftliche Frage: Soll man für diese Verschlimmerung
eine Rente zahlen oder nicht, deshalb nicht, weil auch ohne Unfall mit der
Zeit bei gewöhnlicher, dem Verletzten geläufiger Arbeit oder schon durch die
Bauchpresse beim Stuhlgang, Husten u. s. w. der Bruch (zutage getreten wäre
bezw.) sich vergrössert hätte?
Die Entscheidung dieser 2. wirtschaftlichen Frage müsste sich, wenn sie
einwandfrei und klar sein sollte, auf ein sicheres ärztliches Urteil darüber stützen,
ob im gegebenen Fall eine solche Verschlimmerung durch den Unfall, der Ruck
vorwärts nachzuweisen (oder auszuschliessen) ist Das ärztliche Urteil ist aber
wieder nur sicher im positiven Sinne abzugeben, wenn Spuren von Gewebs¬
zerreissung nachzuweisen sind: Infiltration, Ödem, Sugillation durch Zerreissung
der Fascia transversalis, ev. Einrisse im Leistenring. Die Anhänger des ent¬
schädigungspflichtigen Unfallbruches, wie Thiem und Graser, geben aber selbst
zu, dass klinisch nie dergleichen nachzuweisen ist Wie wollen sie dann die
Rentenberechtigung erweisen? Und dabei behauptet Graser, es sei meist leicht
zu entscheiden durch bald nach dem Unfall vorgenommene Untersuchung, ob
ein traumatischer Bruch vorliege oder nicht. Gleich darauf aber sagt er wieder,
meist sei nur die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit zuzugeben. Was ist das
ür Logik? Das heisst auf deutsch: Der Nachweis, dass der Bruch durch den
Unfall einen grösseren Ruck vorwärts tat, ist vom Arzt allermeist nicht zu er¬
bringen (nicht beim Übergang eines interstitiellen in einen fertigen Bruch, noch
weniger bei der Vergrösserung eines vorher schon vorhandenen fertigen, aber
kleineren Bruches). Erwiesen ist die erhebliche Verschlimmerung
nur, wenn man klinisch oder bei der baldigen Operation Blutungen
findet, und das ist allermeist nicht der Fall. Auch bei der Hernie de
force muss bei einem plötzlichen Rucke vorwärts das lockere Gewebe der F.
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transv. am den Brachsack aad Sameostraag zerreissen, ohne Blataagen geht das
nicht ab. Die Sache verhält sich in dieser Beziehung wie bei der echten H. de
violence ohne kongenitalen Brachsack.
Alle sicheren traumatischen Brüche gehen also mit Gewebszerreissnng
einher. Alle anderen angegebenen Kriterien sind nicht beweisend; das gilt für
traumatische Brüche aller Art:
1 . Zu verlangen wäre der Nachweis, dass es sich um einen frischen Bruch
handelt. Schon da stösst der Arzt auf Schwierigkeiten. Für einen frischen
Bruch wird als charakteristisch angeführt
a) Kleinheit des Bruches, höchstens hühnerei- bis zitronengross,
b) Enge des äusseren Leistenringes und des sog. Leistenkanals,
c) kein spontanes Zurücktreten des Bruches in Rückenlage, Vorfällen erst
beim Pressen im Stehen (weil der Kanal noch eng sei und vielleicht in¬
folge Schmerzen reflektorische Bauchdeckenspannung bestünde).
Aber auch ein Monate, selbst Jahre bestehender Bruch kann klein sein-
aus engem Leistenring herauskommen und schwer, bei Netzverwachsung gar
nicht reponibel sein. Es lässt sich nur sagen, dass ein ganz grosser Bruch, der
zu einer weiten Bauchpforte schmerzlos ganz leicht aus- und eintritt, sicher
kein frischer ist.
Sehen wir uns die anderen angeblichen Charakteristika der traumatischen
Brüche an. Da wird angegeben
2 . grosse Schmerzen unmittelbar nach dem Unfall und Druckschmerz¬
haftigkeit am äusseren Leistenring. Das ist als subjektives Symptom für die
Unfallpraxis wertlos. Es kann einerseits vom Rentenjäger simuliert sein, anderer¬
seits fand man bei Leuten, für welche eine Rente nicht in Betracht kam, kleine
und zugestandenermassen ältere Brüche dauernd sehr schmerzhaft ohne Hinzu¬
treten eines Unfalles, besonders bei Netzverwachsung. Man kann also nur sagen:
Wenn jemand nach einem Unfall weiter arbeitete, bei der alsbaldigen Untersuchung
keine Schmerzen und keine Druckschmerzhaftigkeit bestanden, so spricht das
gegen traumatische Entstehung eines vorhandenen Bruches. Das positive Er
gebnis liefert keinen Beweis für, nur das negative Ergebnis einen
Beweis gegen Unfallbruch.
3. Der Nachweis, dass kurz vor dem Unfall kein fertiger Bruch vor¬
handen war, soll beweisen, dass, wenn nach dem Unfall ein — sagen wir über
hühnereigrosser Bruch da ist, dieser nicht allmählich, sondern plötzlich erst
durch den Unfall entstand, oder doch wenigstens so gross geworden, verschlimmert
sei. Dagegen ist zu erwidern: Zunächst wäre es ein glücklicher Zufall, dass
ein Arbeiter gerade kurz vor dem Unfall überhaupt ärztlich auf das Bestehen
eines Bruches untersucht wurde. Wie will er sonst seine frühere Bruchfreiheit
beweisen? Etwa durch Laienzeugen? Zudem kann sich auch bei genauester
und wiederholter ärztlicher Untersuchung ein vorhandener Bruch dem Nachweis
entziehen. Wie oft bleibt ein Bruch wochen- und monatelang verschwunden!
Ich hatte einen Mann auf der Station mit hühnereigrosser rechtsseitiger Leisten¬
hernie, allmählich ohne grössere Beschwerden entstanden. Er überlegte mit den Eltern
brieflich die Radikaloperation, blieb 8 Tage, wurde wiederholt untersucht, links war
nichts nachzuweisen, auch kein weiter Leistenring und Anprall. Operation abgelehnt.
2 Tage nach der Entlassung aus dem Lazarett stellte der zwecks Attestierung ihn unter¬
suchende Regimentsarzt auch links einen taubeneigrossen Bruch fest Der Mann wusste
von diesem nichts, hatte auch keine Schmerzen gehabt Hätte er selbst den Bruch am
Tage vorher bemerkt, dann irgend einen Unfall erlitten oder erfunden und nun auf diesen
die Entstehung zurückgeführt wäre es dann für den Arzt ein zur Rente berechtigender
Unfallbruch, weil bei dem Manne kurz vorher links kein Bruch gefunden war?
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Der Nachweis vorheriger Bruchfreiheit ist also eine höchst unsichere Sache.
Gegen traumatische Bruchentstehung soll sprechen:
1 . doppelseitiger Bruch, weil der sich stets allmählich entwickele;
2 . Vorhandensein eines mit dem Unfall nicht in Zusammenhang stehenden aus¬
gebildeten Bruches oder auch nur einer Bruchanlage auf der anderen
Seite;
3. höheres Alter.
Das sind doch alles keine Gegenbeweise! Wie soll z. B. Bruchanlage auf
der anderen Seite gegen traumatische Entstehung sprechen? Die anatomischen
Verhältnisse können beiderseits ja ganz verschiedene sein oder gewesen sein.
Und gesetzt, es wäre vor dem Austreten des Bruches auf dieser Seite die gleiche
Bruchanlage vorhanden gewesen, dann könnte ja gerade durch das Trauma der
Bruch noch leichter entstanden sein.
Zusammenfassend lässt sich also über den ärztlichen Nachweis der
traumatischen Entstehung eines Bruches (Hernie de violence) oder Ver¬
schlimmerung eines Bruches (Hernie de force), über die ärztliche Tätig¬
keit bei Begutachtung eines angeblich traumatischen Bruches überhaupt
Folgendes sagen:
1 . Der Arzt darf die Anamnese bei Unfallpatienten und ihre Klagen
nur mit Vorsicht bewerten. Er muss sein Urteil auf objektive Symptome
gründen.
2 . Es gilt zunächst, einen offenbar älteren Bruch auszuschliessen.
3. Er darf sowohl die traumatische Entstehung eines nicht-vaginalen Bruches,
als die traumatische Verschlimmerung eines nicht-vaginalen Bruches als erwiesen
nur dann ansehen, wenn klinisch oder operativ Spuren von Gewebszerreissung
gefunden werden. Beim (meist nur operativ und auch da nicht immer sicher
festzustellenden) Vorliegen eines vaginalen Bruches kann er dessen traumatische
Entstehung auch als erwiesen nur ansehen, wenn der Bruchsackhals gerissen
ist. Alle sicheren traumatischen Brüche gehen also mit Gewebs¬
zerreissung einher. Diese fordern ohne Frage Rentenentschädigung.
4. Ob in anderen Fällen Rente gewährt werden soll, zur Entscheidung
dieser Frage kann der Arzt nichts Sicheres beitragen. Er kann nur noch
für Rente plädieren, wenn er zu der Überzeugung gelangt ist, dass es sich
höchstwahrscheinlich um plötzliche Füllung eines kongenitalen
Bruchsackes handelte. Denn da die plötzliche Füllung ohne Gewebs¬
zerreissung vonstatten gehen kann, fehlt die Möglichkeit sicherer Entscheidung.
Dass der Arzt berechtigt wird, reservatis reservandis in solchen Fällen für
Entschädigung einzutreten, dazu ist erforderlich a) der sichere oder Wahr¬
scheinlichkeitsnachweis des vaginalen Bruches (Vorhandensein eines
Bruches in der Kindheit, gleichzeitige Hydrocele oder Kryptorchismus, weites
Herabreichen des plötzlich entstandenen Bruches, operativer Nachweis), b) der
Wahrscheinlichkeitsnachweis der plötzlichen Füllung eines kongeni¬
talen Bruchsackes (Art des Unfalls, sofortige Inkarzerationserscheinungen
oder wenigstens ähnliche objektive schwere Krankheitserscheinungen, wie Ohn¬
macht, Kollaps, Blässe. Pulsbeschleunigung, Herabsetzung des Blutdruckes, re¬
flektorische Bauchdeckenspannung, — Schmerzhaftigkeit mit Reserve zu bewerten).
Schwere Krankheitserscheinungen muss man verlangen. Wenn diese bei der
erstmaligen plötzlichen Füllung des kongenitalen Bruchsackes nach Unfall aus¬
blieben, dann war der Processus so weit, dass er sich auch ohne Unfall über
kurz oder lang gefüllt haben würde. Das Ausbleiben schwerer Krankheits¬
erscheinungen spricht zwar wissenschaftlich nicht gegen plötzliche
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Entstehung eines vaginalen Bruches, wohl aber m. E. praktisch gegen
Entschädigung. Wenn aber der Arzt auf diese Weise zur Annahme der plötz¬
lichen Füllung eines kongenitalen Bruchsackes berechtigt wird, andererseits der
Nachweis früherer Bruchfreiheit und des Traumas mit für den Juristen genügender
Sicherheit erbracht ist, erscheint es mir unbillig, einen solchen Bruch deshalb nicht
als traumatischen anzuerkennen und die Rente zu verweigern, weil ein angeborenen
Bruchsack vorliege. Will man mitSprengel mit Recht einen Menschen mitBruch-
anlage, hier also speciell mit offenem Proc. vaginalis, nicht für minderwertig er-
klärenund von bestimmten Berufsarten ausschliessen, so darf man ihm konse¬
quenter weise auch nicht, wenn er nach Unfall plötzlich einen Bruch bekommt,
prinzipiell die Rente absprechen. Wenn Krönlein sagt: Der Bruch war schon
vorher da, so ist das nicht nur inkorrekt ausgedrückt, sondern auch sachlich
unzutreffend. Der Bruchsack war zwar vorher da, aber daraus brauchte ohne
Unfall kein Bruch zu werden.
5. Findet der Arzt keine Anhaltspunkte für vaginalen Bruch und
zugleich keine Spuren von Gewebszerreissung, dann ist für ihn der
traumatische Einfluss ausgeschlossen. Die sog. Unfallbrüche im Sinne
von Thiem, die Verschlimmerungen nicht-vaginaler Brüche durch den Ruck
vorwärts berechtigen, wenn keine Spuren von Gewebszerreissung nachweisbar
sind, den Arzt uicht, für Rentenentschädigung einzutreten.
Ich würde also nur sehr wenige Brüche zur Entschädigung vorzuschlagen
vor meinem wissenschaftlichen Gewissen verantworten können.
Wie wird es mit der Entschädigung von Unfallbrüchen seitens der
Behörden gehalten?
In den letzten Jahren wird über die Entschädigungspflicht nicht mehr so
viel geschrieben. Man darf daraus aber keineswegs schliessen, dass die Frage,
welche Brüche entschädigt werden sollen, geklärt sei. Im Gegenteil, es herrscht
nach wie vor grosse Uneinigkeit, besonders deshalb — den Vorwurf können wir
Ärzte nicht zurückweisen —, weil über die Charakteristika der traumatischen
Brüche die nötige Klarheit bei den Ärzten fehlt. Daher hängt es vielfach von
der Liberalität der entscheidenden Behörden ab, wie die Entscheidung fällt.
Dass tatsächlich von den begutachtenden Ärzten, auch Autoritäten, viel zu viele
Brüche als traumatische erklärt werden, ist offenkundig. Von 275 angeblich trauma¬
tischen Brüchen, welche Liniger zu beurteilen hatte, waren 108 von praktischen Ärzten
anerkannt. L. liess nur 12 gelten, sagt aber selbst, dass auch da noch die traumatische
Entstehung oder Verschlimmerung meist sehr zweifelhaft war. Nach Kaufmann
(Monatsschr. f. Unfallheilk. V. 1898. S. 314) betragen die jährlich entschädigten Unfall¬
brüche 7,5 °/ 0 bezw. 5,0 % der sämtlichen Brucherkrankungen der versicherten gewerb¬
lichen bezw. landwirtschaftlichen Bevölkerung. Görtz (M. f. U. IX. 1902. S. 135) rechnet
auf seine schon ausgesonderten Begutachtungsfälle 0,1 °/ 0 , auf die Allgemeinsumme der
Bruchunfälle einen vielleicht 10 bis 20 mal geringeren Prozentsatz wirklich traumatischer
Hernien.
Viele Berufsgenossenschaften lehnen einfach jede Entschädigung prin¬
zipiell ab, ebenso die meisten Privat-Unfallversicherungen, indem sie „Bruch¬
unfälle“ als „Erkrankungen“ von einer Unfallentschädigung ausschliessen.
Das Reichs-Versicherungsamt entschädigt nur noch bei Inkar¬
zeration; es fordert zum Nachweis eines Unfallbruches aber nur:
1. eine über den Rahmen der betriebsüblichen Arbeit binausgehende Kraft¬
anstrengung oder ein direktes Trauma,
2. grosse Schmerzen und schwere Begleiterscheinungen, welche sofortiges Aus¬
setzen der Arbeit und Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe spätestens am folgen¬
den Tage bedingen,
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3. ärztliche Bescheinigung, dass nach dem änsseren Befunde bei der alsbaldigen
ersten Untersuchung der Bruch sich als ein plötzlich und frisch entstandener
erwies oder wenigstens, dass der Befund nicht das Gegenteil ergab.
Seine Rekursentscheidungen stützt das Reichs-Versicherungsamt aber haupt¬
sächlich auf Punkt 1, auf die Untersuchung, ob ein Betriebsunfall im Sinne des
Gesetzes vorliegt, nicht auf objektive ärztlich festzustellende Symptome von
traumatischer Entstehung des Bruches, offenbar weil jener Nachweis leichter
und präziser zu führen ist als dieser. Denn sind etwa Klagen über Schmerzen,
sofortiges Aussetzen der Arbeit und Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe ein Beweis
für plötzliche Entstehung oder Verschlimmerung über den gewöhnlichen Gang
der Dinge hinaus? Kann der Mann nicht schon längere Zeit einen Bruch gehabt
haben, nach einer absichtlichen oder nicht beabsichtigten aussergewöhnlichen
Kraftanstrengung die Arbeit einstellen, den Arzt konsultieren und behaupten,
vorher bruchfrei gewesen zu sein, jetzt aber grosse Schmerzen zu haben? Auf
die objektiven Krankheitserscheinungen kommt es an. Wenn das Kgl.sächsische
Landes-Versicherungsamt zu Dresden in einer Entscheidung sagt: „Der durch
einen Betriebsunfall veranlasste Leistenbruch tritt keineswegs immer in der
schweren Form auf, dass der davon Betroffene vor Schmerzen zu Boden sinkt
und schlechterdings unfähig wird, noch irgendwelche weitere Arbeit zu ver¬
richten. Solche Erscheinungen können wohl mit dem plötzlichen Bruchaustritt
verbunden sein, brauchen es aber nicht“ —, so ist m. E. hinsichtlich der prak¬
tischen Entscheidung über Entschädigungspflicht nicht nur an dem Standpunkt
des R.-V.-A. festzuhalten, „dass eine traumatische Bruchentstehung regelmässig
heftige, kaum erträgliche Schmerzen im Gefolge hat“, sondern es ist die Kon¬
statierung schwerer objektiver Krankheitserscheinungen (ausser den heftigen
Schmerzen) erforderlich, dass ein Bruch als traumatischer entschädigt wird.
Was aber Punkt 3 anlangt, so kann der Arzt nur bei nachweisbaren Spuren
von Gewebszerreissung, also so gut wie nie einen plötzlich und frisch entstan¬
denen Bruch sicher diagnostizieren, meist nur einen offenbar älteren Bruch aus-
schliessen. Wäre die Forderung 3 präzise im positiven Sinne zu erfüllen, dann
wäre damit die ganze Entschädigungsfrage erledigt. Dann würden nicht die
Entscheidungen der Landes-Versicherungsämter, z. B. in Bayern und Sachsen,
welche viele Brüche als entschädigungspflichtig anerkennen, so anders lauten als
die Entscheidungen des R.-V.-A., die Entscheidungen der einzelnen Versicherungs¬
ämter untereinander nicht so oft abweichen. Die ganze Sache läge einfach, wenn
es keine vaginalen Brüche gäbe. Dann müsste jede Behörde eine Entschädigung
einfach ablehnen, wenn Spuren von Gewebszerreissung fehlten. Denn sowohl die
plötzliche Entstehung (H. de violence) als die plötzliche Verschlimmerung (H. de
force) eines anderen nicht vaginalen Bruches geht nicht ohne Gewebszerreissung
ab. Die zweifelhaften Fälle betreffen nur die vaginalen Brüche, deren Entstehung
bzw. Verschlimmerung auch ohne Gewebszerreissung (Riss im Bruchsackhals
möglich ist. Daher rühren wissenschaftlich — obwohl das nirgends klar aus¬
gesprochen, auch wohl nicht erfasst ist — die so sehr abweichenden Entschei¬
dungen.
Weil Punkt 2 offenbar einen Unfallbruch nicht beweist, Punkt 3 selten prä¬
zise beantwortet wird, stützt das R.-V.-A. seine Entscheidungen wesentlich auf den
juristisch einwandfreien Nachweis des Unfalls selbst Dann sollte es aber nicht
behaupten, durch jene 3 Punkte würde ein entschädigungspflichtiger Unfallbruch
erwiesen.
Das R.-V.-A. entschädigt, wie gesagt, eigentlich nur noch bei Inkarzeration,
hat indessen nirgends ausgesprochen, dass es bei Entschädigung von sogleich mit
Einklemmung (aber ohne Spuren von Gewebzerreissuug) entstehenden Brüchen
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und luvalidenwesen Nr. 7.
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die Wahrscheinlichkeit der plötzlichen Füllung eines kongenitalen Bruchsckes
annimmt. Wenn es andererseits bei jeder Inkarzeration eines nicht-vaginalen
Brachs nach Unfall ohne Spuren von Ge webszerr eissung Entschädigung gewährt,
so basiert es re vera seine Entschädigung wieder lediglich auf Punkt 1, auf den
einwandfreien Nachweis des Unfalls.
Die Entscheidungen der Behörden werden erst begründeter und gleichmässiger
ausfallen, wenn sie sich auf klare unzweideutige ärztliche Gutachten stützen.
Bei uns Ärzten liegt es, dass endlich die leidige Frage eine befriedi¬
gende Lösung erfährt. Ich hoffe, mit meiner Arbeit die Begutachtung der
Unfallbrüche erleichtert, eine praktisch brauchbare Umgrenzung der entschädi¬
gungspflichtigen Brüche gegeben zu haben, indem ich ihre bestimmten klinisch
erkennbaren Merkmale kennzeichnete.
Man möchte in der Tat fragen: Ist denn ein Leistenbruch wirklich eine
so schlimme Sache, dass sich immer wieder Ärzte und Juristen die Köpfe über
die Entschädigungsfrage zerbrechen und in dem chaotischen Labyrinth ungenauer
Begriffe scheinbar vergebens nach dem Ariadnefaden tasten, der ins Freie und
zur Klarheit führt? Ja, schlimm ist die Sache für den Staat, für die Berufs¬
genossenschaften, denn die Zahl der Bruchträger ist eine grosse, und es mag eine
grosse Summe Geldes an grösstenteils unverdienten Renten im Deutschen Reiche
dafür jährlich ausgegeben werden. Sollten wir nicht wirklich, anstatt nach dem
Ariadnefaden unsicheren Gutachtens lieber nach dem sicheren chirurgischen Faden
greifen und jeden Bruch einfach operieren?
Sollten wir zu dem schweizer System übergehen, das Haegier und Spren¬
gel als das allein richtige erklären? Der Schweizer Staat entschädigt während
des Militärdienstes aufgetretene Unfallbrüche nur insofern, als er für die Kosten
des operativen Eingriffs und für ein Tagegeld während der Zeit der dadurch
bedingten Arbeitsunfähigkeit aufkommt. Bei uns würden bei der Institution des
stehenden Heeres dem Militärfiskus dann nur die Kosten des Lazerettaufenthalts
erwachsen. Aber würde nicht, besonders bei der zivilen Arbeiterbevölkerung,
mancher Rentenjäger hernach auf Grund von Narbenbeschwerden, deren Nicht¬
vorhandensein man doch nicht beweisen kann, seine Rente erstreben und erreichen,
wenn der Staat zu dem schweizer System übergehen würde? (Vielleicht könnte
über die Zweckmässigkeit solchen Vorgehens schon jetzt ein gewisses Urteil ge¬
wonnen werden durch eine umfassende Enquete über die spätere dauernde Arbeits¬
fähigkeit oder Erwerbsbeschränkung bezw. Entschädigungsversuche operierter
Bruchträger aus der zivilen Arbeiterbevölkerung.)
Und werden wir ferner je das Publikum dahin bringen, dass sich generell
die Träger eines Unfallbruchs operieren lassen ? Man kann da nicht darauf hin-
weisen, wie allgemein und wenig vom Publikum gescheut die Appendicitis-Ope-
rationen dank der ärztlichen Aufklärung und Erziehung geworden sind. Denn da
bestimmt die Furcht vor dem Tode. An einem Leistenbruch stirbt selten einer,
der macht auch selten so grosse Beschwerden, dass dadurch die Bereitwilligkeit
zur Operation eine allgemeine werden möchte.
Vorläufig werden die Unfall versicherten immer noch lieber versuchen, eine
Rente herauszuschlagen. Wir aber werden die Operationswilligkeit am
ehesten populär machen, wenn wir mit der Rentenzubilligung so zu¬
rückhaltend werden, dass wir nur noch bei den angegebenen Zeichen
eines sicher oder höchstwahrscheinlich traumatischen Bruchs Rente
gewähren. Damit werden wir auch sowohl den Bruchträgern, als der
Ällgemeinheit am meisten dienen.
Bis wir so weit sind, bis dahin wird noch viel Wasser zu Tal fliessen, bis
Einheitlichkeit in die Beurteilung traumatischer Brüche kommt. Dass das wenig-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
stens geschieht, dazu müssen zunächst wir Ärzte beitragen, indem wir
endlich einmal aufhören, unser Gutachten ganz laienhaft wesentlich
auf die Angaben des Verletzten aufzubauen, indem wir — wir Ärzte,
nicht bloss Chirurgen — uns absolute Klarheit über die objektiven
Zeichen traumatischer Brüche verschaffen: Spuren von Gewebszer-
reissung bei allen nicht-vaginalen Unfallbrüchen, schwere objektive
Krankheitserscheinungen (auch ohne Spuren von Gewebszerreissung)
bei Brüchen, welche wenigstens höchstwahrscheinlich vaginale und
plötzlich entstandene sind.
Zur Frage der Entstehung von Yerletzungseingeweide-
brüchen (Hernies de violence).
Erörtert an einem Gutachen von Prof. Dr. Thiem-Cottbus.
I. Zweck der Untersuchung und Persönliches.
In der Unfallversicherungssache des am 29. Oktober 1869 geborenen Johann Cr.
in Schemerich (Lothringen) erstatte ich das von dem Eeichs-Versicherungsamt
verlangte Gutachten nach Lage der Akten. Das Gutachten wird darüber ver¬
langt, ob zwischen dem „linksseitigen inneren Leistenbruch“ und dem Unfall des
Klägers vom 5. März 1910 ein ursächlicher Zusammenhang besteht
II. Krankheitsgeschichte.
Nach dem Gutachten des Herrn Dr. P. vom 14. Juni 1910 ist der Maurer
Johann Cr. ein magerer, blass und schwächlich aussehender Mann (Blatt 21 und
22 der Sektionsakten).
Am Nachmittag des 5. März 1910 zwischen 2 bis 3 Uhr hob er sich einen
mit Zement gefüllten Sack auf die Schulter. Der Sack soll statt 50 kg nur
etwa 35 kg gewogen haben, weil er durchlöchert war, also wohl Zement aus¬
gelaufen war.
Nach der Darstellung im Gutachten des Herrn Dr. P. rutschte Cr., als er
den Sack auf die rechte Schulter gehoben hatte und fortgehen wollte, aus und
machte, um das Hinstürzen zu verhüten, eine jähe Rück- und Aufwärtsbewegung
des Rumpfes. In der Unfalluntersuchungsverhandlung vom 19. Juni 1910 ist
«lies ähnlich dargestellt.
Bei der jähen Rück- und Aufwärtsbewegung hatte er, wie es im P. sehen
Gutachten heisst, ein „unbestimmtes“ Gefühl, in der Unfalluntersuchungs¬
verhandlung heisst es, ein „unangenehmes“ Gefühl. Bei der Untersuchung
durch Herrn Dr. P. am 14. Juni 1910 hat er erklärt, es sei ihm „weich“, d. h.
ohnmachtsähnlich geworden.
Trotzdem trug er den Sack bis an Ort und Stelle. In der Unfallunter-
suchungsverhandlung ist nun angegeben, dass Cr. beim Ablegen des Sackes grosse
Schmerzen auf der linken Seite des Unterleibes verspürte und dies sofort dem
Monteur mitteilte.
Diesen Zeugen scheint man nicht aufgefunden zu haben.
In dem P. sehen Gutachten ist von dem Auftreten der Schmerzen beim
Niederlegen des Sackes nicht die Rede, auch nicht von der sofortigen Mitteilung
an W.; es heisst in dem Gutachten:
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„Nach 1 U Stande traten sehr heftige Schmerzen in der Unterbauchgegend
auf, die V 4 Stunde dauerten; darauf konnte er wieder arbeiten.“ In der Nacht
vom 5. auf den 6. März, der ein Sonntag war, hatte Cr. wieder heftige Schmerzen,
er hat doch aber am 7. März, wie in der Unfalluntersuchungsverhandlung ver¬
merkt ist, noch eine halbe Schicht verfahren und dann bis einschliesslich 20. März
1910 gefeiert.
Am 7. März — nach der vorausgegangenen Mitteilung also mittags oder
nachmittags — trat er in die Behandlung des Herrn Dr. P. Cr. konnte, wie
der Arzt schreibt, nur langsam gehen nnd klagte über Schmerzen in der linken
Leistengegend.
Es fand sich ein Bluterguss unter der Haut der linken Leistengegend und
des Hodensackens, sowie eine deutliche Auftreibung dieser Stellen und eine er¬
hebliche Druckempfindlichkeit, so dass der Arzt strenge Bettruhe und kalte Auf¬
schläge verordnete.
Am 10. März hatte sich ein Krampfaderbruch (also eine Erweiterung der
Samenstrangblutadern) gebildet, wegen dessen ein Suspensorium angelegt wurde.
Die Klagen waren wie zuvor. Am 12. März bestanden besonders heftige
Schmerzen, so dass Cr. kaum gehen konnte und hierbei sowie beim Husten und
beim Stuhlgang wegen unerträglicher Schmerzen die Hand gegen die Leiste
drücken musste.
Nun konnte auch der Arzt eine taubeneigrosse Verwölbung feststellen. In
den nächsten Tagen gingen die Beschwerden zurück, der Krampfaderbruch wurde
kleiner und am 19. März (steht im Gutachten am 21. März, wie erwähnt, in der
Unfalluntersuchungsverhandlung) konnte Cr. mit einem Bruchband versehen
wieder arbeiten.
Nun beschreibt der Arzt als Befund vom 14. Juni 1910 „Bruchpforte für
die Kuppe des Zeigefingers gut durchgängig“ und weiter „es besteht eine Hemia
inguinalis directa“.
Ausserdem wird bemerkt, dass beim Husten und Pressen Baucheingeweide
in Gestalt eines kleinen Hühnereies vor die Bauch wand treten. Daneben bestand
ein kleiner Krampfaderbruch. Nach dieser nicht ganz ausführlichen Beschreibung
ist anzunehmen, dass es sich um einen Bruch handelt, der die Bauchhöhle nicht
vom inneren Leistenring verlassen hat, sondern nach innen (medial) von diesem
die hintere Leistenwand durchdrungen hat und, die gerade Richtung beibehaltend,
zum äusseren Leistenring ausgetreten ist. 1 )
Ich will nur bemerken, dass auch bei diesen Brüchen angeborene Ver¬
hältnisse häufig sind, aber auch bei ihnen wie bei gewöhnlichen, die Bauchwand
schräg im Leistenkanal druchdringenden schrägen oder indirekten Leistenbrüchen
die Mitwirkung eines Unfalles, also eine Gewalteinwirkung, trotz in der letzten
Zeit aufgetauchter gegenteiliger Meinungen nicht ausgeschlossen ist.
Sehr unwahrscheinlich erscheint es mir, dass der Krampfaderbruch, also die
Samenstrangblutadererweiterung, durch die einmalige Anstrengung am 5. März
entstanden ist. Es hat sich hier wohl nur um eine Zunahme der Erweiterung
bereits ausgedehnter Blutadern gehandelt; also es mag immerhin eine Erhöhung
der Innendruckes in diesen bereits erweiterten Blutadern stattgefunden haben.
Ja, es liegt die Vermutung nahe, dass der unter der Haut der Leisten¬
gegend und des Hodensackes Vorgefundene Bluterguss durch Platzen einer Krampf¬
ader erfolgt ist.
Freilich ist es auch nicht ausgeschlossen, dass die Blutung durch ein Ein-
reissen im Leistenkanal entweder der hinteren Wand oder des äusseren Leisten-
Vgl. den vorstehenden Aufsatz von Thöle.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
ringes erfolgt ist, in welchem Fall ja die Begünstigung eines Bruchaustrittes
zweifellos sein würde. Welche von beiden Blutungsquellen Vorgelegen hat, wäre
nur durch die Operation zu entscheiden gewesen.
Da eine solche nicht stattgefunden hat und die Annahme des Platzens einer
Blutader keine grössere Wahrscheinlichkeit für sich hat, als die Annahme eines
Einrisses in der Umgebung des Leisten kanals, so muss man meiner Ansicht nach
das für die Ansprüche des Cr. Günstigere annehmen, d. h. das Einreissen der
Wand des Leistenkanals oder des äusseren Leistenringes.
Eins beweist der vom Arzt am 7. März gefundene Bluterguss unter allen
Umständen, entweder dass die am 5. März erfolgte Arbeitsleistung für den
mageren, schwächlichen, blassen Mann zu gross war, oder dass der Versuch, den
drohenden Fall durch jähes Aufrichten oder Rückwärtsbiegen des belasteten
Körpers zu verhüten, mit einer so grossen Anstrengung verbunden war, dass es
eben zum Bersten oder Einreissen von Blutgefässen oder anderen Gewebs-
teilen kam.
Wir haben gerade für die verderbliche Wirkung eines solchen Rückwärts-
reissens des Körpers, um das Vornhinstürzen zu verhüten, Beweise in anderen
Verletzungen, zum Beispiel in denen des Kniestreckapparates. Auch das Zement¬
tragen ist, wenn es sich auch nicht um eine übergrosse Last gehandelt hat,
immer mit einer besonderen Anstrengung verbunden, da man einen Zementsack
nicht einfach von der Schulter fallen lassen kann wie einen Sack voll Getreide
oder Kartoffeln, er muss ganz langsam hinabgelassen werden unter Festhalten
mit den Armen, sonst platzt er.
Ich wiederhole also: Sowohl die Arbeitsleistung selbst als auch das durch
das Ausgleiten des Fusses notwendig gewordene Rückwärtsreissen des Körpers
waren geeignet, Einrisse der Wände des Leistenkanals herbeizuführen, welche
ihrerseits den plötzlichen Austritt von Baucheingeweiden in Gestalt eines Bruches
ermöglichten.
Damit wäre eigentlich die gewaltsame Entstehung des Bruches wahrscheinlich
gemacht. Es sei nur auf die Einwände der Berufsgenossenschaft gegen die
gewaltsame Entstehung des Bruches einiges erwähnt.
Sie beziehen sich darauf, dass nicht sofortige Niederlegung der Arbeit und
Aufsuchung ärztlicher Hilfe erfolgt ist.
Ja, wodurch sind denn diese heftigen Schmerzen bei gewaltsam entstandenen
Brüchen zu erklären?
Dadurch, dass Darmteile durch einen zu engen Ring hindurchgepresst
werden und nun Einklemmungserscheinungen auftreten mit den bekannten
Reizungen des Bauchfells, den sogenannten peritonitischen Schmerzen und Er-
scheinungen, wie Erbrechen.
Reisst der Ring ein und weit genug ein, so dass der Darm eigentlich nur
herausfällt, so findet eben keine Einklemmung statt und das biseben Gewebs-
einriss braucht nicht gleich stürmische heftige Schmerzen zu machen, das braue
nur den Erfolg zu haben, dass einem weich, das heisst ohnmächtig
Die Schmerzen kommen später, wenn sich an die Verletzung Entzündung*
erscheinungen anschliessen, und sie sind bei Cr. gehörig gekommen, so dass
Mann beim Gehen, Husten und Stuhlgang die Hand gegen die Leiste P rei ' s
musste, weil der Schmerz unerträglich war. . - .
Das Reichs-Versicherungsamt verlangt auch keineswegs, dass sich die
stehung jedes Gewaltbruches schablonenmässig abspielt unter sofortig
heftigen Schmerzen, Einklemmungsersclieiuungen mit Erbrechen, sofortigem c i,e aj .
legen der Arbeit und völligem körperlichen Zusammenbruch des Menschen,
sind, wenn vorhanden, wertvolle Zeichen, die den Zusammenhang zwischen
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7.
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fall and Bruchentstehung besonders wahrscheinlich machen. Aber sie können
im einzelnen und in der Gesamtheit fehlen, ohne dass man immer die Unmög¬
lichkeit einer traumatischen Bruchentstehnng daraus schliessen darf. Man muss
jeden Fall sorgfältig für sich betrachten.
Es gibt viel wertvollere Zeichen; wie hier das des Blutergusses, die trotz
des Fehlens von Einzelheiten in dem gewöhnlichen Verlauf bei einer unfalls¬
weisen Bruchentstehung für den Einfluss des Unfalles sprechen. Ich meine da¬
her, dass dem Cr. die übliche Entschädigung von 10 Prozent von der 14. Woche
an nicht vorenthalten werden kann, da ihn sein Bruchleiden zum Tragen des
Bruchbandes und zur Enthaltung von schwerem Heben nötigt.
Besprechungen.
Max Hopp, Über die Indikationsstellung bei traumatischen subkutanen
Bauchverletzungen. (Beiträge zur klin. Chirurgie, 72. Band, 2. Heft.) Der Verf. teilt
ein einschlägiges Material von 23 Fällen mit, die in der Heidelberger chirurgischen Klinik
im Laufe von 12 Jahren zur Beobachtung kamen. Es handelt sich um einfache Kontu¬
sionen in 5 Fällen, Rupturen des Darms (einschliesslich des Mesenteriums) in 10 Fällen,
Rupturen der Leber und Gallenwege in 8 Fällen (davon ein Fall mit Milzruptur ver¬
bunden). Verf. bespricht die Symptome dieser Verletzungen, ferner die schwierige Indi¬
kationsstellung, ohne dabei wesentlich Neues zu bringen. In 3 bemerkenswerten Fällen
kam es zu sekundären Perforationen des Darms infolge Nekrose der Darmwand nach pri¬
märer nicht perforierender Läsion.
Sowohl für die Rupturen des Magendarmtraktus wie der parenchymatösen Organe
(Leber und Milz) muss die Behandlung in einer möglichst frühzeitigen Operation bestehen.
Und bei der Schwierigkeit, ja oft Unmöglichkeit, einfache Bauchkontusionen von solchen
Rupturen zu unterscheiden, empfiehlt es sich, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig
zu laparotomieren. H. Kolaczek-Tübingen.
Retzlaw, Dünndarmtuberkulose. R. demonstriert in der medizin. Gesellsch. zu
Magdeburg am 12.1.11 (s. Münch, med. Woch. 16) das Präparat einer striktuierenden
Dünndarmtuberkulose und Perforation eines spitzen Emaillesplitters durch die Darmwand
bei einem 55 jähr. Manne, der unter der Diagnose einer Epityphlitis zur Operation kam.
Bei der Sektion zeigte sich die Bauchhöhle frei von Eiter. Iu dem vorgelagerten Darm
war eine Striktur zu erkennen, mikroskopisch fanden sich Tuberkel in der Submucosa.
In dem stark erweiterten zuführenden Teile war nahe dem Mesenterium eine kleine
Perforationsstelle, die durch einen 0,09 g. schweren Splitter hervorgerufen war. Chemisch
liess sich in ihm Silizium nachweisen; er zeigte die Zusammensetzung der Emaille aus
Kochtöpfen. Der Splitter hatte unbemerkt den Darm bis in die Nähe der Ileocökal-
klappe passiert, war durch die tuberkulöse Striktur aufgehalten worden und hatte die
Perforation mit nachfolgender Peritonitis verursacht. Aron heim-Gevelsberg.
Heller, Über den Volvulus des Sigmoideum und die Hirschsprungsche
Krankheit. (Münch, med. Woch. 20.) Eine Anzahl von Fällen von Achsendrehung des
Sigmoideum im pathol. Institut Kiel, gab H. Veranlassung, dieser praktisch, wie theore¬
tisch wichtigen Frage seine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Das Ergebnis der eingehenden
Untersuchungen lässt sich dahin zusammenfassen, dass die mit angeboren grossem und
besonders auch abnorm gelagertem Sigmoideum behafteten Kinder, welche nicht an Hirsch-
sprungscher Krankheit in der Jugend sterben, Kandidaten für eine Achsendrehung des
Sigmoideum im weiteren Leben sind. Die gemeinsame Ursache beider Erkrankungen ist
eine von H. als „Megasigmoideum congenitum“ bezeichnete Anomalie. Für das spätere,
bisweilen plötzliche Eintreten der Achsendrehung ist ein äusseres Moment anzunehmen:
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 7.
starke intraabdominale Druckerhöhung, z. B. durch Sprung, Heben einer schweren Last
u. dergl. Begünstigt wird sie durch eine stärkere Kotbelastung der oberen, bei Gasfüllung
der unteren Schlinge. Aronheim-Gevelsberg.
Gleeher, Subkutane traumatische Milzzerreissung bei Morbus Banti.
(Münch, med.Woch. 24.) Während in südlichen Ländern, besonders in den Tropen, die
subkutane Milzzerreissung bei krankhaft vergrösserter Milz, besonders nach Malaria, ab¬
solut und relativ sehr häufig ist, ist dies Ereignis bei uns selten. Die Veränderung der
Milz war in diesen Fällen bedingt ausser durch Schwangerschaft durch Typhus (5 mal),
Leukämie (3 mal), Flecktyphus, Lungenentzündung, hereditäre Lues, Leberzirthose, Tuber¬
kulose, Varizenbildung in der Milz (je 1 mal). Verf. operierte im Garnisonlazarett Darm¬
stadt einen hierhergehörigen Fall, in dem die Vergrösserung der Milz durch Morbus
Banti hervorgerufen war. Er betraf einen 19jähr. Landwirt, der in vornübergebeugter
Stellung einen Hufschlag gegen den Leib erhalten hatte, bei dem die Laparotomie eine
vergrösserte Leber und einen grossen Riss in der vergrösserten Milz ergab. Entstanden
war der Riss wahrscheinlich dadurch, dass der Hufschlag bei gebückter Haltung des Ver¬
letzten das vordere Ende der Milz traf und es durch Anstemmen des hinteren Endes an
der Wirbelsäule zu einer Überstreckung mit nachfolgendem Einriss an der Innenseite
kam. Begünstigt wurde sein Eintreten durch die Grösse und Brüchigkeit des Organs.
Heilung erfolgte durch Splenektomie. Aron heim-Gevelsberg.
Rathenow, Ein seltener Fall von traumatischer Ureterverletzung mit
Fistelbildung. (Inaugur. Diss. Rostok 09.) Traumatische Ureterverletzungen und im An¬
schluss daran sich bildende Fisteln resultieren gelegentlich nach geburtshilflichen Operationen.
Die geburtshilflichen Instrumente können direkt denUreter verletzen oder auf indirektem
Wege, indem der durch die Zange an die vordere Beckenwand gepresste Kopf den Ureter
komprimiert und eine Drucknekrose mit Fistelbildung verursacht Ferner können die
Ureteren auch in den Bereich eines tiefen, das Scheidengewölbe penetrierenden bis ins
Parametrium gehenden Cervixrisses fallen und zur Harnleitercervixfistel führen. In das bei
weitem grösste Kontingent der Ureterverletzungen fallen aber die gynäkologischen Ope¬
rationen durch Verkennen oder Übersehen des Ureters durch direkte Durchschneidung,
Verletzung bei Umstechung der Gefässe oder Abknickung und Abbindung besonders nach
vaginalen Exstirpationen (nach Windel sollen 2% aller vaginalen Exstirpationen zu
Verletzung und Fistelbildung führen), bei Anfrischung einer Blasenscheidenfistel in der
Nähe der Ureterenmündung, ferner bei plastischen Operationen wegen Descensus vaginae,
Incision eines parametranen Exsudates usw. Nichtoperative Ureterverletzungen können
Vorkommen durch Stichverletzung — Knote beschreibt einen Fall von Stichverletzung —
des Ureters durch das Foramen suprapiriforme (Waldeyer) — oder sie können bei Un¬
glücksfällen in den Bereich der Pfählungsverletzungen fallen.
Dass aber auch der Ureter bei kriminellen Abortversuchen verletzt werden kann,
beweist der vom Verf. mitgeteilte Fall aus der Rostocker Frauenklinik von Ureter¬
scheidenfistel. Der Abortversuch geschah mit einer Stempelspritze mit gebogenem An¬
satzrohr. Es war nicht wahrscheinlich, dass die Spitze des Instrumentes infolge der
angewendeten Gewalt den Ureter direkt durchstossen, da erst 14 Tage nach dem Ab¬
treibungsversuch Harnträufel auftrat, sondern dass es infolge der nicht sterilen Spritze
zur Infektion, zur Abszessbildung, und im Anschluss hieran zur Gangrän des Ureters
und zur Fistelbildung gekommen war.
Von den verschiedenen operativen Methoden zur difinitiven Beseitigung der Fistel,
wie Plastik, Colpokleisis, Implantation usw. kam nur die Nephrektomie in Betracht, ua
nach dom ganzen Krankheitsverlaufe und dem Befunde eine sekundäre Infektion der
Niere mit starken entzündlichen Veränderungen angenommen werden musste. Dies wurde
durch die Operation bestätigt. Patient konnte geheilt entlassen werden.
Aronheim - Gevelsberg.
Kür die Kelnktion verantwortlich: Professor Dr. C. Tlii em-CottDus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der HeehaBotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker
begründet von
Dr. H. Blasius, Dr. G. Schütz, Dr. C. Th lern,
herausgegeben von ProfC 880 r Dr. C. XhlciZI-Cottbus.
Nr. 8. Leipzig, August 1911. XVIII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Die Bewertung der Erwerfosfähigkeit bei Arm- und
Beinamputationen.
Von Prof. Dr. Liniger in Düsseldorf.
(Mit 6 Abbildungen.)
Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit ist ein anderer im Krankenversicherungs-
gesetz, ein anderer im Unfallversicherungsgesetz, ein anderer im Invalidenver¬
sicherungsgesetz. Es kommt mir in dieser Arbeit zunächst darauf an, kurz auf
den Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Unfall- und des
Invalidengesetzes einzugehen. Am besten erhellt der Unterschied daraus, dass
jemand vollerwerbsfähig im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes, dagegen
mit denselben körperlichen Veränderungen vollständig erwerbsunfähig, ja selbst
hilflos im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes sein kann. Zum Beispiel sind
Personen, die infolge eines Unfalles auf beiden Augen erblindet sind, völlig arbeits¬
unfähig im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes, in den meisten Fällen erhalten
sie sogar die Hilflosenrente von 80, 90, ja 100 % des Jahresarbeitsverdienstes.
Die Invalidenversicherung müsste aber einen derartigen Menschen als erwerbs¬
fähig im Sinne des Gesetzes ansehen, wenn er irgend eine Arbeit verrichtet, bei
der er mehr als ein Drittel Steines früheren Verdienstes wieder erwirbt. Tat¬
sächlich unterliegen zahlreiche, völlig erblindete Personnen der Versicherungs¬
pflicht (Korbflechter, Bürstenbinder usw.) nach dem Invalidenversicherungsgesetz.
Sehr deutlich tritt auch der Unterschied des Begriffes der Erwerbsunfähig¬
keit in den beiden Gesetzen bei Amputierten, insbesondere bei doppelt Ampu¬
tierten, in die Erscheinung. Für den Verlust eines Beines im Oberschenkelanteile,
für den Verlust des Hauptarmes wird durchschnittlich eine.Rente von 75% ge¬
währt. Da nun das Invalidenversicherungsgesetz dann eine Erwerbsunfähigkeit
annimmt, wenn der Betreffende nicht mehr imstande ist mehr als' ein Drittel
seines normalen Arbeitsverdienstes zu erlangen, so müssten also eigentlich der¬
artig Amputierte ohne weiteres als erwerbsunfähig im Sinne des Invalidenver¬
sicherungsgesetzes angesehen werden. Häufig liest man denn auch in ärztlichen
Attesten, und auch sogar in solchen von Vertrauensärzten der Invalidenver-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
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Sicherung und von Schiedsgerichtsärzten: „Dem Mann fehlt ein Bein oder der
rechte Arm. Das Beichsversicherungsamt gewährt hierfür eine Durchschnitts¬
rente von 70—75%, es besteht also zweifellos Invalidität im Sinne des Invaliden¬
versicherungsgesetzes.“ Eine derartige Folgerung ist aber absolut unrichtig! Das
R.-V.-A.hat in wiederholten Entscheidungen ausgeführt, dass weder der Bezug einer
Invalidenrente die Berufsgenossenschaft berechtige, ohne weiteres eine Erwerbs¬
unfähigkeit von 66% % vor dem Unfälle anzunehmen, noch dass andererseits die
Landesversicherungsanstalten berechtigt seien, beim Bezüge einer Unfallrente
von mehr als 66%% Invalidität im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes
anzunehmen. Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit sei in den beiden Gesetzen
eben ein grundverschiedener.
Die Amputation eines Beines oder eines Armes macht den Menschen allein
Fig. 1 a.
Fig. 1 b.
nach eingetretener Gewöhnung an das künstliche Bein resp. an den Arm nicht
invalide, es müssen noch sonstige ungünstige Nebenumstände, wie Alter, allge¬
meine Körperschwäche. Minderwertigkeit der korrespondierenden Extremität,
ungünstige Beschaffenheit des Stumpfes usw., hinzukommen. Als ärztlicher Be¬
rater der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz sehe ich wohl in jedem Jahre
über hundert Amputierte, die voll erwerbsfähig sind; die Landesversicherungs¬
anstalt gibt ihnen Zuschüsse zur Reparierung resp. Neubeschaffung der künstlichen
Glieder. Man sieht auch an diesen Fällen, wie ausserordentlich gross die Ge¬
wöhnung an die Amputation von Gliedern, insbesondere von Beinen, werden
kann. Ich will hier nur einige Fälle von Doppeltamputierten anführen, die völlig
erwerbsfähig sind.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
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1) Der 37 Jahre alte Kommis G. S. aus D. wurde von mir wegen Antrag auf Ge¬
währung einer Beihilfe zur Neubeschatfung zweier künstlicher Beine untersucht. Ich
stellte fest, dass das linke Bein nach Pirogoff, das rechte Bein in der Fasswurzel amputiert
worden war. Die Amputationen waren vor 16 Jahren infolge tuberkulöser Erkrankungen
der Füsse vorgenommen worden.
Der Gang mit den beiden künstlichen Beinen war, trotzdem der rechtsseitige
Stumpf nur eine sehr schlechte Stütze abgab, ein so guter, dass kein Mensch,
selbst kein Sachverständiger am Gange den Verlust beider Füsse erkennen konnte.
Nach eigner Angabe ist er imstande 15 km lange Märsche zu machen, er hat
wiederholt die Tour auf den Drachenfels und zurück gemacht. Er ist imstande,
Leitern zu besteigen, und zwar nicht nur Treppenleitern, sondern ganz gewöhn¬
liche Leitern. S. ist genau so arbeitsfähig wie ein jeder andere Kommis und
hat ein Monatsgehalt von 200 Mark. Wäre der Zustand die Folge eines ent¬
schädigungspflichtigen Unfalles gewesen, so hätte dem Manne zweifellos dauernd
die volle Rente zugestanden.
2) Während meiner Tätigkeit in Bonn wurde ins Krankenhaus der Barmherzigen
Brüder ein Hilfssteiger eingeliefert, der von einem Eisenbahnzuge an beiden Beinen über¬
fahren worden war. Der Mann hatte widerrechtlich den Zug zur Heimfahrt von der
Grube benutzt. Das eine Bein wurde in der Mitte des Unterschenkels, das andere hand¬
breit unterhalb des Knies amputiert. Die Berufsgenossenschaft gewährte eine Rente von
100%; der Mann ist jetzt auf der Grube als Buchhalter beschäftigt, er verdient mehr
als vor dem Unfälle. Ein Versuch der Berufsgenossenschaft, die Rente von 100 auf
75 % herabzusetzen, ist beim Reichs-Versicherungsamt nicht durchgedrungen.
Wir haben also hier einen Fall, in
dem die Erwerbsfähigkeit trotz der gros¬
sen Verstümmlung beider Beine infolge von
Gewöhnung und Anpassung wieder eine
vollkommene geworden ist. Trotzdem be¬
zieht der Mann die Rente für völlige Er¬
werbsunfähigkeit. Er ist aber versiche¬
rungspflichtig im Sinne des Invalidenver¬
sicherungsgesetzes, und er kann nur aufsei¬
nen Antrag von dieser Versicherungspflicht
entbunden werden. Er hat dieses getan,
weil die Invalidenversicherung für ihn
keinen wesentlichen Wert hat, denn wegen
der hohen Unfallrente kann er nie in den
Genuss der Invalidenrente kommen, er
könnte höchstens bei irgend einer Erkran¬
kung ein Heilverfahren bei der Landes-
versicherungsaustalt beantragen.
Ein dritter Fall: Der am 1. III. 1875 ge¬
borene R. G. aus D. verlor im Alter von 8 Jah¬
ren durch Erfrieren beide Füsse. Es erfolgte
rechts Amputation in der Mitte des Unter¬
schenkels, links ist ein Stumpf nach Pirogoff
vorhanden. G. ist Gipsmodelleur, er verdient
4,50 M., genau so viel wie seine Mitarbeiter,
sein Gang ist mit den künstlichen Beinen ein
ganz vorzüglicher, er braucht auf der Strasse
keinen Stock. In den Abendstunden spielt er in Restaurants die Mandoline, er sammelt
selbst das Geld ein und verdient dadurch nach seiner Angabe etwa 1 M. täglich. Ich
sah den Mann hier, als er wegen eines tuberkulösen Spitzenkatarrhs den Antrag auf ein
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Heilverfahren in einer Lungenheilstätte stellte. Der Antrag wurde wegen der Neben¬
umstände abgclehnt und dem Manne, der die Arbeit ausgesetzt hatte, die Invalidenrente
gewährt. Das Interessante ist nun, dass der Mann trotz seines Lungenkatarrhs nach
Erhalten der Invalidenrente seine Arbeit wie¬
der aufgenommen hat und genau so viel ver¬
dient wie früher. Der Mann bezieht jetzt die
Invalidenrente seit 3 Jahren. Bei meiner letzten
Untersuchung in diesem Frühjahr sah G. gut
aus, es waren noch Reste des Katarrhs zu er¬
kennen, der Mann gab natürlich keine Besse¬
rung zu. Nach der ganzen Lage des Falles
war die Rentenentziehung unmöglich; der Mann
hätte seine Arbeit einfach ausgesetzt und die
Versicherunganstalt wäre zweifellos zur Wie¬
dergewährung der Rente verurteilt worden.
4. Der Arbeiter J. B. aus B., 35 Jahre
alt, wurde von der Eisenbahn überfahren und
es mussten ihm beide Beine in der Mitte der
Unterschenkel und der rechte Arm in der Mitte
des Vorderarmes amputirt werden. Eine Ent¬
schädigung seitens der Eisenbahn kam nicht in
Frage, da B. den Bahndamm unerlaubter Weise
betreten hatte. B. hat nach Jahresfrist mit
zwei künstlichen Beinen und einem künstlichen
Arm wieder angefangen zu arbeiten, er ist jetzt
auf einer Nadelfabrik beschäftigt und verdient
2,90 M. pro Tag. Der Mann ist besonders
geschickt mit dem künstlichen Arm, er zieht
sich auch z. B. ganz allein aus und an. Dieser
Mann ist zweifellos hilflos im Sinne des Un¬
fallversicherungsgesetzes, aber erwerbsfähig im
Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes, er
muss selbstverständlich auch die betreifenden
Beiträge entrichten.
5. Der jetzige Bureaudiener H. in B. be¬
zieht von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wegen einer im Jahre 1899, an¬
geblich infolge eines Unfalles, aufgetretenen Tuberkulose des rechten Ellbogengelenks
eine Rente von 66 2 / 3 °/ 0 . Das Gelenk musste entfernt werden, es entstand keine knö¬
cherne Verbindung zwischen Oberarm- und Vorderarmknochen. Drei Jahre später musste
ihm wegen einer tuberkulösen Entzündung der rechten Fusswnrzel das Bein oberhalb
der Knöchel amputiert werden. Er war damals nicht gegen Unfall versichert, sonst
hätte er, wie er mir naiv sagte, auch das Fussleiden als Unfallfolge angemeldet. H.
versieht jetzt, trotzdem er auch an einer leichten Lungentuberkulose leidet, seinen Posten
als Bureaudiener vollauf, er verdient monatlich 100 M., er klebt regelmässig. Wäre die
Fussamputation die Folge eines entschädigungspflichtigen Unfalles gewesen, so hätte der
Mann wahrscheinlich im ganzen eine Rente von weit über 100% erhalten; trotzdem ist
er erwerbsfähig im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes.
Als ich vor kurzer Zeit in einem Ärztekolleg eine grössere Reihe von Am¬
putierten vorstellte, kam in der krassesten Weise der Unterschied zwischen den
Leuten, die eine Unfallrente und solchen, die keine Rente bezogen, zutage. Die
Unfallverletzten hatten sämtlich starke Beschwerden an ihren Stümpfen, sie
gingen mit den künstlichen Beinen sehr schlecht. Die künstlichen Ärme er¬
klärten sie überhaupt für die Arbeit als wertlos und sie bestritten auf das
energischste, dass sie überhaupt noch zu irgend einer wesentlichen Arbeit fähig
seien. Die Leute dagegen, denen keine Unfallrente zustand, die arbeiten mussteu.
weil sie sonst nichts zu leben hatten, klagten, trotzdem ihre Stümpfe nicht besser
Fig. 2 b.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8
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waren als die der erstgenannten, und trotzdem sie im Durchschnitt schlechtere
künstliche Glieder hatten als diese, in keiner Weise. Sie erklärten mit einem
gewissen Stolze, dass sie sich trotz ihrer Verstümmlung für arbeitsfähig hielten.
Der folgende Fall zeigte diesen Unterschied so recht augenfällig.
Zwecks Ermittlung von doppelt Amputierten zur Vorstellung in der Klinik
hatte ich mich an die hiesigen Bandagisten gewandt und diese führten mir eine
Reihe von derartigen Leuten vor.
Darunter war einer, der wegen Verlust beider Beine dicht unterhalb des
Knies von einer Berufsgenossenschaft die Hilflosenrente bezog. Der Mann war
als Kutscher beschäftigt und kam mit einem Rollwagen vor der Versicherungs¬
anstalt angefahren. Er kletterte allein vom Bock herunter, stieg ohne Hilfe die
15 Stufen hohe Treppe empor und kam in flottem Gange zu mir ins Unter¬
suchungszimmer. Er verdiente monatlich 30 M. bei freier Kost. Beim Verlassen
des Zimmers waren wir alle erstaunt, wie geschickt der Mann die Treppe
hinunterging, auf den Kutscherbock stieg und dann, lustig mit der Peitsche
knallend, davonfuhr. Das Geschick wollte es nun, dass der Mann mir später von
der Berufsgenossenschaft zur Untersuchung überwiesen wurde! Ich bestellte
ihn in meine Privatwohnung, er kam auch, aber unter welchen Umständen! Vor
meinem Hause entstand ein Menschenauflauf, der Mann wurde mühsam aus einer
Droschke gehoben und von zwei Begleitern in das Untersuchungszimmer ge¬
tragen, das zu ebener Erde liegt. Als ich den Verletzten sah, erkannte ich ihn
sofort wieder, er bestritt aber auf das energischste, dass ich ihn schon einmal
untersucht hätte. Erst als ich ihn auf die näheren Umstände der Untersuchung
in der Landesversicherungsanstalt aufmerksam machte, gab er die Möglichkeit zu,
dass die Untersuchung erfolgt sei, er bestritt aber hartnäckig, dass er jemals als
Kutscher tätig gewesen sei. Schliesslich wurde er sehr aufsässig und sprach
von armen Leuten, die man nur schinden und drücken wolle. Er liess sich nach
der Untersuchung wieder in den Wagen tragen. Mit den künstlichen Beinen
behauptete er nicht gehen zu können. Der Berufsgenossenschaft schlug ich die
Gewährung einer Rente von 100 °/ 0 vor. Das-Schiedsgericht hat die Berufung
des Mannes abgewiesen, die Sache schwebt aber meines Wissens noch beim
Reichs-V ersicherungsamt,
Ein wunderbarer Gewöhnungsfall ist auch der Fall eines Jungen, dem von Geburt
an beide Beine dicht unterhalb des Knies fehlen. Der Junge geht mit seinen beiden
Stelzfüssen ohne jede Stütze, selbst auf unebenem Terrain. Er kann laufen, springen,
er spielt sogar mit Fussball. Aber auch ohne die Stelzfüsse, auf den blossen Stümpfen,
vermag der Junge fiusserst schnell und geschickt zu laufen und zu springen. Ich bin
überzeugt, dass er ein vollwertiger Arbeiter werden wird.
In den Amtlichen Nachrichten des Reichs-Versicherungsamts vom Jahre 1901 ist unter
Ziff. 938, Blatt 634—35, durch das Reichs-Versicherungsamt entschieden worden, dass ein
Waldhüter trotz des Verlustes beider Hände erwerbsfähig im Sinne des Invalidenver¬
sicherungsgesetzes sei. M. hatte durch einen Unglttcksfall im Jahre 1894 beide Hände
verloren, er war im übrigen ein gesunder, kräftiger, 33 Jahre alter Mann. Er war im
Dienst der Gemeinde G. als Waldhüter beschäftigt und hatte mit Hilfe eines Instruments,
welches in einem an seinem rechten Arme befestigten Holzansatze eingeschoben wurde,
gelernt, alle Handverrichtungen vorzunehmen, wie Schreiben, Schneiden, Ziehen, Stossen.
Besonders seine Schreibfertigkeit ist derart, dass er ordnungsmässig ein Tagebuch über
die Waldarbeit führt. In der Revisionsentscheidung heisst es dann wörtlich weiter:
„Durch seine Tätigkeit verdient M. tatsächlich mehr als die Hälfte des orts¬
üblichen Tagelohnes, ein Umstand, der an sich die Vermutung für seine Erwerbs¬
fähigkeit begründet. Die Tätigkeit als Waldhüter kommt aber für Personen,
die, wie M., dem Arbeiterstand angehören, auf dem allgemeinen Arbeitsgebiet
als geeignete Beschäftigung in Betracht und mit Rücksicht auf die Fertigkeiten,
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234 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
die sich M. zueigen gemacht hat, auf sein Lebensalter und seine sonst kräftige
Körperbeschaffenheit ist anzunebmen, dass er diese Tätigkeit oder eine ähnliche
andere, wie als Aufseher, Bote, auch im allgemeinen so ausiiben kann, dass er
damit noch den Mindestverdienst erzielt.“
Hätte es sich um entschädigungspflichtige Unfallfolgen bei diesem Manne
gehandelt, so käme als Entschädigung mindestens die volle Rente in Betracht.
Die angeführten Fälle beweisen, welch hoher Grad von Erwerbsfähigkeit
selbst bei Verlust von ganzen Gliedern durch Gewöhnung wieder eintreten kann.
Auf diesen Punkt kann ich aber hier nicht näher eingehen, sondern nur noch
die neueren Entscheidungen des Reichs-Versicherungsamtes in Fällen von Am¬
putationen eines Armes oder eines Beines erörtern. Bei Verlust eines Armes wird
Fig. 3a. Fig. Sb.
selbstverständlich beim Rechtshänder der rechte Arm höher bewertet als der linke
unn zwar mit etwa 10—15%, beim Linkshänder ist es natürlich umgekehrt.
Dagegen wird für den Verlust eines Beines, gleichgültig ob rechts oder links,
dieselbe Rente festgesetzt. Es ist aber zu bedenken, dass beim Verlust des
rechten Armes häufig im Laufe der Zeit derartige Gewöhnung an den Verlust
eintritt, dass der linke Arm die Kraft und Geschicklichkeit des rechten erhält.
Diesem Umstande schenkt das Reichs-Versicherungsamt denn auch Bedeutung,
wie dies in der Entscheidung vom 24.11. 1908 Ia 15235 07, die weiter unten an
erster Stelle folgt, ausgeführt ist.
Was die Ausführungen von Amputationen anbetrifft, so möchte ich betonen,
dass deren Schwierigkeit heutzutage von den praktischen Ärzten doch entschieden
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235
unterschätzt wird. In den meisten Fällen von Absetzung von Armen oder Beinen
hält der Arzt die Zuziehung eines Chirurgen nicht für erforderlich und das
Ergebnis dieses Vorgehens sieht man dann an den schlechten, nicht stützfähigen
Stümpfen. Ich habe hunderte von Amputationsfällen gesammelt. In 90% aller
Fälle lässt das Heilergebnis zu wünschen übrig. Die Stümpfe sind erst nach
langer Zeit zur Ausheilung gekommen, sie sind spitz, mit ausgedehnten Narben
und dünner, wenig widerstandsfähiger Haut bedeckt. Wirklich tragfähige
Stümpfe sieht man fast nie. Nur vereinzelt sieht man wirklich gute Stümpfe
nach Pirogoff, Ich verweise übrigens auf die Arbeit von Professor Cramer-Cöln
über 96 Stümpfe des Ober- resp. Unterschenkels hin. Er hat in dieser Arbeit
den Beweis geliefert, dass man sich mit der Herstellung tragfähiger Stümpfe
noch viel zu wenig Mühe gibt.
Auf die Frage, ob für amputierte Beine als Ersatz der Stelzfuss einem
künstlichen Beine vorzuziehen ist, möchte ich hier nicht näher eingehen. Als
Stützapparat ist jedenfalls der Stelzfuss dem künstlichen Beine mindestens gleich¬
wertig, er ist dazu haltbarer, leichter und billiger als ein künstliches Bein.
Der Preis für ein gut konstruiertes künstliches Bein soll im allgemeinen den
Satz von 100 M. nicht überschreiten. Das Bein soll höchstens 5—6 Pfund schwer
sein und etwa 5 Jahre halten. An Reparaturkosten soll im allgemeinen kein
höherer Betrag als 10 M. im Jahr in Betracht kommen. Der künstliche Arm
bei vorhandenem Oberarmstumpf darf 70 M. kosten; an der künstlichen Hand
stehen die Finger 2—5 in leichter Beugung steif, nur der Daumen federt. Werden
sämtliche Finger beweglich gemacht, so wird der Arm erheblich verteuert und
empfindlicher. Die beweglichen Finger zerbrechen sehr rasch und zum Zufassen
können sie doch in keiner Weise verwandt werden.
Gewöhnung an das Tragen eines künstlichen Beines tritt bei jüngeren
Leuten, etwa bis zu 30 Jahren, in ca. 6 Monaten ein, bei älteren Leuten ist die
Übergangszeit auf etwa 1 Jahr zu bemessen. Nach dieser Zeit kommen dann
die Renten in Betracht, wie sie aus den folgenden Entscheidungen des Reichs-
Versicherungsamts hervorgehen.
Verlust 'der rechten Hand im Handgelenk bei einem Weissbinder. Durch
Gewöhnung ist die linke Hand an die Stelle der rechten getreten. Unfall
15. VI. 1895. 50%,
Entsch. d. R.-V.-A. vom 24. II. 1908. Ia 15235/07.
Wenu auch im allgemeinen die Annahme begründet erscheint, dass der Verlust der
rechten Hand für den Verletzten eine höhere Beschränkung der Erwerbsfähigkeit als
von 50 % nach sich zu ziehen pflegt, so kann diese Annahme doch nicht in allen Fällen
als zutreffend erachtet werden. Es muss vielmehr die noch vorhandene Beschränkung
der Erwerbsfähigkeit immer unter Berücksichtigung aller Umstände des gerade vor¬
liegenden Falles bemessen werden. Diese Erwägungen fahren aber dazu, in dem Falle
des Klägess mit der beklagten Berufsgenossenschaft eine Rente von 50% als ausreichend
zu erachten. Es besteht nicht der geringste Anlass, die Angaben des Schwagers des
Klägers, Weissbindermeisters F. in D., bei welchem der Kläger arbeitet, über dessen
Leistungen und Arbeitsverdienst in Zweifel zu ziehen. Danach hat der Kläger im
Jahre 1907 bei 1870 , / 2 Stunden Arbeitszeit 920,55 M. Lohn, im Jahre 1906 bei 2934
Stunden Arbeitszeit 1470 M. Lohn erhalten, also in der Arbeitsstunde mindestens 49 Pfg.
verdient und dasselbe geleistet wie jeder andere Gehilfe, teilweise sogar mehr. Daraus
erhellt, dass der Kläger, der doch nur die linke Hand zur Arbeit gebrau¬
chen kann, im Laufe der seit dem Unfall vom 15. Juni 1895 verstrichenen
langen Zeit sich eine solche Geschicklichkeit der linken Hand angeeignet
hat, dass dieselbe vollständig an die Stelle der verlorenen rechten Hand
getreten ist und deren Arbeitsleistung übernommen hat und vollführt.
Es wäre unter diesen Umständen unbillig, der beklagten Berufsgenossenschaft gegen-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 8.
über an der für den Verlust der rechten Hand unter gewöhnlichen Umständen meist
wohl zutreffenden Annahme festzuhalten, dass eine Beeinträchtigung der Erwerbsf&hig-
keit des Klägers von mehr als 50 % auch jetzt noch vorliege. Das Rcichsversicherungs-
arat hat nach der gesamten Lage des Falles die Beeinträchtigung jetzt nach erfolgter
völliger Gewöhnung an den durch den Unfall verursachten Zustand nicht auf mehr als
50% einschätzen können. Deshalb war der Rekurs des Klägers zurückzuweisefo, dem
Rekurs der Beklagten aber stattzugeben.
Verlust der rechten Hand bei einem 1871 geborenen Ackergehilfen. 60%.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 1. IV. 1909. Ia 11743/08.
Nach Feststellung des Dr. S. ist die durch den Unfall vom 31. VIII. 1892 verletzte
rechte Hand als ganz verloren anzusehen. Die Annahme des Schiedsgerichts, dass sich
der Verletzte in der langen Zeit seit dem Unfall an den durch den Verlust der Hand
bedingten Zustand gut gewöhnt hat und eine Reihe von Arbeiten wieder verrichten kann,
ist nicht zu beanstanden. Für diesen Zustand ist aber nach der ständigen Rechtsprechung
des R.-V.-A. eine Teilrente von 60% eine angemessene Entschädigung.
Das Rekursgericht hat daher, ohne auf die jetzigen Lohnverhältnisse des Verletzten
näher einzugehen, dem Rekurse den Erfolg versagt.
Verlust der rechten Hand und eines Drittels des Vorderarmes bei einem
Tagelöhner. 66%%.
Das R.-V.-A. hat nach Prüfung des Sachverhalts keinen Anlass gefunden, dem Urteile
des Schiedsgerichts entgegenzutreten. Der Kläger hat am 27. XI. 1906 eine Verletzung
der linken Hand erlitten, welche die Amputation der Hand und eines Teiles des rechten
Unterarmes erforderlich machte. Nach dem* im schiedsgerichtlichen Termin am 11. VII.
1907 von dem Kreisärzte Dr. S. erstattetem Gutachten handelte es sich schon damals
um einen abgelaufenen Fall ohne Komplikationen. Wenn daraufhin das Schiedsgericht
dem Kläger bis zum 31. VII. 1907 die Vollrente zur Angewöhnung zugebilligt, jedoch
vom 1. VIII. 1907 ab die von der Berufsgenossenschaft festgesetzte Teilrente von 66%%
für ausreichend erachtet hat, so hat der Kläger keinen Grund mehr zur Beschwerde.
Seine Ausführungen in der Rekursinstanz vermögen für die Zeit vom 1. VIII. 1907 ab
die Zuerkennung einer höheren Rente nicht zu begründen.
Dem Rekurse musste daher der Erfolg versagt werden.
Verlust der linken Hand im Handgelenk; Unfall 20. IV. 1906 bei einem
Metzgergehilfen. 50 %.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 2. XI. 1908. Ia 8453/08.
Nach dem Gutachten der Ärzte Dr. L. und R. in G. kommt als Unfallfolge nur
noch der glatte Verlust der linken Hand in Betracht. Der Ausfall an Erwerbsfähigkeit
ist vom Reichsversicherungsamt in solchen Fällen in der Regel auf nicht mehr als 50%
geschätzt. Der bisherige Beruf des Verletzten ist nicht massgebend, sondern die Möglich¬
keit der Betätigung auf dem gesamten Gebiete des wirtschaftlichen Lebens. Jedoch hat
das Reichs-Versicherungsamt mit Rücksicht auf die Jugend des Klägers und den Umstand,
dass der schwere Unfall vom 20. IV. 1906 noch nicht lange zurückbelegt, dem Kläger
die Rente von 66%% bis zum Ablaufe des Monats Juni 1908 belassen. Insoweit war
dem Rekurse der Erfolg nicht zu versagen.
Verlust der linken Hand und des Vorderarmes bis auf ein handbreites
Stuck bei einem Ackerer. 50%.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 14. X. 1907. Ia 785/07.
Die Gutachten des Dr. L. vom 14. I. und 14. V. 1907 und des Dr. N. vom 4. III.
1907 bieten zu Bedenken keinen Anlass und sind deshalb vom Rekursgericht hinsichtlich
der ärztlichen Beurteilung als massgebend zugrunde gelegt worden. Danach handelt
es sich nicht um den völligen Verlust des linken Vorderarmes; von diesem ist vielmehr
noch ein handbreites Stück vorhanden und das Ellbogengelenk ist frei beweglich. Da
der Stumpf ausserdem gut geformt und nicht empfindlich ist, so ist der Verletzte besser
daran, als wenn der Vorderarm oder gar der Arm ganz fehlte. Das künstliche Glied
lässt sich viel besser anlegen und in weit grösserem Umfange gebrauchen. Aus dem
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 8.
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abgenutzten Aussehen des künstlichen Armes geht auch hervor, dass er bei der Arbeit
tüchtig gebraucht wird. Wenn auch keine Veränderung in dem Zustande des Stumpfes
eingetreten ist, so ist das Rekursgericht in Übereinstimmung mit den Sachverständigen
doch zu der Überzeugung gelangt, dass in den massgebenden Verhältnissen seit der
letzten Rentenfeststellung eine wesentliche Besserung durch gute Angewöhnung an die
Unfallfolgen eingetreten ist, zumal da seit dem Unfälle über 8 Jahre verstrichen sind.
Für den Eintritt einer wesentlichen Besserung durch Gewöhnung spricht auch der Umstand,
dass der Verletzte dauernd die schwere Arbeit eines Holzträgers zu leisten imstande ist
und mit dieser Arbeit nur aufhört, wenn im Winter die Holzschiffe ausbleiben. Bei
diesem Sachverhalt war das Rekursgericht der Ansicht, dass eine Herabsetzung der Rente
von 60°/ 0 nach § 88 des Gewerbe-U.-V.-G. gerechtfertigt ist und dass der Verletzte für
den Verlust der linken Hand und eines Teiles des Unterarmes jetzt durch eine Rente
von 50 °/ 0 ausreichend entschädigt wird.
Amputation des linken Armes in der Mitte des Vorderarmes bei einem
1862 geborenen Mühlenarbeiter. Unfall 2. IV. 1897. §0%.
Entsch. d. R-V.-A. v. 20. IV. 1911. Ia 16218/10.
Nach den im wesentlichen übereinstimmenden Gutachten des Professors Dr. L. in
D. vom 15. IV. 10 und 1. VIII. 10 sowie des San. Rats Dr. R. in E. vom 15. VII. 10
ist eine Besserung der Folgen des Unfalls vom 2. IV. 1897 seit der Festsetzung der
Teilrente von 60% insofern eingetreten, als der Stumpf des amputierten linken Vorder¬
armes gut geformt, nicht entzündet und frei beweglich, die Narbe widerstandsfähig und
ohne entzündliche Erscheinungen ist und die Muskulatur etwas straffer geworden ist.
Beide Gutachter schätzen, nachdem inzwischen Gewöhnung eingetreten ist, die Beschränkung
der Erwerbsfähigkeit übereinstimmend auf 50 °/ 0 . Von dieser Schätzung abzuweichen,
lag kein gerechter Anlass vor. In Fällen ähnlicher Art, d. h. beim Verlust der linken
Hand und eines Teiles des Unterarmes wird regelmässig nur eine Teilrente von 50 °/ 0
gewährt. Der Kläger verdient auch zur Zeit nach seinen eigenen Angaben 2,50 M. täglich.
Das Urteil des Schiedsgerichts war daher aufznheben und die Rente des Verletzten dem
Anträge der Berufsgenossenschaft gemäss auf 50% der Vollrente herabzusetzen.
Amputation des linken Vorderarmes, drei Querfinger breit unterhalb des
Ellbogengelenkes bei einer 1879 geborenen Ackergehilfin. Gewöhnung an den
künstlichen Arm ist wesentliche Besserung im Sinne des Unfallversicherungs¬
gesetzes. (Unfall 1897.) 50%.
Eutsch- d. R.-V.-A vom 9. II. 1910. Ia 15298/09.
Eine anderweite Feststellung der Entschädigung kann gemäss § 94 des Unfall¬
versicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft dann erfolgen, wenn in den Ver¬
hältnissen, welche für die Festsetzung der Entschädigung massgebend gewesen waren, eine
wesentliche Änderung ein tritt. Die Verletzte bezieht auf Grund des Bescheides vom 14. Dezem¬
ber 1897 seit dem 27. November 1897 für den teilweisen Verlust ihres linken Unterarmes eine
Teilrente von 60 %. Seit Februar 1898 trägt sie einen künstlichen Arm, dessen Anschaffungs¬
kosten zur Hälfte die Berufsgenossenschaft getragen hat. Dieser Arm hat sich im Laufe
der Jahre abgenutzt, so dass er im Februar 1909 durch einen neuen hat ersetzt werden
müssen. Die Kosten der Neubeschaffung dieses mit einer Arbeitsklaue versehenen Armes
hat auf Grund der Entscheidung des Schiedsgerichts vom 11. November 1908 die Berufs-
genossenshaft in ganzer Höhe getragen. Gegenüber dem Zustande, wie er zur Zeit der
Festsetzung der Teilrente von 60% bestand, ist also insofern eine wesentliche Ver¬
änderung eingetreten, als die Verletzte einen künstlichen Arm erhalten und sich im Laufe
der Jahre an dessen Gebrauch gewöhnt hat. Das R-V.-A. hat im Anschluss an seine
bisherige Rechtsprechung hierin eine wesentliche Veränderung im Sinne des § 94 des
Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft gesehen, da durch die Gewöhnung
an den Gebrauch des künstlichen Armes eine wirtschaftlich in Betracht kommende Steigerung
der Erwerbsfähigkeit der Verletzten bedingt ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine
Herabsetzung der Rente waren also gegeben. Demgemäss war die Teilrente von 60%
dem Anträge der Berufsgenossenschaft entsprechend seit dem 1. Juli 1909 auf eine solche
von 50% herabzusetzen.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 8.
Amputation des linken Armes in der Mitte des Vorderarmes bei einem
Fabrikarbeiter. 60 %.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 5. V. 1908. Ia 18557/07.
Die Erhöhung einer rechtskräftig zugesprochenen Rente auf Grund des § 88 des
Gewerbe-U.-V.-G. setzt eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse voraus, welche für
die Feststellung der Rente massgebend gewesen sind. Eine derartige Veränderung hat
der Kläger nicht glaubhaft gemacht; sie ist auch sonst nicht aus den Akten ersichtlich.
Der Umstand, dass der Kläger älter geworden ist, ist nicht geeignet, eine Rentenänderung
zu begründen, weil das Älterwerden ausserhalb der Unfallfolgen liegt. Dazu kommt, dass
der 1876 geborene Kläger erst 32 Jahre alt ist, einen gesunden rechten Arm und einen
sonst gesunden Körper hat; dass in dem Zustande des linken Armes nach der Abnahme
der linken Hand und eines Teiles des Unterarmes infolge des Unfalles vom 27. IX.
1900 eine wesentliche Veränderung zum Schlimmeren eingetreten sei, ist an und für
sich unwahrscheinlich. Ebensowenig wie seine Verheiratung im Jahre 1901 ist sein
zunehmendes Alter geeignet, eine Erhöhung der Rente zu rechtfertigen. Bei dieser Sach¬
lage bedurfte es nicht der Einholung eines Gutachtens. Dem Rekurse des Klägers musste
ohne weiteres der Erfolg versagt werden.
Amputation des linken Armes bis auf einen 12 cm langen Stumpf. Unfall
24. X. 1905 bei einem Tagelöhner. 60 %.
Entsch. des R.-V.-A. vom 11. VI. 1908. Ia 1075/08.
Nach Prüfung des gesamten Sachverhalts hat das R.-V.-A. keinen Anlass gefunden,
von der Entscheidung des Schiedsgerichts abzuweichen, da diese die Sach- und Rechtslage
zutreffend würdigt. Auch durch die Ausführungen des Klägers im Rekursverfahren sind
die Gründe dieser Entscheidung nicht widerlegt worden. Insbesondere erscheint das
Verlangen des Klägers, noch einen weiteren Gutachter über seinen Zustand zu hören,
nicht gerechtfertigt, da das Gutachten des Dr. M., der als behandelnder Arzt des Klägers
zu einem Vergleiche des jetzigen mit dem früheren Zustand am besten geeignet ist,
einwandfrei ist und überdies durch den Kreisarzt Dr. H. vor dem Schiedsgericht Bestä¬
tigung gefunden hat. Es handelt sich darnach nur noch um glatten Verlust des linken
Armes, der mit einer Teilrente von 60% ausreichend entschädigt wird.
Der Rekurs musste daher als unbegründet zurückgewiesen werden.
Verlust des rechten Fusses, Operation nach Pirogoff, bei einem 27 Jahre
alten Rangierer. Nach eingetretener Gewöhnung 30%.
Entsch. d. R.-V.-A. vom 22. VII. 1908. Ia 5161/08.
Dass in den Verhältnissen, welche für die Feststellung der Teilrente von 50 Proz.
durch Bescheid vom 23. Januar 1907 massgebend gewesen siud, eine wesentliche Änderung
zum Besseren eingetreten ist, wird von dem Kläger insofern selbst anerkannt, als er in
der Rekursschrift selbst nur noch eine Rente von 40 Proz. verlangt. Es handelt sich
in dem Rekursverfahren also nur noch um die Frage, ob für den Verlust des rechten
Fusses bis zur Ferse eine Entschädigung von 30 Proz. oder 40 Proz. angemessen ist.
Die Schätzung des Prof. Sch. ist zu hoch gegriffen, zumal berücksichtigt werden muss,
dass der Kläger auf Kosten der Beklagten einen künstlichen Fuss erhalten hat und dadurch
die Gebrauchsfähigkeit des Beinstumpfes sicherlich auf mehr als die Hälfte der normalen
Gebrauchsgefähigkeit des gesunden Beines erhöht wird, vorausgesetzt, dass der Stumpf
die hinreichende Tragfähigkeit besitzt und der künstliche Fuss beim Gebrauche keine
erhebliche Entzündung am Stumpfe verursacht. Prof. Dr. Sch. gibt aber selbst an, dass
der Stumpf mit gut verschieblicher Haut bedeckt ist und normale Verhältnisse aufweist.
Die linsengrossc Hautabschürfung, welche er auf der Aussenseite des Stumpfes vorgefunden
hat, ist nach dem Gutachten des Dr. C. vom 19. V. 1908 nicht mehr wahrzunehmen.
Dass dadurch vorübergehend das Maß der Erwerbsunfähigkeit des Klägers eine wesentliche
Erhöhung erfahren hat, ist in keiner Weise nachgewiesen.
Verlust des rechten Fusses, Stumpf nach Pirogoff; bei einer 25jährigen
Tagelöhnerin. Unfall 4. V. 1899. 33 Vs Proz.
Das R.-V.-A. hat sich nach Prüfung des Sachverhalts der Auffassung der Berufs-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Inyalidenwesen Nr. 8.
239
genossenschaft angeschlossen, dass sich die Verletzte in der seit der letzten fientenfest-
setzung verstrichenen Zeit an den durch die völlige Amputation des Fusses geschaffenen
neuen Zustand vollkommen gewöhnt hat und die Unfallfolgen damit eine wesentliche
Besserung erfahren haben. Es hat daher die Herabsetzung der Rente für gerechtfertigt
gehalten und angenommen, dass nunmehr eine Teilrente von 33 Vs Proz. die Verletzte
angemessen für den Zustand des Fusses entschädigt
Verlust des linken Fusses, Stumpf nach Pirogoff, bei einen 25 Jahre alten
Tagelöhner. (Nach eingetretener Gewöhnung — 3 Jahre — 33 Vs Proz.)
Entsch. d. R-V.-A. vom 19. IX. 1908. I a 4483/08.
Der Annahme der Vorinstanzen, dass in den in für die höhere Gewährung der Rente
von 50 Proz. massgebenden Verhältnissen eine wesentliche Besserung eingetreten sei, war
beizutreten. Das Verlangen des Klägers nach einer dem Verluste eines Beines entspre¬
chenden Unfallrente ist offenbar unbegründet. Er ist sehr erheblich besser daran, als wenn
er das linke Bein verloren hätte, da er mit dem ihm verbliebenen Stumpf des Fuäses
unter Benutzung der ihm von der Beklagten gelieferten Prothese gut und sicher stehen
und gehen kann und, wie der schwielige Zustand der Haut des Fussstumpfes sicher
ergibt, auch geht. Eine Zartheit der Haut und eine Neigung derselben zur Blasenbildung
besteht seit längerer Zeit beim Kläger nicht mehr; er ist in der Lage, den ihm ver¬
bliebenen Rest an Arbeitsfähigkeit ungehindert zu verwerten und hat seit längerer Zeit
eine regelmässige Beschäftigung als Kreissäger, in der er 3—8,20 M. den Tag verdient.
Nachdem bedenkenfreien Gutachten des seinen Zustand genau kennenden Dr. B. ist er aber
auch in der Lage, sich sonstigen veränderten Arbeitsverhältnissen, soweit solche für ihn
nach Massgabe seines Zustandes in Betracht kommen, anzupassen, da er jung und im
allgemeinen gesund ist, sowie nunmehr genügende Zeit verflossen ist, in der er sich an
den veränderten Zustand erfahrungsgemäss gewöhnt haben muss und zweifellos tatsächlich
gewöhnt hat, da der Unfall um mehr als 4 Jahre zurückliegt. Die Voraussetzungen für
eine Kürzung der dem Verletzten hinreichend lange gewährten erheblichen Rente von 50°/o
sind also erfüllt. Den Grad der zur Zeit noch bestehenden Erwerbsunfähigkeit des
Klägers anlangend, nimmt das Rekursgericht in Übereinstimmung mit dem beamteten
Arzte an, dass der Kläger durch eine Rente von 33V3°/o hinreichend für die noch be¬
stehenden Unfallfolgen entschädigt wird, nachdem er genügend Zeit gehabt hat, sich den
veränderten Verhältnissen anzupassen.
Verlust des linken Fusses, Stumpf nach Pirogoff, Narbe noch empfindlich,
bei einem 25 Jahre alten Fabrikarbeiter. 40 Proz,
Entscheid, des R-V.-A. vom 3. II. 1908. Ia 13044/07.
Nach dem Gutachten des Dr. S. vom 6. VI. 1907 und der Dr. S. und P. vom
27. VIII. 1907 ist die Annahme gerechtfertigt, dass der Kläger infolge der Verstüm¬
melung des linken Fusses durch den Unfall vom 8. III. 1906 noch nicht imstande ist,
Arbeiten im Gehen und Stehen zu verrichten. Er ist also auf Arbeiten im Sitzen an¬
gewiesen, jedoch in der Lage, sich diese Arbeiten selbst heranzuholen; seine Bewegungs¬
fähigkeit erscheint dazu hinreichend. Es besteht auch kein Anhalt für die Richtigkeit
der Behauptung des Klägers, er könne auch die Arbeiten in Sitzen nicht dauernd ver¬
richten. Im Gegenteil ergibt die Auskunft der Arbeitgeberin vom 5. Dezember 1907.
dass der Kläger, der seit März 1907 als Blechverputzer beschäftigt ist, jedenfalls seit
Juli 1907 ohne wesentliche Unterbrechung gearbeitet und zuletzt mehr als 4 M. für die
Schicht verdient hat. Die Fähigkeit, nicht nur die gewöhnlichen Arbeiten im Sitzen,
sondern auch eine so gut bezahlte Arbeit wie die seinige verrichten zu können, nötigt
dazu, diesen besonderen Fall anders zu beurteilen, als die sonstigen gewöhnlichem Fälle.
Der Kläger, der solche Arbeit, wenn auch nur im Sitzen, zu verrichten imstande ist, kann
nicht als um die Hälfte in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt angesehen werden; die
Annahme der Vorinstanzen, er sei es nicht mehr als um 40 Proz., erscheint vielmehr
durchaus zutreffend. Deshalb war sein Rekurs zurückzuweisen.
Amputation des rechten Unterschenkels dicht oberhalb der Knöchel bei
einem jungen landwirtschaftlichen Tagelöhner. 40%.
Entsch. des R.-V.-A. vom 28. I. 1907. Ia 13156/06.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8<
Das R.-V.-A. hat mit der Beklagten angenommen, dass die tatsächliche Arbeits¬
fähigkeit des Klägers entscheidend ins Gewicht fällt Wenn der Kläger täglich 10 Stunden
arbeitet, kann ihm der Stumpf des Fusses keine erhebliche Beschwerden beim Gehen und
Stehen mehr verursachen. Es ist deshalb auch kein Bedenken vorhanden, die Feststellung
des Dr. v. H., dass Entzündungserscheinungen am Fusse nicht mehr vorhanden sind, für
zuverlässig zu erachten. Ist das aber der Fall, so liegt gerade bei dem jugendlichen
Alter des Verletzten, das erfahrungsgemäss Unfallfolgen besser überwinden lässt, kein
Grund vor, von der Schätzung der Minderung der Arbeitsfähigkeit abzuweichen, die der
Kreisarzt in seinem Gutachten vom 28. III. 1906 ausgesprochen hat. Endlich sind seit dem
Unfälle auch bereits mehr als 4 Jahre vergangen. Der Rekurs ist also begründet und
der Bescheid wieder hersteilen.
/
Amputation des linken Unterschenkels an der Grenze von mittlerem und
unterem Drittel. Unfall 25. VII. 1896 bei einem 1881 geborenen Ackergehilfen.
Vom Beginne der 14. Woche ab 50°/ 0 .
Entscheid, des R.-V.-A. v. 15. XII. 1897. Ia 5292/97.
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass die Rente von 50 °/ 0 im vorliegendem
Falle an sich angemessen und genügend ist, die Parteien selbst sind hierüber im we¬
sentlichen auch einig. Das Urteil des Schiedsgerichts, welches diese Rente dauernd
auf 75 °/ 0 erhöht hat, konte daher nicht aufrecht erhalten werden. Allerdings sprechen
Rücksichten der Billigkeit und des Wohlwollens dafür, dass dem Kläger während der
Dauer der Lehrzeit eine höhere Unterstützung gewährt wird. Eine solche in Gestalt
einer Rente zu gewähren, ist nicht Sache der Rechtsprechung, auch hat sich die Beklagte
freiwillig dazu bereit erklärt
Verlust des linken Beines in der Mitte des Unterschenkels bei einem Fabrik¬
arbeiter. 50 °/ 0 .
Entscheid, des R.-V.-A. vom 20.11. 1906. Ia 15143/05.
Das Rekursgericht hat auf Grund des Befundes unter Einnahme des Augenscheins
in der mündlichen Verhandlung die Überzeugung gewonnen, dass in den mehr als 4 Jahren
seit der letzten Rentenfestsetzung verflossenen Zeit weitere Gewöhnung eingetreten ist. Die
Narbe ist gut und fest verheilt. Das künstliche Bein sitzt gut und wird regelmässig benutzt.
Der Kläger ist mithin zweifellos besser daran wie einer, der den ganzen Unterschenkel ver¬
loren hat Er hat jedenfalls zeitig Gelegenheit gefunden, um die ihm verbliebene Arbeits¬
fähigkeit auszunutzen. Tat der Kläger, der noch im rüstigen Mannesalter steht, sehr
kräftig und sonst völlig gesund ist, dies nicht, so kann er daraus kein Recht auf Be¬
willigung einer höheren Rente herleiten.
Hiernach erschien die Herabsetzung der Rente auf 50 % gerechtfertigt. Der Rekurs
des Klägers war daher zurückzuweisen.
Verlust des ganzen linken Unterschenkels bei einem Fabrikarbeiter. 60%.
Entscheid, des R.-V.-A. vom 28. III. 1905. I a 16237/04.
Gegen das vorbezeichnete Urteil, auf dessen Inhalt verwiesen wird, hat der Kläger
rechtzeitig Rekurs einlegt mit dem Anträge, ihm unter Aufhebung der angefochtenen
Entscheidung die frühere Teilrente von 75 % weiter zu gewähren. Er greift das Gut¬
achten des Dr. St. vom 27. IX. 04, insbesondere die Feststellung der Empfindungslosigkeit
seines Beinstumpfes an, behauptet, stets und namentlich beim Aufsuchen seiner Arbeits¬
stelle, zu der nur ein unbequemer Weg führe, zum Gehen eines Stockes zu bedürfen und
an Krämpfen und Herzbeschwerden zu leiden und benennt für diese Angaben mehrere
Zeugen. Sodann leugnet der Kläger, dass er sich an den Zustand seines verletzten Beines
gewöhnt habe, und fügt zur Bestätigung seiner Anführungen eine Bescheinigung des Dr. K.
vom 9. I. 05 bei, auf deren der Beklagten mitgeteilten Darlegungen Bezug genommen
wird. Die Beklagte hat von der Einreichung einer Gegenschrift Abstand genommen und
die Zurückweisung des Rekurses beantragt. Diesem Anträge war ohne weitere Beweis¬
aufnahme stattzugeben. Dem Kläger mag geglaubt werden, dass er zur Zurücklegung
weiterer Wege und besseren Fortbewegung überhaupt eines Stockes bedarf, dass der
Stumpf seines amputierten linken Unterschenkels noch eine gewisse Empfindlichkeit zeigt
und dass gelegentlich auch ein Wundscheuern des Stumpfes mit nachfolgender kleiner
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Narbenbildung stattfindet Andererseits aber hat das R-V.-A. auf Grund des Gutachtens
des Dr. S. vom 27. IX. 1904, welchem sich der vom Schiedsgerichte gehörte Dr. R ohne
Einschränkung angeschlossen hat, als erwiesen angenommen, dass jene Beschwerden das
normalerweise in solchen Fällen vorhandene Maß nicht überschreiten und jedenfalls durch
die von den Vorinstanzen gewährte Teilrente von 60 °/ 0 angemessen mit abgegolten werden.
In dem Schwinden der früher vorhanden gewesenen erheblichen Schmerzhaftigkeit des
Stumpfes und in der durch eine Reihe von Jahrqp gegebenen Gewöhnung an die Ver¬
richtung von Arbeiten unter den veränderten Verhältnissen ist von den Vorentscheidungen
mit Recht eine die Rentenminderung begründende wesentliche Besserung gesehen worden.
Verlust des linken Beines an der Grenze zwischen mittlerem und oberem
Drittel des Oberschenkels. Unfall 1898 bei einem Fuhrmann. 66 2 / 3 %.
Entscheid, d. R-V.-A. vom 6. X. 1909. Ia 6658/09.
Das R-V.-A. ist auf Grund der im wesentlichen übereinstimmenden, einwandfreien
Gutachten des Dr. Z. in D. vom 5. XII. 1908 und des Vertrauensarztes des Schieds¬
gerichts, kgl. Kreisarzt Dr. H. ebendaselbst, vom 12. II. 1909 zu der Ueberzeugung ge¬
langt, dass in dem Befinden des Verletzten seit der Festsetzung der bisherigen Rente
von 75 °/ 0 eine wesentliche Besserung insofern eingetreten ist, als die Krampfaderbildungen
an dem rechten Beine, die im Anschluss an den Verlust des linken Beines zur Ent¬
wicklung gekommen waren, in ihrem Umfange zurückgegangen sind und dass, während
in dem Schiedsgerichtsurteil vom 22. XII. 1902 nur der Entritt einer gewissen Gewöhnung
festgestellt worden war, nunmehr, 11 Jahre nach dem Unfälle, vollständige Gewöhnung
an den Zustand eigetreten ist Der Annahme weiterer Besserung durch fortschreitende
Gewöhnung steht nichts entgegen. Die Herabsetzung der Rente gemäss § 88 des Gewerbe-
Unfallvers.-Gesetzes ist sonach gerechtfertigt. Für den glatten Verlust des linken Ober¬
schenkels erscheint dem Rekursgerichte aber die von Dr. Z. vorgeschlagene Teilrente
von 60 °/ 0 nicht als eine ausreichende Entschädigung, es hat sich vielmehr angesichts der
bisher bei derartigen Schäden gewöhnlich gewährten Entschädigungen der Schätzung des
Vertrauensarztes des Schiedsgerichts, des Kreisarztes Dr. H., angeschlossen und dem
Kläger dementsprechend eine Teilrente von 66 2 / 3 °/ 0 zuerkannt.
Verlust des rechten Beines in der Mitte des Oberschenkels bei einem
Fabrikarbeiter. 70 °/ 0 .
Entsch. d. R-V.-A. vom 4. VI. 1904. Ia 3928/04.
Denn das Rekursgericht musste ebenso wie die Vorinstanzen auf Grund der ärztlichen
Gutachten die Überzeugung gewinnen, dass seit der Festsetzung der Rente von 80 °/ 0 in
dem Zustande des verletzten rechten Beines des Klägers eine wesentliche, die Herabsetzung
der Rente auf 70 °/ 0 rechtfertigende Besserung eingetreten ist. Insbesondere weist Dr. S.
in dem Gutachten vom 3. I. 1904 nach, dass sich die Vernarbung des Stumpfes gefestigt
und der Stumpf selbst sich an die von der Beklagten gelieferte Prothese gewöhnt hat.
Demgemäss ist auch die Gehfähigkeit des Beines eine bessere geworden und die noch
gewährte Rente von 70 °/ 0 muss als ausreichend erachtet werden.
Hieraus ergibt sich die Zurückweisung des Rekurses.
Verlust des rechten Beines bis auf einen kleinen Stumpf bei einem Tage¬
löhner. (Amputation liegt 3 Jahre zurück.) 75 °/ 0 .
Entsch. d. R-V.-A. v. 30. III. 1909. Ia 18032/08.
Eine wesentliche Besserung muss in dem Zustande des Rekursklägers als eingetreten
erachtet werden. Schon mit Rücksicht auf die seit der Amputation verflossene Zeit ist
ohne weiteres anzunehmen, dass er sich bis zu einem gewissen Grade gewöhnt hat. Ausserdem
ist aber durch die Gutachten des Dr. D. und des Dr. C. erwiesen, dass die Narben des Stumpfes
jetzt fest und reizlos sind und Zirkulationsstörungen nicht mehr vorhanden sind. Wenn
nun auch der Verletzte hin und wieder Schmerzen empfindet und gewiss Unbequemlich¬
keiten zu ertragen haben mag, so sind diese jedenfalls nicht so erheblich, dass sie seine
Erwerbsfähigkeit völlig aufheben. Er ist zweifellos imstande, leichtere Arbeiten zu ver¬
richten, und seine Behauptung, dass er völlig erwerbsunfähig sei, ist nicht gerechtfertigt.
Vielmehr stellt sich die zugebilligte Rente von 75 °/ 0 zur Zeit als eine angemessene
Entschädigung seiner Erwerbsbeschränkung dar. Der Rekurs war daher zurückzuweisen.
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Verlast des ganzen linken Beines bei einem Fabrikarbeiter. 80°/o.
Entech. d. R.-V.-A. vom 3. V. 1907. Ia 703/07.
Nach Prüfung des gesamten Sachverhalts hat das Reichsversicherungsamt keinen
Anlass gefunden, den zutreffenden Gründen des Schiedsgerichts entgegenzutreten. Auch
die Ausführungen des Klägers in der Rekursinstanz konnten nicht zu einer abweichenden
Stellungnahme führen, da durch sie die Gründe des Schiedsgerichts nicht widerlegt worden
sind. Denn wenn auch der Kläger durch die Folgen des Unfalls das linke Bein verloren
hat, so ist doch der Amputationsstumpf fest, ohne entzündliche Stellen von natürlicher
Hautfarbe und frei von Schwellungen, so dass der Kläger das künstliche Bein gut gebrauchen
kann. Die Narben am rechten Bein sind verschieblich, unempfindlich und weder für die
Beweglichkeit des Knies, noch für den Blutkreislauf hinderlich. Bei diesem Befunde muss,
da der Kläger im Gebrauche seiner Arme und Hände in keiner Weise beeinträchtigt ist,
mit den Ärzten und dem Schiedsgericht angenommen werden, dass er imstande ist, leichte
Arbeiten im Sitzen zu verrichten. Er ist deshalb in seiner Erwerbsfähigkeit um mehr
als 80°/o nicht beschränkt. Es steht ihm somit eine höhere Rente als 80°/o nicht mehr zu.
Sein Rekurs war also zurückzuweisen.
Aus der Prof. Vulpiusschen orthopäd. -Chirurg. Heilanstalt in Heidelberg (Abteilung für
Unfallverletzte).
Eitrige Hirnhautentzündung nach Knieqnetschnng — Tod als
mittelbare Unfallfolge.
Von Prof. Dr. Vulpins.
Im Folgenden sei ein Auszug aus Akten wiedergegeben, welche mir behufs
Erstattung eines Obergutachtens vorgelegt wurden.
Es handelt sich um einen 43 jährigen Mann, dessen Unfall erst fünf Monate
nach dem Geschehnis zur Anzeige und Verhandlung kam, nachdem sich ernstere
Folgen herausgestellt hatten.
Aus den Angaben des Mannes und eines Zeugen, die im Untersuchungs¬
protokoll niedergelegt sind, sowie aus dem Gutachten des erstbehandelnden
Arztes ergibt sich, dass der Verletzte sich Ende September bei der Arbeit durch
Anstossen eine Quetschung der rechten Kniegegend zugezogen hatte. Er kam
am 8. Oktober 1910 erstmals zum Arzt, welcher eine leichte, aber deutliche An¬
schwellung neben der rechten Kniescheibe konstatierte. Die Geschwulst war
elastisch, zeigte Fluktuation und geringe Empfindlichkeit. Die Bewegungen im
Kniegelenk waren frei. Der Patient arbeitete indessen weiter und wurde erst
Ende Dezember 1910 wieder ärztlich untersucht wegen eines Geschwürs am
linken Unterschenkel, das offenbar eine Folge der starken Krampfadern war.
Während dieser Behandlung fand der Arzt, dass die Geschwulst am rechten
Knie grösser und stärker druckempfindlich geworden war. Da ausserdem die
Haut über der Schwellung sich rötete, so wurde Patient nach Heilung des Unter¬
schenkelgeschwüres zwecks Operation ins Krankenhaus geschickt. Die Geschwulst
wurde Ende Januar 1911 geöffnet. Es entleerte sich „ein mit schleimiger Flüssig¬
keit vermischter eitriger Bluterguss“. Es handelte sich also nach Ansicht des
Operateurs um einen entzündeten und vereiterten Schleimbeutel des rechten
Kniegelenkes, in welchen früher eine Blutung stattgefunden hatte. Ende Februar
wurde Patient aus dem Krankenhaus entlassen und nun zu Hause weiter behandelt.
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Die Operationswunden waren noch nicht geheilt, es entleerte sich vielmehr aus der
Tiefe noch Eiter, so dass ein täglicher Verbandwechsel erforderlich war. Nach
mehreren Wochen liess dann die Sekretion nach, der Patient fühlte sich wohler,
konnte das Bett verlassen und etwas umhergehen. Die baldige Ausheilung schien
in Aussicht zu stehen. Da erkrankte Patient plötzlich am 13. Mai 1911 unter
schweren Allgemeinerscheinungen; er bekam hohes Fieber, Kopfschmerzen, Er¬
brechen, wurde rasch benommen, delirierte und starb in tiefem Koma am 18. Mai
1911. Die klinische Diagnose lautete auf eitrige Hirnhautentzündung. Eine
Sektion wurde nicht ausgeführt.
Die Berufsgenossenschaft verlangte nunmehr eine obergutachtliche Äusserung
zunächst darüber, ob ein Betriebsunfall vorliege und, im Fall der Bejahung, ob
der Tod des Verletzten direkt oder indirekt mit diesem Unfall in ursächlichen
Zusammenhang zu bringeu sei.
Die erste Frage musste bejaht werden. Das Untersuchungsprotokoll be¬
stätigte durch Zeugenaussagen, dass eine Knieverletzung stattgefunden hatte.
Die ärztliche Untersuchung stellte etwa 14 Tage nach dem Unfall eine Schleim¬
beutelschwellung am verletzten Knie fest. Die weitere Beobachtung ergab eine
langsame Zunahme der Schwellung und schliesslich Vereiterung des Inhaltes.
Die Operation endlich liess alten Bluterguss, entzündliche Ausschwitzung und
Vereiterung in dem Schleimbeutel nachweisen. Die Schleimbeutelerkrankung
war also unzweifelhaft eine Unfallfolge. Ohne Einfluss auf die Beurteilung der
Sachlage muss es dabei bleiben, ob wir annehmen, dass der Schleimbeutelinhalt
ohne weiteres vereitert ist, oder ob die Infektion des ursprünglich reinen Blut¬
ergusses von dem linksseitigen Unterschenkelgeschwür ausgegangen ist. Auf
alle Fälle hat der traumatische Bluterguss in den Schleimbeutel die Grundlage
für die spätere Eiterung geschaffen. Unzweifelhaft ist weiterhin die Hirnhaut¬
entzündung mit der Eiterung in dem Knieschleimbeutel in ursächlichen Zusammen¬
hang zu bringen. Es hat sich um eine Verschleppung der Eitererreger aus der
Wundhöhle auf dem Weg der Blutbahn gehandelt, vielleicht unter dem Einfluss
der ersten Gehversuche des Patienten. Der an Hirnhautentzündung erfolgte
Tod ist also als mittelbare Folge des Betriebsunfalles anzuerkennen.
Aus der kgl. medizinischen Poliklinik in Marburg a. L. (Direktor: Prof. Dr. Eduard Müller).
Epidemische Kinderlähmung und Trauma.
Von E. Walter.
Die schon von Strümpell auf Grund klinischer Erfahrungen aufgestellte
Hypothese, dass die spinale Kinderlähmung eine akute spezifische Infektions¬
krankheit sei, ist in den letzten Jahren durch die Tierversuche von Land¬
steiner und Popper, Flexner und Lewis und zahlreicher anderer Autoren
experimentell bewiesen worden. Wir wissen, dass das Virus dieser Krankheit
vom Menschen auf den Affen und weiterhin von Affe zu Affe in mehrfacher
Passage übertragen werden kann, und wir sind über die biologischen Eigen¬
schaften dieses Virus, wie z. B. seine Inkubationszeit im Tierversuch, seine
Widerstandsfähigkeit gegenüber Desinfizientien und anderes ziemlich gut unter¬
richtet. Auch ohne den Erreger morphologisch zu kennen sind wir auf Grund
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwegen Nr. 8.
experimenteller und epidemiologischer Erfahrungen berechtigt, die epidemische
Kinderlähmung zu den kontagiösen Infektionskrankheiten zu rechnen, deren
Weiterverbreitung wohl teils direkt von Person zu Person, teils indirekt durch
Vermittelung gesunder Zwischenträger erfolgt. Wir wissen ferner, dass ebenso
wie anderen Infektionskrankheiten auch der epidemischen Kinderlähmung ge¬
wisse prädisponierende Momente zukommen, unter denen das Lebensalter and
die Jahreszeit an erster Stelle zu nennen sind.
Den zahlreichen anderen Momenten, die gelegentlich als Hilfsursachen für
den Eintritt der Erkrankung angeführt werden, kommt eine solche allgemein
anerkannte Bedeutung jedoch nicht zu; besonders scheinen, wie dies von
Ed. Müller 1 2 ) bei der in Hessen-Nassau herrschenden Epidemie nachgewiesen
wurde, hereditär-nervöse Belastung und körperliche Anomalien keine bedeutendere
Rolle zu spielen. Das Gleiche gilt für die Einwirkung von Traumen.
Des öfteren werden zwar von den Eltern Angaben gemacht, die darauf
schliessen lassen, dass ein Fall, eine leichte Verletzung u. dgl. dem Eintritt der
Erkrankung kurz vorher gegangen sind; bei genauerer Nachforschung erkennt
man jedoch meist, dass diese Traumen bereits in die erste früheste Erkrankungs¬
zeit der Kinder hineinfallen und sich z. B. aus einer schon als Krankheits¬
symptom aufzufassenden leichten Unsicherheit und Muskelschwäche erklären.
Diejenigen Fälle, in denen das Trauma ein völlig gesundes Individuum
betrifft und unter Wahrung der Inkubationsfrist und verbunden durch eine Kette
kontinuierlicher Beschwerden eine typische akute Poliomyelitis anterior nach
sich zieht, sind äusserst selten und der vorliegende von Ed. Müller im ärztlichen
Verein zu Marburg früher kurz demonstrierte Fall dieser Art darf daher sowohl
in-rein wissenschaftlicher Beziehung wie auch in Ansehung der rechtlichen Kon¬
sequenzen für die Unfallsgesetzgebung ein gewisses Interesse beanspruchen. Im
Folgenden geben wir das von der Landesversicherungsanstalt erbetene Gut¬
achten ungekürzt wieder:
Der zur Untersuchung überwiesene Kranke Georg K.*) stammt aus einer ge¬
sunden Familie, in der speziell Nervenleiden bisher nicht beobachtet worden. Ausser
den üblichen Kinderkrankheiten hat er früher keine schwereren Erkrankungen durch¬
gemacht; er lernte insbesondere zur rechten Zeit gehen und sprechen, kam im 6. Lebens¬
jahr in die Schule und verliess dieselbe nach normaler Zeit. Wegen eines „Herzfehlers“
wurde er angeblich nicht Soldat, später litt er noch einmal an einer leichten Blinddarm¬
entzündung. Im übrigen war er jedoch bis zu dem Tage seines Unfalles stets gesund
und arbeitsfähig.
Der Unfall ereignete sich am 25. August 1909. K., der damals 28 Jahre alt
war, arbeitete zu jener Zeit als Dachdecker in Altena in Westfalen, einem Gebiet,
in dem die epidemische Kinderlähmung gehäuft auftrat und es ist von beson¬
derem Interesse, dass angeblich auch die beiden Kinder seines Meisters, in dessen
Hause K. wohnte und ass, von dieser Krankheit befallen waren. Der Unfall trat
bei dem Asphaltieren einer Vorderfrontmauer ein; K. fiel hierbei ungefähr
2 V 2 m tief auf ein mit einer Holzverschalung versehenes Pappdach herab und zwar so,
dass der Aufschlag in erster Linie auf den Rücken und vornehmlich auf die
linke Seite und das linke Bein erfolgte. Sofort nach dem Unfall wurde er ohn¬
mächtig und ca. 5—10 Minuten lag er ohne Besinnung auf dem Dach. Nach dieser
Zeit kam er von selbst wieder zu sich und konnte sich auch ohne fremde Hilfe
wieder aufrichten; er empfand hierbei aber sehr heftige Schmerzen im Kreuz und in
dem linken Bein, die an der Rückseite des Beines bis zum Knie herunter aus-
strahlten. Gröbere äussere Verletzungen hatte er sich bei dem Sturze nicht zugezogen, nur
1) Ed. Müller, Die spinale Kinderlähmung. Berlin, Springer, 1910.
2) Epidemische Poliomyelitis bei einem 29 Jahre alten Dachdecker. (Münchn. med.
Wochenschr. N. 13. 1911).
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 245
einige kleine Hautabschürfungen. Nach kurzer Erholung vermochte K. ohne die Hilfe
anderer eine Leiter herunterzusteigen und allerdings unter erheblichen Schmerzen etwas herum¬
zugehen. Er nahm schliesslich auch die Arbeit wieder auf, hatte jedoch während derselben
fortdauernd unter Schmerzen im Kreuz und in den Beinen zu leiden. Abends musste
er sich zeitiger wie sonst zur Ruhe begeben; am nächsten Tage war er aber wieder so
weit hergestellt, dass er seine Arbeit fortsetzen konnte und zwar insgesamt bis zum
4. September. Es wurde jedoch während dieser Zeit von Zeugen beobachtet, dass
er das linke Bein stets nachzog, und er selbst gab mehrfach seinen Arbeitsgenossen
gegenüber an, dass er immer noch Schmerzen im Rücken und in beiden Beinen,
vornehmlich dem linken empfände. Am 5. September erkrankte er plötzlich
unter heftigen Allgemeinerscheinungen wie Mattigkeit, Frostgefühl, Kopfschmerz.
Gleich nach dem Aufstehen aus dem Bett wurde ihm schwindelig; die Beine zeigten
sich ausserordentlich schwach und zitterten so, dass er sich unverzüglich in das Bett
zurücklegen musste. Die Schwäche der unteren Extremitäten blieb mehrere Tage un¬
verändert bestehen, dann trat am 3. Tage nach kurz dauernder Schwäche eine rasch
fortschreitende Lähmung des rechten Armes hinzu, die so weit ging, dass der Kranke
auch leichte Gegenstände, wie eine Tasse usw., nicht halten konnte. In den folgenden
Tagen gesellten sich zu diesen Lähmungen heftige Schmerzen im Kreuz und in den
Knieen, häufiges Schwitzen, Schwindelgefühl und Fieber. Der Kranke wurde
nun in das Johanniterkrankenhaus in Altena überführt und hier konnte von dem leiten¬
den Arzt das Vorhandensein einer typischen epidemischen Kinderlähmung fest¬
gestellt werden. Die Diagnose basierte in dem Auftreten von hohem Fieber, zeit¬
weiliger Bewusstlosigkeit, starken Kopfschmerzen und Schwindel, Schwäche der
Rückenmuskulatur, schlaffer Lähmung beider Beine und des rechten Armes.
Es bestand ferner während seines Aufenthaltes im Krankenhause in Altena Stuhlver*
stopfung, vorübergehende Urinverhaltung und erhebliches Herzklopfen. Eine dort
vorgenommene Lumbalpunktion ergab das Vorhandensein von klarem, nicht blut¬
haltigem Liquor cerebrospinalis. Schmerzen waren damals nicht vorhanden. Der
Pat. blieb in dem Johanniterkrankenhause bis zum 24. Dezember 1909 und wurde als
ungeheilt aus demselben entlassen. Seit jener Zeit ist in seinem Zustand nur eine
geringfügige Besserung eingetreten, die sich vornehmlich auf die Muskelschwäche
des rechten Armes erstreckte. In der Bewegungsfähigkeit der Beine ist jedoch angeb¬
lich seither keine Änderung eingetreten.
Die jetzige Untersuchung des K. zeigt, dass es sich um einen schlecht er¬
nährten jungen Mann mit blasser Hautfarbe handelt, der frei von Hautausschlägen,
Ödemen, äusseren Verletzungen, Missbildungen usw. ist.
Der Schädel ist symmetrisch geformt, Narben sind am behaarten Schädeldach nicht
vorhanden. Beide Pupillen sind gleich gross und reagieren auf Lichteinfall und bei
Konvergenz ausgiebig. Die von der Augenbindehaut und der Hornhaut auslösbaren
Reflexe sind in normaler Stärke vorhanden; am Augenhintergrund sind keine patholo-
logischen Veränderungen. Die Zunge wird gerade und ohne Zittern hervorgestreckt, die
Muskulatur des Gesichts und des Halses lässt ebenfalls in ihrer Innervation keine
Störungen erkennen.
Die Untersuchung der inneren Organe des Brustkorbes ergibt im allgemeinen nor¬
male Verhältnisse: Die Lungen liegen innerhalb der gewöhnlichen Grenzen, ihre Ränder
sind gut verschieblich, die Lungen selbst lassen nach Auskultation und Perkussion keiner¬
lei krankhafte Abweichungen erkennen. Das Herz ist nicht vergrössert, die Herztätigkeit
regelmässig und kräftig. Bei der Durchleuchtung ergeben sich im Röntgenbilde hin¬
sichtlich der Lungen und des Herzens ebenfalls normale Befunde.
Bei der Untersuchung der Bauchorgane werden keine krankhaften Veränderungen
gefunden, der Urin ist frei von Zucker und Eiweiss, Störungen in der Entleerung der
Blase und des Mastdarmes sind nicht mehr vorhanden; der Sexualtrieb erhalten; Erek¬
tionen treten beim Erwachen auf.
An den oberen Extremitäten fällt bereits bei der Besichtigung eine erheb¬
liche Atrophie des rechten Armes auf, die in den distalen Abschnitten des Armes
weniger stark ausgeprägt ist, nach den proximalen Partien mehr und mehr an Deutlich¬
keit zunimmt und im Bereich der Schultermuskulatur am sinnfälligsten wird.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
Die Umfangsverminderung gegenüber dem linken Arm beträgt am Oberarm (10 cm ober¬
halb des Ellenbogengelenks) 3 t l 2J an der Unterarnimitte 2 cm. An der Hand ist eine
Umfangsverminderung nicht mit Sicherheit nachzuweisen. Die grobe Kraft des rechten
Armes ist gegenüber dem linken sehr deutlich herabgesetzt und zwar ebenfalls, ent¬
sprechend der schon mit dem Auge wahrnehmbaren Atrophie, vornehmlich im Bereich
der proximalen Muskelgruppen. Eine eigentliche Lähmung des Armes ist jedoch auch
in den am stärksten betroffenen Muskelpartien nicht vorhanden. Beiden oberen Extremi¬
täten ist gemeinsam ein erheblicher, allerdings nicht sehr starker Tremor der flach
ausgestreckten und leicht gespreizten Hände, der mit der Muskelermüdung zunimmt.
In der Muskulatur des rechten Armes erkennt man ferner während der Willensintention
deutlich fascikuläre Muskelzuckungen, die sich in der Ruhe wieder verlieren.
Die Periost- und Sehnenreflexe sind au beiden Armen alle auslösbar, am rechten
Arm noch etwas lebhafter wie am linken. Am rechten Arm ist auch die mechanische
Muskelerregbarkeit bei dem Beklopfen der Muskulatur im Bereiche der atrophischen
Partien des Oberarms deutlich erhöht. Die Sensibilitätsprüfung des rechten Armes
ergibt vollkommen normales Verhalten, trophische Störungen, sowie Störungen der
Gefässinnervation können nicht nachgewiesen werden. Der linke Arm zeigt normales
Verhalten.
Die vollkommen schlaffen unteren Extremitäten sind beiderseits ausser¬
ordentlich abgemagert und liegen bei Rückenlage des Kranken in den Kniegelenken
leicht gebeugt auf der Unterlage. Beide Beine sind dabei deutlich nach innen rotiert,
so dass die Längsachsen der grossen Zehen stark konvergieren. In den Fussgelenken
besteht eine erhebliche Plantarflexion; auch die beiden grossen Zehen sind im Inter-
phalangealgelenk deutlich gebeugt, während die kleinen Zehen noch annähöfnd physio¬
logische Haltung haben. Die Umfangmaße der unteren Extremitäten sind an den Unter¬
schenkeln gleich; der linke Oberschenkel zeigt gegenüber dem rechten eine Verminderung
von 2 cm.
Die Prüfung der aktiven Muskeltätigkeit des linken Beines ergibt, dass es von
dem Untersuchten auch bei äusserster Willensanstrengung so gut wie gar nicht be¬
wegt werden kann. Nur die Zehen sind zu einigen geringfügigen Dorsal- und
Plantarflexionen im Metatarsophalangealgelenk fähig, mit Ausnahme der grossen Zehe,
die unbeweglich ist. Bewegungen im Fuss-, Knie- sowie im Hüftgelenk können überhaupt
nicht ausgeführt werden. Bei der Prüfung der passiven Beweglichk eit erkennt man,
dass trotz der anscheinend recht weitgehenden Schlaffheit der Muskulatur doch bereits
Muskelverkürzungen, namentlich auf seitens der Beuger eingetreten sind. Die Dorsal¬
flexion des linken Fusses kann im Fussgelenk auch passiv nur bis zu einem rechten
Winkel durchgeführt werden; im Kniegelenk ist vollkommene Streckung unmöglich und
auch im Interphalangealgelenk der grossen Zehe ist die normale Streckung nicht mehr
ausführbar.
Die Sehnen- und Periostreflexe des linken Beine fehlen alle, ebenso der
Fusssohlenreflex. trotzdem das Kitzelgefühl bei der Prüfung desselben erhalten ist. Das
Babinskische Phänomen ist nicht vorhanden.
Am rechten Bein ergibt die Prüfung der aktiven Muskeltätigkeit, dass die Zehen¬
bewegungen vollständig fehlen, und dass weiterhin auch im Bereich des Fussgelenkes
keinerlei Bewegungen möglich sind. Im Kniegelenk des rechten Beines ist eine
mässige Streckung möglich; sie erfolgt jedoch mit sehr geringer Kraft und kann
nicht mit normaler Ausgiebigkeit durchgeführt werden. 'Die Beugung im Kniegelenk
erfolgt bedeutend besser und vermag sogar einen leichten vom Untersucher gesetzten
Widerstand zu überwinden. Gleiche Verhältnisse ergeben sich für die Funktionen des
Hüftgelenks; auch hier ist nur eine sehr wenig kraftvolle und w’enig ausgiebige Streckung
möglich, während die Kontraktionsfähigkeit der Hüftbeuger besser erhalten ist. Ab- und
Adduktionsbewegungen und Bewegungen im Sinne der Rotation sind im Hüftgelenk gleich¬
falls möglich, aber auch diese Bewegungen sind noch sehr paretisch.
Die Prüfung der passiven Beweglichkeit des rechten Beines ergibt im wesent¬
lichen dieselben Verhältnisse wie sie auf der linken Seite gefunden wurden. Auch hier
macht sich eine allerdings noch nicht sehr erhebliche, aber doch schon deutlich aus¬
gesprochene Verkürzung der Flexoren geltend, die eine vollkommene Exteusion der
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grossen Zehe und eine völlige Streckung im Kniegelenk nicht mehr gestattet und die
auch die passive Dorsalflexion im Fussgelenk nur gerade bis zu einem rechten Winkel
durchführen lässt
Der Patellarsehnenreflex ist auf der rechten Seite vorhanden und sogar
ziemlich lebhaft, der Achillessehnenreflex fehlt. Der Versuch, den Fusssohlenreflex
auszulösen, ruft lebhafte Abwehrbewegungen hervor, die natürlich nur mit Hilfe der allein
funktionsfähigen Oberschenkelmuskulatur ausgeführt werden; eine eigentliche reflektorische
Bewegung der Zehen erfolgt nicht (kein Babinski).
An beiden unteren Extremitäten und am Rumpfe können Störungen der Sensibi¬
lität oder Anomalien im „trophiscben Verhalten“ und in der Schweissabsonderung nicht
nachgewiesen werden. Von der Mitte des Unterschenkels abwärts fühlen sich beide Beine
etwas kälter an wie die übrigen Teile des Körpers, aber abgesehen hiervon sind keine
„vasomotorischen“ Veränderungen erkennbar (Ödeme und Cyanose nicht vorhanden).
Am Rumpf sind Atrophien einzelner Muskelgruppen nicht vorhanden; alle Be¬
wegungen der Wirbelsäule können ausgiebig und sogar mit verhältnismässig guter Kraft
ausgeftthrt werden, ebenso die Bewegungen, die mit Hilfe der Interkostal- und oberen
Brustmuskeln erfolgen. Nur die Bauchmuskulatur ist leicht paretisch, auf beiden
Seiten in gleicher Weise. Die Bauchdecken sind etwas vorgewölbt und bei den Ver¬
suchen des Kranken, sich mit Hilfe der Bauchmuskeln aktiv aufzurichten, spannen
sich die Muskeln nicht mit der normalen Kraft an. Im Einklang damit fällt dem
Patienten das Husten schwer, laute kräftige Exspirationsstösse sind ihm ganz unmöglich.
Das Zwerchfell bietet bei diesen Versuchen, wie man im Röntgenbilde erkennen kann,
normale Verhältnisse. Die Bauchdeckenreflexe sind beiderseits vorhanden.
Die elektrische Untersuchung zeigt, dass am rechten Arm für den faradischen
Strom im Vergleich zu links eine erhebliche quantitative Herabsetzung der direkten und
indirekten Muskelerregbarkeit besteht. Diese Herabsetzung ist besonders im Gebiet des
Biceps, Triceps und Deltoideus ausgesprochen, im Deltoideus so weit, dass nur bei Ver¬
wendung sehr erheblicher Stromstärken noch Zuckungen ausgelöst werden können. Für
den galvanischen Strom besteht ebenfalls nur eine quantitative Herabsetzung der
direkten und indirekten Muskelerregbarkeit am rechten Oberarm mit Ausnahme des
M. deltoideus, in dessen Bereich die Muskelzuckungen entschieden etwas träge sind.
Ein Überwiegen der Anodenzuckung ist jedoch nicht nachweisbar.
An den unteren Extremitäten kann der faradische Strom im Bereich des
rechten Unterschenkels und des gesamten linken Beines weder direkt noch indirekt
Muskelzuckungen auslösen. Nur in der Muskulatur des rechten Quadriceps treten bei
direkter Reizung leidlich gute Kontraktionen auf. In diesem Gebiet kann man auch
galvanisch bei erheblicher Stromstärke und unter Überwiegen der Kathodenzuckung
noch kurze, etwas träge Kontraktionen auslösen. In der übrigen Beinmuskulatur ist
auch die direkte galvanische Erregbarkeit mit der Anode kaum mehr vorhanden.
Während der elektrischen Untersuchung kann man im Bereich der paretischen Musku¬
latur des rechten Oberschenkels und des rechten Armes deutliche fibrilläre Muskel¬
zuckungen bemerken.
Der hiermit wiedergegebene Befund änderte sich während des mehrere Wochen
dauernden Aufenthaltes in der Klinik in keiner Weise; die Ruhe und Pflege im
Krankenhaus führte nur zu einer Besserung im Allgemeinbefinden. Das Körpergewicht
nahm zu, Appetit und Schlaf wurden zufriedenstellend, die Lähmungen der Beine und
des Armes blieben jedoch dauernd stationär.
Das Ergebnis der jetzigen Untersuchung ist dahin zusammenzufassen,
(lass K. an den Folgen einer im September 1909 erworbenen fieber¬
haften Krankheit leidet, die zu ausgedehnter Funktionsunfähigkeit der
Vorderhörner der grauen Rückenmarksubsstanz geführt hat und die sich jetzt
vornehmlich in einer Schwäche des rechten Armes, in einer teilweisen Lähmung
des gleichseitigen Beines und in einer vollkommenen Paralyse des linkeu
geltend macht. Er ist hierdurch z. Z. gänzlich erwerbsunfähig, zumal er
während des grössten Teiles des Tages an das Bett gefesselt ist und dasselbe
nur für einige Stunden mit Unterstützung verlassen kann, um im Krankenstuhl
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zu sitzen. Sein Zustand ist als ein dauernder anzusehen, da ca. 1 1 / 2 Jahre
seit dem Entstehen der Krankheit verflossen sind und nach Ablauf dieser Zeit
erfahrungsgemäss nur noch geringfügige Besserungen eintreten.
Die Erkrankung selbst ist ohne Zweifel als epidemische Kinder¬
lähmung (spinale Form; Poliomyelitis anterior acuta) aufzufassen. Die
Erscheinungen im Beginn der Erkrankung (das hohe Fieber mit zeitweiser Be¬
nommenheit, die reichlichen Schweisse, die Blasen- und Mastdarmstörungen und
vor allem die innerhalb weniger Tage sich über beide Beine und den rechten
Arm ausbreitenden schlaffen Lähmungen) sind für diese Krankheit so charakte-
• ristisch, dass der Leiter des Krankenhauses, in dem K. Aufnahme fand, an der
Richtigkeit der Diagnose gar nicht zweifelte. Wir müssen schon auf Grund der
anamnestischen Angaben uns seinem Standpunkte vollständig anschliessen, aber
auch ohne diese Vorgeschichte würden wir nach unserem Untersuchuugsergebnis
zu derselben Annahme gelangen, da die Art der zurückgebliebenen Lähmungen
im Verein mit der normalen Sensibilität als typisch für die epidemische Kinder¬
lähmung anzusehen ist. Es kommt hinzu, dass K. in einem Gebiet arbeitete, in
dem die Kinderlähmung epidemisch auftrat, ja dass er mit derartig erkrankten
Individuen in sehr naher Berührung stand, da die Kinder seines Meisters angeb¬
lich ebenfalls von der Poliomyelitis befallen waren.
Eine Verwechselung mit einer anderen Krankheit, speziell mit einer
anderen Unfallsfolge ist unwahrscheinlich. Abgesehen von der Kinderlähmung,
könnte die Art der aufgetretenen Paresen durch das Eintreten derHämatomyelie
d. h. röhrenförmiger Blutungen im Gebiet der grauen Rückenmarkssubstanz er¬
klärt werden. Es spricht jedoch in unserem Falle gegen diese Annahme das
verspätete Eintreten der Lähmungen, die erst 10—14 Tage nach dem Unfall in
Erscheinung traten. Die Blutungen in das Rückenmark pflegen gewöhnlich un¬
mittelbar oder innerhalb weniger Stunden nach dem Unfall einzusetzen, und
wenn „Spätblutungen“ schon an sich ungewöhnlich sind, so ist eine derartig
starke Verzögerung in dem Auftreten der Krankheitserscheinungen bei echter
Hämatomyelie bisher noch nicht bekannt geworden. Gegen die Annahme der
Hämatomyelie spricht weiter der Krankheitsbeginn mit hohem Fieber, das bei
frischen unkomplizierten Rückenmarksblutungen gewöhnlich fehlt Zudem lässt
sich das Verhalten der Sensibilität in unserem Falle gegen die Diagnose einer
Blutung in der grauen Substanz des Rückenmarks verwerten, da so ausgebreitete
Hämatorayelien fast stets auch auf die grauen Hinterhörner des Rückenmarks
übergreifen und somit mit Störungen der Hinterhornsensibilität, d. h der Tem¬
peratur- und Schmerzempfindungen verbunden sind. Es bliebe schliesslich noch
die Möglichkeit einer Blutung nicht in das Rückenmarksgrau, sondern in und
unter die Rückenmarkshäute zu erörtern (hämorrhagische Meningitis), deren
Auftreten jedoch ebenfalls mit den schon erwähnten Momenten, vor allem dem
hohen Fieber und dem verspäteten Eintreten der Lähmung nicht in Einklang
steht. Da ferner die auf der Höhe der Krankheitserscheinungen vorgenommene
Lumbalpunktion ergab, dass der Liquor cerebrospinalis vollkommen klar und
speziell frei von Blutbeimengungen war, so kann eine derartige Blutung wohl
mit ziemlicher Gewissheit ausgeschlossen werden.
Es erhebt sich nunmehr die Frage, inwieweit die epidemische
Kinderlähmung, deren erste deutliche Erscheinungen bei dem K. am 5. Sep¬
tember einsetzten, als Folge des am 25. August überstandenen Unfalls an¬
zusehen ist. Die epidemische Kinderlähmung ist nach unseren jetzigen Kennt¬
nissen eine akute spezifische und wahrscheinlich von Person zu Person übertrag¬
bare Infektionskrankheit und sie pflegt als solche ohne jeden Zusammenhang mit
einer äusseren Schädigung aufzutreten. Wir wissen jedoch nach Analogie mit
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anderen Infektionskrankheiten, dass das Überstehen eines so erheblichen
Tranmas, wie es der geschilderte Unfall des K ist, als Hilfsursache für die An¬
siedelung und weitere Ausbreitung des Infektionsstoffes im menschlichen Körper in
Betracht kommt. Es sei hier nur an das durch zahlreiche und allgemein an¬
erkannte Beobachtungen erwiesene Vorkommen der echten krupösen Pneu¬
monie nach Einwirkung stumpfer Gewalten auf den Brustkorb erinnert. Auch
bei der krupösen Pneumonie bandelt es sich um eine Infektionskrankheit, die
auf einen bekannten Erreger zurückgeführt wird. Bei der Entstehung derselben
im Anschluss an einen Unfall müssen wir uns zu der Ansicht entschlossen, dass
das Lungengewebe durch die Einwirkung der ausseren Schädlichkeit für
das Wachstum und die Verbreitung der pathogenen Mikroorganismen besonders
vorbereitet wird.
Auch in unserem Falle muss mit einer solchen Möglichkeit gerechnet
werden, wofür folgende Umstände sprechen: Erstens erlitt K. ein schweres
Trauma gerade derjenigen Körperregion, die nach ihrer anatomischen Lage
das Organ beherbergt, das später von der Infektionskrankheit befallen wurde.
Der Sturz erfolgte aus 2 Vj m Höhe nicht nur direkt auf den Kücken, sondern
vornehmlich auf die linke Seite desselben und auch auf die linke untere
Extremität, also jene Seite, die später von der epidemischen Kinderlähmung
in vorwiegendem Maße in Mitleidenschaft gezogen wurde. Zweitens, seit dem
Tage des Unfalls haben bis zu dem Ausbruch der Erkrankung fortwährend
Schmerzen und Müdigkeitsgefühl in den später erkrankten Gliedern be¬
standen; es stehen also die fieberhaften Vorläufersymptome der Kinderlähmung
durch diese Beschwerden mit dem Unfall in kontinuierlichem Zusammen¬
hang, derart, dass die von dem Unfall zurückgebliebenen Beschwerden gewisser¬
maßen in die Initialerscheinungen der Poliomyelitis übergehen. Drittens
ist zu berücksichtigen, dass auch der epidemischen Kinderlähmung eine gewisse
zwischen der Aufnahme der Infektionserreger und dem Ausbruch der krank¬
haften Erscheinungen liegende Inkubationszeit zukommt, die nach den
klinischen und experimentellen Erfahrungen durchschnittlich auf etwas mehr
wie eine Woche berechnet werden muss, und dass tatsächlich diese Inkubations¬
zeit in unserem Falle den Zeitraum vom Unfall bis zum Auftreten der
ersten Lähmungen ziemlich genau ausfüllt.
Es ist auf diesen Umstand deswegen noch ein besonderes Gewicht zu
legen, weil durch das Vorhandensein der Krankheitserreger in der Familie des
Meisters die Möglichkeit gegeben ist, dass auch K. die Infektionserreger
bereits bei sich beherbergte, ohne dass dieselben allerdings krankhafte Er¬
scheinungen bei ihm hervorriefen. Derartige Verhältnisse beobachten wir bei
einer Anzahl anderer Erkrankungen verhältnismässig häufig; so sind uns solche
Bazillenträger bereits bei der Genickstarre, der Diptherie, dem Typhus u. a.
bekannt. Die in den „Bazillenträgern“ vorhandenen Mikroorganismen können
ihrem Wirt vollständig unschädlich bleiben, sie können aber wohl andererseits
bei einer hinzukommenden Schädigung des Organismus sich an der so vor¬
bereiteten und weniger Widerstandskraft bietenden Stelle ansiedeln
und den Bazillenträger zu einem Infektionskranken um wandeln. Da das Virus
der Poliomyelitis in der unmittelbaren Umgebung des K, ja vielleicht in ihm selber,
vorhanden war, ist sehr wohl die Möglichkeit gegeben, dass das schwere
Eückentrauma durch Schädigung der Rückenmarkssubstanz den Boden
für die An Siedlung des Virus vorbereitete. Die eben erwähnte Möglich¬
keit ist keine vage Hypothese mehr; es erscheint neuerdings tatsächlich der B&
weis (vor allem durch die sog. Serodiagnose) gelungen, dass es solche Bazillen-
bzw. Virusträger wohl auch bei der epidemischen Kinderlähmung gibt.
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Es ist also zumindest die wissenschaftlich genügend begründete Mög¬
lichkeit gegeben, dass der jetzige Zustand des K. durch den Unfall vom
25. August 1909 mit verursacht worden ist Über den Grad der Wahrschein¬
lichkeit dieses Zusammenhanges lässt sich nach dem heutigen Stande unserer
Kenntnisse über die epidemische Kinderlähmung kein bestimmtes Urteil fällen.
Unsere Kenntnisse über das Wesen der epidemischen Kinderlähmung haben gerade
in den letzten Jahren eine ausserordentliche Vertiefung und Erweiterung erfahren;
aber es gibt noch so viele unklare Punkte, dass wir in solchen Fällen ein
sicheres Urteil garnicht abgeben können. Wenn aber unsere wissenschaftlichen
Auffassungen über dieses Leiden noch derartig wenig geklärt sind und gerade
in der letzten Zeit noch mannigfaltige Umgestaltungen erfahren haben, so scheint
es uns in einem solchen Falle, wo die wissenschaftlich begründete Möglich¬
keit eines ursächlichen, wenn auch mittelbaren Zusammenhanges
zwischen Trauma und Erkrankung besteht, vom ärztlichen Standpunkt ans
geboten, bei unserem Pat. einen solchen Zusammenhang anzunehmen und ihm
eine Unfallrente zu gewähren. Da der Kranke vollkommen und voraus¬
sichtlich dauernd erwerbsunfähig ist, muss wohl im Falle der Anerkennung
des ursächlichen Zusammenhanges die Gewährung der Vollrente erfolgen.
Wir bemerken, dass wir zu den oben niedergelegten Auffassungen an der
Hand persönlicher Erfahrungen gekommen sind, die wir bei der letzten grossen
Epidemie in Hessen-Nassau an fast 200 Fällen von frischer epidemischer Kinder¬
lähmung sammeln konnten und fügen noch hinzu, dass bei der Würdigung der
hier vorliegenden Sachlage gerade die neuesten, namentlich durch das Affen¬
experiment gewonnenen Errungenschaften Berücksichtigung finden müssen, weil
die in den meisten Lehr- und Handbüchern über diese Krankheit enthaltenen
Angaben in vieler Hinsicht unzulänglich und z. T. sogar irrig sind.
Coccygodynie (Steissbeinschmerz) als Unfallsfolge.
Von Dr. H. Mohr, Spezialarzt für Chirurgie in Bielefeld.
Bei der Beurteilung der Coccygodynie als Unfallfolge ist zu berücksich¬
tigen, dass diesem Symptomenkomplex sehr verschiedenartige Ursachen zugrunde
liegen können. Zu unterseheiden sind zunächst Fälle mit anatomisch nachweisbarem
Befund, am häufigsten nach inneren (Geburt) oder äusseren (Fall auf das Gesäss)
Traumen, selten ohne vorausgegangenes Trauma, von Fällen ohne objektiv nach¬
weisbaren örtlichen Befund am Steissbein, wie sie bei Erkrankungen der weib¬
lichen Genitalien and bei Neurasthenie und Hysterie Vorkommen. Da unter
Umständen zu der rein traumatischen Form später ein neurotisches Moment hin¬
zutritt, so kann die Beurteilung der Coccygodynie bei Unfallverletzten, zumal
Frauen recht schwierig werden.
Am klarsten liegen die Verhältnisse, wenn nach einem Trauma deutliche
Veränderungen am Steissbein nachzuweisen sind. Bei Fall auf die Steissbein-
gegend entstehen häufig Zerreissungen an den Gelenkverbindungen der Steiss-
beinWirbel, oder am hinteren Längsband des Steissbeins. Hirst beobachtete
unter 10 mit Entfernung des Knochens behandelten Fällen 6 mal eine derartige
Zerreissung, stets mit Verdickung und Erweichung der Intervertebralscheiben
verbunden. Bei stärkeren Gewalteinwirkungen treten Luxationen einzelner
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Steissbeinwirbel oder Frakturen, am häufigsten in den Gelenkverbindungen oder
in ihrer Nähe, seltener auch Schrägbrüche durch die Wirbelkörper ein. Spätere
Folgen dieser Verletzungen sind winkelige Abknickungen an den Gelen kver-
verbindungen, Lockerung derselben mit auffallender Beweglichkeit der Gelenke,
besonders in sagittaler Richtung, seitliche Abweichungen des unteren Steissbein-
endes und schliesslich Verschiebungen der Bruchstücke gegeneinander; gerade
bei Verschiebung eines Bruchstückes nach dem Mastdarm zu werden die Be¬
schwerden oft so erheblich, dass sie nur durch Entfernung des Steissbeins be¬
seitigt werden können. Bisweilen wird der Eintritt einer Fraktur durch eine
bereits vorher bestehende Ankylose der Wirbelgelenke begünstigt, andererseits
kann Ankylose als Verletzungsfolge eintreten. Von selteneren Verletzungsfolgen
sind anzuführen: Erweichungen und Verdickungen der Zwischenwirbelscheiben,
chronischer Hydarthros der Gelenke, besonders des Kreuzbein-Steissbeingelenks,
Knochenhautentzündungen und Abszessbildungen an der Vorderfläche des Steiss¬
beins entsprechend seiner Gelenkverbindung mit dem Kreuzbein. Auch die iso¬
lierte Steissbeintuberkulose kommt bei der traumatischen Coccygodynie in Frage,
da eine Quetschung der Steissbeingegend relativ häufig vorausgeht. Sobald sich
die Anschwellung der Umgebung und später die Abszessbildung entwickelt, wird
die Diagnose oft zu stellen sein. Schliesslich ist bei Beschwerden in der Kreuz-
und Steissbeingegend zu berücksichtigen, dass Fissuren des Kreuzbeins ohne
jede Verschiebung und Krepitation, aber mit starker Druckeinpfindlichkeit, oft
noch 1—2 Jahre nach der Verletzung bei jedem Bücken und Aufrichten sehr
schmerzhaft sein können.
Zweifellos kommen auch Steissbeinschmerzen nach Verletzungen vor-, in
welchen ein deutlich tastbarer Befund nicht vorhanden ist; man nimmt dann zur
Erklärung der Beschwerden Zerrung, Dehnung und Erschlaffung des Band¬
apparats in der Umgebung des Steissbeins oder Quetschung der Coccygealnerven
an. Die Unterscheidung von den übrigen, nicht traumatischen Formen der
Coccygodynie wird in solchen Fällen, zumal bei weiblichen Individuen, oft nicht
möglich sein.
Zu erwähnen ist hier noch, dass Fälle mit deutlichem anatomischen Befund
am Steissbein Vorkommen, ohne dass ein Trauma (oder eine Geburt) vorausging,
Hirst sah bei zwei derartigen Kranken abnorme Beweglichkeit zwischen 1. und
2. Steissbeinwirbel und eine auffallend weiche, dicke Bandscheibe zwischen den
Knochen, während alle anderen Gelenke fest ankylosiert waren.
Bei weiblichen Unfallverletzten ist stets zu berücksichtigen, dass auch ohne
vorausgegangene äussere oder von innen her wirkende Verletzungen der Sym-
ptomenkomplex des Steissbeinschmerzes sich bei den mannigfaltigsten Erkran¬
kungen des weiblichen Genitalapparats (chronischer Metritis, Lage- und
Gestaltanomalien des Uterus) einstellen kann, wobei periodische Besserungen
nicht selten sind. Es erscheint möglich, dass eine auf derartigen Ursachen be¬
ruhende, bereits längere Zeit bestehende Coccygodynie nach einem Unfall auf
letzteren bezogen wird, zumal von neurotisch veranlagten weiblichen Individuen.
Schliesslich kommt bei der Differentialdiagnose der traumatischen Coccygodynie
auch die für Neurasthenie und Hysterie charakteristische Druckempfindlich¬
keit der Wirbeldornfortsätze in Frage, welche bei Frauen häufig am Steissbein
lokalisiert wird. Für diese Formen ist es im Gegensatz zu solchen mit anatomischen
Veränderungen am Knochen kennzeichnend, dass der schmerzhafte Druckpunkt
angeblich bei leisem Druck starke Schmerzen auslöst, während tiefer, selbst an¬
haltender Druck nicht nur allmählich ertragen, sondern ev. sogar als wohltätig
empfunden wird.
Bei der Behandlung des Steissbeinschmerzes nach Verletzungen empfiehlt
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es sich, einige Monate nach dem Unfall abzuwarten und konservativ zu be¬
handeln; in der Mehrzahl der Fälle schwindet der Schmerz in dieser Zeit Nur
wenn die Beschwerden so erheblich sind, dass der Allgemeinzustand leidet
kommt die baldige operative Entfernung des Steissbeins in Frage, welche eben¬
falls bei andauernden Beschwerden das sicherste Heilmittel ist Der Erfolg der
Operation ist meist sehr lohnend, z. B. führte Hirst 1 ) dieselbe in 10 Fällen
wegen der verschiedenartigsten Läsionen stets mit Erfolg aus, ebenso Steinthal 2 )
in zwei Fällen von traumatischer Coceygodynie mit Erfolg.
In folgendem Falle erschwerte die Angabe der Verletzten, die Beschwerden
seien nach der Exstirpation des Steissbeins dieselben geblieben, die Beurteilung.
25jährige, früher stets gesunde, kräftig entwickelte Köchin, welche im Juni 1910
infolge Ausrutschens auf glattem Steinboden mit dem Gesäss auf den Boden aufschlug.
Sofort heftige Schmerzen in der Steissbeingegend, so dass sie 3 Wochen lang zu Bett
liegen musste. Als sie dann die Arbeit wieder aufnehmen wollte, traten angeblich der¬
artig heftige Steissbeinschmerzen auf, dass sie alsbald wieder aussetzen musste. Bei der
Aufnahme in das städt. Krankenhaus in Bremen, welche im September 1910 wegen an¬
haltender starker Beschwerden erfolgte, klagte Pat. über heftige Schmerzen bei jeder
Bewegung in der Kreuz-Steissbeingegend. Objektiver Befund: Kräftiges, gesundes Mädchen.
Äusserlich sichtbare Zeichen einer Verletzung sind in der Steissbeingegend nicht mehr
sichtbar. Druck auf das Steissbein wird als sehr empfindlich bezeichnet; letzteres ist
abnorm beweglich, was besonders bei der Untersuchung vom Mastdarm aus fühlbar ist.
Da eine Besserung der Beschwerden nicht zu erzielen war, Entfernung des Steissbeins in
Narkose; hierbei zeigte sich eine abnorme Beweglichkeit des Steissbeins an seiner Ge¬
lenkverbindung mit dem Kreuzbein, das Steissbein war an dieser Stelle abgebrochen.
Glatte Heilung, zunächst Besserung der Beschwerden. Bei einer Nachuntersuchung im
November 1910 wieder Klagen über erhebliche Schmerzen an der Verletzungsstelle bei
allen Bewegungen. Objektiver Befund, abgesehen von der günstig beschaffenen Operations¬
narbe, negativ. Druck auf das Kreuzbeinende angeblich sehr empfindlich. Gang flott
und augenscheinlich ohne Beschwerden. 40% Rente bewilligt. Nachuntersuchung durch
mich im Februar 1911: Klagen über starke Schmerzen in der Steissbeingegend bei jeder
anstrengenden Arbeit, insbesondere beim Bücken und Heben. Auch das Kreuzbein
schmerze noch, sie könne schlecht längere Zeit sitzen. Die Beschwerden seien in letzter
Zeit eher schlimmer als besser geworden. Objektiver Befund: Kräftiges Mädchen von
gesundem Aussehen, frei von nervösen Störungen. Gang flott Zwischen den Gesflss-
backen eine längsverlaufende Narbe von günstiger Beschaffenheit, welche angeblich noch
sehr empfindlich ist. Das Steissbein fehlt. Die Untersuchung vom Mastdarm aus ergibt
vollkommen normale Verhältnisse bezüglich der Schliessmuskulatur (die Stuhlentleerang
ist nach Angabe der Pat. unbehindert und schmerzlos). Druck auf die Steissbeingegend
vom Mastdarm aus und von aussen, ebenso Druck auf das Kreuzbein wird als sehr
empfindlich bezeichnet
Gutachten: Die von der Verletzten behaupteten Beschwerden stehen im
Gegensatz zu dem bisherigen Verlauf des Leidens und dem jetzigen objektiven
Befund. Da die Operationsnarbe günstig beschaffen ist, da entzündliche Ver¬
änderungen an der Verletzungsstelle fehlen, da die eigentliche Ursache der Be¬
schwerden, das gebrochene Steissbein, bereits vor 7 Monaten entfernt wurde und
der Heilverlauf nach der Operation glatt war, so ist es nicht wahrscheinlich,
dass der jetzige Zustand an der Verletzungsstelle noch so erhebliche Beschwerden
verursacht wie die Verletzte behauptet. Hiergegen spricht auch die eigene An¬
gabe der Verletzten, bei der Stuhlentleerung keinerlei Beschwerden mehr zu
haben. Auch wenn man als Ursache der jetzt behaupteten Schmerzen eine durch
den Unfall hervorgerufene Bänderzerrung in der Umgebung des Steissbeins oder
1) University medical magazin 1900. Mai.
2) v. Bergmann, v. Bruns, Handbuch der praktischen Chirurgie.
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eine Quetschung der Steissbeinnerven annehmen will, so müssten doch zur Zeit,
10 Monate nach dem Unfall, die Beschwerden ganz oder grösstenteils geschwunden
sein, und nicht, wie die Verletzte angibt, zugenommen haben; auch müssten in
diesem Falle bei der Stuhlentleerung Schmerzen vorhanden sein. Die bei Neu-
rasthenischen und Hysterischen manchmal auftretende Empfindlichkeit der Steiss-
beingegend ist hier ebenfalls auszuschliessen, da einmal das Steissbein ja beseitigt
ist, andererseits objektiv nachweisbare Zeichen einer Erkrankung des Nerven¬
systems bei der Verletzten, welche auch durchaus nicht einen nervösen Gesamt¬
eindruck macht, nicht vorhanden sind. (Möglich wäre es noch, dass die Ver¬
letzte an einer Erkrankung der Geschlechtsteile litte, welche die von ihr an¬
gegebenen Beschwerden verursachen würde. Eine hierauf gerichtete Unter-
sucüung erschien nicht angezeigt, zumal da in diesem Falle ein ursächlicher
Zusammenhang mit dem Unfall nicht bestehen würde.) Schliesslich ist zu be¬
merken, dass das Fehlen des Steissbeins keinen Funktionsausfall bedingt und
erfahrungsgemäss nach Entfernung des verletzten Knochens alle Beschwerden
ganz oder grösstenteils zu schwinden pflegen.
Daher bestehen wesentliche, für die Arbeitsfähigkeit in Betracht kommende,
durch den Unfall verursachte Beschwerden zur Zeit wahrscheinlich nicht mehr,
die Verletzte ist, soweit Unfallsfolgen in Frage kommen, wieder voll arbeitsfähig.
Aus der Prof. Dr. Vulpiueschen orthopäd. -Chirurg. Heilanstalt in Heidelberg (Abteilung
f. Unfallverletzte).
Erfrierung und Unfall.
Von Med.-Prakt. Rudolf Selig-Heidelberg.
Die „Unfälle“ durch Frost sind nicht allzuhäufig; Thiem kann nur 43 auf¬
finden. Sie beanspruchen aus verschiedenen Gründen besonderes Interesse. Sagt
doch genannter Autor selbst, dass gerade bei dieser Unfallursache der Begriff
der Plötzlichkeit eine besonders auffallende Dehnung erfuhr. Daher wollen wir
folgenden Fall als Beitrag mitteilen.
P. W. arbeitete Januar 1905 bei der Terrainregulierung in Bruchsal. Hier
war P. W. damit beschäftigt, Steine zur Befestigung der Reitplätze zu tragen;
diese waren nass und kalt, wodurch sich P. W. den Unfall zuzog. Es erfroren
die Fingerspitzen der rechten Hand, desgleichen die Spitzen vom kleinen und
Goldfinger der linken Hand. Da P. W. bei seiner ersten Vernehmung angab.
er habe mehrere Tage durchfrorene Steine getragen und hierdurch seien die
.Fingerspitzen erfroren, so lautete das Gutachten:
„. . . Ein Unfall ist ein Ereignis, wodurch der Betroffene eine Schädigung
erleidet Diese Schädigung müsste aber auf ein plötzliches, d. h. zeitlich be¬
stimmbares, in einem verhältnismässig kurzen Zeittermin eingeschlossenes Ereignis
zurückzuführen sein. Diese Definition trifft für P. W. nicht zu. Die fortwährende,
nicht die plötzliche Einwirkung der kalten Steine führte die Krankheit herbei. Dies
geht auch daraus hervor, dass durch die Kälte sogar die Knochen nekrotisch
waren, was bei einem einmaligen Berühren und Tragen eines Steines gar nicht
denkbar ist.“ Auf Grund dieses Tatbestandes und Attestes wurde die Rente
verweigert (Tiefbau-Berufsgenossenschaft.)
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Gegen diese Entscheidung legte P. W Revision ein, indem seine Vertreter
mit Recht betonten:
„Der Bescheid beschwert den Bernfungskläger. weil er das Vorliegen eines
Betriebsunfalles verneint; letzteres ist jedoch rechtsirrtümlich, und es ist nicht
abzusehen, weshalb ein schwerer Fall des Erfrierens der Finger nicht als
Betriebsunfall angesehen werden kann und zwar besonders in einem Falle, in
dem der Arbeiter sich das Erfrieren durch pflichtgemässes Fortarbeiten in
schwerer Kälte zugezogen hat Auch ist es ausgeschlossen, dass es sich hier
etwa um eine Gewerbekrankheit handelt“.
Diese Berufung wurde angenommen und vor dem Schiedsgegericht für
Arbeiterversicherung wurde Rente zuerkannt mit folgender Begründung:
„P. W. gab an, dass er am 5. Januar noch nichts gespürt habe, auch in der
Nacht vom 5./6. Januar habe er an den Händen keine Schmerzen gehabt so dass
er die Arbeit ohne Beschwerden wieder aufnahm. Im Laufe des nächsten Vormittags
habe es ihn dann an den Fingern gefroren, weshalb er während der Arbeit ab
und zu Handschuhe angezogen habe, doch habe er sich beim Mittagessen noch
des Bestecks bedienen können. Das Frieren der Finger habe sich dann am
Nachmittag derart gesteigert, dass er abends nicht einmal mehr den Lohnzettel
habe unterschreiben können.“
W. wurde in dieser Sitzung durch Herrn Med.-Rat Dr. G. untersucht, der
seine Ansicht dahin äusserte, dass es sich nicht um eine Gewerbekrankheit,
sondern um einen Betriebsunfall handle. Das Erfrieren der Finger sei seines
Erachtens am Nachmittag des 6. Januar 1905 durch die Einwirkung der den nass¬
kalten Steinen innewohnenden grossen Kälte — es war 6—7° C kalt — eingetreten.
Der Einwirkung der Kälte könne der Charakter einer „plötzlichen“ nicht ab¬
gesprochen werden; sie habe sich in einem verhältnismässig kurzen, auf Stunden
begrenzten Zeitraum vollzogen. Am 5. Januar habe W. noch keine Erfrierungs¬
erscheinungen gehabt, sonst hätte sich in der darauffolgenden Nacht hochgradige
Schmerzhaftigkeit einstellen müssen, da erfrorene Körperteile in der Wärme
starke Schmerzen verursachen; auch am 6. Januar habe W. vormittags noch
arbeiten und sich beim Mittagessen des Besteckes bedienen können; es müsse
daher angenommen werden, dass die Kälte erst am Nachmittag des 6. Januar
die schädliche Wirkung ausgeübt habe. Es seien daher die Voraussetzungen
eines Betriebsunfalles gegeben, hieran könne auch der Umstand nichts ändern,
dass die Knochen erkrankt waren, denn auch diese Erkrankung könne sich in
einem kurzen Zeitraum vollzogen haben.
Das Schiedsgericht kam unter den gegebenen Verhältnissen zu der Auf¬
fassung, dass sich das Erfrieren der Finger als Betriebsunfall darstellte. Es
können allerdings gewöhnliche Erkrankungen, welche bei der Arbeit und infolge
normaler Arbeitsverrichtungen eintreten, als Betriebsunfälle nicht erachtet werden
und fände dieser Grundsatz im allgemeinen auch auf Temperaturverhältnisse,
welche den Körper und die Gesundheit des Arbeiters nachteilig beeinflussen,
insbesondere auf das Erfrieren ungeschützter oder gegen Kälte nicht widerstands¬
fähiger Gliedmassen bei der Arbeit Anwendung. Das Schiedsgericht hält jedoch
im vorliegenden Falle für nachgewiesen, dass die Einwirkung der Kälte erst am
Nachmittag des 6. Januar eingetreten ist und dass sich die Schädigung inner¬
halb einiger Stunden vollzog. Das für den Begriff „Unfall“ unerlässliche Er¬
fordernis der Plötzlichkeit gestattet aber wohl, eine schädigende Einwirkung,
die sich in dem kurzem Zeitraum von einigen Stunden vollzieht, als Unfall an¬
zusehen. Die Berufsgenossenschaft ist daher schuldig, dem Kläger die gesetzliche
Unfallrente zu gewähren.
Bemerkenswert ist also für uns, dass ein „Unfall“ angenommen wurde, ob-
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wohl die schädliche Einwirkung zum mindesten einige Standen dauerte. Der
Gesetzgeber war sich wohl bewusst, welche Tragweite es gehabt hätte, eine
zeitlich genaue Frist festzusetzen. Er liess deshalb einen freien Spielraum und
spricht ausdrücklich von einem plötzlichen, d. h. einem zeitlich bestimmbaren, in
einem verhältnismässig kurzen Zeitraum eingeschlossenen Ereignis. Auf das
letztere Moment wurde in unserem Falle mit Recht der Hauptwert gelegt; denn
hier war ja in der Tat die Einwirkung der Schädlichkeit auf Stunden genau
zu bestimmen. Deshalb musste die Rente bewilligt werden, da ein klarer Tat¬
bestand vorlag, der voll und ganz dem Gesetze entsprach.
Was das andere Moment im ersten Gutachten anbetrifft, welches den
Unglücksfall auch deshalb nicht als Unfall ansah, weil Knochen mitergriffen
waren, so wurde dies mit Recht im zweiten Gutachten als unrichtig verworfen.
Es liesse sich auch sehr wohl denken, dass bei der stattgehabten Einwirkung
auch Knochen nekrotisch wurden. Für das Gegenteil unserer Behauptung müssten
erst Beweise erbracht werden. Dies Moment ist also hinfällig; gegen die Zu¬
sprechung der Rente kann kein einziges Moment ins Feld geführt werden.
Akute Miliartuberkulose als Unfallfolge.
Von Dr. Marens,
leitendem Arzt der Posener Anstalt für Unfallverletzte.
Der folgende Fall bietet an sich nichts Besonderes. Eine Miliartuberkulose,
die ihren Ausgangspunkt in einem alten Lungenherd hat und die mit hoher Wahr¬
scheinlichkeit auf einen Unfall zurück zu führen ist
Ich teile ihn nur deshalb mit, weil die Frage der ursächlichen Zurückfüh-
rung einer frischen Lungentuberkulose auf eine Verletzung doch in den meisten
Fällen noch so schwierig zu beantworten ist, dass jeder neue einschlägige Fall
der Veröffentlichung wert erscheinen dürfte.
Von allgemeinerem Interesse ist an diesem Falle vielleicht der Umstand,
dass die Diagnose „Miliartuberkulose“ zu Lebzeiten des Verletzten nicht gestellt
werden konnte und dass auch an den Brustorganen nichts Krankhaftes gefunden
wurde, obwohl doch die Klagen des Verletzten während der letzten Wochen vor
dem Tode auf eine Lungenerkrankung hinwiesen.
Trotzdem also der Fall zu Lebzeiten so dunkel wie nur möglich lag und
die Frage nach dem ursächlichen Zusammenhänge des Todes mit dem Unfall
sich auf Grund der Krankengeschichte allein wahrscheinlich nie hätte beant¬
worten lassen, war durch den Befund bei der Sektion eine vollständige Klar¬
legung eingetreten.
Krankengeschichte. 42 Jahre alter Bauarbeiter J. B. aus 0. erleidet
einen Unfall am 6. II. 11 dadurch, dass er vom Wagen zur Erde fällt. Aus den
Akten ist nicht ersichtlich, weshalb er vom Wagen heruntergefallen ist. Er
wird sofort ins Krankenhaus gebracht, wo ein Bruch beider Unterarmknochen
links unmittelbar oberhalb des Handgelenkes festgestellt wird. Die Behandlung
im Krankenhause wurde in der üblichen Weise mit Gipsverband durchgeführt
und war am 24. III. 11 abgeschlossen.
Im Entlassungsgutachten hiess es, dass der Bruch gut geheilt sei und dass
an Folgen nichts weiter zurückgeblieben sei als eine stärkere Störung der Be¬
weglichkeit im linken Handgelenk und eine Abmagerung der linksseitigen Arm-
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muskulatur. Es wurde die Hoffnung ausgesprochen, dass die noch vorhandenen
Unfallfolgen mit der Zeit vollkommen schwinden würden.
Zwecks Beseitigung bezw. Besserung der unmittelbaren Verletzungsfolgen
wurde dann B. am 14. IV. 11 unserer Anstalt zur weiteren Behandlung überwiesen.
Bei der Aufnahme konnte der Befund des erstbehandelnden Arztes, soweit die
Folgen des Knochenbruches in Frage kamen, bestätigt werden: Die unteren Gelenkenden
beider Unterarmknochen links waren stark verdickt, der Mehrumfang des Armes an dieser
Stelle im Vergleich zu rechts betrug 1,5 cm. Die Beweglichkeit im Handgelenk war um
reichlich Vj der Norm eingeschränkt Die Armmuskulatur war schlaff und abgemagert
Unterarm und Oberarm waren durchweg um 2—2,5 cm dünner als rechts. Der Verletzte
war im übrigen ein kleiner, wenig kräftiger Mann in massigem Ernährungszustände.
Brüche und 'Bruchanlagen waren nicht vorhanden. Urin war eiweiss- und zuckerfrei.
An den inneren Organen fanden sich keine nachweislich gröberen Störungen.
Auffallend war bei dem Verletzten schon bei der ersten Untersuchung eine gewisse
Teilnahmlosigkeit und ein etwas stupides Wesen. Es lag aber keine Veranlassung vor,
beides mit dem Unfall irgendwie in Zusammenhang zu bringen, denn einmal fand sich
in den Akten keinerlei Bemerkung hierüber und sodann erfuhren wir durch den Verletzten
selber, dass er nie die Schule besucht habe. Besonders aus letztem Umstande glaubten
wir ohne weiteres den Schluss ziehen zu dürfen, dass wir es hier mit einem von Natur
aus etwas schwachsinnigen Menschen zu tun hätten.
Der Verlauf der Behandlung war nun zunächst ein ganz normaler. Der Verletzte
wurde in der üblichen Weise mit Massage, Übungen etc. behandelt. Der Erfolg war ein
durchaus guter. Die Beweglichkeit im Handgelenk wurde zusehends grösser, die Muskulatur
kräftigte sich. Kurz, es zeigte sich zunächst nichts Besonderes. Auffallend blieb jedoch
während der ganzen Behandlungszeit das zurückhaltende und scheue Wesen des Verletzten.
Er hielt sich von seinen Mitpatienten stets gesondert, unterhielt sich wenig oder gar nicht
mit ihnen, nahm auch an ihren Spielen nicht teil und ging während der Urlaubsstunden
niemals aus.
In der freien Zeit hielt er sich meist teilnahmlos allein in irgend einem Winkel
des Saales auf oder lag auf dem Bett. Auf wiederholtes Befragen hatte er keinerlei
Klagen über Schmerzen und sonstige Beschwerden vorzubringen. Sein Appetit war auch
gut, Verdauung regelmässig, ebenso war der Schlaf gut.
Anfang Mai zum ersten Male klagte er über Husten. Eine damals vorgenommene
genaue Untersuchung der Brustorgane ergab wiederum nichts Krankhaftes. Trotzdem
wurden mit Rücksicht auf die Schmerzen und auf den Husten entsprechende Verordnungen
gegeben. Die Schmerzen besserten sich nicht, auch der Husten liess nicht nach und das
Allgemeinbefinden veränderte-sich jetzt ziemlich schnell in recht ungünstiger Weise. War
der Verletzte schon während seines ganzen Aufenthaltes teilnahmlos und apathisch, so
nahm dieser Zustand zeitweise jetzt so zu, dass er stark an Benommenheit grenzte.
Wiederholt vorgenommene genaue Untersuchungen ergaben jedoch im Bereich der Brust¬
organe niemals etwas Krankhaftes. An einem Tage fiel eine besonders starke motorische
Schwäche des linken Armes auf. Diese war aber nur vorübergehend, am nächsten Tage
war sie .wieder geschwunden.
Gegen Ende Mai häuften sich die Schwindelanwandlungen. Patient lag dauernd
ira Bett, war schlafsüchtig, hatte wenig Appetit und mässige Temperatursteigerung.
Am 30. V. 11 nachts Erbrechen, starke Schwindelanwandlungen. Kopf subjektiv
frei, auch frei beweglich. Ptosis rechts. Pupillen gleichweit, reagieren. Somnolent Puls
72. Temperatur 38,8. Halsorgane und Lungen frei. Reflexe normal. Linker Arm motorisch
schwach, aber in allen Richtungen frei beweglich. Bauchorgane ohne Besonderheiten.
Das Befinden verschlechterte sich in den nächsten Tagen rapid. Patient ist voll¬
kommen benommen, reagiert nur schwach auf Nadelstiche, lässt Stuhl und Urin unter
sich. Kopf nach wie vor ganz frei beweglich. Über den hinteren unteren Partien der
Lungen das Atmungsgeräusch in den letzten Tagen etwas rauh, sonst überall rein bläschen¬
förmig. Leber nicht vergrössert. Milzdämpfung reicht nach oben bis zur 7. Rippe.
Roseolen nirgends zu sehen. Urin enthält eine Spur Eiweiss. Am 3. VI. 11 stirbt
der Patient.
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Die Sektion ergab eine ausgedehnte Miliartuberkulose. Die gesamte Hirnhaut,
besonders in den Fossae Sylvii und in der Gegend der linken oberen Zentralwindung ist
mit kleinen grauwcissen stecknadelkopfgrossen Knötchen durchsetzt, in denen sich mi¬
kroskopisch zahlreiche Tuberkelbazillen nachweisen lassen. Dieselben Knötchen findet
man zahllos in beiden Lungen und etwas spärlicher in Leber, Milz und Nieren. In der
linken Lungenspitze findet sich ein alter tuberkulöser Herd, der den Ausgangspunkt für
die Miliartuberkulose bildete. Milz mässig vergrössert. Sonst nichts Pathologisches.
Von der Berufsgenossenschaft wurde uns die Frage vorgelegt, ob im vor¬
liegendem Falle der Tod ursächlich auf den Unfall zurückzaführen sei. Wir
bejahten die Frage und sprachen uns dahin aus, dass hier der Tod mit einer
an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit als Folge des Unfalles anzu¬
sehen sei.
In der Tat lagen ja auch hier die Verhältnisse fast sämtlich so klar, dass
ein Zweifel an dem ursächlichem Zusammenhang nicht bestehen konnte.
Fest stand, dass der Verstorbene an Miliartuberkulose gestorben war und
dass diese Miliartuberkulose ihren Ausgangspunkt in einem alten tuberkulösen
Herd in der linken Lunge genommen hat.
Es ist klar, dass die Miliartuberkulose nicht direkte Unfallfolge ist In
dem Falle hätte sie viel früher einsetzen müssen und der Tod wäre 14 Tage
bis 3 Wochen nach dem Unfälle zu erwarten gewesen.
Die Fragen, die wir im Gutachten zu beantworten hatten, stellten sich
vielmehr so: Ist der Unfall die Veranlassung gewesen, dass die in dem alten
tuberkulösen Herd der linken Lunge schlummernden Tuberkelbazillen frei ge¬
worden sind, die ihrerseits dann zu einer frischen Tuberkulose Anlass gegeben
haben? Oder hat schon vor dem Unfall bezw. am Tage des Unfalles ein frischer
tuberkulöser Prozess bestanden, der in seinem Verlaufe durch den Unfall nur
beschleunigt worden ist?
Oder endlich ist anzunehmen, dass die frische örtliche Tuberkulose und auch
die Miliartuberkulose in gar keinem Zusammenhänge mit dem Unfälle gestanden
haben?
Die letzte Frage bedarf keiner besonderen Erörterung. Sie erledigt sich
durch die Beantwortung der beiden ersten.
Für die Beantwortung der ersten Frage war es nötig, den örtlichen und
zeitlichen Zusammenhang der Erkrankung mit dem Unfall zu prüfen.
Der örtliche Zusammenhang der Tuberkulose mit der Verletzung war sicher
da. B. war vom Wagen gefallen und hatte sich dabei den linken Arm gebrochen.
Der Knochenbruch bei dem rüstigen, im besten Mannesalter stehenden und vor
dem Unfall doch anscheinend ganz gesunden Manne setzt eine ziemlich bedeutende
Gewalteinwirkung voraus. Dass bei dieser Gewalteinwirkung dann auch eine
Quetschung der Brust und hier gerade der linken Brustseite eingetreten sein
kann, ist doch mehr als wahrscheinlich. Man darf wohl ohne weiteres annehmen,
das B. auf die linke Körperseite gefallen ist, da der Knochenbruch am linken
Arm sass. Dabei tut es gar nichts zur Sache, dass im Gutachten des erst¬
behandelnden Arztes nichts von einer Brustverletzung erwähnt ist und dass der
Verletzte über Beschwerden und Schmerzen von seiten der Brustorgane nicht
geklagt hat. Es brauchen Erscheinungen einer äusseren Verletzung gewiss nicht
Vorgelegen zu haben und ebensowenig brauchte in unserem Falle eine gröbere
Verletzung der Lunge eingetreten zu sein. Die Gewalteinwirkung bei dem Fall
kann trotzdem als durchaus genügend angesehen werden, dass durch sie die
Hüllen des in der linken Lunge sitzenden alten Tuberkuloseherdes gesprengt
und die Tuberkelbazillen frei gemacht wurden.
Auch die Beantwortung der Frage nach dem zeitlichen Zusammenhänge
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der Erkrankung mit dem Unfälle braucht keinerlei Schwierigkeiten zu machen.
Fürbringer setzt als späteste Grenze, innerhalb welcher nach einer Gewalt¬
einwirkung Entstehung oder Verschlimmerung der Lungentuberkulose zu erwarten
ist, das zweite Vierteljahr nach dem Unfall. Danach wäre also in unserem Falle
diese späteste Grenze gewiss nicht überschritten. Der Unfall war am 6. Februar
1911 eingetreten. Die ersten Krankheitserscheinungen, die nach dem Ergebnis
der Sektion zweifellos als Zeichen der damals schon vorhandenen floriden Lungen¬
tuberkulose anzusehen sind, zeigten sich Anfang Mai. Mitte Mai trat dann das
Bild der schweren Allgemeininfektion auf.
Da also nicht daran zu zweifeln ist, dass mindestens schon 12 Wochen
nach der Verletzung eine frische Tuberkulose am Ort der Verletzung bestanden
hat, so ist die für den zeitlichen Zusammenhang geforderte obere Grenze noch
nicht einmal erreicht und wir brauchten mithin auch inbezug auf den zeitlichen
Zusammenhang kein Bedenken zu tragen, den Tod hier als Unfallfolge anzusehen.
Es bleibt nur noch die Frage zu erörtern, ob der Verletzte nicht vielleicht
schon am Tage des Unfalles an einer floriden Tuberkulose gelitten und der Unfall
also nur eine Verschlimmerung herbeigeführt hat.
Die Erörterung dieser Frage hat allerdings nur ein rein theoretisches
Interesse. Für unser Gutachten war sie praktisch ganz belanglos. Denn auch
in dem Falle, dass schon am Tage der Verletzung der alte tuberkulöse Herd in
der linken Lunge Zeichen einer frischen Tuberkulose geboten hätte, müsste man
unbedingt zu dem Schluss kommen, dass durch den Unfall ein rapides Fort¬
schreiten der Infektion, später dann die Miliartuberkulose und schliesslich der
Tod hervorgerufen worden ist.
Wir können aber in unserem Falle mit ziemlicher Sicherheit annehmen, dass
am Tage des Unfalles eine floride Tuberkulose noch nicht Vorgelegen hat.
Der Verletzte hat bis zum Unfalltage voll gearbeitet Während seines
siebenwöchigen Aufenthaltes im Krankenhause zu 0. haben sich weder subjektiv
noch objektiv irgend welche Erscheinungen gezeigt die auf eine Erkrankung
der Lunge hätten schliessen lassen. Auf eine solche deuteten vielmehr erst die
anfangs Mai auftretenden Erscheinungen hin. Es soll zugegeben werden, dass
der von Natur aus indolente und etwas schwachsinnige Mensch — vgl. Kranken¬
geschichte — weniger auf seinen Körper geachtet hat und etwa vorhandene
Schmerzen und Beschwerden erst später gemerkt hat als vielleicht ein geistig
normaler Mensch. Aber auch objektiv war es zu Lebzeiten des Verletzten trotz
wiederholter genauer Untersuchung der Lungen nicht möglich gewesen, die
Tuberkulose festzustellen und zwar, wie die Sektion ergeben hat in der Haupt¬
sache wohl deshalb, weil der Herd zu klein war und sich infolge dessen dem
physikalischen Nachweis vollständig entzogen hat. Das alles wäre aber kaum
denkbar, wenn man annehmen wollte, dass schon am Tage des Unfalles bei dem
Verletzten eine frische Tuberkulose bestanden hätte. In diesem Falle wäre die
Infektion doch sicher schon im Laufe des ersten Vierteljahres so weit fort¬
geschritten, dass sie objektiv nachzuweisen gewesen wäre.
Das so sehr langsame Fortschreiten der Tuberkulose hier dürfte vielmehr
gerade dafür sprechen, dass durch die Verletzung zunächst nichts weiter als
eine frische Entzündung am alten Tuberkuloseherd ausgelöst wurde, dass weiter
dann erst im Verlaufe der Entzündung die Hüllen des Herdes gesprengt und
die Bazillen frei wurden, die ihrerseits natürlich nun erst nach mehreren Wochen
ihre verderbliche Tätigkeit entfalten konnten.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass ich im vorliegenden Falle ver¬
mutungsweise allerdings schon bei Lebzeiten die Diagnose „Miliartuberkulose“
bei Beginn der schweren Infektionserscheinungen gestellt hatte. Zu dieser Ver-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
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umtungsdiagnose führte mich ein Fall, den ich vor zwei Jahren beobachtet habe,
der unter sehr ähnlichen Erscheinungen verlaufen ist und den ich im übrigen
s. Z. ebenfalls veröffentlicht habe Ausserdem wurde mir aber diese Vermutung
noch nahegelegt durch das in der Krankengeschichte geschilderte auffallende
Benehmen des Verletzten. Ich schloss beim Auftreten der schweren Gehirn¬
erscheinungen, dass das verschlossene und apathische Wesen des Verletzten auf
eine schon bestehende chronische tuberkulöse Affektion des Gehirns — Solitär¬
tuberkel — zurückzuführen sei. Die Sektion hat ja nun allerdings gezeigt, dass
davon keine Rede war. Sämtliche tuberkulöse Erscheinungen waren frisch. Es
erübrigte sich daher unsererseits jede Nachfrage nach der Richtung, ob der Ver¬
letzte auch schon vor dem Unfall etwas schwachsinnig war.
Im übrigen dürfte auch gerade dieser Fall wieder einmal auf die Not¬
wendigkeit der Sektion bei nicht ganz klaren Todesursachen hinweisen. In der
Unfallpraxis dient eine solche Klarstellung nicht zum mindesten den Hinter¬
bliebenen des Verletzten.
Aus Dr. Georg Müller’ s Privatheilanstalt für U nfallkranke.
Zwei Fälle von traumatischer Coxitis.
Von San.-Rat Dr. Georg Möller-Berlin.
In der Ätiologie der tuberkulösen Hüftgelenkentzündung spielt zweifellos
das Trauma eine wichtige Rolle. Wir müssen uns hierbei den Vorgang so
denken, dass ein meist kindliches Individuum, in dessen Blut- oder Lymphbahnen
bereits Tuberkelbazillen zirkulieren, oder bei dem in irgend einer Drüse ein bis
dahin latentes Tuberkeldepot besteht, oder das sich in einer tuberkulös bereits
erkrankten Umgebung ständig aufhält und dadurch einer ständigen Infektions¬
gefahr ausgesetzt ist, ein geringeres oder stärkeres Trauma an der Hüfte er¬
leidet. Die hierdurch bedingte Schädigung des Gelenkes macht dieses gegenüber
einer Invasion der entweder im eigenen Körper oder in seiner Umgebung reich¬
lich vorhandenen Tuberkelbazillen widerstandsunfähiger, und so werden wir es
verstehen, dass, wenn Kinder, die entweder bereits Tuberkelbazillen beherbergen,
oder unter Bedingungen leben, die eine Invasion von solchen sehr begünstigen,
ein Trauma im Hüftgelenk erleiden, an tuberkulöser Hüftgelenkentzündung er¬
kranken können. Dass alle Kinder, bei denen diese Momente gegeben sind,
coxitisch erkranken, ist nicht anzunehmen, es fehlt eben noch ein dritter, uns
unbekannter Faktor, den wir Prädisposition nennen.
Der Verlauf der tuberkulösen Coxitis ist ein ganz typischer. Das End¬
resultat ist meist eine mehr oder weniger ausgebreitete Zerstörung des Gelenks
und seiner Umgebung, verbunden mit teilweiser oder völliger Versteifung in
einer Beuge-, Adduktions-Innenrotationsstellung oder auch Beuge-, Abduktion s-
Aussenrotationsstellung des Beines.
Neben dieser typischen tuberkulösen Hüftgelenkentzündung werden auch
Fälle von Hüftgelenkentzündung beobachtet, die ursächlich unzweifelhaft auf
ein Trauma zurückzuführen sind, ebenfalls mit Stellungsanomalien ausheilen,
die der bei der tuberkulösen Erkrankung sehr nahe kommen, dabei ohne Zer¬
störung des Gelenks und seiner Umgebung verlaufen, niemals abszedieren und
zweifellos nicht tuberkulöser Natur sind.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
In den bekannten ^Lehrbüchern wird diese traumatische Hüftgelenkent-
zünduog recht stiefmütterlich behandelt. In dem Lehrbuch der Orthopädie von
Hoffa finden wir in dem die Coxitis behandelnden Abschnitt weder eine trauma¬
tische Coxitis, noch das Trauma als Ätiologie der Hüftgelenkentzündung-, kon-
traktur oder -ankylose.
In dem Joachirasthalschen Handbuch der Orthopädie finden wir über
eine auf Trauma zurückzuführende Erkrankung des Hüftgelenks nur folgende
Ausführung Dollingers: „Die Verstauchung des Hüftgelenks ist die Folge einer
traumatischen Einwirkung, welche das Gelenk über die physilogischen Grenzen
hinaus in irgend einer Richtung bewegt; dabei wird die Gelenkkapsel gezerrt,
bei stärkerer Einwirkung diese sowie die Verstärkungsbänder eingerissen. Die
Muskeln, die Sehnen und Sehnenscheiden werden gedehnt und eingerissen. Auch
die übrigen Teile der Umgebung des Gelenks werden durch das Trauma be¬
schädigt, wodurch es zu einem bedeutenden Bluterguss kommen kann, der sich
manchmal in das Gelenk ergiesst, oder sich längs der gegebenen Spalträume auf
grösseren Flächen ausbreitet.“
Im Handbuch der Chirurgie von Bergmann, Bruns, Mikulicz, bearbeitet
von Hoffa, heisst es (Band IV): Bezüglich des Krankheitsbildes der „trauma¬
tischen Coxitis“. „Die leichteste Form der serösen Hüftgelenkentzündung
wird repräsentiert durch Reaktion der Synovialmembran auf Traumen, die ohne
grössere Schädigungen des Gelenkapparates im wesentlichen zu Zerrungen der
Kapsel geführt haben. Der Patient fühlt im Augenblick der Verletzung einen
lebhaften Schmerz, ist aber hiernach in seinen Bewegungen in keiner Weise
behindert. Erst nach und nach werden die Bewegungen schmerzhaft und be¬
schränkt. Allmählich kommt es zu einer geringen, bei starken Personen kaum
fühlbaren Anschwellung in der Hüftgegend, hervorgerufen durch einen teils
serösen, teils hämorrhagischen Erguss in das Gelenk und in die periartikulären
Gewebe. — Bei zweckmässiger Behandlung erfolgt Rückgang der Symptome in
relativ kurzer Zeit, nur selten sehen wir unter Verdickung und Schmerzhaftig¬
keit der Kapsel einen chronischen Hydrarthros sich entwickeln.“
Am eingehendsten hat Thiem sich mit dieser Krankheitsform beschäftigt
In einem bereits im Jahre 1893 gehaltenen Vortrage weist er darauf hin, dass
die traumatische Coxitis, die er als erster als selbstständige Krankheitsform hin¬
stellt, der schleichenden tuberkulösen Form am meisten ähnelt. In beiden Auf¬
lagen seines Handbuches der Unfallheilkunde finden wir sie beschrieben. In der
zweiten Auflage heisst es: „Die nach Verletzungen (Quetschungen) auftretende
Entzündung des Hüftgelenks zeigt keine anderen Erscheinungen, als die aus
anderen Ursachen (Tuberkulose, Osteomyelitis des Schenkelhalses usw.) ent¬
standene. Sie gleicht in ihrem Verlaufe der schleichenden tuberkulösen Form,
von der sie sich nur dadurch unterscheidet, dass es nie wie bei diesen doch
nicht allzu selten, zu Eiterungen und tiefgehenden Zerstörungen kommt“
Es besteht, wie wir sehen, bei den genannten Autoren die Ansichht dass
ein Trauma, welches die Hüfte trifft, entweder zu einem Erguss in das Gelenk
oder zu einer leichten coxitischen Erkrankung führt, die sich von der tuber¬
kulösen nur quantitativ durch ihren leichten Verlauf und nicht qualitativ unter¬
scheidet.
Zwei Fälle von traumatischer Coxitis, die ich kurz nacheinander zu be¬
obachten Gelegenheit hatte, erweckten in mir die Vermutung, dass diese Er¬
krankung eine Krankheit sui generis ist und sich in Ätiologie, Prognose, Ver¬
lauf und Ausgang nicht unwesentlich von der tuberkulösen Coxitis unterscheidet,
und zu ihr sich etwa so verhält, wie die Kümmel’sehe Spondylitis zu der
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tuberkulösen Spondylitis. Es sei mir gestattet, die beiden Krankengeschichten
kurz wiederzugeben.
1. Der 32 Jahre alte Hausdiener Max E. glitt am 29. August 1909, als er einem
Geschäftswagen im Torweg ausweichen wollte und zurücktrat, aus und fiel auf die linke
Hüfte. Er stand sofort wieder auf und da er keinerlei Beschwerden fühlte, arbeitete er
ruhig weiter Am 7. September 1909 meldete er sich bei seinem Kassenarzt wegen
Rheumatismus in der Hüfte krank und erhielt eine Einreibung. Auf meine Anfrage er¬
halte ich von dem genannten Kollegen den Bescheid, dass Patient bei der Konsultation
von einem Unfall nichts erwähnt, sondern lediglich über rheumatische Schmerzen geklagt
habe. Da die Schmerzen immer schlimmer wurden, begab sich Patient am 5. Nov. 1909
in ein städtisches Krankenhaus. Dort wurde festgestellt, dass Patient linkerseits hinke,
das linke Bein im Hüftgelenk um 45 Grad gebeugt stehe und um 2 cm verkürzt sei.
Der Trochanter stehe links 2 cm, rechts 1 cm über der Roser-Nölaton’schen Linie.
Stoss gegen die Fusssohle löse keine Schmerzen aus, wohl aber werden bei ausgiebigen
Bewegungen im Hüftgelenk, wobei sich das Becken mitbewege, Schmerzen empfunden.
Die Diagnose lautete: Linksseitige Hüftgelenkentzündung. Das Röntgenbild zeigt den
Gelenkspalt vollkommen verstrichen. Im Bereich des oberen Pfannenrandes und der
oberen Hälfte des Femurkopfes heben sich einzelne rarefizierte Stellen ab.
Am 2. Januar 1911 sah ich den Patienten zum ersten Mal und stellte folgenden
Befund fest: Patient ist gut genährt, sieht gesund aus, Muskulatur und Fettpolster mittel-
mässig entwickelt. Gang linkerseits stark hinkend, Lendenwirbelsäule stark lordotisch
ausgebogen. Linksseitige Beinmuskulatur stark atrophisch. Umfangsdifferenz am Ober¬
schenkel 4,5 cm, an der Wade 0,5 cm zu ungunsten des linken Beines. In der Rücken¬
lage ist der Rücken stark ausgehöhlt, liegt erst flach auf, wenn das linke Bein um
50 Grad erhoben wird. Beweglichkeit im Hüftgelenk, besonders im Sinne der Beugung
und Streckung, stark gehemmt. Das Röntgenbild ergiebt denselben Befund wie das
früher im Krankenhaus aufgenommene.
Der Fall darf als abgelaufen gelten, wenn auch Patient noch über zeit¬
weilige Schmerzen in der Hüfte und im Kreuz sowie über Schwäche im Bein
klagt. Erstere sind auf die Lordose, letztere auf die Beugekontraktur und die
Muskelatrophie zurückzuführen.
2. Das Kassenmädchen Helene H., 15 Jahre alt, glitt Anfang November 1909 aus und
fiel auf die linke Seite, stand sogleich wieder auf und arbeitete, da sie keinerlei Be¬
schwerden hatte, ruhig weiter. Als sie aber im Januar 1910 wieder auf die linke Seite
fiel, begab sie sich zum Kassenarzt. Arbeitsgenossen der Patientin geben an, dass ihnen
schon nach dem ersten Falle aufgefallen sei, dass Pat. lahme. Sie selbst wusste nichts
davon. Ein genaues Krankenexamen ergiebt, dass sie das zweite Mal wahrscheinlich auf
die rechte Seite gefallen sei. Vom Kassenarzt wurde sie nur ca. 2 Wochen arbeitsunfähig
geschrieben, darnach hat sie bis zum 28. Februar 1910, also ca. 6 Wochen, gearbeitet.
Am 1. März 1910 meldete sie sich wieder beim Kassenarzt krank und wurde von dem¬
selben am 7. März 1910 einem Krankenhaus überwiesen. Dort wird die Diagnose:
^Linksseitige Hüftgelenkentzündung“ gestellt. Am Entlassungstage, dem 13. November 1910,
wird festgestelt, dass noch eine Behinderung der Bewegungen in den verschiedenen
Richtungen im Hüftgelenk besteht. Am 22. Dezember 1910 wird durch den Vertrauensarzt
der Berufsgenossenschaft folgender Status festgestellt: Die Lendenwirbelsäule zeigt eine
leichte Ausbiegung mit der Konvexität nach links, Rumpfbewegungen ungestört, Gesäss-
muskulatur links schwächer als rechts, Beugung des linken Beines im Hüftgelenk etwas
behindert (bis 120 Grad), weiterer Beugungsversuch schmerzhaft, Drehung, Ab- und Ad¬
duktion ungestört. Oberschenkelmuskulatur links schlaffer als rechts (2 cm Umfangs¬
differenz) Beugung im Kniegelenk um 10 bis 20 Grad über den rechten Winkel hinaus
möglich, weitere Forcierung schmerzhaft. Gang im Zimmer nicht hinkend. Kniescheiben¬
reflexe sehr lebhaft. Andeutung von Clonus, sonst keine nachweisbaren Störungen von
seiten des Nervensystems.
Am 11. Januar 1911 wurde Pat. von Herrn Prof. Dr. B. untersucht und hierbei
folgender Befund festgestellt:
„Das Bein weist keine Verkürzung auf, der Gang ist ohne Veränderung, die Beugung
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im Hüftgelenk ist etwas beschränkt. Die Rotation ist nach innen und aussen in nor¬
maler Weise ausführbar, jedoch schmerzhaft, ebenso klagt Pat. über Schmerzen beim
Beklopfen der Rollhügelgegend.“
Am 8. Februar 1911 wurde die Patientin in meine Klinik aufgenommen. Der Be¬
fund deckt sich mit dem oben angegebenen. Das Röntgenbild zeigt eine leichte Ver¬
dickung des Schenkelhalses, eine rareiizierte Stelle am grossen Rollhügel und ausserdem
ist der Gelenkspalt zwar vorhanden, jedoch nicht so scharf ausgeprägt wie auf der ge¬
sunden Seite.
Pat. wurde mit Extensionsverbänden behandelt, ohne dass eine nennenswerte Besse¬
rung erzielt wurde. Hiernach wurde für einige Wochen ein fixierender Gipsverband an¬
gelegt, nach dessen Abnahme das Gelenk vollkommen schmerzfrei war. Schliesslich
wurde noch Massage und vorsichtige Bewegungstherapie bis zum 28. April 1911 an¬
gewandt und die Patientin aus der Behandlung entlassen.
Der Befund am genannten Tage war folgender:
Der Gang ist vollkommen normal, ein Hinken wird nicht wahrgenommen. Beide
Füsse werden richtig aufgesetzt und abgerollt. Das Bein wird im Knie gut durch¬
gedrückt. Eine Kontrakturstellung besteht nicht. Die linke Hüfte hängt etwas herab.
Die Plastik der linken Beckenseite ist sonst vollkommen normal. Die Muskulatur des
linken Beines fühlt sich ebenso konsistent an wie die des rechten, desgleichen die links¬
seitige Gesässmuskulatur. Infolge des Tieferstehens der linken Hüfte besteht eine links¬
seitige Lendenausbiegung der Wirbelsäule. Die Verletzte kann auf dem linken Bein
gut und sicher stehen. Es besteht kein Trendelenburg. Die Beweglichkeit ist im linken
Hüftgelenk etwas gehemmt Die Beugung bleibt gegen rechts um etwa 20 Grad zurück,
ebenso ist die Abspreizung noch nicht vollkommen normal, während die Drehung frei
ist. Druck auf den Rollhügel wird nicht als schmerzhaft empfunden. Schlag gegen die
Fusssohlc löst keine Schmerzen, sondern nur ein unangenehmes Gefühl in der Hüfte aus.
Die Überstreckung ist im Hüftgelenk normal.
Die Umfänge betragen:
Oberschenkel rechts 42 cm, links 40 cm.
Wade „ 32 „ „ 32 „
Die Patientin klagt noch darüber, dass, wenn sie längere Zeit gesessen habe, ihr
das Gehen im Anfänge etwas schwer falle, jedoch verliere sich dieser Zustand, wenn sie
dann längere Zeit gegangen wäre.
Beide Fälle zeigen gewisse charakteristische Übereinstimniungen unter¬
einander und ebenso charakteristische Abweichuugen von der tuberkulösen
Coxitis. In beiden Fällen wurde ein ausserordentlich leichtes Trauma als Ur¬
sache der Erkrankung festgestellt. Beide Male wurde das Trauma nicht be¬
achtet .und die geringen anfänglichen Schmerzen gingen schnell vorüber, so
dass keine Arbeitsunterbrechung eintrat. Erst nach einiger Zeit, im ersten Falle
nach zehn Tagen, im zweiten nach zwei Monaten, wurden die Beschwerden
schlimmer, so dass ärztliche Behandlung nachgesucht wurde. In beiden Fällen
war der Krankheitsverlauf ein ausserordentlich milder, es wurde weder Fieber,
noch schwere Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens beobachtet. Der Er¬
nährungszustand und das subjektive Befinden blieben ein gutes, nur stellte sich
ganz allmählich eine charakteristische Bewegungshemmung im Hüftgelenk ein,
die in dem zweiten Falle durch Behandlung fast völlig zurückging, im ersteren
stationär blieb. Charakteristisch ist, dass im zweiteu Falle trotz der Frische
der Erkrankung Massage- und Bewegungstherapie, deren Anwendung bei der
tuberkulösen Coxitis in diesem frühen Stadium geradezu als ein Kunstfehler
hätte bezeichnet werden müssen, nicht nur sehr gut vertragen wurde, sondern
auch eine ganz offenkundige Besserung des Zustandes herbeiführte.
Von der tuberkulösen Coxitis unterscheiden sich beide Fälle in mancherlei
Punkten. Während jene meist kindliche Individuen befällt, sind hier ein fünf¬
zehnjähriges Mädchen und ein dreiunddreissigjähriger Mann erkrankt. Während
dort meist Fiebererscheinungen auftreten, und das Allgemeinbefinden sehr wesent-
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lieh beeinträchtigt ist, fehlten hier beide Erscheinungen. Während dort das
Röntgenbild stets stärkere pathologische Veränderungen des Kopfes und der
Pfanne zeigt, waren hier einzelne rarefizierte Stellen und ein etwas undeutlicher
Gelenkspalt die einzigen röntgenologischen Befunde.
Als Übereinstimmung der tuberkulösen und traumatischen Coxitis finden
wir schliesslich nur den Ausgang in eine Kontrakturstellung der Hüfte, die in
ersterem Falle bedeutender, in letzterem sehr gering ist, in beiden Fällen aber
hinter dem Grade von Kontrakturstellung, wie er nach tuberkulöser Coxitis
meist beobachtet wird, weit zurückbleibt. Bei beiden Arten der Erkrankung
ist der Verlanf ein chronischer, bei der traumatischen Erkrankung aber an¬
scheinend ein wesentlich kürzerer als bei der tuberkulösen.
Ich hoffe, dass die beiden mitgeteilten Fälle zur Kenntnis der trauma¬
tischen Coxitis beitragen werden; ein genaueres, klinisch streng umschriebenes
Krankheitsbild wird sich aber nur an der Hand eines grösseren, kasuistischen
Materials anfstellen lassen.
Besprechungen.
Rüdiger, Kompendium der Röntgendiagnostik für Studierende und
praktische Ärzte. (Mit 12 Textabbildungen und 2 Tafeln. Würzburg, Kurt
Kabitsch [A. Stübers Verlag] 1911.) Nach einer kurzen physikalischen und tech¬
nischen Einleitung erörtert Verf. in für den Praktiker ausreichender Weise die Röntgen¬
diagnostik chirurgischer und innerer Erkrankungen. Ein besonderes Kapitel behandelt
die jetzt im Vordergründe des Interesses stehende radiologische Untersuchung des Herzens
einschliesslich der Orthodiagraphie. Als Anleitung zur Erkennung von Krankheiten
mittelst der* Röntgenstrahlen ist das Buch recht empfehlenswert. Erfurth-Cottbus.
Gehrels, Über den ätiologischen Zusammenhang von Hirntumor und
Trauma. (I.-D. Heidelberg 1908.) Verf. hat aus der ihm zugänglichen Literatur der
letzten 30 Jahre alle Fälle zusammengestellt, bei denen die ätiologische Bedeutung des
Traumas unter Zugrundelegung der von den Autoren aufgestellten Grundsätzen mit Wahr¬
scheinlichkeit nachzuweisen war. Es sind nur 30 Fälle, in welchen die Angaben genau
genug waren, um Schlüsse auf die Wahrscheinlichkeit des Zusammenhangs mit dem
Trauma zu ziehen. Er hat nur die wirklichen Geschwülste, die von den Hirnhäuten oder
der Hirnsubstanz ausgingen, nicht aber Tuberkel, Gummata und Cystenbildung berück¬
sichtigt. Das Alter der Pat., die Lokalisation des Tumors, die ersten Symptome, die
Zeit ihres Auftretens nach dem Trauma war so mannigfach, dass keine Beziehungen
daraus abzuleiten waren. Was die Schnelligkeit des Wachstums der Tumoren nach dem
Trauma betrifft, so wechselt die Grösse der Tumoren, die sich bei der Operation oder
Sektion vorfanden, je nach der seit dem Trauma verflossenen Zeit auch bei den Sarkomen,
Gliomen und Fibromen so sehr, dass nicht die geringsten Schlüsse daraus zu ziehen
sind. Von den 30 Tumoren sind 24 Sarkome, Gliosarkome, Fibrosarkome oder Endo-
theliome, also sehr zellreiche Tumoren. Bei den Sarkomen scheint ein einmaliges Trauma
von grösster Bedeutung zu sein und hier lässt sich wegen ihres schnellen Wachstums,
wegen des raschen Auftretens von Symptomen am leichtesten der Wahrscheinlichkeits¬
beweis des ätiologischen Zusammenhangs mit dem Trauma führen. Von den Gliomeii
ist nur wenigen die Beziehung zum Trauma wahrscheinlich. Sie wachsen oft so langsam,
dass sie Jahre oder Jahrzehnte nicht die geringsten Symptome machen, so dass dann
der zeitliche Zusammenhang mit dem Trauma ganz verwischt ist. Dasselbe gilt von den
Fibromen und den übrigen langsam wachsenden Geschwülsten.
Die Beurteilung des ätiologischen Zusammenhanges von Hirntumor und Trauma
bleibt eine sehr schwierige. Vielleicht sind manche Hirntumoren, die bei geeigneter
Lokalisation an empfindlicher Stelle des Gehirns sehr früh schon in den Anfangsstadien
Symptome machen, am meisten für diese Beurteilung passend, wie der vom Verf. aus der
Heidelberger chir. Klinik operierte Fall. Es handelte sich hier um einen 42 jähr. Modell-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8.
scbreiner, dem aus ca. 3 m Höhe ein 3 Pfund schwerer Steinhauerhammer auf die rechte
Seite des Schädels fiel und eine 6 cm lange Weichteilwunde verursachte. Hirnsymptome,
die mit Sicherheit auf eine Läsion des Gehirns hinwiesen, bestanden nicht, von allge¬
meinen Hirnsyraptomen nur mässige Kopfschmerzen. Kein Erbrechen, keine Bewusst¬
losigkeit; eine geringe Läsion der Gehirnsubstanz war jedoch wegen der Stärke des
Traumas und der Kopfschmerzen wahrscheinlich. Das erste Herdsymptom war die
3 Monate nach dem Unfall auftretende leichte Parese der linken Hand, die nach einigen
Tagen wieder verschwand, sich aber häufiger wiederholte. 1Jahre später kam es zu
epileptischen Anfällen (Jacksonscher Epilepsie). 3 3 / 4 Jahre nach dem Unfall wurde
wegen Verschlimmerung von Narath die Operation ausgeführt. Der Tumor sass in der
motorischen Region in der nächsten Nähe der Narbe unter einer leichten Impression
im rechten Scheitelbein, er war etwa kinderfaustgross, mikroskopisch ein Endotheliom.
Es bestand in diesem Falle also eine Kette von Erscheinungen im Sinne T hie ms
bis zu dem ersten sicheren Symptom für das Bestehen eines Tumors, dem Anfall von
Parese der linken Hand, der erst nach 8 Monaten erfolgte, seitdem langsame, aber stete
Verschlimmerung. Der Grad der Wahrscheinlichkeit des ätiologischen Zusammenhangs
von Hirntumor und Trauma war demnach ein hoher. Aron heim-Gevelsberg.
Kümmell, Zur Kenntnis der Geschwülste der Hypophysengegend.
(Münch, med. Woch. 24.) Aus Verf.s Arbeit aus der Univ.-Augenkl. zu Erlangen sei der
Schluss mitgeteilt: Für die Diagnostik der Geschwülste der Hypophysengegend kommt
ausser den allgemeinen Hirnsymptomen die Sehstörung in Gestalt der bitemporalen
Hemianopsie in Betracht, die als sicherstes Symptom gelten muss. Meist besteht dabei
Sehnervenatrophie und nur selten Stauungspapille, auch andersartige Gesichtsfeldstörungen
kommen vor. Als unterstützende Momente der Sehstörungen, die fast nie fehlen, müssen
akromegalische Zustände und Riesenwuchs gelten, seltener Fettsucht, Infantilismus,
Amenorrhoe, überhaupt Störungen der Genitalsphäre, sowie als unsicherstes Symptom
Glykosurie und Polyurie. Bei positivem Befund sicher verwertbar ist die durch Röntgen¬
strahlen nachzuweisende Erweiterung des Türkensattels. Aron he im-Gevelsberg.
Lieschke , Lipom und Trauma. (Inaugur.-Dissertat Berlin 1911.) Verf. hat
in seiner das Thema eingehend bearbeiteten Dissertation alle in den verschiedenen
Statistiken verstreuten Beispiele zusamraengetragen, geordnet und die noch nicht ver¬
öffentlichten hinzugefügt. Es sind im ganzen 81 Fälle, darunter auch 19 Berufslipome,
in denen das Trauma als Ursache der Geschwulstbildung angeführt wird. Hiervon sind
52 Männer und 29 Frauen. Am meisten ist die Schulter gefährdet mit 22 Fällen,
darnach Kopf und Gesicht 15 mal. Die Extremitäten sind weniger befallen; Finger und
Hand 6 mal, Unterschenkel und Fuss 6 mal, Oberschenkel 9 mal, Oberarme 4 mal Auf¬
fallend oft ist das Kniegelenk betroffen: 11 mal, selten wurden sie an Nacken und
Rücken: 2 mal, am Hodensack 2 mal, am Penis und Brustdrüse je 1 mal vorgefunden.
Aus den mitgeteilten Beobachtungen lassen sich folgende Schlusssätze zusammen¬
stellen: 1. Ein Lipom kann hyperplastisch und heteroplastisch entstehen, d. h. sowohl aus
präexistierendem Fettgewebe wie aus Bindegewebszellen. 2. Die Ätiologie des Lipoms ist
keine einheitliche. 3. Symmetrische, multiple und vielleicht auch kongenitale Fett¬
geschwülste haben keine traumatische Entstehungsweise. 4. Dagegen haben Lipome, die
an Bruchpforten vorgefunden werden, ihre Bildung einem Trauma, dem Reize und der
Entzündung des Herniensackes, zu verdanken. 5. Dauernder, mechanischer Reiz kann
ebenfalls Fettgeschwülste erzeugen, weniger an den Extremitäten als an den Schultern:
Berufslipome. 6. Bei einmaligen Verletzungen können sich auf ähnliche Weise Fett¬
tumoren entwickeln, besonders ist Schulter und Kopf prädestiniert. 7. Im Gegensatz zu
anderen Statistiken wird bei den traumatischen Lipomen das männliche Geschlecht viel
häufiger angetroffen als das weibliche. 8. Die Prognose ist fast stets eine gute und der
Operationserfolg ein dauernder. 9. Nur das gewöhnliche Knielipom und das Hodensack¬
lipom können bleibende Schäden zurücklassen. Das erstere führt eventuell zu einer
Steifigkeit des Gelenkes, das letztere kann den Verlust eines Hodens zur Folge haben.
10. Bei mit Lipom betroffenen Patienten ist auf Tuberkulose zu untersuchen.
Aronheim - Gevelsberg.
Für die Reduktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Meekaaotherepie and der Begataehtong Unfallverletzter, Invalider and Kranker
begründet von
Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem,
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus.
Nr. 9. Leipzig, September 1911. XVIII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Bemerkungen über Unfalls-Neurosen.
Von Prof. H. Zingerle. (Graz.)
Bei der Beurteilung traumatischer Neurosen ist stets im Auge zu behalten,
dass unter diesem Begriff ungleichartige Krankheitsbilder zusammengefasst sind,
welche trotz zum Teile weitgehender Übereinstimmung in der Symptomatik, aus¬
einandergehalten werden müssen, da sie sich in ihrer Pathogenese und nach dem
Verlaufe ganz verschieden verhalten.
Einer Anzahl von anscheinenden Neurosen nach Kopfverletzungen liegen
organische Veränderungen zugrunde (Sachs 1 ); zum Teile sind es geringfügige
Fissuren, kleine Kontusionen und Blutaustritte, die, wie Quincke 2 ) hervorhebt,
auch durch scheinbar leichte Traumen, selbst ohne Verletzungen der Weichteile
des Kopfes erzeugt werden können und sich durch Auftreten von Blut im Liquor
manifestieren können (Schwarz 3 ). In einem Teil der Fälle kommt es zur Entwick¬
lung einer chron. Meningitis, resp. Encephalomeningitis serosa (Goldstein 4 ),
Muskens 5 ), die von einer oft starken Erhöhung des Spinaldruckes begleitet
ist, welche sich durch die Quincke sehe Punktion zahlenmässig feststellen lässt.
(Quincke 6 ), Weitz 7 ) u. a.) Das klinische Bild derartiger Erkrankungen steht
wohl in nächster Beziehung zur Commotionsneurose Friednau 8 ), bei welcher
sich die organische Grundlage durch eine Vereinigung von Zirkulationsstörungen
mit den Symptomen einer direkten Schwächung der vitalen Energie des Gehirn¬
gewebes vermuten lässt, und welche daher auch eine viel längere Zeit zur
Heilung braucht, als die rein funktionellen Formen der Unfallserkrankungen.
Man findet bei derartigen Fällen nicht selten auch die Zeichen einer stark er-
1) Die Unfallsneurose. Breslau 1909.
2) Zur Pathologie der Meningen. D. Zeitsehr. f. Nervenheilkunde 40.
3) Über Commotio cerebri. Neurolog. Centr. Blatt 1909.
4) Arch. f. Psych. 47. B.
5) Eucephaloineningitis serosa. 1). Zeitschr. f. Nervenheilkunde. 39. B.
ü) L. c. und Monatsschr. f. Unfallheilk. 17. B.
7) Über Liquordruckerhöhung nach Kopftrauma. Neurol. C. Bl. 1910.
8) Zur Lehre von den chron. psych. Störungen nach Hirnerschütterung. Monatsschr. f.
Psych. 1904.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
höhten Vestibulariserregbarkeit, die sich mit den bekannten Methoden gut dar¬
stellen lassen und wichtige objektive Symptome darstellen.
In einer gewissen Verwandtschaft steht wohl auch der von Kühne 1 ) als
„funktionelle Hirnreizerscheinungen“ abgegrenzte Symptomenkomplex, der seine
Ursache in einer erhöhten Reizbarkeit der in der Hirnrinde gelegenen Gefäss-
zentren hat, welche durch leichte Kopferschütterungen bei Menschen mit an sich
labilem Gefässnervensystem erzeugt wird. — Wenn auch Kühne selbst glaubt,
dass er sich dabei nur um funktionelle Störungen handelt, die anatomisch nicht
nachweisbar sind, so muss doch die Frage offen gelassen werden, ob nicht auch
in diesen Fällen meningeale Reizzustände Störungen in der Liquorzirkulation
oder Gefässveränderungen zugrunde liegen, zu denen bekanntlich Traumen häufig
Veranlassung geben (Yosikawa 2 .) Jedenfalls ist es auffällig, dass gerade die
vasomotorischen Störungen die schwereren traumat. Formen so regelmässig be¬
gleiten.
Von besonderem Interesse ist es nun, dass man einer Vereinigung von
Zirkulationsstörungen mii einer Herabsetzung der vitalen Energie des Gehirn¬
gewebes — wie bei der Commotionsneurose — auch bei Erkrankungen begegnet,
welche ohne direkte Gehirnverletzung nur durch den psychischen Shock ent¬
stehen. Stierlin 3 ) und Bonhoeffer 4 ) haben darauf hingewiesen, dass es durch
Schreck zu selbst letal endigenden schweren psychischen Störungen kommt, also
Gehirnalterationen mit organischem Gepräge entstehen. — Bei den leichteren
Formen herrschen nach Bonhoeffer die Zeichen der Herzneurose und vaso-
motor. Störungen vor, ohne hysterische Symptome und oft vergesellschaftet mit
Phobien und Störungen der normalen Gefühlsreaktionen.
Die bisher erwähnten Formen nervöser Störungen nach Unfällen sind —
als reine Bilder gewiss nicht sehr häufig — komplizieren aber — und gerade
dadurch wächst ja die Schwierigkeit der Beurteilung öfters das Bild der häufi¬
gen typischen Unfallsneurosen, welche in charakteristischer Weise unabhängig
von der Schwere der Verletzung, ja gerade besonders häufig nach leichteren
Körperverletzungen, mit oder ohne Beteiligung des Kopfes Vorkommen; es wird
heute von allen Sachkundigen zugegeben, dass für diese Neurosen die mit der
Frage der Unfallentschädigung zusammenhängenden Momente von grösster Be¬
deutung sind. Zum Teile werden akute traumat Nervenstörungen, die für ge¬
wöhnlich in kurzer Zeit abheilen — durch diese Momente fixiert, es entwickelt
sich derart eine chron. Erkrankung (Döllken 5 ), oder aber ist die Neurose
als solche schon in ihrer Entwicklung durch Entschädigungsbestrebungen im
wesentlichen bestimmt wie Sachs 6 ) richtig präzisiert: sie stellt die Reaktion
eines Degenerierten auf einen entschädigungspflichtigen Unfall dar. Beyer 7 ),
Sachs u. a. haben darauf hingewiesen, dass dieselbe Reaktion auch bei einer
anderen Form der Entschädigungsansprüche, bei der Invalidenversicherung auf-
tritt; sie bleibt dagegen bei nichtentschädigungspflichtigen Unfällen aus, und
ist es gewiss in hohem Maße beachtenswert, daß Bianchi nach der Angabe
1) Die Reaktion des Gehirns auf leichte Kopfverletzungen. M. f. Unfallk. 1910.
2) Exper. Untersuchungen über traumat. Hirnblutungen. Monatsschr. f. Psych. XX.
3) Über psychonenropatb. Folgezustände bei den Überlebenden der Katastrophe von
Courriöres. M. f. Psych. XXV.
4) Wie weit kommen psychogene Zustände vor, die nicht zur Hysterie gehören. Allg.
Z. f. Psych. 08.
5) Wann sind Unfallsneurosen heilbar. Neurol. C. Bl. 1906.
0) 1. c.
7) Kampf um die Heute bei nicht traumat. Neurosen. Arch. f. Psych. 1908 8. 1197
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
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Stierlins 1 ) im Gefolge des Erdbebens von Messina keinen traumatischen Neu¬
rosen begegnete. — Auch Stierlin kam durch seine Untersuchung zu dem glei¬
chen Resultat. Erst später entwickelten sich in seinen Fällen durch Hinzukom¬
men anderer, den Körper schwächender Einflüsse einzelne Unfallsneurasthenien.
Den tiefgreifenden Einfluss der Begehrungs Vorstellungen auf den Verlauf
der Neurosen erweisen mit aller Deutlichkeit die Erhebungen von Nägeli 2 )
über den Verlauf der Erkrankung nach Abschluss des EntschädigungsVerfahrens;
er kam dabei zu dem überraschenden Ergebnisse, dass die Prognose der traumat.
Neurosen durchaus nicht so schlecht ist, wie man aus den Erfahrungen bei den
staatl. Unfallsversicherungen anzunehmen gewohnt war, sondern dass nach Er¬
ledigung aller Rechtsansprüche in allen untersuchten Fällen in kurzer Zeit volle
Erwerbsfähigkeit ein trat; auch Wimmer 3 ) berichtet über 93,6 °/ 0 Heilungen nach
Kapitalsabfindung. —
Besonders schwer macht sich der Entschädigungsfaktor bei den Eisenbahn¬
unfällen geltend; nach den statistischen Erhebungen kamen in Deutschland auf
100 verletzte Eisenbahnbedienstete durchschnittlich 20 Fälle von traumat. Neu¬
rose. Braun 4 ) stellt für die Staatsbahn Bezirk Böhmen fest, dass in den 10 J.
vor Ausdehnung der Unfallversicherung auf alle Eisenbahnbediensteten (1885—
1894) kein einziger Verletzter wegen einer nervösen Erkrankung dienst- oder
erwerbsunfähig wurde. Seit der Ausdehnung der Uf.-V., die 1894 erfolgte,
wurden die Resultate immer ungünstiger, und wurden in den folgenden 10 J.
(1894—1904) 26 mal so viel erwerbsunfähig, als im früheren Jahrzehnt, und
zwar in der Mehrzahl wegen nervöser Erkrankungen.
Dieses Parallelgehen der ungünstigeren Heilungsresultate, der zunehmenden
Häufigkeit nervöser Erkrankungen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes spricht
eine deutliche Sprache und lässt erkennen, dass Alter, Konstitution, Lebensver¬
hältnisse u. dergl. erst in 2. Linie von Einfluss sind. —
Hierher gehörige Erfahrungen lassen sich auch ausserhalb der staatlichen
Unfallversicherung nach jedem grösseren Eisenbahnunfalle machen. Man ist in
der Regel überrascht zu sehen, dass es in der Mehrzahl nur ganz leicht Ver¬
letzte sind, welche die stärksten Beschwerden äussern und die grössten Ent¬
schädigungen verlangen. — Dabei ergibt die Erhebung, dass sie vielfach kaum
eine leichte Kontusion erlitten, vom Sitze geschleudert wurden, oder überhaupt
körperlich unberührt blieben und nur den Schreck durchmachten. Ja in einem
Falle verschlief der Betreffende den Zusammenstoss, hörte erst nach dem Er¬
wachen davon erzählen und behauptete durch den nachträglichen Schreck er¬
krankt zu sein. — Die Bedeutung der Begehrungsvorstellungen zeigt besonders
die Erfahrung, dass ein beträchtlicher Prozentsatz dieser Entschädigungs¬
bewerber Leute in wirtschaftlich ungünstigen Verhältnissen sind, welche durch
die Entschädigung eine Rangierung oder zum mindesten eine recht fühlbare
materielle Aufbesserung erhoffen. Besonders auffällig war mir dies bei den
Fällen, welche bei dem am 20. IX. 10 in Rottenmann (Steiermark), wobei zwei
Züge in voller Fahrt zusammenstiessen, verletzt wurden und nachher Ansprüche
stellten. Einer war ein kleiner Beamter mit einem verschuldeten Haus, einer
Student, der sich kümmerlich mit Stundengeben durchbrachte, ein gerade auf
Stellungssuche befindliches Fräulein, das für eine Anstellung bei der Bahn von
jeder Forderung abstehen wollte — abgewiesen die schwersten Krankheits¬
beschwerden vorgab, eine Beamtenfamilie mit zwei Söhnen, für deren Studium
1) J. c.
2) Nachuntersuchungen bei traumat. Neurosen. Korrespond. Blatt für SchweizerArzte.1910.
3) Prognose der traumat. Neurose. Centralbl. f. Nheilk. 1910.
4) Praktische Erfahrungen über traumat. Neurose. Prag 1904.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
die Mittel nicht reichten — alle vier, Eltern und Kinder mit den Erschei¬
nungen einer Neurose. Und derart waren die Mehrzahl der Fälle, die die ge¬
wöhnliche Symptomatik boten, gekennzeichnet durch das Missverhältnis zwischen
den objektiven Symptome und den geäusserten subjektiven Beschwerden, wie
es eben der grösseren Häufigkeit der hypochondrischen Bilder entspricht.
Wie tief die Verletzten unter dem Einflüsse ihrer Entschädigungs¬
erwartungen stehen, zeigt auch meist der recht auffällige Gegensatz zwischen
dem gehemmten apathischen Wesen, der vorgegebenen Erschwerung des Den¬
kens und jeder psychischen Leistung einerseits — der Energie und Aufmerk¬
samkeit andererseits, mit welcher die Pat. der Verhandlung folgen, ihre An¬
sprüche wahren und im gegebenen Moment selbsttätig eingreifen. Es ist mir
auch wiederholt von Vertretern berichtet worden, mit welcher Initiative sich die
anscheinend so hilflosen Pat. um alles kümmern, und dadurch unbequem werden,
weil ihnen bei Vertretung ihrer Interessen nie genug geschieht. Dem treibenden
Ideengange entsprechend sind auch die Behandlungsresultate recht dürftige, so¬
lange der Prozess noch im Laufen ist. — Nach dem ersten akuten Einsetzen der
Erkrankung tritt wohl in den nächsten Monaten häufig eine geringfügige
Besserung ein; das ist aber auch alles und zeigt sich jede Behandlung ausser-
stande, eine Heilung herbeizuführen. Wie bekannt, bleibt diese auch nach Ge¬
währung einer Hente aus; unvermitteltes Auf hören aller Beschwerden, rascheste
Rückkehr zur Arbeitsfähigkeit erlebt man dagegen nach Abschluss des Ent¬
schädigungsverfahrens. wenn die Pat. eine Summe erhalten haben und keine
Forderungen mehr stellen können. — Wiederholt habe ich unter solchen Um¬
ständen auch schwere hysterische Erscheinungen in der kürzesten Zeit schwin¬
den sehen.
Die Erfahrung, dass durch das Entscbädigungsverfahren selbst auf die Art
und den Verlauf von Unfallserkrankungen ein weittragender Einfluss genommen
wird, der ausserhalb der ärztlichen Ingerenz steht, hat besonders auf dem Ge¬
biete der staatlichen Unfallversicherung zu den verschiedensten Änderungsvor¬
schlägen geführt, auf welche ich hier nicht einzugehen beabsichtige. — Von den
verschiedensten Seiten ist auch auf Übelstände aufmerksam gemacht worden,
welche im Erhebungsverfahren sich geltend machen und verweise ich diesbezüg¬
lich auf die Darstellungen von Wdndscheid 1 2 ), Thiem 3 ), Hofmann 3 ), Döll-
ken 4 ), Hackländer 5 ), Hoche 6 ), Sachs 7 ), Bruns 8 ) u. a., in welchen auch die
Aufgaben des Arztes gerade in der so wichtigen ersten Zeit nach dem Unfälle
umschrieben sind. — Ich möchte hier aber auf einige Missstände aufmerksam
machen, welchen ich in der Regel bei der Unfallsbegutachtung des nach Eisen-
bahnunfällen begegnet bin und deren Beseitigung mir wichtig erscheint.
Hierher gehört einmal die durchschnittliche Maßlosigkeit der An¬
sprüche, welche die Verletzten stellen, die anfangs die Erwartungen aufs
höchste spannen, und wenn sie nicht erfüllt werden, Enttäuschung und Unzu¬
friedenheit zur Folge haben. —
Frägt man, woher diese Maßlosigkeit stammt, so erfährt man in einem
Teile der Fälle, dass sie aus Zeitungsberichten oder von Bekannten über hohe
1) Neurol. Centralbl. 11)06 u. Diskussion Arch. f. Psych. 43 Bd.
2 ) Handbuch d. Unf. Erk. 1910.
3) Die traumat. Neurose u. das Uf. Vers. Gesetz. Volk. kl. V. N. F. V. 7.
4) 1. c.
5) Münch, med. Wochenschr. 1906, p. 2351.
0) Die Folgen der Unfallsgesetzgebung. Archiv f. Psvcb. 43. B.
7) 1. c.
8) Die traumat. Neurose in Notnagels Handbuch.
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Entschädigungen bei „nicht so schwer Kranken“ erfuhren. Manchmal hat auch
der Arzt den Rat hierzu gegeben, in der Mehrzahl der Fälle ist es aber der Rechts¬
beistand, welcher — oft ohne Zutun der Partei — die Höhe der Forderung
bestimmt. — So forderte dieser für die früher erwähnte Beamtenfamilie die
horrende Summe von 180 000 Kr., um, wie er selbst bei der Verhandlung zugab,
eine Pression für einen möglichst günstigen Ausgleich auszuüben. Es ist be¬
greiflich, dass die Familie nun auch mit einem respektablen Ausgleich kaum
befriedigt werden konnte. Die Vertreter sollten sich daher dessen bewusst sein,
wie wenig sie den Pat. durch derartige Forderungen nützen, der Arzt sollte
meiner Ansicht überhaupt vermeiden, auf die Höhe der Entschädigungssumme
einzugehen und den Pat. nur das eine nahelegen, dass eine rasche Abfindung für
sie den meisten Vorteil bietet. — Dass die Verbreitung von derartigen Ent¬
schädigungsprozessen durch die Presse unterbleiben sollte, wird freilich nur ein
frommer Wunsch bleiben.
Noch mehr schädigen aber meines Erachtens die Vertreter ihre Klienten
dadurch, dass sie dieselben nur aus prozessualen Gründen zu den verschiedensten
Ärzten schicken, nur um Zeugnisse für den Prozess zu gewinnen. — Der Weg
ist gewöhnlich der, dass der Pat. mit oder ohne Wissen des behandelnden Arztes
zum Spezialisten desselben Ortes, sodann zu „Unfallsspezialisten“ eines oder
mehrerer benachbarter grösserer Orte geschickt wird. So sah ich es wiederholt,
dass derartige Kranke nach Konsultierung mehrerer Ärzte ihres kleinen Provinz¬
ortes von ihrem Vertreter noch nach Graz und sodann nach Wien geschickt
wurden, bis sie in der Lage waren mit fünf und noch mehr Zeugnissen von
„Autoritäten“, welche die Schwere ihrer Erkrankung bestätigten, zu Gericht zu
kommen. — Dazu kommen noch ausserdem Untersuchungen durch Vertrauens¬
ärzte der Eisenbahn, und das Resultat ist, dass die Kranken statt beruhigt und
von ihren krankhaften Empfindungen abgelenkt zu werden, immer mehr zur
Aufmerksamkeit auf sich selbst angelernt, auf neue Symptome hingelenkt wer¬
den. Manche Pat. machen diesen Usus selbst mit der Empfindung mit, dass
ihnen dadurch geschadet wird. Dabei erwachsen natürlich eine Menge Kosten,
welche schliesslich und endlich beiden Parteien zur Last fallen und eigentlich
ganz überflüssig sind. — Wie viel einfacher und für alle Teile vorteilhafter
wäre der Modus, wenn sich der Verletzte und die beklagte Bahn Verwaltung auf
einen gemeinsamen fachkundigen Untersuchungsarzt einigen würden, dem beide
Parteien Vertrauen entgegenbringen, der sich vollster Objektivität befleissigt. —
Die Wahl könnte über gegenseitige Aussprache von Fall zu Fall, oder ein- für allemal
je nach den lokalen Verhältnissen erfolgen und würden damit eine Reihe von
Nachteilen für den Kranken wegfallen. — Dieser Arzt könnte — was unter
den jetzigen Verhältnissen auch meistens nicht zutrifft — mit dem behandelnden
Arzte in Verbindung treten, diesen wenn nötig zweckmässig beraten und Hand
in Hand mit demselben den nötigen psychischen Einfluss auf den Pat. nehmen. —
Statt dessen ist die heutige Art der ärztlichen Begutachtung — ich komme
hier auf einen weiteren schädigenden Punkt — durchaus nicht einwandsfrei und
in hohem Grade reformbedürftig. — Man macht hierbei immer wieder dieselbe
Erfahrung. In jeder halbwegs grösseren Stadt gibt es einen oder den anderen
Spezialisten, der förmlich profession smässig mit der Ausstellung von Unfallsgut¬
achten sich beschäftigt, zu dem alle Entschädigungsbewerber von ihren Ver¬
tretern geschickt werden. — Es liegt mir natürlich ferne, an dem guten Glauben
dieser Kollegen, dass sie dem Kranken nützen, zu zweifeln. — In Wirklichkeit
tun sie es aber nicht; sie unterstützen — unter Hintansetzung der gerade bei
Unfallsneurosen so wichtigen ärztlichen Maximen — lediglich die Begehrungs¬
bestrebungen dieser Leute, und verschlechtern damit unbewusst das Leiden. —
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
Die Gutachten sind dem Prozesszwecke entsprechend durchschnittlich nach
demselben Schema. Nach der Darstellung der Befunde und Anamnese folgt ein
mehr minder ausführliches Gutachten, dessen Tenor — unter Nichtbeachtung
aller gegensätzlichen Erfahrungen — meist darauf hinausgeht, die schlechte —
oder zum mindesten zweifelhafte Prognose der Fälle von traumat Neurose zu
betonen, und auf die möglichen schweren Folgen, den event Verfall in Siechtum,
hinzuweissen. —
Nicht selten kommen auch krassere Äusserungen; was soll man z. B. dazu
sagen, wenn in einem Zeugnisse über einen 17jähr. Mann, der bei einem Zu-
sammenstosse überhaupt nicht verletzt wurde, sondern nur erschrak und nachher
Symptome einer mässigen Neurose bot, acht Tage nach dem Unfälle bestätigt
wird, dass er so schwer geschädigt sei, dass er kaum mehr imstande sein werde,
sein Lebensziel zu erreichen und die Studien zu vollenden! Wenn der Pat ein
solches Gutachten zu Gesicht bekommt, ist es nicht zu verwundern, dass gerade
in der wichtigsten Zeit alle Heilsuggestionen illusorisch werden, der Kranke
sich immer mehr in seine Beschwerden hineinversenkt, immer höhere Ansprüche
stellt und auch hierzu berechtigt zu sein glaubt. —
Dazu kommt nun noch, dass derartige Gutachten für den Prozess selbst
ganz überflüssig, ja wertlos sind; denn der Richter verliest bei der Verhandlung
nur den objektiven Befund, auch der Sachverständige hat ausschliesslich für
diesen Interesse und kümmert sich weiter um das Gutachten nicht, da er sich
ja selbst ein Urteil bilden muss. — Mit aller Ausführlichkeit wird es nur
vom Vertreter breit getreten und kann man sich bei solchen Verhandlungen
eines gewissen beschämenden Gefühls nicht erwehren, wenn im Gegensätze zur
schwarzen Prognose dieser Gutachten regelmässig der Vertreter der Bahn mit
den gegenteiligen Versicherungen seiner Ärzte aufwartet. Ich halte es daher
für unbedingt nötig, dass die Ärzte mit der bisherigen Gutachterpraxis brechen. —
Es ist natürlich dagegen nichts einzuwenden, wenn der behandelnde Arzt den
Befund und den bisherigen Verlauf der Erkrankung fixiert, für die spätere Sach¬
verständigenbegutachtung also ein Tatsachenmaterial schafft. — Auch dagegen
kann nicht Einspruch erhoben werden, wenn der behandelnde Arzt seinen Be¬
fund durch einen Spezialarzt kontrollieren, resp. ergänzen lässt — Es kann
unter Umständen auch notwendig sein, dem Vertreter mündlich darüber eine
Äusserung abzugeben, ob eine organische Veränderung vorliegt oder ob der
Pat. momentan in seiner Arbeitsfähigkeit geschädigt ist; absolut notwendig ist
aber ein weiteres Gutachten über die Art der Erkrankung, den Zusammen¬
hang mit dem Unfälle, über die Prognose etc. — Es liegt gar kein Grund vor,
dem Sachverständigengutachten vorzugreifen, umsoweniger, als man ohne Kennt¬
nis eines offfziellen Aktenmaterials vielfach Täuschungen bei den anamnestischen
Angaben ausgesetzt ist und gerade bezüglich der wichtigen Frage über den
kausalen Zusammenhang leicht zu Fehlschlüssen gelangt. — Zeugnisse, die ohne
Wissen des behandelnden Arztes von den Vertretern ausschliesslich zu pro¬
zessualen Zwecken verlangt werden, sollten grundsätzlich abgelehnt werden.
Die Befunde sind ferner nicht dem Pat. in die Hand zu geben, sondern werden
dem Vertreter — nach Mitfertigung des behandelnden Arztes direkt übersandt
Mir scheint, dass durch ein solches Vorgehen eine Reihe von Übelständen aus
der Welt geschafft wird, der Pat. vor Schädigungen bewahrt und hinsichtlich
seiner Begehrungsvorstellungen in den nötigen Schranken gehalten wird, und
nicht in letzter Linie, dass auch das Ansehen des ärztlichen Standes dadurch
gehoben wird. —
Nur in einem Ausnahmefalle scheint es mir berechtigt, von der dargelegten
Maxime abzugehen, wenn sich bei einer Untersuchung ergeben würde, dass einem
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Pat z. B. durch Verkennung eines organischen Folgeleidens ein grobes Unrecht
zugefügt wurde; dann durch ein ausführlich begründetes Gutachten dem Manne
zu helfen, wird man niemandem verübeln. — Der Sachverständige hat sowohl in
seinem Gutachten, als auch bei mündlichen Verhandlungen Gelegenheit, den
Richter über die Eigenart der traumat. Neurosen aufzuklären, in objektiver
Weise den günstigen Ausgang in seiner Abhängigkeit vom definitiven Abschluss
des Entschädigungsverfahrens, von der Nichtgewährung einer Rente, darzulegen.
Man kann auch die Wertigkeit der einzelnen Symptome für die Arbeitsfähigkeit
wie dies in klarer Weise Sachs 1 ) in seiner Arbeit getan hat darlegen und
dadurch die richtige Abschätzung des Schadens erleichtern. — Es ist wohl
vollauf berechtigt, bei den Richtern auch das Verständis dafür zu wecken, dass
im Gegensätze zu hoch zu gewährenden Entschädigungen bei wirklichen orga¬
nischen Läsionen, diese bei den traumatischen, durch Begehrungsvorstellungen
unterhaltenen Neurosen möglichst gering anzusetzen sind. — Damit geschieht
niemandem ein Unrecht, im Gegenteile, es wird der Sachlage, dass nicht das
Trauma allein bei der Erkrankung zur Last fällt, Rechnung getragen und wird
die Wirksamkeit der Entschädigungsbegehrungen entschieden abgeschwächt,
wenn der zu erwartende Gewinn nicht mehr ein so verlockender ist und speziell
die Schmerzensgelder auf eine kleine Summe beschnitten werden. — Nach meinen
Erfahrungen sind die Richter derartigen Überlegungen schon zugänglich, da sie
ja selbst das Unhaltbare des gegenwärtigen Zustandes erkennen. —
Es wohl zweifellos, dass die Eisenbahnverwaltungen selbst manches tun
könnten, was einerseits zur Verhütung von Unfallsneurosen, andererseits zur
Besserung der Prognose und Beschleunigung des Verlaufes dienen würde. — Es
würde sicher in vielen Fällen überhaupt nicht zur Erkrankung, oder mindestens
zum rasche!) Abklingen der nervösen Erscheinungen kommen, wenn für eine so¬
fortige kapitale Abfindung derjenigen Verletzten Sorge getragen würde, welche
offenkundig keine schwere Beschädigung erlitten haben, und aus denen sich er-
fahrungsgemäss die späteren Neurosen rekrutieren. — Die Verwaltung würde
dabei auch bei reichlicher Entschädigung immer noch grosse Ersparungen machen,
da sie ja die späteren grösseren Kosten vermeidet, und in der ersten Zeit den
überhohen Ansprüchen aus dem Wege geht. — Für beide Teile ist ein derartiger
Vorgang der raschen Abfindung somit gleich zweckdienlich. —
Soweit meine Erfahrungen reichen, haben die Eisenbahn Verwaltungen die
Gepflogenheit, Angestellte, welche durch einen Unfall eine Einbusse ihrer Er¬
werbsfähigkeit erlitten haben, möglichst bald zu pensionieren. — Daraus ergeben
sich zwei Übelstände. Da nach dem österr. Gesetze der Bahnbedienstete im un¬
günstigen Falle eine Rente erhalten kann, die 90% und unter Umständen noch
mehr seines Jahreseinkommens beträgt (vgl. darüber Braun 1 ), so erwächst
einem Teil der Kranken nicht nur kein materieller Schaden, sondern sogar ein
direkter Vorteil, indem sie mit ihrer Pension und Rente nun mehr Einkommen
besitzen als früher. — Bis zu welcher geradezu unglaublichen Höhe diese
Differenz oft geht, hat Braun, der in die Verhältnisse besonders guten Ein¬
blick hat, an einzelnen Beispielen gezeigt. — Dass unter diesen Umständen eine
Heilung gänzlich ausgeschlossen ist, ist selbstverständlich. Die Pat. pflegen
ihre Krankheit, die ihnen eine Wohltäterin geworden ist und ohne Arbeit ein
besseres Leben ermöglicht als früher. Es wäre viel vernünftiger und zweck¬
dienlicher, diese Leute, auch wenn sie vermindert erwerbsfähig sind, möglichst
frühzeitig wieder zu beschäftigen und in einer Berufstätigkeit zu erhalten; ich
l) 1. c.
1) 1. c.
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272
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
glaube, dass gerade bei diesen das von Döllken 1 ) befürwortete Prinzip, sie von
Anbeginn an trotz ihrer verminderten Leistungsfähigkeit, mit Volllohn zu be¬
schäftigen, die besten Früchte tragen würde. —
Bei einem grösseren Teile der Angestellten kommt nun noch ein anderer
Nachteil, der vorzeitigen Pensionierung — unabhängig von dem erwähnten ma¬
teriellen Vorteile — in Betracht. Die Bahnverwaltung wäre imstande, solchen
Bediensteten vorübergehend eine leichtere Beschäftigung zu geben, die sie ander¬
wärts nicht finden, und könnte so entweder die Angewöhnung an die gewöhn¬
liche Berufsarbeit oder an eine neue Tätigkeit anbahnen. Ja sie könnte noch
einen anderen Faktor berücksichtigen, der gewiss nicht zu unterschätzen ist. —
Die Bahnbediensteten, wie z. B. die Lokomotivführer, haben ein ausgesprochenes
Standesgefühl. Sie betrachten es als eine Deklassierung, wenn sie gewöhnliche
Arbeiter werden sollen, und weigern sich wieder etwa gewöhnliche Schlosser¬
arbeit u. dergl. zu verrichten, was notwendig ist, wenn sie ausserhalb des Bahn¬
dienstes eine neue Stellung suchen. — Diesem z. T. begreiflichen Empfinden
konnte ebenfalls die Bahnverwaltung Rechnung tragen, indem sie solche Pat. in
Stellungen beschäftigt, z. B. als Aufseher in Magazinen u. dergl., die ihnen den
Schein ihrer bisherigen sozialen Stellung wahren.
Die Pat. haben für diese Übelstände ein sehr lebhaftes Gefühl und wieder¬
holt ist es mir vorgekommen, dass derartige Kranke mit einem Ausdrucke der
Erbitterung spontan ihre Pensionierung beklagten. Geradezu typisch ist die
Äusserung, „ich wäre ja zu leichterer Arbeit ganz gut tauglich gewesen, sie
haben mich aber nicht behalten und jetzt gehts nicht mehr.“ — Natürlich ist
unter diesen Umständen auch bei den jährlichen Nachuntersuchungen von einer
Besserung nicht die Rede.
Über die grosse Bedeutung einer fortlaufenden Beschäftigung «für die Be¬
handlung der Unfallsneurosen überhaupt sind sich ja alle erfahrenen Ärzte
einig. — Ebenso bekannt ist aber, wie schwer es für einen Unfallskranken ist,
eine Arbeit zu finden, die vorhandene Erwerbsfähigkeit gewinnbringend zu ver¬
werten. Derartige Kranke sind ja auch an sich schwerfälliger, ohne Initiative,
durch ihre hypochondrischen Verstimmungen absorbiert. —
Die Erleichterung der Arbeitsgelegenheit (Friedmann 2 ) für Unfallverletzte
sollte daher an erster Stelle der Massnahmen stehen, die getroffen werden. Am
zweckdienlichsten wäre hierzu eine Art Arbeitsvermittlung für Unfalls¬
kranke, die diesen an die Hand geht und die wohl in Bälde auch ausreichend
praktische Erfahrungen über die Leistungsfähigkeit bei den mannigfachen Ver¬
letzungen sammeln würde. —
Diese Vermittlung — die sich bald das Zutrauen des Publikums und der
Kranken schaffen könnte — wäre natürlich am leichtesten von den Organisa¬
tionen zu leiten, welche die Unfallskranken in Evidenz haben; das sind die
staatlichen Unfallsversicherungsanstalten, die berufsgenossenschaftlichen U. V.-
Anstalten und ähnliche Institute. — Die Kosten wären gewiss nicht unerschwing¬
liche und würden sich durch die Besserung der Heilungsresultate der bisher bei
Rentenempfängern so ungünstig verlaufenden Neurosen vorteilhaft genug ver¬
zinsen. —
Es gäbe auf vorliegendem Gebiete gewiss noch manche Fragen zu erörtern;
ich wollte an den besprochenen Schäden nur zeigen, dass es nicht angeht, alle
Schuld den Begehrungsbestrebungen der Verletzten in die Schuhe zu schieben. —
l) l. c.
2i Über die mat. Grundlage und Prognose der Unfallneurose nach Gehirnerschütterung.
D. med. \V. 1909.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 9-
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Bei der Züchtung dieser krankmachenden Entschädigangstendenzen wirken
mannigfache persönliche and soziale Verhältnisse mit, derem Einflüsse die Ver¬
letzten sich nicht ohne weiteres entziehen können and die deren Verhalten in
der bekannten Weise bestimmen. — Es ist auch der Umstand za beachten, dass
bei Gewährung neuer Rechte in der grossen Masse zunächst die rein egoistischen
Bestrebungen zu möglichster Ausnützung dieser Rechte vorherrschen und dass
sich erst im Laufe der Entwicklung höhere ethische Prinzipien dem Verständ¬
nisse erschlossen. So fehlt auch heute noch der grossen Masse das tiefere Ver¬
ständnis für den wahren Sinn der Unfallsgesetzgebung', dabei haben manche
Umstände noch dazu beigetragen, die Meinung zu bekräftigen, dass eine Be¬
schränkung des gesetzlichen Rechtes nicht nötig sei —
Es wird des Zusammenwirkens aller zur Mitarbeit berufenen Faktoren
bedürfen, um die Schäden der jetzigen Übergangszeit auszugleichen; dann aber
wird die Unfallsgesetzgebung nach allen Seiten die segensreiche Wirkung für
den einzelnen und für die Gesamtheit entfalten, die von ihren Urhebern erstrebt
wurde. —
(Aus dem Unfallkrankenhause der südrussischen Montanindustriellen-VereiniguDg zu Charkow.)
Zur Behandlung veralteter Oberschenkelbrüche.
Von K. Waegner.
(Mit 6 Abbildungen.)
Seitdem das Röntgenverfahren ein unentbehrliches Hilfsmittel bei der Be¬
handlung der Frakturen geworden ist, haben wir allmählich ein klares Bild
darüber erhalten, mit welchen enormen Dislokationen der Fragmente wir bei
Oberschenkelbrüchen zu rechnen haben. Doch nicht nur das allein! Die Röntgen¬
bilder sollten uns auch lehren, wie umgemein schwierig die Beseitigung dieser
Dislokationen ist Fühlte man früher nach geheiltem Diaphysenbruch des Ober¬
schenkels durch die Weichteile einen knöchernen Höcker durch, so beruhigte
man sich eben beim Gedanken, man habe es hier mit einem „guten Callas“ zu
tun. Jetzt wissen wir ja, dass dieser Callus nichts weiter ist, als das in die
Muskelmasse hineinragende Ende eines — nunmehr durch Verwachsung fixierten
— dislozierten Fragments.
Man war froh, wenn man nach abgeschlossenem Heilverfahren von einer
nicht über 2 cm hinausgehenden Verkürzung der Extremität sprechen konnte.
Jedoch ein Blick auf das Röntgenogramm eines derartig geheilten Bruches zeigt
uns das wenig erfreuliche Bild der Verhältnisse, mit denen wir uns zufrieden
geben zu können glaubten: eine jede Verkürzung, auch die allergeringste, beweist
ja eben nur, dass die Bruchenden nicht aufeinander, sondern neben¬
einander stehen, dass das obere Fragment sich nicht auf das untere stützt,
sondern mit demselben seitlich verwachsen ist, dass der Oberschenkel somit
eine Bajonettform erhalten hat. Die Statik und Mechanik der Extremität sind
gestört, die Kontraktion der über der Bruchstelle liegenden Muskeln ist durch
die vorspringenden Bruchenden erschwert und schmerzhaft und es muss eine
lange Reihe von Jahren vergehen, ehe hier die „physiologische Anpassung“ in
ihre Rechte getreten ist.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
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An keinem anderen Knochen bietet die exakte Reposition der Bruchstücke
•derartige Schwierigkeiten wie gerade am Oberschenkel. Um diese zu erreichen,
müssen wir die jeweilige Wirkung der mächtigen, an den Fragmenten ziehenden
Muskeln beseitigen. Ist die Fraktur frisch, so kann ein zweckmässig angelegter
Extensionsverband leicht zum gewünschten Ziel führen. Handelt es sich aber
nm eine Fraktur, die bereits einige Tage alt ist, so haben wir es hier mit einer
Muskelretraktion zu tun, die unser Bemühen zuweilen auf eine harte Probe
stellen kann.
Weniger Schwierigkeiten bietet in diesem letzteren Falle die Längs¬
verschiebung der Diaphysenfragmente. Diese lässt sich durch den Barden¬
heu ersehen Extensionsverband relativ leicht korrigieren. So haben wir in
unserer Anstalt mehrfach Gelegenheit gehabt, zu bestätigen, dass bei 5—6 Tage
alten Brüchen, wo die Fragmente um mehrere Zentimeter der Länge nach an¬
einander verschoben waren, das Bruchende des unteren Fragments durch per¬
manenten Zug nach Bardenheuer in 2—3 Tagen auf seine normale Höhe zu
stehen kam. Auch die seitliche Verschiebung nach aussen oder nach innen
lässt sich — wenn auch schon mit viel mehr Schwierigkeiten — schliesslich
doch noch beseitigen, wenn man zweckmässig die Bardenheuerschen Seiten¬
züge anwendet und das dislozierte Bruchende nach der nötigen Richtung hin
abhebelt.
In einer ganzen Reihe von Fällen hat mich bei der ebengenannten Art
der seitlichen Verschiebung das Bardenheuersche Verfahren zum Ziele geführt
und eine befriedigende Anpassung der Bruchenden ermöglicht Doch gibt es
eine ganz spezielle Form der seitlichen Verschiebung, wo ich mir mit dem
Bardenheuerschen Verfahren allein nicht zu helfen wusste: das ist die Ver¬
schiebung des ad longitudinem dislozierten unteren Fragments nach
hinten.
Und gerade dieser Verschiebung begegnet man bei Diaphysenbrüchen des
Oberschenkels am allerhäufigsten und die Korrektur derselben bietet die grössten
Schwierigkeiten.
Unter 53 in unserer Anstalt zur Beobachtung gelangten Diaphysenbrüchen
des Oberschenkels konnten wir 47 mal eine Verschiebung des unteren Fragments
nach hinten feststellen. Es versteht sich ja von selbst, dass bei einer jeden
Fraktur die Röntgenaufnahme in zwei Projektionen, einer ventro-dorsalen
und einer seitlichen, zu erfolgen hat Geschieht dies jedesmal, so wird man in
der überwiegenden Mehrzahl der Fälle beobachten können, wie das untere
Fragment sich mit seinem oberen Ende an der Hinterfläche des oberen Frag¬
ments entlang in die Höhe verschoben hat, zuweilen diesem letzteren fest an¬
liegend, indem beide Fragmente in ihren Längsachsen parallel zueinander stehen;
zuweilen aber stellt sich das untere Fragment noch weiter nach hinten, kommt
unter einem Winkel zur Längsachse des oberen zu stehen und zwischen beiden
Bruchenden sieht man eine weite Lücke.
Diese Verschiebung durch Bardenheuers Züge in Strecksteilung der
Extremität zu beseitigen, ist mir so gut wie nie gelungen. Wohl gelang es
jedesmal, die LängsverSchiebung zu korrigieren, d. h. die elastische Retraktion
der langen, vom Becken zum Unterschenkel hinziehenden Muskeln zu beseitigen.
Die Bruchenden stellen sich wohl in gleiche Höhe, doch die seitliche Verschie¬
bung des unteren Bruchstückes nach hinten bleibt bestehen. In Streck¬
steilung der Extremität lässt sich diese letztere nun einmal nicht beseitigen.
Es kann, glaube ich, keinem Zweifel unterliegen, dass wir es in diesem
Fall mit der Wirkung der Wadenmuskeln zu tun haben; je mehr das Bein
gestreckt wird, um so mehr spannen sich die weiter hinten an den Epikondylen
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275
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
des Oberschenkels inserierenden Wadenmnskeln und um so mehr ziehen sie an
dem frei beweglich gewordenen unteren Bruchstück, dasselbe nach hinten
beugend. Es ist ja, wie es auch Hoffa und Boyer betonen, wohl der Wirkung
eben dieser Muskeln zuzuschreiben, dass im Moment, wo der Bruch erfolgt, das
untere Bruchstück nach hinten disloziert wird, wenn das Bein sich dabei zufällig
in Strecksteilung befand, resp. sofort darauf in diese Stellung gebracht wurde.
Um also die Wirkung der sich allmählich retrahierenden Wadenmuskeln
zu beseitigen und somit eine Korrektur der Dislokation erzielen zu können,
muss der Unterschenkel unbedingt in Beugestellung gebracht werden. Nur
dann kann es uns gelingen, die Bruchfläche eines stark nach hinten verschobenen
unteren Fragments mit derjenigen des oberen Fragments in Berührung zu
bringen. Darin versagt aber der Bardenheuersche Extensionsverband.
Hier tritt nun die Steinmannsche Methode voll und ganz in ihre Rechte
und beseitigt mit einer Leichtigkeit wie keine andere der heutzutage geübten
Methoden, die ebengenannt« wegen der späteren funktionellen Folgen missliche
Dislokation.
Ich spreche ausdrücklich von der Steinmannschen (wie sie ja allgemein
auch hier zu Lande genannt und in der von diesem Autor vorgeschlagenen treff¬
lichen Weise geübt wird) — und nicht von der Codivillaschen Methode, da
diese uns beim Bestreben, das nach hinten dislozierte untere Bruchstück nach
vorn zu bringen, genau ebenso im Stich lässt wie die vielen anderen allmählich
aufgegebenen Verfahren; ferner, weil bei der letzteren noch immer mit zirku¬
lären Gipsverbänden und fixierenden Schienen hantiert wird, über die man ja
heutzutage bei Frakturen bereits glücklich hinweggekommen ist; und schliess¬
lich, weil beim Codivillaschen Verfahren der Zug, zwar „am Skelett“ angelegt,
auf zwei Gelenkapparate einwirkt, wodurch diese einer zum mindesten über¬
flüssigen Dehnung ausgesetzt werden, für längere Zeit starr fixiert bleiben und
somit der funktionelle Erfolg stark in Frage gestellt wird. Wir begnügen uns
heute doch wohl nicht allein mit einer Wiederherstellung der anatomischen
Konfiguration, — die heutige Unfallheilkunde verlangt Methoden, die zu einer
Restitutio functionalis führen! Wochenlang starr fixierte und dazu noch ge¬
dehnte Gelenkapparate aber lassen sich nicht so leicht wieder frei beweglich
machen.
Dagegen erlaubt uns der Steinmannsche Nagel, unsere korrigierende
Kraft direkt dort anzulegen, wo sie hingehört, d. h. direkt sowohl auf das dis¬
lozierte Fragment wie auch auf die Muskeln einzuwirken, die die Dislokation
hervorgerufen haben, resp. ihre Wirkung zu beseitigen, ohne die anderen Teile
der Extremität (Kniegelenk, Unterschenkel, Sprunggelenk, Fuss) irgendwie in
Mitleidenschaft zu ziehen. Denn, da beim Steinmannschen Verfahren jeglicher
fixierende Verband überflüssig wird und wir es hier nur mit einem isolierten,
abwärts wirkenden direkten Zug an den Epikondylen des frakturierten Ober¬
schenkels zu tun haben, so liegt es bei diesem Verfahren frei in unserer
Hand, dem Unterschenkel eine jede beliebige Stellung zu geben. Es
kann uns nichts daran hindern, den Unterschenkel in Beugestellung
zu bringen und hierdurch die das untere Fragment nach hinten
ziehenden, bei Strecksteilung des Unterschenkels gespannt gewesenen
Wadenmuskeln zu entspannen.
Ferner aber sind es die veralteten Oberschenkelbrüche, bei denen das
Steinmannsche Verfahren Vorzügliches zu leisten vermag. Hier kann es sich
einmal um solche Brüche handeln, die zwar verheilt, jedoch wegen fehlerhafter
Stellung der Fragmente und einer hierdurch hervorgerufenen, mehr oder weniger
starken Verkürzung der Extremität einen nochmaligen Eingriff erfordern, oder
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
aber um veraltete Bräche, bei denen es, abgesehen von der fehlerhaften Stellung
der Fragmente, überhaupt nicht zu einer Verwachsung derselben gekommen ist
In diesen letzteren Fällen handelt es sich gewöhnlich um eine unliebsame Er¬
scheinung, mit deren Möglichkeit wir jedesmal rechnen müssen, wenn das
Röntgenbild ein weites Auseinanderklaffen der in Längsrichtung gegeneinander
verschobenen Bruchenden aufweist; hier haben wir es in einer grossen Anzahl
von Fällen mit einer Interposition von Muskelbündeln zu tun. Am häu¬
figsten ist es der M. vastus medialis, der ja bekanntlich mit seinen in schräger
Richtung verlaufenden Bündeln in breiter Ausdehnung dem Oberschenkelbein
anliegt. Erfolgt nun ein Bruch und wird das untere Fragment, dem Zuge der
Wadenmuskeln folgend, nach hinten disloziert und unter dem Einfluss der sich
elastisch retrahierenden langen Muskeln aufwärts verschoben, so schieben sich
auch die der Vorderfläche des unteren Fragments anliegenden (resp. die von der
Hinterfläche des oberen Fragments entspringenden) Bündel des nunmehr zer¬
rissenen Vastus medial, zwischen beide Bruchenden und klemmen sich hier fest,
eine gegenseitige Berührung derselben verhindernd. Wir werden in einem
solchen Falle nicht nur eine fehlerhafte, sondern auch eine ungenügende Kon¬
solidierung der Bruchenden feststellen können. Das interponierte Muskelgewebe
ist nun einmal ein „unüberwindliches Hindernis“ für eine exakte Reposition der
Bruchenden auf unblutigem Wege. Zweitens aber kann sich da kein primärer
Callus ungehindert ausbilden, wo Muskelbündel dazwischen liegen. Entweder
kommt es hier überhaupt zu keiner festen knöchernen Verwachsung, oder man
erzielt nach wochenlanger Bettruhe im besten Fall eine passable Verwachsung
bei fehlerhafter Fragmentstellung.
Welche Wege gibt es nun, derartige veraltete, schlecht verheilte Ober¬
schenkelbrüche in einen befriedigenden Zustand zu versetzen? Zweifellos ist es
einzig und allein der blutige Eingriff, der zum Ziele führt. Denn sollten
wir uns zu einer subkutanen Refraktur entschliessen, so müssen wir von neuem
auf einen eventuellen Kampf mit allen ebengenannten ungünstigen Bedingungen
gefasst sein.
Nicht selten werden unserer Anstalt Fälle, wie die oben beschriebenen, zu¬
geschickt. Nach einer Reihe von Versuchen mit verschiedenen Methoden üben
wir seit 2 Jahren fast ausschliesslich folgendes Verfahren:
Wie bereits betont, handelt es sich in der weitaus überwiegenden Mehrzahl
der Fälle um eine Dislokation des unteren Fragments nach hinten. Um den
so dislozierten Fragmenten beizukommen, bedienen wir uns für gewöhnlich eines
ungefähr 14 cm langen Hautschnittes an der Aussenseite des Oberschenkels.
Die oberflächliche Fascie wird durchtrennt, man versucht auf stumpfem Wege
zwischen dem Biceps und dem Vastus lateralis bis auf die Bruchstelle zu ge¬
langen. Mit einem Raspatorium werden die beiden durch periostalen Callus
verdickten Bruchenden von dem sie umhüllenden Narbengewebe befreit, aus den
narbigen Verwachsungen nach allen Seiten hin gelockert und nun kann es sich
um zweierlei handeln: entweder fehlt die knöcherne Verwachsung zwischen den
Bruchenden, weil sich Muskelmassen eingelagert haben, oder wir stossen auf
eine breite Brücke aus periostalem Callus. Im ersteren Fall genügt das Raspa¬
torium, mit dessen Hilfe wir die interponierten Massen wegschieben und durch
einige Hebelbewegungen die spärlichen kallösen Verwachsungen lockern können,
bis ein Bruchende frei auf dem anderen liegt Ist jedoch eine breite Ver¬
wachsung durch periostalen Callus eingetreten und lässt sich ein Bruchende
vom anderen durch das Raspatorium nicht einfach abhebeln, ist der Callus be¬
reits zu hart, so genügen einige Schläge mit Meissei und Hammer, um beide
Bruchenden voneinander zu isolieren. Ein jedes von ihnen ragt nun frei in die
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277
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
Wandhöhle hinein. Die aas spongiösem Callas bestehenden abgerundeten Kappen
an den Bruchenden werden mit scharfem Löffel weggekratzt Die Wunde wird
geschlossen (Fasciennaht!) and tamponiert wird non dann, wenn es während
der Operation sehr stark geblutet hat sonst ist die Tamponade überflüssig, im
Gegenteil — die sich ansammelnde Blutmasse kann der neuen Callusbildung
nur zugute kommen.
Die beiden Bruchenden liegen nun zwar isoliert voneinander und befreit
von allen narbigen Verwachsungen, doch — noch immer disloziert, wie sie waren.
Es handelt sich ja um einen veralteten Bruch und daher wäre es eine ver¬
lorene Mühe, wollte man jetzt versuchen, die Lage der aneinander in Längs¬
richtung verschobenen Bruchenden so zu korrigieren, dass Bruchfläche auf
Bruchfläche zu liegen kommt; die elastische Retraktion der langen Ober¬
schenkelmuskeln hat einen derartigen Grad erreicht dass ein gewaltsames Ziehen
am unteren Fragment resp. am Unterschenkel, in einer Sitzung ausgeführt,
das obere Ende des unteren Fragments nicht um einen Zentimeter abwärts
bringt — es sei denn, dass dieses durch Lädieren der Muskelfasern, durch
Einrisse und gewaltsames Zerren an denselben schliesslich gelingt. Will man
aber diesen brüsken, für die spätere Funktion der Muskeln doch sicherlich nicht
einwandfreien Eingriff vermeiden, so muss darauf verzichtet werden, durch ein¬
maliges gewaltsames Ziehen die retrahierten und geschrumpften Muskeln so weit
zu dehnen, dass sie ihre frühere normale Länge wieder erhalten und das Bruch¬
ende des unteren Fragments in seine normale Höhe zu stehen kommt Bei ver¬
alteten Unterschenkelbrüchen mag das möglich sein, wenigstens beschreibt
Hübotter in Nr. 25 der Deutsch, med. Wochenschr. einen derartigen Fall, wo
die Fragmente zwecks Anwendung der Laneschen Klammer blossgelegt wurden,
und „dann gelang es, unter starkem Zuge die Bruchenden vollständig aneinander
zu passen“. Bei Oberschenkelbrüchen ist mir das niemals gelungen. Wohl aber
gelingt es tadellos durch langsamen permanenten Zug. Durch einen der¬
artigen Zug wird die Muskulatur allmählich gedehnt, sie gibt allmählich nach,
ohne dass ihre Elemente zerstört werden. Die Bar den heu er sehe permanente
Extension lässt sich in diesen Fällen nicht anwenden, weil ja an der Aussen-
fläche des Oberschenkels die Schnittwunde liegt, die ein Anlegen des Pflaster¬
streifens unmöglicu macht.
In 14 Fällen veralteter Oberschenkelfraktur war es die Steinmannsche
Methode, die mir dazu verholfen hat, nicht nur befriedigende anatomische Ver¬
hältnisse wieder herzustellen, sondern auch gute funktionelle Resultate zu er¬
reichen. Mit Hilfe der Nagelextension gelingt es mit Leichtigkeit, nicht nur
allein die Längsverschiebung in 3—5 Tagen allmählich zu beseitigen, sondern
sie gibt gleichzeitig auch eine vorzügliche Handhabe, der Dislokation des unteren
Fragments nach hinten entgegenzuwirken, indem wir die Wadenmuskeln dadurch
entspannen, dass wir das Bein im Knie beugen. Dieses kann keine tech¬
nischen Schwierigkeiten bieten, wenn man, wie wir es gewöhnlich tun, den Zug
an den Epikondylen des Oberschenkels nicht in horizontaler Richtung wirken
lässt, sondern das Bein im Hüftgelenk beugt und dem Oberschenkel eine Stellung
von ungefähr 30 Grad zur Horizontalebene gibt (s. Fig. 2).
Auf diese Weise kommen die beiden grossen Gelenke in die sog. „physio¬
logische Mittelstellung“, zweitens vermeidet man das durch den Zug bei hori¬
zontaler Lagerung des Beins hervorgerufene Abwärtsgleiten des Kranken, wo¬
durch das immer als lästig empfundene Hochstellen des Fussendes überflüssig
wird. Der Winkel von 30 Grad ist andererseits noch eben klein genug, um ein
Emporziehen der betr. Beckenhälfte nicht zuzulassen. Das ganze System wird
folgendermassen hergestellt: Nachdem der eben beschriebene Eingriff beendet und
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278 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
der Steinraann sehe Nagel durch beide Epikondylen getrieben ist, werden zwei
sterile Drahtschlingen an dessen hervorragenden Enden befestigt; um das Knie
kommt ein lockerer aseptischer Verband; die unteren Enden der beiden Draht¬
schlingen werden an einem querliegenden 14 cm langen Holzpflock fixiert und
die an ihm befestige Kordel trägt das Extensionsgewicht (für gewöhnlich 10 kg),
indem sie über einen Block läuft, der so hoch angebracht ist, dass die Längs¬
achse des Oberschenkels den gewünschten Winkel mit der Horizontalebene aus¬
macht. Der Unterschenkel kann nun eine beliebige Beugestellung erhalten.
Um aber die Wirkung der eigenen
Schwere sowohl des Ober- wie auch des
Unterschenkels auszuschalten, legen wir
beide in je ein Handtuch, das an einem
Holzpflock schlingenförmig befestigt und
durch Gewichte von 4 resp. 2 kg schräg
aufwärts gezogen wird. Da eine jede der
beiden Zugrichtungen unter streng rech¬
tem Winkel zu den Längsachsendes Ober-
schenkels^und des Unterschenkels steht,
so vermag keiner von diesen beiden Zügen
die Wirkung des Steinmannscken Zuges
zu hemmen, — im Gegenteil, sie fördern die¬
sen Zug, da sie die Wirkung der Schwere
des ganzen, Gliedes auf denselben völlig
beseitigen.
Zur Erläuterung des Verfahrens führe ich einen von den so behandelten
Fällen an.
E. lv., 20jähriger Schlosser, erlitt am 12. XII. 10 eine subkutane Oherschenkelfraktur.
Behandlung 3 Wochen
lang mit zirkulärem Gips¬
verband, darauf lag das
Bein 6 Wochen in einer
Drahtschiene mit Zug am
Unterschenkel. Am 8.III.
11, d. h. 3 Monate nach
dem Unfall, wird K. ins
Unfallkrankenhaus auf¬
genommen.
Das rechte Bein
ist um 5 cm verkürzt.
Vorn im mittleren Drit¬
tel des Oberschenkels
lässt sich deutlich das
vorspringende Ende des
oberen Bruchstückes
durchfühlen. Beweglich¬
keit im Knie wegen myo-
gener Streckkontraktur
beträchtlich herabgesetzt.
K. kann, sich auf einen
Stock stützend, herum¬
gehen. Röntgenbefund
(Fig. 1): unregelmässiger
Querbruch, Dislocatio ad latus et ad longitudinem; das untere Bruchstück nach hinten
disloziert; reichlicher primärer Callus.
Fig. 2 .
Fig. 1
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Original ffo-m
UNIUERSITY OF-MINNESOTA
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
279
Freilegung der Bruchstelle durch seitlichen Längsschnitt; die beiden Bruchenden
werden mit Hilfe des Raspatoriums von allen narbigen Verwachsungen isoliert, das narbig
veränderte Gewebe nach Möglichkeit entfernt. Trennung der Bruchenden voneinander
mit Meissei und Hammer. Anfrischen der Bruchflächen durch Wegkratzen der Auf¬
lagerungen von spongiösem Callus. Beide Bruchenden liegen nunmehr frei in der sie
umgebenden Muskelmasse. Ein Versuch, das untere Fragment durch gewaltsamen Zug
herabzuziehen, erweist sich als gänzlich aussichtslos. Schluss der Wunde ohne Tam¬
ponade. Darauf wird ein vernickelter,
16 cm langer Nagel nach Stein mann
quer durch die Epikondylen geschlagen,
an beide Enden desselben werden sterile
Drahtschlingen befestigt, das Knie mit
einem Teil dieser letzteren wird locker in
aseptische Watte gehüllt, darüber kommt
eine Gazebinde.
Da es sich hier um eine starke Dis¬
lokation des unteren Bruchstückes nach
hinten handelte, wurde der Oberschenkel
hochgelagert und der Unterschenkel, so¬
weit es die Kontraktur erlaubte, in Beuge¬
stellung gebracht (Fig. 2); diese wurde
erzielt durch eine Zugrichtung der Stein-
mannschen Extension unter 30 Grad zur
Horizontalebene. Belastung 10 kg. Um
die Wirkung der eigenen Schwere zu be¬
seitigen, wurde der Oberschenkel in eine
Handtuchschlinge gelegt und diese unter
rechtem Winkel zum Steinmannschen Zuge mit 5 kg extendiert. Da der Unter¬
schenkel wegen der bestehenden Kontraktur in der ersten Zeit nur wenig gebeugt wer¬
den konnte und infolge dessen frei hängen blieb, musste auch dieser in eine Handtuch¬
schlinge gelegt werden und
durch einen ganz schwachen
Zug (2 kg) unterstützt wer¬
den, welcher genügte, um die
Schmerzen zu beseitigen, nicht
aber die Wirkung der eigenen
Schwere. Auf diese Weise
sank der Unterschenkel all¬
mählich herab und bereits
nach 5 Tagen konnte das
zweite Handtuch entfernt wer¬
den.
Eine nach 3 Tagen vor¬
genommene Kontrol laufnahm e
zeigte, dass das obere Ende
des unteren Fragments be¬
reits um die Hälfte seiner
Längsdislokation hinunterge¬
gangen war. Es wurden dem
Steinmannschen Zuge noch
2 kg hinzugefügt. Nach wei¬
teren 2 Tagen standen beide
Bruchflächen in gleicher Höhe.
Der Oberschenkel wurde noch um 15 Grad gehoben, der Unterschenkel dementsprechend
noch mehr gebeugt und nun zeigte das Röntgenbild (Fig. 3), dass das untere Fragment
sich vollständig in seine normale Lage gestellt hat. Jetzt war die hohe Belastung mit
12 kg überflüssig; nach und nach wurden je 2 kg abgenommen und gegen Ende der
Fig. 4 .
Fig. 3.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
dritten Woche blieben nur noch 6 kg hängen. Allmählich wurde nun das Bein ge¬
streckt, indem gleichzeitig am Oberschenkel an Stelle des Handtuchs ein Seitenzng in
derselben Richtung mit 6 kg Belastung angebracht wurde, der den Zweck hatte, einem
eventuellen Abweichen der Fragmente nach hinten entgegenzuwirken.
Nach Ablauf von 6 Wochen lag das Bein in Streckstellung. Das Röntgenbild
zeigte beginnende Callusbildung. Es wurde der Nagel entfernt und mit Bewegungen
begonnen (langsame passive Bewegungen des Unterschenkels wurden schon in der
5. Woche vorgenommen); zu diesem Zweck wurde der Kranke zweimal täglich in seinem
Bett so weit fusswärts geschoben, bis der Unterschenkel zum Fussende frei hinausragte
(Fig. 4); mit Hilfe einer über 2 Blöcke gezogenen Kordel, an deren Ende eine den Fass
umfassende Flanellschlinge angebracht war, konnte der Kranke selbst seine Übungen
machen, indem er den Unterschenkel hob und senkte. Um eine Zerrung am frischen
Callus zu vermeiden, wurde der Oberschenkel mit 2 Sandsäcken beschwert.
Flg. 5.
Fig. 6.
Nach 10 Wochen konnte der Kranke das Bett definitiv verlassen. Er war imstande,
das Bein im Kniegelenk aktiv zu strecken und bis zu einem Winkel von 100 Grad zu
beugen (Fig. 5 u. 6). Entlassung nach 11 Wochen. Um eine sekundäre Verbiegung
an der Bruchstelle zu verhüten, soll er während der nächsten 2—3 Wochen nur mit
Krücken herumgehen.
Zusam men fass ung.
Bei veralteten, in fehlerhafter Stellung der Fragmente verheilten Diaphysen-
brüchen des Oberschenkels ist nach blutigem Eingriff eine gewaltsame Repo¬
sition der ad longitudinem dislozierten Fragmente durch einmaliges Einschreiten
nicht zulässig, es bedarf hierzu einer allmählichen permanenten Extension.
Die bei Diaphysenbrüchen des Oberschenkels bei weitem am häufigsten
vorkommende Form von Dislokation (abgesehen von der Längsverschiebung) ist
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diejenige des unteren Fragments nach hinten. Diese Dislokation wird offenbar
durch die Kontraktion der Wadenmuskeln hervorgerufen und dauernd unterhalten.
Um diese zu beseitigen, muss der Unterschenkel in Beugestellung gebracht
werden.
Eine Kombination von permanentem Zug und beliebiger Beugestellung des
Unterschenkels gestattet in trefflicher Weise das Steinmannsche Verfahren,
welches nicht nur bei frischen, sondern gerade auch bei veralteten Brüchen am
sichersten alle Formen der Dislokation beseitigt,, indem es in schonender Weise
die retrahierten Muskeln dehnt und frühzeitige Übungen gestattet.
Nochmals zur Kasuistik der Frakturen am oberen Humerusende.
Von Kreisarzt Dr. Lehmann in Bernkastel a. M.
(Mit 1 Abbildung.)
Meinem jüngst unter der Überschrift „Zur Kasuistik der Frakturen am
oberen Humerusende“ in diesen Blättern veröffentlichten Fall einer Fraktur des
Collum anatomicum humeri kann ich dank dem Gesetz von der Duplizität der
Fälle sehr bald einen neuen zur Seite stellen.
' Der Holzh&ndler und Ackerer G. aus G. wollte am 7. Januar 1911 mit seinem mit
zwei Pferden bespannten Wagen nach Hause fahren. Vor Vollendung des Anspannens
wurden die Pferde plötzlich scheu und gingen durch, den Wagen nach sich ziehend, eine
ansteigende Stadtstrasse entlang. G. sprang dem Linkehandpferd in die Zügel, diese von
links mit der rechten Hand fassend. So lief er eine Zeitlang mit, bis er plötzlich an einen
an der Strasse stehenden kleineren Wagen anstiess. Hierbei kam er, mit ausgestreckten
rechtem Arm, zu Falle, und sein eigener, zum Glück unbeladener Wagen ging über
ihn weg, und zwar von rückwärts her über die rechte Schulter. G. wurde auf¬
gehoben und in eine nahe Gastwirtschaft gebracht, wo er acht Tage lang unter ärztlicher
Behandlung zu Bette lag. Der der rhein. landw. Berufsgenossenschaft erstattete erst«
ärztliche Fundbericht stellt fest:
„Starke Schwellung und blaurote Verfärbung des rechten Oberarms; grosse Druck¬
empfindlichkeit der geschwollenen Partien; grosser Bluterguss ins Unterhautzellgewebe.
Der Unterarm liegt schlaff auf der Bettdecke und kann aktiv nicht bewegt werden;
passive Bewegungen sind von starken Schmerzen begleitet. Der Oberarmknochen
ist nicht verletzt (nicht gebrochen oder gesplittert). Es handelt sich um eine starke
Quetschung der Weichteile des rechten Oberarms.
Nach Ablauf der 13. Woche werden voraussichtlich keine die Erwerbs¬
fähigkeit beschränkenden Folgen des Unfalles vorhanden sein.
Heilverfahren: Anfänglich feuchter Verband des Armes, später Massage und Be¬
wegungsübung. Heilung in einigen Wochen. Zuziehung eines Spezialarztes oder eines
Chirurgen nicht erforderlich.“
Am 19. März konsultierte mich der Verletzte und gab an, sein bisheriger
Arzt habe den verletzten Arm für gesund erklärt, er könne aber noch nichts
damit arbeiten. In meinem darauf erstatteten Bericht an den Sektionsvorstand
konnte ich die Diagnose des früheren Arztes nicht bestätigen, musste hingegen
die Klagen des Verletzten für berechtigt erklären.
Ich fand eine nahezu völlige Versteifung des rechten Oberarms im
rechten Schultergelenk und ausserordentlich starke Abmagerung der
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282 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
Muskulatur des Oberarms und des Schultergiirtels. G. konnte sich nur
mit fremder Hilfe und auch dann nur unter starken Schmerzen aus- und ankleiden.
Durch die welke Haut und die atrophische Muskulatur hindurch fühlte ich
knöcherne Verdickungen am Oberarmkopf in der Gegend der Tuberkula und des
anatomischen Halses. Ich schloss hieraus nach rein palpatorischer Untersuchung
zunächst auf einen Bruch des Oberarmkopfes. Diese Diagnose wurde durch das
Röntgenbild (s. nebenstehend) bestätigt. Nach ihm handelt es sich auch hier
wiederum um einen Bruch des anatomischen Halses und der Tuberkula, und zwar
diesmal um einen Einkeilungsbruch. Infolge dieser Einkeilung ist die Gelenk¬
fläche des Oberarmkopfes verschoben, was sich durch eine mehr als normal
horizontale Neigung der Knorpel-Knochenlinie auf dem Bilde dem Auge deutlich
sichtbar macht. Infolge dessen liegt der
Oberarmkopf bei herabhängender Stel¬
lung des Oberarms nur mit einem, jeden¬
falls einem zu kleinen Teile seiner Ge¬
lenkfläche in der Gelenkpfanne des Schul¬
terblattes. Da obendrein, jedenfalls durch
narbige Schrumpfung der zerrissenen Ge¬
lenkkapsel, der Oberarmkopf in seiner
Stellung zum Schulterblatt etwas zu hoch
liegt, so ist hierdurch allein schon ein
Teil der Gelenksteifigkeit zu erklären,
während der andere wohl einer infolge
falscher Diagnose unsachgemässen Be¬
handlung zur Last gelegt werden muss.
Vergleichen wir diesen mit meinem
früheren Falle von Fraktur des Collum
anatomicum humeri, so fällt zunächst die
vollige Übereinstimmung des Entstehungs-
modus in beiden Fällen auf. In beiden
hält ein muskelkräftiger Mann mit an¬
gespannter Muskulatur des rechten Schul¬
tergürtels ein durchgehendes Tier, kommt
zu Fall und erleidet, auf Brust und
Bauch liegend, von rückwärts noch die
Einwirkung einer stumpfen Gewalt auf
die Schulter. Während aber in jenem
Falle der relative schmale und spitze
Huf eines jungen Rindes von rückwärts her den bereits gebrochenen oder min¬
destens durch Infraktion zum völligen Abbruch vorbereiteten Oberarmkopf nach
vorn hinaus luxiert, bleibt dieser hier im Zusammenhang mit dem Oberarm;
möglicherweise, weil das breite Rad eines Ackerwagens nicht so genau und
ausschliesslich auf die Stelle des Oberarmkopfes einwirken konnte, oder auch
weil der Hufstoss eines wild gewordenen Tieres (— auch die Kühe sind hier zu
Lande wegen ihrer Verwendung als Zugtiere mit Eisen beschlagen —) doch eine
grössere Gewalteinwirkung bedeutet, als das Darüberrollen eines leeren Acker¬
wagens. Bekannt sind ja die oft schweren Knochenzersplitterungen durch
Hufschläge von Pferden. Ich selbst habe einen Fall eigener Behandlung in
der Erinnerung, in dem einem jungen Bauern von dem ihm schleifenden Pferde
der eine Unterschenkel trotz langer Schaftstiefel etwa vier- bis fünfmal gebrochen
war. Demgegenüber ist man oft erstaunt über die relativ geringfügigen Ver¬
letzungen beim Überfahrenwerden. Ein Kind wurde einst zu mir gebracht.
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283
nachdem ihm ein anbeladener Hollwagen über Brnst und Bauch gegangen war.
Das Kind war ohne jede Verletzung. Auf Grund dieser Erwägung halte ich
auch, ebenso wie im vorigen Falle, den Riss des durchgehenden Tieres an dem
durch die Muskulatur des Schultergürtels angespannten Oberarm für die erste
und hauptsächlichste Ursache für die Fraktur des anatomischen Halses.
Die Prognose scheint mir auch im vorliegenden Falle bei genügend langer
Fortsetzung der mediko-mechanischen Behandlung nicht ungünstig, nachdem ich
trotz später Behandluug im vorigen Falle noch relativ Gutes erreicht habe. Was
aber die Diagnose anbelangt, so komme ich allmählich zu der Vermutung, dass
nicht so sehr die Frakturen des Collum anatomicum, als vielmehr ihre richtige
Diagnose selten sind. Wenn auch, namentlich der unfallchirurgisch weniger er¬
fahrene Arzt, in der starken Schwellung und Schmerzhaftigkeit zunächst seine
Schwierigkeiten finden mag, so sollte doch heute unter Anwendung von Röntgen¬
strahlen, wenn nicht gleich, so doch recht bald, eine richtige Diagnose herzu¬
stellen sein.
Aus der Unfallbegutachtungsabteilung der Landeskasse in Budapest
(Vorstand: Dr. Josef L6vai).
Inflltratio nrinae als Unfallfolge begutachtet.
Referiert von Dr. Heinrich Fach in Budapest.
Laut dem vom 12. Dezember 1910 datierten Unfallerbebungsprotokoll hat der
44jährige Kellereiarbeiter M. 0. am 23. August ein 72 Hektoliter fassendes Weinfass
geschwefelt, wobei die Leiter, auf der er stand, ins Rutschen kam und er, aus der Höhe
eines halben Meters stürzend, auf die Fasskante auffiel. Er klagte sofort über Schmerzen,
arbeitete aber noch 4 Tage weiter, wenn auch nur leichtere Arbeit. Ärztliche Hilfe
nahm er erst am fünften Tage nach dem Unfälle in Anspruch. Dr. K. gibt in seinem
vom 26. Jänner 1911 datierten Atteste an, dass er erst am 29. August — also am
sechsten Tage nach dem Unfälle — zu dem Verletzten gerufen worden sei. Er habe 0.
fiebernd, über starkes Abführen, Übelkeit, Erbrechen und krampfartige Schmerzen
klagend angetroffen und bei ihm einen „akuten Magen-Darmkatarrh“ diagnostiziert. Am
darauffolgenden Tage sei um den Mastdarm herum auf beiden Gesässbacken eine diffuse,
handtellergrosse rote Verfärbung aufgetreten und die an den After grenzenden Gewebe
seien steinhart infiltriert und auf Betasten schmerzhaft gewesen. Äussere Verletzung
war nicht nachweisbar und an diesem Tage stellte er die Diagnose „perirektaler Abs¬
zess“. Am zweitnächsten Tage sei die Entzündung auf den Hodensack weitergeschritten
und der Hodensack sei wie bei einer Epididymitis angeschwollen. Am 1. September
machte ein zweiter Arzt, Dr. F., eine Inzision in der Richtung gegen das Scrotum, wo¬
bei sich eine schwarzbraune, sehr stinkende Flüssigkeit entleert haben soll. Als am
nächsten Tage (2. September 1910) der Chefarzt der Bezirkskrankenkasse den Kranken
untersuchte, fand er die Gewebe dort, wo sie durch die Inzision durchtrennt waren,
brandig verändert und äusserte — weil nach seinem Wissen in der Familie des Ope¬
rierten mehrere Krebserkrankungen bereits vorgekommen wären — die Ansicht, dass es
sich auch bei 0. um einen „krebsigen Prozess“ handle. Die Gewebsnekrose nahm von
Tag zu Tag zu, stieg auf den rechten Oberschenkel herab und verbreitete sich auch nach
oben. Am 12. September 1910 — also am neunzehnten Tage nach dem Sturze auf das
Fass — starb 0. unter den Symptomen einer „Blutvergiftung“. Dr. K. hebt hervor,
dass die Umgebung des Behandelten keine Erwähnung gemacht habe, dass sie die
Entstehung des Leidens auf einen Unfall beziehe. Erst nachdem der Tod erfolgte, be-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 9.
haupteten sie, dass der Verstorbene 7 Tage vor seiner Erkrankung einen Unfall erlitt
und dass derselbe dessen Erkrankung und Tod verursacht habe. Dr. K.s Gutachten
geht dahin, dass, weil bei 0. sich keine Anzeichen der äusseren Verletzung fanden, die
Abszessbildung nicht als Folgezustand eines Unfalles aufzufassen sei und deshalb auch
die Erkrankung O.s mit dem angeblichen Unfälle in ursächliche Verbindung nicht ge¬
bracht werden kann. Dieser Ansicht des behandelnden Arztes schliesst sich auch der
Chefarzt der Kasse vollinhaltlich an.
In der Begutachtungsabteilung der Landeskasse wird am 28. Februar 1911
folgendes Gutachten abgegeben: „Aus den Akten geht hervor, dass 0. am 23. August 1910
aus einer Höhe von einem halben Meter auf eine Fasskante stürzte, sofort über Schmerzen
klagte, aber nichtsdestoweniger noch bis zum 27. August wenn auch nur leichtere Arbeit
verrichtete. Am letztgenannten Tage wurde er bettlägerig und der bis dahin vollständig
arbeitsfähige Mensch starb am 22. September unter den Zeichen einer „Blutvergiftung®.
Da nach den Angaben des behandelnden Arztes die Erkrankung mit Erbrechen, Diarrhöen
und Krämpfen einsetzte, da der entzündliche Prozess nicht um den Mastdarm herum,
sondern auf den Gesässbacken anfing, von hier über den Damm nach abwärts aufs
Sero tum und den Oberschenkel weitergriff, da der am 1. September unternommene Ein¬
griff sehr stinkende Flüssigkeit austreten liess und die Schnittflächen bereits am darauf¬
folgenden Tage sich als brandig verändert erwiesen, so deuten alle diese Symptome mehr
auf eine ,Harninfiltration 4 , als auf einen perirektalen Abszess hin. Bei letzterem
pflegt eher eine Obstipation zu bestehen und auch der Entzündungsprozess pflegt sich
mehr auf eine Gesässbacke zu beschränken und nur selten symmetrisch auf beide Ge¬
sässbacken auszudehnen. Auch schreitet der perirektale Abszess seltener nach abwärts
auf das Scrotum und den Oberschenkel. Und wenn der entzündliche Prozess um den
Mastdarm länger dauert, so entleert sich aus dem perirektalen Abszesse in der Regel
Eiter, nicht aber wie in dem Falle O.s eine dünne Flüssigkeit. Endlich werden die
Gewebe bei einem perirektalen Abszess nach der Inzision nur in äusserst seltenen Fällen
brandig. Eben deshalb kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass 0., als
er auf die Fasskante fiel, am Damme eine Harnröhrenquetschung erlitt. Mit derselben
konnte er noch einige Tage hindurch leichte Arbeit verrichten. Der Harn trat durch
das gequetschte Gewebe der Harnröhrenwand in die Umgebung, infiltrierte sie zunächst,
machte sie dann steinhart und brachte sie in grosser Ausdehnung zur eitrigen Ein¬
schmelzung. Die Zerfallsprodukte des zersetzten Harns drangen in die Blutbahn auf
dem Wege der Lymphgefässe und führten zu Sepsis, die bekanntlich mit Erbrechen und
Krämpfen einherzugehen pflegt An dieser Sepsis starb 0. und deshalb ist seine Er¬
krankung und sein Tod ursächlich mit dem Unfälle verbunden.“
Besprechungen.
Elger, Zabludowskis Technik der Massage. (Dritte, veränderte und ver¬
mehrte Auflage. Mit 80 Abbildungen. Leipzig 1911. Verlag von Georg Thieme.) Das
altbewährte Lehrbuch der Massage von Zabludowski ist neu herausgegeben worden.
Zuerst werden die Hauptgruppen der Massageprozeduren im engeren Siune besprochen,
alsdann Bewegungsübungen, allgemeine Bewegungen und Lageveränderungen des Körpers
im Anschluss an die Massage sowie endlich die allgemeinen Grundsätze der Massage¬
technik. Die Einteilung und Anordnung der Handgriffe im allgemeinen Teil ist über¬
sichtlicher gestaltet, einzelne von ihnen, wie die Tretungen und die einhändige streichende
Knetung, sind neu aufgenommen und beschrieben; die Lehre von der Knetung und von
den kombinierten Manipulationen ist weiter ausgebaut. Angefügt ist eine Besprechung
der Massageapparate und der Organmassage. Am Schluss des Werkes befinden sich
»SO Abbildungen nebst einer kurzen Beschreibung bei jeder Zeichnung, die die einzelnen
Handgriffe besser veranschaulichen als ausführliche Auseinandersetzungen.
Erfurth-Cottbus.
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Monatsschrift für UDfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
285
Oeder, Gustav, Breite und Grenzen des „normalen“ Ernährungszustandes
beim erwachsenen Menschen. (Aus Dr. med. Oeders Difttkuranstalt in Niederlössnitz
bei Dresden. Als Manuskript gedruckt.) Verfasser hat beobachtet, dass beim Übergang
von Magerkeit oder Fettleibigkeit zur Norm zuletzt verschwinden einerseits in der Regel
der 2. Interkostalraum oder die Zwischensehnenräume am Handrücken oder die Sicht¬
barkeit der Halsgruben, andererseits ein Wulst über den Hüften und am Unterkinn und
das Fettpolster am unteren Brustbein. Um das zentrale Normalgewicht festzustellen,
hat Verfasser die vorhandenen Dicke des Bauchfettpolsters an einer seitlichen Falte neben
dem Nabel bestimmt und das vorhandene Körpergewicht nach Kilogramm.
Der normale Ernährungszustand hat nun eine gewisse Breite; er berechnet das
normale Körpergewicht im voraus aus der proportionalen Körperlänge. In Zweifelfällen
bestimmt er es aus der proportionalen Körperlänge, der Fettpolsterdicke, die normal
zwischen 2 und 3 cm schwankt, und dem mittleren Brustumfang. Die Breite berechnet
er mit 10 °/ 0 des vorausbestimmten Zentralgewichts.
Er gelangt schliesslich zu folgender Formel für die Berechnung des Normalgewichtes
(proportionierte Körperlänge = x; mittlerer Brustumfang = y; Kleidunggewicht = z):
xy
240
+ x — 100
+ z = Norraalgewicht
2 1 *- Erfurth-Cottbus.
Krade, Kasuistischer Beitrag zur Kenntnis der Knochencysten. (Münch,
med. Woch. 27.) An der Hand von 3 in der chirurgischen Abteilung des Allerheiligen¬
hospitals zu Breslau operierten Fällen von Knochencysten zeigt Verf. die grosse Variations¬
fähigkeit des Leidens. In einem Falle hatte der 36 Jahre alte Pat. vor etwa 20 Jahren
eine akute Osteomyelitis überstanden und seitdem an der Stelle der Cystenbildung über
Beschwerden geklagt. Es lag nahe, die Cyste als das Endprodukt einer chronisch ver¬
laufenen Osteomyelitis aufzufassen. In dem zweiten Falle kam ein zentral erweichter
Tumor, ein Riesenzellensarkom oder eine entzündliche Neubildung in Betracht. Für
letztere sprach die Gutartigkeit des Leidens. Im 8, Falle entsprach der Befund der
Struktur der Ostitis fibrosa, welche z. Z. als die häufigste Ursache der Knochencysten¬
bildung angesehen wird. Andererseits sprach der solitäre Charakter sowie der makro¬
skopische Befund für eine Osteomyelitis. In diesem Falle war ein Trauma vorhergegangen,
das jedoch nicht als ätiologisches Moment in Betracht kommt, dessen Folgen vielmehr
als ein charakteristisches Symptom einer bereits bestehendem Cyste aufzufassen sind. Auf
eine grosse Anzahl Cysten sind die Beobachter dadurch aufmerksam geworden, dass die
Pat. bei einem leichten Trauma einen Knochenbruch erlitten. In zweiter Reihe spielt
das Trauma insofern eine Rolle, dass bei schon bestehenden Cysten, welche die Knochen¬
wandungen noch nicht sehr verdünnt haben, durch das Trauma der Prozess verstärkt
oder durch eine Blutung zu neuem Aufflackern gebracht wird. Aronheim-Grevelsberg.
Hagemann, Über die intravenöse Äthernarkose. (Münch, med. Woch. 28.)
Verf. führte in der chirurgischen Klinik in Greifswald 11 intravenöse Äthernarkosen aus:
5 mal bei bösartiger Tumorbildung im Bereiche der Mundhöhle, 6 mal bei anderweitiger
Tumorbildung oder schwer kachektischen Patienten. Das Alter der Operierten schwankte
zwischen 29 und 74 Jahren; 4 Narkosen betrafen Frauen, 7 Männer. Zur Erzielung
eines leichten Dämmerschlafes wurden 1—IV 2 Stunden vor der Operation 0,01 Morphium
und 0,0005 Skopolamin gegeben, den Männern nur 0,02 Morphium ohne Skopolamin. Die
Dauer der Narkose erstreckte sich von 40 Minuten bis 2 Stunden 15 Minuten. Die
Gesamtmenge der notwendigen Ätherlösung betrug im Minimum 1050, im Maximum
3925 ccm. In fast allen Fällen wurde durchschnittlich nach 15 Minuten mit 300 bis
400 ccm Ätherlösung das Toleranzstadium erreicht. Zur Erzielung einer tiefen Narkose
genügt erforderlichen Falles die Beigabe von einigen Tropfen Chloroform. Der Verlauf
der Narkose war ein auffallend ruhiger u. gleichmässiger. Sie empfiehlt sich besondere
bei ausgedehnten Operationen im Gesicht, in welchen der Operateur ungestört durch den
Narkotiseur seine Operation wesentlich schneller ausführen kann und bei kachektischen
Patienten. Aronheim - Gevelsberg.
Hirschel, Die Anästhesierung des Plexus brachialis bei Operationen
an der oberen Extremität. (Münch, med. Woch. 29.) Verf. beschreibt in seiner
Arbeit ein von ihm in der Heidelberger chirurgischen Klinik geübtes Verfahren zur
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Anästhesierung des Plexus brachialis, wodurch es in 8 Fällen ermöglicht wurde, bei
völliger Anästhesie des ganzen Armes grössere Operationen auszuführen. Er nahm eine
2°/ 0 Lösung von Novokain und spritzte sie in den Plexus brachialis ein. Um eine zu
rasche Resorption des Anäestheticums zu verhindern, machte er vorher eine leichte Stauung
durch eine Pelotte, die auf die Gef&ssstämme gelegt und durch 2 elastische Bänder um
Schulter und Brust fixiert war. Nach eingetretener Anästhesie wurde die Stauung ab¬
gebrochen und zum Zwecke der Operation in Blutleere der Oberarm abgeschnürt. Um
die Aufregung der Pat. zu vermindern, wurde vorher Morphium oder Pantopon injiziert.
Aronheim - Gevelsberg.
Y. Eiseisberg, Die Behandlung von Verletzungen. (Deutsche med. Wochen¬
schrift 17./11. Vereinsberichte.) Rasieren der Umgebung, Verband mit steriler Gaze genügt
für makroskopisch nicht verunreinigte Wunden; wo sichtbare Verschmutzungen vorliegen,
ist die Behandlung mit Perubalsam angezeigt. In jedem Falle von Wunden durch Pferde¬
biss und Hufschlag ist eine prophylaktische Behandlung mit Tetanus-Antitoxin am Platze.
Bei Schusswunden ist eine breite Inzision und Zirkumzision mit Entfernung aller Kleider¬
fetzen, Pfropfstücke und Schrotkörner notwendig, ausserdem sollen die Wunden mit
Wasserstoffsuperoxyd ausgespült werden. Sehnen- und Sehnenscheiden Verletzungen sollen
sofort genäht werden, nachdem sie durch ein Sublimatbad vorbereitet sind. Für die
Nervennaht empfiehlt v. E. die Carotis des Kalbes oder, wenn diese nicht zu beschaffen
ist, ein Stück der frisch herausgeschnittenen V. saphena des Kranken. Wenn die sonst
sehr zu empfehlende Mo mb erg sehe Blutleere an gewendet wird, soll man den Schlauch
nicht zu lange liegen lassen, da die Körperwärme sonst zu stark sinkt. Einfache Brüche
werden bei stärkeren Dislokationen nach Barden heuer behandelt, bei komplizierten
Frakturen der unteren Extremität ist die Steinmanusche Nagelextension am Platze.
Operative Behandlung ist bei komplizierten und schlecht geheilten veralteten Frakturen
am Platze; ferner bei solchen, bei denen der Puls durch Kompression der Arterien fehlt
und bei denen des Oberarms und der Patella, wenn eine starke Dislokation vorliegt. Bei
Verschiebungen der Knochenenden in der Nähe von Gelenken Behandlung wie bei einer
Luxation, bei der oft eine einfache Beugung genügt, um die Fragmente in die richtige
Lage zu bringen. Hammerschmidt-Danzig.
Notzel, Über Wundbehandlung. (Deutsche med. Wochenschr. 19/11. Vereins¬
berichte. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie 19. —22. IV. 1911.) Für
die Reinigung der Wunden, welche schon verunreinigt sind und bei denen eine chemische
Unschädlichmachung nach Schimmelbusch und Friedrichs aussichtslos erscheint,
sind nur mechanische Massnahmen anzuwenden.
1. Anfrischung der Wunde; nach Friedrichs innerhalb der ersten 6—8 Stunden
nach der Infektion geeignet, die Ausbreitung der letzteren zu verhindern.
2. Offene Wundbehandlung Und Absaugung der Sekrete durch breite Tamponade,
neben Inzision, Gegeninzision; Saugen usw. N. rät von allen Antisepticis, auch vom
Jodoform und Perubaisam, ab, die bei infizierten Wunden keinen Wert haben.
Hammerscbmidt-Danzig.
Kflttner, Die Desinfektion der Hände und des Operationsfeldes. (Deutsche
med. Wochenschr. 19/11. Vereinsberichte [Versammlung der Deutschen Gesellschaft für
Chirurgie, Berlin, 9.—12. IV. 1911].) Als Ergebnis einer Umfrage bei 210 Kliniken und
Krankenhäusern bespricht K. die Bestrebungen einer Verbesserung der Hautdesinfektion
nach 3 Richtungen hin:
1. Ausfindigmachen von wirksameren Mitteln für die Desinfektion. Die Quecksilber¬
verbindungen sind nicht zweckmässig, die Formalinpräparate haben wenig Anerkennung
gefunden, besser sind die Phenolverbindungen, deren 2°/ 0 Lösung grössere Wirksamkeit
gegen Eiterkokken hat, als 1 °/ 00 Sublimat. Sehr energisch wirkt Chlor-y-Kresol. Bei
der praktischen Ausführung der Händedesinfektion sind allerdings in einigen Kliniken
reizende Erscheinungen beobachtet.
2. Verstärkung der mechanischen Mittel bei der Händedesinfektion. Durch Sand,
Marmorseife und ähnliche Dinge wird der Keingehalt der Hautoberfläche nicht verringert
Zur Keimarretierung dient in erster Linie wegen seiner zusammenziehenden und gerbenden
Eigenschaft der Alkohol, entweder rein oder mit Zusatz von Aceton, Tannin oder dergl.
Ob eine Seifenwaschung vor dem Alkohol zweckmässig ist, ist noch nicht entschieden.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 0.
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Jedenfalls hat die reine Alkoholdesinfektion denselben Wert wie die früheren Methoden.
Untersuchungen mit Seifenspiritus haben schlechte Resultate ergeben.
3. Unmöglichmachen der Berührung der Haut mit der Wunde und Instrumenten
durch die Einschaltung undurchlässiger Hüllen. Die Gummihandschuhe sind bei asep¬
tischen Operationen nicht überall in Gebrauch, wohl aber bei septischen. Zur Vermeidung
der Infektion bei Verletzung der Handschuhe wird das Herüberziehen von Zwirnhand¬
schuhen empfohlen. Die Desinfektion erfolgt am besten durch strömenden Dampf. Über
den Jodanstrich nach Grossich berichteten 182 Stellen, und zwar sämtliche sehr günstig.
Die Gefahr des Ekzems wird vermieden, wenn man eine 5°/ 0 , stets frische Jodtinktur
anwendet und die Reste nach der Operation mit Alkohol-Äther entfernt und namentlich
keine anderen Massnahmen am Operationsgebiet vorher vorgenommen hat. In der Bres¬
lauer Klinik lässt K. die Technik folgendermassen ausführen: Am Abend vorher Rasieren,
dann Bad, bei Beginn der Narkose erster, vor Beginn der Operation zweiter Anstrich.
Bei Notoperationen trocken Rasieren, dann Jodanstrich. Ha mm er Schmidt-Danzig.
Knocke, Die Grossichsche Methode der Hautdesinfektion. (Münch, med.
Woch. 18.) Die Desinfektion der Haut mit Jodtinktur hat K. in der chirurgischen Ab¬
teilung des Marinelazarettes Kiel-Wik bei 350 Operationen angewandt. Der Erfolg war
in allen Fällen ein guter. Durch das Eindringen der Tinktur in die feinsten Cellular¬
räume der trockenen Haut wird eine Fixierung aller in ihr befindlichen Keime und damit
eine ebenso gute und sichere Asepsis wie durch ausgedehnte Waschungen erzielt.
Aronheira - Gevelsberg.
Jungengel, Hautdesinfektion und Wundbehandlung mit Joddampf. (Münch,
med. Woch. 12.) Zweck der Arbeit ist, den Chirurgen die neue Methode bekannt zu
machen, die Verf. im allgemeinen Krankenhause zu Bamberg an wendet. Das Verfahren
vereinigt möglicherweise in sich die Vorzüge der Desinfektionskraft und der aktiv hyperämi-
sierenden wie fonnativen Reizwirkung auf die Gewebe in unschädlicher Weise.
Aronheim - Gevelsberg.
Gorl, Schweisshände und deren Behandlung. G. spricht in der Nürnberger
medizin. Gesellschaft und Poliklinik am 26.1. (s. Münch, med. Woch. 26) unter Demon¬
stration zweier Pat. über Schweisshände und deren Behandlung. Er empfiehlt als sicherste
und dauernde Heilung erzielende Behandlung die Anwendung der Röntgenstrahlen. Es
muss bei völliger Beherrschung der Dosierung mit Röhren von 7—8 Wehnelt in einer
oder höchstens zwei Sitzungen eine Dermatitis erzeugt werden, welche zur Abstossung
der Epidermis wie bei Scharlach führt, wodurch Pat. ungefähr 14 Tage arbeitsunfähig
wird. Bei den vorgestellten Patienten — Feinmechanikern —, die ihren Beruf hätten
aufgeben müssen, dadurch die Schweisshände Rosten aller mit ihnen in Berührung
kommender Metallteile eintrat, gelang es, auf diese Weise die Schweissbildung dauernd
zu beseitigen. Aron heim-Gevelsberg.
Freiherr Y. Saar, Zur Technik der Epithelkörperchentransplan¬
tation. (Vortrag, gehalten in der Abteilung für Neuropathologie des Vereins der Ärzte
in Steiermark am 24.11. 1911 vom Assistenten Dr. Freiherrn v. Saaz. Sonderabdruck
aus den „Mitteilungen des Vereins der Ärzte in Steiermark“ 1911, Nr. 5.) Verf. be¬
richtet über die Erfahrungen, welche in Bezug auf die Epithelkörperchentransplantation
an der Klinik des Prof. v. Hacker gesammelt worden sind. Er erörtert ausführlich
folgende Fragen: Wem darf man ein Epithelkörperchen wegnehmen? Ist die Entnahme
für den Spender mit irgend welchen Gefahren verbunden? Die Technik der Entnahme
und die operative Methode. Wie findet fesp. erkennt man die Epithelkörperchen? Die
Methodik der Implantation. Wohin soll man implantieren?
Über den Erfolg zu sprechen, ist es jetzt noch zu früh, da die Fälle vor allem
noch länger beobachtet werden müssen und die Anzahl der verwertbaren Fälle noch eine
recht geringe ist. Erfurth-Cottbus.
Wierzejewski, Über Unfälle und Komplikationen bei orthopädischen
Operationen. (Münch, med. Woch. 29.) Bei und nach orthopädischen Operationen
werden eigenartige Komplikationen beobachtet, die sich in Krämpfen oder Erscheinungen
von seiten des Herzens und der Lunge dokumentieren. Nach dem Material der Berlin-
Brandenburgischen Krüppel-Heil- und Erziehungsanstalt zu Berlin und nach eigenen Ver¬
suchen kommt Verf. zu folgendem Resultat: 1. Die nach orthopädischen Operationen
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beobachteten epileptiformen Krämpfe sind nicht auf Fettembolie zurückzuführen, sondern
werden bei besonders prädisponierten Kindern reflektorisch durch Zerrung am Bücken¬
mark (Dehnung des Ischiachicus) hervorgerufen. 2. Da bei den meisten orthopädischen
Operationen die Möglichkeit einer Überflutung des Blutes mit Fett besteht, ist — zwecks
Verhütung einer doppelten Schädigung — der Gebrauch des Chloroforms zur Narkose
möglichst einzuschränken. A r o n h e im - Gevelsberg.
Jeanbian, L’Ecole d’apprentissage pour Ectopiös et accidentös de
Charleroi. (Mödecine des accidents du travail 2. 1911.) Die vorbezeichnete Anstalt
wurde von zwei Menschenfreunden in Erkenntnis der Schwierigkeiten, die sich der Neu¬
erlernung eines Berufs durch Unfallverletzte entgegenstellen, mit Unterstützung der Be¬
hörden der Provinz Hainot gegründet. Es werden Unfallverletzte und angeboren ver¬
stümmelte Belgier, die seit 6 Monaten wenigstens in der Provinz leben, aufgenommen
und in 5 Sektionen — Bureaukünste, Schneiderei, Sattlerei, Schuhmacherei, Buchbinderei —
unterrichtet von normalen Meistern, die ihnen die Handgriffe vormachen, welche die Ver¬
wundeten, so gut es mit ihren beschränkten Gliedmassen geht, nachmachen und so all¬
mählich zu brauchbaren Leistungen gelangen. Besonders hebt Verf. einen Bürstenmacher
ohne Hände hervor, dem am rechten Vorderarm ein Magnet befestigt ist, mit dem er
den Nagel holt, den dann ein am linken Stumpf befestigter Hammer einschlägt.
Das Interesse der Verletzten für die Anstalt wird geweckt durch eine Art Tantieme,
die sie von durch sie bewirkten Zuweisungen von Aufträgen an die Werkstätten bekommen.
Infolge dessen kommen aus ganz Belgien besonders zahlreiche Aufträge von Schuhwaren
seitens der Verwandten und Freunde der Schüler.
Verf. macht dann noch Angaben über ähnliche Institute in Deutschland, Dänemark
und Frankreich, die aber offenbar mehr der Krüppelfürsorge, wie den eigentlichen
Invaliden der Arbeit dienen. Für Einrichtung der letzterwähnten Anstalten gibt er
Ratschläge und Ermahnungen. Cramer-Cottbus.
Lenh&rt, Ein Beitrag zur Lehre von der Verbrennung in gerichtlich¬
medizinischer Beziehung. (Inaugur.-Dissert. München 08.) Verf. sucht in seiner
Arbeit, im Anschluss an zwei im Münchner pathologischen Institut untersuchte verkohlte
Leichen, hauptsächlich die Frage zu beantworten, ob ein Verunglückter vor oder nach
dem Tode in die Flamme geriet Es gibt eine Reihe von Anhaltspunkten zur Ent¬
scheidung. Oft lassen sich Spuren eines stattgehabten Verbrechens schon an der Haut
nachweisen, z. B. bietet die Strangulationsfurche bei zuerst Erhängten und dann der
Verbrennung ausgesetzten Ermordeten einen Beweis für das Verbrechen. In ähnlicher
Weise können auch Hautstellen, denen Kleidungsstücke, wie Kragen, Strumpfbänder usw.
eng anliegen, gut erhalten bleiben, während die Nachbarschaft schwere Verbrennungen
aufweist. Ein weiteres Hilfsmittel zur Aufdeckung von Verbrechen bieten Knochen¬
verletzungen dar, die selbst — nach Hof mann — noch an kalzinierten Knochenstücken
nachzuweisen sind. Namentlich erhalten sich Knochenverletzungen, die eine .regelmässige
Begrenzung darbieten, wie z. B. Trepanlöcher, sehr gut. Wichtiger aber noch als diese
Zeichen ist die Untersuchung des Blutes für die Frage, ob ante- oder postmortal ent¬
standen. Lässt sich im Blute Kohlenoxyd nachweisen, so ist dies — nach v. Hofmann —
ein sicherer Beweis, dass die Verbrannten noch lebten, als sie dem Feuer ausgesetzt
wurden. Auch die Verrussung der Respirationswege, eventuell auch der Schlingwege ist
nach v. Hofmann beweisend, dass noch Atmung stattfand, die Leiche mithin lebend ins
Feuer geriet Fehlen aber alle äusseren Zeichen, um die Spur eines mutmasslichen Ver¬
brechens festzustellen, ist auch im Körper kein Blut aufzuflnden, dann gibt noch die
Stellung, in der fixiert die Leiche sich findet, einen Hinweis auf die Frage, ob vor der
Verbrennung der Mensch lebte oder ob er tot dem Feuer ausgesetzt wurde. Hierher
gehört die sog. Fechterstellung, bei der ein Arm im Ellbogengelenk gebeugt und vor
das Gesicht, besonders die Augen gehalten wird, um die Einatmung des heissen Rauches
und der heissen Luft zu mindern und die Augen zu schützen. Sie beweist, dass der Ver¬
brannte lebendig in die Flamme geriet Aronheim-Gevelsberg.
Hesse, Ein ätiologisch interessanter Fall von Vitiligo. (Deutsche med.
Wochenschr. 40/09.) Als Ursache der Vitiligo werden Infektionskrankheiten, namentlich
Syphilis genannt, während psychische Momente in der Literatdr nicht verzeichnet sind.
H. beschreibt einen Fall, welcher eine rein traumatische Neurose darstellt Ein gesunder
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 289
kräftiger Stallschweizer, in dessen Familie irgend welche Pigmentanomalien nicht vor¬
gekommen sind, ging eines Nachts in den Stall, in welchem einige KQhe unruhig waren.
Beim Öffnen der Tür sprang ein Bernhardinerhund auf ihn los, so dass er auf den Rücken
fiel. Obschon der Hund ihn nicht biss, erschrack der Schweizer doch derartig, dass „es
ihm kalt über den Rücken lief“. Bewusstseinsstörung trat nicht auf^ doch fühlte er sich
unwohl, er konnte auch nicht wieder einschlafen und erbrach gegen Morgen. Als am
nächsten Morgen seine Arbeitsgenossen ihn sahen, lachten sie über ihn und sagten, er
habe sich das Gesicht mit Bartschmiere eingerieben. Er sah daraufhin in den Spiegel
und bemerkte auf der rechten Gesichtshülfte verschiedene weisse Flecken, eine völlige
Entfärbung der mittleren Partien der rechten Augenbraue und des äusseren Teiles der
rechten Schnurrbarthälfte. Auch auf dein Kopf waren einzelne weisse Haarbüschel. Erst
nach drei Tagen verliess ihn seine Mattigkeit, so dass er die Arbeit wieder aufnehmen
konnte, er blieb jedoch ängstlich und erschrack leicht, auch litt er oft an Schwindel und
Kopfschmerzen, ohne dass die geistigen Funktionen beeinträchtigt waren. Die genaue
Untersuchung ergab auch an anderen Stellen des Körpers als am Kopf etwas entfärbte
Hautpartien. Die Sensibilität im Bereich des rechten Trigeminus, namentlich des R. maxil-
laris war wesentlich herabgesetzt, es bestand geringer Grad von Nystagmus, bei Lidschluss
trat Flimmern auf. Von weiteren nervösen Zeichen werden noch folgende genannt: Herz¬
tätigkeit erregt, Haut- und Sehnenreflexe sehr lebhaft, Bindehaut- und Gaumenreflexe
kaum auszulösen, kleinsclilügiges Zittern der gespreizten Finger, leichte Aufregung,
Mattigkeit und Schwäche nach geringen kärperlichen Anstrengungen. Kein Fussklonus,
Babinski oder Romberg, Sensibilität ausser im rechten Trigeminus überall intakt.
H. hält das Krankheitsbild für eine typische traumatische Neurose (Schreckneurose),
während Anhaltspunkte für organische Nervenerkrankungen fehlen. Den geringfügigen
Nystagmus glaubt er nicht als eine solche ansehen zu können. Hammerschmidt-Danzig.
Schwarz, Ein Fall von ausgedehnter Röntgenschädigung. (Deutsche
militärärztl. Zeitschr. 9/11.) Im Jahre 1907 wurde ein damals 22jähriger Kranker zu
diagnostischen Zwecken — es handelte sich um eine mit Tumorbildung einhergehende
Appendicitis — 5 Minuten lang bei etwa 20 cm Röhrenabstand in Bauchlage geröntgt.
14 Tage später entstand in der Gegend des Kreuzbeins Brennen und Rötung der Haut,
es bildeten sich Blasen und schliesslich kam es zu einem tiefgreifenden und schwer
heilenden Geschwür, das erst im Dezember 1910 in einem Krankenhause durch Thierschsche
Transplantationen zur Heilung gebracht wurde. S., der den Fall zu begutachten hatte,
fand im Februar 1911 eine flachmuldenförmige, mit zarter Haut bedeckte Narbe von
10:10,5 cm Ausdehnung, die zum Teil mit dem darunter liegenden Knochen fest ver¬
wachsen war. In der Umgebung der Narbe in einem Umkreise von etwa 25 cm war
die Haut glatt, glänzend, sehr spröde und stark in Falten liegend. Beim Bücken spannt
sich die Narbe schon bei einer Neigung des Körpers in einem Winkel von 150°, beim
bequemen Sitzen auf einem Stuhl wird das Kreuz durchgedrückt und der untere Teil
des Rückens bleibt von der Lehne entfernt. Eine Kniebeuge wird nur ausgeführt, wenn
die Vornüberneigung des Körpers vermieden werden kann, ebenso wird beim Aufheben
eines Gegenstandes vom Boden das Beugen des Rumpfes vermieden — der Kranke lässt
sich auf ein Knie nieder und sucht mit der Hand auf die Erde zu kommen. Der Gang
ist langsam, schleichend, vorsichtig. S. kommt zu dem Schlüsse, dass eine schwere
Schädigung durch die Narbe vorlicgt, denn abgesehen von der Unmöglichkeit, auf dem
Rücken zu liegen, machen die Hautveränderungen ein Vornüberbeugen des Oberkörpers
unmöglich. Ferner nötigt die Zartheit der Narbe und ihr Verwachsensein mit dem
Knochen dauernd zur Vorsicht, da ein Wiederauf brechen sehr wohl möglich ist. Eine
Schätzung von 66 2 / 3 Proz. Erwerbsbeschränkung erscheint daher angezeigt.
- Hammer Schmidt-Danzig.
V. Hoesslin, Zur Kenntnis der Raynaudschen Krankheit. (Münch, med.
Woch. 29.) Verf. teilt 2 Fälle von R.-Krankheit aus der medizinischen Klinik in Halle
mit, die in ätiologischer Hinsicht von Interesse sind. Der erste Fall betraf eine 81 Jahre
alte Arbeiterin, in welchem für die Entstehung der Krankheit eine heftige Durchnässung
in Betracht kam, in welchem ferner eine Ausbreitung der Angiospasmen auf Nase, Kinn
und besonders auf die Zunge beobachtet wurde. Die Krankheit der zweiten, 29 Jahre
alten Pat. begann auch mit rheumatischen Beschwerden; eine zweite Entstehungsmöglich-
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keit bestand in Schädigung durch einen Blitzschlag, dem unmittelbar Blutleere in den
Händen folgte. In der Literatur konnte v. H. als Ätiologie einer derartigen symmetrischen
vasomotorischen Störung den Blitzschlag nicht erwähnt finden. Eine direkte körperliche
Läsion hatte nicht stattgefunden, jedoch fand ein starker psychischer Shock statt, dessen
Folgen hauptsächlich das vasomotorische System betrafen. Die Wirkung des Blitzschlages
ist deshalb mehr indirekt als Folge der Nervenerschütterung vorzustelien.
Aronheim - Gevelsberg.
Holländer, Trophonenrose. H. demonstriert in der Berliner medizin. Ges. am
2. III. 10 (s. Münch, med. Woch. d. Befer. Wolff-Eisners) eine trophoneurotische Störung
der gesamten Haut, die sich im Anschluss an einen sehr grossen Schreck entwickelt
hatte. Ernährungstherapie hatte in mehreren Jahren keine Besserung herbeigeführt
Vortr. injizierte steriles menschliches Fett, und da dieses resorbiert wurde, eine Mischung
von Menschen- und Hammelfett. Es wurde hierdurch eine symptomatische Besserung
erzielt und zwar ohne die Starrheit der Haut, welche die Begleitung von Paraffin¬
injektionen ist. Aronheim - Gevelsberg.
Brauer, Hysterische Geschwüre. Br. demonstriert in der medizin. Ges. Kiel
am 4. XI. (s. Münch, med. Woch. 51) eine 48jähr. Frau mit narbiger Entstellung des
ganzen Gesichts und Ectropium cicatriceum. Pat. hatte nach Heilung ihrer 1903 nach
Unfall erlittenen Verbrennung des rechten Fussrückens an Kopf und Extremitäten zahl¬
reiche rundliche bis handtellergrosse Ulcera bekommen, die als Unfallfolge anerkannt
wurden. Die Geschwüre im Gesicht hatten sich jeder Behandlung gegenüber refraktär
verhalten. Es wurde Hysterie festgestellt mit schwerer Hypästhesie der Schleimhaut des
Mundes und der Haut. Die schnelle Heilung der seit 6 Jahren bestehenden Geschwüre
unter indifferenter Salbenbehandlung bestätigte die Diagnose, dass es sich um absichtlich
beigebrachte Verletzungen auf Grund von Hysterie handelte. Aron heim-Gevelsberg.
Deutschländer, Gangrän des Zeigefingers. D. demonstriert im ärztl. Verein
in Hamburg am 26. VI. (s. Münch, med. Woch. 27) einen Fall von metatraumatischer
angioneurotischer Gangrän des Zeigefingers bei einem sonst gesunden 26jähr. Arbeiter.
Nach geringem Stoss entstand an der Zeigefingerkuppe eine bläuliche Verfärbung, ans
der sich innerhalb 5 Wochen ein Geschwür entwickelte, das zur Mumifizierung und
trockenen Gangrän der Endphalanx führte. Knochenatrophie röntgenographisch nach¬
weisbar; Ätiologie unklar; keine neurotischen Symptome. Aronheim-Gevelsberg.
Kanter, Stichverletzungen des Herzens. (Inaugural-Dissertat. Berlin 11.)
Die ersten statistischen Aufzeichnungen, die 452 Fälle aller Art von Herzverletzungen
umfassen, stammen von Fischer aus dem Jahre 1868. Aus dieser Statistik ergibt sich,
dass von den verschiedenen Arten von Verletzungen, die am Herzen Vorkommen, die
Stich- und Schnittwunden die häufigsten sind. Man kann die Verletzungen nach ihrer
Art einteilen in Stich- und Schnittwunden, Schusswunden, Quetschwunden und Rupturen.
Die Stich- und Schnittwunden kommen nach Fischers Statistik unter 452 Fällen
304 mal vor, während die Schussverletzungen nur 72 mal und Quetschwunden und Rup¬
turen 76 mal Vorkommen. Unter 44 reinen Stichverletzungen waren 28 durch Nadeln
verursacht, andere durch Schusterpfriemen, Stilet, Pfeile, Fischgräten, Zahnstocher und dergl.
Von 260 Schnittwunden fand er 93 durch Messer bewirkt, 33 durch Degenstösse. Am
häufigsten sind Verletzungen des r. Ventrikels mit 27,2 °/ 0 und des 1. Ventrikels mit
22,1 % Es folgen dann in grossem Abstande die Verletzungen des Herzbeutels ohne
Herzverletzung mit 11,3%, des r. Vorhofes mit 6,2%, beider Ventrikel, des 1. Vorhofes
mit 2,8%, des Septum ventrikuläre mit 1,5%. Sehr selten sind Verletzungen der
Herzohre. Bezüglich des Mortalitätsverhältnisses der Herzverletzungen gewinnt Fischer
aus seinen nicht operativ behandelten Fällen eine Heilungsziffer von 15,93 % und
Loisson, der die Statistik Fischers bis 1899 weiter führt, kommt zu demselben
Resultate. Bei 277 Fällen hat er eine Mortalität von 84,8 %. Was die Statistik der
operativ behandelten Fälle betrifft, so findet sich nach Wolff, der 42 Herzverletzungen
zusammenstellt, bei denen die Herznaht gemacht ist, eine Heilung von 40 %. Diese
Statistik ist von Schwerin und Noll auf 46 erhöht, die eine Heilung von 46 angeben. Diese
Statistik spricht für den operativen Eingriff und die Freilegung des Herzens bei Ver¬
letzung desselben, vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Nadelstichverletzung handelt
Hierbei kommt es darauf an, ob die Nadel extrahiert werden kann oder in der Tiefe
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verschwunden ist. Liegt dieser Fall vor und steckt sie im Herzmuskel oder im Herz¬
beutel, so bleibt auch in diesem Fall nur die operative Behandlung übrig.
Verls Arbeit liegt ein am städtischen Krankenhause in Thorn beobachteter leichter,
aber ätiologisch interessanter Fall einer Nadelstichverletzung zugrunde. Pat. hatte mit
einer Kellnerin, die unter der Bluse ein Korsett trug, coitiert. In der Bluse steckte
eine Nadel, die während des Coitus an einer Korsettstange festen Widerstand fand und
in die Brust des Pat. hineingetrieben wurde, so dass sie nicht zu sehen war. Die Nadel
war durch das Chemisett des Pat gedrungen, in dem sich noch der durch die Nadel
hervorgerufene Stichkanal fand. Pat. bekam nach Beendigung des Coitus plötzliche Herz¬
stiche, Herzkrämpfe und Atemnot. Die im Herzmuskel steckende 4 3 / 4 cm lange Nähnadel
wurde extrahiert und Pat. nach 5 Tagen geheilt entlassen. Aronheim-Gevelsberg.
Kfimmell, Aortariss. K. berichtet im ärztlichen Verein in Hamburg am 20. VI.
(8. Münch, med. Woch. 27) über die Naht eines Risses in der Aorta und Heilung der
Patientin. Bei der Operation einer 23jähr. Frau fand sich ein Tumor, der retroperitoneal
in der Nähe der Bifurkation der Aorta aufsass. Beim Versuch, den harten, stark ver¬
wachsenen, carcinom-ähnlichen Tumor von der Aorta zu lösen, entstand ein 2 cm langer
Riss. Mit Kompression durch die Finger und unter den Fingern wurde der Riss mit
einer gewöhnlichen dünnen Nadel und feiner Seide vernäht. Ausgang in Genesung. (Der
Tumor war eine mit Steinen durchsetzte vollständig verödete Niere).
Aronheim - Gevelsberg.
Heile, Naht der Lungenarterie nach Schussverletzung. H. demonstriert
in der Versammlung mittelrheinischer Ärzte in Mainz am 11. VI. (s. Münch, med. Woch. 28)
einen Fall von Schussverletzung der Pulmonalis mit Heilung durch Naht. Bei einem
jungen Mann, der durch einen Schuss eine Kugel in die Brust erhielt und durch ein
Zusammenwirken verschiedener Umstände sehr rasch unter Differenzdruckverfahren operiert
werden konnte, gelang es, die Pleura von Gerinnseln zu säubern, einen blutenden Zweig
der Pulmonalis zu unterbinden und den Pat. zu heilen. Dieser Ausgang ist nur dem
Differenzdruckverfahren zu verdanken. Aron he im-Gevelsberg.
Zedier, Über Kehlkopfknorpelbrüche. (Deutsche med. Zeitschr. 8/11.) An der
Hand der Schilderung eines Falles von Bruch des Aryknorpels, entstanden durch Stoss
mit dem Fusse beim Fussballspielen, bespricht Z. die verschiedenen Arten der Kehlkopf¬
verletzungen. Er teilt diese eine in Shock, der schon durch eine verhältnismässig leichte
äussere Verletzung des Kehlkopfes bei reizbaren Personen hervorgerufen werden kanu
und zu Atemnot und Ohnmacht führen kann. Auch plötzliche Todesfälle sind vorge-
kommen. Quetschungen entstehen gleichfalls durch äussere Verletzungen und haben im
Spiegelbild festzustellende Blutextravasate und Hämatome unter der Schleimhaut, im
Unterhautzellgewebe und in den Muskeln des Kehlkopfes zur Folge. Erscheinungen
können ganz fehlen, es können jedoch auch Schmerzen, Atemnot, Schluckheschwerden,
Heiserkeit, Blutspeien und Bewusstlosigkeit auftreten. Luxationen kommen mit schweren
Kontusionen der Nachbarschaft vor, meist mit Frakturen-des Kehlkopfes. Subluxationen,
namentlich der Aryknorpel können auch bei erschlafften Gelenkkapseln ohne weitere
schwere Schädigungen entstehen. Symptome sind: heftige Schmerzen, Schluckschmerzen,
Aphonie, Blutspeien. Die Frakturen können einen oder mehrere Knorpel betreffen und
zwar nach Hop mann, Handbuch der Laryngologie 1898, der Häufigkeit nach: isolierte
Schildknorpelbrüche, Bruch mehrerer Kehlkopfknorpel zugleich, isolierte Ringknorpel¬
brüche, isolierte Aryknorpelbrüche. Dabei können Infraktionen, Längs-, Schräg- oder
Querbrüche, entweder ein- oder beiderseitig, oder mehrfache Brüche und Zersplitterungen
Vorkommen. Stets treten damit auch Risse in der Schleimhaut, bisweilen sogar der
Stimmbänder auf. Emphysem, ödem höheren Grades, Gestalts- und Lageveränderungen
der Knorpel sind nicht selten. Wegen des starken Ödems, das das ganze Spiegelbild
verdeckt, ist die Krepitation oft nicht nachweisbar. In schweren Fällen ist Emphysem
der Haut und namentlich bei Schildknorpelbruch Veränderung der Konfiguration des
Halses nachweisbar. Die Symptome sind dieselben wie die einer Quetschung.
Hammer schmidt-Danzig.
Gottschalk, Darm- und Blasenverletzungen. G. spricht in der freien Ver¬
einigung der Chirurgen Berlins am 12. VI. (s. Münch, med. Woch. 26 d. Rfrt. Heymann)
über Verletzungen des Darmes und der Harnblase unter Demonstration von 3 Pat. in
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geheiltem Zustande. Der erste Pat. erlitt durch einen Deichselstoss gegen die Magen¬
gegend einen Riss ins Duodenum, das kleine Netz und die Leber. Die Blasenruptur
entstand bei einer Frau, die beim Tanzen mit voller Blase rückwärts hinfiel, wobei ein
schwerer Mann auf ihren Bauch zu liegen kam. Die zweite Darmverletzung kam beim
Curettieren ausserhalb des Krankenhauses zustande. G. weist darauf hin, dass durch
die in den letzten Jahren zeitig ausgeftthrten Laparotomien die Mortalitätsziffer sub¬
kutaner Eingeweidezerreissungen gesunken ist. Nach einer vor vielen Jahren veröffent¬
lichten Zusammenstellung aus dem Krankenhaus Friedrichshain wurden von 21 Verletzten
nur 1 und jetzt von 15 Verletzten 6 gerettet. Aron heim-Gevelsberg.
Wagner, Zur Kasuistik der penetrierenden Schussverletzungen des
Abdomens ohne Organverletzung. (Deutsch, med. Wochenschr. 19/11.) Penetrierende
Bauchschüsse ohne Verletzung der Organe sind ziemlich selten — nach Mogel wird
der Darm in 97 °/ 0 der Fälle verletzt und die Mortalität bei penetrierenden Bauchschüssen
beträgt 70—80 °/ 0 . W. teilt einen Fall aus dem Stettiner Krankenhause mit, bei dem
die Laparotomie völlig intakte innere Organe ergab. Infolge eines ehelichen Zwistes
gab ein Mann auf seine Frau 2—3 Revolverschüsse ab —, es Hess sich nicht genau
feststellen, ob er 2 oder 3 mal geschossen hatte —, von denen der erste die Gegend
unterhalb des rechten unteren Augenhöhlenrandes traf, während das Geschoss auf dem
Jochbein liegen blieb. Das Sehvermögen war intakt. Weiter war die linke Mamma
schräg nach unten innen von einem Schusskanal durchsetzt. Eine weitere Einschuss¬
öffnung befand sich 3,5 cm links von der Medianlinie am Rande des linken Rippenbogens,
während hinten rechts 6 cm von der Medianlinie in der Verbindungslinie des oberen
Randes beider Darmbeinschaufeln ein Projektil steckte, das unter Lokalanästhesie leicht
entfernt werden konnte. Die Entfernung von der Einschussöffnung bis zum Projektil
betrug 24 cm. Shockerscheinungen fehlten, der Leib war etwas druckschmerzhaft, w eitere
Erscheinungen einer Verletzung der Bauchorgane waren nicht vorhanden, trotzdem wurde
die Laparotomie vorgenommen, da man annehmen musste, dass die Kugel den Bauch
seiner ganzen Tiefe nach durchschlagen und voraussichtlich innere Organe verletzt habe.
Ausser einem kleinen Loch im Netz dicht oberhalb der kleinen Kurvatur und einem im
Gewebe sehr festsitzenden retroperitonealen Hämatom fand sich nichts Regelwidriges.
Därme, Pankreas und die grossen Gefässe waren unversehrt. Die Heilung erfolgte ohne
Störung.
W. hat im Anschluss an diesen Fall an 6 weiblichen Leichen Versuche angestellt,
um den Gang der Kugel nachzuahmen, und dabei gefunden, dass es möglich ist, das
Abdomen zu passieren, ohne Organe zu verletzten. Er schliesst aus seinen Versuchen,
dass die Kugel bei der Frau nach den Bauchdecken einige Zentimeter oberhalb des
Pylorus das Omentum minus durchbohrte, dann links am Pankreaskopf vorbeiging und
mit Umgehung der grossen Gefässe, welche links liegen blieben, vorbei an der Pars
horizontalis inferior des Duodenums in die Rückenrauskulatur eindrang.
Hammerschmidt-Danzig.
Griineberg, Traumatische Dünndarmeinklemmung. Gr. demonstiert im
Altonaer ärztllichen Verein am 26. IV. (s. Münch, med. Woch. 28) einen Fall von
traumatischer Dünndarminkarzeration bei einem 4jährigen Knaben der 3 Wochen vor
seiner Aufnahme ins Hospital vom Tisch mit dem Bauche auf einen scharfkantigen
Gegenstand gefallen war. Seit 3 Tagen bestand Verstopfung und Fehlen von Flatus
Der Bauch war aufgetrieben, bei Palpation schmerzhaft; per rektum ein weicher quer¬
liegender Tumor zu fühlen. Bei der Laparotomie fand sich ein grösseres Stück Dünn¬
darm eingeklemmt zwischen Adhäsionen, die Jlcum mit Coecum verbinden. Pat. hatte
im Sommer 1910 längere Zeit an Durchfall gelitten; nach Vortr. hatte sich um die?e
Zeit ein Darmgeschwür gebildet und zu den Verwachsungen geführt. Der Stoss gegen
den Leib vor 3 Wochen hatte an dieser Stelle zu einer zirkumskripten Peritonitis, zur
Etablierung der Vorgefundenen Stränge geführt und somit Gelegenheit zur Inkarzeration
gegeben. Aronheim-Gevelsberg.
Kuge, Erlist (Frankfurta.Oder.) Darmverschluss bei und nach Perityphlitis.
^Sonderabdruck aus dem Archiv für klinische Chirurgie. Bd. 94, Heft 4.) Verfasser
zieht aus den Fällen seiner Beobachtung den Schluss, dass der Darmverschluss zwar
keine sehr häutige Komplikation der Perityphlitis ist (44:2385), dass er aber die Mor-
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talität der nach dem 8. Tage operierten Falle von Perityphtitis nicht unwesentlich erhöht
(von 12,8 Proz. auf 13,8 Proz.). Die beste Prophylaxe aller sekundären Erkrankungen
der Perityphlitis, besonders des Darmverschlusses ist die Frühoperation, die ebenso un¬
gefährlich ist wie die Intervalloperation und vor dieser oft den Vorzug der leichteren
Technik hat Erfurth-Cottbus.
Hfipel, Ein Beitrag zur Chirurgie der traumatischen Pankreascysten.
(Inaug.-Dissertat. Kiel 1911.) Verletzungen können die Bauchspeicheldrüse direkt oder
indirekt treffen. Zu den direkten gehören die perforierenden, offenen Verwundungen
durch Stich, Schuss oder stumpfe Gewalt. Für sich allein wird dabei das Pankreas mit
Rücksicht auf seine topographische Lage nur ganz selten getroffen und die Prognose ist
meist durch die Art der Nebenverletzungen bestimmt. Indirekte Verletzungen sind die
subkutanen. Hier trifft eine stumpfe Gewalt die Oberbauchgegend, wo das Pankreas
durch seine vor der Wirbelsäule fixierte Lage relativ leicht Quetschungen und Zer-
reissungen ausgesetzt ist. Auch hier werden sehr häufig der Bauchspeicheldrüse benach¬
barte Organe mitbetroffen. Man kann also isolierte subkutane Pankreasverletzungen von
solchen unterscheiden, die zugleich mit der Verwundung anderer Organe kompliziert sind.
Die schwersten Traumen setzen hierbei meist so eingreifende Verletzungen, dass sie ent¬
weder sogleich oder im späteren Verlauf das Leben des Verletzten ernstlich gefährden.
Bei leichteren Traumen kommt es häufig nur zu kleineren Rissen oder beschränkten
Gewebszerstörungen des Pankreas, die in manchen Fällen völlig ausheilen, nicht selten
auch später zu einer traumatischen Pankreascyste führen hönnen. Zu unterscheiden sind:
1. peripankreatische Cysten (retroperitoneale Entwicklung, eigene Wand, nur selten be¬
obachtet); 2. peripankreatische Pseudocysten (nur nach Zerreissung des Peritonealblattes
in dem präformierten Hohlraum der Bursa omentalis entstanden). Endopankreatische
Zysten kommen ebenfalls auf zweierlei Art zustande: 1. durch cystische Umwandlung
eines im Drüsenparenchym entstandenen Hämatoms, 2. auf dem Umwege einer chronischen
interstitiellen posttraumatischen Pankreatitis mit Abschnürung noch weiter sezernierender
Drüsenteile.
Die erstere Form kann schon kurze Zeit nach dem Trauma zur Ausbildung kommen,
während auf die zweite Weise jene Cysten entstehen, die erst Monate oder Jahre nach
dem mechanischen Insult beobachtet werden. Der Verf. Arbeit zugrunde liegendes, in
der chirurgischen Klinik zu Kiel beobachtete und von Anschütz operierte Fall bei
einem 22 Jahre alten, beim Fussballspiel verletzten Mann, gehörte zu den peripankrea-
tischen Pseudocysten. Von Interesse war hierbei: 1. das Trauma selbst und die rasche
Geschwulstentwicklung, beide in typischer Gegend; 2. das zeitweise Verschwinden des
Tumors; 8. die Unmöglichkeit der Totalexstirpation; 4. der geringe Einfluss der
Wohlgemuthschen antidiabetischen Diät auf die Sekretion der Fistel; 5. der schliess-
liche Stillstand der Sekretion durch die therapeutischen Massnahmen der Antitrypsin¬
injektion und der Fistelmassage. Aronheim-Gevelsberg.
Grüneberg, Pseudocyste des Pankreas nach Trauma. G. demonstriert im
Altonaer ärztlichen Verein am 26. IV. (s. Münch, med. Woch. 28) einen Fall von Pseudo¬
zyste des Pankreas, entstanden auf traumatischer Basis. Ein 9jähriges Mädchen wurde
nach Überführung in kollabiertem Zustand ins Hospital gebracht unter Symptomen eines
Ergusses in die Bauchhöhle. Erst am 11. Tage bildete sich links von der Medianlinie
unterhalb des Rippenbogens eine schmerzhafte Schwellung, die in den nächsten 2 Tagen
hühnereigross wurde, tympanitischen Klang bei der Perkussion auf ihrer Höhe, Dämpfung
in der Umgebung zeigte. Nach Eröffnung der Bauchhöhle fand sich zwischen Magen
und Quercolon ein prall gefüllter zystischer Tumor, der das Ligamentum gastrocolicum
vorwölbte. Punktion von ca. 800 ccm dicker schwärzlicher Flüssigkeit. Im Urin konnte
8 Tage lang Zucker nachgewiesen werden. In der schwach alkalischen Punktionsflüssig¬
keit fanden sich Trümmer von Blutkörperchen, Hämatinschollen, ferner die Pankreas¬
fermente Trypsin, Steapsin und Diastase. Das Trauma musste eine Blutung unter die
Drüsenkapsel verursacht und diese nach Zerreissung des Peritoneums einen Erguss in die
Bursa omentalis herbeigeführt haben. Aronheim-Gevelsberg.
Vorwerk, 8 Fälle von ^subkutaner Milzzerreissunng. (Inaugur.-Dissertat.
Leipzig 1911). Verf. Arbeit bringt die Zusammenstellung von 8 Fällen von subkutaner
Milzzerreissuug der chirurgischen Klinik Trendelenburgs aus den Jahren 1901—1910.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9.
Sie ergibt zunächst als Entstehungsursache der Verletzung einmal die kurze, heftige Ein¬
wirkung einer scharf umschriebenen Gewalt von räumlich geringer Ausdehnung (Hufschlag
in 1 Falle), 5 mal ein breit, flächenhaft angreifendes Trauma, entweder mit Zusammen¬
pressen des Körpers gegen ein Widerlager (Überfahrung in 8 Fällen, Pufferquetschung
in 1 Falle) oder ohne ein solches und 2 mal Sturz aus der Höhe. In 7 Fällen war ein
Angreifen der verletzenden Gewalt in der Milzgegend teils sicher, teils wahrscheinlich,
während in einem Falle eine Entstehung der Milzzerreissung durch Contreconp möglich
erschien, wie solche auch bei vorher normalen Milzen vorkommt, meist aber bisher bei
pathologisch veränderten beobachtet ist. Es lagen hier demnach nur reine traumatische
subkutane Rupturen normaler Milzen vor. Ihre durch das betreffende Trauma gesetzten
Verletzungen waren durchgängig schwerer Art. An komplizierenden Nebenverletzungen
waren Rippenbrüche, Zerreissung der Nieren und Nebennieren, Ruptur des Colon mit
Peritonitis, Einriss des Bauchfellüberzuges der Leber und Einreissung des Pankreas,
Zerreissung der Pleura und des unteren Lungenlappens vorhanden. Reine unkomplizierte
Milzrupturen boten nur 2 Fälle.
Die Splenektomie vrurde in 6 von 7 Operationen ausgeführt, in einem Falle wurde
wegen Aussichtslosigkeit auf Rettung überhaupt nicht operiert, in einem Falle die zer¬
trümmerte Milz unberührt gelassen. Der Ausgang war in den 8 Fällen 5 mal ein
günstiger, 3 mal ein ungünstiger. Von den 6 Splenektomierten ist demnach nur einer ge¬
storben. Bei den Geheilten traten keine nachteiligen Folgen nach der Splenektomie auf.
Zieht man zu diesen Fällen noch einen geheilten, von Wilms operierten Fall, so
kommt man in 10 Jahren auf 9 subkutane Milzrupturen mit 3 Todesfällen = 33,3 Proz.
Mortalität, bzw. auf 7 Splenektomien mit 1 Todesfall
Bezüglich der Einzelheiten sei auf die Arbeit verwiesen. Aronheim-Gevelsberg.
F. Yolcker, Über die Indikationsstellung zu operativem Eingreifen
bei subkutanen Nierenverletzungen. (Beiträge zur klin. Chirurgie. 72. Bd., 3. Hft.)
Verf. beleuchtet die bekannten Schwierigkeiten der Indikationsstellung gerade bei diesen
Verletzungen. Aus den 4 Hauptsymptomen einer Nierenverletzung (der Hämaturie, den
spontanen Schmerzen in der Nierengegend, einer Anschwellung daselbst und den Zeichen
innerer Blutung) ist eine zuverlässige Anzeige für konservative oder operative Behand¬
lung jedenfalls nicht zu stellen.
Verf. legt sich zu diesem Zweck 4 Fragen vor:
1. Sind grössere Blutgefässe der Niere zerrissen?
2. Ist das Nierbecken oder der Ureter zerrissen?
3. Ist die verletzte Niere aseptisch oder infiziert?
4. Bestehen Nebenverletzungen?
Um zuverlässige Aufschlüsse über die 8 ersten Punkte zu erhalten, empfiehlt Verf.
die Cystoskopie und den Ureterenkatheterismus, beides Methoden, die bisher zu diesem
Zweck noch nicht angewandt wurden. Er bespricht dann die richtigen Deutungen der
sich dabei ergebenden wechselnden Befunde, deren Wiedergabe hier zu weit führen
würde. H. Kolaczek-Tübingen.
Cossmann, Traumatische Nephritis. C. spricht in der wissenschaftlichen
Wanderversammlung der Ärztevereine Duisburg und Umgegend am 30. IV. (s. Münch,
med. Woch. 28) über traumatische Nephritis. Er fasst zum Schluss seine Ausführungen
zusammen: 1. Die Möglichkeit, dass an eine die Nierengegend mit stumpfer Gewalt
treffende Verletzung eine diffuse traumatische Nephritis sich anschliesst, muss zugegeben
werden, aber bis jetzt ist kein sicherer Fall einer echten traumatischen Nephritis fest¬
gestellt worden. 2. Die sogen, traumatische Nephritis hat keine besonderen Merkmale,
durch welche sie sich von anderen entzündlichen Veränderungen der Niere unterscheidet.
3. Jede Verschlimmerung eines schon länger bestehenden Nierenleidens durch einen
Unfall muss als entschädigungspflichtiger Unfall gelten. 4. Für den Arzt besteht die
Notwendigkeit, bei allen die Nierengegend treffenden Verletzungen durch eingehende
Untersuchung festzustellen, ob bei dem Verletzten Zeichen einer schon länger vorhan¬
denen Nierenerkrankung bestehen. Das kann durch die Harnuntersuchung nicht ermittelt
werden, da dieser durch das Trauma schon Veränderungen verschiedener Art darbieten
kann. In Betracht kommen für diese Feststellung hauptsächlich Dilatation des linken
Ventrikels und Steigerung des Blutdruckes. Aronheim-Gevelsberg.
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UNIVERSITY OF MINNESOTA
Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
295
Freiherr v. Saar, Ein Fall von traumatischer Hydronephrose. (Demonstr.
gehalten im Verein der Ärzte in Steiermark am 8. II. 1911. Separatabdruck aus den
„Mitteilungen des Vereins der Ärzte in Steiermark“ 1911, Nr. 3.) Ein 21 jähriger
Mann erhielt bei einer Balgerei mit Kameraden einige Püffe von links und hinten in
die linke Ledengegend. Er wurde 14 Tage wegen Blutharnens im Spital z. V. behandelt.
% l 2 Jahr später traten Schmerzen in der linken Oberbauchgegend auf, wegen der er die
Klinik aufsuchte. Hier wurde in dieser Gegend ein mächtiger, anscheinend cystischer
Tumor festgestellt, der sich bei der Operation als Hydronephrose herausstellte. Der Ab¬
gang des Ureters am Nierenbecken war verschlossen mit Andeutung einer feinen
strahligen Narbe.
Es ist dies ein Fall, in dem die Anamnese, der Befund bei der Operation und das
Ergebnis der makro- und mikroskopischen Untersuchung mit Deutlichkeit und Sicher¬
heit auf das Trauma als veranlassende Ursache der Hydronephrose hin weisen.
Bemerkenswert ist die Geringfügigkeit des Traumas und die kurze Zeit, die
zwischen ihm und der Ausbildung des Tumors verstrichen ist. Erfurth-Cottbus.
Reinicbe, Hydronephrosenzerreissung. R. demonstriert im ärztlichen Verein
in Hamburg am 6. VI. (s. Münch, med. Woch. 24) einen 8jährigen Knaben, der beim
Spielen gefallen war und 4 Stunden später mit den Zeichen einer intraabdominellen
Verletzung laparotomiert wurde. Es fand sich eine kongenitale Hydronephrose die
retroperitoneal rupturiert war. Heilung erfolgte durch transperitoneale Nephrektomie.
A r o n h e i m-Gevelsberg.
Henning, Über Urethralzerreissung. (Inaugur.-Dissertat. Halle 1910.) Die
Ursachen, die zu einer Verletzung der Harnröhre führen können, sind 1. solche, die
direkt eine Zerreissung herbeiführen und 2. andere, bei denen die Verletzung erst
sekundär oder indirekt eintritt. Die ersteren sind die häufigsten: Fall beim Turnen,
Springen, Baden oder Unglücksfällen im Reitsitz, auf ein Hindernis, eine Stange, eine
Leiter, einen Stein usw. Indirekt kommt es zu einer Urethralzerreissung meist durch
Beckenfrakturen, besonders wenn die den Bruch veranlassende Gewalt seitlich auf das
Becken gewirkt hat. Anatomisch können die Urethralzerreissungen auch eingeteilt werden
in extraurethrale und intraurethrale, je nachdem die ursächliche Gewalt von aussen auf
die Harnröhre (Stoss, Fall, Schlag) oder von innen (durch Blasensteine, Katheter, Fremd¬
körper) einwirkt.
Von 19 Pat., deren Krankengeschichten Verf. aus der chirurgischen Klinik v. Bra-
manns mitteilt, ist bei 10 derselben eine Urethralzerreissung durch direkte Verletzung
entstanden. Aus der Arbeit, die sich eingehend mit der Ätiologie, Prognose und Therapie
befasst, sei die Operationsmethode mitgeteilt, die von v. Bramann seit mehreren Jahren
bei der Urethralzerreissung angewandt wird. Nachdem durch einen Längsschnitt die
Urethra freigelegt ist und beide Stümpfe gefunden sind, werden diese, wenn irgend an¬
gängig, nach Einführung eines Nölaton- oder Mercier-Katheters durch die ganze Harn¬
röhre bis in die Blase zirkulär genäht oder falls dies wegen starker Quetschung der
Urethralstümpfe oder eingetretener Urininfiltration nicht möglich ist, durch einige Nähte
einander so weit wie möglich genähert und die Dammwunde tamponiert Der Dauer¬
katheter wird alle paar Tage gewechselt und wenn möglich durch einen dickeren er¬
setzt; dabei tägliche Blasenspülungen durch denselben mit warmem Borwasser. Nach
durchschnittlich 6—8 Wochen werden die Pat., auch solche mit schwerer Zerreissung,
geheilt entlassen. Die Nachbehandlung besteht in einer entsprechenden Bougierkur mit
den schweren Metallsonden von Roser. Aronheim-Gevelsberg.
Hohmeier, Überbrückung eines ausgedehnten Harnröhren defektes durch
freie Fascienplastik. (Deutsch, med. Wochenschr. 19/11.) Der Verschluss von Defekten
der Harnröhre infolge von Traumen kann oft sehr schwierig sein. Defekte, welche nicht
grösser sind als 2 cm, können nach Einlegung eines Dauerkatheters von selbst heilen, da
das Harnröhrenepithel proliferationsfähig ist und die granulierende Fläche überwuchert.
Bei grösseren Substanzverlusten aber überhäuten sich die Wundränder und es bleibt eine
offene Narbenfistel. König empfiehlt deshalb die sofortige Naht der Harnröhtenenden,
die sich bei der Dehnungsfähigkeit der Urethra leicht aneinander bringen lassen. Gold-
mann hat dieses Verfahren noch dadurch verbessert, dass er die Harnröhre auf weite
Strecken aus ihrem Bette löste, wobei eine Nekrose der Wandungen dank der vorzüg-
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UNIVERSITY OF MINNESOTA
296 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9.
liehen Ernährung der Urethra nicht zu befürchten ist Bei beiden Verfahren ist indessen
Voraussetzung, dass die Weichteile des Dammes nicht in Mitleidenschaft gezogen sind,
da sonst die Elastizität der Harnröhre leiden würde. Um bei einer solchen Verletzung
eine gut durchgängige Harnröhre zu erhalten, empfiehlt Ljungren die Vereinigung der
Weichteile des Dammes über einen eingelegten Katheter; Wölfler übertrug Schleim¬
hautlappen aus einer prolabierten Vaginalwand, Reichel deckte einen 6 cm langen Defekt
durch einen gestielten, der innern Vorhaut entnommenen Hautlappen. H. brachte eine
nach Spaltung eines parurethralen Abszesses entstandene Fistel am Damm von 4 cm Länge,
unter der die Harnröhre in einer Ausdehnung von 6 cm fehlte, durch einen aus der
hinteren Oberschenkelmuskulatur entnommenen, 5 cm langen und 2 cm breiten Fascien-
lappen den er über dem Katheter sorgfältig am oberen und unteren Harnröhrenteil durch
fortlaufende Naht befestigte, zur Heilung. Bei der 6 V 2 Wochen post operationem er¬
folgten Entlassung des Kranken konnte der Urin in kräftigem Strahle entleert werden,
die Harnröhre war glatt, ohne nachweisbare Spuren einer Narbenbildung und für Charriöre
20 durchgängig. Haramersclimidt -Danzig.
Berditschewsky, Kasuistik der Hodentumoren. (Inaugur.-Dissertat. Berlin 11.)
Die gutartigen Tumoren des Hodens kommen sehr selten vor. Verf. fand bei Durchsicht
der Literatur der letzten 10 Jahre keinen einzigen Fall, auch in der chirurgischen Klinik
der Charite Hildebrands kamen in derselben Zeit keine derartigen Fälle zur Operation.
Dagegen bilden die bösartigen Formen: Sarkome, Carcinome, verschiedene Mischgeschwülste,
Teratome den häufigsten Befund. Zur Kasuistik derselben teilt er 17 Fälle, welche in
den letzten 10 Jahren in der Charitö operiert wurden, sowie einige aus der Literatur
mit. Als besonders disponierende Momente spielen Kryptorchismus und Ektopie eine
Rolle. Kocher bezeichnet das Verhältnis der Erkrankungen an bösartigen Geschwülsten
bei gesunden und retinierten Hoden etwa 1 :1000 und berichtet über 59 Fälle derartiger
Tumoren. Ausserdem kommt das Trauma als ätiologisches Moment in Betracht, besonder"
spielt die Hodenquetschung eine wichtige Rolle.
Von Interesse aus Verf.s Fällen sind 2 Krankengeschichten, in welchen sich die
Hodengeschwülste im Anschluss an ein Trauma, an eine starke Quetschung entwickelten.
Im ersten Falle — bei einem 41 Jahre alten Manne — trat eine Vergrösserung des
1. Hodens im Anschluss an einen Sturz mit dem Fahrrad, wobei sich Pat. auf der Lenk¬
stange das Scrotum quetschte, auf. Der Hoden war im Anfang schmerzhaft, später ver¬
ursachte er durch seine Grösse, im Laufe von 2 Jahren wurde er kindskopfgross, Be¬
schwerden. Die Geschwulst hatte nicht die Albuginea und Haut durchbrochen, trotz
starker Anspannung der letzteren; sie war nach oben scharf abgrenzbar, der Samenstrang
nicht mitergriffen, sie hatte zuerst den Hoden ergriffen und war allmählich auch auf
den Nebenhoden übergegangen. Im 2. Falle — bei einem 37 Jahre alten Arbeiter —
wuchs der Tumor nach Quetschung ohne Schmerzen bis zu Gänseeigrösse und hatte den
Samenstrang mit ergriffen. Auch hier war zuerst der Hoden, dann der Nebenhoden er¬
krankt. Beide Tumoren waren gutartige Mischtumoren; Drüsenanschwellungen nicht
nachweisbar. Aus Verf.s 17 Fällen ergibt sich: 1 . Die malignen Geschwülste des Hodens:
Sarkome, Carcinome, Mischformen, kommen viel häufiger vor als die homologen; 2. die
Tumoren ergreifen fast immer nur einen Hoden; 3. das Alter zwischen dem 20. bis 50. Jahre
scheint besonders zu diesen Neubildungen am Hoden disponiert zu sein. Diese Tatsache
ergibt sich aus den veröffentlichten Fällen sämtlicher Autoren. 4. Die Prognose der bös¬
artigen Hodengeschwülste ist sehr ungünstig durch schnelles Auftreten von Metastasen
und Rezidiven. 5. Nur die Kastration kann als Therapie der Hodentumoren in Betracht
kommen. Aro n heim- Gevelsberg.
Merken», Penisverletzung. M. berichtet in der 40. Versammlung der deutschen
Gesellschaft für Chirurgie (s. das Ref. in Nr. 19 der Münch, med. Woch.) über eine seltene
Verletzung des Penis. Ein Mann urinierte durch einen Türspalt. Durch Zuschlägen
der Tür Einklemmung des Penis. Das Resultat der Befreiungsversuche durch kräftigen
Zug war eine vollständige Abquetschung des Penis in der Mitte der Länge bis auf den
Hautschlauch. Wegen Gangrän wurde die Amputation des Gliedes nötig.
A r o n h e i m - Gevelsberg.
Für die Uelsiktion verantwortlich: Professor I)r. (’. Th i em-('ottnus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
d«r Medianotherapie lad der Begitaehtang Unfallverletzter, Invalider and Kranker
begründet von
Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schflts, Dr. C. Thlem,
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus.
Nr. 10. Leipzig, Oktober 1911. XVIII. Jahrgang.
Nachdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet.
Magencarcinom nach Lendenwlrhelfraktur.
Von Dr. Ph. Kooperberg in Amsterdam.
Es ist bekannt, wie viel Schwierigkeiten die Forschungen über die Ätiologie
des Carcinoma noch bieten und wie wenig geklärt die heutigen Meinungen dar¬
über sind.
Gilt dies für den Krebs im allgemeinen, so befinden wir uns im be¬
sonderen bezüglich der Entstehung und Entwicklung des Magenkrebses fast
noch ganz im Dunkel, soweit eine vorausgegangene Verletzung als Ursache in
Frage kommt.
Deshalb verdient jeder Fall, der zur Vermehrung unserer Kenntnis auf
diesem Gebiet führen kann, weiteren Kreisen zugängig gemacht zu werden,
zumal wenn ein solcher Fall als ein bisher in der Unfallheilkunde noch nicht
beobachteter erscheint
Von dem in Rede stehenden Fall wurde durch zufällige Umstände hinter
einander durch mehrere (13) Ärzte, (Hausarzt Spezialchirurg, Magenspezialist
Professoren und medizinische Beamte) Kenntnis genommen und, soweit diese in
der Lage waren sich zu äussern, waren die Ansichten über die Art der Ent¬
stehung und des Zusammenhanges des Magenkrebses mit dem vorausgegangenen
Unfall sehr verschieden.
Nach einer kurzen Wiedergabe von der Ansicht der meisten dieser Sach¬
verständigen werden weitere Erörterungen überflüssig sein. Die meisten Gut¬
achter glauben,
1. dass der Magenkrebs sich entwickeln kann und sich hier entwickelt hat
aus einer Verletzung des Rückens mit Bruch zweier Lendenwirbel, und
2. dass der Magenkrebs erst sechs Jahre nach dieser Verletzung in Er¬
scheinung getreten ist, ohne dass während dieser Zeit irgend ein Magenleiden
ärztlich auch nur vermutet, noch viel weniger festgestellt wurde.
W. W., 45 Jahre alt, Bremsergehilfe in Z., wurde am 27. Mai 1904 durch eine
Lokomotive angestossen, wobei er mehrere Meter weit hinweg geschleudert wurde und
einen heftigen Stoss in den Rücken bekam.
Er musste mittelst einer Tragbahre nach seiner Wohnung gebracht werden. Der
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Original fro-m
UNIVERSITY OF MINNESOTA
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10.
baldigst herbeigerufene und erschienene Hausarzt Dr. H. fand ausser einigen Kopfwunden
und einer Rippenquetschung „eine Kontusion oder Fraktur des Rückgrates“.
Allmählich trat Heilung der Kopf- und Rippenverletzung ein, die Folgen der Rück¬
gratverletzung blieben jedoch bestehen.
Am 27. September 1904, wurde durch Dr. B. d. 1. F., kontrollierenden Arzt der
Reichsversicherungsbank, dahin Bericht erstattet, dass sich in den letzten Wochen eine
beträchtliche Lendenkyphose entwickelt habe. W. wurde darauf ins Diakonissenhaus zu
A. aufgenommen und dort durch den Spezialchirurg Dr. R. weiter behandelt Die Be¬
handlung bestand hauptsächlich in Ruhe und Anlegung eines Gipskorsettes, später eines
abnehmbaren festen Verbandes, noch später eines Stützapparates.
Mehrere ein gelieferten Berichte dieses Kontrollarztes handelten stets von dem Zu¬
stande der Wirbelsäule.
Am 5. April 1905 wurde gemeldet, dass die Buckelbildung (Kyphose) den ganzen
Lendenteil der Wirbelsäulo eingenommen hatte und sehr gross geworden war, dass aber
nicht mehr über Schmerz geklagt wurde und der Krankheitsprozess anscheinend zur Ruhe
gekommen war. Das Stützkorsett entlaste die Wirbelsäule. Die 12. linke Rippe drücke
in schmerzhafter Weise auf das Darmbein. Der Verletzte wurde für fähig erachtet, etwas
Arbeit im Sitzen zu leisten und die Arbeitsunfähigkeit wurde auf 75 °/ 0 geschätzt
W. war inzwischen umgezogen und wohnte jetzt in V.
Am 22. Mai 1905 wurde er untersucht durch Dr. B. v. B., ebenfalls Vertrauensarzt
der Reichsversicherungsbank, der als „einzige Abweichung“ eine starke Kyphosis
lumbalis meldete. Das Gehen erfolgte ziemlich gut; auch wurden mehrere Rumpf¬
bewegungen gut ausgeführt. Dieser Arzt glaubte wegen der vielen Beschwerden des
Kranken an eine traumatische Neurose denken zu sollen. Der Stützapparat bedurfte
der Erneuerung. Diese hielt am 1. Januar 1905 auch Dr. S., praktischer Arzt zu M.
für nötig, zu welchem W. sich jetzt in Behandlung gegeben hatte.
Kurz nachher ist W. wieder umgezogen und wohnte jetzt in B. Der kontrollierende
Arzt daselbst, Dr. L. v. N., berichtete am 1. August 1905, dass ausser dem Lendenbuckel
(Kyphosis lumbalis) eine deutlich umschriebene schmerzhafte Stelle zur linken Seite der
Krümmung festzustellen war. Der Verletzte ist ausser stände, irgendetwas zu arbeiten;
wenn er auch nur eine kleine Strecke geht, nimmt der Schmerz zu, auch wenn er nur
eine Viertelstunde hintereinander sitzt; in der letzten Zeit hat der Schmerz überhaupt
zngenommen.
Dieser Arzt ist der Ansicht, dass der Verletzte nicht simuliere und auch nicht an
traumatischer Neurose leide. Der anatomische Befund genüge zur Erklärung der Er¬
scheinungen; die Erwerbsunfähigkeit wurde auf 100 % geschätzt. Es wurde auch eine
radiologische Aufnahme gemacht.
Unterdessen hatte W. Berufung eingelegt, weil die Entschädigung seiner Meinung
nach zu gering war.
In der Sitzung zu A. am 7. August 1905 des Schiedsgerichts (Raad van Beroep)
wurden mehrere Arzte als Sachverständige gehört, welche hauptsächlich sich wie folgt
äusserten.
Dr. H., der oben schon genannte Hausarzt, sagt, dass W. nach dem Unfall bis zum
letzten Frühjahr in Behandlung stand. Im Anfang waren mehrere Kopfwunden, ein Rippen¬
bruch und eine Verschiebung von Rückenwirbeln festzustellen. Kopf- und Rippen¬
verletzungen sind geheilt. Die Wirbelverletzung ist nicht nur nicht geheilt, sondern
verschlimmert. Gegenüber dem letzten Befund im April 1905 findet der Arzt den Ver¬
letzten sehr heruntergekommen, es dünkt ihm, dass W. die Wahrheit spricht, wenn er
behauptet, nicht gehen und nicht ordentlich sitzen zu können.
Dr. B. d. 1. F., der mehrfach genannte Kontrollarzt, erklärt, dass W. eine aus¬
geprägte Kyphosis lumbalis habe. Zum letzten Male sah er W. am 18. April 1905,
damals machte er einen günstigen Eindruck, weshalb er die Invalidität auf 75 °/ 0 schätzte.
Von traumatischer Neurose wurde niemals etwas w f ahrgenommen, alle Beschwerden können
durch die anatomischen Abweichungen gedeutet werden.
Dr. B. v. B. tut dar, weshalb er an traumatische Neurose gedacht hat
Dr. R., der obengenannte Spezialchirurg, behandelte W. im Februar. Bei seiner
heutigen Untersuchung findet er den Zustand sehr verschlimmert, die Rückgratverkrüm-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10.
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mung bat erheblich zugenommen, Haltung und Gang sind schlechter geworden, der all¬
gemeine Zustand ist dürftig und der Kranke stark abgemagert.
Am 22. August 1905 wurde W. von mir urtersucht und konnte ich ausser einer
bogenförmigen Verkrümmung im Lendenteil des Rückgrates keine Abweichungen finden.
W. hatte damals keine anderen Beschwerden als Schmerz im Rücken, baldige Ermüdung,
viel Schwierigkeiten beim Stehen und Gehen. Nur für leichte sitzende Arbeit fand ich
ihn tauglich und schätzte die Erwerbs Verminderung auf 80 °/ 0 . Der Zustand war als
dauernd zu betrachten.
Die Verwaltung wies eine Dauerrente an, berechnet nach einer Arbeitsunfähigkeit
von 90 °/ 0 .
Ein Jahr später (17. September 1906) berichtete Dr. B. d. L F., dass er mit Dr. R.
den W., der wieder zu A. wohnte, aufs neue untersucht habe. Der Buckel war derselbe
geblieben; der Stützapparat bedurfte der Erneuerung.
Wieder ein Jahr später wohnte W. zu B. Dr. L. v. N. berichtete (18. Oktober
1907), dass in dem Zustand keine Änderung eingetreten wäre; die Beschwerden seien
dieselben.
Wieder nach einem Jahr (16. September 1908), berichtet Dr. B. v. B., dass der
Zustand des W., der jetzt zu V. wohnt, unverändert ist
Am 28. Januar 1909 erstattete Dr. B. in der Universitätsstadt L. Bericht über W.,
welcher sich damals dort befand und auf Veranlassung von dem Leiter der inneren Klinik,
Prof. N., bei dem er sich wegen Magenbeschwerden angemeldet hatte, an den Leiter
der chirurgischen Klinik Prof. K. überwiesen wurde. Es wurde Erneuerung des Stütz¬
apparates für nötig erachtet
So weit die Vorgeschichte!
Bevor der Fall weiter verfolgt wird, möchte ich betonen:
1. dass W. innerhalb von 5 Jahren bisher von mindestens 10 Ärzten gesehen
und untersucht worden ist;
2. dass keiner dieser 10 Ärzte jemals etwas von vorhandenen Magen¬
beschwerden erwähnt hat, so dass weder in Berichten, noch in Gutachten, noch
bei der Rentenfestsetzung, noch gelegentlich der Sitzung des Schiedsgerichts
von einem chronischen Magenleiden die Rede war;
3. dass W. nur einmal im Jahre 1909 bei Prof. N. über Magenbeschwerden
geklagt hat, dass dieser aber auf diese Klage wenig Wert gelegt zu haben
scheint und er W. zu dem Chirurgen schickte.
Am 17. Oktober 1910 starb W. im Krankenhaus zu A. infolge von Magenkrebs.
Kurz vorher war diese Diagnose klinisch gestellt worden, die Leichenöffnung be¬
stätigte sie.
Aus dem Sektionsprotokoll geht hervor, dass im Magen sich etwa l i l 2 1 flüssige
Speisereste fanden; die Schleimhaut war bleich, glatt, atrophisch, die Magenwand dünn.
Der Pylorus hat sich in einen knorpelähnlichen Ring verwandelt, welcher kaum den
Zeigefinger hindurchliess, 3 / 4 cm dick war und allmählich in eine Magenwandverdickung
überging, welche mit der Unterseite des linken Leberlappens verwachsen war.
Die Leber fühlt sich fest an; auf dem Durchschnitt keine Abweichungen, nament¬
lich keine Geschwulstknoten. Die Magenverwachsung erweist sich als eine oberflächliche,
ohne wesentlich auf das Lebergewebe überzugreifen.
Das Pankreas war mit dem Pförtnerteil des Magens verwachsen und von grösseren
und kleineren Lymphdrüsen umgeben, welche sich auf dem Durchschnitt weich anfühlten.
Die mikroskopische Untersuchung von Pylorusgcwebe und Lymphdrüsen ergab ein
diffuses Carcinom.
Die Wirbelsäule, von der entleerten Bauchhöhle aus gesehen, zeigte eine Einbiegung
nach der Bauchhöhle zu, welche in der Höhe des dritten Lendenwirbels fest verwachsen war.
Nach Herausnahme der Wirbelsäule vom 12. Brustwirbel bis zum 4. Lendenwirbel
zeigte sich, nach völliger Entfernung aller Weichteile, eine alte Kompressionsfraktur des
dritten Lendenwirbels mit Kallusbildung. Der 2. Lendenwirbel ist ebenfalls, aber in
geringerem Maße zusammen gedrückt.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10.
Es wurden noch mehrere andere krankhaften Veränderungen gefunden, die aber mit
der in Frage stehenden Erörterung in keinem Zusammenhang stehen.
Am 1. November 1910 erstattete der kontrollierende Arzt Dr. B. in A. einen Be¬
richt, in welchem er zu dem Schlüsse kam, dass der Tod im November 1910 infolge von
Magencarcinom mit dem Unfall im Mai 1904 in Zusammenhang stehe. Er begründet
dies wie folgt:
Zum ersten Male wird in dem Bericht von Dr. B. zu L. (1909), also 5 Jahre nach
dem Unfall, von Magenbeschwerden gesprochen, aber derartige Krankheitserscheinungen
können als erste Zeichen eines Magenkrebses sehr lange Zeit bestehen ohne besonders
aufzufallen, namentlich bei einem Kranken, der an einer so erheblichen anderweitigen
Verletzungsfolge leidet
Nun kann ein Wirbelbruch nicht als die unmittelbare Ursache für das Auftreten
von Carcinom in Betracht kommen, doch muss ein mittelbarer Zusammenhang insofern
angenommen werden, als nach dem Unfall Veränderungen des ganzen Körperzustandes
entstehen und Störungen in der Verrichtung der inneren Körperteile sich zeigen können.
„Wenn unsere Kenntnis über diese Dinge auch noch gering sind, ist doch der Ein¬
fluss eines Wirbelbruches und die hierdurch veränderte Lebensart auf die ganze Konsti¬
tution nicht auszuschliessen.“
Ich konnte mich dieser Meinung nicht anschliessen und schrieb deshalb:
„Im August 1905 wurde eine Dauerrente zugewiesen wegen der Folge des Un¬
falles ,Wirbelsäulenbruch 4 , der eine bogenförmige Kyphose hinterlassen hat
Der Tod am 17. Oktober 1910 war die Folge eines Magenkrebses. Nun
wird durch Dr. B. ein mittelbarer Zusammenhang zwischen dem Entstehen des
Magenkrebses und der Rückgratsverletzung angenommen.
Obwohl tatsächlich über die Ursache des Krebses im allgemeinen und des
Magenkrebses im besonderen noch viel Dunkel herrscht, wird man in der Lite¬
ratur vergebens nach der Möglichkeit oder nach Beispielen suchen, in denen die
Entstehung von Magencarcinom auf einen Rückenwirbelbruch zurückgeführt wird.
Wenn Dr. B. recht hätte, dann würde in allen Fällen, in denen ein Unfall¬
verletzter infolge einer beliebigen chronischen Krankheit stirbt, immer ein Jahre
vorher erlittener Unfall als Todesursache aufgefasst werden können.
Ich glaube, dass der Magenkrebs und damit auch der Tod weder eine un¬
mittelbare noch eine mittelbare Unfallfolge ist und daher von dem Tode ab jede
Entschädigung wegfallen kann. u
Nachdem die Verwaltung die Ansprüche der Witwe abgelehnt hatte, legte diese
beim Schiedsgericht (Raad van Beroep) zu A. Berufung ein.
In dessen Sitzung wurden mehrere Ärzte als Sachverständige gehört; ihre Zeugnisse
sollen im Folgenden kurz wiedergegeben werden.
Dr. H. zu Z., der W. zuerst behandelte (s. oben):
„Damals, d. h. fast 1 l j 2 Monate nach dem Unfall, nachdem er aus dem Diakonissen¬
haus zu A. zurückgekehrt war, hatte W. Brechneigung und Magenschmerzen, wogegen
Arzneimittel verordnet wurden. Kurz nachher verliess W. die Gemeinde, dann und wann
vernahm ich etwas von ihm und ich war nicht erstaunt zu hören, dass er zum Schluss
im Krankenhause zu A. an Magenkrebs gestorben war. Die Wahrscheinlichkeit, dass der
Magenkrebs Folge des Unfalles war, ist nicht ausgeschlossen.“
Begründet hat Dr. H. seine Ansicht nicht
Dr. R., Chirurg zu A.: „Im Anfang habe ich W. nicht über Schmerzen im Magen klagen
hören, aber wohl bald darauf; ich habe diese Schmerzen als von der Bruchstelle der
Wirbelsäule ausstrahlende angesehen. Dann und wann traten auch Verdauungsstörungen
auf. Mit unbedingter Sicherheit ist der Zusammenhang zwischen Magenkrebs und Unfall
nicht darzutun. Ein mittelbarer Zusammenhang aber zwischen Wirbelbruch in der Höhe
des Pankreas und Magenkrebs ist sehr wohl möglich. Durch den gewaltigen Stoss kann
ein kleines, bald geheiltes Geschwür in der Magenwand entstanden sein, welches auch, ohne
zu Magenblutung Veranlassung gegeben zu haben, der Anfang von krebsiger Entartung
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10.
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der Gewebe gewesen sein mag. Diese Erklärung beruht nur auf Vermutungen, über die
vielleicht erst nach 10 Jahren etwas Sicheres bekannt sein wird.“
Der kontrollierende Arzt Dr. B. d. 1. F.: „Ich habe W. bis 1905 regelmässig beob¬
achtet, ihn auch noch 1906 in Gegenwart des Dr. R. gesehen, doch erinnere ich mich
nicht, dass W. damals über Magenbeschwerden geklagt hat, auch in meinen Aufzeichnungen
habe ich darüber nichts gefunden.
Die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhanges zwischen Tod und Unfall scheint mir
nicht gross, da es nichts Aussergewöhnliches ist, dass ein Mann von 50 Jahren an Magen¬
krebs leidet und viele Menschen um diese Iiebenszeit an Krebs zugrunde gehen. Es sind
keine genügenden Gründe da, um diesen Zusammenhang anzunehmen, um so weniger, als
W. jedenfalls im ersten Jahre keine Erscheinungen einer wirklichen Magenkrankheit gezeigt
hat und obendrein in der ärztlichen Wissenschaft über das Entstehen einer inneren Krebs¬
geschwulst als mittelbare Folge einer Verletzung noch nichts bekannt ist.“
Dr. de G., Spezialarzt für Magenkrankheiten zu A.: „Ich habe W. niemals gesehen
und auch die Leichenöffnung nicht mitgemacht. Aus den Akten bin ich auf Grund eigener
Wissenschaft und auf Grund von den Mitteilungen aus den Arbeiten von Cohnheim
(S. 91 und 92). Dr. Gockel bei Boas (Ges. Beiträge, Bd. 15, S. 664—698), Prof. Boas
selbst (S. 698—711) und Stern (S. 214—220) zur Überzeugung gekommen, dass in
diesem Falle immerhin ein Zusammenhang zwischen Unfall und Tod anzunehmen ist.
Das Trauma muss an der Stelle eingewirkt haben, wo das Carcinom gefunden ist, und die
Sektion hat gezeigt, dass gerade vor dem 2. und 3. Lendenwirbel, wo das Pankreas liegt
und davor der Magen und weiter nach vorn der linke Leberlappen, krebsige Veränderungen
vorhanden waren. Aus den mir zuverlässig erscheinenden Mitteilungen der Witwe über
das Leiden ihres Mannes geht hervor, dass W. vor dem Unfall gesund war, nach dem
Unfall über Beschwerden seitens des Magens klagte und 1907 (zu V.) eine schwere Magen¬
blutung durchgemacht hat, zu der er keinen Arzt hinzugezogen haben wollte, jedoch
Natriumbicarbonat eingenommen hat. Aus der Sektion geht hervor, dass der Magen fast
1^2 Liter Flüssigkeit enthielt, was beweist, dass W. seit längerer Zeit eine Magen¬
erweiterung gehabt haben muss und viel getrunken hat. Weil die Nahrung und Ver¬
dauung viel zu wünschen übrig gelassen hat, ist es begreiflich, dass W. gewöhnliche
Speisen nicht vertragen konnte. Sein Durst ist zu erklären aus der Tatsache, dass die
Flüssigkeitsaufsaugung im Dünndarm und nicht im Magen stattfand.
Ich stelle mir vor, dass der Verlauf folgendermassen war:
Durch das Trauma ist in der Magenwand ein Geschwür entstanden und durch den
fortdauernden, durch den Magensaft ausgeübten Reiz hat sich aus dem Geschwür allmäh¬
lich Krebs entwickelt.
In Rücksicht auf die schwere Verletzung muss man also bestimmt einen Zusammen¬
hang annehmen, Boas weist nach, dass auch Verengerungen des Magenpförtners durch
Traumen Vorkommen.“
Dr. N. B., der pathologische Anatom, welcher die Leicheneröffnung ausgeführt hat,
sagt, „dass die Sektion keinen Aufschluss über die Entstehung des Carcinoms gebracht
hat; nur hat sich ergeben, dass das Carcinom gerade auf der Höhe der Stelle sass, an
der W. den Stoss im Rücken empfangen hat; dies könnte vielleicht die Meinung des
Dr. de G. bestätigen“.
Der kontrollierende Arzt Dr. B. bleibt dabei, den Zusammenhang als wahrscheinlich
anzusehen. Sicheres weiss man nicht über die Ursache des Magenkrebses. Wahrscheinlich
ist es, dass ein chronischer Entzündungszustand durch fortwährenden Reiz den Krebs
hervorruft, doch ist es durchaus nicht notwendig, dass ein Magengeschwür vorausgegangen
sein muss.
Bei der Sektion ist festgestellt, dass die Krebsbildung der Bauchspeicheldrüse, des
Magenpförtners und des linken Leberlappens gerade da sitzt, wo die heftige Gewalt¬
einwirkung auf den Rücken stattgefunden hat. Möglich ist es, dass eine kleine
Schleimhautverletzung den Anlass zu einer Entzündung krebsiger Art gegeben hat. Die
Verwachsungen von Pankreas, Magen und Leber deuten darauf hin, dass alles mitein¬
ander in Verbindung steht.
Im Anfang nahm die ernsthafte Verletzung der Wirbelsäule alle Ärzte so sehr in An¬
spruch, dass den Magenbeschwerden keine genügende Aufmerksamkeit gewidmet worden ist.
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Moa*&h±chrifz für UnÄIl^ei Urznde and InT&üdemre&en Xr. 10.
302
Die grosse Magenerwei?ernug beweist, dass der Verlauf des Leidens du lang¬
samer war.
Die Behauptung, dass ein Zeitraum toq 6 Jahren zu gross war. am den Zusammen¬
hang an nehmen zu dürfe n, stimmt nicht, da Fälle bekannt sind, in denen der Krankheits-
verlauf noch längere Zeit gedauert hat.
Die Tatsache, dass Dt. H. den W. zuvor niemals behandelt hat. ist hier von grosser
Wichtigkeit
Ich würde mir Gewalt antun müssen, wenn ich behauptete: es besteht keinerlei Zu¬
sammenhang. and wenn noch Zweifel bestehen mochten, so würde ich ein „in dubiis pro
reo“ geltend machen.
Jetzt sagt auch Dt. B_ 's. oben; aus, „wie auf ihn die soeben gehörte, die An¬
erkennung des Zusammenhanges aussprechende Ausführung so überzeugend gewirkt habe,
dass auch er den Zusammenhang annimmt und die dagegen angeführte Länge des Ver¬
laufes nichts beweise: da ein Krankheits verlauf bei Krebs noch viel langer dauern kann
aL* 6 Jahre*.
Die Ansprüche der Witwe W. wurden nunmehr anerkannt
Znr Prüfung der Frage, ob gegen das Urteil des Schiedsgerichts Berufung
eingelegt werden sollte, wurden die Akten Herrn Prot Dr. P.. Leiter der Uni¬
versitätsklinik für innere Krankheiten zn A.. übersandt
Im grossen ganzen ging ans seinem Gutachten Folgendes hervor:
Selbstverständlich ist die gestellte Frage nicht mit Sicherheit zu beantworten.
Denn es ist sehr wohl möglich, dass der Magenkrebs sich unabhäng von dem Unfall
entwickelt hat, um so mehr, als diese Krankheit in dem Lebensalter von 50 Jahren
durchaus keine Seltenheit ist. Auch die Tatsache, dass die bei der Leichenöffnung
gefundene Krebsgeschwulst ungefähr der Stelle entspricht, an der das Trauma eingewirkt
hat, beweist noch nicht den traumatischen Ursprung des Magenleidens. Magenkrebs kommt
auch ohne vorausgegangenes Trauma am Pförtnerteil das Magens vor und geht dann nicht
selten über auf das nach hinten gelegene Pankreas und den nach vorne gelegenen linken
Leberlappen. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Trauma und Magenkrebs braucht
dann aus dieser Lokalisierung des Krebses nicht ohne weiteres geschlossen zu werden.
Auch ist die lange Dauer des Krebses auffallend, obwohl es einzelne solcher
Fälle gibt.
Zuletzt kommt ein Carcinom nicht so sehr nach einem einmaligen heftigen Trauma
zur Entwicklung als nach wiederholten kleineren Schädigungen.
Alles zusammengenommen glaube ich nicht, dass bei W. zwischen dem Trauma
und dem Carcinom ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang angenommen werden
kann, wenn ich auch, abgesehen von diesem Fall, davon überzeugt bin, dass ein Trauma
die Entwicklung eines Krebsgewächses beeinflussen oder beschleunigen kann.
Trotzdem glaube ich, dass ein Zusammenhang zwischen dem Trauma und dem Magen¬
krebs nicht auszuschliessen, ja nicht einmal unwahrscheinlich ist.
Durch die heftige Verletzung kann neben dem Wirbelbruch auch ein Bluterguss
in die Magen wand entstanden sein. Bluterbrechen braucht dies nicht zur Folge gehabt
haben. Das Blut kann aus dem Magen auch durch den Darmkanal abgegangen sein, ohne
da*« man darauf aufmerksam geworden ist.
Infolge dieses Blutergusses entstand eine Störung im Blntumlauf der Magenschleim¬
haut, wodurch der Magensaft an dieser Stelle seine verdauende Wirkung ausüben konnte,
und auf diese Weise entstand ein Magengeschwür.
Die Magenbeschwerden, die Schmerzen und andere Klagen, welche nach dem Unfall
auftraten, waren wahrscheinlich Erscheinungen seitens des Geschwürs. Das Bluterbrechen
zu V. im Jahre 1907 stützt diese Meinung.
Ebenso spricht das Einnehmen von Natriumbicarbonat durch den Kranken und
die günstige Wirkung dieses Arzneimittels auf die Schmerzen und Magenbeschwerden
für erhöhte, Salzsäureausscheidung, eine nahezu ständige Begleiterscheinung des Magen¬
geschwüres.
Später entwickelte sich auf dem Boden des Magengeschwürs oder aus einer Narbe
die Krebsgeschwulst. Es ist etwas sehr Gewöhnliches, dass Magenkrebs auf dem Boden
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eines Magengeschwürs entsteht, das eine Mal unmittelbar im Anschluss an den Ver¬
seil wärnngs Vorgang, ein anderes Mal geraume Zeit später aus der Narbe.
Nimmt man diesen Zusammenhang an, dann können alle Erscheinungen ungezwungen
erklärt werden, dann braucht man kein primäres Carcinom anzunehmen, welches seiner
langen Dauer nach eine Ausnahme darstellen müsste.
Da der Verletzte vor dem Unfall niemals Magenbeschwerden gehabt hat, diese viel¬
mehr erst nach dem Trauma zum Vorschein getreten sind, erscheint es mir gezwungen,
hier an ein zufälliges Zusammentreffen zu denken, oder anzunehmen, dass der Verletzte
schon vor dem Unfall das Magenleiden im schlummernden Zustande hatte. Im Gegenteil
erscheint es mir, da alle Erscheinungen der Krankheit und ihr Verlauf bequem auf die
oben durch mich auseinandergesetzte Weise zu erklären sind, durchaus gerecht, anzu¬
nehmen, dass zwischen dem Tod von W. und dem Unfall vom Jahre 1904 ein ursäch¬
licher Zusammenhang besteht.“
Darauf wurde folgendes Schlussgutachten von mir für die Reichsversiche¬
rungsbank erstattet.
„Das Schiedsgericht (Raad van Beroep) nimmt einen ursächlichen Zusam¬
menhang an zwischen dem Unfall vom Jahre 1904 und dem infolge von Magen¬
krebs im Jahre 1910 erfolgten Tode, weil
1. fast alle Sachverständigen mit mehr oder weniger Bestimmtheit ihre
Meinung dahin ausgesprochen haben, dass mit ziemlich grosser Wahrschein¬
lichkeit der Anfang der Magenerkrankung kurz nach dem Unfall beim Ver¬
letzten festgestellt werden konnte und
2. mit Sicherheit festgestellt war, dass die bei der Leichenöffnung ge¬
fundenen krankhaften Zustände ihren Ursprung gehabt haben in einer durch
den Stoss hervorgerufenen Änderung der Gewebe in der Nähe der gebrochenen
Lendenwirbel.
Wenn wirklich das eine oder das andere sich bei der gerichtlichen
Sitzung herausgestellt hätte, würde man des Rates Urteil zweifelsohne billigen
können.
Aber nach genauer Kenntnisnahme der Verhandlungen stellt es sich
heraus, dass fast alle Sachverständigen sprechen von ,Voraussetzungen, Ver¬
mutungen 1 usw.
Kein einziger hat sich mit Bestimmtheit für den Zusammenhang aus¬
gesprochen und konnte es auch nicht tun in Anbetracht
1. der noch immer unbekannten Ursache des Krebses,
2. des langen Zeitverlaufs zwischen Unfall und Offenbarung der Krankheit
3. der nicht nachgewiesenen Kontinuität der Erscheinungen
4. des ersten nicht einmal ärztlich festgestellten Auftretens von Blutbrechen
erst gut drei Jahre nach dem Unfall.
Die »ziemlich grosse Wahrscheinlichkeit 1 muss deshalb auf Möglichkeit usw.
zurückgeführt werden.
Da die ärztlichen Meinungen so sehr auseinander gingen, wurde ein Ober¬
gutachten von dem Kliniker Prof. P. zu A. eingeholt
Aus diesem geht hervor, wie auch dieser Sachverständige der Meinung ist,
dass kein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfall und Magen¬
krebs angenommen werden kann.
Aber dieser Sachverständige will einen mittelbaren Zusammenhang an¬
erkennen.
Seine Meinung ist begründet durch eine teilweise schon durch Dr. R. und
Dr. de G. geäusserte Annahme, wonach bei dem Unfall eine Magenblutung ent¬
standen sein könne, aus der sich ein Magengeschwür entwickelt hätte, auf dessen
Boden wieder der Krebs entstanden wäre.
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Von dieser Magenblutung sofort nach dem Unfall hat sich aber niemals
etwas gezeigt. Wenn nun Herr Prof. P. behauptet, dass Bluterbrechen dabei
nicht aufzutreten braucht, so ist es mir natürlich bekannt, dass dergleichen
Blutungen (sogenannte occulte Magenblutungen) Vorkommen. Doch handelt es
sich hier darum, auf welche Weise diese Magenblutung oder ,der Bluterguss in
die Magenwand 4 entstanden sein soll.
Der Herr Professor spricht sich hierüber nicht aus. Wir wissen jedoch,
dass einer solchen traumatischen Magenblutung ein gewaltiger Schlag oder Stoss
gegen die Magengegend vorausgegangen sein muss oder bisweilen auch das
Heben eine^ ausserordentlich schweren Last oder ein Fall auf das Gesäss oder
die Füsse.
Weder das eine noch das andere war aber hier der Fall, so dass durch
den Unfall keine Magenblutung entstanden sein kann. Und da dies nicht der
Fall ist, kann auch der Magenkrebs dem Unfall nicht zur Last gelegt werden.
Eis ist also gar nicht gezwungen, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen
Magenkrebs und Unfall zu verneinen, selbst wenn man sich auf den Standpunkt
des Herrn Professor P. stellt.
Im Gegenteil, mich will es dünken, dass der Schluss, zu welchem dieser
Sachverständige kommt, wenn er ihn auch görecht nennt, nicht gerechtfertigt
ist, indem ein verbindender Faden mit dem Unfall nicht vorhanden ist.
Auch die Tatsache, dass vor dem Unfall niemals Magenbeschwerden da
waren und diese erst nach dem Unfall zutage getreten sind, beweist nicht dass
der Unfall die Ursache der Beschwerden war. Wenn nämlich jemand vor einem
Unfall über den Magen nicht zu klagen hatte, deutet dies noch keineswegs
darauf hin, dass vor dem Unfall nun auch kein Magenleiden bestand. Ebenso
kann das Entstehen von Magenbeschwerden nach dem Trauma dadurch erklärt
werden, dass ein schon bestehendes Magenleiden nach, nicht aber durch das
Trauma sich allmählich stärker entwickelt und nun erst Klagen hervorruft, ganz
abgesehen davon, dass es erst nach dem Unfall, aber nicht durch ihn, sondern
aus anderen Ursachen entstanden sein kann.
Nach dem Angeführten muss ich bei meiner dahin gehenden Meinung be¬
harren, dass der zum Tode führende Magenkrebs des W. in keinerlei Zusammen¬
hang mit dem Unfall vom Jahre 1904 stand, in welcher Meinung ich gestützt
werde durch Thiem (Handbuch der Unfallerkrankung, 2. Auflage 1909 S. 645ff.).
eine Autorität auf diesem Gebiet, mehr anerkannt als die meisten anderen.“
Es wurde weiter appelliert; doch auch in höchster Instanz wurden die
Ansprüche der Witwe anerkannt, diesmal ohne jedwede Begründung. .
Ein Fall von Quetschungslungenentzünduiig.
Von Dr. Alfred Baeskow, Wülfrath i. Rhld.
Die primäre (genuine) kruppöse Lungenentzündung ist erfahrungsgemäss
eine sehr häufige Infektionskrankheit. Man hat sie für Deutschland und Frank¬
reich auf etwas über 6 Proz., für Norwegen in den Jahren 69—78 auf 4 Proz.
aller innerlichen Krankheiten berechnet. Im Petersburger Maria-Magdalenen-
hospital waren unter 89400 Kranken, welche von 1851—81 aufgenommen wurden,
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3 272 = 3,6 Proz. an Lungenentzündung erkrankt, und Eichhorst behandelte
in der Züricher Klinik von 1884—92 unter 24 472 Kranken 1486 = 5,4 Proz. an
derselben Krankheit.
Zur Erkrankung an primärer kruppöser Pneumonie ist es unerlässlich, dass
Fränkelsche Pneumokokken in die Lungenalveolen hineingelangt sind. Wenn
sich dieser Vorgang nun auch vielfach ohne nachweisbare Veranlassung vollzieht,
so gibt es andererseits doch Schädlichkeiten, welche eine Infektion der Lunge
begünstigen. Man pflegt diese als Hilfsursachen der Infektion zu bezeichnen
und rechnet zu ihnen Erkältungen und Witterungseinflüsse, ungünstige hygienische
Verhältnisse und Staubeinatmungen, körperliche Überanstrengungen und alle den
Körper erheblich schwächenden Einflüsse, z. B. übermässigen Alkoholgenuss. Dass
auch das Trauma bei der Entstehung einer Lungenentzündung eine Rolle spielen
könne, war schon lange bekannt So geht aus den ausführlichen Darstellungen
von Courtois und Proust, die allerdings fast nur französische Literatur be¬
nutzten, hervor, dass schon Morgagni (1682—1771) und Laennec (1781—1826)
die Entstehung von Lungenentzündung nach Brustquetschungen beobachtet haben
(zit n. Stern). Auch manchen älteren deutschen und englischen Klinikern, z. B.
Hufeland, Wunderlich (1815—77) und Stokes waren derartige Fälle bekannt.
So schrieb z. B. Wunderlich: „Ich selbst habe mehrfach nach heftigen Kontu¬
sionen (Fall einer schweren Last auf die Brust, Sturz u. dgl.) wohlcharakterisierte,
rein verlaufende und z. T. sehr schwere Pneumonien gesehen, so dass ich diese
Ätiologie als nicht selten ansehen muss.“ Auch von chirurgischer Seite lagen
seit langer Zeit viele, teilweise völlig einwandfreie Beobachtungen vor. So finden
sich in der von Guder gegebenen reichhaltigen Kasuistik „über den Zusammen¬
hang zwischen Trauma und Tuberkulose“, Viertel]ahressclirift für gerichtliche
Medizin, Bd. VHI u. IX, Berlin 94/95, Fälle aus den Jahren 1824/38 und viele
spätere veröffentlicht (zit. n. Stern). Wenn demnach Litten auch nicht der
Erste war, wie man häufig liest, der auf das Vorkommen der Kontusionspneumonie
aufmerksam gemacht hat, so hat er doch wohl als erster in Deutschland in seinem
Aufsatz „über die durch Kontusion erzeugten Erkrankungen der Brustorgane mit
besonderer Berücksichtigung der Kontusionspneumonien“, Zeitschr. f. klin. Med.,
Bd. V, 1882, diesen Gegenstand eingehend behandelt. Er stellt darin 320 Fälle
von Lungenentzündung zusammen, unter denen er. 14 mal = 4,4 Proz. Verletzungen
als Ursache beobachtete. Andere Autoren sahen Verletzungen als Entzündungs¬
ursache bedeutend seltener, so nach der Zusammenstellung von Prof. R. Stern
in seinem Werk „Über traumatische Entstehung innerer Krankheiten“ II. Aufl.,
Jena 1897:
Demuth unter 604 Lungenentzündungen 10mal traumat. Entstehung= 1,6 Proz.
Detzel „ 170 „ 3 „ „ „ =1,8 „
Jürgensen „ 768 „ 1 „ „ „ =0,13 „
R. Stern „ 1027 „ 29 „ „ „ =2,8 „
A.Fränkel „ 830 „ 7 „ „ =0,8 „
Im Sanitätsbericht der preuss. Armee ist der Prozentsatz noch viel geringer.
So wurden z. B. im Bericht 1901/02 unter 3379 Fällen von Lungenentzündung
nur 5 = 0,14 Proz., 1902/03 unter 3 240 Fällen nur 2 = 0,06 Proz., 1904/05 unter
3 287 Fällen nur 1 Fall auf Verletzungen zurückgeführt.
Diese grosse Verschiedenheit könnte sich dadurch erklären, dass der eine
Beobachter mehr, der andere weniger geneigt ist, innere Erkrankungen auf
äussere Einflüsse zurückzuführen. Stern weist jedoch darauf hin, dass diese
Annahme nicht nötig ist, wenn man bedenkt, dass es ganz von Zufälligkeiten
abhängt, ob nach einer Brustquetschung eine Pneumonie zustande kommt, oder
nicht, z. B. vom Vorhandensein von Pneumokokken in der Mundhöhle oder in
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den Luftwegen des Verletzten, vom Eindringen solcher Keime infolge des Trauma,
von der Widerstandsfähigkeit des Lungengewebes gegen eingedrungene Infektions¬
erreger u. a. m.
Die Ansichten über die Art der durch eine Brustverletzung hervorgerufenen
Lungenentzündung waren anfänglich sehr verschieden. Während einige Autoren
die durch Quetschung bedingte Lungenentzündung als „traumatische“ bezeichneten,
trennte Litten „aus ätiologischen“ Gründen die Kontusionspneumonie von der
durch direkte Verletzung — Stich oder Schuss — entstandenen traumatischen
Pneumonie und sagt über ihre Entstehung: „Während die letztere als eine Ent¬
zündung zu bezeichnen ist, die sich unmittelbar einer Lungenwunde anschliesst,
wird die Kontusionspneumonie durch eine heftige Erschütterung hervorgerufen,
welche die Lunge trifft und beruht wahrscheinlich auf physikalischen Vorgängen,
die mit der Erschütterung des Organs verbunden sind.“ Auch ihm war schon
das öftere Missverhältnis zwischen der ausgebreiteten Verdichtung und der ge¬
ringen Beteiligung des Allgemeinbefindens aufgefallen. „In manchen Fällen
verläuft die Kontusionspneumonie in überraschend leichter Weise mit geringem
Fieber, geringer Schmerzhaftigkeit und Dyspnoe, und trotz der relativen Euphorie
kann man bei der physikalischen Untersuchung nachweisen, dass ein ganzer
Lappen infiltriert ist.“
Gleiche Beobachtungen, die er gemacht hatte, veranlassten Demuth (Bei¬
träge zur Lehre von der Kontusionspneumonie. Münch, med. Wochenschr. 1888),
gerade die Fälle für typische Beispiele der Kontusionspneumonie zu halten und
darauf ihren Unterschied von der kruppösen Lungenentzündung zu begründen.
So fand er bei der Sektion eines solchen Falles „die Lunge wohl derb, fest, luft¬
leer, aber auf dem Durchschnitt viel glatter und nicht so höckrig prominent
wie bei kruppöser Pneumonie“. Auch war die Farbe der Schnittfläche „hämor¬
rhagischer und viel dunkler, als dies nach rein entzündlicher Hepatisation der
Fall zu sein pflegt“. Er vergleicht diesen Befund mit dem Sektionsergebnis bei
einem durch eine eingefallene Scheune getöteten Kinde. Hier fand er „den linken
Oberlappen fast durchweg mit Blut unterlaufen .... fest, dunkelrot, nicht luft¬
haltig“. Das pathologisch-anatomische Bild der Kontusionspneumonie hat nach
ihm noch am meisten Ähnlichkeit mit dem hämorrhagischen Infarkt, nur dass —
abgesehen von dem sonstigen Befunde — „die unregelmässige Konfiguration der
Blutinfiltration bei Kontusionspneumonie“ vor einer Verwechlung mit der keil¬
förmigen, meist scharf abgegrenzten Gestalt des Infarktes schütze. Dementsprechend
betrachtet er als Kontusionspneumonie solche Fälle, wo die Blutung ins Lungen¬
gewebe für sich, ohne Mitwirkung einer Infektion ausreicht, um am Lebenden
die klinischen und physikalischen Symptome der Pneumonie zu erzeugen. Das
Fieber ist nach ihm analog den Temperatursteigerungen, die nach Knochenbrüchen
und schweren Quetschungen, jedenfalls infolge der Resorption des Extravasates
auftreten können und zweifellos von keiner Infektion abhängen. Er schreibt
daher der traumatischen Pneumonie auch einen von der genuinen Pneumonie
abweichenden Verlauf zu, nämlich: „Fehlen des initialen Fieberfrostes, überhaupt
Fehlen stärkerer Fiebertemperaturen und damit Fehlen der der kruppösen Pneu¬
monie eigenen deletären Rückwirkung auf das Allgemeinbefinden; auch der Urin
enthält nie, wenn nicht zufällig aus anderen Ursachen, Eiweiss, nie ist die Milz
vergrössert, nie Herpes labialis vorhanden, nie ist kritischer Fieberabfall beob¬
achtet worden.“
Klarheit in die Frage von der Entstehung der traumatischen Lungen¬
entzündung haben erst die neuesten, wohl allseitig anerkannten Forschungen
uud Ausführungen von Prof. R. Stern in Breslau gebracht. Er wies nach, dass
Blutinfiltrate traumatischen Ursprungs bei grösserer Ausdehnung und oberfläch-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 307
licher Lage dieselben physikalischen Zeichen gehen, wie andere Infiltrate. Es
wird also, je nach ihrer Ausdehnung der Auskultations- und Perkussionshefund
dem bei einem hämorrhagischen Infarkt, einer lobulären oder lobären Pneumonie
gleichen. In pathologisch-anatomischer Beziehung sind die Befunde am meisten dem
Bilde des hämorrhagischen Infarktes ähnlich. Doch unterscheiden sich traumatische
Blutherde — auch abgesehen von etwaigen groben Verletzungen — dadurch,
dass sie im Gegensatz zu der keilförmigen, sich meist scharf absetzenden Gestalt
des Infarktes, eine unregelmässige, allmählich in die Umgebung übergehende
Ausbreitung zeigen. Biutinfiltration eines ganzen Lungenlappens, wie sie nach
schweren Brustkontusionen bisweilen beobachtet wird, unterscheidet sich von
der roten Verdichtung (Hepatisation) bei kruppöser Lungenentzündung durch
dunklere Färbung und dadurch, dass die Schnittfläche nicht so körnig ist. Die
klinischen Symptome der Lungenquetschung bestehen ausser in den angeführten
physikalischen Zeichen (der Infiltration usw.) in Schmerzen, Beklemmung, Atem¬
not, Haemoptoe, bei schweren Verletzungen ausserdem in Zyanose, Kollaps usw.
Dementsprechend teilt Stern die an eine Verletzung der Lunge sich an¬
schliessende Lungenentzündung ein:
1. In Fälle von typischer kruppöser Pneumonie. Bei ihnen handelt es sich
stets um eine Infektion der Lunge. Ein Nachweis von Pneumokokken ist von
Weichselbaum und Anderen geführt worden. Ihr Verlauf unterscheidet sich
in nichts Wesentlichem von dem anderer kruppöser Lungenentzündungen. Auch
konnte sich Stern aus der Literatur nicht davon überzeugen, dass ihre Prognose
so besonders ungünstig sei, dass ein Drittel aller Erkrankten sterben. Nach
eigener Erfahrung hält er diese Behauptung nicht für richtig; meint aber, dass
das vorliegende Material für eine genaue Statistik nicht ausreicbe.
2. In Fälle von ausgedehnter Blutdurchtränkung mit unregelmässigem
Verlauf. Auch bei ihnen hält Stern eine Infektion für sehr wahrscheinlich,
wenn auch der Beweis dafür erst durch bakteriologische Untersuchung gebracht
werden kann. Für seine Annahme spricht, dass nach sehr ausgedehnten Lungen¬
verletzungen, die nach einigen Tagen zur Sektion gelangten, Entzündungserschei¬
nungen fehlen können, ferner der Umstand, dass diese leichteren Fälle, in denen
Zeichen der Allgemeininfektion wenig oder gar nicht ausgeprägt sind, in die
Fälle der ersten Art übergehen können.
3. In Fälle mit umschriebenen Blutungsherden — wahrscheinlich Broncho¬
pneumonien. Bei ihnen findet sich meist eine geringe umschriebene Dämpfung
mit tympanitischem Beiklang — bei wenig ausgedehnten oder etwas tiefer
liegenden Herden können Veränderungen des Perkussionsschalles ganz fehlen —
feuchte Rasselgeräusche, meist auch Knisterrasseln und Bronchialatmen. Daneben
hört man gewöhnlich pleuritisches Reiben; denn eine Kontusion, die eine Lungen¬
verletzung oder eine Entzündung hervorruft, lässt oft gleichzeitig auch eine
Pleuritis entstehen. Die Unterscheidung von der umschriebenen Blutung in der
Lunge stützt sich auf die Beobachtung der Entwicklung des Entzündungsherdes
und der Beschaffenheit des Auswurfs. Lässt sich ein Fortschreiten des Prozesses
feststellen, so ist damit seine entzündliche Natur bewiesen und eine rein blutige
Beschaffenheit des Auswurfs spricht mehr für hämorrhagische Infiltration.
Stern kommt daher nach Prüfung der Littenschen Fälle zu dem Schluss,
dass es sich bei ihnen meist um typische kruppöse Lungenentzündung gehandelt
hat. Und da von dieser Krankheit bereits 82 sehr wahrscheinlich war, und in¬
zwischen nachgewiesen ist, dass sie durch Infektion zustande kommt, so ist eine
Trennung im ätiologischen Sinne zwischen Kontusions- und traumatischer Pneumonie
nicht durchführbar. Und es unterliegt nach seinen Beobachtungen keinem Zweifel,
dass das, was Demuth als charakteristischen Sektionsbefund bei Kontusions-
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pneumonie ansieht, im wesentlichen nichts anderes ist, als eine Blntinfiltration
der Lunge, also eine direkte Folge des Trauma. So kann sich auch die geringe
Beteiligung des Allgemeinbefindens daraus erklären, dass die beobachtete Lungen¬
verdichtung teilweise oder hauptsächlich auf hämorrhagischer Infiltration beruht
Es ist daher selbstverständlich, dass die Verdichtungserscheinungen sehr früh¬
zeitig nachzuweisen sind — was Demuth auch als eine Besonderheit der Kon-
tusionspneumonie erwähnt — weil sie sich eben unmittelbar nach dem Trauma
entwickeln.
Alle Fälle traumatischer Lungenentzündung können zur Heilung gelangen,
selten scheint es vorzukommen, dass sie in die chronische Form, etwas häufiger,
dass sie in Lungenbrand ausgeht Ob eine Quetschungslungenentzündung in
Tuberkulose übergehen kann, ist nach Stern mit Sicherheit nicht zu sagen, da
es an brauchbaren Sektionsbefunden fehlt. Wahrscheinlich entwickelt sich aber
in solchen Fällen von vornherein eine akute tuberkulöse Entzündung, die durch
Einwirkung des Trauma auf eine bis dahin latente chronische Tuberkulose
entsteht.
Um den ursächlichen Zusammenhang zwischen Verletzung und Entzündung
festzustellen, hat man zeitliche und örtliche Merkmale sowie solche, die sich ans
besonders charakteristischen Kennzeichen der traumatischen Lungenentzündung
ergeben.
Der Zeitraum zwischen Verletzung und Beginn der Lungenentzündung
schwankt meist zwischen wenigen Stunden und etwa 4 Tagen, und der ursäch¬
liche Zusammenhang wird um so unwahrscheinlicher, je mehr die zwischen einer
Brustquetschung und darauf folgender Lungenentzündung verflossene Zeit über
die angegebene Grenze hinausgeht. Sprechen aber auch andere Momente für den Zu¬
sammenhang von Trauma und Pneumonie, so wird man ihn auch dann für wahrschein¬
lich erklären dürfen, wenn die Zeit zwischen Verletzung und Ausbruch der Krank-
heitserscheinungen länger ist als 4 Tage. Andere Forscher halten einen Zusammen¬
hang auch nach 4 Tagen dann für wahrscheinlich, wenn vorausgegangene Erschei¬
nungen von seiten der Lungen (Husten,blutiger Auswurf, wirklicheAtembeschwerden)
für eine Lungenverletzung gesprochen hätten. Doch betont Fürbringer, dass bei
einer Frist von zwei Wochen und mehr die Annahme eines solchen Zusammen¬
hanges kaum jemals gerechtfertigt sei, weil es dem akuten Charakter und dem
Verlauf der kruppösen Lungenentzündung widerspräche. Und Thiem fordert
für die Anerkennung des Zusammenhanges mit einer Verletzung bei einem
längeren Zeitraum, dass durch eine Kette von festgestellten krankhaften Er¬
scheinungen und Beschwerden in der Zwischenzeit der Zusammenhang wahr¬
scheinlich gemacht werde. Fürbringer ist der Ansicht, dass in solchen Fällen,
in denen die Verletzten nach dem Abklingen der unmittelbaren Unfallbeschwerden
sich ganz wohl fühlen, also tatsächlich krankhafte Erscheinungen sowie Be¬
schwerden fehlen, welche die Verbindung zwischen Unfall und Lungenentzündung
feststellen, der Zusammenhang ohne weiteres abzulehnen sei, falls die Lungen¬
entzündung sich nicht mit dem Ablauf des vierten Tages geäussert hat; eine
Ansicht, der Thiem vollkommen beistimmt. Im Grunde wird es nach ihm bei
der Beurteilung darauf hinauskommen, dass die Wahrscheinlichkeit des Zusammen¬
hanges im geraden Verhältnis zur Schwere der Verletzung und im umgekehrten
zur Länge der Zeit zwischen Unfall und Auftreten der Lungenentzündung steht.
Die örtlichen Beziehungen zwischen Trauma und Pneumonie sind dann ohne
weiteres klar, wenn die Entzündung die unter der verletzten Stelle oder doch
in der Nähe gelegenen Partien befallen hat. Es ist jedoch keineswegs nötig,
dass die Brustkontusion äussere Verletzungen hinterlassen hat Ist es doch be¬
kannt, dass Lungenverletzungen schwerster Art Vorkommen können, ohne dass
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die Weichteile oder Knochen der Brustwand irgend eine Spur der stattgehabten
Einwirkung zu zeigen brauchen. Und ferner, da Lungenzerreissungen nicht
immer entsprechend dem Ort der Einwirkung des Trauma, sondern auch an
anderen Stellen, z. B. auf der anderen Seite, stattfinden können, so muss man
diese Möglichkeit auch für die traumatische Lungenentzündung zugeben. Man
führt dies darauf zurück, dass bei einer plötzlichen Anstrengung nach vorheriger
. tiefer Einatmung der Bmstkasten in Ausatmungsstellung durch starke Anspannung
aller Atemmuskeln unter Schluss der Stimmritze festgestellt wird, damit er ein
festes Widerlager bildet, gegen das die Last herangezogen werden kann Dabei bildet
die Lunge eine festgeschlossene Blase, die, wenn zufällig noch die gehobene Last
einen Druck auf den Brustkasten ausübt, an einer beliebigen Stelle platzen kann.
Diese Ausatmungsstellung wird wahrscheinlich auch unwillkürlich, reflektorisch
eingenommen, wenn eine Gewalteinwirkung den Brustkorb trifft (Thiem). Jedoch
hält Stern die örtliche Beziehung zwischen Stelle der Einwirkung des Trauma
und dem Sitz der Pneumonie für eins der wichtigsten Merkmale, die es wahr¬
scheinlich machen, dass es sich um eine traumatische Pneumonie handelt. Fehlt
dieses Merkmal und sind sonst keine Anzeichen für die traumatische Entstehung
der Lungenentzündung vorhanden, so kann nur die Möglichkeit des Zusammen¬
hanges zugegeben werden, und die andere Möglichkeit, dass ein zufälliges Zu¬
sammentreffen vorliegt, ist ebenso wahrscheinlich. In einem Teil der Fälle tritt
allerdings ein Symptom auf, das für traumatische Pneumonie bemerkenswert ist:
der reichliche Blutgehalt des Auswurfs. An und für sich beweist dieser abnorm
reichliche Blutauswurf nichts weiter, als das Vorhandensein einer Lungenver¬
letzung. Diese Verletzung wird aber den Zusammenhang zwischen Pneumonie
und Trauma wahrscheinlich machen. Allerdings darf man in Fällen, in denen
sich Zeichen einer Lungen- oder Brustfellverletzung — während des Lebens
oder bei der Sektion — nicht nachweisen lassen, deshalb die Frage nach dem
ursächlichen Zusammenhang nicht verneinen. Denn es braucht, um eine In¬
vasionsstätte für Infektionserreger zu schaffen, keineswegs eine erhebliche,
mikroskopisch sichtbare Lungenverletzung vorhanden zu sein-, wie man auf Grund
allgemein bekannter bakteriologischer Erfahrungen behaupten darf.
Erwähnt sei noch, dass Unfall uud Lungenentzündung zufällig Zusammen¬
treffen können, dass Menschen mit bereits vorhandener Lungenentzündung einen
Unfall erleiden können, unter Umständen gerade so, dass der letztere nicht die
Ursache, sondern die Folge der Erkrankung ist, wofür bei Thiem ebenfalls Bei¬
spiele angeführt sind.
Weil nun Fälle, in denen eine Verletzung als Ursache einer kruppösen Lungen¬
entzündung anerkannt werden muss, immerhin selten sind, andererseits, weil der
Fall zeigt, dass nicht jede Lungenblutung bei einem sonst gesunden Menschen zu
chronischer Erkrankung oder zur Tuberkulose führen muss, sei mir die folgende
Veröffentlichung aus der Praxis gestattet. Der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft,
Sektion IV, Köln, sage ich für die Bereitwilligkeit, mit der sie mir die Benu¬
tzung ihrer Akten hierzu gestattet hat, auch an dieser Stelle meinen besten Dank.
Es handelte sich um den 31jährigen Steinbrecher Thomas St., von dem festgestellt
wurde, dass er seit 1908 im wesentlichen immer gesund war. Nur einmal in der Nacht
vom 24./25. VIII. 08 soll er plötzlich krank geworden sein, über Atemnot, Stechen in
der linken Seite und im Rücken geklagt haben. Jedoch fand der gerufene prakt. Arzt M,
bei ihm ausser einer Temperatur von über 40 0 objektiv weder auskultatorisch noch per-
kussorisch etwas Krankhaftes, auch keinen Blutauswurf. Er vermutete den Beginn einer
kruppösen Lungenentzündung. Am Morgen des 25. VIII. fand ich den St. schon wieder
wohl und munter ausserhalb des Bettes und am 27. VIII. arbeitete er. Ich kann daher
kaum annehmen, dass es sich um den Beginn einer derartigen Erkrankung gehandelt hat. Am
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9. IX. 10 fiel ihm beim Verladen ein ca. 150 Pfund schwerer Stein auf die Brust, Augen¬
zeugen des Unfalls waren nicht zugegen. St. legte sich aber, als er am Unfalltage nach
Hause kam. sogleich ins Bett und sagte, — nach Aussage seiner Kostgänger — ihm sei
ein Stein auf die Brust gefallen; auch liess er sich noch abends einen Krankenschein aus¬
stellen. Am 10» IX. stellte ich bei ihm Lungenentzündung fest. Da der medizinische Berater
der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, Herr Landes-MedizinalratProf. Dr. Liniger, zweifel¬
haft war, ob es sich bei St. um eine traumatische Lungenentzündung handelte und die
Vermutung aussprach, dass er schon vor dem Unfall krank gewesen sei, wurde ich zur
Abgabe eines Gutachtens aufgefordert, das ich am 16. X. 10 erstattete:
„Auf Ersuchen der Steinbruchs-Berufsgenossneschaft Sekt. IV, Köln, erstatte ich
in der Unfallsache des Steinbrechers Thomas St, 31 Jahre alt, aus W., F.strasse Nr. 32.
ein Gutachten „über den ursächlichen Zusammenhang der Lungenentzündung mit dem
behaupteten Unfall, fhr den Zeugen nicht vorhanden sind.“
Beim ersten Besuch gab er darüber an, dass ihm beim Einladen ein Stein auf die
Brust gefallen sei. Auf Befragen vervollständigte er später die Angaben folgendennassen:
Er habe am 9. IX. vorm, gegen 9 j / 2 Uhr Steine geladen, dabei sei einer von etwa 75 kg
Gewicht, den er schon über Kopfhöhe gehoben hatte, ihm entglitten, da er nass und glatt
war, und vor die Brust gefallen. Es sei ihm aber noch möglich gewesen, den Stein mit
den Händen sofort von sich zu stossen, so dass er nicht auch noch auf die Füsse fiel. Dabei
sei er selbst hintenüber zu Boden gefallen und sei, da ihm schlecht war, 10 Minuten liegen
oder sitzen geblieben. Dann habe er wieder gearbeitet bis abends 6 Uhr, es habe ihm
aber nach dem Unfall schon nicht mehr geschmeckt. Am anderen Morgeu sei er um
6 Uhr zur Arbeit gegangen, habe aber nur bis 8 Uhr arbeiten können, dann sei er nach
Hause gegangen und habe sich ins Bett gelegt. Bald darauf habe er einen Schüttelfrost
gehabt, es hätten sich Schmerzen in der Brust beim Husten und Atmen und blutiger
Auswurf eingestellt. Bei meinem Besuch am 10. IX. nachmittags gegen 4 Uhr lag S.
im Bett und hatte neben sich einen Teller stehen, auf dem sich reichlicher, frisch roter,
blutiger Auswurf befand. Seine Atmung war angestrengt, stöhnend, beschleunigt. Trotz¬
dem der ganze Oberkörper in feuchte Tücher eingeschlagen war, hatte er eine Temperatur
von 39,2°. Über beiden Lungen fand sich abgeschwächtes Atemgeräusch, zahlreiche
brummende Geräusche, lauter Klopfschall, ebenso am 11. und 12. IX. Am 13. IX. fand
sich links hinten oben bis zur Schulterblattgräte leises, z. T. hauchendes Atemgeräusch,
kleinblasige feuchte Rasselgeräusche, gedämpfter Schall. Da der Pat. in seiner Behausung
keine genügende Pflege hatte, wurde er ins Krankenhaus gebracht, wo er bei gleichem
Befunde am 14. IX. eine Temperatur von 39,7° hatte. Von da an fiel die Temperatur
bis 38,7° abends, am 15. IX. vorm. 38°, abends 37,2°, am 16. IX. morgens 37,1°, abends
36,2° und blieb dann einige Tage subnormal. Der Blutgehalt des Auswurfs nahm vom
14. IX. an schnell ab. Es hat sich demnach bei St. um eine fibrinöse (kruppöse) Ent¬
zündung des linken oberen Lungenlappens mit verhältnismässig mildem Verlauf gehandelt.
Es ist nun die Frage, ob diese Lungenentzündung durch einen Vorgang wie der¬
jenige vom 9. IX. angebahnt sein könnte, oder ob durch einen solchen Vorfall Verände¬
rungen gesetzt zu werden vermögen, an die sich leicht eine Infektion mit Erregern der
Lungenentzündung anschliesst. Ist dies der Fall, so würde die Entzündung auf einer
Einwanderung von Pneumokokken beruhen, wobei die durch den Unfall hervorgerufenen
Gewebsverletzungen als ein die Ansiedlung, Verbreitung und Vermehrung der Bakterien
an der geschädigten Stelle wesentlich begünstigender Umstand zu betrachten sind.
, Während Litten in seiner einschlägigen Arbeit über Kontusionspneumonie die
Ansicht vertritt, dass nur umschriebene direkte Gewalteinwirkungen — abgesehen von
perforierenden Lungenverletzungen — auf einen bestimmten Teil des Brustkorbes selbst
als Vermittler eines Entzündungsvorganges in den Lungen — welche nicht etwa schon
vorher angegriffen waren — angesehen werden können, hat man die Erfahrung gemacht,
dass die in Betracht kommende Art der Quetschung gelegentlich eine von der erwähnten
abweichende ist. Das Wesentliche bei der Quetschung des Brustkorbes überhaupt ist die
Einwirkung einer stumpfen Gewalt und eine plötzliche ausgiebige und unvorhergesehene
Zusammenpressung. Zumeist handelt es sich allerdings dabei um eine umschriebene, eine
besondere Stelle des Brustkorbes selbst treffende Gewalteinwirkung — bei S. Auffallen
des schweren Steines auf die Brustwand.
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Dass die örtliche Schädigung bzw. die direkte Wirkung nicht das hier einzig Aus¬
schlaggebende ist, geht auch schon daraus hervor, dass nicht allemal die Stelle der Ver¬
letzung selbst den Ausgangspunkt der Lungenentzündung bildet, diese vielmehr auch an
einem mehr oder weniger entfernten Punkte, selbst auf der entgegengesetzten Seite zur
Entwicklung gelangt. Wo die Gewalteinwirkung bei S. stattfand, liess sich nicht fest¬
stellen, es fehlte jedes Zeichen einer äusseren Verletzung. Nach seiner Schilderung muss
ich annehmen, dass der Stein mitten auf den unteren Teil des Brustkorbes aufgefallen
ist Wenn sich dann die Entzündung im linken oberen Lappen fand, so würde dies
trotzdem nach Obigem nicht gegen den traumatischen Ursprung der Entzündung sprechen.
Ebensowenig würde das Fehlen einer Verletzung überhaupt — das sich vielleicht aus der
grösseren Elastizität des unteren Teiles des Brustkorbes erklärt — gegen die traumatische
Entstehung sprechen, hat doch z. B. das Schiedsgericht in Leipzig in einem ähnlichen
Falle die zum Tode führende Krankheit (Lungenentzündung) als Folge eines Betriebs¬
unfalles angesehen, „da es nach dem Gutachten des Prof. Dr. X. nicht im Zweifel war,
dass Lungenentzündungen als Folge äusserlicher Gewalteinwirkung auf einen Menschen
auftreten können, ohne dass zugleich äusserlich erkennbare Verletzungen als Folge jener
Gewalteinwirkung vorhanden sind“ (zit. b. Thiem, Bd. II, II. Teil p. 207).
Nimmt man an, dass der Schüttelfrost, den S. nach seinen Angaben am 10. IX.
morgens etwa zwischen 8 und 9 Uhr gehabt hat, den Beginn der Lungenentzündung
bezeichnen würde, so würde dies auch der Zeit entsprechen, welche gewöhnlich eine
Lungenentzündung nach Quetschung zu ihrer Entwicklung bedarf, nämlich ein- bis zwei¬
mal 24 Stunden. Eine grosse Bedeutung hat Litten auf Grund seiner Beobachtungen
dem starken Blutauswurf beigemessen. Da Blutung überhaupt eine der häufigsten Folgen
der Lungenquetschung ist, so tritt er bei Quetschungslungenentzündung schon frühzeitig
auf, während bei gewöhnlicher Entzündung sich anfänglich nur blutig gefärbter oder ge¬
streifter Auswurf findet, der erst später in mehr gleichmässiger Weise Rostfarbe an¬
nimmt. Bei S. fand ich auf einen Teller entleerten rein blutigen Auswurf schon am
Nachmittag des 10. IX., er musste also noch früher sich eingestellt haben, und wenn
man den Beginn der Erkrankung vom Schüttelfrost an rechnet, jedenfalls nicht lange
danach.
Es bleibt nun noch die Frage der Berufsgenossenschaft zu beantworten, ob S. nicht
vielleicht früher schon krank gewesen und das Zusammentreffen von Unfall und Erkrankung
nur ein zufälliges gewesen ist. Diese Frage erklärt sich jedenfalls aus der bekannten
Tatsache, dass kruppöse Lungenentzündung gewöhnlich urplötzlich mit einem kräftigen
Schüttelfrost anfängt, der oft mitten bei der Arbeit eintritt oder die Kranken im tiefsten
Schlaf während der Nacht überrascht. Die Möglichkeit, ob nicht die Infektion schon vor
dem Unfall bestanden habe, kann natürlich in jedem einzelnen Falle von Quetschungs¬
lungenentzündung erwogen werden. Wenn aber auch die Angaben über Häufigkeit des
Vorkommens der Quetschungslungenentzündung noch stark schwanken, so sind für eine
derartige Auslegung die einschlägigen Beobachtungen doch zu häufig. Selbst wenn
übrigens Diplokokken in der Lunge bereits unschädlich vorhanden gewesen, denselben
aber durch die Gefäss- und Gewebsschädigung erst ein locus minoris resistentiae ge¬
schaffen worden wäre, so bestände die Deutung des Falles als Quetschungslungenentzündung
immer noch zu Recht. Nach Lage des Falles ist ein Zusammenhang der Krankheit mit
dem Unfall möglich, erscheint mir sogar mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorhanden
zu sein.“
Die Genesung des St machte weiterhin so gute Fortschritte, dass er am 3. X.
seine Arbeit als Steinbrecher wieder aufnahm und die arbeitgebende Firma der Berufs¬
genossenschaft nach Ablauf der 13. Woche mitteilen konnte, dass er anscheinend ohne
nachträgliche Folgen für seine Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt sei. Trotzdem wandte
er sich am 20. I. 11 an die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft mit der Angabe, er sei
immer krank, bitte daher um einen Bescheid in seiner Unfallsache und event. um einen
Vorschuss.
Daraufhin wurde er mir zur nochmaligen Untersuchung zugewiesen, die am 8. II.
stattfand. St klagte über beständige Schmerzen, die von den untersten Rippen rechts
nach der linken Achselhöhle sich erstreckten. Er habe immer Husten, wobei er an
manchen Tagen auswerfen könne, an anderen nicht. Sein Appetit sei nicht so gut wie
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früher. Infolge der Schmerzen könne er keine Steine mehr heben, also auch nicht als
Steinbrecher arbeiten, müsse vielmehr Erdarbeiten machen.
Befund: St. ist 179 cm gross, kräftig gebaut, muskulös, von leidlich frischer Ge¬
sichtsfarbe. Sein Brustkorb ist gut gewölbt, die Zwischenrippenräume sind nicht sichtbar,
beide Hälften dehnen sich bei der Atmung gleichmässig aus. Er misst über die Brust¬
warzen bei hängenden Armen nach tiefster Ausatmung 100 cm, nach tiefster Einatmung
104 cm. Auch nach mehrmaligem tiefen Atmen erfolgt kein Husten. Die Oberschlüssel¬
beingruben sind ein wenig vertieft, die Unterschlüsselbeingruben nicht Die Lungenspitzen
stehen beiderseits gleich hoch, die hinteren Lungenränder sind verschieblich, die untere
hintere Lungengrenze steht beiderseits gleich. Das Atemgeräusch ist beiderseits bläschen¬
förmig, nirgends verlängertes oder verschärftes Ausatmen, keine Geräusche. Der Schall
ist beiderseits gleich, hell, nirgends gedämpft. Gutachten: „Da ich Nachkrankheiten der
überstandenen Lungenentzündung nicht nachweisen kann, sie vielmehr als folgenlos aus¬
geheilt betrachte, so halte ich eine Beschränkung der Arbeitsfähigkeit nijcht für vorliegend.
St. kann meiner Ansicht nach alle Arbeiten als Steinbrecher verrichten. 4
Die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft teilte darauf dem St. mit, dass er nach ihren
Erkundigungen in vollem Umfange arbeite, vollen Lohn verdiene und nach Wahrnehmung
der arbeitgebenden Firma durch Unfallfolgen nicht behindert sei Auch das ärztliche
Gutachten stelle fest, dass Unfallfolgen nicht mehr vorlägen. Wenn er seine Entschädigungs¬
ansprüche dennoch aufrecht erhalte, solle er sie begründen. St. antwortete darauf: „Ich
stelle fest, dass ich nach dem Unfall die Arbeit nicht mehr so leisten kann und fort¬
während mit Schmerzen in der Brust zu tun habe, dass ich des Nachts fast nicht schlafen
kann, fortwährenden Husten und einen Lohnausfall von 50 Mk. monatlich habe 4 .
St. wurde daraufhin dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Bonn zur Be¬
obachtung überwiesen. Das Ergebnis desselben ist in dem folgenden Gutachten des Herrn
Geh. MecL-Rat Prof. Dr. Rieder niedergelegt: „Der Steinbrecher Thomas St. aus Croatien
befand sich vom 4. bis 10. März hier zur Beobachtung und Untersuchung. Derselbe erlitt
am 9. IX. 10 dadurch einen Unfall, dass ihm ein ca. 150 Pfd. schwerer Stein gegen die
Brust fiel, von dort zurückfederte und zu Boden fiel. Der Verletzte musste sich zehn
Minuten lang hinsetzen, hatte starke Brustschmerzen, arbeitete aber noch bis abends
weiter. Am folgenden Tage fand der Arzt ihn zu Bett liegend, mit beschleunigter
Atmung und einer Temperatur von 39,2°. In einem neben dem Bett stehenden Teller
befand sich blutiger Auswurf. Das Fieber hielt bis zum 16. IX. an und St. war ca. fünf
Wochen arbeitsunfähig. Der behandelnde Arzt Dr. B. hält einen Zusammenhang der
Lungenerkrankung mit dem Unfall für wahrscheinlich, glaubt jedoch nicht, dass nach¬
teilige Folgen zurückgeblieben sind, welche die Erwerbsfähigkeit des St. jetzt noch
herabsetzen.
Demgegenüber macht der Verletzte geltend, dass er nach dem Unfälle nicht mehr
so leistungsfähig sei wie früher und fortwährend mit Schmerzen in der Brust zu tun
habe, so dass er nachts fast nicht schlafen könne, ferner, dass er fortwährend an Husten
leide und jeden Monat einen Lohnausfall von ca. 50 Mk. habe.
Unsere Untersuchung ergab Folgendes: St. ist ein kräftig gebauter, gesund aus¬
sehender, gut genährter Mann, er wiegt in Unterhose 83 kg bei einer Grösse von 178 cm.
Die Brust ist gut gewölbt. Bei der Atmung heben und senken sich beide Brusthälften
gleichmässig. Der Klopfschall über den Lungen ist normal. Die unteren Lungengrenzen
sind deutlich verschieblich. Die Atmung ist rein bläschenförmig. St. kann tief einatmen,
ohne dass Hustenreiz auftritt. Der Brustumfang beträgt über den Brustwarzen gemessen
nach tiefster Einatmung 107, bei stärkster Ausatmung 101 cm. Die Herzdämpfung ist
normal, der Puls ist regelmässig, 74 Schläge pro Minute. Bauch und Konsistenz des
Unterleibes sind normal. Die Zunge ist rein. Der Urin ist frei von Eiweiss und Zucker.
Während des hiesigen Aufenthaltes war das Allgemeinbefinden des St. nicht gestört.
Es bestand keine Temperatursteigerung und kein Hustenreiz, Stuhl und Verdauung waren
geregelt. Der spärliche Auswurf bestand aus heilem weissen Schleim und enthielt keine
Tuberkelbazillen.
Beurteilung: Nach der Schilderung des Dr. B. kann es keinem Zweifel
unterliegen, dass St. in unmittelbarem Anschluss an eine schwere Brustkontusion
an einer Lungenentzündung erkrankt ist und dass diese Erkrankung mit dem
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Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht Dafür spricht ausser dem zeit¬
lichen und örtlichen Zusammentreffen besonders der reiche Gehalt des Auswurfes
an Blut, wie er für die traumatische Lungenentzündung besonders charakteristisch
ist. Es ist keineswegs nötig, dass die Lungenentzündung genau an der Stelle,
wo die Gewalt eingewirkt hat, zum Ausbruch kommt, da bei der Elastizität der
Brustwandungen und des Lungengewebes die Druckwirkung sich auch an anderen
Stellen geltend macht Da die Erreger der Lungenentzündung, die Pneumo¬
kokken, auch bei Gesunden häufig in den Luftwegen anzutreffen sind, so ist es
leicht verständlich, dass das geschädigte Lungengewebe einen geeigneten Nähr¬
boden für diese Keime abgibt Der weitere Verlauf der Lungenentzündung ist
dann, abgesehen von einem meist höheren Gehalt des Auswurfes an Blut, nicht
von der gewöhnlichen verschieden, am siebenten Tage erfolgt der Abfall des
Fiebers und damit die Genesung, die meistens nach Ablauf mehrerer Wochen
eine vollständige ist.
Was nun die Äusserung des Herrn M. anbelangt, dass St. bereits im Jahre
1908 au Lungenentzündung erkrankt war, so kann aus dieser keineswegs ge¬
schlossen werden, dass die jetzige Erkrankung mit der damaligen irgendwelchen
Zusammenhang hat. Der Umstand, dass St. sich so schnell von der letzten
Lungenentzündung erholt hat, so dass jetzt bereits keine nachteiligen Folgen
von dieser vorhanden sind, beweist vielmehr, dass St. auch vor dem Unfall jeden¬
falls eine gesunde Lunge gehabt hat, da man doch nicht annehmen kann, dass
eine vorher kranke Lunge durch Überstehen einer Lungenentzündung gesund
geworden ist. Wir schliessen uns also voll und ganz dem Gutachten des Dr. B.
an, welches besagt, dass St infolge eines Unfalls an traumatischer Lungenent¬
zündung erkrankt ist und dass diese Erkrankung keine die Erwerbsfähigkeit
herabsetzende Folgen hinterlassen hat.“
gez. Dr. Paal. gez. Geheimrat Prof. Rieder.
Die Entschädigungsansprüche des St wurden nunmehr abgelehnt, worauf
er Berufung einlegte. Das Schiedsgericht in Düsseldorf „hatte in Übereinstimmung
mit dem gerichtlichen Sachverständigen kein Bedenken, dem einwandfreien Gut¬
achten des Dr. B. vom 8. II. 11. und des Prof. Dr. Rieder in B. vom 10. III. 11.
beizutreten. Demnach ist als erwiesen anzusehen, dass die durch den Unfall
herbeigeführte Lungenentzündung bereits am 20. Sept. 1910, also kaum 4 Wochen
nach dem Unfallereignis, zur Abheilung gekommen war und Kläger seit dieser
Zeit in keiner Weise mehr in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist ... .
Hiernach musste der Berufung der Erfolg versagt werden.“
Wenn man diesen Fall der Stern sehen Einteilung unterordnen wollte, so
würde er zweifellos der ersten Gruppe, der reinen kruppösen Pneumonie zuzu¬
rechnen sein. Dafür spricht der plötzliche Anfang mit Schüttelfrost, das Fieber,
die Störung des Allgemeinbefindens, der kritische Abfall des Fiebers vom fünften
Tage ab. Hierin würde er sich also in nichts von einer gewöhnlichen kruppösen
Entzündung unterscheiden. Berücksichtigt man aber, dass St., wie durch Zeugen¬
aussagen festgestellt, schon am Abend des Unfalltages davon gesprochen hat,
dass ihm ein schwerer Stein vor die Brust gefallen sei, und dass dieser Vor¬
gang geeignet war, eine Lungenverletzung hervorzurufen, dass ich schon am
Tage nach dem Unfall reichlichen rein blutigen Auswurf bei St. fand, der immer
der Ausdruck einer stattgehabten Verletzung ist, so muss man die traumatische
Entstehung der Lungenentzündung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit an¬
nehmen. Üb die Entzündung von der am meisten getroffenen Stelle ihren Aus¬
gang genommen hat, liess sich nicht feststellen, da Spuren äusserer Verletzung
fehlten. Aber selbst wenn das nicht der Fall war, so würde es nicht gegen die
Annahme des traumatischen Ursprungs der Entzündung sprechen, wie oben aus-
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geführt. Dass die Entzündung eines oberen Lungenlappens so schnell und günstig
verlief, unterstützt auch die Annahme der traumatischen Entstehung, sind doch
sonst erfahrungsgemäss Oberlappenpneumonien häufig die unmittelbaren Vorläufer
der chronischen Lungentuberkulose. Bei St. fanden sich aber bei wiederholter
Nachuntersuchung weder auskultatorisch noch perkussorisch nachweisbare Ver¬
änderungen, die den Verdacht auf Tuberkulose hätten aufkommen lassen; auch
wurden in Bonn bei der mikroskopischen Untersuchung des Auswurfs Tuberkel¬
bazillen nicht gefunden.
Wie die Infektion der Lunge bei der traumatischen Lungenentzündung zu¬
stande kommt, ist nach Stern noch keineswegs sicher geklärt. Er nimmt an.
dass vor und nach stärkeren Anstrengungen, die so häufig mit Unfällen verknüpft
sind, tiefere Inspirationen gemacht werden, durch die keimhaltige Tröpfchen aus
der Mund- und Nasenhöhle aspiriert werden. Ausserdem kann bei Unfällen, die
zur Bewusstlosigkeit führen, die Reflexerregbarkeit der Schleimhaut der oberen
Luftwege herabgesetzt oder erloschen sein, und dann werden bakterienhaltige
Staub- oder Flüssigkeitsteilchen besonders leicht in die Luftröhren und die'Lun gen
eindringen.
Folgt man den Ausführungen Thiems, die er in Heft 6 der Monatsschrift
für Unfallheilkunde 1911 in seinem Aufsatz über Tuberkulose und Unfall macht,
so kann man sich das Zustandekommen der Infektion der. Lunge mit Pneumo¬
kokken entsprechend der mit Tuberkelbazillen folgendermassen erklären: Die in
allen Geweben vorhandenen Mundöffnungen der Saugadern (Lymphgefässe) saugen
die infektiösen Keime auf und der Lymphstrom schafft sie zu den zwischen den
Saugadem eingeschalteten Lymphdrüsen. So gelangen die durch die Mund- und
Rachenhöhle, namentlich durch die Mandeln eingedrungenen infektiösen Stoffe in
die Halsdrüsen, die von den Atmungswegen eingedrungenen werden in die um
den ganzen Luftröhrenbaum, besonders an der Lungenwurzel angehäuften oder
in die unter dem Rippen- und Lungenfell befindlichen Drüsen geschafft. Kommt
es nun durch eine Gewalteinwirkung zu einer Lungenquetschung, so werden mit
zahlreichen Blutgefässen auch die Lymphbahnen zerstört und der Lymphumlauf
unterbrochen. Die im Lymphstrom kreisenden Pneumokokken werden nun an
der Stelle, wo der Umlauf unterbrochen ist, aufgehalten und abgelagert, und da
das in die Luftwege ergossene Blut einen für Infektionserreger besonders günstigen
Nährboden abgibt, so entwickeln sie sich weiter und können eine Lungenentzündung
hervorrufen.
Wenn es trotzdem unter solchen Verhältnissen nur selten zur Entwicklung
einer Lungenentzündung kommt, so hängt dies von Zufälligkeiten ab, wie schon
eingangs erwähnt wurde.
Besprechungen.
Hofrat Dr. H. Theilhaber, Der Zusammenhang von stumpfen Traumen
mit der Entstehung von Carcinora. (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie, Bd. 110,
1.—3. Heft.) Neben Virchow, Cohnheim und Ribbert haben speziell Löwenthal
und Löwen stein sich mit obiger Frage beschäftigt. Der Entwicklung der Tumoren
geht gewöhnlich eine Organerkrankung voraus. Diese werde meist hervorgerufen durch
chronische Entzündungen, Narben und stumpfe Traumen. Auf der Basis der Narben
entwickelt sich meist Carcinom, sehr selten andere Tumoren, während stumpfe Traumen
auch andere Tumoren zeitigen. Je länger die Narbe und die Entzündung besteht, desto
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grösser ist die Disposition für Carcinom. Umgekehrt stellen sich Sarkome schon kurze
Zeit nach der Einwirkung des Trauma ein. Am meisten disponiert für traumatische
Tumoren sind die Mamma und die Hoden, teils wegen ihrer exponierten Lage, teils wegen
der weichen Konsistenz der Organe. Zur Verhütung der Entwicklung, speziell der
traumatischen Mamma-Carcinome soll man jede Kontusion gründlich behandeln und durch
Heissluftapplikation Hyperämie an den verletzten Stellen, resp. an den Narben hervor-
rufen. Taendler -Berlin.
Statistik der Heilbehandlung bei den Versicherungsanstalten und zu¬
gelassenen Kasseneinrichtungen fflr die Jahre 1905—1910, (Sonderabdruck aus
„Amtliche Nachrichten des Reichs-Versicherungsamts“. Nr. 9 vom 15. September 1911.)
Im Verlage von Behrend & Ko. in Berlin W 64, Unter den Linden 10, ist soeben die im
Reichs-Versicherungsamte bearbeitete „Statistik der Heilbehandlung bei den Versicherungs¬
anstalten und zugelassenen Kasseneinrichtungen für die Jahre 1905 bis 1910 a (239 Seiten,
Preis 5 M.) erschienen. Sie gibt in ausführlichen Vorbemerkungen und zahlreichen Ta¬
bellen eingehende Auskunft über Umfang, Kosten und Erfolge der Heilbehandlung, über
die von den Versicherungsanstalten errichteten eigenen Heilanstalten sowie über ihre
sonstigen Massnahmen auf dem Gebiete der allgemeinen Volks Wohlfahrtspflege. Die ausser¬
ordentliche Bedeutung, die diesem Zweige der sozialen Fürsorge zukommt, wird am wirk¬
samsten durch die Gegenüberstellung folgender Zahlen veranschaulicht. Im Jahre 1900
sind 27 427 Personen mit einem Kostenaufwande von 6,2 Millionen Mark behandelt worden.
Im Jahre 1910 dagegen betrug die Zahl der behandelten Personen bereits 114310 und
der Gesamtkostenaufwand 26,6 Millionen Mark.
Der hauptsächlichste Kampf gilt der Lungen- und Kehlkopftuberkulose; ihr ist als
der grössten und wichtigsten Krankheitsgruppe auch der breiteste Raum in der Bearbeitung
gewährt worden. Ein besonderer Abschnitt ist der Behandlung des Lupus gewidmet, der
weniger infolge seiner Häufigkeit, als wegen der abschreckenden Form seines Auftretens
das Eingreifen der Versicherungsanstalten notwendig macht. Die dritte Krankheitsgruppe
umfasst alle übrigen Leiden, wie beispielsweise Gicht, Rheumatismus, Nervosität, Blut¬
armut, Herz- und sonstige Lungenleiden, Trunksucht usw.
Naturgeraäss liegt der Hauptwert und die praktische Bedeutung der Statistik hin¬
sichtlich der erzielten Erfolge überwiegend auf dem Gebiete der Lungentuberkulose, und
hier zeigt die Bearbeitung, dass zur Erzielung einwandfreier Ergebnisse mit grosser Sorg¬
falt verfahren ist, indem aus dem zahlreichen Beobachtungsmaterial nur zweifelsfreie
Fälle zur Beurteilung der Erfolge herangezogen wurden. In dieser Krankheitsgruppe sind
nicht nur die wirtschaftlichen Erfolge (Beseitigung der Erwerbsunfähigkeit gemäss § 5
Abs. 4 des Invalidenversicherungsgesetzes) zur Darstellung gekommen, sondern es sind
auch durch Feststellung des Krankheitsbildes vor und nach der Behandlung auf Grund
der Turban-Gerhardtschen — Kaiserliches Gesundheitsamt — Stadieneinteilung die
medizinischen Erfolge in wirksamer Weise veranschaulicht worden.
Die Heilbehandlung hat vorwiegend in Heilstätten, Genesungshäusern, Kranken¬
anstalten und Bädern stattgefunden. Ein grosser Teil der Kranken, besonders Lungen¬
tuberkulöse, ist in den eigenen Heilanstalten der Versicherungsträger behandelt worden.
In einem Abschnitte der Statistik werden diese eigenen Heilstätten näher behandelt.
Insbesondere findet man hier Angaben über die Zahl und Grösse der Heilstätten, über
Anschaffungs- und Einrichtungskosten, über die Zahl der Betten und der aufgenommenen
Pfleglinge, über die Höhe der Betriebskosten und der Kosten der Natural Verpflegung.
Auch über den Umfang der Beschäftigung der Pfleglinge in diesen Anstalten gibt die
Statistik Aufschluss.
Auf dem Gebiete der allgemeinen Volkswohlfahrt ist namentlich die Invalidenhaus¬
pflege zu nennen. Unheilbare Lungen- oder Kehlkopftuberkulöse, die ihre Umgebung
oft in schlimmster Weise gefährden, werden auf ihren Wunsch Anstalten überwiesen,
in denen ihnen die Wohltat einer sachgemässen Pflege zuteil wird. Zur Durchführung
einer geordneten Krankenpflege auf dem Lande sind Beihilfen im grösseren Umfange
gezahlt worden, die hauptsächlich zur Unterhaltung von Krankenpflegerinnen in Land¬
gemeinden, zur Beschaffung von Pflegegerätschaften und zur Ausbildung von freiwilligen
Helferinnen Verwendung fanden. Aus der Bearbeitung ist ferner zu ersehen, in welchem
Umfang und zu welchen Zwecken die Versicherungsträger Aufwendungen auf dem Gebiete
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der vorbeugenden Heilfürsorge gemacht haben. Es handelt sich hier um Beihilfen zur
Errichtung von Heilstätten, Auskunfts- und Fürsorgestellen für Lungenkranke, Wald¬
erholungsstätten, ferner Beiträge an Vereine, die sich die Bekämpfung der Trunksucht,
der Geschlechtskrankheiten, des Lupus usw. zur Aufgabe gemacht haben. Endlich sei
erwähnt die Übersicht über die Darlehen, welche Versicherungsträger der Invaliden¬
versicherung zum Baue von privaten Heilstätten für Tuberkulöse zu mässigen Zinssätzen
hergegeben haben. Für Angehörige des ärztlichen Berufs und für alle mit der Heilfür¬
sorge betrauten Stellen, vornehmlich für solche, die sich in den Dienst der Tuberkulose¬
bekämpfung gestellt haben, bietet die Statistik wertvolle Hinweise.
Prof. Wieting und Ibrahim, Bleiresorption infolge steckengebliebener
Projektile. (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie. Bd. 104, 1.—2. Heft.) Die Verfasser
zeigen an zwei ßöntgenbildern um Bleikugeln herum, die im Hand- und Kniegelenk
stecken geblieben sind, ausgedehnte metallische Ablagerungen, welche sie als Bleisalze
deuten und halten diesen positiven Resorptionsbefund für eine Indikation, die Bleikugeln
operativ zu entfernen wegen der drohenden Gefahr einer Bleivergiftung. Sie halten die
Bleikugeln für ein den Körpersäften zugängliches Bleidepot, aus dem giftige Verbindungen
in den Körper übergehen können. Taendler-Berlin.
Stertz (Bonn), Atypische Bleilähmung durch ein Trauma ausgelöst.
(Deutsche med. Wochenschr. 36/11 Vereinsberichte.) 49jähriger Anstreicher, seit 37 Jahren
als solcher beschäftigt, leidet seit dem 15. Labensjahre an Magenschmerzen und hat 1908
8 Tage lang heftige Schmerzen in den Schultern gehabt. April 1911 Sturz mit dem
Rad ohne unmittelbare Folgen. 3 Tage später heftige Schmerzen in den Oberarmen,
dann Schwäche der Hand und Parästhesien, die allmählich auch auf die Arme übergingen.
Bei der ersten Untersuchung geringer Bleisaum; linksseitige Serratuslähmung und LäL-
mung des Supinator longus. Abduktion des Armes stark erschwert, Hebung unmöglich.
Rechter Arm kann bis zur Schulterhöhe erhoben werden. Beugung beiderseits herab¬
gesetzt, Streckung im Ellbogengelenk links stark, rechts weniger beeinträchtigt. Be¬
wegungen im Handgelenk rechts erschwert, links unmöglich, Fingerbewegungen beider¬
seits herabgesetzt. Kontrakturen fehlen, Erb scher Punkt und grosse Nervenpunkte an
beiden Armen druckschmerzhaft, ebenso Druckempfindlichkeit der Adduktorengegend.
Faradisch fehlt der 1. Supinator, Erregbarkeit in den paretischcn Muskeln herabgesetzt;
galvanisch träge Zuckungen im Supinator longus, Extensor pollicis longus und einzelnen
Bündeln des 1. Serratus; ira Extensor pollicis longus, Extensor indicis, Daumenballen und
Interosseus primus rechts. Stertz glaubt, dass die besondere Lokalisation und die Aus¬
breitung der Lähmung durch den Unfall mitbestimmt und durch diesen ausgelöst sei.
Ungewöhnlich ist die Beteiligung der Supinatoren, der Schultermuskeln und des einen
Serratus anticus major. Hamm er Schmidt-Danzig.
Griissner, Röntgendiagnostik bei Unfallverletzten. G. spricht im Allgem.
ärztlichen Verein zu Cöln am 29. V. (siehe Münch, med. Woch. 35) zur Röntgendiagnostik
bei Begutachtungen von Unfallverletzten. Grüssner zeigt Röntgenogramme von 3 Fällen
von Verknöcherung der Bandmassen zwischen Rabenschnabelfortsatz und akromialem Ende
des Schlüsselbeines (Lig. trapezoideum) und von einem Falle von Verknöcherung der
Achselhöhlenrnuskulatur. In diesen Fällen handelte es sich um die Folgen einer direkten
Gewalteinwirkung, Schlag oder Fall auf die Vorderseite der Schulter. In den gleich
nach der Verletzung aufgenommenen Röntgenbildern waren an den betreffenden Stellen
Knochenveränderungen nicht zu erkennen. Die Verknöcherungen zeigten sich zuerst
3—4 Wochen nach der Verletzung und bestanden in 2 Fällen 6—9 Monate nach der
Verletzung unverändert fort. Grüssner fordert deshalb, dass in Begutachtungsfällen nach
Wochen erneut Röntgenaufnahmen gemacht werden, auch wenn der Röntgenbefund gleich
nach der Verletzung ein negativer ist. Grüssner bespricht dann den Wert der Röntgen¬
untersuchung für die Begutachtung von Wirbelsäulenverletzungen nach verhältnismässig
geringen Gewalteinwirkungen. In einer Reihe Röntgenogramme, bei denen die klinische
Untersuchung Veränderungen nicht feststellen konnte, fanden sich Kompressionsfrakturen,
Verhebungsbrüche des 5. Lendenwirbels, Verletzungen der Gelenkverbindungen zwischen
4. und 5. Lendenwirbel und 5. Lenden- und 1. Kreuzbeinwirbel. Bezüglich des Zusam¬
menhanges einer nachgewiesenen deformierenden Spondylitis mit einem vorhergegangenen
Trauma ist ein Zusammenhang mit dem Trauma anzunehmen, wenn der Verletzte vor
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dem Trauma völlig arbeitsfähig war und die deformierende Veränderung sich nur an der
vom Trauma direkt betroffenen Stelle findet. Schwieriger ist die Beurteilung bei in¬
direkten Verletzungen der Wirbelsäule, z. B. bei Fall auf Kopf oder Gesäss. In solchen
Fällen kann oft die Ausdehnung der deformierenden Prozesse unter Berücksichtigung der
seit dem Trauma verflossenen Zeit Aufschlüsse geben und oft eine Verschlimmerung an¬
nehmen lassen. Allein kann aber der Röntgenbefund nicht massgebend sein, er gibt aber
für die Glaubwürdigkeit und den Grad der Beschwerden Anhaltspunkte, der klinische
Befund und die funktionelle Leistung bleiben ausschlaggebend. Aronheim-Gevelsberg.
Dr. H. Wild (Andernach), Unterbrechung der Längsextension durch Ein¬
schaltung von Gummizügen. (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie. Bd. 107 1—3. Heft
1910). Verfasser schaltet, um einer Verkürzung eines gebrochenen Gliedes vorzubeugen,
resp. um eine schon bestehende Verkürzung vor völliger Konsolidierung zu beseitigen,
in die Längsheftpflasterstreifen des Extensionsverbandes Gummizüge ein. Es genügt, die
Gummizüge etwa 12 Tage liegen zu lassen und dann wieder den ununterbrochenen Streck¬
verband anzulegen. Als praktische Befestigung des Gummibandes hat sich das Festnähen
an den Heftpflasterstreifen bewährt. Die Länge des Gummibandes wird in der Regel so
gewählt, dass der zwischen den Nähten liegende Teil eine Dehnungsfähigkeit besitzt, die
entspricht dem Maß der Verkürzung + 1 cm. Durch Verkürzung resp. Verlängerung
des Gummibandes auf einer Seite des Streckverbandes lässt sich auch eine seitliche Ab¬
weichung des Knochens korrigieren.
Verfasser gibt zum Schluss kurze Krankengeschichten von 8 Fällen, die unter dieser
Behandlung ohne, resp. mit kaum nennenswerter Verkürzung und sehr guter Funktion
geheilt sind. Taen dl er-Berlin.
Friedrich Hauptmeyer, Über Kieferbrüche und ihre Behandlung. (Sonder¬
abdruck aus Deutsche Monatsschrift für Zahnheilkunde. Organ des Zentralvereins deut¬
scher Zahnärzte. Verlag von Julius Springer in Berlin.) Verf. bespricht die verschie¬
denen Arten der Ober- und Unterkieferbrüche, ihre Folgen und ihre Behandlung. Nach
ihm verspricht das frühzeitige Zusammenarbeiten von Chirurg und Zahnarzt den besten
Erfolg. Hauptmeyer kommt zu folgenden Schlusssätzen bezüglich der Behandlung: Zur
Verhinderung der Funktionsstörungen und Beseitigung der Dislokation der Fragmente
sind Fixationsverbände erforderlich. Die Fixationsverbände müssen die Heilung ohne
Verschiebung und mit guter Funktion ohne Schädigung der Muskulatur und Gelenke
gewährleisten. Die Dentalschiene ist in den meisten Fällen der geeignetste Retentions¬
verband. Frühzeitiges Eingreifen, Berücksichtigung der Asepsis und Antiseptik, leichte,
bequeme Anlage und Abnahme sind Bedingung.
Dr. Freiherr von Saar, Ein Beitrag zur operativen Behandlung d-er Unter¬
schenkelfrakturen. Demonstration im Verein der Ärzte in Steiermark am 3. III. 1911.
(Separatabdruck aus den „Mitteilungen des Vereins der Ärzte in Steiermark“ 1911, Nr. 4.)
Verfasser empfiehlt, wenn sich bei veralteten Frakturen der Unterschenkel im Falle eines
operativen Eingriffes der Reposition und vor allem der Retention Schwierigkeiten in den
Weg stellen, die Anwendung eines kleinen Kunstgriffes. Er luxierte durch Abbiegen um
mehr als 90 0 die Bruchenden ganz nach aussen und verkeilte dann bei der Wieder¬
herstellung der Normalstellung die beiden Bruchflächen der Fibula miteinander. Die
starke Spannung der umgebenden und retrahierten Weichteile hält nun die beiden Fibula¬
fragmente fest aufeinandergepresst. Jetzt können auch die Bruchflächen der Tibia leicht
aufeinander eingepasst werden.
In Zukunft will Verfasser wegen der schlechten arteriellen Versorgung der Haut
über dem Schienbeine anstatt des Lappenschnittes zwei parallele Schnitte direkt über den
betreffenden Knochen vorziehen. Erfurth-Cottbus.
E. Lonhard, Über Knochenbrüche und deren Behandlung während der
Jahre 1908—1910 im Katharinenhospital Stuttgart. (Bruns Beiträge zur klin.
Chirurgie, 73. Band, 3. Heft.) Von dem Frakturenmaterial des Verf. von insgesamt 556
Fällen betrafen 42 Knochenbrüche den Schädel, 18 das Gesicht, 9 die Wirbelsäule,
47 die Rippen, 2 das Brustbein, 428 die Extremitäten.
Da es sich bei der Arbeit um einen Vortrag in der militärärztlichen Gesellschaft
in Stuttgart handelt, fehlt es nicht an Hinweisen, die gerade für den Militärarzt von
Interesse sind. So fanden sich unter dem Material 5 Fälle von Frakturen der Mittel-
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fussknochen mit „Fussgeschwulst“, obwohl es sich hier ausschliesslich um Zivilbevölke¬
rung handelte. Dagegen vermisste Verf. in dem Material ganz die isolierten indirekten
Brüche des Wadenbeins (meist zwischen oberem und mittlerem Drittel), die nach seinen
Erfahrungen eine spezifisch militärische Krankheit darstellen.
Verf. bespricht dann unter Heranziehung seines Materials die Frakturbehandlung
mit der Bardenheuerschen Heftpflasterextension, der Zuppinger-Schiene, der Codi-
villa-Steinmannschen Nagelextension (9 Falle), sodann die Behandlung der typischen
Radiusfraktur und der Knöchelbrüche unter Besprechung der funktionellen Behandlung
von Lucas-Champonniöre und der Lexersehen Methode des Bandagierens in Korrektur¬
stellung, die er beide für die Praxis ablehnt, zum Schluss die operative Behandlung mit
primärer Knochennaht, die er nur bei Kniescheibenbrüchen als das Normalverfahren be¬
trachtet. H. Kolaczek-Tübingcn.
Freiherr v. Saar, Typische Sportverletzungen. (Bruns’ Beiträge zur klin.
Chirurgie, 73. Band, 2. Heft.) Die Arbeit stammt aus der v. Hackerschen Klinik in
Graz. Verf., selbst Sportsmann, war erfolgreich bemüht, den Standpunkt des Chirurgen
mit dem des ausübenden Sportsmannes möglichst zu vereinen. Nicht jede Verletzung,
die sich bei Ausübung eines Sportes ereignet, ist eine typische Sportverletzung, so z. B.
nicht Schlüsseibeinfrakturen und Schulterluxationen, wie sie bei jeder Art von Sturz
eintreten können. „Vielmehr gibt es Verletzungen, deren Entstehung aufs innigste mit
der Eigenart der betreffenden sportlichen Bewegung verknüpft ist; hier bedarf es nur
einer sehr geringen Störung oder Hemmung der betreffenden sonst sportlich richtigen
Bewegungsphase, um das Zustandekommen der Verletzung auszulösen, deren Typus mit
geringen Abweichungen bei gleicher Ursache stets der gleiche bleibt.“
Ausser dem in der Literatur niedergelegten einschlägigen Material hat sich Verf-
noch weiteres durch Rundfragen mittels Fragebogen bei solchen Ärzten, die in Sports
Zentren wohnen, verschafft und seiner Besprechung zugrunde gelegt. Und zwar be¬
schäftigt er sich in dieser Arbeit nur mit 2 Arten des Wintersports, dem Schlitten¬
fahren (Rodeln) und Schneeschuhlaufen.
Er bespricht das zum Verständnis unumgänglich Notwendige über Technik und
Gerät, sodann vor allem, soweit er bekannt ist, den Entstehungsmechanismus der einzel¬
nen Verletzungen.
Beim Rodeln sind das folgende: Beckenverletzungen, Spiralbrüche der Mittelhand¬
knochen, Frakturen des Oberschenkels sowie traumatische Lösung seiner unteren Epi¬
physe mit Dislokation nach vorn; im Bereich des Kniegelenkes Zerrungen des inneren
Seitenbandes mit oder ohne Verletzung des inneren Scminularknorpels und Verletzungen
der Adduktoren des Oberschenkels bei ihrem distalsten Ansatz oder am Knie; ferner
Spiralbrüche des Unterschenkels, Biegungsbrüche des Unterschenkels (typische Verletzung
der unsportlichen Rodler!), Knöchelbrüche; ferner am Fuss Brüche des Sprung-und des
Fersenbeines und einzelner Knöchel, Verrenkung des ganzen Fusses nach hinten. Als
besondere Seltenheit wird noch eine Abrissfraktur des Trochanter minor erwähnt.
Beim Schneeschuhlaufen handelt es sich um folgende typische Verletzungen: Fraktur
des Vorderarms im oberen Drittel, Spiralfraktur der Mittelhandknochen; an der unteren
Extremität: Abriss der Spina ant. inf. ossis ilei, am Femur der Biegungsbruch in der
Mitte und der Spiralbruch in der oberen Hälfte, am Knie Zerrungen des Lig. collaterale
int. mit oder ohne Meniscusverletzung, Ein- und Abrisse im Bereich der Adduktoren,
Zerreissung der Fascia lata des Oberschenkels knapp oberhalb der Kniescheibe an deren
Innenseite, Luxation der Tibia nach hinten aussen, Quer- und Spiralfrakturen des Unter¬
schenkels, ferner Brüche im Bereich der Knöchel. Bei den Skiläuferverletzungen wird
auch der Einfluss des Sportgeräts auf das Zustandekommen der Verletzungen erwähnt
und der bekannte Zankapfel aller Skiläufer, „die Bindungsfrage“, berührt.
Zum Schluss betont Verf., dass das Thema „Sportverletzungen“ zu einer ab¬
schliessenden Behandlung z. Z. noch nicht reif sei.
Literaturverzeichnis. 3 Tafeln mit Röntgenbildern. H. Kolaczek-Tübingen.
Alban Nast-Kolb, Über seltenere IlandWurzelverletzungen im Röntgen¬
bilde. (Bruns’ Beiträge zur klin. Chirurgie, 73. Band, 3. Heft.) Die Arbeit stammtau-
der chirurgischen Abteilung des städt. Katharinenhospitals in Stuttgart (Prof. Steintbal)
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Verf. hat über 400 Handgelenksröntgenaufnahmen aus den letzten 4 Jahren durchmustert
und kommt zu folgendem Ergebnis:
„Unter 95 Radiusfrakturen fanden sich dreimal Verletzungen der Handwurzel¬
knochen: einmal eine Fraktur des Naviculare, zweimal Frakturen des Triquetrum.
Die seltenste Handwurzel Verletzung ist die isolierte Fraktur des Os hamatum. Sie
wurde bisher meistens durch direkte Gewalt entstanden beobachtet.
Die Luxation des Os lunatum ist nicht so häufig, wie man bisher angenommen hat.
An ihre Stelle tritt die dorsale Luxation der Hand in der perilunären (wohl besser
zirkumlunären, d. Ref.) Karpalknochenreihe (Kienböck), indem das Lunatum in nor¬
maler Verbindung mit dem Vorderarm bleibt. Sie ist häufig kombiniert mit Fraktur des
Naviculare. In diesem Falle nimmt das distale Naviculare-Fragment an der Verschiebung
des Karpus dorsal- und proximalwärts teil, während das proximale Fragment seine nor¬
male Stellung und Verbindung mit Lunatum und Vorderarm beibehält.“
* 2 Tafeln mit Röntgenbildern. H. Kolaczek-Tübingen.
Felix Franke, Operative Heilung des Podagra (Arthrektomie). (Med.
Klinik 1911, Nr. 29.) Fr. machte in einem akuten Gichtanfalle die Auslösung des
Grosszehengslenkes mit ausgezeichnetem Erfolg.
Dadurch ermutigt möchte er auch die einfacheren Fälle, nicht nur die schwer ver¬
änderten und unheilbar erscheinenden Gelenke dem Messer überantworten. Er möchte
also solche Fälle operiert wissen, die im akuten Anfall einen schweren Eindruck machen,
besonders wenn es sich um ein Rezidiv handelt, sowie diejenigen, bei denen sich trotz
der üblichen sorgfältigen Behandlung ein chronischer, die Gebrauchsfähigkeit des Gliedes
beeinträchtigender Zustand ausgebildet hat, ferner auch diejenigen Fälle, bei denen die
Rezidive sich häufen und schnell folgen. Erfurth-Cottbus.
Beisinger, Gelenkmäuse. R., demonstriert im ärzttichen Kreisverein Mainz am
31. Januar (s. Münch, med. Woch. 84) ein 27jähr. Mädchen, das vor 6 Monaten vom
Fahrrad gestürzt und darnach über Schmerzen im 1. Kniegelenk klagte. Anfangs
Schienen-, später Gipsverband, Massage ohne Erfolg. Das Röntgenbild ergab 3 rundliche,
kaum reiskorngrosse Gelenkmäuse etwas oberhalb des Gelenkspalts, die ohne Schwierig¬
keit durch Inzision entfernt wurden. Aronheim-Gevelsberg.
Wagner, Über ein neues, einfaches und schonendes Verfahren der Re¬
position frischer Schultergelenkluxationen. (Deutsche med. Woch. 25/11.) Es
lässt sich nicht leugnen, dass allen unseren Repositionsverfahren von Schultergelenk¬
luxationen der Vorwurf zu machen ist, dass sie neue Verletzungen, namentlich von Ner¬
ven und besonders bei alten Leuten mit rigiden Gefässen auch von Blutgefässen verur¬
sachen können. Am wenigstens ist das noch der Fall bei dem Lacour-Koch er sehen
Rotationselevationsverfahren, das aber auch den Nachteil hat, sehr schmerzhaft zu sein.
W. geht bei seiner neuen Methode, welche so gut wie schmerzlos sein soll, von Folgen¬
dem aus: Bei der häufigsten Art der Schultergelenkluxation durch indirekte Gewalt,
z. B. bei Sturz auf die vorgestreckte Hand, gerät der Arm in Hyperabduktion und es
entsteht ein Hypomochlion dadurch, dass der oberste Teil des Tuberculum majus gegen
den oberen Rand der Cavitas glenoidalis und das Collum chirurgicum gegen das Akro-
mion anstemmt. Dadurch wird der Humeruskopf als kurzer Hebelarm aus der Gelenk¬
pfanne herausgehebelt und sprengt die Kapsel an ihrem schwächsten Teil. Umgekehrt
schafft W. nun ein Hypomöchlion an der entgegengesetzten Seite, also in der Achsel¬
höhle, durch eine 20 cm lange Rolle festgewickelter Watte, welche einen Durchmesser
von 10 cm hat. Benutzt man nun den Arm als längeren Hebelarm, so kann man den
taxierten Arm durch einfache Hebelwirkung wieder hineinhebeln. W. führt die Mani¬
pulation folgendermassen aus: Nachdem die Watterolle so fest in die Achselhöhle hinein¬
geführt ist, dass sie nicht herausfallen kann — wenn nötig kann sie durch eine Binde¬
tour auf die andere Schulter fixiert werden —, setzt sich der Arzt dem gleichfalls
sitzenden Kranken gegenüber, umfasst mit nach oben gekehrter Handfläche (bei rechts¬
seitiger Luxation mit der linken Hand) den rechtwinklig gebeugten Arm und umgreift
mit der anderen Hand leicht das Handgelenk. Alsdann wird vorsichtig, aber mit einer
gewissen Kraft der Ellbogen gegen den Körper des Kranken gedrückt und zwar so, dass
letzterer keine stärkeren Schmerzen empfindet. Fangen Muskelspasmen an, so lässt man
einen Augenblick nach, drückt aber sofort wieder an, wobei man beachten muss, dass es
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sich in manchen Fällen empfiehlt, den Arm nicht senkrecht gegen die Seite, sondern
etwas nach vorn über die Watterolle hinweg mehr gegen die Bauchwand zu drücken.
Macht man gleichzeitig mit dem Unterarme leichte Drehbewegungen, so gleitet der Kopf
oft zum Erstaunen von Arzt und Kranken meist völlig geräuschlos oder mit einem leich¬
ten Ruck in die Pfanne zurück. Das Verfahren ist meist ganz schmerzlos, kann aber,
wenn schon vor der Reposition heftige Schmerzen bestehen, noch weiter vereinfacht
werden, indem man 0,01—0,015 Morphium gibt. Die Methode ist einfach und verdient,
da sie ohne Assistenz und ohne Narkose ausgeführt werden kann, Nachahmung. W. hat
auf diese Weise 10 Verletzte mit Erfolg behandelt, bei zwei weiteren — einer 4 Wochen
alten Luxation und einer sehr fettleibigen Frau, welche sich durch Fall vom Stuhl drei
Tage vorher eine subcoracoideale Luxation zugezogen hatte — versagte sie.
Hammer schmidt-Danzig.
Hans Schmidt, Über die Prognose der Luxatio humeri und Luxatio
antebrachii posterior. (Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie, 109. Band, 1.—2.Heft 1911.)
Verf. zitiert eine Arbeit von Hans Schulz, der seine Untersuchungen an 54 unkompli¬
zierten Schultergelenkluxationen machte. Er kommt zu dem Schluss, dass die Prognose,
selbst bei frühzeitiger Diagnose und kunstgerechter Behandlung als ungünstig bezeichnet
werden muss. Von 54 Verletzten haben nur 7—13% eine volle Brauchbarkeit der
Extremität erlangt Bei 26% war die Beweglichkeit gut, die rohe Kraft herabgesetzt.
Die übrigen 61% haben erhebliche Bewegungsstörungen zurückbehalten. Es musste die
Erwerbsbeschränkung mit 20, 89 bis 50% bewertet werden. Der Hauptgrund hierfür
liegt in der narbigen Schrumpfung der Gelenkkapsel. Therapie: Nach 2—3 Tagen
leichte Massage und Bewegungen in den ersten 8 Tagen. Der Arm wurde in der Zeit
zwischen den Übungen fixiert. Dagegen konnte bei einzelnen Patienten, die nach der
Einrenkung nicht nachbehandelt wurden, uneingeschrenkte Gebrauchsfohigkeit konsta¬
tiert werden.
Die Untersuchungen des Verfassers an 27 Fällen geben ein anderes Resultat. Bei
22 Patienten, also 81,4%, war das Resultat ein gutes, bei 5, also 18,6%, waren erheb¬
liche Bewegungsstörungen vorhanden.
Dem Alter der Patienten schreiben beide Autoren keinen wesentlichen Einfluss auf
die Prognose zu.
Verf. meint, dass die günstigeren Erfolge darauf zurückzuführen seien, dass der
Arm ca. 14 Tage nach der Luxation ruhig gestellt und dann erst mit leichter Massage
begonnen wird.
Über die Prognose der Luxatio cubiti posterior zitiert Verf. eine Arbeit von
Machol, der den Satz aufstellt, dass „eine reponierte Luxatio cubiti simpl. in der
Regel eine zirkumskripte Verknöcherung des Mus. brach, int zur Folge habe; ab¬
weichende Fälle sollen die Ausnahme bilden. Bei nicht reponierten Fällen käme dieser
Prozess nie zur Ausbildung.“ Vorübergehende Störungen der Gelenkfunktion gehen
wieder zurück in dem Grade, als die Ossifizierung schwindet, was in fast allen Fällen
mehr oder weniger schnell der Fall sei.
Verf. schildert dann die Nachuntersuchungen, speziell die Röntgenbefunde von
19 Fällen und kommt zu dem Resultat, dass 18 Patienten völlige Funktionsfreiheit wieder
erlangt haben. Erhebliche Störungen zeigten 4 Patienten, während bei zweien mittlere
Bewegungsstörungen zurückblieben. Die Prognose beziehentlich des Rückganges der Ver¬
knöcherung stellt Verf. nicht so günstig wie Machol, da er nach langen Jahren noch
ziemlich ausgedehnte Ossifizierungen fand. Verf. ist mit Machol der Meinung, dass
„in dem Hyperextensionsverfahren zum Zwecke der Reposition die Gefahr und letzte
Ursache der Entstehung der Ossifikation zu suchen sei und dass diese daher bei nicht
reponierten Fällen auch nicht eintrete.“
Er kommt zu dem Schluss, dass bei Schulterluxationen die Prognose mit 81,5%
Heilungen als gut und bei Ellenbogenluxationen mit 69% Heilungen als befriedigend
zu bezeichnen sei. Taendler-Berlin.
Stock, Ein Fall von Steifigkeit (Ankylose) des Handgelenks mit Mobi¬
lisierung der Gelenke zwischen den beiden Reihen der Handwurzelknochen
(des Intercarpalgelenks). (Deutsche Mil.-Zeitschr. 10/11.) Eine Arbeiterin beim Artillerie¬
depot Cöln empfand am 18. VI. 06 beim Heben und Fortschieben einer schweren Patronen-
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kiste plötzlich heftige Schmerzen im linken Handgelenk. Obschon anch mehrere andere
Gelenke — das rechte Ellenbogengelenk und verschiedene Finger — gleich dem linken
Handgelenk geschwollen waren und eine Körperwärme von 38° bestand, entschied das
Schiedsgerichts nach der Annahme des Kassenarztes, dass eine Verstauchung vorliege;
das Urteil des R.-V.-A. vom 11 . I. 08 nahm gleichfalls eine äussere Verletzung an,
worauf der Kranken, welche im Anschluss an die Erkrankung zwei Monate im Kranken¬
bause gewesen war, ohne dass eine völlige Versteifung des Handgelenkes verhindert wer¬
den konnte, eine Rente von 33 V 3 °/o zugestanden wurde. Bei einer Untersuchung am 26. X. 10
war das linke Handgelenk „fester und unelastischer“ als das rechte, Radius- und Ulna-
Gelenkenden verdickt, Hand im Handgelenk nach der Handtellerseite verschoben, so dass
die unteren Enden der Speiche und Elle etwa V 2 cm über die Fläche des Handrückens
hinweg ragen; Streckung aufgehoben, Beugung 20°, Seitwärtsbewegungen sehr wenig
möglich; Finger können nicht ganz zur Faust geschlossen werden; alle Fingergelenke
beweglich, die Endgelenke des 2.—5. nur passiv. Grössere Gegenstände können gefasst
und festgehalten werden, kleinere nicht; grobe Kraft herabgesetzt. Hand und Arm in
den Weichteilen abgemagert, Ellbogen frei beweglich, Schulterbewegungen beschränkt.
Klagen über mangelnde Gebrauchsfähigkeit des linken Handgelenks und heftige Schmerzen,
sobald versucht wird, etwas zu ergreifen. Das Röntgenbild ergab Verwachsungen im
linken Handgelenk und Verknöcherung der Gelenkknorpel — Verwachsungen der hinteren
Reihe der Mittelhandknochen unter sich und mit dem Gelenkende der Speiche. Als
Ersatz für diese Versteifung hatte sich ein neues, wenn auch nicht ganz so ausgiebiges
Gelenk zwischen den beiden Handwurzelknochenreüien gebildet. Die Beweglichkeit in
diesem neuen Gelenk ist nur dadurch möglich, dass eine Verrenkung der der Mittelhand
zugelegenen Reihe der Handwurzelknochen eingetreten ist, wahrscheinlich infolge der
Behandlung — Massage, passive Bewegungsübungen, gymnastische sowie Übungen am
Zander-Apparat. Hammerschmidt - Danzig.
Finsterer (Wien), Über Beckenluxationen. (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie.
Bd. 110, 1.— 8 . Heft. 1911.) Die Verletzungen des Beckens sind zuerst von Malgaigne
besonders studiert worden. Er unterscheidet ebenso wie Tillmann 6 Unterarten von
Luxationen am Becken.
1 . Luxation der Symphyse, 2. Luxation der Artic. sacro-iliaca, 3. Luxationen des
Kreuzbeines (Zerreissungen beider Ileosakralgelenke), 4. Luxation aller drei Gelenke,
5 . Luxation des Steissbeins, Luxation einer Beckenhälfte. Von dieser letzten Verletzung,
die sehr selten vorkommt, schildert Verfasser ausführlich einen Fall, der durch Über¬
fahren entstanden war und der, trotzdem er erst 4 Wochen nach dem Unfall in klinische
Behandlung kam, durch Extensionsverband und späterhin durch Symphysennaht völlig
geheilt wurde. Die Verschiebung war durch den lange wirkenden Zug beseitigt und die
Annäherung in der Symphyse durch Drahtnaht bewerkstelligt worden. Voraussichtlich
kommt es bei dieser Verletzung erst zur Sprengung der Symphyse und dann zur kom¬
pletten Luxation infolge der plötzlich vermehrten Abduktion des Oberschenkels. Als
Symptome fallen auf die scheinbare Verkürzung der unteren Extremität, das Höherstehen
einer Beckenhälfte, Bluterguss in der Symphyse und in der Gegend des Kreuzbeins,
ferner abnorme Beweglichkeit der Beckenhälften gegeneinander sowie bei der rektalen
resp. vaginalen Untersuchung ein Spalt in der Gegend der Symphyse. Ausserdem
kommen noch Nebenverletzungen des Harnapparates und Verletzungen des Nervus ischia-
dicus vor. Differenzial-diagnostisch kommt in Betracht die Beckenfraktur, einfache
Kontusion des Beckens oder auch Schenkelhalsfraktur. Den sichersten Aufschluss gibt
das Röntgenbild.
Therapie: In frischen Fällen Reposition und Fixation des Beckens, in veralteten
symptomatische Behandlung. In den vom Verfasser beschriebenen Fällen wurde nach
4 Wochen (veralteter Fall) noch durch Extension Richtigstellung des Beckens erzielt.
Taendler-Berlin.
Gilmer, Meniskusverletzungen. (Deutsche med. Wochenschrift 22/11. Vereins¬
berichte.) Gilmer spricht sich unbedingt für eine operative Behandlung aus; wenn auch
nach einigen Jahren nach vollkommener Entfernung des Meniskus schnellere Ermüdung
und unangenehme Empfindungen nach manchen Bewegungen im Gelenk auftreten, so ist
das Ergebnis doch immer ein gutes. Verletzungen am meisten ausgesetzt ist der innere
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Meniskus und zwar mehr der des linken Knies als des rechten. Zerreissungen treten
am ehesten auf bei plötzlicher forcierter Botation (übermässigem Rumpfdrehen bei fixiertem
Unterschenkel) und bei forcierten Überstreckungen — in diesem Falle wird der äussere
Meniskus häufiger betroffen. Steifheit des Kniegelenks, Verbreiterung des inneren oder
äusseren Gelenkspaltes, Schmerzen bei bestimmten Bewegungen sind die Symptome.
Frische Fälle können konservativ behandelt werden — Ruhigstellen des Kniegelenks,
durch Gipsverband und Behandlung der nicht zu vermeidenden Quadricepsatropbie-
Wiederholt ist auch mit Erfolg der Versuch gemacht worden, den Meniskus wieder an
zunähen. Gilmer macht die Operation ganz „fingerlos“, d. h. die Operationswunde dar
nur mit Instrumenten in Berührung kommen. Der Schnitt wird als medialer oder lateraler
Längsschnitt ausgeführt, bei der Naht wird die Gelenkkapsel nicht ganz, sondern nur bis
zur Serosa durchstochen. Alte Fälle sollen am besten immer operativ behandelt werden.
Hammer Schmidt-Danzig.
Karl Korber (Berlin), Die Meniskusverletzungen des Kniegelenks.
(Deutsche Zeitschrift für Chirurgie. Bd. 106, 1.—3. Heft. 1910.) Professor von Bruns
hat zuerst Untersuchungen über die Meniskusverletzungen angestellt. In seiner Arbeit
im Jahre 1892 bespricht er 39 Fälle, von denen die Luxationen des inneren Meniskus
doppelt so häufig sind wie die des äusseren. In den meisten Fällen handelt es sich nicht
um eine eigentliche Luxation, sondern um eine Abreissung der Menisken, meist an ihren
vorderen Enden. Ätiologisch kommt in der Mehrzahl irgend ein Trauma, besonders die
indirekte Gewalt in Betracht. Der Mechanismus der Entstehung der traumatischen
Luxation beruht auf forcierter Rotation des gebeugten Unterschenkels. Das Hauptsymptom
ist der plötzlich einsetzende heftige Schmerz und die Unmöglichkeit, das Bein im Knie
zu strecken, während eine Beugung auszuführen ist Gewöhnlich kommt dann noch ein
Erguss in das Gelenk hinzu. Therapeutisch kommt nach Bruns als Normal verfahren
die partielle Exstirpation des Meniskus in Frage. Bartikowski kommt bei einer Zu¬
sammenstellung von 12 Fällen zu teilweise anderen Resultaten. Er empfiehlt Reposition
der verlagerten Bandscheibe und nur in chronisch gewordenen Fällen das Annäben der
Bandscheibe oder die Exstirpation.
Verfasser erwähnt dann noch eine Anzahl Fälle von Lauenstein, Borck, Pauzat,
Barker und Vollbrecht, die mit verschiedenen Resultaten teils operiert, teils konser¬
vativ behandelt haben. In einem Falle von Bier und Nissen trat ein halbes Jahr nach
der Operation eine hochgradige Arthritis deformans ein, die Nissen auf die Belastung
des vom Meniskus entblössten Gelenks zurückführt.
Verfasser gibt dann eine Übersicht über 26 Fälle, von denen 19 operiert und
7 konservativ behandel t wurden. Es handelt sich in diesen Fällen um die verschieden¬
artigsten Verletzungen* In den meisten Fällen zeigt sich das Unfallmoment als sehr
unbedeutend und geht kaum über den Raum der täglichen Arbeit hinaus. Es erscheint
dem Verfasser daher zweifelhaft, ob das Trauma für das einzige ätiologische Moment der
Verletzungen anzusehen ist. Es müsste in diesen Fällen eine Disposition angenommen
werden.
Nachdem Verfasser noch über die Differentialdiagnose mit anderen Knieerkrankungen
sich geäussert hat, kommt er zur Therapie und spricht die Ansicht aus, dass es nicht
nötig sei, jeden Fall a priori operativ zu behandeln. Er hat eine Anzahl Fälle beob¬
achtet, die durch konservative (4—5 wöchentliche Bettruhe, Fixation, Druckverband,
Massage) ganz oder teilweise ausheilten, einige so gut, dass der Verletzte wieder zum
Militärdienst tauglich wurde.
Will der Patient rasch wieder arbeitsfähig werden, so muss natürlich operiert
werden. Ebenso ist die Operation indiziert bei der habituellen Form. Der Erfolg der
Operation tritt rascher ein bei der Abtragung des abgelösten Stückes als bei der Total¬
exzision.
Verfasser spricht sich zum Schluss noch gegen die Methode, welche mit Durch-
sägung der Patella oder Abreissung der Tuberositas tibiae verbunden ist, aus. Er hält
diese Verletzungen des Streckenapparates für viel zu eingreifend und absolut unnötig,
empfiehlt den Längsschnitt vor dem Lig. collat. tib. Taendler-Berlin.
Kirschner, Zur Chirurgie des Kniegelenks. (Deutsche med. Wochenschr. 21 11.
Vereinsberichte.) Kirschner fordert bei der operativen Behandlung eines Kniegelenks
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3 Dinge, welche eine gute Methode leisten sollen: eine gute Übersicht des Innern, die
Möglichkeit, kurze Zeit nach der Operation aktive und passive Bewegungen zuzulassen
und dem Streckapparat für später eine zuverlässige, ungestörte Kontinuität zu sichern.
Diese drei Forderungen glaubt er durch ein von ihm angegebenes neues Verfahren er¬
füllen zu können. Er sägt die Tuberositas tibiae aus der Tibia heraus, dass ein trapez¬
förmiger Knochenkeil fest am Ligamentum patellae proprium haften bleibt. Dieses
Knochentrapez kann seitlich herausgeschoben und mit dem Ligamentum patellae und der
Kniescheibe nach aufwärts geschlagen werden, so dass das Gelenkinnere bequem zu über¬
sehen ist. Nach der Operation wird das Trapez wieder in sein Bett eingeschoben. Da¬
durch ist die Kontinuität des Streckapparates wieder hergestellt und zwar unabhängig
von anderen Eingriffen, wie Nagelextension oder dergl. Wenn die Haut an der Vorder¬
seite des Gelenks weiter abpräpariert wird, kann das Verfahren vom Kocherschen Schnitt
aus ausgeführt werden. Hammerschmidt-Danzig.
Dr. med. JL Ziegler (Winterthur), Beitrag zur Kasuistik der Luxationen
im Lisfrancschen Gelenk (Separatabdruck aus Fortschritte auf dem Gebiet der
Röntgenstrahlen, Bd. 17. Verlag von Lucas Gräfe und Sillem (Edmund Sillem)-Hamburg.)
Über den Mechanismus der Entstehung der lateralen Luxation im Lisfrancschen Ge¬
lenk sind zur Zeit die Meinungen noch geteilt Die 3 Fälle, die Verf. ausführlich be¬
schreibt, bestätigen die Ansicht Malgaignes, nach der die laterale Verrenkung nur
kombiniert mit einem Abbruch der Basis des 2. Metatarsale ist, oder aber bei dessen
Intaktbleiben eine Zwischenstufe der dorsalen Luxation vorausgesetzt werden muss.
Zur besseren Abgrenzung der einzelnen Keilbeine bestrahlt Verf. mit einer mittel¬
weichen Zentral-Therapieröhre von unten möglichst nahe der Fusssohle, während ein
Film mittelst weicher Binde auf dem Fussrücken fixiert ist.
Ein häufiger Befund bei der lateralen Luxation ist die gleichzeitige Luxation
zwischen dem 1. und 2. Keilbein. Die völlige Erhaltung der Form des Fussskeletts und
damit der gänzlich ungehinderten Funktion lässt sich nur erreichen, wenn auf Grund
einer frühzeitig gestellten Diagnose die Therapie möglichst unmittelbar nach dem Zustande¬
kommen der Verletzung einsetzen kann. Erfurth-Cottbus.
Kilian, Zur Bronchoskopie bei kleinen Kindern. (Deutsche med. Wochen¬
schrift 26/11.) An der Hand von 19 Fällen, bei denen auf natürlichem Wege Fremd¬
körper aus den Lungen entfernt wurden und schliesslich infolge von zunehmender Atem¬
not nachträglich noch die Tracheotomie oder die Tubage notwendig war, bespricht Kilian
die wesentlichen Punkte, welche sich aus der Beobachtung ergaben. Zunächst wurde ein
nachträglicher Eingriff notwendig nach der oberen Tracheo-Bronchoskopie, und zwar
6 Stunden bis l x j 2 Stunden nach dem zur Entfernung des Fremdkörpers vorgenommenen
Eingriff. Weiter handelte es sich stets um eine Stenose im subglottischen Raum der
engsten Stelle der Luftwege und zwar bei kleinen Kindern vom 7. Jahre abwärts, in
steigender Zahl vom 4. Jahre an. Auf Grund sehr sorgfältiger Untersuchungen hat
Kilian dabei festgestellt, dass es weniger auf das Alter als auf die Körpergrösse der
Kinder ankommt, ob sich ein ödem im Bereiche der Rima glottidis bildet Als Ursache
der Entstehung desselben ist die Form der Fremdkörper anzusehen, quellbare Kerne
(Bohnen, Sonnenblumen-, Melonen-, Kürbis- und Dattelkerne) quellen leicht, Mandel- und
Walnusskerne zerbröckeln, andere, wie Glasperlen, tanzen bei Hustenstössen, bei In- und
Exspiration leicht auf und nieder.) Gelingt es einen Fremdkörper sofort zu fassen,
ohne die Schleimhaut zu lädieren, so ist die Gefahr des Glottis-Ödems weniger gross, als
wenn die Untersuchung lange dauert — bis zu 3 Stunden findet sich unter den 19 ver¬
öffentlichten Fällen —, und wenn das Instrument mehrfach eingeführt werden muss.
Endlich überwiegen bei weitem die linksseitigen Fälle. Kilian zieht aus den Tatsachen
folgende Schlüsse: Eine subglottische Schwellung ist eine Kontraindikation gegen An¬
wendung der oberen Bronchoskopie; daher soll eine Untersuchung mittelst Spiegel oder
Röhrenspatel vorgenommen werden, ehe man die Bronchoskopie vornimmt. Bei Bohnen
empfiehlt sich die Tracheotomie oder Tubage überhaupt mehr, da die ersteren schnell und
stark quellen und entweder nicht mehr durch den Larynx hindurchgehen oder auch in
Bröckel zerfallen und mühevolle Extraktionsversuche notwendig machen. Um nicht die
Schleimhaut mit dem Instrument selbst zu verletzen, wendet Kilian nicht dasBrüningsche
Röhrenspatel an, dessen klinische Nummer schon 7,5 mm Durchmesser hat (also mehr
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10.
als der Durchmesser des subglottischen Raumes bei 18 Präparaten von Kindern bis za
36 Monaten, welcher zwischen 3,5—6,5 schwankte), sondern ein Röhrenspatel, das 6 mm
Durchmesser hat. Aber auch dies erwies sich aus naheliegenden Gründen noch als zu dünn,
infolgedessen konstruierte Kilian einfache Röhren von 4, 4,5, 5, 5,5 usw. Durchmesser,
die er bei kleinen Kindern nunmehr mit gutem Erfolge in Rücken- oder linker Seiten¬
lage einführt. Er bringt das Instrument unter Leitung des Fingers bis hinter den Kehl¬
deckel und schiebt es hindurchsehend bis zu den Stimmbändern. Von da an wird der
Mandrin verwendet, bis das Rohr in den vollständig anästhesierten subglottischen Raum
in der Trachea angelangt ist. Nach Entfernung des Mandrins geht man alsdann weiter
in die Tiefe. Auf diese Weise, meint Kilian, muss, wenn noch keine auffallende Reizung
des subglottischen Raumes besteht, es gelingen, die spätere Tubage und Tracheotomie zu
vermeiden. Hammerschmidt -Danzig.
Friedrich, Traumatischer Lungenbruch. Fr. demonstriert im ärztlichen
Verein zu Marburg am 17. Juni (s. Münch, med. Woch. 39) einen 6jähr. Knaben mit
traumatischer Lungenhernie; nach Fall mit der rechten Brustseite auf stumpfe eiserne
Spitze einer Gitterstange. Im 6. rechten Interkortalraum fand sich eine 4 cm breite
Durchtrennung der Interkostalmuskeln bei erhaltener Hautdecke. Bei tiefem Ausatmen,
beim Husten und Pressen wölbt sich eine etwa eigrosse, als Lungengewebe palpable Ge¬
schwulst vor, welche dann wieder zurückschnellt Zunächst wird unblutige Behandlung
durch komprimierende Verbände versucht; äussersten Falles kommt Vernähung der 6.
und 7. Rippe gegeneinander in Betracht. Aronheim-Gevelsberg.
Walter Thiele, Med. prakt. (Bromberg), Ein Fall von Perforation eines
Magencarcinoms in die freie Bauchhöhle. (Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie.
105. Band, 3.—4. Heft.) Patient litt seit einem halben Jahre an hänfigen Magen¬
beschwerden, die unter diätetischer Behandlung zurückgingen. Beim Anziehen eines
Stiefels trat plötzlich heftiger Schmerz in der linken Bauchseite, speziell in der Magen¬
gegend ein. Patient wurde sofort in das Krankenhaus überführt, da er sehr schnell
kollabierte. Berührung der Bauchdecken war sehr schmerzhaft, der Leib prall gespannt.
7 Stunden nach Beginn der Erkrankung wurde Patient operiert. Es zeigte sich an der
vorderen Magenwand eine etwa fünfmarkstückgrosse Stelle mit Fibringerinnsel bedeckt.
Die genauere Untersuchung ergibt ein perforiertes Carcinom mit infiltrierten Drüsen.
Es wurde die typische Resektion des präpylorischen Teiles des Magens vorgenommen.
Nach etwa 6 Wochen wurde Patient entlassen. Er nahm seinen Beruf wieder auf.
Im Januar 1910 trat ein Rezidiv ein, welches so schwere Erscheinungen machte
und eine solche ausgedehnte carcinomatöse Wucherung zeigte, dass ein erneuter Operations¬
versuch aufgegeben werden musste.
Die Fälle von perforierten Carcinomen sind selten. Meistens handelt es sich bei
Perforationen um Ulcus ventricuti. Die Prognose ist abhängig vom Zeitpunkt der
Operalion, von der Menge und Konsistenz des Mageninhaltes und von dem Gehalt an
virulenten Bakterien.
Nach einer Statistik von Dege beträgt die Mortalität 48°/ 0 . Taendler-Berlin.
Grawitz, Verblutung aus Duodenalgeschwür, kompliziert durch Schuss¬
verletzung. (Deutsche med. Wochenschr. 28/11. Vereinsberichte.) Im medizinischen
Verein in Greifswald demonstrierte Gr. einen Fall, der vom Standpunkte der Unfall¬
begutachtung aus einen überraschenden Ausgang hatte. Bei dem Versuch, Artillerieteile
zu entwenden, wurde ein junger Mann von einem Posten angeschossen und brach, nach¬
dem er 2 km weit gelaufen war, zusammen. Im Krankenhaus wurde festgestellt, dass
das Geschoss die rechte Darmbeinschaufel durchschlagen und neben anderen Verletzungen
das Coecum zerrissen hatte. Es trat Peritonitis ein, auch mussten im Laufe der näch¬
sten vier Wochen mehrere Abszesse in der Lumbalgegend geöffnet werden, doch schien
der Kranke seine schwere Verletzung überstehen zu wollen, als er plötzlich starb. Die
Obduktion ergab innere Verblutung aus einem Geschwür im Duodenum, während die
Schussverletzung mit dem Tode nicht in ursächlichem Zusammenhang stand. Im Verlaufe
der A. gastrica dextra fand sich eine erweiterte Stelle mit einem für die Sonde durch¬
gängigen Loch. Hammerschmidt-Danzig.
E. Lonhard, Zur Kenntnis der Verletzungen des Duodenum durch
stumpfe Gewalt (Bruns’ Beiträge zur klin. Chirurgie, 73. Band, 3. Heft.) Zu den
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 325
91 Fällen von subkutanen Duodenumverletzungen der Statistiken von Meerwein und
Schumacher teilt Yerf. 2 weitere aus der Chirurg. Abteilung des städt. Katharinen¬
hospitals in Stuttgart (Prof. Steinthal) mit
Der erste betraf einen 38jähr. Mann, der, während er mit dem Bauch über einem
Balken lag, von einer hinter ihm einstürzenden Mauer heftig mit dem Bauch gegen den
Balken gequetscht wurde. Unter der D iagnose „Darmruptur und beginnende Peritonitis“
kam er zur Operation. Es fand sich an der Übergangsstelle des Duodenum in die oberste
Jejunumschlinge eine 3 cm lange Längswunde mit gequetschten Rändern. Doppelreihige
Naht, hintere Gastroenterostomie mit Murphyknopf, Bauchhöhlenspülung und Drainage
brachten Heilung. Offenbar handelte es sich hier um eine Durchquetschung des Darms.
Der zweite Fall, wo ein 23jähr. Eisenbahnarbeiter zwischen 2 Puffer geriet, ging
ungünstig aus. Von der zu tief angelegten Laparotomiewunde aus wurde die Verletzung
garnicht gefunden; sie führte rasch zum Tode. Bei der Sektion fand sich nach Empor¬
schlagen des Mesenteriums nach oben und rechts eine quere Durchtrennung des unteren
horizontalen Teils des Duodenum direkt auf der Wirbelsäule und eine vollständig retro-
peritoneal verlaufende Phlegmonte entlang dem rechten Psoas mit schwerster Sepsis.
Duodenalverletzungen können überhaupt sehr leicht übersehen werden; Verf. kann
nicht weniger als 10 Fälle von übersehener Duodenalruptur auf zählen! Daraus folgt,
dass man bei jeder Bauchkontusion, wo eine Darmruptur in Betracht kommt, grundsätz¬
lich auch nach dem Duodenum sehen muss. Der am meisten gefährdete Teil ist dabei
der unterste Abschnitt des Duodenum, der hinter der Radix mesenterii liegt und von
derselben wie von einem Deckel überlagert wird. Dieser Teil kann nur durch ein voll¬
ständiges Hinüberschlagen der Radix mesenterii nach rechts oben genügend ins Gesichts¬
feld gebracht werden.
Zum Schluss bespricht Verf. die Therapie dieser Verletzungen in Anlehnung an
die Arbeit von Schumacher. H. Kolaczek-Tübingen.
Dr. Max Littauer (Berlin). Über Netztorsion und Netzeinklemmung.
(Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie. 104. Band. 5.—6. Heft.) Verf. äussert sich dahin,
dass früher diesbezügliche Operationen in den meisten Fällen auf Grund irriger Dia¬
gnosen gemacht wurden, doch hat eingehenderes Studium dieser Fälle schon zu einer
genaueren Diagnostik geführt. ^
Verf. schildert ausführlich einen Fall eines 30 Jahre alten Patienten, bei dem er
die Diagnose auf Netztorsion und Einklemmung ante operationem gesteilt hat. Der
chirurgische Eingriff führte zur vollständigen Heilung. Zur Klärung der Ursache der
Netztorsion rekurriert Verf. erst auf die Tierversuche von Payer, mit dessen Ansichten
er sich in Gegensatz stellt, und weist an 32 an Hunden und Katzen vorgenommenen
Versuchen die Richtigkeit seiner Theorie nach.
Es handelt sich bei allen Versuchen um künstliche Tumorbildung des Netzes, teils
ohne, teils mit Venenunterbindung. Es geht aus den Versuchen hervor, dass die Unter¬
bindung einer oder mehrerer Venen im Netzteil die Netzdrehung begünstigt. Verf.
resümiert sich zum Schluss:
„Ich glaube durch meine Experimente einwandfrei nachgewiesen zu haben, dass
meine Auffassung von der Genese der Peritonitis im Verlaufe von Netzeinklemmung und
Netztorsion die einfachere und natürlichere ist, dass wir keine Veranlassung haben, an¬
zunehmen, dass es bei diesen beiden pathologischen Vorgängen zu einer durch Reflex
vom Ganglion coeliacum ausgelösten Erweiterung der Därme und dann erst zu sekun¬
därer Peritonitis kommt.“ Taendl er-Berlin.
Sinz, Peritonitis im Bruchsack nach multipler Darmschussverletzung
und nach perforiertem Magengeschwür. (Deutschemed. Wochenschr. 30/11. Vereins¬
berichte.) Ein junger Mann war von seinem Schlafkameraden mit einem Revolver in
die rechte Hinterbacke geschossen worden und wurde 2 Stunden nach der Verletzung
mit den Zeichen der Perforationsperitonitis eingeliefert. Die Kugel hatte den Darm so
oft durchschlagen — 9 Löcher waren bereits übernäht, als man die Unmöglichkeit ein¬
sah, die noch folgenden, sehr nahe nebeneinander sitzenden zu schliessen —, dass ein
92 cm langer Dünndarmabschnitt reseziert werden musste, in welchem noch weitere 7
Perforationen sich fanden. Das Geschoss selbst steckte in der vorderen Bauchwand
unterhalb des Nabels. Zunächst fieberte der Kranke andauernd hoch; dann entwickelte
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10.
sich in der rechten Leistenbeuge eine entzündliche Schwellung, welche 18 Tage nach der
Operation inzidiert wurde und sich als leerer Bruchsack mit reichlichem, Streptokokken
enthaltendem Eiter erwies. Der Mann wurde geheilt.
In der Diskussion berichtet Mertens über einen Fall, in welchem ein Mann in selbst¬
mörderischer Absicht anstatt ins Herz zu schiessen durch die Pleura den Magen vorn
und hinten durchschoss. In sehr elendem Zustande und unter fortwährendem Blut¬
erbrechen in das Krankenhaus auTgenommen, wurden sofort beide Magenwunden übernäht.
Da es aus der Rückseite der Peritonealhöhle nicht blutete, wurde hier nicht eingegriffen.
Zunächst schien der Kranke durchzukommen, dann stellten sich unstillbare Nachblutungen
ein, auch entleerte sich Pankreassaft. Die vielen Blutungen führten schliesslich den Tod
herbei. Bei der Sektion zeigte sich, dass das grobkalibrige Geschoss im Pankreas sass
und im Verein mit dem Pankreassekret eine Arrosion der Milzvene herbeigeführt hatte.
Wenn auch in diesem Falle infolge des desolaten Zustandes des Kranken ein grösserer
Eingriff unmöglich gewesen war, so lehrt er doch, dass nicht nur die Darmwunden ver¬
näht werden müssen, sondern dass man auch nach dem Verbleib des Geschosses sich
umtut Dass prinzipiell alle Bauchverletzungen sofort zu operieren sind, bei denen auch
nur die Möglichkeit einer Darmverletzung besteht, hat M. .bereits früher betont
Hamm er schmidt-Danzig.
Werner, Hernia subdiaphragraatica intercostalis. (Münch, med. Woch. 33.)
In der Mittellinie des Epigastriums sind Hernien nicht selten, in den Hypochondrien,
im Bereiche der Interkostalräume sind aber echte Brüche bisher noch nicht beschrieben
worden. Dass aber auch im Bereiche der Rippen eine echte Hernienbildung Vorkommen
kann, beweist der von Verf. im Samariterhause zu Heidelberg operierte Fall bei einer
59 Jahre alten Frau. Es handelte sich um eine echte Hernie im 6. linken Interkostal-
raum, die dicht unterhalb des Zwerchfellansatzes ungefähr in der linken Mamillarlinie
die Muskulatur zwischen der 6. und 7. Rippe durchbrochen hatte. Die dichte Verwach¬
sung des Netzes mit dem Bruchsack bewies, dass die Ausstülpung des Peritoneums schon
älteren Datums war. Ein Trauma kam nicht in Betracht; es handelte sich um eine
kongenitale Ausstülpung des Peritoneum parietale, in die durch Presswirkung der Bauch¬
muskulatur (Hustenstoss, erschwerte Defäkation usw.) ein Netzzipfel eingezwängt worden war.
Aronsheim - Gevelsberg.
Beisinger« Hernia properitonealis. R. stellt im ärztlichen Kreisverein Mainz
am 14. II. (s. Münch, med. Woch. 34) einen Fall von Hernia properitonealis bei einem
23 jähr. Mann vor, der mit Erbrechen und Schmerz im Unterleib erkrankt war. Die Diagnose
war anf Epityphlitis gestellt worden. Bei der Operation fand sich aber eine Hernia
properitonealis, indem sich zwischen äusserem und innerem Leistenring eine daumengrosse
Ausstülpung des Peritoneums vor der Fascia transversa und hinter den Bauchmuskeln
gebildet hatte. Anamnestisch war nachzutragen, dass Patient sich mit 17 Jahren durch
Sprung vom Wagen einen Leistenbruch zugezogen haben wollte. Aron heim-Gevelsberg.
Horn, Leberverletzung. (Deutsche med. Wochenschr. 29/11. Vereinsberichte.)
Leberverletzungen sind oft nicht leicht zu diagnostizieren, daher soll man bei Verdacht
derselben möglichst bald operieren. Die Gefahr einer Leberverletzung liegt in der
Blutung, die, wenn sie klein ist, von selbst ausheilen kann. Ein 15jähr. Hausdiener
schlug heftig mit dem Bauch auf eine Deichsel, zeigte aber bei der Aufnahme in das
Krankenhaus nur Zeichen von Shock und Druckschmerz in der Magengegend. Erst acht
Stunden nach der Verletzung traten Erbrechen, eine leichte Auftreibung des Bauches
und eine durch einen Bluterguss bedingte undeutliche Dämpfung in der Gegend des
Coecum ein. Als die Laparotomie vorgenommen wurde, fand sich eine Abreissung eines
Stückes aus dem Lobulus Spiegelii und ein grosser Einriss im rechten Leberlappen.
Nach Entfernung des reichlichen Blutes aus der Bauchhöhle Tamponade der Rissstellen
mit Herausleiten der Tamponade aus der Bauchwunde, Vernähung der letzteren, reaktions¬
lose Heilung. — In der Diskussion über den Fall in der Zwickauer medizinischen Ge¬
sellschaft erwähnt Zetsche einen Fall, wo ein sich im Exzitationsstadium einer Narkose
heftig wehrender Kranker durch Festhalten eine Leberzerreissung erlitt.
Hamm er schmidt-Danzig.
Beyllng und Kennker, Splenektomie wegen traumatischer Milzruptur.
Heilung. Blutbefunde. (Deutsche Mil.-Zeitschrift 18/11.) Ein Jäger zu Pferde erhielt
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 10. 327
von einem Pferde einen Schlag gegen den Leib, ohne dass anfangs Krankhaftes festzu¬
stellen war, nur bestanden massige, nicht recht zu lokalisierende Schmerzen im Unter¬
leib. Allmählich stellte sich Brechreiz ein, 3 Stunden nach der Aufnahme wurden
gallige Massen gebrochen. Die geringe Druckempfindlichkeit des Leibes hatte nicht zu¬
genommen, die Bauchdecken waren weich, nur der linke Bectus fühlte sich etwas ge¬
spannter als der rechte an, auch war sein Beflex verschwunden; weiter kein krankhafter
Befund bei gutem Allgemeinbefinden. Bei Laparotomie grosser Biss am Hilus der Milz,
der weit klaffend fast das ganze Organ durchsetzt. Ein Versuch, den Biss zu nähen,
misslingt, daher nach Massenunterbindung Entfernung der Milz, Schluss der Bauchdecken.
Die Bekonvaleszenz wurde durch eine Pneumonie gestört, andere bei Milzentfernung be¬
schriebene Erscheinungen — Schwellung der Lyraphdrüsen und der Schilddrüse, Druck¬
empfindlichkeit der Knochen — wurden nicht beobachtet, es trat völlige Genesung ein, so
dass der Mann ein halbes Jahr nach der Operation den Eindruck eines „Gesunden“ machte.
Von Interesse ist bei dem Fall die dauernd fortgesetzte Blutuntersuchung. Wäh¬
rend am Tage nach der Operation eine starke Verminderung der roten und weissen
Blutkörperchen eintrat (wohl als Folge des Blutverlustes und der Kochsalzinfusionen),
war die Prozentzahl der Lymphocyten regelrecht, verminderte sich aber in den nächsten
Tagen, um 5 Tage nach der Operatien mit 12,5 % ihren tiefsten Stand zu erreichen.
3 Wochen nach der Operation begann die Zahl der Lymphocyten langsam zu steigen,
so dass ihr Verhältnis zu den übrigen weissen Blutkörperchen zunahm und erreichte
7 Monate nach der Verletzung 40,19 °/o gegenüber 20—25 °/ 0 , wie sie Schleip im
Atlas der Blutkrankheiten als Norm hinstellt. Eine Vermehrung der eosinophilen Leuko-
cyten, die sonst wohl gefunden ist, wurde in diesem Falle nicht beobachtet Die abso¬
lute Gesamtzahl der weissen Blutkörperchen war meist mässig erhöht, 14—16000 (gegen
8 —11000 in der Norm). Der Hämoglobingehalt stieg von 70 °/ 0 am Tage nach der
Operation auf 90°/ 0 7 Monate später. Hammerschmidt-Danzig.
Sick, Heilung eines Harnröhrendefektes von 9 cm durch Mobilisation
und Naht. (Deutsche med. Woch. 26/11.) Ein 49jähr. Mann war vor 26 Jahren ge¬
stürzt und in unzweckmässiger Weise katheterisiert worden, da Verdacht auf Harnröhren-
zerreissung vorlag. Es soll dabei Blut aus der Harnröhre gekommen sein. Seitdem
Blasenschwäche, leichter Harndrang, Urin spärlich, schwacher Strahl. Seit Mai 1908 am¬
bulante Behandlung, wegen zunehmender Schwellung und Schmerzhaftigkeit des Dammes
Aufnahme ins Krankenhaus. Enormer Abszess am Damm und dem bis zur Kindskopfgrösse ge¬
schwollenen Scrotum — Spaltung entleert 2 1 stinkenden Eiters —, Urethra weithin
freiliegend, mehrere Zentimeter lange Striktur, aus einer ganz feinen Öffnung in der
Pars membranacea tritt Harn in Tropfen heraus; ausgiebige Spaltung. Nachdem der
Verlauf anfangs sehr schwer gewesen war, am 26. Tage Vereinigung der Urethra, von
der sich ein 6—8 cm langes Stück abgestossen hatte — 2 weitere cm mussten noch
wegen Narbengewebes entfernt werden. „Zwei kräftige Jodkatgutnähte wurden zuerst
durch das periurethrale Gewebe, dann zwei feine durch die Urethrahinterwand selbst
gelegt, unter Anziehung der 2. Entspannungsnaht die erste geknüpft, dann die zwei
Urethranähte, schliesslich die 2. Entspannungsnaht geknotet. Ein dicker Nölaton wird
vorsichtig vom Penis her durchgeschoben, nochmals zwei Uthrera- und Entspannungsnähte
gelegt, bis der Katheter nur noch in einem dreieckigen Feld von höchstens */ 2 cm Kund¬
länge sichtbar war.“ Nach 10 Tagen Fortlassen des Dauerkatheters; unter täglicher
Katheterisierung und Spülen Heilen einer kleinen Fistel, nach 7 Wochen völlige Heilung.
Funktion der Blase regelrecht, Charriöre 24 geht glatt durch (jetzt schon seit 3 Jahren).
Hammerschmidt-Danzig.
Dr. Erich Lexer, Der Ersatz eines Harnröhrendefektes durch den
Wurmfortsatz. (Med. Klinik 1911, Nr. 39.) L. ersetzte bei einem Manne, der infolge
eines Beckenbruches eine Harnröhrenzerreissung mit nachfolgender Strikturbildung er¬
litten hatte, den strikturierten Teil durch den demselben Patienten entnommenen
Blinddarm. Er entfernte von ihm die Serosa, um eine raschere Anheilung zu erzielen,
da er früher bei einem missglückten Versuche beobachtet hatte, dass der Serosaüberzug
dem rascheren Anschluss an die Ernährung hinderlich sei Der Erfolg war ein ausge¬
zeichneter: Die Entleerungen erfolgen in gutem Strahl und stets ohne Beschwerden.
Erfurth-Cottbus.
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Zorn, Über Fremdkörper, die von aussen in die weibliche Harnblase
gelangten. (Inaug.-Dissertat. Bonn 1911.) Von der Aussenwelt stammende Fremd¬
körper können auf verschiedene Weise in das Innere der weiblichen Blase gelangen.
So kann bei Unglücksfällen, bei einem Fall oder Sturz, die Genitalpartie des Körpers
direkt auf Gegenstände stossen, die dann durch die Scheide oder Harnröhre oder vordere
Bauchwand in die Blase gelangen. Durch Stich- oder Schussverletzungen können Kugeln,
Buchfetzen und andere Verunreinigungen Zurückbleiben. Ist die Zahl jener Fälle von
Fremdkörpern in der weiblichen Blase schon gross, in denen die Ursache der Einführung
einerseits in einem unglücklichen Sturz oder Fall oder im unglücklichen Katheteriseren,
andererseits in den Versuchen, die Schwangerschaft zu verhüten resp. zu unterblieben,
zu suchen ist, so muss doch als häufigste Ursache die Masturbation angesehen werden.
Würde man eine Statistik der Fremdkörper in der weiblichen Blase aufführen, so ergäbe
sich, dass unter glatt 150 Fällen, in welchen nachweisbar ein Fremdkörper zur Mastur¬
bation gebraucht ist, in 100 Fällen eine Haarnadel gefunden ist. Die Pubertätszeit ist
relativ am häufigsten vertreten, jedoch sind auch Fälle aus dem 3. Lebensjahre und dem
Greisenalter mitgeteilt. Auch in den beiden aus der Bonner Frauenklinik mitgeteilten
Fällen handelte es sich bei einer 27 Jahre alten Frau und einem 4 Jahre alten Mädchen
um eine Haarnadel in der Blase.
Wann der Fremdkörper störende Symptome in der Blase hervorruft, lässt sich in
den einzelnen Fällen nicht immer entscheiden. # Es hängt dies von der Gestalt, von der
Dauer des Aufenthaltes und dem Sitze des Fremdkörpers ab. Die Nadel und alle spitzen
Gegenstände sind wohl die gefährlichsten; sie werden durch forcierte Bewegungen in die
Wand der Blase oder in das Nachbargewebe hineingetrieben. In den meisten Fällen
kommt es in kürzeren oder längeren Intervallen zu einer Cystitis. Bei Verdacht auf
Fremdkörper müssen die äusseren Genitalien auf Verletzungen untersucht werden:
Palpation, Sondenuntersuchung, Röntgenstrahlen und vor allem das Cystoskop kommen
bei der Untersuchung in Betracht.
Wird der Fremdkörper nicht spontan beim Urinieren entleert, dann kommt die
Dilatation jler Harnröhre in Betracht mit Hegarschen Dilatatoren oder Simonschen
Speculis. Gelingt die Herausbeförderung durch die erweiterte Harnröhre nicht, so ist je
nach den Umständen die Sectio lateralis, vesico-vaginalis oder alta vorzunehmen.
Aronheim - Gevelsberg.
Friedrich Erfnrth, Die Bewertung der Retroflexio für die allgemeine
pathologische Auffassung und für die Begutachtung bei Unfällen und In¬
validitätsfragen. (Inaugur.-Dissertation. Halle a/S. 1911.) Nach einer kurzen Besprechung
der normalen Lage des Uterus, der Ursachen und Beschwerden der verschiedenen Formen
der Retroflexio uteri fasst Verf. seine Ansicht bezüglich der Entstehung einer Rückwärts¬
lagerung durch einen Unfall dahin zusammen, dass eine Retroflexio nur mittelbar und nur
unter besonders günstigen Umständen möglich ist. Die Bedingungen für die Annahme,
dass eine Retroflexio durch einen Unfall herbeigeführt worden ist, müssen bei der Häufigkeit
des Leidens besonders strenge sein. Durch eine Retroflexio ist die Frau um höchstens
20 °/ 0 in ihrer Erwerbsfähigkeit beschränkt zu erachten. Daher kann auch eine Retro¬
flexio allein eine Invalidität bedingen. Selbstbericht.
Friedrich Friedland, Bewertung des Vorfalls in der Arbeiterver¬
sicherung. (Inaugur.-Dissertation. Halle a/S. 1911.) Verf. kommt auf Grund seiner Arbeit
zu dem Schluss, dass ein Vorfall nur in den seltensten Fällen durch einen Unfall ent¬
stehen kann und zwar nur bei Frauen, die noch nicht geboren haben. Handelt es sich
um Frauen, die schon eine oder mehrere Geburten hinter sich haben, so kann der schon
in geringen Anfängen bestehende, kaum bemerkte Vorfall durch den Unfall eine plötz¬
liche Verschlimmerung erfahren. Die Rentenentschädigung wird sich nach den besonderen
Umständen richten.
In den weitaus meisten Fällen entsteht der Vorfall allmählich im Laufe langer Jahre.
Auch mit seinen Komplikationen ist er nur in seltenen Fällen als alleinige Ursache der
Invalidität anzusehen. Erfurth-Cottbus.
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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QOetlag oon C. QÖD. QDogel in £eip 3 ig
fXm 30. Otooember 1911 fft erfd)fenen:
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£mft non QSetgmann
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ORit ^Bergmanns Kriegsbriefen oon 1866,1870/71
und 1877 fonrie tagebucbartigen ^Briefen aug San
Olemo über die Kranfbeit Kaifet Jtiedticbs
40 QBogen Grofeoftao. 3 Kit 3wei Porträte oon Ctnft oon Bergmann
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| s grapse Cmft oon ‘Bergmanne oerfafjt. Sie toendet f(d) nicht
jjjjjjjjjjjjjt an ein auefdjliefeUci) ärjtUdjee PubliEum, fondem an die weiten
(reife unfree Q)olEe, die t)ier aue dem reichen und ftürmifd)en Cebcn einee
beroorragenden Gelehrten und IRenfdjen feffelnd unterhalten und unter*
richtet werden. XRit Abficht läfjt der Q)erfaffer fehr oft ‘Bergmann felbft
dae QDort nehmen, denn allee, was er fagt und fdjteibt, hot einen eigen*
artigen *3^3 und fein anderer med^inifcher Schriftfteller übertrifft ihn an
Sd)mung und freiem $lug der ©edanfen und an Kraft, Cebendigfeit
und fouoeräner ‘Beherrfdjung der Sprache. So find fd)on feine QDiener
Jugendbriefe ( 1865 ) über feine dortigen Studien und den QDerfehr mit
QDiener Gelehrten, die QDiener Theater ufw. ooll beftrid?ender Anmut, und
collende find ee feine Q^eifebriefe aue QRufjland, Spanien und Konftantinopel.
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Don dem lioldndifchen 'Boden, roocin Bergmann romgelte, geht die
Dacftellung aue, führt den ßefec über Dorpat, roo ec einer der glän»
3endften Bertreter feiner QDiffenfdjaft und Kunft mar, in die drei Kriege,
an denen er teilgenommen hot, und dann nad) QDüqbucg und Berlin.
Seine Kriegebriefe non 1866,1870/71,1877 feffeln ebenfo durch ergreifend
dargeftellte Sjenen aue dem Kriegeleben roie durd) roundecbac belebte
landfd)aftlid)e Schilderungen und eine liebeeolle Kleinmalecei hormlofer
oder heiterer Begebniffe.
Boll 3ut Geltung fommen aber aud) Bergmanne roiffenfchaftlid)* Be'
deutung, feine flmifch'opecatroe und feine Cehrtätigfeit; ebenfo alle feine
oielen au§erberuflid)en Cebenebetätigungen, feine Be3iehungen 3U Kaifer
QDilhelm II., 3um Kultueminiftec o. Goklet, 3um 3Rinifterialdiceftoc Althoff,
3U CangenbecP, Birchom, Karl Gerhardt, Robert Kod), 3um Sanitötefocpe
dee pceuf)ifd)en fjeece, 3UC Deutfdjen Gefellfdjoft für Chirurgie ufro.
Gine emfte 3 e(t deutfdjer Gefd)id)te fd)ildem une die bieher oollig un«
bekannten aueführlichen Briefe Bergmanne über die KranR)«* Kaifer
Friedriche, die er aue San QRemo feiner $cau gefdjrieben hot. Sie find
mit der ungefdjminften QDahrheit, die fie atmen, eine überaue michtige
und roertoolle Gefd)id)tequelle roie für die £eidene3eit dee Kaifere fo für
die Kenntnie der Bergmann aue3ei<hnenden Cigenfdjaften.
Ale Beifpiel der lebeneoollen Dacftellung dcuden roir auf der legten
Seite diefee Pcofpeftee einige Briefe Bergmanne aue dem Kapitel „Die
Kranfheit Kaifer Friedriche" ab.
Aue dem Declag oon F- C. QD. Bogel in £eip3i9 beftelle
(d> und erbitte mir die 3ufendung durd) die Buchhondlung oon
.C^empl.^ucbbolt?, Gruft non Bergmann
Gebunden. 2 Tt 13.75
Ort und Datum: Ttamt:
Potftel » Zccptc, Cc(p)(« « 8 .11.11. tooao
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3 )ie Aufnahme der erften Auflage diefee 33 ud)e 8 bei Publikum und
Preffe toar geradezu übenpoltfgend. ®fe bobe Auflage pon 5000
Cjcemplaren, die am 26, Oftobet 1911 auegegeben routde, ijt nad)
Verlauf pon 3 QPocben bereite pollftandig pergriffen.
Aus der ^ulle emgegangenet Q^ejertfi'onen und fpaltenlanger Artikel
m derOagespreffe fonnen rofr nacbjtebend nur futy Proben geben,
die den Q 3 eroet 8 liefern mögen, tpeldjen beniottagenden Anteil
die Q 3 iograpble Crnft oon Bergmanns unter den Qfltemofren»
QPerfen oller Reiten efnnebmen rofrd.
Augsburger Abendzeitung: Kein würdigeres BenEmalEonnteCrnß oon‘Berg«
mann, dem großen JTleIftcr der Chirurgie und pracßtoollen 3 Renf<hen,
gefegt werden, als die fchäne ‘Biographie, die Arend Buchholt) ihm gewidmet hat.
‘Berliner CoEol«Anzeiget: 4*/* Jahr find feit dem Tode des berühmten
Chirurgen Crnß oon ‘Bergmann oerfloffen, der in den 95 Jahren feiner glün«
jenden ‘Berliner HDirEfamEeit bei unferen drei Kaifem eine ärztliche Bertrauens«
ftcllnng einnahm und wahrend der Krankheit Kaifer Friedrichs eine führende
Quölle gefpiclt hat. Jetjt oetä ff entlieht Arend Buchholt) eine fehr liebeooll ge«
haltenc Biographie feines engeren Gandsmannes, in der er an der fjand oon
tagebuchartigen Aufzeichnungen und Briefen ein großzügiges Bild oon dem
Werdegang und der Gebensarbeit des Berftorbenen entwirft.
Berliner Blotgenpoß: 3 n unferem Sonntags«Feuilleton brachten wir aus dem
foeben erßhienenen Buch „Crnft oon Bergmann" die Crinnerungen des großen
Gelehrten an feinen Aufenthalt in Konftantinopel zum 3 wecf der Operation der
Sultanstochtcr. fjeute laffen wir an diefer Stelle aus dem gleichen WetE die
hißorifd) bedeutenden Aufzeichnungen folgen, die Bergmann am Kranken«
lager des Kaifer Friedrich gemacht hat und in denen er die oerzweifelte Gage des
hohen Patienten anßhaulid) fchlldert.
Berliner Beueße Bachtid)ten: Soeben iß imBerlag oon F. C.HD. Bogel
in Geipzig ein Buch erfdjienen, das uns neue Cinblicfe in die KranEheftsgeßhichte Kaifer
Friedrichs geftattet. Cs iß ein Gebensbild Cmß oon Bergmanns, oerfaßt oon Arend
Buchholt)* Bas Buch bietet auch fonß eine Fäll* intereffanten Stoffes,
fo find ßhon Bergmanns Wiener Jugendbriefe 1865 oolt beßrkfender Anmut und
oollends find es feine Beißbriefe aus Rußland, Spanien und Konßantinopel ufw.
Berliner Tageblatt: Ben CntwicEelungsgang einet bedeutenden Perfonlich«
(eit zu oerfolgen, den günßigen Hintergrund Eennen zu lernen, oon dem aus fie ihren
Ausgang genommen, ihre Cntwicfelungsweife endlich 3 U beobachten, und an ihren
Früchten zu ermeffen: das gewährt nicht nur einen äßhetifeßen Genuß, das be«
deutet für den BachdenEet einer folgen Gefamterfcheinung auch einen hohen ethißhen
Gewinn. Blit diefer Cmpßndung erfüllte uns die GeEtdre des in federn Betrachte
fchänen Buches, das fjerr Arend Buchholt) abzufaffen in der Gage war.
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Sdte 475 „Die Kranfftdt Kaffer 9dedrfd>e*.
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9tun alfo 311 meiner Slad)t I 3nbeffen, bas muft auf morgen
bleiben, benn in bet nädjften Stad)t teile idj mit Stamann bie SBadje.
SBle Kebenstoürbig bie Statur bes ftronprtnjen ift, follft Du
boeb noch beute erfaßten. Slls ich bie Stachtwadje antrat, fdjrtcb er
bie SBorte, bie Du auf bem hier eingefchloffenen 3ettel lefen fannft.
(„Daft Sie bie 3tadjt für mldj wachen, macht mich unglüdlich.“) 3$
fagte: „©eftatten Sie mix, glüdlid) ju fein burd) bas wenige, was id)
$ur ©rleidjterung 3b*es fieibens tun lann." Dann flopfte er mir
auf bie Spultet, befielt lange 3eit meine $anb in ber feinigen unb
fab ml(b feuchten Huges unoerwanbt an, bis er bie £iber über feine
müben Slugenfteme finfen lieft!
13. gebruar. SBunberooü groftartlg breitet fi<b bas SReer oor mir
aus, bas ewige, in fltber unb fteme oerfchwinbenbe. ©in Ärana hoher
Serge un^lebt bas Dal, bas bie bunbert unb mehr SUIen fowie bie
an ben fjrels geflehte uralte ttalienifd) gebaute Stabt San Stemo ein«
fcblieftt, unb wobt an einem ber fdjönften fünfte liegt, gerabeju in
einem SBalb non Dattelpalmen, Ölbäumen, ©utalqptus unb anbem
mir laum befannten hoben, mächtigen ©ewä<bfen, bie Silla 3frio-
©ine Stufe tiefer an bem terraffenförmig auffteigenben Ufer liegt bas
Sotel SJWbiterrante unb unter ihm, feinen ©arten befpülenb, bas SReer.
Der Dienft bei bem Rronprinjen ift georbnet: alle fedjs Stunben
ein anbrer Slr-jt. Staats wollen ficb noch einige 3eit im Dienfte bloft
Sramann unb icb teilen. Um neun Übr morgens unb neun Ubr
abenbs 3ufammenfunft aller, Serbanbwecbfel, Steinigung ber ftanüle
ufw. Die innere Äanüle wirb nach jebem heftigen Suftenanfall ge«
wecbfelt. Die Unfälle werben feftt fdjon immer feltener unb boffent»
lieb halb gan 3 aufftören. 3<h bente mir, baft in oier 3 ebn Dagen eine
genaue innere Unterfudjung wirb ftattfinben tönnen. Sefomme ich
bann, woran id) nicht 3 weifle, ein heutiges SUb ber Äranlbeit, fo ift
meine Aufgabe erfüllt, bann benfe ich wach Saufe 3 U fahren. Sei
bem guten fträftejuftanb bes hoben Serm rechne ich auf ein oerhält«
nismäftig günftiges ftrübjabr. Schwerer wirb alles erft im £aufe
bes Sommers wohl werben.
14. ftebruar. Um achtehtbalb grofte Äonfultation. 3um erften»
mal eine febr f>öfUdbe, aber auch fd)arf afaentuierte Sluseinanber«
feftung mit SJtadenaie. ©s jjeigt ficb nämlich bin unb wieber Slut im
fRuswurfe; meiner beftimmten Slnficbt nach läuft bas aus bem bureb
unb bureb wunben fteftlfopfe hinab. Die anbre SRöglidjfeit, baft bie
£ungen affigiert finb burch Slnfaugung branbiget Deile aus bem
ftehllopfe, halte ich beswegen für ausgefchloffen, weil bie Demperatur
geftem abenb 37,4, beute 37, bie Siefpiration 20 unb bie Sulsfrequett 3
64 waren. SRadett 3 ie, ber mir wieber fagte: „3a, es ift febr wahr«
fcftetnltcb, baft bas Slut aus bem ftebltopfe berabgefloffen ift", ging
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MONATSSCHEIET
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der leehaootherapie nnd der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider and Kranker
begründet ron
Dr. H. Blasius, Dr. 6. Sehttts, Dr. C. Thlem,
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem- Cottbus.
Nr. II. Leipzig, November 1911. XVIII. Jahrgang.
Nachdruck e&mtlicher Artikel und Referate nur mit unrerkßrzter Quellenangabe geetattet.
Die eigenartige Abmagerung der Streckmuskeln
nnd ibre Beziehungen zu dem typischen Kniegelenkschmerz
nnd der typischen Hüftyerkrümmnng (Kontraktur).
Von Sanitätsrat Dr. Grunewald ln München.
Unsere Gelenke werden in der Ruhe durch den Luftdruck und durch ihre
Bänder zusammengehalten. Bei Bewegung indessen, besonders bei lebhafteren
Bewegungen, die mit grosser Kraftentfaltung einhergehen, genügen diese Momente
nicht mehr. Es treten dann als wesentliche Gelenkhalter die Muskeln ein.
Gleichzeitig mit der äusseren Arbeit, welche sie verrichten, üben sie auf die
Gelenkenden der Knochen einen starken, allseitig wirkenden Druck aus, der die
Gelenkenden fest zusammenpresst und ihre gegenseitige Verschiebung auch bei
angestrengter Muskeltätigkeit verhindert. Dieser Druck muss offenbar ein sehr
erheblicher werden können, schätzt doch Otto Fischer den Druck auf das
Ellenbogengelenk auf mehrere Zentner, wenn durch Beugung des Armes ein
halber Zentner gehoben wird. Wie gross mag sich erst der Druck entwickeln
bei schwerer Schmiedearbeit und beim Hochsprung, wenn plötzliche ruckweise
Belastung die Extremität trifft.
Damit das Gelenk unversehrt bleibt, muss der Muskeldruck natürlich den
Beanspruchungen an dem Zusammenhalt der Knochen gewachsen sein, und zwar
sowohl der Menge als der Art nach, d. h. bezüglich der Richtungen der Be¬
anspruchung. Dies ist aber durch den Verlauf und die Anordnung der Muskulatur
gegeben. Nur innerhalb dieser Bahnen ist das Gelenk fest. Wird das Gelenk
in Bahnen getrieben, die von den physiologischen abweichen und welchen die
ausgleichende Muskulatur nicht zu folgen vermag, so tritt Verrenkung ein.
Innerhalb der natürlichen Bewegungsrichtungen halten sich die Muskeln
eines bestimmten Gelenkes das Gleichgewicht. Da jede Muskelarbeit einen
Druck auf das bewegte Gelenk (unter Umständen auch auf das Nachbargelenk)
ausübt, der Druck der einzelnen Muskeln aber ein einseitiger ist, so müssen,
soll das Gelenkgleichgewicht erhalten, das Gelenk unversehrt bleiben, gleich¬
zeitig Muskeln entgegengesetzter Arbeitsrichtung in Tätigkeit treten. Das ge-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweaen Nr. 11.
schieht beim Gesunden immer. Welche Bedeutung der Antagonismus (Gegensatz)
der Makulatur hat, kann man aus einem Versuche Duchennes ersehen, der an
einem soeben Verstorbenen durch faradische Reizung des Vastus lateralis eine
seitliche Verrenkung der Kniescheibe hervorrufen konnte. Das kommt am ge¬
sunden Lebenden nicht vor, da der Vastus lateralis sich nie allein zusammen¬
zieht, sondern stets gemeinsam mit den übrigen Köpfen des vierköpfigen Streckers,
insbesondere mit dem Vastus medialis.
Die nachteiligen Folgen der Lähmung einzelner Muskelgruppen für die
Festigkeit des Gelenkes brauche ich an dieser Stelle wohl nur anzudeuten.
Aber nicht nur die Festigkeit des Gelenkes leidet durch einseitigen Druck,
sondern es leuchtet ein, dass derselbe auch Schmerzen machen kann. Ein Bei¬
spiel solcher Schmerzen scheint mir der typische Schmerz am inneren Gelenk¬
spalt zu sein, der fast bei jeder Erkrankung des Knies gefunden wird. Er
ist bei allen Erkrankungen des Gelenkes so gut wie regelmässig vorhanden.
Meines Erachtens hängt er mit einem anderen ebenso regelmässigen Symptome
der akuten Knieerkrankungen, mit der Schwäche des vierköpfigen Streck¬
muskels, zusammen. Die Schwäche dieses Muskels bei allen akuten Knie¬
erkrankungen ist leider etwas Typisches. Ihre Ursache kennen wir noch nicht
mit Sicherheit. Die zahlreichen diesbezüglichen Untersuchungen und Vermutungen
haben eine ausreichende Erklärung noch nicht zutage gefördert. Die Tatsache
steht aber fest, jede akute Kniegelenkserkrankung schädigt in erster Linie den
vierköpfigen Strecker, der fast im Augenblicke der Erkrankung schlaff und
weich wird und oft innerhalb weniger Tage seine Masse erheblich verringert,
während an den Beugemuskeln zu dieser Zeit etwas Abnormes noch nicht er¬
kennbar ist. Sie magern auch späterhin viel weniger ab als die Strecker.
Natürlich muss sich dies Verhalten des kräftigsten Beinmuskels auch
statisch bemerkbar machen.
Der vierköpfige Strecker ist in Bezug auf das Kniegelenk ein Strecker.
Nun bilden aber die Achsen des Ober- und des Unterschenkels keine gerade
Linie, sondern sie stossen im Kniegelenk in einem nach aussen offenen stumpfen
Winkel zusammen. Durchschnittlich ist die Grösse dieses Winkels 174° (vergL
Fick, Anatomie und Mechanik der Gelenke, Band III). Deshalb muss ein
Muskel, der, der Längsrichtung des Oberschenkelknochens folgend, das Schien¬
bein streckt, neben der Streckung auch einen Zug ausüben, der den Unter¬
schenkel im Kniegelenk abduzieren (abziehen), d. h. den Fuss lateralwärts,
d. h. nach aussen abbiegen würde, wenn der Mechanismus des Gelenkes dies ge¬
statten würde. Dies ist aber nicht der Fall. (Die Auswärtskreiselung [Supination]
des Unterschenkels am Schlüsse der Streckung ist mit der Abduktion [Abziehung]
nicht zu verwechseln, wird auch nicht vom vierköpfigen Strecker, sondern vom
Biceps [zweiköpfigen Beuger] bewirkt, während die entsprechende Einwärts-
kreiselung am Schlüsse der Beugung [Pronation] vom Popliteus [Kniekehlenmuskel;
hervorgebracht wird; vergl. Fick 1. c.)
Da nun der vierköpfige Strecker den Unterschenkel nicht abziehen kann,
andererseits aber die abziehende Wirkung (Komponente) nicht verloren gehen
kann, so ergibt sich daraus ein Druck auf die lateralen (äusseren) Partien des
Gelenkes.
Auch die Anordnung des Muskels wirkt in demselben Sinne, denn der
Vastus lateralis (der äussere Kopf) ist kräftiger als der medialis (innerer Kopf), und
überhaupt liegt die Hauptmasse des vierköpfigen Streckers auf der Aussenseite
des Oberschenkels. Das muss natürlich den Druck auf die äussere Hälfte des
Gelenkes verstärken.
Normalerweise empfinden wir diesen Druck aber nicht. Es wird ihm durch
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die gleichstarke, aber im entgegengesetzten Sinne wirkende Arbeit der Beuger
das Gleichgewicht gehalten. Tritt aber, wie bei akuten Kniegelenkserkrankungen,
auch bei Verletzungen, fast immer eine unverhältnismässige Schwächung des
vierköpfigen Streckers auf, so wird die äussere Hälfte des Gelenkes ent¬
lastet, das Gleichgewicht des Gelenkdruckes dadurch gestört und die
innere Seite empfängt eine verhältnismässig starke Pressung, die
sich als typischer Schmerz an der Innenkante, im Gelenkspalt, am
inneren Oberschenkelknochen und an der inneren Hälfte des Schien¬
beinknochens bemerkbar macht. Er verschwindet bei längerer Ruhe oder
wenn man die Muskelwirkung durch Eingipsen des Kniegelenkes ausschaltet.
II. Nun beobachten wir die vorzugsweise Schwächung der Strecker nicht
nur bei der Kniegelenkentzündung, sie findet sich z. B. auch an der Hüfte.
Hier finden wir insbesondere den grossen Gesässmuskel (Glutaeus maximus) be¬
troffen. Es mögen auch die tieferen Gesässmuskeln in gleicher Weise leiden,
doch sind diese unserer Untersuchung nicht so zugänglich. Die Abmagerung
des grossen Gesässmuskels scheint mir für die Zwangsstellung (Kontraktur) der
Hüfte von besonderer Bedeutung. Die Hüfte stellt sich mit Beginn der Ent¬
zündung bekanntlich in Abduktion, Flexion und Aussenrotation (Abziehung,
Beugung und Aussendrehung), später in Adduktion, Flexion und Einwärtsrotation
(Anziehung, Beugung und Einwärtsdrehung).
Bezüglich der Entstehung dieser Zwangsstellungen gelten heute im all¬
gemeinen die Königschen Anschauungen als zu Recht bestehend (vergl. die be¬
treffenden Kapitel in dem Lehrbuch der speziellen Chirurgie und im „Zentral¬
blatt für Chirurgie“ 1893, Nr. 52). König erkennt die Bonnetschen Versuche
zwar an, misst ihnen aber für die Praxis keinen besonderen Wert bei. Bonnet
hat bekanntlich entdeckt, dass, wenn das Bein in Abziehung, Beugung und
Aussendrehung steht, eine Stellung, die wir kurz als erste Zwangsstellung
bezeichnen wollen, dass dann der Kapselschlauch des Hüftgelenkes am weitesten
entfaltet ist, so dass ein entzündlicher Erguss den grössten Spielraum findet
und bei gleicher Menge unter dem geringsten Druck steht. Dadurch würde
natürlich die Schmerzhaftigkeit verhältnismässig vermindert und deshalb bringt
der Patient das Bein unwillkürlich in diese Zwangsstellung. Diesen Mechanismus
hält nun König für unwesentlich. Er glaubt vielmehr, dass die Stellung I durch
das Bestreben des Kranken, sein Bein zu entlasten und möglichst schmerzfrei
zu gehen, zustande kommt. Voraussetzung hierfür sei, dass der Kranke längere
Zeit ohne Stock gegangen sei. Die Stellung trete nicht nur bei Hüftgelenk¬
entzündung, sondern auch bei Kniegelenkentzündungen immer dann auf, wenn
der Kranke längere Zeit ohne Stock umhergehe. Es entwickelten sich dann,
um dem kranken Bein ein Auftreten überhaupt zu ermöglichen, die bekannten
Beckenverschiebungen, und zwar im ersten Stadium Neigung des Beckens nach
vorn und nach der kranken Seite, die nach König ihrerseits wiederum eine
kompensatorische Adduktion (Anziehung) des gesunden Beines zur Folge
hätten. König begründet diese Anschauung nur erfahrungsgemäss. Eine mecha¬
nische Erklärung, warum gerade die erste Zwangsstellung zur Entlastung des
Beines besonders geeignet sei, gibt er nicht. Demgegenüber ist zu sagen: Ein
Kranker mit schmerzhaftem Bein, ob er nun mit oder ohne Stock geht, ent¬
lastet dasselbe in der Regel durch leichte Beugung in Hüft- und Kniegelenk.
Er kann alsdann gehen, ohne die Gelenke selbst zu bewegen, indem er das ver¬
kürzte Bein durch eine seitliche Bewegung des Beckens vorwärtsschiebt. Diese
seitliche Bewegung findet in der Hüfte der anderen Seite statt. Die Muskeln
halten das kranke Gelenk fixiert und nehmen beim Auftreten jeden Stoss auf,
sie wirken gewissermassen wie elastische Federn. Welchen Sinn es haben soll,
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zur Entlastung in der kranken Hüfte zu abduzieren (das Bein abseits zn stellen)
und nach aussen zu drehen, ist nicht erfindlich. Man muss annehmen, dass der
Kranke versucht, auf die bequemste Weise zur Entlastung des schmerzhaften
Gliedes zu kommen, und wenn er zu diesem Zwecke bei Abduktion und Aussen-
drehung das Becken nicht nur nach vorn, sondern auch nach der Seite neigen
muss, so vereinfacht und erleichtert diese gezwungene Stellung das Gehen
sicherlich nicht. Dies würde in noch höherem Maße zutreffen, wenn der Kranke
auch noch das gesunde Bein kompensatorisch adduzieren (ausgleichend anziehen)
würde, wie König meint. Wir würden alsdann anstatt eines kontrakten Ge¬
lenkes (Zwangsstellung) zwei solche haben. Dies geschieht aber auch nicht.
Das gesunde Bein bleibt in seiner Haltung. König ist offenbar zu seiner An¬
sicht von der ausgleichenden Anziehung des gesunden Beines durch die An¬
nahme gekommen, dass die Beckensenkung durch entsprechende Neigung der
Lendenwirbelsäule bewirkt wird. Denkt man sich bei dieser Annahme die
unterhalb der Drehungsachse des Beckens liegende Körperhälfte starr, so müsste
natürlich das gesunde Bein bei Senkung der kranken Beckenhälfte abduziert
und alsdann zum Ausgleich im Hüftgelenk adduziert werden, um überhaupt den
Boden berühren zu können. Fick zeigt aber (1. c. Seite 517 f.), dass diese Becken¬
neigung nicht in der Lendenwirbelsäule vor sich geht, sondern dass das Becken
als Drehpunkt den gesunden Schenkelkopf benutzt, der, als Kugel, Bewegungen
um sich herum nach jeder Richtung hin gestattet. Das gesunde Bein bleibt hier¬
bei durchaus in seiner regelmässigen Haltung. In der ersten Zwangsstellung
dreht sich das Becken erstens um die (frontale) Horizontal-Beckenachse, welche
durch die beiden Hüftmittelpunkte läuft (Beugung nach vorn), zweitens nach
der kranken Seite hinüber, um eine horizontal von vorn nach hinten durch den
Mittelpunkt des gesunden Schenkelkopfs laufende sagittale Achse. Ein Aus¬
gleich der abnormen Auswärtsdrehung könnte durch Drehung des Beckens tun
eine senkrecht durch den gesunden Schenkelkopf gehende Achse wohl statthaben,
doch wird bekanntlich diese Stellung nicht oder wenigstens nicht völlig aus¬
geglichen, weil eine leichte Auswärtsdrehung des Beines beim Gehen nicht un¬
bequem ist. Es ist nicht einzusehen, warum König die Bonnetsche Anschauung
zugunsten einer angeblich erfahrungsmässigen Entlastungsstellung, die sich aber
mechanisch durchaus nicht begründen lässt, aufgibt Auch Fick stellt sich auf
den Boden der Bonn et sehen Versuche. Man darf natürlich nicht glauben, dass
der innere Golenkdruck allein imstande sei, die Last des Beines zn überwinden
und es in die Zwangsstellung hineinzuzwängen. Man kann dabei sehr wohl
ebensogut an eine willkürliche, wie an eine reflektorische Muskeltäigkeit denken.
(Wohl würde aber der innere Gelenkdruck das Bein in die charakteristische
Stellung hineinführen, wenn es in einer Flüssigkeit von gleichem spezifischen
Gewicht schwimmen würde, wie Fick richtig bemerkt.) Dass, wie König an¬
gibt, häufig auch Kontrakturstellung eintritt, wenn gar kein oder nur geringer
Erguss in das Gelenk stattfindet, spricht durchaus nicht gegen die Bonnetsche
Theorie, denn die Entfaltung des Kapselschlauches ist uuter allen Umständen
geeignet, entzündete Teile von Spannung oder Zug zu entlasten und
ihnen eine grössere Bewegungsfreiheit der Umgebung gegenüber zu
gewähren. Wir werden später sehen, dass auch die Tatsache, dass das Gelenk
sich bei grossen eitrigen Ergüssen unter Umgehung der ersten Zwangsstellung
sofort in die zweite Stellung stellt, nicht gegen die Bonnetsche Anschauung
spricht. Wie schon angeführt, legt König für seine Entlastungsanschauung
darauf Wert, dass der Kranke längere Zeit ohne Benutzung eines Stockes umher¬
gehe. Das mag gelegentlich auch Vorkommen. Die erste Zwangsstellung ist je¬
doch eine so regelmässige Erscheinung, dass sie mit der Zufälligkeit des Ge-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11.
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brauches oder Nichtgebrauches eines Stockes nicht begründet werden kann,
selbst wenn im übrigen die Königsche Entlastangsanschauung zutreffen würde.
Sehen wir doch die Zwangsstellung sich selbst bei solchen Kranken entwickeln,
die vom ersten Tage ab zu Bett gelegen haben, beim akuten Gelenkrheumatismus,
bei der gonorrhoischen und traumatischen Hüftgelenkentztindung. Das bestreitet
auch König selbst nicht, erklärt es aber nicht.
Die Entwicklung der zweiten Zwangsstellung (Anziehung, Beugung, Ein-
würtsdrehung) führt nun König auf die Schwerkraft zurück. Er sagt darüber
(„Zentralblatt für Chirurgie“ 1893, Seite 1149): „Kehren wir nach dieser Ab¬
schweifung zur Hüfte zurück und betrachten die typische Adduktionsstellung,
welche in der Tat häufig erst eintritt, nachdem die Abduktionsstellung voraus¬
gegangen war, welche sich aber gar nicht selten auch sofort ausbildet. Wir
wollen zunächst den ersten Fall nehmen: das Bein war abduziert, jetzt wird
es allmählich adduziert. Der Übergang kann in der Tat ein sehr allmählicher
sein, nur ausnahmsweise vollzieht er sich plötzlich. Wenn man diese Übergänge
an dem Koxitiker verfolgt, so ist ihm in der Regel ein Ereignis vorhergegangen,
welches vollkommen veränderte mechanische Bedingungen für das kranke Glied
herbeiführt. Das Hüftgelenk ist mehr und mehr schmerzhaft geworden, es kann
auch die geringste Belastung nicht mehr vertragen. Der Kranke benutzt es
überhaupt nicht mehr zum Gehakt und legt sich in der Regel zu Bett, und jetzt
ist ihm auch das Liegen auf dem kranken Gelenke nicht mehr möglich, er dreht
sich auf die gesunde Seite. Um sein abduziertes Bein aufzustützen, beugt er zu¬
nächst Knie und Hüfte stärker und bringt dadurch den Fuss auf das Lager, in
der Regel auf den gesunden Unterschenkel und Fuss. Dann kann der Ober¬
schenkel nicht in Abduktion bleiben. Durch seine Schwere beseitigt er allmählich
die Abduktionsstellung in der Hüfte. Näher und näher kommt das kranke Glied
der Innenseite des gesunden. Es liegt auf demselben und gleitet in der Regel
mit dem Knie über dasselbe, auf die Vorderseite hinaus, auf das Lager. Diese
Lageveränderung hat in der Regel zur Folge, dass sich, wiederum der Schwere
folgend, Knie und Unterschenkel nach innen drehen. Die typische Stellung ist
fertig, und noch schneller als die Abduktionsstellung wird sie bei der vor¬
geschrittenen Erkrankung zur Kontraktur.“
Demgegenüber ist zu bemerken: 1. Es gibt Fälle von Hüftgelenkentzündung,
bei denen trotz längeren Krankenlagers die zweite Zwangsstellung sich nicht
ausbildet. Es gibt weiterhin solche, welche niemals längere Zeit das Bett ge¬
hütet haben und doch die zweite Zwangsstellung aufweisen. Endlich beobachtete
man auch Kranke, bei denen selbst fortgesetzte Extension (Streckverband) in
Rückenlage die Ausbildung einer Anziehungszwangsstellung nicht hat verhindern
können. Weiterhin führt König selbst Fälle an, die mehr den Charakter der
Osteomyelitis (Knochenmarkentzündung) haben, bei denen innerhalb weniger
Tage die zweite Zwangsstellung zur Ausbildung gekommen ist Die Schwere des
Gliedes kann unmöglich in wenigen Tagen eine derartige Wirkung hervor¬
gebracht haben. Deshalb ist meines Erachtens die Königsche Auffassung auch
zur Erklärung der zweiten Zwangsstellung nicht geeignet.
Versuchen wir nun die Erklärung auf folgende Weise: Für die erste
Zwangsstellung ist die Bonnetsche Auffassung festzuhalten. Sie ist vom Innen¬
druck des Gelenkes resp. von einer entsprechenden Kapselentfaltung abhängig.
Nun vermindert sich der Innendruck mit der Zeit, sei es, dass der Erguss
aufgesogen wird, sei es, dass er in die Umgebung durchbricht oder dass die
Kapsel entzündlich oder durch den Wechsel zwischen grösserer und geringerer
Spannung (infolge wechselnden Füllungszustandes) erschlafft oder auch bei er¬
mangelndem Erguss, dass die erkrankte Kapsel, von Granulationen zerfressen
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oder sulzig infiltriert, ihre Empfindlichkeit verliert. Alsdann beginnt die Neigung
zur zweiten Zwangsstellung. Dies gestaltet sich wie folgt: Wir wissen, dass
bei allen Gelenkerkrankungen, besonders bei denen der unteren Extremitäten,
eine Schwäche in der Muskulatur eintritt Die Strecker sind daran stärker
beteiligt als die Beuger. Der Hauptstrecker des Hüftgelenkes ist der
grosse Gesässmuskel (Glutaeus maximus). Er ist gleichzeitig auch Ab¬
zieher und Auswärtskreisler (Abduktor und Aussenrotator). Seine abziehende
Wirkung ist allerdings zum Teil davon abhängig, dass der Oberschenkel etwas
nach vorn gebeugt ist. (Vergl. Fick 1. c. III, Seite 504, Absatz 2.) Das trifft
aber hier zu, denn der Oberschenkel befindet sich schon von der ersten Zwangs¬
stellung her in Beugung. Infolge der Schwäche der Strecker, besonders des
grossen Gesässmuskels, dessen Abmagerung man in jedem einzelnen Falle leicht
feststellen kann und über weiche-alle Autoren einig sind, haben die antagonistischen
(entgegengesetzt wirkenden) Muskeln das. Übergewicht und das Bein gerät natur-
gemäss in Anziehung und Einwärtsdrehung. Diese muskuläre Theorie erklärt
mit einem Schlage die vielen Verschiedenheiten der Zwangsstellung, die sich
immer in Anlehnung an die Haupttypen bei der Hüftgelenkentzündung finden.
Für qualitative und quantitative Abweichungen können wir die grössere oder
geringere Beteiliguhg der einzelnen Muskeln heranziehen, denn es ist anzunehmen,
dass auch die übrigen Muskeln bezüglich ihrer Schädigung variieren, wenn sie
auch wegen ihrer tiefen Lage der Untersuchung nicht so gut zugänglich sind
wie der grosse Gesässmuskel. Es erklärt sich daraus auch das gelegentlich
beobachtete Ausbleiben der ersten Zwangsstellung und die sofortige Entwicklung
der zweiten. Dies wird immer der Fall sein, wenn ein Erguss in das Hüft¬
gelenk nicht stattfindet und gleichzeitig der grosse Gesässmuskel ähnlich, wie es
es zuweilen beim vierköpfigen Strecker vorkommt, eine akute lähmungsartige
Schwäche (Kollaps, Kaspari) darbietet. Ebenso würde sich das Ausbleiben der
zweiten Zwangsstellung durch Verwachsen des Gelenks oder sonstige zufällige
Hemmungen (Luxation) erklären. Bei dieser Auffassung ist es gleichgültig, ob
der Kranke das Bett hütet oder umhergeht, ob er des Stockes oder der Krücke
sich bedient oder nicht. Er unterliegt zwingenden mechanischen Gewalten, denen
er willkürlich nicht ausweichen kann, denn der entzündliche Zustand seines Ge¬
lenkes hindert ja jede Eigenbewegung, darauf aber kommt es an. Wir waren
bisher gewohnt, auf Muskelantagonismus beruhende Zwangsstellung nur dann
anzunehmen, wenn der eine Muskel völlig gelähmt, der Gegenpart funktions¬
tüchtig geblieben war. Aber die neuesten Erfahrungen haben die Irrtümlich¬
keit dieser Anschauung erwiesen. Lorenz hat bei Poliomyelitis und ähnlichen
Zuständen gezeigt, dass auch hochgradige Schwäche von Muskeln, wie sie schon
durch Überdehnung eintreten kann, eine Kontraktur ermöglicht. Es kommt
offenbar darauf an, dass das Gelenk nur in einem Sinne bewegt wird.
Das trifft aber auch für die Koxitis und sonstigen akuten Gelenk¬
entzündungen zu, bei denen der Schmerz jede willkürliche Bewegung
ausschliesst. Er bewirkt es, dass das Widerspiel der ungleichen Muskel¬
kraft sich ungehemmt entfalten kann.
Bei der Kniegelenkentzündung liegen die Verhältnisse genau gleichso.
aber natürlich viel einfacher. Die lähmungsartige Schwäche des vierköpfigen
Streckers gewährt den Beugern freien Spielraum zur Entfaltung ihrer Kraft,
und daher sehen wir sehr oft die so sehr schwer zu bekämpfende Beugestellung
bei längeren Entzündungen des Kniegelenks.
Die Zwangsstellungen bei Entzündungen der Hüfte sowohl wie des Knies
fügen sich also in die gebräuchliche Vorstellung von der Entstehung derselben un¬
schwer ein und machen eine besondere Theorie nicht erforderlich. Sie sind ein
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Ergebnis des gestörten Muskelgleicbgewichtes, dessen wesentlichster Ausdruck
an der Hüfte durch die vorzugsweise Beteiligung des grossen Gesässmuskels,
am Knie durch die des vierköpfigen Streckers hervorgebracht wird.
Aus den städtischen T hie machen Heilanstalten zu Kottbus.
Leiter: Qeheimrat Professor Dr. Thiem.
Leukämie und Trauma.
Von Dr. med. Rudolf Neu mann.
(Mit 1 Kurve und Tafel I.)
Bei der Entscheidung darüber, ob der im Nachstehenden beschriebene Fall
von Leukämie auf einen vorher erlittenen Unfall zurükzuführen ist, hat die durch
die Blutuntersuchung ermöglichte Feststellung der besonderen Form der
Leukämie die ausschlaggende Rolle gespielt.
Nach Virchow unterschied man zuerst zwei Formen der Leukämie:
1. die lienale Form, deren Haupterscheinung neben der Blutveränderung
die grosse Milzschwellung ist, und
2. die lymphatische Form, bei der ausser der Vermehrung der Lympho¬
zyten im Blut die Lymphdrüsenschwellung vorherrscht. Später fand dann
E. Neumann, dass das Knochenmark bei der Leukämie sehr oft beteiligt ist
und stellte danach noch eine dritte Form, die myelogene oder medulläre, auf.
Heute unterscheiden wir wieder nach den Forschungen Ehrlichs nur zwei
Formen, die sich aber mit den alten Virchowachen nicht decken, nämlich:
1. die lymphatische und
2. die myelogene Leukämie.
Beide Arten sind streng voneinander unterschieden, aber nicht durch die
Milz-oder Lymphdrüsenschwellung, die bei beiden vorkommt, sondern nach ihrer
Herkunft und ihrem Blutbefund.
Die lymphatische Leukämie entsteht durch eine Wucherung und Verschlep¬
pung von lymphoidem Gewebe. Dementsprechend ist vor allem die Zahl der
e i n kernigen nicht granulierten Lymphozyten sehr stark vermehrt, während die
mehr kernigen Leukozyten vermindert sind.
Bei der myelogenen, d. h. durch Wucherung und Verschleppung des myeloi-
den Gewebes entstandenen Leukämie dagegen findet sich eine starke Vermehrung
der Knochenmarkselemente im Blut. Dazu gehören neben den gewöhnlichen
mehrkernigen, neutrophilen Leukozyten auch die eosinophilen und basophilen
Zellen, die im gesunden Blut in nur ganz verschwindender Zahl vorhanden sind.
Ausser diesen ausgebildeten, mehrkernigen Zellen finden sich aber als besonders
kennzeichnend für die myelogene Leukämie noch zahlreiche einkernige, also un¬
reife Knochenmarkszellen, nämlich die neutrophilen und eosinophilen
Myelozyten und die Vorstufen beider: die Myeloblasten. Endlich kommen
auch noch viele kernhaltige rote Blutkörperchen, die Normoblasten und Riesen¬
formen dieser, die Megaloblasten, dabei vor. Dagegen sind die Lymphozyten
stark vermindert.
Dieser jetzt allgemein angenommenen Einteilung Ehrlichs haben auch wir
uns bei der Beurteilung des nachstehenden Falles an geschlossen:
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11.
I. Persönliches und Zweck der Beobachtung.
Der Weber K., geboren am 29. September 1885 zu S., ist auf Anordnung der
Norddeutschen Textil-Berufs-Genossenschaft in der hiesigen Heilanstalt vom 22. August
bis 2. September 1911 auf die Folgen des am 19. August 1909 erlittenen Unfalls be¬
obachtet und wiederholt untersucht w r orden.
Es soll ein Gutachten darüber erstattet werden:
1. ob überhaupt ein organisches Ohrenleiden vorliegt, ob es mit dem Unfall in Zu¬
sammenhang zu bringen ist und in welchem Maße es die Erwerbsfähigkeit des K. auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt und in dem Beruf als Weber beschränken würde;
2. a) ob das jetzige Leiden des K. eine lienale Leukämie ist, deren Beginn schon
ins Jahr 1910 zurückreicht;
b) ob die Entstehung der Blutkrankheit mit dem Unfall in ursächlichen Zusammen¬
hang zu bringen ist;
3. wie der gegenwärtige Zustand des in anerkanntem Zusammenhang mit dem Un¬
fall verletzten Fusses ist, und ob die Aufhebung oder Herabsetzung der Rente von
15 °/ 0 auf 10 °/ 0 für die Fussverletzung nach dem gegenwärtigen Zustand für zulässig
erscheint.
II. Vorgeschichte lediglich nach Aussagen der Zeugen und den Gutachten
der Ärzte.
Nach den Aussagen der Zeugen hat sich der Unfall des K. am 19. August 1909
auf folgende Weise abgespielt:
K. und ein Zeuge M. trugen einen etwa drei bis vier Zentner schweren Ketten¬
baum auf ihren Schultern; K. war vorn, M. hinten.
Plötzlich fiel K. infolge Ausgleitens hin und rief „das Bein ist weg“, er kann also
nicht bewusstlos gewesen sein. Er schlug hinten über, dabei fiel ihm das vordere Ende
des Kettenbaums auf die Brust Mit dem Kettenbaum auf der Brust hat K. eine kurze
Zeit gelegen, bis auf die Hilferufe des M. der Stuhlmeister F. hinzukam und den Baum,
den der andere Arbeiter an dem hinteren Ende noch hochhielt, damit er nicht den Kopf
des K. quetschte, mit beiseite schaffte.
10 bis 15 Minuten nach dem Unfall kam Herr Dr. K., der den K. in das Kranken¬
haus schaffen liess. Nach den Gutachten dieses Arztes vom 16. September 1909 und
22. Juni 1911 wurde ein linksseitiger doppelter Knöchelbruch festgestellt Eine erheb¬
liche Quetschung der linken Seite war nicht vorhanden, nur ganz oberflächliche Haut¬
abschürfungen vorn über den untersten Rippen der linken Seite waren zu sehen.
In den folgenden Tagen klagte K. ausser über Schmerzen im linken Bein über ein
leichtes Druckgefühl in der linken Seite, das sich aber sehr bald verlor. Im übrigen
wurden bei K. nach dem Unfall keine krankhaften Erscheinungen festgestellt, im beson¬
deren keine Hinterkopfverletzung, Schwerhörigkeit oder Schwindelanfälle. Auch in den
Gutachten des Herrn Dr. K. vom 2. Dezember 1909 und des Herrn Med.-Rat Dr. W. vom
1. Mai 1910 wurde K., obwohl er über Kopf- und Brustschmerzen klagte, noch als völlig
gesunder Mann bezeichnet, bis auf die Beschwerden des doppelseitigen, linken Knöchel¬
bruches, für die ihm auch vom Schiedsgericht 15 °/ 0 zugesprochen wurden.
Zeitlich folgt nun in der Reihe der auftretenden Krankheitserscheinungen die Ge¬
hörstörung. Nach den eigenen Angaben des K. will er schon gleich nach der Entlassung
aus dem Krankenhaus schwer gehört haben. Tatsächlich wurde eine Labyrintherschütte¬
rung erst in dem Gutachten des Herrn Prof. Dr. A. vom 10. Juli 1910 festgestellt und
auf den Unfall zurückgeführt. Hier wird auch zum ersten Male ein etwas blasses Aus¬
sehen und benommenes, schläfriges Wesen des K. erwähnt.
In dem Gutachten des Herrn Dr. K. vöm 22. Juni 1911 wird dann die Angabe ge¬
macht, dass K. im April-Mai 1910 anfing, über leichte Schmerzen in der linken Seite
zu klagen. Es konnten aber damals keine krankhaften Veränderungen weder am Herzen,
noch an der Lunge, dem Magen und der Milz gefunden werden.
Vom 26. September bis 1. Oktober 1910 und vom 24. November bis 1. Dezember 1910
war dann K. bei Herrn Dr. Z. in Behandlung, das erste Mal wegen Neuralgie des linken
Hüftnerven, das zweite Mal wegen Herzbeschwerden.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11.
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Schon im September 1910 fiel diesem Arzt eine starke Blässe des Gesichtes und
allgemeine Abmagerung auf. Im November hatte sich das Aussehen noch mehr ver¬
schlechtert. Es bestand hochgradige Blässe, starke Abmagerung, Schwellung der Füsse.
Ferner war die Atmung beschleunigt und die Herztätigkeit sehr erregt. Eine bestimmte
Diagnose konnte aber nicht gestellt werden.
Am 26. Januar 1911 kam K. wieder zu Herrn Dr. K. Damals wurde, nach dem
Gutachten dieses Arztes vom 22. Juni 1911, zum ersten Male die Diagnose „Leukämie“
auf Grund des Blutbefundes und der riesigen Milzschwellung gestellt.
Angaben des K.
K. will früher immer gesund gewesen sein, von Kinderkrankheiten weiss er nichts.
Seine Eltern leben und sind gesund, ebenso hat er noch acht gesunde Geschwister. Vom
14. Jahre ab war er in Tuchfabriken tätig.
Von 1906 bis 1908 hat er beim Infanterie-Regiment 176 in Thorn seiner Militär¬
pflicht genügt. Mit 20 Jahren hat er geheiratet, ein Kind starb im Alter von 2 Jahren
au Lungenentzündung, ein anderes lebt. Bis zum Tage des Unfalls am 19. August 1909
will er ohne Fehlstunde in der Fabrik tätig gewesen sein, was auch durch die Aus¬
kunft der Firma bestätigt wird. Er hat damals in der Woche 24 Mark bis 26 Mark
verdient
Den Unfallhergang schildert er insoweit abweichend von den Zeugen, als er angibt,
dass er mit dem Kopf in altes Eisen gefallen, zunächst besinnungslos gewesen und erst,
als der Arzt schon da war, wieder zum Bewusstsein gekommen sei. Die Hauptbeschwer¬
den gleich nach dem Unfall seien die Schmerzen in dem gebrochenen Bein, ferner Atem¬
not und Stiche in der Brust gewesen. Letztere hätten zeitweise nachgelassen, doch seien
sie in kürzeren oder längeren Zwischenräumen immer wiedergekehrt Gleich nach der
Entlassung aus dem Krankenhaus, also ungefähr Mitte September 1909, sei das Ohren¬
sausen und die Schwerhörigkeit aufgetreten. Er war noch 9 Wochen zu Hause. Dann
war das gebrochene Bein wieder so weit hergestellt, dass er im November 1909 zu ar¬
beiten anfangen konnte.
Stiche in der Brust will er auch damals noch öfters gehabt haben. Bis Mitte
Januar 1911 hat er dann mit zwei Unterbrechungen von je 8 Tagen, in denen er bei
Herrn Dr. Z. wegen Reissens im linken Bein und starker Atemnot, starker Brustschmerzen
und geschwollener Füsse in Behandlung war, gearbeitet. Ausserdem war er noch bei
Herrn Dr. K. wegen des Fusses ständig in ambulanter Behandlung.
Nach dem Unfall hat er bei seiner alten Firma nur 14 Mark bis 15 Mark ver¬
dient, später in einer anderen Fabrik dagegen, wo die Lohnverhältnisse besser sein sollen,
22 Mark bis 24 Maik. Mitte Januar 1911 musste er die Arbeit aufgeben, da die Be¬
schwerden immer stärker wurden und er nicht mehr fort konnte. Im Februar 1911
stellte er den Antrag auf Gewährung der Invalidenrente.
Er habe immer Kneifen im Leib, ferner ein allgemeines Schwächegefühl, auch habe
er starken Durchfall. Öfters bekäme er Nasenbluten. Nach längerem Stehen würden
ihm die Beine dick, ausserdem habe er Reissen im gebrochenen Bein.
Ergebnisse der Untersuchungen und Beobachtungen.
K. ist ein Mann in schlechtem Ernährungszustände, mit schlaffer, dünner Muskulatur.
Das Fettpolster ist geschwunden, die Haut lässt sich in grossen Falten abheben. Das
Gewicht beträgt zwar bei einer Grösse von 169 cm ohne Kleidung 145 Pfund, doch ist
dies verhältnismässig hohe Gewicht, wie später auseinandergesetzt wird, durch die sehr
grosse Milzgeschwulst bedingt.
Die Hautfarbe ist auffällig blass, ebenso die Farbe der sichtbaren Schleimhäute.
Der Allgemeineindruck ist der eines schwerkranken Menschen. Für gewöhnlich sitzt K. teil-
nahmlos da. In der Unterhaltung ist er dagegen auffallend rege, er lacht oft und scheint
von der Schwere seiner Krankheit nicht den richtigen Begriff zu haben.
Sein Gedächtnis ist auffallend gut, ebenso steht er seiner Verstandestätigkeit nach
über dem Durchschnitt der Männer seines Standes. Die Körpertemperatur zeigt, wie die
Temperaturkurve beweist, grosse Schwankungen. Die am Morgen niedrige Temperatur
steigt im Laufe des Tages meist bis auf 39 Grad und darüber. (Siehe Kurve).
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11.
Bei der Allgemeinbesichtigung des K. fällt zunächst der sehr stark aufgetriebene
Leib auf. Die Ursache dafür ist eine sehr grosse Geschwulst, die über die Hälfte des
ganzen Bauchraums einnimmt. Der rechte, scharfe Rand dieser Geschwulst lässt zwei
grössere Einkerbungen erkennen. Die Geschwulst zieht bis fast in die Blasengegend und
reicht dabei in ihrem unteren Teil bis fast handbreit über die Mittellinie nach rechts
hinüber. Sie gibt völlig gedämpften Schall und ist druckschmerzhaft. Es handelt sich
um die mächtig vergrösserte Milz. Der übrige Bauchraum ergibt bei der Beklopfung
lauten, hellen Schall. Die Leber ist nicht vergrössert, doch etwas nach oben gedrängt,
ihre obere Grenze steht im IV. Zwischenrippenraum.
Es besteht ein etwa kirschgrosser Nabelbruch. Die Drüsen der Leistengegend
sind beiderseits geschwollen. Fast während des ganzen Aufenthaltes hier hat K. starken
Durchfall gehabt.
Die 24ßtündige Harnmenge schwankt zwischen 480 ccm und 1292 ccm. Das Eigen¬
gewicht betrug 1015. Der Harn enthält V 2 P ro Mille Eiweiss. Im Bodensatz sind keine
Zylinder zu finden. Der Harnsäuregehalt ist nicht erhöht; er beträgt 0,5 pro Mille, ge¬
messen mit dem Uricometer von Ruhemann. Jedoch wird bei dieser Methode die
kristallinisch ausgefallene Harnsäure nicht mitbestimmt.
Die Form des Brustkorbs ist etwas fassförmig. Der Querdurchmesser ist im Ver¬
hältnis zum Längsdurchmesser vergrössert. Dies wird durch die Empordrängung des
Zwerchfells durch die sehr grosse Milz verursacht. So steht die untere Lungengrenze
rechts vorn unten im IV. Zwischenrippenraum. Das Zwerchfell sieht man bei der Atmung
beiderseits nicht auf- und absteigen. Der ganze Brustkorb erweitert sich nur ganz gering
bei der Atmung und zwar um 1 cm (93:94 cm). Die Zahl der Atemzüge ist stark ver¬
mehrt, auf 30 bis 35 in der Minute. Die Atmung ist angestrengt und weithin hörbar,
besonders nach den geringsten Anstrengungen.
Die Lungen zeigen überall hellen Schall, die Atmung ist schlürfend. Geräusche
sind nicht zu hören, nur am Tage seiner Ankunft hier war links hinten unten Rasseln
zu vernehmen. Das Herz reicht nach links bis zur Brustwarzenlinie, nach rechts bis zum
rechten Brustbeinrand. Nach unten geht die Ilcrzdämpfung in die der Milz über.
Bei der Besichtigung der Herzgegend fallt der weithin sichtbare Spitzenstoss auf.
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Tafel 1.
Neumann.
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ebenso das starke Pulsieren der grossen Halsgef&sse. Neben dem ersten Herzton hört
man über dem ganzen Herzen mitunter ein bald leises, bald lauteres Geräusch, mitunter
ist der erste Herzton aber nur unrein. Der Puls ist zwar regelmässig, doch stark be¬
schleunigt. Die Zahl der Pulsschläge beträgt in der Minute im Liegen 108 Schläge, im
Stehen 126, nach Aufrichten bis 144.
Die Untersuchung des Blutes 1 ) hat folgendes ergeben:
Blutfarbstoffgehalt nach Sahli .... 50 °/ 0 (100 °/ 0 )
» » Talquist. . . 70 °/„ (100 °| 0 )
Zahl der roten Blutkörperchen im cmm . 2800000 (5000000)
Unter den roten Blutkörperchen fanden sich zahlreiche kernhaltige Formen von regel¬
rechter Grösse (Normoblasten) und von Riesengrösse (Megaloblasten). Beide Zellarten
kommen beim Gesunden nicht vor.
Die Zahl der wcissen Blutkörperchen betrug im cmm bei der
I. Untersuchung: 280000 und bei der
II. Untersuchung: 331200 (6000 bis 8000).
Unter den weissen Blutkörperchen herrschen bei weitem die Knochenmarksformen
vor. Über die Art, die prozentuale und absolute Zahl der weissen Blutzellen gibt folgende
Tabelle eine Übersicht:
Art
°/o
absolute Zahl im cmm
bei 331200 (7000) Ge¬
samtzahl weisser
Blutzellen im cmm.
Neutrophile Leukocyten — Weder durch saure noch durch
basische Farbstoffe färbbare
mehrkernige weisse Blutkör¬
perchen.
22,8% (71%)
75513 (4970)
Eosinophile Leukocyten -=* Durch saure Farbstoffe färb¬
bare mehrkernige weisse Blut¬
körperchen.
6,8% (2,5%)
22521 (175)
Neutrophile Myelocyten — Weder durch saure noch durch
basische Farbstoffe färbbare
Markzellen.
17,2% (0%)
56966 (0)
Eosinophile Myelocyten = Durch saure Farbstoffe färb¬
bare Markzellen.
5,0% (0%)
16560 (0)
Myeloblasten = Vorstufen der Markzellen und
Übergangsformen.
29,4% (1%) !
97372 (70)
Mastleukocyten =» Mehrkernige Mastzellen.
16% (0,5%) 1
51667 (35)
Mastmyelocyten = Einkernige Mastzellen.
0,63% (0%) j
2086 (0)
Lymphocyten = Einkernige weisse Blutkörper¬
chen.
2,81% (25%)
9306 (1730)
Beschreibung des Bildes.
Zur Veranschaulichung der leukämischen Blutveränderung haben wir — abweichend
von der bisher immer geübten Zeichenmethode — die nach May-Grünwald gefärbten
mikroskopischen Blutpräparate nach dem Lumiöreschen Verfahren aufnehmen und dann
vervielfältigen lassen (siehe Tafel). Auf diese Weise haben wir ganz natürliche, un¬
gekünstelte Bilder erhalten, allerdings auf Kosten der Deutlichkeit, da zahlreiche Fein¬
heiten bei dem Lumiöreschen Verfahren verloren gingen. Im oberen Kreis soll ein Über-
sichtsbild gegeben werden; es veranschaulicht sehr deutlich die riesige Vermehrung der weissen
— im Präparat blau gefärbten — Blutkörperchen, von denen im gesunden Blut nur zwei
bis vier im Gesichtsfeld zu sehen sind. In der unteren Abbildung dagegen, die mit
1) Die eingeklammerten Zahlen geben die beim Gesunden vorkommenden Zahlenverhält¬
nisse an.
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Ölimmersion aufgenommen ist, sollten die in der Tabelle angeführten und im Originalpräparate
leicht erkennbaren, verschiedenen Arten der weissen Blutkörperchen veranschaulicht werden.
Leider ist dies infolge der Mängel des Lumiöreschen Verfahrens nur wenig gelungen.
Man erkennt zwar mindestens ein kernhaltiges rotes Blutkörperchen im unteren Bilde,
auch die grossen hellblau gefärbten Myeloblasten in diesem Bilde und kleinere, dunkel¬
blau gefärbte Zellen, die wohl z. T. als Lymphozyten, z. T. als Mastzellen anzusprechen
sind. Dagegen ist die Kernzeichnung und die neutrophile und eosinophile Körnelung
garnicht zum Ausdruck gekommen. Immerhin kommt den Aufnahmen als „Natururkunden“,
wie ähnliche Aufnahmen einmal bezeichnet worden sind, ein gewisser Wert zu.
Weiterer Befund.
Die Arme sind frei beweglich. Die Beweglichkeit der Beine im Höft- und Knie¬
gelenk ist unbehindert. Dagegen ist die Bewegung des linken Fusses fussohlenwärts um
10 Grad gegenüber dem rechten beschränkt.
Der linke Oberschenkel ist 15 cm oberhalb des oberen Kniescheibenrandes 1% cm,
der linke Unterschenkel an der stärksten Stelle 3 cm dünner als der rechte. Die Knöchel¬
gegend ist beiderseits gleichstark. Eine Verdickung an der gebrochenen Stelle ist nicht
zu fühlen, doch ist diese Stelle noch druckschmerzhaft Nach längerem Stehen oder
Sitzen schwellen beide Unterschenkel stark wassersüchtig an, um ungefähr 3 cm. Finger¬
eindrücke hinterlassen dann tiefe Dellen, die längere Zeit stehen bleiben.
Die Wirbelsäule kann infolge des stark aufgetriebenen Bauches nur wenig gebeugt
werden. Auch Hinlegen und Aufrichten fällt sehr schwer-
Im Nervengebiet findet sich zeitweise ein grobschlägiges Zittern beider Hände. Der
Kniescheibenband- und Achillessehnenreflex sind rechts sehr abgeschwächt, links überhaupt
nicht auszulösen. Der Bauchdeckenreflex ist nicht vorhanden. Die Pupillen ziehen sich
bei Lichteinfall gut zusammen. Bei Fuss- und Augenschluss fällt K. immer nach links.
Die Sehschärfe beider Augen ist herabgesetzt, sie beträgt beiderseits 5/15. Durch
Konvex- und Konkavgläser lässt sich keine Besserung erzielen. Das Gesichtsfeld ist nicht
eingeschränkt Bei der Augenspiegelung erkennt man eine leichte Schwellung der Seh¬
nervenscheiben nasenwärts. Ferner findet sich im rechten Augenhintergrunde ein
kleiner weisser Herd mit einem Bluthof, während links ein getüpfelter Blutherd vor¬
handen ist.
Eine Herabsetzung der Hörfähigkeit fällt erst bei genauerer Untersuchung auf,
denn die Umgangssprache versteht K. noch in 5 m Entfernung gut Verschärfte Flüster¬
sprache wird dagegen nur in 1 % bis 2 m gehört. Die auf den Kopf gesetzte tönende
Stimmgabel wird immer in dem zugehaltenen Ohr besser gehört als in dem offenen. Ferner
wird, wie beim Gesunden, beiderseits die auf den Knochen aufgesetzte Stimmgabel kürzere
Zeit vernommen als die vor das Ohr gehaltene. Dabei wird aber die vor das rechte Ohr
gehaltene Stimmgabel weniger lange vernommen als links.
Endurteil.
Von dem doppelten, linksseitigen Knöchelbruch, den sich K. am 19. August 1909
zugezogen hat, sind noch folgende Erscheinungen zurückgeblieben:
1. Abmagerung des linken Beines;
2. geringe Bewegungsbehinderung im Fussgelenk;
3. Schmerzhaftigkeit an der Bruchstelle.
Wir würden vorläufig noch eine Rente von 15% dafür als angemessen halten.
Die Hörfähigkeit beider Ohren ist etwas herabgesetzt, da leise Flüster¬
sprache nur in 20 cm, verschärfte nur in 1V 2 m Entfernung gehört wird. Es
scheint eine Besserung gegenüber dem Befunde von Herrn Prof. A. vom 10. Juli
eingetreten zu sein, da die auf den Kopf gesetzte tönende Stimmgabel jetzt
immer in dem geschlossenen Ohr besser gehört wird als in dem offenen. Auch
versteht K. jetzt die Umgangssprache so gut, dass man nur bei genauer Prüfung
die Herabminderung der Hörfähigkeit wahrnimmt. K. ist deshalb unserer An¬
sicht nach durch diese geringe Schwerhörigkeit jetzt nicht mehr in seiner Er-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 341
werbsfahigkeit beschränkt Im übrigen ist dieses Ohrenleiden nach unserer Mei¬
nung nicht als selbständige Krankheit aufzufassen, sondern nur als eine Er¬
scheinung der jetzt im Vordergründe stehenden schweren Bluterkrankuug, der
Leukämie.
Herr Prof. A. hatte nach der Art des Unfalls eine Labyrintherschütterung
als Grund des Ohrenleidens angenommen, da er eine andere Ursache nicht
fand und eine Labyrintherschütterung bei der Art des Unfalls immerhin mög¬
lich war.
Da aber jetzt eine weit fortgeschrittene Leükämie besteht, so muss man
rückläufig schliessen, dass es sich damals um eine Blutung in das Labyrinth
gehandelt hat, da Blutungen in alle möglichen Körperteile für Leukämie be¬
zeichnend sind und sich bei K. auch Blutungen in der Netzhaut nach weisen
lassen. Für die Annahme einer Labyrinthblutung spricht auch die Tatsache,
dass entgegen der Annahme von Herrn Prof. A. inzwischen eine Besserung des
Gehörs eingetreten ist und nicht die vorausgesagte Verschlechterung, jedenfalls
weil inzwischen das Blut aufgesaugt worden ist. Es kann daher ganz un-
erörtert bleiben, ob bei dem Unfall eine Kopfverletzung stattgefunden hat
oder nicht.
Die Diagnose „Leukämie“ lässt sich aus den beiden Hauptanzeichen, der
mächtigen Vermehrung der weissen Blutzellen (um das 50 fache gegenüber dem
regelrechten Blute) und der starken Milzvergrösserung mit Sicherheit stellen.
Neben diesen beiden Hauptanzeichen der Leukämie besteht in unserem Falle,
abgesehen von den schon erwähnten Blutungen in das innere Ohr und die Netz¬
haut, noch eine Reihe anderer bei Leukämie häufig beobachteter Erscheinungen:
Die allgemeine Blässe und Abmagerung, das hohe Fieber, die Atemnot, die
Herzgeräusche, die Eiweissausscheidung im Harn, Störungen der Verdauung.
Die Schwellung der Beine ist zum grössten Teil durch den Druck der
ausserordentlich vergrösserten Milz auf die Hohlblutader des Unterleibes bedingt.
Der Blutbefund lässt auch erkennen, dass es sich um die sogenannte mye¬
logene (vom Knochmark ausgehende) Form der Leukämie handelt. Es über¬
wiegen dabei bei weitem unter den weissen Blutkörperchen die Knochmarkzellen.
Da bei dem am 19. August 1909 erlittenen Unfall eine Verletzung des
Knochenmarkes stattgefunden hat, und jetzt diejenige Form der Leukämie vor¬
liegt, welche durch Veränderungen des Knochenmarks erzeugt wird, so ist der
ursächliche Zusammenhang des Knöchelbruches mit der Entstehung der Leukämie
wahrscheinlich. Der Grad der Wahrscheinlichkeit wird noch grösser, wenn man
die früheren gesundheitlichen Verhältnisse des K. und den wahrscheinlichen Zeit¬
punkt der Entstehung der Leukämie berücksichtigt
K. stammt aus völlig gesunder Familie. Er will niemals früher krank ge¬
wesen sein, wofür auch die Tatsache spricht, dass er Soldat gewesen ist. Er
war bis zum Tage des Unfalls ohne Fehlstunde in der Fabrik tätig. Daraus
kann mit hoher Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, dass der Beginn der
Krankheit in die Zeit nach dem Unfall fällt. Mit völliger wissenschaftlicher
Sicherheit lässt sich allerdings das Bestehen der ersten Anfänge der Leukämie
schon vor dem Unfall nicht ausschliessen.
Die Leukämie ist eine chronische Krankheit, die oft in ihrem Beginn ohne
äussere Erscheinungen verläuft, eine Blutuntersuchung aber, die allein Auf¬
schluss hätte geben können, ist nicht ausgeführt worden. Doch diese Frage ist
mehr von wissenschaftlichem als praktischem Interesse. Wahrscheinlich ist K.
vor dem Unfall gesund gewesen und diese Wahrscheinlichkeit genügt für die
Begutachtung.
Wann sind nun die ersten Erscheinunger bemerkt worden, die bestimmt
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 11.
rückläufig auf Leukämie schliessen lassen? Über Schmerzen in der linken Seite
bat K. gleich nach dem Unfall geklagt, wie auch Herr Dr. K bestätigt Wenn
nun dieser Arzt am 16. Dezember 1909 sagt „sonst gesund“, so beweist dies
keineswegs, dass nicht Veränderungen bereits vorhanden waren. Diese waren
nur so gering, dass sie entweder der Untersuchung beim Lebenden nicht zu¬
gänglich waren, wie die Knochenmarkveränderungen bei der Leukämie, oder die
Untersuchung war nicht besonders darauf gerichtet, wie z. B. auf die Milzver-
grösserung.
Das letztere muss man auch für die späteren Untersuchungen am 2. De¬
zember 1909 und 17. Mai 1910 annehmen, da die Milz, bei der Seltenheit ihrer
Erkrankung, falls nicht Verdacht auf eine Infektionskrankheit oder Blutkrank¬
heit vorliegt, selten untersucht wird. Die erste tatsächlich festgestellte Er¬
scheinung der Leukämie scheint uns die von Herrn Prof. A. am 10. Juli 1910
nachgewiesene Labyrinthstörung gewesen zu sein, die, wie wir vorher auseinander¬
gesetzt, eine leukämische Labyrinthblutung gewesen ist.
Da aber die Leukämie eine chronische Erkrankung ist, die längere Zeit zu
ihrer vollen Entwicklung braucht, so ist der zeitliche Beginn der Leukämie noch
vor den 10. Juli 1910 zu verlegen und dürfte infolgedessen ungefähr zeitlich mit
dem Unfall vom 19. August 1909 zusammenfallen.
Nach alledem müssen wir in diesem Falle einen Zusammenhang der Ent¬
stehung der Leukämie mit dem Unfall annehmen.
Kurz zusammengefasst ergibt sich also folgende Beantwortung der uns vor¬
gelegten Fragen:
1. Das Ohrenleiden ist mit dem Unfall in Zusammenhang zu bringen, doch
bedingt es an sich keine Erwerbsbeschränkung.
2. a) Es handelt sich um die myelogene Form der Leukämie, deren Anfänge
mindestens in den Anfang des Jahres 1910 zurückreichen.
b) Die Leukämie steht mit dem Unfall in ursächlichem Zusammenhang.
3. Der gegenwärtige Zustand des verletzten linken Fusses bedingt noch
eine Erwerbsbeschränkung von 15%.
4. K. ist durch die Leukämie vollkommen erwerbsunfähig.
Epikrise.
Es handelt sich also, wie das Gutachten gezeigt hat, hier um einen typischen
Fall von myelogener Leukämie, bei dem fast alle jemals bei Leukämie be¬
obachteten Erscheinungen vorhanden sind. Wir sind zu dem Endurteil gelangt,
dass zwischen dem Unfall und der Entstehung der Leukämie ein ursächlicher
Zusammenhang besteht. Natürlich darf diese Ansicht nicht so aufgefasst werden,
als ob der Knöchelbruch der eigentliche Erreger der Leukämie ist, denn dann
wäre ja nicht zu verstehen, warum nicht jeder Knochenbruch eine Leukämie im
Gefolge hat, sondern der Unfall ist nur als auslösende Ursache für den schon
irgendwie zur Leukämie veranlagten Körper anzusehen. Das genügt aber im
praktischen Sinne für die Entschädigungspflicht der Berufs-Genossenschaft.
Was nun als eigentliche Ursache der Leukämie in Betracht kommt, das
ist auch in diesem Falle verborgen geblieben. Eine Amöbe, die Haemamoebä
leukaemiae, die von Löwit als Erreger der Leukämie angegeben wurde, konnte
von uns nicht gefunden werden.
Von praktischer Wichtigkeit war in diesem Falle, sich nicht bei der blossen
Diagnose „Leukämie“ zu beruhigen, sondern auch die Herkunft derselben fest¬
zustellen. Nach der Ansicht Ehrlichs ist der Ausgangspunkt der lymphatischen
Leukämie sowohl im Knochenmark wie in der Milz zu suchen; in beiden kann
es unabhängig voneinander zu einer Wucherung des lymphatischen Gewebe
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Monatsschrift ftir Unfallheilkunde nnd Invalidenwesen Kr. 11.
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kommen. Dagegen kann eine myelogene Leukämie nur vom Knochenmark aus¬
gehen. Hier kommt es zuerst zu einer Wucherung des myeloiden Gewebes und
von hier aus kann es erst sekundär zu einer Verschleppung von Knochen¬
markselementen in die Milz und Lymphapparate kommen. Danach kann aber ein
Trauma der Milz überhaupt nicht zu der Entstehung einer myelogenen Leukämie
anregen.
Bisher hatten die Begutachter in unserem Falle nur eine Quetschung der
Milzgegend in Betracht gezogen, von der aus die Leukämie vielleicht hätte ent¬
standen sein können. In Wirklichkeit ist aber einmal eine erhebliche Milzver¬
letzung überhaupt nicht nachgewiesen worden, sodann hätte ja nach dem oben
Gesagten ein Miltztrauma gar keine myelogene, sondern höchstens eine lympha¬
tische Leukämie auslösen können. Dagegen hat ein doppelter Knöchelbruch
stattgefunden, dabei ist es natürlich zu einer Knochenmarkverletzung gekommen,
von der aus die Entstehung der myelogenen Leukämie ihren Ausgangspunkt ge¬
nommen hat.
Dieser Zusammenhang, der zuerst etwas unwahrscheinlich anmutet, ist
doch schon einige Male beobachtet worden. In der Literatur sind nach dem
Handbuch der Unfallkrankungen von C. Thiem folgende Fälle beschrieben
(Band I, Seite 585):
1. Fall von Stempel:
Ein anscheinend völlig gesunder and blühend aassehender Mann bekommt einen
heftigen Schlag gegen die Aassenseite des rechten Oberschenkels, welcher za einem
starken Hämatom führt In den ersten Wochen ist sein Befinden gut, dann tritt Anämie,
Mattigkeit und Schwäche ein, die Milz vergrössert sich schnell and ein halbes Jahr nach
dem Unfall tritt der Tod ein.
2. In den Sanitätsberichten der preussischeu Armee vom Jahre 1898/99 wird von
einem Fall von Leukämie berichtet, der ein Jahr nach Hufschlag gegen den rechten Ober¬
schenkel auftrat. Es blieben danach monatelang Schmerzen in dem anfänglich spindel¬
artig verdickten Knochen zurfick.
3. Fall von Schimert:
29jähriger Landbriefträger wurde 1899 nach Beendigung seiner Militärzeit als
felddienstfähig erklärt, 1900 nochmals untersucht und fflr den Forstdienst tauglich be¬
funden. 1904 Muskelzerreissung und Knochenhautentzfindung nach Trauma, im An¬
schlüsse daran Leukämie. Zusammenhang nach Ansicht des Verfassers zwar nicht sicher,
aber doch wahrscheinlich.
4. Fall von Schimert:
38jähriger Arbeiter hat im Lauf mehrerer Jahre Rippenbrfiche rechts und links
erlitten; bei der Aufnahme in die Klinik medulläre Leukämie. Vor den Unfällen war er
höchstwahrscheinlich gesund.
Auch diese Fälle wird man als solche myelogener Art und durch Knochen¬
verletzung entstandene auffassen dürfen.
Besprechungen.
Eltester, Über Narkose mit verkleinertem Kreislauf. (Deutsch, med.
Zeitschr. 15/11.) Dass die Anwendung der Chloroformnarkose nicht immer ganz gefahr¬
los ist, ist eine alte Erfahrung; mit um so grösserer Freude ist daher jede Modifikation
zu begrfissen, welche geeignet ist, diese Gefahren herabzusetzen. Ausgehend von der
Tatsache, dass bei der Momburgschen Blutleere eine, wenn auch nur geringe Erspar-
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nis der Narkotisierungsmittel beobachtet worden ist, hat Klapp eine ebenso einfache
wie leistungsfähige Ghloroformnarkose angegeben, welche darin besteht^ dass er die Menge
des mit Chloroform beladenen Blutes im Körper verkleinert. Nach dem Vorgänge von
Ziegner, der feststellte, dass Kaninchen, deren Extremitäten zugeschnürt waren, weniger
Chloroform nötig hatten und wesentlich schneller aus der Betäubung als andere Ver¬
suchstiere erwachten, schnürt er auch beim Menschen vor dem Chloroformieren die unteren
Extremitäten ab. (Die oberen nicht, aus Furcht vor Schädigung der Nerven.) Dadurch wird
erreicht, dass das in den Extremitäten aufbewahrte Blut seinen Sauerstoff an die Ge¬
webe abgibt, und wenn es später nach Abnehmen der Umschnürung dem Organismus
wieder einverleibt wird, kohlensäureüberladen auf das Atemzentrum einwirkt. Gleich¬
zeitig wird durch das Einströmen von chloroformfreiem Blut der Prozentgehalt des ge¬
samten Chloroformblutes herabgesetzt, das Blut also schneller entgiftet, und endlich tritt
durch das kohlensäureüberladene Blut in der Lunge ein grösseres Sauerstoffbedürfnis
auf. Daraus folgt, dass bei dieser Art der Narkose ein schnelles Lösen der Schläuche
künstliche Atmung und Herzmassage zu ersetzen imstande ist. Praktisch ausgeführt
wird die Abschnürung, indem man durch mässiges Anziehen eines Gummischlauches eine
geringe Anschwellung und leichte blaurote Verfärbung des Gliedes erzeugt und alsdann
eine elastische Binde so fest um die Extremität legt, dass, wie der Puls der A. tibialis
postica zeigt, ein Hineinströmen von Blut nicht mehr erfolgt. Nach der Umschnürung
steigt zunächst der Puls der Speisenschlagader an Häufigkeit und Höhe, eine Erschein¬
ung, die nach 5—10 Minuten wieder verschwindet. Die Narkose ist bei einem Ver¬
brauche von 20—30 g Chloroform bei 1—1 l l 2 ständigen Operationen stets schnell erfolgt
und ruhig verlaufen, ohne Erbrechen. Das Erwachen erfolgte schnell, die Umschnürung
ist immer gut vertragen worden. Hammerschmidt-Danzig.
Renä Sand, L’arret temporaire de la circulation gönörale chez
1’homme. Ses eflfets cliniques et histologiques. Bruxelles. (Hayez, imprimeur des
Acadömies Royales de Belgique.) Die Untersuchungen knüpfen sich an folgenden inter¬
essanten Fall an. Bei einem jungen Mann war es in der Chloroformnarkose zu
einem Kollaps mit völligem Herzstillstand gekommen. Durch subphrenikale Herz¬
massage und Kochsalzinfusion gelang es nach einer Stunde die Herztätigkeit wieder
in Gang zu bringen. Das Bewusstsein kehrte aber nicht zurück, und nach 9 Tagen trat
der Exitus ein. Der Verfasser, der die Sektion ausführte, gibt zunächst eine genaue Be¬
schreibung des makroskopischen, dann des histologischen Befundes, wobei besonders die
Veränderungen im Zentralnervensystem aufs eingehendste berücksichtigt werden. Im An¬
schluss daran suchte er dann in zahlreichen Tierexperimenten und unter Berücksichtigung
der einschlägigen Literatur die klinischen Symptome und die Dauer der Widerstandskraft
der verschiedenen Organe gegenüber völliger Anämie zu erforschen, sowie die dadurch
gesetzten histologischen Veränderungen. Er kommt dabei neben anderen zu folgenden
interessanten Schlüssen: 1. Das Gehirn des Menschen und der Säugetiere verträgt höch¬
stens eine gänzliche Kreislaufunterbrechung von 25 Minuten. Darüber hinaus folgt sicher
der Tod, der aber auch schon in viel kürzerer Zeit eintreten kann. — 2. Das empfind¬
lichste Organ gegenüber der Anämie ist das Gehirn, und zwar werden ira Zentralnerven¬
system die sensiblen Zellen schneller und stärker verändert als die motorischen. — 3. Die
Organe des Menschen und der Säugetiere verhalten sich hinsichtlich ihrer Widerstands¬
kraft gegen Anämie völlig gleich. Neumann-Cottbus.
Priv.-Doz. Dr. P. Esch, Über das wirksame Prinzip der Nebennieren¬
präparate in Verbindung mit den Lokalanästheticis. (Med. Klinik 1911, Nr.30.)
Verfasser kommt auf Grund seiner Untersuchungen zu folgenden Schlüssen:
Novocain, Alypin und besonders Cocain erfahren in den Versuchen eine Ver-
grösserung der peripheren Wirkung durch Zusatz von Nebennierenpräparaten.
Diese höher lähmende Wirkung muss auf eine spezifische Beeinflussung des Nerven¬
gewebes durch die Präparate zurückgeführt werden. Es ist dies eine bisher noch nie
gekannte Eigenschaft derselben.
Zusatz der Präparate zu bem Tropacocain erhöht dessen anästhetische Wirkung nicht.
Für die Praxis ergibt sich daraus, dass die Kombination der Präparate mit Alypin.
Novocain und besonders Cocain grosse Vorteile gewährt, w'ährend die Mischung mit
Tropacocain zwecklos ist. Erfurth-Cottbus.
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Dr. H. Fuchs, Erfahrungen mit der Momburgschen Blutleere in der
Geburtshilfe. (Med. Klinik 1911, Nr. 37.) Yerf. gibt die Krankengeschichten zweier
Fälle, in denen sich die Blutleere gut bewährte, sowie die eines tödlich verlaufenen
Falles wieder. Er rät auf Grund seiner Erfahrungen dazu bei Patienten, deren Herz
durch langdauernde Blutungen schon an Triebkraft gewonnen hat, auf Beckenhochlagerung
zu verzichten und bei der Umschnürung mit dem Schlauch nicht über die Nabelhorizon¬
tale hinauszugehen. Die Lösung des Schlauches ist der differenteste Teil des Verfahrens.
Im Vergleich zu der Wirkung auf Herz und Gefässsystem hat die Bauchschnürung auf
die Eingeweide der Bauchhöhle nur untergeordnete Bedeutung. In der operativen
Gynäkologie scheint dem Verf. das Momburgsche Verfahren nicht zu ausgedehnterer
Anwendung berufen zu sein. Soviel darf aber heute schon als feststehend gelten, dass
es bei lebensbedrohlichen, namentlich infolge von Uterusrissen auftretenden Blutungen
als aussichtsvollstes Hilfsmittel angewandt zu werden verdient. Erfurth-Cottbus.
Dr. Walter Nie. Clemm, Über die Verwendung des denaturierten Spiri¬
tus zur Desinfektion. (Med. Klinik, 1911, Nr. 27.) Verf. beobachtete im Anschluss
an zwei Morphiuminjektionen, vor denen er die Haut mit denaturiertem Spiritus abge¬
rieben 'hatte, sterile Abszesse. Es wurde ihm auf Erkundigungen die Antwort zuteil,
dass die zur Denaturierung verwendeten Pyridinbasen die Eigenschaft haben, sterile
Eiterung hervorzurufen. Wenn also in die mit Spiritus befeuchtete Hautfalte einge¬
stochen und dadurch der Eintritt von etwas Flüssigkeit in den Stichkanal befördert
wird, so ist damit ein Anlass zur Bildung eines Abszesses gegeben. Erfurth-Cottbus.
P. Sick-Leipzig, Jodtinktur bei Bauchoperationen. (Zentralbl. f. Chir. 1911,
Nr. 23.) Verf. widerspricht den von Propping in der Rehnschen Klinik gemachten Er¬
fahrungen, gemäss denen die Desinfektion mit Jodtinktur bei Bauchoperationen die Ge¬
fahr des Ileus vermehre. S. hat bei 500 Bauchschnitten einschliesslich 150 Wurmopera¬
tionen keinen Adhäsionsileus erlebt. Th.
A. Hoffmann-Offenburg, Bemerkungen zu dem Aufsatze des Herrn Prop¬
ping: Über Joddesinfektion bei Bauchoperationen. (Zentrabi, f. Chir. 1911,Nr.23.)
H. betont im Gegensatz zu Propping „dass gerade die Joddesinfektion bei Bauchopera¬
tionen ein ideales Verfahren darstellt. Bei septischen Operationen und bei Tuberkulose
hat er sogar Darmschlingen, Netz und Bauchwand mit Jod bepinselt, ebenso die Resek¬
tionsstelle des Wurms mit Jod betupft und dann übernäht. Th.
Dr. K. Yogel , Kollargol bei septischen Prozessen. (Med. Klinik 1911,
Nr. 33.) Verf. hat an weit über 200 Fällen das Kollargal in den verschiedensten Ari-
wendungsformen erprobt. Diese Prüfung hat ihn von der segensreichen Wirkung des
Präparates überzeugt. Nach seiner Erfahrung ist nur die intravenöse Injektion ver¬
trauenswürdig. Er möchte das Mittel zur versuchsweisen Anwendung bei allen septischen
Prozessen, denen man oft nach Erschöpfung aller chirurgischen Hilfsmittel ratlos gegen¬
übersteht, sowie besonders zur prophylaktischen Injektion empfehlen. Erfurth-Cottbus.
A#Thies-Giessen, Saugbehandlung infizierter und infektionsverdächtiger
Wunden im sterilen Sandbade. (Zentralbl. f. Chir. 1911, Nr. 13.) Der betreffende
mit der Wunde oder Fistel behaftete Körperteil wird in eine flache viereckige Blech¬
schale gelegt und die Wunde ganz mit sterilem feinkörnigen Sand bedeckt, der von Zeit
zu Zeit durch frischen ersetzt wird. Es wurde feiner filtrierter Flußsand verwendet (von
der Firma Astholz in Hannover), der durch V 2 ständiges Kochen in einprozentiger Soda¬
lösung sterilisiert wurde. Die Dauer des Bades richtet sich nach der Saugwirkung und
der Wundabsonderung; meist genügt ein Sandbad von täglich 12—14 Stunden. Th.
Thöle (Hannover), Trikotärmelverschluss für Operationsmäntel. (Deutsche
Zeitschr. f. Chirurgie, 105. Band, 3.—4. Heft.) Verf. verwirft die Operationsmäntel mit
halblangen Ärmeln und empfiehlt, an dem unteren Ärmelende eine Trikotmanschette
anzusetzen, über welche der Gummihandschuh etwa 2 cm herüberreichen soll. Die Man¬
schette schliesst sich automatisch fest an den Arm an. Taendier-Berlin.
Becker, Über vorübergehende Glykosurien bei phlegmonösen Er¬
krankungen. (Münch, med. Woch. 39.) Auf der 2. Chirurg. Abteilung des Allge¬
meinen Krankenhauses Hamburg-Eppendorf wurden von Hofrat Sick Phlegmonöse seit
12 Jahren auf Zucker im Urin untersucht. Verf. berichtet in seiner Arbeit über diese
Untersuchungen und teilt pro 8000 Phlegmonen 19 Fälle mit, in welchen Zucker ge-
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fanden wurde, also in 0,2 °/ 0 . Das Resultat der Untersuchungen lässt sich dahin zu¬
sammenfassen, dass bei phlegmonösen Prozessen vorübergehende Glykosurien Vorkommen,
die mit Diabetes nichts zu tun haben. Manche Phlegmonenkranke mit vorübergehender
Glykosurie zeigen auch in gesunden Tagen bei sehr reichlicher Traubenzuckerzufuhr eine
Herabsetzung ihrer Assimilationsgrenze; bei diesen ist eine Disposition zum Diabetes zu
vermuten. Arnheim- Gevelsberg.
W. Weiland -Kiel, Traumatischer und renaler Diabetes. (Deutsch. Arch. f.
klin.Med. Bd. 100, H. 1 u. 2, nach dem Bericht von H. Posin in der D.m.W. 1911, Nr. 18.)
Mitteilung von vier Diabetesfällen: Einmal hatte ein Trauma (Sturz eines Holzeimers auf
den Hinterkopf) bei einem vorher völlig gesunden Manne die Entstehung eines Diabetes
zur Folge. In drei Fällen fand sich Glykosurie ohne die Krankheitserscheinungen des
Diabetes bei Fehlen der Hyperglykämie, fehlenden Gewichtsschwankungen und nicht ent¬
sprechender Beeinflussung der Zuckerausscheidung durch Kohlehydratzufuhr. Ob es in
diesen Fällen sich um Frühformen von genuinem Diabetes oder um renalen Diabetes ge¬
handelt hat, ist mindestens zweifelhaft. (Für solche Fälle von [?] renalem Diabetes emp¬
fiehlt Weiland eine diätetische Behandlung ohne rigorose Vorschriften.)
Dr. Fritz Flichtlng, Völklingen (Saar), Über das harte traumatische Hand¬
rückenödem. (Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie, 105. Band, 8.—4. Heft) Verf. er¬
wähnt erst, dass verschiedene Autoren (Vulliet, Grünbaum, Borchardt, Party,
Cheinisse, Lebman, Reiske und Kienböck) eine grössere Anzahl Fälle von trauma¬
tischem Handrückenödem beschrieben haben.
Das Hauptsymptom war bei allen starke Schwellung des Handrückens, während
die Vola manus frei und weich blieb. Häufig bestand Krepitation, Bewegungsstörung
und Knochenatrophie. Die Ursache war immer ein Trauma, das die Hand betroffen
hatte. Einige Autoren vermuten Selbstverstümmlung durch langdauerndes Reiben der
vsrletzten Stelle gegen die Unterlage.
Verf. schildert an der Hand mehrerer Röntgenbilder einen Fall, wo er operativ
den 3. Metacarpus entfernte, an dem eine flache Schwellung subperiostal lag. Ferner
entfernte er einen etwa dreimarkstückgrossen flachen, inhaltlosen Sack. Trotz der radi¬
kalen Operation zeigte sich keine Besserung. Die Nachbehandlung mit Dampfbädern.
Ruhigstellung blieb ohne Erfolg. Die Hand war sehr schwer zu heben, der Arm nur
bis zur Horizontalen wegen des schweren Gewichtes der Hand hoch zu heben. Der Verletzte
wurde mit 75 °/ 0 Erwerbsbeschränkung entlassen. Taendler-Berlen.
Dr. Emil Schepelmann, Über Thiersch’sche Hautverpflanzung. (Med.
Klinik 1911, Nr. 27.) Bei freier Hauttransplantation vermied man früher für die Des¬
infektion des Operationsgebietes alle Antiseptika nach Möglichkeit, um die zu verpflan¬
zende Oberhaut in ihrer Lebensfähigkeit nicht zu schädigen. Verf. hat nun das Operations¬
feld mit Jodtinktur desinfiziert und gefunden, dass die Anheilung auch hier glatt zu¬
stande kommt. In der Nachbehandlung wendet er heisse Luft an. Die Hautlappen
werden sehr schnell fest und widerstandsfähig; sie gestatten infolge dessen früher als
sonst die Aufnahme der Arbeit. Erfurth-Cottbus.
Walter, Über totale Skalpierung und deren Behandlung. (Inaug.-Dissertat.
Erlangen 1911.) Die Kasuistik der totalen Skalpierung ist entsprechend dem gewaltigen
Aufschwünge der Industrie in den letzten Dezennien ziemlich reichhaltig geworden; waren
bis 1894 nur 18 Fälle bekannt, so ist jetzt die Zahl der in der Literatur verzeichneten
Fälle einschliesslich der vom Verf. mitgeteilten auf 53 gestiegen. Von den beschriebenen
Fällen sind 50 durch Maschinengewalt verursacht, einmal durch Indianerhand; in einem
andern Falle riss ein Bär die Kopfschwarte mit der Tatze ab und ein dritter Ausnahme¬
fall betraf einen Dachdecker, der beim Sturz vom Dach hängen blieb, wobei die Kopf¬
schwarte fast völlig losgelöst wurde. Diese 3 Fälle stellen nicht nur in bezug auf den
Verletzungsmechanismus Ansnahmen dar, sie sind zugleich die einzigen, bei denen es
sich um Männer handelt. Bei sämtlichen übrigen waren die Betroffenen Mädchen und
Frauen. Das Alter vom 15.—26. Lebensjahre stellt das grösste Kontingent.
Die typische Ätiologie dieser durch Maschinengewalt verursachten Skalpierungen
ist folgende: Die Haare der Unglücklichen werden von einem rotierenden Maschinenteile
(Wellen, Zylinder, Transmission, Schwungrad) erfasst und sofort in dichtem Büschel auf¬
gewickelt. Der Körper bildet das natürliche Gegengewicht und wird mit heftigem Ruck
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emporgeschleudert oder an die Maschine angestemmt. Die Kopfschwarte wird durch
diese plötzliche starke Zngwirknng von ihrer Unterlage abgehoben und bei längerer
Einwirkung der Gewalt abgerissen. Fast immer erfolgt die Zerreissung zwischen den¬
jenigen Gebilden, deren lockere, rein bindegewebige Verbindung ihre leichte Verschieb¬
lichkeit am Gesunden ermöglicht: zwischen der Galea aponeurotica und dem Periost.
Von Komplikationen sind zu erwähnen: psychische Affektionen, Brüche der Schädel-
und Extremitätenknochen. Eine Komplikation, die häufiger angetroffen wird, ist die Läsion
des Periosts. Auch in Verf.s Fall, der ein 14jähriges Mädchen betraf, das von einer
Futterschneidemaschine bei den Haaren erfasst, wobei die Kopfschwarte bis auf einzelne
stehengebliebene Portionen am Rande vollständig abgerissen wurde, handelte es sich um
eine mit Periostverletzung komplizierte Skalpierung.
Bezüglich der Therapie ist zu erwähnen, dass seit 1890 die Skalpierungen nach
der Methode von Thiersch oder Krause gedeckt wurden. In Verf.s Fall wurde in der
Chirurg. Abteilung des allgemeinen Krankenhauses zu Bamberg mit Thiersch sehen
Transplantationen aus der Mitte des rechten Oberschenkels mit Streifen von 20—82 cm
Länge und 2—4 cm Breite, unter Anwendung von Joddampf und Salbenverbänden ein
günstiges Resultat erzielt. Aron heim-Gevelsberg.
Dr. M. Heyde (Marburg), Zur Kenntnis der subkutanen Fettgewebs-
nekrose. (Deutsche Zeitschrift für Chirurgie, Bd. 109 5.-6. Heft. 1911.) Die Prä¬
dilektionsstelle für Fettgewebsnekrose ist das in der Bauchhöhle gelegene Fettgewebe.
In vereinzelten Fällen greift sie auch auf die Bauchdecken über. Diese Veränderung des
Fettgewebes soll nach vielen Untersuchungen mit Erkrankung des Pankreas ein hergehen.
Verfasser beschreibt einen Fall von subkutaner Fettgewebsnekrose am Oberschenkel
einer 43jährigen Frau. Nach voraufgegangener Schwellung des rechten Beines fühlte
Patientin plötzlich heftige Schmerzen in demselben. An der Aussenseite des Oberschenkels
stellte sich eine schmerzhafte Anschwellung ein unter Fieber und Schüttelfrösten. Herz
und Lungen waren normal, kein Zucker, nur vorübergehend Spuren von Eiweiss. Im
subkutanen Gewebe fühlt man einen etwa 10 cm grossen, scheibenförmigen Tumor, der
sich in einem derb anzufühlenden Strang fortsetzt, sonst besteht nirgends Infiltration
oder Druckschmerzhaftigkeit. Zeichen von Affektion des Pankreas fehlen völlig. Die
Therapie bestand in Umschlägen mit essigsaurer Tonerde, an die sich dann die Operation
anschloss. Nach 2 Monaten wurde Patientin als geheilt entlassen. Das exzidierte Ge¬
webe ergab bei dem nach der Bendaschen und Fi sch ler sehen Methode behandelten
Gefrierschnitte das deutliche Bild einer Fettgewebsnekrose im Anschluss an eine throm-
basierte Vene. Nach einigen Autoren kommt ätiologisch immer eine Erkrankung des
Pankreas in Betracht, während andere, wie auch der Verfasser, zweifellos nachgewiesene
Fälle von Fettgewebsnekrose ohne Pankreaserkrankung beobachtet haben.
Verfasser resümiert sich zum Schluss dahin, „dass die Fettgewebsnekrose wahr¬
scheinlich verschiedene Ursachen hat. Es ist nicht ausschliesslich der Pankreassaft, der
diese Veränderungen hervorruft, es können vielmehr solche Herde auch infolge lokaler
Anämie mit sekundärer Einwirkung eines auf anderem Wege gebildeten fettspaltenden
Fermentes entstehen.“ T a e n d 1 e r -Berlin.
E. Fritzsche, Experimentelle Untersuchungen zur Frage der Fett¬
embolie mit spezieller Berücksichtigung prophylaktischer und therapeuti¬
scher Vorschläge. (D. Zeitscbr. f. Chir. Bd. 107, Heft 4—6.) Verf. fand bei seinen
Versuchen, dass bei blutigen Knochenverletzungen das Fett durch die Knochenvenen auf¬
genommen wird. Bei blossen Erschütterungen des Knochengerüstes wurde jedoch das Fett
aus dem Kuochenmark durch die Lymphgefässe aufgenommen und in den Blutkreislauf
übergeführt. Drainage des Brustmilchganges kann hierbei Nutzen bringen, wenn sie früh¬
zeitig angewandt wird. Der Gefahr einer lang andauernden Chylorrhoe wird durch Unter¬
bindung des Ductus vorgebeugt. Th.
N. Grondahl, Fettembolie. (D. Zeitschr. f. Chir. Bd. 111, Heft 1—3.) Neun
Fälle, darunter einer nur mit Lungenerscbeinungen, acht mit Hirnembolieen, davon fünf
Todesfälle. Auch Gr. empfiehlt die frühzeitige Vornahme der Wilmssehen Operation
der Brustmilchgangfistel. Tb.
Grässner, Zur Röntgendiagnostik bei der Begutachtung von Unfall¬
verletzten. (Mitt. im Allg. Ärzte-Ver. zu Cöln vom 29.V.1911 nach M. m. W.1911, Nr.35.)
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G. zeigt Röntgenogramme von drei Fällen von Verknöcherung der Bandmassen zwischen
Rabenschnabelfortsatz und akromialem Ende des Schlüsselbeines (Lig. trapezoideum) und
von einem Falle von Verknöcherung der Achselhöhlenmuskulatur. In allen vier Fällen
handelt es sich um die Folgen einer direkten Gewalteinwirkung: Schlag oder Fall auf
die Vorderseite der Schulter. In den gleich nach der Verletzung aufgenommenen Röntgen¬
bildern waren an den betreffenden Stellen Knochenveränderungen nicht zu erkennen. Die
Verknöcherungen zeigten sich zuerst drei bis vier Wochen nach der Verletzung und be¬
standen in zwei Fällen, bei denen eine Nachuntersuchung möglich war, sechs bis neun
Monate nach der Verletzung unverändert fort. G. fordert, dass in Begutachtungsfällen,
selbst wenn der Röntgenbefund gleich nach der Verletzung ein negativer ist, bei einer
Untersuchung nach Wochen aber noch über Beschwerden geklagt wird, erneut Röntgen¬
aufnahmen zu machen sind.
Dr. Dreuw, Die Verwendung der Wasserdruckmassage in der inneren
Medizin. (Med. Klin. 1911/36.) Mittels der vom Verf. angegebenen Massage gelingt es,
fliessendes Wasser zu zwingen, eine Gummimembran in intermittierende Auf- und Ab¬
wärtsbewegungen zu bringen, d. h. mit anderen Worten eine Massage Wirkung zu erzielen.
Mit diesem neuen Prinzip ist es möglich, die Massage in die Tiefe einer Körperhöhle
zu verlegen. Auch lassen sich zugleich mit der Massage thermische Reize verbinden.
Die Wasserdruckmassage ist eine neue Vibrationsmassage, da die Gummimembran tat¬
sächlich schwingt, was man aus dem je nach der Höhe des Wasserdruckes verschieden
hohen Ton erkennen kann.
Die Beschreibung der Methode und der Apparate ist aus der Originalarbeit zu er¬
sehen. Erfurth-Cottbus.
3 . Winkler-Wien, Meningocele taumatica spuria. (Wien. klin. Wochenschr.
Nr. 36.) Ein 32jähriger Mann erleidet durch einen herabfallenden Baumstaum einen Kopf¬
trauma. Dauernde Kopfschmerzen. Nach drei Wochen epileptischer Anfall und Auftreten
einer Geschwulst unter der Kopfschwarte an der Verletzungsstelle. Seitdem ein halbes
Jahr hindurch alle Monate zwei bis drei epileptische Anfälle. Nach einer Halsoperation
(Karotisunterbindung?) jahrelanges Verschwinden aller Beschwerden. Im letzten Jahre
traten wieder Anfälle auf. Auch zeigte sich eine Geschwulst an der rechten Schläfen¬
gegend. Die Operation des jetzt 26jährigen Mannes ergab zwei Schädellücken. Die
Flüssigkeitsansararalung lag jedoch extradural und war abgekapselt. Die Eröffnung dieser
Hohlräume nach Entleerung der Flüssigkeit stellte die Arbeitsfähigkeit des Mannes
wieder her. Th.
Ehrlich, Zur Kasuistik der Deckelfrakturen des Schädeldachs. (Beiträge
zur klin. Chirurgie, 71. Band, 2. Heft.) Der aus der Payrschen Klinik in Greifswald
mitgeteilte Fall betraf einen 6jährigen Knaben, dem das Rad eines mit Torf beladenen
Wagens über den Kopf gegangen war. Es fand sich hinter dem rechten Ohr eine 10 cm
lange, schräg verlaufende, beschmutzte Wunde. In derselben und fast quer zu ihr ver¬
laufend sah man einen klaffenden Knochenspalt. Wie die alsbald vorgenommene Opera¬
tion zeigte, verlief derselbe horizontal ringsherum um den ganzen Schädel, an der Stelle
der Wunde als breiter Spalt, an der anderen Kopfseite nur als subperiostale Fissur. Das
Schädeldach war also wie ein Deckel abgehoben, zeigte bei genauer Betrachtung in toto
Pulsation, liess sich niederdrücken, federte aber alsbald in seine frühere Lage zurück.
Ausserdem waren unterhalb des Spaltes hinter dem rechten Ohr zwei dreieckige Knochen¬
stücke imprimiert. Hebung der letzteren, Säuberung der Wunde, Drainage und Tampo¬
nade führten innerhalb eines Monats zur völligen Heilung der schweren Verletzung. —
Anschliessend bespricht Verf. die Mechanik dieser seltenen Schädelfraktur.
H. Kolaczek-Tübingen.
Strüter II, Schädelbrüche. (Deutsche med. Wochenschr. 43/10, Vereinsberichte.)
Ein Kutscher fiel mit dem Kopfe voran vom Heuboden herab und wurde mit massiger
Blutung aus der Nase bewusstlos aufgefunden. Der rechte Warzenfortsatz war etwa^
druckschmerzhaft, weitere Symptome, welche für eine Knochenverletzung sprachen, fehlten.
Nach vorübergehender Pulsverlangsamung am dritten und vierten Tage auf 48, in der
fünften und sechsten Nacht fast in jeder Stunde plötzlich einsetzende, sämtliche Glieder
befallende epileptische Anfälle von drei Minuten Dauer. Sieben Tage nach dem Unfall
osteoplastische Operation oberhalb des rechten Processus raastoideus. Der Knochen war
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unverletzt, die Dura prall gespannt, blauschwarz und pulslos. Nach Entleerung einer
grossen Menge dunkelroten flüssigen Blutes, das von allen Seiten herströmte (am meisten
von der Schädelbasis,) und Verschluss der Wunde noch einige leichtere Anfälle in den
nächsten 36 Stunden, seitdem kein Anfall mehr. — Ein siebenjähriger Knabe stürzte aus
der zweiten Etage auf das Pflaster und erlitt einen von links oben nach vorn unten ver¬
laufenden sehr erheblichen Bruch der Schädelkonvexität. Da bei dem bewusstlosen Kinde
eine Impression möglich war und der Puls schwächer wurde, 24 Stunden nach der Ver¬
letzung Inzision auf dem linken Scheitelbein, auf dem ein erheblicher Bluterguss bestand.
Eine Impression war nicht nachzuweisen, doch klaffte der Spalt V 2 cm * Abtragen von
beiden Seiten des Knochenspaltes, bis die nicht pulsierende Dura freiliegt, aus der sich
bei Inzision einige Kubikzentimeter dunkelroten Blutes entleeren, worauf die Dura wieder
zu pulsieren beginnt. Nach Verschluss der Wunde langsame Rückkehr des Bewusstseins.
Heilung per primam. 19 Tage nach dem Unfälle völliges Wohlbefinden. — Ein sechs¬
jähriger Knabe wird von einem Motorrad überfahren; fünf Stunden später eine breite
Impression am linken Schläfenbein, aus der sich durch zwei Öffnungen reichlich Blut ent¬
leert. Durch Trepanation wird eine rautenförmige eingedrückte Knochenplatte von 3:5 cm
entdeckt, welche gehoben wird, während einige Knochensplitter entfernt werden. Trotz
einer nicht unerheblichen Verletzung der Gehirns nach Glättung der Knochenplatte Haut¬
naht, Wiederkehr des Bewusstseins, nach acht Tagen Heilung der Wunde, keine Ausfalls¬
erscheinungen. Hammerschmidt - Danzig.
Merkel, Trauma und Meningitis. (Münch, med. Woch. 29 u.30.) An der Hand
von eigenen und in der Literatur mitgeteilten und instruktiven Fällen bespricht Verf. ein¬
gehend Ätiologie und Pathogenese der traumatisch entstandenen Meningitis. Als primäre
traumatische Meningitis bezeichnet er diejenigen Fälle, bei denen im direkten Anschluss
an ein Trauma die Meningitis dadurch entstanden ist, dass mit dem Trauma und durch
dasselbe die Infektionserreger in die Schädelkapsel und in die Hirnhäute gelangen, so dass
der Erkrankungsprozess meist rasch nach dem Trauma einsetzt. Als sekundäre trauma¬
tische Meningitis sind die Fälle zu bezeichnen, in denen der Infektionsprozess erst all¬
mählich von der Verletzungsstelle aus die Meningen erreicht, oder in welchen von einem
schon vor dem Trauma vorhandenen Infektionsherd aus die Erreger erst durch die Ge¬
walteinwirkung zur Ansiedlung in die weichen Häute gelangen. Bei der ersten Gruppe
geht ein vom Verletzungsherd beginnender Entzündungsprozess verschiedener Art allmäh¬
lich fort, bis er zu den Meningen gelangt, d. i. die eigentliche sekundäre Meningitis im
Sinne v. Bergmanns. Bei der zweiten Gruppe werden die pathogenen Mikroorganismen
aus einem bereits vorhandenen Infektionsherd, der in der Schädelhöhle und deren Um¬
gebung (Felsenbein, Nasen- und Nebenhöhlen) oder aber sonst im Körper (Lunge, Extre¬
mitäten usw.) gelegen sein kann, angeschwemmt und gelangen da in den Hirnhäuten zur
Ansiedelung, wo durch das Trauma ein Blutungs- oder Zerstörungsherd, ein Locus minoris
resistentiae geschaffen wurde. Letztere Fälle sind häufig schwierig zu beurteilen. Dass
aber der Zusammenhang zwischen Trauma und Meningitis in dem einzelnen Falle fest¬
gestellt werden kann, setzt voraus: 1. die anatomische Konstatierung der Spuren und
Folgen eines intensiven Schädeltraumas und das Bestehen eines primären Entzündungs¬
herdes; 2. dass sich das klinische Krankheitsbild tatsächlich im Anschluss an das Trauma
entwickelt hat; 3. die Übereinstimmung des bakteriologischen Befundes im primären In¬
fektionsherd und in dem Meningealexsudat.
Bezüglich der Einzelheiten sei auf die wichtige Arbeit verwiesen.
Aronheim - Gevelsberg.
Wendel, Schussverletzung des Gehirns. W. demonstriert in der medizinischen
Gesellschaft zu Magdeburg am 17. XI. 1910 (s. Münch, med. Woch. 8) drei Fälle von Schuss¬
verletzung des Gehirns. Im ersten Falle wurde ein seit einem Jahre im linken Hinter¬
hauptslappen steckendes Projektil, welches heftige Schmerzen verursachte, entfernt. Der
Einschuss erfolgte in die rechte Schläfe. Das Projektil war zunächst schräg nach hinten
bis an die Innenfläche des linken Scheitelbeines geflogen, hier abgeprallt und in den
Hinterhauptslappen eingedrungen, wo es im Kuneus subkortikal lag. Patient genas völlig.
Im zweiten Falle handelt es sich um Schussverletzung des rechten Hinterhauptslappens vor
mehreren Jahren mit Einschuss an der Lambdanaht oberhalb des Tentoriums cerebelli. Nach
Entfernung des Projektils und Exstirpation der Zysten und Narben sehr erhebliche Besse-
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rung der bestehenden psychischen Störungen. Im dritten Falle ging der Schuss durch
die ganze linke Hemisphäre; Einschuss oberhalb der Mitte des linken Orbitalrandes. Das
Projektil steckte in der Diploö der linken Hinterhauptschuppe. Zunächst glatte Heilung;
dann Erbrechen, Fieber, Stauungspapille, Pulsverlangsamung. Nach Operation von zwei
Hirnabzessen Heilung. Aron heim - Gevelsberg.
Zoeppritz, Traumatische Hirnzyste. Z. berichtet in der medizinischen Gesell¬
schaft zu Kiel am 18. V. 1911 (s. Münch, med. Woch. 32) über einen Fall von traumati¬
scher Hirnzyste bei einem elfjährigen Knaben, der mit 3 3 / 4 Jahren aus einem Fenster ge¬
stürzt war, keine äussere Verletzung aufwies, aber lange Zeit bewusstlos war. Seitdem,
bis auf eine Erschwerung des Gehens im linken Bein, keine wesentlichen Besch werden.
Seit dem achten Lebensjahr allmählich zunehmende Krämpfe mit Bewusstlosigkeit und
Drehen des Kopfes nach links. An der Stelle des Knochendefektes rechts, etwas hinter
der Scheitelhöhe, l 1 /* cm von der Mittellinie entfernt, wurde von Anschütz die Trepa¬
nation gemacht. Nach Inzision der verdickten Dura kommt man in ein System von mit¬
einander kommunizierenden dünnwandigen mit gelblicher Flüssigkeit gefüllten Zysten.
Nach Ausschneidung der Wände und Tamponade des fünfmarkstückgrossen Defektes
traten in den ersten Tagen noch einige Krampfanfälle auf, die seitdem aufhörten.
Aronheim - Gevelsberg.
Deutschl&nder, Schussverletzung der vorderen Zentralwindung des
Grosshirns. (Deutsche med. Wochenschr. 33/11, Vereinsberichte.) Selbstmordversuch
eines jungen Mannes mit einem der „üblichen“ Revolver gegen das rechte Scheitelbein.
Zuerst noch volles Bewusstsein, dann zunehmende Apathie, Kopfschmerzen, linksseitige
Körperparese; 24 Stunden später Trepanation eines osteoplastischen Lappens, welche aus¬
gedehnte Splitterung der Tabula interna ergab mit Zerfetzung der Dura und einem
Schusskanal, in dem selbst sowie in seiner Umgebung Knochensplitter und ein Teil des
Geschosses steckten. Der Hauptteil des letzten sass am Ende des 10 cm tiefen Schuss¬
kanals im Gehirn und konnte wegen der Gefahr einer Blutung oder einer Zerstörung
wichtiger Gehirnteile nicht entfernt werden. Unmittelbar nach der Operation schwere
Ausfallserscheinung: Paraplegie der linken Körperhälfte, die unter fieberlosem Ver¬
laufe nach zehn Tagen sich zu bessern beginnt und nach sieben Wochen ganz verschwunden
ist Nur eine geringe Schwäche und leichte Ataxie auf der linken Seite bleiben noch zu¬
rück, während die motorische Kraft sich ganz wiederhergestellt hat. Der Fremdkörper,
welcher nach den Röntgenbildern in der Mitte des Gehirns sitzt, macht ausser einer
leichten Vergesslichkeit und geringem Schwindelgefühl bei Drehbewegungen des Kopfes
nach rechts keine Beschwerden. Hamm er Schmidt-Danzig.
Heiligtag, Ein Fall von traumatischer Alexie. (Deutsche med. Wochenschr.
46/10.) Ein Kohlenheuer erlitt am 4. XI. 1909 einen komplizierten Bruch des Schädels,
welcher Erbrechen und sofortige völlige Bewusstlosigkeit zur Folge hatte. Ausser zwei
Weichteilwunden am Kopf bestand auf der Grenze zwischen linkem Scheitel- und Hinter¬
hauptsbein ein sternförmiger Bruch des Schädelknochens, von dem aus Splitter in das
Gehirn eingedrungen waren. Der eingedrückte Knochen wurde gehoben und die losen
Splitter entfernt, wodurch ein markstückgrosser Knochendefekt entstand. In den ersten
Tagen leichtes Fieber, die anfangs hohe Pulszahl von 110 Schlägen fiel am zweiten Tage
auf 60, um sich dann langsam zur Norm zu erheben, die Bewusstlosigkeit dauerte 8 Tage,
der Vorgänge in den ersten 14 Tagen konnte sich der Kranke nicht mehr entsinnen.
Nach Heilung der Wunden Klagen über Kopfschmerzen und Schwindelgefühl, zu denen in
der ersten Zeit drei Schwindelanfälle mit leichten Krampfzuständen hinzutralen. Bald
nach dem zurückgekehrten Bewusstsein konnte der Kranke keine Zahlen lesen, später be¬
stand auch die Unfähigkeit, Buchstaben und Worte zu entziffern, das Sprachvermögen,
Sprachverständnis und Schreibvermögen waren indessen intakt. Im September 1910 fand
die Begutachtung der Unfallfolgen statt; die Narben am Kopf waren glatt, verschieblich,
nur die auf der Grenze des Hinterhauptbeins und Scheitelbeins zeigte eine Delle und war
mit dem Knochen verwachsen. Der Gang war etwas unsicher und nach schnellen Be¬
wegungen des Kopfes leicht taumelnd. Nach längerer Untersuchung etwas Tremor, Re¬
flexe lebhaft, nicht gesteigert. Geringe rechtsseitige homonyme Einschränkung des Ge¬
sichtsfeldes, Überempfindlichkeit des Labyrinths, Störungen im Gleichgewichtszentrum,
subkordikale Alexie, der Kranke vermochte nicht zu schreiben und weder Buchstaben
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noch Worte zu lesen, während er Zahlen bis zu drei Stellen lesen konnte. Abschreiben
mit Ausnahme des mechanischen Nachzeichnens war gleichfalls unmöglich. Es handelt sich
demnach um einen Herd in der Rinde des linken Okzipital-, bezw. Parietallappens, der
eine grössere Ausdehnung kaum haben kann, da sonst ein höherer Grad von Hemianopsie
vorhanden sein müsste. Gerade bei zirkumskripten Erkrankungen der Hirnrinde und zwar
am Gyrus augularis (dem Zipfel des Gehirns, welcher das Ende der ersten Temporalfurche
haubenartig überlagert und gewissermassen eine Grenze zwischen Scheitel-, Hinterhaupt-
und Schläfenlappen bildet) ist Alexie beobachtet worden, weshalb man denselben als
Lesezentrum ansieht. Welcher Art die Verletzung ist — Zystenbildung, Hämatom usw. —
lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Ein eventueller chirurgischer Eingriff scheint bei dem
sicher nachzuweisenden Orte der Verletzung indiziert. Hammerschmidt-Danzig.
Kretschmer, Über traumatische Spätapoplexie mit einem Beitrag zur
Kasuistik derselben. (Inaugur.-Dissertat Leipzig 1910.) Schwere Verletzungen, die
den Schädel und seinen Inhalt treffen, wie man sie bei Verletzungen der Hirnsubstanz
durch Fremdkörper, bei perforierenden Wunden oder Fakturen des Schädels mit Ab¬
sprengungen von Knochensplittern in die Hirnmasse antrifft, können stets eine direkte Läsion
von Gefässen herbeiführen und Apoplexien im Anschluss an das Trauma veranlassen. Auch
schwere Kontusionen können Hirnzerreissungen mit Verletzung grösserer Gefüsse bedingen.
Schwierig gestaltet sich der Nachweis eines Zusammenhanges von Trauma und etwaigen
nachfolgenden Gehirnläsioncn, wenn zwischen beiden eine geraume Zeit vergeht, während
der keine oder nur geringwertige Symptome sich geltend machen, bis plötzlich ohne offen¬
kundige Ursache der Insult eintritt. Es ist das Verdienst Bollingers, auf dieses für
die forensische und Unfallmedizin bedeutsame Krankheitsbild als erster aufmerksam ge¬
macht zu haben. Bei seinen Fällen bezieht sich Bollinger auf die Untersuchungen von
Duret und Gussenbauer, die vor allem die Bedeutung des Liquor cerebrospinalis bei
der Entstehung der Commotio cerebri betonen.
Der vom Verf. mitgeteilte Fall betraf einen 49 Jahre alten Meister, der bei sehr
grosser Hitze an einer Inspektion der Fabrikfeuerwehr teilnahm und dabei einige kalte
Wasserstrahlen auf den Kopf erhielt Zwei Tage später trat plötzlich ohne ersichtliche
Ursache eine Lähmung der linken Seite ein. Am Herz, an den Lungen und Nieren war
nichts Abnormes nachweisbar. Lues bestand nicht.
Es musste angenommen werden, dass bei dem Patient, bei der herrschenden hohen Aussen-
temperatur und der körperlichen Anstrengung, die Blutfüllung des Gehirns eine gesteigerte
war, dass dann durch die Einwirkung der kalten Wasserstrahlen auf den Kopf eine plötzliche
Abnahme des Blutgehaltes erfolgte, die nach Aufhören der Kälteeinwirkung infolge der
Reaktion auf diese einer vermehrten Füllung Platz machte und dabei der Liquor cerebro¬
spinales in heftige Bewegung geriet, genau so wie bei einem mechanischen Trauma. Hinzu
kam das Alter des Patienten, in welchem Insulte von geringer Intensität häufig genügen,
um solche indirekte Schädigungen der Umgebung der Hirnventrikel hervorzurufen.
Aronheim - Gevelsberg.
Jenkel, Jacksonsche Epilepsie. J. demonstriert im Altonaer ärztlichen Verein
am 31. V. 1911 (s. Münch, med. Woch. 40) einen 28jährigen Mann mit Jacksonscher
Epilepsie. Patient hatte 1906 einen komplizierten Schädelbruch durch Stoss mit einer eisernen
Regenschirmspitze erlitten. Die Spitze war acht Tage später aus der Kopfwunde entfernt
worden. Seitdem war er gesund und versah seinen Dienst als Schutzmann. Im Sep¬
tember 1910 erhielt er bei einem Überfall mehrere Schläge über den Helm und die linke
Wange. Die am oberen Ende des linken Sulcus centralis gelegene Narbe war direkt nicht
getroffen worden. Im Anschluss an dieses Trauma (Commotio cerebri) entwickelte sich
eine Jacksonsche Epilepsie. Bei der Trepanation fanden sich Verwachsungen der Dura,
die gelöst wurden. Interessant für die Unfallpraxis ist, dass bei einem vier Jahre lang
gesunden Manne durch ein den Kopf diffus treffendes Trauma alte narbige Verwach¬
sungen der Dura zu epileptischen Anfällen Veranlassung geben können, die Jackson-
schen Typus haben. Aronheim-Gevelsberg.
Friedrich, Traumatische Epilepsie. Fr. demonstriert im ärztlichen Verein zu
Marburg am 15. VII. 1911 (s. Münch, med. Woch. 42) einen Fall von traumatischer Epi¬
lepsie, der durch Trepanation und Exzision des Rindenzentrums für den linken Arm von
seinen Anfällen, seiner tiefen psychischen Depression, seinen Absenzezuständen geheilt
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wurde. Es handelte sich um einen 89jährigen Patient, der bis zum Tage des Unfalls
gesund und arbeitsfähig war. Die motorischen Rindengebiete zeigten sich bei der elek¬
trischen Absuchung der Grosshirnrinde ungewöhnlich scharf abgrenzbar. Bei jedesmaliger
Reizung des Handgebietes im Armzentrum, das makroskopisch sonst nichts verändert war,
trat ein epileptischer Anfall ein, dessen Fortschreiten vom linken Arm übers linke Bein,
linken Fazialis, dann rechtsseitige Extremitäten sich jedesmal mit grosser Gleichmässig-
keit verfolgen liess, während jede Reizung der Hirnrinde an anderer Stelle, auch im
sensorischen Gebiet des linken Armes einen epileptischen Anfall nicht auslöste. Diese
Beobachtung befand sich in Übereinstimmung mit der Tatsache, dass gegen die rechte
Scheitelseite die seinerzeitige Schädelkontusion erfolgt war und die epileptiformen Anfälle
immer im linken Arm begannen. Während jeden Anfalles in der Operation bluteten Pia-
und Arachnoidealgefasse, die vorher und nachher spontan nicht bluteten. Nach Exzision
des rechtsseitigen motorischen Zentrums war die Lähmung des linken Armes eine völlige,
während die Sensibilität erhalten war. Vom 20. Tag nach der Operation ab gingen die
Lähmungserscheinungen des Armes, der Schulternder Hand rasch und innerhalb weniger
Tage vollständig zurück. Aron heim-Gevelsberg.
Kümmel], Trepanation bei Epilepsie. K. demonstriert im ärzttichen Verein
in Hamburg am 20. VI. 1911 (s. Münch, med. Woch. 27) einen Patienten, bei welchem er
wegen Epilepsie die Trepanation ausgeführt und später eine freie Faszientransplantation
vorgenommen hat. Im vorgestellten Falle waren die Krämpfe vom Typus der Jackson-
schen Epilepsie im 15. Jahre aufgetreten. Im 19. Lebensjahr Trepanation; es fanden sich
Reste einer schweren Schädelfraktur von einem Fall im zweiten Lebensjahre und eine
hühnereigrosse Gehirnzyste, die exstirpiert wurde. Tamponade, allmähliche Ausheilung.
Nach etwa einem Jahre Rezidiv, nochmalige Trepanation; eine wieder vorhandene taubenei¬
grosse Zyste wurde entfernt. Jetzt nach einem Jahre wieder Rezidiv infolge fester Ver¬
wachsung der Gehirnoberfläche mit Schädeldach und Kopfhaut. Implantation eines fünf¬
markstückgrossen Faszienstücks aus dem Oberschenkel. Seitdem haben die Anfälle auf¬
gehört.
Verf. ist trotz mancher Misserfolge Anhänger der operativen Epilepsietherapie, auch
der genuinen Form. Die Misserfolge beruhen auf einem Versagen der durch die Trepa¬
nation beabsichtigten Ventilbildung durch zu feste Verwachsung des der Dura beraubten
Gehirns mit dem Schädelknochen resp. der Kopfhaut. Aron heim-Gevelsberg.
Zillmer, Dämmerzustände nach Schädelverletzungen. (Inaugural-Dissertat.
Berlin 11.) Das Krankheitsbild des Dämmerzustandes ist charakterisiert durch eine
Störung oder Unterbrechung im Zusammenhänge der Ideenassoziationen.
Diese äusserst sich a) als Zusammenhangslosigkeit im Denken; b) als Unorientiert-
heit; c) durch die Ausschaltung grösserer Vorstellungskreise. Als weitere Charakteristika
kommen hinzu: 1. sein ausserordentlich brüsker Beginn; 2. sein kurzer Verlauf; 8. sein
meist brüskes Ende; 4. häufig Amnesie (partielle oder totale) und endlich 5. als Beiwerk:
Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Angstzustände und Zornaffekte.
Den Schädelverletzungen hat man in der Ätiologe der Psychosen immer eine grosse,
zeitweise vielleicht sogar zu grosse Bedeutung beigemessen. Was den Dämmerzustand
nach Schädelverletzungen betrifft, so geht aus den in der Literatur von den Autoren mit¬
geteilten Fällen hervor, dass er als unmittelbare Folge des Traumas auftreten kann,
dass er aber auch erst sekundär auf dem Boden einer traumatischen Neurose sich ein¬
stellen kann.
Die Verfassers Arbeit zugrunde liegenden Fälle sind Beobachtungen aus der psychia¬
trischen Klinik der Charite zu Berlin, bei denen auch ein Schädeltrauma als Ursache
auftretender Dämmerzustände in Frage kommt. Das ausschlaggebende Moment in den
drei Fällen ist das Trauma; inwieweit noch andere Faktoren mitspielten, liess sich nicht
feststellen, mussten aber stets in Betracht gezogen werden. Denn wenn ein Schädel¬
trauma bei einem gesunden, d. h. psychische bisher intakten Menschen einen Dämmer¬
zustand auszulösen vermag, so wird es das um so leichter können, wenn es einen Men¬
schen betrifft, der durch erbliche Belastung oder durch Abusus von Alkohol und Nikotin
oder durch ein vorausgegangenes Trauma bereits geschädigt ist. Aron heim-Gevelsberg.
P. K. Pel, Akromegalie infolge von Schreck. (Berl. klin. Wochenschr. 12.)
Es wird über zwei Fälle von Akromegalie nach einem heftigen seelischen Schreck be-
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richtet Das Ausbleiben der Menstruation schloss fast unmittelbar an den Schreck an,
während die anderen Erscheinungen erst 1—1 % Jahr nach dem Unfall auftraten. Th.
H. Oppenheim (Berlin), Ärztliches Gutachten betreffend die Erkaltungs¬
ätiologie der multiplen Sklerose. (Med. Klin. 1911/39.) Verf. sollte die Frage
gutachtlich beantworten, ob die Behauptung des früheren Postboten B. P. den Tatsachen
entspricht. Er gab an, dass er zur Zeit völlig hilflos sei und dass seine Erkrankung
auf eine Erkältung, die er sich im Dienste zuzog, zurückzuführen sei. Nach der Dar¬
stellung des P. hatte er Nachtdienst in einem Raume, in dem eine Temperatur von
40° C. herrschte. Aus diesem Raum musste er, während er im Schweiss wie gebadet
war, sich unmittelbar und in dünner Bekleidung in eine ungeheizte Packkammer be¬
geben, in der die Temperatur nach seiner Schätzung 20° Kälte betrug. Die unmittel¬
bare Folge dieses jähen Temperatursturzes sei gewesen, dass die starken Fussschweisse,
an denen er bis dahin gelitten habe, plötzlich aufhörten. Kurze Zeit darauf hätten sich
dann die Krankheitserscheinungen entwickelt, die den Beginn seines Leidens bildeten.
Die Untersuchung des P. ergab, dass er an dem sogenannten cervikalen Typus der
multiplen Sklerose leidet. Nach Anführung der Angaben der verschiedensten Autoren
über die Ursache der hier vorliegenden Krankheit kommt der Verf. zu folgenden Schlüssen:
Der P. befindet sich zur Zeit infolge seines Nervenleidens in einem hilflosen Zustande
insofern, als er sich seiner Hände fast gar nicht bedienen kann. Es ist zwar nicht mit
Sicherheit zu sagen, auf welche Ursachen die Krankheit zurückzuführen ist, ich halte es
aber im Hinblick auf die angeführten Tatsachen.für wahrscheinlich, dass sie durch die
Einwirkung des jähen Temperatursturzes hervorgerufen worden ist. Erfurth-Cottbus.
Reuss, Das Abadiesche Phänomen (Druckanalgesie der Achillessehne) ein
Frühsymptom bei Tabes dorsalis? (Inaugur.-Dissertat München 1909.) Abadie in
Bordeaux fand gelegentlich eingehender Sensibilitätsprüfungen an Tabikern eine wechselnde
Störung fast aller zugänglichen Teile des Körpers, der Haut, der Muskeln, der Ge¬
lenke, der Eingeweide usw. Insbesondere aber fiel ihm eine in fast allen Fällen wieder¬
kehrende Sensibilitätsstörung an den für die Untersuchung erreichbaren Sehnen auf, die
sich derart äusserte, dass diese auf Druck mit Schmerzlosigkeit oder sehr verminderter
Schmerzleitung reagierten. Diese Druckschmerzlosigkeit der Sehnen fand Abadie mit
solcher Regelmässigkeit, besonders bei sogenannten Fällen der Frühtabes, dass er nach
längeren Untersuchungen diese Erscheinung als ein Frühsymptom der Tabes bezeichnete.
Die Nachprüfung dieses Phänomens wurde Verf. mit Unterstützung der Münchener Poli¬
klinik ermöglicht. Die Untersuchungen fanden statt an 50 durch Diagnose „Tabes dorsalis“
gekennzeichneten Patienten aus den Jahren 1903—1907. Die eingehenden Untersuchungen,
auf die verwiesen sei, ergaben, dass das Abadiesche Phänomen in Bezug auf Diagnostik,
insbesondere auf Frühdiagnostik, weit zurücktritt hinter dem diagnostisch wertvolleren
Achillessehnenreflex-Phänomen und dem Phänomen der Sensibilitätsstörungen an den
unteren Extremitäten. Das Abadiesche Phänomen ist eine häufige, aber nicht regel¬
mässige Begleiterscheinung der Tabes, es findet sich besonders bei vorgeschrittenen Fällen
mit grosser Regelmässigkeit, hat jedoch kaum Anspruch, mehr als andere Symptome als
pathognomonisch zu gelten. Eher lässt sich von ihm aus ein Rückschluss auf das mehr¬
jährige Bestehen der Krankheit ziehen.
Auch bei Frühtabes findet sich die Schmerzlosigkeit der Achillessehne öfter; keines¬
wegs hat es aber Anspruch auf die Bezeichnung Frühsymptom zu erhalten und somit
keinen Vorzug vor den übrigen meist sehr wechselnd sich einstellenden „Frühsymptomen“.
Aronheim - Gevelsberg.
Fritz König, Über die Möglichkeit der Beeinflussung der gastrischen
Krisen durch Leitungsanästhesie. (Mediz. Klinik 1911/39.) K. spritzte bei einem
durch gastrische Krisen sehr mitgenommenen Patienten je 5 ccm einer % Noovcain-
suprareninlösung ein, und zwar 1—2 Finger breit neben der Dornfortsatzlinie an dem
unteren Rand der sechsten bis elften Rippe in die Gegend der Kostovertebralgelenke. Beim
ersten Male hörte der Anfall (Erbrechen usw.) sofort auf, bei den übrigen Einspritzungen
war eine so rasche Wirkung nicht zu ersehen, wohl aber verlief die Krise im ganzen
erheblich leichter. Der Patient, der in den früheren Anfällen bis zu, 13 Pfund ab¬
genommen hatte, verlor nur 4 Pfund an Gewicht. Dasselbe Verfahren will er auch bei
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lanzinierenden Schmerzen in Arm und Bein anwenden, nur muss dann natürlich die In¬
jektion in dem betreffenden Nervengebiet gemacht werden. Erfurth-Cottbus.
Paditzky, Ein Fall von Caissonmyelitis. (Inaugur.-Dissertat. Kiel 1910.)
Die Caissonmyelitis ist eine Krankheit, die seit den letzten 50 Jahren durch die sich immer
steigende Anwendung des Arbeitens in komprimierter Luft häufig geworden ist. Zuerst
machten französische Autoren die Beobachtung, dass Arbeiter, die mindestens mehrere
Stunden unter erhöhtem Luftdruck, sei es in der Taucherglocke, sei es in der Tiefe eines
Bergwerkes, gearbeitet hatten und dann wieder unter normalem Atmosphärendruck atmen
mussten, unter Erscheinungen einer Apoplexie, von Lähmungen der Extremitäten, der Blase,
des Mastdarms usw. befallen wurden, die in einigen seltenen Fällen mehr oder minder
schnell zu einem letalen Ausgang führten. Durch Sektionsbefunde und experimentelle
Versuche ergab sich, dass infolge schneller Verminderung des Luftdruckes Blutgase frei
wurden, die entweder in die Lungenkapillaren oder auch in andere arterielle Kapillaren
eintraten, dass hierdurch ein Hindernis für die Zirkulation geschaffen wird, und dass so
das Blut mit mehr oder minder grosser Kraft die Wandungen durchdringen muss. Die
Blutungen sind ihrer kapillaren Natur entsprechend in Menge so gering, dass sic makro¬
skopisch an dem frischen Rückenmark sich selten nachweisen lassen. An der erhärteten
Medulla spinalis findet man in den Vorder- und Hintersträngen in manchen Fällen Zell¬
haufen zwischen der auseinandergedrängten Nervensubstanz gelagert.
Verf.s Arbeit liegt ein Fall von Caissonmyelitis zugrunde, der von Siemerling
beobachtet wurde, in dem sich das Rückenmarksleiden bei einem Arbeiter nach Taucher¬
arbeiten in einem Bergwerk entwickelt hatte. Zwei weiter mitgeteilte Fälle betrafen
Taucher, die im Juli 1907 in der Eckernförder Bucht beim Suchen nach einem ver¬
lorenen Torpedo verunglückten. Die Taucherarbeiten mussten in einer Tiefe von über
30 m ausgeführt werden; das Wasser war hier durch Unterwasserströmung sehr kalt.
Der Übergang von dem erhöhten Atmosphürendruck zum normalen war in diesen Fällen
vorschriftsmässig sehr langsam ausgefährt worden. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass
hier während der Taucherarbeit eine Abkühlung der Körperoberfläche ein trat, die eine
starke Blutleere der oberflächlichen Partien verursachte, und dass bei der Rückkehr in
die warme Juliluft durch das plötzlich starke Zuströmen des Blutes nach der Haut eine
starke Änderung der gesamten Zirkulation erfolgte und dadurch das Eintreten der Druck¬
störungen im Rückenmark begünstigte. Da die Prognose der Caissonmyelitis bezüglich
der Wiederherstellung der Patienten eine ungünstige ist, sind bei TaucherQbungen auch
Temperaturmessungen der einzelnen Wasserschichten erforderlich und bei erheblichen
Abkühlungen die Taucherarbeiten zur Vermeidung der schweren Berufskrankheit möglichst
abzukürzen. Aronheim - Gevelsberg.
Reichmann, Über Syringomyelie. R. demonstriert in der naturwissenschaft¬
lich-medizinischen Gesellschaft in Jena am 2. III. (s. Münch, med. Wochenschr. 20) mehrere
Fälle von Syringomyelie, darunter einen Fall, der den akromegalen Typus der Syrin¬
gomyelie darstellt, in der Weise, dass im Gegensatz zur echten Akromegalie es hier
hauptsächlich zu einer Verdickung, also einem Breitenwachstum der distalen Gelenke
und Glieder gekommen ist. Hier war im Anschluss an ein Trauma (Sturz auf den Rücken)
eine rasche Verschlimmerung des Leidens eingetreten. Aronheira-Gevelsberg.
Reichmanil, Rückenmarksgeschwulst. R. demonstriert in der naturwissen¬
schaftlich-medizinischen Gesellschaft zu Jena am 2. III. (s. Münch, med. Wochenschr. 20)
einen Fall von erfolgreich operiertem Rückenmarkstumor. Bei der im Juni 1910 durch
Röpke ausgeführten Operation fanden sich 3 nahe beieinander liegende Tumoren, einer
lag intramedullär; mikroskopisch erwiesen sie sich wie die multiplen seit der Pubertäts¬
zeit des Patienten sich vergrössernden Tumoren der Haut als Neurofibrome. Der mehrere
Jahre an beiden Beinen völlig gelähmte Patient zeigt — abgesehen von geringer Herab¬
setzung der Sensibilität und geringem spastischen Gange — normale Verhältnisse.
Aronheim - Gevelsberg.
Spiller, Ein plötzlicher Todesfall nach Lumbalpunktion durch Gehirn¬
blutung. (Deutsch. Mil.-Zeitschr. 4./11.) Ein bis dahin gesunder, aus gesunder Familie
stammender Musketier im zweiten Dienstjahr wurde wegen Kopfschmerzen und Nacken¬
steifigkeit in das Lazarett aufgenommen. Obschon Sp. die Diagnose Meningitis epidemica
trotz des leichten Fiebers und der Pulsverlangsamung ablehnte, wischte er mit einem
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Watteträger den Nasenrachenraum aus, um den Abstrich bakteriologisch untersuchen zu
lassen. Der Befund war negativ, doch bat die bakteriologische Abteilung um noch¬
maligen Abstrich und um Lumbalflüssigkeit. Da das Befinden sich gebessert hatte, wurde
erst am nächsten Tage, am zweiten nach der Aufnahme, als die Kopfschmerzen sich ver¬
schlimmerten, die Lumbalpunktion vorgenommen. Dieselbe ging leicht vor sich, die
Flüssigkeit träufelte so langsam wie gewöhnlich aus, war aber gelblich wie heller Harn
und leicht getrübt. Abgelassen wurden 5,5 ccm. Nach der Punktion wurde der Nasen¬
rachenraum wie 2 Tage zuvor ausgewischt, wobei der Kranke leichte Würgbewegungen
machte. Etwa 5 Minuten nach der Punktion richtete sich der Mann plötzlich auf, schrie
„mein Kopf“! und hörte auf zu atmen. 2 V 2 Stunden hindurch fortgesetzte Wieder¬
belebungsversuche hatten keinen Erfolg. Bei der Autopsie fand sich in allen abhängigen
Gruben des Gehirns und im Wirbelkanal dunkles flüssiges Blut, welches aus einer kirsch-
grossen geborstenen Schlagadergeschwulst der rechten Wirbelarterie auf der Grenze
zwischen Pons und Medulla oblongata stammte. Sp. nimmt an, da die tödliche Apoplexie
erst mehrere Minuten nach der Punktion eintrat und die durch die letztere gewonnene
Flüssigkeit frei von Blut gewesen war, dass das Pressen beim Auswischen des Nasen¬
rachenraumes das Platzen der papierdünnen Wand des Aneurysmas vielleicht eher bewirkt
habe, als die Punktion; wahrscheinlich ist die schnelle Aufeinanderfolge beider Ursachen
schuld gewesen an dem Ausgang, der übrigens nach dem Befunde bei dem geringsten
arteriellen Überdruck, z. B. einem Hustenstoss, hätte eintreten können und voraus¬
sichtlich auch bald eingetreten wäre. Hammerschmidt-Danzig.
Weil, Bauchdeckenspannung bei Affektionen der Wirbelsäule und des
Rückenmarks. (Deutsch, med. Wochenschr. 32/11; Vereinsberichte.) Ein Mann war
25 m tief heruntergestürzt und dabei auf die Füsse zu stehen gekommen. Beide Beine
waren gelähmt, es bestand Gibbus; der stark druckempfindliche Leib und die starren
Bauchddcken Hessen an Ruptur der Bauchdecken denken, doch war wegen des Shocks ein
Eingriff unmöglich. Erscheinungen von seiten des Bauchfells traten aber nicht ein, die
Symptome gingen zurück. W. erklärt das Ganze als Reizung der Meningen.
Hamm er schmidt-Danzig.
E. Salomon (Halle a. S.), Eine zweckmässige Art, den Patellarreflex aus¬
zulösen. (Neurol. Ztrlbl. 2, nach dem Bericht der Deutsch, med. Wochenschr. 1911/5.)
Der sitzende oder liegende Patient setzt die Fusssohle vollkommen auf die Unterlage auf,
während der Unterschenkel so weit vorgeschoben wird, als es mit der genannten Auf¬
gabe vereinbar ist. Dann lässt man die Fussspitze kräftig nach abwärts drücken. Da¬
durch wird gleichzeitig die Beugergruppe des Oberschenkels augespannt und die Anta¬
gonistengruppe, der M. quadriceps, zur Erschlaffung gebracht.
Me yer-Danzig, Springender und schnellender Patellarreflex bei Neu¬
rosen. (Neurol. Zentralbl. No. 12, nach d. Ber. d. D. m. W. 1911, Nr. 26.) Der Patellar¬
reflex des Neurasthenikers ist schnellend, es ist eine reine QuadrizepsWirkung. Ganz
anders der springende Reflex. Der Unterschenkel wird nicht einfach in die Höhe ge¬
schleudert, das ganze Bein wird gehoben, es ist eine Springbewegung der unteren Ex¬
tremität, eine abgeschwächte Form der Affektreaktion. Wo sich dieser Reflex unzwei¬
deutig findet, liegt die Möglichkeit einer Hysterie vor. Th.
Zur Beurteilung der durch Elektrizität verursachten Unfälle. (Monats¬
blätter für Arbeiterversicherung 2, 1911.) Das R.V.-A. hat sich wiederholt mit durch
Elekrizität verursachten Unfällen zu befassen gehabt, deren Beurteilung oft auf rechte
Schwierigkeiten stösst, wie zwei Rekursentscheidungen zeigen: Bei dem einen war der den
Fernsprechapparat innerhalb eines Bergwerks bedienende Mann tot aufgefunden worden.
Da keine Zeichen für die Einwirkung eines Starkstromes vorhanden waren, hatte man
Lungen- oder Herzlähmung als Todesursache angenommen. Von der Rekursinstanz wurde
aber festgestellt, dass die zum Fernsprechapparat führende Leitung an demselben Ge¬
stänge hing wie eine Starkstromleitung, und dass während der Sturmnacht beide mitein¬
ander in Berührung gekommen waren. Dass das geschehen war, zeigte das Verkohlen
der Seidenisolierung in einem an die Leitung angeschlossenen Fernsprechapparate. In
einem zweiten Falle wurde ein Bergarbeiter neben der Gleisschiene in einer Grube tot
auf gefunden. Auch hier war namentlich an dem Körper des Toten kein Zeichen der Ein¬
wirkung des elektrischen Stromes aufzufinden. Erst die Tatsache, dass gleichzeitig mit
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dem Unfall ein in der Grube verwendetes Pferd getötet worden war, führte zu der An¬
nahme, dass durch einen Fehler in der Isolierung eines elektrischen Starkstromkabels für
einen Augenblick Strom in die Schiene übergegangen war. Der damalige Stand der
medizinischen Forschungen hatte bei den Sektionen der Getöteten in beiden Fällen die
Einwirkung des elektrischen Stromes nicht erweisen können. Erst neuerdings hat ein
österreichischer Arzt, Dr. Jellineck, die hier in Betracht kommenden Verhältnisse bis
zu einem gewissen Abschluss erforscht. Aus seinen Untersuchungen ist hervorzuheben:
Nicht die Stromspannung allein ist massgebend für die Gefahr, äussere Einflüsse, wie In¬
tensität, Anzahl der Pulse, Zeitdauer der Einwirkung und individuelle Eigenschaften,
Widerstand des menschlichen Körpers und Strombahn in demselben kommen dabei in
Betracht. Daraus erklärt sich, weshalb einmal 100 Volt töten, in anderen Fällen 10000
keine besondere Schädigung hervorrufen. Die niedrigste Spannung, welche den Tod eines
Menschen herbeigeftihrt hat, ist 69 Volt Gleichstrom, wobei auch festgestellt ist, dass
dieser grössere Gefahren bietet wie der Wechselstrom. Der Tod tritt manchmal blitz¬
artig ein, in anderen Fällen sind Krämpfe beobachtet, bei denen noch eine Zeit lang das
Bewusstsein erhalten blieb, ferner Atmungslähmung, Störung der Herztätigkeit usw. Oft
ist der elektrische Tod nur ein Scheintod, der aber schnell in endgültigen Tod übergeht,
wenn nicht bald sachgemässe Hilfe eintritt. Erfolgt der Tod nicht, so tritt schnelle
Wiederherstellung ein, doch kommt es bei nervöser Veranlagung auch zu traumatischer
Neurose, Hysterie usw. Weiter können degenerative Nervenerkrankungen, sowie Krank¬
heiten der Leber, der Niere, des Darms usw. entstehen. Auf der Haut zeigen sich ent¬
weder echte, durch elektrichen Lichtbogen hervorgerufene Brandwunden oder spezifische
elektrische Veränderungen, die gar nicht schmerzen und meist nicht aussehen wie frische
Verletzungen. Sie heilen oft erst nach Monaten ohne Fieber und Eiterbildung, mit dünnen,
von zahlreichen Gefässen durchzogenen Narben. Wichtig ist neben den Verletzungen auch
der Zustand der Kleidung und da bei Feuchtigkeit der Strom leichter übertragen wird,
die Feststellung, ob es z. B. geregnet hat. Wichtig ist ferner, dass bei einem Verletzten
erst am 16. Tage, nachdem er von einem elektrischen Schlage getroffen worden war, an
der Stromübergangsstelle eine Hautverletzung zu sehen war. Mikroskopisch sind am zen¬
tralen und peripheren Nervensystem organische Veränderungen, wie Zertrümmerung von
Zellen und Zerreissung von Kapillaren, festgestellt worden. In Räumen mit Gefahr des
Erdschlusses sind Lampenfassungen nicht selten gefährlich. Bei Wiederbelebungsversuchen,
die oft erst nach Stunden Erfolg haben, soll wegen der Gefahr der Blutung der Kopf
nicht tief liegen; auch soll, da es oft zu einer Steigerung des Druckes der Spinalflüssig¬
keit kommt, eine Lumbalpunktion versucht werden. Hammerschmidt-Danzig.
Rudolf Förster- Berlin-Charlottenburg, Unfälle am Telephon und ihre Ver¬
hütung. (Berl. klin. Wochensehr. 1911, Nr. 37.) Die meisten Unfälle am Telephon sind
hysterische Folgen einer Schädigung durch Schallempfindungen. Verfasser empfiehlt statt
der Eisenmembran eine Glimmermembran mit einem kreisrunden Ausschnitt von nahezu
3 cm Durchmesser zu verwenden, auf welchen die Eisenmembran aufgekittet wird. Dabei
ist das Knacken viel geringer. Th.
Ernst Bischoff, Über einen Fall von Starkstromverletzung. Die Resti¬
tutionsreihe der körperlichen und geistigen Störungen. (Mediz. Klinik 1911.
Nr. 28.) Ein Arbeiter glitt beim Anziehen eines Drahtes aus und griff im Fallen nach
einem anderen Draht, der einen elektrischen Strom von 240 Volt Spannung leitete. Er
blieb an diesem Draht einige Minuten hängen, bis sein Mitarbeiter den Strom abgestellt
hatte. Er soll blass und pulslös dagelegen haben. Durch Sauerstoffatmung und Herz¬
massage gelang es, ihn wieder zu beleben. Er wurde aus der Grube in das Kranken¬
haus gefahren. Hier wurde im Laufe der Erkrankung folgende. Restitutionsreihe der
Störungen beobachtet: 1. Vegetative Funktionen: Zirkulation, Respiration; 2. einfache
Reflexe: Patallarreflex; 3. sensible Reflexe: Schmerz- und Lichtreaktion; 4. komplizierte
Reflexe: Babinski, Oppenheim; 5. Zweck- und Zielbewegungen: Aufrichten und Greifen;
6. reflektorisch ausgelöste Zweck- und Zielhandlungen: Wassertrinken aus der vor¬
gehaltenen Glase; 7. die psychische Restitutionsskala: Auffassung, Merkfähigkeit, Total¬
orientierung.
Während der Ausgleich der Störungen auf vegetativem und nervösem Gebiet nur
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Sekunden, Minuten und Stunden in Anspruch nahm, dauerte der Ausgleich der psychischen
Störungen Stunden, Tage, Wochen und Monate.
Das Nähere über den seltenen Fall ist in der interessanten Arbeit selbst nach¬
zulesen. Erfurth - Cottbus.
Schuppios, Zur Dienstbeschädigungsfrage bei progressiver Paralyse.
(Deutsche MiL-Zeitschr. 40, 1911.) Bei Besprechung der Entstehung und Entwicklung der
Paralyse kommt S. auch auf die häufigste Hilfsursache, das Trauma, dessen Wirkung unter
gewissen Voraussetzungen in einer Verschlimmerung der mehr oder weniger offenkundigen
Krankheit besteht. Bedingung ist, dass entweder die geistige Störung sich unmittelbar
an den Unfall anschliesst oder „eine Kette von zunehmenden Störungen von dem Unfall
bis zum Ausbruch der Paralyse verfolgt werden kann“. Ob die angenommene Wirkung
des Traumas im Verhältnis zu seiner Schwere steht, ist eine weitere Frage. Dass manch¬
mal ein seelisches Trauma, ein heftiger Schreck, in ursächlichen Zusammenhang mit einer
Paralyse gebracht werden muss, zeigen Fälle .— wie sie von Gerlach und Kühne be¬
schrieben worden sind —, ein Arbeiter, welcher beim Transport eines zermalmten Kame¬
raden zu helfen hatte, war schon am Abend völlig geistesabwesend; bei einem Manne,
der überfallen und mit einem Revolver bedroht war, schlossen sich nervöse Zeichen un¬
mittelbar an den Unfall an. Von körperlichen Traumen kommen bei der Verschlimme¬
rung einer bereits im Keime vorhandenen Paralyse Kopfverletzungen in Betracht, sei es,
dass dieselben den Kopf direkt treffen oder dass sie eine Erschütterung und dadurch eine
anatomische Schädigung des Gehirns hervorrufen. Fast alle Autoren nehmen an, dass nur
Kopfverletzungen und zwar ausschliesslich schwerer Art die Auslösung einer sich ent¬
wickelnden Paralyse hervorrufen können, in einigen Fällen ist indessen auch ein Zu¬
sammenhang zwischen einer Rückenmarksverletzung und einer ausbrechenden Paralyse
festgestellt worden. In diesen Fällen würde es sich also um eine aufsteigende Paralyse
handeln. Wie lange es dauert, bis sich nach einem Unfälle die Krankheit entwickelt,
darüber gehen die Meinungen weit auseinander; sie schwanken zwischen zwei Monaten
und zwei Jahren. Hammerschmidt-Danzig.
H. Fach -Pest, Begutachtung der progressiven Paralyse als Unfallsfolge.
(M. m. W. 1911/43.) Zwei Fälle. Bei dem ersten, einem Maschinisten, traten die ersten
Zeichen der Geisteskrankheit bald nach einem Unfall auf, wo er in der Gefahr des Er¬
trinkens war, und es wurde dieser Unfall als auslösendes Moment anerkannt unter der
Annahme, dass ohne jenen Unfall die vorhandene Syphilis voraussichtlich noch lange
stationär geblieben wäre. Bei dem zweiten Fall wurde die Unfallsfolge verneint. Der
in einer Fabrik beschäftigte Ätzer ist wahrscheinlich schon längere Zeit geistesgestört
gewesen und die mit seiner Arbeit verbundene Hitzeeinwirkung könnte nur dann als
Unfallsmoment in Frage kommen, wenn sie mit Plötzlichkeit einen ungewöhnlichen Grad
erreicht hätte. Das war nicht der Fall. Th.
Fürbringer- Berlin, Zur Würdigung der Quinquandschen Fingerkrepita¬
tion. (D. m. W. 1910/44.) Zusammenfassung: Der Quinquandschen Fingerkrepitation
kommt die ihr ursprünglich zugeschriebene Bedeutung für die Diagnose des Alkoholismus
nicht zu. Sie ist in dieser Richtung dem Tremor unterlegen. Gleichwohl steht sie wahr¬
scheinlich in gewisser, durch die neuesten statistischen Erhebungen nicht widerlegter Ab¬
hängigkeit von Potatorium. Beziehungen zur Tabes dürfen nicht geleugnet werden, sind
aber in ihrem Vergleichs wert gegenüber der Alkoholvergiftung noch nicht ausreichend
festgestellt. Mit sinnfälligen anatomischen Gewebsveränderungen hat das Zeichen nichts
zu tun. Seine Deutung als Sehnenschwirren hat wenig Wahrscheinlichkeit für sich; viel¬
mehr kommt es offenbar im Bereiche der Fingergelenke zustande, stellt also eine Phalangen¬
krepitation im Sinne der französischen Autoren dar. Th.
Reinhard, Tod im Delirium tremens als Unfallsfolge anerkannt. (Med.
Klinik 1911, Nr. 40.) W. erlitt dadurch einen Unfall, dass ihm beim Zerbrechen von
Schwarten, die er zum Anheizen nötig hatte, der abgebrochene Teil einer Schwarte gegen
das linke Auge flog. Der hinzugerufene Arzt stellte die Diagnose einer Verletzung unter¬
halb des linken Auges und des ausgebrochenen Säuferwahnsinns. Nach einigen Tagen
trat unter hoher Temperatursteigerung der Tod ein. Nach den Zeugenaussagen und aus
dem Inhalt der Akten geht deutlich hervor, dass W. ein sogenannter Gewohnheitstrinker
war und dass er vor dem Unfälle noch niemals an Delirium gelitten hatte. Dagegen
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konnte kein Zweifel bestehen, dass W. wiederholt an epileptiformen Krämpfen gelitten
hat, wie sie bei chronischem Alkoholismus öfter beobachtet werden. Diese Anfälle lassen
aber mit Sicherheit auf das Vorhandensein eines geschädigten Nervensystems sehliessen.
Man kann auf Grund ärztlicher Erfahrungen behaupten, dass ohne die vorausgegangene
Verletzung, ohne den Blutverlust und ohne die psychische Erregung und die Angst sich
das Delirium nicht eingestellt hätte, also der Tod nicht eingetreten wäre. Jedenfalls ist
eine andere Ursache für diesen ersten und letzten Ausbruch des Deliriums aus den
Akten nicht zu entnehmen. Erfurth-Cottbus.
W. Erb-Heidelberg, Intermittierendes Hinken. (Münch, med. Woch. Nr. 47.)
Verf. konnte in einigen Fällen das Erblassen des vorher regelrecht gefärbten Fasses nach
selbsttätigen Bewegungen feststellen (Goldflam). Es wird auf den Tabakmissbrauch als
Ursache hingewiesen. Th.
Leniez, Origine traumatique de certains goitres exophthalmiques.
(Bulletins et mömoires de la Sociötö de Chirurgie de Paris 1910, Nr. 25, nach dem Be¬
richt des Zentralbl. f. d. Grenzgeb. d. Med. u. Chir. 1911, Heft 7.) Bericht über drei Fälle
von traumatischem Basedow.
1. Offizier. Ausser überstandenem Wechselfieber stets gesund. Sturz vom Pferde
auf den Kopf. Einige Tage Bettruhe wegen Erscheinungen von Hirnerschütterung leichten
Grades; bald darauf Aufnahme des Dienstes.
Zwei Monate später Zeichen allgemeiner Nervosität (eigentümliche Blick ohne deut¬
liches Glotzauge), ausserdem Vergrösserung des rechten Lappens der Schilddrüse, Puls¬
beschleunigung bis zu 104 Schlägen, Fingerzittern, allgemeine Abmagerung.
2. Ein Soldat findet sich zum Waffendienst mit einem leichten Glotzauge, einer
Vergrösserung des rechten Schilddrüsenlappens und einer Pulszahl von 98 ein. Er ent¬
stammt einer gesunden Familie aus einer Gegend, wo der Kropf nicht heimisch ist. Vor
vier Jahren stürzte er von einem hohen Getreidewagen auf das Haupt. Einige Tage Be¬
wusstlosigkeit, hierauf drei Monate hindurch Arbeitsunfähigkeit.
3. Durch Sturz von einem Pferde auf den Kopf zog sich ein SSjähriger Offizier
eine leichte Gehirnerschütterung zu.
Einen Monat später bot er Schwächegefühl, rasche Abmagerung, Vergrösserung
des rechten Schilddrüsenlappens, leichtes Glotzauge, Pulsbeschleunigung (120), Finger¬
zittern, deutliche Schwäche der unteren Gliedmassen, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und
Hitzegefühl. Th.
Lux, Diabetes insipidus nach Kopftrauma. (Inaugur.-Dissertat.Leipzig 1910.)
Verf. hat in seiner Arbeit sämtliche in der Literatur mitgeteilte Fälle von Diabetes
insipidus nach Kopftrauma tabellarisch zusammengestellt und ausser Beruf, Geschlecht
und Alter der Patienten besonders die Art der Verletzung, den Eintritt des Diabetes
insipidus und den Ausgang der Erkrankung berücksichtigt.
Aus der Tabelle geht hervor, dass die Zahl der einwandfreien Fälle eine ziemlich
kleine ist, nur 37; einbezogen sind dabei noch 4 Fälle, die mit Diabetes mellitus kom¬
pliziert sind; nach Abzug dieser bleiben nur 33 von reinem traumatischen Diabetes
insipidus. Die Zahl bleibt erheblich hinter der von Fällen von traumatischem Diabetes
mellitus zurück, von welcher Ascher schon 1894 124 Fälle zusammenstellte. Zu berück¬
sichtigen ist, dass der Diabetes insipidus an sich eine seltene Erhrankung ist. Gerhardt
berechnete unter seinem Krankenmaterial nur ein Vorkommen von 0,048 %, Eichhorst
0,02 %. Berufe, die am meisten Verletzungen ausgesetzt sind, werden besonders be¬
troffen: Bergmänner, Maurer, Dachdecker, Bahnschaffner, Arbeiter in Schneidemühlen und
Giessereien. Von den 37 Fällen betreffen 32 das männliche Geschlecht und nur 5 das
weibliche. 31 Erkrankungen entfallen auf das Alter zwischen 10 und 40 Jahren, jenseits
von 50 Jahren ist kein Fall zu verzeichnen. Die Gewalteinwirkung, welche die Kopf¬
verletzung lierbeiführt, ist meist eine schwere; in 13 Fällen handelte es sich um Sturz
aus grosser Höhe, in 9 um herabstürzende Lasten; Hufschlag wird 2mal, starke Stock¬
hiebe 4mal als Ursache angegeben. 18mal ist eine Schädelfraktur, meist eine Basis¬
fraktur, die unmittelbare Folge der Verletzung. In der Mehrzahl der Fälle bestund eine
Commotio cerebri. Ein Zusammenhang zwischen Dauer der Bewusstlosigkeit und dem
Einsetzen des Diabetes lässt sich nicht nachweisen. In 14 Fällen = 38,9 % erfolgte Heilung,
in 5 = 13,9% Besserung, in 17 = 47,2 % keine Besserung. Der Zeitpunkt der Heilung
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ist äusserst verschieden: In einigen Fällen verschwand der Diabetes insipidus schon
nach 9 Tagen, in einem Fall erst nach 7 Jahren; im Mittel betrug die Dauer etwa
1 5 / 2 Monate.
Am Schlüsse seiner Arbeit teilt Verf. die Krankengeschichten von 3 Fällen mit,
die in der Leipziger chirurgischen Klinik beobachtet wurden. Aronheim-Gevelsberg.
Blosse Schreckwirkung als Ursache einer tödlichen Erkrankung an
Zuckerharnruhr. (Rekursentscheidung vom 23.1. 1911. Amtl. Nachr. des R.-V.-A. 4/11.)
Ein Bremser tat auf einem Eisenbahnzuge Dienst, der im Mai 1905 entgleiste und zum
Teil zertrümmert wurde; er selbst wurde nicht verletzt. 3 Jahre später, im April 1908,
starb der Mann an Zuckerharnruhr. Das R.-V.-A. nahm eine Unfallfolge an auf Grund
der ärztlichen Gutachten, die sich dahin aussprachen, dass ein lückenloser Zusammen¬
hang des Unfalls mit der sich im Laufe der Zeit immer mehr verschlimmernden Krank¬
heit verläge. Berücksichtigt müsse auch werden, dass die Zuckerharnruhr öfter, und
zwar gerade bei Lokomotivführern, als Folge von Schreckwirkung beobachtet sei.
Hamm er schmidt-Danzig.
Reich mann, Thomsensche Krankheit. R. demonstriert in der naturwissen¬
schaftlich-medizinischen Gesellschaft zu Jena am 2. III. (s. Münch, med. Wochenschr. 20)
einen an Thomsenscher Krankheit, kombiniert mit Dystrophia musculorum progressiva,
leidenden 27jährigen Mann. Die Krankheit begann vor etwa 5 Jahren mit Mattigkeits¬
gefühl in den Gliedern und Spannungen in den Händen. Seit 2 Jahren kann er als
Gerber nicht mehr tätig sein. Zurzeit bestehen dystrophische Erscheinungen im Gesicht
(Facies rayopathica), am Schultergürtel, an den Oberarmen und Oberschenkeln, myotische
Symptome beim Lidschluss, sowie beim Öffnen und Schliessen der Hand, weniger beim
Gehen. Aronheim - Gevelsberg.
Fuchs, Hemiatrophia facialis progressiva. F. demonstriert im allgemeinen
ärztlichen Verein zu Cöln am 8. V. (s. Münch, med. Wochenschr. 35) einen Fall von
Hemiatrophia facialis progressiva bei einem 27jährigen Dreher, der vor etwa 7 Jahren
während seiner Militärdienstzeit bemerkte, dass sich an der rechten Kopfseite, etwas
unterhalb der Haargrenzc, eine Einsenkung am Schädel bemerkbar machte, die allmählich
das Aussehen einer tiefen Narbe annahm, die sich bis zur Scheitelhöhe erstreckte. Zur¬
zeit besteht daselbst eine tiefe Furche, die sich in die Knochensubstanz fortsetzt; die
Haut darüber ist narbenartig verändert, die Haare an der Stelle sind verschwunden. Ähnliche
Veränderungen bestehen jetzt an der rechten Kinnseite und der rechten Schläfe. Der
krankhafte Prozess besteht in einer Atrophie, an welcher Haut, Unterhautzellgewebe und
Knochen teilnehmen. Patient gab an dass er die Veränderungen an der Stirn zunächst
dem Druck des Helmes zugeschrieben habe. Aron heim-Gevelsberg.
Erich Hoffmann, a) Vitiligo traumatica unilateralis im Gebiet des
N. trigeminus und Plexus cervicalis. (Niederrh. Gesellsch. für Natur- u. Heilkunde
in Bonn. Sitzung vom 18. VII. 1910, nach dem Bericht der Deutsch, med. Wochenschr.
1910/50.) Ein 12jähriger Knabe erhielt im Oktober 1909 einen Steinwurf an den Kopf;
dabei heftiger Schreck. Langsame Heilung der Wunde in 2—3 Wochen. Danach kreis¬
förmiger Haarausfall um die Narbe (Alopecia areata); nach 3 Monaten Nachwuchs weisser
Haare, Auftreten mehrerer runder Herde von Peliosis und mehrerer groschen- bis taler¬
grosser Vitiligoflecken. Die depigmentierten Herde sind zum Teil konfluiert und be¬
treffen nur die eine Hälfte des Gesichts, Kopfes und Halses im Bereich des N. trige¬
minus und Plexus cervicalis. Der Knabe soll seit dem Trauma etwas schüchterner und
weinerlicher sein. Sensibilität in allen Qualitäten und elektrische Erregbarkeit sind
normal; psychisch nichts Krankhaftes. Der Fall ist ausgezeichnet durch die Ent¬
stehung durch Trauma und die Halbseitigkeit und Ausbreitung in einem bestimmten
Nervengebiet. Ein psychisches Trauma anzunehmen, wie es Hesse in einem nicht ein¬
wandfrei beobachteten Fall tut, erscheint bei der Halbseitigkeit nicht gut angängig. Am
nächsten liegt es, an eine infektiöse oder toxische Schädigung der Nerven zu denken,
die sich im Bereich des genannten Gebiets ausgebreitet und den Pigmentschwund be¬
wirkt hat. Um zu sehen, ob eine mechanische Schädigung der Nerven in der Narbe
zugrunde liege, wurde die Narbe exzidiert; eine Veränderung aber trat danach nicht ein.
K. Halbey (Ückermünde), Zur Kasuistik der zirkumskripten Hyperidrosis
(mit Ageusie) auf traumatischer Basis (Läsion der Chorda tympani). (Deutsch.
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med. Wochenschr. 1911/13.) Stärker umschriebener Schweissausbruch auf der rechten
Gesichtshälfte, der sich während des Essens einstellte, sowie Verlust der Geschmacks¬
empfindung im vorderen Zungenteil nach einem Schädelgrundbruch. Es war also durch
den Unfall selbst oder durch die sich anschliessende Mittelohreiterung die Chorda tympani
verletzt worden. Th.
Lexer, Muskelplastik bei Facialislähmung. L. demonstriert in der natur¬
wissenschaftlich-medizinischen Gesellschaft zu Jena am 2. II. 1911 (s. Münch, med.
Wochenschr. 15) einen Fall von Muskelplastik bei Facialislähmung. Nach den bisherigen
Erfahrungen ist die für Facialislähmung versuchte Pfropfung des Facialisstammes auf
den Nervus hypoglossus oder accessorius unsicher im Erfolge oder ungenügend zur Her¬
stellung des mimischen Gesichtsapparates. L. entnahm deshalb in seinem Falle dem
vorderen Rande des Muse, masseter, von einem in die Nasolabialfalte fallenden Schnitte
aus, einen gestielten Lappen, dessen nach unten liegende Spitze geteilt und subkutan
oberhalb und unterhalb des Mundwinkels befestigt wurde. Ein ähnlicher Lappen vom
vorderen Rande des Muse, temporalis mit unten liegender Basis wurde mit seiner Spitze
subkutan bis über den äusseren Augenwinkel verschoben und dort befestigt. Der Erfolg
war ein befriedigender. Aron he im-Gevelsberg.
Stintzing? Traumatische Lähmung des Plexus brachialis. St demon¬
striert in der naturwissenschaftlich-medizinischen Gesellschaft zu Jena am 4.V. (s. Münch,
med. Wochenschr. 34) einen Fall von traumatischer Lähmung des Plexus brachialis. Ein
25jähriger Müller geriet vor 6 Wochen mit seinem Jakett in eine Transmission, wurde
von einer Welle herumgeschleudert und blieb danach einige Minuten bewusstlos liegen.
Es besteht zurzeit noch eine ausgedehnte schlaffe Lähmung des linken Armes; der
Oberarm kann bis zur Horizontalen erhoben und adduziert werden; beim Emporheben
nach vorn steht das Schulterblatt links etwas mehr ab als rechts. Serratuszacken werden
sichtbar, Deltoideus gut entwickelt, Kontraktion aber weniger kräftig als rechts. Cucullaris,
Latissimus, Teres intakt, Pektoralis schwächer als rechts. Triceps fast völlig gelähmt.
Beugung des Vorderarmes kraftlos; Muskulatur des Armes atrophisch, besonders die des
Vorderarmes, der Handballen und der Interossei. Beugung und Streckung des Hand¬
gelenks und der Finger, sowie Supination aufgehoben. Sensibilität nur im Medianus¬
gebiet der Hand herabgesetzt. Komplette Entartungsreaktion in den Gebieten des
Radialis, Medianus und Ulnaris, partielle in dem des Musulocutaneus. Es handelt sich
demnach in der Hauptsache um eine untere Plexuslähmung (sogen. Klumpkesche Läh¬
mung), aber mit einem Einschlag der Erbschen Form (Biceps, Brachialis intern., Supi¬
nator longus) unter Verschonung des Deltoideus. Die Prognose ist für die Vorderarm-
Handmuskeln ungünstig, besser für die Beuger und Strecker am Oberarm. Nach Vor¬
tragendem handelt es sich hier um eine Lähmung durch Zerrung, und zwar der fünften
bis achten Zervikal- und ersten Dorsalwurzel entstanden. Aronheim-Gevelsberg.
Quensel, Neuritis des Nervus suprascapularis. Qu. demonstriert in der
medizinischen Gesellschaft zu Leipzig am 7. III. (s. Münch, med. Wochenschr. 22) einen
Fall von Neuritis des Nervus suprascapularis bei einem 23jährigen Mann, den er im Juni
1910 wegen akuten Gelenkrheumatismus mit Beteiligung der Fussgelenke und des linken
Schultergelenkes behandelte. Seit Mitte Juli 1910 bestanden zunehmende Mattigkeit und
Schmerzen in der Schulter mit Abmagerung. Im August 1910: Hebung des linken
Armes über die Horizontale nur unvollkommen. Auswärtsrollung etwas erschwert, Atro¬
phie des Muscul. supra. noch mehr des infraspinatus mit EaR. Zurzeit besteht nur
noch leichte Atrophie der genannten Muskeln und quantitative Herabsetzung der elek¬
trischen Erregbarkeit. Aronheim - Gevelsberg.
Glimm, Zur Behandlung der Ischias mit epiduralen Injektionen. (Münch,
med. Wocli. 8.) In Fällen von Ischias, die jeder anderen Therapie trotzten — von sieben
Patienten wurden fünf vollkommen geheilt, bei zwei Patienten kam es nach vorübergehen¬
der Besserung zum Rezidiv — erzielte Verf. gute Erfolge mit der von Cathclin-Blum
angegebenen epiduralen Injektion und nachfolgender unblutigen Dehnung des N. ischia-
dicus. Als Injektionsflüssigkeit benutzte er in den letzten Jahren nur Schleichsche
Lösun g 11. A r o n h e i m - Gevelsberg.
Für die Reduktion verantwortlich: Professor Dr. 0. Thi cm-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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MONATSSCHRIFT
FÜR
Unfallheilkunde und Invalidenwesen
mit besonderer Berücksichtigung
der Meehaootherapie ind der Begutachtung Mallverletzter, Invalider and Kranker
begründet Ton
Dr. EU Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem,
herausgegeben von Professor Dr. C. Xhicm-Cottbus.
Nr. 12. Leipzig, Dezember 1911. XVIII. Jahrgang.
Hochdruck sämtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet
Aus dem Stettiner medico-mechanischen Institut.
Osteomyelitis chronica als Unfallfolge.
Von Dr. Ludwig Hoffmann, Stettin.
In der Unfallsache des früheren Schlosserlehrlings S. gebe ich auf Grund des
Aktenstudiums folgendes Obergutachten darüber ab, ob die eitrige Knochenmark-
entzündung am linken Oberschenkel als Folge des Unfalles vom 17. Nov. 1903
anzusehen ist.
Nach der Unfallanzeige, die erst am 15. Aug. 1904 erfolgte, soll S. am 17. Nov. 1903
infolge* eines Fehltrittes aus einer Höhe von 3V2 m auf die linke Hüfte gefallen sein.
Er hatte im Augenblick des Falles Schmerzen in der 1. Hülfte, erholte sich indes bald
und arbeitete weiter bis zum 6. April 1904. An diesem Tage musste er wegen zu¬
nehmender Schmerzen in der 1. Hüfte die Arbeit aufgeben und sich krank melden. Er
war in ärztlicher Behandlung vom 8. April bis 22. Aug. 1904.
Der behandelnde Arzt gibt am 26. Septbr. 1904 folgendes (I.) Gutachten ab:
„S. konsultierte mich am 8., 10. und 11. April 1904 in der Sprechstunde wegen
heftiger Schmerzen im 1. Hüftgelenk. Die Schmerzen nahmen derart zu, dass S. vom
12. April ab bettlägerig war. Diagnose: Rheumatisches Hüftgelenkleiden. Da
aber die Schmerzen grösser wurden, dachte ich an Knochenerkrankung und legte deshalb
einen Streck verband an. S. war bis Ende Mai bettlägerig; alsdann konnte er hinkend
ausgehen. Später liess sich am Trochanter ein Knochenauswuchs nachwcisen, der bis
Faustgrösse anschwoll und eine zerklüftete Oberfläche zeigte, wie solche bei Knochen¬
gewächsen (Osteomen) Vorkommen. Das Gewächs bildete sich zurück. Im August konnte
S. die Arbeit hinkend wieder auf nehmen, Eine Knochenverletzung durch Fall ist als
Entstehungsursache nicht von der Hand zu weisen; sie ist die allerwahrscheinlichste.
Ich muss heute auch noch an einen eingedrungenen Fremdkörper (Stahlsplitter) denken,
wenn er sich auch objektiv nicht hat nachweisen lassen, auch nicht durch die vorge¬
nommene Röntgenaufnahme.“
Am 5. Febr. 19(>5 gibt der nachuntersuchende Arzt folgendes Gutachten ab:
„S. behauptet, beim Gehen leicht zu ermüden, beim Treppensteigen müsse er das
1. Bein nachziehen, er empfinde ständig im Innern des 1. Oberschenkels Schmerzen. —
Befund: Blasse Gesichtsfarbe, krankhaftes Aussehen, massiger Ernährungszustand, Puls 96,
nachts öfters Schweissausbruch. Linker Oberschenkel in den oberen Zweidritteln seiner
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 12.
Länge spijidelförmig angeschwollen, besonders nach der Vorderseite, mit unebener, höckriger
Oberfläche und durchzufühlenden härteren und weicheren Massen. Eine erweichte hasel¬
nussgrosse Stelle findet sich 8 cm unterhalb des grossen Bollhügels. Haut über der Ge¬
schwulst heiss, auf Druck schmerzhaft. Umfang des Oberschenkels an der stärksten
Stelle 52:44 cm. Demnach besteht eine Geschwulstbildung am 1. Oberschenkel, bedingt
durch einen entzündlichen Prozess am Oberschenkelknochen. Wenn der Ver¬
letzte weiter arbeitet, so geschieht es auf Kosten seiner Gesundheit und auf die Gefahr
hin, eine schwere Verschlimmerung mit eventuell dauernden Folgen zu erleiden. Ich
empfehle deshalb sofortige Krankenhausbehandlung.“
S. wurde darauf dem Krankenhause in B. überwiesen, woselbst er operiert wurde.
Über den Verlauf gibt das Gutachten des Dr. L. vom 9. Mai 1905 Auskunft:
„Aufhahmebefund: Am 1. Oberschenkel eine derbe, ziemlich harte Geschwulst zu
fühlen, die etwas schmerzhaft ist. Im oberen Drittel des Oberschenkels nach der Aussen-
seite eine kleine oberflächliche, wenig Flüssigkeit absondernde Fistel. Angeblich soll
aus dieser vor kurzem ein kleiner Knochensplitter abgestossen sein. Das ganze Krank¬
heitsbild machte den Eindruck einer Knochenerkrankung. Die Geschwulst erweichte bald,
so dass am 10. März 1905 eine Operation nötig wurde, welche eine in Eiterung über¬
gegangene syphilitische Geschwulst (Gumma) ergab. Auf Jodkali innerlich liess die
Eiterung nach, die Wunde und Fistel schlossen sich; am 6. Mai 1905 konnte S. als ge¬
heilt entlassen werden.
Entlassungsbefund: S. gibt an, keine Schmerzen mehr zu haben, nur ermüde er
leicht. Gang normal. Beide Oberschenkel gleichlang. Linker Unterschenkel l 1 ^ cm
dünner als der rechte. An der Vorderseite des 1. Oberschenkels eine von oben nach unten
ziehende 13 cm lange, 2 cm breite Narbe, etwas seitwärts davon eine zweite, 5 cm lange
Narbe, noch weiter seitlich eine kleine runde Narbe im oberen Drittel des Oberschenkels.
Der Oberschenkel zeigt nirgendwo eine verhärtete oder schmerzhafte Stelle. Sonstige
krankhafte Erscheinungen fehlen. S. ist jetzt voll erwerbsfähig. Die syphilitische Ge¬
schwulst ist ärztlicher Erfahrung gemäss sicher nicht mit dem Unfälle vom 17. Novbr. 1903
in Zusammenhang zu bringen. Sie wäre auch wohl ohne diesen Unfall entstanden, da
sie ihre Entstehung einer ganz anderen Ursache verdankt.“
Auf dieses Gutachten hin lehnte die Berufsgenossenschaft die Rentenansprüche des
S. ab. S., der inzwischen wegen erneuter Verschlimmerung des Leidens wieder in Be¬
handlung war, legte Berufung ein; das Schiedsgericht holte nochmals ein Gutachten des
Krankenhausarztes und gleichzeitig ein solches von einem Dermatologen ein. In‘seinem
zweiten Gutachten führt Dr. L. am 25. Scptbr. 1905 Folgendes aus: „Das Schiedsgericht
stellt an mich die Frage, welche Beobachtungen zu der Diagnose Syphilis geführt haben.
S. hatte beim Eintritt in das Krankenhaus *am 14. Febr. 1905 eine Geschwulst am
1. Oberschenkel, die schon eine Zeit lang bestand. Diese Geschwulst, die anfangs ziemlich
derb war, zeigte allmählich erweichte Stellen, die immer zahlreicher wurden, bis fast die
ganze Geschwulst erweicht war und eine Operation nötig wurde. Dabei zeigte sich das
Bild einer vereiterten syphilitischen Geschwulst (Gumma), nämlich in der Mitte der Ge¬
schwulst mehrere Knoten von käsig-eitriger Beschaffenheit, nach den Rändern zu ein
graues schwieliges Gewebe. Nachdem die Diagnose Syphilis gestellt war, wmrde nebeu
Lokalbehandlung der Wunde eine Allgemeinbehandlung der Syphilis eingeleitet durch
Darreichung von Jodkali. Der Erfolg blieb nicht aus. Die Wunde heilte, die Geschwulst
verschwand völlig, das 1. Bein wurde wieder völlig gebrauchsfähig, so dass S. als voll
erwerbsfähig entlassen werden konnte. Es haben folgende Gründe zu der Diagnose
Syphilis geführt: die sehr langsame allmähliche Erweichung einer schon längere Zeit
bestehenden Geschwulst, das Erkennen des syphilitischen Charakters bei der Operation
und der Erfolg der antisyphilitischen Behandlung. Wäre es eine gewöhnliche, vom
Knochen ausgehende entzündliche Verhärtung (Infiltrat) gewesen, so wäre die Erweichung
und Vereiterung viel früher eingetreten, auch wäre durch die erfolgte Behandlung keine
Heilung erzielt worden.“
Der Dermatologe, Herr Dr. W., äussert sich über die Frage, ob das vorhandene
Leiden auf Syphilis zurückzuführen oder ob es als Unfallfolge zu betrachten sei, folgender-
massen*
„Bei der am 10. Septbr. 1905 vorgenommenen Untersuchung findet sich an d*r
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Beugefläche des 1. Oberschenkels 2 Querlinger unterhalb des grossen Rollhügels eine
haselnussgrosse rundliche Öffnung, die mit Granulationsgewebe ausgefüllt ist. Am oberen
Rande derselben kann man mit der Sonde 2 cm weit in die Tiefe dringen, hier tritt auch
auf Druck etwas eitrig-seröse Flüssigkeit aus. An der Aussenseite des 1. Oberschenkels
eine 2 cm lange Narbe, an der Streckseite eine 11 cm lange Operationsnarbe, die etwa
1 cm unterhalb ihres Beginnes eine Öffnung aufweist, die ebenfalls mit Granulations¬
gewebe angefüllt ist und auf Druck eitrig-seröse Flüssigkeit entleert. Am äusseren Rande
dieser Öffnung dringt die Sonde 4 cm weit schräg unter die Haut. Aus dieser Öffnung
sollen 2 mir vorgelegte Knochensplitter herausgekommen sein. Aus diesem Befunde stelle
ich die Diagnose: S. leidet an einer eitrigen Knochenentzündung des 1. Oberschenkels.
Dieselbe setzt seine Erwerbsbeschränkung unbedingt herab. Als Ursache dieser Er¬
krankung ist von Herrn Dr. L. Syphilis angenommen worden. Von den Gründen, die
zu dieser Annahme geführt haben, fällt zunächst der eine Grund weg, dem die grösste
Bedeutung für die Diagnose zukam, nämlich die Heilung nach Jodkali-Darreichung. Diese
Heilung war nur eine scheinbare. Die Hautwunde heilte zu, während in der Tiefe die
Entzündung fortbestand und schliesslich durch Aufbruch der Haut zu den beiden jetzt
bestehenden Fisteln führte. Die beiden anderen Gründe, nämlich Vorhandensein von teils
noch harten, teils erweichten Knoten und das langsame Fortschreiten der Erweichung,
genügen meines Erachtens nicht, um die Diagnose einer tertiär-syphilitischen Erkrankung,
eines Gumma, zu stellen; denn beide Momente treffen genau so auch auf Tuberkulose zu.
Bei der Entscheidung zwischen Syphilis und Tuberkulose ist zu berücksichtigen, dass ein
Gumma im Lebensalter von 17 Jahren ein sehr seltenes Vorkommnis ist. Man müsste
infolge dessen direkte positive Anhaltspunkte haben, um dasselbe anzunehmen. Das wären
anderweitige Erscheinungen von vorhandener oder überstandener Syphilis, welche nur
selten während des Bestehens einer so schweren syphilitischen Erkrankungsform vermisst
werden. Davon ist jedoch sowohl während des Aufenthaltes des S. im Krankenhause B.,
wie auch bei der von mir vorgenommenen Untersuchung nichts gefunden worden. Es
bleibt also nur noch die auch in diesem Alter häufig vorkommende Tuberkulose übrig,
der sowohl die Form wie auch die Dauer der Krankheit entspricht. Tuberkulöse Knochen¬
entzündungen haben natürlich zunächst zur Bedingung, dass die Erreger der Tuberkulose,
die Tuberkelbazillen, sich im Körper befinden, falls sie nicht, was hier nicht vorliegt,
durch eine Hautwunde in denselben gebracht werden; doch werden dieselben häufig erst
durch eine äussere Schädigung veranlasst, sich an der betroffenen Körperstelle festzusetzen
und eine Entzündung hervorzurufen. Es ist also die Verletzung als Gelegenheitsursache
für die Erkrankung anzusehen. S. hat nun einen Fall aus beträchtlicher Höhe auf die¬
selbe Körpergegend erlitten, in der jetzt die Erkrankung besteht. Er hat zwar weiter
arbeiten können, gibt aber an, seitdem immer Schmerzen gehabt zu haben. Dass S, erst
mehrere Monate nach dem Unfälle die Arbeit hat einstellen und sich in ärztliche Be¬
handlung begeben müssen, spricht nicht gegen einen Zusammenhang der jetzigen Krank¬
heit mit dem Unfälle; denn die tuberkulöse Knochenentzündung pflegt einen sehr lang¬
samen Verlauf zu nehmen. Durch die seit dem Unfälle dauernd an der betroffenen Stelle
vorhandenen Schmerzen ist ein Zusammenhang gegeben mit der erst später so weit
vorgerückten Erkrankung, dass sie objektiv nachweisbar wurde. — Ich füge hinzu, dass
auch, wenn statt Tuberkulose Syphilis als vorliegend angenommen würde, der Unfall als
Gelegenheitsursache mit Wahrscheinlichkeit angesprochen werden müsste, da in dieser
Beziehung die Syphilis sich ebenso verhält wie die Tuberkulose. — Ich fasse mein Urteil
dahin zusammen: S. leidet an einer eitrigen Knochenentzündung, die seine
Erwerbsfähigkeit herabsetzt. Dieselbe ist wahrscheinlich hervorgerufen
durch Tuberkulose in Verbindung mit dem am 17. Novbr. 1903 erlittenen Be¬
triebsunfälle als Gelegenheitsursache.““
Kurz darauf verschlimmerte sich der Zustand des S. derart, dass er wiederum in
das Krankenhaus aufgenommen werden musste, woselbst er 5 Monate in Behandlung blieb
und mehrfach operiert wurde. Das Gutachten des behandelnden Arztes, Dr. H. daselbst
vom 26. Januar 1906, gibt über diese Etappe der Krankheit Aufschluss:
„Am 6. Novbr. 1905 trat der 18jährige S. wegen einer schon länger bestehenden
Erkrankung am 1. Beine auf der chirurgischen Abteilung ein. Über Entstehung und bis¬
herigen Verlauf machte er folgende Angaben: Im November 1903 fiel er vom Schiffs-
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gerüst etwa 4 m herab und schlug mit der 1. Seite auf eine Planke auf. Er verspürte
zwar gleich Schmerzen im 1. Oberschenkel, ging aber am anderen Tage wieder zur Arbeit
und arbeitete bis April 1904. Dann stellten sich Schmerzen im 1. Oberschenkel beim
Stehen und Gehen ein, sowie allgemeines Unwohlsein und Fieber. Der behandelnde Arzt
verordnete einen Streckverband. Das 1. Bein soll damals angeschwollen sein und sehr
oft Schmerzen verursacht haben, so dass öfters Morphium gegeben werden musste. Der
Zustand besserte sich wieder und nach einvierteljähriger Behandlung nahm S. die Arbeit
wieder auf. Im Februar 1905 schwoll das L Bein wieder an; S. kam wieder zum
Kassenarzte in Behandlung, Gehen und Stehen wurde ihm immer schwerer. Es entstand
dann im 1. Oberschenkel eine schmerzhafte Stelle, die von selbst aufbrach, wobei ein
kleiner Knochensplitter aus der Wunde herauskam. S. kam dann in das Krankenhaus
in B., wo er operiert wurde. Angeblich wurde dort auch noch ein Knochensplitter ent¬
fernt Nach 9 Wochen wurde S. geheilt entlassen und nach 6 Wochen Schonung nahm
er seine Arbeit wieder auf, obwohl er sich angeblich sehr elend fühlte. Schon kurz nach
der Entlassung soll sich am 1. Oberschenkel wieder eine Fistel gebildet haben, aus der
sich im Laufe der nächsten Wochen wieder zwei abgestorbene Knochenstücke abstiessen.
Seit Juni 1905 steht S. wieder in ärztlicher Behandlung, doch kam die Fistel nicht mehr
zur Ausheilung. Anfang November 1905 verschlimmerte sich der Zustand wieder, Stehen
und Gehen wurden sehr schmerzhaft, S. fühlte sich sehr matt, bekam Fieber und wurde
deshalb hierher ins Krankenhaus verwiesen. Früher war er nie krank, Eltern und Ge¬
schwister sind gesund. — Bei der Aufnahme ins Krankenhaus machte S. einen schwer-
kranken Eindruck, er klagte über heftige Schmerzen im 1. Oberschenkel und Hüftgelenk,
sah blass und abgemagert aus. Die Untersuchung der inneren Organe ergab normalen
Befund, auch an den äusseren Bedeckungen war nichts Besonderes festzustellen. Am
1. Oberschenkel, der erheblich geschwollen war, fanden sich einige, von früheren Operationen
herrührende Narben. In der Umgebung der langen Narbe an der Aussenseite war die
Haut stark gerötet. Die alte Narbe war an einer Stelle aufgebrochen und aus dieser
Fistel entleerte sich auf Druck reichlich Eiter. Auch die Gegend des 1. Hüftgelenks war
auf Druck sehr schmerzhaft; ebenso verursachte Bewegung des 1. Beines im Hüftgelenk
Schmerzen. Es wurde dann in Narkose die alte Narbe wieder gespalten und dabei ein
bis auf den Knochen reichender grosser Abszess entleert. Die Eiterhöhle reichte bis in
in die Gegend des Hüftgelenks. Eine Erkrankung des Gelenks selbst wurde zwar ver¬
mutet, doch konnte sie nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Es wurde deshalb zuerst
der Versuch gemacht, mit der Entleerung des Abszesses auszukommen. Es trat jedoch
die gewünschte Besserung nicht ein. Die Eiterung blieb bestehen, das Allgemeinbefinden
wurde schlechter und von der Gegend des Hüftgelenks her entleerte sich beständig sehr
reichlicher Eiter. Bei erneuter Untersuchnng in Narkose liess sich nun feststellen, dass
es sich um eine Eiterung im Hüftgelenk handelte, weshalb die Resektion dieses Gelenkes
vorgenommen werden musste. Die Gelenkhöhle war mit Granulationen und Eiter angefüllt
und der Knorpelüberzug des Gelenkkopfes war völlig zerstört. Auch im Bereiche des
grossen Rollhügels w r ar der Knochen rauh und krank. Bei dieser Operation fanden sich
auch noch einige andere Eiteransaramlungen in der Umgebung der oberen Hälfte des
Oberschenkelknochens, welche eröffnet werden mussten. An dem herausgenommenen
Schenkelhälse fand sich eine Stelle, welche die Vermutung nahelegte, dass
an dieser Stelle der Knochen zwar nicht ganz durchgebrochen, aber vielleicht
doch zum Teil eingebrochen gewesen war. Der Knochen zeigte an dieser Stelle
nicht die normale Struktur und Anordnung der Knochenbälkchen, sondern w r ar hier ver¬
dickt und kompakter als in der Umgebung. Nach dieser Operation besserte sich das
Befinden des S. schnell, das Fieber hörte auf. Der Verletzte befindet sich in guter
Rekonvaleszenz, doch wird bis zur völligen Heilung noch längere Zeit vergehen. Eiue
erhebliche Erwerbsbeschränkung wird auf jeden Fall Zurückbleiben und durch die Folgen
der Operation dauernd sein.“
Nach der Anamne-e und dem objektiven Befunde wurde die Erkrankung
des S. von uns von Anfang an als eine chronisch verlaufende Knochen-
und Knochenmarkentzündung (Osteomyelitis infectiosa chronica) an¬
gesehen und ein Zusammenhang mit dem Unfälle als sicher angenommen. Diese
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Erkrankung befällt mit Vorliebe jugendliche Individuen und schliesst sich häufig
an Verletzungen an, und zwar an solche, bei denen der Knochen irgendwelche
Schädigung erfahren hat, sei es durch Bruch oder durch starke Kontusion, welche
eine Blutung in der Substanz des Knochens selbst oder in der Knochenhaut zur
Folge gehabt hat. Nach solchen Stellen im Knochen können dann irgendwie ins
Blut geratene Eitererreger verschleppt werden und finden dort, wo eine Gewebs¬
schädigung stattgefunden hat, günstige Bedingungen für ihre Ansiedelung, Weiter¬
entwicklung und Hervorrufung von Knochen- und Knochenmarkentzünduug.
Das Bild, unter dem derartige Knochenerkrankungen verlaufen, ist ein sehr
wechselvolles. Es kann sich sofort ein ganz akuter, sehr schwerer Symptomen-
komplex entwickeln: es gibt aber auch zahlreiche Fälle, wo ein schweres, akutes
Stadium ganz fehlt, aber doch langsam im Knochen schwere Veränderungen sich
entwickeln, die dann zu akuter Verschlimmerung führen. Es entstehen kleine
Eiterungen, welche nach aussen aufbrechen, wobei sich oft kleine Knochen¬
stückchen abstossen; die dadurch entstandenen Fisteln heilen zu, um dann nach
einiger Zeit wieder aufzubrechen. Treten keine besonderen Komplikationen ein,
so kann der Prozess auf diese Weise lange bestehen und schliesslich auch spontan
ausheilen. Je nach dem Stadium, in dem sich das Leiden befindet, kann die
Erkennung desselben zuweilen Schwierigkeiten machen und zu Irrtümern Anlass
geben. Der Verlauf der Erkrankung in dem vorliegenden Falle entspricht der
chronischen Osteomyelitis. Die letzte Verschlimmerung, die den Patienten ins
Krankenhaus geführt hat, beruhte offenbar auf dem Durchbruche eines längere
Zeit schon bestehenden Eiterherdes in das Hüftgelenk. Gerade bei dieser
chronischen Form spielt sich der Erkrankungsprozess häufig an den den Ge¬
lenken nahegelegenen Teilen des Knochens ab. Dafür, dass kein unerhebliches
Trauma stattgefunden hat, spricht auch der Befund an dem herausgenommenen
Schenkelhälse, der, wie schon erwähnt, eine Kontinuitätstrennung des Knochens
an dieser Stelle wahrscheinlich macht. Gegen die Annahme dieser Verletzung
kann auch der Umstand, dass S. schon am Tage nach der Verletzung wieder
zur Arbeit ging, nicht ins Feld geführt werden. Denn derartige teilweise
Kontinuitätstrennungen (Infraktionen) sind gerade am Schenkelhälse jugendlicher
Individuen nach verhältnismässig geringem Trauma öfters beobachtet worden*
ohne dass dadurch eine erhebliche Funktionsstörung bedingt worden wäre. Nach
unserer Ansicht muss die Frage nach dem ursächlichen Zusammenhänge zwischen
Verletzung und jetziger Erkrankung unbedingt bejaht werden, denn einerseits
haben wir gar keine Veranlassung, die Wahrheit der Vorgeschichte anzuzweifeln,
andererseits lässt sich dieselbe ohne jeden Zwang mit dem Verlaufe und der Art
der Erkrankung vereinbaren. Dass es sich um eine tuberkulöse Knochen¬
erkrankung handelt, ist nach dem Verlaufe und dem objektiven Befunde bei der
Operation unwahrscheinlich, Übrigens könnte auch in diesem Falle die Möglich¬
keit eines Zusammenhanges zwischen Erkrankung und Verletzung nicht in Ab¬
rede gestellt werden. Zur Annahme einer syphilitischen Erkrankung fehlt nach
dem nunmehr vorliegenden Befunde jede Berechtigung.
So weit der Akteninhalt! Zu dem Befunde ist noch als wesentlich hinzu¬
zufügen, dass ein von dem Unterzeichneten im Juli 1904 im Aufträge
des Vaters des Verletzten angefertigtes Röntgenbild einwandfrei
einen unvollständigen Bruch (Infraktion) des linken Schenkelhalses
ergibt. Es ist auffallend, dass dieser ausserordentlich wichtige Röntgenbefund
in keinem Gutachten des erstbehandelnden Arztes erwähnt ist.
Es ist nach dem Befunde der Röntgenuntersuchung nunmehr unzweifelhaft,
dass S. einige Zeit vor dem Juli 1904 eine Infraktion des linken Schenkelhalses
erlitten hat. Da der Betriebsunfall an sich (Fall auf die linke Hüfte) durch
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Zeugen erwiesen ist, so dürfte wohl unzweifelhaft sein, dass die Infraktion durch
den am 17. Nov. 1903 erfolgten Fall auf die linke Hüfte verursacht worden ist.
Dass S. trotz dieser Verletzung noch gehen und arbeiten konnte, spricht nicht
gegen diesen Zusammenhang, da nur eine teilweise Trennung des Knochengewebes
stattgefunden hat.
Ist nun die Infraktion des linken Schenkelhalses als Folge des Betriebs¬
unfalles anzusehen, so ist auch die langsam entstandene Knochen- und Knochen¬
markentzündung am linken Oberschenkel und die hierdurch bedingte Erwerbs¬
beschränkung als Folge desselben Betriebsunfalles zu betrachten. Es ist, wie
schon Herr Dr. H. ausführt, im höchsten Grade wahrscheinlich, dass die Knochen¬
verletzung die Veranlassung zur Ansiedelung von Eitererregern an dieser Stelle
und somit zur Entstehung der Knochen- und Knochenmarkentzündung gewesen
ist Der ausserordentlich langsame Verlauf des Leidens spricht nicht gegen den
Zusammenhang, da Beschwerden und objektive Symptome seit April 1904 nach¬
gewiesen sind und wahrscheinlich schon vorher, wenn auch in geringem Maße,
bestanden haben.
Auffallend in dem ganzen Verlauf der Verhandlungen ist nur die un¬
genügende Beachtung des einwandfreien Röntgenbefundes. Die Röntgenunter¬
suchung ist erwähnt in dem Gutachten des erstbehandelnden Arztes vom 26. Sept
1904, jedoch nur mit dem Bemerken, dass ein Fremdkörper durch die Röntgen¬
aufnahme nicht festgestellt werden konnte. Wäre bereits damals der Röntgen¬
befund genügend gewürdigt worden, so wäre der Sachverhalt sofort klargelegt
und es wären sowohl die Fehldiagnosen, wie auch die langwierigen Verhandlungen
vermieden worden, ja, es wäre wahrscheinlich durch die rechtzeitige Erkennung
des Leidens und entsprechende Behandlung die Krankheit in den Anfangsstadien
zu unterdrücken gewesen, so dass der Verletzte wesentlich weniger erwerbs¬
beschränkt geblieben wäre, als er es nach Abschluss des Heilverfahrens dem¬
nächst dauernd sein wird.
Aus der Prof. Dr. Vulpiussehen orthop.-Chirurg. Heilanstalt in Heidelberg (Abteilung für
Unfallverletzte).
Ein Fall von Spondylolisthesis traumatica.
Von Rudolf Selig.
(Mit 1 Abbildung.)
Die Spondylolisthesis traumatica ist eine so überaus seltene Affektion,
dass wir gerne Gelegenheit nehmen, einen Fall zu veröffentlichen, zumal da
wir in der Lage waren, diesen Fall jahrelang zu beobachten.
A. S. verunglückte am 2. September 1904 in einem Steinbruch dadurch, dass er
beim Loszwängen eines Steines ausglitt und rückwärts abstürzte. Durch den Sturz auf
grobe Steine und Geröll zog er sich eine schwere Verletzung der Wirbelsäule zu, die
eine starke Lordose der Wirbelsäule, besonders des unteren Teiles der Brust- und der
ganzen Lendenwirbelsäule zur Folge hatte. Die Folgen der Verletzung machten sich
in einer gewissen Steifigkeit der ganzen Wirbelsäule geltend, so dass Patient weder längere
Zeit ohne Schmerzen gehen, noch sich ohne eine gewisse Anstrengung bücken und wieder
aufrichten konnte. Patient ist ausserstande, irgend welche schwerere Gegenstände in
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gebeugter Stellung zu halten oder vom Boden aufzuheben. Damals wurde eine Erwerbs¬
beschränkung von 80 °/ 0 angenommen und in einem von Herrn Prof. Vulpius abgegebenen
Gutachten sogar volle Erwerbsunfähigkeit angenommen und gut geheissen.
In diesem 4 Monate nach dem Unfall abgegebenen Gutachten wurde aus¬
geführt. dass es sich um die ausserordentlich schwere Verletzung einer Verrenkung
der Wirbelsäule gegen das Kreuzbein handele; der Bücken ist höchst auffallend
geformt, die Lendenwirbelsäule tief eingezogen.
Die ganze Wirbelsäule sehr stark versteift, so dass das Bücken nur schlecht
möglich ist.
Erscheinungen von seiten des Nervensystems
sind nicht vorhanden. Der Patient selbst klagt
darüber, dass er weder längere Zeit gehen, noch
stehen, noch sitzen könne, weil dabei Schmerzen
Rücken eintreten, die in die Beine ausstrahlen.
Sein Rücken sei steif und müsse immer
gerade getragen werden.
Da er ein halbes Jahr nach dem Unfall
in die hiesige Klinik eintrat, hatten wir reich¬
lich Gelegenheit, den Verlauf zu verfolgen. Es
stellte sich von seiten des Nervensystems keiner¬
lei Störung heraus, auch in den Beinen waren
keinerlei Reiz- oder Lähmungserscheinungen nach¬
weisbar, die Reflexe waren normal. Bei Be¬
trachtung des aufrecht stehenden Mannes von
vorn fiel besonders die stärkere Vorwölbung
des Unterleibes auf; der Brustkorb schien tiefer
zwischen den Darmbeinschaufeln hineingesunken
und gleichzeitig etwas nach links verschoben;
der unterste Teil der Brustwirbelsäule und Len¬
denwirbelsäule war tief eingazogen, so dass zwi¬
schen den gespannten stark, vortretenden Streck¬
muskeln zu beiden Seiten der Wirbelsäule eine
tiefe Furche zog.
Diese Verkrümmung der Lenden Wirbelsäule
mit der Konvexität nach vorn war versteift und
blieb auch bei Beugebewegung des Körpers nach
vorn erhalten. Die obere Brustwirbelsäule war
ziemlich geradegestreckt. In der Kreuzbein¬
gegend traten die Spinae posteriores superiores
deutlicher vor. Betastete man die Wirbelsäule
vom Kreuzbein an aufwärts, so fiel der untersuchende Finger über dem ersten
Kreuzbeinwirbel in eine ziemlich tiefe Delle, in deren Grund der knöcherne Wi¬
derstand des Dornfortsatzes des fünften Lendenwirbels nur undeutlich fühlbar
war; erst die Dornfortsätze der oberen Lendenwirbel Hessen sich deutlicher
abtasten. Andererseits konnte man bei Rückenlage des Patienten ein starkes
Vortreten des letzten Lendenwirbels ins kleine Becken nachweisen. Der wie¬
derholt unternommene Versuch, eine brauchbare Röntgenaufnahme in frontaler
Richtung zu gewinnen, misslang leider. Was die Beweglichkeit der Wirbelsäule
anbetraf, so waren die Seitwärtsbiegungen und Drehungen ziemlich gut ausführ¬
bar; die Beugung nach vorn vollzog sich hauptsächlich in den Hüftgelenken, der
Rumpf drehte sich wie eine starre Säule nicht ganz bis zur Horizontalen. Die
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Fähigkeit, sich rückwärts zu beugen, war nahezu völlig aufgehoben. Damals
wurde eine Erwerbsbeschränkung von 66 2 / 3 °/ 0 angenommen und genehmigt, die
auch heute, 7 Jahre nach dem Unfall, noch besteht.
Einige Nachuntersuchungen in der Zwischenzeit konnten immer nur den¬
selben Befund bestätigen, ohne dass irgendwelche Veränderungen im Befinden
eingetreten wäre. Nie waren Nervenstörungen nachweisbar, die Blase war stets
intakt; der objektive Befund unverändert.
Gallenblasenkrebs nach Unfall.
Ärztliches Gutachten!
Von Prof. C. Thiem-Cottbus.
I. Persönliches und Zweck des Gutachtens.
In der Unfallversicherungssache der Witwe des am 27. April 1850 geborenen,
am 16. August 1909 verstorbenen Arbeiters Joachim K. in B. gebe ich das vom
Reichsversicherungsamt verlangte Gutachten nach Lage der Akten ab Es han¬
delt sich um ein sachverständiges Urteil darüber „ob mit Sicherheit oder hoher
Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Unfall vom März 1909 des tödlich
gewordenen Krebsleiden bei dem am 16. August 1909 verstorbenen Ehemann der
Klägerin hervorgerufen oder doch wenigstens eine wesentliche Verschlimmerung
des etwa bereits vorhanden gewesenen Leidens zur Folge gehabt hat dergestalt
dass der Tod erheblich früher eingetreten ist, als er ohne den Unfall eingetreten
sein würde“.
II. Unfall- und Krankheitsgeschichte.
Am 23. Juni 1909 zeigte die Pinselfabrik zu. B. der III. Sektion der Norddeutschen
Holzberufsgenossenschaft an, dass Mitte Mürz 1909 dem Joachim K. ein von der Kreissäge
seitlich abgeschleudertes Stück Holz gegen die rechte Bauchseite geflogen sei. In der
polizeilichen Unfalluntersuchungsverhandlung vom 7. August 1909 wird von dem Arbeiter
Wilhelm N. das abgesprungene Holzstück als ein etwa 60 cm langes, etwa 8 cm breites
und 6 cm dickes Buchenholz bezeichnet. K. selbst hat in der Verhandlung ausgesagt,
dass das Stück Holz ihn in der rechten Seite in der Höhe des Magens getroffen habe.
Er hätte sofort so heftigen Schmerz gespürt, dass er sich die getroffene Stelle mit beiden
Händen habe festhalten müssen und er habe den Unfall seinem Mitarbeiter Kl. mitgeteilt.
Die getroffene Stelle habe er niemand gezeigt, auch den Harn nicht. Der Meister G.
habe aber diesen gelegentlich des Austretens des K. gesehen. Trotz der starken Schmerzen
habe K. die Arbeit bis Ostern fortgesetzt.
(Ostern fiel auf den 11. April.)
Nach Ostern habe er die Arbeit nicht mehr aufgenommen und sei gleich darnach
zu Herrn Dr. Sp. gegangen, der eine Leberschwellung feststellte.
Wie aus dem Bericht des genannten Arztes vom 25. Juli 1909 hervorgeht hat ihn
K. zuerst am 12. April 1909 aufgesucht.
Der Zeuge N. hat in der Unfalluntersuchungsverhandlung noch ausgesagt, dass K.
infolge des Anpralles des Holzes einen Schritt zurtickflog und sich mit beiden Händen
gegen den Unterleib fasste. N. schloss daraus, dass K. grosse Schmerzen an der ge¬
troffenen Stelle hatte.
N. will auch bemerkt haben, dass K. in der Folgezeit, in der er noch bis zum
11. April arbeitete, Schmerzen hatte und sich sehr tiberwinden musste.
N. habe aber mit K. über den Unfall und den sonstigen weiteren Verlauf desselben
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nicht gesprochen, da K. derartige Fragen nicht liebte. In den 8 Jahren vor dem Unfall,
während der N. mit K. zusammengearbeitet hat, ist ihm bei diesem etwas Besonderes nicht
aufgefallen.
Das letztere hat auch Kl. bezeugt, der den K. seit 11 Jahren als stillen, wortkargen
Menschen kannte.
Dem Kl. hat K. den Hergang des Unfalles, wie im Vorgehenden geschildert, be¬
schrieben.
Bei der Erzählung hat sich K. die eine Bauchseite in der Höhe des Magens mit
beiden Händen gehalten. Kurz vor Ostern hat K. zu Kl. gesagt, dass ihm seit einiger
Zeit gar nicht „ordentlich“ sei.
G. hat ausgesagt, dass er öfters im Winter, als noch Schnee lag, gesehen habe, wie
der Schnee an der Stelle, wo die Leute auszutreten pflegten, rötlichbraun gefärbt war.
Ob diese Färbung aber von dem Harn des K. herrühre, könne er nicht sagen. Später,
als K. sich krank melden wollte, habe dieser ihn (G.) gefragt, ob er denn nicht im Schnee
die rötlichbraun gefärbten Harnstellen gesehen habe, was G. bejahte.
Herr Dr. Sp. hat in dem bereits erwähnten Bericht vom 25. Juli 1909 mitgeteilt,
dass K. beim Eintritt in die ärztliche Behandlung am 12. April zunächst keine Ursache
für seine Erkrankung anzugeben wusste. Erst etwa am 23. Juni habe er erklärt, dass
er an der Stelle des Unterleibes, wo er Schmerzen hatte, von einem Holzstück ge¬
troffen sei.
Der Arzt konnte anfangs an der Stelle, wo K. Schmerzen zu haben angab, nichts
Krankhaftes finden. K. hatte aber starke Gelbsucht und dunkelbraun-schwärzlichen Harn
sowie hellgrauen Stuhlgang.
Nach und nach entwickelte sich an der in der Brustwarzenlinie etwas geschwollenen
Leber eine am Austeilungstage des Gutachtens (25. Juli) faustgrosse Geschwulst, die der
Arzt für eine durch Behandlung nicht zu beeinflussende Krebsgeschwulst hielt. Er empfahl
Beobachtung in der Greifswalder Klinik. Das Aufsuchen dieses Krankenhauses wurde dem
K. auch dringend von dem bei der Unfalluntersuchungsverhandlung anwesenden Vertreter
der Berufsgenossenschaft, Herrn S., empfohlen. Die Beobachtung hat auch vom 10. August
ab 5 Tage in der chirurgischen Universitätsklinik zu Greifswald stattgefunden.
Vor Wiedergabe des Ergebnisses dieser Beobachtung sei erwähnt, dass den Genossen¬
schaftsakten die Abschriften der der Ortskrankenkasse zu B. für K. eingelieferten Kranken¬
scheine eingeheftet sind.
Es sind deren drei. Auf allen dreien findet sich als Krankheit Leberschwellung
oder Lebererkrankung angeführt Erst auf dem dritten, der für die Zeit vom 21. Juni
bis 7. August ausgestellt ist, findet sich daneben die Bemerkung: (angeblich Unfall).
In dem von Herrn Dr. H., Assistenzarzt der chirurgischen Universitätsklinik zu
Greifswald, ausgestellten Gutachten vom 25. August 1909, das mit dem Vermerk versehen
ist „Gelesen“ Prof. R., also auch von diesem gebilligt wird, findet sich die Wiedergabe
der augenscheinlich von K. gemachten Erzählung, wonach dieser infolge des Anpralles
des Stückes Holz umgefallen sei, während der junge N. nur von Zurückfliegen des K. um
einen Schritt spricht.
KL hat nach dem Gutachten weiter erklärt, dass er in der nächsten Zeit nach dem
Unfall leichte Bauchbeschwerden gehabt und etwa nach 14 Tagen bemerkt habe, dass sein
Harn gelb wurde. Ab und zu sei Erbrechen aufgetreten, seit längerer Zeit sei starkes
Hautjucken vorhanden.
K. wird in dem Gutachten als kräftig gebaut und ziemlich gut genährt geschildert.
Er zeigte am Körper Kratzwunden und die Zeichen starker Gelbsucht, keine Rück¬
stände einer äusseren Verletzung an der Stelle der Gewalteinwirkung.
Die stark vergrösserte Leber ging nach unten in eine mit der Atmung gut ver¬
schiebliche und von Darm überlagerte faustgrosse harte Geschwulst über, die als Krebs¬
geschwulst der Gallenblase angesehen wurde.
Es wird der Unfall an sich für geeignet bezeichnet, eine Krebsgeschwulst entstehen
zu lassen.
Die Kürze der Zeit aber, innerhalb welcher hier die ersten sicheren Erscheinungen
einer Geschwulst aufgetreten sind, spräche gegen einen ursächlichen Zusammenhang
zwischen Unfall und gegenwärtigem Leiden.
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Ans dem nun folgenden Satz, wonach der Kranke angegeben habe, dass er nach 14 Tagen
Dunkelfärbnng des Harns wahrgenommen habe, muss man ßchliessen, dass'Herr Dr. H.
dieses Auftreten des dunklen Harnes als die ersten sicheren Erscheinungen der Geschwulst
hält. Er fügt dann hinza, bisher sei noch kein Fall beobachtet worden, in welchem in
kürzerer Zeit als einem Monat ein Krebs entstanden sei. Der Unfall stehe also nur
insofern mit dem Krebsleiden in Verbindung, als er dasselbe anscheinend verschlim¬
mert habe.
Die Berufsgenossenschaft hat darauf mittels Bescheides vom 11. Dezember 1909 die
Zahlung von Rente und Hinterbliebenenrente abgelehnt.
In dem darnach eingeleiteten Schiedsgerichtsverfahren sind noch gutachtliche
Äusserungen des Herrn Dr. Sp. und des Scbiedsgerichtsarztes Herrn Dr. G. herbeigeführt
worden.
Aus dem Sp.schen Gutachten vom 10. Februar 1910 ist hervorzuheben, dass K
bei der ersten Untersuchung vom 12. April als ein ausserordentlich kräftig entwickelter
Mann befunden wurde.
Dann kommt die Schilderung des Krankheitsverlaufes, die gegenüber den schon be¬
sprochenen Gutachten nichts Neues bringt
Schliesslich entwickelt Herr Dr. Sp. die Ansicht, dass die Krebsgeschwulst zu ihrer
Entwicklung längerer Zeit brauche, daher der Krebs schon bestanden haben müsse, als
der Unfall einsetzte. Dagegen sei aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
anzunehmen, dass durch den Betriebsunfall — heftiger Stoss — das Leiden verschlimmert
und der Tod beschleunigt sei.
Umgekehrt ist Herr Dr. G. der Ansicht, dass nach der Feststellung des Tat¬
bestandes die Verletzung keine bedeutende gewesen und daher eine wesentliche Ein¬
wirkung des Unfalles auf die Entwicklung des Leberkrebses wenig wahrscheinlich sei.
Das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung zu St. hat darauf in der Sitzung vom
23. März 1910 die Berufung der Frau K. gegen den Bescheid der Berufsgenossenschaft
zurückgewiesen.
Bemerkenswert ist in den Urteilsgründen, dass auch das Schiedsgericht der Ansicht
ist, die Verletzung sei eine unbedeutende gewesen, da dem Verstorbenen ein leichtes
Bürstenholz von 60 cm an den Leib geflogen sei.
III. Bewertung der in vorstehender Krankengeschichte angeführten
Tatsachen.
Zunächst muss ich meinem Bedauern darüber Ausdruck geben, dass in
diesem Falle keine Leichenöffnung gemacht worden ist, obwohl man doch schon
nach dem Eingang des ersten Gutachtens des Herrn Dr. Sp. (25. Juli) mit der
Unheilbarkeit des Leidens rechnen musste. Zwar liegt nach dem Greifswalder
Gutachten kein triftiger Grund vor, daran zu zweifeln, dass K. an Krebs der
Gallenblase gelitten hat. und gestorben ist. Es ist auch anzunehmen, dass es
sich um ursprünglichen (primären) Krebs der Gallenblase und nicht um das Über¬
greifen etwa von Leberkrebs auf die Gallenblase gehandelt hat. Die Leichen-
eröflfnung hätte aber auf die in diesem Falle besonders wichtige, aber bei jedem
Falle von Gallenblasenkrebs zu stellende Frage unzweideutige Antwort gegeben,
ob die Gallenblase von K. Gallensteine beherbergte.
Denn die Gallensteine spielen nach neueren Untersuchungen eine ganz wesent¬
liche Ursache bei der Entstehung vom Krebs der Gallenblase und es ist nicht
etwa umgekehrt, dass die Gallensteinbildung infolge des Krebses auftritt
Nach den Zusammenstellungen von Haberfeld (Zeitschr. für Krebsforsch.
Bd. VII, Heft 1) waren bei 1G4 (sezierten) Fällen von Gallenblasenkrebs 119mal
Steine vorhanden. Jannowski beobachtete bei 40 Fällen von Gallenblasenkrebs
stets Steine. Buday in 9 Fällen ebenfalls in sämtlichen Fällen Steine. Cour-
voisier sah in 84 Fällen 74mal Steine, Feilchenfeld in 26 Fällen 20mal
Steine (vergl. Thiem: Krankheits- und Unfallsursachen, Jahreskurse für ärztl.
Fortbild., Dezemberheft 1910; derselbe: Festschrift für das Reichsversicherungs-
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amt., Mon. f. Unfallh. 3, 1910, Nr. 10 u. 11 und derselbe: Vortrag für den Inter¬
nationalen Kongress für Krebsforschung zu Paris, Oktober 1910).
Auch Riedel betont neuerdings das häufige Zusammen treffen von Gallen¬
krebs und Gallensteinleiden.
Hiernach und mangels des durch die Sektion vielleicht erbrachten Gegen¬
beweises ist anzunehmen, dass K. vor Entstehung seines Gallenblasenkrebses an
Gallensteinen gelitten hat.
Dann ist aber die Annahme der Greifswalder Klinik, wonach die Dunkel¬
färbung des Harnes 14 Tage nach dem Unfall als die erste sichere Erscheinung
des Auftretens der Geschwulst aufzufassen sei, hinfällig. Abgesehen davon, dass
dunkler Harn niemals als das sichere Zeichen eines Gallenblasenkrebses auf¬
zufassen ist, auch wenn später solcher gefunden wird, kann der dunkle Harn
14 Tage nach dem Unfall dadurch bedingt worden sein, dass die Gallenblase
voller Steine sass und diese den Ausfluss der Galle nach dem Darm hinderten.
Es ist sogar wahrscheinlich, dass solche Gallenstauungen bei K. schon vor
dem Unfall stattgefunden haben. Denn G. hat die von rötlich-braunem Harn ver¬
färbten Flecke öfters im Winter, als noch Schnee lag, gesehen.
Wenn der erste dunkle Harn nach dem Unfall 14 Tage nach diesem, der
für Mitte März angenommen wird, aufgetreten ist, so wäre dies am 29. März
gewesen. An diesem Tage kann ja in B. noch Schnee gelegen haben; aber es
ist doch auffallend, dass G. von „öfters im Winter“ spricht.
Damit kann er doch wohl nicht die Zeit am 29. März und hinterher ge¬
meint haben.
Kurz, auch hieraus entnehme ich, dass K. schon vor dem Unfall Gallen¬
steine gehabt hat .
Es kann jemand die ganze Gallenblase voll Steine, haben ohne davon Be¬
schwerden zu empfinden, wenn nur noch Platz für den Abfluss da ist, ja auch
wenn dieser versperrt ist und nur der Gang freibleibt, der die Galle aus der
Leber, mit Umgehung der Gallenblase, die doch nur ein Reservoir darstellt, da¬
her durch Operation entfernt werden kann, in den gemeinschaftlichen in den
Darm führenden Gallengang (Ductus choledochus) führt
Ich habe wiederholt bei Leichenöffnungen steingefüllte Gallenblasen ge¬
sehen, die niemals im Leben Erscheinungen — ausser etwa gelegentlich leichter
Gelbsucht oder auch nur oft unbeachtet gelassenen dunklen Harnes.
Die Gallensteine machen erst Beschwerden, wenn eine Entzündung der
Gallenblase und der Gallenwege hinzutritt. Dann kommt es entweder, wenn die
Steine klein genug sind, um in den von der Gallenblase zum Darm führenden
Gang einzutreten, zur Einklemmung dieser Steine in dem durch Schleimhaut¬
schwellung verengten Gang, zu den berüchtigten Gallensteinkoliken oder auch
ohne diese zum Verschluss der Gallenabführungsgänge infolge der entzündlichen
Schleimhautsch wel lun gen.
Derartige Vorgänge haben sich bei K. zunächst nach dem Unfall abgespielt,
und zu Dunkelfärbung des Harnes und auch zu den Schmerzen geführt, unter
denen augenscheinlich, wie N. bekundet, K. schon bald nach dem Unfall zu
leiden hatte.
Diese Erscheinungen beweisen durchaus nicht, dass damals, nämlich 14 Tage
nach dem Unfall, schon ein Gallenblasenkrebs vorhanden sein musste, aus dem
allein Schmerzen und dunkler Harn zu erklären waren. Das waren meiner An¬
sicht nach Entzündungsschmerzen mit Gallenstauungserscheinungen, die wieder
ihrerseits durch die vorhandenen Gallensteine in der nun entzündeten Gallen¬
blase begünstigt wurden.
Diese Entzündungserscheinungen aber als Folge des Gegen-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12.
fliegens des Buchenholzstückes aufzufassen, liegt so ungemein nahe,
dass es unnatürlich wäre anzunehmen, eine steinhaltige Gallenblase
hätte sich nach einem solchen Schlage nicht entzündet.
Viel geringfügigere mechanische Einwirkungen haben schon Entzündungen
steinhaltiger Gallenblasen herbeigeführt. Ich habe in der II. Auflage meines
Handbuches über ein Dutzend von Entzündungen steinhaltiger Blasen nach
mechanischen Einwirkungen, oft geringfügiger Art, aufgeführt.
Die steinhaltige Blase sitzt nahe an den Bauchdecken, ein Schlag gegen
diese quetscht die Gallenblasenwand gegen die dahinter liegenden Steine und
eine Schleimhautverletzung, die den Entzündungserregern Eingang verschafft,
ist fertig.
Ausserdem muss ich aber der Anschauung, als ob die Verletzung eine
geringfügige gewesen wäre, entschieden widersprechen. Einmal ist ein Stück
Buchenholz von der beschriebenen Länge gar nicht leicht und dann ist die Wucht,
mit der ein solches Stück von einer Kreissäge abgeschleudert wird, eine sehr
bedeutende; man sieht oft darnach ganz schwere Verletzungen. K., ein überaus
kräftig entwickelter Mann, taumelte auch nach dem Schlage einen Schritt zurück-,
in Greifswald hat er sogar erzählt, er sei hingefallen. Auch Herr Dr. Sp. be¬
zeichnet den Stoss als heftigen.
Wenn man nun daraus, dass K. nach dem Schlage noch knapp 4 Wochen
weiter gearbeitet hat, schliessen will, die Verletzung könne nicht erheblich ge¬
wesen sein, so ist dieser Schluss keineswegs zwingend. Die Menschen sind sehr
verschieden geartet, die einen machen ein furchtbares Lamento, wenn ihnen ein
schmerzhafter Stoss widerfährt
Aber K. war still und wortkarg, mochte es nicht, wenn man ihm mit
Fragen über sein Befinden kam, und verstand es, Schmerzen zu verwinden. Das
ist Pommernart. Aber mit beiden Händen musste er sich doch die Stelle
halten.
Als aber der erste Schmerz vorüber war, da lag ja in der Tat, wenn wir
eine Schleimhautverletzung der Gallenblase annehmen, nur eine geringfügige
erste Verletzungsfolge vor. Dieser Schleimhautriss wurde nur verderblich
als Eintrittsstelle für die Entzündungserreger und die Entzündung entwickelte
sich nun allmählich bis zu ihrem Höhepunkt am 11. April (Niederlegung der
Arbeit).
Am 12. April konnte Herr Dr. Sp. etwas Besonderes nicht finden; jedenfalls
hat er damals noch lange nicht die Diagnose auf eine Geschwulst gestellt Er
schliesst nur später, als er dieselbe als Krebs erkannt hatte, dass sie schon vor
dem Unfall dagewesen sein müsse, da derartige Geschwülste Zeit zu ihrer Ent¬
wicklung brauchten.
Das trifft für viele Krebsformen zu, nur nicht für den Gallenblasen¬
krebs. Er ist diejenige Krebsform, die sich am allerschnellsten ent¬
wickelt und am raschesten zum Tode führt.
Nach den Beobachtungen von Korber, die sich allerdings nur auf 4 Fälle
stützen (Hamburger Krebsforschung 1908), aber von anderer Seite bestätigt wer¬
den, dauerte die ganze Entwicklungszeit des Gallenblasenkrebses bis zur Er¬
krankung 4,6 Monate und von der Stellung der Diagnose bis zum Tode vergingen
noch 18 Tage.
Nehmen wir nun an, der am 15. März erfolgte Schlag gegen die Gallen¬
blasengegend — und es ist stets die Rede von Schlag gegen den Bauch in
Magenhöhe gewesen, also soweit dies ein Laie bezeichnen kann, eine durchaus
richtige Bezeichnung der Gallenblasengegend — erzeugte zuerst eine aktute Ent¬
zündung der Gallenblase.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und lnvalidenwesen Nr. 12.
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Auf dem Boden dieser entzündeten Schleimhaut begann sich erst etwa nach
4 Wochen, sagen wir am 11. April, eine Krebswucherung zu bilden. Dann wür¬
den von da bis zu dem am 16. August erfolgten Tode 4 Monate und 5 Tage ver¬
gangen sein; also die gesamte Entwicklungszeit würde der gewöhnlichen von
4 Monaten und 18 Tagen gar nicht viel nachstehen.
Nun kann aber die erste Krebswucherung selbstverständlich schon gleich¬
zeitig mit der Entzündung oder nur wenig später begonnen haben, sagen wir
am 30. März. Dann würden von da bis zum Tode genau 4 Monate und 18 Tage
vergangen sein.
Wenn wir nun annehmen, dass die Erkennung der Krebsgeschwulst nur
wenig vor der Ausstellung des ersten Sp.schen Gutachtens (25. Juli) erfolgt ist,
so würden bis zum Tode noch 23 Tage vergangen sein, während für gewöhnlich
18 Tage vergehen.
Man kann also Herrn Dr. Sp. das Kompliment machen, den Gallenblasen¬
krebs verhältnismässig früh erkannt zu haben.
Davon kann wohl kaum die Kede sein, dass der Gallenblasenkrebs schon
vor dem Unfall vorhanden gewesen sein müsse. K. galt ja noch am 12. April
als ein überaus kräftig entwickelter Mann.
Dass der Krebs sich aber überaus oft, ja fast ausschliesslich nach Gallen¬
steinen entwickelt, habe ich schon erwähnt.
Wenn die Gallensteine auch im sogenannten ruhenden Zustande keine auf¬
fälligen Erscheinungen machen, einen chronischen Entzündungsreiz unterhalten
sie doch und offenbar bewirken sie auch Druckbrandgeschwüre der Schleimhaut,
und diese beiden Zustände führen zu der grossen Neigung steinhaltiger Gallen¬
blasen zur Krebsentwicklung. Riedel betont ausdrücklich, dass schon der
ruhende Stein Krebs erzeugen könne. Vielleicht enthalten die meisten stein J
haltigen Gallenblasen derartig angezüchtete Krebskeime, die ohne akuten Ent¬
zündungsreiz vielleicht nicht immer zur Entwicklung kommen.
Entsteht aber eine akute Entzündung einer steinhaltigen Blase infolge
einer Verletzung und dies geschieht überaus leicht, dann geht die vielleicht
schon lange vorbereitete Krebsentwicklung, wie wir gesehen haben, stürmisch
vor sich.
Ich stehe daher nicht an zu erklären, dass in diesem Falle die Entstehung
des Gallenblasenkrebses durch den Schlag des abgeschleuderten Holzes in dem
erörterten Sinne überwiegend wahrscheinlich ist, soweit ein solches Urteil auf
diesem Gebiet überhaupt und in diesem durch Unterlassung der Leicheneröffnung
in manchen Stücken besonders dunkel gebliebenen Falle im Besonderen mög¬
lich ist.
Jedenfalls glaube ich alle gegen die Annahme eines ursächlichen Zusammen¬
hanges vorgebrachten Einwendungen widerlegt zu haben und manches dargetan
zu haben, was für diesen ursächlichen Zusammenhang spricht.
Die Annahme einer Verschlimmerung einer etwa schon vorher vorhanden
gewesenen Geschwulst scheidet bei dieser stürmisch verlaufenden Krebsart über¬
haupt aus. Es könnte ja nur eine Beschleunigung des Todes um Tage in Frage
kommen.
Kottbus, den 23. Dezember 1910.
Unterschrift.
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374 Monatsschrift fiir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12.
Besprechungen.
C. Marcus, Ratgeber zur Technik der Begutachtung Unfallverletzter
mit besonderer Berücksichtigung der Verletzungen der Gliedmassen. Für
praktische Ärzte. Mit einem Vorwort von Herrn Geh.-Rat Prof. Dr. Thiem. (Verlag
von Ferdinand Enke, Stuttgart 1911.) Das Buch ist nach Vorlesungen in der Ver¬
einigung für ärztliches Fortbildungswesen in Posen entstanden. Verf. hat bemerkt, dass
die sog. ersten Gutachten noch nicht allen Ansprüchen genügen. Diese sind aber nicht
nur für den Verletzten, sondern auch für die Berufsgenossenschaft von ausserordentlicher
Wichtigkeit Verf. führt diesen Mangel darauf zurück, dass den meisten praktischen
Ärzten die Technik der Begutachtung fehle. M. hat im vorliegenden Buche die haupt¬
sächlich benötigte Begutachtung der Gliedmassenverletzungen dargestellt Die Gesichts¬
punkte, die für die Abfassung eines Gutachtens massgebend sind, sind an ausgesuchten
Fällen eigener Beobachtung erläutert. Zum Schluss werden 4 vollständige Gutachten
wiedergegeben, um an ihnen die Abfassung eines Gutachtens nach Form und Inhalt zu
veranschaulichen. — Mit der Herausgabe des sehr empfehlenswerten Buches wird sicher¬
lich einem von den praktischen Ärzten empfundenen Bedürfnis ensprochen.
Erfurth-Cottbus.
Eduard Kaufmann, Lehrbuch der speziellen pathologischen Anatomie
für Studierende und Äerzte. Sechste neu bearbeitete und vermehrte Auflage. Zwei
Bände und 703 Abbildungen. (Berlin Reimer’s Verlag.) Beim Erscheinen der fünften
Auflage hatte ich auf das ausgezeichnete Lehrbuch aufmerksam gemacht. Ich tue es aus
denselben Motiven wiederum, da eine neue Auflage erschienen ist. Sie reiht sich ihren
Vorgängerinnen würdig an. Alle neueren Forschungsergebnisse sind kurz und klar dar¬
gestellt und diejenigen Kapitel, welche im Vordergründe der modernen Forschung stehen,
erweitert oder umgearbeitet. Hierher gehören Thymus, Schilddrüse, Parasiten des
Blutes, Skrofulöse, Prostata, Gehirn, Nebennieren, Hypophyse.
Gegen die Unmasse traumatischer Ätiologie, die in der Unfallmedizin sich immer
breiter macht, bilden die Lehren der pathologischen Anatomie das einzige Bollwerk, das
die Grenze des Erlaubten schützt. Das in Rede stehende Lehrbuch ist überall bestrebt,
den innigen Zusammenhang der pathologischen Anatomie mit der praktischen Medizin
zu schaffen und tritt deswegen auf die wichtigsten Fragen ln der Unfallbegutachtung
sehr eingehend ein. Mir ist es schon längst ein unentbehrlicher Ratgeber geworden.
C. Kaufmann-Zürich.
Curschmann, Professionelle Neuritis. C. demonstriert im ärztlichen Kreis¬
verein Mainz am 13. XI. 1910 (s. Münch, med. Woch. 14) einen Fall von professioneller
Neuritis des N. ulnaris dexter bei einem 30jährigen Installateur. Die Ätiologie war eine
beständig sich wiederholende federnde Druckeinwirkung auf den Kleinfingerballen; Patient
hatte mittels einer Art Luftpistole, die er auf diese Stelle aufsetzte, Metallstifte in Platten
einzustossen. Auch andere Arbeiter desselben Betriebes waren ähnlich erkrankt. Die
sensiblen Erscheinungen waren deutlich Parese und Atrophie, aber nur relativ geringe
elektrische Veränderungen, wie das für diese Fälle typisch ist. Da auch der Muse, flexor
carpi ulnaris befallen war, ist auch eine Neuritis ascendens vorliegend.
Aronheim - Gevelsberg.
G. Stiefler, Spätnaht des Ulnaris. (Wien. klin. Wochenschr. 1910/40.) Noch
nach 13 Jahren hatte die Naht der durchschnittenen Enden guten Erfolg mit Herstellung
der Gefühls- und Bewegungstätigkeit. Th.
Preiser, Behandlung der Ischias mit epiduralen Injektionen. Pr. spricht
im ärztlichen Verein in Hamburg am 31. XII. 1910 (s. Münch, med. Woch. 7) über Behand¬
lung der Ischias mit epiduralen Injektionen nach Blum. Bei aseptischem Vorgehen völlig
gefahrlos, gelingt oft die Heilung schon ganz verzweifter Fälle durch eine einzige Injek¬
tion in den Sakralkanal; zuweilen sind auch mehrere in mehrtägigen Intervallen nötig.
Benutzt werden 8—10 ccm physiologischer Kochsalzlösung. Pr. empfiehlt die Methode
auch zur Behandlung der Enuresis nocturna, wo sie nach Cathelin und Sikard glän¬
zende Resultate liefern soll. Aronheim-Gevelsberg.
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Bllddee, Über Rechenversuche an Gesunden und Unfallkranken nach
der Methode der fortlaufenden Addition. (Allgem. Zeitschr. f. Psychiatrie, 67. Bd.
6 . Heft. Referat aus der Zeitschr. f. Med.-Beamte 9, 1911.) Während die Methode des
fortlaufenden Addierens bei Gesunden brauchbare Resultate bei der Untersuchung der
geistigen Ermüdbarkeit gibt, versagt sie bei Unfallkranken, die infolge ihrer Störung der
Willenssphäre eine starke Beeinträchtigung ihrer Leistungsfähigkeit zeigen. Diese Er¬
gebnisse, die Herabsetzung der Leistungsfähigkeit, sprechen dafür, dass die Angaben der
Unfallverletzten nicht auf Vortäuschung, sondern auf einer hochgradigen psychischen Hem¬
mung basieren, vielleicht als Folge der Vorstellung von der eigenen Leistungsunfähigkeit,
analog den anderen hysterischen Symptomen. Hammerschmidt-Danzig.
Landtau, Ein Fall von Herpes zoster ophthalmicus nach Trauma.
(Inaugur.-Dissertat. Kiel 1911.) Bezüglich der Ätiologie des Herpes zoster sind in der
Literatur mannigfache Ursachen angegeben. Heftige Gemütsbewegungen, Schrecken sollen,
besonders bei Kindern, Herpesausschlag hervorgerufen haben. Am häufigsten wird Er¬
kältung als Gelegenheitsursache angeführt. Eine wichtige Rolle spielen auch die zerebro-
spinalen Herderkrankungen; so hat man bei Hemiplegien, Tabes, Syringomyelie, wobei
leicht die Wurzelgebiete der peripheren Nerven und die Spinalganglien bzw. das Ganglion
Gasseri befallen werden können, Herpes zoster beobachtet. Auch im Anschluss an In¬
fektionskrankheiten, wie Pneumonie, Influenza, Diphthterie, Typhus, Gelenkrheumatismus
und Tuberkulose, hat man Herpes zoster auftreten sehen. Ferner ist er als Vergiftungs¬
erscheinung nach Medikamenten und bei Kohlenoxydvergiftung beobachtet worden. Trau¬
matische Einwirkungen als Ursache der Erkrankung sind häufig beschrieben worden.
Unmittelbar im Anschluss an eine direkte mechanische Läsion eines Nerven sind nach
Schuss- und Hiebverletzungen Erkrankungen beschrieben, ferner nach Stoss gegen die
Wirbelsäule, im Anschluss an Knochenfrakturen, nach Operationen und Zahnextraktionen.
Herpes zoster ophthalmicus kam zur Beobachtung nach einer Verletzung mit einem
Baumzweig, nach Schlag mit einem Holzstück gegen den Nerv, infraorbitalis und nach
Eindringen von Farbstoff ins Auge. Der Verf.s Arbeit zugrunde liegende Fall kam in
der Kieler Nervenklinik zur Begutachtung und betraf einen 64jähr. Arbeiter, der von
einem Mitarbeiter einen Stoss gegen das Auge erhalten hatte. Im Anschluss daran ent¬
wickelte sich ein Herpes im ganzen Ausdehnungsgebiet des 1. Astes des Nerv, trige-
minus, der zur Erblindung des Auges führte. Pat. war vor dem Unfall gesund und
völlig erwerbsfähig. Als primäre akute Infektionskrankheit, beruhend auf einer Ver¬
änderung der Hirn- und Rückenmarksganglien mit Fieber- und Drüsenschwellung, konnte
deshalb die Erkrankung bei dem Pat. nicht angesehen werden; Erkrankungen der Wirbel¬
säule und des Rückenmarks, welche auf die Spinalganglien übergegriffen, bestanden nicht.
Da jedoch auch Erkrankungen der peripheren Nerven ohne Beteiligung der Spinalganglien
oder anderer zentraler Affektionen einen Herpes zoster hervorrufen können, meist nach
schweren Einwirkungen auf die betreffenden Nerven, doch auch seltener im Anschluss
an leichte Hautquetschungen, war die Möglichkeit eines inneren Zusammenhanges zwischen
einem Stoss gegen das Auge und dem Entstehen des Herpes zoster ophthalmicus zuzu¬
geben. A r o n h e i m - Gevelsberg.
Pichler, Sturz auf die rechte Schädelhälfte — zentrales Skotom des
linken Auges. (Monatsbl. f. Augenheilkde 1911,11.) Verf. hatte Gelegenheit einen älteren
Pat. zu untersuchen, der bei sonst ganz normalen Verhältnissen Auswärtsschielen des
linken Auges und ein absolutes zentrales Skotom darbot.
In längeren theoretischen Ausführungen kommt Verf. zu dem Schluss, dass ein im
6 . Lebensjahre erfolgter Sturz aus 3 Meter Höhe einen Schädelbruch herbeiführte, bei dem
die Bruchlinie vom rechten Augenhöhlendach, auf das Pat. gefallen war, zu dem linken
Foramen opticum verlief. Als Ursache des zentralen Skotoms wird trotz des Fehlens
einer Abblassung ein Bluterguss in das axiale Bündel des Sehnerven angenommen.
Cr am er-Cottbus.
Purtscher, Noch unbekannte Befunde nach Schädeltrauma (Lymph-
austritte in der Netzhaut). (Heidelberger Versammlung 1910.) Nach einem Fall
auf den Kopf aus einer Höhe von 4 Metern fand Verf. in den Netzhäuten des 40jährigen
Pat. ausser Blutungen zahlreiche ausgedehnte weisse Flecken verschiedener Grösse, die
in innigster Verbindung mit den Venen standen. Die Farbe war silberig hell, eher ins
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12.
Hirnflüssigkeit im Augenblick des Sturzes steht, die Ursache für das Eintreiben des
Liquor in den Subarachnoidealraum und in die Lymphgefässscheiden sieht.
Cr am er-Cottbus.
Koerber, Lymphorrhagie im Fundus bei Schädelbruch. (Hirschbergs Zentral¬
blatt 1910.) Verf. veröffentlicht nach Kenntnisnahme des vorigen einen gleichartigen Fall.
Cramer-Cottbus.
Krttckmann, Zur Heilung von Lederhautwunden. (Heidelberger Versamm¬
lung 1911.) Vortr. hat zur Verstärkung schwerverletzter Stellen der Augenwandungen
nach dem Vorgang der Chirurgen Stücke von Fascien und der Vena saphena desselben
und Lederhaut eines wegen Glaukoms entfernten Auges eines anderen Menschen benutzt.
Das Sehnenstück aus der Fascia lata wurde zur Deckung eines 7 mm langen Lederhaut¬
risses unter die unterminierte Bindehaut geschoben und zweckentsprechend vernäht. Das
Fascienstück heilte an. Eine klaffende Hornhautwunde wurde mit dem erwähnten Leder¬
hautstück bedeckt und über dieses die vorher abgelöste Bindehaut nach Kuh nt herüber¬
gezogen. Auch hier heilte das fremde Lederhautstück glatt mit der Hornhaut zusammen.
Endlich wurde, um mehr elastische Zusatzstücke zu wählen, an einem schwer glauko¬
matösen Auge ein Lederhautloch mit dem Trepan angelegt und ein entsprechendes Stück
aus der Vena saphena mit der Endothelseite daraufgelegt und das Ganze mit der vorher
abgelösten Bindehaut verschlossen. Cramer-Cottbus.
Oloff, Ein Fall von Luxation der Tränendrüse. (Monatsbl.f.Augenheilkde. 1910.)
Unter Hinweis auf die Seltenheit des Krankheitsbildes, das meistens bei Kindern vor¬
komme, schildert Verf. das nach Eindringen eines starken Eisenhakens in die Augen¬
gegend bei einem 20jährigen Matrosen geschehene Ereignis: Im Oberlid fand sich eine
2 cm lange Risswunde, aus deren schläfenseitiger Hälfte an einem schmalen Stiel ein
mandelgrosser, prall gespannter dunkelroter Körper — die orbitale Tränendrüse — heraus¬
hing. Sie wurde zurückgebracht und der Riss über ihr vernäht Heilung glatt. Es
schien, als ob die Drüse nicht ganz genau ihren richtigen Platz wieder bekommen hätte.
Aus den theoretischen Bemerkungen sei hervorgehoben, dass die Luxation nur nach
Zerreissen der Fascia tarsoorbitalis erfolgen könne und wird nach Zurückbringen, wenn
möglich, ein besonderer Verschluss dieser Öffnung empfohlen. Cramer-Cottbus.
Kunst, Sehnervenatrophie nach Kontusion des Bulbus. (Hirschbergs
Zentralblatt 1910.) Ein holl.-indischer Soldat fiel mit dem rechten Auge auf den Stumpf
eines etwa 4 cm dicken Schilfrohrs. Es traten die gewöhnlichen Zeichen einer solchen
Verletzung ein, ohne dass am und im Augapfel selbst zunächst etwas krankhaftes zu
sehen war. Doch nahm die Sehschärfe wesentlich ab und 4 Monate nach dem Unfall
hatte sich eine Sehnervenentartung mit starker Verengerung der Zentralgefässe ausge¬
bildet Die Allgemeinuntersuchung, auch Wassermann, ergab keinerlei Erscheinung,
die die anderweitige Entstehung der Entartung hätte nachweisen können, so dass der ur¬
sächliche Zusammenhang mit der Quetschung des Augapfels angenommen werden musste.
Verf. beklagt sich darüber, dass in der deutschen Literatur, auch im neuen Gräfe-
Sämisch, nichts über dies Vorkommnis stünde. In dem Anteil des Ref. an dem
Thiemsehen Handbuch hätte er das gefunden, was er suchte. Cramer-Cottbus.
Manolescu, Beiderseitige Atrophie der Sehnerven als Folge des Milz¬
brandkarbunkels. (Heidelberger Versammlung 1911.) Nach einem mit schwerer
Schwellung der Lider einhergehenden, innerhalb 8 Tagen aber wesentlich gebesserten
Milzbrandkarbunkel des Oberlids fand sich vollständige Blindheit, Netzhautödem mit
Blutungen längs der Venen. Nach 6 Wochen fand Verf. völlige Atrophie der Papillen
mit hochgradiger Verengerung der Arterien. Die Entstehung dieser schweren Ver¬
änderungen ist wohl auf dieselbe Weise, wie die nach Erysipel, zu erklären — näm¬
lich durch die Aufhebung des Blutlaufs in den Sehnervengefässen durch die Schwellung
des Orbitalinhalts. Cramer-Cottbus.
Fej6r, Ein geheilter Fall von — durch Fremdkörper verursachter —
retrobulbärer Entzündung. (Hirschbergs Zentralblatt 1910.) Nach einer Stich¬
verletzung zwischen Nasenwurzel und oberem Augenhöhlenrand mit einem Federhalter
wurde die 0,5 cm lange Wunde anderweitig zugenäht.
Verf. bekam den 13jähr. Knaben mit Lidschwellung, Exophthalmus, beginnender
Stauungspapille in seine Anstalt. Die Erscheinungen nahmen lokal zu und es ent-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Kr. 12.
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Bläuliche gehend. Die Flecken zeigten rasche Rückbildung unter Zunahme des Sehver¬
mögens und Entwicklung von stärkerer Pigmentierung des Schläfenrandes des linken
Sehnerven und leichter Abblassung der letzteren.
Verf. hält die weissen Flecke, da die Entstehung aus Blutungen oder entzündlichen
Herden unwahrscheinlich ist, für Lyinphaustritte, indem er sich auf die Leberschen
und seiner Schüler Versuche über die Verbindung der Cerebrospinalflüssigkeit mit den
Lymphscheiden der Zentralgefässe stützt und in dem enormen Druck, unter dem die
wickelte sich starke Hirnhautreizung. Trotz Öffnung der Wunde, bei der Eiter abfloss,
und regelmässiger Drainage nahmen die Krankheitserscheinungen in lebenbedrohender
Weise zu, als plötzlich ein Wasserstrahl ein 1,6 cm langes Stück eines Federhalters aus
der Wunde spülte, der sich allen Sondierungen entzogen hatte. Heilung. Cramer-Cottbus.
Hirschberg, Ein glückhafter Schuss ins Schwarze des Auges. (Hirschb.
Zentralblatt 1910.) Nach einer Schrotverletzung auf der Hühnerjagd fand Verf. eine
Epithelabschürfung der Hornhaut, etwas entrundete Papille und einen leichten Bluterguss.
Inneres Auge ohne Fehler.
Am nächsten Tag fand er das abgeplattete Korn im unteren Bindehautsack.
Offenbar musste nach der Stellung der Schützen das Korn mehrmals aufgeschlagen
sein, ehe es — schon ermattet — den Schläfenrand der Hornhaut des scharf nasenwärts
blickenden Patienten erreichte. Cramer-Cottbus.
Adam, Über die Wirkung und Mechanik orbitaler Schussverletzungen.
(Zeitschr. f. Augenheilkunde, XXVI, 1.) Es handelt sich um solche Fälle, in denen der
Augapfel selbst nicht verletzt wurde. Man sieht bei ihnen vor allem grosse eigenartig
metallisch glänzende weisse bindegewebige Platten, die zum Teil mächtig vorgewölbt sind
und die Netzhautgefässe über sich hinweggehen lassen. Die anatomische Untersuchung
ergab eine plastische Entzündung von Netz- und Aderhaut.
Unter Zurückweisung der Goldzieherschen Anschauungen, dass die geschilderten
Wucherungen Folgen der Durchreissung der Ciliargefässe und -nerven, sowie der, dass
sie die Folge von Blutungen seien, entwickelt Verf. auf Grund der Sprengwirkung, die
das Geschoss in der mit Flüssigkeit und Fett gefüllten Augenhöhle anrichtet, eine eigene
Theorie.
Zunächst wird aus Schädelsammlungen und Versuchen festgestellt, dass es bei
Schüssen durch die Seitenteile der knöchernen Augenhöhle zu indirekten Splitterbrüchen
des Augenhöhlendaches kommt, deren einzelne Splitter ins Gehirn dringen können.
Sodann fand Verf. beim Beschiessen eines sinnreichen Modells, dass der Augapfel etwas
nach vorn bewegt und an seinem hinteren Pol abgeplattet wurde. Hierdurch wird
naturgemäss eine Verkleinerung des Volumens und eine erhebliche Drucksteigerung er¬
zielt, die in besonderen Fällen zu einem Platzen des Augapfels führen kann.
Aus negativ ausgefallenen Versuchen an lebenden Hunden schliesst Verf., dass eben
eine so geschlossene Augenhöhle, wie sie nur Mensch und Affe haben, zum Zustande¬
kommen der Augenhintergrundsveränderungen führen kann.
Aus sehr geschickt mit Hilfe eines dazu ersonnenen Apparats angestellten Schuss¬
versuchen auf menschliche Leichen konnte mit Sicherheit eine Vortreibung des Auges
um 4 mm festgestellt werden, während sich die Drucksteigerung nicht messen Hess.
Endlich hatte Verf Gelegenheit, die Befunde bei fünf der Verletzung erlegenen
Selbstmördern zu erheben, bei denen das hervorstechendste Zeichen eine Blutung in der
Augenhöhle war, die Verf. im Gegensatz zu anderen Autoren als auf Sprengwirkung auf
den Gefässen des Sehnerven beruhend erkannte. Die herausgenommenen Augäpfel zeigten
an ihrem hinteren Pol eine scharfe Einknickung und dieser entsprechend in der Ader¬
haut Blutaustritte und Verwerfungen des Pigments, die schliesslich durch exzessive
Narbenbildungen das beschriebene klinische Bild herbeiführen.
(Ref. sah vor kurzem als Folge eines weit nach vorn gerichteten Schläfenschusses
eine vollständige Netzhautablösung.) C r am e r- Cottbus.
Laas, Ein seltener Fall von Schrotkornverletzung der Augen: rechts
doppelte Durchbohrung, links Wanderung des Schrotkorns vom Glaskörper
in die Vorderkammer. (Monatsbl. f. Augenhlkde. 1911, I.) Nach einem Schuss mit
feinstem Hühnerschrot kam es links zu einer Durchbohrung der Hornhaut mit Iris¬
vorfall, rechts zu einer solchen der Lederhaut. Links traumat. Star, descemetische Be-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde upd Invalidenwesen Nr. 12.
schlüge. Rechts wolkige Glaskörpertrübungen, Röntgenaufnahme lässt den Sitz der
Schrote unentschieden.
Später sieht man nach Aufhellung des Glaskörpers rechts deutlich den Schuss¬
kanal bis zu einer blutig gefärbten Stelle der Netzhaut nasenwärts vom Sehnerveneintritt,
die wohl als Austrittsstelle des Korns anzusehen ist. S = 1 mit + 1 D.
Nach 2 Jahren Netzhautablösung rechts, die — anderswo behandelt — zur prak¬
tischen Erblindung geführt hat. Links ist dort eine Reklination des Linsenrestes ge¬
macht, die ein leidliches Sehvermögen schaffte.
Nach einem weiteren Jahr fand sich das Schrotkorn links am Boden der Vorder-
karamer, von wo es mit einer schwierigen Operation entfernt wurde. Pak behielt sein
Sehvermögen. ( , Cr am er-Cottbus.
Steindorff, Über Aalblutconjunctivitis. (Berliner ophtbalmoL Gesellschaft,
22. Juni 1911.) Nachdem beim Schlachten eines Aals Blut desselben in die Augen des
Schlachtenden gespritzt war, trat eine heftige absondernde Bindehautentzündung ein und
zwar im engsten Anschluss an das Einspritzen. In einem Fall fand sich auch 24 Stunden
lang eine feinste oberflächliche Hornhauttrübung.
Verlauf günstig.
Bei Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen gelang ein entsprechender Versuch
nichk C ram er-Cottbus.
Bisley, Blindness following by the passing of an electric Current (ref.
Monatsbl. f. Augenheilkde. 1910, II.) Nach wiederholter Einwirkung eines Stromes von
200 Volt trat längere Bewusstlosigkeit ein, nach deren Aufhören völlige Blindheit ohne
jeden krankhaften Spiegelbefund eintrat. Verf. glaubt Hysterie ausschliessen zu können,
obwohl der Mann melancholisch war und Selbstmordversuche machte. Er glaubt, dass
es sich um Schädigung der Sehzentren durch den Strom handele. (Wenig wahrschein¬
lich. Ref.) Cr am er- Cottbus.
LÖwenstein, Zur Bakteriologie des Hornhautgeschwürs. (Monatsbl. f.
Augenheilkde. 1910, II.) Unter den theoretischen Betrachtungen ist bemerkenswert der
Nachweis, dass die Zahl der septischen Geschwüre nach oberflächlichen Hornhautver¬
letzungen lange nicht so gross ist, wie sie nach dem Prozentsatz der in Prag im
scheinbar normalen Bindehautsack gefundenen Pneumokokken sein müsste. Verf. zieht
daraus den Schluss, dass zur Entstehung eines Geschwürs neben Eingangspforte und
virulentem Erreger noch ein dritter Faktor nötig sei — die mangelnden Abwehr¬
einrichtungen des Hornhautgewebes mancher Menschen. Weiter ist wichtig, dass nach
Angabe des Verfassers lange bestehendes Hypopyon die Hornhauthinterfläche zum ge-
schwürigen Zerfall bringen und Frühperforation herbeiführen kann, besonders wenn sich
Fibringerinnsel an die Descemet festklebt.
Auffallend ist dem Verf., dass Pneumokokkengeschwüre von Kindern und Jugend¬
lichen ganz anders verlaufen, wie bei Leuten über 50 Jahren — jene haben eben nur
ausnahmsweise Tränensackblennorrhoe (Ref.).
Über das Diplobazillengeschwür bestätigt Verf. die allgemein gemachten Erfahrungen.
Ein Geschwür mit rapide vorschreitender Zerstörung der Hornhaut ergab einen
Bacillus fluorescens liquefaciens.
Ein eigenartiges Geschwür nach Kohlenverletzung ergab den Aktinomyces als Er¬
reger, wie Verf. den sonst Streptothrix genannten Pilz bezeichnet. Cramer-Cottbus.
Alexander, Vaccineinfektion des Auges. A. berichtet im ärztlichen Verein
in Nürnberg am 1. Juni (s. Münch, mod. Woch. 37) über schwere Vaccineinfektion des
Auges. Eine 22jähr. Frau wischte am 5. Mai mit ihrem Taschentuche den frisch ge¬
impften Arm ihres Kindes ab. Zwei Wochen nach der Impfung Erkrankung des rechten
Auges mit Schmerzen und Drüsenschwellung vor dem Ohr. Typische Pustel am inneren
Augenwinkel mit Übergreifen auf die Conjunctiva palpebrae infer. Am 27. Mai zentraler
Defekt der Cornea trotz prophylaktischer Salbenbehandlung und Verbände, dann Auftreten
der Keratitis profunda. Aronheim-Gevelsberg.
Lutz, Über einige Fälle von ektogener Panophthalmie. (Monatsbl. f.
Augenheilkde. 1910.) Bei 4 Fällen von Hackensplitterverletzung konnte man dreimal
den Bacillus subtilis direkt am herausgezogenen Splitter nachweisen. In weiteren drei
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Fällen (Schuhkratzer*, HamiperapliUer-, Hackensplitterverletzung) fanden sich anaerobe
Keime und zwar zweimal der Bacillus phlegmonis emphysematosae — des Gasbrands.
Nach der Art der veranlassenden Keime muss Ausfflhrung nnd Zeitpunkt der
Eunkleation verschieden gestaltet werden. Cramer-Odttbus..
Möller, Ober traümatische Augen musfeellähmun gen. (Inaugur.-Dissertat.
Leipzig 11.) Verf. bespricht in seiner Arbeit die im letzten Jahrzehnt in der Augen¬
klinik Sattlers beobachteten Fälle traumatische* Augenmuskellähmungen hinsichtlich
der Art ihres Zustandekommens, bezüglich des Ortes der Läsion und mit Rücksicht auf
ihren Verlauf. t ■
Unter 49 Personen mit traumatischer Augenmuskellähmung befanden sich 10 weib¬
liche und 39 männliche, darunter 11 Kinder. Diese Fälle verteilen sich dem Alter nach
auf die verschiedenen Jahrzehnte in folgender Weise: 1. u. 2. Jahrzehnt 8 u. 6 28 %,
3. u. 4. Jahrzehnt 11 u. 10 = 44%,-5. m 6. Jahrzehnt 9 u. 2 = 22%, 7. Jahrzehnt
3 = 6%. Von den znr Lähmung führenden Unfällen ereigneten sich I. 1Ö in der
Landwirtschaft (ca. 20%)* 3 im Baugewerbe, 4 bei Kutschern, je 2 bei Dachdeckern,
Schneidern und in der Hauswirtschaft, je 1 bei Brauern, Schleifern, Giessern, Kürschnern
und Bergleuten. II. Durch zufällige Anlässe: 3 als Folge des Sports, durch Abspringen
von der Elektrischen, Sprung aus dem Wagen, Sturz von der Treppe je 1, bei kind¬
lichem Spiel 2. III. In unbekanntem Zusammenhänge 11.
Bezüglich des Ortes der angreifenden Gewalt ergab sich, dass Augenmuskelläh¬
mungen auftraten I. nach Stoss und Schlag auf den Kopf: im allgemeinen ohne nähere
Lokalisation 7 mal, auf den Hinterkopf 4 mal, auf eine der beiden Kopfseiten 8 mal,
auf die Stirn 1 mal, auf den Augenhöhlenrand (inkl. 4 mal nach Hufschlag) 12 mal,
auf die Jochbeingegend 1 mal, auf den Nasenrücken 1 mal. II. Quetschung des Kopfes
erfolgte in 9 Fällen: durch Überfahrung 6-, durch andere Gewalten 3 mal. III. Muskel-
zerreissung wurde 1 mal diagnostiziert und IV. in einem anderen Falle das Oberlid
durch einen Hammersplitter durchschlagen. Basale Läsionen (Fraktur des Schädels,
Nervenzerreissung, Blutung) wurden in 25 Fällen diagnostiziert, als orbitale Lähmungen
erwiesen sich 21 Fälle, in 3 Fällen war eine teils basale, teils orbitale Läsion anzu¬
nehmen. Schädelbruch wurde 15 mal mit Bestimmtheit, 6 mal mit hoher Wahrschein¬
lichkeit, d. h. in 42% der Fälle diagnostiziert.
Zu vollständiger Heilung gelangten 23 Fälle ca. 50%, darunter 15 orbitale,
7 basale und 2 basoorbitale. Zur Besserung kam es in 8 Fällen ca. 15%, darunter
2 orbitale, 5 basale und 1 orbitobasaler Fall. Keine Heilung trat in 13 ca. 25% der
Fälle ein, 9 basale und 5 orbitale Lähmungen. In 4 Fälien blieb der Verlauf un¬
bekannt, in 4 Fällen hinterblieb konkomittierendes Schielen.
Der N. opticus war 5 mal betroffen; der Trigeminus ebenfalls 5 mal (doppelseitig
1 mal). Mitbetroffen war der N. facialis 8 mal (1 mal doppelseitig), der Acusticus
10 mal, der Glossopharyngeus 3 mal (1 mal doppelseitig). Paralyse des Augensympathicus
bestand 3 mal.
In der Literatur findet sich wiederholt die Angabe, dass der Abducens am häufigsten
traumatisch gelähmt ist, Panas und Wagenmann fanden die Oculomotoriuslähmung
als die häufigste Augenmuskellähmung. Damit stimmt auch Verf.s Befund überein, nach
dem sich 28 Oculomotorius-, 22 Abducens- und 18 Trochlearislähmungen fanden.
Bei jugendlichen Verletzten gestaltete sich der Verlauf der Atigenmuskellähmung
günstiger als bei Erwachsenen; er war bei orbitaler Läsion meist günstig, auch bei Ab¬
wesenheit einer Gehirnerschütterung und eines Schädelbruches bei intrakraniell bedingter
Lähmung. Unter 22 Abducenslähmungen heilten 6 (27 % %), unter 28 Oculomotorius-
lähmungen 16 (57%) und unter 18 Trochlearislähmungen 10 Fälle (55 V 2 °/o)- Die un¬
günstigere Prognose der Abducenslähmungen war wahrscheinlich auf Abbruch der Felsen¬
beinspitze zurückzuführen. In vielen Fällen kam es nach mehrmonatlichem Stationärbleiben
der Lähmung noch rasch zur Heilung bei jüngeren und älteren Verletzten. Es ist des¬
halb nach Verf.s Material ratsam, nicht vor Ablauf des 8. Monats operativ einzugreifen.
Falls vorzeitig operiert wird, kann bei nachträglicher Rückkehr der Muskelfunktion ein
Übereffekt erzielt werden. Aron he im-Gevelsberg.
Alexander, Traumatische Lähmung des Obliqu. inferior. A. demonstriertim
ärztl. Verein in Nürnberg am 3. XL 10 (s. Münch, med. Woch. 6) ein lOjähriges
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380 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12.
Mädchen mit traumatischer Obliquus inferior-Lähmung des linken Auges. Das Kind fiel
vor 10 Tagen und stiess sich an einem Eisenblech gegen den unteren Orbitalrand. Es
besteht eine völlig isolierte Lähmung des Obliqu. inferior, wahrscheinlich infolge Blutung
in den Muskel. (4 Wochen später war die Lähmung bedeutend zurückgegangen.)
Bei einem 49 Jahre alten Manne — den A. ebenfalls demonstriert — bestand nach
einer Verletzung vor 36 Jahren eine linksseitige traumatische Ptosis, die mit bestem
Erfolge vor 4 Jahren nach Koster operiert wurde. Das Lid kann völlig gehoben werden.
Aronheim - Gevelsberg.
Salus, Über Augenmuskelstörungen bei Tetanus. (Monatsbl. f. Angen-
heilkde. 1911. I.) Verf. weist im Anschluss an einen Fall von Eindringen eines Akazien¬
zweiges in die Augenhöhle eines Jungen unter eingehender Literaturanführung nach, dass
bei Berührung eines Augenmuskels durch das Tetanotoxin ein Dauerkrampf der Muskeln
dieses Auges eintritt, der bald auf das andere Auge und die Umgebung (Facialis etc.)
ausstrahlt. C r a m e r - Cottbus.
Harris, A Case of choked disk (Stauungspapille) possessing some unique
features. (The ophthalmic record 1910.) Durch einen Schlag mit einem Brett trat
oberhalb des Augenhöhlenrandes eine Wunde ein, die glatt heilte. Nach einiger Zeit
veranlassten Hirnerscheinungen eine Augenuntersuchung, die beiderseits Stauungspapille
ergab. Als Ursache ergab Aufmeisselung oberhalb der alten Wunde einen Stirnlappen-
abzess, in dem sich ein 3 / 4 Zoll langes, i ’ A Zoll dickes Holzstückchen fand, das durch
das Augenhöhlendach in das Gehirn gedrungen war. Heilung. Cr am er- Cottbus.
Pichler, Ein Fall von unvollständiger Sehnervenausreissung durch
Hufschlag. (Monatsbl. f. Augenheiikde. 1910 II.) Nach einem Hufschlag, der in der
knöchernen und Weichteilumgebung der Augenhöhle verschiedene narbige Veränderungen
gemacht hatte, fand sich in dem amaurotischen Auge an Stelle der Papille ein aufrechtes
weisses Oval, aus dem ein nach vorn ziehender grauer Strang austrat. Um das Oval
herum sieht man einen Hof von der Farbe der Lederhaut Das Ganze ist gegenüber
dem übrigen Augenhintergrund etwas vertieft bis auf eine Stelle, an der 2 Papillen-
gefässe vorhanden waren. Verf. nimmt an, dass der Hufschlag den Augapfel nach vorne
schob und so die teilweise Zerreissung bewirkte. Cramer-Cottbus.
Birkhänser, Plötzliche einseitige Erblindung nach perforierender
Schädelverletzung vom Gaumen aus. (Monatsbl. f. Augenheiikde. 1911. II.) Ein
Betrunkener fiel vornüber und stiess sich eine lange Tabakspfeife in den harten Gaumen,
die er selbst herauszog. Er bemerkte sofort die Erblindung seines rechten allein seh-
tüchtigcn Auges.
Die Sonde dringt längs der innern Highmorshöhlenwand in die Augenhöhle vor.
Irgend welche Erscheinungen von Verletzung der Hirnbasis sind nicht vorhanden.
Im Innern des sonst normalen und normal beweglichen Augapfels sieht man eine
grosse landkartenähnliche Stelle der Netzhaut, die glänzend weiss ist und den Ort der
— nicht erkennbaren — Sehnervenscheibe nur aus den Zentralgefässen vermuten lässt
Im Laufe der Zeit treten den Gelassen entlang normale Augenhintergrundsfärbungen ein
und die Sehnervenscheibe wird, an ihrer Schläfenseite umgeben von einem blauschwarzen
Fleck, erkennbar. Über den ganzen weissen Bezirk sind Blutungen zerstreut. Es
kommt eine konsensuelle Pupillenreaktion zustande, auch eine Zeitlang eine Licht¬
empfindung, aber der Endausgang war Amaur durch Sehnerventartung.
Aus den theoretischen Betrachtungen ist hervorzuheben, dass wahrscheinlich die
derbe Pfeifenspitze eine Knochenverletzung gemacht oder seihst den Sehnerven orbital-
wärts vom Foramem opticum zertrümmert hat. Die weisse Verfärbung wird als ein
langdauerndes Ödem infolge Zusaramenpressung der hinteren Ciliar- und der Zentral¬
arterien durch Knochentrümmer und Blutungen aufgefasst, das mit dem Nachlass de*
Drucks wieder geschwunden ist. Cramer-Cottbus.
Hochhaus, Chlorom. II. demonstriert in der Rheinisch-westfälischen Gesellschaft
für innere Medizin und Nervenheilkunde in Köln am 12. III. (s. Münch, med. Woch. 23}
die anatomischen Präparate eines Falles von Chlorom. Es handelte sich um einen
Knaben, bei dem 3 Wochen vor der Einlieferung ins Krankenhaus ein linksseitiger
Exophthalmus aufgetreten war. Gleichzeitig bestanden heftige Kopfschmerzen, massige
Nackenstarre, geringer Spasmus der Beine und deutlich das Kernig sehe Symptom. Da
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der Exophthalmus zunahra, wurde nach Freilegung der Orbitalhöhle ein grösserer Tumor
exstirpiert; er war von weicher Konsistenz und grünlicher Farbe. Bei der Obduktion
fand sich eine ausgedehnte Verbreitung der grünlichen Tumoren nicht nur in der Augen¬
höhle, sondern auch subperiostal am Schädel, ferner an der Innenfläche der Dura; be¬
sonders stark im Rückenmarkskanal; ferner an den peripheren Knochen subperiostal. Im
Knochenmark zeigten sich ebenfalls zahlreiche grünliche Massen, dagegen waren die
inneren Organe, besonders die Drüsen, die Leber anscheinend weniger ergriffen, nur die
Milz schien makroskopisch verändert. Nach dem Blutbefunde, mit dem konform im
Knochenmark auch wesentlich grosse Lymphocyten angetroffen wurden, handelt es sich
sicher um einen Fall von lymphatischem Chlorom. Aronheim-Gevelsberg.
Grönholm, Beiträge zur Kenntnis des Enophthalmus traumaticus.
(Zeitschr. f. Augenheilkde. XXIV, 6.) Verf. veröffentlicht 2 gleichartig durch Fall gegen
den Skistab entstandene Fälle, bedingt durch den Bruch der äusseren bezw. inneren Augen¬
höhlenwand. , Cr am er-Cottbus.
Gustav Eversbusch, Über Enophthalmus traumaticus mit Varixbildung
am Unterlid. (Monatsbl. f. Augenheilkde. 1911.1.) Nach einer sehr schweren körper¬
lichen Anstrengung (Schieben einer Last von 5 Zentnern) empfand der 28jähr. Patient
beim Niedersetzen einen heftigen Schmerz im linken Auge, der bald wieder abnahm.
Nach einiger Zeit sah er, dass das Auge tiefer in der Höhle lag und dass beim Bücken
eine bläuliche Geschwulst bis Wallnussgrösse am Unterlid auftrat, die beim Aufrichten
sich wieder verlor. Die objektive Prüfung zeigte ein Zurücksinken des Augapfels um
2,5 cm und die Unabhängigkeit der blauroten Geschwulst von den Netzhautvenen,
während Zusammendrücken der Jugularis die Erscheinung ebenso hervorruft, wie das
Bücken. Durch Ausschliessung der sonstigen für die Entstehung des Leidens von den
verschiedenen Autoren angenommenen Ursachen kommt Verf. zu dem Schluss, dass es
sich bei dem Mangel einer äusseren Einwirkung um ein Abreissen der Muskelfascien an
ihrer Befestigung an der Knochenhaut der Augenhöhle handele, wofür die Beweisführung
allerdings etwas gezwungen erscheint, da Verf. eine besonders energische Zusammen¬
ziehung des äusseren graden Muskels zur Festhaltung dgr Richtung des Schiebens an¬
nimmt, was durch eine geeignete Kopfdrehung ja viel natürlicher zu erreichen war. Die
Erklärung für die Entstehung des Varix des Unterlids gibt Verf. nach längeren theo¬
retischen Erörterungen dahin, dass Pat. beim Schieben des schweren Karrens den Kopf
nach vorne und nach der Fahrtrichtung drehte, wodurch ein Abströmen des Orbitalbluts
statt nach dem Sinus cavernosus nach dem Gesicht zu eintrat und eine starke Zusammen¬
pressung der Vena jugularis in Verbindung mit der verstärkten Atmung eine erhebliche
StauuDg bedingte, die an einer anzunehmenden, vielleicht kongenital schwachen Wand¬
stelle zu einer Ausbuchtung führte. Cramer-Cottbus.
Dntoit, Über die Beziehungen zwischen dem Luftemphysem der Orbita
und dem traumatischen Enophthalmus. (Zeitschr. f. Augenheilkde. 1910.) Nach
Fuchs kommt der Lufteintritt in die Augenhöhle usw. bei Kontusionen des Augapfels
dadurch zustande, dass das unverletzte Auge gegen die Papierplatte drängt und diese
zertrümmert. Bei offenen Wunden ist eine Luftansammlung unmöglich, weil jene sofort
wieder austreten kann. Salus ist dagegen der Meinung, dass nur in einem ganz be¬
stimmten Fall diese Entstehungsweise möglich sei, während die meisten Fälle durch
Gegenstoss beim Treffen des Augenhöhlenrandes und des Augapfels gleichzeitig durch
Bildung einer Fissur zustande kämen.
Verf. hat nun 4 Fälle schwerer Kontusion beider Teile beobachtet, bei denen es,
teils nach vorhergehendem Exophthalmus, zu Enophthalmus mit Lufteintritt gekommen
ist, der nach Schneuzen besonders hervortrat und in erster Linie unter den Lidern. In
3 der Fälle trat der Enophthalmus auffallend rasch ein — „sozusagen sofort nach dem
Rückgang der Schwellungserscheinungen 44 , so dass ausser den Brüchen der Augenhöhlen¬
ränder auch ein Abreissen des „Augenhalteapparats 44 , d. h der hinter dem Augapfel
gelegenen Fascien erfolgt sein musste.
Verf. gibt dann in längerer Literaturstudie eine Einteilung der bekannt gewordenen
Fälle nach dem Verhältnis zwischen Orbitalbruch, Augapfelkontusion mit oder ohne
Lederhautriss und Lufteintritt an.
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Die zu jeder Form angeführten Prognosen scheinen Ref. sich nicht im mindesten
von denen jeder schweren Augen- oder Orbitalverlettung überhaupt zu unterscheiden.
Cramer-Cottbus.
Mohr, Beobachtungen über Keratitis parenchymatosa nach Trauma.
(Monatsbl. f. Augenbeilkde. 1910.) Verf. bestätigt in sehr eingehender Weise an zwei
Fällen die schon allgemein angenommene Meinung, dass durch Verletzungen die in Rede
stehende Krankheit auf demselben Auge ausgelöst werden kann. Von dem zurzeit noch
lebhaft umstrittenen Vorkommen der parenchymatosa auf dem nicht verletzten Auge als
Folge der Verletzung des anderen ist in der Arbeit nicht die Rede. Cramer-Cottbus.
Rohde, Keratitis interstitialis und Trauma. (Inaugural-Dissertat. Berlin 1911.)
Die Keratitis interstitialis (parenchymatosa) befällt in der Mehrzahl der Fälle hereditär¬
syphilitische oder tuberkulöse Individuen; sie tritt auch bei erworbener Syphilis auf,
ferner seltener bei schweren, allgemeinen Ernährungsstörungen, Stoffwechselkrankheiten.
Ein lokales Leiden ist sie demnach niemals. Erst in den letzten Jahren ist nach Perlias
Vortrag auf der 14. Versammlung rheinisch-westfälischer Augenärzte zu Düsseldorf die
Frage zur Diskussion gestellt, ob ein Unfall eine auf konstitutioneller Basis beruhende
Keratitis auslösen kann. Trotz vielfacher Untersuchungen und Veröffentlichungen, die
Verf. anführt, sind die Akten noch nicht geschlossen.
Aus der Augenklinik Greefs führt Verf. folgende Fälle an. In dem ersten handelte
es sich um einen 17 Jahre alten Maurerlehrling, dessen Vater vor der Ehe an Lues ge¬
litten hatte. Beim Vergipsen spritzte dem Lehrling etwas Gipsmörtel ins rechte Auge,
in dem sich trotz Entfernung des Mörtels, ein Reizzustand entwickelte und nach 5 Tagen
zu einem nur das Epithel der Hornhaut betreffenden Ulcus corneae traumaticum führte.
Nach etwa einer Woche Beginn der Epithelisierung, die den Defekt ausfüllte, dass nur
noch eine leichte, wolkige Trübung zu sehen war. Nach einer Woche Wiederauftreten
eines Reizzustandes und Beginn einer interstitiellen Keratitis am Rande der Hornhaut,
getrennt vom dem ursprünglichen Ulcus, die sich zur typischen Keratitis interstitialis
ausbildete. Auf dem Höhepunkte derselben erkrankte das linke Auge in gleicher Weise. —
Der 2. Fall betraf ein 21jähr. Mädchen mit tuberkulösem Katarrh der r. Lungenspitze.
Vor 1 Jahre litt sie an Keratitis tuberculosa beider Augen, die mit Hinterlassung von
Hornhauttrübungen, besonders auf dem 1. Auge, heilte. 3 Tage vor der Aufnahme hatte
sie von einem Kinde einen Stoss mit dem Finger gegen dieses Auge erlitten. Eine
Hornhautverletzung war bei der Aufnahme nicht festzustellen, dagegen bestanden neben
Tränenträufeln starke konjunktivale und ziliare Injektion. In kurzer Zeit entwickelte
sich aus diesem traumatischen Reizzustande eine schwere, die ganze Cornea befallende
Keratitis interstitialis mit tiefer Gefässbildung. — Ein 3. Fall kam in der chirurgischen
Poliklinik zur Beobachtung bei einem 10 Jahre alten Mädchen aus gesunder Familie,
das an tuberkulöser rechtsseitiger Kniegelenksentzündung, angeblich nach Aufschlagen
eines Fussballes, litt. Auf dem Auge wurde Keratitis interstitialis im Aufhelluugsstadium
festgestellt, die nach Angabe der Mutter nach Aufschlagen eines Balles gegen das r. Auge
vor 4 Monaten aufgetreten war. 6 Wochen später sei auch das 2. Auge erkrankt.
Verf. schliesst sich auf Grund dieser und der in der Literatur veröffentlichten
Fälle der Ansicht der Autoren an, die überzeugt sind, dass ein Trauma an der be¬
troffenen Hornhaut eine auf einer konstitutionellen Erkrankung beruhende Entzündung
auslösen kann und dass nicht nur das verletzte, sondern auch das andere Auge in Mit¬
leidenschaft gezogen werden kann.
Eine Entschüdigungspflicht bei Keratitis interstitialis wird für das verletzte Auge
fast allgemein anerkannt, nicht so für das sekundär erkrankte. Da jedoch diese Er¬
krankung hauptsächlich im Kindesalter beobachtet wird, werden bei der Beschränkung
der Kinderarbeit nur in seltensten Fällen Entschädigungsansprüche gestellt werden
können. A r o n h e i m - Gevelsberg.
Langenbeck, Keratitis parenchymatosa nach Trauma. (Zeitschr. f. Augen-
heilkde. 1910.) Im Anschluss an Einspritzen von Terpentin ins linke Auge entwickelte
sich in diesem eine vollständige und später am anderen Auge eine mehr sektorenförmige
Keratitis parenchymatosa. Pat. zeigte positiven Wassermann.
Wenu auch die Möglichkeit vorliegt, dass durch den Reiz des Terpentins etwa wenig
aktive Spirochäten in der Hornhaut zur Entwicklung und zur Wirksamkeit gebracht
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werden könnten, so weist doch Verf. — sehr mit Recht (Ref.) — die Forderung, dass
die Erkrankung des zweiten Auges als Unfallfolge anerkannt werden müsse, zurück,
da auch bei den von selbst an Keratitis parenchymatosa erkrankten Augen die Er¬
krankung des zweiten nicht eine Folge der Erkrankung des ersten, sondern des Grund¬
leidens sei und wir bisher eine sympatische Keratitis nicht nachgewiesen bekommen
haben. C r a m e r - Cottbus.
Watanabe, Anatomische Untersuchung von 4 Augen mit traumatischer
Iridocyclitis. (Monatsbl. f. Augenheilkde. 1910,11.) Verf. kommt in Übereinstimmung
mit Rüge und Schirmer zu dem Schluss, dass eine sicherere anatomische Unter¬
scheidung zwischen iridocyklitischen Produkten, die zu sympathischer Entzündung führen,
und solchen, die auf das verletzte Auge beschränkt bleiben, nicht möglich ist.
Cr am er- Cottbus.
Gradle jun., Über die diagnostische und prognostische Bedeutung der
Lymphocytose bei Iridocyclitis traumatica. (Heidelberger Versammlung 1910.)
Auf Grund der von allen Seiten bei der Untersuchung sympathisch erkrankter Augäpfel
gefundenen lymphocytären Infiltration untersuchte Verf. das Blut bei traumatischer und
nichttraumatischer Iridocyclitis und fand bei ersterer die Zahl der Lymphocyten zwischen
30 und 45 %. In Fällen von Vereiterung, geheilten Verletzungen und nicht traumatischen
Iridocycliten fand er das Blut normal.
Er nimmt an, dass die relative Vermehrung der mononuklearen auf Kosten der
polynuklearen Zellen, die besonders 24—36 Stunden vor einer Verschlimmerung der Ent¬
zündung auftrat, sicher eine Bedeutung in diagnostischer Hinsicht hat.
In der eingehenden Diskussion wird von verschiedenen Seiten die Beobachtung be¬
stätigt, nach Temperatursteigerung gefragt, die Vortr. verneint. Gilbert fand bei dem
Auftreten der Lymphocytose keinen Unterschied zwischen traumatischen Uveitiden durch
die gewöhnlichen Entzündungserreger und den sympathischen Formen. Cramer-Cottbus.
Fleischer, Über zwei Versuche mit Salvarsan bei sympathischer Oph¬
thalmie. (Monatsbl. f. Augenheilkde. 1911, I.) Dieselben fielen vollständig negativ aus,
ebenso ein solcher von Flemming, während bei einem alten rezidivierenden Fall von
Siegrist eine erhebliche Besserung des Sehvermögens ein trat. Cramer-Cottbus.
Guillery, Über experimentelle sympathisierende Entzündung. (27. Ver¬
sammlung rhein.-westfäl. Augenärzte.) Verf. hat in Verfolg früherer Untersuchungen
durch Einbringen verschiedener Mikroorganismen, als Staphylococcus aureus, Subtilis,
Prodigiosus in Pferdeglaskörper ein proteolytisches Ferment erzielt, nach dessen reiner,
also ganz bakterienfreier Einbringungung in Kaninchenaugen er in der Uvea nicht nur
alle die von Fuchs beschriebenen krankhaften Wucherungen epitheloider und Riesen¬
zellen fand, sondern sogar in einem Fall eine Erkrankung des anderen Auges erzielte.
Es fanden sich Herde in der äusseren Muskulatur, Infiltration einzelner Ciliadfortsätze
mit Eiterzellen, Sehnervenscheibe stark geschwollen und von einer dünnen Schicht Rund¬
zellen und Eiterkörperchen bedeckt. Cramer-Cottbus.
Allerdings hatte das Kaninchen bei Lebzeiten ausser einer Pupillenverengerung
gar keine Zeichen einer Erkrankung geboten.
Reis, Kritische Bemerkungen zu einigen neueren Arbeiten über sym¬
pathisierende Entzündung. (27. Versammlung rhein.-westfäl. Augenärzte.) Vortr. hält
die Schlussfolgerungen, dass die experimentell erzeugten Lymphocytenanhäufungen in der
Uvea charakteristisch für sympathisierende Entzündung seien, deswegen für irrig, weil die
Uvea auf chronische Reize der verschiedensten Art mit Auftreten von Lymphocytenherden
reagiere. Die sympathisierende Entzündung sei ein „infektiöses Granulom“ und es sei bis¬
her noch nie gelungen, ein solches beim Tier durch reine Giftlösungen zu erzeugen.
Er hält an der mykotischen Entstehung der sympathischen Ophthalmie fest und hofft,
dass die Lehre von der Metastase schliesslich eine Lösung der Frage ergeben wird.
Cramer-Cottbus.
Deutschmann, Zur Pathogenese der sympathischen Ophthalmie. (Gräfes
Archiv LXXXVIIJ, 3.) In einem wegen Ausbruch sympathischer Ophthalmie auf dem
anderen Auge enukleiertem Augapfel fanden sich sowohl septische, wie sympathisierende
Entzündung (Nachweis der verschiedenen bei dieser Krankheit Vorgefundenen Zellformen).
Eine aus der Chlorioidea verarbeitete Emulsion, die als steril befunden wurde, bewirkte,
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einem Affen in den Glaskörper gespritzt, Schrumpfung des Augapfels. In diesem fanden
sich die für sympathisiernnde Entzündung charakteristischen Zellformen. Die Sehnerven¬
scheiden waren infiltriert und verwachsen. Am Chiasma zeigte sich eine Ausschwitzung,
welche auf Sehnerventractus und Hirnhäute überging. Der Sehnerv des anderen Auges
zeigte dieselben Erscheinungen wie der des sympathisierenden, ebenso fanden sich die
charakteristischen Zellen in der Gefässhaut — kurz sympathische Ophthalmie.
Dasselbe Ereignis vollzog sich nach Einpflanzung eines Stückchens Aderhaut des
eben beschriebenen sympathisierten Auges in die Vorderkammer eines Affen mit dem
Unterschied, dass der Weg der Entzündung durch die vorderen Ciliargeftsse und Muskeln
nach dem hinteren Pol und dort auf die Sehnervenscheiden überging, von wo er auf
demselben Wege das andere Auge erreichte.
Verf. sagt: „Die Sehnerventheorie erhält durch diese Versuche, als die einzigste
von allen anderen, von neuem eine experimentell und klinisch gesicherte Basis 46 .
Das wäre ja recht schön und diese Veröffentlichung wird ja sicher Veranlassung
zu neuen Nachprüfungen geben. Es muss aber doch gesagt werden, dass bei den zahl¬
losen Nachprüfungen der Deuts chm an nschen Theorie, die in früheren Jahren von mass¬
gebenden Untersuchern gemacht wurden, eine Übereinstimmung mit den Befunden des
Verf. nicht erzielt werden konnte (Ref.). Cramer-Cottbus.
Elschnig, Studien zur sympathischen Ophthalmie. III. Teil. Auf Grund
früherer Studien über die Resorption von Antigenen im Auge und ihre Steigerung durch
subconi. Einspritzungen, sowie über die antigene Wirkung ausserhalb des Verdauungs¬
schlauches in den Tierkörper eingebrachter Emulsion von Gefässhaut kommt Verf. zu
einer neuen Theorie der sympathischen Entzündung. Gestützt wird die im folgenden
anzuführende Theorie durch die Beobachtung, dass gewisse schleichende, nicht auf Ver¬
letzung oder akuter allgemeiner Erkrankung beruhende Iridocyklitiden, bei denen ein
starker Zerfall von Uvealgewebe und dadurch Anaphylaxierung desselben anzunehmen
ist, meistens doppelseitig verlaufen. Verf. nimmt an, dass bei einer taumatischen In¬
fektion oder einer durch die Verletzung ausgelösten ohne Vermittelung von Keimen ein¬
tretenden Uvealentzündung der nicht von der Verletzung betroffene Teil dieser Haut
durch den Gewebszerfall anaphylaxiert wird. Ebenso soll das mit der Uvea des nicht
verletzten Auges geschehen, die dadurch „der somatischen Anomalie einen Angriffspunkt“
bieten soll. Das Vorhandensein einer solchen im Körper, als Nephritis, Diabetes und
dergleichen oder Autointoxikationen im weitesten Sinne des Wortes, soll nämlich nach
Verf. die zweite Bedingung zum Zustandekommen einer sympathischen Entzündung sein,
da er einen durchgreifenden Unterschied zwischen der sympathischen und der sonst
durch jene erzeugten idiopatischen Iridocyclitis nicht anerkennt.
(Ref. erinnert sich im Augenblick an 9 Fälle von sympathischer Ophthalmie.
Unter diesen sind 5 Kinder bis zu 5 Jahren hinunter. Bei diesen waren Diabetes und
Nephritis sicher ausgeschlossen, aber Ref. erinnert sich bei der langen klinischen Be¬
obachtung und den häufigen Untersuchungen ganz genau, dass kein einziges dieser Kinder
auch nur die so häutige skrophulöse Diathese in irgendwie erkennbarem Maße gehabt
hätte. In einem Fall von sympathischer Ophthalmie wegen Sarkom der Aderhaut. könnte
ja die Theorie zutreft'en. Die bei 3 anderen Erwachsenen, bei denen die sympathische
Entzündung in Form der Iritis serosa auftrat und glatt ausheilte, boten keinerlei Zeichen,
auf die hin man irgend einen Verdacht auf ein konstitutionelles Leiden hegen konnte.
Der Urin war immer untersucht.) Cramer-Cottbus.
Lewin, Über Ätzstoffe und gewebsentzündende Mittel. (Monatsbl. f.
Autrenheilkde. 1911. 1.) Die Ätzmittel unterscheiden sich in solche, die Eiweiss fällen und
feste Ätzschorfe bilden (Säuren, Metallsalze, alkalische Erden, Halogene, synthetische Stoffe
aus organischen Reihen, Kresole, Phenole) und solche, die Eiweiss verflüssigen und
weiche Schorfe bilden (alle Alkalien von einer bestimmten Konzentration an, manche
Metalloxyde).
Bei den ersteren Stoffen geht die Wirkung über die augenblickliche kaum hinaus,
weil das ausgefällte Eiweiss ein Hindernis für die Weiterverbreitung ist. Ganz im Gegen¬
satz hierzu ist das aufgequollene, in Alkalialbuminat umgewandelte Eiweiss der zweiten
Reihe ein vorzüglicher Weiterleiter der Ätzwirkung bis in die tiefsten Schichten des
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Auges, die äusserlich noch normal scheinen können. Die Ätzwirknng wird nach Verf.
durch Anwendung warmer Umschläge gesteigert.
Bei beiden Formen sind die Trübungen ein Zeichen von Gewebstod und eine Be¬
handlung zwecklos, da diese bei den Ätzalkalien nur durch im Verhältnis viel zu starke
Pflanzensäurelösungen erfolgen könnte.
Die eigentliche letzte Art der Reizwirkung der zahllosen auf das Gewebe entzün¬
dend einwirkenden Stoffe kennen wir noch nicht. Die grossen Unterschiede in der
Intensität, die zwischen einfacher Rötung und ausgesprochener Phlegmone schwankt, bei
der allen diesen Stoffen gleichartigen Eigentümlichkeit, eine erhöhte Blutzufuhr, Austritt
von Flüssigkeit ins Gewebe, erhöhter funktioneller und formativer Tätigkeit und ev.
sekundärer Störung der chemischen Zusammensetzung des befallenen Teiles verlangen
nach Verf. dringend die grösste Aufmerksamkeit der Forscher, um den etwaigen Nutzen
dieser Stoffe zu Heilzwecken festzustellen. Cramer-Cottbus.
Le Win, Die Augenverletzung durch Natriumaluminat. (Monatsbl. f.
Augenheilkde. 1911, I.) Verf. kommt auf Grund von zwei bekannt gewordenen Fällen
zu der Anschauung, „dass das gelöste Natriumaluminat an den Augenhäuten wie eine
entsprechend konzentrierte Natronlage wirkt“. Cramer-Cottbus.
Pichler, Über Ammoniakverletzung des Auges und der äusseren Haut.
(Zeitschr. f. Augenheilkde. 1910.) Der umfangreichen Arbeit liegen einige eigene und
fremde Krankengeschichten zugrunde, bei denen es sich um die Einwirkung hochkon¬
zentrierter Lösungen oder (bei Explosion von Eismaschinen) um Ammoniakgas handelt.
Aus den Krankengeschichten ergibt sich, dass es zu mehr oder weniger schweren
Bindehautentzündungen, zum Teil mit Bildung weisslicher Membranen und Blutungen
kommt, und zwar wegen der Fortpflanzung des Reizes des Alkali in ausgedehntem Maße.
Die Hornhaut zeigt alle Stadien der Einwirkung von der hauchartigen rasch vorüber¬
gehenden Trübung bis zur völligen Einschmelzung mit sekundärer Beteiligung der inneren
Augenhäute. Manchmal tritt die bösartige Wirkung erst später ein.
Auf der äusseren Haut wurden in einigen Ausnahmefällen Verbrennungen zweiten
Grades beobachtet, während in den meisten die Haut unverletzt blieb.
Die Tierversuche Verf.s ergaben ähnliche Bilder, wie beim Menschen — er hebt
als schlechtes Zeichen die Aufhebung der Hornhautempfindlichkeit hervor.
Das Krankheitsbild der Ammoniakverätzung wird in erster Linie durch die riesige
Wasseranziehung des Mittels bedingt, so dass die schweren Schädigungen wasserhaltiger
Organe erklärlich sind. Weiter wirkt das Mittel als Entzündungsreiz. Endlich kommt
bei den Explosionen der Eismaschinen auch noch das mechanische Moment in der Ver¬
letzung zur Geltung.
Bei der Behandlung einer Ammoniakverätzung des Auges kommt eigentlich nur
reichlichste Wasserspülung in Frage, da die chemischen Mittel zur Entgiftung in einer
für das Auge viel zu starken Konzentrierung angewendet werden müssten. Verf. macht
dann den Vorschlag, zur Entgiftung des etwa mitergriffenen inneren Auges eine Ent¬
leerung des Kammerwassers vorzunehmen, hat aber am Menschen noch keine bez. Ver¬
suche gemacht. Cr am er-Cottbus.
Fehr, Linsentrübung nach Salzsäureverätzung. (Hirschb. Zentralbl. 1911,
IV.) Einem Manne wurde von seiner Ehefrau rohe Salzsäure aus einem Milchtopf ins
Gesicht gegossen.
20 Stunden später sah Verf. Verätzungen 1.—3. Grades im Gesicht. Die Lidränder
sind weissgrau, Bindehäute in eine grauweisse Membran verwandelt, die der Lider mit
Blutungen durchsetzt. Die Hornhäute zeigen ausser Verschorfung des Epithels nur dif¬
fuse, aber noch leidlich durchsichtige Trübung der Substanz. Die Linsen sind beider¬
seits dicht getrübt.
Trotz anfänglicher Aufhellung der Hornhäute endeten beide Augen mit völliger
Zerstörung.
Es ist anzunehmen, dass die als am meisten diffusible der anorganischen Säuren
geltende Salzsäure nicht nur durch die Hornhaut in die Vorderkammer, sondern auch
durch die Lederhaut und den Glaskörper hinter die Linse gelangt ist, so dass diese von
allen Seiten angegriffen wurde. Cram er-Cottbus.
Schmidt, Ein Fall von Linsentrübung im Anschluss an Hornhautver-
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 12.
ätzung durch Salzsäure. (Zeitschr. f. Augenheilkde. 1910.) Guillery hat bei seinen
Studien zur Säureverletzung der Augen gefunden, dass nach längerer Einwirkung anorga¬
nischer Säuren auf die Hornhaut ein Zerfall der Linsenepithelien im Pupillengebiet,
Bildung von Vakuolen in der Linsensubstanz bis zum breiigen Zerfall der Fasern ein-
treten kann.
Verf. sah nun 4—5 Tage nach einer leichten oberflächlichen Hornhautverletzung
mit dünner Salzsäurelösung einen aus lauter kleinen runden Trübungen, die die ganze
vordere Rindenschicht einnahmen und nur bei auffallendem Licht sichtbar waren, gebil¬
deten Star, der allmählich die Sehschärfe auf die Hälfte des Normalen herabsetzte und
auf das von der Säure getroffene Auge beschränkt blieb, weshalb Verf. den ursächlichen
Zusammenhang angenommen hat Gramer-Cottbus.
Marx, Eisensplitterverletzung der Linse ohne Cataracta traumatica.
(Monatsbl. f. Augenheilkde. 1909.) Einen durch eine 4,5 mm lange Eingangs wunde in
der Hornhaut geflogenen Splitter sah man unten in der Linse. Es bestand Hypopyon.
Die vordere Linsenkapsel zeigte unten schläfenseitig eine graue, von einer Eiterflocke
bedeckte Stelle. Nachdem der Splitter durch die Wunde herausgezogen war, heilte die
schwere Verletzung so aus, dass die Linse vollständig klar blieb. Verf. nimmt mit Recht
an, dass die rasche Verlegung der Kapselwunde und die Bedeckung mit einer Exudat-
flocke sowie die anklebende Iris das Kammerwasser von den Linsenfasern abhielten.
Cra me r-Cottbus.
Alexander, Siderosis bulbi. A. demonstriert im ärztlichen Verein in Nürnberg
am 15. XII. 1910 (s. Münch, med. Woch. 1911) einen Fall von Siderosis bulbi. Pak,
ein 23 jähr. Maurer, erklärte vor S l l 2 Jahren, dass ihm ein Steinsplitter ins rechte Auge
geflogen wäre. Es wurde eine infiltrierte Hornhautwunde festgestellt, die nach kurzer
Zeit mit fast normaler Sehschärfe heilte. Der Augenspiegelbefund, die brechenden Medien
normal. Vor einigen Wochen erschien Pat. wieder mit der Angabe, dass er seit einem
Jahre schlecht sehe. Es fanden sich multiple rotbraune Flecke auf der vorderen Linsen¬
fläche und feine Trübungen in der Linse; konzentrische Einengung des Gesichtsfeldes und
Hemeralopie. S = Finger in 2 m. Die Untersuchung am Sideroskop ergab starken Aus¬
schlag innen unterhalb der Cornea; die Röntgenuntersuchung bestätigte die Diagnose auf
Fremdkörper im Innern des Bulbus. Am Riesenmagneten liess sich — nach S 1 ^ Jahren —
der Fremdkörper lockern, durch die Pupille — ohne Verletzung der Linse — in die
Vorderkammer ziehen und durch Längsschnitt entfernen. Der Eisensplitter wog 5 mg.
Das Auge vertrug den Eingriff gut — Der Beruf des Verletzten, der klinische Befund
und die Angaben Hessen keinen Eisensplitter im Augeninnern vermuten.
Aronheim - Gevelsberg.
Takamura, Ein Beitrag zu den Magnetextraktionen von Eisensplittern
aus den Augen. (Inaugur.-Dissertat. Göttingen 1910.) Durch die Vervollkommnung
der Magnete wurde das Resultat der Extraktion von EisenspUttern ausserordentlich ver¬
bessert. Insoweit man den Fremdkörper im Augapfel als magnetischen Körper ansehen
kann und er nicht sehr fest in der Augenhöhle fixiert ist, gelingt es fast stets, ihn aus
dem vorderen oder hinteren Abschnitt des Augapfels zu extrahieren. In der Göttinger
Augenklinik kam der Hirschbergsche Magnet als Handmagnet und der Haabsche
Magnet als Riesenmagnet zur Anwendung. In einer Dissertation von Davids sind 1903
die Resultate und Erfahrungen von 56 Pat. mitgeteilt; Verf. berichtet über 64 Pat. mit
Eisensplitterverletzungen von August 1903 bis Februar 1910 mit 65 Magnetoperationen.
(Ein Pat. hatte in einem Auge zwei Eisensplitter, einer konnte entfernt werden, der
andere nicht.) Von diesen 65 Fällen ist bei 54 (83,1 Proz.) die Extraktion gelungen,
ln diesen Fällen gelangten 25mal nur der Haabsche Riesenmagnet, 4mal nur der
Hirschbergsche Handmagnet und 25mal beide zur Anwendung.
Aus dem vorderen Bulbusabschnitt wurden die Splitter 13mal extrahiert; 1 aus
der Cornea, 3 aus der Vorderkammer, 4 aus der Iris und 5 aus der Linse. Der Erfolg
war in 11 Fällen befriedigend; zweimal kam es zur Enukleation wegen schwerer Infek¬
tion mit sekundärer Panophthalmitis. — Aus dem hinteren Bulbusabschnitt wurde der
Splitter 41 mal extrahiert. Ein gutes Sehvermögen wurde in 15 Fällen (36,6 Proz.) er¬
reicht 11 mal (26,8 Proz.) liess sich nur die äussere Form des Auges erhalten, 8mal
(19,5 Proz.) erwies sich die Enukleation als notwendig.
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Wie wichtig die frühzeitige Entfernung eines Eisensplitters für die Erhaltung
eines brauchbaren Sehvermögens ist, zeigen 11 Fülle, in welchen der Splitter über
2 Monate im Augeninnern steckte; es sauk die Sehschärfe bei fast allen oder es trat
Siderosis, Amotio retinae oder Einengung des Gesichtsfeldes ein. Aronheim-Gevelsberg.
Ha ab, Über Magnetoperation. (Heidelberger Vers. 1911.) Yortr. empfiehlt
aufs dringendste, nur mit stärksten Riesenmagneten am sitzenden Pat zu arbeiten. Da
die Streulinien des Magneten den Splitter überall finden, ist eine Ortsbestimmung mit
Sideroskop und Röntgenstrahlen ganz unnötig. Die Schmerzreaktion genügt. Es ist
besser, den Splitter in die Vorderkammer zu leiten und dort zu entfernen, als durch einen
Lederhautschnttt wegen Gefahr der nachfolgenden Netzhautablösung. Cramer-Cottbus.
Kanzel, Über Sideroskopie und Magnetoperationen. (Monatsbl. f. Augen-
heilkde. 1010, II.) Eingehender Bericht über die deutsche und englische einschlägige
Literatur und über die Fälle der St. Petersburger Augenheilanstalt. Verf. empfiehlt die
auch bei uns herrschenden Anzeigen für die Verwendung der verschiedenen Magnete.
Cr am er-Cottbus.
Robinson, Cataract resultingu from electric shok. (The Ophthalmie record
1910.) Weitere 3 Fälle, bei denen die Starbildung erst viele Monate nach der Ein¬
wirkung des Schlages erfolgte. Cramer-Cottbus.
Roche, Dalln, Lekoux, Fälle von Star nach elektrischer Entladung.
(Refer. Monatsbl. f. Augenheilkde. 1910.) Sämtliche Verletzte hatten durch Berührung
seitens sehr hochgespannter Ströme Brandwunden und Bewusstlosigkeit. Erst nach
mehreren Wochen begann die Starbildung, die nicht besonders rasch verlief, aber voll¬
ständig wurde. Die ersten beiden Autoren beschreiben doppelseitige Fälle, der letzte
einen einseitigen, welchen Umstand er im Gegensatz zu dem Blitzstar, wie man aber
oben sieht, mit Unrecht, für charakteristisch hält. Cramer-Cottbus.
Paderstein, Eisensplitter in der Linse ohne Starbildung und ihre Be¬
handlung. (Monatsbl. f. Augenheilkde. 1911, II.) Auf Grund von Literaturangaben
und Krankengeschichten, darunter zwei von Dr. Hugo Lehmann-Berlin, aus denen
hervorgeht, dass in vereinzelten Fällen die Linse auch um einen in ihr steckenden Eisen¬
splitter klar bleibt und in einem Elsclinigschen sogar eine nach Spaltung der Linsen¬
kapsel vorgenommene Extraktion klar überdauerte, kommt Verf. zu dem Schlüsse, dass
man in solchen Fällen zunächst den Versuch machen soll, den Splitter auf seinem eigenen
Wege mit Magnetkraft herauszuleiten und, wenn das nicht möglich ist, das Elschnigsche
Verfahren anzuwenden. C r a m e r - Cottbus.
Elschllig, Zur Therapie der Eisensplitter in der Linse. (Monatsbl. f.
Augenheilkde. 1911, II.) Verf. antwortet auf obige Arbeit zunächst mit der Feststellung,
dass in dem von ihm früher angeführten Falle Padersteins später noch eine völlige
Linsentrübung eingetreten sei. Er erörtert dann die Bedingungen, die zu dem reaktions¬
losen Einheilen nötig sind — mangelnde Oxydationsfähigkeit und Lage des Splitters
nahe der Kapsel, deren Wunde durch Herüberziehen der Iris bis zu ihrer natürlichen
Verklebung auf dem Wege der Epithelwucherung gegen das Eindringen des Karamer-
wassers geschützt werden muss. Der Zustand seines erwähnten Operationsfalles sei jetzt
nach 19 Monaten der, dass die Fremdkörperstrasse sowie die Trübungen, die früher das
Fremdkörperbett erfüllten, ganz geschwunden seien. In demselben Sektor finden sich
subkapsulär feinste tropfenförmige Trübungen. Im übrigen ist die Linse völlig durch¬
sichtig. Zu den Operationsvorschlägen P.s fügt Verf. noch den Rat, einen etwa dicht an
der Linsenkapsel eingeheilten Splitter unberührt zu lassen und nur in dem Falle die
Kapselschwarte zu eröffnen, wenn sich dahinter beginnende Rindentrübungen finden.
Cramer-Cottbus.
Rübel, Beitrag zur klinischen Diagnose der Doppelperforation des Bnl-
bus durch Eisensplitter. (Monatsbl. f. Augenheilkde. 1910, II.) Nach Referat über
die Literatur beschreibt Verf. zwei eigene Fälle: 1. Einschussöffnung in die Hornhaut,
mit der die Iris verklebt ist, Wundstar, gute Projektion. Die Auszichungsversuche mit
mehreren Riesenmagneten vergeblich, aber Schmerzreaktion und Emporheben in der
unteren Übergangsfalte. Röntgen weist den Splitter unter dem Augapfel 1,5 cm vom
unteren Augenhöhlenrand nach. 2. Ähnliche Veränderungen, Linse ist aber etwas weniger
getrübt. Weit von der Hornhautwunde in der unteren Übergangsfalte eine Blutung.
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Dortselbst auch Ausschlag des Sideroskops. Röntgen zeigt Splitter im hinteren Teil der
Augenhöhle. In einem dritten Fall, bei dem man die zweite Anschlagsstelle an der Aug¬
apfelwand sehen konnte, war es weder mit dem Sideroskop noch mit vier Röntgenauf¬
nahmen möglich, zu einer sicheren Entscheidung zu kommen.
Die Anschauung des Yerf., dass die Bindehautblutung des Unterlids entfernt
von der primären Einbruchsstelle das „sicherste und relativ häufigste Zeichen der dop¬
pelten Durchtrennung des Augapfels“ sei, ist doch bei der grossen Vielgestaltigkeit der
Verletzungsmöglichkeiten wohl zu weitgehend. Cramer-Cottbus.
Weigel, Netzhautablösung. Irisabreissung. W. berichtet in der Nürnberger
medizinischen Gesellschaft und Poliklinik am 13. X. 1910 (s. Münch, med. Woch. 6) über
zwei Fälle von Augenverletzungen, in welchen trotz anfänglicher schwerer Sehstörungen
resp. fast völliger Erblindung nach einigen Jahren eine fast vollkommene Widerherstellung
der Sehkraft eintrat. Im ersten Falle bandelt es sich um fast völlige Ablösung der Netz¬
haut nach operativer Entfernung eines Stahlsplitters und Trübung der Linse in der hin¬
teren Rindenschicht Nach 13 Jahren hatte sich die Netzhaut wieder vollkommen an¬
gelegt, nur in einem peripher gelegenen umschriebenen Teil fanden sich Degenerations¬
zeichen in Form von Pigmentierungen, die einen praktisch belanglosen Gesichtsfeldaus¬
fall bedingten. Im zweiten Falle handelte es sich um eine Abreissung der Iris am oberen
Rand mit starkem Bluterguss in die Vorderkammer und in den Glaskörper infolge einer
stumpfen Gewalteinwirkung auf das Auge. Im Anschluss an die Verletzung schwere und
hartnäckige Iritis und Cyklitis. Später Herabsetzung des Sehvermögens auf Erkennen
von Fingern in 5 m Entfernung, starke Verengerung der Pupille durch die herabhängende
Iris, Glaskörpertrübung. Nach 6 Jahren fand sich bei einer Nachuntersuchung Irisdialyse
wesentlich verschmälert, Pupille grösser, prompte Reaktion, Glaskörpertrübung verschwun¬
den. In beiden Fällen konnte Aufhebung der Rente erfolgen. Aron heim-Gevelsberg.
Erb, Z wei seltene Fälle von Eisensplitterverletzungen des Auges.
(Zeitschr. f. Augenheilkde. 1910.) Der erste Fall bot das Merkwürdige, dass er, da nicht
mit dem Sideroskop untersucht wurde, erst nach monatelanger Behandlung auf alle mög¬
lichen Formen von Neuritis hin entdeckt und dann in der Baseler Klinik mit dem Innen¬
polmagneten glücklich operiert wurde. Der zweite zeigte totale Durchbohrung der Linse
ohne nachfolgende Starbildung. Cramer-Cottbus.
Zimmermann, Fremdkörper in der Linse. (Monatsbl. f. Augenheilkde. 1911.
II.) Verf. entfernte eine Linse, die einen nicht magnetischen Fremdkörper barg, nach
Smith, d. b. mit der Kapsel, nach zweimaliger Reifung der Katarakt mit Erfolg.
Cramer- Cottbus.
Klein (Bäringer), Über Linsen- und Linsenkapselverletzungen. (Hirsch¬
bergs Zentralblatt 1910.) Bei einem 36jährigen trat nach Stichverletzung Wundstar
ein, der nach 3 Monaten nur unter Atropinbehandlung vollständig aufgesaugt wurde,
so dass volle Sehschärfe sich einstellte. Verf. hält dies für ganz außerordentlich selten.
Ref. hat aber zwei Fälle gesehen, in densn dasselbe ohne jede Behandlung eintrat
und die Linsenlosigkeit ganz zufällig entdeckt wurde.
Es folgen dann einige Beispiele von zufälligen Linsenverletzungen bei Operationen
mit guter Aufsaugung des entstandenen Stars.
Eine Nadeldiszision bei hoher Kurzsichtigkeit verlief ohne jede Trübung der Kapsel.
In mehreren Fällen geriet Verf. mit der Lanzenspitze hinter die gegenüberliegende
Iris, ohne eine Kapselverletzung zu machen, und betrachtet diese Möglichkeit als einen
Gegenbeweis gegen die Hamburgersche Auffassung von dem physiologischen Abschluss
der Pupille.
Verf. bespricht dann noch 7 Kapselverletzungen, die auf 2100 Iridektoniien
verschiedener Operateure kamen, und fordert zum Schluss sehr mit Recht, dass die Autoren
auch ihre schlechten Erfolge mehr veröffentlichen sollten. Cramer-Cottbus
Harrison Butler, Stahlsplitter im Sehnerven. (The ophthalraoscope 1909
[nach Hirschb. Zentralbl. 1910].) Sofort nach Eindringen eines Stahlsplitters durch die
Lederhaut erblindete das Auge. Das Röntgenbild zeigte einen Splitter im Sehnerven.
Auch nach Entfernung der Linse gelang es weder mit Riesen- noch Handmagneten, den
Splitter zu holen. Nach der Entfernung des Auges zeigte sich ein fest in den Sehnerven
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 389
eingeheilter 6 mm langer Splitter, der nicht einmal mit der Pinzette herausgezogen
werden konnte. Cramer-Cottbus.
Yossius, Ein Fall von minimalem Eisensplitter in der Linse nebst Be¬
merkungen über die Diagnose intraocularer Eisensplitter. (Deutsche med.
Wochenschr. 1909.) Ein mit fast völliger Linsentrübung behafteter Pat. zeigte eine feine
Hornhautnarbe und gab auf Befragen au, er habe beim Annageln eines Zauns einen
kleinen Schmerz verspürt. Das Sideroskop war durchaus negativ. Bei der Operation
des gelblichen Stars entleerte sich derselbe kernlos in einem Wurf und enthielt einen
kleinen schwarzen Fremdkörper, den der Magnet anzog, auf welchen aber das Sideroskop
auch jetzt noch nicht reagierte, obwohl die chemische Eisenreaktion eintrat
Die normale Färbung der Iris liess den Sitz des Splitters in der Linse vermuten
und den im Glaskörper ausschliessen, da in diesem Falle die siderotische Verfärbung der
Iris vor der Gelbfärbung der Linse eingetreten wäre. (Ref. hat mehrere Fälle von
siderotischer Iris bei Sitz des Splitters in den mittleren Linsenschichten gesehen.)
Cramer-Cottbus.
Adam, Traumatisches Linsenkolobom. (Berliner ophthalmolog. Gesellschaft.
27. X. 1910.) Ein jetzt 35jähriger zeigte ein Iriskolobom und in seinem Bereich ein
ebensolches der Linse. Er hatte als lOjähriger eine Glasverletzung mit Irisvorfall, der
operativ entfernt wurde.
Vortr. glaubt, dass bei der Verletzung die Fasern der Zonula an der Stelle zerstört
seien und daher die Wachstumshemmung der Linse stamme. Cramer-Cottbus.
Zander, Kontusionskatarakt. (Medicin. Klinik 1909.) Verf. schildert einen
wegen des ergangenen Obergutachtens sehr merkwürdigen Fall: Ein Pat. mit Star macht
nachträglich Unfallansprüche, weil ihm früher einmal etwas Heisses gegen das Auge
geflogen sei. Wegen völligen Fehlens jedes Zeichens einer Verletzung wird er abgewiesen.
Obergutachten sagt: Einseitiger Star ist entweder Folge einer Entzündung oder Ver¬
letzung. Zeichen beider fehlen zwar, doch es erscheint der Linsenrand ganz fein gefranst.
Dies könne man als Zeichen einer Quetschung des Auges und daher den Star, „allerdings
nur mit einem gewissen Grade von Wahrscheinlichkeit“, als Kontusionskatarakt auffassen.
R.-V.-A. entscheidet anerkennend. (Wenn so gleichgültige Verletzungen, über die weder
Verletzter noch Zeugen überhaupt die geringsten genaueren Angaben machen können,
einen Kontusionsstar machen könnten, müsste dieser eine der häutigsten Krankheiten sein,
während er tatsächlich nur als Folge schwerer Gewalt auftritt und sehr selten ist. Das
Obergutachten ist ein Musterbeispiel des Wohlwollens um jeden Preis — allerdings
schon 10 Jahre alt. Siehe dazu Ref.s Anteil an Thiems Handbuch Seite 669 u. 670.)
Cramer-Cottbus.
Freysz, Katarakt durch elektrische Starkströme. (Beiträge zur Augen-
heilkde. 1909.) Das Wesentliche der Arbeit ist die Angabe, dass zur Erzeugung von
Linsentrübungen der Durchgang des Stroms durch den Körper und besonders durch
das Auge nötig ist, wo dann elektrolytische Erscheinungen den Star hervorrufen.
Cramer-Cottbus.
Beljewitsch, Augenverletzungen beim (russischen) Militär in den
Jahren 1899—1908. (Petersburger Dissertation 1910.) Aus dem Wein stein sollen
Referat sei folgendes Charakteristische abgedruckt: Die häufigere Verletzung des rechten
Auges ist durch Selbstverstümmelung und durch Verwundung beim Schiessen bedingt.
Das Maximum der unfreiwilligen Augenverletzungen fällt auf die Sommermonate infolge
von Schussverletzungen während der Schiessübungen und der Manöver und infolge von
Spielereien mit Explosivstoffen. Im Herbst herrschen die Verwundungen durch Holz¬
hacken, während der Spiele, auf der Jagd vor. Eine bedeutende Zunahme der Ver¬
letzungen im Dezember, Januar und April erklärt sich durch die zahlreichen Feiertage
dieser Monate, an denen Verletzungen im trunkenen Zustande und während der Raufe¬
reien vorherrschen. Cramer-Cottbus.
Heller, Blindenpädagogische Massnahmen bei erwachsenen Blinden.
(Ophthalmolog. Gesellschaft in Wien 16. Nov. 1910.) Das Wesentlichste ist, dass er¬
wachsene Erblindete sofort in heilpädagogischen Unterricht gegeben werden, da andern¬
falls alle zur Erlernung eines neuen Berufs nötige Phiergie schwindet. Diese zu stärken
ist die Hauptaufgabe des Blindenlehrers. Weiter ist bei Erblindenden von grösster
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12.
Bedeutung, die letzten Reste des Sehvermögens zur Erlernung der Blindenschrift zu
verwenden. Es ist dies auch ein wichtiges Mittel, den Erblindeten die Festhaltung der
Erinnerungsbilder von Gesichtseindrücken zu erleichtern, die bei nicht ausgebildeten
öfter ganz verloren gehen.
Vortr. hat seine Rekonstruktionsmethode zur Erleichterung des geistigen Arbeitens
ausgearbeitet, die darin besteht, dass von einem ganzen Satz nur ein Wort, von ganzen
Abschnitten nur ein Satz notiert wird und die Blinden in Anknüpfung an diese Notizen
zu einer grossen Übung des Gedächtnisses erzogen werden, die ihnen gestattet, Prüfungen
zu machen etc. Cramer-Cottbus.
Wintersteiner, Über Begutachtung der Unfallverletzungen des Auges.
(Wiener med. Wochenschr. 22 u. 23/10; ref. aus der Zeitschr. f. Med.-Beamte 17/10.)
Verletzungen des Auges, zumeist Fremdkörperverletzungen der Hornhaut bilden 4— 6 %
der Unfälle überhaupt. An erster Stelle stehen der Häufigkeit nach Metallsplitter, die
sich beim Abspringen erhitzen und in aseptischem Zustande in das Auge eindringen,
Verbrennungen durch Laugen, Kalk oder Schlacke sind seltener, an dritter Stelle stehen
Kontusionen, welche oft von schweren Folgen (Berstung des Augapfels, Netzhautablösung,
Erblindung nach intraocularer Blutung) begleitet sind. W. weist an einer Reihe von
Beispielen nach, dass es ausserordentlich ratsam sei, etwaige Veränderungen am Auge
nur mit Wahrscheinlichkeit auf einen Unfall zurückzuführen, da Selbsttäuschungen Ver¬
letzter zu häufig seien. Bei der Berechnung der Erwerbsbeschränkung ist die Einbusse
an Konkurrenzfähigkeit infolge von starken Entstellungen und die Arbeitsunfähigkeit zu
beachten. Letztere hängt ab von der zentralen Sehschärfe oder der Grösse des Gesichts¬
feldes und dem binocularen Sehen. S = 3 / 4 — % ist praktisch als normal anzusehen,
denn 3 / 4 der normalen Sehschärfe genügt für jede feinere Arbeit. Deshalb sind Unfälle,
bei denen die Sehschärfe nur bis zur Hälfte der normalen herabgesetzt wird, nicht ent¬
schädigungspflichtig. Eine entschädigungspflichtige Herabsetzung der Sehschärfe fängt
bei nicht qualifizierten Arbeitern usw. erst bei S = % — % an. Erblindung ist an¬
zunehmen bei S = V 2 — x lbO- 33 V 3 % Verlust eines Auges ist zu hoch, da die
Verletzten sich oft an das Sehen mit einem Auge gewöhnen und tatsächlich keine Ein¬
busse an Erwerbsfähigkeit erleiden. Bei Eisenarbeitern z. B. bewertet Amman die
Einbusse auf 4—12,6%, Magnus auf 7,2%; bei Landarbeitern wird man auf 20—25 0 Oi
bei Arbeitern, bei denen höhere Anforderungen an die Sehleistung zu stellen sind, auf
30—35% schätzen müssen. Gänzlich Erblindete erhalten die Hilflosenrente von 100 %.
Hammerschmidt-Danzig.
Zur Neddeu, Anleitung zur Begutachtung von Unfällen des Auges,
(J. F. Bergmann-Wiesbaden.) Die Anleitung erscheint als eine im hohen Grade lehr¬
reiche, weil sie die Einzelheiten, auf die es bei der Begutachtung ankommt, in ein¬
gehendster Weise, zum Teil mit Zeichnungen schildert, die der Verf. mit Recht als für
die Orientierung der Gerichte, Genossenschaften usw. als unentbehrlich ansieht. Ganz
besonders ist hier zu bemerken, welchen Wert Verf. auf die Darstellung des Maßes
an Erwerbsfälligkeit im Augenblick des Unfalls legt, eine in vielen Gutachten nicht ge¬
nügend beachtete und für die Rentenberechnung ganz unentbehrliche Feststellung. Die
Rentenschätzungen des Verf. bei typischen Unfallfolgen sind durchaus als der Erfahrung
entsprechend zu billigen. Für eine neue Auflage wäre eine Berücksichtigung der viel¬
fach ganz abweichenden Verhältnisse der Landwirtschaft zu empfehlen.
Den Schluss bildet eine eingehende Betrachtung der Verhältnisse bei Besserung
und Verschlechterung der Unfallfolgen. Cramer-Cottbus.
Nieden, Gesichtsfeldumrisse für Perimeter. 5 . Auflage. (J. F. Bergmann-
Wiesbaden.) Die fünfte Auflage beweist das Bedürfnis für die praktischen Schemata.
Cramer-Cottbus.
Adam, Therapeutisches Taschenbuch für die Augenpraxis. II. Aufl.
(Urban u. Schwarzenberg.) Ein wertvolles Buch für den praktischen Arzt Es enthält
mehr, als der Titel sagt, und ersetzt für das gedachte Publikum einen grösseren Leit¬
faden der Augenheilkunde. Besonders ist zu loben, dass im Gegensatz zu vielen Lehr¬
büchern die praktische Ausführung der angeratenen Massnahmen genau in Wort und
Bild geschildert wird. Für die Empfehlung der primären Sonierung, die an sich sehr
gut dargestellt ist, durch den darin Ungeübten kann ich mich nicht erwärmen.
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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 391
Auch die Verletzungen sind eingehend geschildert. Bei dem Rentenwesen halte
ich die Gleichsetzung der einseitigen Linsenlosigkeit mit dem Verlust eines Auges, auch
mit der Seite 256 gegebenen Einschränkung, für viel zu weitgehend, eher ist die gleiche
Massnahme bei schweren Augenmuskellähmungen, wie auch Verf. empfiehlt, zu billigen.
Die Schreibweise ist besonders frisch und lehrreich. Cramer-Cottbus.
Sandmann, Zur Begutachtung der Netzhautablösung bei exzessiver
Myopie. (Hallesche augenärztliche Vereinigung. 1 . V. 1910.) Der Vortr. gibt in Ver¬
anlassung eines Falles, bei dem an einem von beiden an Star seit 6 V 2 Jahren operierten,
mit hochgradiger Kurzsichtigkeit behafteten Augen nach Heben eines schweren eisernen
Deckels eine zur Erblindung führende Netzhautablösung eingetreten war, eine eingehende
Darstellung der Rechtsanschauungen bei gleichartigen Fällen. Er hatte — mit Recht —
sich für den ursächlichen Zusammenhang ausgesprochen, bekam aber vor dem R.-V.-A.
auf Grund von zwei Obergutachten, die wörtlich mitgeteilt werden, nicht recht. Die
Gründe dieser beiden Gutachten waren kurz folgende: Das Heben des Deckels ist kein
Unfall im Sinne des Gesetzes. Die Ablösung ist die Folge der Kurzsichtigkeit; sie steht
mit der Anstrengung in keinem Zusammenhang.
Vortr. weist aus gleichartigen Entscheidungen des R.-V.-A. klar nach, dass un¬
gewöhnliche Anstrengungen oft genug als „Unfall“ anerkannt wurden. Weiter bestreitet
er den Einwand der Obergutachter, dass die Netzhautablösung erst mehrere Stunden
nach dem Heben eingetreten sei, mit einem Bericht über die Literatur der sogen. Spät¬
ablösung unter besonderer Hervorhebung des vom Ref. seinerzeit veröffentlichten Falles
als besonders beweiskräftig und führt dann eine auf einem positiven Silexschen Gut¬
achten beruhende bejahende Phitscheidung des R.-V.-A. in einem dem vorliegenden ver¬
neinend entschiedenen gleichartigen an.
Vortr. stellt drei Grundsätze auf, die die Billigung der Versammlung fanden:
Aussergewöhnliche Anstrengung kann Ursache der Netzhautablösung sein. Einen Unfall
vorausgesetzt, ist die sich an einen solchen anschliessende Netzhautablösung auch bei
hochgradiger Kurzsichtigkeit nicht anders zu beurteilen, wie bei anderen Brechungs¬
zuständen. Späteres Eintreten der Ablösung ist kein Grund gegen den ursächlichen
Zusammenhang. Cramer-Cottbus.
Zur Frage der Beweiswürdigung der Schiedsgerichte. (A.-N. d. R.-V.
1909, S. 495.) „Unzulässig war es, dass das Schiedsgericht ohne weitere Prüfung in
einem Falle, in welchem die Sehschärfe von einem Gutachter auf ein Viertel, von einem
anderen auf fast Null geschätzt wurde, ohne weitere Beweiserhebung die letztere
Schätzung annahm. Mindestens hätte noch ein Augenarzt gehört werden müssen. Im
allgemeinen trifft bei verschiedener Abschätzung der Sehschärfe gewöhnlich der höhere
Grad zu, denn es ist zwar leicht, eine verminderte Sehschärfe zu behaupten, aber nahezu
unmöglich, eine übermässig hohe Sehschärfe vorzutäuschen.“
(Ref. hat vor kurzem ein Analogon zu vorstehendem erlebt Er hatte bei einer
Pat., die vor längeren Jahren eine Herausreissung der ganzen Iris rechts erlitten und
unabhängig davon auf beiden Augen später Tränensackeiterung bekommen hatte, eine
Herabsetzung der Rente auf die einfache Einäugigenrente vorgeschlagen. Das Schieds¬
gericht hob den entsprechenden Bescheid der Genossenschaft mit der Begründung auf,
es habe sich durch eigenen Augenschein überzeugt, dass das linke Auge der Klägerin
noch durch die Verletzung des rechten in Mitleidenschaft gezogen sei. Das R.-V.-A.
trat zwar dem Herabsetzungsbescheid nicht bei, weil es die nachgewiesene Besserung
nicht für wesentlich genug hielt, hob aber ausdrücklich seine von denen des Schieds¬
gerichts ganz abweichenden Gründe für die Bestätigung des Urteils hervor, in dem es
die Schlussfolgerung aus dem Augenschein ohne neues sachverständiges Gutachten für
unzulässig erklärte.) * Cramer-Cottbus.
Alt, Über Begutachtung der Unfallverletzungen des Ohres. (Wiener mediz.
Wochenschr. 15/10. Referat aus der Zeitschr. für Med.-Beamte 17/10.) Unfallerkrankungen
von seiten des Gehörorgans sind Hörstörungen, Gleichgewichtsstörungen, subjektive Ohr¬
geräusche, Mittelohreiterungen, Verstümmelung oder Verlust der Ohrmuschel. Wenn auch
direkte Simulation selten ist, so sind doch z. B. schwerhörige Arbeiter in lärmenden
Berufen oft geneigt die Verschlimmerung eines alten Leidens auf einen Unfall zu schieben.
Infolgedessen muss der begutachtende Arzt bei der Beurteilung sehr vorsichtig sein, und
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neben einer genauen Anamnese vor und nach dem Unfall möglichst frühzeitig nach
letzterem eine Untersuchung des Ohrs vornehmen. Verstümmelung oder Verlust einer
Ohrmuschel bewertet man beim Manne mit 10 °| 0 , bei der Frau aus kosmetischen Gründen
höher. Verletzungen des Gehörgangs sind selten, Tromrnelfellverletzungen heilen meist
in 4 Wochen; sie kommen höchstens für eine spätere Begutachtung wegen Ohrensausens
in Betracht. Chronisch gewordene Mittelohreiterungen bewertet man mit 16 2 / 3 , wenn
es sich um eine Erkrankung der Schleimhaut handelt, bis zu 50 °/ 0 , wenn eine Antrum¬
eiterung vorliegt, bei der Schwindel und Ohrensausen auftreten. Bei trockenem Trommel¬
felloch oder leicht heilenden (?) Paukenhöhleneiterungen ist nur die Hörstörung einzu¬
schätzen, nicht aber eine Rente zu gewähren „für die Eiterung“ Tritt bei einer Radikal¬
operation, welche bei einer chronischen Mittelohreiterung zum Zwecke der Lebensrettung
notwendig war, der Tod ein, so müsste diese Eventualität noch in die gesetzlichen Be¬
stimmungen aufgenommen werden. Trommelfellnarben oder Durchlöcherungen nach ab¬
gelaufenen Eiterungen und Verwachsungen des Mittelohrs kommen dann in Betracht,
wenn sie als Folgen Schwerhörigkeit, Ohrensausen, Schwindel, Kopfschmerzen oder dergl.
im Gefolge haben. Eine Erwerbsbeschränkung schätzt A. bei beiderseitiger Schwer¬
hörigkeit — 2 m Flüslersprache, 8 m Konversationssprache — auf 10 °/ 0 , bei einseitiger
Taubheit oder hochgradiger Schwerhörigkeit auf 10—15 °/ 0 , bei beiderseitiger hochgradiger
Schwerhörigkeit auf 10—20 °/ 0 , bei völliger Taubheit auf 30—60 °/ 0 . Bei Brüchen des
Schädelgrundes mit Blutungen in das Mittelohr oder in das Labyrinth kommt es meist
zu unheilbaren Hörstörungen, doch sind Besserungen beobachtet worden, welche bei der
mit Erschütterungen des Labyrinths eingehenden Commotio cerebri die Regel sind.
Schwindel bei Verletzungen des Vestibulum kann 100 % Erwerbsbeschränkung zur Folge
haben, subjektive Geräusche wird man auf 10—15 % einschätzen müssen. Erkrankt
ein Arbeiter, welcher wegen eines Ohrleidens rentenberechtigt ist, an dem anderen Ohr,
so wird die Rente in Deutschland entsprechend erhöht, in Österreich bleibt die erste
Schätzung weiter bestehen. Hammcrschmidt-Danzig.
F. Kobrak, Die Funktionsprüfungen des Ohres. (Prüfungen des Ge¬
hörs und des Bogengangsapparates.) Ein Grundriss für den Praktiker. (Leipzig.
Verlag von Johann Ambrosius Barth, 1911.) Zuerst werden die verschiedenen Arten der
Hörprüfung sowie die Bewertung ihrer Resultate eingehend besprochen. Dann werden
einige Methoden der Simulationsprüfungen erwähnt. Daran schliesst sich eine Abhandlung
über die Funktion sowie Untersuchung des Vestibularapparates und über die Gleich¬
gewichtsprüfungen. Veif. bespricht in ausführlicher Weise den Drehung-, kalorischen und
galvanischen Nystagmus. Er zeigt sodann die Bewertung der dabei gefundenen Resultate.
Zum Schluss wird das Rombergsche Phänomen mit seinen verschiedenen Abarten besprochen.
Der Gang der Untersuchung würde sich also nach dem Verf. So stellen, dass erst eine ge¬
naue Gehörsprüfung vorgenommen wird. Dann folgt die Untersuchung des Vestibular¬
apparates und nach der Prüfung des Rombergschen Phänomens wird noch die Unter¬
suchung auf Drehungsschwindel und Drehuugsnystagmus angeschlossen.
Erfurth-Cottbus.
Martens, Über chirurgische Komplikationen bei Otitis media. (Deutsch,
med. Wochenschr. 38/11.) Voss (Beiträge zur Anatomie des Ohrs, der Nase und des
Halses, 1900, Bd. III, Heft 5) verlangt, dass alle frischen Fälle oder alten infektiösen
Prozesse im Bereiche des Gehörgangs bei gleichzeitiger Schläfenbeinfraktur „unbedingt
der operativen Ausrottung verfallen müssten u . Und weiter, dass bei durch das Ohr oder
Siebbein gehenden Frakturen auch ohne Eiterung eine Freilegung der Bruchlinie mit
totaler Aufmeisselung notwendig sei zur Verhütung einer drohenden Meningitis. M. glaubt,
dass V. damit nicht die Zustimmung aller Chirurgen fyiden werde und kommt zum
Schlüsse, dass man bei Basisfrakturen mit Zerreissung der Meningea media operieren
müsse und weiter bei eingetretener oder drohender Infektion, sowie zur Verhinderung
einer solchen bei gleichzeitig vorhandener Otitis media. An und für sich sei die Gefahr
der Meningitis nach Schädelbasisfrakturen gar nicht so gross, wie man wohl anzunehmen
geneigt sei. Aus einer Statistik von 165 Fällen (Graf, Wanger, Martens) werden
nur 12 Fälle von tödlicher Hirnhautentzündung genannt. Ein von M. operierter Fall
gehört hierhin:
Ein 34jähriger Maler litt seit Wochen an Ohreiterung mit Kopfschmerzen und
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Schwerhörigkeit Beim Wege zum Klosett stürzte er rücklings 6—8 Stufen die Treppe
herunter und schlug mit dem Hinterkopfe auf. Er blieb einen halben Tag bewusstlos
und konnte, als er wieder zu sich gekommen war, nicht mehr ordentlich sprechen. Als
ihn M. untersuchte, bestand eine linksseitige Mittelohreiterung, der Warzenfortsatz war
ohne Besonderheiten. Der Kranke war bei Bewusstsein, doch war völlige Aphasie vor¬
handen. Hirndruck fehlte, ebenso war Stauungspapille nur auf einer Seite angedeutet,
dagegen zeigte die Körperwärme 38,8. M. stellte folgende Erwägungen an: Lag ein
Hirnabszess vor infolge der chronischen Ohreiterung, welcher den Schwindel und den Fall
verursacht hatte, oder war der letztere zufällig erfolgt und stellte die Aphasie eine Folge
von Kontusion oder Bluterguss dar? Ein Abszess müsste unbedingt eröffnet werden,
aber auch bei einem traumatischen Bluterguss schien ein Eingreifen geboten, um zu ver¬
hindern, dass dieser vom Ohr aus infiziert würde. Bei den ersten Meisseischlägen fand
sich ein Bluthöhle und eine hart am Sinus vorbeiführende grosse Fraktur im Warzen¬
fortsatz, die M. freilegte. Das Ohr selbst liess M. völlig in Ruhe und verschob eine
etwaige Radikaloperation, um nicht den Abschluss zwischen Eiterung und Fraktur zu
stören. Ein Bluterguss unter der gleichfalls freigelegten Dura wurde nicht angeschnitten,
da Druckpuls nicht bestand. Nach der Operation schnelle Besserung, der Kranke kann
schwierige Worte sprechen, hört links Flüstersprache auf 2 m, rechts auf 40 cm. Kein
Nystagmus, Romberg angedeutet, beim Besteigen einer Leiter noch SchwindelgefühL die
Ohreiterung hat unter Behandlung aufgehört, Hammerschmidt-Danzig.
Lampe, Über einen Fall von Blitzruptur des Trommelfells. (Inaugur.-
Dissertat. Göttingen 1911.) Unter den ziemlich seltenen Schädigungen der Sinnesorgane
durch Blitzschlag sind die des Hörorganes wegen ihrer relativen Häufigkeit und prak¬
tischen Bedeutung bei weitem die wichtigsten. Während in einigen Fällen der gesamte
Hörapparat betroffen sein kann, finden wir doch in der Mehrzahl entweder eine Läsion
des nervösen Apparates allein oder eine Verletzung des Trommelfelles* Die weniger in
der Literatur bekannt gewordenen Fälle von Zerreissung des Trommelfelles, für die ein
Blitzschlag als ätiologisches Moment sicher nachzuweisen ist, beweisen die Seltenheit
ihres Vorkommens. Im Juni 1910 kam in der Göttinger Ohrenpoliklinik ein derartiger
Fall zur Beobachtung und betraf ein 19jähr. Mädchen, das von einem Blitzstrahl ge¬
troffen war. Sie war viele Stunden bewusstlos und konnte sich nach dem Erwachen
nicht an das stattgehabte Trauma erinnern. Der Blitz hatte zahlreiche Spuren an ihrem
Körper hinterlassen. Pat. hatte in der ersten Nacht wiederholt erbrochen, war jedoch
nach dem Erwachen frei von Schwindel und Übelkeit; dagegen klagte sie jetzt über
heftige Schmerzen im linken Ohr. Aus dem linken Gehörgange wurden bald nach dem
Unfälle Blutungen konstatiert. In den folgenden Tagen stellte sich Ausfluss gelb gefärbter
Flüssigkeit ein. 3 Wochen nach dem Unfälle waren in der Klinik noch Blitzfiguren
am Körper wahrnehmbar. Der Ohrbefund war rechts normal. Links dagegen befand
sich im Trommelfell eine nierenförmige Perforation mit glatten Rändern; dem unteren
Rande lag ein nach innen umgeschlagener wulstförraiger Fetzen an, der als ein lappen¬
förmiger Teil der Membran angesprochen werden musste. Die Schleimhaut der Pauken¬
höhle war vorn etwas vorgewölbt, eine reichliche Menge eitrigen Sekkretes lag vor der
Perforationsöffnung. Bei weiterer Untersuchung zeigte sich beiderseits spontan ein mittel¬
schneller kleinschlägiger Nystagmus und ein grobschlägiger Nystagmus beim Blick nach
der gesunden Seite. Die Hörfähigkeit links war beträchtlich geringer als rechts. 8 Wochen
nach der Aufnahme war die Perforation geheilt. Die Hörfähigkeit besserte sich erst
nach einigen Monaten. Obschon bei der Aufnahme hereits eine Otitis media purulenta
bestand, musste eine durch den Blitzschlag hervorgerufene Ruptur des 1. Trommelfelles
angenommen werden. Die bald nach dem Trauma konstatierte Blutung aus dem 1. Gehör¬
gang wies auf eine Zerreissung des Trommelfelles, vielleicht gleichzeitig mit einer Ver¬
letzung des Felsenbeins hin; denn es bestand weder äusserlich eine Verletzung, noch im
Gehörgang eine Ursache der Blutung.
Die Zerreissung des Trommelfelles wurde erklärt aus der durch den Blitzschlag
erzeugten Luftverdichtung im Gehörgang, unabbhängig von den durch die Entladung
erzeugten Schallwellen und durch die heftige Erschütterung des Kopfes.
Arouheim - Gevelsberg.
Berendes, Blei im Ohr. (Deutsch, med. Wochensckr. 7 11. Vereinsberichte.) Ein
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Rohrleger kletterte mit einem Kessel flüssigen Bleis ein Gerüst hinauf; dasselbe brach
zusammen und das Blei ergoss sich über das rechte Ohr, den Rücken und beide Arme,
so dass die rechte Gesichtshälfte, der Rücken, beide Achselhöhlen und oberen Extremitäten
sehr schwere Verbrennungen, z. T. dritten Grades erlitten. Bewusstlos in das Kranken¬
haus eingeliefert, musste zunächst aus dem äusseren Gehörgang ein Stück erstarrtes Blei
herausgezogen werden, das die Form desselben angenommen hatte. Der rechte Facialis
war vollkommen gelähmt. Nachdem zuerst die Herzschwäche erfolgreich bekämpft worden
war, sank unter Behandlung mit Thiolverbänden und später Dauerbädern das anfangs
bestehende Fieber und der Kranke wurde klarer, doch trat häufiger Schwindel auf, schon
beim Versuche sich aufzurichten. Eine genaue Ohruntersuchung ergab völlige Taubheit
und Ausfall der Knochenleitung; durch Röntgenuntersuchung wurde Blei im Mittelohr
nachgewiesen. Bei der Aufmeisselung — das Trommelfell war wegen hochgradiger
Schwellung des Gehörganges nicht sichtbar — fand sich der Warzenfortsatz normal, im
Mittelohr lag, die Pauke ganz ausfüllend und von Granulationen bedeckt, ein Klumpen
Blei, der sich aus seiner Umgebung erst herausschälen liess, nachdem noch ein grosses
Stück gelb verfärbten, offenbar nekrotischen Knochens entfernt war. Das herausgenommene
Stück gab die Form der Pauke und eines Teiles des inneren Gehörs vollkommen wieder.
Die Wunde heilte, die Hautdefekte wurden durch Transplantationen überhäutet und der
Kranke konnte, natürlich mit fehlender Hörfähigkeit und zerstörtem Facialis arbeitsfähig
entlassen werden. Die ihm vorgeschlagene Nervenpfropfung lehnte der Mann ab.
Hammer schmidt-Danzig.
Panse, Prüfung des Vestibularis. P. spricht in der Gesellschaft für Natur-
und Heilkunde zu Dresden am 25. III. (s. Münch, med. Wochenschr. 23) über Prüfung des
Vestibularis. Drückt man auf eine Fistel im linken äusseren Bogengang, so weichen die
Bulbi langsam nach rechts ab, kehren schnell nach links zurück, der Kranke fällt nach
rechts und fühlt verschiedenerweise Scheinbewegungen. Blick in der schnellen Richtung
des Nystagmus verstärkt diesen und den Schwindel. Die Fallrichtung wechselt mit der
Bogengangkopfstellung. Wie durch Druck auf eine Fistel lassen sich 2. durch Drehen
und plötzliches Anhalten, 3. durch kalte und warme Ohrspülungen Störungen in den
Bogengängen auslösen, die gleiche Erscheinungen machen. Die galvanische Untersuchung
ist unsicher, Kathode macht Zuckung zur gleichen, Anode zur Gegenseite. Die Klein¬
hirnwurmerkrankung wechselt die Fallrichtung nicht mit der Kopfstellung und entspricht
nicht dem Nystagmus. Bei Kleinhirnhemisphärenerkrankung wird nach Rotation nicht vorbei¬
gezeigt. In der Diskussion betont Hänel, dass durch die Vestibularisprüfungsmethoden
der Nachweis sich erbringen lässt, ob der von Unfallnervenkrauken nach Kopftrauma häufig
geklagte Schwindel organisch oder funktionell bedingt ist. Die richtige Prüfung auf
Gegenrollung der Augäpfel zum Nachweis organischen Schwindels würde sich jedoch
leichter einführen, wenn der dazu angegebene Apparat nicht zu kostspielig wäre (etwa
300 Kronen). Aron heim-Gevelsberg.
E. Theodore (Strassburg i. E), Labyrintherschütterung. (Zeitschr. f. Ohren-
heilkde. Bd.61, Heft 3 und 4, nach dem Ber. d.Deutsch. med.Wochenschr. 1910/47). Theodore
berichtet über einen Fall, der zwölf Jahre nach einem Schädeltrauma an einer inter¬
kurrenten Krankheit zugrunde ging und bei dem sich trotz hochgradiger traumatischer
Schwerhörigkeit keinerlei Verletzung des Schädels oder gar des Labyrinths vorfand; die
mikroskopische Untersuchung ergab als hauptsächlichen Sitz der Erkrankung das Ganglion
spirale, und zwar fand sich hier neben einem starken Schwund der nervösen Elemente
eine reichliche Bindegewebsneubildung. Vollständig ausgeprägt war der Befund nur im
Ganglion spirale der Basal Windung, viel weniger in den übrigen Windungen. Die Ver¬
änderungen entsprechen im wesentlichen denjenigen, die Manasse bei progressiver laby-
rinthärer Taubheit gefunden und als Perineuritis bezeichnet hat. Bezüglich der Gene>e
dieser Veränderungen glaubt der Verfasser annehmen zu sollen, dass sie auf Blutungen und
Zerrungen als Folge des Traumas zurückzuführen seien (Deut. med. Wochenschr. 1910/47).
Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thi em-Cottbus.
Druck von August Pries in Leipzig.
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biom.per jahrg.17-18
stack no.104
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3 1951 002 684 172 U
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