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Full text of "Tatsachen und Zahlen ueber Deutschland"

Tatsachen und Zahlen über 

Deutschland 



Herausgegeben von 

Dr. rer. pol. Wilhelm Bauer 

und 
Dr. phil. Dr. jur. Peter Dehen 



2. Auflage 



Abgeschlossen im Sommer 1941 



Vorwort 

Dieses Buch will über die wichtigsten Grundtatsachen des politischen, 
kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland Auskunft 
geben. Vor allem will es über die großen Wandlungen berichten, die sich auf 
diesen Gebieten seit 1933 vollzogen haben. Es ist zunächst als kleines 
Nachschlagewerk gedacht; das alphabetische Register am Ende dient diesem 
Zweck. Darüber hinaus wird es allen, die sich selbst oder andere in 
Reichsbürgerkunde zu unterrichten haben, eine willkommene Hilfe sein. 

Die Herausgeber 



Inhaltsverzeichnis 

1. Geschichte und politische Ordnung 5 

2. Programm und Aufbau der Partei (NSDAP) 6 

3. Öffentliche Verwaltung 8 

4. Gebiet und Bevölkerung 10 

5. Die Verteilung der Bevölkerung auf Stadt und Land 11 

6. Die Großstädte 11 

7. Städte im Deutschen Reich mit 100.000 und mehr Einwohnern 12 

8. Die natürliche Bevölkerungszunahme 14 

9. Altersgliederung der Bevölkerung 15 

10. Kindersterblichkeit 17 

11. Deutsche im Ausland 17 

12. Bodenschätze 19 

13. Klima 20 

14. Kolonien 20 

15. Rechtspflege 22 

16. Rassenpolitik 25 

17. Religion 27 

18. Erziehung 28 

19. Jugendorganisation 32 

20. Reichsarbeitsdienst 32 

21. Reichskulturkammer 34 

22. Bildende Kunst 34 

23. Museen 35 

24. Musik 36 

25. Theater 37 

26. Filmwesen 39 

27. Zeitungswesen 41 

28. Rundfunk 42 

29. Gesundheitspflege 46 

30. Deutsche Arbeitsfront 48 

31. "Kraft durch Freude" 51 

32. Sport 53 

33. Sozialversicherung 54 

34. Ehestandsdarlehen und Kinderbeihilfen 56 

35. Winterhilfswerk 57 

36. Hilfswerk "Mutter und Kind" 58 

37. Wohnungs- und Siedlungswesen 59 

38. Wirtschaftlicherund sozialer Aufbau 60 

39. Arbeitseinsatz 62 

40. Landwirtschaft 64 

41. Forstwirtschaft 66 

42. Technik 68 



43. Industrie und Handwerk 70 

44. Binnenhandel 71 

45. Außenhandel und Devisenbewirtschaftung 73 

46. Kreditorganisation und Kreditpolitik 75 

47. Deutsche Reichsbahn 78 

48. Deutsche Reichspost 78 

49. Seeschifffahrt 79 

50. Binnenschifffahrt 79 

51. Luftfahrt 80 

52. Reichsautobahnen 81 

53. Motorisierung 81 

54. Fremdenverkehr 82 

55. Vierjahresplan 83 

56. Lohnpolitik 84 

57. Preispolitik 84 

58. Steuerpolitik 86 

59. Kriegswirtschaft 87 

60. Wehrmacht 89 

61. Die wichtigsten Ereignisse 92 



1. Geschichte und politische Ordnung 

Das Deutsche Reich ist aus den germanischen Staatsgründungen des frühen 
Mittelalters hervorgegangen. Seine Blütezeit begann unter der Herrschaft des 
Sächsischen Kaiserhauses, insbesondere unter Heinrich 1. (919-936) und Otto 
dem Großen (936-973). Im späten Mittelalter wurde die Reichsgewalt durch das 
Erstarken der Landesfürsten mehr und mehr geschwächt. Zu Beginn der Neuzeit 
wurde diese Entwicklung durch die religiösen Bewegungen beschleunigt; sie 
endete schließlich in der Zeit der Napoleonischen Kriege mit der Auflösung des 
Reichs. 1806 hat der Habsburger Franz IL die deutsche Kaiserkrone 
niedergelegt. 

Im Jahre 1871 ist das Deutsche Reich durch Zusammenschluss der 
norddeutschen und süddeutschen Staaten neu gegründet worden. Es war bis zum 
Jahre 1918 ein Bundesstaat. An der Spitze stand der König von Preußen als 
Deutscher Kaiser- Wilhelm 1. 1871-1888, Friedrich 111. 1888, Wilhelm IL 
1888-1918. Das Reichsgebiet war 541.000 Quadratkilometer groß. Die 
Einwohnerzahl betrug 1871 40.997.000 und 1914 67.790.000. Außer dem 
Kolonialbesitz. 

Von 1918 bis 1933 war das Deutsche Reich Republik. Grundlage der politischen 
Ordnung war die Weimarer Verfassung (1919). Reichspräsident waren Ebert 
1918-1925 und von Hindenburg 1925-1934. Das Reichsgebiet war durch das 
Versailler Diktat auf 468.620 Quadratkilometer verkleinert worden. Die 
Einwohnerzahl betrug 1925 62.568.000 und 1933 65.336.000. 

Seit der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus am 30. Januar 1933 ist 
das Deutsche Reich autoritärer Volksstaat. An der Spitze steht als Führer und 
Reichskanzler Adolf Hitler. Die politische Ordnung ist nach dem 
nationalsozialistischen Führerprinzip aufgebaut. Der Führer hat das Vertrauen 
der Volksgemeinschaft und verwirklicht deren Willen. Der Führer gibt die 
Gesetze. Er ist auch Oberster Befehlshaber der Wehrmacht. Die Reichsminister 
werden vom Führer berufen. Sie übernehmen durch Gegenzeichnung der 
Gesetze die Gewähr für ihre Richtigkeit und für ihre sachgemäße Durchführung. 
Der Reichstag wird nach dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen 
Wahlverfahren gewählt. Der Wahl liegt der Wahlvorschlag der NSDAP 
zugrunde. Die Vielheit der Parteien und die Beschlussfassung nach dem 
Mehrheitsprinzip sind beseitigt worden. Bei wichtigen Gesetzen gibt der 
Reichstag seine Zustimmung. Auch dient er als Forum für die Entgegennahme 
entscheidender Erklärungen des Führers. 

Der Reichsaufbau entspricht dem Gedanken des Einheitsstaates. Alle 
Staatsgewalt liegt beim Reich. Die Länder haben weder selbständige 
Regierungen noch Volksvertretungen. Sie werden von Reichsstatthaltern 



verwaltet. Die Reichsstatthalter werden vom Führer und Reichskanzler als 
ständige Vertreter der Reichsregierung ernannt. Die Landesregierungen sind nur 
ausführende Organe des Reichs. Damit ist eine einheitliche und kraftvolle 
Führung möglich. Auch sind dadurch alle Störungen der staatlichen Einheit 
durch partikularistische Interessenpolitik, die früher dem deutschen Volk viel 
Unheil gebracht hat, beseitigt. 

Die Bevölkerung besteht aus Reichsbürgern und Staatsangehörigen. Nur die 
Reichsbürger sind Träger der vollen politischen Rechte. Reichsbürger sind alle 
Staatsangehörigen deutschen und artverwandten Blutes, die dem deutschen Volk 
in Treue dienen. Andere Personen, insbesondere Juden, können nur 
Staatsangehörige sein. 

Reichshauptstadt ist Berlin. 

Reichsfarben sind Schwarz-Weiß-Rot. Reichflagge ist die Hakenkreuzflagge. 
Reichswappen ist das Hoheitszeichen der NSDAP Nationalhymne sind das 
Deutschlandlied und das Horst- Wessel-Lied. 

2. Programm und Aufbau der Partei (NSDAP) 

Das Programm wurde am 24. Februar 1920, nach Umbenennung der "Deutschen 
Arbeiterpartei" in "Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei", vom Führer 
Adolf Hitler in München verkündet. Es ist das politische Fundament der Partei 
und seit der Machtübernahme 1933 auch das politische Grundgesetz des Staates, 
sichergestellt durch Gesetz über "Einheit von Partei und Staat" . Das Programm 
umfasst 24 Punkte, die großenteils seit 1933 über das Grundsätzliche hinaus bis 
in Einzelheiten verwirklicht wurden, die außenpolitischen zuletzt durch die 
Kriegserfolge 1939 und 1940. Erstrebt wird nach außen und innen ein freies 
Reich und ein freies Volk. Gefordert wird: Beseitigung der Friedensdiktate, 
Zusammenschluss aller Deutschen zu einem Großdeutschland; Land und Boden 
(Kolonien) zur Ansiedlung und Ernährungssicherung; nur Deutschblütige 
können Reichsbürger, d. h. an der Staatsführung beteiligt sein; Ausschaltung der 
Juden, Abschaffung des Parlamentarismus; Pflicht jeden Staatsbürgers, 
körperlich und geistig zu schaffen; Abschaffung des mühelosen Einkommens 
(Kriegsgewinne!), der Zinsknechtschaft, der Vertrustung, großzügige 
Altersversorgung; auf der Grundlage des Privateigentums Schutz des Bodens; 
Förderung der Jugend und der Volksgesundheit; allgemeine Wehrpflicht; Kampf 
gegen die politische Lüge; Schaffung einer deutschen Presse; Freiheit aller 
religiösen Bekenntnisse, soweit sie nicht den Bestand des Staates gefährden; 
Ersatz des römischen Rechts durch deutsches Gemeinrecht; Kampf gegen rein 
materielles Denken und jüdisch-marxistischen Geist auf allen Gebieten der 
Wirtschaft, Sozialpolitik, Kunst, Wissenschaft und Philosophie; Beseitigung von 



Klassenkampf und Kastendünkel; durch Anwendung des Grundsatzes: 
"Gemeinnutz geht vor Eigennutz" soll eine echte Volksgemeinschaft entstehen. 

Die Organisation - An der Spitze steht der Führer der Partei, der zugleich Führer 
des Volkes, Reichskanzler und Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ist. Die 
Partei hat ihren Sitz in München. 1941 ist die Partei-Kanzlei geschaffen von 
Beamten. So wird die Anwendung nationalsozialistischer Grundsätze im Staat 
durch dessen Gesetzesbestimmungen und seine ausführenden Organe gesichert. 
Die Partei-Kanzlei bearbeitet in zwei Sektoren alle Fragen der Partei und des 
Staates. Für die fachlichen und sachlichen Führungsaufgaben der Partei sind 
dem Führer verantwortlich die Reichsleiter: Bouhler, Chef der Kanzlei des 
Führers (NSDAP); Bormann, Chef der Partei-Kanzlei; Ley, 
Reichsorganisationsleiter; Buch, oberster Parteirichter; Schwarz, 
Reichsschatzmeister; Goebbels, Reichspropagandaleiter; Dietrich, 
Reichspressechef; Amann, Reichsleiter für die Presse; Rosenberg, Beauftragter 
für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Erziehung 
und Leiter des Außenpolitischen Amtes; Darr6, Leiter des Amtes für 
Agrarpolitik; Frank, Leiter des Reichsrechtsamtes; Fiehler, Leiter des 
Hauptamtes für Kommunalpolitik; v. Epp, Leiter des Kolonialpolitischen 
Amtes; Lutze, Stabschef der SA; Himmler, Reichsführer-SS; Hühnlein, 
Korpsführer des NSKK. (Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps); v. Schirach, 
Reichsleiter für Jugenderziehung; Hierl, Führer des Reichsarbeitsdienstes; Frick, 
Führer der Reichstagsfraktion der NSDAP. 

Die Reichsleitung: Die diesen Reichsleitern unterstehenden Organe der 
Reichsleitung sowie die daneben bestehenden einzelnen Beauftragten und 
Kommissionen haben die Aufgabe, über die ihnen untergeordneten Dienststellen 
in den Gauen, Kreisen, Ortsgruppen in möglichst enger Fühlung mit dem Leben 
des Volkes zu bleiben und alle Lebensgebiete nach den nationalsozialistischen 
Führungs-, Leistungs- und Auslesegrundsätzen zu gestalten und zu ordnen mit 
dem Ziel einer größtmöglichen Stärkung und Sicherung des deutschen Volkes. 
Hierzu dienen die politische Organisation der Partei, deren Träger die 
Politischen Leiter sind, ferner die Gliederungen (SA, SS., Hitler-Jugend, NS- 
Frauenschaft, NSD.- Studentenbund und NSD. -Dozentenbund) und die 
angeschlossenen Verbände, z.B. die Deutsche Arbeitsfront, die in allen 
Betrieben arbeits- und sozialpolitisch (z. B. Kraft durch Freude) betreuend 
wirkt, die NS-Volkswohlfahrt, die volkspflegerische Betreuung und das 
Winterhilfswerk durchführt, der Reichsbund deutscher Beamten, der NS- 
Lehrerbund, der NS -Rechtswahr erbund und ähnliche Organisationen für alle 
Lebensgebiete. Eine Sonderstellung nehmen der Gau Ausland (A.O. der 
NSDAP) und das NS-Fliegerkorps ein. 

Die politische Organisation umfasst 41 Gaue, 822 Kreise, 27.989 Ortsgruppen, 
92.696 Zellen, 481.875 Blocks (Stand vom 1. September 1939). Im Block 



werden alle ihm angehörenden Parteimitglieder zusammengefasst, alle dort 
wohnenden Volksgenossen betreut. Der Blockleiter ist also die unterste 
Führungsstellung; er hat bis zu 200 Menschen zu betreuen. Die Organisation 
geht geographisch vor. Es folgen die Zellenleiter, die Ortsgruppenleiter, die 
Kreisleiter, die Stellvertreten den Gauleiter, die Gauleiter. Sie sind für die 
Einheit des politischen Willens in ihrem Hoheitsgebiet verantwortlich als die 
"Hoheitsträger der NSDAP" . Die Gauleiter sind direkt dem Führer bzw. seinem 
Stellvertreter verantwortlich. Die organisatorische Einteilung der Gliederungen 
richtet sich nach der politischen. 

In der politischen Organisation wie in den Gliederungen unterscheidet man 
Dienstränge und Dienststellungen, genau wie in jeder militärischen Organisation 
(z. B. Hauptmann und Kompanieführer). Dienststellungen entsprechen der 
dargestellten Organisation. Für die Reichsleitung und für die ihr nachgeordneten 
Dienststellen bei Gauen, Kreisen und Ortsgruppen gibt es Mitarbeiter, 
Hilfsstellenleiter, Stellenleiter, Hauptstellenleiter, Amtsleiter, Hauptamtsleiter, 
Reichsleiter, die beiden letzten nur in der Reichsleitung. Die Dienstränge 
heißen: Helfer, Oberhelfer, Arbeitsleiter, Oberarbeitsleiter, Hauptarbeitsleiter. 
Zu den folgenden Rängen gibt es auch jeweils den Zusatz: Ober- oder Haupt-, 
wie bei Arbeitsleiter: Bereitschaftsleiter, Einsatzleiter, Gemeinschaftsleiter, 
Abschnittsleiter, Bereichsleiter, Dienstleiter, Befehlsleiter, Gauleiter und 
Reichsleiter. 

Der Führer hat für besondere Verdienste in der Partei mehrere Ehrenzeichen 
geschaffen. Das "Goldene Ehrenzeichen der NSDAP" wird in ganz seltenen 
Fällen verliehen; es ist das höchste Ehrenzeichen in Deutschland. Der 
"Blutorden" wird für die Teilnahme am 9. November 1923 (Feldherrnhalle) 
sowie für schwere Verletzungen und längere Freiheitsstrafen, die im Kampfe der 
Bewegung vor der Machtübernahme erlitten wurden, verliehen. Für alle 
langjährig im Dienste der Partei aktiv Tätigen stiftete der Führer die 
"Dienstauszeichnung der NSDAP" in Bronze, Silber und Gold. 

3. Öffentliche Verwaltung 

An der Spitze der gesamten öffentlichen Verwaltung steht der Führer und 
Reichskanzler. Er hat die Gesetzgebungsgewalt, die Verwaltungshoheit und die 
oberste Organisationsgewalt, d. h. die Befugnis, die Organisation des 
Verwaltungsapparates den Bedürfnissen entsprechend zu gestalten. Zur 
Besorgung der ihm als oberste Spitze der Verwaltung obliegenden Geschäfte 
stehen ihm zur Verfügung: 

1. Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei. Er besorgt die Geschäfte des 
Führers als Regierungschef, insbesondere also die Geschäfte der 
Reichsregierung. 



2. Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei. Er besorgt die Geschäfte 
des Führers als Staatsoberhaupt (Beamtenernennung, Gnadenerweise, Verkehr 
mit anderen Staatsoberhäuptern). 

Oberste Reichsbehörden sind: 

Zwanzig Reichsminister, die zusammen mit dem Reichsminister und Chef der 
Reichskanzlei und dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht die 
Reichsregierung bilden. Die Geschäftsbereiche der Reichsminister sind: 
Auswärtiges, Inneres, Finanzen, Justiz, Volksaufklärung und Propaganda, 
Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Arbeit, Wirtschaft, Ernährung und 
Landwirtschaft, Post, Verkehr, Luftfahrt, kirchliche Angelegenheiten, 
Bewaffnung und Munition; sechs Minister sind ohne Geschäftsbereich. 

Sonstige oberste Reichsbehörden sind z. B. der Reichsforstmeister, der 
Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, die Reichsstelle für 
Raumordnung, der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, der Präsident des 
Reichsrechnungshofs . 

Reichsmittel- und Reichsunterbehörden sind: 

1 . in der Allgemeinen Verwaltung: 

22 Reichsstatthalter, von denen 15 neben oder an der Spitze der 

Landesregierung stehen 

der Reichskommissar für die Saarpfalz 

12 Oberpräsidenten 

52 Regierungspräsidenten und Polizeidirektoren 

799 Landräte 

105 Polizeipräsidenten 

122 Oberbürgermeister. 

2. In den Fachverwaltungen z. B.: 
30 Oberfinanzpräsidenten 

32 Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften 

37 Reichspropagandaämter 

20 Landesarbeitsämter 

17 Reichstreuhänder der Arbeit 

49 Reichspostdirektionen 

29 Reichsbahndirektionen usw. 

Der Idee des Einheitsreichs entsprechend ist alle Verwaltung Reichsverwaltung. 
Dabei ist aber zwischen der staatlichen Verwaltung und der Selbstverwaltung zu 
unterscheiden. 

1 . Staatliche Verwaltung: 



Der Neuaufbau des Reichs ist zurzeit noch nicht abgeschlossen. Bis zur 
Einrichtung eines lückenlosen reichseigenen Verwaltungsapparates bedient sich 
das Reich zunächst noch der Verwaltung der Länder. Doch sind die Ministerien 
Preußens mit denen des Reichs dergestalt verschmolzen worden, dass nur je ein 
Minister in jedem Ressort tätig ist und nur je ein Beamtenkörper die 
Reichsaufgaben und die Aufgaben des Landes Preußen wahrnimmt. Lediglich 
die Finanzressorts sind noch getrennt. In den übrigen Ländern sind die 
Landesregierungen den Reichsministerien als Mittelinstanzen unterstellt 
worden. In den seit 1938 neuerworbenen Gebieten sind ausschließlich 
Reichsverwaltungsbehörden tätig. 

2. Selbstverwaltung: 

Zur Sicherung einer gesunden Dezentralisation der öffentlichen Verwaltung ist 
der alte Gedanke der Selbstverwaltung vom nationalsozialistischen Reich 
aufgenommen und weiterentwickelt worden. So hat das Reich den 
Körperschaften des öffentlichen Rechts große Aufgabengebiete zur Verwaltung 
überlassen oder ihnen solche übertragen und sich selbst lediglich die Aufsicht 
über diese Verwaltungstätigkeit vorbehalten. Dabei ist zwischen der 
eigentlichen Selbstverwaltung, die die öffentlichen Körperschaften in eigenen 
Angelegenheiten ausüben, und zwischen der Auftragsverwaltung zu 
unterscheiden. Die Auftragsverwaltung üben die öffentlichen Körperschaften als 
Organe der mittelbaren Reichsverwaltung aus. In dieser Weise sind folgende 
Körperschaften zur Mitwirkung bei der öffentlichen Verwaltung herangezogen 
worden: 

1 . Die Gemeinden und Gemeindeverbände; 

2. Berufsstände und berufsständische Körperschaften, der Reichsnährstand, die 
Reichskulturkammer, der Reichsstand des Deutschen Handwerks, der Deutsche 
Handwerks- und Gewerbekammertag, die Reichsrechtsanwaltskammer, die 
Reichsärztekammer, die Reichstierärztekammer, die Reichsapothekerkammer, 
die Reichswirtschaftskammer usw.; 

3. Einrichtungen der NSDAP: die Deutsche Arbeitsfront, die Organisation der 
NS -Kriegsopferversorgung, die NS-Volkswohlfahrt, der NS -Rechtswahr erbund 
usw. 

4. Gebiet und Bevölkerung 

Das Deutsche Reich einschließlich Protektorat Böhmen und Mähren und 
einschließlich Generalgouvernement umfasst ein Gebiet von 825.710 
Quadratkilometern und hat eine Bevölkerung von rund 107.000.000. Die 
folgende Übersicht zeigt die Größe der Fläche und die Zahl der Bevölkerung des 
alten Reichsgebiets und aller seit 1935 hinzugekommenen Gebiete. 

Gebiet und Bevölkerung des Deutschen Reichs: 



10 



Gebiete 


Zeitpunkt des 
Hinzukommens 


Fläche in qkm 


Bevölkerung 


Altes Reichsgebiet 




468.516 


68.474.00 


hierzu: 








Saarland 


3.1935 


1.924 


842.000 


Ostmark 


3.1938 


83.868 


6.650.000 


Sudetengebiete 


10.1938 


29.100 


3.408.000 


Memelland 


3.1939 


2 829 


155.000 


Freie Stadt Danzig 


9.1939 


1.893 


408.000 


Deutsche Ostgebiete 


10.1939 


91.974 


9.627.000 


Eupen, Malm., Moresnet 


6.1940 


1.056 


67.000 


Deutsches Reich 




681.160 


89.631.000 


Prot. Böhmen u. M. 


3.1939 


48.925 


6.808.000 


Deutsches Reich einschl. 




730.085 


96.439.000 


B öhmen/Mähren 








Generalgouvernement 


1939 


95.625 


10.565.000 


D.R. einschl. B./M. & G. 


1939 


825.710 


107.004.000 



5. Die Verteilung der Bevölkerung auf Stadt und Land 

Nach der Volkszählung vom 17. Mai 1939 wohnten im damaligen Reichsgebiet 

i) 



in Gemeinden mit Einwohnern 
weniger als 2.000 
2.000 bis unter 5.000 
5.000 bis unter 10.000 
10.000 bis unter 20.000 
20.000 bis unter 50.000 
50.000 bis unter 100.000 
100.000 und mehr Einwohnern 
Gesamt 

1} Altreich mit Saarland, Ostmark und Sudetenland, aber ohne Memelland, die 
neuen Ostgebiete, Eupen, Malmedy und Moresuet, Protektorat Böhmen und 
Mähren und Generalgouvernement. 

6. Die Großstädte 

Die Zahl und die Bedeutung der Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern haben 
sich seit der Gründung des Reiches in folgender Weise verändert: 



ii 



Bevölkerung 


v.H. 


25.052.075 


31,6 


9.143.868 


11,5 


5.748.077 


7,2 


4.856.168 


6,1 


6.321.460 


8,0 


4.066.191 


5,1 


24.187.442 


30,2 


79 375 281 


100 



1871 


8 


1900 


33 


1910 


48 


1925 


45 


1933 


52 


1939a 


62 


1939b 


66 


1940a 


69 


1940b 


73 



Zahl und Bevölkerung der Städte 1871 bis 1940: 

Jahr Städtezahl mit 100.000 Einwohner v. H. der 
und mehr Einwohnern insgesamt Gesamtbevölkerung 

1.969.000 4^8 

9.120.000 16,2 

13.823.000 21,3 

16.711.000 26,8 

19.802.000 30,4 

24.187.000 30,5 

25.678.000 29,7 

25.754.000 28,7 

27.245.000 28,2 

a) Deutsches Reich ohne Protektorat Böhmen und Mähren. 

b) Deutsches Reich mit Protektorat Böhmen und Mähren. 

7. Städte im Deutschen Reich mit 100.000 und mehr 
Einwohnern 

Auf Grund der Volkszählung vom 17. Mai 1939 (für die Großstädte in den seit 
Mitte 1939 eingegliederten Reichsteilen ist das Erhebungsjahr in Klammern 
beigefügt). 

Name: Einwohner: 

Berlin 4.338.756 

Wien 1.929.976 

Hamburg 1.711.877 

München 829.318 

Köln 772.221 

Leipzig 707.365 

Essen 666.743 

Dresden 630.216 

Breslau 629.565 

Litzmannstadt (1940 605.467 

Frankfurt a. M. 553.464 

Dortmund 542.261 

Düsseldorf 541.410 

Hannover 470.950 

Stuttgart 458.429 

Duisburg 434.646 

Nürnberg 423.383 

Wuppertal 401.672 



12 



Königsberg (Pr.) 372.164 

Bremen 354.109 

Chemnitz 337.645 

Magdeburg 336.838 

Gelsenkirchen 317.568 

Bochum 305.485 

Mannheim 284.957 

Kiel 273.735 

Stettin 271.575 

Danzig(1929) 256.403 

Posen (1940) 248.608 

Halle a. S 220.092 

Kassel 216.141 

Graz 207.747 

Karlsruhe 190.081 

Braunschweig 196.068 

Oberhausen 191.842 

Augsburg 185.374 

Krefeld-Uerdingen 170.963 

Wiesbaden 170.354 

Erfurt 165.615 

Aachen 162.164 

Mainz 158.533 

Lübeck 154.811 

Hagen 151.760 

Ludwigshafen a. R. 144.425 

Münster i. W. 141.059 

Solingen 140.466 

Mülheim a. d. Ruhr 137.540 

Potsdam 135.892 

Saarbrücken 133.345 

Bielefeld 129.466 

München-Gladbach 128.418 

Linz 128.177 

Kattowitz (1930) 127.044 

Hindenburg 126.220 

Rosteck 121.192 

Dessau 119.099 

Bromberg (1940) 117.537 

Gleiwitz 117.240 

Darmstadt 115.196 

Wilhelmshaven 113.686 

Wesermünde 112.831 

Plauen 111.872 



13 



Freiburg 110.110 

Sosnowitz(1940) 109.454 

Wurzburg 107.515 

Remscheid 103.915 

Köniphütte (1940) 102.349 

Beuthen 101.084 

Bonn 100.788 

Städte mit 100.000 und mehr Einwohnern im Protektorat Böhmen und Mähren 

am 1. Januar 1938: 

Prag 962.000 

Brunn 284.000 

Mähr. Ostrau 128.000 

Pilsen 117.000 

Städte mit 100.000 und mehr Einwohnern im Generalgouvernement 1939: 
Warschau 1.289.000 

Krakau 259.000 

Tschenstochau 138.000 

Lublin 122.000 

8. Die natürliche Bevölkerungszunahme 

Der Überschuss der Geburten über die Sterbefälle ist in den letzten Jahren 
immer größer geworden. Er betrug 1939 im Deutschen Reich (ohne Protektorat 
Böhmen und Mähren und Ostgebiete) 7,8 je 1000 Einwohner gegenüber nur 3,3 
im Jahre 1933. Im Altreich hat die Bevölkerung durch Geburtenüberschuss in 
der letzten Volkszählungsperiode, d. h. von Mitte 1933 bis Mitte 1939, um fast 
2,8 Millionen zugenommen. Das waren durchschnittlich 464.000 im Jahr. 
Demgegenüber betrug der jährliche Geburtenüberschuss in dem vorherigen 
Zählungsabschnitt von 1925 bis 1933 durchschnittlich nur 360.000. Einen sehr 
starken Anstieg brachte das Jahr 1939, in dem im ganzen Reich (ohne Böhmen 
und Mähren und Ostgebiete), ein Geburtenüberschuss von 623.788 ermittelt 
worden ist. Er verteilt sich in folgender Weise auf die einzelnen Teile des 
Reichs: 

Geburtenüberschuss 1939 



Altes Reichsgebiet 


547.072 


Saarland 


7.008 


Ostmark 


37.180 


Sudetendeutsche Gebiete 


27.554 


Memelland 


914 


Danzig 


4.060 



Insgesamt 623.788 



14 



Die Ostmark hatte in den Jahren vor der Eingliederung mehr Sterbefälle als 
Geburten. Infolge des wirtschaftlichen Niedergangs und der politischen Wirren 
blieb die Zahl der Geburten im Jahre 1937 um 3684 und im Jahre 1938 um 943 
hinter der Zahl der Sterbefälle zurück. Nach der Eingliederung trat sehr bald mit 
der wirtschaftlichen Belebung und der politischen Befriedung ein starker 
Anstieg der Zahl der Eheschließungen und der Geburten ein. Schon im Jahre 

1938 (die Eingliederung war im März 1938) stieg die Zahl der Eheschließungen 
auf 90.012 oder 13,4 je 1000 Einwohner und war damit nahezu doppelt so groß 
wie im Jahre 1937 (46.308 oder 6,9 je 1000 Einwohner). Im Jahre 1939 wurden 
sogar 117.520 Eheschließungen gezählt, das sind 71.212 oder 153,8 vom 
Hundert mehr als 1937. Der Geburtenüberschuss in der Ostmark betrug im Jahre 

1939 37.180, das ist das Zwanzigfache der fünf vorhergehenden Jahre 
zusammen. 

In den sudetendeutschen Gebieten nahm ebenfalls die Zahl der Eheschließungen 
und der Geburten nach der Rückkehr ins Reichsgebiet stark zu. Im Jahre 1939 
(die Eingliederung war im Oktober 1938) wurden 49.434 Ehen geschlossen. Das 
sind 19.174 oder 64,4 v. H. mehr als im Jahre 1938. Die Zahl der 
Lebendgeborenen, die im Jahre 1938 mit 52.816 oder 14,2 je 1000 Einwohner 
noch niedriger war als die tiefste Geburtenziffer des alten Reichsgebietes im 
Jahre 1933 (14,7), stieg schon im Jahre 1939 auf 74.720 oder 21,9 je 1000 
Einwohner. In ähnlicher Weise stieg im Memelland (die Eingliederung war im 
März 1939) die Heiratsziffer von 7,7 im Jahre 1938 auf 10,0 je 1000 Einwohner 
im Jahre 1939. 

Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle je 1000 Einwohner in den Jahren 
1933, 1938 und 1939: 





Eheschließungen 


Geborene ohne 


Gestorbene 


Natürliche Bev. 








Totgeborene 




Zunahme 




1933 1938 1939 


1933 1938 1939 


1933 1938 1939 


1933 1938 1939 


D. Reich ~ } 


9,3 


9,6 11,8 


14,8 18,8 20,4 


11,5 11,9 12,6 


3,3 


7,0 7,8 


davon: Altes 














Reichsgebiet 


9,7 


9,4 11,1 


14,7 19,6 20,3 


11,2 11,6 12,3 


3,5 


7,9 8,0 


Saarland 


9,2 


8,1 9,7 


17,6 21,8 22,4 


10,4 10,7 11,7 


7,2 


11,1 10,7 


Ostmark 


6,5 


13,4 17,7 


14,3 14,0 20,9 


13,2 14,1 15,3 


1,1 


0,1 5,6 


Sud. Gebiete 


8,5 


8,1 11,8 


16,0 14,2 21,9 


13,4 12,9 13,8 


2,7 


1,3 8,1 


Memelland 


6,8 


7,7 11,8 


20,3 21,3 20,1 


13,7 13,9 14,2 


6,7 


7,4 6,0 


Danzig 


9,3 


9,0 11,8 


19,0 22,3 22,2 


11,5 11,0 12,2 


7,5 


11,2 10,1 



} Ohne Protektorat Böhmen und Mähren, Ostgebiete, Generalgouvernement 
Eupen, Malmedy und Moresuet. 

9. Altersgliederung der Bevölkerung 



15 



Die nachstehende Übersicht über die Altersgliederung der Bevölkerung zeigt 
deutlich die Spuren, die der Weltkrieg und die Jahre des politischen und 
wirtschaftlichen Niedergangs hinterlassen haben. Die verhältnismäßig niedrige 
Zahl von Männern im Alter von 40 bis 60 Jahren ist eine Folge der 
Weltkriegsverluste. Die geringe Besetzung der Altersgruppe von 20 bis 25 
Jahren erklärt sich aus dem Geburtenrückgang während des Weltkrieges. 
Demgegenüber sind die Jahrgänge von 25 bis 40 Jahren, die für den 
biologischen Fortbestand, für die Wehrkraft und für das Wirtschaftsleben des 
Volkes von größter Bedeutung sind, dank der Geburtenhäufigkeit in den Jahren 
1900 bis 1914 außerordentlich groß. 

Altersgliederung der Bevölkerung (1. Januar 1938) Deutschland und Ostmark: 



Alter 


Männer 




Frauen 




Insgesamt 




in Jahren 


in 1000 


in v. H. 


in 1000 


in v. H. 


in 1000 


in v. H. 


unter 5 


3 030 


8,3 


2 900 


7,6 


5 930 


7,9 


5-10 


2 739 


7,5 


2 656 


6,9 


5 395 


7,2 


10-15 


3 037 


8,4 


2 951 


7,7 


5 988 


8,0 


15-20 


2 966 


8,2 


2 873 


7,5 


5 839 


7,8 


20-25 


2 566 


7,1 


2 534 


6,6 


5 100 


6,8 


25-30 


3 401 


9,3 


3 403 


8,9 


6 804 


9,1 


30-35 


3 315 


9,1 


3 342 


8,7 


6 657 


8,9 


35-40 


3 031 


8,3 


3 172 


8,2 


6 203 


8,3 


40-45 


2 304 


6,3 


2 878 


7,5 


5 182 


6,9 


45-50 


2 062 


5,7 


2 538 


6,6 


4 600 


6,2 


50-55 


1 937 


5,3 


2 259 


5,9 


4 196 


5,6 


55-60 


1 789 


4,9 


2 005 


5,2 


3 794 


5,1 


60-65 


1 606 


4,4 


1 762 


4,6 


3 368 


4,5 


65-70 


1 167 


3,2 


1 293 


3,4 


2 460 


3,3 


70-75 


795 


2,2 


932 


2,4 


1 727 


2,3 


75-80 


442 


1,2 


553 


1,4 


995 


1,3 


über 80 


240 


0,6 


349 


0,9 


589 


0,8 



Insgesamt 



36.427 



100,0 



38.400 



100,0 



74.827 



100,0 



Familienstand der Bevölkerung (1 . Januar 1938) Deutschland und Ostmark 



Alter 


Männer 




Frauen 




Insgesamt 




in Jahren 


in 1000 


in v. H. 


in 1000 


in v. H 


in 1000 


in v. H 


Ledige 


17.789 


48,8 


17.181 


44,7 


34.970 


46,7 


Verheiratete 


17.133 


47,0 


17.144 


44,7 


34.277 


45,8 


Verwitwete 


1 181 


3,3 


3 581 


9,3 


4 762 


6,4 


Geschiedene 


324 


0,9 


494 


1,3 


818 


1,1 



Insgesamt 



36.427 



100,0 



38.400 



100,0 



74.827 



100,0 



Ehepaare mit Kindern (1 . Januar 1939) Altes Reichsgebiet mit Saarland 



16 



Anzahl der Familien in v. H. 



Kinderlose Ehepaare 3.629.869 22,6 

Ehepaare mit 1 Kind 3.685.391 22,9 

Ehepaare mit 2 Kindern 3.322. 147 20,7 

Ehepaare mit 3 Kindern 1.990.147 12,4 

Ehepaare mit 4 Kindern 1.186.334 7,4 

Ehepaare mit 5 Kindern 732.647 4,6 

Ehepaare mit 6 und mehr Kindern 1 . 5 1 3 . 074 9/1 

Insgesamt 16.059.609 100,0 

10. Kindersterblichkeit 

Die Sterblichkeit der Kinder im ersten Lebensjahr ist in den letzten Jahrzehnten, 
vor allem auch in den letzten Jahren, sehr stark zurückgegangen; sie beträgt 
zurzeit nur mehr 6,0 v. H. Diese günstige Entwicklung ist ein Zeichen für die 
großen Fortschritte, die auf dem Gebiet der Medizin, des Hebammenwesens, der 
Säuglingspflege, der Mutterberatung, des Mutterschutzes und nicht zuletzt der 
wirtschaftlichen und sozialen Wohlfahrt des ganzen Volkes gemacht worden 
sind. 

Sterblichkeit bei Kindern im ersten Lebensjahr / in v. H.: 



1910 


16,2 


1920 


13,1 


1930 


8,5 


1933 


7,6 


1934 


6,9 


1935 


6,8 


1936 


6,6 


1937 


6,4 


1938 


6,0 


1939 


6,0 



11. Deutsche im Ausland 

Auf der Welt gibt es rund hundert Millionen Menschen deutscher Abstammung 
und deutscher Muttersprache. Davon sind etwa 80 Millionen Angehörige des 
Deutschen Reichs, während 20 Millionen teils in größeren Gruppen und teils 
zerstreut in anderen Staaten leben. 

Nach dem unglücklichen Ausgang des Weltkrieges sind infolge der 
willkürlichen politischen Grenzziehung große Teile des geschlossenen 
deutschen Sprachgebiets in Mitteleuropa unter die Herrschaft fremder Staaten 
gekommen. So erhielt Frankreich Elsass-Lothringen mit 1,6 Millionen 
Deutschen; Belgien bekam Eupen, Malmedy und Moresnet mit 60.000 
Deutschen (wiedervereinigt 1940); Dänemark bekam Nordschleswig mit 40.000 
Deutschen; Litauen erhielt das Memelland mit 150.000 Deutschen 



17 



(wiedervereinigt 1939); unter die Herrschaft des Völkerbundes kamen das 
Saargebiet mit 800.000 Deutschen (wiedervereinigt 1935) und Danzig mit 
400.000 Deutschen (wiedervereinigt 1939); dem 1918 neugeschaffenen 
polnischen Staat wurden mehr als 2.000.000 Deutsche zugeteilt; hiervon sind 
fast 1.000.000 von den Polen vertrieben worden, während der Rest im Jahre 
1939 wieder dem Reich eingegliedert worden ist; in der ebenfalls 
neugeschaffenen Tschechoslowakei gab es 3.500.000 Deutsche; hiervon sind die 
Sudetendeutschen (3.000.000) im Jahre 1938 und die Deutschen in Böhmen und 
Mähren (300.000) im Jahre 1939 ins Reich zurückgekehrt, etwa 160.000 
Deutsche leben in der Slowakei; Italien bekam das Etschland mit 220.000 
Deutschen. 

Große deutsche Siedlungsgebiete befinden sich auch im südlichen und östlichen 
Teil der ehemaligen Habsburger Doppelmonarchie. Hiervon sind Teile an 
Jugoslawien, Ungarn, Rumänien und die Sowjetunion gekommen. In 
Jugoslawien leben heute insgesamt etwa 700.000 Deutsche, in Ungarn (Stand 
von 1939) etwa 700.000 Deutsche, in Rumänien (Stand von 1939) etwa 850.000 
Deutsche, in der Sowjetunion (Stand von 1939) etwa 1.000.000 Deutsche 
(davon 380.000 im Wolgagebiet, 400.000 in der Ukraine und Krim, 70.000 im 
Kaukasus, 100.000 in Sibirien, 50.000 im altrussischen Teil Wolhyniens). 

Nach dem Willen des Führers soll durch großzügige Umsiedlungen die 
Volkstumsfrage in Ost- und Südosteuropa gelöst werden. Die 
Umsiedlungsaktionen haben im Herbst 1939 begonnen. Bis zum Herbst 1940 
wurden umgesiedelt: 

aus Estland, Lettland und Litauen (Baltendeutsche) rund 70.000 

aus dem an die Sowjetunion gefallenen Teil des ehemaligen Polen rund 130.000 

aus Etschland rund 200.000 

aus Bessarabien rund 90.000 

aus der Nord-Bukowina rund 35.000 

Schon in der Zeit vor dem Weltkrieg reichten die politischen Grenzen des 
Deutschen Reichs an zahlreichen Stellen nicht bis zu den Grenzen des 
geschlossenen deutschen Siedlungsgebiets: ganz deutsch ist die Bevölkerung 
von Luxemburg (300.000) und Liechtenstein (10.000); in der Schweiz gibt es 
3.000.000 Deutsche bei einer gesamten Einwohnerzahl von 4.200.000; in 
Belgien beträgt nach der Rückgliederung von Eupen, Malmedy und Moresnet 
die Zahl der Deutschen 50.000 (in der Provinz Luxemburg 30.000 und in der 
Provinz Limburg 20.000); in den Niederlanden leben 100.000 Deutsche. 

Die Gesamtzahl der Menschen deutscher Abstammung in Übersee dürfte etwa 

10.000.000 betragen. Davon: 

rund 7.000.000 in den Vereinigten Staaten, 



18 



rund 400.000 in Kanada, 

rund 900.000 in Brasilien, 

rund 240.000 in Argentinien, 

rund 30.000 in Chile, 

rund 30.000 in der Südafrikanischen Union, 

rund 13.000 in Deutsch-Südwestafrika, 

rund 75.000 in Australien. 

12. Bodenschätze 

Deutschland verfügt Über zahlreiche, mannigfaltige und teilweise sehr wertvolle 
und ausgedehnte Mineral vorkommen. Seine erste Blüte erlebte der deutsche 
Bergbau im Mittelalter, Seit etwa siebzig Jahren werden die deutschen 
Bodenschätze mit einem hohen Maß von Unternehmungsgeist und 
wissenschaftlichem und technischem Können und neuerdings auch mit einem 
zielbewussten Einsatz staatlicher Mittel in beträchtlichem Umfang erschlossen. 
Deutschland nimmt infolgedessen hinter den Vereinigten Staaten und der 
Sowjetunion dem Werte der Bergbauleistung nach die dritte Stelle unter den 
Bergbauländern der Erde ein. Besonders kennzeichnend ist die weitgehende 
Verarbeitung und Veredelung der erzeugten mineralischen Rohstoffe; 
namentlich in der Aufbereitung, Sortierung, Verkokung, Vergasung, 
Verschwelung, Verflüssigung usw. der Kohle, in der Nutzbarmachung 
ungünstig zusammengesetzter Erze, in der Verwertung aller Abfallstoffe des 
Bergbaus und seiner Nebenbetriebe steht Deutschland in der Welt bei weitem an 
der Spitze. In den großen deutschen Kohlenrevieren Ruhr und Oberschlesien ist 
die Förderung je Arbeiter unter allen europäischen Kohlenrevieren am höchsten; 
gleichzeitig gilt der deutsche Bergbau aber auch seit Jahrzehnten für die ganze 
Welt als Vorbild in der sozialen Fürsorge, die sowohl der Staat als auch die 
Betriebe den Bergarbeitern angedeihen lassen. 

Den weitaus wichtigsten Bergbauzweig bildet die Kohlengewinnung; 
Deutschland nimmt in der Steinkohlenförderung den zweiten, in der 
Braunkohlen-(Lignit-)Förderung den ersten Platz in der Welt ein und leistet, in 
Steinkohleneinheiten umgerechnet, einschließlich der jetzt angegliederten 
Ostgebiete nicht weniger als 22 v. H. der gesamten Kohlengewinnung der Erde 
gegen 27 v. H., die auf die USA, 18 v. H., die auf Großbritannien, und 9 v. H., 
die auf die Sowjetunion entfallen. 

Die Kohlenreviere erstrecken sich in günstiger räumlicher Verteilung quer über 
das gesamte Reichsgebiet. Sie liefern eine überaus mannigfaltige und billige 
Rohstoff - und Energiequelle für die inländische Wirtschaft und leisten 
gleichzeitig mit einem Ausfuhrwert von fast 500 Millionen RM einen 
wesentlichen Aktivposten in der Außenhandelsbilanz. Auch an natürlichem 
Erdöl ist Deutschland keineswegs arm; die in den letzten Jahren mit großer 



19 



Tatkraft vorangetriebene Produktion reicht im Verein mit der Leistung der rasch 
ausgebauten Kohlehydrierung Synthese-Anlagen zur Deckung des 
lebensnotwendigen Mineralölbedarfs aus. In Zink steht Deutschland an dritter 
Stelle und in Eisen und Blei an fünfter Stelle unter den Welterzeugern. Die 
führende Stellung, die Deutschland in der Aluminiumproduktion einnimmt, 
beruht dagegen auf der Verarbeitung von Rohstoffen aus den kleinen 
Nachbarländern. Schwefel wird in immer größerem Maßstabe als 
Nebenerzeugnis bei der Weiterverarbeitung der Kohle gewonnen. Den ersten 
Platz nimmt der deutsche Bergbau in Europa auf dem Gebiete der Gewinnung 
von Salz ein, namentlich von Kochsalz und Kalisalz, die in praktisch 
unbegrenzten Mengen vorkommen, ferner in der Gewinnung einer Reihe von 
wichtigen Industriemineralien wie Graphit, Magnesit, Schwerspat, Flussspat. 

13. Klima 

Das Klima Deutschlands ist nicht einheitlich. In Nordwestdeutschland sind 
infolge des Einströmens ozeanischer Winde die Winter mild und die Sommer 
kühl. Ostdeutschland dagegen steht unter dem Einfluss der kontinentalen 
Ostwinde, die im Winter strenge Kälte und im Sommer große Hitze bringen. Die 
Häfen der Nordsee bleiben in der Regel eisfrei, während sich in der Ostsee oft 
große Eisfelder bilden. In Westdeutschland dauert die Frostperiode meistens nur 
einen halben Monat, in Ostpreußen dagegen über drei Monate. Die wärmste 
Gegend Deutschlands ist die Rheinebene, die mittlere Jahrestemperatur liegt hier 
über 10 Grad gegenüber 8 bis 9 Grad in Nordwest und 6 Grad in 
Ostdeutschland. Das Klima der deutschen Alpengebiete hat am Nord- und 
Südrand und auch in den Höhen der Zentralalpen bei großen Niederschlägen 
(Zugspitze 3000 mm) ozeanischen Charakter. Im Rhein-, Inn-, Wipp-, Salzach- 
und Ennstal bringt der Föhn im Frühling und Herbst warme Luftmassen, so dass 
im Inntal sogar Mais angebaut wird. Demgegenüber hat das Klima am Ostrand 
der Alpen kontinentalen Charakter. Die Niederschlagsmengen sind hier 
verhältnismäßig gering (Klagenfurt 1030 mm) und die Wintertemperaturen recht 
niedrig (Klagenfurt im Januar durchschnittlich - 6,4 Grad). 

Die Niederschläge sind in Westdeutschland wegen des Einströmens ozeanischer 
Winde viel reichlicher als in Ostdeutschland. Die Gebirgszüge bewirken aber 
große Unterschiede. Die meisten Niederschläge haben das Alpengebiet (bis 
3000 mm), der Schwarzwald, der Harz und das Riesengebirge. Am geringsten 
sind die Niederschlagsmengen der Gebiete, die im Regenschatten von 
Bodenerhebungen liegen: Rheinebene, Neckartal, Thüringer Becken und unteres 
Saalegebiet. 

14. Kolonien 



20 



Deutschland ist verhältnismäßig spät in die Reihe der Kolonialmächte getreten. 
Erst in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts begann Deutschland mit 
der Erwerbung von Südwestafrika sich aktiv kolonial zu betätigen. Vor 
Ausbruch des Weltkrieges setzte, sich der deutsche Kolonialbesitz aus folgenden 
Kolonien zusammen: 



Insgesamt 



1) 



Fläche 

in 1000 qkm 



2.907,9 



Teilweise geschätzt 



Weiße 
Bevölkerung 



28.889 



Farbige 
Bevölkerung 1 } 



Deutsch-Ostafrika 


995,0 


5.336 


7.661.000 


Deutsch-Südwestafrika 


835,1 


14.830 


200.000 


Kamerun 


745,0 


1.871 


2.652.000 


Togo 


87,2 


368 


1.032.000 


Bismarck-Archipel, etc. 


242,5 


1.427 


602.000 


Samoa 


2,6 


557 


38.000 


Kiautschou 


0,5 


4.500 


190.000 



12.375.000 



Mit rund 3 Millionen Quadratkilometer und 12,4 Millionen Einwohnern war der 
deutsche Kolonialbesitz im Vergleich zu dem der anderen Kolonialmächte 
gering. Das britische Kolonialreich machte 1914 33 Millionen Quadratkilometer 
mit 400 Millionen Bevölkerung, das französische Kolonialreich 11,5 Millionen 
Quadratkilometer mit 44 Millionen Bevölkerung aus. 

Nur kurze Zeit stand Deutschland zur Entwicklung seiner Kolonien zur 
Verfügung. Trotzdem sind beachtliche Erfolge, vor allem in der wirtschaftlichen 
Erschließung, erzielt worden. Das Eisenbahnnetz war auf 4.176 Kilometer 
Länge ausgebaut worden; davon befanden sich 

in Deutsch-Ostafrika 1435 km 

in Südwestafrika Deutsch 2104 km 

in Togo 327 km 

in Kamerun 310 km. 

Die Kolonien exportierten 1913 für 162 Millionen Mark Waren und 
importierten für 157 Millionen Mark. Die wichtigsten Erzeugnisse waren: 
Baumwolle (Ostafrika), Elfenbein (Ostafrika und Kamerun), Erze 
(Südwestafrika), Häute und Felle (Ostafrika), Kaffee (Ostafrika), Kakao 
(Kamerun), Kautschuk (Ostafrika und Kamerun), Kopra (Neuguinea und 
Samoa), Palmkerne und Palmöl (Kamerun und Togo), Phosphate (Neuguinea), 
Hanf (Ostafrika). 

Durch das Diktat von Versailles sind die Kolonien Deutschland entgegen dem 
Völkerrecht geraubt worden. Im Vertrauen auf internationale Abmachungen 
(Kongo-Akte) waren die Kolonien ohne nennenswerten militärischen Schutz 
geblieben. Sie hatten gegen eine vielfache Übermacht zu kämpfen. Trotzdem 
konnte sich die Kolonialtruppe Deutsch-Ostafrika unter von Lettow- Vorbeck 



21 



unbesiegt bis 1918 halten. In den übrigen Kolonien waren die Truppen nach 
heldenmütigem Kampf der feindlichen Übermacht unterlegen. 

Das Diktat von Versailles stellte die deutschen Kolonien unter dem Vorwand, 
Deutschland sei zur kolonialen Betätigung nicht fähig, unter Mandatregierung. 
Die Aufsicht über die Mandate hatte die sog. Mandatkommission des 
Völkerbundes. Die Mandate wurden wie folgt verteilt: 

Deutsch-Ostafrika an Großbritannien; kleine Teile an Belgien und an 

Portugal. 

Deutsch- Südwestafrika an die Südafrikanische Union. 

Kamerun an Frankreich; ein kleiner Teil an Großbritannien. 

Togo an Frankreich und Großbritannien. 

Neuguinea mit Bismarck- Archipel an Australien. 

Karolinen-, Marianen- und Marschallinseln an Japan. 

Samoa an Neuseeland. 

Die Mandatregierungen haben die deutschen Kolonien zum Teil bewusst 
vernachlässigt. Trotzdem ist der wirtschaftliche Wert der Gebiete für 
Deutschland sehr groß. Die Kolonien hätten 1937 den deutschen Einfuhrbedarf 
decken können: 

an Sisal und anderen Hartfasern zu 150 v.H 

an Vanadium zu 150 v.H 

an Phosphat zu 75 v.H 

an Kakao zu 68,5 v.H 

an Bananen, frisch und getrocknet zu 60 v.H 

an Zinnerz zu 22 v.H 

an Ölfrüchten, Ölsaaten und Ölen zu 13 v.H 

an Kaffee zu 1 1 ,2 v.H 

an Baumwolle zu 4,1 v.H 

Die Wiedergewinnung von Kolonien ist eines der außenpolitischen Ziele, die 
sich das zur Großmacht wiedererstarkte Deutsche Reich gestellt hat. 

15. Rechtspflege 

Strafrechtspflege 

Sinn und Zweck des deutschen Strafrechts sind: Schutz des Volkes, Sühne für 
Unrecht, in geeigneten Fällen Erziehung und Zurückführung des Täters in die 
Gemeinschaft. Dabei erblickt das Strafrecht die eigentliche Friedensstörung 
nicht in der Tat als äußeres Geschehen, sondern in dem betätigten bösen Willen. 
Strafe setzt immer Schuld voraus. Wo jemand schuldhaft ein strafwürdiges 
Unrecht begangen hat, soll seine Tat auch dann Sühne finden, wenn das Gesetz 
sie nicht ausdrücklich für strafbar erklärt hat. Es gilt der Satz: Nulluni crimen 
sine poena 1). Dieser Grundsatz ermöglicht einen wirksamen Schutz auch gegen 



22 



diejenigen, die ihr Verhalten auf dem schlüpfrigen Boden zwischen dem 
ausdrücklich Verbotenen und dem Wohlanständigen aufbauen wollen. 

1) Kein Verbrechen ohne Strafe. 

Nach deutschem Strafrecht können folgende Strafen verhängt werden: 
Todesstrafe, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, daneben kann auf Verlust der Fähigkeit 
zur Bekleidung öffentlicher -Ämter, auf Verlust der Wehrfähigkeit usw. erkannt 
werden. Neben der Strafe kennt das deutsche Strafrecht noch folgende sechs 
Maßregeln der Sicherung und Besserung: die Unterbringung in einer Heil- oder 
Pflegeanstalt, die Unterbringung in einer, Trinkerheilanstalt oder 
Erziehungsanstalt, die Unterbringung in einem Arbeitshaus, die 
Sicherungsverwahrung) die Entmannung gefährlicher Sittlichkeitsverbrecher 
und die Untersagung der Berufsausübung. In den Jahren 1934 bis 1939 wurde in 
Deutschland die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt in 5148 Fällen, 
die Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt oder Entziehungsanstalt in 890 
Fällen, die Unterbringung in einem Arbeitshaus in 7502 Fällen, die 
Sicherungsverwahrung in 9692 Fällen, die Entmannung gefährlicher 
Sittlichkeitsverbrecher in 1808 Fällen und die Untersagung der Berufsausübung 
in 1322 Fällen rechtskräftig angeordnet. 

Die Gerichtsbarkeit in Strafsachen wird ausgeübt durch die Amtsgerichte, die 
Landgerichte (Strafkammern und Sondergerichte), die Oberlandesgerichte, das 
Reichsgericht und den Volksgerichtshof. Die Amtsgerichte sind mit 
Einzelrichtern besetzt. Sie können auf Zuchthaus bis zu 2 Jahren, Gefängnis 
oder Festungshaft bis zu 5 Jahren, Haft, Geldstrafe und gewisse Nebenstrafen 
und Nebenfolgen erkennen. Die Landgerichte, deren Strafkammern in der 
Besetzung mit drei Berufsrichtern entscheiden, können auch alle übrigen Strafen 
und Maßnahmen verhängen. Außerdem entscheiden die Landgerichte als 
Berufungs- und Beschwerdegerichte gegenüber den Amtsgerichten. Den bei den 
Landgerichten gebildeten Sondergerichten werden gewisse politische Straftaten 
und Gewaltverbrechen zugewiesen, die zur nachdrücklichen Bekämpfung des 
Verbrechertums sofortiger Aburteilung bedürfen. Die Sondergerichte sind mit 
drei Berufsrichtern besetzt. Gegen ihre Entscheidungen sind Rechtsmittel nicht 
zulässig. Die Strafsenate der Oberlandesgerichte sind mit drei Berufsrichtern 
besetzt. Sie entscheiden über Beschwerden gegen die Landgerichte. Das 
Reichsgericht entscheidet über die Revision gegen Urteile der Landgerichte und 
über den außerordentlichen Einspruch und die Nichtigkeitsbeschwerde; seine 
Strafsenate sind mit fünf Richtern besetzt. Der Volksgerichtshof, dessen Senate 
aus zwei Berufsrichtern und drei vom Führer und Reichskanzler auf 5 Jahre 
berufenen ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen, ist zur Aburteilung von 
Hochverrat, Landesverrat und anderen schweren politischen Straftaten berufen; 
gegen seine Urteile gibt es keine Rechtsmittel. 



23 



Der Vollzug von Freiheitsstrafen und von Maßregeln der Sicherung und 
Besserung ist für das gesamte Reichsgebiet einheitlich geregelt. Ziel des 
Strafvollzugs ist es, durch den ,Eindruck der Gefangenschaft- und durch die 
Gewöhnung an harte, nützliche Arbeit und an Zucht und Ordnung auf die 
Gefangenen zu wirken und dadurch alle diejenigen, die besserungsfähig sind, so 
zu ertüchtigen, dass sie bei der Rückkehr in die Freiheit brauchbare Glieder der 
Volksgemeinschaft sind. 

Dem Erziehungsgedanken wird große Bedeutung beigemessen. Vor allem ist 
man um die jungen Gefangenen und die erstbestraften Gefängnisgefangenen 
bemüht. Diese beiden Gruppen werden von den übrigen Gefangenen getrennt 
gehalten, und es wird alles getan, um sie für die Gemeinschaft des Volkes 
wieder zu gewinnen. Demgegenüber sieht das deutsche Recht für den als 
unverbesserlich erkannten Verbrecher die Sicherungsverwahrung vor. Sie wird 
auf unbestimmte Zeit angeordnet und dauert, wenn sie ihren Zweck nicht 
erreicht, auf Lebenszeit. Die Sicherungsverwahrung wird in besonders hierfür 
eingerichteten Sicherungsanstalten vollzogen. Um für den Verurteilten und das 
Volk die Freiheitsstrafe nutzbringend zu gestalten, ist jeder Gefangene zur 
Arbeit verpflichtet (z. B. Landwirtschaft, Straßenbau, Kultivierung von Ödland 
und Mooren). 

Nach der Entlassung bleibt der Gefangene nicht sich selbst erlassen. Die 
Vollzugsbehörden arbeiten mit den Organisationen der öffentlichen und privaten 
Wohlfahrtspflege, denen Betreuung der Entlassenen obliegt, eng zusammen. 
Insbesondere leisten der der "Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt" 
angegliederte "Deutsche Reichsverband für Straffälligenbetreuung und 
Ermittlungshilfe" und das "Amt für Jugendhilfe" der "Nationalsozialistischen 
Volkswohlfahrt" auf diesem Gebiete wertvolle Dienste. 

Bürgerliche Rechtspflege 

Die Gerichtsbarkeit in Angelegenheiten des bürgerlichen und des Handelsrechts 
wird ausgeübt durch Amtsgerichte (im ersten Rechtszug für geringe Streitwerte), 
durch Landgerichte (als Gerichte des ersten Rechtszuges für alle übrigen 
Streitwerte sowie als Berufungs- und Beschwerdegerichte über den 
Amtsgerichten), durch Oberlandesgerichte (als Berufungsgerichte über den 
Landgerichten) sowie durch das Reichsgericht in Leipzig (als Revisionsgericht 
über den Oberlandesgerichten). Es entscheiden die Amtsgerichte in der 
Besetzung mit einem, die Kammern der Landgerichte mit drei, die Senate der 
Oberlandesgerichte mit gleichfalls drei und die Senate des Reichsgerichts mit 
fünf Berufsrichtern. Ein Zwang, sich durch Anwälte vertreten zu lassen, besteht 
grundsätzlich vor allen diesen Gerichten mit Ausnahme der Amtsgerichte. Im 
Berufungs- und Beschwerderechtszug können neue Tatsachen vorgebracht 
werden; es werden hier Tat- und Rechtsfragen überprüft. In der Revisionsinstanz 
wird ausschließlich die Rechtsfrage erörtert. 



24 



Neben den genannten Gerichten sind vor allem zu erwähnen die Arbeitsgerichte, 
denen die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen obliegt; es sind Gerichte zur 
Entscheidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten unter Mitwirkung von 
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern als Beisitzer neben Berufsrichtern. 
Arbeitsgerichtsbehörden sind die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte und 
das Reichsarbeitsgericht. Gerichte des ersten Rechtszuges sind die 
Arbeitsgerichte. Gegen ihre Entscheidung findet die Berufung an das 
Landesarbeitsgericht statt, wenn der Wert des Streitgegenstandes einen 
bestimmten Betrag übersteigt oder wenn das Arbeitsgericht die Berufung wegen 
der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits zugelassen hat. Unter gewissen 
Voraussetzungen ist dann noch die Revision an das Reichsarbeitsgericht 
zulässig. 

16. Rassenpolitik 

Rassenpolitik ist ein grundsätzlicher Programmpunkt des Nationalsozialismus. 
Ihre Bedeutung ergibt sich aus der nationalsozialistischen Weltanschauung. 
Während man früher in Deutschland nur innerhalb der lebenden Generation die 
Entfaltung der Kräfte betrieben hat und sich damit begnügte, die äußeren 
Lebensbedingungen zu verbessern, geht der nationalsozialistische Staat einen 
bedeutsamen Schritt weiter, indem er durch seine Rassen- und 
Bevölkerungspolitik die Voraussetzung für eine weitere Kraftentfaltung der 
Nation in der Zukunft schafft. 

Der Ausgangspunkt der nationalsozialistischen Lehre über die Bedeutung der 
Rassenpflege läßt sich in folgenden Sätzen zusammenfassen: Bevor die Umwelt 
mit ihren Bedingungen fördernd oder hemmend auf den Menschen einwirkt, ist 
er schon durch die von seinen Eltern überkommenen erblichen Anlagen in 
seinem Wert oder Unwert weitgehend bestimmt. Wohl können Umwelt-. 
Ernährung, Erziehung, die Kunst des Arztes, der Einfluss von Ideen und 
dergleichen vieles im Lebenslauf eines Menschen zum Guten wenden; aber allen 
diesen Einflüssen sind Grenzen gesetzt im Vorhandensein oder 
Nichtvorhandensein erblicher Anlagen, die nicht unmittelbar beeinflusst werden 
können. 

Für die zentrale Bearbeitung aller rassen- und bevölkerungspolitischen Fragen 
ist das Rassenpolitische Amt der NSDAP geschaffen worden. Dieses Amt hat 
insbesondere die, Aufgabe, die Schulung und Propagandatätigkeit auf 
rassenpolitischem Gebiet zu überwachen und den Gesetzgeber sowie alle 
Einrichtungen und Dienststellen der Partei zu beraten. 

Die wichtigsten rassenpolitischen Gesetze: 



2^ 



Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 ordnet 
die Unfruchtbarmachung beim Vorliegen einer der folgenden Erbkrankheiten 
oder Erbleiden an: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, manisch- 
depressives Irresein, erbliche Fallsucht (Epilepsie), erblicher Veitstanz, erbliche 
- Blindheit, erbliche Taubheit, schwere körperliche Missbildung. Die 
Unfruchtbarmachung erfolgt auf Beschluss des Erbgesundheitsgerichts, gegen 
dessen Entscheidung Beschwerde an das Erbgesundheitsobergericht zulässig ist. 
Sie wird durch Ärzte in Krankenanstalten vorgenommen. Von der 
Unfruchtbarmachung ist die Entmannung (Kastration) von 
Sittlichkeitsverbrechern zu unterscheiden. Letztere erfolgt als strafrechtliche 
Maßnahme gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher. 

Das Blutschutzgesetz (Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der 
deutschen Ehre) vom 15. September 1935 verbietet Juden die eheliche und 
außereheliche Rassenmischung mit Staatsangehörigen deutschen Blutes. 

Das Ehegesundheitsgesetz (Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des 
deutschen Volkes) vom 8. Oktober 1935 verbietet die Eheschließung, wenn auf 
Grund ärztlicher Untersuchung mit Sicherheit Schaden für die Ehegatten oder 
ihre Kinder zu erwarten ist. Es handelt sich dabei um die Fälle, in denen 
Krankheiten einen Menschen zur Ehe untauglich machen oder in denen die Ehe 
zweier bestimmter Personen wegen der Eigenart der erblichen Belastung nicht 
verantwortet werden kann. 

Im Jahre 1935 sind in allen Stadt- und Landkreisen Gesundheitsämter mit 
besonderen Abteilungen für Erb- und Rassenpflege eingerichtet worden, die im 
ganzen Reich an der praktischen Verwirklichung der rassenpolitischen 
Aufgaben arbeiten. 

Mit diesen gesetzlichen und verwaltungstechnischen Maßnahmen zur Verhütung 
einer erblich belasteten oder unerwünschten Nachkommenschaft ist das 
rassenpolitische Programm des Nationalsozialismus nicht erschöpft. Es umfasst 
ferner die Förderung der Eheschließung, die Aufzucht der Kinder und die 
Gesunderhaltung aller derjenigen, die körperlich und geistig als wertvolle 
Glieder ihres Volkes leben und wirken. Die Gewährung von Ehestandsdarlehen, 
die ideelle und wirtschaftliche Sorge für die gesunde kinderreiche Vollfamilie, 
die Maßnahmen der Gesundheitsführung, die Sorge für Mutter und Kind, die 
Erziehung des Mädchens für seinen künftigen Beruf im Rahmen der 
Mütterschulung, die soziale Betreuung des Arbeiters - alles das zusammen stellt 
die positive Ergänzung jener ausmerzenden negativen Maßnahmen dar. Wenn in 
den ersten acht Jahren nationalsozialistischer Rassenhygiene die negativen 
Maßnahmen besonders stark in den Vordergrund treten mussten, so beginnt jetzt 
aber schon ein zweiter Abschnitt des rassenpolitischen Aufbaues, der durch die 
gesteigerte Arbeit an den positiven Aufgaben gekennzeichnet ist; denn nicht die 



26 



Verhütung des Kranken und Schädlichen, sondern allein das immer stärkere 
Wachsen des gesunden und tüchtigen Erbgutes ist die Grundlage für die Zukunft 
eines leistungsfähigen Volkes. 

17. Religion 

Der Nationalsozialismus steht, dem Parteiprogramm entsprechend, auf dem 
Boden des positiven Christentums. Der Staat identifiziert sich dabei aber nicht 
mit irgendeiner der Kirchen. Gewissensfreiheit ist den Angehörigen aller 
Konfessionen gewährleistet. Zeitweilig haben gewisse Spannungen zwischen 
dem Staat und einzelnen Kirchenstellen bestanden; dabei handelte es sich aber 
nicht um Glaubensfragen und um die Kirchenlehre, sondern allein um politische 
Dinge, wie Jugendorganisation, Volksschulen, Fragen der Moral sowie der 
politischen und finanziellen Betätigung einzelner Geistlicher und 
Ordensangehöriger. In den letzten Jahren sind diese Spannungen sehr 
zurückgegangen. Der Staat beansprucht für sich das Recht, diese Dinge zu 
überwachen, zumal sowohl die protestantische als auch die katholische Kirche 
von Seiten des Staates aus öffentlichen Mitteln in gleichem Umfang finanziell 
unterstützt werden wie in früheren Jahren. Diese Unterstützungen betrugen im 
Jahre 1939 128.000.000 RM Darüber hinaus läßt der Staat die Kirchensteuer, die 
die Kirchen ihren Mitgliedern auferlegen, durch seine Finanzämter erheben. Die 
Gesamtsumme aller Staatsleistungen für alle Kirchen und Bekenntnisse, 
einschließlich Kirchensteuer, beliefen sich im Jahre 1938 auf insgesamt 
500.000.000 RM Diese Beträge dienen dem Unterhalt der Kirchen und werden 
den steuerlichen Leistungen der Mitglieder der einzelnen Kirchen entsprechend 
verteilt. Personen die keiner christlichen Kirche angehören, zahlen keine 
Kirchensteuer. 

Eine Anzahl Kirchen - die evangelische, die katholische, die altkatholische, die 
orthodoxe, die Gemeinschaften der Methodisten und Baptisten usw. - sind 
Körperschaften des öffentlichen Rechts und genießen als solche einen 
besonderen Rechtsschutz. Die Sonntage, die herkömmlichen christlichen und 
kirchlichen Feiertage usw. sind gesetzliche Feiertage und stehen unter 
gesetzlichem Schutz. Gotteslästerung und Verletzung des religiösen Empfindens 
sind unter Strafe gestellt. Den Angehörigen der Wehrmacht ist die Möglichkeit 
zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten gegeben. Auch sind die 
Religionsgemeinschaften zur Vornahme religiöser Handlungen im Heer, sowohl 
an der Front als auch in der Heimat, in Krankenhäusern, Strafanstalten und 
sonstigen öffentlichen Anstalten zugelassen. Der Religionsunterricht ist 
ordentliches Lehrfach in den Schulen (Erteilung und Anhören freiwillig). An 
den meisten staatlichen Universitäten bestehen theologische Fakultäten. Es 
besteht völlige Kultusfreiheit. Die ungestörte, Religionsausübung steht unter 
staatlichem Schutz. 



27 



Es gibt also in Deutschland weder eine Staatskirche, noch sind Staat und Kirche 
voneinander getrennt. Für die Ausübung des staatlichen Aufsichtsrechts über die 
äußeren Angelegenheiten der Kirchen sowie für die einheitliche Lösung aller 
das Verhältnis zwischen Staat und Kirche betreffenden Fragen wurde im Jahre 
1935 das Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten geschaffen. 
Die Religionsgesellschaften sind in ihrer staatlichen Einordnung selbständige 
Verbände mit der Befugnis, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln. In 
Bezug auf Glaubenslehre, Gottesdienst, Vorbildung und Anstellung der 
Geistlichen und kirchliche Organisation sind die Religionsgesellschaften 
autonom. Nur ist bei bestimmten wichtigen Personalfällen (Bistumsbesetzungen 
u. dgl.) die Zustimmung des Staates erforderlich. 

Von den 96.000.000 Einwohnern des Deutschen Reichs (ohne das 
Generalgouvernement) gehören etwa 94.600.000 den christlichen Kirchen an, 
und zwar sind rund 45.000.000 Protestanten, 48.000.000 Katholiken und die 
übrigen Angehörige kleiner kirchlicher Gemeinschaften. 

In den Jahren von 1933 bis 1939 sind 270 protestantische und 230 katholische 
Kirchen erbaut worden. Bei manchen Kirchenbauten hat der Staat erhebliche 
Zuschüsse bis zur Bereitstellung aller erforderlichen Mittel geleistet. Auch sind 
die staatlichen Zuschüsse für den Unterhalt und die Wiederherstellung 
geschichtlich und künstlerisch wertvoller Kirchenbauten erheblich. 

Besonders sei hervorgehoben, dass die Judengesetzgebung nur die jüdische 
Rasse und nicht die jüdische Religion betrifft. 

18. Erziehung 

Die Lehrer an deutschen Schulen müssen staatliche Prüfungen abgelegt haben. 
Alle deutschen Kinder müssen mindestens 8 Jahre die Schule besuchen. Im 
Alter von 6 Jahren treten sie für 4 Jahre in die Grundschule ein und besuchen 
dann für, weitere 4 Jahre die Volksschule. Wenn sie 14 Jahre alt sind, 'dürfen sie 
als Lehrlinge usw. arbeiten, müssen aber dabei für Jahre während der 
Arbeitsstunden die Fortbildungsschule bis 8 Stunden wöchentlich besuchen. 

Es gibt 52.370 staatliche Volksschulen mit 136.290 Lehrern und 48.637 
Lehrerinnen, 3.990.417 Schülern und 3.901.767 Schülerinnen, außerdem 476 
Privatschulen derselben Stufe mit 1.592 Lehrkräften und 37.793 Schülern und 
Schülerinnen. 

Kinder, die noch nicht mit 14 Jahren mit der Berufsarbeit beginnen, können eine 
umfassendere Schulausbildung durchmachen. Im Alter von 10 Jahren können sie 
in eine Mittelschule mit einem Lehrplan von 6 Jahren eintreten, oder sie können, 
wenn sie später die Universität besuchen wollen, eine achtjährige 



28 



Vorbereitungszeit an einer höheren Schule durchmachen. Unter den höheren 
Schulen gibt es folgende Arten: 

1 . Gymnasium (Latein und Griechisch); 

2. Realgymnasium, Reformgymnasium (Latein, Englisch, Französisch); 

3. Oberrealschule, Oberschule, Aufbauschule (Englisch, Französisch; 
Spezialfächer: Mathematik, Physik, Chemie). 

Mädchen können die Mittelschule oder die höhere Schule besuchen. Ferner 
kommen als Mädchenschulen noch das Lyzeum, das Oberlyzeum oder die 
Studienanstalt in Frage, die alle auf der gleichen Stufe stehen wie die höhere 
Schule. 

Es gibt insgesamt 2.457 höhere Schulen, die sich wie folgt aufteilen: 1682 
öffentliche Knabenschulen, 580 öffentliche Mädchenschulen, 70 private 
Knabenschulen und 125 private Mädchenschulen. Die Gesamtzahl der Schüler 
der höheren Schulen betrug Ende 1939 733.793, davon sind 482.566 Knaben 
und 251.227 Mädchen. An den höheren öffentlichen Schulen sind fest 
angestellt: 24.505 Lehrer und 4.366 Lehrerinnen; nicht fest angestellt (also 
Assessoren u. dgl.) sind 11.192 Lehrkräfte. 

Ein neuer Erlass des Reichserziehungsministers legt die Lehrpläne der Schulen 
den gegenwärtigen Bedürfnissen entsprechend fest. Besonders wird darauf 
geachtet, dass der Unterricht der richtigen Lenkung von Verstand, Gefühl und 
Willen dient. Es werden Mindestforderungen festgesetzt und die Erreichung 
einer bestimmten Bildungsstufe verlangt. Ein großer Teil des Lehrplanes ist 
natürlich den Deutschland selbst betreffenden Unterrichtsfächern gewidmet. 
Erhöhte Bedeutungen werden dem Werk- und Musikunterricht beigemessen. 
Dem Turnunterricht sind an Knabenschulen 5 Wochenstunden und in den 
höheren Klassen der Mädchenschulen 2 bis 4 Wochenstunden gewidmet. Die 
Gemeinschaftserziehung wird, obgleich sie stellenweise den örtlichen 
Umständen zufolge noch zu finden ist, nicht begünstigt. Die Anzahl der Schüler 
darf in den unteren Klassen nicht über 40, in den mittleren nicht über 35 und in 
den oberen nicht über 25 betragen. 



29 



Universitäten 



Gründungsjahr 



Zahl der Studierenden 
im Jahre 1939 



Berlin 

Bonn 

Breslau 

Düsseldorf (med. Akad.) 

Erlangen 

Frankfurt a. M. 

Freiburg 

Gießen 

Göttingen 

Graz 

Greifswald 

Halle 

Hamburg 

Heidelberg 

Innsbruck 

Jena 

Kiel 

Köln 

Königsberg 

Leipzig 

Marburg 

München 

Münster 

Posen 

Prag (älteste deut. Univ.) 

Rostock 

Tübingen 

Wien 

Würzburg 



1809 
1780 
1702 
1919 
1743 
1914 
1457 
1607 
1737 
1586 
1436 
1694 
1919 
1386 
1669 
1557 
1665 
1388 
1544 
1409 
1527 
1472 
1780 
1919 
1348 
1419 
1477 
1365 
1582 



6100 

2515 

2179 

476 

834 

1464 

2176 

553 

1153 

1845 

577 

739 

1521 

1818 

1663 

1101 

941 

2428 

1407 

1895 

1126 

4382 

1957 



851 
1447 
8029 
1293 



Technische Hochschulen 

Aachen 

Berlin 

Braunschweig 

Breslau 

Danzig 

Darm Stadt 

Dresden 



Gründungsjahr 

1870 
1879 
1878 
1910 
1904 
1877 
1890 



Zahl der Studierenden 
im Jahre 1939 
"789 

2323 

399 

542 

1143 
1051 



30 



Graz 


1886 




392 


Hannover 


1879 




911 


Karlsruhe 


1865 




661 


München 


1877 




1692 


Stuttgart 


1862 




797 


Wien 


1817 




1193 


Bergakademien 


Gründunj 


gsjahr 


Zahl der Studierenden 
im Jahre 193 9 


Clausthal (Preuß. Bergakad.) 


1775 




78 


Freiberg i. Sachsen (Sachs. B.) 


1765 




98 


Leoben (Montanistische H.) 


1840 




128 


Handels-Hochschulen 


Gründunj 


gsjahr 


Zahl der Studierenden 
im Jahre 193 9 


Berlin 


1906 




880 


Königsberg i. Pr. 


1915 




203 


Leipzig 


1898 




297 


Nürnberg 


1919 




187 


Wien 


1898 




583 


Forstliche Hochschulen 


Gründunj 


gsjahr 


Zahl der Studierenden 
im Jahre 193 9 


Eberswalde 


1830 




93 


Hannoversch-Münden 


1868 




56 


Tharandt 


1816 




- 



Zu den deutschen Hochschulen gehören ferner die Landwirtschaftlichen 
Hochschulen in Höhenheim, Tetschen-Liebwerd und Wien und die 
Tierärztlichen Hochschulen in Hannover und Wien. 

Verhältnismäßig groß ist die Zahl der Hochschulen für bildende Künste und der 
Hochschulen für Musik. Hochschulen 

für bildende Künste befinden sich in Berlin (2 Anstalten), Dresden, Düsseldorf, 
Karlsruhe, Königsberg i. Pr., Leipzig, München, Stuttgart, Weimar, Wien (2 
Anstalten), die Hochschulen für Musik in Berlin, Frankfurt a. M., Karlsruhe, 
Köln, Leipzig, München, Stuttgart, Weimar. 



31 



Hinzu kommen die Hochschulen des Generalgouvernements, und zwar die 
Universitäten Warschau (gegr. 1816), Krakau (gegr. 1364) und Lublin (gegr. 
1918) und die Technische Hochschule Warschau. 

19. Jugendorganisation 

Die deutsche Jugendbewegung war früher in viele Gruppen zerspalten. Seit 
1933 ist sie in einer einzigen Organisation, der Hitler- Jugend (HJ), vereinigt. 
Diese umfasst folgende Gliederungen: Deutsches Jungvolk (Knaben von 10 bis 
14 Jahren), Hitler- Jugend (Knaben von 14 bis 18 Jahren), Deutsche Jungmädel 
(Mädchen von 10 bis 14 Jahren), Bund Deutscher Mädel (Mädchen von 14 bis 
21 Jahren). 

Die Hitler- Jugend wurde 1926 als die Jugend-Organisation der NSDAP 
gegründet. 1939 wurde sie zur Pflichtorganisation für alle jungen Deutschen 
erklärt. Ihre Aufgabe ist die körperliebe, geistige und sittliche Erziehung im 
Geist des Nationalsozialismus neben Elternhaus und Schule. Der körperlichen 
Ertüchtigung dienen Sport, Ordnungsübungen, Wanderungen und Lager; der 
geistigen und sittlichen Schulung dienen Heimabende und Rundfunksendungen. 
Besonderer Wert wird auf die Erziehung zu Gehorsam, Disziplin, 
Kameradschaft, Entschlussfreudigkeit und körperliche Härte gelegt. Im Jahre 
1939 betrug die Mitgliederzahl der Hitler- Jugend 7.728.259, das waren über 90 
v. H. der gesamten deutschen Jugend. 

Die Gesundheit der Hitler-Jugend wird überwacht von 4000 Ärzten, 800 
Zahnärzten und 500 Pharmazeuten, denen 40.000 Jungen und 35.000 Mädchen, 
die für erste Hilfeleistungen ausgebildet sind, zur Seite stehen. Außerdem wird 
die gesamte deutsche Jugend einmal im Jahr ärztlich untersucht, ebenso ein 
jährlich neu hinzukommender Jahrgang von 1.200.000 Jugendlichen. 

Die Hitler- Jugend ist bestrebt, für jede örtliche Einheit ein besonderes Heim zu 
schaffen. Zurzeit verfügt die Hitlerjugend über 2200 Heime, die eigens für ihre 
Zwecke erbaut worden sind, ferner über 1500 Unterkünfte, die durch Umbau 
gewonnen wurden und den Anforderungen entsprechen. Im Bau befinden sich 
zurzeit 900 Heime. Weitere 45.000 Heime sind geplant. 

Der Hitler- Jugend ist der Reichsverband des Deutschen Jugendherbergswerks 
angeschlossen. Dieser Verband verfügt über 2000 Herbergen. Im Jahre 1938 
übernachteten darin 8.720.731 Jugendliche, d. s. mehr als achtmal soviel wie in 
allen Jugendherbergen der übrigen Welt zusammen. 

20. Reichsarbeitsdienst 



32 



Bis zum Jahre 1933 war der Arbeitsdienst in Deutschland Angelegenheit vieler 
Organisationen und Parteien. Aber schon seit August 1933 gab es nur noch 
einen nationalsozialistischen "Freiwilligen Arbeitsdienst", der unter einheitlicher 
Führung stand. Durch ihn ist die allgemeine Arbeitsdienstpflicht vorbereitet 
worden, die am 26. Juni 1935 für die gesamte deutsche Jugend beiderlei 
Geschlechts im Alter von 18 bis 25 Jahren verkündet worden ist. 

Die Dienstpflicht des Reichsarbeitsdienstes der Männer besteht seit Herbst 1935. 
Ihre Erfüllung ist Voraussetzung für die Ableistung des Wehrdienstes. Die 
Stärke des Reichsarbeitsdienstes der Männer betrug in den Jahren 1935/36 
einschließlich Stammpersonal durchschnittlich 200.000, im April 1939 380.000 
Männer. Jede Reichsarbeitsdienst-Abteilung umfasst rund 200 Arbeitsmänner. 
Am 1. September 1939 standen im Reich 1700 Abteilungen. 

Auch für den Reichsarbeitsdienst der weiblichen Jugend galt in der Zeit des 
Aufbaus der Grundsatz der Freiwilligkeit. Lediglich für Abiturientinnen, die zu 
studieren beabsichtigten, bestand bereits die Dienstpflicht. Erst im September 
1939 wurde erstmalig die pflichtgemäße Erfassung bis zu einer Stärke von 
vorläufig 100.000 Maiden einschließlich Stammpersonal angeordnet. In einem 
Lager sind 40 bis 81 Arbeitsmaiden untergebracht. Zurzeit gibt es 2100 Lager. 

Von 1933 bis Ende 1939 sind über 2,5 Millionen Männer und rund 300.000 
Maiden durch die "Schule der Nation" gegangen. 

Im Lager wird der junge deutsche Mann zum Gemeinschaftsgeist und zur 
nationalsozialistischen Auffassung der Arbeit erzogen. Durch seinen Einsatz 
trägt er zugleich zur Erfüllung der großen volkswirtschaftlichen Aufgabe des 
Reichsarbeitsdienstes bei. Der Reichsarbeitsdienst führt gemeinnützige, von der 
privaten Wirtschaft nicht zu bewältigende Arbeiten durch. Die Arbeiten dienen 
vornehmlich der Erhaltung und Mehrung der Erträge des Bodens und damit der 
Stärkung des deutschen Bauerntums. Im Ernteeinsatz und im 
Katastrophenschutz bewahrt der Reichsarbeitsdienst durch sein Eingreifen 
deutsches Volksvermögen vor Schäden. 

Für die weibliche Jugend ist die Erziehung zur Volksgemeinschaft, zur 
Kameradschaft und zu einer hohen Arbeitsauffassung nicht weniger notwendig 
als für die männliche Jugend. Sie verlangt jedoch andere Wege, weil sie sich 
nach den Gesetzen weiblicher Eigenart vollziehen muss. Im Mittelpunkt steht 
auch hier die Arbeit. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Hilfeleistung für 
die überlastete Hausfrau und Mutter auf dem Lande. Hier sieht das Mädchen, 
dass seine Hilfe notwendig ist, und fühlt sich als unentbehrlichen Teil des 
großen Ganzen. Die Maiden arbeiten täglich 7 Stunden auf dem Bauernhof, wo 
sie gemeinsam mit der Bäuerin die Arbeit im Haus, auf dem Feld, im Garten und 
in den Ställen verrichten. Außerdem richten sie im Sommer Erntekindergärten 



33 



ein oder helfen in den NSV. -Kindergärten. Außer der Arbeit im Außendienst 
tragender politische Unterricht im Lager, die Leibeserziehung und die 
hauswirtschaftliche Erziehung zur Gesamterziehung der Arbeitsmaiden im 
Reichsarbeitsdienst der weiblichen Jugend bei. 

21. Reichskulturkammer 

Die Reichskulturkammer wurde im Jahre 1933 als berufsständische 
Organisation aller Kulturschaffenden in Deutschland errichtet. Sie gliedert sich 
in sieben Einzelkammern: die Reichsschrifttumskammer, die 
Reichspressekammer, die Reichsrundfunkkammer, die Reichstheaterkammer, 
die Reichsmusikkammer, die Reichskammer der bildenden Künste und die 
Reichsfilmkammer. Sämtliche Kammern sind Körperschaften des öffentlichen 
Rechts. Präsident der Reichskulturkammer ist der Reichsminister für 
Volksaufklärung und Propaganda, Dr. Goebbels. Er ernennt die Präsidenten der 
Einzelkammern. 

Die Mitgliedschaft ist für alle Kulturschaffenden obligatorisch, d. h. wer in 
einem Kulturberuf tätig sein will, muss Mitglied der Einzelkammer sein, die für 
seine Tätigkeit zuständig ist. Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und 
Eignung nicht besitzen, werden nicht aufgenommen oder - wenn sie schon 
Mitglied geworden sind - wieder ausgeschlossen und dürfen einen Kulturberuf 
nicht ausüben. 

Aufgabe der Reichskulturkammer und ihrer Einzelkammern ist es, die deutsche 
Kultur in Verantwortung für Volk und Reich zu fördern, die wirtschaftlichen 
und sozialen Angelegenheiten der Kulturberufe zu regeln und zwischen allen 
Bestrebungen der ihnen angehörenden Gruppen ausgleichend zu wirken. Zur 
Erfüllung dieser Aufgaben haben die Kammern das Recht, Bedingungen für den 
Betrieb, die Eröffnung und die Schließung von Unternehmungen auf dem 
Gebiete ihrer Zuständigkeit festzusetzen. Auch können sie Anordnungen Über 
wichtige Fragen, insbesondere über Art und Gestaltung der Verträge zwischen 
den von ihnen umfassten Tätigkeitsgruppen treffen. Zur Sicherung der 
Berufsdisziplin können die Präsidenten der Kammern Ordnungsstrafen 
festsetzen. 

Der Reichskultursenat (RKS) ist im Jahre 1935 als repräsentatives Forum des 
deutschen Kulturlebens eingesetzt worden. Er setzt sich aus bedeutenden 
Persönlichkeiten zusammen, die der Präsident der Reichskulturkammer beruft. 

22. Bildende Kunst 

Die auf Grund des Reichskulturkammergesetzes vom 22. September 1933 
errichtete Reichskammer der bildenden Künste ist eine Körperschaft des 



34 



öffentlichen Rechts. Sie umfasst als berufsständische Organisation sämtliche 
deutschen bildenden Künstler sowie die Kunstverlage und den Kunst- und 
Antiquitätenhandel. Ihre Aufgabe ist es, die wirtschaftlichen und sozialen 
Angelegenheiten dieser Kulturberufe zu regeln. Die Betreuung und 
Heranbildung des künstlerischen Nachwuchses obliegt von Staats wegen den 
Akademien, Kunsthochschulen, Kunstgewerbe- und Handwerksschulen und 
ähnlichen Institutionen, deren Tradition in Deutschland bis zum Ende des XVII. 
Jahrhunderts zurückreicht. 

Großdeutschland hat den bildenden Künsten große Ziele gesetzt. Das Amt des 
Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt und die Hauptstelle Bildende 
Kunst beim Beauftragten des Führers für die Überwachung der gesamten 
geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP sind 
maßgebend an der Neugestaltung der bildenden Künste beteiligt. So erstehen in 
Nürnberg, München, Berlin und anderwärts die Monumentalbauten des Staates 
und der Partei als Ausdruck der Volksgemeinschaft und der Größe der 
Gegenwart. Die alljährlich stattfindenden repräsentativen Großen Deutschen 
Kunstausstellungen sowie die Architektur- und Kunsthandwerkausstellungen im 
Haus der Deutschen Kunst in München geben ein Bild vom Stand des Schaffens 
auf allen Gebieten. Ausstellungen der deutschen Städte und Gaue im Reich 
vermitteln dem Volk die Kunst in ihren besten Leistungen. Auch die deutschen 
Kunstvereine stehen im Dienst dieses Gedankens. Ihre Zahl beträgt rund 250. 
Zahlreiche Kunstpreise des Staates, der Gaue und Gemeinden sind als 
Auszeichnung der besten künstlerischen Kräfte gestiftet. In den Kulturreden des 
Führers zur Eröffnung der Großen Deutschen Kunstausstellungen und auf den 
Reichsparteitagen sind die grundsätzlichen Richtlinien und Weisungen über 
Wesen und Streben der deutschen Kunst des neuen Reiches enthalten. 

23. Museen 

Die Museen sind für das deutsche Volk wichtige Bildungs- und 
Erziehungsstätten. Sie gliedern sich in Kunstsammlungen (wie z. B. Gemälde- 
Galerien, Kupferstichkabinette, Skulpturen-Sammlungen, Kunstgewerbe- 
Museen) und in wissenschaftliche Sammlungen (Museen für Volkskunde, 
Völkerkunde, Naturkunde, vor- und frühgeschichtliche sowie kulturhistorische 
Sammlungen, Armee-, Museen-, Münzkabinette usw.). 

Ihr Ursprung läßt sich bis zu den mittelalterlichen Kirchenschätzen und 
fürstlichen Schatzkammern, den "Kunst- und Wunderkammern" der 
Renaissancezeit, zurückverfolgen. Aus den Schlossgalerien haben sich die 
modernen Gemäldegalerien entwickelt. Die reichen und bedeutenden 
Sammlungen deutscher Fürsten, z. B. des Erzherzogs Ferdinand von Österreich 
auf Schloss Ambras und des Kaisers Rudolf IL zu Prag, blieben dem Volk 
früher verschlossen. Erst im Zeitalter der Aufklärung wurden die Sammlungen 



35 



der Öffentlichkeit zugänglich. Friedrich der Große hat diesen sozialen Gedanken 
schon Jahrzehnte vor der Französischen Revolution in die Tat umgesetzt. Die 
Potsdamer und später die Kasseler Bildergalerien waren die ersten öffentlichen 
Museen in Deutschland. Im Verlauf des XIX. Jahrhunderts ist die Zahl der 
Museen stark gewachsen. Gegenwärtig besitzt Großdeutschland mehrere 
hundert Kunstsammlungen, die sich überwiegend im Staats- und 
Gemeindeeigentum befinden. Weltberühmtheit haben u. a. die Berliner und 
Wiener Museen, die alte Pinakothek, das National- und das Deutsche Museum 
in München, die Gemäldegalerie, Porzellansammlung und das Grüne Gewölbe 
in Dresden, das Städtische Kunst-Institut in Frankfurt a. M., die Kunsthalle in 
Hamburg, die Gemälde-Galerie in Kassel und das Museum Wallraf-Richartz in 
Köln a. Rh. Zu der Gattung der Kunst- und Wissenschaftssammlungen treten in 
neuerer Zeit die Heimatmuseen, deren Bedeutung für die Erforschung deutscher 
Vergangenheit und Kultur stetig wächst. 

24. Musik 

Die Musikpflege hat sich in Deutschland im Lauf der Jahrhunderte zu einer 
künstlerischen Höhe entwickelt, die den Staat verpflichtet, sie umfassend zu 
fördern. Denn gute Kunst hat seit jeher des verständnisvollen Mäzens bedurft. 
Wenn früher die deutschen Fürsten beträchtliche Summen aufwandten, um sich 
eine Kapelle zu halten und einen berühmten Musiker an ihre Spitze zu stellen 
(Bach, Händel, Haydn, Mozart und viele andere bekannte Komponisten haben 
solche Stellungen inne gehabt), so liefern heute Staat und Städte in Deutschland 
die finanziellen Mittel für die Erhaltung von z. B. 135 großen Beruf s-Sinfonie- 
Orchestern. Ebenso sorgt das Reich für die musikalische Erziehung der 
Begabten, für die Förderung der jungen Künstler, ja selbst für die private 
Musikpflege in den Liebhaber-Orchestern und -Chören. 

Der umfassende Charakter dieser Aufgaben setzt die kulturpolitische Führung 
des gesamten Musiklebens von einer zentralen Stelle voraus. Diese Aufgabe ist 
der Abteilung Musik des Reichsministeriums für Volksaufklärung und 
Propaganda übertragen. Hier werden die großen künstlerischen Fragen des 
Musiklebens bearbeitet und die Verwaltung wichtiger musikalischer 
Kulturinstitute überwacht. Es wird bewusst auf jede Einengung des 
künstlerischen Schaffens verzichtet. Weitere Sonderaufgaben verfolgen die 
Auslandsstelle für Musik, die Reichsmusikprüfstelle, das Amt für Konzertwesen 
"die Stigma" (Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer 
Urheberrechte) usw. 

Einen Querschnitt durch das gesamte deutsche Musikleben vermitteln alljährlich 
die in Düsseldorf veranstalteten Reichsmusiktage. In den großen Sinfonie-, 
Chor- und Kammermusikkonzerten sowie den Opernaufführungen kommen hier 
die besten Neuerscheinungen jedes Jahres zur Wiedergabe. Gleichzeitig halten 



36 



die Musikwissenschaftler, die Musikerzieher, die Dirigenten der Liebhaber- 
Orchester und -Chöre, die Musikreferenten der Hitler- Jugend und des NS- 
Studentenbundes sowie zahlreiche andere musikalische Vereinigungen ihre 
Tagungen ab und legen die neuesten Ergebnisse ihrer Arbeit vor. Bei dieser 
Gelegenheit werden die Nationalen Musikpreise von je 10.000 RM an den 
besten deutschen Nachwuchsgeiger und den besten Nachwuchspianisten und die 
Nationalen Kompositionspreise von 10.000 und zweimal 5.000 RM verliehen. 
Seit 1933 tragen die Künstler, Solisten wie Orchester, ihre Kunst auch in die 
Fabriken und gewinnen dort den großen Meistern begeisterte Freunde. In den 
Wehrmachtkonzerten im Kriege vermitteln die deutschen Musiker den Soldaten 
in ihren Quartieren deutsche Kunst. 

Dank der straffen Organisation aller musikalischen Institutionen ist es möglich, 
das Musikleben auch im Kriege uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Alle 
Orchester sind spielfähig geblieben. Der Konzertbesuch ist reger denn je. In der 
Reihe der großen Furtwängler-Konzerte in der Berliner Philharmonie musste im 
Winter 1939/40 jede Veranstaltung dreimal wiederholt werden. 

Der Künstler kann die ihm gestellten Aufgaben nur dann lösen, wenn ihm die 
beruflichen Sorgen weitgehend abgenommen werden. Diese berufsständische 
Betreuung ist Sache der Reichsmusikkammer. Sie ist darum bemüht, das soziale 
Niveau des Musikers stetig zu heben. Kein Musiker soll, vor allem auch im 
Alter, jemals Not leiden. 

Was auf dem Gebiet der Volksmusikpflege geleistet wird, zeigen folgende 
Zahlen: Es gibt 27.000 Männerchöre in Deutschland, von denen viele über 100 
Jahre alt sind; die Zahl ihrer Mitglieder beträgt 767.000; ferner gibt es 12.000 
Gemischte Chöre mit über 450.000 Mitgliedern. Die Zahl der Liebhaber- und 
Werkorchester, Gemeindekapellen auf dem Lande, Volksmusikkapellen, 
Spielkreise usw. beträgt über 12.000 mit etwa 160.000 Mitgliedern. 

25. Theater 

Der nationalsozialistische Staat hat das Theater in den Mittelpunkt des 
Kulturlebens gestellt. Durch ein besonderes Reichstheatergesetz vom Jahre 1934 
ist das gesamte Theaterwesen neu geregelt worden. An die Spitze ist ein 
Reichsdrainaturg gestellt worden, der die oberste Stelle für alle Fragen, 
Anregungen und Forderungen in der Gestaltung der Spielpläne der deutschen 
Bühnen ist. Mit dem alten Begriff der "Zensur" hat die Aufgabe des 
Reichsdrainaturgen nichts gemein. Ihm werden die Vorschläge für den Spielplan 
vor Beginn der Spielzeit von allen Theatern vorgelegt, damit er einen 
Gesamtüberblick bekommt, der es ihm ermöglicht, ausgleichend und 
korrigierend zu wirken und dafür zu sorgen, dass neben dem bewährten Gut 
klassischer Dramatik auch die lebenden und die jungen Dramatiker zu ihrem 



37 



Recht kommen, sofern sie noch um Anerkennung ringen. So wird von dieser 
Zentralstelle aus die sinnvolle Gestaltung der Spielpläne gefördert. 

Der Nationalsozialismus erstrebt eine lebendig-natürliche Schauspielkunst, bei 
der die Persönlichkeit des Schauspielers und nicht eine entfesselte Technik oder 
andere außertheatralische Wirkungen im Mittelpunkt stehen. 

Das Reichstheatergesetz von 1934 bestimmt ferner, dass private Personen nur 
auf Grund einer behördlichen Zulassung Theatervorführungen veranstalten 
dürfen. Auf diese Weise sollen ungeeignete und wirtschaftlich nicht 
leistungsfähige Personen an der Gründung von Theaterunternehmungen 
verhindert werden. (Auf Veranstaltungen der Kleinkunst findet das 
Reichstheatergesetz keine Anwendung.) 

Alle Veranstalter und Angestellte des Theaters (rund 40.000) sind in der 
Reichstheaterkammer zusammengefasst, die im ständischen Aufbau 
Deutschlands eine Gruppe der Reichskulturkammer bildet. Eine großzügig 
aufgebaute Altersversorgung gibt jedem Bühnenmitglied die Sicherheit, dass es, 
wenn es nicht mehr tätig sein kann, Not und Sorge nicht zu fürchten braucht. 

Der Staat gewährt den Bühnen große Subventionen, damit sie künstlerisch das 
Beste leisten und doch die Eintrittspreise so niedrig halten können, dass jeder 
am Genuss der Theaterkunst teilnehmen kann. Für den Theaterbesuch der 
werktätigen Bevölkerung sorgt die NS-Gemeinschaft "Kraft durch Freude" (vgl. 
Seite 66ff.). Sie ermöglicht, dass jeder mit geringen Mitteln nicht nur die 
organisationseigenen "Theater des Volkes", sondern in bestimmten 
geschlossenen Aufführungen auch die Vorstellungen der übrigen, einschließlich 
der führenden Staatstheater, besuchen kann. Besondere Organisationen haben 
die Aufgabe, den Theaterbesuch der deutschen Jugend zu lenken. Dank dieser 
Maßnahmen ist die Nachfrage nach Theateraufführungen in den letzten Jahren 
so stark gestiegen, dass die vorhandenen Theatergebäude in vielen Städten nicht 
mehr ausreichen. 

Vor Ausbruch des Krieges gab es in Deutschland 492 Theater, und zwar: 

5 Reichstheater 

25 Landestheater 

105 Stadttheater 

34 sonstige gemeinnützige Theater 

42 Privatbühnen 

40 Wanderbühnen 

16 Gastspieldirektionen 

74 reisende Theaterunternehmen 

121 Freilichtbühnen 



38 



30 Mundartbühnen 
492 insgesamt. 

Die Theaterwissenschaft ist als Studienfach an mehreren deutschen 
Universitäten eingeführt. Theaterwissenschaftliche Institute bestehen an den 
Universitäten Berlin, Kiel, Köln und München. Theatermuseen gibt es in 
München (Theatermuseum der Klara-Ziegler-Stiftung, gegründet 1910), in Kiel 
(gegründet 1921), in Köln (gegründet 1921), in Berlin (Staatstheatermuseum, 
gegründet 1929), ferner in Mannheim und Meiningen. Die größte 
Theatersammlung befindet sich in der Wiener Nationalbibliothek. 

26. Filmwesen 

Nach der letzten Zählung vom 1. März 1939 besitzt Deutschland insgesamt 
6.123 Filmtheater mit rund 2,6 Millionen Sitzplätzen. 

Filmtheater in Großdeutschland (1. März 1939): 

Großdeutschland Anzahl der Filmtheater Plätze 

Altreich 4.938 2.173.564 

Ostmark 787 241.851 

Sudetenland 370 139.690 

Danzig 24 9.616 

Memel 4 1.712 

Zusammen 6.123 2.566.433 

Die Filmtheater Deutschlands befinden sich zu 82 v. H. im Besitz von 
Einzelpersonen, der übrige Teil steht im Eigentum von Gesellschaften. Im 
Gegensatz zu anderen Ländern (z. B. Schweden oder Norwegen) gibt es in 
Deutschland kaum Filmtheater, die sich im Besitz von Städten, Gemeinden oder 
ändern befinden. 

Der Filmtheaterbesuch hat in den letzten Jahren stark zugenommen. 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Zahlen: 

Filmtheaterbesucher im Altreich 1932 bis 1939 (Rechnungsjahr 1. April bis 31. 

März): 

1932/33 238,4 Millionen Besucher 

1933/34 244,9 Millionen Besucher 

1934/35 259,4 Millionen Besucher 

1935/36 303,9 Millionen Besucher 

1936/37 361,6 Millionen Besucher 

1937/38 396,4 Millionen Besucher 



39 



1938/39 441,6 Millionen Besucher 

Diese Übersicht zeigt, dass seit der Machtübernahme immer größere Teile der 
Bevölkerung für das Filmtheater gewonnen worden sind. 

Bis 1933 bestand ein Überangebot an langen Spielfilmen, Damals sind 
jahresdurchschnittlich 500 lange Spielfilme auf den Markt gebracht worden. Die 
mangelhafte Auswertung der Filme bedingte eine ständige Krise der Produktion. 
Um Angebot und Nachfrage in ein gesundes Verhältnis zu bringen, ist seit 1933 
die Zahl der angebotenen Filme wesentlich eingeschränkt und die Auswertung 
jedes einzelnen Films gesteigert worden. Während der Jahre 1936/39 betrug der 
durchschnittliche Jahresbedarf 160 bis 180 lange Spielfilme. Zur Sicherung der 
Finanzierung dieser Produktion wurde am 1. Juni 1933 die Filmkreditbank 
geschaffen. 

Angebot an Filmen aller Art in Deutschland im Jahre 1938: 



Filme 




Spielfilme 




Filme ohne 


gesamt 








Spielhandlung 


Stück 


m 


lange 


kurze 


lange 



kurze 
Deutsche Filme 1.388 629.866 101 62 41 1.184 

Ausländische Filme 147 188.087 62 5 4 76 

Gesamt 1.535 817.953 163 67 45 1.260 

Mit der wirtschaftlichen Neuordnung des deutschen Filmwesens begnügte sich 
jedoch der nationalsozialistische Staat nicht. Durch das 
Reichskulturkammergesetz und die neue Filmgesetzgebung ist der Film als 
Kulturgut im Sinne des Reichkulturkammergesetzes anerkannt worden. Die 
Mitwirkung bei der Herstellung ist damit aus der privatwirtschaftlichen Sphäre 
herausgehoben und zu einer öffentlichen Aufgabe geworden. 

Auf Grund des Reichskulturkammergesetzes werden alle Filmschaff enden in 
der Reichsfilmkammer zusammengeschlossen. Die Zugehörigkeit zur 
Reichsfilmkammer ist Voraussetzung für die Beteiligung am Filmschaffen. 
Dieses Aufbauwerk am Film wurde ergänzt durch die verschiedenen 
Anordnungen der Reichsfilmkammer, über Errichtung von Filmtheatern, 
Regelung der Eintrittspreise, der Pflege des Kulturfilms, der Lösung der 
Nachwuchsfrage u. a. m. 

Besondere Aufmerksamkeit widmet der Staat dem Film als Erziehungsmittel. 
Mit dieser Aufgabe ist die "Reichsanstalt für Film und Bild in Wissenschaft und 
Unterricht" betraut. 

Zur Förderung des Filmschaffens wurde vom Reichsminister für 
Volksaufklärung und Propaganda der "Nationale Filmpreis", der für den besten 
Film des Jahres jeweils am 1. Mai verliehen wird, geschaffen. 

40 



Jeder Film wird von der Filmprüfstelle zensiert. Als kulturpolitische 
Anerkennung und gleichzeitig als Grundlage steuerlicher Begünstigung können 
Prädikate verliehen werden. 

Die Prädikate sind: 

1 . staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll, 

2. staatspolitisch wertvoll, 

3. künstlerisch wertvoll, 

4. kulturell wertvoll, 

5. volkstümlich wertvoll, 

6. jugendwert, 

7. volksbildend. 

27. Zeitungswesen 

Bis zum Jahre 1933 waren die in Deutschland erscheinen den Zeitungen in ihrer 
Gesamtheit ein Abbild der damalige parteipolitischen und geistigen 
Zerrissenheit des Volkes. Die grundlegende Neuordnung im Sinne des 
Nationalsozialismus wurde sofort nach der Machtübernahme begonnen. Sie 
vollzog sich in rasch aufeinander folgenden Etappen: 

Im März 1933 wurde das Reichsministerium für Volksaufklärung und 
Propaganda eingerichtet, das für alle Fragen der Presse und Propaganda 
zuständig ist. Alle staatsfeindlichen Zeitungen wurden verboten und das 
Vermögen ihrer Verlage beschlagnahmt; 

im September 1933 wurden im Rahmen des Reichskulturkammergesetzes die 
Bestimmungen über die Reichspressekammer erlassen; 

im Oktober 1933 erschien das Schriftleitergesetz, das die Tätigkeit des 
Schriftleiters für eine öffentliche Aufgabe erklärt und dem Schriftleiterberuf 
eine straffe ständische Ordnung gegeben hat; 

im November 1933 folgte das Gesetz über die Wirtschaftswerbung, das das 
gesamte Werbewesen und damit auch die Zeitungsanzeige der Reichsaufsicht 
unterstellt; 

im April 1935 wurde durch eine Anordnung des Präsidenten der 
Reichspressekammer die Anonymität der Zeitungsverleger beseitigt. Diese 
Anordnung schreibt vor, dass alle am Verlag Berechtigten dem Reichsverband 
der deutschen Zeitungsverleger genannt werden, dass sie ihre arische 
Abstammung bis zum Jahre 1800 zurück nachweisen, dass Kapitalgesellschaften 
sich nicht als Zeitungsverleger betätigen dürfen und dass es nicht gestattet ist, 



41 



den Inhalt der Zeitungen so zu gestalten, dass sie auf einen konfessionell, 
beruflich oder interessenmäßig bestimmten Personenkreis abgestellt sind; 

im April 1935 hat der Präsident der Reichspressekammer weitere Anordnungen 
zur Behebung ungesunder Wettbewerbsverhältnisse im Zeitungswesen und zur 
Beseitigung der Skandalpresse erlassen. 

Im nationalsozialistischen Staat ist die Zeitung ein Mittel des Staates zur 
Führung und Aufklärung des Volkes. Für die Presse gilt in besonderem Maße 
der Grundsatz, dass die Freiheit des einzelnen der Freiheit der Nation 
untergeordnet ist. Dabei ist es ihr keineswegs verboten, in 
verantwortungsbewusster Weise Kritik zu üben. 

Die der Auflage nach größten deutschen Zeitungen sind: 



Name 



Ort 



Auflage 



(Aug. 



Völkischer Beobachter 
Berliner Morgenpost 
Berliner Illustrierte Nachtausg. 
Westdeutscher Beobachter 
Berliner Lokalanzeiger 
National-Zeitung 
Hamburger Anzeiger 
Kleine Volkszeitung 
Leipziger Neueste Nachrichten 
Der Angriff 

Frankfurter Generalanzeiger 
Frankfurter Zeitung 
Deutsche Allgemeine Zeitung 
Neueste Nachrichten 



Bln., München, Wien 


8989300 


Berlin 




443.000 


Berlin 




359.000 


Köln 




237.000 


Berlin 




208.000 


Essen 




163.000 


Hamburg 




159.000 


Wien 




154.000 


Leipzig 




153.000 


Berlin 




125.000 


Frankfurt a. 


M. 


105.000 


Frankfurt a. 


M. 


97.000 


Berlin 




92.000 


Wien 




74.000 



Führende deutsche Wochenzeitungen sind: Das Reich, Das Schwarze Korps 
(SS), Arbeitertum (DAF), Der Arbeitsmann, Die HJ u. a. 

28. Rundfunk 

Der Nationalsozialismus misst dem Rundfunk als Mittel der politischen 
Propaganda und der kulturellen Erziehung des Volkes und nicht zuletzt auch als 
Mittel, das ganze Volk an den nationalen Feiern und dem politischen 
Zeitgeschehen teilnehmen zu lassen, sehr große Bedeutung bei. Die 
Staatsführung hat deshalb seit 1933 dem Ausbau des Rundfunks besondere 
Aufmerksamkeit gewidmet. 



42 



Der deutsche Rundfunk ist in der Reichs-Rundfunk G. in. b. H. 
zusammengefasst. An ihrer Spitze steht ein Generaldirektor, der zugleich 
"Reichsintendant des Deutschen Rundfunks" ist. Die einzelnen Sender werden 
als Zweigstellen der Reichsrundfunk GmbH betrieben, wobei aber jeder 
Intendant vollberechtigter und Vollverpflichteter Führer seines Senders ist. Die 
Besitzrechte an der Reichs-Rundfunk G. in. b. H. befinden sich in Händen des 
Deutschen Reichs. Die Reichs-Rundfunk G. in. b. H. untersteht mit ihren 
Sendern der politischen Führung des Reichsministeriums für Volksaufklärung 
und Propaganda, vertreten durch die Abteilung Rundfunk. 

Die Errichtung und Instandhaltung der Sendeanlagen ist Sache der Deutschen 
Reichspost, die auch die Rundfunkgebühr (2,- RM im Monat) von den 
Rundfunkteilnehmern einzieht. 

Die Zahl der Hörer betrug am 1. November 1940 in Großdeutschland (ohne 
Generalgouvernement) 15,6 Millionen. Deutschland steht damit vor 
Großbritannien, das am 1. Januar 1939 8,9 Millionen Hörer hatte, an erster 
Stelle aller europäischen Rundfunkländer. Im alten Reichsgebiet ist die Zahl der 
Hörer von 4,3 Millionen zu Beginn des Jahres 1933 auf 10,6 Millionen zu 
Beginn des Jahres 193,9 gestiegen. Die Zahl der Sender beträgt zurzeit 73. 

Die Programmgestaltung des deutschen Rundfunks im Jahre 1938/39 ergibt sich 
aus der nachstehenden Übersicht. 

Unterhaltende Musik 64,0 v.H. 
Ernste Musik 5,0 v.H. 
Hörspiele und Vorträge 7,4 v.H. 
Sport 3,2 v.H. 
Politik 3,5 v.H. 
Zeitfunkberichte 2,9 v.H. 
Jugend- und Schulfunk 3,6 v.H. 
Nachrichten 10,4 v.H. 

Die deutsche Rundfunkwirtschaft hat sich in den letzten Jahren sehr günstig 
entwickelt. 

Produktion von Empfangsapparaten in Deutschland: 



43 



Wirtschaftsjahr 1933/34 Wirtschaftsjahr 1938/39 
Stück Stück 



Insgesamt 


1.785.066 


3.466.906 


davon: 






Volksempfänger 


648.822 


542.057 


Deutscher Kleinempfänger 


- 


1.042.243 



Die Rundfunksender in Großdeutschland: 



Reichssender bzw. Sender 


Wellenlänge - m 


Sendestärke - kW 


Deutschlandsender 


1.571 


150 


Bremen II 


1.339 


50 


Innsbruck 


578,0 


1 


Nürnberg 


578,0 


1 


Salzburg 


578,0 


1 


Stuttgart 


522,6 


100 


Wien 


506,8 


120 


Prag 


470,2 


120 


Köln 


455,9 


100 


München 


405,4 


100 


Bremen I 


395,8 


100 


Leipzig 


382,2 


120 


Berlin 


356,7 


100 


Posen 


345,6 


50 


Graz 


338,6 


15 


Klagenfurt 


338,6 


5 


Hamburg 


331,9 


100 


Donau 


325,4 


100 

100 

20 

10 

100 

60 

3? 


Breslau 


315,8 


Danzig I 


304,3 


Krakau 


293,5 


Königsberg I 


291,0 


Böhmen 


269,5 


Brunn 


259,1 


?5 


Frankfurt 


251,0 


0,5 

2 


Kassel 


251,0 


Koblenz 


251,0 


2 


Trier 


251,0 


50 


Kattowitz 


249,2 


5 


Görlitz 


243,7 


10 


Troppau 


243,7 


17 


Saarbrücken 


240,2 


15 



44 



Linz 

Memel 

Bregenz 

Freiburg (Br.) 

Danzig II 

Unterweser 

Hannover 

Flensburg 

Magdeburg 

Stettin 

Stolp 

Litzmannstad 

Mähr.-Ostrau. 

Warschau 

Kaiserslautern 

Dresden 



236,8 

233,5 
231,8 
231,8 
230,2 
225,6 
225,6 
225,6 
225,6 
225,6 
225,6 
222,6 
222,6 
216,8 
209,9 
204,8 



10 

5 

5 

0,5 

2 

2 

2 

0,5 

2 

5 

2 

2 

10 

0,5 

0,25 



Rufzeichen 



Wellenlänge m 



Deutsche Kurzwellensender 



Sendestärke 50 kW 



DJA 

DJB 

DJC 

DJD 

DJE 

DJH 

DJJ 

DJM 

DJL 

DJN 

DJP 

DJQ 

DJR 

DJS 

DJW 

DJX 

DJZ 



31,38 
19,74 
49,83 
25,49 
16,89 
16,81 
41,15 
49,35 
19,85 
31,45 
25,31 
19,63 
19,56 
13,98 
31,09 
31,01 
25,42 



Kurzwellensender Podiebrad 



Sendestärke 34 kW 



DHE4A 
DHE2A 
DHE5C 
DHE5A 



25,34 
49,92 
19,79 
19,70 



45 



DHE5B 19,58 

DHE2B 49,75 

DZB 29,87 



Ultra-Kurzwellen, und Fernsehsender Sendestärke 25 kW 

Paul Nipkow 

Ton 6,6 m 

Bild 6,28 m 

29. Gesundheitspflege 

In Deutschland herrscht der Grundsatz der freien Arztwahl, weil man in ihr eine 
wichtige Voraussetzung für das Vertrauen zwischen Arzt und Patient sieht. Die 
deutschen Ärzte dürfen ihre Praxis nur auf Grund einer staatlichen Zulassung 
(Approbation) ausüben. Ihre Ausbildung erhalten sie in den medizinischen 
Fakultäten und Kliniken der Universitäten. Sie sind in einer 
Standesorganisation, der Reichsärztekammer, zusammengeschlossen, die alle 
(etwa 60.000) Ärzte umfasst und den ärztlichen Einsatz nach Bedarf regeln 
kann. 

Die Organisation der deutschen Gesundheitspflege ist in den letzten Jahren 
vereinheitlicht und der Leitung eines Reichsgesundheitsführers unterstellt 
worden. Sie gliedert sich in zwei Aufgabengebiete. Gesundheitssicherung und 
Gesundheitsführung. Die Gesundheitssicherung ist wie in den meisten Ländern 
Sache des Staates; die Gesundheitsführung dagegen Sache der Partei. Oberster 
Leiter beider Instanzen ist der Reichsgesundheitsführer einmal als Staatssekretär 
im Reichsministerium des Innern und zum anderen in seiner Eigenschaft als 
Leiter des Hauptamtes für Volksgesundheit der NSDAP. 

Gesundheitssicherung 

Aufgabe der staatlichen Organe ist es, die Gesundheit des Volkes zu 
überwachen und dem Umsichgreifen von Krankheiten, insbesondere von 
ansteckenden Krankheiten, rechtzeitig entgegenzuwirken. Bei jeder 
Regierungsdienststelle besteht eine besondere Abteilung (Volksgesundheit), die 
alle Fragen der öffentlichen Gesundheitspflege bearbeitet. Wie groß die 
Bedeutung dieser Abteilung ist, ergibt sich aus der folgenden Aufzählung ihrer 
wichtigsten Aufgabengebiete: Gesundheitspolizei, Apothekenwesen, 
Krankenhauswesen, Erb- und Rassenpflege, Heilanstalten, Seuchenbekämpfung, 
Trinkwasserversorgung und Abwässerbeseitigung, Nahrungsmittel-Hygiene, 
wissenschaftliche Institute und Anstalten, Hebammenwesen, Säuglings- und 
Kleinkinderpflege und -fürsorge, Körperpflege, ärztliche Fragen des Sports und 
der Leibesübungen, Schulgesundheitspflege, Medizinalstatistik, Leichen- und 
Begräbniswesen. 



46 



Ein umfassendes Meldewesen bietet die Gewähr dafür, dass ansteckende 
Krankheiten rechtzeitig erkannt werden und ihre Ausbreitung verhindert wird. 

Die Zahl der Krankenhäuser, Sanatorien und Heilanstalten betrug 1938 rund 
5.000 mit etwa 800.000 Betten. Daneben bestehen Einrichtungen, um den 
Gesundheitszustand der Bevölkerung laufend zu überwachen, z. B. die 
Säuglingsfürsorge, die Mütterberatung, die Tuberkulosefürsorge. Ferner verfügt 
jede größere Stadt über mindestens eine Poliklinik, in der kostenlose 
Behandlungen durchgeführt werden. 

Die deutsche Sozialversicherung gibt auch dem wirtschaftlich Schwächsten die 
Möglichkeit, im Bedarfsfalle sich ohne eigene Kosten von einem Facharzt oder 
in einer Klinik behandeln zu lassen. Die Sozialversicherung gewährt darüber 
hinaus kostenlose Behandlung in Kur- und Heilbädern. 

Gesundheitsführung 

Die Gesundheitsführung hat die Aufgabe, Erkrankungen durch vorbeugende 
Maßnahmen zu verhindern. Die Mittel hierzu sind: Aufklärung in Wort und 
Schrift, Einsatz von Betriebsärzten zur Betreuung der Werktätigen, Beratung der 
Jugend bei der Berufswahl, ärztliche Kontrolle bei der Berufsausbildung, 
Reihenuntersuchungen (Röntgendurchleuchtung) sowohl der Jugendlichen in 
der HJ als auch der Werktätigen in den Betrieben, Ausrichtung der Ernährung 
nach den Ergebnissen der neuesten wissenschaftlichen Forschung und 
schließlich Überwachung und Beratung bei der Freizeit- und Urlaubsgestaltung 
der Volksgenossen. Aufgabe der Gesundheitsführung ist es ferner, Mütter 
kinderreicher Familien von Zeit zu Zeit in Erholungsheime zu schicken. Ärzte 
leisten für diese Verschickungen die notwendigen Vorarbeiten. Eine der 
interessantesten ärztlichen Aufgaben ist die Tätigkeit als Betriebsarzt. Durch den 
immer wiederkehrenden Umgang mit der Belegschaft wird der Arzt in die Lage 
versetzt, sich mit der Konstitution des einzelnen vertraut zu machen; er hat somit 
die Möglichkeit, jede Veränderung im Anfangsstadium zu erkennen. Drohende 
Berufsschäden werden durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen nach 
Möglichkeit vermieden. Einseitig belastete Arbeitskräfte treiben geeigneten 
Ausgleichssport; durch die Organisation "Kraft durch Freude" ist eine Erholung 
im Urlaub möglich. Dank der Mitarbeit der Betriebsärzte verfügen heute viele 
Betriebe in Deutschland schon über eigene Bäder und Sportplätze. 

Zur Durchführung aller dieser Aufgaben hat der Führer im Jahre 1935 das 
Hauptamt für Volksgesundheit der NSDAP errichtet. Dieser Stelle obliegt der 
Einsatz von Ärzten in den verschiedenen Parteiorganisationen, wie SS, SA, HJ 
NSV. Etwa 70 v. H. aller deutschen Ärzte sind ehrenamtliche Mitarbeiter beim 
Amt für Volksgesundheit. 



47 



30. Deutsche Arbeitsfront 

Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) ist die Organisation aller werktätigen 
Deutschen. Sie ist im Jahre 1933 gegründet worden. An ihrer Spitze steht der 
Reichsorganisationsleiter der NSDAP, Dr. Ley. Die Gesamtzahl ihrer Mitglieder 
(Arbeiter, Angestellte, Unternehmer, Handwerker und Handeltreibende) beträgt 
fast 25 Millionen. In enger Zusammenarbeit mit der Partei verwirklicht die 
Deutsche Arbeitsfront den nationalsozialistischen Programmpunkt der 
Überwindung des Klassenkampfes, des Standesdünkels und der Gegensätze 
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihr Ziel ist die Bildung einer 
wirklichen Volks- und Leistungsgemeinschaft aller Deutschen. 

Zu dem Aufgabengebiet der Deutschen Arbeitsfront gehören: die Sicherung des 
Arbeitsfriedens, die Schaffung eines Ausgleichs zwischen allen Beteiligten nach 
nationalsozialistischen Grundsätzen, die Lösung der ihr nach dem Gesetz zur 
Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 zugewiesenen Aufgaben, 
ferner die Sorge für die Berufsschulung und die Durchführung der 
Sonderaufgaben der deutschen Freizeitbewegung "Kraft durch Freude" (vgl. den 
Artikel "Kraft durch Freude".). Das von früheren Verbänden übernommene, 
inzwischen durch eigene Kraft erhöhte Vermögen, das in den wirtschaftlichen 
Unternehmungen der DAF in den Vordergrund tritt, ist der Grundstock für die 
Selbsthilfeeinrichtung der Deutschen Arbeitsfront. 

Seit ihrem Bestehen hat die Deutsche Arbeitsfront durch die Ausschaltung des 
Klassenkampfes, die Schaffung der Betriebsgemeinschaft, die Fundierung der 
Begriffe der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Ehre, die weltanschauliche 
und fachpolitische Schulung, die Organisation der Werkscharen sowie 
schließlich durch die Schulung der hauptamtlichen und ehrenamtlichen 
Mitarbeiter einschließlich der Betriebsführer den Gemeinschaftsgedanken 
überall gefördert. Die Arbeitsausschüsse, die Arbeitskammern, die 
wissenschaftlichen Forschungsstellen, die juristische Zentralstelle, die 
Zentralbücherei und das Zentralarchiv haben ebenso wie die Bemühungen auf 
dem Gebiete der Sozialverfassung, der Lohnpolitik, des Arbeitsrechts, des 
Arbeitseinsatzes, des Arbeitsschutzes, der sozialen Sicherung und der 
Lagerbetreuung ein immer größeres Ausmaß erreicht. Auch die 
Frauenbetreuung, der Mutterschutz die soziale Betriebsarbeit, die Einrichtung 
von Werkfrauengruppen stellen fortschrittliche und fruchtbare Arbeit in diesem 
Gesamtrahmen dar. 

Mehrere wissenschaftliche Ämter schaffen die Grundlagen für die praktische 
Betreuungsarbeit; auch wirken sie bei der Vorbereitung von Gesetzen und 
anderen staatlichen Maßnahmen mit. Im Einzelnen sind zu nennen: 



48 



Das Arbeitswissenschaftliche Institut hat die Aufgabe, Fragen sozialer, 
wirtschaftlicher und kultureller Art wissenschaftlich zu bearbeiten; es besitzt 
eine der größten arbeitswissenschaftlichen Bibliotheken (etwa 400.000 Bände). 

Das Amt für Berufserziehung und Betriebsführung arbeitet ebenfalls nach 
wissenschaftlichen Grundsätzen unter Benutzung von jahrelangen Erfahrungen 
auf dem Gebiete der Berufsfindung und Berufslenkung, der Durchführung von 
Übungsgemeinschaften, von Arbeitsmethoden, des Nachwuchseinsatzes, der 
fördernden Berufserziehung und der organischen Betriebsgestaltung sowie der 
planmäßigen betrieblichen Erziehung. 

Weitere wissenschaftliche Ämter sind: das Amt für Volksgesundheit, das Amt 
für Soziale Selbstverantwortung, die Gruppe Arbeitseinsatz und 
Umschulungslager sowie das Amt für technische Wissenschaften. 

Es seien ferner erwähnt: das Sozialamt, das Jugendamt, das Frauenamt, der 
"Berufswettkampf aller schaffenden Deutschen"; dann die Fachämter: "Nahrung 
und Genuss", "Textil", "Bekleidung und Leder", "Bau", "Wald und Holz", 
"Eisen und Metall", "Chemie", "Druck und Papier", "Energie, Verkehr und 
Verwaltung", "Bergbau", "Steine und Erden", "Banken und Versicherungen", 
"Freie Berufe", "Der Deutsche Handel", "Das Deutsche Handwerk". Diese 
Ämter decken sich fast sämtlich mit entsprechenden Wirtschaftsgruppen usw. 
der gewerblichen Wirtschaft und werden noch ergänzt durch die 
Verbindungsstelle zum Reichsnährstand, das Verbindungsamt zur Wehrmacht 
und die Abteilungen "Wehrmacht" und "Luftfahrt" . 

Die wirtschaftlichen Unternehmungen der Deutschen Arbeitsfront bestehen aus 
einer Reihe von Versicherungsunternehmungen, Treuhändergesellschaften, 
Verlagsanstalten, Druckereien usw., einer Großbank, der "Bank der Deutschen 
Arbeit", der Titania-Bad A.-G., dem Arbeiter-Strandband in Wien und aus der 
Deutschen nationalen Theater A.-G. in Berlin (dazu gehören in Berlin: das 
"Theater des Volkes", das "Deutsche Theater", die "Kammerspiele des 
Deutschen Theaters" und in Wien: das "Raimund- Theater", das "Deutsche 
Volkstheater" und die "Deutsche Volksoper"). 

Von der wirtschaftlichen Zentralstelle ist der Aufbau der riesigen 
Volkswagenwerke sowie auch einer neuen "Stadt des Volkswagenwerkes", die 
in absehbarer Zeit 60.000 Menschen beherbergen soll, sichergestellt worden. 

Dem Leiter der wirtschaftlichen Betriebe unterstehen die Ämter: Zentralstelle 
für die Finanzwirtschaft der DAF, das Etat-Amt, das Verwaltungsamt, das 
"Oberste Prüfungsamt", das Amt für wirtschaftliche Unternehmungen, das Amt 
Intendantur, das Bauamt, das Rechtsamt und schließlich das 



49 



Reichsheimstättenamt, das von dem zu "Kraft durch Freude" gehörenden Amt 
"Schönheit der Arbeit" ergänzt wird. 

Die genannten Einrichtungen der DAF werden im Zentralamt der DAF von 
Parteigenossen, die Hauptamtsleiter oder Amtsleiter und Fachamtsleiter sind, 
geführt, die Gauwaltungen dagegen von Gauobmännern der DAF, die den 
Gauleitungen der NSDAP als Gauamtsleiter angehören. Die Leiter der 
Kreiswaltungen, der Ortswaltungen und der Betriebe heißen Kreisobmann, 
Ortsobmann und Betriebsobmann, während, deren Mitarbeiter den Titel 
"Walter", und wenn sie "KdF" -Aufgaben zu erfüllen haben, "Warte" führen. In 
größeren Betrieben gehören beispielsweise zum Stabe des Betriebsobmannes der 
Betriebswalter, der Gesundheitswalter, der Jugendwalter, die Jugendwalterin, 
die Frauenwalterin, der Arbeitsschutzwalter, der "KdF "-Wart, der Sportwart, der 
Volksbildungswart, der Feierabendwart, der Wart für "Schönheit der Arbeit", für 
"Reisen, Wandern und Urlaub", der "KdF "-Wagenwart, die Sportübungswarte, 
die Sportwettkampfwarte und die Arbeitsschutzmitarbeiter. An hauptamtlichen 
Kräften beschäftigt die Deutsche Arbeitsfront in normalen Zeiten rund 32.000 
Personen. Dazu kommen etwa 1,4 Millionen ehrenamtliche Mitarbeiter, so z. B. 
die Walter und Warte der Betriebe. In Großdeutschland bestanden 1939 41 
Gauwaltungen, 807 Kreiswaltungen und 27.127 Ortswaltungen. Zu diesen 
innerdeutschen Dienststellen treten noch etwa 50 Kreiswaltungen und 700 
Ortswaltungen im Ausland. 

Für die Rechtsbetreuung und den Rechtsschutz der Mitglieder ist ein Amt für 
Rechtsberatungsstellen geschaffen worden. Insgesamt gibt es 478 ständige 
Rechtsberatungsstellen. Außerdem finden an 1765 Orten mindestens jede 
Woche Sprechtage statt, wo die Mitglieder in allen Gebieten des Arbeitsrechts, 
der Sozialversicherung, des Steuerrechts usw. beraten und betreut werden. Die 
Zahl der Rechtsberater betrug zu Beginn des Krieges 1364. Die meisten 
Rechtsberater der DAF haben die Befähigung zur Ausübung eines Richteramtes. 
Der Sauberkeit innerhalb der Organisation der Deutschen Arbeitsfront dient ein 
besonderer Ehren- und Disziplinargerichtshof. Wie sehr die Deutsche 
Arbeitsfront auch an der Lösung der großen sozialpolitischen Aufgaben 
mitarbeitet, die der Führer im Laufe des vergangenen Jahres gestellt hat, soll an 
fünf Beispielen kurz aufgezeigt werden. 

1. Am 15. Februar 1940 hat der Führer den Leiter der DAF damit beauftragt, ein 
Gesetzwerk über eine umfassende großzügige Altersversorgung des deutschen 
Volkes zu prüfen und entscheidungsreif zu machen. 

2. Gegen Ende des Jahres 1940 ernannte der Führer und Reichskanzler den 
Leiter der DAF, Dr. Ley, zum Reichskommissar für den sozialen Wohnungsbau. 
Es sollen innerhalb von zehn Jahren 6,5 Millionen Wohnungen unter 
Berücksichtigung der modernen technischen Errungenschaften gebaut werden. 



5d 



Hierzu kommt der Bau von Gemeinschaftshäusern für die Ortsgruppen der 
Partei einschließlich sämtlicher Gliederungen und angeschlossenen Verbände, 
wie die DAF, SA, HJ usw. Hier soll auch die Kultur zu Worte kommen und das 
Aufgabengebiet von "Kraft durch Freude" berücksichtigt werden. 

3. Als weitere große Aufgabe tritt die Lösung des Gesundheitsproblems in den 
Vordergrund. In den Gemeinschaftshäusern werden Gesundheitsstationen 
eingerichtet, wie Schwesterstationen, Röntgenlaboratorien, zahnärztliche 
Beratungszimmer usw. Unter anderem werden Reihenuntersuchungen 
durchgeführt, die dazu bestimmt sind, die Jugend dem richtigen Beruf 
zuzuführen, bei gewissen Veranlagungen Umschulungen zu empfehlen und das 
Leben der einzelnen Volksgenossen zu verlängern. Richtig angebrachte 
Urlaubsgestaltung und viele andere Probleme werden in dem Gesundheitswerk, 
das bereits vor der Vollendung steht, geregelt. 

4. Die Berufserziehung soll sich in Zukunft auf das gesamte Volk, also auch auf 
die Erwachsenen, ausdehnen. Auch hier liegen die grundsätzlichen Maßnahmen, 
die aus Erfahrungen und gut ausgearbeiteten Systemen stammen, bereits vor. 

5. Die schwierigste Aufgabe ist die Schaffung einer Reichslohnordnung, die 
allerdings noch einer vielseitigen Behandlung unter den verschiedensten 
Gesichtspunkten bedarf, wenn sie als Krönung der sozialistischen Gerechtigkeit 
Wirklichkeit werden soll. 

31. "Kraft durch Freude" 

Die Nationalsozialistische Gemeinschaft "Kraft durch Freude" (KdF) ist eine 
Einrichtung der Deutschen Arbeitsfront. Sie ist im Jahre 1933 gegründet 
worden. Ihre Aufgabe ist es, die arbeitende Bevölkerung an den kulturellen 
Werten und Freuden des Lebens teilnehmen zu lassen und ihr dadurch neue 
Kraft zu einem die Gemeinschaft bejahenden Schaffen zu geben. Für die Lösung 
dieser Aufgabe sind mehrere Ämter geschaffen worden. Die wichtigsten dieser 
Ämter werden im Folgenden genannt. 

Das Amt "Feierabend" organisiert den Besuch von Theatern, Konzerten, Opern, 
Kunstausstellungen usw., fördert das Wanderbühnenwesen, veranstaltet 
Fabrikausstellungen und Werkkonzerte und pflegt das deutsche Brauchtum. Im 
Jahre 1934 betrug die Zahl der kulturellen Veranstaltungen 2.100 mit 9.100.000 
Teilnehmern; im Jahre 1938 waren es bereits 144.434 kulturelle Veranstaltungen 
mit 54.568.464 Teilnehmern. 

Das Amt "Reisen, Wandern, Urlaub" gibt der werktätigen Bevölkerung die 
Möglichkeit, bei ganz niedrigen Kosten große Urlaubsreisen und -Wanderungen 
zu machen. So sind bis zum Beginn des Krieges über 600.000 Arbeiter und 



51 



Angestellte mit den Schiffen der KdF -Flotte nach Norwegen, Portugal, Madeira, 
Italien, Nordafrika usw. gereist. Die Schiffe "Wilhelm Gustloff (25.485 
Bruttoregistertonnen) und "Robert Ley" (27.288 Bruttoregistertonnen) sind 
eigens für diese Zwecke von der NS-Gemeinschaft: "Kraft durch Freude" gebaut 
worden. Im Ganzen verfügt KdF über neun Schiffe, davon sind vier Schiffe ihr 
Eigentum. Große Wanderungen und Reisen werden jährlich durch ganz 
Deutschland gemacht. Die Gesamtzahl der Landreisen betrug bis 1938 rund 
100.000 mit einer Teilnehmerzahl von rund 11.000.000. Ein großes KdF-Seebad 
wird auf der Insel Rügen gebaut. 

Das "Sportamt" hat die Aufgabe, den arbeitenden Menschen in den Betrieben 
die Möglichkeit zu geben, durch regelmäßige Leibesübungen ihre Gesundheit 
und Leistungsfähigkeit bis ins Alter hinein zu erhalten. Neben Leichtathletik, 
Turnen, Segeln, Rudern und Boxen wird auch Skilaufen, Reiten Tennis und 
Hochseesegeln betrieben. Schon Ende 1937 waren nicht nur alle in Deutschland 
zur Verfügung stehenden Turn- und Sportlehrer, sondern darüber hinaus über 
15.000 Betriebssportwarte und Übungswarte in den "KdF"-Sport eingegliedert. 
Im April 1938 besaßen Hunderte von Betrieben eigene Turn- und Sportlehrer. In 
dem betreffenden Jahr sind an den Stätten der Arbeit über 250 Schwimmbäder, 
10.000 Brausebäder, 682 Sportplätze und 1044 Sportanlagen angelegt worden. 
Im Jahre 1938 wurde zum ersten "Sportappell der Betriebe" aufgerufen, dem 2,3 
Millionen Werktätige der verschiedensten Altersklassen, gefolgt sind. Das 
Sportamt "KdF" hat ferner die Einführung von Sporturlaub, die Erstellung von 
Sportheimen, die Einrichtung von sportärztlichen Beratungsstellen und die 
billige Beschaffung von Sportgeräten zustande gebracht. 

Das Amt "Deutsches Volksbildungswerk" gibt den werktätigen Menschen 
weitgehende Möglichkeiten zur Fortbildung. In mehr als 400 
Volksbildungsstätten werden Vorträge und Lehrgänge über die verschiedensten 
Wissensgebiete, wie Rassenkunde, Geschichte, Staats- und Wirtschaftslehre, 
Kunst, Technik, Fremdsprachen usw., gehalten. Die Durchführung von 
Dichterlesungen, die Einrichtungen und Pflege der zahlreichen Werkbüchereien 
sowie die Kulturfilmarbeit sind ebenfalls Angelegenheit des "Deutschen 
Volksbildungswerkes". Daneben bestehen Arbeitskurse für Musik, 
Photographie, Schach, Malen, Zeichnen, Modellieren und ähnliche 
Liebhaberbeschäftigungen. 

Das Amt "Schönheit der Arbeit" sorgt für gesunde und schöne Arbeitsplätze, für 
die Einrichtung von Kameradschaftshäusern, Speise-, Wasch-, Umkleide-, 
Schlafräumen usw. Es regt an, auf den Fabrikgrundstücken hässliche Höfe und 
Schuttablagestellen nach Möglichkeit zu beseitigen und Grünflächen, 
Sportplätze und dergleichen anzulegen. Zu diesem Zweck hat das Amt bisher 
schon in mehr als hunderttausend Fällen Betriebsbesichtigungen und 
Beratungen durchgeführt. Unter dem Leitwort "Schönheit des Dorfes" läßt es die 



'52 



Arbeiterwohnhäuser, Wege und Anlagen auf dem Lande verschönern. In einer 
besonderen Aktion hat es die Schlaf- und Wohnverhältnisse der Mannschaften 
von mehr als 3600 deutschen Schiffen zu den besten aller seefahrenden 
Nationen gemacht. Mit den anderen Zweigen der deutschen Freizeitgestaltung 
folgte "Schönheit der Arbeit" auch den Reichsautobahnarbeitern, den Männern 
am Westwall, dem Reichsarbeitsdienst, der Organisation Todt und hat jetzt 
gerade im Kriege durch die Schaffung von Werkküchen und 
Gemeinschaftsräumen viel dazu beigetragen, dass An- und Abmarschwege 
erspart werden und vor allem, dass die Gesundheit und Einsatzbereitschaft stets 
erhalten bleibt. 

32. Sport 

Leibesübungen und Sport finden in Deutschland besondere Beachtung. Die 
Regierung stellt zu ihrer Förderung große 

Beträge zur Verfügung. Organisatorisch ist der deutsche Sport in dem 
Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen (NSRL.) 
zusammengefasst. Ihm gehören in Großdeutschland über 50.000 Vereine mit 
einer Mitgliederzahl von über 6.000.000 an. Der Pflege, der Leibesübungen und 
des Sports, wie Turnen, Leichtathletik, Fußball, Handball, Basketball, Tennis, 
Rudern, Segeln, Wintersport usw., dienten 1935 150.000 Einrichtungen. Seither 
hat sich diese Zahl noch wesentlich erhöht. Rund 20.000.000 Deutsche treiben 
regelmäßig Sport. Die bevorzugten Sportarten in Deutschland sind Turnen, 
Fußball, Schwimmen, Leichtathletik und Handball; bei den Frauen Gymnastik. 

Der Nationalsozialistische Reichsbund für Leibesübungen umfasst die folgenden 
15 Fachämter: 

1 . Geräteturnen, Sommerspiele und Gymnastik 

2. Fußball, Rugby, Kricket 

3 . Leichtathletik 

4. Handball, Basketball 

5. Schwimmen 

6. Schwerathletik 

7. Boxen 

8. Fechten 

9. Hockey 

10. Tennis 

1 1 . Rudern 

12. Kanusport 

13. Eis- und Rollschuhsport 

14. Skilauf 

15. Radfahren 



53 



Hinzu kommen die folgenden Fachverbände: 

1 . Deutscher Segler- Verband 

2. Deutscher Wander- Verband 

3 . Deutscher Alpen verein 

4. Deutscher Kegler-Bund 

5. Deutscher Schützen- Verband 

6. Deutscher Golf -Verband 

7. Deutscher Bob- und Schlittensport- Verband 

8. Deutscher Tisch-Tennis-Bund 

9. Deutscher Amateur-Billard- Verband 

10. Deutscher Radfahrer- Verband 

Die sportliche Leistung Deutschlands zeigte sich besonders deutlich bei den 

Olympischen Spielen in Berlin im Jahre 1936. Deutschland errang bei den 

Sommerspielen 33 goldene, 26 silberne und 30 bronzene Medaillen, bei den 
Winterspielen 3 goldene und 3 silberne Medaillen. 

Deutsche Weltbestleistungen: 

400-m-Lauf 46,0 Sek. (Harbig) 

800-m-Lauf 1:46,6 Min. (Harbig) 

Diskuswerfen 53,10 m (Schröder) 

Hammerwerfen 59,0 m (Blask) 

Gewichtheben (Manger, Richter) 

Skisport (Berauer, Bradl, Jennewein, Lantschner, Walch) 

Schießsport (Gehmann, Steigelmann) 

Deutsche Frauen (Schulz, Mauermayer, Christel - Cranz) haben im Weitsprung, 
Kugelstoßen, Diskuswerfen, 4x100 m und 4x200 m Staffel, im Fünfkampfund 
im Skisport mehrfach Welthöchstleistungen errungen. Im Rudern stellte 
Deutschland mehrere Europameister. 

33. Sozialversicherung 

Die deutsche Sozialversicherung besteht aus der Kranken-, Unfall-, Renten- und 
Arbeitslosenversicherung. Zurzeit wird darüber hinaus die Einrichtung einer 
allgemeinen Altersversorgung für die gesamte Bevölkerung vorbereitet. 

Die Krankenversicherung ist im Jahre 1883 eingeführt worden. 
Versicherungsträger sind 4500 autonome Krankenkassen (Orts-, Landes-, 
Betriebs-, Innungs-, Bergbau-, See- und Ersatzkassen). Versicherungspflichtig 
sind alle Arbeiter und diejenigen Angestellten, deren Jahreseinkommen nicht 
höher als 3.600 RM ist. Die Krankenkassen gewähren freie ärztliche 
Behandlung, Heilmittel, Krankenhauspflege. Krankengeld, Wochenhilfe, 



5-1 



Familienhilfe und Sterbegeld. Von den Beiträgen, die nach der Lohnhöhe gestuft 
sind, bezahlt der Arbeitgeber ein Drittel und der Versicherte zwei Drittel. 

Im Jahre 1937 betrugen bei allen Krankenkassen zusammen: 
die Einnahmen 1 .644,3 Mill. RM 

davon Beiträge 1 .604,6 Mill. RM 

die Ausgaben 1 .6 1 1 ,7 Mill. RM 

das Vermögen 8.5790 Mill. RM 

Die Unfallversicherung besteht seit dem Jahre 1884. Versicherungsträger sind in 
der Hauptsache autonome Berufsgenossenschaften, ferner u. a. das Reich, die 
NSDAP und die Gemeinden. Die Versicherungsträger haben auch für die 
Unfallverhütung zu sorgen. Versicherungspflichtig sind die Arbeiter, 
Angestellten, Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge aller Betriebe, in denen 
Unfallgefahr besteht, sowie sonstige im Gesetz genannte Personen. Die 
Leistungen sind: Krankenbehandlung, Berufsfürsorge, Renten oder 
Krankengeld, Tagegeld, Familiengeld für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit, 
Sterbegeld und Hinterbliebenenrenten. Die Mittel werden im Umlageverfahren 
von den Arbeitgebern aufgebracht. 

Im Jahre 1937 betrugen: 

die Einnahmen 4 1 8,3 Mill. RM 

davon Beiträge 390,7 Mill. RM 

die Ausgaben 367,1 Mill. RM 

das Vermögen 462,5 Mill. RM 

Die Rentenversicherung umfasst drei Zweige: die Invalidenversicherung für 
Arbeiter (gegründet 1889), die Angestelltenversicherung (gegründet 1911) und 
die Knappschaftsversicherung für Arbeiter und Angestellte des Bergbaues (aus 
den Knappschaftskassen des Mittelalters hervorgegangen). 

Versicherungspflichtig sind alle Arbeiter und diejenigen Angestellten, deren 
Monatseinkommen nicht höher als 600 RM ist. Freiwillig kann jeder 
Staatsangehörige im In- und Ausland bis zum 40. Lebensjahr der Versicherung 
beitreten. Die Leistungen sind: Invalidenrente bei Arbeitsunfähigkeit, 
Altersrente nach dem 65. Lebensjahr, Hinterbliebenenrenten, 
Beitragserstattungen bei Heirat weiblicher Versicherter und Heilverfahren. Die 
Beiträge sind nach der Lohn- oder Gehaltshöhe abgestuft und werden je zur 
Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Das Reich leistet 
Zuschüsse und hat die Bürgschaft für alle Versicherungsansprüche 
übernommen. 

Einnahmen, Ausgaben und Vermögen der Rentenversicherung im Jahre 1937 in 
Millionen RM: 

Einnahmen Ausgaben davon Vermögen 



55 



insgesamt Beiträge am Ende 

des Jahres 



Invalidenversicherung 1.715,7 1.160,5 1.273,0 2.440,6 

Angestelltenversicherung 671,4 457,0 347,8 3.413,1 

Knappschaft! . Pens.vers. 259,2 157,9 215,9 266,0 

Rentenvers, insgesamt 2.646,3 1.775,4 1.836,7 6.119,7 

Auch die selbständigen Handwerker sind seit dem 1. Januar 1939 verpflichtet, 
einer Versicherung beizutreten. Die Wahl des Versicherungsträgers (ob 
Angestelltenversicherung oder private Versicherung) ist ihnen freigestellt. 

Die Arbeitslosenversicherung ist im Jahre. 1927 gegründet worden. 
Versicherungspflicht besteht für Arbeiter und für Angestellte mit einem 
Monatseinkommen bis 600 RM Versicherungsfrei sind die Beschäftigten der 
Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Binnenfischerei, ferner alle 
Hausgehilfinnen und Lehrlinge. Die Arbeitslosenunterstützung wird ohne 
Wartezeit vom ersten Tag der unfreiwillige Arbeitslosigkeit an gewährt und ist 
in ihrer Dauer nicht beschränkt. Seit Beginn des Krieges können auch Personen, 
die nicht versichert waren, Arbeitslosenunterstützung bekommen. Die 
Unterstützung besteht aus einer nach Orts- und Lohnklassen gestaffelten 
Hauptunterstützung und Familienzuschlägen. Die Beiträge zur 
Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer getragen. Da seit mehreren Jahren die Arbeitslosigkeit so gut wie 
ganz beseitigt ist, werden die Mittel der Arbeitslosenversicherung teils zur 
Verbesserung der Leistungen der Rentenversicherung, teils für die Gewährung 
von Ehestandsdarlehen und Kinderbeihilfen und teils für andere soziale 
Aufgaben verwendet. 

34. Ehestandsdarlehen und Kinderbeihilfen 

Zur Förderung der Eheschließung gewährt das Reich seit 1933 auf Antrag an 
gesunde Brautleute unverzinsliche Darlehen bis zum Betrag von je 1000 RM 
Diese Darlehen dienen zur Anschaffung der Wohnungseinrichtung. Sie sind in 
monatlichen Raten von 1 v. H. der Darlehnssumme zurückzuzahlen. Bei der 
Geburt jedes Kindes wird ein Viertel der Darlehnssumme erlassen. Bis Ende 
Dezember 1940 sind Ehestandsdarlehen im Gesamtwert von 1.025,77 Millionen 
RM gewährt worden. 

Zahl der Ehestandsdarlehen und der Erlasse von Darlehensbeträgen: 

Jahr Ausgezahlte Erlasse von 

Ehestandsdarlehen Darlehensvierteln für 

lebendgeborene Kinder 

1933 141.559 13.610 



56 



1934 


224.619 


129.961 


1935 


156.822 


155.069 


1936 


171.460 


186.694 


1937 


183.556 


222.533 


1938 


257.262 


273.560 


1939 


310.599 


332.463 


1940 Ende Sept. 


204.052 


279.060 



Insgesamt 1.649.929 1.159.295 

Außer den Ehestandsdarlehen erhält die Landbevölkerung seit 1938 noch 
besondere Einrichtungsdarlehen und Einrichtungszuschüsse. Bis Ende 
Dezember 1940 sind 106.522 Einrichtungsdarlehen und 31.336 
Einrichtungszuschüsse im Werte von 81,77 Millionen RM ausgezahlt Worden. 

Familien mit drei und mehr Kindern erhalten vom Reich laufende 
Kinderbeihilfen, wenn ihr Jahreseinkommen nicht höher als 8.000 RM ist. Die 
Kinderbeihilfen brauchen nicht zurückgezahlt zu werden. Sie sind als Ausgleich 
der Familienlasten gedacht und werden aus bevölkerungspolitischen Gründen 
gewährt. Sie betragen monatlich je 10,- RM für das dritte und vierte Kind und je 
20,- RM für jedes weitere Kind. Die Zahl der laufenden Kinderbeihilfen betrug: 

im Jahre 1936/37 rund 300.000 
im Jahre 1937/38 rund 500.000 
im Jahre 1938/39 rund 2.500.000 
im Dezember 1940 rund 2.941.650 

Die Gesamtsumme aller Beträge, die von August 1936 bis Ende Dezember 1940 
als laufende Kinderbeihilfen ausgezahlt worden sind, ist 1.081,94 Millionen RM 

Mit Wirkung vom 1. Januar 1941 an sind die Kinderbeihilfen wesentlich 
erweitert worden. Die Zahl der beihilfeberechtigten Kinder ist dadurch auf 
wenigstens 5 Millionen und der jährliche Betrag der laufenden Kinderbeihilfen 
auf wenigstens 600 Millionen RM gestiegen. 

Außer diesen laufenden Kinderbeihilfen werden seit 1935 noch einmalige 
Kinderbeihilfen und seit 1938 auch Ausbildungsbeihilfen gewährt, die ebenfalls 
nicht zurückgezahlt zu werden brauchen. Von Oktober 1935 bis Ende Dezember 
1940 sind insgesamt 1.099.479 einmalige Kinderbeihilfen im Werte von 322,33 
Millionen RM ausgezahlt worden. An Ausbildungsbeihilfen sind von April 1938 
bis Ende Dezember 1940 in 289.214 Fällen insgesamt 49,10 Millionen RM 
bewilligt worden. 

35. Winterhilfswerk 



57 



Das Winterhilfswerk des deutschen Volkes wurde im Herbst 1933 im Auftrag 
des Führers geschaffen. Es soll im "Kampf gegen Hunger und Kälte" neben den 
Fürsorgeeinrichtungen des Staates und der Gemeinden den bedürftigen 
Volksgenossen (Erwerbslosen, Kleinrentnern, 

Wohlfahrtsunterstützungsempfängern usw.) zusätzliche wirtschaftliche Hilfe 
bringen. Das Winterhilfswerk ist Ausdruck der deutschen Volksgemeinschaft. 
Es soll, aufgebaut auf Freiwilligkeit, zur Opferfreudigkeit erziehen. 

Die Mittel werden durch freiwillige Lohn- und Gehaltsabzüge, durch Sammlung 
von Geld- und Sachspenden, durch Verkauf von Winterhilfslosen und - 
abzeichen usw. aufgebracht. Besondere Bedeutung haben die Sammlungen an 
den Eintopfsonntagen (seit dem Krieg: Opfersonntag genannt). An diesen 
Sonntagen essen alle Deutschen zu Hause und in den Gaststätten nur ein 
einfaches, in einem Topf zubereitetes Mittagsmahl. Die hierdurch ersparten 
Kosten spenden sie für das Winterhilfswerk. 

Die aufgebrachten Mittel werden in Form von Sachspenden, Lebensmitteln, 
Kohlen, Bekleidungsstücken usw. oder in Form von Gutscheinen verteilt. 

Die Leistungen des Winterhilfswerks lassen sich mit keiner früher bestehenden 
Einrichtung vergleichen. 

Das Aufkommen an Spenden betrug: 

im Winter 1933/34 358.136.041 RM 

im Winter 1934/35 367.425.485 RM 

im Winter 1935/36 364.499.387 RM 

im Winter 1936/37 415.150.513 RM 

im Winter 1937/38 418.988.300 RM 

im Winter 1938/39 566.352.584 RM 

im Winter 1939140 680.717.428 RM 

36. Hilfswerk "Mutter und Kind" 

Das Hilfswerk "Mutter und Kind" ist im Jahre 1934 als Einrichtung der NS- 
Volkswohlfahrt geschaffen worden. Seine Aufgabe ist die Betreuung aller 
erbgesunden bedürftigen Familien, insbesondere der Mütter und Kinder. Von 
besonderen Hilfsstellen aus, die in allen Gemeinden eingerichtet sind, wird 
Familienhilfe, Arbeitsplatzhilfe und Wohnungshilfe gewährt; ferner werden 
Mütter und Wöchnerinnen kostenlos in Heime und Erholungsstätten verschickt; 
Kinder werden in Krippen und Kinderhorten betreut und zur Erholung aus den 
Städten aufs Land gebracht; die Säuglingssterblichkeit wird durch 
Mütterschulung bekämpft und konnte von 7,7 v. H. im Jahre 1933 auf 6,0 v. H. 
im Jahre 1939 gesenkt werden. 



58 



Für das Hilfswerk "Mutter und Kind" sind in den Jahren 1935 bis 1940 660 
Millionen RM aus den Mitteln des Winterhilfswerks zur Verfügung gestellt 
worden (davon 343 Millionen RM allein im Jahre 1939/40). Ende 1939 waren 
25.000 besoldete und fast 3.000 ehrenamtliche weibliche Fachkräfte im 
Hilfswerk "Mutter und Kind" tätig, darunter 1.600 Volkspflegerinnen, 500 
Jugendleiterinnen und 7.600 Kindergärtnerinnen. Bis zum Jahre 1939 sind über 
2.000.000 Kinder zur Erholung aufs Land verschickt und über 800.000 
kurbedürftige Kinder in NSV. -Heime gebracht worden. 

37. Wohnungs- und Siedlungswesen 

Im Deutschen Reich (Altreich) gab es Anfang 1939 rund 18,1 Millionen 
Wohnungen. Davon entfielen 8,6 Millionen (48 v. H.) auf "Kleinwohnungen" 
mit ein bis drei Wohnräumen (einschl. Küche). - Von den 18,1 Millionen 
Wohnungen waren 13,4 Millionen (74 v. H.) vor dem Ende des Weltkrieges 
errichtete "Altbauwohnungen" und 4,7 Millionen (26 v. H.) 
"Neubauwohnungen", die nach dem Weltkrieg gebaut worden sind. - Im Jahre 
1938 wurden rund 306.000 Wohnungen mit einem Kapitalaufwand von rund 
zwei Milliarden RM errichtet. 

Der Wohnungsbau lag vor dem Weltkrieg fast ausschließlich in den Händen 
privater Bauherren und privater Bauunternehmer. Heute dagegen werden 
insbesondere in den Städten sehr viele Wohnungen von gemeinnützigen 
Wohnungsunternehmen und öffentlichen Körperschaften und Behörden gebaut. 

Nach der Währungsstabilisierung (1924) erforderten die Wohnungsknappheit 
(infolge des Krieges), die hohen Baukosten und der hohe Kapitalzins eine 
weitgehende Hilfe des Staates für den Wohnungsbau. Allein in den Jahren 1924 
bis 1931 wurden von der öffentlichen Hand aus dem Aufkommen an 
Gebäudeentschuldungssteuer, die dem Hausbesitz als Ausgleich für seinen 
Inflationsgewinn auferlegt wurde, rund 5 Milliarden RM als niedrig verzinsliche 
nachstellige Hypotheken für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt, 
außerdem noch weitere Zuschussmittel der Länder und Gemeinden und andere 
öffentliche Mittel in Höhe von rund drei Milliarden Reichsmark. Annähernd die 
Hälfte der Wohnungsbaufinanzierung wurde damals von der öffentlichen Hand 
bestritten. 

Der nationalsozialistische Staat verwendet gleichfalls erhebliche Mittel für den 
Wohnungs- und Siedlungsbau. Er fördert ihn im Wesentlichen in drei Formen: 

1. Neubildung deutschen Bauerntums (ländliche Siedlung) und Bau von 
Landarbeiterwohnungen. 



59 



2. Bau von "Kleinsiedlungen", das sind Siedlerstellen mit Landbeigabe, die den 
gering bemittelten Volksgenossen durch nebenberufliche Bewirtschaftung der 
Siedlerstelle zu einer Verbesserung für ihre Lebenshaltung verhelfen sollen. 

3. Bau von so genannten "Volkswohnungen", das sind einfach ausgestattete 
Mietwohnungen im Flach- oder Geschoßbau mit niedrigen Mieten. 

Im Rahmen dieser Förderungsmaßnahmen gibt das Reich außer beträchtlichen 
Steuervergünstigungen je nach den Verhältnissen abgestufte niedrig verzinsliche 
oder zinslose Darlehen. Im ländlichen Wohnungs- und Siedlungsbau geht die 
Förderung noch weiter: dort werden auch verlorene Zuschüsse gewährt. Das 
Reich ist besonders darauf bedacht, neben den öffentlichen Mitteln in 
größtmöglichem Umfang auch Mittel des freien Kapitalmarkts und Eigenmittel 
der Bauherren heranzuziehen. Deswegen werden für nachstellige Hypotheken 
Reichsbürgschaften übernommen. Die Bodenspekulation ist unterbunden. 
Bauland kann notfalls, enteignet werden. 

In den letzten Jahren hat sich der deutsche Wohnungsbau immer stärker zum 
Bau von Arbeiterwohnstätten verlagert. Für den Arbeiter ausreichende und 
gesunde Wohnungen mit tragbaren Mieten zu schaffen, gehört zu den 
vordringliebsten Aufgaben der deutschen Bau- und Wohnungswirtschaft. 

Für den künftigen Wohnungsbau ist der Erlass des Führers zur Vorbereitung des 
deutschen Wohnungsbaues nach dem Kriege vom 15. November 1940 von 
grundlegender Bedeutung. Der Erlass erklärt den Wohnungsbau zu einer 
Aufgabe des Reiches. Mit ihrer Lösung ist der Reichsorganisationsleiter der 
NSDAP, Dr. Ley, als Reichskommissar für den sozialen Wohnungsbau 
beauftragt worden. Die Lasten und Mieten der neuen Wohnungen, die in Größe 
und Ausstattung den Anforderungen für ein gesundes Leben kinderreicher 
Familien entsprechen sollen, sind den Einkommensverhältnissen der breiten 
Schichten der Bevölkerung anzupassen. Zur Erreichung des Zieles werden 
Reichsmittel in entsprechendem Umfang bereitgestellt. 

Der Wohnungs- und Siedlungsbau der kommenden Jahre wird organisch in die 
allgemeine Landesplanung eingeordnet werden, die eine sinnvolle Ordnung und 
Nutzung des deutschen Raumes zum Ziel hat. 

38. Wirtschaftlicher und sozialer Aufbau 

Deutschland hat sich seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts zu einem 
überwiegend industriellen Land entwickelt, das jedoch auch heute noch über 
eine beträchtliche Landwirtschaft verfügt. Zurzeit leben rund zwei Fünftel des 
deutschen Volkes von der Industrie und dem Handwerk, knapp ein Fünftel von 
der Land- und Forstwirtschaft, nicht ganz ein Sechstel von Handel und Verkehr 



60 



und etwa ein Zehntel vom öffentlichen, Dienst und privaten Dienstleistungen. 
Dazu 'kommen die selbständigen Berufslosen, das sind in der Hauptsache 
Rentenempfänger, Pensionäre, von eigenem Vermögen oder Unterstützungen 
lebende Personen und deren Angehörige, die zusammen 13 v. H. der gesamten 
Bevölkerung ausmachen, und schließlich noch 1,6 Millionen Menschen, meist 
Frauen, die von häuslichen Diensten leben. 

Die Entwicklung der beruflichen Struktur des deutschen Volkes seit den 80er 
Jahren des vorigen Jahrhunderts zeigt folgende besondere Merkmale: 



Verteilung der Bevölkerung auf die Wirtschaftszweige (nur altes Reichsgebiet) 
(inv.H.): 

Land- u. Industrie Handel Öffentlicher Häusliche Berufslose 

Forst- und und Dienst und Dienste 

Wirtschaft Handwerk Verkehr priv. Dienstl. 



1882 


39,9 


37,0 


9,6 


5,1 


3,7 


4,7 


1895 


33,5 


40,1 


11,1 


5,7 


3,4 


6,2 


1907 


27,0 


41,6 


14,6 


5,8 


2,9 


8,1 


1925 


22,8 


42,2 


16,7 


6,8 


2,4 


9,1 


1933 


20,8 


39,0 


16,9 


7,7 


2,0 


13,6 


1939 


18,0 


41,0 


15,8 


10,1 


2,1 


13,0 



Der Anteil der Land- und Forstwirtschaft an der Gesamtbevölkerung ist bisher 
dauernd zurückgegangen. Zum Teil ist dies die Folge der wachsenden 
Produktivität der landwirtschaftlichen Arbeit (Maschinen, Kunstdünger), die es 
ermöglicht, mit weniger Menschen die gleiche Bodenfläche zu bewirtschaften, 
zum Teil ist es aber auch eine Folge der Abwanderung von der Landwirtschaft 
und dem flachen Land in städtische Berufe. Diese Abwanderung wird seit 1933 
mit allen Mitteln bekämpft, da die Erhaltung des Bauerntums für Volk und 
Wirtschaft von grundlegender Bedeutung ist. Der Anteil von Industrie und 
Handwerk ist seit der Jahrhundertwende nicht mehr gestiegen. Industrie und 
Handwerk haben mit anderen Worten - trotz ihrer raschen Expansion - ihren 
Bedarf an Arbeitskräften nicht stärker gesteigert, als die Gesamtbevölkerung 
zugenommen hat. Sehr stark sind dagegen die Anteile gewachsen, die Handel 
und Verkehr und - namentlich in der letzten Zeit - der öffentliche Dienst und die 
privaten Dienstleistungen an der gesamten Bevölkerung ausmachen. Hierin 
äußern sich das Vordringen des Handels als selbständiges Gewerbe, der Ausbau 
des Verkehrswesens, die wachsende Bedeutung der Staatswirtschaft und der 
zunehmende Wohlstand, der es gestattet, dass ein immer größerer Teil des 
Volkes für Bedürfnisse arbeitet, die nicht unmittelbar der Deckung des 
notwendigsten Lebensbedarfs (das heißt des Nahrungs-, Wohnungs- und 
Bekleidungsbedarfs) dienen. Dass die Gruppe der berufslosen Selbständigen, d. 
h. der Rentner usw., im Lauf der Jahrzehnte so stark gewachsen ist, hängt einmal 
mit dem Ausbau der Sozialversicherung, zum anderen aber auch mit der 
Überalterung des Volkes zusammen. 

Nach der sozialen Stellung gliedert sich das deutsche Volk folgendermaßen: 



61 



Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung gehört zur Arbeiterschicht. 
Die Beamten- und Angestelltenschicht macht ein Fünftel aus. Annähernd ein 
Sechstel des deutschen Volkes gehört zur Schicht der Selbständigen. 

Die soziale Schichtung des deutschen Volkes seit 1882 (nur altes Reichsgebiet) 
(inv.H.): 



Jahr 


Selbständige 


Mithelfende Fam.- 
Angehörige 


Beamte und 
Angestellte 


Arbeiter 


1882 


38,5 


4,5 


7,4 


49,6 


1895 


34,4 


4,3 


10,9 


50,4 


1907 


26,9 


7,6 


14,1 


51,3 


1925 


20,9 


9,8 


19,1 


50,2 


1933 


19,8 


9,6 


18,5 


52,1 


1939 


16,2 


9,8 


20,4 


53,6 



Wie die wirtschaftliche Gliederung hat sich auch die soziale Struktur des 
deutschen Volkes im Lauf der Jahrzehnte stark verändert. Folgende Tendenzen 
treten dabei zutage: Die Schicht der Selbständigen nimmt ab, die Schicht der 
Arbeiter wächst anteilsmäßig, jedoch nur sehr langsam. Umso stärker nimmt der 
Anteil zu, den die Beamten- und Angestelltenschicht im Rahmen des sozialen 
Aufbaus einnimmt; ihre Bedeutung innerhalb des gesamten Volkes hat sich in 
den letzten sechs Jahrzehnten fast verdreifacht. Die wachsende Konzentration 
der Produktion, die zunehmende Rolle, die Handel, Kreditwesen, 
Versicherungen usw. und das Verkehrswesen für die Wirtschaft spielen, das 
immer stärkere Vordringen der Verwaltungstätigkeit in der privaten Wirtschaft 
und die wachsende Bedeutung der Staatswirtschaft spiegeln sich in diesen 
Umwälzlungen der sozialen Struktur des deutschen Volkes deutlich wider. 

39. Arbeitseinsatz 

Mitte 1938 gab es im Deutschen Reich (Altreich) 22,29 Millionen Arbeiter und 
Angestellte. Die Zahl der Arbeiter betrug 18,05 Millionen, die der Angestellten 
4,24 Millionen. 31 v. H. der Arbeiter und 40 v. H. der Angestellten Waren 
Frauen. Neben den Arbeitern und Angestellten waren noch etwa 1,6 Millionen 
Beamte beschäftigt. 

Zu Beginn des Jahres 1933 waren ungefähr 7 Millionen Arbeiter und 
Angestellte arbeitslos. Mehr als ein Drittel aller Arbeiter und Angestellten 
musste damals feiern. Eines der ersten Ziele der nationalsozialistischen 
Regierung war daher die Beseitigung der Arbeitslosigkeit. Zwei besondere 
Arbeitsbeschaffungsprogramme, Notstandsarbeiten und vor allem der Bau der 
Reichsautobahnen, verminderten im Verein mit der allgemeinen Belebung der 
Wirtschaftstätigkeit die Zahl der Arbeitslosen in kurzer Zeit. Im Herbst 1935 
wurden nur noch 1,71 Millionen, im Herbst 1937 nunmehr 469.000 Arbeitslose 



Gl 



bei den Arbeitsämtern registriert. Unmittelbar vor Ausbruch des Krieges war die 
Zahl der Arbeitslosen auf 34.000 (einschließlich Ostmark und Sudetenland auf 
62.000) gesunken. Es handelte sich dabei nur um Personen, die entweder 
kurzfristig arbeitslos oder beschränkt arbeitsfähig waren. 

An die Stelle der Arbeitslosigkeit war Mangel an Arbeitskräften getreten, der 
sich immer stärker bemerkbar machte. 

Wenn die Arbeitslosigkeit so rasch beseitigt werden konnte, so hing das vor 
allem auch damit zusammen, dass vom Jahre 1935 an die Aufrüstung das Bild 
der deutschen Wirtschaft mehr und mehr bestimmte. Die Aufgabe des zweiten 
Vierjahresplanes, Deutschland möglichst unabhängig von den wichtigsten 
Rohstoffen zu machen, nahm daneben so viele Arbeitskräfte in Anspruch, dass 
eine sorgfältige Lenkung auch dieses Sektors der Wirtschaft notwendig wurde. 

Die planvolle Lenkung der Arbeitskräfte erfolgt durch die dem 
Reichsarbeitsminister unterstellten Landesarbeitsämter und Arbeitsämter. Es 
gibt zurzeit 20 Landesarbeitsämter und mehr als 400 Arbeitsämter. Bis zum 
Jahre 1933 war es die wichtigste Aufgabe dieser Arbeitseinsatzbehörden, die 
Arbeitslosen zu betreuen, ihnen Arbeit zu vermitteln und ihnen die zustehende 
Unterstützung auszuzahlen. Seit 1933 schaltete sich das Reich immer stärker in 
die Arbeitsbeschaffung ein. Als ein Mangel an Arbeitskräften entstand, traten 
die früheren Aufgaben hinter dem jetzigen Arbeitsbereich der 
Arbeitseinsatzbehörden, der planmäßigen Lenkung des Arbeitseinsatzes, völlig 
zurück. 

Die Arbeitsämter bedienen sich bei ihrer Vermittlungstätigkeit einer 
umfassenden Arbeitsbuchkartei, die über den Berufsweg fast eines jeden 
Deutschen Auskunft gibt. Die Berücksichtigung der Staatsinteressen 
(Bekämpfung der Landflucht, Ausstattung der Rüstungsbetriebe mit den 
notwendigen Arbeitskräften usw.) sichert ein System von Vorschriften, das mit 
dem Beginn des Krieges derart ausgebaut wurde, dass die meisten Kündigungen 
und Einstellungen nur mit Zustimmung der Arbeitsämter erfolgen können. Die 
Arbeitsämter beschränken sich aber nicht nur auf die Lenkung der vorhandenen 
Arbeitskräfte, sie versuchen auch durch eine Reihe von Maßnahmen zusätzliche 
Arbeiter und Angestellte heranzuschaffen. 

Unproduktive Betriebe können stillgelegt und Betriebsführer und Gefolgschaft 
einer wichtigeren Tätigkeit zugeführt werden. Die Arbeitsämter bemühen sich 
ferner, bisher Berufslose, vor allem auch Frauen, zur Arbeit heranzuziehen. Sehr 
große Aufmerksamkeit widmen die Arbeitsämter dabei der Umschulung von 
Arbeitskräften, an der sich auch die Deutsche Arbeitsfront und die größeren 
Betriebe beteiligen. 



63 



Als äußerste Maßnahme wenden die Arbeitsämter die Dienstverpflichtung an. 
Jeder Deutsche kann hiernach bei besonders dringlichen Arbeiten eingesetzt 
werden. Wie sparsam mit diesem Mittel umgegangen wurde, geht daraus hervor, 
dass von Mitte 1938, als die Arbeiten am Westwall zum ersten Mal 
Dienstverpflichtungen notwendig machten, bis Mitte 1940, also bis weit in den 
Krieg hinein, insgesamt nur 1,75 Millionen Arbeiter und Angestellte 
vorübergehend dienstverpflichtet wurden. Allein 900.000 Dienstverpflichtungen 
wurden hiervon während des Krieges ausgesprochen. Gegenwärtig sind nur etwa 
500.000 Personen als Arbeiter oder Angestellte dienstverpflichtet. 

Um den Arbeitseinsatz von vornherein richtig zu lenken, steht den 
Arbeitsämtern das ausschließliche Recht der Berufsberatung und 
Lehrstellenvermittlung zu. Auf diese Weise überwachen die Arbeitsämter den 
Eintritt ins Berufsleben und sorgen für eine richtige Verteilung des 
Nachwuchses auf die einzelnen Berufe (Berufsnachwuchslenkung). 

40. Landwirtschaft 

Grundlinien der Agrarpolitik 

Nach nationalsozialistischer Auffassung bildet die Landwirtschaft als "Blut- und 
Nahrungsquell" des Volkes die völkische und wirtschaftliche Grundlage der 
Nation. Aus diesem Grunde war die Regierung von Anfang an bestrebt, das 
Bauerntum durch die Sicherung des Besitzes und der Rentabilität zu festigen. 
Die Sicherung des Besitzes wurde erreicht durch das Reichserbhofgesetz vom 
29. September 1933. Danach wurden "Erbhöfe" alle Bauernbetriebe zwischen 
7,5 und 125 Hektar, deren Besitzer deutsch, ehrbar und fähige Landwirte sind. 
Der Erbhof muss ungeteilt an einen Erben übergehen, er darf nicht verkauft oder 
zur Zwangsversteigerung gebracht werden. Das Reichserbhofgesetz erfasst etwa 
700.000 landwirtschaftliche Betriebe mit rund 60 v.H. der landwirtschaftlich 
genutzten Fläche. 

Der Sicherung der Rentabilität dient das Reichsnährstandsgesetz vom 14. Juli 
1933, welches die Grundlage, der Marktordnung bildet. Durch dieses Gesetz 
wurden alle Landwirte, ferner die Verarbeiter von Agrarprodukten sowie die 
Händler, in einer großen Körperschaft, dem Reichsnährstand, 
zusammengeschlossen. Der Reichsnährstand setzt die Preise und Preisspannen 
für die landwirtschaftlichen Produkte fest und regelt die Erzeugung, den Absatz 
und die Verarbeitung von Agrarprodukten. Die Preise wurden so festgesetzt, 
dass sie einerseits die Rentabilität der Betriebe gewährleisten und anderseits die 
Verbraucher nicht unerträglich belasten. Jede Spekulation mit 
landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist ausgeschlossen. Um Beeinträchtigungen 
des inländischen Preisgefüges durch den Weltmarkt zu verhüten, werden die 
Einfuhren durch besondere "Reichsstellen" in Bezug auf Preis und Menge 
geregelt. 



64 



Struktur der Landwirtschaft 

Deutschland (Altreich) verfügt über 28,5 Millionen Hektar landwirtschaftliche 
Nutzfläche. Davon entfallen 67 v. H. auf Ackerland und 20 v. H. auf Grünland. 
Vom Ackerland werden 59 v. H. mit Getreide (Roggen, Weizen, Gerste, Hafer), 
23 v. H. mit Hackfrüchten (Kartoffeln, Rüben), 13 v. H. mit Futterpflanzen, 5 v. 
H. mit Hülsenfrüchten, Handelsgewächsen usw. angebaut. 

Was die Verteilung der Besitzgrößen anbetrifft, so überwiegen weitaus die 

Bauernbetriebe mittlerer Größe. Von der gesamten Betriebsfläche entfallen: 

8,2 v. H. auf Betriebe unter 5 Hektar, 

53,7 v. H. auf Betriebe von 5 bis unter 100 Hektar, 

38,1 v. H. auf Betriebe von 100 Hektar und darüber. 

Enger Nahrungsraum 

Die landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutschland (Altreich) ist im Verhältnis 
zur Bevölkerung sehr beschränkt. Dieses Verhältnis ist aber von entscheidender 
Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln aus 
eigener Erzeugung. Zwar hat sich der Nahrungsraum durch den Anschluss der 
Ostmark und durch die Wiedergewinnung der alten deutschen Ostprovinzen im 
polnischen Feldzug vom Herbst 1939 erweitert. Je Kopf der Bevölkerung stehen 
nunmehr 0,47 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche zur Verfügung, während 
es im Altreich Anfang 1938 nur 0,41 Hektar waren. Trotzdem bleibt das 
deutsche Volk immer noch ein "Volk ohne Raum". Der Nahrungsraum je 
Einwohner ist in Großdeutschland z. B. nur halb so groß wie in Dänemark und 
in Frankreich und nur etwa ein Siebentel bis ein Achtel so groß wie in den 
Vereinigten Staaten. Dabei ist in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt, dass 
in Deutschland praktisch jedes Stückchen Land, und sei es noch so arm, 
landwirtschaftlich genutzt wird, während in Frankreich, in den Vereinigten 
Staaten und anderen Ländern noch große Bodenreserven erschlossen werden 
können und die durchschnittliche Ertragsfähigkeit der Böden sowie die 
Klimaverhältnisse besser als in Deutschland sind. 

Intensive Bodennutzung 

Die Beschränktheit der landwirtschaftlichen Nutzfläche hat Deutschland zu 
einer äußerst intensiven Bodennutzung gezwungen. Während in anderen 
Ländern, z. B. in den Vereinigten Staaten, die Landwirtschaft möglichst viel je 
Arbeitskraft zu erzeugen bestrebt ist (unbeschadet der dazu benötigten Fläche), 
ist in Deutschland möglichst hohe Produktion je Flächeneinheit (unbeschadet 
der dazu benötigten Arbeitskräfte) oberstes Prinzip. Aus diesem Grunde sind die 
intensiven Kulturarten, wie Ackerland, Gärten usw. auf Kosten des mehr 
extensiven Grünlandes und der Brache im dauernden Vordringen begriffen. Auf 
dem Acker selbst nehmen ebenfalls die typischen Intensivfrüchte, vor allem die 
Hackfrüchte (Kartoffeln und Zuckerrüben) sowie der Gemüsebau dauernd zu. 



65 



Besonders gesteigert wurden ferner die Anbauflächen für Industriepflanzen, wie 
Raps, Flachs (Lein), Hanf, Gewürz- und Arzneipflanzen. 

Hohe Viehbestände 

Ein weiteres Zeichen für die intensive Betriebsführung in der deutschen 
Landwirtschaft sind die hohen Viehbestände. Im Altreich wurden bei der letzten 
Viehzählung im Dezember 1939 nicht weniger als rund 20 Millionen Rinder, 25 
Millionen Schweine, 7 Millionen Schafe und Ziegen, 97 Millionen Stück 
Geflügel und rund 3,4 Millionen Pferde (1938) gezählt. Die Viehdichte, d. h. die 
Zahl der je 100 Einwohner gehaltenen Nutztiere, die für die 
Selbstversorgungsmöglichkeit mit tierischen Erzeugnissen, wie Fleisch, Milch, 
Butter, Eier usw., entscheidend ist, ist besonders groß. Diese reichliche 
Ausstattung mit Nutzvieh ist umso bemerkenswerter, als die Bestände fast 
ausschließlich mit wirtschaftseigenem Futter ernährt werden. 

Leistung der Landwirtschaft 

Die landwirtschaftlichen Erträge sind besonders in den letzten Jahren durch 
Intensivierung der Produktion im Zuge der "Erzeugungsschlacht" beträchtlich 
gestiegen. Im Durchschnitt der letzten sechs Jahre wurden je Hektar erzielt: 
Roggen 17,6 Doppelzentner, Weizen 23,0 Doppelzentner, Gerste 21,7 
Doppelzentner, Hafer 20,5 Doppelzentner, Kartoffeln 166 Doppelzentner und 
Zuckerrüben 304 Doppelzentner. Entsprechend hat sich auch die 
Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln verbessert. 1938 wurde der 
Nahrungsbedarf Deutschlands zu 83 v. H. aus inländischer Erzeugung gedeckt, 
und zwar bei Brotgetreide, Kartoffeln, Zucker, Obst, Gemüse und Fleisch zu 90 
bis 100 v. H. 

41. Forstwirtschaft 

In den Grenzen Deutschlands vom Jahre 1937 (Altreich einschließlich Saarland) 
betrug die Waldfläche 12,9 Millionen Hektar. Mehr als ein Viertel des Landes 
(27,5 v. H.) ist von Wäldern bedeckt. Davon sind 9,0 Millionen Hektar 
Nadelwald (darunter 5,5 Millionen Hektar Kiefernwald und 3,1 Millionen 
Hektar Fichtenwald), der übrige Teil Laubwald (hauptsächlich Buche und 
Eiche). Einschließlich der Gebiete: Ostmark, Sudetenland, Reichsprotektorat 
Böhmen-Mähren und das an Deutschland gefallene Gebiet des ehemaligen 
Polens beträgt die Waldfläche Deutschlands rund 22,0 Millionen Hektar. 

Die große Bedeutung, die der nationalsozialistische Staat der Forstwirtschaft 
beimisst, kommt in der Errichtung eines besonderen Reichsforstamtes zum 
Ausdruck, an dessen Spitze Reichsmarschall Hermann Göring steht. Die 
deutsche Forstverwaltung erstrebt die Erhaltung und Mehrung des 
Waldbestandes. Sie fördert die Anlage von Dauerwald und läßt umfangreiche 



66 



Aufforstungen von Ödland durchführen. Auch ist zur Sicherung der 
forstwirtschaftlichen Aufgaben eine Reihe wichtiger Reichsgesetze erlassen 
worden, so z. B. das Gesetz gegen Waldverwüstung vom 18. Januar 1934 und 
das Gesetz über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst- und 
Holzwirtschaft vom 16. Oktober 1935. Eine einheitliche 
Reichsforstgesetzgebung wird zurzeit vorbereitet. 

Der jährliche Holzeinschlag betrug im Altreich: 

1935 52,3 Millionen Festmeter Rohholz 

1936 51,3 Millionen Festmeter Rohholz 

1937 56,1 Millionen Festmeter Rohholz 

1938 59,6 Millionen Festmeter Rohholz 

Der Holzertrag der deutschen Forste deckt ungefähr zwei Drittel des gesamten 
deutschen Holzbedarfs. 

Von der Waldfläche des Altreichs (einschließlich Saarland) entfallen 48 v. H. 
auf Staats- und Gemeindewälder, ebenfalls 48 v. H. auf Privatwälder, der Rest 
ist im Besitz von Stiftungen, Kirchen usw. 

Das Jagdwesen ist seit 1933 im Interesse der Erhaltung und Verbesserung des 
Wildbestandes einer strengen staatlichen Überwachung unterstellt worden. 

Fischerei 

Seit 1933 konnten die Zahl der Fischdampfer und ihre Ausnutzung erhöht und 
damit auch die Anlandungen erheblich gesteigert werden; 1938 erreichten sie 
bei Seefischen 718.000 Tonnen. Trotz der Zunahme der heimischen Fänge blieb 
jedoch noch eine Einfuhr an Seefischen in fast unvermindertem Umfang 
erforderlich, vor allem um die Nachfrage nach Heringen und Edelfischen zu 
befriedigen. Der Fangertrag an Süßwasserfischen kann ungefähr auf 80.000 
Tonnen geschätzt werden. Im Gegensatz zu, den Seefischen spielt die Einfuhr an 
Süßwasserfischen keine Rolle. 

Steigende Versorgung Deutschlands in 1.000 Tonnen: 



Jahr 


Deutsche 


davon zur 


Einfuhr 


Verbrauch 


Inlands- 


Überschuss 




Fänge 


Ernährung ■* 


Süßwasser- 




Anteil 


v. H. 




Seefische 




fische 










Insgesamt 












1909/13 2) 


170 


170 


80 


312 


562 


44 


1932 


339 


326 


80 


235 


641 


63 


1938 


718 


594 


80 


225 


899 


75 



1} Für Nahrungszwecke verfügbare Mengen, d. 
Fischmehlfabriken verarbeiteten Mengen. 



2) 



Durchschnitt. 



h. nach Abzug der in den 



67 



Je Kopf der Bevölkerung hat der Fischverzehr von 1909/13 bis 1932 von 8,6 
Kilogramm auf 9,9 Kilogramm zugenommen und sich seitdem bis 1938 
nochmals um 33 v. H. auf 13,2 Kilogramm erhöht. Das fischereiwirtschaftliche 
Ziel ist die Erhöhung der Fänge sowie die Steigerung des Verbrauchs auf 1 
Million Tonnen jährlich. 

Von ganz besonderer Bedeutung, gerade auch vom Devisenstandpunkt aus 
gesehen, ist in den letzten Jahren die erfolgreiche Wiederaufnahme des 
Walfangs gewesen. Im Verlaufe einiger weniger Jahre ist es gelungen, die 
deutsche Ausbeute an Walöl von Null auf etwa 90.000 Tonnen zu bringen. 

42. Technik 

Seit Beginn des technischen Zeitalters gehört Deutschland mit seinen 
Erfindungen und den Leistungen seiner Industrie zu den auf technischem Gebiet 
führenden Ländern der Welt. Auf einzelnen Gebieten stehen die deutschen 
Leistungen unbestritten an erster Stelle. 

Die moderne Heißdampfmaschine (Wilhelm Schmidt) wird heute in 
Deutschland bereits mit 150 at Überdruck und 5300°C. (9860°F) gebaut. Die 
letzte Neuheit auf diesem Gebiet ist der Dampfmotor von Hugo Lentz, der mit 
Ventil- und Schlitzsteuerung konstruktiv dem Dieselmotor ähnlich ist und als 
Sternmotor mit einer Leistungsfähigkeit bis zu 7500 PS gebaut werden kann. Zu 
besonders großen Leistungen hat es der jüngere Konkurrent der 
Dampfmaschine, die Dampfturbine, in der elektrischen Energieversorgung 
gebracht. Den bisher größten Einwellenturbosatz der Welt mit 80.000 kVA. und 
3000 U/min lieferte ein deutsches Werk für das Kraftwerk Schelle in Belgien. 

Von den Verbrennungskraftmaschinen hat der Dieselmotor (Ölmotor), der wie 
der Otto-Motor (Benzinmotor) in Deutschland seine Betriebsreife erhielt, eine 
vielseitige Verwendung gefunden. Neben den ortsfesten Anlagen mit mehreren 
tausend PS und der steigenden Verwendung im Kraftwagen- und Eisenbahnbau, 
hat der bekannte Flugzeugkonstrukteur Hugo Junkers einen sehr beachtlichen 
Flug-Dieselmotor konstruiert. Die Leistungsfähigkeit im Bau von Otto-Motoren 
kommt am sinnfälligsten durch die Bestleistungen in der Kraft- und Luftfahrt 
zum Ausdruck. Sämtliche Länderpreise in den europäischen Autorennen der 
Jahre 1938 und 1939 gewannen die Wagen der Daimler-Benz-A.-G. oder der 
Auto-Union A.-G. In der Luftfahrt seien nur erwähnt: der Langstreckenflug des 
Focke-Wulf "Condor" von Berlin nach New York in 25 Stunden und zurück in 
20 Stunden, der Höhenrekord von 9312 m mit 5000 kg Nutzlast der Junkers Ju 
90 im Jahre 1938, der Geschwindigkeitsrekord für Landflugzeuge der 
Messerschmitt Ne 109 im Jahre 1937 mit 610,9 km/h, der im März 1939 von der 
Heinkel He 112 U mit dem absoluten Geschwindigkeitsrekord von 774,66 km/h 



68 



gebrochen wurde. Der Langstreckenrekord der Dornier Do 18 von Startbay 
(England) bis Carabellas-Bahia (Brasilien) über 8392 km wurde mit Junkers 
Dieselmotoren geflogen. Sonderbauarten deutscher Flugzeuge sind der Fieseler- 
Storch mit ungewöhnlich geringer Lande- und Startgeschwindigkeit und dem 
entsprechend geringen Platzbedarf sowie der Hubschrauber von Focke, der 
senkrecht starten und landen kann und bereits eine Höhe von 3350 m erreichte. 
Als deutscher Beitrag zur Luftfahrt darf der motorlose Segelflug angesprochen 
werden, der dem Motorflug bedeutende Anregungen brachte und mit großen 
sportlichen Leistungen, wie etwa einem Höhenflug von 8600 m, aufwarten 
kann, ferner der Bau der Zeppeline, die durch ihre Welt- und Amerikafahrten 
bekannt geworden sind. 

Die Deutsche Reichsbahn besitzt in ihren Stromlinien - Dampflokomotiven mit 
120 km/h Geschwindigkeit für 650 Tonnen-D-Züge die größten Lokomotiven 
Europas. 

Von den in Deutschland gebauten Wasserkraftmaschinen, die in Kaplan- und 
Francis-Turbinen-Einheiten bis zu 60.000 PS und mehr zeigen, sei eine 
Freistrahl-Turbine für 82.500 PS erwähnt, die kürzlich nach Übersee geliefert 
wurde. Allein die Welle für Turbine und Stromerzeuger hat eine Länge von 10 
m und einen größten Durchmesser von 1000 mm. 

Ebenfalls für Übersee wurde das bisher größte Großblech- Walzwerk gebaut, auf 
dem Blöcke bis zu 160 Tonnen gewalzt werden können. Eine Walze hat 1600 
mm Durchmesser und 5200 mm Ballenlänge. 

Alle diese Hochleistungen der Technik setzen eine hoch entwickelte 
Werkzeugmaschinenindustrie voraus. Bei der Metallbearbeitung setzen sich 
immer stärker die Hartmetalle, das sind Metall-Kohlenstoff- Verbindungen, 
durch, die von Deutschland ihren Ausgang nahmen. 

In einem westdeutschen Werk steht der größte Gasbehälter der Welt mit 600.000 
nr Fassungsraum. Für die Verflüssigung der Kohle sind Stahlöfen notwendig, 
bei denen man gelernt hat, Drücke bis zu 700at zu beherrschen. Ein 
Kolbenverdichter für Synthesegas mit 8000 PS und 94 U/min vermag bei 275 at 
Gegendruck 25.000 m/h zu leisten. Kreiselverdichter als Ladegebläse für 
Flugzeugmotoren sind wegen ihrer hohen Drehzahlen bemerkenswert. Es 
wurden zuletzt Drehzahlen bis 25.000 U/min mit einer Umfangsgeschwindigkeit 
bis 350 m/s erreicht. 

Im Bergbau hat das Bestreben nach großen Leistungen im westdeutschen 
Kohlenrevier zur Aufstellung der größten Fördermaschine der Welt geführt, die 
stündlich 545 Tonnen fördern kann. Da die deutsche Braunkohle im Tagebau 
gewonnen wird, wurden zur Beseitigung des Abraums, der auf der Braunkohle 



69 



liegt, Förderbrücken mit mehr als 500 m Länge entwickelt. Die stündliche 
Leistung derartiger Anlagen beträgt bis zu 4750 ms gewachsenen Bodens. 

Die Elektrotechnik bietet ebenfalls eine Fülle von Spitzenleistungen. Im Jahre 
1931 wurde in Deutschland der erste Fernsehsender der Welt gebaut, und 1935 
wurde der erste Fernsehsprechsender der Welt in Berlin in Betrieb genommen. 
In der Starkstromtechnik wurde kürzlich der bisher größte in Deutschland 
gebaute Stromerzeuger mit 70.000 kVA für Übersee geliefert. Im 
Transformatorenbau gilt ein Wandertransformator, der jeweils im Schwerpunkt 
des Kraftverbrauchers aufgestellt werden kann, mit 120.000 kVA als der größte 
der Welt. Im Jahre 1937 wurde in Deutschland, das den Bau von Warten seit 
jeher sehr gepflegt hat, zum ersten Mal eine 100 kV-Innenstation mit Öllosen 
Apparaten und einem Dreifach-Sammelschienensystem in Betrieb genommen. 
Das Vordringen von Kondensatoren zum Ausgleich des Blindleistungsbedarfs 
beweist der Bau einer Kondensatorenbatterie für 100 kV Betriebsspanne und 
15.000 kVA Leistung. Ferner wurde in Deutschland eine 19 m lange 
Abraumlokomotive mit 1200 V Spannung und 2400 kW Leistung gebaut, die zu 
den größten dieser Art zählt. 

Die Elektrizität hat dem Menschen ein neues Gerät geschenkt, mit dem er 
ähnlich wie mit dem Röntgengerät (X-Strahlen), das auch zu den deutschen 
Erfindungen zählt, in das Geheimnis der Materie einzudringen vermag: das 
Übermikroskop. Es wird in Deutschland bereits in mehreren Ausführungen 
gebaut. Die Vergrößerung beim Lichtmikroskop kann aus physikalischen 
Gründen etwa über das 2000-fache nicht gesteigert werden. Das 
Übermikroskop, bei dem die Glaslinsen - wenn man so sagen darf - durch 
elektrische Linsen ersetzt werden, ermöglicht Vergrößerungen bis zum 100.000 
fachen. 

43. Industrie und Handwerk 

Seit der Jahrhundertwende ist Deutschland das größte Industrieland Europas. 
Rund 12 v. H. der industriellen Weltproduktion entfallen auf Deutschland; in der 
Fertigwarenausfuhr der europäischen Länder ist das Deutsche Reich der Menge 
und der Qualität nach gleichfalls führend. 

Nach der letzten veröffentlichten Zählung vom Jahre 1933 - deren Ergebnisse 
freilich stark von der Krise beeinflusst waren und heute weitgehend überholt 
sind - gab es damals in Industrie und Handwerk 1.918.000 gewerbliche 
Niederlassungen mit rund 9,2 Millionen beschäftigten Personen. Die 
bedeutendsten Industriezweige sind der Maschinen-, Apparate- und 
Fahrzeugbau, das Textil- und Bekleidungsgewerbe, das Baugewerbe, die 
Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie die chemische Industrie. Im Jahre 
1929, als die gewerbliche Erzeugung einen Höhepunkt erreichte, wurden Waren 



70 



mit einem Nettowert von 35 Milliarden RM hergestellt; vor Kriegsausbruch sind 
es bereits über 40 Milliarden RM gewesen. 

In der deutschen Industrie spielen die so genannten 
"Produktionsgüterindustrien" die entscheidende Rolle. Diese Gewerbezweige 
(wie der Maschinenbau, die Eisen- und Metallindustrie, die elektrotechnische 
Industrie usw.) arbeiten für den Anlagebedarf der Wirtschaft; auf den 
hochqualifizierten Erzeugnissen dieser Zweige beruht ein großer Teil des 
deutschen Exports. Daneben steht eine stark spezialisierte 
Verbrauchsgüterindustrie, die freilich mehr und mehr für den Bedarf nur des 
deutschen Marktes arbeitet. Beide, Produktions- und Verbrauchsgüterindustrie, 
sind technisch erstklassig ausgerüstet und verfügen über geschulte, 
hochqualifizierte Arbeitskräfte. Die durchschnittliche Produktion je Arbeiter ist 
daher im Allgemeinen auch größer als in den anderen europäischen Ländern. 

Eine Besonderheit der gewerblichen Wirtschaft Deutschlands bildet das 
Vorhandensein eines großen Stammes von Handwerkern. Diese sind Eigentümer 
der Erzeugungsmittel und arbeiten - meist mit wenigen Gesellen -persönlich in 
ihren Betrieben mit. Im Bekleidungshandwerk sowie in den Sparten der 
Holzverarbeitung, der Metallverarbeitung und im Baugewerbe spielt die 
handwerkliche Betriebsform eine große Rolle; dabei hat es das Handwerk 
verstanden, sich vielfach neben den industriellen Großbetrieben erfolgreich zu 
behaupten. 

In den letzten Jahren sind die Anlagen der deutschen Industrie bedeutend 
erweitert worden; trotzdem haben viele Werke bis zur Grenze ihrer 
Leistungsfähigkeit gearbeitet. Diese "Vollbeschäftigung" ist ein Ausdruck für 
die Fülle der Aufgaben, die unter dem zweiten Vierjahresplan zu bewältigen 
waren und zu bewältigen sind. Die einzelnen Industriefirmen sind 
organisatorisch in Wirtschaftsgruppen zusammengefasst, die in der 
Reichsgruppe Industrie zusammenlaufen. Daneben existiert eine regionale 
Gliederung in Industrieabteilungen bei den Wirtschaftskammern der einzelnen 
Gebiete Deutschlands. Das Handwerk ist entsprechend zusammengefasst. Diese 
Organisationen leisten eine große Schulungsarbeit; sie sorgen für den Ausbau 
der Statistik, ordnen die Betriebsrechnungen durch Aufstellung von 
Kontenrahmen usw. 

Durch die Rückgliederung der Ostmark und der sudetendeutschen Gebiete ist 
die industrielle Kapazität Deutschlands erheblich gestärkt worden. 

44. Binnenhandel 

Der Einzelhandel 



71 



Nach der Betriebszählung vom Jahre 1933 waren im alten Reichsgebiet 
(einschließlich Saarland) fast 2 Millionen Volksgenossen in 853.000 
Einzelhandelsbetrieben tätig. Das sind rund 13 v. H. aller in der gewerblichen 
Wirtschaft 1} beschäftigten Personen und rund 24 v. H. der gewerblichen 
Betriebe. In diesen Zahlen für den Einzelhandel ist das Handwerk, das (wie 
Bäcker, Fleischer usw.) in großem Umfange gleichzeitig Einzelhandel betreibt, 
nicht enthalten. 

Seit 1933 sind die Umsätze im deutschen Einzelhandel stark gestiegen. Im Jahre 
1939 wurde sogar der bisher höchste Stand der Nachkriegskonjunktur (1929: 
36,6 Milliarden RM) übertroffen. Da die Preise seit 1933 nur wenig gestiegen 
sind, ist die Steigerung der Umsatzwerte vor allem durch eine Erhöhung der 
umgesetzten Mengen und durch die Bevorzugung besserer Qualitäten, also 
durch eine bessere Versorgung der Verbraucher, erreicht worden. 

Umsätze im deutschen Einzelhandel (altes Reichsgebiet) in Milliarden RM: 



1929 


36,6 


1930 


33,1 


1931 


28,5 


1932 


22,7 


1933 


21,8 


1934 


24,2 


1935 


25,2 


1936 


27,8 


1937 


30,9 


1938 


33,9 


1939 


37,8 



1) 



Das ist die gesamte Volkswirtschaft ohne Land- und Forstwirtschaft 



Zum Schutze des Einzelhandels sind in den letzten Jahren umfangreiche 
Maßnahmen durchgeführt worden, die sich als sehr erfolgreich erwiesen und 
bereits einer Reihe anderer Länder als Vorbild gedient haben. Die weitere 
Ausdehnung der Großbetriebe (Warenhäuser, Einheitspreisgeschäfte, 
Filialbetriebe) wurde verhindert, die Errichtung von Warenhäusern und 
ähnlichen Betrieben ist vom Nachweis des Bedürfnisses abhängig. Ferner wurde 
der Zugang zum Einzelhandel insofern begrenzt, als bei der Errichtung und 
Übernahme von Betrieben der zukünftige Inhaber seine Sach- und Fachkunde 
und die erforderlichen Mittel nachweisen muss. Auf diese Weise soll verhindert 
werden, dass berufsfremde und mittellose Personen ohne die notwendigen 
Kenntnisse und Voraussetzungen in den Einzelhandel eindringen und die 
Wettbewerbsverhältnisse in einer volkswirtschaftlich schädlichen Weise stören. 
In dem aufgezeigten Rahmen ist aber die Betätigung im Einzelhandel frei. Bei 



72 



dem Sanierungswerk des Einzelhandels wurden die 

Verbrauchergenossenschaften auf den gesunden und lebensfähigen Teil 
reduziert. Außerdem wurden die Formen des Wettbewerbs und der Werbung in 
mancher Beziehung bereinigt, so z. B. die Vorschriften über Ausverkäufe und 
Sonderveranstaltungen revidiert. 

Der große Mangel an Arbeitskräften während der letzten Jahre gab die 
Möglichkeit, der Übersetzung des Einzelhandels zu begegnen: Inhabern von 
Kleinbetrieben (so genannte Einmann-Betriebe), die ihre Arbeitskraft und 
Fähigkeiten in diesem Betriebe nicht voll ausnutzen konnten, war die Chance 
gegeben, in andere Berufe überzugehen, wo sie unter besseren Bedingungen 
arbeiten können. 

Der Großhandel 

Der Großhandel beschäftigt nach der Zählung für 1933 (altes Reichsgebiet und 
Saarland) in rund 150.000 Betrieben Knapp 700.000 Arbeitskräfte. Auch die 
Umsätze des Großhandels sind seit 1933 stark gestiegen. 

Ebenso wie im Einzelhandel wurde Anfang 1940 für den Binnengroßhandel ein 
so genannter Großhandelsschutz geschaffen. Insbesondere soll eine übermäßige 
Ausdehnung der Zahl der Großhandelsbetriebe verhindert und damit der Gefahr 
der Übersetzung vorgebeugt werden. 

45. Außenhandel und Devisenbewirtschaftung 

Deutschland führte vor dem Weltkrieg in großem Umfang Rohstoffe und 
Nahrungsmittel ein und führte als Industrieland hauptsächlich industrielle 
Fertigwaren aus (1913: Einfuhr 10.770 Millionen Mark, Ausfuhr 10.097 
Millionen Mark). Den Passivsaldo seiner Handelsbilanz konnte Deutschland 
durch die Erträge seiner Auslandsanlagen, die sich damals auf 26 bis 28 
Milliarden Mark beliefen, sowie durch Überschüsse und Dienstleistungen 
(Seeschifffahrt, Versicherung, Banken) leicht ausgleichen. 

Durch den Weltkrieg verlor Deutschland seine gesamten Auslandsanlagen, seine 
Handelsflotte, seine Kolonien und wichtige Produktionsgebiete. Zum 
Wiederaufbau nach dem Krieg und zur Bezahlung der 
Reparationsverpflichtungen musste Deutschland hohe Auslandskredite 
aufnehmen. So wurde es Schuldnerland mit einer Auslandsschuld von etwa 26 
Milliarden RM (Ende 1930). Als in der Weltwirtschaftskrise der Zustrom neuer 
Kredite aufhörte und das Ausland seine Kredite plötzlich zurückzog, drohte die 
Gefahr einer Währungskrise. Da nennenswerte Bestände an Gold und Devisen 
nicht verfügbar waren, musste der Zahlungsverkehr mit dem Ausland seit 1931 
(1. Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung vom 1. 



73 



August 1931) einer Kontrolle (Devisenbewirtschaftung) unterworfen werden. 
Diese Kontrolle, ist seither immer stärker ausgebaut worden. 

Der Abfluss von Fluchtkapital und die Rückzahlung von Auslandsschulden 
wurden bereits durch die Verordnung vom 1. August 1931 beschränkt. Der 
Transfer von Zinsen und Tilgungsbeträgen wurde durch das Transfermoratorium 
(Gesetz vom 9. Juni 1933) eingestellt. Das Transfermoratorium ist jedoch in den 
folgenden Jahren gegenüber allen Ländern, die Deutschland einen 
entsprechenden Ausfuhrüberschuss zur Durchführung des Transfers überließen, 
wesentlich gelockert worden. Für die eingefrorenen Guthaben von Ausländern, 
die so genannte Sperrmark, bestehen verschiedene Verwendungsmöglichkeiten, 
je nachdem ob es sich um ursprüngliche Guthaben des Ausländers 
(Vorzugssperrmark) oder mit Disagio erworbene Guthaben (Handelssperrmark) 
handelt. Eine gewisse Vorzugsstellung genießen die im Zusammenhang mit dem 
deutschen Kreditabkommen entstandenen Registermark. Sie können 
hauptsächlich für Inlandsanlagen, für Reisen im Inland und für zusätzliche 
Exporte verwendet werden. Diese eingeschränkten Verwendungsmöglichkeiten 
bedingen ein Disagio gegenüber dem offiziellen Reichsmarkkurs. 

Als seit 1933 mit der wirtschaftlichen Belebung der Einfuhrbedarf stark 
anwuchs, wurde es nötig, die Einfuhr einer immer schärferen Überwachung zu 
unterziehen. Die zunehmende Passivierung der Handelsbilanz im Jahre 1934 
zwang Deutschland dazu, das System des "Neuen Planes" (im September 1934) 
einzuführen. Der "Neue Plan" stellte den Grundsatz auf, nicht mehr einzuführen, 
als durch Ausfuhr bezahlt werden kann, und in erster Linie das zu kaufen, was 
notwendig ist. Eine totale Einfuhrüberwachung auf der einen Seite und eine 
Förderung der Ausfuhr auf der anderen Seite sollen den Warenaustausch mit 
dem Ausland aufrechterhalten. Jedes Einfuhrgeschäft muss von den 
"Reichsstellen" (früher "Überwachungsstellen") genehmigt werden. Der "Neue 
Plan" führte zu einer starken Verlagerung der deutschen Einfuhr auf die Länder, 
die bereit waren, als Gegenwert deutsche Ausfuhrwaren anzunehmen. Die 
Abwicklung dieses Gegenseitigkeitsverkehrs wurde in den letzten Jahren durch 
eine große Zahl von Verrechnungs- und Zahlungsabkommen geregelt. Mit dem 
System des bilateralen Waren- und Zahlungsverkehrs ist das Prinzip der 
Meistbegünstigung nicht vereinbar. Seit Einführung des Neuen Plans hat der 
deutsche Außenhandel keine weitere Schrumpfung, sondern im Gegenteil eine 
allmähliche Wiederausweitung erfahren. Die Einfuhr stieg von 4.451 Millionen 
RM im Jahre 1934 auf 5.449 Millionen RM im Jahre 1938, die Ausfuhr in der 
gleichen Zeit von 4.167 Millionen RM auf 5.257 Millionen RM (beides 
Altreich). 

Die wichtigsten Bezugs- und Absatzländer Deutschlands (Altreich) waren im 
Jahre 1938 (in v. H. der deutschen Ein- und Ausfuhr): 



74 



Einfuhr Ausfuhr 



Vereinigte St. von Amerika 


7,4 


2,8 


Großbritannien 


5,2 


6,7 


Schweden 


4,8 


5,1 


Italien 


4,5 


5,7 


Argentinien 


4,0 


2,8 


Brasilien 


3,9 


3,1 


Niederlande 


3,6 


8,3 


B elgien-Luxemburg 


3,6 


4,3 


Dänemark 


3,1 


3,8 


Frankreich 


2,6 


4,1 


Rumänien 


2,6 


2,8 


Niederländisch Indien 


2,4 


1,0 


Türkei 


2,1 


2,9 


Jugoslawien 


2,0 


2,2 


Schweiz 


1,9 


3,9 


Norwegen 


1,8 


2,3 


Griechenland 


1,7 


2,1 



46. Kreditorganisation und Kreditpolitik 

Deutschland verfügt über eine hoch entwickelte Kreditorganisation. Ende 1938 
verwalteten die Kreditinstitute einen Einlagenbestand von rund 48 Milliarden 
RM; davon entfielen rund 16 Milliarden RM auf Scheck- und Termindepositen 
und rund 24 Milliarden RM auf Spareinlagen. 

Die Organisation des Banksystems 

Das typische Depositenbankgeschäft betreiben fünf Berliner Großbanken (mit 
zusammen über 5 Milliarden RM Kundschaftseinlagen) und eine Reihe von 
Regional- und Lokalbanken mit und ohne Filialnetz. Diese Gruppe hat früher 
hauptsächlich das Wechsel- und Kontokorrentgeschäft mit der privaten 
Kundschaft gepflegt. Infolge der zunehmenden Verflüssigung der 
Privatwirtschaft sind die Depositenbanken in den letzten Jahren mehr und mehr 
dazu übergegangen, ihre freien Mittel in staatlichen Kreditpapieren anzulegen. 

Eine weitere wichtige Gruppe im deutschen Banksystem bilden die so genannten 
Staats- und Landesbanken. Sie verwalten vielfach öffentliche Gelder, betreiben 
aber außerdem fast alle ebenso wie die Depositenbanken das normale 
kurzfristige Bankgeschäft. Eine Reihe von Staats- und Landesbanken hat ihre 
Tätigkeit auch auf das langfristige Geschäft (Hypothekarkredite und langfristige 
Kredite an öffentliche Körperschaften) ausgedehnt. 

Eine besondere Bedeutung kommt der Sparkassenorganisation zu. Die 
Sparkassen sind meist kommunale Institute; sie haben die Aufgabe, Ersparnisse 



75 



und Geldüberschüsse der breiten Bevölkerungsschichten zu sammeln und der 
Kreditgewährung nutzbar zu machen. Soweit sie ihre Mittel nicht im örtlichen 
Kreditgeschäft (kurzfristige Kredite, Hypotheken, Kommunaldarlehen) anlegen, 
kaufen sie Wertpapiere, vor allem Reichsanleihen. Die Sparkassen haben sich so 
genannte Girozentralen als regionale Spitzeninstitute angegliedert, die wiederum 
in der Deutschen Girozentrale zusammengefasst sind. Die Girozentralen 
verwalten die Liquiditätsreserven der Sparkassen, die sie in erstklassigen 
Geldmarktwerten (Wechseln usw.) anlegen; außerdem wird über die 
Girozentralen der bargeldlose Zahlungsverkehr der Gesamtorganisation 
abgewickelt. Die Girozentralen pflegen vielfach auch das langfristige Geschäft 
(Kommunalkredite, Hypotheken), das sie wie die Staats- und Landesbanken 
durch Ausgabe eigener Schuldverschreibungen finanzieren. 

Verhältnismäßig großen- Raum im deutschen Kreditsystem nehmen die 
genossenschaftlichen Banken ein. Ihr Aufgabenkreis erstreckt sich im 
Wesentlichen auf die Betreuung der mittelständischen Wirtschaft (Handwerk, 
Einzelhandel, Landwirtschaft). Man unterscheidet gewerbliche und 
landwirtschaftliche Kreditgenossenschaften. Das Spitzeninstitut der 
Genossenschaftsbanken ist die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse. 

Der Real- und Kommunalkredit wird von den Sparkassen, Genossenschaften, 
Girozentralen, Staats- und Landesbanken gepflegt. Daneben gibt es noch reine 
Bodenkreditinstitute, die sich ausschließlich der Pflege des Realkredits (mitunter 
auch des Kommunalkredits) widmen. Man unterscheidet private 
Hypothekenbanken und öffentlich-rechtliche Bodenkreditinstitute 

(Landschaften, Stadtschaften). Beide beschaffen sich ihre Mittel ausschließlich 
durch Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalobligationen und verwandten 
Schuldverschreibungen. Der Gesamtumlauf an Pfandbriefen und 
Kommunalobligationen belief sich einschließlich der Emissionen der 
"Gemischtbanken" Ende 1938 auf rund 11 Milliarden Reichsmark. 

Eine verhältnismäßig geringe Bedeutung haben in Deutschland die 
Privatbankiers. Ende 1938 waren 552 Privatbankiers mit einer Bilanzsumme von 
1,2 Milliarden Reichsmark tätig. 

Die Reichsbank 

Zentralbank und Notenemissionsinstitut ist die Reichsbank. (Auch die Deutsche 
Rentenbank gibt Noten aus - die so genannten Rentenbankscheine -, jedoch nur 
in kleiner Stückelung.) Der Notenumlauf der Reichsbank belief sich Ende 1938 
auf 8,2 Milliarden Reichsmark, Ende 1939 auf 11,8 Milliarden Reichsmark. Die 
primäre Deckung des Notenumlaufs bilden die Bestände der Reichsbank an 
Wechseln und Schecks, Schatzwechseln, bestimmten festverzinslichen 
Wertpapieren und Lombarddarlehen. 



76 



Die Gold- und Devisenbestände sind als sekundäre Deckung zugelassen. Ein 
bestimmtes Verhältnis zwischen der Notenausgabe und dem Gold- und 
Devisenbestand ist seit dem neuen Reichsbankgesetz vom 15. Juni 1939 nicht 
mehr vorgesehen. Vielmehr sollen Gold- und Devisenbestände in einer Höhe 
gehalten werden, wie es nach dem Ermessen der Reichsbank "zur Regelung des 
Zahlungsverkehrs mit dem Ausland und "zur Aufrechterhaltung des Wertes der 
Währung erforderlich ist" . 

Die Reichsbank ist nicht nur "Bank der Banken", sie steht auch in direktem 
Verkehr mit Industrie- und Handelsfirmen; sie führt auch für "Nichtbanken" 
Girokonten und gewährt an "Nichtbanken" Wechsel- und Lombardkredite. 

Die Effektenfinanzierung 

Ende 1938 befanden sich rund 40 Milliarden Reichsmark festverzinsliche 
Wertpapiere und verzinsliche Reichsschatzanweisungen im Inland in Umlauf. 
Davon waren nicht ganz 20 Milliarden Reichsmark im Besitz von 
Kreditinstituten und Versicherungen. Der Nominalwert des umlaufenden 
Aktienkapitals belief sich auf rund 18,5 Milliarden Reichsmark. An der Berliner 
Börse wurden 7,6 Milliarden Reichsmark (Ende 1940) gehandelt. Die 
Durchschnittsdividende der an der Berliner Börse gehandelten Aktien belief sich 
Ende 1940 auf 6,60 Prozent, die Durchschnittsrendite auf 3,60 Prozent. Die 
Rendite der festverzinslichen Wertpapiere lag Ende 1940 zwischen 4 und 4 1/4 
Prozent (für Reichspapiere zum Teil etwas unter 4 Prozent). 

Die Kriegsfinanzierung 

Durch eine umfassende Kreditkontrolle und Kreditlenkung werden die im 
Kreditsystem anfallenden Geldkapitalien nahezu restlos für die Zwecke der 
Kriegsfinanzierung erfasst. Die Kreditkontrolle beseitigt im Zusammenhang mit 
der Lenkung der Investitionen und des Verbrauchs, einer umfassenden 
Preiskontrolle und einer straffen Devisenbewirtschaftung die Inflationsgefahr. 
Die Formen der Kreditaufnahme seitens des Reichs sind: 

1 . Aushändigung von Steuergutscheinen unmittelbar an die Lieferanten (nur bis 
November 1939). 

2. Begebung von Schatzwechseln und unverzinslichen Schatzanweisungen 
(hauptsächlich an Banken und an die Reichsbank). 

3. Unterbringung einer 3 l/2prozentigen, früher 4 1/2- und 4-prozentigen 
Anleihe (sog. Li-Anleihe), bei Sparkassen, Genossenschaften und 
Versicherungen. 

4. Placierung von 3 1/2-prozentigen (früher 4 prozentigen) Schatzanweisungen 
(mit einer Laufzeit zwischen 5 und 20 Jahren) bei "Nichtbanken" . 



77 



5. Aufnahme kurzfristiger Betriebskredite bei der Reichsbank und sonstiger 
kurzfristiger Darlehen (beides nur in verhältnismäßig geringem Umfang). 

47. Deutsche Reichsbahn 

Das deutsche Eisenbahnwesen hat sich in der Hauptsache aus den Staatsbahnen 
der deutschen Länder vor dem Weltkrieg entwickelt. Anlässlich der Regedung 
der Reparationsfragen (Dawes-Plan) wurde im Oktober 1924 die "Deutsche 
Reichsbahn-Gesellschaft" ins Leben gerufen, die als halböffentliche Gesellschaft 
ihren Betrieb nach kaufmännischen Gesichtspunkten führen sollte, um aus dem 
Ertrag einen Teil der dem Reich durch das Diktat von Versailles aufgebürdeten 
Tribute zu bestreiten. Die nationalsozialistische Regierung hat diesen Zustand 
beseitigt. Im Februar 1937 ist durch Gesetz an die Stelle der "Deutschen 
Reichsbahn-Gesellschaft" die "Deutsche Reichsbahn" als unmittelbares 
Reichsunternehmen getreten. Sie bildet ein Sondervermögen des Deutschen 
Reiches mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung, das durch den 
Reichsverkehrsminister verwaltet wird. 

48. Deutsche Reichspost 

Post, Fernsprecher und Telegraph sind in Deutschland Sache des Reichs. Das 
dem Reichspost- und Telegraphendienst gewidmete und in ihm erworbene 
Vermögen wird seit dem 1. April 1924 als Sondervermögen des Reichs von dem 
übrigen Reichsvermögen getrennt gehalten (Reichspostfinanzgesetz vom 18. 
März 1924 und Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung 
vom 27. Februar 1934). Das Reichspostvermögen betrug Ende März 1939 - bei 
762 Millionen Reichsmark Verbindlichkeiten - 3,5 Milliarden Reichsmark. Die 
gesamten Einnahmen beliefen sich im Rechnungsjahr 1938 auf 2.347 Millionen 
Reichsmark. Nach Abzug der Betriebsausgaben verblieb ein Gewinn von 32,8 
Millionen Reichsmark. 

Ende März 1939 (am Schluss des Rechnungsjahrs 1938) verfügte die Deutsche 
Reichspost (im Altreich einschließlich Saarland, Ostmark und Sudetenland) über 
mehr als 70.000 Ämter und Amtsstellen, in denen rund 490.000 Beamte, 
Arbeiter und Angestellte beschäftigt wurden. Die Deutsche Reichspost hat im 
Rechnungsjahr 1938 7.931 Millionen Briefsendungen und 355 Millionen Pakete 
und Wertsendungen befördert. Zur Abwicklung des Fernmeldedienstes dienten 
rund 448.000 Kilometer Fernsprech- und Telegraphenlinien mit 4.146.000 
Sprechstellen. 1938 wurden 2.624 Millionen Ortsgespräche (ohne Ostmark) und 
353 Millionen Überlandgespräche geführt sowie 26,5 Millionen Telegramme, 
davon etwa 8,5 Millionen Auslandstelegramme, übermittelt. Die Umsätze im 
Postscheckdienst erreichten 208 Milliarden Reichsmark. 



78 



Besonders rasch haben sich in den letzten Jahren das Postkraftfahrwesen und die 
Luftpost entwickelt. Um Postzustellung und Personenbeförderung auf dem 
flachen Lande zu verbessern, befährt die Deutsche Reichspost ein Kraftfahrnetz 
von 208.000 km Länge mit posteigenen Kraftwagen. Im Luftpostdienst wurden 
7,5 Millionen Kilogramm Luftpost abgefertigt. 

Am 1. Januar 1939 wurde der im ehemaligen Österreich bestehende 
Postsparkassendienst auch im übrigen Reichsgebiet eingeführt. 

49. Seeschifffahrt 

Die deutsche Handelsflotte stand Mitte 1939 der Tonnage nach mit 6,5 v. H. der 
Welthandelstonnage in der Reihe der seefahrenden Nationen hinter 
Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Japan und Norwegen an fünfter Stelle. 
Vor dem Weltkrieg hatte Deutschland mit 5.459.000 BRT über 11,1 v. H. der 
Welthandelsflotte verfügt. Es war damals nach Großbritannien das zweitgrößte 
Seeschifffahrtsland der Welt. 

Das Diktat von Versailles hatte Deutschland fast seiner gesamten Handelsflotte 
beraubt. Alle Schiffe über 1600 BRT und die Hälfte der Schiffe zwischen 1000 
und 1600 BRT mussten den Feindmächten ausgeliefert werden. Deutschland 
verlor damit seine gesamte Überseeflotte. Die deutsche Handelsflotte bestand 
1920 nur noch aus 1138 kleinen Schiffen mit 673.000 Bruttoregistertonnen. 
Dank der Tatkraft der deutschen Reeder wurde die Handelsflotte in den 
folgenden Jahren rasch wieder aufgebaut. Doch war es nicht gelungen, die alte 
Stellung in der Welthandelsschifffahrt wieder zu erringen. 

Das Hauptbetätigungsfeld der deutschen Seeschifffahrt ist die Linienfahrt. 
Hinsichtlich der Organisation, der Bequemlichkeit und Schnelligkeit der Schiffe 
steht Deutschland mit an der Spitze. 

Die wichtigsten Routen, die von deutschen Schiffen bedient werden, sind: die 
Nordatlantik-Passage, die Fahrt nach Südamerika, die Fahrt um Afrika, die 
Ostasienfahrt und die Levante-Fahrt. 



50. Binnenschifffahrt 

Das Deutsche Reich verfügte Ende 1938 über rund 8.200 km schiffbare 
Binnenwasserstraßen. Die größte Bedeutung hat das Rheinstromgebiet, auf dem 
sich über die Hälfte des gesamten deutschen Binnenschiffsverkehrs abspielt. 
Von den in Bau befindlichen Kanälen sind vor allem der Rhein-Main-Donau 
und der Oder-Donau-Kanal zu erwähnen, die eine leistungsfähige 
Wasserstraßenverbindung zwischen Großdeutschland und dem europäischen 
Südosten schaff en sollen. 



79 



Auf den Binnenwasserstraßen werden in der Hauptsache Kohle - die etwa ein 
Drittel aller Schiffsladungen ausmacht - Erze, Steine, Erden und Getreide 
verfrachtet. Der Anteil der Binnenschifffahrt am gesamten innerdeutschen 
Güterverkehr betrug in den letzten Jahren 20 bis 22 v. H. 

Der Binnenschifffahrt steht gegenwärtig eine Flotte zur Verfügung, deren Raum 
den der Seehandelsflotte um etwa 50 v. H. übersteigt. Nicht ganz die Hälfte 
dieses Schiffsraumes befindet sich in Händen von Einzelschiffern und 'etwa ein 
Drittel gehört Reedereien, die je mehr als 21 Schiffe besitzen. Im Wesentlichen 
herrscht also der Einzelschiffer vor. Rund 94 v. H. aller Schiffsbetriebe verfügen 
nur über ein bis drei Schiffe. Durch die Bildung von Schifferbetriebsverbänden 
und Frachtenausschüssen wird ein ungesunder Wettbewerb ausgeschaltet und 
eine ruhige Entwicklung der Frachtraten gewährleistet. Die Zusammenarbeit mit 
der Deutschen Reichsbahn wird durch Spezialtarife (Umschlagstarife) 
erleichtert. 

51. Luftfahrt 

Um die Entwicklung des Weltluftverkehrs hat sich deutscher Erfindergeist und 
deutsche Schaffenskraft besonders verdient gemacht. Trotz des Versailler 
Diktats war es dem deutschen Flugzeugbau kurz nach Beendigung des 
Weltkrieges gelungen, das erste leistungsfähige Verkehrsflugzeug zu schaffen. 
Bei der Gründung der deutschen Lufthansa im Jahre 1926 konnte bereits ein 
Luftnetz von rund 20.000 Kilometern beflogen werden, obwohl auch der Aufbau 
des Luftverkehrsnetzes in zähem Ringen um die Beseitigung der der deutschen 
Verkehrsfliegerei aufgezwungenen Fesseln Schritt für Schritt erkämpft werden 
musste. 

Besondere Leistungen hat der deutsche Luftschiffbau vollbracht. Mit den 
berühmten Weltreisen des Luftschiffs "Graf Zeppelin" unter Führung von Dr. 
Hugo Eckener hat die deutsche Luftschifffahrt ein Können von einzigartiger 
Größe gezeigt. Diese Leistungen befähigten die deutsche Luftfahrt, als erste 

einen planmäßigen Personen- und Luftpostverkehr über die Weltmeere hinweg 
einzurichten. Den Luftschifffahrten nach Südamerika folgte ein regelmäßiger 
Flugzeugverkehr, Verkehrsflüge über den Nordatlantik und nach dem vorderen 
Orient, die im Sommer 1939 bis nach Ostasien ausgedehnt wurden. 1938 
wurden im Luftverkehr rund 19 Millionen Flugkilometer zurückgelegt. 
Insgesamt benutzten 255.000 Fluggäste die Flugzeuge der Deutschen Lufthansa. 
An Fracht und Gepäck sind rund 1.700 Tonnen befördert worden. Besonders 
lebhaft hat sich in den letzten Jahren der Luftpostdienst entwickelt. 1938 wurden 
bereits rund 5.290 Tonnen Post auf dem Luftwege übermittelt. 



:.{() 



52. Reichsautobahnen 

Im September 1933 wurde mit dem Bau, der Reichsautobahnen begonnen. 
Hierdurch soll nach dem Willen des Führers der deutsche Raum für eine 
großzügige Motorisierung erschlossen werden. Die Durchführung wurde dem 
Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, Reichsminister Dr. Todt, 
übertragen. Geplant war zunächst ein Netz von 7.000 Kilometer. Seit dem 
Anschluss der Ostmark und des Sudetenlandes sind die Pläne inzwischen auf 
rund 20.000 Kilometer erweitert worden. Die deutschen Reichsautobahnen sind 
durch die Schönheit der Linienführung und die Harmonie ihrer Bauwerke für 
das Ausland vorbildlich. 

Jahr für Jahr wurden rund 1.000 Kilometer fertig gestellt. Bis zum Herbst 1940 
waren rund 4.000 Kilometer in Betrieb und weitere 1.600 Kilometer im Bau. 
Insgesamt sind rund 5.400 Brücken und Durchlässe teils fertig gestellt worden, 
teils befinden sie sich im Bau. Die bisher notwendige Erdbewegung betrug rund 
346 Millionen Kubikmeter. An Stahl und Eisen wurden 674.000 Tonnen, an 
Beton und Eisenbeton für Bauzwecke rund 8 Millionen Kubikmeter, an Zement 
5,3 Millionen Tonnen, an Kies und Sand 23,8 Millionen Kubikmeter verbraucht. 
Insgesamt sind bis Ende 1938 für den Bau der Reichsautobahnen 4.000 
Millionen Reichsmark ausgegeben worden. 

Im Laufe des Jahres 1938 konnten bereits eine Reihe von fertig gestellten 
Teilabschnitten zu durchgehenden Fahrstrecken verbunden werden; u. a. sind in 
der Nord-Süd-Richtung die Strecke Stettin-Berlin-Salzburg, in der Ost-West- 
Richtung die Strecke Frankfurt (Oder)-B erlin-Köln durchgehend befahrbar. 
Während des Krieges wurde der wichtige Verbindungsweg von der 
Reichshauptstadt zum Reichsautobahnring, der "Avuszubringer", dem Verkehr 
übergeben. 

Zur Bequemlichkeit der Reisenden werden an den Reichsautobahnen Rasthäuser 
und Raststätten errichtet. An landschaftlich schönen Stellen wurden ferner 850 
Rast- und Parkplätze angelegt, weitere 350 Rast- und Parkplätze sind im Bau. 
Im Jahre 1938 betrug der Verkehr auf den Reichsautobahnen bereits 1,3 
Milliarden Fahrzeugkilometer. 

53. Motorisierung 

Infolge der lähmenden Wirkungen des Versailler Diktats war der Kraftverkehr 
im Deutschen Reich lange Jahre hinter dem Umfang in anderen europäischen 
Industrieländern zurückgeblieben. Schlechter Geschäftsgang und hohe 
Arbeitslosigkeit hatten im Jahre 1932 den Bestand an Kraftfahrzeugen auf einen 
besonders tiefen Stand gedrückt. 



81 



Förderung des Kraftverkehrs war ein Hauptziel der nationalsozialistischen 
Wirtschaftsführung. Schon wenige Tage nach der Machtübernahme gab der 
Führer anlässlich der Eröffnung der Internationalen Automobilausstellung in 
Berlin am 11. Februar 1933 die Parole "Motorisierung". 

Zunächst wurde der Kraftverkehr von allen hemmenden Gesetzesbestimmungen 
befreit, die seine Entwicklung bisher behindert hatten. Unterstützt wurde diese 
Maßnahme durch steuerliche Entlastung der Kraftverkehrswirtschaft und durch 
eine allmähliche Senkung der Haltungskosten. Besonders eifrig wurde der 
Kraftfahrsport gefördert. 

Voraussetzung für eine rasche Entwicklung des Kraftverkehrs war jedoch eine 
grundlegende Reform des Straßenwesens, die vom Generalinspektor für das 
deutsche Straßenwesen, Reichsminister Dr. Todt, durchgeführt wurde. Der nach 
seinen Plänen ausgeführte Bau von "Reichsautobahnen" schuf dabei völlig neue 
Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kraftverkehrs. 

Einen weiteren Antrieb soll die Motorisierung Großdeutschlands durch den 
Volkswagen bekommen. Der Volkswagen (KdF -Wagen) ist ein nach Richtlinien 
des Führers von Porsche konstruierter viersitziger Personenkraftwagen (24 PS, 
4-Zyl .Heckmotor, 6 bis 7 Liter Brennstoffverbrauch je 100 km), der zum 
Grundpreis von 990 RM verkauft werden soll. Verkauf, Finanzierung und 
Produktion erfolgen durch die Deutsche Arbeitsfront. Der Bau des 
Volkswagenwerks in Fallersleben sieht nach Vollendung der letzten 
Ausbaustufe eine Jahresleistung von 1 ,2 Millionen Personenkraftwagen vor. 

54. Fremdenverkehr 

Großdeutschland ist eines der schönsten Fremdenverkehrsländer Europas. Die 
Lenkung des Fremdenverkehrs in Deutschland ist nach der Machtübernahme im 
Jahre 1933 in die Hand des Staates übergegangen. Die deutsche 
Fremdenverkehrsorganisation ist richtunggebend für viele Lände geworden. 

Die deutschen Kurorte, Seebäder und Heilbäder werden in immer größerem 
Umfang jährlich von Hunderttausenden von Fremden aufgesucht. Darüber 
hinaus bieten die durch ihr Alter und durch ihre künstlerischen 
Spitzenleistungen international berühmten Festspiele (Bayreuth, Salzburg) 
alljährlich zahlreichen in- und ausländischen Besuchern erlesensten 
Kunstgenuss. 

Zu den bevorzugten Reisegebieten zählen vor allem Süddeutschland und die 
Ostmark, das Riesengebirge, der Harz und die Seebäder an der Nord- und 
Ostsee. Im Sommerhalbjahr 1938 entfiel mehr als die Hälfte aller 
Fremdenübernachtungen auf Aufenthalte in Bädern und Kurorten, ein weiteres 



82 



Fünftel aller Übernachtungen verbrachten die Feriengäste in Seebädern an der 
Nord- und Ostsee. Insgesamt wurden, im Fremdenjahr 1937 über 34 Millionen 
Gäste und über 136 Millionen Übernachtungen gezählt. 

Besonders lebhaft war in den letzten Jahren der Besuch von Auslandsgästen. Im 
Fremdenjahr 1937/38 sind über 2,5 Millionen Ausländer nach Deutschland 
eingereist; davon kamen rund ein Drittel aus Dänemark, Schweden und 
Norwegen, Belgien, Holland und Luxemburg, ein weiteres Fünftel aus 
Großbritannien. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika stellten rund 10 v. H. 
aller Besucher. Insgesamt dürften die Auslandsgäste im Jahre 1937 über eine 
halbe Milliarde Reichsmark in Deutschland ausgegeben haben. 

55. Vierjahresplan 

Als der Nationalsozialismus an die Macht kam, war es eine seiner wichtigsten 
Aufgaben, das Wirtschaftsleben auf neue und gesicherte Grundlagen zu stellen. 
Der Lösung dieser Aufgabe diente der erste "Vierjahresplan", der am 1. Februar 
1933 durch einen Aufruf der Reichsregierung verkündet wurde. Er hatte vor 
allem zwei Ziele: 1. die Arbeitslosigkeit in der gewerblichen Wirtschaft, die 
etwa 7 Millionen betrug, zu beseitigen; 2. dem deutschen Bauerntum durch 
entsprechende Organisation und gesetzliche Sicherung (Marktordnung, Preis- 
und Absatzregelung, Erbhofgesetz) die Lebensgrundlage zu sichern. Diese Ziele 
waren 1936 praktisch erreicht. 

Auf dem Reichsparteitag 1936 hat der Führer und Reichskanzler einen zweiten 
Vierjahresplan verkündet: Angesichts des sich gegen deutsche Waren 
absperrenden Auslands sollte die heimische Rohstofferzeugung auf. ein 
Höchstmaß gesteigert werden. Mit der Durchführung des zweiten 
Vierjahresplanes wurde Ministerpräsident Göring beauftragt, dem durch 
Verordnung vom 18. Oktober 1936 umfassende Vollmachten gegenüber allen 
Behörden, einschließlich der Obersten Reichsbehörden, und allen Dienststellen 
und Gliederungen der NSDAP gegeben wurden. 

Die ursprüngliche Hauptaufgabe des zweiten Vierjahresplanes, die 
Verbreiterung der einheimischen Rohstoffbasis, ist von Göring tatkräftig 
angepackt worden: Einmal förderte man die Gewinnung agrarischer Rohstoffe; 
die Anbauflächen von Flachs, Hanf und Ölfrüchten wurden erweitert, die 
Schafbestände verbessert und vermehrt. Der Erschließung der bergbaulichen 
Schätze dienten umfangreiche Erschließungsprogramme, die u. a. zur 
Auffindung umfangreicher Eisenerzvorräte und neuer Erdölquellen führten. Vor 
allem aber wurde die Gewinnung synthetischer Rohstoff e entscheidend 
vorangetrieben und die Rohstoffproduktion, die bisher an "organische" und 
"natürliche" Grenzen gebunden war, nun auf industrieller Basis aufgebaut. Hier 
sind zu nennen die Gewinnung von synthetischem Kautschuk (Buna), die 



83 



Kohleverflüssigung zur Treibstoffgewinnung, die Aufnahme der Erzeugung von 
plastischen Massen und vor allein die stark erweiterte Produktion von Zellwolle. 
Die neuen Rohstoffe stellen keine minderwertigen "Ersatzprodukte" dar, 
sondern haben vielfach neue Eigenschaften, die sie- über den 
Verwendungsbereich der Natur-Rohstoffe herausheben. Den besten Beweis für 
die Höherwertigkeit der neuen Rohstoffe bildet die Tatsache, dass selbst 
rohstoffreiche Länder wie die Vereinigten Staaten zunehmend synthetische 
Rohstoffe produzieren. 

Im Lauf der Entwicklung ist der zweite Vierjahresplan über ein reines 
"Rohstoffprogramm" weit hinausgewachsen; sein Apparat stellt heute eine 
Spitzenorganisation zur Lenkung der gesamten deutschen Volkswirtschaft dar. 
Diese Lenkung wird auf den verschiedensten Wegen gleichzeitig erreicht. Sie 
besteht in einer Planung der Investitionen, in der Steuerung des 
Arbeitseinsatzes, in der Lenkung der Preise (Reichskommissar für die 
Preisbildung), des Rohstoffeinsatzes, des Verbrauchs usw. Insoweit ist der 
zweite Vierjahresplan zu einer Dauereinrichtung der deutschen Wirtschaft 
geworden. 

56. Lohnpolitik 

Nach Beseitigung der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände im Jahre 
1933 sind in allen Teilen des Reiches Treuhänder der Arbeit eingesetzt worden, 
die ermächtigt sind, durch Tarifordnung untere und in besonderen Fällen durch 
Anordnungen auf Grund der Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 
1938 obere Grenzen der Löhne festzusetzen. Der Staat hat damit die gesamte 
Lohnentwicklung fest in der Hand. Er erstrebt nicht eine schematische 
Vereinheitlichung der Lohnsätze, sondern läßt die historische Mannigfaltigkeit 
der Lohntarife mit ihren gewerblichen und regionalen Abstufungen 
grundsätzlich bestehen. Eingriffe erfolgen nur zur Sicherung sozialer 
Mindestlöhne, zur Beseitigung von Ungerechtigkeiten und zur Verhinderung 
übermäßiger Lohnsteigerungen in konjunkturbegünstigten Gewerbezweigen. 
Nach Ausbruch des Krieges wurde ein allgemeiner Lohn- und Gehaltsstopp 
verordnet. Danach ist es den Betriebsführern verboten, die bestehenden Lohn- 
und Gehaltssätze zu ändern. Seither können also die Einkommen der Arbeiter 
und Angestellten nur insoweit steigen, wie mehr geleistet wird als früher. Die 
bisherigen Erfolge dieser Lohnpolitik waren: Arbeitsfriede, Anpassung der 
Einkommensentwicklung an die Verbrauchsmöglichkeit und damit Stabilität der 
Löhne, Preise und der gesamten Wirtschaftsentwicklung. 

57. Preispolitik 

Durch eine allgemeine Preiskontrolle ist es der Reichsregierung gelungen, den 
starken Wirtschaftsaufschwung der letzten Jahre ohne nennenswerte 



84 



Preissteigerungen durchzuführen. Selbst in der Zeit der Vollbeschäftigung der 
Wirtschaft sind die Preise stabil gehalten worden. Diese Stabilität der Preise ist 
in dreifacher Hinsicht von großer Bedeutung: 

1. Sie ist eine wichtige Grundlage für die Stabilität der Währung. Wie durch die 
Außenhandelspolitik und die Devisenkontrolle (vgl.S.96ff.) die Währung nach 
außen geschützt wird, so wird durch die Preiskontrolle und die Lohnpolitik die 
Währung im Inland stabil erhalten. 

2. Die Preiskontrolle verhindert konjunkturelle Preissteigerungen, die 
bekanntlich sehr leicht zu Fehlinvestitionen, zu ungesunden Spannungen und 
schließlich zur Wirtschaftskrise führen. Derartige Störungen der 
Wirtschaftsentwicklung werden in Deutschland durch die Preispolitik 
vermieden. 

3. Feste Preise sind die beste Grundlage für die Aufrechterhaltung und stetige 
Verbesserung des Lebensstandards der Bevölkerung. 

Der 1936 eingesetzte Reichskommissar für die Preisbildung beschränkt sich 
nicht auf die Preisüberwachung, sondern hat darüber hinaus die Aufgabe, ein 
preispolitisches System zu schaffen, in dem die Preise im richtigen Verhältnis 
zueinander stehen. Er bekämpft besonders das Entstehen von Sendergewinnen, 
die sich bekanntlich auch ohne Preiserhöhungen infolge der Kostendegression 
ergeben können. 

Ein großer Erfolg der deutschen Preispolitik ist im jetzigen Krieg erzielt 
worden: in fast allen anderen Ländern ist das Preisniveau stark gestiegen; in 
Deutschland dagegen ist trotz der wirtschaftlichen Umstellung auf die 
Kriegsproduktion und trotz der Verkappungen mancher Konsumgüter die 
Stabilität der Preise erhalten worden. 

Preisentwicklung in Deutschland seit 1933: 





Indexziffer für die 


Indexziffer für die 




Großhaltungskosten 


Lebenshaltungskosten 




1913/14 = 


= 100 


1913/14 = 100 


1933 


93,3 




118,0 


1934 


98,4 




121,1 


1935 


101,8 




123,0 


1936 


104,1 




124,5 


1937 


105,9 




125,1 


1938 


105,7 




125,6 


1939 


106,9 




126,2 


1940(1. Halbjahr) 


109,3 




128,9 



85 



58. Steuerpolitik 

Die Reichsregierung hat im Laufe der letzten Jahre das Steuerwesen neu 
geordnet. Fast alle Landessteuern sind aufgehoben und durch Reichssteuern 
ersetzt worden. Die Gewerbesteuer wird vom 1. April 1937 an und die 
Grundsteuer vom 1. April 1938 an in ganz Deutschland nach einheitlichen 
Normen erhoben. Das Reich hat heute die Oberhoheit über das ganze 
Steuerwesen und sorgt nicht nur für eine gerechte Verteilung der Steuerlast, 
sondern benutzt auch das Mittel der Besteuerung, um den wirtschaftlichen, 
sozialen und bevölkerungspolitischen Fortschritt zu fördern. 

Große Erfolge hat die Reichsregierung durch eine tief greifende 
wirtschaftspolitische Ausrichtung der Besteuerung erzielt. So sind in der Zeit 
der Krisenbekämpfung (1933 bis 1935) zahlreiche Produktionshemmende 
Steuern beseitigt worden; auch ist durch die vorübergehende Gewährung von 
Steuervergünstigungen (Abschreibungsfreiheit) und die Ausgabe von 
Steuergutscheinen ein starker Anreiz geschaffen worden, Häuser und 
Wohnungen instand zu setzen und die Produktionsausrüstung zu erneuern. 

Die wichtigsten Grundsätze der heutigen Steuerpolitik sind: Förderung der 
Landwirtschaft durch Steuerbefreiung kleiner Einkommen; Förderung der 
Eheschließung und des Kinderreichtums durch soziale Staffelung der 
Einkommen-, Vermögens- und Bürgersteuer; Förderung des Wohnungs- und des 
Siedlungsbaus durch Steuerbefreiungen; Förderung der Motorisierung durch 
Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer; Zurückdrängung der 
Kapitalgesellschaften durch hohe Körperschaftsteuer; Einschränkung des 
Luxusverbrauchs durch Verbrauchssteuern auf Tabak, Bier, Branntwein, Sekt u. 
dgl. 

Die Steuereinnahmen von Reich, Ländern und Gemeinden (in Mrd. RM): 

Jahr Reichssteuern Länder- u. Gem.-St. Insgesamt 

1929/30 9,17 4,30 13,47 

1932/33 6,65 3,52 10,17 

1933134 6,84 3,73 10,58 

1934/35 8,22 3,61 11,83 

1935/36 9,65 3,61 13,27 

1936/37 11,49 3,97 15^46 

1937138 13,96 4,65 18^61 

1938139 17,71 5,10 2281 

1939140 23,58 5,75 2933 



86 



59. Kriegswirtschaft 

Die deutsche Wirtschaft hat im Krieg zwei große Aufgaben zu erfüllen: sie hat 
das notwendige Kriegsmaterial bereitzustellen und die Versorgung der 
Zivilbevölkerung zu sichern. Nach den Erfahrungen des Weltkrieges und nach 
den Grundsätzen der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik sind diese 
Aufgaben nur durch einheitliche und umfassende Regelung und Lenkung von 
Produktion, Verteilung und Verbrauch zu lösen. Im Weltkrieg 1914/18 war eine 
solche Regelung und Lenkung erst während des Krieges unter dem Druck der 
Verhältnisse improvisiert worden. Fehlschläge und Misserfolge sind damals 
nicht ausgeblieben. Zu Beginn dieses Krieges war der Aufbau der 
Kriegswirtschaft in jahrelanger Vorarbeit bereits abgeschlossen. Sowohl 
hinsichtlich der Gesetzgebung als auch hinsichtlich der für die Kriegswirtschaft 
notwendigen Organisationen konnte Deutschland in weiten Bereichen auf das in 
den letzten Jahren namentlich im Rahmen des Vierjahresplanes Geschaffene 
zurückgreifen. Lediglich eine gewisse Ausdehnung der Befugnisse war für 
einzelne Behörden und Einrichtungen notwendig. Neu geschaffen wurden zu 
Beginn des Krieges der Ministerrat für die Reichsverteidigung, an dessen Spitze 
Reichsmarschall Göring steht, ferner Bezirkswirtschaftsämter, Landes- 
(Provinzial-) Ernährungsämter, Landes-Forstwirtschaftsämter und die bei den 
unteren Verwaltungsbehörden eingerichteten Ernährungs- und Wirtschaftsämter. 
Sie bearbeiten alle mit der Verbrauchsregelung zusammenhängenden Fragen. Im 
Lauf des Krieges ist auch das Reichsministerium für Bewaffnung und Munition 
geschaffen worden, das alle Fragen der Herstellung von Kriegsmaterial 
einheitlich und zusammenfassend bearbeitet. Im Übrigen wird die gesamte 
kriegswirtschaftliche Organisation von den bisherigen bestehenden Behörden 
und Einrichtungen getragen. 

Innerhalb der industriellen Produktion hatte der Krieg folgende Umstellungen 
notwendig gemacht: Große Bereiche der Industrie, vor allem die 
Investitionsgüterindustrien (wie Maschinenbau, Elektroindustrie usw.) mussten 
sich auf die Erzeugung von Waffen und Kriegsgerät einrichten. Auch Teile der 
Verbrauchsgüterindustrien (Textilindustrie, Konservenindustrie) haben für den 
Bedarf der Wehrmacht zu arbeiten. Gewisse Produktionskapazitäten, die bisher 
für den Binnenmarkt arbeiteten, sind in den Dienst der Ausfuhr gestellt worden, 
die jetzt im Krieg für die Bezahlung der Importe besonders wichtig geworden 
ist. In anderen Teilen der Industrie wurde die Produktion, soweit sie nicht 
unbedingt lebensnotwendig ist, eingeschränkt. Wieder andere Teile der Industrie 
mussten wegen des erhöhten Bedarfs im Krieg ihre Produktion wesentlich 
erweitern (z. B. chemische Industrie). Alle diese Umstellungen wurden in der 
Hauptsache durch eine entsprechende Zuteilung von Rohstoffen und 
Arbeitskräften bewirkt. Die Zuteilung der Rohstoffe geschieht durch die so 
genannten "Reichsstellen". Die Zuteilung der Arbeitskräfte regeln die 
Arbeitsämter. 



87 



Sehr von Vorteil für den Arbeitseinsatz war, dass die Organisation der 
Arbeitsämter seit Jahren besteht und über ein geschultes Personal verfügt. 
Neben der Versorgung der kriegswichtigen Betriebe mit Arbeitskräften ist ihre 
Hauptaufgabe die Sicherung des Arbeiterbedarfs der Landwirtschaft, weil von 
einer Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Produktion entscheidend die 
Ernährung des Volkes abhängt. Hier wurden in großem Umfang 
Kriegsgefangene und ausländische Wanderarbeiter eingesetzt, um die, durch die 
Einberufungen entstandenen Lücken zu füllen. Auch wurden für viele Arbeiten 
Frauen, die bisher nicht gearbeitet hatten, gewonnen. 

Die Regelung des Verbrauchs und der Verteilung erfolgt durch Rationierung, 
und zwar für die wichtigsten Nahrungsmittel in Form von Karten, die jedem die 
seinem physiologischen Bedarf angepassten Rationen zuweisen. Besonders 
berücksichtigt werden dabei die Kinder, die Mütter und die schwer arbeitenden 
Schichten. Die Reichskleiderkarte regelt den Verbrauch der wichtigsten 
Bekleidungsstücken: jeder Verbraucher hat die gleiche Zahl von Punkten; jedes 
Kleidungs- und Wäschestück erfordert zum Kauf eine bestimmte Punktzahl, so 
dass jeder im Rahmen seiner Punkte das kaufen kann, was er benötigt. Größere 
Anschaffungen wie Wintermäntel, Hauswäsche usw. und Schuhe werden gegen 
Bezugschein verkauft, die nur ausgestellt werden, wenn im einzelnen Fall 
Bedarf besteht. 

Grundsatz der deutschen Kriegswirtschaft ist, dass niemand am Krieg verdienen 
soll. Dieser Grundsatz findet seinen Niederschlag vor allem in der Preis- und 
Lohnpolitik, die noch mehr als bisher an dein Prinzip stabiler Preise und Löhne 
festhält. Die Preise werden dabei von dem Reichskommissar für die 
Preisbildungüberwacht. Kostenerhöhungen dürfen selbst dann nicht auf die 
Preise übertragen werden, wenn sie den eigenen Gewinn schmälern. Ausnahmen 
werden nur dann bewilligt, wenn der bisherige Preis für den Betrieb untragbar 
ist. Sorgt so der Preiskommissar dafür, dass bei den Unternehmern keine 
Gewinne entstehen (die Preise für alle öffentlichen Lieferungen werden 
besonders streng überwacht), so ist es Aufgabe des Reichstreuhänders der 
Arbeit, die Höhe der Löhne und Gehälter zu überwachen. Auch hier bedeutet die 
im Krieg eingeschlagene Politik nur eine Fortsetzung der bisherigen. 

Die Politik der stabilen Preise und Löhne ist zugleich Voraussetzung für die 
Kriegsfinanzierung. Sie sieht zwei Quellen vor: Steuern und Kredite. Zu den 
Steuerleistungen, die an sich schon beträchtlich waren, wurde zu Beginn des 
Krieges der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer (Erhöhung des Steuerbetrags 
bei allen Einkommen über 2400 RM um 50 v. H.) und Kriegszuschläge zu den 
Einzelhandelspreisen für Bier, Tabak- Waren und Schaumwein eingeführt. Auch 
zieht das Reich die Gemeinden im Krieg stärker heran. Die Kriegssteuern haben 
nicht nur finanzpolitische Bedeutung. Sie sollen zugleich die Einkommensteile 



8« 



abschöpfen, die im Kriege wegen der begrenzten Verbrauchsmöglichkeiten nicht 
ausgegeben werden können. Soweit das Reich Kredite aufnimmt, geschieht das 
in der Form, dass laufend kurzfristige Papiere (Schatzwechsel und 
unverzinsliche Schatzanweisungen) sowie mittel- und langfristige Anleihen 
emittiert werden (vgl. S. 140). Die langfristigen Anleihen wurden bis Frühjahr 
1940 fast ausschließlich bei den Banken, Sparkassen, Versicherungen usw. 
untergebracht. Neuerdings werden die Reichsanleihen auch am freien Markt 
verkauft. Voraussetzung für diese Politik ist die stetige Kontrolle der 
Kreditmärkte, ferner die Tatsache, dass allen Teilen des Bankenapparates 
laufend große Beträge an kurzfristigen Einlagen und an Spargeldern zufließen. 
Ein solcher Zustrom an Spargeldern und liquiden Mitteln ergibt sich vor allem 
daraus, dass die Verbrauchsmöglichkeiten im Krieg begrenzt sind, dass die nicht 
kriegswichtigen Betriebe keine Möglichkeiten zu Neuinvestitionen und 
Ersatzinvestitionen haben und dass in weiten Bereichen die Lager, vor allem an 
Waren des nicht lebensnotwendigen Bedarfs, abgebaut werden. Das Fundament 
der deutschen Kriegswirtschaft ist das harmonische Zusammenspiel zwischen 
der Produktionslenkung, der Verbrauchsrationierung, der Preis-, Lohn- und 
Steuerpolitik und der Kredit- und Finanzpolitik. Als notwendige Ergänzung tritt 
zu allem eine strenge Devisenbewirtschaftung, die den Außenwert der 
Rentenmark sichert. Auch hier hat sich im Krieg gegenüber der bisherigen 
Politik nichts geändert. 

Ziel der Außenhandelspolitik im Krieg ist die Aufrechterhaltung und Förderung 
des Exports als Mittel zur Bezahlung der kriegs- und lebenswichtigen Einfuhren, 
da. Deutschland über keine Reserven an Gold oder internationalen 
Zahlungsmitteln verfügt. Der allergrößte Teil des Außenhandels spielt sich im 
Weg des Verrechnungsverkehrs ab. Namentlich mit den Ländern Südosteuropas 
und Nordeuropas sind seit dem Krieg zahlreiche handelspolitische 
Vereinbarungen getroffen worden, die den Verhältnissen des Krieges Rechnung 
tragen. 

Die bisherigen Erfahrungen sprechen dafür, dass sich das kriegswirtschaftliche 
System Deutschlands auf das beste bewährt. Der deutschen Wirtschaft ist zu 
Beginn des Krieges jeder "Kriegsschock" erspart geblieben, alle Rationen haben 
bisher aufrechterhalten werden können, nennenswerte Preissteigerungen sind 
nicht eingetreten und die Wehrmacht wird reibungslos und reichlich mit allem 
notwendigen Kriegsmaterial versorgt. 

60. Wehrmacht 

Nachdem das Versailler Diktat das deutsche Heer auf 100.000 Mann beschränkt 
und die allgemeine Wehrpflicht im Deutschen Reich aufgehoben hatte, führte 
Adolf Hitler nach der Machtübernahme am 30. Januar 1933 durch das Gesetz für 
den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935 die allgemeine Wehrpflicht im 



:.(<) 



Deutschen Reich wieder ein. Durch dieses Gesetz wurde die enge Verbindung 
zwischen Volk und Wehrmacht wieder hergestellt, die durch das Versailler 
Diktat gewaltsam zerrissen war. Das am 21. Mai 1935 erlassene Wehrgesetz 
bekräftigt eindeutig die unlösliche Verbundenheit zwischen Volk und 
Wehrmacht durch die Worte: "Jeder deutsche Mann ist wehrpflichtig." Die neue 
deutsche Wehrmacht ist nach § 2 des Wehrgesetzes "der Waffenträger und die 
soldatische Erziehungsschule des deutschen Volkes". Die Dauer der aktiven 
Dienstzeit ist für alle Deutschen auf zwei Jahre festgesetzt. Eine Befreiung von 
der Dienstpflicht gibt es nicht, es sei denn, dass der Dienstpflichtige körperlich 
für den Militärdienst untauglich ist. Frühere Vorrechte des Standes oder der 
Bildung sind aufgehoben; denn die nationalsozialistische Weltanschauung 
verlangt die Unterordnung des einzelnen unter den Dienst an der 
Volksgemeinschaft. Die politische Betätigung ist dem aktiven Soldaten wie 
früher verboten. Die Zugehörigkeit zur Nationalsozialistischen Deutschen 
Arbeiterpartei oder einer ihrer Gliederungen ruht daher während der aktiven 
Dienstzeit in der Wehrmacht, denn als Soldat ist jeder deutsche Volksgenosse 
ausschließlich der Befehlsgewalt seiner militärischen Vorgesetzten unterworfen. 

Dem weltanschaulichen Grundsatz des Führerprinzips entspricht die Führung 
der neuen deutschen Wehrmacht durch die Sicherstellung des Einklangs der 
politischen und militärischen Führung. Nach dem Tode des Reichspräsidenten, 
Generalfeldmarschall von Hindenburg, am 2. August 1934, ist Adolf Hitler als 
Führer und Reichskanzler des Deutschen Reiches auch Oberster Befehlshaber 
der Wehrmacht. Bis Anfang 1938 leitete unter ihm der Reichskriegsminister als 
Oberbefehlshaber den Neuaufbau der Wehrmacht. Durch Erlass vom 4. Februar 
1938 übernahm Adolf Hitler als Oberster Befehlshaber unmittelbar die Führung 
der gesamten deutschen Wehrmacht. Als Arbeitsstab steht ihm seitdem das 
Oberkommando der Wehrmacht in Berlin zur Verfügung, dessen, Chef 
Generalfeldmarschall Keitel ist. Es ist im Frieden verantwortlich für die 
einheitliche Vorbereitung der Reichsverteidigung auf allen Gebieten. 

Die deutsche Wehrmacht selbst gliedert sich in die drei Wehrmachtteile: Heer, 
Kriegsmarine und Luftwaffe. 

An der Spitze des neuen deutschen Heeres steht der Oberbefehlshaber des 
Heeres, Generalfeldmarschall von Brauchitsch. Als Arbeitsstab dient ihm das 
Oberkommando des Heeres in Berlin, das unterteilt ist in den Generalstab des 
Heeres, das Heerespersonalamt, das Allgemeine Heeressamt, das 
Heereswaffenamt und das Heeresverwaltungsamt. Das deutsche Heer, dessen 
Hauptwaffengattungen Infanterie, Kavallerie, Artillerie, Pioniere, 
Panzertruppen, Nebeltruppen, Nachrichtentruppen, Fahrtruppen und 
Sanitätsabteilungen sind, war vor Ausbruch des Krieges im Jahre 1939 in sechs 
Heeresgruppen gegliedert, denen je mehrere Armeekorps unterstellt waren. Die 
6 Heeresgruppenkommandos liegen in Berlin (1.), Frankfurt a. Main (2.), 



90 



Dresden (3.), Leipzig (4.), Wien (5.) und Hannover (0.). An der Spitze jedes 
Armeekorps steht ein Kommandierender General mit einem Generalkommando. 
Jedem Armeekorps unterstehen mehrere Divisionen und außerdem Verbände 
verschiedener Waffen, so genannter Korpstruppen. Sonder gliederungen sind 
außerdem die so genannten "Schnellen Truppen" und die Gebirgsdivisionen. 

Bis zum Ausbruch des Krieges im September 1939 gliederte sich das deutsche 
Heer friedensmäßig in 18 Armeekorps mit Generalkommandos in Königsberg 
(1.), Stettin (IL), Berlin (III.), Dresden (IV.), Stuttgart (V.), Münster i. W. (VI.), 
München (VII.), Breslau (VIIL), Kassel (IX.), Hamburg (X.), Hannover (XL), 
Wiesbaden (XII.), Nürnberg (XIIL), Magdeburg (XIV '), Jena (XV.), Berlin 
(XVI.), Wien (X VII.)" Salzburg (XVIII. ), sowie die Generalkommandos der 
Grenztruppen Saarpfalz, Oberrhein und Eifel. Für die militärische Verwaltung 
und das Wehrersatzwesen ist das Deutsche Reich in Wehrkreise eingeteilt, von 
denen es bis zum Krieg 15 gab. Die Generalkommandos des 1. bis XIIL und des 
XVII. und XVIII. Armeekorps sind zugleich Wehrkreiskommandos. 

An der Spitze der neuen deutschen Kriegsmarine steht der Oberbefehlshaber der 
Kriegsmarine, Großadmiral Dr. h. c. Raeder. Ihm sind unmittelbar unterstellt: 
das Oberkommando der Kriegsmarine in Berlin, die Marine- 
Gruppenbefehlshaber Ost und West, der Flottenchef, die Kommandierenden 
Admirale der Ostsee in Kiel und der Nordsee in Wilhelmshaven sowie eine 
Anzahl von Spitzenbehörden der Kriegsmarine. Dem Flottenchef unterstehen: 
der Befehlshaber der Panzerschiffe, der Befehlshaber der 
Aufklärungsstreitkräfte und der Befehlshaber der Unterseeboote mit den ihnen 
unmittelbar unterstellten Schiffsverbänden. Den Kommandierenden Admiralen 
unterstehen die gesamte Küstenverteidigung ihres Befehlsbereiches sowie die in 
diesen liegenden Inspektionen, höheren Kommando stellen und technischen 
sowie Verwaltungsbehörden der Kriegsmarine. Die Flotte setzt sich aus allen 
gebräuchlichen Schiffsgattungen zusammen. Sie verfügt über Schlachtschiffe, 
Flugzeugträger, Schwere und Leichte Kreuzer, Zerstörer, Torpedoboote, 
Unterseeboote, Schnellboote, Minensuchboote, Räumboote sowie Begleit- und 
Trossschiffe. Außer den Einheiten der Flotte verfügt die Kriegsmarine noch über 
eine größere Anzahl Schulschiffe, Spezialschiffe, Schulboote, Versuchsboote 
und Tender. 

Die oberste Kommandobehörde der neuen deutschen Luftwaffe ist das 
Reichsluftfahrtministerium in Berlin, an dessen Spitze der Reichsminister der 
Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Reichsmarschall Göring, steht. 
Ihm sind unmittelbar unterstellt: der Staatssekretär der Luftfahrt und 
Generalinspekteur der Luftwaffe, der zugleich Stellvertreter des Reichsministers 
und Oberbefehlshabers ist, ferner der Chef des Generalstabes der Luftwaffe, der 
Chef des Ministeramts, der Präsident der Luftwaffenkommission und der 
Kommandeur der Luftkriegsakademie. Dem Staatssekretär der Luftfahrt und 



91 



Generalinspekteur der Luftwaffe sind unterstellt: der Chef der Luftwehr mit dem 
Allgemeinen Luftamt, dem Luftwaffenverwaltungsamt und dem 
Luftwaffenpersonalamt; der Generalluftzeugmeister mit dem Technischen Amt 
und dem Nachschubamt; der Chef des Ausbildungswesens; der Chef des 
Nachrichtenverbindungswesens und der Chef der Zentralabteilung. Die 
Luftwaffe ist in 4 Luftflottenkommandos gegliedert, und zwar 
Luftflottenkommando 1 (Ost) in Berlin, 2 (Nord) in Braunschweig, 3 (West) in 
München und 4 (Süd-Ost) in Wien. An der Spitze eines Luftflottenkommandos 
steht der Chef der Luftflotte 1 (2, 3, 4) und Befehlshaber Ost (Nord, West, 
Südost). Als territoriale Dienststellen der deutschen Luftwaffe bestehen 11 
Luftgaukommandos, den Wehrkreiskommandos des Heeres entsprechend, deren 
Standorte I Königsberg, II Posen, 111 Berlin, IV Dresden, VI Münster i. W., VII 
München, VIII Breslau, XI Hannover, XII Wiesbaden, XIII Nürnberg und XVII 
Wien sind. Luftverteidigungskommandos befinden sich in Berlin, Hamburg, 
Düsseldorf und Leipzig. Ferner bestehen bei den Oberbefehlshabern des Heeres 
und der Kriegsmarine die Dienststellen eines Generals der Luftwaffe, der 
Befehlshaber und Inspekteur der diesen Wehrmachtteilen zugeteilten 
Fliegerverbände ist. Zur Luftwaffe gehören folgende Waffengattungen: Die 
Fliegertruppe, die sich aus Aufklärungs-, Jagd-, Kampf-, Sturzkampf- und 
Zerstörerverbänden zusammensetzt; die Flakartillerie, die sieh aus schweren und 
leichten Flak-, Flakscheinwerfer- und Luftsperreinheiten zusammensetzt; die 
Luftnachrichtentruppe, die sich in Kompanien, Abteilungen und Regimenter 
gliedert; die Sondereinheiten, zu denen das Regiment General Göring und das 
Wachbataillon der Luftwaffe in Berlin gehören. 

61. Die wichtigsten Ereignisse 

1933 

30. Januar 

Hitler vom Reichspräsidenten Hindenburg zum Reichskanzler ernannt: Bildung 

der "Regierung der nationalen Erhebung" . 

5. März 

Die NSDAP erringt zusammen mit den Deutschnationalen bei der 

Reichstagswahl die absolute Mehrheit im Reichstag. 

23. September 

Hitler vollzieht den ersten Spatenstich für den Bau der Reichsautobahnen. 

14. Oktober 

Deutschland tritt aus dem Völkerbund aus. 

12. November 



92 



Hitler erhält bei einer Volksabstimmung 95,1 % Ja-Stimmen für seine Innen- 
und Außenpolitik, die Einheitsliste der NSDAP erhält bei der gleichzeitigen 
Reichstagswahl 92,2 % der Stimmen. 

1934 

26. Januar 

Deutsch -polnisches Verständigungsabkommen für 10 Jahre, 

14./15. Juni 

Zusammentreffen Hitlers mit Mussolini. 

2. August 

Ableben des Reichspräsidenten von Hindenburg und Vereidigung der 

Wehrmacht auf Adolf Hitler. 

26. August 

Hitler betont die Verständigungsbereitschaft des deutschen Volkes mit 

Frankreich. 

1935 

13. Januar 

Bei der Saarabstimmung werden bei riesiger Wahlbeteiligung 90,76 % der 

Stimmen für die Rückkehr des Saargebietes zu Deutschland abgegeben. 

1 . März 

Feierliche Rückgliederung des Saargebietes. 

16. März 

Wiedereinführung der Allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland. 

18. Juni 

Deutsch-englisches Flottenabkommen. 

7. November 

Deutschland erklärt seine Neutralität im italienisch-abessinischen Konflikt und 

seine Nichtbeteiligung an den Sanktionen. 

1936 

7. März 

Wiederherstellung der vollen deutschen Souveränität in der entmilitarisierten 

Rheinlandzone; Einmarsch der deutschen Truppen. 

29. März 

Billigung der Politik Hitlers durch Reichstagsneuwahl mit 98,80/o der Stimmen. 



93 



11. Juli 

Freundschaftsvertrag mit Österreich. 

24. August 

Verlängerung der Wehrpflicht auf 2 Jahre. 

19. Oktober 

Durchführung des Vierjahresplanes an Ministerpräsident Göring übertragen. 

19.-24. Oktober 

Deutsch-italienische Besprechungen in Berlin und Obersalzberg. Begründung 

der "Achse Berlin-Rom". 

14. November 

Anerkennung der nationalspanischen Regierung Franco durch Deutschland. 

25. November 

Unterzeichnung des Antikominternabkommens mit Japan. 

1937 

30. Januar 

Widerrufung der deutschen Unterschrift des Kriegsschuldbekenntnisses durch 

Hitler. 

25.-29. September 

Triumphaler Besuch Mussolinis in Deutschland. 

6. November 

Italiens Beitritt zum deutsch-japanischen Antikominternabkommen. 

1938 

4. Februar 

Hitler wird alleiniger Oberbefehlshaber der Wehrmacht, von Ribbentrop 

Reichsaußenmini ster . 

20. Februar 

Verständigung mit Österreich auf Grund von Besprechungen mit dem 
österreichischen Bundeskanzler Schuschnigg in Berchtesgaden. 

9.-12. März 

Verrat Schuschniggs. Erhebung des österreichischen Volkes. Einmarsch der 

deutschen Truppen in Österreich auf Bitten der neuen österreichischen 

Regierung. 



94 



13. März 

Anschluss Deutsch-Österreichs an das Reich proklamiert. Eingliederung und 

Vereidigung des österreichischen Bundesheeres. 

3. Mai 

Staatsbesuch Hitlers in Rom. 

21. Mai 

Tschechische Mobilmachung. 

28. Mai 

Anordnung des Ausbaus der Westbefestigungen und der Verstärkung von Heer 
und Luftflotte durch den Führer. 

8. Juni 

Einführung der dreijährigen Dienstpflicht in der Tschecho- Slowakei. 

24. August 

Admiral von Horthy in Berlin. 

5. September 
Teilmobilmachung in Frankreich. 

13. September 

Verhängung des Standrechts über sudetendeutsche Bezirke; Beschießung 

sudetendeutscher Orte. 

15. September 

Erste Zusammenkunft Hitler-Chamberlain in Berchtesgaden. Beschießung des 
Hauptquartiers der Sudetendeutschen Partei durch tschechisches Militär. 

16. September 

Verbot der Sudetendeutschen Partei. 

22. September 

Zweite Zusammenkunft Hitler-Chamberlain in Bad Godesberg. 

23. September 

Deutsches Memorandum über die Rückgabe des Sudetengebietes an 
Deutschland. Tschechische Mobilmachung. 

29. September 
Münchener Abkommen. 



95 



1. Oktober 

Einmarsch der deutschen Truppen ins Sudetenland. 

2. November 

Wiener Schiedsspruch: Abkommen zwischen der polnischen und 
tschechoslowakischen Regierung, Einverleibung des Olsa-Gebietes durch Polen. 

6. Dezember 

Von Ribbentrop in Paris; deutsch-französische Erklärung zur Gestaltung 
friedlicher und gutnachbarlicher Beziehungen. 

30. Dezember 

Auflösung der litauischen Polizei im Memelgebiet. 

1939 

7. Januar 

Indienststellung des Schlachtschiffes "Scharnhorst" (26.000 Tonnen). 

19. Januar 

Stapellauf des Kreuzers "Seydlitz". 

27. Januar 

Staatsbesuch des Reichsaußenministers von Ribbentrop in Warschau. 

14. Februar 

Stapellauf des 35.000-Tonnen-SchIachtschiffes "Bismarck". 

14. März 

Besuch des tschechischen Staatspräsidenten Hacha in Berlin. 

15. März 

Einmarsch der deutschen Truppen in Böhmen und Mähren. 

16. März 

Führererlass über das Protektorat Böhmen und Mähren; der slowakische Staat 
unterstellt sich dem Schutze des Reiches. 

22. März 

Rückgabe des Memellandes durch Litauen an Deutschland. 

31. März 

Unter Stützungserklärung Englands für Polen. 



96 



1 . April 

Stapellauf des Schlachtschiffes "Tirpitz". 

6. April 

Besuch des polnischen Außenministers Beck in London; Annahme der 
englischen Garantieerklärung durch Polen. 

7. April 

Beitritt Spaniens zum Antikominternpakt. 

29. April 

Indienststellung des 10.000-Tonnen-Kreuzers "Admiral Hipper". 

7. Mai 

Ankündigung eines Militärbündnisses zwischen Deutschland und Italien. 

22. Mai 

Unterzeichnung des deutsch-italienischen Bündnisses. 

1. Juli 

Stapellauf des Schweren Kreuzers "Lützow" . 

14. August 

Polnisches Memorandum über den Abschluss eines englisch-polnischen 

Bündnisses. 

23 . August 

Unterzeichnung eines deutsch-russischen Konsultativ- und Nichtangriffspaktes. 

24. August 

Beginn der allgemeinen Mobilmachung in Polen. 

30. August 
Gesamtmobilmachung in Polen. 

3 1 . August 

Bekanntgabe des Angebots des Führers an Polen: Heimkehr Danzigs ins Reich, 
Abstimmung im Korridor. Polnischer Überfall auf den Sender Gleiwitz. 

1. September 

Beginn der Abwehr der polnischen Angriffe durch Deutschland; englische und 

französische Gesamtmobilmachung. 

3. September 



97 



Kriegserklärung Englands und Frankreichs an Deutschland. 

7. September 

Nach Eroberung von Bromberg, Krakau und Graudenz Erreichung des Narew, 

Einnahme der Westernplatte. 

9. September 
Besetzung von Lodsch. 

17. September 

Einmarsch russischer Truppen in Polen zum Schutz der Ukrainer und 
Weißrussen. 

18. September 

Einschließung von Warschau, Versenkung des britischen Flugzeugträgers 
"Courageous" durch ein deutsches U-Boot. 

20. September 

Beendigung der Schlacht im Weichselbogen. Abschluss der Operationen gegen 

Polen nach Vernichtung des polnischen Heeres. 

22. September 

Vereinbarung einer Demarkationslinie zwischen Deutschland und 
Sowjetrussland, Zurücknahme der bis Lernberg und Brest-Litowsk 
vorgedrungenen deutschen Truppen. 

26. September 

Erster deutscher Flugzeugangriff auf britische Seestreitkräfte. Zerstörung eines 

Flugzeugträgers, schwere Beschädigung zweier Kreuzer. Kapitulation von 

Warschau. 

6. Oktober 

Friedensappell des Führers. Vorschläge zu einer allgemeinen 

Rüstungsbegrenzung 

10. Oktober 

Ablehnung der deutschen Vorschläge durch Daladier. 

12. Oktober 

Zurückweisung der deutschen Friedensvorschläge durch die englische 

Regierung. 

15. Oktober 



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Bekanntgabe der Versenkung des englischen Schlachtschiff es "Royal Oak" 
durch deutsches U-Boot. 

8. November 

Sprengstoffanschlag auf Adolf Hitler in München. 

30. November 

Beginn der Feindseligkeiten zwischen Russland und Finnland. 

13. Dezember 

Rückkehr des Lloyddampfers "Bremen" . 

17. Dezember 

Selbstversenkung des Panzerschiffes "Admiral Graf Spee". 

19. Dezember 

Zurückweisung des ersten Großluftangriffs der Engländer über der Deutschen 

Bucht, wobei von 52 Bombern 36 abgeschossen werden. 

1940 

9. April 

Einmarsch deutscher Truppen in Dänemark und Norwegen zum Schutze der 
durch England bedrohten Neutralität dieser Staaten. Besetzung von 
Kopenhagen. Besetzung von Narvik, Drontheim, Bergen, Stavanger, 
Christiansand und Oslo. 

10. April 

Untergang der Kreuzer "Blücher" und "Karlsruhe". 

17. April 

Besetzung der Erzbahn im Raum von Narvik mit deutschen Truppen. 

22. April 

Eroberung von Lillehammer in Norwegen. 

2. Mai 

Räumung des Gebiets um Andalsnes durch die Engländer, Besetzung der Stadt 

durch die Deutschen. 

4. Mai 

Räumung von Namsos durch die Engländer. 

10. Mai 



99 



Aufruf Hitlers an die Soldaten der Westfront: die Stunde des entscheidenden 
Kampfes ist gekommen! Beginn der Operationen im Westen zur Abwehr der 
Bedrohung des Ruhrgebietes. Überschreitung der holländischen, 
luxemburgischen und belgischen Grenze. 

11. Mai 

Einnahme des stärksten Forts der Festung Lüttich Eben Emael. 

14. Mai 

Kapitulation von Rotterdam, Kampfeinstellung der holländischen Armee. 

15. Mai 

Kapitulation der Festung Holland, Übergang über die Maas, zwischen Namur 
und Givet. 

16. Mai 

Einmarsch im Haag und in Amsterdam. 

19. Mai 

Ganz Holland in deutscher Hand. 

21. Mai 

Gefangennahme des Armeestabs und des Oberbefehlshabers der französischen 
7. Armee des Generals Giraud. 

22. Mai 

Durchbruch der deutschen Truppen zur Kanalküste. 

23. Mai 

Siegreicher Kampf gegen französische Panzerkräfte bei Cambrai. 

24. Mai 

Eroberung der Loretto-Höhe nordwestlich von Arras. 

26. Mai 

Eroberung von Calais. 

28. Mai 

Kapitulation der belgischen Armee; 500.000 Gefangene. 

29. Mai 

Einnahme von Narvik durch die Engländer. 

30. Mai 



100 



Flucht der Reste der englischen Flandernarmee aus Dünkirchen. 

1 . Juni 

Zusammenbruch des französischen Heeres in Nordfrankreich. 

4. Juni 

Einnahme von Dünkirchen, 40.000 Gefangene und unübersehbare Beute. 

7. Juni 

Durchbruch durch die Weygandlinie. 

10. Juni 

Eintritt Italiens in den Krieg. Sieg des Generalleutnants Dietl in Narvik. 

Wiedereinnahme der Stadt. 

14. Juni 

Zusammenbruch der französischen Front zwischen Ärmelkanal und der 
Maginotlinie bei Montmedy. Einnahme von Paris. 

15. Juni 

Durchbruch durch die Maginotlinie südlich Saarbrückens. 

16. Juni 

Einnahme von Verdun. 

17. Juni 

Die Schweizer Grenze bei BesanVon erreicht. Einnahme von Metz. 

18. Juni 

Einnahme von Beifort und Dijon. Frankreichs Waffenschmiede Le Creusot in 
deutscher Hand. 

19. Juni 

Die Deutschen in Cherbourg, Vorstoß nach Lyon. Straßburg eingenommen. 

20. Juni 

Die französische Regierung bittet um Waffenstillstand. Einnahme des 
Kriegshafens Brest. 

21. Juni 

Waffenstillstandsverhandlungen in Compiegne; Unterzeichnung am 22. Juni. 

23. Juni 

Kapitulation der Franzosen in Elsass-Lothringen, 500.000 Gefangene. 



101 



24. Juni 

Unterzeichnung des italienisch-französischen Waffenstillstandsvertrags. Der 

deutsch-französische Waffenstillstandsvertrag tritt in Kraft. 

18. August 

Beginn der deutschen Großluftangriffe gegen England. 

19. August 

Eroberung von Berbera, der Hauptstadt des Somalilandes durch die Italiener. 

30. August 

Wiener Schiedsspruch; Beendigung der Gebietsstreitigkeiten zwischen Ungarn 

und Rumänien. 

13. September 

Italienischer Einmarsch in Ägypten, Eroberung von Sidi Barani am 16. 

September. 

27. September 

Dreimächtepakt Deutschland-Italien- Japan. 

4. Oktober 

Zusammenkunft des Führers und Mussolinis auf dem Brenner. 

12. Oktober 

Entsendung einer deutschen Wehrmachtmission nach Rumänien. 

18. Oktober 

Die Durchführung des Vierjahresplanes für die Dauer von weiteren vier Jahren 

Reichsmarschall Göring übertragen. 

22. Oktober 

Unterzeichnung eines deutsch-rumänischen Vertrags über die Umsiedlung der 
Volksdeutschen aus der Südbukowina und der Dobrudscha. 

23. Oktober 

Zusammenkunft des Führers mit dem spanischen Stabschef Generalissimus 
Franco an der spanisch-französischen Grenze. 

24. Oktober 

Empfang des französischen Staatschefs Marschall Petain durch den Führer. 

28. Oktober 



102 



Note Italiens an Griechenland. Italienische Truppen Überschreiten die 
albanisch-griechische Grenze. 

28. Oktober 

Zusammenkunft des Führers und Mussolinis in Florenz. 

12. November 

Besuch des Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare der Sowjetunion und 

Volkskommissars für Auswärtige Angelegenheiten Molotow in Berlin. 

20. November 

Beitritt Ungarns zum Dreimächtepakt. 

23 . November 

Beitritt Rumäniens zum Dreimächtepakt. 

24. November 

Beitritt der Slowakei zum Dreimächtepakt. 



103