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(1/
Westdeutsche Zeitschrift
ftlr
Geschichte und Kunst.
Herausgegeben
Dr. H. Graeven Prof. J. Hansen
Museums-Director in Trier. Archiv - Director in KOln.
Dr. H. Lehoer
Museums -Director in Bonn.
Jahrgang XXII.
-4~*>*mm8£&b^+
^sxgsyfi
TRIER.
Yerlagsbuchhandlung von Jacob Lintz.
1903.
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^
dzAs£<?. /
Harvard College Library
«OV 8 1911
Hohenzollern Collection
i Gift of A. r. Coohdge
Bnebdrockerel von Jacob Lints In Trier.
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Inhalt der Vierteljahrshefte.
Abteilung I.
Aufsatze allgemeinen Inhalts sind in diesem Jahrgang nicht erachienen.
Abteilung II.
a) Alter turn. seite
■Cramer, F., Der vicus Ambitarvius — sein Name und seine Lage 274
Koehl, C, Eine Neuuntersuchung des neolithischen Graberfeldes am
Hinkelstein bei Monsheim in der Nahe von Worms 1
Kornemann, E., Wann wurde Trier rdmische Colonie? 178
Krohmann, A., Die Wasserleitung des rflmischen Trier. (Hierzu
Tafel 2) 237
Weichert, A., Die legio XXII Primigenia (Schlnss) 117
b) Mitt el alter und Neuzeit.
Franck, J., Nachtragliches zu Sente Luthilt 320
Keussen, H., Der Ursprung der KOlner Kirchen S. Maria in Capitolio
und Klein S. Martin. Eine methodisch - kritische JTntersuchung.
(Hierzu Tafel 1) 23
Muller, S., Der Haushalt des Utrechter Domkapitels um das Jahr 1200 286
Oppermann, 0., Die alteren Urkunden des Klosters Brauweiler. Ein
Beitrag zur Geschichte des mittelalterlichen Grundbesitzes an der
* Mosel und am Niederrhein 184
Rachfahl, F., Zur Yorgeschichte des niederlandischen Aufstandes 69
Rietschel, S., Das KOlner Burggrafenrecht von angeblich 1169 . . 337
c) Recensionen.
Asbach, J., Zur Geschichte und Kultur der rdmischen Rheinlande.
Angezeigt von Prof. Krah 113
<Gottlob, A., Die Servitientaxe im 13. Jahrhundert. Angezeigt von
Prof. Dr. J. Haller 344
"S enrobe, H., Der Kampf der GegenkOnige Ludwig und Friedrich um
das Reich bis zur Entscheidungsschlacht bei Muhldorf. Angezeigt
von Dr. E. Vogt 323
Strzygowski, J., Der Dom zu Aachen und seine Entstellung. An-
gezeigt von Dr. E. Renard 349
Abteilung III.
Museographie fiber das Jahr 1902:
1. Westdeutschland. (Hierzu Tafel 3—12) 354
2. Bayrische Sammlungen 452
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Tafeln.
Taf. 1 zu Oppermann, Die alteren Urkunden des Klosters Brauweiler.
Taf. 2 zu Krohmann, Die Wasserleitung des r5mischen Trier.
Taf. 3 zur Museographie von Metz.
Taf. 4 — 12 zur Museographie von. Mainz.
Cliches.
S. 239, 242, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 253, 254, 255, 256, 257 zu
Krohmann, Wasserleitung.
S. 359, 368, 369, 371, 372, 373, 374, 375 zur Museographie von Metz.
S. 401, 402 zur Museographie von Homhurg.
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Inhalt des- Korrespondenzblattes und Limesblattes.
(Die Citate gehen auf die Nuramem des Korrespondenzblattes, die mit
* bezeichnen das Limesblatt.)
Wissenschaftliche Misoelleana.
Domaszewski, v. A., Die Kolner
In8chrift des Cassius Gesatus 92.
— Die Occupation Germaniens durch
Drusus 91.
— Stejnroetzzeichender Porta nigra 82.
Heidenheimer. H., Rdm. Altertums-
forochung in Mainz 1510 40.
K e u 8 8 e n , H., Notar Jakob Wilken 50.
Quilling, Frankfurter Taufbecken-
gestell des 17. Jhdts. 15.
Riese, A., Nida « Heddernbeim 69.
— Nicres 13.
Ritterling, E., Zur Bauinschrift des
Bdhminger Kastells 14.
— Zu einer Inscbrift aus Newcastle 93.
— Zur Verwaltungsgescbichte der rom.
Provinz Rfttien 39.
Praehistorische Altertdmer.
Bronzeringe der Hallstattzeit bei
Horchheim 74, Theley 72.
Dorf, steinzeitliches bei Grossgartach
16, LaTenedorfbeiOberlahnstein 74.
Gefasse bei Westbofen 17.
Grabkammern, bronzezeitliche bei
Westbofen 17, neolitbiscbe bei
Wimpfen 43.
Graberfeld, fruhbronzezeitliches bei
Westbofen 17. neolitbisches bei Gross-
gartach 16, 43.
Gruben bei Ruhenach 4.
Hockervraber bei Westbofen 17.
Huttenlehm bei Riibenach 4.
Huttenplatze bei Bran bach 74,
Hillscbeid 74, Vallendar 74.
Keramik, linear- nnd sticbverzierte
bei Grossgartach 16.
Knochenringe bei Westbofen 17.
Lanzenspitze, eiserne, Rheinberg 5.
Muschelscbmuck bei Westhofen 17.
Sahelnadel bei Westbofen 17.
Scherben Hallstatt-, Rheinberg 5.
La Tene-, Riibenach 4.
Schnurkeramik bei Grossgartach 43.
Serpentinbeil Wimpfen 43.
Spinnwirtel Rubenach 4.
Steinwerkzeuge, Burg bei Irnsing
206*.
Rbmlsche Altertiimer.
Bauten.
Amphitheater: Xanten 62.
Bad bei Kastell Freymuhle 209*.
Erdkastell Geimersheim 207*, Nas-
senfels 207*.
Erweiterung8bau am Kastell Frey-
muhle 209*.
Gange am Kaiserpalast Trier 44.
Gebaude bei Eitzweiler 71.
Holzgebaude bei Nassenfels 207*
\ Kaiserpalast Trier 44.
Kastell Freymuble 207.
Lime 8 Jagsthausen— Gleichen 210*.
Limes wall zwischen Hunzel und
Pohle 206*.
ManerklotzTrierBollwerkstra88e44.
Manerreste bei Hottenbach und
Meerscheid 58
Metro on Saalburg 61.
Mitbraeum Saalburg 61.
Mosaik Welscbbillig 45.
Rundbau Wiesbaden 46.
Schanze(?) bei Irnsing 206*
Strassen bei Nassenfels 207*.
Temp el des Mercur und der Rosmerta
und des Apollo bei Niedaltdorf 84.
des Dolicbenus in Wiesbaden 46
(siehe such unter Metroon und Mi-
tbraeum.)
Thorpfeiler(?) Trier 44.
Turme am Limes Jagsthausen — Glei-
chen 210*.
Wohnraume Welschbillig 46.
Skulptur- und Architecturstucke.
A8chenkiste: Schwollen 3.
Reliefs: Altar mit Artemis u. a.
Mainz 1. Apollo und Gottin Nied-
altdorf 84. Fortuna Remagen 31.
Gladiatoren Maestricht 6. Mercur-
Rosmerta Niedaltdorf 84. Portraits
an Sarkopbag Coin 75. Scenen des
taglichen Lebens Hottenbach 58.
Totenmal Coin 75. Viergotterstein
mit Juno, Minerva. Hercules, Mercur
aus Hottenbach 58.
Saulenreste: Niedaltdorf 84.
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Statuen und -reste: Apollo Nied-
altdorf 84, Fortuna Bermel 32, Jung-
lingskopf, Hottenbach 58, Juppiter
(reitend) Niedaltdorf 84, Madchen
Niedaltdorf 84, Mercur Regensburg
58, Rosmerta Niedaltdorf 84.
Inschriftcn.
Aufschriften: auf Bleibucbschen
Mainz 73, Heizkacbel mit Graffito
Mainz 1, Terracottenbasis mit Datum
Coin 20.
Glasstempel: Mainz 73
Siegelstein: Mainz 73.
Sigillatastempel: Bingen 60, Frey-
muhle 209*
ZiegeUtempel: Xanten 62.
Bauinschriften: der coh. I Bae-
tasiorum c. R. in Barrhill 86, der
Cob. Ill Aqu. in Wimpfen 85, des
Metroon Saalburg 61, der principia
in Roug Castle 86, des Tenipels des
Dolichenua in Wiesbaden 46.
Ehreninscbriften: fur Claudius
Bonn 33, fur Antoninus Pius in
Barrbill 86, Newcastle 86, Rough
Castle 86.
Grabinschriften: von Civilpersonen:
Bingen 60, Coin 75, Hottenbach 58,
Maestricht 6, Mainz 73.
von Soldaten: Coin 75, Remagen 31.
Votivinschriften: an Apollo Nied-
altdorf 84. Fortuna Bermel 32, Re-
magen 31. Juppiter Dolichenus
Wiesbaden 46. Juppiter und Juno
(Viergotterstein) Maiuz 2, Nieder-
berg 18. Mater Deum Saalburg 61.
Matronen Coin 19. Mercur - Ros-
merta Niedaltdorf 83. Oceanus New-
castle 86.
Unsichere Fragmente: Hotten-
bach 68, Mainz 2, Niedaltdorf 84.
Notabilia varia:aedemsubst(ruxit?)
Saalburg 61. Aiia Bingen 60, Am-
macae sive Gamaledae Maestricht 6,
Bori88us Coin 75, Cassius Gesatus
Coin 75, 92, > (centurio) coh. VII
Raet. eq. Niederberg 18, civitas
Silurum Caerwent 86, coh. Ill
Aqu. eq. c. R. Wimpfen 85, coh. I
Baetasiorum c. R. Barrhill 86, coh.
VIII Breucorum Remagen 31, cob. I
Flavia Remagen 31, coh. VI Ner-
vorum Rough Castle 86, coh. I Vin-
delicoru(m) Coin 75, Coiedius Trever
Bingen 60, contributi Newcastle 86,
Curmillus Coin 75, Dasmenus Dasi f.
Remagen 31, de suo peculio Mainz 1,
Fron(tinu8) Mainz 73, leg. II Au-
gusta Caerwent 86, Matronae Lu-
bicae Coin 19, Metrische Grabin-
schriften Mainz 73, neg(otiator) artis
lapidariae Coin 75, ob pietatem
Bingen 60, principia Rough Castle
86, proconsul provinciae Narbonen-
sis leg. Aug. pr..pr. provinciae Lu-
gudunensis Caerwent 86, Soiio Coin
75, vexillatio leg. II Aug. et leg VI.
vie. et leg. XX v. v. Newcastle 86,
vicani Aquenses Wiesbaden 46, [vi-
canis AJresacibus? Mainz 2.
Munzen.
Antoninus Pius Nassenfels 207*, Nied-
altdorf 84. Constantin I. Niedalt-
dorf 84. Hadrian Nassenfels 207*.
Marc Aurel Nassenfels 207*.
Graber.
Schwollen 3.
Kteinaltertumer.
mit
Aufschrift
B 1 e i : Buchschen
Mainz 73.
Bronze: Apollostatuette Niedaltdorf
84. Leuchter Saalburg 61.
Glas: Flasche des Frontinus Mainz 73.
Thon: Belgische Teller Bingen 60.
Grabgefasse Schwollen 3. Scherben
Niedaltdorf 85. Sigillata Bingen 60,
Freymuhle 209*.
Ziegel: Meerscbeid 58. Niedalt-
dorf 84.
Mitielaiter und Neuzelt
Grabplatte Remagen 31. Munzfund
des 17. Jhdts. Niel 59. Taufbecken-
gestell des 17. Jhdts. 15.
Fundorte. ,
Barrhill 86. Bermel 32. Bingen 60.
Bonn 33. Braubach 74. Caerwent 86.
Coin 19, 20, 75. Eitzweiler 71.
Freymuhle 209*. Geimersbeim 207*.
Gleichen 210*. Grossgartach 16, 43.
Hillscheid 74. Horcbheim 74. Hot-
tenbach 58. Jagsthausen 210*. Irn-
sing 206*. Maestricht 6. Mainz 1,
2, 73. Nassenfels 207*. Newcastle
86. Niedaltdorf 84. Niederberg 18.
Niehl 59. Oberlahnstein 74. Pohl
208*. Regensburg 57. Remagen 31.
Rheinberg 5. Rough Castle 86.
Riibenach 4. Saalburg 61. Schwol-
len 3. Theley 72. Trier 44. Vallen-
dar74. Welschbillig 45. Westhofen
17. Wiesbaden 46. Wimpfen 85.
Xanten 62.
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Litteratur.
A d e m e i t , W., Siedlungsgeographie
des unteren Moselgebietes 63.
Albert, P., Die Geschichts- und Alter-
tumsvereine Badens 34.
Beurden, van, De handelingen van
den mainstraat der stad Roermond
1596-1696 23.
Beyer, 0., Schuldenwesen der Stadt
Breslau im 14/15. Jhdt. 11.
Box, Notice sur les pays de la Sarre 88.
Clemen, P. , Die Kunstdenkmaler der
Rheinprovinz VIII, 1 81.
C a m o n t, F., Die Mysterien des Mithra
76.
Dahm, 0., Die Feldzuge des Germa-
nicas in Deatschland 21.
Dor en, Deutsche Handworker und
Handwerkerbruderschaften im mit-
telalterlichen Italien 36.
Duncker, Das mittelalterliche Dorf-
gewerbe nach den Weistumsuber-
fieferungen 37.
E spina 8, G., Les finances de la com-
mune de Douai 9.
Fabricius, W., Geschichtlicber Atlas
der Rheinprovinz 68.
Festschrift zur Jahrhundertfeier der
evangel. Gemeinde zu Aachen 80.
Forst, H., Das Furstentum Prum 67.
Gothein, £., Geschichtliche Ent-
wickelung der Rheinschiffahrt im
19. Jhdt 87.
Heimen, J., Beitrage zur Diplomatik
Erzbischof Engelberts d. Heil. von
KOln 79.
Helmolt, H. F., Weltgeschichte II 38.
Hohlbauin, C, Eolner Inventarll 49.
Hoffmann, H. v., Das Kirchenver-
fassungsrecht der niederlandischen
Reformierten 24.
Huber, P., Der Haushalt der Stadt
Hildesheim am Ende des 14. und
der 1. Halfte des 15. Jhdts. 10.
Hulsen, J., s. Jung.
Jacob 8, A., Ghronik von Rhaunen
841-1902 25.
Jungst, J., Ghronik von St. Johannis-
berg 25.
Jung, R., u. Hulsen, J., Die Ban-
denkmaler in Frankfurt a. M. 26.
Kehrmann, K., Die capita agendo-
rum 89.
Eober, A., Studien zur mittelalter-
lichen Geschichte der Juden in
KOln 65.
Lauscher, A., Erzbischof Bruno D.
von Koln 78.
Leithaeuser, J., Bergische Orts-
namen 90.
Lindenschmit, L., 8. Schumacher.
Philippi, FM Bemerkungen zu den un-
echten Urkunden Karls des Grossen
fur Osnabrtick 77.
Ri enter, P., Geschichte des Rhein-
gaues 35.
S a n d e r , P., Die reichsstadtiscbe Haus-
haltung Nurnberg8 8.
Sauerland, H., Urkunden und Re-
gesten zur Geschichte der Rhein-
lande aus dem vatikan. Archiv 22.
Schmidlin, J., Ur sprung und Ent-
faltung der babsburgischen Rechte
im Oberel8a88 7.
Schumacher, E. u. Lindenschmit,
L , Die Altertumer unserer heid-
nischen Vorzeit V, 1 47.
Stein, W , Hansisches Urkunden-
bucb 48.
Tafelwerk ttber die rheinischen
Siegel vornehmlich des Mittelalters
12.
Urkunden und Akten zur Rechte-
und Wirtschaftsgeschicbte der rhei-
nischen Stadte 12.
Voullieme, E., Der Buchdruck
Eolns bis Ende des 15. Jhdts. 66.
W i e p e n , E., Palmsonntagsprozession
und Palmesel 64.
Gelehrte Gesellschaften, Museen,
Vereine etc.
B a d i s c h e historische Kommission 41.
Bayerische Akademie derWissen-
schaften. Histor. Kommission 83.
Gentralstelle fur deutsche Per-
sonen- und Familiengeschichte 52.
Gesellschaftfur rhein. Geschichts-
kunde 42
He 88 en und Waldeck, historische
Kommission 51.
Monumenta Germaniae historica 70.
Nassau, historische Kommission 27.
Berichterstatter und Mitarbeiter.
Baldes 3, 71. Bodewig 4, 5, 18, 74.
Bruchmuller 38. Cramer 21. d. 79.
Doma8zewski, v., 82, 91, 92. Fabri-
cius, E., 208*. Fabricius, W., 25,
35. Graeven 44, 45, 59, 72. Has-
hagen80,87. Haverfield86. Heiden-
beimer 40. Hoik 76. Jacobi 61.
Junck 88 Kaiser 7. Keussen 22,
50. Klinkenberg 75. Kn. 23, 24,
48. 64 Koehl 17. Korber 1, 2, 73.
Kohl 58 Kriiger 84. Kuske 89.
Lehner 20, 31, 32, 33, 47. Leon-
hard 210*. Loesch, v., 37. n. 65.
Oppermann 63, 67, 77. Gxe* 60.
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Popp 206*. Quilling 15. Riese 13,
19, 69. Ritterling 14, 39, 46, 93.
Salzer 11. Schliz 16, 43. Schuch-
hardt 208*. Schumacher 34, 85.
Steimle 209*. Steiner 62 Stein-
metz 57. Waltzing 6. Wiepen 90.
Winkelmann 207*.
Verein8naobrlohten
outer Redaktion d«r Vereiosvorstand*.
Frankfurt a. M.
28-30. 53—56. 94.
H e r i n g , S., Ueber den Buchhandler
C. F. Schwan 55.
Heuer, 0., Ueber Frankfurt und die
Stadtehunde des Mittelalters 54.
Jung, R , Ueber Friedrich Maximi-
lian von Giinderrade 53.
— Ueber Frankfurter Hochschulbe-
strebungen 1384-1866 28.
— Das regulare Militar der Reichs-
stadt etc. Frankfurt 94.
La he, W., Ueber Sickingen und
Frankfurt a. M 1615-23 56.
Pelissier, E., Ueber die Bestand-
teile des Frankfurter Stadtgebietes
urn 1500 29.
Riese, A., Ueber den Namen der
Romerstadt bei Heddernheim 30.
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Inhalt.
Eine Neuuntersucbung des neolitbiscben Graberfeldes am Hiokelstein bei
Monsbeim in der Nabe von Worms. Von Dr. C. Koehl. S. 1.
Der Ursprung der Kdlner Kircben S. Maria, in Gapitolio und Klein S. Martin.
Eine methodisch-kritische Unteroucbung. Von Hermann Keussen. (Hierzu
Tafel 1). S. 23.
Zur Vorgeschichte des niederlandiscben Aufstandes. Von Felix Rachfabl.
8. 69.
Recensionen :
J. Asbacb, Zur Gescbicbte und Kultur der romischen Rhein-
lande. Mit einer Karte. — Angezeigt von Prof. Krah in Diisscldorf*
S. 113.
AUe fflr die Zeitschrift und das Korrespondenzblatt
bestimmten Sendnngen, welebe das Altertnm betreffen,
wolle man bis anf weiteres an Mnsenmsdirektor Lehner,
Bonn, Provinaialmnsenm, ricbten.
Vom Korrespondenablatt sind ansgegeben die Nrn. 1— 8.
Als Sonderabdruck aus der Westdeutschen Zeitscbrift, XXI. Jabrg.,
Heft 4, ist erschienen und durcb alle Bucbbandlungen zu beziehen:
von
Hans Lehner.
Mit Portrait Hettner'a.
Preis 80 Pfg.
Verlagsbnehhandlnng von Jacob Lintz in Trier.
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Eine Neuuntersuchung des neolithischen Gr&ber-
feldes am Hinkelstein bei Monsheim in der
N&he von Worms.
Von Dr. C. Koehl.
Bekanntlich hat Lindenschmit nach der im Jahre 1866 erfolgten
Entdeckung dieses Gr&berfeldes die Resultate seiner Untersuchung, ausser
einigen kurzen Bemerkungen in Bd. II der „Altertttmer nnserer heidn>
Vorzeit", hauptsachlich in einer im Archiv fttr Anthropologic, Heft I,
Bd. Ill, 1868 und im ersten Hefte des III. Bd. der Zeitschrift des
Vereins fttr rheinische Geschichte und Alterturaer in Mainz verttffent-
lichten Arbeit beschrieben.
Es wird nun eine fttr immer bedauerliche Tatsache bleiben, dass
es Lindenschmit nicht mdglich gewesen ist, uns genauere Mitteilungen zu
machen ttber die Ergebnisse der Ausgrabung dieses ersten aller bekannt
gewordenen steinzeitlichen Graberfelder. Daran sind aber verschiedene
Ursachen Schuld gewesen.
Einmal wurde Lindenschmit erst sehr spat von dem Funde be-
nachrichtigt, als der grOsste Teil der Arbeit, das Umroden eines Feldes
zu Weinberg, bei welcher Gelegenheit das Graberfeld entdeckt wurde,
bereits geschehen und schon Wochen hindurch Grab urn Grab durch
die Arbeiter zerst&rt worden war. Es blieb ihm somit nichts anderes
ttbrig, als die zufallig gefundenen Gegenstande sorgfaltig zu sammeln
und so viel wie mOglich verlassige Nachrichten ttber sie einzuziehen.
Dann aber, als die Nachricht von den Funden nach Mainz ge-
langt war, hat Lindenschmit, bevor er selbst nach Monsheim kam,
seinen ersten Arbeiter am Museum dahin geschickt und ihn mit der
Untersuchung betraut. Dieser Mann scheint jedoch nicht die richtige
Personlichkeit fttr diese Aufgabe gewesen zu sein. Dass er nicht die
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, I. 1
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2 Koehl
nOtige Eenntois far eine solche Untersuchung besessen babe, l&sst sich
eigentlicb bei dem ersten Arbeiter des Museums nicht voraussetzen, im
Gegenteil ist anzunehmen, er habe sofort erkennen mussen, welcb seltene
und wichtige Funde hier vorlagen. Aber es scheint ihm nicht nur der
nOtige Ernst, sondern auch die fur eine solche Untersuchung unbedingt
erforderliche Gewissenhaftigkeit gefehlt zu haben and so kam es, dass,
wo genaue Fundnotizen und Bericbte hatten gegeben werden mQssen,
nur ganz allgemein gehaltene Mitteilungen gemacht worden sind, die,
wie wir weiter sehen werden, sich jetzt auch noch als geradezu un-
richtig erweisen.
Wenn nun Lindenschmit sagt, es sei ihm noch mOglich gewesen,
die Aufdeckung der letzten Gr&ber zun&chst der HOhe persOnlich zu
uberwachen, so kann er sich nicht selbst als die uberwachende
Person damit bezeichnet haben, sondern muss vielmehr den von ihm
mit der Untersuchung betrauten Arbeiter dabei im Auge gehabt haben.
Es geht das daraus hervor, dass er weder von einem Grabe noch von
einem Skelett die Maasse angiebt, noch irgendwie zu beschreiben ver-
sucht, in welcher Lage die einzelnen Skelette angetroffen worden sind,
namentlich erfehrt man von keinem einzigen der Gr&ber, ob es mit
Beigaben ausgestattet gewesen ist oder nicht. Alles das hfttte aber
Lindenschmit, wenn er bei der Aufdeckung zugegen gewesen ware, sicher
nicht unterlassen anzugeben.
Was nun die bereits zerst6rten Gr&ber anbetrifft, so war Linden-
schmit allerdings haupts&chlich auf die Aussagen der bei der Arbeit
beschaftigten TaglOhner angewiesen, denn leider war die Auffindung
dieser merkwttrdigen Gr&ber so wenig allgemein bekannt geworden, dass
selbst der am Orte ans&ssige Gutsbesitzer Jakob MOllinger zu spat davon
Nachricht erhielt. Es hatte sonst die Vernichtung der meisten Graber
nicht stattfinden kdnnen, da derselbe sich fur derartige Untersuchungen
stets sehr interessiert gezeigt hat. Leider erfuhr auch der in der Nahe
wohnende Arzt Dr. Diehl nichts davon, der schon vorher sich urn die
Erhaltung der in der Gegend gefundenen Altertumer sehr verdient ge-
macht und wichtige Funde in das Mainzer Museum hat gelangen lassen.
Wenn nun auch zugegeben werden muss, dass die Aussagen ein-
zelner Arbeiter gewiss mangelhaft und ungenau gewesen sind, so waren
doch wohl auch andere dabei, die genauer aufzupassen und ihre Be-
obachtungen richtig wiederzugeben verstanden, dann aber wurde die ganze
Arbeit von einem jungen intelligenten Landwirt, dem jetzt noch lebenden
Gutsbesitzer Christ. Mdllinger in MOlsheim geleitet und es hatten somit
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Eine Neuuntersuchung des neolith. Graberfeldes am Hinkelstein. 3
wohl genauere Angaben Ober die bereits zerstOrten Graber and ihren
Jnbalt erlangt werden kOnnen, als tatsachlich erlangt worden sind.
Aber auch hierin scbeint der mit der Untersuchung Betraute nicht mit
der nfttigen Gewissenhaftigkeit vorgegangen zu sein.
So hat denn zum grossen Schaden der Wissenschaft aber der
Entdeckung dieses ersten und so ttberaus wichtigen Steinzeitgraberfeldes
von Anfang an ein grosser Unstern gewaltet and diesem ist es zuzu-
schreiben, dass auch die Scblusse, die aus dieser Untersuchung gezogen
warden, so wenig zatreffend gewesen sind.
Schon im Beginne der Ausgrabung des von mir im Jahre 1895
entdeckten neolithischen Graberfeldes auf der Rheingewann von Worms
fiel mir der Unterschied in der Richtung der Graber, in der Art der
Bestattung der Toten, in der Lage und Erhaltung der Skelette auf,
im Vergleich mit den entsprechenden Fundverhaltnissen des von Linden-
schmit geschilderten Friedhofes am Hinkelstein, wahrend doch die Ge-
fasse, Steingerate, Schmucksachen und andere Beigaben auf beiden Graber-
feldern vdllig identisch waren.
Diesen hOchst auffallenden Unterschied habe ich auch bei meiner
Beschreibung des Wormser Graberfeldes *) hervorgehoben und meine dies-
bezuglichen Zweifel geaussert. Als ich aber bald darauf das neuent-
•deckte Graberfeld von Rheindurkheim untersuchte und dort die vOllig
gleichen Verhaltnisse fand wie in Worms, da bestand ftir mich kein
Zweifel mehr daruber, dass die in Monsheim gemachten Beobachtungen
nicht richtig sein konnten.
Es liess mir nun keine Ruhe, diesen Beweis auch tatsachlich zu
•erbringen und damit gleichzeitig darzutun, dass diese drei vorge-
nannten Graberfelder absolut gleichartig seien, somit
-ein und derselben Eulturperiode und ebenso einer ganz
bestimmt abgegrenzten Phase der bandkeramischen Gruppe
angehdren mussen.
Ich beschloss daher, das Terrain des ehemaligen Graberfeldes einmal
grundlich zu untersuchen, ob nicht dadurch noch mancher dunkle Punkt
aufgeklart werden k5nnte und ich unternahm diese Untersuchung, die
zeitraubend und ftir den Altertumsverein kostspielig sein konnte, selbst
auf die Gefahr hin, alle Graber zerstdrt zu finden, so dass alsdann
Nichts mehr nachzuweisen sein wurde. Immerhin bestand jedoch die
MOglichkeit, noch das eine oder andere Grab anzutreffen, das wegen
*) „Neue prahistorische Funde aus Worms und Umgebunga. Worms 1896.
1*
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4 G Eoehl
seiner tieferen Lage vielleicht der ZerstOrung entgangen sein konnte.
Die Zeit war der (Jntersuchung gttnstig, denn der im Jahre 1866 an-
gelegte Weinberg war zur Halfte wieder beseitigt worden und dieser
Teil des ehemaligen Graberfeldes bot der Untersuchung somit keine
Schwierigkeiten. Icb begann die Untersuchung im Herbst 1901 und babe
in verbaltnism&ssig kurzer Zeit das ganze frei liegende Gel&nde grttndlich
durchforscht. Es ergab sich Folgendes:
Der eben durcbsuchte Teil war die grflssere nach Osten gelegene
Halfte de& ehemaligen Graberfeldes. Die Erde war durch die Rodungs-
arbeiten bis zu einer Tiefe von 80 cm umgearbeitet worden, eine un-
verbaltnismassig grosse Tiefe far die lokalen Bodenverhaitnisse. Dadurch
sind dean auch beinahe alle Grabstatten ganz oder teilweise zer-
st6rt worden, jedoch konnte man in der umgerodeten Erde schon
beim ersten Spatenstich deutlich erkennen, wo ein Grab gewesen war
und wo nicht. Der die Gr&ber ehemals fullende Boden war n&mlich
so dunkel geforbt, dass er sich sehr deutlich von der ibn umgebenden
Erde abhob, auch war er beim Umroden aus seiner ursprttnglichen
Lage nur wenig verscboben worden, sodass, wenn man diesen dunklen
Boden angetroffen hatte und dann tiefer grub, man in den meisten
Fallen noch deutlich die ehemalige Grube nachweisen konnte. Yon
anderen Grabern hingegen Hess sich der Boden der Grube urn dess-
willen nicht mehr erkennen, weil derselbe nicht bis zur Tiefe von
80 cm herabgereicht hatte, mithin das ganze Grab zerstOrt worden
war. Immerhin konnten alsdann noch die ehemalige Lage des Grabes
bestimmt und manchmal Teile des zerstreuten Inhalts gesammelt werden.
So kann ich denn behaupten, dass mir auf dem jetzt untersuchten Teil
des Graberfeldes kaum ein Grab entgangen sein durfte.
Durch diese Untersuchung bekommen wir zunachst einen ziemlich
sicheren Anhalt far die Bestimmung der Anzahl der ehemals vorhandenen
Graber. Lindenschmit sagt hierttber: „Die Zahl der Graber war eine
sehr bedeutende. Dass sie nicht genau festzustellen ist, wird dadurch
erklarlicb, dass sie beim Beginn der Arbeit wenig oder gar nicht
beachtet wurde. Erst den letzten 60 — 70 (!j Grabern wurde von
zuverlassigen (?) Beobachtern grossere Aufmerksamkeit zugewendet. Die
Gesamtzahl derselben wird von einigen der Arbeiter auf 300, von andern
etwas geringer, aber jedenfalls fiber 200 (?) gescbatzt". Lindenschmit
meint sogar, ihre Zahl musste, wenn die in einiger Entfernung gefundenen
gleichartigen (?) Gefassscherben und Steingerate als Spuren von Grabern
betrachtet werden, noch urn viele Hunderte hdher geschatzt werden.
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Eine Neuuntersuchung des^ n eolith. Graberfeldes am Hinkelstein. 5
War nan diese Schatznng mir frtther schon sehr auffallig er-
schienen gegenttber der Anzahl der Graber auf den beiden anderen
Graberfeldern von Worms and Rheindttrkheim, von welchen das erstere 69
and das andere 33 enthalten hatte, so mass sie jetzt nach der neaen
Untersachang als viel zn hoch gegriffen bezeichnet werden.
Die Anzahl der von mir jetzt aufgefandenen Graber betragt 36, die andere
Halfte des Grabfeldes kann aber, abgesehen von der geringeren Breite
des Feldes, schon desswegen nicht mehr die gleiche Anzahl enthalten,
weil der fioden dort far die Anlage von Grabern weniger gttnstig ist.
Es liegt dort der Eies ziemlich hoch8) and in solchen Boden liebten
diese Neolithiker nicht ihre Toten za bestatten. Dieselben sind in
anserer Gegend immer in L6ss- Oder Sandboden gebettet. Die jetzt
noch mit Weinreben bepflanzte Halfte des Graberfeldes, die in einigen
Jahren auch zur Untersachang gelangen wird, kann hdchstens noch
25 Graber umfassen. Wir kommen somit im gttnstigsten Falle im
ganzen auf eine Zahl von etwa 60 Grabern. Dementsprechend war
auch die Aassage des in Monsheim wohnenden Herrn Jean MOllinger,
dessen Vater seiner Zeit die erste Mitteilang aber den Fand an Linden-
schmit gelangen liess. Er erklarte mir schon vor der Untersuchung
auf das bestimmteste, dass die Anzahl der Graber hdchstens 50 — 60
betragen haben kOnne. Er hat auch im Jahre 1866, gleich nach der
Ausgrabung, als man noch deutlich die Graber an der oben aufliegenden
schwarzen Graberde erkennen konnte, eine kleine Skizze des Graberfeldes
gezeichnet und an Lindenschmit gelangen lassen, dieselbe scheint jedoch
verloren gegangen zu sein. Nehmen wir nun auch die Zahl der Graber
etwas grosser an, indem wir in Betracht Ziehen, dass verschiedene der-
selben schon ehemals sehr hoch gelegen waren, so dass nur sehr wenig
Graberde sich aber den Skeletten befand und sie den Arbeitern des-
halb leicht entgehen konnten, so wird die Gesamtzahl jedenfalls
nicht die des Wormser Graberfeldes abersteigen, besonders da
auch die raumliche Aasdehnung des mit Grabern belegten Platzes ganz
der des Wormser Friedhofes entspricht. In Rheindttrkheim muss der
Friedhof frtther grosser gewesen sein, da an seiner westlichen Grenze
ein in spaterer Zeit ausgehobener breiter Graben gefunden wurde, bei
dessen Anlage jedenfalls viele Graber zerstOrt worden sind.
*) Lindenschmit erwahnt, es sei die Abgrenzung des Graberfeldes
nach Westen zu dlirch einen Steinbruch zerstdrt. Es ist dies aber kein
Steinbruch, sondern eine Kiesgrube.
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6 C. Koehl
Was nun die Erbaltung der Skelette anbetrifft, so sagt Linden-
schmit: „Die E&rperreste waren jedocb in einem Grade zerfallen and
verwittert, dass sie nur in einzelnen Bruchstucken, oft nur an ihrer
Farbe zu erkennen waren. Bei denjenigen, welche in unserm Beisein
gefnnden wurden, zeigten sicb selbst die festesten Enocbenteile nur in
formlosen, auffallend leicbten Fragmenten. Die Stelle des Schadels
warde nar durch einige Z&bne and Stttcke der Einnlade bemerkbar.
Die Erbaltung der Bruchstucke durch Einsammlung oder selbst
durch Aushebung der ganzen umgebenden Erdmasse blieb unmOglich,
und diese vollst&ndige AuflOsung der Enochen erkiart es, dass wir
selbst bei dem hohen Preise, welchen wir fur die Ausgrabung eines
Schadels boten, keinen solchen aus den Grabern auf der Hdhe erbalten
konnten".
Es ware nun mOglicb, dass die Erbaltung der Skelette in den
Grabern zunachst der HOhe, von denen Lindenschmit anscheinend aus
eigener Anschauung spricht, verhftltnismftssig schlecht gewesen ware,
vielleicht aus dem Grunde, weil auf der Hdhe der Boden sich mehr
abbaut und die Gr&ber dadurch naturgem&ss naher an die Oberflaehe
rucken mussten. Auf diese Weise mochte das Grabinnere leichter vom
Pfluge erreicht werden, und es war mSglich, dass namentlich die etwas
hoher gelegenen Scbadel eher zertrummert wurden. Es kann jedoch
eine gleich starke Zerstdrung der Skelette auf dem ganzen Gr&berfelde
unmOglich angenommen werden.
Ich vermochte im Gegenteil schon vor der Untersuchung mit
ziemlicher Bestimmtheit anzunehmen, dass die Skelette im Grossen und
Ganzen nicht schlechter erhalten sein wurden, als die auf den beiden
anderen Steinzeitgr&berfeldern auch, besonders da der so vorzttglich con-
servierende Loss gerade bei Monsheim in grosser M&chtigkeit sich vor-
lindet, der fttr die Erhaltung der Skelette noch gunstiger sich erweist,
als der bei Worms und Rheindurkheim vorkommende Sand.
Dieser Voraussetzung entsprachen auch die tAtsachlichen Ver-
haitnisse, denn es konnte genau dieselbe Erhaltung der Skelette, wie
auf den beiden anderen Graberfeldern festgestellt werden, was durch
nebenstehende Abbildung nach einer photographischen Aufnahme, am
einfachsten und besten illustriert werden dUrfte. Sie gibt das einzigeT
vollstandig erhaltene Skelett wieder, das seine Erhaltung dem Umstande
verdankt, dass es etwas tiefer, als die ubrigen gebettet war. Aber
noch in vielen andern Grabern wurden Teile der Skelette in ihrer ur-
sprtinglichen Lage und in guter Erhaltung angetroflfen, so bald das
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Eine Neuuntersuchung desvneolith. Graberfeldes am Hinkelstein. 7
rechte, bald das linke Bein, bald einer der beiden Armknochen oder
andere Skeletteile.
Uber die Richtung der Graber sagt Lindenschmit : „Die Grab-
statten waren alle von West
nach Osten gericbtet, je-
doch nicbt vdllig genau,
mebr von Nordwest nach
Sttdost, jedoch so, dass die
Absicht nicht zu verkennen
ist, das Antlitz des Toten
dem Aufgange der Sonne
zuzuwenden".
Dem gegenttber muss
nun bemerkt werden, dass
nicht nur das nebenstehend
abgebildete Skelett in ge-
rade umgekehrter Richtung
liegend angetroffen wurde,
sondern dass auch die noch
in ihrer ursprunglichen
Lage gefundenen Skeletteile
vieler anderen Graber die-
selbe Richtung erkennen
liessen. Alle diese Skelette
waren mit dem Gesicht dem
Untergange der Sonne
zugewendet, sahen vielmehr genau nach Nordnordwest. Dass die ubrigen
nun alle in entgegengesetzter Richtung bestattet gewesen sein sollen,
ist nicht anzunehmen, besonders schon aus dem Grunde nicht, weil
diese Richtung bei keinem der 102 Graber auf den beiden anderen
Graberfeldern beobachtet worden ist8).
Dazu kommt noch, dass alsbald nach Beendigung der Unter-
sucbung bei Monsheim noch ein weiteres derartiges Graberfeld bei
Alzey entdeckt wurde, das genau dieselben Yerhaltnisse erkennen Hess4).
•) Die in .dem Corresp. Bl. d. Deutschen Anthropol. Gesellsch. Nr. 8-
1902 S. 63 von mir gemachte Angabe, es ware zwei Mai die Richtung von
Westen nach Osten beobachtet worden, beruht, wie ich jetzt habe feststellen
konnen, auf einem Irrtum in dem Fundprotokoll. Die Richtung aller Graber
ist die gleiche.
4) S. Korresp.-Bl. d. Westd. Zeitschr. XXI, 63.
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8 C. Koehl
Wenn nan auch angenommen werden sollte, dass bei der Auf-
deckung der Graber zunachst der HOhe von dem Gewahrsmanne Linden-
schmits wegen der Zerst&rung der Sfcelette nicht mehr hatte erkannt
werden k&nnen, wie sie gelagert waren, was aber sehr nnwahrscheinlich
erscheint, so ist doch schlechterdings nicht zu versteben, wie er zu
dem Schlusse kommen konnte, alle Skelette batten nach Osten gesehen.
Die Arbeiter vermochten doch jedenfalls bei der Mehrzahl der Skelette
noch anzugeben, wo der Eopf und wo die FQsse lagen. Es kann somit
nur angenommen werden, dass er auch hierbei nicht mit der nOtigen
Gewissenhaftigkeit verfahren babe.
Wir aber kOnnen jetzt feststellen, dass auch in der Richtung
der Toten eine vollkommene Ubereinstimmung bestebt mit
den drei anderen Gr&berfeldern.
Was nnn hier ttber die fehlerhaften Angaben in betreff der Richtung
der Toten gesagt wurde, gilt ebensogut fur ihre Lage. Lindenscbmit
kam namlich zu dem Schlusse, dass sie alle als sitzende Hocker be-
stattet worden waren. Er sagt daruber : „ Wenn bei den letzten 60 Grabern
beobachtet wurde, dass die Schadel alle nach unten gekehrt und auf
dem Gesicht lagen, so ist dies nicht etwa, wie man glaubte, als ibre
ursprungliche Richtung zu betrachten, sondern nur als die Folge des
Herabsinkens des Eopfes bei der sitzenden Stellung, in welcher die Toten,
wie in den meisten der altesten Graber, beigesetzt waren".
Unsere Untersuchung hat dagegen ergeben, dass nicht ein
einziges Hockergrab vorhanden gewesen ist. Das konnte man
selbst in den Fallen noch nachweisen, wo keine Enochen mehr in ihrer
ursprunglichen Lage vorhanden waren, weil man an der Grflsse der
Gruben schon zu erkennen vermochte, dass sie ehemals keine Hocker,
sondern gestreckt liegende Skelette enthalten haben mttssen. In jenen
Grabern ferner, deren eigentliche Gruben jetzt nicht mehr nachgewiesen
werden konnten, weil sie weniger als 80 cm Tiefe besassen und deshalb
ganz verschwunden sind, kdnnen schon um deswillen bei der damaligen
Ausgrabung ebenfalls keine sitzenden Hocker angetroffen worden sein,
weil deren EOrper ja wegen der geringen Tiefe der Graber durch den
Pflug langst zerstort sein mussten, vor Allem aber die Schadel, und es
konnte deshalb auch unmdglich konstatiert worden sein, dass sie nalle
nach unten gekehrt und auf dem Gesichte lagen."
Also weder sitzende noch liegende Hocker hat das
Graberfeld vom Hinkelstein enthalten, sondern nur gestreckte
Skelette und wir erkennen aus diesem Umstande wieder die
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Eine Neuuntersuchung des neolitb. Graberfeldes am Hinkelstein. 9
vollstandige ftbereinstimmung aucb in der Beerdigungsart
mit den drei anderen Graberfeldern.
Nachdem wir in Vorstehendem die infolge falscher Mitteilungen
von Lindenschmit notwendigerweise in der Schrift auch irrig gezogenen
Schlttsse ricbtig gestellt haben, erflbrigt es uns noch, auf die ver-
schiedenen derselben Feblerquelle entspringenden anderen Irrtttmer
binzaweisen.
Lindenschmit sagt zunachst: „Die Annahme eines hohen Alters
dieser Graber nacb dem Zostande der KOrperreste erhalt durch die
Einfachbeit und Gleichartigkeit ihrer Ansstattnng mit Ge-
raten und Gefassen die vollkommenste Best&tigung. Nicht wie bei den
Grabhugeln nnd FriedhOfen spaterer Zeiten zeigen sich einzelne beson-
sonders bevorzugte Graber durch reichere and seltenere Beigaben be-
merkbar. Stoff, Arbeit and Form derselben ist allgemein gleichartig,
wie anch ihre Verteilung."
„ Dieser an nnd fur sich sehr bemerkenswerte Umstand ttberhebt
uns zugleich einer umfassenden Bescbreibung der einzelnen Gefasse,
Gerate and Schmucksachen, nnd vereinfacht wesentlich nnsern Bericht,
welcher den beiliegenden Abbildnngen nur wenige Bemerkungen beizu-
fttgen hat."
Diese Beobachtung ist jedoch nicht richtig, denn wie in alien
spateren Perioden, so treten anch hier auf nnseren Steinzeitgraber-
feldern scbon ganz erhebliche Yerschiedenheiten in der Ansstattung der
Toten mit Schmuck- and Gebranchsgegenstanden in die Erscbeinung,
die auf ganz wesentliche, soziale Unterschiede schliessen lassen. Auch
bier, wie ttberall, Reichtum nnd Armut nebeneinander ! Wir sehen ein-
zelne Graber mit vielen reichverzierten Gefassen ausgestattet nnd die
Toten mit grossen, farbenprachtigen, sudlichen Meeren entstammenden
Mnscheln gescbmQckt, die jedenfalls einen wertvollen Besitz gebildet
haben, wahrend andere nur eines oder mehrere einfache Gefesse und
als Schmuck wenige der leicht zu erlangenden, einheimischen fossilen
Schneckengehanschen mitbekommen hatten.
Wenn Lindenschmit nach seinen Funden zu dem Schlusse kommt,
es hatten sich die aus fossilen Muscheln geschnitzten und durchbohrten
Berlocken und Scheibchen stets getrennt in verschiedenen Grabern als
Halsschmuck gefunden, so trifft das nicht immer zu, denn oft kommen
beide Arten zusammen bei einem Toten vor und nicht nur als Hals-
schmuck, sondern auch als Schmuck der Arme. Dann fanden sich ferner
in den Hinkelsteingrabern, wie wir spater sehen werden, auch noch
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10 C. Koehl
andere fossile Muscheln and Schneckengehause, welche den Aagen der
Arbeiter aber entgangen sind.
Weiter wird gesagt: „In keinem Grabe fehlte eine Handmuhle
der einfachsten Art aus Sandstein, ein grOsseres, etwas konkaves Stack
und ein kleiner Laufer meist von ovaler Form". Das ist jedoch eben-
falls eine ungenaue Beobachtnng der Arbeiter, denn solche Handmtthlen
erscheinen obne Ausnahme nur in Frauengr&bern, in keinem einzigen
der vielen Mannergrftber ist nocb je ein solches Gerate znm Vorscbein
gekommen, es zahlt eben wie der Spinnwirtel zu den Ausrustungsgegen-
standen der Frau. Denn wie das Spinnen zu ihrer Obliegenheit gehflrte,
so auch die Bereitung des Mebles. Wenn in Mannergrabern ahnlicbe
grtssere Steine vorkommen, die eine abgeriebene Flache zeigen, so sind
das Scbleifsteine znm Znschleifen der Steinger&te. Dieselben findet man,
wenn auch nicht gerade haufig, in diesen Grabern und man erkennt sie
deutlich an ihrer charakteristischen Abnutzung, welche sich anders ver-
halt wie bei den Muhlsteinen, denn sie sind nicht gleichmassig, sondern
einseitig abgeschliffen und es fehlt auch bei ihnen der bei den Muhlen
notwendige Laufer. Eine dieser Handmtthlen wurde auch bei der neuen
Grabung gefunden, die noch unversehrt neben dem zum Teil zerstorten
Skelett einer reich mit Muschelschmuck ausgestatteten Frau lag. In den
ubrigen Grabern kamen zahlreiche Stttcke solcher Handmtthlen zum Vor-
schein. Alle baben genau die Form der auf den beiden anderen Gr&ber-
feldern gefundenen Handmtthlen, meist von flach- ovaler, oder auch
manchmal etwas unregelm&ssig eckiger Form. Niemals zeigten sich
Stttcke von Basal tlava und solche, welche mit dem Namen „ Napoleons-
httte" bezeichnet werden kOnnten. Auch. hierin gleicht das Hinkelstein-
gr&berfeld genau den drei anderen Gr&berfeldern6).
Ein anderes Ger&te nennt Lindenschmit: „ein eigentttmliches
Werkzeug aus Sandstein, in dessen Mitte sich eine scharf eingeschnittene
Vertiefung findet. Die vorbandenen Exemplare sind von so ttberein-
stimmender GrOsse, dass sie aufeinander passen. Der Zweck dieses
bis jetzt unseres Wissens noch nirgends sonstwo aufgefundenen Gegen-
*) Wenn sich damals bei diesen Arbeiten in Monsheim auch das Stack
eines Napoleonshutes aus Basaltlava gefunden hat (s. Korrbl. d. Westd.
Zeitschr. XIX, 55 und XX, 19), so kann dasselbe unmoglich aus einem Grabe
stammen. In keinem der vielen Hunderte von Grabern und Wohngruben aus
neolithischer Zeit ist bisher noch ein solches angetroffen worden. Dagegen
enthielt dasselbe Feld, wie wir weiter unten sehen werden, auch Wohnst&tten
einer wesentlich jungeren Periode und nur von ihnen kann das Stuck herruhren.
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Eine Neuuntersuchung des neolitb. Graberfeldes am Hinkelstein. H
standes ist schwer zu bestimmen". £r vermutet, dass es Schleifsteine
fflr kleinere Gerate aus Enocben oder Horn gewesen waren. Nun
konnte Lindenschmit auch nicht gut auf die ricbtige Vermutnng kommen,
weil er das charakteristiscbe paarweise Vorkommen dieser Gerate nicht
zu beobacbten vermochte and den Umstand ferner, dass sie mit den
Rttlen immer aufeinander liegend nur in Mannergr&bern gefunden werden.
Dass Stttcke von ganz gleicher GrOsse yorkommen, die auf einander
passen, war ihm ja schon auf gef alien. H&tte er dann nocb zwei Stttcke
in ihrer ursprttnglichen Lage geseben, so wttrde er schon eher das
Richtige haben treffen kOnnen. Schleifsteine, wie er vermutet, konnten
sie nicht sein, denn wozu hatte man sich ihrer immer in doppelten
Exemplaren bedient und auch noch so — ein weiterer charakteristischer
Umstand — dass immer die Rillen beider Stttcke gleich tief ausgewetzt
sind. Es muss also ein langlicher, dttnner Gegenstand zwischen beiden
Stttcken hindurchgezogen worden sein, wodurch allmahlich sich die an-
fanglich seichte Rille immer mehr vertiefte. Nachdem durch unsere
Ausgrabung auf der Rheingewann von Worms das Yorkommen dieser
Gerate genauer bekannt geworden ist, nimmt man jetzt allgemein an,
es waren Instrumente zum Wiedergeradebiegen der Pfeilscbafte, wenn
sie sich durch das Auftreffen nach dem Schusse verbogen hatten und
nennt sie „Pfeilstreckera.
„Wenig zahlreich erscheinen", sagt Lindenschmit, „die Messercben
aus Feuerstein. Wir besitzen deren nur 21 u. Dieses angeblich so
seltene Vorkommen von Feuersteingeraten ist aber nur der mangelhaften
Aufmerksamkeit der Arbeiter zuzuschreiben, denn sie erscheinen ver-
haltnism&ssig recht zahlreich in diesen Grabern. In einem grdsstenteils
zerstOrten Grabe vom Hinkelstein fanden wir neben Resten des Skelettes
in ihrer ursprttnglichen Lage noch sieben, in einem andern fQnf solcher
Feuersteingerate und das oben abgebildete Skelett aus Grab 14 zeigt
neben dem Eopfe liegend deren vier, darunter zwei Feuersteinschaber.
Was die durchbohrten Axte betrifft, so sagt Lindenschmit: nAxte
dieser Art haben an ihrem der Schneide entgegengesetzten Ende einen
breiten hammerartigen Abschluss und an demselben sogar haufig Spuren
von Absplitterung, offenbar von ihrem Gebrauche als schwere Schlag-
werkzeuge oder als Setzhammer, welche mit gewichtigen Holzschl&geln
angetrieben wurden". Es lasst sich aber, wie wir jetzt wissen, eher
annehmen, dass diese Absplitterung nicht von dem angegebenen Ge-
brauche herrtthren kann, denn dieses Ende ist manchmal ganz schrag,
dacbfOrmig gestaltet, so dass es zum Schlagen oder Daraufschlagen-
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12 C Koehl
lassen gar nicbt geeignet erscheint, und dann zeigen dasselbe Aussehen
auch undurchbohrte Beile und dazu solche der kleinsten Form, deren
Ende unbedingt in einem Schafte gesteckt haben muss. Es ist namiich
diese sogen. Absplitterung weiter nicbts, als die naturliche Brucbfl&cbe
des Gesteins. Das Ende des Werkzeuges liess man unbearbeitet, weil
ein Bearbeiten und Zuschleifen dieses Teiles keinen Zweck gehabt h&tte,
zumal, wie schon gesagt, bei vielen Beilformen dieses Ende im Schafte
stack und gar nicht sichtbar war.
Lindenschmit sagt ferner: „Dass Werkzeuge aus Enocben und
Horn, welche sonst flberall einen charakteristischen Bestandteil gleich-
artiger Grabfunde bilden, hier durchaus fehlen, kdnnte wobl aus der
durchgehenden ZerstGrung der animalischen Reste seine Aufklftrung
finden". Wenn diese Werkzeuge aber wirklich auf dem Hinkelstein-
graberfeld gefehlt hatten, so wtirde wohl eber eine andere Ursache an-
genommen werden mussen, da wir ja geseben haben, dass die animalischen
Reste nicht so vollst&ndig zerstOrt, sondern noch verh<nism&ssig gut
erhalten waren. Es hatten sich deshalb auch die beigegebenen Enoch en -
und Horninstrumente erhalten mussen. Da nun solche auf den drei
anderen Gr&berfeldern von Worms, RheindQrkheim und Alzey gefunden
wurden, so ist mit Sicherheit anzunehmen, dass diese auch hier nicht
gefehlt haben, sondern von den Arbeitern nur uberseben worden sind.
Die bei der Ausgrabung gefundenen Gefosse sollen nach Linden-
schmit, mit nur einer einzigen Ausnahme, einen unten runden Boden
tragen, so dass sie nur auf Ringe von Ton oder Flechtwerk gestellt
werden konnten. Da nun s&mtliche Gefasse des Rheingewannfriedhofes
mit Ausnahme einer eigentQmlichen Becherform runde BOden haben und
das eine Gef&ss vom Hinkelstein diese Becherform nicht besitzt, so unter-
suchte ich dasselbe darauf hin im Mainzer Museum und fand, dass es
keinen absichtlich erzeugten Flachboden besitzt, sondern dass der rund
angelegte Boden dadurch etwas abgeflacht wurde, dass das Gefess in
noch feuchtem Zustande wahrscheinlich beim Brennen zu heftig aufge-
setzt worden war. Das erkennt man deutlich an dem unregelm&ssig
abgeflachten und zusammengedrQckten Boden. Diesel be auff&llige Er-
scheinung konnte ich an einem ebenfalls rohgeformten , unverzierten
GefSisse des Rheindttrkheimer Friedhofes konstatieren.
Was nun die erw&hnte eigentQmliche Becherform betrifft, die
allein einen eigenen Boden besitzt, auf welchen das Gefass gestellt
werden konnte, den sogenannten Fussbecher, so kehrt dieser Becher
konstant wieder auf den drei Gr&berfeldern, ganz gleich in der Form,
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Ein Neuuntersuchung des neolith. Graberfeldcs am Hinkelstein. IS
wie in der Verzierungsweise. Stets ist er mit schraffierten Dreiecken
in einer bestimmten Anordnung belegt und keines der vielen anderen
Ornamente ist nocb darauf vorgekommen, so dass man annehmen darf,
er mttsse zu einem bestimmten Zweck in dieser eigentumlichen Art
angefertigt worden sein. , Nachdem mir diese singulare Form zuerst auf
dem Rheingewanhfriedhof bekannt geworden war, fand ich sie auch
unter den vom Hinkelsteingraberfelde stammenden Scherben des Mainzer
Museums vertreten. Dort lagen der Fuss und ein Teil des Randes
eines solchen Bechers. Zwei andere fanden sicb auf dem RbeindQrk-
heimer Friedhofe und aucb bei der jetzigen Untersuchung der Hinkel-
steingraber geiang es Teile vom Fusse und StQcke vom Rande eines
solchen Bechers aufzufinden. Lindenschmit hat diese Form nicht be-
obachten kOnnen, wie auch eine andere charakteristiscbe Gefa-sform
dieser Graberfelder : die SchQssel mit ausgezogenem Rande.
Es ist dies eine gewOhnlich unverzierte SchQssel, deren Rand an
4 — 5 Stellen lappenartig ausgezogen ist, so dass das Gefass dadurch
eine eigentumlich eckige Gestalt erhalt. Auch von dieser Form fanden
sich bei der neuen Ausgrabung charakteristische StQcke. Ausserdem
ergab dieselbe zahlreiche gritesere und kleinere Scherben der ver-
schiedensten, diesen Graberfeldern eigentumlichen Gefassformen.
Zum Schluss wollen wir noch berQhren, was Lindenschmit Qber
die Funde im allgemeinen sagt. Es heisst da: „War es uns demnach
nicht moglicb, alles aufzusammeln, so kdnnen wir uns doch auf Grand
sorgfaltiger Erkundigung Qberzeugt halt en, dass kein wesentlicher Gegen-
stand dieser Grabfunde unbekannt geblieben, dass alle in hinreichen-
der Zahl und guten Exemplaren in unserer Sammlung vertreten sind
und diese eine vollkommen ausreichende Grundlage zur Beurteilung
der ganzen Entdeckung gewahrt".
Dass dieser Satz mit der Wirklichkeit nicht Qbereinstimmt, haben
wir aus dem Vorhergehenden bereits ersehen. Wie viel aber tatsach-
lich verloren gegangen ist, konnte Lindenschmit nicht wissen, ja nach
dem Stand der damaligen Forschung nicht annahernd vermuten, da ja
vorher noch nie ein ahnliches Graberfeld entdeckt worden war.
Wir aber wollen jetzt die Gegenstande aus der AusrQstung der
Toten vom Hinkelstein aufzahlen, welche bei einiger Aufmerksamkeit
der Arbeiter batten gefunden werden mQssen, weil sie tatsachlich vor-
handen gewesen sind.
Da ist zunachst ein ganz charakteristisches Gerate dieser Graber
anzufQhren, das selten in einem Mannergrabe zu fehlen pflegt: ein
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14 C. Koehl
baumnussgrosser, eckiger oder durch den Gebrauch allm&hlich rund
gewordener Enollen aas Feuerstein oder ein Eiesel von derselben
Grflsse, Elopfstein von mir genannt, weil sich beinahe an alien
Exemplaren charakteristische Schlagmarken nachweisen lassen, die darauf
hindeuten, dass diese Steine zum Elopfen benutzt worden sind. Frflher
sprach ich scbon einmal die Vermutung aus, sie kOnnten zur Erzeugung
des Feaers gedient haben. Alsdann mftsste aber auch ein zweiter Feuer-
stein mit fthnlichen Schlagmarken in deren Begleitung regelm&ssig ge-
funden werden, anf welchem darch Schlagen der Schwamm entzttndet wurde.
Das ist aber nicht der Fall. Yon Olshaosen aufmerksam gemacht, dass
mflglicberweise sich Schwefelkies in Spuren nachweisen lassen kdnnte,
der mit dem Feuerstein zusammen geschlagen worden sei, untersuchte
ich von da ab sorgf<ig die n&here Umgebung dieser Elopfsteine und
fand dann auch einmal verschiedene StQckchen einer gelben Masse, welche
sich bei der durch Olshausen vorgenommenen Untersuchung als Schwefel-
kies erwiesen hat. Seitdem fand ich oft die n&here Umgebung der
Elopfsteine, wie diese selbst, gelb geftrbt, ohne dass sich mit Sicher-
heit direkt Schwefelkies hatte nachweisen lassen, weil derselbe offenbar
scbon vOllig zersetzt gewesen war. Diese Elopfsteine fand ich nun
auch bei der neuen Untersuchung des Hinkelsteingraberfeldes in sehr
schdnen und pr&gnanten Stftcken. In 6 Grftbern traf ich sie an, meist
gelb geferbt, und diese 6 StQcke weisen alle Stadien der Abntttzung auf,
vom fast unbenutzten, scharf eckigen an bis zum beinahe vOllig ab-
gerundeten Stein. Das abgebildete Skelett aus Grab 14 zeigt ebenfalls,
rechts am Eopfe neben den Feuersteinmessern liegend einen solchen
Elopfstein. Das Verfahren des Feuerschlagens war offenbar so, dass
man mit dem Elopfstein auf den Schwefelkiesbrocken schlug. Es waren
dazu keine solch scharfe Eanten und Ecken notwendig, wie beim Er-
zeugen von Feuer mit Feuerstein und Stahl. Ja es scheinen die durch
den fortdauernden Gebrauch rund gewordenen Steine gerade besonders
bevorzugt worden zu sein, denn sonst h&tte man sich ihrer doch nicht
so lange bedient, da Material ja genug vorhanden sein musste. An den
noch wenig gebrauchten Exemplaren erkennt man deutlich, dass es
Nuclei gewesen sind, die man wegen ibrer Eleinheit nicht mehr zur
Gewinnung von Messern und Schabern benutzen konnte.
Diese Elopfsteine miissen nun unbedingt in grosser Zahl bei der
Ausgrabung gefunden worden sein, man beachtete sie aber nicht, weil
die Arbeiter sie offenbar fttr zuf&llige Erscheinungen hielten, obwohl die
eigentttmliche Form und vor Allem die Gesteinsart ihnen hatten auffallen
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Erne Neuuntersuchung des neolith. Grftberfeldes am Hinkelstein. 15
•mussen. So kam es, dass dieses so wichtigen and in kulturhistorischer
Beziehang interessanten Gerates in der Schrift nicht Erwahnung geschehen
and aach im Mainzer Museum kein einziges Exemplar aafbewahrt
werden konnte.
Ein anderes Gerate, das nach Lindenschmit vollstandig fehlt,
1st die Pfeilspitze aus Feuerstein. Nun kommen auch tatsachlich drei-
-eckig geformte Pfeilspitzen, die gewOhnlichste Form auf den ttbrigen
steinzeitlichen Graberfeldern, in diesen Grabern nicht vor, denn weder
in Worms noch in Rheindurkheim noch in Alzey ist eine solche gefunden
worden, wohl aber die Pfeilspitze mit querer Sehneide. Solche erhob
ich noch in 4 Exemplaren aus 3 Grabern vom Hinkelsteingraberfeld.
Lindenschmit beschreibt, wie schon erwahnt, den Muschelschmuck
•der Hinkelsteingraber and betont dabei ausdrucklich, dass nur zwei
Arten von durchbohrten Muschelstucken vom Glanze der Perlmutter ge-
funden worden waren : „Ein Teil derselben ist in die Form von kleinen
Ringen zugeschliffen, ein anderer besteht aus grOsseren Stucken in Form
roher Berlocken." Nan verhait sich das Hinkelsteingraberfeld aber aach
in bezag auf seinen Muschelschmuck ganz identisch mit den drei
anderen Graberfeldern. Auf ihnen wurden namlich ausser den ebener-
wahnten beiden aus einer fossilen Unio-Art geschnitzten Muschelperlen,
aach noch Hals- and Armbander aus durchbohrten kleinen und grOsseren
fossilen Muscheln (Pectunculus obovatus) und ebensolchen Schneckenge-
h&aschen (Cerithium margaritaceum) gefunden. So fand ich denn auch
in den Hinkelsteingrabern diese beiden Arten bald mit den eben er-
wahnten Muschelperlen zusammen, bald einzeln in verschiedenen Grabern,
•entweder noch in ihrer ursprunglichen Lage am Halse oder Anne der
■Skelette oder im Grabe zerstreut vor. Mdglich, dass auch grOssere
Muscheln, durchbohrte Unio-, Spondylus- und Austernschalen, dann An-
hanger aus Stein, Muschelschale und Eberzahnen gearbeitet, ferner
-durchbohrte Hirschzahne, wie auf den drei anderen Graberfeldern, so
aach hier einzelne Skelette geschmftckt haben, sie sind aber gleich
vielen anderen Gegenst&nden in der Ausstattung der Toten der Be-
obachtung der Arbeiter entgangen.
Wie nun auf den Graberfeldern der Rheingewann von Worms, von
Rheindurkheim and Alzey trotz der peinlichsten Aufmerksamkeit keine
Spur von Metall nachgewiesen werden konnte, weder in Substanz
noch in der Farbung der Enochen und ihrer Umgebung durch dessen
Oxyd, so war auch in den bis jetzt untersuchten Hinkelsteingrabern
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16 C. Koehl
nichts dergleichen zu entdeckeo. Also aach in dem Fehlen jeglichen
Metalles scheinen die vier Grftberfelder vOllig identiscb zu sein.
Wenn wir nun die Ergebnisse unserer neuen Untersuchung des
Hinkelsteingraherfeldes zusammenfassen und zum Schlusse kommen, dass
dieselben eine so vollstftndige Cfbereinstimmung mit denen der drei
anderen Graberfeldern dokumentieren, wie man es nach dem Stande
der Dinge kaum nocb zu boffen wagen durfte, so mQssen wir dabei
betonen, dass es auch die hOchste Zeit gewesen ist, diese Nachprttfung
eintreten zu lassen. Gerade gegenw&rtig, wo man sich so intensiv
mit der Steinzeit und ibrer Eeramik beschaftigt und bezQglicb der
letzteren namentlicb so verscbiedene Ansichten laut werden, war es
unbedingt geboten, bier endlich Klarheit zu schaffen. Wir haben
schon immer der Oberzeugung Ausdruck verliehen, dass diese ftberein-
stimmung sicher eine weitgehende, wenn nicht vollstandige gewesen sei,
aber ohne Beweis stand diese Bebauptung vdllig in der Luft. Wie leicbt
konnte da Jemand die Autoritat Lindenschmits gegen uns ins Feld
fahren und mit einem Anschein von Berechtigung sagen: „Die soge-
nannte Hinkelstein- oder altere Winkelbandkeramik entspricht nicht
einer eigenen in sich abgeschlossenen Eultur. Das wird bewiesen durch
die Ausgrabung Lindenschmits auf dem Hinkelsteingr&berfeld, welches
bei aller Ahnlichkeit in der Eeramik, doch in vieler Hinsicht durch-
aus verschiedene Verhaitnisse gegenuber den drei anderen Graberfeldern
auf weist. a
Jetzt aber, wo die absolute Gleichartigkeit dieser vier gegenwartig
bekannten Grab erf elder der alteren Winkelbandkeramik mit aller
Evidenz erwiesen ist, jetzt kann weiter von einem solchen Zweifel nicht
mehr die Rede sein. Da nun ferner auf diesen Graberfeldern mit
zusammen anderthalbhundert Grabern auch nicht eine einzige Scherbe
der dem Typus der Spiralbandkeramik zugehdrigen Gefassgattung
gefunden worden ist, so geht daraus weiter mit Gewissheit hervor,
dass die Bandkeramik mindestens in zwei vOllig getrennte, zeitlich ver-
schiedene Abschnitte zerfallt: in die altere Winkelband- oder Hinkel-
steinkeramik und die Spiral-JVfaanderkeramik, was ja auch durch die Auf-
findung grosser Wohnpiatze bei Worms mit ausscbliesslicher Spiral-
Maanderkeramik und die Entdeckung des gleichartigen Graberfeldes von
Flomborn schon vorher zur Genflge erwiesen war.
Aber noch eines weiteren wichtigen Punktes, der durch unsere
Neuuntersuchung endlich Auf klarung erfahren hat, mtissen wir hier Er-
wahnung tun.
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Eine Neuuntersuchung des n eolith. Graberfeldes am Hinkelstein. 17
Im Mainzer Museum befinden sich unter den Gefassen and Scherben
vom Hinkelsteingraberfelde verschiedene Exemplare, welche diesem Typus
nicht entsprechen, die vielmehr der Gefassgattung angehOren, welche wir
mil dem Nameo „jQngere Winkelbandkeramik oder ROssen-Albsheimer
Typus" bezeichnet baben. Lindenschmit bildet zwei davon in den
„Altert. uns. heidn. Vorzeita Bd. II Heft VII Taf. 1 unter Nr. 13
und 14 ab.
Auch Schliz gibt eines derselben in seiner Schrift: „Das stein -
zeitliche Dorf von Grossgartach" S. 19 wieder, jedenfalls in der Meinung,
«s gehftre mit den Ubrigen Gefassen zusammen und kOnne deshalb ge-
wissermassen als eine Ubergangsform zum R&ssener Typus angesehen
werden.
Nun konnte man bisher auch gar nicht anders annehmen, als
<iass dieses Stack in der Tat zusammen mit den flbrigen Gefassen in
den Grabern am Hinkelstein gefunden worden sei. Mir war jedoch,
seitdem ich die Gefasse des Hinkelsteintypus genauer kennen gelernt
habe, dasselbe immer auffallig und von den Qbrigen abweichend er-
schienen. Es tragt als Verzierung das Fischgratenmuster und die die
Ornamente ausfflllende Paste glanzt auffallend weiss. Es sind das zwei
wichtige Unterscheidungsmerkmale, denn erstens kommt das Fischgraten-
muster beim Hinkelsteintypus nicht vor — keines der mehr als 200 Ge-
fasse weist dasselbe auf, wabrend es bei der jflngeren Winkelband-
keramik ein ausserordentlich beliebtes Ornament darstellt — und dann
ist die Zusammensetzung der weissen Paste eine andere, was schon beim
Auf&nden der Gefasse sofort in die Augen fallt, denn sie leuchtet in
der feuchten Erde viel intensiver weiss, als die der Hinkelsteingefasse.
Icb war deshalb schon l&ngst davon Qberzeugt, dass diese Ge-
fasse und Scherben nicht in den Grabern des Hinkelsteinfriedhofes
gefunden sein kdnnen, dass sie vielmehr aus Grabern oder Wohngruben
der jQngeren Winkelbandkeramik stammen mttssen, die vielleicht eben-
falls dort vorhanden gewesen sind. Dass nun auf einmal Wohngruben
oder Graber mit anderem Inhalt erschienen, das konnte natttrlich von
den Arbeitern nicht bemerkt werden und die Verschiedenheit der beiden
Gefassformen konnte auch von Lindenschmit bei dem damaligen Stande
der Forschung nicbt erkannt werden. Um diese Sachlage aber endlich
aufzuklaren, sind nicht zum geringsten Teil die jetzigen Ausgrabungen
unternommen worden.
Durch sie wurde denn auch unsere Auffassung auf das vollkom-
menste bestatigt, denn es fanden sich auf dem das Graberfeld bergenden
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, I. 2
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18 C Koehl
Grundstttck in geringer Entfernung von den Grabern viele grossere and
kleinere Wohngruben, alle ausschliesslich mit den charakte-
ristischen Gefassscherben der jQngeren Winkelbandkeramik
angefullt. Sehr bemerkenswert bei dieser Untersuchung war der Um-
stand, dass sich innerhalb der Graberreihen keine dieser Grnben nach-
weisen Hess, erst in einiger Entfernung yon den am weitesten nach
Osten gelegenen Gr&bern fanden sie sicb. Es war unverkennbar, dass
man sorgfaltig vermieden hatte, bei der Anlage der Wohngruben das
Gebiet des alten Friedhofes zu beruhren.
Bei der weiter vorgenommenen Untersuchung dieses Wohnplatzes
der jQngeren Winkelbandkeramik fanden sich auch auf den benachbarten
Feldern noch viele solcher Grnben, welche demnachst alle untersucht
werden sollen. Auch ein ganzes System von Graben, welche diese
Grnben mit einander zu verbinden scheinen, liess sich nachweisen. Doch
davon an anderer Stelle. Hier interessiert uns nur die Tatsache, dass
in alien bisher entdeckten Gruben oder Graben ausschliesslich Scherben
dieser jQngeren Winkelbandkeramik gefunden warden. Keine einzige
Scherbe des Hinkelsteintypus, sowie der Spiral-Maanderkeramik konnte in
denselben nachgewiesen werden. Wir haben es also auch hier, wie noch
in alien neolithischen Wohnplatzen der Wormser Gegend mit reinen and
unvermischten Schichten za tun. Der Grand, warum hier auf unserem
Wohnplatze die Gruben nicht, wie z. B. in Grossgartach and anderen
Orten, auch Reste der Spiral-Maanderkeramik enthalten, ist darin zu
suchen, dass unser Wobnplatz der Spiral-Maanderkeramik — Qbrigens
ein sehr ausgedehnter Wohnplatz, auch ein neolithisches Dorf — auf
demselben HdhenrQcken, 15 Min. weiter westlich bei Mdlsheim sich
befindet6). Die Gegend bot offenhar so viele gleich gttnstig gelegene
Ansiedelungsplatze, dass der neolithische Mensch nicht genOtigt war,
sich auf den verlassenen Wohnplatzen einer frttheren Bevolkerung
niederzulassen.
Der neu entdeckte Wohnplatz scheint sich von der Hdhe, auf der
das Hinkelsteingraberfeld liegt, den ganzen Bergabhang herabzu Ziehen,
in dessen unterem Abschnitt sich eine nocb jetzt starke Quelle, der
Ochsenbrunnen , findet, der ursprUnglich weiter oben zu Tage trat,
6) 20 Min. weiter nordwestlich wurde von uns auf einer hoher ge-
legenen Terrasse dieses HohenrQckens noch ein zweiter Wohnplatz der Spiral-
Maanderkeramik jetzt gefunden und westlich von Mdlsheim noch ein solcher
der jQngeren Winkelbandkeramik, so dass also auf eine Entfernung von knapp
einer Stunde nicht weniger als vier neolithische Wohnpl&tze sich befinden.
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Eine Neuuntersuchung des neolith. Gr&berfeldes am Hinkelrtein. 19
spater aber herabgeleitet worden ist. Ausserdem fliesst wenige Schritte
davon der stets wasserreiche Pfrimmbach dahin.
Interessant ist ferner der Umstand, dass wir bei unserer Unter-
suchung dieses neolithischen Wohnplatzes noch auf einen jungeren, wahr-
scheinlich einen solcben der Hallstatt- oder La Tfcne-Periode stiessen,
der sich zum Teil mit dem ersteren deckt, und der, wie es den An-
scbein hat, ganz andere Wohnnngen aufweist. Es fanden sich also bis
jetzt auf diesem HOhenrQcken ganz dicht beieinander, ubereinander ge-
lagert and zum Teil in einander einschneidend Anlagen dreier verschie-
dener Kulturperioden und man braucht sich deshalb nicht aber das
Zusammenvorkommen von zeitlich yerschiedenen neolithischen Resten
und tiberbleibseln noch jungerer Perioden, wie z. B. Napoleonshuten
aus Basaltlava, zu verwundern.
Ein sehr frappantes Beispiel far solcbe Yermischung verschiedener
Kulturen ist folgende Beobachtung, welche wir, Herr Ministerialrat
Soldan aus Darmstadt, der in liebenswflrdigster Weise die geometrische
Yermessung der Anlage Qbernommen hat, und ich bei dieser Gelegen-
heit machen konnten. Die ganze Hallstatt- oder La T&ne-Ansiedlung
— eine genaue Bestimmung stent noch aus — wird, wie es scbeint,
durch einen Palissadengraben eingeschlossen, den wir an yerschiedenen
Stellen antrafen. Die in ihm gefundenen Scherben stimmen namlich
uberein mit den innerhalb der einzelnen Wohnstatten gefundenen. Bei
der Untersuchung einer grOsseren Strecke dieses Grabens fanden wir,
dass derselbe in die grOsste der neolithischen Wohngruben hineinzog und
auf der anderen Seite wieder herauskam. Innerhalb der Grube war
der Palissadengraben nur ausserst schwer yon der umgebenden schwarzen
Erde der Wohngrube zu unterscheiden und es bedurfte der ganz genauen
Kenntnis der Anlage eines solchen Grabens, um inn in seinem Profil
noch zu erkennen. Ware man nun ohne Kenntnis des Palissadengrabens
zufallig zuerst an die Untersuchung der Wohngrube gegangen, so hatte
es geschehen kdnnen, dass man in anscheinend unvermischtem, jung-
fr&ulichem Boden, mitten unter den charakteristischen Scherben der
jangeren Winkelbandkeramik pldtzlich Spuren yon Metall begegnet
ware. Es hatte dann unter einem Anschein yon Berechtigung
das „Vorkommen yon Metall innerhalb der Stufe der bandverzierten
Gefassgattung" verkQndet werden kdnnen. Dieses Beispiel lehrt uns,
dass bei solchen Untersuchungen die grOsste Genauigkeit und die pein-
lichste Aufmerksamkeit nOtig ist. Im entgegengesetzten Falle haben
die erzielten Resultate nur hOchst zweifelhaften Wert. So gibt es
2*
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20 C. Koehl
mehrere neolithische Wohnplatze, die haufig schon in der Litteratur
angeftthrt wurden, deren Scherbenmaterial dadurch gewonnen wurde,
dass man es auf dem mit dem Dampfpflug (!) aufgerissenen Boden
spater zusammenlas.
Wie wir oben gesehen haben, dass in den Hinkelsteingrabern
keinerlei Spuren von Spiral-Maanderkeramik gefunden warden und wir
deshalb den Schlnss zogen, die Bandkeramik mOsse mindestens in zwei
zeitlicb getrennte Phasen zerfallen, so lebrte uns nun die Untersuchung
dieses Wohnplatzes, weil auch hierin kein einziger Scberben der Spiral-
Maanderkeramik zu Tage kam — 1j4t bezw. */& Stunde weiter westlich
nnden sich, wie wir geseben haben, 2 von einander getrennte spiralband-
keramische Wohnplatze7), — dass ebenfalls zwischen Spiral-Maander-
nnd jungerer Winkelbandkeramik ein zeitlicher Unterschied bestehen masse.
So sehen wir denn darch diese Neaantersachang des Hinkelstein-
graberfeldes wieder weitere neue Beweise erbracht far unsere schon im
Jabre 1899 8) — lange vor der Entdeckang des spiralbandkeramischen
Graberfeldes von Flomborn — aufgestellte Behaaptang : Die sadwest-
deatsche neolithische Bandkeramik zerfallt mindestens in
drei zeitlich und kulturell getrennte Phasen.
Was nun zum Schlusse den Namen des Graberfeldes „am Hinkel-
stein " betrifft, so war man bisher der Meinung, der ehemals dort
aufgerichtete Monolith, der diesen Namen trug, stehe mit dem Graber-
felde in engem Zusammenhang.
Das ist aber schon deswegen nicht gut mOglich, weil er so ent-
fernt von den Grabern aufgestellt war, dass er nicht als Wahrzeichen
fttr sie gelten konnte. Er stand dagegen an einer alten von Nord nach
Sttden ziehenden Strasse and kann nur in Beziehung zu dieser gebracht
werden. Er ist, wie alle anderen Hinkelsteine in Rheinhessen und der
Pfalz, als ein Grenzstein zu betrachten, der mit der Steinzeit gar keine
Beziehungen haben kann, weil er viel junger sein muss9). Es geht
dies auch aus folgender Betrachtung hervor:
Die alte Strasse, an welcher er aufgerichtet war, ist an dieser
Stelle noch als Feldweg erhalten geblieben. Weiter sudlich, da wo sie
T) In der Nahe des einen gelang es mir jetzt auch noch das dazu ge-
horige Graberfeld zu entdecken.
8) Vortrag auf der Generalversammlung des Gesamtver. der deutschen
Geschichts- und Altertumsvereine, Strassburg.
•) S. Kofler : „Uber Hinkelsteine im Grossherzogtum Hessentf, Korresp.-
Bl. des Gesammtver. der deutsch. Gesch.- u. Altertumsvereine 1888.
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Eine Neuuntersuchung des n eolith. Gr&berfeldes am Hinkelstein. 21
langs des Gr&berfeldes den Hang hinabzog, verlief sie fruher als ein tief
eingeschnittener Hohlweg, der erst einige Jahre vor der Entdeckung des
Gr&berfeldes ausgefullt worden ist, wie auch Lindenschmit berichtet, der
diesen Hohlweg als die alte Begrenzung des Gr&berfeldes anzusehen ge-
neigt war, was aber nicht der Fall sein kann. Bei der Untersuchung
des Wohnplatzes hat sich nan herausgestellt, dass eine grosse Wohn-
grnbe znr H&lfte durch diesen Hohlweg zerstOrt war. Er moss somit
jflnger sein als der Wohnplatz mit jungerer Winkelbandkeramik and
folglich auch junger als das Hinkelsteingr&berfeld. Im weiteren Verlanf
dieser Strasse finden sich noch zwei alte Grenzsteine mitten in einem
Acker, welche die ehemalige Begrenzung derselben andeaten. Das Gr&ber-
feld fuhrt demnach seinen Namen eigentlich mit Unrecht. Der Name
Hinkelstein kommt Qbrigens dort auch nicht als Flurname vor, denn
der Teil der Gemarkung, aaf der das Gr&berfeld gelegen ist, heisst
„Sankt Wendel".
Verzeichnis der Gr&ber und ihres Inhaltes.
(Ein Lageplan der Gr&ber soil erst nach der Untersuchung der anderen H&lfte
des Gr&berfeldes veroffentlicht werden.)
Grab 1—3. Telle der Gruben noch sichtbar. Vereinzelte Knochen
und Scherben.
Grab 4. Vereinzelte Knochenteile.
Grab 5 — 7. Knochen und Scherben.
Grab 8. Skelettreste in ursprunglicher Lage.
Grab 9. Scherben unverzierter Gefasse.
Grab 10. Grosse Reste der Grube erhalten. In ursprunglicher Lage
noch die beiden Schienbeine. 5 Messer und Schaber, sowie 2 querschnei-
dige Pfeilspitzen und 1 Klopfstein aus Feuerstein. Dabei gelbe Masse (zer-
setzter Schwefelkies), Alles an der linken Eurperseite. Der Klopfstein an
einer Stelle deutlich rot gefarbt, jedenfalls von Rotel herruhrend, der fruher
dabei gelegen.
Grab 11. Reste der Grube. Rechter Arm und rechtes Bein noch in
ursprunglicher Lage. An derselben Seite 7 Messer und Schaber, sowie
1 Klopfstein aus Feuerstein und gelbe Masse. Zu Fussen ein Knochen
vom Schwein. Dann fanden sich noch ein stark besch&digtes Flachbeilchen,
sowie verschiedene Scherben, darunter eine sehr schdn verzierte, von einem
prachtigen Gef&ss herstammende, ferner 1 Dutzend durchbohrter fossiler
Schneckengeh&usohen (Cerithium).
Grab 12. Knochen und Scherben zerstreut.
Grab 18. Zerstreute Skelettreste.
Grab 14. Einziges erhaltenes Skelett (s. Abbild.) 1,65 m gross. Das
Grab 1 m tief und 0,55 m breit. Wande der Grube noch 25 cm hoch er-
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22 C. Koehl.
halten. Mftnnliches Skelett. Am Eopfe Scherben von 2 Gefassen. An der
rechten Schulter 1 Klopfstein, 4 Feuersteinschaber und 1 Stack Rfltel mit
deutlichen Abn&tzungsfl&chen. An der Hnken Hand ein kleines Flachbeil.
Grab 15. Zerstreute Skeletteile, Reste der Grube.
Grab 16. Weibliches Skelett, mit Ausnahme des Schadels grdssten-
toils erhalten, Am Hals viel Muschelschmuck, ebenso an den Handen. Zu
Fftssen links Reste von 2 Gefassen, rechts ein grosser Handmahlstein.
Grab 17. Gefassscherben und 1 Handmahlstein.
Grab 18. 1 Klopfstein and 1 Schaber aus Feuerstein. Gefassscherben
umherliegend.
Grab 19. Kindergrab. Teile des Skelettes.
Grab 20. Skelettreste und Gefassscherben.
Grab 21. Linker Unterschenkel noch in ursprunglicher Lage. Ausser-
dem Knochen und Gefassscherben.
Grab 22. Zerstreute Gefassscherben.
Grab 28. Knochen und Scherben.
Grab 24. Reenter Oberarm noch in ursprunglicher Lage, dabei ein
Feuersteinschaber.
Grab 25. 2 fossile durchbohrte Muschelchen.
Grab 26. Ein Teil des Schadels, sowie beide Oberschenkel noch in
ursprunglicher Lage. Zu beiden Seiten des Kopfes die Bodenteile von
2 Gefassen in ursprunglicher Lage, die abrigen Scherben zerstreut. An der
rechten Seite 1 Klopfstein noch in seiner Lage, 1 Schaber aus Feuerstein
bereits daraus entfernt.
Grab 27. Unterster Teil der Grube noch erhalten. Beide Ober-
schenkelknochen noch in ursprunglicher Lage. Knochen und Gefassscherben
zerstreut.
Grab 28. Skelett zerstort. Rechts vom Kopfe 1 Klopfstein und Tier-
knochen noch in ursprfinglicher Lage, Knochen und Gefassscherben zerstreut.
Grab 29. Knochen und Scherben von 2 Gefassen zerstreut.
Grab 30. Boden der Grube in der Lange von 2,30 m und in 0,20 m
Wandhohe noch erhalten. Skelett zerstort. Viele Gefassscherben zerstreut.
Grab 31, Wenige Gefassscherben.
Grab 32. Knochen und wenige Gefassscherben.
Grab 33. Wenige Scherben.
Grab 34. Teile der Grube noch erhalten. Skelettreste.
Grab 35, Teil der Grube noch erhalten. Wandhohe 0,20 m. Noch in
ursprunglicher Lage links ein mittelgrosses Flachbeil und 1 Feuersteinschaber.
Grab 36. Teile der Grube noch erhalten. Skelettreste und Scherben
von 3 Gefassen.
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23
Der Ursprung der KOIner Kirchen S. Maria in
Capitolio und Klein S. Martin.
Eine methodisch-kritische Untersuchung.
Von Hermann Keuaaen.
(ffierzu Tafel l.)
Gegentlber meinen AusfQhrungen in dieser Zeitschrift1), welche
die topographische Entwicklung der Stadt K6ln festzustellen versucht
haben, hat Heinr. Schafer in den „Annalen des Historischen Yereins
fur den Niederrhein" *) in zwei Punkten eine abweichende Ansicht zu
zu begrunden unternommen. Zunachst sucht er die alte Grundungs-
legende von S. Maria in Capitolio als richtig nachzuweisen und damit
das Alter dieser Kirche um etwa 2 Jahrhunderte fruher anzusetzen,
als ich nach dem Yorgange von H. DQntzer und auf dessen Grunden
fussend angenommen hatte. Aber diese Korrektur verandert das yon
mir gezeichnete Bild der Kftlner Entwicklung nur ganz unwesentlich.
Wichtiger erscheint mir, dass Schafer meine Anschauung yon der Ent-
stehung der Pfarre Klein S. Martin durch Teilung der ursprtlnglich
einheitlichen Rheinyorstadt und durch Yerbindung ihres sudlichen Teils
mit der kleinen an die Stiftskirche S. Maria in Capitolio angelehnten
Altstadtpfarre S. Peter und Paul (spater Notburgis) heftig bekampft,
vielmehr die ganze Pfarre S. Martin als von jeher einheitlich und in
Abh&ngigkeit yon S. Maria in Cap. . entstanden nachweisen will. Da
Sch. mir am Schlusse seines Aufsatzes besonderen Dank fur BeihOlfe
in topographischer Hinsicht ausgesprochen hat, ohne dabei zu erwahnen,
dass ich seiner Beweisfuhrung sowohl in der Methode wie in ihren
Ergebnissen z. Tl. skeptisch, z. Tl. ganz ablehnend gegenuberstehe, so
halte ich es fur geboten, eine grundliche Nachprufung der Deduktionen
Sch.s vorzunehmen und meinen ablehnenden Standpunkt, wie ich hoffe,
zur Evidenz als richtig zu erweisen, damit nicht aus meinem Still-
schweigen auf Zustimmung geschlossen werde.
*) XX (1901) 14 ff. : Untersucbungen zur alteren Topographic und Ver-
fassungsgeschichte von Koln.
») Heft 74 (1902), 53 ff. : Das Alter der Parochie Klein S. Martin-
S: Maria im Eapitol und die Entstehungszeit des Marienstiftes auf dem
Kapitol zu Edln.
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24 H. Keussen
I.
S. Maria in Capitolio.
Als Duntzer vor langen Jahren mit grossem Scharfeinn die Sonde
der Kritik an die vielfach getrubte Kdlner geschichtliche tTberlieferung
anlegte, fand er, dass die altesten beglaubigten Nachrichten far die
Marienkirche nur bis in Brunos Zeit hinaufreichten ; er glaubte ebenso
zn erkennen, dass die sparlichen and lQckenhaften Nachrichten aber
Pipins Gattin Plektrudis nicht wohl mit der dieser zugeschriebenen
Kirchengrundung in tTbereinstimmung zu bringen seien. Er hat dem-
nach die Grundung der Kirche durch Plektrudis vom Standpunkte
nnserer damaligen Eenntnisse aus mit Recht als Legende bezeichnet.
Auch ich habe Duntzers Ausfflhrungen beigepflichtet und wurde ihren
Kern auch heute noch festhalten, wenn nicht eine neue Thatsache der
alten Legende wieder eine grOssere Glaubhaftigkeit zu verleihen schiene.
Diese Thatsache hat mich gewissermassen zu einer Revision des gegen die
Grundung dieser Kirche in frankischer Zeit gefuhrten Prozesses veranlasst,
und nach dem Ergebnisse dieser Prufung muss ich mich far Qberzeugt
erklaren, dass die Stiftung der Marienkirche durch Plektrudis als die
wahrscheinlichste LOsung der Frage nach dem Ursprunge dieser Stifts-
kirche anzusehen ist. Diese neue Thatsache war die Mitteilung yon Heinr.
Kelleter uber ein altes Memorienbuch der Marienkirche. Schafer 8) hat
aus diesem Buche eine Anzahl yon Nachrichten verOffentlicht aber die
in der Kirche gefeierten Feste von merowingischen Heiligen, ftber die Feier
des Jahrgedachtnisses der Plektrudis, welche als Grunderin der Kirche
ausdrucklich bezeichnet wird, ttber alte seltsame Einrichtungen und Ge-
brauche, unter denen die Weinspenden aus dem Becher der Plektrudis am
meisten auffallen4); andere Indizien, welche mit dem Patronat mehrerer
dem Marienstift unterstehender Pfarrkirchen6) zusammenhangen, und
deren VerOffentlichung sich Kelleter vorbehalten hat, treten hinzu; all
dieses scheint zu erweisen, dass thatsachlich die Tradition der Kirche in
die Merowingerzeit zuruckreicht. Das Memorienbuch selbst ist frtthestena
•) a. a. 0. 89—92.
4) Ich mdchte den Altar des hi. Arbogast in der Krypta binzufugen.
Der Bischof Arbogast von Strassburg ist ein ganz spezifisch merowingiscber
Heiliger. Da der Altar m. W. spater nicbt mehr genannt wird, so mass eine
Umnennung erfolgt sein, im Kalendar der Kirche erschmnt Arbogastus conf-
zam 21. Jali.
B) spec. Keyenberg bei Erkelenz.
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Ursprung d. E6lo. Kirchen S. Maria iu Capitolio u. Klein St Martin. 25
i. J. 1323*) angelegt worden, aber unzweifelhaft nach einer viel alteren
Yorlage. Es ist nicht urohl denkbar, dass eine spate Zeit sich eine so
eigenartige tTberlieferung geschaffen habe. Alte Urkanden, Chroniken-
stellen, Inschriften, Memorien, Grabstatten7) sind im unkritischen
Mittealter leicbt zu falschen and anterzuschieben geweseti; sie dienten zar
Tauschung von dritten Personen. Altertttmliche Brauche and Institutionen
warzeln tiefer; ihre Neabildung h&tte daza keinen praktischen Zweck
gehabt. £s ist jedenfalls ein grosses Verdienst von Kelleter8), mit Nach-
drack auf diese fruher nnbeachtete, freilich auch kaum zug&ngliche
Quelle9) hingewiesen zu haben. Nach meinem Dafftrhalten hatte
Schafer diese Beweisquelle an die Spitze seiner Untersnchung stellen
mussen. Denn sie gehftrt nicht zn „den weiteren Zeugnissen" fur
das Alter yon S. Maria in Capitolio, sondern ist vorlaufig das einzige
bekannte, das thats&chlich den Widerschein seiner altesten Epoche spiegelt.
Die Nicht-Erw&hnang des Klosters in der berahmten Gttterteilung
der Kftlner Kirchen vor 866 bietet durchaas kein Argument gegen das
Bestehen der Marienkirche in der Karolingerzeit, eine Erwahnung
wurde im Gegenteil auffallen, da die Kirche infolge ihrer GrQndung
durch Plektrndis den Charakter einer Eigenkirche erhalten haben moss,
ebenso wie S. Andreas damals schon bestanden haben wird, aber eben-
falls als Eigenkirche mit selbst&ndigem Besitz10).
Wenn dagegen Papst Stephan VI im J. 891 von Schenknngen
von Kdnigen and KOniginnen an die Kolner Kirche spricht, so steht
•) Das beigefugte Kalendar setzt zum 5. Mai die ascensio ad celam,
was im 14. Jhdt. nur fur die Jahre 1323, 34, 45 zutrifft, im 13. Jhdt. zuletzt
fur d. J. 1250. Die Datierung Schafers (S. 89) am 1300 der Schrift nach wird
dadarch nicht wesentlich ge&ndert.
^ Gegenuber dem grossen Werte, den Schafer diesen Geschichtsquellen
S. 75 und 89 beimisst, mochte ich meinen skeptischen Standpunkt nachdr&ck-
lichst betonen. Weder das Grab der Plektrudis, das von Sachverstandigen
dem 12. Jhdt zugeschrieben wird und urkundlich (Schafer S. 98 ff.) 1283 be-
zeugt ist, noch die keinenfalls ursprfingliche Inschrift unter der Orgel der
Kirche konnen irgendwelche Beweiskraft far die Thatsache der Stiftung
durch Plektrudis beanspruchen.
•) Auch Schafer verdankt ihm den Hinweis auf den Wert der im
Memorienbuche enthaltenen Nachrichten, im ersten Entwurf seiner Arbeit hatte
er die ihm bisher unbekannte Quelle nicht benutzt; sie hat freilich nach
seiner Aunasaung nur sekundaren Wert.
•) im Pfarrarchi? von S. Maria in Cap.
10) Mit Sch&fer (S. 79) beziehe ich die von Perlbach im Neuen Archiv
XIII 152 mitgeteilte Stello z. J. 875 auf S. Andreas in oder damals bei Koln.
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26 H. Eeossen
die Bemahung Schafers, darin auch die Schenkung der Marienkirche
durch Plektrudis herauszulesen, denn doch ganz in der Luft. Unter
der Kftlner Kirche wird, wenn man uberhaupt diese ganz allgemeine
Wendung ausdeuten will (ein Verfahren, das ich aber entschieden miss-
billige) nur die bischftfliche Kirche allein zu verstehen sein ; KOnige,
die die Kdlner Kirche beschenkt haben, sind mir aber nicht bekannt,
wohl dagegen gehOrt zu ihren Wohlthatern der Kaiser Karl d. Gr.,
den der Papst in dem Schreiben ansdrucklich selbst als Kaiser bezeichnet;
unter den KOniginnen aber versteht Schafer die Kaiser in Helena (wegen
ihrer geschichtlich allerdings nicht nachweisbaren Beziehungen zur
Gereonskirche) und die Hausmeiersgattin Plektrudis, welche doch
eine nicht mit der bischdflichen Kirche zusammenhangende Eigenkirche
grundete. Es ist ein sehr ktthnes Unterfangen, durch diese Art von
Quelleninterpretation den Nachweis zu fuhren, „dass man im 9. Jahr-
hundert auch in Rom von der Stiftung Plektruds far Koln unter-
richtet war" ll).
So behalt Duntzer durchaus Recht, wenn er behauptet, dass
keine unbedingt gesicherte Nachricht aber das Marienstift sich vor der
Zeit Brunos nachweisen lasse ; denn alle bisher geprtlften Quellen geben
keinen positiven Beleg far die Existenz, oder sie sind wie das Memo-
rienbuch, wenn auch glaubwttrdig, so doch an sich spateren Ursprungs.
Allerdings hehme ich jetzt auf Grund der Nachweisungen Schafers18)
an, dass eine bisher fttr unsere Zwecke unbeachtet gebliebene Stelie
der Ruotger'schen Vita Brunonis sehr wohl den Schluss nahelegt, dass
die Kirche schon vor Brunos Zeit bestanden habe, aber zwingend ist
selbst diese Stelie nicht, welche von der Versetzung der Kanoniker an
S. Marien nach S. Andreas handelt. Die Erzahiung Ruotgers ist freilich
so wenig durchsichtig, dass man nur mit einiger Mtlhe zu der von
Sch. gegebenen, wie ich glaube, allein richtigen und sinngem&ssen Inter-
pretation gelangt: in Folge von Unzutraglichkeiten habe Erzbischof
Bruno die Kanoniker von den Nonnen getrennt, die im Marienkloster
dem Dienste Gottes gelebt hatten (divinae religioni fuerant deditae).
Nur glaube ich nicht, wie Schafer es aus rein theoretischen Erwagungen
that18), die Unzutraglichkeiten hatten sich erst nach langer Zeit heraus-
,l) Schftfer S. 92.
») S. 77 ff.
") S. 79: Dem Missbrauch pflege eine Zeit ordentlichen Gebrauchs
voranzugehen.
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Ursprung d. Kdln. Kirchen S. Maria in Capitolio it Klein S. Martin. 27
stellen kdnnen; das Gegenteil scheint mir vielmehr sehr woht denkbar.
Aber immerhin lasst sich aus nnserer Stelle mit einiger Wahrschein-
lichkeit ein Bestehen des Klosters vor Bruno folgern.
Nun erhebt sich aber eine ernste, wie Sehafer freilich meint,
nur scheinbare Schwierigkeit. Immerhin verwendet er nicht weniger
als 4 Kapitel14) auf den Versuch ihrer L6sung, einen Versuch, der den
Stempel kttnstlicher Geschichtskonstruktion in ganz auffalliger Weise
an der Stirne tragt, der die historische Methode ganzlich verleugnet,
urn zum yorgesetzten Ziele zu gelangen, kurz gesagt, ein klassisches
Beispiel nicht voraussetzangsloser Forschung. Dttntzer hat es s. Zt.
nicht vermocht, dieser Schwierigkeit Herr zu. werden, sie hat inn direkt
gendtigt, die spate Entstehnng der Marienkirche zu behaupten ; ich bin
ihm gefolgtj weil seine logischen und klaren von keinem Blendwerk
verhollten Schlusse mir durchaus berechtigt erschienen, bis mir durch
die Kenntnis des Memorienbuches der Glaube an die Grundungslegende
von S. Marien wiedergegeben wurde.
Es handelt sich in unserem Falle nicht um eine der vielen
Bezeichnungen der Kirche 15), sondern um den altesten Beinamen, welcher
der Kirche um 980 in der Translatio s. Maurini gegeben wird: das
Mttnster (monasterium) der hi. Maria, welches man das neue nennt.
Und noch 100 Jahre spater in der Vita Annonis z. J. 1075 wird es
mit diesem Beinamen bezeichnet. Nach dem Vdrgange von Dttntzer
findet Schftfer das aite Mttnster richtig wieder in dem Cacilienkloster,
das in einer Urkunde v. J. 9B2 16) Altmtinster genannt wird. Die
Yermutung ist zunachst gerechtfertigt, dass durch die Bezeichnmng neu
und alt die beiden damals einzigen FrauehklOster in Vergleich gesetzt
werden. Dttntzer hat, indem er dies annahm, logiscber Weise gefolgert,
dass S. Maria jttnger sein mttsse als S. Cacilia, dessen Stiftung mit
aller Wahrscheinlichkeit auf Bischof Willibert im 9, Jhdt. zurttckge-
ftthrt wird. Er hat demnach selbstredend die Grundungslegende fur
apokryph halten mttssen und sich mit den Httlfsmitteln seiner Zeit
bemttht, die Haltlosigkeit der Stiftung durch Plektrudis nachzuweisen.
Mit Recht wendet sich Schafer mit Hulfo der neueren Forschungen
l4) S. 79—88: Das „Neumunstera S. Marien und das „Altmunstertf ia
v Koln ; Umnennung einzelner Kirchen ; das Patrocinium der altesten Kathedrale
zu Kdln; das „Neumiin8teru der h. Jungfrau schbn im 8. Jahrh. vorhanden.
»■) so Schftfer S. 79.
li) Lacomblet, Urk.-Buch 1, 105.
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28 H. Keussen
von Breysig 17) gegen diesen letzteren Verguch und stellt fest, dass das
wenige, was wir ttber Plektrudis' Beziehungen zu K6ln wissen, der Grun-
dangslegende wenigstens nicht widerspricbt ; damit ist aber nur die
MOglicbkeit der Stiftung durch Plektrudis gegeben ; denn einen positiven
Beleg bieten die zeitgendssischen Queilen nicht. H&tte Duntzer freilich
die Nachrichten des Memorienbuches gekannt, so wurde er zweifellos sich
nicht mit dem Gegenbeweise abgemttht haben. Er wurde ferner mit
mir die Ltyung der Schwierigkeit, welche in dem altesten Beinamen der
Marienkirche unzweifelhaft liegt, darin gefunden haben, dass nur em
Vefgleich der Geb&ude18) der beiden KlOster hinter den Bezeichnungen
alt un4 neu zu suchen ist, mag man nun annehmen. dass das C&cilien-
kloster als Erbe der Baulichkeiten des altesten Domes baulich in eine
fruhere Zeit zuruckreicht, wie die Marienkirche als Stiftung der
Plektrudis, oder mag man annehmen, dass die yon Bruno in seinem
Testament ausgesetzte Summe zur Yoilendung eines Neubaues des
Marienmunsters benutzt worden war, w&hrend das C&cilienkloster nach
der Urkunde v. J. 941 19) nur eine pr&chtige Wiederherstellung er-
fabren hatte. So w&re die Schwierigkeit, welche uns der aiteste Bei-
namen der Kirche bereitet, auf eine Weise beseitigt, welche zwar nicht
so einfach ist, wie die Duntzer'sche LOsung, aber jedenfalls ein hoheres
Alter der Marienkirche zul&sst.
Eigentumlicher Weise erkennt Sch&fer diese einfache MOglichheitT
an die er auch gedacht hat, nicht an; denn er sagt, es sei nicht
mOglich, die Kirchengeb&ude (monasteria) von S. C&cilia und S. Marien
als alt und neu zu vergleichen, da in KOln schon im 8., bzw. 9. Jhdt.
mehrere monasteria vorhanden gewesen sind20); sie mussten also noch
l1) Breysig, Das Zeitalter Karl Martells (Jahrbiicher der deutschen
Geschichte)> erschien 1869, w&brend Duntzers Kritik in der Hauptsache be-
reits i. J. 1866 in den Bonner Jahrbiichern veroffentlicht war.
") oder richtiger der zu den Klostern gehorenden Kirchengebaude
unter Berucksichtigung der von Schafer, Pfarrkirche und Stift 4 Anm. 1 fur
die Deutung des Wortes ^onasterium' beigebrachten Quellenstellen. Soviel
ich ubrigen8 sehe, ist der Gebrauch der homonymen Ausdrucke monasterium,
claustrum u. 8. w. keineswegs fest abgegrenzt; vgl. unten S. 40 Anm. 64,
wonach in den Lorscher Annalen monasterium gebraucht wird an Stelle des
von Sch&fer verlangten claustrum.
*•) Lacomblet, Urk.-Buch 1, 93. '
ao) Gelegentlich hat Schafer eine Stelle der Gesta episcoporum Leo-
diensium von dem Lutticher Domherrn Anselmus (um 1050) (Mon. Germ.
Scr. 7, 220) auf den fruhen Reichtum Eolns an Kirchen ausgedeutet ; es heisst
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Ursprung d. Kdln. Kirchen S. Maria in Capitolio u. Klein S. Martin. 29
eine gemeinsame EigentQmlichkeit fur den Yergleich aufweisen, and
diese findet er in ihrer Eigenschaft 21) als Marienkirche, wozn er anch
S. C&cilia stempelt. Nun erscheint far jene fruhe Zeit mit Bestimmt-
heit nnr die Existenz von drei Kirchen fur das alte KOln innerhalb
-der Rftmaimauern historisch gesichert — und nur die Altstadt EQln
<larf in Betracht gezogen werden M) — : der Dom, S. Cacilia und 8. Maria.
Da nur die beiden letzteren, wie Schafer zugiebt, verglichen werden,
so werden sie eben als FrauenklOster — • das ist die gesuchte ge-
meinsame Eigentttmlichkeit — hinsichtlich des Alters ihrer Gebaude
verglichen. Es erscheint daher durchaus unnOtig, sich kunstliche Beweis-
schwierigkeiten zu schaffen, denen Schafer dann wahrhaft klaglich erliegt.
Zunachst will Schafer beweisen, dass nicht nur S. Cacilia, sondern
vor ailem der alteste Dom, dessen Stelle diese Kirche einnimmt, eine
Marienkirche gewesen sei. Wie ich freilich behaupte, hatte er noch
-dazu den Beweis fuhren mussen, dass der Dom nicht nur eine Marien-
kirche gewesen, sondern auch nach der hi. Maria genannt worden
sei. Dies letztere ist nun niemals geschehen88), vielmehr ist Peters-
kirche stets der Name des KOlner Domes gewesen bis auf den
-a. a. 0.: vir Dei sanctam adiit Coloniam, sanctorum limina, quorum
Humerus nulli praeter Romam loco aequo est concessus, piis pulsat preeibus.
Dass aber Anselmus bei diesen Worten nur an die Menge der Kolner Heiligen
gedacht hat, beweist die bald darauf folgende (a. a. 0. 234) Parallelstelle :
matris tuae sanctae et venerabilis Coloniae, quam Dominus post urbem
Romam tarn infinito diversi generis sanctorum numero dignatus est
insignire.
") es muss aber heissen: Benennung.
") In seiner neuen Scbrift : Pfarrkirche und Stift im deutschen Mittel-
alter S. 137 Anm. 2 sagt Schafer im Gegensatze hierzu : Wir verstehen unter
Koln im allgemeinen den von der mittelalterlichen Mauer umschlossenen
Stadtbereich, nicht nur die Romerstadt. — Da die mittelalterliche Mauer erst
nach d. J. 1180 entstand, so ist das Verfahren yon Schafer methodisch un-
richtig und willkiirlich. Dass man im Mittelalter selbst diese Scheidung
deutlich empfand, beweist die Benennung des urbanus und suburbanus populus
in der Vita Annonis (Mon. Germ. Scr. 11, 503), die Bezeichnung der vor-
stadtischen Kirchen bis zu ihrer Eingemeindung als bei Koln gelegen (die
Belege finden sich in den Urkundenbuchern und zusammengefasst in meiner
•demnachst erscheinenden mittelalterlichen Topographic von Koln), ebenso wie
die Romermauer eine scharfe Grenze fur die Kolner Stadtpfarreien bildete
mit zwei von mir genugend begrUndeten Ausnahmen (vgl. meine AusfQhrungen
in dieser Zs. 20, 74/75 im Gegensatze zu Schafer, Pfarrkirche und Stift S. 28).
") Die Durchsicht meiner Sammlungen hat mir daruber vollige Ge-
wissheit verBchafit.
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30 H. Keussen
heutigen Tag; nicht eine einzige Stelle vermag Schafer fur seine Be-
nennung als Marienkirche beizubringen. Indem diese Thatsache fest-
gestellt wird, bricht sein ganzer Beweis in sich zusammen. Aber erbringt
denn Schafer den Beweis, dass thats&chlich die alteste Domkirche der
hi. Maria geweiht war? Der Weg, den Schafer zu diesem Zwecke
einschlagt, ist insofern methodisch ganz verfehlt nnd unzuiassig, als er
nnterschiedslos die Nachrichten aber alle drei Domgebaude ftir den
altesten Dom verwertet. Dem gegenttber werde ich nun zu zeigen ver-
suchen, dass eine methodisch richtige Behandlung der Quellen, getrennt
nach den drei Gebauden, eine andere Auffassung bedingt.
Was wir an Nachrichten ttber den altesten Dom besitzen, ist
ziemlich vollstandig und kritisch von Hegel84) zusammengestellt26).
Durchschlagend ist da die Stelle der Fuldaer Annalen z. J. 857 96),
wonach am 15. September die Basilica s. Petri in KOln vom Blitze
getroifen wurde; dabei kamen drei Menschen am, ein Priester am
Petersaltar, ein Diakon am Dionysinsaltar, ein Laie am Marienaltar.
Damit steht fest, dass der al teste Kdlner Dom nach S. Peter benannt
war and anter anderen auch einen Marienaltar besass.
Von der Weihe des zweiten Domes, der jedenfalls in der Nord-
ostecke der ROmerstadt erbaut war, sprechen dieselben zeitgenftssischen
Fuldaer Annalen27) mit den Worten: domum s. Petri dedicaverunt,
womit die Angabe des altesten KOlner Bischofskataloges ttbereinstimmt :
hie (Willibertus) domum b. Petri dedicavit28). Von diesem zweiten
Dome, der seiner Weihe nach also eine Peterskirche war, gerade so
wie sein Vorganger, wissen wir, dass er entsprechend anderen grossen
Kirchenbauten der Karolingerzeit (Fulda und St. Gallen) doppelchOrig
war. Aus einer Beschreibung des Domes in einer alten Handschrift
der Thesaurarie 29) geht hervor, dass der obere (superior) Chor dem
hi. Petrus geweiht war, der untere (inferior), zwischen den Glocken-
tttrmen, der hi. Maria. Im Gegensatze zu der bisherigen Erklarung 30)
u) Stadtechron. 14 CCL ff.
**) Hinzufugen mochte ich noch die von Perlbach (Neues Archiv XIII
IbS) mitgeteilte Stelle, wonach der Dom 795 Juni 9 s. Petrus genannt wurde,
sowie di» von Schafer, Pfarrkirche und Stift S. 200 angefuhrten Stellen yon
(632—666) und 753.
*•) Mon. Germ. Scr. I 370.
") ebenda I 383.
M) Vgl. Hegel a. a. 0. CCLI.
* •) veroffentlicht von Gelenius, Magn. Col. 231 ; Mon. Germ. Scr. 16, 734. 5.
,0) Ennen, Der Dom zu Koln (1880) 17—19.
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Umpiring d. K61n. Kirch en S. Maria in Capitolio a. Klein S. Martin. 31
macht nun Schafer den Marienchor zum Ostchor, offenbar, weil er das
Wort inferior topographiscb als rheinwarts gelegen deutet, wozu ibm
aber die Berechtigung abgeht81); richtiger ware es die beiden Bezeich-
nungen auf die Rangstellung zu beziehen und den Peterschor als Haupt-,
den Marienchor als Nebencbor aufzufassen. Dieser Auffassnng wider-
sprecben nicht im mindesten die beiden Qnellenstellen, in denen der
Marienaltar82) des Domes oder der Dienst der hi. Maria88) vor dem des
Petrus genannt werden; angesicbts des obersten Ranges, den Maria in
der Heiligenbierarchie einnimmt, ist diese Bevorzugung nicht weiter auf-
fallig. Jedenfalls war der Peterschor schon ausserlich der bedeutendere;
er hatte 36 Kerzen znr Beleuchtung, der Marienchor nur 24. Eine
LektQre der alten Statuten des Domkapitels M) uberzeugt ohne weiteres
von der Thatsache, dass der Peterschor, der in ihnen stets vor dem
Marienchor genannt wird, ohne jeden Zweifel als der Hauptchor gait;
bei der Ausstellung der Reliquien and bei den Begrabnisfeierlichkeiten
fur die Domherren kam er allein in Benutzung. Und die Erklarung
dieser Erscheinang ist so uberaus naturlich. Die doppelchOrige Anlage
einer Kirche hat ihren Grand in der Verdoppelung der Titelheiligen.
Zu Ehren eines zweiten Patrons und seiner neuerworbenen Reliquien
wird an Stelle des westlichen Einganges ein zweites Altarhaus an-
gelegt86). Da im aitesten Dome bereits ein Marienaltar war, so ist
im vorliegenden Falle der Marienaltar zu einem Marienchor ausgestaltet
worden. Auf die Benennung der Kirche hat diese Anderung gar keinen
") superior and inferior bedeaten in Kolner Ortsangaben durchweg
Rheinaufwarts, bzw. abwarts. Fur die Bezeichnung von Oaten oder Westen
scheinen die Ausdrucke weniger gebraucht zu werden; meist wird in diesem
Falle die deutliche Wendung versus Rhenum, bzw. versus campum gebraucht*
Dass die Bezeichnung superius sehr wohl die Richtung nach dem. Rhein zu
bedeuten kann, bewies mir sofort die erste Quellenstelle, welche ich dieser-
halb nachschlug: Ennen, Quellen 2, 46 [c. 1214] domus iuxta cappellam in
platea Salis versus Rhenum superius in Foro butyri.
•*) Lacomblet, Urk.-Buch 1, 187 z. J. 1062 maius altare eccleaiae tuae
matri8 virginis honori dedicatum et aliud ibidem apostolorum principi b. Petro
addictum.
»») Vgl. die Anfahrung von Schafer S. 86.
u) In Verbindung mit dem Dom-Kalendar gedr. : Quellen 2, 561 ff.
tsj Otte, Archaologischer Katechismus8 (1898), 23 ; vgl. desselben Hand-
buch der kirchlichen Kunst - Archaologie§ I 57. — Mit seinem oben S. 25
erw&hnten Sclpreiben v. J. 891 ubersandte Papst Stephan dem Erzbischof
Hermann Reliquien der hi. Maria fur dessen Kirche; doch wird diese schon
Marien-Reliquien in ihrem alten Marien-Altar besessen haben.
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32 H. Keussen
Einfluss gehabt ; sie war, blieb und hiess die Peterskirche, wenn sie
nicht ihrem Range gem&ss als maior ecclesia, Summus oder Dom be-
zeichnet wird.
Dieser Name verblieb auch dem neuen Dom, dessen Grandstein
i. J. 1248 gelegt wurde; nach der Aussage der besten Quelle86) war
dieser die nova basilica b. Petri, scil. maioris ecclesie in Colonia.
Und noch heutigen Tages ist der KOlner Dom die Metropolitan- und
Pfarrkirche zum hi. Apostelfursten Petrus 87). Dass er gleichzeitig der
hi. Maria geweiht war, wie wir aus einem p&pstlichen Schreiben
erfahren, wobei selbstverst&ndlich die hi. Maria vom Papste an erster
Stelle genannt wird, ist auf die Benennung der Kirche ohne Einfluss
gewesen. Und das h&tte doch gerade bewiesen werden mussen, dass
der Kftlner Dom irgend einmal umgenannt worden sei. Da das niemals
geschehen ist, liegt das ganze Kapitel von der „Umnennung einzelner
Kirchen" ganz neben der Sache, ist nur gelehrter Ballast, wie so viele
der Sch&fer'schen Ausftthrungen 38).
S6) Die Fort8etzung der Chronica regia (ed. Waitz) 293 z. J. 1248:
fundamentum nove basilice b. Petri, scil. maioris ecclesie in Colonia est initiatum.
") [Amtliches] Handbuch der Erzdiozese Koln (1895), 214.
ss) Dazu gehdrt auch die ungerechte und hochst Qberflussige An-
merkung 2 auf S. 82, die eine entschiedene Zuruckweisung verdient. Schafer
wirft dort mir und Oppermann, „welcher sich in extenso mit Kdlner
Falschungen beschaftigt hat", vor, wir batten irrtumlich die frUhen Ur-
kunden fur S. Ursula, welche den Titel „Kirche der 11000 Jungfrauen"
enthalten, far Falschungen bezw. verdachtig erklart, „allerdings ohne die
Originate vorher gesehen zu haben. Es hat sich aber bei Unter-
suchung der Originale ergeben, dass gerade die Urkunden mit
11000 und insbesondere Lac. I Nr. 88 vpllig ecbt und gleichzeitig
sind.u — Auf die in diesen von mir gesperrt gedruckten Satzen enthaltene
grobe Anschuldigung stellt mir Oppermann auf meinen Wunsch den nachstehen-
den Thatbestand zur Verfugung : Die Dusseldorfer Ursula-Urkunden babe ich
zun&chst an Ort und Stelle untersucht, nach Ausweis des Kontrol-Journals am
2. Marz 1900. Ich glaubte sie damals f(ir falsch halten zu mussen, weil ich die
Hand der Erinnerung nach fiir die gleiche hielt wie die der im Kdlner Stadtarcbiv
beruhenden Falschung von 922. Diesen Thatbestand hatte Dr. S., der taglich
mit mir zusammenarbeitet, jederzeit von mir erfahren kOnnen. Als Dr. S.
geraume Zeit spater an der Richtigkeit dieses Ergebnisses Zweifel ausserte,
hatte ich die Herausgabe der altesten rbeinischen Urkunden ubernommen
und konnte ihm mitteilen, dass ich zu diesem Zweck die Kdlner und Dussel-
dorfer Ursulaurkunden demnachst von neuem im Zusammenbang untersuchen
wurde. Auf Dr. S.s ausdrucklichen Wunsch habe ich dann bei Eintreffen
•des Dusseldorfer Materials in Koln sogleich eine sorgfaltige Vergleichung an-
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Ursprung d. K6ln. Kirchen S. Maria in Capitolio u. Klein S. Martin. 33
Dass jenes im 9. Jahrhundert nach S. Cacilia umgenannte Alt-
mttnster ursprunglich eine Marienkirche gewesen sein muss, wie Schafer89)
das noch zn behaupten wagt auf Grund der „Nachrichtenu, welche
Duntzer40) ganz ausgezeichnet, mit kritischem Scharfsinn, aber unbarm-
herzig gegeisselt hat, diese Behauptung kann ich nor verstehen, wenn
Schafer diese vortreffliche vernichtende Kritik ubersehen 41) oder aus
Voreingenommenkeit gegen Dttntzer nicht gelesen hat42).
gestellt and ate Ergebnis Herrn Dr. S. sofort mitgeteilt, ich vermochte gegen
die Achtheit der Dttsseldorfer Urkunden jetzt nichts mehr einzuwenden.
Dies ist die Untersuchung der Originale, von der Dr. S. spricht, ohne
mich zu nennen. Eine diplomatische Untersuchung selbst anzustellen war
Dr. S. gar nicht in der Lage, da er sich nie mit diplomatischen Fragen
beschaftigt hat Meiner Hilfe, die ich ibm auch sonst nie versagt habe,
verdankt er also die Kenntnis eines Thatbestandes, den er dann in der be-
wussten Weise verwertet hat. — Ich selbst habe dem nur zuzufttgen, dass
ich auf der Anklagebank sitze, weil ich, ehe die Untersuchung von Opper-
mann vorgenommen worden war, „lebhafte Bedenken hinsicbtlich ihrer Echt-
heittf ausgesprochen hatte (diese Zs. 20, 66), die natiirlicb jetzt beseitigt sind.
»•) S. 87.
«•) Bonner Jahrbttcher 39/40, 100 ff. ; 63/54, 215 ff.
41) weil er nicht zu ihr Stellung nimmt. — Man dttrfte aber docb er*
warten, dass jemand, der glaubt, wichtige neue Ergebnisse auf dem Gebiete
der alteren Kdlner Gescbichte erzielt zu haben, die ernste Kritik eingebend
wnrdigt, die Duntzer der Kolner Uberlieferung hat zu teil werden lassen.
Trotz mancher Irrtttmer und Yerstusse ist die Duntzer'sche Manier nicht
eine „oberflachliche Kritik". Schafer fiihrt diese Worte als Ausspruch Hegels,
Stadtechron. 14 CCXLVII an, aber weder auf dieser Seite noch in dem zwei
Seiten sp&ter beginnenden langen Exkurs kann ich sie finden, obwohl man
sie im letzteren erwarten sollte, da Hegels Ausfuhrungen dem Sinne nach
auf diesen Tadel hinauslaufen. Ich balte es fttr durchaus verwerflich, dass
Schafer seine eigene in schroffster Form ausgedruckte und dazu in dieser
Allgemeinheit ganz unrichtige Meinung mit dem Namen Hegels deckt, da
dieser nicht einmal in dem bestimmten Falle, fur den das Urteil Berechtigung
gehabt hatte, sich so absprechend fiber Duntzer geaussert hat. — Ich selbst
teile in der Kontroverse den Standpunkt Hegels.
4t) Weitere Ausfuhrungen ttber diese Marienlegende und ihre wahrschein-
liche Entstehungszeit in dem Exkurs uber die Marienlegende des Cacilien-
stiftes unten S. 59 ff.; er wird zur Genttge erweisen, dass auch die neue Wendung,
welche Schafer (Pfarrkirche und Stift S. 200) seiner Anschauung ttber die
Cacilienkirche als Marienkirche gegeben hat — und zwar ohne den grossen
Widerspruch zu erklaren, in dem seine neue Auffassung zu der Darlegung
in den „Niederrheinischen Annalen" steht — , unhaltbar ist. Neuerdings
namlich erklart er S. Cacilia (= S. Marien) fur die ursprtingliche Kathedral-
pfarrkirche, den Dom an der Stelle der heutigen Peterspfarrkirche fttr die
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, I. 3
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34 H. Keussen
Der mit so vieler Muhe unternommene Versuch, die K&lner
Domkirche einschliesslich der Cacilienkirche zu einer Marienkirche umzu-
stempeln, urn eine vorgefasste Meinung48) zu beweisen, ist nichts wie
ein Kartenhaus, das dem Andringen der Kritik nicht im geringsten
standzuhalten vermag. Wenn ich naher darauf eingegangen bin, als
die absolute Notwendigkeit es erforderte, so liegt es daran, dass ich
die leichtfertige and dazu noch selbstbewusste Art, mit der hier die
Errungenschaften und Anforderungen der kritischen Geschichtsforschung
z. Tl. ignoriert, z. Tl. durch TrugschlQsse and neben der Sache liegende
Ausfuhrungen umgangen werden, grundlich aufzeigen wollte, damit der
Versuch nicht erneuert werde, glucklich beseitigte Irrtumer eines un-
kritischen Zeitalters wieder kursfahig zu machen und durch neue zu
vermehren.
Der jungste der mittelalterlichen Namen, den die ehrwurdige
Marienkirche erhalten hat, ist derjenige, unter dem sie heutigen Tages
bekannt ist: Marienkirche auf dem Kapitol. Schafer44) hat mit vielem
Fleisse reichliches Material zusammengetragen, aus dem er schliesst,
dass auf dem mittelalterlichen Malzbuchel das romische Kapitol ge-
standen haben mtisse. Wie mir aber Jos. Klinkenberg, augenblicklich
wohl der beste Kenner des rOmischen Koln, freundlichst mitteilt, sind
in der rdmischen Epoche Kdlns durch Schriftsteller und Inschriften von
Offentlichen Gebauden nur das Praetorium und die Curia bezeugt; ein
Kapitol wird niemals erwahnt ; es liege aber auch gar keine Notwendig-
keit vor, dass in Koln ein Kapitol gewesen sein musse. Ich teile
demnach Hegels vorsichtige Zuruckhaltung, der mit vollstem Recht es
fur ganzlich unntttz erklart, ftber die Lage des rOmischen Kapitols in
Kdln zu streiten, da nicht einmal seine Existenz geschichtlich bezeugt
ist46). Und mit der von Schafer angefuhrten mittelalterlichen „Traditionu
bischufliche Hauskirche ; vorher aber hat er den Dom selbst zu einer Marien-
kirche gemacht, an (lessen Stelle das Cacilienkloster auch urspranglich als
Marienkirche getreten sei, wahrend der Dom selbst in S. Peter umgenannt
worden sei. — Wenn wirklich an Stelle von S. Gacilia und S. Peter schon
in fruhester Zeit eine Doppelkirche gelegen hat, was — die Richtigkeit der
von Schafer angefuhrten Analogieen aus anderen Bischofsstadten vorausge-
setzt — sehr wohl denkbar ware, so ist dennoch fur die Umnennung einer
von beiden Kirchen kein erheblicher Grund anzufuhren.
**) Die Meinung von der Richtigkeit der Plektrudis-Grundung selbst
teile ich jetzt auch.
«) S. 69/70.
45) Stadtechron. 14 CCL.
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Ursprung d. Koln. Kirchen S. Maria in Capitolio u. Klein S. Martin. 35
sieht es sehr windig aus. Der erste Zeuge ersteht erst im 11. Jbdt.
in dem seltsamen Mftnche Marianas Scotus48), der in einer nar aus einer
Anfuhrung bei Gelenius bekannten verlorenen Schrift (iter sive periegesis
8. Petri) den hi. Maternos neben dem Kapitol die Tempel des Mars und
anderer Gotzen herabsturzen and eine Kirche ganz nahe bei dem Kapitol
mit dem Namen des hi. Petros ehren lasst. Trotz Gelenius48*) und Schafer
braucht man wohl kein Wort daruber zu verlieren, dass Marianas Scotus
bei seiner Behaaptang an den zu seiner Zeit schon vorhandenen Dom-
hugel and die sich darauf erhebende Peterskirche, d. i. den Dom,
gedacht hat, namentlich da er die Grundung auf Maternus, den legen-
darischen Stifter der Kdlner Kirche, zuruckfuhrt47). Angesichts des Wort-
lauts der Stelle sollte man es nicht far moglich halten, dass Sehafer,
urn das „Kapitola far die von ihm hierfur angewiesene Stelle zu
retten, es fur nicht zweifelhaft erklart, dass unter der Peterskirche
die Peter-Paulskirche, spater Notburgis, zu verstehen sei48). Schafer
gerat ubrigens durch diese Annahme in die fatale Lage, das Alter des
kleinen Annexkirchleins S. Peter und Paul viele Jahrhunderte fruher
ansetzen zu mussen als die Mutter kirche S. Maria. Yon seinem Stand-
ponkte aus hatte er besser gethan, der Scotus - Legende einfach den
Glauben abzusprechen. Far unsere Zwecke ist freilich das Zeugnis des
Scotus sehr wertvoll. Es beweist, dass im Mittelalter eine sichere
Tradition uber ein rdmisches Kapitol nicht bestanden haben kann. Denn
Scotus verlegt das Kapitol auf den Domhugel49), wahrend vom folgenden
Jahrhundert an die Gelehrten den Malzbuchel mit dem Namen zieren.
Soviel wir wissen, ist der geistige Vater des von Schafer wieder
zu Ehren gebrachten Kapitols der Verfasser der Chronica regia, der
unter dem Einflusse des Italienfahrers Rainald von Dassel geschrieben
46) Vgl. die Wurdigung bei Wattenbach, Geechichtsquellen6 II 114—116.
*«») De magnitudine Coloniae (1645) S. 646.
47) Die sp&teren Quellen (so Gottfried Hagen, St. Chr. 12, 24, die von
Eckertz herausgegebene Cronica presulum, Niederrhein. Annalen 4, 182)
laasen Maternus den sogen. Alten Dom, eine kleine Kapelle am sudlichen
Ausgang der Marzellenstrasse grtinden; diese war aber dem hi. Viktor ge-
weiht (Qu. 2, S. 570: ad 8. Victorem, quod dicitur alt Dom).
4S) „denn auch anderweitig findet man Peter-Paulskirchen, die moist
nur als Peterskirche bezeichnet werden, z. 8. in Worms (Boos, Rhein. Stadte.
kultur I S. 266). " — Ich bezweifle, dass Sch. dafar genUgende Beweise in
Handen hat.
49) auf dem nach Schafers Ansicht (S. 70) kein Kapitol vorhanden ge-
wesen sein kann.
3*
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36 H* Keuasen
hat ; hierdurch wird der Gebrauch des gelehrten Ausdruckes, den Caesar
von Heisterbach alsdann ubernimmt, zur Genuge erkl&rt. In jener Zeit
aber nannte das Yolk, dessen Sprachgebrauch uns die Schreinskarten
uberliefern, den Httgel den MalzbQchel und die Eirche der Lage ent-
sprechend: die hohe Kirche der hi. Maria anf dem Malzbuchel.
Ein ferneres Eapitel der Sch&fer'schen Arbeit ist uberschrieben :
Die Residenz der Merowinger B0). Wie er behauptet, war far diese der
geeignetste Ort die Stelle des rOmischen Eapitols, dessen Existenz, wie
wir gehdrt haben, gar nicht einmal bezeugt ist. Doch kommt ihm
neben fr&nkischen Bauresten61) eine nfruhea Tradition zu Httlfe. Ein
75j&hriger Eanonikus von S. Cftcilia62) berichtet i. J. 1300, dass man
sich zu seiner Zeit die Sage erz&hlte (dicebatur), nicht aber als Thatsache,
dass an Stelle von S. Maria eine kftnigliche Burg gestanden habe. Es
ist das aber doch wirklich keine frtthe Tradition. Urn nun Mangels anderer
Zeugnisse zu erweisen, dass das „Kapitola von jeher eine bedeutende
Stelle der Stadt gewesen sei, zahlt Schftfer die Fttlle von „Eirchenu
auf, die in engem Umkreise um die Marienkirche gelegen waren. Dazu
mochte ich zun&chst feststellen, dass kein einziges dieser 7 kirchlichen
Geb&ude, auch nicht die „uralteu Peter- und Paulskirche vor dem
Jahre 1000 auch nur andeutungsweise bezeugt ist. Die fruheste unter
den Kapellen ist die S. Stephanus-Eapelle auf der Hochpforte, die im
J. 1009 der Weiheinschrift 68) gemftss durch Erzbischof Heribert ge-
*°) S. 71.
") die nach der Ansicht der Verfasser der Colonia Agrippinensis (S. 1 12)
entweder mit der ersten Gr&ndung der Kirche St. Maria im
Kapitol oder mit einem der Sage nach an jenem Platze bestandenen
Palaste der merowingischen Konige zusammenh&Dgen mo gen, also wiederum
nur eine entfernte Moglicbkeit ; eine solche darf man aber doch nicht mit
einer Thatsache verwechseln. — Die ersten von mir gesperrten Worte, die
Sch&fer nicht abdruckt, sind doch recht wesentlich; sie beweisen, dass die
Verfasser der Col. Agr. unsicher Bind, ob die Baureste einem kirchlichen
oder einem welt lie hen Gebftude zuzuschreiben sind. Gerade diese Un-
sicherheit mindert die Beweiskraft der Baureste in hohem Masse.
5I) Er war vorher (Rotulus S. 86) Vors&nger der Schuler von S. Martin
gewesen, ehe er Eanonikus an der „feindlichena Stiftskirche wurde. Beides
macht aber fur die Glaubwlirdigkeit einer so sp&t erst belegten Sage gar
nichts aus. Im tibrigen ist mir von einer Rivalit&t der beiden Kirchen nichts
bekannt, wenigstens nicht fiir das Jahr 1300. Die Marienlegende des Caecilien-
stiftes ist jedenfalls nicht im Gegensatz zu S. Maria in Gap. entstanden;
vgl. den bezgl. Exkurs.
5I) Gelenius, Magn. Col. 651. Hatte Schafer die Inschrift gekannt, und
er hatte sie kennen mussen, so wurde er die 24 Zeilen lange Anmerkung
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Unprung d. Koln. Kirchen S. Maria in Gapitolio u. Klein S. Martin. 3?
weiht wurde. Die kleine innerhalb der Immunitat von S. Marien
gelegene Nikolauskapelle, die Schafer selbst erst run die Mitte des
13. Jhdts. nachzuweisen vermag, mag dem 12. Jhdt. angehftren, da
seit der Ubertragung der Reliquien des hi. Nikolaus von Myra nach
Bari i. J. 1087 sein Patrozinium sich im Abendlande rasch verbreitete M).
Sie ist abrigens ebenso wie die Benediktus-Eapelle gewissermassen nur
eine Ausstrahlung der Marienkirche. Wenn die Martinskirche auch
in diesen Znsammenhang hineingeh5rt, so ist sie, wie ich nachweisen
will B5), als Tochterkirche von Gross-S. Martin nicht alter als diese schwer-
lich vor dem 10. Jbdt. entstandene Eircbe. JedenfaUs dttrfen zu dem von
Schafer erstrebten Zwecke nicht herangezogen werden die der vom Dom
aosgegangenen Albanspfarre angehftrenden Eapellen S. Salvator (spater
S. Elogins), die ich allerdings .wegen des- von ihr als Patron gefuhrten
Heilandes fttr recht alt halten m6chte, sowie die Eapelle S. Nikolaus
im Bnrghofe; beide Eapellen liegen zndem nicht auf der Marienhfthe,
sondern zu ihren Fussen in der sog. Sandkaule. Die Augustinerkirche,
welche Schafer nach Gelenius in das Ende des 12. Jhdts. verlegt und
deshalb nicht verwerten will, ist erst gegen Ende des 13. Jhdts. in die
Albanspfarre verlegt worden; 126456) — 85 haben die Augustiner auf
der Johannisstrasse gegenaber der Servatiuskapelle ihren Sitz gehabt,
i. J. 1280 wurde ihnen ein Oratorium nahe dem Burghofe von Erz-
bischof Siegfried gestattet. Alle die kleinen Eapellen, welche Schafer
aufzahlt, beweisen far die Bedeutung der Mariengegend in der Mero-
wingerzeit auch nicht das mindeste.
Nach meinen Feststellungen &7) ist die Lage des Eftnigspalastes
in KOln erst in Annos Zeit urkundlich nachzuweisen und zwar nicht
in der Mariengegend, also in der sudOstlichen Ecke der KOmerstadt,
sondern vielmehr im Nordosten, gegenaber dem heutigen Dom. Schafer
selbst wird diese Lage noch festhalten mttssen far die Zeit Earls des
Grossen, also lange vor der Zeit der Normannenverwustung, die man sonst
vielleicht als Grund fttr eine Verlegung des E&nigssitzes heranziehen kftnntei
da ein grosser zusammenhangender kdniglicher Besitz in dieser Gegend
das wichtigste Beweismittel dafOr ist, dass die Dom-Immunit&t auf
uber das Alter alier mdglichen Stephanskirchen und Altare weglassen kunnen?
da sie thats&chlich ganz neben der Sache liegt.
M) Otte, Arch&ologischer Katechismus* (1898), 5.
**) In dem II. Teile dieser Untersuchung.
M) Mitteilungen aus dem Kolner Stadtarchiv 25, 363.
M) in dieser Zeitechrift 20, 44.
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38 H- Keiween
Grand des kaiserlichen Vermachtriisses aus der Cacilien-Gegend in die
Nordostecke der Stadt verlegt werden konnte. Als eine ansprechende
Vermutung mdchte ich es bezeichnen, dass die frankischen Hausmeier
auf dem Malzbuchel gesessen haben. . Die Stiftung der Marienkirche
als Eigenkirche durch Plektrudis wurde trefflich dazu stimmen. Aber
einen grdsseren Wert als den einer Hypothese m&chte ich hierfttr
nicht beanspruchen.
n.
Klein S. Martin.
Auf den Zusammenhang von Gross- and Klein S. Martin 58) hatte
mich, abgesehen von der auftallenden tTbereinstimmung des Patrociniums59),
namentlich die topographische Gestaltang der Rheinvorstadt and ihre
Stellang innerhalb der stadtischen Gesamtentwicklang mit Nachdruck
hingewiesen. Es sei gestattet, diese Momente hier kurz zusammenzu-
fassen60).
Die Rheinvorstadt bildet ihrer ganzen Anlage nach eine Einheit.
Auf der Nord- wie auf der Sadseite war sie am Rheine durch feste
Turme (den Franken- und den Saphirenturm) geschutzt, von diesen aus
M) Es waren die beiden einzigen alten Kirch en der Rheinvorstadt,
da 8. Brigida als Tochterkirche in engster Anlehnung an Gross -S. Martin
und wahrscheinlich verhaltnismassig spat entstanden ist und die beiden win-
zigen Thorkapellen an der Rhein- und Salzgasse hier nicht in Betracht
kommen konnen.
B9) Sch. sucht dies Moment durch Zusammenstellungen (S. 63 und 64)
zu entkraften, welche z. Tl. neben der Sache liegen, z. Tl. gerade dafur
sprechen. Da ich nicht generell behaupte, dass Kirchen derselben Stadt,
welche den gleichen Patron haben, unbedingt in einem Zusammenhange stehen
m us 8 en, so sind die von Sch. angefubrten Beispiele zwecklos. Die dem
hi. Michael geweihten Kapellen, von denen er spricht, haben doch durch weg
die Lage auf oder an einem Thore gemeinsam, das dem Scbutze des Erz-
engels anbefohlen wurde. Dass im gegebenen Falle ein innerer Zusammen-
hang von zwei Kirchen gleichen Patrons bestehen kann, erkennt Sch. still-
schweigend dadurch an, dass er meine Annahme von der ursprunglichen Lage
des altesten Domes, die sich dieses Argumentes als einer wesentlichen Stiitze
bedient, gerne und ohne Widerspruch S. 83 anerkennt. 1m vorliegenden
Falle ist sicherlich die Yerehrung desselben Patrons seitens der beiden Haupt-
kirchen der Rheinvorstadt auffallig und fordert fdrmlich zum Suchen eines
Grundes hierfur auf..
M) Vgl. die eingehenden Ausftthrungen in Kap. V (Die Rheinvorstadt)
meines oben Anm. 1 angefuhrten Aufsatzes, ferner die Skizze der Rheinvor-
stad t auf Tafel 1 des vorliegenden Heftes..
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Ursprung d. Koln. Kirchen S. Maria in Gapitolio a. Klein S. Martin. 39
durch Graben, die alte Graben- (jetzige Trank-)Gasse und den Filzen-
graben in den Schutz, welchen die Rdmermauer der Altstadt gewahrte,
eingeschlossen. Aber gegen die Altstadt zu bildete die Rftmermauer
eine scharfe politiscbe Grenze, die nur an der ndrdlichen and sudlichen
Ecke dnrchbrochen wurde81). Im Norden ragte die bischdfliche Inte-
ressensphare in die Vorstadt hinein, indem einige Seitengebaude des
bischOflichen Palastes, der Obstgarten des Biscbofs and das von Anno
gegrundete Mariengradenstift nur einen verhaltnismassig scbmalen Streifen
am Rheinafer der burgerlichen Gemeinde freiliessen 6a) ; im aussersten
Suden des Gebietes reichte die Peter-Pauls- oder Notburgispfarre ein
wenig ttber die Mauer berflber bis an den Malzbuchel oder vielleicht
noch 9 mit wenigen H&nsern in die Rheingasse herein bis an das Gebur-
haas der Martinspfarre 6S). Die Rheingasse selbst durfte durch ihren
Namen andeuten, dass sie yon Alters her den Hauptzagang von der
Altstadt zum Rheine gebildet hat, dass an ihr zuerst in der Vor-
stadt die Bebauung einsetzte. Dies ganze grosse Gebiet der Rheinvor-
stadt ist, soweit anthentische Zeugnisse reichen, anscheinend erst in der
Ottonenzeit in die stadtische Entwicklung eingetreten. Es diente dem
Marktverkehr und bildete mit Ausnahme einzelner Randstrassen einen ein-
heitlichen Marktplatz, der seit der um das Jahr 1000 anzusetzenden Ent-
stehung des Neumarktes in seiner ganzen Ausdehnung Altermarkt genannt
wnrde. Damals wird eine lokale Teilung des alten Marktgebietes noch
81) In ganz analoger Weise wie nach Westen hin die Kolumbapfarre
sich in die stadtische Allmende einschob ; vgl. meine Ausfuhrungen in dieser
Zeitschrift 20, 27. 28.
82) Dass dieser Teil der Vorstadt nicht zur Marktansiedlung gezogen
worden war, fallt deshalb nicht auf, weil in dem ganzen Gebiete von der
Trankgasse bis fiber die Grosse Neugasse hinaus der gewachsene Boden er-
heblich tiefer liegt als der normale Wasserstand des Rheines, weshalb die
Verfasser der Golonia Agrippinensis (S. 6) eine romische Hafenanlage an
dieser Stelle nicht fur unwahrscheinlich halten.
6S) Die letztere Angabe in der durch den Zeugen Heinr. v. Walde
(Rotulus S. 87) angefuhrten unbesiegelten divisio ecclesiarum s. Notburgis et
8. Martini. Wir haben demnach in der Pfarre Klein-S. Martin die auffallende
Erscheinung, dass nicht nur die Pfarrkirche als kirchlicher VersammluDgsort
hart an der Immunitat von S. Marien, also an der Interessensphare von
S. Notburgis lag, sondern ebenso der Mittelpunkt fur das burgerliche Leben
unmittelbar an der Grenze des engeren Notburgisbezirkes, eine fur die
Ges am t pfarre hdchst unbequeme Lage, aber eine vortreffliche Illustration
zu der von mir behaupteten Vereinigung beider Pfarren S&d-S. Martin und
Notburgis.
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40 H. Keussen
nicht eingetreten sein, well in diesem Falle die getrennten M&rkte auch
besondere Namen erhalten haben warden. Erst die zu Annos Zeit
gegen Ende des 11. Jhdts. nachweisbaren Budenreihen, die sich an die
mitten auf dem Markte stehende erzbiscbOflicbe Mttnze anschlossen (der
sog. Bezirk Unterlan), bewirkten auf die Bauer eine vdllige Trennung,
deren Linie yon der Marktpforte diesen Budenreihen entlang auf die
Salzpforte zugehend nicht nur den Altenmarkt, dessen Sudteil erst gegen
das Jahr 1300 den Namen Heumarkt annahm, sondern auch den
dahinter Rheinwftrts gelegenen Buttermarkt in zwei Teile zerschnitt.
W&hrend sich im Nordosten der Rheinvorstadt die wahrscheinlich aus
der Marktkirche64) hervorgegangene Martinsabtei erhob, an die sich sp&ter
als besondere Pfarrkirche S. Brigida anlehnte, wurde an der Westseite
des Sudmarktes eine neue Martinskirche begrundet, die sich mit der
altst&dtischen Peter- und Paulsgemeinde auf dem Malzbuchel vereinigte.
W&re Klein S. Martin von S. Peter und Paul, bezw. von dessen Mutter-
kirche S. Marien aus gegrundet worden, so wftre die eigentumliche
Gestaltung der Grenzen der Pfarre ganz unbegreiflich, denn der topo-
graphische Einflussbezirk von S. Marien in die Rheinvorstadt hinein
wird durch eine als Verlftngerung der Pipinstrasse, welche die Immu-
nity von S. Marien von der Albanspfarre scheidet, gedachte Linie
bestimmt. Der weitaus grOssere Teil der Martinspfarre lag aber nftrd-
lich von dieser Linie und bildete, um einen anderen Ausdruck zu ge-
brauchen, die Interessensph&re der Altstadtpfarre S. Alban.
Die topographische Einheit der Rheinvorstadt als Marktgebiet
•*) welche vielleicht schon vor Bruno bestand. Sch&fer, Pfarrkirche
und Stift S. 141, schliesst richtig aus dem Sprachgebrauch der Lorscher
Annalen, dass diesen zufolge Bruno nur an die schon bestehende Kirche ein
Stift angegliedert habe, so wie er bei S. Pantaleon ein Benediktinerkloster
grundete und nach S. Andreas die Kanoniker von S. Andreas versetzte
(8. o. S. 26) ; doch ist von diesen beiden Kirchen die fruhere Existenz sicher
oder ziemlich sicher bezeugt, von S. Martin nicht. Im ubrigen wurde auch
die Existenz von S. Martin vor Bruno sehr gut stimmen zu dem friiheren
Bestehen der Rheinvorstadt, welches aus dem in der Wichfried'schen Urkunde
v. J. 948 erwahnten Stadtgraben geschlossen wird. — Dass ich ubrigens
Bruno bestimmt als Grunder von S. Martin hinstelle, wie Sch. a. a. 0. be-
hauptet, ist nicht ganz richtig; ich habe ihm nur auf Grund der Angabe in
den Lorscher Annalen die wahrscheinliche Griindung zugeschrieben
Die betr. Stelle der Annalen erweist ubrigens, dass die Bezeichnung von
monasterium als Kloster oder Stift und zwar in unserem Falle sogar im
Gegensatze zur vorhasdenen Kirche mindestens nicht ungebraucblich war
(zu Sch&fer a. a. 0. 4 Anm. 1).
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Ursprung d. K6ln. Kirchen S. Maria in Capitolio u. Klein S. Martin. 41
bildet das vornehmste und Hauptmoment65) auch for ihre ursprungliche
kirchliche Einheit. Als mit der zunehmenden Volkszahl and in Folge
der dnrch das Unterlan- Viertel thats&chlich eingetretenen lokalen
Trennung eine politdsche and kirchliche Scheidung des grossen Bezirkes
sich als notwendig erwiesen hatte, schloss sich aos Zweckmassigkeits-
grunden die kleine Altpfarre Notburgis an die lebenskraftige neue
El. Martinspfarre an. Indem nun das Marienstift als Mutterpfarre von
S. Notburgis die ihr dieser gegenuber unzweifelhaft zustehenden Patro-
natsanspruche auf die ganze neue Pfarre aaszndehnen versuchte, ward
die Erkenntnis des geschichtlichen Herganges getrubt. Aber auch aus
den dnrch die Patronatsstreitigkeiten getrubten Quellen heraus lasst sich
der Gang der geschichtlichen Entwicklung noch deutlich nachweisen.
Das Hauptbeweisstuck, das von Schafer fur seine Theorie ange-
zogen wird, ist der umfangreiche Kotulus von S. Maria in Gap.66),
dem bereits Kelleter interessante Aufschlusse uber den bekannten
Chronisten und Stadtschreiber Gottfried Hagen, der auch Pfarrer von
S. Martin war, entnommen hat67). Dieser Rotulus bietet eine Menge
wichtigen Materials zur Kftlner Eirchengeschichte, sodass eine Publi-
kation, wenigstens in Form eines grundlichen Auszuges, sehr wunschens-
wert erscheint. Der methodische Hauptfehler, den Sch. bei Benutzung
dieser Quelle begeht, liegt darin, dass er die Beweiskraft der im
Rotulus enthaltenen Zeugenaussagen zu hoch einschatzt und die Be-
hauptungen und Ansichten der Zeugen einfach als urkundliche Belege
auffasst und verwertet. Wenn diese Methode der Beweisftthrung die
richtige ware, so bliebe nichts anderes ubrig, als die Zeugenaussage
des Rektors von S. Notburgis und das darin eingeschobene von Sch.
als „Urkundeu bezeichnete und verwertete Schreiben eines seiner Vor-
ganger als ausschlaggebend fur die strittige Frage anzunehmen; denn
•*) Yon Sch. wird dieses Moment iiberhaupt gar nicht erw&hnt, ge-
schweige denn gewiirdigt.
••) Eine gate Abschrift des aus 8 grossen Pergamen troll en, die selbst
wieder aus einzelnen zusammengenahten Blattern bestehen, gebildeten Ro-
tulus — Rolle IV ist leider etwas verstQmmelt, Rolle V und VI verloren —
besitzt das Historische Archiv der Stadt Koln unter G 175b von der Hand
Heinr. Kelleters. Der vollstandige Rotulus bestand aus 99 Blattern; davon
sind 20 (Bl. 46 — 65) verloren, also der funfte Teil. Das Original beruht im
Pfarrarchiv von S. Maria in Cap. — Ich zitiere den Rotulus nach den Seiten-
zahlen (247), der Kelleter'schen Abschrift.
67) In seinem Aufsatze : Gottfried Hagen und sein Buch von der Stadt
Koln in dieser Zeitschrift 13 (1894), 150 ff.
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42 H. Keussen
in der ersteren steht, wie Sch. mit fetten Lettern hervorhebt, that-
s&chlich, dass die sp&tere Kapelle Notburgis die Urkirche der ganzen
Pfarre gewesen sei, and auch die „Urkunde" scheint dasselbe auszu-
sagen, wenn aucb nicht mit so klaren Worten, vielmehr sind die ent-
scheidenden Worte von dem Kronzeugen erst zugefugt worden; Sch.
h&tte dann auch das Recht mir vorzuwerfen, dass ich diese klaren
Aussagen und andere „Urkundenstellena nicht verwandt habe68). Aber
ganz so einfach und leicht ist ein historischer Beweis mit einseitigen
Prozessbehauptungen nicht durchzufuhren. Ehe wir dieselben verwerten,
ist es vielmehr notwendig, die Vorfrage nach der Entstehung des Ro-
tulus n&her zu untersuchen, urn Bedeutung und Beweiskraft der Zeugen-
aussagen genauer feststellen zu kOnnen.
Im Jahre 1223 hatte die Abtissin Gerberna von S. Maria in
Capitolio den Pfarrgenossen von Klein S. Martin das Recht der freien
Pfarrwahl zugesichert und sich des Rechtes auf Widerspruch ausdrttck-
lich begeben. Die Pfarrgenossen waren nach der Erkl&rung der Abtissin
nicht verpflichtet, ihren Pfarrer der Geistlichkeit des Marienstiftes zu
entnehmen; die Abtissin war vielmehr verbunden, den ihr benannten
Eandidaten dem Dompropst (als Archidiakon) behufs der Investitur
zu prftsentieren69). In der feierlichen Anerkennungsurkunde dieses
Rechtes, welche die nachfolgende Abtissin Hadewig von Wickrath
i. J. 1230 ausstellte 70), wurde noch dem Pfarrer von S. Martin als
l&ngst ausgettbtes Recht von der Abtissin zuerkannt, die Kapelle S. Not-
burgis an einen beliebigen Geistlichen der Marienkirche zu vergeben,
und die geringen Befugnisse des Rektors von S. Notburgis festgesetzt.
Der Erzbischof bestfttigte dteses Recht im folgenden Jahre71). Nie-
mand wird leugnen kdnnen, dass durch die angefuhrten Urkunden und
ihre Bestfttigung Seitens der geistlichen Obrigkeit eine absolut genttgende
klare rechtliche Grundlage far alle sp&teren Pfarrwahlen geschaffen war.
Freilich liegt ebenso auf der Hand, dass diese urkundlichen Fest-
setzungen nichts anderes sind, als das Ergebnis langwieriger K&mpfe
zwischen dem Marienstift und den Pfarrgenossen von Klein S. Martin,
bei denen die letzteren auf der ganzen Linie Sieger geblieben sind.
Was die Abtissin beansprucht hatte, tritt deutlich hervor; zum min-
M) Schftfer a. a. 0. S. 58 Anm. 1
«•) gedruckt Westd. Zs. 13, 215. 216.
T0) gedr. Annalen 74, 96.
Tl) Die Zustimmungsurkunde des Erzbischofs nach dem Original ange-
fuhrt: Westd. Zs. 13, 216.
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Ursprung d. Koln. Kirchen S. Maria in Capitolio u. Klein S. Martin. 43
desten wird sie ein Konsensrecht und die Berucksichtigung der Geist-
lichkeit ihres Stiftes bei der Pfarrwahl und das Recht der Einsetzung
des Notburgis-Rektors far sich selbst beansprucht haben. Nicht lange
sollten die Pfarrgenossen sich ihres verbrieften Rechtes erfreuen. Der
Stachel war in der Brust der besiegten Abtissin haften geblieben.
Schon die nachste Sedisvakanz brachte einen heftigen Streit der Pa-
rochianen mit der Abtissin, der zweiteh Nachfolgerin jener Hadewig von
Wickrath, einer Nichte derselben, ebenfalls Hadewig mit Namen, indem
diese einfach den bestehenden Vertrag ignorierte, Es liegt nicht im
Rahmen dieser Arbeit, auf die nnn folgenden Kampfe, welche im
Rotulus oft erwahnt werden, naher einzngehen. Es genuge festzostellen,
dass auch in diesem Streite die Parochianen trotz der fur sie un-
gunstigen allgemeinen kirchenpolitischen Lage de facto den Sieg davon
trugen und erreichten, dass ihr Kandidat, der beruhmte Stadtschreiber
Gottfried Hagen, die Pfarrstelie langer wie 25 Jahre bis zu seinem
Sterbebette i. J. 1299 innehatte, wenn er auch niemals die Anerkennung
der starrsinnigen Abtissin fand. Deren erster Kandidat, Meister Ger-
hard von S. Severin, starb schon nach zwei Jahren, ein neuer Kandidat,
Alexander von Liesberg, trat in ein Minoritenkloster ein ; niemand wpllte
von da ab mehr das Pfarramt aus den Handen der Abtissin .annehmen-
So musste diese lange Jahre warten, bis dass der Tod Meister Gottfrieds
ihr zu Hulfe kam. Zwar erschienen damals die Pfarrgenossen zuerst auf
dem Plane und prasentierten ihr den von ihnen neu gewahlten Kanonikus
von S. Severin Hilger Hardevust. Aber die Abtissin stellte diesem
einen Gegenkandidaten, Meister Gerhard Hirzelin, einen von ihren
Kanonikern, entgegen. Beide Parteien suchten nun ihren Anspruch
auf dafi Patronat auf dem Wege des Prozesses durchzufechten.
Die in diesem Prozesse aufgestellten mehr negativ gehaltenen Be-
hauptungen der Parochianen kennen wir direkt nur aus den kurzen Thesen
ihres Kandidaten Hilger72): Die Abtissin habe die Kirche S. Martin
weder gegrflndet noch ausgestattet ; sie sei auch nicht auf dem Allodium
von S. Martin erbaut, von der Abtissin nicht wiederhergestellt noch
wiederherzustellen ; die Abtissin stelle nicht die Bucher, Kelche, Glocken
oder Beleuchtung *, die Grenzen der Pfarre seien deutlich von den Grenzen
des Stiftes geschieden ; von den Grundstucken der Hauser in der Pfarre
S. Martin werde kein Hofzins an die Abtissin gezahlt, vielmehr werde
er an das Kloster S. Martin entrichtet. In dem von der Gegenpartei
n) gedr. Annalen 74, 101/2:
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44 H. Keos8en
veranlassten Rotulus findet sich, wie wir gleich sehen werden, noch
reichlich Material, am die Anschanangen der Pfarrgenossen nach der
positiven Seite hin kennen zu lernen. Im tJbrigen werden sie sich auf
ihre klaren Urkunden bernfen haben.
Dem gegenuber besass die Abtissin keine Urkunde, wodurch sie
das von ihr beanspruchte Patronatsrecbt hatte direkt erweisen kdnnen.
Wir kennen die Grande, welche sie hierfur ins Gefecht fuhren konnte,
sehr gat darch den von ihr, oder richtiger von ihrem Kandidaten 7d)
bewirkten Zeugenbeweis. Meister Gerhard Hirzelin hatte 62 Artikel
uber seine Rechte aafgestellt, and der Kantor der Verdener Eirche als
Prozesskommissar leitete das VerhOr von wenigstens 47 Zeogen, dessen
Verlaaf and Ergebnis in den Rotalas niedergelegt ist ; seine Wichtigkeit
durfte nach dem Gesagten feststehen, wie aber nicht minder seine Ein-
seitigkeit dadorch beleachtet wird, dass nor die Zeugen der einen
Partei uber die zu Gunsten dieser selben Partei aufgestellten Be-
hanptungen verhOrt werden. Die Einseitigkeit wird nur dadurch
gemildert, dass es der Gegenpartei freistand, Zwischen- und Gegen-
fragen zu stellen, die dann in erwunschter Weise die uns bekannte
Zusammenstellung der Pfarrgenossen erganzen. Wir wenden uns nun
zu den 62 Artikeln der Stiftspartei. Sie in extenso wiederzugeben,
wurde sich wegen ihrer weitschweifigen Art nicht lohnen; die wesent-
lichen Behauptungen sollen vielmehr in logischer Folge, die im Rotulus
nur teilweige beobachtet ist, zu " ubersichtlichen Gruppen zusammen-
gestellt werden:
Die jetzige Kapelle S. Notburgis war unter dem Namen S. Peter
und Paul die ursprungliche Pfarrkirche der ganzen Pfarre S. Martin.
Bei der wachsenden Volkszahl der Pfarre wurde der Pfarrsitz in die
jetzige Kirche S. Martin verlegt, wobei jedoch gewisse Rechte dem
Rektor von S. Notburgis verblieben. Die neue Eirche ist auf dem
Allod der Marienkirche und innerhalb der Grenzen der alten Notburgis-
pfarre gelegen. Der Beweis hierfur ist, dass mehrere Hauser im Osten
der Kirche (dom. Waldaveri und dom. Denant an der Strasse vor
S. Martin) und eins im Westen (dom. Thome auf der Martinstrasse in
der Pfarre S. Alban) der Marienkirche Hofzins zahlen. Die Eirche
ist von diesen H&usern nur durch die Offentliche Strasse getrennt, liegt
folglich auch auf dem Allod. Ausserdem liegen Kirche, Kirchhof und
") Er hatte dadurch den grossen Vorteil, dass die Abtissin als erste
und Hauptzeugin vernommen werden konnte.
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Ursprung d. K6ln. Kirchen S. Maria in Capitolio a. Klein S. Martin. 45
Pfarrhaus von St. Martin unmittelbar neben einander and stossen an
die Marien - Immunitat. Ausserdem zahlen viele Hauser der Pfarre
Hofzins an S. Marien. Nach dem Grnndsatze Fundus facit patronum
ist die Abtissin Patronin der Kirche, wie dies die Analogie der anderen
Kolner Kirchen erweist. In ahnlicher Weise unterstehen anch die
Kapellen S. Stephan and S. Nicolans der Abtissin. Der Pfarrer von
S. Martin hat zum Zeichen der Unterwerfung nnter das Patronat von
S. Marien verschiedene Pflichten zu erfullen (Stellung von 2 Katechu-
menen jahrlich behufs Tanfe im Baptisterium der Erypta von S. Marien,
Teilnahme an den Gottesdiensten der Stiftskirche). Bisweilen finden in
S. Marien Hochzeiten von angesehenen Burgern von S. Martin statt,
wie diese auch im Umgange der Stiftskirche ihre Erbbegrabnisse
haben. Die Abtissin hat ihr Patronatsrecht mehrfach ausgeubt. So
hat ihre zweite Vorgangerin Hadewig von Wickrath den Pfarrer Ulrich
eingesetzt7*), die gegenwartige Abtissin den Meister Gerhard von
S. Severin, nach dessen Tode den Alexander von Liesberg, und jetzt
wieder, nachdem sie eine Zeit lang an der Ausubung des Rechtes ver-
hindert worden ist, den Meister Gerhard Hirzelin. Die Pfarrgenossen
haben den Meister Gerhard von S. Severin als den richtigen Pfarrer
anerkannt, wie ihn auch die Kolner Plebane als ihren Eollegen aufge-
nommen haben. Meister Gottfried Hagen hat zwar damals mit Gewalt
die Pfarrkirche okkupiert, aber auf seinem Sterbebette hat er schliess-
lich auf die Pfarre als auf unrechtmassigen Besitz verzichtet. Ihr
jetziger Kandidat ist daher allein rechtmassig gegenuber dem Kandidaten
der Pfarrgenossen.
Das Aufgebot an Zeugen, welche die Richtigkeit der Aufstellungen
des Rotulus beweisen sollen, ist nicht gering an Zahl; obwohl der
Rotulus nicht ganz erhalten ist, kennen wir ihrer 47: die Abtissin
selbst an der Spitze, eine grosse Zahl von damaligen und fruheren
Kanonikern und Vikaren von S. Marien, fast alle Kolner Pfarrer und
verschiedene andere Geistliche, aber nur einige wenige Laien aus der
doch so bedeutenden Pfarre S. Martin. Nur durch diese ganz ein-
seitige Auswahl der Zeugen konnte die Abtissin hoffen, ihre Anspruche,
die dem verbrierten Rechte der Pfarrgenossen entgegenstanden, plausibel
zu machen. Und doch gelingt ihr der Nachweis nicht, wie eine kritische
Prufung der Aussagen ergiebt.
") Die Behauptung wird in keiner Weise bewiesen und ist auch
dorchaus unglaubwurdig, weil der Pfarrer Ulrich die Urkunde von 1230 iiber
das Wahlrecht der Pfarrgenossen mitbesiegelt
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46 ... H. Keussen
Ich behandle znn&chst die Frage nach dem Ursprung der Pfarre
S. Martin. Dieser Vorgang,. den ich als die Vereinigung zweier Pfarren
oder richtiger des Pfarrteils Sttd-S. Martin mit Notburgis auffasse, ist,
wie ich nachgewiesen habe, spatestens urn das Jahr 1100 erfolgt75).
Es ist nun klar, dass keiner yon den Rotuluszeugen, die wenigstens
200 Jahre spater tlber den Vorgang verhdrt werden76), darttber etwas
aus eigener Wissenschaft aussagen kann. In der That sind die einzigen
brauchbaren Aussagen diejenigen, welche sich auf alte Schriftstttcke
stutzen. Zwei Schriften dieser Art werden erwahnt: einmal die unbe-
siegelte Divisio ecclesiaram s. Notbnrgis et s. Martini, welche wir am
besten aus der Anssage des Henr. de Walde77) kennen; dieser giebt
daraus die Grenzbeschreibung der alten Notburgispfarre wieder, die er
mit den Worten einleitet : Der Teil der Pfarre, der zur Notburgiskirche
gehdrte, fangt an am Geburhause in der Rheingasse. Das Geburhaus
stand also auf der Grenze zwischen den Pfarren, war daher als Ver-
einigungspunkfe ftir die bttrgerlichen Gemeinden vortrefflich gelegen.
Ware hier spater kunstlich die Grenze fttr einen Unterbezirk der
Martinspfarre angesetzt worden, so erscheint es auffallig, das die Be-
zirksgrenze mitten in der Strasse aufhOrte, wahrend man doch spater,
als man die Schreinsunterbezirke einftthrte (c. 1193), die Grenze des
Bezirks Saphiri mitten durch die Axe der ganzen Rheingasse legte.
Unzweifelhaft die wichtigste Aussage in diesem Betreffe ist diejenige des
Rektors von S. Notburgis. Dieser ftlhrt im Wortlaute aus einem alten
Buche eine Aufzeichnung an, die er fftr sehr alt hielt, weil sie €per dyp-
tonges scilicet ae, oe' an verschiedenen Stellen geschrieben sei. Die Auf-
zeichnung ist von Schafer abgedruckt 78) und von ihm ausser als Schreiben,
7>) Auch Schafer (S. 55) nimmt an, dass der Pfarrer von S. Martin
Bchon am das Jahr 1100 die Notburgiskapelle zu konferieren pflegte. Da-
gegen glaubt z. B. die Abtissin (Rot. S. 17), dass S. Notburgis noch zur Zeit
des Gerlivus (c. 1170—1200) Pfarrkirche war.
76) In Folge dieses Umstandes und der einseitigen Zeugenauswahl ist
es daher durchaus irrelevant, dass alle Zeugen die Behauptung von dem
Urspruoge der ganzen Pfarre S. Martin aus Notburgis aufstellen; es sind
ubrigen8 nur sehr wenige, die daruber befragt werden. Wie wenig man auf
die Zeugenaussagen, die nur eine Meinung, kein Wissen aussern, geben kann,
liegt auf der Hand ; weiss doch kein Zeuge etwas von dem nur 70 Jahre zu-
ruckliegenden durch den Erzbischof bestatigten Wahlrecht des Pfarrers durch
die Gemeinde.
7T) Rotulus S. 87.
") Annalen 74, 93. 94.
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Ursprung d. Koln. Kirchen S. Maria in Capitolio a. Klein S. Martin. 47
SchriftstQck auch als „Urkundeu bezeichnet und verwertet worden.
Dieselbe ist aber nichts weiter als die Abschrift einer an den Papst
oder einen papstlichen Kommissar urn das Jahr 120079) gerichteten
Beschwerde des Notburgis - Rektors aber die Nichtbeobachtung der an-
geblich vertragsmassig feststehenden Rechte von S. Notburgis darcb
den damaligen Pfarrer von S. Martin, Hermann, der die Beobacbtung
dieser Rechte versprochen habe. Diese Beschwerde hat natttrlich
ebensowenig urkundliche Beweiskraft, wie die Behauptungen der Abtissin
in ihrem Rotnlus, da wir die Rechtfertigung and die Gegenbehauptungen
des Pfarrers Hermann nicht kennen, auch nicht wissen, wie weit der
Rektor die beanspruchten finanziell nicht unwesentlichen Rechte durch
Urkunden oder unverdachtige Zeagenaussagen hat stQtzen kOnnen. Jeden-
falls werden die - angeblichen Rechte des Notburgisrektors dadurch nicht
glaubwurdiger, dass in der Urkunde von 1230 nur ein schwacher
Abglanz derselben erscheint und sie nach Ausweis des Aussagen des
Rotulus gegen Ende des 13. Jhdts. so gut wie erloschen sind.
In dieser Elageschrift findet sich nun eine recht bezeichnende
Wendung, indem der Klagesteller Gerlivus von der Abtissin spricht, die
das Patronatsrecht aber die ganze Pfarre besitze. Ware die Pfarre
immerfort einheitlich gewesen, so hatte selbstredend nur von dem
Patronat fiber die Pfarre schlechtweg gesprochen werden kOnnen. Das
WOrtchen „ganzu setzt voraus, dass in einem Teile der Pfarre das
Patronat bestritten war, und das kann nur der Teil sein, den ich als
Sud-S. Martin bezeichnet habe. Denn es wird in dem Schriftstucke
der engere Notburgisbezirk erwahnt, in dem der Rektor gewisse Rechte
im Send und bezuglich der Beerdigung besitze. Die Bezirksbeschreibung
deckt sich mit der durch die Divisio bekannten; nur wird statt des
Geburhauses das Haus des Hageno als Ostgrenze bezeichnet; dieses lag
am Malzbuchel 80), sodass gegenuber der Divisio nur ein par Hauser an
der Sudseite der Rheingasse ausf alien. Dieser Notburgisbezirk macht
lokal ganz genau den altstadtischen Bezirk der Martinspfarre aus
mit einer ganz geringen Ausbuchtung aber die ROmermauer hinuber;
es ist die Einflusssphare von S. Notburgis, bzw. S. Marien81).
70) Sch. entscheidet sich S. 64 far 1190; doch ist dies unwesentlich.
80) Hoeniger, Schreinsurkunden I 70 n. 6.
") Die Abtissin selbst, die offenbar die Beschwerdeschrift vor Augen
hatte, wie die Nennung des Hauses des Hageno bei der Beschreibung des
Notborgisbezirke8 beweist, hielt diesen fur eine Pfarre (Rot. S. 4 quod ter-
mini parrochie 8. Noitburgis erant); sie glaubte freilich, dass die Pfarre zur
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48 H. Reussen
Auch die Ausdrucke, welche der Notburgis-Rektor von seiner
Eapelle gebraucht, 'quarn matricem appellant' and 'quia originaria est',
beweisen mit Sicherheit doch nur, dass er sie fur eine ursprungliche
Pfarrkirche hielt, mtkssen nicht unbedingt so gedeutet werden, dass er
Notburgis als die Mutterkirche der ganzen Pfarre S. Martin bezeichnen
wollte. Dieses zu behaupten unter Zusatz der entscheidenden Worte 8*),
blieb dem 100 Jahre spater aussagenden Zeugen vorbehalten, der es in
seiner Oberflachlichkeit allerdings auch fertig bringt, die Klageschrift
far einen unter Gerlivus gethatigten Vertrag mit den Pfarrgenossen zu
halten, wahrend 6. doch behauptet, dass er die Kirche zu demselben
Rechte besitze wie seine Vorganger. Aber auch im Sinne dieses Zeugen
gedeutet, durften die Ausdrucke der Klageschrift, weil sie eben keine
Urkunde ist, nicht als beweiskraftiges historisches Zeugnis fur die Sache,
urn die es sich handelt, dienen.
Es erscheint im ubrigen auffallig, dass bei einer einfachen Ver-
legung der Pfarrkirche innerhalb der Pfarrgrenzen, wie sie Schafer an-
nimmt, ein Vertrag zwischen dem Pfarrer und dem Verweser der alten
Eirche erfolgt sein soil, urn die Verhaltnisse der beiden Kirchen zu
einander zu regeln, ein Vertrag zudem, der in den feierlichsten Formen
mit Zustimmung der Abtissin, des ganzen Stiftskapitels und aller Pfarr-
genossen gethatigt wurde, dessen Beobachtung von jedem neuen Pfarrer
von S. Martin zugesichert werden musste. Als die Verlegung des Pfarr-
sitzes erfolgte, wird der Pfarrer schwerlich nOtig gehabt haben, den am
alten Pfarrsitze zuruckbleibenden Rektor, dessen Ernennung ihm zu-
stand88), so feierliche Versprechungen zu machen. Wie sollte dem
Pleban der Notburgiskapelle bei diesem Vorgange ein Recht zuge-
standen worden sein, da es den massgebenden Personen vflllig freige-
Zeit des Gerlivus noch bestand (8. 17). Eine achtzigjahrige Frau erinnert
sich, dass die Pfarre klein war (parochia fuit parva : S. 216). Beide kOnnen
naturlich nur den damaligen Seelsorgebezirk S. Notburgis meinen, wie der
von alien Zeugen allein zielbewusste Notburgisrektor vom Standpunkte der
Abtissin aus durchaus richtig ausdruckt (Rot. S. 106) : Vor der Verlegung des
Pfarrsitzes hatte Notburgis die Grenzen von S. Martin, spater nur mehr die
in der Beschwerdeschrift (von ihm ordinatio genannt) angegebenen Grenzen.
") Auch die Abtissin setzt gerne den Satzen der ' Ordinatio' die ent-
scheidenden Worte zu, z. B. S. 18 in signum subiectionis, S. 20 und 24 in
8. s. et iurispatronatus.
8») nach der eigenen Aussage des Rektors Gerlivus, wozu die Urkunde
von 1230 durchaus stiramt. Im Laufe des 13. Jhdts. batte treilich die Abtissin
die Besetzung der Rektorstelle usurpiert (Rot. S. 4).
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Uraprung d. Kdln. Kirchen S. Maria in Capitolio u. Klein S. Martin. 49
standen hatte, das Verhaltnis der Kapelle zu der neuen Hauptkirche
beliebig zu ordnen? In diesem Falle hatte der Notburgis-Pleban von
Rechts wegen nichts zu fordern gehabt. Ganz anders verhielt es sich,
wenn, wie ich behaupte, durch die Verlegung des Pfarrsitzes der Pleban
von Notburgis seine bisherige Pfarre verlor. Fur den Verlust konnte
er billiger Weise eine Entschadigung beanspruchen, deren Festsetzang
in feierlichem Vertrage nicht auffallt. Nach den Anspruchen, die Ger-
livus om 1200 erhob, wurde diese Entschadigung hauptsachlich be-
standen haben in dem Begrabnisrecht fttr seinen bisberigen Pfarrbezirk,
in dem Yorsitz aber diesen im Send, sowie in der Zuweisung der vor-
nehmen Hochzeiten aus der ganz en Pfarre. Wir kOnnen nicht fest-
stellen, wie weit die Behauptungen der Elageschrift richtig, wie weit
sie ubertrieben sind. An sich klingen sie nicht unglaubwQrdig ; man
meint aus den Worten der Beschwerde den Wortlaut des Yertrages
herauslesen zu konnen. Sie passen durchaus in den Rahmen, der mit
einer Yereinigung der Pfarren gegeben war. Wir warden in ihnen
eine Eonzession an das ehrwurdige Eirchlein zu erblicken haben. Jeden-
falls aber waren im Laufe des 13. Jhdts. diese Rechte, wenn sie be-
standen hatten, ganz verschollen. Auf dem Friedhofe von Notburgis
wurden die Eanoniker des Marienstiftes und andere AngehOrige der
Stiftsfarailie begraben84); von den Hochzeiten und vom Send ist urn
1300 nicht mehr die Rede. Aber noch im 13. Jhdt. war die An-
hanglichkeit der Eingesessenen des ursprunglichen Notburgisbezirks an
ihre alte Pfarrkirche nicht vOllig erstorben; noch i. J. 1269 aussert
sie sich in einer Stiftung zur Beleuchtung der Kapelle85) Seitens des
an der Eornpforte wohnenden Hermannus Comes, der in der Kapelle
seinen Sitz hatte.
In der Beschwerde des Gerlivus wird betont, dass die Rechte zu-
gestanden wurden, damit die Eirche nicht des Gottesdienstes beraubt
wurde, und urn. den Pfarrer, der der ganz en Pfarre nicht genttgen
konnte, zu entlasten. Schafer erblickt in diesen Worten ein Argument
gegen die von mir behauptete Yereinigung, wahrend das Argument doch
eigentlich gegen ihn spricht. Denn vor der Verlegung des Pfarrsitzes,
als far Notburgis noch kein besonderer Rektor angestellt war, hatte
der Pfarrer doch der ganzen Pfarre genttgen mussen, da durch die ein-
M) Rot S. 21 und 111.
8S) ad luminationem 8. Crucis ad s. Notburgium super trabem et ante
crucem ante sedem ipsius Hermanni Comitis et ante ymaginem s. Marie:
Schreinsbuch Martin Saphiri z. J. 1269.
Weetd. Zeitschr. f. Gesch. n. Kunst. XXII, I- 4
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50 H. Keussen
fache Verlegung die Substanz der Pfarre, also spez. die Zahl der Pa-
rochianen doch keine Yeranderung erlitt.
Weiterhin behauptet Schafer, und vielleicht mit Recht, dass weder
anderswo noch in K6ln far die damalige Zeit des Wachstums der
deutschen Stadte im allgemeinen and Kftlns im besonderen ein Beispiel
von der Yereinigang zweier alteren Parochien bekannt geworden sei,
wohl aber sehr viele Faile von Teilungen einer Parochie in mehrere
andere; er ubersieht bei diesem Einwande nor, dass mit dieser Ver-
einigung eine Trennung verknttpft oder ihr kurz vorhergegangen sein
muss, n&mlich der Zerfall der Rheinvorstadt in zwei getrennte grosse
Pfarren, bei welcber Gelegenheit sich eine winzige fur sich wegen ihrer
Kleinheit kaum lebensfahige Pfarre an das sudliche Teilstuck anscbloss.
Wenn ferner der Rektor von S. Notburgis den Pfarrer von
S. Martin entlasten sollte, so bleibt es unverstandlich, dass er nicht
nur als erster Kaplan desselben an der Seelsorge teilnahm, dass ihm
ganz gegen die Gewohnheit ein besonderer Bezirk far Send und far
Begrabnis zugeteilt wurde und zwar ein so kleiner Bezirk und auf-
fallender Weise ein Bezirk, der eine Pfarre S. Notburgis hatte bilden
mttssen, wenn die Rheinvorstadt nicht entstanden ware. Die Gegen-
partei in dem Prozesse von 1 300 macht jedenfalls diesen Einwand ;
sie lasst die Abtissin befragen86), warum denn nur das Yolk in dem
engen Bezirk dem Send des Notburgisrektors unterstebe und im Atrium
der Kapelle begraben werden mttsse, da doch das Yolk von S. Martin
mindestens zehnmal so zahlreich sei als die in dem Bezirke angesessenen
Leute87). Dass die Parochianen selbst die Anschauung von einer
Pfarrvereinigung vertraten, ergiebt sich aus einer Zwischenfrage, die
sie an die Abtissin richten liessen, die aber unbeantwortet blieb ; es ist
die Frage88), ob bei der Festsetzung der Gerechtsame far S. Notburgis
zwei Pfarren existiert, ob in die in der Klageschrift angefahrten Be-
stimmungen die beiderseitigen Pfarrgenossen eingewilligt hat ten.
Den Hauptnachdruck ihres Beweises legt die Abtissin auf die von
ihr behauptete angebliche Thatsacbe, dass S. Martin auf dem Grund
und Boden, dem Fundus, von S. Maria in Capitolio liege89); denn sie
••) Rot. S. 21.
8T) Ich habe in dieser Zeitschrift 20, 49 diese Sch&tzung der Abtissin
zugeschrieben. Da sie objektiv durcbaus richtig ist und von der Abtissin
nicht bestritten wurde, so mag dieser Irrtum auf sich beruhen.
•8) Rot. S. 19.
••) Vgl. zu diesem Abschnitte die Skizze II auf Tafel 1, welche die
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Ursprung d. Kdln. Kirchen S. Maria in Capitolio u. Klein S. Martin. 51
betont geflissentlich den Satz: Fundus facit patronam 90) ; ein Zeuge
fagt dem die dos und die edificatio zu91). Aber die Pfarrgenossen
bestreiten die Thatsache ganz entschieden und mit GlQck. Mit der
grOssten Muhe schneidet sich die Abtissin ihren Beweis zurecht. Sie
lasst behaupten, dass die der Kirche auf beiden Strassenseiten gegen-
uberliegenden Hauser — die Martinskirche erstreckte sich namlich von
der Martinstrasse bis an die Strasse Vor S. Martin — also die Hauser
auf der Westseite der Martinstrasse und auf der Ostseite von Vor
S. Martin Hofzins an S. Marien zahlen, demnach auf dem Fundus von
S. Marien gelegen seien. In der That fuhren die Zeugen auf der
Martinstrasse ein domus Thome an, das dem Westeingang von S. Martin
gegenuber lag und, wie nachgewiesen wird, zu den Gutern des Schenken
(pincerna) des Stiftes gehorte, von diesem verkauft worden war und
von der Abtissin dem Kaufer und dessen Erben als Lehen ausgethan
wurde. Aber dieses Haus lag in der Pfarre S. Alban und war von dem
zusammenhangenden Fundus der Immunitat durch das Haus Crouhusen
und die Pipinstrasse getrennt, von der Kirche durch die Martinstrasse.
Auf der Ostseite der Strasse Vor S. Martin wissen die Zeugen aus den
zahlreichen hier gelegenen Hausern nur die beiden Hauser dom. Walda-
veri (und das nflrdliche Nebenhaus) 9a) und dom. Denant namhaft zu
machen, die, wie sie behaupten, Hofzins an S. Maria zahlen und daher
auf dem Allod von S. Marien liegen sollen93). Nun liegen aber die
genannten Hauser, wie sich aus der beigefugten Skizze ergiebt, die
aus dem urkundlichen Material der Schreinsbucher genommen ist,
beide nicht gegenuber der Kirche; vielmehr liegen dieser direkt gegen-
uber die Walengasse und die Eckhauser derselben auf beiden Seiten,
nOrdlich die domus Corduanarii, sudlich die domus Quattermart, spater
Wederhan genannt. Die Gegenpartei verfehlt denn auch nicht auf
diesen auffalligen Mangel des Beweises kraftig hinzuweisen. Die Zeugen
Ziehen sich dann auf die Ausrede zuruck, dass die beiden Hauser dem
Kirchhofe gegenttber liegen, der auf beiden Seiten der Kirche gelegen
unglaubliche Torheit des Fundus-Beweises drastisch vor Augen fuhrt an der
Hand der authentischen Quelle der Grundbucher des Martinsbezirks.
•°) Rot. S. 7.
•l) Rot. S. 105.
") Rot. S. 145.
••) Wie nachher gezeigt werden soil, ist aus dem hier als „ Hofzins"
bezeichneten Zins kein Schluss auf das ursprungliche Eigentum der
Marienkirche zulassig.
4*
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52 H. KeuBsen
mit dieser dorch Thuren verbunden war, da der an der Strasse liegende
Chor der Kirche keinen Eingang znliess. Im ubrigen aber kann die
Abtissin nur nachweisen, dass die dom. Waldaveri dem Nordkirchofe
gegenuber liege. Ihre Zeogen mussen zugeben, dass nur das Haus zu
der breiten Axt, dem keine Beziebung zu S. Marien nachgesagt werden
kann, eine direkte Lage gegenuber dem Sttdkirchhofe aufweise. Fur
die Lage des Hauses Denant gebrauchen sie den Ausdruck, es blicke
nach dem Eirchhofe heruber (respicere) ; mit grober Ironie machen die
Gegner den Einwurf, wiesodenn das Haus blicken kdnne, da es doch
eine unbelebte Sache sei M). Nicht mit Unrecbt Ziehen die Parochianen
diese Bemuhungen der Abtissin ins L&eherliche ; ein Blick auf die Skizze
genugt, urn die wegwerfende Behandlung gerecbtfertigt zu finden, welche
sie der kanstlichen Fundus-Konstruktion angedeihen lassen. Die topo-
graphische Forschung giebt der Gegenpartei Recht, welche den Zeugen
die Frage vorlegte: ob nicht vielmehr die Kirche Klein S. Martin
zwischen den H&usern ftinsvoyz (nOrdlich) und zum goldenen Barte
(sudlich) liege und Ein- und Ausgang gegen die domus Vidue, bzw.
die Pfarre S. Alban habe96). Wenn wirklich die 3 von der Abtissin
reklamierten H&user (dom. Thome, Waldaveri und Denant) einen ur-
alten Besitz der Stiftskirche darstellen, so bilden sie auch mit Zu-
rechnung von Kirche und Strasse — far die Berechtigung zur Bean-
spruchung der letzteren wird aber kein zureichender Grund angegeben
— kein kompaktes Grundstuck, und doch hfttte nur in letzterem Falle
die Behauptung des Rotulus, dass die Martinskirche auf dem Fundus
von S. Marien liege, einige Glaubwurdigkeit 96).
Eine direkte Unrichtigkeit, welche auch die Abtissin selbst zu-
geben musste, war die Behauptung in Artikel 17 des Rotulus97): Der
Kirchhof von S. Martin und die Kirche selbst mit dem Pfarrhause
und seinem Fundus stossen unmittelbar an den Fundus der Immunitat
von S. Marien und beruhren sich mit ihm. S&mtliche Zeugen erkennen
auf Vorhalten der Gegenpartei an, dass zwei Wohnungen, die fruher
ein Haus waren, sich zwischen Kirchhof uud Immunit&t einschieben,
•*) Rot. S. 15.
") ebenda.
••) Es ist mir ganz unverst&ndlich, wie Schafer (S. 66) den Fundus-
Beweis der Abtissin ohne jede kritiscbe Anwandlung ubernimmt; zur Orien-
tierung fiber die topographischen Fragen hatte ich ihm gerne meine Samm-
lungen zur Verfugung gestellt.
•7) Rot. S. 16.
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Ursprung d. Kdln. Kirchen S. Maria in Capitolio u. Klein 8. Martin. 53
dass diese in keiner Abhangigkeit von St. Marien stehen, sondern viel-
mehr Hofzins an die Witwe Alex. Jade zahlen98). Hieraus ergiebt
sich, dass die domus Alexandri Judei, spater Jadenberg genannt, mit
ihren Hinterhausern die Immunitat von S. Marien nnd den Eirchhof
von S. Martin, sowie das weiter nOrdlicb liegende Pfarrhaus samt Kirche
vollstandig trennte.
Die Spielerei mit dem Begriffe Hofzins, der wir in den Zeugen-
anssagen des Rotnlns begegnen, beweist, dass nm das Jahr 1300 der
eigentliche Begriff des Hofzinses ganz verblasst war. Er bezeicbnete
ursprtLnglich den geringen Zins, den der Leiheherr von der area erbob,
die er zur Bebanung ansthat; er haftete am Boden, nicbt am Hanse,
blieb also in gleicher H&he bestehen, wenn das Haas abbrannte; er
konnte also sehr wobl auf den ursprunglichen Eigentumer des Bodens
Ruckschlusse erlaaben. Bei dem steigenden Werte des stadtischen
Bodens nahm der alte Hofzins allmahlich den Charakter einer einfachen
Rekognitionsgebahr an. Schon im 12. Jbdt. warden kunstlich neue
Hofzinse geschaffen. Ein sehr deutliches Beispiel liefert hierfQr die
nns ans der Grenzbeschreibang von S. Notbargis bekannte domus
Hagenonis; jener Hageno, nach dem das Haas benannt war, belastete
den vierten Teil desselben mit einer Erbrente von 4 Schillingen zu
Gansten von S. Marien and bestimmte, dass bei einem etwaigen Brande
des Hauses die area den Zins zablen solle"). Im spateren Mittelalter
entstanden vielfach Belastungen der Hauser aus den verschiedensten
Anlassen ; zur Dotation von Vikarien, zur Stiftang von Messen und Jahr-
gedachtnissen, zur Unterhaltung von Kerzen zur Beleuchtung wurden
den Kirchen Renten von Hausern uberwiesen, die sich spater, wenn sich
nicht zufallig die Kunde von dem Entstehungsgrunde erhalten hatte,
kaum mehr von den alten Hofzinsen anterscheiden liessen ; hOchstens wies
etwa die H6he der Rente darauf hin. So waren die Hauser dom.
Waldaveri und dom. Denant Besitz der Kirche S. Maria in Cap., die
jeweils bei Zinsversaumnis vom Stift aufs neue in Erbleihe ausgethan
wurden ; wann und wie sie in den kirchlichen Besitz gekommen waren,
wissen wir nicht ; aber ihre zerstreute Lage weist auf Einzelschenkung,
nicht auf ursprunglichen allodialen Besitz hin. Ebenso ist es mit einer
Anzahl von Hausern, die hier und dort im Pfarrbezirk S. Martin ge-
legen, an S. Marien Zins zahlten, wie die Artikel 25 — 27 des Rotulus
••) Rot S. 165.
**) Hoeniger, Schreinsurkunden I 70 n. 9.
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54 H. Keu8sen
behaupten, Hofzins ; aber die Frage der Gegenpartei, ob der Zins nicht
gezahlt werde zur Beleuchtung der Marienkirche, infolge eines Legates
oder aus einem anderen Grunde100), weist auf die vermutlich wahre
Natur des Zinses hin. An Hofzins ist nur zu denken bei einer zu-
sammenhangenden Reihe von Hausern, die anmittelbar an die Immunitat
grenzte. Wie sollte auch S. Maria Hofzins im Martinsbezirke haben
besitzen kOnnen, da doch Erzbischof Everger als Marktherr diesen der
Abtei S. Martin geschenkt hatte, wie dies die bekannte Everger'sche
Schenkung ausweist nach der mutmasslich richtigen Deutung Opper-
manns 101), mit der die Behauptung der Parochianen 102) and der Nekrolog
von Gross - S. Martin ubereinstimmen ? Schafer streitet die parocbiale
Bedeutung des Hofzinses ab108); aber aus der Aussage des Domherrn
Okerus geht dentlich hervor, dass er das Patronatsrecht des Domes
aber S. Laarenz und S. Kolumba aus der Leistung des Hofzinses aller
Hauser in diesen Pfarren herleitet 104).
Weiterhin sucht die Abtissin ihr Patronatsrecht auf verschiedene
Thatsachen zu stutzen, welche die Unterordnung des Pfarrers von
S. Martin unter die Marienkirche beweisen sollen. Dazu gehOren vor
allem die Taufen von zwei Eatechumenen zu Ostern und Pfingsten, die
Begrabnisstatten von angesehenen Personen aus der Pfarre im Umgang
der Kirche, die Benutzung des Ereuzaltars in S. Marien durch Pfarrer
Ulrich zur Verkundung des Bannes fiber Kaiser Friedrich II106), als
die Parochianen die Pfarrkirche zu diesem Zwecke nicht hergeben
wollten, indem der Pfarrer dabei diesen Altar als Mutter- und Pfarrkirche
von S. Martin anerkannt babe. Aber in diesem letztern Einzelfalle kennen
wir das angebliche Motiv nur durch die nicht auf eigenem Wissen,
l0*) Rot. S. 27.
101) In dieser Zs. 20, 139.
lM) z. B. Rot. S. 15 u. 6.; Ann. 74, 101. 102.
10») S. 64/65. — Schafer interpretiert die Urkunde von 1299 nicht
richtig; es heisst dort canon de fundis domorum consistentium infra par-
rochiam 8. Martini et contiguarum (scil. domorum, nicht parrochiarum, wie
Sch. erganzt) ; es ist auch nicht die Rede von „gewi88ena Hausern in der Pfarre,
8ondern von den Hausern schlechtweg. — Wie die Stelle zu erklaren ist,
beweisen die Zwischenfragen derselben Partei, die diese Artikel aufgestellt
hat, im Rotulus.
»•*) Rot. S. 213.
lM) Es kann nicht die Exkommunikation von 1239 gemeint sein, wie
Schafer S. 60 behauptet, weil damals die Abtissin Hadewig noch nicht regierte,
sondern es kommt nur die von 1245 in Betracht.
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Ur8prung d. Edln. Kirchen S. Maria in Capitolio u. Klein S. Martin. 55
sondern auf HOrensagen beruhende Aussage der Abtissin 106) ; die von
dieser mitgeteilte Bemerkung ihres Lehnsmannes Alex. Jude107) weist
jedenfalls darauf hin. dass der Pfarrer ein Begrabnisrecht der Pfarr-
genossen in S. Marien nicht zugestehen wollte. Wie zweifelhaft auch
diese Unterschiebung des Motives ist, beweist gleich der nachste Klage-
artikel des Rotulus loa), dass der Pfarrer Ulrich zum Zeichen der Unter-
werfung und des Patronats jeweils in S. Marten Gottesdienst gehalten
habe ; das Zeugenverh6r — die Abtissin selbst muss es eingestehen 109)
— ergiebt, dass Ulrich zu diesem Gottesdienste als Eanonikus der
Stiftskirche, nicht als Pfarrer von S. Martin verpflichtet war. Zumal
das Begrabnis der reichen Pfarrgenossen in S. Martin bietet keinerlei
Anhaltspankte far eine patronatsrechtliche Beziehung. Im spateren
Mittelalter wahlte man seine Begrabnisstatte gerne in einer Lieblings-
kirche110), in der man dann ein Jahrgedachtnis stiftete. Ebenso verhielt
es sich mit den Trauungen. Durchschlagend beweist das die Aussage
der Abtissin, welche die Heirat einer Tochter des Petrus Jude in der
Marienkirche gesehen hatte und nun behauptet, dass das Brautpaar
sich zum Zeichen des Patronats dort habe trauen lassen; denn sonst
hatte es ebenso gut nach S. Georg oder S. Martin gehen k&nnen m).
So befindet sich unter den vier fur S. Marien bezeugten Hochzeiten auch
die Heirat einer Nichte der Abtissin mit Meister Ludwig von der Mtthlen-
gasse 118), wo die Wahl der Marienkirche fur die Trauung fast als selbst-
verstandlich erscheint. Auch die Aussagen fiber die Taufen in der Krypta
ergeben kein klares Bild. Festgestellt wird, was auch nicht weiter
Wunder nehmen kann, dass die Sitte in der Zeit des Pfarrers Gottfried
Hagen weggefallen war. Far die Zeit seines Nebenbuhlers Meister
Gerhard von S. Severin wird einwandsfrei durch den Eanonikus Harpern
bezeugt, dass er Einder in der Erypta auf Wunsch von Freunden der-
selben getauft habe; die Freunde batten die Taufstatte in S. Marien
das supremum baptisterium genannt118). Eine weitere Aussage spricht
von Taufen, die vor 60 Jahren in der Erypta von S. Marien erfolgten,
l0i) Rot. S. 40: tamquam parochiali loco superiori, ut ip si testi
▼idebatur.
l0T) Rot. 8. 6, gedr. : Schafer, Pfarrkircbe und Stift S. 13.
1M) Art. n. 46 S. 40/41.
"•) Rot. S. 41.
uo) Vgl. dazu Schafer, Pfarrkirche und Stift S. 15 und 17.
»») Rot. S. 24.
»*) Rot. S. 74.
»») Rot. S. 73.
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56 H. Ketinen
als die Martinskirche ans der Zeugin nicht bekannten Grttnden ge-
schlossen war 114). So erscheint es immerhin m&glich, dass die Taafen
in St. Marien nur aushulfsweise vorgenommen warden etwa zur Zeit
des Interdikts. Doch mag sehr wohl die Taufsitte, die vielerorts
uberliefert ist, auch in S. Marien in rnhigen Zeiten regelm&ssig aus-
gettbt worden sein. Sie wurde antodingt ihre Erklftrang darin finden,
dass die etwaige Verpflichtung der Notburgispfarre bei der Pfarrver-
einignng von der Gesamtpfarre ubernommen wurde.
Ganz anerklftrlich aber wurde bei der Annahme der ursprunglichen
ZugehOrigkeit der Martinspfarre zu S. Marien die Thatsache sein, dass
noch in den 40er Jahren des 12. Jhdts. die bervorragendsten Bttrger
der Pfarre das von ihnen haupts&chlich verwaltete Hospital auf dem
Altenmarkt dem Eloster S. Martin auftrugen nnd sich in die Gebetsbru-
derschaft der MOnche aufnehmen liessen 115). Das Hospital von S. Marien
dagegen, das in den Ortsbestimmungen des Rotulns oft erw&hnt wird,
wird in der frQheren Zeit, soweit bekannt, von den Parochianen nicbt
bedacht. Erst seit dem 14. Jbdt. werden ihm vereinzelte Zuwendungen
gemacht.
Der angesehene Professor der Rechte an der Universit&t Koln,
Steph. Broelmann, der ein grosses Werk ttber die EOlner Geschichte
unter dem Titel Civilium rerum memoria dignarum civitatis Ubiorum
et Coloniae CI. A. A. commentarii herauszugeben beabsichtigte, and
von dessen im Manaskript vorliegenden nar bis zam Schlasse der
ROmerzeit reichenden beiden B&nden lediglich ein Specimen bestehend aus
einer Reihe von Tafeln mit den zogehOrigen Erlauterungen i. J. 1608
unter dem Titel Epideigma etc. erschien, hatte, wie ans der Karth&user
Winheim in seinem 1607 zaerst edierten Sacrarium (S. 245) mitteilt,
die Entdeckang gemacht, dass infolge eines merkwttrdigen Zufalles die
Kirche Klein S. Martin die Tochterkirche von Gross S. Martin sei,
eine Entdeckang, die am so mehr auffiel, weil man in damaliger Zeit
Klein S. Martin mit S. Maria im Kapitol zu verknflpfen gewdhnt war.
Da Broelmann selbst die Verdffentlicbang vornebmen wollte, so hat
Winheim es leider anterlassen, den von ihm gebilligten Beweis vorzu-
fuhren ; es ist das am so mehr za bedaaern, als Broelmanns Werk ein
Torso geblieben ist. Die Entdeckang Broelmanns ist objektiv durchaus
"4) Rot. S. 215.
n>) Auch zu dieser wichtigen Thatsache hat Schftfer keine Stellung
genommen.
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Ursprung d. Kftln. Kircfaen S. Maria in Capitolio u. Klein S. Martin. 57
glaubwurdig, da sie sich vortrefflich eingliedert in die laage Kette der
Beweismomente, welche den Ursprung der Martinapfarrkirche ans der
Martinsabtei unzweifelhaft machen116).
Der Erfolg in dem langjahrigen hartnackigen Patronatsstreit war
jedenfalls auf Seiten der Pfarrgenossen von S. Martin. Schon 1223
and 1230 war ihnen das Recht der unbeschrankten Pfarrwahl von
zwei Abtissinnen ausdrucklich gewahrleistet nnd 1231 vom Erzbischof
bestatigt worden. Es ist einfach unwahr, wenn die stolze Abtissin
Hadewig diese Urkunden nicht etwa als gefalscht oder erschlichen,
sondern als ungenftgend bezeichnete 117). Wenn Schafer118) davon spricht,
dass dem Marienstift das Patronat uber die ganze Pfarre wenigstens
lli) Indem Schafer gegen die von mir — naturlich nur fur den vor-
liegenden Fall — behauptete Glaubwurdigkeit Broelmanns mit wegwerfenden
Worten ankampft, lasst er in den 2 Sfttzen nnd in der Anmerkung, welcbe
er der Sacbe widmet, nicht weniger als 8 Fehler nnd Ungenauigkeiten ein-
fliessen! 1) Er leugnet, dass Winheim — den er meist irrig v. Winheim
nennt, nur zufalliger Weise hier nicht — ein ernstlicher Gewahrsmann sei,
wahrend doch den besten Teil des von ihm so sehr verehrten Gelenius'schen
Werkes das auf der alteren Arbeit Winheims fussende dritte Buch bildet
(Cardauns in Stadtechron. 12 LXXXVI); 2) erschien das Buchlein i. J. 1607,
ein Jahr vor Broelmanns Epideigma ; 1736 ist eine zweite Auflage lange nach
Winheims Tode erschienen; 3) war Broelmann Professor der Rechte, Win-
heim Karth&user; sie wegen ihrer gemeinsamen Thatigkeit als Schriftsteller
Eollegen zu nennen, geht doch nicht an; 4) Broelmanns Geschichtswerk war
nicht nur beabsichtigt, sondern zwei Bande lagen schon i. J. 1607 als
Manuskript vor (Cardauns a. a. 0. LXXXV und Anm. 2); 5) mirabilis mit
„wunderlich" zu ubersetzen, beweist Ubelwollen; „merkwurdiga wurde dem
Sinne unserer Stelle mehr entsprechen ; 6) das Epideigma ist 1608 nicht 1612
erschienen; 7) auch nicht anonym; denn der Untertitel enthalt den Namen
des Verfassers, wie ihn auch die nach dem Zeitgebrauche beigefugten Epi-
gramme ausdrucklich nennen und man das Erscheinen des Werkes erwartete,
wie Winheim an der qu. Stelle erzahlt, 'propediem'; 8) Oppermanns Aufsatz
stent im Jahrgang 1900 (nicht 1901) der Westdeutschen Zeitschrift; nattir-
lich ist letzteres ein einfacher Druck- oder Schreibfehler. Schafer wird durch
diesen Aufsatz je nach der Auffassung entlastet oder nicht entlastet, da er
die Fehler sub 6 und 7 Oppermann ohne Nachprufung nachgeschrieben hat
und dadurch den Anschein erweckt, als ob er das Epideigma uberhaupt
nicht in der Hand gehabt habe, wenn er nicht durch die Angabe der Seiten-
zahl des Buches das Gegenteil bewiese. — Jedenfalls sieht Schafer an diesem
seinem eigenen Beispiele, wie vorsichtig man sein muss, wenn man anderen
die Glanbwurdigkeit abstreiten will.
llT) Rot. S. 81; die Stelle ist gedr.: Westd. Zs. 13, 214.
»•) S. 65.
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58 H. Keussen
von der kirchlichen Behftrde zagesprocben wurde, so behauptet er za
viel; man kann nur sagen, dass in dem einen Falle des Meisters
Gerhard von S. Severin, als zwiscben der Bargerschaft nnd dem Erz-
biscbof die heftigsten politiscben Streitigkeiten tobten, die Abtissin vom
Dompropst die Invesiitur ibres Kandidaten erlangte, and dass dieser
von den Plebanen als Kollege angeseben wurde aber mit dem Vorbe-
halte, solange bis jemand ein besseres Recht nachzuweisen vermOge 119) ;
unter der grossen Scbar der Martins-Parochianen aber hatte er nur ein
par Anh&nger, z. Tl. noch Verwandte und einige skrupulftse Frauen.
Nicht einmal sein eigener Bruder wusste sicher, ob er seinen Prozess
in Rom gewonnen hatte120). Jedenfalls blieb der Pfarrer der Pa-
rochianen, Meister Gottfried Hagen, trotz der Abtissin an 25 Jabre bis
zum Sterbebette im Amte and sein von den Parochianen gew&hlter
Nachfolger Hildeger Hardevast ebenfalls bis zum Tode, wenn auch das
Schisma in der Pfarre bis zum Tode seines Gegners Meister Gerhard
Hirzelin anhielt121). Aber erst als Hildeger gestorben war, hOren wir
wieder von Vorbereitungen der Pfarrgenossen zur Pfarrwahl laa). Die
damalige Abtissin Imagina liess liber die Erben ibres Gegners und uber
die Parochianen i. J. 1318 die Exkommunikation aussprechen 123). Aber
der neugew&hlte Pfarrer Joh. Scetere, Priesterkanonikus von S. Georg,
verlangte von der hOheren Instanz sein Recht gegenuber der Abtissin,
welche die Investitur hintertrieb 124). Hier brechen die urkundlichen
Zeugnisse ab. Jedoch best&tigen die Nach rich ten der sp&teren Zeit den
vollen Sieg der Pfarrgenossen. Gelenius (1645) giebt an, dass zu seiner
Zeit mit der Pfarre ein Kanonikat an der Stiftskirche verknupft war.
Die Burger ubten das Patronatsrecht aus and nannten der Abtissin
mehrere Priester, die einen davon dem Archidiakon pr&sentieren musste 125).
Noch am Schlusse des 18. Jhdts. hatten alle im Besitz des BQrgerrechts
befindlichen Pfarrgenossen das Stimmrecbt bei der Pfarrwahl ; der Kan-
"•) Urk. 1273 Dei. 11 (Annalen 71, 44).
li0) Rot. S. 218; mit Recht von Kelleter hervorgehoben ; vgl. diese
Zs. 13, 197.
»l) Urk. 1311 Aug. 16: Ann. 71, 48.
l") Urk. 1317 Okt. 24 (Westd. Zs. 13, 217/8).
>") Urk. 1318 April 15: Ann. 71, 52.
"*) Urk. 1318 Sept. 7: Ann. 71, 41.
ls>) Magn. Col. 395: Martinianae parochiae unitus est Gapitolinus
canonicatus. lure patronatus gaudentes cives nominant plures Capi-
tolinae dominae abbatisqae sacerdotes, quae unum ex nominatis electum
archidiacono praesentat.
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Ursprung d. Kdln. Kirchen S. Maria in Capitolio u. Kloin S. Martin. 59
didat der Mehrheit wurde vom Archidiakon investiert 186). Dies war
das alte verbriefte Recht der Pfarrgenossen von S. Martin, in dem sich
ihre Unabhangigkeit vom Marienstifte verkOrperte. In schweren Kampfen
haben sie dasselbe behauptet trotz aller widerrechtlichen Machinationen
durch lange Jahrhunderte hindnrch, bis in der Zeit der franzOsischen
Umwalzung aucb dieses uralte Recht zu Grande ging.
«•) Du Mont, Descriptio 3: omnes parochiani (s. Martini), qui cives
sunt, ius votandi habent — per maiora electus investitur ab archidiacono
metropolitan o.
Exkurs.
Die Marienlegende des C&cilienstiftes in K6ln.
Unter der Marienlegende des C&cilienstiftes verstehe ich diejenige
Fassung der Maternuslegende, welche den Bischof Matemus die C&cilienkirche
in K6!n als „Marienkathedrale" grunden laast. Diese Fassung der Legende
ist recht jungen Ursprungs, denn sie gehdrt, wie nachgewiesen werden wird,
erst dem ausgehenden 15. Jhdt. an. Um ihre Entstehung nachzuweisen,
genugt es, diejenigen Ausgestaltungen der vielverzweigten Legende zu verfolgen,
welche den angeblichen Apostelschuler nnd altesten Kdlner Bischof als
Erbauer von Kirchen in Kdln bezeichnen 1).
Die einzige in Kdln selbst bis weit ins 15. Jhdt hinein nachweisbare
Version der Maternuslegende lftsst den Bischof in Kdln nur eine Kirche
erbaoen. Ich finde diese Angabe zuerst im 11. Jhdt. bei Marianus Scotus;
nach dieser ehrt Matemus, ganz nahe bei dem Kapitol, unter dem er den
Domhugel versteht, eine Kirche mit dem Namen des hi. Petrus. Offenbar
hat Marianus den Dom als seine Bischofskirche damit bezeichnen wollen *).
Die Erwahnung der Legende in Gottfried s Hagen Buch von der Stadt Kdln
(um 1270) 8) nennt als Grundung des Matemus nicht den jetzigen Dom*
sondern die ganz nahe dabei vor der Rdmermauer gelegene Viktorskapelle,
eine von dem Dome abhangige Itapelle, welche seit dem Anfange des
1) In Folge deesen seheidet ans unserer Betrachtnng die intereesante Interpolation
ans, welehe in einer der altesten Ansgaben von Werner Bolewineks Fatcieutas tempo mm,
der Ansgabe des Nlo. GOta von Sohlettstadt ▼. J. 1474, von nir feetgeetellt werden konnas.
Sie ist die elnsige der von mir eingesehenen 10 alten Ansgaben dee Werkee der hiesigen
Stadtbibllothek, in weleher eioh die Maternnslegende vorflndet; aber sie beriehtet von ihm
nnr seine Auferweokung duroh den Stab des hi. Petrns nnd das Wonder, dass «r sn Weih-
naohten am selben Tage in seinen 8 Kathedralen KOln, Trier nnd Tongern die hi. Messe
feiern konnte. Die Ansgabe ist verseiohnet von En Den, Inknnabela 8. 87 n. 823, von
Yonllieme 8. 448/9 n. 1027. — Die Dissertation Ton Eisner, De vita et script!* hist. W. B
Yratisl 1872, weleher 8. 8 auf Interpolationen anfmerkeam machen soil, war mir nooh
nieht anganglioh.
2) VgL oben S. 85.
8) 81 Chr. 12, 24*.
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60 H. Keussen
13. Jhdts. vielleicht infolge der Legende als alter Dom bezeichnet wird4).
Dieeelbe Erzahlung findet sich in der Cronica presulum (1370— 78) 5). Aber
so wenig Wert legte man in Kdln auf die Maternus- Legende, dass das Auto-
graph der i. J. 1472 abgeschlossenen Agrippina des Heinrich v. Beeck und
zwei der ihm zunachst stehenden Ableitungen die Legende uberhaupt nur
ganz beilaufig erwahnen'), wahrend eine vierte Handschrift (B») in einem
Exkurse7) Maternus als Erbauer des sogen. alten Domes nennt.
Eine zweite eigentumliche Ausbildung muss die Maternus - Legende
zwar auch in Kdln erfahren haben, sie ist aber bisher fur die altere Zeit
nur in Lutticher Chroniken nachzuweisen. Diese zuerst in die Oesta epi-
8coporum Leodiensium des Aegidius von Qrval (urn 1247) aufgenommene Er-
zahlung 8) lasst den Maternus auf einer Pforte neben dem Kapitol den Kultus
des Mars •) und die Gfttzentempel uberall in der Stadt beseitigen und dann
ausser verschiedenen anderen Kapellen von Heiligen zwei Hauptkirchen
errichten, die eine zu Ehren unseres Herrn, welche jatzt S. Cacilia heisst,
die andere zu Ehren des hi. Petrus, welche jetzt S. Viktor zum alten Dom
genannt wird. Diese Fassung stellt eine Erweiterung der durch Marianus
Scotus uberlieferten Legende dar; sie ist offenbar zu Gunsten der Kdlner
Gacilienkirche interpoliert, und es erscheint zweifellos, dass man auch in
S. Cacilia selbst ein Exemplar dieser Maternuslegende besass. In der Uber-
lieferung des G&cilienstiftes kennen wir sie freilich nur in einer schon weiter
ausgabildeten Gestalt l0), die aber, wie eine Nebeneinanderstellung der beiden
Faatungen ") deutlich ergiebt, auf dieselbe Quelle zuruckgeht.
Aegidius von Orval (M. G. Scr. Maternus-Legende von S. Caecilia
26, 16): (BL 2a):
duas principals ecclesias cum aliis duas principal es ecclesias tunc dedi-
sanctorum diversis oratoriis, cavit, unam in honore Domini nostri
unam in honorem Domini nostri, que atquebeateMarie sue genitricis
nunc dicitur Sancte Gecilie, aliam infra muros, que nunc dicitur
beati Petri, que nunc dicitur Sancti ecclesia Sancte Gecilie, aliam in ho-
Victoris, ad antiquum summum nore sancti Petri in suum ora-
edificavit. torium, que nunc dicitur Sancti
Victoria apud Sanctum Paulum
tunc temporis extra muros. —
Die Worte: apud Sanctum Paulum
auf Rasur.
4) In den Sohreinskerten dei 12. Jhdts. heisst sie nur 8. Victor.
6) Herausgegcben von Eokerta in den Niederrhein. Annalen 4, 18 J. — Dagegen
enthalten alle ilteren Kdlner Bischof skataloge und Ohroniken nichte von einer Kirchen-
grflndnng durch Maternus.
6) Kolner StadtarchiT Ghron. u. DarsteU. Nr. 10—18; Nr. It, 19a hilt den drei-
fachen (Trier, Tongern, KOln) Bischof Maternus fur den historischen Bischof des 4. Jhdts.
7) ehenda Nr. 18, 44a.
8) Aeg. AureaeTallensis gesta ep. Leod.: Mon. Germ. Scr. 25, 16.
9) Hier erscheint also schon die Marktpforte in eine Marspforte umgedeutet.
10) Nota quomodo Colonienses, Treverenses et Tongerenses fueruot conversi ad
fid em, et que eeolesie primo fuerunt fundate: Kdlner Stadtarchir G A. 72, 1a -8a.
11) Die unwesentliohen Abweiohungen sind gesperrt gedruckt, um die gemeinsame
Grundlage dcutllcher herrortreten zu lassen.
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Ursprung d. K5ln. Kirchen S. Maria in Capitolio u. Klein S. Martin. 61
Obrigens war diese Erweiterung durch Hinzunahme der hi. Maria als
Mitpatrooin schon im 14. Jhdt. erfolgt Der Lutticher Chronist Jean des
Preis d'Outremeuse (geboren 1338) kennt sie bereits. Er berichtet im I. Buche
seiner Prosachronik (Ly myrenr des histors) ") : En eel an fondat sains Ma-
te rae dois englieses en la citeit de Collnngne: Pone en Phoneur de
sains Pire, qui maintenant at a nom sains Victors, et Pautre en l'honeur
de Dien et de la Virgne Marie, qui maintenant est apellee l'engliese Sainte-
Cicile. In der poetischeu Bearbeitung des Stoffes, die der Chronist selbst
seinem Werke aogedeihen liess, nennt er freilich als ursprongliche Patronin
der Cftcilienkirche nnr die hi. Maria. Es heisst in der Fondation delle
engliese S*«-Cecile a Colongne uberschriebenen Strophe CX der Reimchronik
La geste de Liege11):
Ly evesque Materne, per bone entention,
Foudat droit a Colongne dois englises de nom:
En l'ononr Notre-Damme Pune, bin le set-on,
Que de Sainte-Cecile maintenant appellon;
L'atre fut de Sains-Pire, que maintenant nomon
L'englise Sains- Victeur, sicomme lisant trovon.
Aber offenbar hat dem Dichter jede Tendenz bei dieser Anderung gemangelt ;
er hat wohl nur des Verses wegen geknrzt. In der gleichfalls von ihm ver-
fassten Prosarelation findet sich eben die genauere Angabe, der wir dann in
derselben unverkurzten Form im 15. Jhdt. wieder begegnen nicht nur in der
soeben angefuhrten alteren Fassung des Cacilienstiftes, sondern auch im
Florarium temporum (1472) und dem daraus abgeleiteten Magnum Chronicon
Belgicum14). Aus dem Florarium schdpft sodann die Koelhoff'sche Chronik
(1499) "). Aber indem diese die Legende ubernimmt, macht ihr Verfasser
die kritische Bemerkung, er babe sagen hdren, dass die bei S. Caecilien ge-
legene Pfarrkirche S. Peter von Maternus herruhre. Und deren Bau sei auch
dem Augenschein nach nvon der alten Welt" ie), wahrend S. Caecilia kein
Zeicben des Alters trage, wenn er sie mit anderen Kirchen vergleiche ").
Diese Ausdehnung des Patronats auf Maria wird wohl der Vorliebe
des spateren Mittelalters for die Marienverehrung zuzuschreiben sein. Eine
Tendenz, die Caecilienkirche zu einer ursprunglichen Marienkirche umzu-
werten, liegt ihr feme, da dem Heilande das Patronat an enter Stelle be-
lassen wird. Dagegen findet sich die reine Marienlegende zuerst18) in einer
15) Gronlqne de Jean des Preii d'Outoememe I, ed. Ad. Borgnet (Bmsellet 18S4), 523
18) ebend*, 681a.
14) *ed. Pittoriat-StniTe 8. 8: Et ibidem dues principalis eeoletiat dedicavit, unam
beati Petri, quae nuno est saneti Yietoris (ad antiquum sammorn), in qua sedem statuit
episeopalem, aliam domini nostri et suae genitriois, quae nunc est sanotae Oaeoiliae.
lb) 81 Ghr. 18, 815.
16) Die baufalUge Kirohe wurde v. J. 1524 ab durch eineu Neubau ersetst: ▼. Mering,
Peterskirehe 8. 10.
17) Sie war 941 wiederhergestellt worden (vgl. oben 8. 28); urn 1100 wird sie in
der Vita Annonis ein altes Baowerk geuannt (antiquae strueturae). Der heutige Bau gent
ns 12. Jhdt. aurHok
18) naturlioh abgesehen tou der oben festgestellten Willkar in der La geste de Liege.
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62 H. Keussen
Erzahlung . Qber den Unsprung des Cftcilienstiftes "), die den Stempel der
tendenzidsen Mache deutlich an der Stirne tragt. Es wird notwendig sein,
die Handschrift, in der diese Erzahlung, sowie an erster S telle die urspruog-
lichere Maternus-Legende eu thai ten ist, und auf die wir noch mehrmals zu-
ruckkommen mussen, kurz zu charakterisiereu. Sie entstammt dem Caciiien-
kloster und beruht jetzt im Historischen Archiv der Stadt Koln 20). Sie ist
in Holzdeckel mit hubsch gepresstem Lederuberzug gebundeo und enthalt auf
16 beschriebenen Pergamentblattern — eioe Anzahl Papierblatter am Schlusse
sind leer geblieben — eine Reihe von Aufzeichnungen zur Geschichte von
8. Gaecilia und von Kloster Weiher, von fyzbischof Bruno, der S. Gaecilia
vollendet babe, und von S Evergislus, dem Hauptheiligen der Kirche. Drei
Stucke sind durch einen Notar beglaubigt: die altere Fassung der Maternus-
legende, eine Urkunde Brunos fur S. Gaecilia v. J. 962 und der auf diese
Kirche bezugliche Passus seines Testamentes, endlich die Evergislus-Legende
mit eiuem Zusatze. Sehr auffallig erscheint die Art der Beglaubigung. Ein
Notar, Jakob Wilkini, den ich trotz aller Bemuhungen bisher anderweitig
nicht oachweisen konnte*1), bescheinigt, dass die Stucke von Wort zu Wort
mit alten Vorlagen ubereinstimmen. Der Notar bedient sich aber zur Be-
glaubigung nicht seines Notariatszeichens und giebt ebeoso gegen die Kegel
nicht an, ob er kraft kaiserlicher oder papstlicher Vollmacht das Notariat
versehe. Diese Umstande erwecken den Verdacht, der angebliche Notar sei
vielleicht nur eine vorgeschobene fingierte Personlichkeit, zumal die wort 1 ich e
Ubereinstimmung mancher Stucke mit ihren Vorlagen mindestens zweifelhaft
erscheint "). Noch mehr springt aber die Ungiaubwiirdigkeit des anderen nicht
durch den Notar gedeckten Materials in die Augen, wenn z. B. Erzbischof
Bruno (f 965) den 1153 gestorbenen hi. Bernhard von Glair vaux befragt
haben soil, ob er die Bischofswahl annehmen solle") u. dgl. Indem aber
die unbeglaubigten Stucke zwischen die anscheinend beglaubigten geschickt
eiogeschobeo sind, haben sich unkritische Forscher wie Gelenius und Ennen
tauschen lassen und auch die tendenziose Geschichte von S. Gaecilien als
notariell beglaubigt angesehen. Ennen24) nimmt in Folge dessen an, dass
diese Geschichte wenigstens dem 13. Jhdt. angehdre, wahrend sie doch erst
zu Ende des 15. Jhdts. absichtlich zurechtgefalscht wurde. Wenn wirklich
die Vorlagen, von welchen der angebliche Notar spricht, ezistiert haben'
so braucht man ihnen kein hohes Alter beizumessen; denn im Mittelalter
19) De origine et fandaoione neonon multiplioi statu et variactone eeolesie tanota
Cecilia Colon et iUius patronii et fandatoribns : KOlner SUdUrchiv O. A. 72, 8b— 4b.
80) Geistliche Abteilung, Handsohrift Nr. 78.
81) weder in der Untveriitatsroatrikel no oh in dem Ton mir gesammelten reieh-
liehen BrlftuternngBmaterial. Ebensowenig kennt ihn die umfangreiehe Alfter'sohe Samm-
lung yon Notariatsieiohen (Mm. Alft. 74 I— III im Kolner Stadtarchiv).
88) eicfaer interpoliert ist a. B. die SteUe Bl. 18a in eool. b. Marie nunc dicta
s. Cecilia rirg.; ebenso ist die gana ansdrttoklioh in die Beglanbignng einbeiogene erste
Erweiterung der Erergialuslegende anf demselben Blavte hoohst bedenklioh.
88) Die edle Herkunft Bruno • werde dnreh die Beieichnnng illustria in den Briefen
Bernhardt beaengt; all dies geht anf Bruno IT, von dem die ifrage nberliefert wird:
Knipping, Enbieeh. Begesten II n. 888 i. J. 1132.
84) Niederrhein. Annalen 18, 298; Der Dom in Koln S. 6.
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Uraprung d. Kdln. Kirchen S. Maria in Capitolio a. Klein S. Martin. 63
gait allea, was nicht der unmittelbaren Gegenwart angeborte, als alt M). Und
wie scbon bemerkt, gebort die Caeciliengeschicbte nicht zu den „beglaubigten"
Stucken. Den lateinischen Deduktionen folgen am Schlasse der Handschrift
zwei dentache Gedichfte, welcbe in tendenzidser Weise die Erergislus-Legende
und die Cbertragung dea Klosters Weiher nach S. Caecilien behandeln *•).
Am Schlnate det letzteu Gedichtes wird der Dorstener Pfarrer Rutger27),
der als Kanonikus des Caecilien-Stiftes hervorragenden Anteil an der end-
goltigen Beilegang dea nacbber za behandelnden Streites der Weibernonnen
mit der alten Abtittin hatte, als Schenker des Baches an das Eloster ge-
nannt; die Fassnng des Verses legt die Vermutung nahe, dass er aucb der
Redakteur nnd Legendendichter gewesen ist*8). Die Abfassung liegt wohl
in der Mitte der 1480er Jabre, da die Freude fiber die Beendigung des
Streites nocb recht lebhaft sicb aussert, der Propst von S. Kunibert, Joh.
v. Arsseo, der noch bis 1488 lebte,f), nicht als verstorben bezeichnet wird;
auch wird die 1490 gegriindete Marienbruderschaft noch nicht erwahnt").
Die Erz&hluug vom Ursprnng der Caecilienkirche berichtet also zu-
nachst die Errichtung von zwei Kirchen durch Maternus, darunter einer
Hanptkirche in der Stadt zu Ehren der hi. Jungfrau Maria, weiche spater
S. Caecilia genannt wird. Nachdem die Verdienste der heiligen Bischdfe
Severin and Evergislas hervorgehoben word en, wird dem Bischofe Willibert
die Grfmdung eines neuen Munsters S. Peter, das Hildebold im Jahre 800
schon teilweise begonnen hatte, zugeschrieben unter allerdings noch unvoll-
standiger Umwandiung der Marienkirche in ein Nonnenkioster i. J. 888.
Bruno ist der Vollender des Klosters. Der Verfasser behauptet dann, dass
man die alte Marien-, jetzt Cacilienkirche als vetus monasterium von dem
novum monasterium der Peterskirche geschieden babe %l). Als das Dach der
Marienkirche abbrannte, wurden bei der Neuweihe S. Caecilia und S. Eugenia
als Patroninneu zugefugt, wodurch sich spater der Name S. Caecilia far die
85) Bine Abichrift aas der Zeit am 1200 warde i. J. 1300 bereite els recht alt an-
gesehen; rgL oben 8. 46.
26) Beide gedruokt im KOlner Domblatt Nr. 172 (1859 Jali 1), die Brergieluslegende
noch beeondert im KOlner Paetoralblatt 1894 n. 10 Sp. 808-810 and bei Kleinermanne, Die
Heiligen anf dem biechoaiehen beaw. ersbiechOfliohen Stable von Koln 40 — 49.
87) wohl der Kanonikae Batger ▼. Hamme ▼. Doreten, deeeen Jahrgedaohtnse im
April gefeiert wnrde (Nekrolog, G. A. 78a, Ma). — A of der Bookseite dee Vorderdeokele
heieet ee, Jedenfalle von eeiner eigenen Hand: Orate pro d. Butgero de Dnreten.
88) Anf Bl. 16a heieet ear der den jonffera bait geeebenckt dyt boiok ind geeeet,
begert tot eyn eeile des oonrents gebeet.
Dae „setsen* eoheint die doppelte Thatigkeit dee Bedakteari and Diohtere ansadeaten.
89) naeh Alfter, Series praepoeitorom etc. (im KOlner Btadtarohir), 148 starb er
am 80. August 1488.
80) wenn wirklich, wie mlr fast als sioher ersoheint, die frohere Meisterin des
Weiherklostere Elie. ▼. Keren eret nach dem Tode der alten Abtissin von 8. Caecilien
Elee t. Beichenetein (t 1486 Sept.) don Abtissinnentitel annehmen dorfte — noeh am
98. April 1485 nennt Papet Innocena Yin sie nnr Meisterin: Paris, Bibl. Nat. 9874 Urk.
n. 88 — so wards die Abfaeeongeeeit eioh aaf die Jahre 1486—88 mit aller Wahrsohein-
lichkeit beeohr&nken, da Elie. t. Keren in der Handschrift ale magistra olim, iam rero
abbatiaea beaeiohnet wird; rgl. onten Anm. 68.
81) In Wirkliohkeit werden aber nicht der Dom and S. Caecilia, eondern dieses
Eloster and 8. Maria in Cap. als alt and nen rerglichen; rgl. oben 8. 87 ff
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64 H. Keussen
Kircbe herausgebildet habe. Schliesslich wird ausfuhrlich Qber die Uberfub-
ruog der Weiher-Nonnen nach S. Caecilia bericbtet, indem herrorgehoben wird,
dass die Nonneu zum grosseren Toil aus graflichen, ritterlicnen and ange-
sehenen Burgerfamilien kervorgegangen seien •»). Diese Eraahlung ist von den
spateren unkritischen Sammlern und Forschern auf dem Gebiete der Kdlner
Kirchengeschichte meist einfacb ubernommeu worden *•), so von Winheim M)
Gelenius ••) und noch von Ennen ••), wabrend DQntzer ibre vollstandige Halt-
losigkeit klar aufgedeckt bat'7).
Eb drangt sich obne weiteres die Vermutung auf, daas diese j ungate
Fortbildung der Matenras-Legende in tendenridser Weise zu Gunsten von
S. Caecilia erfolgt sein moss. Die erste Fortbildung der Legende begegnet
zu derselben Zeit, als man die Maternus-Grundung auf den sogen. alten Dom
lokalisierte. In S. Cacilia suchte man dieser Lokalisierung die SpiUe absu-
brechen, indem man eine Zweizahl von Kirchen durch den altesten Biachot
grunden lieas. Gerade dieser Versucb scheint zu erweisen, dass noch zu
Anfang des 13. Jhdts. in S. Caecilia eine Kunde von der Lage des ursprung-
licben Domes im Mittelpunkte der Rdmerstadt ••) zuruckgeblieben war. Aber
dieser alteste Dom war nachweislich eine Peterskirche ••) ; in S. Caecilia hielt
man die Heilige selbst fur die urspriinglicbe Patronin, wabrend die zu
Gunsten der Kirche interpolierte Legende anfanglich dem Heilande selbst das
Patronat zuschreibt. An diesem Orte ist es nicbt notig, die Ldsung dieser
Scbwierigkeit zu versuchen, die vielieicbt aus Mangel an braucbbarem
Quellenmaterial Uberbaupt nicbt zu ldsen ist. Urn so reichlicher fliessen die
Quellen far die zeitliche Fixierung und fur die Erkl&rung der Marien-
legende des Caecilienstiftes.
Auf die Zeit ihrer Entstebung wirft das von v. Mering ••) beschriebene
„uralte" Siegei des Stiftes, welcbes im Schilde (muss heissen : im Siegelfelde)
das Bild der h. Cacilia fuhrte, belles Licht ; nach v. Mering trug es die Um-
schrift: S. Capituli ecclesie ste. Caecilie, olim b. Marie, veteris monasterii
Colon, dicti "). Dieses Siegei ist deutlich als die Verkdrperung der Marien-
88) Bl. 4b que pro maiori parte de oomitum, militam et notebilium oirium genera
procreates (I) existebant; deutlich trltt das Beatreben h error, die Weihernonnen den alt-
adeligen Damen Ton S. Caecilia als ebenbttrtig in erwaiien.
88) nnr nioht a. B. yon Merasaeus, Eleotorum eocleaiaatioorum oatalogna (1580),
B. 8: Goloniae oratorium in honorem diri Mattbiae apud portam Gleriooram (antiquum
retinem nomen) oonatruxit: also nur eine neue Variation der alteren Maternue-Legende.
84) Saorarium1 95, aber nioht ohne krititohe Anwandlungeu; W. uberliefert una
die alte Inschrift in der Kirche, wonach dieie ron Materuua su Ehren der hi. Caecilia
weiht worden sei; W. beatreltet, daaa Materuua ala 8chuler dea Petrus bereita eine Kirche
der hi. Cacilia weihen konnte, da dieae erat i. J. 888 den Martertod erlitteu habe.
85) Magn. CoL 866. In den Acta Sanctorum Boll. 18 Sept IV 889 wird deaaen un-
glaubllohe Kritikloaigkeit mit Beoht gerugt
86) Niederrhe<n. Annalen 18, 893 ff.
87) Tgl. obeu S. 88.
88) ygl. meine Auaffthrungen in dieser Zeitaehrlft 80, 48. 48.
89) Die Peterakirohe* (Koln 1886), 83.
40) Fur die uberaua dankemwerte Unteratutaung, welehe mlr Herr ArchiTdirektor
Ilgen und Dr. W. Ewald bei der Feitatellung aber die Siegei des Gacllienatiftea geliehen
haben, achulde ioh ihnen aufrichtigan Dank.
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Ursprung d. Kdln. Kirchen S. Maria in Capitolio u. Klein S. Martin. 65
legende zu erkennen; sowohl die Wendung o)im b. Marie wie veteris monasterii
nefamen uDzweifeihaft Bezug auf die oben sfcizzierte Erzahlung. Der Gebrauch
dieses Siegels muss zeitlich ungefahr mit dem Aufkommen der Legende zu-
aanimenfallen. Zum ersten Male nun findet sich dieses Siegel an einer
Urknnde des D&sseldorfer Staatsarchives v. J. 1495; der Schnitt des Siegela
and die Bachstabenformen der Umschrift weisen mit Sicherheit auf die zweite
Halfte des 15. Jhdts. bin. Aos der frfiheren Zeit sind drei Siegel der
Cacilienkirche bekannt. Das alteste tragt die Umschrift: f Sigillu(m) eccl(es)ie
s(an)c(t)e Cecilie virginis in Colonia; es ist vorlaufig nocb nicht fiber das
14. Jbdt. hinaas nachsaweisen gewesen. Dieses Kirchen siegel warde ge-
braucht von der Dechantin und dem Kapitel, wahrend die Abtissin ein be-
sonderes Siegel fuhrte 4a). Daneben ist noch ein kieines rnndes Siegel fur die
laufenden Geschafte, ein sogen. Sigillum ad causas schon vor 1400 in
An wendung gewesen und wird noch i. J. 1471 gebraucht; es tragt die Umschrift:
S. ecclesie see cecilie ad cave, und wird im Text der Urkunden als des ge*
meinen Kapitels Siegel bezeichnet **). Noch i. J. 1486 tritt ein neues Siegel
mit dem Bilde der hi. Gaecilia und der Umschrift : Sigillum conventus sancte
Cecilie auf, dessen Schnitt erst in die zweite Halfte des 15. Jhdts. fallt.
Schon die Tnatsacne, dass besondere Kapitelsiegel im 13. Jhdt. fast nur bei
den Domkapiteln gebrauchlich waren, verweist das 1495 zuerst gebrauchte
Siegel in eine jungere Zeit, die mit Rucksicht auf den bis in die 1480er Jahre
hinein festgesteilten Gebrauch anderer Siegel auf die Jahre von 1486—95 zu
begrenzen ist, also ganz genau mit der oben festgesteilten ersten nachweis-
baren Erzahlung der Marieniegende selbst zusammenfallt.
Indem sich so die Entstehungszeit der Legende klar herausstellt, zeigt
sich ganz ungesucht auch der aussere Anlass, dem sie entsprang, in der
Geschichte des Klosters selbst49). Im Laufe des 15. Jhdts. war das Kloster
nicht zum mindesten wegen der Verringerung der Einkunfte in argen Verfall
geraten. Heine einzige der Kanonissen hatte im Kloster ihren standigen Auf-
enthalt; von den Tier Kanonikern waren zwei Kurialen"), fur welche die
Gacilienpfrunde nur eine angenehme Beigabe zu ihren sonstigen Einkunften
bedeutete; ob die beiden andern ihre Residenzpflicht erfullten, lasst sich
nicht feststellen. Jedenfalls war der stiftungsmassige Gottesdienst arg ver-
41) boide hangen an den Urkunden des Kolner Stadtarchivs lS9Sab G.B. t. J.
1880 Aug. 4.
48) Urkunden n. 37 und 41 (1467 Aug. 16 und 1471 Jan. 84) im Pfarraroh.T Ton
8. Peter in K6ln.
48) weiUZuflg too Bnnen, Oesohiohte der Stadt KOln in 654-660 eraablt, im aUge-
meinen richiig, aber in den Einselheiten unauyerlZeeig. An dieier Stelle ertehien es nur nOtig,
die Hauptphasen dee langwierigen Btreitei an der Hand der Urkunden heryoreuheben.
44) Johann Kirchhoff von Becklinghausen, der an der UniversitZt der Kurie Dr.
dee KaiterreohU geworden war und eahlreiohe PfrUnden erjagt hatte (vgl. die Naohweiie
in meiner Auegabe der KOlner Unirereitatomatrikel I 606: 889, 118) und Job. v. Arseen
lamala augleioh noch Propet Ton S. Kunibert in KOln; 1480 war er auch Kanonikue Ton
8. Apoeteln, ipftter Ton 8. Andreas; ebenso war er Propst an Boermonde und Pfarrer an
Kempen; beide werden Ton ihrem Kollegen und Widerpart dem Pastor Butger t. Dorsten
ale 'euriales Ulius temporis non medioores' beseiohnet (Ha. Q. A. 78v 4b); interessante
Naehrichten fiber Artssn bei Alfter, Series (He. im KOlner Arohir), 148a und Blnterim-
Mooren, End. Koln IV 446 ft.
Weatd. Zeitschr. f. Oesch. n. Eanst. XXII, I. 5
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66 H. Keussen
nachlassigt. In den dden Klosterhallen lebte die Abtissin Grafin Else
von Reichenstein allein mit einer j an gen Novize. Ihr Stilleben wurde durch
den Neusser Krieg vollig ins Gegenteil verkehrt. Der Kdlner Rat hatte, urn
dem feindlichen Burgunderherzog Earl dem Kuhnen keinen Stutzpunkt in
n&chster Nahe der Stadt zu belassen, alle Gebaude, die sich in geringerer
Entfernung von den Stadtmauern befanden, im Sommer 1474 bis auf den
Grand abbrechen lassen. Dies Scbicksal traf aucb zwei Nonnenkloster : das
Cisterzienserinnenkloster St Bartholomaus zn Mechtern (ad Martyres) und
das der hi. Maria und dem hi. Johann Evangelist geweihte Augustinerinnen-
kloster Weiber. Wahrend nun die Insassen des erstgenannten Klosters die
alte Klause S. Apern vom Rate eingeraumt erhielten, der den Klausnerinnen
ein neues Heim an der Bonifatius-Kapelle auf der Severinstrasse schuf, war
das Scbicksal der Weiber - Nonnen lange ungewiss. Die Personenzahl, fur
welche Unterkunft beschafft werden musste, war zu gross ; ausser der Meisterin
Elisabeth von Reven batte Kloster Weiber 50 Insassen gezablt. Diese mussten
sicb nun ein Jahr lang in Hausern behelfen, die fur das kldsterliche Leben
nicbt gerade geeignet waren. Da fiel ihr Blick auf das fast leerstehende
Cacilienstift. Die geistliche und weltliche Obrigkeit war der tibersiedlung
der obdacblosen Nonnen dorthin gewogen. Am Bernhardstage (20. August) 1475
fuhrte Kaiser Friedrich III persdnlich in Begleitung des papstlichen Legaten
Alexander von Forli und einer Abordnung des Stadtrates die Nonnen in das
Cacilienstift ein, wobei die Abtissin, welcbe die Kirche verbarrikadiert batte,
gewaltsamen Widerstand leistete4*). Das Stift wurde alsdann in ein regu-
liertes Augustinerinnenkloster verwandelt unter Beibehaltung eines gewissen
Vorrechtes fur einige adelige Tdchter4*). Die alte Abtissin ftigte sich nicht
gutwillig in die neue Ordnung, sondern erhob lebhaften Protest bei der
rdmischen Eurie. Dort wurde sie unterstutzt von den beiden einflussreichen
Eurialen Recklinghausen und Arssen, die als Eanoniker an S. Cacilia ein
Interesse an der Erhaltung des alten Zustandes hatten. Auch in der Stadt
Edln fand sie Hulfe bei der Peterspfarre und bei den machtigen KOlner
Pralaten, da die Grafen von Reichenstein in damaliger Zeit ein ansehnliches
Eontingent zu den Eolner Stiftsherren stellten; insbesondere war der Dom-
dechant Georg von Leiningen auf ihrer Seite. Aber der letztere starb 4T), und
eine Reihe von papstlichen Entscheidungen fiel zu ihren Ungunsten aus 48). Trotz-
dem machte sie fortwahrend den ungeladenen Gasten Schwierigkeiteo. Nocb zu
Ende d. J. 1481 musste der Kaiser den Edlner Rat urn Beistand fur die Nonnen
ersuchen49). Wenn auch schliesslich eine Verstandigung unter den Parteien
erfolgte60), die alte Abtissin sdhnte sich niemals vollig mit den neuen Ver-
45) Ygl. die eingehende Sohildenuig in der Urkunde Ton 147ft Aug. 81 (KOlner
8tadtarohW n. 18881).
46) a. a. O. Urk. n. 18800: 147S Oki. 16 Line.
47) 1478 iwischen Jan. 26 und Febr. 85; vgl. Urkk. n. 18486 und 18480.
48) Urkk. 1478 Man 80, 1480 Okt. 81, 1481 [vor Aug. 25], [1481], 1485 April 88
(Paris, Bibl. Nat. Mi. la*. 9872 Urk. n. 85. 87. 88; 9879 Urk. n. 5. 8), ferner Urk. n. 18177a
(1479 Jan. 20) (KOlner Stadtarchiv).
49> Kaiier brief von 1481 Deo. 18 im KOlner Stadtarohiv, Abteilung Belch.
50) Ygl. 6. A. 72, 4b.
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Ursprung d. Kuln. Kirchen S. Maria in Capitolio u. Klein S. Martin. 67
haltnissen aus. Sie stiftete ihr Jahrged&chtnis in der benachbarten Pfarr-
kirche S. Peter ") ; die Nonnen von S. Gacilia trugen wohl ihr Jahrged&chtnis
in ihr Memorienbuch ein, feierten es aber nur durch Glockengelaute **}.
Die unwillkotnmenen Eindringlinge aus dem Eloster Weiher fuhlten
das Bedurfhis, ihre Berechtigung zum Einzuge in die alte Stiftekirche zu
erweisen. Zu diesem Behufe stempelten sie zunachst, wie wir gesehen haben,
die Cacilienkirche zu einer ursprunglichen Marienkirche am, am aaf die
Gleichheit im Patronate hinweisen za konnen M). Aber noch wirksamer war
ein anderes MitteJ, dessen sie sich bedienten. Sie liessen den Hauptbeiligen
der Cacilienkirche, den hi. Evergislus, als ihren besonderen Gdnner dar-
stellen and in diesem Sinne die Geschichte der Ubertragang seiner Reliqaien
in drastischer Weise ausschmucken. Die alte Erzahlung von dieser Uber-
tragung tragt eioen einfachen and glaubwurdigen Charakter: Erzbischof
Bruno erhob die Gebeine des hi. Evergislus in Tongern und liess sie nach
KOln uberfuhren, wo sie in der Cacilienkirche unter grossem Jubel des
Volke8 beigesetzt wurden*4). Seit dieser Zeit gait der hi. Evergislus als
der Hauptheilige dieses Gotteshauses. Wenn man dem Heiiigen eine be-
grundete Vorliebe fur das Eloster Weiher zuschrieb, so konnte ihm die Uber-
siedluiig der dortigen Nonnen nach S. Cacilien nicht unlieb sein. Die Aufgabe
war nicht leicht fur den Legendenschreiber. Aber er uberwand spielend
die Schwierigkeiten von Ort und Zeit. Zu seinem Zwecke benutzte er einen
Zasatz zu der Ubertragungsgeschichte, der, soviel ich sehe, nur in der oben
charakterisierten Handschrift des Cacilienklosters uberliefert ist, allerdinga
in der nicht unverdachtigen notariellen Beglaubigung "). Der Zusatz besagt :
Einige Leute behaupteten, dass der Leib des hi. Evergislus ganz nahe
b e i K 6 1 n (iuxta Coloniam in vicinio) unbeweglich geblieben sei, bis inn die
Jungfrauen von S. Cacilien mit dem Erzbischofe in feierlicher Prozession
abgeholt batten**). Dieses Wunder weiss nun der Chronist in seiner Weise
auszalegen, ohne freilich far die Auslegung notarielle Glaubwurdigkeit zu
beansprnchen. Er berichtet also, dass in der Gegend des sp&teren
(1194 gegrundeten) Weiherklosters sehr vieie Gebeine von der hi. Ge-
sellschaft von S. Ursula, S. Gereon und den Mauren verborgen geraht h&tten.
Als nun der Leib des hi. Evergislus dor thin getragen wurde, sei er durch
gOttliche Fugung unverriickbar an dem Orte stehen geblieben. Endlich hatten
auf Brunos Wunsch die Jungfrauen und Kanoniker von S. Cacilien die
51) Urk. von 14^6 Sept. 20 (Niederrhein. Annalen 71, 196 n. 52).
i2) Nekrolog von 8. GaeoUia [17. Jhdt.] (KOln Stadtarohiv 6. A. 72a, 61a) Memoria
£liaabotba« do Rloheiutein, abbatiisae hniut eooleiiaa, aerrabitor in die i. Materni epi-
•oopi [Sept. 18] lemper, ubi autem feitnm i. Materni incidat in dominicam diam, antioipatnr
haeo memoria feria eexta. — Daen ist folgender Zagat* gemaoht: Haec memoria non scri-
batnr [wohl Terleeen statt ••rvabitnr] in eecleeia, sed debetia oastodi tantam dicere, at
cam tribas campanis pnlsatnr (l) rigilia et oommendatio.
53) In dem dentoehen Oedioht Ton der ttbertragnng (Kolner Domblatt Nr. 17H> heiset
es aasdrAoklioh : ind bidden Marten sohoen, dy ran bey den kitchen is eyn reoht patroen.
54) Buotger, Vita Brnnonis oap. 81; Tr anal alio a. Erergisli (Mon. Germ. Sor. 4, 280).
65) rgl. oben Anm. 22.
66) KOln Stadtarohir G. A. 72, 12a.
6*
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68 H. Keu8sen
Reliquien feierlich abgeholt. Zur Verehrung der kostbaren an diesem One
gefdndenen Reliquien werde alljahrlich am 15. Januar die Auffindung der-
selben gefeiert iT). Damit auch das blddeste Auge erkennen mdge, zu welchem
Behufe der Legeoden-Erweiterer seine Arbeit gethan habe, so fugt er zom
Schlusse mit deutlichen Worten die Nutzanwendung zu : Der allmachtige Gott
scheine die Ubersiedlung der Nonnen vom Kloster Weiher nach S. Cacilien
durch die Unbeweglichkeit und den Aufenthalt des Leibes des hi. Evergisius
in seinem gottlichen Geiste vorher festgesetzt und angedeutet zu haben.
Denn wozu wollte der hi. Leib in Weiher mit andern verweilen, wenn nicht,
damit diese auf Grand von gewissen Abmachungen unter den Heiligen daselbst
nach Verlaufe einiger Zeit dem Leibe des hi. Evergislus gieichsam als ihrem
Heroide und Vorlaufer foigen mussten? wie denn mit ihren Reliquien die
ehemalige Meisterin, jetzige Abtissin, und die Jungfrauen gefolgt und (in
S. Cacilien) anfgenommen sind, wo sie (die Heiligen naturlich) nach Kraften
geehrt werden zum Lobe Gottes, der durch die Jahrhunderte hindurch ge-
priesen seiM).
Zeitlich fallt mit diesen Erweiterungen der Maternuslegende und der
Evergislusubertragung zusammen die starkere Betonung, welche die Marien-
verehrung in der Cacilienkirche Seitens der Weihernonnen erfuhr. Es wurde
oben gezeigt, dass die Grundung der Kirche als einer M a r i e n kirche durch
Maternus von ihnen in die Maternuslegende eingefuhrt wurde. Sie wollten
offenbar, da sie selbst von Alters her die hi. Maria als Hauptpatronin ver-
ehrten, ihre Berechtigung darthun, in eine andere Marienkirche ihren Einzug
zu haltan. Im ubrigen wird die Forderung, welche der gleichzeitig lebende
Papst Sixtus IV der Marienrerehrung angedeihen liess M), den Nonnen bei
ihrem Bestreben niitzlich gewesen seio. Ganz besonders war dem Marien-
dienste gewidmet die 1490 gegrundete Marienbruderschaft ,0). Deren Eifer
erweist die i. J. 1506 erfolgte Ablassverleihung fl) zu Gunsten des Marien-
bildes in der Cacilienkirche, fur welches, wie die Urkunde sagt, die dortige
Marienbruderschaft, die Abtissin Elisabeth von Reven und der Kanonikus
57) Leider sind weder ron S. Caecilia nooh Ton Kloster Weiher alter* Kalendare
erhalten, die eine Kontrolle dieter Behauptung ermOgliohten.
68) Die lateinisohe Fastnng ist in Folge mehrfaoher Anakolathe etwae iohwierig
■a verdeutsohen ; dooh wird obige tlbertragung dem Wortlaate der Btelle nach Moglich-
keit gereoht; sie lautet in der Vorlage: Dens omnipotens, qui (!) translaeionem iam faotam
hoiosmodi in monasterium s. Geoilie immobilitate et pr.ediota mora corporis s. Evergiali in
sua mente divina flrmiter oreditor prefigurasse et deseripsisse. Ad quid enim tarn sacrum
corpus in Wyer Terisimilibus 0) edeo morari roluit nisi ut quoddammodo qnibusdam pactis
Inter sanetos ibidem factis post aliqua tempore ourrilia ipsum sanctum corpus Erergiali
iamquam illorum preconem et preoursorem sequi deberent? prout own earum reliquiis
magistraque olim, iam vero abbatissa et rirgines in Wyer seoute et reoepte sunt, ubi
possibilius honorantur honoribus ad laudem dei immortalis, in secula seoulorum bene-
diotus (t): Hs. G. A. 78, 5b.
59) Ygl. dasu Pastor, Geschiohte der Pftpste II 588 ff.
60) ▼. Mering, Peterskirche B. 90; Jost im Niederrhein. Gesohiohtsfreund 1881
Nr. 8 B. 9/10.
61) Sohon 1493 Jan. 10 hatte die Abtissin einen praohtig ausgesUtteten Ablassbrief
fftr die Cacilienkirche erwirkt; links oben ist die Jungfrau GaeoiUa, reohts der Bischof
Evergislus dargesteUt: Paris, Bibl. nat. Ms. lat 9879 Urk. n. 9.
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Ursprung d. Kdln. Kirchen S. Maria in Capitolio a. Klein S. Martin. 69
Everhard vom Baume (de Arbore) •*) eine ganz besondere Verehrung faegten.
Die grosse Prachturkunde, mit reichem Bildwerk verriert, zeigt in der oberen
Bordure ein hubsches Bild der hi. Jungfrau mit dem Jesuskinde, auf alien
Seiten von Blumenranken umgeben"); sie bezeichnet gewissermassen den
Schlussstein in dem Umbau des alten Stiftes S. Gacilia zu einem regulierten
Augu8tinerinnenklo8ter. Die Bruderschaft selbst, welche zu Maria Yerkun-
digung eine neontagige Andacbt in der Cacilienkirche hielt, wallfahrtete seit
d. J. 1635 alljahrlich nacb der Marienkirche auf dem Berge Scharpenhdvel
im Belgischen ; 1654 erhieit sie aus dem Holze der dortigen Eiche ein neues
Marienbild. Diese Scharpenhoveler Bruderschaft wurde i. J. 1802 mit Bild
und Andacht in die benachbarte Peterskirche ubertragen •*) und bluht noch
heutigen Tages.
62) Sein Jahrgedaohtnia fend im September start: Nekrolog yon S. CaeoiUa (O. A.
72a), 60b.
63) Leider let der Text gerade en diner HeupteteUe dnreh Basur nndeutlioh.
H. V. Sanerland, dem dat Begett der Urkunde (1606 JnU 14 Bom: Paris, Bibl. net. 9*79
Urk. n. 10) Terdankt wird, ergtnet, offenbar durohaus glftoklioh: in qua eat p[ietnra
a. Mar]ie Tirginia et ad . . .
64) ▼. Mering, a. a. O. 90—93; Joit a. a. O.
o-«gJ— r
Zur Yorgeschichte des niederl&ndischen Aufstandes.
Yon Felix Rachfahl.
Die Yorgeschichte des niederlandischen Aufstandes ist in der
jungsten Zeit mehrfach der Gegenstand eingehender Untersuchungen
gewesen ; es genugt, auf die Arbeiten von Blok (flber Ludwig von Nassau),
des verstorbenen Julias Frederichs in Ostende, von Bitter und Eolligs
hinzuweisen. Ihnen hat sich nunmehr beigesellt eine ausfuhrliche und
umfassende Darstellung der Anfange der niederlandischen Unruhen unter
PhilipplI von Spanien, die von 1557 bis 1564 reicht. Sie stammt
aus der Feder von Ernst Marx, einem Schuler Maurenbrechers ; von
diesem hat wohl der Autor die Anregung zu seinem Unternehmen
empfangen ,).
Es sei vorausgeschickt, dass sich der Yerfasser seinem Thema
mit ebensoviel Liebe wie auch Fleisse gewidmet hat. Er hat das
uberaus zerstreute, zum Teile sehr schwer zugangliche Material in einer
*) Studien zur Geschichte des niederlandischen Aufstandes. Yon Dr.
Ernst Marx, Privatdozent an der technischen Hochschule in Stuttgart. Leipzig.
Yerlag von Duncker und Humblot. 1902. A. u. d. T. : „Leipziger Studien
aus dem Gebiete der Geschichte". Herausgegeben von G. Buchholz, K. Lamp-
recht, E. Marcks, G. Seeliger. Dritter Band. Zweites Heft. (8°. XYI u. 482).
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70 F. Rachfahl
bisher nie erreichten Vollst&ndigkeit zasammengetragen. Was das noch
ungedruckte Material betrifft, so hat er (ein Standpunkt, der durchaus
korrekt ist) prinzipiell von dessen Heranziehung Abstand genommen.
Nur an einigen wenigen Stellen hat er zur LOsang bestimmter Einzel-
fragen Auskunft aus den Archiven von Paris und Brussel erbeten und
erhalten. Im tfbrigen liegt die Sache so, dass far den von Marx be-
handelten Zeitraum die einigermassen wichtigen Quellen fast vollstandig
gedruckt vorliegen, sodass eine archivalische Nachlese nur noch hie
und da Erganzungen zn bieten vermag, und dass man anf Grand des
publizierten Materials bereits zur Erkenntnis der Probleme zu gelangen
im Stande ist, urn die es sich bier handelt. Wenigstens enthalt das
in der Hauptsache in Betracht kommende Brusseler Archiv, das ich
kenne und dessen Bestande ich fur diese Jahre durchgearbeitet habe,
nicht mehr sehr viel, was nicht schon dem Drucke ubergeben ware.
Erst bei den Begebenheiten, die Marx in den letzten Partieen seines
Buches beruhrt, setzt das ungedruckte Material in reicherer Fulle ein,
urn dann schliesslich jenseits der Grenze der Marx'schen Darstellung
den gedruckten Stoff an Umfang und an Wichtigkeit des Inhalts weit
hinter sich zu lassen. Insbesondere sind es die Eopieen von Simancas,
die in den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts von Gachard und
seinen Gehulfen gefertigten Abschriften der Originaldokumente des spani-
schen Archivs von Simancas, deren Eenntnisnahme far den Historiker
unerlasslich ist. Die Excerpte, die Gachard daraus in seiner Corre-
spondance de Philippe II verOffentlicht hat, sind doch allzu mager
und durftig und geben von dem wirklichen Werte jener Archivschatze
eine ungenugende Yorstellung. Schon in dem Schlusskapitel des Marx'schen
Buches macht es sich etwas geltend, dass der Verfasser diese Quellen -
reihe nur aus der Gachard'schen Publikation kennt. Jedenfalls ist die
Schrift von Marx grQndlich, solide und umsichtig gearbeitet ; sie ist aller-
dings etwas breit und umstandlich angelegt ; dafttr aber ist zu erwagen,
dass es sich bei ihr vorwiegend um eine Spezialuntersuchung handelt.
Eben deshalb wird man es auch verstandlich fin den, dass die Darstel-
lung einen gewissen Mangel an Lebendigkeit *) und Geschlossenheit der
Komposition aufweist; far die Beurteilung ihres wissenschaftlichen
Wertes ist ja dieses Moment von nebensachlicher Bedeutung.
Dem von Marx in dem vorliegenden Buche behandelten Thema
habe auch ich seit einiger Zeit meine Aufmerksamkeit zugewandt. Ich
s) Stilistisch storend wirkt der Gebrauch des Ausdruckes „diesbeziiglichu.
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Zur Vorge8chichte des niederl&ndischen Aufetandes. 71
habe die Ergebnisse meiner daranf bezuglichen Stadien noch nicht in
aasfahrlicher Darstellung, sondern in den ersten Kapiteln meiner Schrift
nMargaretha von Parma" 8), die vier Jahre vor der von Marx erschien,
zun&chst nur mehr andentungsweise in einer fur das grOssere Publikum
bestimmten Schrift vorl&ufig niedergelegt, indem icb es mir vorbehielt,
in einer eingehenden nnd zusammenh&ngenden Schildernng des nieder-
l&ndischen Aufstandes unter Wilbelm I von Oranien auf die (Jeschichte
des nnnmehr anch von Marx behandelten Zeitranms nochmals zurflck-
zokommen. Zn meinem Bedauern ist mir dies bisher noch nicht m6g-
lich gewesen, da ich dnrch andere Arbeiten in Anspruch genommen
war ; doch werde ich hoffentlich in nicht allzn ferner Zeit in der Lage
sein, den ersten Teil meines grftsseren Werkes, der die erste Periode
der Geschichte des Abfalls der Niederlande bis 1568 enthalten soil,
der wissenschaftlichen Welt zn nnterbreiten. Dann allerdings kann es
erst vollkommen deutlich zu Tage treten, in wieweit ich bezQglich
Gesamtaoffassnng nnd Gruppierung des Stoffes vom Autor des vorliegenden
Baches abweiche, in welchem Verhaltnisse seine Ergebnisse zu den
meinigen stehen. Yon vornherein will ich bemerken, dass in dieser
Hinsicht zwischen nns sehr oft tfbereinstimmung besteht; bei einem
Vergleiche zwiscben dem Werke von Marx und meiner bisher vor-
liegenden Schrift wird man dieses Urteil bereits jetzt bestfttigt finden.
Ich h&tte sehr gewunscht, dass Marx in seiner Schrift zn meinen —
wie gesagt, bereits vor vier Jahren der Offentlichkeit ubergebenen —
Ausfuhrungen, sei es nun zustimmend, sei es abweichend, wie er es im
Einzelfalle fur nOtig halt, Stellung genommen h&tte. Marx hat leider
davon Abstand nehmen mussen, da, wie er im Vorworte sagt, nbei
dem Erscheinen dieser Schrift eine ganze Reihe von Abschnitten des
vorliegenden Werkes im Drucke schon vollendet waren".
Eine Vergleichung der Resultate, zu denen Marx und ich gelangt
sind, soil im Einzelnen in meinem angekundigten grdsseren Werke er-
folgen. Der Zweck der nachfolgenden Zeilen besteht vornehmlich in
der Auseinandersetzung mit Marx bezuglich einiger Probleme von grdsserer
Wichtigkeit, deren ErOrterung in jenem Zusammenhange, von dem ich
eben sprach, allzuviel Raura beanspruchen wttrde. Es treten dabei
Verschiedenheiten in der Auffassung von grundlegender Bedeutung hervor.
Allzuwenig oder mindestens nicht mit der genugenden Sch&rfe
wird bei Marx hervorgehoben, dass es sich im Anfange der Bewegung
•) F. Rachfahl, Margaretha von Parma, Statthalterin der Niederlande
(1559—1567). MQnchen und Leipzig. 1898. (Bd. V der histor. Bibliothek.
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72 F. BacMahl
urn einen Verfassungskampf handelt, n&mlich urn die Rivalittt swischen
der Krone, die ihr Machtbereich zu erweitern and die provinzielle
Autonomic, sowie das Sonderinteresse der Niederlande den Tendenzen
der spanischen Gesamtmonarchie nnterzaordnen trachtete, nnd zwischen
dem gleicbfalls nach Macbterweiterung ringenden, sowie sicb gegen die
Umscblingung durch die spanische Weltpolitik straubenden standischen
Elemente. Dieses letztere entbehrte freilich einer festen Organisation, nnd
es waren in ihm Krafte von divergierender Richtung enthalten. Die
standischen Tendenzen gelangten insbesondere zum Ausdrucke im
Streben nach Erhfthnng der Machtstellnng der generalstandischen Ver-
sammlangen and nach Ausbildung fester, mit umfangreichen Kompe-
tenzen aosgestatteten zentralstandischen Yerwaltangseinrichtungen zamal
aaf dem Gebiete des Steaerwesens. Allerdings gebOrten nicht alle Pro-
vinzen zu den Generalst&nden ; aach nicht alle in ihnen vertretenen
Provinzen teilten and billigten die standischen Zentralisationsbestrebungen,
indem sich manche vielmehr eben denselben aus partikularistisch-egoisti-
schen Gesichtspunkten zu entzieben sachten and ihnen vielmehr entgegen-
wirkten : viel za weit aber geht entschieden die Ansicht von Marx (S. 307),
„dass ttberhaupt die ganze generalstandische Bewegang, die auf eine
Erweiterang des generalstandischen Einflusses auf Kosten der kflnig-
lichen Macht abzielte, im Grande doch mehr das Werk einiger adliger
Haupter gewesen isttf. Gewiss traten die Seigneurs als Ftthrer an ihre
Spitze, and die Erhdhang der standischen Gewalt bedeutete im letzten
Grunde die Starkung des politiscben Einflusses der grossen Herren.
Soviel wir aber seben kftnnen, sind es unter den zu den General-
standen gehOrigen Provinzen nur Flandern and Holland mit Seeland,
die der generalstandischen Bewegang gegenaber in einem bestimmten
Pankte eine oppositionelle Haltang einnahmen, and nicht etwa, weil
sie von einer Ausdehnung der standischen Machtsphare nichts wissen
wollten, sondern weil sie den Brabantern den Primat nicht gftnnten,
den diese innerhalb der Generalstande and der zentralstandischen Ein-
richtnngen einnahmen and zu behaupten trachteten. Sie sachten sicb
namlich der „g6n6ralit6u, d. h. der 1558 gescbaffenen gesamtstandischen
Steaerverwaltung, spater wieder za entzieben, weil sie es abel empfanden,
dass in dieser das brabantische Element dominierte; aber in dieser
Dorchbrechang der soeben erst geschaffenen zentralstandischen Admi-
nistration lag durchaus kein Entgegenkommen gegen die Regierung.
Denn wenn sie aach dem brabantischen Generalkommissare nicht mehr
ihren Anteil an der Steuer ablieferten, so auch nicht an die Regierungs-
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Zur Vorgeschichte des niederlandischen Aufstandes. 73
kasse; sie erkl&rten vielmehr, sie wussten ja, zu welchem Zwecke die
von ihnen entrichteten Steuern bestimmt seien, and warden deren Ver-
wendung selbst in die Hand nehmen, indem sie sie an die darauf an-
gewiesenen Troppenteile unmittelbar abfttbren wollten. Die Stande von
Brabant aber blieben auch in der Folgezeit die eifrigsten FOrderer and
Befttrworter der zentralstandischen Bestrebungen. Die erwahnten Diffe-
renzen zwischen den einzelnen Provinzen traten, wie bereits erw&hnt
wurde, flberhaupt erst spater zn Tage; auf dem Landtage zu Valen-
ciennes (Ende 1557), wo sich die zentralstandischen Tendenzen am
starksten bemerkbar machten, war das Vorgehen noch im Grossen nnd
Ganzen ein gemeinsames nnd einmutiges; auch uberwog hier sogar
nnmerisch das bttrgerliche Element4). Yon ca. 67 Depntierten waren
mehr als 40 Vertreter stadtischer Gemeinwesen vorhanden; auch die
anwesenden Pensionare oder Greffiers, juristisch gebildete Manner, der
landstandiscben Korporationen waren zum Teil wenigstens burgerlicher
Herkunft. Dafttr dass das bttrgerliche Element vorherrschte, spricht
auch die sorgfaltige Berflcksichtignng der Handels- und Verkehrsinte-
res8en in den damals aufgestellten generalstandischen Gravaminibus.
Die Beamten der provinzialstandischen und stadtischen KOrperschaften,
die Pensionare, Advokaten oder Greffiers, waren auch spater die Vor-
kampfer des standischen Elementes. Immer dringender und allgemeiner
wurde in den sechziger Jahren der Ruf nach wGeneralstandenu ; es handelte
sich dabei unzweifelhaft urn eine hOchst populare Forderung, die sich
nicht nur auf die brabantischen Stande beschrankte. Die generalstandische
Bewegung war somit keineswegs einfach das Werk der Seigneurs ; damit
soil freiUch keineswegs geleugnet werden, dass sie von diesen bis zu
einem gewissen Grade geleitet und benutzt wurde.
Wenn man die niederlandischen Unruhen in ihrem Anfange unter
dem Gesichtspunkte einer Verfassungsbewegung ansieht, so darf man ihnen
seine' Aufmerksamkeit nicht erst mit dem Zeitpunkte der Abreise Philipps II
aus den Niederlanden zuwenden, sondern man muss mit Forschung und
Darstellung bei den Generallandtagen von Arras und Valenciennes (1557)
und bei den damals beginnenden Verhandlungen tlber die Bewilligung
einer Steuer auf neun Jahre, der sogenannten aide novennale, einsetzen.
Das hat Marx richtig erkannt; er giebt eine ausftlhrliche Darstellung
der damit zusammenhangenden Vorgange. Wie er beilaufig bemerkt,
*) Das Folgende nach einem Aktenstucke des Brusseier Staatsarchives
(Cart, et Man. 327, Etats g^n^raux de 1557—61, fol. 7).
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74 F. Rachfahl
will er auf diesen Gegenstand in einer Spezialuntersuchung zuruck-
kommen und dafur auch archivalisches Material heranziehen; in der
That ist solches im Brusseler Archive noch vorhanden. Mit der Be-
handlung, die Marx in seinem Bnche den Yerfassangsstreitigkeiten
zwischen Krone and Standen bei Gelegenheit jener Landtage zu Teil
werden lasst, kann ich mich aber nicht ganz einverstanden erklaren. Seine
Ausfuhrungen entbehren hier der Prazision und des rechten verfassungs-
geschichtlichen Verstandnisses. Was die Generalstande damals ver-
langten, und was Philipp II ihnen damals gewahrte, spater jedoch anf
Grnnd der eben damals gemachten Erfahrungen beharrlich abschlagen
zu mussen glaubte, das ist Marx entweder selbst nicht ganz klar ge-
worden, oder er hat es wenigstens nicht klar zu formulieren ver standen.
Wo er darauf zu sprechen kommt, erklart er immer wieder von Neuem,
es sei den Generalstanden damals „eine Art konstitutioneller Befugnis"
eingeraumt worden. Nun sollte man einen so nichtssagenden und viel-
deutigen, dazu sachlich unpassenden Ausdruck am besten uberhaupt
vermeiden : wenn man nur aber wenigstens genau und ohne Umschweife
aus Marx erfuhre, welcher Art die „konstitutionelle Befugnis" war, die
den Generalstanden damals eingeraumt wurde! Nach S. 73 bestand
sie darin, dass der Ednig „anstatt, wie gewOhnlich, der Versammlung
eine Steuerforderung zu unterbreiten, den Deputierten die Finanzlage
des Landes vor Augen fuhren liess und sie urn ihren Rat anging, indem
er ihnen vorschlug : Abgeordnete der in den Generalstanden vertretenen
Provinzen sollten gemeinsam — nOtigenfalls mit den Regierungsbevoll-
machtigten — Mittel ersinnen, durch die man die Niederlande fur die
Zukunft erhalten und aus der gegenwartigen Geldkalamitat herausreissen
kOnnte". So langatmig diese Erklarung ist, so erhebt sie sich doch
nicht uber das Niveau einer Umschreibung der ihr zu Grunde liegenden
Quellenstellen und trifft nicht den Kern der Sache. Was damals ge-
fordert und durchgesetzt wurde, und was der Ruf nach „ Generalstanden44
in den folgenden Jahren bedeutete, das war nicht mehr und nicht
minder, um es kurz auszudrucken, als das Verlangen, dass die general-
standischen Deputierten uber die Propositionen des Kdnigs gemeinsam
beraten dtirften. Bisher war der ubliche Verhandlungsmodus der general-
standischen Versammlungen der, dass die Abgeordneten zwar die Pro-
positionen der Regierung gemeinschaftlich entgegennahmen, aber dann
sofort auseinander traten, damit ein jeder Stand gesondert fur sich
tlber die Propositionen berate, oder seitens der Abgeordneten ihren be-
sonderen Kommittenten Bericht erstattet wtlrde. Gemeinsame Verhand-
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Zur Vorgeschichte des niederlAndischen Aufstandes. 75
lungen : das war es, was die Generalstande wunschten, und was ihnen die
Regierung nur ungern bewilligte und am liebsten versagt hatte. Denn
sie wollte nicht, dass in einem Gesamtlandtage das Land (allerdings in
der Beschrankung auf die zur generalstandischen Union gehdrigen
Provinzen) ein gemeinsames Organ zur Vertretnng seiner Interessen
gegenuber der Krone gewanne : viel schwerer wogen naturlich Petitionen
und Beschwerden der St&nde, wenn sie vom ganzen Landtage, wie wenn
sie von den einzelnen Standen ausgingen; die Kluft, die sich schon
damals zwischen Krone und Land aufgethan hatte, ward dann Jeder-
mann sichtbar. Ob und inwiefern diese Erlaubnis zu gemeinsamer
Beratung „eine Art konstitutioneller Befugnis" genannt werden kann,
bleibe dahingestellt ; fur glucklich gewahlt kann ich diese Bezeichnung
nicht erachten, und vor Allem ist sie weder klar, noch auch ersch6pft
sie das Wesen der Sache.
Marx hat sich von den Landtagen von 1557/8 und von der Trag-
weite der auf ihnen gefahrten Verhandlungen kein richtiges Bild ge-
macht. So erzihlt er (S. 74), gegen Ende des Jahres 1557 seien die
Generalstande neben ihren positiven Vorschlagen betreffend die Unter-
haltung der Armee des KOnigs nmit einer Reihe von Beschwerden und
Wtinschen hervorgetreten, die meist handelspolitischer Natur waren."
Aus diesem matten Satze wird Niemandem die ganze Bedeutung der
Vorgange verstandlich werden, die sich auf jenen Standeversammlungen
abspielten; so glimpflich fur den K6nig ging es auf ihnen durchaus
nicht her, wie man nach den Worten von Marx meinen sollte. Die
Generalstande benutzten die ihnen damals erteilte Erlaubnis zu gemein-
samer Beratung, um in der sich jetzt erhebenden Diskussion ihren
lange verhaltenen Unwillen gegen die Politik des KOnigs zu offenbaren.
Sie stellten ein Programm auf, das eine entschiedene Yerurteilung der
spanisch-habsburgischen Politik enthielt. Die Stande beschlossen, eine
gemeinschaftliche Petition dem Kdnige vorzulegen, in der sie sich zu-
nachst fur die Aufrechterhaltung der staatsrechtlichen Union der Nieder-
lande mit dem Reiche vom Jahre 1548 aussprachen. Man wird sich
erinnern, dass der Augsburger Vertrag von 1548 zur Zeit seines Ab-
schlusses in den Niederlanden als viel zu weitgehend aufgefasst wurde,
dass man hier damals von einer Verbindung mit dem Reiche uberhaupt
nichts wissen wollte, mochte sie auch noch so lose und rein formeller
Natur sein. Welche Wandlung musste sich inzwischen in den Nieder-
landen vollzogen haben, dass ihnen jetzt der Anschluss an das Reich
so sehr wertvoll erschien, dass sie sich jetzt an die durftige Union mit
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76 F. Rachfahl
dem Reiche, wie sie durch den Augsburger Vertrag festgesetzt war,
anklammerten und an ihr einen RQckhalt gegen die spanischen Zentra-
lisationstendenzen zu gewinnen vermeinten. Sie fQhlten die Gefahr, von
der spanischen Gesamtmonarchie umklammert zu werden: da erinnerten
sie sich ihrer Stammesverwandtschaft und der formell immer noch be-
stehenden staatsrechtlichen ZugehOrigkeit zu Deutschland und suchten
hier angstlich eine Sttttze, die ihnen das Reich freilich bei seiner politischen
Ohnmacht nicht mehr gew&hren konnte. Sie forderten weiterhin die
Ausdehnung der Generalstaaten auf alle niederlandischen Provinzen —
unzweifelhaft ein Zeugnis far das Anschwellen der st&ndischen Zentra-
lisationsbewegung. Ihrem Widerwillen gegen die Bevorzugung des
spanischen Elementes durch den KOnig und gegen die spanische Welt-
machtpolitik gaben sie dadurch Ausdruck, dass sie heischten, dass zur
Tilgung der Kriegsschuld nicht nur sie, sondern auch die spanischen
Kdnigreiche und alle anderen Lander der Krone im Verhftltnisse ihrer
Grftsse und ihres Reichtums herangezogen warden. Sie erklarten, darauf
umsomehr bestehen zu mflssen, als ja nicht die Niederlande den Anlass
zum Kriege gegeben hatten, sondern Mailand und Neapel, und als ja
auch frflher die ftbrigen Herrschaftsgebiete der Krone, wenn sie sich
in KriegsnOten befanden, von den Niederlanden aus untersttttzt worden
seien. Dieselbe antispanische Tendenz, derselbe Eifer far die Wahrung
ihrer lokalen Autonomie trat in dem Verlangen zu Tage, dass die
fremden Soldaten abgeschafft und nur einheimische Truppen far die
Fortfahrung des Krieges gegen Frankreich von den Niederlanden aus
verwandt werden sollten. Der Protest der Stande bei der Abreise des
Konigs im Jahre 1559 gegen das Verbleiben spanischen Kriegsvolkes
im Lande und das Widerstreben Philipps gegen die Zurackziehung der
Spanier lassen sich nur im Zusammenhange mit den Vorgftngen nach
dem Landtage von Valenciennes vollkommen begreifen. Man kann es
verstehen, dass der Kdnig durch eine solche Sprache, wie sie die St&nde
fuhrten, aufs Tiefste verletzt wurde, und dass er fortan nicht mehr
geneigt war, den Generalstanden gemeinsame Beratung zu gewahren,
um nicht wieder solche Forderungen als die Wttnsche des gesamten
Landes anhOren zu mQssen5).
•) Nach den Rezessen der Generalstande vom 31. August 1557 und
vom November 1557 (iiberreicht dem Generalstatthalter, dem Herzoge von
Savoyen am 17. Dezember 1558) in dem in der vorigen Anm. zitierten Akten-
stiicke. Vgl. auch Granvella an Philipp d. 6. Okt. 1560 in den Papiers
d^tat de Granvelle VI, 177 ff.
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Zur Vorgeschichte des niederl&ndischen Aufstandes. 77
Mit dem Ausdrucke „konstitutionell" oder „konstitutionelle Be-
fugnis" ist Marx ttberhaupt sehr freigebig. Das Steuerbewilligungs-
recht der Stftnde ist in seinen Augen (S. 286) eine derartige „kon-
stitutionelle „Befagnis", and in sie hat Philipp, so meint er Bresche
zu legen getrachtet. Das einzige Moment, das er zum Beweise dafttr
anfuhrt, sind die Plane Philipps, den Salzhandel zu monopolisieren oder
einen Einfuhrzoll zu errichten. Es hat in Deutschland viele Territorien
gegeben, in denen Salzregal and Einfuhrzoll bestanden, ohne dass
dadorch die „konstitutionelle Befagnis" der St&nde in Ansehnng der
Steaerbewilligang angetastet worde. Denn Zoll and Salzregal gehdrten
einer damals vielfach herrschenden staatsrechtlichen Anschaaang zafolge
gar nicht zu den landst&ndischer Bewilligung unterliegenden Abgaben,
d. h. zu den „Steuerna im verfassangsrechtlichen Sinne des Wortes,
sondern standen dem EOnige ex jure regio, d. h. als Regale ipso jure
zu, and trotzdem konnte sich in jenen L&ndern eine kr&ftige st&ndische
Steaerverfassang and Steaerpolitik entwickeln. Als eine „Erweiterung
der konstitationellen Befagnis der Provinzen" bezeichnet es Marx
weiterhin (S. 287), dass die „Erhebung, Verwaltang and Nutzung"
der Steaern der Regierung entzogen and den Standen ubertragen wurde.
Gerade hier ist der betreffende Ausdruck so ungltlcklich, als mflglich,
gew&hlt. Mit konstitationellen Zust&nden in des Wortes ublichem
Sinne vertragt sich gewiss die Existenz von Verwaltungseinrichtangen
keineswegs, die g&nzlich von der Landesvertretuhg abhftngig sind, and
die der monarchischen Machtsph&re durchaus entruckt sind : es handelt
sich hier eben am Institationen des alten dualistischen St&ndestaates,
nicht am solche wkonstitutionellera Art im modernen Sinne.
Aach wo Marx in den sp&teren Partieen auf die generalst&ndische
Bewegnng za sprechen kommt, hat er deren Wesen nicht ganz klar
and einwandsfrei za entwickeln vermocht. Er berichtet von der Be-
rafung der Generalst&nde im Sommer 1562 and bemerkt, dass seit
dieser Zeit das Drftngen auf die Bewilligung von „Generalst&ndenu
nicht mehr erloschen sei (S. 257 and 364): es babe sich dabei, so
fuhrt er aus, darum gehandelt, die Versammlung der Generalst&nde aus
ihrer alten, unbedeutenden Rolle „gewissermassen zu einem beratenden
RegierungskOrper" zu erheben ; die Regierung jedoch habe mit Beharr-
lichkeit „ solche — wenn ich mich so ausdrttcken darf — konstitutio-
nelle Versammlungen" vermieden wissen wollen. Auch diese Formulierung
ist noch nicht einwandsfrei; es wird damit einerseits zu viel, anderer-
seits doch zu wenig gesagt. Man verlangte zunachst lediglich Erlaubnis
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78 F. Rachfahl
zu gemeinsamer Tagung der Generalstande ; keineswegs war irgendwie
von einer „ Erhebung der generalstandischen Versammlung zu einem be-
ratenden Regierungsk6rperu die Rede. Wenn aber die erwahnte Erlaubnis
gewahrt war, dann war die Konsequenz nicht nur die Erhebung der
Generalstande za einer flberatenden K6rperschafta, sondern zur h&chsten
politischen Autoritat im Lande. Denn sie hatten dann nicht gezogert,
ganz bestimmte Forderungen hinsichtlich der gesamten politischen nnd
religidsen Verhaltnisse als den Ausdruck des Willens des Landes dem
Kdnige vorzulegen und diesem deren Genehmigung dnrch die Handhabung
ihres Steuerbewilligungsrechtes abzutrotzen: das ist jedoch noch etwas
mehr als ihre Erhebung zum Range „gewissermassen eines beratenden
RegierungskOrpers" .
Um es zu wiederholen, das verfassungsgeschichtliche Moment
kommt bei Marx nicht zur gebuhrenden Geltung. Man vermisst eine
systematische Schilderung der Verfassungseinrichtungen, die doch nun
einmal die unentbehrliche Grundlage fur das voile Verstandnis der
folgenden Entwicklung ist. Die Verfassungsgeschichte ist offenbar
nicht unseres Autors eigentliches Gebiet; wo er sich darauf verirrt,
lassen seine Ausftthrungen die erforderliche Klarheit und Prazision
vermissen. So sagt er auf S. 9: „Selbst in der alten Institution der
Generalstande strahlte die Autonomic der elf Provinzen, die von der
traditionellen Zahl der siebzehn Staaten allein in den Sitzungen der
gewdhnlichen Bedeversammlungen vertreten waren, wieder". In der
vorliegenden Form giebt dieser Satz mehrfachen Deutungen Raum,
z. B. als ob nur jene elf Provinzen mit „ Autonomic" ausgestattet
waren; es hatte auch an diesem Orte zur Vermeidung von Missver-
standnissen ausdrucklich angemerkt werden mussen, dass diejenigen
Staaten, die nicht in den Generalstanden „ vertreten" waren, auch deren
Beschlussen nicht unterworfen waren, sondern dass die Regierung hier
mit den Provinzialstanden von Anfang an gesondert durch die Provinzial-
statthalter verhandelte. Die Beziehungen, in denen die einzelnen nieder-
landischen Territorien zu einander standen, schildert Marx mit den
Worten (S. 8), sie hatten „keine gemeinsarae Konstitution" gehabt und
seien nur „ durch die Thatsache, dass sie von einem Oberherrn
regiert wurden, ausserlich zu einem Ganzen verbunden worden". Der
Ausdruck, sie hatten der „geraeinsamen Konstitution" ermangelt, ist
wiederum unbestimmt und irreftihrend. Konstitutionen im technischen
Sinne des Wortes gab es damals tiberhaupt nicht, und wenn Marx
damit etwa nur sagen wollte, die Niederlande seien in der habs-
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Zur Vorgeschichte des niederl&ndischen Aufstandes. 79
bargischen Zeit nur darch die Person des Herrschers mit einander
verbunden worden und hatten gemeinsamer staatlicher Institutionen ent-
behrt, so mttsste man dagegen Einspruch erheben. Denn soweit die
Rechte des Landesherrn sich erstreckten, war fur die Errichtung gemein-
samer Institutionen von vornherein Raum gegeben, und dieser Raum ist
auch in der That ausgenuzt worden. Das Verh<nis der Provinzial-
st&nde zur Versammlung ihrer Deputierten, d. h. zum Generailandtage
kennzeichnet Marx dahin: „Sie sprachen, ihre Abgeordneten waren
durchschnittlich nur Organe!a Man wird mir beipflichten, wenn
ich diese Charakteristik weder inhaltlich far bestimmt genug, noch auch
der Form nach fur besonders glttcklich gewahlt erachten kann.
Auch auf dem Bereiche der Verwaltungsgeschichte gebricht es
dem Verfasser mitunter an Sicherheit der Kenntnis und des Urteils.
Auf S. 17 ist zu lesen: „In der Verschiedenheit der Konstitutionen
und Gewohnheiten der einzelnen Provinzen, in dem eifersuchtigen Fest-
haiten an den provinziellen Eigentumlichkeiten war es bedingt, dass
die verschiedenen Staaten einer einzigen gemeinschaftlichen Centralver-
waltung nicht unmittelbar unterstehen konnten". Welch schiefes und
uberflflssiges Urteil ! ! Demnach durfte es in Staaten, die sich eines
einheitlichen Rechtes erfreuen, und in denen „eifers(ichtiges Festhalten
an den provinziellen EigentUmlichkeiten" nicht besteht, keine Provinzial-
beh&rden geben, sondern es miisste hier die ganze Verwaltung unmittel-
bar von der CentraJstelle aus besorgt werden kdnnen ! Ebenso nichtssagend
und uberflussig ist die Bemerkung (S. 21), dass die Provinzialstatt-
halter „die direkten, aber nicht absoluten Organe der Centralregierung
waren, genau wie der Generalstatthalter als der Vertreter des Monarchen
die hdchste, aber ebenfalls nicht absolute Gewalt in den siebzehn
Provinzen der spanischen Niederlande in sich verkOrperte". Als ob
Jemand daran gedacht hatte, den Statthaltern, sei es des ganzen Landes,
sei es der einzelnen Provinzen, eine ^absolute Gewalt" zuzuschreiben !
Eine solche besass nicht einmal der Konig. Auf S. 20 wird bei der
Liste der Provinzialstatthalter angegeben, dass dem Grafen Arenberg
die Statthalterei von Friesland, Overyssel und Groningen seit dem
1. Januar 1549 anvertraut war, „die Grafschaft Ligne seit September
1551tf. Unter dieser Grafschaft Ligne ist wohl Lingen zu verstehen.
In der Ermittelung der H6he der Steuern, die seit 1558 dem
Kdnige bewilligt wurden, ist Marx zu denselben Ergebnissen gelangt,
wie ich. Nur bezuglich der Garnisonsteuer, die 1560 von der Regierung
gefordert wurde, weicht er (S. 80) von mir ab, indem er sie auf
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80 F. Rachfahl
ca. 300000 Livres berechnet, wahrend ich sie nur auf ca. 180000 L.
ansetze. Ich halte meine Zahl fttr die richtige; dafQr spricht auch,
dass Marx selbst (S. 80 Anm. 3) die Quote des EOnigs (den soge-
nannten „courta) an der Garnisonsteuer auf ca. 60 000 L. festsetzt.
Der court betrug nun Vs der standischen Steuer, resp. lU der ge-
samten jahrlichen Ausgabe fur diese Truppe, folglich belief sich der
standische Anteil an der Garnisonsteuer (d. h. die Garnisonsteuer im
engern Sinne) auf ca. 180000 L., die Gesamtsumme der jahrlichen
Aufwendungen fttr die Garnisonen auf 240 000 L. Die Bemerkung (ebd.),
der court des EOnigs habe bei einer Gesamtsumme von ca. 2 400 000 L.
ca. 62 000 L. betragen, ist ein Irrtum oder mindestens ein Druckfehler.
Ungenau ist es auch, dass sich der court des EOnigs bezttglich der aide
novennale (im Betrage von jahrlich 800000 L.) auf ca. 50 000 L. be-
laufen habe ; diese 50 000 L. waren vielmehr nur die Quote fttr die in
den erw&hnten 800 000 L. enthaltenen 200000 L., die jahrlich fttr die
sogenannten Ordonnanzbanden, d. h. fttr die einheimische Eavallerie,
bestimmt waren. Das Versprechen, das Philipp II bei seiner Abreise
gab, Geld von Spanien aus nach den Niederlanden schicken zu wollen,
veranlasst Marx (S. 66) zum Ausrufe: „Wie tief musste das Land
gesunken sein, das Suriano das Indien Spaniens nennt, wenn man sich
genOtigt sah, von dorten Geld dahin zu schicken". Marx ubersieht,
dass das Geld, das Philipp zu schicken versprach, nicht fttr das Land,
sondern fttr die Regierung bestimmt war; er verwechselt den Stand
der wirtschaftlichen Verhaltnisse, der ttbrigens mit Ausnahme der an
Frankreich angrenzenden Provinzen immerhin ein gttnstiger war, mit
dem jammerlichen Zustande der Staatsfinanzen. Bei dem conseil des
finances hatte Marx hervorheben mussen, dass er nicht eine kol-
legialisch organisierte BehOrde mit einheitlicher Spitze, wie die ttbrigen
CentralbehOrden, war. Es war vielmehr bureaum&ssig organisiert: es
bestand aus einer Anzahl unselbst&ndiger commis, an deren Spitze zwei
chefs des finances standen. Marx spricht im Anfange seines Buches
(S. 5 und S. 13) bei dieser Eorperschaft von einer „Gesamtheit des
Rates tt und nennt Berlaymont beharrlich ihren alleinigen „Pr&sidentena,
erst spater bemerkt er gelegentlich, dass es noch einen zweiten „Chefu
der Finanzen gegeben habe.
Eine eingehende Auseinandersetzung erfordern die Ansichten, die
Marx ttber die sogenannte Eonsulta aussert. Er erkl&rt diese fttr eine
„feste Beh6rdeB, bestehend aus der Regentin, Granvella und den Vor-
sitzenden der drei hOchsten Rate, des Staats-, des Finanz- und des
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Zur Vorgeschichte dee niederlandischen Aufstandes. 81
Geheimrates, also modem gesprochen, des Ministerprasidenten, des
Finanz- und des Justizministers : sie sei (insofern nimmt Marx die
alte Auffassung wieder auf) eine „geheime und oberste regierende
KOrperschaft" gewesen, die selbst „uber den Staatsrat" gestellt war,
und zu deren Kompetenz insbesondere die Verleihung der Amter gehOrt
habe: Marx erblickt in der Einsetzung dieser BehOrde „eine der un-
besonnensten Massnahmen, die KOnig Philipp schaffen konnte". Ich
kann mich diesen Ausfuhrungen nicbt anschliessen. Marx uberschatzt
die Bedeutung der Konsulta und stellt die thats&chlichen Verhaltnisse
unrichtig dar. Margaretha von Parma wurde von Philipp II bei seiner
Abreise nach Spanien angewiesen, sich bei der Verleihung der Amter,
uber die sie die Verfugung erhielt, des Beirates von Granvella, Viglius
und Berlaymont zu bedienen; ebenso wurde es gehalten bei der Prasen-
tation oder Empfehlung fur diejenigen Stellen, deren Besetzung sich
der Monarch vorbehalten hatte. Wenn es sich um Falle dieser Art
handelte, berief Margaretha die genannten drei Manner zu sich zu
Sitzungen, die nach spanischem Vorbilde „Konsultentt genannt wurden.
,. Konsulta" ist demnach eigentlich der Name far die Sitzungen, die
zu diesem Zwecke anberaumt und abgehalten wurden; erst davon
ist er auf die Gesamtheit der Teilnehmer an diesen Beratungen uber-
tragen worden. Eine „feste BehOrde" mit periodisch wiederkehrenden
Sitzungen, mit allem Apparate einer solchen BehOrde, mit Protokoll-
fuhrung, standigem Beamtenpersonale u. s. w., ist aber diese — nur
uneigentlich so genannte — Konsulta nicht gewesen. Sie trat nur
zusammen, wenn es das Bedurfnis erforderte, auf Einladung der Statt-
halterin ; das war natarlich bei der Natur der Dinge, die hier beraten
wurden, nicht allzu haufig. Um seine Theorie, dass es sich um die
„ oberste BehOrde" des ganzen Staatswesens gehandelt habe, zu stutzen,
erklart nun Marx, wie wir bereits erwahnten, sie habe aus den Prasi-
denten der drei Rate bestanden, d. h. in unsere Verhaltnisse ttbersetzt,
aus dem Ministerprasidenten, dem Justiz- und dem Finanzminister, sodass
sie „ eigentlich eine Reprasentation der verschiedenen Arme der nieder-
landischen Regierungsmaschine bildetetf. Auch das ist anfechtbar. In-
wieweit Viglius schon damals als President des Staatsrates bezeichnet
werden kann, ist unsicher, wie Marx selbst zugiebt; Berlaymont war
weiterhin nicht schlechthin „Prasidenttf, sondern nur einer der beiden
Chefs des Finanzrates, und auch wenn Viglius zur Teilnahme an den
Konsulten berufen war, so war das keineswegs kraft seines Amtes als
President des Geheimratskollegiums.
WestA Zeitschr. f. Gesch. u. Kimst. XXII, I. 6
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82 F. Rachfahl
Nicht nur ihre angebliche Zusammensetzung aus den Prasidenten
der drei Rate erhob freilich nach Marx die „Konsulta" zur „obersten
beratenden BehOrde" in den Niederlanden, sondern auch ihre Kompetenz.
Denn die Amterbesetzung war nor ein Teil ihrer Funktionen; ihre
vornehmste Bedeutung bestand nach Marx darin, dass die Herzogin
angewiesen war, eich ttberhaupt in alien schwierigen nnd wichtigen
Fallen, ehe sie sich an den Staatsrat wandte, bei der Eonsulta Rates
zu erholen und deren Beschlussen beizupflichten. Es war klar, dass
die nachher erfolgenden Sitzungen des Staatsrates, wenn sich die Statt-
halterin vorher mit der Konsulta, d. h. mit Granvella, Viglius und
Berlaymont, geeinigt hatte, eine wertlose Farce war, da die Majoritat
dann bereits von vornherein feststand. Nun ist es ailerdings richtig,
dass Philipp seiner Schwester befohlen hatte, in wichtigen Staatsange-
legenheiten sich vor den Plenarsitzungen des Staatsrates insgeheim mit
Granvella, Viglius und Berlaymont zu verstandigen, und eben dieselben
Manner waren es, an deren Rat sich Margaretha bei der Amterver-
leihung halten soilte. Es lasst sich aber durchaus nicht beweisen, dass
die Sonderberatungen der Herzogin mit Granvella, Viglius und Berlay-
mont in Sachen, die eigentlich zur Kompetenz des Staatsrates gehdrten,
bei Gelegenheit oder im Anschlusse an die Sitzungen betreffend die
Amterbesetzung stattfanden; der Ausdruck „Konsulten" wird in den
offiziellen Akten ausschliesslich von den Verhandlungen der zweiten
Art gebraucht, niemals von solchen, die zu der ersten Gattung gehOren
warden. Es ist uns ttberhaupt nichts davon bekannt, dass fOrmliche
Sitzungen der Statthalterin mit den genannten drei Personen in Vor-
beratung der Staatsrats - Angelegenheiten stattfanden. Wenn solche
Vorberatungen stattfanden, so waren sie ohne Zweifel vertrauliche und
intime Besprechungen, die jeglichen offiziellen Charakters ermangelten:
von einer „obersten BehOrde" (mit diesem Namen verbindet man doch
immer den Begriff einer festen und dauernden Institution des Ver-
waltungsrechtes), die mit Funktionen in der zuletzt angegebenen Rich-
tung ausgestattet ware, kann schon deshalb keine Rede sein. Man
wurde zum Mitgliede einer derartigen „ BehOrde" weder ernannt, noch
aus ihr durch fflrmliche Verabschiedung entfernt. Im Ubrigen war es
in den weitaus meisten Fallen, soweit wir aus den Quellen erkennen
kdnnen, Granvella allein, mit dem sich die Statthalterin vor den Staats-
ratssitzungen ttber die hier zu erledigenden Geschafte vorher ver-
standigte, und dessen Autoritat fttr sie massgebend war. Als Ende 1561
Philipp II wttnschte, dass von den Niederlanden aus der katholischen
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Zur Vorgeschichte des niederlandischen Aufstandes. 83
Partei bei Beginne der Religionsk&mpfe Beistand geleistet wttrde, sandte
er seinen Sekret&r Courteville mit geheimen Auftragen an die Herzogin
von Parma, indem er verfttgte, dass von deren Inhalte nur Granvella
and Viglius erfahren durften. Hier wird also der Kreis der geheimen
Berater Margarethens durch die Ausschliessung Berlaymonts noch verengt :
sollte man etwa deshalb von einer ganz obersten und geheimsten Be-
horde noch Qber der Eonsulta sprechen? Dass einzelne Mitglieder in
einem Eoileginm gleichsam einen festen Ring bilden, innerhalb dessen
durch vertrauliche Vorbesprechungen die Direktive fur die Haltung im
Plenum der KOrperschaft festgesetzt wird, kommt doch auch ander-
wirts vor, ohne dass man deshalb diesen engeren Ring eine ttber der
ganzen KOrperschaft stehende hOhere BehOrde nennen wird. Es ist
also falsch, wenn Marx die Konsulta als eine „geheime, oberste
BehOrde" erkl&rt, die neben der Vorberatung der Sachen des Staats-
rates der Herzogin bei der Amterbesetzung httlfreich zur Seite stehen
sollte. Es ist viehnehr richtiger zu sagen : Bei seiner Abreise machte
Philipp der Statthalterin drei Mitglieder des Staatsrates namhaft, deren
Rat sie in wichtigen Fallen vor den Plenarsitzungen des Staatsrates
einholen, dann daselbst als ihre eigene Meinung vertreten und zum
Beschlusse des Staatsrates erheben sollte; dass aber sp&ter diese Vor-
schrift buchst&blich und regelmftssig zur Ausfuhrung kam, ist nicht
anzunehmen, da die Herzogin die Einzelberatung mit Granvella vorzog.
An den Rat derselben Manner band Philipp die Statthalterin in Sachen
der Amterbesetzung; wenn Falle dieser Art zu erledigen waren, ver-
einigten sie sich mit der Herzogin zu gemeinschaftlichen Sitzungen,
die den Namen „Konsultenu fuhrten, aber auch so, in ihrer Gesamtheit
in der Ausubung dieser Funktion, sind sie als eine „feste BehOrde u
im eigentlichen Sinne des Wortes noch nicht anzusehen.
Man mag es als eine der „unbesonnensten Massregeln Philipps Htfc
tadeln, dass er durch die Anordnung von Vorbesprechungen in Staats-
rats-Angelegenheiten zwischen der Statthalterin und Granvella sowie
seinen Anh&ngern die ubrigen Staatsrftte, namlich Oranien, Egmont und
Glajon, zu Statisten herabwurdigte. Im Ubrigen wird man anerkennen
mussen, dass nicht sowohl in dieser Bestimmung der schwere politische
Fehler liegt, den Philipp damals beging, als vielmehr in der Uber-
tragung der Regentschaft an die unfehige Herzogin von Parma. Nach-
dem er sich einmal dazu verstanden hatte, konnte er von seinem
Standpunkte aus nicht anders, als dafur Sorge tragen, dass die
neue und in den Geschftften durchaus unerfahrene Statthalterin nicht
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84 F. Rachfahl
in die Hande von Ratgebern geriet, die den Intentionen seiner Politik,
wie er voraossehen konnte, entgegenarbeiten wttrden. Ein weiterer
Missgriff des KOnigs war es, dass er die erwahnte Anordnnng, die an
sich wohl motiviert und gerechtfertigt erscheinen konnte, unter Um-
standen erteilte, die von vornherein eine Bankerotterklarung seines
Systems and seiner Autorit&t bedeuteten. Er traf sie namlich nicht
nor im Geheimen, sondern er gab zur gleichen Zeit Oranien and
Egmont die bundigsten Yersprechangen, dass, falls sie entgegen ihrer
bisherigen Weigerang die Ernennung za Mitgliedern des Staatsrates
annahmen, nichts darin ohne ihr Yorwissen geschehen solle. Das war
eine arge Doppeiztlngigkeit, die man nnr dadurch erklaren kann, dass
er die innere Schwache seiner Position sehr wohl fuhlte and sich nicht
verhehlen konnte, dass er aus RQcksicht auf das Land der scheinbaren
Mitwirknng der Grossen bei der Regierung nicht entbehren konnte.
Gerade durch dieses zugleich schwachiiche and hinterlistige Spiel des
KOnigs warde, was Marx ubersieht, der Grand zu gerechter Unza-
friedenheit bei Oranien and Egmont gelegt, and an diesem Punkte
setzten sie daher aach spater bei ihrer Opposition ein, sowie bei ihrem
Yersuche, darch die Niederlegang ihrer Stellen im Staatsrate die Ent-
lassung Granvellas za erzwingen6).
€) Zam Beweise far die Richtigkeit der obenstehenden Ausfiihrungen
gebe ich hier einige Stellen aus dem ersten Angebote der Demission seitens
Oraniens and Egmonts vom 23. Juli 1561 wieder. Es ist verfasst, wie ich hier be-
merken will, yon Egmont ; zum Schlusse wird namlich bemerkt, es sei geschrie-
ben „d'ung commun accord de M« le Prince d'Oranges et de moya [d. h. Eg-
monts]. Der Brief beginnt mit dem Hinweise darauf, dass sie auf Grund der
unter der Statthalterschaft des Herzogs von Savoyen gemachten Erfahrungen ihre
bei der Abseise des Ednigs erfolgte Ernennung zu Mitgliedern des Staatsrates
nicht hatten annehmen wollen; darauf heisst es weiter: „Surquoy il pleut a Y.
M. estans en Sllanden nous dire que ne deussions pour cela refuser ledict estat,
pour tant que Y. M. avoit commands que riens ne se traicteroit sans nous, et
que vostre voloir et intention estoit que dussions entendre a tous les affaires,
reserves les choses de justice, et combienque l'avons remontrl a Y. M. que
puisqu'il avoit ung conseil de finances ou nous n'estions appel£s que soubs
umbre de traicter choses de finances, se traicteroient tous les aultres affaires
d'importance et que ainsi retoumperions au mesme inconvenient, toutesfois
Y. M. nous araeuroit estre d'intention et voloir que tous les affaires d'im-
portance fussent traictis et resolus au conseil d'estat, nous commandant
derechief d'accepter ledict estat et que en cela nous ferions service tr&s
agrtable a Y. M., quoy voyans, Sire, ne veuillans d^sobdir a la volontd et
commandement de Y. M. tant honneste et honorable en nostre endroit nous
acceptions ladicte charge priant tr^s humblement Y. M., en cas que Ton y
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Zur Vorgeschichte des niederl&ndischen Aufstandes. 85
An den Konsnlten betreffend die Amtervergebung teilzunehmen,
konnten Oranien nnd Egmont billigerweise nicht verlangen; denn das
hatte ihnen Philipp nie in Aussicht gestellt, nnd davon hatten sie 1559
ihren Wiedereintritt in den Staatsrat nicht abh&ngig gemacht. Wenn
es ihnen im tfbrigen daran lag, ein vakantes Amt, ttber das die Dis-
position der Herzogin zostand, einem Schtttzlinge zuzuwenden, so hatten
sie Mittel nnd Wege genng, anch ohne Teilnahme an den Konsnlten ihre
Wansche der Herzogin vorzutragen. Dass ihnen zu den Konsnlten der
Zutritt nicht vergOnnt war, war auch seitens Philipps dnrchans nicht
eine „unbesonnene Vorschrift", sondern wohl erwogen nnd berechtigt.
nous traicteroit aultrement que selon son intention, que avecque sa bonne
gr&ce puissionB quiter ledict estat, snr qnoy V. M. respondit qu'elle n'entendit
point que Ton nous deut traicter aultrement et que, en cas Ton nous donnit
quelque occasion de nous ressentir, que pourtant ne vouldrions abandonner
ledict estat, mes en advertir V. M" Seitdem, so fchrt Egmont fort, seien
zwei Jahre vergangen, und was sie damals befurchtet h&tten, sei jetzt einge-
troffen: Sie warden zwar oft zum Staatsrate berufen, aber nur zu nichtigen
Sachen; die wichtigen Sachen wurden dagegen abseits, ohne sie und meistens
nur durch eine oder zwei Personen behandelt („k part, sans nous, et le plus
souvent par ung ou deux"). Die Seigneurs beklagen sich also nicht daruber,
dass sie durch die Konsulta, in der Granvella, Yiglius und Berlaymont sassen,
beiseite geschoben wurden, sondern durch Sonderberatungen der Herzogin
mit ein oder zwei Personen, d. h. vornehmlich mit Granvella — eine voll-
kommene Best&tigung dessen, was wir oben gegen die Marxsche Auffassung
der Konsulta eingewendet haben. „Tout le monde", so klagt Egmont weiter-
hin, „se mocque de nous qui avons le nom sans effect, veu que tous les
affaires se traictent par ung ou deux, chose qui touche trop avant a, nostre
honneur et reputation, comme si V. M. pour nous donner quelque contente-
ment par estat titulaire nous eusse faict de son conseil, mais qu'il n'avoit la
fiance de nous confier ou commettre ses affaires d'importance ; et povons
bien asseurer V. M. que tels et semblables propos se sont passes et passent
journfelement". Egmont versichert, sie wurden trotzdem geschwiegen haben,
urn nicht beim Kdnige in den Verdacht zu geraten, aus Eiiersucht und per-
sonlichen Motiven zu handeln: neuerdings aber habe Granvella im Staatsrate
gesagt, alle Mitglieder des Staatsrates seien in gleichem Masse fur die Ge-
fahren verantwortlich, die dem Lande begegnen konnten, und trotz ihrer
Proteste habe er auf dieser Ansicht bestanden. Daher glauben sie, jetzt
nicht linger schweigen zu durfen, und bitten den Konig, entweder ihre Ent-
lassung aus dem Staatsrate zu gew&hren oder zu befehlen, dass alle wichtigen
Sachen im Plenum des Staatsrates verhandelt werden, und zwar (damit
schliesst der Brief), „affinque tout le credit et resolution des affaires ne
dlpende d'ung ou deux settlement qui se vouldriont servir de nous, comme
d'umbre et couverture en cas de quelque inconvenient, qui comme les princi-
paulx du pais en serons les plus charges et empechds."
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86 F. Rachfahl
Die Seigneurs standen nan einmal von vornherein an der Spitze der
standisch-provinziellen Opposition; in den Konsulten aber wurden all-
jahrlich die Magistrate der vier brabantischen Hauptstadte erneuert:
das war eine rein provinzielle Angelegenheit, bei der die Statthalterin
nicht in ihrer Eigenschaft als Generalstatthalterin, sondern in der als
Provinzialstatthalterin von Brabant handelte. Die Regierung hatte somit
einen gewissen Einfluss anf die Zusammensetzang der brabantischen
Stande and also auf deren Haltung ; schon daram konnte den Seigneurs
Teilnahme an den Konsulten nicht gewahrt werden, weil sie dann (zum
Teile selbst, wie Oranien, Glieder der brabantischen Stande) nach M6g-
lichkeit entschieden oppositionell gesinnte Elemente in die leitenden
Stellen in den Stadten und dadurch auch in die Standeversammlung be-
fOrdert haben wurden. Dass die Konsulta eine „oberste Regierungsbe-
hOrde" im Sinne von Marx nicht gewesen ist, geht auch aus der Ent-
wickelung nach Granvellas Sturze hervor. Weder wurde sie damals
abgeschafft, noch auch neu besetzt: der thatsachliche Einfluss auf die
Statthalterin fiel eben jetzt, wie er fruher auf Philipps Anordnung bei
Granvella gestanden hatte, nunmehr den Seigneurs zu, mit denen jetzt
die Herzogin hinter dem Rttcken der Kardinalisten Yiglius und Ber-
laymont, die doch jetzt noch immer h&tten Mitglieder der Konsulta sein
mussen, ebenso lange und geheime intime Yerabredungen pflog, wie
fruher mit Granvella und seinen Anhangern hinter dem Rttcken Oraniens
und Egmonts.
Die Auffassung, die sich Marx von der Konsulta gebildet hat,
beherrscht durchaus seine Darstellung des Kampfes der Grossen gegen
Granvella ; dagegen kommen die tieferen politischen Gegensatze, die fur
den Fortgang der Begebenheiten bestimmend waren, nicht zu ihrem
Rechte. Er sagt (S. 148): „Ich komme hiermit auf jenen bekannten
Gegensatz zu sprechen, der sich im Anfange der sechziger Jahre zwischen
Granvella und einigen anderen Mitgliedern des niederlandischen Staats-
rates entwickelte, ein Gegensatz, der in seinem letzten Grunde,
wie mir scheint, nicht sowohl den Zwiespalt zwischen dem energischen
Vertreter der spanischen Politik und den Verfechtern der niederlandischen
Interessen in sich barg, sondern, im Regierungssystem [d. h. nach
Marx in der Existenz der Konsulta als „h6chster RegierungsbehOrde"]
begrundet, in erster Linie auf persOnlicher Eifersucht, oder richtiger
gesagt, auf gekranktem Ehrgeize beruhte, in wie schOne Phrasen und
unschuldige Motive auch immer die Gegner Granvellas ihre Bestrebungen
von Anfang an hullten." Einige Seiten weiter (S. 170 ff.) fuhrt er
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Zur Vorgeschichte des niederlandischen Aufstandes. 87
diesen Gedanken weiter aus : In der ersten Zeit nach Philipps Abreise
hatten sich Oranien, Egmont und Glajon nur selten in Brussel aufge-
halten und daher nur geringen Anteil an den Sitzungen des Staatsrates
genommen; erst seit dem Anfange des Jahres 1561 waren sie daselbst
haufiger erschienen (auf Grund von Mitteilungen Piots aus den Proto-
kollen des Staatsrates giebt Marx sogar eine Statistik der Teilnahme
der Seigneurs an den Sitzungen des Konseils) und hatten nun erkannt,
wie wenig sie gegenuber der Eonsulta zu bedeuten hatten. Dazu sei
die damals erfolgte Erhebung Granveilas zur Eardinalswttrde gekommen ;
der Umstand, dass sie jetzt Granvella auch ausserlich an Range nach-
standen, habe nunmehr die Eifersucht der Herren entflammt.
Das ist denn doch eine sehr oberflachliche und formalistische
Auffassung des Sachverhaltes. Dafur, dass damals die Eonsulta als
vorberatende BehOrde fur die Geschafte des Staatsrates irgendwie her-
vorgetreten ware, bieten uns die massenhaft erhaltenen Quellen nicht
den geringsten Anhait; die Grossen erheben daruber keine Beschwerde,
sondern nur daruber, dass die Geschafte, wie wir oben mitteilten, „par
ung ou deulx" ohne ihre Teilnahme besorgt wurden, d. h. im Wesent-
lichen durch Granvella allein7). Gerade urn jene Zeit spielte eine
Angelegenheit, die in viel hdherem Grade, als die angebliche Thatig-
keit der Eonsulta, den Seigneurs ihre Statistenrolle im Staatsrate zum
Bewusstsein brachte, namlich das Projekt der Yermehrung der Bis-
tumer. Nun war dieses zwar weder von Granvella, noch auch von der
„ Eonsulta " ausgegangen, sondern Philipps ureigenstes Werk; aber eben
damals hatte es auf Granveilas Antrieb eine Ausgestaitung erhalten,
die die erbitterste Opposition im Lande hervorrief, und zwar auf Gran-
veilas Antrieb allein, ohne dass Viglius und Berlaymont, d. h. die Eon-
sulta, daran beteiligt gewesen waren. Hatte der Plan, neue Bistttmer
zu errichten, bisher den Charakter einer rein religiOsen Massregel ge-
habt, so erhielt er jetzt durch Granveilas Vorschlage einen politischen
Beigeschmack. Granvella riet namlich dem Ednige, entgegen der ur-
sprunglichen Regelung der Dotationsfrage, wie sie durch die Bulle
Pauls IV getroffen war, die neuen Bistumer dadurch auszustatten, dass
ihnen eine benachbarte Abtei inkorporiert wttrde: Das bote, so setzte
er auseinander, den Vorteil, dass in die Standeversammlungen dann
*) So auch in den Verhandlungen mit der Statthalterin im Sommer
1563, die zum Sturze Granveilas fuhrten ; vgl. die im Anhange (unten S. 103)
abgedruckte Instruktion des Armenteros.
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88 F. Rachfahl
dem Kdnige ergebene and von ihm abh&ngige Manner hineingelangten,
w&hrend sich bisher die Pr&laten auf den Landtagen stdrrisch and an-
vernunftig, d. h. der Opposition zugehOrig, gezeigt hatten.
Diese von politischen Hintergedanken getragene Modifikation des
Bistomsprojektes hat zu seiner Unpopularit&t das Meiste beigetragen,
and die Offentliche Meinang traf somit, insofern ais Granvella der Ur-
heber dieser anstftssigen Anderung war, das Richtige, wenn sie ihm
die Schuld far das ganze Unternehmen beimass. Wenn Egmont and
Oranien dem Plane keinen Widersprach entgegensetzten, so hfttte man
sie als Mitglieder des Staatsrates fur mitbeteiligt an dieser Massregel
erachtet; zom mindesten h&tte ihr stillschweigendes Einverst&ndnis ihr
Ansehen im Lande auf das HOchste gef&hrdet. Sie waren sogar als
Mitst&nde, so in Brabant Oranien and der Marquis von Bergen op
Zoom, yon dem Yersache, die Landtage mit goavernementalen Ele-
menten za besetzen and so zu gefttgigen Werkzeugen der Regierang
herabzadrucken, selbst in Mitleidenschaft gezogen. Daher erhoben sie
Beschwerde daruber, dass der Kdnig so wichtige Dinge nur mit wenigen
Personen and nicbt mit den gesamten Notablen des Landes, nicht ein-
mal vor dem Plenum des Staatsrates verhandele and entscheide; darin
erblickten sie, and zwar mit Recht, einen Bruch des Yersprechens, das
ihnen Philipp bei seiner Abreise gegeben hatte, urn sie zur Ruckkehr
in den Staatsrat zu bewegen. Wie wir aus der Korrespondenz zwischen
GranveUa und Philipp wissen, erschollen diese ihre Elagen, dass ihre
Stimmen nicht gehdrt warden, seit dem Anfange des Jahres 1561; urn
dieselbe Zeit wurde die Modifikation des Bistumsprojektes bekannt und
dadurch der Widerstand gegen das ganze Unternehmen im Lande er-
weckt, indem man zugleich dafur Granvella verantwortlich machte. Der
zeitliche und ursachliche Zusammenhang der Opposition der Grossen im
Staatsrate gegen Granvella mit dem Verlaufe der Bistumsangelegenheit
liegt somit auf der Hand. Dass persdnliche Momente den Eampf be-
einflussten und verschftrften, wird niemand leugnen wollen ; sein Grund-
charakter aber war politischer Natur, die zwischen Krone und Standen
herrschende Rivalit&t. Einige Monate sp&ter ging Philipp mit dem
Gedanken urn, der katholischen Partei in Frankreich Httlfe von den
Niederlanden aus zu leisten. Granvella war es keineswegs, der Philipp
dazu inspiriert hatte; er hielt dieses Vorhaben sogar fttr unausftthrbar ;
aber auch dafttr schob ihm die dffentliche Meinung wieder die Verant-
wortung zu. So war es nach der Ansicht der Opposition sehr wohl
„der Zwiespalt zwischen dem energischen Vertreter der spanischen
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Zur Vorgeschichte des niederl&ndischen Aufetandes. 89
Politik und den Vertretern der niederl&ndischen Interessen", der dem
Fortgange des Konfliktes als treibendes Motiv zu Grande lag. Nicht
bloss „persdnliche Eifersucht" and „gekrankter Ehrgeiz" Bind somit
for den Kampf der Grossen gegen Granvella entscheidend gewesen,
sondern der Umstand, dass sie ihn far den Urheber and Haapttr&ger
desjenigen politischen Systems hielten, dem sie widerstrebten. Nicht
die Personen als solche waren es, die sich im letzten Grande gegen-
aberstanden, sondern die diametral entgegengesetzten, keiner Yer-
sdhnung fahigen politischen Prinzipien: hier die absolatistisch ge-
richtete Machterweiterangstendenz der Krone, dort die ihre Position
za behaapten and nach Steigerang ihres Einflasses trachtenden
standischen Aspirationen ; hier die zentralisierende Weltmachtspolitik
der Krone als Yorkampferin des Katholizismos in Westeuropa, dort
das Streben nach Erhaltang der regionalen Autonomie in Yerfolgung
nor der heimischen Interessen and der Abweisang des Dominates der
religiOsen Idee.
Gerade dieses innerpolitische Moment kommt in der Darstellung
von Marx for die ersten Jahre nach der Abreise Philipps nicht zam
gebuhrenden Aasdracke. Der Ansicht yon Marx zufolge handelte Philipp,
als er einen Teil seiner spanischen Soldaten im Lande zuruckliess and
mOglichst lange hier festzuhalten trachtete, im wesentlichen aus Grunden
der ausseren Politik, namlich zunachst im Hinblicke auf die damals
bestehenden franzdsich-englischen Yerwicklungen und aas Besorgnis vor
dem "Wiederausbruche des Krieges mit Frankreich, spater im Hinblicke
auf die beabsichtigte Intervention im franzOsischen Religionskriege. Es
liegt mir fern, in Abrede zn stellen, dass diese Erwagungen auf Philipp
mit einwirkten ; er wunschte spaterhin insonderheit das Yerbleiben der
spanischen Truppen, am sie in Frankreich als Hulfskorps vom Norden
her gegen die Hugenotten einrucken lassen zu kdnnen. Man darf jedoch
nicht vergessen, dass fur den Fall eines Ausbruches eines grossen Krieges
eine Truppenmacht von circa 3000 Mann doch ungenugend war, and
dass dann erst umfassende Rustungen vorgenommen werden mussten.
Wenn Philipp ein kleines stehendes Heer fur alle Falle in den Nieder-
landen anterhalten wollte, so konnte er schon 1559 die Ordonnanz-
banden und Infanteriegarnisonen, wie sie von jeher bestanden hatten,
reorganisieren. Aber er traute diesen eben nicht zu, dass sie sich so,
wie seine Spanier, als gefugige Werkzeuge im Interesse seiner spezifisch
katholischen Weltmachtspolitik and des Regierungssystems, wie er es
fur die Niederlande selbst aufrecht erhalten wissen wollte, gebrauchen
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90 F- Rachfahl
lassen wttrden 8). Das im letzten Grunde wirksame Motiv ist also wieder
der innere Gegensatz zwischen der Politik der Krone und den autonom
standischen Tendenzen des Landes, wie sie auf den Landtagen der
Jahre 1557 und 1558 hervorgetreten waren. Wir wissen, dass damals
die St&nde sogar fttr die Kriegsftthrung nur die Verwendung einhei-
mischer Truppen gestatten wollten: um wie viel mehr musste sie das
Verbleiben fremder Truppen in Friedenszeiten in ihrem Lande empdren ?
Sie erhoben natttrlich dagegen die heftigsten Proteste: wenn Philipp
trotzdem und ohne Rttcksicht darauf, dass er bei seiner ttblen Finanz-
lage auf den guten Willen der Stande angewiesen war, die Abschaffung
der spanischen Truppen verweigerte, so kOnnen eben nur ganz gewich-
tige Grttnde fttr ihn massgebend gewesen sein, und diese sind in den
Verhaltnissen nur der auswartigen Politik nicht zu linden. Die Nieder-
lander selbst wenigstens waren fest davon ttberzeugt, dass die zurttck-
bleibenden spanischen Truppen fttr sie gleichsam eine Zuchtrute be-
deuten sollten, und mit dieser Empfindung hatten sie sicherlich das
Richtige getroffen. Eben die Abhangigkeit, in die sich Philipp der
elenden Staatsfinanzen halber den Standen gegenttber versetzt sah, ndtigte
ihn schliesslich doch zur Abberufung der Spanier. Gerade dieser Urn-
stand, dass die Zerrttttung der kOniglichen Finanzen von der standischen
Opposition zum Ausgangspunkte und zur Hauptwaffe in dem Eampfe
gegen die Regierung benutzt wurde, wird bei Marx gleichfalis nicht
zur Genttge gewttrdigt. Die Handhabung ihres Bewilligungsrechtes war
das Mittel, dem die Opposition alle ihre Erfolge, die Zurttcknahme der
von Philipp bei seiner Abreise verfttgten Massregeln und selbst den
Sturz Granvellas zu verdanken hatten. So kam es, dass die Regierung
Schritt fttr Schritt zurttckweichen musste, und dass der Boden fttr den
Ausbruch des offenen Aufstandes geebnet wurde.
Die Abberufung Granvellas aus den Niederlanden ist das grOsste
Zugestandnis, das sich Philipp durch die Opposition entreissen liess.
Der Entschluss Philipps, Granvella fallen zu lassen, ist durch die
absolute Finanznot hervorgerufen worden, sowie durch die leichtfertigen
Vorspiegelungen der Statthalterin, die sich inzwischen von Granvella
8) Vgl. auch den auf das Verbleiben der spanischen Truppen bezttg-
lichen Passus in der Instruktion des Armenteros im Anhange. Margaretha
versichert darin, sie hatte schon aus Rucksicht auf ihre eigene Sicherheit
und Autoritat gerne die Spanier im Lande zuriickbehalten ; auch daraus blickt
die Bedeutung der Motive der inneren Politik fttr ihre Zurucklassung im Lande
hindurch.
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Zur Vorgeschichte dee niederl&ndiscben Aufstandes. 91
abgewandt hatte, es werde sich mit Hulfe des Seigneurs in finanzieller
Hinsicht ein Umschwung zum Besseren erzielen lassen. Auch was diesen
Pnnkt, den Sturz Granvellas, anbelangt, kann ich mich mit den Aus-
fuhrungen von Marx nicht einverstanden erkl&ren. Er hat ganz uber-
sehen, wie schwankend Egmonts Haltnng bei dieser Gelegenheit war,
wie nahe Egmont damals daran war, yon der antikardinalistischen
Liga zuruckzutreten. Marx lftsst sich durch die Versicherungen t&uschen,
die Margaretha dem KOnige gab, es sei unmdglich gewesen, Egmont
zn gewinnen; wenn sie dazu nur einen ernsthaften Yersnch gemacht
h&tte, so hatte Egmont schwerlich ihren Lockungen widerstanden ; aber
es lag ihr selbst in diesem Augenblicke nichts mehr daran, einen Keil
in die Liga des Seigneurs hineinzutreiben. Der Hergang der Sache
war folgender: Am 6. Juni 1563 hatte Philipp auf eine nene Be-
schwerde der Herren des Staatsrates geantwortet : da darin keine Grunde
fur ihre Opposition gegen Granvella angegeben seien, so mOge einer
aus ihrer Mitte zu ihm kommen, urn ihm die nOtigen Informationen
zu liefern. Zugleich aber forderte er in zwei eigenhftndigen geheimen
Briefen Egmont auf, diese Reise nach Spanien zu unternehmen; nach
Granvellas Rat sollte der Versuch gemacht werden, Egmont w&hrend
seines Yerweilens am Hofe von der Yerbindung mit den ubrigen Seig-
neurs abzuziehen. Nach der Darstellung von Marx (S. 427 und 435 f.)
hat Egmont „hartn&ckigfe und „fest" das Ansinnen zuruckgewiesen,
sich von seinen Genossen zu trennen und sich zum KOnige zu begeben.
Nun ist es allerdings richtig, dass die drei Herren, Oranien, Egmont
und Horn, den Beschluss fassten, Niemand aus ihrer Mitte durfte nach
Spanien gehen, da Granvellas halber die Fahrt dahin zu unternehmen,
ihrer Wurde und Ehre zuwiderlaufe, und dass sich Egmont, schwankend,
wie immer, und urn die Erhaltung seines Kredits auf beiden Seiten
besorgt, iusserlich diesem Beschlusse unterwarf. Dass er aber nur
mit halbem Herzen dabei war und nichts sehnlicher wunschte, als dass
sich ihm ein Vorwand bote, unbeschadet seiner Reputation bei den
ubrigen Seigneurs dem Rufe des Kdnigs folgen zu kftnnen, das beweist
sein Brief vom 22. Juli 1563 an den KOnig, den wir in ausfuhrlichem
Auszuge hier wiedergeben wollen.
Das Schreiben beginnt mit dem Ausdrucke des ergebensten Dankes
fur die beiden eigenhandigen Briefe des KOnigs vom 11. Juni, die
Egmont durch die Vermittlung Albas empfangen habe, und die er als
einen der grflssten Gnadenbeweise schatzt, die ihm je in dieser Welt
zu Teil geworden seien. Der K6nig, so f&hrt Egmont fort, habe ihn
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92 F. Rachfahl
darin aufgefordert, unverzttglich zu ihm zu kommen, da er ihm etwas
Wichtiges mitzuteilen habe. Zugleich aber babe der Kdnig einen Brief an
ihn, Oranien und Horn gerichtet des Inhalts, dass einer von ihnen sicb am
Hofe einstelle. Darauf hatten sie den Beschluss gefasst, es zieme ihnen
nicht, Granvellas balber (pour le fet du Cardinal) nach Spanien zu
reisen. Egmont erachte es fttr ndtig, yon diesem gemeinsamen Be-
schlusse sofort dem KOnige Nachricht zu geben, damit dieser, wenn
sein Erscheinen in Spanien doch im Hinblicke auf eine andere Ver-
anlassung (pour quelque aultre fet) wttnsche, ibm sofort davon Mit-
teilung machen kdnne. Er werde sich dann sofort auf den Weg machen,
urn den Kdnig aufzusuchen, wo es auch immer sein mdge. Nie werde er
Gut und Blut schonen, wenn es dem Dienst des Kdnigs gelte ; denn er
halte sich fttr den loyalsten unter des Herrschers Vasallen und Dienern
und sei aufs Tiefste betrubt, dessen Briefe jetzt nicht gehorchen zu kdnnen.
Aber es wttrde doch auch auf diese Weise kaum Zeit verloren; denn
wenn der Kdnig ihn zu sich befehle, werde er in zwei bis drei Wochen
Bescheid haben kdnnen, und vor vierzehn Tage wttrde er ohnehin nicht
abreisen kdnnen, da er sich vor sechs Tagen am Beine verletzt habe.
Wenn der Kdnig ihn rufe, wttrde er den Weg ttber Italien wahlen, da
ihm dieser am sichersten erscheine ; er bitte, fttr diesen Fall eine oder
zwei Galeeren nach Genua oder Nizza zu senden, da er es vermeiden
• wolle, Frankreich zu passieren. Egmont versichert dem Kdnig, dass
die Seigneurs, wenn er ihnen den Brief hatte zeigen kdnnen, den der
Kdnig an ihn richtete, ihren Beschluss, nicht nach Spanien zu reisen,
vermieden haben wttrden: „Sire, je ne doute point que, sy j'eusse peu
montrer a ses [= ces] signeurs les lettres de V. M., quy [= qu'ils]
n'eussent ette* de l'oppinion quy sont : mes [= mais] ne Pay os6 fere
pour obelr au commandement de V. M., et serois le plus content du
monde de povoir beser la main de V. M. et aussy d'asseurer V. M.
de mon intention, laquelle est la milleure que scaveroit ettre d'ung
vassal vers son prince naturel, et ne m'ay sceu jamais perchevoir que
nulz de ses seigneurs ne Taient tel, comme avec le tarn V. M. pourrat
mieulx congnoistre". In einem Postskriptum ersucht Egmont den
Monarchen ausdrttcklich, nicht ihm die Verantwortung fttr den Beschluss
der Genossen beizumessen, dem er sich unterwerfen musste, und betont
nochmals seine Bereitwilligkeit zu unverzttglicher Fahrt nach Spanien,
falls der Kdnig ihn unter einem passenden Vorwande, durch den er
namlich nicht kompromittiert wttrde, nach Spanien einlade, indem er
hinzufttgt, dass er inzwischen bereits seine Vorkehrungen fttr die Reise
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Zur Vorgeschichte des niederlandischen Aufstandes. 93
treffen wolle: „Sire, je suplie trfcs humblement V. M. croire quy n'at
tenu a moy de fere trouver bon Valine d'ung de nous trois vers V.
M., mes ses signeurs ont eu grand regard a la reputation de celuy
quy y fut all6 . . . mes s'il plut k V. M. que je prenne couleur
d'aller vers V. M. pour quelque affaire mienne particulifcre le feray
incontinent, supliant V. M. le povoir scavoir au plus tdt, et sepen-
dant regarderay a mes petis affaires, me prgparant pour faire ledict
voyage" 9).
Wer den vorstehenden Brief Egmonts unbefangen pruft und im
Zusammenhange der Begebenheiten zu verstehen bestrebt ist, wird zu-
geben, dass es nur eines Winkes des Kdnigs bedurfte, um Egmont zur
Reise nach Spanien zu veranlassen; damit aber war wenigstens die
MOglichkeit einer Sprengung der Liga gegen Granvella gegeben. Wenn
Philipp trotzdem es unterliess, einen Versuch in dieser Richtung zu
unternehmen, so offenbar deshalb, weil er auf Grund der Berichte
seiner Statthalterin annehmen musste, dass Egmonts Haltung in Wirk-
lichkeit viel entschiedener und schroffer sei, als nach Egmonts Schreiben
anzunehmen war; dazu kam, dass sie ihm bereits (am 14. Juli) die
Sendung ihres Vertrauten, des Spaniers Armenteros, an den Hof behufs
naherer Information aber den Stand der Dinge in den Niederlanden
angekQndigt hatte. Der eigentliche Zweck der Mission des Armenteros
aber bestand darin, beim Kdnige die Entlassung Granvellas auszuwirken.
Da ihr nunmehr selbst Alles daran lag, den unbequemen Httter und
Yormund loszuwerden, den ihr der KOnig gegeben hatte, und der ihr
lastig und unbequem geworden war, so hatte sie naturlich kein Interesse
daran, eine Aktion durchzufuhren, deren Zweck war, das Verbleiben
Granvellas in den Niederlanden zu ermdglichen.
Das ist nun freilich die Frage: Weshalb wunschte Margaretha
von Parma jetzt die Entfernung Granvellas aus dem Lande, weshalb
kehrte sich ihr Sinn nunmehr von Granvella ab? Auch hier gehen
Marxens und meine Ansichten auseinander, so sehr er sich auch sonst
in der Beurteilung des Charakters und der Politik Margarethens meiner
Auffassung i^ahert. Aber gerade was die Entlassung Granvellas anbe-
langt, sind wir verschiedener Meinung. Ich hatte das Motiv filr den
Umschwung in der Haltung der Regentin gegenttber Granvella vor-
nehmlich in der Rucksicht auf ihre dynastisch-privaten Interessen er-
9) Brusseler Staatsarch. Kopieen von Simancas. Marx kennt (vgl. S. 436
Anm. 1 und 2) das Postskriptum des Egmontschen Briefes im Wortlaute, ist
aber nicht zu seinem richtigen Yerstandnisse gelangt.
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94 F. Rachfahl
blicken zu mttssen geglaubt, n&mlich in dem Umstande, das Philipp II
die ursprunglich ihrem Gemahle Ottavio Farnese gehOrige Citadelle von
Piacenza besetzt Melt and alien ihren Bitten znm Trotze nicht wieder
aus seiner Gewalt herausgab ; die Schuld an dieser beharrlichen Weigerang
legte sie — ganz ebenso wie die Seigneurs hinsichtlich des politischen
Systems in den Niederlanden — in erster Reihe nicht dem Kdnige
selbst bei, sondern Granvella, unter dessen Einflusse, wie sie glaubte,
der KOnig bei dieser Massregel handele, oder der wenigstens ihre
Sache nicht loyal und energisch genug bei Philipp befttrworte. Marx
(S. 443 und a. 0.) jedoch protestiert dagegen, dass die Beweggrunde
der Regentin „allein oder auch nur haupts&chlich" egoistischer Natur
gewesen seien ; die Einwendungen freilich, die er gegen diese Auffassung
gel tend macht, sind weder stichhaltig, noch auch entbehren sie des
inneren Widerspruches ; wir unterziehen uns im Folgenden der Aufgabe,
sie eingehend zu prttfen.
Das Misstrauen, dass Granvella die dynastischen Interessen der
Farnese beim KOnige nicht warm genug empfehle, ist schon gegen Ende
des Jahres 1562 in der Statthalterin erwachsen; daher erklart Marx,
dass sie, falls das egoistische Moment bei ihr den Ausschlag gegeben
hatte, doch schon von diesem Zeitpunkte an „fur Granvella h&tte er-
kalten mttssen"; sie habe jedoch noch im Januar und Marz 1563 die
heftigsten Anklagen gegen die Opposition vor Philipp erhoben, ja sogar
noch im Mai sich gegen diese ausgesprochen. Nun bedarf es keiner weiteren
Ausfuhrung, dass, wer sich von einem andern schlecht untersttitzt glaubt,
noch keineswegs gegen diesen in Hass auszubrechen braucht, sondern
dass er zuerst wohl bestrebt sein wird, ihn zu wirksamerem Beistande
anzuspornen. So auch wissen wir gerade aus jener Zeit, dass Margaretha
durch stundenlanges Weinen und Elagen auf Granvella Eindruck zu
machen suchte, um ihn zu w&rmerer Fursprache beim Herrscher zu
bewegen. Im Frtthjahre 1563 langte ihr Gemahl Ottavio in Brussel
an, — die Vermutung dttrfte nicht allzu gewagt sein, dass eben
der Widerstand, den die Wunsche des Hauses Farnese bei Philipp
fanden, den Herzog ziir Reise nach den Niederlanden bestimmte, um
sich hier durch personliche Besprechung mit seiner Gemahlin ttber
weitere Massregeln zu verst&ndigen. Unter Ottavios Einflusse ging
jetzt Margaretha zu entschiedenerem Auftreten ttber. Die Gatten
stellten dem Konige die Alternative zwischen der Rttckgabe der Cita-
della von Piacenza oder dem Rucktritte der Herzogin von der Statt-
halterschaft ttber die Niederlande. Philipp wies (im Juni 1563) dieses
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Zur Vorgeschichte des niederl&ndischen Aufstandes. 95
Ansinnen schroff zuruck; er bekundete der Herzogin seinen Unwillen
daruber, dass sie seine Weigerung betreffend Piacenza so Qbel auf-
nehme. An diesem Bescheide gab das herzogliche Paar — ganz zu
Unrecht — Granvella die Schuld. Die angedrohte Demission wirklich
anznbieten , wagte Margaretha nicht , hOchstwahrscheinlich deshalb,
weil sie dann die Citadelle von Piacenza erst recht zu verscherzen
glaubte. Dafur aber fasste sie jetzt — offenbar im Einklange mit
ihrem Gemahle oder gar auf dessen Antrieb — den Entschluss, sich
an Granvella zu r&chen und sich seiner zu entledigen. Sie trat durch
die Vermittlung ihres vertrauten Sekret&rs Armenteros in Beziehungen
mit den Herrn der Opposition, denen es eben fthnlich ergangen war,
wie der Herzogin: sie hatten n&mlich auf ihr erneutes Gesuch urn
Entlassung Granvellas gleichfalls eine abschlagige Antwort erhalten.
Die Folge dieser auf dem gemeinschaftlichen Hasse und Interesse gegen
Granvella gegrundeten Eoalition Margarethens und der Grossen des
Staatsrates war die Sendting des Armenteros nach Spanien: er sollte
abermals auf die Ruckgabe von Piacenza andringen und die Notwendig-
keit der Verabschiedung Granvellas vorstellen, indem er zugleich die
Zuverl&ssigkeit und treue Ergebenheit der Seigneurs in das hellste
Licht rticken sollte. tFber die geheime Instruktion, die Armenteros
damals von Margarethen erhielt, urteilt Marx, sie habe, „abgesehen
von einer Schilderung ihrer Unterredungen mit den Antikardinalisten
am 26. und 27. Juli 1564 sonst nicht sehr viel des Nennenswerten
en thai ten, was nicht auch die offizielle (in Gachard, Correspondance
de Marguerite de Panne III 46 ff.) besagteu. Diese Ausserung von
Marx l&sst sich nur dadurch erklftren, dass er die Geheiminstruktion
des Armenteros nur in dem magern Excerpte kennt, das Gachard in
in seiner Correspondance de Philippe II (T. I S. 265 ff.) gegeben hat:
wir bringen sie im Anhange aus den Copieen von Simancas im
Brttsseler Archive zu vollst&ndigem Abdrucke.
Wenn sich die Dinge so abspielten, wie wir eben ausftthrten,
musste Margaretha in ihrem Verhalten gegen Granvella allerdings einen
Grad von Verschlagenheit entwickelt haben, den Marx ihr nicht zutraut.
Er sagt (S. 448): „H&tte sie sich in ihren persOnlichsten Interessen
und dauernd durch Granvella benachteiligt gefuhlt, und w&ren, wie man
behauptet, hierin allein oder auch nur haupts&chlich die Grunde ihres
Hasses gegen den Eardinal zu suchen, so hatte sie einem so feinen
Menschenkenner gegen&ber, wie Granvella es war, schwerlich noch so
viele Monate, ja ungefahr ein Jahr hindurch diese tiefe Erbitterung ver-
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96 F. Rachfahl
bergen kflnnen. Und das muss man annehmen, will man ausschliess-
lich oder vomehmlich in dem Verdachte der Herzogin, dass Granvella
im Geheimen die dynastischen und Familieninteressen der Farnese
sch&dige oder der Regentin Verdienste nicht gebuhrend ins Licht
rttcke, die treibende Kraft fttr die Wandlnng in ihrer Gesinnung
erkennen."
Es l&sst sich darauf nur erwidern, dass Marx die Yeratellungs-
kunst der Herzogin untersch&tzt. Ein falsches Spiel hat sie mit Gran-
vella auf jeden Fall gespielt, auch wenn ihr Motiv nicht nnr oder
selbst gar nicht in der Rficksicht auf ihr privates Interesse zu erblicken
sein sollte. Es ist eine Thatsache, dass sie seit dem Sommer des
Jahres 1563 Granvella auf das Geschickteste dupiert hat; ihre Weiber-
list war der „Menschenkenntnis" Granvellas doch noch bei Weitem
fiber. Sie spiegelte Granvella vor, sie schicke Armenteros lediglich
ihrer persOnlichen Angelegenheiten halber nach Spanien; dass der
Hauptzweck seiner Mission die Abberufung des Eardinals war, ahnte
dieser nicht im Entferntesten. Marx glaubt, seine Ansicht durch den
Hinweis darauf bekr&ftigen zu kOnnen, dass seit der Mitte des Jahres
1563 „aus Granvellas Briefen die Klagen fiber Verdacht und Miss-
trauen der Statthalterin und ihres Gemahles verschwinden. u Das aber
beweist keineswegs, dass das Misstrauen Ottavios und Margarethens
von Parma gegen Granvella geschwunden waren. Es bleibt vielmehr
die Moglichkeit offen, dass es fortbestand, dass beide es nur fur besser
hielten, die offenen Klagen zu unterlassen, urn Granvellas Yorsicht ein-
zuschl&fern. Dass dem in der That so war, werden wir weiter unten
durch mehrere Quellenbelege beweisen. So lange der Pralat noch im
Lande war, verbarg sie freilich ihre Abneigung gegen ihn auf das
Sorgsamste, und er ist noch nach seiner Abreise, als er bereits in
Burgund weilte, der festen Uberzeugung gewesen, in der Herzogin eine
warme GOnnerin und ergebene Klientin zu besitzen; er hat sich damals
noch der Hoffnung hingegeben, von der Feme aus die Direktive ffir
die Regierung in den Niederlanden behalten zu konnen. Erst als sie
von Granvella befreit war, da legte Margaretha ihrem Hasse gegen ihn
keine Zfigel mehr an; da brach die r&nkevolle Frau in die wildesten
und leidenschaftlichsten Schm&hungen gegen den Abwesenden aus ; wenn
nur von ihm die Rede war, wurde ihr Antlitz „rot, wie Scharlach".
Es bedurfte der wiederholten Yersicherungen seiner im Lande zuruck-
gebliebenen Anh&nger, damit sich Granvella von der Thatsache des
Sinneswechsels der Herzogin uberzeugte. Noch in einem Briefe vom
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Zur Vorgeschichte des niederlandischen Aufstaudes. 97
7. August 1564 an Viglius10) drQckte Granvella sein ungeheucheltes
Erstaunen fiber die Anderung aus, die in Margaretha vor sich gegangen
sei, nnd er erklarte ausdrucklich, er habe dazu keinen Anlass gegeben.
Er wisse wohl, so fahr er fort, wie sie fruher uber die Seigneurs
sprach, die jetzt bei ihr so angesehen seien ; aber so gross war immer
noch sein Optimismus, dass er meinte, der Umschwung in ihrer Haltung
sei lediglich dera Umstande zuzuschreiben, dass sie durch seine Ent-
fernnng des Haltes und der Stutze beraubt worden sei, die sie bisher
an ihm gehabt habe, und dass sie daher verzagt und kleinmutig ge-
worden sei; er ahnte also nicht im Mindesten, dass ihre Abkehr von
ihm schon in der Zeit erfolgt war, da er noch am Brtlsseler Hofe
weilte, und dass sein Sturz im Wesentlichen ihr Werk war: „mais
peult-estre, comme Ton se voyt destitue d'ayde qui ose et quy donnoit
courage. Ton se faist pusilanime ; et la crainste donnera la cause a ce
que nous voyons." Freilich auch jetzt setzte Margaretha Granvella
gegenuber in der Eorrespondenz mit ihm selbst ihr Tauschungssystem
fort: „Mais je ne veulx faire semblant que je Tentende aussy, puis
que par les lettres que Ton m'escript du style et courtoisie acoustumSe,
Ton ne m'en donne nulle occasion; et sy ne suis d'opinion, comme je
l'escripz au provost11), que pour ce Ton laisse d'essayer tousjours en
tous occurans de se servir de la faveur. Je vous diroye les causes sy
j'estois pr&s de vous." Noch jetzt, so erklarte Granvella, komme es
vor Allem darauf an sich Gewissheit uber die Gesinnungen der Herzogin
ihm gegenuber zu verschaffen; far den Fall, dass die Nachrichten
seiner niederlandischen Freunde sich bestatigen sollten, liess Granvella
Andeutungen fallen, dass es ihm an Mitteln nicht fehle, sich zu rachen :
„Man hat noch mit mir andere Dinge zu schaffen als in Niederland",
— eine deutliche Anspielung auf die dynastischen Interessen der
Farnese in Italien, d. h. auf Piacenza — „et ay plus d'une corde
en mon arc."
Wenngleich Marx nicht die MOglichkeit in Abrede stellt, dass
die Rttcksicht auf das private Interesse Margareta gegen Granvella ein-
nahm 12), so scheint ihm doch der wesentlichste Grund fur den Wechsel
10) d. Besan^on 7. August 1564; Papiers d^tat VIII, 230 ff.
n) Der Probst Morillon, Anhanger und Generalvikar Granvellas in der
Erzdidze8e Mecheln.
ia) Dabei verwickelt sich Marx allerdings in Widerspruche. Indem er
auf die Entrustung hinweist, die die Verweigerung der Citadello von Piacenza
bei Octavio und Margaretha von Parma erregte, bemerkt er: „Ich halte es
Westd. Zeitschr. f. Oesch. u. Kunst. XXII, I. 7
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98 F. Rachfahl
in ihrer Haltung „auf einem anderen Gebiete zu liegen", n&mlich auf
dem der Politik. Die Lage der Regierung, so meint er, sei so unhalt-
bar geworden, dass sie „selbst dem blOdesten Auge nicht verborgen
bleiben konnte, da wahrlich nicht viel politischer Scharfblick dazu ge-
horte, urn zu dieser Erkenntnis zu gelangen: Auch Margarethe konnte
sich ihr unmOglich verschliessen, zumal derartige Urteile ihr oft genug
aus dem Munde der Opposition entgegentdnten . . . Wer wollte sich
wundern, wenn der unpolitische nnd anselbst&ndige Geist einer Marga-
retha von Parma allm&hlich von der Opposition umgarnt wurde."
Gewiss hat sich Margaretha dem karzsichtigen Glauben hingegeben oder
wenigstens hinzageben versucht, durch Zasammenwirken mit der bis-
herigen Opposition die Regierung aus ihrer venureifelten finanziellen
Situation retten zu kOnnen. Aber sie war sich dessen von vornherein
bewusst, dass wenn dies Ziel uberhaupt erreichbar war, so nur durch
vollstandige Unterwerfung der Regierung unter die st&ndischen Forde-
rungen, und dass sich eine solche nicht im Einklange mit dem Interesse
der Krone und vor allein mit der Religionspolitik Philipps befinde ; sie
hat diesen Bedenken s.ogar in ihrer Instruktion fttr Armenteros be-
stimmten Ausdruck verliehen. Daraus geht hervor, dass Margaretha
von der Opposition gar nicht so sehr „ umgarnt" war, dass ihr politischer
Blick g&nzlich getrubt worden ware. Gleichwohl hat sie dem KGnige
geraten, den Weg der Unterordnung unter die stftndischen Forde-
rungen zu beschreiten, und zwar im Hinblicke auf die unbedingte Treue
und Ergebenheit der Grossen, ttber die auch Armenteros dem Herrscher
mundlich die beruhigendsten und bundigsten Versicherungen geben sollte.
Selbst wenn Margaretha aus politischen Grunden Granvellas Entfernung
gewunscht hatte, so liessen sich doch nimmermehr auf der einen Seite
ihr nunmehr einsetzender tiefer und leidenschaftlicher personlicher
Hass gegen Granvella, andererseits die enthusiastischen Lobsprtiche er-
klaren, mit denen sie jetzt die Seigneurs geradezu uberschuttete, nach-
darum fur ausgeschlossen, dass es Granvella gelang, den Verdacht, den die
Herzogin und ihr Gemahl gegen ihn hegten, vollstandig zu ersticken; ein
Restbestand wird in ihrem Herzen fortgelebt und mit auf den Gesinnungs-
wechsel der Herzogin eingewirkt haben." Wie vertragt sich das mit der
fruheren Behauptung von Marx, dass es Margarethen, wenn ihre Abneigung
gegen den Kardinal aus egoistischen Motiven entsprang, unmoglich gewesen
wire, Monate lang ihre wahre Stimmung gegen ihn zu verbergen, wofur auch
der Umstand spreche, dass in den Briefen Granvellas seit dem Sommer 1563
die Klagen liber das Misstrauen Margarethens und Ottavios verschwanden ?
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Zur Vorgeschichte des niederlandischen Aufstandes. 99
dem sie. dieselben noch wenige Monate und Wochen vorher nicht schwarz
genug schildern konnte.
Die Darstellung, die Marx von diesen Vorg&ngen giebt, ist eben
keineswegs ganz korrekt. Nicht „allm&hlichu, wie Marx behauptet,
hat sich der Sinneswechsel Margarethens vollzogen, sondern ganz plOtz-
lich. Die verzweifelte finanzielle Lage der Regierung bestand schon
seit Jahren ; bisher aber hatte Margaretha alle Versuche schroff zuruck-
gewiesen, eine Anderung dieses Zustandes durch die Abberufung Gran-
vellas herbeizufuhren. Noch im Anfange des Jahres 1563 hatte sie,
wie bereits erwahnt wurde, die Seigneurs, die auf Granvellas Sturz
hinarbeiteten, aufs Bitterste verunglimpft, noch im Mai fiber Egmont
Beschwerde gefuhrt; wenige Wochen spftter finden wir die enthu-
siastischsten Lobspruche auf die Grossen, and eben unmittelbar nach
der definitiven Weigerung Philipps betreffend die Ruckgabe von Pia-
cenza, hinter der sie den Einfluss Granvellas argwOhnte. Der zeitliche
Zusammenhang weist hier so deutlich auf das wahre Motiv hin, dass
daruber ein Zweifel nicht bestehen kann. Nach Marx (S. 443) trat
der Hass Margarethens gegen Granvella erst einige Zeit nach dessen
Abreise zum Vorschein, und zwar deshalb, weil ihr erst jetzt die er-
niedrigende Rolle, di§ sie w&hrend Granvellas Ministerium gespielt hatte,
in vollem Umfange klar wurde. Richtiger ware es zu sagen, dass sie
ihre wahre Stimmung gegen den Kardinal erst jetzt offenbaren durfte.
Dass sie Granvella um jeden Preis los zu werden suchte, beweist nicht
nur allein die Mission Armenteros, sondern auch die Thatsache, dass
sie die Contreordre vom 18. Februar 1564, durch die Philipp seinen
vier Wochen vorher durch Armenteros erwirkten Entlassungsbefehl fur
Granvella zurucknahm, einfach unbeachtet liess, indem sie den Kardinal
vielmehr zu schleuniger Abreise aus dem Lande dr&ngte. Unter den
Grunden, auf die der Hass der Herzogin gegen ihren fruheren Minister
zuruckzufuhren ist, wird auch ausdrucklich nicht nur ihre Entrustung
tiber die Vormundschaft genannt, in der Granvella sie gehalten babe,
sondern auch der Umstand, dass man ihr den Glauben beigebracht
habe, Granvella hatte die Rttckgabe der Gitadelle von Piacenza an sie
hintertrieben 1S).
Dafttr, dass der persOnliche Hass der Farnese die Ursache der
Entfremdung zwischen der Statthalterin und Granvella und des Sturzes
des Kardinals war, giebt es endlich noch eine Reihe positiver Quellen-
18) Morillon an Granvella d. 9. Juli 1564. Ebd. 131 ff.
7*
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100 F. Rachfahl
zeugnisse, die wir hier zum Schlusse anfuhren. Bekanntlich erfolgte
die Entfernung Granvellas aus den Niederlanden unter dem Vorwande
eines Besuches bei seiner hochbetagten Mutter in Burgund, die er vor
ihrem Tode noch einmal sehen wolle. Philipp hatte diese Anordnung
getroffen, damit es den Anschein habe, als ob Granvella freiwillig das
Land verlasse, und damit die Herren der Opposition nicht auf den
Gedanken kamen, der Kardinal sei ihrem Drangen znm Opfer gefallen.
Da freilich Armenteros, der ausser Granvella und der Statthalterin
darum wusste, nicht reinen Mund hielt, wurde das Geheimnis bald
offenbar. Der Abberufungsordre des Herrschers folgend, verliess Gran-
vella am 13. Marz in Begleitung von zweien seiner BrQder BrQssel, urn
niemals wieder dahin zuruckzukehren. Der eine dieser beiden Bruder
war Thomas Perrenot, Herr von Chantonnay. Er war bisher spanischer
Gesandten in Paris gewesen und war soeben von dort nach Wien
versetzt worden; er begab sich auf seinen neuen Posten liber BrQssel,
und hier schloss sich Granvella ihm an. In der Korrespondenz, die
er spater von Wien aus mit seinem in Besangon weilenden Bruder
fQhrte, Qbermittelte er diesem mehrfach Nachrichten, die er Qber die
Ursachen von dessen Sturze von seinem Nachfolger in Paris, Alava, und
am kaiserlichen Hofe erhalten hatte. In einem Briefe vom 12. Mai
1565 schreibt er an Granvella bezQglich derHerzogin: „Je croys que
qui plus ha besoing de vostre conseil, seroit bien marry de vous y
revoir. Je me suis de long doubts qu'il estoit ainsi, et n'estoit sans
cause ce que Don Frances d' Alava m'escripvoit que, a ce qu'il com-
prenoit en Espagne, mesmes la personne principale du pays ou vous
estiez ne se tenoit asseurSe ny contente de vous" u). Also als Alava
noch in Spanien war, d. h. ehe er seinen Pariser Gesandtschaftsposten
angetreten hatte, also urn die Zeit von Granvellas Sturze, wusste man
in Spanien, dass Margaretha mit Granvella unzufrieden war und ihm
nicht traute : somit ist Margarethens Abneigung gegen Granvella keines-
wegs erst nach dessen Entfernung entstanden. Schon kurz vorher hatte
Chantonnay Granvella mitgeteilt: „J'ay entendu dois que je suis icy, et
Pay aussi comprins des paroles de MonsT de Pernestein que ja lors que
le due Octavio vint par deca Ton congnossoit a ses propoz que luy et
Madame plairoient a la part des signeurs, et qu'elle avoit umbre de
vous, et me souvient avoir, environ ce temps-la, escript a V. Sgie Jllme
que Don Frances d' Alava, en son premier voyaige de France, me dit que,
M) Ebd. 9, 184 ff.
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Zur Vorgeschichte des niederl&cdischen Aufstandes. 101
i ce qu'il avoit entendu en Espaigne, Son Alt., comme Ton disoit, n'avoit
pas grand contentement ny confidence de Vostre Sgiea 15). Chantonnay
reiste von Paris Anfang M&rz 1564 ab; damals hatte er also bereits von
Alava die ersten Nachrichten daruber erhalten, wie man in Spanien, wo
man man ohne Zweifel den Sachverhalt sehr gat kanjite, die Gesinnung
Margarethens gegen Granvella beurteilte; and dass man dabei das
Richtige traf, davon zeugt die Ausserang Ottavios Farnese am kaiser-
lichen Hofe: gerade aus ihr erhellt mit aller Deatlichkeit der innere
Zusammenhang, der zwischen dem persdnlichen Misstraaen Margarethens
gegen Granvella and ihrem tTbertritte zar Partei der Seigneors bestand,
mit andern Worten, dass sie, weil sie Granvella im Verdachte hatte,
ihrem privaten Interesse geschadet zu haben, sich mit den Grossen
verband, am seine Entlassung zu bewirken. Denn zu gleicher Zeit
beklagte sich Ottavio in Wien daruber, dass der K6nig far ihn so
wenig thae; hier allerdings, wo man Ottavio seine fruhere Hinneigung
za Frankreich nicht vergeben konnte, machten seine Beschwerden ge-
ringen Eindruck; man war im Gegenteile daruber erstaant, dass
Philipp soviel fttr die Farnese thae, and missbilligte Margaretens
Haltung: „Je ne scay", so schreibt Chantonnay einige Wochen sp&ter,
nce que le prince de Parme diet que Ton a faict pea pour luy [wobei
Ottavio naturlich in erster Linie die Verweigerung der Citadelle von
Piacenza im Auge hatte], et icy Ton se esbahit de quoy Ton faict
tant, et mesmes de la conduicte de response^ . ." 18). Auch aus
dieser Stelle geht die enge Verquickung des Familieninteresses der
Farnese mit der Politik Margarethens in den Niederlanden unzweifel-
haft hervor.
So haben wir den Nachweis gefuhrt, dass die Grande, die Mar-
garethen zur Abkehr von Granvella und za seiner Entfernang bewogen,
im Wesentlichen nicht politischer, sondern egoistisch-dynastischer Natur
waren. Dynastische Gesichtspunkte sind es uberhaupt stets gewesen,
die in den entscheidenden Momenten die Haltung Margarethens in den
niederlftndischen Wirren vornehmlich beeinflussten. Es lasst sich nach-
weisen, dass ihre Abwendung von der Opposition im Jahre 1566 eben
dadurch veranlasst wurde, nftmlich durch die Befurchtung, dass sie
sonst Philipps Gunst verlieren and dass dadurch die Restitution von
Piacenza verhindert werden kflnnte. Es ist uns aus der Zeit des
1§) Den 6. April 1565, Wien ; ebd. S. 121 ff.
") Wien d. 28. Juli 1565. Ebd. 9, 434 ff.
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102 F. Rachfahl
Bruches der Statthalterin mit den Herren des Staatsrates ein merk-
wurdiges AktenstQck erhalten17), namlich ein Memoire, in dem das
Projekt entwickelt wird: Oranien, Egmont and Hoorne sollten die
Statthalterin f6rmlich von der Regierung verdrangen nnd selbst die
Centralgewalt abernehmen. Es stammt aus dem Kreise Oraniens and
zeagt von einer intimen Kenntnis der Verhaltnisse. Der Vorschlag zar
Entsetzung der Regentin wird nan damit motiviert, dass die genannten
drei Herren zar Herzogin kein Zatraaen mehr hatten : denn sie hatten
entdeckt and darch Erfahrung erkannt, dass sie nicht von Eifer and
Liebe far das Land beseelt sei, sondern nar an ihre privaten Ange-
legenheiten und die GrOsse ihres Hauses denke ; man wisse wohl, was in
Parma vorgegangen sei, and dass sie nur darauf ausgehe, die Citadelle
von Piacenza wieder zu bekommen, die ihr der Kflnig vorenthalte,
obgleich er ibren Sohn verheiratet habe. Man sebe daraus, dass er
weder za ihr noch za ihrem Hause Vertrauen hege, and gewiss sei
das Land unglttcklich: denn ihr, der er nicht einen festen Platz an-
vertraaen wolle, habe er die samtlichen Niederlande ubertragen, und
sie wurde nicht anstehen, diese ins Yerderben za sturzen, wenn sie
nar jenes eine Schloss wiederbekommen kOnnte.
Es geht nicht an, dieses Urteil als einseitig und gehassig, weil
entsprangen aus der Enttauschung und dem Grimme uber Margarethens
abermalige Schwenkung, zuruckzuweisen. Es spricht offenbar nur das
aus, wovon man in den Ereisen der Seigneurs genau Kenntnis hatte
und fest uberzeugt war, und diese konnten bei der Intimitat ihres bis-
herigen Verkehrs mit der Herzogin und Armenteros sehr wohl uber
die wahren Triebfedern ihres Verhaltens unterrichtet sein. Es stimmt
diese Angabe auch uberein mit den Nachrichten aus dem andern Lager,
die wir in den Briefen Morillons und Chantonnays an Granvella fanden.
Und wer Margarethens geheime Korrespondenz in den Jahren 1566 bis
1568 kennt, wird es in der That bestatigt finden, dass die Rticksicht auf
ihren dynastischen Vorteil der Statthalterin mehr am Herzen gelegen
hat, als die Sorge fur das ihr anvertraute Land: die Ruckgabe der
Citadelle von Piacenza ist das Alpha und Omega aller ihrer vertrauten
Ergusse an Philipp. Ihr ganzes Verhalten ist vom Anfange ihrer
Statthalterschaft an von diesem Grundmotive getragen; das war das
bleibende, wie sehr sie auch sonst im Einzelnen in ihrer Politik
") Undatiert (aus dem Herbste 1566) bei Groen van Prinsterer,
Archives de la maison Orange-Nassau II, 471.
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Zur Yorgeschichte des niederl&ndischen Aufstandes. 103
schwankte, von einem Extreme zum andern sich wendend. Das war
die Nemesis, von der Philipp ereilt wurde: er hatte Margarethen
von Parma offenbar deshalb zur Regentin der Niederlande auserlesen,
weil er sie durch die Aussicht auf die Restitution von Piacenza, also
durch ihr partikulares Interesse in seinen H&nden zu haben glaubte,
indem er dadurch eine Burgschaft fttr ihr Wohlverhalten zu besitzen
w&hnte. Aber. eben die Rucksicht auf dieses ihr partikulares Interesse
war es, was sie schliesslich in dem Kampf zwischen Krone und Land
zu einer Politik veranlasste, die zum Verluste des Landes fttr die
Krone das Meiste beigetragen hat.
Anhang.
Die Geheime Instruktion der Herzogin Margaretha von Parma, Statt-
halterin der Niederlande, fflr ihren Geheimsekret&r Thomas Armenteros auf
seiner Mission zu Philipp II, d. Brussel, 12. August 1563 (vgl. oben S. 95).
Instruttione per voi Thomaso de Armenteros nostro secretario di gueUo die per
parte nostra havete da far intendere a S. M& per suo servicio interna aUe
oceorence di questi suoi stati.
Arrivato che sarete in corte presentate a S. M»* le lettere nostre
che portate in nostra credenza et le bassiarete humilissimamente le mani in
nome nostro, dicendole che considerando noi quanto importi che S. M** sia
molto particularmente informata delle occorrenze di questi suoi stati et
massime di quelle cose, nelle quali senz' ordine et aviso suoi non possiamo
da noi pigliarvi rimedio, et che essendo pericoloso il confidarle aUe lettere
per i tempi che corrono, et per esser tante et di quality che senza una voce
viva S. Mt* non potrebbe haberne quel ragguaglio che conviene al suo ser-
vicio, ci & parso di mandar vi a far questo officio, affinchfe, come persona
del tutto informata et fidelissimo vasallo di S. M**, potiate dirle a voce quel
tanto che occorse. Soggiungendo che, seben noi habbiamo dato nome che
vi mandiamo in corte per i particulari del duca et miei, si & fatto per levar
ogn* ombra et suspetto che a questi signori del paese sarebbe potuto nascere;
ma che in effeto vi mandiamo principalmente per il servicio di S. M** che
& il nostro principalissimo intento, seben quanto alii particulari del duca et
miei vi habbiamo commesso che in questa occassione li trattiati nel modo
che vi si e ordinato, supplicando poi S. M** che quanto a quel' che tocca
al suo servicio et al beneficio di questi stati sia servita di remediarlo breve-
mente et secondo il bisogno, come teniamo per certo che sia per fare, inteso
che haver& particularmente da voi quanto passa, il qual remedio havete da
ricordar a loco et a tempo a S. M*&, alia quale direte principalmente:
1) Che, quanto aUe cose della religione de nuovi vescovati et del'
abbadie, ci remettiano all' instruttione in Francese, che portate con voi,
nella quale si dice longamente il t ermine in che si trovano, soggiungendo
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104 F. Rachfahl
poi in particulare circa le cose della religione, che tuttavia vanno di male
in pegio, come S. M* pud vedere par quel che passa nella basaa Fiandra,
dove per il comercio et vicinita che ha con Inghiherra et della Normandia
sono tanti infetti d'heresia, che ancorche si sia fatto et si faccia tuttavia
ogni diligentia possibile per rimediarvi, con havervi mandati continuamente
da due anni in qua comissarii et altre persone per processarli et castigaiii,
non si e potuto ne si pu6 far tanto che bastia per rimedio a questa peste,
anzi con tutto cid ogni di piu cresce et si augmenta. Et quanto poi alle
cose di Valentienes et di Tornay direte a S. M** che per V ultima nostra
che fu del' 14 del passato le scrivessimo quello che si era ordinate di fare
per remediarle, et che di questo online portate copia per monstrarla a
8. M** essendo servita di vederla. E ben vero che, per esser venuto qui il
Marchese di Berghes et Mons. di Montagni alia congregation che nan fatto
questi signori per dar riposta a S. M** sopra quello che havia scrito loro
ultimamente et per altre cose, non si era potuto mettere in essecutione, ne
tampoco publicato, ma che adesso si fara ogni possibil diligentia perche si
eseguisca come conviene al servicio d'Iddio et di S. M**. Alia quale direte
anco in questo proposito della religione, che in Zelanda passa molte male,
dove pareche la setta di Calvino moltiplichi ogni d\ piu per il comercio
che hanno con la Normandia, et che parimente in Lucemburgh par che
questa setta cominci a pullulare per la vicinita che ha con Mete et con
altre terre della frontiers di Francia, dove quelli del territorio d' Amvelliers
vanno a sentir le lor prediche et a veder le lor cene et altre ceremonie, et
il medesimo fanno quei del territorio di Tionville: et per rimedio di ci6 si
e ordinato che si tornino a publicar in quelle bande i placard di S. M** et
8critto al consiglio della provincia, che li faccino osservar inviolabilmente,
facendo rigorosa giusticia di quei che contraverrano a detti placard, che
cosi convien fare, et massime in questi principii, et che in conformity si e
anco scritto alii governatori d' Ambelliers et Thionville, perche ancor essi
faccino observar detti placarti.
2) Circa il particular delli aiuti direte a S. M** come della sua partita
di qua sino a quest' hora non si e mancato di usar tutte le diligenze pos-
sibili per venirne una volta a fine, et che con tutto questo ancor si sta nel
termine di prima, perche quelli che ci deveriano aiutare piu tosto ci dis-
aiutano che altrimente: il che ban fatto per due cause, 1' una perche si
hanno imaginato che accordati che fussero detti aiuti subito sariano stati
dimandati degli altri, et che perci6 era bene di tener questi suspesi et farne
una lunga negotiatione; 1' altra perche accordati che fussero il cardinale
v' haria guadagnate le gratie, le quali pensano che siano attribute a lui et
non ad essi per opera dei quali detti aiuti si sariano accordati. Et in questo
proposito direte anco a S. M* che, alia fine d' Ottobre, spireranno li tre
anni del aiuto che questi stati haveano accordato per il pagamento delli 3600
Valloni che furono posti in luogo delli Spagnoli, et che havendosi da dimandar
T aiuto del pagamento per altri tre anni ci troviamo molto impacciati, s\
per la mala satisfattione di questi signori come anco per star tutto il populo
ombroso per le cause suddette; et, stando le cose in questo termino, non
solo noi dubitiamo di non poter haver detti aiuti in modo che S. M** non
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Zor Vorgeschichte des niederl&ndischen Aufstandes. 105
venga a mettervi cosa alcana del suo, ma ne anco di poterli ottenere nel
modo che si ottenerono V altra volta; et che, non ostante tutto questo, quando
sara il tempo, si fara tutto quello che humanamente si potra, perche
vengbino a dar detti ainti. II che mi e parso di far intendere a S. M**,
affinche habbia tempo di provedere a quanto fiura di bisogno, considerando
li mold inconvenienti che potriano nascere, se qaesti genti non fassero pagate,
per le cause tante volte scritte a S. M* sopra i debiti che si hanno con la
gente di gnerra.
3) Circa le cose di finanze direte a S. M**, che stanno in quel bisogno
che tante volte se gli e significato, come hara potato vedere per li bilansi
che gli sono stati mandati dell' entrata et del uscita, et che ogn' anno sono
necessarii presso di 600m fiorini di piu dell' entrate ordinarie per suplir
alii bisogni: soggiungendole che tutto quello che si e potuto vendere et
impegnare si e venduto et impegnato, et all' ultimo si e venuto a tale estre-
mita, che non vi e modo alcuno da pagar i consigli ordinarii delle provincie,
ne li governatori delle terre, ne* tampoco li pensionarii ne altri uffitiali che
servono S. M**, et quelli delle finanze non hanno manco il modo de pagarsi
loro stessi. Et quanto al servir loro, direte a S. M** che serbono nel medesimo
modo che facevano, quando la M** Sua si trovava qui, et che in dette finanze
non e entrato di nuovo altro che Caspar Schiez, il^quale e suffitientissimo nel
suo offitio, et volendo far bene lo sapra molto ben mettere in essecutione.
Dicendo di piu a S. M** che per rimedio della sudetta necessita habbiamo pro-
curato tuttavia di trovar dell' inventioni per cavar danari et accrescere il
domaine di S. M**, et che cene [— mene ?] sono state proposte assai, le quali
alia fine sono riuscite vane per causa di tanti privilegii et essentioni che hanno
questi statL £ ben vero che delle loterie piccole, et del catter filippitalleri si
e cavato qualche cosa, et quel che si e cavato delle loterie piccole, e stato
impiegato per servicio di S. M** nelle reparationi delle fortezze, et quello de
filippitalleri ha servito in altri bisogni che sono occorsi alia giornata pari-
mente per servitio di S. M**, alia quale di tutto e stato dato particular
ragguaglio ; di modo che hora non vi e altra inventione nella quale si possa
haver speranza, che possa riuscire, che questa della lotteria grande, alia
quale non si pud dar principio alcuno, se S. M** non manda prima li
200,000 scudi, che si sono dimandati, perche questa somma e il fundamento
d' essa et causera che le persone concorreranno a mettere in detta lotteria,
il che al sicuro non faranno con qualsivoglia sorte di speranza che si desse
loro, non vedendo prima la somma sudetta la quale e tanto necessaria,
quanto S. M* hara inteso per quello che in diverse lettere gli e stato scrito.
4) Representarete ancora a S. M^ il bisogno grande che qui si tiene
di fortificar et conservar il fortificato in tutte le piazze di queste frontiere,
le quali stanno nel termine, che tante volte e stato scritto et representato
a S. M**, supplicandola, che sia servita di voler provedere, poiche la sa che
qui non habbiamo il modo, et 1' inconvenienti, che ponno risultare dallo
star dette frontiere nel termine che stanno, sono molti, et che sono tutte
mal proviste et anderanno per terra, se non sono riparate, oltre che in esse
non e prezzo d' artiglieria che stia in ordine, caso che bisognasse servirsene
che a Dio non piaccia.
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106 F. Rachfahl
5) Direte anco a S. M** ch' io feci dal canto mio tutto quello che
humanamente si poteva fare perche li soldati spagnoli restassero in questi
stati 8econdo che da Sua M** mi era stato comraandato, il che facilmente si
pu6 credere, poiche oltre al servicio che quella gente apportava a S. M**,
apportava anco a sicurezza et autorita della persona mia, et che con tutto
che la M** S. havesse promesso alii stati alia sua partita di qua di cavarne
detta gente in termine di quattro mesi, io ve la tenia piu d' un anno d' avan-
taggio, senza che ne succedesse scandalo alcuno, il che non deve esser
tenuto a poco servicio; et non ostante tutto questo havendo visto avanti la
partita di detti Spagnoli quello che S. M** mi havea scritto et havea fato
scrivere dal conte di Feria, feci V ultimo sforzo, perche restassero, et harei
perseverato in questo, se tutti questi Signori del consiglio non mi havessero
detto chiaramente che al fermo ne sarebhe seguito tumulto et rivolutioni
in questi stati, di modo che, per evitar un tanto inconveniente, fu necessitata
consentir che se ne andassero, et perche voi siete molto bene informato di
questo particulare et sapete quanto paaso, ne darete minuto ragguaglio a
S. M»*, se sara servita saperlo.
Farete anco intendere a S. M**, come io feci ogni stroma diligentia
et uaai tutta quella destrezza che mi fu possibile, perche in ogni modo si
adempisse il comandamento di S. M** circa il dar aiuto di gente alii Francesi
catholici. Et voi, che parimente havete piena informatione di questo ne-
gocio, direte a S. M** tutto quello che pass6 in questo particulare. Et in
proposito di questi due capi suddeti potrete ragguagliar S. Mt* particular -
mente dell amore, fede et diligentia, con che noi habbiamo servito et ser-
yiamo qui, senza sparmiar ne a fatiga ne a pericolo alcuno, dove si e visto
il bisogno per servicio di S. M**, et il medesimo pensiamo di fare sin tanto
che a Dio piacera di darci vita, che e quanto possiamo far da noi ; narrando
anco a S. M** non solo le cose che al presente habbiamo fatto in suo
servicio, ma quelle che habbiamo fatto per il paasato in vista dell Imperatore
mio aignore che habbia gloria.
6) Et perche, stando questi paesi nel termine che stanno, facilmente
potrebbe accadere qualche urgente bisogno che questi Signori verriano a
dimandarmi, che si facease una convocatione et unione generale de tutti
i stati, come si fece nell' aiuto novennale, per tratar della difesa di easi et
delle cose della religione, supplicarete S. M*& che sia servita comandarmi
quel tanto ch' io hard da far in tal caso, et come mi hard da governar, che,
seben tutti questi Signori dicono, che le cose di qui non si possono rimediare
per altro mezzo par non dimeno che il mezzo sia molto pericoloso et maaime
per le cose della religione, atteso che, quando saranno uniti tutti, tutto
quello che non vorra dir un particulare per qualche rispetto lo fara dire
al comune, et non potendo io darci rimedio ne havendo piu modo che tanto
per sobvenir alii bisogni che da un' hora all' altra possono occorrere, sono
certa che verrano a protestarmi che non facendosi detta unione si perdera
il tutto, et che pero desidero, come ho detto, che S. M* si degni coman-
darmi come mi haro da governare in questo caso.
7) Quanto alle difference che questi Signori hanno con cardinal
Granvela, direte a S. M**, ch' io non ho mancato di tentar tutte le vie
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Zur Vorgeschichte des niederl&ndischen Aufstandes. 107
possibili per accomodate, et con tutto cid non ho potuto mai cavarae con-
strutto alcuno, anzi ho visto che quanto e maggior P instantia che si fa loro
sopra di cid, tanto piu s* irritano contra di lui, di modo che sono venute .
le cose a termine, che le tengo per irremediabili senza la venuta di S. M**,
onde vedendo io di non poter far alcun giovamento mi sono risoluta
d' andar dissimulando , salvo che non mi venisse qualche buona ocasione
o attacco da far qualche giovevole offitio, che in tal caso non mancard di
far quanto sara in poter mio, ancorche, come ho detto, tengo per imposibile
che si possa far cosa che buona sia, vedendo, come questi Signori stanno
irritati contra il cardinale, come S. M** hara visto per quello ch' io scrissi
alii 14 del passato, che fa che, dimandando io al principe d' Orange, al
conte d' Eghemont et al conte d' Orno, se vi era forma alcuna con la quale
si potessero accomodar queste lor differenze col cardinale sudetto, si per
servicio di S. M*& come per lor beneficio comune, il principe d' Orange ris-
pose, che egli non ci vedeva forma alcuna, et subito il Conte d' Eghemont
confirmd il medesimo; et vedendo io questa loro intentione li exhortai in
ultimo che mandassero un di loro a S. M** per informarla di tutto parti-
cularmente, poiche la M** Sua havea risposto loro che informata che ne
fusse havia provisto come harebbe giudicato necessario; et che tratando li
exhortavo parimente, affinche in questo mentre non succedesse cosa che
desse causa a S. M** di dolersi di loro; che volessero far serapre offitii
tali quali confidavo nel zelo che tutti hanno del servicio della M** S., poiche
ella havia provisto con la sua molta prudenza che nessuno di essi si sarebbe
potato giustamente dolere, et che io ero certa che sempre si sariano con-
firmati con la volonta di S. M**.
Hora vedendo io queste dissentioni et considerando quello che pu6
succedere di esse ne ho preso grandissimo travaglio et dispiacere, conos-
cendo da una banda i molti meriti del cardinale, la suffienza sua, 1' esperienza
et intelligenza che ha delle cose di stato, et con quanto zelo, amore et fede
attende al servitio d' Iddio et di S. M**, che e quello che ha causato ch' io
habbia continuamente fatto tanto capitale di lui, et dalP altra conoscendo
parimente che il tenerlo qui con tanta mala satisfattione di questi Signori
potrebbe causar qualche grande inconveniente et forse alteratione in questi
stati ; et trovandomi io nel luogo dove mi trovo, per satisfar al debito della
mia servitu, non ho voluto lasciar di ripresentar P uno et P altro a S. M**,
affinche lei come prudentissima et padrone vi faccia quella consideratione
et vi pigli quella risolutione che la giudicara piti convenir al suo servicio et
conservatione die questi stati.
8) Quanto al particular de cancel! ier di Brabant, direte a S. M>* che
non par che convenga al suo servicio d' innovar cosa alcuna per fin tanto
che non si veda P esito della cosa di Renart, et tanto piu sapendo io che
il cancellier Nigris, che habbia pace, P havea avvertito che si portasse in modo
che V. M** con scusa di mandarlo in qualche comissione non fusse necessitata di
levarlo dell offitio, et che il detto Nigris fece questo officio con buen zelo,
et per tenerlo in timore et sollecito nel servitio della Ma** Sua, et che con
tutto che egli sia freddo et irresoluto nelli negocii et essendo sostenuto da
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108 F. Rachfahl
que8ti Signori, credo che sara meglio, stando le cose come stanno, di com-,
portarlo cosl, che tentar di rimoverlo, et che con effetto non si potesse
poi fare.
Quanto alle cose di Renaert direte a S. M**, che non si e fatta altro,
perche vedendo questi motivi di questi Signori e parso al Gardinale et al
Presidente di lasciarlo star cosl.
9) Oltre alle predette cose direte anco a S. M*& che alii 26. del
passato furono da me 0 Principe d' Orange, il Conte d'Eghemont, il Gonte
d* Orno et il marchese di Berghes, et il conte di Mansfelt et Meghe; et
Montagni non vi fa, perche si trova amalato. Et il principe d' Orange parld
in nome di tutti, facendome nn lungo ragionamento, nel quale mi ripresentd
1' inconvenienti, che ponno succedere in qnesti stati per conto della religione,
la mala satisfatione della gente d' arme, et anco della fanteria che ha ser-
vitto per i tempi passati, per non se gli pagar quel che segli deve, et la
mala satisfattione che ha parimente la gente delle guarnigioni ordinarie delle
forteze per la medesima causa, il debito che ha S. M** con le lettere de
ricivitori, et V union generale di tutti i stati; dicendomi, quanto al primo
capo che essendo in tutte le ville di questi paesi o poche o assai persone
infette di heresia sara impossibOe d' usar il remedio della forza, come si e
usato in Valencienes et Tornai, stando le cose delle finanze come stanno.
Quanto al secondo capo della mala satisfattione della gente di guerra, mi
disse che, quando fosse necessario servirsene, et non essendo pagata, facil-
mente si amutinarebbe, di modo che cosl in campagna come nelle fortezze
veriamo ad haver i nostri per inimici, et non solo saria bisogno il pagamento
presente, ma sarebbe necessario darli tutto il passato. Circa il terzo capo
che tocca il debito che si ha con le lettere de recivitori, mi disse che non
provedendosi a questo debito, potria causar che alle fiere di Alemagna si
fariano ripressaglie alle genti di questi paesi, di che potrebbe facilmente
nascer tumulti et motioni. Quanto al ultimo capo circa 1' unione generale
delli stati mi disse, che era impossible haver servitii senz' essa. Et non
volendo S. M*& provedere alii bisogni di qua della borsa propria, che e
necessario di far questa unione, soggiungendomi in questo proposito che il
cardinal Granvela et Berlemont, per passion particular, hanno sostenuto
questa opinione, che li stati non si convochino, della quale non solo nascera
F inconveniente sopradetto, ma che di piu ha causato oppinioni in questi
populi che S. M** diffidi di loro, et per consequenza causa in loro diffidenza
di S. M**, dicendo che il detto cardinale et Berlemont allegano di continuo
il danno che fece a S. M*& 1' unione dell' aiuto novennale, non ripresentandole
1' utile che apportd, essendo si per mezzo d' esso conservati questi stati, il
que universalmente da maliss™* satisfattione a tutti in questi paesi, paren-
dogli che di quello che se gli deveva haver molto obligo se gli attribuisca
diservicio. Disse di piu che stando questi inconvenienti cosl del servicio
di S. Mt& come del danno et mala satisfattione del paese et che non essendo
lor parte per poterlo rimidiare, non facendo si conto del parer loro, et
occultando si gli molte cose le quali ragionevolmente se gli devenasso
communicare tenendo il luogo che tengono, et essendo si chiariti che tutto
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Zur Vorgeschichte des niederlandischen Aufstandes. 109
questo nasce dair arrogarsi il Cardinale piii authority di quella che segli
conviene, et sostener questa opinione, essi non vogliono haver parte in cose
delle quali risultino a S. M** cosi notabili disservitii et a questi paesi tanto
danno et mala satisfattione, et che havendo loro li di passati representato
alia M** Sua tutto quello che tocca al cardinale et al non voler ewer parte-
cipi del diservicio di S. M**, et havendo visto quanto gli ha risposto, haveano
risoluti circa 1' andar an d'essi in corte quello che mi haveano detto primo,
che di tutto ho dato aviso a V. M** con altra mia, et di piu che non vogliono
intervenir nel consiglio di stato essendoci il Cardinale, ma che per questo
non restaranno in tutte le altre cose, cosl de loro governi come in quello
che particularmente gli comandard io per servicio di S. M**, di assistere et
obbedire ; soggiungendo poiche tutto questo fanno per le cause sopradette et
non per passion contra il Cardinale, se bene hanno molta ragione di portargli
poco buona volunta, perche sanno molto bene i mali offitii che, et con S. M**
et in molti luochi, ha fatti, et in generate et in particulare, contra di loro,
tacciandoli d' heretici et d' infedili al suo re ; et che poter6 considerar quanto
a persone della lor qualita dovesse premer questo, essendo cose cosl lontane
del debito et dalla volunta loro, che con la vita propria mostreranno,
quanto vogliono sostener la religion cattolica et la fede verso S. M**, et qui
fini il suo ragionamento.
Al primo capo del quale, che tocca le cose della religione, risposi,
che dicevano il vero, che vi era del male, ma che mi consolavo che era
senza comparation maggiore 0 numero de boni che de tristi, essendo lor
signori et tutti nobili non solo netti di questo male, ma pieni d' infinito zelo
di estirpar questa peste per servicio d' Iddio et di S. M**, con 1' assistenza
de quali speravo se non rimediar a fatto, sino alia venuta de S. M** al
mono provedere che '1 male non vada multiplicando, et che avevo anco
speranza che 1' ordine dato a Yalentienes et Tornay, il qual non dubitavo
punto che il Marchese di Berghes et Mons. di Montagni farebono subito
esseguire, non sole fermaria i disordini di quei luoghi, ma che con questo
essempio si fermarebbe anco il resto ; et a questo proposito dissi al marchese
di Berghes, lodandolo della prontezza che haveva usato in questo negocio,
che havevo dato conto di tutto a S. M**, facendogli testimonio del buon
modo con che egli ha proceduto in questo. Et mi depose che mi ringratiava
et che credeva molto bene ch' io havessi fatto questo offitio, ma che non
saria mancato chi havesse fatto il contrario, come facevano anco in ogni
altra cosa contra di lui et degli altri. Jo gli risposi che non credevo che
persona volesse defraudar V opera dell' altre ne dir al principe cosa che
non sia; al che egli replied che, accioche io conoscessi V offitio di maligni,
mi voleva avertire che un Theologo di Lovanio, chiamato il Tiletano, havea
detto di sua propria boca, haver scritto a S. M** che tutti questi Signori
erano heritici marci, et che pigliavano il pretesto che li heritici di Francia
pigliavano contra il cardinale de Lorena.
Quanto a debiti che si ha con la gente di guerra cosi delle guarni-
gioni delle fortezze come degli altri, gli dissi che S. M*& havea risposto che
la gustava 1' inventione de la lotteria grande, si come Monsr d' Eghemont
havea veduto, ma che dimandava tempo par sborsar li 200 m scudi, et che
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110 F. Rachfahl
havendo io replicato che senza lo sborso di qaesta soma presentanea non
si poteva principiar questo negocio, speravo in ogni modo che S. M<* prove-
deria brevemente, cod per satisfar detta gente che tanto ben 1' han servito
come per servicio suo, et che quanto al dimandar V aiuto alii stati per la
paga particular della gente delle guarnigioni havevo scrito a S. M>* per in-
tendere il modo con il quale era servita ch' io proponessi questo negocio
alii stati; et fratanto suplicai che volesse proceder d' altra via danaro per
il pagamento, et se ben credevo che all arrivo di voi Armenteros saria riso-
luto il tutto, che non dimeno vi darei di nuovo commissione di representar
a S. M** V importanza di questo negocio et supplicarla a darvi presto re-
medio. Circa il devito che si ha con le lettre de ricivitori risposi che
quelli delle finanze et io havevamo havuto sempre particular pensiero di
satisfar a questo debito, sapendo che a S. M** e infinamente a core, ma che
di tanti expedienti che da varie persone erano stati proposti un solo si era
trovato che pareva che havesse apparenza di poter huscire, et che si era
communicato col fattor delle ville di Alemagna, il quale era andato da suoi
padroni, per veder se lo gustavano, et si aspetava il suo ritorno per proporre
il negocio in consiglio di stato, afhnche con participatione et parer loro si fusse
potuto mettere in essecutione, et in questo proposito non lasciai di dire, che
S. M** havea rimesso, da che io sono qui, 6 o 700m scudi per cose di servitio
di questi stati, come essi sapevano, dei quali 100 m. in essere mandati ulti-
mamente per poterse servir in ogni occasione d' invasioni o tumulti del paese,
senza che in questo tempo si sia prevaluto d* uno scudo die questi stati.
Quanto alia convocatione generale delli stati gli risposi che il convo-
carli nel modo, che essi dice van o, me pareva che fusse cosa digna di
molta consideratione, onde non mi risolverei a farlo senza espressa comissione
di S. M*&, havendo io ordine suo in contrario; ma che sapevano che ad
instantia de Signori dell' ordine li havevo convocati, nel modo che havevano
veduto 1' anno passato, et che tutti havevano accordato le lettere d' obliga-
tione l) dalli stati di Brabant et di Olanda in poi, come S. M** hara visto per
quello che gli ho scritto per il passato, ne quali stati di Brabant il principe
d' Orange et il marchese di Berghes potevano giovar assai, cos\ in questo,
come in far che si finissero li quatro ainti che S. M** dimand6 avanti la sua
partita di qui; et che cosi li pregavo che volessero fare, come confidavo in
loro, havendoli sempre conosciuti pronti nel servitio di S. M*& et benefitio
del paese; et che circa alia convocatione generale per voi Armenteros farei
intendere alia M*& Sua il tutto, et che esseguerei quanto de lei mi fusse
comandato.
Quanto alia risolutione che mi dissero haver fatto di non voler in-
tervenir piu nel consiglio di stato intervenendovi il cardinal Granvela, prima
per I' oppinione ch' egli et Berlemont haveano che non si convocassero i stati,
la qual essi tenevano appassionata et perniciosa per le raggioni suddette, poi
per li mali offitii che il prefato cardinale havea fatti contra li loro, risposi,
che io credevo che s' ingannassero a credere che dal cardinale et da Berle-
mont fusse sostenuta opinione con passione, perche havevo sempre veduto in
1) Hier iat ein Wort zu ergftnsen im Binne ron „au8genommen*.
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Zur Vorgeschichte des niederlandischen Aufstandes. m
loro un zelo molto sincero del servicio di S. M** et del beneficio di questi
paesi, et che molte volte si pu6 sostener una oppinione, la qual, ancorche
per aventura non sia buona, non e per 6 con mala intentione, ma che tutte
le persone possono ingannarsi. Et circa aquesto, essendo S. M** di tanto
giuditio et havendo V amor che ha et con molta ragione a questi paesi et a
loro, non si deve dubitare che pigliera la risolution migliore. Et quanto poi
alii mali offitii, che prosuppongono che il Cardinale habia fatto contra di loro,
che io non lo credevo, perche, oltre che lo conoscevo tale che non haveria detto
coaa contra la verita, et massimo di persone della loro qualita, non V havevo
poi per cosl imprudente che havesse voluto calumniar persone, delle quali
S. M** per gli effetti ha chiaramente veduto quanto li siano affetionati et a
chi porta tanto amore, oltre che la M** Sua e principe da non pigliar im-
pressione, se non con tutta quella giustificatione che si conviene, et che
vedono bene quanto in mala parte pigliarebbe chi volesse calumniare i vasalli
et servitori suoi di tanto merito contra la verita, onde essendo il cardinale
di quella esperienza che e et conoscendo molto bene la natura di S. M*&,
non potevo in modo alcuno indurmi a credere che questo potesse essere, et
li pregavo a levarsi questa false oppinione dalla testa, postagli fosse da per-
sona poco amore vole del servicio di S. M1* et del beneficio di questi stati
et loro. Et di piu, che non voleasero far questa risolutione di absentarsi
del consiglio di stato cosl per la poca causa ch' io credevo che havessero contra
il Cardinale, come anco per non abbandonare di assistere al servicio di S. M*&
nelle cose che da lei erano deputate per mala satisfattione che havessero d' altri,
oltre alio scandalo che apportavia a tutto il paese il vedere che loro prin-
cipal! et in chi S. M** mostra?a maggior confidenza facessero una risolution
simile. Mi risposero che haverano satisfato el debito loro con haver fatto
gia per prima intender il tutto a S. M**, col chiarirgli anco che, non vi
pigliando rimedio, erano forzati a far la risolutione che ad esso facevano, et
che havendo hora veduto per questa ultima risposta non vi si esser rimediato,
ma il poco conto che si faceva di loro, haveano determinato di far questa
risolutione, accioche, poiche non poterano esser parte per rimediar al disser-
vitio di S. M** et al danno del paese, almeno non fusse havuto oppinione
col assistere in consiglio che fussero participi del male, et che da questo in
poi erano per assistere a tutte le cose per servitio di S. M*& cosl per quelli
di loro governi come nel resto, et obedirmi in tutto quello che comendaro
loro, come hanno fatto sempre. Io replicai piu volte facendogli instantia a
rimoversi da questa oppinione, ne mai fu possibile; onde io, imaginandomi
che con un poco di tempo saria forse stato facil cosa a convincergli, mi
determinai a non distracar la pratica, et cosl representandogli le medesime
ragioni, li pregai a pensarvi su, et a ritornar da me il d\ sequente, acchioche
ne ragionassimo insieme un altra volta. II di sequente tornarono, et io di
nuovo cominciai a fargli instanza actio che perseverassero come prima a inter-
venir nel consiglio, adducendogli le istesse ragioni sopradette, et anco vi
aggiunti che, per far piacere a me in particulare, del qual gli sarei rimasa
infinitamente obligata, volessero al meno prorogar questa loro determinatione,
et che havendo io deliberato di spedir voi Armenteros per altre cause vi
darei particular ordine di ripresentar tutto questo a S. M**, con quella
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112 F. Rachfahl
fidelta che devo al suo servicio, all obligo mio et al beneficio di questi pae&i,
et, se questo termine pareva loro troppo lungo, per la mala dispositione
vostra, che harei spedito subito un corriere andante et venente, per saper la
mente di S. M**, doppo la quale . potriamo sempre risolvere como gli piacesse,
essendo sicura che non saria se non conforme al servicio de 8. M** et al
benefitio di questi stati. Et vedendo, che io li stringevo assai a satisfarmi,
mi pregarono che li lasciassi consultar tra di loro, et che mi responderiano.
11 che fato vennero da me, et Eghemont, in nome di tutti, parld nella mede-
sima sentenza che havea fatto il di innanti il principe d' Orange, e in somma
stettero saldi net proposito loro, soggiungendo, che quando fussero intervenuti
nel consiglio, intervenendoci il cardinale et non provedendosi alii bisogni
suddetti per conservatione et beneficio del paese, haveriano talmente perduto
il credito con li popoli, che non sariano stati parte per far poi servicio a
S. M**, occorendo V occasione oltre che vi rimettevano troppo del' honor et
et riputation loro.
Yedendoli io dunque cosl fermi et ostinati in questa determinatione
che non era possibile a rimoverli, li pregai che non volessero mancar, si
come il di avanti mi haveano offerto di assistere in tutto il resto al servicio
di S. M**, et far anco che questo appartarsi del consiglio fusse senza scan-
dal o dei popoli, al che mi risposero che erano prontissimi; et per far in
questo mia volunta, il Principe d' Orange et il conte d' Eghemont si risol-
vevano di star qui oppresso da me, seben 1' uno et l'altro di loro haveano
molta necessita di star qualche giorno alle lor case, et senza questa occa-
sione haveano pensato di dimandarmi lizenza; et che in tutto quell o che si
ofrirebbe fariano nel servicio di 8. M** quel che conviene a fedeli et
amorevoli vasalli et servitori, et a me obedirebbono in ogni cosa, fuorche
dal venir in consiglio essendovi il cardinale. Io gli dimandai che, se per
cose appartenenti di loro governi fussero chiamati in consiglio, vi verriano;
mi dissero de si, se non vi fusse il cardinale; ma che essendovi lui non vi
volevano intervenir in modo alcuno.
Et con questo si finl il ragionamento, del quale direte a 8. Mt* che
mi e parso dargli minuto ragguaglio, acrid che sia bene informata di quanto
passa, et sia servita pigliarvi quella risolutione che con la sua molta prudenza
giudicara piu convenir al suo servicio, ricordandole solo che si degni di
proveder al tutto quanto prima, perche della dilatione pu6 risultar grandissimo
disservicio alia, M** Sua et danno di questi (paesi. Et contuttoche due
altre volte io habbia riccordato la venuta de S. M** in queste bande per
T unico rimedio delle cose che passano, non lasciarete ancora con la devita
riverenza di supplicar S. M*& la terza volta da mia parte, che non ostante
tutta la difficulty che si potessero opporre, si disponga a venire in persona
quanto prima, perche altrimente tutto questo sta per cadere a' terra,
et con la sua prudentia et authority et 1' amore et rispeto, che mold di
questi Signori et sudditi gli portano, potria facilmente dar assetto et rimedio
al tutto.
II che tutto ci e parso necessario, che representiate a S. M** per
servicio suo, alia quale supplicarete de nostra parte che si degni, quanto
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Zur Yorgeschichte des niederlandischen Aufstandes. I] 3
prima sara possibile, spedirvi mandando con voi il rimedio che con la sua
molta prudenza giudicara essere necessario alle cose di quest! stati, di poi
che aveva considerate il termine in che si trovano.
Dato in Bruselles, il di XII d' Agosto 1563.
Margarita.
-<&-<-
Recensionen.
J. Asbach, Zur Geschichte und Kultur der romischen Rheinlande.
Mit einer Karte. Berlin 1902. Weidmannsche Buchhandlnng.
68 S. 8. 1,80 M. — Angezeigt von Prof. Krah in Dusseldorf.
Entstanden aus einer Reihe von Vortragen des Yerfassers, erhebt die
angezeigte Schrift, wie auch der Titel besagt, keinen Anspruch auf syste-
matische oder erschdpfende Behandlung des Gegenstandes, sondern verfolgt
hauptsachlich nur den Zweck, die wichtigsten Ergebnisse der neueren
Forschung in leicht ansprechender Form zusammenzufassen. Und eben
desbalb durfte sie gewiss manchem willkommen sein, dem es nicht moglich
gewesen ist, das in grosseren Sammelwerken und zahlreichen Einzelschriften
niedergelegte umfangreiche Material — zu dem auch der Yerfasser der
angezeigten Schrift selbst manchen Beitrag geliefert hat — zu verfolgen.
Mit geringer Muhe gewinnt man wenigstens einen Einblick in die ungemein
riihrige und durch die wertvollsten Funde belohnte Ausgrabungsforschung
der letzten Jahrzehnte, insbesondere bekommt man trotz oder vielleicht
richtiger wegen des beschrankten Gebietes, das betrachtet wird, eine lebendige
und unmittelbare Anschauung von der erstaunlichen Kolonisationsarbeit, die
die Rdmer uberhaupt verrichtet, und eine Ahnung von der Kraft und Ge-
schicklichkeit, die sie dabei eingesetzt haben.
Sehr lehrreich ist gleich der erste Aufsatz, der uns mit der eigen-
tumlichen gallisch - romischen Mischkultur bekannt macht, zunachst mit den
religidsen Yerhaltnissen, dem fast uber das ganze Reich verbreiteten Mithras-
kultus, dem Matronendienste, der Yerehrung des mit dem romischen Mer-
kurius identifizierten Handels- und Yerkehrsgottes Esus. Wir erfahren
ferner, dass die Gallier ihre Leichen verbrannten und erst seit der Mitte
des 3. Jahrh. anfingen, dieselben zu bestatten. Bei Besprechung der Be-
stattungsgebrauche wird natQrlich auch der prachtigen Grabdenkmaler ge-
dacht, insbesondere des Sekundinierdenkmals bei Igel, von dem auch am
Schlusse des Werkchens eine Abbildung beigegeben ist. In hoher Bliite
steht das Gewerbe, namenUich die Tuchindustrie ; die Wohnhauser sind in
den Stadten wenigstens von Stein erbaut und mit Eomfort und Luzus aus-
gestattet, mit Glasfenstern, Heizvorrichtungen (Hypokausten) und reichorna-
mentierten, z. T. wohlerhaltenen Mosaikboden. Topferkunst, Tracht, Fuhr-
wesen, Anbau des Bodens, Eunststrassen u. a. zeugen fast auf jedem Schritte,
den man thut — nicht bios in den Thalern des Rheines und seiner Neben-
flusse, sondern selbst in den heute z. T. verddeten Strichen der Eifel — von
der gewaltigen Kulturarbeit, die die Rdmer diesseits der Alpen geleistet haben.
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, I. 8
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114 Recensionen.
Der folgende Abschnitt ist der prachtigen Kaiserstadt an der Mosel,
der Augusta Treverorura gewidmet, doch beschrankt sich derselbe haupt-
sachlich auf die Beschreibung der durch die neueren Ausgrabungen er-
schlossenen Stadtbefestigung. Im lnteresse der Vollstandigkeit des Bildes
wurde man gerne ein naheres Eingehen auf die grossartigen baulichen
Monumente, die uns von dem „gallischcn Rom" erhalten sind, gewiinscht
haben, auch auf die Gefabr hin, dass vielfach langst Bekanntes hatte wieder-
bolt werden miissen. Beilaufig mag erwahnt sein, dass Trier auch, gleich
den anderen Stadten Galliens, eine hohere Bildungsanstalt besass, deren
Lebrer, ein Rhetor und je ein Grammatiker der lateinischen und griechischen
Sprache, mit Sorgfalt ausgewahlt und gut besoldet waren.
Sehr interessant ist dann wieder der dritte Aufsatz, der von den Heer-
strassen und der Wasserleitung in der Eifel handelt. Trier war ein Strassen-
stern ersten Ranges. Nicbt weniger als 8 Hauptstrassen liefen hier zusammen
und verbanden die Stadt wie mit den rbeinischen so mit den innergallischen
Stadten. Eingehend wird die Richtung und Bauart der grossen Strasse nach
Koln beschrieben und sodann die von derselben gekreuzte Wasserleitung,
die sog. „Diivelsodera, die den Rheinstadten Koln und Bonn das herrliche
Gebirgswasser der Eifel zufiihrte, und die von dem Verfasser als ndas grosste
zusammenhangende Bauwerk der Romer diesseits des Rheines" bezeichnet
wird. Im Anschlusse hieran wird dann in besonders anziehender Weise Stadt
und Festung des romischen Koln geschildert, das als ,ara Ubiorum* fur den
Kultus des Augustus gegrundet, spater von Kaiser Claudius zu Ehren seiner
Gemahlin, der daselbst geborenen Tochter des Germanicus, zur Colonia
Agrippinensis erhoben wurde. Koln bewahrte sich nicht bios jederzeit als
eines der starksten militarischen Bollwerke der Romerherrschaft, sondern
bildete auch den religiosen und burger lichen Mittelpunkt der hier zum Land-
tage sich versammelnden und wichtige representative Rechte ausiibenden
niederrheinischen Germanenstamme. Ebenso wurde Koln Verwaltungsmittel-
punkt und Wohnsitz des Statthalters der Provinz Untergermanien, die von
der Einmundung des Vinxtbaches in den Rhein abwarts bis zum Meere und
westwarts bis zur Maas sich erstreckte. Bis zum J. 43, in dem etwa die
Umwandlung des seitherigen, mit Wall und Graben umgebenen Lagers
vollendet war, wurde die ara von zwei Legionen verteidigt, seitdem genugte
fur diesen Zweck eine aus romischen Veteranen und Eingeborenen gebildete
Miliz, wahrend die Legionen nach anderen Orten, wie z. B. Novaesium, ver-
legt wurden. Auch lag meist ein Teil der wahrscheinlich schon von Drusus
ins Leben gerufenen Rheinflotte bei Koln vor Anker. Die Stadtmauer, die
mit ungefahr 10 Thoren und 16 Tiirmen versehen war, hatte einen Umfang
von 3911,80 m und umschloss einen Raum von 96,80 Hektaren Grundflache.
Mit dem gegeniiberliegenden befestigten Deutz war die Stadt durch eine mit
Steinen beschwerte Bockbriicke verbunden, die erst von Constantin durch
einen massiven Steinbau ersetzt wurde. Die „Agrippinensesu, deren Zahl auf
27 — 28000 geschatzt wird, waren sich ihrer privilegierten Stellung mit Stolz
bewusst und erwiderten diese Begiinstigung durch unerschutterliche Treue gegen
Rom, bis ihre Stadt nach wiederholten Verwiistungen um die Wende des 4. Jahrh.
von den Franken erobert und zur koniglichen Residenz erkoren wurde.
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Recensionen. 115
Ubrigens war, wie in dem folgenden Abschnitt „Der rheinische Festungs-
giirtel" ausgefiihrt wird, die gauze Rheinlinie abwarts bis Nymwegen durch eine
planmassige Fortifikation, bei der grosse Lagerfestungen wie Novaesium and
Vetera mit kleineren Eastellen wechselten, gesichert, and zwar nicht bios das
linke, sondern auch das rechte Ufer des Flusses ; selbst bis weit in das Binnen-
land hinein waren nordlich des Limes Kastelle vorgeschoben. Doch ist bis
jetzt nur ein Teil der rechtsrheinischen and weiter vorgeschobenen Werke mit
Sicherheit nachgewiesen, da hier die Zerstorung eine viel vollstandigere ge-
wesen ist, als auf der linken Flussseite ; von den z. Z. mit Eifer fortgesetzten
Ausgrabungen sind bald weitere Aufschlusse zu erwarten. Hoffentlich ent-
schliesst sich der Verfasser die Betrachtung des Limes, der den Beschluss
dieses Abschnittes bildet, in einer spateren Auflage nocb etwas ausfuhr-
licher zu gestalten and womoglich zu einem besonderen Aufsatze zu er-
weitern. In dem sechsten und letzten Abschnitte werden dann noch die
wechselnden Verhaltnisse der Grenzarmee und die spateren, immer hoffhungs-
loser werdenden Verteidigungskampfe der Romer gegen die anstiirmenden
Barbaren einer kurzen Betrachtung unterzogen. Nur dem kraftigen Auftreten
der illyrischen Kaiser war es zu danken, dass das Verderben nicht schon
fruher uber das Reich hereinbrach, als es thatsachlich der Fall gewesen ist.
Aber auch sie mussten sich entschliessen, das rechtrheinische Land zu raumen,
urn dafur der linken Rheinseite durch ein neues Befestigungssystem desto
starkeren Schutz zu gewahren. Bezuglich der Armeeverhaltnisse der spateren
Kaiserzeit mag noch die Bemerkung gestattet sein, dass unter der Bezeich-
nung Bcomitaten8esa nicht etwa, wie der Verfasser (S. 55) annimmt, die
Gardetruppen, „wenn sie den Regenten auf der Reise begleiteten", zu ver-
stehen sind, sondern vielmehr (nach Seeck u. a.) die seit der Zeit des Biirger-
kriegs von den Grenzen zuriickgezogenen und fortan im Innern des Reiches
garnisonierenden Legionen, die im Bedarfsfalle das eigentliche Marschheer
bildeten. Eine eingehendere Zeittafel und eine sorgfaltig ausgefuhrte Karten-
skizze bilden den Schluss des Werkchens, das besonders von den Geschichts-
lehrern der hoheren Schulen mit Freude begriisst werden durfte.
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Verlagsbuchhandlung von Jacob Lintz in Trier.
Die historisch-denkwUrdigen Grabstatten
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werten Fnndgegenst&nde in denselben.
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Die legio XXII Primigenia. (Schluss). Von Dr. phil. Adolf Weichert in
Berlin. S. 117.
Wann wurde Trier romische Colonie? Von Ernst Kornemann in Tubingen.
S. 178.
Die alteren Urkunden des Klosters Brauweiler. Ein Beitrag zur Geschichte
des mittelalterlichen Grundbesitzes an der Mosel und am Niederrhein.
Yon Dr. Otto Oppermann in Koln. S. 184.
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bestimmttn Sendnngen, welche das Altertnm betreffen,
wolle man bis auf weiteres an Mnsenmsdirektor Lehner,
Bonn, Provinzialmnsenm, richten.
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Die legio XXII. Primigenia.
Von Dr. phil. Adolf Weichert in Berlin.
(Scbluss. S. Wd. Zs. XXI, S. 119 ff.)
V. Die legio XXII Pr. in Obergermanien von 90 n. Cbr. ab.
1. Schicksale der Legion von 90 n. Chr. bis zu ihrem
Untergang.
Bald nach dem Aufstand des Satnrninus mass die Legion wieder
nach Obergermanien versetzt worden sein *). Das Jahr ihrer Verlegung
lasst sich mit volliger Sicberheit nicht bestimmen. Erst fur das Jahr
96 n. Chr. konnen wir ihren Aufenthalt in Mainz nnd Obergermanien
uberhaupt sicher nachweisen. Wir haben einen Anhaltspnnkt zun&chst
in dem Beinamen Domitiana, welchen leg. XXII Pr. bis znm Ende des
Jahres 96 n. Chr. gefuhrt hat. Er findet sich wieder anf einem
Mainzer Ziegelstempel (Bramb. 1377$?, ?1) und ferner auf einer
Inschrift ans Alpirsbach (Bramb. 1226) 2). Dem ersten Jahrhundert
gehdrt auch wohl noch die Inschrift Nr. 195 (Bramb. 944) an, gesetzt
znm Gedachtnis eines aus Virunum stammenden Reiters der XXII Pr. 3).
Dies ergiebt sich schon ans der vollen Namensform mit Heimatsangabe,
die im zweiten Jahrhundert verschwindet 4). Wir haben aber auch ein
') S. Ritterling, Diss. S. 67 f. und Westd. Z. XII S. 230 ff.
») = Nr. 171 der Zusammenstellung der Inschriften der leg. XXII Pr.
am Schlusse des Aufsatzes. Auf diese Zusammenstellung beziehen sich in
der Folge die angegebenen Nummern. Uber die Inschriften mit D(omitiana)
s. Westd. Z. XXI S. 140, Anm. 74.
») Bramb 944 (Jungenfelder Au bei Mainz) : Tib. Julius Tib. f. CI. || Ru-
finus Vir. eq. || leg. XXII Pr. p. f. || stip. XXVI t f. c. || hereds f. c.
4) Es war vorher (Westd. Z. XXI S. 157, Anm. 143) vermutet worden,
dass der ebenfalls aus Virunum stammende Soldat Bramb. 311 (Ktiln) (= Nr. 70)
Weetd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst, XXII, H. 9
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118 A. Weichert
unzweifelhaftes Zeugnis dafur, dass die Iiegion im Jahre 97 n. Chr. in
Maine gestanden hat. Spartian5) erzahlt uns von Hadrian: „Traiano
a Nerva adoptato ad gratulationem exercitus missus in Germaniam
superiorem translatus est". Hiermit ist die bekannte Inscbrift aus Atben
v. J. 112 (Nr. 22 = III 550) zu vergleichen, in welcher uns gesagt
wird, dass Hadrian Tribun der V Mac. und darauf der XXII Pr. ge-
wesen ist6). Die Stelle Spartians ist also unzweifelhaft so zu erklaren7),
dass Hadrian nach der Adoption Trajans durch Nerva im Jahre 97
n. Chr. aus der leg. V Mac. in die leg. XXII Pr. versetzt worden ist,
welche somit notwendigerweise in diesem Jahre in Obergermanien ge-
standen haben muss8).
Im Jahre 89 n. Chr. stand die XXII Pr. noch in Nieder-
germanien, wie mehrere Ziegelstempel mit „D(omitiana)tt beweisen9).
Die Yerlegung nach Obergermanien muss jedoch bald darauf erfolgt
sein. Nach Beendigung des Aufstandes des Saturninus wurde namlich
legio XXI Rapax, die sich dem Empcrer angeschlossen hatte ,0), aus dieser
Provinz entfernt u) und zur Teilnahme am suebisch-sarmatischen Kriege **)
bestimmt. Dieser Gamisonwechsel muss 89 n. Chr., spatestens 90 erfolgt
sein, denn 92 n. Chr. ist bereits leg. XXI Rap. mit ihrem Legaten
von den Sarmaten niedergehauen worden13). Was ist nun naturlicher
wahrend des Aufenthalts der XXII Pr. in lllyricum im Jahre 70 n. Chr. aus-
gehoben worden sei. Nehmen wir dasselbe fur den Reiter an, welcher
26 Jahre gedient hat, so kommen wir damit in das Jahr 96 n. Chr. oder
Anfang <L J. 97 n. Chr. Das „D" fehlt, kann aber auch getilgt sein.
6) Spartianus v. Hadr. c. 2.
8) trib. leg. II | Adiutricis p. f., item legionis V Mace-
donicae, item legionis XXII Primigeniae p. f
7) Vgl. Mommsen zu III 550.
8) Zangemeister (Westd. Z. XI, S. 301) fuhrt auch eine Inschrift aui
Obernburg am Main (Nr. 184) als weiteren Beweis fur den Aufenthalt der
leg. XXII Pr. in Germania superior in den neunziger Jahren an (vgl. auch
Westd. Z. Ill S. 254 f.). Die in Frage kommende Inschrift gehort jedoch
erst in die zweite Halfte des zweiten Jahrhunderts.
•) Bramb. 140d, 3 und 4: „leg. XXII Pr. p. f. D.a, vielleicht auch
Bramb. 140d, 5. Fundort ist Holland oder die Grenze bei Calcar.
10) Vgl. Ritterling, Diss.
11) Mit leg. XXI Rep. wurde, wie Ritterling annimmt, auch leg. XI CI.
versetzt; beweisen lasst sich dies jedoch meines Wissens nicht.
") Nr. 15 (III 6818): „expedit. Sueb[i]c. et Sarm.«
13) Suet. v. Domit. 6: „ necessario unam in Sarmatos
(expedit. suscepit), legione cum legato simul caesa.a Vgl. Schilling, Leipz.
Stud. XV S. 21-25.
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Die legio XXII. Primigenia. 119
als die Annahme. dass leg. XXII Pr. als Ersatz far die abziebende
Legion wieder nacb Obergermanien verlegt wurde? Vom Jabre 90 n. Chr.
ab stand also die Legion wieder in Mainz, im Jabre 97 n. Chr. geh&rte
ibr der spatere Kaiser Hadrian als Tribun an. Bald darauf seben wir,
wie Trajan persOnlich am Rheine anwesend ist and die Organisation des
Befestigungswesens betreibt. Ist die Erganzung zu der von KOrber14)
mitgeteilten Eaiserinscbrift (Nr. 85) rich tig, so baben wir damit einen
Beweis fur die Anwesenheit der Legion in Mainz im Jahre 99 n. Chr.
Fruber wurde im Gegensatz zu den vorher festgestellten That-
sachen angenommen, dass die Legion auch noch in spaterer, trajaniscber
und hadrianischer, Zeit (bis zum Jahre 120) in Germania inferior ge-
standen babe 15). Wenn man wohl auch an dieser Annahme jetzt nicht
mehr festh<, so ist doch nicht zu leugnen, dass gewichtige Grunde
dafttr sprechen, dass leg. XXII Pr. noch einmal, und sei es auch nur
fur kurze Zeit, in Untergermanien gewesen ist 16). Als haupts&chlichster
Beweis hierfttr dienen die mehrfach besprochenen 17) Saxanusinschriften
aus Brohl, Brarab. 660, 662 und 680 18). Bei einer Vergleichung
der drei Steine ergiebt sich, dass auf dem ersten (Bramb. 660) Vexillarier
der leg. VI Victr., leg. X Gem. und leg. XXII Pr. zusammen er-
scbeinen, bei Bramb. 662 sind es Vexillarier der secbsten und zehnten
Legion und in der dritten Inschrift (Bramb. 680) solche der ersten,
sechsten und zehnten Legion. In alien drei Inschriften linden sich also
leg. VI Victr. und leg. X Gem., in der ersten zusammen mit XXII Pr.,
in der zweiten allein, in der dritten mit I Min. Die Vexillarier der
genannten Legionen arbeiteten in den Steinbruchen von Brohl unter dem
u) KOrber, Westd. Z. XV (1896) S. 198 f.; (Nachtrag Nr. 26): Imp.
Cae8a[ri divi Nervae f.] || Nervae Tr[aiano Aug. Germ.] [| pont. ma[x. tr. p. Ill
cos. II] || p. p. c[os. des. Ill] || leg. X[XII Pr. p. f.].
») Urlichs, B. J. 36, 94: vgl. Kisa, B. J. 99 S. 32 f. Anm.
••) Auch Hubner, B. J. 80 S. 101 spricht von einem nur vorttber-
gehenden Ausscheiden der Legion aus dem obergermanischen Heere.
") Urlichs, B. J. 36 S. 94 ff. ; Freudenberg, Winkelmannsprogr. 1862
und B. J. 38 S. 92 ff.; Ritterling, Diss. S. 39, Anm. 5; Schilling, Leipz.
Stud. XV, S. 8 und 49.
") Bramb. 660 (= Nr. 74): J. Here. ||1. VI v. p. f. 1. X | g. p. f. 1.
XXII Pr. p. [f.] || et al. co. cl. || q. s. Q. Acut. || su. cu. M. J. || Cossuti || X
1. VI vie. || p. f. — Bramb. 602: I. o. m. || et Her. Sax. || vexil. || 1. VI vie. p.
f. 1. X g. p. f. || et al. co. cla. G. || p. f. q. s. Q. Acut. || su. cu. M. Iul. || Cos-
suti >||1. VI vie. p. f. — Bramb. 680: Hercu Sa. || vexillari || 1. I M. [p.] f.
1. VI victr. || 1. X g. p. [f.] et al. cob. || cl. q. s. Q. Acut. || su. cu. || M. Iuli ||
Cossuti [>] 1. VI || vie. p. [f.].
9*
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120 A. Weichert
Befehle des Centurionen M. Julius Cossutus von der leg. VI Vict. p. f.
Doch die Inschriften enthalten noch eine weitere Angabe „q. 8. Q. Acut.",
welche hOchst wichtig erscheint. Man fasst diese Worte wohl richtig
als „ welche unter Q. Acutius stehentt auf und hat hieraus ein Mittel
fQr die Zeitbestiramung der Inschriften gewonnen. Wie Ritterling und
Schilling19) n&mlich wahrscheinlich machen, ist Q. Acutius (Nerva)
unge&hr im Jahre 103 n. Chr. als Statthalter nach Untergermanien
gekommen und dort mehrere Jahre verblieben. Die Brohler Steine
enthalten, wie man fast allgemein annimmt, ein Verzeichnis des gesamten
Heeres, welches unter seinem Kommando stand*0). Schilling erkl&rt
nun die Inschrift Bramb. 662 (leg. VI und leg. X) fur die ftlteste,
dann l&sst er Bramb. 660 (leg. VI, leg. X und leg. XXII) folgen und
setzt Bramb. 680 (leg. I, leg. VI und leg. X) an den Schluss. Er
kommt schliesslich zu dem Ergebnis, dass im Jahre 101 n. Chr., als
leg. I Min. zur Teilnahme am ersten dacischen Feldzuge abmarschierte M),
die Bewachung der Provinz Germania inferior zun&chst der sechsten
und zehnten Legion uberlassen blieb (s. Bramb. 662). Als man aber
einsah, dass zwei Legionen zur Sicherung des Landes nicht ausreichten,
wurde ungeffthr 104 v. Chr. leg. XXII Pr. aus Germania superior
herbeigerufen. Im Jahre 107 n. Chr. kehrte I Min. aus Dacien zurQck
und XXII Pr. marschierte wieder in ihre alte Provinz ab. Der Auf-
enthalt der Legion in Germania inferior fiele danach also in die Jahre
104 — 107 n. Chr. Es kommt noch hinzu, dass ausserdem noch andere
Inschriften und Ziegelstempel mit der Bezeichnung „p. f." in Nieder-
germanien gefunden word en sind.
Doch obwohl diese Beweisftthrung ziemlich uberzeugend klingt,
kann nicht verschwiegen werden, dass sich gegen sie auch ernste Ein-
w&nde erheben lassen. Ist es wirklich sicher, dass XXII Pr. noch
einmal ihre Provinz verlassen hat, und konnte sie uberhaupt so ohne
weiteres aus Mainz abrucken? Wir hOren zwar nichts von ernsteren
") Ritterling, Diss. S. 41, Anm. 3; Schilling S. 48. Die Zweifel an
der Identitat (B. J. 53, S. 129) sind wohl unberechtigt.
so) Kisa, B. J. 99 S. 34 bestreitet dies; aus der ganzen Fassung der
Inschriften ergiebt sich jedoch, dass hier das ganze Heer (Legionen, Alen.
Cohorten, Rheinflotte) beteiligt ist. Fehlt eine Legion, so war sie auch nicht
in der Provinz.
") Durch Schilling ist dies erwiesen worden; vorher nahm man nur
eine Beteiligung am zweiten dacischen Feldzuge an, wo Hadrian ihr Kom-
mandeur war (Spart. v. Hadr. 3, 6).
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Die Iegio XXII. Primigenia. 121
Unruben an der Grenze von Obergermanien M), doch sind hier unsere
Kenntnisse ausserst luckenhaft. Dass die Germanen noch uberaus nn-
ruhige Nachbarn waren, beweist ja der unter Domitian begonnene Baa
des Limes. Unter seinen beiden Nachfolgern wurde an dieser Anlage
unzweifelhaft weiter gearbeitet. Diese Aufgabe fiel aber vorwiegend
den TnippenkOrpern yon Germania superior zu, und wenn wir auch
noch nicht etwa annehmen wollen, dass die Mannschaften der 22. Legion
in yerschiedenen Bankolonnen bei der Arbeit beteiligt gewesen sind, so
moss doch eine starke Reserve vorhanden gewesen sein28), um alien
Uberraschungen gegenuber gerustet zu sein. Der Platz far diese Reserve
war das Legionslager in Mainz, der Standort der leg. XXII Pr. Diese
Reserve konnte nicht hinweggezogen werden, ohne durch eine andere
ersetzt zu werden, denn leg. VIII Augusta, welche ausserdem noch in
Obergermanien stand, lag weit unten in Strassburg. Wir kennen aber
keine andere Legion, die wahrend des genannten Zeitraumes in Mainz
gewesen ist. Man kftnnte wohl an leg. I Adiutrix denken, welche sich
unter Trajan dort auf kurze Zeit aufgehalten haben muss. Junemann 84)
hat jedoch nachgewiesen, dass diese Legion allerdings noch in trajanischer
Zeit in Mainz gestanden hat, dass sie aber Ende d. J. 100 n. Chr.
von dort nach Illyrien geholt wurde, um an den dacischen Kriegen teilzu-
nehmen. Es ist ferner ebenfalls ausgeschlossen, dass legio VII Gemina
zum Ersatz nach Mainz gekommen ist. Diese Legion war zwar mit
leg. I Adi. aus Spanien zur Unterdruckung der Erhebung des Antonius
Saturninus im Jahre 89 n. Chr. nach Germanien marschiert *4), dass
sie aber jemals in Mainz gestanden hat, ist nicht glaublich, da nicht
eine Inschrift, nicht ein Ziegelstempel von ihrer Anwesenheit dort Kunde
giebt26). Da sich also keine Legion finden lasst, die zum Ersatze her-
as) Schiller, R. E. I S. 548 spricht von einem Bruktererkriege d. J. 97.
") G. Wolff, Die rom. Ziegeleien von Nied u s. w. Archiv f. Frankf.
Gescb. u. Kunst, 3. Folge, 4. Bd (1893) S. 331, Anm. 3: „Der Pfahlgraben
mit seinen kleinen Kastellen und kleinen Garnisonen setzt als eigentliches
militarisches Zentrum Mainz mit einer starken Besatzung voraus." .
»4) Leipz. Stud. 16, S. 68.
") Jiinemann a. a. 0. S. 60.
u) Ich erwahne diese Moglichkeit nur, weil in der Inschrift Nr. 225
(X 5829) Vexillarier der Legionen VII Gemina, VIII Augusta und XXII Pri-
migenia fur den britanischen Feldzug Hadrians zusammen genannt werden.
Grotefend „die leg. VII gem. am Oberrhein" B. J. 26 S. 125 f. folgert nun
aus dem Umstande, dass solche unter einem gemeinsamen Kommandeur
stehenden Vexillationen verschiedener Legionen immer derselben Provinz an-
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122 A. Weichert
angezogen worden sein kann, so bleiben die schweren Bedenken be-
stehen, die gegen die nochmalige Versetzung der XXII Pr. nach
Germania inferior erhoben werden mussen.
Die Frage wird noch verwickelter dadurch, dass es sich nicht
allein urn die Brohler Inschrift Bramb. 660 handelt, sondern am
mehrere Inschriften und Ziegelstempel. Ihre Zahl ist freilich nicht
allzugross. Ziegel mit der Bezeichnung „Pr. p. f.a haben sicb in
Dormagen und Xanten gefnnden 27), w&hrend die in Betracht kommenden
Inschriften aus Xanten (Nr. 68 = Bramb. 199), Bonn (Nr. 73 =
Bramb. 468), Burgbrohl (Nr. 76 = Bramb. 671), Schweppenburg
Nr. 78 = Bramb. 673) und Tonnisstein (Nr. 79 und 80 =
Bramb. 674 und B. J. 84 (1887), S. 67) stammen. Von diesen lftsst
sich die Inschrift aus Schweppenburg zeitlich genau durch den Zusatz
„p. f. D(omitiana)u bestimmen, sie gehort in die Zeit unmittelbar nach
89 n. Chr. Den Stein Bramb. 199 hat man ferner fftlschlich zur
BegrQndung der Annahme, dass die Legion bis z. J. 120 in Nieder-
germanien gestanden habe, benutzt 88), er scheidet fur unsere Frage aus,
da es sich hier um einen Veteranen handelt. Wichtiger ist schon die
Bonner Inschrift Nr. 73 (Bramb. 468), die zum Gedftchtnis eines
gehoren, dass leg. VII gem. eine Zeit lang in Germania superior gestanden
hat. Ob und wieweit das richtig ist, soil hier nicht untersucht werden,
jedenfalls steht fest, dass sie in Mainz, um das es sich hier handelt, nicht
gewesen ist. Uber den Aufenthalt von leg. VII gem. 8. auch Ritterling,
Westd. Z. XII S. 230, Anm. 67 und von Domaszewski, Rhein. Mus. N. F,
Bd. 47 (1892) S. 215.
") S. die Zusammenstellung am Schlusse. Die Zahl dieser Stempel
ist verh<nismassig klein, 8. daruber auch Ritterling, Korr. West. Z. XXI,
Sp. 112: „Die Mehrzahl der Xantener Ziegel bietet nur die einfachen Namen
„pr(imigenia)u, gehort also aller Wahrscheinlichkeit nach der Zeit vor d. J. 89
an; andere mit dem Beinamen „pia fidelis" zeigen, dass die Legion aber
auch noch sp&ter, einige, welche am Ende noch „Do(mitiana)" aufweisen,
dass sie jedenfalls noch nach 89, und vor 96 in Vetera gestanden hat."
'*) Der Veteran wird „civis Traianensis" genannt. Die neue Golonia
Traiana wurde i. J. 98 von Trajan erbaut (s Asbach, Korr. Westd. Z. Ill,
Sp. 14); nimrat man also an, dass der Veteran dort ausgehoben und nach
zwanzig Dienstjahren entlassen worden ist, so kommt man in d. J. 119/120
(fruhcstens). Doch wie wenig diese Thatsache bedeuten will, ist klar. Die
Grabsteine der Veteranen lassen es ja h&ufig im ungewissen, ob die ange-
gebene Heimat die beim Eintritt oder bei der Entlassung war (Mommsen,
Eph. ep. V, S. 162). Mir erscheint es nicht zweifelhaft, dass der Veteran
erst nach seiner Entlassung civis Traianensis wurde, ebenso wie der Mainzer
Veteran Nr. 149 (Bramb. 1067) civis Mogontiacus.
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Die legio XXII. Primigenia. 123
Soldaten der leg. XXII Pr. p. f. gesetzt ist. Sie weist ihrer ganzen
Abfassung nach auf eine spatere Zeit hin, die sicli genau nicht bestimraen
lasst S9) ; jedenfalls mochte ich diesen Grabstein eines einzelnen Soldaten
allein noch nicht als genugenden Beweis far die Anwesenheit der ganzen
Legion in Germ. inf. ansehen. Es bleiben also nur die Inschriften aus
Burgbrohl und TOnnisstein ubrig. Ritterling so) sagt von ihnen, dass
sie nach d. J. 96 geschrieben sein mussen und aus der Zeit des Auf-
enthalts der Legion in Niedergermanien unter Trajan stammen. Wenn
man auch der ersten Behaaptung zustimmen muss, so ist dies doch
bei der zweiten darchaus nicht nOtig. Ritterling weist namlich selbst
daranf hin, dass das ganze Gebiet dieser Steinbruche im Brohlthale im
zweiten Jahrhundert zur oberen Provinz und wahrscheinlich schon vorher
aura Gebiet des oberen Heeres gehdrte. Was zwingt uns dazu, die
Hdglichkeit auszuschliessen, dass leg. XXII Pr. auch wahrend ihres
Aufentbaltes in der oberen Provinz die Brttche benutzt hat?81) Wir
warden hierdurch gleich auf den Gedanken gebracht, ob nicht auch der
Stein Bramb. 660, nm welchen es sich vor alien Dingen handelt, wahrend
der Anwesenheit der Legion in Mainz gesetzt sein kann. Eine sichere
Entscheidung hieruber zu fallen, erscheint ziemlich ausgeschlossen.
Undenkbar ist doch der Fall nicht, dass von Mainz aus eine Yexillation
zur Bescbaffung von Baumaterial in die Brohler Steinbruche geschickt
worden ist, wahrend sich auch Truppenteile aus der unteren Provinz
dort befanden. Vielleicht sollte diese Abteilung gerade in der Nahe
mit Bauarbeiten beschaftigt werden. Die Oberaufsicht in den Bruchen
fflhrte dabei ein centurio der leg. VI Victrix, M. Julius Cossutus, der
anscheinend langere Zeit mit dieser Aufgabe betraut gewesen ist
(s. Bramb. 662 u. 680) 8a). Allzu stark durfen wir uns uberhaupt diese
M) Es fehlt die in alteren Inschriften stets gebrauchliche voile Namens-
form mit Heimatsangabe (s. die Kolner Inschrift Bramb. 311) und ebenso die
Angabe der Lebensjahre. Sonstige Spuren der Legion haben sich in Bonn
nicht gezeigt. Ob es ub rig ens sicher bezeugt ist, dass die Inschrift auch
wirklich in Bonn gefunden worden ist, ist mir nicht bekannt.
") Westd. Z. XII S. 213, Anm. 23.
81) Auch leg. XXI Rap., die doch unzweifelhaft dem obergermanischen
Heere angehftrt hat, komrat einmal in Brohl vor (Bramb. 656), doch stammt
diese Inschrift jedenfalls aus der Zeit ihres Aufenthalts in Bonn ; Bramb. 669
(Nr. 75) mochte ich aber nicht dieser Legion, sondern der XXII Pr. zuweisen.
**) Es ware m. E. sehr gekunstelt, wenn man etwa die Worte „q. s.
Q. Acut" nur auf al(ae), co(hortes), chassis) beziehen wollte, wozu auch die
Mdglichkeit vorliegt. Ein kleiner Unterschied, der aber wohl keine Bedeu-
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124 A. Weichert
Abteilungen nicht vorstellen. Den Ziegelstempeln schliesslich, ttber die
noch zu sprecben ist, mochte ich, wie anscheinend auch Ritterling 3S),
eine grosse Beweiskraft nicht zusprechen, sie kdnnen auch der Zeit
unmittelbar nach der Verleihung der ehrenden Beinamen (unter Weg-
lassung von „Domitianau) angehoren. Es ergiebt sich also Folgendes:
Der Aufenthalt der Legion in Niedergermanien unter Trajan ist trotz
mehrerer inschriftlicher Funde, die dafttr zu sprechen scheinen, nicht
gesichert, es sprechen vielmehr gewichtige militarische Grande gegen
ihre Verlegung; hochstens kann es sich um die Entsendung einer
Vexillation nach Niedergermanien gehandelt haben.
Mainz, der bedeutendste Waffenplatz der Rdmer am Mittelrhein,
blieb fttr die Zukunft also das Standquartier der zweiundzwanzigsten
Legion. An diesem Orte hat sie uns eine Ffllle von inschriftlichen
Denkm&lern hinterlassen, die far ihre Geschichte von um so grosserer
Bedeutung sind, als sie von keinem Schriftsteller in der Folgezeit er-
w&hnt wird. Wir hdren ttberhaupt sehr wenig von Germanien aus dem
Munde der Schriftsteller, es wird wohl einmal von K&mpfen mit den
Germanen, z. B. den Chatten, gesprochen, wir sehen wohl auch aus
dem Beinamen „Germanicusa, dass der und der Kaiser mit deutschen
St&mmen gek&mpft hat, doch bleibt im grossen und ganzen unsere
Kenntnis von der Geschichte der beiden Provinzen und damit auch der
Truppenteile, die in ihnen standen, hochst lttckenhaft. Es kdnnen sich
oft Yorg&nge von weittragender Bedeutung abgespielt haben, von denen
wir gar keine Ahnung haben.
In den n&chsten Jahren, die auf die Zurttckversetzung nach der
alten Provinz folgten, scheint die Th&tigkeit der Legion vorwiegend
friedlicher Art gewesen zu sein. Gait es doch, die rOmische Herrschaft
durch den Ausbau des von Domitian begonnenen Werkes dauernd zu
sichern. Ihr zur Seite stand in der gleichen Provinz legio VIII Augusta
in Strassburg, welche sich gleichfalls bis zur Mitte des dritten Jahr-
hunderts und noch lftnger dort aufgehalten hat84). Ganz auf die
tung hat, besteht ubrigens auch noch zwischen Brarab. 660 und Bramb. 662
und 680, denn Bramb. 660 heisst es einfach „die sechste, zehnte, zweiund-
zwanzigste Legion u. s. w.), w&hrend in den anderen beiden Inschriften aus-
drucklich von „vexillariiu der Legionen gesprochen wird.
»») Westd. Z. XII, S. 205.
") Dass beide Legionen zur Zeit des Pius zusammen in Oberger-
manien standen, lehrt uns auch die bekannte Inschrift Nr. 244 = VI 3492
(aus d. J. 135—160), welche uns ein Verzeichnis der Legionen nach ihren
Standorten geordnet giebt.
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Die legio XXI J. Primigenia. 125
Provinz beschrankt blieb ttbrigens die Thatigkeit der Legion nicht, sie
hatte vielmehr mehrmals Yexillationen far kriegerische Unternehmangen
ausserhalb Germaniens abzugeben, die an einer anderen Stelle im Zu-
sammenhange erwahnt werden sollen.
Aus der Zeit Trajans oder Hadrians kennen wir wieder einen
Legaten der Legion, T. Porcius Rufianus, einen der wenigen, welche
uns durch Denkm&ler der Rheinlande erbalten sind85). Einige Zeit
spater, nngefahr urn 158 n. Chr., wurde sie von A. Junius Pastor
kommandiert 86). Bald darauf, im ersten Jahrzehnt der Regierung des
Kaisers Marcus, fanden heftige Kampfe am Rbein und an der Donan,
besonders gegen die Cbatten, statt37). Genaueres Qber die Beteiligung
der leg. XXII Pr. an diesen Kampfen, sowie an dem auch nacb Ger-
manien flbergreifenden Markomannenkrieg 38) wissen wir nicbt. In
diesen Jahren war aucb einer ihrer Legaten der sp&tere Kaiser
M. Didius Julianas89).
Ungefabr mit der Thronbesteigung des Commodus beginnen die
datierten Inschriften in grOsserer Zabl aufzutreten 40). Yon Ereignissen,
die fftr die Gescbichte der Legion wichtig wftren, erz&blen sie uns
jedocb eigentlicb nicbt viel; der grOsste Teil von ibnen befindet sich
naturlich in Mainz, dem Standort der Legion. Es sind teils Altare
und Weibinschriften, teils Kaiserinscbriften. Unter dem genannten
•*) Korr. Westd. Z. XVII (1898), Sp. 71, aus Wiesbaden (Nr. 2);
Ritterling weist a. a. 0. die Inschrift auf Grund der Buchstabenformen der
ersten Halfte des zweiten Jabrhunderts zu und meint, Rufianus kdnne etwa
zur Zeit Trajans oder Hadrians gelebt baben. Vielleicht giebt uns ubrigens
(nach einer persdnlichen Mitteilung Ritterlings) die Inschrift X 8291 (Antium)
einen noch alteren Legaten aus trajanischer Zeit, docb ist leider Nummer
und Name der Legion nur unvollstandig erbalten.
••) Bramb. 1052 (Nr. 3); III 6076 und VI 1435 (Nr. 4).
**) Schiller R K. I S. 638, Anm. 4 und S. 644, Anm. 3.
") Jul. Capitol, v. Marci 21, 7: ffEmit et Germanorum auxilia contra
Germanos. Omni praeterea diligentia paravit legiones ad Germanicum et
Marcomannicum bellum."
w) Spartian. v. Did. Iul. 1, 7: „Post praeturam legioni praefuit in
Germania vicesimae secundae Primgeniae.tt
*°) Die ftltesten Inschriften dieser Art sind v. J. 178 (Nr. 159-162
und Nr. 193), sie reichen bis zum Jabre 242. Fruher bielt man Bramb. 1039
(Mainz) v. J. 255 for die jilngste Inschrift der leg. XXII Pr.; diese gehdrt
aber der zwanzigsten Legion an (s. von Domaszewski, Korr. Westd. Z. XVIII
(1899), Sp. 219).
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126 A. Weichert
Kaiser Commodus41) haben wieder bedeutende K&mpfe mit den Ger-
manen4*) stattgefunden, an welchen auch leg. XXII Pr. beteiligt ge-
wesen ist. Ausser einer Stelle des Eu tropins48) zengt hierfur eine
Mainzer Inschritt Nr. 90 (Bramb. 1076), welche die Widmung „pro
salute imp. M. Aureli Commodi Antonini Pii Felicis Fortunae rednci
leg. XXII Pr. p. f.u enthait. Ans seinem letzten Regiernngsjahre (192)
haben wir noch einen interessanten Mainzer Fund (Nr. Ill), welcher
uns den ganzen Lebenslauf eines Centurionen der XXII Pr. angiebt44).
Im Jahr darauf (193) war nach der Ermordung des Commodus und
seines Nachfolgers Pertinax eine kurze Zeit lang ein frQherer Legat
der XXII Pr., M. Didius Severus Julianus, wie vorher schon erw&hnt,
zum Kaiser erhoben worden, hatte sich aber gegen den heranruckenden
L. Septimius Severus, den die pannonischen Legionen erw&hlt batten
und den uns schon eine Inschrift der leg. XXII Pr. v. J. 194 (Nr. 130)
nennt, nicht halten konnen. Die genannte Inschrift zeigt uns schon,
dass er sich mit dem einen seiner Gegner, Clodius Albinus, geeinigt
batte45), urn sich mit voller Kraft auf Pescennius Niger, der auch auf
den Thron Anspruch machte, werfen zu konnen; sie scheint nach der
Besiegung des Niger gesetzt worden zu sein46). Nicht lange darauf
kam es auch zum Entscheidungskampfe mit Albinus. Die leg. XXII Pr.
stand, wie die librigen germanischen Legionen, auf der Seite des
Severus47) und nahm unzweifelhaft an der blutigen Schlacht bei Lyon
") Wie hier bemerkt sein m6ge, verlieh Commodus den Legionen den
Kaisernamen Commodiana, wie Dio 72, 15, 2 „rd ctQccrontda Ko/ifiodutva
xahia&cti n$ooha£tvu angiebt. Herr, Der historische Wert
der vita Commodi u. 8. w., Philologus, Supplementband IX, Heft 1 (1901)
S. 103 macht hierauf aufmerksam und setzt dieee Neuerung ganz in das
Ende des Jahres 192. Bei der von ihm zum Beweis herangezogenen Inschrift
Bramb. 993 (Nr. Ill) beruht aber die Lesung r[leg. X]XU Pr. p. [f. Com.]tf
nur auf der Erg&nzung durch v. Domaszewski (Korr. Westd. Z. XVIII S. 57).
») Schiller, R K. I, S. 663.
4S) Eutrop. VIII, 15: „L. Antoninus Commodus nihil paternum habuit,
nisi quod contra Germanos et ipse puguavit."
u) Er war i. J. 140 n. Chr. in die Conors VII praetoria eingetreten,
war sp&ter in den Legionsdienst Ubernommen worden und war i. J. 192
Primipilu8 der leg. XXII Pr.
45) S. die Zeitangabe „imp. Severo II et Albino Caesare II cos."
*•) Sie tr> die Widmung „ Marti, Victoriae, Fortunae".
47) Schilling S. 63 und 64; Legionsmunzen 8. Cohen, MeM. Implr. IV
S. 82 Nr. 276 „leg. XXII" und Nr. 277 „leg. XXII Pri." S. auch SchiUer,
R. K. I, S. 725, Anm. 4.
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Die legio XXII. Primigenia. 127
am 19. Februar 197 n. Chr. teil, durch welche Albinus beseitigt
wurde 48). Gallien musste fur die Parteinahme flir Clodius Albinns
schwer bussen, wahrscheinlich wurde in dieser Zeit eine Veteran en -
kolonie der germanischen Legionen in Lyon eingerichtet, wie zahlreiche
Grabsteine von Veteranen der XXII Pr. und der anderen Legionen
zeigen49). In demselben Jahre leistete die zweiundzwanzigste Legion
dann noch der civitas Treverorum bei einer Belagerang — wie Mommsen
meint, einer Belagerung des Gebietes der Treverer durch Germanen —
wichtige Dienste; die Ehreninschrift, welche die civitas Treverorum der
Legion hierfur „ honoris virtutisque causaa widmete, ist uns erhalten 50).
Aus den nachsten Jahren haben wir eine Anzahl von Mainzer
Steinen (Nr. 91 — 98), die aus dem Fahnenheiligtum der Legiou
stammen, welches, wie von Domaszewski61) nachweist, von Septimius
Severus neu gebaut worden ist. Unter diesem Kaiser und seinen Sfthnen
trat der Kaiserkultus ein52), der die Fahnenreligion des Prinzipats
verdrangen sollte. So haben wir z. B. auch noch Bruchstucke eines
Sockels fur die Bildsaulen des Septimius Severus und seiner Sonne und
Mitregenten Caracalla und Geta, sowie seiner Gemahlin Julia Domna,
welcher im Jahre 204 von der Gesamtheit der Centurionen der
leg. XXII Pr. errichtet wurde und im Fahnenheiligtum seinen Platz
hatte (Nr. 96) 63). Die Denkmaler, welche dort aufgestellt wurden,
*8) Cass. Dio Epit. LXXV, 6 nitsvvtxaiSfxcc fihv fivQiddtg arQazicoTtov
avv afupoTtQoiQ vnriQ%0Vy naQrjoctv Sh %cti afiqpotfQoi t<5 noUfiat azf itSQi tyvzijs
fteovrsg xtLu Danach erscheint sicher, dass die vier germanischen Legionen
in ihrer vollen Starke am Eampfe beteiligt waren, s. Schilling S. 65.
*•) S. Schilling a. a. 0. S. 66—70. Veteranengrabsteine : XIII p. I
fasc. 1 n. 1830, 1837, 1838, 1861, 1863, 1868, 1877, 1902, 1907, 2946
(Nr. 258-263, 265, 267 und 268); optio: n. 1882 (Nr. 266), miles n. 1872
(Nr. 264).
M) Nr. 87, s. Korr. Westd. Z. V 8. 140 und 85; vgl. auch VII S. 50.
Uber die Aufiassung der Inschrift im einzelnen bestehen Verschiedenheiten,
besonders darilber, ob „ civitas Treverorum** die S tad t Trier bezeichnen soil.
") S. bes. Korr. Westd. Z. XVIII (1899) S. 97, ferner Westd. Z. XII,
18 f. u. s. w.
") S. Korbers Bern, zur Inschrift Nr. 24, ferner zu Nr. 13-18 seines
Nachtrages. Wir finden daher jetzt haufig die Widmung „in honorem domus
divinae" in den Inschrift en.
M) S. Korber Nr. 25. Die Bruchstucke sind zu verschiedenen Zeiten
gefunden worden (das letzte i. J. 1896), ihre Zusammengehdrigkeit erkannte
von Domaszewski; vgl. ausserdem v. Domaszewski, Westd. Z. XIV, 32 f.,
69 und 111.
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128 A. Weichert
wurden ttbrigens samtlich vom Statthalter, dem Stellvertreter des
Kaisers, geweiht. Der erwahnte Stein ist deswegen besonders inter-
essant, weil er die Namen der Centurionen aller zehn Cohorten der
Legion enthielt, von denen uns freilich nur wenige erhalten sind. Mit
Septimius Severus beginnen auch die Inschriften mit der Widmung
„honori aquilae legionis XXII Pr. p. f.u, von denen wir einige besitzen54),
Unter ihm gewann der Kult des Jappiter Dolichenus grosse Verbreitang
im Heere, wie uns Widmangen von Angehftrigen der XXII Pr. an
diesen Gott beweisen55). In seine Zeit fallt auch noch, wie bier
erwahnt sein moge, eine Inschrift, die uns, wie v. Domaszewski meint,
zum ersten Male Legionstribunen asiatischer Herkunft (aus Cadyanda,
Cybira und Hippus) zeigt 66). Von kriegeriscben Unternehmungen unter
der Herrschaft des Septimius Severus nach dem Jahre 197 n. Chr.
wissen wir sonst nichts, dass aber solche stattgefunden haben mQssen,
beweist uns eine Mainzer Weihinschrift aus den Jahren 198 — 209
(Nr. 88) an den glucklichen Erfolg (bonus eventus) der Soldaten des
obergermanischen Heeres.
Mit dem Beginn der Herrschaft des Caracal la nahm die Legion
den Kaisernamen Antoniniana an, welcher sich vielleicht schon in einer
Inschrift v. J. 212 (Nr. 191) findet57). Sehr bald nach dem Regierungs-
antritt des Kaisers58) (i. J. 213) brach ein Krieg mit germanischen
Volkerstammen aus59), die den limes llberschritten hatten, urn in die
M) Nr. 29, 91, 92, 94, 98a (Korber Nr. 15-18, 112 und 113) aus den
Jahren 202—229 n. Chr.
«) Z. B. Nr. 191, s. Westd. Z. IX (1890) S. 660 (Obernburg)
v. J. 207 n. Chr.
M) Nr. 98b (Korber Nr. 118); vgl. von Domaszewski, Korr. Westd. Z.
XVIII (1899) S. 97. Die Vermutung erscheint recht unsicher, doch besitzen
wir auch eine griechische Inschrift der Legion (Nr. 29) aus Balbura in Lykien
(bei Cybira), s. v; Domaszewski a. a. 0. (Heberdey u. Kalinka, Denkschriften
d. Wiener Akad. 1897 S. 39, Nr. 53).
57) Septimius Severus hatte es noch nicht geduldet, dass sich die
Legionen nach seinem Namen benannten, s. Schiller, R. K. I S. 725, Anm. 4.
Die Annahme des Kaisernamens von alien Truppenteilen zeigt, wie eng seine
Dynastie mit dem Heere verwachsen war; seine Gemahlin lulia Domna heisst
auch dfters mater castrorum, s. z. B. Nr. 84.
M) Mommsen bemerkt zu XI 596 (Nr. 252), dass moglicherweise Cara-
calla und Geta bei ihrer Ruckkehr nach Italien nach dem Tode ihres Vaters
den Standort der leg. XXII Pr., Mainz, beruhrt hatten.
M) Diese Volkerstamme werden gewohnlich zusammenfassend die Ala-
mannen genannt, iiber den Krieg s. Schiller, R. K. I S. 742 ff.
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Die legio XXII. Primigenia. 129
reichen Gebiete Galliens einzufallen. Caracalla begab sich persOnlich
zur Ftthrung des Krieges nacb Deutschland, griff mit starken Truppen-
massen, unter denen sicb auch Teile der XXII Pr. befanden, den Feind
an and schlag ihn60). In seinem Gefolge befand sicb C. Octavius
Appius Suetrias Sabinus (s. Nr. 6 and 7), welcber in diesem Kriege
einige Vexillationen kommandierte und aucb vielleicht zu derselben Zeit
Legat der zweiundzwanzigsten Legion war61). Der Sieg war entscheidend
und ubte einen nachhaltigen Eindruck aus, so dass der Friede zwanzig
Jabre lang, selbst unter der Regierung des schwacblichen Elagabal,
ungestdrt blieb68). Die Legion fahrte unter Elagabal den Beinamen
Antoniniana weiter, den sie nacb der Ubernahme der Herrschaft durch
Alexander Severus in Alexandriana Severiana anderte. Unter diesem
Kaiser kam es wieder zu ernsten kriegerischen Yerwickelungen am
Rhein, und auch leg. XXII Pr. musste natnrlich mit ins Feld rucken.
Hierhin gebOrt die Mainzer Weihinschrift an den glucklichen Erfolg
der Reiter der zweiundzwanzigsten Legion v. J. 231 n. Cbr. GS). Die
Lage wurde so bedrohlich, dass der Kaiser selbst aus dem Osten nacb
Mainz, ihrem Standort, eilen und Yerstarkungen heranziehen musste M).
Statt einer kraftigen Kriegfubrung zog er jedocb Unterhandlungen vor
und wollte den Frieden erkaufen. Da zeigte es sich, wie stark die
Disziplin im rOmischen Heere gelitten hatte. Die Soldaten empOrten
sich namlich voll Hass gegen ihn und seine Mutter, die ihn begleitete,
und erscblugen beide auf Anstiften des C. Julius Verus Maximinus im
Lager zu Mainz65). Maximinus war ein tuchtiger, bei den Soldaten
sebr beliebter Offizier, der die Ordnung wiederherstellte und die verloren
gegangenen Besitzungen am Rhein wiedereroberte 66). Die leg. XXII Pr.
verblieb aucb in der Folgezeit noch in Mainz, ihr letzter Legat, den
wir kennen, ist Annianus, der sie im Jabre 242 befebligte67). Frtthestens
0O) Die Hauptschlacht fand nach Aurel. Vict. Caes. 21, 2 am Main
statt, doch halt Schiller (a. a. 0. S. 744) eine Yerwechslung mit dem Neckar
for mogtich.
ei) S. bee. X 5178 und 5398 und Mommsen Eph. ep. 1 p. 130 sqq. und
Dessau zu Nr. 1159.
") Schiller, R. K. I S. 744.
M) Nr 89. Die Inschrift zeigt uns ubrigens, dass der Kaisername
auch weggelassen wurde, denn die Legion heisst dort nur „leg. XXII Pr. p. f."
M) Mommsen, R. G. V S. 148.
») S. Schiller, R. K. I S. 783, bes. Anm. 3.
M) Naberes hieriiber s. bei Schiller R. K. I S. 783 if.
•7) S. Nr. 8. Die Inschrift, welche leider sehr stark verstummelt ist,
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130 A. Woichert
aus der Mitte des dritten Jahrhunderts, wo die Brandgr&ber durch
Skelettgr&ber verdr&ngt werden, stammt schliesslich noch ein inschrift-
liches Denkmal, n&mlich der Steinsarg des Reiters Vitalinius Salutaris
von der zweiundzwanzigsten Legion, welche ttbrigens dort nor ein-
fach Pr(imigenia) heisst68). Unzweifelhaft nahm die Legion auch
an den fortw&hrenden K&mpfen teil, die von der Mitte des dritten
Jahrhunderts ab, wie z. B. unter Gallienns 60), mit den unaufhaltsam
vordringenden Germanen geftthrt werden mussten, die aber den schliess-
lichen Verfall der rOmischen Herrschaft nicht verhindern konnten. Ihre
ferneren Schicksale sind vOllig in Dunkel gehttllt, wir wissen nicht, wie
lange sie nocb bestanden und wo sie gestanden hat. Man hat die
MOglichkeit hervorgehoben, dass Teile von ihr noch einmal in Nieder-
germanien gewesen und am Ban des Deutzer Castrums beteiligt ge-
wesen sind70), Mommsen (Korr. Westd. Ztschr. V, S. 182 Anm. 1)
denkt sogar daran, dass sie in der zweiten Halfte des dritten Jahr-
hunderts von Mainz an den Niederrhein, vielleicht eben nach Deutz
kam. Sie erscheint noch auf Mttnzen des Gallienus, des Victorinus und
zuletzt des Carausius (287 — 293); die der beiden zuletzt genannten
Kaiser erOffnen die Mdglichkeit (s. Mommsen a. a. 0.), dass sie in
dieser sp&ten Zeit in Gallien gestanden hat. Mir erscheint es jedoch
am wahrscheinlichsten, dass die Legion, wie Kflrber annimmt71), bis
zum Ende der Rdmerherrschaft in ihrem alten Standort Mainz gelegen
hat, da man bei den steten Angriffen der Germanen doch nicht noch
Truppen weggezogen haben wird. Wann sie dann endlich dem Ansturm
der unaufhaltsam vordr&ngenden germanischen St&mme erlegen ist, wissen
wir nicht; in der Notitia dignitatum (urn das Jahr 400) erscheint
sie nicht mehr.
gehtirt zu den wichtigsten der Rheinlande, wie sich auch noch an anderer
Stelle zeigen wird.
•8) Nr. 136 = Korber 53; s. Korbers Bern, zu der Inschriit. Aus
derselben Zeit 8 tarn men auch die Mainzer lnschriften Nr. 125 und 137 ; auch
die in Kreuznach gefundene Inschrift Korr. Westd. Z. XIX (1900) S. 231
(Nr. 197) eines Reiters der leg. XXII Pr. scheint sehr spaten Ursprungs
zu sein.
09) S. Schiller, R. K. I S. 814. Unterstutzung kam aus Britannien,
wie die Inschrift Bramb. 1089 (vgl. von Domaszewski, Korr. Westd. Z. XVIII
S. 219) aus Mainz v. J. 255 beweist.
70) Hettner, Korr. Westd. Z. V (1886) Sp. 180. Der Schluss aus den
Stempeln der Legion mit der Bezeichnnng „C. V." ist, wie oben gezeigt,
unrichtig.
71) Korber zu der oben erw. Inschrift des Vitalinius Salutaris Nr. 53.
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Die legio XXII. Primigenia. 131
2. Vexillationen und soostige Spuren der leg. XXII Pr.
ausserbalb Germaniens.
Die Thatigkeit der leg. XXII Pr. blieb jedoch aucb nacb ibrer
endgdltigen tTbersiedelung nacb Obergermanieo nicbt auf ibre Provinz
bescbrankt, wir finden vielmehr auch Spuren von ihr ausserhalb Ger-
maniens, sowohl von Vexillationen als auch von einzelnen Angehftrigen
der Legion. So ging ungefahr im Jahre 120 mit den Vexillationen
der siebenten (gemina) and achten (Augusta) Legion aucb eine Abteilung
der XXII Pr. in Starke von 1000 Mann zur Teilnabme am britan-
niscben Feldzuge Hadrians mit nach Britannien. Ibr gemeinsamer
Oberbefeblsbaber war T. Pontius Sabinus7*). Diese Vexillation hat von
ibrer Thatigkeit wabrend dieses Feldzuges, von welcbem wir keine
nahere Kenntnis baben, einige wenige Spuren hinterlassen 78).
Weit zahlreichere Spuren der XXII Legion als in Britannien
lassen sich in Afrika nacbweisen. Die dort aufgefandenen Inschriften,
welche auf die Legion Bezug baben, teilen sich nach den Provinzen
Africa proconsularis, Numidia und Mauretania Caesariensis in drei
Gruppen, von denen die ersten beiden far uns nicbt in Betracht
kommen, da wir aus ihnen keinen Scbluss auf einen Aufenthalt von
Teilen der Legion Ziehen konnen74). Die Inschriften von Gartenna
(Mauretania Caesariensis) dagegen beweisen uns, dass Angehftrige der
leg. XXII Pr. dort eine Zeit lang gestanden haben. Sie sind zu Ehren
von verstorbenen Soldaten gesetzt75) und zeigen im Gegensatz zu den
anderen beiden Gruppen die Legionsbeinamen in der Form „Pr. p. f.tt,
wie sie bei der Truppe, in Germanien, gebrauchlicb war 76). Auf Grand
T>) S. Nr. 225 (X 5829): „praepositus vexillationibus milliaris tribus
expeditione Britannica, leg. VII gemin., VIII Aug., XXII Primig."
73) Nr. 246 (VII 846; vgl. hierzu die Bemerkungen Hubners zu Nr. 846
und Addit. S. 310) und Nr. 272 (Eph. ep. VII S. 314; s. Schiller, R. K. I S. 608.
M) Africa proc: VIII 217, 6706, 1574; Numidia: VIII 2627, 2888,
2889, 2891, 2997 (Lambaesis); Mauret. Caes. VIII 9655, 9656, 9658, 9659.
Die Inschriften von Lambaesis gehoren ansch emend dem 3. Jahrh. an, da
leg. Ill Aug. schon auf einer von ihnen (Nr. 2891) die Bezeichnung „P. V."
tragt, welcbe sie seit 198 fuhrt.
") Cagnat, Parage rom. S. 273, Anm. 2 macht auf die Abfassung der
Inschriften — nur h. f. c. — aufmerksam, welche auf einen nur voruber-
gehenden Aufenthalt der Truppe schliessen lasst.
'•) S. Westd. Z. XXI S. 142.
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132 A. Weichert
dieser Inschriften 77) vertritt nun Mommsen (Einleitung zu CIL. VIII
S. XXI) die Ansicht, die gesamte leg. XXII Pr. sei mit ihren Httlfs-
vftlkern, von denen sich in derselben Gegend Afrikas Steine gefunden
baben, im Jahre 238 von Gordian III. nach Afrika versetzt worden
und babe bis zura Jabre 253 dort gestanden. Er sttttzt sicb hierbei
darauf, dass die leg. Ill Aug. von Gordian III im Jahre 238 aufgeldst
worden ist ; es feblen von ihr Inschriften fflr die Zeit von 228 — 253.
For diese Zeit feblen aber fttr die leg. XXII Pr. rheinische In-
schriften78). Nun sind zu Cartenna vier Grabsteine von Legionaren
der XXII Pr. und zu Auzia in der Nftbe zwei Auxiliarinschriften (VIII
9059 und 9060) gefunden worden, die Annabme liegt also sehr nahe,
dass die Mainzer Legion far den genannten Zeitraum als Ersatz fttr
die aufgeldste leg. Ill Aug. mitsamt ihren HilfsvOlkern nach Afrika
geschickt worden ist79). Nun hat sicb aber sp&ter (1887) in Mainz
eine Ehreninschrift gefunden, welcbe dem Kaiser Gordianus am 1. Juli
242 n. Ghr. von Annianus, dem Legaten der leg. XXII Pr., gesetzt
worden ist80). Das beweist, dass die Legion urn 242 sicher in Mainz
gestanden hat. Mommsens Annahmen mflssen also mindestens etwas
ge&ndert werden. Kisa (B. J. 99 S. 33 Anm.) nimmt infolgedessen
an, dass der Aufenthalt nur von 238 — 242 gedauert babe. Recbnen
wir die Zeit fflr Hin- und Rttckmarsch u. s. w. ab, so sehen wir, dass
") Bei ihrer Wichtigkeit lasse ich sie hier folgen:
Nr. 247 (9655) : Nr. 248 (9659) : Nr. 249 (9658) : Nr. 250 (9659) :
DM DM DM D • M •
CDOMITI C-DOMITIO SE CMVLIOPklMI e. IVLIVS
MACRINI VERO Mil. MIL* LEG* XX" P R I M V S
MIL-LEG-XXII LEG XXII PR P F P R ♦ P * F * A N T MILES-LEG
5 PR P / B S NIVSSTI FLORI 5M A R T • A L I S 5 XXU • PR • P • F •
V A XXXXV S T I P XIII S T I P ♦ XfiT! H • F • C
S T I • XVI VIXIT ANN XXXX VIXIT ♦ AN 0 XXXV
HFC TFI H ♦ F * C
HFC
78) Seit der Auffindung der Mainzer Inschrift des Legionslegaten An-
nianus v. J. 242 ist diese Annahme unberechtigt.
70) Diese Annahme fand allseitige Zustimmung, s. z. B. Hettner, Korr.
Westd. Z. I (1882) S. 22; Kisa, B. J. 99 S. 33, Anm.; Cagnat, 1'armle r.
S. 272 und Artikel „legioa im Dictionn. de l'Antiquitl u. s. w.
•°) Korber Nr. 1. Diese wichtige Inschrift ist sehr oft besprochen
worden ; sie ist leider sehr schlecht erhalten und bietet der Erg&nzung grosse
Schwierigkeiten.
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Die legio XXII. Primigenia. 133
diese Ansicht schon wegen des zu geringen Zeitraumes abzuweisen ist.
Cagnat (Parage rom. d'Afrique S. 272) ferner sucht Mommsens Ver-
mutung dadurch zu retten, dass er annimmt, nicbt die ganze Legion
sei nach Afrika versetzt worden, sondern nur eine Vexillation, zusammen
mit einer Abteilung der leg. I Min., von welcher gleichfalls Grabsteine
in Cartenna gefanden worden sind (VIII 9654 and 9662); der Legat
sei in Mainz geblieben. Es ist klar, dass auch diese Erklarung ge-
kunstelt ist, und mit Recht hat schon Ihm 81) daranf hingewiesen, dass
Mommsens Annahme durch die Auffindung der Anniannsinschrift bin-
fltflig geworden ist. Doch aach ohne diese Inschrift w&re sie m. £.
nicht zu halten gewesen. Auf den Steinen heisst n&mlich die Legion
nnr einfach „leg. XXII Pr. p. f.a, w&hrend doch seit Garacalla die
Legionen s&mtlich noch den Namen des regierenden Kaisers ftthren ; es
musste also der Name Gordiana (wie bei der Inschrift des Annianus)
zu den ubrigen Beinamen binzngetreten sein 8S). Das ist jedoch nicht
der Fall und wir werden daher mit gutem Grunde die vier Grabsteine
in eine f inhere Zeit zu setzen baben.
Es handelt sicb also jetzt darum, welcber Zeit die genannten
Steine aus Cartenna wobl znzuweisen sind. Junemann88) versetzt sie
in die Zeit des Antoninus Pius und sucbt nachzuweisen, dass zwischen
145 und 150, genauer nocb im Jahre 147/148 (S. 135) ein schwerer
Maurenkrieg stattgefunden habe, zu dessen Beilegung Vexillationen der
Legionen von Rhein und von der Donau, wo es damals ruhiger war,
mit ihren Auxilien kommandiert worden seien, die aber bald wieder in
ihre Standorte zurttckgekehrt seien. In Mauretanien stand n&mlich
sonst keine Legion, sondern nur einige Alen und Auxiliarcohorten, im
benachbarten Numidien auch nur eine Legion. Bei den pannonischen
T^egionen ist wobl an der Richtigkeit der Behauptungen Jtinemanns
nicht zu zweifeln, doch mOcbte icb ihm nicbt unbedingt zustimmen fQr
die germanischen Legionen, auf die er ja bei seinem Beweise auch nur
in zweiter Linie Rucksicht nimmt. Es besteht nilmlich die, bisher
noch nicht bertthrte, MSglichkeit, die Steine der leg. XXII Pr. einem
anderen Zeitabschnitte znzuweisen, der urn fast funfzig Jahre spater
8I) Ihm, B. J. 84 S. 88 ff. und Rhein. Mus. 42 S. 488.
8>) Ausnahmen kommen zwar vor, jedoch ausserordentlich selten. „Ant"
in Nr. 249 (VIII 9658) ist nicht Kaisernarae, sondern der Name des Centu-
rionen, s. Westd. Z. XXI S. 143, Anra. 93.
w) Jftnemann, Leipz. Stud. 16 S. 82 if., bee. S. 84 und 85 und S. 135.
Vgl. die dort angefuhrten Belegstellen.
Westd. Zeitschr. f. Oesch. a. Kanst. XXII, II. 10
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134 A. Weichert
liegt, denn ebenso wie unter Antoninus Pins, so erfolgten auch unter
Septimius Sevarus im Jahre 194 grOssere Truppenentsendungen nach
Afrika. Es heisst daruber in seiner Lebensbeschreibung (Sev. 8, 7):
„ad Africam tamen legiones misit, ne per Libyam atque Aegyptum
Niger Africam occuparet ac p. R. penuria rei frumentariae perurgueret."
Hiermit sind noch die Angaben dreier zu Aquincum aufgefundenen In-
schriften84) zu verbinden, in welcher C. Iulius Castinus, dem die In-
schriften gesetzt sind, als Fuhrer der Vexillationen der germanischen
Legionen bezeichnet wird, welche „adversus defectores et rebeiles"
marschierten. Unter diesem Ausdrucke sind mit von Domaszewski
(Korr. Westd. Z. IX (1890) S. 9) sicher die beiden Gegner des Severus,
Pescennius Niger und Olodius Albums, zu verstehen. Die Bildung
dieser Expeditionsarmee (s. v. Domaszewski a. a. 0. S. 10) muss schon
deshalb in den Beginn der Burgerkriege gesetzt werden, weil Severas
nach dem Bruche mit Albinus nicht in der Lage war, Truppenteile
der Rbeinarmee an sich zu Ziehen. Wohin ist nun aber Castinus mit
seinen Vexillationen gegangen? Schilling (S. 66) meint, dass sie nach
Asien gebracht worden seien und dort gegen Pescennius und seine An-
hanger gefocbten h&tten. Meiner Ansicht nach sind die Inschriften des
Castinus und der leg. XXII Pr. in Cartenna und die Angaben der
Lebensbeschreibung „ad Africam legiones misit eqs." sehr gut mit
einander zu verbinden. Hiernach ist Castinus i. J. 194 mit den Vexil-
lationen der germanischen Legionen nach Afrika herubergegangen. Die
leg. I Min. und die leg. XXII Pr. hatten Verluste, wie uns die Grab-
steine von Cartenna beweisen, von den ubrigen wissen wir es nicht.
Jedenfalls aber war der Aufenthalt in Afrika nur von kurzer Dauer;
nach der Besiegung des Niger kebrten die Vexillationen, deren Ver-
weilen in Afrika jetzt keinen Zweck mehr hatte, in ihre Heimat zurttck.
Im Jahre 197 ist die Legion ohne Zweifel schon wieder vollz&hlig in
den Kampf mit Albinus eingetreten. Es l&sst sich nicht ohne weiteres
entscheiden, welche der beiden angefUhrten Moglichkeiten vorzuziehen
ist, da sich beide mit Grunden belegen lassen. Solange es nicht fest-
steht, dass die Inschriften von Cartenna aus stilistischen und sonstigen
Grunden der Mitte des zweiten Jahrhunderts zugewiesen werden mttssen,
raochte ich an der Annahme festhalten, dass der afrikanische Aufenthalt
•*) Nr. 233—235= III 10471—3 (Aquincum): (C. Iul. Sept. Castinus) —
(Z. 3) ex praec. dom. || nnn. dux vexill. IIII || Germ. XVIII (far XXII!) Pr., 1 1|
Min. XXX Ulp. advers. defectores || et rebelles
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Die legio XXII. Primigenia. 135
der Legion in das Jahr 194 fellt, ohne Air die Vexillationen der pan-
nonischen Truppen die Moglichkeit des Aufenthalts in fruberer Zeit
auszuscbliessen. Bei der Luckenhaftigkeit der tfberlieferung wird sich
ein sicherer Beweis Qberhaupt recbt selten erbringen lassen, wir sind
mehr oder weniger anf Vermatungen angewiesen.
Unzweifelbaft hat die zweiundzwanzigste Legion ancb noch Ofter
Vexillationen zur Verwendung ausserbalb Germaniens abgeben mQssen,
Ober die wir nicbt so genngend unterrichtet sind wie bei den vorher
erw&hnten Fallen. So werden z. 6. sicherlich nach Pannonien im
Falle des Bedarfs Verst&rknngen aus den germanischen Legionen ent-
nommen worden sein. Hierauf dentet z. B. ein vor einigen Jahren in
Aquincum anfgefnndener Grabstein bin, der den Capricorn, das Fabnen-
tier der leg. XXII Pr., im Giebel zeigt and zwei aktiven Soldaten der
Legion, von denen der eine miles medicus war, gesetzt ist85). Die
Abkurznngen des Beinamens n. s. w. sind die gleicben wie die bei der
Truppe selbst ublicben, die ganze Inschrift erweckt jed en falls den
Anschein, dass sie von AngehOrigen der Legion selbst abgefasst worden
ist. Man wird daher wohl Kuzsinsky86) beistimmen nnd mit einiger
Wabrscheinlicbkeit annehmen kdnnen, dass die Inschrift mit der Ab-
sendnng einer von Mainz zu einem nicbt n&her bestimmbaren Zeitpunkte
nach Pannonien geschickten Vexillation zu erklaren ist. Ebenso wissen
wir auch nicbts N&heres fiber Zweck nnd Stftrke der Vexillationen der
germanischen und britanniscben Legionen, die in einer Inschrift aus
Sirminm (Mitrovica), welche aus der Zeit des Gallienus staramt, er-
wahnt werden87) nnd an denen unzweifelbaft auch Mannschaften der
M) Nr. 238 = III 14347* (Aquincum). S. hierttber Kuzsinsky, Jahresh.
d. dsterr. arch&ol. Inst. II (1899), Beiblatt S. 60 f.
M) Kuzsinsky a. a. 0. S. 61 : „Da der Grabstein aktiven Soldaten der
Legion gesetzt wurde, d&rfte ihre Anwesenheit in Aquincum mit einer von
Mainz nach Pannonien abgesandten Vexillation zu erkl&ren sein.a
87) Nr. 830 = III 3228 (Dessau 646) : [Io]vi || monitori [p]ro || salute
adque || incolumitate || d. n. Gallieni Aug. || et militum || vexill. leg. || [GJerma-
nicia[r. || e]t Britannicin l| [cu]m auxilis [e]arum || . . . [VJitalianus || [protject.
Aug. n. |( [somno mon]itus || p. Vgl. hierzu die fruher falschlich der leg. XXII
Pr. zugeschriebene Mainzer Inschrift v. J. 255 Bramb. 1039, neu herausge-
geben von v. Domaszewski, Korr. Westd. Z. XVIII (1899) S. 219 (= Korber
111): . . . milites] leg. XX pro s[al(ute)] || Canabe(nsium) ex v[o] || to [p(osue-
runt) regr(essi) ad] Can[ab(as) Mogon] || ti(acenses) a n[ova? expedi || t]ione
VI Kal || [Vale]riano III et G [allien o cos.]. Wie v. Domaszewski
meint, werden die Vexillationen der britannischen Legionen in den canabae
von Mainz durch Jahre ihr Standquartier gehabt haben. S. auch Korbers
Bern, zu der Inschrift. jq*
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136 A. Weichert
leg. XXII Pr. beteiligt waren. Wie Kdrber (zu Nr. Ill) meint, handelt
es sich hierbei urn einen Bttrgerkrieg, da sonst wobl auf dem Altar
nicht nur expeditio, sondern noch ein Zusatz, z. B. Germanica, ge-
standen hatte. Das scheint mir aber doch nicbt sicher zu sein, be-
sonders da in der Zeit, aus welcber die betr. Inschrift stammt,
fortw&hrende K&mpfe mit den Germanen am Rhein und Donan statt-
fanden88). Einzelne Abteilangen kOnnen hierbei leicht sebr weit vor-
gedrangen sein and Sparen ibres Verweilens zuruckgelassen haben, wo
wir keine erwarten warden, doch scbeinen die betreffenden Inschriften
der leg. XXII Pr. meist einer frttheren Zeit anzugehOren. Man darf
naturlich aucb nicht gleicb immer an eine Vexillation denken, wenn
sich irgendwo ein Stein eines AngehOrigen unserer Legion, der aus
irgend einem unbekannten Grande dorthin gekommen sein kann, findet.
Unerkl&rt bleibt jedoch z. B., wie der wohl einer ziemlich sp&ten Zeit
angehOrende Soldat der zweinndzwanzigsten Legion Lupionius Suebus
nach Perinthus gekommen ist89), ebenso der centurio Q. Licinius
Macrinus nach Sinope, wo er ein Gelubde erfallt (Nr. 212), der Reiter
C. Secundinius Julianus nach Ancyra (Nr. 232) u. s. w. Die Form
der genannten Inschriften scheint es doch anzudeuten, dass Teile der
Legion so weit gekommen sind 90), n&heres lasst sich jedoch nicht sagen.
Es sind auch nicht immer Vexillationen zu kriegerischen Zwecken
gewesen, die die Mannschaften aus ihrer Provinz gefuhrt haben, auch
sonst batten Soldaten der Legion dienstlich ausserhalb ihres Bezirkes
zu thun, wie z. B. die frumentarii, welche als milit&rische Kuriere
verwendet wurden und von denen wir einen der leg. XXII Pr. in
Velitrae finden 91). Sie fanden ferner als Posten an der grossen Milit&r-
strasse Verwendung, welche von Germanien uber Augusta Rauracorum
durch die Schweiz nach den Alpenp&ssen und von dort aus (uber den
M) S. Schiller, R. K. I S. 814, bes. auch Anm. 1 und 2.
8») Nr. 237 (III 142077). Die Inschrift zeigt viele Fehler, es heisst in
ihr ubrigens nmilis leg. IIXX", doch kann wohl nur leg. XXII Pr. gemeint
sein. Bemerkenswert ist auch der Beiname Suebus, welchen der Soldat fuhrt
und welcher auf germanischen Ursprung schliessen lasst.
•°) Man hat z. B. angenoromen, dass die leg. XXII mit ihren Auxilien
bei ibrem Aufenthalt in Afrika unter Gordian (an dem wir aber m. E. nicht
festhalten konnen) Hin- und Ruckmarsch uber Thracien genommen hatte
(8 Hettner, Westd. Z. V S. 245). Auch fur eine fruhere Zeit kflnnte dies,
zum mindesten fur den Ruckmarsch, stimmen.
91) Nr. 251 (X 6575). Uber die frumentarii der Legion s. Marquardt,
Rom. Staatsv. II2 S. 491 ff.
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Die legio XXII. Primigenia. 137
grossen St. Bernhard) nacb Mailand fuhrte98). So finden wir in
Salodurum einen Soldaten (immunis consularis) der Legion, der (nacb
v. Domaszewski a. a. 0.) fiber den Hand- and Spanndienst dieser Station
die Aufsicbt fuhrte. Weiter stand aach in Viviscum (Nr. 186) ein Posten
eines beneficiarius der Legion, den man fruher der leg. XX Val. victr.
znscbrieb. Ihr letzter Posten, den wir anf dieser Strasse kennen, ist
Tarnaia (St. Maurice), wo ein Altar erhalten ist, den der Soldat Virius
Probus ngenio stationis" in der Zeit des Alexander Severus (222 n. Cbr.V)
weiht. Auf einer anderen Strasse, die von Augusta Rauracorum nacb
Augusta Treverorum ftthrte (s. v. Domaszewski a. a. 0. S. 198), stand
in Tilena ein Posten der leg. XXII Pr. Alle diese lnscbriften stammen
aus ziemlich spater Zeit98). Auch in Genf linden wir ubrigens Spuren
der Legion94). Dass sich scbliesslich auch in Gallien aktive Soldaten
von ihr aufgebalten haben, wie mehrere lnscbriften zeigen, ist nicht
weiter verwunderlich, da sich die Legion von dort mit rekrutierte.
3. Die Tbatigkeit der leg. XXII Pr. in ihrem Militarbezirk.
a. Die Ziegelstempel der leg. XXII Pr. utid ihre Bedeutung.
Wir haben im Vorstehenden die ausseren Schicksale der Legion ver-
folgt, es scheint nun angezeigt, auch auf die Einrichtungen in ibrer
Provinz selbst einen Blick zu werfen. Nachdem sie als dauernden
Standort Mainz erhalten hatte, wabrend die leg. VIII Aug. weiter unten
in Strassburg stand, bekamen beide Legionen allmahlich einen bestimmten
Bezirk uberwiesen. Der Bezirk der leg. XXII Pr. wurde im Norden
••) S. hieruber naheres bei v. Domaszewski, Westd. Z. XXI (1902) S. 197-
") Nr. 189 (Solotburn) v. J. 119, Nr. 185 (St. Maurice) v. J. 222, 226
oder 229 n. Chr., Nr. 190 (Tilena) v. J. 226. Vergl. zu der Inscbr. v. Tarnaia
(XII 144) die Bemerkungen Hirschfelds.
w) Nr. 188 (= XII 6878) und Nr. 187 (= XII 2604). Den Ausdruck
der ersten Inschrift „a curis", mochte icb mit den Worten der Inschr. aus
Salodurum „curas agens vico Salod." vergleicben und auch an ein bestimmtes
Kommando denken. S. Dessaus Bemerkung'zu der Inschrift (Nr 2412). Mommsen
vermutet, dass dieser Soldat das Amt eines domicurius (s. VIII 2797, Lam-
baesis), der die cura praetorii hatte, bekleidet hat und halt es fur nicht aus-
geschlossen, dass der Legat von Germ. sup. oder der Legat der leg. XXII
Pr. in Genf ein praetorium gehabt habe. Die Inschrift stammt aus dem Ende
des 2., Oder dem An fang des 3. Jahrh., s. Korr. Westd. Z. Ill S. 66 f. Der
Soldat der anderen Inschrift war adiutor (vielleicht officii corniculariorum).
Auch Riese erwahnt (Korr. Westd. Z. XIV S. 160) die Verwendung aktiver
Soldaten ausserhalb des Bezirks,
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138 A. Weichert
durch den Vinxtbach begrenzt, der die beiden Provinzen Germania
inferior and superior trennte, wahrend die sttdliche Grenze gegen den
Bezirk der leg. VIII Aug. nacb Anthes (Westd. Z. XVI, S. 214)
eine ungefahr von Miltenberg nach Heidelberg gezogene Linie bildete-
G. Wolff (Die rOm. Ziegeleien bei Nied a. s. w. S. 330) nimmt in
Bezug auf diesen Punkt an, dass der Bezirk der leg. XXII Pr. sich
nach Silden bis uber den unteren Neckar erstreckte. Ziegel der Legion
sind jedenfalls erheblich weiter sttdlich von der von Anthes vorge-
schlagenen Linie gefunden worden.
Nan hat Wolff95) festgestellt, dass die Anffindung von Stempeln
irgend eines Trnppenteils in einem bestimmten Eastell allein noch nicht
massgebend fur die Bestimmang der Garnison des letzteren sein kann,
und dass es ferner grosse Centralziegeleien gab, ans welchen der ziegelnde
Truppenteil auch andere Glieder desselben Armeeverbandes mit Bau-
material versah96). Die Anffindung einer solchen grossen Ziegelei von
Nied mit ihrer Fulle von Stempeln ist fur ans ausserordentlich wichtig
geworden. Es hat sich gezeigt, dass sich ans den Ziegelstempeln auch
chronologische SchlQsse Ziehen lassen, doch wird das erst dann ge-
schehen kdnnen, wenn mOglichst alle anfgefundenen Stempeltypen (wie
z. B. bei Wolff und in Jacobis Werk fiber die Saalburg) sorgfaltig
wiedergegeben werden; hoffentlich werden wir bald uber diese wichtige
Frage Aufschluss erhalten 97). Die Sitte, Militarziegel mit dem Stempel
des Truppenteils zu versehen, ist nach Wolff (S. 339) kurz vor dem
Jahre 70 n. Chr. am Rhein aufgekommen, die leg. XXII Pr. ubernahm
den Betrieb in den Ziegeleien von Nied angefahr urn das Jahr 100.
Neben diesen grossen Ziegeleien brannten naturlich die Truppen auch
M) Georg Wolff und Otto Dahm, Der romische Grenzwall bei Hanau
mit den Kastellen zu Ruckingen und Marbobel, Hanau 1885. Vgl. dazu die
Besprechung des Werkes durch Hammeran, Westd. Z. IV S. 177—192 und
die Bemerkungen desselben Verf. Westd. Z. V S. 404-407, sowie £. Hubner,
B. J. 88 (1889) S. 1 ff. Besonders wichtig fur die Frage ist Teii I der Wolff-
schen Schrift: uber die 4. Vindelicierkohorte und ihre Ziegeleien zu Gross-
krotzenburg. Ein weiteres Werk von Wolff „Die romischen Ziegeleien von
Nied bei Hochst am Main und ihre Stempel", Archiv fur Frankfurts Ge-
schichte und Kunst, 3. Folge, 4. Band (1893) S. 212—346, giebt die Be-
statigung der Ansichten Wolffs vom Jahre 1885. Vgl. dazu die Besprechungen
B. J. 95 (1894) S. 216 und Korr. Westd. Z. XII (1893) S. 141 f.
M) Auch fiir Germania inferior haben sich solche grossen Ziegeleien
in Xanten gefunden (s. Ritterling, Korr. Westd. Z. XXI S. 110), aus denen
hervorgeht, dass das Standlager der leg. XXII Pr. in flavischen Zeit Xanten
gewesen ist, nicht, wie man bisher annahm, Nymwegen.
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Die legio XXII. Frimigenia. 139
in ihrer Garnison Ziegel, wenn geeignetes Material dazu vorbanden war.
Doch es ist nicht notiig, auf die Frage nach der Zeitbestimmung der
einzelnen Limesbauten, die ja ausserst schwierig ist, naher einzugeben,
da dies nicht zu unserer Betracbtung gebdrt. Unzweifelbaft bat aber
die Frage, welcher Wert den Ziegelfanden Qberhaupt beizumessen ist,
far unsere Legion, von der in einem grossen Teile yon Germanien solche
Funde gemacht worden sind, grosse Bedeutung. Es ware verkehrt, ibnen
grundsatzlich jeden Wert abzusprecben, denn meistens werden doch bei
den Bauten Ziegel des betreffenden Truppenteils verwendet worden sein,
die entweder am Orte selbst gebrannt oder aus der Gentralziegelei be-
zogen wurden98); die Mdglichkeit aber, dass die Ziegel von anderen
Truppenteilen als den auf ihren Stempeln genannten verbaut worden
sind, ist nicht aasgeschlossen. Hauptsachlich gegen diese Folgerung richtet
sich der Widerspruch Hammerans und Httbners "), doch wird sich jetzt
nach der Auffindung der Ziegeleien von Nied die Richtigkeit der Thatsache
nicht mehr bestreiten lassen. Wolff (Die Zieg. v. Nied S. 330) weist
ubrigens mit Recht daraaf hin, dass die Versendung an andere Truppen-
teile so sehr auffallend gar nicht sein kann, da das Heer von Ober-
germanien in der in Betracht kommenden Zeit nnzweifelhaft ein ge-
schlossenes Ganze war and jede Legion samt den beigegebenen Cohorten
u. s. w. einen bestimmt abgegrenzten Bezirk wie unsere Armeekorps
hatte, wie ja aucb schon vorher ausgefuhrt worden ist100).
b. Beteiligung der leg. XXII Pr. am Bau des Limes. Auf die
Geschichte des Limesbaues kann bier naturlich nicht eingegangen werden,
da das ein Gebiet far sich bildet. Gebaut ist er auch sicherlich mit
Unterstutzung von Mannschaften der zweiundzwanzigsten Legion, von
der sich, wie schon frtther gesagt, an einem grossen Teile des Limes
") Ansatze dazu sind schon gemacht worden, s. z. B. Ritterling,
Westd. Z. XVII S. 203—216: „Zur Zeitbestimmung der Namenstempel der
XXII. Legion". Hier wird nachgewiesen, dass bei der leg. XXII Pr. die
Namenstempel von 115—125 (hochstens 130) ublich waren.
w) Wolff (Die Ziegeleien v. Nied) S. 342 : „Manche Arten von Ziegel-
fabrikaten scheinen nur in den Nieder Ofen der leg. XXII Pr. gefertigt zu
sein, so die grossen Hypokaustkacheln, die EeiLziegel, die Parkettplattchen
und oblongen Backsteine."
M) Hubner a. a. 0. S. 39. H. meint, dass man nach den rheinischen
Kastellen allein nicht entscheiden konne.
,0°) Die Versendung der Ziegel aus der Centralstatte von Nied, von
der in weitem Umkreis andere Orte versorgt wurden, erfolgte selbstverstand-
lich nur an Truppen im eigenen Bezirk,
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140 A. Weichert
Spuren finden, die auch trotz der vorher gemachten Einschr&nkangen
wohl zu beachten sind. Ein deutliches Zeugnis hierfQr bieten die Bau-
steine der Legion, welche z. 6. in Jagsthausen, Mainhardt, Markdbel
und Osterburken (Nr. 204 — 208) zu Tage getreten sind. Ans der sebr
grossen Zahl der Stempelfunde allein schon kann man aber sehen, dass
von nnserer Legion nicbt uberall an den Fnndorten gebaut worden sein
kann. Uber die Zeit, in welcher die Legion an einer Stelle gearbeitet bat,
lasst sich im allgemeiuen nocb nichts Bestimmtes sagen, bis es, wie scbon
fruher bemerkt, gelungen sein wird, eine Gbronologie der Stempel festzu-
stellen, was bald zu erhoffen ist. Einzelnes kOnnen wir schon feststellen aus
Ritterlings schon erw&hnter Arbeit fiber die Zeitbestimmung der Namen-
stempel unserer Legion, wie z. B., dass (Ritterling S. 217) die vier
Geb&ude am Heidekringen, in Heddernheim, Schlossan nnd Marienfels
in den Jahren 115—125 (spatestens 130), jedenfalls nnter Mitwirkung
der leg. XXII Pr., errichtet worden sind. Ahnliche Schlusse wttrden
sich dann for die ubrigen Orte, wo Namenstempel der Legion gefunden
worden sind, wie z. B. for die Saalbarg, Ziehen lassen, doch ware eine
Aufzahluhg dieser Orte bier zwecklos, da Vollst&ndigkeit wegen der
Ungenauigkeit der Fundberichte u. s. w. nicht zu erzielen ist, bis erst
eine vollst&ndige Sammlung der Stempel vorliegt. Sicher sind ubrigens
etwaige Schlttsse aus diesen Stempeln anf das Alter von bestimmten
Baulichkeiten durchaus nicht, denn es kdnnen doch bei ihnen z. B.
auch gut erbaltene Ziegel aus alteren, abgerissenen Gebauden verwendet
worden sein. Wir kOnnen also nur im allgemeinen feststellen, dass
sich die leg. XXII Pr. neben den Cohorten, deren Bauthatigkeit sehr
rege war, am Bau des Limes stark beteiligt hat, ohne Genaueres an-
geben zu kdnnen.
c. Der Standort der leg. XXII Pr. in Mainz. Dass, wie man
fruher aus den Ziegelfunden schloss, bedeutende Teile der leg. XXII Pr.
an der Besetzung der Kastelle beteiligt gewesen sind und dass in Mainz
nur der Stab dauernd verweilt habe, w&hrend seit der Zeit Trajans die
ganze Legion am Limes und im Limesland verteilt war, wie Hammeran
(Westd. Z. Ill S. 153) annimmt, muss durchaus bestritten werden.
Hammeran geht von der Thatsache aus, dass die Zahlbacher Grabsteine
der Legion, die for die Garnisonsfrage allein in Betracht kommen
kdnnten, s&mtlich dem ersten Jahrhundert angehdren, for die spat ere
Zeit aber vollkommen fehlen. Dies trifft nicht mehr au, da wir, wie
die spatere ZUsammenstellung beweist, mehrere Grabsteine aus nach-
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Die legio XXII. Primigenia. 141
weislich jOngerer Zeit besitzen101), dann kdnnen aber die Grabdenk-
maler allein gegenaber der grossen Fflile von inschriftlichen Denkmalern
in Mainz, die wir aus den verschiedensten Zeitraumen besitzen, nicht
beweisend sein. tfbrigens sagt ja aucb Hammeran (S. 153) selbst, dass
auch am Limes die Soldatengrabsteine ganzlich fehlen, and knttpft daran
die Erwagnng (S. 154), „ob nicht im zweiten, namentlicb aber im
dritten Jahrbundert Grabsteine fur Soldaten uberhaupt nicht mehr be-
liebt waren and vielleicht sogar scbon von der Mitte des zweiten Jahr-
hnnderts an ausser Gebrauch kamen." Was aber far den Limes and
das Limesland gilt, gilt sicherlich auch fur Mainz, and auch schon
dadurch erweist sich die Folgerung Hammerans als nicht berechtigt.
Gerade das Gegenteil ist anzunehmen, dass namlich die Legion nach
der Vollendung des Pfahlgrabens als geschlossenes Ganze in Mainz
stand108). Sie bildete die Feldarmee, die in kurzer Zeit marscbfahig
war and an bedrohte Stellen rttcken konnte and die ferner in der
Lage war, im Bedarfsfalle Yexillationen auch zu anderweitiger Ver-
wendang abzageben, was bei einer weitgehenden Zersplitterang nicht
mOglicb war. Der Grenzschutz war Aafgabe der zu der Legion ge-
hdrigen Auxilien, diese selbst befand sich in dem Hanptwaffenplatz des
Bezirks, Mainz.
Mainz war also der Standort der leg. XXII Pr. wahrend ihres
zweiten Aofenthalts in Obergermanien und an diesem Orte hat sie ans
eine Falle von inschriftlichen Denkmftlern der verschiedensten Art
binterlassen, aus denen wir ein gates Stack antiken Lebens a. s. w.
kennen lernen. An diesem Platze stand auch ihr Fahnenheiligtum, das
von Septimias Severas neu errichtet worden war 108). In ihm waren ausser
101) Z. Tl. sind diese Steine allerdings erst nach dem Erscheinen des
Aufsatzes aufgefunden worden, wie z. B. Keller Nachtr. 2, Nr. 204a ; Korber
61, 52 and auch 53.
1M) Wolff a. a. 0. S. 331, Anm. 3: „Der Pfahlgraben mit seinen
kleinen Kastellen and kleinen Garnisonen setzt als eigentliches militarisches
Zentrum Mainz mit einer starken Besatzung vorans.a W. giebt selbst zu,
dass seine abweicbenden fruheren Ansichten nicht mehr haltbar seien. Ebenso
urteilt Fabricius (Westd. Z. XX (1901) S. 181): „Man kann sich danach
leicbt vorstellen, wie der Dienst organisiert war : In Moguntiacum die Legion
als Hauptmacht far den Kriegsfall, bei dem alles auf rasche und energische
Offensive ankam, u. s. w.a
103) Hierauf ist schon an anderer Stelle bingewiesen worden; s. von
Domaszewski, Korr. Westd. Z. XVIII S. 97. Ein Bruchstuck einer Bauin-
schrift, die am Architrav des Fahnenheiligtums angebracht war, ist una er-
halten (Nr. 95 = Kdrber Nr. 24).
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142 A. Weichert
den Feldzeichen der Truppe auch wichtige dffentliche Denkm&ler auf-
gestellt, wie z. B. die Bilds&ulen des Kaisers Septimius Severus nnd
seiner Sdbne and Mitregenten Caracalla und Geta, sowie seiner Ge-
mablin Iulia Domna (KOrber Nr. 25), Weihinschriften an die als Gott-
heiten verehrten Angehftrigen des Kaiserhanses (EOrber 13 nnd 14), an
die Lagergottheiten (Korber 17), an die Pietas der zweiundzwanzigsten
Legion (K5rber 5) and an ibren Genius (Kfirber 113), sowie an den
Honos ihres Adlers (KOrber 15, 16, 17, 18, 112, 113) u. s. w. Alle
diese Steine, welcbe im Fahnenheiligtum des Mainzer Praetoriums
standen, mussten vom Statthalter von Obergermanien in eigener Person
gewetbt werden, sie sind fur uns sehr wichtig, da sie zum grossen Teil
das Jabr der Weihung angeben. Doch nicbt allein diese dffentlichen
Denkm&ler der Legion in Mainz sind far uns von Interesse, sondern
auch die sonstigen Inscbriften von AngehOrigen der Truppe auf Altaren,
Grabsteinen u. s. w. Wir sehen aus den Votivinschriften, wie neben
den rdmischen Gottheiten auch solche fremder Herkunft, besonders in
sp&terer Zeit verehrt wurden, ferner lernen wir auch aus ihnen und
den Grabsteinen l04) viel liber die Zusammensetzung der Truppe, die
einzelnen Cbargen, die Beforderung zu diesen Chargen105) u. s. w.
u. s. w. kennen.
d. Angehdrige der leg. XXII Pr. als Beamte des Statthalter s
u. dgl. in ihrem Beeirke. Von der Garnison Mainz wurden nun
natttrlich aucb Angeborige der Legion in deren Bezirk ausgeschickt,
die Dienstobliegenheiten verschiedener Art batten. Hier sind zun&chst
die beneficiarii zu nennen, von denen bei der leg. XXII die drei Klassen
der beneficiarii consularis, der beneficiarii legati und der beneficiarii
tribuni vorkommen. Die beiden zuletzt genannten Klassen finden wir
1M) Diese Grabsteine sind fur uns aucb wichtig durch ihre bildlichen
Darstellungen fur die Kenntnis der Bewaffmmg u. s. w., worauf Becker in
in der Einleitung seines Katalogs S. XIX mit Recht hinweist.
10B) £in naheres Eingehen auf diese Fragen allgemeiner Art ist wohl
unndtig. Bemerkt sei nur, dass wir einzelne Chargen kennen lernen, uber
die wir sonst nichts oder sehr wenig wissen, wie z. B. auf zwei nicht mehr
erhaltenen Inscbriften (Nr. 139 und 140) einen optio navaliorum, ferner einen
miles pecuarius (Nr. 137) architectus (Nr. 123), armatura (Nr. 124), custos
basilicae (Nr 135) u. s. w. Ein h&bsches Beispiel fur den militarischen
Lebenslauf eines Genturionen mit seinen Beforderungen bietet die Inschrift
Nr. Ill (Korber 106). Sehr wichtig auch fur diese Fragen ist von Domas-
zewskis Abhandlung „Die Religion des rom. Heeresa Westd. Z. XIV S. 1 ff.,
s. z. B. S. 15.
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Die legio XXII. Primigenia. 143
nur in Mainz, die zuerst genannten mit einer Ausnahme (Nr. 130)
nnr im Bezirke der Legion. Es ist unmttig, auf diesen Pnnkt hier
naher einzugehen, da die Thatigkeit der Beneficiarier vor kurzem eine
eingehende Darstellung durch von Domaszewski 106) gefunden hat. Diese
abkommandierten Soldaten gaben auf den Steinen nicht immer ihren
Truppenteil an, so dass sich dann nicht entscheiden lasst, welchem sie
zozuweisen sind. Es sind deshalb bei der Zusammenstellnng nur die
Inschriften aufgeftthrt worden, welche die zweiundzwanzigste Legion
ausdrttcklicb nennen. Da die beneficiarii zu den principales gehflrten
und auch zn Gentnrionen befdrdert werden konnten, so kommt es anch
vor, dass wir nnter ihnen Centurionen finden, die dann aber die Be-
zeichnung „beneficiarins consularis" weglassen 107). Genannt wird die
Legion in Inschriften von Beneficiariern in Heddernheim, Cannstatt,
Olnhausen, Obernburg nnd Bischofsheim (s. v. Domaszewski a. a. 0.
S. 198 ff.); die Posten ausserhalb des Bezirks, welche mit Lenten der
XXII. Legion besetzt waren, sind bereits fruher genannt worden. Auch
die Steine aus dem Bezirke der Legion sind meist spatzeitig 108).
e. Centurionen der leg. XXII iV. als Befehlshaber von Auxilien,
Grenztruppen u. dgl. Wir finden auch Subalternoffiziere der leg. XXII
Pr. in dienstlicher Verwendung ausserhalb des Standorts, namlich als
Fuhrer von Yexillationen and Auxilien der Legion. So wurden z. B.
die Vexillationen, welche in den Steinbruchen von Brohl thatig waren,
von Centurionen befehligt. wie uns mebrere Inschriften beweisen, die
schon fruher erwahnt worden sind109). Besonders haufig finden wir
aber Centurionen als Fflhrer von Auxilien der Legion. Bei den Co-
horten kommt es selten vor, dass sie von Offizieren ihrer Legion be-
fehligt werden110), Ofter dagegen bei den numeri und exploratores.
106) von Domaszewski „Die Beneficiarierposten und die romischen
Stra8sennetzett Wcstd. Z. XXI (1902) S. 158 ff., s. bes. S. 197 ff.
107) S. z. B. Nr. 169 (Bramb^ 1383), Bischofsheim. Einzelne Inschriften
bieten ubrigens nicht beneficiarius consularis, sondern immunis consularis
(s Nr. 180).
10e) Cber die Grande hierfur s. von Domaszewski a. a. 0. Die In-
schrift aus Heddernheim ist aus d. J. 230, eine Inschrift aus Cannstadt
v. J. 283, die aus Olnhausen v. J. 186 und die aus Obernburg nach v. Do-
maszewski (a. a. 0. S. 203, Anm. 329) v. J. 181 n. Chr.
1M) Wie hier bemerkt sein moge, bezeichnen die Centurionen bei
diesen Inschriften aus der Gegend von Brohl ihre Leute nicht als „vexillariiu
sondern als „commilitones, qui cum (sub) eo sunt."
no) Wir kennen eine „vex. coh. I Seq. et Raur. eq. sub cura Anton.
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144 A. Weichert
Namentlich wissen wir, dass der nameras der Brittonen von GeDturionen
der leg. XXII Pr. kommandiert wnrde. Diese Brittonen traten nm die
Mitte des zweiten Jahrhunderts, ungefabr gleichzeitig mit den Kampfen
in Britannien, in grosser Zahl am obergermanischen Limes aaf (s. Fa-
bricius, Westd. Z. XX S. 186). Sie waren in numeri formiert, die nach
ihren Standorten in Dentschland verschiedene Namen batten, and stammten,
wie scbon ihr Name sagt, aus Britannien, von wo aus man sie an den
Rbein verpflanzt hatte111). Da sie im Befeblsbereich der XXII. Legion
lagen, warden auch ihre Ftthrer aus deren Gentarionen entnommen.
Wir finden sie in Inscbriften aus Aschaffenburg, ferner in Araorbach,
Schlossau11*) and Walldttrn, mancbmal auch mit anderen Truppenteilen,
den exploratores, zasammen, welche auch im Grenzdienst thatig waren113).
Die alteste datierte Inschrift aus Aschaffenburg giebt uns das
Jahr 178 n. Chr. an, wahrend die letzte ans dem Jahre 232 stammt.
Es linden sich von den verschiedenen numeri der Brittonen in den fur
ans in Frage kommenden Inschriften nur die Brittones Triputienses.
Der Centurio, welcher sie kommandierte, bekleidete114) den Dienstgrad
eines praepositas bei ihnen, doch ist die einfache Bezeichnang sab cara
gebrauchlicher. Solche Abkommandierangen von der Legion zu den
Grenztrnppen haben sicherlich regelmassig stattgefunden, doch ist wohl
anzanehmen, dass die Gentarionen nach einem bestimmten Zeitraume
abgeldst warden, denn der Dienst an der Grenze war anstrengend und
beschwerlich, zumal da man sich auf die unterstellten Mannschaften
namentlich zaerst wohl nicht sicher verlassen konnte. Es sind uns die
Namen mehrerer solcher von der leg. XXII Pr. abkommandierten Cen-
turionen erbalten, die auch z. T. wegen der Heimatsangabe nicht ohne
Natalia > leg. XXII P. p. f.a in Schlossau (Nr. 166), welche dem Juppiter
einen Stein ob burg(um) explic(atum) weiht, und „coh. I Seq. et [Raur]
curam agente Sextilio Primo } leg. XXII P. p. f." (v. J. 193) in Milten-
berg (Nr. 166).
U1) S. uber die Brittonen auch Mommsen, Limesblatt S. 664 ff.
lia) In Schlossau haben sich, wie oben erwahnt, auch Spuren einer
Cohorte (unter Fuhrung eines centurio der leg. XXII Pr.) gefunden, ein
Beispiel fur den Wechsel in der Besatzung.
113) Die Namen dieser exploratores sind leider z. Tl. stark verstummelt,
wir finden in Aschaffenburg einmal die exploratores Nemaning (enses), in
Alteburg bei Walldurn die „expl. Stu " Ubrigens bieten nament-
lich die Inschriften aus Aschaffenburg der Erklarung manche Schwierigkeiten.
"*) S. Anthes, Westd. Z. XVI S. 204; vgl. Bramb. 1683; von Domas-
zewski, Korr. Westd. Z. VIII S. 46 ff. zu Bramb. 1739, Westd. Z. XIV S. 29,
Anm. 124.
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Die legio XXII. Primigenia. 145
Interesse sind. So finden wir in Schlossau ,I5) einen Centurionen
T. Manius Magnus, welcher aus Senope in Paphlagonien stammt, w&h-
rend der centurio L. Gellius Celerianus aus Seligenstadt 116), der viel-
leicbt auch ein &hnliches Eommando hatte, als Heimat „Flavia Nemes"
angiebt, worunter (nach Zangemeister) die civitas Flavia Nemetum, deren
Vorort Noviomagus (Speier) war, zu verstehen ist ; er stammte also aus
Obergermanien selbst. Der Centurio T. Aurelius Firminus kommt in
mehreren Inschriften aus Ascbaffenburg vor, von denen die eine vom
Jahr 1 78 n. Chr. datiert ist ; sein Name Aurelius weist aucb auf diese
Zeit hin, ebenso sind uns auch nocb ein Ulpius (Amorbacb) und zwei
Aelii (Ascbaffenburg und Schlossau) bekannt. Diese numeri hielten
ubrigens mit ihren Centurionen lange an der Grenze aus, im Jahre 232
n. Chr. z. B. fuhrten die Brittonen unter dem Kommando des Centurionen
T. Fl(avius) Romanus (Nr. 164) in Walldura noch einen Neubau ihres
Badegebaudes auf.
f. Vexillationen der leg. XXII Br. mnerhalb Germaniens. Ausser
den Centurionen hielten sich auch manchmal noch Unteroffiziere und
Mannschaften der Legion, diese meist zu Vexillationen vereint, im
Bezirke auf. Wir finden in Germanien selbst verh&Itnism&ssig selten
Vexillarier in den Inschriften erw&hnt. Es ist das nicht etwa dem
Umstande zuzuschreiben, dass so selten Vexillationen abgescbickt warden,
im Gegenteil, solche Abteilungen verliessen ohne Zweifel sehr oft zu
bestimmten Dienstverrichtungen die Garnison. Uns ist doch erstlicb
nur ein geringer Teil der Inschriften erhalten, dann aber war auch
selten Grand, dieses Dienstzweiges in ihnen zu gedenken. Die Vexil-
lationen kdnnen von Centurionen befehligt werden, wie fruher bereits
ausgefuhrt worden ist (s. die Inschriften aus der Gegend von Brohl 117)
und die Mainzer Inschrift Nr. 144 [Bramb. 1283]), manchmal werden
sie aber aucb nur von einem optio kommandiert 118). In diesem Falle
"*) Nr. 156 (Bramb. 1732); s. Limeswerk, Kastell Schlossau S. 6.
1M) Nr. 170 (Bramb. 1406) v. J. 204 n. Chr.; vgi. Zangemeister,
B. J. 76 S 87 ff.
llf) Eine von diesen (Nr. 77 = Bramb. 672) bietet den Ausdruck
„vexillatioa, in den anderen heissen die Mannschaften „commilitones, qui
cum eo (scil. centurione) sunt".
,M) S. die Inschrift aus Trennfurt Nr. 192 (Bramb. 1746), zuletzt
veroffentlicbt im Limeswerk, Kastell Trennfurt S 119, wo Conrady Anton (i-
nianae) liest, w&hrend Limesblatt S. 874 „Severianaeu steht. In einer In-
schrift v. J. 212 ist „Severianaea eigentlich auffallend, da Severus schon im
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146 A. Weichert
waren sie natdrlich schwacher. Wir mussen bei ibnen ubrigens noch
unterscheiden, ob sie zu kriegerischen oder friedlichen Zwecken ent-
sendet wurden. Der Ausdruck „ bonis casubus" der Mainzer Inschrift
deutet auf eine kriegerische Unternehmung (im Bezirke der Legion oder
aucb ausserhalb desselben) hin, wahrend wir sonst eigentlich nur fried-
licbe Zwecke erkennen kftnnen. So warden z. B Vexillationen zar
Arbeit in den Brohler Steinbruchen verwendet, ferner kennen wir in
Obernburg eine „Vexillatio leg. XXII Pr. p. f. agentium in lignariisa
(Nr. 191 v. J. 207 n. Chr.) unter dem Kommando von zwei Principales
der Legion und in Trennfnrt eine gleiche vexillatio nnter der Fuhrung
eines Optio (Nr. 192 v. J. 212).' Schliesslich beteiligten sich ohne
Zweifel aucb Abteilungen der Legion an den Bauten am Limes, wie
bereits vorher erwabnt worden ist.
g. Die Veteranen der leg. XXII Pr. in Oermanien. Aucb der
Veteranen der leg. XXII Pr. mass noch gedacht werden. Wir finden
sie in ziemlich betrachtlicher Zabl in Lyon and in der Nabe dieses
Ortes, so dass die Annabme gerechtfertigt erscheint, dass dort eine
Veteranenkolonie der germanischen Legionen von irgend einem Zeitpunkt
ab bestanden babe 119), auch in Germania inferior treten sie vereinzelt
auf180). Haafig verblieben sie aber auch in Mainz und Umgegend
selbst, wie viele Beispiele zeigen 121). Nach ihrer Entlassang betrieben
sie auch bQrgerliche Geschafte, wie z. B. das eines negotiator gladiarius
(s. Nr. 90). Auch im Bezirke der Legion siedelten sie sich an, wie
z. B. in Wiesbaden (Nr. 201 und 202), doch ist hier die Zahl der
erhaltenen Inscbriften sehr gering, so dass sich nichts Genaueres
sagen lasst.
Jahre 211 n. Chr. starb und da vor alien Dingen unter Septimius Severus
die Legion noch nicht den Kaiseraamen fuhrte. Erst unter Alexander Severus
heisst die Legion so.
"") Solche gemeinsame Ansiedlung bot den Vorteil, dass die Veteranen
gewissermassen als Reserve des stehenden Heeres betrachtet und bei Ge-
legenheit wieder einberufen werden konnten, wie uns die Inschrift Nr. 259
(XIII 1837) aus Lyon zeigt, wo es (Z. 4 ff.) heisst: „ missus honesta raissione
castris inter ceteros conveteranos suos revocitus quique bello interfectus obiit."
lf0) Nr. 68 (Bramb. 199) in Xanten, wo der Veteran civis Traianensis
heisst, Nr. 69 (Bramb. 270) in Neuss und Nr. 78 (Bramb. 673) in
Schweppenburg.
ltl) Ein Veteran der leg. XXII Pr. aus der Zeit des Alexander Severus
bezeichnet sich ausdrucklich als civis Mogontiacus (Nr. 149).
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Die legio XXII. Primigenia. 147
Wenn aach die leg. XXII Pr. nicbt zu den Legionen gehOrt, die
in der Geschichte besonders hervortreten, so ist es, wie wohl aach die
vorstehenden AnsfQhrungen gezeigt haben, nicht zn verkennen, dass auch
sie auf ihrem Posten am Rhein Tdchtiges geleistet bat. Es ist unbe-
streitbar, dass sie, ebenso wie die ttbrigen r&mischen Troppenteile in
Germanien, einen m&chtigen Einflnss auf die kulturelle Entwicklang
dieses Landes ausgeubt haben muss. Unter ihrer Mitwirkung gelangte
die Provinz verhaltnismftssig schnell zur BlQte; neben den Garnisonen
entstanden zahlreiche bUrgerliche Niederlassungen nnd ansehnliche Ban ten,
aus deren Resten wir noch beute ihre thatige M\Jarbeit feststellen konnen.
Die Legaten der Legion.
1. C. Dillius A. f. Vocula (Nr. 1), in den Jahren 69/70.
2. T. Porcius Rufianus (Nr. 2), zur Zeit Trajans oder Hadrians
[s. Sorr. Westd. Z. XVII (1898), S. 70 f.].
3. A. Junius P. f. Pastor L. Caesennius Sospes (Nr. 3
und 4), ungefahr im Jahre 158 n. Ghr.
4. M. Didius Severus Julianas (v. Did. Jul. 1, 9), urn das
Jahr 165 n. Chr.
5. Q. Hedius L. f. Rufus Lollianus Gentianus (Nr. 5),
ungefahr zur Zeit des Commodus.
6. C. Octavius Appius Suetrius Sabinus (Nr. 6 und 7),
unter Caracalla, vielleicht im Jahre 213 n. Chr.
7 us Annianus (Nr. 8), im Jahre 242 n. Chr.
8. L. Marius Yegetinus Marcianus Minicianus Myrtilia-
nus (Nr. 9 und 10), Zeit unbekannt.
9. Legat unbekannten Namens (Nr. 11).
10. Legat unbekannten Namens (Nr. 13).
Vielleicht ist auch C. Atilius L. Cuspius Julianus Rufinus (X 8291)
in trajanischer Zeit Legat der leg. XXII Pr. gewesen, doch ist die
Legionsnummer in der Inschrift nicht erhalten.
Die Tribunen der Legion.
1. TtjJ£ptos KXauStos KXe&vujios (Nr. 13), zur Zeit des
Claudius.
»
2. L. Titinius Glaucus Lucretianus (Nr. 14), zur Zeit Neros.
3 Sospes (Nr. 15), vor d. J. 90 n. Chr.
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148
A. Weichert
zur Zeit Trajans.
4. C. Vibius Salutaris (Nr. 16—21) in den letzten Jahren
der Regierung Domitians.
5. A. Platorias Nepos Aponius Italicus Manilianus C.
Licinius Pollio (Nr. 22), ebenfalls wohl noch unter Domitian.
6. P. Aelius Hadrianus (Nr. 23)
7. Q. Lollius Urbicus (Nr. 24)
8. P. Licinius Licinianus (Nr. 25)
9 (Nr. 26)
10. P. Coelius Balbinus Vibullius Pins (Nr. 27), aus den
ersten Jahren Hadrians^
11. L. Marias Maximus Perpetuus Aurelianus (Nr. 28),
um das Jahr 180 n. Chr.
12. T. Mdcpxto^ An]ioxapiav6( (Nr. 29), aas dem Anfange
des dritten Jahrhunderts.
13. L. Domitius Julianas (Nr. 30), unter Alexander Severus (?).
14. L. Baebius (Nr. 31) (?),
15. T. Statilius Taurus (Nr. 32),
16. L. Laberius Ju . . . . Cocceius Le-
pidus Proculus (Nr. 33),
17. Q. Livius Velenius Pius Severus
(Nr. 34 und 35),
18 elius . . . (Nr. 36),
Zeit unbekannt.
Die Centurionen der Legion.
1.
M.
Aebutius Victorinus
211.
15.
T.
Aurelius Firminus
2.
Aelius Demetrius
169.
159-
-162.
3.
Aelius Maior
162.
16.
M.
Aurelius Germanus
91.
4.
P.
Aelius S . . . . anus
157.
17.
Bargonius
40.
5.
Ammianus Ursus
96.
18.
Cal. Strabo
104.
6.
Antonius Martialis
249.
19.
C.
Calpurnius Seppianus
108.
7.
Antonius Natalis
165.
20.
Calpurnius Repentinus Tac.
8.
Q.
Antonius Silo
171.
bist. I, 56.
9.
M.
Apicius Tiro
226.
21.
Calvisius Primus
96.
10.
C.
Appius Adiutor
227.
22.
Q.
Cecilius
144.
11.
E.
Aprilis
77.
23.
Cornelius Marcellus
144
12.
Atinius Justus
110.
24.
L.
Domitius Julianas
30
13.
Attius Atrectus
102.
25.
Donatius Yalens Tac.
hist
14.
Aurelius ....
98.
I, 56.
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Die legio XXII. Primigenia.
149
26.
T.
Flavins Romanus
164.
27.
L.
Gellius Celerianus
170.
28.
Honoratius Dentilianus 191.
29.
T.
Javennins Proculus
65.
30.
Julius Bassos 220-
-222.
31.
C.
Julius Galba
218.
32.
Julius Hispanus
96.
33.
Julius Proculus
219.
34.
Justus (?) Floras
248.
35.
Q.
Licinius Macrinus
212.
36.
T.
Manius Magnus
156.
37.
C.
Mellonius Severus
37.
38.
M.
Minicius Marcellinus
97.
39.
Nigidius Gensorinus
123.
40.
Nonius Receptus Tac
I, 56.
. hist.
41.
L.
Numerius Felix
210.
42.
Petronius
245.
43.
M.
Petronius Fortunatus 217.
44.
Plautius Veiento
50.
45.
Q.
Pomp(onius?) Valens 112.
46.
T.
Pontius Sabinus
225.
47.
Primanius Primulus
168.
48.
Primus Montanus
208.
49.
P.
Publicins Apronianus
209.
50.
Romilius Marcellus
hist. 1, 56.
Tac.
51.
Sennianus
72.
52. Servius 114.
53. C. (?) Sextipius?] Mar-
cpanus?] in.
54. Sextilius Primus 166.
55. Q. Statins Proxumus 46.
56. C. Sulpicius Maturus 79.
57. T. Terentius Titullus 216.
58. M. Tillius (?) Rufus (?) 92.
59. Tullius Saturninus 229.
60. M. Ulpius Malchus 158.
61. L. Vafrius Tiro 228.
62. Valerius Alexander 96, 133.
63. Valerius Catulus 96.
64. L. Valerius Rufus 223.
65. C. Valerius Titus 172.
66. L. Veratius Aufidius Rufus
224.
67. Q. Vettius Rufus 71.
68. Q. Voconius Vitulus 173.
69. T. Volusenius Sabinus 191.
70. Volusius Verus 96, 11 5-
71 Florentinus 96.
72 Justus 167.
73 Maternus 96.
74 ovius Peregrinus 215.
75. Unbekannt 76, 93, 109, 163,
213, 214.
Die Inschriften der Legion.
Bei der Zusammenstellung der Inschriften der Legion habe ich die
Westd. Z. XXI, S. 120, Anm. 4 angegebenen Abkttrzungen benutzt.
Es ist noch hinzuzufugen :
J. Becker, Die rOmischen Inschriften des Museums der Stadt Mainz,
Mainz 1875. (Becker).
J. Keller, 1. Nachtrag zu Beckers Katalog, Mainz 1883.
(Keller I).
J. Keller, 2. Nachtrag zu Beckers Katalog, Mainz 1887.
(Keller II).
Westd. Zeltechr. f. Gesch. n. Kunst. XXII, II. 1 1
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150 A. Weichert
K. KOrber, Inscbriften des Majnzer Museums (3. Nachtrag zu
Beckers Katalog), Mainz 1900. (KOrber).
Auf eine Wiedergabe von Bucbstabenresten u. s. w. ist absichtlich
verzichtet worden, da man bei n&berer Bescb&ftigung mit der betreffenden
Stelle doch auf das Corpus Inscript. Lat., Brambachs Corpus u. s. w.
zurfickgeben wird; ebenso sind eigene Besserungsvorschl&ge mOglicbst
vermieden worden.
I. Legaten.
Nr. 1 = VI 1402 (Dessau 983). Rom/
C. Dillio A. f. Ser. Voculae | trib. mil. leg. I IIII viro viarum curan-
dar. | q. provinc. Ponti et Bith[y]niae trib. pi. pr. | leg. in Germania leg. XXII
Primigeniae | Helvia T. f. Procula uxor fecit.
Nr. 2 == Korr. Westd. Z. XVII, 8. 71. Wiesbaden.
Antonia I ia | T. Porci Rufi[a]ni [leg.] | leg. XXII P. p. f.
[pro salu] | te Porciae Rufianae | filiae suae Dianae Mat[ti] | acae [ex] voto |
signum posu[it].
Nr. 3 = Bramb. 1052 (Becker 247). Mainz.
Aram | d. M. et innocen | tiae Hipponici ser. | Dignillae Jun. Past oris |
leg. leg. XXII Pr. p. f. | Hedyepes et Genesia | parentes.
Nr. 4 = VI 1436/ Rom.
[A. Jjunio P. fil. Fabia | [PJastori L. Caesenni[o | Sjospiti cos. leg.
Aug. | [pr]o pr. prov. Belg. leg. Au[g. | le]g. XXII P. p. f. praet. leg. pro[v. |
Asiae trib.] pleb. "q. Aug. |
Nr. 6 = II 4121 (Dessau 1145). Tarraco.
Q. Hedio L. f. Pol. | Rufo Lolliano | Gentiano auguri cos. | procos.
Asiae censitori | prov. Lugd. item Lugdu | nensium comiti Seven et | Antonini
Augg. tcr leg. Augg. | prov. H. c. item censit. | H. c. cur. c. splend. Pu | teo-
lanor. et Venter | nor. quaest. cand. praet. | cand. leg. leg. X[X]1I Pri | mig.
trib. leg. VII G. p. f. Ill | viro a. a. a. f. f. | Fab. Marcellus
Nr. 6 = X 5178. ~" * Caainum.
[C. Octavio App. Suetrio Sabino c. v. cos. ordina]rio pontifici | [auguri
comiti Aug. n. electo a]d corrig[end]um statum Italiae | [praef. alimentorum
ex] delegatu [pjrincipum in provincia | [Dalmatia(?) item Pannonia] in-
feriorfe] leg. Aug. pr. pr. provinciae | [Raetiae praeposito vexillajris Gcr-
m[a]nicae expeditionis legato | [leg. XXII Primigeniae p. f.] iuridico per
[A]emiliam et Liguriam curatori | [viae Latinae legato prov. Af]ricae region [i]s
Hipponiensis praetori | [trib. pi. cand. q. cand. sevijro turmar[u]m equestrium |
[patrono a[manti[s]simo.
Nr. 7 = X 5398 (Dessau 1159). Aquinum.
C. Octavio App. S[ue] | trio Sabino c. v. po[n] | tif. et auguri cos. ordi-
n[ar.] | legato Aug. pr. pr. Pannon. i[nf,] | elect, ad corrig. statum Ita[l.]
praef. aliment, iudici ex dele[g.] | cognition. Caesarian, legato [Aug.] | pr. pr.
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Die legio XXII. Primigenia. 151
prov. Raet. praeposit. vexifll.] | Germ, exped. comit. Aug. n. legat. l[eg. II] |
et vicensim. Pr[im]ig. iur[id]ico per A[em.] | et Liguriam curat, viae Latinae
n[ov.] J curat, rei publicae Ocriculano[r.] | praet de liberalib. causis tri-
bu[o.] | et quaestori candidato | plebs Aquinatiu[m] | patrono rarissim.
Nr. 8 = KOrber Nr. 1 [Korr. Westd. Z. VI. S. 146). Mainz.
(J. o. m. ceterisque dis de]abu[sque omnibus] | [pro] salute a[tque] |
[incolumitat]e et victo[riis] | d. n. imp. GJordiani pii [fel. Aug.] | [atque
SJabiniae Tranqu[illinae] | [totiusque) d. d. eorum | us L. f. Fab
Annianfus] | [X vir stli]tibus iudicandi[s trib. mil.] | [leg. XXX Ulp. et I
Mux Gordianarum in [quo ] | [ ... vi]c. leg. sustinuit q. pr. pr. . . .
. . . tiam (itam?) c. c. civit. adm. lim[itis] | [Germ]an. Haliq. et Chalita-
no[rum? . . .] | [. . . s]evir turm. I eq. [rom.] ad . . . | . . . nt. praef. fr. dan[d.
pl]eb. ro[m. cur.] | [Veie?]nt. et missus adv. h. p. in re[g. Tra | nsp]ad. tir.
legend, et arm. fabr. in[ur.] | [Me]diol. iurid. per Calabriam | [Luc]an. et
Brottios leg. leg. XXII | [Pri]mig. p. f. Gordianae vo | turn solvit Eal. Ju[i.] |
[Atti]co et Praetextato cos. (242 n. Ghr.)
Nr. 9 = VI 1456. Rom.
L. Mario Vegetino j Marciano Miniciano | Gal. Myrti[l]iano c. v. | [I]II
vir k. a. a. a. f. f. f. q. | urb. tr. pi. prae[f. f. d.] | leg. prov. Bae[t.] leg.
leg. | XXII Primig[e]niae praet.
Nr. 10 = VI 1456. Rom.
L. Mario L. f. | Gal. Vegetino | Marciano Mi[n]i | ciano cos. c. v. | praet.
leg. provin | ciae Baetic. leg. leg. | XXII Primig. praef. | frum. dand. trib. | pleb.
quaest. urb. | triumvir Kapit. | a. a. a. f. f. f. j viatores qui ei | apparuferunt.].
Nr. 11 = V 7776. Vado.
| ... se [q. provinc] | Asiae [tr. pi. pr. leg.
leg. XXII] | Primigen[iae] | pro pr. provinfciae] | curatori ope[rum locumq.
publicor.] | legato Aug. | [i]n Italia cu[ratori] | . . . Nolarum
Nr. 12 = VI 1551. Rom.
| leg. Aug. p[r. pr. prov ] | leg. Aug. pr.
[pr. prov leg. Aug.] | pr. pr. pro[v ] | duci vex [illation urn
leg et] | XI Claud, [p. f. et leg. leg.] | IIXX (sic) Pri[mi-
geniae . . . .] | [i]uridico [cura] | [t]ori Sol
II. Tribunen.
Nr. 13 = Bull, de Corr. hellln. V, S. 469 (Paton and Hicks, Inscript. of
Cos Nr. 94). Cos.
Tiptqiov KlavSiov 'HqccxXhtov \ vlov Kvq. KXtavvfiov rov d \ 6flq>dv
ratov ExtQTivtov | StvoqxZvTog %hiXtaqxri \ davxa h rBQfiavta Xtytm | vo$ KR
IjQifiiytvittQ dig fio \ vaQpjaavra xal itqtafltv \ carta noXXaxig viAq rijg \ narffi-
6og nobg rovg Ztfaa \ rovg KiavSta $oi(ir] \ rov hcfvrrjg avdqa xctl tvtQyi \ ztjv
d^etrjg fot*a %al rvvoiccg.
Nr. 14 = XI 1331 (Dessau 233). Luna.
(rechts). Imp. Neroni Claudio divi Claudi f. Germ. | Caesaris n. Ti.
Caesaris Aug. pron. divi Aug. abn. I Caesari Aug. Germ p. m. tr. pot. XIII
11*
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152 A. Weichert
imp. XI cos. IIII | L. Titinius L. f. Gal. Glaucua Lucretianus flam. Bomae et
Aug. II vir | IIII p. c. sevir eq. R. curio praef. fabr. cos. tr. mil. leg. XXTI
Primig. praef. pro legato | insular. Baliarum tr. mil. l[eg] VI Victricis ex
voto suscepto pro salute imp. | Neronis quod Baliaribus voverat anno A. Li-
cinia Nerva cos. II viris L. Saufe[i]o | Vegeto et Q. Aburio Nepote ub[i]
vellet ponere voto compos, posit Jovi Juno[ni] | Minervae Felicitati Romae
divo Augusto.
(links). Divae Poppaeae Augustae | imp. Neronis Caesaris August. |
L. Titinius L. F. Gal. Glaucus Lucretianus | (weiter wie oben).
Nr. 15 = III 6818 (Dessau 1017). Antiochia in Pisidien.
| P. f. Stel. Sosp[i]ti | fetiali leg. Aug. pro pr. provinc. Gal. |
Pisid. Phryg. Luc. (sic) Isaur. | Paphlag. Ponti Galat. | Ponti Polemoniani |
Arm. leg. leg. XIII gem. | donat. don. militarib. | expedit. Suebic. et Sarm. |
cor. mur. cor. vail. cor. | aur. hast. pur. trib. ve | xiU. trib. curat, colo | nior.
(sic) et municipior. prae. | frum. dand. ex s. c. praetori | aed. curul. q. Cret.
et C[yr.] | trib. leg. XXIII (sic) Priraigen. | III vir a. a. a. f. f. | Thiasus
libertus.
Nr. 16 = III 141954. Ephesus.
| [C. V]ibius C. f. Vof. Salutaris promag.
portuum | provinc. Siciliae item promag. frumenti mancipalis praefec. | cohor.
Asturum et Gallaecorum trib. mil. leg. XXII Primigeniae p. f. subpro | curator
provinc. Mauretaniae Tingitanae item provinc. Belgicae | Dianam argenteam
item imagines argenteas duas unam urbis Ro | manae et aliam Gerusiae sua
pecunia fecit ita ut omni ecclesia su[p]ra | ba[s]es ponerentur ob quarum
dedicationem in sortition[em] Gerusiae con | secravit sestertia decern septem
millia nummuni.
'Aqxf(ii8i 'Etpsoia xal xy ydoaspaaxa ytgovala 'E<ptola>v j rdiog Ovfiftiog
r. vlbg Ovcoqttvxiva EaXovxaQiog dgxtovifg I Xtfitvmv lnaQ%tiag StxfXiag xai
aQX(6vrjg aslxov 8rj(iov \ Ptofuxlmv $naQ%og cntlgrig 'Aazovgav xal \KaXXaixav
%hXL | aq%og Xsyt&vog KB ngsifiiysvlag niag qtidrjltcog dvzmlxgo I jrog litag%hiag
Mavgtxaviag TiyyHxdvrjg xai Inctgxtiaq \ BeXyixrjg*Agxt(iiv dgyvgiav xal ftxovceg
dgyvgdg (liav rjytfio \ vidog Pdfirjg xal <piXoatflaGxov rsgovaiag Ix xav idtcov I
ZnoiTjasv axiva xafriigmCfv tva xl&rjxai xaxvc txxXrjGiav Inl \ xmv §ccos<dv cog
i\ Stdtoc&g avxov Ttsgit%H xad,iiga)6fv dl | xal etg xXygbv trig ysgovaiag drjvdgia
xtxgaxiG%uXia 8iaxo \ a ice nfvx-qxovra \ inl dvftvitdxov T. 'AxviXXiov IJgoxXov
ygafifiaxtvovxog Ti§. KXavdiov | \^Io]vXidvov q>iXo6fpdaxov xal q>iXo7tdrgi8og.
(i. J. 104 n. Chr.).
Nr. 17—21 = III 14195*-' (vgl. Nr. 16). Ephesus.
Nr. 22 = III 560. Athen.
P. Aelio P. f. Serg. Hadriano | cos. VII viro epulonum sodali Augustali
leg. pro pr. imp. Nervae Traiani | Caesaris Aug. Germanici Dacici Pannoniae
inferioris praetori eodemque | tempore leg. leg. I Minerviae p. f. bello Dacico
item trib. plebi quaestori imperatoris | Traiani et comiti expeditionis Dacicae
donis militarib u 8 ab eo donato bis trib. leg. II | Adiutricis p. f. item legionis V
Macedonicae item legionis XXII Primigeniae p. f. seviro | turmae eq. R. praef.
feriarum Latinarum X viro s. c. | 17 i£ 'Agstov ndyov povXij xal 17 xdiv b^axooiatv
xal 6 | dftfiog 6 'Afriyvaiav xbv dg%ovxa tavxdiv \ *A8gtav6v. (112 n. Chr.)
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Die legio XXII. Primigenia. 153
Nr. 23 = V 877 (Dessau 1062). Aquileia.
A. Platorio A. f. | Serg'Nepoti | Aponio Italico | Maniliano | G. Licinio
Pollioni | cos. aaguri legat Aug. | pro praet. provinc. Bri | tanniae leg. pro
pr. pro | vine. German, inferior. | leg. pro pr. provinc. Thrac. | leg. legion. I
A diu trie is | quaest. provinc. Maced. | curat, viarum Gassiae | Glodiae Giminiae
novae | Traianae candidato divi | Traiani trib. mil. leg. XXII | Primigen. p. f.
praet trib. | pleb. Ill vir. capitali | petrono.
Nr. 24 = VIII 6706 Tiddi.
Q. Lollio M. fil. | Quir. Urbico cos. | leg. Aug. provinc. Germ. | inferioris
fetiali legato | imp. Hadriani in expedition. | Judaica qua donatus est | hasta
pura corona aurea leg. | leg. X Geminae praet. candidat. | Gaes. trib. pleb.
candidat. Gaes. leg. | procos. Asiae quaest. urbis trib. | laticlavio leg. XXII
Primigeniae | Illlviro viarum curand. | patrono | d. d. p. p.
Nr. 25 = II 3237. Mentesa.
P. Licinio P. f. | Gal. Liciniano | praefecto | cohortis VII | [R]aetorum |
equitatae in | Germania tribuno | militum leg. XXII | [Primigjeniae piae |
[fidelis prjaefecto | [alae
Nr. 26 = III 6819 (Dessau 1039). Antiochia in Pisidien.
| leg. Aug. pro pr. provinc. Galat. Phryg. | Pisid.
Lycaon. Papblag. item ad census Pa | phlag. leg. leg. I M. p. f. in Germ,
infer, praeto | ri candidato imp. Traiani Aug. Germ. Da | cici Parth. trib-
pleb. candid, eiusdem XV | vir sac. fac. ad acta sen at us q. V[Ivir] | eq. R.
trib. leg. XXII P. p. f. Xvir stb[tib. iudi] | candis | et ....
Nr. 27 = VI 1383 (Dessau 1063). Rom.
P. Coelio P. f. | Serg. Balbino I Vibullio Pio | Xviro stlitib. iudic | VIviro
equit. | Roman. | turm. quint tr. mil. leg. ! XXII Primig. p f. adlecto | inter
patric. ab imp. Gaes. | Traiano Hadriano Aug. | salio Collino quaest. | Aug.
flamini Ulpiali pr. de fidei commiss. cos. | designato | decuriones sua pecunia
(136 n. Chr.).
Nr. 28 = VI 1450 (Dessau 2935). Rom.
L. Mario L. f. Quir. | Maximo Perpetuo | Aureliano cos. | sacerdoti
fetiali leg. Augg. pr. pr. | provinc. Syriae Goelae leg. Augg. pr. pr. | provinc.
Germaniae inferioris item | provinc. Belgicae duci exerciti (sic) Mysia | ci
aput Byzantium et aput Lugdunum | leg. leg. I Italic, cur. viae Latinae | item
reip. Tarentinorum allecto in | ter praetorios trib. pleb. candidato | quaestori
urbano trib. laticl. leg. | XXII Primig. item III Italicae | IIII (sic) viarum
curandarum | M. Julius Artemidorus | leg. Ill Gyrenaicae.
Nr. 29 = Hebordey und Kalinka, Denkscbriften der Wien. Akad. 1897,
S. 39 Nr. 53. Balbura.
[B]ccl§ovQsa>v | 77 (tovXrj x«[i] | o drjfiog l[Ttl] \ fi[rj]atv T. M[(tQ] | kiov
Koviq[*i] | va J7]ioraQL \ avov z^Xla[(f] \ %ov Xsysd>vo[g \ K]B' TJQttfjLiytvt[l] \ ag
vldv Mccqnl | ov Titlccvov $ \ naQ%ov (SnsiQ&v | %uXid^xov Xs \ yitovoav /T nqt i- !
pmsiXov | xTitivov \ rijg noXtmg.
Nr. 30 = Korber Nr. 15. Mainz. •
Pietati leg. | XXII Pr. [Alexandr.] | p. f. et honori aquil | ae L. Do-
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154 A. Weichert
mitiu[8 Jul]i | anus i]unior [tr.] (?) L. j Domiti Juliani | quondam p. p. fil. | d.
d. ob merita de | dicante Maximo | Attiano c.'v. leg. Aug. | [p]r. pr. G. [s.]
V Kal. April. | [d.] n. Ale[x]andro [Aug. Ill et] Dione c[os.].
(28. Marz 209 n. Chr.).
Nr. 31 = Bramb. 1083. Mainz.
D. M. | Geniae Lineae Gratae coniugi | pientissimae quae vixit an.
XXXV | mens. IIII L. Baebius tribu | nus mil. leg. XXII Pr. p. f. | f. c. (?).
Nr. 32 = Bramb. 1099. Mainz.
D. M. | Tito Statilio Tauro | praef. fabro | rum | praef. coh. I Aug.
Iture | or. et VI Thracum trib. | mil. leg. XXII Pr. p. f. vixit | an. XXXV
Statilius For | tunatus lib. f. c.
Nr. 83 = VI 1440. Rom.
[L.] Laberio L. f. Aem. Ju | [G]occeio Lepido Proc[ulo] | praet.
tr. pi. quaest. leg. [pro pr.] | Asiae leg. pro pr. Africae l[eg.] | misso ad prin-
cipem trib. mi[l. leg. | XXII] Primig. Yvir. stlit. [iud.] | Apollonius lime
na[rcha] | Cypri.
Nr. 34 = IX 4885 (Dessau 2745). Trebula Mutuesca.
Q. Livio Q. f. Pala[t.] | Velenio [Pijo Sever[o] | ducenar. | trib. sem. |
leg. XXII Primig. praet | semens, coh. 1 classic. | patrono Aequicula | nor.
Caeninensi ma | gistr. iuvent. Trebul. | Mutuescae qui obla | ta sibi statua
ab | eis honore conten | tus impensam remisit 1 1. d. d. d.
Nr. 35 = IX 4886 (Dessau 2744). Trebula Mutuesca.
Q. Livio Q. f. [Pal] | Velenio Pi[o] | Severo ducen[ario] | trib. sem.
leg. X[XI1] | Primig. praef. sem. coh. [I] classicae patrono A[equi] | cula-
norum Caeni[nensi] ....
Nr. 36 = V 4363. Brescia.
elio I | [IIIIvi]r viar. c[ur.] | [le]g. XXII pia[e
fid.] ....
III. Inschriften aus den beiden Germanien.
1. Insohriften aus der Zeit des ersten Aufenthalts ii Germania superior
(43-69 n. Chr.).
Nr. 37 = Becker 71 (Bramb. 1026). Mainz.
Genio c. | G. Mell I onius | Severus c. | leg. XXII Pr. | v. s. 1. 1. m.
Nr. 38 = Becker 191 (Bramb. 1217). Zahlbach.
I,. Sergius | L f. Sabati | Valenti. | leg. XXII | ann. XXVI | stip. VII.
Nr. 39 = Becker 192 (Bramb. 1225). Zahlbach.
G. Vibulius G. f. | Ofen. Valentin | us Mediola. | mil. leg. XXII | a.
XXXVIU stip. | XVIII h. s. e.
Nr. 40 = Becker 193 (Bramb. 1222). Zahlbach.
Q. Valer | ius Q. f. | Ofe. Vir | ilio Me. | mil. leg. | XXII Pri | > Bargo | ni
an. XXIII I sti. Ill t. f. i. h. f. c.
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Die legio XXII. Primigenia. 155
Nr. 41 = Becker 194 (Bramb. 1224). Zahlbach.
T. Vibius T. f. | Pol. Opta | tus Epor | edia mil. | leg. XXII Pr. | an.
XXXI stip. | XI h. s. e. h. f. c.
Nr. 42 = Becker 195 (Bramb. 1218). Zahlbach.
M. Sulpici | as M. f. Sab | ati. Vale(n)s | Mantua mil. | leg. XXII Pr. |
an. L stip. XXV | h. 8. e.
Nr. 43 = Becker 196 (Bramb. 1213). Zahlbach.
G. Matteius | C. f. Lemon. | Priscus | Bono. mil. | leg. XXII Pri. | ann.
XXXIII sti. | XIU h. s. e.
Nr. 44 = Becker (Bramb. 1220). Zahlbach.
L. Valeria | s L. f. Pup. | Tertallus | Laude mil. | leg. XXII | Pr. an.
XXVI | stip. VI h. 8. e. | h. e. t secus | h. p.
Nr 45 = Becker 198 (Bramb. 1208). . Zahlbach.
C. Annius | G. f. Ani. | Salutus | Vercellis | mil. leg. XXII [ Pri. an.
XXXIII | sti. XI h s. e. | h. f. c.
Nr. 46 = Becker 200 (Bramb. 1212). Zahlbach.
M. Cornelius | M. f. Voltinia | Optatus Aquis | Sextis miles leg. | XXII
Primigenia. | ^ Q. Stati Proxumi | aeroru. XL test | amento f. iuss.
Nr. 47 = Becker 201 (Bramb. 1223). Zahlbach.
Sex. Valerius | Sex. f. Vol S(e)v | eras Luc. Aug. | mil. leg. XXII | Pr.
an. XL sti. | XIX h. 8. e. | h. f. c.
Nr. 48 = Becker 202 (Bramb. 1211). Zahlbach.
Sex. Careius | Sex. f. Vol. | Floras Foro Aug. | mil. leg. XXII | Pr.
an. XXIX | stip. IX h. s. e. | h. ex. t.
Nr. 49 = Becker 203 (Bramb. 1226). Zahlbach.
atius | [mil. leg.] XXII Pri. | ... .
Nr. 60 = Becker 204 (Bramb. 1250). Zahlbach.
| [mil. leg. XXII] | Primpge] | nia. c. P[lau] | ii Veien-
t[o] | Die ano. |
Nr. 51 = Becker 249 (Bramb. 1209). Zahlbach.
Romanus | T. Avidi Go | rdi eq leg. XXII Pri | ser(v)us an. | XXVII
mer. | eius p. h. i. | s. e. 8. t. t. 1.
Nr. 52 = Keller II, 202a. Mainz.
G. Faltonius G. f. Pom. | Secundus Dertona mil. | leg. XXII Pr. an.
XLVI stip. XXI | h. s. e.
Nr. 58 = Keller II, 202b. Mainz.
. . . . tius C. f. | Vol. Paullus | Vienna mil. leg. | XXII Prim. an. | XXXVIII
stip. I XVIII h. 8. e. | et ave et vale.
Nr. 54. = Kdrber 54. Mainz.
| Catulus | Virano | mil. leg. XX[II] | Pr. an. LV stip. |
XXX h. s. e. h. f. c.
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156 A. Weichert
Nr. 55 = Kdrber 55. Mainz.
li mi. l[eg. | X]XII Pri. [an. | XX] VIII st[i. VII?] . . . .
Nr. 56 = Kdrber 127. Mainz.
. . . . f . Pa[p. | Ni]grinu[s | Narb. mi[I. | leg.] XX[U | Pr.]
Nr. 57 = Bramb. 1075. Mainz.
Aulus Baebi | us G. f. Scap. Gle | me(n)s Faesulis mil. | leg. XXII
an. | LX stip. XXIII | h. s. e. | Crescens 1. f. c.
Nr. 58 = Bramb. 1082. Mainz.
C. ECittius G. f. | Vol. Paulus | Vienna mil. leg. | XXII Prim. an. | XXXVIII
stip. | XVIII h. s. e. i et ave et vale.
Nr. 59 = Bramb. 1214. Zablbacb.
P. Metellus L. f. | luus | [mil. le]g. [XXII] Pr. | . . . Ill . .
Nr. 60 = Bramb. 1215. Zahlbach.
M. Mucius M. f. | Pub. Albi. Pud. | mi. le. XXII a | XXX stip. IX | h. 8. e.
Nr. 61 = Bramb. 1216. Zablbacb.
M. Novellius | M. f. Ouf. Rom. | Mediolani. | mil. leg. XXII Pr. | an.
XXXIII sti. | XIII h. s. e. ex t. | t. f. i. h. f. cu.
Nr. 62 = Bramb 1219. Zahlbach.
M. Terentius M. f. | V[o]lt. Tertius Deci. | mil leg. XXII Pr. | ann.
XXXIII sti. XIII | h. b. e.
Nr. 63 = Bramb. 932. Hechtsheim.
Atinius | Sept[i]mi | f. Romilia | Ateste | mil. leg. XXII | [Pr.] an.
XXXV | h.s. e.
Nr. 64 = Bramb. 945. Jungenfelder Au.
Valerius | L. f. Pap. Sabi | nus Nar. mil. | leg. XXII Pri. |
[h. s. e.].
Nr. 65 = Bramb. 1381. Gustavsbnrg.
T. Javennius | C. f. [P]ol. Proc | ulus Faventia | > leg. XXII Pri[m.] |
ann. XLV stip. |
Nr. 66 = Bramb. 1382. Gustavsburg.
P. Solius | P. f. Vol. Su | avis Viana | mil. leg. XXII | Prim. an. | XXXXVII
»tip. |
Nr. 67 = Bramb. 1084. Mainz.
Leg. XXII C V.
2. inschriften aus Germania Inferior.
Nr. 68 = Bramb. 199. Xanten.
Dis Manibus | M. Vetti Satur | nini | vet. leg. | XXII P. p. f. civi |
Traianensi M. | Antonius Hono | rat.
Nr. 69 = Bramb. 270. Neuss— Grimlinghausen.
Atilius M[arcellus?] | Primi[ge]nia Ma[r]c[e]l[l]a an. II | M.
Metilius P. f. Rom. Ma[r]cellus | veteranus ex leg. | XXII VT(?) | hie siti sunt.
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GoogIe_
Die legio XXII. Primigenia. 157
Nr. 70 = Bramb. 311. Koln.
T. Julio Tuttio T. f. | Claudia Viruno | mil. leg. XXII Primig. | ann.
XXXXIII sti[p.] X[II]X
Nr. 71 = Bramb. 328. Kdln.
Dianae | sacr. | Q. Vettius | Rufus c. leg. | XXII | 1. m.
Nr. 72 = Bramb. 367. Koln.
D. M. | Potentina Senni | ano coniugi cen | turioni leg. XXII et | Ser-
vando filio | et Maximine filie | f. c.
Nr. 73 = Bramb. 468. Bonn.
D. M. | Jul. Paterno | mil leg. XXII Pr. | p. f. stip. XXIII | Opponius
Justus ) archit. amico | a se fecit.
Nr. 74 = Bramb. 660. Brohl.
I. Here. | 1. VI Vi. p. f. 1. X | G. p. f. 1. XXII Pr. p. [f.] | et al. coh.
el. | q. s. Q. Acut. | su. cu. M. J. | Cossuti | ... X 1. VI Vic. | p. f.
Nr. 75 = Bramb. 669. Brohl.
| ... [lejg. XX1[1] | [Primig]enia | . . . ris . . | . . . 1. m.
Nr. 76 = Bramb. 671. Burgbrohl.
1 nus c. leg. XXII | P. p. f. et comili. | qui cum eo sunt.)
v. 8. 1. m.
Nr. 77 = Bramb. 672. Schweppenburg.
Herculi Saxan | o sacrum vex | sillatio leg. XXII | Pr. qui sunt sub |
cura K. April! . > | [v. 8. 1.] m.
Nr. 78 = Bramb. 673. Schweppenburg.
Suleviabus | Q. Paccius | Pastor | vet. leg. j XXII P. p. f. D. | v. s. 1. m.
Nr. 79 = Bramb. 674. Tonnisstein.
Herculi Sax | sano sacrum | C. Sulpicus Ma | turus > leg. XXII | Pr.
p. f. et commilitone8 leg. eiu | sdem qui sub | eo sunt | v. s. 1. m.
Nr. 80 = B. J. 84, S. 67. Tonnisstein.
| Ap[ol]lini | P. Verani[us] I Super mi[l. | leg. YJXR
Pr. p. f. | ralbi | iniud
Nr. 81 =» Bramb. 1976, 1. Bonn.
LEGIO * XXII * C • VP. (auf dem Fragment ewes gebogenen Bronze-
streifens).
Nr. 82 = Bramb. 1975, 2. Bonn,
leg. XXII | . . reg. . . .
3. Inaohrlften aus Germanla superior von der Zeit Trajans ab.
a. Mainz.
Kaiser- und Ehreninschriften.
Nr. 83 = Becker 132 (Bramb. 1305).
[pont]ifex max. t[r. pot.] | [proc]os. opus thefrmarnm (?)] j
. . . . um leg. XXII A[ntoninianae ?] .... | ... . numini suo .... | ... .
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158 A. Weichert
Nr. 84 = Kdrber 13.
[Juliae Augustae] Caelesti deae | [matri imperato]ris Gaesaris | [M. Aureli
Anton]ini pii felicis | [Augusti Parth]ici mazimi | [Britannici maxijmi Germa-
nic! | [mazimi e* (?) matrje senatus patri | [ae item (?) castror]um in honorem |
[legionis XXII AJntoninianae Pr. | [p. f. ] us Quirina An | [........
An?]niana, (213—217 n. Ghr.)
Nr. 86 = Kdrber 26. Kastel.
Imp. Caeaa[ri divi Nervae f.) | Nervae Tr[aiano Aug. Germ.] | pont.
ma[x. frib. pot. Ill cos. II] | p. p. [cos. des III] | leg. X[XU] Pr. p. f.]
Nr. 86 = Korber 119 (Bramb. 1367).
[Leg. X]X1I Prim. [p. f. I Anto]nini[ana].
Nr. 87 = Korber 150.
In b. L. Septimi | Seven Pii Pertina | cis Aug. invicti imp. | et M.
Aureli Anto | nini Caes. | legioni XXII Pr. p. f. | honoris virtutisq. | causa
civitas Tre | verorum | in obsidione ab ea | defensa. (197 n. Cbr.)
Nr. 88 = Kdrber 114 (Bramb. 983).
Pro salute | dd. nn. | sanctissimorum | impp. | bono eventu. mil. | exer-
citus G. s. Mater | nius Perletus mi). | [l]eg. XXII Pr. p. f. strator | [cos. c.
a ]to po[suit ....],
Nr. 89 = Kdrper 115 (Bramb. 1034).
Bonum eventum | eeqq. leg. XXII Pr. p. f. | Albanius Agricola | et
Macrinius Juli | anus qq. cives Sumelo. I [Po]mpeiano et PaeIignian[o] | cos.
(231 n. Chr.)
Nr. 90 = Bramb. 1076 (Dessau 2472).
Pro salute imp. M. Au | rel. [Commo]di Antonini | Pii Felicis | For-
tunae reduci | leg. XXII Pr. p. f. C. Gentil | ius Victor vet. leg. | XXII Pr.
p. f. m. b. m. negot | iator gladiarius | testamento suo fieri | iussit ad HS
n. VIII mil.
Inscbriften aus dem Fabnenheiligtum der Legion.
Nr. 91 = Keller II, 26 b
J. o. m. | Sabasio | [C]onservatori | bonori aquilae | leg. XXII Pr. p. f. |
| [M. Aur.] Germanus | i....n i
Nr. 92 = Kdrber 16.
[ et h]ono | [ri aquilae l]eg. XXII | [Pr. p. f. Antoni]nian | [ae . . .
M. Tillius M.] f. Tere | [tina Rufus] Atinae | [ p. p. leg. s. s. d. d.
exj | tree, [dedicante .... A] | vito [leg. Aug. pr. pr. G. s. . . .] [ dn. im[p.
Antonino] | Aug. [IIII et] | Balbin[o II cos.]. (212 n. Cbr.)
Nr. 93 = Kdrber 17.
[. . . . | conservator^ et nu | [minib.] castro | [rum hon]oriq. leg. | [XXII
Pr. p. f. Alezandrianae] ! s Dn . . . . | p. p. leg. s. [s. d. d. . .] | de-
dicante Sex. Catio] | Clemen [tin o leg. Aug. pr. pr. G. s.]
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Die legio XXII. Primigenia. 159
- Nr. 94 = Korber 18.
[Honori] aquilae | [leg. XX1]I Pr. p. f. | rus | [quondam p. p.] |
fil. d. [d. ob merita] | leg. ei[usd. dedic] | V Kal. [ Augg.] | Sever[o III
et Antonino cos.] (202 n. Chr.)
Nr. 95 = Kdrber 24.
Imp. Caes. [ ] | leg. XX[II Pr. p. f. d. d. ded leg.
Aug. pr. pr.]
Nr. 96 = Korber 26 (Bramb. 1038).
[Imp. C]aes. L. Septim[io Severo Pio Pertinaci Aug. Arabico] | [Adia-
ben]ico Parth[ico trib. pot. XII imp. XI cos. Ill procos. p. p.] | [ et imp.
Cajesari M. Aurelpo Antonino Aug. L. Septimi Severi Aug. n. filio trib. pot.
VII cos.] | [et L. Septimio Qetae Caes. L Septimi Seven Aug. n. filio et
Juliae Domnae Aug. matri castrorum] | primi o[rdi]n[es et centuriones et
evocatus leg. XXII Pr. p. f. ] | coh. pri[ma] | Ammian. Ur[sus ?]
| V]al. Catul[us] | [Ca]lvis. Prpmus . . . [FJlorent. |
[Mate]rn[us?] V[o]lus. Yer. | Val. Alexand. Jul. Hispan. | Val. Alexaud. | dedi-
catee Ci[lone et Libone cos ] (204 n. Chr.)
Nr. 97 = Korber 112 (Bramb. 1033).
Fortunam | superam ho | nori aquilae | leg. XXII Pr. p. f. M. | Minicius
M. fil. | Quir. Lindo Mar | [cel]li[nus p.] p. leg. ei. |
Nr. 98a = Korber 113.
Qenium legio | ni. XXII Pr. p. f. ho | nori aquilae leg. | 8. 8. Au-
reliu[8. . . .].
Nr. 98b = Kdrber 118.
[. ... trib. mil.(?) leg XXII P]r. p. f. ! I pr. pi]l. fil. Hippi|
[. . . . C]adyan[d]a \ [ ]a Cybira.
(Nr. 27 (s. Tribunen) gehort ebenfalls hierher).
Bauurkunden.
Nr. 99 = Becker 294 (Bramb. 1308). Kastel.
Leg. | XXII.
Nr. 100 = Becker 295 (Bramb. 1309).
XXII| [Prim.?] pia [fid.?].
Nr. 101 = Becker 297 (Bramb. 1366).
L[e]g. X[X]iI | [P]r. p. [f.]
Nr. 102 = Becker 298 (Bramb. 1095).
Leg. XXII | Pr. p. f. > Atti , Atrecti.
Nr. 103 = Korber 42.
[Leg.] XXII | [P]r. p. f.
Nr. 104 = Bramb. 1062.
Leg. XXII Pr. p. f, | Cal. Strabo.
Nr 106 = Bramb. 1085.
Leg XXH | [P]r. p. [fj.
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160 A. Weichert
Nr. 106 = Bramb. 1086.
Leg. XXII C. F.
Nr. 107 = Bramb. 1287.
Leg. XXII | Pr. p. f.
Die ubrigen Inschriften.
Nr. 108 « Keller I, Nr. 26 ».
I. o. m | Sucaelo et | Gen. loci pro | salute C. | Calpurni | Seppiani
p. p. | leg. XXII Pr. p. [f.] | Trophimu8 | actor ... can | abari ex | voto.
Nr. 109 = Keller II, Nr. 204 •.
| [> leg. XXII] | Prim. p. f. | stip. XLV | an.
LXX | [Dis] Man.
Nr. 110 = Kdrber 103 (Bramb. 1021.
[I. o. m.] | cons. Ap[ron. ?] Sentian[us sig. (?) | et] Vena. Saturninus
tes. ex [v.] p(os. | agente]8 lustro Atini Justi[. . . | cum djupli. quorum
n[omina | infra script, sunt .... (Die Namen Bind bis auf wenige Spuren
zerstort).
Nr. Ill = Kdrber 106 (Bramb. 993).
a) Yorderseite: [I.] o. m. | [Jujnoni reginae | [Forjtunae Minervae |
) [pro salute | et incolumitjate | [leg. XJXII Pr. p. [f.
Com.] | Commodo Aug. VII | et P[ertinace II | [c]os. (192 n. Chr.)
b) Nebenseite: [C? S]exti[lius? C? f. | An.] Marc[ianus | domo] |
[Ve] re ell [is munici | pio] Itali[ae qui est | fa]ctus m[iles in cohor | te] VII pr.
p[robatu8 imp. An | tonjino 1[II cos. factus princi | pali]s £ru[c. Glaro II et
CI. Se | ve]ro [c]o[s. militavit ex | a]ctu[s] t[esserarius optio | sig]nif. bf. [pr.
pr. factus in leg. | XX] II Pr. p. [f. evocatus | B]arbar[o et Regulo | c]os. VI
a[nn. ab imperatore | o]rdinibu[s adscriptus] j in X pil. p[r. ob virtutemj j viritim
[successit c] | leg. ann. [XXIX meruit fuit] | c. leg. I [Miner. ? c. leg.] | V11I
Aug. [c. leg. XIII (?) gejmine c. l[eg | c. l]eg. X[ | c. ljeg. I
[ P. P.]-
Nr. 112 = B. J. 53, S. 146.
I. o. m. | et Jun. reg. | Q. Pom. Va [ lens > leg. XXII | Pr. [p. f.] pro
se et 8uis | [v. 8. p. L 1. m. ?]
Nr. 113 = Becker 73 (Bramb. 1025).
In h. d. d. | Genio c. | Volusi Veri | Honoratius | Clemens mil. leg.
XXII P. p. f. | v. s. 1. 1. m. | Cilone et Libone | cos. (204 n. Chr.)
Nr. 114 = Becker 74 (Bramb. 1029).
[I]n h. d. d Qenio c. S[e | r]vii T. Quiaetius Perp[er | n]a v. s. 1. 1. m.
probatus | Maximo et Urbano [cos.]. (234 n. Chr.)
Nr. 115 = Becker 109 (Bramb 1039).
| leg. XXII [Pr. p. f.] Se | [veri?]anae ex v[o] | to p |
C. An[tonius? Ti(?)] | tian[us] [de | dicatjione VI Kal. | [Vale]riano
III et G | [allieno II cos.] (225 n. Chr.)
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Die legio XXII. Primigenia. 161
Nr. 116 = Keller II, 22 •.
[L o. m. et Junoni reg] | in[ae mil. f?)] | leg. XXII P. p. f.
et coniun[x] | Nanno fece[r.] ex voto | | abus Albino et Aefmi-
li]ano c[os.]. (205 n. Ghr.)
Nr. 117 = Kdrber 62.
D. M. | C. Valerius | Secundus mil. | leg. XXII Pr. p. f. | stip. XXV
Val. | Veranius | fratri f. c.
Nr. 118 = Kurber 105 (Bramb. 1020).
L o. m | [et Jun. r]eg. | Aurelius | He[r]mes | [mil. l?jeg. | [XXII Pr.
p. t?]| I I | [v.] a. 1. 1. m.
Nr. 119 = Bramb. 1210. Zahlbach.
Aurelio Alexandro mil. leg. XXII | Maternia Materna coniux et | heres
et Lucianus Mater | nus socer f. c.
Nr. 120 = Bramb. 1221. Zahlbach.
D. M. | Lucio Valerio | Victori mil. le | [g]io. XXII Jul. f. c.
Nr. 121 = Bramb. 1341. Kastel.
Aulus Coraulus | mil. leg. XXII P. p. f. qui | vixit annis XXXIII | stip.
X1III cives | civitate Anche | nus. n. Diatr. | et Mucapor Mu | [cat]ralis mil.
leg. | [eiuad.] fratres et contu | bernales opt | pietate fecerunt.
Nr. 122 = Korr. Westd. Z. XXI, S. 33 f.
C. C | us [mil. (?) leg.] | XX[II Pr]
Nr. 123 = Becker 72.
Qenio > I Nigidi | Censorin. | Ael. Verin. | architec. | Geminius | Primus
c. a. | ex voto suscept. posuer.
Nr. 124 =- Bramb. 1068.
Gandidiae Urbanae | Maternius Pardus | armaturae XXII mar. | f. c.
Nr. 126 = Korber 66. Kastel.
[D. M. et perpet. securi]tati Vindi[. . . | Vinjdius Pri[s | cia-
nus mil. leg. X]XII Pr. p. f. bf. trib. | [et Vindi Priscus et Pri]scinus fra | [ter
et fratris fil]i heredes f. c.
Nr. 126 = Becker 11 (Bramb. 1060).
I. o. m. Jun. reg. | Aulus Mu | catralis b. | leg. leg. XXII | Alexandri. |
v. s. 1. 1. m. X Kal. D. | Albino et [Ma] | ximo cos. (227 n. Cbr.).
Nr. 127 = Becker 33 (Bramb. 999).
Deo Mercurio | Tib. Justinus | Ael. Augusta | Titianus bf. | leg. leg.
XXII | et Servandia | Augusta eius | v. s. Faustino et Rufino | cos.
(210 n. Chr.).
Nr. 128 = Keller II, 98a.
| Victorious | bef. legati | v. 8. 1. 1. m. Laeto | it.
et Ceriale | cos. (215 n. Chr.)
Nr. 129 = Bramb. 1343. Kastel.
D. M. | M. Auruncule(i)o | Juliano equiti | Romano Heren | nius Victo-
rinus | (bf. ?) leg. leg. XXII | stip | | | . . .
. . posuit.
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162 A. Weichert
Nr. 130 = Korr. Westd. Z. XIX, S. 230.
Marti Victo | riae Fortun. | Tertinius | Senecio mil. | leg. XXII Pr.
p. f. | [b]f. cos. imp. | Severo II et | Albino Cae | sare II cos. (194 n. Chr.)
Nr. 131 = Bramb. 979.
C. Julio Flaviano cornicul | ario leg. XXII P. p. f. stipen | diorum XVII
qui vixit an | nos XXXV m. XI d. XXV Cocc | eia Chryisis (sic) coniogi in-
co | mparibili (sic) pietatis f. c.
Nr. 132 = Bramb. 1294.
[D. M ] | et memoriae aeternae Perpetuae | Severae civis Agrippinensis
matri | eximiae pietatis quae vixit annis LXXI | Pervincius Ursinus mil. c. a.
leg. XXII p. f. | filius et Vitalinia Servanda nurus f. c.
Nr. 133 = Bramb. 1024.
In b. d. d. | I. o. m. et Genio | c. Val. Alexan | dri T. Devillius | T.
Immunis fil. | Aurelia Vict | orinus c. a. | leg. XXII Pr. p. f. | d. p. imp.
Anto | nino II et G[e]ta | Caes. cos. (205 n. Chr.).
Nr. 134 = Keller I, 237a.
D. M. | Claudine con | iugi carissi | me et rever | entissime (sic) Sa | m-
momius Pat | erc(u)lus c. a. leg. | XXII et Mar | cellinus et | Marcus parbuli
(sic) | f. c.
Nr. 135 = Bramb. 1134 (Dessau 2414).
Deae Diane | C. Lucilius | Messor mil. | leg. XXII Pr. (p.) f. | cus.
basil. | Dextro et | Prisco cos. (196 n. Chr.).
Nr. 136 = KGrber 53.
Vitalinio Salutari eq. leg. XXII Pr. | Q. Quintina uxor et Salutarii |
Victorina Victorinus | Victor *fili | f. c.
Nr. 137 = Korber 72.
D. M. | Attiliae Runae matri Respectius | Servandus mil, pecuar. leg.
XXII et Res | pectius Respectinus fili et Serv | andia Maximina et Servan-
dius | Severinus nepotes f. c.
Nr. 138 = Becker 61 (Bramb. 1135).
[Ajppollini | [sa]crum | [AJlbani. | [PJrima | [nus] sig. | l[eg. X]Xll | Pr.
[p. f.]ex | vo[to] | p.
Nr. 139 = Bramb. 1301 (Dessau 2436).
I. o. m. 1 et Junoni | Reginae | T. Albanius | Primanus sig. | leg. XXII
Pr. p. f. | optio nava | liorum pro | se et suis | v. s. 1. 1. m. | Materno et |
Bradua cos. (185 n. Chr.).
Nr. 140 = Bramb. 1302.
I. o. m. | et Genio loci | L. Septimius Bellus | sig. leg. XXII [P]r. | optio
navali. | ▼. 8. 1. 1. m. | Saturnino et Gallo cos. (198 n. Chr.).
Nr. 141 = Bramb. 1078.
... II (?) P. f. | Vodal. | . . . . aquilif. | [leg. XXX D]lp.
Vict. | [l]eg. XIIII Ge | leg. XIII Gem. | [leg. XX]1I Prim. p. f. | q.
stip. XLV | an. LXX.
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Die legio XXII. Primigenia. 163
Nr. 142 = Bramb. 1115.
V | AVROTRXLL | teseerario leg. | XXII P.
p. f. civi Tr [an.] | LI stipendiorum | V Aulutrabiti | heres eius f. c.
Nr. 143 = Kdrber 51. Kastel.
D. [M.] | C. [P (?)]uIlinio Decimo | [te]serario leg. "XXITP. p. t | ano-
rnm XXXVII stipe | niorum (sic) XVIII Begin | ins eques | Ant . . .
.... c. a. |
Nr. 144 = Bramb. 1283.
Bonis | casubus | vex. leg. | XXII P. p. f. | Q. Cecili[ns] (?) | [et Cor-
nelius (?)] | Marcel. | c. c. leg. eius | dem v. s. 1 1. I. 8. m.
Nr. 145 = Becker 19 (Bramb. 1319). Kastel.
[I. o.] m. et Jono[ni rejgine | Aestivius F[est(?)]as ve | [tjeranas [l]eg.
XXII | . . . .
Nr. 146 = Becker 56 (Bramb. 1285).
Deo Mart | i Oadato (?) | L. Mucatr | alis vet leg. | XXII ex voto |
[pos]uit
Nr. 147 = Becker 85 (Bramb. 976).
In h. d. d. | Laribus stra. | cos. leg. XXII | P. p. f. veter[a]ni | m. h. m.
Menenios | Adiuftjor C. Ap | pul. S[atu]rninus | bl. . . . o us | a[ram
de suo?] d. |
Nr. 148 = Becker 89 (Bramb. 1107).
Bibis Tribis Quadrivifs] | Jul. Bellicus vet | (e)ra. leg. XXII P. p. f. |
v. s. 1. 1. m.
Nr. 149 == Becker 106 (Bramb. 1067).
| T. Florins Sa | turninus vet. | ex sig. leg. XXII | Pr.
p. f. Alexandri | anae m. h. m. ad | lectus in ordi | |n]em c. R. et (?) Mog. | ex
voto po[s.].
Nr. 150 = Keller I, VII C. la.
In h. d. d. | Genium pla. pip. | pret. (?) L. L. Vic | tor vet. leg. | XXII
d. d. Laeto | et Ceriale cos. (215 n. Chr.).
Nr. 151 = Bramb. 1081.
[FJavor veteranus [l]eg. XXI[1] P. | duplarius qui vinxit
(sic) an. LXVII Civesitaus (?) | coniux eius et Potentinius Victor | optio l[e]g.
XXII Pr. p. f. Favorius | Valentin us ma | ter eorum (h)eredes f. c.
Nr. 152 = Bramb. 1342. Kastel.
Fl. Julio Mate | mo vet. leg. X | XII P. p. f. missus | honesta missi | one
ex duplic | ario Fl. Sabini [ us Attillus vet. | et Fl. Julius Re | ginus miles |
leg. XXII fra | tres et here | des et sibi viv.
Nr. 153 = Keller I, VII F. la.
Dolcbscbeide mit der Aufschrift „LEG XXII" und „PRIMI".
Nr. 164 = Keller I, VII F, lb.
Brennstempel mit der Inscbrift: LEG XXII AN*.
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164 A. Weichert
Nr. 156 = Korr. Westd. Z. II, S. 18.
Goldring mit der Inschrift C • A | LEG - XXII | P • P • F. nLeider ist
die Echtheit nicht zweifellos." (Keller a. a. 0.).
b. Auaserhalb Mains.
Nr. 146 — Limes, Lief. XI, Kastell Schlossau S. 6 (Br&mb. 1732).
Schlossan.
Fortunae sac, | Brittones Trip. | qui sunt sub cura | T. Mani T. f.
Pollia | Magni Senope | c. leg. XXII P. p. f. o. p.
Nr. 157 = Kastell Schlossau, S. 6 (Bramb. 1733). Schlossau.
P. Ael. S | anus c. leg. | XXII P. p. f. leg. | V
Maced. ▼. s. 1. 1. m.
Nr. 158 = Bramb. 1745. Amorbach.
Nymphis n. | Britton. | Triputien. | sub cura | M. Ulpi Male | bi > leg.
XXII | Pr. p. f.
Nr. 159 = Bramb. 1751. Aschaffenburg.
Apollini et Dianae n. Brit. | et explorat. | Nemaning. c. | agen. T.
Aurel. | Firmino > [ leg. XXII Pr. p. f. | v. s. 1. 1. m. idibus | Augus. Orfito {
et Rufo cos. (178 n. Chr.).
Nr. 160 - Bramb. 1753. Aschaffenburg.
I. o. m. | T. Aurel. Fir | minus [> le]g. | XXII Pr. p. f. ( v. s. 1. 1. m.
Nr. 161 = Bramb. 1754. Aschaffenburg.
[I ] o. m. | T. Aurel. Fir | minus > leg. | XXII Pr. p. f. | [v.] s. 1. 1. m.
Nr. 162 = Bramb. 1765. Aschaffenburg.
I. [o. m.] | Apo[llini Di] | ane [dis dea] | busq. [ceteris ?] | T. Aurel.
[Firminus] | > leg. XXII Pr. [p. f.] | et Ael. Maior c. | eius cum suis | v. s.
1. 1. m. idibus | Aug. Orfit. (et) Ruffo] | cos. (178 n. Chr.).
Nr. 163 = Bramb. 1767. Aschaffenburg.
I. o. m. | n. Brit, [et expl.] | Nemaning. | ob le . . . XII VS (?) |
Br . . s ... us (?) > | [l]eg. XXII [Pr. p. f.] | v. s. 1. L m.
Nr. 164 == Limesbl. Nr. 24, S. 659. Alteburg bei Walldurn.
Deae Fortun[ae] | sanctae balne[umj | vetustate conla[p] | sum expl.
Stu . . . | et Brit, gentiles [et ?] | officiates BrL et | deditic. Alexan | drianorum
de | suo restituer. cu | ra agente T. Fl. Ro | mano c. leg. XXII P. p. f. | id.
Aug. Lupo et Maximo | cos. (232 n. Chr.).
Nr. 165 = Korr. Westd. Z. Ill, S. 84. Schlossau.
I. o. m. | vexil. coh. I | Seq. et Raur. | eq. sub cur. | Anton Nata | lis >
leg. XXII P. | p. f. ob burg, ex | plic. v. s. 1. 1. m.
Nr. 166 = B. J. 63, S. 154 f. Miltenberg.
[Sedjato d[eo s. | c]oh. I Seq. et [Raur. | c]uram ag]ente | Sjextilio
P[rim] | o > leg. XX[II P. p. f. | im]p. Commod. VII | [et P. Helvio Pert. II
cos.]. (193 n. Chr.).
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Die legio XXII. Primigenia. 165
Nr. 167 = Westd. Z. II, S. 209. Miltenberg.
Goh. I Seq. et Rao. | Justp] | > leg. XXII Pr. p. f. Ant. (?).
Nr. 168 = Bramb. 922 (Becker 237). Eleinwinternheim.
D. M. | Primanius Primulas c. leg. XXII Pr. p. f. | Aagustaliniae Aire
coniugi dulcissime | quae vixit an. XXI men. IIII dies XXVIII et Lucania |
Summula mater fiiie et Augustalinius | Afer frater et Primania Primula filia f. c.
Nr. 169 = Bramb. 1383 (Becker 88). Bischofsbeim.
Bivis | Trivia | Quadriv | is Ael. | Demeteri | us (sic) c. leg. XXII P[r.] |
y. s. 1. L m.
Nr. 170 = Bramb. 1406. Seligenstadt.
Diane Auguste pro | salute dd. nn. Sev | eri et Antonini | Augg. et
Getae Caes. | totiusq. d. d. L. Gellius | L. f. Flavia Gelerianus | Nemes c.
leg. XXII Pr. p. f. | aram et tabulam | pro se et suis pos | uit Cilone et
Li ; bone cos. (204 n. Chr.).
Nr. 171 = Bramb. 1626. Alpirsbach.
Abnobae | Q. Antonius j Silo > leg. I A | diutricis et | leg. II Adiu-
tri | cis et leg. Ill Aug. | et leg. IIII F. f. | et leg. XI G. p. f. | et leg. XXII
p. f. D. | v. s. 1. 1. m.
Nr. 172 = B. J. 60, S. 52. Miltenberg.
Fortunae | sacrum | G. Valer. | Quirina | Titus > | legionis | ex corni-
culario cos.
Nr. 173 = Bramb. 1540. Frauenstein.
Marti Leucetio | pro salute imp. domini n. Aug. Pii | Q. Voconius
Vit | ulus (}) leg. XXII | Pr. p. f. ponendum curavit.
Nr. 174 = Bramb. 910. Worms.
|m. leg. XXII |
Nr. 176 == Keller I, 23» (Bramb. 921). Oberolm.
I. o. m. | ceterisq. | dis deab(us)q. | Securius Gar | antus mil. leg. | XXII
P. p. f. II(?) in su. | pos. 1. 1. m.
Nr. 176 = Bramb. 972. Msataift*
I. o. m. j Saranico | Gonserva | tori Hono | rius Vitalis | leg. XXII Pr. |
p. f. M. Aur. Ger | manus De | moni(?).
Nr. 177 = Bramb. 1606. Fldrsheim.
Gn. Gurioni Sa | bino leg. XX[I]I | mil P. Metel | lus Galvinus | con-
tuberna | li dulciss. po.
Nr. 178 = Bramb. 1564. Welzheim.
I. o. m. | milit | XXII P. [p. f. ?] | . .(?)
Nr. 179 = Westd. Z. Ill, S. 327 Rottenburg a. N.
Invicto | Mythrae (sic) | P. Ael. Voc | co mil. 1. XXII | P. p. f. v. s. 1. 1.
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, II. 12
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166 A. Weicbert
Nr. 180 = Br&mb. 1444. Heddernheim.
In h. d. d. | Genium plateae Novi Vi | ci cam edicula et ara | T. Fl.
Sanctinus mil. leg. XXII | P[r.] p. f. imm. cos. et Per [ petuus et Felix
fratres c. | R. et Taunenses ex origi | lie patris T. Fl. Materni ve | terani cob.
Ill praet. piae | vindicis et Aurelia Am | mias mater eorum c. R, d. d. | Agricola
et Clementino cos. (230 n. Chr.]
Nr. 181 = Bramb. 1574. Cannstadt.
In b. d. d. J. o. m. | Genio loci et For | tunae dis deabus | que Erne-
ritius | Sextus miles | legionis XXII | Pr. p. f. Severia | nae bf. cos. pro | se
et suis posu | it v. s. 1. 1. m. | Maximo et Aeliano cos. | Idibas Janu | aris.
(223 n. Chr.)
Nr. 182 =a. Bramb. 1576. Cannstadt
In h. d. d. Jovi | et Junoni Reg. | et Genio loci | et G[rioa]rionis
Sept. | Verus mil. leg. | XXII [Pr. p. f.] Anto(ni)nian. | bf. cos. pro sua |
et suor. div. | Anton.
Nr. 183 = Bramb. 1617. Olnhausen.
I. o. m. J. r. et | [d]is [deab. ?] T. Fl. | Vitalis Ael. Au[g.] | mil. leg.
XXII P. p. f. | bf. cos. sti. XXYI pro | salute sua ef sui (sic) | omnium v. s.
1. m. | imp. C[o]m. p. f. v. et | Glabri. cos. (180 n. Chr.).
Nr. 184 = Westd. Z. XI, S. 304. Obemburg a. M.
[J. o.] m. | [et Ge]nio | rpius (?) | s. mil. | [leg. XpTl
Pr. | [bf. c]os. | [v. s. 1.] 1. m.
Nr. 185 = XII 144. St. Maurice.
[In hjonor. d. d. | genio sta | [t]ionis Vir | [u]s Probus | miles leg.
XXII | Alexandr | [ia]ne p. f. imp. d. n. | [Al]exandro | [cos.] .... (222 V
226? 229?).
Nr. 186 = XII 164. Viviscum.
Deo Silvano I L. Sper. Ursulas | benef. leg. XX | [II Pr. p. f. do]n. ded[it).
Nr. 187 = XII 2604. Genf
D. [M.] | T. Fl. Exom [dec.?] c. s. N. patri T. Fl. Aspro
[fra] | tri T. Fl. Rom[ulo? f.] . . . . iniae Romulae matr[i co] | niugi T.
Fl. Tig[ellian ?]us mil. leg. XXII adiutor [per] | fectum pe[r
1.] sumptu [s]uo sibi e[t suis posuit | et de]dicavit.
Nr. 188 = XII 5878 (Dessau 2412) Genf.
Deo Neptun. | C. Vitalinius | Victorious | miles | leg. XXII | a curis |
v. s. 1. m.
Nr. 189 = Inscr. Helvet. 218 (Dessau 2411). Solothurn.
Deae Eponae ma[tri?] ... | ... . pilius Restio m[il. | l]eg. XXII An-
toni | [nijanae P. p. f. immu | [ni]s cos curas a | [gejns vico Salod. | XIII Kal.
Septemb. | d. n. Antonino | II et Sacerdo[te] | II cos. | v. s. 1. m. (219 n. Chr.).
Nr. 190 = Orelli 2105. Tilena.
[In] h. d. [d. | de]i8 dea[bus] | Bivis Trivis | Quadrivis | Aurel. Victo-
rious | mil. leg. XXII Pr. im. cos. Germ | superioris | v. s. 1. m. | imp. Se.
Severo Au[s.] | ex it. et | Marcello cos. (226 n. Chr.).
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Die legio XXII. Primigenia. 167
Nr. 191 = Westd. Z. IX, S. 168. Obernburg a. M.
In h. d. d. J. o. m. | Dolicheno 8. | vexil. leg. XXII | Pr. p. f. agen-
tium | in lignaris sub princip. T. | Volusenio | Sabino et T. Ho | noratio
De | ntiliano cos. | Apro et Max. (207 n. Chr ).
Nr. 192 = Limes, Lief. XI, Kastell Trennfurt, S. 13 (Bramb. 1746).
Trennfurt.
J. o. m. | Silvano Go | ns. Dianae | Aug. vixill. leg. | XXII Anton. P.
p. f. | ag. in lignaris sab | cur. Mamertini | Justi opt. d. II Aspr. | cos.
(212 n. Chr.).
Nr. 193 = Bramb. 973 Mombach.
J. o. m. | Nymphis | C. Sp. L. Noviri | us Cameri | nus optio | leg. XXII
Pr. p. f. | ?. s. 1. 1. m. | Orfito et Rufo cos. (178 n. Chr.).
Nr. 194 = Bramb. 1836. Weissenburg (Elsass).
In h. d. d. j deo Mercur | io aedem aram Attian | us Magiss. et | Ma-
gissius H | ibernus c. a. | leg. XXII P. p. f.
Nr. 195 = Bramb. 944. Jungeufelder Au.
Tib. Julias Tib. f. CI. | Rufinus Vir. eq. | leg. Pr. p. f. | stip. XXVI t.
f. c. | hereds (sic) f. c.
Nr. 196 = Korr. Westd. Z. VIII, S. 213. Schierstein.
J. o. m. | Vic. Seneca eq. | leg. XXII P. Ant. e | x voto in suo po | suit
Grato et Se | leuco cos. pri | die Kal. Mart. (221 n. Chr.).
Nr. 197 = Korr. Westd. Z. XIX, S. 231. Kreuznach.
Clau[d]iae Acceptae soc(e)re | Julius Spectatus eq. leg. XXII prot. (V) ;
p. p. et Sollemnia Severa filia | [? hie corpus conjdiderunt.
Nr. 198 = Bramb. 954 (Becker 43). Finthen.
Mercurio | sacr. | M. Julius | Grescens | vet. leg. XXII P. p. f. | v. s.
1. 1. m.
Nr. 199 = Bramb. 955 (Becker 39). Finthen.
In h. d. d. | d. Mer. | Bytytr | al. Biti | v. leg. XX1[I] | v. s. 1. 1. m.
Nr. 200 = Bramb. 958 (Becker 41). Finthen.
Mercurio | [be]ne merenti | [TJitns Julius | Ingenus ve | ter[a]nus leg. |
[XXII Pr. p. f. | v. s. 1. 1. m.].
Nr. 201 = Bramb. 1517. Wiesbaden.
D. M. Tito | Flavio Qermano | veter. leg. XXII Pr. | p. f. natione
Batavs (sic) | annorum | L Ulpius Arvatius | h. f. c.
Nr. 202 = Korr. Westd. Z. XXI, S. 67. Wiesbaden.
In h. d. d. | deo Soli invic | to G. Silvinius | Materninus et L. | Adiu-
torius At | tillus et G. Vet | tinius Paternus | vet. leg. XXII v. s. | 1. m. per-
mitten | te Varonio Lap | ulo in suo.
12*
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168 A. Weichert
Nr. 203 = Bramb. 1597. Grossbotwar.
In b. d. d. Apo[lIi]ni et Sironae | aedem cum signis G. Longinius |
Speratus vet. leg. XXII Pr. p. f. | et Junia Deva coniunx et Lon \ gini Pa-
catus Martinula Hila | ritas Speratianus.'fili. in | suo posaerunt v. s. 1. 1. m. |
Muciano et Fabian o cos. (201 n. Ghr.).
(Legionsbausteine.)
Nr. 204 = Bramb. 1610. Jagstbausen.
Leg. XXII | Pr. p. f.
Nr. 205 = Bramb. 1625. Mainbardt.
Leg. XXII | [P]ri. p. [f.].
Nr. 206 = Bramb. 2020. (Museum zu Mannbeim.)
Leg. XXII | Pr. pia f.
Nr. 207 = B. J. 95, S. 198. Markdbel. ,
Leg. XXII Pr. p. f.
Nr. 208 = B. J. 95, S. 198. Osterburken.
Leg. XXII c. Pri. Mon | tani.
IV. Inschriften ausserhalb Germaniens.
Centurionen.
Nr. 209 = II 4146. Tarraco.
D. M. | Aufidiae | Nice uxori | rarissimi | exempli | Publicius | Apro-
nianus | bast. leg. XXII | Pr. fecit.
Nr. 210 = II 4162. Tarraco.
L. Numerio | L. f. Felici | > leg. VII G. f. | > leg. XX Victr. | > leg.
Ill Cyr. | } leg. XXII Pr. | > leg. Ill Italic. | Mamilia | Prisca marito | optimo.
Nr. 211 = HI 6761. Ancyra.
D. M. | M. Aebutius M. f. Ulp. | Papir. Troiana Vic | torinus Poe-
tovio | stip. XIV. (sic) an. LXIII m. II | [7] leg. X G. 7 leg. XI CI. | [7] leg.
XIIII G. 7 leg. I Mine. | [7 l]eg. XXII Pr. 7 leg. XIII G. | [7 leg.] VII CI.
7 leg. XV Ap.
Nr. 212 = III 14402 b. Sinope.
Q. Licinius | Macrinus | [7 leg.] XXII Pri | mig. p. f. | v. s. 1. m.
Nr. 213 = V 536. Triest.
Pup. Pro | [7 leg. XXI]I Primig |
[pr]aef. Gaesa[torum] | um Helvetporum] | . . . . [leg.] V Ma-
ce[d.]
Nr. 214 = V 6889. S. Bernhard (Poenin. Alpen).
| . . . . cen[turio leg.] | XXII [Primig.] . . .
Nr. 215 = V 7004. Turin.
ovius L. f. | [St]e. Peregrinus | [mil. l]eg. XXII Pr. p. fid. | [bf. ?
l]egat. a comment. | [prae]f. optio centurio | [legi]onis eiusdem | [oct]a(v)us
pilus prior | [an]nor. XXXIX stip. XX | [t.] f. i.
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Die legio XXII. Primigenia. 169
Nr. 216 = VI 3634. Rom.
Dis Manibus | T. Terentio Titullo | > leg. XXII piae fidelis | militavit
ann. XXXI | vixit ann. LIII dieb. XXVIII | Terentius Naredymus | Terentia
Syntycbe | Terentius Priscus | Terentius Epapbra | Terentius Candidus | Te-
rentius Lascivos | Terentius Epapbroditus lib. | patrono bene meren. fece-
runt | Naredimus de suo quod potuit | fecit.
Nr. 217 =r Vni 217 (Dessau 2658). Cillium.
[M. Petronius Fortunatns] | militavit L annis IV in leg. Ill A[ug.] |
librar. optio signifer | factus ex suffragio leg. [A]u[g. pr. pr. }] | militavit >
leg. II Ital. [>] leg. VII | > leg. I Min. > leg. X Gem. > leg II
\y leg. Ill Aug. > leg. II[I] Gall. > leg. XXX U[l]p. | > leg. VI
Vic. > leg. Ill Cyr. > leg. XV Apol. | ^ leg. II Par. ^ leg. I Adiutricis | con-
secutus ob virtutent in | expeditionem Partbicam | coronam muralem valla-
rem | torques et pbaleras agit in | diem operis perfecti annos LXXX | sibi
et | Claudiae Marciae Capitolinae | koniugi karissimae quae agit | in diem
operis perfecti | annos LXV et | M. Petronio Fortunato filio | militavit ann.
VI > leg. X[X]II Primig. | > leg. II Aug. vixit ann. XXXV | cui Fortunatus
et Marcia parentes | karissimo memoriam fecerunt.
Nr. 218 = VIII 1574. Mustis.
Fortunae Augustae sacrum | imp. Caes. M. Aurelio Antonino Aug.
Armeniaco et imp. Caes. L. Aurelio Vero Aug. Armeniaco | templum quod
C. Julius C. f. Corn. Galba leg. TXH Primig. hastatus ex as. "SJOT mil. H
testamento suo fieri iussit L. Julius L. f. Corn. | Rogatus Kappianus frater
patruelis et heres eius adiectis ob bonorem flam. perp. sui u& XXX mil. TJ
cum fratribus | Potito Natale Honorato faciendum curavit L. Julius Titisenus
Rogatus Kappianus fil. sororis et beres eius consummavit et cum | A. Titiseno
Honorato Kappiano fil. suo dedicavit et ob dedicationem triduo ludos decu-
rionibus sportulas populo epulum et gymnasium dedit.
Nr. 219 = VIII 2627. Lambaesis.
Jovi o. m. Heliopolitano | C. Julius Valerianus ? | leg. Ill Aug. XVI
Fl. F. bis | 1111 Scyt. bis pro salute sua | et Liciniae Aquilinae uxor, suae | et
Juli Proculi > leg. V Mac. | et III Gal. et XXII Primig. | fratris sui et
Variae | Aquilinae uxoris eius | et Juliae Aquilinae fil. | eorum posuit.
Nr. 220 = VIH 2888. Lambaesis.
D. M. s. | T. Julio Mauro | sive Ruzerati | v. a. XVIII | h, s. | Julius
Bassus y | leg. XXII Prim, liber | to optimo.
Nr. 221 = VUI 2889. Lambaesis.
D. M. 8. | Julia Pistrix | vixit annis C. | h. s. | Julius Bassus | > leg.
XXII Prim. | nutrici optimae.
Nr. 222 = VIII 2891. Lambaesis.
D. M. s. | J. Bassus Sulpici | anus > leg. II Tr. for. | item > leg. XXII
PG p. f. | item > leg. XIII Gem. | item > leg. Ill Aug. p. v. j item > leg. Ill
Part | bicae Severianae | vix. ann. LIIII | milit. ann. XXXVII | Julia Sa-
tur | nina uxor | dulcissimo | marito bene | merenti fecit cu | rant. J. Basso
Do | nato procurat.
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170 A- Weichert
Nr. 223 = VIII 2997. Lambaesis.
D. M. | L. Valeri L. f. Co[l.] | Rufi domo | Antiochia | 7 leg. Ill
Aug. | et leg. XXII Primi[g.] | C. Julius Valeri[anus] | 7 leg. Ill Au[g.] | amicus
ei[us] | faciendum [cur.]
Nr. 224 = IX 2092. Dentecanum.
D. M. | L. Ver[ati]o | [A]ufidio Ru | fo Stel. Be. | c. prin. leg. | XXII
Primig. | L. Veratius | Annianus | patri | b. m.
Nr. 225 = X 6829 (Dessau 2726). Ferentinum.
(vorn) T. Pontio T. f. Pal | Sabino | p p. II proc. provinc. | Narb.
llllvir i. d. quinq. | flamin. et patron. | municipi | Valeria L. f. Procula | uxor |
1. d. d. d.
(hinten) T. Pontius T. f. Pal. Sabinus | praef. cob. I Pann. et Dalmat. |
eq. c. R. trib mil. leg. VI Ferrat. | donis donatus expeditione Par | thica a
divo Traiano basta pura | vexillo corona murali 7 leg. XXII | Prim. 7 leg.
XIEI Gemin. primus pi lus leg. Ill Aug. praepositus vexilla | tionibus milliaris
tribus expeditione Britannica leg. VII Gemin. j VIII Aug. XXII Primig trib.
cob. Ill | vig. coh XII II urb. cob. II praet. | p. p. II proc. provinc. Nar-
bonens. | llllvir i. d. quinq. flamen patron. | municipi. (vgl. Mommsen Eph.
ep. IV S. 235 Anm. 1).
Nr. 226 = XI 19 (Dessau 2664). Ravenna.
M. Apicio T. f. | Cam. Tironi | p. p. leg. Primig. p. f. | praef. leg. XIII
Gem. | 7 leg. XV Apollin. evoc. | a comment, cust. optioni | evoc. salar. curat,
ab indicib. | patrono mun. Raven. | pontif.
Nr. 227 = XI 5273 (Dessau 2645). Hispellum.
D. M. | C. Appio C. fil. Lem. | Adiutori | principi leg. XXII | Prirai-
geniae | primi pili | [C] Appius Eutyches | lib.
Nr. 228 = Bull, della conmiss. archeol. commun. di Roma 1886 S. 83,
Nr. 1105. Rom.
Dis Manibus | L. Vafrio Epapbrodito | manumisso testament. | L. Vafri
Tironis | centurionis leg. XXII | Primig. X E. Apr. | imp. Domitiano Aug. |
Germanico XII cos. (86 n. Chr.) | annorum XXX | vix. ann. XXXI d. X | Helius
M. Clodi Valentis | evocati Aug. ser. | fratri benemeren. fecit.
Nr. 229 = Orelli-Henzen 6527. Rom.
L. Aelio | Caesare n. II et Bal i bino cos rationis | urbicae sub cur.
lrenaei | Aug. lib. proc. caesura Tulli | Saturnini J leg. XXII Prim.
[L.] Aelio Caesare n. II | et Balbino cos. rtionis (sic) | urbicae sub cur.
lren | aei Aug. lib. proc. caesura | Tulli Saturnini 7 leg. | XXII Prim.
Nr. 230 = III 322H (Dessau 546). Sirmium.
[Jo]vi | monitori [p]ro | salute adque | incolumitate d. n. Gallieni Aug. |
et militum | vexill. leg. | [G]ermanicia[r. | e]t Britannicin | [cu]m auxilis [e]a-
rum | . . . . [VJitalianus j [protject. Aug. n. | [somno mon]itus | p.
Nr. 231 = III 4848. Virunum.
Lucio Peregrino et | Aurelio Insequenti | mil. leg. XXII Ter[t]ia | Castrici
et Sossius | fecer.
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Die legio XXII. Primigenia. ]71
Nr. 282 =» UI 6765. Ancyra.
D. M. 1 C. Secundi | nio Juliano | equiti leg. | XXII Pr. p. f. an | n.
XXXV stip. XV | C. Seranius Ve | getus Secon | dus faeres et collega | f. c.
Nr. 233—235 = III 10471-3. AltOfen.
G. Jul. Se. Gastinus cos. | des. leg. Auggg. pr. pr. | P. i. leg. I M. ex
praec. dom. | nnn d[u]i vex. IIII Germ. | VIII Aug. XVIII (sic) Pr. I M | XXX
Ulp. adver. de[f]ec. | et rebelles procos. Gretae et Gyr. iurid, | per A pal. Gal.
Luc. | Bru. cur. viae Sal. | cur. Aetlan. praet. | tutel. tr. pi. quaest. | tr. mil.
leg. I Ad. | item V Mac.
Nr. 236 = III 12908. Salonae.
[le]g. XXI[I] | leg. X. | et
Nr. 237 = III 14207'. Perinthus
[D.] M. | e[t] perpetue securitati Lupionius | Suebus milis leg. IIXX
(sic) railitavit an | nis XII dupliciarius vixit annu [ triginta quinque eredes |
facer. cur[a]runt.
Nr. 238 = III 143478. Aquincum.
D. M. | T. Aur. | Numeri(o) | militi | medico | leg. XXII | Pr. p. f. | et
G. Jul | Me(r)catori | militi leg. | eiusdem.
Nr. 239 = V 4164. Lenum (zw. Cremona und Brescia.)
V. f. | Rufus | Biveionis f. | sibi e[t] .... diae | Gapi
[ujxori | et Biveioni | Triumonis f. et | Messanae Deivari f. | et G. Valerio
Kufo et | Q. Valerio Rufo | fills meis | leg. XXII Primig. | defunctis.
Nr. 240 = V 4195. Balneolum.
V. f. | Q. Aureliu[8] . . . . | Gosi sibi e[t] | atiae
Quinte coni | [Q. Aujrelio filio mili[ti leg. | XXII PJrimig. [F]I. Festa
1 .... I filia suss .....*
Nr. 241 = V 6896. Cbastelargent.
Q. Petillio | Eroti avo | Petilliae Q. 1. | Faustae aviae | Q. Petillio
Cleraentt | patri VIvir. | L. Petillio Martiali | fratri | Firmiae Q. f. Tertullae |
matri | Salviae Lascivae uxori | Q. Petillius Q. f. | Saturninus | mil. leg. XX11 1
Priraigeniae | VIvir Augusta!, aedil. | llvir testamento | fieri rogavit | arbi-
trate | Q. Petilli Q. 1. | Suri.
Nr. 242 = V 7872. Cemenelum.
Matronis | Vediantiabus | P. Enistalius P. f. | Gl. Pateruus | Gemene-
lensis | optio ad ordine(m) | J leg. XXII | Primigeniae | piae fidelis | 1. m.
Nr. 243 = VI 2649 (Dessau 2035). Rom.
D. M. | Q. Manlius Q. f. Gam. | Severus Alba Pompeia veter. | v. a.
XLII m. II d. VII | traslatus ex leg. XXII Primig. in praet. chor. VII | in q.
permilitavit ann. XV | missus bonesta missione | Q. Manlius Epapbroditus |
lib. patrono pientissimo | bene merenti fecit et sibi | et suis posterisq. eorum.
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A. Weichert
Nr. 244 = VI 3492 (Dessau 2288).
Rom
II Aug.
II Adiut.
1III Scyth.
VI Victr.
IUI Flav.
XVI Flav.
XX Victr.
VII Claud.
VI Ferrat.
VIII Aug.
I Ital.
X Frete.
XXII Prim.
V Maced.
Ill Cyren.
I Miner.
XI Claud.
II Traian.
XXX Ulp.
XIII Gem.
Ill Aug.
I Adiut.
XII Fulm.
VII Gem.
X Gem.
XV Apol.
II Italic.
XIIII Gem.
ill Gallic.
Ill Italic.
I Parth.
II Parth.
Ill Parth.
Cartenna.
f. (7) Ant. | Martialis |
Nr. 245 = VI 3567. Rom.
D. M. | L. Appio Secundo I mil. leg. XXII Prim. | 7 Petroni | milit.
ann. XVII | Q. Valerius her. posuit.
Nr. 246 = VII 846.
Amboglanna (Old Penrith? s. Hiibner add. VII S. 310).
Vexi. | leg. XX[II] | Primig.
Nr. 247 = VIII 9655. Cartenna.
D. M. | C. Domiti | Macrini | mil. leg. XXII | Pr. p. [f.] | v. a. XXXXV |
sti. XVI | h. f. c.
Nr. 248 = VIII 9656. Cartenna.
D. M. | C. Domitio Se | vero mil. | leg. XXII Pr. p. f. | c. NIVSSTI
Flori | stip. XIII | vixit ann. XXXX | t. f. i | h. f. c.
Nr. 249 = VIII 9658.
D. M. | C. Juli Primi | mil. leg. XXII | Pr. p.
stip. XIIII | vixit an. XXXV | h. f. c.
Nr. 250 = VIII 9659. Cartenna.
D. M. | [C] Julius | Primus | miles leg. | XXII Pr. p. f. | h. f. c.
Nr. 251 = X 6575. Velitra.
Memoriae | C. A[p]ini Res | tituti fr. leg. XXII Pr. et | Firmini Ad-
venti 1. | M. Firmini | us Frontin. | fir. leg. VIII Aug.
Nr. 252 = XI 596. Forum Livi.
[Jovi opt]imo m. | [ob reditum dd. nn. M. AJureli Antonin. | [et P.
Septimi Getae] Augustorum | leg. XXII Primig. | [piae fid. visu]
iussus | [signum don. ded.] cum aedif.
Nr. 253 = XI 1196 (Dessau 2284). Veleia.
[mil. leg.] | IIII Mac. | ann. XXV | stip. II | vexillari | leg.
trium | leg. IIII Mac. | leg. XXI Rap. | leg. XXII Pri. | p. d. s.
Nr. 254 = XII 682. Arelate.
D. M. | T. Flavio Juvenali | veterano legionis XXII P. p. f. | Flavius
Titus | patrono pientis | simo.
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Die legio XXII. Primigenia. 173
Nr. 255 = XII 3035. St. Benteet-de-Cheyran.
D. M. | S. Matuceni Fro | ntin. v. 1. XXII P. p. f. | ex optione Matu |
cenia Placide | patri | et Syronia Qu(i)e | ta marito.
Nr. 256 = XII 4360. Narbo.
Clodio P. f. | [? Cu]pito m. !. XXII | 1. | e.
Nr. 257 = XUI 964. Le Pengord.
| [le]g. XXII P[r. p. f.] | ..... . [p]tisq. omnib[us]
Nr. 258 = XIII 1830. Lugdunum.
D. M. | et memoria | Albani Poten | tis vet. leg. XXII | P. p. f. Floren-
tinia | Lupula coniagi | et Albanius Per | tinax patri | f. c. et sub asc. ded.
Nr. 259 = XIII 1837. Lugdunum.
D. M. | et memoriae aeternae | Attoni Constantis I vet. leg. XXII P.
p. f. mis | su8 honesta missio | ne castris inter ce | teros convetera | nos suos
revocitus | quique bello interfectus obiit Attia | Florentina con | iugi caris-
simo | et sibi viva ponen | dum curavit et sub | ascia dedicavit.
Nr. 260 = XIII 1838. Lugdunum.
D. M | et memoriae aetern. | Augusti Augustalis | hominis optimi vet. |
m. h. m. ex leg. XXII P. p. f. | qui vix. ann. LXII m. II d. X | Quartionia
Caranti | na coniugi karissimo | et incomparabil. cum | quo vix. ann. XXV
m. V. d. Ill | sine ulla animi laesione | et Augustius Aevalis fili | us patri
piissimo sibique | dulcissimo beredes po | nend. curaverunt et sibi | vivi sub
ascia dedicave | runt.
Nr. 261 = XDI 1851. Lugdunum.
D. M. | et memoriae | aeternae | Cornelia Vic | tori vet. leg. XXII |
Cornelia Pauli | na co(n)iugi cari | ssimo qui mecum | vixit annis XXXX
sine | ulla animi mei lae | sione ponendum cu | ravit et sub ascia dedica | vit.
Nr. 262 = XIII 1863. Lugdunum.
D. M. | C. Jul. Placidino | vet. leg. XXII P. p. f. | missus hon. miss. |
Jul. Primitius et | Jul. Digna liber. | et heredes po | nendum curave | runt
patrono | obtimo (sic) et pien | tissim. et sub asc. | dedicaverunt.
Nr. 263 = XUI 1868. Lugdunum.
D. M. | et memoriae G. Man | sued Terti veter. leg. XXII | [Pr. p. f J
missus honesta miss. | [?ex bf.] proc. h. eius ex | [Ger] mania superi. | Man-
suetia Poppa so | ror et T. Lib. Justus ve | teranus p. c. et sub | ascia de-
dicaverunt | h. f. c.
Nr. 264 = XIII 1872. Lugdunum.
D. M. | et quieti aeternae | Maximi Cal | vonius Belli [c] | us mil. leg.
XXII | et Lueta mater \ Maximo fil. | qui vixit an | no uno m. X. d. | IIII p.
c. et sub | ascia ded.
Nr. 265 = XIII 1877. Lugdunum.
D. M. | et memoriae | aeternae | [PJlacidi Pervinci | [v]et. leg. XXII
et | Tiburiae Albulae | Pervincia Placidi | na filia parentibus | carissimis po-
nendum I curavit et sub asc. dedi I cavit.
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174 A. Weichert
Nr. 266 = XIII 1882. Lugdunum.
D. M. | et memoriae ae | ternae Quin | tini Augusti optio | [nijs leg.
XXII P. p. f. Iu | [vent?]ia Clheuvia (sic) | [? domo SJinuco con | iux pien-
tissima | faciendum cu | ravit et sub as | cia dedicavit.
Nr. 267 = XIII 1902. Lugdunum.
D. M. | et quieti aeternae | Veriniae Ingenuae | libertae quondam | et
coniugi caris8ime | quae vixsit mecum annis | XXII m. V. d. Ill sine ul la
animi laesura G. Verecu | ndinius Verinus veter. | leg. XXII Pr. p. f. con-
uxs | et patronus et Verecu | ndinia Verina et | Vera filie matri pi | issimae
et sibi vivi | ponendum curave | runt et sub ascia dedicaverunt.
Nr. 268 = XIII 1907. Lugdunum.
D. M. | et memoriae ac | ternae Urogeno (sic) | Nerti vet. leg. XXII
p. f. Acceptia Accepta coniugi | carissimo et sibi viva | p. c. et sub asc.
dedi | cavit.
Nr. 269 -- XIII 2H67. Augustodunum.
D. M. | Janua[r]. | I . . senu[s] | miles | leg. XXII | c n . . i . . . r . . c(?) ,
XIIIII . . va(?) | a lat[r]o | [ni]bu. in | [terf.] vi[x. | an.] . . . HI . . .
Nr. 270 = XIII 2946. Agedincum (Sens).
[D.] M. | Litussius Sabi | nus veteranu | s. 1. XXII Teponia | [Poecila?] |
[cjoniugi cari8sim.
Nr. 271 = XIV 41«8b. Lanuvium.
[(?) medico ordinario lcgionum duarum | XXII P | rimig Ger-
m[anicae(?)] | p. f. item Germ[anicae(?)] I XXX U. v. quafestori] | patrono et
civ[i ordo] | iuvenum Lanivin. | ob merita eius.
Nr. 272 = Epb. ep. VII (1892) p. 314 n. 988. Corstopitum.
J. o. m | [p]ro salut[e] | vexillati[o | n]um leg. [XXII | Pr]imi[geniae
et VIII Augustae?].
Nr. 273 (= B. J. Ill, S 50). Nasium.
Dea Eponae | et genio Leuc. | Tib. Justinius | Titianus | leg. XXII |
Antoninianae | ex voto.
V. Ziegelstempel aus Germania inferior.
Nr. 274. Germania inferior ausser Xanten.
a) Bramb. 23d : (Voorburg) : . . . . XXII
b) Bramb. 60b (Vechten): LEG XXII (p) RI
c) Bramb 128h (Nymwegen) : 1) L • XXII ■ PR. 2) LEG XXII PR (?)
d) Bramb. 140d (Holland oder Calcar): 1) LEG XXII PR. 2) LEG
XXII PRI. 3) LEG XXII PR PFD. 4) . . . G XXII PR PI DO.
5) . . . G XXII PR3XII
e) Bramb. 185a (Calcar): LEG XXII PR
f) Bramb. 279c (Neuss): .... XXII
g) Bramb. 288c (Dormagen) : 1) IIXXIIPRPF. 2) LEG XXII PR PF.
3) LEG XXH.
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Die legio XXII. Primigenia. 175
h) Bramb, 386 und 436d (Koln) : 1) Bramb. 386) LEG • XXII - PRI ■
2) (Bramb. 436d) LEG • XXII • PRI \
Nr. 276. Ziegel aus Xanten.
a) Bramb. 4 B, IV (in Holland, jedoch in Xanten gefunden): LEG
XXII ....
b) Bramb. 4 B, VII (dgl.): LEG XXII PRI
c) Bramb. 223h. 1) LEG XXII PR. 2) LEG • XXII • PR P • F # 3)
LEG XXII • PRIPF. 4) L XXII • PR • P • F. 5) LEG ■ XXII * (?).
6) (Bramb. 223q, 8) LEG XX . . ■ PR • P • F
d) Westd. Z. II, S. 225: LEG XXII //////
e) Eine grosse Anzabl von Ziegeln, von denen die Mehrzahl nur den
einfacben Namen „Pr(imigenia)a bietet, wahrend andere noch „pia
fidelis" und „pia fidelis DOmitiana"- aufweisen, ist bei der im Jahrc
1901 erfolgten Entdeckung einer grossen Militarziegelei in Xanten
(s. Westd. Z. XX, S. 375 und Korr. Westd. Z. XX, S. 142) aufge-
funden worden. Vgl hieruber Ritterling, Korr. Westd. Z. XXI,
S. 110 ff. Die Funde beweisen, dass das Standlager der leg. XXII
Pr. in flaviscber Zeit Xanten gewesen ist, nicbt (wie Westd. Z. XXI,
S. 156 mit Ritterling de leg. X gem., S. 68 angenommen worden
ist) Nymwegen. Ein ausfuhrlicher Bericht fehlt meines Wissens noch
VI. Milnzen.
1. Septimius Severus.
a) Cohen, If Id. imp. IV, S. 32, Nr. 276: LEG. XXII TR P COS
b) „ n n p n Nr. 277: LEG XXII PRI TR P COS
2. Gallienus.
a) Cohen, MeU imp. V, S. 393 f., Nr. 542 : LEG IIXX VI P VI F
b) „ n n n n Nr. 544 : LEG IIXX VII P VII F
c) „ » n » Nr. 550: LEG XXII VI P VI F
3. Victorinu8.
a) Cohen, Mdd. imp. VI, S. 76, Nr. 67: LEG XXII P F
b) „ n „ n n Nr. 68: LEG XXII PR1MIGENIE
4. Carausius.
Cohen, Me*d. imp. VII, S. 17, Nr 147 : LEG IIXX PRIMIG.
Vgl. Kolb, Wiener Numism. Zeitschrift Bd. V (1873), S. 84 f.
fibereicht fiber die vorkommenden inilitftrisehen Rangstnfen.
adiutor 187. centurio 37. 40 46. 50. 65. 71. 72.
aquilifer 141. 76. 77. 79. 96. 102. 109. 112. 113.
architects 73. 123. 114. 123. 133. 144. 156-173.
armatura 124. 208-229. 236 (?). 245.
beneficiarius : hastatus 209. 218.
b. consularis 130. 181. 182. 183. octavus pilus prior 215.
184. primus pilus 80. 91-94. 97. 98a.
b. legati 126-129. 186. 215. 108. 110. 111. 225. 226.
b. tribuni 125. primi ordines 96.
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176
A. Weichert
princeps 227.
principes 191.
c. princ. 224.
a comment praef. 215.
corniculariu8 131.
a curis 188.
cuBtos armorum 123. 132-134. 194.
custos basilicae 135.
duplarius 151.
duplicarius 110.
dupliciariu8 237.
eques 51. 89. 136. 195—197. 232.
evocatus 96. 111.
frumentarius 251.
immunnis consularis 180. 189. 190.
legatus 1—12.
medicus ordinarius (?) 271.
miles 38-50 52-64. 66. 70. 73. 80.
113—122. 152. 174—179. 185.
188. 215. 231. 238. 239. 240.
241. 243. 247—250. 256. 257 (?).
264. 269. 273 (?).
m. medicus 238.
m. pecuarius 137.
optio 151. 192. 193. 215. 242. 266.
o. navaliorum 139. 140.
o. ad ordinem J 242.
signifer 110. 138-140.
strator consularis 88. 147.
teeaerarius 110. 142. 143.
tribunus 13—36. 98b (?).
▼eteranus 68. 69. 78. 90. 145-152.
198—203. 243. 245. 254. 255.
258—263. 265. 267. 268. 270.
v. ex bf. proc. 263.
v. ex corniculario cob. 172.
v. ex duplicario 152.
v. ex optione 255.
v. ex 8ignifero 149.
yexillarii, vexillatio u. dgl. 74—77.
79. 144. 191. 192. 225. 230. 233
—235. 246. 253. 272.
Die Beinamen der Legion nnd ihre Abktirzangen.
Primigenia. I. 9. 11. 12. 21. 46. 50. 75. 227. 241. 272.
Primigen. 15.
Primig. 5. 7. 10. 14. 28. 33. 34. 35. 70. 213. 217. 218. 219. 223. 224.
228. 239. 240. 243. 246.
Prim. 53. 58. 65. 66. 220. 221. 225. 229. 244. 245.
Pri. 40. 43. 45. 49. 51. 55. 64. 263.
Pr. 37. 41. 42. 44. 47. 48. 62. 54. 56(?). 59. 61. 62. 63(?) 77. 122(?). 136.
140. 169. 184. 190. 209. 210. 211. 233. 234. 235. 251.
P. 151.
Primigenia pia fidelis. 25. 242.
Primigenia p. f. 6. 16—21. 22.
Primigen. p. f. 23.
Primig. p. f. 27. 212. 226. 252(?).
Prim. (?) pia fid. (?) 100.
Prim. p. f. 109. 141.
Pri. p. f. 205.
Pr. pia f. 206.
Pr. p. fid. 215.
Pr. p. f. 3. 31. 32. 73. 74. 79. 80. 85. 87. 88. 89. 90. 91. 94. 95. 96(?). 97.
98». 98»». 101. 102. 103. 104. 105. 107. 108. 111. 112. 117. 118 (?)
126. 130. 133. 135. 138. 139. 151. 168. 169. 160. 161. 162. 163 (?) 168.
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Die legio XXI. Primigenia. 177
170. 178. 176. 180. 191. 193. 195. 200(?). 201. 203. 204. 207. 232.
238. 247. 248. 249. 250. 263 (?). 267.
P. p. f. 2. 4. 26. 68. 76. 113. 116. 121. 131. 142. 143. 144. 147. 148. 152.
156. 167. 164. 165. 166(?). 175. 178(?). 179. 183. 194. 198. 254. 255.
258. 259. 260. 262. 266.
Pg. p. f. 222.
P. p. f. D. 78.
P. f. D. 171.
Prim. Germ[anica?] p. f. 271.
XXII pia fidelis. 36. 216.
XXII p. f. 132. 268.
(XXII C. F. 106. XXII C. V. 67. XXII C. Ulp. 81. XXII Ut 69.)
TlQSifiiytvla tela <pidijXi£. 16 — 21.
TlQStfiiysvsta. 29.
nQipiyBvla. 13.
Pr. f. Com.(?). 111.
Antoniniana Pr. p. f. 84.
Antoniniana P. p. f. 189.
Anton. P. p. f. 192.
Prim. p. f. Antoniniana. 86.
Pr. p. f. Antoniniana. 92(?). 182 (?).
Pr. p. f. Ant. 167(?).
P. Ant. 196.
Antoniniana 83 (?). 273.
Ant. 154.
Alexandriana P. p. f. 185.
Alexandri. 126.
Pr Alexandr. p. f. 30.
Pr. p. f. Alexandriana. 93(?). 149.
Pr. p. f. Severiana. 115(?). 181.
Primig. p. 1 Qordiana. 8.
Leg. XXII (ohne Beinamen). 38. 39. 57. 60. 71. 7?. 8*. 99. 119. 120. 124.
127. 129. 134. 137. 145. 146. 150. 152. 153. 174. 177. 187. 188. 197.
199. 202 208. 214. 231. 236. 237. 256. 257(?). 261. 264. 265. 269. 270.
-<>-
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178 E. Kornemann
Wartn wurde Trier romische Colonie?
Von Ernst Kornemann io Tubingen.
In meiner Habilitationsschrift : „Zur Stadtentstehung in den
ehemals keltischen und germanischen Gebieten des ROmerreichs",
Giessen 1898, habe icli mich (S. 38) noch der herrschenden Ansicbt
angeschlossen, dass Claudius Augusta Treverorum zur Colonie erhoben
babe1) Diese Hypotbese ist, wie icb nachtraglich gesehen habe,
unbaltbar.
Die SchOpfung der Colonie Trier ist im Zusammenhang mit einer
Anzahl gleicher Rangerhdhungen gallischer civitates zu betrachten.
Durch zwei Kanale fliesst uns Kunde in dieser Beziehung zu. Auf
Htterarischem Wege sind wir flber Verleihungen rdmischen BQrgerrechts
an einzelne gallische Volkschaften unterrichtet und meist durch die ln-
schriften kennen wir coloniae auf dem gleichen Boden. Dass beide Ver-
gunstigungen zusaramengehoren, ist roan a priori anzunehmen geneigt,
und diese Annahme wird dadurch zur Evidenz erhoben, dass zwei von
den civitates, fur die die Burgerrechtsverleihung ausdrucklich bezeugt
ist (Sequani und Lingones) 2), auf den lnschriften im Besitz von coloniae
erscheinen 3).
Pers6nlich war die ci vitas Romana schon von Caesar an gallische
Adlige im weitesten Umfang verliehen worden, wie die vielen Julii
der lnschriften beweisen. Claudius gelang es dann, zunachst fur die
Aduer, eine auf dem rtiraischen Bttrgerrecht der Gallier lastende Be-
schrankung zu beseitigen, indem er den Betreffenden audi den Zugang
!) A. W. Zumpt, Commentationes epigraph. I 385, F. Hettner, Das
romische Trier in R. Picks Monatsschrift fur die Gesch. Westdeutschlands
Heft 8/9 344 und Derselbe, Die Rdm. Steindenkmaler des Pro v.- Museums en
Trier 1893 8. 5, Th. Mommsen, Rom. Gesch. V» 90, J. W. Kubitschek,
Imperium Romanum tributim discript. 220. Dagegen Otto Hirschfeld (Die
Haeduer und Arverner unter Rom. Herrschaft, S.-Ber. d. Berliner Ak. 1897,
1099 mit Anm. 1) enthalt sich einer genaueren Zeitbestimmung. Nur G. Bloch
(Ernest Lavisse, Histoire de France I 206. 4) verlegt die Grundung in die
Zeit der Flavier oder Traians, wahrend Mommsen (a. a. 0.) eher geneigt ist,
noch in die vorclaudische Zeit binaufzugehen : „Viellcicht gleichzcitig (nam-
lich mit Eoln), vielleicht schon frUber ist dasselbe fur die Stadt der
Treverer Augusta geschehen, das heutige Trier."
*) Tacitus, Hist. I 8. 51. 78.
•) Far die Sequani vgl. CIL. V 6887, fur die Lingones: CIL. XIII
5685, 5693, 5694 = Mowat, Inscr. de la cite* des Lingons, Rev. Arch. 3.
S. XVI (1890) S. 33 nr. 11, S. 36 nr. 19, S. 52 nr. 65, vgl. 8. 43 nr. 35 and
S. 61 nr. 95.
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Wann warde Trier romische Colonie? 17d
zum Senat and den Reichsamtern verschaffte 4). Da die Aduer weiter
bei Tacitus (Hist. I 51) neben den von Galba mit dem Bttrgerrecht
ausgestatteten Sequanern erwahnt werden, durfen wir vermaten dass
wenigstens der im Vorort Augustodunum wohnende Adel gescblossen
seit Claudius im Besitz des vollen Reichsbttrgerrechts war. Wenn das
aber der Fall war, mussen wir weiter annehmen, dass Augustodunum
die erste in der Reibe der nunmehr zu besprechenden Colonien war.
Allerdings feblt bis heute ein epigraphiscbes Zeugnis far diese Be-
hauptung. Das ist aber nicbt auffallig, da „von den Offentlicben
Inscbriften in Autun nur wenige und zerstuckelte Trummer auf uns
gekommen" sind5). Einen gewissen Ersatz bietet der Umstand, dass
der Titel colonia far Augustodunum litterarisch, wenn auch erst spat,
bezeugt ist6). Claudius erscheint darnach auch bier, wie in sovielem
anderera, als der Vollender caesariscber Plane, falls Hirschfelds geist-
reiche Folgerung aus den Worten am Schluss des achten Panegyricus
(Baehrens p. 192): antiquum Bibracte quod hucusqtie dictum est Iulia
Pollia Florentia, dass Caesar beabsicbtigt babe, Bibracte bereits zur
Colonie zu erheben, dass aber dann wohl dieser Name auf Augustodunum
abertragen worden sei7), durch neue Funde bestatigt wird.
Auf festeren Boden komraen wir, wenn wir von den Aeduern zu
den Sequanern ubergehen. Diese gehoren zu den von Galba far die
Unterstatzung des Yindex mit dem Bttrgerrecht bescbenkten Civitaten,
wie ein Vergleicb von Tacitus Hist. I 8 mit I 51 lehrt. Welches die
anderen damals von Galba Ausgezeichneten waren, entzieht sich unserer
Eenntnis. Yermuten darf man wohl, dass die Yellavi spatestens damals
zum Bttrgerrecht und zur Colonie gelangten; denn die Inschrift CIL.
XIII 1577 mit einem praefectus colon(iae) oder colon(orum) gehOrt
nach Hirschfeld8) „der ersten Kaiserzeit" an. Otho war es dann, der
die Lingonen, eine zur Galbafeindlichen Partei gehdrige Yolkschaft,
sofort nach seiner Thronbesteigung (15. Januar 69) mit dem Bttrger-
4) Ygl. die Rede des Claudius auf der Lyoner Erztafel CIL. XIII 1668
und Tac. Ann. XI 23—25.
*) Hirschfeld, S.-Ber. Berl. Ak. a. a. 0. 1118. 3.
*) Eumeniu8 pro restaur, schol. c. 5 (Baehrens, Panegyr. lat. p. 120).
In den cc. 4. 9 und 16 stent dafur civitas, c. 14 : in Augustodunensium oppido.
7) Hirschfeld a. a. 0. 1113 mit Anm. B, CIL. XIII p. 402, Zur Stadt-
entetehnng 38.
•) CIL. XIII zur Inschrift bemerkt er: litteris optimis saeculi primi,
p. 213 dagegen: saeculi primi incipientis, S.-Ber. Ak, a. a. 0. 1099. 1 und
1100. 5 spricht er nur von „der ersten Kaiserzeit".
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180 E. Kornemann
recht beschenkte (Hist. I 78) 9), Vespasian liess die gleiche Ehre den
Helvetii, Segusiavi und Nemetes zu Teil werden ,0). An welcher Stelle
sind die Treveri innerhalb dieser Reihe einzasetzen? Denn aas der
Thatsacbe, dass Augusta Treverornm bei Tacitus Hist. IV 62, 72
und 77 colonia genannt wird, erhalten wir nur einen terminus ante
quern, d. i. das Jahr 70 n. Chr. u). Es bandelt sich nunmehr darum,
den terminus post quern, soweit wie irgend mOglich, zu fixieren.
In der Reichsstatistik des Agrippa und Augustus waren die
Treverer als peregrine civitas libera aufgefQhrt 18). Zur Zeit der Ab-
fassung der plinianischen Naturgeschichte batten sie die libertas yerloren ls).
•) Heraeus hat im Anschluss an Lipsius und A. die Richtigkeit der
Lesung IAngombus angezweifelt, weil bezeugtermassen die Lingonen frflhzeitig
fQr Vitellius Partei nahmen (Hist. I 58. 54. 57), und Hirschfeld (Zur Qesch. des
lat. Rechts in der Festschrift zur 5Qj&hr. Grttndungsfeier des arch&ol. Inst.
1879 S. 10. 26; vgl. auch Bloch a. a. 0. S. 229. 1) ist ihra in dieser Be-
ziehung gefolgt. Aber schon Ryck hat die ttberlieferung durch die Annahme
gerechtfertigt, dass die Verleihung des Burgerrechts vor der Kunde von ihrer
dem Otho feindlichen Haltung erfolgt sei und hat mit Recht auf die analoge
Lage der Dinge in Spanien hingewiesen (vgl. Heraeus zu d. Stelle). Tabius
Valens empfUngt nach Hist. I 64 die Nachricht vom Tode des Galba und der
Thronbesteigung des Otho im Gebiete der Leuci, also gerade vor dem Ein-
rucken in die civitas Lingonum. In diesem Augenblick erfolgte wohl die
Burgerrechtsverleihung, urn noch im letzten Augenblick die gefthrdete Ge-
meinde auf die Seite Othos heruberzuziehen, auf der sich andere Civit&ten,
wie die Aeduer, bereits befanden (Hist, an derselben Stelle).
10) Alle drei Colonien fuhren den Beinamen Flavia, und zwar erhielten
die Helvetii ihre Colonic im Jahre 74 (Mommsen, Inscr. Helv. p. 27, Zange-
meister, N. Heidelb. Jahrbb. Ill, 1893, S. 12), die Nemeter wahrscheinlich
zur Belohnung fur ihr Fernbleiben vom Aufstand des Givilis, an dem ihre
Nachbarn in Nord und Sad, die Vangiones und Triboci, sich beteiligten; im
ubrigen vgl. Zur Stadtentstehung S. 38.
") Allerdings ist Tacitus im Gebrauch technischer Ausdrucke sehr
wenig gewissenhaft, so nennt er Lucus August!, einen der Vororte (capita)
der Volksgemeinde der Vocontier Hist. I 66: municipium Vocontiorum. Man
kdnnte also auch an den drei im Text angefUhrten Stellen eine ahnliche
Ungenauigkeit vermuten, oder, wie Bloch (a. a. 0. 206. 4) thut, an eine
Anticipation des Titels denken. Dass beides hier nicht zul&ssig ist, ergiebt
sich aus Hist IV 74, wo Cerialis in einer Rede an die Lingonen und Treverer
von Rom sagt: wrbem, quant victi victoresque eodetn tare obtinemus.
") Plinius H. N. IV 106: Treveri liberi antea; dass die Reichsstatistik
der augustischen Zeit hier zu Grunde liegt, habe ich bei Lehmann, Beitrage
zur alten Geschichte I 334 wahrscheinlich gemacht. Fur den Anfang der
Regierung des Tiberius wird die peregrine Rechtsstellung der Treverer er-
wiesen durch die Worte externae fidei Tac. Ann. I 41.
1S) Das beweist das antea der Pliniusstelle.
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Wann wurde Trier rdmische Colonic? 181
Durch die SchOpfung der „ Golonie" war der Verlust der Freiheit nicht
bedingt: das zeigt das Beispiel der Vellavi, bei denen wir schon im
ersten Jahrhundert yon einer colonia hOren14), w&hrend nocb viel sp&ter
von der civitas libera die Rede ist16), ebenso wie die Colonien der
Lingones and Helvetii sicb in civitates foederatae befanden16). Die
Treverer verloren vielleicht die Libert&t durch Galba, der ibr Gebiet
wie das der Lingonen and anderer Gemeinden der Gegenpartei ver-
kleinerte: Tacitus Hist. I 8 und 1 53: et Treveri ac Lingones quasgue
alias civitates atrocibus edictis aut damno finium Galba perculerat. 1st
es aber wahrscbeinlich, dass zur Zeit dieser Massregelung die Treverer
schon im Besitz des Reichsburgerrechtes sicb befanden, bezw. dass
Augusta Treverorum Colonie war? Ich glaube kaum, zumal wenn wir
sehen, dass die mit ihnen bestraften Lingonen das rOmische BOrgerrecht
durch Otho, gewissermassen als Entsch&digung fur die durch Galba er-
littene Unbill, bekamen. Das n&chstliegende ist nun, da die Treverer
mit den Lingonen in dieser Zeit stets Seite an Seite marschieren, die
Annahme, dass durch Otho auch den Treverern diese RangerhOhung zu
Teil wurde. Dagegen spricht aber, dass bei Tacitus an der betreffenden
Stelle (H. 1 78) ausdrtlcklich nur die Lingonen genannt werden, sowie
der Umstand, dass Trier zur Zeit der Thronbesteigung des Otho von
den Vitellianern schon in Besitz genommen war17). Folglich bleibt
nur Vitellius als der Wohlth&ter von Trier ubrig, da bei der Be-
teiligung der Treverer an dem Aufstande des Civilis auch Vespasian
nicht in Betracht kommen kann. Die Treverer zeigen sich von voro-
herein neben den Bewohnern von Kdln und den Lingonen als stramme
Parteig&nger des Vitellius, Hist. I 57: ardor em exercituum Agrippi-
nenses, Treveri, Lingones atquabant auxilia equos arma pecuniam
otferentes 18). Ebenda I 63 beisst es von den sudw&rts ziehemlen Truppen
") C1L XIII 1577.
") Ebenda 1591, 1592, 1614 aus dem 3. Jahrh.
lf) Die Lingones waren noch zur Zeit der Abfassung von Plinius H. N.
eine civitas foederata, ebenso noch im 2. Jahrh., vgl. Mowat, Rev. Arch. 8.
S. XVI (1890) S. 31 nr. 6. Der voile Titel der lielvetiercolonie (col. Aventi.
censhtm: Mommsen. Inscr. Helv. 149, Ftatrium AverUicum Helvetiorum: GIL. HI
Suppl. 11257, auch colonia Hdoetiorum: Inscr. Helv. 164, 181) ist: colonia Pia
Flavia Constans Emerita Hdvettorum foederata: Inscr. Helv. 175 und 179-
lT) Hist. I 64, siehe oben Anm. 9.
1S) Wenn an derselben Stelle inbezug auf die drei oben erw&hnten
Gemeinden von principes ccioniarum die Rede ist, so passt die Bezeichnung
colonia in diesem Zeitpunkt (3. Januar 69) nur auf Kuln und ist bezuglich
Westd. Zeitocbr. f. Gescfa. n. Kunst. XXII, II. 13
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182 E. Kornemann
des Fabius Valens: et Treveros quidetn ut socios securi adiere. Koln
war seit Claudius rdmiscbe Veteranencolonie, die Lingonen batten das
BUrgerrecht seit Otho, die Treverer mttssen jetzt durch Vitellius, also
im Jahre 69, zu einer ahnlichen Rechtsstellung gelangt sein. Tacitus
hat diese Thatsache ubergangen; aber das ist nicht auffallig, da er
auch nicht alle von Galba mit dem Bflrgerrecht bedachten civil ales
aufzahlt.
Hirschfeld 19) und Bloch 20) beziehen allerdings die Bemerkung
Hist. Ill 55 liber Vitellius Freigebigkeit inbezug auf das latinische
Recht (Latium extemis dilargiri) auf gallische Ci vita ten. Es wQrde
dadurch Mommsens Ansicht, dass in der Belgica und in Germania in der
Hauptsache latinisches und weniger rdmisches Burgerrecht verteilt wurde,
was Trier betrifft, eine StQtze erhalten. Aber jene Bemerkung des
Tacitus gehcrt in das Ende der vitellianischen Regierung, in die Zeit,
als der Kaiser nach der Schlacht von Cremona die Apenninenpasse
gcgen Antonius Primus besetzen liess. Die Rangerhohung der Treverer
hat aber nur Sinn bald nach der Schilderhebung des Vitellius im
Anschluss a,n die Auszeichnung der Lingonen durch Otho, also zu der
Zeit, als Vitellius noch in Germanien bezw. Gallien sich aufhielt, was
bekanntlich noch wahrend der Schlacht von Bedriacum (14. April) der
Fall war (Suet. Vit. 10). Sodann widerlegen die Worte des Cerialis
an die Lingonen und Treverer flber Rom: „quam victi vidoresque eodem
hire obtinemus" 8I), streng genommen die Verleihung nur latinischen
Rechtes an Trier. Endlich werden wir annehmen dflrfen, dass die
Treveri mit dem ius Latii zufrieden gewesen sein sollten, wahrend die
Sequaner und Lingonen, d. h. ihre Feinde sowohl wie ihre Freunde,
mit dem rdmischen Bttrgerrecht bedacht worden waren? Ich kann also
Hirschfelds und Blochs Ansicht nicht zustimmen ; wer ihr trotz der an-
geftihrten Gegengriinde beitritt, darf aber nicht, Mommsen88) folgend,
die Verleihung latinischen Rechtes in der Belgica als die Regel, sondern
mit Rucksicht auf die vorstehenden ErOrterungen hOchstens als die
Ausnahme betrachten 88).
der Lingonen sowohl wie der Treverer eine Anticipation. Hist. I 54, 59, 64
wird dagegen richtig civitas Lingonum gesagt.
,g) Zur Gesch. des lat. Rechts in Festschr. zur 50jahr. GrQndungsfeier
des arch. Inst. 1879 S. 10.
"•) A. a. 0. S. 228 f.
") Siehe oben Anm. 11.
") Rom. Gesch. V 90, vgl. Hirschfeld, S.-Ber. S. 1099.
") Daruber Zur Stadtentstehung S. 43 ff.
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Wann wurde Trier rdmische Colonie? 183
Durcb die mit den erwahnten Burgerrechtsverleihungen verbundene
Creierung von „Colonientt ist, wie ich fruher bereits nachgewiesen babe24),
die volksgemeindliche Organisation der betreffenden civitates nicht wesent-
licli verandert worden86). Die Vororte blieben nacb wie vor ibrer
Recbtsstellnng nacb vici, sie wurden coloniae nur titular. Aus der
ausdrQcklicben Hervorhebung bei Tacitus Hist. I 78: Lingonibus
universis civitatem Botnanam dcdit, scheint sicb zu ergeben, dass in der
Kegel die Burgerrechtsverleihung, im Anschluss an das von Caesar nnd
Claudius beliebte Verfahren, nicht an die Gesamtheit, sondern wohl
nur an die Bewohner des Vorortes erfolgte. Ob die Bevorzugung
der Lingonen nach ihrer Beteiliguug am Aufstand des Civilis durcb
Vespasian anfrecht erhalten wurde, ist mir mehr als fraglich *8). Mog-
licberweise hat auch Vespasian bei dieser Gelegenheit zum zwcitan
Male oder vielleicbt Qberhaupt erst den Treverern die libertas ent-
zogen 2T).
M) Zur Stadtentstehung 39 ff. und bei Pauly • Wissowa 8. v. coloniae IV
Sp. 543. Blocb (a. a. 0. S. 206 f.) unterscheidet ganz richtig zwischen colonies
effectives et honorcures in Gallien, zahlt aber die meisten Colonien in den
civitates falschlich unter der ersten Gruppe auf, vgl. meine Besprecbung des
Buches in der Wochenschr. fur klass. Phil. 1903 S. II.
n) Wahrend die colonia Augusta Treverorum ausser bei Tacitus auf
den Meilensteinen bei Hettner, Steindenkmaler nr. 5 (etwa aus d. J. 100),
nr. 6 = Brambach 1936 (aus d. J. 121), nr. 7 = Brain bach 1937 (aus d.
J. 139), endlich Hettner ebenda nr. 88 — - Brambacb 770 (genio aren[a]riontm
consistentium col. Aug. Tre.) und OIL. Ill 4153 (aus Savaria = Stein am Anger)
erwahnt wird, begegnet die civitas Treverorum nocb auf der Inscbrift CIL.
Ill 5215 aus Celeia in Noricum, welche dem T. Varius Clemens ab epistulit
Augustor(um) gesetzt ist, also friihestens in die Zeit des Marcus und Verus
gehdrt, weiter auf dem Mainzer Stein zu Ehren der XXII Legion aus dem
Jahre 197, Westd. Zeitschr. V, 1886, Korrbl. 6 S. 138, dazu Zangemeister
ebenda VII, 1888, Korrbl. 3 S. 50 und bei De Rossi, Inscr. christ. urb.
Rom. II 1 p. 6 nr. 7. Auch auf der Inschrift Steindenkmaler nr. 4, gesetzt
von den haruspices pub(lici) C. TR, muss cfiviiatisj Tr(ercrorum) crganzt
werden, da die Colonie stets cohma Augusta Treverorum oder bloss colonia
Augusta heisst.
*•) Vgl. auch Bloch a. a. 0. 229. 1.
,T) Aus dem An fang eines Briefes an die Curie von Trier bei Vopiscus
Hist. Aug. vita Taciti 18. 5, wo es heisst : ut estis liberi et semper fuistis,
laetari vos credimus, will Bloch (209. 1) auf Ruckgabe der libertas an die
Treverer schliessen. Dieser gefalschte Brief (H. Peter, Die Script, hist. Aug.
1892 S. 166 f. und S. 173) ist aber eine zu trube Quelle. Auch bei Blochs
Annahme enthalten noch die Worte semper fuisUs eine Unwahrheit.
>-$g«
13*
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184 0. Oppermana
Die aiteren Urkunden des Klosters Brauweiler.
Ein Beitrag rar Oeschiekte des mittelalterlichen (Jruudbesitzes
an der Mosel and am Niederrhein.
Yon Dr. Otto Oppermann in Kdln.
Die Ergebnisse der verdienstlichen Untersuchung, die im Jahre
1872 Hermann Pabst mit den Brauweiler Geschichtsquellen angestellt
and im 12. Band des Archivs fur altere deutsche Geschichtskunde
veroffentlicht hat, k&nnen als abschliessend heute nicht mehr angesehen
werden. £s kam Pabst in erster Linie auf eine kritische Ausgabe
der Fundatio monasterii Brunwilarensis an, die ein ungenannter Monch
dem Abt Wolf helm (f 1091) gewidmet hat; die aiteren Brauweiler
Urkunden wurden auf ihre Achtheit nur so weit geprttft, als ihre dem
Inhalt der Fundatio widersprechenden Angaben eine Entscheidung fur
die eine oder andere Quelle erforderten. Diese Entscheidung musste
zu gunsten der Fundatio ausf alien, obwohl Pabst die angeblichen
Originate der Brauweiler Urkunden nur zum Teil, so weit sie namlich
im Dttsseldorfer Staatsarchiv beruhen, selbst geprttft hatte. Dieses
Material genttgte, urn festzustellen, dass in Brauweiler Papsturkunden,
Urkunden Kaiser Heinrichs III., der Kolner Erzbischdfe Pilgrim und
Anno, des Pfalzgrafen Ezzo und seiner Tochter, der EOnigin Richeza
von Polen, in sehr erheblichem Masse gef&lscht bezw. verunftchtet
worden sind.
Gegen Pabsts in diplomatischer Hinsicht rein negative Aufstel-
lungen erhob bezttglich der Diplome Heinrichs III. bereits 1877/78
J. Ficker in seinen Beitragen zur Urkundenlehre (I 297 II, 186 f.)
manchen Einwand, und 1881 hat dann Ernst Steindorff in Excurs I, 6
zum zweiten Bande seiner Jahrbttcher Heinrichs III. die Brauweiler
Kaiserurkunden nochmals eingehend geprttft unter Heranziehung der
im Kolner Stadtarchiv aufbewahrten Stttcke, die Pabst nur in Kopien
des im KOlner Stadtarchiv beruhenden, im 16. Jahrhundert nieder-
geschriebenen Chronicon Brunwylrense (vgl. S. 85 f. bei Pabst) gekannt
hatte. Steindorff verwirft als hochgradige, vOllig erfundene Falschungen
nur drei der sieben Diplome — ich fuhre die Nummern der von Pabst
S. 113 ff. gegebenen Zusammenstellung mit Pi, P2 u.s.w. ein — :
P 9 == Stumpf 2409, P 10 = St. 2412 und P 11 = St. 2413. Fur
die vier andern, P 5 = St. 2407, P 6 = St. 2407a (nach Steindorffs
Benennung), P 7 = 2408 und P 8 = St. 2408a, deren Datum ins
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Die ftUeren Urkundeo des Klostera Brauweiler. 185
Itinerar des Kaisers passt — was aber auch bei P 9 der Fall ist — ,
wird je eine ftchte Yorlage angenommen. So dass also vier ftchte, nur
durch Interpolation zur vorliegenden Form verunstaltete Diplome Hein-
richs III. fur Brauweiler voranszusetzen w&ren.
Durch die nene Auflage von Jaflfes Regesta pontificam erfahr
Pabst dann 1888 noch eine Berichtigung : die von ihm verworfene
Bulle Adrians IV. P 19 = Jaff6* 10359, die zwischen dem 21. Dez.
1156 and dem 21. Dez. 1158 anznsetzen ist, befindet sich in ein-
wandfreiem Original in Paris.
Fur die Herausgabe der fcltesten rheinischen Urkunden war eine
erneute eingehende Prftfung der s&mtlichen Brauweiler Stucke erforder-
lich. In angeblichen Originalen beruhen im kgl. Staatsarchiv zu Dfissel-
dorf PI, P 4, P 5, P 11, P 14, P 16 ; im K&lner Stadtarchiv P 3,
P 7, P 9, P 10, P 12. Diese beiden Best&nde habe ich infolge des
freundlichen Entgegenkommens der Dusseldorfer Archivverwaltung auf
dem Kdlner Stadtarchiv in Musse vergleichen kOnnen. Von dem in
Paris befindlichen angeblichen Original P 8 hatte Herr Prof. H. Bress-
lau die Gate, mir eine seiner Zeit von ihm angefertigte Schriftprobe
zur Verfugung zu stellen. P 2, P 6 und P 15 sind nur noch abschrift-
lich vorhanden.
Ausserdem sind in unsere Untersuchung einzubeziehen die beiden
von Pabst nicht behandelten Urkunden des Erzbischofs Hermann III.
von Koln fttr Brauweiler Lacomblet UB. I No. 244 (1090) und No.
256 (1099). Abzusehen ist dagegen bier von der Urkunde Annos
fiber Saalfeld von 1057 P 16 = Lac. I 192, in der das Kloster
Brauweiler nur beil&ufig erw&hnt wird.
Yersuchen wir zun&chst, diesen Bestand nach graphischen Merk-
malen zu ordnen, so ergibt sich folgendes Bild:
Gruppe A: P 14 und Lac. I 244. Gleichh&ndig. 1090.
Gruppe B: Lac. I 256. 1099.
Gruppe d: Pi. P 12.
Gruppe C2 : P 5. P 7. P 8.
Gruppe C8 : P 9.
Wahrscheinlich gleichh&ndig.
Erste H&lfte des 12. Jahrhunderts.
Schriftprobe von P 5 : Nr. II bei Pabst
gegenuber S. 116.
Gruppe D: P 11. Erste H&lfte des 12. Jahrhunderts, doch sp&ter als
P9. Schriftprobe: Nr. IV bei Pabst gegenuber S. 124.
Gruppe E : P 3. P 4. Gleichh&ndig, der vorigen nahestehend. Schrift-
probe: Nr. I bei Pabst gegenuber S. 116.
Gruppe F: P 10. Mitte des 12. Jahrhunderts,
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186 0. Oppermann
Von der bisherigen durch Pabst und Steindorff vertretenen
Gruppierung weicht diese Aufstellung insofern ab, als sie P 11 und P 10
nicht fruher, sondern spater ansetzt als die Mehrzahl der ubrigen
Falschungen, die ich in Grnppe C vereinigt babe. Es wird sich dies
durch die Uniersuchung des Inhalts rechtfertigen, die ergeben wird,
dass fur P 11 P 9, far P 10 P 6 und P 8 als Quelle gedient haben.
Davon abgesehen aber weist wenigstens P 10 gegenuber der Gruppe C
auch graphische Anzeichen spaterer Entstehung auf : wahrend bier das z
in der alteren langen Form auftritt und die Oberlangen noch vergleichs-
weise cursiv gehalten, in einfacher Schlinge von links nach rechts
gezogen sind, ist in P 10 das z interlinear, und die langen Buchstaben
sind mit oben angesetzten und in einfachem und doppeltem Schwung
nach unten gezogenen Fabnenomamenten versehen. Interlineares s,
das den Urkunden der Gruppe C noch unbekannt ist, erscheint in P 10
funfmal l).
Die Gruppen Ci und C2, zu der ich mit dem Yorbebalt, den die
Kenntnis einer blossen Schriftprobe mir auferlegt, auch die Pariser
Urkunde P 8 rechne, unterscheiden sich von Gruppe Cs durch die Form
des g. Andererseits weisen die Gruppen Ci und C9 dem normalen d
der Gruppe Ca gegenuber ein d auf, dessen Schaft nicht nach rechts
umgebogen, sondern in vertikaler Richtung nach unten abgestrichen ist.
Unterschiede, die sich aus mehr oder minder getreuer Nachahmung der
Yorlage zur Genuge erklaren und als charakteristische Merkmale ver-
schiedener Schreiber nicht angesehen zu werden brauchen. Cberdies
ergibt eine Vergleichung der oblongierten Zeilen von P 7 (Gruppe C2)
und P 9 (Gruppe Cs) mit Sicherheit die Gleichhandigkeit dieser beiden
Urkunden. Ich bin deshalb geneigt, die sechs Urkunden der Gruppe C,
denen als siebente P 6, nur abschriftlich erhalten, beizuz&hlen ist, als
Machwerke eines und desselben Schreibers anzusehen, der zu verschie-
denen Zeiten mit wechselnder Sorgfalt die Buchstabenformen seiner
Vorlage kopiert hat.
Von den Siegeln der Kaiserurkunden ist schwerlich auch nur
eins als acht anzusehen. H. Bresslau hat im Neuen Archiv VI, 567
das von P 9 (St. 2409) nach Mitteilung Steindorffs noch als einwandfrei
aufgefuhrt; doch hat dagegen neuerdings Ernst Mflller, Das Itinerar
Kaiser Heinrichs III. (Eberings historische Studien 26. Heft Berlin 1901)
') In der achten Urkunde des Abtes Bertolf von 1126, die sich im
Kolner Stadtarchiv befindet, gegen Ende dreimal.
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Die ftlteren Urkunden des Klosters Brauweiler. 187
S. 90, Anm., Bedenken gel tend gemacht, denen ich mich anschliesse.
Die Siegel der Privaturkunden werden einzeln besprochen werden.
1. Die Urkunde der KOnigin Richeza von 1056 P 15
= Beyer, Mittelrhein. UB. I 343. Die Urkunden Hein-
richs IH. P9 = Beyer, UB. I 335 = St. 2409 vom 18. Jnli
1051 und P 11 = Lacomblet, UB. I 186 = St. 2413 vom
20. August 1051.
Wir beginnen unsere Untersuchung mit der Urkunde der K6nigin
Ricbeza von 1056. Von Pabst, Stumpf (zu 2496), G6rz (Mittelrhei-
nische Regesten 1361) und Lindner (Anno II. der Heilige, Leipzig 1869,
S. Ill) ist die Achtheit stark angez»*eifelt worden. Allein entscheidend
fur dieselbe spricht der Umstand, dass die Urkunde von dem Scholastikus
Eberhard geschrieben und in Kaiserswerth auf Richezas Bitte von
Kaiser Heinrich III. besiegelt worden ist. Eberhard ist uns aus Annos
Kanzlei bekannt; er hat laut Ankttndigung die Urkunde vom 27. April
1063 Lacomblet UB. I 199 geschrieben, und von seiner Hand stammt
auch die undatierte, zwischen 1062 und 1068 anzusetzende Urkunde
Lac. I 225. Beide Originale befinden sich im K6lner Stadtarchiv.
Kaiser Heinrich III. urkundet am 7. Marzl056 zu Kaiserswerth fur
St.Stephan und Paul zu Metz (Stumpf 2495); eben erst, am 3. Marz,
war Anno im Beisein des Kaisers zum Erzbischof von K6ln konsekriert
worden. Die Fundatio berichtet nun im 30. Kapitel (S. 183 bei Pabst),
Richeza sei gleich nach Annos Erhebung nach Kaiserswerth gekommen,
wo Anno beim Kaiser verweilte, und habe der KOlner Kirche Saalfeld
und Coburg, dem Kloster Brauweiler aber Clotten per manum mundi-
burdi sui Henrici comitis palatini ubergeben2). Der in P 15 erzahlte
Hergang der Beurkundung erklart sich gerade durch die besonderen
Umstande jener Tage. Anno selbst konnte noch nicht im Besitze eines
eigenen Siegelstempels sein; sonst wurde er wohl die Urkunde, die auf
sein Geheiss geschrieben wurde, auch selbst besiegelt haben. So aber
erfolgte die Beglaubigung der Urkunde durch das kaiserliche Siegel.
Auch gegen den Inhalt von P 15 lasst lasst sich nichts ein-
wenden. Wir finden Richezas Vetter Pfalzgraf Heinrich, den Sohn
ihres Yatersbruders Ezzelin, thatsachlich wenige Jahre spater im Besitz
*) ,per manum Henrici palatini comitis filii patrui mei, sub cuius tunc
mundiburdio manebam( heisst es im Anfang von P 15.
*) Fundatio Kap. 31, S. 184 bei Pabst.
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188 0. Oppermann
der Burg Kochem, die ihm hier ttbergeben wird. Seine Fehde mit Erz-
bischof Anno von Kflln4) endete, wie man weiss, damit, dass Heinrich
in Wahnsinn verfiel, wahrend Annos Leute ihn in der Burg Kochem
eingeschlossen hielten; kurz darauf starb er im Kloster Echtemacb,
wohin man ihn gefesselt gebracht hatte (1060) B).
Das fahche KDnigsjahr in der Datierung von P 15 — XV11I
statt XVI — erklart sich als Versehen des Abschreibers naturlich
vdllig befriedigend.
Somit erweist sich diese Urkunde ihrem ganzen Umfange nach
als acht. Es ist eine Zusammenfassung aller Besitzungen und Gerecht-
same, die dem Kloster Brauweiler an der Mosel zustehen, zu dem Zwecke,
ihnen den besonderen Schutz des Herrschers urkundlich zu sichern.
Solche Mundbriefe sind unter Heinrich III. nur fur Empfanger italienischer
Herkunft ausgestellt worden8). Die Gepflogenheiten der italienischen
Kanzlei, an deren Spitze seit 1031 die KOlner Erzbischdfe als Erzkanzler
standen, mogen die Anwendung dieser Form der Beurkundung auch in
unserm Falle veranlasst haben. Es erscheint unter diesen Umstanden
vollig begreiflich, dass man die Bekraftigung durch das kaiserliche
Siegel nachsuchte, obwohl im Text bereits die Besiegelung durch Richeza
selbst angekundigt war.
Dem Mundbriefe P 15 war aber vier Jahre vorher eine kaiserliche
Bestatigung der bereits damals erfolgten Schenkung von Gotten voraus-
gegangen. Diese Bestatigung liegt in stark interpolierter Form in der
inhaltlich mit P 15 vielfach ubereinstimmenden Urkunde P9 vor.
Diese Falschung, deren Datum, Kaufungen 18. Juli 1051, ins
Itinerar des Kaisers passt, ist namlich nicht einfach aus P 15 abge-
schrieben, sondern mit Benutzung eines achten Diploms Ileinrichs III.
angefertigt. Der kaiseriichen Kanzlei entstammt zweifellos die Arenga,
die sich in keiner der andern Brauweiler Kaiserurkunden (abgesehen
von P 11, einer erweiterten Fassung von P 9), wohl aber fast wortlich
beispielsweise in dem Diplom fttr die Abtei St. Maximin vom 21. Januar
1051 Beyer UB. I 334 findet7). Ferner aber ist in P 15 selbst,
4) Unstatthaft ist die uber ihren Anlass von Kopke Mon. Germ. SS. XT,
475 Anm. 70 geausserte Vermutung. Vgl. Lindner, Anno der Heilige S. 104.
•) Vgl. Westdeutsche Zeitschrift XXI (1902) S. 95.
•) Steindorff, Jahrbucher Heinrichs III. Bd. IE, 380 f.
7) Es ist in der vorliegenden Form gleichfalls verunachtet, ein achter
Kern aber auch hier nicht m be«weifeln.
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Die Mteren Urkunden dee Klosters Brauweiler. 189
also bereite 1056, von der Urkunde die Rede, die fttr P 9 als Vor-
lage gedient hat:
Tradidit etiam ipse imperator Henricus predicto abbati suisque succes-
8oribus et fratribus deo sanctoque Nicolao servientibus per alveum Rheni et
Moselle sine aliqua exactione thelonei liberum aseensum et descensum qao-
tien8cumque necessitas poposcerit tarn in bonis que ex nostra largitione et in
presenti possident et in futnro acquirere potuerint. Similiter et familie
de Clotteno.
Das diesem Passus Vorhergehende und Folgende ist von P 9
wOrtlich flbernommen, er selbst aber fehlt.
Am Schluss von P 9 aber heisst es, Abt Tegeno und Graf Sicco
hfttten den Kaiser gebeten, at eadem bona deo sanctoque Nykolao con-
firmaremus et ut navibus et bonis abbatis et fratrum et familie de
Cloteno et Mesenich per alveum Reni sive Moselle quocienscumque
necessitas poposcerit liberum aseensum et descensum sine aliqua exactione
thelonei traderemus. In Erfttllung dieser Bitte ist die Urkunde aus-
gestellt. Man muss also schliessen: Die Yerleihung der Zollfreiheit
stand schon in P 9, als P 15 ausgestellt wurde, und wurde deshalb in
der Fassung, die sie hier erhielt, in den Text von P 9 nicht nochmals
aufgenommen, als dieser durch eine grOsstenteils aus P 15 geschOpfte
Einschiebung im Anfang des 12. Jahrhunderts verunftchtet wurde.
In Beilage II ist P 9 mit Angabe der Interpolationen nochmals
gedruckt. Von geringfugigen Zus&tzen abgesehen besteht die Verun-
achtung in der Einschiebung eines grossen, in Beyers Druck 42 Zeilen
umfassenden Abschnitts. Er beginnt mit der Aufz&hlung von ver-
lehnten Arpennen Weinbergsland, fttr die als Quelle teilweise die nnten
zu besprechende (a-chte) Urkunde P 14 von 1054 gedient hat8); hier
findet sich auch bereits die Bestimmung, dass der in Benefizialleihe
ausgethane Landbesitz nicht von den Erben der Inhaber quasi iure
hereditario beansprucht werden, sondern in die Verfugungsgewalt von
Abt und Konvent ubergehen soil:
Beneficia quae habent ut post mortem eorum non ad filios aut filias,
sed in censum redacta statim in usus deo illic servientium transeant hoc
•) P 14 = Lac. I 189. P 9.
Ansfridum clericum meum cum 14 Ansfrido clerico suo 14 mansos cum
mansis ad Luttenrode et mancipiis mancipiis suis Lucenrode et vinum
suis et cum 4 carradis gcozwines ad quod dicitur scozwin in Clotteno.
Glottono. Et insuper fratrem eius Ernestoni fratri suo duos mansos cum
Ernost cum beneficio qnod habet mancipiis in Dreise.
Dreise, id est 2 mansis, et mancipiis
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190 0. Oppermann
modo, ut per singulos annos in anniversariis nostris de fratrum plena refectione
nostra augmentetar memoria.
Das Letzte hat freilich in P 9 eine Abschwachung erfahren, indem
es hier einfach heisst:
ut quod abbas utilius sibi ac fratribus inde iudicaverit, faciat atque
disponat.
Alles Weitere hat P 9 aus P 15 entnommen. Fur dieses Quellen-
verhaltnis sind zahlreiche Anzeichen vorhanden. Die Stelle beginnt in
P15 mit homines', wahrend P9 die verderbte Lesart ,Omnes' hat.
In P 15 heisst es
' Me (Richeza) vero rogante predictus abbas idem predium prom is it
in beneficium, postquam ipse illud in anam redegisset dominium.
In P 9 geh6rt dies, obwohl das Datum der Urkunde vier Jahre
fruher liegt, bereits der Vergangenheit an:
Eadem vero rogante abbas Tegcno predicti monasterii idem ei predium
per mis it in beneficium, postquam ipse illud in suum redegerat dominium.
Nach P 15 hat Richeza den Hof Kond, der an Ello verlehnt war,
mit einer ftlnf Pfund zinsenden familia dem Kloster geschenkt, wie dies
auch durch Erzbischof Annos Urkunde fur das Kolner St. Mariengraden-
stift vom 29. Juli 1075 9) bezeugt wird. P9 fugt hinzu, dass der
Hof dem Abt ad gewere ubergeben worden sei. Fur den Begriff ,Burg4
steht in P 15 das Wort urbs (urbem meam Chochumo), in P 9 der
spater ttblichere Ausdruck castrum. Wahrend P 15 bestimmt, dass nach
dem Tode des Pfalzgrafen Heinrich die Schutzvogtei uber Clotten an
seinen nachsten Erben fallen soil, rechnet P 9 damit, dass sie unter-
dessen thatsachlich bereits in andere Hande ubergegangen war: wenn
der Pfalzgraf keinen Erben hat, soil der naehste Erbe Richezas ein-
treten und in Ermangelung eines solchen der Erzbischof die Vogtei
anvertrauen cuicumque abbas et fratres petierint.
Da Pfalzgraf Heinrich erst 1056 die Schutzvogtei von Richeza
erhalten hat, erweist sich auch die Angabe von P 9, er habe (schon
1051) auf Richezas Bitten dem Grafen Sicco die Vogtei ttbertragen,
als Anachronismus. Nach P 15 muss vielmehr Richeza selbst gleich
bei der Schenkung von Clotten den Klostervogt von Brauweiler — als
der Sicco ira achten Schlussteil von P 9 erscheint — auch zum Vogt
Uber Clotten bestellt haben; erst durch die Bestimmungen, die 1056
getroffen wurden, wurde seine Belehnung durch Pfalzgraf Heinrich
erforderlich. P 9 macht ferner bei Aufzahlung der dem Vogt zustehen-
•) Lacomblet UB. I 220: Ipsa (Richeza) quidem vivens monachis
dederat Kanada, quod solvit 5 libras, in qua re voluntas eius plurimum valet.
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Die alteren Urkundeo des Klosters Brauweiler. 191
den Gebuhren zweimal den Zusatz ,levis monete1. Die Zablung soil
in der bisher ublichen, nicht in einer besseren Mttnze gefordert werden.
Damit verrat sich eine Zeit, in der der Kolner Denar vermoge seines
gnten Gehalts sich bereits das Moselthal als Umlaufsgebiet erobert hatte;
scUwerlich war das vor Beginn des 12. Jahrhunderts schon der Fall.
Gegenuber der dehnbaren Bestimmung von P 15
in nativitate s. Johannis baptiste pratum ei detur Summunt
zieht es P 9 vor, die Leistung genaner festzusetzen :
in prato quod vocatur Summunt pabulum ei detur in gramino addito
uno modio avene.
Ans den letzten Satzen von P 9 sind ferner als Zusatze auszu-
scheiden die Worte
cum moneta et mercatu per manum Heinrici palatini comitis filii patrui
sui, sub cuius tunc mundiburdio manebat.
Denn von Mttnze und Markt ist vorher nicht die Rede gewesen,
und es liegt hier offenbar eine Reminiscenz an die von Richeza durch
P 15 getroffenen Bestimmangen ttber die Munzgefaile vor. Das Ubrige
aber findet sich bereits wortlieh im ersten Teile von P 9, gegen dessen
Achtheit nichts einznwenden ist.
Wenn man endlich noch die Zeugenreihe als Zusatz des Falschers
verwirft, so durfte was ubrig bleibt, dem Wortlaut des verlorenen achten
Kaiserdiploms im Wesentlichen entsprechen. Nur im Wesentlichen —
denn im Einzelnen muss bei einer solchen Wiederherstellung natttrlich
manches unsicher bleiben.
Auf einen Pnnkt aber muss noch naher eingegangen werden.
In dem von uns als acht anerkannten Teil von P 9 sowohl wie
von P 15 ist von dem terminus et bannns — P 15 sagt: bannus et
iusticia — des Gutes Clotten die Rede. Dieser Gutsbann bildet einen
territorialen, durch die Moselnebenflusse Endert und Eltz begrenzten
Bezirk ; wie ihn Richeza innegenabt hat, so sol] ihn kunftig das Kloster
Brauweiler besitzen
ita ut nullus ibi aliquam potestatem babeat nisi abbas eiusdem loci
et villicus, quern constituat.
Welcher Art ist dieser Bann und woher stammt erV
Von den in P 9 genannten Ortschaften liegen ausser Clotten selbst
Kaifenheim, Kaisersesch, Wirfus und Cabelach innerhalb der ange-
gebenen Grenzen. Unmoglich kann man annehmen, dass sie ausschliess-
lich von GrnndhOrigen der Gutsherrschaft Clotten bewohnt waren. Der
dem villicus des Abtes von Brauweiler zngesprochene Gutsbann muss
also noch eine andere Bedeutung haben. Unsere beiden Urkunden
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192 0. Oppermann
scheiden denn aach, wo sie die Befagnisse des Vogtes festlegen, deat-
lich zwei Gerichte des villicus, in die jener sich nicht mischen soil:
At si villicus vel de edificiis vel de agriculture placitum ibidem habuerit,
nullara inde partem vel iustitiam querat advocatus. Similiter et de placito
quod Yocatur budinc.
tlber das Buding gibt uns eine der Falschungen fur St. Maximin,
die im erst en Viertel des 12. Jahrhunderts entstanden sind, erwttnschte
Aufklarung 10) :
Si cuius bona vel predia propter aliquam culpam vel querimoniam in
placitis abbatis id est budingen, dominicata vel publicata fuerint, omnia
abbatis erunt, nisi bonis eisdem, postquam villici abbatis ea in custodiam
8U8ceperint, se quilibet temere intromiserit.
Dieses vom villicus des Abtes abgehaltene Buding ist patrimonialer
Natur, wurzelt in der Herrengewalt des Hofbesitzers fiber das Gesinde;
es sind ihm nnterworfen
servientes qui prebendarii sunt et qui fratribus infra claustrum serviunt
sive in ipso loco vel in cellulis illuc pertinentibus, id est Apula (Munster-
appel in der bayerischen Pfalz) vol Tavena (Taben, Kreis Saarburg), sive qui
foris dagescaici vel pistores, bovarii aut piscatores, coci aut lavatores vel
quicunque foris vel intus cottidiano servitio fratribus servituri sunt.
Diesen auf den GutshOfen selbst wohnenden Leuten stehen nun
die villani vel mansionarii gegenfiber, Leute also, die nicht auf dem
Frohnhof, sondern in einer villa auf einem mansus ansftssig sind. Be-
zttglich ihres Geiichtsstandes &ussert sich unser Weistnm sehr tendenzios
zu gunsten des Abtes; sie sollen, wenn sie den schuldigen Zins oder
Dienst verweigern, zun&chst per alios iudices, dann aber in Trier selbst
durch ein aus eben diesen Richtern und den Lehnsmannen des Abtes
zusammengesetztes Gericht abgeurteilt werden. Diese Lehnsmannen,
ministri, qui scaremanni dicnntur et qui meliores sunt ecclesie, sind
der Gerichtsbarkeit des Vogtes gleichfalls entzogen und nur dem Abt
unterstellt; deshalb wird ihre Gerichtsgewalt von dem im Dienste der
Abtei arbeitenden F&lscher in den Vordergrund geschoben. Wer aber
sind die alii iudices V Es mttssen die 24 ex antiquioribus de familia
sein, die angeblich neben 12 scaremanni bei der Aufstellung des Weis-
tums anwesend waren.
Denn in dieser Weise ist offenbar das Trierer Hanptgericht zu-
sammengesetzt ; die scaremanni vertreten in ihm die Lehnsmannen, die
antiquiores de familia die nicht dem Lehnsverband angehOrigen Zins-
") Beyer, UB. I 345 (angeblich 1056). Vgl. Bresslau, Westdeutsche
Zeitschrift V (1886) 50 ff.
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Die alteren tJrkunden des Rlosters Brauweiler. 193
bauern. Diese antiquiores wird man somit als Vorsteher einer villa
denken durfen. Das Amt eines primus in villa ist fttr Lieser am 1140
bezeagt11). Sie bilden far die villani das Gericht erster lnstanz, das
von dem Hunno nur jedes dritte Jahr abgehalten werden soil.
Diesen Hunno der alteren Zeit nicht als Ortsrichter, sondern als
Beamten eines mebrere ville umfassenden Bezirks anzusehen, werden
wir durch den Umstand veranlasst, dass hunno gleichbedeutend mit
Centenar ist 12). Die centena aber ist nach den altesten Quellenstellen
ein territoriaier, der villa ubergeordneter Bezirk, und zwar ein Bezirk
des Grossgrundbesitzes. De fiscalibus et omnium domibus censuimus,
pro tenore pacis iubemus, ut in truste electi centenarii ponantur, ver-
ordnet KOnig Chlothar im 6. Jahrhundert 18). Wenn wir ,domus' hier
nach dem Sprachgebrauch Gregors von Tours mit ,Landgut' flbersetzen,
so findet dies eine Stfltze in dem Charakter der einzigen centena, von
der sich im Moselthal aus frankischer Zeit eine Cberlieferung erhalten
hat. Das Prumer Urbar von 893 erwahnt centene bei Schweich und
bei Mehring M). Nur uber die von Mehring erhalten wir naheren Auf-
schluss : centene sind bestimmte, gemeinsam von den Bauern zu leistende
landwirtschaftliche Frohnden. Zu solchen Frohnden sind nun anderwarts
nachweisbar die Bauern mehrerer DOrfer vereinigt ; beispielsweise mussen
die mansionarii und haistaldi von Ettelsbach und MOtsch in der Moor-
n) Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben I 176 Anm. 1.
lf) Wie Scbutze, Entstehung und Organisation der rheinischen Ortsge-
meinde, Jahrbuch des Dusseldorfer Geschichtsvereins 1900, S. 207 gegeniiber
Lamprecht festgestellt hat. Ygl. meine Anzeige dieser Arbeit im Korre-
spondenzblatt dieser Zeitschrift 1901, Spalte 86 f.
") Sohm, Frankiscbe Reichs- und Gerichtsverfassung S. 182. 188.
Lamprecht a. a. O. S. 224 ff. Schutzes Ausfuhrungen fiber die Hunrie von
Lampaden und Hentern (a. a. 0. S. 200) beruhen auf der verbreiteten, aber
gleichwobl irrigen Anschauung, dass der Blutbann sicheres Kennzeichen eines
(frankischen) Hochgerichts sei. Es handelt sich aber vielmehr urn ein
Frieden8gericht, also rechtlich, wenn auch nicht mehr thatsachlich, noch urn
dieselbe Kompetenz, die im 6. Jahrhundert pro tenore pacis den Gentenaren
verliehen wird. Ygl. v. Zallinger, Mitteilungen des Institots fur Osterreichiscbe
Geschichtsfor8cbiing XI (1890) 551 ff., wo man leicht erkennt, dass Grafen-
(bezw. Vogt8-) und Schultheissengericht e,inerseits, Herzogs- und Gentgericht
andrerseits als deutschrechtliche und romischrechtliche Gebilde auseinander-
gehalten werden mussen. Ich habe darauf schon bei einer Besprechung der
Arbeit von Schmitz uber die Gogerichte Westfalens im Korrespondenzblatt
dieser Zeitschrift 1902, Sp. 75 f. hinge wie sen.
M) Beyer, UB. I 8. 155, 157, 158.
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194 0. Opperm&nn
wiese (dem Venn) zu Mdtsch frohnden 15). Andrerseits ist die Einheit-
lichkeit des Gebietes von Mehring und Schweich durch die Zugehftrigkeit
der DOrfer Schweicb, Longen und LOrsch zur Parochie Mehring ver-
bttrgt16), wo die Pfarrkirche dem hi. Medardus geweiht ist, also wohl
schon dem 8. Jahrhundert entstammt. (Vgl. nnier S. 201). So ergiebt
sich auch hier der territoriale, mehr als eine villa umfassende Charakter
der centena und ihr enger Zusammenhang mit der Wirtschaftsorganisation
des Grossgrundbesitzes.
Dass diese nicht von den Franken geschaffen, sondern von den
Romern Qbernommen worden ist, wird auch von den entschiedensten
Vertretern deutschrechtlicher Anschauungen nicht bestritten. Auch lasst
sich wohl kaum bezweifeln, dass im Moselthal LandgQter rOmischer
Possessoren bestanden haben. Yon wem hatten die Franken den Wein-
bau lernen sollen, hatten sie alle diese Anlagen zerstflrt?
Somit erscheint der Centenar als ein Beamter der im Frankenreich
nach r&mischem Recht fortlebenden bauerlichen BevOlkerung. Wie zah
sich der Dualismus erhalten hat, dafttr bieten die von Lamprecht 17) ge-
schilderten Yerhaltnisse des uralten Fiskus KrOv — also doch ohne
Zweifel eines Gutsbezirks ! — ein lehrreiches Beispiel. Auch hier ur-
sprttnglich offenbar nur ein Centenar, der von Kr6v, der als Frohnbote
for das ganze KrOver Reich bestellt ist. Zu den beiden andern Ortszendnern,
denen von Reil und Kinheim, ist erst spat noch ein vierter, der von
Erden hinzugekommen. Im SchOffengericht des Yogtes hat aber keiner
der Zendner einen Sitz; dasselbe wird vielmehr mit den Inhabern
einiger weniger (frankischer) SchOffenhOfe besetzt, an denen Jagd- und
Fischereigerechtsame haften. Die Zendner stehen neb en diesen SchOffen
ohne richterliche Befugnisse, sondern nur mit der Pflicht der Rage,
des Zugriffs und der Spurfolge — die Organisation des 6. Jahrhunderts
ist auch hier noch zu erkennen.
Nicht so darf man sich die Entstehung der ersten frankischen
Grundherrschaften vorstellen, als ob man ein verlassenes Land in Besitz
genommen und teils als Salland angebaut, teils gegen Zins ausgethan
habe, womdglich erst nachdem es sich als ungeeignet for den herr-
schaftlichen Eigenbetrieb erwiesen hatte. Die ^insbauern waren frtther
1S) Ebenda S. 150. 153.
") Lorenzi, Beitrage zur Geschichte samtlicher Pfarreien der Diuzeso
Trier I (Trier 1887), 589.
l1) Deutsches Wirtschaftsleben I, 180 ff.
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Die ftlteren Urkunden des Klosters Brauweiler. 195'
da, als die neue Gutsherrschaft, die die fr&nkische Eroberung brachte.
Die gleichen Abgaben and Dienste, die sie anter rdmischer Herrschaft
dem Possessor oder dem Fiskas geleistet hatten, leisteten sie jetzt an
den neuen Mittelpunkt der Gutsverwaltung, den fr&nkischen Frohnhof.
Die fr&nkischen Eroberer haben an der Mosel ihre HerrenhOfe
neben den Ansiedlungen der Gutsbauern, die sie vorfanden, angelegt.
Die letzteren waren in territorialen Gutsbezirken unter einem selbstge-
w&hlten Beamten organisiert und unterstanden* nicht der Patrimonial-
gerichtsbarkeit, die auf den FrohnhOfen gait.
Yon jeber nnabb&ngig vom Verbande des Frohnhofs waren aber
auch die in fr&nkischer Zeit auf fiskalischem Boden — das war damals
auch die Herrschaft Clotten — zu prekarischem Recht angesiedelten
Mannen, deren Gericht das mit Schdffen aus ihrer Mitte abgehaltene
Vogtsgericht war. Ihm unterstanden zwar auch die Centenenbauern,
aber als Leute rOmischen Rechts, nicht als Mitglieder der fr&nkischen
Gerichtsgemeinde. Diese Mitgliedschaft war an den Besitz von Salland
geknupft, wie ihn die Prekarie auf KOnigsland gew&hnte. Die Centenen-
bauern dagegen sassen zu rdmischer Erbpacht, zu Emphyteuse, auf
ihren Gatern. Sie liessen Rechtsh&ndel unter einander durch den
selbstgew&hlten Centenar schlichten, der vor dem fr&nkischen Gericht
ihr st&ndiger Vertreter war und so zum Unterbeamten des Yogtes wurde.
Der fr&nkisch-rdmische Dualismus ist nun allm&hlich auf mannig-
fache Weise uberwunden worden. Bemerkenswert, weil in dieser Zeit
auch im franzOsischen Sprachgebiet noch vereinzelt 18)7 ist der Fall der
Erhebung einer ganzen villa aus dem zinsb&uerlichen ins prekarische
Rechtsverh<nis. Er liegt in der bei Beyer UB. I 230 gedruckten
Urkunde vor, die Erzbischof Theoderich von Trier (965 — 75) den
hominibus scilicet famulis sancti Petri in potestate Pilliaco (Welsch-
billig) als cartam confirmationis prediorum suorum et hereditatum, quae
habuere et possederunt iure hereditario ab avitis temporibus, gew&hrt.
Sie erhalten durch dieselbe liberam potestatem de predictis prediis inter
se donandi, vendendi, commutandi, dieselbe YerfQgungsgewalt also, die ein
Mitglied der fr&nkischen Gerichtsgemeinde aber seinen Grundbesitz hatte.
Wenn die Rechtsverh<nisse unver&ndert blieben, so konnte der
Yogt einen der Gutsherrschaft l&stigen Einfluss auf die Centenenbauern
urn so leichter gewinnen, als deren Zusammenhang mit der Gutsherrschaft
ts) Ygl. Luchaire, Manuel des institutions fran^aises (Paris 1892)
S. 380 Anm. 1.
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196 0. Oppermann
nur auf fest geregelten Leistungen and Abgaben, nicht auf einem per-
sdnlichen Abhangigkeitsverhaltnis beruhte. Ein solches wurde hergestellt
und der Einfluss des Vogtes gebrochen, wenn der Centenar entfernt and
seine Befagnisse dem herrschaftlichen Frohnhofsbeamten, dem Villicus,
ubertragen wurden. Mit anderen Worten: Man konnte den rOmisch-
frankischen Dualismus der bauerlichen BevOlkerung auch vom Hofrecht
her uberbrucken.
Diese Motive sind es, die Richeza zu der Bestimmung veran-
lassten, der Bann and das Gericht (de edificiis vel de agricultara) solle
zwischen Endert and Eltz kttnftig allein dem Abt von Brauweiler and
seinem Villicas zastehen.
Der Zersetzang der gatsherrscbaftlichen Organisation durch das
Eindringen des Lebnswesens war freilich damit nicht auf die Dauer
Einhalt gethan. Indem die ehemaligen Pachtguter rftmiseher Zinsbaaern
mit der Zeit vielfach durch bevorzugte Mitglieder des frankischen
Frohnhofsgesindes besetzt wurden, entstanden Lehnsverh<nisse, die
doch wieder auf Emanzipation vom Gericht des Yillicus and Unter-
stellung anter das Vogtsgericht hindrangten. Zumal wenn ein in Eigen-
wirtschaft betriebener Gutshof sich nicht rentierte and das Sailand an
die Zinsbaaern des Dorfes aufgeteilt werden mosste. Dieser Fall trat
anter Abt Bertolf (1120—34) mit dem zam Glottener Gatsbezirk ge-
hdrigen Hofe Kaifenheim ein. Abt Geldolf berichtet in einer Urkunde
von 1149 (Lacomblet UB. I 367), qualiter Bertolfus abbas hominibns
ad ius curtis nostre Keuenheim pertinentibus tempore necessitatis sob-
venerit et ampliando eorum beneficia inopiam eorum alleviaverit :
bona ecclesie que vulgari lingua sellant nuncupantur ad predictam
curtim pertinentia predictis hominibus ad ea que primitus possederant beneficia
tradidit et confirmavit. Ea videlicet dispositione, ut ex hiis certo tempore
4 talenta et 8 sol. et 11 modios tritici et totidem siliginis solverent. . . .
Hec autem non cuilibet villico, sed cuicunque misso a se directo assignari
delegavit. Ad hec ab omni iure et potestate eos villici Clottonensis penitus
exuit. Nee eis placitis que vocantur budinc, sed solummodo tribus legitimis
placitis advocati in Clottene interesse instituit
Man sieht : die Gttter der Bauern von Kaifenheim werden beneficia
genannt, obwohl sie dem Hofrecht anterstehen ; das rOmische Erbpacht-
verhaltnis hat, indem der Stand des Guts-Inhabers wechselte, eine per-
sdnliche Farbung erhalten. Aber mit einem Lehen dieser Art ist nicht
der Gerichtsstand vor dem Vogtsgericht verknttpft; erst die Leihe von
Sailand ftthrt zur Aufnahme in die frankische Gerichtsgemeinde.
Die ihren graphischen Merkmalen nach far sicb stehende Falschang
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Die alteren Urkaoden des Klosters Brauweiler. 197
P 1 1 ist grdsstenteils aus P 9 abgeschrieben ; doch ist Kaiserswerth
nach dem Yorbild von P 15 als Ort der Handlung gewahlt. P 11
betont in Erganzung von P 9, dass die Kurmede in Brauweiler wie
in Clotten dem Abt ohne Urteil von Vogt und SchOffen zusteben solle,
and bestimmt genaaer die dem Vogt vom Kloster zu leistenden Gerichts-
abgaben, nicbt obne sie in einem Punkte zu schmalern : statt ,pabulum
ei detur in gramine addito uno modio avene' beisst es hier: pabulum
ei detur in gramine et nihil amplius. Bezeichnenderweise kennt P 1 1
den Unterschied nicht mehr, den P 9 nocb zwischen dem placitum de
edificiis vel de agricultura und dem placitum quod vocatur budinc macbt.
2. Die Urkunden der Konigin Richeza von 1051 P 12 = Acta
palatina III S. 150 Nr. XL1 und von 1054 P 14 = Lac. I 189.
Die Urkunden des Erzbiscbofs Hermann III. von 1090 Lac. I
244 und von 1099 Lac. I 256.
Urn die ausseren Merkmale der Urkunde P 14 steht es nicht so
gunstig, wie man bisber angenommen hat. Sie ist wie bemerkt gleich-
liandig mit Lac. I 244, also erst gegen Ende des 11. Jahrhunderts
geschrieben.
Schon aus diesem Grande wird das Siegel verdachtig. Es ist
abgebildet bei Seyler, Geschichte der Siegel S. 75 und als Nr. II auf
der Tafel zwischen S. 76 und 77 von Band HI der Acta academiae
Theodoro-Palatinae (1743)19). Bestechend ware allerdings die birnen-
fOrmige Gestalt, wenn namlich das birnenfOrmige Siegel, das im Jabre
1057 Bischof Lietbert von Cambrai ftthrt*0), aeht ist. Allein weit
starker ist die Yerwandtschaft von Richezas Siegel mit dem Klostersiegel
von Brauweiler, das einer Urkunde des Abtes Bertolf von 1126 81) auf-
gedruckt ist und den bl. Nikolaus im Brustbild zeigt. Der die Umschrift
gegen das Bild abgrenzende innere Ring ist charakteristiscb fur die im
12. Jahrhundert aufkommenden Kloster- und Stiftssiegel.
Das falsche Siegel Richezas ist somit nicbt dem Ende des 11.,
sondern der ersten Halfte des 12. Jahrhunderts zuzuweisen. Die Art
der Befestigung an zwei kreuzweise eingehangten Pergamentstreifen ist
") Der Bart, den die Konigin auf letzterem Bilde tragt, ist Phantasie.
*•) Vgl. Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre I 941 Anna. 3.
Sl) Original im Kolner Stadtarchiv. Gedruckt Niederrbein. Annalen
Heft 26/27 S. 358 Nr. XIV.
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, II. 14
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198 O. Oppermaon
neben der normalen in der Kanzlei der Kdlner ErzbischOfe seit Anno
ublich und erscheint zuletzt 1118 nnter Friedrich I.22).
War aber, als zu Anfang des 12. Jahrhunderts die Brauweiler
Falschungen bergestellt warden, die Urkunde P 14 noch unbesiegelt, so
ist dies ein starker Beweis fur ihre Acbtheit. Denn die Besiegelung
wird ausdrtlcklich angekundigt : hanc cartulam sigillo nostro insignitam
fieri iussi. Ware dieser Text erst zu Ende des 11. Jahrhunderts ge-
falecht, so hatte man schwerlich unterlassen, gleich damals auch ein
Siegel hinzuzufugen. So aber ergibt sich, dass der Schreiber von Lac. 1
244 nicht die Absicht hatte, P 14 fttr etwas anderes als eine Kopie
auszugeben. Er hat deshalb hier auch, obwohl er die Diplomschrift
vdllig beherrscht, die Invokation nicht wie bei P 14 in oblongierten
Buchstaben geschrieben.
Als Schreibfehler eines Kopisten, der nach Heinrich IV. zu datieren
gewohnt ist, erklart sich auch genugend die Bezeichnung Kaiser Ilein-
richs III. als tertius Romanorum imperator. Und sogar ein Argument
fur die Achtheit einer Urkunde, in der Richeza gleich zu Anfang ihres
verstorbenen Bruders Otto gedenkt, ist das Datum des 7. September,
an dem Otto vor sechs Jahren gestorben war. Die Stellung der P6n-
formel (ipse perpetuae maledictioni subiacebit) mitten im Text ist
auffallend, allein die Weiterftihrung der Dispositio wird ausdrtlcklich
begrttndet: es werden nun noch Schenkungen verbrieft, die nicht
Richeza selbst, sondern ihr Ministeriale Embricho, der Vogt Ruotger,
Ministeriale ihres Vaters, Thimo von Euskirchen und andere von ihrem
Eigengut dem Kloster gemacht haben.
In Richezas Urkunde von 1056 P 15 kehrt allerdings der Inhalt
von P 14 teilweise wieder, wie nachstehende Gegenuberstellung zeigt:
P14 (1054). P15 (1056)
An8fridum videlicet clericum meum Lutzenroede ubicunque iaceat quod
cum 14 mansis ad Luttenrode et illuc pertinet. Dreise quicquid habui
mancipiis suis et cum 4 carradis et duos fratres Erness et Ansfridum
scozwines ad Clottono. Et insuper clericum cum omnibus que habebant
fratrem eius Ernost cum beneficio et vino quod dicitur schotzwyn in
quod habet Dreise, id est 2 mansis, Clotteno.
et mancipiis suis ....
Possessiunculam etiam Ottinge die- Ottinge tres mansos et
tarn, quae data est pro anima Ilein- pratum et quicquid ibi habui.
rici comitis filii fratris mei Liudolfi
subiungo.
") Vgl. Westdeutsche Zeitschrift XXI (1902), 63.
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Die alteren Urkunden des Klosters Brauweiler. 199
Allein es liegt in diesem Falle nichts Befremdliches in einer teil-
weisen Wiederholung bei Gelegenheit einer Beurkandung in umfassen-
derer nnd feierlicher Form.
P 1 2 beginnt wie Erzbischof Pilgrims weiterhin zu besprechende
Urkande P 1 mit einem Labaram und ist mit dieser den graphischen
Merkmalen nach oben zu Gruppe C 1 vereinigt worden ; die Rucksieht
anf den Inhalt fordert hier eine Trennung. Das gleiche gefalschte
Siegel wie an P 14 findet sich aucb an P 12, auch hier an zwei ge-
kreuzten Pergamentstreifen eingehangt.
Den Text von P 1 2 wird man als durchweg erfunden ver-
werfen mttssen.
Gegenuber P 14 und P 15, die mit einer scblichten Promulgatio
beginnen, fallt schon der wortreiche Stil auf. An einer Stelle wird
der Text mit ,haec inquam' wieder aufgenommen; dadurch verrat sich
die Benutzung einer der Brauweiler Kaiserurkunden, wo man diese
Wendung mit Recht als Kennzeichen kanzleimassiger Fassung angesehen
hat. Der Satz ,velle habens bonum adhuc ampliora, si vita comes
fuerit, conferre, quia illic locum sepulture mee iuxta matrem meam elegi
deo volente' steht bereits in P 14, der Urkunde Richezas von 1054.
Aus dieser Quelle stammt ferner die Zeugenreihe bis auf die drei letzten
Namen, die aus P 15 (Beyer I 343) entnommen sind, sowie die
Datierung samt der irrigen Bezeichnung Heinrichs III. als tercius
Romanorum imperator augustus, nur dass P 12 sich fur drei Jahre
alter ausgibt; das Jahr 1051 ist gewissermassen Normaljahr fQr die
Brauweiler Falschungen.
Einen letzten Beweis fur die Unachtheit von P 12 bietet die
Bezugnahme auf ein Privileg Pilgrims, in welchem Pfalzgraf Erenfrids
Schenkung von Clotten, Reil und Mesenich erwahnt sein soil. Dies
findet sich erst in P 2, einer erweiterten Fassung von Pilgrims Ur-
kunde P 1, und schon diese ist, wie sich gleich ergeben wird, durch
Zusatze verunftchtet.
Dass schon Richezas El tern Clotten mit Zubehdr an Brauweiler
geschenkt hatten, behauptet P 1 2 oifenbar deshalb, weil verlehnte Teile
dieses Besitzes ganzlich abhanden zu kommen drohten, verfolgt also
den gleichen Zweck wie P9 und P 11. In Wahrheit hatte erst
Richeza Clotten verschenkt, sich aber noch den Niessbrauch vorbehalten,
dort ihren Aufenthalt genommen und eine Kapelle errichten lassen, die
spater nach ihr und ihren Frauen reclusorium dominarum hiess23).
") Lorenzi a. a. 0. (oben Anm. 16) II, 179.
14*
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200 0. Oppcrmann
Anch das Siegel an der Urkunde Erzbischof Hermanns III. Lac.
I 244 weicht von dem normalen Typus so sehr ab, dass es als unacht
bezeichnet werden mass. Sehr bemerkenswert ist ferner, dass weder
die fundatio noch die vita Wolfhelmi, zwischen 1110 und 1123 ver-
fasst, die Urkunde zn kennen scheinen, obwohl diese doch einen Triumph
von Wolfhelms Bestrebungen bedeutet. Gleichwohl kann man nicht
auf eine Falschung schliessen. Gewisse stilistische Eigentttmlichkeiten
lassen einen aus Hermanns III. Kanzlei anderweitig bekannten Diktator
erkennen, und fftr die Achtheit der Zeugenreihe spricht der eben —
am 7. Marz 1090 — gewahlte Bischof Johann von Speier, gerade
weil es eine Seltenheit ist, dass ein Bischof unter den Zeugen einer
erzbischOflichen Urkunde erscheint. Es scheint demnach, dass Lac. I 244,
vielleicht infolge von Abt Wolfhelms Tod (1091 April 22), unvoll-
zogen blieb, erst spater wieder in den Besitz des Klosters gelangte
und nun erst, bei Gelegenheit anderer Falschungen, mit einem un&chten
Siegel versehen wurde.
So wenig wie Lac. I 244 vermag ich entgegen einer fruheren
Bemerkung24) Hermanns Urkunde von 1099, Lac. I 256, als verdachtig
anzusehen. Nur dass sie von einer ungeubten Hand, anscheinend von
einem alten, der Diplomschrift wenig kundigen Schreiber herruhrt. Die
Achtheit des Inhalts wird aber dadurch verburgt, dass Falschungen
aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts, wie wir sehen werden, uber
das von Lac. I 256 gewahrte Recht, im Umfang eines Mansus im
Walde Bram zu roden, weit hinausgehen.
Der Wald Bram fuhrt uns von der Mosel an den Niederrhein,
in die unmittelbare Umgebung des Klosters Brauweiler selbst. In
dieser Gegend, um die es sich in alien weiteren Brauweiler Urkunden
handelt, mussen wir uns zunachst orientieren.
Die Benediktinerabtei Brauweiler25) liegt weithin sichtbar drei
Wegstunden westlich von Koln. Nach Westen senkt sich die H6he zum
Kdnigsdorfer Forst, nach Norden zu einem Wasserlauf hinab, der die
Dorfer Geyen, Sinthern und Glessen durchzieht; im Suden lauft ttber
Weiden, Gross - KOnigsdorf, Quadrath die ROmerstrasse Koln-Jfllich-
Maastricht vorbei, das ganze Mittelalter hindurch eine Verkehrsader
ersten Ranges und als solche noch heute nicht ohne Bedeutung.
•*) Westdeutsche Zeitscbrift XXI (1902) S. 9.
") Zur Ortlichkeit vgl. Messtischblatt 2907 (Frechen).
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Die alteren Urkunden des Klosters Brauweiler. 201
Drei andere Romerstrassen begegneten sich ftstlich von Freimers-
dorf. Die von Roermond fiber Glessen herankommende and hinter
Lovenieh mttndende Strasse wurde hier von einer zweiten geschnitten, die
von Merkenich am Rhein her fiber Widdersdorf und Konigsdorf nach
Quadrath fuhrte. Beide kreuzte eine dritte, die nordsQdlich von Neusser-
furth fiber Geyen nach HerraQlheim lief26).
Von den Ortschaften lassen sich Geyen (962 Gegina Lacomblet
UB. I 105), Glessen, Sinthern, Ldvenich dem Namen nach bis in die
roniische Zeit zuruckfuhren. Grnndherrliche Ddrfer fruhfrankischer
Zeit verraten Namen auf -heim wie Bergheim, Nieder-Aussem, Poul-
heim. Auf grundherrlichen Besitz, den westfrankische Kirchen und
Kloster in der Gegend hatten, lasst sich aus dem Patrocinium der
Pfarrkirchen mit einiger Sicherheit schliessen. Eine Pastorisierung des
platten Landes von der bischoflichen Centrale aus setzt namlich am
Niederrhein erst ein, nachdem die Verbindung des frankischen Reichs
mit dem Papsttum und die Reorganisation der Kirche im canonischen,
d. h. rdmisch-centralistischen Sinne sich vollzogen hat, also nach 751.
Die vor dem letzten Viertel des 8. Jahrhunderts hier entstandenen
Kirchen sind also fast ausnahmslos grundherrliche Eigenkirchen,
demselben Heiligen geweiht wie das Stift oder Kloster, das auf
seinem Hofe die Kirche erbaut hatte. Im benachbarten Frechen,
wo die Kirche dem hi. Audomarus geweiht ist, waren das Stift Saint-
Omer und das Kloster Saint-Bertin nachweisbar begfttert27). Es ist
deshalb wohl moglich, dass die Remigius-Kirche zu Bergheim auf Besitz
der Reimser Kirche deutet, und die dem hi. Medardus, einem Bischof
von Noyon aus dem 6. Jahrhundert, geweihte Kapelle, die noch im
10. Jahrhundert an der Stelle des spateren Klosters Brauweiler stand,
hat wie es scheint auf einem Hof des von KOnig Chlothar (f 561)
errichteten Medardusklosters zu Soissons gelegen. Wenigstens hat aus
Soissons nach der Klostertradition die Brauweiler Medarduskapelle ihre
Reliquien erhalten28). Ob der entlegene Besitz aus einer Schenkung
Pipins herrtthrte, der im Jahre 751 in jener Medarduskircbe zu Soissons
*•) Bonner Jahrbucher des Vereins von Altertumsfreunden im Rhein-
lande LXXHI (1882) S. 1.
") Kunstdenkmaler der Rheinprovinz IV, 1 (Landkreis Koln) S. 123 f.
") Fundatio monasterii Brunwilarensis (Aasgabe von Pabst S. 190 f.):
Hoius sacrae fnndator et auctor aediculae Bruno nomine . . . Swessionis civi-
tatem adiens . . . sancti Medardi reliquiae ad construendara in eins honore
eccle8iam petiit et impetravit.
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202 0. Oppennann
zum K6nig der Franken proklamiert wurde *9), mag dahingestellt bleiben.
Sicher ist damals die erwahnte, an Glessen vorbei nach Nordwesten
ftthrende Rdmerstrasse noch begangen worden ; den Hof Erkelenz, den
sie bertthrt, schenkte Karl der Grosse 789 der Aachener Kirche80).
Unter den Einfallen der Normannen hat dann die Koln benach-
barte Gegend mit am schwersten gelitten. Dem Schreckensjabr 881
fiel das Kloster Kftnigsdorf zum Opfer, das Kaiser Karl im Jahre 778
auf einer villa regia gestiftet hatte81); Egilhardus, Abt des nnter
Ludwig dem Frommen errichteten Klosters Cornelimunster, wurde im
Jahre 892 bei Bergheim von normannischen Horden erechlagen 82).
Den Jahren des Niedergangs and der Verwustung durch die StQrme
der Nonnannenzeit folgte unter der Herrschaft der Ottonen eine Zeit
neuen Gedeihens. Von Herzog Gisilbert von Lothringen und seiner
Gattin Gerberga, einer Schwester Ottos des Grossen, wurde K5nigsdorf
im Jahre 935 wiederhergestellt und mit Stiftsjungfrauen von St. Maria
im Kapitol besetzt38); urn 970 etwa errichteten Graf Sigebodo und
seine Gattin Magdildis, Witwe eines 945 — 65 im Bonn-, Tubal- und
Muhlgau bezeugten Grafen Erenfrid-Ezzo, das St. Martinsstift zu Kerpen,
das seine erste Grttndung gleichfalls auf Karl den Grossen zuruckfuhrt 84).
Unter den Ottonen erscheint in jedem Herzogtum ein Pfalzgraf
als Vertreter der koniglichen Rechte, insbesondere als oberster Ver-
walter der Kronguter. Fiir Lothringen, das Stammland der karolingiscben
Dynastie, darf man einen Zusammenhang der Pfalzgrafenwurde mit dem
karolingiscben Hofamt dieses Namens vermuten. Als ihr Inhaber tritt
uns gegen Ernie des 10. Jahrhunderts Hermann entgegen, der in Ur-
knnden von 993 und 996 auch als Graf im Bonngau und Auelgau
genannt wird. Wahrscheinlich war er ein Sohn des Grafen Erenfrid-
Ezzo und jener Magdildis83).
") Ex annalibus s. Medardi Suessionensibus Mon. Germ. SS. XXVI,
518 Zeile 36. 519 Z. 44.
*°) Chronik der Stadt Erkelenz, Annalen des historischen Vereins fiir
den Niederrhein (kttnftig als nAnnalena citiert) 5. Heft (1857) S. 44.
8I) und zwar in loco suae venationis, quod ab antiquo fanum dicebatur.
Kunstdenkmaler der Rheinprovinz IV, 1, S. 141.
«») Vgl. Korth, Annaleo 52. Heft (1891) S. 12. Schorn, Eiflia sacra 1, 378 f.
**) Kunstdenkmaler der Rheinprovinz a. a. 0.
") Vgl. Tilie, Neues Archiv XXVI (1901) S. 164 f. 170 A. 2.
") Vgl. H. Witte, Genealogische Untersuchungen zur Reichsgeschichte
unter den salischen Kaisern, Mitteilungen des Instituts fiir osterr. Geschichts-
forschung Erg. Bd. V. 2. Heft (1899) S. 334 if.
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Die <eren Urkunden des Klosters Brauweiler. 203
Die Absicht bei der Schaffung des neuen Amtes war gewesen,
das konigliche Gut der Krone zu erhalten. Doch schon Pfalzgraf
Hermanns Sdhne, Ezzo-Erenfrid und Ezzelin, verfugten ttber das ihnen
anvertraute Krongut bei K6ln wie ttber ihr Eigentum. Ezzelin ttber-
wies seinen Anteil dem Kloster Cornelimunster, Erenfrid den seinen,
das Gut Brauweiler, als Morgengabe seiner Gattin Mathilde, der Schwester
Kaiser Ottos III. Sie gelobte dasselbe sogleich den Heiligen86) und
schenkte es in Gemeinschaft mit ihrem Gatten sp&ter dem Kloster, das beide
an der Stelle der St. Medarduskapelle von Stabloer Mdnchen erbauen
liessen. Allein da nacb s&chsischem Recbt die Morgengabe den Kindern t
verfangen war87), erhoben Pfalzgraf Hermann, Erzbischof von Kdln,
und seine Schwestern KOnigin Richeza von Polen und Abtissin Theophanu
von Essen nach dem Tode ihrer Eltern bei Kaiser Heinrich III.- Ein-
spruch dagegen, dass diese sjch der Dos zu gunsten des Klosters ent-
Smssert hatten. Dies sind die Rechtsverh<nisse, die den weiterhin zu
besprechenden Urkunden zu grunde liegen38).
3. Die Urkunde des Erzbischofs Pilgrim von 1028 P 1
= Lac. I 164.
gehOrt den &usseren Merkmalen nach mit der schon besprochenen
Falschung P 12 zusammen. Das aufgedruckte Siegel stellt Pilgrim
sitzend in ganzer Figur dar, ein auf Siegeln der K6lner Erzbischafe
im 11. Jahrhundert unmOgliches Bild, das an Stelle des Brustbildes
erst unter Erzbischof Friedrich I. (1100 bis 1131) aufkommt.
Gleichwohl lasst nun P 1, von Pabst (a. a. 0. S. 113 f.) als vOllig
un&cht abgelehnt, eine ftchte Urkunde Pilgrims, allerdings in stark
interpolierter Fassung, erkennen. Dass der Erzbischof 1028 den
Klosterbesitz urkundlich best&tigte, erz&hlt die Fundatio im 19. Kapitel
M) Fundatio Kap. 7, S. 159 f bei Pabst.
*7) Schroder, Lehrbuch der deutechen Rechtsgeschichte* 304.
*•) Belanglos ist, wie gleich hier bemerkt sei, der Aufsatz „Uber die
altesten rheinischen Pfalzgrafen mit Bezug auf den Ort und die Abtei Brau-
weilertt Annalen 7. Heft (1859), S. 11 ff. Ebenso Giersberg, Anno II. der
Heilige, Erbischof von Koln, und sein Streit mit der Abtei Brauweiler wegen
Clotten, Annalen 11./ 12. Heft (1862) S. 177 ff. Manches Brauchbare aber in der
Arbeit „Hi8torisch-kriti8che Erorterungen zur Geschichte der Pfalzgrafscbaft
am Niederrhein mit besonderer Beriicksichtigung des Auelgaus und der Abtei
Brauweiler", Annalen 15. Heft (1864) S. 19 ff.
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204 O. Oppermann
(S. 173 der Ausgabe von Pabst). Mit diesem Bericht, nach dem der
Erzbischof die Weifae der Klosterkirche am 8. November vollzog, steht
keineswegs in Widerspruch, dass das Datum von P 1 als offiziellen
dies consecrationis den 10. Oktober anfQhrt.
Das Kloster ist, wie schon bemerkt, an der Stelle einer Medardus-
kapelle gegrttndet, die Erzbischof Warinns im 10. Jahrhundert neu
herstellte nnd weihte. Sie blieb bei der Erbanung des Klosters erhalten
und kam an die Ostseite des Kreuzgangs sfldlich neben den Kapitelsaal,
der die bertthmten Deckengemalde birgt, zu liegen; von Philipp
.von Heinsberg wurde sie im Jahre 1174 nocbmals nea geweiht89).
Nun erstreckte sich der Sprengel des Stiftes St. Gereon zu K6ln
ziemlich weit westwarts ins Land hinein; er umfasste Kriel, Junkers-
dorf und Mttngersdorf. Es kann als wahrscbeinlich gelten, dass vor
der Grttndung von Brauweiler die Medarduskapelle von St. Gereon aus
pastorisiert wurde. Uberdies war die canonisch-centralistische Verfassung
der Kolner Metropolitankirche, wie sie im 8. Jahrhundert in AnknQpfung
an die Zustande der constantinischen Zeit hergestellt worden war, von
Erzbischof Gunthar aufgelost worden40). KOnig Lothar II., der durch
seinen Ehehandel Gunthars Konflikt mit dem Papsttum heraufbeschworen
hatte, hatte diese Massregel 866 bestatigt41); ebenso die Synode, die 873
unter dem Vorsitz von Gunthars Nachfolger Willibert stattfand 42). Seit-
dem war der Propst von St. Gereon im Gebiet des KOlngaus nicht mehr
Anfsicht fQhrender Geistlicher der Kdlner Hauptkirche, Archidiakon,
sondern selbstandiger Verwalter einer Land-Didcese, Chorbischof. Wurde
also die Medarduskapelle von St. Gereon aus pastorisiert, so darf, auch
wenn sie nicht zum engeren Sprengel des Stifts gehOrte, gleichwohl ver-
mutet werden, dass der Kirchweihtag des letzteren auch als der der
Kapelle gait, wie dies bei Haupt- und Filialkirche gewohnlich der Fall
war. Der Tag des hi. Gereon aber ist der 10. Oktober.
") Chron. Brunwyl., Niederrhein. Anaalen 17 S. 153 f. Vgl. Kunst-
denkmaler der Rheinprovinz IV, 1 S. 58. 63.
40) Zur Rechtfertigung der selbstandigen kirchenrechtlichen Anschauun-
gen, die hier und im Folgeaden mehrfach als Kriterien verwertet sind, muss
ich auf eine noch nicht abgeschlossene Untersuchung „Zur Kirchengeschichte
der Rheinlande im friihen Mittelalter" vorlaufig verweisen, zu der die Arbeit
von H. Schafer „Pfarrkirche und Stift im deutschen Mittelalter" mir Anlass
geben wird.
41) Joerres, Urk.-Buch von St. Gereon Nr. 1.
") Hartzheim, Concilia Germaniae II, 356 f.
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Die alteren Urkuuden des Klosters Brauweiler. 205
Man kftnnte einwenden, dass eine chorepiskopale Stellung des
Gereonstifts fQr das 10. Jahrhundert fraglich sei, da eine abermalige
Herstellung der caoonischen Kirchenverfassnng spatestens seit 962, dem
Jahre der Erneuerung des rOmischen Kaisertums, vorausgesetzt werden
mOsse, und dass doch erst nach der Fandatio unter Erzbischof Warinus
die Medarduskapelle tief im Walde wieder aufgefunden worden sei.
Allein es wird sich zeigen, dass jener Bericht gerade in diesem Punkte
unzuverlassig ist.
Allerding8 sind nun schon im Jahre 1024 die von Abt Poppo
entsendeten Stabloer Mftnche zur Grttndnng des Klosters nach Brau-
weiler gekommen. Man wird voraussetzen mttssen, dass sie den
Gereonstag als Kirchweihtag nicht beibehielten, dass ein selbstandiger
Pfarrbezirk fttr das Kloster eingerichtet wurde.
Das ist in der That geschehen, und so genan lasst sich die Neu-
ordnung der kirchlichen Dinge verfolgen, dass auch der zweite der
„schneidenden Widersprttche", die Pabst in P 1 gegen die Angaben
der fundatio findet, sich vOllig befriedigend Idst.
Am 8. November 1028 erst wurde die Klosterkirche von Erz-
bischof Pilgrim geweiht; einen Monat vorher hatte also in Brauweiler
noch der Gereonstag als Kirchweihtag gelten kdnnen. Von nun ab
war Brauweiler zwar noch kein selbstandiger Seelsorgebezirk, aber es
unterstand jetzt in kirchlicher Hinsicht dem Propst von Stablo. Dieser,
aliorum cura monasteriorum occupatus, ttbertrug nun die evangelica
villicatio an Ello, der von ihm selbst und durch die Wahl der Brau-
weiler Mdnche zum Abt ausersehen war. Im mittelalterlichen Wirt-
schaftsleben bedeutet villicatio keinen unabhangigen Wirtschaftsbetrieb,
sondern die Yerwaltung eines Filialbetriebs durch einen Angestellten,
einen villicus; der Ausdruck, den unsere Quelle fttr die Yerwaltung
durch den Elektus Ello gebraucht, erscheint so vdllig angemessen.
Denn erst zwei Jahre spater, 1030, erfolgte seine Ordination.
Aber er war langst zum Abt bestimmt, und wenn in P 1 schon
am 10. Oktober 1028 Pfalzgraf Erenfrid dem Kloster einen Hof schenkt,
ut eiusdem monasterii primus abbas venerabilis Ello eiusque successores
earn tenendi habeant ammodo liberam potestatem, so entspricht gerade
diese Ausdrucksweise einer Zeit, wo Ello als kttnftiger erster Abt in
Aussicht genommen war, und gestattet einen sicheren Schluss auf eine
achte Yorlage.
Wie ist es nun urn den sonstigen Inhalt der Urkunde P 1 be-
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206 0. Oppermann
stellt, die ihren ausseren Merkmalen nach doch keinesfalls Anspmch
auf Originalitat erheben kann? Wenn die achte Urkunde Pilgrims bei
der Herstellung von P 1 noch vorhanden war, moss man annehmen,
dass diese jetzt vorliegende Fassung zum Zweck einer Interpolation
hergestellt wurde. Welches aber sind die Stellen, die einer solchen
verdaohtig sind?
Unverdachtig ist jedenfalls die Ubergabe des Klosters in das
mundiburdium der Kolner Kirche mit der Verpflichtung, ein nnmisma
aureum im Gewicht von drei Kolner Denaren jahrlich als Recogni-
tionszins zu zahlen. Dieser Zins erscheint auch in einer der Urkunden
Heinrichs III., P 6, als trium Goloniensis monetae denariorom pondus
anri, quod lingua vuigari mancus appellatur, und wird in einer zu-
gunsten des Klosters verun&chteten Fassung dieser Urkunde, P 5, wie
wir sehen werden, weggelassen. Das erweckt auch fur die entsprechende
Stelle in P 1 ein gunstiges Vorurteil.
Das Gleiche lasst sich von einigen weiteren Satzen sagen, die,
wie die folgende Gegenuberstellung zeigt, in der nur abschriftlich erhal-
tenen Urkunde P 2 in stark erweiterter Form erscheinen. Denn da
P 2 dem Inhalt nach den Falschungen der Gruppe C 1 gleichfalls bei-
zuzahlen ist, so ist nicht anzunehmen, dass Festsetzungen, welche dem
Falscher einer so starken Erganzung bedttrftig schienen, eben erst von
ihm selbst erfunden wurden. Vielmehr hat sich seine Thatigkeit mit
der Herstellung von P 2 offenbar Teilen der achten Urkunde Pilgrims
zugewendet, die bisher unversehrt geblieben waren.
PI. P2.
allodium suum in Brunwilre Brunwylrense predium cum aliis
locis subternotatis ad idem predium
pcrtinentibus, id est Louenich, Wre-
mersdorp, Cunyngstorp, Brunwilre,
Glessene, Kyrdorff, Syntere, Manstede,
cum Ychendorff, Slenderhugen (!) cum
omnibus suis appendiciis et cum omni omnibus appendiciis suis et cum omni
integritate, scilicet in agris, in pratis, integritate, scilicet in agris, in pratis,
aquis, pascuis, silvis in aquis, pascuis, silvis, molis, molen-
dinis, piscationibus, exitibus et redi-
tibus quesitis et inquirendis cum omni
utilitate, que in perpetuum inde pro-
venire poterint. Preterea quatuor sil-
vas, quorum nomina sunt . . . . (Lucke)
Haenpatze (I), Asp et Bram cum omni
et iure, quod vulgo dici- integritate iuris, quod vulgariter dici-
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Die alteren Urkunden des Klosters Brauweiler. .207
tur wiltban, deo sanctoque Nikolao tar wiltban, libera traditione prefato
sine omni exceptione . . . contulerunt. monasterio donavit. Terminum etiam
Terminum etiam et bannum ipsius et bannum ipsius predii sicut ipse
allodii sicut ipei summa libertate sum ma libertate habuit designans a
habuerant designantes a via qu$ di- via que dicitur Jacobswech usque ad
citur Rintwech viam Hespath, rursum a via Hespath
ad viam regiam et a via regia per
cureum rivuli qui dicitur Vischbach
usque trans fluvium qui dicitur Arnefe usque trans fluvium qui dicitur Arnefe
ita constituerunt, ut nullus ibi aliquid ita constituit, ut null us ibi aliquid
iuris vel proprietatis habeat preter iuris vel potestatem habeat preter ab-
abbatem eiusdem loci et villicum suum batem ipsius loci et villicum quern-
quemcumque statuerit. cumque statuerit.
Die letzten Satze von PI — von ,Nos itaque' ab — sind gegen den
Verdacht der Unachtheit dadurch geschutzt, dass eben hier von dem
noch nicht ordinierten Abt Ello die Rede ist. Ganz abgesehen da von,
dass der Besitz zn Alstenrode als Objekt der Brauweiler Falschungen
sonrt nirgends erscheint.
Wie aber steht es um das Mittelstuck des Textes von PI, die
Bestimmungen ttber die Wiesen in terminis, qui vulgo dicuntur copel-
weide, nnd uber den Wald Vele?
Die Ville ist der waldige Hohenzug, der sich in sebr verminderter
Ausdehnung noch heute zwischen Hemmersbach, Horrem, Icbendorf , Quadrath
und Ober-Aussem einerseits, Frechen, Buschbell, Konigsdorf und Glessen
andrerseits erstreckt. Den Namen versucht PI zu erklaren: ob
magnitadinem saam wurde er Vile (Viel!) genannt. Kein gunstiges
Vorurteil fur die Achtheit der Stelle erweckt es, dass sich die gleiche
etymologische Leistung auch im 36. Kapitel der Fundatio findet, wo
sich uberhaupt eine grosse Neigung znr Namendeutung kundgibt.
Die graflichen Bruder Erenfrid nnd Ezzelin sollen nun den Wald
den Klostern Brauweiler und CornelimOnster Uberwiesen haben mit der
Bestimmnng, dass ausser diesen eine Berechtignng dort nur die soge-
nannten Wehrleute haben sollen, denen sie die Abte der beiden Kloster
gegen eine Getreideabgabe — pro solvendo sibi frumento — ttberlassen.
Uber die spateren Rechtsverhaltnisse in der Ville sind wir durch
eine Urkunde von 1196 unterrichtet43). IFber zwei strittige potestates
que holtzgewelde teutonice ac vulgariter exprimuntur, wird verhandelt
vor dem generale placitum, quod holzgedinge dicitur. Dasselbe findet
unter dem gemeinsamen Vorsitz der Abte von Brauweiler und Corneli-
") Lacomblet, Archiv fur die Geschichte des Niederrheins VI, 416
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208 0. Oppermann
munster statt; sieben idonei viri, vier aus der familia des ersteren,
drei aus der des letzteren Klosters, werden veritate secundum consue-
tudinem placiti discussa durch Ubereinkunft der Parteien bestimmt,
unter ihrem Eid das Urteil zu finden. Unterzeichnet ist die Urkunde
von den beiden Abten, einem Prior Albertus, sieben kldsterlichen
Dienstmannen (Kellner, Meier, FOrster), die vermutlich mit den ge-
schworenen Urteilsfindern identisch sind, und vierundvierzig andern
Inhabern von Waldberechtigungen in der Ville.
Die von den beiden Abten gemeinsam ausgeubte Gericbtsbarkeit
beweist jedenfalls die ursprungliche Einheit des Bezirks. Es war in
der That der pfalzgrafliche Amtsbezirk, der von Erenfrid und Ezzelin
den beiden Kldstern uberwiesen wnrde.
Dass die Waldgerichtsbarkeit ein ursprunglich vom Pfalzgrafen
als Verwalter des Krongutes ausgeubtes Hoheitsrecht ist, hat schon vor
zweihundert Jahren Karl Andreas Tolner nach dem Vorgang von
Gelenius44) in seiner Historia Palatina (Frankfurt a. M. 1700 S. 201)
als selbstverstandlich vertreten; er irrte allerdings darin, dass er die
Waldgrafschaft in der Ville noch spater als Lehen der rheinischen
Pfalzgrafen nachweisen zu kdnnen meinte. Christoph Jacob Kremer
bescbaftigte sich dann in seiner im 3. Bande der Acta academiae
Theodoro - Palatinae 1773 erschienenen Abbandlung „Vom Comitatu
nemoris", mit der als comitates et ius nemoris bezeichnete Waldgraf-
schaft, die Pfalzgraf Otto der Erlauchte 1233 an Graf Wilhelm V. von
Julich verlehnt. Kremer suchte sie im Bannforst Osning, der sich uber
den jetzigen Landkreis Montjoie und nordlich davon ftber die noch heute
fast unbewohnte Gegend rechts vom Vichtbach, das ehemals jttlichsche
Amt Wehrmeisterei, ausdehnte. Diese Waldgrafschaft besass 1158 — 75
Graf Albert von Molbach (jetzt Maubach an der Roer oberhalb Duren),
dessen Tochter Aiverad mit Graf Wilhelm II. von Julich vermablt war ;
dieser wurde von Pfalzgraf Konrad mit dem Walde und andern Moi-
bachschen Gtttern belehnt46). Bei einem Vergleich zwischen Wilhelm und
Walram von Julich wird 1237 als Verpflichtung des Waldgrafen ange-
fuhrt, dass er den HOfen zu Konzen, Aachen und Duren alles zu beseitigen
habe, was das Stromaufschwimmen der Fische in der Roer von der Mundung
in die Maas bis zur Quelle zu hindern geeignet sei 46). Eine Bestimmung,
44) De admiranda magnitudine Colonie S. 315.
45) Vgl. in dem Aufsatz von Braun, Zur Geschichte des Landes Montjoie,
Annalen 6. Heft S. 7 f.
") Lacomblet UB. Ill, 225: Gomes vero nemoris tenetur curiis de
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Die alteren Urkunden des K I osiers Brauweiler. 209
welche wir ohne Bedenken in die Zeit zuruckfuhren durfen, wo der Pfalzgraf
noch zu Aachen seinen Amtssitz hatte. Kremer thut also vflllig recht
daran, auch seinerseits die Waldgrafschaft aus dem alten rheinischen
Pfalzgrafenamt, wie es schon die Ezzoniden besassen, herzuleiten. Aber
noch mehr. Er macht auch darauf aufmerksam, dass die gnden und
hochgerichten genannt die Phallenze buysen und bynnen Zulpeche mit
alien iren zugehorungen, mit 14 honschaften gehOrig uff den Schivel-
berg und 9 honschaften gehOrig uf Kempener heide, die 1209 und —
in vorstehendem Wortlaut — 1394 von den Pfalzgrafen an die Grafen
von Julich verlehnt werden, sowie die an die Grafen von Virneburg
verlebnte Grafschaft Pellenz (die Gegend von Ober- und Niedermendig
und Kraft sttdlich vom Laacher See) „als tjberreste der alten pfalz-
graflichen Gutter anzusehen sinda47).
Wir werden lieber sagen : als Hoheitsrechte des Pfalzgrafenamtes,
die sich nicht auf ein bestimmtes Gebiet beschranken, sondern uberall
da in Erscheinung treten, wo in den Ober ganz Ripuarien sich aus-
dehnenden kdniglichen Waldungen gerodet worden ist.
Wenn nun das Gebiet von Brauweiler ein Teil dieser Waldungen
war, so erhebt sich die Frage, zu welchem Rechte die Ansiedler sich
dort niedergelassen haben, die wir im 12. Jahrhundert als Waldbe-
rechtigte finden. Wir dttrfen die Unterzeichner der Urkunde von 1196
jedenfalls als Rechtsnachfolger der Wehrleute betrachten, von denen in
P 1 die Rede ist. Wird doch anderwarts der Titel Wehrmeister mehr-
fach von einem der Waldgrafschaft entsprechenden Amte gebraucht 48).
1st es rechtlich begrundet, das Recht der Wehrleute auf die Waldnutzung
als ein zu prekares bezeichnen ? Denn dies geschieht in P 1 , indem den
Abten die Befugnis zugesprochen wird,
si ipsi homines aliquid contrarii admiserint, eos inde expellere et
alios qiios voluerint pro eis admittere.
Gumze, de Aqius et de Duren ammovere omnia offendicula in flumine quod
dicitttr Rure, ab ortu ipsius fluminis usque dura defluit in Mosam, que possunt
imped ire ascensum piscium in eodem flumine.
4T) Indem er so die pfalzgraflichen Gerechtsame nicht aus staatlichen
Befugnissen, sondern von ausgedehntem Grundbesits herleitet, fasst Kremer
n. a. auch die Vogteien zu Zulpich und Berghcim als Uberreste pfalzgraf-
lichen Familienbesitzes auf. Dies wiirde nur in solchen Fallen zutreflFen, wo
nachgewiesenermassen kirchliches Gut aus der Schenkung eines Pfalzgrafen
herrtthrt und dieser sich die Vogtei darttber vorb eh alten hat.
48) Ygl. Kremer, Acta palatina 111, 291 f. und die dort angefiihrte
Stelle (Laraey) Codex Laureshamensis III, 303.
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2l0 0. Oppermann
Mit andern Worten: welches ist der Ursprung der Waldge-
nossenschaften ?
Die Waldberechtigung des freien Mannes begegnet am Nieder-
rhein scbon im 8. Jahrhundert unter dem Namen scara; Theganbald
schenkt im Jahre 796 dem Abt Ludgar von Werden hovam inte-
gram Alfatinghova com pascuis et perviis et aquarum decursibus et
scara in silva iuxta formam hovg pleng49j.
Die scaremanni sind uns als ritterliche Lehnsmannen im Gebiet
von St. Maximin schon begegnet; aber anch schon das Prttmer Urbar
von 893 nennt die Hufen der scararii unter der tJberschrift De feodis
ministerialiam50). Scara bedeutet also: Leistung and Dienst eines
Lehnsmanns. Als Aosnabme hebt das Prttmer Urbar den Fall hervor,
dass von einem mansus servilis, der Hufe eines Zinsbauern (dem villanus
vel man8ionarins des Clottener Gutsbezirks) nicht entsprechender Dienst,
sondern nur die scara geleistet wird61). Einmai — es handelt sich
um Heilenbach bei Seffern — werden die scararii mit den Inhabern
kirchlicher Beneficien gleichgestellt : similiter omnes presbiteri et scararii
faciunt5*). Indem Caesarius von Prttm, der 1228 das Urbar kommen-
tierte, den mansi serviles als hohere Gattung die mansi lediles gegen-
uberstellt, kOnnte man sich zu der Annahme verleiten lassen, dass die
scararii zu rdmischem Latenrecht angesiedelt seien. Allein im 9. Jahr-
hundert wird zwischen scararii und Inhabern von mansi lediles offenbar
noch ein Untersclried geinacht68).
Noch weiter ftthrt uns eine andere Quelle. Im Jahre 979 kam
Erzbischof Egbert von Trier in die Lage, zwischen seinen venatores
— wir mttssen wohl ubersetzen: Inhabern von Waldhufen — und dem
Domkapitel einen Streit schlichten zu mttssen.
de quodam tributo ex suhscriptis eorum silvis, quod vulgo medena
«•) Lacomblet UB. I, 7
••) Z. B. Beyer I, S. 148 (Wallersheim).
S1) Ebenda S. 149 (Sarresdorf) : Tedricus habet mansum servilem, qui
modo scaram facit. S. 151: mansus, qui ante servilem serviciura faciebat,
et modo scaram facit. (Heilenbach).
") Ebenda.
*') Ebenda S. 154 : Im ministerium Mdtsch im Ganzen 44 mansi lediles,
davon in Stedem 8. Sunt ibi scararii 4, qui tenent ex his mansis dictis 7,
qui omne servicium faciunt sicut superiores excepto (quod) suales et pullos
et ova non solvunt, hactas, panem et cervisiam non faciunt, sed scaram
pleniter faciunt.
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Die alteren Urkundeu des Klosters Brauweiler. 211
vocatur, utrum iidem rcdditus ad venatorum nostroruui an potius ad f rat rum
(domus s. Petri) rationem pertinerct M).
Die von den Forsthufnern vertretene Recbtsanschauung ist,
ut secundum universalem legem foresti quicqaid nemorum altitudine
silve coroprehensum ad peragendum novale cedi convenisset, omnino de quo-
cmnque proventu, sive fructuario sive conventico sive bannico aliquod debitum
per8olvcndum accideret, ad usum venatorum et stipendium pertineret nee
altcrius arbitrio aut officio respondeat nisi illius solummodo, qui magister
forestarins (er wird an einer anderen Stelle comes forestarius genannt) esset
venatorum.
Nach alledem lasst sich nicht bezweifeln, dass die Waldbe-
rechtigten zu Lehnrecht auf KOnigsland angesetzt und nach Amtsrecht
organisiert sind. Die Getreideabgabe, die den Abten von Brauweiler
und Cornelimunster als Nachfolgern des Pfalzgrafen entrichtet wird,
stellt sich als Neubruchsabgabe heraus, als Medem. Medena est sep-
tena de agris, erklart eine Urkunde von 1083 56).
War aber das Lehnswesen bereits ausgebildet, als die Waldbe-
rechtigung geregelt wnrde, und erscheint als Entgelt fttr diese eine
Neubruchsabgabe, so fuhrt dies nicht in merovingische, sondern frtthestens
in die karolingische Zeit.
Die damals angelegten Ortschaften end en, weil nicht ein Einzelner,
sondern eine Schar (trupp, dorp) ihnen den Namen gegeben hat, meist
auf -dorf. Den Typus eines solchen Neubruchsdorfes der Karolinger-
zeit stellt im Gebiet von Brauweiler Freimersdorf dar, von keiner
Romerstrasse bertthrt, noch heute aus nur fflnf bis sechs sehr stattlichen,
regellos hingelagerten Bauernhdfen bestehend. Wir finden ferner neben
dem frtlhfrankischen Bergheim das jttngere Bergheimerdorf, neben Nieder-
aussem nach dem Walde zu das jttngere Oberaussem, neben Gross-
Konigsdorf abseits von der R5merstrasse Klein-KOnigsdorf.
Aber noch mehr. Glessen und Sinthern bestehen aus je zwei
Teilen. In Glessen sind sie durch einen freien, Hedepohl (Heiden-
anger) genannten Platz getrennt56). Die Bezeichnung Kierdorf, die
spater abwechselnd mit Sinthern zuweilen fur den ganzen Ort, zuweilen
fttr einen Teil desselben gebraucht wird57), muss ursprttnglich an der
sttdlichen, grdsseren Halfte des Dorfes gehaftet haben. Hier steht noch
heute die dem hi. Martin geweihte Pfarrkirche. Da das Dorf nach
M) Beyer UB. I Nr. 252.
•») Beyer UB. I 378.
5«) Korth, Annalen 52. Heft (1891) S. 26.
5T) Kunstdenkmaler der Rbeinprovinz IV, 1 S. 179.
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*
212 » 0. Oppermann
ihr heisst, so ist fur die Zeit seiner Entstehung die Frage von Wichtig-
keit, wann und durch welche Umstande die Verefarung des „frankischen
Nationalheiligen" in den Rheinlanden begrundet worden ist.
St. Martin ist in frankischer Zeit der erste nichtrheinische Heilige,
dessen Verehrung nicht durch grundherrliche Eigenkirchen westfrankischer
Stifter and KlOster, sondern von den bischOflichen Centralen aus am
Khein verbreitet wurde. Er genoss besonderen Rohm durch die erfolg-
reiche Thatigkeit, die er der Ausbreitung der rOmischen Kirche in
Gallien gewidmet hatte, und in seinem Zeichen stent deshalb das Vor-
dringen der in canonischem Sinne centralisierten rOmischen Kirche in
den bisher vom Grundsatz der Eigenkirche beherrschten Gebieten. Von
Trier aus sind allerdings schon von Bischof Magnericus (570 — 96)
Martinskirchen gegrQndet worden, und die Stiftung von St. Martin zu
Munstermaifeld wird dem Bischof Madoald (622 - 40) zugeschrieben M).
Allein ganz abgesehen von den persOnlichen Beziehnngen Martins zu
Trier, die die tfberlieferung betont, haben hier im Westen die rOmischen
Traditionen wohl nie eine dauernde Unterbrechung erlitten. Am
Niederrhein sind die ersten Martinskirchen, in Utrecht und Emmerich,
von Willibrord gestiftet worden, nachdem er (695) in Rom von Papst
Sergius I. die Bischofsweihe empfangen hatte69). Bezeichnend fur den
Gegensatz der kirchenrechtlichen Anschauungen ist der Brief, den wegen
der Utrechter Kirche Bonifattus 755 an Papst Stephan III. richtete
(Mon. Germ. Epistolae III S. 395 No. 109).
Nunc autem Colonensis (!) episcopus illam sedem praefati Clementis a
Sergio papa ordinati sibi usurpat et ad se pertinere dicit propter fundamenta
") Gesta Treverorum. Mon. Germ. SS. VIII 159 f. Vgl. Marx, Ge-
schichte des Erzstifts Trier II, 1, 252. II, 2, 212. Wetzer und Welte, Kirchen-
lexikon VIII* 932.
••) fiber Utrecht vgl. die dankenswerte Arbeit von S. Muller: Die
S. Salvatorskirche in Utrecht, Westdeutsche Zeitschrift XVI (1897) S. 256 ff.,
eine Untersuchung, die in gleicher Weise fur alle alten Bischofsstadte aus-
gefuhrt werden musste. Nur vermag ich dem Verfasser in seiner Kritik der
Uberlieferung nicht ganz zu folgen, ontnehme derselben vielmehr, dass Willi-
brord zunachst die Salvatorkirche als einfache Taufkirche, nach seiner Rfick-
kehr von Rom aber das Mar tines ti ft als canonisches Domstift grundete und
dass dann Bonifatius die St. Salvatorkirche zu einem zweiten Kanonikeistift
ausgestaltete. Uber das Martinsstift in Emmerich vgl. Kunstdenkmaler der
Rheinprovinz II, 1 S. 38. — Die alten Martinskirchen der Kolner Didzcse
hat Kessel in der Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins Bd. I (1879)
S. 72 ff. zusammenge8tellt. Er glaubt einige derselben bis ins 5. Jahrhundert
zuruckfuhren zu dQrfen, doch fehlt dafur jeder Beweis.
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Die alteren tTrkunden des Klosters Brauweiler. 213
cuiusdam destructae a paganis ecclesiolae (der von Konig Dagobert I er-
bauten St. Thomaskapelle), quam Wilbrordus derutam usque ad solum in
castello Traiecto repperit, et earn proprio labore a fundamento construxit et
in honore sancti Martini consecravit. Et refert, quod ab antiquo rege Fran-
corum Dagobercto castellum Traiectum cum destructa ecclesia ad Colonensem
parochiam donatum . . . fuisset.
In der EOlner Bischofskirche sind erst in der zweiten Halfte des
8. Jahrhunderts, vielleicht erst unter Hildebold (785 — 819), der be-
kanntlich den Dom an die heutige Stelle verlegt hat, die rOmisch-
canonischen Grundsatze wieder durchgedrungen und wieder zahlreiche
bischOfliche Landkircben angelegt worden. Kierdorf, wie schon der Name
sagt, ein solcher Landpfarrort, ist auch spater wieder Pfarrdorf des
Brauweiler Bezirks geworden, als sich im Anfang des 12. Jahrhunderts
gegen die Verwaltang der Seelsorge durch MOnche eine Reaktion
durchsetzte, deren Begleiterscheinungen uns noch beschaftigen werden.
So fuhren auch die kirchlichen Yerh<nisse auf die Entstehung der
Waldgenossenschaften gegen Ende des 8. Jahrhunderts, — auf die
Zeit, in der Karl der Grosse die Unterwerfung Sachsens durch eine
Kolonisation grossen Stiles gesichert hat60).
Aber auch das 10. Jahrhundert hat dann wieder eine Zeit der
lebhaftesten Rodethatigkeit gebracht. Sie wird uns, so scheint es, far
das Gebiet von Brauweiler durch eine Handschrift der Fundatio bezeugt,
nach der Pfalzgraf Hermann Brunwilerensem locum primum hominibus
habitabilem fieri procuravit61).
Es fragt sich, ob auch siedelungs-geographische Anhaltspunkte
dafur vorhanden sind, dass das Gebiet von Brauweiler eine durch
Rodung in den Kdnigsforst Ville gelegte Bresche darstellt.
Von der Grundung des Ortes Brauweiler berichtet die Fundatio
an einer anderen Stelle (Kap. 35 und 36, bei Pabst S. 189 f.), ein
Mann aus Manstedten namens Bruno habe im Walde eine Kapelle und
in deren Altar eine mit Reliquien des hi. Medardus zu einem BQndel
verschnurte Urkunde gefunden, welche die Geschichte eines alteren
Bruno, des Grftnders der Kapelle enthielt. Wer diese geweiht habe,
*°) Vgl. dariiber die verdienstliche Arbeit von Karl Rubel, Reichshufe
im Lippe-, Ruhr- und Diemel - Gebiete und am Hellwege (Dortmund 1901)
Eine auf ihr weiterbauende Untersuchung konnte sicherlich in dem oben
Anm. 13 angedeuteten Sinne noch Aufklarung iiber die Entstehung der
Gogerichte bringen, die ja spatere Uberlieferung auf Karl den Grossen
zuruckfuhrt.
«») Bei Pabst S. 151 Anm. e. Uber die Handschrift 3 vgl. ebenda S. 109.
Westd. Zeitachr. f. Gesch. u. Knnst. XXII, II. 15
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214 0. Oppermann
sei bisher unbekannt geblieben, da das Siegel der Urkunde von dem
nach Geld begierigen Finder zerbrochen worden sei. Erzbischof Warinus
(976 — 84) habe die Kapelle aus Stein neu aufbauen lassen und neu
geweiht; dem Orte sei congruentibus sibi veteris ecclesiae et antiqui
auctoris et novi eiusdem inventoris nominibus der Name Brauweiler
gegeben worden. An dieser Erz&hlung ist zwar vOllig glaubhaft, dass
ein Mann namens Bruno zum Taufpaten fur den Ort geworden ist ; nur
ist das schwerlich zweimal bintereinander gescheben. Da wir nun aus
dem Inbalt jener angeblichen Urkunde oben schon die nach Soissons
ftihrende Spur als braucbbar verwertet haben, so mttssen wir folge-
richtig nicht den aiteren, sondern den jttngeren Bruno als erfunden
verwerfen. Zu diesem Ergebnis gelangen wir auch von einer anderen
Seite. Die Ortsnamen auf -weiler sind nftmlich weder alemannischen
Ursprungs, noch deuten sie, wo dieser ausgescblossen ist, in der Gegend
von Aachen, Julich und K6ln, auf spateren Ausbau62). Vielmehr
lassen sich hier viele Ansiedlungen dieses Namens sehr weit zuruck-
verfolgen. Die Kirche zu Gereonsweiler, eine der altesten im Jttlich-
schen Lande, hat ihren Ursprung sicherlich in rOmischer Zeit. 88tt). Auch
Weiler im Landkreis Koln und Holzweiler im Kreis Erkelenz (898
bezeugt: Lacomblet UB. I 81) haben ein rOmisches Pfarrpatrocinium
(St. Cosmas und Damianus) ; in Antweiler und in Wyler (Kreis Cleve)
ist St. Johannes der Taufer Kirchenpatron ; bei beiden Orten hat man
starke Spuren einer rOmischen Niederlassung gefunden. In Etz weiler
ist die Kirche St. Hubert von Luttich (f 727), in Busweiler dem
hi. Petrus geweiht, stammt also aus der Zeit der grundherrlichen Eigen-
kirche. Arnoldsweiler tragt von einem Heiligen des 9. Jahrhunderts
seinen Namen; unter den Villen, deren None in derselben Zeit dem
Aachener Marienstift geschenkt wurde (Lacomblet UB. I, 75), finden
sich Villare und Aschwilra (Eschweiler).
Die alemannischen Ortschaften auf -weiler erkiart Meitzen (Sied-
lungs- und Agrarwesen I, 432 f.) als grundherrliche Ansiedlungen, die
nach Ammians Zeugnis „in einer der rftmischen vergleichbaren Weise
eingerichtetu waren. Dass auch anderwarts die Bezeichnung „ Weiler"
auf einen rdmischen Gutshof deutet, lassen Namen wie Ahrweiler,
Kyllburewe^er» Trierweiler erkennen. Solche Orte haben zunachst
•*) So Lamprecht in der Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins IV
(1882) S. 204. Der S. 203 angefuhrte Ort Blitgeresweiler ist nicht Plitters-
dorf, sondern Blickweiler.
fl,») Kunstdenkm&ler der Rheinprovinz VIII, 1, 71.
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Die fclteren Urkunden des Klosters Brauweiler. 215
keinen fr&nkischen Namen erhalten; sie blieben ats „der Weiler" ab-
seits liegen and warden sp&ter nach einem Ort oder Floss in der
Nachbarschaft benannt. Werden doch auch r&mische vici noch im
Prumer Urbar von 893 als erster, zweiter, dritter Wik anfgeftthrt und
als Wihc iuxta Sefferne (Seffernweich) und Wine iuxta Malberbc (Mahl-
bergweich) unterschieden.
Ortschaften, die bisher einfacb „ Weiler" hiessen, haben also
vielfach schon im 8. and 9. Jahrhnndert einen bestimmteren Namen
erhalten. Da nan die Medardaskapelle zu Brauweiler in fruhfr&nkische
Zeit zuruckfuhrt, ist wahrscheinlich auch der Ortsname als so alt an-
zosehen. Die unter Pfalzgraf Hermann geleistete Kulturarbeit ist somit
wohl nur als Wiederherstellung einer in der Normannenzeit verkommenen
Gutsanlage aufzufassen, and die Geschichte von Brano aas Manstedten
erweist sich als eine Fabel. Wir ertappen also den Verfasser der
Fundatio bei einer Ausschmuckung des Thatbestandes zur hOberen Ehre
des pfalzgr&flichen Hauses.
Dass auch hier am Niederrhein in der Organisation des Grund-
besitzes rOmische Uberiieferungen nacbgewirkt haben, erscheint somit
keineswegs ausgeschlossen. Jedenfalls darf man annehmen, dass das
Gut Brauweiler schon im 10. Jahrhundert nicht nur Mittelpunkt eines
gutsherrschaftlichen Wirtschaftsbetriebs war, sondern auch Verwaltungs-
stelle aller auf den Pfalzgrafen ubergegangenen kfiniglichen Gerechtsame
im Ostlichen Teile des KOnigsforstes. Der westliche Teil des Waltles
mag gleichfalls schon unter Pfalzgraf Hermann von einem in Bergheim
ans&ssigen villicus verwaltet worden sein.
Das Holzgericht von Brauweiler, dessen Bezirk den einstigen
Kftnigsforst in seinem ganzen Umfang umfasste, kann somit weder aus
grundherrlichen noch aus genossenschaftlichen Befugnissen hergeleitet
werden. Das grundherrliche Gericht ist das Vogtsgericht, das jede
Abtei fttr sich hat, eine sekund&re, erst auf der Basis des geistlichcn
Grundbesitzes erwachsene Bildung. Das Vogtsgoriclit Bergheimerdorf
umfasstOber- und Nieder-Aussem, Glessen und Ichendorf 63) ; es bildete
sp&ter einen Bestandteil des Herzogtums Jttlich. Das Vogtsgericht
Brauweiler umfasste die sp&ter kurk6lnische Herrlichkeit dieses Namens,
im Umfang des Bannbezirks, wie unsere Urkunden ihn angeben.
H< man sich alle diese Verh<nisse gegenw&rtig, so geben sich
die von P 1 bezuglich der Waldnutzung in der Ville erhobenen An-
•*) Lacomblet, Niederrhein. Archiv III, 312
15*
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216 0. Oppermaon
spruche zwar als rechtlich begrtlndet zu erkennen. Aber gerade weil
man zu Anfang des- 11. Jahrhunderts schwerlich schon vorausgesehen
hat, dass das Bewusstsein von dem prekaren Charakter der Waldnutzung
den Inhabern der ehemaligen Neubruchsguter je abbanden kommen werde,
muss man fuglich bezweifeln, dass schon Erzbischof Pilgrim in seiner
Stiftungsurkunde die Wehrleute in ihre Schranken zurQckgewiesen hat.
Die diesbezuglichen Ausfuhrungen von P 1 sind vielmehr als unacht
abzalehnen. Wenn ferner neben den mansionarii, die auf klOsterlichem
Grund and Boden damit beschaftigt sind, destructa resarcire et com-
munire, solche genannt werden, denen die Abte die Waldnutzung pro
misericordia gestattet haben, so setzt dies einen geordneten Wirtschafts-
betrieb voraus, der gleich bei der Grundung des Klosters natttrlich
noch nicht vorhanden war.
Wahrend sich somit hier die klOsterliche Politik darauf bedacht
zeigt, Befugnisse staatlicher Herkunft im vollen Umfange festzuhalten,
tritt andererseits das Bestreben hervor, Befreiung von Leistangen an
die Offentliche Gewalt dort zu erringen, wo diese sich in fremden
Handen befindet:
prata que (Erenfridus cum coniuge sua Mathilde) vel ipsi tunc
habuerunt vel abbas et fratres acquirers potuerint in illis terminis, qui vulgo
dicuntur copelweide . . . tale eos pace habere decreverunt, ut nulli penitus
quicquam iuris inde facere compellantur.
Die Erklarung von copelweide als Gemeinweide, wie sie in
den Nachschlagewerken sich findet, trifft namlich far die altere Zeit
nicht zu. Unter coppel ist eine Leistung an die Offentliche Gewalt
zu verstehen; in seinen 1222 geschriebenen Erlauterungen zum Urbar
von 893 sagt Casarius von Prttm (Beyer, UB. 1 S. 154):
A primis ecclesie nostre fundatoribus, id est Pippino et Karolo
Magno . . . possessions nostre ecclesie ac bona ab omnibus potestatibus
8ecularibus sunt exempte, que potestates vulgariter appellantur pellince,
grascaf, wiltbaD, cuppelle, natselide, geritte.
Pellince kann nichts anderes sein als palantia, die pfalzgrafliche
Gewalt64), und die Bedeutung von natselide ergiebt sich aus einer
anderen Anmerkung des Casarius (a. a. 0. S. 145 Anm. 6):
Ho8tilicium vulgariter appellatur natselde.
In einer Urkunde von 1176 ferner65) verbrieft Erzbischof Philipp
von K6ln die Freiheit eines Allods, ttber welches er die Lehnsherrlich-
keit erworben hat, folgendermassen :
•4) Vgl. Du Cange, Glossarium VI, 97 s. v. palantia.
") Lacomblet UB. I, 458.
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Die alteren Urkunden dee Klosters Brauweiler. 217
Si (der Besitzer Wilhelm tod Hemmersbach) de uxore filium genuerit,
hereditatem eias obtineat sine iusticia que vulgo herewede et heroture vo-
catar. Vel etiam filia secundum terre consuetudinem . . . Omnes de eodem
allodio liberi ease debent ab omni theloneo et copplegrase.
Im Jahre 1303 endlich86) veraussern Dietrich Lut von Cleve,
Graf zu Httlchrath, und seine Gemahlin vor dem Kftlner Erzbischof
ihre gesamten Rechte und Besitzungen, unter denen auch Schloss Tom-
berg genannt wird, und zwar u. a. decimas magnas et minutas, deci-
marum novalia, ius nostrum dictum cop pel e, prata, pascua, agros cultos
et incultos, necnon redditus et districtus nostras dictos wyltban.
Demnach lasst sich die diesbezQgliche Stelle von P 1 folgender-
massen auslegen:
In der Umgebung des pfalzgraflichen Schlosses Tomberg — wo
Pfalzgraf Otto am 7. September 1047 starb87) — und an der Erft
baben Pfalzgraf Erenfrid und Mathilde zwei coppel-pflichtige Bezirke
der Kolner Kircbe uberwiesen. Nunmehr bestimmen die Ehegatten:
das Kloster Brauweiler soil von Wiesen, die es in diesen Gebieten
besitzt oder noch erwerben wird (!), keine solche I^eistung entrichten.
Man muss gesteben, dass diese sogar auf kttnftige Moglichkeiten
ausgedehnte Verfugung h6chst merkwurdig ist. Sie erklart sich aber
vollig im Rahmen der Bestrebungen nach Ausgestaltung der Grund-
herrschaft, wie sie in dem unmittelbar folgenden, die Ville betreffenden
Passus hervortreten.
Wir scheiden als un&cht aus dem Texte von P 1 demnach aus
die in Lacomblets Druck 15 Zeilen umfassende Stelle Prata quoque
simili modo parciendo und betrachten das Ubrige als
einwandfreie Urkunde des Erzbischofs Pilgrim vom 10. Oktober 1028.
Die erweiterte Fassung P 2 lassen wir einstweilen uner&rtert und
wenden uns zunachst einer andern Gruppe zu.
4. Die Urkunden Kaiser Heinrichs III. vom 17. und
18. Juli 1051: P5 = St. 2407 und P 6 = St. 2407a, P7 =
St. 2408 und P8 = St. 2408*.
In P 5 und P 6 lassen sich von alien Brauweiler Falschungen
die deutlichsten Spuren eines achten Diploms Heinrichs III. nachweisen.
Das Eschatokoll, nicht durch Zeugen entstellt wie in P 10 und P 11,
•«) Ebenda III, 27.
•T) Fundatio Eap. 27, S. 180 bei Pabst.
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218 0. Oppermann
ist vdllig intakt. Am 17. Juli 1051 urkundet der Kaiser zu Kaufungen
anch fQr eine italienische Abtei (St. 2406). Und alles, was der Ver-
fasser der Fundatio im 34. Kapitel (S. 188 der Ausgabe von Pabst)
fiber eine damals, am 1090, schon vorbandene Urkande Heinrichs 111.
sagt, passt genau auf P 5 and P 6. Hier wie dort tritt Erzbischof
Hermann mit zwei Scbwestern (Richeza and Theophanu) handelnd auf;
die in der Fundatio aus Heinrichs Urkande angefuhrten S&tze stehen
wortlich auch in P 5 and P 6.
Allerdings ist Erzbischof Bardo, der noch als Kanzler zeichnet, be-
reits am 10. oder 11. Juli 1051 gestorben. Allein da es wenig wahr-
scheinlicb ist, dass der Falscher den Kanzlernamen geftndert hat, muss
auch die achte Vorlage Bardos Namen aufgewiesen haben und das Datum
nachgetragen sein68).
Es steht jedoch nicht so, dass far jedes dieser beiden Diplome
— wie Steindorff a. a. 0. S. 428 angenommen hat — eine achte
Vorlage vorauszusetzen ware. Die Fundatio spricht, indem sie Satze
anfuhrt, die jetzt sowohl in P 6 wie in P 6 vorliegen, nur von einer
carta ; P 5 stellt eine erst spater hergestellte, za Gansten des Klosters
verunachtete Fassung von P 6 dar69). Die hier eingangs erwahnte
Verpflichtang des Klosters, jahrlich einen Goldmancus an die Kftlner
Kirche zu zahlen, hat P 5 weggelassen, gegen Ende aber den Satz
eingeschoben :
Qui advocatus si forte in superbiam elatus plus iusto sibi aliqua ven-
dicando in homines aut res ecclesiae manus mittendo abbati et fratribus
iniuriosus aut inutilis exstiterit, arcbiepiscopus ipsum deponat et alium quern
utiliorem iudicaverit ad peticionem abbatis et fratrum in loco eiusdem
substituat.
Der Verfasser von P 5, der den Recognitionszins an die erz-
bischdfliche Kirche als unbequem empfindet, betont gleichwohl, dass sie
ihre Schutzpflicht den Wunschen des Klosters entsprechend wahrnehmen
soil. In diesem Sinne lasst sich auch deaten, was man bisher geneigt
war als individuelle Abweichungen zweier kanzleimassiger Fassungen
anzusehen. Nach P 6 ist von Erzbischof Hermann und Richeza in
Paderborn, von Theophanu kurz nachher in Goslar die Cbergabe von
Brauweiler an die KOlner Kirche vollzogen worden. In P 5 fehlen
") Vgl. Ficker, Beitr&ge zur Urkundenlehre II, 187. H. Bresslau
Handbuch der Urkundenlehre S. 347 Anm. 3.
*9) P6 ist mit Au8lassung dessen, was sich als Einschiebung des
Falschers ergeben wird, als Beilage I unten abgedruckt Die beiden bis-
herigen, sehr schlechten Drucke finden sich in wenig verbreiteten Werken.
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Die ftlteren Urkunden des Klosters Brauweiler. 219
diese individaellen Zuge; die ScbenkuDg erfolgt zanachst deo sanctoqae-
Nykolao in Brunwilre in manus abbatis et fratrum, dann aber wird die
proprietas des Klosters and aller Besitzungen der KOlner Eircbe uber-
geben. damit Erzbischof Hermann and seine Nachfolger defensores atqae
tatores der Abtei sein sollen.
Die Urkande P 8 zeigt mit einer Stelle von P 6, welche durch
den Brief des Abtes Wolfhelm (Fundatio Kap. 34) als Bestandteil
eines achten Diploms bezeugt ist, nabe stilistische Verwandtschaft:
P 6. P 8.
ipsi qui tradiderant nostram adivere Pro abundanti quoque cautela beato
clementiam rogantes, ut earn loco Petro . . . idem monasterium dic-
predicto libertatis gratiam statuere- tumque predium in proprietatem abs~
mus, quatenus ab omnium presentium que omni exceptione . . . tradiderunt,
ac futurorum tarn pontificum quam quatenus idem locus ob omni pre-
regum seu imperatorum liber dominatu sentium et futurorum tarn pontificum
letiue tarn pro nostra quam pro quam regum seu imperatorum liber
ipsorum salute vacaret. [Folgt Be- dominatu letius tarn pro nostra quam
stimmung fiber freie Abtswahl]. pro illorum salute vacaret.
Das gleiche Rechtsverhaltnis ist mit ganz ahnlichen Worten, aber
auf verschiedene Weise ausgedruckt. Nacb P 6 bestimmt Kaiser Heinrich
auf Bitten der pfalzgraflichen Geschwister die Freibeit des Klosters
dahin, dass die Monche ihren Abt aus ihrer Mitte oder inter alios
archiepiscopi monachos wahlen and der Erzbischof ibn einsetzen soil,
and dass dieser den Yogt mit Beirat des Abtes and Konventes bestellen
soil. Nach P 8 wird dieselbe Freiheit von aller geistlicben und welt-
lichen Herrschaft dadarch stipaliert, dass Hermann und Richeza das
Kloster der KOlner Kirche ubergeben.
Es liegen offenbar zwei kanzleimassige Ausfertigungen desselben
Diktators vor70): eine fttr das Kloster selbst bestimmte, die Vorlage
von P 6, und eine fttr Erzbischof Hermann bestimmte, die Vorlage
von P 8. Die erstere ist im Besitz des Klosters wie bemerkt dnrch
Abt Wolfuelms Brief bezeugt; die andere hat Hermann in Rom vor-
gelegt, am die Bestatigang Leos IX. vom 7. Mai 1052, von Pabst
S. 125 als Nr. 13 verzeichnet und in der Fundatio Kap. 29 (bei Pabst
S. 182) mitgeteilt, zu erlangen. Denn noch aus einem andern Grunde
kann P 8 unmoglich eine mit Benutzung von P 6 angefertigte F&lschung
70) Dies hat auch Ernst Muller, Das Itinerar Kaiser Heinrichs III.
S. 89 Anm. 1 angenommen. Er halt ein Diplom vom 18. Juli nicht fur positiv
nachweisbar, aber deshalb wahrscheinlich , weil das Datum des 17. Juli
schwerlich willkurlicb vom Falscher geandert worden sei,
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220 0. Oppermann
•sein : von den vier Urkunden P 5, 6, 7, 8 bezeichnet die letztere den
verschenkten Besitz in der knappsten und scblichtesten Form als predium
Brunwilre cum omnibus appendiciis suis bezw. predium Brunwilare cam
universis eo pertinentibus ; in den drei andern erscheint eine mehr oder
weniger erweiterte Fassung.
Gleichwobl muss P 8 seinen ausseren Merkmalen nach an irgend
einer Stelle interpoliert sein. Denn schwerlich bat man eine acbte
Urkunde aus blosser Freude am Schreibwerk wortlich nachgezeichnet
und mit alien Erfordernissen des Originals ausgestattet. tlberdies ist
aber der Schreiber von P 8 derselbe, dessen Hand uns aus der Haupt-
gruppe C der Brauweiler Falschungen nur *zu wohl bekannt ist.
Ein Anbaltspunkt ergiebt sicb aus der folgenden Gegenuberstellung :
P 6. [ ] Zusatz von P 5. P 8.
Verum quia plerumque accidit ser-
vos dei aut perfidorum violentiis op-
primi, injurii8 sen dampnis fatigari,
cauto deliberationis moderamine con-
stituerunt, ut Coloniensis archie-
Archiepiscopus quoque abbatis et piscopus de consilio ac voluntate
fratrum consilio ad vo cat urn constituat, abbatis dictae aecclesiae advocatnm
dum abbas idoneum velit, Bub quo preficiat, dumraodo abbas idoneum
nequaquam alius fuit, quern secundum velit ; post quern qui secundus dicitur
vocant advocatum. advocatus nullomodo subrogetur.
[Qui advocatus si forte in super- De servitio etiam quod exhibendum
biam elatus plus iusto sibi aliqua ven- exit huiusmodi advocato sic ordinave-
dicando in homines aut res ecclesiae runt et non amplius.
man us mittendo abbati et fratribus Quotiens vero abbas vel suus villicus
iniuriosu8 aut inutilis exstiterit, archie- apud Brunwilre vel quolibet in loco
piscopus ipsum deponat et alium, quern infra terminos abbatiae placitum ha-
meliorem iudicaverit, ad peticionem bere voluerit, quod vulgariter buding
abbatis et fratrum in loco eiusdem dicitur, id suae sit potestatis nichilque
substituat.] in tali placito advocatus requirat aut
sibi vendicare presumat.
Hanc eorum peticionem iustam ac Huius igitur const itutionis pagi-
piam agnoscentes etc. nam etc.
In P 6 folgen auf die Bestiramung, dass kein Untervogt ernannt
werden solle, die Scblussformeln der Urkunde. Die gleiche Festsetzung
wird in P 8 mit ,constitueruntl bezeicbnet; die Scblussfonnel nimmt
dieses Wort wieder auf. Dazwischen steht ein Absatz, der das servitium
des Vogtes festsetzt und das Buding des Abtes und Meiers gegen seine
Ubergriffe schutzt. Ganz Ahnliches bat die auf Kaiser Heinrichs III.
Namen gefalschte Urkunde P 9 aus Richezas Urkunde P 15 fiber-
nommen, und der Schreiber von P 9 ist, aller Wahrscheinlichkeit nach
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Die alteren Urkunden des Klosters Brauweiler. 221
wenigstens, identiscb mit dem von P 8. Und sicber identisch ist der
letztere mit dem Schreiber von P 5 ; P 5 aber schiebt, wie oben ersicbtlich,
in den Text von P 6 eine Abwehr von Obergriffen des Vogtes ein an
derselben Stelle, wo in P 8 der von servitinm and Buding handelnde
Passas stebt. Icb glaabe somit den letzteren als interpoliert verwerfen
za mttssen.
Dieses Ergebnis ist von Wichtigkeit far die Beurteilnng der in
P 7 vorliegenden erweiterten Fassung von P 8. Sie nnterscbeidet sich
von letzterer Urkunde durcb eine eingescbobene Umschreibung des
kltoterlichen Bannbezirks in der ausfuhrlicheren Form, wie sie sicb
aucb in P 2, noch nicht aber in P 1 findet (vgl. obcn S. 206). Einen
zweiten Zusatz weist P 7 an der Stelle auf, wo in P 8 ,predium Brunwilre
cum omnibos appendiciis snis1 stebt ; statt dessen beisst es in P 7 :
Brunwilre cam omnibus appenditiis suis et cum omni integritate, scili-
cet in agris, in pratis, aquis, pascuis, silvis.
Hier stimmt P 7 wdrtlich mit der oben besprochenen Urkunde
P 1 nberein.
An sich ist nan, wie Ficker mit Recht hervorgehoben hat, die
Annahme keineswegs zwingend, dass P 7 eine (nochmals) verunachtete
Fassang von P 8 darstelle ; vielmehr kOnnte es sich aucb am eine
kanzleim&ssige Neuausfertigung handeln.
Dann musste der Falscher des 12. Jahrhunderts sowohl diese
Neuausfertigung wie den ursprunglichen Text za je einem Spariam ver-
arbeitet haben. Denn aucb bei P 7 liegt ja dieselbe Interpolation fiber
servitinm des Vogtes and Bading vor, die bei P 8 festgestellt ist.
Wahrscheinlicher ist, glaabe ich, dass erst diese Einschiebung
den Anlass bot, in Oestalt von P 7 ein neues, mit einer Umschreibung
des Bannbezirks versehenes Exemplar der Falschang von P 8 herzu-
stellen. Ist doch in dem interpolierten Passas von dem placitam die
Rede, das der Abt and sein Meier apad Brunwilre vel qaolibet in
loco infra terminos abbatiae abhalten.
Jedenfalls liegt- in P 8 nach Ausscheidung des Passas De servitio
. . . vendicare presumat eine Urkunde Heinrichs III. vom 18. Jali 1051
vor, gegen deren Achtheit sich kein Bedenken mebr geltend machen lasst.
Andrerseits lasst sich der achte Text einer Eaiserurkande vom
17. Jali 1051 mit einiger Sicherheit aas P 6 herstellen.
Hier wird zunachst eine weit ausfuhrlicbere Aufzahlung des Besitzes
von Brauweiler als in P 8 geboten ; als ZubehOr des Klostergutes
werden L6venich, Freimersdorf, (Klein-)KOnigsdorf, Dansweiler, Glessen,
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222 0. Oppermann
Kierdorf, Sinthern, Manstedtcn, Ichendorf, Schlenderhan genannt. Das
braucht keine Verun&chtung zu bedeuten, sondero kann sehr wohl eine
Abweichung in der kanzleimassigen Fassung sein. Detin wie bemerkt
war ja die achte Vorlage von P 8 far Erzbischof Hermann, die von
P 6 fftr das Eloster bestimmt, dem an der genanen Angabe seiner
Gerechtsame natftrlich gelegen sein musste.
Nun aber folgt wie in P 7 so auch bier in P 6 eine weit aus-
ftthrlichere Umschreibung des Bannbezirks als sie nns ans P 1 bekannt
ist. Als Schenkung Hermanns nnd Ricbezas werden dann namentlich
vier innerhalb des angegebenen Bannbezirks gelegene W&lder,
Widehowe, Hanepaze, Asp and Bram angeftthrt. Die beiden ersteren
seien familiae ecclesiae, que censum solvit, ad sublevamen Qberwiesen
worden, die beiden andem libere et integre ad cameram abbatis.
Gleichfalls speziell dem Abt seien zwei Sftmpfe zur VerfQgung gestellt
worden, einer zwischen Sintbern und Glessen, der andere bei Thorr an
der Brttcke, auf welcher ursprttnglich die sp&ter durcb Bergheim nach
Norden abgelenkte Rdmerstrasse K6ln-Jttlicb ftber die Erft fubrte.
Diese offenkundig interpolierte Stelle bezweckt anscheinend,
Waldungen in der Grenzzone des einstigen pfalzgraflichen Amtsbezirks
fttr die klOsterliche Gutswirtschaft zu gewinnen. Wenigstens lasst sich
eine widerrecbtlicbe Vorscbiebung der Grenzen des Bannbezirks nicbt
nacbweisen.
Von den vier genannten Waldern lasst sich einer mit Hilfe einer
im Jahre 1807 aufgenommenen Flurkarte71) festlegen, die sich auf dem
Burgermeisteramt Freimersdorf zu Brauweiler befindet. Auf ihr fuhrt
der heute infolge Zusammenlegung der Grundstttcke verlegte Weg von
Widdersdorf nach Sinthern etwa in der Mitte, wo eine Bodenschwelle
ansteigt, die Bezeichnung Hampntzhuller Weg (Hohlweg durch den
Hamputz\ Der Hanepuze war also ein Busch, der den Brauweiler
Bezirk nach Nordosten begrenzte. Damit gewinnt an Wahrscheinlich-
keit, dass das Geholz Widehowe in der Gegend des heutigen Widenau
an der Erft zu suchen ist; der Bannbezirk reicbte ja schon in dem
Umfang, wie er durch P 1 dem Eloster Qberwiesen wurde, ttber die
Erft hinQber. Ebensowenig braucht der Wald Asp, sofern sich sein
Name in dem beutigen Asperschlag erhalten hat, ausserhalb jener Grenzen
zu liegen. Und wichtig ist vor allem, dass bereits 1099 in der Urkunde
71) Fur ihren Nachweis bin ich Herrn Pastor Klusemann in Geyen zu
Dank verpflichtet. Eine im Jahre 1818 angelegte Flurkarte auf dem Kataster-
amt der kgl. Regierung in Koln weist keinen der vier Namen auf.
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Die alteren Urkunden des Klosters Brauweiler. 223
des Erzbischofs Hermann HI. Lac. I 256 der Wald Bram ausdrftcklich
als Eigentum des Abtes von Brauweiler bezeichnet wird.
Diese Urkunde ermachtigt den Abt Brauweiler, in seinem Walde
Bram eine Rodung von einer Hufe, bei Bedarf auch von grdsserem
Urafang, anzulegen. Es zeigt sich also: diejenigen Waldungen des
ehemaligen Kdnigsgutes, fiber die nicbt wie ttber die Ville bereits frtlher
zu gunsten einer Gruppe von Kolonisten verfQgt worden ist, unterstehen
bei Neubruch noch dem Bezehntungsrecbt des Erzbischofs, sofern nicht
ein ausdrttcklicher Verzicht auf dasselbe ausgesprochen wird. Und
zwar wird dieses Recht seit Einsetzen der dritten grossen Rodeperiode,
etwa seit dem letzten Drittel des 11. Jahrhunderts, allenthalben mit
Nachdruck geltend gemacht, wenn auch vielfach nur in Form einer
Verschenkung der Novalzehnten ™). Zwei Ursachen dUrften bier in der
gleichen Richtung gewirkt haben. Einmal war das von niemandem
benutzte Waldland, das man noch im 10. Jahrhundert mit vollen Handen
verschenkt hatte, seitdem erheblich zusammengeschrumpft und sollte
gleichwohl jetzt einer gesteigerten Nachfrage dienen. Ferner aber
duldete die bischOfliche Gewalt, nachdem die cluniacensischen Ideen
zum Siege gelangt waren, nirgends mehr eine Ansiedlung, deren kirch-
liche Abgabepflicbt — das war ja der Neubruchszehnt — nicht fest
geregelt war.
Indem die Falschung P 6 jene Wald- und Moorflachen ausdrtlck-
lich als Geschenk der pfalzgraflichen Geschwister bezeichnet, beabsichtigt
sie also offenbar, erzbischOfliche Ansprttche auf den Zehnten von dort
auszuschliessen. Ein solcher Wunscb konnte aber natQrlich nur ent-
stehen, wenn die Frage, wem der Neubruchszehnt zustehe, schon brennend
geworden war. In der Tbat geht aus P 6 gleichzeitig hervor, dass
man die vier Walder bereits in den grundherrlichen Wirtschaftsbetrieb
einbezogen hatte. Zum Verstandnis der diesbezttglichen Angaben ist
eine Urkunde aus dem Jahre 1152 78) von Nutzen, durch welche der
Domcustos Hugo bekundet : ein dem erzbischOflichen Hof Buchheim und
seiner familia in Mttlheim (am Rhein) gemeinsamer Wald sei in der
Weise aufgeteilt worden, ut curia (Bucheim) portionem sibi congruentem
retineret, singulis vero de familia partes beneficiis suis competentes
dividerentur, qnatenus qui possent et vellent partes suas exstirpantes
arabilem terram facerent.
") Vgl. Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben I, 116 ff.
") Kremer, Akademische Beitrage zur Gulch- und Bergischen Ge-
schichte IU, Urkunden Nr. XXVIII S. 46 f.
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224 0. Oppermann
Etwas ganz Ahnliches mass sich zu Anfang des 12. Jahrhunderts
in der Grundherrschaft von Brauweiler vollzogen haben, indem die
Zinsbauern des Klosters zwei der Walder erhielten, deren Nutzung
bisber nicbt recbtlich festgelegt war, wahrend zwei andere und zwei
Moore zu gunsten von Abt und Konvent der Allgemeinbeit entzogen
wurden. Diese Verhaltnisse sind es, die P 6 wiedergiebt.
Alles was schon oben als vom Falscher der Urkunde P 1 her-
rtthrend erkannt wurde, folgt dann aucb bier. Nur dass den Aus-
fuhrungen ttber den Wald Ville noch hinzugefugt wird, sein Nies-
braucb solle dienen tarn caminate abbatis quam fratrum officinis, id
est coquine, pistrino, infirmorum domibus vel ubicumque iusta ordina-
tione fratrum necessitas postulaverit. Naturlich ist aucb dieser Satz
als unacht auszuscbeiden.
In enger Beziehung zu P 6 steht P 2. Auch hier die ausftthr-
licbere Grenzbescbreibung, auch hier alles, was P6 an unachten Be-
standteilen aufweist. Ausserdem werden Besitzungen zu Bilk, Rindern,
Birten, Aschela, BQdelinghoven, Benkboven, Geldesdorf, Unkelbach,
Remagen, Enkirch, Mesenich, Reil, Gengeln und das Gut Gotten
mit allem ZubehOr als Geschenk des Pfalzgrafen aufgezahlt, wahrend
sie doch teilweise, zum mindesten Clotten, erst von Richeza dem Kloster
uberwiesen wurden74).
Die Entstehung von P 2 lasst sich, glaube ich zeitlich ziemlich
genau festlegen.
In jener Urkunde von 1099 hatte Erzbischof Hermann die
Erlaubnis zu Rodungen im Walde Bram mit dem ausdrucklichen Be-
merken gegeben, dass sie zur Aufbesserung der Prabende der Mdnche
dienen sollten; keinesfalls solle das Neubruchsland verlehnt werden.
Hatten die Mdnche diesen Grundsatz im Laufe der wirtschaft-
lichen Entwicklung, die die Folgezeit brachte, festzuhalten vermocht,
sie waren nicht in Versuchung geraten, ihre Rechte durch falsche Ur-
kunden zu verteidigen.
Im Jahre 1133 veranlasste auf Klage des Abtes Bertolf von
Brauweiler Erzbischof Bruno II. vier seiner Ministerialen, der Abtei
den Wald Asp (Haspa) zurttckzugeben. Sie batten denselben als nach
Erbrecbt ihnen zugefallen in Besitz genommen, obwohl er doch seit
105 Jahren im Besitz des Klosters gewesen sei.
u) Uber die unmoglichen Zeugen vgl. Pabst S. 115.
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Die <eren Urkunden des Klosters Branweiler. 225
Es mass damals also von seiten des letzteren eine Urkunde aus
dem Jahre 1028 vorgelegt worden sein, welche ihm den Besitz des
Waldes Asp verbriefte. Scbwerlicb geht man fehl in der Annabme,
dass P 2 dies Beweismittel gewesen ist.
Dem Inbalt nach sind P 2 und P 6 der Gruppe von Spurien
zuzurechnen, die oben unter C vereinigt wurde. Von ibnen sind P 1
and P 12, mit P 1 vOllig gleicbb&ndig, sicber alter als P 2; P 5 and
P 7, unter sicb gleicbfalls vOllig gleicbh&ndig, junger als P 6. Diese
letztere F&lscbung braacht aber keineswegs erst gleichzeitig mit P 2
entstanden za sein.
Hochst wabrscbeinlicb ist also diese ganze Hauptmasse der
falscben Branweiler Urkunden unter Abt Bertolf (1120 — 1134) ber-
gestellt worden. Was wir sonst von diesem Abte wissen, entspricht
jedenfalls dem Bilde eines wirtscbaftspolitiscb eifrig und einsicbtsvoll
tb&tigen Mannes. Die Klostercbronik scbildert ihn als vir magne
prudentie et in negociis secnlaribus admodum expertus, nam antea
officium decanatas respexerat. Er erwarb Besitz zu Kaifenbeim and
Andrescb far das Kloster76) und bewog einen seiner Ministerialen,
demselben ein Hans und ein Jocb Land in Sintbern zu schenken77).
Als die zum Klosterbof Pier bei Dttren gebOrige Berechtigung auf 18
Fuder Holz und die Scbweinemast im Walde Osning den Mftnchen
von Alverada von Knyck und ibrer Sippe streitig gemacbt wurde78),
erlangte er am 2. Mai 1131 von KOnig Lotbar ein obsiegendes Urteil79),
und als die zum Frobnbof Kaifenheim gebOrigen Zinsleute scbwer durcb
Raub und Mordbrand gelitten batten, besserte er ihre Lage durcb Mass-
regeln auf, die oben (S. 196) scbon erdrtert wurden, sicberlicb auch
dies nicht zum Schaden der Klosterwirtscbaft.
Bestrebungen, durcbaus in gleicber Linie liegend mit den Ten-
denzen, welche die bisher besprochenen Spurien verfolgen.
In P 5, P 7 und P 8 ist das Augenmerk auf Abwebr von Cber-
griffen der VOgte gerichtet. Insofern gehoren diese Urkunden mit P 1 1
zusammen.
»*) Cbronicon Brunwylrense, Annalen 17. Heft (1866) 140.
") Urkunde von 1126 Annalen 26/27. Heft (1874) S. 356.
TT) Chronicon Brunwylrense a. a. 0.
") Vgl. Annalen 6. Heft (1859) S. 7.
") Lacomblet UB. I S. 205 Anm.
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226 0. Opperm&nn
5. Die Urkunde des Erzbischofs Pilgrim P3 = Ennen,
Quellen zur Geschichte der Stadt K6ln I 477 Nr. 22. Die
Urkunde des Pfalzgrafen Ezzo von 1048 P4 = Lac. I, 165.
Die Urkunde Kaiser Heinrichs III. vom 20. August 1051
P 10 = St. 2412.
P 3 und P 4 stehen den Stusseren Merkmalen nach P 1 1 nahe
und sind wie diese Falschung etwas spftter als die Mebrzahl der ubrigen
Brauweiler Macbwerke entstanden.
P 4 weist in der Zeugenreihe Namen wie comes Christianus de
Hudenkircben, Hermannus de Norvenicb, Eppo de Aldendorp auf, die
wie bereits Pabst bemerkt bat der ersten H&lfte des 11. Jabrbunderts
nicbt angehoren kdnnen. Ebensowenig entsprecben dieser Zeit die von
P 4 vorausgesetzten kircblichen Verbaitnisse. Es ist von einem Pfarrer
Wolfhard von Kierdorf die Rede. Naturlich ist nicbt Rierdorf im
Kutzgau links der Erft gemeint, wo Kdnig Zwentibold 898 dem Stift
Essen Land scbenkt80), sondern die sp&ter mit Sintbern verscbmolzene
Ortscbaft81). Nocb zur Zeit des Abtes Wolf helm (f 1091) stand hier
nur ein verlassenes Kirchlein. Nacb unsern obigen Ausfuhrungen war
es zu Karls des Grossen Zeit als Landpfarrkircbe erbaut und mochte
leer gestanden haben, seit Brauweiler Mittelpunkt des Pfarrsprengels
geworden war. Auf Wolfhelms Veranlassung wurde es jetzt den
hll. Micbael und Martin von Bischof Hezelin von Skara in Vertretung
des Kolner Erzbischofs neu geweibt.
Im zweiten Jahrzehnt des 12. Jabrhunderts bezeichnet der Ter-
fasser der vita Wolfhelmi die zu dessen Lebzeiten berrschende Meinung,
dass jenes Oratorium zur Parochie Brauweiler gehort habe, als irrig 82j.
Unterdessen erst war also die Kircbe zu Sintbern wieder zur selbst&ndigen
Pfarrkirche geworden und mit einem parocbianus besetzt worden.
Um jene Zeit begann sich unter dem Einfluss der cluniacensischen
Reformen eine starke Bewegung gegen die von der biscbOflichen Gewalt
vollig unabhangige Verwaltung der klosterlichen Pfarrkirchen durch die
»•) Lacomblet UB. I, 81.
") Dahin ist die Anna. 50 MG. SS. XII, 192 zu berichtigen. Auch
Kunstdenkmaler der Rheinprovinz IV, 1, 79 ist die Vermengung yon Kier-
dorf-Sintbern mit Kierdorf im Kutzgau nicht vermieden. Ebensowenig bei
Binterim und Mooren, Erzdiozese Koln I, 302.
8I) SS. XII, 192: oratorium ut tunc falso credebatur Brunwillerensis
parochiae in villa Kyrchedorp nomine.
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Die alteren Urkunden des Klosters Brauweiler. 227
MOnche geltend zu machen. Eine Synode, die Papst Urban II. im
Jahre 1096 abhielt, scharfte ein, dass von den KlOstern in den ihnen
nnterstellten Pfarrkirchen nicht ohne Vorwissen des Bischofs Pfarr-
geistliche eingesetzt werden sollten83). Dass die MOnche selbst das
Pfarramt sollten wahrnehmen kOnnen, wurde noch aosdracklich ge-
stattet; aber schon erhoben sich aucb hiergegen Bedenken. Abt
Eberhard von Brauweiler (1107 — 20) wandte sich an den berfthmten
Abt Rupert von Deutz mit der brieflichen Bitte am eine Ldsung
der alten Streitfrage, ob ein MOnch, obwohl er doch dieser Welt
abgestorben sei, predigen, taufen, die Kommnnion spenden and Beichte
horen dftrfe M). Rupert antwortete : ein Mdnch, der Kleriker sei, dttrfe
des Lehramtes walten ; allein es scheint nicht, dass Eberhards Bedenken
dadurch beschwichtigt warden ; gerade unter seiner Regierung ist hOchst
wahrscheinlich die Seelsorge in den bisher von Brauweiler MOnchen
bedienten Kirchen einem vom Abt ernannten, aber der Disziplinar-
gewalt des Erzbischofs unterstehenden Pfarrer flberwiesen worden.
Mit dieser Massregel war natttrlich fttr das Kloster eine Einbusse
an kirchlichem Zehnt verknQpft, der nunmehr zum Unterhalt des Pfarrers
zu Kierdorf diente. Die centralistische Organisation wurdejetzt wieder
hergestellt, in der einst dieser Ort Mittelpunkt der Seelsorge fttr die
auf KOnigsland angesetzten Mannen gewesen war.
Die MOnche snchten deshalb wenigstens die Ldvenicher Pfarr-
einkttnfte fttr sich zu retten. Die dortige Kircke ist dem hi. Severin
geweiht, reicht also wohl vor die Zeit jener Kolonisation zurttck. Man
glaubte sich also im Recht, wenn mati hier die canonischen Grundsatze
nicht gelten lassen wollte. Zu diesem Zweck ist die Urkunde P 4
angefertigt, darch welche Pfalzgraf Ezzo erklart, er habe alien seinen
Besitz in LOvenich dem Kloster Brauweiler geschenkt und den Zehnten
von der Hufe des Nennechinns zum Unterhalt des Gottesdienstes fttr
die Bewohner von LOvenich bestimmt. Warden sie darin gestOrt, so
sollte dieser Zehnt an die Brauweiler Kirche fallen und fttr die
Ldvenicher dort Gottesdienst gehalten werden. Der Pfarrer zu Kier-
dorf-Sinthern habe zu alledem seine Zustimmung gegeben.
Die Herstellung dieser Falschung dttrfte in die letzten Jahre des
Abtes Bertolf oder in die Zeit seines Nachfolgers Amilius (1134 — 49)
**) Jaffg* S. 688: ne monachi in parochialibns ecclesiis, quas teneant
"absque episcoporum consilio presbyteros collocent.
84) Chronicon Brunwylrense Annnalen 17. Heft, S. 14.
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228 0. Oppermahti
fallen. Damals hatte der Pfarrer von Kierdorf auch mit dem Berg-
heimer Pfarrer einen Streit. £s handelte sich um die unter Abt
Eberhard erbaute Kapelle in Glessen, and der Kierdorfer erlangte vom
Kapitel von St. Gereon als dem Inhaber des Dekanats im Gilgau ein
gunstige Entscheidung85).
In die Genesis der mit P 4 gleichh&ndigen Urkunde P 3 lasst sich
durcli Gegenttberstellnng mit P 1 leicbt ein Einblick gewinnen, nachdem
oben festgestellt werden konnte, was an dieser Urkunde acht ist.
PI. P3.
curtem quandam infra nostrae urbis qoandam curtem infra nostrae urbis
muros 8itam muros sitam donavimus cum cunctis
quae in ea tunc erant domibus, que
ob quondam fuerat Wicilini de Duno, ob
hoc videlicet, ut eiusdem monasterii hoc scilicet, ut predicti monasterii
primus abbas Ello eiusque successores primus abbas venerabilis Ello eiusque
earn tenendi habeant ammodo liberam successores eandem curtem tenendi
potestatem. amodo liberam habeant potestatem et
quotiens cuiuscumque rei causa ad
urbem commigraverint, in eadem aptis-
sime suam possint perficere necessi-
tatem. Precipimus ergo, ut hanc
donationem nullus umquam minister
aut advocatus infringere presumat nee
quicquam preter voluntatem ipsius
abbatis eiusque successorum usurpare
audeat.
FQr den Hof, den das Kloster seit dem Jahre 1028 in K5ln
besass — er lasst sich im 12. Jahrhundert an der heutigen Strasse
Auf der Burgmauer, also am Nordrande der Rdmerstadt, nachweisen
— wurde also eine neue Schenkungsnrknnde angefertigt, welche der
nnterdessen erfolgten Parzellierang des GrundstQcks zu Baust&tten
mehrerer Hauser Rechnung trug und Eingriffen der Beam'tenwillkur zu
begegnen bestimmt war.
Die Urkunde P 10 der wir uns zum Schluss zuwenden, weist nur
eine Wiederholung der von P 2, P 6 und P 5 verfochtenen Anspruche
auf. Auch hier das Gut Brauweiler mit zehn zugehdrigen Ortschaften,
die ansffthrliche Umgrenzung des Bannbezirks, die vier Walder und
die beiden Moore, die koppelpflichtigen Wiesen, die Waldberechtigung
in der seiner Zeit an Brauweiler und Cornelimfinster geschenkten Ville.
Far dies letzte zusammenfassende Spurium, noch etwas plumpere Arbeit
") Ebenda S. 143.
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Die alteren Urkunden des Klostera Brauweiler. 229
als P 10, indem der am 21. Mai 1034 bereits verstorbene Pfalzgraf
Ezzo als Zeitgenosse des Kaisers Heinrich III. erscheint, ergiebt sich
ein Terminus ad (pern .durch Erzbischof Arnolds Urkunde von 1138,
Lacomblet UB. I 329, durch welche er auf Bitten des Abtes Amilius
der Abtei bewilligt. nt silvarum in ipsios predii banno conclusarum si
novellentur decimacio, que nostri iuris erat, prefati monasterii nsibus
in perpetuum cedat. Damit war die klOsterliche Politik, die der
bischofliehen Gewalt seit Jahren das Bezehntangsrecht abzuringen sacbte,
endgiltig zam Ziele gelangt. Am 14. September 1141 liessen sich
dann die Mdnche die Entscheidung KOnig Lothars fiber die Waldnntzung
im Osning von Konrad ID. bestatigen 86), and erlangten endlich zwischen
1156 und 1158 das Privileg Adrians IV., dem die Anfertignng der
falschen Bullen Johanns XIX. (Pabst S. 129) nnd Anastasius IV.
(Pabst S. 130 Nr. 18 = Jaff6* 9740) vorausgegangen sein muss.
Die Ausfuhrungen Pabsts fiber die nnter dem Namen Johanns XIX.
vorliegende Falschung sind dahin zn erganzen, dass eine achte Bulle
dieses Papstes fur Brauweiler jedenfalls vorhanden gewesen sein muss.
Sie wird in dem Briefe erwahnt, den die MOnche wegen Gotten an
Erzbischof Anno richteten; es heisst da87)
Pilgrimus archiepiscopus in prima dedicatione mei (s. Nicolai) monasterii,
ne mea raperentur, vet u it. Itidem et papa tunc temporis Johannes eius de
cretum firmans statuit.
Da Johann erst im Juni 1024 den papstlichen Stuhl bestieg,
kann die Bulle erst ausgestellt worden sein, nachdem sich Pfalzgraf
Hermann und seine Gemahlin bereits entschlossen hatten, nicht Duis-
burg oder Raiserswerth, sondern Brauweiler als Stfttte der Kloster-
grQndung zu wahlen Die Romreise des pfalzgraflichen Ehepaares, von
der das 13. Kapitel der Fundatio berichtet, ist also von deren Ver-
fasser wahrscheinlich erfunden zur Ausschmflckung des urkundlichen
Thatbestandes, der ihm in dem papstlichen Privileg vorlag.
Die Untersuchungen, die uns bis hierher geftthrt haben, haben
Einzelheiten und Eleinigkeiten vielfach eingehend erOrtern mttssen. Das
Ergebnis ist, glanbe ich, in diplomatischer wie wirtschaftsgeschichtlicher
Hinsicht doch von allgemeinerem Interesse. Aus der grossen Masse
der bisher als Falschungen verworfenen Brauweiler Urkunden haben
8t) Lacomblet, UB. I 343.
8I) FundaHo Kap. 32, S. 185 bei Pabst.
Westd. Zeitechr. f. Gesch. q. Kunst. XXII, II. 16
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230 0. Oppermann
sich einige als einwandfrei herausschalen lassen; far die immer noch
sehr betracbtliche Zahl, die sich als thatsachlich falsch oder verunachtet
erwiesen hat, haben sich als Entstehungszeit die Jahre zwischen 1120
and 1138 ergeben. Eine der beruchtigtsten Grappen klosterlicher
Urkundenfalschungen ist damit in das klassische Zeitalter solcher
Machenschaften geruckt. Als Veranlassung erscheinen in Branweiler
Grunde mannigfacher Art, in denen sich spiegelt, was die Zeit bewegte:
Das Bemuhen, eine aufstrebende Laienbevdlkerung in der bisherigen
Abhangigkeit festzuhalten und Ubergriffe der Klosterv6gte abzuwehren ;
das Bestreben, die gegen die eigenen Hintersassen sorgsam wahrge-
nommenen staatlichen Hoheitsrechte da zu amgehen, wo es gait, Land
dem Anbau zn gewinnen ; nicht zum wenigsten endlich die Bedrangnis,
in welche die alten Abteien durch das Erstarken der kirchlich-centra-
listischen Tendenzen und ihre entschlossene Durchffihrung auf dem
Gebiete der Pfarrverwaltung gerieten. In den Klftstern der Cister-
cienser und Pr&monstratenser, die eben damals, zu Anfang des 12. Jahr-
hunderts, allenthalben im Rheinland gegrandet wurden und wirtschafts-
technisch wie rechtlich ungleich moderner ausgestattet waren wie die
alten Niederlassungen der Benediktiner, musste diesen ttberdies die
schwerste Konkurrenz in ihrem Existenzkampf erwachsen.
Die verfassung8geschichtlichen Erwagungungen, die unser Zweck
erforderte, haben sich auf den Grundbesitz eines einzigen rheinischen
Klosters beschranken mussen, sich aber immerhin auf zwei Gebiete
erstrecken kOnnen, die in ihrer landschaftlichen Eigenart und schon in
ihren frfthesten Schicksalen sehr weit von einander abweichen.
An der Mosel glauben wir das Fortbestehen rOmischer Ver-
waltungseinrichtungen im frankischen Staate nachgewiesen zu haben.
In der Nachbarschaft des Klosters Brauweiler selbst findet sich far
dergleichen kein sicherer Anhaltspunkt. Allein wir haben es hier mit
einem Gebiet zu thun, das im Wesentlichen erst in karolingischer und
ottonischer Zeit der Kultur gewonnen oder doch zurftckgewonnen worden
ist. Anderwarts am Niederrhein ist die im romischen Reich angesiedelte
BevOlkerung gleichfalls nicht vertrieben, sondern dem frankischen Staats-
wesen eingegliedert worden. Die gleichen Spuren wie an der Mosel
finden sich dafur auch hier in den Honschaften. Der Gegensatz von
vinum francicum und vinum hunicum, von (frankischem) Kirchspiel und
Honschaft 88) wird verstandlich, wenn die letztere eine Organisation
") Vgl. Schatze a. a. 0. (oben Anm. 12) S. 192. 208,
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Die alter en Urkunden des Klosters Brauweiler. 231
der nach romischem Recht angesiedelten Bevolkerung war. Die Er-
klarung der Honschaft als Ortegemeinde scheitert an der Honschaft
Rheidt-Rodenkirchen 89), zweier Dflrfer, die drei Wegstunden von ein-
ander entfernt auf beiden Ufern des Rheins zwischen Bonn und KOln
liegen. Rheidt gilt als eins der altesten Rheinddrfer; die Kirche, die
ihren Ursprung von der Kaiserin Helena herleitet, ist dem hi. Dionysius
geweiht. Bei ihrem Abbruch warden 1833 Steine mit dem Stempel
der 5. legion gefunden; vom sogenannten Rdmerhaus am Rheinufer
fuhrt eine rftmische Strasse nach Bensberg90). Rodenkirchen, auf der
andern Rheinseite, hat zum Pfarrpatron den hi. Maternus, der dort
begraben lag91); sein Nachfolger Bischof Severin soil die Kirche ge-
weiht haben. Auch hier hat eine Rflmerstrasse vorubergeftthrt ").
Rodenkirchen, sagt das mittelalterliche Weistum 9S), gehOret unter
die honnschafft Rheidt, und hat es mit diesem laden- undt hoobsgericht
(Laten- und Hufengericht !) diese beschaffenheit, dass alle guther zu
Rodenkirchen hoobsguthere seyndt.
Deutlich genug, denke ich, weist das alles auf rdmische Laten-
kolonien, die vom Staate als Transportgenossenschaft organisiert waren.
Sind doch mansa ledilia auch sonst in der Umgegend von K6ln, in
Rondorf, Hdnningen und Frechen nachweisbar, ebenso in Duisburg und
in der Gegend von Arnheim94); hier erscheint 1003 ein centurio als
Vorsteher dreier H6fe95). Auch die Latenbanke von X an ten, Luttingen
und Ginderich wird man auf rftmischrechtlichen Ursprung zuruckfflhren
••) Ebenda S. 190.
90) Delvos, Geschichte der Pfarreien des Dekanates Siegburg (1890) S. 378.
") Dies ergiebt sich aus der vom Catalogue primus arcbiepiscoporum
Coloniensium (Mod. Germ. SS. XXIV, 336) festgehaltenen Uberlieferung, dass
die Leiche des in Koln verstorbenen Biscbofs zu Schiff stromaufwarts nach
Rodenkirchen gebracht worden sei. Zu gunsten der Legende von Eucharius,
Valerius und Maternus ist daraus spater eine Cberfuhrung der Leiche nach
Trier geworden. (Vgl. Catalogus secnndus ebenda).
M) Kunstdenkmaler der Rheinprovinz IV, 1, 173. Bonner Jahrbucher
LXXIX S. 25.
M) Annalen XXV (1873) S. 272.
") Vgl. die Nachweise bei Kotzschke, Studien zur Verwaltungsge-
Bchichte der Grossgrundherrschaft Werden (1901) S. 9 Anm. 5.
••) Lacomblet UB. I 139. Unter den vier Deutzer Urkunden vom
1. April 1003 Lac I 136—39 ist diese die einzige achte, wie ich demnachst
nachweisen werde.
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232 O. Oppermann
dttrfen; im Xantener Latenweistum, das allerdings erst 1463 aufge-
zeichnet wurde, hat sich eine Tradition davon erhalten96).
Im Ganzen ergiebt sich von dem Zustande der Rheinlande in
fr&nkischer Zeit ein Bild, das in sehr wesentlichen ZQgen von den
herrscbenden Anschaunngen abweicbt. Die Franken haben von den
Einrichtungen des r&mischen Staates yergleichsweise nar wenig zerstort
and neben den Ansiedlangen der Bevftlkerung, die sie vorfenden, ihre
Hofe angelegt. Das System von Abgaben and Leistungen, durch das
der r6miscbe Staat die wirtsehaftiicben Krftfte des Landes sich dienst-
bar gemacht batte, blieb fflr die bisber rOmischen Unterthanen bestehen.
Nur die herrschende Schicbt der BevOlkerung, kann man fast sagen,
wurde durch eine andere verdrftngt. Unvermittelt lagen die fr&nkischen
and die rdmischen Organismen des Wirtschaftslebens zun&chst neben
einander. Ihre Verschmelzung verzog sich durch das Lehnswesen, in
dem sich der germanische, ein persdnliches Verh<nis begrundende
Teilbau verband mit der rOmischen Landleihe, deren Entgelt die ein-
far allemal stipulierte Leistnng ist. Uber diese frahesten Verh<nisse
war aus dem kldsterlichen Grundbesitz in der Umgebnng von Brauweiler
selbst wie bemerkt kein Aufschluss zu gewinnen. Es hat sich hier
aber gezeigt, dass Niederlassungen, aus denen man bisher vielfach auf
das Bestehen von Markgenossenschaften und freien Landgemeinden in
frtthfrginkischer Zeit geschlossen hat, erst unter Karl dem Grossen auf
KOnigsland entstanden sind.
te) Lacomblet, Archiv fur die Geschichte des Niederrheins I (1832)
S. 174 f. : Keiser Constantinus befft uitter fundament des alden testament*
die tienden doer alle die werlt der helliger kerk (der von Helena gestifteten
St. Viktorslrirche) gegeven Doch syn der baelver hueven in des byschops
boeff tot Xancten geboeren ein deyl van tbeinden tho geven gevryet bleven.
.... Uitter vurscr. puncten ind gelegenheit des bischops boeff, syns ackers
ind der halver bueven ind anderen gelenden daerinne geboeren als nae slegen,
sunderlinghe den erven voir anderen naberen totten vurschreven halff hueven
naegegeven syn, mach men mercken ind sien, dat die solve bischops hoeff
eyn begyn is gewest voir alien anderen hueven ind ackeren, die dae by
ind umblange syn gelegen; wandt die andere hoeven ind ackerlandt vast
van heiden, van bruicken (Bruch, Moor), van velden ind van waeteren
syndt (seit) der voirscr. tyden tot landen (zu Ackerland) syn gemacht worden.
Halbe Hufe heisst die Latenhufe von 60 Morgen, auf deren Zusammenhang mit
dem romischen bonuarium schon Lamprecht, Wirtschaftsleben I, 847 hinge-
wiesen hat, offenbar im Gegensatz zur Kdnigs- oder Rotthnfe von 120 Morgen
(vgl. ebenda S. 848 f.). Auch hier also Spuren einer Kolonisation in vergleicbs-
weise sp&ter Zeit!
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Die alteren Urkmnden 4es Klesters Brauweiler. 233
Beilagen.
L
Kaiser Hemrieh III. bekundet, doss Erebischof Hermann von Kdin, Konigm
Bichesa von Ftden und Abtissm Theophanu von Essen auf das von ihren Eltern
der Abtei diss hi. NihoUms iiberwiesene Gut Brauweiler wit aUem Zubehor rer-
zicfUd haben. Kaufungen 1051 Jul* 17.
Chromeon BrumoUarense, Handschr. des 16. Jahrh. tm Koluer Btadtarchiv,
Bl. 39 (C).
Qdenms, Historia et vindidae beatae Bkhesae 8. 27 (am G). Hieraus Tofner,
Codex dyiommtiens Palatinus (Frankfurt a. M. 1701) S. 27 No. XXX.
Registriert von Pabst, Archtv XII S. 119 Nr. 6.
In nomine sancte et individue trinitatis. Henricus diviaa favente
dementia Romanorum imperator augustus. Notum esse volumus cunctis
presentibu8 tarn futdris, qualiter Erenfridu* beate memorie comes palatinus
una cum coniuge sua domina Mathilde abbatiam in loco qui dicitur Brunwylfe
construxerunt, quam secundum quod a domino fuit eis inspiratum compositam
et ordinatam posuerunt sub mundiburdio beati Petri Colonie, silicet ut annis
singulis abbas loci illius trium Coloniensium monete denariorum pondus auri,
quod lingua vulgari mancus appellant, unum ad altare beati Petri persolveret
pro cepsu deque monasterium illud in perpetuum *) cum universis appendiciis
suis ad cetera libere sub tutela beati principis apostolorum ab omni proprietate
permaneret intactum. Postea defunctis supradictis principibus filii eorum
Hermannus scilicet clarissimus noster sancte Coloniensis ecclesie venerabilis
ac pius arcbiepiscopus nee non sorores eius domina Ricbeza Polonie quondam
regina ac Theophanu Asnidensis monasterii abbatissa, hi inquam parentum
suorum successores edocti a legisperitis irritari posse traditionem illam,
supradictum b) monasterium cum omnibus eo pertinentibus in hereditarium
sibi ius legibus postularunt. Quibus loco et tempore concessis dominus Her-
mannus archiepiscopus cum advocate suo Rutgero nee non domina Richeza
cum advocato suo Gerhardo in Paderbrunone), domina quoque Theophanu
in Goselare in meam venerunt presentiam, legem ut supradiximus in advo-
catnm domus sancti Petri Christianum *) de predicto postulantes monasterio.
Quibus in mea preseotia placito indicto legibus discussis filii parentum suorum
hereditatem principum obtinuere iudicio, sed mox timore et amore dei com-
moniti pro se suorumque parentum eterna memoria eandem hereditatem,
prefatum scilicet monasterium cum aliis locis subternotatis et universis ad
hoc pertinentibus, id est Louenich, Vremerstorp, Kuningistorp, Danswylre,
Glessene, Kirdorp, Sintere, Manstede, Ichentorp, Slenderhugen, cum omnibus
appendiciis suis, hoc est utriusque sexus mancipiis, areis, edificiis, terris
cultis et incultis, viis et inviis, pratis, pascuis, silvis, venationibus, exitibus et
a) lmp«rp«tnum 0. — b) rapradiotam G. — o) Podarbrnnou C. — d) 0 wlederhol
hiar: lagam. Bbanao P 5.
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234 0. Oppermann
reditibus, quesitis et inquirendis, cum omni utilitate, que ullomodo inde
provenire poterit, dominus Hermannus archie pise opus et domina Richeza in
Paderbrunon, domina vero Theophanu paulo post in Goselare rata ac per-
petua traditione beato Petro Colonie in proprietatem absque omni exceptione
cum ad v oca tie suis in mauus Christiani advocati tarn libere ab omni servitute
donando tradiderunt, quod preter abbatem et fratres eiusdem loci nulli
homini in aliquo iure teneatur obnoxium. [Folgen Zusd&ze des FdUchers ge-
druckt bei Lacomblet UB. 1 S. 115 Zeile 3 bis 33.] His ita per omnia pro-
vide •) et distincte prosecutis et traditione legittime atque competenter peracta
rituque legali Coloniensis ecclesie proprietate confirmata ipsi qui tradiderunt
nostram adivere clementiam rogantes ut earn loco predicto libertatis gratiam
statueremus, quatinus ab') omnium presentium ac futurorum tarn pontificum
quam regum seu imperatorum «) liber dominatu letiua tarn pro nostra quam pro
ipsorum salute vacaret. Quod si etiam abbas loci ad dominum migraverit et est
infra locum frater idoneus, electum a monachis archiepiscopus abbatem con-
stituat. Si vcro secum non invenerint h), inter alios archiepiscopi monachos
patrem eligant *) monasterii, qui ab archiepiscopo ipsum ordinante preficiatur.
Archiepiscopus quoque abbatis consilio advocatum constituat, dum abbas ido-
neum velit, sub quo nequaquam alius fiat, quern secundum vocant advocatum.
Hanc eorum petitionem iustam ac piam agnoscentes annuente simulque rogantc
domino Hermano tunc temporis in urbe sancta pio ac venerabili archiepis-
copo, qui et ipse traditionem fecerat, advocato quoque domus s. Petri
Cristiano presente atque assentiente voluntati eorum prebuimus assensum,
loco illi scilicet Brunwilare nominato supradictam abbatie libertatem statuentes.
Atque ut rata et iuconvulsa maneat in perpetuum, cartam hanc libertatis eis
conscribi manuque propria ut subtus videtur corroborates sigilli nostri
impressione iussimus insigniri. Quam si quis infringere temptaverit, ad
primum iram dei sanctique Petri simulque omnium sanctorum incurrat sciatquc
se compositurum auri purissimi libras centum, nostrae camerae medietatem,
archiepiscopo alteram medietatem.
k) Signum domni Heinrici tercii regis invictissimi, secundi Romanorum
imperatoris augusti.
Uuinitherius vice Bardonis archicancellarii recognovit.
Data XVI. kal. augusti indictione IV anno dominice incarnationis Mil. LI,
anno autem domni Heinrici tercii regis secundi imperatoris, ordinationis
eius XXI1II, regni vero XIII, imperii V. Actum Covphyngin feliciter. Amen.
e) proiude C. — f) ad C. - g) imperatorii 0. - h) inrenerit C. — i) elogant C. -
k) Das Folgende nlcht mehr in C, wo auf eine der voranstehenden Urknnden Terwiesen itt
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Die alteren Urkunden des Klosters Brauweiler. 235
n.
Kaiser Heinrick III. bekundet, doss K&nigin Bicheza von Polen dem Kloster
Brauweiler das Out CloUen mit aUem Zubehor geschenkt hat, und gewdhrt den
Schiffen des Klosters und den Klosterleuten zu CloUen und Mesenich ZoUfrei-
heit auf Bhein und Mosel. Kaufungen 1051 Juli 18.
Zur vorliegenden Fassung verundchtet in der ersten Hdlfte des 12. Jahrh.
Angebliches Original im Kolner Stadtarchiv (BJ Chronicon BrumoQarense
(vgl. Beilage 1) Bl. 32* (G). Neuere Abschrift im k. Staatsarchiv zu CoUene (DJ.
Acta academiae Theodoro-Palatinae IIIt 144 fans BJ. Beyer, Mittelrhtin. UB. I
389 Nr. 335 (aus DJ.
Begistriert von Pabst, ArcMv XII S. 120 Nr. 9, wo die ubrigen Drucke.
C. In nomine sancte et individue trinitatis. Heinricus divina favente
dementia Roman or urn imperator augustus. Si locis deo dicatis, quibus beneficia
non conferimus, saltern ab aliis fidelibus Christi tradita confirmaverimus,
divinitns nos procul dubio remunerari confidimus. Quapropter fidelium
nostrorum tarn presentiam scilicet quam futuroram magnitudo comperiat,
qualiter quedam domina venerabilis Richeza nomine regina quondam Poleniae (!)
predium suum Gloteno dictum aliisque locis subternotatis, id est Cheiuenheim,
Eire, Brembe, Asche, Masbretb, Werwis, Cauelach, Wilre, Pulecho, Chucbomo,
Cbundedo, Merle et Rile, Encbriche, Luzenrode, Dreise et Ottingin cum
mansis et mancipiis et cum omni integritate ipsius, videlicet in villis, in areis,
in mansionibu8, in vineis et arpennis, in silvis et in agris, in pratis, in aquis
aquarumque decursibus et in pascuis, viis et inviis, terris cultis et incultis,
exitibus et reditibus, quesitis et inquirendis et cum omnibus appendiciis suis
absque ulla sui diminutione pro remedio anime sue fratrisque sui beate
memorie Ottonis ducis aliorumque parentum suorum in monasterio Brun-
wilarensi sepultorum libere et integre deo sanctoque Nykolao ad predictum
mona8terium per manum Heinrici palatini comitis filii patrui sui, sub cuius
tunc mundiburdio manebat, contradidit. Terminum etiam et bannum eiusdem
predii sicut ipsa prius habuit a fluvio Andrida usque ad fluvium Elza ita
constituit, ut nullus ibi aliquem potestatem habeat nisi abbas eiusdem loci et
villicus eius quern constituat. [Folgen Zus&tse des Fakchers, gedruckt bei
Beyer UB. I S. 390 ZeUe 9 bis 8. 391 ZeUe 5]. Hanc autem traditionem [cum
moneta et mercatu per manum Heinrici palatini comitis, sub cuius tunc mundi-
burdio manebat,] in presentia nostra et domni Herimanni sancte Goloniensis
eccleaiae yenerabilis ac pii arcbiepiscopi multorumque principum regni fecit,
quam abbas Tegeno eiusdem monasterii et Sicco [prefatus] comes et advocatus
ibidem susceperunt, nos tram imperial em flagitantes clementiam ut, eadem bona
deo santoque Nykolao confirmaremus, et ut navibus et bonis abbatis et fratrum
et familie de Cloteno et Mesenich per alveum Reni sive Moselle quociens-
cumque necessitas poposcerit liberum ascensum et descensum sine aliqua
exactione thelonei traderemus. Quorum peticioni annuentes cartam hanc
inde conscribi manuque propria ut subtus videtur corroborates sigilli nostri
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236 0. OppermAnA.
inpressione iussimus insigniri. Quam si quis infringere temptaverit , ad
primum iram dei sanctique Petri simulque omnium sanctorum incurrat.
Signum domni Heinrici tercii regis invictissimi, secundi Romanorum
imperatoris augusti.
Uuinitheriu8 cancellarius vice Bardonis archicancellarii recognovit.
Data XV kal. augusti indictione IV. anno dominice incarnationis MLI
anno autem domini Heinrici tercii regis secundi imperatoris ordinationis
eius XXIV, regni vero XIII , imperii V. Actum Covphyngin feliciter. Amen.
[Cuius ret testes sunt Herimannus Colomensis p . . . .»). Heinricus
comes patatwus. Sicco comes. Sitarckri comes. Oerardus. Berrengerus.
Ooswinus. Buothgerus. Embrico. Eppo. Winboldus. Ansf . . »).]
%) Dai ftbrlge duroh Atwreissen einer Boke am dem Pergament aerstftrt.
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Verlag8bnchhandlnng von Jacob Lintz in Trier.
Die historisch-denkwUrdigen Grabstatten
der Erzbischofe im Dome zu Trier
and die areh&ologisch-litnrgisch nnd knustgeschichtlich bemerkens-
werten Fnndgegenst&nde in denselben.
Nebst der archaologischen Priifung des zur Verhullung der Reliquie der Tunica
des Erlosers verwendeten pr&chtreichen liturgischen Qewandes daselbst and dem
Berichte uber die Sandalen des Eridsers in der Salvatorkirche zu Prum.
Durch 11 Tafeln in gr. Folio erlautert
von J, W. ven Wilmewsky, Domkapitular in Trier.
Preis 25 Mark, herabgesetzt aof 10 Mark.
Die Entstehung
der
Romischen Limesanlagen in DeutschlancL
Vortrag,
gehalten vor der 46. Versammlung deutscher Pbilologen und Schulmanner
in Strassburg am 3. Oktober 1901.
Von Ernst Pabrlcins,
Professor an der Universitat Freiburg i. Br.
Mit einer Tafel. — Preis 80 Pfg.
Die Religion des rdmisohen Heeres.
Von Alfred ven DomauewskL
Preis broscbiert 5 Mark.
Zu den Romischen Altertimern Ton Trier nnd Uigegend.
In halt: Amphitheater. — Basilika. — Mosaik des Monnus. — Thermen von
St Barbara. — Befestigungen von Neomagen, Bitburg und Junkerath.
Yon Felix Hettner,
Direotor dei Proriiiiial-Maseximi in Trier.
Preis 3 Mark.
Alte Strassen In Hessen.
Von Friedrieh Kefler.
Mit einer Tafel. Preis 1 Mk. 20 Pfg.
Die romische Stadtbefestigung von Trier
von Dr. Han* Leaner.
Mit 8 Tafeln und einem Plan. Preis Mark 2,50.
Der Ring1 bei Otzenhausen.
Von Dr. Hams Lehner.
Preis GO Pfg.
Romische Mosaiken aus Trier und Umgegend.
9 Tafeln in Mappe mit Text
J, N. Ten Wllmewftky, Domkapitular in Trier.
Von
Preis 20 Mark.
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Inhalt.
Die Wasserleitung des rdmischen Trier. Von A. Krohmann in Ruwer. (Hierzd
Tafel 2.) S. 237.
Der vicus Ambitarvius — sein Name und seine Lage. Von Dr. Franz Cramer
in Eschweiler. S. 274.
Der Haushalt des Utrechter Domkapitels urn das Jahr 1200. Von Dr. S. Muller Fz.
in Utrecht. S. 286.
Nachtragliches zu Sente Luthilt Von Dr. J. Franck in Bonn. S. 320.
Recensionen :
Heinrich Schrohe, Der Kampf der Gegcnkdnige Ludwig und
Fjiedrich um das Reich bis zur Entscheidungsschlacht bei
Muhldorf. — Angezeigt von Dr. Ernst Vogt in Giessen. S. 323.
Alle flip die Zeitschrift und das Korrespondenzblatt
bestiramten Sendnngen, welche das Altertam betreffen,
wolle man von jetzt ab an Mnseumsdirektor tiraeveu,
Trier, Provincial museum, riehten.
Vom Korrespondenzblatt sind ausgegeben die Nrn. 1—12.
Soeben erschieu:
Erg&nzungsheft XII
zur
Westdeutschen Zeitschrift fiir Gesclrichte und Kunst,
Enthalt:
H. von L6sch,
Die Kfilner Kaufmannsgilde im zwfilften Jahrhundert.
Preis: 2 Mark.
Fur Abonnenten der Westd. Zeitschr. 1 Mk. GO Pfg.
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Die Wasserleitung des romischen Trier.
Von A. Krohmann, Lehrer in Ruwer.
(Hierzu Tafel 2.)
„Schon die Gesta Treverorom und nach ihnen alle Schriftsteller,
welche fiber Trierische Altertfimer geschrieben haben, erwahnen der
romischen Wasserleitung aus dem Ruwertale nach Trier; und es ist
daruber viel Allgemeines, mitunter Unrichtiges und wenig Bestimmtes
gesagt worden" l). Mit diesen Worten hat der 1856 verstorbene Pfarrer
Schraitt den niedrigen Stand der Erforschung unserer Wasserleitung
treffend gekennzeichnet, und J. H. Wyttenbach hatte bereits 1834 ge-
legentlich einer Erwahnung der r. Wasserleitung geklagt: „Wie lange
werden noch die bis jetzt bekannten Reste, da sie grdsstenteils (lurch
Grundstttcke Ziehen, von den Besitzern verschont werden V Es ist schon
manches zu anderen Zwecken verwendet worden. Daher ist es doppelt
notig, das in unseren Tagen noch Bestehende wenigstens durch Wort
und Schrift aufzubewahren" 2).
Diese Aufgabe sucht der folgende Aufsatz zu erfttllen, der die
Ergebnisse meiner in den Jahren 1900, 1901 vorgenommenen Unter-
suchungen der heutigen Wasserleitungsreste zusammenfasst und fort-
laufend an geeigneter Stelle das Wesentliche aus der alteren ein-
schlagigen Litteratur berucksichtigt. Meine Untersuchung ist von dem
nunmehr verewigten Herrn Professor Hettner in weitgehendster Weise
unterstutzt worden. Er hat die Mittel zu meinen Grabungen flfissig
geraacht, hat meine Funde besichtigt, meine Aufnahmen und Feststel-
lungen geprttft, er stand mir jederzeit mit Rat und Hilfe zur Seite.
*) Schmitt, Der Landkreis Trier unter den Rumern. Manuskript
Eigentum der Gesellschaft fiir nutzl. Forschungen in Trier.
") Wyttenbach, Die tberreste des Amphitheaters. Treviris 1834 Nr. 20.
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, III. 17
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238 A. Krohmann
Ableitung aus der Ruwer.
Dass die r. Wasserleitung durch die Ruwer gespeist wurde, hat
schon Quednovv erkannt8), auch Pfarrer Schmitt giebt die Ableitungs-
stelle richtig an, wie raeine Nacbgrabung bestatigt hat. Die Stelle
liegt 500 m oberhalb der Riverismundung, westlich von der dritten
Eisenbahnbrucke, die zwischen Waldrach und Morscheid die Ruwer
tiberschreitet. „Den Ruwerbach begleiten an dieser Stelle hohe Schiefer-
felsen. Er wird an die Sudostseite des Naumederkopfes gedrangt, bildet
eine kleine Bucht, und gleich weiter hat er einen auf den Felsen ab-
geschragten Fall von 1 bis 1,25 m"4l Der Bettgrund des Baches
besteht hier aus Fels und der Anfang des Kanals ist in den Felsen
eingebaut. Dicht am Waldrande der „Corlinger Heckena (siehe Taf. II, 1),
unmittelbar in der Uferboschung links der Ruwer habe ich Reste des
Kanals gefunden und eine abgespaltene Felsenwand freigelegt. Wegen
des eindringenden Wassers musste leider die Untersuchung an dieser
Stelle abgebrochen werden.
Einige Meter oberhalb dieser Stelle befanden sich fruher 2 grosse
SchieferblOcke. Einen derselben hat der vorige Besitzer der Schleif-
muhle nach seiner Muhle transportiert, ihn durch gespalten und zur Ein-
fassung seines Mtihlenteiches unmittelbar vor dem Wasserrad benutzt.
Er war 3,80 m lang, 1,40 m hoch, 0,30 m dick und rechtwinklich
behauen. Ein ahnlicher Stein war in das Bachbett der Ruwer einge-
senkt, ragte uber das Wasser empor und bewirkte ein starkes Aus-
weichen desselben nach dem rechten Ufer. Der Besitzer des anliegenden
Grundstuckes liess deslialb den Stein abbrechen. Wie mir ein Mann
aus Morscheid erzahlte, rauschte die Ruwer bei hohein Wasserstand
machtig gegen diesen Stein, und die Leute bezeichneten diese Stelle
ganz richtig als die Quelle der romischen Wasserleitung5). Die beiden
SchieferblScke haben off en bar zu einem schleusenartigen Bau gehOrt,
den man sich a-hnlich denken kann wie die Ableitung eines Muhlbaches
von seinem Hauptfluss.
Als sicher kann man annehmen, dass die Ruwer an der Quelle
der r. Wasserleitung in alten Zeiten einen mehr Ostlichen Lauf hatte,
und dass sie, allmahlich sich an den Berg andrangend, die steile
•) Quednow, Beschreibung der Altertumer von Trier S. 63. 71.
4) Schmitt in dem genannten Manuskript.
5) Im Ruwertale heisst der volkstumliche Ausdruck fiir die r. Wasser-
leitung „Ader".
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Die Wasserleitung des romischen Trier. 239
BOschung selbst schuf; dann durfte es auch wahrscheinlich sein, dass
dem Hohlgerinne unserer Wasserleitung ein Schlammteich vorgelagert
war, urn das Wasser abzuklaren, wie dies Frontin z. B. vom Anio novus,
der Flusswasser schopfte, berichtet6). Es genugte ein kleines Filter-
bassin, da eine Verunreinigung nur sehr langsam erfolgte, weil das
Ruwerwasser meistens klar und nur bei starkem Gewitterregen ge-
trubt war.
Schraitt erzahlt auch, bei der Ableitungsstelle seien viele grob-
kornige Sandsteine ausgebrochen und in Waldrach vermauert worden.
Man erkenne sie deutlich
an den Hauschen am lin-
ken Ruwerufer. §}\
Einige Meter unter-
halb der Abfeitungsstelle
ist der Kanal noch ziem-
lich gut erhalten, und es
konnte ein Profil aufge-
nommen werden (Fig. I)8j.
Die Sohle des Kanals
liegt an dieser Stelle
schon 3 m unter der
Terrainoberflache. Da nun die Ruwer weiter hinauf, wie schon zu
An fang bemerkt, starkes Gefalle hat, so liegt die Kanalsohle an der
e) De aqueductis urbis Romae cap. 15: Anio novus . . . excipitur ex
tiumine; quod cum terras cultas circa se habcat soli pinpuis et inde ripas
solutiores, etiam sine pluviarum iniuria limosum et turbulentum tluit, ideoque
a faucihu8 ductus interposita est piscina limaria, ubi inter amnem et specum
consisteret et liquaretur aqua.
7) Auch in der Mauer des Pfarrgartens zu Morscheid soil sich ein
Stein befinden, der von der Ableitungsstelle stammt. Pfarrer Schmitt schreibt,
es sei ein roter Sandstein, 60 cm breit, und er babe eine 21 cm breite,
16 cm tiefe Wasserrinne. Trotz eifrigen Nachforschens an Ort und Stelle
babe ich den Stein nicht zu entdecken vermocht. Bei baulichen Verande-
rungen ist er wohl zerschlagen oder doch so verwandt worden, dass er nicht
leicht aufzutinden ist. Die Kleinheit der Rinne in jenem Stein macht es aber
durchaus unwahrscheinlich, dass er zu der Wasserleitung gehort hat.
*) Die Untersuchungsstellen sind in der Karte mit romischen und
arabischen Ziffern kenntlich gemacht. Nur von den mit romischen Ziffern
bezeichneten Stellen wurden Aufnahmen gemacht, und es tragen die ent-
sprechenden Profile gleiche Nummern.
17*
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240 A. Krohmann
Ableitungsstelle so tief unter dem Wasserspiegel der Ruwer, dass das
Wasser von oben in senkrechtem Fall in den Eanal eingefuhrt werden
konnte. Es ist also aucb genugend Raum und Gefalle vorhanden, am
das Wasser durch ein kleines Filterbassin zu lei ten. Der Volksmund
spricht von einem eisernen Gitter, durch welches das Wasser in den
Kanal geflossen sei. Audi Schmitt spricht von einem Sieb.
Weit verbreitet ist eigentttmlicher Weise immer noch die Ansicht,
die r. Wasserleitung schOpfe ihr Wasser aus der Riveris. Diese irrige
Meinung sttttzt sich auf die Gesta Treverorum cap. X9): Tunc rivu-
lum nomine Ruoverias miliario ab urbe secundo alterum rivulum qui
Ruovora vocatur marmore habundans influentem, primo super eandem
Ruovoram lapideis fornicibus, deinde per divexa montium latera et
vallium profunda ducentes, universae civitatis plateas viventibus aquis
inplevere. Irgend welche Reste von einer Ableitung der Riveris oder
Uberreste einer Bogenuberftthrung Uber die Ruwer hat man nicht ge-
funden. Dagegen habe ich den Rtfwerkanal der Riverismttndung gegen-
uber (bei II) aufgedeckt. Er wendet sich, der Ruwer parallel im Bogen
laufend, talaufwarts und ist auf eine Entfemung von 50 m gut erhalten.
Bei der Riverismttndung steht die Schleifmuhle. Dort habe ich
nachgraben lassen, und es fanden sich romische Ziegel in ziemlicher
Menge. Es ist damit der Beweis erbracht, dass dieser Platz schon
zur ROmerzeit bebaut war; aber die Ziegel rtlhren gewiss nicht von
einem Aquadukt her, da sich keine Spuren des bei rdmischen Wasser-
bauten unerlasslichen Betons gefunden haben. Wahrscheinlicher ist, dass
hier eine romische Mtthle bestanden hat. Deren Trummer hat man wohl
in fruheren Zeiten, als sie noch ttber den Boden emporragten, fur die
Reste eines Aquadukts gehalten, und so mag die Mare von einer Uber-
fUhrung der Riveris ttber die Ruwer entstanden sein.
Der Doppelkanal.
Die meisten Schriftsteller berichten nur von einem Kanal ; Brower
sagt jedoch ausdrucklich, vom Grunhaus an sei der Kanal doppelt ge-
wesen. Nachdem er bemerkt hat, dass bei dem Grunhause vermutlich
ein Bassin bestanden habe, fahrt er fort 10^ : Inde per montis declive
latus, Erubrum versus, quod etiam pago nomen, gemini canales eodem
•) Mon. Germ. hist. Scriptorum VIII, 132.
10) Brower, Antiquitatura et annalium Trev. Proparascevi (ed. Maassen,
Leodii 1670) p. 41.
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Die Wasserleitung des romischen Trier. 241
opere excipiunt, a rivo sat longo diverticulo ; qui deinde magno spatio
fluxuque circumducti per fauces Erubri pagi pertinuerunt ad moenia.
Schmitt bemerkt hierzu, er habe von dem Doppelkanal keine Spur
tinden konnen; zwischen Ruwer und Trier sei sicber nur ein Kanal
gewesen. Diese Ansicbt ist irrig. Der Doppelkanal Hess sich an sieben
Stellen nachweisen, deren zwei zwischen Ruwer und Trier liegen. Bei
XIV entdeckte ich den Doppelkanal zuerst11). In Casel sind (bei 12)
an den am steilen Bergabhang zu Tage stehenden Bauresten zwei Kanale
zu erkennen. Bei dem Grunhause ist der Doppelkanal schon fruher
durch die Gutsverwaltung freigelegt worden (Fig. IX). Ungefahr an
derselben Stelle scheint Quednow die Wasserleitung untersucht zu haben.
Er schreibt1*): „Bei der Wasserleitung in der Nahe des Grunhauses,
nach dem Dorfe Casel zu, haben sich neben derselben Uberbleibsel
eines rdmischen Bauwerks aufgefunden, welche vermuten lassen, dass
sie entweder zu einem Wasserbehaltnis oder zu einer Wohnung eines
Aufsehers aber die Wasserleitung gehOrt haben." Vielleicht ist das,
was Quednow fur Reste eines Wasserbehaltnisses oder einer Aufseher-
wohnung gehalten hat, nichts anderes gewesen als ein Rest des zweiten
Kanals.
Den Doppelkanal habe ich ferner bei VIII, X, XI und XIII
aufgefunden. In der Annahme, dass er Qberall zu finden sein musse,
setzte ich die Nachgrabuncjen fort ; aber es stellte sich heraus, dass
bei II, III, IV, V, XII, XV, XVII und XVIII sicher nur ein Kanal
besteht. *
Wo nur ein Kanal besteht, weist dieser kleinere und grOssere
Ausbesserungen auf, manchmal einen teilweisen oder volligen Umbau;
ferner ergaben die Messungen, dass er gleiche Breite hat wie der
vordere des Doppelkanals. Daraus ist zu schliessen: Die bei den
Kanale sind nacheinander entstanden, und zwar ist der
vordere, der nach der Talseite hin liegt und geringere Breite hat, der
altere. Er war nachlassig gebaut und musste dort, wo der Wasser-
druck stark war, wo der Kanal Steigungen hatte (bei 4 und VIII),
oder wo er starke Krummungen machte, bald schadhaft werden. Statt
aber tiberall die ursprungliche Leitung auszubessern, hat man auf
einigen Strecken vorgezogen, hinter dem alteren Kanal einen ganz
neuen zu bauen.
") Vgl. Hettner, Museographie Trier, 1899, S. 408.
") A. a. 0. S. 72.
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242 A- Krohmann
Bevor ich nun im einzelnen diese Satze beleuchte, spreche ich
uber die Konstruktion des Eanals im Allgemeinen.
Die Konstruktion des Kanals.
Der Kanal besteht aus einer Sohle, zwei Seitenmauern und einem
halbkreisfdrmigen Gewdlbe. Die Seitenmauern sind nach innen wie die
obere Schicht der Sohle mit einem trefflicben, wasserdichten Ziegel-
mortel bekleidet. Quednow sagt, er bestehe aus 6 Teilen geldschten
Kalks, 4 Teilen grob zerschlagener Ziegelsteine, einem Teile Ziegelmebi
und einem Teile Sand. Der Verputz lauft noch 20 — 40 cm unter dem
GewOlbeansatz durch (Fig. XII, XIII, XIV) und deckt teilweise die
Oberflache der Seitenwande ; dadurch vergrossert er ihre Festigkeit und
bietet fur das Gewolbe eine glatte, wagerechte Ansatzflache.
Der Mortelbewurf ist tiberall sehr sorgfaltig ausgeftthrt; er haftet
noch jetzt meist fest an den Steinen, und nur so erklart es sich, dass
die mangelhaft gebauten Seitenwande, wie sie z. B. Fig. II zeigt.
uberhaupt stehen geblieben sind.
Die Oberflache der Mdrtelbe-
kleidung erscheint geschliffen,
CT. so dass Brower von der r.
'eJ' Wasserleitung sagt: „DasInnere
war glatt wie Marmor". Dort.
wo die Sohle an die Seiten-
wande anstosst, brachte man
zur Verdichtung noch fort-
laufende Eckwulste an; sie
haben annahernd die Gestalt
eines Viertelrundstabes von 6
bis 13 cm Radius und sind ebenfalls aus Ziegelmortel gebildet.
Die Sohle des Kanals besteht meistens aus 3 deutlich ge-
schiedenen Schichten, die den ortlichen Verhaltnissen entsprechend, ver-
schiedene Dicke haben: zu unterst Schieferstickung, darauf Kiesbeton,
zu oberst Ziegelmortelestrich ,3).
Die Seitenmauern sind sehr verschieden gebaut. Der altere
Kanal hatte schlechte, nachlassig gebaute Seitenmauern. Sie sind oft
18) Ein Block der Sohle, der dieses recht deutlich zeigt, wurde in das
Provinzialmuseum gebracht. Schieferstickung, Kiesbeton und Ziegelestrich
bilden fest verhunden ein Ganzes.
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Die Wasserleitung des romischen Trier. 243
nur 20—30 cm dick (Fig. II.) Dagegen lasst sich auf den ersten Blick
erkennen, dass die Mauern des neueren Kanals bedeutend starker und
sorgfaltiger errichtet warden ; auch nach aussen sind sie exakter behandelt.
Uberall, wo zwei Leitungen nebeneinander bestehen, sind die
Seitenwande der vorderen aus Kalksteinen gebaut. Ausser einer Schicht
regelmassig aufgebauter Kalksteine bestehen sie aus regellos aufge-
schichteten Kalk- und einzelnen Scbiefersteinen, die nur wenig mit
Mortel durchsetzt sind (Fig. IV, X, XI, XIII, XIV.) Dass solche
Mauern besonders dort, wo der Kanal starke Krummungen machte,
z. B. bei V, nicht Stand hielten, ist leicht erklarlich. Die hintere
Leitung hat immer regelrecht aufgefuhrte Seitenmauern, die gr&ssere
Breite haben als die Seitenwande der vorderen ; sie bestehen aus Kalk-
steinen mit einzelnen Sandsteinen und Ziegeln oder nur aus Schiefer-
steinen (Fig. XIII, XIV.) Die Mauern sind bis 80 cm breit. In der
Lucke zwischen der Kalksteinmauer des vorderen und der Schiefermauer
des hinteren Kanals befindet sich bei XIV keine Erde, stellenweise
stossen die Mauern zusammen. Dass die beiden Kanale unabhangig von
einander gebaut sind, lasst sich hier deutlich erkennen, ebenso klar
bei IX und XIII.
Im Mauerwerk des hinteren Kanals findet sich haufig Ziegel-
durchschuss. Man kOnnte diesen als besonderes Kennzeichen des jungeren
Kanals betrachten, wenn nicht einmal, bei VIII, die Hintermauer des
alteren Kanals auch Ziegeldurchschuss aufweise. Es ist indes wahr-
scheinlich, dass die betreffende Mauer nur eine auf den Fundamenten
der alteren Kanalwand aufgeftihrte Verstarkung fur die Aussenwand
des jungeren Kanals gebildet hat. Sicher ist, dass der vordere
Kanal des Doppelkanals an keiner anderen Stelle, wo ich
ihn untersucht habe, Ziegel aufweist.
Das GewOlbe ist, wie schon bemerkt, im Halbkreis geschlagen,
steht aber nicht auf der inneren Seite der Mauer, sondern 5 — 20 cm
zuruck, so dass sich auf jeder Seite der Mauer ein schmaler Absatz
findet. Er diente bei dem Bau zum Tragen des holzernen Lehrgeriistes.
Im Innern ist das Gewolbe nur mangelhaft verputzt. Am Putz sieht
man die Eindrucke verschieden breiter, glatter Verschalungsbretter
(Fig. IV, IX, XI, XVIII und XX.)
Bemerkenswert ist, dass die Gewolbedicke nach den Seitenmauern
hin zunimmt. Bei IX ist das Gewolbe im Scheitelpunkt 40 cm dick,
an den Widerlagern 43 cm, bei VI in der Mitte 30 cm, am Wider-
lager 43 cm, anderswo ist es ahnlich.
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244 A. Krohmann
Scbmitt sagt, das GewOlbe sei manchmal doppelt gewesen. Ich
habe fur diese Behauptung keinen Anhaltspunkt finden kdnnen.
Das Gewfllbe des vorderen beim Doppelkanal besteht immer aus
gestelltem Schiefer und ist in reichlichem KiesmOrtel sehr stark gebaut.
Dieselbe Bauart des Gewdlbes findet sich bei I, III, IV, V und VI.
Bei II sind neben Schiefer auch Grunsteine ,4) und Rollkiesel verwandt?
bei XVII Grunsteine und Kalksteine.
Hervorgehoben sei, dass an Stelle XIV, wo der hintere Kanal
noch ganz erhalten, die Wolbung durch Uberkragung gebildet ist.
Zur Uberkragung sind schOne, grosse Schieferplatten benutzt. Diese
wurden hier an Ort. und Stelle durch Abspaltung des Felsens in bester
Qua] i tat gewonnen. Die Uberkragung fand sich wahrscheinlich auch
bei XIII, sicher bei XII.
Aus Bruchstttcken des eingesturzten Gewolbes lasst sich anderswo
an dem hinteren Kanal erkennen, dass es aus keilfOrmig behauenen
Kalk- und roten und weissen Sandsteinen aufgefuhrt war. Sudlich
vom Grunhause (bei 13) konnte das Kalksteingewolbe des hinteren
Kanals noch festgestellt werden. Fig. VIII zeigt noch einen grossen
Kalkstein, der zum Gewolbe gehOrte. In Trier an Stelle XVIII, XIX
und XX ist das Gewolbe aus keilformig behauenen Grunsteinen gebildet.
Ausgebesserte Stellen der aiteren Leitung.
Bei III lOste sich bald nach der 1901 bewirkten Freilegung an
der Vordermauer ein Teil der inneren Verblendung ab. Sie hatte
eine Dicke von 25 cm und bestand aus Grtinsteinen. Der MOrtel dieser
Schicht war stark mit Ziegelmehl durchsetzt und deshalb von dunkel-
u) Grunstein findet sich reichlich im oberen Rawer- und Riveristale,
ebenso in der Umgebung der Tabaksmuhle bei Kurenz; dort war vor Jahren
am Griinberg ein Steinbruch in Betrieb. Der Volksmund nennt den Grunstein
„Kurenzer Marmor". Dieser Ausdruck erinnert daran, dass Ausonius die
Ruwer bezeichnet als „marmore clarus Erubris" (Mosella), und dass im
Anschluss daran die Gesta Treverorum den Marmorreichtum der Ruwer
preisen. Der geriihmte Marmor des Ruwertales wird wohl der einen schonen
Schliff annehmende Grunstein gewesen sein. In der Liehfrauenkirche zu
Trier wird der Tragaltar des heiligen Willibrord aufbewahrt. Er hat als.
Altarstein ein kleines Stiickchen Grunstein, das der Sage nach aus dem
Riveristale stammen soil und als Marmor bezeichnet wurde. Ich habe zur
Probe ein Stuck Grunstein, entnommen der romischen Wasserleitung, schleifen
lassen, und es hat ein prachtiges Aussehen gewonnen. Im Provinzialmusemn
wird es aufbewahrt.
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Die Wasserleitung des romischen Trier. 245
roter Farbe. Der hintere Mauerteil, aus unregelm&ssig geformten Grun-
steinen und Schieferstucken bestebend, zeigte fast keinen Mortel. Die
Zwischenraume der an der Oberfl&cbe schwarz gewordenen Steine sind
mit Erde ausgefttllt. In diesem Mauerwerk fand ich Bruch-
stttcke einer alteren Wandbekleidung. Ein Rest der oberen,
horizontalen Wandbekleidung, die durch eine neue ersetzt wurde, be-
findet sich noch unter dem Gewolbewiderlager in dem stehengebliebe-
nen Teile der Mauer.
Fig. Ill zeigt neben
dem jetzigen , den
fruberen Zustand.
Die neue Wandbe-
kleidung ist 8 cm holier
hinauf gefuhrt als die
ursprungliche. Man
konnte versucht sein zu
glauben, dieses sei ge-
schehen,umdemKanal ^U*^ J^aaXjmm,
ein grosseres Wasser- cy iT ^ '
fassungsvermogen zu
geben. Die Erhdhung des wasserdicbten Verputzes aber hatte einen mechani-
schen Grund : man konnte nicht wie bei dem ersten Bau die Ziegelmortel-
schicht in die Mauer hineinlegen, ftihrte sie deshalb weiter nach oben
und klebte sie an die untersten Steine des Gew&lbes. Die Erhohung
der Wandbekleidung lasst sich bei III, wo der Kanal eine l&ngere
Strecke erhalten ist, deutlich erkennen. Die Wande zeigen unregel-
massige Flachen teils mit neuerer wenig ausgewaschener, teils mit alterer,
stark ausgewaschener Bekleidung. Die Auswaschung reicht beinahe bis
zum Gewdlbeansatz und beweist sorait, dass der Kanal an dieser Stelle
bis zu dieser H&he gefttllt lief. (Siehe Gefalle Seite 264 ff.).
Etwa 200 m unterhalb der Stelle III fliesst der Naumederbach
in die Ruwer; in seiuem Bette lasst sich noch die Sohle des Kanals
erkennen (2.) 50 m weiter abwarts habe ich neben der Ruwer (bei 3)
die Kanalsohle freigelegt. Ausser der Sohle ist an dieser Stelle nur
die hintere Wand teilweise erhalten. Ich fand dort Ziegel von 4 cm
Dicke. Schmitt beschreibt ein Stuck des Kanals, das in der N&he des
genannten zu suchen ist. Seine merkwurdigen Angaben bestatigen meine
Auffassung von dem Umbau des Kanals. Er schreibt: „125 m unterhalb
des Bachelchens, das an der Westseite des Naumederkopfes herabkommt,
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<3>
246 A. Krohmann
fand ich an einem jahen, grosstenteils herabgerutschten Abbange einen
1.25 m langen Rest 4,70 m ttber der Ruwer. Hier ist der Bau ganz
sichtbar15). Der Fels wurde geebnet fttr die Sohle und die hintere
Wand, darauf kam grober Kiesmortel 10 cm; darauf 5 — 8 cm Ziegel-
mttrtel. Auf dieser Unterlage wurde die hintere Wand, dicht an den
Felsen angelehnt, aus Sandstein und Schiefer aufgeftihrt. Sie ist nahe
1.26 m hoch. Die vordere Mauer ist nur zum Teil erhalten. Sie ist
aus grossen Ziegelsteinen gemauert, die mit 5 bis 6 cm dicken Lagen
Ziegelmortel abwechseln. Hier war der Kanal hochstens 63 cm weit.
Das Gewolbe bestand aus gestelltem Schiefer. Eine Ziegelmauer fand
sich anderswo am Kanal nicht, wohl wird sie hier gemacht worden sein,
weil jene Seite frei am Abhange stand".
Das Freistehen dieser Mauer erfolgte sicher viel spater als der
erste Bau, nachdem im Lauf von Jahrhunderten durch Verwitterung
der felsige Abhang sich verandert hatte, kommt also nicht in Be-
tracht. Hier hatte der Kanal eine gr5ssere Steigung. Daraus ergiebt
sich der Grund fttr die Anlage einer Ziegelmauer. Die besprochene
Stelle liegt in der Nahe des tiefsten Punktes der Steigung, dort war
der Wasserdruck besonders gross.
Ich nehme an, dass hier die
vordere Mauer des Kanals vollig
//£/ zerstort war. Um den Druck
zu verringern, baute man den
Kanal schmaler, so erklart sich
die aussergewobnlich geringe
Breite von nur 63 m, wie ich
sie an keiner anderen Stelle
des Kanals gefunden habe, und
um die vordere Mauer recht
widerstandsfahig zu machen, be-
nutzte man zu ihrer Herstellung
Ob z*e<i<«*4*e<xvfu. nur Ziegel.
\o £t*Ua/*fc-&tffcfc>vu. Bei IV und 6 fanden sich
*> Sc&LcfaAtic&AMMi. ^nks vom Kanal, dem Berge zu,
Reste von Wandbeklei-
dungsstticken, Brocken von Kalk und Ziegelsteinen, die
Mortelspuren trugen, auch ein ganzer Haufen klein gestossener
l6) Ist jetzt verschwunden.
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Die Wasserleitung des romischen Trier. 247
ZiegelstQckchen, wie sie zur Anfertignng des ZiegelmOrtels verwandt
warden. Das Gewdlbe ist an einer Stelle erneuert. Es scheint, dass
man es bei dem Umbau aufgebrochen hatte.
Bei V hat man ebenfalls die Wandbekleidung erneuert; der Pfeil
zeigt die altere Wandbekleidung. In der Hintermauer, die durch den
Erddruck schief geworden ist, sind
Ziegelstucko von 2 bis 3 cm Dicke
unregelmassig wagerecht und senk-
recht eingeflickt. Die Vordermauer
scheint spateren Datums zu sein.
Sie zeigt keinerlei Spuren einer <
Ausbesserung. Der Ziegelestrich der
Sohle erscheint ebenfalls vOllig
erneuert. Vor V, von Stelle 7
habe ich, wie schon erwahnt, einen
Block der Sohle in das Museum geliefert. Dieser zeigt im Ziegelestrich
eine dunkle Linie, und es lasst sich deutlich erkennen, dass der Estrich
erneuert und dadurch urn 9 — 10 cm erhdht worden ist.
Bei VI finden sich regelmassige Schichten von Ziegeln. Die
Oft
Ziegel sind 3 cm dick. Die regelrecht aufgefuhrten Seitenmauern
weisen darauf bin, dass hier ebenfalls der Kanal vollig umgebaut worden
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248 A. Krohmann
ist. Klar bewiesen wird dieses aber durch die eingemauerten Mortel-
brocken, die Stucke eines zerstorten Estrichs sind.
Bei VII habe ich nur einen kleinen
4yH4^»VH» Mauerrest und vor ihm losgelOst ein
Stock der Sohle gefunden. Die Wand-
befeleidung der hinteren Mauer ragt unter
den Estrich der Sohle, ein Beweis, dass
man hier die alte Sohle ausgebrochen
und die neue holier gelegt hat.
Bei VIII tindet sich zuerst der Dop-
pelkanal. Zwischen VII und VIII habe
ich in der Absicht nachgraben lassen.
den Ubergang von einem zu zwei Kanalen beo bach ten zu konnen.
Leider ist aber dort die Leitung vollig verschwunden.
Die erste Stelle des Doppelkanals zeigt eine ganz besondere
Merkwftrdigkeit. Der hintere Kanal tragt auch an der ausseren Ge-
wolbeflache eine dicke Ziegelmortelbekleidung. die uber die Hintermauer
des vorderen Kanals binuberragt, was darauf hinweist, dass er erst
nach der ZerstOrung des vorderen erbaut worden ist. An dieser Stelle
lief der Kanal vermutlich vollstandig gefttllt, was ich bei der Besprechung
des Gefalles noch naher erklaren werde; man baute daher auch das
Gewolbe wasserdicht. So erklaren sich die machtigen Kalksteine, woraus
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Die Wasserleitung des romischen Trier. 249
das Gewdlbe errichtet war und die dicke ZiegelmOrtelbekleidung an der
Aussenseite. Wahrscheinlich ist, dass der Kanal auch an der inneren
GewOlbeseite einen wasserdichten Verputz hatte.
Nun findet sich an den folgenden Untersuchungsstellen bei IX,
X uud XI regelmassig der Doppelkanal, ebenfalls bei XIII und XIV.
Zwischen XI und XIII findet sich nur ein Kanal. Dicht am
Felsen, der mehrere Meter fast senkrecht abgespalten ist, findet sich
noch jetzt die Sohle und die hintere Mauer, die aus Ealksteinen
und Schiefer gebaut ist. Pfarrer Schmitt hat an dieser Slelle den
Kanal noch ganz erbalten aufgefunden ; so ist es mir mOglich, auch an
dieser Stelle den Umbau nachzuweisen. Er schreibt: „In dem Stein-
bruch Pfalzel gegenuber ist die Wasserleitung spurlos verschwunden,
dann folgen hier und da einzelne Reste und endlich gut 18 m uber
c
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250 A- Krohmann
9tcJUk^t4A^c SKs.
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Die Wasserleitung des romischen Trier. 251
I
der Mosel ein ganz erhaltenes Stuck, in welches ich 12 m hineingehen
konnte. Hier ist eine sehr belehrende Stelle. tlber 160m16) ist der
Fels 3 bis 6 m flach abgeschrottet. Die durch die Hiebe entstandenen
bogenformigen Linien sind noch ganz deutlich ll). Man gewann dadurch
eine Bahn und sicherte den Kanal gegen herabsturzende Felsen. Jene
Felsenbahn war aber nicht ganz eben, ich sah an einer Stelle 8 cm
ie) Von XII bis XIII.
") Sehr deutlich erkennbar finden sich diese Felsen bei 18.
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252 A. Krohmann
MOrtel mit grobem Kies ohne Ziegelbrocken, darauf 8 — 10 cm Ziegel-
estrich. Den Kanal fand ich bier im Innern 89 cm breit, die ganz
mit Bewurf bedeckten Seitenmauern sind 89 cm hoch. Von der Sohle
bis zum GewOlbe waren 1,36 m. Die von Kalksteinen mit ganz wenigen
Sandsteinen, Scbiefer und Grunsteinen aufgefuhrten 47 cm dicken, in
reichlichem KiesmDrtel aufgeftthrten Seitenmauern waren zuerst dttnn
mit Kalkmdrtel beworfen, dann 2l/» cm dick mit grobem ZiegelmOrtel,
darauf 1 cm mit feinem Ziegelmehl, das sebr wenig Sand entbielt und
dann geschliffen. Oben auf der Mauer griff dieser Bewurf noch 16 cm
zuruck. Derselbe ist an der Seite zur Mosel der ganzen L&nge nach
bis zur Hftbe von 52 cm abgefallen. Hdher haftet er noch, ist sehr
hart, hat aber mehrere Langsrisse. Auf der Seite zum Berg ist er
auf eine L&nge von 6 m bis zur HOhe von 47 cm stark ausgefressen,
indem der feine Bewurf ausgewaschen wurde und die Ziegelbrocken
stehen blieben. HDher ist er unverletzt. Diese schadhafte Stelle wurde
spater ausgebessert ebenfalls mit Ziegelbewurf. Die Ausbesserung stieg
von unten 21 cm hoch, ist aber wieder ganzlich ausgefressen. Der
neue Bewurf steht 4 — 6 mm unregelm&ssig ttber dem alten hervor, so
dass die Ausbesserung sehr deutlich ist. Die Mauer war hier auf ihrer
Aussenseite nicht eben beworfen und nicht eben, man hatte sie von
innen gegen den Grund gebaut. Das GewOlbe war aus wagerechten
Schieferplatten gebildet, von denen die hoheren immer uber die niederen
herttberreichten. (Uberkragung !) Der so gebildete Bogen hatte 47 cm.
Das GewOlbe trat auf der Seite zum Berge 16 cm zuruck, lag auf der
anderen gerade auf der Innenseite der Mauer. Es scheint auch
s pater zu sein." Diese Angaben Schmitts bestatigen in sehr guter
Weise meine Ansichten. In kurzer Entfernung zeigt der nun folgende
Doppelkanal in der hinteren Leitung nur Scbiefer, die vorhandenen
Reste der vorderen aber bestehen aus Kalksteinen. Bei dem von Schmitt
beschriebenen Kanalstttck benutzte man die alten Seitenmauern (so er-
klaren sich die Kalksteine) und reparierte sie. Das Gewolbe aber wurde
ganz erneuert und wie bei XIII noch erkennbar und bei XIV noch
vorhanden durch tFberkragung gebildet. Das von Schmitt beschriebene
Stuck des Kanals ist durch Absturz fast ganz verschwunden. Ich habe
nach den vorhandenen Cberresten und den Angaben Schmitts Profil XII
gezeichnet. Das noch erhaltene Stack der Hintermauer liegt ganz frei
und ist von der Strasse aus sichtbar.
Bei XV bestand eine Terraineinsenkung, eine kleine, etwa 20 m
breite, flache Schlucht. Der Kanal wurde mit schwacher Einbiegung
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Die Wasserleitung des romischen Trier. 253
gebaut und der Raum hinter ihm, nachdem eine machtige Schutzmauer
errichtet worden war, mit Erde ausgefullt (Fig. XVI).
Die Schutzmauer war hier notig, urn besonders nach Regen-
wetter die Leitung gegen den Erddruck zu scbutzen. Beim Heben der
Sandstein- und KalksteinblOcke, die teilweise Bruchstucke von Grab-
nionumenten mit Inscbrift und Bildwerkresten waren, fanden sich unter
und hinter diesen deutliche Reste einer zerstOrten Leitung, bestehend
in grossen Bl6cken eines Estrichs, 2 deutlich erkennbaren Stucken des
Verdichtungswulstes und vielen Steinen mit anhaftendem Mortel und
Mortel brocken. Diese beweisen, dass hier ein vollstandiger Urn-
bau stattgefunden hat, und ich glaube, dass man erst bei diesem
die machtige Schutzmauer hergestellt hat. Wie das Lajigenprofil der
Vordermauer zeigt (Fig. XVI) hat diese einen einspringenden Winkel,
ihre Breite verringert sich urn 21 cm. Wahrscheinlich hat man die
neue breitere Mauer an die bestehende altere angebaut. Die Mauern
haben hier auch nach aussen glatte Flachen und tragen einen Verputz.
Das Fullmauerwerk besteht aus unregelmassigen Brocken von Kalk-
steinen, Grun- und Schiefersteinen, die kunstlos mit vielem guten Mortel
ubereinander geschichtet sind. Die Verschiedenheit des Baumaterials
erklart sich aus dem Umbau, bei dem man neues und altes Material
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, III. 18
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254 A. Krohmann
nebeneinander verwandte. Die hinter dem Kanal befindliche Schutz-
mauer bestand aus roten und weissen Sands tein- und Jurakalksteinbldcken.
Fig. XVI giebt die Langenansicbt, Fig. XV einen charakteristischen
i , Querschnitt. Die ganze Anlage
war uber 12m lang und hatte
OJ^ eine HOhe von ann&hernd
1,50 m. Eine abnliche Schutz-
mauer hatte der Kanal Ostlich
der Bergstrasse neben der Villa
Rosa.
Weiter nach Trier zu (bei
XVII) scheint es mir, dass man
die vordere Mauer des Eanals
erneuert hat. Sie hat ausser-
gewfthnlicbe Dicke und ist trotz-
dem schief gedrttckt. Fig. XVII
zeigt, dass sie sich von der
Sohle losgelOst hat. Wahrend
die schmalere Hintermauer nur
aus Kalksteinen besteht, war-
den zur Vordermauer Kalksteine,
Schiefer- und Grttnsteine be-
nutzt. Weil sie an die altere
Hintermauer und Sohle ange-
Jbaut wurde, fehlte ihr der
feste Verband, und sie druekte
sich nach vorn.
Nells Landchen gegenuber
(bei 24 und 25) fand ich an
den zu Tage tretenden Resten des
Kanals Sand- und Grttnsteine.
In Trier ist der Kanal durch
das Provinzialmuseum schon vor
| 2 mehreren Jahren genauer unter-
SA&lg*o&4,2<e* U sucht worden- Ich hatte ailch
^o. selbst Gelegenheit, den Kanal in
der Bergstrasse (bei XVIII), wo
er gelegentlich der st&dtischen Kanalisation freigelegt worden war, zu
besichtigen. Die Profile XVm, XIX und XX sind nach den Aufnahmen
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Die Wasserleitung des romischen Trier. 255
des Herrn Museumsassistenten Ebertz angefertigt. Das GewOlbe (bei XVIII)
besteht aus 30 — 40 cm langen, 30 — 35 cm hohen, 10 — 20 cm dicken,
ganz unregelm&ssigen Grunstei-
nen und ist schlecht ausgefQbrt.
Der MOrtel des Gewttlbes ist
aus Kalk, Bachgeschieben und
wenig Ziegelmehl hergestellt.
Die Seitenmauern besteben aus
Kalksteinen, Schiefer und MOrtel.
Die Verblendungschicht ist in
gutem MOrtel gelegt ; das ubrige
ohne Mortel roh gemauert. Die
Zwischenr&ume sind mit Erde S**i%>%*b*v%si,
ausgefullt. (Vgl. Profil II.) &cU&oUi^[
Die Bauart und das Material &c£yLc&€^%
sprechen dafur, dass man es bier
mit dem ursprQnglicben Kanal zu tun hat. Die Sohle ist an dieser
Stelle nicht untersucht worden. Ich habe sie jedoch in unmittelbarer
5*3-
Nahe in der Bergstrasse genau studieren kOnnen. Man bohrte dort
fur das Kanalrohr unter dem vollstandigen erhaltenen ROmerkanal einen
Tunnel, wobei man aber die Fundamente und Sohle der Wasserleitung
ausbrach. Die Seitenmauern des Kanals waren aus Grunsteinen ge-
18*
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256
A. Krobmann
bildet. Sie waren nach aussen unregelmassig, jedoch mit vielem guten
MDrtel aufgeftthrt. Der MOrtel enthielt reichlich Ziegelmehl, war des-
halb von rOtlicher Farbe. Die Soble bestand aus Ziegelkleinschlag-
S*^^^'
beton 9 — 10 cm dick, darunter Grtinsteinbeton 15 cm, zu unterst
Grttnsteinstickung etwa 25 cm, die auch unter den Seitenmauern in
gleicher Anlage fortlief and deren Fundament bildete.
Ahnlicb ist der Kanal bei XIX und XX gebaut. XIX mit einem
Einsteigeschacbt liegt in der Nahe von XVIII. Das Fundament des
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Die Wasserleitung des romischen Trier. 257
Kanals ist bei XX sorgfaltig gebaut. liber einer Lage Grunstein-
stickung findet sich eine doppelte Lage Grunsteine in MOrtel. Auf dem
&$
&+ivtalUiAA4*.
Gewolbe ist eine Mortelschicht bis zu 15 cm Dicke, bestehend aus Kalk,
Kies und wenig Ziegelmehl. Stelle XX liegt 2,50 m sQdlich von der
Nordgrenze der Reverchonschen Mauer, von welcher an der Kanal noch
12,40 m ganz erhalten ist. 3,50 m nordostlich von der nOrdlichen
Mauer der Villa Hettner liegt der sudwestliche Teil des Gewftlbes plbtz-
lich 15 cm tiefer.
Die Maasse der rdmischen Wasserleitung.
Die Tabelle ergiebt als Normalbreite fur den alteren Kanal
75 — 77 cm = 21/* rflmische Fuss. Je nachdem der Kanal gut,
scblecht oder sehr schlecht erhalten und demgemass die ursprungliche
Wandbekleidung ganz oder teilweise oder gar nicht vorhanden ist,
differiert die Breite zwischen 73 und 86 cm. Wo nur ein Kanal be-
steht und seine Breite grosser ist, z. B. bei XII und XV, habe ich
einen Umbau nachgewiesen. Man beachte, dass der Kanal bei XV
dieselbe Breite hat, wie der hintere Kanal bei XIV (siehe den
Pfeil in der Tabelle), was wiederum darauf hinweisst, dass diese Teile
der Wasserleitung gleichzeitig entstanden sind.
Wie ich schon (vgl. oben S. 246) ausgefnhrt habe, hat auch
bei 3, wo der Kanal nur 63 cm breit war, ein Umbau stattgefunden.
Wahrend also der altere Kanal regelmassig dieselbe innere Breite
hat, wechselt sie bei dem neueren Kanal zwischen 63 und 125 cm.
Ebenso sind die Hohen des Kanals sowohl des ursprunglichen als auch
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258
A. Krohmann
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Die Wasserleitung des romischen Trier. 259
des neueren verschieden. Die niedrigste HOhe, welche gemessen wurde,
betragt 85 cm, die hOchste 130 cm. Diese Verschiedenheit ist durcb
die eigentQmlichen Gefalleverh<nisse des Kanals begrundet (siehe
S. 266 ff.).
Quednow glaubte irrtumlich, die Maasse seien uberall dieselben,
die Weite 4 (= 125,54 cm), die Hdhe der Seitenmauern 3 Fuss
(= 94,15 cm), die ganze HOhe 5 Fuss 10 Zoll (= 183,07 cm).
In Nr. 53, Jahrgang 1834, der „Treviristt werden die Maasse
des Kanals nacb den Messungen des Kommunalbaumeisters Bingler
zuerst richtig angegeben. Auf diese Messungen grunden sich auch die
Angaben Schmitts. Es handelt sich um ein Stack des Kanals, das in
dera Weinberge bei dem Caseler Hofe freigelegt worden ist. Die
„Trevirisu schreibt: „Was die Construktion des Kanals betrifft, so ist
derselbe bis zum Entspringen des Bogens 3 Fuss (== 94 cm) hoch und
2l/f2 Fuss (= 78 cm) breit. Das GewOlbe, welches aus Schiefern gebaut
ist, ist 18 Zoll (= 47 cm) dick, sein Radius betragt 15 Zoll
(= 39 cm). Die Seitenwande bestehen abwechselnd aus einer Lage Kalk-
stein und einer dicken Schicht Mortel. Der MOrtel selbst ist eine
Zusammensetzung aus klein gestossenen Ziegeln, feinem Kies, Ziegel-
mehl und Kalk. Die aussere Flacbe der Seitenwande ist mit einem
spiegelglatten, wasserdichtem Cemente bekleidet. Die Dicke dieser
Mauern, jene Bekleidung eingeschlossen, betragt 18 Zoll (= 47 cm).
Die Sohle des Kanals besteht aus einem Est rich, dessen Unterlage ein
Gemisch von iklein gestossenen Ziegeln und Kies bildet. Diese Zu-
sammensetzung ist so fest, dass man sie in Casel und den umliegenden
Dorfern zu Feuerherden braucht und sie deswegen sehr aufsucht".
Die Gesamthdhen des Kanals habe ich ebenfalls in der Tabelle
zusammengestellt. Die kleinste Gesamth&he betragt 128. die grosste 167 cm.
Oberschreitung der Tftler.
Die rOmische Wasserleitung trat nur auf 5 Strecken zu Tage,
ist aber an diesen Stellen fast spurlos verschwunden.
Die ganze Anlage lehrt, dass die Romer ein Heraustreten
des Kanals an die Oberflache, ebenso ein zu tiefes Versen-
ken desselben mOglichst zu vermeiden suchten, deshalb folgten
sie den Windungen der Bergabhange, liessen den Kanal weit in die
Seitentaler einbiegen und bauten die tFberfuhrungen so kurz, als eben
angangig war.
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260 A. Krohmann
„Die Beilinger Scblucht bei Casel, etwa 25 m breit, war das
erste Tal, welches die Wasserleitung gegen 12 m ttber dem Boden zu
durchschreiten hatte. Sie zog sich an der Sudseite des Tales, die
scharfe Kante des Berges tief einschneidend , in das Beilinger Tal
hinein, lief bier noch 160 m bis zu einem Felsen 18). Dort fand man
1850 die Reste des Bogens. Dieser rausste etwa 12 m lang and 4
bis 5 m hoch sein. Es fuhrte ein Weg unter ihm durch. Der Bogen
war aus Sandsteinen errichtet ; man fand in der Nahe beim Bauen der
Weinbergsmauer eine Menge Sandsteine, welche vom Behauen der
Bausteine herruhrten 19).
Quednow sagt: „Bei der zu Casel uber die Ruwer befindlichen
Brucke liegen viele grosse Quadersteine, welche ohne Zweifel zu der
Wasserleitung gehdrt haben" 20). Diese sind jetzt in den Fundamenten
der neuen Brucke vermauert.
Bei dem Grttnhause hatte die Leitung, wenn sie in gerader
Richtung gefuhrt worden ware, in einer HOhe von 9 — 10 m uber eine
130 m breite Talsohle gehen mttssen. Eine solche Leitung ware gross-
artig gewesen, und wie Schmitt erzahlt, hat man ohne Weiteres ge-
glaubt, dass sie bestanden habe21). Der Kanal macht jedoch einen
grosseren Umweg. An dieser Stelle laufen zwei Taler zusammen, und
nur wenige Schritte aufwarts besteht der jene Taler trennende Berg-
kamm, auf dessen Ostlichem Ende das Grttnhaus steht. Die Wasser-
leitung lief in das sttdliche Tal hinauf, ging dann etwa 5 m uber der
Talsohle in den erwahnten Bergkamm. Auf der sudlichen Talseite
ist die Leitung freigelegt (Doppelkanal IX.) In dem gegenttber liegenden
Abhang (bei 14) babe ich nach dem Kanal graben lassen und fand nur
Spuren desselben, bestehend in Kalk- und Sandsteinen und Betonresten.
Brower war bei dem Grttnhause in der Wasserleitung22); er vermutet,
sie habe den HQgel in gerader Richtung durchschnitten und es sei das
Wasser in einem Bassin, ebenda, wo man noch heute am Fusse des
Berges einen Fischweiher sieht, gesammeit und von dort in einem
Doppelkanal weiter gefuhrt worden. Schmitt schreibt: „Wohl sagten
mir Leute vom Grttnhause, sie hatten 1854 die Wasserleitung bei
Anlegung einer Dungergrube neben der Schweizerei des Grttnhauses
18) Dieser Felsen ist jetzt abgebrochen.
x9) Schmitt, Manuskript.
■•) a. a. 0. S. 72.
n) Schmitt, Manuskript.
") a. a. 0. pag. 40 s. X.
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Die Wasserleitmig des romischen Trier. 261
gefnnden; sie dachten sich, dieselbe sei von der ersten Bogenleitung
aus 24 m quer durch den Bergkamm gegangen und auf einer 5 m
hohen Bogenreihe uber das zweite Tal gegangen." Bei einem sp&teren
Neubau der Stallungen ist man wieder auf den Eanal gestossen. Ein
Stack der Kanalsohle war noch vor einigen Jahren in der Mauer des
Stalles rechts von der Tttre dicht am Fussboden zu erkennen (15).
Ferner legte man ein ziemlich gut erhaltenes Stuck des Eanals im
Jahre 1883 bei 17 frei. Dieses bestand bis zum Jabre 1896. Als
der neue Keller gebaut wurde, musste es entfernt werden. Das Ge-
wOlbe war nicht mehr vorhanden. Die Seitenmauern bestanden aus
grossen, roten Sandsteinen. Diese Sandsteinblocke hat man dicht neben
dem neuen Kelterhaus in der Mauer nebeneinander aufgerichtet (16).
Das erw&hnte Kanalstuck bildete den Anfang des Aqu&dukts zur tfber-
schreitung des nOrdlichen Tales. Schmitt schreibt von einer Stelle, die
ebenfalls in dem nOrdlichen Tale zu suchen ist: „Es besteht hier noch
ein 62 cm langer, 47 cm breiter Fundamentstein eines Pfeilers, welcher
noch 47 cm aus dem Boden hervorsteht. Es ist ein grobk5rniger
Sandstein." Ich babe diesen Stein nicht mehr aufgefunden. Schmitt
berichtet ferner, dass man an dieser Stelle mehrere solcher Quadern
ausgebrochen habe; einer sei ein Fuder Wein schwer gewesen. Es
fanden sich auch Ziegel dort, so dass Schmitt annimmt, die Bogen
seien aus Ziegeln errichtet gewesen.
Die enge Schlucht des Meierbaches (21) uberschritt der Kanal
auf einem hohen Bogen, der vielleicht nur 2 m breit war. In den
Weinbergen zu beiden Seiten des Tales wurden vor einigen Jabren
schwere Sandsteinquadern ausgebrochen und zu Weinbergsmauern ver-
wandt. In dem Weinberg auf der Ostlichen Talseite hat man die zu
unterst auf dem Schieferfelsen aufliegenden Quadern, die, durch einge-
bleites Eisen verbunden, in halbkreisfcrmiger Anordnung liegen, unver-
letzt gelassen. Es sind dieses die Fundamente eines m&chtigen Pfeilers.
Es fanden sich in der N&he viele Ziegelplatten, 40 cm lang, 25 — 30 cm
breit und 3 cm dick. Vermutlich war der Bogen aus solchen Ziegeln gebildet.
Den Gr&thenbach (23) uberschritt der Eanal auf einer etwa 6 m
hohen, 15 m langen Mauer, die, weil der Bach nur zu Zeiten und
dann auch wenig Wasser fuhrt, nur einen kleinen Bogen zu haben
brauchte. Schmitt schreibt: „Von hier schleppte man 1848 1,88 m
lange, schwere, durch in Blei gegossene gegen 50 cm lange Eisen-
klammern verbundene Steinquadern nach Kurenz. Noch liegen 2 der-
selben da. An ihrer Aussenseite war Gem&uer."
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262 A. Krohmann
Der Avelsbach hatte frtther einen anderen Lauf, wie man dies
auf alten Earten noch seben kann. Er floss namlich vor der kunst-
lich geschaffenen Ableitung nach dem Gute Nells Landchen von der
Tabaksmuhle an in entgegengesetzter Richtnng wie jetzt and mundete
hi nter dem st&dtischen Friedhofe in die Mosel.
Die Uberschreitung desselben darcb die Wasserleitung erfolgte
unterhalb der Tabaksmuhle. Jetzt ist der Eanal an dieser Stelle
vollstandig verscbwnnden. Scbmitt konnte noch Spnren desselben fest-
stellen. Er schreibt: „Gerade an dem Punkte, wo die von der Eurenzer
Schaferei kommende Strasse an den Avelsbach tritt, vor der Tabaks-
mQhle am Abhange des Avelerbaches erscheint der Boden des Eanals
in geringen Resten an der Oberflache. Von diesem Pnnkte musste er
30 — 40 m tiber dem Boden laufen, den damals noch nicht so tief
liegenden Bach musste er in einem niedrigen, aber doch 2 — 21/a m
weitem Bogen uberschreiten."
Kanaldffnungen.
Die Gesta Treverorum erzahlen, dass ein Sklave im Wettbewerb
mit seinem Herrn, Namens Chatoldus, der gleichzeitig das Amphi-
theater errichtete, die Wasserleitung gebaut habe. Der Sklave hatte
sein Werk zuerst vollendet, aber das Wasser floss nicht in dem neuen
Eanal. Chatoldus triumphierte, denn er allein kannte den Grund: es
fehlten die Luftschachte. Seine ungetreue Gattin aber entlockte ihm
das Geheimnis und verriet es an den Sklaven.
Den Zweck der EanalGffnungen wollte Eick, der 1867 die „ro-
mische Wasserleitung aus der Eifel nach Koln" beschrieb, in der
Beschleunigung des Wasserlaufs finden, worauf auch die lateinischen
Bezeichnungen lumina, spiramina hinwiesen. Eicks Meinung wurde
bestritten von Pfarrer Maassen 23), der annahm, dass die Eanalschachte
nur zum Einsteigen angebracht worden seien, da das Wasser weder
Luft noch Licht brauche.
Sodann vertritt Maassen die Ansicht, dass die r. Wasserleitung
als kommunizierende Rohre zu verstehen sei, und je fester der Ver-
schluss, desto besser sei die Leitung. Die Einsteigeschachte mussten
deshalb an relativ hohen Punkten angebracht sein.
Ob die ROmer bei ihren grossen Wasserleitungen das Gesetz der
konimunizierenden ROhren zu Grunde legten, d. h. ob diese Wasser-
") Die r. Staatsstrasse von Trier iiber Belgica bis Wesseling a. Rhein
und der Romerkanal am Vorgebirge von Pfarrer Maassen in Hemmerich 1881.
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Die Wa88erleitung des romiscben Trier. 263
bauten auch stellenweise Hocbdruckleitungen waren, will ich unter dem
Kapitel nGefollea beleuchten. Sicherist, dass durch Anbringung
von Luftldchern eine Beschleunigung des Wasserlaafs
erzielt wird.
Das in einem geschlossenen Eanale vorw&rts strOmende Wasser
bewirkt vor sicb eine Luftverdichtung, die bei dem geringen Gefalle,
das die r. Wasserleitnngen haben, es erkl&rlich erscheinen lasst, dass
eine vdllige Hemmung des Wasserlaufs eintreten kann. Die Luft-
scbacbte batten den Zweck die Luftverdichtung auszugleichen und so
<len Wasserlauf zu ermOglichen oder doch zu beschleunigen.
Die Schachte der r. Wasserleitung dienten zweitens zum Ein-
steigen zwecks Reinigung und Reparatur des Eanals. Sie haben des-
halb derartige GrOssenverh<nisse, dass sie bequem zum Einsteigen
benutzt werden konnten. Einsteigeschachte hat man bei Rawer, wo
ich selbst bei der ersten Grabung einen freilegte, und in Trier bei der
LOwenbrauerei gefunden. Der Schacht bei Ruwer liegt noch zu Tage.
Fig. XIV giebt den Grundriss. Der Schacht misst im Lichten 100 zu
73 cm. Die Schachtmauern sind zum Teil noch bis oben erhalten.
Der Schacht war vom Gewdlbescheitel an noch 1,28 m hoch. Seine
Mauern bestehen aus Schiefersteinen ; Ziegelstucke in ungleicher Grosse
sind unregelm&ssig eingemauert. Die Mauern sind 50 cm dick und
haben im Schachte und an der Aussenseite glatten ZiegelmOrtel-Verputz.
Fig. XIX zeigt den Schacht in der Nahe der Ldwenbrauerei. Er misst
im Lichten 94 zu 96 cm. Die Schachtmauern sind 42, 49 und 44 cm
dick. Der Schacht hat Ziegelmortelbekleidung ; im Innern ist sie
2 — 3 cm dick.
Das Mauerwerk besteht aus unregelmassigen roten und weissen
Sandsteinen, grttnlichen Kalksteinen und sehr viel gutem MOrtel, aus
Kalk und Ziegelmehl bez. Ziegelstuckchen bestehend. Im Mauerwerk
sind keine Ziegel. Der Schacht ist uber dem Scheitelpunkt des Ge-
wOlbes noch 70 — 100 cm erhalten.
Dass die Schachte in regelm&ssigen Zwischenraumen 24) ange-
bracht gewesen sind, ist unwahrscheinlich, da man ausser den genannten
keine weiteren gefunden hat. Doch erzahlten mir zuverlassige Leute,
dass in den Weinberger) zwischen Ruwer und Meierbach (bei 20) auch
ein Schacht vorhanden sei. Die Arbeiter hatten beim Neusetzen des
") Vitruv (De arch. VIII, 6. 3) verlangt, dass die putei einen actus
(35,5 m) von einander entfernt seien, Plinius (Nat. hist. XXXI, 6. 31) ver-
langt al8 Entfernung der lumina 2 actus.
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264 A. Krohmann
Weinbergs den Kanal im GewOlbe aufgebrochen, waren in denselben
eingestiegen und hatten beim Darchschreiten des an dieser Stelle noch
gut erhaltenen Eanals den Scbacht von Innen geseben. Er soil oben
mit einer Sandsteinplatte verschlossen sein.
Das Gef&lle.
Ober die Kolnische Wasserleitung aus der Eifel schreibt Eick 25) :
„Was man so oft behauptet hat, dass an vielen Stellen kein Gefalle in
unserer Wasserleitung vorbanden sei oder dass sie gar mehrfach An-
hohen und Bergesrucken erstiegen habe, ist bei naherer Prufung als
vOllig falsch befunden worden, wenn auch nicht gelaugnet werden kamu
dass die Grdsse des Gefalles selbst nach den von der Natur gegebenen
Verhaltnissen einer grossen Scbwankung unterworfen war".
Maassen 26) jedoch beweist, dass in dem Eifelkanal Steigungen
vorkommen, die Grosse derselben — an einer Stelle soil sie 27 Pariser
Fuss (= 8,748 m) betragen — erscheint mir zweifelhaft, da nicht
angegeben ist, dass sie sich auf ein Nivellement der Kanalsohle statzt.
„Man sagt nun von den Romern, dass sie das Wasser nicht in
geschlossenen Rdhren in die Taler und wieder ttber AnhOhen geftthrt
haben und hat wohl angenommen, dass dieselben in dem Glauben ge-
handelt hatten, das Wasser mflsse stets auf einer geneigten Ebene
fliessen" 27). Quednow 28) erklart die Bauweise der ROmer, indem er sagt :
„ Die Romer leiteten das Wasser nicht in ROhren mit dem Gefalle der
Berge in die Taler, indem dadurch, besonders wenn mehrere derselben
durchschritten werden mussten, das Wasser in den Rflhren durch das
Oftere Steigen und Fallen sehr viel von seiner Steigekraft, teils durch
das Anhangen der Wasserteilchen an die Seiten der ROhren, teils durch
seine eigne Schwere verloren haben und daher nicht wieder so hoch
gestiegen sein wflrde, als es war, ehe es durch die Taler floss".
Der Verlust an Steigekraft erscheint mir als ein nebensachlicher
Grund. Die Romer bauten deshalb keine grossen Hochdruckleitungen.
weil diese bei ihrer Bautechnik zu schwierig und unzweckmassig ge-
wesen waren. Man bedenke, welch grosse Wassermengen die r. Lei-
tungen auf riesige Entfernungen transportierten 29). Wie stark gebaut
") a. a. 0. S. 176.
") a. a. 0. S. 79.
lf) Steininger in der Treviris. l&U. Nr. 9.
") a. a. 0. S. 64.
*•) Vgl. die Wasserleitungen Roms (Richter, Topographic der Stadt
Rom * pag. 316 ff.). Auch der Eifelkanal war etwa 100 km lang.
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Die Wasserleitung des romischen Trier. 265
musste dann in den oft weiten Talern die gescblossene und ganz ge-
fullte Leitung gewgsen sein and wie konnte man sie bei dem grossen
Wasserdrucke allseitig wasserdicht erhalten ? Gusseiserne ROhren kannten
sie nicht, es kamen mithin nnr Rohre aus Bronze, Blei, Stein, Ton
oder Holz in Betracht oder man hatte einen gemauerten Eanal von
sehr grosser Starke and vOlliger Wasserdichtigkeit herstellen mttssen.
Diese verschiedenen Arten der Hochdruckleitung waren den ROmern
nicht anbekannt und auch von den Griechen schon gebaut30). Zum
Beweise, dass die ROmer derartige Leitungen in kleinem Umfange an-
legten, fuhre ich drei Beispiele an. Zwei km vor Tivoli liess Manlius
Vobiscus, ein Beamter von Domitianus, mit dessen Erlaubnis eine
kleine Abzweignng der Aqua Marcia herstellen, durch eine Wasser-
leitung, die aus Bleirohren gemacht war und unter dem Flussbett des
Anio hinweg fuhrte. Der Zweck dieser Abzweigung war die Versorgung
seiner lieblichen Villa mit frischem Wasser. Statius in seinem Gedichte
die Villa besingend, schreibt, dass in kuhner Weise in Bleirohren die
Marcia unter dem Flusse fliesst. 1586 wurde diese Leitung bloss-
gelegt und es zeigte sich, dass die grossen Bleirohre noch ummauert
waren 31).
Zur Zeit der Gracchischen Revolution baute der Wassermeister
von Alatri eine kunstvolle Leitung aus Steinrobren, die bergauf und
ab geleitet war. Naheres daruber berichtet Angelo Secchi 82), der nach
einer in Alatri gefundenen Inschrift in und ausserhalb Alatris Nach-
grabungen anstellte und Reste von grossen TonrOhren entdeckte.
Jaumann beschreibt in seiner Colonia Sumlocenne 33) eine ge-
schlossene Hochdruckkanalleitung, die sehr sorgfaltig aus regelmassig
behauenen Ealksteinen stark gebaut war. Dieser Kanal ist im Lichten
31 cm breit und bis zur Decke 62 cm hoch.
Brower sagt, da er von den Kanalbauten der ROmer spricht34):
Man legte Gewicht darauf, diese Bauten moglichst fest herzustellen
und ihnen nur den Druck des Bachgefalles zu geben.
Was lehrt nun die rOmische Wasserleitung aus dem Ruwertale?
,0) Vgl. die Wasserleitungen von Smyrna und Pergamon Jahrb. des
Arch. Inst. XIV 1899 p. 8 ff. ; Athenische Mitteilungen XXIV 1899 p. 3 ff.
Sl) Cassius : Corso delF acque antiche. Roma 1756. pag. 104. 105 § 8.
**) Intorno ad alcuni avanzi die opera idrauliche antiche vinvenuti
nella cita die Alatri del p. Angelo Secchi, Roma 1865.
M) a. a. 0. Seite 25.
M) a. a. 0. pag. 41. IX.
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266 A. Krobmann
Ich babe selbst im ersten Teile der Leitung und bei dem Grunhause
ein Nivellement vorgenommen, Herr Museumsassisteni Ebertz hat durch
eine Nachprufung die Richtigkeit meioer Untersuchung bestatigt. Das
Nivellement der Bahnverwaltung. welches beim Ban der Hermeskeiler
Bahn anfgenommen wurde, babe ich znr Erganzung meines Nivellements
vorteilhaft verwerten kOnnen. Durch Zeichnnng im verzerrten Massstab :
Langen 1 : 20 000
Hdhen 1 : 100
veranschanliche icb das Gefalle nnd die Steigungen im ersten Teile der
Wasserleitnng. Dass diese Veranschanlichung kein wirkliches Bild yon
der tatsachlichen Ftthrung der Eanalsohle giebt, ist selbst verstandlich,
denn ich konnte nur einzelne Pnnkte der Sohle einnivellieren, die dann
in der Zeichnnng gradlinig verbnnden dargestellt worden sind. Es
zeigt aber diese Darstellnng klar, dass der Eanal nicht mit stetigem
Gefalle erbant ist, sondern dass er innerhalb des Gesamtgefalles
audi Steigungen hat.
Die senkrechten Linien geben die EanalhOhen (HOhe des Wasser-
fassungsvermOgen, durch die HOhe der Seitenwande bedingt) an den
einnivellierten Punkten an. DieEanalhOhe ist namlich sehr ver-
schieden und wechselt zwischen 85 und 130 cm. Am hOchsten ist
der Kanal bei 4 und IV: 126 und 130 cm. Dort befindet sich
eine grOssere Steigung. Ein Zusammenhang zwischen diesen beiden
Tatsachen ist unverkennbar. Um die Steigungen zu uberwinden,
musste das Wasser angestaut werden, und vor der grOssten
Steigung musste die grOsste EanalhOhe sein, wenn nicht das
Wasser bis zum GewOlbe steigen und den ganzen Eanal fallen
so lite. Quednow, der von den Steigungen keine Eenntnis hatte, schreibt86):
„Dass das Wasser in einer beliebigen HOhe in der Wasserleitung
gehalten werden konnte, ist unzweifelhaft, aber die wasserdichte Wand-
bekleidung durfte nicht uberschritten werden, weil das Wasser das
GewOlbe durchdrungen und dessen baldige Zerstdrung veranlasst haben
wurde".
Dieser Fall ware an der tiefsten Stelle zwischen 3 und IV ein-
getreten, wenn man dem Eanal nur die gewdhnliche HOhe von etwa
90 cm gegeben hatte, und so erklart sich die ErhOhung. Eine
ahnliche, grOssere Steigung zeigt der Eanal an einer anderen Stelle.
Bei VIII liegt die Sohle des vorderen 27 cm tiefer als die Sohle des
") a. a. 0. S. 75.
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Die Wasserleitung des romiechen Trier.
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268 A. Krohmann
hinteren Kanals, and es ist von 8 auf VIII auf eine Entfernung von
nur 75 m ein Gefalle von 120 cm; auf die hintere Kanalsohle be-
zogen mithin 93 cm. Wie das Bahnnivellement angiebt, folgt nun eine
Steigung bis zum n&chsten Untersuchungspunkt von 99 bez. 72 cm.
Es fand also bei VIII ebenfalls eine Anstauung statt ; bei dem Ban des
II. Kanals liess man diese bestehen, doch verringerte man sie, indem
man den neueren Kanal hober legte. Die Gr6sse der Steigung beweist
sogar, dass an Stelle VIII der neuere Kanal vollstandig gefullt lief.
Wie schon frtther besprochen, hat er deshalb eine auffallende, ausser-
gewdhnliche Starke. Nach der Talseite bildet eine machtige Kon-
struktion von 1,33 m Breite einen festen Widerhalt, auch die zu Berg
stehende Mauer, die nicht so stark zu sein brauchte, ist immerhin noch
85 cm breit. Das GewOlbe hat ebenfalls entsprechende Starke. Man
schloss den Kanal mit machtigen Kalksteinen und bedeckte diese mit
einer dicken Schicht Ziegelmdrtel. An keiner anderen Stelle des Kanals
habe ich auf dem Gewdlbe eine ahnliche Bekleidung gefunden.
Aber nun die Frage: sind die angegebenen grossen Stei-
gungen Absicht und kluge Berechnung oder Stumperei? Ich
erklare die erste Ansicht fttr die annehmbarste, denn solch grobe Fehler
sind sicher bei einem derartigen Werke, das doch die Kunst des Nivel-
lierens voraussetzt, als ausgeschlossen zu betrachten. Waren die Steigungen
auf eine fehlerhafte Anlage zuruckzufuhren, so wttrde man doch bei
dem Umbau und bei der Anlage des neueren Kanals sie vermieden
haben. Der Grund der Steigungen liegt darin, dass man durch die
Anstauung eine Klarung des Wassers herbeifuhren wollte
Bei der ersten Steigung erstreckt sich die Erhahung der Seiten-
wande auch bis zum h6chsten einnivellierten Punkte (IV). Einen Grund
fttr diese Ausdehnung der Erhohung kOnnte man darin erblicken, dass
bei einer Reinigung der Kanal dadurch leichter zu durchschreiten war,
denn bei der vorhandenen Hohe von 1,60 bis 1,70 m konnte ein
raittelgrosser Arbeiter sich aufrecht darin bewegen. Der Schlammansatz
war vermutlich hier (an der ersten Klarstelle) am bedeutendsten. Auch
die grdssere Breite des neuen Kanals . scheint Klarungszwecken zu
dienen. Mit dem Eintritt in den breiteren Kanal veringerte sich die
Schnelligkeit des Wassers, und der Schlamm wurde besser abgesetzt.
Ob noch anderswo im Kanal sich Steigungen vorfinden, ist von mir
nicht festgestellt worden. Anzeichen fttr solche, durch besondere Bauart
gekennzeichnet, habe ich an den ubrigen von mir untersuchten Stellen
nicht beobachtet. Ausser bei VIII habe ich keine HOhenunterschiede
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Die Wasserleitung des romischen Trier.
269
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270 A. Krohmann
zwiscben der Sohle im Vorder- und Hinterkanal festgestellt. Die HOben-
lage der Sohlen habe ich bei IX, X, XI, XIII und XIV mit dera
Nivellierinstrument untersucht und gleich befunden. Ganz kleine Unter-
schiede von 1 bis 3 cm erklaren sich durch die geringere oder grOssere
Auswaschung und Verwitterung. Um fiber die gesamte Fahrung des
Kanals eine Vorstellung zu geben, fttge ich eine Ubersicht bei36).
Die Gesamtlange der einnivellierten Strecke (I — XVIII) betragt
12 798 m. Das Gefalle gleich 7,40 m, mithin ein Durehscbnittsgefalle
von 1 : 1729.
Zweck der Wasserleitung.
Quednow lasst die r. Wasserleitung in das Amphitheater munden
und ist der Ansicht, dasselbe habe auch als Naumachie gedient. Diese
„ungluckliche Idee" weist schon Steininger in das Gebiet derFabel37).
Ich habe die Hohenlage des Amphitheaters festgestellt. Die Arena
liegt schon 156,04 ttber N. N. Es ist also unmftglich, dass unser
Kanal das Amphitheater mit Wasser versorgen konnte. (Vgl. die Ni-
vellementtabelle S. 269).
Die Wasserleitung steht mit ihm in keiner Verbindung, sie
schneidet vielmehr die Bergstrasse vor XVIII und lauft in sfidwest-
licher Richtung weiter. 27 bezeichnet die letzte bekannte Stelle.
Die alteren Schriftsteller hatten fiber den Verlauf unserer Wasser-
leitung richtigere Vorstellungen. Brower meint, das Wasser sei bis an
die Stadtmauern geleitet, dort in Kastellen aufgefangen und in die
verschiedenen Stadtteile geleitet worden88).
Maassen berichtet, man habe zur Zeit des Kurfftrsten Philipp
Christoph die Wasserleitung bei ihrem Eintritt in die Stadt gedffnet 89).
Auch erzahlen uns Enen40), Brower41) und Maassen48) als Augen-
••) Die mit ein em * bezeichneten Langen sind den Angabeti des Bahn-
nivellements entnommen, das die Ausdehnungen der ungefahr gleich langen
Strecken der Bahnlinie Trier- Hermeskeil fiir die entsprechenden, in gleicher
Richtung laufenden Stucke der Wasserleitung gesetzt hat. In Wirklichkeit
ist die Wasserleitung langer. Quednow berechnet die Gesamtlange des
Kanals (bis zum Amphitheater) auf 3115 Ruthen = 11681 m.
") Steininger in der Treviris, 1837, 1834, Nr. 31.
M) A. a. 0. pag. 40 s. X.
") Ebendaselbst pag. 86. X.
40) Johannes Enen, Medulla Gestorum Treverens. ed. Schmitz, Regens-
burg 1845 S. 17.
4>) A. a. 0. B. I pag. 38.
41) Ebendaselbst p. 81.
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Die Wasserleitung des rdmiscben Trier. 271
zeugen von bedentenden Wasserleitungsruinen, die sich in dem Wein-
httgel auf dem Wege nach Olewig unfern des Baches auf dessen link en
Seite befanden48).
Ferner hat Ladner44) urkundlich nachgewiesen, dass im 14. Jahr-
hundert in derselben Gegend, die heute Charlottenau heisst, ein Hauser-
block bestanden bat, der Castel, Castele, Castela, Castil genannt wurde,
dann hat er ermittelt, dass der Himmeroder Hof, auf dem westlichen
Hugel des Amphitheaters gelegen, immer cnrtis nostra de longo fonte
oder auch longns fons heisst. Unter diesem Langbrunnen ist offenbar,
wie noch aus anderen Urknnden hervorgeht, die r. Wasserleitung zu
verstehen. Nun hat man wirklich in der Charlottenau beim Anlegen
des Weinbergs, wie Professor Schneemann in Nr. 9 des Philanthropen
vom Jahre 1843 mitteilt, r6mische Baureste entdeckt. Doch konnten
diese, weil sie gleich wieder zugeschuttet wurden, nicht gehOrig unter-
sucht werden. Diese Feststellungen berechtigen indes zu der Vermu-
tung, dass die r. Wasserleitung von 27 an in sanftem
Bogen dem Bergabhang westlich des Amphitheaters
folgend in der Charlottenau geendigt und dass dort das
Wasserkastell bestanden hat46).
Zweckm&ssigkeit der Anlage.
„Der ganze Plan ist sehr glucklich und bot gar keine grossen
Schwierigkeiten. (Schmitt.) „Es durfte sich wohl nie eine bessere
Wasserentnahme finden lassen." (Brower)46).
■*') Die Lage dieser Baureste gab vermutlich die Veranlassung, dass
man glaubte, auch aus dem Olewigertal habe eine Wasserleitung nach Trier
gefuhrt.
44) Ladner, Uber die romische Wasserleitung. Jabresbericht d. Ge-
sellschaft f. nutzl. Forschungen vom Jahre 1856. Trier 1856. S. 23—33.
Vgl. dazu jetzt Trierisches Archiv VI, 1902, p. 59 ff.
4ft) Nibly (Rom antica pars I, Rom 1838, S. 337) schreibt uber die
Wasserleitungen Rome : „Bei dem Eintritt in die Stadt Rom war das Wasser
einer jeden Leitung in einem grossen Sammelbecken angestaut. Von hier
aus verteilte sich das Wasser in die Regionen der Stadt. Solche Sammel-
becken nannte man Castella, da sie vereinzelt, geraumig uud von alien Seiten
geschlossen den Eindruck eines kleinen Festungswerkes gewfthrten. Auf
diesen Kastellen war die Wohnung des Eastellarius. Durch Bleirohre wie
sie heute noch in Gebrauch sind, leitete man das Wasser in die Hauser. Die
Rohre wurden mit ihren Enden in einander geschoben und mit Blei verlotet.
Sie waren in der Form an einem Ende etwas weiter ale am anderen, so dass
sie leicbt in einander pa 88 ten."
*•) A. a. 0. p. 41. X.
19*
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272 A. Krohmann
Es ist von kulturgeschichtlicbem Interesse festzustellen, dass man
trotz dem Fingerzeig, den der Rdmerkanal giebt, nicht wieder den
Versuch gemacht hat, fttr Trier durch die Benutzung des Rower- Wassers
eine reichliche Wasserversorgnng zu schaffen. Ira Jabre 1875 hat der
Wasserbau-Ingenieur Adolf Krakow in einer Denkschrift fiber die An-
lage einer Wasserversorgung der Stadt Trier ausgeffthrt. dass unter
Benutzung der Riveris und nOtigenfalls der Ruwer fur Trier eine aus-
gezeichnete Wasserversorgung geschaffen werden kOnnte. Den Plan
einer Riverisleitung hatte man in den letzten Jahren wieder fallen gelassen.
Aus der erwahnten Denkschrift des lngenieur Erakow entnehme
ich noch uber die Gate des Ruwerwassers folgende Feststellungen :
„Das Ruwerwasser ist analytisch untersucht worden, und zwar Wasser,
welches bei Mertensmuhle geschOpft war und hat sich die Reinheit des-
selben in einer ganz uberrasehenden Weise herausgestellt. Die Bei-
mischung von organischen Stoffen war ein Minimum, wie es sich nur
bei gutem Quellwasser findet, und von den mineralischen Stoffen fand
sich gerade soviel, wie man fur gutes Trinkwasser wunscht. Wenn
nun auch das Ruwerwasser bei starkem Regenwetter getrQbt werden
• sollte, so ist es ja bekanntlich sehr leicht, dasselbe vermittelst eines
guten Filters zu klaren.u
Bedenkt man, dass die Rflmer durch die im ersten Teile des
Kanals angebrachten Anstauungen, vielleicht auch durch die Vorlage
eines Klarbassins an der Einmundung fttr die Klarung des zu Zeiten
truben Ruwerwassers bestens gesorgt hatten, so ist es wohl annehmbar,
dass unser Kanal ihnen eine ausreichende und vorzQgliche Wasserver-
sorgung bot, die alien hauswirtschaftlichen Zwecken genugte und auch
ein gutes Trinkwasser lieferte.
Von Interesse ist es nun festzustellen, wie gross die Wassermenge
gewesen ist, die unser Kanal nach Trier fuhrte. Bei dem Ktilner
(Eifel-) Kanal hat man dieses berechnet. Ich entnehme der vielge-
ruhmten Arbeit von R. Schultze und C. Steuernagel „Colonia Agrip-
pinensisa folgende Angaben47):
Der KOlner Aquadukt lieferte bei einem Durchschnittsgefalle von
1 : 1500 unter dem Vorbehalt, dass sein wirkliches Gefalle noch ge-
ringer gewesen sein kann nach massiger Schatzung bei einer Durch-
HusshOhe von 33 cm taglich 12 000 cbm Wasser, bei einer Durchfluss-
hohe von 57 cm bereits 24 000 cbm.
47) Bonner Jahrb. 98 p. 108.
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Die Wasserleitung des romischen Trier. 273
Da nun unsere Wasserleitung in Bezug auf Breite and Durch -
schnittsgefelle abnliche Verhftltnisse hat (Normalbreite 75 — 77 cm
Durchschnittsgefalle 1 : 1729), so gelten die gemacbten Berechnungen
auch far nnseren Kanal. Die tatsachliche Durchflussbtthe unseres Eanals
ist grosser als 33 cm; icb scbliesse dieses aus dem deutlich erkenn-
baren Umstande, dass die Seitenwande bis zu grOsserer HObe ausge-
waschen sind. Die Auswaschung betragt z. B. bei XII 47 cm.
Gegenwartig verbraucbt Trier 3500 cbm Wasser taglich, im
Sommer steigt der Verbrauch auf 5500 cbm. Der Rdmerkanal lieferte
also mindestens dreimal, vielleicht funfmal soviel Wasser nach Trier
als die jetzige st&dtische Leitung.
Entstehungszeit.
Scbmitt schreibt: nDie Ausfuhrung des Kanals ist eine sehr
geineine und scbeint durch mehrere Unternehmer zu stande gebracht
worden zu sein, da die Arbeit sebr verschieden ist. Nur derjenige,
der den inneren Bewurf ausfuhrte, und es scheint ttberall derselbe ge-
wesen zu sein, war ein Meister. Es kann desbalb nicht angenommen
werden, dass wir hier ein kaiserliches Werk vor uns haben, ohne
Zweifel war es ein Werk der Stadt Trier. Dass die St&dte damals
uberhaupt darnach trachteten, sich mit fliessendem Wasser zu versehen,
beweisen die Wasserleitungen von Mainz, Metz und Koln. Unsere
Wasserleitung kann sich mit keiner der genannten in Vergleich stellen.
In der Bestimmung, wann der Kanal unter den Rflmera gebaut wurde,
haben wir weder eine Inschrift oder sonstige Kunde, auch wttsste icb
nicht, auf irgend eine sonstige Weise einen Anhaltspunkt zu gewinnen".
Ich bin durch meine Untersuchungen zu einem glucklicheren Er-
gebnis gekommen. Der Doppelkanal beweisst, dass die Wasserleitung
lange in Gebrauch war und dann wieder vollst&ndig repariert wurde.
Auf einen langen Gebrauch des Kanals schliesst Schmitt aus der auch
von mir beobachteten Tatsache, dass der neu aufgetragene Mortel in
demselben wieder ausgefressen ist (Fig. XII.)
Im Garten des Herrn Losen vor der Bergstrasse durchschneidet
der Kanal die r. Stadtmauer; man konnte aber nicht feststellen, ob
die Wasserleitung oder die Stadtmauer alteren Ursprungs ist. Da nun
der altere Kanal, ohne Ziegeldurchschuss gebaut, der Bauart der Stadt-
mauer ahnlich ist, so liegt die Vermutung nahe, dass er mit derselben
gleiche Entstehungszeit bat, also etwa der 2. Haifte des dritten Jahr-
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274 F. Cramer
handerts angehOrt. Ich habe im Kanal oberhalb Waldrach eine Mttnze
von Claudius Gotikus (268 — 270) aufgefunden.
Die in der Schutzmauer bei XV aufgefundenen Grabsteinreste, die
sich jetzt im Museum befinden, geben ebenfalls einige Anbaltspunkte.
Teilweise tragen sie alteren ZiegelmOrtelbewurf, sind also vermutlich
scbon bei dem ersten* Bau benutzt worden. In der Museograpbie von
Trier 1900 (Westdeutscbe Zeitschrift Seite 365) giebt Hettner von
diesen Bruchstucken folgende Beschreibung :
„Sieben BlOcke von Grabmonumenten, gef. in der Wasserleitung
Ruwer-Trier (357 — 360), enthalten 4 sehr zerstOrte Grabinscbriften,
von denen auf der besterhaltenen 3 Zeilen zu lesen sind: Secu(nd)inus
A Ingenuia Decmina fili et Sec(und)inia . . . ra . . . 363 ist ein
grosser Block aus Kalkstein, der zu einem Grabmonument von kompli-
ziertem Grundriss gehOrt baben muss; er zeigt Reste von Pilastern,
Delphinkflpfen und ein Flttgelchen. 364 und 362 zwei Sandsteinbl&cke,
sind mit Darstellungen aus dem taglicben Leben in kleinen Dimensionen
geschmuckt; man erkennt einen mit Weinfassern gefullten Kauf laden,
einen Mann auf der Kline, einen in ein Tor einfahrenden Wagen und
anderes, meist freilich arg zerstOrt." Der Kalksteinblock wird aus der
Zeit vor 150 stammen, die Sandsteine sind vermutlich junger.
Von einem, der keine Mdrtelspuren trug, wahrscheinlich also der
II. Bauperiode angehcrt, sagt Hettner, dass solche dieser Art der Zeit
nach 270 angehoren.
Nimmt man an, dass das Grabmonument, zu dem dieser Stein
gehOrte, ein Mensehenalter unversehrt blieb und dann als Baumaterial
verwandt worden ist, so wttrde die II. Bauperiode der r. Wasserleitung
etwa in die Mitte des 4. Jahrhunderts zu verlegen sein.
-0-^=5^-
Der vicus Ambitarvius — sein Name und
seine Lage.
Von Dr. Franz Cramer, Gymn.-Direktor in Eschweiler.
Durch die Forschungen Klinkenbergs beginnt das Bild des
romischen Kdln allmahlich aus dem Nebel der Vergangenheit emporzu-
tauchen ; die erhaltenen Reste und Spuren nehmen feste Umrisse an und
schliessen zu einem geordneten Ganzen sich zusammen. Die castra der
Ubierstadt und ihre Ara gewinnen Leben und Gestalt, und vor unserm
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Der vicus Ambitarvius — sein Name und seine Lage. 275
Auge steigt lebendiger und greifbarer denn sonst jene Szene aus der
Meuterei des Jahres 14 n. Chr. auf, da Agrippina, umgeben von einem
Gefolge jammernder Frauen, von Germanicus, ihrem Gemahl, Abschied
nimmt, urn vor den Wirren des Aufstandes im Trevererlande ScUUtz
und Ruhe zu suchen und dort ibre Niederkunft zu erwarten. Tacitus
(ann. 1, 40) ist es, dessen Feder mit meisterbaft plastischer Gestaltung
uns diese Szene zeichnet; aber, ganz entsprecbend seiner stilistischen
Eigenart, versaumt er es hier wie anderwarts eine genaue Ortsangabe
zu macben. Aus Sue ton (Calig. 8) wissen wir aber, dass Plinius
der aitere, der bekanntlicb i. J. 79 starb und l&ngere Zeit in Germanien
als Offizier sich aufhielt, cin Treveris vico Ambitarvio supra
confluentes5 Alt&re gekannt (wohl selbst geseben bat) mit der Auf-
schrift : eob Agrippinae puerperium'. Welches Kind oder welche Kinder
des Germanicus dort geboren sind — Caligula, wie Plinius meinte,
war es jedenfalls nicht — ist fur unsere Frage belanglos. Dass der
Bericbt des Tacitus mit der Angabe des Plinius bei Sueton zu ver-
binden sei, ist bisber nicht bezweifelt worden und l&sst sich audi
schwerlicb bezweifeln.
An welchem Punkt des Trevererlandes ist dieser vicus Ambi-
tarvius zu suchen? Der Zusatz 'supra confluentes' giebt ja einiger-
massen einen Anhalt; aber da das Gebiet der Treverer, wenigstens zu
Caesars Zeit, bis an den Rhein grenzte, so war man wieder dem
Zweifel preisgegeben, ob unter jenem „Zusammenflussa (confluentes)
der Mundungspunkt von Saar und Mosel oder von Mosel und Rhein
zu verstehen sei. Da machte Ende der neunziger Jahre Dr. Bode wig
oberhalb Coblenz auf bewaldeter H6he eine sehr bedeutsame Entdeckung.
Dass dort oben, im Coblenzer Stadtwald, „rdmischeu tJberbleibsel
seien. wusste man l&ngst ; aber erst die planmassigen Arbeiten Bodewigs
haben der Forschung eine sichere Grundlage gegeben. Neben ausserst
wichtigen und ausgedehnten Resten vorgeschichtlicher Siedelungen und
Befestigungen ist ein Vicus aus keltischer Zeit zu Tage gekommen,
der auch unter rOmischer Herrschaft noch weiter bestand, ja zu be-
sonderer Entwickelung gelangte. Die Siedelung bestand aus vielen
Gehdften, deren Gruppierung um eine grosse Tempelanlage, wie urn
einen gemeinsamen Mittelpunkt, es zur Gewissbeit macht, dass das
Ganze eine zusammengehSrige und in bestimmtem Verbande stehende
Anlage bildete. Es ist durchaus begreiflich, dass der verdienstvolle
Entdecker dieser hochinteressanten Siedelung in der litterariscben tiber-
lieferung nach Anknftpfungspunkten suchte, um den Vicus mit einem
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276 F. Cramer
Namen zu belegen. In der wichtigen Abhandlung uber „Ein Treverer-
dorf im Coblenzer Stadtwalde" (Westd. Ztscbr. XIX [1900] S. 1—67),
durcb die Bodewig seine Forschungen der wissenschaftlichen Welt zu-
ganglich machte, hat er jene Siedelung mit dem vicus Ambitarvius zu
identifizieren gesucht.
In dem Tempel der Ansiedlung kamen Bruchstucke von Statuen
zum Vorschein, die darauf schliessen lassen, dass dort Merkur, oder
vielmebr ein dem Merkur entsprechender gallischer Gott, sowie die
gallische GOttin Rosmerta verehrt wurden. Nun ist Esus der gallische
Handelsgott; Bodewig aber mOchte annehmen, dass auch der gallische
Gott Tarvus „eine Seite des Wesens dieses Gottes (Merkurs) ausmacht,
und dass unter dem Einflusse des rOmischen Gdtterkultus die Darstellung
des Tarvus der des Merkur Platz machte" l). Ware dies der Fall, so
lage die Annahme nahe, dass die Bezeichnung Ambi-t a r v i u s mit diesem
Gottesnamen zusammenh&nge ; es ware dann der Vicus „um den
Tarvos herumtt.
Wir lassen bier die Frage, ob wirklich Tarvos mit dem Merkur
etwas zu thun hat, bei Seite, und prufen zunachst lediglich die Form
des Namens. Die keltische Partikel ambi- bedeutet wie das lateinische
amb- und das griechische &\upi ezu beiden Seiten, um- herum\ Aus
dieser Grundbedeutung entwickelte sich die Fahigkeit des ambi, eine
Begriffsverstarkung zu bezeichnen (vgl. etwa unser: 'rundum satt =
vftllig satt') ; eine solche Verstarkung ist z. B. im kymrischen amdlawd
(=r evalde pauper*) erkennbar, ursprftnglich ambi-tlat, ferner in amgadr
(ambi-catr) = cpotens, validus', in amwiw (ambiviu) = eperdignus'
u. s. w. (vgl. Glttck, Die bei Caes. vorkommenden kelt. Namen,
S. 20). Endlich giebt es — namentlich im Kymrischen und Irischen —
eine dritte Bedeutung, aus der ersten sich ebenfalls leicht ergebend:
die der Gegenseitigkeit, z. B. im Kymrischen ym-wared (Substantiv
und Verbum) = egegenseitige Verteidigung, sich gegenseitig verteidigen'
(s. Glttck S. 23).
Alle drei Bedeutungen finden sich in den mit Ambi- zusammen-
gesetzten Eigennamen, die aus dem Altertum ttberliefert sind. Wir
l) Wenn B. (S. 57) meint, dass dem Tarvos (wegen des Beinamcns
trigaranos) von der Thatigkeit des Merkur besonders das Geleit auf den
Wasserstrassen zakam, „wahrend der den Baum fallende Esus wohl den
Handel auf den Strassen zu schutzen hatte", so ist festzustellen, dass Esus
thatsachlich die Baume (Weiden) am Flussufer fallt, um den Leinpfad frei
zu machen.
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Der vicus Ambitarvius — sein Name und seine Lage. 277
stellen sie im folgenden zusammen; es sind Volks- bezw. Gau -Namen,
sowie Personennamen.
Amb-arri: Caes. b. g. 1, 11, 4 (Aedui, Ambarri et consanguinei
Aeduorum) und 1, 14, 3; vgl. Liv. 5, 34, 5. Sie bildeten einen Teil der
civitas Lugdunensium, zwischen Rhone und Saone. Amb-arri isl aus Amb-
arari entstanden: das Volk zu beiden Seitcn des Arar.
Ambi-dravi: Ptol. 2, 13, 2 (rtV 81 dvazoltxooTfQOt NmQtxoi xcti 'A^i-
8q(xvoi xori 'Jfifiiktuoi). Sie wohnten am obersten Laufe der Drau (Dravus);
vgl. Forbiger, Handb. der alten Geogr. Ill1 327. Auch der Personenname
Ambi-drabus (= Ambidravus), von dem entsprechenden Volkernamen ab-
geleitet, kommt inschriftlich vor (Holder, Altkelt. Sprachsch. I 120).
Ambi-lici: Ptol. 2, 13, 2 (vgl. Ambidravi). Sie werden gewohnlich
als Umwohner der Gail in Norikum bezeicbnet; das ist zwar im allgemeinen
richtig; aber in unmittelbarer Nahe befindet sich das Thai, das bis auf den
heutigen Tag in seinem Namen die Erinnerung an die Jfifii-XiKot bewahrt
hat: das Less-ach-Thal. Das Bestimmungswort -ach (altbochdeutsch aba
= Wasser, Bach) ist spateres deutsches Anbangsel an den Bachnamen Less-
oder urspriinglicher Lech-. Wir haben in diesem norischen Flusschen Licos
einen Namensvetter unseres bairischen Lech, der in mittclalterlichen Ur-
kunden Licus genannt wird.
Ambi-latri: Plin. nat. hist. 4, 108, Volkerschaft in Aquitanien. Der
in Ambi-latri steckende Gewassername erscheint auch in dem Namen des bei
Nemausus liegenden Sees Latera (Plin. 9, 29); Latru ist ein Ncbenfluss
der Aluta in Rumanien, und der Leder-Bach, der beim gleichnamigen
Dorf im Kreis Adenau (Reg.-Bez. Coblenz) fliesst, hat seinen Namen gewiss
nicht vom *Leder\
Amb-isontii oder Ambisontes: Plin. nat. hist. 3, 137 ( Arabisontes) ;
CIL. V 7817, 14 (Ambisontes); Ptol. 2, 13, 2 (Alavvol xai 'AfiPicovrioi).
Ptolemaus nennt die Ambisontii einen norischen Stamm; doch fallen sie
wohl mit den sonst genannten Ambisontes zusammen, die in Ratien, und zwar
im Pinzgau an der Salzach wohnten. Da 'Salzach' offensichtlich ein spat
gebildeter, deutscher Name ist, so wird Is-ont-a der vordeutsche sein.
Bestatigt wird dies durch eine Stelle im Index Arnonis Juvav. (Forbiger
a. a. 0. S. 327): oppidum Salzburch . . . supra fluvium Igonta*), qui
alio nomine Salzaha vocatur.
Pagus Ambi-trebius: CIL. XI 1147 (oft); auf der Tafel von Veleia
(a. 102—113) heisst es : In Veleiate pago Ambitrebio. Bezeichnet wird damit
also ein Bezirk, der in der Gegend von Veleja zu beiden Seiten der Trebia
lag. Hierzu kommt noch der Personenname Ambi-renus, womit Holder
(Altkelt. Sprachschatz 1 122) passend den heutigen Familiennamen 'Am Rhyn'
9) In spaten Texten findet sich uberhaupt bier und da urspriingliches
-s- durch -g- vertreten : so Frigones beim Geographus Ravennas statt Frisones
(Frisiavones).
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278 F. Cramer
vergleicbt (CIL. Ill D XXII p. 866 [a. 105] Ambirenus Juvenci f(ilius)
Rauric(us) pedes coh(ortis) III Gallorura).
II.
Ambi-davus, ein inschriftlich bezeugter Mannesname (CIL. XII 1577)
stellt eine Fortbildung des einfachen Davus dar, das ebenfalls als Personen-
name belegt ist (Holder a. a. 0. I 1245). Das Wort ist zu urkelt. davio
(irisch dtfim, mitttelbretonisch deuiff, deauiff) = 'brenne' zu stellen (vgl.
griech. dccia fur dclfm, altind. davas und dav£s =■ 'calor, ignis').
Ambi-gatus (Li v. 5, 34, 1), Name eines alten Keltenkonigs, ist von
einem im irischen c£th enthaltenen Wortstamm abgeleitet, der 'intellegens,
sapiens' bedeutet (Gluck S. 20); Ambigatus ist also durch 'persapiens' zu
interpretieren. Vielleicht ist Ambi-catus zu schreiben, da dem irischen cath
jedenfalls ein urkeltisches katos entspricht (vgl. lat. 'catus, scharfsinnig').
Amb-iliati (Caes. 3, 9, 10), Volkerschaft an der unteren Loire. Ich
babe lange geschwankt, ob nicht Ambi hier seine ursprungliche Bedeutung
bebalte, indem der Name dieses bretagnischen Volksstammes sich von den
Wohnsitzen an der lie, einem Nebenflusse der Vilaine, herleite. Doch dem
steht wohl die Ableitungssilbe -at- entgegen, die auch in Personennamen
erscheint, so in Magiatus, Teddiatius, Hiatus. Der letzte Name enthalt
offenbar dasselbe Stammwort wie Amb-iliati, namlich das im Kymrischen
erhaltene iliad (urspr. iliat*) = fermentatio. Gliick vergleicbt ahd. iljan
— festinare, ags. flan = fervere, festinare. Ambiliati wird also soviel wie
die Aufwallenden, Feurigen, Ungestiimen bedeuten.
Amb-ilius (CIL. XI 834) und Amb-illos (auf Silbermunzen und
Inschriften, Holder a. a. 0. I 121), beides Personennamen, hangen jedenfalls
mitdemin Ambiliati enthaltenen Wortstamme zusammen (vgl. Stokes, Urkelt.
Sprachsch. S. 46).
Ambi-8agrus (CIL. V 790) Name eines Gottes auf einer zu Aquiieja
gefundenen Inschrift. Hier ist sagrus identisch mit dem keltischen 'sagros,
stark, gewaltig' (Stokes, Urkelt. Spracbschatz S. 289), einer Ableitung vom
Wortstamme aeg-o- Gewalt, Sieg'; verwandte Namen sind (im ogmischen
Dialekt) Netta-sagru, ferner Sagarettos und Sagramni.
Ambi-sasius (CIL. V 4889) hangt zusammen mit dem Wortstamme
sasjo- eine Feldfrucht' (Stokes a. a. 0. S. 292); Ambisasius wird also der
an Feldfruchten reiche Besitzer sein.
Ambi-touti (Plin. n. h. 5, 146), eine Volkerschaft der Galater in
Kleinasien; hiervon der Mannesname Ambi-toutus (Inschrift von Tel-el-
Ghanime am Euphrat, CIL. HI 6707): der Name hangt nicht unmittelbar
mit ftouta, VolkM) zusammen, sondern mit 'tu, schutzen'.
III.
Ambi-vareti (an der oberen Yonne): Caes. 7, 75, 2 und 90,6. Das
Wort -varet muss ein beliebtes Kompo3itionsglied fur Personennamen gewesen
•) „Fruheres t verwandelt sich im spateren Kymrisch in der Mitte
und am Ende in d" (Gluck S. 2L Anm. 2).
4) Stokes a. a. 0. S. 132. Vgl. auch lateinisches 'tutus, sicher, ge-
schutzt' und besonders irisches 'com-tuth, beschutzen*.
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Der vicus Ambitarvius — sein Name und seine Lage. 279
sein, das zeigt eine Reibe von Belegen, die Gliick aus dem Kymrischen bei-
hriogt, z. 8. Catguaret = Catuvaretus (Catu- ist das bekannte galiiscbe 'catu,
Kampf in Catu-volcus u. a.), Elguaret = Eliovaretus. In der heutigen
kymrischen Sprache .bedeutet guared and gwaredn soviel wie liberare, eripere,
•expedire, redimere, ferner gwara: defensio bzw. defendere (Gliick S. 23).
Demgemass ware also Ambivareti identisch mit der oben angefuhrten Wort-
zusammensetzung ymwaret : es hiesse also 'mutuo se defendentes'. So dentet
'Gliick. Mir scheint naher zu liegen ambi auch in Ambivareti als Ver-
starkungspartikel zu fassen und zu erkl&ren: 'starke Wehrmanner'. Jenes
kymrische gwara ist offenbar verwandt mit gotischem varjan, althochdeutscbem
•warjan, werjan: abwehren, verteidigen.
Ambi-variti (Caes. 4, 9, 3), der Name eines Volksstammes am linken
Maasufer, ist wohl nur eine Nebenform statt Ambivareti. Im Gallischen
wechselt i und e haufig.
Die Namen Ambi-mogidus und Ambi-rodacus sind wahrschetnlich
Amtsbezeichnungen, gehoren also nicht hierher (Holder, Altk. Sprachscb. I
121 und 122).
Fassen wir zusammen. So oft ambi in der ursprunglichen Be-
deutung f um-herum, zu beiden Seiten*) vorkommt, verbindet es sich
allemal mit einem Gewassernamen. Da, wo ein Gewassername nicht
mit ambi verbunden erscheint, ist auch die Bedeutung der Partikel
eine andere : entweder drtlckt sie eine Verstarkung oder das Verhaltnis
der Gegenseitigkeit aus. Vergleichen wir nun den Ausdruck vicus
Ambitarvius mit den ubrigen uberlieferten Ortsbezeichnungen dieser
Art, so springt sofort die formale Ubereinstimmung mit dem pagus
Ambitrebius in die Augen. Sollte nicht auch in -tarvius ein Ge-
wassername stecken ? Die nachste Frage ware : Giebt es entsprechende
Flussnamen anderwarts? Thatsachlich finden sie sich, und zwar, wie
es scheint, ausschliesslich auf einstmals keltischem Boden.
Ich nenne an erster S telle den kleinen Fluss Tarf 5), Nebenfluss
des Dee in Schottland (Grafschaft Kirkendbright). Ausserdem kommen
in Betracht: Tarva, jetzt Tarbes an gleichnamigem Bach, Dep. Hautes-
Pyr&nees; Gregor von Tours schreibt : apud Tarvamvicum (glor conf. 48 ;
vgl. Holder, Altkelt. Sprachsch. II 1740). Ferner Tarvanna oder Tar-
venna, jetzt T6rouanne oder T6rouenne, an der alten Romerstrasse von
Gesoriacum nach Bagacum (Bavay). Ptolemaus (2, 9, 8) nennt den
Ort Tarvanna, ebenso die Peutingersche Tafel ; im Itinerarium Antonini
findet sich mehrmals (p. 376, 4; 378, 9; 379, 1) die Form Tar venna :
beide Formen sind gleichwertig. Die Ableitungssilbe -ann- oder -enn-
6) Die Bedeutung dieses Wortstammes ist sicher identisch mit der
Wurzelbedeutung von kelt. tarvos, lat. taurus: 'heftig, reissend\
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280 F. Cramer
ist ein Flussnamensuffix, das in zahlreichen keltischen Gewassernamen
Oder solchen Siedlungsnamen, die nach Flttssen benannt sind, erscheint :
Ros-anna (im Vorarlberggebiet) , Lous -anna (hiernach das heutige
Lausanne benannt), Varc-enna (Warchenne, Nebenfluss der Warche ini
hohen Veen), Bri(g)enna (j. Prien), Vic-enna, Vinc-enna, Scult-enna,
Clar-enna u. s. w.
Nach diesem Bach Tarv-anne oder dem gleichnamigen Ort ist
wohl der pagus Tarvanensis genannt, der in einer karolingischen
Urkunde vorkommt (Pardessus, Diplom. n. 238 torn. 2 p. 340: in
pago Taruanense).
Tarvisium (mehrfach in lnschriften genannt, sowie bei Fortu-
natus Vita s. Martini 4, 681), jetzt Treviso iu Venetien, geht
ebenfalls auf einen Gewassernamen zuruck. Die Bildung ist ahnlich
wie in Tarvenna: wie -enn- ist audi das Sufffix -is- (-es) in Fluss-
namen gebrauchlich : Am-is-ia (Ems), Nit-is-a (Nitz, Zufluss der Nette),
Bragisa (mittelalterlich Brachysa = Braex, Zufluss der Sayn ), Al-is-o(n; 6)
(bei Cassius Dio 'EX(ao)v), Al-is-ont-ia, Nem-es-a (Ninis) u. s. w.
Namensgleich mit diesem Tarvisium ist Tar vis in K&rnten
(Bezirk Villach).
Die Beobachtung, dass das alte Tarvisium mit Lautumstellung
sich zu Treviso gewandelt hat, legt den Gedanken nahe, dass das
Flussnamenwort Tarv- identisch ist mit Trav-. Die Trave wird von
Adam von Bremen (Mon. Germ. hist. Script. VII 310) Trav -enn -a
genannt, scheint sich also im Grunde mit Tarv-enn-a zu decken; im
wesentlichen lautet der Name der Trave auch so bei Helmold (Chron.
Slav. Script. XXI 13): Travena, Trabene. Mag es sich aber hiermit
verhalten, wie immer es will, die angefilhrten Beispiele bezeugen uns
das Vorhandensein des Flussnamenworts Tarv- in Landern mit ehemals
keltischer BevGlkerung.
Was liegt deragemass naher als die Annahme, dass unser vicus
Ambitarvius zu einem Gau gehorte, der zu beiden Seiten eines
Baches namens Tarv-a oder Tarv-os lag? Will nun der gluckliche
Zufall, dass unter den heutigen Gewassernamen des alten Trevererlandes
sich eine Spur der alten Benennung erhalten hat? Ich glaube die
Frage bejahen zu durfen. Zwar ist der Name zur Bezeichnung eines
Flusslaufes von den heutigen Landkarten verschwunden ; aber er lebt
fort in einem Siedlungsnamen: es ist Zerf. Bekanntlich hat man
8) Vgl. raeinen Aufsatz iiber Aliso in Westd. Ztschr. XXI S. 254—276,
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Der vicus Ambitarvius — sein Name und seioe Lage. 281
schon vor langer Zeit diesen Namen mit dem vicus Ambitarvius in
Verbindung gebracht. Aber was stets unerklart blieb und einen
starken Stein des Anstosses bildete, das war das Verschwinden des
ersten Bestandteils des Vicus-Namens, der Partikel Ambi-. Erblickt
man aber in Tarv- einen selbstandigen Eigennamen, und zwar den
eines Baches, so klart sich die Sache sofort auf: der Name des Vicus
selbst mag nicht mehr erhalten sein, dagegen lebt der Bachname weiter,
wenn auch heutigen Tags nur mehr als Bezeichnung einer an seinem
Ufer gelegenen Ortschaft. Zerf — aus zwei Gemeinden, Ober- und
Nieder-Zerf bestehend — wird schon a. 802 (Beyer, Mittelrh. Urk.-
Buch I 45) genannt, und zwar in. der Namensform Cervia (sprich:
Zervia) 7). Hier ist also — der von uns vorausgesetzten Urform Tarv-
entsprechend — die Schreibung mit -v- (statt mit -f-) noch erhalten.
Die Verwandlung der Tenuis T- in einen Zischlaut (Z-) beruht auf
der bekannten Erscheinung der althochdeutschen Lautverschiebung ;
parallele Beispiele sind: Tarodunum = Zarten (bei Freiburg i. B.),
Tabernae = Zabern (Elsass und Pfalz), Turicum = Zurich, Tiberi-
acum = Zieverich (Landkreis K5ln), Tolbiacum = Zttlpich u. s. w.
Der Name Zerf erfullt also alle Bedingungen, die von sprachlicher
Seite zu stellen sind. Es fragt sich, wie es mit der geographischen
Lage stent. Zerf, nahe dem oberen Ruwerthal gelegen, wird durchflossen
von einem Bache, der auf dem Messtischblatt Nr. 3511 („Losheimtt)
als „ Gross-Bach u bezeichnet wird. Es ist ohne weiteres klar, dass
dies nicht der ursprttngliche Name sein kann. Dieser hat eben „Zerfu
gelautet8); wahrscheinlich findet er sich noch auf alten Karten. Der
Bach fliesst unterhalb Niederzerf in die Ruwer. Diese mttndet zwar
unterhalb Trier in die Mosel: das konnte als unvereinbar mit der
Angabe esupra confluentes' erscheinen. Aber es scheint eben nur so.
Der Zerfbach fliesst in sud-nordlicher Richtung, und nach seiner Ver-
7) Bezuglich der Schreibweise Cervia = Zervia vergleicbe man Celtanc
(a. 1157) = Zeltingen, Centemer (a. 893) = Zemmer.
8) Oberstleutnant Schmidt (Bonner Jahrb. 31 S. 211), der im dritten
Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts die Romerstrassen jener Gegend erforschte,
kennt den Namen „ Grosser Bach" noch nicht; er spricht vom „Zerfer Bach".
Eine Anfrage bei dem historischen Archiv zu Koln hatte kein Ergebnis. Die
Antwort lautet: „Die einzige Karte des Ruwergebiets, welche unser Archiv
enthalt (Plankammer Nr. 690 I) giebt dem bei Zerf vorbeifliessenden Bache
kein en Namen." Die Stadtbibliothek zu Trier besitzt keine altere Karte
tiber das fragliche Gebiet.
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282 F. Cramer
einigung mit der Ruwer nimmt diese dieselbe Richtung an. Dieses
Zerf-Ruwerthal verlauft aber parallel zur Saar, und Zerf liegt ungefahr
in gleicher Breite mit Saarburg. Also konnte ein vicus im Gebiet
des Zerf bachs durch die Bezeichnung 'supra confluentes' naher bestimmt
werden, zumal eine Strasse an den 'confluentes' voruber in slidostlicher
Richtung auf Zerf zulief. Schon Oberstleutnant Schmidt, der Be-
grunder der romisch-rheinischen Strassenforschung, hat diese antersucht
und beschrieben (Bonner Jahrb. 31 S. 210 ff.). Sie lief zunachst uber
Pellingen, Nieder-Zerf, Weisskirchen, Wadern nach Tholey; von da
ging eine Zweigstrecke nach dem Herappel bei Forbach, eine andere
nach dem Wdnschweiler Kloster an der Blies.
Es erhebt sich weiter die Frage, ob wir berechtigt sind, jenen
Punkt des Treverergebiets, den Agrippina aufsuchte, abseits des Rheines,
im Herzen jener gallischen Landschaft zu suchen. Zum Gluck sind
wir nicht auf die knappe Erwahnung des vicus Ambitarvius bei Sueton
allein angewiesen. Tacitus ist es, der erganzend zur Seite tritt: er
nennt den vicus, wohin sich Agrippina begab, zwar nicht mit Namen,
lasst aber um so deutlicher die Gegend erkennen, wo der Ort gesucht
werden muss.
Als die Meuterei in dem Winterlager zu Koln sich erhob, und
zwar noch gefahrlicher , als sie kurz vorher in dem gemeinsamen
Sommerlager der vier niederrheinischen Legionen sich gezeigt, da be-
sturmten den Germanicus seine Freunde (ann. 1, 40), er solle doch
seine Person, oder wenigstens seine Familie in Sicherheit bringen;
man net ihm, dem Schutze des oberrheinischen Heeres sich anzu-
vertrauen. Endlich entschliesst er sich, seine Gattin Agrippina mit
dem kleinen (etwa zweijahrigen) SOhnchen ins Gebiet derTreverer
geleiten zu lassen. Man hat nun gesagt, dieses Gebiet habe sich eben
bis zum Rheine erstreckt; die Coblenzer Gegend gehdre noch dazu.
Das trifft fttr die Zeit Caesars zu; aber konnte auch zur Zeit des
Germanicus oder gar des Tacitus die rheinische Militargrenze nach
den Volkerschaften an den Ufern des Stromes benannt werden? Das
ist unwahrscheinlich ; und wollte man diese Annahme dennoch ver-
teidigen — wie erklart sich dann der Umstand, dass die Soldaten.
durch jene Massregel besturzt und wie umgewandelt, mit Scham und
Neid durch diese Bevorzugung der Trierer erfullt wurden: nihil,
aeque (eos) flexit, sagt Tacitus, quam invidia in Treveros. Befand
sich Agrippina unmittelbar am Oberrhein, so musste doch notwendig
jene 'invidia' sich gegen das oberrheinische Heer, ein superiorem
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Der vicu8 Arobitarvius — sein Name und seine Lagp. 283
exercitum', wenden. Und uin jeden Zweifel auszuraumen, heisst es
einige Kapitel weiter (cap. 44), dass die reumtltigen Soldaten ihren
Feldherm baten, er mdchte doch seine Gattin zurnckrufen und diese nebst
seinem Sohne nicht den G alii em als Geisel ftberantworten (revocaretur
coniunx, rediret legionum alumnus neve obses Gall is traderetur).
Wie war es mOglich, dass sie so sprachen, wenn die Prinzessin mit
ihrem Sohnchen sich inmitten romischerLegionare beiand ? Schon
Theodor Bergk9) hat die Wichtigkeit der Taciteischen Schilderung
erkannt. Er bemerkt treffend : „Eben dies, dass die Gattin des fruher
hoch geehrten Fuhrers bei Fremden Schutz vor ihren Landsleuten
suchen musste, machte tiefen Eindruck auf die Gemttter der Soldaten
und bewirkte einen Umschlag". Wenn die Menschen, in deren Mitte
sich Agrippina befand, als Gallier bezeichnet werden, so sagt das in
der That v6llig genug. Aber ein glucklicher Zufall fttgt es — was
Bergk nicht besonders hervorhebt — dass der Schutz, dem die Familie
des r6mischen Oberfeldherrn anvertraut werden muss, ausdrttcklich als
ein fremdlandischer, nichtromischer gekennzeichnet wird.
Bei Schilderung der Abreise der Agrippina betont der Geschichtsschreiber
scharf, dass sie — ohne militarische Bedeckung — ins Triererland,
in fremden, auswartigen Schutz sich begab : feminas lllustres —
non centurionem ad tutelam, non militem, nihil imperatoriae uxoris
aut comitatus soliti — pergere ad Treveros, externam fidem
(cap. 41). 'Externus' ist nur derjenige, der nichtromisch ist;
'externi reges' (Cic.) sind auslandische Konige, ein cexternus terror' ein
Schrecken, der vom Auslande verursacht wird, eine clingua externa'
(Curtius) eine fremde, auslandische Sprache. Das oberrheinische Heer
war aber natiirlich nicht cexternus', es war zum mindesten ebenso gut
romisch, wie das niederrheinische. Bodewig sagt (S. 62 f.): Der
Ort in der Nahe des heutigen Coblenz „ stand unter dem Schutze einer
Abteilung des oberrheinischen He^res im nahen Drususkastell Con-
fluentes, und wenn schon die Treverer im allgemeinen damals ebenso
treu galten wie die rdmischen Soldaten, wie spater erwfthnt wird, -so
kann dies vollends von den Bewohnern des Vicus nicht Wunder nehmen,
die von der Erbauung des Kastells im Tale ihren wirtschaftlichen Auf-
schwung herleiten musstenu. Aber Tacitus spricht, wie gesagt, lediglich
von einer externa fides, einem fremden Schutze, nicht von einem Schutz,
9) Zur Gesch. und Topographie der Rheinlande in romischer Zeit
(Leipz. 1882) S. 89 ff., bes. S. 97.
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284 F. Cramer
in den sich etwa rdmische Legionen und nicht-romische Landesbewohner
geteilt hatten. Blieb Agrippina im Bereiche der Militargrenze unter
der Obhut der Rheinlegionen, dann hatte es gar keinen Sinn, die Treue
der Treverer zu betonen ; denn die U b i e r , in deren Gebiet die rdmischen
Legionen meuterten, thaten der prinzlichen Familie ebensowenig etwas
zu leide wie jene. Die Prinzessin muss ausserhalb derMilit&r-
grenze ihren Schutz gesucht haben: sonst ware die scharfe Gegen-
uberstellung von Romern und Nichtr6mern schlechterdings unverstand-
lich. Wir sehen dabei ganz davon ab, dass das Vorbandensein eines
Detachements in Coblenz fttr die damalige Zeit erst noch zu be-
weisen ware, und dass die Lage des Platzes unfern des Bereichs der
niederrheinischen Annee nicbt gerade einladend erscheinen konnte.
Also im Innern der gallischen Provinz, dem unmittelbaren Ein-
fluss der Legionen entruckt, suchte Agrippina Rube. Bergk hat den
vicus Ambitarvius mit dem in Verordnungen rOmischer Kaiser mehrfach
genannten Contionacum (z. B. cod. Theod. 2, 4, 3 a. 371), jetzt Conz,
oberbalb Trier, identifiziert. Die Lage an sich wurde den zu stellenden
Anforderungen entsprechen. Aber es fehlt an jedem irgendwie stich-
haltigen Grunde, weshalb noch in rOmischer Zeit der Name des Ortes
gewechselt haben sollte. Viillig haltlos ist, was Bergk iiber den Namen
Contionacum vorbringt: „ Contio scheint in Ortlicher Mundart wie eben
bei den Treveri und auch wohl andern belgischen Stammen die Ver-
einigung von zwei Flttssen bezeichnet zu haben, was die Gallier condate,
die Romer confluens, confluentes nennen". Condate kommt allerdings
massenweise in gallischen Ortnamen vor (vgl. ausser dem romischen
confluentes das deutsche eGemund, Munden' u. a.) ; aber fttr die Gleich-
setzung von condate mit einem angeblichen Wort contio liegt nicht die
geringste Spur von Berechtigung vor, und Bergk hat auch nicht einmal
den Schatten eines Beweises dafar versucht. In Wirklichkeit ist Con-
tionacum wie die tibrigen Namen gleicher Art mit einem Personennamen
zusamraengesetzt ; Contionacum ist die Besitzung eines Marines namens
Contio wie z. B. Tiberiacum die Besitzung eines Tiberius.
Wir werden also die umstrittene Niederlassung lieber da suchen,
wo eine Spur des Namens sich findet, wofern die ttbrigen Bedingungen
— Lage und thatsachliche Funde — hierzu stimmen. Man hat langst
eingewandt, dass der Ausdruck 'supra confluentes', ohne nahern Zusatz
gebraucht, bei jedem Leser die Vorstellung jener Siedlung an der
Moselmttndung hervorrufen musse. Es sei jedem geiaufig, Confluentes
mit Coblenz zu identifizieren. Jedem? Wohl wird uns Menschen von
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Der vicns Ambitarvius — sein Name und seine Lage. 285
heute, dem Rheinl&nder zumal, zaerst die Hauptstadt der Rheinprovinz
in den Sinn kommen — ob aber auch dem Rdmer des ersten Jahr-
hunderts, auch dem P 1 i n i u s , als er seine Notiz aber den vicus Ambi-
tarvius niederschrieb ? Es ist nicbt zn ubersehen, dass Sueton jene
Bemerkutig dem Plinius entlehnt hat, nnd zn des letzteren Zeit hatte
Trier scbon eine bedeutende Blute erreicht. Wie fruh Trier nnter
roinischer Herrschaft (seit 52 v. Chr.) sich entwickelt hatte, zeigt der
Umstand, dass gerade hier die alteste rdmische Inschrift der Rheinlande,
nnd zwar ganz ans dem Anfang unserer Zeitrechnung sich gefunden hat.
Und vielleicht schon unter Augustus (31 v. — 14 n. Chr.), spatestens
unter Claudius (41 — 54 n. Chr.) wurde Trier zur rflmischen Kolonie
(colonia Augusta Treverorum) erhoben.
Wollte man gleichwohl sich darauf steifen, dass Sueton die Be-
zeichnung cin Treveris vico Ambitarvio supra confluentes' nicht von
Plinius ubernomraen, sondern aus eigenem geschaffen babe, dann wird
bei der Annahme, jener vicus habe am Rhein gestanden, der Zusatz
«in Treveris' vOllig widersinnig: zur Zeit, da Sueton, ein Zeitgenosse
Trajans und Hadrians, schriftstellerte, war der am Rhein liegende
Streifen des Trevererlandes endgultig von dem ubrigen Gebiet abge-
trennt und zu Germanien geschlagen.
So kann es nicht zweifelhaft sein, dass der Aufenthaltsort der
Agrippina im Umkreise des Saar-Mosel-Zusammenflusses zu suchen ist.
Im ubrigen ist es vielleicht nicht uberflussig zu bemerken, dass der
Siedlungsname Confluentes oder Ad Confluentes auch sonst ziemlich
h&ufig auftritt. Ausser Coblenz in der Schweiz, an der Mundung der
Aare in den Rhein, gab es noch Ortschaften gleichen Namens am Ein-
fluss des Rheines in den Bodensee, an der Mundung der Sau in die
Donau, in Italien an der Aemilischen Strasse zwischen Caesena und
Ariminum (Rimini) sowie am Zusammenfluss des Tritano und Aterno 10).
Wenn uns nun der Name Zerf auf die Stelle hinweist, wo die
alte von Trier kommende RGmerstrasse das Zerfer Thai schneidet, so
erhebt sich gleich die Frage: Wie steht es dort mit dem archao-
logischen Befunde? Schon Ritter machte in seinem oben beruhrten
Aufsatze auf rdmische Siedlungsreste aufmerksam; auf des sel. Mar j an
Veranlassung sind im Jahre 1894 Ausgrabungen unter Leitung des
Herrn Dr. Hans Lehner vorgenommen worden. Die untersuchten
10) Keune, Galloriimische Kultur in Lothringen und den benaclibarten
Gebieten (Jahrb. d. Gesellsch. fttr lothr. Gesch. IX S. 172).
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, III. 20
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286 S. Muller Fz.
Haus- und Badeanlagen bei Baldringen, eine Viertelstunde von Nieder-
Zerf, gehOren spaterer Zeit an u). Aber es sind keineswegs alle Spuren
erscbopfend verfolgt worden. Welche Aufgabe dem Spaten auf rftmisch-
rheiniscbem Boden nocb vorbebalten ist, mag Aliso-Haltern zeigen.
Ob in dem beutigen Hen tern, ganz nahe bei Baldringen, sich
das alte Ambitarvium versteckt — so vennutete Marjan — das ist eine
Frage far sich: uber diese zu anderer Zeit.
») Vgl. Westd. Korrbl. XIV, 1895, Nr. 17 und 111.
Der Haushalt des Utrechter Domkapitels urn das
Jahr 1200.
Von Reichsarchivar Dr. S. Muller Fz. in Utrecht.
Der unten S. 309 abgedruckte Traktat, der aus den ersten Jahren
des 13. Jahrhunderts stammt, gewahrt einen deutlichen tfberblick
daruber, wie damals der Propst des Utrechter Domes den Nahrungs-
mittelbedarf seiner vierzig Kanoniker deckte. Die merkwurdige Ab-
handlung liefert zngleich ein selten klares Bild der damaligen okono-
mischen Verhaltnisse des platten Landes sowohl wie der Stadt im Stifte
Utrecht. Die folgende Darlegnng soil die Anfzeichnangen des Traktats
ordnend und verdeutlichend znsammenfassen und in ihr Verstandnis
einfuhren. Einige Zuge, die der scharferen Beleuchtung des Ganzen
dienen kftnnen, entnehme ich dabei auch den etwas jungeren Aufzeich-
nungen ttber die verwandten Zustande in den Abteien von St. Trond
bei Luttich und in Essen an der Ruhr1).
Unter den Abschnitten des Traktats unterscheidet sich einer
wesentlich von alien anderen, die sich sonst immer nur auf die Ver-
teilung der Nahrungsmittel beziehen. Er lautet: „Im Bistum Utrecht
geben diejenigen, welche die Einkflnfte der MOnche und der weltlichen
Kanoniker verwalten, bisweilen Getreide oder verschiedene Tiere, bis-
weilen auch Geld oder Silber.a Dann folgt eine ausftthrliche Ausein-
>) Le livre de l'abb^ Guillaume de Ryckel (1249—1272). Polyptique
et comptes de Pabbaye de S. Trond, Gand 1896, hgegeben durch H. Pirenne.
— Liber catenates der Essener Stiftskirche (Handschrift des Essener
Kirchenarchiv8, nach freundlicher Mitteilung einer Abschrift durch Herrn
F. Arens daselbst).
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Der Haushalt des Utrecbter Domlcapitels um das Jabr 1200 287
andersetzung der Weise, wie in der bischdflicheD Munzst&tte zu Utrecht
Geld gepragt wird, und fiber den Silberwert des Geldes, sowohl hier
wie in den anderen Mttnzst&tten des Bistums. Den Schluss bildet eine
Anweisnng an die Kanoniker, dass sie gegen die Mtlnzgesellen beim
Bischof Beschwerde fuhren sollen, wenn sie von ihnen schlechtes Geld
erhalten und dadurch Scbaden leiden.
Die Stelle ist sehr wichtig far die Kenntnis des Munzwesens im
1 3. Jahrhnndert. Aber sie ist auch deshalb interessant, weil sie uns den
Standponkt des Antors unseres Traktats klar macht. Es standen sich
im Domkapitel offenbar zwei Yerfahren gegenuber, die einander aus-
znschliessen scheinen. Den Kanonikern wurde der Unterbalt entweder
in Naturalien geliefert, oder sie wurden durch Geldaaszahlnngen in den
Stand gesetzt, ihren Nahrungsmittelbedarf zn decken, wie es ihnen be-
liebte. Daneben stand sogar noch ein drittes System, das uns unter
alien Umstanden unpraktisch erscheint: Austeilung eines gewissen Ge-
wichts an Silber.
Offenbar war der Standpunkt des Autors dieser Aufzeichnung ein
von dem unsrigen ganz verschiedener. Er fuhlte den Unterschied nicht.
Fttr ihn war eine Mttnze noch wirklich ein Stuck Silber, dessen
Gehalt und Grdsse durch den eingepr>en Stempel garantiert wurden;
fttr uns dagegen vertritt ein Thaler nicht mehr ein bestimmtes Quantum
an Silber, sondern einen Wert von 3 Mark Geld, den wir in gutem
Glauben annehmen, wiewohl sein Metallwert kaum die Halfte betragt.
Im Anfang des 13. Jahrhunderts befand man sich in der Stadt Utrecht
in einem Ubergangsstadium. Die gemeinsame Wohnung der Kanoniker
war teil weise bereits aufgelOst. Nur einige wohnten noch beisammen,
die anderen hatten sich wie der Propst eigene Wohnungen gebaut
und waren zur Fob rung eines eigenen Haushalts ubergegangen ; die
Aachener Kegel erlaubte dieses ja; der gemeinsame Haushalt sollte
aber dessen ungeachtet geftthrt werden. Jetzt aber regte das Geld
zur AuflOsung der alten Zustande im Kapitel an. Standen doch
im Domkapitel schon zwei 6konomische Systeme neben einander. Die
Bezahlung der Kanoniker mit Naturalien, nur beim Zusammenwohnen
ausfuhrbar, war noch die gewOhnliche; daneben kannte man aber
schon eine andere, die ein getrenntes Wohnen ermOglichte: die
Bezahlung mit Geld. Allein dieses Tauschmittel war noch sehr un-
vollkommen bekannt; man konnte sich wenigstens noch sehr schlecht
damit zurechtfinden. Man brauchte genaue Angaben aber seinen Wert
und seine Bedeutung, und immerhin besorgte man, man wurde sich
20*
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288 S. Muller Fz.
selbst Eintrag thun, wenn man es annahm. Immer fahlte man sich
geneigt, beim MOnzherrn wegen des Schadens Klage einzulegen, den
man durch die Behandlung des ungewohnten Geldes erlitten zn
haben glaubte.
Diese Bemerkungen mdgen genttgen, nm una den Standpunkt der
Utrechter Kanoniker um das Jahr 12002) klar zu machen. Wir werden
sehen wie sie, obwohl mit dem Wesen des Geldes noch wenig vertraut,
sich doch im Stande zeigten, die Bequemlichkeiten zu erwerben, die
das 13. Jahrhundert dem Stadtbewohner darbot.
Der Dompropst besass wenigstens acht Hdfe : zu Doom, Amerongen
und Cothen im Stift , zu Angeren, Loen, Afferden und Wadenoyen
in der Betuwe, und zu Hese in der Grafschaft Ztttphen. Mit der
Verwaltung dieser Hdfe waren acht Villici betraut, die der Propst
einsetzte, und die nach alter Anordnung verpflichtet waren, wahrend
eines ganzen oder eines halben Monates die Ern&hrung der Domherren
zu ubernehmen. Waren sie dabei saumig, so wurden sie abgesetzt
und waren bruchfallig. Jeder Villicus hatte also der Reihe nach dafur
zu sorgen, dass am ersten des Monates der notige Proviant far die
Domherren in Utrecht anwesend war. Als Jahresanfang wurde der
1. Oktober genommen, wenn die Ernte eingeheimst war und, wie es
heisst, „der Dienst der neuen Feldfruchte anfing.u Dieser Tag bildet
denn auch den Anfang des Ordinarius, der den Kirchendienst des Domes
bestimmte; an der Kathedrale in Luttich (wo es warmer war und
folglich die Ernte etwas frtther beendet sein konnte) fing die Regelung
des Kirchendienstes ebenso mit dem 1. September neu an.
*) Ich setze die Zeit spatestens etwa 1200 an; in der Einleitung der
Utrecbter Edition des Traktates wird der Beweis gebracht, dass er jedenfalls
alter ist als 1204 ; bedeutend alter kann er aber nicht scin. Eine Urkunde von
1118 wurde in dem Texte erwahnt, eine andere von 1126 in einem offenbar
spateren Zusatze. Das scheint den Schluss zu erlauben, er sei zwischen
diesen beiden Jahren geschrieben. Doch trifft dies nicht zu, da die Ver-
teilung des Sprengels in Archidiakonate (wobei dem Dompropste die in
Kap. VII erwahnten Dekanate zufielen) lange nach 1126 anzusetzen ist; die Er-
wahnung der Urkunde von 1126 kann ja natiirlich viel j linger sein als dieses
Jahr. Allerding8 bleibt es moglich, dass wir nur eine spatere Redaktion des
Traktats (der uns nur in einer Abschrift aus der Mitte des 14. Jahrhunderts
uberliefert ist) kennen, wahrend der Kern bedeutend alter ist als das Ende
des 12. Jahrhunderts. — Die Aunosung des gemeinschaftlichen Lebens am Dome
wird schon sehr bald nach 1200, vor 1243, stattgefunden haben ; denn damals
schenkte der Dompropst dem Kapitel die Vergebung von vier Am tern in
Kuche und Keller, um vier Priester mit den Gefallen auszustatten.
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Der Haushalt des Utrechter Domkapitcls um das Jahr 1200. 289
Es ist allbekannt, dass Remigii und Victoris (1. und 10. Oktober)
im Mittelalter die gewflhnlichen Fristen fur die EinlOsung der Zinsen
sind, und dass deshalb die Rechnungen von zablreichen KOrperschaften
mit diesen Terminen anfangen. Dass diese Zahlungsfristen zusammen-
hangen mit der Beendigung der Ernte, wenn bares Geld eingegangen
war, leuchtet ein. In einer noch frttheren Periode, als von Geld noch
wenig die Rede war und die Kunst, sich mit der erforderlichen Nahrung
zu versehen, nocb schwierig war, stand aber selbst das kirchliche Leben,
welches ja das Osterfest als den Jabresanfang ehrte, so sehr unter
naturalwirtschaftlichem Einfluss, dass die Kathedrale das Kirchenjahr am
1. Oktober anfangen liess.
Der Hof zu Doom, offenbar der wichtigste, erOffnete die Reihe
und sorgte, dass am 1. Oktober und am 1. April der fttr einen Monat
nOtige Vorrat in Utrecht vorhanden war. Der Hof in Loon musste
am 1. November das Notige zusenden. Der Hof in Amerongen ttber-
nahm den Dienst fttr den Dezember und Juni. Und so fuhr man immer
fort, bis der Hof zu Afferden am 1. September die Reihe schloss.
Diese Regelung war keine speciell Utrechter Anordnung. Auch in
der Essener Abtei finden wir dasselbe; nur wechselte man dort, wo
man fttr das grOssere Gesinde auch mehr brauchte, und wo man glttck-
licherweise auch mehr Grundbesitz hatte, die Dienste wOchentlich. Auch
da gab es, wie in Utrecht, ganze und halbe H6fe, so dass bisweilen
zwei kleine H6fe zusammen fttr eine Woche (in Utrecht fttr einen Monat)
sorgen mussten.-
Der Betrag, den der dienende Villicus („ villicus procurator") in
Utrecht abliefern sollte, war natttrlich genau bestimmt. und fttr alle
Monate derselbe. Wir kOnnen uns also vorstellen, dass am letzten
September auf dem Hofe zu Doom eine lange Reihe Wagen in Bereit-
schaft stand, um nach den Dom zu befordern : 65 Malter Weizenmehl,
1800 Roggenbrote und 82 Malter Malz (zusammengestellt in im voraus
festgesetzten Verhaltnisse aus 2/s Gerste und lj$ Hafer), 135 Kase,
2 „Loopu Salz, 30 Htthner und 15 Ganse. Ein Hirt folgte mit 60
jungen Schafen („vorschingena) oder (nach der Jahreszeit) 30 jungen
Schweinen; weiter mit einem Schweine, 2 fetten Schweinen („spec-
swynen") und 2 Ferkeln, die als besondere Leckerbissen fttr die Kttche
des Propstes bestimmt waren. Der Villicus, der selbst den Zug wohl
begleitet haben mag, sollte ausserdem dem Propste die in jenen Tagen
nicht ganz unbedeutende Summe von llJ2 Utrechter Schillingen ttber-
reichen, deren Bestimmung uns spater klar werden wird.
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290 S. Muller Fz.
Wir wollen annehmen, dass der ganze Zug glucklich und wohl-
behalten auf dem Domplatze ankommen wird; die Gefahr ist diesraal
weit geringer als in anderen Monaten, wenn z. B. der Proviant aus der
Zutphener Gegend eintreffen muss. Wir befassen uns nan zunachst
mit den Leuten, die mit der Empfangnahme der Esswaren in Utrecht
betraut waren.
Mit Gutachten der Domherren stellte der Propst zwolf Beamte
(„ministriu) an, die gewiss wohl, wie in der Abtei von St. Trond,
den Namen Hausgenossen geftthrt haben werden. Es waren zwei Truch-
sesse, zwei Backer (der Weissbrotbacker und der Schwarzbrotbacker),
zwei Schenken (der Schenk des Propsteikellers und der Bierkeller-
meister), ein Kuchenmeister oder Aufseher des Fleisches und ein Zimmer-
mann nebst zwei Biertragern und zwei Kustern (Hater des Munsters
und des Domturmes). Die Aufsicht ttber den gemeinschaftlichen Schlaf-
saal der Herrschaften war dem jungsten der Domherren auferlegt, der
fur eine gehflrige Beleuchtung des Saales zu sorgen hatte.
Wir konnen diesen jugendlichen Kuster, den der Propst durch
die Abgabe des ihm von einigen Kirchen geschuldeten Wachses unter-
stfttzte, sowie seine beiden Kollegen, die erst neulich zu dieser Stufe
aufgertlckt waren, unberucksichtigt lassen. Auch der Zimmermann, der
spatere Architekt des Domes, erregt far den Augenblick unser Interesse
nicht, weil die dienenden Hdfe nicht (wie in der Essener Abtei) mit
der Lieferung der zum Dombau erforderlichen Materialien beauftragt
waren. Aber die anderen Beamten ziehen unsere besondere Auf-
merksamkeit auf sich.
Die Zustande an unserem Dome waren offenbar ziemlich einfacher
Natur. Die vornehme Abtissin von Essen prangte mit vier sogenannten
Fttrstenamtern : dem Kammerer, dem Marschall, dem Truchsess und
dem Schenk, die, wie es heisst, „begudet vant stichttf waren, d. h. im
Besitze grosser, zum Amte gehoriger Dienstguter. Auch in der Abtei
von St. Trond finden wir diese vier Beamten an der Spitze der
Ministri oder Hausgenossen der Abtei. Aber wenn auch die Sorge des
Kammerers fur das Mobiliar und der Stalldienst des Marschalles in
Utrecht fur uberflussig erachtet wurden, die Stellung der Beamten des
Dompropstes war doch nicht principiell verschieden von derjenigen der
Beamten in den beiden erwahnten Abteien. Die beiden Truchsesse
(„dapiferitt) hatten die Aufsicht in der Herrenkuche (so wurde diese
Einrichtung benannt im Gegensatz zur Privatkuche des Propstes, die
Sondereinkflnfte besass), die Backer in den zwei Backereien, und die
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Der Haushalt des Utrechter Domkapitels um das Jahr 1200. 291
Schenken in den zwei Kellern; unter ihnen waren einige Beamte
tatig, die den Namen „Knaben" fahrten. Sie waren also auch hier
Haupter einer bestimmten Dienstabteilung, wenn ancb die Amtspflichten
eines jeden nicht streng gescbieden waren, so dass der Zimmermann
auch mit dem Reinigen der Pastetenformen beauftragt wurde und der
Backerbursche in seinen freien Stunden in der Kache mit Hand anzu-
legen hatte.
Wie wurden nun alle diese Beamten belohnt? Ein Gehalt in
Geld wird nur ein einziges Mai erwahnt, und zwar in einem Falle,
der gleicb als eine Neuerung bezeichnet wird. Sonst steben sie
vielmehr in Natural lohn. Sie erhalten tagtaglich zwei Weissbrote und
drei „Staufea Bier und an den Feiertagen Speckpfannkucben („ panes
lardorum"); einige bekommen ein Stack Fleiscb und an Fasten tagen
Fisch. Jeder erhalt ausserdem jahrlich zur Kleidung zebn Schaffelle.
Dem Schafhirten des Hofes wird, wenn er sich in der Stadt aufhalt,
jeden Tag durcb <jlen Backer ein Semmelbrot und durch den Bier-
kellermeister ein Stauf Bier eingehandigt. So gebt es auch anderswo:
in Essen werden dem Backer fftnf Brote seines Backwerkes, dem
Mttller 23 Pfund Roggen als Mahllohn ttberlassen; der Kttchenmeister
erhalt Fleisch, Brot, Bier, Schaffelle und Wachslichter. GewDhnlich
wird also jeder Beamte mit dem Produkte seiner Tatigkeit bezahlt.
Doch nicht immer: in St. Trond werden alle Beamten von der
Abtei gekleidet, nur der Schneider der Abtei wird ganz mit Getreide
bezahlt.
Nicht alle Beamten sind einander in der Rangordnung gleich:
dies geht aus ihren Gehaltern hervor. Aber in der alten einfacben
Zeit, da man sich in der Auswahl seiner Nahrung sehr beschranken
musste, brachte ein hOherer Rang dem Beamten keine bessere Qualitat,
sondern nur eine grdssere Quantitat. Anscheinend war man also der
Meinung, dass der Appetit stieg, je nachdem man im Range aufruckte !
Diese primitiven Zeiten ermdglichten es dem Herrn ja kaum, seinen
Beamten in anderer Weise seine Zufriedenheit zu bezeigen ! Doch wird
die Sache sonderbar, wenn wir in Erwagung Ziehen, dass an zahl-
losen Feiertagen den Beamten ausserdem noch Extra-Austeilungen ge-
macht wurden, so dass ihnen z. B. am Martinstag noch ein Extrabrot
und eine Extraportion Fleiscb gereicht wurden, wahrend der be-
vorzugte Zimmermann sogar aber seine Ration 21/* Brote und 2^2
Portionen Fleisch erhalt. Am reichlichsten war wohl die Regelung
am Sonntag Esto mihi, wenn den Beamten gereicht wurden das
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292 S. Muller Fz.
gewohnliche Mittagsfleisch, eine Doppelportion Weissbrot, weiter nocb
ein Weissbrot und ein Stuck Fleiscb and zuletzt eine Salze, ein Huhn,
ein Stttck Schwarte und zwei Pasteten; als Trank vier Staufe Wein.
Nicht anders ging es in der Essener Abtei ber, wo ein Brot pro Tag
fur eine adlige Kanonissin als binreicbend betrachtet wurde, wahrend
doch der Backer einmal sieben Brote an einem Tage erhielt.
Ziebt man dabei in Betracht, dass gerade in jenen Zeiten dies alles
scbwer zu verhandeln war, dann steigt gewiss unsere Hochachung vor
dem Appetit unserer mittelalterlichen Vorfabren bedeutend.
Wenn die Doorner Earawane in Utrecbt angelangt ist, und der
Villicus die gescbuldeten Speisen und Getranke den Beamten abgeliefert
hat, befleissigen sich diese, dieselben gebrauchsfertig zu machen.
Doch damit ist ihre Aufgabe noch nicht gelOst: die zubereiteten Ess-
waren mussen noch verteilt werden. Der Propst giebt sich damit nicht
ab : er lebt ganz fur sich in einer besonderen Wohnung mit besonderer
Haushaltung, wie in St. Trond der Abt und in Essen die Abtissin.
Ihm gehOrt der Cberschuss des Proviantes, der auf seinen Hdfen vor-
ratig ist, und wir durfen uns darauf verlassen, dass er sich daraus
reichlich mit dem Notigen versehen haben wird. Von den Kanonikei n
erfahren wir daruber nichts: nur die beilaufige Bemerkung, dass die
Halfte des monatlich abgelieferten Salzes der Propstkuche zufiel (was
auf eine umfangreiche Verwaltungseinrichtung hinweist) und dass einige
Leckerbissen — wie die zwei bereits erwahnten, monatlich zugeschickten
Ferkel und zwei vorzugliche englische K&se, aus Wille geliefert — an
ihn zu reichen waren. Wir wollen uns denn auch weiter nicht mit
dem Unterhalte des Propstes, sondern nur mit dem seiner vierzig
Untergebenen beschaftigen.
Unter ihnen sind zehn Knaben („pueri*), die noch in die
Stiftsschule gehen und deren Portionen deshalb kleiner sind als diejenigen
ihrer dreissig alteren Mithruder. Jeder Herr („dominustt) erhalt taglich
zwei Weissbrote, ein Roggenbrot, drei Staufe Bier, zwei Staufe Wein
und vier Mai wOchentlich 2J/2 Portionen Fleisch. Die Knaben erhalten
ein Weissbrot weniger und nur zwei Portionen Fleisch, keinen Wein.
Dies ist die festgesetzte Tagesregel ; wir werden jedoch bemerken, dass
bei verscbiedenen Gelegenheiten noch ziemlich viel binzukommt. Im
Voraus aber einige Einzelheiten in Betreff der Speisen selbst, zuerst
tlber das Brot.
Roggenbrot ist offenbar die gewdhnliche allgemeine Speise: in
Essen heisst die Thatigkeit des Roggenbrotbackers das eigentliche
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Der Haii8halt des Utrechter Domkapitels urn das Jahr 1200. 293
„bacampta, wahrend sein Kollege den besondern Titel „weitenbeckera
ftthrt. Ungefalschtes Roggenbrot ist es, das als „Schwarzbrota von
dem „weissentt Weizenbrot unterschieden wird. Der Villicus zu Doom
ubergiebt seinen Laten („litonestt) den Roggen, den sie mahlen und
backen; vor dem 1. Oktober bringen sie die Brote nach den Kloster-
lagern, wo sie bis an den 1. November ausreichen mussen. Von den
Reisenden in Norwegen hOren wir Ofters von dem wunderbar altbackenen
Brote, das ihnen dort auf dem Lande regelmassig vorgesetzt wird;
unsere Domherren haben sich Jahrbunderte hindurch mit gleich trockenen
Brotchen zufrieden geben mussen. Im 12. Jahrh. baben sie schliess-
licb doch dagegen Beschwerde gefuhrt. Unser Traktat erzahlt uns,
dass neulich mit den Villici einiger Hofe ein Cbereinkommen getroffen
war: nicbt mehr 1800 Roggenbrote sollten sie ferner nach Utrecht
schicken, sondern 45 Malter Roggen, die in Quantitat dem ausbe-
dungenen Roggenbrot entsprachen ; die Herren warden dann wohl selbst
das Roggenbrot in Utrecht backen lassen. Dann brauchten sie aber
einen Roggenbrotb&cker, und sie haben sich dann auch, wie wir wissen,
zur Anstellung eines solchen Dignitars entschlossen. Zu seiner Be-
soldung bedangen sie von jedem der Villici, die des Backens enthoben
wurden, 7*/2 Schillinge aus. In der That hatte die Hauptzahl der
Villici den nachteiligen Kontrakt genehmigt; nur die von Doom und
Amerongen hatten abgelehnt, und der Villicus von Cothen hatte sich
nur fllr die Halfte seiner Lieferungen einverstanden erklart. Folglich
war die Stellung des neu angestellten Roggenbrotbackers ausnahms-
weise der.modernen Zeit besser angepasst als die seiner Kollegen; denn
er allein unter alien seinen Amtsgenossen erhielt seinen Lohn grossen-
teils in Geld ausbezahlt. Noch auf eine andere Weise hatten die
Domherren Nutzen von der Ubereinkunft : in den Monaten, wo sie das
Roggenmehl ungebacken erhielten, fttgten sie aus ihrem GesamtvermOgen
noch etwas hinzu, damit ihr tagliches Roggenbrdtchen etwas grosser
wurde.
Es darf nicht wundern, dass die von den Domherren getroffene
Massregel nur auf das Roggenbrot beschrankt wurde, denn fur das
Weissbrot war sie nicht nOtig. Zeigt sich doch, dass schon von alters-
her das Weizenmehl ungebacken nach Utrecht befOrdert wurde: ein
Beweis, dass man auf dem Lande, wo man kein Weissbrot ass, sich
auf die Kunst, dasselbe zu backen, nicht verstand.
Wir haben gesehen, wie das aus Gerste und Hafer hergestellte Malz
mit dem ubrigen Proviant nach Utrecht geftlhrt wurde : es wurde also am
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294 S. Muller Fz.
Dome gebraut3). Das war damals auch ganz natttrlich: zu Essen, wo
nicht alle Tage gebacken wurde, braute man doch taglich, und fast jeder
Burger braute selbst. Der Verwalter des Bierkellers des Domes hiess daher
nicht, wie sein Amtsgenosse des Weines, Schenk, sondern er prunkte
mit dem Titel eines „Bierbeamtena. Wahrscheinlich war er zugleich
auch Brauer, und es erklart sich daraus die Anwesenheit der zwei
Biertrager, die im Weinkeller fehlen. Aber unser schwungvoll titulierter
Bierbeamter hatte trotzdem offenbar keinen Grund, sich besonders mit
seiner Kunst zu brttsten. Er brachte es nicht weiter als zu der Her-
stellung von dttnnem Biere, und obgleich die Herren versuchten, sein
Produkt zu bessern, indem sie zum gelieferten Maize aus eigenem Ge-
samtvermOgen 200 Malter Hafer fttgten, „damit das Bier gut wurde",
es gelang nicht. Da war guter Rat teuer; aber glucklicherweise er-
freute sich die Verwaltung des Hofes in Hese eines gewissen Rufes im
Bierbrauen. Man befahl dem Brauer seiner Lieferung fur den Monat
18 „Klo8terohmentt doppeltes Bier hinzuzufugen, das die Domherren in
der Fastenzeit starken sollte. Doch auch jetzt zeigen die Herren
wieder dieselbe Besorgnis fur die guten Sitten ihrer jungeren Brttder:
so wenig die Knaben taglich Wein erhielten, ebenso wenig bekamen sie
in den Fasten doppeltes Bier ; als Ersatz bescherte man ihnen an ver-
schiedenen Feiertagen einen halben Ease, urn ihnen das Brot appetitlich
zu machen.
Betrachten wir jetzt die Fleischspeisen der Domherren. In Essen
war die Verteilung der gelieferten Schweine und Schafe zwischen den
adligen Kanonissinnen, den Kanonikern und den Bedienten ausserst
genau geregelt. So gewissenhaft, dass, wenn das geschlachtete Tier
verteilt war, durchaus nichts auf der Bank ubrig blieb. Man ass
buchstablich alles: Milz und Lungen des Schafes, Leber, Magen und
Gehirn der Schweine, ja sogar die Eingeweide, selbst wenn das Schwein
als „vynnichu fur den Konsum untauglich gefunden war; gab es zu
viel Fett, dann diente dies zur Beleuchtung des Schlafsaales. Bei der
Verteilung wurde der Rang einer jeden Person mit der grOssten Sorg-
falt beachtet. Man hielt sich punktlich an diese Anordnung, sogar
derart, dass die hOchsten im Range offenbar Opfer der Etikette wurden;
begann doch die Verteilung beim Kopfe des geschlachteten Tieres
und endete beim Schwanze, so dass die Vorgesetzten mit einem halben
■) Id dem Traktate wird dies nicht ausdriicklich gesagt. Aber noch
im J. 1468 batten die fiinf Utrechter Stifte ihre besonderen Brauereien (Burman,
Utr. jaarboeken, II S. 516).
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Der Haushalt des Utrechter Domkapitels urn das Jabr 1200. 295
Kopfe beglttckt wurden, der doch nach unserem Geschmack keineswegs
der beste Teil des Tieres ist.
Am Utrechter Dome konnte von so gewissenhafter Verteilung wie
in Essen nicht die Rede sein; wurde doch das Fleisch noch in der
Herrenkttche zubereitet. Erscheint dies auch sonderbar, weil einige
Herren in besonderen Hausern wohnten, es wird nnwiderlegbar bewiesen
durch die Erwahnung von warmem und gebratenem Fleische. Die
Herren speisten also offenbar zu Mittag noch zusammen4). Allerdings
sahen sie einander auf die Finger, und sie hatten schon einmal fiber
ungerechte Verteilung der Portionen Klage erhoben. Diese hatte daher
ein spezieller Beamter, der Kuchenmeister, vorzunehmen, der in der
Kfiche darauf achten musste, dass die Stficke Fleisch fur jeden Herrn
weder zu gross, noch zu klein genommen wurden.
Jedem Kanoniker wurde vier Mai wftchentlich das sogenannte
Prabendalfleisch gereicht, offenbar (der Name zeigt es schon an) die
Portion, die ursprttnglich jedem Prabendarius gebtthrte. Dieselbe bestand
aus einem halben Schweinskopf oder zwei Schweinszungen nebst den
Lungen, zwei Hinterfftssen des Schweines oder zwei Schaflebern, alles
sowie es der Truchsess, der als Kuchenmeister auftrat, anordnete. Offen-
bar wurde dies als der beste Teil der Fleischration gewttrdigt. Allein
im Laufe der Zeit war noch Vieles hinzugekommen, das wohl weniger
schmackhaft war, aber an Quantitat grosser : namlich eine halbe Portion
gekochtes Fleisch, eine halbe Portion kaltes Fleisch (meistens eine
Stllze) ftir das Abendessen und eine halbe Portion Gebratenes. Der
Braten erschien der Gesundheit der jttngeren Bruder wieder sch&dlich,
denn ihnen wurde er nicht gereicht.
Es ist nicht zweifelhaft, dass die Domherren alle Ursache hatten,
zufrieden zu sein. Aber doch war dies noch nicht alles, was sie er-
hielten: an Sonn- und Feiertagen und kraft besonderer Stiftungen
wurde die Ration urn ein Bedeutendes erhoht laut der Tabelle im
Ordinarius. Ausser dem Prabendalfleisch konnten die Herren bisweilen
sogar bis zu ffinf Portionen erhalten, die dann aus gekochtem Fleische,
Schwarte, einem halben Huhn, einer Pastete und einer Sulze bestanden.
Und zu unregelmassigen Zeiten wurde aus dem Fleischabfall („carnes
pejores") noch ein Leckerbissen hergestellt, der offenbar sehr gewttrdigt
wurde und der vom Essener Register mit komischer Vornehmheit be-
zeichnet wird als eine „farcimen dictum windelwurst", kurz: eine Wurst.
4) Eine Urkunde vom Jahre 1139 des Kapitels zu Altmunster beweist
fur jene Zeit noch deutlich die Existenz eines gemeinschaftlichen Tisches.
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296 S. Muller Fz.
Ich erwahnte nur Schweine- und Schaffleisch. Zuf&llig war dies
nicht : auch in der Karawane, die wir auf dem Wege von Doom nach
Utrecht trafen, fanden sich nur Schweine und Schafe vor. Und in
der That nfthrten sich die Domherren auch fast ausschliesslich davon.
Vom 1. Oktober bis zum 16. Mai assen sie jeden Tag Schweinefleisch,
und ebenso vom 16. Mai bis zum 8. September immer Schaffleisch.
Dies stand felsenfest, jahraus jahrein kam in diese Speisekarte keinerlei
Abwechslung. Nur eine ganz kurze Pause unterbrach das ewige Einerlei
dieser Lebensweise : drei Wochen im Jahre, vom 8. September bis zum
1. Oktober, wurde Ochsenfleisch aufgetischt. Und wohl war man sich
dessen bewusst, dass dieses selten gelieferte Fleisch eine Delikatesse
sei, mit der man sparsam umgehen sollte, denn mit gritester Gewissen-
haftigkeit war es vorgeschrieben, wie unter diesen ver&nderten Umst&nden
durch die Truchsesse gehandelt werden sollte. Als Pr&bendalfleisch
erhielt ein Domherr dann zwei Lebern, ein Knabe etwas anderes, das
zufelligerweise da war ; anstatt des warmen Fleisches und des Gebratenen
erhielt man eine gewOhnliche Portion Fleisch und zum Abendessen das
Eingeweide. Die Ursache so grosser Sparsamkeit mit dem Ochsen-
fleisch kann nicht die verhaltnism&ssige Armut des Domkapitels gewesen
sein, die den Gebrauch des teurern Ochsenfleisches kaum erlaubte.
Finden wir ja in der sehr reichen Essener Abtei in noch viel sp&terer
Zeit eine vollkommen ahnliche Anordnung. Von der Woche an, in die
die Feier der elftausend Jungfrauen fiel, bis in die Himmelfahrtswoche
ass man dort immer Schweinefleisch; vom Himmelfahrtsfest bis zum
Feste der elftausend Jungfrauen wurde Schaffleisch gereicht. Nur zu
Allerheiligen wurden zwei Ochsen geschlachtet , die der Almosenier
(„ officiates elemosinarum") als etwas Besonderes verteilte, w&hrend auch
die Bedienten davon ein kleines Stuck erhielten.
Mir scheint diese Einrichtung ein merkwtirdiges Streiflicht auf
den Anbau unserer L&ndereien im 13. Jahrhundert zu werfen. Unser
Traktat sagt darttber nichts; vielleicht finden wir an dieser Stelle fur
diese Ltlcke doch einen kleinen Ersatz. Schafe sind gewOhnlich da
vorhanden, wo es Heide giebt. Wo Eichenw&lder stehen, werden auch
Schweine zur Eichelmast gehalten. Nur die Anwesenheit von Kuhen
lasst auf das Vorhandensein von Wiesenweiden schliessen. Wenn wir
also in zwei reichen Stiftungen, die weit von einander waren, und
deren Grundbesitz wohl noch weiter verstreut lag, nur auf dem Hole
in Afferden, der mit dem Septemberdienst beauftragt war, einiges
Ochsenfleisch finden, dann liegt wohl einige Veranlassung zu der An-
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Der Haushalt des Utrechter Domkapitels um das Jahr 1200. 297
nahme vor, dass unsere Vorfahren des 13. Jahrhunderts den von ihnen
urbar gemachten Boden fast ausschliesslich als Bauland gebraacht
haben werden, wahrend ausgedehnte Grundstttcke noch mit Heide und
Wald bedeckt waren.
Wir wollen versuchen, die Probe auf diese Annahme zu machen.
Das Inventar zweier HOfe der Abtei von St. Trond aus der zweiten
Halfte des 13. Jahrhunderts ist bekannt: der eine besass 98 Schafe,
30 Schweine, 1 Kuh und 4 Kalber, der andere 116 Schafe, 30 Schweine,
3 Ktthe, 1 Stier und 6 Kalber. Will man einwenden, dass aus diesen
Umstanden noch nicht mit Bestimmtheit auf den Anbau des Bodens
geschlossen werden kann, so mOchte ich auch auf die Tatsache hin-
weisen, dass zu einem der Essener Hdfe gehorten: 48 Morgen Bauland,
18 Morgen Wiese und 6 Morgen Wald, wahrend die Abtei von St. Trond
im Ganzen neben 563 Bunder Bauland nur 40 Bunder Weideland
besass. Allerdings ist es wahr, dass zu den Stadten schon frtth
Gemeindeweiden gehorten. Aber der verfeinerte Geschmack der Stadter,
die hdhere AnsprQche erhoben als die Bewohner des flachen Landes,
kann sie zur Anlage von grossen Weiden in ihrer Nachbarschaft ver-
anlasst haben, als solche auf dem Lande nur ausnahmsweise existierten.
Im grossen und ganzen haben wir jetzt gesehen, wie der ganze
Ertrag der Doorner Karawane seinen Weg in den Haushalt der Utrech-
ter Domherren fand. Beilaufig hOrten wir auch schon, wie den
Herren und den Knaben an den Feiertagen die Htthner und Kase
vorgesetzt wurden. Das Salz, wovon die Halfte in die Kttche des
Propstes ging, wurde so untergebracht : */s vom tjberschuss in die
Herrenkttche, 2/s in die Backerei. Aber wir erinnern uns, dass der
Villicus, als er sich auf den Weg machte, 7lJ2 Utrechter Schillinge
(d. h. 90 Pfennige) zu sich steckte: dieselben fordern noch far einen
Augenblick unsere Aufmerksamkeit.
Die 90 Pfennige wurden durch den Propst in drei Teile geteilt;
zwei davon waren zum Holzeinkauf fttr die Kttche und die Backerei
bestimmt. Das erregt unsere Aufmerksamkeit. Erfahren wir doch,
dass noch in viel spateren Jahren die Essener Hofe Holz lieferten fttr
die Roggenbrotbackerei, und dass die Hdrigen des grdssten Hofes bei
der BefOrderung des Holzvorrates der verschiedenen Hdfe nach der
Abteikttche Dienste leisteten. Weshalb wurde in Utrecht eine andere
Anordnung getroffen?
Oben wurde vermutet, dass zu den H6fen des Domes wahrschein-
lich ausser dem Baulande ausgedehnte Heiden und Walder gehorten.
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298 S. Muller Fz.
Ware dies ganz richtig, so wttrde, meines Erachtens, der Villicus von
Doom es vergezogen haben, die 60 Pfennige statt in Mttnzen in Holz
zu leisten. Das erste hatte ja far ihn mehr Schwierigkeiten als das
zweite, da er das Holz einfach durch seine HOrigen aus dem Walde
herausschlagen und an den Hof fahren lassen konnte. Da er das aber
nicht tat, darf man darin wohl eine Andeutung sehen, dass die Ent-
waldung unserer Heiden schon im 13. Jahrhundert bedenkliche Dimen-
sionen angenommen hatte6).
Auch die tlbrigen 30 Pfennige bedttrfen noch einer erklarenden
Bemerkang. Sie waren ftir die Anschaffnng von Kesseln nnd anderem
Ktichengerat bestimmt. Ganz anders wurde in Essen dem Mangel an
Geratschaften abgeholfen. Auch da branchte man naturlich allerlei fur
die Kuche. Und in der Tat sandten einzelne Hofe Geld ftir die An-
schaffung derselben. Aber die meisten schickten doch Gegenst&nde in
natura: der Eine sollte jahrlich einen kleinen Kessel liefern, der
Andere einen Kttbel; wieder Andere schickten grosse T6pfe oder
Schtlsseln. Nur der grosse Kessel und das Beil wurden alljahrlich von
der Kiichenmeisterin geschenkt. Offenbar war in Essen die Gewohnheit
so eingewurzelt, alles in natura von den Villici liefern zu lassen, dass
man gar nicht auf den Gedanken verfiel, wieviel praktischer es war,
solche Gegenst&nde, die die Villici im spatern Mittelalter doch wohl
grossenteils in der Stadt erstanden, alle zugleich am Bestimmungsorte
anschaffen zu lassen durch diejenigen, die deren bedurften. Der
Utrechter Dompropst hat es also weit frtther als die fttrstliche Abtissin
zu Essen verstanden, das Geld, das er doch als Tauschmittel kannte,
auch konsequent zu verwenden zur Vereinfachung der Wirtschaft auf
seinen HOfen.
Samtliche Leistungen der Karawane aus Doom sind nunmehr
besprochen ; wir wollen jetzt die Herkunft der Speisen der Domherren
besprechen, die in den gelieferten Vorraten nicht vorhanden waren.
Erstens finden wir keine Gemttse. Ich glaube auch nicht, dass unsre
Domherren solche in nennenswerter Menge verzehrt haben werden.
Es ist wahr, in spateren Jahren finden wir in Essen ein „Gartamptu,
dessen Besitzerin verpflichtet war, Kohl und Mus far die Kache der
Abtissin zu liefern, wahrend einige Hofe auch mit der Lieferung von
Erbsen und Bohnen beauftragt waren. Und in St. Trond ist sogar
•) Es 8timmt damit, dass (wie ich schon bemerkte) die Hofe des
Domes nicht, wie die Essener, mit der Lieferung der fur den Dombau be-
stimmten Materialien beauftragt waren.
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Der Haushalt des Utrechter Domkapitels urn das Jahr 1200. 299
schon in der zweiten Haifte des 13. Jahrhunderts die Rede von einem
„ortolanus qui dat olera". Aus den bischoflichen Rechnungen von
Utrecht des 14. Jahrhunderts geht aber hervor, dass wenigstens die
zu Utrecht eingekauften Quantitaten Gemuse regelm&ssig so klein waren,
dass dieselben allem Anschein nach als Zukost zu dem Fleische, kaum
als Nahrung verwendet wurden.
Aber ein Gleiches lasst sich nicht behaupten von einem Artikel,
den der Propst taglich bei seinen Austeilungen an die alteren Dom-
herren brauchte: vom Weine. Die Anschaffung dieses kostbaren Ge-
tr&nks war fttr die Grossgrundbesitzer des fruhen Mittelalters stets mit
grossen Schwierigkeiten verknttpft. Sie empfanden ein lebhaftes Be-
| dtlrfnis nach Wein ; kannten sie doch sonst nur ein einziges Ge-
trank : Bier, gewOhnlich Dunnbier 6). Es wundert uns also nicht, dass
die reichen Abteien und Stifter eifrig bemilht waren, am Rheine und
an der Mosel Guter zu erwerben, von denen sie den Wein direkt be-
zogen, dessen sie ausserdem beim Gottesdienst nicht entbehren konnten.
I Wolfeil war diese Beschaffung gewiss nicht : in den Rechnungen der
Abtei von St. Trond linden wir aufgezeichnet, dass im Jahre 1252 die
Beforderung einer Ladung Wein vom Gute Pommern an der Mosel
nach der Abtei einmal 224 Pfund kostete, wahrend doch der Wein
nur 200 Pfund wert war. Aber der Weg war sicher : auch die KlOster,
denen es beschwerlich war, Wein an den weit entlegenen Markten zu kaufen,
konnten in der Weise doch fest darauf rechnen, dass sie den unentbehr-
lichen Artikel zu seiner Zeit erhalten wurden. Auch unsere Domherren
wussten in den Besitz eines solchen Gutes zu gelangen, das speziell
mit Weinlieferungen fur ihren Bedarf belastet wurde, und das daher
vom gewdhnlichen Dienste der ubrigen HOfe enthoben war. Allein die
Herren waren in der Wahl dieses Gutes nicht glucklich gewesen: es
war nicht am Rheine oder an der Mosel gelegen, sondern es lag weit
nOrdlicher, in Groningen! Tm Jahre 1040 hatte Kaiser Heinrich III,
den die Not der Herren dauerte, sein Gut zu Groningen fttr den Dienst
des Domes bestimmt, unter der nachdrucklichen Bedingung, dass daraus
*) Dann und wann wird noch ein andres Getrank erw&hnt: Most.
Der Ordinarius des Domes berichtet einige Male (z. B. am 31. Oktober) eine
Austeilung von „stopi de musto", und auch in Rechnungen vom Anfange
des 13. Jahrhunderts wird „vinum novum" verzeicbnet. Es ist nicht iiber-
liefert, woher die Domherren dieses Getrank, das ja schwerlich aufbewalirt
werden kann, erhielten.
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300 S. Muller Fz.
jahrlich dem Kapitel nicht weniger als 30 Fuder Wein abgeliefert
werden sollten7).
Bekanntlich wurde im Mittelalter Wein in Gegenden produziert,
wo man jetzt nicht mehr daran denkt, namentlich auch im ndrdlichen
Belgien. Die Namen dieses Getrankes rufen zwar keine freundlichen
Vorstellungen von seiner Qualitat hervor, aber doch lasst sich nicht
bezweifeln, dass nnsere mittelalterlichen Yorfahren dasselbe getrunken
haben. Die Behauptung, dass auf dem Groninger Gute des Utrechter
Domes im 11. Jahrhundert Wein gebaut* wurde, wage ich mit voller
Sicherheit zwar nicht aufzusteilen. Der Wortlaut der Urkunde lasst auch
die Deutung zu, der Kaiser habe bei der Schenkung des Gutes nur
Geldzinsen an das Stift begrunden wollen, aus denen dann der Propst
die Weinunkosten fur die Kanoniker bestreiten musste. Aber mir
scheint sich doch die Schenkung des Kaisers nur durch die Annahme
eines Weinbaues zu Groningen ganz zu erklaren. Haben die Kanoniker,
als sie dem Kaiser ihren Wunsch nach dem Besitze des Groninger
Gutes kundgaben, nur an dessen gunstige Lage gedacht, da der Bischof
auch in der angrenzenden Grafschaft Drenthe die Herrschaft besass?
Dann befremdet es uns, dass der Kaiser dieses Gut nicht eher mit
irgend einer anderen Abgabe als mit einer Weinlieferung belastet
hat, wenn diese im 11. Jahrhundert fur die Groninger ebenso beschwer-
lich gewesen ware als die Geldsendungen. Und wenn es andrerseits
wirklich die Absicht des Kaisers gewesen ist, den Kanonikern den far
sie unentbehrlichen Wein zu beschaffen, warum sollte er gerade das
Groninger Gut geschenkt haben, wenn es keinen Wein hervorgebracht
hatteV Es standen doch andere wirklich Wein produzierende Guter zu
seiner Verfugung, durch die er das Stift hatte versorgen konnen. Sollten
aber die Utrechter Domherren sich viel vom Ertrage ihrer Groninger
Weinberge versprochen haben, so kOnnen wir ruhig annehmen, dass
diese Hoffnung fehl gegangen ist; es wundert uns nicht, dass zu An-
fang des 13. Jahrhunderts von dem Groninger Villicus kein Wein, sondern
Geld ubersandt wurde, womit damals der Propst fur seinen Keller den
notigen Wein kaufte. In Groningen war also zu einer Zeit, als die
anderen Hofe der Dompropstei ihren Dienst noch in natura leisteten, das
Geld schon als Tauschmittel bekannt; damit stimmt uberein, dass der
Groninger Villicus ausnahmsweise nicht mehr mit Erzeugnissen seines
*) Am 2. Marz 1040 und am 26. Mai 1046 machte Kaiser Heiorich
ahnliche Schenkungen an die Kirchen zu Augsburg und Abdinghof.
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Der Haushalt des Utrechter Domkapitels urn das Jahr 1200. 301
Gates, sondern mit Geld far seine Dienstleistungen entlohnt warde. Merk-
wurdig aber ist die Weise, in der zu Groningen das Geld fttr die Sendangen
gesammelt wurde. Das Gat za Groningen war geteilt in verschiedene
Parzellen, die sehr eigentttmlich als „losleenen" bezeichnet warden;
mit diesen Losleenen warden vom Propste diejenigen Personen belehnt,
die einen bestimmten Anteil der jahrlichen Beisteaer far den Propst
bezahlen sollten. Das erinnert an die Einteilung des Hofes Godesberg,
der die aosschliesslicbe Aafgabe hatte, die Essener Abtei mit Wein za
versorgen. Er war in 15 „Lehen" zerlegt, deren jedes jahrlich 3*/2
Ohm liefern sollte.
Es erttbrigte nan noch die Versorgang der Domherren mit Fisch
fttr die Freitage, die der Propst gleichfalls zu vermitteln hatte. In
spateren Zeiten hatte dies wenige Schwierigkeiten gebracht. Seit der
Erfindung des Einsalzens („kakentf) der Heringe, welches die Gelegenheit
erdffnete, den in massenhaften Quantitaten gefangenen Hering lange auf-
zubewahren, war dieser Fisch sehr leicht and allgemein za haben. Sogar
den Essener Hdfen, die meistens weit abwarts vom Marktverkehr lagen,
scheint es keine Beschwerden verarsacht za haben, als die Abtissin
von ihnen verlangte, dass sie zu ihrem gewOhnlichen Dienste ansser
1300 Eiern auch 1800 Heringe fttr die Fasten liefern sollten.
Aber zu Anfang des 13. Jahrhunderts war es gewiss schwierig, die
Verwalter der Heide oder Waldhdfe mit der Lieferung von Fisch zu
beiasten. Glttcklicherweise hatte der Utrechter Propst ein anderes Mittel
zu seiner Verfttgung. Schon die Utrechter Guterliste aus der ersten
Halfte des 9. Jahrhunderts erwahnt die Fischerei in Uteromeri, deren
halber Ertrag an St. Martin gehdrte. Dieses Utermere (der jetzige
Uitermeersche Polder bei Weesp) war im 13. Jahrhundert in den Besitz
der Dompropstei gelangt. In der Palmwoche und in den Kreuztagen
schickte nun der Meister des Sees („magister lacus") zwei sogenannte
„Fischfange" nach Utrecht fttr die Domherren, wahrend ein dritter
Fang fttr den Propst selbst bestimmt war. Solch ein sogenannter „Fangu
ergab keine Kleinigkeit : er enthielt 60 Portionen Hecht, 300 Portionen
Brachs und 1000 PlOtzen, wahrend di^ Portion auf einen halben Hecht
von mittlerer GrOsse oder auf einen halben Brachs, 8 grosse Plotzen
oder 10 Eier festgesetzt war. Die Last, die dem Meister des Uiter-
meer aufgebttrdet wurde, war also nicht gering.
Doch scheint die allwochentliche Versorgung der Domherren vom
Uitermeer aus an technischen Schwierigkeiten gescheitert zu sein. Der
Dompropst zahlte vielmehr an jedem Fischtage einem Domherrn 4 Ut-
Wetsd. Zeitschr. f. Oesch. u. Kunst. XXII, HI- 21
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302 S. Muller Fz.
rechter Pfennige, jedem Knaben 3 Pfennige aus, womit sie ihren Fisch-
bedarf auf irgend welchem Wege decken sollten. Die zu diesen Zah-
lungen nOtige Gesamtsumme von 1 50 Pfennigen fischtaglich (als Maximal-
summe waren 100 Pfund jahrlich festgestellt) brachte der Propst
folgendermassen auf.
Das Bistum war seit dem 12. Jahrhundert behufs der Jurisdiktion
in Archidiakonate eingeteilt, an deren Spitze die Pr6pste der altesten
Kapitel gestellt waren. Diese Archidiakone hatten die Befugnis zur Hand-
habung der Niedergerichtsbarkeit sogenannte Landdechanten zu ernennen,
die auf dem Lande die Ubertreter der Kirchengesetze vorforderten und
straften. So stand audi der Dompropst an der Spitze eines ausgedehnten
Archidiakonates, das einen grossen Teil der jetzigen Provinzen Utrecht,
Nord- und Sud-Holland mit ganz Seeland umschloss. Es entging dem Propste
nicht, dass die ihm steuerpflichtigen Haupter der Dekanate zu bestimmten
Zeiten im Besitze kleiner Geldsummen sein mussten, die das Ergebnis
der auf dem Lande gezahlten Bussen waren. Diese Gel der machte er
nun der Fischversorgung der Domherren dienstbar und so kam es, dass
die Abgaben der geistlichen Niederrichter an den Oberrichter die Jahr-
hunderte hindurch den ratselhaften Namen von „ Fischpfennigen" trugen.
Auch sonst brachte der Propst das Geld zusammen, wo er es nnr
finden konnte. Mehrere von ihm abhangige Kirchen schuldeten ihm
Recognitionsgebuhren in Silber. Die SchOffen von Utrecht bezahlten
von altersher dem Propste jahrlich 10 Pfund, die wieder einen will-
kommenen Beitrag bildeten zu den Fischpfennigen. Naturlich musste
auch der Meister des Uitermeer, der keinen hinreichenden Vorrat von
Fischen geliefert hatte, auch Geld zinsen; er wurde mit der Bezahlung
von 20 Fischpfennigen beauftragt. In Jaarsveld besass der Propst einen
Zehnten, der ihm ziemlich viel Getreide eintrug; im Einverstandnis mit
den Domherren entschloss er sich, dieses Getreide verkaufen zu lassen,
wenn sich eine Gelegenheit darbot, wiewohl er erkennen musste. dass
der Reinertrag ganz unsicher war. Endlich traf es sich glucklich,
dass der Villicus von Hagestein (Gaspewerde), das der Propst offenbar
spater als die anderen HOfe * erstanden hatte, ihm seine Ertrage in
Geld leistete : auch ein Teil dieser Summe wurde zu den Fischpfennigen
bestimmt.
So kam das Geld aus verschiedenen Quellen zusammen. Und
regelmassig an jedem Samstag (naturlich wieder mit Anfang von Oktober>
schickte der Propst von nun an dem Kammerer des Kapitels seinen
Boten, urn sich zu erkundigen, wieviel die Domherren, laut der Tabelle
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Der Haushalt des Utrechter Domkapitels urn das Jahr 1200. 303
des Ordinarius, die folgende Wocke an Fischpfennigen brauchten; der
Betrag wurde alsdann dem Kammerer ansgehandigt.
Endlich war also der Tisch ftir die Herrschaften des Domes ganz
bereit. Wir wissen schon, dass dieselben (insoweit sie nicht einer
eigenen Wohnung den Vorzug gaben) am Dome eine gemeinschaftliche
Wohnung mit einem Schlafsaal hatten. Nur eins brauchten sie noch:
die Kleidnng. Aber auch damit wurden sie in ausreichender Weise
versehen. Es ist uns bereits bekannt, dass der Propst aus der gemein-
schaftlichen Wirtschaft ausgeschieden war. Wurde er dadurch schon
einigermassen seinen Mitbrudern entfremdet, die Yerwaltung seiner aus-
gedehnten Propsteiguter gab ihm vollauf zu thun, sodass er sich mit den
ubrigen Interessen des Stiftes nur wenig beschaftigen konnte. So ent-
stand allmahlich eine gewisse Kluft zwischen dem Propste und seinen
Untergebenen, und je nachdem diese sich erweiterte, wurde es den Dom-
herren auch unangenehmer, sich von ihrem Propste abhangig zu wissen : der
Wunsch nach Selbstandigkeit lasst sich begreifen. Zuerst ausserte sich
dieses Verlangen in dem Bestreben der Kanoniker nach einem eigenen
Vermogen, das nicht vom Propste, sondern von ihnen selbst verwaltet
wurde. Allmahlich gelang es, solches zu erhalten 8), und sobald durch die
Gute vornehmer GOnner ein kleines Verm&gen zusammengebracht war,
das die Herren durch ihren Kammerer verwalten liessen, wurde ein
Teil des Ertrages von den Domherren bestimmt fur die Befriedigung ihres
Bedttrfnisses nach Kleidung. Da ein einfdrmiges Ordenskleid nicht vor-
geschrieben war, musste es aber unzweckmassig erscheinen, fur dieses
Geld (das man „waerscat" nannte) Kleidungsstucke anzukaufen und zu
verteilen. So gebrauchte man denn fur diesen neuen Zweck nicht die
alte Form einer Verteilung in natura; man schloss sich vielmehr
den neueren Einrichtungen an, die, wie wir bereits sahen, auch schon
vom Propste selbst auf seinen spater erhaltenen Hdfen eingefuhrt
worden war, und die einer jeden Person eine grdssere Freiheit der
Bewegung Hess. Das Geld wurde also in der Form sogenannter
nKleidpfennigeu zweimal jahrlich an die Herren verteilt, und sie
selbst verwendeten es zum Ankaufe ihrer Kleider.
Aus obiger Skizze erhellt, dass das Domstift sich zu Anfang des
13. Jahrhunderts an einem Wendepunkt seiner wirtschaftlichen Zustande
8) Siehe z. B. eine Schenkung eines Zehnten an das Kapitel von
St. Peter (1139), „ita ut decimam fraternitas libere et sine respectu
prepositi sui in quos voluerit usus deputet ac disponat."
21*
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304 s- Muller Fz.
befand. Die Formen und Gewohnheiten, welche die Lebensweise der
Herren regelten, datieren gewiss aus alten Zeiten und waren wahrschein-
lich seit Jahrhunderten fast unver&ndert geblieben. Denn in jener Zeit
lebte man langsam und trftge : was einmal von den Voreltern als
zweckm&ssig anerkannt war, wurde von den Nachkommen in Ehren
gehalten; man folgte dem noch Jahrhunderte lang. Und geistliche
Stiftungen, durch ihre Ordensregel, durch die Kraft der allt&glichen
Gewohnheit gebunden, waren immer noch etwas konservativer als
andere. Nun aber fing endlich das alte System zu wanken an. Das
Geld, das im ganzen in den Yerbindungen des Propstes mit seinen
H6fen, sowie mit seinen Beamten und Kanonikern noch keine Rolle
spielte, hatte doch schon an einigen Stellen Eingang gefunden; durch
seine Vermittlung war die Einfuhrung einiger Neuerungen erm6glicht,
die sich als zweckm&ssig empfahlen. Allein es war der alte Wein in
den neuen Schl&uchen; man schien noch nicht daran zu denken, eine
vollkommene Reform durchzufuhren, und das alte Eleid durch ein
andres, den Zeitanforderungen mehr entsprechendes zu ersetzen. Aber
das konnte schliesslich doch nur eine Frage der Zeit sein. In der
Handelsstadt Utrecht, die nur wenige Schritte entfernt lag, beherrschte
schon seit lftngerer Zeit das Geld alle Verh<nisse; kaum denkbar war es,
dass die Eanoniker, als sie jeden Tag die aus den neuen Lebens-
bedingungen hervorgehenden Vorteile beobachteten, sich auf die Dauer zu-
frieden geben sollten in ihren altmodischen Verhaltnissen. Urn so mehr,
als sie nicht nur in ihren Okonomischen Lebensbedingungen, sondern auch
in andrer Hinsicht gerade damals an einem Wendepunkt angelangt waren.
Das Kanonikat hatte, als wir dessen Bekanntschaft machten, bereits
eine Entwickelung von mehr als fttnf Jahrhunderten hinter sich.' Seit
den altesten Zeiten befand sich in dem Gefolge eines jeden Bischofs
eine Menge Geistliche, die er brauchte, um ihm bei der Erfullung
der vielen Pflichten, denen er nachkommen sollte, behilflich zu sein:
Priester fttr den Dienst in der Kathedrale und fttr die Mission, Kleriker
fur die Verwaltung des Bistums, die Korrespondenz, den Unterricht, die
Rechtsprechung und andere amtliche Besch&ftigungen. Die Uberlieferung
meldet denn auch, dass schon Willibrord nicht weniger als achtzig
solcher Geistlichen bei sich hatte. Seit dem 8. Jahrhundert Iebten
diese Personen meistens nach der vom Bischof Chrodegang von Metz
(f 766) festgesetzten Regel, die 818 von der Synode in Aachen ab-
ge&ndert und tlberall eingefUhrt worden war. Mit dem Bischofe zu-
sammen wohnten die Herren als Brttder in einem Munster an der
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Der Haushalt des Utrechter Domkapitels urn das Jahr 1200. 305
Kathedrale and lebten von dem gemeinschaftlichen Kirchengut. Der
Bischof war das Haupt der Bruderschaft, die seinen Rat bildete.
Aber anf die Dauer genttgte dieser Zustand nicht. Wenn auch
die Gesellschaft hierarchisch organisiert war, dem Bischof konnte, als
er durch Grundbesitz und Stellung reich und ein machtiger Kirchenfurst
geworden war, das Zusammenleben mit seinen Untergebenen in ein und
demselben Gebaude und nach derselben Kegel kaum mehr genugen.
Die gemeinschaftlichen Kirchenguter wurden also verteilt nnd der Bischof
zog in eine eigene Wohnung, die zum Palaste wurde. Dort richtete
er sich zugleich, nun freier in der Wahl seiner Vertrauensmanner, eine
eigene Hofhaltung ein, die ihm bequemer war als der alte Rat, auf
(lessen Erganzung er immer nur wenig Einfluss auszuuben vermocht
hatte. So stand dieser alte Rat, stolz auf sein altes Anrecht an der
Mitherrschaft, woftir er doch die n&tige Erfahrung nicht mehr besass,
unter seinem neuen Oberhaupte, dem Propste. Noch immer filhlte er
sich ein Ganzes, aber nicht mehr mit, sondern vielmehr wider den
Bischof; naturlich musste diese Entfremdung immer grosser werden.
Dem Kapitel selbst machte sich diese Vereinzelung am meisten fuhlbar.
Es hatte seine Existenzberechtigung verloren; das Leben seiner Mit-
glieder war ganz ziellos geworden. Die Observanz der Ordensregel,
die den Nebenzweck gehabt hatte, ihr Leben in den Geschaften zu
heiligen, war von nun an ihre Lebensaufgabe geworden.
In diesem erzwungenen Mussiggang entwickelten sich allerlei Miss-
brauche. In Utrecht bot die Klosterzucht langer Widerstand als irgendwo
sonst; aber schon zu Anfang des 12. Jahrhunderts ausserte der Echter-
nacher Abt Theofrid doch bittere Klagen uber die Entartung des Lebens
auch der Utrechter Geistlichkeit.
Auf die Dauer ertrugen die Mitglieder der Gesellschaft das leichte,
aber geistlose Leben auch nicht. Schon zeigte es sich, wie einige von
ihnen den unnotigen standigen Aufenthalt in Utrecht als ziellos und
ohne Nutzen betrachteten. Schon liessen sie die Fleischt&pfe Agyptens
im Stiche und erlaubten sich, sich anderswo niederzulassen, an Platzen,
wo sie glaubten ein nutzlicheres oder ein angenehmeres Leben fuhren
zu kdnnen, wahrend sie ein tlbereinkommen trafen mit einem Stell-
vertreter, der fttr sie die gewdhnliche Andacht verrichten und sich an
den taglichen Mahlzeiten beteiligen sollte, wahrscheinlich gegen einen
Ersatz in Geld an den Reiselustigen. Aber da dieser Missbrauch sich
verbreitete, hatte man kurz vor dem J. 1200 beschlossen, dieser
Freiheit, welche die doch schon so leichten Verpflichtungen der Kanoniker
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306 S. Muller Fz.
zom reinen Spott machte, Einhalt zu thun, indem man einige der
Ublichen Ansteilungen an die Abwesenden einstellte.
Die meisten blieben denn auch. Aber der Freiheitstrieb des
Weltling8 lehnte sich auf gegen die zwecklos gewordene Einschliessung
in den gemeinschaftlichen Munster. Einzelne zogen es schon vor, mit
einem Kleriker oder einem Chorknaben als Bedienten, in eigenen
Wohnungen innerhalb der Immunitat 9) zu wohnen ; dort lebten sie, den
Geistlichen einer Kathedrale unahnlich, mehr als Rentiers. So schien
ihnen das Leben zwecklos gewordenen Zwanges und ewigen Mussig-
ganges wenigstens einigermassen ertraglich. Doch haben die Besten es
wohl nur notgezwungen getragen und sich nach ihrer Befreiung gesehnt ;
der mittelalterliche Trieb nach . Abenteuern — so verst&ndlich in der
mittelalterlichen Gebundenheit der Zustande — muss sie zur Ungeduld,
zur Verzwqiflung gebracht haben. Weshalb sollten sie auch nicht gehen?
Es lag kein Grund zum Bleiben vor! Konnten sie doch ebenso gut
wie in Utrecht ihre Andacht an jedem beliebigen Orte ausserhalb der
Stadt verrichten.
Aber doch blieb man beisammen: war auch aus diesem Baume
das Leben geschwunden, die hohle Rinde hielt die Kanoniker fest um-
schlossen. So lange man ihnen die geschuldeten Abgaben noch in natura
reichte, war es den Herren durchaus unmOglich, sich zu entfernen,
wenn sie ihre Einktinfte nicht preisgeben wollten. Und deshalb hielt
man sich an die inhaltslosen Gewohnheiten. Sollte man die gemein-
schaftlichen Tische nicht mehr anrichten? Aber das bedeutete eine
Revolution! Das ware etwas UnerhOrtes, ein greller Widerspruch
gegen alle Vorschriften ihrer uralten Regel, das ware eine Freveltat
gewesen! — Und so lebte man in den Tag hinein; man behielt
den alten Schlendrian, der doch der ganzen Umgebung gegenuber lacher-
lich und widerspruchsvoll geworden war, noch immer bei. Man blieb
beisammen, weil man nun einmal das Zusammenleben gewohnt war,
weil man daran gewohnt war, sich am alten Tische niederzulassen,
um die altqn Fleischtfipfe, die im alten Speisezimmer aufgetischt wurden.
Am Ende ist freilich das alte Band doch zerrissen worden. Wie
das zugegangen ist, wissen wir nicht; aber das Geld hat sich in der
alten, konservativen Immunitat eingeburgert. Und mit einem Schlag ist
da alles anders geworden: in einigen Jahren sind die alten Formen
•) Nach dem Ordinarius wurden die Herren an dem Tage vor Ostern
morgens fruh geweckt „tam in dormitorio quam in do mi bus".
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Der Haushalt des Utrecbter Donikapitels una das Jahr 1200. 307
verandert, ist alles uber einen neuen Leisten geschlagen. Aber die
Entartung der Zustande, der, von den alten Formen umschlossen, noch
Einhalt getan worden war, hat sich da auch an der Oberflache gezeigt ;
die AuflOsung der alten Regeln, die Verweltlichung des Kapitels, sind
nun alsbald eine offenbare Tatsache geworden.
Wenn wir anderthalb Jahrhundert spater, urn 134010), den
Utrechter Dom wieder besuchen, so haben alle Samen der Aufiosung
in uppiger Kraft gekeimt: es zeigt sich uns ein ganz anderes Bild.
Die gemeinschaftliche Wirtschaft hat schon vor langen Jahren ihr Ende
erreicht. Die Verteilungen von Fleisch, Fisch, Speck. Kase und Wein
sind abgeschafft und durch Geldverteilungen ersetzt worden, die noch
iinnier monatlich stattfinden, und deshalb „Monatspfennigeu heissen.
Nur das Brot und das Bier werden noch am Dome zubereitet, und
taglich verteilt; aber den Kanonikern ist es doch gestattet, auch dafur
Geld zu verlangen. Durch diese reichlichen Geldausteilungen sind jetzt
alle in den Stand gesetzt, innerhalb der Immunitat in eigene Wohnungen
umzuziehen. Sie leben da unter ihrem selbstgewahlten Oberhaupte,
dem Dechanten, denn ihr ehemaliges Oberhaupt, der Dompropst, hat
ihnen ganz den Rucken zugewandt. Seitdem man seiner in Utrecht
nicht mehr bedurfte, wohnt er auf seinem Hof zu Doom, wo er ein
Schloss gebaut hat und an der Spitze seiner zahlreichen Lehnsmanner
das Leben eines Edelmannes fuhrt. Seine H6fe hat er grOsstenteils
verpachtet, urn Geld fur seine Austeilungen11) zu erhalten, und die
Sorge fur seine Rechtsprechung und fur die Abrechnung mit den Dom-
herren12) hat er zwei Stellvertretern uberlassen.
So hatte das Geld auch in diesen lang verschlossenen Zufluchts-
ort des Alten Eingang gefunden, und es hatte die Verwaltung gleich
urn ein bedeutendes vereinfacht. Auch die Beamten des Domes, jetzt
nicht mehr ndtig fur die Zubereitung der Speisen, sind zwar nicht
,0) Der neue Zustand ist ausfuhrlich beschrieben in Wstinc's Rechts-
Imch des Domes vom Jahre 1342.
n) Allmahlich sehen wir in den cartularia der Propstei, wie die Giiter
an Grossgtitsbesitzer in Erbpacht ubergehen : schon 1254 und 1265 drei Hofe,
1331 das Uitermeer, 1381 und 1382 die Hofe Heze und Angeren. Im Jabre
1263 hielt das Domkapitel es fur angebracht, dagegen durch die Forderung
Protest zu erbeben, der Propst solle vor der Yerpachtung urn seine Ein-
willigung bitten.
ia) Im J. 1263 wurde in den Streitigkeiten zwischen Dompropst und
Kapitel ein Urteil gewiesen : das Kapitel forderte, der Probst solle zu Utrecht
residieren, der Propst weigerte sich.
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308 S. Muller Fz.
entlassen worden (solches verbot ja der eigentumliche Konservatismus
des Mittelalters), aber man hat ihnen, wahrend man sie im Genusse
ihrer Einkfinfte liess, andere Pflichten aufgebttrdet : sie verrichteten jetzt
einige kirchliche Dienste im Dome und sind von gewdhnlichen Vikaren
kaum mehr zu nnterscheiden. Und die Besten der Kanoniker, die
lebensfrohen, kraftigen Manner, sind fortgezogen und verzehren den
Ertrag ihres Kanonikates auswftrts; sie studieren an einer Universitat
oder leben als Beamte an irgend einem Hofe, als Gelehrte in einer
grossen Stadt. Sie haben wieder einen Lebenszweck gefunden, wenn
auch ein Leben ausserhalb der Kathedrale, die ihnen wohl Nahrung
fur den KOrper, aber nicht fur den Geist schenken konnte. Nur die
Bedeutungslosen und die Kraftlosen, die Manner ohne Thatkraft sind
geblieben. Sie sind geblieben und schlendern durch die Stadt, und
sie sprechen fiber die Leistungen andrer Leute. Ihr geistiger Horizont
wurde beschrankter, ihr Betragen schlechter, ihre Stimmung verdriess-
licher. Essen und Trinken sind jetzt ihre teuersten Interessen: schon
der Zeitgenosse bezeichnete ihre Existenz durch die spdttische Aussage :
„Canonicus Agit Nihil Omnino Nisi In Curam Uentris Sui!tt
Was hat so bald, innerhalb einiger Jahre, die veralteten Ein-
richtungen des Domstiftes so vollstandig umgestflrzt? Gewiss war es die
Nahe der Stadt Utrecht und der fortwahrende Verkehr der Domherren
mit den handeltreibenden Einwohnern. Denn wenn wir der Essener
Abtei, die reicher und machtiger war als der Utrechter Dom, aber
weitab vom Getftmmel der Welt lag, jetzt einen zweiten Besuch ab-
statten, so finden wir, dass dort noch alles beim Alten geblieben ist.
Das gemeinschaftliche Zusammenwohnen der Stiftsdamen ist zwar auch
dort eingestellt und durch besondere Wirtschaften ersetzt. Aber noch
immer verzehrt man dort ohne einige Abwechslung im Winter Schweine-
fleisch und im Sommer Schaffleisch, das nach alter Gewohnheit drei
Mai w&chentlich den Stiftsdamen ausgereicht wird. In einer Zeit, da
ausserhalb der Mauern der Abtei das Geld schon lange fiberall die
Herrschaft ffihrte, war man innerhalb derselben noch immer nicht auf
den Gedanken verfallen, dass es praktischer ware, den gesondert
Wohnenden Geld fur ihre Wirtschaften zu verteilen als ihnen Fleisch-
portionen zu verteilen. Und deshalb zogen die Karawanen, die wir
frfiher auf dem Wege von Doom nach Utrecht trafen, zwischen den
fernen HOfen und der Essener Abtei noch immer hin und her.
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Der Haushalt des Utrechter Domkapitels urn das Jahr 1200. 309
Liber Camerae1).
I. (De stipendiis.)
1. Statuta sunt Trajecti in ecclesia beati Martini 40 etipendia et unum,
quod dicitur doraine, ut habeant qui asscripti sunt et meruerunt. De biis
ergo stipendiis 30 appeUantur dominorum stipendia et 10 puerorum.
2. Unum, quod superest, dicitur stipendium domine, omnem habens
plenitudinem de biis, que prepositus dispensat, de aliis autem nichil. Hoc
dividunt inter so sacerdos, dyaconus, subdyaconus bac racione.
Panes ita dividunt. Unum album panem recipit sacerdos in die, et
dimidium dyaconus, et dimidium subdyaconus; recipit eciam siliginem sub-
dyaconus.
Cervisiam ita dividunt. Unum stopum recipit dyaconus, duos sub-
dyaconus.
Carnes ita dividunt Sacerdos recipit ferculum calidum carnis et
ferculum noctis et assaturam; dyaconus recipit prebendalem carnem. In
festivis diebus, quando ad cotidianas carnes dantur 3 fercula, tunc sacerdos
recipit 2, scilicet callum et gallinam; dyaconus recipit sultam. Quando
4 fercula dantur, tunc iterum sacerdos recipit 2: gallinam et callum; dya-
conus recipit calidum ferculum, subdyaconus sultam. Quando ver6 5 fercula
dantur, tunc sacerdos recipit 3 fercula: callum, gallinam et artocreas; dya-
conus et subdyaconus 2, sicut superius dictum est Omnes pejores carnes
recipit sacerdos.
Denarios piscium ita dividunt. Si in septimana fuerint 4 denarii, tunc
sacerdos recipit 2, et dyaconus et subdyaconus 2. Si 8, sacerdos recipit 5,
dyaconus et subdyaconus 3. Si 12, sacerdos recipit 8, dyaconus et sub-
dyaconus 4. Si 16, sacerdos recipit 10, dyaconus et subdyaconus 6. Si 20,
sacerdos recipit 13, dyaconus et subdyaconus 7. Si 24, sacerdos recipit 16,
dyaconus et subdyaconus 8. Si 28, sacerdos recipit 18, dyaconus et sub-
dyaconus 10. Quando vero dantur pro convivio 4 denarii, sacerdos recipit 3
et dyaconus 1. Quando vero pro convivio 8, sacerdos recipit 6, dyaconus et
subdyaconus 2. In ebdomada Palmarum et in Diebus rogacionum sacerdos
recipit salmon em et lucium, dyaconus fercula brasmorum, subdyaconus
vornos vel ova.
Vinum ita dividunt. Quando dantur 2 stopi, bos recipit sacerdos
Quando vero 4 vel 5 vel 6 dantur, dyaconus recipit 1. Quando vero 7 dantur,
sacerdos recipit 4, dyaconus 2, subdyaconus 1.
1) Die Handsohrift ana der Mitte des 14. Jahrhunderta (worin anch Wstlnca
Reehtabuch des Domes enthalten iat) ruht im Arohiv des Domes iu Utrecht, lob werde
den Traktat in dem Zuatande, worin or una dort uberllefert worden iat, mit elnigen anderen
Aufaataen ttber die Verfaaaung dee Domkapitels in den Schrlften der „Vereeniging tot m
uitgare van oudvaderlandsche reohtabronnen11 an Utrecht herauageben. Hier babe ich mir
beim Abdruck dea TraktaU grtaaere Freiheit erlaubt Ich babe alle apiteren Znsatze,
wenn ale in den Znaammenhang paasten, in die Noten verwiesen; die anderen, die atOrend
wirkten, gana fortgelaseeu. In der Einleitung meiner Utrechter Heranagabe werde ich die
Grande, die mioh sn dieaer Behandlnng dea Traktattextea beetimmte , anafahrlioh mitteilen.
Schreibfehler der Handsohrift verbesaere ich hier, ohne ea an bemerken. Ioh draoke hier
den Traktat in der Qeatalt, ao wie er nach meinem Daf&rbalten nraprflnglioh gelantet
haben muas.
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310 S. Muller Fz.
3. Tricesimum stipendium de stipendiis dominorum habet dominus
episcopus libere cum omni beneficio, si fuerit in civitate presens; si autem
fuerit absens, caret refectorio et cellario elemosinarum et denariis vinorum.
Idem beneficium recipit ejusdem ecclesie decanus, sive fuerit presens
sive absens. Si obierit episcopus, et alius eligatur qui fuerit canonicus, ipse
electus stipendium conservabit quousque regalia susceperit, decano recipiente
stipendium predecessoris ; post investituram regalium, vacabit canonia episcopi
defuncti, et decanus recipiet electi stipendium. Si is, qui eligetur, canonicus
non fuerit, cedet ei prebenda defuncti episcopi, et tunc ante investituram
regalium et postea decanus semper habebit stipendium : decanus enim nunquam
carebit a).
4. Decimum stipendium de stipendiis puerorum pertinet ad custodiam
dormitorii. Quod qui habuerit, faciet custodiri aut ipse custodiet dormitorium ;
et ille habebit stipendium, sive sit presens sive absens.
Et recipiet a sacerdotibus Civilis ecclesie 10 solidos in Assumpcione
sancte Marie : inde providebit, nt singulis noctibus sit lumen in dormitorio.
Recipit eciam ab ipsis sacerdotibus 5 libras cere in Octobri, in Novembri, in
Decembri, in Januario, in Februario pro 355 spintlicht •) ; istam ceram instituit
prepositus, ut custos dormitorii singulis noctibus anni tocius singulas habeat
candelas, quibus inferat lumen in dormitorium et accendat lucernam in
fenestra necessariorum.
Si quid autem perditum fuerit in dormitorio de vestimentis, que pertinent
ad chorum, ipse custos reddet aut aliquo jure contradicet.
Vicario suo dat siliginem de stipendio suo, et stopum cervisie, et 2
denarios de denariis piscium in septimana, et vornos et caseos.
5. Sunt autem 12 ministri, qui serviunt supradictis 40 canonicis, de
quibus postea dicemus.
II. De cotidiano stipendio fratrnm.
1. Suprascriptis prebendis dominorum et stipendio domine datur singulis
diebus siligo, ponderans in pasta 10 marcas cum supplemento4), et absque
supplemento 8 marcas.
Dantur eciam unicuique 3 stopi cervisie. Et talis erit stopus, ut 120
stopi perficiant amam vini, que habet 42 sextaria, que sextaria nos takas
appellamus; et 45 stopi perficiunt amam cervisie claustralem.
Dantur eciam 2 albi panes ; unus autem ponderabit in pasta 8 marcas.
Datur eciam prebendalis caro, que est caro per se ; et ferculum calide
carnis et ferculum noctis, que duo fercula habent in se aliam carnem ; datur
eciam assatura, que est dimidia caro. Ita quod 21/* carnes sunt cotidiane
carnes unius domini, que dantur in Dominicis diebus et in terciis feriis et
quintis et Sabbatis. Excipiuntur omnes dies, qui sunt a Dominica Esto michi
8) Vgl. die Urkunde dee Bisohofs Godebald von 1118 (Rechtsboek ran den Dom p. 78).
8) Talgkersen (splnd = arvina, somen). Diese und andere spraohlichen Erlaute-
rungen ▼erdanke ioh meinem Freunde Prof. J. H. Gallee in Utrecht.
4) Das Supplement, womit die Sttftsherren selber den Boggen des Propstes rer-
in eh rt en: siehe Note g.
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Der Haushalt des Utrechter Domkapitels urn das Jahr 1200. 311
usque ad Dominican) Besurrexi; excipitur tercia feria in Diebus rogacionum ;
et excipiuntur profesti dies a festo beati Odulphi usque ad festum sancti
Johannis Baptiste; excipitur eciam Letania major, si in tercia aut quinta
feria aut Sabbato evenerit; excipiuntur eciam profesti dies ab octava sancti
Andree usque ad Natalem Domini, et duo Sabbata, unum in ebdomada
Spiritus Domini, aliud in ebdomada beati Lamberti; excipiuntur eciam omnes
vigilie inbannite, ita videlicet si in terciam aut quintam feriam aut Sabbatum
evenerint. Itaque omni prima et tercia et quinta et septima feria dantur
dominis carnes per annum, exceptis prescripts diebus °).
In profestis diebus dantur 2 stopi vini de cellario propositi et in Do-
minica 4; in ceteris festivitatibus vinum datur, sicut scriptum est in martylogio *j.
2. Decern autem stipendiis puerorum, unicuique hie dantur 3 stopi
cervisie et siligo et 1 albus panis, et cotidiane carnes6) (et pro carnibus
4 denarii dantur), que talis est: ferculum calide carnis et ferculum noctis,
que duo fercula equalia sunt ferculis dominorum.
Datur eciam prebendalis caro, que talis est. Dimidium caput porci
triura vel quatuor annorum, vel due lingue porcorum cum pulmonibus, vel
duo crura anteriora unius porci, vel duo jecora duorura ovium, aut alia caro
secundum similitudinem istarum et secundum voluntatem et estimacionem
dapiferi «). Itaque caro unius pueri computatur villico pro 2 carnibus (et pro
4 denanis*).
Vinum autem de cellario propositi pueris non datur, nee dominis ab-
sentibus. Cervisia bis cocta non datur similiter «).
a) Quondam dabantur carnes; modo qualibet die, quando carnes comeduntur,
dantur 6 denarii. Et qnando aliqna fercula adduntur, pro ferculo 1 denarius datur; si
8 fercula 8 denarii dantur; si 6, dantur 5 denarii, et pro pejoribus 1 denarius. Et ista
dantur illis, qui plenas habent prebendas.
b) Pejores non dantur pueris neo denarii; et pro ferculis dantur quot adduntur
ad cotidiauas carnes.
c) Et hec caro villico pro una oarne computatur, quam eoiam carnem vicarii reci-
piunt in absenoia dominorum suorum.
d) In omnibus festis diebus, in quibus cotidiane carnts dantur, et in omnibus pro-
festis diebus, in quibus et carnes et pejores dantur, puero prebenda casei datur, sire sit
presens siveabsens. Exceptis quinque festivitatibus superius8) nominatis: Pascha, Pentecost e,
Dedicacio, festum beati Martini, Nati vitas Domini; in Wis diebus oaseus non datur/
e) Stipendiis, que appellantur dominorum, et stipendio domine 2 albi panes dantur
cotidie et 1 siligineus, 8 stopi vini et 8 cervisie. Singulis Dominiois diebus dantur 4 stopi
vini, in aliis festivitatibus sicut sequens martilogium*) indicabit. Singulis diebus dantur
2</s carnes vel 4 denarii pro piscibus. Gotidianis carnibus quandoque in festivis diebus
addiciuntur vel 8, vel 4, vel 5 fercula secundum ordinem martylogii';. Si aliqua istarum
sollempnitatum evenerit in sexta feria, pro 8 ferculis dantur 4 denarii, pro 4 ferculis 6,
pro 5 ferculis 87). In Dominioa Invoeavit dantur 8 denarii pro piscibus, in Dominica Pal-
in arum 8, in Cena Domini 8.
Singulis stipendiis puerorum dantur 2 carnes cotidiane (u* erf 4 denarii) vel 8 denarii
pro piscibus; datur 1 albus panis et 1 siligineus; dantur 3 stopi cervisie. Qnando can-
5) Das Martyrologium oder der Kalender, der (mit dem Ordinarius) in der Haftd-
echrift folgt.
6) Siehe Note e in fine.
7) SoiL denarii piscium.
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312 S- Mailer Fz.
3. Omni die, quo celeb ratur missa pro defunctis, dantur domino
2 stopi vini et puero unus; et stopus ille talis erit, ut 120 stopi habeant
amam. Et de hoc cellario (elemosinarum) vinum absentibus non datur/).
III. De ministris ecclesie et stipendiis eornm.
1. Sunt enim duodecim. Ex hiis anus custodiet monasterium ; et alter
deberet esse campanarius (sed decanus recipit beneficium ipsius). Hii duo simul
recipiunt cotidie 3 stopos cervisie et 2 siligines. Recipiunt eciam singulis
Dominici8 diebus 4 albos panes per totum annum, et in Dominica Esto michi 8,
exceptis 6 Dominicis, que eveniunt in Quadragesima. Et recipiunt eciam in
hiis 21 diebus 4 albos panes, scilicet: in Ascensione Domini, in die sancti
Wironis, in die sancti Johannis, in Dedicacione, in die sanctorum Petri et
Pauli, in Translacione beati Martini, in die sancti Ponciani, in Assumpcione
sancte Marie, in Nativitate ejus, in die sancti Qorgonii, in die sancti Mychaelis,
in die Omnium sanctorum, in die sancti Willibrordi, in die sancti Martini,
in octava ipsius, in die sancti Andree, in Natali Domini, in Circumcisione,
in Ephyphania Domini, in die sancte Agnetis, in Purificacione. Si aliqnis
istorum dierum in Dominica evenerit, tanturamodo 4 panes recipiunt; si autem
in sexta feria evenerint, panes non recipiunt, quia illi panes dantur eis pro
lardo. Recipiunt eciam duas prebendas caseorum, quando pueris caseus
datur; in illis autem diebus, in qui bus eis panes lardorum8) dantur, caseus
eis non datur.
Tercius et quartus sunt portatores cervisie. Qui duo simul recipiunt
tatur Gloria in exeeUi*, datur prebend* oasei (id erf l denarius). In sexta feria caseus non
datur, nee in Passoha, neo in Pentecost*, neo in Dedicacione, nee in festo sanoti Martini ,
nee in Natali Domini.
/) Sciendum est, quod singulis diebus Domlniois per annum dantur dominie
eotidiane carnes et 4 stopi de cellario prepositi et pueris caseus (pro caseo datur denarius).
Exclpiunrur sex Dominioe, que sunt in Quadragesima, et de* caseo Dominica Besurrrxi et
Dominiea SptrUtu Domini. Dantur eciam eotidiane carnes feria tercia, quinta et Sabbato.
Bxcipiuntur dies Quadrageslme, et dies, qui sunt a festo sancti Odulphi usque ad festum
sanoti Johannis, et dies qui sunt ab octava sancti Andree usque ad Natale Domini ; exci-
piuntur eciam duo Sabbata Quatuor temporum, et tercia feria Bogaoionum. Si aliquis
istorum dierum trium venerit in yigilia alicujus sancti, carnes non dantur. In omnibus
eoiam profestis diebus per totum annum dantur duo stopi vini de cellario prepositi
absque diebus superius exeeptis, que sunt in Quadragesima et in Adventu Domini.
Sciendum est, quod pueris datur census, qui teutoniee dicitur waerscat9) (sicttti et
dominis), — sed magnus oensus excipitur, inde non recipiunt, — sed dimidietatem idem,
in Pascha et in festo beati Martini, et denarii de Bavard et Thummaringhe et oensus de
Wadenoye et de censu de Andelse et de Westvresia.
Sciendum est eciam, quod si aliquod festum, in quo ad cotidianas carnes dantur
8 feroula, in sexta evenerit feria, 8 denarii dantur pro pisclbus ; in Natali sanoti Johannis 10,
in festo Apostolorum Petri et Pauli 10; in Dedicacione eoclesie nostre et in festo sancti
Martial et in Natali Domini 18; in aliis diebus superius non desoriptis dantur dominis
4 denarii pro pisoibus, pueris 8. Quot sunt dies pisoium, tot denarii viosrio dantur. Ab-
sentibus et ministris in septimana 8 denarii dantur.
8) Die Speckpfannkuchen, die ihnen statt des Speckes gegeben warden; sie wurdeu
ja mit Speck und Sohmala aubereitet (siehe IV 8 al. 7).
0) Von ags. and. werian; also Kleidergeld.
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Der Haushalt des Utrechter Domkapitels am das Jahr 1200. 313
3 stopos cervisie et 2 siligines singulis diebus, et ossa collorum et caudarum
in coquina. Excipiuntur duo, que dantur pro lignis assaturarum.
Sextus et quintu8 duo dapiferi, Septimus qui habet officium cervisie,
octavus qui habet officiam siligiuis, nonus pistor. Et hii quinqae, qui simul
scripti sunt, recipiunt cotidie unusquisque eorum 3 parvos stopos cervisie et
sitigineum, ponderantem 8 marcas in pasta, et in diebus carnium unam carnem
integram.
Decimus est pincerna vini de cellario propositi, llle cotidie recipit
album panem et sitigineum et 2 magnos stopos cervisie et 1 carnem.
Undecimu8 talis erit, qui sciat bene cognoscere et discernere carnes
dominorum et puerorum. Et ipse intrabit coquinam et promdebti, ne nimis sit
magna nee nimis parva caro dominorum et puerorum. Illi dantur 2 stopi
cervisie cotidie et 1 albus panis et 1 caro.
Duodecimus est carpentarius. Illi dantur 3 parvi stopi cervisie cotidie
et siligo et 1 caro. Datur eciam ei prebenda casei, quando pueris caseus datur.
Tercim decimus est ductor oww.
2. Omnes isti duodecim habent simul in septimana 2 solidos, quando
dominis dantur denarii piscium; unde unusquisque eorum recipit 2 denarios
pro piscibus. Habet enim unusquisque eorum ante Pascha 2 prebendas bras-
morum et 2 prebendas vornorum et in Diebus rogacionum similiter.
Dantur eciam omnibus de coquina propositi 100 pelles ovine ; inde duo
campanarii non recipiunt partes, sed unusquisque atiorum 10 recipit pelles;
et hee pelles in Augusto dividentur.
Octo autem ministris, scilicet duobus dapiferis et duobus pincernis et
daobus pistoribus, provisori carnium et carpentario, istis autem datur ad
cotidianum stipendium in Pascha, in Pentecoste, in Dedicacione, in festo
sancti Martini, in Natali Domini, unicuique eorum una caro et in Dominica
Esto michi due carnes. In hiis autem suprascriptis sex festivitatibus septem
ministris dantur 7 panes ad cotidianum stipendium eorum, et carpentario
21/* panes. Si autem aliquis istorum dierum in sextam evenerit feriam, nee
carnes nee panes eis dantur.
In suprascriptis sex festivitatibus datur ad coquinam dimidius panis et
una caro, ad ceUarium cervisie eciam dimidius et una caro, pistori quarta pars
panis et dimidia caro.
IV. (De servicio curtium.)
1. Ad bee 8uprascripta stipendia perficienda serviunt curtes et ville
et villici eorum.
Darneii seryit Octobrem et Aprilem.
Amerunge servit Decembrem et Junium.
Goten servit in Marcio 15 dies et Majum totum et 15 dies in Augusto.
Angeren servit Februarium et 15 dies in Augusto.
Loen servit Novembrem.
Hese servit Januarium totum et 15 dies in Julio.
Afferden servit Septembrem.
Wadenoye servit dies (in Marcio 15 et) in Julio 15.
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314 S. Muller Fz.
2. Si quis villicorum daturas est plenum servicium unius mensis, hec
omnia dabit.
Dabit autem villicus pistori 65 modios farine. Et talis erit farina, ut
de uno modio pistor possit facere 31 panes ; et panis ille in pasta ponderabit
8 marcas. Et pistor unum panem optinebit, qui dicitur panis pro fecibus.
Dabit eciam villicus 45 maldra siliginis; et unum maldrum habebit
40 siligines, et unus panis ponderabit .in pasta 8 marcas. Vel dabit pro
maldro 2 denarios, sicut dant illi, qui serviunt Octobri, Decembri, April i,
Majo, Junio. Et villici, qui serviunt hiis quinque mensibus, non dant nisi
7 solidos et 6 denarios. Illi autem, qui serviunt Novembri, Januario, Februario,
Marcio, Julio, Augusto, Septembri, dant 45 maldra siliginis; et maldrum
habebit in se 40 siligines, et siligo ponderabit in pasta 8 marcas. Tales
autem siligines per to turn annum undecim ministri recipiunt. Tn hiis supra-
scriptis septem mensibus siligo dominorum ponderabit in pasta 10 marcas
propter supplementum 200 modiorum, qui dantur de duobus mansis juxta
Amerungenf). Quando mensis habet 30 dies, remanent preposito 6 maldra
siliginis ; quando vero 31 dieb habet, remanent 4l/t maldra et 8 siligines.
Dabit eciam villicus ad cervisiam 82 maldra bracii; ex hiis erunt
42 maldra de bono et puro ordeo,' quod nos curmaLt 10) appellamus ; et 40 erunt
de ordeo et avena, ita videlicet ut due partes sint avena, tercia ordeum,
quod nos spintmalt appellamus. Et hii 82 continent 36 modios ordei et
18 modi 08 avene. Si autem villicus tale bracium non habuerit, pro illo dabit
100 modios avene; et talis erit avena, que nee optima sit nee pessima; vale-
bit autem minus uno denario optime.
Dabit eciam villicus ad coquinas dominorum 30 vorscgingos porcinos,
et unus vor8cginc11) habebit 50 carnes. Vel dabit 60 vorscgingos ovinos; et
vorscginc habebit 25 carnes.
Dabit eciam villicus verrem, qui habebit in se 60 fercula calli et
33 carnes pejores.
Dabit eciam villicus 2 magnos porcos, qui appellantur sptcswijn. Et
g) Sciendum est, quod ad cervisiam tocius anni, at bona flat, domini addunt
200 modios avene de deoem mansis in Palude. Dant eoiam domini ad cervisiam 5 libras
Trajectensis monete, scilicet de Gasperwerde. In fetto beati Martini 3»/s nnoias recipiet
piucerna; recipit eciam de Deyle in Aprill 18 nnoias, et de ecolesia Civlli in Assompcione
beate Marie 20 solidos, et de Thummeringhe in Septembri 26 uncias.
Soiendom est eciam, quod de uno stopo cervisie, quam pincerna retinet de absen-
tibns, inde dabit in festo Martini et in Natali Domini ad snltam ansernm et oaUi tantum
cerviuie, quantum placnerit dominorum dapiferis. Dabit eciam in Quadragesima oervisiam
ad man datum propositi. Et quando ovine oarnes dantur, tuno dabit ad nootium fercula
singulis diebus oarnium 6Vt stopum, si opus fuerit Et dabit pastori ovium unum stopum
singulis diebus, ita videlicet si villlous in clvltate habuerit oves. Et idem opilio reoipiet
a pistore unum panem factum de fnrfure, id est de a/terlinc »*).
Sciendum est, quod villicus de Hese ad hec omnia supradieta dabit 18 amas
claustrales bis cocte cervisie Et hec cervisia datur in Quadragesima dominis presentibns;
et inde pueri nee absentee domini habent porcionem.
10) Vgl. curmede, also: ausgewahltes, bestes Malz
11) yorsginc — friscing, Frischling, junges Tier.
18) D. h. dasjenige, was Abrig bleibt: die Kleie
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Der Haushalt des Utrechter Domkapitels urn das Jahr 1200. 315
unus porcus habebit in se 30 pejores; pejores dantur coquine dominorum.
Lardum duorum porcorum et arvinara omnium vorscgincgorum recipiet domi-
nus prepo8itus pro panibus campanariorum et pro paribus sex dierum, qui
dantur absentibus: in Pascha, in Pentecoste, in Dedicacione, in festo sancti
Martini, in Natali Domini, in Dominica Esto'michi.
Dabit eciam villicus 30 gallinas et 15 anseres ; et gallina talis erit, ut
possit computari pro 2 ferculis, et anser pro 4.
Dabit eciam villicus 4l/a maldra caseorum; et maldrum habebit in se
30 caseos; et caseus habebit 2 prebendas. Sunt itaque in hiis maldris
caseorum 270 prebende, que dantur pueris et absentibus dominis.
Dabit eciam villicus 2 parvos porcos coquine prepositi, quos nos sitvar 1S)
appellamus; et tales erunt, ut 3 possint pro uno vorscgincgo computari.
Dabit eciam villicus 2 lopos salis ; ex hiis recipiet propositus 1 lopum
et duas partes alterius lopi recipiet pistor dominorum, et terciam partem
recipient dapiferi.
Dabit eciam villicus 15 solidos Trajectensis monete; unde pistor recipit
30 denarios, et coquina dominorum recipit 30 denarios pro igne, et 30 reser-
vantur ad vasa coquine et alia necessaria in coquina et in claustro, et pistor
siliginis recipit 7 solidos et 6 denarios14). De denariis (prepositi ementur
necessaria ad coquinam dominorum, scilicet caldaria et alia hujusmodi.
FJec omnia suprascripta dantur singulis mensibus.
3. A iesto beati Remigii usque XVII Kal. Junii, et si ilia dies fuerit
prima fcria vel tercia vel quinta vel septima, dantur et porcine carnes et
ovine. Et a XVII Kal. Junii usque ad festum sancti Remigii dantur omnia
suprascripta a villicis; sed pro porcinis carnibus dabit ovinas vel bovinas.
Dabit autem in mense 60 vorscgincgas ovinas pro 30 vorscgingis porcinis ; et
unus varsginc habebit 25 carnes. Dantur autem ovine carnes a XVII Kal.
Junii usque in Nativitate beate Marie tarn dominis quam pueris; et interim,
si placuerit dapifero, dat duo jecora puero pro prebendali carne.
In die autem beate Marie in Septembri dabit villicus dominis vaccinas
carnes in hunc modum : scilicet pro duobus ferculis, id est pro ferculo calide
carnis et assatura, dabit unam integram carnem, pro ferculo noctis dabit
veru cum intestinis, pro prebendali came dantur domino duo jecora. Pueris
a festo beate Marie usque ad festum beati Remigii jecora non dantur, sed
alie carnes, sicut bonum videtur dapifero.
4. Est eciam villicus in Utermere, qui solvet 50 solidos Trajectensis
monete. Ex hiis 20 in Cathedra sancti Petri solvet ad denarios piscium, et
30 in Dominica Palmarum ; et hii dantur in Gena Domini ad mandatum
pauperum. Dabit eciam tres piscaturas : unam dominis in ebdomada Palmarum,
secundam in Diebus rogacionum, terciam domino preposito. Et insuper dabit
tot lucios, quot poterit dominus prepoeitus extorquere ab eo. Piscatura una
talis erit, scilicet : 60 fercula luciorum et 300 fercula brasmorum et 1000 vorni ;
de hiis dantur dominis in die Palmarum et in Cena Domini et in Sabbato
sancto et in tribus Diebus rogacionum 6 fercula salmonis et 4 fercula luciorum,
IS) Niedriges, also: kleinea Schwein.
14) Biehe IV § 2 al. 8.
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316 S. Muller Fz.
si fuerint in civitate presentes. Et tale erit ferculum, ut duo magni salmones
vix habeant 30 fercula; 30 autem fercula pro salmone curia! i computantur,
qui est hofsalm. Ferculum autem lucii tale erit, ut unu8 lucius, quern vulgus
witematehecit1*) appellant, qui habet cupitum inter caput et caudam, absque
visceribu8 detur pro 2fercu1is; et si lucii minores sunt, tanto majus datur *).
Preterea in Gena Domini et in sexta feria et Sabbato sancto et in
tribus Diebus rogacionum dantur dominis et pueris equaliter omnibus, si
fuerint in civitate presentes, 4 fercula brasmorum, 2 ante Pascha et 2 post
Pascba. Ferculum autem tale erit, ut una brasma, que appellator staibra&ne,
babeat 2 fercula et 1 prebendam. Si autem magister lacus non babuerit tales
brasmas, dat aut 2, aut 3, aut 4, aut 5 pro una, secundum estimacionem
dapiferorum.
Preterea dantur omnibus presentibus et absentibus 2 prebende bras-
marum secundum quantitatem brasme superius descripte et 2 prebende
vornorum. Et una prebenda habet 8 vornos magnos, alia 12 mediocres ; aut
si non potent babere vornos, dabit 20 ova pro 2 prebendis').
V. (De argento et denariis in episcopatn Trajectensi.)
1. In episcopatu Trajectensi bii, qui presuut redditibus monachorum,
canonicorum, laycorum, quidam dant annonam, quidam diversi generis animalia,
ut superius ex parte dictum est ; quidam eciam dant denarios, quidam argentum.
De denariis et argento Trajectensi ista notanda sunt. Marca Trajec-
tensis argenti constat ex 16 partibus, sicut et cetere marce, id est ex 16 lodis.
Ex quibus 15 partes erunt de puro argento, et 16* pars erit de puro cupro.
Et bee 16 partes, de manu artificis confecte, faciunt marcam Trajectenris
argenti, que eciam alio nomine marca mercatorum appellatur.
Marcam Trajectensis argenti monetarii domini episcopi in civitate
Trajectensi dabunt servis suis nummulariis ; et illi facient inde 10 et 7 uncias ;
et 16 uncias et 10 denarios reddent magistris suis, 10 vero denarios pro
labore et expensa retinebunt.
Inscripcionem et monetam secundum voluntatem episcopi monetarii
facient. Sciendum est eciam, quod quocienscunque placuerit episcopo, mittet
nuncios in fabricam nummulariorum ; et ibidem accipient 30 solidos, et per
manum artificis in ignem ponent. Et si de illis denariis marcam puri argenti
examinaverit, bene res acta est; si autem monetarii in personam episcopi
peccaverint, peccatum episcopus corriget.
A) Cotidianum •tlpendiam de piscibus per totum annum tale est: pro piscibus
dantur dominie 4 denarii, pueris 8.
t) Hoc eat sciendum, quod omnia, que data sunt ad ▼estituram ab imperatoribus,
regibus, episeopis, prepositis oeterisque fldelibus, antequam oomposicio facta fuieset de
Palude *•), domini inde recipiunt duas partes, pueri unam; quiequid post oomposlcionem,
Paludis datum est equaliter divldunt domini et pueri, quia eompoeieionem fecit prepoeitue et
conflrmavit inter domino* et puero*.
15) Bin Heoht, der so gross ist, als das Nets (withe), womit er gefangen wird.
16) Die Urkunde Bisohof Oodebalds aber die Moore von Amerungen dd. 1126 (Heda
Historia 8. 158).
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Der Haushalt des Utrechter Domkapitels am das Jahr 1200. 317
2. Gronienses denarii tales erunt, ut de 33 unciis possit emi marca
Trajectensis argenti, vel de 3 libris marca puri argenti fieri. Tales debent
esse eciam Staverenses denarii, et tales denarii Bodeleswerdenses ; tales
quoqae Dockingenses denarii erunt, tales Linwerdenses.
Si aliqua istarum monetarum levioris et minoris precii fuerit quam
supra determinatum est, dominas episcopus corrigere faciet. Si vero epi-
scopus non correxerit, canonici, qui dampnum inde paciuntor, querimoniam .
coram episcopo de monetariis facient; et tunc justo judicio episcopus corriget.
VI. (De denariis vini.)
1. Sciendum est, quod dominus prepositus habebit villicum in Groninghen,
qui preerit illis, qui habent feodum illud, quod lingua eorum ladeen appel-
lator17). Et idem villicus recipiet ab eis in Translacione beati Martini
80 libras illius monete ; et ibidem de denariis canonicis de Embrico 10 librae
dabit, et preposito vel suo camerario infra 14 dies in civitate Trajectensi
65 libras solvet, et sibi ipsi reliquos pro labore suo servabit.
Si quis vero illorum in Translacione bead Martini denarios denomi-
natos non solvent, in festo sancti Odgeri, quod est IV Idus Septembris, pro
19 unciis marcam Trajectensis argenti solvent; et qui eodem die argentum
non solverint, villicus nomina eorum in cedula, et argentum receptum infra
novem dies post festum sancti Odgeri preposito apportabit; et statim pre-
positus de illis, qui nee denarios nee argentum solverunt, vel nuncius ejus
domino episcopo querimoniam faciet, et episcopus eos vocabit Si autem ad
primam et secundam et terciam vocacionem non venerint, episcopus eos ex-
communicabit ; post excommunicacionem prepositus feodum illorum, si ei
placuerit, aliis dare potent.
De * supradictis 65 libris prepositus vinum dominis amministrabit. Et
si ill! denarii non suppetunt, consilio dominorum vel de decima in Palude vel
de aliis rebus tantum addet, ut possit de vino servire.
2. De cellario elemosinarum item in Groninghen canonici beati Martini
et canonici sancti Bonifacii recipiunt 40 libras : de monetariis 20 libras et de
justicia 20 libras. Et bos denarios in Translacione beati Martini ei in festo
sancti Odgeri solvent, et camerarius dominorum aut per se aut per nuncium
8uum recipit. Et bos denarios ita dividunt. Duas partes, id est 26 libras
et 8 uncias, canonici sancti Martini recipiunt ; terciam partem, id est 13 libras
ct 4 uncias, canonici sancti Bonifacii recipient.
VII. (De denariis piscium.)
1. Notandum est de domino preposito, quod ipse collocabit consilio
dominorum curias et constituet villicos, qui reddent servicium superius
descriptum.
2. Collocabit eciam decanias in archidyaconatu suo, et constituet decanos,
qui reddent denarios piscium statutis temporibus.
1?) Lotleen, vgL lospacbt, d. h. knndbarer Paoht. Die Namen dieser 26 Lehena-
manner ana dereelben Zeit warden. ▼•rieichnet in einer Liate, gedrnokt: Oorkondenboek ▼.
Oroningen. I S. 88. Bs werden da noch 6 Lehana manner genannt, „qni tenentnr ad
hoapitinm".
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Knnst. XXII, HI. 22
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318 S. Muller Fz.
Decanus de Rinlant in festo sancti Remigii solvet 8 libras. Decanus
de Scolden solvet 2 marcas Trajectenais argenti in festo bead Martini. Et
ille de Walcheren solvet eciam 2 marcas. De Sutbevelant solvet 5 fertones.
Suprascriptum argentum in denarios computatum habet in se 8 libras et
3 solido8 et 6 denarios; et argentum vel denarios in festo sancti Martini
solvent.
Decanus de Kinemere in festo sancti An dree solvet 8 libras, qui
quondam solvebat 10 libras. Decanus de Westliglant eodem tempore solvet
4 libras *). In Purificacione sancte Marie decanus de Betewe solvet 6 libras
qui quondam solvebat 8. Decanus eciam de Hollant solvet 3 libras. Decanus
de Goye solvet 4 libras, 2 in Purificacione sancte Marie et 2 in Dominica
Invocamt. Decanus de civitate solvet 7 libras, 4 in Dominica Jadiea et 3 in
Ascensione Domini. Decanus de Amestelle in festo sancti Johannis solvet
3 libras; quidam tamen die tint, quod debeat solvere 4. Suprascripti autein
denarii de decanis sunt 49 libre et 3 solidi et 6 denarii. (Denarii piscium.)
3. Annona de decima de Jaresvelde ex utraque parte aque, quam pro-
positus consilio dominorum faciet vendere, cum eis oportunum tempus videtur
esse, que ad minus potest computari pro 5 libris et aliquando pro 10.
Nuncius vero prepositi a scabinis civitatis recipiet 4 libras infra tres
dies post fe8tum sancti Martini. Quodsi infra tres dies illas non solverint,
quodsi 20 vel 10 solidi remanserint, dominus prepositus poterit interdicere
divina in omnibus ecclesiis civium ,8), quousque denarios reddant et excessum
domino preposito emendent.
Est eciam villicus in Gaspewerde, qui solvit 10 libras, 5 in festo sancti
Andree et 5 in Dominica Domine ne longe. De 10 libris istis 7 dantur ad
denarios piscium, et 3 libre dantur ad salmon es in ebdomada Palmarum et
in Diebus rogacionum.
In Cathedra sancti Petri de Utermere dantur 20 solidi, et de Hikel-
hem 20 uncie ; de Hysle dantur 3 libre, de Lecke 3 libre.
In festo sancti Martini de Wilie dantur 2 marce, et domino preposito
duo boni casei et electi, sicut apportantur de Anglia; unde quondam da-
bantur 8 marce.
In Dominica Letare de Brucge ") dantur 2 '/a marce ; unde quondam
dabantur 3*/t marce.
In Dominica Palmarum de Osterlo et Westerlo80) dantur 10 marce.
Eadem die de Prat dantur 10 marce.
Denarii de redditibus simul computati, absque annona de Jaresvelde,
continent 20 libras minus 4 unciis. Et 261'* marce continent 36 libras et
8 solidos et 9 denarios.
4. De 8upra8cripto argento et de omnibus denariis providebit dominus
propositus, ut singulis annis canonici bead Martini 100 libras habeant Tra-
*) Idoirco iati snpradicti decani solvent debitum nam ante AdTentnm Domini,
qooniam In •state Tel in antomno sjnodom tenere poasunt.
18) Die Tier Pfarrkirohen der fltadt Utreoht.
19) Die Kirohe Ton Syseeele-Brngge (in Wettflandern), deren Betits dem Domstift
beatatigt wnrde 1183.
80) In Brabant; erworben 11SS.
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Der Hanshalt des Utrechter Domkapitels am das Jahr 1200. 319
jectensis monete. Hac racione hos denarios sol vet : in proximo Sabbato ante
festum sancti Remigii mittet nuncium suum ad camerarium dominorum, et
inquirere faciet, quot solidi sufficiant ad septimanam sequentem, et tot solidos
in eodem Sabbato solvet.
Scire eciam debet, quod unusquisque dominorum presencium recipiet
4 denarios singulis diebus, quando carnes non dantur, puer 3, vicarius 1;
absentes vero domini et pueri et 12 ministri unusquisque eorum recipiet
2 denarios in septimana. Et ita ut superius dictum est, hos denarios de
Sabbato in Sabbatum solvet, quousque 100 libras persolverit; si quid super-
fuerit, sibi ad opus suum retineat.
VIII. (Tabula dierum.)
1. Hec pagina quolibet mense ostendit dies carnium quot sint et lar-
dorum et pejorum, caseorum et piscium, per litteras dominicales.
carnium 18 oarnium 18 carnium 18 carnium 17 oarnium 18 oarnium 19 carniam 18
cateorum 8 oateorum 7 cateorum 8 oateorum 7 eateorom 7 oateorum 8 oateorum 7
piscium IS pitoium 18 pitoium It pitcium 14 pitoium 18 pitoium 18 pitoium It
October a bode f g
oarninm 81 oarnium 80 oarninm 81 oarnium 81 oarninm 19 oarninm 20 oarnium 18
oateoram 14 oateorum 14 oateorum 18 oateorum 18 oateorum 18 oateorum 18 caseorum 11
lardomin 9 lardorum 7 lardorum 8 lardornm 8 lardorum 8 lardorum 8 lardorum 6
pi solum 9 pitoium 10 pitoium 9 pitcinm 9 pitcium 11 pitcium 10 pitolnm 18
November a bode f g
carnium 16 ctrnium 16 oarnium 16 oarnium 14 oarnium 18 oarninm 18 oarnium 14
oateorum 18 oateorum 11 oateorum 11 oateorum lOcattorum II oateorum 10 oateorum II
lardorum 7 lardorum 4 lardorum 6 lardorum 4 lardorum b lardorum 7 lardorum 6
pitoium IS pitoium 16 pitcinm 16 pitoium 17 pitoium 18 pitcium 18 pitcium 17
December a bode f g
oarnium 98 carnium 88 caroium 24 oarnium 88 oarnium 28 carnium 88 oarninm 81
oateorum 17 oaseorum 17 oateorum 18 oateorum 16 oateorum 17 oateorum 15 oateorum 16
lardorum 7 lardornm 7 lardorum 8 lardornm 8 lardorum 8 lardorum 7 lardorum 6
pitoium 8 pitcinm 9 pitoium 7 pitoium 6 pitoium 9 pitoium 8 pitoium 10
Januariut a b o d e f g
Niti Quadra- oarnium 16 oarnium 17 oarnium 17 oarnium 17 carnium 18 oarnium 16 oarnium 17
gesima aut OMOOI1Un g oateorum 7 ea«eorum 7 caseorum 7 oateorum 7 oateorum 6 oateorum 7
Dltsextut
inpediat. lardorum 5 lardorum 5 lardorum b lardorum 5 lardorum 8 lardorum 5 lardorum 4
FebruariuB a b c d e f g
Maroiut ad majus 9 dies carnium habet, quandoque 8, quandoque 6 vel infra.
Cae8?dem carnilim 17 oarnium 17 oarnium 17 carnium 16 carnium 17 carnium 16 carnium 17
Pascba et oateorum 4 oateorum 4 oateorum 4 oateorum 4 oateorum 4 oateorum 4 oateorum 4
°*but? " lardorum 4 lardorum 4 lardorum 4 lardorum 4 lardorum 4 lardorum 4 lardorum 4
April is a bode f g
Majus tot dies habet porcinarum carnium vel tot ovinarum, nisi
Rogaciones vel Pentecoste inpediant.
carnium 11 oarnium oarnium 11 oarnium 8 oarninm 10 oarnium 10 carnium 9
Majut a b o d e f g
Xjil oarnium 9 oarnium 9 carnium 9 oarnium 10 carnium 9 oarnium 9 oarnium 9
Pentecottet oateorum 10 caaeorum 8 oateorum 10 oateorum 9 oateorum 10 oateorum 11 oateorum 10
inpediat. lardorum 6 lardorum 6 lardorum 6 lardorum 6 lardorum 6 lardorum 7 lardorum 4
Juniut a b c d e f g
oarnium 18 oarnium 80 oarnium 17 oarnium 18 carnium 17 oarnium 18 carnium 19
oateorum 8 oateorum 7 oateorum 6 cateorum 7 oateorum 5 oateorum 7 oateorum 7
lardorum 7 lardorum 6 lardorum 6 lardorum 6 lardorum & lardorum 6 lardorum 6
22*
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320 J- Franck
Julins a b o d • f g
oarnlum 18 oarninm Si oarninm 17 oarninm 21 oarninm 15 ^arninm 18 oarniuin 17
caaaornm 9 oaaaorum 10 oaaaornm 8 caaeoram 1 1 oMiornm 5 oastorum 10 caaaorum 7
lardornm 6 lardornm 5 lardoram 5 lardoram 6 lardoram 5 lardornm 6 lardorutu 5
Augustus a bode f g
oarninm 16 oarninm 16 carniam 19 oarnium 17 oaruinm 19 oarninm 17 oarninm 16
oaaaornm 7 oaaaornm 10 caaeoram 1« oaaaornm 1 1 oaaecram 9 oaaaornm 9 oaaaorum 9
lardornm & lardornm 6 lardornm 6 lardornm 6 lardornm 6 lardornm 6 lardornm 6
September a b o d a f g
Dominioalia Domlnioalia Dominica lie Dominioalia Dominical is Dominioalia Dominicalia
littera. littara. ltttera. littara. littara. littara. litter a.
2. Id eequenti mense intrat servicium novarum frugum, et serviet
villicus de Dornen in porcinis carnibus, in farina, in cocta siligine, et dat
40 siligines pro maldro ; servit eciam in brachio et caseis. Villicus assignabit
litonibu8 siliginem, et ipsi molent inde farinam, coquent panem, ducent Tra-
jectum, portabont in claustralem officinam dominorum, unusquisque secundum
quantitatem possessions sue, secundum quam eciam addiciet de propria
annona ad augmentum panis et ponderis.
3. Si Octobri completo aliquid de carne vel de farina supercreverit, pro-
vidue dispensator eequenti mensi reservabit; si quid defuerit, de servicio
sequenti8 mensis supplebitur. Et sic de singulis mensibus usque in XVII
Kalendas Junii, quia tunc fit commutacio porcinarum carnium in ovinas. Si
villicus procurator sequentis mensis ammonitus neglezerit precedentem mensem
supplere, statim perlata querimonia ad episcopum sine vocacionibus excom-
municabitur, solvet bannos et amittet villicacionem.
Nachtragliches zu Sente Liithilt1).
Von Prof. Dr. J. Franck in Bonn.
Ernst Martin schlagt mir zu vs. 204 die Verbesserung voysee
(voyhe) fur voyfze, von vols (sprich fos) „Fuchsa, vor auf Grand
einer lateinischen Prophezeiung intrabit ut vulpes, regnabit ut leo,
morietur ut cants, die von Papst Bonifacius VIII. im Scbwange ging,
angeblich von seinem Vorganger Coelestin aufgebracht, und in zahlreichen
Varianten bekannt ist; Litteratur u. a. bei Gregorovius „Gesch. d. Stadt
Romu 5, 569 Anm. 1 und bei H. Finke „Aus den Tagen Bonifaz VIII. u
S. 42, Anm. 2. Obwohl ich nicbt feststellen konnte, dass die Prophezeiung
sich auch sonst noch auf einen Kaiser Qbertragen findet, ist sie zweifel-
los an unserer Stelle wieder zu erkennen, und zweifellos trifft Martins
Vorscblag das richtige. Der lat. Wortlaut macht sogar aucb noch eine
weitere Verbesserung wahrscheinlich, ein (als Subjekt) statt einen, wenn
l) Vgl. Jahrgang XXI dieser Zeitschrift S. 284 if.
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Nachtragliches zu Sente Luthilt. 321
nicht etwa in einen die nicht seltene Erscheinung, dass die Akkusativ-
iorra far den Nominativ gesetzt wird, anznnehmen ist. Damit verfallt
mein Erklarungsversuch unter dem Text and was S. 289 weiter daran
geknttpft ist.
Aber anch sonst ist die Yerbessernng far die Geschichte unseres
Textes von Wichtigkeit. Denn aus unserer Handschrift selber, die nicht
einmal far ? aus t, geschweige denn far ss die Schreibang /*, sondern
nar 3 oder s(s) hat, lasst sich die Lesart nicht wohl begreifen, wohl
aber aus einer Vorlage, die eben voifzc geschrieben hatte. Daraas warde
voifze verschrieben oder wohl verlesen. Im letzteren Falle h&tten wir
den Beweis, dass der Verfertiger des Lttftelberger Textes unter Umstanden
auch einmal ohne Verstandnis abgeschrieben hat.
Die mir im Laufe der Untersuchung gegen meine ursprttngliche
Annahme, unser Text sei in Laftelberg selbst entstanden, bereits auf-
getauchten Zweifel (s. S. 306 Anm. 1) werden damit bestatigt, und
die Heimat der Vorlage, wenn nicht des Gedichtes selbst, haben wir
in einer Gegend der Eifel oder des angrenzenden Gebietes zu suchen,
wo fds fttr „Fuchsa und entsprechend Ids far „Luchsa gesprochen wird,
oder aber gesprochen wurde. Vorlaufig vermag ich diese Aussprache
neben der gewOhnlichen fus (oder fds) mit kurzem Yokal far unsere
Tage nicht genttgend festzustellen. Ich will angeben, was mir an
Material, zum Teil infolge freundlicher Mitteilungen auf eine Anfrage
im Eifelvereinsblatt, bekannt ist. Im Sflden Luxembargs heisst es fochs,
plural fochs, im Centrum fus, pi. fis, im Norden, wie auch in St. Vith
und Prttm, fus, pi. fis. In Speicher, Kreis Bitburg, hat „Fuchsa die
schriftsprachliche Form, doch sagt man noch fus, pi. fis far einen
verschlagenen und lus far einen listigtQckischen, lauernden Menschen.
Diese Form fus kdnnte uns genttgen unter der Yoraussetzung, dass sie
im 13. Jahrh. noch fds gewesen ware und den gleichen Laut des 6
gehabt habe, wie die WOrter rot, tot, rose, so u. a., deren 6 in
der Mundart spater in u abergegangen ist. Ansserdem ware aber mit
der MOglichkeit zu rechnen, dass auch bei dem Worte fucks wieder
besondere sprachgeschichtliche Verh<nisse, d. h. Beeinflussung durch
nicht autochthone Formen, vorlftgen, worauf die Thatsache ftthren k6nnte,
dass die durch chs bewirkte Yokaldehnung, z. B. in ochse und (lacks,
viel weiter verbreitet ist als in fuchs, d. h. ochse und dachs mit langen
Vokalen, fuchs aber mit kurzem gesprochen werden.
Nach einer anderen Seite weist eine Mitteilung aus Burgwaldniel,
dahin lautend, dass im sttdwestlichen Teil des Kreises Kempen die
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322 J- Franck
Aussprache Jos, pi. fds allgemein gebrauchlich ist. Das stimmt auch,
wenn ich wohl unterrichtet bin, fGr Munchen-Gladbach *). Aus alterer
Zeit taucht die gesuchte Aussprache auf im Karlmeinet 255,32. Dies
Gedicht denkt man sich in der Aacbener Gegend entstanden ; doch heisst
es heute dort fus. Hiernach durfte eine Gegend nordlich oder nord-
dstlich von Aachen, soweit dort noch, mit den in meinem Aufsatz be-
zeichneten Ausnahmen, der hochdeutsche Konsonantenstand gait, oder
aber man ihn in der Schriftsprache angenommen hatte, vorlaufig den
meisten Anspruch haben.
Auch die Annahme, dass wir es in der LQftelberger Handschrift
mit einem StQck aus einer Legendensammlung zu tbun haben, gewinnt
jetzt sehr an Wabrscbelnlichkeit.
Die bessere Erkenntnis ttber die besprocbene Stelle wttrde der
Textkritik dem Gedichte gegenaber Qberhanpt einen etwas freieren
Spielraum gestatten, als zu dem ich mich vorher fur berechtigt hielt.
Ich habe indessen vorlaufig nichts neues gefunden, auch zu Vs. 77 nicht,
fur den ein Fachgenosse mich an dksterliche von dlaster „Schmahungr
Schande" erinnert hat. Entsprechend meiner Bemerkung unter dem
Text mocht ich demgegenuber doch ausdrucklich sagen, dass es nahe
liegt, an AusdrQcke mit ab, abe far „verkehrt herum, mit dem Eopf
nach unten" zu denken. In diesem Sinne hat das Nl. alterer und
neuerer Zeit averecht, ferner ein zu der Proposition oder genauer dem
ahd. abiih „verkehrt" gehdriges mnl. aves (cefs) adv., avesch, nnl.
aafsch adj. „verkehrt.u
Zu Vs. 98 berichtige ich die Anmerkung insoweit, als wohl an-
zunehmen ist, dass der Mann diesen dritten Besuch nicht zu Pferd,
sondern zu Fuss gemacht habe. Da bevore hei reit ist also vielleicht
eine blosse Parenthese hinzugefugt, urn dass zu Fusse gehn nur ja als
etwas ungewdhnliches bei einem so vornehmen Manne zu betonen.
Ich verbessere dann noch zwei Druckfehler : haut statt hant 248,
das trotz richtiger Korrektur stehen geblieben ist, und ihr statt ir 260,
das mir freilich entgangen war.
') Rhein. Geschichtsblatter VII 216 hat inzwischen Gierlichs gleich-
falls die Konjektur voisee vorgeschlagen und auf die Aussprache vos bei
Gladbach hinge wiesen. K-orrekturnote.
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323
Recensionen.
Heinrich Schrohe, Per Kampf der Gegenk5nige Ludwig und
Friedrich am das Reich bis zur Entscheidungsschlacht
bei Mtihldorf. Nebst Exkursen zur Reichsge^chichte der Jahre
1292— 1322. Berlin, Ebering. (Histor. Studien XXIX.) 1902.
296 S. 8 Mk. — Angezeigt von Dr. Ernst Vogt in Giessen.
Solange die Regesten Ludwigs des Baiern eine Neubearbeitung noch
nicht gefunden haben, sind Schriften, wie die vorliegende, recht nutzlich.
Der Verfa88er, der das gedruckte Material mit grossem Fleiss zusammen-
6tellt und an der Hand der Urkunden und Chroniken den Verlauf der Be-
gebenheiten scbildert, gieht uns ein Buch, das man mit Erfolg wird verwenden
konnen zur raschen Orientierung Qber die T&tigkeit der beiden Konige in
dem behandelten Zeitraum und vor allem fiber die innerbairischen Verhalt-
nisse, die besonders ausfuhrlich behandelt werden.
Darftber hinaus geht die Arbeit nur an einzelnen wenigen Stellen. Den
tiefer liegenden Problemen ist der Verfasser selten n&her getreten und in
der Charakterisierung der Personlichkeiten bedeutet das Buch gegenuber
fruheren Darstellungen sogar einen Ruckschritt. Die Beziehungen der beiden
Gegenkdnige zu den andern Machthabern bat Sch. nicht so weit verfolgt,
wie es z. B. Priesack (Reicbspolitik Balduins von Trier) getan hat, und
Fragen, wie etwa die, ob sich im Yerhalten der St&dte und Herrn zu den
beiden Fursten nicht allgemeinere politische Gesichtspunkte erkennen lassen,
sind gar nicbt aufgeworfen worden. W&hrend eine Beurteilung Griedrichs
g&nzlich unterbleibt, ist die Ludwigs allzu ungunstig. Die Siege von Gammels-
dorf und Miihldorf beweisen dem Verf. nur Ludwigs GlQck (S. 173), ein
diplomatisches Meisterstuck wie die schnelle Regelung der bdhmischen Wirren
(S. 130 f.) wird kaum gewfirdigt, und die Vertr&ge, die Ludwig am 26. Februar
1317 mit seinem Bruder Rudolf (S. 107 ff.) und am 8. Mftrz 1320 mit dem
Grafen Gerlach von Nassau (S. 146 ff.) abaction, werden in ihrer Bedentnng
als Erfolge det Kftrigs viel zu niedrig eingesch&tzt; und doch sicherte sich
<lieaer dorch das erstere Abkonmmen den ungeteilten Besitz seines Herzogtums
auf die Dauer des Tbronstreites, und beraubte durch das zweite den Gegner
der letzten StQtze am Mittelrhein. Dagegen rechnet Sch. es Ludwig als
einen schweren Fehler an, dass er einer Entscheidungsschlacht immer wieder
aus dem Wege gegangen sei. Bei genauerer Yergleichung der Kr&ftever-
haltniaae ergiebt sich jedoch, dass Ludwig ein Vorwurf daraus nicht gemacht
werden kann. Im Mftrz 1315 musste er dem Kampf ausweichen, weil Erz-
bischof Balduins Hilfe ausblieb, im September 1319, weil' Herzog Heinrich
von Niederbaiern roreilig abgezogen war, und bei Strassburg, im September
1320, scheint sogar eine Gehorsamsverweigerung der Truppen oder wohl
richtiger der Hilfstruppen stattgefunden zu haben. Als man sich im Sep-
tember 1315 in ungefohr gleicher Starke bei Landsberg gegenuberstand, wagte
Friedrich ebensowenig den Kampf, wie Ludwig, und nach der Entsetzung
der Stadt Esslingen durch diesen wartete der Habsburger die Ruckkehr des
•Gegners von einem Proviantierungszug nicht ab, zog sich also seinerseits
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324 Recensionen.
zuruck, was Sch. (S. 100 A. 5) ohne Grund bestreitet. Wenn aber Ludwig
nicht im Stande war, seinerseits die Offensive zu ergreifen, so lag das vor
allem daran, dass die Gegner Friedricbs ihren Kdnig nicht in zureichender
Weise unterstutzten.
Das Verfahren Ludwigs gegeniiber den Waldstatten betrachtet Sch.
als einen Akt der Privatrache gegen die Habsburger (S. 89 ff.). Mir scheint
zu Unrecht. So schwankend und unsicher die Staatsrechtsverhaltnisse war en,
daran ist nicht zu zweifeln, dass der Baier an sein Recht auf die Krone
glaubte und damit auch an sein Recht, als Kdnig gegen einen ungehorsamen
Fursten mit alien Mitteln vorgehen zu durfen. Ich mdchte hier darauf hin-
weisen, dass es durchaus unrichtig ist, anzunehmen, auf Seiten der Fursten
habe man nicht auch diesen theoretischen Fragen Beachtung geschenkt. In
einem Brief an seinen Schwiegervater vom 15. Januar 1315 unterscheidet
z. B. Friedrich sorgsam, er sei gekrdnt worden vom Kolner Erzbischof, cui
coronare corapetit, in loco, quo idem coronare potuit. — Diesen Bricf-
wechsel, den Zeissberg in den Wiener Sitz.-Ber. Bd. 140 (1899) mitteilte,
scheint Sch. ubrigens nicht beachtet zu haben ; es hatte aus ihm noch manche
Erganzung entnommen werden konnen, so aus einem Schreiben Friedrichs
die Wertung von Schwaben und dem Elsass als pars potior et cor Alemanniae,
Einzelheiten uber Friedrichs Zuge im Jahre 1315 u. a.
Ebensowenig wie dem Wittelsbacher ist Sch. anderen Fursten gerecht
geworden; am wenigsten dem Erzbischof Peter von Mainz, in dessen Politik
er nur eine Betatigung der krassesten Selbstsucht erblickt (S. 146). — Auch
was er fiber die Vorgange bei der Neubesetzuog des Mainzer Stuhles nach
Peters Tod vorbringt, muss abgelehnt werden. Den Bericht der Gesta
Baldewini uber die Verstandigung zwischen Matthias von Buchegg uud
Balduin von Luxemburg beachtet er kaum und wendet sich an dieser Stelle
mit besonders wenig Gluck gegen Priesack (S. 166 A. 3). Dieser war der
Ansicht, dass Balduin, den das Mainzer Domkapitel postuliert hatte, seine
Anspruche ohne Rucksicht auf den Kdnig aufgegeben habe, sobald Matthias
ihm die verlangten politischen Zugestandnisse machte. Da nun Matthias,
nachdem er in den Besitz des Erzstifte gelangt war, eine Zuruckhaltung be-
obachtete, die nicht ganz im Einklang steht zu den Versprechungen, die er
den Habsburgern im Juni und November 1321 gemacht hatte, so konnte gegen
Priesack die Frage aufgeworfen werden, ob Balduin bei jenen Abmachungen
nicht doch Ludwigs Interesse einigermassen gewahrt habe. Was jedoch Sch.
gegen Priesack vorbringt, erschuttert dessen Ausfuhrungen keineswegs. Denn
Schrobes Schluss aus dem Fehlen der Ortsangabe in dem Privileg des Matthias
fur Mainz ist schon deshalb verfehlt, weil die oitierte Urkunde tatsachlich
den Ausstellungsort Mainz hat (Wurdtwein. Nova subs. Ill, 97); die Urkunde
Kdnig Ludwigs, deren Berucksichtigung Sch. bei Priesack vermisst, ist von
diesem mit Recht, als zu 1331 gehorig, nicht in Betracht gezogen worden
(vgl. Priesack S. 52 A. 2) ; und der Inhalt des Abkommens, wie es die Gesta
Baldewini berichten, hat in dem Koblenzer Bund von 1317 ein gesichertes
Gegenstuck.
Mit dem Anhang uber die Politik des Erzbischof Matthias in den
Jahren 1324/25 geht der Yerfasser fiber den im Hauptteil behandelten Zeit-
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Recensionen. 325
abschnitt hinaus. Er sucht hier die you Leopold a. a. vertretene Ansicht
zu^widexlegen, wonach die Renter Verhandlungen fiber eine Erhebung des
fraazdsischen Koniga auf den deutachen Tbron im September 1324 stattge-
funden baben. Schrohes Beweisgrund hiergegen ist vor allem der, dass Erz-
bischof Matthias im September 1324 anf Seiten Konig Ludwigs gestanden
habe, also keinenfalls zu einer solchen Tagung kdnne hinzugezogen worden
sein. Diese Aufstellung ist jedoch, wie sich aus der Prufung dee Materials
ergiebt, onrichtig. Am 17. April tadelte der Papst den Erzbischof wegen Un-
gehorsams, ubersandte ibm aber doch die neuen Prozesse gegen Ludwig. Der
Brief des Erzbischofs an den Papst aus den ersten Tagen des August enthalt
ausser den tod Scb. angefuhrten Satsen auch nocb die Mitteilung, Herzog
Ludwig babe seine Appellation verdffentlicht und suche sich mit den Habs-
burgern auszusdhnen ; er, Matthias, babe schon mehrfach mit seinen Freunden
daraber beraten. — Konnte so ein Anh&nger Ludwigs schreiben? — Der
Denunciation, Matthias habe die Verdffentlichung der Prozesse unterlassen,
schenkte der Papst keinen QIauben, wie der zweite Teil der Papsturkunde
vom 15. September, von der Sch. nur den Anfang verwertet, erweist. Die
Gnadenbezeugungen des Papstes fur Matthias vom 20. und 21. August und
vom 1. September (Vatik. Akten 382—384) sind in diesem Zusammenhang so
bedeutaam, dass Sch. sie nicht stillschweigend ubergehen durfte; und ebenso
auch die Aufforderung des Papstes vom 15. Oktober, der Erzbischof mdge
auf die Verdffentlichung der Prozesse durch seine Suffragane achten (Vatik.
Akten 441). Die fursorgende Gnade vom 10. Dezember und auch die Er-
mahnung — es ist kein nstrenger Befehl", wie Scb. es nennt — vom 11. De-
zember kdnnen mit alle dem zusammen nur beweisen, dass Matthias in der
zweiten H&lfte des Jahres 1324 von der Kurie als Freund betrachtet wurde.
Eine Parteinahme fur Ludwig war damit nach der Sachsenh&user Appellation
nicht vereinbar. Vielleicht hat gerade diese Appellation den Erzbischof ver-
anlasst, die Partei Ludwigs wieder zu verlassen. — Ohne diese Datierungs-
frage hier weiter verfolgen zu wollen, bemerke ich nur noch, dass der
Einwand, ein tadelndes Wort des Papstes gegen die Vereitler seines Planes
sei unbedingt zu erwarten gewesen (S. 191), auch gegen die von Sch. vorge-
schlagene Datierung erhoben werden kdnnte. Vom Dezember 1325 bis zum
Tode Herzog Leopolds vergingen so viele Wochen, dass, wenn der Papst
einen Tadel fur angebracbt hielt, er inn in dieser Zeit aussprechen musste.
Unter den Sonderausfuhrungen beanspruchen die fiber die Wahl-
kapitulationen das st&rkste Interesse. Dem.Beispiele Priesacks folgend giebt
der Verf. hdchst dankenswerte Ubersichten uber die Steigerung der von den
geistlichen Kurfflrsten an die Thronbewerber erhobenen AnsprUche. Es ergiebt
sich, dass diese Entwicklung einen steten und keineswegs raschen Verlauf
nahm. Es wftre zu wunschen, dass der Verf. sich der Aufgabe unterz6ge,
diese Zusammenstellung zu erganzen durch Heranziehung der Abmachungen
bei den Wahlen Karls und seiner Nachfolger, und unter Berucksichtigung
sowohl der Gebietserwerbungen, die unabhangig von den Wahlgeschftften er-
folgten, wie der Pfandschaftsamortisationen. Wieweit persdnliche Momente
eine Rolle spielten, und wie aus der Gewohnheit ein Recht wurde, sind
Fragen, deren Untersuchung sich damit verbinden musste.
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326 Recensionen.
Ein 8icbere8 Resultat ergiebt die funfte Sonderausfuhrung, in der Sch.
den Bericht Erzbischof Peters an den Grafen von Freiburg fiber den Stand
der Sacbe Ludwigs behandelt. Die Echtheit des Schriftstuckes voraagge-
setzt, wird man der Beweisfuhrung, dass das Scbreiben in das Jahr 1317 zu
setzen sei, zustimmen mussen. Erganzend sei noch auf einen weiteren Fehler
des Briefes hingewiesen, dass ein Heinricb als Binder and Nachfolger Mark-
graf Waldemars erwahnt wird, wahrend Waldemars Brnder Jobann hiess.
Als dieser 1317 gestorben war, wurde des Markgrafen Vetter, Heinricb von
Landsberg, der berechtigte Erbe, und dessen Sohn Heinrich ttberkam 1319
— nocb unmundig — die Mark.
Da ich nicbt mit der Feststellung, dass eine ungewdhnlich grosse
Zahl von Druckfehlern das Bach verunziert, schliessen mochte, so bemerke
ich nocb zu einigen Datterangen (S. 50, 62 a. a.), dass auch far die Zeit
Ludwigs des Baiern beim Schluss vom Ausstellungsort aaf die Anwesenheit
des Aussteller8 Vorsicht geboten ist. So finden sich, urn ein wohl noch nicbt
bekanntes Beispiel anzufuhren, im Hennebergischen Arcbiv zwei gleichlautende
Urkunden, in denen Ludwig als Konig der Stadt Liibeck fiber Steaern
quittiert, die Bertbold von Henneberg fur ihn in Empfang gennmmen hat.
Beide Urkunden sind datiert: Frankfurt, am Tag nach Kreuzerhohung, die
eine: 1332, Regierungsjahr 18, die andere: 1333, Regierungsjahr 19. Der
Kaisertitel fehlt, das Kaisersiegel hangt. Der Ausstellangsort ist mit dem
Itinerar nicbt zu vereinen. Man hat wobl eine frtihere Urkunde, vielleicht
aus dem Jahre 1318, zur Besiegelung durch Ludwig, immer wieder abge-
scbrieben und dabei nur die Jahresangaben geandert.
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Verlagsbuchhaudluug you Jacob Lintz in Trier.
in seinen drei Hauptperioden :
der Romischen, der Frankischen, der Romanischen,
beschrieben und durch 26 Tafeln erlautert
von
Dr. J. N. von WUmowsky.
Herabgesetzter Preis 30 Mk.
Die Entstehung
der
Romischen Limesanlagen in Deuischland.
Vortpag,
gebalten vor der 46. Versammlung deutscher Philologen and Sen ul manner
in Strassburg am 3. Oktober 1901.
Von Ernst t'abricius,
Professor an der Universitat Freiburg i. Br.
Mit einer Tafel. — Preis 80 Pfg.
Die Religion des rttmischen Heores.
Yon Alfred von Domassewflki.
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Inbalt: Amphitheater. — Basilika. — Mosaik des Monnus. — Thermen von
St. Barbara. — Befestigungen von Neumagen, Bitburg und Junkerath.
Von Felix Hettner,
Director des Provinsial-Museums in Trier.
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Von Friedrich Kofler.
2 Teile. Mit je einer TafeL Preis des 1. Teils 1.20 Mk., des 2. Teils 1 Mk.
Die romische Stadtbefestigung von Trier
von Dr. Han ft Lehner.
Mit 8 Tafeln und einem Plan. Preis Mark 2,50.
Der Ring1 bei Otzenhansen.
Von Dr. Hans Lehner.
Preis 00 Pfg.
Romische Mosaiken aus Trier unci Umgegend.
9 Tafeln in Mappe mit Text.
Von J. N. von WUmowsky, Domkapitular in Trier.
Preis 20 Mark.
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Inhalt.
Das Kftlner Burggrafenrecht von angeblich 1169. Von Prof. Dr. Siegfried
Rietschel in Tubingen. S. 327.
Recensionen :
A. Gottlob, Die Servitientaxe im 13. Jahrhundert. — Angezeigt
von Prof. Dr. J. Halle r in Marburg. S. 344.
Jos. Strzygowski, Der Dom zu Aachen and seine Entstellung.
— Angezeigt von Dr. Edmund Renard in Bonn. S. 349.
Museographie fiber das Jahr 1902. Redigiert von Dr. H. Qraeven in Trier
und Dr. H. Lebner in Bonn.
1. Westdeutschland. (Hierzu Tafel 3—12.) S. 354.
2. Bayrische Sainmlungen. S. 452.
Alle flip die Zeitschrift and das Korrespondenzblatt
bestimmten Sendungen, welche das Altertnm betreffen,
wolle man von» jetat ' ab an Mnsenmsdirektor Graeyen,
Trier, Proyiniialmnseum, riehten.
Vom Korrespondenzblatt kind ausgegeben die Nrn. 1—12.
Soeben erschien:
Erg&nzungsheft XII
zar
Westdeutschen Zeitschrift fur Geschichte und Kunst.
Enth<:
H. von LOsch,
Die KSIner Kaufmannsgilde im zwOlften Jahrhundert.
Preis: 2 Mark.
Fur Abonnenten der Westd. ZeiUchr. 1 Mk. 60 Pfg.
Soeben erschien:
Lagerkatalog Nr. 217:
Geschichtliches Uber Rheinland u.Westfalen,
circa 6000 Nrn. stark. Preis 50 Pfg., die bei Bestellung in Abzug
gebracht werden.
Matth. Lempertz' Buchh. u. Antiquariat,
Bonn.
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Das Kttlner Burggrafenrecht von angeblich 1169.
Von Professor Dr. Siegfried Rietschel in Tubingen.
Zu den wichtigsten Dokumenten der stadtkOlnischen Verfassungs-
geschichte gehOren zwei Urkunden des 12. Jahrhunderts, die unver-
kennbar in einem engen Zusammenhange stehen. Beide sind Privilegien
Erzbischof Philipps von Heinsberg; in dem einen berichtet der Erz-
bischof, dass er die KOlner Stadtvogtei in ein Erbleben verwandelt
und als solches dem Hitter Gerhard von Eppendorf verliehen habe1),
in dem andern beurkundet er anlasslich eines Streites zwischen eben-
diesem Stadtvogt Gerhard und dem Burggrafen Heinrich auf Grund
eines alteren Privilegs die Rechte des Burggrafenamtes und beilaufig
auch einige Vorrechte der Burger2). Beide Urkunden stimmen in
ihren formelhaften Bestandteilen fast vOllig uberein; sie haben w&rtlich
dieselbe ausfuhrliche Zeugenreihe und dieselbe Datumzeile, nur mit dem
einen Unterschied, dass das Burggrafenrecht, wie ich kurz das letztere
Privileg nennen will, zu der Jahreszahl die Monatsbezeichnung mense
maio setzt, wahrend das Vogtprivileg keine Monats- oder Tages-
bezeichnung tragt. Das Burggrafenrecht ist in einem angeblichen
Originalerhalten, das Yogtprivileg in zwei spateren Kopien aus
dem Ende des 15. und dem 17. Jahrhundert8). Jedoch haben
*) Gedruckt Ennen u. Eckertz, Quellen I S. 559 f. Nr. 77 (Knipping,
Regesten der Kfllner ErzbischSfe II, 926).
*) Gedruckt ebenda I S. 554 if. Nr. 76 (Knipping, Regesten 928).
•) Uber die Uberlieferung vergl. Ennen, Geschichte der Stadt Koln I
S. 560; Ennen u. Eckertz I S. 560; Knipping a. a. 0. Die eine Kopie findet
sich in der Agrippina, einer handschriftlichen Chronik von 1471, die andere
hat im 17. Jahrhundert der Notarius Hiilsmann „auB einem alten uflf per-
gamen geschriebenen Lagerbuch so in breder ingebunden gewesen" angefer-
Westd. Zeltschr. f. Gesch. u. Kunat. XXII, IV. 23
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328 S. Rietschel
wir eine ziemlich ausftthrliche Beschreibung des Oiiginals ans dem
Jahre 1579 4).
Beide Urkunden bieten, was schon im 18. Jahrhundert bemerkt
worden war5), eine Schwierigkeit. Die Jahreszahl 1169 ist vOllig
unvereinbar mit der Zeugenreihe, die nur Namen aus der spateren
Regierung Erzbischof Philipps enthalt. Dabei ist aber die Zeugen-
reihe durchaus nicht willkttrlich zusammengestellt ; die darin auf-
gezahlten Personen haben s&mtlich zu gleicher Zeit existiert, nur 15
bis 20 Jahre spater. Da als erster Zeuge der Domdekan Adolf genannt
wird, der dem am 21. Februar 1183 gestorbenen Dekan Theoderich
folgte6), und andererseits seit dem Frtthjahr 1189 ein Teil der Zengen
bereits zum Kreuzzug aufgebrochen war, so wfirde sich als die Ent-
stehungszeit der Urkunden der Zeitraum vom Fruhjahr 1183 bis 1189
ergeben7). Die Jahreszahl 1169 ware dann einfach auf einen Schreib-
fehler zuruckzuftthren.
Aber wie sollte man es erkiaren, dass ein und derselbe Schreib-
fehler in zwei gleichzeitigen Urkunden untergelaufen ist! Das war
entschieden verdachtig. Hielt man sich dabei die fast vOllige Uberein-
stimmung der beiden Urkunden in ihren formelhaften Bestandteilen vor
Augen, so konnte man sich der Uberzeugung nicht verschliessen, dass
beide Urkunden nicht gleichzeitig entstanden sein kflnnen, sondern dass
die eine unter Benutzung der anderen von einem Falscher hergestellt
worden sein muss, liber die Frage, welche der beiden Urkunden za
opfern sei, hat nie ein Zweifel bestanden; das Vogtprivileg gait als
echt, das Burggrafenrecht behandelte man als Falschung. Und zwar
hat die palaographisch-diplomatische Forschung, vertreten durch einen
tigt. Wie mir Herr Dr. 0. Oppermann in KOln mittcilt, kann mit diesem
Lagerbuch sehr wohl die in Holz gebundene, auch andere Urkunden ent-
haltende Handschrift der Agrippina gemeint sein, so dass die notarielle Kopie
jede selbstandige Bedeutung entbehren wiirde. Jedenfalls besteht, wie mir
Herr Dr. Oppermann bestatigt, nicht der geringste Anhaltspunkt dafur, dass
beide Kopien unabhangig von einander auf das Original zuruckfuhren.
4) Vgl. Ennen, Gcschichte der Stadt Koln I S. 560 f. Anm. 5.
5) Von Bondam, Charterboek I S. 243.
•) Vgl. Knipping, Regcsten 1206.
7) Uber diese Datierung vgl. im einzelnen die weiter unten citierten
Abhandlungen von Stumpf u. Richthofen. Die Versuche, den Kreis der
moglichen Entstehungszeit enger zu ziehen, ubergehe ich hier; sie basieren
nicht auf dem gemeinsamen Inhalt beider Urkunden,' sondern allein auf dem
des Vogtprivilegs und gehen von der petitio principii aus, dass dieses die
echte Vorlage ist.
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Das Kolner Burggrafenrecht von angeblich 1169. 329
ihrer bedeutendsten Vertreter, Stumpf, das Verdikt gefallt 8). Wahrend
das nur in spateren Kopien erhaltene Vogtprivileg alien Angriffen von
palaographisch-sphragistischer Seite trotzte, ist das Burggrafenprivileg
im Original erhalten. Dieses Original aber ist nach Stumpf ein Mach-
werk des beginnenden 13. Jahrhunderts. Allerdings hat Ennen 9) sofort
Protest erhoben and die Eigentumlichkeiten der Schrift, die Stumpf
verdachtig erschienen, auch in anderen Urkunden Erzbiscbof Philipps
aus der letzten Zeit seiner Regierung nachgewiesen. Aber er hat
wenig Anklang gefunden; wie mir scbeint, vor allem deshalb, weil er
auch das Jahr 1169 retten und damit etwas beweisen wollte, was eben
unmdglich war, ferner aber weil er in h5chst unglucklicher Weise
lokalpatriotische Gesichtspunkte in den Streit einfuhrte. Dass bei
einer Differenz zwischen einer Autoritat wie Stumpf und einem als
oberflachlich und kritiklos bekannten Forscher wie Ennen die Forschung
sich auf des ersteren Seite stellte, kann uns nicht Wunder nehmen.
Nachdem endlich Tannert 10) auf Grund einer neuen Untersuchung der
Urkunde zu einer Bestatigung des Stumpf schen Resultates, allerdings
zum Teil unter Preisgabe seiner Argumente, gelangt ist, und der Spezialist
auf dem Gebiete der erzbischOflich-kolnischen Diplomatik, Knipping11),
ihm rtickhaltlos zugestimmt hat, ist zunachst an der formellen Unechtheit
der Urkunde festzuhalten. Ob wirklich das vorhandene Material an
erzbischdflichen Originalurkunden ausreicht, ein solches Urteil mit abso-
luter Sicherheit zu begrunden, scheint mir allerdings nicht vftllig
zweifellos ,a).
Auch einem anderen Argument, das Richthofen ,8) geltend macht,
mdchte ich nicht unbedingt entscheidende Bedeutung beilegen, namlich
den Namensformen, die far zwei SchOffen begegnen, Ratio und de
•) Stumpf, Zur Kritik deutsclier Stadte-Privilegien im 12. Jahrhundert
in den Sitzungsberichten der Wiener Akademie, phil.-hist. CI. XXXII (1860)
S. 603 ff.
9) Ennen, Der Kdlner Schiedspruch vom Jahre 1169 (1860) ; Quellen I
S. 554 f. ; Geschichte der Stadt K6ln I S. 561 ff.
10) Tannert in den Mitteilungen aus dem KSlner Stadtarchiv I S. 55 ff.
") Knipping, Regesten 928.
ia) Zu meiner Befriedigung sehe ich, dass auch ein so hervorragender
Diplomatiker wie Uhlirz in den Mitteilungen des Institute fiir Ssterr. Ge-
schichtsforschung XVI S. 533 f. diese Zweifel teilt.
1V) v. Richthofen, Der Kolner Schiedspruch von angeblich 1169 in den
Forschungen zur Deutschen Geschichte VIII (1868) S. 59 ff., insbes. S. 67 f.
23*
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330 S. Rietschel
Mumbersloch u). Gewiss ist richtig, und die Schreinsurkunden besta-
tigen es neuerdings 15), dass diese beiden Namensformen erst etwa 1212
bis 1215 bezeugt sind, aber damit ist doch nicht die MOglichkeit
ausgeschlossen, dass sie thatsachlich ein Yierteljahrhundert fruher vor-
kommen. Man kann doch nicht alle Urkunden als Falschungen ver-
dammen, die irgend einen sonst nur spftter bezeugten Ausdruck einige
Jahrzehnte fruher bringen.
Aber nehmen wir an, alle diese gegen die Urkunde gerichteten
Bedenken seien begrttndet, was hat man damit bewiesen? Doch nur,
dass die vorliegende Urkunde kein Original des 12. Jahrhunderts, aber
nicht, dass sie inhaltlich eine Falschung ist. Wir haben genug Beispiele
dafur, dass man Urkunden nicht nur in Kopialbuchern kopierte, sondern
dass man auch von ihnen in engster Anlehnung an die Vorlage Einzel-
kopien anfertigte, denen man das Aussehen eines Originals zu geben
versuchte. Dass in einem solchen Duplikat die Jahreszahl verschrieben
und einige Namen modernisiert sind, hatte nichts Auff&lliges. tJber
diese Zweifel kann uns nur eine genaue Untersuchung des Inhalts der
Urkunde Aufklarung geben, eine Untersuchung, wie sie seltsamerweise
niemals versucht worden ist.
Der Inhalt ist knrz folgender: Erzbischof Philipp, in einem
Kompetenzstreit zwischen Burggraf Heinrich von Arberg und Stadtvogt
Gerhard von Eppendorf als Richter angerufen, holt sich Rat von den
bQrgerlichen BehSrden, die aus ihrem Schrein ein altes, von Wttrmern
b'eschadigtes und schwer lesbares Privileg vorlegen. Aus diesem Privileg
werden hinter einander 16 rechtliche Bestimmungen angeftthrt; die
weitaus meisten betreffen die Rechte des Burggrafen, nur nebenbei
werden Gerechtsame des Erzbischofs und besondere Freiheiten der
Burger erwahnt. Dies alte Privileg wird vom Erzbischof wegen der
Schadhaftigkeit der Urkunde erneuert. Wir mussen bei der Frage
nach der Echtheit zwei Bestandteile der Urkunde scheiden, einmal den
Inhalt des angeblichen Privilegs und ferner den Bericht fiber die Vor-
legung und die Erneuerung desselben sowie fiber den vorausgegangenen
Streit. Zwischen der Annahme, dass die Urkunde vOllig echt oder
vftllig gefalscht ist, liegt die dritte Moglichkeit, dass der Inhalt des
,4) Dagegen wird der Namensform Parfusus von Richthofen grundlos
verdachtigt; sie fiiidet sich in Urkunden aus dem Jahre 1188 (Knipping,
Regesten 1320, 1327), also gerade aus der Zeit unserer Urkunde.
l») Die Form Munbernsloch tinde ich in ihnen zuerst etwa 1212 bis 1214
(Hoeniger, Schreinsurkunden II, 1 S. 319, Scab. 2, XIII, 11, 12, XIV, 1).
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Das Kolncr Burggrafenrecht von angeblich 1169. 331
angeblichen alten Privilegs, sei es ganz, sei es teilweise, auf eine echte
Rechtsaufzeichnung zuruckgeht and dass nur der Bericht ttber Vorlegung
and Erneaerung dieser Bestimmangen, uberhaupt ibre Einkleidung in
die Form eines erzbischoflichen Privilegs eigene Zuthaten desFalschers sind.
Zunachst sollen uns die 16 Rechtssatze des angeblichen alten
Privilegs beschaftigen. Dass sie nicht vdllig wOrtlich, wie sie angeblich
oder wirklich uberliefert waren, wiedergegeben werden sollten, lehrt
gleich am Anfang die Bestimmung uber den advocatus, qui in eodem
privilegio scoltetus archiepiscopi Coloniensis nominabatur. Anch die
jedem Rechtssatz vorangesetzten Worte: „item (et, preterea) continebatur
in eodem privilegio, quoda zeigen, dass es sich nicht nm eine blosse
Inserierung einer alteren Urkande handelt. Wir werden also, wenn
manches im Ausdrucke mehr an das Ende des 12. oder gar den
Anfang des 13. Jahrhunderts erinnert als an eine altere Zeit, daraus
noch nicht anf Unglaubwurdigkeit schliessen kOnnen Der Schreiber
wird sich wohl im allgemeinen an den Wortlaut der alteren Quelle ge-
halten haben. Das schliesst aber nicht aus, dass er hier und da im
Ausdruck modernisiert hat16).
Machen diese 16 Rechtssatze den Eindruck, als seien sie von
einem Falscher des beginnenden 13. Jahrhunderts erfunden? Die Antwort
muss verneinend lauten. Zunachst fehlt es fttr eine solche Falschung
an jedem vernunftigen Motiv. Zwar hat Stumpf sich schOn ausgedacht,
wie diese Falschung entstanden sein konnte. Nach Erzbischof Engel-
berts Tod erzwangen die Burger 1226 von seinem Nacbfolger Heinrich
eine Bestatigung aller Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten, die sie
bis zu Engelberts Regierungsantritt besessen hatten. Stumpf meint nun,
urn diese alten Rechte dem neuen Erzbischof verbrieft zu zeigen, hatten
die Kdlner Burger zur Falschung gegriffen und das Burggrafenrecht
fabriziert17). Ware das richtig, so waren die K&lner Burger von einer
an Geistesverwirrung grenzenden Bescheidenheit und Uneigennutzigkeit
gewesen. Denn eigentliche Vorrechte der Burger werden nur zwei in
ie) Vielleicht trifft das fiir einige deutsche Ausdrucke in dem alten
Privileg zu. Soweit ich allerdings auf Grund von Heinzel, Geschichte der
niederfrankischen Geschaftssprache (1874) zu einem Ergebnis gelangen kann,
lassen sich die deutschen Worte des alten Privilegs ebensogut ins 12. oder
gar 11. wie ins 13. Jahrhundert setzen.
17) Stumpfs Ansicht hat einen besonders eifrigen Verteidiger in Liese-
gang (Zeitschrift der Savigny-Stiftung, Germ. Abt. XI S. 59 if.) gefunden.
Zweifel aussert Hegel in den Stadtechroniken XIV S. LXXXVI f.
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332 S. Rietschel
der Rechtsaufzeichnung erwahnt, das privilegium de non evocando and
die Zollfreiheit im Gebiete des Erzbischofs. Abgesehen davon beschaf-
tigen sich samtliche tibrigen 14 Bestimmungen mit den Rechten des
Burggrafen und seinem Verhaltnis zum Erzbischof and dessen Vogt.
Nun lasst sich ja nicht leugnen, dass die Burgerschaft ein Interesse
daran hatte, bei den Differenzen zwischen Erzbischof und Burggraf sich
auf die Seite des letzteren zu stellen. Aber ganz und gar nicht lag
es in ihrem Interesse, im tibrigen dem Burggrafen grdssere Rechte
einzuraumen ,8). Davon dass der Burggraf etwa der Reprasentant
burgerlicher Interessen ware, kann schlechterdings nicht die Rede sein.
Der Herr von Arberg, der im 13. Jahrhundert wohl nur vorubergehend
nach Kdln kam, war ein viel bequemerer (xewalthaber als der Erz-
bischof, aber kein Schutzer burgerlicher Freiheit. Weder in den
Kampfen gegen Erzbischof Engelbert noch in den sonstigen Freiheits-
kampfen der Stadt erscheint er als Parteiganger derselben, nie wird
seines Namens und seiner Rechte in den zahlreichen Friedensvertragen
zwischen Stadt und Erzbischof Erwahnung gethan 19). Unsere Urkunde
aber regelt nicht nur die Beziehungen des Burggrafen zum Erzbischof,
sondern auch soiche Befugnisse desselben, die erhebliche Belastungen
der Burgerschaft darstellten. Man denke nur an das Recht des Burg-
grafen, das Yorgezimmer zu brechen und den Eigentumer desselben
mit dem Sechzigschillingbann zu strafen, ferner an die Bestimmung,
dass der sein Urteii verweigernde Schdffe dem Burggrafen gleichfalls
den EOnigsbann zu zahlen hat, weiter an den Satz, dass gegen den,
der den Kdnigsbann in den genanten Fallen nicht zahlt, der Erzbischof
mit Kirchenstrafen einschreiten wird, endlich an die Abgaben, die der
Burggraf von Schoffen. SchOffenmeister und Burgermeistern bezieht.
Die Kdlner Schdffen und sonstigen Organe der Burgerschaft waren
geradezu verblendet gewesen, wenn sie dem Burggrafen zu Liebe zum
eignen Schaden den Weg der Falschung beschritten hatten. Oder sollte
der Burggraf etwa die Urkunde gefalscht und den arglosen Kolner
Schdffen in ihren Schrein eingeschwarzt haben? Was ging ihn aber
die Zollfreiheit der Burger an? Und wie ware er dazu gekommen,
das privilegium de non evocando der Burger gerade so zu formulieren,
dass es sich nicht nur gegen den Erzbischof, sondern auch gegen
u) Ungemein charakteristisch ist gerade die Erzahlung der Urkunde,
die stadtischen Behdrden hatten das Privileg dem Erzbischof inviti gezeigt.
Sie wussten eben, dass es durchaus nicht bloss zu ihren Gunsten lautete.
") Vgl. auch Hegel a. a. 0. S. XC
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Das K6lner Burggrafenrecht von angeblich 1169. 333
ihn selbst richtete ao). Nein, diese verschiedenartigen 16 Rechts-
bestimmungen sind nicht von der jeder Falschung eigentttmlichen ein-
heitlichen Gesamttendenz getragen; sie erinnern in ihrer objektiven
Berucksichtigung verschiedener Interessen an die nebenbei auch manche
Vorrechte der Bttrger erw&hnenden echten Beamtenweistfimer oder
Beamtenordnungen, wie das Augsburger und erste Strassburger Stadt-
recht, die iura et institutiones Trevericae civitatis etc.
Auch inhaltlich erwecken die 16 Rechtssatze nicht das geringste
Bedenken. Die beiden darin erwahnten Yorrechte der Bttrgerschaft,
das privilegium de non evocando und die Zollfreiheit im erzbisch6flichen
Territorium sind durchaus nichts UngewOhnliches und kdnnen sehr wohl
bis in den Anfang des 12. Jahrhunderts zuruckgehen. Das erstgenannte
Privileg haben die Strassburger Bttrger 1129, die Mainzer 1118
erhalten al) ; die KOlner dttrften schwerlich hinter diesen zurttckgestanden
haben. Fttrstiiche Zollbefreiungen for das ganze Zollgebiet finden sich
ebenfalls schon im Anfang des 12. Jahrhunderts, und zwar besonders
am Niederrhein 22). Die Befugnisse des Burggrafen aber, sein aus-
schliessliches Anrecht auf den Vorsitz im echten Ding (wizeht dine),
sein Richten unter Konigsbann, sein Recht, Vorgezimmer zu brechen
und die Schoffen anzuwaldigen, endlich sein Lehnsbesitz an der alten
Ehrenpforte lassen sich aus anderen Quellen nachweisen, und was die
Urkunde darttber hinaus enthalt, ist nichts Absonderliches und steht
mit keiner einzigen Quellenstelle im Widerspruch. Vor allem ist auch
nicht ein einziger Anhaltspunkt, der gegen die Entstehung der Rechts-
satze im 12. Jabrhundert oder gar noch f ruber sprache und zu einer
Ansetzung in das 13. Jahrhundert notigte. Es ware aber ungewOhnlich,
wenn bei einer so umfangreichen mittelalterlichen Falschung auch nicht
der geringste Anachronismus untergelaufen ware.
Richthofen *8) allerdings ist anderer Ansicht. Zwei Stellen sind es,
die ihm das Vorhandensein einer Falschung sicher machen, die Erw£h-
nung, dass der Stadtvogt in dem alten Privileg scoltetus archiepiscopi
Coloniensis genannt worden sei, und die Bezeichnung des Stadtthores,
das der Burggraf zu Lehen hat, als porta antiqua munitionis civitatis,
>0) Neque nos neque successores nostri neque burgravius neque
successores sui ipsos ad alicuius instantiam ratione dicti banni poterimus
extra civitatem Coloniensem ad iudicium vocare.
") Vgl. Keutgen, Urkunden 14, 15 S. 7 f.
") Vgl. Waitz, Verfassungsgeschichte VIII S. 311 Anm. 2.
") Vgl. v. Richthofen a. a. 0. S. 70 Anm. 1.
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334 S. Rietschel
quae quondam Agrippina vocabatur, quae sita est ex opposite capellae
s. Apri. Das seien gegen die Geschichte verstossende Reminiscenzen,
mit denen der Falscher seinem Machwerk einen altertttmlichen Charakter
babe geben wollen.
Der Satz, dass das betreffende Thor fruherden Namen Agrippina
getragen babe 24), ist naturlich eine historische Reminiscenz 25). Solcbe
klassischen Reminiscenzen aber sind, wie jeder Kenner mittelalterlicher
Historiographie mir bestatigen kann, dem 13. Jahrhundert durcbaus
nicht gelaufig, w&hrend sie beispielsweise im 11. Jahrhundert geradezu
als Kennzeicben eines guten Schriftstellers gelten. Es ist zum mindesten
kuhn, wenn Richthofen versucht, aus dieser Stelle einen Verdacht gegen
die Glaubwurdigkeit der Urkunde herzuleiten; eher mftchte man das
Gegenteil folgern. Auffallend aber ist, dass unsere Urkunde keinen
anderen gegenwartigen Namen filr das Stadtthor als das „alte Thora
kennt und es nur naher durch die Lage gegenuber St. Aper bezeichnet.
Welches Thor gemeint, dariiber herrscht kein Zweifel86): es ist die
alte Ehrenporze, die porta vetus erea, wie sie seit ihrem ersten Vor-
kommen in den siebziger oder achtziger Jahren des 12. Jahrhunderts
ausnahmslos in den Schreinskarten und Urkunden genannt wird *7). Ich
kann mir nicht recht erklaren, warum ein Falscher des 13. Jahrhunderts
die schon seit Jahrzehnten ttbliche Bezeichnung porta erea vermieden
haben sollte. Ist es nicht wahrscheinlicher, dass die Stelle in einer
Zeit zuerst aufgezeichnet wurde, als der Name porta erea noch nicht
gebrauchlich war?
Die Worte „advocatus noster, qui in eodem privilegio scoltetus
archiepiscopi Coloniensis nominabatur" dagegen halte ich — im strikten
Gegensatz zu Richthofen — fttr einen Beweis der Echtheit. Gewiss,
in den vielen Stellen aus dem 12. und 13. und den wenigen aus dem
11. Jahrhundert, in denen der Stadtvogt erwahnt wird, heisst er immer
") Naturlich kann der Zusatz quae quondam Agrippina vocabatur sich
nur auf porta (allenfalls auf munitio), aber nicht auf civitas beziehen. Es
ware sinnlos, hier auf einmal diese Reminiscenz anzuknupfen, nachdcm iu
der Urkunde schon wiederholt von der Stadt K6ln die Rede gewesen ist.
") Man beachte : es heisst nicht, dass in dem alten Privileg das Thor
Agrippina genannt worden sei.
*•) Vgl. Lati, Entwickelung der kommunalen Verfassung und Ver-
fassung der Stadt Koln S. 11 Anm. 5.
") Die erste Erwahnung finde ich in der altesten Schreinskarte von
St. Columba aus den Jahren 1170 bis 1190; vgl. das Register bei Hoeniger,
Schreinsurkunden II, 2 S. 287.
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Das K6lner Burggrafenrecht von angeblich 1169. 335
advocates, nie scultetus. Aber gerade darum scheint es mir aus-
geschlossen, dass ein Falscher den Namen scultetus far diesen Beamten
frei erfunden haben sollte. Das ware das sicherste Mittel gewesen,
seiu Machwerk verdachtig erscheinen zu lassen. Vergegenwartigen wir
una ferner, dass thatsachlich die ganze Stellung des Vogtes der eines
st&dtischen Geutenars, eines Schultheisen ausserst ahnlich ist und von
neueren Forschungen auch als solche aufgefasst wird trotz ihrer Ver-
werfung des Burggrafenrechts 28), so werden wir weit eher an ein echtes
alteres Rechtsdenkmal als an eine Falschung denken.
Aber auch abgesehen von diesen beiden Stellen bietet unsere
Rechtsquelle Anhaltspunkte genug dafttr, dass wir es mit Rechtssatzen
aus einer alteren Zeit, nicht mit einer Falschung zu thun haben. Ich
will nicht grosses Gewicht darauf legen, dass die Urkunde das Institut
des gerichtlichen Zweikampfes noch als in voller Blttte stehend er-
wahnt, da es uns an Nachrichten fiber die Geschichte dieses Beweismittels
gerade in Kftln fehlt. Aber vdliig entscheidend ist die Erwahnung des
Sechzigschillingbannes als Strafe fttr die Urteilsverweigerung des Schdffen
und unerlaubte Vorbauten. Die Strafe des Kdnigsbannes gehOrt einer
alteren vorstaufischen Periode des Strafrechts an. Gewiss bleiben Rechts-
satze, die ihn enthalten, noch Jahrhunderte dartiber hinaus bestehen,
aber die neuere Strafgesetzgebung operiert nicht mehr mit diesem ver-
alteten Strafmittel. Dass aber in einer Stadt wie Kdln noch im Anfang
des 13. Jahrhunderts ein Falscher Satzungen erfunden haben sollte,
die den Sechzigschillingbann enthielten, scheint mir schlechthin aus-
geschlossen.
Endlich noch eins. Wahrend alle spateren Bestatigungen des
privilegium de non evocando der Kdlner Bftrger29) nur von seiner
Wirkung gegenQber dem Erzbischof reden, heisst es hier, dass weder
der Erzbischof noch der Burggraf venn6ge ihres Bannes die Burger
vor ein auswartiges Gericht citieren dUrfen. Also offenbar wird voraus-
gesetzt, dass der Burggraf mit diesem Bann, den er vom Reiche hat,
Gericht ausserhalb Kolns abhftlt. An grundherrliche Gerichtsbarkeit ist
dabei natttrlich nicht zu denken, eine andere Grafschaft aber haben die
Arberger nie verwaltet. DasRatsel wird gelost durch die neuesten
Untersuchungen Oppermanns, die den ttberzeugenden Nachweis ftthren,
*•) Vgl. Oppcrmann in der Westdeutschen Zeitschrift XXI S. 54;
Hcldmann, Der K&lngau and Die Civitas Kdln S. 115 u. a.
«») Ennen u. Eckertz II, 194, 198 (1239), 222 (1242), 372 (1257)
and dfter.
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336 S. Rietschel
dass der Kdlner Burggraf Graf des Kftlngaus war, dass aber die Ding-
statten dieses Gaus schon frtth in der Stadt zusammengelegt worden
sind30). Setzt unsere Quelle voraus, dass der Burggraf sein Ding nock
ausserbalb der Stadt abhalt oder wenigstens abbalten kdnnte, so muss
demnacb also die Stelle in eine aitere Zeit, wabrscbeinlicb mindestens
in die erste Halfte des 12. Jahrhunderts, zurttckreichen und kann
unmOglich eine Falschung des 13. Jahrbunderts sein.
Eins ware ja allerdings denkbar, dass der Falscber Echtes und
Unechtes zu einem Ganzen verarbeitet batte. Aber dagegen spricht,
wie gesagt, die Komposition der Aufzeichnung. Eine solche von ein-
seitiger Tendenz freie, die verschiedenen Interessen berucksichtigende,
uinfangreiche Kodifikation ist nicbt in f&ischender Tendenz aus ein-
zelnen echten Stueken und eigenen Zutbaten zusammengeschmiedet,
sie tragt den Stempei des Echten an der Stirn. Wenn wir aber
eine Zeit suchen sollen, in der diese Rechtsaufzeichnung entstanden
ist, so hat der Anfang des 12. Jahrhunderts mehr far sich als eine
spatere Zeit.
Nun ware allerdings mOgiich, dass die 16 Rechtssatze echt sind,
aber ihre Einkleidung in die Form einer Urkunde Erzbischof Philipps
das Werk eines Falschers ist, der der aiten Rechtsaufzeichnung eine
grdssere Autoritat dadurch verschaffen wollte, das er ihr hohes Alter
und ihre Bestatigung durch den Erzbischof attestierte. Das Haupt-
bedenken, das man aus dem Inhalte der Urkunde fruher entnahm, ist
allerdings heute widerlegt. Wahrend noch Richthofen 31) aus der Er-
wahnung der Richerzeche mit Sicherheit auf eine Entstehung im 13.
Jahrhundert schliessen zu kOnnen glaubte, kennen wir heute eine Urkunde,
die schon fur die Zeit urn 1180 das Vorkommen desNamens „ Richer-
zeche" beweist38). Dieser Einwand ware also erledigt. Auch die
Sprache der Urkunde erweckt keine Bedenken. Die Ausdrucksweise
ist gewandt, die formellen Bestandteile der Urkunde durchaus dem
erzbischOflichen Kanzleigebrauch entsprechend.
,0) Vgl. Oppermann a. a. 0. S. 16 if. An diesera Ergebnis andert es
nichts, dass die Urkunde von 962, deren Unechtheit Oppermann ebenda S. 5
behauptet, sich nachtraglich, wie ich auf besonderen Wunsch Herm Dr. Opper-
manns mitteile, als echt herausgestellt hat.
•») Vgl. v. Richthofen a. a. 0. S. 70 Anm. 1.
M) Vgl. Knipping in der Westd. Zeitschrift XI Korrespondenzblatt
S. 116; Hoeniger in den Beitragen zur Geschichte vornehmlich Kolns und
der Rheinlande 1895 S. 253 if.
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Das Kolner Burggrafenrecht von angeblich 1169. 337
Verdachtig kdnnte erscheinen, dass nur von einem alten Privi-
legium die Rede ist, ohne dass erwahnt wird, von wem dies Privilegium
eigentlich herrtthrte. Aber es fragt sich, ob das Wort privilegium bier
wirklich im engeren Sinne zu nehmen ist and nicht schlechtbin „schrift-
liche Aufzeichnung," nUrkandea bedeuten soil. In der ganzen Erzah-
lung von der Produzierong und Erneuerung dieser alten Urkunde kann
ich aber nicbts Unwahrscheinliches linden. Fttr die Echtbeit der Urkunde
einzutreten, bestimmt mich vor allem folgende Erwagung: Was fur
einen Zweck hatte es fttr einen Falscher, der die alte Rechtsaufzeich-
nung in ein Privileg Erzbischof Philipps einkleiden wolite, diesen Streit
zwischen Burggraf und Vogt in solcher Ausftthrlichkeit zu erfindenV
Genug, das einzige wirklich erheblicbe Bedenken bleibt thatsachlich
die merkwttrdige tFbereinstimmung mit dem Vogtprivileg, die wegen
des falschen Datums nicht aus gleichzeitiger Entstehung, sondern nur
darans erklart werden kann, dass die eine Urkunde nach dem Muster
der anderen fabriziert worden ist. Aber wie, wenn nicht das Burg-
grafenrecht, sondern das Vogtprivileg die Falschung ware, die nach
dem Muster der anderen Urkunde hergestellt worden ist? Niemand hat
bisher an diese M&glichkeit gedacht, auch ich habe erst im Laufe der
Untersuchung sie in Rechnung gezogen. Urn so ttberraschter war
ich allerdings, als ich sah, dass der Beweis fttr die Prioritat des Burg-
grafenrechts sich geradezu schlagend ftthren lasst.
Allerdings nicht mit dem gewdhnlichen Handwerkszeuge des Diplo-
matikers, da das Original des Vogtprivilegs verloren ist. Immerhin
fehlt es auch in dieser Beziehung nicht an einem Anhaltspunkte. Zwar
kOnnen wir aus dem ausftthrlichen Bericht ttber das Original aus dem
Jahre 1579 ttber das aussere Aussehen, insbesondere ttber die Schrift
der Urkunde nichts entnehmen, aber wir erhalten eine genaue Siegel-
beschreibung. Und wenn diese richtig ist, dann mttssen an der Urkunde
zwei Siegel gehangen haben, die schwerlich echt gewesen sein kOnnen.
Wichtiger aber als diese Angaben, bei denen Ungenauigkeiten unter-
gelaufen sein kOnnen, sind die Ergebnisse, die ohne weiteres der Wortlaut
der Urkunde selbst liefert, wenn wir ihn mit dem des Burggrafenrechts
vergleichen.
Halten wir uns zunachst einmal an die formelhaften Bestandteile
des Urkundentextes ! Das Protokoll mit der Promulgationsformel ist
in beiden Urkunden genau dasselbe, nur mit einem Unterschiede. Auf
die Invokationsformel „In nomine sancte et individue trinitatis", die
zum eisernen Bestand der erzbischoflich kolnischen Urkunden des 12.
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338 S. Rietschel
Jahrhunderts geh6rt33), lasst das Vogtprivileg ein „Amen" folgen, das
dem Burggrafenrecht fehlt. In keiner echten Urkunde der KOlner Erz-
bischfrfe ist ein solches „Amenu hinter der Invokationsformel zu finden,
ein sicberer Beweis, welche von den Urkunden der Kdlner Kanzlei-
sprache entspricht. Der Ausweg aber, der sonst bei einer ungewflhn-
lichen Kanzleiformel sicb bietet, namlich die Annahme, dass die Urkunde
in der Kanzlei des Empfangers ausgestellt sei M), ist bei einem Privileg
des Erzbischofs fttr seinen Ministerialen naturlich ausgeschlossen.
Einen ahnlichen Verstoss gegen die gewdhnlichen Kanzleiregeln
enthalt das Eschatokoll. Wabrend in fast alien erzbisch6flich kdlnischen
Urkunden des 12. Jahrhunderts und auch in dem Burggrafenrechte die
Korroborations- und Besiegelungsformel der Zeugenreihe vorgeht36), ist
das Verhaltnis im Vogtprivileg umgekehrt. Offenbar hatte der Schreiber
des letzteren dieselbe zunachst vergessen und dann noch nachtraglich
den Zeugen angehangt. Dabei ist ihm aber noch ein weiteres Miss-
geschick untergelaufen. Wahrend er sich sonst fast sklavisch an den
Wortlaut seiner Vorlage, des Burggrafenrechts, gehalten hat, war das
bei der Korroborationsformel nicht mftglich, da dieselbe auf die in der
Burggrafenurkunde getroffene spezielle Entscheidung Bezug nimmt. Er
hat, so so gut es gehen wollte, aus den Wendungen dieser Korrobora-
tion sich eine neue Korroborationsformel zurecht gemacht und ist dabei
uber einen nicht vollig verstandenen Kanzleiausdruck gestolpert. Aus
dem durchaus klaren Ausdruck des Burggrafenrechts „sigillo s. Petri
nostri patroni nee non et sigilli nostri fecimus munimine roborari" hat
er den unsinnigen Satz gebildet86) „sigillis s. Petri patroni nostri et
M) Nur ganz vereinzelt findet sich die Invokation „In nomine patris
et filii ct spiritus sancti" namlich in den Urkunden Lacomblet I, 392 (1157),
525 (1190); Gunther I, 207 (1182). Die Urkunde Lacomblet I, 341 ist falsch.
M) Das ist, vie Knipping, Beitrage zur Diplomatik der Kolner Erz-
bisch6fe des 12. Jahrhunderts S. 20 ausgefiihrt hat, bei erzbischOflich-kolnischen
Urkunden in der ersten Halfte des 12. Jahrhunderts durchaus gewOhnlich.
•*) Aus der zweiten Halfte des 12. Jahrhunderts machen bloss die
Urkunden Seibertz I, 61 (1170) und Lacomblet I, 547 (1195) eine Ausnahme,
und zwar letztere nur deshalb, weil in ihr mehrere zu verschiedenen Zeiten
und deshalb vor verschiedenen Zeugen gemachten Erwerbungen durch eine
Korroboration bestatigt werden.
,e) Die bisherigen Drucke des Vogtprivilegs entbehren ebenso der
Genauigkeit wie das Regest bei Knipping. Ich drucke hier auf Grund einer
mir durch die Freundlichkeit des Herrn Dr. Oppermann in Koln vermittelten
Abschrift das Eschatokoll der Urkunde nach der Handschrift aus der Agrip-
pina von 1471 (A) ab, indem ich die Varianten der anderen Kopie (B) in
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Das KSlner Burggrafenrecht von angeblich 1169. 339
nostro munimine fecimus roborari." Diese verungittckte Wendung, die
in beiden Kopien sich findet, lasst sich schwerlicb auf die Rechnung
der spateren Abscbreiber setzen ; das Wort munimine, bei dessen Weg-
lassung ja ein verstandiger Satz vorbanden ware, kOnnen sie unmdglich
eingefuhrt baben, and bebalt man dies Wort bei, dann ist es mit einer
einzigen Korrektur nicht gethan. Eher kflnnte man spateren Abschrei-
bern die moderne Namensform Mommerslocb statt Munbersloch and
den Unsinn ministeriales statt ministerialis sowie Profusas oder Profuse
statt Parfusus in der Zeugenreihe zur Last legen, wenn es auch auf-
fallig ist, dass beide Kopien diese Febler entbalten. Wie soilte man
es aber erklaren, dass ein Falscher spaterer Zeit auf Grand einer
durchaus unkanzleimassig abgefassten Urkunde ein Erzeugnis hergestellt
hatte, das alien Regeln einer Normalurkunde entspricbt !
Aber auch noch einige kleinere Zuge im Eschatokoll deuten
darauf hin, dass das Burggrafenrecht die Vorlage war. Den Johannes
notarius noster des Burggrafenrechts nennt es bloss notarius, das Datum
mense maio fehit ihm. Bei einem Falscher, der sich sklavisch an den
Wortlaut seiner Vorlage halt, ist es wenig wahrscheinlich, dass er
unnotigerweise ein in seiner Vorlage nicht enthaltenes noster hinzu-
gefttgt und ein Monatsdatum frei erfindet, wahrend es sehr begreiflich
ist, wenn er einige Worte aus Versehen weglasst. Eine ahnliche
Klammern dazusetze: „Huius rei testes sunt: Adolphus maior decanus et
archidiaconus, Johannes coriepiscopus (choriepiscopus B), magister Rodolphus
scolasticus maioris ecclesie Coloniensis. Fideles nostri : Godefridus dux Bra-
bantie (Brabantiae B), Philippus comes Flandrie (Flandriae B), Theodericus
comes Clevensis, Otto comes Gelrensis, Wilhelmus comes Juliensis (Julia-
censis B), Gerardus comes de Are, Theodericus comes Hostadensis (Hoista-
densis B), Heynricus (Henricus B) comes Seynensis (Seinensis B), Engelbertus
comes de Monte et Heynricus (Henricus B) de Volmesteyne ecclesie nostre
(ecclesiae nostrae B) ministeriales (sic ! A, B). Cives Colonienses : Karolus in
Ryngassen, Theodericus de Molengassen, Lodewicus (Lodovicus B) de Mom-
mersloch, Richolfus Profusus (Profuse B), Heynricus (Henricus B) Ratio,
Marcmannus (Marckmannus B) Wevelrusche (Wevelruyssche B), Gerardus
Unmaisse (Unmasse B) thelonarius (theolonarius B), Johannes notarius et
alii quam plures viri probi et honcsti. Et ne hoc factum nostrum a nobis
vel a (a fehlt in B) successoribus nostris aliquatenus infringi possit vel in
dubium revocari, presentem paginam conscribi et sigillis sancti Petri patroni
nostri et nostro munimine fecimus roborari. Actum et datum in palacio
{palatio B) nostro Goloniensi per manum Ulrici capellarii (bei A konnte
man auch capellani lesen) nostri anno dominice incarnacionis MLXIX (B hat
die Zahl in Buchstaben) regnante serenissimo imperatore Frederico (Roma-
norum imperatore Friderico B)."
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340 S. Rietschel
Uberlegung kommt bei einer anderen Differenz. Das Burggrafenrecht
schreibt „huius innovationis testes sunt", das Vogtprivileg „hnius rei
testes sunt." Was hfttte einen unselbstandigen F&lscher veranlassen
kflnnen, die letztgenannte Formel, die er in seiner Urkunde fand, in
die erstere unndtigerweise umzuwandeln. Ganz anders, wenn das Burg-
grafenrecht die Vorlage war ; dann musste der Faischer, da es sich ja
bei ihm nicht um eine Urkundenerneuerung handelte, den Ausdruck
innovatio durch das farblose Wort res ersetzen.
Soviel nur ftber die Formelbestandteile beider Urkunden. Schon
ihre Vergleichung lftsst keinen Zweifel mebr, welches die Vorlage,
welches die Kopie ist. Aber audi der ubrige Inhalt des Vogtprivilegs
zeigt es in vdiliger Unselbstandigkeit. Der Inhalt des Burggrafenrechts
wird einfach geplundert, um doch etwas die durftige Erfindungskraft
des Falschers zu erganzen. Man sehe nur den Satz uber den Mit-
vorsitz des Vogtes neben dem Burggrafen im Gericht an. Im Burg-
grafenrecht ist die Hervorhebung dieses Satzes vollbegrundet, im Vogt-
privileg ist er unmotiviert und hochst ungeschickt mit den Worten Et ut
sciatur, an die sich unvermittelt ein Hauptsatz schliesst, dem eigent-
lichen Inhalt angehangt37). Ganz wunderlich beruhrt im Vogtprivileg
der Ausdruck „locare advocatum in sede iudicii nostri", der fQr die
Einsetzung eines Richters mindestens ungewflhnlich ist. Woher ihn die
Urkunde hat, ergiebt eine Lekture des Burggrafenrechts, wo von einem
nlocare scabinos in sede scabinatus" die Rede ist. Weiche von den
beiden Wendungen die ursprtingliche ist, kann keinem Rechtshistoriker
zweifelhaft sein.
So durftig der Inhalt des Vogtprivilegs ist, auch dies Wenige ist
zum nicht geringen Teil entlehnt38), selbst die darin vorkommenden
Namen. Den Gerardus miles de Eppendorp als derzeitigen Vogt fand
der Faischer in der Narratio des Burggrafenrechts und von den beiden
Intervenienten den einen, den Godefridus dux Brabantie, in der Zeugen-
*7) Nicht unerwahnt mag bleiben, dass das Burggrafenrecht zur Be-
zeichnung des echten Dings die altere Namensform wizeht dine, das Vogt-
privileg die jiingere Form witziggedinge verwendet.
*8) Aus dem Burggrafenrecht stammt die Erwahnung der fideles und
priorcs, auf deren Furbitte die Verleihung erfolgt sei, wobei der Faischer
vergisst, dass er vorher neben den tideles auch den Kaiser Friedrich als
Befiirworter genannt hat. Das Gleiche gilt von der Phrase accedente con-
sensu capituli nostri. Die Bezeichnung vir nobilis, die dem Herzog Gottfried
heigelegt wird, erklart sich wohl daraus, dass im Burggrafenrecht der Burg-
jrraf vir nobilis, genannt wurde.
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Das Kolner Burggrafenrecht von angeblich 1169. 341
reihe, den anderen, den serenissimus Romanorum imperator Fridericus,
in der Datumformel. Mit diesen Intervenienten hat der Falscher nicht
viel Gluck. Schon ihr Auftreten erweckt Verdacht. Sollten wirklich
bei der Yerwandlung eines einfachen Ministerialenamtes in ein Erblehen
nicht nur acht Grafen als Zeugen fungiert, sondern auch der Kaiser
in hochsteigener Person und neben ihm noch der Brabanter Herzog
als Vermittler mitgewirkt haben? Aber ganz abgesehen davon: eine
Intervention des Kaisers ist gerade damals h6chst unwahrscheinlich.
In der ganzen Zeit, in die die Urkunde fallen musste, hat Kaiser
Friedrich Koln nicht betreten und ist mit dem Erzbischof nur auf den
beiden Mainzer Reichstagen vom Mai 1184 und Marz 1188 zusammen-
getroffen. Dass er bei diesen Reichstagen sich fur den Stadtvogt
verwandt oder dass er brieflich interveniert hat, ist bei einer so
unbedeutenden, rein lokalen Yeranlassung schwer glaublich, zumal
da sein Verhaltnis zum Erzbischof in dieser Zeit ein sehr ge-
spanntes war89).
Scbalen wir alle die Entlehnungen ab, so bleibt von dem ganzen
Vogtprivileg nur der Bericht, dass der Erzbischof das Vogtamt, das
fruher jahrlich am Margaretentage besetzt wurde, in ein erbliches Lehen
und zwar in ein Mannlehen mit homagium verwandelt und dem der-
zeitigen Inhaber Gerhard von Eppendorf verliehen habe. Selbst dieser
durftige Bericht giebt zu Bedenken Anlass. Das Vogtamt in Koln
gehdrt zu der Klasse der in alien Bischofsstadten vorkommenden Amter,
die im 12. Jahrhundert durchweg mit bischoflichen Ministerialen besetzt
werden. Als gerichtliches Amt steht ihm unter diesen Amtern das
Schultheissenamt am nachsten. Soweit wir aus den Zeugenlisten und
vereinzelten Urkunden schliessen konnen, wurden Qberall diese Amter
vom Bischof regelmassig auf Lebenszeit vergeben ; Jahre und Jahrzehnte
hindurch sehen wir die Beamten bis zu ihrem Tod das Amt bekleiden.
Ausnahmsweise lassen einige Stellen, wie die Erwahnung quondam scul-
tetus in einer Zeugenreihe oder das Vorkommen mehrerer Beamten mit
dem gleichen Amtstitel erraten, dass der Beamte schon bei seinen
Lebzeiten einen Nachfolger oder wenigstens einen Gehttlfen erhalten
hat; offenbar stand es dem Bischof frei, den zur Verrichtung der
Amtspflichten wegen Alter oder Krankheit unfahigen Beamten durch
eine jungere Kraft zu ersetzen oder zu unterstutzen. Auch in K&ln
muss es ebenso gewesen sein, wie die seit der zweiten Halfte des 11. Jahr-
••) Uber den Zwist zwischen Kaiser und Erzbischof vgl. vor allem
Hecker, die terristoriale Politik des Erzbischofs Philipp I. von K5ln S. 57 ff.
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342 S. Rietschel
hunderts vorkommenden Erwahnungen des Stadtvogts zeigen. Nur
in der Zeit von 1125 bis 1144 beweist das Vorkommen mehrerer
Ydgte nebeneinander die obenerwahnte bischdfliche Massregel40), im
nbrigen haben die KOiner YOgte offenbar durchweg lebensianglich ihr
Amt bekleidet und oft Jahrzehnte hintereinander innegehabt. So war
der Gerardus miles de Eppendorp mindestens schon seit 1161 im
Amte41). Die Erzahlung von der jahrlichen Neubesetzung des Amtes
findet also in der Kdlner Uberlieferung keinerlei Bestatigung, sie wider-
spricbt vielmebr aliem, was wir sonst flber das aitere Beamtentum der
deutschen Stadte wissen. Diesem ist der periodische Wechsel des
Tr&gers unbekannt. Dagegen bei den jilngeren erst im 13. und 14.
Jahrbundert im Zusammenhang mit der Ratsverfassung geschaffenen
Amtern ist ebenso wie beim Stadtrat die jahrliche Erneuerung durchans
gewOhnlich.
Das allerdings dtlrfte richtig sein, dass etwa urn die Wende des
12. und 13. Jahrhunderts das Yogtamt in ein Erblehen verwandelt
wurde, aber nicbt aus einem jahrlich neu zu besetzenden, sondern
aus einem lebenslangliehen Amte. Fur die Feudalisierung soldier
niederen officia haben wir gerade aus dieser Zeit interessante Zeugnisse;
vor allem bietet eine vollstandige Parallele die Yerwandlung des Magde-
burger Schultheissenamtes aus einem officium in ein feudum42). So
kOnnen wir wobl fur das KOlner Vogtamt eine ahnliche Entwickelung
annehmen43). Spater, etwa am Ende des 13. oder im 14. Jahrhundert,
hat dann wahrscheinlich einer der Kdlner Ydgte, urn seine Stellung
40) Ygl. Oppermann a. a. 0. S. 56 f.
*') Ygl. Lau, Die crzbischoflichen Beamtcn in der Stadt Koln wahrend
des zwolften Jahrhundcrs S. 67.
**) Zuerst behauptet Schultheiss Siegfried 1159, das Magdeburgcr
Schultheissenamt sei ihm als. P>blehen verliehen, doch siegt Firzbischof
AVichmann ducens argumentum ex iure et consuetudine aliarum ci vita turn,
ius beneficiale in eo nee posse nee debere esse im Konigsgericht, von dera
der Streit entschieden wird. Siegfried erhalt das Sehultheissenamt in offi-
cium und auf Lebenszeit (UB. Stadt Magdeburg I, 31). Noch 1173 berichtet
Erzbischof Wichmann; ofticium schultheti Magdeburgensis, quod sub prede-
cessoribus nostris in ius feodalc laica maims usurpavcrat, in ius officiale
iusticia favente requisivimus (ebenda I, 44). Lange hat dieser Zustand
nicbt gedauert. Schon von Wichmanns Nachfolger Erzbischof Ludolf
(1192 — 1205) wird erwahnt, dass er officium prefecture civitatis nostre,
quod Bchulthedum vulgariter appellatur, in ius reduxisset feudale ; unter
Ludolfs Nachfolger Albrecht ist es dabei geblieben (ebenda I, 75).
4») Ygl. auch Oppermann a. a. S. 55 ff. Dass jedenfalls erst nach der
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Das Kolner Burggrafenrecht von angeblich 1169. 343
gegenttber dem Erzbischof zu sichern, zur Falschung gegriffen and
nach dem Master des Barggrafenrechts das Yogtprivileg fabriziert,
wobei er zwar das Yogtamt seiner Zeit richtig als Erblehen charak-
terisiert, aber sich fiber den frfiheren Charakter des Amies geirrt bat.
Offenbar ist er des Glaabens gewesen, bei der Yogtei sei frfiher ein
ahnlicher Besetzungsmodos fiblich gewesen, wie er zu seiner Zeit bei
den stadtischen Amtern gewabrte. Dass der Margaretentag aber in
dem stadtkolnischen Amterwesen eine gewisse Rolle gespielt hat, kOnnen
wir aus Quellen des 14. Jahrhunderts schliessen44).
Wie dem auch sei, jedenfalls ist es unzulassig, die tjbereinstim-
mung mit dem Yogtprivileg zur Yerdachtigung des Burggrafenrechts
zu benutzen. Damit fallt der Haupteinwand gegen die inhaltliche
Echtheit des letzteren.
Aber unsere Untersuchung dient nicht nur dem negativen Zweck,
ein Yerdachtsmoment zu entkraften, sie liefert uns auch einen positiven
Anhaltspunkt fflr die Echtheit des Burggrafenrechts. Dasselbe muss
nacb meinem Daffirhalten zu einer Zeit entstanden sein, in der das
Vogtamt noch nicht erblich war, also schwerlich erst im 13. Jahr-
hundert. Den Beweis liefert eine Stelle, deren Ausdrucksweise zu
cbarakteristisch ist, als dass sie auf Zufall beruhen kdnnte. Schon im
ganzen Verlauf der Urkunde ist immer vom burgravius et sui succes-
sors die Rede gewesen; am Schlusse endlich heisst es, die Urkunde
werde erneuert, ne in posterum inter burgravium predictum
et suos successores ex una parte et advocatos nostros Colonienses, qui
pro tempore extiterint, ex altera questio oriatur. Warum diese absolut
verschiedene, umstandliche Ausdrucksweise beim Burggrafenamt und
beim Yogtamt? Warum ist nicht vom advocatus et sui successores,
sondern von den advocati, qui pro tempore extiterint, die Rede? So
sehr ich suche, ich finde bloss eine Erklarung: das Yogtamt war
damals noch nicht wie das Burggrafenamt erblich, die spateren Vogte
konnte man deshalb nicht als successores des jetzigen Yogtes bezeichnen 45).
Ich glaube demnach, dass wir auch in dieser Beziehung fiber das
non liquet hinauskommen und die Einkleidung des Burggrafenrechts in
Abfassung des Burggrafenrechts diese Entwickelung sich vollzog, werde ich
weiter unten nachweisen.
") Ygl. z. B. Das Eidbuch von 1341, III, 6 bei Stein, Akten zur Ge-
schichte der Yerfassung und Yerwaltung der Stadt K6ln I S. 33.
46) Im Yogtprivileg dagegen ist wiederholt vom Gerardus advocatus
et sui successores die Rede.
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, IV. 24
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344 Recensionen.
die Form einer Urkunde Erzbischof Philipps als echt ansehen kftnnen,
mOgen auch Palaographen und Diplomatiker ihr Verdammungsurteil
fiber das angebliche Original aufrecht erhalten. Allzu viel kommt ja
auf die Echtheit dieser Fassung nicht an; die Hauptsache ist, dass
der eigentliche Edelstein, die 16 Rechtssatze des vetus privilegium,
echt ist, und daran kann m. E. nicht der geringste Zweifel bestehen.
Recensionen.
Die Servitientaxe im 13. Jahrhundert. Eine stndie zur Geschichte
des papstlichen Gebtthrenwesens von Dr. Adolf Gottlob. (Kirchen-
rechtliche Abhandlnngen. Herausg. von Dr. Ulrich Stutz. 2. Heft).
Stuttgart, Ferd. Enke 1903. X, 176 S. — Angezeigt von Prof.
Dr. J. Haller in Marburg.
Die Vorziige der friiheren Arbeiten Gottlobs zeigt auch diese neueste ;
sie zeigt aber auch dieselben Fehler. Gottlob hat Sinn fiir interessante
Probleme, es fehlt ihm nicht an eigcnen Gedanken, er verfugt iiber eine
umfassende Belesenheit, namentlich in Quellen, die sonst meist vernach-
lassigt werden. Aber er geht bei der Arbeit nicht sorgsam zu Werke, die
Liicken der Uberlieferung oder seiner Kenntnis iiberbriickt er gern durch
dialektisches Rasonnement, dem es doch an der erforderlichen Scharfe und
Bestimmtheit fehlt, so dass man zwar stets angeregt und auf vieles aufmerk-
sam gemacht wird, aber im Ganzen doch mehr Anlass zum AViderspruch,
als zur Zustimmung findet.
Der Gedankc, die Entstehung der Servitientaxe zu untersuchen, lag"
seit liingercr Zeit gleichsam in der Luft. Gottlob hat sich ein zweifelloses
Verdienst erworben, indem er an die keineswegs leichte Aufgabe mutig
heranging und, von der altesten Zeit ausgehend, die Frage im Zusammen-
hange der gesamten Entwickelung des Papsttums studierte. Manches hat
er auf diesem Wege gefunden, was jeder Nachfolgende dankbar benutzen
wird. Aber die Losung des Problems ist ihm mislungen. Einmal hat er die
rberlieferung fur die friiheren Jahrhunderte — aber auch fiir das dreizehnte
— weder vollstandig noch sorgfaltig benutzt. Wie vieles er sich entgehen
Hess, hat Goller in den Gottinger Gelehrten Anzeigen 1903 No. 12 in einer
Besprechung gezeigt, die durch ihr reiches eigenes Material bleibenden Wert
besitzt, und auf die ich fiir die Detailkritik von G.'s Buch verweisen kann !).
Doch nicht wegen dieser Mangel dtirfte die Arbeit verfelilt genannt werden.
*) Einer BeLauptaug Otillers iu6chte ioh aber doch wideriprechen. S. 988 sagt er:
„Soweit ich die Sache tibersehen kann, hat ea eine vollsUndige Servitientaxliste vor
Clemens VI. nicht gegeben". Eine Taxliste wird sohon 132G in Avignon dem Abte yon
St. Albans vorgewiesen (Gesta abbatum S. Albani II, 191). Hier ist die Manse noch die
Mark Silber; danach scheint die Entstehung der Liste ins 13. Jahrhundert, vor die Ein-
bilrgerung des Guldens an der Kurie, hinaufznreichen.
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Recensionen. 345
Auch mit unvollstandigem Material kann man das Richtige treffen. G.'s
Studie ist verungliickt und musste verunglucken, weil sie das Problem von
vorn herein falsch anfasste.
Die Servitien sind Abgaben von betrachtlicher H6he, die von den durch
den Papst ernannten oder bestatigten Pralaten (BischOfe und Abten) bei der
Ernennung oder Bestatigung an die papstliche Kammer gezahlt werden. Seit
dem 14. Jahrhundert kennen wir fiir diese Zahlungen eine feststehende Taxe.
Die Untersuchung, wenn anders sie zu einem befriedigenden Ergebnisse
gelangen sollte, konnte nur so gefuhrt werden, dass zuerst festgestellt wurde,
seit wann sich Zahlungen von neuernannten oder bestatigten Pralaten in der
annahernden Hfthe der spateren Taxe nachweisen lassen; und zweitens seit
wann die zu zahlenden Summen in einer fSrmlichen Taxliste fixiert erscheinen.
Unumganglich ware dabei eine Voruntersuchung fiber die Frage, seit wann
denn die Papste Ernennungen von Pralaten vorgenommen haben, da dies
die Voraussetzung fiir die erwahnten Zahlungen bildet. G. hat einen anderen
Weg eingeschlagen. Der notwendigen Erdrterung der Vorfrage geht er
ganz aus dem Wege und die Begriffe Servitium und Servitientaxe unter-
scheidet er nirgends deutlich, vielmehr stellt er sogleich (S. 5) die Frage
„wann die Servitientaxe auftritt, oder noch besser (V), wer ihr Urheber oder
Erfinder gewesen istu. Hatte G. nicht vor allem mit der Mftglichkeit
rechnen sollen, dass die Taxe iiberhaupt keine „Urheber oder Erfinder" hat,
dass sie allmahlich entstanden ist, weil zunachst langere Zeit Servitien ohne
feststehende Taxe gezahlt wurden, indem man sich von Fall zu Fall einigte,
bis in der Kammer das Bedurfnis gefiihlt warde, aus einer Beihe beurkun-
deter Pracedenzfalle eine dauernd giltige Taxliste zusammen zu stellen? Statt
dies zu bedenken, beginnt G. mit einer petitio principii: die Taxliste ist in
einem gewissen Moment geschaifen worden und in bestimmter Absicht; diese
Absicht aber muss eine reformatorische gewesen sein. Denn da die Mass-
regel zu keinerlei Klagen Anlass gab, da die Uberlieferang sie iiberhaupt
nicht erwahnt, so bleibt nichts iibrig als anzunehmen, sie habe eine Erleich-
terung bedeutet. Jeder sioht aiif den ersten Blick, dass dies keine histo-
rische Untersuchung, sondern ein dialektisches Rasonnement ist. Aus dem
Schweigen der gesamten Uberlieferang muss der Historiker bis zum Gegen-
beweise schliessen, dass die Taxe garnicht durch spontanen Entschluss
geschaffen und eingefiihrt, sondern allmahlich aus dem Brauch entstanden
ist. Gottlob dagegen folgert aus seinen abstracten Voraussetzungen mit der
gleichen dialektischen Methode weiter: der Erfinder der Servitientaxe muss
cine zu Reformen geneigte Personlichkoit gewesen sein. Unter den Papsten
des 13. Jahrhundert8 ist Alexander 4V. (1254—61) der Mann," der diesem
Erfordernis entspricht; also wird er die Taxe geschaffen haben. Die Taxe
muss — so deduziert G. ferner — den Zweck gehabt haben, der Geldnot
der Kurie zu steuern. Unter Innocenz III., Honorius III. und Gregor IX.
war die Geldnot noch nicht gross — was iibrigens leichter behauptet als
bewiesen ist — also lag bei ihnen auch kein Grand fiir eine Servitientaxe
vor. Erst unter Innocenz IV. nahm die Verlegenheit einen bedenklichen
Umfang an; nur natiirlich, dass sein Nachfolgen— eben Alexander IV. —
zu der rettendcn Massregel griff. Und richtig, unter dessen nachstem Nach-
24*
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346 Recensionen.
folger Urban IV. (1261 — 65) tauchen in den papstlichen Registern die ersten
Servitienforderungen auf; es sind Riickstande aua der Zeit Alexanders!
Mithin scheinen die Quellen wirklich so gefallig zu sein, die Syllogismen
G.'s zu bestatigen.
Doch sehen wir einmal naher zu, ob dem wirklich so ist, ob G. die
Zeugen auch richtig YerhSrt hat. Er setzt voraus, Zweck der Servitientaxe
sei gewesen „die Beseitigung der Missbrauche des Geschenkwesens" (S. 69).
Friiher hatte die Kurie zum grossen Teil von den Geschenken gelebt, die
dem Papst und seinen Beamten von denen gemacht wurden, die an der Kurie
zu thun hatten. Diese Geschenke, zum Teil blosse Trinkgelder, fuhrten bereits
den Namen „servitia", das Schenken hiess „servire" 2). „Das Servitium
commune — sagt Gottlob S. 75 — ist offenbar (!) eine Abfindungssumme an
Stelle der friiheren Einzelservitien, ein Pauschquantum". Ucberliefert ist
davon zwar nichts, aber es ergiebt sich „offenbar" aus dem Zusammenhange
von G.'s Deductionen. Alexander IV. soli es gewesen sein, der damit
begonnen hat (S. 75), „fiir Papst und Kardiuale offiziell eingezogene Pau-
schalsummen, statt der friiher inoffiziellen Einzelservitien festzusetzen". Das
Schlnssergebnis lautet S. 76 : „I)ie Zeitverhaltnisse (will sagen, die besondere
Notlage, in der Alexander die Kurie vorfand), die Negation fur die friiheren
Papste, der Charakter Alexanders und seiner Regie rung, endlich der Befund
der Register, alles vereinigt sich zu demselben Resultate: Alexander IV. ist
der Urheber der Servitientaxe gewesen."
Diese Behauptung steht und fallt mit dem Satsc: kein Papst vor
Alexander IV. hat von neuernannten Pralaten eine Pauschalsumme gefordert
(dies ist mit dem undeutlichen Ausdruck ^Negation fur die friiheren Papste"
gemeint). Dieser Satz ist falsch. Zwar die papstlichen Register, auf die
allein Gottlob hier Rucksicht nimmt, scheinen ihn zu bestatigen. Aber es
giebt noch andere Quellen. Die Register fangen erst an zu reden, wenn
versprochene Zahlungen nicht geleistet werden; alsdann ergehen die Mahn-
briefe. Wenn aber sofort oder rechtzeitig zum Termin gezahlt wird, hat
die papstliche Kanzlei nichts zu thun, das Geschaft hinterlasst, da die Kassen-
biicher nicht erhalten sind, in den Registern keine Spur, ausser den hautigen
Licenzen zur Aufnahme von Darlehen — Drkunden, die keine sehr deutliche
Sprachc fiihren, aber doch von G. etwas zu rasch in Bausch und Bogen als
unverwendbar zuruckgewiesen werden. Wenn ubcrhaupt, so konnen hier
nur anderweitige Quellen Auskunft geben. Da ist nun G. das Ungluck
widerfahren, dass er eine entscheidende Stelle ubersehen hat. Sie steht in
der Chronik des Matthaeus Parisiensis, die er sonst Sfters zitiert, und lautet
folgendermassen (Chronica majora, cd. Luard, V, 40) : „De alio cnormi gra-
vamine. Anno quoque sub eodem [1248], abbate S. Aedmundi sublato de
medio u. s. w. Cum igitur alium fratros in loco abbatis substituendum
elegissent jam defuncti, quosdam de fratribus propter confirmationem eiusdem
ad curiam Romanam destinarunt. Facta igitur super hoc examinatione
cavillatoria, reprobata est electio et electus ... Et cum monachi tristes
recessissent et vcrecundi, revocavit eos dominus papa, dicens: 'Cum miseri
») Daneben kommt much' Rreapic«rett ror. Oesta abb. S. Albani II, 268, 808 (>u 1815
and 1885) Mattha«as Paris, Chron. majora Vf 40 (sa 1248).
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Receneionen. 347
misericordia indigeant, ex mera gratia nostra vobis ad praesens, ne confun-
damini, ipsum electum concedimus, illi ipsum coenobium beati Aedmundi
libere ac liberaliter conferendo. Veruntamen respiciat in 800 marcis et
respondeat illi mercatori, quern illi assignabimus, cui in tantum obligamur.'
Et sic monachi recesserunt illaqueati." Das geschah unter Innocenz IV., sechs
Jahre vor der Thronbesteigung Alexanders. Der Vorfall tragt alle Merk-
male der Servitienforderung8). Es ist also nichts mit der Behauptung,
Alexander habe die Servitien oder gar die Servitientaxe eingefuhrr. Es ist
weiter nichts mit der andern Behauptung, die Einfiihrung der Servitien habe
sich ohne nachweisliche Beschwerden vollzogen. Denn der Chronist bezeichnet
den Fall in der Uberschrift als ein „enorme gravamen." Ich habe schon
anderswo (Papsttum und Kirchenreform I, 39) auf diese Stellen aufmerksam
gemacht und dabei bemerkt, die Erzahlung des Matthaus verrate, dass die
Forderung von 800 Mark fur die Ernennung eines Abtes damals den Monchen
von St. Edmundsbury, deren Eindruck der Chronist wiedergiebt, unerwartet
gekommen ist; doch ware es vorschnell, daraus zu schliessen, dies sei nun
auch der erste oder einer der ersten Falle von Servitienforderung und das
Jahr 1248 sei etwa das Geburtsjahr der servitia praelatorum. Wir erkennen
nur, dass man in England damals an dergleichen noch nicht gewflhnt war,
weil — nun, weil die Ernennung der Pralaten durch den Papst damals an
sich noch etwas sehr UngewShnliches war. Die Vermutung drangt sich auf,
dass die Kurie von Anfang an, in den Fallen, wo der Papst einen Pralaten
selbst ernannte, solche Zahlungen im Verhaltnis zu dem Keichtum der ver-
liehenen Kirchen und KlQster gefordert und erhalten haben wird. Je haufiger
diese Ernennungen wurden, desto mehr wurden auch die 'servitfa' eine
regulare Einrichtung. Dass wir bei der Seltenheit der Falle zunachst nichts
davon erfahren, ist kein Wunder. „Eingefiihrt" aber im technischen Sinne
ist das „servitium commune" wohl nie worden 4) ; denn bis ans Ende des Mittel-
alters hat man in den Obligationsurkunden, wie die uberlieferten Formeln
zeigen, die Fiction aufrecht erhalte'n, dass es sich um eine freiwillige Dar-
bringung handle, („promittit, donat et offert", „gratis et sponte offertis dare
promittitis et donatis" Gottlob S. 163).
Ebenso unglucklich ist die andere These, die G. an die angebliche
Einfiihrung der Servitientaxe durch Alexander IV. kniipft : der reformatorische
Zweck, den der Papst dabei verfolgt haben soil. G. giebt selbst zu (S. 141)
dieser „nachstliegende reformatorische Zweck der ganzen Einrichtung, die
Beseitigung der leidigen Einzelgeschenke und Trinkgelder bei den Pralaten-
koniirmationen", sei keineswegs erreicht worden. Dies ist fur ihn ein Grjund
mehr, die Einrichtung zu tadeln. Aber dass jene reformatorische Absicht
wirklich bestanden habe, ist nur eine Annahme von G., fur die er auch
nicht die leiseste Spur eines Zeugnisses aus der Ueberlieferung beibringen
kann, die vielmehr durch die Thatsachen, namlich das ungestdrte Fortdauern
*) Zur Bavrtoilung der Zlff«r tod 800 Mark nug die Vergleiohnng mit St Alban*
dienen, dM in der altesten bekannten Texrolle auf 710 Mark eingetragen war. 8. oben.
*) loh kann deahalb aaeb der Ansiobt ron Tangl niebi beistimmen, der dieeen
Sobritt nnter Innocena IV. rerlegt. Eine f6rmliobe« sEinfttbrnng" bltte dooh wohl ein
Ecbo in der ttberliefernng weeken mil wen.
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348 Recensionen.
der Einzelgeschenke and Trinkgelder, widerlegt wird. Nichts berechtigt uns
also zu der Annahme, die fur G.'s gesamte Argumentation die Grundlage
bildet, das servitium commune sei bestimmt gewesen, die bisher iib lichen,
dem Rufe der Kurie schadlichen Geschenke, mit denen es in der Sache
identisch sei, abzulosen.
Die Hauptresultate, zu denen G. gekommen zu sein glaubt, mussen
nach all dem nur rundweg abgelehnt werden. Seine Untersuchung bildet
ein gutes Specimen fur die Fojgen verkehrter Fragestellung. Durchweg hat
man den Eindruck, dass G. seine Thesen a priori formuliert und sich dann
erst nach dem Beweismaterial in den Quellen umsieht. Da kann man sich
auch nicht wundern, wenn er gelegentlich aus den Quellen Dinge herausliest,
von denen nichts darin stent. So fuhrt er S. 89 zur Stutze seiner Behaup-
tung, Alexander IV. habe 1255 das Servitium commune eingefuhrt, u. a.
auch eine Nachricht von zwei englischen Ohronisten, Matthaeus Parisiensis
und Johannes de Tayster, an. Sie berichten, dass im J. 1255 der Bischof von
Hereford an der Kurie im Namen, obwohl ohne Auftrag der englischen
Pralaten dem Papste gewisse Summen Geldes versprochen habe. G. bemerkt
dazu S. 90 : „Alle Schwierigkeiten, die diese Nachrichten bieten, sind gehoben,
wenn wir annehmen, dass der Bischof fur die vom Papste konfirmierten
BischSfe und Abte nichts anderes als das geforderte Servitium versprochen
habe." Die Fluchtigkeit, mit der G. hier die Quellen benutzt, ist allerdings
etwas stark. Von ^Schwierigkeiten" ist namlich in den Nachrichten, wenn
man sie nur aufmerksam und im Zusammenhange liest, nicht das Mindeste
zu entdecken. Joh. de Tayster sagt (MG. SS. XXVIII, 590): „Petrus
episcopus Herefordensis, procurante rege Henrico et, ut dicebatur, aliquibus
prelatis consencientibus, falso et prodiciose fingens se procuratorem tocius
cleri Anglie6), in curia Romana obligavit pene omnes domus religionis
Anglie . *. . . Sed et assensum prebuit per omnia summi pontificis auctoritas
— utinam circumventa ! — quod hec tota pecunia collecta fuit ad expugnandum
Manfredum . . de terra Apulie et Cicilie, quam dominus papa contulit Edmundo
filio regis Anglie." Das ist schon deutlich genug, wenn man nur ohne vor-
gefasste Meinung liest: die englischen Pralaten mussen bluten fiir die ita-
lienische Abenteuerpolitik des Konigshauses, der Konig steckt dahinter, der
Papst giebt seine Zustimmung. Von Servitien keine Spur. Noch deutlicher
ist Matthaeus Parisiensis, nur darf man nicht, wie G. thut, die erste Halfte
und den Schluss seines Berichtes iiberspringen. (G. benutzt augenscheinlich
nur, was zum Jahr 1256 gesagt wird6) (V, 581): „Ut autem manifeste
pateat cuilibet lectori, quod haec virulenta obligatio, quae ab episcopo Herefor-
densi emanat, fontem habuisset ab ipso papa, nisi bulla adulteretur, has
litteras duximus huic libello . . commendandas." Das unmittelbar an-
schliessende Mandat Alexanders IV. spricht mit klaren Worten von einer
Zahlung von 2000 Mark Sterling, die durch einige englische KlOster und
*) Oottlob bemerkt dean B. 69 : „«r war •• wohl nur far die darnels der plpatliohen
Beet&tiguog harrenden BleehOfe and Abte." Wee men dooh mit dem WOrtchen .wohl11
eiles enf engen kann I
6) Deahelb glaubt er each swieohen den beiden Chronisten eine Differene in der
Jehreeangabe en entdecken, die in Wirklichkeit nieht existiert.
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RecensioneD. 349
Kirchen zum Zwecke der Eroberung Siziliens versprochen worden sei, und
derentwegen der Nuntius in England Anweisungen empfangt. („Cum olim . .
pro negotio regni Siciliae . . . quaedam monasteria et ecclesiae regni Angliae
fuerunt in 2000 m. st. nov* de mandato nostro eisdem mercatoribus obligata").
Die Erganzung dazu steht vorher, zu 1255, p. 524 f., 532 f. Der Nuntius
hat auf einer Synode vom englischen Clerus ungeheure Summen Geldes
gefordert, u. a. von St. Albans 600 Mark7), und zwar in kurzer Frist. Der
Widerstand ist heftig, die Bischofe von London und Worcester erklaren,
sie wollten sich lieber kSpfen und hangen lassen, als diese Unterdruckung
dulden. Trotz der Unterstutzung des Konigs und trotz aller Einschuch-
terungen kommt der Nuntius nicht zum Ziele; es wird an den Papst appel-
liert. Aber inzwischen begiebt sich der tibelgesinnte Bischof von Hereford
an die Kurie und stellt eigenmachtig auf die Namen der englischen Pralaten
die gewiinschte Obligation aus. „Obligatio, qua rex papae obligabatur,
dicitur ascendisse ad ducenta milia (!) librarum (lies marcarum?) et quin-
quaginta milia librarum sterlingorum ; ad quae persolvenda mercatoribus
praelatos Angliae episcopus Herefor,densis nescios obligavit." Nichts kdnnte
klarer sein: die Pralaten sollen bezahlen, was der Konig dem Papste wegen
ihres gemeinsamen neapolitanischen Krieges schuldig ist. Die Zahlung wird
also garnicht dem Papste, sondern dem Konige zu gute kommen. Und daraus
hat G. fur seine These, dass Alexander IV. 1255 das Servitium commune
eingefuhrt habe, Kapital schlagen wollen ! Den Ursprung des servitium com-
mune und die Entstehung der Taxliste hat G. nicht aufgeklart. Dazu
bedurfte es einer strengeren Methode, als er sie anwendet. Aber er bietet
eine Menge interessantcr Nachrichten und Hinweise, die einem spateren
Bearbeiter der Frage von Nutzen sein werden.
J08. Strzygowski, Der Dom zu Aachen und seine Entstellung.
Ein Protest. Leipzig (J. C. Hinrichs) 1903. — Angezeigt von
Dr. Edmund Renard in Bonn.
Es went eine scharfe Luft aus dieser Streitschrift, mit der der bekannte
6sterreichische Kunstgelehrte in eine vielerOrterte praktische Frage der
rheinischen Kunstgeschichte und der Denkmalpflege einzugreifen sucht;
andererseits liegt aber auch in diesem Biichlein eine stellenweise etwas
wunderliche Mischung von wissenschaftlicher Forschung und Polemik. Die
Art des uberraschenden Angriffes auf den Aachener Karlsverein zur Her-
stellung des Aachener Miinsters wird von Str. leider auch bei seinen wissen-
schaftlichen Untersuchungen beibehalten, und das gereicht der Schrift keines-
wegs zum Vorteil. Der Verfasser selbst gliedert die Schrift in einen
wissenschaftlichen und in einen polemischen Teil, allerdings ohne scharfe
Trennung; der streitbare Teil enthalt noch eine Reihe kleiner wissenschaft-
licher Bemerkungen, die sachlich eigentlich zum ersten Abschnitt gehdrten.
Eine Besprechung der Streitschrift wird hier genau zu sondern haben.
Soweit der Verfasser die Barin als ein hellenistisches Werk nachzu-
7) M»b bMohte hier den Untereohied Ton der llteaten Texe (780 M.). Vgl. oben.
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350 Recensionen.
weisen sucht — ob er ein Original oder eine r&mische Kopie darin sieht,
hdren wir allerdings nicht — , wenn er die Elfenbeinreliefs der Kanzel als
oberagyptische Arbeiten anspricht und sich iiber den orientalischen Ursprung
des Pinienzapfens als Brunnenmotiv auslasst, so kann man ihm recht wohl —
wenn auch hie und da mit einem kleinen Fragezeichen — folgen. Mit der
Auseinandersetzung iiber das Pinienzapfenmotiv ist an und fur sich aller-
dings audi nicht sehr viel gesagt, da der Aachener Pinienzapfen ja inschrift-
lich als ein Werk des 11. Jahrh. bezeugt ist. In diesen Kapiteln sind zahl-
reiche, sehr interessante Feststellungen gemacht, die unsere Kenntnis vorder-
asiatischer Einfliisse auf die abendlandische Kunst wesentlich vennehren.
Str. ist aber damit nicht zufrieden; im 4. Kapitel macht er den Versuch,
die hergebrachte kunstgescbichtliche Einordnung des Aacheners Ministers
Karls d. Gr. ganz iiber den Haufen zu werfen, und im 5. Kapitel will er
sogar Trier zu einem „Vorposten christlicher orientalischer Kunst" stempeln.
Zu so schwerwiejenden Behauptungen muss man aber ganz andere Beweise
verlangen, als Str. sie hier bringt oder auch in seinem Buch : Kleinasien, Ein
Neuland der Kunstgeschichte, gebracht hat. Die Beziehungen Syriens zu
Gallien im 4. Jahrhundert ruhig zugegeben, — welcher Art diejenigen des
5., 6. und 7. Jahrh. waren, davon horen wir kein Wort, auch kein Wort von
der gerade damals zunehmenden Isolierung und Verknocherung der syrischen
Kirche, kein Wort von den Beziehungen Roms zum Frankenreich, die mit
der KrSnung Karls d. Or. einen ersten grossen Abschluss fanden. Schon
de Vogue* hat Yor 40 Jahren auf die syrischen Zentralbauten hingewiesen,
eine Thatsache, die bei Str. nicht gebiihrend beachtet erscheint; in seinem
„Kleinasien" hat Str. das Material wesentlich vermehrt, aber keine der dort
veroffentlichten Zentralbauten hat im Grundriss und der Emporenanlage eine
so grosse Verwandtschaft mit Aachen wie S. Vitale in Ravenna und der
diesem am nachsten verwandte Bau von S. Sergius und Bacchus in Con-
stantinopel. Die Ubereinstimmung der angezogenen kleinasiatischen Bauten
mit Aachen liegt nur in der zentralen Anlage; der Zentralbau ist aber zu
alien Zeiten ein Ideal der Architektcn gewesen. Wenn Str. von der Grund-
form eines vom Kreuz durchschnittenen Achtecks in seinem „Kleinasien4<
so besondercs Aufheben macht, so muss man doch immer bedenken, wie
naheliegend fur jeden praktischen Architekten dieses Motiv eines zentralen
Hauptraumes mit 4 Nebenraumen wegen seiner guten Gruppierung und der
einfachen Lichtzufiihrung ist, und wie z. Bsp. genau dieses Motiv in der
kirchlichen und profanen Architektur des 17. und 18. Jahrh. wieder eine
grosse Rolle gespielt hat. Dass man es in Aachen nicht mit einer direkten
Kopie von S. Vitale zu thun hat, dariiber ist man sich langst klar, aber
Str. halt es nicht fur der Muhe wert, auf S. Vitale und die verwandten
Bauten in Constantinopel einzugehen, er erwahnt nicht einmal ein doch
immerhin sehr wichtiges, fur Aachen, Ravenna und Constantinopel wichtiges
Detail, wie die Aufteilung der grossen Bogenfelder und der Apsiden durch
je zwei Saulen.
Gleich energisch muss man das Kapitel iiber Trier ablehnen; ausser
den spatrOmischen Denkmalern, namentlich dem um 300 entstandenen Kaiser-
palast — doch alles Werke des durchaus internationalen romischen Kaiser-
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Recensionen. 351
turns — , nimmt Str. hier drei kleine Elfenbeine, die sich in Trier befunden
haben, zum Beweis seiner Behauptung: Trier, ein Vorposten christlich-
orientalischer Kultur. Das eine Stuck, die Konstantinstafel, gehftrt noch der
konstantinischen Zeit an, die beiden anderen Stucke dem 6. Jahrhundert,
stilistisch- sind alle drei Stucke untereinander sehr verschieden. Genii gt denn
die gelegentliche Vereinigung dreier solcher Elfenbeine, die man be quern in
die Tasche steeken kann, die fur den Norden schon ihres Materiales wegen
und erst recht in den Zeiten kunstlerischen Niederganges als Curiosa gelten
mussten, um die weitgehendsten kulturellen Beziehungen daraus zu kon-
struieren ? Man denke nur an die zahlreichen antiken und altorientalischen
Stucke, die sich in westdeutschen Kirchenschatzen linden, man erinnere sich
nur der sassanidischen und byzantinischen Stoffc in unseren Reliquienschreincn.
Was soil ferner bei dieser ganz speziellen Behauptung der Hinweis auf die
Verwandtschaft merowingischer oder angelsachsischer Initialen mit einem
armenischen Codex von 1375 ? Ganz unberiicksichtigt lasst andererseits Str.
hier dieinnere Geschichte Westdeutschlands, namentlich die schweren Sturme,
die die Frankenherrschaft am Rhein einleiteten.
Alles in allem wird man sich diesen kiihnen Spriingen des Verf. gegen-
iiber sehr rescrviert verhalten mussen. Die einzelnen Momente, die der
Verfasser anfuhrt, geben in mancher Hinsicht zu denken und enthalten
dankenswerte Anregungen; aber das sind erst die primitiven Anfange
einer weiteren Forschung auf diesem Gebiet. Das von Str. beigebrachte
Material reicht nicht hin, seine eigenen Behauptungen voll zu belegen, ge-
schweige denn, unsere bisherigc Auffassung der frankischen und karolingischen
Kunstgeschichte von Grand aus zu eliminieren. Man bedenke nur, wie
luckenhaft auch das von Str. in seinem „Kleinasiena gegebene Material ist,
wie wenig von dem Auf bau der Yon ihm genannten Bauten erhalten ist und
wie. es dort namentlich an jeglicher Datierungsmoglichkeit fehlt. Mit stilisti-
schen Merkmalen kommt man da allein nicht weiter, es bedarf vielmehr
auch einer weitgehenden Berueksichtigung der politischen und der Kirchen-
geschichte. Nur die von Stephan Beissel im Echo der Gegenwart, 1903,
Nr. 892 betonte Voreingenommenheit des Verfassers fiir seine kleinasiatischen
Ideen konnte ihn dazu verfuhren, mit dem doch mehr oder weniger un-
sicheren und unzulanglichen Beweismaterial in der Hand so weitgreifende
kiihne Behauptungen aufzustellen.
In dem zweiten, dem polemischen Teil der Broschure liegt viel Wahres,
aber gerade hier schadet sich der Verfasser selbst wieder sehr durch
das Vorwartssturmen auf ein Ziel, das er selbst nicht klar vor Augen sieht,
wahrend er auf der anderen Seite doch die thatsachlichen Verhaltnisse nur
in geringem Masse kennen konnte und sich dafiir auf z. T. nicht ganz zu-
verlassige Gewahrsleute verlassen musste. Schniitgen hat sich schon in der
„Zeitschr. fur christl. Kunst" iiber diesen Punkt ausgesprochen. Man muss
sich die Muhe nehmen, die zahlreichen Vorwiirfe und Klagen des Verfassers
mit Ruhe etwas zu sichten.
Zunachst Strzygowskfs Stellung zur Denkmalpflege : Der scharfe Aus-
fall gegen die Denkmalpflege am Rhein im Allgemeinen ist durchaus un-
gerecht; es zeugt von geringem historischen Verstandnis, wenn der Verfasser
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352 Recensioiien.
gleich auf S. 57 die von Hubsch urn 1845 begonnene Herstellung mit den
am 50 Jahren j linger en Arbeiten am Aachener Munster zusammenwirft, oder
wenn er einer halben Phrase in einem Erlauterungsbericht, den der als
Restaurator so gut wie unbekannte Reg.- und Baurat Cremer vor 40 Jahren
schrieb, eine autoritative Bedeutnng unterlegen will. Uberaus bedenklich
erscheint es aber, dass Strzygowski sich in dem II. Teil als ein Yertreter
jenes ungluckseligen Stil-Purismus bekennt, den wir nach langem Kampfe
nun endlich bei der Herstellung alter Bauwerkc glucklich uberwunden zu
haben glaubten. Die fur ihre Zeit modernen Fresken Schraudolphs im
Speyerer Dom, die Str. auf S. 57 so abfallig beurteilt, sind tausendmal
besser als die archaisierenden, romanisch und gotisch sich aufspielenden,
durchaus unkunstlerischen Ausmalungen alter Bauten, die Westdeutschland
wahrlich in Hulle und Fiille aufzuweisen hat. Klar ausgesprochen ist es
zwar nicht, aber uberall fuhlt man die Anschauung des Verfassers heraus,
dass Schaper nicht in frcier Anlehnung, sondern streng karolingisch die
Innendekoration des Ministers habe schaffen wollen und sollen. Diese Ab-
sicht hat m. E. nie vorgelegen, und ich wiirde ihre Durchfuhrung fiir das
Schlimmste haltcn, was man uberhaupt hatte thun konnen. Wir werden
eben nie mehr Karolinger sein. Audi in den praktischen Anforderungen
des Verfassers kann man diesen seinen veralteten Standpunkt deutlich
linden; er stellt alien Ernstes die Forderung auf, den im J. 1884 fiber
dem Westbau nach alten Ansichten errichteten spatgotischen Turm zu bc-
seitigen (S. 64/65), das Barockportal zu entfemen, die Reste des Atriums
herauszuschalen (S. 70/97). Das kann nur dahin verstanden werden, dass
Strzygowski im Gegensatz den von ihm selbst auf S. 96 anerkannten Grund-
satzen einmal wesentlich spatere, bereits historisch gewordene Anbauten be-
seitigen will, und dass ihm ferner eine umfangreiche Neuschftpfung an deren
Stelle, eine Rekonstruktion des Atriums z. Bsp., keineswegs unerlaubt
erscheint. Wo soil dann da bei einem Bau, der wie das Aachener Munster
ein Spiegelbild aller Zeiten ist, ein Anfang und ein Ende gemacht werden ?
Die Praxis liegt dem Verf. sehr fern. Wenn er immer die Kunst-
wissenschaft als den selbstverstandlichen Angelpunkt des Denkmalschutzes
ansieht, so ist das das erstrebenswerte Ziel. In Wirklichkeit sieht es anders
aus, namentlich in den Fallen, in denen die Denkmalcr durch andauernde
Benutzung lebensfahige Organismen geblieben sind. Und das ist bei den
altercn kunstgeschichtlich bedeutenden kirchlichen Bauten in Westdeutschland
fast durchweg der Fall. In der Ausfuhrung muss sich die Arbeit an dem
Aachener Munster ganz wesentlich anders gestalten als etwa an einem in
Trummern liegenden antiken Tempel. Die allgemeine Meinung der Menge
verlangt fur den Bau Karls d. Gr. ein prunkendes Gewand; wenn hierbei
Fehler begangen werden, so kdnnen sich die Anklagen nicht gegen die
Denkmalpflege als solche richten ; die hat zuschauen m u s s e n. Die Anklagen,
die Str. hier mit vollem Recht erhebt, haben sich vielmehr gegen den
Karlsverein zur Wieder herstellung des Aachener Ministers zu wenden. Die
uniiberlegte Beschleunigung der Arbeiten, die Hintansetzung der wissen-
schaftlichen Anforderungen, die gewisse Selbstherrlichkeit, mit der der Verein
namentlich in kleineren und doch wichtigen Arbeiten vorgegangen ist, werden
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Recensionen. 353
dies em immer zum Vorwurf zu machen sein. Man sucht — das geht aus
Str.'s Broschure nicht deutlich hervor — vergeblich. nach den Namen kunst-
geschichtlich Yorgebildeter Architekten in den Annalen des Karlsvereins.
Prof. Buchkremer ist nicht der Architekt des Karlsvereins, wie Str. irrtum-
lich anzunehmen scheint; seine privaten Studien sind dem Yerein bisweilen
sogar nicht sehr willkommen gewesen.
Man kann die Besprechung dieser Streitschrift nicht schliessen ohne
das lebhafte Bedauern, dass die Scharfe des Angriffes, die z. T. mangel-
haften Quellen und die bedenkliche Stellung des Verf. zur Denkmalpflegc
dem Schriftchen so wesentlich Eintrag thuen. Eine ruhigere Auseinander-
setzung und eine minder scharfe Form der Anklagen batten das Ziel weit
eher erreicht. Das Gute darf man aber aus dieser ganzen Streitfrage
erhoffen, dass wenigstens das Tempo der Arbeiten ein langsameres werde,
dass man die wissenschaftlichen Anforderungen nach Moglichkeit beruck-
sichtige, dass man endlich die Ideen viel zu weitgehender Neukonstruktionen,
wie einer Wiederherstellung des Atriums, endgiltig fallen lasse. Damit ware
schon sehr viel erreicht.
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Museographie tiber das Jahr 1902.
Redigiert von Dr. H. Graeven in Trier und Dr. H. Lehner in Bonn.
I. Westdeutschland.
JElsass-JLothringen.
15 Metz, Museum der Start I S. 259,
II— VI, VIII XI, XV— XXI.
Aus dem grossen Zuwachs, den die
Sammlungen seit dem letzten Bericht
( Westd. Zcitschr. XXI, 386 ff.) crfahren
haben, seien folgcnde Erwerbungen
aufgefiihrt.
A. Altertumssammlung. I.„Vor-
gcschichtliche" Zeit: Werkzeuge
aus Feuerstein oder Splitter von sol-
chen Werkstiicken aus einer Ansied-
lung der jiingeren Steinzeit auf dem
Rud-Mont bei Nove'ant an der fran-
zosischen Grenze; eine Steinaxt, die
gelegentlich der weiter unten be-
sprochenen Grabungen im rSmischen
Amphitheater zu Metz gefunden wurde ;
ein Lappenkelt der Bronzezeit, ge-
funden bei Kleih-Bessingen, Kr. Cha-
teau-Salins. Auch wurde unter freund-
licher Vermittlung des Herrn Museums-
direktors Dr. Lehner zu Bonn aus der
dortigen Versteigerung der Sammlung
des Grafen Villers auf Burgesch *) cine
Anzahl von Gegenstandcn angekauft,
deren Fundort oder Herkunft hier
nach dem handschriftlichen Verzeich-
nis des Sammlers (1812—1833) ange-
geben ist, namlich ein sog. Schuh-
1) Aus deaaen Sammlung warden achon 1887
Tier romiache 8teindenkmller 1111 Arloo and
ein Bildwerk der Benaiaeance angekauft:
Lothr. Jahrb. XII, 8. 864-356. — BchloM
Bnrgeaoh liegt bei Schwerdorf (Kr.Bolchen)
in Lothrlngen.
leistenkeil (Steinaxt) der jiingeren
Steinzeit, zu Metz 1828 gekauft ; ein
I ttacher Randkelt (Bronzeaxt) der al-
, teren Bronzezeit, aus einem Hugelgrab
1 (tumulus) bei Ritzingen (Ricciacum,
i Kanton Sierck), gef. Sept. 1812 ; ein
verzierter Hohlkelt aus der Gegend
! von Saarbriicken (1820 oder friiher) ;
I ein Schallblech nebst zwei Ringge-
, hangen und einem (jetzt gebrochenen)
gerippten, saulenartigen Rohrchen, ver-
I mutlich zu einem Wagengeschirr ge-
| h5rige Bronzegerate, wie sie auch in
I den Handelsdepots aus dem Ende der
Bronzezeit (gegen 800 vor Chr.) zu
I Wallerfangen, Niederjeutz, Frouard,
I Lay-St. Remy bei Toul und Petite-
ViUatte bei Bourges vertreten waren
' und auf Handelsbeziehungen mit sud-
I lichen Gegenden hinweisen *). Die ge-
■ nannten Gegenstande (gef. 1822 oder
' vorher) stammen aus dem nOrdlichen
| Lothringen oder dem nachbarlichen
j rheinpreussischen Grenzgebiet. Zur
1 namlichen Sammlung gehorten einige
vom Museum erstandene bronzene
Armbander der gleichen und der
nachstfolgenden Kulturperiode, so auch
eines jener umgekrempelten, breiten,
2) Vgl. K. Sohnmeeher, Weatd. Zeitaohr.
XX, I9ui, 8. 208; Kenne, Lothr. Jahrb. XII
8. 409 ff. mit Abbildungen ; Comte J. Beaupre,
Lea etndea pr6hiatoriqnea en Lorraine de
1889 a 1909, 8 64 ff . mit Abbildungen; Hett-
ner, Illnatrierter Fnhrer dorch daa Provinsial-
mnaenm in Trier, 1908, 8. 118 f. mit Abbildong
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Museographie.
355
gewSlbten, diinn geschmiedeten Arm-
bander, wie sie mehrere der erwahnten
Depots (z. B. Wailerfangen und Nieder-
jentz) bieten und wie sie vereinzelt
auch sonst nachgewiesen sind*); das
Armband wurde nebst einem rundlich
gegossenen Armring mit Strichver-
zierung nach dem Zeugnis des Samm-
lers aus einem Hiigelgrab im Wald
von Helberg bei Niedaltdorf, also im
Preussischen nahe der lothringischen
Grenze, ausgegraben. — Die im Namen
der Gesellschaft fur lothringische Ge-
schichte von Herrn Notar Welter fort- \
gcsetzten Ausgrabungen der Hiigel- j
graber (Nr. 8—11) aus der ersten
Eisenzeit, der Zeit der sog. Hallstatt-
Kultur, im Weiherwald bei Saaralt-
dorf (Kr. Saarburg i. L.) Iieferten
ausser Topfscberben einige Waflfen
aus Eisen, darunter ein Eisenschwert i
in Scheide mit Bronzebelag, und viele
Schmucksachen, als Arm- und Gelenk-
ringe aus Bronze und blaue Glasperlen
von einem eisernen Halsring. — Er- 1
wahnt seien schliesslich noch drei aus ,
der Mosel bei Dornot (Kr. Metz)
heraufgeholte Stucke, namlich ein
Steinhammer und zwei bronzczeitliche
Aexte, ein flacher Randkelt und ein
vierkantiger Hohlkelt. — Von dem
auf Bahnhof Kalhausen in Lotbringen
gefundenen Bronzescbwert (Westd.
Zeitschr. XVIII, S. 372, 3; Abb. bei
Forrer, Fundtafel, Nr. 63) wurde eine
galvanoplastische Nacbbildung durch
Herrn von Kluearic angefertigt und
geschenkt; zu den drei gleichartigen
Armbandern der Hallstatt-Kultur aus
der Gemarkung Schalbach (Westd.
Zeitschr. XVIII, S. 372, 4) ist jetzt
ein viertes hinzugekommen.
II. Aus der Zeit der R6mer-
herrschaft fOrderten die gross-
artigen Umgestaltungen, welche das
Gelande um Metz infolge der Stadt-
erweiterung und der Neuanlagen der
Eisenbahn erfahrt, zahlreiche Funde
zu Tage4). Auf der Friedhofinsel,
3) Sohumaoher, Westd. Zeitschr. a a. O.
4) Bel dieaer Gelegenheii seiauf die Funde
hlngawiesen, welche die Niederlegung der
Wllle des earn Interessengebiet des Museums
gehOrigen Diedenhofen ans Lioht gefordert
hat und welohe dlese Stadt in dem alten,
rfenkwllrdigen „F]ohturma aufsustellen be-
absiohtigt. Ausser mittslalterlichen kirrh-
liohen Denkmllern wurde eine Orabsehxift
mit gallisohen Namen aufgedeokt, der erste
derartige Fund in dieser Oegend. Sie be-
sudlich der Stadt, wurde bei den Grund-
Iegungsarbeiten zu einem Brucken-
pfeiler am Moselarm ein Schatz rOmi-
scher Denare entdeckt, deren Zahl
sich auf wenigstens 400 Stuck belauftti
haben soil. Der Fund wurde von
den Arbeitern unterschlagen, und nur
auf den verschiedensten Umwegen
ist es dem Unterzeichneten gegliickt,
89 Stuck zu sehen und zu bestimmen,
von denen 17 fur die Sammlung er-
worben werden konnten**). Die Denare,
die ich gesehen, gehoren Yornehmlich
der republikaniscben Zeit an. Der
alteste (zweimal vertretene) Denar ist
um 149 vor Chr. geschlagen, ausser-
dem gehSren nur noch sieben Stucke
dem zweiten Jahrhundert v. Chr. an.
Die iiberwiegende Mehrzahl gehOrt
ins 1. vorchristliche Jahrhundert und
insbesondere in die Revolutionszeit
(von Caesar 5 Stuck, von Antoniusund
Octavianus jc 2 Stiick). Das letzt-
bestimmte Jahr ist 28 vor Chr. (Babe-
Ion II, S. 65 Nr. 156). Demnach wird
die Vergrabung des Schatzes in den
Anfang der Alleiuherrschaft des Au-
gustus zu setzen sein. Spaterer Zeit
gehort der gleichfalls verschleuderte,
im Gelande von Sablon 1881 gefun-
dene Schatz von etwa 600 Denaren
an, der im J. 9 vor Chr. vergraben
scheint6).
Besser gelang die Bergung anderer
Funde dank der Fiirsorge der Bau-
abteilung fiir die Umgestaltung der
Eisenbafinanlagen bei Metz, der Gar-
nison-, wie der stadtischen Bauverwal-
tung und dank dem Entgegenkommen
und der freundlichen Beihilfe der
Herren dieser Verwaltungen und ver-
schiedener Gnindbesitzer.
Auf dem Gelande des Arsenals oder
sagt: Ooinnagi Titalui* /(fl.) ' ef Dubnae Virtdonu
f{Uiae) uxori vi(v)ua sibi [?/(«»<)] ; | h(oc) m(onu-
mentum) k(rrtdem) n(pn) tifqumur) (Lothr. Jahrb.
XIV, 8. 478/479).
4a) Erworben wurden Babelon, Monnaies
de la rftpublique romaine (1885-1886) I,
8. 10«, 8 ; 197. 86 ; 814, 1 ; 855, 14 ; 888, 1 ; 491,1 ;
506,9; 589,1; II. 8.57,188; 167.7; 388,1-,
448; 450,14; 490,1; 589,2; 566,1. Zur Zeit
sind Tom Museum unter freundlieher Vcr-
mittiung der Gesellschaft far Erhaltung der
gesohichtl. Denkm. im Elaass und des Herrn
Museumsassistenten P. Weigt su Stxassburg
weitere 83 Denare aus diesem Fund erworben,
die in den oblgen Ausfuhrungen noch nieht
berflcksiohtigt sind
5) Zeitschrlft far Numismatik IX, 1888,
8. 172-185; Westd. Zeitschr. Ill, 1884. S. 189
-185.
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356
Museographie.
„Zeughauses Iu (Ostseite der Stadt) j
fanden sich einige Beigaben aus Brand-
grabern, darunter ein Schalchen aus
Terra sigillata, auf dessen Aussenseite
der Name Genialis mit dem Griifel
(stilus) eingeritzt ist. Am Theobalds-
thor (Siidseite der Stadt) wurde als
Abdeckungsstein der Mauer der Contre-
eskarpe des Wallgrabens ein Grab-
stein mit ausgehdblter Standflache und
der gallische Namen nennenden In-
schrift: D. M. \ Madono (Magiono?)
' et Cintus ' me matri gefunden •). Der
Bau des Generalkommandos auf der
alten Citadelle in der Sudwestecke der
Stadt fuhrte der Sammlung u. a. einen
bronzenen Schreibgriffel (stilus), eine
Scherbe aus Terra sigillata mit dem
Innenstempel Ricinus f.1) und Reste
von Wandbemalung zu. In der Nahe
dieses Gebaudes stiess man neuerdings
infolge der Tieferlegung des Gelandes
unterhalb der Reste von kirchlichen
Bauanlagen des Mittelalters auf weitere
romische Baureste, von welchen photo-
graphische Aufnahmen gemacht und
einige Proben der Wandbekleidung,
des Estrichs usw. fur Studicnzwecke
entnommen wurden. Hier fand sich
audi kiirzlich (Januar 1904) der jam-
merlich versttimmelte Oberteil oines
machtigen Sockels von einem Weih-
denkmal, dessen obere Leiste die
ringsumlaufende Einleitung einerWeih-
inschrift tragt: In h]onorem do m.
domus divinae (die vierte Seite
mit dem Namen der Gottheit ist ab-
geschlagen), wahrcnd die darunter
betindliehen Reste der vier Seiten-
tiachen noch Ueberbleibsel der Namen-
liste der Stifter des Denkmals, viel-
lcieht einer Juppiter-Saule 8), zeigen,
wie L. Lotthis Satur ' [ninus]. Diesem
Fundstiick folgte im Marz 1904 ein
grosser Altarsoekel, dessen Vorder-
seite unterhalb einer Weihinschrift
einen Stierkopf darstellt, wiihrend die
Riickseite ein Widderkopf ziert; auf
den Querseiten sind priesterliche
6) Lothr. Jahrb. XIV, S. 476/477.
7) R • I C • I A' • V 8 P , vgl. CIL XIII, 8,
1 n. 1"010, 1618 (Mark* des Reginus).
8) Vgl. den wahrsoheinlich in der Nahe,
beim Abbruch der alten Porte Serpenoiie
am 1560 gefnndenen Sockel einer Juppiter-
sanle, Nr. 5 des Steinuales 1m Museum
(Robert, Epigraphie de la Moselle 1, Tafel
II, 1 nnd III, 1-3) nnd die gleichfalls anf
der Citadelle gefundene Juppiteralule Nr 90
des Steinsaales (Robert I, Taf-1 II, 4).
Opfergeratschaften abgebildet. — Aus-
serdem fanden sich hier zerstreut
rdmische Topfscherben und Reste
von Wandbelag aus Marmor nebst
einem Muhlstein. Auch in der Nahe
des Prinz - Friedrich - Karl - ( fiiihe -
ren Bahnhof-) Thores fanden sich
Reste rdmischer Thongefasse. Die
Lunette d'Arcon am derzeitigen Haupt-
bahnhof, wohlbekannt durch die in
ihrer Umgebung gemachten, schier
unerschttpflichen Grabfunde, steht noch
und wird in den nachsten Monaten
fallen. Doch deckte die von der
stadtischen Bauverwaltung zum Zwecke
der Sandgewinnung veranlasste Aus-
beutung des Sstlichen, den Bahn-
geleisen zu gelegenen Grabenrandes
zahlreiche Skelett-Graber der spat-
rflmischen oder folgenden (frankisch-
merovingischen) Zeit auf. Die Leichen
lagen alle in der Richtung West-Ost,
also das Gesicht gen Sonnenaufgang^
gerichtet ; Beigaben fanden sich keine.
Wenn nieht die Leichen (wenigstens
bei ihrer Auftindung) in der blossen
Erde lagen, waren die Grabbehalter,
in denen die Toten teilweise in Erde
gebettet waren, in wenigen Fallen voll-
standige Steinsarge mit zugehSrigem
oder fremdem Deckel : in den meisten
Fallen aber waren die Graber aus
Abbruchmaterial und sonstigen Stiicken
alterer Verwendung zusammengestellt.
Denn Architekturstiieke so wie Dach-
ziegel und Plattenziegel von abge-
rissenen Bauten, einer der letzteren
gestempelt (riicklaufig) : V A P 0 X •),
waren neben Teilen fruherer Stein-
sarge zu den Grabern herangezogen.
Ein solches Grab ergab als Bestand-
teil ein Fundstiick, mit dessen hervor-
ragendem Wert sich von dem namlichen
Fundgelande allenfalls ein einziges
fruheres, gleicherweise zur Zusammen-
stellung eines spaten Grabes miss-
brauchtes Fundstiick messen darf, nam-
lich die Inschrift eines Brunnenhauses
(Nymphaeum) der Metzer Wasser-
leitung l0). Jener Grabbehalter, dem
Steinplatten als Deckel dienten, war
namlich aus zwei fremden Teilen zu-
9) Wohl zn den gestempelten Ziegeln der
konttantinischen Zeit (Capiontwi n. dgl.) ge-
b ft rig, wie sie in den Trierer „Kai8erbanten*
gefunden Bind.
W) Steinsaal dee Museums Nr. 80; Robert,
Epigrapbie de la Moselle II> Tafel VI, 4.
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Museographie.
357
sammengestuckt. Das Hauptstuck des
eigentlichen Sarges bildete ein mit
schonem Bilderschmuck ausgestatteter
selbstandiger Sargteil, der auch in
seiner ursprunglichen Verwendung bei
freier Aufstellung erganzt gewesen
war dure h ein kleineres, mitseinemBild-
werk anschliessendes, selbstandig gear-
beitetes Endstiick. Bei seiner spateren
Verwendung, als der Grabbehalter in
die Erde versenkt wurde, war der Bilder-
schmuck grossenteils abgeschlagen, und
als Endstiick wurde ein niedrigeres,
dazu ausgebrochenes Sargstiick ange-
rlickt, dessen Liicke mit ptiasterstein-
ahnlichen Steinen ausgefiillt war. Das
Bildwerk des Hauptstuckes ist der
Mythologic entnommen, aber noch
nicht gedeutet: Auf der einen Seiten-
tlaehe sitzt mit untergesehlagenem
linkem Bein auf einem Steinblock ein
Schiffs- oder Hafengott, die rechte
Hand auf einen Anker gestutzt. (Abb. 1
siehe Taf. 3.) Mit der linken Hand
macht er eine Bewegung nach einem
getfiigelten Eros, der ein Kastchen mit
Schliisselloch halt, wahrend eine (abge-
sehlagene) gebiiekte Gestalt sich ans-
ehickt, das Kastchen aufzuheben. Rechts
davon scheint eine weitere (abgeschla-
gene) Figur ein zweites Kastchen auf der
Schulter nach rechts fortzutragen. Die
Gegenseite hildet wohl die Fortsetzung
oder zweite Szene dieses mythologischen
Vorganges : Von einem Schiff, welches
links dargestellt scheint, eilt, in ein
flattemdes, faltiges Gewand gekleidet,
eine mannliche Gestalt, einen Kasten
auf dor Schulter, zu Merkur hin, der
ihn mit vorgestrecktem Schlangenstab
(caduceus) erwartet. Zwischen beiden
im Hintergrund (daher in Flachrelief)
ein Sockel mit schmaler, langhalsiger
Flasche; dahinter ragt ein Lorbeer-
haum in die H6he. Rechts von Merkur,
als Abschluss dieser Seitenflache,
thront auf einem Felsen eine be-
kleidete Gottheit, den Krummstab
(])edum) \or sich haltend. Links von
ihr im Hintergrund (daher in Flach-
relief) ein Thoreingang 1!). Ausser
diesem Fundstuck, welches bis jetzt
einzig dasteht im Metzer Lande, sei
noch eines aus mehreren Bmchstiicken
im Museum zusammengesetzten, trotz-
11) Lothr. Jnhrb. XIV, S. 477—478 mit Tafel-
abbildnng, hier wiederholt als Abb. 1, «iuh ■
Taf. 3.
dem aber immer noch unvollstandigen
protilierten Sargdeckels oder -kastens
aus Marmor von der gleichen Fund-
stelle gedacht.
Auf der anderen Seite der in einiger
Entfernung von der Lunette d' Argon
westlich vorbeiftihrenden Strasse nach
Montigny sind keine Grabfunde nach-
gewiesen mit Ausschluss eines bei Ab-
tragung des Hornwerkes der Citadelle
(sildlich der Prinz-Friedrich-Karl-Ka-
serne) gefundenen, von den Arbeitern
zerschlagenen Bleisarges. Sein Deckel
zeigt dreimal jene quergestellten ge-
rippten Kreuze, welche als Verzierung
von Bleisargen und insbesondere der
zugehdrigen Deckel schon fruher be-
kannt waren M), vor allem aber durch
! die neuesten Funde hauh'ger festge-
! stellt sind.
Nachtraglich wurde 1904 auf dem
Pionier-Uebungsplatz, westlich der ge-
I nannten Strasse, ein „bustum" auf-
I gedeckt, d. i. eine Stelle, wo in den
ersten Jahrhunderten unserer Zeit-
rechnung die Leichen verbrannt wur-
den. Inmitten einer von der Leichen-
'• verbrennung herriihrenden Kohlen-
! masse lag eine Menge Scherben von
I grSsseren und kleineren Thongefassen,
I wie von Dolien, Graburnen, zahilreichen
I Gefassen aus terra sigillata, Topfen
mit Bronzierung, die durch einge-
sprengten Goldtiimmer erzielt ist, we-
, nigen sogenannten Raucherkelchen
I (turibula), auch eines vereinzelten
Lampchens. Unter den ^igillata-Scher-
! ben sind viele von Tellern mit Blatt-
verzierung auf dem Rand, sehr wenige
von Schiisseln mit Bildermustern auf
I dem Bauch, wenige auch gestempelt
mit einem Zeichen (Stern) oder (9)
I mit Namen wie Cujritus, Lentuli,
Macere (statt/), medbicvs (im Kreis
gestellt) Montani (vgl. CIL. XIII, 3, 1,
I n. 10010, 726. 1132. 1206. 1323. 1382).
Auch auf mehreren der Krughenkel
kommen Stempel vor, z. B. CIL. XV,
2803 (vgl. XIII, 3, 1, 10002, 109), einige
i Scherben von Krugbauchen tragen
I Gratliti. Von sonstigen Beigaben zum
Leichenbrand fanden sich u. a. Ueber-
bleibsel von Glasgefassen, meist vom
Feuer zu Klumpen zerschmolzen, Reste
der Belage von Messergriffen, Spiel-
steine, gerippte Tonperlen, geschmol-
1') Lothr. Jahrb. IX, S. 334.
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358
Museographie.
zene Bronze, schliesslich auch Eisen-
nagel, vermutlich von Sargkasten her-
ruhrend.
Zur rOmischen Stadt Metz muss auch
ein Begrabnisplatz gerechnet werden,
den man als Familiengrabstatte an-
sehen darf und der im heutigen Grund-
wasser der Seille unter der jetzt
niedergelegten Seille - Redoute oder
Redoute du Pate* gelegentlich des
Baues des neuen Giiterschuppens
im kunftigen Giiterbahnhof entdeckt
wurde. Die Grabstatte liegt unweit
sudlich von der aussersten Ringmauer
des spater zu beschreibenden Amphi-
theaters vor dem Theobaldsthor und
gehOrt einer Zeit an, da diese Bau-
anlage ausser Gebrauch gesetzt und
aus fortiiikatorischen Riicksichten in
der Hauptsache abgetragen war. Mit
dem allerdings gleichzcitigen altchrist-
lichen Begrabnisplatz innerhalb des
Amphitheaters hat aber jene Grab-
statte allem Anschein nach nichts zu
schaffen. Es standen hier orientiert,
also Kopfende nach Westen und Fuss-
ende nach Osten gerichtet, zwei mach-
tige Steinsarge mit verschieden gestal-
tetem Deckel1'). In diese Steinsarge
waren Bleisarge eingeschachtelt i»»),
deren Deckel die bereits oben erwahn-
ten quergestellten gerippten Kreuze
tragen, der eine in der Fiinfzahl, der
zweite in der Dreizahl. Ausserdem
haben aber auch die Sarge selbst
solche Quer-Kreuze als Schmuck, der
erstere auf den Langseiten zwei bezw.
drei Kreuze, der letztere auf den
Schmalseiten je eines. Auch der obere
Rand des Sargkastens hat eine ent-
sprechende gerippte Verzierung. Zur
Linken war ein Mann beigesetzt, zu
seiner Rechten eine Frau, offenbar
sein eheliches Weib, wie ja auch auf
den Grabsteinen unserer Gegenden
regelmassig die Ehefrau zur Rechten
des Mannes und auf Gsttersteinen die
gottliche Genossin zur Rechten der
mannlichen Gottheit dargestellt ist.
18) Der Sargdeckel der mannlichen Lelebe
let einfaeh gewolbt, der gewolbte Deckel der
weibliohen Lelohe dagegen hat an den vier
Eoken Stutsen nnd in der Mitte der einen
Langaaeite eine kleine nberragende inachrift-
io«e Tafel. Beide Deckel aind auf der Unter-
aeite auagehOhlt. Der letsterwahnte wnrde
Tom Museum geborgen.
18a) Vgl. einen Fund Tom J. 1677: Lothr.
Jahrb. VHI, 8, B. 69.
Das Grab des Mannes entbchrte der
Beigaben. Dagegen waren im Frauen-
grab auf Steinsarg und Bleisarg reiche
Gaben verteilt. Es fanden sich Glaser
verschiedener Form und GrSssc ; eine
Austernschale (als Sinnbild der Weg-
zehrung der Verstorbenen) ; ein schon
verziertes dickes, ein verziertes dunoes
und drei glatte dunne Armbander, alle
aus Gagat (Speckstein d. i. Braunkohle) ;
eine Spindel, ein hohler, in durch-
brochener Arbeit ausgefuhrter Grift*
sowie ein oder mehrere vielleicht zu-
gehOrige Stiicke, alle gleichfalls aus
Gagat ; uber zwanzig kurze dicke Nadeln
aus Gagat mit kantigen und Kugel-
K6pfen; eine Anzahl von dunnen
(Strick-) Nadeln aus Bein; sehr viele
kurze dunne (Steck-) Nadeln aus Bein
oder Horn mit kleinen Kopfen von
| verschiedener Dicke. Letztere Gegen-
i stande konnten in ein Kastchen gelegt
I gewesen sein, von dem noch ein Char-
| nier und Beschlagstucke mit einge-
legten blauen Steinen vorgefunden
wurden. Die Ausbeutung des im
Sumpfe vergrabenen Grabes war recht
schwierig. Das Durchsieben des
| Schlammes ergab unter anderem noch
, einige Goldbeschlage und zahlreiche
' Splitter Yon Glasgefassen, die in die-
| sem zertiiimmerten Zustand beige-
I geben sein miissen.
' Ehe wir das siidliche Graberfeld von
I Metz verlassen, sei noch eines um 250
! — 300 Jahre alteren Grabsteins ge-
i dacht, der die Gestalt eines Haus-
chens mit Spitzdach und ausgehohlte
I Standflache hat. Die knappe Grab-
| schrift nennt wiederum einen gallischen
Namen ; sie lautet : D. M. I Cintussi.
I Der Grab stein ist in den Resten des
Amphitheaters gefunden, hat aber un-
I mittelbar mit dieser Bauanlage nichts
| zu thun und konnte zudem durch eine
j unbekannte Yeranlassung spater in
diese gelangt sein, wie ja auch in das
| Trierer Amphitheater Grabschriften
I geraten sind M).
i Die Grabstatten, die aus dem siid-
14) Vgl. Lothr. Jabrb. XIV, S. 876—877 mit
Abbildung8 (hier wiederbolt ala Abblldunc. 2).
— Anch die ala Banateine in dem Unteratand
der Bedoate da Pate verwendet geweaenen
inaohriftliohen Brnchataeke . . . antii . . .
(Lothr. Jahrb. XIV, S. 380 n.S) nnd . . . arce . . .
aowie . . . ? iiu* ...;... Avit . . .) beide rom
Maaenm 1903 anfgeleaen) betraohte ioh als
Uberbleibaei von Orabdenkmalern.
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Museographie.
359
lichen Vorgelande von Metz, im Bann
der heutigen Gemeinde Sablon ,§), im
folgenden noch zu nennen sind, ge-
Abb. 2: Grabhaua dea Cintueaua (h. 67 cm),
gefunden in dea Beaten dea Amphitheaters
an Meta.
horen nicht zum siidlichen Graber-
feld des romisehen Metz, und ist dem-
nach die gegenteiligc Ansicht, wonach
dioses Grahcrfeld sich wenigstens bis
zur Fermo La Horgne au Sablon er-
streckt haben soil, zu verbcssern. Ks
lassen sich vielmehr zwei gesonderte
Griiberfclder feststellen. Aus diesen
darf auf zwei verschiedenc Dorfcr ge-
schlossen werden, von denen das eine
im Bereich des heutigen Ortes Sablon,
das andere bei dem genannten Pacht-
hof La Horgne lag. Aus letzterem
haben die Funde nicht bloss Grab-
denkmaler und sonstige Zeugni*se fiir
den Totenkult seiner Bewohner ge-
liefert, sondcrn auch Gottersteine.
Das erste Graberfeld, ein zusammen-
hiingender, geschlossener Friedhof, er-
streckt sich in Sablon der Burger-
meistereistrasse entlang zwischen
Kapellenstrasse und Eisenbahn. Schon
friiher sind innerhalb dieses Fried-
hofes Griiber festgestellt worden, die
der romisehen Zeit zugewiesen werden
16) „Le Sablon", ursprunglich ein Flur-
name (aeit bSO n Chr. nachweisbar). Die
Gemeinde Sablon besteht er»t aeit 1793.
konnten ie). Diese Feststellungen haben
aber jetzt eine wesentlichc Erganzung
und Bestatigung gefunden durch Be-
obaclitungen, die in der Sandgrube
des Herrn "NVirtes Distler (Kapellen-
strasse, ndrdlich von der Burger-
meistereistrasse) angestellt werden
konnten und durch die Funde, die
besonders hicr und gelegentlich des
Baues des neuen Schulhauses der Ge-
meinde Sablon zu Tage gefordert
wurden. Die neuerdings aufgedeckten
Griiber, soweit sie noch unberiihrt,
waren siimtlich Skelettgraber uud ge-
horten dem 4. Jhdt. n. Chr. an. Denn
fast alle hier gefundenen und teil-
weise aus den Grabbehaltern heraus-
geholten Mtinzen gehoren dieser Zeit
an: (onstantinus I, ('onstantinus 11
iunior, Constantius, Valens (bis 378
n. Chr.). Eine Ausnahme machen
nur l7)Kupfermiinzen desTetricus (2(58
— 273) und ein Denar der jungercn
Faustina (f 175 n. Chr.). Die Leichen
batten alle, soweit beobachtet, das
Antlitz gen Osten gewendet. Vielfach
lagen sie in der blossen Erde ; dass
sie aber urspriinglieh, wenigstens teil-
weise, in dicken Holzkasten beigesetzt
gewesen, ergab sich aus den zahl-
reichen dicken Eisennageln von manch-
mal erheblicher Lange, die sich urn
die Gebeine herum in der Erde vor-
fanden. Ausserdem fanden sich aber
auch hauh'g dauerhaftere Sarge, niim-
lich aus cinem Stein gearbeitete, mit
Steindeckeln verschlossene Troge I?*),
oder aus Dachziegeln ,8) oder Ziegel-
platten zusammengestellte Kasten, oder
aus Steinen, worunter Architekturstucke
und anderes, aufgeschichtete Grab-
kammern, oder schliesslich Bleisarge.
In der Distlerschen Sandgrube wurden
16) M6moirea de l'Aoad6mie de Meta XXX,
1848/49, 8 52 (rgl. 8. 53) und L1X, 1877/78,
S. 258 n\; Lothr. Jatarb. VI, 8. 887; VII, 1,
S. 195 f.; IX, S. 884.
17) Eine Bronaemunae dea 8. Jhdta. (Privat-
beaita) habe ich oben nicht eingereiht, weil
die mir darUber gemachten Angaben nioht
zuverl&ssig aind. Eine andere Bronaemttnae
dea 8. Jhdts. wurde karalich in der Sand-
grube gefunden.
17a) Ein Steinsarg hatte auf der Langa-
wand Steinmetzzeicben; die Inacbrift bat das
Museum geborgen
18) Die Zieuel (tegulae) einea aolchen
Kastengrabes sind mit eingeritaten qacrge-
Btellten Kreuzen gekennzeichnet; die tegula
eiues anderen Kastengrabes hat den Fabri-
kantenstempel : M • S • N ■ A • G.
Westd. Zeitschr. f. C.eseh. u. Kunst. XXII, IV.
25
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360
Museographie.
im J. 1903 vier solcher Bleisarge ge-
hoben. Der Deckel des einen Sarges
tragt drei der bereits mehrfach er-
wahnten gerippten Querkreuze, der
Deckel eines anderen Sarges bat drei
dieser Kreuze und in den Zwischen-
raumen, je zweimal wiederholt, die
schSn modellierten Bilder eines sprin-
genden Lowen und eines phantastischen
Meerwesens, ein drifter Sarg zeigt
sechs solcher Querkreuze unter einan-
der und mit einer entsprechend ge-
rippten Randverzierung verbunden,
eine Ausstattung, die den Eindruck
einer Verschniirung hervorruft und,
falls jemand die oinzelnen Kreuze als
christliche Sinnbilder zu deuten ver-
sucht sein sollte, diese Deutung wider-
•legt. Einem vierten, ganzlich zer-
driickten Bleisarg diente ein Deckel
als Verschluss, der mit einer grosse-
ren Zahl kl einer Kreuze verziert
war. Im Jahr 1904 kam noch ein
fiinfter, kleinerer Bleisarg hinzu, der
uber 1,70 m tief in der Erde stand;
sein Deckel hat jene gerippte Ver-
schniirung, aus der sich die spat ere
Verzierung mit getrennten Querkreuzen
losgelost hat. Die Leichen in den Sargen
waren zum Teil in Kalk gebettet, um
ihre Verwesung zu befSrdern. Aus
der friiheren Zeit der Brandbestattung
fandeu sich aber auch noch einige
Reste, Beigaben und Grabsteine,
vor. Zu den Beigaben dieser alteren
Zeit darf auch die erwahnte Silber-
miinze der Faustina (Privatbesitz) ge-
rechnet werden, wenn es allerdings
auch erwiesen ist, dass altere Miinzen
noch in spaten Grabern Verwendung
fanden. Gleichfalls gehSren hierher
zwei kleine Henkelkriigelchen aus rot-
lich glanzendem Thon (Privatbesitz).
Von den Grabsteinen hatte der eine
die bereits erwahnte Gestalt eines
Hiiuschens mit Spitzdach und ausge-
hohlter Standflache ; doch ist der
Oberteil abgeschlagen. Die Inschrift
lautet so : ... movesi \ Martialis fit. |
poc 19). Der zweite Stein, eine Platte
mit stilisierten Blattornamenten und
Giebel, hat die Grabschrift : D. M \
Aupio Varaca\to, also abermals
gallische Namen! Von dcm dritten
Grabstein ist nur das Kopf stuck in
Bruchteilen gefunden. Er hatte die
10) Martialu fil(iu») po(tundum) c(uravit)1
Gestalt eines A 1 tares mit Opferteller
jffwischen Wulsten auf der Kopfflache,
also die Gestalt, der wir auch unter
den im folgenden besprochenen Fun-
den von La Horgne mehrfach be-
gegnen. Dass es wirklich Grabsteine
und keine GOtteraltare gewesen, lehrt
die Grabschrift, von der auf dem eben
erwahnten Kopfstiick von Sablon nur
ein D von DfisJ M(anibus) erhalten ist.
Der vierte, Februar 1904 gefundene
Grabstein ist nur in seinem oberen
Teil erhalten, der einem verstummelten
Steinsarg als Deckel diente. Seine
Verzierungen sind Grabsteinen von La
I Horgne, die weiter unten besprochen
! werden, ahnlich. Weit wichtiger ist
j seine Inschrift \_D(is) M(anibm) j Q.
Livi Castor is j |||||| virfij AugfustalisJ
Apollinaris HbferUJ. Diese nennt also
einen Freigelassenen, der eine Wiirde
beklcidet hat, die meines Wissens bis
jetzt nur aus wenigen Stftdten Italiens
bekannt war, fiir die Apollinares durch
Inschriften bezeugt sind. Unsere In-
schrift bestatigt zudem das Zusam-
menfallen der Apollinares mit den
seviri Augustales, welches schon frilher
I vermutet, aber nur durch zwei In-
, schriften aus Arretium beglaubigt
ist. Ob der Apollinaris von Sablon
mit dem nahen Quellheiligtum (Nym-
; phaeum) in Verbindung stand ? Ein
funfter, Marz 1904 gefundener Grab-
I stein ist aur' der Schrift- (und Bild-)
Seite zu einem Sarg ausgehehlt, dem
| eine grobe P atte als I >eckel diente ;
i von der Giabschrift sind noch Reste
erhalten.
i Aus dem Bereich des besprochenen
Friedhofes kommt auch das Bruch-
stiick eines dem Mercurius geweihten
Altarchens mit der Inschrift: I. h. d
d. | deo Me \ rcuri \ Merc . . . Doch
wird dieses Stuck nach den mir ge-
machten Angaben zur Zusammenstel-
• lung einer Grabkammer verwendet
' gewesen sein. Aber auch zwei Bruch-
stiicke von altchristlichen Grab-
schriften auf Marmorplatten sind inncr-
i halb dieses Friedhofes in (zertriim-
merten) Steinsargen gefunden!
I Etwa 1250 Meter siidlich von dem
I eben besprochenen Friedhof und etwa
1000 Meter sudOstlich von der in
dieser Zeitschrift (II, 1883, S. 249 ff.)
beschriebenen Tempelanlage mit Quell-
heiligtum (Nymphaeum) liegt der Hof
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Museographie.
361
La Horgne au Sablon, an der Stelle
eines einstigen festen Schlosses, be-
sonders durch die Kriegsereignisse
des Jahres 1552 als Hauptquartier
Karls V wahrend der Belagerung von
Metz bekannt. In der Nahe dieses
Hofes haben wir ein zweites Dorf zu
suchen. Schon fruher sind auf dem
Hof selbst und in seiner Nahe Grab-
fande rSmischer Zeit gemacht ,0). Dazu
kam infolge der Eisenbahnanlagen im
Winter 1902/1903 eine Anzahl von
Brandgrabern (verschiedene Thonge-
fasse und ein in eine Steinkapsel ge-
stellt gewesenes Glasgefass) aus dem-
selben Feld, in welchem schon sein
damaliger Eigentiimer Herr Colin auf
ein Brandgrab gestossen war81). Auch
der Oberteil eines Grabsteins mit der
wohl vollstandigen Grabschrift D. M. \
DecmUle und eine Bronzemunze des
Augustus mit dem zweimaligen Gegen-
stempel tw wurde hier gefunden. Zu
dieseh Grabfunden gesellte sich aber
hier noch ein Steinbild der Epona,
der gallischen SchutzgOttin der Pferde
und ihrer Verwandten, eines jener
Bilder, wie sie an den Stiillen einge-
mauert waren "). Diese Funde wurden
jedoch im Laufe des Jahres 1903, zumal
in den Monaten Mai und Juli, weit
iiberholt, da beim Fortschreiten der
Ausbaggerung des Gelandes weiter siid-
Hch an zwei nahe beieinander ge-
legenen Stellen eine solch grosse Zahl
von Steindenkmalern aufgespiirt wurde,
wie sie in der Geschichte der archao-
logischen Entdeckungen zu den grossen
Seltenheiten gehbrt. Die Steine lagen
meist wirr und regellos uber und durch-
einander, so dass man den Eindruck
gewinnt, als seien sie von einer nahen
Stelle weggeraumt. Teilweise wohl-
erhaltcn, sind sie anderseits teilweise
von den in den Haufen einstrdmenden
Wassermengen arg mitgenommen ; dass
sie zumteil schon gebrochen und ver-
stiimmelt waren, als sie hierher ge-
langten, geht aus vielen Merkmalen
hervor. Allerdings hat auch die an-
fanglich ihnen zuteil gewordene Miss-
achtung manches Stuck schwer ge-
schadigt. Nicht wenige der gebrochenen
Steine konnten aber im Museum aus
ihren Bruchteilen zusammengeflickt
und zahlreiche der gesammelten Bruch-
stucke an dem ihnen gebuhrenden Platz
angeleimt werden. Bemerkt sei noch,
dass in jener Zeit auch einige Fund-
stucke an der ersterwahnten Fund-
stelle, d. h. etwa 1 km von dem oben
besprochenen Friedhof in Sablon, so-
| wie an einigen anderen benachbarten
j Stellen ans Licht gebracht wurden und
i dass eine vom Museum unternommene
j Grabung und die standige Beobachtung
der Baggerung keine Anhaltspunkte
fur die Herkunft der Steine und die
I Lage des Dories boten. Hatte man
den Hof La Horgne, wie urspriinglich
geplant, abgetragen und sein«Gelande
i ebenfalls aufgewuhlt, so ware wohl
| diese Frage ihrer Losung naher ge-
, fiihrt worden. Doch der Plan ist am
Kostenpunkt gescheitert.
Die Funde sind zum kleincn Teile
Gottersteine ; weitaus iiberwiegen hin-
gegen die Grab steine. Von den crsteren
sind sechs, und wenn man, wie ziem-
I lich, die oben erwahnte, ebenda ge-
fundene Darstellung mitzahlt, sie ben
Bilder der Epona! Und diese
Bilder sind teilweise ganz eigenartig;
so sind die beiden Darstellungen der
auf einem Pferd oder Maultier reiten-
den G6ttin mit einem Begleiter
in der von S. Reinach verSffentlichten
Zusammenstellung ") nicht vertreten.
Ausser diesen Bildern sind noch zwei
Darstellungen gallischer Fruchtg6t-
tinnen gefunden: ein kleinerer Stein
stellt eine Gftttin mit Fruehten im
Schoss dar, ein grosser Stein zwei
(iotti nnen mit einer Frucht in der
Hand und Fruehten im Schoss.
Dagegen zahlt wegen seiner Ge-
staltung zu den Grabsteinen ein kleiner
Stein, auf dessen Vorderseite zwei
nackte Krieger mit Helm, Schild und
Lanze und dariiber die gewappnete
Kriegsgottin Minerva darge stellt sind.
Dies ist der einzige Bilderschmuck
eines Grabsteins, den wir als mytho-
20) Lothr Jahrb. IX, S.TO8 f . ; XII, S. 886 f . ;
Weitd. Zeitsohr. XVI, S. 816 f., XX, 8. 807.
81) Lothr. Jafarb XII, 8. 886 f.; Wetid.
Zeittcfar. XX, 8. 807.
82) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 478.
88) Epona, la d6e»se ganloise des oheTavx
par 8alomon Beinaoh = Rorae aroh^ologiqne,
8m« rtrie, tome XXVI, J*nr.— Juin. 1896,
8. 163—196 and 8.809—885. Duu Naohtrag :
Berne aroh*ol. 3me aerie, t. XXXIII, Sept-
Oot. 1898, 8. 187—800. Nachsutragen afnd aber
ana Lothringen aneh die Bilder von Herapel
nnd Ton Niederham-Knnaig (Lothr. Jhb.
IX, 8. 841 f.).
25*
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362
Museographie.
logischcn bezeichnen konnen. Die
figurliche Ausstattung tritt aber uber-
haupt hei diesen Grabsteinen in den
Hintergrund gegenuber der ornamen-
talen. Und auch diese fehlt viclen
Steinen, wenn man nieht die achitek-
tonisehe Gestaltung des Denkmals als
solclie bezeichnen will. Wahrend die
im Museum vereinigten Grabsteine aus
dem gallischen Dorf Solimariaca, j. Sou-
losse beiNcufchateau(D£p. des Vosges),
alle Portratdarstellungen der Ver-
storbcnen zcigen"), sind diese unter
den mehr als 110 Grabdcnkmalern
von La Horgne nur achtmal vertreten.
Und dabei sind zwei Bruchstiicke mit-
gerechnet **). Diese Portratdarstel-
lungen sind naturgemass teilwcise recht
baurisch-roh, wie das plumpe Bildnis
eiuer Frau auf einem kleinen Grab-
stein ohiio Inschrift oder die Brust-
bilder einer Frau und (zu ihrer Linken)
ihres Sohnes mit der daruntergesetzten
G rab sch rift : DfisJ MfanibusJ I Caran*
todie et Sexti fili. Kin Grabstein
zeigt das ganze Bildnis einer Frau,
die in der Kecliten ein Blatt (V) und
in der Linken ein Henkelkorbehen
biilt. Dass sie die Wirtsebafterin
eines Gutshofcs (villieaj, eine Frei-
gdassene, die im Alter von 17 Jaliren
gestorben, besagt die dariibergesetzte
Grabschrift. Ein anderer Stein stellt
in ganzer Figur einen Jungen dar,
an dem ein llund aufspringt ; in der
recbten Hand bait der Knabe eine
Frucht. Im Giebel stelit die Grab-
schrift: I). M. I Suarigilli \ Vassilli
fil(i). Auf einem anderen Grabstein
ist in ganzer Gestalt ein Khepaar
dargestellt, die Ffau (wie (ihlich) zur
Kecliten des Mannes. Der Oberteil
eines Grabsteins gibt als Giebelbild
die Biiste eines Knaben oder jungen
Mannes und auf der Tafclflache die
verstummelte Inschrift : D. M \ Col tali
Cotif. | Prim[a] water. Von sonstigen
24) Steinsaal des Museums Nr. 80-48 und
50-52. Vgl. Jollois, Antiqait6s remarquables
da departement dej Vosges, Paris 184S und
Lothr Jahrb. XII, 8.412 f. mit Abhildungen
Ton aoht Steinen 8 S55— 3V7, Abb. 8— 10. Die
Ladenszene ist ▼om Museum auch an ver-
■chiedenen anderen Stellen durch Abbildung
veroffentlicht, so auch in ftestalt einer An-
sichtskarte. Die ubrigen Steine verdic-nen
bessnre Abbildungen
25) Ein drittes Brucbstuck mit men«ch-
licbem Kopf ist hingetfen nicht tmtgorf£hnei,
weil seine Deutunu unsieher.
' bildlichen Darstellungen ist vor allem
j erwahnenswert ein Stein, den man
I wegen seiner Gestalt als eine Art yon
; Igeler Saule im Kleinen bezeichnen
kbnnte. Unter dem geschwungenen
Schuppendach, dessen Spitze in einen
drcieckigen Giebel auslauft und dessen
vier Ecken von Akroterien besetzt
sind, trennt ein mit Blumenspiralen
verziertes Gesims die Vordertlache des
Blockes Yom Dach. Zwischen lang-
gestreckten kantigen Pfeilern stelit
; oben die Grabschrift: DfisJ Mfanibu*)
I Jun(iae) \ Curmillae; unter dicserist
ein auf Rundpfeilern stehendcs Portal,
dessen Wolbung und Pfeilerkapitale
verziert sind. In der vertieften Thor-
offnung sitzt auf einer Kanke von
Blumenspiralen eine Eule, der heilige
Vogel der Minerva, durch dessen Bild
nach meiner Meinung die Verstorbene
| als fleissige Hausfrau gekennzeichnet
l wird. Ein schlanker Stein zeigt unter der
j Inschrift : D. M. | Jul(iae) Domesticac
zwei verschlungene Hande als diirftigen
Ersatz fiir die sonst in ganzen Figuren
wiedcrgegebcnc Darstellung des Ab-
1 scbiedes der Verstorbenen von ihrem
1 Ehegatten (oder umgekebrt). Ein altar-
formiger Stein stelit auf den beiden
Seitentiachen oben den Teil eines
Rudersehiffes und darunter Delphine
\ dar. Dieser Hinweis auf das Meer
mit seinen Verkehrsmitteln uud men-
scbenfreundlichen Fiscken wird ver-
stiindlich durch die leider arg mit-
genommene Grabschrift, von der aber
die grossere Halfte noch leserlich ist:
(I). M. und Namen des Verstorbenen
sindabgescheuert) j tiafionis Nicomidii
i de fundi ' annor(um) XIIII\ tituflumj
dominfus) I ponuit. AVir haben also
einen Grabstein vor uns, den der Herr
i seinem im Alter von 14 Jahren ver-
storbenen, aus Nikomedia in Kleinasien
, stammendcn Sklaven bat setzen lassen.
I Auch ein aus zwei Teilen zusammen-
I geflicktcs Giebelstuck zeigt zwei Del-
i phine und zwischen ihnen einGefass*s»).
Ein Stein in Altarform, dessen Kopf-
stiick aber zwischen den ubliehen
Wiilsten eine Halbkugel kront, hat
auf den beiden Seitentiachen fratzen-
hafte Masken zwischen einem Blumcn-
gewinde (Guirlande); die Vorderseite
2.s>») Ueber Delphine and Vase als Giebel-
ver/ierunff vgl. R. Weynand, Bonn. Jahrb.
108/U, S. .30.
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Museographie.
363
tragt, von einem Kranz umrahmt, die
Grabschrift : D. M \ Capellini | Caprasi
(wohl zu erganzen: filij. Ein hoher
Grabstein hat auf der Vorderseite
zwischen einem von zwei Pfeilern ein-
gefassten, von Saulen getragenen Portal
ein aus zweihenkliger Vase hervor-
ragendes Pflanzenornament ; daruber
(in der Fiillung des Thorbogens) eine
Hirtenflote (syrinx), gekreuzt mit einem
anderen Gegenstand. In dem Zwischen-
raum zwischen dem verzierten Giebel
und dem Portal die Inschrift: D. M.
| [ V~\alerio Pamphiies i a uxor.
In den meisten Fallen beschriinkt sich
die Verzierung auf Pflanzenornamente
in den Giebeln, auf den Akroterien
und Wulstenden, Ornamente, welche
einigemal von Gewinden auf der Haupt-
Hache unterhalb der Inschrift begleitet
sind. Insbesondere Hind die Giebel-
felder von Akanthusblattern ausge-
fiillt, die in den verschiedensten Weisen
stilisiert sind. Einigemal ziert eine
Rosette oder ein Halbmond das Giebel-
feld. Der Ausstattung mit einem Portal
ist schon beilaufig gedacht worden. Sie
kommt hautiger vor. Einmal ist das
auf kurzen Pfeilern stehende Portal
gedoppelt. Dieser Stein tragt zwischen
zwei Wiilsten ein kurzes geschwungenes
Schuppendach, welches von einerHalb-
kugelgekront wird,e); die Grabschrift
lautet: D. M. \ Cridianto | C. Vere*
cundi l filiae. Viele Steine lassen es
aber einfach bewenden bei eingeritzten
und manchmal nur angedeuteten Pfeiler-
chen an den beiden Seitenrandern
unterhalb der Inschrifttiache, Saul-
chen, die wir schon aus fruher gefun-
denen Metzer Grabsteinen kennen*7).
Diese Portale und Pfeilerchen weisen
auf das Haus hin, dessen Gestalt eine
Anzahl dieser Grab steine bewahrt hat,
26) Aehnlich gestalttt ist ein Grabsteiu
aus Tarquimpol, der im Park von Nieierlin-
der gleich beim Kingang links steht (Lothr
Jahrb. IV, 2. 6. i2.s, Kr 8).
27) Vgl. Robert, EpigTapbie dela Mosellell,
Tafel Vlil, Nr. 8, 4, 5, anvh Nr 1 Einig«
entspreohende rersohollene Iosobriftsteine
Her Sammlnngen Clervant nod Joly za Mets
(16. Jhdt.) sind deher nicbt nnter die too
Boissard gefalscbten Inschriften su vsrstossen
(Lotbr Jabrb. VIII, 1, 8 92, Kr. 18 und S. Wf,
Nr. 24 ; vgl. 8. 7— »). - Bin Portal anch auf
dem Grabstein von der Lunette d'Ar^on
(Jabresber. d. Ver. fur Krdkunde zu Mets,
III, Tsfel, Abb n, der Rett ein»s solchen nut
dem oben besprocbenen Oberteil des Urab-
steines sines Apollinaris.
wahrend andere sichtlich Ableitung
aus der Hausform zeigen. Ein Stein
ohne Inschrift, den die Betrachter als
„Hundehi'itteu zu bezeichnen pflegen,
hat die Gestalt des Grabhauses, wie
wir sie ebenso oder ahnlich auf den
FriedhSfen der gallo-r6mischen Vo-
gesendOrfer des einstmaligcn Metzer
Landes so haufig antreffen*8). Nur
beschrankt sich bei dem Grabhaus von
La Horgne die Eingangspforte nicht
auf eine blosse Andeutung durch einen
kleinen Halbkreis oder einen Schlitz,
I sondern sie ist gross ausgefiihrt; auch
ist auf dem langgestreckten zweiseitigen
, Dach eine Schindelbedachung nach-
gebildet, die bei einem kleinen, kur-
zeren Grabhaus mit zweiseitigem Dach
besonders kraftig wiedergegeben ist.
Ein anderes der Grabhauser hat die
; Gestalt eines dicken und hohen vier-
I eckigen Pfeilers (Cipjms) mit vier-
I seitigem spitzem Dach ; auch hier ist
die Nachbildung der Schindeln noch
' sichtbar. Statt des Spitzdaches tragen
, aber mehrere cippi als Aufsatz einen
i Kugelabschnitt (Calotte) oder eine
I Eichel. Die Eicheln, die zweimal auf
recht kleinen Pfeilern sitzen, gehoren
gewiss zusammen mit den Pinicnzapfen,
von welchen wiirfelformige Grabsteine
gekront sind '•) ; wie anderswo, so
tragen sie auch hier manchmal die
Grabschrift. Andere tragen ein ge-
schwungenes Schuppendach zwischen
zwei Wiilsten oder vier Akroterien.
Oben war schon als solcher hervor-
gehoben der Grabstein der Junia Our-
milla und als eine „Igeler Saule" im
Kleinen bezeichnet; denn das Grab-
denkmal zu Igel und die ahnlichen
nachweisbaren, nicht mehr an ihrem
Platze auf recht stehenden Denkmaler 80)
sind lediglich eine Erweiterung jener.
Grabsteinform zu einem Bau. Vereinzelt
steht da eine abgestumpfte Pyramide,
ein Grabstein, den wir in dieser Ge-
staltung auch anderswo antreffen. Er
tragt keine Verzierung, sondern nur
die Inschrift: D. M.\PruQcae\ C.C.C.
( — trium GaiorumJ lib. Andere Cippi
26) Vgl. Westd. Ztsobr , ErganxnngsheftX,
S 48
' 2*) Vgl Lothr. Jabrb. XH, S. 412 su Abb. 7
(S. 854); Bonn. Jabrb. 108/1), 8. 7" ff.
SO) Vgl.Hrttner, Die rom Steindenkmaler
des Prov.- Museums su Trier, I89S, zu Nr. 212
und Illustr. Kfthrer durch das Frovinxial-
museam in Trier, 19 3. 8. 8.
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Museographie.
tragen ein zweiseitiges Dach mit einem
verzierten Vordergiebel, letzterer
manchmal zwischen Wiilsten. Allen
diesen Grabsteinen ist aber gcmeinsam
eine AushOhlung der Standflache, der
wir auch sonst bei den Grabhausern
unseres Landes begegnen. Diese
charakteri8tiscbe AushOhlung fehlt nur
sehr wenigen Ausnahmen. Sie findet
sich daher auch bei den als Grabstein
dienenden Altaren, deren der Fund
von La Horgne eine Anzahl umfasst
und deren Gestalt aucb anderswo
Grabsteinen gegeben ist •*). Die Kopf-
flache tragt gewdhnlich einen platten
oder ausgeh6hlten Teller- zwischen
zwei Wiilsten. Jene AushShlung der
Untcrflache haben weiter auch die
.vielen Grabsteine, welche oben die
rOmische Gesalt der Platte angenom-
men haben, wahrend ihnen in ihrem
unteren Teil noch die Gestaltung des
Blockes verblieben ist**). Dagegen
findet sich die Oettnung oder der
Schlitz, der vielen der HausblScke aus
dem ndrdlichen Wasgenwald und einem
Teil der oben erwahnten Grabsteine
von Solimariaca eigentilmlich ist und
der, die Eingangspforte darstellend,
fur Opfer den Zugang zum Grab-
innern vermittelt "), selten bei den
Grabsteinen von La Horgne ; einigemal
ist die Pforte aber zu einer grSsseren
Oeffnung gestaltet. Dass sie ofter
bildlich dargestellt sei, war oben be-
merkt. Ganz vereinzelt findet sich
die rdmische Grabsteinform der lang-
lichen Platte von gleichmassiger Dicke.
Wie diese, so ist auch die, wie gesagt,
hautige, aus einem Block hcraus-
wachsende gallo-rOmische Platte mit
mit einem (gewShnlich verzierten)
Giebelfeld gekr6nt. Die Giebel sind
oft beiderseits von Akroterien ein-
eingefasst.
Die uberwiegende Mchrzahl aller
Grabsteine tragt eine Grabschrift.
Doch fehlt diese manchmal. Sie fehlt
selbst bei mehreren Steinen, deren
Vorderseite mit einer eigens fur eine
Grabschrift bestimmten TafelHache
ausgestattet ist. Ein Stein beschrankt
sich auf die an der Vorderseite der
Wulste neben dem Giebeldach einge-
81) Vgl. a. B. Bonn. Jahrb. 108/9, B. 819.
88) Corretpondeneblatt der Denteohen Ge-
eellaeltaft far Anthropologie 1901, 8. 148—144.
88) Ebend*.
schriebene Weiheformel : [D] M (Dis
ManibusJ, lasst aber die eigentliche
Inschriftflache leer. Ich erklare dies
aus der Beeinflussung der einheimischen
Sitte durch rdmischen Brauch in der
Gestaltung des Grabsteines, wahrend
sich gleichzeitig die Ablehnung gegen
die fremde, rdmische Sitte der Grab-
schrift geltend machte •*). Die Grab-
schriften heben a 1 1 e , soweit sie nicht
zu Anfang verstiimmelt sind, mit der
Formel D - M an. Sie sind meist kurz
und beschranken sich auf Nennung
des Namens des Verstorbenen. Andere
fiigen noch die Angabe dessen hinzu,
der das Grabmal veranlasst hat. Selten
sind weitere Angaben, wie die des
Lebensalters, und daher sind In-
schriften, die mehr als vier kurze
Zeilen zahlen, selten. Die Namen sind
vielfach noch gallisch, und von diesen
gallischeu Namen waren nicht wenige
bisher noch ohne Beleg. Neben den
gallischeu, mehr oder weniger latei-
nisch zurecjitgemachten Namen gehen
lateinische Einzelnamen und den rd-
mischen Namen nachge machte Namen-
gebungen einher •*). Einige griechische
Namen geh5ren offenbar Unfreien oder
Freigelassenen aus dem Osten. Zu
den bereits oben angefiihrten Bei-
spielen ftige ich noch die folgenden
hinzu : I). M. ( Magniani; B. M. \ Bh-
tulrigi; B. M. , L. Quinto; B. M. ; Tip-
pausi i Gati fil(i) ; B. M. I Matuicco
Sacunae | filie; B. M. \ Patents
Qui.nti filio ; B. M. \ Avi*o \ Acce-
do n\8 filio; B. M. \ Marco | Aqui-
no; I). M. | Epaxiae Diviciae; B.
M. | Cassiae I Aureliae; D. M. \ 77.
Atti i Andecari; B. M. \ T. Ianuari
TasgilH; B. M. \ M. Iun> \ Capri;
B. M. | L. Publi\do Can dido
Magionu lib(trto); B. M \ T. Veti
Amandi et | Amandinae | Philtatenis;
B. M. | Belinicco \ Pacatus filius:
B. M. J Festae \ Lucretius \ Genialis
ffiliusj ; B M. \ Martino Priscini
fil(io) | Senorix ma\ter; B. M. \ Spe-
cioso | Domestica \ mater; B. M. I lu~
liae Caratullae Mic\cio maritfusj :
B. M. \ Fab(iae) Iunia(e) \ C N. Mar-
84) Wetid. Zeitsohr , ErgftniungahcftX, 8.48.
86) Ueb«r die Nemengebnngen auf Metser
and aberhanpi gallieohen Intohxlften s. Lothr.
Jahrb. IX, B. 179 ft; Weatd. Ztaohr^ Ergsh. X,
B. 61 ft Dieae Anafahrnngen hAtta B Wey-
nandt Bonn. Jabrb. 108/9, S. 194 f., bertok-
siohtlgen dorfan.
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Museographie.
365
cia\nus maritus; D. M. \ Patemi \
Venuli \ Maianus \ her(e»J ;D M.\ Iasse
Cober | et Marcus; [Di*] \ ManibfusJ \
M. Camuli \ Martialis \ Nammo et J Ma-
rinus patri \ obtimo (so statt optimo!) \
p(oni) ifusseruntj. Eine funfzeilige
Inschrift endet : ... a(vjunculi eius
curav\erunt. Schliesslich sei noch die
Inschrift angefuhrt, die einen Arzt be-
zeugt : D. M. \ M. Ian(i) Lunari \
medicfij. Eine Grabschrift, die leider
schwer zu entziffern, scheint does zu
nennen.
Mit dieser Menge von Grabsteinen,
deren Zahl — wie bemerkt — 110
ubersteigt, wenn man selbstandige
Bruchstucke mitrechnet, sind an den ,
beiden weitaus ergiebigsten, in nachster j
Nahe beieinanderliegendenFundstellen j
(Mai und Juli 1903) nur sehr wenige ;
Grabbehalter gefanden worden. An
der ersten Fundstelle fand sich fiber-
haupt nichts dergleichen ; an der zwei-
ten Stelle (Juli 1903) hingegen lagen
znmei8t beieinander 6—8 grOssere und
kleinere Steinkasten mit eckigen oder
runden HShlungen, in denen einstmals
die Reste der verbrannten Leichen
beigesetzt gewesen und fiber denen
einer jener Grabdenksteine stand.
Denn alles, was bier zu Tage kam,
geh&rt der alteren Zeit der Leichen-
verbrennung an. Neben diesem allge-
meinen Anhaltspunkt fur die Zeitbe-
stimmung haben wir als besondere j
Merkmale zur Erkennung der Zeit \
die Gestaltung der Grabsteine, die
Inschriften und auch die Weise der
Verzierung. Die Hauptmasse durfen
wir dem zweiten nachchristlichen
Jahrhundert zuweisen, ein Teil wird
aber noch dem ersten Jahrhundert
n. Chr. angehoren, ein Teil ins 3. Jhdt.
n. Chr. zu setzen sein.
Da8s aber im Gelande von La Horgne
auch noch in der spateren Epoche der
Skelettgraber begraben wurde, lehrt
der frfiher gefundene und bereits er-
wahnte Bleisarg, der mit beigegebenen
Glasern im Mauerbering des Pacht-
hofes entdeckt wurde, und bestatigen
einige Funde, die neuerdings an dem
noch zum Bann von Montigny geho-
renden, nach La Horgne fuhrenden
Grenzweg gemacht sind. Ausser we-
nigen in der blossen Erde lagernden
Skeletten wurde namlich hier (Herbst
1903) ein grosser Steinsarg mit ge-
wdlbtem Deckel freigelegt und ins
Museum verbracht, der die in Kalk
gelegte Leiche nebst einigen Glasern
als Beigabe enthielt; der Sarg war
nicht orientiert.
Ueber alle diese hervorragenden
Altertumsfunde von La Horgne — wie
fiber die neuesten archaologischen
Entdeckungen fiberhaupt — wird der
15. Jahrgang des Jahrbuches
der Gesellschaft fur lothrin-
gische Geschichte undAlter-
tumskunde („Lothr. Jahrb.u) unter
Beigabe zahlreicher Abbildungen
Genaueres bringen.
Hier aber muss noch fiber hoch-
wichtige Untersuchungen und Funde
im sudlichen Gelande von Metz be-
richtet werden, fur die eine Bearbei-
tung mit zahlreichen Abbildungen und
Planen bereits vorliegt im 14. Jahr-
gang des genannten Jahrbuches S. 340
— 430. Sie behandelt unser grosses
Amphitheater, dessen Reste unter
der vorgeschobenen, in den Jahren
1736—1737 erbauten Redoute du Pate
(Seille-Redoute) in der Niederung der
Seille vor dem Theobaldsthor lagen
und, nachdem die Niederlegung dieses
Werkes mit der Stadtentfestigung be-
stimmt war, freigelegt werden durften.
Die Freilegung ware aber undurch-
fuhrbar gewesen, wenn nicht die Ge-
sellschaft fur lothr. Geschichte, die
die Untersuchung des Bauwerkes in
die Hand nahm, neben dem Entgegen-
kommen der Bahnverwaltung, der
Eigentumerin des Gelandes, Unter-
stfitzung durch reiche Geldmittel ge-
funden hatte, die ihr Seine Durch-
laucht der Furst-Statthalter, das Kais.
Deutsche Archaologische Institut, die
Stadt Metz und vor allem der stellv.
Vorsitzende der Gesellschaft, Herr
Fabrikant Emil Hiiber zu Saargemund,
zuwendeten. Die Leitung der Gra-
bungen, die von Mai 1902 bis Frfih-
jahr 1903 wahrten und die bis unter
das heutige Grundwasser der Seille
drin gen mussten, lag in den bewahrten
Handen des Herrn Major E. Schramm
vom Kgl. Sachs. Fussartillerie-Regi-
ment Nr. 12, der die der genannten
Arbeit beigegebenen Plane (Lothr.
Jahrb. XIV, Tafeln IV— IX) mit pein-
licher Sorgfalt auf Grund seiner Gra-
bungen gezeichnet hat. Zur Zeit wird
auch ein Modell der ausgegrabenen
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Museographie.
Reste und der da ruber bis zum J. 1902
lastenden Festungswerke fertiggestellt,
pin Modell, das einen bescheidenen
Ersatz bieten soil fur die erboffte,
aber durcb die Ri'icksichten auf den
Verkehr versagte Erbaltung und Er-
schliessung eines Teiles der Ruinen.
Denn das (yclandc war fur die Anlage
des neuen Giiterbahnhofes und seiner
Zufabrtstrassen bestimmt.
Durch die Grabungen wurde bc-
statigt, was wir durch sonstige Zeug-
nissc wussten, dass namlich die Mauer-
reste des Amphitheaters nicht bloss
beim Bau der genannten Redoute,
sondern schon friiher stark in Mit-
leidenschaft gezogen waren. Denn
bereits im Jahr 1677 ragte niehts mehr
iiber die Erde empor ; man stiess (bei
Befestigungsarbeiten) unter der Erde
auf die Reste und hatte grosse Muhe,
das Mauerwerk zu zerstoren *•). Da-
gegen waren ums Jahr 1614 noch Reste
sichtbar; dies beweist die Zeichnung
von Chastillon aus dieser Zeit, der
allerdings ein aufragendes Mauerstiick
gewiss willkurlich gezeichnet und iiber-
trieben hat*7). Aber audi in den
voraufliegenden Jahrhunderten kSnnen
nicht stolze Ruinen in die Hohe ge-
ragt haben, obschon die Erinnerung
an den einstmaligen Riesenbau das
ganze Mittelalter hindurch lebendig
geblieben ist •*). Wir haben vielmehr
alien Grand anzunehmen, dass die
ROmer sclbst das Bauwerk nieder-
legten, als die Stadtbefestigung um
oder nach 300 n. Chr. geschaffen wurde.
Denn ein solcherBau musste, wenn auch
an 540 m von der damaligen Ring-
mauer entfernt, einem Belagerer ein
iiberaus vorteilhaftes Bollwerk gegen
die Festung bieten. AVie die anderen
in oder vor der Befestigungslinie liegen-
den Bauwerke und Grabmaler abge-
brochen wurden und die Bldcke zur
86) Anoillon: Lothr. Jahrb. VIII, 2, 8. 70
und XIV, 8. 871.
37) Lothr. Jahrb. XIV, 8.870 ist seine A b-
bilduna; verkleinert wiedergegeben. — Der
Ton Abel, M6no. de la 800. d'trch. et d'hist
de 1» Moselle, 1860, 8. 61 (daher Kraut, Ktmst
and Altert. in Els. Lothr. Ill, 8. 872) ange-
fuhrte Stich von L« Clerc bernht auf einer
Verwechslung; vgl. Lothr. Jahrb. VIII, 2,
8.70, Anm. 3. Hiernach ist Wolfram, Lothr.
Jahrb. XIV, 8. 872, Anm. I in berichtigen.
88) Vgl. Wolfram, Lothr. Jabrb. XIV,
8. 869; hier >ind 8. 868 ff. die naohweitbaren
Zengnieee fiber die Beat* des Amphitheaters
susammengestellt.
| Fundierung der Festungsmauern liefer-
I ten, so auch das Amphitheater *•).
I Daher erklart cs sich denn, dass die
< Grabungen keinerlei Gewftlbeteile und
j keinerlei Sitzstufen zn Tage gefardert
I haben. Ueberhaupt war von den
j Gangen und Treppen, den Thoren,
Pforten und Sitereihen nichts mehr
I vorhanden, und aufgehendes Mauer-
werk, das fiber die damalige Erdober-
| fiache oder auch bloss fiber die (wie
j gewohnlich, in den Erdboden einge-
tiefte) Arena emporgeragt haben kann,
j wurde fast uur auf der Ostseite fest-
1 gestellt, wo das Mauerwerk zu einem
I modernen Hausbau des 17. Jhdts. ver-
I wertet war. Was von dem alten
I Amphitheater noch in seinem Zusam-
i menhang aufgedeckt wurde, waren fast
I ausschliesslich die Grundmauern des
1 Zuschaucrraumes und die Umfassungs-
> mauern einer in die Arena eingebauten
: Vertiefung mit ihren Gangen und
Nischen. Und doch muss das Ganze
ein frei aufstehender, dem Amphi-
| theater von Verona vergleichbarer Bau
. gcwesen sein, der mit all em Aufwand
I aufgefuhrt und nicht, wie die Trierer
| und andere Anlagen, zum Zwecke der
I Kostenersparnis an einen Berghang
j oder in einc naturliehe Mulde ver-
i wiesen war. Das Bauwerk hatte aber
j die gewdhnliche elliptische Gestalt,
i und die auf ungenfigende, gelegentlieh
| des Baues der Redoute gemachte Auf-
nahmen zuriickgehende 8kizze in einer
1 Handschrift der Metzer Stadtbiblio-
thek40) ist falsch zu einem Kreis41)
I ergiinzt. Die grosse Axe des ganzen
' Gebaudes, die in der Richtung Nord-
1 Sfid lag, betriigt nach Schramm **) :
! 148 m oder 500 romische Fuss, die
1 kleine westflstliehe Axe : 124,32 m oder
! 420 rom. Fuss. Die Abmessungen der
] grossen und kleinen Axe der Arena
89) Lothr. Jahrb. XIII, 8. 861 ff. mit Tafeln
III -IV uud XIV, 6. 42 «, wo Terwiesen iat
auf Jahrb. X, 8. 70 nnd das Beichsland I,
8. 108.
40) Handschrift Nr. 151 = Stoffsammlnng
des Benediktiners Tabonillot, des Herans-
gebers der Histoire de Mets, Bd. I, auf einem
Blatt hinter f. 47. Die Ski tie ist wieder-
gegeben Lotfcr. Jahrb. XIV, S. 872.
41) Nach Daremberg-daglio, Diotionnaire I,
S. 242, soil es einige Amphitheater von kreis-
rnnder Gestalt geben. Doeh werden dieae
Tielleieht alle, gleioh dem Metaer Kreiaban,
einmal auf Grand von Grabungen gettrichen
werden mussen.
42) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 844.
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Museographie.
367
sind : 65,12 m = 220 r6m. Fuss und
41,44 m = 140 r6m. Fuss. Demnach
steht unser Amphitheater mit seinem
Gesamtumfang unter den nach ihren
Massen bekannten rftmischen Amphi-
theatern mit Verona an sechster
Stelle4*); hingegen wird der Flachen-
raum seiner Arena von vielen kleineren
Amphitheatern, wie Aries, Pola, Pom-
peii, Nimes, Trier uberboten44). Fest-
gestellt wurden durch die Grabungen
zunachst sechs Ring- oder Circular-
mauern und 4 y 19 Quer- oder Radial-
mauern. Die Dicke dieser Mauern,
insbesondere der 3 Meter dicken ausser-
sten Ringmauer, gestattet einen Riick-
schluss auf die machtige Bauanlage.
Da die beiden innersten Ringmauern
in einem sehr kleinen Abstand von
einander verlaufen, da auch der Ab-
stand der (von der Arena aus ge-
rechnet) dritten Ringmauer von der
zweiten ein verhaltnismassig kleiner
ist und da schliesslich die an die
ausserste Ringmauer angeschlossenen
Quermauern, soweit sie nicht noch
eine besondere Bestimmung hatten,
an jener dritten Ringmauer endigen,
so diirfen wir daraus folgern, dass
zwischen der innersten und zweiten
Ringmauer ein Zwischenraum gelassen
war, dass die zweit- und drittinnerste
Mauer das Podium trugen und dass
die Bogengange mit ihren Treppen
erst von der dritten Mauer an be-
gannen. Die Zahl der uber den Boden-
horizont hinausragenden Stock werke
diirfen wir, wie z. B. in Verona und
Nimes, mit 2 angeben und annehmen,
dass die beiden aussersten Ringmauern
eine Plattform oder allenfails eine
„Gallerieu aus Holz trugen. Die Zahl
der Sitzplatze darf auf 25000 ver-
anschlagt werden. Den 76 Quermauern
entsprechend kann man 76 Bogen-
gange ( Arkaden) und eine gleich grosse
Zahl von Zugangen berechnen **), von
denen aber zwei als Haupteingange
zur Arena fuhrten und, wie sonst, in der
Richtung der Langsaxe angelegt waren.
48) Friedllnder, SittengesohiehteII»0874)
S. 604—606: Amphitheatrnm Flavinm (Colos-
seum) cu[Bom; i88/lft5(/tm ; Puteoli: I91/l45m ;
Capua: 170/189V1 m; Italica 156Vt/184m;
Verona 154/128 m; Carthago: 200 m.
44) Friedllnder a. a. O ; Hettner, Zu den
rOm. Altertumern ron Trier und Umgegend,
1891, S. 12 = We»td. Zeitsohr. X, S. 2M
46) Dai Amphitheater an Verona hatte 72
mit Zahlen hezeiohnete Eingftnge.
In die Arena war eine Vertiefung
eingebaut, die gleich den Versenkungen
anderer grosser Amphitheater einen
szenischen Zweck hatte und iiber-
raschende Ausstattungen und Btihnen-
verwandlungen ermSglichte49). Diese
Versenkung des Metzer Amphitheaters
war jedoch nicht von Anfang an vor-
gesehen, sondern wurde erst spater
nachtraglich eingefiigt, wie z. B. auch
die Versenkung des Amphitheaters zu
Nimes. Dies war an den Stellen, wo
der Einbau die Ringmauern durch-
brach, wie auch iiberhaupt aus der
Verschiedenheit des Mauerwerkes er-
sichtlich. Die Versenkung bildete ein
Rechteck von 26 Vs m Lange und 13VR m
Breite, welches in der Mitte der vier
Seiten durch Nischen von 4s/* m Breite
erweitert war. Wahrend aber die
Nischen auf der West- und Sudseite
von 61/* bezw. 121/* m Lange riick-
warts abgeschlosscn waren, setzte sich
die nordliche als Gang bis zur Um-
fassungsmauer des ganzen Gebaudes
fort und verengte sich die Ostliche,
im iibrigen mit der gegeniiberliegen-
den iibereinstlmmende Nische zu einem
2 m breiten Gang, den eine Abfluss-
rinne fullte. Der Zugang zur Ver-
senkung wurde also durch einen nach
Norden auslaufenden breiten Gang
vcrmittelt, wahrend die Vertiefung
auf der Ostlichen, der Seille zu ge-
legenen Seite die jedenfalls auch vor
ihrer Anlage beriicksichtigte Entwasse-
rung 47) des Baues zu besorgen hatte.
In den Seitenwanden der Versenkung
mit ihren Nischen sind rechteckige
Rinnen oder Falze ausgespart, die
unten in einem tiefen Einschnitt en-
digen, der auch an den jetzt ver-
schwundenen oberen Enden anzusetzen
ist. In diesen Falzen werden die oben
und unten mit Klammern befestigten
Balken geruht haben, an denen sich
das der Biihnenverwandlung dienende
Gerust bewegte41).
46) Ueber die Aufgaben der Versenkungen
s. Friedllnder a. a. O. S. 884 ff. - Photo-
graphisohe Abblldungen derBeste der Metier
Versenkung b. Lothr. Jahrb. XIV, Tafeln X,
XII- XIV.
47) Beobachtnngea fiber die Art der Ent-
wftssernng b. bei Schramm, Lothr. Jahrb.
XIV, 8 845.
48) Sohramm a. a. O. 8. 84ft glanbt, dass
die False einen Einbau ana Eiohenhols ge-
halten h&tteo, duroh die die Manern der
Versenkung gegen den Erddrmek entlastet
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368
Museographie.
FOr die prachtige Ausstattung des
Amphitheaters und die darin vorge-
fuhrten Spiele, insbesondere aber fur
die Schicksale, die seine Reste noch
in romischer Zeit gehabt haben, sind
die zablreichen Fundstiicke lehrreich, '
welche die Grabungen zu Tage gefSr-
dert haben. Die Fiirsorge fur diese ;
durch die vieleu Umwuhlungen des
Gelandes arg zerzausten Findlinge, wie
ihre wissenschaftliche Verwertung lag
naturgemass dem Museum ob. Im
folgenden gebe ich einen kurzen Ueber-
blick iiber die Folgerungen, die ich
von Anfang an aus den Funden ab-
geleitet und miindlich wie schriftlich
begriindet habe49). Vor allem sind
die Fundstiicke auszuscheiden, die
weder mit dem Amphitheater als sol-
chem noch mit seiner anderweitigen '
Verwendung in spatromischer Zeit
etwas zu schaffen haben, wie die oben
erwahnte Steinaxt, der gleichfalls oben ,
aufgefiihrte Grabstein mit Inschrift I
nebst den vermutlichen Bruchstiickcn ;
anderer Grabschriften, sowie endlich ,
die im aufgefiillten Boden den ro-
mischen Fundstiicken beigemcngten
modernen Gegcnstiinde. Unter den i
iibrigen Funden aber gehSren die '
einen dem fur Schauspiele bestimmten '
Bauwerk an, die anderen Fundstiicke
dagegen k6nnen aus den Aufgaben
eines Amphitheaters keinenfalls er- ;
klart weraen und lassen eine ander- 1
weitige spatere Verwendung des Baues ,
erschHessen. Den Febergang bilden
die Fundstiicke, welche zwar der ur- 1
spriinglichen Anlage , dem Amphi- 1
theater, entstammen, nachher aber
anderen Zwecken dienstbar gemacht
und infolge dessen auch teilweise urn-
gearbeitet sind. I
Zur urspriinglichen Bauanlage gc- ,
horten Gesimse *°), sowie Schafte,
Sockel und Kapitelle von Saulen ver- 1
schiedener Art, die an fremder Stelle '
spiiter wieder verwertet waren 5I).
Unter letzteren sind mehrere toska- 1
worden w4r«%n. Auoh bringt er die Pf&hle
swiechen der spftter iu erW&hnenden Sftulen-
•tellang damit in Verbindung. Mir 1st dies
nnwahrtoneialicb.
49) 8ie tind jetat yerarbeitet im Lothr.
Jahrb XIV, 8. 376-430 mit 6 Tafeln uud
48 TextebbUdungen.
50) Lothr. Jahrb. XIV, S. 403 404, Abb.
29-81.
M) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 401-408 and
Tafel XII.
nische Saulen M) und ein geschuppter
Saulenschaft **) nebst dem Bruchstuck
eines solchen, Saulenarten, die in
Abb. 3 : Oeeohnppter 8ftolentohaft (hooh 95 cm)
and Kompositkapitell (hooh 47 em).
Gallien beliebt gewesen. Ein Kapitell
ist von besonders schdner Arbeit**);
ein anderes ist seiner Verzierungen
beraubt und zum spateren Gebrauch
als Trog ausgehOhlt64). Auch wurden
zahlreiche Reste des Bodenbelages
und der Wandbekleidung aus dem ehe-
maligen Amphitheater, Marmor, Por-
phyr, Diorit, Granit, gefunden ; manche
Stiicke waren einstmals zu einem
Steinmosaik zusammengefiigt. Nach
dem Gutachten des Professors an der
Universitat Strassburg Dr. A. Torn-
b*) Lotbr. Jahrb. XIV, 8. 401 1, Nr. 4-5,
mit Abb. 25 (4. 401).
53) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 401, Abb. 96;
vgl. S. 402. Nr. 8. — Die Abbildung Ut bier
unter Nr. 3 wiederholt.
54) Lotbr. Jahrb. XIV, 8. 401, Abb. 26 und
S. 402, Abb. 27. — Abbildung 26 ist hier unter
Nr. 3 wiederholt.
55) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 864, Abb. 2; Tgl.
8. 410, Nr. 2.
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Museographie.
369
quist, der eine Auslese von Steinarten I
des Belages untersucht hat, kommen I
diese vornehmlich aus Briichen auf|
dem griechischen Festland und den !
griechischen Inseln, andere aus Nord- !
afrika und Italien, andere aus dem \
Schwarzwald oder den Vogesen *•). Von
der statuari8chen Ausstattung wurde
sehr wenig gefunden **) : der nackte
Arm einer lebensgrossen Statue M) und
eine Statuette des Hypnos oder schla-
fenden Eros *•). Auf das Amphitheater ,
Abb. 4: Marmorstatuette des Hypnos
(j. hooh 24 cm).
beziehen sich auch mehrere der in-
schriftlichen Bruchstiicke, die durch
die Ausgrabungen ans Licht gefordert
wurden 60). Eins ist das verstiimmelte
Gegenstuck einer beim Bau der Re-
doute vollstandig gefundenen Inschrift :
M. Vegisonius Marcellus dicavit*1),
welche die feierliche Weihe, vermut-
56) Das Gutaohten von Toruquist ist ab-
gedruokt in den Naehtragen an Lothr. Jahrb.
XIV.
57) Auch im Jahr 1786, beim Bau der Be-
doute, warden nar swei Kopfe ron Statuen
gefunden oder bekannt (Lothr. Jahrb. XIV,
8. 396/897); ausaerdem wenige Bildwerke aus
MetaU (a. a. O. S. 897-899)
68) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 897, Nr. 8.
59) Lothr. Jahrb. XIV. 8 897, Nr. 8,
Abb. 88 (hier als Abb. 4 wiederholt).
60) Das erstgenaante aus Kalkstein;
ubrigen aus Marmor.
61) Die 1787 gefundene Insohrift in drei
Zeilen, die nenerdings gefundene Wieder-
holung in swei Zeilen.
mit
die
lich der spater eingebauten Versen-
kung, beurkundet •*). In dem Heilig-
tum des Amphitheaters hatten ur-
sprunglich ihren Platz eine Inschrift,
von der ein Rest aufgefunden wurde
und die einer Odttin (vielleicht der
Schinngftttin der Wettkampfe und
Spiele Nemesis?) geweiht warM), so-
wie ein kleiner verstummelter Sockel
(Breite 13, mit Profilierung 15 em),
der einstmals eine Weihegabe trug
und von dessen Inschrift noch er-
halten ist: /' era?' \ /.' agonam \ por-
phyriten \ [r]um bast dfej sfuo) d(e-
dit) •*). Andere kleine Bruchstucke,
die von mir wegen ihrer Schrift dem
Amphitheater zugewiesen sind, lassen
leider keine Deutung zu").
Auf die im Amphitheater vorge-
fuhrtcn Spiele durfen wenigstens zum
Teil die Tierreste ••) zuriickgefuhrt
werden, welche in grosser Menge unter
dem Schutt aufgelesen wurden. Die
bereits zu Metz gegebenen Bestim-
mungen dieser Tierreste, welche im
Gegensatz standen zu manchen will-
kiirlichen Annahmen von Laien, wurden
durch die Untersuchungen des Pro-
fessors an der Strassburger Universi-
tat, Dr. L. Doederlein bestatigt. Es
fanden sich hauptsachlich Hirschge-
weihe, RindshSrner, sowie Knochen und
Gebisse von Rind und Schwein ; ausser-
dem wenige Barenzahne und Knochen
oder Gebisse von Ziege und Pferd.
Unter den Rindsknochen und Rinds-
hOrnern sind aber Stucke, die auf
Auerochs (Ur) hinweisen, und auch
unter den Hirschgeweihen sind nicht
wenige, die AVafFc und Zier von Riesen-
hirschen gewesen, wie sie heutzutage
in unseren Gegenden nicht mehr hei-
misch sind. Diese Feststellung sowie
die weitere Thatsache, dass Baren,
Stiere, Eber, Hirsche gerne und oft
zu den amphitheatralischen Schaustel-
lungen verwendet wurden, machen es
wahrscheinlich, dass die Reste teil-
weise von Tieren herruhren, die in
den Schauspielen gejagt und erlegt
68) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 877—880, Nr. 1—8
mit Abb. 9—10.
AS) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 888 f ., Nr. 5 mit
Abb. U.
64) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 880-889, Nr. 4
mit Abb. 11 (8. 881).
65) Lothr Jahrb. XIV, 8. 888-888, Abb.
18-14
66) Lothr Jahrb. XIV, 8. 488-486.
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370
Museographie.
waren. Teilweise aber mogen sie auch
Abfallen spaterer Zeit ihr Vorhanden-
sein in den Trummern des Amphi-
theaters verdanken oder durch ein
bier gepflegtes Drechsler - Gewerbe
herangefuhrt worden sein.
Denn dass hier Drechslerei geubt
wurde, ergiebt sich nicht sowohl aus
der Thatsache, dass so gut wie alles
hier gefundene Hirschhoru beschnittcn
ist und dass auch manche der anderen
Tierreste eine ahnliche Bearbeitung
an sich tragen, es ergiebt sich auch
nicht bloss daraus, dass hier in er-
heblicher Zahl Erzeugnicse der Horn-
und Knochendrechslerei gefunden sind,
wie Nadeln, Kamme, Wirtel, 67), son-
dem insbesondere aus dem Umstand,
dass eine Anzahl von Belegen fur die
Zwischenstufen zwischen dem einfach
angeschnittenen Werkstoff und dem
ausgefiihrten Werkstiick festgestellt
sind69). Die hier aufgelesenen ge-
drechselten (Jegcnstande weisen uns
aber in eine Zeit, da das Amphi-
theater seinen urspriinglichen Zwecken
nicht mehr diente, in die Zeit, wo es
aufgegeben und in der Hauptsache
abgetragen gewesen sein muss. Denn
spatrSmisch (4. — 5. Jhdts.) ist Yor
allem die Verzierungsweise der Kamm-
belage, der Wirtel und anderer Gcgen-
stande, die ubereinstimmt mit der
Verzierungsweise der in Grabern der
Volkerwanderungszeit gefundenen Ge-
genstande aus Bein und Horn ••). Die-
selbe Zeit verraten zahlreiche andere
Fundstiicke, die sich zudem als Haus-
rat kcnnzeichnen und beweisen, dass
die Restc des Amphitheaters im 4. — 5.
.lahrhundert bewohnt waren. Diesen
Wohnungs- und gewerblichen Zwecken
diente aber ein in anspruchslosester
Weise mit Zuhilfenahme von Mauer-
resten und Architekturstiicken des
Amphitheaters in die Versenkung ein-
gebautes Haus. Ausser den Seiten-
mauern der Versenkung waren, und
zwar als Dachstiitzen, Saulen und
67) Lothr. Jahrb. XIV, Tafeln XIX (mit
Ansaohluas dreier Bronxegegenatande) und
XX (mit Ausachluaa von Nr 7-8). Taf. XX
ist hier ala Abbl Idling 5 wiederholt.
68) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 418 nnter B und
S 426. Nachtriglioh babe ich noch mebr
soloher Belege anaaondern konnen
69) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 414-415; ygl.
Hettner, Illuatrierter Fnhrer durch das fru-
vinsialmuseam in Trier, 1903, 8. 72/73, Nr. 16 1.
Saulenteile verwertet 70). Im ilbrigen
wird das Haus, von einigem Flick-
mauerwerk abgesehen 7I), ein Holz-
bau 78) mit Ziegeldach und mit Boden-
belag von Ziegelplatten gewesen sein.
Von Dachziegeln, tegulae wie imbricesr
und Plattenziegeln wurden zahlreiche
Stucke inmitten der Versenkung ge-
funden ") : mit dem Amphitheater als
solchem lassen sich diese in keiner
Weise in Einklang bringen, ebenso-
wenig wie die Reste von Boden- und
Wandheizung, die insbesondere in der
nordOstlichen Ecke der Versenkung
festgestellt werden konnten u) und zu
der auch die Bruchstucke von Fenster-
glas stimmen, die hier gesammelt
sind 76). Anhaltspunkte fur die Zeit-
I bestimmung dieses Einbaues bieten
I vor allem die Fabrikantenstempel,
| welche einer Anzahl der Aachen Dach-
| ziegel (tegulae) aufgedruckt sind Ttt).
I Allerdings muss fur die Mehrzahl
dieser Stempel die Veroffentlichung
1 im CIL. XIII abgewartet werden, aber
I mehrere konnen schon jetzt mit Be-
stimmtheit der spatr&mischen Zeit zu-
' gewiesen werden, wie die haufig ebenso
I oder in anderer Namensform in den
I Moselgegenden und daruber hina^s
I nachweisbare Marke : Adiutec{e\, deren
Inhaber um das Jahr 310 nach Chr.
! angesctzt werden darf 77), oder die
, des Concordius (in Spiegelschrift) 78).
• Die iibrigen Stempel lauten : Articia-
I nus (in Spiegelschrift), Mai (3mal, in
I Spiegelschrift), Maiivojj (in Spiegel-
schrift), Mar, P\ Tew / n\ (oder Tern / ft),
l rdus, . an\tiolu8 (in Spiegelschrift).
70) Lothr Jahrb. XIV, Tafcl X1L
71) So unterhalb der Sftnlenbaien anf der
oetliehen Seitenmaner dee Nordgangee.
72) A1b Reste der Holikonstrnktion be-
traohte ioh die i'fahle, welche swiechen der
SaaletiBtellung im N or d gang der Verteoknnir
sich noch vorfanden: Lothr. Jahrb. XIV,
8 406; vgl. 8. 351 mit Anm. 3 — Anders
Schramm a. a. O. S. 846 Anm. 1.
78) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 40R— 408.
71) Lo$hr. Jahrb. XlV, S. 406-408.
75) Lothr. Jahrb. XlV, S. 407
76) Lothr. Jahrb. XIV, S. 89 J -894 mit
Taf el XVIII (mit Ansschlues eines Stacked.
Die Anordnnng der Tafel XVIII let in meiner
Abweeenheit miseglookt: vgl. die Naohtrage
■n Lothr. Jahrb. XIV.
77) Lothr. Jahrb XIV, S. 898/893, Nr. 1.
78) Lothr. Jahrb. XlV, S. 893, Nr. 8. Der
namliche Stempel anf Ziegeln der Trierer
Kaiserbanten (Westd. Zeitichr XII, S. 17,
wo irrtumlich anf den Kopf gestellt) und
einei fraukiachen Orabes an Gondorf an der
nnteren Mosel (Bonn Jahrb. 88. S. 118, 6).
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€>
4
Abb. 5: Belagstucke, Kamme, Wirtel and Spielsteine aas Knochen und Horn
(zwei kleiae Wirtel aus Thon).
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Mu8eographic.
Fur die Zeit der Beniitzung zeugen
die genanntenFundgegenstande, Ueber-
bleibsel von Hausgerat nebst anderen
Gebrauchsgegenstanden, die, wie ge-
sagt, gro88enteil8 heute
als spatrOmische Erzeug-
nisse des 4. und 5. Jahr-
hunderts nach Chr. be-
zeichnet werden diirfen.
Denn die in grosser Menge
gefundenen Topfscherben
und Thongefasse 79) und
ebenso die Scherben von
Glasern 80) gehSren nach
Gestaltung und Verzic-
rung81) in diese spate
Zeit und tinden sich daher
teilweisc schon in (rrahern
der friihen Volkenvande-
rungszeit den germa-
nisehen Tftpfen und Gla-
sern beigesellt82). Gefass-
stempel sind in dieser
spaten Zeit wenig ge-
brauchlich, weshalb sieh
ausser einigen Zeichen-
stempeln M) nur zwei
Xamenstempel vertreten
tinden, der eine des Co-
mini us 84), der zweite nieht
recbt lesorlieh 8%). Anderer Art ist
die Aufsehrift, welche man dem Baut-b
einer Amphora (nach dem Brande)
aufgekratzt hat: LVPSI. . oderCVPN . .,
und die andere, die auf dem Mundsti'ick
einer Amphora eingeritzt ist M). Dass
der Einbau in der Versenkung im 4.
nachchristlichen Jahrhundert in Be-
nutzung gewesen ist, bestatigen auch
einige Miinzen, die hior gefunden sind.
Allerdings • gehoren wenige Miinzen
der Zeit an, da im Amphitheater noch
79) Lothr. Jabrb. XIV, 8 415-420 mit
Abb S9-48 und Tafeln XXI -XXII.
80) Lotbr. Jabrb. XIV, 8. 420 421 mit
Tafel XXII, 10-15 and Textabbildang 49.
81) Bemalung oder Eindrucke mit Hilfe
einer Holsform.
82) Vgl. Lothr. Jabrb XIV, S. 417, Kr. 2;
S. 41 W420, Nr. 8 und die unten (III, 1) snerwah-
nenden Funde aus dem Priedhof im Ban a
Hetrich (Kr. Diedenbofen).
88) Lotbr. Jabrb. XIV, S. 895, Nr. 8 mit
Tafel XXI, 11 )3 14; data kommt noch ein
vierter nur teilweise erhaltener Zeichen-
stempel.
84) Lotbr. Jabrb. XIV, 8. 894, Nr. 1 mit
Abb. Tafel XXI, 12; vgl. OIL. XIII,8, I, Nr.
10010, 61tf.
85) Lothr Jahrb XIV, 8 895, Nr. 2.
86) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 895 unter F mit
Abbildungen Tafrl XVIII, 11 and XXII, 2.
| Schauspiele vorgefiihrt wurden 8T) ; die
1 Mehrzahl der abgelieferten Miinzen
jjedoch ist im 4. Jhdt. n. Chr. ge-
schlagen 88). Unter letzteren 8ind zwei
Abb. 6:
Altchristlioher Thonstempel (Dm. 7 cm).
Sti'icke, die das Christusmonogramm
tragen ••). Ausserdem linden sieh
unter den Gebrauchsgegenstanden *°)
mehrere, die altchristlichen Charakter
zur Schau tragen, wie ein Thonstem-
I pel mit einem roh eingegrabenen
1 Hirseh vor einem Baum") und ein
kleiner Anker aus Blei 9*). Hierzu
87) Lotbr Jahrb. XIV, 8 895/996: Traia-
nm, Antoninus Pius.
88) Lothr Jahrb XIV, 8. 896 unter B mit
Nachtrag: 1— *) Urbs Roma (unter Constan-
tinus 1, t M7); 8) Contantinas (II) der Jun-
gere (817-887); 4) Constantius II (urn 840>
oder Magnentius (.150—858); ft) Oratianua
(367—988) und 6-8) drei onbestimmbare dea
4 Jhdts.
89) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 396, B, Nr 4
und 8; vgl. 8. 89", a.
90) Von den son st I gen Oebrauohsgegen-
« tinden ntnne ioh eiue kreisrunde Tieoh-
platte aus Stein (aus der Ausstattang des
Amphitheaters uberkommeo ?), mehrere Stein-
tiOge, Stein gewichte, eiaige eiserne und
bronsene Ktucke; ein Sohuh mit Buokel-
nageln und Korkeinlage 8ie sind teilweise
abpebildet Lothr. Jahrb XIV, 8 861, Abb. f;
8. 411, Abb. S3- 35; n. s. w.
Hi) Lothr. Jahrb XIV, 8. 86*, Abb. 1 und
8. 890/391, c. — Die Abbildung ist bier unter
Nr. 6 wiederholt
92) Lotbr. Jahrb XIV, 8. 365, Abb. 4, and
8. 390, b.
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Museographie.
373
babe ich auch die Thonlampen ••) ge-
rechnet, die aus dem Schutt heraus-
geholt sind. Vor allem aber reden
eine christliche Sprache sieben Bruch-
Versenkung des Amphitheaters der
ersten naehweisbaren christlichen Ge-
meinde zu Metz als Begrabnisplatz
gedient hat und machen es wahrschein-
stiicke von Marmor])latten mit don
Resten altchristlicher Grabschriften.
Es sind die ersten derartigen Fund-
stiicke, fur die Metzer Herkunft ge-
sichert ist 94). Sie beweisen, dass die
93) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 891-892 mit
Abb. 17-21. - Zwei Abbildnngen Bind hier
unter Hr. 7 and 8 wiederholt.
94) Inz wise ben sind auch innerhalb des
oben besprochenen, inabesondere mit Grabern
des 4. Jahrbnnderts n. Chr. besetsten Fried-
hofes su Sablon ein nnsweifelbaftes nnd ein
wahrscheinliches Brnchstock Ton altchrist-
lichen Orabeehriften gefanden All© diese
Fande spreohen dafur, dass anch die leider
obne Fan dang a he uberlieferten beiden Brnoh-
8 to ok e, die bereits rot 15 Jabren im Museum
' Abb. 9: BruchstQck einer altubrlstliohen
Grab s ch rift (grftsste H5he 17 cm).
' lich, dass die ebenda gefundenen
menschlichen Gebeine die leiblichen
Ueberreste der ersten Metzer Christen
! sind 96). Zur Herstellung der Inschrift-
platten hat man verwertet, was man
an Steinmaterial unter den Resten von
Wand- und Bodenbelag des Amphi-
waren, aus der Ntthe Ton Metx stammen
(Kraus, Christ]. Inschriften der Rheialande 1,
Nr. 65 und 66; Lothr Jahrb. IX, 8. 199,
Anm 1, b.).
95) Lotbr. Jahrb. XIV, 8. 421-42*, Nr. Till.
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Mu8eographio.
theaters vorfand, wic ja auch anderswo
die alten Christen ebenso haushalte-
risch verfahren sind9*). Diese Ver-
wendunff ist besonders auffenfallig bei
einem Bruchstiick, dessen Kehrseite
Profilierung zeigt*7) und welches von
einem Kranzgesims des Amphitheaters
herruhren wird. Seine Inschrift heisst :
Hie q(ujiefsjc[it] \ Princepiu[s]: die
Buchstaben sind zwischen Doppcllinien
eingereiht ••). Aelter als diese und iibor-
haupt die alteste Grabschrift scheint
Ein anderes wohl gleichalteriges Eck-
stuck zeigt ebenfalls noch den Rest
einer Umrahmung von Spiralranken
und ausserdem eine auf einem Zweig
sitzende Taubc sowie die Reste eines
Palmzweiges und Kranzes l0°). Auch
ein viertes Eckstiick stellt einen Vogel
(Taube) auf einem Zweig dar; der
Vogelleib ist punktiert I<M). Ein in
zwei Teilc zerspaltenes Bruchstiick l0*)
hat fiber einer Rankenverzierung die
Inschrift: [Hie ia]cit oder [Hie quies]-
Abb. 10: Bruchstuck einer altchristlicheu Grabschrift (Breite 16, HOhe 14 om).» '
das aus zwei Bruchteilen zusammen- 1
getiickte Stuck zu sein, dessen Schrift I
von Spiralranken umrahmt ist : Hie \
q]uiescet I us [qui vixi]t in \ |
[paeeaf nnos) . .] et mfenses) I X; •
auch hier sind die Buchstaben zwischen |
(schmalere) Doppellinien eingereiht"). i
96) Lotbr. Jahrb. XIV, S. S88 mit Anm 1
und 2. i
97) Lothr. Jahrb. XIV, Tafel XVII, Nr. 5a. ,
98) Lothr. Jahrb XIV, 8. 387-388, Nr 5, |
mit Abbildang Tafel XVII, 5. |
99) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 886 f., Nr 4, mit '
Abbildung Tafel XVII, 4 (hier als Abb. 9
wiederholt).
cet (Zweig) [? Chre]simus j [qfuij vftxitj
afnnosj] (Blatt) XIII. Ein schmales
Tafelchen l0') von 5 cm H6he zeigt
rechts von dem Buchstabenrest einer
100) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 385 f., Nr. 2,
mit Abbildung Tafel XVII, 1 (hier als Abb. 10
wiederholt)
101) Lothr. Jahrb. XIV, 8. 886, Nr 8, mit
Abbildung Tafel XVII, 2 (hier als Abb. 11
wiederholt).
10 0 Lothr. Jshrb. XIV, S. 388 f., Nr. 6,
mit Textabbildung 15
103) Lothr. Jahrb. XIV, S. 384-385, Nr 1,
mit Abbildung Tafel XVII, 3 (hier als Abb. 12
wiederholt).
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Mu8eographie.
375
Abb. If: Hruohrtdok einer altchristlichen
Orabtcbrilt (Hfihe 18 om).
! hiervon ist in rohen Ziigen das Sinn-
bild des Hirsches und darunter wohl
• des Fisches eingekratzt ; beide sinn-
bildlichen Tiere haben den Kopf nach
dem Christuszeichen gerichtet. Die
I spateste Grabschrift scheint vorzu-
liegen in einem Bruchstuck 10S) mit
Resten der ersten und der drei fol-
genden Schriftzeilen : 5iPO... | ..GRES.... ,
j ..'ear1.... Iipa...., in denen nur die
letzte Zeile : i]n pa[ce und allenfalls
I die erste Zeile po[tritu8 est] oder po-
; [vita est] mit einiger Bestimmtheit ge-
deutet werden konnen.
' Diese aus den Resten des Metzer
Amphitheaters herausgeholten, ausge-
sprochen altchristlichen Fundstiicke
im Verein mit dem spatrQmischen
; Hausrat rufen eine Legende in Er-
I innerung, die uns zuerst in karolin-
, gischer Zeit bei Paulus Waniefried
, begegnet. Nach dieser Legende soil
1 der erste christliclie Glaubensbote im
Metzer Land, der h. Clemens, vom
! h. Petrus selbst ausgesandt sein. Die-
; ser Glaubensbote soil aber zu Metz
, in den rHohlen" des ausserhalb der
' Stadt gelegenen Amphitheaters Woh-
I nung genommen und hier aueh ein
Abb. 12: Altchriitllche Grabschrift (j. laug 10 om).
Inschrift (. . . E) inmitten eines Strah-
lenkranzes das jiingere Christusmono-
gramm (-P-), aber umgedreht:
Zwischen den Balken des Kreuzes slnd
eingefugt die Anfangsbuchstaben des .
Alphabets A | BC | D | E, ein Hinweis
auf die heilige Schrift l04). Rechts
Oratorium, d. h. eineu gottesdienst-
lichen Zwecken vorbehaltenen Raum
mit einem auf den Xamen des h. Petrus,
seines Lehrers, geweihten Altar ein-
104) Cabrol, Diotionnaire d'aroheologie
chretienne et da liturgie, Fasoicnle I, Paris
1903, Spalten 53 ff. — Vielleicht siad die
beiden Bnohstaben neben dem nnteren Kreus-
balken zngleich als A und co xu d eaten, letz-
teres in eokiger Oestalt nnd auf den Kopf
gestellt (Lothr. Jahrb. XIV, S. 884. 385.
105) Lotbr. Jabrb. XIV, 8. 389, Nr. 7, mit
Abbildnng Tafel XVII, 6.
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, IV.
26
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376
Museographie.
gerichtet haben ,oi). Die fruhe An-
setzung des Christentums im Metzer
Lande, die auch in anderen Kirchen-
sprengeln von der frommen Legende
beliebt worden, ist nattirlich unhaltbar.
Hingegen hat die Glaubwurdigkeit des
weiteren Berichtes eine Gewahr durch
die Ergebnisse der Ausgrabungen ge-
funden. Denn thatsachlich haben die
Hohlraume des Amphitheaters, d. i.
die Versenkung, seit der konstanti-
nischen Zeit, also seit den ersten
Jahrzehnten des vierten Jahrhunderts,
Wohnzwecken und gleichzeitig christ-
lichen Kultuszwecken der Totenbe-
stattung gedient. Dass hier auch das
fur welche spatestens im Jahre 451
ein Oratorium S. Stephani bezeugt
istl0t). In dem inmitten des Amphi-
theaters gebauten christlichen Haus
wurde auch noch weiterhin gewohnt
und gedrechselt, und die an die erste
christliche Gottesstatte anstossenden
Gange dienten auch noch weiterhin
der christlichen Gemeinde als Be-
grabnisplatz, bis die ganze Anlage
einem Brande zum Opfer fiel. Alle
die erwahnten Gegenstande ll°) lagen
namlich, wenn sie nicht infolge der
Umwalzungen des Gelandes in aufge-
fullte Erde geraten waren, in Brand-
sclmtt, und der zeitliche Charakter
Messopfer damals dargebracht worden, | der Fundstucke erlaubt, diesen Brand
ist zwar durch die Funde nicht er- 1 den Hunnen zur Last zu legeu, die
wiesen, aber naheliegend. Doch darf 451 n. Chr. ganz Metz mit Ausnahme
meiner Ansicht nach nicht nach einem . des vorhin erwahnten (wohl besonders
formlichen Kirchenbau mit architek- gescniitzten) Oratorium S. Stephani
toni8cher Gliederung in Schiffe, Chor ' einascherten lu). Zur Zeit des Paul
u. s. w. gesucht und dieser in dem I Warnefried, um 783 n. Chr. ' ia), hat
Sauleneinbau des Nordganges und dem I die Anlage nicht mehr bestanden.
anstossenden Raum der Versenkung ' Aber die Erinnerung daran, dass das
gefanden werden 107). Denn die Unter- 1 Amphitheater der Ausgangspunkt des
kunft des Gottesdienstes an dieser j Christentums im Metzer Lande gewesen,
Stelle kann nur als ein Notbebelf an- i war damals noch lebendig. Und sie
gesehen werden : in einem mit ein- 1 blieh weiter lebendig, wurde aber mehr
fachsten und bescheidensten Mitteln und mehr von der Sage ausgeschmuckt.
erbauten Haus wurde neben AVohn- 1 Einen Ansatz zu dieser Ausschmuckung
und Arbeitsraumen ein Raum der i hat schon des Paulus Bericht tlM), der
kirchlichen Feier des Messopfers vor- , auch die klaffende Liicke zwischen der
behalten l98). Sobald aber das Christen- ' Zeit des h. Petrus und der konstan-
tum weitere Verbreitung gewonnen — i tinischen Zeit durch eine Liste von
und es wird sich unter dem gunstigen , Bischofen als Nachfolgern des h. Cle-
Eintiuss der staatlichen Anerkennung mens ausgeft'illt hat, von denen er
rasch eine grossere christliche Ge- 1 meist nur einen Namen anzugeben
meinde gebildet haben — wurden , weiss iU).
eigens fur kirchliche Zwecke gebaute i —
und eingerichtete Gotteshauser ge- 1 l09> Wolfram, Lothr. Jahrb. xiv, s 3^7 f.
Sdianen, zunaUlSt nocn voraer Jstaat, wfthnt du GlaawOrfelehen einea Moaaika an-
WO ja auch das Amphitheater lag, bekannter Beatinimung, daa sum apateren
spater aber im Bering der Stadt selbst, christliohen Einhau gehort haben man:
1 ' ' Lothr. Jahrb. XIV, S. 408/409 outer E. -
- - - i Ant dieaem Einbau atammen auch Auatern-
106) Pauli Waruefridi liber de epiicopia I achalen, die fttr alle Wo*nnngen ana rtt-
Mettcnsibua -= Mon. Germ. hiat. Soript II, i mi sober Zeit hi eranlandecharakteriatiaohaind.
S. 261: Cum ergo pervenis*et beam* Clemen* J lit) Lothr. Jahrb. X, 3. 24— X6; rgl. XIV,
Mediomatricorumcivitatem, incavernis, ut ferunt, \ 8. 480.
amphitheatri, quod extra eandem urbem Htum est, | 112) Wolfram. Lothr. Jahrb. XIV, 8. 856.
kospitium habuit; in quo etiam loco oratorium , 113) a. a. O 8 261 Ende: Denique asseve-
Domino construens attare in eo sUUuit ac beati ' ratrt qui eiusdem loci cognitionem babent, quod in
Petri apostoli praeeeptori* tui nomine consrcrawt. amphithsatro, ubi primitu* advent en* habitant
Vgl. naohher: in amphitheatro, ubi primitu* ad-
venien* kabUavU {Clemens).
107) So Wolfram, Lothr. Jahrb. XIV, 8 848 ff.
108) Vergleiohen darf man die Oratorien
in Priratbauaern (Krana, Ueal-Encyklopadie
der christl. Altertflmer JI, a 545 f), aber
nicht wegen der Bezeichnnng (oratorium), die
ja Paulas fttr jedea Gottetbaus gebraacht
(Wolfram, Lothr. Jahrb. XIV, 8. 846, Ann. 3).
(Clemen*), usque in praesmtem diem nee serpen*
eonsistere queat, sed tt omnino noriae pesies locum
ilium re/kgiant, unde olim verae salutis emanaruni
insignia (in mebreren Handaohriften ist dies
noch weiter auageaohmuckt) — Ueber dieae
Legende vgl. Aug Proat, Etudes aur l'hiatoira
de Mete; lea Ugendea, 1866, 8. 2*8 ff. nnd
8 469 ff. ; Wolfram, Lothr. Jahrb. XIV, S. 854 f.
114) a. a. O. S. 262.
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Museographie.
377
Zum Schluss noch eine Zusammen-
stellung mutmasslicher Zeitangaben fiir
die Baugeschichte und Geschicke des
Amphitheaters zu Metz:
Die Erbauung des Amphitheaters
diirfte noch in die letzten Jahrzehnte
des 1. Jahrhunderts n. Chr. fallen und
der Vollendung des Flavischen Amphi-
theaters (Coliseo) 80 n. Chr. gefolgt sein.
Die Versenkung ist spater und zwar
wohl in der ersten Halfte des 2. Jahr-
hunderts n. Chr. eingebaut.
Um oder nach 300 n. Chr. wird das
Amphitheater mit Riicksicht auf die
iieugeschaffene Stadtbefestigung auf-
gegeben und abgetragen. Als Ersatz
vertritt seine Stelle ein kleineres, im
Bering der Stadt am ostlichen Mosel-
arm erbautes Amphitheater, dessen
Mauerwerk den fiir konstantinische und
nachkonstantinische Zeit charakte-
ristischen Ziegeldurchschuss zeigt m).
Um oder nach 310 n. Chr. ist in
der Versenkung des Amphitheaters
der christliche Einbau erstanden.
Im Jahr 451 n. Chr. scheint dieser
Einbau durch die Hunnen niederge-
brannt.
Dieser Ueberfulle von Funden, die
hauptsachlich im siidlichen Vorge-
lande von Metz gemacht sind und fast
alle der Entfestigung und Erweiterung
der Stadt mit ihren Folgen verdankt
werden, stehen verhaltnismassig wenige
Funde aus dem iibrigen Lothringen
gegeniiber.
In die Uebergangszeit von der gal-
lischen Selbstandigkeit zur Romer-
herrschaft gehdrt eine Mardelle
bei Leyweiler (Kanton Grosstan-
chen), die auf Kosten der Gesellschaft
fiir lothringische Geschichte von Herrn
Pfarrer Colbus aus Altrip mit Unter-
115) Im Anschluss an die Ansgrabung des
grossen Amphitheaters hat die Gesellschaft
far lothr. Geschichte an ch Untersuehungen nnd
elnige Orabangen i«n Bering dieses swei-
ten, kleineren Amphitheaters yeranstaltet:
s. Schramm, Lothr. Jahrb XIV, 8. 841 -84 2
mit dem yon ihm geseiohneten Plan Tafel II.
Kb liegt awisohen St. Lndwigs-Staden einer-
seits, St. Marl en- and JTasenenstrasse ander-
seits nnd wird jetst von der Friedens-Strassse
dnrchsehnitten. Seine grosse Aehse misst
nnr 74 m. Eine Zefehnnng yon Chastillon
(um 1614) seigt nooh anfragende Manem:
Lothr. Jahrb. XIV, Tafel III. Ceber einige
Fnndstnoke ans den Orabangen innerhalb
dieses Amphitheaters: Kenne, Lothr. Jahrb.
XIV, 8 426.
stutzung des Herrn Prof. Dr. Wich-
mann untersucht wurde. Die daraus
zu Tage gef&rderten und ins Museum
uberfuhrten Fundstucke beweisen, dass
die Mardelle gleich anderen Mardellen
der Keller eines eingesturzten gal-
lischen, noch in rdmischer Zeit be-
niitzten Holzhauses war, dessen Bal-
ken und Pfahle in Wasser und Schlamm
der Mardelle lagen. Von den Fund-
8tiicken seien genannt: ein langer,
vierkantig gezimmerter Balken mit
Zapfen ; ein Herdstein ; Topfscherben ;
I Sohlleder von Schuhen ; Hotel zum
, Tatowieren. Zwei andere Mardellen
I haben inzwischen mit entsprechenden
I Ergebnissen bei Altrip (Kanton Gross-
tanchen) Herr Pfarrer Colbus und bei
i Gondrexange (Kanton Rixingen, Kr.
i Saarburg i. L.) Herr Notar Welter
j untersucht. Vgl. Wichmann im Lothr.
I Jahrbuch, Band XV (im Erscheinen
begriifen) mit Abbildungen.
Bei V a 1 e 1 1 e (Kreis Forbach) sind
j an einer Stelle Reste von d r e i sog.
Gigantenreitern gefunden; ihre
Bergung ist Herrn Pfarrer Colbus zu
I danken. Erhalten sind zwei Pferde-
riimpfe mit Ansatzen der Reiterfigur ;
Rumpf und Kopf des zu dem einen
dieser Pferde gehQrigen Reiters mit
erbobenem mantelbedecktem rechtem
Arm (im Museum zusammengesetzt) ;
derzu diesem Reiter gehorige schlangen-
leibige Damon (Gigant) ; ftopf eines
I dritten, gr5sseren Reiters ; Kopf eines
! Damon ; Endstiick des Schlangenleibes
I eines Damon ; drei Pferdeschnauzen ;
Bruchstucke von Pferdebeinen, Huf
I und Schwanz ; eine geballte Hand mit
j einem zwischen den gekriimmten Fin-
gern durchgehenden Loch (welches
! ursprunglich die Waffe eines Reiters
hielt). Der Fund ist abermals ein
beredtes Zeugnis fiir die Haufigkeit
solcher Bilder bei gallischen DSrfern,
die unvereinbar ist mit der r6-
mischen l,i) oder orientalise hen l17)
Deutung der Gruppe. Teile von Saulen
sind nicht gefunden; eine Nachgra-
bung ist beabsichtigt. — Aus einem
bisher noch nicht bekannten Friedhof
bei M^tairies-S. Quirin (Kanton
116) Vgl. E. Maass, Die TagesgStter in
Boa nnd den Proyinsen, 1902, S. 169 ff.;
Hang, Korrbl. des Gesamtyereins 1908, 8. 908
—911.
117) Vgl. Riese, Lothr. Jahrb. XII, S. 394 ff.
26*
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Museographie.
LOrchingen), der zu den gallo - r6- im Abschnitt : BTR ; Cohen VI* S. 193,
mischen Friedhftfen in den heutigen 49 ; 4) Constantinus I (306—337) ; Rs. :
Waldern der Nordvogesen zahlt ll8), : Soli invicto comiti ; im Felde: V | F;
wurden steinernc Trftge abgeliefert, im Abschnitt : PLG ; Cohen VI* S. 290;
wie sie auch in sonstigen gallo-rd- ' 5) Const an tinopo lis ; Rs. im Abschnitt :
mischen FriedhOfen im Wasgenwald "PCOXST; 6) Constantius II (323—361);
und anderswo gefunden sind und die Rs. : Fel. temp, reparatio und im Ab-
als Grabbehalter fur die verbrannten schnitt: TRP; Cohen VI1, S. 447;
Leichenreste gedient hahen. — Ein 7 — 9) drei weitere Miinzen des 4. Jhdts.
landliches GehSft zwischen L 6 re h in- 1 — Vom Herapel1") selbst und sei-
g e n und Laneuveville119) lieferte ner Ansiedlung stammt eine Auslese
Topfseherben, darunter zwei zusam- 1 von Bruchstiicken verschiedener, meist
mengehorige Stiicke aus Terra sigil- verzierter Thongefasse; darunter 16
lata mit dem Stempel Saturio (\gl. Scherben der bekannten schwarzen
CIL. XIII, 3, 1, Nr. 1(X)10, 1735) ; | Trinkbecher mit weiss aufgetrQpfelten
wenige Scherben von Glasgefassen ; Verzierungen und Inschriften. Von
mehrere Wirtel ; zwei Schleifsteine ; letzteren sind nur einzelne Buchstaben
verschiedene Bronzestiicke ; eine Haar- \ oder Buchstabenreste erhalten. — Zu
nadel; zahlreiche Eisengegenstande, Waibelskirchen (Kanton Bolchen)
wie einen Radreifen von 1,15 m Durch- sind gefunden das Bruchsti'ick einer
messer, einen Thorschliissel und meh- ' verzierten Schusscl aus terra sigillata
rere Schlosseingange oder Schlussel- , mit dem auf der Aussenseite nach dem
8childe, einige Scheren, Hammer und • BrandeeingekratztenMarke(inSpiegcl-
andere eiserne Werkzeuge. — Aus : schrift) : Satto fe(cit) IM) und ein ei-
der Nahe der gallo-r&mischen Siede- 1 serner Kassetten - Schlussel. — Bei
lung bei O b er valet te, Gemeinde Ars an der Mosel wurde eine am
A 1 b e r s c h w e i 1 e r lt0), stammt ein | Abhang der Plaine de Geai (links von
Steingewande mit vier langen und der Strasse nach Gravelotte) gelegene,
schmalen, oben halbkreisfflrmig ab- : infolge des Steinbruchbetriebes jetzt
schliessenden Luken (Hohe z. B. 60 cm, ' verschwundene romische Wasserkam-
mittlere Breite 14 cm) ; die Fenster- 1 mer (castellum) untersucht und u. a.
luken waren auf der Innenseitc ver- . Proben des Estrichs und des Bewurfes
schliessbar mit Hilfe rechteckiger ' der Wande entnommen. — AusLon-
Xischen, die urn die Luken eingetieft geville bei Metz kommt die bereits
sind (Hohe z. B. 66, Breite 22 cm) friiher gefundene, im vorvorigen Bo-
und in denen einstmals Holzladen ~1M) Ueber die E gebnUte geIner A„gr|fc.
ruhten. Ob das dewanao von eiliem bnngen anf dem Herapel hat iuzwischen Herr
gallo - romischen (iebailde oder viel- ! E- Hnber tn Saargeinttnd awei Berichte T6r-
mehr von einer romani.ehen Kapclle KSTIJihv .£&-£>& b'&mE
herriihrt, 1st allerdingS Stnttlg. — An | wobei audi die InBchriften). Bin ausfnar-
der Strasse VOn T hedingen nach licher Souderberlcht itt in Vorbereitun* .
V o 1 k 1 i n a p n f fv r Fnrharh \ unter- Frtther«» Berichte Ton Huber, Lothr .Tahrb. VI,
r oiKiingen (jvr. rorpacn;, unter s 296-804 mit Tafei v- vi nnd Ton Maxa-
halb des Herapel, sind innerhalb ro- 1 werly nnd G. de la Noe, Mem. de la 8oc.
mischen Mauerwerks gefunden ein »»*• <*« antiquaires de France LIU, 1894.
schanes Bronzeloffelehen, MguU, und ' "S^^J^ X^V^^'h^
neuil Bronzemiinzen, namheh 1) Cine jnngsten Ergebnissen selen die wiohtigen
der Mediomatriker mit Gusszapfen **nnde ans einer Tempelanlage (19.H) herror-
— • - -- rechts &enoDen und inebesondere sobou gearbeitete
sprengenden Reiter : MEDIO181); 2)
Tacitus (275—276 n. Chr.) : Rs. : Aequi-
in.a Attn • 'Vi 1 Aoinum Vator 1*11)7 Wl\ • T«*l«n <*•• KOrpere and Anechlnsskapitelle
™*Aug., ^L,iciniusVater(.iU/-^.i), od€r gock#1? BWigohen dewn Blattmnster
K8. : (xentopop. Bom. ; im r elde : T t ; , Kopfe herTorwaohsen. - Ueber fruhere Funde
I Yl*l Archftologieoher Anseiger (enr Archaol.
118) Correep -Blatt der dteoh. Oesellschaft Zeitnng) Nr. 74, Pehruar 1S55, 8. So* -81* and
fttr Anthropologic, 1901, S 148 ff. .._..._ - - -
119) Vgl. Weatd. Zeitsohr. XVIII, S. 873, 3;
XX, S. 806, 7; XXI, S. 888
• 1*0 Vgl. Westd. Zeitsohr. XVIII, S. 878, 2.
(Beischrift unter dem nach rechts gJSJSJ .„ Blil wie inn d„ Herap#l
RnrfinflrpnHpii RmtPr • M1U>lO"h: 2\ 8eibet liefert. so awei behelmte KOpfe dea
Mars mit den sn dem einen Kopf gehOrigem
Inveut-r der Terrakotten>8ammlnng des Kgl.
Antiqnariams sa Berlin, Nr. 6289-6578.
It*) Mit dem Stempel eingedrnckte Marken
des Satto: CIL. XIII, 3, 1, Nr. lOolO, 1784.
181) Vgl. a. B. Collection P. Ch Robert, i Die mit nnserer Matke itsammengehdrigen
Monnates ganloites, 188(», S. 72.
1 Marken sind noon nioht gedmckt.
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Museographie.
379
richt (Westd. Zeitschr. XX S. 307)
abgebildete verzierte Schiissel aus
Terra sigillata mit Aussenstempel Sa-
turn, fecit, die inzwischen dem Museum
geschenkt wurde. In Longeville ist
auch beim Neubau des Schulhauses
am Scy-Weg eine Bronze-Mlinze des
Nero gefunden; Rs. Genio Auqusti
und SC ; Cohen I» S. 286, Nr. 103. —
Eine Silbermiinze des Titus (Cohen I9
S. 431 Nr. 25) ist bei Kleinbessingen
(Kreis Chateau-Salins) gefunden.
An Nachbildungen wurden er-
worben der Abguss eines in einem
Keilerpfeiler der Goldkopfstrasse zu
Metz vermauerten, friiher schon auf
Veranlassung des Museums photo-
graphic rten mythologischen Reliefs
(Mem. de l'Acade'mie de Metz 1854/55,
Tafel I, 3 und S. 564 ; erwahnt Westd.
Zeitschr. XIX, S. 360, Anm. 11) ; der
Abguss der Grabschrift eines Metzer
Burgers zu Meimsheim in Wiirttem-
berg (Lothr. Jahrb. X, S.43f., Nr.29;
Haug-Sixt, Die rom. Inschriften und
Bildwerke Wurttembergs, S. 259 f., Nr.
859; CIL. XIII, 6460); Abguss des Hin-
terteiles eines der Neumagener Schiffe
mit dem beriihmten Steuermann (Hett-
ner, Illustr. Fiihrer durch das Prov.-
Museum in Trier, S. 15) lM) und das
Modell der Badeanlage eines r6m.
Hauses in der Sudallee zu Trier; Ab-
guss eines sog. Gigantenreiters (reiten-
den Taranis) mit Sonnenrad, gefunden
1900— 1901auf den Butterstadter Hsfen,
Kreis Hanau (vgl. Westd. Zeitschr. XX,
S. 325 mit Abbildung S. 326). Auch
der Abguss eines vierseitigen, 1903 ge-
fundenen Salbenstempels der Strass-
burger Sammlung wurde geschenkt; ,
er nennt auf drei Seiten Salben des i
C. J(ulius) Potentinus und auf der'
vierten Seite eine Salbe des Aurelius ,
Amphion m). j
Beim Raumen eines zum Steinsaal
herangezogenen, vorher zu Privat-
zwecken benutzten Karamerchens fan-
den sich noch drei der gestempelten
Plattenziegel, die dem Ziegeldurch-
schuss von S. Peter auf der Citadelle
zu Metz entstammen (vgl. Lothr. Jahrb. :
XII, S. 370 Anm.); es sind die 1875
184) Fur Mets let eine Innung der Mosel-
•ehiffer su rOmitcher Zeit beseagt: Lothr.
Jahrb. IX, 8. 178, Anm. 2.
126) Der Stempel iet bei K. Esperandieu,
Reeneil dea cachets d'oculiatea romatns, Paris
1898, nooh nicht vertreten.
gefundenen, von Ledain, Plusieurs
notices d'arch. et de numism. ^ Me'm.
de la Soc. d'arch. et d'hist. de la Moselle
XV (1879), S. 173 aufgefuhrten und auf
den dort beigegebenen beiden Tafeln,
Nr. 8 und 9, abgebildeten Stempel. Die
Lesung zweier Stempel Zadenac bei
Ledain ist un rich tig ; der Name lautet
vielmehr: Capienac, und die Ziegel
gehOren also, wie die anderen des
Adiutex, in die Zeit der Trierer Kaiser-
bauteni^»).
III. Zeit der Volkerwande-
r u n g. 1. Seit vielen Jan r en und noch
dauernd werden auf dem Bann von
Metrich an der Strasse nach Klein-
hettingen in einem ausgedehnten Fried-
hof der VOlkerwanderungszeit Funde
gemacht1**). Das Museum besass bis
1903 nur sehr weniges daher1*7). Im
letztgenannten Jahre aber konnte das,
was Herr Wirt Johann Brauer zu
Kleinhettingen aus seiner Sandgrube
gesammelt, angekauft werden. Eine
zweite Sammlung besitzt der fruhere
Biirgermeister Herr Peter Brauer zu
Kleinhettingen, der dem Museum
freundlichst die Schenkung seiner
Funde in Anssicht gestellt und einige
neueste Fundstucke geschenkt hat.
Aus seiner Sammlung ist eine Anzahl
vori Gegenstanden durch das Museum
photographiert. Der Friedhof gehftrt
der f r u h en VOlkerwanderungszeit an,
denn den germanischen Gefassen 1M)
sindspatromische Gefasse, insbesondere
Henkelkriige mit Schnabelausguss 1M)
und Xachbildungen von Sigillata-Ge-
fassen beigesellt. Ferner wurden kurz-
lich in einem Grabe im Munde des
Toten vier sehr dunne und sehr
bruchige kleine Silbermiinzen gefun-
den, die Nachbildungen von rOmischen
Kaisermunzen des 4. Jhdts. n. Chr.
sind, und vorher war ein kleines miinz-
ahnliches Stuck gefunden, das auf der
125a) Vgl. a. B. Bonn. Jahrb. 89, S. 112, 8:
Capienaei (Dents).
126) Vgl Lothr. Jahrb IX. 8 822-8*8.
127) Katalog yon O. A. Hoffmann („8tein»
seal') 1889, 8. 17, Nr l,d and e (twei Thon-
gefasse) ; Wettd. Zeitschr. XVIII, 8. 876, 8
= Lothr. Jahrb. XI, 1899, 8. 880.
128) ?ormen ▼oruehmlich = Lindensohmit,
Handbnch der deutsoheu Altertuutskande I,
Tafel XXXV; einselne auch mit Schnabel-
aasgiiBs.
129) Vgl. Lothr. Jahrb. XIV, 8. 419/420,
wo anf „die Altertumer nnserer heidnisohea
VorseitH V, 1, Tafel «, mit den Bemerkungen
tou Liadenschmit, Text 8. J 9, rerwieeen ist.
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Museographie.
einen Seite den einem rtmischen Geld-
stuck entlehnten Kopf eines rGmischen
Kaisers des 4. Jhdts. n. Chr. und auf
der Kehrseite ein Monogramm zeigt,
wie ahnliches z. B. auf merovingisch-
fr&nkischen Fingerringen oder auf
Saulenkapitellenin S. Yitale zu Ravenna
zu finden ist 1M). Auch rdmische Geld-
stucke fanden sich als Beigaben, nam-
lich eine durchlochte und demnach
als Anhangsel verwendete Silbermiinze
der alteren Faustina (f 141 n. Chr.) lli)
und eine Silbermiinze des Gordianus
(238 n. Chr.)1"). An sonstigen Bei-
gaben fanden sich Glaser l"), die (ge-
wdhnlich) in die Thongefasse hinein-
gestellt waren; eine Bronzeschussel
mit zwei Henkeln IU) ; eiserne Waffen IM)
aus Mannergrabera, dagegen keine
Scheren und keine Bartzangelchen lM) ;
an Schmucksachen, insbesondere aus
Frauengrabern : Gewandnadeln in Ge-
stalt von Spangen, Scheiben und
VBgeln m), die ersteren vergoldet, die
beiden letztgenannten mit Glasschmelz ;
Perlen aus bemaltem Thon, Glas und
Bernstein, von Zierketten ; ein goldenes
Anhangsel mit Filigranverzierung auf
einer Seite ,M) ; schliesslich Schnallen
u. a. Eine Auswahl von Abbildungen
wird eine Tafel im Lothr. Jahrb. XV
bringen.
2. Aus dem Friedhof der Yolker-
wanderungszeit bei I) i e s d o r f lM), Kr.
Diedenhofen, wurde noch eine Lanzen-
spitze abgeliefert.
3. Weitere Fundstlicke dieser Zeit
stammen aus Fraquelfing140), Kan-
180) Dlese Stncke ia der Sammlang des
Herrn Peter Braner.
181) Sammlnng Peter Braner, wo aneser-
dem de>s Brnohstnck einer rttm. Silbermnnte.
182) Sammlnng Johann Braner, Jetst im
Mneenm. — Anch ein Ziegel mit dem Stempel
Arm. (Armo.) (4. Jbdt : Westd. Zeitschr. XII,
S 17) yon der t.amlicben Fnndstelle ist dem
Mnsenm zagesprochen.
183) Formeu hanptsftobllch -— Linden-
aobmit, Dtsche. Altertkde. I, Tafel XXXII, 6.
184) Sanimlnng Peter Braner.
186) Vom Mnsenm wnrden ans der ge-
nannten Sammlnng J. Braner an Waffen-
etnoken erworben : eine Spatha, ein Sax, Tier
▲exte, acht Franciscan, ein Ango, Bieben Lan-
senspitsen verschiedener Grdsse, ein Sohlld-
Duckel.
186) Vgl. Lutbr. Jabrb. XIII, 8. 357/858.
187) Yon letsteren mebrere gtOcke in der
Sammlnng Peter Braner
188) Sammlang Joh. Brauer, jetst im
Mnsenm.
189) Vgl. Loihr. Jahrb. XIII, S. 409 ; Weetd.
Zeitsrhr. XXI, 8 889.
140) Oewann 'Haut-Zabes': vgl. T. Welter,
fcothr. Jahrb XIV, 8. 474-475.
ton Ldrchingen: drei Scramasaxe ; eine
Pfeilspitze; ein Schildbuckel ; zwei
Messer und ein Messerchen; eine
eiserne Pincette; Teile von eisemen
Scheren; Eisenschnallen, eine mit
Silbertauschierung ; Bruchstucke eines
Glasgeftsses.
4. Ein Scramasax oder Langsax von
jMaizieres bei Vic.
J 5. Ein Zierstuck aus Bronze mit
, zwei Annietcn, von der Citadelle zu
,Metz.
IV. Mittelalter und X euzeit.
Die Stadterweiterung mit ihren Folgen
i hat auch an mittelalterlichen und
1 neueren Fundstiicken betrachtlichen
| Zuwachs gebracht. Ich beschranke
mich hier darauf, zwei Fundstellen
| hervorzuheben, die eine auf der Ost-
' seite, die andere auf der ehemaligen
i Citadelle im sudwestlichen Winkel der
Stadt.
1 1. Auf der Ostseite von Metz wurde
die zweite. ruckwartige Befestigung* -
linie, welche das Gelande des Arsenals
oder Zeughauses I von der Stadt trennt,
, niedcrgelegt. Diese ruckwartige Be-
festigung fiihrtc denXamen „Retranche-
ment Guise u, denn sie verdankt ihrc
Entstehung dem Due de Guise, der
neben seinen sonstigen ebenso kraf-
tigen und zweckmassigen alsriicksichts-
l losen Vorbereitungen zur Verteidigung
I der Festung gegen Karl V. im J. 1552
; auch den durch das S. Barbara-Thor
znganglichen, von der damals noch
I nicht befestigten Hohe Belle-Croix be-
, drohten Stadtteil Grand-Meiss (an dor
I Stelle der heutigen Arsenal- Anlagen)
niederzureissenanordnetc und dahinter
, jene zweite Befestigung auffiihrte. Diese
zunachst nur zur Abwehr eines An-
griffes auf dieser Stadtseite in Eile
1 geschaffene Befestigung wurde vom
I Jahr 1570 ab zu einer dauernden um-
I gestaltet. Zu ihrer Erbauung wurden
i aber Architekturstucke und sonstige
Steinblocke von den kirchlichen und
1 weltlichen Gebauden jenes abgetrage-
nen Stadtteiles verwertet. Und so
fanden sich denn bei Xiederlegung
der Bastionen und Wallboschungen des
Retranchement Guise Kapitelle, Grab-
steinplatten, Teile von Kaminmanteln
und anderes Steinwerk wieder. Auch
eine auf die erwahnte dauernde Umge-
staltung dieser ruckwartigen Befesti-
gungslinie beziigliche Bauinschrift, die
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Museographie.
381
in die steinerne Grabenbdschung des
Walles eingelassen war, wurde im
Museum geborgen. Sie ist gereimt
und lautet:141)
Lan 1570 cest owraige fut com-
mansez
Lore estoit m* eschevin de Metz
Didiet de ViUez;
in heutigem FranzOsisch: En (Uan)
1570 cet outrage fut commence, Lorsqu'
etait maitre-eckevin de Mete Didiet
de yillcrs14*).
2. Auch die ehemalige, 1556 — 1562
erbaute, nunmehr seit einem Jahr-
bundert (1802) wieder aufgegebene
Citadelle trat an die S telle eines
gro8senteil8 niedergerissenen Stadt-
teiles. Was von diesem Stadtteil stehen
blieb, alles kirchliche Bauwerke, wie
S. Peter, die Niederlassung der Templer,
S. Marie, wurde militarischen Zwecken
dienstbar gemacht und hat sich infolge-
dessen mancherlei eingreifende Um-
anderungen wahrend der 3l/« Jahr-
bunderte gefallen lassen miissen. In
jungster Zeit hat aber der Bau des
Generalkommandos eine Tieferlegung
des nach Siidwesten gelegenen Gelan-
de8 zur Folge gehabt, der alles, was
noch von S. Marie uber der Erde
stand, nebst Teilen der Templer-Nie-
derlassung zum Opfer fiel. Fallen
musste insbesondere der „Kapitelsaal
der Templer", dessen Wande noch
teilweise mit mittelalterlichen Malereien
bedeckt waren UI), wahrend von der
einstmals vorhandenen bemalten Holz-
decke ,44) nur noch ein machtiger,
langer, dreiseitig bemalter, in der
Mitte von einer schlanken Steinsaule
mit Kapitell getragener Holzbalken
ubrig geblieben war. Die Steinsaule
nebst dem (zum Zwecke der Beforde-
rung zersagtcn) Balken wurde vom
Museum geborgen. Von den Wand-
malereien wurden auch durch das
Museum photographische Aufnahmen
141) Die Insohrift ist bei Kraut, Knnst
and Altert. iu Els Lothr. Ill, S. 862 ungenau
wisdergegeben.
142) Oidier de Yillsrs war sum dritten
Mftl Sehaff«niuaistar yon Meti 10 Jul! 1569
bis 80. Jnll 1670, nschhsr noch zweimal.
148) Kraus, • a. O 111, 8 68) -633. Im
Mnseum sind nioht gsns luverlftsijge, 1874
hergestallte Kopien dlassr Malereien auf Lein-
wand yon der Eegiernag hinterlegt : A. Mi-
gette, Catalogue des tableaux et des soulp*
tares, 1876, 8. 189-180
144) Ygl. Lothr. Jahrb. IX, S. 880/831.
gemacht. Sie zu retten war unmdg-
lich, da die schlechte Beschaffenheit
der Mauern ein Absagen oder sonstige
Erhaltung verbot. Doch wurden dank
der Fursorge des Herrn Baurats Herz-
feld und durch die hingebende per-
sdiiliche Miihewaltung des Herrn Bau-
fuhrers Graul eines der Bilder und
drei Proben der Ornamente in Stiicken
losgeldst und in Tafelrahmen wieder
zusammengefugt und dem Museum
iiberwieBen. In den anstossenden Ge-
baudeteilen fanden sich noch viele
Architekturstiicke der alteren kirch-
lichen Bauten, wovon manche Stucke
der Vernichtung entzogen wurden.
Unter der Oberfiache aber stiessen
die Arbeiten auf die teilweise schon
bei friiheren Gelegenheiten mehr oder
weniger zertrummerten Steinsarge der
Klosterleute. Weniges wurde noch
unaugetastet vorgefunden und aus
einem Grab das mit Inschrift versehene
Bleikreuz us), das dem Toten auf der
Brust lag, geborgen. [Spater (Febr.
1904) wurde noch ein zweites, besser
erhaltenes Bleikreuz an seiner Stelle
gefunden.]
3 — 4. Von sonstigen mittelalterlichen
oder neueren Funden aus Metz er-
wahne ich nur noch: 3. Steinsarge,
die sich nach dem Fussende zu ver-
engen, am Kopfende mit zwei Leisten
zum Auflegen des Kopfes der Leiche,
gefunden im Hof der Enabenmittel-
schule zwischen Stationsstrasse (Rue
Taison) und Judenstrasse (Jurue); 4.
ein Bleikreuz mit Grabschrift, das
nebst Kelch in dem Grab eines Priesters,
Dekans und Kanonikus von S. Sau-
veur, Dr. theol. Claude Jean Rabet,
f 1749, in dem einstmaligen Bering
der Kollegiatkirche S. Sauveur14*)
beim Neubau des Hauses Schmitz-
Ost (Kauf haus Weil) an der Ecke der
Ladoucette- und Kl. Pariserstrasse
gefunden wurde.
5. Aus A r 8 a. d. Mosel wurde eine
grossere Zahl von Steinbildwerken und
Architekturstucken, insbesondere der
gotischen Zeit und des Barock iiber-
fiihrt, die der Metzer Arzt Morlanne
(geb. 1772) aus dem Abbruch geweih-
ten Baudenkmalern gerettet hatte 147).
145) Ygl. Lothr. Jahrb. V, 8, 8. 183; Kraus,
a. a. 0. Ill, S. 604 ff.
146) Krans a. a. 0. Ill, 8. 788—734.
147) Ads seiner Sammlnng besass des
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382
Museographie.
— 6. Bei Ars an der Plaine de
Geai, oberhalb der yorher erwahn-
ten r5m. YVasserkammer wurden aus-
gedehnte Mauerreste untersucht. Ihre
Untersuchung ist Herrn Direktor Stifft
in Are zu danken.
7. Einige mittelalterliche Archi-
tekturstiicke sind auf dem Gehoft
„Waldecku, Gemeinde Gisselfingen
bei Dieuze gefunden. — 8. Von einer
zu Metz gefundenen gotischen Dar-
stellung der Kr5nung Maria wurde
ein Abguss beschafft.
Von kunstgewerblichen Gegen-
standen wurden insbesondere eine
Dolchscheide in Elfenbeinschnitzerei
der Renaissance und eine kleine Stand-
uhr mit Email und Miniaturen, sowie
Xachbildungen der Plaketten Flotners
yon Herrn von Klucaric zu Strass-
burg erworben. Auch die Zahl der
gusseisernen Kamin- und Ofenplatten
mit bildlichen Darstellungen wurde
vermehrt, so dass diese Sammlung jetzt
— einschliesslich der Dubletten —
iiber 140 Stuck zahlt. Diese Samm-
lung hat aber fur uns nicht bloss
kunstgewerblichen, sondern auch kul-
turge8chichtlichen Wert, und ist daher
vom Museum eine Zusammeustellung
aller in Lothringen in ihrer ursprting-
lichen Verwendung oder anderswie
noch nachweisbaren Flatten in die
Wege geleitet. Von den Flatten, die
seit dem letzten Bericht hinzugekom-
men, seien genannt : verschiedene Dar-
stellungen des franzdsischen Lilien-
wappens, eine von 1682, eine mit der
Bandaufschrift : Seul contre tous ; Ab-
solons Tod mit Vorfiihrung von Kanonen
und deutschen Gewaltversen 148) (die
Platte war zu Metz, also im fran-
zSsischen Sprachgebiet verwcndet) ;
Urteil des Paris, eine dritte, bisher
im Museum noch nicht vertretene
Darstellung dieses Vorwurfes; Iason
und das goldene Vliess.
B, Bei der Uebersicht iiber den Zu-
wachs der Miinzsammlung beriuk-
sichtige ich nur Stiicke, die zu Metz
oder in Lothringen gefunden sind oder
Museum bereiU eine Ansabl Ton Slacken,
insbesondere gotiscbe Qrabscbrifften, die teil-
weise 1866 ens selnem Xacblass erworben
sind: vgl. Nr. 401. 490. 509. 611. 519 620 nnd
576—678 des Steinsaales.
148) Vgl. Kassel, Ofenpletten nnd Platten-
ofen im Elsass, 19<i8 (8. A. ens der lllnstrier-
ten Blsassiseben Rundschan), 8. 5V.
die auf Metz oder ^othringen Bezug
haben.
1. Eine Munze der Mediomatriker
ist oben (unter A, II) aufgefuhrt.
Ebenda ist auch ein Schatzfund von
rOmischen Denaren, fast ausschliess-
lich der republikanischen Zeit, kurz
besprochen, und ebenso sind bereits
(unter A, II) verschiedene bei Metz
und im weiteren Lothringen gefundene
! rdmische Mlinzen namhaft gemacht.
j Hier nenne ich noch wenige rOmische
l Miinzen, die erworben wurden, weil
j sie zu Metz gefunden sind : Bronze-
i miinze mit dem aufgedriickten Stempel
! IVP A' G (Imp. Aug.) ; Bronzemunze
I des Claudius, J. 41 n. Chr., ('ohen I*
I S. 257, Nr. 84; Bronzemunze des Au-
| relius Caesar Aug. Pii /., J. 149 n. Chr.,
! Cohen III* S. 46, Nr. 446; Silber-
i miinze der Julia Domna (Julia Pia
Felix Aug.)t Frau des Kaisers Sep-
! timiusSeverus, Cohen IV* S.108 Nr.32;
; Bronzemunze des Constantius Caesar,
i Rs. : Genio populi Roman i, in Trier
! gepragt, im Felde : A | Stern, Cohen
| VII* S. 66, Nr. 90. - Auch wurde
, dem Museum eine Auswahl aus dem
; alteren Mimzfund von Saulny14*) bei
Metz inzwischen ubenniesen.
| 2. Eine sehr wertvolle Erganzung er-
i fuhr die Sammlung der M e t z e r
I Miinzen durch einen von Herrn E. Huber
I zu Saargemiind freundlichst vermittel-
ten Ankauf aus der zu Paris im Mai
und Juni 1902 versteigerten grossen
Sammlung H. Meyer. Erworben wur-
den ausser numismatischcn Buchern
die Nummern des Kataloges li0) : 411.
474. 2790. 2791. 2792. 2801. 2802.
2809. 2814. 2815. 2823. 2827. 2&H.
2832. 2843. 2848. 2860, darunter ein
sehr seltener Denar Ludwigs des
Deutschen (840—876) und eine zweite
karolingische Silbermunze, beide in
! Metz geschlagen ; ferner eine grSssere
Anzahl von Miinzen derMetzerBischSfe
, und eine des Metzer Domkapitels ;
von Oeldstiicken der Stadt Metz ein
Goldgulden (Florenus) vom J. 1623
! und mehrere Francs (XII gros) aus
dem 17. Jhdt., wobei der Franc von
\ 1649 in der Sammlung noch nicht
, 14tf) Wesio. Korrbl. XIX, 61 •, vgl. Lotbr.
I Jabrb. XI, 8. 885.
| 150) Collection H. M.; Monnaies royales et
I selgnenriales fran^sises, monnaies et me-
: dailies d'Alsace, Paris 1902.
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Museographie.
383
vertreten war. — Ausserdem wiirde
auch ein halber Thaler der Stadt Metz
vom J. 1640 angekauft.
3. Schliesslich seien noch genannt ein
Jeton des Herzogs Anton von Lothrin-
gen (1508 — 1544), gefunden bei Longe-
ville, Rs. : -f- Gect% (— * Jeton) du
bureau de Lorraine ISI); ein anderer
lothringischer Jeton von Herzog Carl
III (1545—1608), J. 1572, gefunden
zu Montigny IM) ; eine franzdsische
Silbermunze von KSnig Heinrich III,
gefunden auf Schloss Urville, Geschenk
Seiner Majestat des Kaisers ; eine An-
zahl von franzftsischen Silbermiinzen,
! gefunden bei Kneuttingen (Kr. Dieden-
hofen); ein Dukat der Stadt Frank-
furt a. M. vom J. 1633, Grabfund vom
Gutshof Hellocourt (Kanton Vic) ; die
von S. Durchlaucht dem Furst-Statt-
halter uberwiesene, zur Erinnerung
an die Einweihung des neuen Dom-
portals zu Metz, Mai 1903, gepragte
Medaille. — Audi wurden mehrfach
infolge der Stadterweiterung gefundene
Spiel- und Rechenpfennige (Jetons),
Niirnberger Erzeugnis, eingeliefert.
C. Gemaldesammlung. Da die
jiihrlichen Zuschusse der Landesregie-
rung und der Stadt zur Beschaifung
des Werkes eines hervorragenden
neueren deutschen Malers aufgespart
werden sollen, wurde vom Ankauf
eines Gemaldes vorlaufig noch Ab-
stand genommen. Die notwendige
Restaurierung der Sammlung durch
Herrn Maler Blankenheim wurde fort-
gesetzt. — Die an die Gemaldesamm-
lung angegliederte Sammlung mo-
derner Skulpturen erhielt Zu-
wachs durch zwei zu Metz geborene
Bildhauer, den alteren Ch. Petre (jetzt
in Bourges), den SchOpfer des be-
kannten Denkmals von Marschall Ney
sowie der Quellnymphe auf der Espla-
nade zu Metz, der eine Buste und
ein Medaillon, den Metzer Burger-
meister Felix Marlchal und seinen
Beigeordneten im J. 1871 darstellend,
schenkte, und den jiingeren E. Han-
naux **•), jetzt in Paris, der abermals
Entwurfe zu Werken seiner Hand
iiberwies.
D. Von den Erwerbungen der na-
151) Variante in Description d« la col- I
leotion de M. P.-Cbarlet Robert, Paris 1886,
Nr. 1486. '
152) = Collection Robert, Nr. 1495-1496. >
turgeschichtlichen Sammlung
seien, um die dieser Zeitschrift ge-
steckten Grenzen nicht zu uberschrei-
ten, nur erwahnt einige Stoss- und
Backenzahne von Mammut, da diese
als ge8chichtliche (oder, wie es ge-
w&hnlich heisst, „vorgeschichtlicheu)
Zeugen angesehen werden dtirfen. Sie
stammen von verschiedenen Fund-
stellen um Metz (Friedhofinsel, Lu-
nette d'Ar^on, Sandgrube Distler zu
Sablon). — Der wissenschaftlichen
Ordnung und Bezeichnung der Samm-
lung widmete sich nach wie vor Herr
Professor Dr. Rebender, ausserdem
aber Herr Dr. Schichtel, der ins-
besondere die Aufgabe iibernommen
hat, die in arger Unordnung tiber-
kommenen mineralogisch-geologischen
Bestande zu ordnen. Diese Arbeit ist
unterdessen von Herrn Dr. Schichtel
soweit gefbrdert, dass die Sammlung
wenigstens zumteil in zwei neu her-
gerichteten Raumen schon ausgestellt
und zuganglich gemacht werden konnte.
E. Im Deutschen Thor, welches
Eigentum der Stadt geworden, sind
inzwischen in einer stilgerecht ausge-
statteten Halle die von S. Majestat dem
Kaiser der Gesellschaft ftir lothrin-
gische Geschichte und Altertumskunde
geschenkten beiden Reliefs der Festun-
gen Diedenhofen und Bitsch (Massstab
1 : 600) aus den Jahren 1736 und 1794
ausgestellt ; diese Modelle waren 1815
von Paris nach Berlin uberfuhrt und
hier im Kgl. Zeughaus unterg^bracht.
Die Einrichtung weiterer Raume des
Deutschen Thores und ihre Ausstat-
tung mit Waffen und sonstigen passen-
den Ausstellungsgegen8tanden ist —
wie die ganze Restauration des Thor-
baues — im AVerden.
F. Im Mai 1903 besichtigte Se.
Majestat der Kaiser als Protektor der
Gesellschaft fur lothringische Ge-
schichte die von dieser ausgegrabenen
Reste des grossen rOmischen Amphi-
theaters, und hatte der Museums-
direktor die Ehre, Seiner Majestat
die vom Museum ausgestellte Auslese
aus alien daher stammenden Fund-
stiicken zu erklaren. — Am 1. Marz
1903 beehrte Se. Durchlaucht, der
Furst-Statthalter von Elsass-Lothringen
das Museum mit seinem hohen Besuch.
158) Weetd. Zeitichr. XX, B. 811.
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384
Museographie.
Auoserdem hatte der Direktor mehr-
fach die Freude, Gesellschaften und
Vereinen die Sammlungen zn erlau-
tern, so deja mit dem Herrn Geheimen
Ober-Medizinalrat Dr. Koch erschie-
nenen Mitgliedern der Gesundheits-
kommi8sion und von Vereinen z. B.
dem Verein fiir Erdkunde zu Metz,
de8sen Mitglieder sich besonders zahl-
reich zu einem Gang durch das Alter-
tumsmuseum eingefunden hatten, und
der Gesell8chaft fiir nutzlicbe Forscbun-
gen zu Trier, der die Stadt Metz bei
dieser Gelegenheit einen Willkomm-
Trunk im Museumsgarten bot. Wie
durch Fiihrungen, so war der Direktor
auch durch Vortrage innerhalb und
auch ausserhalb Lothringens bemiiht,
das Verstandnis fur die Aufgaben des
' Museums zu wecken und auf den Wert
und die Bedeutung seiner Sammlungen
hinzuweisen; die Vortrage konnten
teilweise durch Lichtbilder unterstutzt
werden. Auch hielt er auf Anregung
der Gesellschaft fiir lothringische Ge-
schichte einen Kursus iiber lateinische
Inschriften in zwei Abteilungen im
Museum ab. An der von dem jungen
„Verkehrsverein fiir Metz und das
Metzer Land" 1903 verflffentlichten
Erstlingsschrift „ Willkommen in Metz ! u
beteiligte sich das Museum durch eine
Uebersicht iiber die Sammlungen (S. 10
— 12) mit mehreren Abbildungen. Fiir
die Bearbeitung der Inschriften der
Mediomatrici im Corpus Inscriptionum
Latinarum, Band XIII, wurde die Mit-
arbeit des Museumsdirektors in An-
spruch genommen.
Der sehr betrachtliche Zuwachs,
dessen sich das Museum und mit ihm
vor allem unsere lothringische Landes-
kunde zu erfreuen hat, wird — wie
schon aus dem oben erstatteten Be-
richt hervorgeht — nicht bloss der
eigenen Arbeit und Aufwendungen des
Museums verdankt, sondern griindet
sich zum guten Teil auf Ueherweisungen
von Behorden und Geschenke, mit
denen das Gedeihen jeder Sammlung
rechneu muss. Die Geschenke hat
toilweise die Gesellschaft fur lothrin-
gische Geschichte vermittelt, welche
auch, dem mit der Stadt Metz ge-
troffenen Abkommen entsprechend,
die Ausbeute ihrer Ausgrabungen dem
Museum als Eigentum iiberwiesen hat.
Um dem Raummangel einigermassen
abzuhelfen und fur die Ordnung vor-
gefundener alterer Bestande, wie der
vielen Zugange Platz zu schaffen,
wurden die Baume des alten Leih-
hauses herangezogen, soweit sie diesen
Zwecken nicht schon dienstbar ge-
macht war en. Den unzulanglichen
Haushalt hat der Gemeinderat mit
dem Rechnungsjahr 1903 erhdht und
durch Sonderbewilligung von mehr
als 4600 M. verstarkt. Dank diesen
Bewilligungen, die unter anderem ge-
statteten, die Ordnung der minera-
logisch-geologischen Sammlung durch
einen Fachmann vorzunehmen, neben
der bereits frtiher eingestellten Hilfs-
kraft eine weitere Arbeitskraft dauernd
zu beschaftigen, einen photographi-
schcn Apparat anzuschaffen und die
— iibrigens auch durch Geschenke ver-
mehrte — Handbibliothek zu erganzen,
ist die Museumsverwaltung der M6g-
lichkeit, ihren vielen Aufgaben gerecht
zu werden, um einen grossen Schritt
naher geriickt. Dass auch, was noch
fehlt, bewilligt und insbesondere in
absehbarer Zeit und in wiirdiger Weise
die brennende Platzfrage gel6st wird,
ist kein leerer Wahn. (Keune.)
MrtlrttembGrg.
Rotteaburg a. Neckar, SUIchjaiier :^1
Altertumsvereln II S. 204, XX, XXI.
Im Vorstand ist keine Aenderung
eingetreten. — Die XXI S. 395 erwahn-
ten Miinzen, die teils aus der zweiten
Grabung des Rdmerbades (Gasfabrik)
teils von der neuen Turahalle (Wasser-
leitung) teils vom TSchterpensionat
stammen, sind bestimmt: Caesar Au-
gustus 1, Drusus der Jungere 1, Ti-
berius 1, Trajan 1, Hadrian 4, Ant.
Pius 3, Faustina die Jungere 2, Sep-
timius Severusl, ein Kaiser mitZacken-
krone, eine Miinze mit griechischer
Inschrift XEOAIT, im Gaflzen 16,
samtlich aus Bronze. 5 Miinzen waren
schon bei der ersten Grabung des
Rdmerbades gefunden (XX 314), als
Fund der zweiten Grabung ist noch
zu verzeichnen ein 8 cm langes, 1 cm
breites bronzenes Beschlag, wie von
einem kleinen Buche.
An der Wurmlingerstrasse bei der
Villa Planck, ungefahr 12 Meter iiber
dem Neckarspiegel, in der Nahe des
Fundortes des XXI S. 394 beschrie-
benen „Romerbrunnenstt wurden die
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Museographie.
385
privaten Bauarbeiten weiter im Auge
behalten. — Zwei Mauerreste wurden
gefunden. Eine in ihrer Continuitat
erhaltene Mauer wurde in den in der
Entstehung begriffenen alten Stadt-
plan von Sumelocenne (durch Hezirks-
geometer Wendelstein) eingezeichnet.
Tor einer stark zerrissenen Mauer,
die ungefahr im rechten Winkel zum
Flusslaufe des weiter nnten im Thale
fliessenden Neckars verlief, im An-
wesen des Gartners Oscar Stemmler,
ca. 12 — 13 m fiber dem Neckarspiegel,
lag eine grdssere Menge Kies ausge-
breitet, wie wenn der Mauerrest die
Kiesmenge an der Fortbewegung ge-
hindert hatte. Und nochmals, h6her,
ca. 18 m uber dem Neckarspiegel ge-
legen, an der Wurmlingerstrasse ca.
20 Scbritt von dieser entfernt und
mit dieser parallel verlaufend, in
Plancks Baumfeld (bei der neuen
Turnballe), erforderte eine sole he
Kiesschicht, die beim Bauml5cher-
graben aufgedeckt wurde, das beson-
dere Interesse; sie wurde schon ca.
100 Schritte weiter westwarts, im
Fundament der Villa Planck, ent-
deckt; sie war dort regelmassig auf
alien 4 Seiten des Fundaments, nach
N, der Wurmlingerstrasse zu, dunner
und mit schwarzlicher, schlammiger
Erde und rdmischen Scherben ver-
mischt, nach S, dem Neckarfiusse zu,
ca. 20 — HO cm dick, aber mehr rein
und immer „uber" der mit schwarz-
licher Erde vermischten rOmischen
Keramik liegend. Von der Villa aus
zieht sich dieser Kiesstreifen ca. 100
Schritt ost warts im Planckschen Baura-
felde fort und wird bei den gegrabenen
Bauml6chern 80 cm bis 1 m dick und
fest und liegt, selbst einige Scherben
enthaltend, wieder „uberu schwarz-
lichem mit r(Jm. Scherben vermischten
Kulturboden. Die geologische Erfah-
rung, die wie alle Erfahrungen auch
triigerisch ist, hat hier, ca. 18 m Uber
dem Neckarspiegel, wie bei dem 4 m
hohen, ebenfalls die rdmische Kultur
(Ziegel, Scherben und — 0. A. Be-
schreibung Rottenburg I S. 479 —
Mosaikboden mit anstossender Mauer)
bedeckenden „ ganzen Hiigel" am neuen
Magazingebaude des Kgl. Landesge-
fangnisses ca. 26 m uber dem Neckar-
spiegel, nicht gestimmt, weil genannte
Kiesanhaufungen als aus vorhistorischer
Zeit „angeschwemmte" Terrassen wie-
derholt angesehen wurden. Diese Kies-
anhaufungen sind aber, weil sie „uber"
Rdmerschichten liegen, selbstverstand-
lich in histoiischer Zeit an ihre jetzigen
Platze gekommen, zum Teil wenigstens
sicher durch die nachher genannte
I Ursache. Die Funde, die bei der Villa
I Planck und dessen Baumfeld, sowie in
! Oscar Stemmlers Garten gemacht wur-
| den, sind nun interessant. Neben den
| Kiesschichten ist die schwarze Erde
auffallend, die dort „plattenweiseu vor-
I kommt; sie liegt nicht etwa in Mulden,
I sondern auf dem dortigen Terrain, das
eine Neckarthalwarts gerichtete, mas-
I sige Neigung hat. In dieser „schwarzen
I Erdetf fanden sich nun neben h alb en und
' ngeschlos8enena Muschelschalen (keine
! Speiseuberreste) r5mische Kulturiiber-
! reste der verschiedensten Art. Zu-
I nachst fand sich gar nicht tief in
diesem schwarzen Boden, ca. 60 cm,
I eine „ganz" erhaltene Amphora, 34 cm
hoch und 81 cm an Umfang messend,
! von gelbbraunem Thone (ahnlich nur
am Fuss breiter Fig. 59, No. 15,
Seite 420, Jacobi, Rflmerkastell) und
in der Nahe ebenfalls oberflachlich
ein 18,5 cm hohes, 61,3 cm Umfang
messendes, enghalsiges grauschwarzes
„ganzesa Gefass ohne Henkel, gefiillt
mit verschiedenen Eisenteilen, Nagel
u. s. w., ahnlich, Jacobi Fig. 60 No. 3,
ferner eine, nach den ganz frischen
| Bruchstellen zu schliessen, beim Heraus-
I hauen zertriimmerte und wieder er-
' ganzte Schale aus terra sigillata, 8 cm
hoch und im Durchmesser 17,5 cm
| breit mit gerippter Ornamentik. (Vgl.
gleiche Funde aus der Nahe XX, 315
und Jaumann - Sumlocenne S. 160h,
I 161, 162k, 164 m.) Diese ganzen und
erganzten Gefasse von rSmischem Ty-
pus, ausgegraben aus dem schwarzen
Erdboden, lagen nicht etwa geschutzt
zwischen romischen Grundmauern, bzw.
in rftmischen Gebauden, sondern weit
entfernt von jener in den Stadtplan
eingezeichneten rom. Mauer und von
jener Mauer mit der oben genannten
Kiesschicht; sie lagen frei im Felde,
genau so, wie jene nur etwa 100 Schritt
davon entfernt, im Strassengraben der
Wurmlingerstrasse bei der neuen Turn-
halle (18 m uber dem Neckarspiegel)
im 8chwarzgrauen Schlamm und bei
einer Muse helsc hale liegenden, 7 ganzen
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386 Museographie.
und erganzten grossen Gefasse (Am- 1 Bleispiegels, Nagel, ein Messer zum
phoren and bauchige Krtige), wie der i Zuklappen (Jacobi, Fig. 68 No. 17).
dort ebeufalls liegende, zu Ballen In den schwarzen Erdplatten fanden
blatterfdrmig im Schlamm zusammen- 1 sich nun noch 9 r&m. Munzen (5 in
getriebene grosse Scherbenhaufen von | Bauml&chern von Planck und 4 in der
noch nie gebrauchten Gefassen (vgl. XX j Baumschule von Stemmler: Titus 1,
315). Weiter fand sich in der i Trajan 1, Antoninus Pius 4, Faustina
schwarzen Erde bei Planck und Stemm
ler ausser der oben genannten, er
ganzten schSnen Terra Sigillata-Schale
die Jlingere 3). Ausser den Munzen
fand sich wie immer in Rftmerschichten
auffallende Menge von Tier-
ein kleines Schalchen mit Laubver- 1 knochen (Kind, Schwein, Pferd, Hund,
zierung am Rande (vgl. Saalburg-Or- 1 Katze, Hahn u. s. w.) (vgl. gleiche Be-
namente, Tafel XXX, No. 21 Jacobi funde Jaumann-Sumlocenne 8. 232, e),
und Jaumann-Sumlocenne Taf. XVII die ihrer Natur nach zum Teil gewiss
No. 6), dann ein kleines Hafelchen , keine nKuchenabfalleu sein k5nnen,
aus brauner Thonerde mit hier oft ebensowenig wie die „geschlosse-
gesehener Strichornamentik mit Huf- nen" Muschelschalen unter den r5m.
eisenverzierung (vgl. diese Ornamentik, I Trummern hier. Die Anwesenheit all
H6lder, rftm. Thongefasse der Alter- i dieser Dinge (ganze Gefasse, Scherben-
tumssammlungRottweil,Taf.XIINo.l6; | haufen, Munzen und Tierknochen-
die Form und Grdsse des Gefasses , mengen, Muschelschalen und manche
entspricht Fig. 64 No. 16, Seite 427 , der vermeint lichen vorhistorischen Ter-
Jacobi, Saalburg). Unter den iibrigen | rassen), sowie der schwarzen Erd-
zahlreichen Sigillata-Funden ist zu • platte, in der die meisten stecken, ist
nennen die Halfte einer Schale mit ' auf keine andre als die von mir XXI
der Figur des leierspielenden Orpheus, l S. 393 ff. besprochene Ursache zuruck-
ein grosses ornamentiertes Stuck mit | zufuhren. Auch die Lage eines noch
dem eingekritzelten Namen Gemclla, i nicht naher bestimmten, uralten Troges
mehrere grosse Stiicke mit Pflanzen- aus einem machtigen Eichenstamme
ornamentik, zwei Bruchstiicke mit einer | bei Buhl (Bahnwarterhaus) — ganz
erotischen Szene. schief und verkehrt und ohne jeden
Weitere Scherben entsprechen in I archaolog. Nebenbefund im Neckar-
Form nnd Dekoration den von Holder | kies gelegen — kann nur auf diese
a. a. 0. Taf. XIII 2, 3, 4, 11, XIV 2, 5, , Ursache zuruckgefiihrt werden. (Vgl.
XV 2, 7, 12, XVIII 5, 8, 9, 113, XIX 1, ahnliche Funde bei Jaumann- Sumlo-
3, 4, 10, 11, 22 XX 1, 5, 22 abgebilde- ! cenne S. 233, m). Der Trog hat 3
ten. Neben die aus fruheren Rotten- j Abteilungen und jede ist fast keil-
burger Funden bekannten TSpfer- formig ausgehauen mit einer schmalen,
stempel wie Verecundus, Reginw, j schlitzformigen Oeffnung dem Boden
Luteu8, Natur us tritt einer, der hier ! entlang, die in jedem Falle durch ein
noch nicht vertreten war, Tribocus j thalergrosses rundes Loch an der
der Triboker. Gew6hnliche Keramik Aussenseite (allemal in der Mitte jeder
kam in alien Thonarten vor, darunter I Abteilung) ausmiindet. Der Trog ist
einige fast ganz erhaltene Teller von I in der Sammlung.
der Form Jacobi, Fig. 60 Nr. 14, 15. | In allerjungster Zeit legte man beim
Das ganze Gebiet, von der Villa Erweitern eines Kellerraumes in Ross-
Planck an, ostwarts auf den anstossen- lewirts Manz Keller, ganz in der Nahe
den Aeckern des Planck und Stemmler, ' und fast auf der Hohe des KOnigl.
das durch kaum 60 cm tiefes Riolen I Landesgefangnisses (Kgl. Landesgef.
umgegraben wurde, sah geradezu uber- j 25,67 m RQsslewirts Keller ca. 23 m
silt mit rom. Scherben aus. (Vgl. XX, , iiber dem Neckarspiegel) den Innen-
315 und gleiche Funde, Jaumann-Sum- : raum eines rSmischen Bauwerkes bloss;
locenne S. 162, 191 und namentlich j der ausgegrabene Teil bildete ein Recht-
197.) — An metallenen Gegenstanden eck einer 1 m dicken und 2 m hohen
fanden sich eiserne Griffel (Jacobi, | Mauer ; dabei lag schwarz, weiss und
Tafel LXX No. 8 u. 9), eine Pfeil- 1 rot gestreifter Wandverpfutz, r6m.
spitze, einige Speerspitzen, 1 Wage Scherben und Ziegel. Ein Stuck eines
(Jacobi, Fig. 68 No. 2), ein Stuck eines I Wandverputzes hatte unter dem roten
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Museographie. 387
Farbanstrich ein eingekritzeltes Kreuz, • Das archaologisch und geologise h gleich
wie dasselbe oft auf den von scharfen ! interessante Bild wurde in freundlich-
Ecken befreiten, rundlich hergerich- 1 ster Weise in Augenschein genommen
teten Untersatzen von Terra sigillata- ' vom Univ.-Professor Gundermann-Tu-
Gefassen und anderen vorkommt, wo- , bingen so wie von Prof. Nagele-Tiibingen
von in der Sammlung viele Exemplare : und E. Sieber und anderen.
sind. Auch Nagel kamen vor mit I Dieses r6m. Bauwerk mit der Auf-
eigentumlicher roter Farbe nur an schichtung ist geometriscb aufgenom-
der glatten Flache des Kopfes, wie I men und wurde in den Stadtplan ein-
sie auch anderwarts hier gefunden gezeichnet, ebenso kurz vorher ein
wurde, ein Zahn, gebogen, wohl von ' rdmisches Fundament mit Hypokausten
einer Egge. An der ganzen Innen- in der Eberhardstrasse bei Heck-Johner
seite hatte das Bauwerk nocb deut- Neubau No. Ill, in welchem Studierende
liche Spuren des Verputzes und einen | der Univcrsitat unter Leitung ihres
30 cm bohen, ganz gleichmassig vor- eben genannten Lehrers ausser rom.
springenden Soekel. Genau 2 Finger I Wandverputz, Scherben u. s. w. auch
breit uber diesem Sockel, also in der- , eine Muschelschale ausgruben, zu der
jenigen Region, welche nicht in dem sich ein vorher aus dem rfimischen
Erdboden, sondern uber demselben Schutte herausbefordertes „geschlosse-
sich befand und welche also das Geh- 1 nesu Exemplar gesellt.
niveau bildete, begann eine uber 165 cm Diesen Sommer wurde in der Neckar-
hohe und 2 m breite Aufscbichtung ' halde, hinter dem Hause des Bezirks-
von 10 Streifen von grflberem und geometers Wendelstein eine Remise
feinerem Sand und Sandlehm ; unten gebaut ; im Fundament stiess man auf
am Sockel war die Streifung etwas 2 bronzene Halsringe, und eine sch6nc
gebogen. Lm Ganzen genommen hatte bronzene Dolchklinge, 14 cm lang und
die Aufschichtung eine gelbliche Farbe, , 6 cm breit ; die Funde lagen in nach-
wahrend unter ihr die Bodenschicht | ster Nahe einer „grabartigenu Ver-
dunkel, sehr humusreich und mit rom. , tiefung, welche da in die AnhOhe bez.
Kulturiiberresten versehen, ober ihr j in den Felsen eingehauen war. Die
wieder sehr humusreich, ebenfalls mit Vertiefung war mit brauner, einige
rom. Kulturiiberresten versehen und I Kohlenteile enthaltender Ackererde
am unteren Rande intensiv schwarz ausgefiillt, die sonst in der ganzen
war. Somit liegt die Sand- und Lehm- j Umgebung nirgends war ; ca. 1 m defer
sandaufschichtung eigentlich zwischen fand man in einer durch ihre „grau-
zwei romischen humusreichen Kultur- 1 schwarze" Farbe von der Umgebung
schichten. Auch hier auf der Hohe scharf abstechenden, ca. 80 cm breiten
von 23 m iiber dem Neekarspiegel ' Schicht, in der wieder alles rdmische
fanden sich, wie in 18 m Hflhe (Turn- 1 lag, eine Muschelschale, die aber hier
halle, Planck) und wie in fast samt- dicht am Neckar nichts seltenes ist.
lichen bis jetzt vor m einen Augen j Es wurden 3 kleine Henkelkriigchen
ausgegrabenen rom. Fundamenten und | von gelbem Thon (Jacobi, Fig. 59 No. 1,
rom. Schichten der niedereren Lagen . 2. 3) und ein kleines Hafelchen mit
Sumlocennes, Muschelschalen in der Hufeisendekorationen von braunem
oberen rdm. Triimmer enthaltenden I Thone und viele r6m. Scherben ge-
Schicht bez. im schwarzen unteren I funden. Das Hauptstuck des Fundes
Streifen derselben und in der Mitte aber war eine Urne in schrager Lage,
der Sandaufschichtung. Das Nieder- j teil weise noch mit einem zerbrochenen
8chlagsgebiet der hohen Aufschichtung j Teller aus gelbem Thone zugedeckt.
23 m uber dem Neekarspiegel ist | Die Urne ist aus schwarzgrauem Thone,
sehr schmal, nur ca. 80 Schritte breit | ist bei 40 cm hoch und bauchig (Vgl.
und massig gewSlbt, somit abschussig, , Jacobi, Tafel XXVIII No. 20), enthielt
so dass die hohe Aufschichtung wegen ! Knochen von einer weiblichen, er-
des raschen Wasserlaufes nicht ge- 1 wachsenen Person und kleinere Knochen
wShnliche Niederschlage zur Ursache i (Rippen. Fersenbein) eines neugebo-
haben kann ; dagegen sprache auch renen Kindes ; die Knochen zeigen
die Anwesenheit der Muschelschalen. I Spuren von Brand, auch lag ein im
Die Ursache ist die XXI, 393 genannte. Feuer geschmolzenes kleines Glasge-
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388
Museographie.
fass in der Urne ; ferner lagen Knochen-
teile neben der Urne, wohl weil sie
aus der Urne bei deren Lageverande-
rung einmal herausgefallen Bind. Weiter
fand sich dabei ein glatt abgeschliffener
unterer Teil (Kronenteil) eines Hirsch-
geweihes, wie solche hier mehrfach
vorkommen. Die Scherbe eines Ge-
fassuntersatzes, die neben der Urne
lag, tragt die eingekritzelten Buch-
staben RO.
Aus der Neuzeit eine schftne Feuer-
spritze, bemalt in weiss, rot, griin
u. s. w. mit Bildern aus der Mitte des
18. Jahrhdts. von Kiebingen; ebenso
ein holzerner Pflug.
(Dr. Paradeis.)
34 Heilbronn, Museum des historisohen
Vereins I S. 255, V, VI, XVII, XIX
—XXI.
Im Jahre 1902-3 wurde zunachst
die Ausgrabung der Wohnstatten des
steinzeitlichen Dorfs Grossgartach
fortgesetzt. Die Forschuog gait dies-
mal dem Nachweis, welchcn Zwecken
diese an Grundriss and In halt so ver-
schiedenen Untergeschosse gedient
haben Es ist der Nachweis gelungen,
dass Wohnhaus, Stall und Scheune
getrennt standen und zu einem Gehofte
immer mehrere Gebaude gehorten,
dass in den Aussenteilen des Dorfs
aber grosse Gehofte vom Einhaustypus,
welche Scheune und Wohnraum ver-
einigten, und rings urn die dadurch be-
grenzte Dorfanlage eine Menge einzeln
stehender kleiner Schober mit tiefen
Vorratsgruben, die haufig allein noch
ubrig geblieben waren, bestanden. Ein
Teil dieser Grabungen wurde in Gegen-
wart von Geb. R. Wagner, Prof Schu-
macher und Prof. Sixt vorgenommen
urn die in Grossgartach so haufige
gleicbmassige Miscbung linear ver-
zierter und stich- und strichverzierter
Scherben bis in die tiefsten Schichten
des ehemaligen Hiittenbodens einwand-
frei nachzuweisen. Dabei wurde ein
steinzeitliches, gestreckte Skelette ent-
haltendes Grabfeld angeschnitten, von
dem bis jetzt 2 Skelette mit Feuer-
steinmesser, Zierscheibe und kleinen
im Gro88gartacher Typus verzierten
Gefassen als Beigaben regelrecht aus-
gegraben sind. Im Marz 1903 wurden
im frankischen Graberfeld Hork-
heim 3 Bestattungen ausgegraben, von
denen eine in einer sorgfaltig gebauten
Grabkammer aus aufeinander geschich-
teten Muschelkalksteinen lag. Alie
3 Graber waren schon in alter Zeit
gedffnet und ausgeraubt worden. Es
fanden sich ausser den Skeletten nur
noch Getassreste und ein Messer. Von
den zahlreichen Brandhugeln der H al 1 -
stattzeit wurde bei Ilsfeld ein grosser
als Crematorium angelegter HQgel
vollkommen abgetragen, nm eventuell
Nachbestattungen nicht zu versaumen.
Auf dem Boden des Hugels fand sich
ein grosses eisernes Hallstattschwert
von Schilf blattform und seitlich eine
grosse Urne. Ein weiterer grosser
Brandhugel wurde auf dem Heuchel-
berg ausgegraben, der muldenformig
in den Boden eingeschnitten ausser
weisser Brandasche eine Menge von
Knochen ergab. Unweit derselben
wurde ein stein zeitlic her Grabhugel
geoffnet, auf dessen Grund in einem
in den gewachsenen Boden eingeschnit-
tenen Flachgrab ein gestrecktes Ske-
lett mit schnurkeramischer Vase und
Feuersteinmesser lag. Von einem
weiteren steinzeitlichen Einzelgrab bei
Bockingen wurde die Grabbeigabe, ein
undurchbohrtes Steinbeil aus Serpentin
erhoben. Auf den Wunsch von Herrn
Geh. R. Voss wurde eine Aufnahme der
Salzquellen von Wurttembergisch
Fran ken gemacht, die in der Hall-
stattzeit mutmasslich freien Ausfluss
gehabt und Veranlassung zu Brique-
tageanlagen gegeben haben konnten.
Zur Demonstration eines Vortrags im
hist. Verein f. Wurtt. Franken wurde
ein Modell eines Briquetage aus Ziegel-
masse angefertipt. Zwischen Gross-
gartach und Nordbeim wurden 2 Flach-
graber aus der La Tenezeit, ein
| Frauengrab und ein Kindergrab sorg-
| faltig ausgegraben und der Schadel
und die Beigaben gewonnen. Auf
stadtischem Grund und Boden wurde
bei der Fundamentierung des neoer-
stellten Heilbrunnens an der Kilians-
kirche die Ausgrabung von einer Menge
von mittelalterlichen Schadeln
veranlasst, die das interessante Resultat
ergaben, dass damals brachycephale
und dolichocephale Bevolkerung sich
noch getrennt hielt und getrennt be-
graben wurde.
A us diesen Unternehmungen sind
dem Museum folgende Gegenstande
zugeflossen :
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Museographie.
389
1) Steinzeit. 2 gross© mit Spiral-
linien verzierte Gefasse, 2 stich- und
8trichverzierte Gefasse, ein Krug mit
Standboden, ein stich- und strichver-
zierter Kochtopf der Rossener Art,
Mahlsteine, Beile, Knocheugerate, Pfeil-
spitzen etc. von Grossgartach, ein Stein-
beil aus Serpentin von Bdckingen, ein
Steinbeil und Feuersteingerate aus den
Dolmen bei Liibeck (Geschenk). Li-
nearverzierte Scherben von der Heil-
bronner Niederlassung beim Kaferflug.
Ein durchbohrtes Steinbeil von der
Niederlassung bei Frankenbach. Eine
grosse mit schnurkeramischem weiss-
gefulltem Muster verzierte Urne, von
einer den Zonenbecbern ahnlichen
Form.
2) Jung ere Bronzezeit. Aus
einem Hugel mit Steinsatz eine tiache
Henkeltasse aus Bronzeblech und ein
Bronzemesser.
3) Aus der Hallstattzeit eine
grosse schwarze unverzierte Graburne
von 29 cm Hone und 35 cm Bauch-
durchmesser, ein Schwert von Schilf-
blattform aus Eisen, 95 cm lang. Das
Modell eines Briquetage zur Salzge-
wionung wie im Seillethal mit 15 Ori-
ginalstucken aus Bourthecourt.
4) Aus der LaTenezeit 1 hohler
Halsring, ein massiver Halsring mit
Stempelenden, 2 glatte massive Arm-
ring e, ein eisernes Halsband mit darauf
aufgereihten blauen Glasperlen, eine
Friih-La Tenefibel aus Bronze und
eine ebensolche aus Eisen.
5) Aus dem Mittelalter Gefasse
von karlingiscber Art, ein Schwert mit
kreuzfdrmigem Griff, eine Menge von
brachycephalen Schadeln, ein stad-
tisches Aichmass und alte hdlzerne
Handwerksgcrate. (Dr. Schliz)
BacLen.
37 Konstanz, Rosgarten - Museum I S.
255, II— XXI.
I. Romisches. Im Mai 1902 war-
den unter den Fundamenten eines ab-
gebrochenen Hauses am Stefansplatz
Nr. 9 nebeueinander Hegende Skelette
aufgedeckt. Bei einem stand hinter
dem Kopf eiu Henkelkrug mit engem
Ausgu8S(19cm hoch, 12,5 cm Durchm.)
und eine Schale (6 cm hoch, 13,5 cm
Durchm ), beide aus bell em hartge-
branntem Tbon. Ferner fand sich im
umgebenden Erdreich ein donnwan-
diger Becber ana feinem schwarzem
Thon mit eleganter Barbotinverzie-
rung (Blattornament), eine Armbrust-
Fibula and kleine Sigillatascherben.
Weiter westlich kamen ferner noch
drei Graber, eines mit dachfdrmig, 2
mit kistenfOrmig gestellten Ziegelplat-
ten umgeben, zum Vorscbein. Sie
enthielten wohlerhaltene 8kelette, je-
doch obne Grabbeigaben. Die Fund-
atiicke kamen samtlich ins Rosgart en-
museum.
II. Mittelalterlicbes. You Ge-
genst&nden aus dem 15. Jahrb. kamen
ins Museum : Eine bemalte Dielenwand
ans einem Hause in der Zollernstraase
mit Daretellung vou kampfenden Un-
geheuern, eine Zimmerture mit goti-
scher Flachschnitzerei, glatte mebr-
farbifie Fliesse und einige Waffenreste,
in Konstanz und Meeskirch getuodeu.
III. NeuereZeit. Aus dem 16. und
17. Jahrb. eine bolzgeschnitzte Ma-
donna, eine St Anna selbdritt, eine
Decke mit Figurenstickerei , Ofen-
kacheln mit Darstellung der Sinoe,
2 Bibein, einige Urkunden, ein Teil
einer handschriftlichen Konstanzer Bis-
tumschronik. Aus dem 18. Jahrh. ein
ewiges Licht und 2 Mrssk&nnchen,
2 Spiegel, 2 Koustanzer Portraits. Aus
dem 19. Jabrb. verschiedene mili-
tariscbe Uniformstucke und eine An-
zabl Munzen. (0. Leiner.)
Ueberlingen, Kulturhistoriaohea und 38
Naturaiien-Kabinet I S. 256, IV— VIII,
X-XXI.
Nur wenige Gegenstande wurden er-
w orb en; so eine kleine Kollektion Ab-
bildungen der Heidenlocher bei Gold-
bach und einiger Partien aus den alten
Festungsgraben ; ferner ein Paar Hotzen-
walder Strumpfe, und endlich eine
Sammlung Muscbeln und Schnecken
der Ueberlinger Gegend, sowie einige
Munzen. (Lachmann.)
Karlsruhe, Grossh. Sammlungen fiir 42
Altertums- und Vblkerkunde I S. 255,
II- XXI.
Im August 1902 wurden im Gemeinde-
wald von Helmsheim, Amt Bruch-
aal, 4 grdssere GrabhQgel (18 —
25 m Durchm.) untersucht. Sie er-
wiesen sich als n e o 1 i t h i 8 c h , liegende
Hocker (wo noch Skelettreste vorhan-
den) ; Thongefasse (grosse Becher mit
Bandverzierung etc.), geschliffeneStein-
werkzeuge (ein kl. Feuerstein). Im
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Museographie.
September folgte die Ausgrabung eines
alemannischen Reihengraber-
felds (36 Graber) bei Rheinheim,
Amt Waldsheit in der Nahe dortiger
romischer Baureste, bei welcher Ge-
legenheit der von Bauern gefundene
lohalt von 2 Grabern der Hall-
stattzeit im nahen Dangstetten (4
Thongefasse, 2 gestanzte Giirtelbleche,
Hals- und Armrioge von Bronze, grosse
Perlen von Gagat) erworben wnrde.
Endlich wurde die schon im vorigen
Bericht berubrte Untersuchung einer
Grabhiigelgruppe der Hallstatt-
zeit im Gemeindewald von Wahl-
wies, Amt Stockacb, zu Ende gefQbrt.
Es waren 10 Hugel von 14—28 m
Durcbm. und 0,40—3,10 m Hohe mit
farbig verzierten Thongefa&sen und
Stucke von Bronze, Eisen und Gagat.
Zuwachs der Altertumer-
S a m m 1 u n g 228 Nummern, darunter
die Fundstucke aus den genannten
Ausgrabungen : Romanische Ornament-
steine aus den Burgruinen von Kepp en-
bach bei Emmendingen und Oberschupf,
Amt Boxberg, gotiscbe Ofenkacheln
von Keppenbach und von der Hoch-
burg, Heiligen-Figuren von Holz und
Thon aus dem 16. — 17. Jahrb. von der
Bodenseegegend ; Abguss des grossen
Sandstein - Crucifixus auf dem alten
Friedhof von Baden-Baden von Niko-
laus von Leien 1467 ; vergoldete Jup-
piterfigur (Ende 17. Jabrh.) aus Metall
in doppelter Lebensgrosse vom Dach-
first des Schlosses in Rastatt (an deren
Stelle eine Copie, wieder aus vergol-
detem Metall, auf das Schlossdach
gestellt wurde), u. a.
Zuwachs des Badischen Bilder-
archivs 331 Nummern, Zeicbnungen
und Photographien.
(E. Wagner.)
45 Mannheim, Verelnigte Sanmlungen
des 6ro$$h. Antiquariuma und Alter-
tumsvereins I S. 258, II— XXL
Unternehmungen. Die systematischen
Ausgrabungen auf dem Graberfeld am
westl. Dorfausgang von Feuden-
heim (vgl. Museogr. XI, XX u. XXI)
konnteu der Boden- und Besitzver-
haltnisse wegen nur in beschranktem
Masse weitcrgefiihrt werden. Es er-
gaben sich nur drei weitere fruhger-
manische Graber in 1,3 m Tiefe. Im
ersten ein Skramasax, ein kleineres
Messer, eine Lanzenspitze, ein Schild-
buckel, eine Eisenschnalle und ein
kleiner grauer Topf ; im zweiten Reste
von zwei Beinkammen, ein Bronze-
sporn, ein Feuerstahl mit Feuerstein,
zwei bronzene Riemenzungen und ein
Eisenstabchen mit ringf6rmiger Oese
am einen Ende ; im dritten eine Fran-
cisca, eine Pfeilspitze, eine bronzene
Riemenzunge und ein rechteckiges
Bronzebeschlage mit vier Nietnageln.
Al8 Einzelfunde eine schwarze Urne
mit Viereckverzierung und eine Pfeil-
spitze mit langen Widerhaken. — Eine
neue Erscheinung war, dass sich auf
demselben Platze auch Flachgraber
aus der Bronzezeit fanden. Von
vier Bestattungen (in 1 m Tiefe) ent-
hielten nur zwei Beigaben, die eine
zwei Radnadeln (wie Lindensdimit,
A. u. h. V. 1, IV, 4, 1) und zwei
Spiralarmbander nebst einem glatten
bauchigen Napf von schwarzlichem
Thon, die andere einen glatten Arm-
reif, dessen Endcn in Spiralscheiben
von 3 cm Dm. auslaufen, ahnlich
Lindenschmit a. a. O. I, V, 4, 2.
Bei dem fur die neuen Eisenbahn-
anlagen z wise hen den Haltepunkten
Seckenheim und Friedrichsfeld
vorgenommenen Erdabhub (vgl. Mu-
seogr. XX) wurden in dem Dunenge-
lande ofter wieder Feuerstellen mit
Scherbenresten, einzelne auch mit
einer etwa 2 qm grossen Pflasterung
mit fa ust grossen Steinen blosgelegt. Sie
lagen zu tief und zu weit auseinander,
als dass eine planmassige Ausgrabung
moglich gewesen ware, andrerseits er-
schwerte der rasch fortschreitende
und alles zerstSrende Betrieb mit dem
Trockenbagger eine genaue Beobach-
tung der Fundtatsachen ; es konnten
nur Scherben gesammelt werden, die
zumteil von sehr grossen Bronzezeit-
Topfen herriihren. An zwei Stellen
konnten sicher Bestattungen nachge-
wiesen werden; von der einen kamen
die Beigaben — zwei Bronzespiral-
armbander — in die Sammlung; von
der Leiche war nichts erhalten als
die in den Armbandern steckenden,
durch den Rost konservierten Knochen-
teile. — Zwischen der Haltestelle und
dem Dorfe Seckenheim wurden auf
der hSchsten Erhebung des dortigen
Gelandes, Hochstatte genannt, um-
fangreichere Nachgrabungen vorge-
nommen. Der in der Nahe stehende,
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Museographie.
391
alte -Kloppenheimer Brunnen" weist
auf das gleichnamige Dorf hin, das
dort gestanden hat, aber schon im
Mittelalter ausgegangen ist. Die Gra-
bungen ergaben, dass der Boden dort
stark durchwuhlt ist, doch fanden sich
auch einige unberiihrte Skelettgraber,
aber ohne Beigaben. Zerstreute Scher-
ben weisen auf zerstOrte rdmische
und vorrdmische Bestattungen hin,
aus8erdem ergab sich nur ein gut er-
haltenes Grab und zwar aus der
alteren Bronzezeit, enthaltend eine
grosse bauchige Aschenurne und 7
kleinere Thongefasse, die teils darin
lagen, teils daneben standen. Sichere
Spuren des genannten Dorfes fanden
sich nicht. — Wahrend im Juni 1901
im siidlichen Teile des Dorfes Secken-
heim (vgl. Museogr. XX) friihger-
manische Graber entdeckt wurden,
fand sich neuerdings ein ebensolches
Grab erf eld westlich ausserhalb des
Dorfes in einer vom Maurermeister
Voss angelegten Kiesgrube. Es wurden
bis jetzt fiinf Graber festgestellt,
davon zwei gest5rt, zwei ohne Bei-
gaben und beim fiinften Skelett in
80 cm Tiefe eine eiserne Giirtel-
schnalle und eine graue Urne mit
horizontalen Riefen. Fur weitere Nach-
grabungen standen bis jetzt keine
Mittel zu Gebote. — Auch in E din gen
wurden fruhgermanische Graber unter-
sucht im Garten des Werkmeisters
Schnetz, nahe bei dem Graberfeld,
das i. J. 1888 (vgl. Korr. V, 179 und
VI, 20) von uns ausgegraben wurde.
Auch an der neuen Stelle liegen zwei
Schichten Graber iibereinander, nur
die untere hat Beigaben: ein grosses
Skelett mit Eisenmesser, ein anderes
mit Thonperlen, ein drittes mit einem
feinen Bronzeschnallchen und mit
einem Eisenmesserchen. Die Stelle
ist teils uberbaut, teils zum Garten
verwendet, so dass eine weitere Nach-
grabung unmoglich ist.
Bei der Legung der Wasserleitung
in Ladenburg wurden verhaltnis-
massig wenige Funde gemacht: wir
beobachteten in der Muhlgasse einen
rdmischen Keller von 2,5 X 3,75 m
Grundflache mit einem 1,5 m breiten
Zugang; ein Bruchstiick einer runden
Saule und von einem rechteckigen
Pfeiler mdgen zu demselben Bau ge-
h6rt haben. Zwei grosse (21 X 24 cm)
Ziegelplatten mit schSnem Stempel
der XXIV. Cohorte, eine gut erhaltene
Mittelbronze des Trajan (Cohen 639)
und ein Tischfuss, aus Sandstein
gedreht, konnten von uns nicht er-
worben werden. — Die in Aussicht
stehende Kanalisation der Stadt wird,
weil sie mehr in die Tiefe geht, voraus-
sichtlich inter essante Fundtatsachen
ergeben.
Zuwachs: Nach dem in den „Mann-
heimer Geschichtsblatternu Jahrgang
1903 allmonatlich veroffentlichten Ver-
zeichnis betrug der Zuwachs an
Gegenstanden aus dem Altertum
im Ganzen 41 Nummern, darunter
ausser den oben genannten Stiicken
ein altgriechischer Bronzehelm korin-
thischer Art aus dem Alpheios bei
Olympia und fruhgermanische Gra-
berfunde von Schwetzingen (Hof
der Aktienbrauerei, vgl. Museogr. VII
und XVIII) : Spatha, Sax, zwei Lanzen-
spitzen, ein Bronzering, ein zweiseitiger
Beinkamm, eine graue Urne und eine
schwarze Henkelkanne, beide verziert.
Aus Mittelalter undNeuzeit
249 Nummern: Architekturteile von
abgerissenen Mannheimer Hausern,
Skulpturen in Stein, Holz, Metall und
Gipsabguss, Porzellau und Thonge-
schirre, Glaser, Hausrat, Mobel, Tep-
j piche, Kleider und Schmuck, Waffen
aus dem 16. — 19. Jhdt, militarische
Uniformstucke, Uhren und wissen-
schaftliche Instrumcnte, Zunftalter-
tiimer u. a. m.
Munz8ammlung 4 Nummern,
1 darunter ein vorzuglich erhaltenes
1 Didrachmon von Elea, das im Rhein
, bei Frankenthal gefunden wurde.
Die ethnographische Abtei-
lung erfuhr einen Zuwach von 28
Nummern, aus Mexiko, Siidamerika
und China.
Bildersammlung 111 Stuck,
Portrats und geschichtliche Darstel-
lungen, ^tadte- und Landschaftsbilder,
Plane und Landkarten.
Archivalien 14 Nummern und
Bibliothek 342 Werke.
Bei der Ausstellung, die an-
lasslich des. im September 1903 hier
tagenden Kongresses fur Arbeiter-
wohlfahrtseinrichtungen veranstaltet
wurde, beteiligte sich der Altertums-
verein mit einer Sammlung von Mann- -
heimer Stadtplanen zur Darstellung
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, IV.
27
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392
Museographie.
der baulichen Entwicklung der Stadt,
mit einer Auswahl von Kupferstichen
zur Veranschaulichung der Mann-
heimer Kupferstecherei im 18. Jhdt.,
mit einer nach kunsthistorischen und
techni8chen Gesichtspunkten getroffe-
nen Auswahl von Frankenthaler Por-
zellan sowie durch Einrichtung eines
vornehmen Mannheimer Zimraers aus
der Zeit Karl Theodors.
Die vereinigten Altertumersamm-
lungen waren wahrend des J ah res
1902/03 von 2500 Personen besucht;
im Winter sind die leider nicht heiz-
baren Raume fiir den allgemeinen
Besuch nicht gedffnet. — Ausser den
allmonatlich erscheinenden „Mann-
heimer Gesichtsblattern" erhielten die
Mitglieder als weitere Vereinsgabe
den IV. Band unserer „Forschungen
zur Geschichte Mannheims und der
Pfalzu: Karl Ludwig, Kurfiirst
von der Pfalz, von K. Hauck
(im Verlag von Breitkopf u. Hartel,
Leipzig, 6 Mk.). (K. Baumann.)
Mittelrhein.
50 Darmstadt, Qrossherzogliches Museum
I S. 263, III, XV1L-XXI.
Erwerbungen der Kunst- und Alter-
tum8sammlungen im Jahre 1902.
A. Archaologische Sammlung.
1. Praehistorische Altertiimer.
1 fragmentierte Radnadel, gefunden im
Distrikt Suhlenkopf der Oberforsterei
Windhausen zu Romrod und von dieser
iiberwiesen ; 1 grosse La Tene - Urne,
gef. in Leeheim; 1 Steinbeil, ca. 8 cm
lang, gef. in der Gemarkung Ritters-
hausen bei Heppenheim a. d. B., Ge-
schenk des Spezereihandlers Georg
Bisch II. daselbst ; La Tene-Fund von
dem Grundstiicke des Hefefabrikanten
Franz Joseph Bonn in Eberstadt, an
der Strasse nach Pfungstadt, bestehend
aus 1 grossen Thonflasche, ca. 35 cm
hoch, am Hals beschadigt, dem unte-
ren, noch 16 cm hohen Teil eines
zweiten Gefasses, 2 eisernen Beschlag-
8tiicken, einem eisernen Messer mit
plattem, runden Griff, einem weiteren
mit Griff in Form eines Schlangen-
kopfes, 2 fragmentierten eisernen Fi-
beln, Resten einer ganz feinen und
einer grdberen Bronzekette, Resten
einer Bronzefibel und eines Bernstein-
* ringes, einem eisernen Beschlagnagel
mit breitem Kopf und einem nicht mehr
zu bestimmenden verschmolzenen Eisen-
gegenstand.
2. Romi8che Altertiimer. Grab-
fund von. der Gemarkung Esch bei
Berkach (Gross-Gerau) : 1 ca. 25 cm
hohes Thongefass des Typus Koenen
T. X, Nr. 3, oben blauschwarz, unten
hellgrau, mit Schmuck von senkrechten
Schlicklinien, 1 ca. 11 cm hohes Ge-
fass aus rotgebranntem gelben Thon,
der obere Teil gerauht, 1 weissgefarb-
ter zweihenkliger Krug aus gelbem
Thon, 1 rundbauchiges Glasflaschchen,
am Hals beschadigt, 1 Lampe aus rot-
gefarbtem Thon mit dem Stempel
STROBILI.
B. Munz8ammlung. Goldgulden
Theoderichs II, Erzbischofs von Koln,
fur Bonn; Funf- und Zweimarkstiick
auf das 50jahrige Regierungsjubilaum
des Grossherzogs von Baden; 2 sil-
berne Groschen Landgraf Ludwigs I
von Ilessen mit Contremarkierung
(Braunschweiger Lowe); Medaille auf
das lOOjahrige Jubilaum des Eulbacber
Marktes; 1 Handelspfennig, gef. bei
Ausgrabungen in der ehemaligen Abtei
Seligenstadt ; 1 bronzene Preismedaille
| der Weltausstellung in Chikago, den
I Grossherzoglichen Ministerien des In-
I nern und der Finanzen verliehen und
I von diesen iiberwiesen ; silberne Me-
daille des Grafen Christian August
von Solm8 - Laubach auf die Geburt
des zweiten En k el 8, 1769; Mittel-
bronze des Vespasian, Rv. AEQUITAS
AUG., gef. auf Esch bei Berkach
(Gross-Gerau), Geschenk des Herrn
W. H. Diehl, Gross-Gerau ; Taler von
Batenburg, gef. im Rhein bei Mainz,
iiberwiesen von der Eisenbahndirektion
Mainz; Bronzeroedaillon mit dem Bild-
i nis Heinrichs IV von Frankreicb, ver-
goldet; Friedberger Taler, Konrad
Low zu Steinfurt, 1623; 100 Stuck
nummi tincti der spaten romischen
Kaiserzeit, gef. in der Gemarkung Sien
bei Fischbach a. d. Nahe.
C. Kunstgewerbliche Samm-
lung. Eingelegtes Schrankchen mit
j Doppeltur, Saulenvorbau, geschnitzten
' Aufsatzen und Nischen ; 1 italienischer
Tisch; Stollenschrank, vielleicht aus
Westfalen; Kachelofen aus den Vier-
landen bei Hamburg, ca. 1760 ; Lunette
von Giovanni della Robbia: S. Apol-
lonia von zwei Engeln verehrt, von
einem Hause in Florenz; Christus als
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Museographie.
393
Schmerzensmann, Art des Andrea della
Robbia, aus einer Lunette, ehemals in
der Kirche zu Montepulciano ; Floren-
tiner Renaissance-Schrank roit Pilastern
und Karyatiden; 1 gotische Truhe; 1
italienischer Kredenzschrank ; 2 italie-
nische Renaissancestiihle ; 1 gotisches
Kissen aus Goslar mit farbiger Appli-
kation auf schwarzem Grunde; 2 go-
tische Chorstuble.
D. Sauimlung hessischer Lan-
desgegenstande. 4 Truhen, ge-
schnitzt, resp. eingelegt ; 1 Bauerntisch
aus Laubach ; 3 ledergepolsterte Stuhle
aus der Kirche zu Gutter sbach i. 0. ;
1 eiserne Ofenplatte von 1665 mit der
Darstellung der Hocbzeit zu Kana;
1 silbernes Schutzenkleinod, daran die
Figur des 11. Sebastian, in ornamen-
tiertem Lederfutteral, aus Homburg
a. d. Ohm ; 1 gotiscbes Lesepult aus der
Stadtkirche zu Gross-Umstadt ; 2 zin-
nerne Abendmahlskannen aus der Kirche
zu Guttersbach i. 0. ; 1 zweiseitige
steinerne Gussform fur Metallbeschlag,
auf beiden Seiten die Jahreszahl 1584 ;
1 Taschentuch mit der lithographierten
Darstellung des Hambacher Festes und
den Bildnissen der bedeutendsten Teil-
nebmer, Geschenk des Herrn Regie-
run gsr at s Gutmann ; Brautschmuck aus
Frauenheck; 1 reichgescbnitzter Grund-
hobel; verschiedene Bestecke.
E. Gemaldegallerie. August
Noack: Das jiingste Gericht, Kopie des
Wandgeraaldes in der Stit'tskirche zu
Wimpien, Oelgemalde ; Ludwig v. Hof-
mann: Frau am Meer, Oelgemalde;
Eugen Kampf: Landscbaft bei Nieu-
port, Oelgemalde ; Richard Hoelscher :
Feierstunde, Oelgemalde; Heinz Heim:
Mahlzeit im Pfrundnerhaus , Oelge-
malde.
F. Ethnographische Samm-
lung. Lasso und Bola aus Lima in Peru,
Geschenk des Herrn Oberstleutnant
Oldenbug, Darmstadt; Waffen, Trom-
meln , Schnitz- und Flechtarbeiten aus
Deutsch-Ostafrika, Geschenk des Herrn
Freiherrn v. Nordeck zur Rabenau,
Leutnant in der Kaiserlichen Schutz-
truppe; Tanzmaske, Idol und Waffen
aus Neu- Guinea, als Geschenk der
deutsch-australischen Neu-Guinea-Ge-
sellschaft zu Brisbane iiberreicht von
Herrn Konsul v. Ploennies ebendaher.
G. Kabinet der Kupferstiche
und Handzeicbnungen. Hecht,
William : Radierung nach Jakob v. Ruis-
dael, der grosse Wald; Heinz Heim:
Sonntag im Odenwald, Heliogravure
nach dem Oelgemalde, Geschenk des
Herrn Photograph Weimer in Darm
stadt; 67 Kupferstiche, Aquatintablat-
ter und Lithographien alter er Meister,
Geschenk des Herrn Oberkonsistorial-
prasident Buchner hier; Heinz Heim:
4 Knaben beim Frub stuck, Original -
zeichnung; 4 Originalradierungen von
J. Israels; 3 Lithographien von Lunois;
Bertrand: Radierung nach Rops, le
scandale; Rops: l'incantation, Origi-
nalradierung ; Nicholson : Portrait von
Whistler, Farbenholzscbnitt ; H. Voge-
ler: Originalradierung, Friibling; Meu-
nier: Kopf eines Minenarbeiters,
Litbographie ; Hans Thoma: Land-
schaft mit Hahn, Algrapbie; Fr. Boehle:
Krahender Hahn, Originalradierung;
W. Unger: Radierung nach Stucks
Bacchantenzug. Ausserdem mehrere
grossere Publikationen , Lieferungs-
werke und Photographien nach Kunst-
werken. (I. A.: Dr. M tiller.)
Hanau, Museum des Geschichtsver- 52
eins I S. 262, II -XI, XIII— XXI.
Die Neuordnung und Katalogisierung
der Hammlung ist auch im vei*Hossenen
Jahre weitergefiihrt worden. Die
Wiederaufstellung der Funde aus
Grosskrotzenburg, die zum Teil nach
Freiburg if'Br. versandt werden mussten,
soil nunmehr auf Grund der Einteilung
erfolgen, die in der jiingst erschienenen
Abteilung des Limeswerkes „Das Kastell .
Grosskrotzenburg" vom Streckenkom-
missar Dr. Wolff durchgeftihrt wor-
den ist. —
A. Rtimisehes: I. Die in den
beiden letzten Museograpbien erwahnte
Hanauer Gigantensiiule ist endlich voll-
standig zusammcngesetzt. Die Art der
bei dem Abschluss der Grabungen
auf dem „Bosen Feldu in der Ge-
markung Butterstadt (August 1902)
erhobenen Saulenreste lasst keinen
Zweifel mehr daran aufkommen, dass
wires nicht mit einer, sondernjeden-
falls mit zwei Gigantensaulen, die
vielleicht auf einem Fundamente er-
richtet waren, zu thun haben. Leider
ist kerne von ihnen vollstandig erhalten.
Nur eine Reitergruppe ist vorhanden;
von dem zweiten ViergStterstein
haben sich nur wenige schwer be-
stimmbare Stiicke gefunden.
27*
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394
Museographie.
II. Dass derartige Sauien in dem
in der Zeit der romischen Okkupation
mit zahlreichen Einzelgeh5ften be-
setzten Gelande siidlich der „Hohen
Strasseu nicht selten waren, beweist ein
Gelegenheitsfund, der unserm Museum
im Mai 1903 zuging. Die Kirche in
Wachenbuchen (5 km NW. von Hanau,
S. der „Hohenstra8seu) wurde im ver-
gangenen Jahre umgebaut. Dabei fand
sich im Mauerwerk des Chore, 1 m
20 cm iiber Terrain, ein vollstandig
und sehr gut erhaltener ViergOtter-
altar. Er zeigt fast dieselben Masse
wie der zu Butterstadt gefundene und
besteht aus demselben Material. Die
vier Relief bilder (Ganzfiguren) sind
recht gut erhalten: Juno, Merkur,
Minerva, Herkules. Leider findet sich
auch auf dieser Ara keine Spur einer
Inschrift. Siidlich Yon Wachenbuchen
wurde schon vor Jahren eine rOmische
Villa festgestellt. Vermutlich ist der
Altar von dort als Baustein ver-
schleppt worden. Er ist als Rand-
stein bei dem Bau des anscheinend
aus dem Ende des 17. Jahrhunderts
stammenden Chors benutzt und nach
aussen bin sorgfaltig mit kleinen Stcinen
und MOrtel verkleidet worden.
III. Leider haben die vielversprechen-
den Arbeiten im „Roten Berg", auch
„Heidenbergu genannt (Gemarkung
Eichen), wo im Januar und P^ebruar
1902 eine grosse und in manchen Teilen
wohlerhaltene Villa rustica festgestellt
wurde, nicht weitergefuhrt werden
k6nnen. Die in der Museographie XXI
S. 401/402 erwahnten Verhandlungen
scheiterten samtlich an dem Eigensinn
der Grundstucksbesitzer, die sich auch
auf einen vorteilhaften Gelandetausch
nicht einliessen. —
IV. Anfang November 1903 wurde
in der Plangasse zu Mittelbuchen
(NNW. v. Hanau) bei der Anlage eines
Kellers im Hause des Landwirts K.
Giesel I. ein rdmischer Ziegel-
ofen entdeckt. Die Ausbeute war
sehr gering, da ich erst benachrichtigt
wurde, als der Keller fast vollendet
war und iiber den Umfang der ganzen
Anlage nichts Sicheres mehr festzu-
stellen war. Sie liegt ca. 400 m Qst-
lich der in Mus. XXI S. 402 erwahnten
rOmischen Ansiedlung auf der „Staedter
Hohl".
B. Praehistorisches (vgl. das
von mir in Mainz erstattete Referat,
im Auszug gedr. im Correspondenzbl.
des Gesamtvereins 1903 No. 10 u. 11
S. 204/205 und im Bericht iiber den
3. und 4. Verbandstag 1903 S. 41 ff.)
I. Unternehmungen (von Nov. 1902
bis Jan. 1904). Die AuBgrabungen, die
im angegebenen Zeitraum vorgenommen
wurden und die gegenwartig noch fort-
dauern, ergaben aus Wohngruben und
Grabern zahlreiche Funde, die teils
der neolithischen, teils der Halistatt-
und La Tene-Periode angehOren. Sie
erstrecken sich samtlich auf das Ge-
lande nOrdlich von Hanau, zwischen
Kilianstadten- Windecken und Mar-
kobel, d. h. auf die Gemarkungen
Ostheim, Eichen, Butterstadt, Hirz-
bacherh6fe und Baiersrflderhof sowie
auf den Windecker Stadtwald und
den Eicher Gemeindewald.
a) Diese Gegend ist von Westen
nach Osten von zwei Bodenwellen
durchzogen. Die aussere Bodenwelle
verlauft im Bogen, ungefahr Yon Kilian-
stadten ausgehend, iiber Windecken
nach Nordosten bis zum Viehberg,
von da zum Pfingstberg und dann
nach MarkObel. Die innere zieht vom
Wartbaum bei Windecken iiber den
Tannenkopf bei Butterstadt nach dem
Braunsberg und Kammerborn bei
„Hirzbacher H6fea und trifft mit der
sfherst genannten bei Mark 6b el zu-
sammen. Ueber diese innere Boden-
welle fiihrte vom Wartbaum aus in
der altesten Zeit die „Hohe Strasse".
Ungefahr in der Mitte dieses Bogens
lag vordem ein grosseres rtimisches
GehOft, und vor diesem stand, nur
58 m nach Sudosten entfernt, eine aus-
gedehnte Denkmalsanlage, die Butte r-
stadter (Hanauer) Gigantensaule.
Westsiidwestlich Yon diesem Punkte,
und zwar nur 50 m von dem rSmischen
Gehftfte entfernt beginnend, hat eine
grosse praehistorische Ansiedlung ge-
legen, die, nach den Fundstiicken zu
urteilen, von neolithischer Zeit bis zur
La Tene-Periode bewohnt gewesen
sein muss, und der sodann die rdmische
Besiedelung gefolgt ist. Es sind im
ganzen 4 Gruppen von Wohngruben
naher untersucht worden. Die Fund-
stiicke aus Gruppe 1 und 2 (die sich
dem rOmischen GehQft zunachst be-
finden) sind gleichartig : Neben einigen
Steinmeisseln, Spielzeuge, bearbeitete
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Museographie.
395
Steine und ein kleincs muldenformiges I
mit OesenlSchern versehenes Gefass- j
chen, eine grosse Menge glatter Scher- '
ben und eine Masse schfin mit Stich- 1
und Strichornamenten in der man- 1
nigfaltigsten Komposition verzierter
Gefassbruchstucke aus sehr feinem
dunkeln Thon (Niersteiner Typus). '
Die Gefasse, denen diese Bruchstucke ;
angehort haben, miissen z. T. sehr '
merkwiirdig gestaltet gewesen sein. i
Die Wohngruben der 3. und 4. Gruppe I
ergaben Funde, die ganz anders ge- 1
artet sind. Ausser einigen Steinmeisseln |
fanden sich fast nur Scherben von {
dickwandigen, entweder glatten oder
nur durch einfache Wulste und Bander*'
oder durch einfache Punktierung ver-
zierten Gefassen. Die meisten Gefasse
sind vermutlich sehr gross und tief|
gewesen ; doch wurde in einer Grube i
der Gruppe 4 auch die Halfte eines ,
kleinen tassenartigen Gefasses, diinn- (
wandig und ohne jede Vcrzierung,
gefunden. Diese Funde gehoren wohl
samtlich der La Tene-Periode an. i
1250 m von dieser Ansiedlung nach ,
ONO. entfernt, betindet sich auf dcm
Braunsberge, der eine umfassende ,
Uebersicht iiber das Gelande besonders (
nach O. und NO. zu gewahrt, eine
zweite praehistorische Niederlassung, '
die ebenfalls lange Zeit hindurch be- I
siedclt gewesen sein muss. Auf der
Hohe des Braunsbergs fanden sich in
suddstlicher Richtung nach dem Feld-
distrikt Kammerborn bei Hirzbacher
Hofe zu zahlreiche Wohngruben, wah- i
rend nach Nordwesten bin ein ziemlich
ausgedehntes Graberfeld konstatiert I
wurde. — Aus Wohngrubc 1 gelang ,
es, einige Gefasse vollstandig zu Tage
zufSrdern: ein grosses, glattes, bechcr-
formiges Gefass ohne Standboden, I
Oesen und Henkel (Zonenbecher),
dessen Hohe 24 und dessen oberer
Durchmesser 21 cm betriigt, ferner
zwei kleine Niipfchen, einige Stein-
meissel und Feuerstcinstueke. — Aus
den Grabern wurden die Reste mehrerer
dunnwandiger, hartgebrannter Gefasse
aus hellem und dunkelem Thon sowie
Teile mehrerer Bronzetibeln und
Bronzeschmuckstucke, darunter auch
eine gut erhaltene griine Glasperle,
erhoben.
Anders geartet sind die Funde, die
wir schliesslich in einer vorgeschicht-
lichen Ansiedlung machten, die sich
in dem Gemeindebezirk Hirzbacher
Hirfe, Distrikt Kammerborn (1250 m
nach Ostsudo8t vom Braunsberg ent-
fernt) vorfand. Die Funde sind von
derselben Art wie die bei der Giganten-
saule in Gruppe 1 und 2 erhobenen
und bestehen aus einer sehr schon
ornamentierten kleinen Urne, in der
Knochenreste lagen und neben der
sich ein gut bearbeiteter kleiner Stein-
meissel befand. Ausserdem fanden
sich zahlreiche reich mit Stich- und
Strichornamenten gezierte Scherben,
auf einigen die gut gelungene Dar-
stellung von Aehren.
b) Im April und Mai 1903 wurden
die Untersuchungen in der Gemarkung
des Dorfes Ostheim bei Windecken
und zwar in den Felddistrikten Eicher-
berg und Heckenwingert (1 km NNW.
vom Dorfe) fortgesetzt. Vom Eicher-
berg aus senkt sich das Gelande iiber
den Heckenwingert dem Dorfe zu.
Am Abhang (ca. 350 m von Ostheim
entfernt) wurden Wohngruben fest-
gestellt (Ergebnis: neolithische Scher-
ben und einige Steinmeissel), wahrend
auf dem Eicherberg selbst verschleifte
Hugelgraber aus der Spat-La Tenezeit
gefunden wurden. In einem derselben
fand sich neben zahlreichen dick-
wandigen Scherben und verbrannten
Knochenresten eine Bronzeschmuck-
kette (Gurtelkette), wie sie bisher in
der siidlichen Wetterau noch nicht
vorgekommen ist. Dieselbe besteht
aus grossen Bronzeringen, die durch
kreuzformige, z. T. emaillierte.Mittel-
glieder verbunden sind. Der grosse
sehongeformte Schliesshaken ist einem
Pferdekopf ahnlich. Die Lange der
sehr schon gearbeiteten und recht
gut erhaltenen Kette betragt 88 cm.
G e n a u d i e s e 1 b e n Bronzen sind in
grosserer Anzahl in Bohmen gefunden
worden, wie ein Vergleich mit den von
Pic veroffentlichten Abbildungen lehrt.
(vgl. Pic, Bdhmen im Morgenrot der
Geschichte II, I, Tafel XXX).
c) Schon im Jahr 1855 hatte der
Hanauer Gesch.-Verein einige von den
Hiigelgrabern im Windeeker Wald
(5 km nC. von Windecken) ausgraben
lasscn und aus ihnen wertvolle Hall-
stattfunde erhoben. Im Fruhjahr 1903
wurde in ein sehr hohes unberuhrtes
Grab der Hauptgruppe dieser Hiigel-
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396
Muscographie.
graber ein Einschnitt gemacht, wobei
ebenfalls wichtige Fumle zu Tage ge-
fBrdert wurden. Infolge dcssen wurde
im September vor. Jahres zuniiehst
diese Hauptgruppe in Angrift* genom-
men. Sie liegt hart bei dor Jagdhutte
„ Aurora" im Jagen 13» des Windecker
Waldes und besteht aus 18 Hiigeln,
von denen nur wenige versohleift sind.
Eine Begehung des Forstes mit den
zustandigen Forstbeamten ergab im
Windecker und dem benaehbarten
Eicber Wald nicht weniger als 6 ver-
schiedene Hiigelgruppen, von denen
die kleinstc aus vier Grabern besteht.
Von den Hiigeln in Gruppe 1 wurden
die meisten bis auf den gewaehscnen
Grand ausgegraben und genau auf-
genommen.
Die Grabungen wurden Aufang
Oktober audi auf den Eicher Ge-
raeindewald ausgedehnt. Dort werden
sie nach langerer rnterbrechunggegen-
wiirtig (Anfang Februar 1904) nodi
fortgesetzt. — Mancbe Hiigel waren
rait einem sehwercn Steinblock, der
deutliche Spuren der Bearbeitung
zeigte, gedockt. Fast in jedem Fa He
kg der Block genau in der Mitte des
Hiigels und wurde 80 — M) cm unter
der Kuppe angetroffen. Die Griiber-
fundc sind sehr zahlreicb und z. T.
recbt wertvoll. So weit es sich bis
jetzt ubersehon liisst, gelioren die
des Windecker Waldes moistens der
Hallstattzeit an, wahrend im Eicber
Wald aueh Funde aus der Spat-
La Tenezeit vorkommen. Naehbestat-
tungen sind verhaltnismiissig selten.
Eine soldi? war z. B. mit Sicberheit
in dem zuerst in Angrift* genommenen
Hiigel fcstzustollen. Skelettgriiber sind
bis jetzt nicht vorgekommen, Reste
verbrannter Knochen fanden sich da-
gegon in den meisten Griibern. Da
ein genaueres Eingehen auf das ge-
samte Ergebnis der Gralnmgen zur
Zeit nodi nicht moglich ist (die
Keinigung und Zusammensetzung der
Uracil ist nodi lange nicht beendigt),
so besdiranke icli mich bier darauf,
einiges wesentliche aus dem Fund-
verzeichnis anzufiihren: Unter den
70 — 80 Frnen betindet sich eine grosse
Anzalil kleiner Trinkgefiisse ohne
Standboden, Oesen und Henkel, von
denen die meisten sich in den grosseren
Urnen unverletzt erhalten haben. Die
Armringe aus Bronze sind von ver-
schiedener Grosse, zeigen aber. aueh
wenn sie aus verschiedenen Grabern
stammen, oft dasselbe Ornament. Einige
sind von hohler Struktur und an der
Innenseite often; sie waren mit einer
Holzeinlage versehen, von der deut-
liche Reste und Spuren sich erhalten
haben. Bronzenadeln und Pincetten
sind nicht selten, die Bronzetibeln
leider fast alle nur in Bruchstucken
erhalten. Eine wertvolle Bereicherung
unserer Samralungen bilden aber vor
allem f ii n f E i s e n s c h w e r t e r von
ausgesprochenem Hallstatter Typus
und einige Eisendolche, die derselben
Zeit angehoren.
II. (Telegentliche Erwerbun-
gen: a) Zwei sehr gut erhaltene und
schon patinierte Armringe aus Bronze
(Hallstatt), beim Sandgraben im Bruch-
kdbler Wald, 2 km nOrdlich von Haiiau.
zufiillig von Ostheimer Bauern gefun-
den. — b) Zwei Armringe aus Bronze,
gefunden auf der Domane Baiersroder-
liof im Felddistrikt „Firzeniiussa. —
c) Die Scherben einer grossen Hall-
statturne aus demselben Felddistrikt.
Die Zusammensetzung der Scherben
ergab zwei Drittel einer schon verzierten
;\l) cm hohen Graburne. Ihre Ober-
tlache ist durch tiefschwarze mit
(iraphit gefiirbte Langs- und Quer-
streifen in melirere Folder geteilt, die
vorschiedenartige Ornamente zeigen.
In der Xahe der Scherben fand sich
ein Erdklumpen, der genau in das
Bodenstiick der Urne passte. In dem-
selben steckten 12o kleine durchbohrte
B e r n s t e i n p e r 1 e n und ein mit drei
Lochern versehenes plattenformiges
Bernsteinstiick. Dasselbe ist offenbar
das Mittelstiick der dreireihigen Bern-
steinhalskette. Das Ackerland des
betr. Felddistrikts war kurz vorher
mit einem tiefgehenden Dampfpfiug
bearbeitet worden. Es handelt sich
audi bier wahrscheinlich um den Inhalt
eines odor mehrerer verschleifter
Hiigelgraber. (Dr. W. Kiister.)
Frankfurt a. M., Historisohes Museum o3
I S. 26H, II— VII, XIV-XVIII, XX,
XXI.
Zur Erforschung des Bodens der
Stadt Frankfurt und ibrer Umgebung
haben sich im Interesse eines einheit-
lichen Vorgehens der Verein flir das
historische Museum und der Verein
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Museographie.
397
itir Geschichte und Altertumskunde
mil der stadtischen Kommission fur
Kunst- und Altertumsgegenstandc da-
hin geeinigt : mit jahrlicben festen j
Beitragen und nach wissenschaftlich
ausgearbeitetem Plane solche Arbeiten
vorzunebmen.
Ausgrabungen zur Erforschung vor-
geschichtlicher Kulturreste sind
im Jahre 1902 nicbt unternommen
worden.
K6mi8ches. Ausgegraben wurde im
Laufe des Jahres 1902 unter Leitung des
Herrn Arcbitekten Thomas eine grosse
Villa unweit der alten Bornburg, spater
Giinthersburg genannt (veroffentlicht
in der Festschrift des Stadt. hist. Mu-
seums, Frankfurt 1903, S. 83 ff.).
Innerhalb der romischen Stadtmauer
bei Heddernheim wurde durch den
Ortseinwohner Eberlein im Marz
wiederum ein Topfer-Brennofen aus-
gegraben, und zwar ein doppelter, von
welcbem Herr Ingenieur Moldenhauer
eine vorziigliche Aufnahme macbte
und dem Museum uberliess.
Eine grosse Anzahl von Topfer-
waren der verschiedenartigsten und
sum Teil bis jetzt in unseren Samm-
lungen noch nicbt vertreten gewesenen
Formen: Urnen, Kriige, Lampchen,
Teller, Schalen, Becher, Salbengefasse
und Flascbchen, auch Kinderspielzeug,
wie Rasseln, Hahn, Huhn, Pferdchen,
ergaben die Ausgrabungen des
Graberfeldes bei Praunheim,
welche mit dem Beginn des vergange-
nen Frubjahrs ihren Abscbluss finden
mussten. Alle Fundobjekte, von Herrn
Dr. Quilling auf das Sorgfaltigste nach
Einzelgrabern geordnet, sind in den
Besitz des Museums iibergegangen,
konnten aber bis jetzt nicbt aufgestellt
werden. Die Berufung Herrn Dr. Quil-
lirgs nach Hanau macht es ibm zu
unsenn Bedauern unmoglich, die in
Aussicbt genommen gewesene archao-
logische Bearbeitung der Funde durch
ihn zur Ausftihrung gelangen zu lassen.
Wir freuen uns, mitteilen zu konnen,
dass Herr Professor Dr. Riese die-
selbe zu iibernehmen sich hat bereit
finden lassen. Hier moge nur noch
im Anschluss an meine kurze Mittei-
lungen im 25. Jahresbericht S. 11 mit-
geteilt sein, dass, nachdem anfanglich
nur Brandgraber gefunden worden
waren, im Verlauf der Arbeiten auch
eine Anzahl von Skelettgrabern aufge-
deckt wurde, und zwar einige in dem
Teile nordlich hinter den letzten west-
lichen Hausern von Praunheim unter
der Schichte der Brandgraber ; andere
in dem grossen Bezirk zerstreut. Sie
sind nach den Miinzfunden ungefahr
in das Jahr 200 zu da tier en, wahrend
das Gesamtresultat aller Miinzfunde
in den sich auf ca. 300 belaufenden
Grabern laut Dr. Quilling ergiebt, dass
das Graberfeld unter der Regierung
Kaiser Hadrians (117—138) angelegt
worden sein musse. Da unter der
Regierung dieses Kaisers das von Do-
mitian 83—86 n. Chr. erbaute Kastell
abgetragen und die dazu gehorige An*
siedlung in eine ummauerte Stadt ver-
wandelt wurde, so sind es wohl die
Bewohner dieser letzteren, und zwar
die weniger bemittelten, die hier ihre
Ruhestatte fanden. Fiir letztere An-
nahme spricht die Thatsache, dass
unter so vielen Grabern nur drei mit
Denksteinen versehene gefunden worden
sind. Von diesen ist der eine einem
Centurionen der 4. Cohorte der Vin-
delicier, dessen Name unleserlich ist,
von seinen Erben gesetzt worden; er
ist oben mit Sonne, Mond und Sternen
und zwei Delphinen verziert ; der zweite
zeigt die auf Grabsteinen baufig vor-
kommende Darstellung eines auf einem
Ruhebett liegenden Mannes beim Mahl,
und der dritte ein gesatteltes Pferd,
dessen Hals und Kopf zerstort sind.
Eine besondere Erwahnung verdient
ein Frauenskelettgrab, welches
die Mischung gallischer und romischer
Kultur in unserer Gegend sehr klar
veranscbaulicht. Die Bestattete trug
namlich eine Bronzekette mit Bern-
steinring als Anhanger urn den Hals,
eine romische Bronzefibel lag noch
auf der Schulter und am Kndchel fand
sich ein grosser Holz- oder Hornring,
doch wohl ein gallisches Scbmuckstuck.
(In Nr. 24 der „Kleinen Presse" vom
29. Jan. 1902 hat Herr Dr. Quilling
in einem Artikel mit Abbildungen,
ausfuhrlich uber den ersten Teil der
Ausgrabungen bericbtet : Naheres uber
die Skelettgraber findet sich, eben-
falls mit Abbildungen in Nr. 87 der
„ Klein en Presse" vom 15. April 1902,
von anderer Hand geschrieben.)
Durch den Verein wurde er-
worben: Terrakottafigiirchen
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398
Museographie.
eines nackten Knaben, der sich
mit dem linken Arm auf einen Baum-
stamm lehnt, die rechte Hand in die
Seite stutzt ; die ungewohnlich gute Mo-
dellierung lasst auf Import schliessen ;
es war weiss grundiert und daruber
fleiechfarbig bemalt (X 20471)1); —
Glaskanne (hoch 0,23), vom oberen
Halsende und vom Boden aus nach
dem scharfen Rand inmitten der
fiauchung flach tricbterformig gebildet
(X 20474), wabrend eine kleinere
(hoch 0,17; X 20475) von schlanker,
tropfenformiger G est alt ist ; bei beiden
aber sind die Henkel aus einem iiacben
langsgerippten Glasband hergestellt,
welches am Hals durch mebrfache
grossere und kleinere Querfaltungen
gescbmackvolle Ansatzformen bildet
und sicb am unteren Henkelende in
seine einzelnen Rippen zerteilt, von
welchen sich einige mit ihren Enden
tiefer, andere boher an den Gefass-
bauch anscbmiegen; hierbei ist be-
merkenswert, wie trefflich diese Ver-
zierungsformen aus der Glastechnik
selbst entwickelt sind; — Glaskann-
chen (hoch 0,12) mit schlankem Hals
und kurzem Korper mit schrag einge-
driickten Faltungen (X 20679c); —
grunblaues Kugelglas (hoch 0,09)
mit aufgesetzten Verzierungen (X
20473); — Salbengefass (Ala-
bastron) in hellgelblichem Alabaster
(hoch 0,113); — in rotlichem Thon
kleines, elegantes, baucbiges, schwarz-
gefarbtesGefass (hoch 0,10), unter
dem Halseinsatz in weiss aufgemalten
Buchstaben das Wort VIVAS und
weiss aufgesetzte Ranken und Klee-
blatter(X 20477) ; — ganzer Inhalt
der oben erwabnten Topferofen-
Fundstelle, d. h. viele noch nicht
zusammengesetzte Scherben ; — desgl.
ganzer Inhalt eines Senkloches
innerhalb der Heddernheimer Stadt,
bestehend aus Scherben, Bronze- und
Eisenteilen, dabei ein Ortband (X
20558-612); — geschenkt von
Herrn Bauunternehmer Simon
Ochs: der Inhalt eines von ihm an
der Homburger Chausse*e nahe bei der
Friedberger Warte aufgefundenen ro-
mischen Brandgrabes, bestehend
aus einer intakten Thonurne (hoch
0,27), zwei sehr bauchigen, rotgelben
1) Die eingeklftmmerten Zahlen beziehen
ftioh auf den Museums-Zettelkatalog.
Kriiglein mit spitzem Fuss, und
einem tiefen Eumpen in terra sigil-
lata mit gepressten Reliefs, welche
Fruchtkorbe zwischen Saulen mit
Guirlandenbogeri daretellen, und mit
dem Stempel DEXTRI an Stelle eines
der Fruchtkorbe; geschenkt von
Herrn Eugen Meyer: sieben
Heddernheimer terra sigillata-
Scherben mit Stempeln.
Durch Frau Bertha Beyer, Wwe,
wurde dem Museum die von ibrem in
Rom verstorbenen Sohne, dem Bild-
I hauer Fritz Beyer binterlassene
j Sammlung zahlreicher Antiquitaten als
| Geschenk uberwiesen, wofur wir uns
I der Geberin zu lebhaftem Dank ver-
I pflichtet fuhlen, zugleich aber auch
I dem in seiner Jugendbliite dahinge-
I rafften Landsmann ein dankbares An-
| denken widmen. Die Sammlung ent-
; halt 824 antike Munzen, eine
I Anzahl schwarzer etruskischer
I Gefasse (bucchero), eine Anzahl
! unteritalischer rotfiguriger
j Vasen, figiirliche Fragmente in
Marmor — worunter ein kleinerweib-
ilicher Torso von vorzuglicher Ar-
beit — , Fragmente von Terrakotta-
Reliefs, eine betrachtliche Anzahl
von Thonkrugen und zwei Am-
iphoren aus Heddernheim, und
I eine grosse Anzahl von nicht festzu-
l stellendem Fundorte. Unter letzteren
i ist besonders bemerkenswert, und in
I unserem Museum seither noch nicht
I vertreten, ein dreischnabeliges Lamp-
I chen, auf ca. 0,20 hohem, stielartigem
j Schaft, dessen unterer Teil mit der
I Relieffigur einer Juno in sehr guter
| guter Arbeit geschmuckt ist; sie giesst
I mit der Rechten eine Schale auf den
! Altar aus und halt in der Linken die
j Fackel. Auch Fibeln und Bronze-
fragmente befinden sich in der Samm-
| lung, die noch ihrer Ordnung und
Aufstellung harrt.
I Merovingisch-frankische Pe-
.riode: Geschenk von Herrn Pro-
fessor Dr. Wolff: Inhalt eines bei
Berkersheim aufgefundenen
Grabes, bestehend in einer Bronze-
' Scheibenfibel, Tbonwirteln, Thonperlen
und Knochenresten.
Von Erwerbungen aus Mi ttel alter
und Neuzeit sind hervorzuheben : 2
holzerne Scbmuckkastchen dee 15. Jhs.
und eine prachtvolle Holzkassette vom
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Museographie.
399
Anfang des 16. Jhs., ferner einige
Steinzeugkruge Kolner, Kreussener und
Nassauer Fabrikates, FayeDcen aus
Fl6r8heim, Cassel oder Fulda, Hdchst,
Bayreuth, Rorstrand (SchwedeD), Delft,
Munden, Nurnberg, Strassburg, Kelster-
bach, Offenbach und Hanau. Von Ma-
jolika ein grosses Prachtgefass aus
Urbino, Porzellane aus Nymphenberg,
Meissen, Hdchst; die Plastik ist ver-
treten vor allem durch eine gate Holz-
figur Johannes des T&ufers, Ende des
16. Jhs. wahrscheinlich Ulmer Schule,
sowie einige Fayence- und Porzellan-
figuren der Fabriken Damm, Hochst
und Frankenthal. Endlich wurde er- !
worben eine Anzabl Mobel, Gerate, '
Waffen, Textilien u. dgl. |
(Nach dem 26. Jahresbericht etc.) j
55 Homburg v. d. H., Saalburgmuseum :
I S 523, II— IV, VI— X, XVII-XXI. ,
Im Laufe des vergangenen Jahres
handelte es sich auf der Saalburg zum
grossten Teil um Planierungsarbeiten
im Kastell und systematische Umgra-
bungen in der Niederlassung. Beide
Arbeiten sind oft recht unfruchtbar,
aber nicht zu umgehen, wenn die Kon-
struktion aller oft hoch uberschutteten
Kastellperioden und das ganze Gebiet
ausserhalb zusammenh&ngend durch-
forscht werden soil. Infolgedessen
waren auch die Einzelfunde nicht sehr
zahlreich.
Ueber die wichtigste Entdeckung,
das Mithraeum, das naheliegende
Metro on und die dazugehorige Quelle
mit Wasserbebaltern ist im Korrespon-
denzblatt dieser Zeitschriftunter No. 61
berichtet l).
Im Anschluss an diese Heiligtumer !
ist die ganze Flache bis zur Chaussee
vollstandig durchsucht und dabei noch j
ein grosserer quadratischer Bau siid- 1
westlich und ein kleiner viereckiger '
heizbarerBau von unbekannter Bedeu-
tung nordwestlich vom Mithraeum, sowie
der zugehorige gemauerte Brunnen
(No. 64), mit sehr viel Wasser, aber
ohne wertvolle Funde festgestellt wor- ]
den. Im Kastell selbst bot der Wehr-
gang, unter welch em den Resten des |
1) Im Text auf S. 141 ist die Breite des !
Mitbraeume auf tf,15 m angegeben, wahrend
in der Grundrissaeiobnung 5,98 eingescbrieben
stebt. Dieses Mass beaieht sieb nur auf die
Nordseite. die Sttdseite ist am 19 cm linger.
Derartige Ungenaaigkeiten sind bei rOmisoben [
•Baaten keine Seltenheit. '
zweiten Kastells nachgespurt wird, und
der Platz vor der Sinistra einige Fund-
stiicke, wo ganzlich unerwartet ein
Graben in der Lange der Torbreite
(und zwar Tor einschl. der beiden
TUrmo!) und im Abstand von rd. 20 m
(= 6C) von der Wallmauer zum Vor-
schein kam, der genau dem Hygin-
8chen*) vtitulti8u entspricht. Am reich-
sten an Fundstucken war der holzver-
schalte Brunnen No. 63, der grosste
bisher ausgeschachtete, mit einer lich-
ten Oeffnung von 2:2m. Er liegt in
der Nordwestecke des Kastells unter dem
Wehrgang und gehort zum II. Kastell,
also mit seinem In halt noch in das
2. Jahrhundert nach Chr. Ein Bau
unmittelbar neb en der westlichen
Kastellseite mit 3 Grabern und die
Fundstelle der 3 Dohchenusinschriften
bei Br. No. 7 und dem kleinen Fried-
hof harren noch der endgultigen Aus-
grabung und Deutung.
Voraozustellen sind dieses Jahr die
Fundstucke aus Stein. Hierzu ge-
hort in erster Linie die Bauinschrift
des Erbauers des Metroon, des Cen-
turionen Aemilianus von der XXII Le-
gion, die a. a. 0. unter No. 61 ver-
offentlicht ist. Neben dem kleinen
Bau westlich vom Kastell fanden
sich Reste einer auffallend grossen
Genius (?)figur und bei Brunnen No. 7
ein Flachrelief, den oberen Teil
einer Victoria mit erhobenem Kranze
darstellend. Am Mithraeum beschrank-
ten sich die Skulpturen auf Fragmente
von Sockeln, ein kleines Altarchen,
eine Steinkugel und das Schulterstuck
einer kleinen Mercurstatue mit Cadu-
cous. Weitere, wenn auch durftige,
Reste des Mithrasreliefs wurden unter
den alten Bestanden ermittelt. Beim
Durchsuchen der letzteren gelang es
auch noch einige im Laufe von 30 Jah-
ren nach einander gefundene Stucke
zusammenzubringen. So liessen sich
die Fragmente: Saalburgwerk S. 274.
No. 6; 282, No. 24 und fig. 40 No. 6
zu einem Altare vereinigen. Dieser
2) Vgl. von Domaetewski, Bygini gromatiei
liber de munitionibu* autrorwn. Leipi. 1887.
cap. 49. reffrenis pedibus exteriu* sexaginta
per latUudinem portarum similiter fossa fit,
quod propter brevitatcm ntitulumtt (richtiger
titulusl) cognominatum est and cap. 50. similiter
(se. vallum fit) ante portas ut (ricbtiger adf)
titulum. 8. 69 and Taf. I Fig. 8. (Vgl. au der
Hyginstelle Domasaewskis Bemerknng Korrbl.
1904 Nr. 7. A. d. Bed.)
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400
Muscographie.
giebt uns ausser dem Namen und der
Regierungszeit des Sept. Severus, seiner |
beiden Sonne und der Julia Domna
als Dedikanten einen bisher nicht be- '
kannten Praefecten unserer z wei- |
ten Raetercohorte : Q. A . . Alexander.
Da hinter A am Ende der Zeile boch- !
stens fiir 3 Bucbstaben Platz ist, kann
nur Aur., Atl. oder Ant. gestanden '
haben. Daneben kamen zusammen : i
zu der Alexanderinschrift S. 274 j
No. 5 die Stiicke c + b; bei Fig. 40: !
No. 2 -f- 9 und 3 -|- 8. Zu No. 1 der-
selben Textfigur ist die fehlende Be- ,
kr on ting in Taf. XXI. 31 erkannt
worden. Ferner ergab sicb Taf. XXI. i
41 mit anderen,Brocken als zu einer ;
mehrzeiligen Bauinschrift gehorig,
von der aber leider nur einzelne <
Worte Vie IMP, GER, MAX und zer- 1
streute Bucbstaben erkennbar waren. !
Zu S. 280 No. 19 fand sicb das I
passende Bild in der ublichen Form |
eines, in einer tlachen Nische stehen- ;
den, Genius centuriae, so- 1
dass aucb bier die Zeilenlange ge-
sichert ist. Ferner konnte noch das
fehlende Stuck zum Nymphenstein I
(S. 285 No. 41) an der Seite ange- 1
passt werden. Demnach ist dort nicht, '
wie es an dem Bruchstiicke in der ,
oberen Halite aussab, eine Hand, son- ,
dern die iibliche Messertasche mit der
Axt darunter dargestellt. Schliesslich I
wurde noch im Praetorium die fehlende
A/REL
rechte obere Ecke mit
.FE
des
Oaracallasteines (S. 275 No. 7)
gefunden, der nunmehr erganzt und
aus dem Weissen Turm im Homburger
Schlosse, wo er seit 1723 eingemauert
war, mit Genehmigung S. M. des Kaisers
each der Saalburg 8) an seinen alten
Standort verbracht worden ist.
Von kleineren Steinfunden : Zer-
brochener Phallus hinter dem Metroon,
mehrere Miihl-, Schleif- und Kiesel-
steine und eine Pfeilspitze von Feuer-
stein (romisch?).
Bronze: Vier lange Nad e In in der
Art wie Taf. 48, 2—5, einige Fibeln,
darunter 5 Drahtfibeln, wie Taf. 48,
11 — 14 in dem Wehrgange, ein Haken-
kreuz wie Taf. LI. 14 und eine schone
3) Die Saalburg-FandatUcke befluden tich
noch im Karhause su Homburg, im Prae-
torium Bind bisher nur die Funde seit 1899
provisoriscb aufgestellt.
durchbrochene Scheibenfibel ; kleine
Ringe, ein Schiebeschlussel, ein Gur-
telhaken mit Schlaufe, eine Schnalle
wie Fig. 83, 8 unter dem Wehrgang,
ein Bronzedeckel wie Taf. 58, 11. ein
behelmtes Marskopfchen wie Fig. 58, 1,
ein Kammdeckelring wie Taf. LIX, 3,
zwei Pinzetten, einige Anhangsel wie
Taf. LXI. 2. 3, 10 und nur zwei Knopfe
mit Email.
Das schonste Stack war ein fusshoher
Eerzenleuchter (siehe Abb. S. 401)
aus Bronze, der sudostl. vom Mithraeum
erhoben, zweifellos vom Altare des Spe-
laeums stammte. Er war im allge-
meinen gut erhalten, nur zwei Beine
und zwei Blattspitzen waren abge-
brochen, aber schon zur Romerzeit
mit Eisenblechen angenietet. Mitten
durch den hohlen Stiel ging eine Eisen-
stange, die unten vernietet ist und
oben in eine Spitze zur Aufnahme ei-
ner Kerze auslauft. Die Textfigur ist
nach ein em erganzten genauen Abguss
angefertigt. Der Leuchter hat sehr
feine naturalistische Form en, die kaum
ahnlich bisher, jeden falls nordlich der
Alpen, gefunden sein diirften. Der
schlanke Stengel ist gedreht, und an
der Spitze von einer Blute (Maiblume?)
bekront. Die Beine des Dreifusses
ahmen altere klassische Formen nach,
wie sie in Pompeji gefunden sind, haben
aber statt der sonst ublichen Delphine
bereits eine stilisierte Form erhalten,
die kaum noch das Vorbild ahnen lasst.
Die Aehnlichkeit mit fruhmittelalter-
lichen Leuchtern ist unverkennbar und
ein neuer Beweis, wie eng die mittel-
alterlichc Kunst sich an die provinziell-
romische anschloss. Kerzenbeleuch-
tung im Altertum ist nicht selten, auch
am Limes bekannt ; einfachere Leuch-
ter von der Saalburg sind veriiffent-
licht Textfigur 72, 1—3.
Eisen: Nagel, Haken, Schlussel,
Schreibgriffel, ein'Messer mit Bronze-
besatz, eine Kratze (fur Maurer?),
ein eiserner Haken wie Fig. 62, Huf-
eisen, Lanzen- und Pfeilspitzen, eine
Spitze mit Widerhaken wie Linden-
schmit Bd. II. Heft IX. Taf. 5 No. 8
(romisch?), ein grosser Nagelzieher
wie Fig. 29, 1 — 2 und eine Hauklinge.
T h o n : Die Gesamtzahl der ganzen
Gefasse ist nicht gross, wenn es auch
an schon reliefierten Sigillatascherben
nicht fehlt. Im Brunnen 63 lagen
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Museographie.
401
ausser einfachen Sigillatellern einige
neue Formen, u. a. ein zweihenkliger
grosser Krug und ein solcher mit ei-
nera runden Henkel und weitem Hals
wie ein moderner Milchtopf. Nahe
sie u. a. auch in den Heddernheimer
Grabern in alien Grossen gefunden
wurden Es waren anscheinend Opfer-
schalen, die in erster Linie wohl zum
Spenden von Fruchten dienten. Hier
dem Heiligtum fanden sich mehrere
kleine Topfchen(fur Salben- und Wohl-
geriiche?) wie Taf. XXVIII, 25 und
viel Reste von Stengelschalen mit ge-
drehtem Rande wie Taf. XXVIII, 30 wie
lagen auch mehrere kleine Lampchen,
darunter eine mit Stempel p
(C.J. XIII. 10001, 56.)
Die Zahl der aufgefundenen T o pf e r -
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402
Museograpbie.
st em pel betrug einschl. Bruchstucke
nur 178. Neu darunter sind:
ALB1LII (C. J. XIII, 10010, Nv. 79),
OF CALVI (412), OF COELI (604),
OF CRES (698), OF FGE'i (906, of
Fl. Germant), OF IVL^E SP. MC. (kl.
Schrift wie Nass. Ann. 29. Taf. VIII.
60 von Wiesbaden, C. I. XIII 1075),
IVVIlfm* Cu)CE (1095), LAITILO
(1110), ILENTVLL1I (1308), MART- 1
INVS (1283), UODAM (1194), MALN1I
(1235), MATINA (1308), regKvsf1
(1618), 3ABI1IN (1680), m?VFEC
(1932), VIDVcV8 (2040) und der For-
merstempel ITN3V0I. Nicht im Cor- !
pus sind DOMITIAIVVSI (zu DomUia-
nus 806), und C.IVL.F . Ziemlich
haufig waren eingeritzte Namen, fast
alle aus der zweiten Periode : CIOCIACI '
(vgl. Hettner, Trier No. 489c, Joinca-
tius) COTVS (iruher gef. COTI, WZ. '
Mus. No. 1901). INDVTIVS, IVL PRI
( Julius Primus?) IVVIINTI, LVCIVS.
PAVLINI, PIITIAfmw; PR1MANVS, ,
QVINTVS, TI1RTI und VIIRVS. Auf|
Amphorenhenkeln kamen vor die Stem- 1
enthielt in seinem untersten Teile noch
die vollstandige Verschalung auf 3
Schichten Hohe aus uberkammten
eichenen Bohlen von 2.20 m Lange.
Auf der Sohle stand der Rest einer
Leiter aus Eschenbolz mit halbr lin-
den 16 cm starken Holmen und einer
erbaltenen Sprosse, in Form und Di-
mensionen den unseren entsprechend.
Aus den mittleren Scbichten waren
8 zum Teil durchgebrochene und an-
gebrannte, bis 11 cm dicke zweiseitig
zugespitzte i/m 1.80 m lange Holzer
von ganz besonderer Bedeutung, da
sie zweifellos eichene Schafte von
Pilen, und zwar des jtilum mural e
darstellen. Ueber sie wird an geeig-
neter Stelle ausfQbrlich gehandelt. Ein
dabei liegendes fascbinenartiges Ge-
flecbt aus Eichenholz von etwa 80 cm
Breite und 2 m Lange geborte wahr-
scheinlich zurBrustwehr des bulze-
nen Wehrganges (vgl. Textfigur). Im
gemauerten Brunnen 64 lasr mit Aus-
nahme von 2 zugespitzten Boblen von
einer Umzaunung nur unbearbeitetes
Holz, zum Teil mit der Rinde und
pel: BEL (wohl zu 10002, 8 9?) und zwar Hasel mit viel Nussen, Esc-hen-,
LCHG (letzter Buchstabe ligiert aus Weiden-, Buchen- und Jungeichenholz.
C-f-E = Rom XV. 2748b) und auf Glas: Nur Scheibenstacke, dabei
einem Dolienbalse VICT auf einer tab. mehrere aus der 2. Kastellperiode.
ansata. Knochen und Horn: Enochen
Holz: Der Schachtbrunnen No. 63 wie immer auf der Sohle unter dem
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Museographie.
403
Wehrgang, darunter 2 gut konservierte
Rehstangen. Im Br. 64 lagen Stiicke
von einem Hirschschadel mit Geweih-
resten.
Schmuck: Ausser Fibeln uad
schwarzen Aachen Knopfen aus Glas-
flu88 3 Gem men darotellend: l)mann-
liche Figur mit grossem Hute und
einer Peitsche(?) in der Hand (Car-
neol); 2) Fortuna mit Fttllhorn (Onyx);
3) 8chwebende Figur mit Stab (Mercur ?)
noch im eisernen Ringe befestigt (Onyx).
M u n z e n : Die Gesamtzahl vermehrte
sich urn 94 Stuck, die auch in diesem
Jahre wieder von Dr. Quilling be-
stimmt sind. Davon sind 73 Bronze-
und 21 Silbermunzen. Die meisten
stammen aus der Periode von Trajan
bis Marc Aurel. Neu sind ein Mittel-
Mittelerz des Caligula (?), ein Grosserz
des Galba (?) und ein solches der Julia
Mamaea.
Homburg v. d. H., Dez. 1903.
(J a c o b i.)
56 Wiesbaden, Museum nassauisoher
Altertumer 1 S. 267, II-XXI.
Die Erwerbungen von Ende Okto-
ber 1902 bis November 1903 z&hlen
etwa 800 Nummern; im Einzelnen ist
dariiber berichtet in den Mitteil. d.
Nass. Altert.-Vereins 1902/3 Nr. 4
Sp. 102/110, 1903/4 Nr. 1 Sp. 5/9,
Nr. 2 Sp. 37/42, Nr. 3 Sp. 79/87,
A. Vorromische Zeit. Eine An-
zahl auf den Feldern bei Langenhain
i. T. gefundener, Steinbeile, meist von
der bekannten Schuhleistenform aus
Taunusschiefer bestehend (16642/46),
eine sehr schone fein facettierte Ham-
meraxt aus graugrunem Serpentin (?)
von 17,2 cm Lange wurde in einer
Kiesgrube bei Hofheim gefunden; die
bei uns seltene Form entspricbt dem
bei Lindenschmit Rom. -germ. Central-
museum Taf. 49. 10 abgebildeten
Exemplare im Casseler Museum (vgl.
auch Hessische Quartalbl. Neue Folge
I, 1895, 431 Taf. XIII, 2). Eine An-
zahl interessanter Thongefasse (16 342
—43, 16607/16, 16640) lieferte das in
einer Sandgrube an der Waldstrasse
bei Biebrich neuentdeckte steinzeit-
liche Graberfeld, meist sind es flaschen-
formige Gefasse mit drei am Bauch
angebrachten Schnurosen; ein kleines
16 Vt cm hohes mit Maanderbogenband
verziertes Flaschchen weist 5 derartige
Oesen in drei Reihen auf (16611). auch
einige Schuhleistenkeile aus Taunus-
schiefer stammen von dort. An einer
anderen Stelle in der nachsten Nahe
Wiesbadens wurden weitere Spuren der
Steinzeit, sowohl Graber wie Wohn-
stellen nachgewiesen ; aus einer Ziegelei
an der Lahnstrasse stammen neben
vielen Scherben grosser fassartiger Ge-
fasse das Bruchstuck eines etwa 19 cm
hohen bombenformigen Topfes, welcher
auf das reichste verziert war (16 618).
In mehreren in das steinzeitliche
Graberfeld an der Waldstrasse einge-
schuittenen Wohnplatzen der jiingeren
Bronzezeit kamen Massen von Geiaas-
scherben der rohesten bis zur feinsten
Gattung zu Tage ; eine Anzahl kleiner
Henkeltassen , dunnwandiger spitz-
fuesiger Becherchen und Topfe liessen
sich wieder zusammensetzen. Aus einem
ebenda leider zerstorten Skelettgrabe
einige kleine dUnne Bronzearmreife
(16607/8) so wie eine Bronzenadel, die
ebenfalh der Bronzezeit angehdren
dUrften.
Ein grosser Torques aus Bronze mit
zwei Schliesshaken und eine Anzahl
glatter dunner Armringe (16336/37)
wurden in einem Skelettgrabe bei
Erdarbeiten fur das neue Geleise der
Schwalbacher Bahn gefunden. Geringe
Reste von Bronze und Eisen lieferte
die Untersuchung einiger Grabhagel
bei Singhofen (16227/29); ein mit drei-
fachem Zackenkranze verzierter mas-
siver Bronzering von 4l/» cm Durch-
messer, mit 5 in die Mitte eingefugten
kleinen flachen Ringen (16386) wurde
in einer benachbarten Kiesgrube ge-
funden und entstammt offenbar einem
zerstorten Hiigelgrabe. Eine schlanke
blattformige Lanzenspitze mit kurzer
Tulle und starker Mittelrippe, 27 1/» cm
lang, wurde bei Alpenrod i. Wester-
wald gefunden (16273), eine bronzene
sog. Mittel-La Tenefibel (16330) in
Wiesbaden, eine eiserne gleicher Form
von 9,6 cm Lange (16 771) in einem
Hiigel aus Lesesteinen bei Langenau-
bach. Von den Funden in den Wohn-
statten der La Tenezeit bei Ober-
lahnstein sind noch zu erwahnen:
ausser einer Anzahl z. Teil verzierter
Tongefasse (15989/97) eine bronzene
Friih-La Tenefibel (16198), mehrere
kleine Bronzearmringe inBruchstticken,
eine Nahnadel aus Bronze (16201),
mehrere eiserne Messer (16206/7),
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404
Muscographie.
Tonwirtel (16211/12), ein kleines Vogel-
chen aus schwa rzem Ton mit weissen
Einlagen (16998) u. a. m. ; die Fund-
stiicke sind meist abgebildet in Annal.
33, Heft 1.
B. Romische Zeit. Die Unter-
suchung des fruhzeitigen Lagers bei
Hof heim lieferte, wie schon im vorigen
Bericbt erwahnt, eine grosse Anzabl
von Kleinfunden, deren Aufzahlung im
Einzelnen dem ausfiibrlichen Fundbe-
richt vorbehalten bleibt. Ausser einer
Anzahl Miinzen und Fibeln (15944—
976), samtlich aus dem 1 Jahrhundert,
seien erwahnt : aus Bronze eine Sonde
(16005), mehrere Loffelchen (16006/7),
ein kleines zweizinkiges Gabelchen
(16 008), eine Bronzescheibe mit einem
getriebenen Kopfchen (16010), eine
runde hohle Rosette in durchbroche-
ner Arbeit (16011), mehrere Anhanger
(10012/14), eine rechteckige versilberte
Gurtelbeschlagplatte mit Tauschierung
(16016), versilberte Plattchen eines
Schuppenpanzers (16 021), Schniirhaken
vom sog. Riemenpanzer (16022), eine
grosse Anzahl Beschlag- und Ziernagel
(16025/26), Haken (16029, 16032),
Charniere und Kloben (16030), Bolzen
(16031). Aus Blei ein kleines Hange-
gewicht mit bronzenem Henkel (16 045),
ein rundes Setzgewicht mit der Ein-
ritzung S = semis ; aus Bein ein Wiirfel
(16149), ein kleiner Messergriff in Ge-
stalt ernes Pferdefusses (16051), Nah-
nadel (16052), Griffe (16053/54) u. a.
Unter den etwa 40 Stempeln auf Si-
gillatascherben (16 060) sind besonders
die Fabriken des Aquitanus, Bassus,
Firmo, Niger vertreten. Aus Scherben
liessen sich zusammensetzen eine An-
zahl Sigillatatasschen des Typus Drag.
27 (16064/67, 16069), ein feiner relief-
geschmuckter Napf Drag. 30 (16063),
ein kleines Schalchen aus weissgelbem
Ton mit aufgesetzten Weinbeeren ge-
schmuckt (16070), ein zweihenkliges
Schalchen aus rotgclbem Ton (16071),
mehrere zweihenklige Kriige (16073,
16075), dolienartiger grosser Krug von
55 cm Hone (16074), eine Reihe meist
grosser einhenkliger Kruge aus gelb-
lichem (16299-16303) oder braun-
lichem weissiiberfarbtem Ton (16304,
16 655), ein einziger von birnenformiger
Gestalt besteht aus feinem weissem
Ton (16305), Henkeltupfe aus rauhem
schwarzlichem Ton (16 306/7), Terra
nigra-Schusseln des Typus Koenen IX
20 (16072, 16310). Sehr zahlreich
waren besonders die Gegenstande aus
tfisen (16089—16175), was sich daraus
crklart, dass ein Teil der untersuchten
Baulichkeiten zweifellos eine Werk-
statte gewesen ist, wie ausser den
massenhaften Eisen- und Bronze -
schlacken unverkennbar als Abfalle
bei der Bearbeitung anzusprechende
Eisenbruchstucke lehrten. Von Glas
kamen nur Bruchstticke, z. T. von.
Schalchen aus Millefiori zu Tage
(16179/88), von Stein ist nur ein Platt-
chen zum Anreiben von Farben oder
Salben zu nennen (16176). Eine An-
zahl bereits fruher an verschiedenen
Punkten bei Hof heim zuTage gekomme-
ner Fundstiicke (16249—56) schenkte
Herr Zorn ; zu erwahnen sind nament-
lich Scherben einer Urne aus weissem
Ton, die auf der Aussenseiteinder YYeise
der Fruh-La Teneware gelbbraun bemalt
ist. Beim Rigolen eines Ackerstiickes
unterhalb des Erdlagers fanden sich
weiter in rumischen Bauresten der
spateren Zeit, welche langs der auf
Heddernheim fuhrenden Strasse lagen,
ein Stempel der 22. Legion (16736), meh-
rere grosse Eisen werkzeuge (Meissel,
Bohrer) (16740/742; ein habsch pro-
filierter Haarpfeil aus Bein (16749).
Eine grosse eiserne Hacke (16 606) ist
gleichfalls bei Hofheim, in der Nahe
des Steinkastells, gefunden.
Auch der Boden der Stadt Wies-
baden selbst war wieder recht ergiebig
an romischen Funden: so vermehrte
sich die Sammlung der Sigil lata stem -
pel allein urn iiber 200 Stuck, die an
verschiedenen Platzen zu Tage kamen.
Davon seien hier nur solche erwahnt,
welche iu dem Band XIII, 3 des Cor-
pus ioscriptionum latinarum selten und
unvollstandig oder gar nicht vertreten
sind. (OF ■ J7^F aWv) = of(ticina)
L(uci) Fabu(lli) (Inv. 16217,8), siehe
C. XIII 10010, 1099; auf der Aussen-
seite eines feinen reliefverzierten
Bechers der Form Dragend. 30 in er-
habenen Buchstaben zwischen den
Ornamenten Sabini; auf dem Boden
eines Tasschens Drag. 27 (::3o38ir^:i)
offenbar = Gessos (16334)- mit der
sonst nur bei den Stempeln des L.
Cosius Virilis begegnenden Verzie-
rung; derselbe Name nochmals GES-
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Museographie.
405
S vO, ebenfalls auf Tasschen Drag. 27
(16368,9). ToCCVS auf grossem Tel-
lerboden (16348); OF COELVLI
TeUerboden (16537,14), IVLLIINVS
— Julienus (16537,23), MARCM
(16537,29), MAR FKC (16537,31),
Da^OV-viie wohl = Sevvo fec(it)
(16537,46), jimha = Aemil(i) mehr-
mals auf Tasschenboden, ELVISSA . F,
CANTIVSF, C-ivl-vlSI = C(ai)
Jul(i) Vast .... (16758,18). Unter
den Stempeln auf der Aussenseite re-
liefverzierter Schalen sind interessant
ein in zwei Exemplaren vertretener
LXXII (16367,4 u. 5), ob vielleicht
= (legionis XXII, sowie ein in kur-
siven Buchstaben in die Formschiissel
eingeritzter, auf dem Fabrikat also
erhaben, aber linkslaufig erscbeinender
FOTTA? =- Satto f(ecit) (16539,9).
Tongefasse liessen sicb aus Scherben
eine ganze Reihe zusammensetzen :
eine kleine bauchige Urne aus
graugelbem Ton tragt die mit
schwarzer Farbe aufgemalte Inschrift
OLIVA^TNAIS (16364), mehrere
Sigillatakumpen des Typus Drag. 37
(16380-16383, 16528), andere Sigil-
latagefasse (16517—527) ein Henkel-
krug aus blaugrauem Ton, dem 1. Jahr-
hundert angehorig mit dem Graffito
PONTIC! = Pontici (16532), eine
grosse terra nigra-Urne mit Scbach-
brettmuster (16533). Unter den In-
schriften auf Ziegeln sind bemerkens-
wert die auf einem schwarzlichen Falz-
ziegelfragment in vertieften Buchstaben
eingedriickten Schriftzuge I B E A •
POP (?) (16544), gef. am Adlerterrain,
sowie ein kleines Brucbstuck aus dem
romischen Turme an der Heidenmauer
^EC\ (16 764) = Secu[nd(anorum)],
welcher im vergangenen Jahre schon
mehrfach an dem Mitbraum zu Tage
kam und der spatesten, wahrscheinlich
nachdiocletianischen Zeit angehoren
durfte. Aus den romischen Badern
am Kranzplatz stammen mehrere be-
scbadigte Kapitale aus Sandsfein
(16619/620), eine grosse Rinne aus
Sandstein nebst zwei Leitungen aus
langen Bleirohren (16622—16623),
sowie eine grosse Menge gestempelter
Ziegel. Auf dem Adlerterrain fand
sich ein 1 m hoher Altar aus Sand-
stein, dessen Vorderseite eine jetzt
leider ganz zerstorte Inschrift trug
(16344), sowie die im Wstd. Korrbl. 1903
; Sp. 112 if. bereits mitgeteilteBauinschriit
i aus d. J. 194, welcbe die Wiederher-
| stellung eines Jupitertempels durch
, die Gemeinde Wiesbaden meldet
(16539). — Fundstucke aus dem ro-
mischen GehOft bei Bogel sind noch:
ein schones bronzenes Ortband einer
Schwert8cheide mit Spuren ehemaliger
Versilberung (16230), Bronze- und
Knochengerate (16201/35), ein 27 cm
i langes Bleirohr (16 240), sowie viele
i Scherben, unter welcben eine grossere
Anzahl roher germanischer Gefasse
mit eintachen Yerzierungen (16247)
besonderes Interesse bieten. An Mtinzen
kamen ausser einer Reihe gewohn-
i licher Bronzemiinzen in das Museum :
ein sehr schon erhaltener Aureus des
Honorius — Cohen V1I1* p. 185 n. 44
(Mudz-Idv. 996), sowie als Geschenk
eine Anzahl republikanischer Denare
verschiedener Geprage.
C. Frankisch-alamannischc
Zeit. Die Erwerbungen beschrankten
sich auch dieses Jabr auf wenige Fund-
stucke aus den Graberfeldern bei Win-
kel: Lanze und Skramasax (16003/4),
kleine Fibel aus Silberblech (16282),
Urne, eisernes Messer und bronzene
Riemenschnalle (16284/86); sowie von
Oberwallut: Urnen und Uenkelkruge
(16296/98); ein interessanter Ton-
wirtel mit Verzierungen (16 748) sowie
einige andere kleinere Stucke stammen
aus Schierstein.
D. Mittelalter und Neuzeit.
Einige Tonformen aus der Goldgassc
zu Wiesbaden zur Herstellung von
Relieffiguren aus Ton zeigen sehr
hubsch modellierte Darstellungen :
einen Heiligen, einen grossen weib-
lichenKopf, einen GottVater (16 279/81),
sehr roh dagegen sind einige kugei-
formige, an karolingische Formen er-
innernde Topfe (16338/41), welche sich
anscheinend an einer Herdstelle eines
ausgegangenen kleinen Dorfes bei Wies-
baden tanden. Ein 2,60 m hoher reich
geschnitzter und bunt gemalter Taut-
stuhl aus Merenberg (16516) durfte
nooh der 2. Halfte des 17. Jahrhun-
derts angehoren, ein in Form und Be-
stimmung sehr eigenartiges Stuck. Die
wertvolle kunstgewerbliche Demmin-
sche Sammlung wurde von dem Unter-
zeichneten neu geordnet und aufge-
stellt und an die Verwaltung des Mu-
seums angeschlossen. Besonderer Wert
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Museographie.
wurde wie seither wieder auf Ver-
mehrung der Sammlung von Nassoica
gelegt. Sowohl die Sammlungen nassau-
ischer Volkstracbten (16191/77, 16564
—16 600, 16 647/51) wie die der Wester-
walder Steinzeugware und des Hdchster
Porzellans (16259/72, 16313-329,
16601/605, 16621/33, 16652/54) wur-
den ansehnlich z. T. durch recht gute
Stucke bereichert; auch eine eigen-
tiimliche Gurtelkette aus schmalen mit
Kettchen verbundenen verzierten Plat-
chen gebildet, die in Wiesbaden sich
land (16 293), mehrere z. T. reich ver-
zierte Spinnrader (16290, 16357/58),
eine bauerliche mit einfachen Orna-
menten gezierte Holztrube aus d. J.
1685(16770) sind erwahnenswert. Von
hervorragender Bedeutung aber ist die
Erwerbung der umfassenden nassau-
iscben Sammlungen des verstorbenen
Polizeirats A. Hdhn in Wiesbaden,
welche durch den bedeutenden Beitrag
eines Privatmannes erleichtert wurde.
Sie bestehen hauptsachlich in einer
grossartigen Sammlung von Port rats
nassauischer und oraniscber Furstlich-
keiten und sonstiger bekannter Per-
sonen, sowie Bildern und Ansichten
nassauischer Orte, Burgen, Kirchen
und anderer Gebaude, ferner einer in
Bezug auf die walramische Linie fast
vollstandigen Sammlung von Mftnzen,
Medaillen, Erinnerungszeichen u. s. w.
sowie der oranischen und niederlan-
dischen Mtinzen und Medaillen. Diese
Munzsammlung ist noch nicht im Mu-
seum aufgestellt, sondern dem erwahn-
ten Privatmann zur Benutzung auf
Lebenszeit uberlassen. Ausserdem
wurden noch einzelne Munzen er-
worben: eine neue Variante der Tur-
nosen des Grafen Walram von Nassau-
Idstein (M.-Inv. 987), die Medaille
auf den Besuch des Fursten Friedrich
Wilhelm in der Etirenbreitsteiner
Miinze 1808 in Gold (M.-Inv. 995),
die Civilverdienst medaille des Herzogs
Friedrich August in Silber vergoldet
(M.-Inv. 1006), Interims - Ausgabe der
Waterloo-Medaille in Silber (Isenbeck
78) mit elnem in Bezug auf Haltung
und Grosse des Kopfes abweichenden
Stempel geschlagen (M.-Inv. 1026), end-
lich eine kleine Sammlung von Portrats,
biographischen Notizen und Origin al-
zeichnungen nassauischer Munzmeister
(M.-Inv. 1026).
Unternehmungen : 1) Die Untersu-
chung und Ausbeutung eines, wie es
scheint, ausgedehnten Hockergraber-
feldes der jungeren Steinzeit in einer
Sandgrube an der Waldstrasse zu
Biebrich wurde im Laufe des Sommers
in Angriff genommen; im Ganzen sind
jetzt etwa schon ein Dutzend Graber
angetroffen, von denen freilich nur ein
Teil wi88en8chaftlich untersucht werden
konnte wegen der rasch vorschrei-
tenden Abraumungsarbeiten. Die Bei-
gaben der samtlich auf der linken Seite
liegenden Hocker bestehen in Tonge-
fassen, meist flaschenartiger Form mit
Bogenbandverzierung, einfachen Schuh-
leistenkeilen, bei einigen sind auch
Muschelbalsbander angetroffen, leider
aber unbeachtet verschleudert worden ;
ein Skelett hatte ein Stuck Rdtel in
der Hand. Die Fortsetzung der Unter-
suchung ist fur den Winter in Aus-
sicht genommen.
2) Bei Flor8heim wurde im Spat-
herbst 1902 noch eine zweite von der
frtther festgestellten weit entfernte
Ansiedlung aus der La Tenezeit er-
-mittelt (vgl. Nass. Mitt. 1902/3 Sp. Ill,
2), ihre Ausdehnung, sowie die Zahl
und Anordnung der einzelnen Wohn-
statten konnte noch nicht eingehend
untersucht werden.
3) Im Walddistrikt „Kalteicheu nord-
lich von Haiger untersuchte Herr Ober-
forster Behlen mit Mitteln des Museums
eine Anzahl Wohnstatten und Hugel,
welche eine starke Besiedelung dieser
hochgelegenen und rauhen Gegend zur
Spat-La Tenezeit ergab.
4) Die Aufdeckung und genaue Unter-
suchung grosser romischer Thermen-
Anlagen am Kranzplatz zu Wiesbaden
nahm die Tatigkeit der Museumsver-
waltung mehrere Monate lang in An-
| spruch ; die zum Teil sehr gut, fast un-
versehrt erhaltenen grossen Schwimm-
I bassins, kleinen Einzelzellen, Frigida-
' rien und Caldarien bildeten nur einen
Teil einer ausgedehnten Anlage ; ausser
genauen Aufnahmen in Grundriss und
Durchschnitt ist auch ein Gypsmodell
der aufgedeckten Baureste angefertigt
worden.
5) Auch auf dem „Adlerterrain" zu
Wiesbaden kamen grosse romische
Steinbauten zum Vorschein, vor Allem
ein Rundbau mit sehr starken Mauern,
die im Oberbau zwolf flache Nischen
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Museographie.
407
aufwie8en ; nahe dabei zogen sich weite,
hallenartige Raume hin. Ein Bild von
der Ausdehnung und dem Gharakter
der hier bestandenen Bauten wird erst
gewonnen werden kOnnen, wenn die
Arbeiten auf dem fur das stadtische
Badebaus in Aussicht genommenen Ge-
lande zur Ausfuhrung kommen.
6) In dem grossen romischen Erd-
lager bei Hofheim wurde die im ver-
gangenen Jahre begonnene Unter-
suchung durcb eine beinabe achtwdchige
Grabung fortgesetzt: es gelang meh-
rere Lagerstrassen mit daran stossen-
den Gebauden festzustellen, sowie das
Vorhandcnsein eines zweiten von dem
Urafassungsgraben des Lagers ver-
schiedenen Grabens zu erweisen. Die
Funde bestatigen vollstandig das be-
reits fruher uber die Zeit des Lagers
besagte: es scheint erst unter Tiberius
angelegt und nur bis in die Zeit des
Claudius, spatestens Nero belegt ge-
wesen zu sein. Ein ausfuhrlicher Be-
ricbt wird hoffentlich im cachsten
Hefte der Nass. Annalen veroftentlicht
werden
7) An dem Wege zwischen Eltville
und Kiedrich wurde ein beim Hausbau
des Gartners Jos. Schmitt angetroffenes
rumiscbes Mauerwerk genauer unter-
sucht: es ergaben sich Teile eines
Bauerngehoftes aus dem 2./3. Jahr-
hundert, dessen Zerstorung ajber weit
fortgeschritten war; am besten er-
halten zeigte sich noch ein kleiner
Keller.
Im Laufe des April wurde eine Aus-
stellung von Erzeugnissen der neuen
Westerwalder Steinzeugindustrie ver-
anstaltet, welche sich eines sehr regen
Besuches und Beifalles zu erfreuen
hatte. (Bitter ling.)
58 Speler, Historisches Museum der
Pfalz I S. 260, II -XXI.
Erwerbungen und Arbeiten im Jahre
1902: I. Vorgeschichtliche Zeit.
Ein ungeschliftenes Steinbeil aus grauem
Schiefer, 14 cm lang, oben spitz, an
der Schneide 4 cm breit, und einen
Leistenkelt aus gleichem Gestein,
13 cm lang, an der Scheide von oben
und unten her geschliffeo, 2.7 cm breit,
erhielt ich in Hassloch; in Schif-
ferstadt einen graugrunen Stein-
meissel, oben abgebrochen, noch 5 cm
lang, an den Seiten scharfkantig po-
liert, 3,7 cm breit ; in Sausenheim
einen halben, gelochten Hammer aus
Syenit, noch 6 cm lang, an der
stumpfen Schneide 3 cm breit. —
Grdssere Steinzeit • Siedelungen oder
Grabstatten liessen sich bei uns nicht
finden, doch erhielten wir einige band-
keramische Gefassreste vom Weiher-
hof bei Marnheim, noch schdnere
von Gros8niede8heim,Wei8en-
h e i m am Sand und von W a 1 8 h e i m
bei Landau. — An einem unserer
grossten Grabhugel, dem Gdtzenbfthl
bei Hassloch, der fast kreisrund
ist und 35 m Durchmesser hat, wollte
ich feststellen, ob er uberhaupt Graber
enthalt und aus welcher Zeit, urn ihn
dann zu untersuchen. Der Versuchs-
graben zeigte zwei verschiedene Erd-
schichten. Die obere, aus weissgrauem
Sand, enthielt nur zerstreute, kleine
Scherben und eine defekte Eisenfibel
der Hallstattzeit, in der unteren, die
aus schwarzgrauem Lehm besteht, fand
ich, 2 m tief, Reste eines Skelett-
grabes, 1 Rippe und ein Wirbelstuck,
dabei einen schmalen Bronzedolch mit
schwacher Mittellinie, dacbfdrmigem
Querschnitt, 12 cm lang. Er ist oben
2,5 cm breit, schliesst da scharf in
einen Bogen ab, der 3,5 cm breit ist
und beiderseits je 4 Nieten zur Be-
festigung des ehemaligen Griifes ent-
halt. Naue, Reinecke und Beltz weisen
solche Dolche der alteren Bronzezeit
zu. Vergl. Jahrb. des Ver. f. mecklen-
burg. Gesch. u. Altertumsk. 1902 S. 195.
— Bei Untersuchung des frankischen
Reihengraberfeldes zu Eppstein
wurdrn auch 2 Wohngruben gefunden
und darin die Halfte eines ovalen
Muhlsteins und 1 wohlerhaltener brau-
ner Becher der Hallstattzeit, 11 cm
hoch. — Bei Abfiihrung des 1901
untersuchten Grabhugels der La Teoe-
zeit in den Wiesen von Dannstadt
fand sich noch ein massiver Beinring
aus Bronze, 7 mm dick, 9,5 cm weit,
durch den Gebrauch teilweise stark
abgenutzt. — Die Untersuchung einer
runden, 2 m weiten Trichtergrube in
den Obergarten von Lingenfeld
brachte rote Leh m stuck e mit finger-
tiefen Rillen ehemals durchziehender
Holzstabe, graue, mit Quarz durchsetzte,
auch braune und rotgelbe Scherben,
teils roh und schwach an offenem
Feuer gebrannt, teils behutsam ge-
glattet, auf der Tdpferscheibe gefertigt,
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, IV.
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Museographie.
mit Graphit gestrichen, dunn tind hart.
Auch oin Spinowirtel aus rotbraunem
Ton lag dabei. — Ein ahnlicher rot-
brauner, birnfdrmiger Wirtel warde
bei Kultararbeiten im B 6 h 1 e r Walde
gef linden. — Von den unterirdischen,
in den granen Lehm eingeschnittenen
Beb altera unter den Weinbergen bei
W e 8 1 h e i m babe ich zwei untersucht.
In den ersten fiihrt ein 3 m tiefor, senk-
recbter Schacht, 60 : 60 cm weit. Er
erweitert sich unten zu einem kleinen
Vorplatz, an den sich nach Nord und
Sad je ein Raum anschliesst, 2 m lang,
1,50 resp. 2,8 m breit, an den Seiten
senkrecht, oben spitz zulaufend, iiber
1,70 m hoch. Man denkt darin unwill-
kurlich an Tacitus, Qermania Cap. 16.
Allein 08 ergaben sich keinerlei Funde
oder Beweise far das Alter dieses Be-
hftlters. Der zweite liegt eben so tief,
hat aber nur ein en rechteckigen,
kellerartigen Raum, 2,5 : 2,35 m, und
einen sehr steilen, schmalen Einrutsch.
Er ist eben fall 8 2 m hoch und ganz
trocken. Anch hier fand sich keine
Spur ehemaliger Benutzung. — Reich
dagegen an Funden und hocbinteressant
waren die Grabungen im Walde, auf
der andern Seite von Westheim.
Dort liegen Grabhugel und Trichter-
gruben und ein zwischen beiden weit-
hin ziehender Damm, in dem eben-
falls Funde gemacht wurden. Die
Grabhugel, die untersucht wurden,
hatten teils die gewdhnliche Ausdeh-
nung und Hdhe, 10 : 2 m, andere aber
sind so klein und flach am Boden,
dass man sie anfanglich kaum bemerkt,
und doch enthalten sie sehr alte
Brandgraber. Sie gehdren der jungsten
Bronzezeit und der alteren Hallstatt-
zeit an. Die erhobenen Funde sind:
Ein geschweiftes Bronzemesser, 20 cm
lang, 1,7 cm breit, endet oben in eine
runde Scheibe, die wenig iiber die
Griffangel ringsum hervortritt; eine
Bronze-Nadel, mit flachem Kopfe und
runder Schwellung am Halse, und
4 Stucke eines quergerieften, kraftigen
Armring8, von denen 2 Ubereinander
geschmolzen sind, lagen in einem
Hugel. — Im zweiten HQgel lag eine
Bronze-Nadel, die am Halse gebogen
und zu einer Oese umgerollt ist; 2
glatte Armringe aus kraftigem Bronze-
draht ; 1 Fingerring, 8 mm hoch, 2 cm
weit, innen flach, aussen convex; 1
Bronze-Fibel mit schilfblattfdrmigem
Bugel, der sich am Nadelhalter ruck-
warts biegt und in ein Kndpfchen
endete, das abgebrochen ist. — In
weiteren Htigeln mit Brandgrabern
fanden sich noch 6 Armringe and 1
Halsring aus Bronze ; ein kleiner, 5 cm
weiter, massiver Bronzering; Teile
einer eisernen Fibel; eine groese
Menge von Gefass-Scherben der Bronze-
und flallstatt-Zeit, teils lose in den
Hugeln zeratreut, teils zu zerdruckten
Tellern, Schalen und Urnen gehdrig,
die gewohnlich am oberen und unteren
Ende der Aschenschicht im HQgel bei-
gesetzt waren ohne jeden Schutz.
Gleichwohl konnten 12 Gefasse ganz
oder fast ganz geboben und eingebracht
werden. Ihre Farbe ist rotbraun bis
schwarzgrau. Gharakteristisch ist der
kleine, 1—2 cm breite Rand, der oben
mit schsrfer Biegung fast rechtwinkelig
nach aussen vorspringt, and hart unter
diesem die kleinen, zum Teil ausser-
ordentlich kleinen, diinnen, horizontal
durchbohrten Henkel, 1 cm breit,
1—2 cm hoch. Vgl. die Abbildung
ahnlicher Gefasse der jungeren Bronze-
zeit in den Fnndberichten des ober-
hess. Geschichtsvereins 1899 — 1901
Tafel I— III von Ostheim. Nur ein
5,5 cm hoher, unten 3, oben 10 cm
weiter, krattiger Becher hat einen
kraftigeren Henkel und am Rande oben
keine Ausladung Von den roher ge-
arbeiteten, dickwandigen Platten, dereu
2 erhalten, viele in Scherben zerfallen
gefunden wurden, haben die einen als
Untersatze fur die feineren, zierlichen
Schalchen gedient, die anderen ent-
hielten ehedem auch selbst die Bei-
gaben fur die Toten, deren Asche ge-
wohnlich in korperlangen Streifen im
Hugel angeschuttet war. — Aelter
sind die Fragmente eines kleinen,
doppelkonischen Bechers, dessen obere
Halite mit Rillen geziert ist, einer
breiten und zwei schmaleren Hori-
zontalrilleo, an welche einige vertikale
sich anschliessen, die alle mit kleinsten
Strichen innen schraffiert sind. — Jun-
ger, wohl aus frankischer Zeit, ist ein
Beschlag aus Eisen, das mit runden
Bronze-Kaseettchen belegt ist, die mit
weissgrauem Email gefullt sind. Dieses
frankische Schmuckstuck kann nur zu-
fallig in die Oberflache des Hugels
gekommen sein, da eine frankische
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Museographie.
409
Nachbestattung, die bei einem andern
Hiigel in der Nahe vor 2 Jahren fest-
gestellt wurde, bier nicht zu sehen
war. — Bei Homburg untersuchten
wir wiederbolt grosse Grabhugel der
mittleren and jungeren La Tene-Zeit.
Die8mal haben 3 Hugel bei Jagers-
burg, die in das Bahngelande fielen,
gar keine Funde gebracbt. Sie waren
wohl 8chon durchsucht, nur ibre ausse-
ren Steinringe noch unversehrt. —
Ohne Funde blieb aucb die Unter-
suchung zweier Trichtergruben auf der
Kirscbbecke zu Grunstadt, 1,50 m
tief, unten noch 0,98, oben 1,20 m
weit. Nur einige Tierknochen uud
ehemals durchgluhte Steine lagen in
der Fullung. Die kurz vorher dort
gemachten Funde verschiedener Pe-
rioden, 1 gelochtes Steinbeil, 1 Korn-
quetscber, 1 Armring und 1 bubsche
Fibel aus Bronze und eine Anzahl
rftm. Kaisermunzen, wurden als An-
fange eines weiteren pfalz. Lokal-
museums zuruckbehalten. — AlsEinzel-
fund kam von Scbwarzenbach
eine 14 cm lange Bronzenadel mit
verdicktem, quer gerieftem Eopfe.
II. R5mi8che Zeit. Ein sehr
frubes, hochintereesantes rom. Urnen-
Graberfeld untersucbte ich auf der
Heide bei Maxdorf. Ein Teil der
aufgedeckten Grabgefasse ist noch gar
nicht romisch, sondern heimisch in
Form und Technik. Ueberdies be-
zeugen die grossen Sargnagel und
eisernen Klammern uber vielen Aschen-
behaltern, dass die Toten in Sargen
zu diesem Brand- und Bestattungs-
platz gebracbt wurden, wohl aus der
ganzen Umgegend. Yon den vielen
eingebrachten Fundstucken verdienen
hier genannt zu werden: 11 Oasuarien
samt Inbalt, Beigefassen und zer-
druckten Deckeln. Eine braungelbe,
dickwandige Urne, 22 cm hoch, oben
17 cm weit, hat keine Verzierung und
keinen profilierten Hals. Sie wird
nach oben nur wenig weiter und
schliesst mit kurzer Einziehung ihres
oberen Randes. Sie ist ohne Tftpfer-
scheibe gefertigt, aussen glatt poliert,
ohne Firni8. Aehnlich in der Form
ist im Jahrb. des Histor. Ver. Dil-
lingen 1901 Tafel III, Nr. 23. — Eine
rohgearbeitete, blaugraue Urne mit
breitausladenden Schultern und sanft
geschweiftem Halee ist rings um den
Schulterrand mit kraftigen Fingerein-
drucken geziert, wie sie in fruheren
Perioden an Halswulsten'und auch am
Bauche von Gefassen bei uns sich
finden. Diese beiden und eine hubsch
polierte, rotbraune, 18 cm hohe Urne,
die allmahlich nach oben weiter wird,
dann mit 2 horizontalen Linien den
leise eingezogenen, bohen, sanft ge-
schweiften Hals abgrenzt, sind alter
als die bei uns gewdhnlichen rdmischen
Urnentypen. — Eine rotgelbe, ge-
firni88te, steilwandige Urne, 8 cm hoch,
mit scbmaler Standflache, 10 cm wei-
ten Schultern, an denen der hohe, ge-
schweifte Hals mit sanfter Rippe an-
setzt, ist fruhrdmisch, doch ebenfalls
heimischen Typen nahe verwandt. —
Eine weitere fruhrdmische Urne, 14 cm
hoch, ist unten glatt, an Bauch und
Schultern mit Schlicker-Perlen geziert,
deren 10—16 je 1 Reihe bilden, die
sparrenformig einer zweiten Reihe
gegenuberstent. Die Punktreihen wur-
den mit Nagel-Strichen auf dem leder-
hart gewordenen Gefass vorgezeichnet,
aber die Striche bei Aufsetzung des
Schlickera nicht immer getroffen. Eine
kleine, gelb gefirnisste Urne, 12 cm
hoch, die in einer groasen, zerbroche-
nen beigesetzt war, ist auf den Schul-
tern mit rautenfdrmig angeordneten
Scblicker-Perlreihen geziert. Auch sie
hat den glatten, hohen, sanft geboge-
nen Hals. Eine weisse, schlanke, 23 cm '
hohe Urne, die bis zu den hochliegen-
den Schultern allmahlich weiter wird,
ist mit horizontalen und vertikalen
Reihen gleichartiger Schlickerstriche
in Fischgratenmuster geziert, ahnlich
Koenen, Gefass k und e Tafel XI n. 11.
Eine 14 cm hohe, schwarz gefirnisste
Urne ist an Bauch und Schultern ganz
ubersat mit langlichen, rechteckigen
Vertiefungen des uber den noch weichen
Ton gefuhrten Tdpfer-Radchens. Der
kurze Hals dieser Urne sitzt fast recht-
winkelig mit scharfer Kehlung an den
Schultern und hat im oberen Rande
eine Rille fur den Deckel. Ein hubscber,
gelber Becher, 14 cm hoch, durchstarke
Einziehung in der Mitte seiner Hdhe
zweiteilig gemacht, ist unten unver-
ziert, hat oben eine breite, vertikal
gestrichelte Zone zwischen je 8 schma-
leren. Neben einigen ein- und zwei-
henkeligen Aschenkriigen aus gewdhn-
lichem, rotgelbem Ton fand ich auch
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Museographie.
& zierliche, graue, einhenkelige Krug-
lein, die ihre grOsste Weite nahe am
Boden haben, am Halse ganz eng sind
und wohl als Salbengefasse dienten.
Einige grobe, graue Schalen dienten
anch als Ascbenbehalter, andere liegen
noch als Deckel auf den Urnen fest-
gebacken. Ueber einer derselben stand
als Deckel ein grosser, starker Wein-
krugf der von den alles durchdringen-
den Saugwurzeln der Kiefern zersprengt
wurde. Auch eine Anzahl Teller und
Schalchen, ganze und zerdriickte, wur-
den gefonden, zumeist graue, auch
schwarz gefirnisste und rotgelbe, aber
nur ganz wenige aus Terra sigillata;
namlich 1 Schalchen mit dem Stempel
31 A • C ; ein Teller boden mit dem
Stempel MONT—; 1 kleine Kumpe
und 2 reliefierte Scherben, alles min-
dere Qualitat. Nur 1 kleine dunkel-
rote Scherbe ist ausserordentlich fein,
nach aretinischer Art mit 1 Blumchen
und wellenfftrmigem Stengel geziert.
Drei flache, graue Bodenstucke haben
die unklaren, bei uns bisher nicht vor-
kommenden Stempel: LPOCII— ;— JVIL
und COIHT. — Von Glas fand ich nur
grtinliche und braunrote, zerschmolzene
Tropfen und Klumpen. — Von Schmuck
5 grune, melonenfdrmige Perlen und
8 Bronze-Fibeln. Davon gehoren die
4 schmaleren, mit gewdlbten Bugeln,
der fruheren, die 4 breiteren, mit ge-
rippten Bugeln iiber runde Bronze-
plattchen, der mittleren Eaiserzeit an.
— Auch einige Waffen waren beige-
geben, was bei uns selten ist : 1 Dolch,
einige Speereisen und 2 Schildbuckel,
rund, aus Eisen, einer aussen gewolbt,
der andere spitz; Eisenstucke mit auf-
gerosteter Bronze-Scheibe, Nagel und
Elammern. — Auch 2 Mittelerze wur-
den gefunden von [GERM1ANICVS
TI AVGVST F DIVI AVG N, Rs. C
CAESAR AVG GERMANICVS POfN
M TR P]OT; S— C; Cohen I 138 nr. 2
var. vom Jahre 37. Die andere zeigt
auch denKopf des Germanic us, ist aber
verschliffen, wahrscheinlich gleich Coh.
I 138 n. 6. — Eine sehr hubsche,
tadellos erhaltene Fibel aus Silber,
9 cm lang, hat einen beweglichen Ring
durch die Mundungen der Spirale, zur
Befestigung des wertvollen Schmuck -
stuckes. Der 1 cm breite Bugel endet,
nach 2,5 cm, in einen Tierkopf, aus
dessen Rachen das noch 6 cm lange,
dunnere Ende samt Nadelfuss hervor-
w&chst. Sie wurde auf dem zweiten
rom. Friedhof bei Maxdorf in den
Schlossackern gefunden. — Ein noch
reicherer rdm. Friedhof wurde beim
Bau der Bahn und des Bahnhofes zu
Sausenheim angeschnitten, leider zu
spat angemeldet, dann aber so rasch
und so weit als moglich noch ausge-
graben. Ein Teil der ersten Funde
wurde verschleppt, doch liess sich noch
vieles retten, besonders schdne Terra
sigillata- Gefasse : 1 tadelloser Teller,
16,5 cm weit, mit dem Stempel OF
CALVI: 6 hubsche Schalchen und
Fragmente von Tellern und Schalchen,
teil8 glatt, teils mit Blattern en bar-
botine verziert; 2 hubsche, henkellose
Becher; 1 grossere und 4 kleinere
steilwandige Eumpen. Aus gewdhn-
lichem, rotem Ton, ohne Glasur : 1 gut
erhaltene, 5 cm hohe, 20 cm weite
Platte auf kraftigem Standring, 12
Ascheokruge mit und ohne Henkel,
manche defekt. — Besonders reichlich
vertreten sind schwarz e und schwarz-
graue Gefasse: Ein hubscher Teller,
7 cm hoch, unten 6,5, oben 13 cm
weit, mit umgeschlagenem Rande, der
fast die ganze Aussenseite des Tellers
uberdeckt; 1 hubscher, 5 cm hoher,
14 cm weiter Teller ohne Rand, mit
rundem Fond; 3 weniger schone,
schwarzgraue Teller, deren Firms de-
fekt ist; 1 hubsche Urne mit verti-
kalen Schlickerstreifen, 9 cm hoch;
1 zierlicher, 12 cm hoher, defekter
Becher und viele Fragmente ahnlicher,
schwarzer Gefasse. — Ein steilwan-
diger Teller mit flachem Boden ist
weissgrau iiberzogen, fast marmoriert.
Aebnlich sind noch 2 Teller und 1
Schalchen. Von 2 weiteren steilwan-
digen Tellern ist je einer schwarzgrau
und graublau gefirnisst. — Aus den
gesammelten Glasscherben hat das
Museum zu Mainz eine hohe, prach-
tige Amphora mit stark en Henkeln zu-
sammengesetzt und eine dunnwandige,
weisse Urne mit vertikalen Rippen,
die iiber ihre gew61bten Schultern
hinabziehen Auch Scbmelzklumpen
von Glas, von Blei und Silber und
verbrannte Rotelstiicke lagen bei. —
Von Eisen : Eine Feuerschaufel, 85 cm
lang, 3 starke Ketten mit Haken und
ein grosser, kantiger, massiver Eisen -
ring zum Auf- und Einhangen der
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Museographie.
411
Kochgefasse iiber dem Feoer. An dem
Ringe haften noch Reste eines Bronze-
kessels. Ausserdem : 2 Messer, 1 recht-
eckiges Schneidmeseer, 1 Lanzenspitze,
1 Balken einer Schnellwage, ein halber
Trichter, Beschlagstucke, Ringe, 1 Huf-
eisen. — An Bronzen, die in der Nahe
gefunden warden und sicher vom selben
Urnen-Graberfeld stammen, konnte ich
nocb erwerben: £ine grosse, flache
Schussel, 11 cm hoch, oben 37 cm
weit, auf kraftigem Standring; eine
grosse Urne, 22 cm hoch und am
Bauche eben so weit, mit 4 cm hohem,
oben krafig ausladendem Halse ; einen
Seiher und eine dazu gehorige Kelle
mit 20 cm langen Srielen, beide mit
dem Stempel CASATVS FEC. — Das
intere88anteate Stuck dieses Fundea ist
ein grosser Bronze- Hen kel, 18 cm breit,
in dessen Mitte ein B&renkopf sitzt,
der 2 Gesichter hat, nach vorwarts
und ruckwarts. Gegen diesen Kopf
laufen von links und rechts her 2
weibliche Tieger an mit langen, kraf-
tigen Kdrpern und stark angedeuteten
Briisten. — Ans dem rdm. Urnen-
Graberfelde auf der Huth bei K 1 i n g en -
miinster, das leider ohne Mitteilung
gerodet und zerstdrt wurde, konnten
noch erworben werden : Eine reliefierte
Terra sigillata-Schussel, 43 cm hoch,
oben 23 cm weit, auf der 2 gegen-
einander anlaufende Faustkampfer, 2
kleinere Personen zwischen diesen. und
darQber 2 Masken sich viermal wieder-
holen ; eine unverzierte Kumpe, 8,2 cm
hoch, 14 cm weit ; 2 graugelbe Aschen-
kruge aus gewohnlichem Ton, ohne
Henkel, und Reste von mehreren abn-
1 ich en Stiicken ; Fragmente eines sehr
grossen und dickwandigen Weinfasses;
1 Stack einer runden Saulentrommel,
ionen zum Brandgrab ausgehdhlt; 1
geschweifte Messerklinge, oben quer
dufchlocht ; 1 htibsches, kugeliges Glas-
flaschchen, 9 cm hoch, mit 2 Henkeln,
die test am engen, runden Halse sitzen.
— Im Pfaugarten zu Heuchelheim,
unweit Klingenmunster, wurde 1 rom.
Grab gefunden, darin 2 Arm ringe aus
breitem Bronzedraht, 6 cm weit, einer
ging verloren, obwohl ich sogleich hin-
reiste ; 1 Bronze-Nadel, 7 cm lang, oben
abgebrochen; 1 Mittelerz von Vespa-
sian ; dabei noch 1 schlecht erhaltenes,
wahrscheinlich von Claudius ; 1 kleine,
kraftige, gelbe Urne, 13 cm hoch, oben
10 cm weit, ihr hoher, geschweifter
Hals ist unten durch eine Rille von
den Schultern des Gefasses abgegrenzt,
1 Henkel verbindet den oberen und
unteren Rand des Halses ; 1 rohe, grau-
gelbe Schale mit flachem Boden und
steilen Wanden, 6,5 cm hoch, 23 cm
weit; 1 zerbrochene Terra sigillata-
Schale geziert mit Schachbrettmustern
und Gruppen erhabener Punkte und
Striche. Weitere Grabunpen waren
erfolglos. — Meine vorlaufigen Ver-
suche an dem rdm. Hause bei West-
heim legten Mauerreste bloss und
Schuttkegel mit vielen Leistenziegel-
Fragmenten und Gefassscherben. Eine
Terra sigillata-Scherbetragt den Boden-
stempel PEPPO FEC. Flache Glas-
etilcke mit rundem Rand scheinen von
Fensterscheiben zu sein. — Meine
Grabung am Hollerkopf bei H 6 c h e n
• stellte ein umfangreiches, von grossen
Buchen bestandenes Gebaude fest. Auf-
; gedeckt wurde die KQche, ein angren-
! zendes Zimmer und der Baderaum.
Letzterer ist rechteckig, 1,30 : 1,58 m;
3 Stufen fuhren in denselben hinab,
eine eiserne Rdhre bildet den Abfluss,
ein gedeckter Steinkandel, der unter
der Schwelle der Kuchenture hin-
durchzieht, konnte Warmwasser aus
der Kuche einleiten. Boden und Wande
sind mit Ziegelplatten belegt und dann
mit starker Mortelschicht beworfen, in
welche Ziegelkleinschlag mosaikartig
gebettet und glattgescbliffen ist. Am
unteren Rande und in alien Ecken der
Wande empor lauft ein hubscher Viertel-
8tab. Der Boden der KQche ist mit
Steinen gestuckt und dann mit dickem
Estrich belegt. Die Wande waren
weiss angestricben und mit farbigen
Strichen umsaumt. Von den Hypo-
kausten anderer, zu stark durchwur-
zelter Raume wurden noch HeizTuben
gefunden. Die Aussenmauer am Siid-
abhang des Berges wurde ehedem um
*/t m verotarkt, gleichwohl ist das
Haus dahin zusammen gesturzt, wie die
Schutthalde beweist. — Bei Ausschach-
tungen in der Bahnhofstrasse zu Eden-
k o b en wurden Fragmente rdm. Leisten-
ziegel gefunden und Reste blaugrauer
Gefasse mit Henkeln und aufrechten
Ausgussrdhren. Sie sind bei uns sel-
ten, offenbar spatromisch, von fran-
kischen Gefasseu noch wesentlich ver-
schieden, doch sehr ahnlich rom. Ge-
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412
Museographie.
fassen von Nymegen, abgebildet im
Korrbl. 1902 n. .3. Weitere Nach-
forscbang war erfolglos. — Gelegent-
lich unserer Grabung auf dem L em-
ber g 1901 erwarb ich in Feil einen
bartigen Kopf, der mit Steinen von
dem Gebaude am Lemberg herabge-
bracht und eingemauert worden war.
Er wurde 1902 zugesandt; dazu eine
Steinskulptur von ebendaher, die einem
sitzenden Hasen etwas ahnlich ist.
RdmischeEinzelfunde erhiel-
ten wir: Aus Orb is 1 rom. Sporn von
Eisen mit vierkantigem Dora, 12 cm
lang; 1 schilfblattformiges, defektes
Speereisen, noch 21 cm lang; einen
Dolch mit 4,5 cm breiter, zweischnei-
diger Klinge, noch 16 cm lang, Spitze
ab. — Aus Weisenheim 1 dicke
Terra sigillata-Scherbe mit 3 Graffiti,
innen MAR^LV^,= Marc(el)lus (?),
aussen: III, darunter QARTIO, da-
runter nochmals QvATIO. — Aus Ix-
heim ein plumpes, 13 cm bohes, enges
Flaschchen von gelbem Ton mit schma-
lem Fusse und weitem Mundungstrichter.
— Aus Zell einen hubschen Denar
von Gordian III, Aeternitati Aug. —
Aus Kir r berg 1 Grosserz von Sept.
Severus, Rs. Mars, obne Legende, var.
Cohen III 301 n. 531. — Aus Du-
denhofen 1 Kleinerz von Tetricus,
Consecratio. — Aus Duttweiler 1
Kleinerz von Gratian, Gloria novi sae-
culi. — Aus Mundenheim 1 gal-
lisches Grosserz von Nemausus mit
Busten des Agrippa und Augustus, IMP ;
P— P; DIVi F(ilius), Rs. COL— NEM
und Palme, darunter ein Krokodil, var.
bei Forrer, Jahrb. f. lothr. Gescb. 1901
S. 11 und Bonner Jahrb. 1902 S. 1
n. 2). — Aus Eisenberg 1 Gross-
erz Lucillae Aug. f., Rs. Vesta, S— C.
Dazu ein sehr hubsches V o t i v r e -
lief des Merkur und der Maia (?).
Der Reliefstein ist rechteckig, graurot,
untcn abgebrochen, noch 60 cm hoch,
28 cm dick. In flacber Nische steht
Merkur fast nackt; die Chlamys fallt
von der linken Schulter fiber seinen
1. Unterarm herab und wird in breiten,
malerischen Falten im Hintergrunde
sichtbar. Auf dem Kopfe tragt er den
Flugelhut uber langen Locken, in der
Rechten den am Boden stehenden, noch
30 cm hohen Caducous. Der Gott
steht fest auf dem rechten Bein, das
Jinke ist etwas entlastet. Beide sind
an den Waden abgebrochen. Daneben
wird der Kopf eines Steinbocks sicht-
bar, mit langen, gewundenen Hdrnern,
26 cm hoch, deren Enden von dem
Himation einer Gewandfigur bedeckt
sind, die ebenfalls 55 cm hoch und en
face, rechts neben Merkur steht. Ob
sie eine Frau darstellt, ist nicht ganz
sicher, da ihr Gesicht abgeschlagen
ist, doch wahrscheinlich. Anch sie
hat lange Locken, ist aber im Gegen-
satz zu Merkur von unten bis oben
in ihr Gewand gehullt, dessen Falten
sie mit der Linken erfasst und zum
Busen emporziebt. — Aus Speier
selbst erhielten wir nur weniges : Einen
schlanken, 14 cm hohen, grauen Becher
mit eingebauchten Seiten, ahnlich
Koenen, Gefasskunde, Tafel 16 n. 14,
aus dem sudwestlichen rdm. Graber-
felde; 1 Mittelerz von Trajan, TR.
POT. COS. HI. P. P , also vom Jahre
100 ; 1 Denar der Julia Augusta Domna,
Rs. Diana Lucifera; 1 Mittelerz von
Constantius Chlorus, Genio populi Ro-
man i; 1 Mittelerz von Mag. Maximus,
Reparatio reipub. ; 1 Kleinerz von Con-
stants, Beata tranquillitas, votis XX;
1 Kleinerz von Delmatius, Gloria oxer-
citus; 1 Grosserz von Verus, Conse-
cratio. — Vom Gymnasiums - Neubau
kam noch : 1 Aschenkrug, einhenkelig,
grau, 22 cm hoch ; Urnenscherben und
Terra sigillata-Fragmente glatter und
reliefierter Gefasse. — Vom Neubau
der Versicherungsanstalt nahe dem
Dome : 1 hubscher Bogenzwickel, Span-
drille, aus weissgrauem Sandstein und
4 weitere grosse, weissgraue Skulptur-
steine, wahrscheinlich von einer rdm.
Torlaibung, darauf Voluten, Sonnen-
blumen ahnliche Rosetten und ein
hubsches Frauenkdpfchen in Relief;
einige ahnliche Stilcke ohne Reliefs;
1 hubsches Saulenkapital mit reicher
Verzierung, 30 cm hoch, 40 cm breit ;
ein zweites mit Eierstabfries, 26 : 28 cm;
ein drittes, nur 12 cm breit, ist Frag-
ment; viele mittelalterliche Funde;
romische Scherben; auf 3 Terra siftil-
lata Bdden ist 2mal der Stempel Flo-
rentinus, lmal Virilis fee. — Mit
Rheinzabern kann sich an Funden
von Terra sigillata-Gefassen und Scher-
ben und andern Topferwaren kein an-
derer Ort vergleichen. Ich habe auch
in die8em Jahre die mehrere Wochen
dauernden Ausgrabungen des dortigen
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Museographie.
413
Tonwaren - Fabrikanten, Herrn With.
Ludowici, wieder fortgesetzt verfolgon
und studieren konnen. Die vielen
Funde, die unserem Museum gutigst
versprocheu wurden, alle zu bescbrei-
ben, ist hier unmoglich. Ich habe mir
daraus bisher u. a. die Tdpferstem-
pel alle notiert, wovon ich 1901 eine
Anzahl mitgeteilt habe. Es Bind jetzt
909 Bodenstempel, darunter 8 Tdpfer-
Marken; 390 Stempel auf reliefierten
Gefassen und Scherben aussen, inter
ornamenta, auch darunter sind 4 Topfer-
marken, 4 Aufschriften, 5 Einritzungen
vor und nach dem Brand ; 78 Stempel
in Formschusseln, dazu 3 Marken und
13 Einritzungen nach dem Brand, aussen
und im Fond der Schusseln.
Ausser den im letzten Jahre mit-
geteilten Namen und Zahlen sind seit-
dem noch folgende aufgetaucht:
1. In Bodenstempeln: Aisto
omal, Aistus 5mal, Amator 1, Atecnia
1, Atinianus 1, Attio 2, Atto 3, Au-
fiedo 2, Avetedo 3, Avitus 1, Bela-
tullus 7, Bellus 2, Bissus 4, Bitunus 1,
Buccio 1, Caranii 1, Garatae 1, Ca-
tullus 7, Celsus 4, Geran 1, Cerialis
1, Ciniasmus 1, Gintucnatus 2, Comi-
tialis 2, Conatius 72, Gonstans 37,
Goradus 3, Cosetius 1, Costillus 1,
Costiopr fe 1, Gott — 1, Grassiacus 1,
Cusius 1, Docilis 2, Donatus 87,
Favvo 2, Firm — 1, Florentinus 29,
Genial is 1, Gratus 1, Honor— 1, Ja-
nuariu8 3, Julianas 11, Julius 2, Ju-
nius 6, IVTH— 1, Juvenis 7, Launio 1,
Liberal is 1, Mar fee 1, Marcellinus 2,
Marcus f 2, Mac — und Mar — je 1
Fragment, Martialis 5, Martinus 16,
Mattatus 1, Melausus 1, Motus 1, Na-
talia 1, Nivalis 2, A hival— 1, On-
tiori 1, Of Apri 2, Of Bassi 1, Of
Calvi 1, Of Ronii 1, Of Rufi 1, Of
Silvan— 1, Pacatus 2, Paternus 1,
Patto 1, Primitius 8, Privatus 6, Quar-
tus 4, Quietus 1, Reginus 3, Reguli-
nus 3, Respectus 4, Restio 1, Resti-
tutus 3, [Rjufini 1, Sabinianua 4, Sacco
fecit 1, Samis f. 1, Secundinus 2, Se-
datus 1, Severianus 21, Stabilis 8,
Tauricus 1, Venicarus 1, Venustus 1,
Verecundus 1, Verius 1, Verus 2,
Victor 1, Victorinus 10, Virilis 2, Vi-
talis 6, Fragmente von Stempeln 209.
2. Neue Stempel auf relie-
fierten Gefassen, aussen zwischen
den Ornamenten: Avitus Imal, B. F.
Alloni 11, Cerialis 7, Cerialis— Con-
staeni 1, Gonstans 1, Gomitialis 160,
Gomitialis— Rep 7, Rep allein 67,
Firmus 1, Florentinus 3, Giam f 1,
Janu f 2, Juvenis 2, Joventi 3, Julia-
nus 1, Lucanus 2, Primitius 12, Pu-
pus 1, Recnu— 1, Respectinus 1,
Stempel-Fragmente 86.
3. Stempel in Formschusseln:
B. F. Alloni 1, Cerialis 1, Gomitialis 5,
Latinni 1, Primitius 5, zwei davon in
Nr. 65, Rep 4, Regin f 1, Namen-
fragmente 3.
4. Die Einritzungen auf Formen
sind zumeist nur einzelne Buchstaben;
in Form Nr. 26: /,v; ahnlich in Nr. 51;
in Nr. 3: B; in Nr. 66: P; in Nr. 42:
Al\ O G, oder sonst ein Erkennuogs-
zeichen; auf Nr. 41: PX, vielleicht
= Pondo X; auf Nr. 29 ein ganzer
Name: Potentis. — Aehnlich sind die
Einritzungen nach dem Brande auf
reliefierten und anderen Gefassen, z. B.
auf Nr. 92. Dk; auf Nr. 93: XIII; auf
Nr. 94: P XII, nach Dr. O. Bohn
vielleicht Pondo XII.
5. Die Aufschriften vor dem
Brande sind in Rheinzabern selten und
nur auf reliefierten Gefassen zu finden:
Auf Nr. 27: Te dum — o digna; auf
Nr. 91: _ SA DECEAj — ; auf
Nr. 180: Ave; auf Nr. 358 ODvtv,
wohl: o diva, daruber ein Weib, das
: mit der Rechten ihr Gewand bis unter
I die Scham halt, mit der Linken in die
Feme winkt. Wenn es eine Gdttin ist,
dann hat sie nur noch die trivialste
Aehnlichkeit mit Aphrodite von Melos
und ihren Nachbildungen.
Auch 23Munzen wurden bei den
Grabungen in Rheinzabern gefunden:
1 Denar von Philippus, dem Sohn,
P. M. Tr. P. II. COS. P. P, also vom
Jahre 245; 1 Grosserz der Galeria
Faustina Augusta, Cohen II 444 n. 200;
2 Grosserze deralteren Faustina, Aeter-
nitas und Consecratio ; 1 Mittelerz von
Domitian, COS. XV; Rs. Fortunae
Augusti, also v. Jahre 90—91 ; 1 Gross-
erz v. Alexander Severus, P. M. TR.
P. VI. COS. II. P. P., also vom Jahre
227; 1 Grosserz von Vespasian, COS. VI,
Res. S— C, also vom Jahre 71 ; 1 Mittel-
erz von Constantin, Salus reipub. ;
1 Kleinerz v. Licinius, dem Sohn, Beata
tranquil litas; 1 Kleinerz vonTetricus,
Pax Aug.; 1 Kleinerz von Maximian,
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414
Museograpbie.
Requies opt. mer. Die andern Stucke
sind schlecht erhalton, oder fQr die
Zeitbestimmung hier unwichtig.
III. Frankisch-alemannische
Zeit £8 konnten nur wenige Funde
dieser Period e eiogebracht werden,
doch' wurden viele neue Fundstellen
vorgemerkt, die reicbe Ausbeute ver-
sprecheo. Von unseren Grabungen in
Epp stein kam noch: 1 hubsche,
doppelkonische Urne, 9,5 cm hocb, oben
12 cm weit, mit borizootalen und ver-
tikaleu Rillen geziert; 1 Scbere; 1
Eisenreif, von Bronzedraht durchzogen,
Nagel und Kloben; 1 Skramasax, 52 cm
lang, bis 4 cm breit. — Aua einem
Plattengrabe bei Meckenheim er-
warb icb : 1 hiibschen, glockenformigen
Glasbecher, 6,5 cm hoch, oben 11,5 cm
weit, mit kraftigem Rande; 1 flache
Bronze-Schiissel, 6 cm hoch, 26.5 cm
weit, hat 3 Oesen am Rande, in denen
noch Reste d (inner Bronze - Kettchen
waren zum Aufhangen. Die Schussel
ist unten rund, ohne Standflache. Ein
ringsumlaufender, gezackter Zier-Ring I
sitzt zu hoch, urn fasten Stand zu ver-
leihen. Sie wird wohl als Lampe oder
Lichthalter gedient haben. Von einem
machtigen, 6 cm breiten Skramasax
blieben nur Reste ubrig, ebenso von
einem Langs chwert und Schildbuckel ;
3 Bronze-Nagel lagen bei und 3 runde
Kndpfe. Sie haben Mittelstifte und je
3 Oeffnungen im Rande far Zierstifte.
— Ein htibsches Gurtelbeschl&g aus
Eisen mit Email -Kassetten aus Bronze
wurde beiWestheim erwahnt. Auch
1 schwarzer Spinnwirtel und 1 Urne
mit eingedruckten Verzierungen wurden
dort gefunden. — Ein Skramasax und
1 Sperreisen aus einem Grabe bei
Weisenheim wurde erworben, doch
vom Mandatar nach Durkhejm gegeben.
— Aus einem Grabe bei Otterstadt
holte ich 1 Bronze-Schnalle. — Reihen-
friedhdfe bei Mundenheim, Dudenhofen, I
Hessheim, Freinsheim und Ensheim I
wurden festgestellt und sollen unter- i
sucht werden. — Auch in S p e i e r j
wurden bei einem Hausbau gegeniiber |
dem Babnhofe 2 Plattengraber gefun- j
den, die ich untersuchte. Die Beigabe j
konnten wir nicht erhalten. Dagegen i
bekamen wir unter den Kleinfunden bei
der Versicherungsanstalt dahier 2 graue
Urnen, die an das Ende dieser Periode
heranreichen mdgen.
IV. Mittelalter und Neuzeit.
Auch diese Abteilungen erhielten durch
Schenkungen und Ankaufe bei Anti-
quaren manchen hubschen Zuwachs,
besonders an alten Drucken und Munzen,
auch an Urkunden, Bildern und Siegeln,
die fur die Gescbichte der Pfalz Wich-
tigkeit haben, hier aber nicht aufge-
z&hlt werden kdnnen. Von weiterer
Bedeutung war ein Turnosenfund in
einem Steinbruche bei Hassel und ein
grosser, mittelalterlicher Munzfund in
Weisenheim am Sand, wovon wir
eine Anzahl Stucke erhielten.
Der Musenmsbesuch war verhaltnis-
massig rege. Auch unsere Geldsamm-
lung zur Errichtung eines Museums-
Neubaues ist durch die stete FQrsorge
und Um8icht unseres bisherigen I. Vor-
standes, des E. Regierungspr&sidenten
der Pfalz, Excellenz Freiherrn L. von
Welser, rustig vorangeschritten.
(Prof. Dr. Granenwald.)
Worms, Pautus-Museum I S. 261,67
II— XXI.
Von Oktober 1902 bis Oktober 1903.
(Publikation des Altertumsvereins :
Die Bandkeramik der steinzeitlichen
Graberfelder und Wohnplatze in der
Umgebung von Worms von Sanitatsrat
Dr. C. Koehl. Festschrift zur XXXIV.
allgem. Versammlung der deutschen
anthropologischen Gesellschaft.)
I. Unternehmungen : a) Entdeckung
eines Wohnplatzes der Spiral-Maander-
keramik bei Flomborn, wenige
Schritte siidlich des gleichartigen
Graberfeldes. Es wurden 10 Gruben
untersucht mit ausschliesslich Spiral-
Maanderkeramik.
b) Schluss der Aufdeckung des
Hockergraberfeldes von F 1 o m b o r n
(s. vorigjahr. Bericht unter e). Es
wurden noch 34 steinzeitliche und
viele spatmerovingische Graber ange-
troffen. In den ersteren zahlreiche
Gefasse, Steingerate und Muschel-
sclimuck.
c) Untersuchung einer Stelle nord-
lich des Wohnplatzes MOlsheim I,
wo einige Jahre friiher beim Umroden
Skelette mit Gefassen der Spiral -
Maanderkcramik gefunden worden
sind. Es konnten jedoch keine wei-
teren Graber mehr entdeckt werden.
d) Aufdeckung dreier grosser Wohn-
gruben auf dem neolithischen Wohn-
platze Molsheim I (s. vorigjahr. Be-
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Museographie.
415
richt unter c) bei Gelegenheit des
Anthropologenkongresses. In einer
derselben wurde das Skelett eines
liegenden Hockers ohne Beigaben an-
getroffen, der aber der aufgefullten
Erde nach zu schliessen einer spateren
Periode, wahrscheinlich der fruhesten
Bronzezeit, angehdrt.
e) Aufdeckung dreier Wohngruben
und einer Grabenanlage auf dem neo-
lithischen Wohnplatze von Mons-
heim bei Gelegenheit des Anthropo-
logenkongresses (s. vorigjahr. Bericht
unter b).
f) Aufdeckung zweier liegenden
Hockerskelette auf dem neolithischen
Graberfelde n6rdlich von MSlsheim
(Zonenkeramik) bei Gelegenheit des
Anthropologenkongresses (s. vorigjahr.
Bericht unter g). Das eine Grab ent-
hielt ein schlecht erhaltenes Kinder-
skelett ohne Beigaben, das andere
das Skelett eines Erwachsenen. Da-
bei ein seltengeformter, sch6n ver-
zierter Zonenbecher mit quergestell-
tem, verziertem Henkel.
g) Aufdeckung eines Grabes mit
Zonenkeramik an der westlichen Grenze
des Hockergraberfeldes von Flom-
b o r n. Das sitzende Hockerskelett
hatte als Beigaben : auf der Brust ein
kleines durchbohrtes Instrument aus
Enochen (Knebel) und einen verzierten
Zonenbecher.
h) Aufdeckung eines Grabes der
Bronzezeit bei Ibersheim. Das von !
Westen nach Osten gerichtete Skelett
nur noch zum Teil erhalten, dabei zwei ,
am Halsliegende Radnadeln mit Oesen. j
Die eine schon in alter Zeit beschadigt. !
i) Entdeckung eines Graberfeldes '
der alteren Hallstattzeit in Worms
(Westendschule). Aufgedeckt wurden
bis jetzt 10 Graber, davon 4 bei
Gelegenheit des Anthropologenkon-
gresses. Die Skelette alle von Siiden
nach Norden gerichtet. Als Beigaben
enthielten sie massive und hohle, schon-
verzierte Armringe aus Bronze, 3
Armringe und 1 Haarnadel aus Eisen,
1 Armring aus Gaggat, sowie Perlen ans
Glas und Bernstein. Grab 10 war das
einzige anders, von Osten nach Westen,
orientierte und enthielt auf der Brust
des Skelettes 2 Radnadeln ohne Oese,
von welchen die eine schon in alter
Zeit beschadigt war. Dieses Grab ge-
hdrt also noch der Bronzezeit an.
| k) Untersuchung von Wohngruben
1 der Hallstattzeit auf dem neolithischen
Hockergraberfeld von F 1 o m b o r n.
1) Aufdeckung von Wohnanlagen der
Hallstattzeit, bestehend in Gruben und
kreisftfrmig angelegten Graben auf dem
neolithischen Wohnplatze von M o n s -
heim (s. unter e).
m) Nahere Untersuchung eines auf
' dem Friedhofe von Monzernheim
gefundenen Grabes der Spat-La Tene-
I Zeit (s. Zuwachs). Gefunden wurde
noch eine schSn profilierte kleine
Schale von schwarzer Farbe sowie
Reste von Fibeln und Eisenbeschlagen.
Die Ausgrabung des wahrscheinlich
! dort vorhandenen Graberfeldes soil
spater erfolgen.
n) Untersuchung dreier R6mer-
strassen in der siidlichen Vorstadt von
Worms.
o) Ausgrabung auf dem romischen
Graberfelde am Bollwerk in Worms
bei Gelegenheit des Anthropologen-
kongresses. Es wurden aufgedeckt:
2 Brandbestattungen aus dem 1. bis
2. Jahrh. und 18 Skelettgraber aus
dem 3. und 4. Jahrh., darunter 4 Stein-
sarkophage. Gefunden wurden zahl-
reiche prachtige Glaser, sowie Sigil-
lata- und andere Gefasse. P'erner
Schmucksachen und Gerate aus Bronze
und Eisen.
p) Entdeckung eines neuen fran-
kischen Friedhofes dicht bei dem r6mi-
schen Graberfelde am Bollwerk in
Worms. Durch systematische Unter-
suchungen auf gefunden, von der Voraus-
setzung ausgehend, dass auch hier in
der Nahe des romischen ein frankischer
Friedhof aufgefunden werden miisse.
Bei (ielegenheit des Anthropologen-
kongresses wurden 12 Graber aufge-
deckt, sowohl Plattengraber wie Be-
stattungen in Holzsargen. Die Bei-
gaben bestanden in den Manner-
grab ern aus Waffen (Lang- und Kurz-
schwerter, Lanzen, Schildbuckel und
Messer), dann aus Gefassen und allerlei
Beschlagen. Die Frauengraber ent-
hielten Schmucksachen, Gefasse und
Glaser. Namentlich ein Frauengrab
war besonders reich ausgestattet. Es
enthielt zwei reich ciselierte, stark
vergoldcte, silberne Spangenfibeln, eine
ninde Almandinfibel, einen kleinen
silbernen Seiher mit langem Stiele,
dann ein Armband, eine Perlenschnur,
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416
Museographie.
eine Haarnadel, eines jener seltenen
sog. Webeschwcrter aus Eisen, sowie
kleinere Messer. Ferner enthielt das
Grab eine grosse, schdn verzierte Urne,
ein kleineres Gefass von seltener Form
in Gestalt einer Lampe mit 4 Ausguss-
rOhren und einen Glasbecher. Durch
die im Munde der Toten gefundene
kleine Silbermiinze kann ziemlich genau
die Zeit der Bestattung bestimmt wer-
den. £8 ist eine unter Justinian 8
Ilegierung Yon Totilas gepragte Miinze,
dessen Beiname Baduila sie tragt. Da
die Pragung noch sehr scharf ist, wird
die Miinze wohl nicht lange kursiert
haben und durfte gegen Ende des
6. Jahrh. deponiert worden sein. Xeben
diesen erhaltenen Grabern wurden
auch zahlreiche in alter Zeit beraubte
Graber angetroffen.
q) Entdeckung eines neuen fran-
kischen Friedhofes bei Kriegsheim
(8. Zuwachs).
r) Entdeckung eines neuen fran-
kischen Friedhofes bei Pfaffen-
schwabenheim (s. Zuwachs).
s) Entdeckung eines neuen fran-
kischen Friedhofes bei B a d e n h e i m.
t) Entdeckung eines neuen fran-
kischen Friedhofes bei Hangen-
weisheim.
u) Untersuchung auf dem franki-
schen Friedhofe bei Albig, wo bei
Neubauten einige Graber angeschnitten
worden sind.
II. Zuwachs: a) An prahistorischen
Altertiimern : 1) Steinzcit: 1 Flach-
beil aus dunklem Kicselschiefer, her-
stammend aus dem Grabcrfeld vom
Hinkelsteintypus bei Alzey.
2) Bronzezcit: Aus Hangen-
w e i s h e i m ein Dcpotfund, bcstehend
aus 5 Keltcn, 2 Sicheln, 1 Bruchstiick
eines Schwcrtes, 1 Bruchstiick eines
Armringes und 2 Gussbrocken.
3) Hallstatt-Periode: 4 mas-
sive, schon verzierte, offene Armringe
von Bronze aus einem Grabe an der
Westendschule in Worms (s. Unter-
nehmungen unter i).
4) La Tene-Periode: Mehrere
offene Armringe von Bronze aus einem
von Sudosten nach Xordwesten ge-
richteten Skclettgrabe in der Nahe
von Westhofen. Aus Monzern-
heim 2 grosse, weiss, rot, gelb und
schwarz bemalte Gefasse aus einem
Spat -La Tene- Grabe (s. Unterneh-
mungen unter m).
b) An rOmischen Altertumern:
Aus Monzernheim von einem fruher
gemachten Funde (s.' Museogr. fiber
das Jahr 1899) ein grauer Teller der
fruhesten Kaiserzeit mit Stempel. Aus
Hochhcim Inhalt eines Brandgrabes,
bestehend aus Urne und Beigefassen,
zum Teil in Stiicken. Aus Metten-
heim eine Terrakotte (sitzende Ma-
trone) von weisser Farbe, auf deren
Ruckseite eine noch nicht entzifferte
Inschrift. Ebendaher ein eisenies
Messer.
c) An frankischen Alter-
tiimern: Aus Kriegsheim einige
eiseme Beschlage und der Schadel
einer Ziege, gefunden in einem Platten-
grabe (s. Unternehmungen unter q).
Aus Pfaffensch wabenheim ein
Gefasschen, eine Perlenschnur, Ring
und Bronzebeschlage (s. Unterneh-
mungen unter r). Aus Maudach ein
unverziertes Gefass und eine Spangen-
fibel aus Bronze von seltener Form.
(Dr. Koehl.)
Die iibrigen Abteilungcn des Paulus-
museums haben in dem Berichtsjahre,
von den immer wieder vorkommenden
kleineren Erwerbungen von Funden
alter Gefasse in Ton oder Glas, sowie
alter Bodenplattchen (Fliesen), klei-
nerer Eisengerate und Miinzen abge-
sehen, grosseren Zuwachs nicht er-
halten. Die Bibliothek, die fruher mit
dem Paulusmuseum vereinigt war, seit
mehreren Jahren aber davon getrennt
und in einem besonderen Bibliothcks-
gebaude aufgestellt ist, wurde auch
im verflossenen Jahr sowohl durch
Erwerbungen als auch durch bedeu-
tende Zuwendungen um iiber 3000
Nummern vermehrt. Als Yereinsver-
Sffentlichungen erschienen: Die Mo-
natsschrift „Vom Rhein" 2. Jahrg..
herausgeg. von Prof. Dr. Weckerling
und Dr. Erwin Frhr. v. Heyl. Die
Festschrift des Altertumsvereins zur
34. Anthropologenversammlung in
Worms mit der Arbeit: „Die Band-
keramik der steinzeitlichen Graber-
felder und Wohnplatze in der Um-
gebung von Worms" von Sanitatsrat
Dr. C. Kohl. Mit 12 Tafeln Abbil-
dungen. „I)as Kloster Lorsch und
seine Torhalle". Von A. Weckerling.
(Prof. Dr. Weckerling.)
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Maseographie.
417
69 Mainz, Sammiung des Vereina zur
Erforaoliung der rhein. Geaehiohte und
AltartOmer I S. 267, 1I-IV, VI— XXL
Von Mitte 1902 bis Mitte 1903.
I. Die Fortsetzung der Ausgrabung
auf dem Glacis zwischen Gau- und
Bingenertor bracbte an FundstQcken
nur sparliche Ausbeute, doch ver-
vollstandigte sie wiederam erbeblich
das durch die fruheren Ansgrabungen
gegebene Bild von der Bebauung dea
genannten Gebietes in rdmischer Zeit.
Die im direkten Anschluss an das
grosse, ca. 80 m im Geviert messende
Gebaude, im Sudosten desselben, be-
gonnene Untersachung legte nnr eine
Anzabl von parallel laufenden Fan*
damenten oder kaom zn Tage gehen-
den Mauerzugen bloss, die, auch ihrer
geringen Starke wegen, als Reste von
Baracken za betrachten sind. Die an
dieser Stelle erbobenen Funde be-
schranken sich in der Haaptsache auf
sparliche Reste fruher und spaterer
Keramik. Der Schutt zwischen den
Mauerresten war stark mit Ziegel-
bruchstucken durchsetzt, unter welchen
sich einige Fragmente mit Stempeln
der XIIII and XXII. Legion fanden.
Yon Bronzen verdient nur eine Bogen-
fibel mit Scharnier Erwahnung.
Da ein bis zur Tiefe von 2 m quer
darch das angrenzende Terrain etwa
14 m weit gezogener Versuchsgraben
nnr unberuhrten Boden scbnitt, so
wurde in eine etwa 50 m von den
Baracken entfernte, von Nordost nach
Siidwest verlaufende leichte Boden-
erhohung ein Qaerschnitt gemacht,
der schon in der Tiefe von 40 cm
auf Mauerreste fuhrte, anscheinend ein
systemloses Gewirr von Fundamenten
und aufgehenden Mauern, die sich
bei fortschreitender Aufdeckung als
Ueberbleibsel verscbiedenen Alters er-
wiesen. Diese in- und ubereinander
gebauten, zum Teil verschieden orien-
tierten Gebaude stammten aus min-
destens drei Bauperioden. Da dieser
Bericht im Wesentlichen nur die er-
hobenen Funde aufzahlen soil, so muss
von einem naheren Eingehen auf den
Charakter der erhaltenen Bauteile
abgeseben werden.
Nur soviel sei bemerkt, dass die nach
SQdost liegende, aufgehende mit unregel-
massigen Kalksteinen und Ziegel her-
gestellte Mauer eines 20 zu 6 m messen-
den, der spatesten Bauperiode an-
gehdrigen Raumes nach aussen mit
einer Putzschicht bedeckt war, auf der
sich regelmassige Hteinfugen eingerissen
zeigten. Ueber dem aus diluvialem
Gerftll hergestellten Fundament der
nach Sudwest gerichteten Langseite
fand sich der auf Taf. 7 unter No. 1
abgebildete Stempel, den bekannten
Oculistenstempeln gleichend, aus einem
grunlichen Schiefer. In verkebrter
Schrift stent auf jeder der beiden
Langseiten QOLI'MAR, auf jeder
der SchmaUeiten nur die Anfangs-
buchstaben desselben Namens. Q • 0 • M •
Vergl. K6rber, Korrbl. d. Wstd. Ztschr.
XXII Nr 10. Nahe diesem Fundament,
aber tiefer als dasselbe, lag eine Grube,
die neben Holzkoblenresten und wenigen
Scherben von Gef&ssen aus terra sigill.
mit Barbotine- Verzierung, Bruchstiicke
einer Schuppenurne, eine Melonen-
perle aus agyptischem Forzellan, eine
recente Meermuschel und drei Mittel-
erze des Titus and Vespasian enthielt.
Zerstreut fanden sich an der gleichen
Stelle noch ein chirargisches Instrument
aus Bronze (Spatel und Sonde), ein
kleiner gewdlbter Ziernagel aus Bronze.
Der auf Taf. 7 unter No. 2 dargestellte
Arm ring aus schwarzem Glas lag in
einer Tiefe von 1.40 an der Ostecke
des Gebaudes, ausserhalb, auf einem
aus eingestampften Kieseln gebildeten
Banket in Gesellschaft von Eisen-
fragmenten und Scherben spater, sehr
dickwandiger Gefasse aus terra sigillata.
Aus einem auf dem Plan mit V be-
zeichneten Wohnraum, dessen nach
Sudwesten gewendete Mauer eine mit
Ziegeln gefiitterte Nische aafwies,
wurde iiber einem sockelartigen Vor-
sprung das Bruchstuck eines Zier-
gerates aus Bronze in Gestalt eines
Pfau's (Taf. 7 No. 3) erhoben; die
Augen des Fogels sind mit blauem
Glas besetzt Ferner fanden sich dort:
Der Bronzegriff eines Schlussels,
Spielsteine aus Enochen, 2 kleine
Tonbuchschen, rot gefirnisst, das
Kapit&l einer Saule, Wandverputz-
stucke, weiss mit roten Streifen, und
Schieferplatten.
In nachster Nahe dieses Baukom-
plexes, aber ohne Anscblass an den-
selben, wurde durch die Grabung
eine Reihe von 8 zusammenb&ngenden
Wohnraumen in einer Gesamtlange
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Museographie.
von 41 m aufgedeckt, die auch in
ibrer Richtung von der vorber er-
w&hnten Gruppeabwichen. DieZimmer
wiesen zum Toil noch die Heizvor-
richtungen aaf, wie zum Beispiel Raum
6 und 9. Namentlich der erstgenannte
zeigte das Schurloch in tadelloser
Erhaltung und ebenso eine gemauerte
Kesselbank.
Bei Raum 9 war auch die gemauerte
Abflussrinne, in der noch ein Stack
des Bleirohrs lag, bemerkenswert.
Von Eleinfunden aus diesen Baulich-
keiten sind nur zu erwahnen : Aus dem
Praefurnium 6 einige Amphorenhenkel,
von welchen zwei Reste von Stempeln
oder eingeritzte Schrift aufweisen, ein
Kleinerz des Philippus, ein Schlnssel-
griff aus Bronze in Gestalt eines
Ldwenkopfes (Taf. 7 No. 4), Knochen-
nadeln, Wandverputzreste.
Aus dem Raume 10 ein kleiner
Ringschlussel aus Bronze, abgebildet
Taf. 7 No. 5. Die innerhalb des
Geb&udes oder dicht bei demselben
aus dem Schutt erhobenen, wenig
zahlreichen Scherben tragen im Allge-
meinen den Charakter des 2. und 3.
Jahrhunderts. Reste von Gefassen
fruherer Zeitstellnng sind nur in
einzelnen Stucken vertreten.
Zwei an diesen Bau sich anschliessende
Baracken lieferten keine nennenswerte
Funde; dagegen wurde aus einem
vereinzelt hinter denselben aufgefun-
denen Raum von nur 2 m Durchmesser
noch ein wichtiges Fundstuck erhoben.
Beim Auswerfen der den Raum fiillen-
den Erde und Schuttmasse zeigten sich
tieriscbe Reste, Knochen von Rind
und Schwein, Geweihstangen vom Edel-
hirsch, dann verkohites Uolz und eiserne
Nag el, wabrscheinlich von der ver-
brannten Bedachung herruhrend und
Teile eines zerdriickten und vom Feuer
angeschmolzenen Helmst aus Eisen,
abgebildet Taf. 6 No. 1. Erhalten ist
der den Nacken und den Kopf, bis
zum Scheitelpunkt etwa, deckende
Teil. Die Form, soweit sich dieselbe
noch erkennen lasst, gleicht jener des
bekannten Helms von Niederbiber, war
also von leichter, gefalliger Art.
B. Ueberwachung der Erdarbeiten
beim Bau des Hauses Nr. 5 in der
Greiffenklaustras8e hinter der ehe-
maligen Schlosskaserne. Bei Herstellung
des Schachtes fur einen Fundament-
pfeiler wurde in einer Tiefe von 3,50 m
unter der, in den letzten Jahren durch
Aufschuttung stark erhdhten Oberflache
ein Skelettgrab freigelegt, das etwa
dem 5. Jahrh. n. Chr. angehdren mag.
Das Skelett lag in einer 90 cm starken
Lettenschicht, die etwa 2,60 m unter
Tag begann; unter diesem Lettenlager
folgt schwarzer Scbleichsand. A Is
Unterlage der Leiche dienten romische
Ziegelplatten, zu F us sen und auf der
rechten Seite am Fussende standen
zwei Platten aus Kalkstein mit einem
eingehauenen Ereuz in Form des
Andreaskreuzes. Diese Zeichen sind
durch den Stein gearbeitet, so, dass
sie Oeffnungen bilden. A Is Beigaben
fanden sich : Ein Becher aus gelblichem
Glas, am oberen Teil mit weissem
Faden umsponnen (Taf. 9 No. 1);
ein Einschlagkamm von dreieckiger
Form, aus Knochen, schdn verziert,
in einem gleichfalls verzierten Fut-
teral (Taf. 9 No. 2); eine Schnalle
mit durchbrochenem Beschl&ge (Taf. 9
No. 3); Glaspaste von einem Finger-
ring (Taf. 9 No. 4); sieben schmale
an den Enden durch Ringe versierte
Bronzestreifen, vielleicht Beschlage vom
Gurtel; eine Axt aus Eisen (Taf. 9
No. 5); ein kleines Stuck Feuerstein.
Der dritte Pfeilerschacht brachte in
gleicher Tiefe ein zweites Grab. Es
barg ein starkknochiges Skelett, das
mit dem Kopf nach Sudosten lag, also
nach Nordwesten blickte. Am rechten
Schenkel fanden sich mehrere ganz
verrostete Eisenklumpen, deren Be-
deutung sich erst nach der Reinigung
feststellen liess. Es war ein Bundel
grosser Pfeil- oder kleiner Lanzen-
spitzen. Nahe dem Becken, auf der
rechten Seite, kam ein eisernes, im
Knochengriff feststehendes Messer zu
Tage, das schdne Silbertauschierung in
Gestalt von Sonnen undSternen aufweist
(Taf. 9 No. 6). Ueber dem Becken
lag eine Bronzeschnalle mit einfacher
gravierter Verzierung und rohen Tier-
kOpfen (Taf. 9 No. 7). Daneben fanden
sich zwei flache, langliche Giirtelbe-
schlage, eines glatt, das andere ver-
ziert (Taf. 9 No. 8), und ein geripptes,
seitlich der Lange nach aufgeschlitztes
St&bchen, vielleicht vonder Scheide des
Messers herrtthrend. Gefassreste war-
den nicht beobachtet. Das Skelett
lag, wie das in Grab 1 auf romischen
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Museographie.
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Ziegelplatten und war mit rohen Steinen
und Ziegelbruchstucken bedeckt.
G. Die Ueberwachung der Aus-
8chachtang8arbeiten beim Kellerbau
des Herrn J. Harth. Die Unterkel-
lerung eines an der Bauerngasse ge-
legenen Hofs des Harthschen Grand-
stacks konnte die Erwartung wichtiger
Funde erregen, da, nahe dieser Stelle,
bei verschiedenen Bauten schon vor
Jabren interessante Gegenstande, unter
anderem auch ein rdmischer Mosaik-
boden, zu Tage gekommen waren. Wenn
sich auch Reste eines rdmischen Gebau-
desnichtnachweisenliessen, so ergaben
die Arbeiten doch in der That eine
beachtenswerte Ausbeute an Ueber-
resten aus verschiedenen Perioden.
Ungefahr 60 cm unter der Fl&che der
Strasse fand sich eine recente Brand-
schichte, darunter aufgeschutteter Bo-
den bis zu 1,50 m Tiefe. Ein Fass-
bindermesser aos dem 18. Jahrb. und
ein langes, einschneidiges Schlacht-
me88er, wahrscheinlich yon gleicher
Zeitstellung blieben hier die einzigen
FundstQcke, welche der Erwahnung
wert sind. Erst als die Grabung am
mehr als einen Meter tiefer gedrungen
war, fanden sich Reste des Mittel-
alters auf der, von der Strasse ab-
gewendeten Seite des Hofraums. Als
wichtigstes Stuck darf ein romanischer
Dolchgriff (abgebildet Taf. 10 No. 1)
bezeicbnet werden. Der Knauf und
untere Abschluss des Griffs sind aus
Silber gebildet, beide sind mit Greifen
oder Drachenkdpfen geziert. Die Griff-
stange aus Knochen ist durch einen
im Zickzack verlaufenden Zierstreifen
in dreieckige Felder geteilt, die mit
einfach stilisierten Akanthusblattern
ausgefullt sind. Das Muster setzt sich
auf die Metal! teile oben und unten
fort. Das wert voile Fundstuck wurde
dem Museum von Herrn Jos. Harth
als Geschenk ubergeben. Der Fuss
eines Bronzeleuchters gehort wohl der
gleichen Periode an, wahrend eine
kleine Schelle aus Bronze und zwei
Spinnwirtel aus Steinzeug aus spaterer
Zeit stammen. Die Schelle, eine kleine
Hohlkugel aus Bronze mit schlitzartiger
Oeffnung und Metallkugel im Innern,
mag einst am Gewand eines Elegant
des 15. Jahrh. geklingelt haben.
Unter diesen und manchen anderen
Gegenstanden des Mittelalters von
geringer Bedeutung im Schutt gelagert,
kam auch ein leider verstummelter
rdmischer Altar aus rdtlichem Sand-
stein zu Tage. Der erhaltene Teil
mt88t in der Hdhe 65, in der Breite 55
und in der Dicke 83 cm. Die Inschrift
feblt vollstandig, auch die Skulptur,
welche den oberen Teil der Vorder-
seite bedeckt, ist stellenweise stark
beschadigt. Das Bildwerk seigt die
Diana in der Mitte, mit der Linken
auf den Bogen gestutzt, mit der Rechten
einen Pfeil aus dem Kdcher ziehend,
zu Fussen zwei Hunde. Rechts, ihr
zugewandt, steht ein jugendlicherGott,
Apoll, in der Rechten eine Eugel
haltend, die Linke auf einen Altar
gestutzt, der nur noch zum kleinen
Teil sichtbar ist. Links von der Gdttin
stand ein bartiger Gott, dessen Gestalt
mit Ausnahme des Kopfes zerstftrt ist.
Vergl. Kdrber, Korrbl. der Westd.
Ztschr. XXII, 182, 1903. Offenbar war
das Altarfragment als Baustein ver-
wendet und bei Abbruch eines mittel-
alterlichen Gebaudes in die Schutt-
schicht geraten. Herr J. Harth uber-
gab auch diesen interessanten Fund
geschenkweise dem Museum. Von der
Strassenseite der Baugrube und aus
einer etwa 60 cm unter der mittelalter-
lichen Schuttmase liegenden schwarzen
Erde stammen einige wahrscheinlich
der karolingischen Zeit angehdrige
Zierrate. Die in farbigem Glasfluss
ausgefuhrte barbarische Nachahmung
eines antiken Kameo (abgebildet
Taf. 9 No. 9), darf als aberaus seltenes
Fundstuck bezeichnet werden. Der
Pseudo-Kameo zeigt auf schwarz-
grunem Grand eine als Relief vor-
tretende, phantastische Tiergestalt,
Greif oder Drachen aus mattweissem,
opakem Glas, umgeben von einem,
aus eingelegten, dreieckigen Gold-
pl&ttchen gebildeten Kranz, und diente
ehemals als Einsatz in eine Brosche.
Auf der Ruckseite sind noch Reste
der Bronzefassung zu sehen. Ein
gleichartiges Stiick ist mir nur aus
dem germanischen National - Museum
in Nurnberg bekannt, es stammt an-
geblich aus einem frankischen Grabe
bei Mettlach.
Als Einsatz in eine Brosche diente
auch der auf Taf. 9 unter No. 10 abge-
bildete Gegenstand, die barbarische
Nachbildung einer rdmischen Kaiser-
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Museographie.
miinze, aus weissem, opakem Glas;
die Buchstaben der Inscbrift, welcbe
ohne Verstandnis zusammengestellt
sind, geben keinen Sinn.
Mit diesen eigenartigen Gegenstanden
kamen zwei Ziergerate aas Bronze
von gleicher Zeitstellung zam Vor-
schein; sie sind auf Taf. 9 unter
No. 11 u. 12 abgebildet. Die Figur 11
stellt eine Fibula in Form eines Andreas-
kreuzes dar; die Felder auf den Kreuz-
balken sind mit feinem, verschlungenem
Bandwerk dekoriert. Die Scharnier-
lappen fur die Nadel sind auf der
Ruckseite nocb erhalten. No. 12 war
auf Lederwerk, etwa an der Kreuzungs-
stelle zweier Riemen befestigt, und ist
in ahnlicher Weise wie die Fibel
verziert. Ausserdem ist noch ein
Kamm aus Enochen, der ebenfalls der
spatfrankischen Zeit angehort. zu er-
wahnen. — Eine Anzahl von Nadeln
aus Bein und ein scbdner Schlussel-
griff aus Bronze, der aus dem Hanpt
eines Ebers und einer Menscbenmaske
gebildet ist (Taf. 7 No. 22), stammen
von der romischen Schicbte, die bis
zu 3 m unter Tag sich ausdehnte und
auffallend wenig keramische Reste
entbielt. Zu nennen sind von solcben :
Ein zerbrocbener Teller aus terra
sigill. mit dem Stempel MACCONO,
Brucbstucke verschiedener Zeitstelluog
mit den Stempeln MARf aus, of-baSSI,
pllinvs, meddicvs, und eine Anzahl
Spielsteine, die aus Ziegelstuckchen
zurecht gescblagen sind. Einzelne
Ziegelfragmente mit Stempeln der I.,
III. und XXII. Legion fanden sich
ausschliesslich dicbt an der Strasse.
Ate nahe dieser Stelle ein unterirdischer
Verbindung8gang nach dem Keller-
raume des Nachbarbauses angelegt
wurde, fanden sich Reste eines aus
Ziegeln der XXII. Legion hergestellten
Kanals, ferner das Bodenstuck eines
Gefasses aus terra sigillata mit dem
Stempel maximinvs, und ein Hange-
zierrat aus Bronze, Taf. 7 No. 21.
D. Der Kellerbau der Munster-
brauerei in der Walpodenstrasse
tauschte die Erwartungen, welche man
bei einer grdsseren Erdbewegung auf
dem vom Kastrich nach der Stadt ab-
fallenden Gebiete wohl hegen durfte.
Es wurden keine wichtigeren Funde
zu Tage gefordert. Die genaue Be-
obachtung der fortschreitenden Aus-
scbachtung fuhrte nur zur Feststel-
lung dreier parallelen, yon kleinen
kellerartigen Raumen herrfthrenden
Mauerziigen, die fast genau im rechten
Winkel auf die Flucht der Walpoden-
strasse stiessen. Die Lage der zweifel-
108 rdmischen Gebaudereste wurde
geometrisch aufgenommen. In der
unmittelbaren Nahe dieser Mauern
wurden Brucbstocke von einigen Scha-
len und Tellern aus terra sigill. mit
den Stempeln of • a^eri, of • bassi,
erhoben; ferner ein Amphorenheokel
mit den vertieften Buchstaben P<?PAG
und ein Ziegel mit dem zweizeiligen
Stempel LEG XXII P • P • F
IE L • C A M V L
E. Ein vollstandig negatives Er^ebnis
in Bezug auf altertumliche Funde hatten
die umfassenden Erdaushebungen auf
dem Gebiet der Mainzer Aktienbrauerei
auf dem Kastrich. Das nach der
Kastrichstrasse und der Drususstrasse
hin gelegene Terrain lieferte keine
Reste vergangenener Kulturperioden.
F. Beobachtungen der Ausschach-
tungsarbeiten fur einen Neubau auf
dem Gebiet der Herren GebrQder
Wenzky. Das am Hauptweg gelegene
Terrain hat schon im Laufe der letzten
10 Jahre zahlreiche rdmische Grab-
funde geliefert und bracbte auch im
verflossenen Jahre wiederum einige
Ausbeute. Es wurden drei unberuhrte
Graber aufgedeckt.
Grab 1 (Brandgrab) entbielt eine
grdssere Urne mit Deckel und zwei
kleine Beigefasse von Urnenform;
ferner ein kleines Gefass in Gestalt
eines bauchigen Bechers mit einem
Gefassboden bedeckt, eine Thonlampe,.
der Henkel ist weggebrocben, einen
Krug aus hellem Thon mit schleifen-
artigem Henkel. Das Grab stammt,
nach der Form der Gefasse, wohl vom
Ende des ersten, oder dem Anfang
des zweiten Jahrhunderts.
Grab 2 (Brandgrab): Eine grosse,
graue Urne mit Deckel barg die Asche
und zugleich einen Armreif aus Bronze-
draht, ein Thonlampchen mit dem
Stempel EVGARI und ein Mittelerz
des Vespasian.
Grab 3 (Skelettgrab) lieferte einen
schwarz gefirnissten Becher und eine
Glasflasche mit kugeligem Bauch und
trichterformigem Hals. Von dem Skelett
konnte nur der Schadel geborgen wer-
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Museographie.
421
den. Das Grab gehdrt etwa der zwei ten
Halfte des dritten Jahrh. an.
Zerstreut in der Erde fanden sicb
allenthalben Reste von Beigaben aus
fruher zerstorten Grabern, zerbrochene
Terracotta-Figtirchen, Bruchstucke von
Gefassen aus terra sigillata nnd Aschen-
beh<ern, Thonlampchen etc.
Nachtraglich konnte noch das auf
Taf. 8 nnter No. 12 abgebildete Flasch-
chen aus tiefblauem Glas, das von
Arbeitern bei Seite gebracht word en
war, erworben werden. Die Zugehorig-
keit dieses seltenen Gegenstandes zu
einem bestimmten Grabfund liess sicb
leider nicht mehr erweisen. Die Herren
Gebruder Wenzky iibergaben die oben
beschriebenen drei Fundgruppen dem
Museum als Gesebenk.
II. Vermehrung der Samm-
lungen durcb Ankaufe and Ge-
scbenke. a. Altertumer aus der
neolithischen Periode: Schuh-
leistenkeil, gefunden im Rbein bei der
Ingelheimer Aue, abgebildet Taf.4No.4.
Ein der gleicben Gattung angehdriges
Werkzeug aus dem Rbein bei Buden-
heim, nahe der Oelmuhle, Taf. 4 No. 5.
Durchlocbte Hammeraxt aus schwarzem
Stein, das Scbaftloch liegt nabe dem
Axtbelm, gefunden im Rhein, „im
Galgengrund", kurz oberbalb Eltville,
nahe dem Ufer, Taf. 4 No. 1. Kleinere
Hammerazt mit in der Mitte ange-
brachtem, verhaltnismassig weitem
Scbaftloch, aus dem Rbein zwiscben
der Petersau und dem Biebricber Worth,
Taf. 4 No 2. Kurze, breite Hammeraxt
mit in der Mitte angebrachtem, weitem
Scbaftloch, ebendaher, Taf. 4 No. 3.
Zerbrochener Steinhammer mit Schaft-
loch, aus dem Rhein bei Budenheim,
„am Fahr". Kleine zerkluftete Hammer-
axt aus Basaltlava (?), aus dem Main
bei Klein- Wallstadt bei Aschaffenburg.
Feuersteinschaber aus dem Rhein bei
Budenheim „am Kreuzer-Orttf. Hirsch-
hornaxt aus dem Rhein, im sog. Nacken-
heimer Grund, nahe der St. Andreas-
Insel. Das Geweihstuck ist dicht uber
der Krone zur Aufnahme ernes Holz-
schaftes durchlocht. Der Stumpf der
kurz abgeschnittenen Augensprosse ist,
wohl zur Aufnahme einer Steinklinge,
leicht gehdhlt. Taf. 4 No. 6.
b. Gegenstande aus verschie-
denen Stufen der Bronzezeit,
bezw. aus der fruhen Hallstatt-
zeit. Schmuckgerate: EineGruppe
von Gegenstanden, welch e zu dem im
Bericht fur 1900/01 aofgefuhrten Funde
aus der Gemarkung von Dexheim, Krs.
Oppenheim, gehdren, ist in erster Reibe
zu nenneo, sie en t halt : Zwei gegossene,
grosse Rudernadeln, ursprtinglich auf-
einandergerostet, von gleicher Form
und im allgemeinen auch gleicher Ver-
zierung wie das im Bericht 1900/01
erwahnte Stuck, abgeb. Taf. 4 No. 9
und 10; zwei ofFene, glatte Halsringe,
sog. Barren, mit plattgeschlagenen,
aufgerollten Enden, wie das in dem
erwahnten fruhereu Bericht aufgefuhrte
Exemplar, Taf. 4 No. 11 u. 12; neunund-
zwanzig, aus viereckigen an den Random
mit eingeschlagenen Punkten verzier-
ten Blechtafelchen zusammengebogene
grd8sere Rollchen, und sechs kleine
von gleicher Bescbaffenheit, offenbar
von finem Halsschmuck herruhrend
(Taf. 4 No. 14); neun viereckigeBronze-
blechplattchen mit eingeschlagenen
Punkten verziert und an zwei gegen-
Qberstehenden Enden aufgerollt (Taf. 4
No. 13) und mehrere Rollchen aus
flachem und rundem Bronzedraht (Taf. 4
No. 15a, b, e).
Die Gruppe bildete zusammen mit
dem vor 2 Jahren in das Museum ge-
langtenTeil einen stattlichen Depotfund
der altesten Bronzezeit.
An Nadeltypen, von verschiedenen
Fundorten herruhrend, sind vertreten :
Bronzenadel mit leicht abgeplattetem
Kugelkopf, am Hals mit funf stark
vortretenden, am Rande geperlten
Ringen verziert, aus dem Rhein bei
Budenheim am „Kreuzer Orttf, abgeb.
Taf. 5 No. 1. Gewellte Nadel mit
kleinem, konischem Kopf (Taf. 5 No. 2),
gefunden im Flosshafen bei Mainz.
Nadel mit kugelformigem, fein ge-
reifeltem Kopf und Hals, ebendaher
(Taf 5 No. 4). Nadel mit keulen-
rormigem Kopf aus dem Rhein bei
der Petersau (Taf. 5 No. 5). Einfache
Radnadel, gefunden am Hauptweg in
der Neustadt Mainz (Taf. 5 No. 3). —
Die unter No. 1, 2, 3, 4, 5 genannten
Exemplare gehdren einer mittleren
Stufe der Bronzezeit an. Spaterer
Zeit, der alteren Hallstattperiode,
ist wohl die auf Taf. 4 unter No. IS
darge8tellte Nadel mit Spiralscheiben-
kopf zuzuteilen; sie ist im Rhein bei
Mainz an der Strassenbrucke gefunden.
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422
Museographie.
Als Schmuckgerat bleibt noch zu
nennen ein geschlossener, stabformiger
Bronzearmring mit Rest des Guss-
zapfens, gefunden bei Biebesheim in
Rheinhessen.
Werkzeuge and Waffen. Aus
einer friihen Stufe der Bronzezeit
stammen ein Flachkelt mit Randleisten,
gefunden im Main bei Kelsterbach,
nahe der sog. Schwedenschanze oder
Halle, abgeb. Taf. 4 No 7, and ein
Flachkelt mit Randleisten and stark
gewolbter Schneide, aus dem Rhein
bei Mainz (Taf. 4 No. 8).
Als alter Typus des Lappenkelts ist
das auf Taf. 4 unter No. 23 darge-
stellte, aus dent Rbein bei Mainz er-
hobene Exemplar zu bezeichnen. Die
kurzen Lappen sitzen in der Mitte
der Klinge, deren oberer Abschluss
zwei scharf zusammen gebogene
Haken zeigt. Ein ahnliches Stuck
von gleichem Fundort zeigt die Ab-
bildung Taf. 4 No. 24. Eine Weiter-
bildung dieser Keltform durch Ver-
grdsserung der Lappen, die weit nach
oben reichen, stellt das auf Taf. 4
unter No. 22 aufgefubrte Fundstuck
aus dem Rbein bei Mainz dar. Daran
schliesst sich, wohl als j ungate Form
des Lappenkelts, der auf Taf. 5 unter
No. 6 und 7 abgebildete Typus, der
Lappenkelt mit Oese. Auch die beiden
zuletzt genannten Fundstucke, sowie
das Bruchstuck eiues gleichartigen
Kelt (Taf. 5 No. 8), sind bei Mainz
aus dem Rhein erhoben. Die spateste
Bildung des Kelt iiberhaupt stellt der
Hohlkelt dar. Das auf Taf. 5 unter
No. 9 abgebildete Exemplar wurde im
Flosshafen bei Mainz gefunden; es
zeigt einen starken Wulst am das
runde Schaftloch und eine Oese. Unter
dem Wulst befindet sich eine im
Gu88 hergesteHte Marke, bestehend
aus drei im Dreieck gestellten, relief-
artig vortretenden Punkten. Ein zweites
etwas kleineres Stuck zeigt die Ab-
bildung 10 auf Taf. 5, es ist im Rhein
bei Budenheim am „Kreuzer Ort" ge-
funden.
Weiter sind zu nennen : Eine Bronze-
sichel aus dem Rhein, am stromauf-
warts gerichteten Kopf der Petersau,
erhoben (Taf. 5 No. 11). Zwei Bronze-
messer aus dem Rhein bei Mainz,
abgeb. Taf. 4 No. 17 und 18. Das zuletzt
genannte Exemplar gehort schon der
alteren Hallstattzeit an. Ein Bronze-
dolch mit breitem oberen Eode, leichter
Mittelrippe und mit eingravierten
Linienbandern verziert, aus der alteren
Bronzezeit, gefunden zwischen Ebers-
heim and Niederolm „im Loha (Taf. 4
No. 20). Ein Dolch, der mittleren
Bronzezeit angehorig, mit halbrunder
Mittelrippe, horisontalem Abschluss
am oberen Ende and drei kleinen
Nieten, gefunden bei Nauheim bei
Gross-Gerau (Taf. 4 No. 19). Bronze-
lanze aus dem Main bei Klein- Wall-
stadt bei Aschaffenburg. Langs der
fast bis zur Spitze der Lanze fort-
gesetzten Tulle laufen schmale Rippen.
Das untere Ende der Tulle ist mit
gravierten Linien verziert (Taf. 4 No. 21 ).
Die hierher gehorige Keramik ist
nur durch zwei Grabfunde und einige
einzelne Gefasse vertreten, die der
jungsten Bronzezeit oder der alten
Hallstattzeit angehdren. Sie stammen
aus einem in der Gemarkung von
Finthen, in der .Gewann „im Rod"
gelegenen Urnenfriedhof. Die Graber
sind fast alle zerstort, teils hat sie
der Pflug zerrissen, teils mogen sie
schon beim Roden des Waldes, der
sie vor noch nicht langer Zeit be-
deckte, verwuhlt worden sein. Die
beiden noch ziemlich intakten Graber,
deren Inhalt ins Museum gelangte,
waren mit rohen Feldsteinen umstellt
und auch bedeckt.
Grab 1 enthielt zunachst eiu grosse-
res Gefass von doppelkonischer Ge-
stalt, welches die Asche barg. Der
kurze Hals war durch den Pflug ab-
gerissen. Der obere Teil des Gefass-
bauches ist durch drei umlaufende
Furchen verziert. Die Hone des er-
h alten en Teils misst 27 cm. In dem
Aschenbehalter fanden sich zwei kleine
Thongerate. a. Ein kleines Gefiiss
mit scharfer Bauchkante, steilem fast
cylindrischem Hals und leicht einge-
tieftem Boden; der obere Teil des
Bauchs ist mit fein eingeritzten Linien-
gruppen verziert. Eine uber der Bauch-
kante befindliche kleine Oeffnung weist
darauf hin, dass ein Ausgussrohrchen
vorhanden war (Taf. 5 No. 15). b. Eine
kleine Saugflasche aus naturfarbigem
Thon, abgeb. Taf. 5 Nr. 13).
Grab 2 brachte ein ca. 18 cm hones
Gefass aus naturfarbigem Thon mit
stark vortretender Bauchkante, fast
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423
cylindrischem Hals und zwei Henkeln
(taf. 5 No. 12), ferner einen zierlichen
Becher von 7,6 cm Hohe, mit einer
Zierzone aus feinen senkrecht einge-
rilzten Strichen (Taf. 5 No. 14) und
die Re8te des zerstorten Aschenbe-
halters. *
Aus einzeln aufgesammelten Scher-
ben konnte ein Gefass von doppel-
konischer Form mit kurzem Hals und
kleinem flach ausgelegtem Rand er-
ganzt werden; es ist am oberen Teil
mit drei umlaufenden Furchen ver-
ziert. Gegenstande aus Metall wurden
nicht gefunden.
c. Funde aus der La Tene-Zeit.
Bronzefibel mit zuruckgebogenem Fuss
und abscbliessendem Knopf, der eine
Yertiefung zur Aufnahme einer Email-
paste aufweist, gefunden im Rhein bei
Mainz, an der Ingelbeimer Aue (Taf. 5
No. 16). Ein kleiner geperlter Bronze-
ring, von einem Eoppel herruhrend,
gefunden im Rhein bei Mainz (Taf. 5
No. 17). Grosse Eisenfibel aus der
mittleren La Tene-Periode, gefunden
bei Nauheim bei Gross-Gerau (Taf. 5
No. 19).
Aus einem bei Leeheim in der Pro-
vinz Starkenburg aufgedeckten Grabe
der spateren La Tene-Zeit : Ein flaschen-
formiges schwarzes Gefass mit ein-
polierter Verzierung (Taf. 5 No. 21),
und eine tiefe schwarze Schussel
(Taf. 5 No. 20). Aus einem zweiten
Grabe stammenFragmente eines gleicb-
artigen grossen Getasses.
d. Romische Altertiimer. Ausser
den schon oben genannten, bei ge-
nauer uberwachten Erdarbeiten er-
bobenen romischen Altertumern sind
noch einzelne gescblossene Grabfunde
und zahlreiche Einzelfunde, die in der
Umgebung von Mainz und in der Stadt
selbst zu Tage gefordert wurden, zu
nennen.
Bei Anlage der Staatsstrasse zwischen
Gabsheim und Becbtolsheim wurde
ein romisches Graberfeld gescbnitten.
Das Inventar von vier Grabern auguste-
ischer Zeit konnte fur das Museum
erworben werden, wahrend einegrossere
Anzahl von Fundstticken leider durch
Unacht8amkeit zerstort worden ist.
Grab 1. Schlanke, durch einpolier-
tes Netzwerk verzierte Urne, eine
belgische Tasse mit Tdpfermarke, drei
sogenannte Krausenfibeln, ein kleiner
Schlussel von einem Schiebeschloss,
ein Schlossblech und versilbertes
Beschlage von einer kleinen Trube,
ein durch den Leichenbrand halbzer-
storter Truhengriff aus Bronze und
ein durch Feuer unkenntlich gewor-
denes Mittelerz.
Grab 2. Aschenurne von gedrun-
gener Gestalt mit umgeschlagenem ge-
reifeltem Rand, ein Teller aus terra
nigra, ein Krug aus weisslichem Thon
von schdner Form.
Grab 3. Hellgraue, schlanke Aschen-
urne mit spitz zulaufendem Rand,
schonem Standreif und Verzierungs-
zone ; grosser Krug aus rdtlichem Thon
mit breitem, geripptem Henkel und
abgesetztem Fuss; Scbeere aus Eisen.
Grab 4. Kleiner Krug aus weiss-
lichem Thon; der Bauch hat die Ge-
stalt einer gedriickten Kugel, der Hals
ist scharf abgesetzt und zeigt einen
Ring uber dem Ansatz, die Mundung
ist stark profiliert, der schleifenartige
breite Henkel gerippt. Ein belgischer
Teller, der auf der oberen Seite drei
im Dreieck gruppierte Stempel auf-
weist, die in Folge der Verwitterung
der Oberfiacbe unlesbar geworden
sind. Der Aschenbebalter, eine graue
schlanke Urne wie in Grab 3, ist ganz
zerdruckt.
Eine grosse Anzahl von Gegen-
standen umfasst die dem Museum von
dem Verwaltungsrat der Mannheimer
Portland- Cement- Werke in Heidelberg
ale Geschenk uberwiesene Sammlung
romiscber Altertiimer. Dieselbe darf
als eine wissenschaftlich recht wert-
volJe Bereicherung des Museums be-
zeichnet werden, da die Objekte alle
von einem bestimmt umgrenzten Ge-
biet, dem Steinbruch bei Weisenau
stammen und die Fundumstande im
allgemeinen bekannt sind. — Das von
der Gesellschaft ausgebeutete Terrain
birgt, wie schon in fruheren Berichten
erwahnt, die Reste einer romischen
Niederlassung, die durch die Funda-
mente grosserer und kleinerer Ge-
baude, Backofen, Brunnen von grosser
Tiefe und namentlich durch zahlreiche
grosse Abfallgruben gekennzeichnet ist.
Die auf der Hohe hinziehende ro-
mische Strasse ist von zahlreichen
Grabern begleitet, die, sowohl auf dem
Gebiet der Mannheimer Portlant-Ce-
ment-Fabrik als auch in dem etwas
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, IV.
29
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424
Museographie.
rheinaufwarts gelegenen Steinbruch
einer Weseler Fabrik zu Tage ge-
kommen sind. In dem Bericht fiber
die Erwerbungen des Jahres 1900/1901
wurden solche Gr&berfunde besprochen.
Wenn aucb nicbt alle zu der er-
wahnten Sammlung gehorigen Stucke
bier genannt werden konnen, so nennt
das folgende Verzeichnis wenigstens die
wichtigsten Gegenstande aus jeder
Gruppe.
Yon den Schmucksachen aus Bronze
seien erwahnt: Eine grosse Hange-
verzierung, abgeb. Taf. 7 No 12,
deren erhaltener Teil eine Kom-
bination verscbiedener Motive dar-
stellt. Das Hauptmotiv ist ein Doppel-
pballus; auf diesem rubt ein Lowe
mit erhobenem Kopf und Schweif und
breitet seine vorgestreckten Pranken
liber die Stirn eines unbestimmbaren
Tierschadels (Stiers?). Der Tierkopf
halt quer im Maul einen kurzen Stab,
an welchem ebemals Anhangsel irgend
welcher Art befestigt waren, wie die
vorhandenen Oesen erkennen la 8 sen.
Auch an dem Phallus sind Oesen zura
Befestigen von Pensilien vorhanden.
Die Augen des Ldwen und des phan-
tastischen Tierkopfs sind mit blauen
Glasperlen eingesetzt. Das ganze Zier-
stuck war vermittels zweier noch vor-
handenen Beschlaglappen an Riemen-
werk befestigt und diente vielleicht
zum Schmuck am Kopfgestell eines
Pferdes. Eine vortrefflich erbaltene
Fibula in darchbrochener Arbeit mit
buntfarbiger Emaillierung : Schach-
brettmuster und Blumchen (Taf. 7
No. 8). Eine kleine Rundfibel aus
Bronze mit gepresster Oberflache,
die eine Dekoration in Filigran
nachzuahmen scheint, auf der Ruck-
seite ist die Spiralrolle der Nadel noch
erhalten; offenbar eine spate Arbeit,
die schon an die Werke frankischer
Zeit anklingt (Taf. 7 No. 9). Eine
in der Grundform quadratisch gebil-
dete Fibel mit erhOhter, kreisformiger
Zelle im Mittelpunkt, deren Einlage
aus Email leider verloren gegangen
ist (Taf. 7 No. 7). Zwei Fibeln in
Gestalt von Rauten mit eingezogenen
Seiten ; bei einem Stuck ist der Email-
einaatz in der Mitte noch erhalten
STaf. 7 No. 6 u. 10). Sechs Scharnier-
ibeln, darunter eine mit Nielloein-
lagen (Taf. 7 No. 11). Zwei Bogen-
fibeln ( Aucissa - Typus). Eine kreuz-
fdrmige Fibel aus versilberter Bronze.
Eine Bulla. Aus dem Kleingerat aus
Metall von anderer Art sind hervor-
zuheben: Ein Schlussel mit durch-
brochenem Griff (Taf. 7 No. 16).
Ein Schlussel von gleicher Art aus
Bronze. Ein Schlussel aus Eisen von
einem Schiebschloss. Zwei Schloss-
riegel aus Bronze von Schiebschlds-
sern und ein Schlossbeschlage von
einer Truhe. Ein grdaseres Zierbe-
schlage von einer Truhe. Ein grdsse-
res Zierbeschlage in Gestalt eines
Delphins, vielleicht Griff einer Schub-
lade? (Taf. 7 No. 14). Ein gleich-
artiges, kleineres Beschlage ffaf 7
No. 15). Bruchstuck vom Griff einer
Bronzescbale mit Medusenhaupt ver-
ziert (Taf. 7 No. 13) Eine Pfanne
aus Bronze (Taf. 8 No. 7). Ein flacher
Griff einer Schopfkelle aus Bronze.
Ein kleiner Bronzenapf (Taf. 8 No. 8).
Ein Loffel mit kreisrunder Schale aus
Bronze (Taf. 7 No. 17). Aus gleichem
Metall: Ein cbirurgisches Instrument,
Spatel und Sonde (Taf. 7 No. 19). Ein
chirurgisches Instrument, Eiterldffel
und Sonde (Taf. 7 No. 18). Ein kleines
Messer von eigenartiger Form, Griff
und Klinge von Bronce, chirurgisches
Instrument? (Taf. 6 No. 8). EinSchaber
(strigilis). Eine Schelle, ein Wagbalken
und zwei Griffel.
A u 8 Knochen bestehen zahlreiche
Haarnadeln verschiedener Grosse, ein
Buchschen und mehrere glatte und
verzierte Griffe von Instrumenten.
Aus Kalkstein: Ein Gewicht; ein
kleines Postament (Hausaltar?), und
zwei Bruchstiicke von Grabmonumenten
mit Inschriften, vergl. Korber, Korrbl.
d. Westd. Ztschrft Jahrg. XXII, 1 und
2, 1903. Aus Basaltlava: Vier Muhl-
steine.
Die Gerate aus Glas sind in zer-
brochenem Zustand vertreten, was be-
greiflich erscheint, da sie aus Abfall-
gruben erhoben wurden. Nur die auf
Taf. 8 unter No.B abgebildete, gerippte
Schale aus grunlichem Glas konnte
aus mehreren Fragmenten zusammen-
gefugt werden. Verscbiedene Bruch-
stucke von ungefarbtem, blauem und
braungelbem Glase ruhren von - Ge~
fassen gleicher Bildung her. Ausser-
dem sind Fragmente mit aufgesetzten
I und geschliffenen Verzierungen im
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425
Ganzen von 12 bis 15 verschiedenen
Gefassen, Flaschen, Flacons, Bechern
und Schalen, eine Glaspaste (Ring-
einsatz) und ein Stack einer Fenster-
scheibe zu nennen.
Die Keramik ist naturlich, wie in
den Kulturschichten aller Zeiten, weit-
aus am haufigsten vertreten. Teils
stammen die Gefasse aus den an der
Romerstrasse gelegenen Grabern, teils
warden sie aus den Abfallgruben in
Bruchstucken erhoben.
Kleinere und grdssere Teile von
Gefassen aus terra nigra sind in grosser
Anzahl vorhanden; aus Fragmenten
konnten zusammengefugt werden : Eine
Schussel, auf deren Wandung die ein-
geritzten Bucbstaben kas erbalten sind
und eine Schussel mit der eingeritzten
Inscbrift POPISNIIR. In grdsseren
Bruchstucken, welche die ursprung-
liche Form der Gefasse deutlich er-
kennen lassen, sind aufbewahrt: Eine
kleine Urne mit Zierzone ; eine Scbale
mit kurzem Rand; ein becherartiges,
am Bauch fein gekorntes, an Fuss und
Hals poliertes Gefass; eine Schussel
mit feinen Rippen und mehrere Teller
von ca. 30 cm Durchmesser mit den
Tdpferstempeln CIRVCA und CNICI1;
ferner Teller mit der Fischgratenmarke.
Von 8og. belgischer Ware konnten
ein Teller mit dem Stempel 1APPV,
eine grosse Tasse mit gleichem Stempel
und ein kleineres Gefass gleicher Art
mit einer Marke gewonnen werden.
Die Gefasse aus terra sigillata sind
sehr zahlreich vorhanden. Nichtweniger
als 47 Tassen, Teller und Schusseln
oder Schalen, teils nur wenig be-
schadigt, teils aus grdsseren Bruch-
stucken zusammengefugt und erganzt,
vertreten diese edelste Gattung romi-
scher Topferkunst. Unter den Schusseln
alterer Art ist namentlich das auf
Taf. 8 unter No. 2 abgebildete Gefass
hervorzuheben, das eine reiche Deko-
ration auf zwei Zonen aufweist. Die
obere Zone zeigt die wellenformig
angeordnete Ranke einer bluhenden
Pflanze, die untere durch einen mit
senkrechten Rippen verzierten und von
Perlstreifen eingefassten Wulst von
der ersten getrennt, ein ebenfalls
wellenformig verlaufendes Pflanzen-
motiv und als Fullornament Adler mit
gedffheten Schwingen in kreisformiger
Umrahmung, kleine Vogel und jagende
Hunde. Aus etwas spaterer Zeit, aber
noch aus der ersten Halfte des ersten
Jahrh. stammt das auf Taf. 8 unter
No. 1 dargestellte Gefass mitgeschmack-
vollem, durch ein Wasserpflanzen-Motiv
gebildetem Ornament. Die tiefe dick-
wandige Schussel mit Eierstabborte
und plumpen Reliefs, Pferde von Lowen
verfolgt darstellend (Taf. V No. 3) gehdrt
dagegen zu der nur in kleinerer An-
zahl vertretenen Keramik des 2. bis
3. Jahrhunderts.
Es wurden im ganzen acht Gefasse
dieser Gattung gewonnen.
Die Zahl der wohl erhaltenen oder
aus Bruchstucken wieder erstandenen
Tassen belauft sich auf vierzehn. Die
lesbaren Tdpferstempel sind : OF PRI-
MI, FELICITERF, PRIMI, SEVERI,
OF BASSI, CERIALIM, SILVANI*
VITALI.
Die alteren Tellerformen mit pro-
filiertem Rande sind durch zahlreiche
Bruchstucke, aber auch durch zwei
vollstandige Exemplare mit den Stem-
peln CEITRVSF und OF PRIMI
vertreten, wahrend von spateren Typen
neunzehn Stuck vorhanden sind; sie
tragen die Tdpferstempel ALBINVSF,
SILVINVSF, IOENALIS, LOGIRNI,
OF-CERIS, OF • G • N • CELSI, OF •
VIGILI, PASSENI, OF • aqvitni, OF •
VITAL und andere.
Die zahlreichen Scherben von Schus-
seln, Tassen, Tellern u. s. w., die sich
nicht zu ganzen Gefassen fugen wollten,
sind vielfach durch die Tdpferstempel,
Graffiti, oder reizvolle Reliefdarstel-
lungen beachtenswert. Besondere Er-
wahnang verdienen aus dieser Masse
die Bruch8tucke eines Eelchgefasses
und eines verzierten, steilwandigen
Bechers.
Auch unter den von anderen Gat-
tungen der Keramik herruhrenden
kleineren und grosseren Fragmenten
sind manche Stiicke, die Interesse be-
anspruchen durfen, wie z. B. das auf
Taf. 8 unter No. 4 abgebildete Frag-
ment eines Thonkrugs. Das seltene
Gefass, von dem sich leider keine
weiteren Teile auffinden liessen, ist
einem jener Metallkruge mit klee-
blattfdrmiger Mundung, die fur das
erste Jahrh. und namentlich die erste
Halfte desselben charakteristisch sind,
nacbgebildet. Der mit Reliefschmuck
verzierte Henkel zeigt am oberen, mit
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Museographie.
einem Jftnglingskopf geschmuckten Teil
sogar die beiden nach den Seiten aus-
greifenden Arme, welche bei dem Ori-
ginal aus Bronze das Festldten des
Henkels ermoglichten. Als Thon-
gerate verdienen hier noch Erwah-
nung 8ieben mit Reliefdarstellungen
verzierte Lampen.
Die zu der Schenkung gehdrigen,
von dem gleichen Fundplatz, wie die
ubrigen oben genannten Gegenstande
stammenden Munzen bilden eine Samm-
lung von ca. 50 Stuck. Die Kaiser-
munzen sind von Augustus bis Seve-
rus Alexander, mit wenigen Ausnah-
men, vertreten, und zwar weitaus am
besten, mit zwanzig Mittelerzen, die
des Augustus, dann folgen Tiberius
und Trajan mit je funf Mittelerzen.
Yon den spatesten sind nur ein oder
zwei Exemplare vorbanden.
Im Anschluss an diese im Stein-
bruch bei Weisenau erbobenen Funde
sei einer kleinen Gruppe von kera-
mischen Resten gedacht, die ebenfalls
in Weisenau erhoben, von Herrn Pro-
fessor Dr. Korber dem Museum als
Gescbenk iibergeben wurden. Beson-
ders bervorzuheben ist der auf Taf . 8
unter No. 5 abgebildete Becher aus
terra sigill., der aus mehreren Frag-
menten erganzt werden konnte. Der
Firnis ist, wie dies bei den spateren
Gefassen zu sein pflegt, von gelblich
roter Farbe, die Ornamente sind mit
dicker, weisser Farbe aufgesetzt, ahn-
lich wie die Barbotineverzierungen.
Das ungewohnliche Gefass gehort, ob-
wobl es sehr diinnwandig und zierlich
ist, docb wahrscheinlich schon dem
Ende des 2. oder dem 3. Jahrb. an.
Die ubrigen keramiscben Reste stam-
men dagegen zum grossten Teil aus
dem ersten Jahrb. und mehrfach.aus
dem Anfang desselben. Aus Bruch-
stiicken konnten 6 Gefasse erganzt
werden.
Yonver8chiedenen Fundplatzen stam-
men noch kleinere Gruppen romischer
Keramik, die nachstehend genannt sind.
Aus Kastel (Gartnergasse) : Frag-
ment e von Gefassen aus terra sigil.
mit den Stempeln NINVS, patlinvsf,
TOCCAF. Geschenk des Herrn Prof.
Dr. Geissner, Mainz, und ein kreis-
rund geschlagenes Ziegelstuck mit der
roh eingeritzten Darstellung eines
schreitenden Mannes, Geschenk des
Herrn Sanitatsrat Dr. Wallenstein,
Kastel.
Yom Kastricb in Mainz : Eine Scbale
aus terra sigill. mit umgeschlagener
Bauchleiste, Fragment einer Reibschale
aus gleichem Material, mit Ausguss
in Form eines Ldwenkopfes und Bruch-
stucke mit den Topferetempeln SO-
DALIS, ATRITIVS.
Aus Mainz: Ein flaschenformiges,
schwarz gefirnisstes Gefass und eine
grosse Ziegelplatte mit Stempel der
I. Legion, als Gescbenk des Herrn
Weingrosshandler Konrad Hang, Mainz.
Gefasse aus Glas sind in diesem
Jahre der Sammlung nur in geringer
Zabl zugegangen. Ausser den bereits
genannten Fundstftcken ist nur noch
die auf Taf. 8 unter No. 11 abgebil-
dete Flasche in Gestalt einer Tonne
bemerkenswert, auf deren Boden sich
die im Kreis gruppierten Buchstaben
FRON (FRONTINVS) finden. Siehe
Korber, Korrbl. der Westd. Zeitschr.
Jahrg. XXII, 1903, No. 10. Das Gefass
stammt von dem Graberfeld an der
Gon8enheimer Hohl in Mainz.
Unter den vereinzelt aufgefundenen
Gegenstanden aus Metall, Bein und
anderem Material ist als bedeutendstes
Objekt der Helm eines romischen Le-
gionars hervorzuheben. Er wurde im
Rhein bei der Bleiaue gefunden und
ist ein Gescbenk des I. Yorsitzenden
des Altertumsvereins, Herrn Professor
Dr. Korber. Das auf Taf. 6 unter
No. 2 abgebildete Waffenstuck ist aus
Eisen geschmiedet. In der Bildung
des Kopfteils, der Form des grossen
Nackenscbirms und der Wangenklap-
pen gleicht er den Helmen auf den
Reliefdarstellungen romischer Legio-
nare, die im Jahre 1898 am Gauthor
in Mainz aus dem Unterbau der alten
Stadtmauer gehoben wurden (Westd.
Zeitschr. XVIII Tafel 12V Auf der
Stirnseite sind zwei flugelartige Yer-
zierungen in leichtem Relief sichtbar ;
auch der Nacken und Nackenschutz
sind durch wulstartige Rippen verziert.
Unter dem Stirnrand benndet sich ein
vorspringender, kurzer aber kraftiger
Schirm, urn das Gesicbt vor einem
vom Helm abgleitenden Schwerthieb
zu schutzen. Der Stirnrand des Helms
wie auch die Kanten des Nacken-
schutzes und der Wangenklappen waren
mit einem gerippten Bronzeband ein-
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Museographie.
427
gefasst, das zum Teil erhalten ist; an
den Schlafen und auf den Wangen-
klappen sitzen Rosetten aus Bronze-
blech. Was die Wangenklappen be-
trifft, so ist noch zu bemerken, dass
die beiden Teile nicht gleichartig de-
koriert sind, aucb im allgemeinen Um-
riss etwas von einander abweicben;
offenbar wurde in alter Zeit eine der
Klappen durch eine neue, nicht ganz
entsprechende, ersetzt. Der Helm ge-
bort jedenfalls dem ersten Jahrh. und
zwar der ersten Halfte desselben an.
Ein zweites wertvolles und inter-
essantes Stuck ist die, an gJeicher
SteUe wie der Helm und gleichzeitig
mit diesem aus dem Rhein erhobene
Doppelaxt aus Eisen mit einem noch
an der breiten Schneide erhaltenen
Futteral aus Bronze (abgeb. Taf. 6
No 3). Die Axt charakterisiert sicb
durch ihre Form, die kleinen an dem
Schaftloch stehenden Lappen und auch
durch den Rest einer, auf der unteren
Seite mit Punkten eingeschlagenen
Inschrift als rdmische Arbeit. Das
Futteral oder Scheidebeschlage be-
steht aus drei Teilen, von denen sich
die beiden kurzen Seitenteile auf-
klappen lassen und dadurch das An-
legen und Abnehmen des Futterals
ermOglichen. An den Haken, die sich
am Ende der Seitenstucke befinden,
waren jedenfalls Riemen befestigt, die
um die Axtklinge geschnurt wurden
und das Futteral so in seiner Lage
festhielten. Die Spuren dieser Um-
wickelung sind auf der Klingenflache
noch deutlich erkennbar. Als erstes
seiner Art wirkte dieses Fundstuck
autklarend in Bezug auf die Bedeutung
einer ganzen Reihe von Fragmenten
solcher Axtscheiden oder Futterale,
die in verschiedenen Museen aufbe-
wahrt sind. Auch die auf Taf. 6
unter No 4 und 5 abgebildeten, in
Mainz gefundenen Objekte sind jetzt
als Teile solcher Axt-Futterale er-
kannt.
In gleicher Weise bemerkenswert
erscheint das auf Taf. 6 unter No. 6
abgebildete Beilmesser mit verstell-
barer Einfassung. Die fast sichelartig
gebogene Ktinge hat einen kraftigen
Riicken und zeigt an ihrem unteren
Abschluss keine Spitze sondern eine
etwas geneigte, beilartig stehende,
Schneide; sie konnte deshalb sowohl
als Hackmes8er, wie auch als leichtes
Beil dienen und war als Pionierger&t
zum Anfertigen von Fascbinen und der-
gleichen sehr brauchbar. Die Bronze-
einfassung besteht aus sehr engen
Rinnen, die sich dicht an die Klinge
anlegten und eine Ausfutterung mit
Leder oder anderem Stoff kaum zu-
gelassen haben darften. Sie ist eben-
falls dreiteilig und die langen Teile
bewegten sich an den beiden zusammen-
haltenden Stiften, die an der kurzen
Schneide sichtbar sind. Am oberen
Ende der langen Rinnen sind Haken
angebracht zum Befestigen der Bind-
riemen. An der kurzen, dicken Griff-
angel sind noch kr&ftige Nietstifte
erhalten, die an einer Stelle noch einen
Centimeter hoch fiber die Flache der
Angel herausstehen und auf eine sehr
starke GrifFschale schliessen lassen.
Dass die unter No. 3 beschriebene
Doppelaxt und das Beilmesser No. 6
zu militarischen Zwecken dienten,
das heisst etwa zur Ausrustung der
fabri gehdrten, ist sehr wahrscheinlich
im Hinblick darauf, dass die sorg-
faltige Sicherung eines derartigen Ge-
rates vor zufalliger Abnutzung oder
Besch&digung nie die Weise des Hand-
werks im allgemeinen war, und bei
Beachtung des Umstands, dass fast
a lie derartigen Schutzvorrichtungen
bis jetzt innerhalb militarischer Be-
festigungen, in Lagern und Kastellen
gefunden worden sind.
Ferner sind von Gegenstanden aus
Eisen zu nennen : Eine kleine romische
Lanze, gefunden bei Erdarbeiten in
der Gartnergaase in Kastel, Geschenk
des Herrn Oberlehrer Dr. Geissner,
Mainz. Eine kleine Eisenlanze aus
dem Rhein bei Mainz. Ein Karst aus
dem Rhein bei Kastel, nahe der Brucke.
Eine Eisenluppe (Barren), gefunden
beim Pflttgen an der Strasse zwischen
Kettenheim und Dautenheim, Geschenk
des Herrn Oberlehrer Dr. Gurschmann,
Mainz. Der zum Verarbeiten her-
gerichtete Barren ist vierkantig und
l&uft nach beiden Seiten spitz zu, er
ist 50 cm lang und wiegt 8Vs Pfd.
Ein Esel- oder Maultier-Eisen, gefun-
den am Kopf der Petersaue. Der Rand
des Eisens ist um die viereckigen
Nagellocher herum ausgebogt.
Aus Bronze bestehen : Ein grosser
Kessel, am Rand und am unteren
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428
Museographie.
Teil der Wandung durch aufgesetzte
und vernietete Stucke geflickt, aus
dem Rhein bei Schierstein. Eine
Pfanne von feiner Arbeit, in dem Rhein
bei Budenheim am „Kreuzer Ort" ge-
funden (abgeb. Taf. 8 No. 10 and 10a).
Der schone mit konzentrischen Ringen
verzierte und sorgfaltig abgedrehte
Boden batte ehemals drei aufgeldtete
halbmondformige Fusscben; es sind
noch zwei derselben vorhanden. Der
obere Rand zeigt eine schone Eier-
stabborte, der Griff ist durch geo-
metrische Muster verziert; ein kleiner
Vogel, der an einem das Ornament
abschliessenden traubenfdrmigen Ge-
bilde zu picken scheint, ist wohl von
dem ehemaligen Besitzer nachtraglicb
eingraviert worden. Die zum Auf-
hangen dienende Schleife am Ende
des Griffs ist mit zwei Entenkdpfen
verziert. Gegossene Bronzetasse mit
hubscher Profilierung, gefunden in
Weisenau bei Mainz (abgeb. Taf. 8 No. 9).
Der obere Rand ist mit einer Eierstab-
borte verziert; auch die Bauchkante
ist durch ein Zierband hervorgehoben.
Beschlagstuck von Pferdegeschirr mit
Nielloeinlagen verziert, gefunden im
Rhein bei Mainz, abgeb. Taf. 7 No. 23.
Die Epheublatter darstellenden zier-
lichen Einlagen sind vortreffiich er-
halten.
Ein ahnliches Fundstuck ohne Ver-
zierung, beim Eanalbau zwischen dem
kurfurstiichen Schloss und der Schloss-
kaserne aus angeschutteter Erde er-
hoben. Von gleicher Fundstelle stammt
ein Hangezierat in Gestalt eines
Amazonenschildes. Kleines Doppelbeil
mit senkrechter und querstehender
Schneide (Taf. 6 No. 7 und 7a). Das
aus dem Rhein bei Mainz erhobene
Gerat zeigt die Eigentumlichkeit, dass
die beiden Schneiden aus Stahl-
stiickchen bestanden, die in den Bronze-
korper kunstvoll eingelassen waren.
Die Schneiden sind zum grdssten Teil
weggerostet, wahrend der Bronzekdrper
sich gut erhalten hat. Die Abbildung 7a
zeigt die Falze, in welche die Stabl-
schneide eingesetzt war. Das nur
10 cm messende Instrument diente
jedenfalls lediglich zu f ein en Arbeiten.
Eine sog. Schildkrotenfibel (Taf. 7
No. 24), gefunden im Rbein bei Mainz,
am Fischthor; das Schmuckstuck war
ehemals mit Grubenschmelz verziert,
der leider verloren gegangen ist. Eine
Bogen-Scharnierfibel, sog. Aucissa-Typ.,
in angeschutteter Erde am kurfurst-
iichen Schloss gefunden.
Aus Gagat besteht ein Finger-
ring (Taf. 7 No. 25), Fundort angeblich
Wiesbaden.
c. Frankische Altertamer. Die
unter dieser Bezeicbnung vereinigten
Funde haben diesmal keinen groasen
Zuwachs erhalten, doch sind einzelne
wichtige Gegenstande zu verzeichnen.
Namentlich der auf Taf. 9 unter No. 17
abgebildete goldene Armring, gefunden
bei Mainz, verdient als seltenes und
wertvolles Fundstuck hervorgehoben
zu werden. Vielleicht ist derselbe
nicht ganz mit Recht unter den Alter-
tumern der merovingisch-frankischen
Periode aufgefuhrt, da er wohl noch
der fruhen Volkerwanderungszeit an-
geh6rt. Wahrend die Art der Her*
stellung, namentlich das Yerwickeln
der Enden des aus starken Goldstangen
gewundenen Ringes an spatrumische
Art direkt anklingt, zeigt die plumpe
Herstellung, der Nachdruck, der aui
das Gewicht des edlen Metalls gelegt
ist, die barbarische Herkunft. Der
Ring mag dem 5. Jahrh. n. Chr. ent-
stammen.
Die Verzierung eines goldenen Fin-
gerrings frankischer Zeit bildet die
auf Taf. 9 unter No. 16 hergestellte
durchbrocbene Scheibe aus imitiertem
Filigran. Das Stuck ist im Rhein bei
der Bleiaue gegeniiber Weisenau ge-
funden. Aus Weisenau selbst stammt
der auf der gleichen Taf el unter
No. 15 abgebildete Armring aus Bronze,
von einer fur die frankische Periode aus-
gesprocben charakteristischen Form.
Als Waffen sind zu nennen ; Ein Sera-
masax und ein Jagdmesser, aus einem
bei Hechtsheim aufgedeckten Grabe;
Geschenk des Herrn Jakob Schafer VII,
Landwirt in Hechtsheim. Ein Scra-
masax aus einem in der Nahe des
Technikums in Bingen zu Tage ge-
kommenen Grabe. Eine Eisenlanze,
gefunden in Weisenau „am Katzen-
lochtf. Eine ungewohnlich lange, 43 cm
messende Lanze mit schmalem Blatt,
aus einem in Kostheim beim Legen
von Leitungsrdbren aufgefundenen
Grabe.
Als wahrscheinlich spatfrankischer
Zeit, vielleicht schon der karolingischen
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Museographie.
429
Epoche entstamaiende Waffen seien
noch zwei gewaltige Eisenspeere von
der Art, wie sie schon der vorjahrige
Bericht erwahnen konnte, genannt.
Die auf Taf. 9 unter No. 13 and 14
abgebildeten Speere sind nur am un-
teren Teil der Tulle, in welcher der
Holzschaft befestigt war, rand, von da
an gleichen sie einer nach oben sicb
verjiingenden vierkantigen Eisenstange,
die, obne eine ausgebildete Spitze, wie
sie der frankische Ango oder das rd-
mische Pilum aufweist, nur einfacb
spitz zulauft. Das grossere unter
No. 13 abgebildete Exemplar misst
ohne Holschaft 1,90 m. Beide Waffen-
stucke sindbei Budenheim am „Kreuzer-
Ortu im Rhein gefunden.
Eine karolingiscbe Eisenlanze, sog.
Flugellanze, gefunden im Rhein bei
Mainz, mag bier, den Uebergang zum
eigentlichen Mittelalter vermittelnd,
nocb genannt sein.
Altertumer aus dem Mittel-
alter und aus der neueren Zeit.
Wie scbon seit mehreren Jabren dieser
Abteilung besondere Aufmersamkeit
tewidmet worden ist, so fand sie auch
iesmal durch zahlreicbe und wichtige
Erwerbungen namhafte Bereicberung.
Der Gruppe der Waffen wurden ausser
dem schon oben genannten, roma-
niscben Dolchgriff aus dem Harthschen
Oebiete an der Bauerngasse noch zwei
wohlerhaltene gotiscbe Scbwerter und
zwei Dolche zugefuhrt Die auf Taf. 1 0
unter No. 2 abgebildete, aus dem
Rhein erhobene Waffe von 1,11 m
L&nge zeigt eine ziemlich breite, vier-
kantige Parierstange und einen lang-
lich runden, fast eifdrmigen Knauf.
Die Klinge ist mit breiter Blutrinne
versehen. Das Schwert stammt aus
dem Beginn des 14. Jahrh. Von et-
was spaterem Ursprung ist wohl das
auf Taf. VII unter No. 3 dargestellte
im Rhein bei Laubenheim gefundene
Schwert; es zeigt eine wesentlich
breitere Klinge, einen runden auf zwei
Seiten abgeplatteten Knauf und eine
breite, leicht gebogene Parierstange.
Die ungemein kraftige breite Griff-
stange ist bedeutend kurzer als bei
dem vorber genannten Exemplar.
Die Dolcbe (Taf. 10 No. 4 und 5)
baben beide vierkantige Klin gen. Die
Beschlage der Scheide sind bei No. 5
noch erhalten und bestehen aus Zinn.
Die Scheide selbst war aus Leder ge-
fertigt wie einige Reste erkennen
lassen. Der Dolcb No. 5 gehort wohl
dem Anfang des 16. Jahrh. an; das
Alter der unter No. 5 abgebildeten
Waffe durfte dagegen nicht leicht zu
bestimmen sein.
Ein grdsseres, einschneidiges Dolch-
messer, gefunden im Rhein bei Mainz,
ist dem 16. Jahrh. zuzuteilen.
Aus dem 17. Jahrh. stammt eine
gleichfalls aus dem Rhein erhobene
Sturmhaube, aus der ersten Halfte
des 18. Jahrh. ein Stossdegen in rei-
cher Ausstattung. Seine Klinge ist
mit Goldeinlagen verziert, der Knauf,
Parierstange und Stichblatt sind ver-
goldet, die Griffangel ist mit Silber-
draht umwickelt, die Scheide besteht
aus Holz und ist mit Leder bezogen.
Ein einfacher Degen von gleicher
Zeitstellung ist bei Gustavsburg hinter
dem Postgebaude beim Graben einer
Mulde fur einen Weiher gefunden.
Im Anschluss an die Waffen mogen
hier ein eiserner Sporn aus dem 16.
Jahrh. und ein prachtiges Pferdege-
biss mit grossen versilberten Zier-
platten Erwabnung finden. Das letzt-
genannte Stuck wurde im Rhein bei
Mainz gefunden und von Herrn Dr. med.
Karl Gassner dem Museum als Geschenk
ubergeben. Das auch in seinen Einzel-
heiten sehr gut erbaltene, auf Taf. 10
unter No. 6 abgebildete Stuck zeigt
die raffinierten Elinrichtungen, welche
den Pferdegebissen des 17. Jahrhts.
eigentumlich und namentlich spanischen
und franzdsischen Mustern nachge-
bildet sind.
Von verschiedenen Geraten aus
Metall aus alterer und neuerer Zeit
sind drei in Bingen gefundene Werk-
beile, die dem 16. Jahrhundert ange-
horen mdgen, ein grdsseres einschnei-
diges Messer mit Beingriff, der durch
funf Bronzenieten befestigt ist, und
ein kleines Messer, anscheinend ein
Tisch- oder Fruchtmesser, mit ge-
schnitztem Beingriff aus dem 16. Jahrh.
zu nennen.
Als wertvollster, in vieler Hinsicht
interessantester Teil der dem Museum
zugefuhrten Arbeiten aus Metall durfen,
wie im vorhergegangenen Jahre, die
kunstvollen Schmied- und Schlosser-
arbeiten sp&terer Zeit, des 17. und
18. Jahrhunderts bezeichnet werden.
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Museographie.
Die noch vor nicht langer Zeit recht
unscheinbare Oruppe von Eisenarbeiten
des Museums, bat durch die Erwer-
bungen der letzten zwei Jahre den
Charakter einer selbstandigen Unter-
abteilung gewonnen, und vermag jetzt
in der Tbat diesen Teil der Hand-
werksftbung fruherer Zeit in inter-
easanter und belebrender Weise zur
Anscbanung zu bringen. Prachtig wirken
namentlicb die Thurbeschlage und
Schlo88platten, reicb verziert in ge-
triebener und ciselierter Arbeit, mit
dem um Mitte des 17. Jahrhunderts
herrschend gewordenen Akanthusmotiv.
Die Wandlung, welche dieser Ver-
zierungageschmack gegen Ende des
17. Jahrhunderts yon Frankreich aus
erfuhr, ist durcb schone mit dem
cbarakteristiscben Laub- und Bandel-
werk gescbmuckte Trubenbeschlage
und Schloasplatten illustriert. Auch der
Felsen- una Muschelstil des Rokoko,
der im Allgemeinen um die Mitte des
18. Jabrhunderts berrscbend wurde,
und der klassizistische Zopfstil, der
die Regierungszeit Ludwig XVI. kenn-
zeicbnet, zeigen sicb an einer Reibe
gut ausgefuhrter Arbeiten.
Bei Aufzahlung der Erwerbungen
des vorigen Jabres wurden die einzelnen
Gruppen, aus welchen sich diese Samm-
lung zusammensetzt, eingebenderer
Betracbtung unterzogen. Die Mitteilung
uber die in diesem Jahre neu hinzu-
gekommenen Gegenstande, im Ganzen
etwa 30 Stack, kann daber kurzer
gefasst, und die Beschreibung auf einige
besonders bezeichnende Stucke be-
schrankt werden.
Die auf Taf. 11 unter No. 1 abge-
bildete Truhe ist zwar keine besonders
feine aber doch eine cbarakteristische
und ungemein dekorativ wirkende Ar-
beit vom Ausgang des 17. oder vom
Anfang des 18. Jabrh. Der aus dun-
nem Holz hergestellte Kasten ist gacz
mit Eisenblech beschlagen. Die beiden
umrabmten Fullungen zeigen Adam
und Eva am Baum der Erkenntnis in
getriebener Arbeit, Bilder, die sich
auf den Seitenflachen wiederholen.
Den iibrigen Raum der V order seite
f&llen das wirkungsvolle Schlossblech,
die Cherubim Uber den Fullungen und
Blattwerk, alles in getriebener Arbeit.
Auch die um die Ecken und Kanten
laufenden Beschlagbander sind mit
Blattwerk geziert. Das kunstvolle, die
ganze Innenseite des Deckels einneh-
mende Schloss ist durch eine durch-
brocbene Zierplatte bedeckt, die aus-
gebauen, getneben und ciseliert, eine
reiche und geachmackvolle Wirkung
erzielt Zwischen dem Gerank aind
allenthalben Engelskdpfe verteilt, in
der Mitte des ganzen halten zwei
kleine Engel einen Kranz, der zwei
kreuzweise gestellte Schuasel umgiebt.
Die Truhe stammt aus einem alten
Haus in Mainz. Zeitlicb nahe steht
diesem Stack das auf Taf. 10 unter
No. 2 abgebildete Schloss, das hier
nicht wegen besonderer Schonheit
der Arbeit, sondern wegen seiner
far die Zeit bezeichnendeu Form ab-
gebildet ist; es gehdrt dem Ende des
17. Jahrh. an. Aus dem ersten Drittel
des 18. Jahrh. stammt ein Betpult aua
Eisenblech mit durchbrochenem Ran-
kenwerk in gebauener und getriebe-
ner Arbeit verziert und reich vergol-
det; es befand sich angeblich in einer
Kirche im Rheingau. Ein gutes Muster
des von Frankreich iibernommenen
Verzierung88til8 durch Laub- und
Bandelwerk giebt das auf Taf. 11
unter No. 3 dargestellte Truhenschlosa
mit reicher, durchbrochener Anschlag-
platte in getriebener Arbeit; die aus
Messing gefertigte Deckplatte zeigt
das erwahnte Ornament, sorgfaltig und
geschickt eingraviert dazu die In-
schrift: VIVAT ES LEBEN ALLE
BRAVEN SCHLOSSER VND VHR-
MACHER VND PIXENMACHER IN
TIRNAV. 1749. Das Schloss steht
schon am Ausgang dieser Stilrichtung,
die in Frankreich schon im Anfang
des 18. Jahrh. auftritt. Dass es noch
der Form des sog. Zwiebelschlosses
nahe steht, wahrend z. B. ein etwa
25 Jabre alteres mit der Jabreazahl
1725 bezeicbnetes Exemplar (abgeb.
Museograph. 1902 Taf. VIII No. 8),
ein viereckiges Schloss ist, beweist
nur, dass beide Formen lange neben
einander berlaufen. Wie denn uberhaupt
auf alien Gebieten des Handwerks und
zu alien Zeiten gewisse iiberkommene
Formen in der Hauptsache noch lange
festgehalten wurden, wahrend man
schon in nebensacblicben Dingen, wie
in der Dekoration, dem neuen Ge-
schmack Konzessionen zu machen be-
gann. Die Bestimmungen, welche fur
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Maseographie.
431
zeitliche Trennung der Gegenstande
im AUgemeinen als entscheidend er-
kannt rind, durfen eben nicht ohne
weiteres auf jedes Werk angewendet
werden.
Das auf Taf. 11 unter No. 4 ab-
gebildete Beschlagband gehort, nebst
einem zweiten, zu einer Truhe, welcher
aach das Schloss No. 3 entnommen
ist Die beiden Bander rind in durch-
brochener Arbeit in jenem bandartig
verlangerten Laubwerk ausgefuhrt, das
die Yerziernngsweise der Schlossplatte
cbarakteririert
Das Truhenschloss Taf. 11 No. 5
und das wohl von einem kleinen
Kasten herruhrende Beschlagband No. 6
sind ausgesprochene Vertreter des
Laub- and Bandelwerk-Geschmackes,
die man aucb als Prinz-Eogenstil zn
bezeicbnen vorgeschlagen bat, da sein
Erscbeinen mit dem Auftreten dieses
volkstumlichen Helden zusammenfallt
und Schloss wie Beschlagband zeigen
einen im Fener blau angelassenen
Grand, auf dem rich die Dekoration
aufs wirkungsvollste abhebt. Das unter
No. 7 auf Taf. 11 abgebildete Thur-
schlos8 gehort dem entwickelten Ro-
kokostil in der 2. Halfte des 18. Jahrh.
an. Das sehr charakteristische Stuck
zeigt eine Anschlagplatte aus Eisen
in durchbrochener und getriebener
Arbeit. Der eigentliche Schlosskasten
besteht aus Messing. Ausser dem Hebel,
der durch den Drucker in Bewegung
gesetzt wird, ist ein Schiebriegel vor-
handen. Die Dekoration der Deck-
platte zeigt das sog. Muschel-Motiv
in eleganter Ausfuhrung. Eine freie
und richere Arbeit ist auch das Wahr-
zeichen eines Hufschmieds. Der eiserne
Arm, welcher das Hufeisen halt, ist
ebenso geschmackvoll als reich in der
etwa der Mitte des 18. Jahrh. ent-
sprechenden Weise verziert. Dasschone
Stuck stammt aus Gernsheim.
Zu den mit kunstreicher Hand aus-
gefuhrten Eisensachen gruppieren sich
noch einige, durch Guss hergestellte
Gegenstande, die nachstehend genannt
rind: Eine eiserne Herdplatte, deko-
riert mit einem Aachen Relief, das
den doppelkdpfigen Reichsadler dar-
stellt, der das Schwert und den Reich s-
apfel in den Fangen tragt. Das statt-
liche Stuck stammt aus der „Kom-
mandantur" an der grossen Bleiche in
Mainz und gehdrt der 2. Halfte des
18. Jahrh. an. Zwei eiserne Herd-
platten, yon denen eine als Verzie-
rung eine Vase mit Blumenstrauss auf-
weist, wahrend die zweite mit der be-
kannten, oft wiederkehrenden Dar-
stellung der Hochzeit zu Kana ge-
ziert ist. Beide stammen etwa aus der
Mitte des 18. Jahrh. und rind ein Ge-
schenk der Herren Gebruder Pfeifer,
Mainz. Vier Herdplatten aus dem Ende
des 18. Jahrh. mit Wappen und alle-
gorischen Darstellungen in flachem
Relief, gefunden in dem Erbacher Hof
in Mainz, und ein gleichartiges Stack
mit einem Wappen, gefunden in Heides-
heim, Geschenk des Herrn Gastwirt
Seek daselbst.
Im Verh<nis zu der stattlichen
Vermehrung durch Gerate aus Metall
ist der Zuwachs an Erzeugnissen der
mittelalterlichen und neueren Keramik
nicht gross, doch an rich immerhin
bemerkenswert. Unter einer Gruppe
von Bodenfliesen befinden sich einige
Stiicke mit bisher nicht vertretener
Dekoration, die auf Taf. 12 unter
No. 1—7 abgebildet rind. Als fruh-
gothische, etwa urn 1300 entstandene
Arbeiten rind die unter No. 1, 2 und S
dargestellten, mit Lowe, Hirsch und
einem aus Menschen- nnd Tierleib ge-
bildeten, phantastischen Geschdpf ver-
zierten Platten zu bezeichnen; sie
kamen beim Abbruch des alten Sta-
dioner-Hofs zu Tage. An sie schliessen
sich in der Zeitstellung die unter No. 4
und 5 abgebildeten geometrischen
Muster. Das mit No. 4 versehene
Stuck stammt aus der Karmeliter-
strasse, aus dem Hause des Herrn
Earl Theyer. No. 5 ist in grosserer
Anzahl vertreten ; es stammt von einem
an der Ludwigsstrasse und kl. Prasenz-
gasse beim Legen des elektrischen
Kabeh zu Tage gekommenen noch in
seiner Lage befindlichen Bodenbelag,
der rich wahrscheinlich in einem zum
ehemaligen Weissfrauen-Kloster ge-
horigen Hause befand. Spatgotischer
Zeit gehort das unter No. 6 abgebildete
Muster an, das sich in der Zusammen-
stellung mit drei erg&nzenden Stucken
ungemein reich gestaltet ; es wurde am
Postplatzchen in Mainz erhoben und
ist ein Geschenk des Herrn Architekt
und Bauunternehmer 0. Strebel. Das
mit No. 7 bezeichnete StQck gehort
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Museographie.
schon dem Ende des 16. Jahrhunderts
an and wirkt als Muster mit drei
gleichen Stucken zusammengestellt,
sebr reich und lebhaft. Die Ful-
lungen, verschiedene Wappen dar-
stellend, sind leider stark abgetreten.
Das interessante Plattchen wurde von
Herrn Architekt Clemens Ruhl als
Geschenk ubergeben; Fundort unge-
nannt, doch Richer in Mainz.
Unter den alten Gefassformen ver-
dient ein Krug aus rauhem, grauem
Tbon (abgeb. Taf. 12 No. 8) Erwahnung.
Der abgebrochene Henkel stand einst
quer uber der Mundung; der obere
Teil des Bauchs ist gerippt, unter der
kurzen Ausgussrohre sind zwei kraftige
Fingereindriicke sichtbar. Der Boden
ist glatt, ein abgesetzter Fuss nicht
vorhanden. Das Gefass scbeint dem
fruhen Mittelalter aazugehdren.
Aus dem 13. bis 14. Jahrhundert
stammen wobl zwei braunglasierte
gerillte Kruge mit kurzer Ausguss-
rohre, zwei kleinen Henkeln und
leicht gewelltem Fuss, und ein am
Bauch geripptes, braun gefirnisstes
Kruglein mit kleiner Schnauze und
einem schleifenformigen Henkel, die
zusammen mit funf anderen, gleich-
artigen Gefassen im Hofe des Herrn
Wiln. Broeldiek an der Hauptstrasse
in Oppenbeim gefunden wurden. Sie
waren in einer Tiefe von 2,60 m unter
der jetzigen Oberflache im Winkel
einer alten Fundamentmauer geborgen.
Das gleiche Alter der beiden in der
Gruppe vertretenen Gefassformen ist
durch diesen Fund festgestellt. Drei
der Gefasse gelangten als Geschenk
des Herrn Wilhelm Broeldiek, Kauf-
roann in Oppenbeim, in das Museum.
Dem 16. Jahrhundert mag das auf
Taf. 12 unter No. 9 abgebildete becher-
artige Gefass aus Steinzeug angeboren.
Obwohl der Fuss leider weggebrochen
ist, verdient das StQck wegen seiner
eigenartigen Form und Dekoration
doch Beachtung. Die Gefasswand zeigt
zweimalige Einschniirung. Die vor-
tretenden Wulste sind durch rauten-
formige Facetten verziert und mit dem
schonen tiefen Blau gefarbt, das dem
alten Steinzeug so eigentumtich ist.
Die blauen Zonen sind mit schmalen
ungefarbten Zierbandern eingefasst,
die als Blatterstabe gebildet sind.
Rund um den Ansatz des Fusses zieht
sich ein blaues Zackenmuster. Das
interessante Gefass ist bei Vertiefung
des Kellers des Herrn Jean Falk in
der Betzelsgasse in Mainz gefunden.
Ein Gerat aus Tbon, dessen Zweck
nicht recht klar ist, giebt die Taf. 12
unter No. 10 wieder. Das ganze kdnnte
man mit zwei ineinanderstehenden
Schalen mit hohem Fuss vergleichen.
Von dem Rande der unteren Schale
erhebt sich eine kurze Rdhre, die sich
mit ihrer Mundung an den Rand der
oberen Schale lehnt. Das Gefass ist
aus naturfarbigem Thon gefertigt und
zeigt Reste gruner Glasur im Boden
der oberen Schale und an dem rohren-
formigen Ansatz. Gefunden wurde das
Stuck beim Bau des Ddrter'schen
Hauses in der Schustergasse in Mainz.
Die beiden, mit Wappen gezierten,
dickbauchigen Steinzeug -Kruge mit
engen Halsen (Taf. 12 No. 11 und 12)
gehoren dem Ausgang des 17. Jahr-
hunderts an. Der mit No. 11 bezeichnete
Krug zeigt drei grosse Medaillons mit
einem, von zwei Greifen gehaltenen,
gekronten Wappenschild in blauer und
hraunroter Farbe. Die Raume zwischen
den Medaillons fallen kleine, farbige
Rosetten. Das Wappenbild scheint
willkttrlich erfunden, rein dekorativ, zu
sein; seitlich ist die Jahreszahl 1692
angebracht. Das Gefass stammt aus
der Provinz Starkenburg. Das zweite,
gleichartige Exemplar No. 12 aus dem
Rheingau zeigt ebenfalls drei grosse,
in braunen und blauen Tonen gehal-
tene Wappen in flachem Relief. Das
mittlere Wappen wird von zwei grossen
in halberhabener Arbeit ausgefuhrten
Ldwen gehalten, die mit einem breiten
blauen Streifen eingefasst sind. Das
dreimal wiederholte Wappenbild zeigt
am oberen Teil den Kurhut, Bischofs-
stab und Schwert und gehort dem
Mainzer Kurftlrsten Anselm Franz von
Ingelheim zu. Auf der das Bild um-
rahmenden rotbraun getonten Umrah-
mung stent: DEXTRA DOMINI'
EXALTA VIT • ME • 1680. ANS • FRAN ■
DG-AREPSMOG'S-RIPG-
AP Der Wulst unter der
Mundung des Krugs ist von zwei tief-
blauen Bandern eingefasst. Ueber den
Wappen - Medaillons lauft um den
oberen Teil des Krugs ein Kranz von
Blattern, die mit blauer Farbe bogen-
formig eingefasst sind. Von gleicher
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Museographie.
433
Form und ungefahr von gleichem Alter
ist der Steinzeug-Krug No. 13. In der
Dekoration unterscheidet er sich aber
von den vorgenannten Exemplaren.
Die linearen Verzierungen, hauptsach-
lich Bandschlinguugen, sind eingerissen.
Der Grand der Verzierungszone ist
tiefblau gefarbt.
Dem 18. Jahrh., und zwar wohl der
Mitte desselben, gehdrt der aus einer
nassauischenTopferei stammende pr&ch-
tig dekorierte Krug Taf. 12 No. 14 an.
Hals und Bauch bis hinab sum Fuss
sind ganz mit einem eingerissenen, un-
gemein geschmackvoll gezeichneten
Pflanzengerank in tief blauer und braun-
roter Farbe bedeckt; urn den Fuss
laufen zwei blaue Bander. Die Man-
dung zeigt eine kleine Schnauze; der
gerippte Henkel ist am unteren Ende
aufgerollt.
Unter den Nummern 15, 16 und 17
sind auf Taf. 12 drei weitere Stein-
zeugkriige dargestellt, die ebenfalls
dem 18. Jahrh. und wohl dem Aus-
gang desselben entstammen. Die Ver-
zierungen, stili8ierte Pflanzenmotive
and Tiere, oder Pflanzengerank in
Verbindung mit geometrischen Mustern,
sind eingerissen und blau gefarbt.
Namcntlich der Krug No. 15 mit dem
fiber einer antikisierenden Pflanzen-
ranke stebenden kraftvoll stilisierten
Yogel ist ungemein dekorativ in gntem
Sinn. Das unter No. 16 dargestellte
Gefass wurde von besserer Wirkung
sein, wenn die blaue Farbung der
Ornamente nicht etwas blass und
w&sserig ausgefallen waren.
Die naasauische Steinzeug-Keramik,
welcher auch die letztgenannten Krfkge
angehoren, ist jetzt in der Sammlung
in bervorragender Weise vertreten.
Die fast unerschdpfliche Mannigfaltig-
keit der Verzierungsweise tritt an einer
Reibe von mehr als 70 kleineren und
grdsseren meist aus dem 18. Jahrh.
stammenden GebOden in die Erschei-
nung, die einen wahren Schatz von
immer originellen, oft kunstlerisch
reizvollen Motiven bieten.
Von sonstigen keramischen Gegen-
standen sind etwa noch zu nennen:
Ein Bruchstuck einer gotischen Ofen-
kachel, gefunden beim Bau des Kapu-
zinerklosters in der Himmelgasse. Ein
Fragment einer gleichalterigen Kachel
mit gruner Glasor erhoben bei einer
Erdarbeit im Hofe des Hauses No. 15
—17 in der Flachsmarktstrasse in
Mainz, und eine groase, wohlerhaltene
Kachel aus dem 18. Jahrh. mit dem
Relief bild irgend eines antiken Helden
geziert, gefunden in Aschaffenburg.
Ger&te aus Glas sind nur
durch eine kleine, nachst dem Hause
Schillerstrasse No. 2 beim Kanalbau
zu Tage gefdrderte Gruppe vertreten.
Es sind sechs Flaschchen von ver-
schiedener Form, Farbe und Grdsse
aus dem 18. Jahrh. und einige Bruch-
stucke von grdsseren Glasgefassen
gleicher Zeitstellung, die im Hinblick
auf Technik und Form Interesse bieten.
Die Holzschnitzereien wurden
in dem verflossenen Jahre im wesent-
lichen nur durch einen, etwa einen
Meter hohen, fein gearbeiteten Haus-
altar der Rokokozeit vermehrt; er
stammt aus dem Rheingau. Die archi-
tektonischen Verbaltnisse sind von
feiner Wirkung und die Einzelheiten
dem kleinen Massstab des Ganzen wohl
angepasst, nicht zu reich und auf-
dringlich aber von bedeutender Wir-
kung. Die Bemalung der Architektur-
teile ahmt farbigen Marmor nach und
ist alt, ebenso ist die Vergoldung der
8chon geschnitzten S&ulenkapitale noch
erhalten. Das Altarbild aber wurde
leider in neuerer Zeit Qbermalt.
Aus Holz besteht auch ein grosser,
mit kaum sichtbaren Ornamenten be
deckter Fassdaubenhobel , der die
Jahreszahl 1782 und den Namen des
einstigen Besitzers tragt, ferner ein
Holzmodell fflr Tapetenpressung aus
dem letzten Drittel des 18. Jahrh.
(L. Lindenschmit.)
Mainz, das R5misch-6ermanlsche7()
Centralmuseum I S. 268, II— IV, VI
XXI.
Von April 1902 bis April 1903.
Die Zahl der in dem romisch-ger-
manischen Centralmuseum vereinigten,
in den Werkstatten des Museums her-
gestellten Nachbildungen betragt jetzt
19385, was eine Vermehrung gegen-
uber jener des Vorjahrs um 497 Num-
mern bedeutet. Dazu kommen 344
durch Geschenke oder Kauf gewonnene
Originalaltertumer, so dass die Gesamt-
zahl fur das Jahr 1902/03 841 Num-
mern betragt. Wenn die Zahl der
Nachbildungen diesmal binter jener
des vorangegangenen Jahres zuruck-
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434
Museographie.
stent, so ist dies aas verschiedenen
Stdrungen zu erklaren, welche die
Arbeiten zar Vermehrung der Samm-
lung erlitten haben. Mehrfach ge-
bemmt war die Thatigkeit der Werk-
statten durch die bei Beginn der
Bestauration des Museumsgebaudes
notwendig gewordene Raumung von
Ausstellungssalen, Arbeitslokalen und
Magazinen. Ferner nahmen die Museen
von Frankfurt und Wiesbaden langere
Zeit hindurch einen Teil der Arbeits-
krafte in Anspruch fur die Herstellung
von Abgussen umfangreicher Relief-
bilder und Denksteine, die als Geschenk
der Stadte Frankfurt und Wiesbaden an
Se. Majestat den Kaiser bestimmt sind.
Die Zusendung einzelner Original-
altertiimer wie ganzer Fundgruppen
zum Zweck der Nachbildung verdankte
das romisch - germanische Central-
museum 26 Staats- und Vereinssamm-
lungen und einer Reihe von Privat-
8ammlern.
Der wichtigsten Neuerwerbungen sei
in folgendem Erwahnung gethan.
Die neolithische Abteilung
erfuhr Bereicberung durch Abformung
mebrerer bezeichnender Funde aus
Nord- und Suddeutschland, aus welchen
bervorzuheben sind: Die bekannten
Funde aus dem Ganggrab vom Deng-
hoog auf Sylt, als eine willkommene
Vermehrung der nordwestdeutschen
Eeramik der Megalithgraber; ein mit
Spiralen verziertes bombenformiges
Gefass aus einem Hockergrab von
Waldau bei Bernburg und verscbiedene
charakteristische Fragmente aus einer
Ansiedelung in der Umgegend von
Obernburg a/M. , von der linearverzierten
Gattung. Ferner von der Nierstein-
Rdssener Art, ein bei Wiesbaden ge-
fandenes Gefass, und zwei Gefasse aus
Mdlsheim, von der Gattung der Zonen-
becber. Yon Interesse ist auch ein
Depotfund von Rockenberg in der
Wetterau, der neun Feuersteinmeaser
enthielt.
Der altestenStufe derBronze-
zeit gehoren reichverzierte Scherben
aus einem neuentdeckten Grabfelde
von Westhofen bei Worms an. Zeit-
lich nahe steben diesen schon die
altesten GrabhUgelfunde von Baierseich
in Starkenburg. Als von gleichem
Fundort stammend sind zu nennen:
Absatzkelte, Radnadeln und andere
charakteristische Geratformen aus Gra-
bern der mittleren Bronzezeit.
Der alteren Bronzezeit gehoren noch
an einige bei Boppard am Rhein er-
hobene Funde, wie ein Kurzschwert
mit ovalem Griffansatz, Nadel mit
ge8chwollenem Hals und anderes. Auch
die der alteren und mittleren Bronze-
zeit angehorenden Funde von Paar-
stadel und Rechberg in der Oberpfalz
sind hier noch zu nennen.
Aus den der jungeren Bronze-
zeit entstammenden Funden seien her-
vorgehoben: Ein interessanter Brand-
grabfund aus Aub bei Ochsenfurt a/M.,
enthaltend einen gedrehten Bronze-
halsring, ein verziertes Bronzemesser,
eine Fibel mit doppelter Spiralscheibe,
viele kleine Ringe, Spiralrohrchen und
Knopfe; dann der Inhalt eines bei
Burladingen (Sigmaringen) aufgedeck-
ten Brandgrabes, bestehend aus einer
Bronze8chale,Spiralfibel,Bronzeme88ert
Bruchstucken eines tordierten Arm-
rings, 16 Thongefassen. Erwahnung
verdient auch ein Depotfund aus
Rockenberg in der Wetterau mit sechs
Lappenkelten, einem Schwertgriff von
Ronzano-Typus, Gussbrocken und einem
Bronzebarren.
Vom Lausitzer Typus, einer
Stufe, welche der jungsten Bronzezeit
S&ddeutschlands entspricht, wurde ein
mit plastischen Vogeln verziertes Thon-
gefass aus Jordansmiihl und eine Thon-
klapper in Gestalt eines Fisches aus
MondschUtz in Schlesien gewonnen.
Aus der alteren und mittleren Hall-
stattzeit Suddeutschlands sind zu
nennen : Graberfunde aus der Umgegend
von Butzbach in der Wetterau; von der
Koberstatt in der Prov. Starkenburg
und zahlreiche Graberfunde aus den
Museen von DUlingen, Miltenberg und
Munchen. Aus MUnchen sind nament-
lich die Funde von Hagenau und
Beilngries interessant. Von letzterem
Fundort ruhren eiserne Feuerbocke
und Bratspiesse her, wie sie oft in
oberitalischen Grabern vorkommen.
Wichtigen Zuwachs hat die Abtei-
lung der LaTene- Funde erfahren.
Als der altesten Stufe diescr Periode
angehorig sind bervorzuheben: Die
aus den Flachgrabern von Braubach
bei Oberlahnstein stammenden Gegen-
stande : Knrzschwerter, ein Hiebmesser
mit Ringgriff aus Bronze, intereasante
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Museographie.
435
Thongefasse, Flaschen, Becher und
Schalen mit Verzierungen, die auf
klassische Vorbilder zuruckgehen. Die
Mittel-La Tene-Stufe ist durch zahl-
reiche Graberinventare aus Manching
in Bayern vertreten, die eiserne Hieb-
messer und Langschwerter, Ketten
von Wehrgehangen, Lanzenspitzen nnd
Lanzenschuhe, bandformige Schild-
buckel, Fibeln, Binge aus Bronze, Olas
und Lignit, Bronzegurtelketten und
Eraailperlen umfassen.
Der romischen Abteilung wur-
den zugefuhrt: Kopieen einiger Stein-
denkmale des Frankfurter und Wies-
baden er Museums, der Gipsabguss des
neuerdings in Butterstadt gefundenen
Giganten mit den Attributen Schwert
und Bad, ferner eine grosse Anzahl
mei8t fruberer Gefasse von Faimingen
in Bayern, spatromische Topfereien von
Nymwegen, Waffenstiicke aus dem
Legionslager von Carnuntum, und ein
verziertes Dreifussfragment aus dem
neuentdeckten Mithraum in Wiesbaden.
Unter den der Merovinger Zeit
und karolingischen Periode
entstammenden Gegenstanden verdient
die Nachbildung des bei Baldenbeim im
Elsa88 gefundenen Spangenhelms mit
Wangenklappen Erwahnung. Er gehdrt
zu der gleichen Gattung, wie der be-
kannte Zu-Rhein'sche Helm (Peters-
burg), der Helm aus Giulia nova (Zeug-
hausmuseum in Berlin) und die bei
Giiltlingen in Wiirttemberg und bei
Sigmaringen gefundenen Exemplare,
die in dem Museum zu Stuttgart und
der furstlichen Sammlung in Sigma-
ringen aufbewabrt sind.
Ausserdem sind noch Funde aus
dem Graberfelde von Ebenhofen in
Bayern hervorzubeben , die durch
schone Silbertauschierung bemerkens-
wert erscheinen. Eine der reich ver-
zierten Riemenzungen zeigt eine mit
Silber eingelegte lateinische Inscbrift.
Die Vermehrung der Original-Alter-
t timer des rdmisch-germanischen Cen-
tralmuseums durch Eauf und Ge-
schenke schritt in erwunschtester
Weise voran. Wie oben bemerkt,
wurden nicht weniger als 344 Num-
mern gewonnen, wobei einzelne Num-
mern nicht selten grdssere Gruppen
von Gegenst&nden bezeichnen. Hervor-
zuheben sind: Aus Deutschland: eine
Groppe von Gefassen des Lausitzer
Typus aus Mondschtitz in Schlesien,
geschenkt von Herrn Gutsbesitzer
Kammerberr von Kockeritz in Mond-
schutz ; mehrere Gefasse und eine An-
zahl von Bruchstiicken von solchen
aus Hallstatt-Grabhugein im Weiser
Gemeindewald bei Neuwied, geschenkt
von Herrn Professor Dr. Loeschcke in
Bonn ; eine Anzahl Scherben aus einer
Hallstatt- Ansiedelung von Niederweisel
und Butzbacb in der Wetterau, Ge-
schenk des Herrn Geh. Rat Soldan in
Darmstadt.
Auch aus nichtdeutschen Landern
hat das romisch-germanische Museum
zum Teil sebr wertvolles Vergleichs-
material erworben.
Aus Troja: etwa hundert Nummern
von Dubletten aus der Schliemann-
Sammlung, geschenkt von der General-
verwaltung der Konigl. Museen in
Berlin, darunter mehrere grosse Am-
phoren, eine Urne mit Gesichtsmaske,
Henkelkriige, Fussgefasse, Schalen,
Spinnwirtel, Webegewichte, Steinge-
rate etc. Aus Griechenland: eine
Anzahl charakteristischer Gefasse des
Mykene- und Dipylon-Stils. Aus Ita-
lien: eine Gruppe von Bronzefibeln
der Villanova-Gattung und eine An-
zahl fr&hrdmischer Sigillata-Stempel
aus Rom, die letzteren geschenkt von
Herrn Professor Dr. Korber, Mainz.
Besonders hervorzuheben ist eine grosse
Anzahl romischer Thongefasse ver-
schiedener Form, aus Pompeji, welche
das Konigl. italienische Ministerium
des offentlichen Unterrichts durch Ver-
mittelung der Herren Professoren Dr.
von Duhn, Dr. Loeschcke und Mau
eowie der Kaiserl. deutschep Botschaft
in Rom dem Gentralmuseum uberlassen
hat. Aus Ungarn: eine Sammlung
von Altertumern der verschiedenen
Perioden, Bronzen, Eisengegenstande
und Thongefasse. Yon besonderem
Werte ist eine Anzahl von Geraten
und Thongefassen aus der Bronzezeit,
ein Kegelhelm und Verzierungen vom
Pferdegeschirr der Hallstattzeit, ein
Friih-LaTene-Schwert, dessen Eisen-
scheide mit schonem Palmetten-Orna-
ment geziert ist, ein Spat-La Tene-
helm aus Bronze, ein romischer Klapp-
stuhl aus Eisen mit Bronzeklauen an
den Fussen, eine spatromische Eanne
in Gestalt einer weiblichen Biiste.
(L. Lindens chmit.)
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436
Museographie.
Rhelnprovlnz.
76 Kreuznach, Antiqiiarisch-Historiacher
Verein I. S. 268, V, VIII, XI-XXI.
Der langjahrige Vorsitzende Geh
Reg.-Rat Agricola starb; an seine Stelle
wurde der neue Landrat E. Nasse ge-
wahlt, wieder gewahlt wurden als Stell-
vertreter and Schriftfuhrer Prof. Kohl,
als Rechner Dr. Ascboff, als Beisitzer
Dir. Lutsch and J. Hencke. Mitglieder-
zahl 130.
In die Sammlung kamen teils darch
Kauf teils durch Schenkung:
1) Rdmische Tongefasse, einige mit
Stempeln, aus dem Gebiet der einstigen
rttmischen Niederlassung zwischen dem
Kastell und der Bosenheimer Land-
strasse, sowie auch aus einem Weinberg
links der Nabe.
2) Plan von Kreuznach a. d. 17. Jhdt,
Plan der Stellung der Reichsarmee im
Hunsriick 1735. Metsgerurkuude von
Kreuznach 1791.
3) Sabel der Kreuznacher Burger-
web r aos der franzdsischen Zeit und
Pfeilspitze vom Rheingrafenstein.
4) Abschriften von alten Urkunden,
welche Kreuznach betreffen.
Der Verein sammelt weiter, urn die
Stadt beim Ankauf des rdm. Gladia-
torenmosaiks zu unterstutzen.
(K o h 1.)
77 Saarbriicken. Historischer Verein
fiir die Saargegend. I S. 268, II, III,
V— VIII, XIV— XIX.
1. Von dem Zuwachs der Munz-
sammlung ist besonders bemerkens-
wert eine in St. Arnual bei Saarbriicken
gefundene keltische Goldmiinze, eine
genaue Nachbildung eines macedo-
nischen Staters mit der Aufschrift
QiAinnov.
2. Der Verein hat eine Sammlung von
mittelalterlichen und neueren Waffen
begrundet, um die Entwickelung der
Kriegsbewaffhung zu veranschaulichen.
Mittelalterliche Waffen wurden auch
in guten Nachbildungen aufgenommen.
Von Feuergewehren wie von Hieb-
und Stichwaffen sind die wichtigsten
Typen bereits vertreten, ausserdem
enthalt die Sammlung eine franz&sische
Mitrailleuse, 2 chinesische Bronze-
kanonen aus dem 17. Jahrhundert,
2 altere deutsche Marinegeschiitze,
eine Anzahl Schiffs- und Feldgranaten,
Enterbeile, Signalflaggen u. dgl. m.
3. Im Auftrage des Vereins unter-
nahm Pfarrer Ulrich in Scheidt am
Bartenberg (St. Johanner Stadtwald)
Ausgrabungen. Am Ostabhangc fand
sich auf halber H6he ein Haufen
rdmischer Scherben gew5hnlicher Art,
darunter eine Sigillatascherbe mit der
Figur eines Gladiators. Die Gefasse
scheinen einem rftmischen Grabe an-
gehOrt zu haben. Auf der H&he
(Distrikt Schloss) sind die Grund-
mauern eines mittelalterlichen Turmes
aufgedeckt, in dem mittelalterliche
Thonscherben in grosser Zahl lagen.
Ringsum sind viele Steinschichtungen,
die noch naherer Untersuchung be-
durfen. (Ruppersberg.)
Trier, Provinzialmuseum I S. 26U,80
II-XXI.
Das verflossene Jahr war fur das
Museum kein gluckliches. Zwar konnte
das Museum noch am 1. Juli mit sei-
nem Direktor und Begrunder, Professor
Hettner, das funfundzwanzigjahrige
Jubilaum feiern, aber am 12. Oktober
riss den Direktor ein plotzlicher Tod
aus seiner ausgedehnten und segens-
rfichen Tatigkeit im beaten Mannes-
alter heraus. Wurde dieser Trauerfall
uberall als ein schwerer Srhicksals-
schlag fur die westdeutsche Altertums-
forschung im Allgemeinen empfunden,.
so traf er doch das Provinzialmuseum
am hartesten, und es liegt in der Natur
der Sache, dass fur die ganze zweite
Halfte des Geschaftsjabres auf jeg-
liche grdssere Neuunternehmung ver-
zichtet werden, und man sich auf die
Erledigung der dringendsten unauf-
schiebbaren Arbeiten beschranken
muBste. Die Verwaltung im Allge-
meinen wurde durch Verfugung des
Herrn Landeshauptmanns vom 16. Ok-
tober dem Direktor des Bonner Pro-
vinzialmuseums mitubertragen, welcher
darin von Herrn Museumsassistent
Ebertz wesentlich unierst&tzt wurde.
Fiir die standige arcbaologische Be-
aufsichtigung der stadtischen Ka-
nalisation wurde der Direktor
der romisch - germanischen Kommis-
sion, Herr Professor Dragendorff aua
i Frankfurt a. M., gewonnen, welcher
| aber die diesmaligen Resultate der
i Beaufsichtigung einen Bericht zur
I Verfugung st elite, dem wir folgen-
< des entnehmen. Im Wesentlichen ha-
, ben die diesjahrigen Beobachtungen
I lediglich die schon im vorjahrigen Be-
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Museographie.
437
richt von Professor Hettner aufgestellte
Behauptung beatatigt, dass das romische
Trier ein vollkommen rechtwinkeliges
Strassennetz gehabt habe, welches sich
miode8teD8 yon der Gilbertstrasae im
Suden bis sn das Sudende der Si-
meonsstrasse im Norden erstreckte.
Auch alle wahrend des Winters 1902/08
festgestellten Strassenabschnitte. z. B.
in derNagelstrasse, Hosenstrasse, Brei-
tenstein haben sich diesem rechtwink-
ligen Strassennetz einfngen lassen.
Auch die Beobachtnng Hettners, dass
die romischen Strassen in 4—6 Schich-
ten nbereinander liegen, deren alteste
einen 10 m breiten Damm haben,
wahrend die jungeren vermutlich darch
Trottoiranlagen auf 4 — 5 m Breite ge-
bracht sind, sowie dass sie grdssten-
teils nicht kanalisiert waren, hat sich
bestatigt. Auch die Hauser batten
3—4 Perioden, die Reste der aitesten
liegen durchschnittlich SVt— 4 m, die
jungsten 1,50—1,80 m tief. Auch eine
weitere Frage ist durch die bisherigen
Beobachtnngen schon entschieden. Das
alteste Trier hatte keine Stadtmauer.
Denn dass die schon aus anderen Grun-
den als spatrdmisch erkannte Stadt-
mauer Triers nicht die Begrenzung
dieses regelmassigen Strasseonetzes
gebildet haben kann, zeigt sich beson-
ders klar dadurch, dass die spate
Porta nigra in das rechtwinklige
Strassennetz nicht passt Die Romer-
strasse, welche durch die Porta nigra
zieht, stdsst spitzwinklig mit dem fruh-
romischen Strassennetz zusammen. Von
einer alteren Stadtmauer oder ander-
weitigen Begrenzung ist bisher keine
Spur gefunden. In der letzten Zeit
hat die Kanalisation noch einen wich-
tigen Punkt beruhrt, die Stelle, wo
die in ihren Pfeilern rdmische Mosel-
brucke an die Stadtbefestigung heran-
tritt. Hier musste man eine Haupt-
ader der Stadt vermuten, denn an der
Verlangerung der hier anzunehmenden
Strasse liegen Thermen, Kaiserpalast
und Amphitheater. Bei den Ausschach-
tungen fand sich yor der Brucke ein
Fundament aus gewaltigen Sandstein-
quadern, dessen Ausdehnung weiter
yerfolgt werden muss. £s ist m6glich,
dass wir damit Reste des Brucken-
thores gefunden haben. Unter den
Einzelfunden sind zu erwahnen: Der
untere Teil einer weiblichen Brunnen-
figur, die eine Muschel als Becken
hielt, aus der Judemerstrasse ; ein
grosses Pfeilerkspitell, gefunden in der
Liebfrauenstrasse ; ein Gresimsblock
aus Sandstein von 1,50 m L. und 0,50 m
D.; «in grosser Sandsteinblock mit
Resten von Reliefs: auf der einen
Seite die KOpfe und OberkOrper yon
5 ruhig stehenden Personen, von denen
die eine anscheinend mannliche einen
Korb mit Fruchten halt ; auf der zwei-
ten Seite 2'Schilde in Relief ausge-
fuhrt, auf der dritten der behelmte
Kopf und der gehobene Arm mit
Schwert eines Kriegers. Auf dem
BruchstQck eines zweiten anscheinend
gleichen Blockes ist noch der Kopf
eines Mannes kenntlich. Die drei letst-
genannten Blocks fanden sich ganz
nahe bei dem mutmasslichen Thor an
der Mosel. Eine sehr schdoe voll-
kommen erhaltede Glasurne fand sich
in eioem Grabe in Paulin.
Gr5s8ere Museumsgrabungen
fanden sonst weder in noch ausserhalb
Triers statt, im wesentlichen musste
man sich auf die Beobachtnng der bei
H&userbauten und beim Bau der Klein-
bahn Trier-Bullay zufallig entdeckten
Kulturstatten beschranken, uber welche
Herr Museumsassistent Ebertz' die
nachstehend verwerteten Aufzeichnun-
gen lieferte.
In Trier wurden an der dstlichen
Ecke der Neustrasse und Kaiserstrasse
beim Kellerausschachten die zum Teil
noch hoch uber den rdmischen Est-
richen erhaltenen Reste eines machti-
gen Gebaudes freigelegt und durch den
Museumsassistenten Ebertz sorgflUtig
aufgenommen. Einige Teile wurden
auch photographiert. In dem Gebaude
fanden sich viele Stucke von Kapitell-
verkleidungen aus Marmor mit Akan-
thusverzierung, offenbar von Pilastern
herruhrend, von denen einige ziem-
lich vollstandig zusammengesetzt wer-
den konnten.
In dem sudlichen rdmischen Gra-
berfelde von Trier an der neuange-
legten Bur eo strasse wurden in drei
nebeneinander liegenden Garten eine
Menge, zum Teil sehr interessanter,
meist fruhrdmischer Gefasse, Thon-
lampen, Terrakotten, Fibeln und ein
zirkelartiges Instrument gefunden und
erworben (02, 33-89; 157—291 ; 301a
— 391h). Auf den Lampen befinden
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438
Museographie.
sich folgende Darstellungen: Nr. 340f
zwei Gladiatoren; 284 eio Gladiator;
291c Actaeon, der sich gegen einen
Hand wehrt; 181 Reiter obne Kopf-
bedeckang mit grossem eckigem Schild ;
191 Biga; 285 Amor mitMuschel and
Fackel; 196 Hercules als Kind mit
den 2 Schlaogen; 833g Minerva; 182
knieender Mann vor einem grossen
Becken; 253 u. 286 Hirsch; 251/2 Vo-
gel; 34 lb weibliches Gesicbt, eine
Jahreszeit oder eine andere Gottheit
des Gedeiheos der Feldfrnchte dar-
stelleod, mit grosser Ohrmuschel und
oben seitwarts am Kopf 2 runden
Fruchten oder Knospen; 157 a. 332
tragische Maske; 192 Hase, Weintraa-
ben naschend ; 237b springender L6we ;
158 a. 358c Altar; 159, 160, 280 Mu-
schel a. a. m., darunter aacb viele mit
Stempeln. DieNummern321a-341bsind
imBeisein des Maseamsaufsehers Denzer
gebobene geschlossene Grabfande.
Beim Bau der Kleinbahn Trier-
Ball ay wurden im Juli unterhalb des
Dhronbaches bei der Station 387+0
Substruktionen und Reste von r6mi-
schen Gebauden freigelegt. £s handelt
sich bier urn eine vermutlich grosser e
Anlage, da Ziegel, Estrichstucke, Scher-
ben etc daselbst fiber eine grosse
Flache zerstreut liegeo. Etwas ober-
halb Ruwer konnte die Lage und die
Schichtangen der Rdmerstrasse aufge-
messen werden. Beim Kennerbaus
unterhalb Ruwer stiess man auf ein
rOmisches Graberfeld mit dem Funda-
ment eines grossen Grabmonumentes
von 6 m Lange bpi 5 m Breite, wel-
ches von einer Mauer umgeben war,
deren Ausdehoung 15 : 14 m betrug.
In >der Nahe zerstreut fanden sich
Fragmente von Jurakalksteiu, die zum
Teil noch Sparen von Bildhauerwerk
trugen. Das Graberfeld enthielt an-
fangs Brandgraber, welche den spate-
ren Leichenbestattangen zum Teil
weichen mussten. Unter etwa 15 Ske-
letten befanden sich 2 in Sandstein-
sarkophagen, die anderen waren in
Holzsargen oder in freier Erde be-
stattet. Diese Beobachtungen verdankt
das Museum Herrn Lehrer Krohmann
in Ruwer, der auch die Grabfunde
(Nr. 361—378) fur das Museum sam-
melte, darunter interessante Gl&ser,
z. B. eines aus milchweissem opakem
Glas mit blauem Henkel. Derselbe
Herr stellte aucb fest, dass an einer
etwas sudlich gelegenen Stelle die
Rdmerstrasse auf eine lange Strecke
angeschnittea worden ist. Aach bei
Detzem wurde nach seiner and Herrn
Lehrer Arens Mitteilung die Strasse
und eine rdmische Begrabnisstatte an-
geschnitten.
Zum Schutze eines Stockes der ro-
mischen Festangsmaaer za Bitbarg
hatte die Pro viozialverwal tang dem
Yerschoneraugsverein daselbst Mittel
zur Herstellong eines Gitters gewahrt.
Der Yerein vermittelte dafQr dem Mu-
seum in dankenswerter Weise die Er-
werbong zweier an dem alten bzw. in
dem neuen Pfarrhaus eingemauerter
rdmischer Inschriftsteine (Nr. 129 und
130). Die In8chriften, deren eine von
Erbauung ei.es Prosceniums und Tri-
bunals im Jahre 198 n. Chr. handelt,
wahrend die andere die Widmang
Mercurio Yasso Caleti tragt, sind
verdffentlicht im Westdeutschen Korre-
spondeozblatt IX. Nr. 145 und bei
Brambach CIRh. 835.
Im Schatzbezirk F ttr tb der Kdnigl.
OberfOrsterei Neunkirchen stiess
man nach Mitteilung des Herrn Forst-
meisters Morant im August auf das
Fundament eines Grabdenkmals, von
dessen turmartigem Aufbau Gesims-
und sonsige Stucke herumlagen. Leti-
tere waren geziert mit Darstellung von
Dachscbiefern, Akanthusrankeu, Eier-
staben und Seetiereo.
Bei der Bah natation Ehrang stiess
man im November bei Ausschachtungen
far Beamtenh&user auf die Rdmer-
strasse, die fiber Quint - Detzem fuhrt
und oben schon erwahnt ist. Die Mit-
teilung verdankt das Museum dem
Herrn Keramiker Becking. Die Auf-
nahme besorgte Herr Museumsassistent
Ebertz. Der grosste Teil der in diesem
Jahre erworbenen Kleinfunde ent-
stammt den erwahnten Ausgrabungen.
Von sonstigen sei noch erwahnt:
Prahistorisches: Nr. 108 ein so-
genannter Napoleonshat (neolithischer
MahUtein), gefunden bei Kesslingen,
Kreis Saarburg, weichen Herr Lehrer
Schneider in Oberleuken dem Museum
verschaffte und im Westd. Korrespon-
denzblatt 1902, Nr. 65 veroffenUichte.
Nr. 414 ein 45 cm langer schwerer
durchlochter Steinhammer, Geschenk
des Herrn G. Nels in Wittlich.
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Museographie.
439
Romisches: Funde aus eioem friih-
rdmischen Graberfeld bei Casel an der
Rawer (142—152), die in viereckigen,
in den Schieferfels gehauenen Gruben
standen, von den Findern aber nicht
getrennt gebalten wurden. Nr. 16 eine
gut gearbeitete Bronzeente in halber
Lebensgrosse auf einem 20 cm weiten
mitEisen gefutterten Bronzereif sitzend,
offenbar die Verziernng eines holzernen
Brunnenrohres. Das Stuck wnrde im
Sommer 1901 in Trier in der Brucken-
strasse beim Antoniusbrunnen gefun-
den und kam in den Kolner Kuust-
b an del, wurde dort vom Bonner Mu-
seum angekauft und nach Feststellung
dee Trierer Fundorts dem Trierer
Museum ubergeben (abgebiidet im
Illu8trierten Fuhrer von Hettner S. 84
Nr. 10). Nr. 7 ein vollkommen er-
haltener Glasbecher mit Nuppen, gef.
in Trier, Paulinstrasse ; Nr. 12silberne
Fibel von seltener Form und Schwere,
gef. bei Euren; Nr. 116 Bronzescheibe
mit Dame) lung eines Medusenhauptes ;
153 Senkei aus Bronze; 297 scbdne
Bronzestatuette, einen Pfau da'stellend;
15 Contorniat des Traian. Erworben
wurde ferner (292) ein Gipsabfluss des
merkwiirdigen Butterstadter Giganten-
reiters, der den keltiscben Gott mit
dem Bade darstellt.
Mittelalter und Neuzeit. In
Trier wurden beim Abreissen der Ge-
baude des ehemaligen Dominikaner-
klosters, welcbe seit langer Zeit als
Gef&ngnis die n ten, mittelalterliche Fi-
gurenreste und Architekturreste ent-
deckt. Sie wurden vom Provinzial-
konservator, Herrn Professor Clemen,
aus dem Fonds zur Sicherung gefahr-
deter mittelalterlicber Denkmaler an-
gekauft und dem Museum uberwiesen.
Der verstorbene Direktor, Professor
Hettner, hatte im Auftrage des Pro-
vinzialausschusse8 zum funfundzwanzig-
jahrigen Jnbilaum des Provinzialmu-
seums einen reichillustrierten neuen
Fuhrer vorbereitet. • Der Druck dieses
Fubrers war gliicklicherweise beim
Tode des Vertassers schon so weit
vorgescbritten und das weitere Manu-
skript soweit vorbereitet, dass der
Fuhrer Ende Februar herausgegeben
werden konnte. Er umfassfc 146 Sei-
ten, 143 vorziigliche Textabbildungen
und enthalt ein Portrat des verstor-
benen Direktors. Der Preis betragt
1,60 Mark fur den Verkauf im Museum
und im Bucbbandel. Fur Volksschnlen
stellte die Provinzialverwaltung 1000
Exemplare zu dem noch geringeren
Verkaafspreis von 1 Mark znr Ver-
fugung.
In der Woche nach Pfingsten fand
der arcb&ologieche Ferienkursus statt.
Am 1. Dezember starb die lang-
jahrige Kustodin des Museums, Frau
Zeitler, welcbe nach dem Tode ihres
Mannes seit 24 Jahren den Kastellan-
posten verwaltet hatte.
Das Museum wurde an den Tagen
mit freiem Eintritt von 6630 Personen,
an den Tagen mit Eintrittsgeld von
2056 Personen besucht. Die Thermen, >
zu denen der Eintritt niemals frei ist,
hatten 5917 Besucher. Der Gesamt-
erlos einscbliesslich des Verkaufs von
Katalogen betrug im Museum 1359 Mk.,
in den Thermen 1643,35 Mk.
(L e h n e r.)
Bonn, Provinzialmu8eum. I S. 273, 33
IV, V, XI — XXI. Im vergangenen Jahre
ist die Kenntnis der vorromischen
Kultur der Rheinprovinz seitens des
Provinzialmuseums weniger durch urn-
fangreiche Ausgrabungen, als durch
gliickliche Erwerbungen wichtiger
Funde gefordert worden.
Auf dem Gebiete von Urmitz,
dieser so ausserordentlich reichen
Fundstatte prabistorischer Altertumer,
wurden zwar auch diesmal wieder
einige Grabungen vorgenommen, vor
allem aber das gauze Gebiet der schon
fruher ausgegrabenen Erdfestungen
regelmassig beobachtet. Das wichtigste
Ergebnis dieser Beobachtungen sind
neue Funde der sogenannten Pfahl-
bauzeit (Untergrombacher Periode) in
der Tiefe der Sohlgraben der grossen
Erdfestung, namentlich eines grossen
rundbauchigen Gef&sses mit reicher
Randverzierung ( 15622), eines Glocken-
bechers (15623) und mehrerer charak-
teristischer Steinwerkzeuge (15620/1,
15628, 15683), welcbe nunmehr unter so
charakteristischen Umstanden gefunden
und von Herrn Museumsassistent Koenen
beobachtet worden sind, dass die Da-
tie rung des Erdwerks in eine spatere
als die genannte Periode vdUig aus-
geschlossen ist. Innerhalb des grossen
Erdwerks wurde wieder ein Becher
mit echter Schnurverzierung (15627)
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXII, IV.
30
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440
Museographie.
im weiteren Umkreis eine pracbtvolle,
vortrefflich erhaltene Bronzeradnadel
(15584) und ein Orabfand der jungeren
Bronzezeit mit verzierten Gefessen
S 15606) gefunden. Etwas sudlich von
len bisher bekannten Erdwerken be-
obacbtete Herr Koenen eine eigentum-
liche Anlage, bestehend aus regel-
massig einaoder parallellaufenden,
horizon talen Balkeneindrflcken im
Bimssand, die der weiteren Unter-
suchung noch bedurfen. (S. B. J 110
S. 131 ff.)
Auch in dem Bereich der beiden
fr&hrdmischen Befestigungen von Ur-
mitz warden wieder wichtige Funde
beobachtet und erworben. Vier ge-
schlossene augusteische Qrabfande
(15507, 15561, 15681/2) wurden wieder
bei dem Drususkastell auf dessen
westlicher Seite gefunden, darunter
die Eisenteile einer grossen, ur-
sprunglich mit Leinwand umgebenen
Holzkiste, welche offenbar das ganze
Grab geborgen hatte. Von Munzen
kamen neben einigen Exemplaren der
fruher auch schon gefundenen Augustus-
bronzen von Nemausus und Lugdunum
vor allem vier repubiikanische Silber-
denare (15632—5) zum Vorschein,
namlich der Denar des Manius Fonteius
von 88 v. Chr. (Babelon I S. 506 Nr. 9),
der des Manius Acilius von 54 v. Chr
(B. I S. 106 Nr. 8), des Manius Aquil-
lius von 54 v. Chr. (B. I S. 212 Nr. 2)
und der des Gains Numooius Vaala
43 v. Chr. (B. II S. 264 Nr. 2). Sie
lagen ganz in der Nahe der Stelle,
wo die Graben der beiden frilh-
romischen Kastelle sich mit denen
des grossen prahistorischen Erdwerks
schneiden.
Ausserordentlich reich und wertvoll
aind diesmal die vorgeschichtlichen
Erwerbungen aus dem sudlichen Teil
der Rheinprovinz, der Gegend von
Bingerbruck. Aus einer sorgfaltig an-
gelegten mit guten Fundangaben ver-
sehenen Privatsammlung konnten u. a.
erworben werden: vierzehn Bronze-
beile samtlicher Typen vom Flachbeil
bis zum Hohlkelt aus der Gegend von
Trechtingshausen (15025—37) und
Bingerbrack (15061), vier Bronzesicheln
(16038—41) und achtzehn Bronzenadeln
(15042—69) aus Trechtingshausen,
unter letstern eine 39,5 cm lange mit
scheibenfdrmigem Kopf von 4,5 cm Dm. ;
ein Bronzeschwert, sechs Bronzelanzen-
und pfeilspitzen, ein halbmondfo'rmiges
Bronzeanhangsel, f&nf feine Bronze-
messer und ein vortrefflich erhaltenes
halbmondfdrmiges sogenanntes Rasier-
messer aus Bronze (15060, 15062—74)
samtlich aus Bingerbruck. Aus Bacha-
rach stammt noch ein gegossener
Bronzearmreif mit zinnenartigen Ver-
zierungen und einem Anhangsel und
zwei Bronzenadeln (16376—7); aus
dem Hunsr&ck sechzehn Steinwerk-
zeuge (15075—90), ein Steinhammer
aus Bacharach (15378). Von Thon-
gefassen jener Gegend wurden sieben
rauhwandige und zwei schlanke glatte
Urn en der jiingsten La Tenezeit er-
worben (15092/3 und 15485—91). —
Von nordlicheren linksrheinischen
Funden sind noch zu nennen eine
grosse Tbonscherbe mit zwei iiber-
einanderstehenden Schnurosen aus
Niederlatzingen bei Brohl (15683), ein
La Tene-Halsreif aus Bronze aus Bonn
(15009) und drei Steinbeile aus Drans-
dorf (15161— 3). — VomrechtenRheic-
ufer erhielten wir eine Urne aus Neu-
wied (15018), einen bronzezeitlichen
Thonnapf aus Niederbieber (15164),
ein Steinbeil aus Hilden bei Dussel-
dorf und funf Urnen aus Reisholz bei
Benrath (15012—17). — Diese ganz
ausserordentlich reichen Neuerwerbun-
gen machten wiederum eine teilweise
Neuaufstellung der prahistorischen Ab-
teilung notwendig. Zwei grosse neue
Glasschranke wurden dafur beschafft,
deren einer jetzt die augusteischen
Funde von Drmitz zusammenfasst,
wahrend der and ere fElr die bisher
nur teilweise aufgestellten reichen
Graber von Hennweiler, Langenlons-
heim, Ober- undNieder-Gondershausen,
Brauweiler, Briedel etc. eine ihrer
Bedeutung wurdige Aufstellung er-
moglichte.
Auf dem Gebiet der rdmischen
Forschung sind, abgesehen von
einigen kleineren* Untersuchungen in
Ereuznach, MQnster bei Bingen etc.,
in diesem Jahr vier Museumsgra-
bungen hervorzuheben. Bei Ohl-
weiler im Kreise Simmern wurde
auf Ansuchen der Kdniglichen Ver-
waltungsbehdrden das Gelande des
neuen Kirchhofes, auf welchem schon
fruher zufallige Funde gemacht waren,
durch das Museum untersucht. Mit
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Museographie.
441
der drtlichen Leitung wurde Herr Dr.
phil. von Papen unter Oberaafsicht
des Direktors betraut. Herr von Papen
lieferte einen ausfuhrlichen Ausgra-
bungsbericht, welcher im 110. Heft
der Bonn. Jabrb. abgedruckt ist.
Das Ergebnis der Ausgrabung war
die Aufdeckung eines rdmischen
Graberfeldes etwa der Zeit von
70—120 nach Chr. Die Gefasse aus
den 15 untersuchten Gr&bern waren
leider durcbweg vom Pfluge zerstdrt,
inter essant ist der Griff einer Bronze-
kasserole mit dem Stempel L(ucii)
And DifodoriJ, wie er ebenso auch
in Pompeji vorkommt. Yon beson-
derem interesse war eine inmitten
der Graber liegende nahezu kreisrunde
Mauerung von 8,20 : 9,80 m Dm , deren
Innenraam ein geatampfter Lehmestrich
bedeckte, hdchst wahrscheinlich der
Rest eines Grabhugels.
Die wichtigste Ausgrabung gait dies-
mal den rdmischen Befestigungen
von Remagen, fiber welche eben-
falls ein ausfuhrlicher Bericht in den
B. J. 110 S. 142 ff. erschien. Bei der drt-
lichen Aufsicht uber die Ausgrabungs-
arbeiten wurde der Direktor in dan-
kenswerter Weise von Herrn Apotheker
Funck in Remagen unterstutzt. Die
Ausgrabung hat in hdchst lehrreicher
Weise das raumliche und technische
Verhaltnis zwischen dem frfihen Kastell
und der spatrdmischen Ortsbefestigung
von Remagen klargestellt. Das Kastell
stellt sich hiernach dar als ein etwas
verBcbobenes Mauerviereck mit abge-
rundeten Ecken, ganz in der Art der
Limeskastelle gebaut, von 104 m Breite
und hdchstens 120 m Lange. Die Um-
fassungsmauer ist 1,28 m stark und
durch viereckige nach innen vor-
springende Turme verstarkt. Sie ist
an einer 8 telle noch 3 m hoch uber
dem Fundamentsockel erhalten, und
der dahinter erhaltene angeschllttete
Erdwall sowie andere gleich zu erwah-
nende Anzeichen lassen den Schluss
zu, dass sie an dieser Stelle noch
fast in ursprunglicher HOhe stent.
Wahrend nun diese Kastellbefestigung
allem Anschein nach etwa dem Anfang
des 2. Jahrhunderts nach Christo zu-
zuweisen ist, hat man in spatrdmischer
Zeit, wohl Ende des 3. oder im 4. Jht.,
als man die hohen und breiten Orts-
mauern l&ngs des Rheines and im
Binnenlande errichtete, die vorhandene
Kastellmauer benfitzt und nur in der
erforderlichen Weise erhoht und ver-
starkt, indem man eine zweite Mauer
davorsetzte, die mit der Kastellmauer
zusammen die bei den spaten Mauern
ubliche Breite von 3 Metern aurweist.
Diese spate Mauer wurde dann uber
die Kastellmauer bis zu einer Gesamt-
hohe von mindestens 6 Metern empor-
gebaut; von der Stelle ab, wo die
ursprungliche Oberflache der Kastell-
mauer ist9 sehen wir daher die spate
Mauer .fiber diese herubergefuhrt. An
der Stelle, wo das Praetorium des
Kastells zu vermuten war, entdeckten
wir drei Basen einer machtigen rd-
mischen Saulenhalle. Die Ausgra-
bungen sollen im kommenden Jahre
fortgesetzt werden und durften voraus-
sichtlich ndch manche baulichen De-
tails in einem Grade der Erhaltung zu
Tage fordern, wie er vergebens am
ganzen obergermanisch-ratischen Limes
gesucht werden dfirfte. Schon jetzt
aber kann als wichtigstes Resultat der
Grabung die endgultige Beantwortung
einer vielerdrten Frage aufgestellt
werden, namlich der Frage nach der
Existenz eines niedergermanischen
rechtsrheinischen Limes. Die That-
sache, dass sich das Kastell Remagen
in jeder Beziehung als gleicbartig mit
den obergermanischen Limeskastellen
erwiesen hat, in Verbindung mit dem
besonders glucklichen Umstande, dass
wir jetzt durch Inschriften in zuver-
lassigster Weise fiber die ununter-
brochene Besetzung von Remagen durch
romische Kohorten vom Anfang des
1. bis mindestens zur Mitte des 3. Jhdts.
unterrichtet sind, beweist unumstdss-
lich, dass vom Vinxtbach abwarts der
Rhein stets Reichsgrenze war und die
von vielen angenommene rechts-
rheinische niedergermanische
Grenzwehr niemals bestanden
hat.
Die bereits im vorjahrigon Berichte
mitgeteilte Ausgrabung im Bonner
Legionslager wurde in diesem Jahre
noch durch genauere Untersuchungen
des ndrdlichen Lagerthores erganzt,
welches, wie schon im vorigen Bericht
erwahnt, zwei verschiedene Bauperio-
den aufweist. Das Thor der jfingeren
Bauperiode, dessen Grundriss sich noch
vollstandig ermitteln liess, stellt sich
30*
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442
Muse o graphic
dar als Doppelthor, flankiert von zwei
m&chtigen rechteckigen Thorturmen,
welche nor massig liber die Mauer
nach aussen vorspringen, dagegen stark
nach innen zurucktreten. Sie sind
aussen 10,60:9 m gross. Der lichte
Innenraum misst 6,50 ; 5,30 m. Die
beiden Thordurcbgange haben je etwas
fiber 3 m Weite und sind gepflastert
und durch einen ca. 2 m starken
Pfeiler getrennt gewesen. Sie sind
doppelt und bilden so kleine Binnen-
hdfe. Das Fundament ist durchge-
mauert, urn Unterminierungen zu ver-
hindern. Das Material der zweiten
Periode ist stark mit Drachenfelser
Tracbyt und Basalt durcksetzter Hau-
stein. Die altere Periode weist eben-
falls ein Doppelthor mit Thorturmen
auf, war aber bis tief ins Fundament
abgerissen, dessen Material Tuffstein
ist. Weitere Details sind in einem
illustrierten Bericht B. J. 110 S. 152 ft
beeprochen Die standige Beaufsich-
tigung der GrabungfuhrteHerrKoenen.
Eine vierte romische Ausgra-
bung wurde bei Xanten auf dem
Gebiet der Golonia Traiana nord-
lich vom Clever Thor vorgenommen.
Sie war dadurch notwendig geworden,
dass die im Bau begriffene Bahn
Trompet-Cleve durch einen Teil der
Colonia gefiihrt wurde und daher das
Bahnterrain spater nicht mehr batte
untersucht werden kdonen. Die ortliche
Aufsicht uber die Grabung, die sich
bestimmungsgemass fast nur auf den
von der Bahn zu bedeckenden Streifen
beschrankte, f iihrte teils Herr Assistent
Koenen, teils Herr stud. phil. Stein er
aus Xanten, welche auch Aufnahmen
undBerichte lieferten. Zunachst konnte
bei dieser Gelegenheit das West thor
der Kolonie genau untersucht werden.
Es ist ein dreifaches Thor mit einem
breiteren (3,4 m) und zwei schmaleren
(1,70 m) Durchgangen; flankiert von
zwei rechteckigen Thorturmen von
ahnlicher Beschaffenheit wie die oben
beschriebenen im Bonner Lager. Das
Thor ist aber offenbar erst in einer
zweiten Bauperiode an die Stelle ge-
setzt worden, denn die Fundamente
der UmfaBSungsmauer laufen noch
durch einen der Thorturme hindurch.
Alsdann wurde die ca. 370 m lange
Strecke von diesem Thor bis zur
nordlichen Umfassungs mauer, wo eben
die Bahn traciert war, untersucht.
Es fanden sich die Fundamente eines
langgestreckten Gebaudes, dessen
westliche Seite in 18 m Abstand pa-
rallel der westlichen Umfassungsmaaer
lief. Eine Anzahl Quermauern wurde
festgestellt, aber, dem momentanen
Zweck entsprechend, nicht weiter ver-
folgt, da dies auch spater noch mog-
lich sein wird.
Wichtig ist endlich die Aufdeckung
der abgerundeten Nordwestecke,
welche, genau wie viele Eastellecken,
einen trapezformigen Eckturm urn-
schloss. Fur die Einzelheiten sei auf
den B. J. 110 S. 182 erschienenen
Bericht verwiesen.
Ausserordentlich gross ist diesmal
die Zahl der historisch und kuhur-
historisch wich tigen Einzelerwer-
bungen aus rdmischer Zeit.
Unter den Steindenkm&lern ist
das hervorragendste eine Bauinschrift
aus Remagen (15380), welche bezeugt,
dass die bisher erst fur das Jahr 250
n. Chr. dort nachgewiesene cohors I
Flavia bereits im Jahre 218 unter dem
Kaiser Macrinus dort lag. Sie ist von
Uerrn Roemer in Remagen dem Pro-
vinzialmuseum geschenkt und vom
Direktor im Korrespondenzblatt der
Westdeutschen Zeitschrift XXI, 1902,
Nr. 77 besprochen. Ebendaher stammt
der untere Tell eines Soldatengrab-
steins mit Darstellung eines gewun-
denen Blasinstrumentes (15319). Aus
Bonn stammt von der Coiner Ghaussee
der untere Teil einer fruben Soldaten-
grabinschrift (15317) und ein grosser
Steinsarg mit dem fur das Ende des
3. Jhdts. charakteristischen Rundschlag
(15330). Einen rohen Grabstein er-
hielten wir aus Enzen bei Durscheven
(15316). Die Sammlung der Gipsab-
giisse wurde durch den Abguss des
in St Germain befindlichen Grabsteins
des Trompeters Vetienius von der
legio I aus Coin (15328) vermehrt.
(S. Bonn. Jahrb. 107 S. 179 u. 108/9
S. 82 Nr. 4 und Taf. I, 1).
Von geschlossenen romiscben Grab-
funden sind ausser den schon oben
genannten augusteischen Grabern von
Urmitz zu erwahnen : ein ebendort aus-
gegrabenes sp&tromisches Skelettgrab
(15640), zwei mit schonen Glasern aus-
gestattete Graber aus Mechernich etwa
vom Ende des 1. Jhdts. (15311 ff. und
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Museographie.
443
15336) sowie zwei fruhe Grabfunde
aus der Umgebung von Coin, der eine
(15366—71) bestehend aus einergrauen
Urne, die einen Bronzespiegel, ein
Bronzeddschen mit Medaillonbild und
zwei Qla8bal8amarien enthielt, wahrend
der andere (15492—6) neben einer
schwarzen Urne mit plastischen Reifen
unter anderen ein hubsch mit Thon-
schuppen and Thonkrumchen verziertes
Uerncben and zwei sogenannte Distel-
fibeln barg.
Die Sammlung romischer Kera-
mik erhielt bedeutenden Zuwachs
namentlich durcb zwei prachtvoll de-
korierte Sigillatakumpen (15094/5) aus
Laubenheim, eine ebendaher stammende
glimmerglanzende Tbonarne mit aus-
getriebenen Buckeln, eine Imitation von
getriebenen Metallgefassen (15098),
ein Gesichtsurnchen kleinsten Formates,
nor 8 cm hoch, aus Munster bei Bingen
(15100), zahlreicbe gallordmische Thon-
gefasse aus Rheinbdllen und Ander-
nacb, spate Trinkbecher mit weisser
Verzierung und Inschriften zeses und
felix aus Mechernich (15332, 15352)
und eine weisse fruhrdmische Urne
mit Graffito: Firmi toim (p)ondo
XXXXS, ein Gescbenk von Herrn
Dr. Oxe- in Crefeld CIL. XIII, 3, 10008,
53 (15686).
Besonders wertvoll und lehrreicb
8iod diesmal die Erwerbungen rd-
miscber Terrakottafiguren. Aus
einer Terrakottenfabrik in Bingen
stammen 2 Statuetten einer tbronenden
Gottin mit Hondchen im Scbboss und
einer Diana mit Jagdhund (15105/5).
Formen zur Herat ellung der Figur
einer Gottin mit Fiillhorn stammen
aus Bornbeim (15321). Yor allem aber
gelang es, die ausserst wichtige Terra-
kottagruppe der drei Matronen zu er-
werben, welcbe schon vor einigen Jah-
ren in Bonn gefunden und von Sie-
bourg in den Bonner Jahrbuchern 105
besprochen und Taf. VII abgebildet
ist (15475). Far die Kenntnis der
Coiner Terrakottafabriken von hochster
Bedeutung ist eine Basis, deren In-
scbrift das genaue Datum der Her-
stellung angiebt, namlich den 25. Fe-
bruar 164 n. Chr. (15636), verofientlicbt
im Westd. Korrespondenzblatt XXII,
1903, Nr. 20), wodurch unsere bisto-
riscbe Kenntnis dieses Kunstindustrie-
zweiges plotzlicb eine ganz neue und
feste Grundlage erhalt. Eine schone
guterhaltene Statuette des Bacchus von
dem bekannten Cdlner Meister Servan-
dus wurde aus Bingerbruck erworben
(15484), auch sonst wurde die Samm-
lung durcb mebrere Statuetten und
durch Basen mit Inschriften des
Servandus und Acceptus bereichert
(15476-83 und 16397). B. J. 110
S. 188 ff.
Eine ungewOhnlich grosse Bereicbe-
rung erfuhr die rdmische Glaser-
8ammlung, vornehmlich durch An-
kauf aus der oben erwahnten Privat-
sammlung. Mehrere mit Glasfaden
umsponnene sehr schdne Glaser stam-
men aus Bingerbruck und Sarmsheim
(15112—15120), ein Glasbalsamarium
mit Bronzekettchen zum Anhangen aus
Laubenheim (15121). Dazu kommen
noch mehrere schone Glaser aus Ander-
nach (15252 und 15494) und Mecher-
nich (15333/4, 15342—52). Auch fur
die Glasenammlung musste ein neaer
grosser Schrank beschafft werden,
welcher jetzt vor allem die durch
Glaser besonders ausgezeichneten ge-
schlossenen Grabfunde umfassen soil
al8 Grundlage fur eine Chronologic
der romUchen Glasindustrie in den
Rheinlanden.
Von romischen Bronzen ist her-
vorzuheben eine wohlerhaltene Sta-
tuette eines mithraischen Dadophoros
(Cautes), die bei Bingerbruck im Rhein
gefunden wurde (15127); ebendaher
stammt ein schonds Bronzegewicht in
Bustenform (15129), ein Bronzegefass
(15124) und ein Kandelaberfuss in Ge-
stalt einer mit weiblicher Bust© ge-
zierten Raubtierpranke (15128). Zwei
Bronzepfannen und ein Sieb erhielten
wir aus St. Goar (15125, 30/1), eineflache
Bronzeschale aus Mechernich (15336),
eine schone tiefe Bronzeschussel aus
Reisholz bei Benrath (15011). Von
Schmucksachen sind sechs emaillierte
Fibeln aus Planig bei Kreuznach
(15133—8) und fruhe Bronzefibeln aus
Andernach (15244— 51) zunennen. Auch
im Bronzen saal umfasst jetzt ein neuer
grosser Schrank vornehmlich die ge-
schlossenen Grabfunde, deren Inhalt
fur die Zeitbestimmung rdmischer
Bronzen besonders lehrreich ist.
Unter den romischen Arbeiten aus
Edelmetall ragt hervor ein fruh-
christlicher Goldfingerring mit dem
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444
Museographie.
MoDogramm Christi und der Aufschrift
vivas in Deo auf der Schmuckplatte,
gef. bei Trechtingshausen (15024). Sebr
wichtig ist ein Gesamtfund rdmischer
Schmucksachen aus Bono, dessen enter
Teii bereits im vorigen Jahr erworbeo
and im vorjahrjgen Bericht erwahnt
ist. Er ist gefnnden dicht sudlich vom
rdmischen Lager and stammt offenbar
aus einem abgebrannten Jawelierladen
Die wichtigsten Bestandteile sind 34
versilberte Ringe mit InBchriften:
amame, ave pia, ave vita, da do, digna,
dtdcis, feUx, fidelis, suavis, te amo, utere,
vini vim, vita, vivas; die Zeitbestim-
mang des ganzen Fundes ergaben mit-
gefundene Munzen des Valentinian und
Valens, sowie ein gleichzeitiges Thon-
gefess (15383—15474). (B. J. 110
S. 179 ff. Taf. VIII.)
Von rdmischen Gem men warden
vier Stack erworben, drei aus Bonn
mit Darstellung der Venus mit dem
Helm in der Hand, vor ibr stehend
Amor mit Thyrsus (15613), Kopf eines
kahlen bartigen Mannes (15614), jugend-
licher Kopf (15615) und eine unbe-
kannten Fundortes, angeblich aus der
Cdlner Gegend mit Darstellang einer
sitzenden Minerva mit Victoria auf der
Hand (15008).
Von grosser Wicbtigkeit ist die Er-
werbung einer spatrtimischen Bein-
schnitzerei, eines Messergriffes in
Gestalt des guten Hirten, wie er mehr-
fach auf fruhchristlichen Sarkopbagen
erscheint (15687). Die Mittel. zur Er-
werbung dieses in Bonn schon vor einer
Reihe von Jahren in der Sternstrasse
gefundenen interessanten kleinen Denk-
mals stellte die Bonner Stadtverord-
netenver8ammlung zur Verfugiing.
Die rdmiscbe Munzsammlung
wurde unter anderem bereichert durch
zwei schdDerhaltene Goldmilnzen des
Nero (Coh. 120), gef. in Bonn (15003)
und des Constans (Gob. 171), gef. in
Miinstereifel (15583). Wichtig fur die
Fruhgeschicbte Bonns ist der Fund
eines unkenntlichen halbierten Mittel-
erzes und einer gallischen Milnze mit
Pferd und Hakenkreuz (de la Tour
8868) im Sudteil des Bonner Lagers
(15579/80), weil sie zusammen mit den
schon im vorigen Bericht erwahn-
ten arretinischen Stempeln allmahlich
festere Anhahspunkte fiir die fruheste
romische Besiedlung Bonns versprecben.
Endlich wurde eine kleine Prirataamm-
lung sebr gut erhaltener rdmischer
Kaisermunzen, vorwiegend Bonner
Fande, erworben (15585—15612).
Die Sammlung der Modelle rd-
mischer Bauten wurde durch das
Gipsmodell eines lehrreichen rdmischen
Privatbades aus Trier vermehrt. Die
Photographiensammlung erhielt
reichen Zuwachs durch die Photogra-
phien von Monumenten aus Trier,
Mainz, Mannheim etc.
Reich und mannigfaltig sind aach
die Erwerbungen von A Iter turn em
der Vdlkerwanderungszeit. Der
Inhalt ganzer Graber wurde erworben
aus Waldalgesheim (15199), Krufft und
Karlich (15229—31) und Riel bei Coin
(15642—9), schone frankische Glasge-
fasse aus Bingerbruck und Munster
bei Bingen (15109—11), silbertau-
schierte Eisenschnallen und Zierplat-
ten aus Laubenbeim (15142 — 8), eine
Bronzebrosche mit Darstellung eines
Adlers aus Bonn (15520), Goldschmuck-
stucke mit Filigran und Almandinen
aus Oberdollendorf (15005—7), Thon-
gefasBe aus Gondort und Leutesdorf
(15225—28). Hierzu kommt der reiche
und interessante Inhalt des im vo-
rigen Jahr bei Kessenich aufgedeckten
Reihengraberfeldes, den die Gemeinde
Kessenich dankenswerter Weise dem
Provinzialmuseum als Depositum (iber-
giebt. Er ist jetzt konserviert worden,
aber noch nicht endgiiltig aufgestellt,
weshalb wir besser im nachsten Jahres-
bericht darauf zurQckkommen.
Unter den Erwerbungen aus Mittel -
alter und Neuzeit ist an allererster
Stelle das Jubilaumsgeschenk der Stadt
Bonn fur das Provinzialmuseum zu
nennen, bestehend aus drei kostbaren
und ausserst seltenen Pergament-
blattern mit Miniaturen des 13. Jhdts.
aus einem geistlichen Dialog des Kon-
rad von Hirsau. Sie stellen dar den
Stammbaum Christi, das Gleichnis von
den klugen und torichten Jungfrauen
und, eine besonders seltene Profandar-
stellung, eine Ernteszene (15326—8).
— Vom Herrn Provinzialkonservator
wurden uberwiesen ein ansehnlicher
romani8cher • Wandgemalderest aus
Brauweiler (15505), ein Gemalde der
cdlnischen Schule mit Darstellung
mebrerer Heiligen (15502), eine mittel-
rheinische Holzschnitzerei urn 1500,
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Museographie.
445
die Kreuztragnng darstellend (16308),
eine Gruppe der St Anna selbdritt,
mittelrheinisch vom Ende des 15. Jhdts.
< 15309) sowie noch mehrere andere
Holzstatuen.
Das achon im vorigen Jabr begon-
nene Unternebmen moderner Kunst-
ausstellungen, for welche der dra-
matischen Gesellschaft Bonn ein Saal
des Museums zur Verfugung gestellt
wurde, ist aucb in diesem Winter fort-
gesetzt worden. Es fanden vier Aus-
stellungen statt, vor allem eine Aus-
stellung von Werken E. von Gebhardts,
eine Au&stellung bervorragender Dtis-
seldorfer, eine des Karlsruher Kunstler-
bundes und eine Ausstellong vortrefF-
licher Reproduktionen von Werken
Rembrandts. Durch das Zusammen-
wirken der dramatischen Gesellscbaft
und des Provinzialmuseums ist so die
Mdglichkeit gescbaffen worden, in den
freien Besucbsstunden des Museums
aucb dem Aermsten den unmitteibaren
Genuss und die Erbauung an Meister-
werken der modernen Kunst zu ver-
scbaffen, eine That, deren soziale Be-
deutung in weiteren Kreisen der Be-
vdlkerung sich eines stets wacbsenden
Verst&ndnisses erfreut.
Der Direktor war vom 3. Oktober
ab auf 2 Wochen zur Vollendung
seiner vor vier Jabren im Auftrage
der Reicbslimeskommission begonnenen
Ausgrabungen an der Limesstrecke
Holzhausen— Aarthal im Taunus be-
urlaubt. Am 12. Oktober aber zwang
ibn der plotzliche Tod des Herrn
Professor Hettner in Trier, zur Rege-
lung der ramtlichen Angelegenbeiten
nacb Trier zu reisen. Durch Ver-
fugung vom 16. Oktober 1902 wurde
ibm alsdann die Verwaltung des
Trierer Provinzialmuseums mituber-
tragen, welcbe er bis zum 1. April d. J.
wahrnahm. Yon der ibm von seiten
der Pro vinzial verwaltung angebotenen
Versetzung an das Trierer Provinzial-
museum bat er aber mit Rucksicht
auf die Vollendung seiner in Bonn erst
begonnenen wissenschaftlichen Arbei-
ten abzusehen. Der Direktor hielt
archaologische Vortrage anlasslich des
philologischen Ferienkursus zu Ostern
vorigen Jahres, bei dem archaologischen
Pfingstkursus und auf dem Verbands-
tag sud- und westdeutscher Altertums-
vereine in Dusseldorf.
Der Gesamtbesucb dee Provinzial-
museums im vergangenen Jabre betrug
14165 Personen. Die Einnahmen aus
Eintrittsgeldern and dem Erlds von
Fiihrern, Dubletten und Photographien
betrugen 730,05 Mark. (Lehner.)
Ktiln, Museum Wallraf - Richartz. £
I. S. 271, IV-XI, XIII— XXI.
(Kalenderjahr 1903.) Von stadt-
kolnischem Interesse ist das fur die
Gemaldegalerie geschenkte Bildnis des
kolnischen Burgermeisters Marcus
Beywegh (1592—1604} von Geldorp
Gortzius (Geschenk der Erben der
Wwe. Ignaz Bttrgers). An modernen
Gemalden wurden zwei Eifellandscbaf-
ten des Dusseldorfers fritz von Wille
erworben.
Auch im Kupferstichkabinet wurde
durch Ankauf einer Anzahl von Litbo-
graphieen die moderne Landscbaft ge-
pflegt, darunter Blatter von Hocb,
Kampmann u. a. Der Bestand an alteren
Arbeiten wurde durch eine Kollektion
altkolnischer Miniaturen des 14. Jahr-
bunderts aus Privatbesitz vermebrt.
Auf Auktion Gutekunst in Stuttgart
wurden erstanden : Handzeichnung von
Nanteuil : Portrait eines jungenManoes;
eine solche von G. Nestcher : Junge Frau
bei der Toilette; Ramboux', des ersten
Konservators unseres MuseumB, Ent-
wurfe zu Wandmalereien in einem Saal
des Herrn Hein in Trier (Aquarell);
ferner eine Anzahl ausgewahlter Kupfer-
stiche: F. Goya: Don G. de Guzmann;
Val Green: Prinz Rupert nach Rem-
brandt (Schabkunstblatt) ; J.Mac Ardell :
Rubens with his wife and child (Schab-
kunstblatt) ; R. Nanteuil : Charles de la
Porte; Adr. van Ostade: Das Fest unter
der Laube.
Zur Sammlung von Gypsabgiis-
8 e n kamen hinzu : archaische Frauen-
figufvon der Acropolis, der delphische
Wagenlenker una Holzfiguren vom
Chorgestuhl in S. Gereon.
Gelegentlich der Ausschachtung zum
Kaiser Friedrich-Denkmal wurden zwei
romanische Kapitellaufsatze etwas
fruheren Entwicklungsstadiums mit der
flacheren Reliefierung gefunden, welche
dem Museum abgeliefert wurden.
Auf dem Gebiete der rdmischen
Altertumer kamen im Laufe des Jahres
die Inschriften reichlich zu Tage:
Zwei Weihesteine an die Quadrubiae,
ein solcher der Terra mater, ein Frag-
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Museographie.
ment eines Matron en steins, Grabsteine
der Dagania, der Verecundinia Placida,
des Gesatus, und ein Meilenstein. Die
In8chriften werden im Korrespondenz-
blatt besonders mitgeteilt, da Domas-
zewski, dem sie als Bearbeiter des
Corpus inscript. Rhenan. in Abschrift
und Abklatsch zugesandt wurden, die
Gate haben will, sie mit einigen er-
lauternden Bemerkungen zu versehen.
An Kleinaltertumern wurde ein
Kameo mit Frauenportrait aus dem
3. Jahrhundert erworben. Dem ver-
storbenen BQrgermeister a. D. The-
walt hat das Museum dafur zu danken,
dass er zwei Objekte in Koln fest-
gehalten hat: eine Bronzestatuette
der thronenden Nehalennia von an-
sprechender Formengebung, und einen
silbervergoldeten Gurtelschmuck in
durchbrochener Arbeit. Der seltene
Amateur hatte mit seinem eigentum-
lichen Scharf blick auch hier das kultur-
und kun8tgeschichtHch eminente er-
kannt und an sich gezogen. Der
Gurtelschmuck ist der in den Bonner
Jahrbuchern 99 abgebildete, von Anton
Kisa ausfuhrlich kunstgeschichtlich ge-
wurdigte. Beide Stficke wurden auf
der Auktion The wait erstanden.
Die Kanalarbeiten des Somniers,
welche mit einem breiten Hauptarm
quer durch das Graberfeld der Luxem-
burger-Strasse fuhrten, brachten zwar
keinerlei Seltenheiten, wohl aber eine
Erganzung des Vorrats an geschlos-
senen Grabstellen soweit, dass das
Gefuhl der Dnsicherheit, welches
gegenuber den durch die ersten grossen
Grabungen gewonnenen Resultaten
herrschen musste, als definitiv beseitigt
angesehen werden kann.
(Poppelreuter.)
85a Kbln, Historisohes Museum In der
Hahnentorburg und der Eigelsteintor-
burg VIII, X, XVI-XXI.
Die Sammlungen des Historischen
Museums haben im J. 1902 wiederum
erhebliche Bereicherungen — im gan-
zen 421 — teils durch Ankauf, teils
durch Schenkungen und Ueberweisun-
gen erfahren (Gesamtwert c. 7200 M.)
Die Sammlung der Plane und An-
sichten der Stadt Koln und einzelner
Teile derselben wurde durch Erwer-
bungen von etwa 230 Handzeichnungen,
Aquarellen, Lithographien, Ku^fer- und
Stahlstichen und Photographien ver-
mehrt. Besonders bemerkenswert sind
die aus den Nachlassen der fruheren
Dombaumeister Zwirner und Voigtet
stammenden wertvollen und zum Teil
kunstlerisch ausgefuhrten Original-
Handzeichnungen zum Weiterbau des
Domes, sowie drei aus einem Legat
v. Wittgenstein herruhrende, von Ram-
boux ausgefuhrte Original - Aquarelle,
welche den Weiterbau des Domes in
der Zeit urn 1845 darstellen. Ein be-
schreibendes Verzeichnis der nunmehr
im Historischen Museum vereinigten
Sammlung der kolnischen Plane und
Ansichten ist zusammen mit den ent-
sprechenden Bestanden der Plankam-
mer des Historischen Archive in Heft 31
der Mitteilungen aus dem Stadtarchiv
im Bericht8jahre veroffentlicht worden
(1975 Nummern).
Die Sammlung der historischen
Portrats konnte durch die Bildnisse
mehrerer bedeutender stadtischer Per-
sdnlichkeiten erweitert werden (Por-
trats des Senators und Bannerherrn
der Brauerzunft P. ab Ausheim und
seiner Frau (c. 1600), Portrat des als
Stifter des Collegium Swolgianum be-
kannten Kanonikus Swolgen (c. 1600)r
Portrat des Bannerherrn der Brauer-
zunft G. H. Wahlers 1783, ein von
Vivien gemaltes Portrat des Kurfursten
Joseph Klemens, 1668 1728, ein Por-
trat des letzten Kurlursten Max Franz,
1784-1801, sowie ein von S. Meister
1834 gemaltes Portrat des ersten Pra-
sidenten der Eolner Dampfachiffahrts-
gesellschaft Merkens.
ErwQnschten Zuwachs hat auch die
Munz- und Medaillensammlung er-
fahren, besonders durch die Erwerbung
von 7 seltenen stadtischen und kur-
furstlichen Goldgulden (1527—1610).
Ausserdem verdienen mehrere wert-
volle als Geschenk uberwiesene Kostume
des verstorbenen Kammersangers E.
Gotze als Lohengrin (silberne Riistung)
und Prophet besondere Erwahnung,
sowie drei Holzmodelle alterer Rhein-
schiffe aus dem 16. und 17. Jahrhundert.
Endlich erfuhr auch die Abteilung
zur Geschichte des Eolner Karnevals
wiederum eine ansehnliche Erweiterung.
Die ubrigen Neuerwerbungen ver-
teilen sich hauptsachlich auf folgende
Abteilungen: Erinnerungen an die
franzo8i8che Zeit Koln s und an die
Revolutionszeit von 1848, Feste, Thea-
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Museographie.
447
ter, Historische Kuche und Kultur-
bistorisches.
Nachdem am 1. Oktober die Eigel-
steintorburg, in welcber die eine Halfte
der Sammlungen des Historischen Mu-
seums aufgestellt worden ist, dem
Publikum zuganglich gemacbt worden,
wurde ein Allgemeiner Fuhrer durch
die Sammlungen in beiden Torburgen
fertiggestellt und im Druck herausge-
geben. (Hansen.)
d Aachen, Stadtisohes Suermondt-
Museum I S 270, XVH-XXI.
Die Sammlungen wurden durch fol-
gende Ankaufe vermehrt: Mannlicher
Studienkopf, OelgemAlde von Alfred
Retbel; „Enten am Bache", Oelge-
malde von £. M. Eagel; Federzeich-
nung (betender Knabe) von Alfred
Retbel. Von plastischen Arbeiten sind
zu nennen: Die Bronzes tataette einer
Venus, Bologna, 16. Jabrh., und die
einer Flora, 17. Jahrh., Bronzeplaket-
ten von Bosselt, Patey und Gondray
und die Holzstatuette einer Madonna,
niederrbeinische Arbeit des 15. Jabrh.
Fur die kunstgewerbliche Abteilung
wurden einige hervorragende Stucke
altaachener Herkunft erworben: Die
Tur vom Wespienhause (mit Unter-
stutzung der Firma Houben Sohn Carl),
zwei Konsoltische und ein Uhrschrank
mit Kommode aus Eichenholz, samt-
lich in Rokokostil ; ferner eine Harfe,
Pariser Arbeit aus der Zeit Maria
Antoinettes, eine Kommode, mit Pali-
sander- und Rosenbolz fourniert und
mit Bronze bescblagen, franzdsische
Arbeit der Mitte des 18. Jabrh. —
Ankaufe fur die Munzsammlung be-
zweckten eine Erganzung der Coumont-
schen Stiftung. Erworben wurde ein
sehr seltener Schonforster Goldgulden
von Jobann I von Heinsberg (1395
— 1438) und eine Moneta Palatina aus
karolingischer Zeit. — Fur die Abtei-
lung der Altertumer wurden eine
grosse romische Amphora, ein Glas-
becher mit Fadenverzierung und zwei
Thonlampen, samtlich aus Eoln, ausser-
dem mehrere galvanoplastische Nach-
bildungen mykenischer Metallarbeiten
erworben.
Geschenke. Eine Stiftung der Erben
H. Gockerill ermoglichte den Ankauf
des kun8tlerischen Nachlasses von
Alfred Rethel: 5 grosse Kartons,
51 Studien in Oel und 100 Zeich-
nungen, zumeist EntwQrfe zu den
Wandgemalden im Kaisersaale des
Rathauses. Von Herrn Armand Suer-
mondt erhielt das Museum ein Still-
leben von W. Glass Heda; aus dem
Nachlasse des Herrn Dr. Josef Lingens
eine Madonna mit Stiftern von Eduard
Steinle. — In der Abteilung der
Altertumer bildet die wesentlichste
Bereicherung das Fragment eines Mer-
kur-Altares, das beim Bau des neuen
Rathauses gefunden wurde.
Ausetellungen von Kunstwerken und
kunstgewerblichen Gegenstanden wur-
den noch mebr als bisher in geschlos-
senen Gruppen vorgefuhrt. Die haupt-
s&chlicbsten sind die der Maler Gustav
Marx, Nicolaus Gysis (Nachlass), der
Worpsweder Overbeck , Modersohn,
Vinnen und Scholkmann, Arnold Boeck-
lin (Nachlass), Fritz v. Wille, Eugen
Bracbt, Ludwig v. Hofmann, Martin
Brandenburg, des Verbandes danischer
KunBtler, des Ausstellungs- Verbandes
Munchener Kunstler u. 8. w. Unter
den plastischen Arbeiten sind die
Bronzen und Marmorwerke von Char-
les Samuel in Brussel hervorzuheben,
unter den graphischen die Ausstellung
des Kunstlerbundes Karlsruhe, die
Steinzeichnungen von Karlbauer in
Milnchen, die Originalzeichnungen zum
„Simplicis8imu8tf. Daneben war das
Kunstgewerbe gut bedacht, in enter
Linie durcb die Sammlung alter Gold-
schmiedearbeiten des Herrn Dr. P.
Wangemann, die namentlich an Nttrn-
berger und Augsburger Arbeiten reich
ist. — Zur dauernden Ausstellung
wurde dem Museum von der Stadtver-
waltung das neue Ratsilber der Stadt
Aachen uberwiesen, bestebend in einem
grossen Tafelaufsatz und zwei Leucb-
tern, nach Ambergs Entwurf von Bruch-
mann in Heilbronn ausgefuhrt, dem
Kronprinzenpokal mit Untersatz, einem
Tintenfasse mit Schreibfeder, entworfen
und ausgefubrt von A. Witte in Aachen.
Am 14. Oktober 1902 wurde das
Lesezimmer eroffnet, das eine Fach-
bibliothek von rund 800 kunstgeschicht-
lichen und kunstgewerblichen Werken,
32 ZeiUchriften, eine Sammlung von
Aquensien und kunstgewerblichen Vor-
legeblattern enth<. Der Besuch, der
fiir jedermann unentgeltlich ist, war
namentlich an Sonntagen ziemlich gut
und wird sich hoffentlich, wenn die
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448 Museographie.
Wichtigkeit dieser Einrichtung fur das
Kunstgewerbe allgemein erkannt wird,
noch steigern.
Zu Weihnachten erachien im Druck
ein vom Direktor verfasster „Ftihrer
durch das Museum1*, der fur 50 Pfg,
Versammlung vom 7. Oktober 1879 der
Antikensaal des alten Akademiegebau-
des zur Aufnahme der Museumssamm-
lungen freigegeben wurde, wo die-
selben Ende November des Jahres
dem Publikum erdffnet werden konnten.
an der Kasse kauflich ist. Zur For- 1 Den wertvollsten Bestandteil des Mu-
derung der kunstlerischen Bildung im ' seums in seiner damaligen Gestalt
allgemeinen und des Verstandnisses I bildete die Sammlung historischer
der Sammlungen im besondern veran- 1 Bildnisse, das Geschenk des Prinzen
staitete der Direktor im Laufe des i Georg, der im folgenden Jahre das
Jahres 31 FuhrungeD, die zum Teile l Protektorat uber das Museum tiber-
ftffentlich, zum Teile fur einzeloe nahm und bis zu seinem Tode diese
Schuien und Vereine bestimmt waren ! Sammlung durch eine lange Reihe
und einen zusammenhangenden Cyklus I hdchst wertvoller Zuwendungen be-
vou erlauternden Vortragen (iber das I reicherte. Das gesteigerte lnteresse
ganze Gebiet der Geschichte der Kunst ' des Publikums ausserte sich gleioh-
und der Kunstarbeit bildeten. [ falls in haufigeren Geschenken, und
(Kisa.) von der Stadt wurde eine allerdings
91 Dii88eldorf, Historisohes Museum der i bis heute noch sehr bcscheidene Jahres-
Stadt Diisseldorf I S. 274, II, III. ' summe fur Ankaufe bewilligt. So ent-
Den Anlass zur Begriindung eines I standen allmahlich neben der Abtei-
histori8chen Museums in Diisseldorf , lung fiir Bildnisse aller Art solche
gab die Schenkung einer Anzahl von \ fiir Karten, Plane und Ansichten, fur
Oelgemalden, die der Stadt von den , Archaologisches, fiir Miinzen und Me-
Erben des Freiherrn von Stutterheim daillen, sowie eine kleine historische
im Oktober des Jahres 1873 angetragen Bibliothek und Archivaliensammlung.
wurde. Am 4. Mai des folgenden \ Den Kern der archaologischen Ab-
Jahres erfolgte der Beschluss der Er- ] teilung bildete neben zahlreichen Fun-
richtung eines Museums zur Aufnahme den in Diisseldorf und Umgebung die
von Gegenstiinden, welche fiir die Ge- 1 Sammlung romischer Altertiimer des
schichte und Entwicklung der Stadt \ Herrn Const. Koenen, die von der
und des bergischen Landes von Be- > Stadt kauflich fiir das Museum er-
deutung sind. Untergebracht wurde \ worben wurde. Nahezu verdoppelt
die kleine Sammlung, die bald durch j wurde diese Abteilung dadurch, aass
Funde von Urnen aus frankischer Zeit i das langjahrige Kuratoriumsmitglied
vermehrt wurde, zunachst in einem i Herr L. Guntrum dem Museum seine
Zimmer des ehemaligen Justizgebaudes, , reichhaltige Sammlung, das Ergebnis
wo sie langere Zeit ein ziemlich un- jahrzehntelangen Sammeleifers ver-
beachtetes Dasein fiihrte, da die Un- \ machte.
zulanglichkeit des zur Verfiigung j Infolge dieses starken Anwachsens
stehenden Raumes dazu notigte, Gegen- ' der Sammlungen wurden die 1879
stande von grQsserem Umfange, die ' bezogenen Riiume wieder zu enge.
geschenkweise angeboten wurden, zu- 1 Abhilfe brachte der Beschluss, das
ruckzuweisen, die Sammlungen infolge- • Obergeschoss des alten, durch die
dessen geringfiigig blieben und ein i Verlegung des Hafens freigewordenen
grosscres Intoresse nicht beanspruchen | Lagerhauses an der Reuterkaserne fiir
konnten. Dem wurde erst abgeholfen | das Museum herrichten zu lassen.
durch das Interesse, das Se. Konigl. ; Nach Fertigstellung des Umbaus er-
Hoheit Prinz Georg von Preussen dem ' folgte im September 1897 der Umzug
lrnternehmen entgegenbrachte. Das ' in die neuen, reichlich erhellten Raume.
Anerbieten des Prinzen, der jungen in denen sich die stattlich angewachse-
Grundung eine h5chst wertvolle Samm- ■ nen Bestande vorteilhafter zur Schau
lung von historischen Portraits und j bringen liessen, als im alten Akademie-
Kupferstichen zuzuwenden, falls ein i gebaude. Im vergangenen Jahre nOtig-
angemessener Raum zur Verfiigung i ten umfangreiche bauliche Verande-
gestellt werde, hatte zur Folge, dass ! rungen im Museumsgebaude, dessen
laut Beschluss der Stadtverordneten- 1 Erdgeschoss zur Aufnahme der Lob-
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Museograpbie.
449
bekcschen Conchyliensammlung her-
gerichtct wurde, zu einer nochmaligen
Dislocierung der Sammlungen. Bei
dieser Gelegenheit wurde denn auch
eine durchgreifende Sichtung und Nen-
ordnung der Bestande vorgenommen.
Beides war dringend notwendig; denn
bei dem Bestreben, den Bestand des
Museums tunlichst schnell zu ver-
grdssern, waren nicht wenige Gegen-
stande aufgenommen worden, die teils
sehr minderwertig waren, teils dem
lokalhi8toriscben Charakter des Mu-
seums wenig oder gar nicht entsprachen,
so dass dasselbe einen etwas bunt-
scheckigen Eindruck machte. Andrer-
seits batten neu aufgenommene Gegen-
stande aus begreiflichen Griinden nicbt
stets an geeigneter Stelle eingeordnet
werden kSnnen.
Nach dieser jungst vorgenommenen
Neuordnung gliedern sich die Samm-
lungen in 2 Hauptgruppen: 1) Bildliche
Darstellungen, 2) Archaologisches.
Die Sammlung der bildlichen Dar-
stellungen, die die grossere Halfte des
zur Verfugung stehenden Raumes ein-
nimmt (Hauptsaal I, Zwischensaal nnd
Vorraum) zerfallt wieder in 4 Abtei-
lnngen : 1) Bildnisse, 2) Darstellungen
von Begebenheiten und Denkblatter,
3) Wappen und Stammtafeln, 4) Karten,
Plane und Ansichten, von sehr un-
gleicber Ausdehnung und Bedeutung.
Das grOsste Interesse in dieser Abtei-
lung beanspruchen ohne Zweifel die
Gruppen 1 und 4, in Gruppe 1 wieder j
die Bildnisse der Beherrscher des |
bergischen Landes und Angehoriger
ihrer Familien. Die beiden letzten
Herzoge aus dem alten clevischen
Hause nnd ihre AngehOrigen sind in
einer grosseren Anzahl von Bildern
(teils Oelportrats teils Kupferstiche)
vorhanden; sehr reichhaltig ist die
Sammlung, der bergischen Herzdge aus
dem wittelsbachischen Hause und ihrer
Angehorigen ; die regierenden Fursten
aus dieser Familie sind samtlich in
einer gr&sseren Zahl von Stichen und
Oelbildern vertreten. Von geringerem
allgemeinem, aber nicht unbedeu-
tendem lokalgeschichtlichem Interesse
ist die zweite Unterabteilung dieser
Gruppe, die Bilder von Privatpersonen
umfasst, die zu Dusseldorf und dem
bergischen Lande in Beziehung ge-
standen haben.
Vielleicht noch beachtenswerter ist
die 4. Gruppe, die Sammlung von
Karten, Planen und Ansichten. Die
erste Unterabteilung dieser Gruppe
enthalt eine wertvolle, nahezu voll-
standige Sammlung von Karten der
niederrheinischen Gebiete von Sanson,
Seutter, Lotter, Homann, Valk etc.;
die Plane und Ansichten veranschau-
lichen in einigen hundert Nummern
das allmahliche Wachsen der Stadt
Dusseldorf und die Veranderungen im
Bilde der Stadt, die dadurch bedingt
wurden, und halten die Erinnerung
an fruhere bemerkenswerte SflFentliche
und private Bauwerke wach.
Die archaologische Abteilung (Haupt-
saal II) ist, wie schon angedeutet, erst
durch die Guntrum'sche Schenkung zu
einiger, immerhin noch recht beschei-
denen Bedeutung gelangt. Dusseldorf
und seine Umgebung auf dem rechten
Rheinufer geben der Natur der Sache
nach nicht viel dazu her; die Funde
aus den benachbarten Romerlagern
der linken Rheinseite wanderten gross-
tenteils nach Bonn oder in private
Sammlungen, deren es in hiesiger Stadt
nicht unbetrachtliche gibt. Da in-
dessen neuerdings stadtischerseits etwas
reichlichere Mittel fur das Museum
bewilligt sind, steht zu hoffen, dass
das Tempo des Anwachsens dieser
Sammlung kiinftig ein schnelleres sein
wird.
Die archaologische Sammlung ist
jetzt historisch geordnet und zerfallt
in die Abteilungen fur 1) Prahistorische,
2) Altgermanische, 3) Romische, 4)
Frankische, 5) Mittelalterliche, 6) ISeu-
zeitliche Gegenstande.
Die prahistorische Abteilung enthalt
Mammut-, Back- und Stosszahne, gross-
tenteils bei Baggerarbeiten im Rhein-
sande gefunden, Steinkerne von Meer-
muscheln ans dem Tertiarsande des
Grafenbergs, Muschelabdriicke aus der
Gegend von Erkrath, Ammonite und
Aehnliches, sodann eine kleine Samm-
lung von Steinbeilen, -hammern und
-messern, Bronzekelten etc.
Den Hauptbestandteil der altger-
manischen Abteilung bilden Graburnen,
Funde von Elten, Wesel, Hilden, von
der Golzheimer Heide und dem Graber-
feld am Tannenwaldchen in der Niihe
des Exerzierplatzes.
Die romische Abteilung ist die reich-
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450
Museographie.
haltigste ; sie enthalt Gefasse aus terra
sigillata, grauem and braunem Ton,
Glas, Bronze, Ziegel and ROhren,
Scbinuckgegenstande verschiedenster
Art, ist aber an Stiicken von hervor-
ragendem Interesse verhaltnismassig
arm. Am wertvollsten ist ein Bronze-
geschirr (Kanne, Schale, Schiissel),
das in der Nahe von Rheinberg an der
Romerstrasse nach Castra Vetera ge-
fnnden wurde, und eine kleine Bronze
aus der Guntrumschen Sammlung. Die
Gegenstande entstammen grdsstenteils
den linksrheinischen Fundstatten von
Grimlinghausen, Neuss, Gellep, Asberg,
Monterberg; doch fehlt es nicht ganz
an recbtsrheiniscben Funden, z. B. von
Eller, Lohausen, Diisseldorf.
Die frankische Abteilung besteht
grQsstenteils aus Tongefassen, Waffen
und Schmuckgegenstanden ; sie erfuhr
im vorigen Jabre eine sehr wertvolle
Bereicherung durch einen wohl der
merovingischen Zeit angehdrenden
Grabfund, der in Oberkassel beim Aus-
schachten einer Fabrikanlage gemacht
wurde. Es wurden daraufhin von der
Museumsverwaltung planmassige Aus-
grabungen veranstaltet, die aber nur
mehr ein geringes Ergebnis hatten.
Den Hauptbestandteil der mittel-
alterlichen Abteilnng bilden Funde,
die von den Neusser Belagerungen des
15. Jahrhunderts herriihren: burgun-
dische Streithammer, Helme, Schwerter,
Lanzenspitzen, Kanonenkugeln etc.,
sodann spatmittelalterliche Tonkriige,
grossenteils Erzeugnisse der Diissel-
dorfer und Siegburger Industrie aus
dem 16. Jahrhundert.
Die neuzeitliche Abteilung birgt ein
buntes Allerlei von Gegenstanden, aus
dem etwa eine Anzahl von Bartmannern,
Steingutkriigen aus dem 17. und 18.
Jahrhundert, sodann eine Sammlung
von alten Wagen, Massen, Gewichten,
Zinngefassen, Glasern, grdsstenteils
aus dem 17. und 18. Jahrhnndert, zu
nennen waren.
Neben den beiden ausfiihrlicher
geschilderten Hauptgruppen verdient
noch P>wahnung die neben der archao-
logischen Abteilung im Hauptsaal II
zur Aufstellung gelangte Sammlung
von Medaillen, Miinzen, Siegeln und
Stampfen. Die Sammlung von romi-
schen Miinzen, grdsstenteils von den
mehrfach erwahnten linksrheinischen
Fundstatten herruhrend und von Herrn
Guntrum dem Museum testamentarisch
vermacht, enthalt neben manchen
minderwertigen doch auch recht sch5ne
und seltene Stiicke (bspw. einen aureus
I von Postumu8) ; bedeutender noch ist
I die Sammlung der Miinzen von Jiilich-
I Cleve-Berg, die das Museum gleich-
i falls dem genannten Herrn verdankt,
I und die sehr seltene und schon er-
1 haltene Exemplare aufweist.
| Die zur Zeit noch mit dem Museum
1 verbundene kleine Sammlung von
| Buchernnnd Archivalien enthalt einiges
I Interessante, aber viel mehr Minder-
I wertiges und harmoniert auch nicht
| recht mit dem sonstigen Charakter
i des Museums. Sie diirfte auch wohl
i in Balde von diesem getrennt und der
i neu zu grundenden Stadtischen Biblio-
thek uberwiesen werden.
(N i e p m a n n.)
Elberfeld, Sammlungen des Bergi-93
schen Geschlohtsvereins I S. 274, II,
VII, VIII, XIII-XXI.
Aus einer alteren Privatsammlung
wurden verschiedene gebrannte egyp-
t i 8 c h e ToD8tatuetten (Grabbeigaben) ,
Teile vom Sarge des Cheops etc. uber-
wiesen.
! An rdmi8chen AltertQmern kamen
i kleinere Fundstiicke der verschie-
| densten Art aus Rom, Pompeji, Her-
I kulanum etc. hinzu ; ferner eine rd-
I mische Bronzelampe , Gewandfibeln,
I Tonfiguren etc. Aus Kdln erwarb der
> Verein einen dort vor Jahren gefun-
! denen kleinen romischen Steinsarg mit
I Deckel und verschiedene Ziegel and
Brucbstucke von Dachziegeln.
I Der prafaistorischen Zeit ent-
I stammen ein guter Steinmeissel (Hoi-
stem) und zahlreiche Fundstiicke aus
den Pfablbauten in Robenhausen (Ge-
webereste, Getreidekdrner, bearbeitete
j Steine und Geweihstucke, Topfscher-
; ben etc.
I Von alterem Hausrat kam den
I Sammlungen zu : ein irdener Topf von
1 1832, eine gleichaltrige gemalte irdene
I Schii8sel, eine Breikachel in zierlichem
1 Rokoko, ein gravierter Zinn teller, eine
I Knippwage, zwei Glaser mit Inschriften
1 aus dem Jahre 1700, ein Messer mit
I Gravierungen (gefunden beim Abbruch
I eines alten bergischen Hauses in der
I Sohle) zwei Goldwagen, ein Ofenschie-
I ber in Empire, eine gegossene Ofen-
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Museographie.
451
platte der Renaissance, ein Spinnstuhl,
ein Koffer mit reichem Eisenbeschlag.
Fur die Abteilung nTrachtentf wur-
den verschiedeoe reichgestickte Hauben
gesckenkt, drei Metallspangen (Ohr-
eisen), eine Hochzeitshaube vom Jahre
1780 (aus Elberfeld), Handarbeiten
aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts
and aus dem 19. Jahrhundert.
Die Sammlung der Andenken und
Erinnerungen an den E r i e g von
1870/71 wurde durch einen Waffenrock,
verschiedene Geschosse und ein mit
der Klinge durchscbossenes Seitenge-
wehr vermehrt.
Zu den Waff en kam ein aus der
Zeit des 30jabrigen Krieges (gefunden
bei Worringen) stammender Degen und
ein Steinschloss-Gewehr hinzu.
Die Abteilung OeU em aide wurde
urn 2 Portrats (Trachtenbilder) von
1780, verschiedene Miniaturen des 18.
und 19. Jabrbunderts und ein Bild des
Elberfelder Malers Ed. Liesegang ver-
mehrt. (0. Schell.)
95 Xanten, Niederrheinischer Alter-
tumsverein I S. 274, II, VII, VIII,
XIII-XXI.
Der Verein wurde aufgrund seiner
neuen Satzungen, welcbe gedruckt den
Mitgliedern eingehandigt wurden, in
das bei dem Edniglichen Amtsgericht
gefuhrte Vereinsregister eingetragen.
Im Winter wurde die Nordseite des
bereits 1887 gefundenen (vergl. Museo-
graphie 1887, 95.) Amphitheaters in der
Colonia Traiana untersucht. Es wurden
hier die Ueberbleibsel von 21 Pfeilern
in der ausseren Linie, und 5,10 m nach
innen davon entfernt solche von 15
Pfeilern gefunden. Siehe vorlaufige
MitteiluDgEorrespondenzblatt 1903, 62.
— Augenblicklich ist die Aufdeckung
der Arena selbst in AngriiF genommen.
Zuwachs : Angekauft wurden 11 Gem-
men. F.-O. : Furstenberg und Birten.
Mit der Ansfuhrung des Planes, von
den in Privatbesitz befind lichen, hier-
selbst gefundenen Intaglios Gipsabgiisse
her s tell en zu lassen, wurde der An-
fang gemacht1).
Geschenkt wurde 1 Lampe von Bronze,
F.-O : Furstenburg, 1 Fibula mit noch
federnder Nadel, schon patinierte
Bronze, F.-O.: Sandgrube am Rhein.
Randstuck eines Schfisselchens von
1) Sia slnd von Bildhater Brener ange-
fartigt and bei demselbenaach ferner k&aflioh.
Millefioriglas, F.-O.: Colonia Traiana.
Tellerboden aus terra sigillata mit
Stempel Coriso fee in Gursivlettern.
Aussen Graffito IVCV(ndus), F.-O.:
Furstenberg. Teller von terra sigillata
mit Stempel BIGAFEC, gef. auf dem
Friedhofe vor dem Marstor. Dabei
eine Reibschale und ein Erug von
rotlichem Ton mit Doppelhenkel.
In Birten wurde auf einem Hugel
s. von Furstenberg bei dem Fundament-
graben fur die neue Eirche eine Anzahl
(anscheinend fruhrdmischer) Graber
aufgedeckt, von deren Inhalt nichts
fur unsere Sammlung gerettet werden
konnte.
Von einer prachtigen Goldmunze
des Alex. Severus ( Vorderseite : Imp.
C. M. Aur. Sev. Alexand. Aug. Eopf
mit Lorbeerkranz n. r. Riickseite:
Fides militum, fehlt bei Coh.), welche
in einem der Garten gleich rechter-
hanrt vor dem Clever Tore von dem
Schmiede Eichelberg gefunden ist,
wurde ein Gipsabguss der Sammlung
einverleibt.
Von dem Provinzialmuseum in Bonn
erhielten wir den Gipsabguss des auf
Veteras Fluren gefundenen Grabsteines
des M. Caelius. (Dr. J. Steiner.)
Westfalen.
Haltern, Museum des Altertums- 96a
vereins XIX, XX.
Die Grabungen, die im Jahre 1902 im
Grossen Lager und Uferkastell aus-
gefiihrt wurden, brachten wiederum
einen stattlichen Zuwachs an Miinzen,
Bronze- und Eisengeratschaften und
Scherben von Thongefassen. Ent-
sprechend der kurzen Dauer der r6-
mischen Besatzung Halterns tritt die
Einheitlichkeit der Funde mehr und
mehr hervor. Das neugefundene ordnet
sich dem schon vorhandenen voll-
kommen ein. Der eingehende Bericht
iiber die Fundstucke, soweit sie bis
zum Ende der Campagne von 1902
zu Tage gefordert waren, ist in den
Mitteilungen der Altertumskommission
fur Westfalen Heft 111 gegeben. Her-
vorgehoben mag folgendes werden:
XJnter den Miinzen herrscht nach
wie vor das Eupfer der Pragungen
von Lugdunum und Nemausus (auch .
in zahlreichen halbierten Stiicken) vor.
Daneben tritt die italische Pragung
des Augustus zuriick. Das Silber gehOrt
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452
Museographie. "
dagegen meist noch voraugusteischer
Zeit an. Die Fib e In schliessen sich
den bereits vorhandenen Typen an.
Ziemlich zahlreich waren wieder silber-
plattierte Beschlage, Schmuckscheiben,
Kn6pfe. Unter den Eisengeraten
ragen besonders hervor die Geschutz-
pfeile, welche zu mehreren Tausend
in einer Grube beisammen gefunden
zum ersten Male cine einigermassen
sichere Vorstellung von diesen Waffen
geben. Durch die Bescbaffenheit des
Bodens sind auch die Holzteile ver-
haltnismassig gut konserviert geblie-
ben. Icb bemerke dabei, dass die
in den Mitteilungen III S. 63 ff. von
Dahm gegebene Rekonstruktion Wider-
spruch begegnet ist, den ich fur be-
rechtigt halte. Pilumspitzen, Pfeil-
und Lanzenspitzen und Schleuderbleie
verschiedener Form vervollstandigen
die Sammlung der Waffen im Museum.
Auch zahlreiches Handwerkszeug, zum
teil recht gut erhalten, kam ins Museum.
Unter den Thongefassen kehren
die in den Mitteilungen II zusammen-
gestellten Typen samtlich wieder und
wirklich neues kommt wenig hinzu.
Die Sigillata tragt weiterhin durehaus
italischen Charakter. Unter den gal-
lischen Nachahmungen sind neben den
„belgischenu Gefassen namentlich die
grossen fusslosen Platten mit dick
aufgetragenem pompejanisch rotem
Ueberzug haufig, unter denen sich
wieder eine mit auf der Aussenseite
in den noch weichen Thon gerissener
Fabrikmarke (T) findet. Neu sind fur
Haltern die weissen Becher mit braun-
gelbem Rand und weisser Tropfenver-
zierung (Koenen, Gefasskunde Taf. XI.
11. 13). Unter den zahllosen Am-
phorenscherben mag eine hervorge-
hoben werden, 'auf welche mit roter
Farbe der Mass-Inhalt geschrieben
und diese Inschrift dann darunter noch
einmal gleichlautend graviert war.
Neben den rOmischen Scherben fandeu
sich jetzt auch ziemlich zahlreich un-
romische. Die meisten von ihnen
fanden sich an einer bestimmten Stelle
iiber dem zugefullten rdmischen Gra-
ben, gehsren also der nachr6mischen
Germanenbevolkerung. Einige wenige
vereinzelt aufgelesene Scherben tragen
den Charakter der Spat-La Tenezeit.
Interessant ist — auch wegen des
Xamens Hofestatt, den der Fundort
tragt — das Vorkommen zahlreicher
karolingischer Scherben, unter denen
sich namentlich die aus hartem gel b em
Thon bestehenden durch gute Tech-
nik und sehr scharfe, charaktcristische
Profile auszeichnen.
Von sonstigen Kleinfunden mogen
zwei Gemmen erwahnt sein, deren
eine eine Victoria, die andere eineu
Stier zeigt. Apotropaische Ringsteine
waren mSglicherweise auch die feinge-
arbeiteten Augen aus Glas, die Mit-
teil. Ill S. 97 abgebildet sind. Die
leicht gebogene Form wurde dazu gut
passen.
Endlich erwahne ich noch ein faust-
grosses Stiick Bernstein, das ebenfalls
I im Gebiet des grossen Lagers ge-
| funden wurde und nach Ausweis der
| chemischen Analyse von der Ostsee
stammt.
Das kleine Museum, von dem Hal-
teraer Altertumsverein in vorziiglicher
ubersichtlicher Ordnung gehalten, ftillt
sich mehr und mehr und reicht schon
langst nicht mehr aus zur Bergung
aller Funde. Hoffentlich gelingt es
Mittel zu beschaffen, um durch einen
bescheidenen Museumsbau den notigen
Raum fur die Uuterbringung der Funde
zu gewinnen, die in ihrer Gesamtheit
ein Bild von einer Einheitlichkeit
geben, wie die keiner zweiten grossen
Fundstelle . (Dragendor f f .)
2. Bayrlsche Sammlungen.
114 Straubing, Stadtische historisohe I und Kiesgruben von Straubing und
Sammlung III, IV, VI, XIX-XXI.
Zugange im Jahre 1902:
A. Naturhistorisches: Spitze
eines Mammutstosszahns, 2 Mammut-
backenzahne, fossile Knochen aus Lehm-
Umgebung.
B. Prahistorisches: 1. Vom
Terrain des neugepflanzten
Stadtparkes: Inventar einiger neo-
lithischer Wohngruben: Stuck einea
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Museographie.
453
durchlochten Steinhammer*, 2 Bruch-
8tiicke von Schuhleistenkeilen, Klopf-
steine, Hirschgeweihzinken, Herdsteine
aus Thon, Messer und Scbaber aus
Feuerstein, eine grosse Menge von
Gefaesresten, teils mit Linear- und
Punktverzierung, Henkeln und Trag-
knopfen.
2. Aus Munchshofen: Eine Serie
neolithischer Gefassreste, teilweise
mit Linear- und Punktverzierung.
3. Vom bronzezeitlichen Gra-
berfelde in der Ortler'schen
Lebmgrube: lOSkel ette, bezw. Rest e
von solcben (liegende Hocker). Bei-
gaben: 4 Rudernadeln, 4 Fingerringe
aus Spiraldraht, Eette aus Spiraldraht-
gliedern, 11 Armreife (?) aus Spiral-
draht, 17 Bronzestiicke, teils vollstan-
dig, teils nur bruchstuckweise erhaltene
Buckel und Teile des Blechs, aus
welcbem sie getrieben und worauf sie
aufgenietet waren; eines der Blech-
stucke mit Stichelverzierung, Bruch-
stucke eines Halsrings, Bernsteinperle,
2 Halsringe, der eine an den Enden
mit Spiraldraht umwickelt, Spiralarm-
reif, Rdhrchen aus Spiraldraht, Sabel-
nadel, Bruchstucke eines Spiralarm-
reifs, flache Beinperle; Bronzestift in
Knochengriff steckend und dreieckiges
Bronzeblechstiick mit 2 Nieten (Werk-
zeuge?), 3 Bronzerdhrchen, 2 grosse
und 2 kleine Spiralfibeln, 13 Rdhrchen
aus Bronze; Bronzearmreif (massiv),
an den Enden durch vertiefte Linien
verziert, Nadel aus Bronze, nagelartig,
am Kopf mit Oese versehen, Hals mit
vertiefter Linearverzierung ; Dolch aus
Bronze mit 3 Nieten; Spiralarmreif,
Stuck einer Nadel.
4. Aus der Ortler'schenLehm-
grube: Inventar einer wabrscheinlich
bronzezeitlichen Wohngrube: Viele Ge-
fassreste, Malstein, zerschlagene Steine,
Knochen.
5. Aus der Hoffmann'schen
Kiesgrube in Straubing: Ge-
kropfte Nadel, an der Krdpfung ge-
kerbt; Bronzezeit.
6. Aus Lerchenhaide: Kleine
Pfeilspitze aus Bronze mit gelochter,
hohler Tulle und Spuren eines sporen-
artigen Ansatzes.
C. Rdmisches: 1. Aus der ge-
meindlichen Kiesgrube am
Schanzelweg:
a) Bronze: Delphin, wahrschein-
lich von einem Lampeostander; Nadel;
b) Eisen: Lampenfuss, Beschlag-
teile; Ankerhaken; Lanzenspitze,
Schlossbeschlage,
c) Thon: Schmelztiegel ; Raucher-
schale; Gefass mit vierfach eingebauch-
ten Wandungen; Bruchstftcke verschie-
dener Gefasse, Stempel: CESORINVS.
2. Vom Gr&berfelde in der
Hoffmann'schen Sandgrube:
Skelett; geradwandiger Topf, Gefass-
reste.
3. Von verschiedenen Fund-
8 1 e 1 1 e n : Silberplattierte Miinze :
CRISPIN A; Fundort: Nahe der Cre-
tinenanstalt.
D. Aus noch nicht sicher be-
stimmter Zeit: Vom Urnenfelde
bei Friedenheim: 1 Urne mit Leichen-
brand.
E. Mittelalterliches undNeu-
zeitliches: Verschiedene Mlinzen;
Puppen in niederbayerischer Tracht;
Glasgemalde ; Ring, Sporn, Schachfigur,
Oelportrat, Kostiimstucke, Jagdspiess-
spitze.
(Vgl. Jahresbericht des hist. Vereins
fur Straubing und Umgebung, 5. Jahrg.
1902 S.lOff; 94 ff.) (Ebner.)
Regenaburg, Ulrichsmuseum III— VI, 102
XVIII, XIX, XX, XXI.
Zugange su den Sammlungen.
.1. Praehistprisches. 1. Jiingere
Steinzeit: a) von Kofering 1 zwei-
schneidiger Dolch von ungewohnlicher
Grd88e und 1 Pfeilspitze mit zwei
Flugeln, aus Hornstein, 1 kleinstes
Flachbeil aus Diorit, 1 starker Keil
aus Hornblendegestein.
b) Von Dunzling ein grosses Ham-
merbeil mit s/4-Durchbohrung, Horn-
blendegestein.
2. Metallzeit: a) von dem grossen
Friedbof aus dem Ende der alteren
Bronzezeit bei Brunn : 2 Lanzenspitzen,
2 Gelte, 1 Langdolch, 2 Radnadeln mit
1 durchbrochengegossener Zierscheibe
und 4 Hohlkndpfen, 1 Messer mit ge-
gossenem Griff, Nadeln, Fingerringe
mit und ohne Doppelspiralscheiben,
1 Bernsteinperle, Urnen, Henkeltopfe,
Becher, Schalen mit eingetieftem Bo-
den, 1 grosser Plattenteller mit Radial-
verzierung u. a. m.
b) Aus einem benachbarten Grabt
aus welchem vorher Spiralarmringe
und Pfeile ausgegraben worden sein
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454
Museographie.
sollen: 16 grosse undkleinere Bern-
steinscheibeq, durchlocht.
1 c) Au8 Neuhof 2 Spiralarmringe,
2 Radnadein; and Gefasse.
d) Aus Neuhaus 2 dunne Armban-
der mit je 2 kleinen Spiraleo als Ab-
schluss und Dreieckornamenten.
e) Aus Kollstein 1 Br. - Nadel mit
senkrecht durchbohrtem Kopf, 1 mit
aternverziertem Scheibenkopf.
f) Aus Rechberg 2 breite Oberarm-
Spiralbander mit je 1 grossen Spiral-
scbeibe an jedem Ende.
. II. R 6 m i s c h e s. Die tief einschnei-
dende Kanalisation fdrderte vielfach
Reste romiscber Bauten zu Tage, teils
innerhalb der romischen Festungsmauer
(Obermunster- und Malerstr.), teils in
der rdm. Givilniederlassung (Haidplatz,
Gesandtenstrasse , Krebs- , Danzer-
g&sschen): Mauern, Fussboden- und
Hypokaustenreete, letztere immer stark
berusst. Ziegelplatton mit Stempeln
der LEG. III. ITAL., Heizrdhren, Ge-
fassreste aus terra sig. und Ton wurden
eingeliefert, ebenso 1 sehr grosse, pro-
tilierte Steinplatte. Aus dem dstJ. Be-
grabnisplatz, der am Nordosteck der
Weissenburger Straase wieder ange-
schnitten wurde: mehrere Urnen aus
Brandgrabern, Rest einer Scbale von
terra sig. mit dem Stempel : RIISPI1C-
TIWS (:— Respectinus?), Tonlampen
mit FAOR und VIBIANI, 1 Metall-
spiegel ; aber auch ein Skelettgrab mit
Sargnageln ward gefunden. Von dem-
selben Platz 1 Mittelerz des M. Au-
relius von 159 n. Chr. Aus einem
r6m. Hausrest im Krebsgasschen Terra-
sigillata - Gefasse mit CERIAKIS F,
CERIALIS, IVCVN)VF, COTTALVS
FE, CIAMATL (in starker Ligator).
Schdne Kupfermiinze des Aur. Pro*
b u 8 von der abgetragenen Ostenbastei,
1 Faustina von der Villa Pustet
senior (Grab vor der Porta decum.),
1 Crispin a von St Emmeran; aus
Urnengr&bern an der Kumpfmuhler
Strasse (Via Augustana) : 1 Denar des
Commodus von 184 und Grosserz des
Nerva. Ebendaher stammt auch der
lebensgross aus Ealkstein verfertigte
Kopf des Mercur, der unter Nr. 57
im Korr.-Bl. der Wd. Z. 1903 be-
sprochen worden ist.
Die interessanteste Bereicherung der
Sammlung in diesem Jahre besteht in
einem Amulett aus dem Grab einer
rdm. Christin, das vor 30 Jahren auf
dem grossen Leichenfeld bei Kumpf-
miihl gefunden und jetzt dem Histor.
Verein gescbenkt wurde. Es ist era
kleiner Cylinder aus Silber mit 3 ein-
gerollten Plattchen, je 1 aus Kupfer,
Silber und Go.ld. Auf den beiden
letzteren sind, trotz arger Misshandlung
durchLaienhande, noch einzelne griech-
ieche Worter erkennbar, welche auf die
Zugehdrigkeit des Amuletts zu dem
Kreis der gnostisch-basilidianischen An-
schauungen schliessen lassen (vergl.
Verhdlg. des h. Verein fur Oberpfalz,
Bd. 45, S. 162 ff.).
Dem Rom. -Germ. Centralmuseum in
Mainz gebiibrt der beste Dank fur die
gelungene Erhaltung und Wiederher-
stellung vieler Fundstucke, insbeson-
dere praebistorischer Gefasse.
(Steinmetz.)
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Verlagsbuchhandlung von Jacob Lintz in Trier.
in seinen drei Hauptperioden :
der Romischen, der Fr&nkischen, der Romanischen,
beschrieben und durch 26 Tafeln erlautert
von
Dr. J. N. von Wllmowsky.
Herabgesetzter Preis 30 Mk.
Die Entstehung
der
Romischen Limesanlagen in Deutschland.
Vortrag,
gehalten vor der 46. Versamralung deutscher Philologen und Schulm&nner
in Strassburg am 3. Oktober 1901.
Von Ernst Fabrlcius,
Professor an der Universitat Freiburg i. Br.
Mit einer Tafel. — Preis 80 Pfg.
Die Religion dos rdmischen Hooros.
Von Alfred Ton DomaMewskL
Preis broschiert 5 Mark.
Zu den Rdmischen Altertiimern von Trier nnd Uigepi
Ink alt: Amphitheater. — Basilika. — Mosaik des Monnus. — Thermen von
St. Barbara. — Befestigungen von Neumagen, Bitburg und Junkerath.
Von Felix Hettner,
Director dee Provincial- Museums in Trier.
Preis 3 Mark.
Alte Strassen in Hessen.
Von Frledrieh Kofler.
2 Teile. Mit je einer Tafel. Preis des 1. Teils 1.20 Mk., des 2. Teils 1 Mk.
Die romische Stadtbefestigung von Trier
von Dr. Hang Lehner.
Mit 8 Tafeln und einem Plan. Preis Mark 2,50.
Der Ring1 bei Otzenhansen.
Von Dr. Hans Lehner.
Preis GO Pfg.
Romische Mosaiken aus Trier und Umgegend.
9 Tafeln in Mappe mit Text
Von J, S. Ton Wllmowsky, Domkapitular in Trier.
Preis 20 Mark.
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Buchdraokerel von Jacob Llntc in Trier.
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I n h a 1 1.
(Die Citate gehen auf die Nummern des Korrespondenzblattes, die mit
* bezeichnen das Limesblatt)
Wiseensohaftllehe Miscellanea.
Domaszewski, v. A., Die Kdlner
Inschrift des Cassius Gesatus 92.
— Die Occupation Germaniens darch
Drusus 91.
— Steinmetzzeichen der Porta nigra 82.
Heidenheimer, H., Rom. Altertums-
forschung in Mainz 1510 40.
K e u 8 8 e n , H., Notar Jakob Wilken 60.
Quilling, Frankfurter Taufbecken-
gestell dee 17. Jhdts. 15.
Riese, A., Nida = Heddernheim 69.
— Nicres 13.
Ritterling, E., Zur Bauinschrift des
Bohminger KasteUs 14.
— Zu einer Inscbrift aus Newcastle 93.
— ZurVerwaltung8ge8chicbtederrdm.
Provinz Ratien 39.
Praehistoriaehe Altertttmer.
Bronzeringe der Hallstattzeit bei
Horchbeim 74, Theley 72.
Dorf, steinzeitliches bei Grossgartach
16, LaTenedorfbeiOberlahnstein 74.
Gef&8se bei Westhofen 17.
Grabkammern, bronzezeitliche bei
Westbofen 17, neolitbiscbe bei
Wimpfen 43.
Graberfeld, fruhbronzezeitliches bei
Westbofen 17, neolithiscbes bei Gross-
gartacb 16, 43.
Gruben bei Riibenach 4.
Hockergr&ber bei Westhofen 17.
Hiittenlehm bei Rubenach 4.
Huttenplatze bei Braubach 74,
Hillscheid 74, Vallendar 74.
Keramik, linear- und stichverzierte
bei Grossgartach 16.
Knochenringe bei Westhofen 17.
Lanzenspitze, eiserne, Rheinberg 5.
Muschelscbmuck bei Westhofen 17.
Sabelnadel bei Westhofen 17.
Scherben Hallstatt-, Rheinberg 5.
La Tene-, Rubenach 4.
S c h n u r k e r a m i k bei Grossgartach 43.
Serpentinbeil Wimpfen 43.
Spinnwirtel Rubenach 4.
Steinwerkzeuge, Burg bei Irnsing
206*.
Rtfnische AltertUmer.
Bauten.
Amphitheater: Xanten 62.
Bad bei Kastell Freymilhle 209*.
Erdkastell Geimersheim 207*, Nas-
senfels 207*.
Erweiterungsban am Kastell Frey-
muhle 209*.
Gange am Kaiserpalast Trier 44.
Geb&ude bei Eitzweiler 71.
Holzgebaude bei Nassenfels 207*.
Raiserpalast Trier 44.
Kastell Freymuhle 207.
Limes Jagsthausen— Gleichen 210*.
Lime8wall zwischen Hunzel und
Pohle 208*.
Mauerklotz Trier Bollwerkstrasse 44.
Mauerreste bei Hottenbach und
Meerscheid 58.
Metro on Saalburg 61.
Mithraeum Saalburg 61.
Mosaik Welschbillig 45.
Rundbau Wiesbaden 46.
Schanze(?) bei Irnsing 206*.
Strassen bei Nassenfels 207*.
T e m p e 1 des Mercur und der Rosmerta
una des Apollo bei Niedaltdorf 84.
des Dolicbenus in Wiesbaden 46
(tiehe auch unter Metroon undj Mi-
thraeum.)
Thorpfeiler(?) Trier 44.
Turme am Limes Jagsthausen— Glei-
chen 210*.
Wohnraume Welschbillig 45.
Skulptur- und Architecturstucke.
Aschenkiste: Schwollen 3.
Reliefs: Altar mit Artemis u. a.
Mainz 1. Apollo und Gottin Nied-
altdorf 84. Fortuna Remagen 31.
Gladiatoren Maastricht 6. Mercur-
Rosmerta Niedaltdorf 84. Portraits
an Sarkophag Coin 75. Scenen des
taglichen Lebens Hottenbach 58.
Totenmal Coin 75. ViergOtterstein
mit Juno, Minerva, Hercules, Mercur
aus Hottenbach 68.
Saulenreste: Niedaltdorf 84.
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Statuen und -reste: Apollo Nied-
altdorf 84, Fortuna Bermel 32, Jfcng-
lingskopf, Hottenbach 58, Juppiter
(reitend) Niedaltdorf 84, Madchen
Niedaltdorf 84, Mercur Regensburg
58, Ro8merta Niedaltdorf 84.
Inschrifien.
Aufschriften: auf Bleibfichschen
Mainz 73, Heizkacbel mit Graffito
Mainz 1, Terracottenbasis mit Datum
Coin 20.
Glasstempel: Mainz 73.
Siegelstein: Mainz 73.
Sigillatastempel: Bingen 60, Frey-
muhle 209*.
Ziegelstempel: Xanten 62.
Bauinschriften: der cob. I Bae-
tasiorum c. R. in Barrhill 86, der
Gob. Ill Aqu. in Wimpfen 85, des
Metroon Saalburg 61, der principia
in Roug Castle 86, des Tempels des
Dolichenus in Wiesbaden 46.
Ehreninschriften: fur Claudius
Bonn 33, fur Antoninus Pius in
Barrhill 86, Newcastle 86, Rough
Castle 86.
Grabinscbriften: von Civilpersonen:
Bingen 60, Coin 75, Hottenbach 58,
Maestricht 6, Mainz 73.
von Soldaten: Coin 75* Remagen 31.
Votivinschriften: an Apollo Nied-
altdorf 84. Fortuna Bermel 32, Re-
magen 31. Juppiter Dolichenus
Wiesbaden 46. Juppiter und Juno
(Viergottersteio) Mainz 2, Nieder-
berg 18. Mater Deum Saalburg 61.
Matronen Coin 19. Mercur -Ros
merta Niedaltdorf 83. Ocean us New-
castle 86.
Unsichere Fragmente: Hotten-
bach 58, Mainz 2, Niedaltdorf 84.
Noiabiliavaria: aedem subst(ruxit V)
Saalburg 61, Aiia Bingen 60, Am-
macae sive Gamaledae Maestricht 6,
Borissus Coin 75, Cassius Gesatus
Coin 75, 92. > (centurio) con. VII
Raet. eq. Niederberg 18, civitas
Silurum Caerwent 86, coh. Ill
Aqu. eq. c. R. Wimpfen 85, coh. I
Baetasiorum c. R. Barrhill 86, coh.
VIII Breucorum Remagen 31, coh. I
Flavia Remagen 31, cob. VI Ner-
vorum Rough Castle 86, cob. I Vin-
delicorufm) Coin 75, Coiedius Trever
Bingen 60, contributi Newcastle 86,
Curmillus Coin 75, Dasmenus Dasi f.
Remagen 31, de suo peculio Mainz 1,
Fron(tinu8) Mainz 73, leg. II Au-
gusta Caerwent 86, Matronae Lu-
bicae Coin 19, Metrische Grabin-
' schriften Mainz 73, neg(otiator) artis
lapidariae Coin 75 , ob] pietatem
Bingen 60, principia Rough Castle
86, proconsul provinciae Narbonen-
sis leg. Aug. pr. pr. provinciae Lu-
gudunensis Caerwent 86, Soiio Coin
75, vexillatio leg. II Aug. et leg VI.
vie. et leg. XX v. v. Newcastle 86,
vicani Aquenses Wiesbaden 46, [vi-
canis AJresacibus ? *Mainz 2.
M&nzen.
Antoninus Pius Nassenfels 207*, Nied-
altdorf 84. Constantin I. Niedalt-
dorf 84. Hadrian Nassenfels 207*.
Marc Aurel Nassenfels 207*.
Gniber.
Schwollen 3.
KlemaHertumer.
Blei: Buchschen mit Aufscbrift
Mainz 73.',
Bronze: Apollostatuette Niedaltdorf
84. LeuchterJSaalburg 61.
Glas: Flasche des Frontinns Mainz 73.
Thon: Belgische Teller Bingen|60.
Grabgefasse Schwollen 3. Scheiben
Niedaltdorf 85. Sigillata Bingen 60,
Freymuhle 20'J*.
Ziegel: Meerscheid 58. Niedalt-
dorf 84.
Mlttelalter und Neuzeit.
Grabplatte Remagen 31. Munzfund
des 17. Jhdts. Niel 59. Taufbecken-
gestell des 17. Jhdts. 15.
Fundorte.
Barrhill 86. Bermel 32. Bingen 60.
Bonn 33 Bratibach 74. Caerwent'86.
Coin 19, 20. 75. Eitzweiler 71.
Freymuhle 209*. Geimersheim 207*.
Gleichen 210*. Grossgartach 16, 43.
Hillscheid 74. Horchheim 74. Hot-
tenbach 58. Jagsthausen 210*. Ira-
sing 206*. Maestricht 6. Mainz 1,
2. 73. Nassenfels 207*. Newcastle
86. Niedaltdorf 84. Niederberg 18.
Niebl 59. Oberlahnstein 74. Pohl
208*. Regensburg 57. Remagen 31.
Rheinberg 5. Rough Castle 86
Rubenach 4. Saalburg 61. Schwol-
len 3. Theley72. Trier 44. Vallen-
dar74. WelschbUlig 45. Westhofen
17. Wiesbaden 46. Wimpfen 85.
Xanten 62.
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LitteratHr.
Ademeit, W., Siedlungsgeographie
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Espinas, G., Les finances de la com-
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nischen Vorzeit V, 1 47.
Stein, W, Hansiscbes Urkunden-
buch 48
Tafelwerk uber die rbeiniscben
Siegel vornebmlicb des Mittelalters
12.
Urkunden und Akten zur Rechts-
und Wirtschaftsgescbicbte der rbei-
niscben Stadte 12.
Vo ul lie me, E., Der Bucbdruck
Kolns bis Ende des 15. Jhdts. 66.
W i e p e n , E., Palmsonntagsprozession
und Palmesel 64.
Gelehrte Gesellschaften, Muaeen,
Vereine etc
Badische historiscbe Eommission 41.
Bayerische Akademie derWiasen-
schaften. Histor. Eommission 83.
Centralstelle fur deutsche Per-
sonen- und Familiengescbicbte 52.
Gesellscbaftfur rhein. Gescbicbts-
kunde 42
Hessen und Waldeck, historische
Eommission 51.
Monumenta Germaniae bistorica 70.
Nassau, historische Eommission 27.
Berichteratatter und Mitarbeiter.
Baldes 3, 71. Bodewig 4, 5, 18, 74.
Bruchmuller 38 Cramer 21. d. 79.
Domaszewski, v., 82, 91, 92. Fabri-
cius, E., 208*. Fabricius, W., 25,
35. Graevcn 44, 45, 59, 72. Has-
hagen80,87. Haverfield 86. Heiden-
heimer 40. Hoik 76 Jacobi 61.
Junck 88. Kaiser 7. Keussen 22,
50. KUnkenberg 75. En. 23, 24,
48. 64 Koebl 17. Kdrber 1, 2, 73
Kohl 58 Kruger 84. Kuske 89.
Lenner 20, 31, 32, 33, 47. Leon-
hard 210*. Loesch, v., 37. n. 65.
Oppermann 63, 67, 77. Oxe* 60.
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Popp 206*. Quilling 15. Riese 13,
19, 69. Ritterling 14, 39, 46, 93
Salzer 11. Scliliz 16, 43. Schuch-
hardt 208*. Schumacher 34, 85.
Steimle 209*. Steiner 62 Stein-
metz 57. Waltzing 6. Wiepen 90.
Winkelmann 207*.
Verein8nachrlehten
unter Redaktion der VereiD«vor»tand«.
Frankfurt a. M.
28-30. 53-56. 94.
Bering, S., Ueber den Buchhandler
C. F. Schwan 55
Heuer, 0., Ueber Frankfurt und die
Stadtebunde des Mittelalters 54.
Jung, R , Ueber Friedrich Maximi-
lian von Gunderrade 53.
— Ueber Frankfurter Hochgchulbe-
strebungen 1384-1866 28.
— Das regulare Militar der Reichs-
stadt etc. Frankfurt 94.
Luhe, W., Ueber Sickingen und
Frankfurt a. M 1515-23 56.
Peligsier, E, Ueber die Bestand-
teile des Frankfurter Stadtgebietes
urn 1500 29.
Riese, A., Ueber den Namen der
Romerstadt bei Heddernheim 30.
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VorrBmltche u.RSmliohe Zelt
redigiert von
Lehner, Museumsdirektor,
Korrespondenzblatt
Mlttelatter and Nenzelt
redigiert von
Archivdirektor,
KSIn.
der
Westdeutschen Zeitschrift fur Geschichte und Kunst,
zagleich Organ der historisch - antiquarischen Vereine zu Birkenfeld, Dtissel-
dorf, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Mainz, Metz, Nenss, Priim, Speyer, Trier,
Worms, sowie des anthropologischen Vereins in Stuttgart.
Januar a. Febr. Jabrgang XXII, Nr. 1 a. 2.
1903.
Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 3000 Exemplaren. Inserate a 25 Pfg. fur die
gespaltene Zeile werden von der Verlagshandlung and alien Insera ten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Uebereinknnft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljahrlich, das Korrespondenzblatt monatlich. —
Abonnementspreis 15 Mark fur die Zeitschrift rait Korrespondenzblatt, fur letz teres allein 5 Mark.
Beitrage fur die vorromische und romische Abteilung sind bis auf weiteres an Dr. Lehner (Bonn,
Prov.-Museuin), fiir Mittelalter und Neuzeit an Pref. Hansen (Koln, Stadtarchiv) zu senden.
Neue Funde.
Mainz. [Rtimlsche Funde.] Am 30. Sept.
v. J. wurde bei Kellerbauten des Herrn
Weinhandlers Jos. Harth, Bauerngasse
Nr. 11, derOberteil eines romischen Altars
mit einer bemerkenswerten, leider stark
verstummelten figurlichen Darstellung auf-
gefunden und von dem Bauherrn mit
mehreren z. T. sehr wertvollen Kleinfun-
den dem Museum geschenkt. Der Altar
besteht aus br&unlichem Sandstein und
ist jetzt noch 65 cm boch, 55 cm breit
und 33 cm dick. Der untere Teil mit
der Inschrift fehlt ganzlich, auch der
Oberteil ist stark verletzt, namentlich
ist links ein grosses Stuck abgescblagen.
Ganz oben ist der Opferteller noch er-
halten, daranter die Mitte des Kro-
nungs- Gesimses, aus einem verzierten
Dreieck bestehend. In der Mitte der
Hauptdarstellung erblicken wir Artemis
mit der Rechten den Pfeil aus dem Kdcher
holend, mit der Linken den auf dem Bo-
den stehenden Bogen beruhrend. Neben
diesem kauert ein Hund zn ihren Fussen.
Rechts neben ihr steht ein jugendlicher
Gott mit langen Locken, nackt bis auf
den uber den Riicken hangenden Mantel.
In der Rechten halt er eine Kugel, die
Linke ist auf einen fast ganz weggebroche-
nen Altar gestutzt. Zur Linken der Gott in
stand ein bartiger Gott ; erhalten ist davon
nur der Kopf. Zu ihm gehdrte vielleicht
auch ein zu ihm aufschauender Hund —
der zweite des Bildwerkes — , der jetzt
ebenfalls bis auf den Kopf verloren ge-
gangen ist. Zwei Baume von ausserordent-
lich rober Arbeit, die zu beiden Seiten
der Gottin stehen, verlegen den Ort der
Darstellung in den Wald. Uber die Deu-
tung des Ganzen wird demnachst Herr
Oberlehrer Dr. Reeb an anderer Stelle eine
ausfuhrliche Erorterung bringen.
Romische Steininschriften sind in der
letzten Zeit hier nicht zu Tage gekommen,
aber ein merkwurdiges Graffito fand sich
auf der einen Seite einer Heizkachel, die
auf dem Gebiete des Herrn Buchdruckerei-
Besitzers Theyer, Karmelitenplatz Nr. 6,
gefunden und von diesem am 14. Nov.
v. J. dem Museum iiberlassen wurde. In
grosser und tief eingeritzter Schrift liest
man darauf : Ammius Saturninus rusticus
de suo peculio histoid scribsit. histud fiir
istud ist nicht sehr auffallend, und auch
das b in scribsit wird man dem rusticus
zu gute halten dtirfen. Was den Inhalt
anlangt, so schreibt Mommsen, dem ich
eine Photographic Qbermitteln liess : nDer
Sinn kann nur sein, dass diejenige Bau-
lichkeit, in welche die Kachel eingesetzt
war, von A. S. aus seinem Vermdgen er-
richtet wurde ; dies muss der Bauherr sein,
nicht der Arbeiter, da fur diesen de suo
peculio nicht passt". Wir miissen also
annehmen, dass ein Begriff wie „hat dies
gebaut" vor histud zu erganzen ist. Die
Yerwendung von histud, wo man hoc er
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— 3 —
— 4 —
wartet, lasst vielleicht auf ziemlich spate
Zeit schliessen. Ubrigens ist auch die
Form unserer Kachel ganz ungewOhnlich.
Denn ibr Durchschnitt ist ein Quadrat
von nicht weaiger als 17 cm Seitenlange
im Lichten. Sie wurde mit mehreren an-
deren gleichartigen zosammen gefunden.
aber, wie es scheint, nicht an der Stelle
der ereten Verwendung.
Mainz. K 6 r b e r.
2. Mainz. [Rdmische Insohriften.] Spalte 34
des vorigen Jahrg. erwahnte ich zwei rdm.
Inschriften, die in den Weisenauer Stein-
bruchen zu Tage gekommen seien. Die-
selben sind jetzt mit vielen anderen dort
gemachten Funden durch die Direktion
der Cementwerke Mannheim— Heidelberg
dem Mainzer Altertumsverein hochherziger
Weise ale Geschenk uberwiesen worden.
Der eine Stein besteht aus Kalkstein und
ist jetzt noch 40 cm breit, 35 cm hoch
nnd 20 cm dick. Es ist nicht ganz die
vordere Halfte des Oberteiles eines Yier-
gottersteines. Dieser gehorte zu den-
jenigen, bei welch en ein achteckiger Auf-
satz die Vermittlung bildet zwischen dem
yiereckigen Sockel und der daraufsteh en-
den Saule. Auch von diesem achtseitigen
Teil ist etwas weniger als die Halfte er-
halten. Auf der linken Flache steht:
',NONI, auf der vorderen REG, auf der
rechten ist alles zerstort. Auf dem oberen
Sims des Yiereckigen Sockels setzte sich
die Inschrift fort: auf der linken Seite
erkennt man noch : ) A ■ EX, auf der vor-
deren 70T0 IN SVO, rechts ist auch hier
nichts mehr erhalten. Also : [Ifovi) O(ptimo)
M(aximo) et Iu\noni reg[inae ]a ex
voto in mo [pomit . . .]. Yon den auf
dem Sockel vorhanden gewesenen Gdtter-
bildern ist fast nichts mehr erhalten.
Nur erkennt man, dass sowohl vorn wie
links Gottheiten mit Lanzen oder Zeptern
dargestellt waren, also vermutlich Juno
und Minerva.
Die zweite Inschrift befindet sich eben-
falls auf einem Ealkstein-Bruchstuck. Bei
ihr ist der schlimme Erhaltungszustand
noch bedauerlicher, da sie offenbar zu
einer grosseren dffentlichen Inschrift ge-
hort. Der Stein ist jetzt noch 40 cm
breit, 25 cm hoch und 35 cm' dick; ge-
funden wurde er nach Aussage der Ar-
beiter innerhalb der Fundamente eines
Hauses. Die Unterflache ist ganz eben
und lasst darauf schliessen, dass unser
Stein auf einem anderen auflag, auf dem
der Rest der jedenfalls grossen Inschrift
stand. Leider ist auch dieser Deckstein
nicht ganz erhalten, denn links fehlt an-
gewiss wie viel ; nach rechts sind die Zeilen
aber vollstandig. Die uber der Inschrift
vorhanden gewesene Yerzierung ist vdllig
vernichtet. Was erhalten ist, lautet:
ROMANIS
RESACIBVS
NTVR
Der erste Buchstabe der zweiten Zeile
ist leider nicht ganz sicher: es scheint
ein R zu sein, doch ist P nicht vdllig aos-
geschlossen. Stand auf dem Stein RESA-
CIBVS, so ist dies wohl zu erganzen zu
ARESACIBVS, und es waren dann die
namlichen victim Aresaces hier genannt,
die auch auf der Klein - Winternheimer
Brunneninschrift (Nr. 29 meines Katalogs)
vorkommen. Leider sind be ideDenkmaler
so verstummelt, dass keines viel zur Er-
lauterung des anderen beitragen kann.
Mainz. Eorber.
Birkenfeld. [R8m. Grab bei Schwollen.] 3^
Etwa 10 km nordnorddstlich von Birken-
feld wurde auf der Gemarkung von
Schwollen im Flurbezirk „Auf der Heide"
von dem Landmann W. Bohrer im August
1902 beim Pflugen in seinem Acker ein
Grabfund aus romischer Zeit gemacht.
Er stiess auf eine mit Deckel versehene
Steinkiste, in der 3 Gefasse mit Knochen-
und Aschenresten standen; leider waren
die Gefasse nur unvollstandig erhalten.
Nur 0,50 m von der Eiste entfernt lag
flach auf dem gewachsenen Boden ein
grosser, auf 4 Seiten behauener Sandstein
von 0,90 m Lange, 0,60 m Breite und
0,35 m Hohe; auf den beiden langen
Schmalseiten zeigte er die ursprunglichen
Bruchflachen. Zwischen Eiste und Stein
fanden sich Scherben von 3 weiteren Ge-
fasssen. Der zu Eiste und Stein verwandte
gelbbraune Sandstein stammt jedenfalls
aus dem 5 km entfernten Bruche bei
Niederbrombach her. Die Steinkiste ist
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_ 5 —
0,60 m lang, .0,50 m breit und 0,30 m
hoch, die Hdhlung 0,42 m lang, 0,29 m
breit und 0,20 m hoch. Der Deckel hat
die Dachform mit Abschragung nach den
4 Seiten, ist aber ziemlich flach.
Von den 3 in der Kiste gefundenen
Gefassen konnte nur eins, ein Grabkrug-
lein, ganz zasammengesetzt werden. Bei
einer Hohe von 16,8 cm hat es eine grdsste
Weite von 12,5 cm und am Boden einen
Durchmesser von 4 cm. Der Boden ist
horizontal abgeschnitten. Das Gefass hat
Kugelform, ist aber gegen die Standflache
stark eingezogen, der Hals verjungt sich
etwas von unten nach oben, ist aber von
dem Gefassbauche durch eine eingestrichene
Furche abgesetzt. Der breite, rechtwink-
lich bezw. horizontal angefiigte Miindungs-
rand zeigt oben eine trichterfdrmige Ver-
tiefung. Vom Henkel ist nur der obere
Ansatz erhalten; er befindet sich etwas
unter dem Rande. Die Gefasswand ist
0,5—0,3 cm stark. Das Gefass ist schwach
gebrannt ; der Thon ist hellgrau, rosa an-
gehaucht; ein gelbbrauner Farbuberzug
bl&ttert leicht ab. Der gegen den schma-
len Standboden stark eingezogene Bauch
ndtigt una in Verbindung mit dem allmah-
lichen Ubergange vom Bauch e zum Halse
— der Halsansatz ist zwar nicht ganz un-
angedeutet geblieben, — das Kruglein
fruhestens dem Ende des 1. Jahrhunderts
n. Chr. zuzuweisen (vgl. Schumacher, Bonner
Jahrbticher 100, S. 107).
Das zweite Gefass, eine Urne, hat, so-
weit man es nach den vorhandenen Bruch-
stiicken beurteilen kann, in der Form
Ahnlichkeit mit der bei Koenen, Gefass-
kunde Taf. XV, 1, aus der Antoninenzeit
abgebildeten Urne. Die horizontal abge-
schnittene Standflache hat einen Durch-
messer von 5 cm, das Gefass eine Hohe
von wenigstens 21 cm. Auch diese Urne
ist nur schwach gebrannt. Der grauweisse
Thon spielt etwas ins Gelbliche. Die Ge-
fasswand ist gegen den Boden 1 cm stark
und nimmt zum Rande hin bis auf 0,5 cm
ab. Der Bauch ist gegen den Boden stark
eingezogen, der horizontal abstehende Rand
ist oben abgeflacht, unten geht er mit
leichter Wolbung in den Hals aber. Be-
ach tens wert ist die Yerzierung. Unmittel-
— 6 —
bar unter dem Halse ziehen 2 flache Riefe
um das Gefass, darunter eine flach einge-
druckte Verzierung, bestehend in zahn-
formig neben einander angebrachten Ver-
tiefungen, denen unmittelbar darunter kleine
wurfelfdrmige Vertiefungen entsprechen.
Dieselbe Verbindung von zahn- und wurfel-
fdrmigem Muster kehrt in geringem Ab-
stande, noch iiber der weitesten Ausladung
der Urne, wieder, nur dase das Wurfel-
band hier doppelt vorzukommen scheint.
— Von einem dritten, ebenfalls nicht
scharf gebrannten Gefasse aus rdtlichem
Thon war nur der Boden von 7 cm Durch-
messer und der untere Teil der Gefass-
wand erhalten. Auch hier sehen wir den
flach abgeschnittenen Standboden und die
starke Einziehung des Gefassbauches am
Fusse. — Aus den auseerhalb der Kiste
vorgefundenen Scherben war es nur bei
einem Gef&sse moglich, das Profil wieder-
zugewinnen. Es ist das eine kleine, schwarz
gefirni8ste Urne oder Becher. Der dunkel-
rote Thon ist scharf gebrannt. Das Ge-
fass war 14 cm hoch, seine Standflache,
die aber wie ein besonderer Fuss behan-
delt ist, hat 4,5 cm Durchmesser. Die
Gefasswand ist am Boden 0,6 cm, oben
0,4 cm, an der weitesten Ausladung nur
0,3 cm stark; auf der ebenfalls schwarz
gefirnissten Innenseite treten die von der
Herstellung auf der Drehscheibe herruh-
renden Gurtfunken kraftig hervor. Der
Gefassrand ist leicht nach aussen gewolbt,;
der Hals ist selbstandig gehalten, indem
er gegen den Bauch durch eine im Winkel
angeschlossene schmale Flache abgesetzt
ist. Der andere Teil der Gefasswand ist
durch eine feine Kreislinie von dem Ge-
fassbauche getrennt; unter derselben ist
der Firnis dunner aufgetragen und hat
matte Far bung, durch die der rote Kern
durchleuchtet, wahrend er daruber kraf-
tiger aufliegt und Glanz zeigt. Der Ge-
fassbauch ist durch ein doppeltes Band
von feinen, eingeglatteten Kerben verziert,
die im oberen Bande in 4, im unteren in
5 Streifen ubereinandergelegt sind. In
Technik, Form und Brand ist unser Becher
ganz gleich den „auf den Graberfeldern
der Antoninen-Epoche nirgends fehlenden
Bechern" fKoenen a. a. 0. S. 101 und
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— 7 —
8
Taf. XVI, 10), die aber auch schon in der
2. Halfte des 1. Jahrh. vorkommen (Dra-
gendorff, Bonner Jahrb. 96 und 97, S. 92).
Das Bruchstiick eines gefirnissten Bechers
mit der gleichen Kerbenverzierung und
derselben Technik and Form befindet sich
in unserer Sammlung. Es wurde bei Kira-
Sulzbach in den Fundamenten eines ro-
mischen Gebaudes gefunden. — Neben
diesem Becher fand sich noch der untere
Teil eines leicht gebrannten Gefasses von
hellrotem Thon mit abblatterndem rosa-
farbigen Uberzuge. Der flach abgeschnit-
tene Standboden hat 0,6 cm im Durch-
messer. — Schliesslich las man auch einige
Brucbstucke von einem einfachen, plumpen
Teller, ahnlich denen der mittleren Kaiser -
zeit auf (Koeoen a. a. 0. Taf. XV, 12—14).
Das Innere der Gefasswand zeigt schwarzen
Thon ; an der Oberflache ist sie innen und
aussen von einer dicken Schicht rotge-
farbten Thones uberzogen. Der Rand ist
ein wenig nach einwarts eingebogen. Durch
sorgfaltige Glattung hat der Teller eine
gewisse Ahnlichkeit mit gewdhnlicher
Terra sigillata-Ware.
Technik und Form der Gefasse machen
ps wahrscheinlich, dass das Grab auf der
Heide der ereten Halfte des 2. Jahrhun-
derts n. Chr. angehdrt. Die Fundstatte
liegt 200 m sudlich von einer alten Strassen-
linie Huttgeswaien (Hochwald)— Hammer -
stein (Nahe), die Back „ Romische Spuren"
S. 69 ff. als eine „ wahrscheinlich romische
Linie" bezeichnete. 800 m nordwestlich
von dem Grabe liegt an der erwahnten
Strasse das alte Kirchlein zum „Heiligen-
buscha. Neben der Eirche wurden vor
langeren Jahren romische Ziegel ausge-
graben, darunter Falzziegelplatten und
quadratische Hypokaustziegel; auch fand
man in geringer Entfernung einen r5-
mi8chen Handmuhlstein von Eifelbasalt in
2 Brnchstucken (Back a. a. 0. S. 70).
Birkenteld. B aides.
4 Riibenach. Bei dem Bahnbau Coblenz
— Mayen wurden von Herrn Ingenieur
Kolb vorrdmische Scherben ' be-
obachtet und gesammelt. Einige stammen
aus den Feldern von Riibenach. Sie zeigen
Radchenverzierungen am Rande und von
diesem ausgehend eine Fulle von leicht
eingerissenen Furchen am Bauche; sie
gehoren der jungeren La Tene - Zeit an.
Etwa 100 m von der Stello, wo die neue
Bahnlinie die Riibenach — Bassenheimer
Strasse kreuzt, auf der Sudseite derselben,
zeigt sich in den Boschungen des Bahn-
einschnittes zu beiden Seiten das Profil
einer Grube, die 12 m lang und in der
Mitte ca. 2 m tief ist. Sie bezeichnet
eine Wohnstatte, die nach den Gefaas-
scherben der mittleren resp. der jungeren
La Tene-Zeit angehort. Ausser den Scher-
ben fand sich noch ein Spinnwirtel, Hut-
tenlehm und Stucke von Mendiger Steinen.
Etwas naher der Landstrasse zu erscheint
das Profil einer ahnlichen Grube, die nur
wenige Eulturreste enthalt und viel leicht
das zu dem Wohnhause gehdrige Wirt-
schaftsgebaude darstellt. Auch eine 2 m
breite Eellergrube mit senkrechten Wan-
den tritt in der einen Bdschung zutage.
Da auch noch 100 m s&dlich der Wohn-
statte von Herrn Kolb Scherben gefunden
wurden, durfte rechts und links vom Bahn-
einschnitte eine grdssere Siedlung der
La Tene-Zeit liegen.
Oberlahnstein. Bode wig.
Rheinberg. Der Sekundaner Wilhelm 5
Schinitz aus Rheinberg beobachtete eben-
falls beim Bahnbau in der Nahe dieses
Ortes, 3 km nordwestlich desselben, in
der Nahe des Fittenhofes, Reste von
friihen Gefassen, die er sammelte und
mir (iberbrachte. Es ist dabei ein erhaltenea,
schlecht gebranntes Tasschen von 4 cm
Hone und 51/* cm lichter Weite an der
Offnung. Der Rand ist nur abgestrichen ;
in die abgestrichene Flache sind mit einem
Instrumente kleine Striche als Verzierung
eingeritzt. Ein grdsseres Stttck ist in
ganz unregelmassiger Weise mit Finger-
eiudriicken bedeckt und zeigt einen ge-
wellten Rand, wie das Gefass Bonner
Jahrb. 105, Taf. m, 36. Einige mit
Graphit uberzogene Scherben, sowie zwei
kleine Randstucke erinnern an Hallstatt-
gefaase. Neben den Scherben wurden
auch viele Stucke von Hiittenlehm gefunden.
Es liegen also dort in der Nahe der alten
romischen Rheinstrasse die Reste eines
Dorfes , das wahrscheinlich bis in die
Halktattzeit zuruckgeht. Nachtrftglich er-
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— 9 —
hielt ich ebendaher eine eiserne Lanzen-
spitze, die bis zur Tulle 33 cm lang ist;
diese ist grosstenteils abgebrochen. Das
Blatt ist in der Mitte verstarkt, ohne
Rippe. Dieselben Lanzen fanden sich in
den Hallstattgrabern von Salem. (Verdf-
fentl. des Earlsrnher Altertumsvereins 1899,
Heft n, Taf. IX, 32).
Oberlahnstein. B o d e w i g.
6. Mae8tricht. Im Anfang Juni das Jabres
1900 wurden in dem Keller des Bier-
braners Marres, gelegen in der Plank-
straat, drei Stucke eines Steines gefunden
mit folgender Inschrift:
AMMACAE
SIVE
GAMALEDAE
VNDI
Ammacae, give Gamaledae, . . . [Sec]undi-
[nus? faciendum curavit]. Der Name
Ammaca war schon bekannt (Brambach
538); Gamaleda ist nea.
Die Buchstaben sind sebr schon, tief
gehauen, 8 cm hoch in der 1. Zeile, 7,7
in der zweiten, 7,5 in der dritten und
etwa 5,5 in der vierten, wo sie unten ab-
gebrochen sind. Es ist wohl die monu-
mentale Schrift des 2. Jahrh. nach Ghr.
In der 1. Zeile sind alle Buchstaben ganz
erhalten; in der zweiten ist V in zwei
Teile gebrochen und von £ bleibt nur der
obere Teil. In Gamaleda ist das zweite A
auch in zwei Teile gebrochen. Siehe Mus£e
Beige, 1902, S. 447—451. Die Inschrift ist
oben, Seite 114, nur fragmentarisch und
fehlerhaft abgedruckt.
An demselben Orte wurde zu gleicher
Zeit eine Skulptur gefunden, welche zwei
Gladiatoren darstellt. Siehe Muse'e Beige,
1902, S. 451-452.
Luttich. J. P. Waltzing.
Chronik.
•j Jotef Sohmldlln, Ursprnng und Entfaltung der
habsburgischen Bechte im Oberelsass, be-
sonders in der ehemaligen Herrsehaft Land-
ser. (Studien ane dem Collegium 8apientiae
bu Freiburg im Breisgau, Band 8). Freiburg,
Charitasverband 1902. 244 S.
Seit der Zeit, da A. Schultes Studien
zur Geschichte der Habsburger in den
- 10 —
ersten drei Jahrhunderten erschienen sind,
hat sich die Forschung mit der Unter-
suchung der habsburgischen Rechte im
Oberelsass nicht mehr beschaftigt. Die
vorliegende, von einem Landesangehdrigen
gebotene Arbeit, die iiber Wesen und Ent-
faltung dieser Rechte endgiltig Elarheit
verbreiten will, ist daher an sich schon
willkommen, da sie die Aussicht eroffnet
auf erneute Priifung eines bedeutsamen
Problems. Der Yerf. ist an die Arbeit
mit dem redlichen Bemuhen herangetreten,
den Dingen auf den Grand zu gehen, und
wenn er auch die richtige Losung nicht
immer zu geben vermocht hat, so wird
man doch seinem Fleisse allseitig Aner-
kennung widerfahren lassen. Das Beste
hat er im ersten Teile geleistet, der sich
mit dem Wesen der habsburgischen Rechte
befa88t. Seine gegen Schulte gerichtete
Polemik, die in d>m Satze gipfelt, dass
die habsburgische Macbt im Oberelsass
nicht auf der Grundherrschaft nebst der
niederen Gerichtsbarkeit beruhe, ist gut
begrtindet. Denn die von Schm. herge-
stellte Besitzkarte zeigt aufs Deutlichste,
dass im Amte Landser die grosse Masse
des Bodens nicht den Habsburgern ge-
hort hat. Die ausschlaggebenden landes-
herrlichen Gerechtsame tragen durchaus
offentlichen Charakter.
Anders liegen die Dinge im zweiten
Hauptteil, der die Entwicklung zu schil-
dern versucht, welche diese Rechte der
Habsburger im Laufe der Zeiten durchge-
macht haben. Hier macht sich doch h&ufig
ein Mangel an Elarheit geltend, und wird
sich u. a. Widerspruch erheben gegen ver-
schiedene Punkte in den Darlegungen iiber
die Gerichtsverfassung und die Bedeutung
der Hartmarkgenos8en8chaft mit ihren Fol-
gerungen. Leider ist es dem Verfasser
nicht gegeben, gut und verstandlich zu
schreiben, seine Ausfuhrungen sind zum
teil sogar geradezu verworren. Auch in
anderer Hinsicht ist die aussere Form
recht unvollkommen, Ungenauigkeiten und
Druckfehler begegnen in reichlicher Menge.
Besonders die Namen der Autoren haben
darunter zu leiden: Bresslau, Clauss,
Franck, Gatrio, Henner, Kirchner, Mayer
und v. Wyss mussen sich standig oder
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- 11 —
— 12 —
nar stellenweise willkurliche Abandoning en
ihrer Namen gefallen lassen.
Strassburg i. £. Hans Kaiser.
8, P. Sander, Die reichsstadttsehe Hanshaltung Nflrn-
bergs, dargestellt auf Qrond ihrer Zastande
yon 1481—1440. Leipiig, B. J. Tenbner,
1902. 988 8.
Der Verfasser hat das Jahrzehnt von
1431—1440 herausgegriffen, „um uns zu-
nachst einmal fur einen bestimmten Zeit-
punkt den Gesamtzustand der stadtischen
Haushaltung, ihre Aufgaben und ihre Hilfs-.
. mitt el, ihre Absichten und Erfolge mdg-
lichst bis in alle Einzelheiten zu vergegen-
wartigen". Entscheidend fur die Wahl
dieses Zeitraums war neben der Reichbal-
tigkeit des Materials der Umstand, dass
wahrend desselben keine ausserordentlichen
Anforderungen infolge eines grossen Krieges
oder einer ungewdhnlichen Finanzopera-
tion an die Stadtverwaltung herantraten,
wohl aber alle diejenigen Anforderungen,
mit denen sie normaler Weise zu rechnen
hatte. In den fiinf ersten Teilen seines
Werkes giebt der Verfasser ein Bild von
den Zustanden von 1431—1440, wie wir
es so bis ins kleinste Detail bis jetzt kaum
fur eine andere deutsche Stadt im Mittel-
alter besitzen — ausser etwa f(ir Koln,
fur das die bekannten Werke von Lau,
Knipping und Stein vorliegen.
Die beiden ersten Teile enthalten eine
systematische Darstellung der Organisation
der Verfassung und Verwaltung, die sich
fur die fruheren Zeiten auf kurze Ruck-
blicke beschrankt, fiir das Jahrzehnt von
1431—1440 dagegen in der Form im AU-
gemeinen knapp, sachlich erschopfend ist.
Zahlreiche Tabellen, Eartenskizzen und
Namenslisten sind der Darstellung zur Er-
lauterung beigegeben. Der dritte Teil be-
handelt das Rechnungswesen, der vierte
die offentlichen Einnahmen, der funfte die
offentlichen Ausgaben. Die beiden letzte-
ren Teile bestehen im Wesentlichen in der
Wiedergabe der Stadtrechnungen, der Re-
gister. Einnahmen und Ausgaben sind
bier vom Verfasser systematisch nach Titeln
gruppiert und unter jedem einzelnen Titel
bei den Einnahmen die jabrlich in den
Registern gebuchten Gesamtbetrage, bei
den Ausgaben die einzelnen Posten der
Register mitgeteilt, am Schluss jedes Titels
tabellari8ch zusammengefasst. Vorausge-
schickt sind, wo das notig ist, sachliche
Erlauterungen, von denen wir die Ausfuh-
rungen fiber die Rentenverkaufe als be-
sonders interessant und lehrreich hervor-
heben l) ; erwiinscht ware hier nur noch
eine Liste der Rentenglaubiger der Stadt
gewesen s).
Da die Register Ron- und Reinertrag
nicht unterscheiden, hat der Verfasser
unter den Einnahmetiteln zunachst den
feststellbaren Rohertrag ermittelt, da der-
selbe aber unter dem wirklichen Rohertrag
oft zuruckbleibt, bei der Darstellung der
Gesamtergebnisse nicht ihn, sondern den
Reinertrag zu Grunde gelegt und daber
mit der Darstellung der Einnahmen die
Darstellung derjenigen Ausgaben verbun-
den, die wie die Einnehmerbesoldungen
der Finanzamter oder die Betriebskosten
gewerblicher Unternehmungnn dazu dienen,
den Finanzbedarf herbeizuschaffen.
Der Text und die Zahlen der einzelnen
in den Registern gebuchten Posten sind
leider aus Raumersparnis in unubersicht-
licber und nicht gerade geschmackvoller
Weise in fortlaufenden Zeilen gedruckt.
Bei den Einnahmen ware derselbe viel-
fach ganz entbehrlich gewesen, da er
haufig nur den Einnahmetitel und die Ein-
nahme8ummen enthalt (z. B. S. 351 III. Ab-
schnitt § la), die man sehr viel ubersicht-
licher in der unmittelbar folgenden tab el -
larischen Zusammenstellung findet. Die
Technik der Knippingschen Edition der
Gesamteinnahmen Kolns von 1370—92:
Zusammenstellung in ubersichtlichen Ta-
bellen und Abdruck der mitteilenswerten
Notizen der Einnahmebucher gewisser-
massen als Anmerkungen zu den 140 Ein-
nahmequellen der Tabellen erscheint da
bei weitem glucklicher. Auch erscheint es
ratsamer, wie Knipping, die Sprache der
1) S. 411 Z. 5 und 6 ▼. u., Spalte S sind die
beiden Zahlen 128 750 and 69 885 durob ein Ver-
sehen dee Setiers vertaasoht. 8. 418 Z 8 v. o.
heisst es irrtQmliob: awfllf bis dreiaehn Jahre
statt siebsehn bis achtxehn.
8) Sehr dankenswert dagegen ist die Zusam-
menstellung S. 411 Anm. 1, dnroh die naehge-
wiesen wird, dass die grossen Bentkapitalien ▼or-
wiegend in Ewigrenten, die kleinen and mittleren
vorwiegend in Leibrenten angelegt warden.
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- 13 -
Originate beizubehalten. Dagegen stellt
bei den Ausgaben die systematische An-
ordnung der einzelnen Ausgabenposten eine
wesentliche Verfeinerung der Editionstech-
nik dar, da sie die bequeme Benutzung
des wertvoilen Materials an der Hand des
Inhaltsverzeicbnisses ermoglicht und ein
Sachregister entbehrlich macht, wahrend
man z. B. noch bei der Enippingschen
Edition, in der die Ausgabebiicher noch
unverandert abgedrackt sind, gendtigt ist,
wenn man sich z. B. fiber die Hohe der
Botenlohne im Einzelnen informieren will,
die Ausgaben vgn Anfang bis zu Ende auf
die einzelnen zerstreaten diesbezfiglichen
Posten durchzusehen, da das Sachregister
bier und naturgemass auch in vielen an-
deren Fallen versagt. Die tabellarischen
Zusammen8tellungen samtlicher Einnahmen
und Ausgaben am Ende der beiden dies-
bezuglichen Teile sind wegen ihrer Uber-
sichtlickheit mustergiiltige Zusammenfas-
sungen.
Der sechste Teil hat zum Qegenstand
die Ergebnisse und Entwicklung des Stadt-
haushalts von 1377—1794, und zwar fasst
zunachst der erste Abschnitt in kurzer,
aber sehr instruktiver Weise das Ergebnis
der Finanzverwaltung von 1431—40 zu-
sammen. Der zweite Abschnitt enthalt
eine Geschichte der Stadtrechnungen so-
wie der Rechnungsmiinze und sehr wert-
volle Zusammen8tellungen iiber Geldwert
und Kaufkraft des Geldes von 1377—1794.
Im dritten Abschnitt sind die von 1377 bis
1794 mit nur wenigen Ausnahmen voll-
standig erhaltenen Register in 22 Tafeln
statistisch verarbeitet. Diese ungemein
miihevolle, zifternmassige Darstellung der
mehr als 400jahrigen Geschichte eines
Stadthaushalts dfirfte in der Litteratur bw
jetzt wohl einzig dastehen. Der vierte
Abschnitt giebt einen zwar kurzen, aber
hOchst lehrreichen Uberblick uber die Ent-
wicklung des reichstadtischen Haushalts
von 1377—1794, wahrend der funfte Ab-
schnitt in Kfirze den Zusammenbruch und
die Umge8taltung unter bairischer Herr-
schaft behandelt. Ftinf Beilagen handeln
iiber die Bevolkerungsstatistik Nurnbergs
in der 1. Halfte des 15. Jahrhunderts, iiber
Gewinn- und Yerlustberechnung fur die
— 14 —
Herstellung von Semmeln in der Zeit von
1487—62, iiber den Feingehalt der Niirn-
berger Pfennige und Kreuzer von 1394 bis
1760, aber Nurnberger Lebensmittelpreise
von 1400—1800, fiber die Lohne der Nurn-
berger Bauhandwerker von 1452—1645.
Ein Sachregister ist dank der vorzfig-
lichen Disponierung des Stoffes und dank
dem ausfuhrlichen Inhaltsverzeichnis ent-
behrlich. Dagegen ware neben dem sehr
dankenswerten Personen- noch ein Orts-
register erwiinscht geweeen. Diese flfich-
tige Inhalt8iiber8icht mag einen Begriff
davon geben, welch ungeheure Arbeit in
dem hdchet sorgfaltig gearbeiteten Werke
steckt, und eine wie wertvolle Bereiche-
rung unserer Litteratur auf diesem Gebiete
es dar8tellt.
G. Etplnat, Lea flnances de 1a commune de Douai 9.
des origlnes an XV. allele. Paris, Alph.
Pioard, 1902. 646.
Da fur Douai nur wenige Stadtrech-
nungen aus dem Mittelalter erhalten sind,
hat der Verfasser in dem vorliegenden
Werke vorwiegend die rechtliche Seite der
finanziellen Einrichtungen zum Gegenstand
seiner Untersuchungen gemacht.
Das einleitende, erste Buch behandelt
die Anfange des stadtischen Finanzwesens.
Das zweite Buch, das in zwei Teile zer-
fallt, enthalt eine Geschichte des Stadt-
haushalts im 13. und 14. Jahrhundert, und
zwar beschaftigt sich der erste Teil mit
der administrativen, der zweite Teil mit
der wirtschaftlichen Organisation dessel-
ben, wahrend der dritte Teil der Darstel-
lung der finanziellen Sondergemeinschaften
gewidmet ist. Als Anhang sind der Dar-
stellung eine Tabelle der Gesamt-Einnah-
men und Ausgaben nach den aus den
Jahren 1391—1512 erhaltenen Stadtrech-
nungen und 97 urkundliche Belege, so wie
ein topographischer Index beigegeben.
Das lehrreiche Werk, das auf eingehenden
archivalischen Studien und auf einer um-
fassenden Eenntnis der einschlagigen fran-
zosischen, belgischen und deutschen Lit-
teratur beruht, deren Ergebnisse in den
Anmerkungen zum Vergleich herangezogen
werden, bildet einen wertvoilen Beitrag
fur unsere Kenntnis auf dem Gebiet stadti-
scher Finanzwirtschaft im Mittelalter.
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10. P. Hiiber, Der Hausbalt der Stadt Hildesheim am
Ende des 14. and in der ersten Hftlfte des
15. Jabrbunderts. Leipzig, Jab n. Scbnnke,
1901. 148 8.
Die Absicht des Yerfassers war nicht
„eine blosse Verarbeitung des Zahlenma-
terials der Stadtrechnungen and eine Dar-
stelluDg der Finanzpolitik" •), sondern er
legte besonderen Wert darauf, „die oko-
nomi8che Struktur des dffentlichen Haus-
halts in einem anschaulichen Bilde dar-
zulegen". Das ist ihm denn auch auf
Grund des im Hildesheimer Urkundenbuch
gedruckt vorliegenden Materials im Ganzen
recht gut gelungen. Ein klarer Einblick
in die Hildesheimer Finanzwirtschaft wah-
rend der ersten Halfte des 15. Jahrhun-
derts wurde allerdings wohl erst auf Grund
archivalischer Forscbungen moglich sein.
Die Arbeit gliedert sich in acht Ab-
schnitte. Der erste enthalt einige ein-
leitende Bemerkungen, der zweite und
dritte geben einen Uberblick iiber das
Urkundenmaterial und das Miinzwesen,
der vierte behandelt die Finanzverwaltung.
der funfte die stadtiscben Sonderhaus-
halte, der sechste die Einnahmen, der
siebente die Ausgaben, der achte das
Schulden- und Kr edit wee en. Der Darstel-
lung sind zahlreiche Tabellen beigegeben.
11.0* Beyer, Sobuldenwesen der Stadt Breslau im
14. and 1ft. Jabrhundert mit besonderer Be*
racksiohtigung der Yereebaldang duroh
Bentenkauf. Zeitaohrlft des Vereins far
Gesohiehte nnd Altertom Sohlesiens 35. Band,
1901, p. 68 ff.«).
Der erste Abschnitt giebt eine Uber-
sicht iiber den historiscben Entwicklungs-
gang der Schuld, namentlich der Renten-
schuld, der zweite Abschnitt behandelt
das Rentenwesen nacb seiner wirtschaft-
licheD, der dritte nach seiner rechtlichen
Seite hin. Das erhaltene Material ist
sehr luckenhaft — aus dem 14. Jahrhundert
liegt nur ein Rechnungsbuch vor, aus dem
15. Jahrhundert nur drei. Einen tieferen
Einblick in das Rentenwesen ermdglichen
fur die Zeit von 1387—1418 zwei Renten-
register. Die abschriftlich iiberlieferten
Rechnungsauszuge fur die Periode von
S) Sell wohl beiaeen der xiffermassigsn Er-
gebnisse der Finanapolitik.
4) Auf diese Arbeit ist scbon Korrbl. XXI
Kr. 49 knri yerwiesen worden.
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1299—1357 sind ungenau und unvollst&n-
dig. Die Richtigkeit und Vollstandigkeit
der auf Seite 88 aufgestellten Tabelle fiber
die Entwicklung der Rentenschuld von
1337 — 1356 erscheint daher einigermassen
problematisch. Die gegenteiligen Ausfuh.
rungen des Yerfassers S. 82 Anm. 1 sind
nicht Uberzeugend *). Vielfach ist der
Yerfasser auf Schatzungen und Durch-
schnittberechnungen angewiesen , welch
letztere bei den bekanntlicb sehr starken
Schwankungen der stadtischen Budgets im
Mittelalter immer etwas prekar sind. Aber
auch abgesehen von dieser Unzulanglich-
keit des Materials sind die von dem Yer-
fasser angegebenen Zablen nicht stets zu-
verl&ssig. Die S. 82 angefuhrte Summe
des 1837—1356 zuruckgezahlten Renten-
kapitals (1612 M.) etimmt nicht mit der
Summe fiberein, die man bei der Addition
der einzelnen Posten der diesbezuglichen
Tabelle (S. 83) erhalt (1552 M.). Der
S. 82 angegebene Betrag der Renten-
schuld (6079 M.) stimmt weder mit dem
Betrag lib er ein, den man erhalt, wenn
man die letztere Tilgungssumme, noch mit
dem, den man erhalt, wenn man die erste
Tilgungssumme von der Summe der ge-
samten, in dieser Zeit aufgenommenen
Rentenschuld (7781 M.) abzieht (6229 resp.
6169 M.)f). Auch die Berechnung des
von 1357—87 aufgenommenen Leibrenten-
kapitals ist faisch (S. 86 Anm. 7); 1414 M.
Rente zu 12% kapitalisiert ergeben ein
Kapital von 11 783 M., nicht von 9300 M.,
wie dort angegben wird. Nach der Ta-
belle auf S. 88 (vgl. ib. Anm. 1) erhalt
man7) aber als Summe der verkauften
5) Die grosse Different awisoben den in dieaer
Periode gebnohten Einnahmen aus knrafriatigen
Anleiben und den Baoksahlungen fttr dieeelben
ist, wie der Yerfasser betont, „nur daduroh erklar-
lieb, dass eine ganae Beibe von Sobuldkontrabie-
rungen niobt eingetragen ist" — yielleiobt auch
dnrcb Sobreibfebler — fur Yersinsung (Ysrsugs-
xinsen) ist die Differena su bedentend. Be er-
sobeint also boobst sweifelbaft, ob die una uber-
lieferten Eintragnngen aber die Bentenaohnld
wabrend derselben Periode weniger unyolletan-
dig Bind.
6) 8. 87 wird dann die fundierte Scbuld far
1857 auf 7691 M. angegeben.
7) Der Yerfasser druokt am Ende seiner Ta-
bellen nie die Additionssummen.
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18 -
Leibrenten nicht 1414, sondern 1236,5 M.
Diese Summe zu 12 % kapitalisiert, wtirde
eine Summe von ca. 10800 M. ergeben.
Diese Ungenauigkeiten 8) sind urn so be-
dauerlicher, als die Arbeit sonst recht in-
teressante Ergebnisse und manche neue
GesichtspuDkte bietet — z. B. uber den
Gewinn der Stadt bei den Leibrenten und
uber die recbtlichen Formen fur die Wei-
terbeziebung der Erbrenten — so dass die
weitere Forschung auf diesem Gebiet sie
zu beachten und — mit Yorsicbt in Bezug
auf das Zablenmaterial — zu benutzen
baben wird.
Koln. Dr. E. Salzer.
12. Herausgabe von Urkunden und Akten
zur Rechts- und Wirtschaftsgeschlcbte der
Rheinisehen Stadte sowie eines Tatelwerkes
uber die Rheinisehen Siegel vornehmtioh
de8 Mittelalters. Die Gesellschaft fur
Rheiniscbe Geschichtskunde hat auf An-
regung des Herrn Arcbivrats Dr. llgen,
kgl. Archivdirektors in Dusseldorf, die In-
angriffnabme von zwei neuen umfassenden
Veroffentlichungenbeschlossen : Die Heraus-
gabe von Urkunden und Akten zur Rechts-
und Wirtschaft8ge8cbichte der rheinisehen
Stadte und die Edition der rheinisehen
Siegel vornehmlich des Mittelalters.
Schon die bei der Grundung der Ge-
sellschaft herausgegebene Denkschrift
uber die Aufgaben der Gesellschaft
fur rhein. Geschichtskunde hat es
als eine ihrer Hauptaufgabcn bezeichnet,
dass sie sich die Erschliessung der Quellen
zur Geschichte des Rechtslebens und der
geistigen und materiellen Kultur der Stadte
am Rhein angelegen sein lassen solle. Das
ist ja auch in Bezug auf Koln in recht
erfreulichem Masse geschehen (s. Bd. I,
III, IV, X, XVI der Publikationen), die
Bearbeitung der Aachener Stadtrechte
steht seit langen Jahren auf dem Programm
der Gesellschaft, von kleinen Stadten hat
jedoch nur Koblenz in Max Bar einen Be-
arbeiter gefunden (Bd. V und XVII der
Publikationen).
Es ist uberhaupt verwunderlich, wie
8) Drackfehler sind wohl auegesohloseen, da
die in Klammer beigefagten Snmmen des &ilber-
geheita in Beichsmark en den betreffenden Zahlen
im riohtigen Verhaltnis eteben.
wenig die Anregung, welche Gengler 1863
mit der Veroffentlichung des I. Bandes
seines Codex juris municipalis Germaniae
medii aevi gegeben hat, zunachst frucht-
bringend gewirkt hat. Freilich dies Werk,
das Regesten und Urkunden zur Verfas-
sungs- und Rechtsgeschichte der deutschen
Stadte im Mittelalter, darunter auch der
Stadte der Sch'weiz und des Elsasses brin-
gen sollte, kam als Torso auf die Welt,
well zur Bearbeitung des gewaltigen Ma-
terials die Kraft eines Mannes nicht aus-
reichte. Das fiihlte auch Gengler von
vorn herein, wie man aus seiner Vorrede
herauslesen muss, aber er hatte sich
doch keine klare Vorstellung davon ge-
macht, welche Fulle von unerschlossenem
St off zur Verfassung8- und Rechtsgeschichte
der Stadte noch in den lokalen und pro-
vinziellen Archiven schlummerte, den ein
derartig geplantes Werk nicht ausser Acht
lassen durfte. Hier mussten die der Er-
forschung territorialer, provinzialer und
lokaler Geschichte dienenden Institute und
Vereine einspringen, um durch Teilung der
Arbeit verschiedene Unternehmen ins Leben
zu rufen, welche den Anspruch auf voiles
Vertrauen mit mehr Recht erheben konn-
ten, als es dem Einzelwerk selbst des besten
Kenners der Stadtrechtsgeschichte moglich
war. Die in den letzten 25 Jahren im
deutschen Reich neu erstandenen histo-
rischen Gesellschaften und Kommissionen
fur einzelne grossere Landesteile und Pro-
vinzen — es sei nur an Baden, Sachsen
und Westfalen erinnert — haben sich denn
auch dank den lebhaften Erorterungen,
welche die Frage nach der Entstehung der
deutschen Stadtgemeinde und Stadtverfas-
sung seit den 80er Jabren hervorgebracht
hat, dieses Quellengebietes des Mittelalters
in der letzten Zeit ziemlich lebhaft ange-
nommen. Und kaum ein anderer Gegen-
stand eignet sich wie dieser zur regionalen
Behandlung. Wenn uns einmal die Stadt-
rechtsquellen einer Anzahl alterer Terri-
torien des ehemaligen deutschen Reiches
in einiger Vollstandigkeit gesammelt vor-
liegen, wird man erst erkennen, welche
weitgehende Ubereinstimmung in den
Rechtsnormen und Verfassungszustanden
der Stadte eines zusammengehorigen Land-
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20 —
schaftsgebietes zu beobachten ist, die um
so deutlicher erscheint, je naher sich die
einzelnen Orte in ihren Entwicklungssta-
dien zeitlich beriihren. Bei solcher An-
ordnung des Stoffes wird ee sich als thun-
licb herausstellen, in der Aufnahme des
gleichartigen Materials aus den von einan-
der abhangigen Stadten starke Kurzungen
vorzunehmen und so die Gesamtpublikation
erbeblich zu entlasten, ohne dass dadurch
der Yollstandigkeit in der Wiedergabe der
Quellen Eintrag geschieht.
Yon solchen Erwagungen ausgehend
hat die Gesellschaft fiir Rheiniscbe Ge-
schichtskunde den Beschluss gefasst, zu-
nachst die Stadte des Niederrheins in den
Kreis der Bearbeitung zn Ziehen, die auf
Grund der alten territorialen Einteilung
in Gruppen vereinigt werden, derart, dass
ausser den Reichsstadten Diiren, Duisburg,
Kaiserswerth, Remagen und Sinzig — Aachen
ist ebenso wie Koln ausserhalb des Rah-
men8 der Publikation gelassen — die Stadte
des Erzstiftes Koln, der Herzogtiimer Jii-
lich, Berg, Cleve, Geldern und der Reichs-
stifte und kleineren weltlichen Territorien
zu8ammengenoromen je eine Abteilung bil-
den 8ollen. Entscheidend fiir die Zuwei-
sung der einzelnen Stadt zu einer bestimm-
ten Gruppe ist der Stand der Zugehorig-
keit in der Zeit, in welcher der Ort sich
zur Stadt entwickelt hat oder dazu erho-
ben ist. So werden Rees und Xanten,
welche spater ganz oder zum Teil an Cleve
Helen, unter den Stadten des Erzstifts
Koln, Emmerich und Goch bei denen von
Geldern statt unter den clevischen Stadten
behandelt werden. Siegburg verdankt sein
Stadtrecht den Erzbischofen von Koln und
soil daher zu den Stadten des Erzstifts
gezahlt werden, wenngleich sich in spaterer
Zeit der Abt des Klosters und der Graf
resp. Herzog von Berg in die Herrschaft
tiber die Stadt teil ten.
Fiir die bedeutenderen Stadte der ein-
zelnen Territorialgruppen ist je ein beson-
ders paginiertes Heft von 10—20 Bogen
vorgesehen, deren zwei und mehrere ent-
sprechend dem Grade der Stadtrechtsver-
wandtschaft nachher einen Band ausmachen
konnen, wahrend die ganz kleinen Stadte
eines Gebietes samtlich in einen Band zu
vereinigen sind. Im Ganzen zahlen wir
am Niederrhein docb etwa 30 grossere und
in die 60 kleinere Orte, welche es wah-
rend des Mittelalters zur Bedeutung einer
Stadt gebracht haben.
Der Beginn der Bearbeitung soil mit
den Stadten des kolnischen Erzstiftes ge-
macht werden, fur die Herr Dr. Lau, zur
Zeit Assistent am Staatsarchiv Dusseldorf,
welcher sich durch sein Buch uber die
Entwicklung der kommunalen Verfassung
und Yerwaltung der Stadt Koln bis zum
Jahre 1396 auf diesem Forschungsgebiete
bereits vorteilhaft ausgezeichnet hat, ge-
wonnen worden ist. Es stent nichts im
Wege, dass gleichzeitig das Material fur
diese oder jene Stadt einer anderen Gruppe
sofort in Arbeit genommen wird, falls sich
eine geeignete Personlichkeit hierfur findet
Dass mit dem einfachen Abdruck der
Texte der Stadtrechte weiteren Kreisen
und eingehenden Studien uber das stad-
tische Leben wahrend des Mittelalters nicht
sonderlich gedient sein wiirde, liegt auf
der Hand. Es ist bei der Aufstellung des
Planes fur die Publikation das Stoffgebiet
in ahnlicher Weise wie dies schon von
Gengler fur seinen Codex juris muni-
cipalis geschehen ist und wie es auch
neuer dings von der Yereenigung tot uit-
gave der bronnen van het oude vader-
landsche recht fiir das Konigreich der
Niederlande, die in Utrecht ihren Sitz hat,
in der Abteilung „Stadrechtena, ferner von
der Historischen Kommission fiir Westfalen
in ihrer Yeroffentlichung der Rechtsquellen
(I Stadtrechte) durchgefuhrt wird, dahin
erweitert worden, dass neben den statuta-
rischen Quellen, zu deren Erganzung die
Schoffenspruche , Weistiimer , Rateproto-
kolle, Eidbiicher u. A. heranzuziehen sind,
die stadtischen Urkunden, Privilegien und
Rezesse, die gerichtlichen Urkunden und die
die offentlichen Verhaltnisse der Gemeinde
betreffenden Vertrage, ferner Schreins- und
Lagerbiicher, Biirgerbucher, Akten zur
Finanzverwaltung, Schatz- und Akziserollen,
Grutregister und Recbnungen, endlich auch
die Urkunden und Akten zur Geschicbte
der gewerblichen Genossenschaften, der
Gilden und Ziinfte Berucksichtigung zn
finden haben. Die kirchlichen Verhaltnisse
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dagegen konnen nur in soweit gestreift
werden, als sie auf die Gestaltung der
Verfassung und Verwaltung der betreffen-
den Stadt von massgebendem Einfluss ge-
wesen sind. Bei Stadten wie Wesel, Duis-
burg, Cleve u. a., von denen uns aus dem
Mittelalter eine grdssere Sammlung Rech-
nungen erhalten ist , wird man freilich
daran denken miissen, for diese besondere
Bande einzuricbten, die aber ohne grosse
Schwierigkeit dem Gesamtbestand der
Publikation eingegliedert werden konnen.
Was nun die Art der Wiedergabe der
Texte betrifft, so sollen die wichtigeren
Rechtsdenkmaler im vollen Wortiaut ab-
gedruckt werden, auch wenn sie bereits
an anderer Stelle veroffentlicht sind, wo-
hingegen aus den Stadtbuchern, Rats- und
Gerichtsprotokollen etc. nur auszugsweise
Mitteilungen zu bringen sind, und fur die
Urkunden tbunlichst die Regestenform even-
tuell mit Beibebaltung des Wortlautes der
Hauptstelle gewahlt wird. Von periodisch
gefubrten BQchern und Rollen, Schreins-
aufzeichnungen, Scbatz-, Bede-, Akzise-
und Grutregi8tern haben sicb aus kleineren
Stadten meist nur vereinzelte Proben er-
halten, die dann auch verdienen, durch den
Druck weiteren Kreisen zuganglich gemacht
zu werden. Was jedoch von archivalischem
Material nicht unmittelbar zur Auf hellung
des Rechts- und Wirtschaftslebens der be-
treffenden Stadt von Belang ist, kann nur
in der Einleitung zu jedem Heft oder Band
darstellerisch verwertet werden.
Auf eine geschichtliche Einleitung zu
den Rechtsquellen der einzelnen Stadt
glaubte die Gesellschaft aus mehreren
Grunden nicht verzichten zu konnen. Der
Bearbeiter sieht sicb in jedem Fall geno-
tigt, die fur die Geschichte der Stadt vor-
handene Uberlieferung zu sammeln und
kritisch zu prufen. Das Resultat dieser
Studien kurz zusammenzufassen, wird daher
fur ihn eine verhaltnismassig leichte Auf-
gabe sein. Es ist aber notwendig, dass
der Benutzer von Stadtrechten und stad-
tischen Statuten uber deren Entstehung
und die Bedeutung, die sie im Verhaltnis
zu den gleichartigen Produkten derselben
Gegend einnehmen, unterrichtet werde.
Und ihr Inhalt wird uns haufig erst ver-
— 22 -
standlich, wenn wir die Bedingungen, unter
denen der Ort zu einem umfangreichen
politischen und wirtschaftlichen Leben ge-
langt ist, zu uberschauen im Stande sind.
Diese Einleitungen werden an Wert ge-
winnen, wenn sie die Schicksale der ein-
zelnen Stadt in grossen Zftgen bis an die
Schwelle des vorigen Jahrhunderfs ver-
folgen.
Sachliche Erl&uterungen der Texte, er-
klarende Wortregister sind selbstverstand-
lich fur die Publikation vorgesehen.
Dass die Gesellschaft fur Rheinische
Geschichtskunde nunmehr auch die Heraus-
gabe der rheinischen Siegel des Mittel-
alters in ihr Arbeitsgrogramm auf gen om-
men hat, wird man allseitig mit Freuden
begrussen. Die Nachbarprovinz Westfalen
war ihr hierin vorangegangen. Eine Be-
arbeitung der rheinischen Siegel stellte
sich aber danach als urn so wunschens-
werter heraus, weil gerade hier die Vor-
bilder fur die westfalischen Erzeugnisse zu
suchen sind und die Rheinlande, die ihrer-
seits offenbar auf diesem Gebiete vom
Westen abhangig sind, manchen Brauch in
Sphragistik und Heraldik von jenseits der
Schelde und Maas dem ostlichen Deutsch-
land vermittelt haben.
Die Bedeutung des Siegels in der mit-
telalterlichen Diplomatik ist durch die in-
tensive Urkundenforschung der letzten Jahr-
zehnte immer mehr ans Licht getreten.
Bei einer solchen Publikation handelt es
sich aber gleichzeitig urn einen Rettungs-
akt. Viele Siegel, und darunter gerade
eine Anzahl der altesten Stucke, sind mit
der Zeit so brucbig geworden, dass sie bei
wiederholter Benutzung der Urkunde, an
der sie befestigt sind, auseinander zu.
fallen drohen. Es gilt daher, Abbildungen
derselben herzustellen, welche in mog-
lichster Treue der Nachwelt den zeitigen
Erhaltungszustand des einzelnen Stuckes
zu uberliefern vermogen und die zugleich
fur wissenscbaftliche Studienzwecke auf die
Dauer benutzbar sind. Dazu eignet sich
das Lichtdruckverfahren am besten, mit
dem auf Grund der photographischen Ein-
zelaufnahmen Siegeltafeln in Grossquart-
Format zusammengestellt werden sollen.
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24
Fur die Verteilung des Stoffes muss
natiirlich eine systematische Anordnung ge-
wahlt werden, welche in Anlehnung an die
gleichartige westfalische Publikation und
an die vom Reichsarchivar Hildebrandt be-
arbeiteten schwedischen Siegel des Mittel-
alters in folgender Weise getroffen wer-
den soil.
£s sind vier Hauptgruppen zu bilden:
die erste umfasst die Siegel der Bischofe
und Geistlichen. Von jenen kommen fiir
unsern Bezirk nur die Siegel der Erz-
bischofe yon Eoln und Trier in Betracht,
von denen, wenn moglich, samtliche Typen
wiedergegeben werden soil en. Unter den
Siegeln der Geistlichen, der Propste, Dechan-
ten und Kanoniker der Stifte, der Eomture
der Ritterorden, der Abte und Abtissinnen,
der Elostervorsteher und der Pfarrgeist-
lichkeit ist eine geeignete Auswahl zu
treffen.
Die zweiteHauptgruppe bilden die Siegel
der geistlichen Eorporationen, der Dom-
und Stiftskapitel, der Eonvente der Abteien
und Eloster, der Hospitaler, Eirchen und
kirchlichen Bruderschaften.
Wahrend die in die beiden vorgenann-
ten Gruppen zu zablenden Siegel, abge-
sehen von deren allgemeiner Bedeutung
fiir die Urkundeniehre, der kirchlichen
Eunst, sowohl was die geistliche Tracht,
die Eirchenarchitektur wie den Vorrat an
Bildtypen anlangt, manchen schatzens-
werten chronologisch meist genau bestimm-
baren Beitrag zu liefern im Stande sind,
wird die Profankunst aus der dritten Haupt-
gruppe, den Siegeln der Gerichte, der
Stadte und der Genossenschaften in den
Stadten den grossten Nutzen ziehen konnen.
Die Stadtesiegel veranschaulichen ja nicht
selten ein ganz interessant gestaltetes Bild
des ausseren Aussehens des betreffenden
Ortes im Mittelalter. Und auch die in
den Siegelbildern zum Ausdruck kommende
mittelalterliche Symbolik, die besonders
bei den Zunft- und Gildesiegeln Platz
greift, ist geeignet, uns Aufschlusse iiber
den Anschauiingskreis unserer Vorfahren
im Mittelalter zu geben.
Dazu werden auch die Siegel der vier-
ten und umfangreichsten Hauptgruppe, die
der weltlichen Personen mit ihren ver-
schiedenartigen Siegelbildern und WappeD,
in reichem Masse beitragen, vielleicht ge-
lingt es, Beispiele ausfindig zu macheD,
welche uns den Ursprung bestimmter Gat-
tungen von Siegelbildern recht deutlich
erkennen lassen. Die vierte Hauptgruppe
gliedert sich in drei Unterabteilungen : die
Siegel der Fursten, Graf en und Edelherrn,
des Adels und der Burger und Bauern.
Die der Ersteren wird man in einiger
Vollstandigkeit behandeln mussen, weil
sich in den verschiedenen Siegeln einer
furstlichen Personlichkeit nicht selten auch
deren ausseren Schicksale in Yerbindung
mit denen ihres Landes recht deutlich
wiederspiegeln. Fur die Abteilung des
Adels mussen selbstverstandlich auch die
ausgestorbenen Familien herangezogen
werden. Von jedem einzelnen Geschlecht
finden im Durchschnitt nur immer je das
alteste und am besten erhaltene einfache
Schildsiegel und daneben ein Helmsiegel
oder ein voiles Wappensiegel Aufnahme.
Fortlaufende Serien von Siegeln desselben
Geschlechts aus den verschiedensten Jahr-
hunderten werden nur als vereinzelte Bei-
spiele gegeben, urn daran die Wandlungen
der Sphragistik und Heraldik zu erlautern.
Unter den Siegeln von Burgern und Bauern
kann jedoch nur eine Auswahl getroffen
werden, doch sollen auch Siegel und Haus-
marken nicht vollstandig ausgeschlossen
bleiben.
Die Publikation braucht sich bei der
Aufnahme der Siegel nicht angstlich auf
das Mittelalter zu beschranken, sie darf
dem Siegelstempelschnitt des 16. Jahrhun-
derts eb en falls ihre Aufmerksamkeit zu-
wenden und auch fur diese Zeit Proben
dieses meist durch die Goldschmiede aus-
gelibten Eunstzweiges bringen.
Einleitende Bemerkungen sind fur jede
Hauptgruppe der Siegel vorgesehen, an die
sich die Beschreibungen der Siegel in
chronologischer und alphabetischer Folge
anreihen werden.
Der Vorstand der Gesellschaft fur
Rheinische Geschichtskunde hat fur dieses
Unternehmen einen jungen Eunsthisto-
riker, Herrn Dr. Ewald aus Koln, gewonnen,
der in der Lage ist, seine Hauptthatigkeit
in den nachsten Jahren demselben zu widmen.
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— 25 —
Eine mehrgliederige besondere, zunachst
nur aus Mitgliedern des Vorstandes ge-
bildete Kommission, der aber aber das
Recht der Zuwahl eingeraumt ist, wird
sich die Forderung des Werkes angedeihen
lassen. Es ware zu wunschen, dass ihm
auch rege Unterstiitzung aus privaten
Kreisen zu Teil wurde, dass in erster
Linie die Besitzer von Privatarchiven dem
Bearbeiter ihre archivalischen Schatze zur
Verfugung stellen mochten. Auch Hin-
weise auf vorhandene Siegelstempel, deren
ja sehr viele sich noch in den Handen
von ,Sammlern und Eunstliebhabern be-
finden, werden mitDank entgegengenommen
werden.
Miscellanea.
13. Nlcres. In CIL. XIII 10010. 1071 ist
ein Stempel aus Bordeaux ediert IVL*
NICRE. Bohn aussert sich nicht daruber,
fiihrt jedoch an, dass Jullian (durch Urn-
stellung wie es scheint) fM. Jul(ii) Ore-
(simi)' lesen will. Wozu aber eine Ande-
rung? Erganzen wir ItdfiiJ NicreftisJ:
„von Julius Nicres", oder IuL(ii) Nicre(s) :
„ Nicres, Sklave des Julius" : jedenfalls ist
Nicres ein guter Name, und zwar zunachst
der einer Civitat, namlich der von Zange-
meister (N. Heid. Jahrb. 3, 2) ermittelten
Suebi Nicretes, der Neckarsueben mit dem
Vorort Lopodunum. Ebenso wie nun
Trever, Vangio, Equester (von der col. Iul.
Equestris am Genfer See) — urn nur
einige Namen von equites singulares heraus-
zugreifen — und andere Ciritatsnamen zu
cognomina wurden, wurde es auch dieser
und bildet mittelbar eine erwunschte Be-
statigung jener Entdeckung. — Ob ubri-
gens ein M. Ant(onim) Nicer (B. J. 83,
110) auch hierhergehdrt oder ob da Niger
gemeint ist, ist nicht zu entscheiden.
Frankfurt a. M. A. Riese.
14. Der Gentilname des in der Bail insch rift
des Btfhmlnger Kastells (Limesblatt no. 32
1899 Sp. 885, jetzt auch CIL. Ill Suppl.
14370s) genannten ratischen Statthalters
Spictus Cerialis, welcher als Cerialis auch
in der Pfunzer Inschrift aus der Zeit 183
bis 186 (CIL. in 11933 und ORL. 73
Kastell PfQnz S. 27,4 Taf. XI B, 7) er-
scheint, hat Anlass zu der Vermutang ge-
geben, dass der Steinmetz irrtumlich SPICIO
statt SVLPICIO eingemeisselt habe (Limes-
blatt a. a. 0.) Dieselbe Konjektur hatte
zu dem Namen des in Codex Justin. IX 41, 1
genannten Spictus Antigonus (Prosopogra-
phia imp. rom. Ill 257. 578) auch Hirsch-
feld gemacht. Doch scheint mtr dieExistenz
dieses allerdings sehr seltenen Gentilnamens
unzweifelhaft, da er noch auf einer zweiten
ratischen Inschrift, welche, wenn ich nicht
irre, denselben Statthalter wie die Bdhminger
nennt, erscheint. In Burg bei Stein a. Rh.
in nachster N&he von dem alten Tas-
gaetium gefunden, ist sie nur durch altere
Abschriften Breitingers und Hagenbuchs
bekannt und scheint jetzt verloren. Der
uberlieferte Text (Inscr. Helv. 271) lautet :
I l. v M • R HS N o
PROSALVTE
Q_. S P I C • CRN
Ich vermute, dass in der dritten Zeile,
die das Cognomen enthaltenden Buch-
staben, in ihren unteren Teilen vielleicht
verstummelt, verlesen sind fur CERiAJ
— Ceria[lis] und sehe in dieser Person
eben den Statthalter Rations aus den
ersten Jahren des Commodus. Wir lernen
dam it das noch unbekannte Pranomen des
Mannes kennen, und bestatigt die Inschrift
weiter die von Ptolemaeus II, 12, 3 fur
seine Zeit bezeugte Zugehorigkeit der
Gegend von Tasgaetium zur Provinz
Raetia. Die Wei hung „pro salute" des Statt-
halters diirfte von einem seiner Offizialen,
etwa einem beneficiarius, herrQhren, zumal
hier hart an der Grenze gegen Oberger-
manien am Ausfiuss des Rheines aus dem
Untersee eine statio angenommen werden
darf, wenn auch die Rhein- und Donau-
provinzen verbindende Hauptstrasse wenig
sudlicher bei ad Fines (Pfien) die Pro-
vinzialgrenze uberschritt.
Wiesbaden. Ritterling.
Frankfurter Taufbecken-Gestell des 17. 15.
Jahrhunderts mit gefalschter Inschrift. Das
in */io naturlicher Grdsse hier abgebildete,
holzgeschnitzte Taufbecken-Gestell wurde
kurzlich dem st&dtischen Museum in Frank-
furt a. M. zum Eaufe angeboten. Es ist ein
im Barockstil und zwar in der besonderen
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— 27 —
Maiiier des Frankfurter Stadtschreiner-
meisters Uodeutsch gehaltenes, zweifellos
echtes Stuck. Auf einem sechsseitigen,
reich profilierten Sockel erhebt sich, yon
sechs (eine feblt) gescbnitzten und rein
dekorativen Streben u rage ben, der gedrebte,
8&ulenfdrmige Fuss, welcher den ebenfalls
sechsseitig gebildeten Taufbeckenbehalter
tragt. Dessen Deckel wird bekront von
- 28 —
sechs ahnlich geformten Streben, die je-
doch nicht nur dekorativem, sondern auch
praktischem Zwecke dienen, indem sie die
Eisenstange tragen, an welcher der Deckel
bei Vornahme der Tauf handlung emporge-
zogen wurde. Die Eisenstange ist mit
einer mehrfach profilierten, gedrehten Holz-
s&ule verkleidet, die unten in eine Art
Pinienzapfen, oben in die Taube, das Sym-
bol des beiligen Geistes, auslaufl. Fur
den Stil Undeutschs, wie er sich in deasen
„Zierratenbuch" charakterisiert, sind hier
besonders die stilisierten Vogelkopfe der
unteren Streben so wie die grotesken Mas-
ken bezeichnend, welcbe im unteren Teile
die Stossfugen des polygonalen Beckenbe-
halters verdecken. Das Becken selbst —
wohl aus Silber gearbeitet — feblt; der
Deckel ist durcb eine Beschlagzunge, die
in eine entsprechende Ose des Behalters
eingreift, sowie durch zwei beiderseits an-
gebrachte Scbnappschldsser mit diesem
verbunden.
' Der Auf bau und die Gesamterscheinung
des Taufbeckengestelles sind ausserordent-
licb grazios und gescbmackvoll ; sie mogen
urspriinglich noch wirkungsvoller gewesen
sein, zur Zeit, da die vorauszusetzende
Polychromie noch vorhanden war, die
spater abgelaugt und durcb eine gleiche
massige Uberdlung und Beizang des dun-
keln Eicbenholzes ersetzt wurde.
Das Gestell tragt zwei in das Holz ein-
geschnittene Inschriften, deren eine urn
die Miindung des Beckenbeh alters umlauft,
wahrend die andere auf die sechs Poly-
gonalseiten des Sockels verteilt ist. Die
erste Inschrift ldutet : ESSEYDENDASIE: |
MAN)V0N1GVV^EM | GEBORENWRDe \
AVSiDEMWASSER | VN)GEISTSOKAN
ER | NlTiNDASRElC^SO^C ||
Die zweite Inschrift besteht in dem
Spruche: DOMINE | CONSERVA | NOBIS
LUMEN | EVANGELii | SENATUS REI-
PUB |FRANCOFUU||
Wahrend die erstgenannte Inschrift
durchaus unverdacbtig erscheint, muss b^i
der zweiten zun&chst der Platz auffallen,
den man ihr angewiesen hat, eine Stelle,
wo sie nicht im Geringsten zur Geltung,
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— 29 —
kommt und fortwahrend der Gefahr der
Beschadigung ausgesetzt ist. Man darf
kaum annehmen, dass der Frankfurter
Senat die Beurkundong seiner Stiftung
gerade bier hatte anbringen lassen; eben-
sowenig wurde er wobl die Jahrzabl und
die Mitteilung vergessen haben, wem die
Widmung gilt. Eine genauere Untersuch-
ung ergiebt weiter, dass die zweite In-
scbrift gegenuber der ersten nicbt nur
einen ganzlich anderen, recbt modern an-
mutenden Scbnitt zeigt, sondern auch ty-
pologiscbe Verschiedenheiten, indem z. B.
der Buchstabe u dort durcb v. bier bin-
gegen durcb u wiedergegeben ist.
Wenn scbon alle die angefuhrten Um-
Btande die Ecbtbeit der zweiten Inschrift
sehr fraglich erscheinen lassen, so wird
dieselbe vollends als Falschung erwiesen
durcb die Feststellung, dass sie genau
nacb der Legende einer Frankfurter Munze
koopiert ist und zwar nacb der Aversum-
scbrift des im Jabre 1717 gescblagenen
Gedenkthalers an das zweihundertjahrige
Jubilaum der Reformation. In dem Werke
von Paul Josepb und Eduard Fellner:
Die Munzen von Frankfurt a. M. (Frank-
furt 1896) ist dieser Thaler auf Seite 319
unter Nr. 693 beschrieben und auf Tafel 28
abgebildet. Die Darstellung der Vorder-
seite zeigt eine aufgescblagene Bibel auf
einem Fels im Meere liegend, daruber das
Auge Gottes im strablenden Dreieck. Die
Umschrift, die sich ausscbliesslicb auf
dieser und auf keiner anderen Frankfurter
oder Nichtfrankfurter Munze findet, lautet :
DOMINE! CONSERVA NOBIS LUMEN
EVANGELII. Die Ruckseite tragt nur
die Schrift: IN MEMORIAM SECUNDI
IUBIL^I EVANGELICI ANNO SECU-
LARI MDCCXVII DIE 31 OCT: CELE-
BRATI SENAT. FRANCOFURT: Die
Averslegende ist fur unser Taufbecken
einfach ubernommen und zwar bat man
die Vorlage fast genau (sogar das runde u
in lumen) kopiert; nur ist das Ausrufungs-
zeichen hinter domine weggelassen und
die i und m sind nacb Analogie der obe-
ren Inschrift mit i-Punkten versehen bezw.
mit kurzen Mittelbasten gebildet.
Woher stammt nun aber auf dem Tauf-
becken der weitere Zusatz -Senatus rei-
— 30 —
pub. Francofur" ? Von dieser Munze kann
er nicht herruhren, wenn man nicbt die
Mitwirkung eines philologisch Gebildeten
dabei annebmen will, der das Senat. Fran-
cofurt. zu dem mit Rucksicht auf den
vorhandenen Raum notwendigen Senatus
reipub. Francofur. sachkundig erweiterte.
Aber sudrussiscbe Verh<nisse sind bei
uns ja glucklicherweise unbekannt, und die
Ldsung ergiebt sich auch ohne solche An-
nabme ganz ungezwuogen.
Hatte man den Gedenkthaler auf das
200jahrige Jubilaum der Reformation be-
nutzt, so lag es nahe, auch die auf die
Sakularfeier derselben geschlagene Denk-
munze zu vergleichen (Joseph- Fellner S. 209,
Nr. 332) und sie enthalt auf der Ruck-
seite die Schrift: IN MEMORIAM IVBI-
LAEI EVANGELICI ANNO SECVLARI
MDCXVII CELEBRATI SENATVS REI-
PVB FRANCOFVR. In den letzten drei
Worten haben wir die Vorlage fur den
Schlusszusatz auf dem Sockel des Tauf-
beckens, nur hat der Kopist in lobens-
werter Konsequenz auch hier die u rund
gebildet, nachdem diese Form in dem
Worte lumen gegeben war.
Gescbichte und Zweck der Falschung
sind klar. Wie in der Kegel, enthielt auch
hier die Sockelplatte des Taufbeckenge-
stelles ursprunglich uberhaupt keine In-
schrift. Nachdem man jedoch richtig er-
kannt hatte, dass daaselbe nach seinen
stilistischenEigentumlichkeiten dem Frank-
furter Stadtschreiner Undeutscb zuzu-
Bcbreiben sei, sucbte man durch eine in-
8chriftliche Bestatigung dieser Zuweisung
den Wert des Objektes zu erhohen. Und
so mus8te sich das unglucklicbe Tauf-
beckengestell selbst eine ganz il legitime
Taufe gefallen lassen.
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— 31 —
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86. September 1895
von
Felix Hettner,
arcbaol. Dirigent bei der Beiohs-Limeskommiuion.
Pr#i» SO Pfennig;.
Jacob Lint a, Yerlagsbnohhandlnng and Baohdraokerei in Trier.
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VorrSmlsoee n.R5«lteht Zslt
redigiert von
Lesser, Museumsdirektor,
■Ittslaltsr w4 lenzeK
redlgiert von
. Archivdirektor,
Kdln.
der
Westdeutschen Zeitschrift flir Geschichte und Kunst,
zngleich Organ der historisch - antiquarischen Vereine zu Birkenfeld, DUssel-
dorf, Frankfort a. M., Karlsruhe, 'Mainz, Metz, Nenss, Prtim, Speyer, Trier,
Worms, sowie des anthropologischen Vereins in Stuttgart.
MSrz.
Jahrgang XXII, Nr. 3.
1903.
Das Korrespondenzblstt eracheint in einer Auflage von 3000 Exemplaren. Inserate a 25 Pfg. far die
gespaltene Zeile werden von der Verlagshandlung und alien Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Ueberelnknnft. — Die Zeitschrift erecheint viertelj&hrlicb, das Korrespondenzblatt monatlich. —
Abonnementspreis 15 Mark flir die Zeitschrift mit Korrespondenzblatt, ftir letzteres allein 5 Mark.
|^ Beitrage fttr die vorrSmische and romische Abteilang sind bis auf weiteres an Dr. Lttiatr (Bonn,
Prov. -Museum), fiir Mittelalter und Neuzeit an Prof. Hansen (K51n, Stadtarchiv) zu senden.
Neue Funde.
16. Groasgartach. [Ausgrabiingen im Stein-
zeitgebiet.] Die hier und in den benach-
barten neolithischen Niederlassungen er-
hobenen Gesamtfunde der einzelnen Wohn-
statten an Eeramik und sonstigen Geraten
haben bekanntlich ein zwar mit Thuringer-,
Main- und Donaufunden ttbereinstimmen-
des, aber bis jetzt yon den rheinhessischen
insofern abweichendes Geprage, als die
Gefasse mit Linearrerzierung am Neckar
mit denen der verschiedenen Typen der
Sticb- und Strichverzierung in derselben
Heerdgrube zusammen gefunden worden
sind, w&hrend die Ergebnisse am Rbein
bis jetzt dort fiir getrennten Besitz dieser
verschiedenen Typen in den einzelnen
Niederlassungen zu sprechen scheinen.
Die Lage von Groasgartach abseits von
den grossen Verkehrslinien erlaubte bis-
her nur selten den Gang der Ausgrabun-
gen und deren Resultate dem Urteil mass-
gebender Fachmanner vorzufiihren , die
Gunst der Witterung im Februar gestattete
jedoch diesmal, die Grabungen einen
gro88eren Zeitraum andauern zu lassen,
so das8 es einer grdsseren Anzahl von
Forschern moglich war, der in der Woche
vorher ergangenen Einladung an ihnen zur
Verfugung stehenden Tagen zu folgen.
Erschienen sind die Herren Geh. Rat
E. Wagner von Karlsruhe, Prof. K.
Schumacher von Mainz und Prof. G.
Sixt von Stuttgart Zur Ausgrabung be-
stimmt waren: 1) Wohnstellen, deren Un-
terauchung nur Linearkeramik, 2) solche,
deren Untersuchung nur Grossgartacher
Typus ergab, und endlich solche, bei denen
schon im Probeloch Linearkeramik und
stich- und strichverzierte Typen in gleich-
massiger Mischung hervorgekommen waren.
Die Grabungen der letzten Jahre hatten
gestattet, die Grenzen des Dorfs genau
festznstellen, nachzuweisen. dass dasselbe
aus sich aneinander reihenden Einzelge-
hdften bestand, deren jedes sich in eine
aus Wohnhaus, Stall und Scheune be-
stehende Gruppe aufloste, und Teile mit
reicher Ausstattung und sorgfaltigem Bau
der Wohnstellen von anderen bescheidener
ausgefuhrten Gruppen zu unterscheiden.
Die Ausgrabung einer Reihe von Stellen,
welche nur Linearkeramik und zwar meist
wenige Stiicke unter einer Menge von un-
verziertem Gebrauchsgeschirr enthalten,
hat nun gezeigt, dass das Dorf von einem
weiten Kranz einzelstehender kleiner Hatten
von diirchschnittlich 3,5 : 4 m Grundflache
umgeben war, welche keine Wohneintei-
lung und keine Feuerstelle, dagegen regel-
massig eine grosse durchschnittlich 1,50
im Durchmesser haltende 50 cm tiefe Vor-
ratsgrube enthielten. Die Wohnschicht
des Bodens ist eine dunne und die grdssten-
teils der Linearkeramik angehorenden Ge-
fasse lassen sich haufig zu ganzen Stucken
erganzen. Sie haben sicherlich als Feld-
scheunen oder Vorratshauser fur Feld-
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— 35 —
friichte gedient. Solcher Hiitten aus den
verschiedenen Teilen des Dorfaussenge-
bietes wurden 8 immer mit dem gleichen
Resultat ausgegrabeD.
Die Ausgrabung der Wohnstellen mit
der Untersuchung nach reinem Gross-
gartacher Typus, welche mitten im reicben
Viertel des Dorfes, dem „Wasena lagen,
batten ein unerwartetes Resultat. Eine
dieser Stellen, durch ein en tiefen Strassen-
einschnitt angeschnitten, wurde der leich-
ten Ausbeute wegen zuerst in Angriff ge-
nommen. Hier fand sich nun zwischen
den Lehmbanken des Hutteninnern auf
dem Riicken liegend ein gestrecktes Skelett,
den Kopf in Westen nach Osten schauend,
dessen S chad el durch Rutschung nach der
Boschung zu leider nur in Stucken er-
halten war. Ein in Kopfnahe stehendes
Gefass vom Grossgartacher Typus war
ebenfalls zerdruckt. Tags darauf wurde
5 m vom ersten entfernt ein zweites gleich
orientiertes, gestrecktes Skelett in einem
in den Lebm eingeschnittenen 80 cm tiefen
Schachtgrab aufgefunden, das als Beigaben
1 Feuersteinmesser , eine platte runde
durchlochte Anhangescheibe und ein Ge-
fass vom Grossgartacher Typus enthielt.
Damit durfte das zur Grossgartacher Nie-
derlassung gehorende Grabfeld zun&chst
sicher festgestellt 8 ein.
Von besonderem Interesse fur die
Frage der Gleichzeitigkeit der Linear- und
stichverzierten Keramik war die mehrere
Tage dauernde Ausgrabung eines der
grossen, in diesem Fall 7 : 11 m mess en-
den Okonomiegebaude, welche Vorrats-
raume und einfache Wohnraume mit Feuer-
stelle unter einem Dach enthalten. Das
dazu gehorige Wohnhaus war schon fruher
ausgegraben worden und hatte Linear-
keramik und Grossgartacher Typus bis in
die untersten Schichten ergeben. Hier
konnte jetzt unter spezieller Leitung von
Prof. Schumacher diese Mischung der
Typen nicht nur im ganzen durch den
Schutt des eingesturzten Gebaudes ent-
standenen Detritus, sondern bei den in
die tiefsten Schichten des im Laufe langer
Wohnperioden allmahlich sich erhohenden
Huttenbodens eingetretenen Scherben nach-
gewiesen werden. Die stichverzierten
Scherben gehorten dem Grossgartacher
und der dem Rossener Grabfeld speziell
eigenen Art des Rossener Typus an. Damit
ist aufs neue wieder fur die Gegend des
mittleren Neckars die Gleichzeitigkeit des
Gebrauchs der Linearkeramik und der stich-
und 8trichverzierten Typen und damit die
Einheitlichkeit der bandkeramischen Kul-
tur zweifelsfrei nachgewiesen.
Heilbronn, Febr. 1903.
Dr. A. Schliz.
Worms. [Orel der altesten Graberfelder n.
SUdwestdeutschlands.] Vgl. Korrbl. XXI
Nr. 63 und 85. III. Ein Grabfeld der
fruhesten Bronzezeit. ImVorsommer
des verflossenen Jahres kam dem Alter-
tumeverein durch Zufall auf indirektem
Wege die Nachricht zu, dass beim Urn-
roden eines Feldes zu Weinberg, das
10 Min. westlich von Westhofen an der
nAlzeyer Strasse" gelegen ist, in geringer
Tiefe Gr&ber angetroffen worden waren.
Dass es sich urn sehr frtthe Graber handeln
mu8se, das war schon wegen ihrer oberflach-
lichen Lage und wegen der verhaltnism&ssig
weiten Entfernung vom Orte Westhofen
anzunehmen. Ein Grabfeld aus frankischer
Zeit konnte zudem nicht in Betracht kom-
men, weil ein solches dicht beim west-
lichen Ausgange des Ortes gelegen ist
Der Finder, der zugleich Besitzer des
Feldes ist, Jacob Balz VI, hatte jedoch
den Fund absichtlich verschwiegen, weil
ihm nach seiner Ansicht durch das Be-
kanntwerden desselben Unbequemlichkei-
ten bei seiner Weinbergsanlage entstehen
mussten.
Wir setzten uns trotzdem nach Er-
halten der Nachricht sofort mit ihm in
Verbindung und erhielten auch die Be-
statigung derselben. Es sollten aber, wie
er behauptete, gar keine Beigaben in den
Grabern angetroffen worden sein.
War jedoch der Besitzer vorher schon
ang8tlich besorgt wegen seiner Anlage, so
wollte er jetzt, da das ganze Feld bereits
umgerodet war und jeden Augenblick das
Einsetzen der Weinreben erfolgen konnte,
sich schlechterdings nicht dazu verstehen,
eine Untersuchung zu gestatten. Auch die
mit aller Uberredungskunst ihm schliess-
lich beigebrachte Uberzeugung, dass unter
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— 37 -
dem umgerodeten Boden sicher noch tiefer
gehende, unversehrte Graber vorbanden
8ein musBten, die, falls jetzt nicht die
Untersuchung gestattet wtirde, vielleicht
fur immer der Wissenschaft unzuganglich
. bleiben wurden, koDnte eine Sinnesande-
rung nicht herbeifiihren, auch nicht das
Anerbieten von Geld. Immer und immer
wieder betonte er, dass wegen der be-
ginnenden warmen Witterung das Ein-
setzen der Reben unmdglich weiter hinaus-
geschoben werden konne, da solche sonst
zu Grunde gingen. Da gelang es uns doch
noch in letzter Stunde, einen Aufschub
von drei Tagen zu erwirken, innerhalb
deren wir die Untersuchung vorzunehmen
uns verpfiichten muss ten.
Wir gingen nun sofort an die Arbeit
und es gelang uns auch in der be-
stimmten Zeit den ganzen unteren Teil
des GrundstuckeB, so weit sich Graber
zeigten, genau zu untersucben. Wir konn-
ten nachweisen, dass durcb das Umroden
8 Graber vollstandig zerstort wurden und
es gelang uns auch noch 6 unversehrte
aufzufinden. Es waren alle Flachgraber
von wechselnder Tiefe, von denen die
meisten in der Richtung von Nordosten
nach Sudwesten angelegt waren. Die Toten
darin waren verschieden gelagert, alle aber
als liegende Hocker bestattet.
Gleich der erste Versuchsgraben an
der westlichen Grenze des Grundstuckes
fuhrte uns auf ein Grab, das 1,20 m tief
und 1,25 m breit war. Es enthielt ein
starkknochiges mannliches Skelett von
1,85 m Lftnge. Es lag auf der linken
KOrperseite, den Kopf nach Nordosten
gerichtet. Die Arme waren stark, die
Beine nur massig gebeugt. Beigaben waren
dem Toten nicht mitgegeben worden.
Schien es demnach schwierig zu sein,
wegen des vollstandigen Fehlens von Bei-
gaben hier eine Bestimmung uber die Zu-
gehorigkeit zu einer praehistorischen
Periode zu treffen, so drangte sich mir
doch sofort beim Anblick der Grube und
des Skelettes die Uberzeugung auf, dass
ich es nur mit einem Hocker der fruhesten
Bronzezeit zu thun haben konne. Die
Ahnlichkeit mit den im Jahre 1900 auf-
gedeckten Grabern auf dem Adlerberg bei
- 38 -
Worms war sofort in die Augen springend.
Die Geraumigkeit der Grube und die
wenig strenge Hockerlage liessen mich
gleich ein Grab der Spiral-Maanderkeramik
ausschliessen und eines der nachsten Gra-
ber brachte auch alsbald die Bestatigung
dieser Ansicht.
Grab 2 erstreckte sich auch noch unter
die umgerodete Bodenschicht, allein es
war schon fruher, wahrscheinlich durch
eine Ruben- oder Kartoffelgrube, zum
grossten Teile zerstdrt worden. Nur der
durch die Erde stark zerdruckte Schadel
nebst dem oberen Teile der Wirbelsaule
und die Schlusselbeine fanden sich noch
in ihrer ursprunglichen Lage. Das Skelett
war gerade so gelagert, wie das in Grab 1.
Beigaben wurden nicht gefunden.
Grab 3 war 0,65 m tief und 0,80 m
breit. Es enthielt ein stark vermodertes
kindliches Skelett von 1,25 m Lange, das
auf der linken Edrperseite lag und von
Nordwesten nach Sudosten orientiert war.
Die Fusse zeigten nach der letzteren Rich-
tung hin. Die Beine waren ziemlich stark
gebeugt. Beigaben waren nicht mitge-
geben worden.
Grab 4 war 0,70 m tief und 0,85 m
breit. Es enthielt ein weibliches Skelett
von 1,40 m Grdsse, das auf der linken
Korperseite lag. Es war mehr direkt
von Suden nach Norden gerichtet, so dass
die Fusse nach Norden sahen. Der Kopf
war etwas nach * vorn geneigt. Auf der
Brust fand sich die auf Abbild. Fig. 1 in
Dreiachtel der natur-
lichen Grdsse darge-
stellte Nadel. Sie
zeigt eine schwarz-
lich grtine Patina^
welche vermuten
lasst, dass sie aua
Kupfer oder schwach
zinnhaltiger Bronze
besteht. Diese Form
der Gewandnadel ist
typischfur die Graber
dieser Zeitstufe in unserer Gegend. Genau
eine solche, nur mit einer etwas kleineren
Kopfplatte, fand sich auch in einem der
Graber auf dem Adlerberg. Es ist eine
sogen. Sabelnadel mit aufgerollter Kopf-
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Fig. 1.
— 40 —
platte. Zu Fussen des Skelettes stand
ein kleines gehenkeltes Gefasschen, das
aber durch die Erde ganz zusammenge-
druckt war. Die Scherben waren ausser-
dem erweicht, so dass es nicht mehr voll-
standig zusammengesetzt werden konnte.
Auf Abbild. Fig. 2 Nr. 1 sind die Scher-
Fig. 2.
ben in einem Drittel der naturlichen
Grdsse wiedergegeben. Es ist yon schwarz-
braun glanzender Farbe und mit Dreiecken,
Linien and Einkerbungen verziert. Aach
der Henkel ist an den Randern verziert.
Es tragt einen kleinen, fiachen Boden.
Grab 5 war 0,95 m tief und 1}30 m
breit. Es enthielt ein links liegendes
mannliches Skelett, das von Nordosten
nach SQdwesten orientiert war. Der Kopf
lag nach der ersteren Richtung, die Arme
waren stark gebeugt, die Beine dagegen
nur in geringem Maasse. In der Gegend
des Ruckens stand ein kleines gehenkeltes
Gefasschen von brauner Farbe, das mit
parallelen Linien verziert ist. Sein Henkel
ist nicht verziert (Abbild. Fig. 2 Nr. 2).
Das Grab warde photographisch aufge-
nommen.
Grab 6 und 7 lagen zosammen, ein
Doppelgrab bildend. Dasselbe war 1,65 m
tief und 1 m breit. Es fanden sich darin
zwei Skelette, mit den Becken so aafein-
andergelegt, dass ihre Kopfe nach ver-
schiedenen Richtungen sahen. Beide waren
gleich gross, 1,65 m. (Abb. Fig. 3). Das
untere, das einer Frau, lag auf der linken
Seite mit dem Kopfe nach Nordosten.
Uber der rechten Schulter fanden edch
zwei Enochenringe von konischer Form,
welche fur diese Graber typisch ist.
(S. Abbild. Fig. 1 in Dreiachtel natur-
licher Grdsse). Zwei gleiche Ringe fan-
den sich auch in Frauengrabern auf dem
Adlerberg. Als Fingerringe konnen sie
wegen ihrer Grdsse und Form nicht ge-
dient haben, auch wurde keiner an der
Hand gefunden ; stets liegen sie am Halse.
Reinecke sagt nun (Mitteil. d. Arithropol.
Gesellsch. in Wien XXXII. Bd. 8. 120
Anmerk. 3), es sei ihm der Nachweis ge-
lungen, dass alle diese Ringe, wie auch
„zweifelIos" die Ringe und Nadeln vom
Adlerberg, aus Elfenbein bestanden. Sicher
sei es noch nicht, ob fossiles einheimisches
oder recentes afrikanisches Elfenbein vor-
liege. (Die Schmucksachen vom Adlerberg
haben Reinecke zur Verfugung gestandeo).
Meiner Ansicht nach kann es rich aber
nicht urn fossiles Elfenbein handeln; das
ist deutlich erkennbar an der Frische des
Materiales und der leichten Durchlasrigkeit
des Lichtes an den dunnen Randpartieen.
Es konnte also nur recentes Elfenbein
oder Knochen in Frage kommen. Fur letz-
teren sprach makroskopisch schon ein ge-
wisses faseriges Aussehen, das sich bei alien
Ringen an den verschiedensten Stellen zeigte.
Ich liess nun, urn die Frage zu entschei-
den, einen Ring vom Adlerberg, der nur
zur Halfte erhalten war, daraufhin unter-
suchen. Herr Privatdocent Dr. E. Fischer
in Freiburg hatte die Liebenswurdigkeit
einen mikroskopischenDunnschliff mit vieler
Muhe anzufertigen und mir zuzusenden. Wie
er mir mitteilte, besteht nun der Ring, wie
auch das Praparat deutlich erkennen lasst,
nicht aus Elfenbein, sondern aus Knochen.
Es durfte sich demnach bei alien anderen
Stucken ebenfalls um Knochen handeln,
besonders da sie im Aussehen so vollstan-
dig einander gleichen.
Am Halse trug die Tote eine durch-
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- 41 —
— 42 —
bohrte fossile Muschel (Pectunculus obova-
tus). Uber dem Kopfe fanden sich Spuren
von Eichenholz, wie sich bei ein em Skelett
Pig. 3.
vom Adlerberg ebenfalls Reste von Eichen-
holz langs des Korpers fanden. Das zweite
Skelett dieses Grabes lag auf der rechten
Seite mit dem Kopfe nach Sudwesten und
es war im Ganzen besser erhalten als das
untere. Beigaben fanden sich bei ihm nicht.
60 cm uber der Sohle des Grabes
waren in die beiden Langswande 4 grosse
Kalksteinblocke eingelassen. Sie bildeten
die Unterlage far eine 1,50 lange, 1,25 m
breite, 0,55 m dicke und etwa 20 Zentner
schwere Ealksteinplatte, mit welcher das
Grab zugedeckt war. Man hatte also ehe-
mals damit eine Grabkaminer hergerichtet,
die mdglicherweise innen noch mit Holz
ausgekleidet war, von dem die gefundenen
£ichenholzreste herstammen konnen. Der
Eingang zu dieser Eammer muss am sud-
lichen Ende des Grabes gewesen sein,
denn dort fanden sich viele einzelne auf-
und nebeneinander liegende Kalksteine,
mit denen offenbar die Eingangs&ffhung
zugesetzt gewesen ist. Das
Ganze bildete also ein Fa-
miliengrab, in dem das zu
oberst liegende Skelett als
zweite Bestattung beigesetzt
worden war.
Grab 8 war durch die
Umrodungsarbeiten beinahe
ganz zerstdrt. Es fand sich
nur noch das eine Bein in
seiner ursprunglichen Lage.
Das Skelett war von Sud-
osten nach Nordwesten ge-
richtet.
Die Gr&ber 9—14 waren
durch diese Arbeiten voll-
standig zerstdrt worden und
es konnten nur noch die
Stellen nachgewiesen wer-
den, wo sie sich ehemals
befunden haben.
Wahrend die bis jetzt
beschriebenen Gr&ber im
vorigen Jahre untersucht
worden sind, haben wir in
diesem Jahre ein in der
Nahe, nach Sudwesten zu,
gelegenes Feld untersucht
und gefanden, dass sich
das Graberfeld nach dieser Seite bin weiter
fortsetzt. Wahrend das erstere Grund-
stuck gleich nOrdlich der Alzeyer Strasse
gelegen ist, befindet sich das jetzt unter-
suchte sudlich derselben. Es gehdrt Metz-
germeister Wechsler aus Westhofen. Dort
scheint auch die westliche Grenze des
Graberfeldes sich zu befinden, denn es
gelang uns nur noch 3 Gr&ber darin nach-
zuweisen. Es war dasselbe jedoch friiher
schon einmal zu Weinberg angelegt und
so mogen bei dieser Gelegenheit auch
schon manche Grabstatten zerstdrt wor-
den sein.
Grab 15 fand sich zum grdssten Teile
zerstdrt, nur konnte die Lage des Eopfes
festgestellt werden, der nach Nordosten
gerichtet war.
Grab 16 war 0,70 m tief, 1 m breit
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- 43 —
— 44 —
und enthielt em liegendes Hockerskelett
von 1,80 m Lange ohne Beigaben.
Grab 17 war 0,80 m tief, 1 m breit
und enthielt ein ebensolches Skelett von
1,65 m Lange, ebenfalls ohne Beigaben.
In diesem oder dem nachsten Jahre
sollen die zwischen beiden Grundstucken
liegenden Teile dee Feldes, die noch viele
Graber enthaltenk5nnen, untersucht werden.
Dieses Grabfeld von Westhofen gehort,
wie das aus seinen Funden unzweifelhaft
hervorgeht, dem altesten Abschnitte der
Bronzezeit an, genau derselben Zeit, wie
das vor zwei Jahren von uns entdeckte
Graberfeld auf dem Adlerberg bei Worms.
Im Anschluss an unseren Bericht iiber
die damalige Ausgrabung hat Reinecke
die im Museum von Mainz befindlichen
Funde aus dieser Periode zusammenge-
stellt und mit den Funden vom Adlerberg
verglichen 1). Er hat dargethan, dass
bis damah in West- und Siiddeutschland
Graberfunde aus dieser Phase der Bronze-
zeit noch nicht bekannt gewesen sind ; sie
war nur durch Depot- und Einzelfunde
belegt. Die von Reinecke beschriebenen
Graberfunde aus Rheinhessen entstammen
aber nicht systematischen Ausgrabungen,
sondern gelegentlichen Funden und konnen
sich deshalb nicht an Zuverlassigkeit mit
den Funden vom Adlerberg messen, von
denen die meisten noch in situ im Grabe
zugleich mit den Skeletten photographisch
aufgenommen worden sind9). Es bilden
diese Graber die einzigen aus dieser Pe-
riode in Siidwestdeutschland, die systema-
tisch untersucht und genau beobachtet
worden sind und die sich zu einem ganzen
Grabfeld vereinen*).
1) Korrbl. der Weetd. Zeitsohr. XIX, 81 and
8* eowie XX. 12.
8) 8. Korresp.-Bl. der Deutsohen Anthropol.
Gesellscb. Nr. 11 und 18 1900.
S) Die meisten der aus ihnen stammenden
Fundstacke sind auch in dem soeben erecbienenen
I. Heft deB Y. Bandes der Altert. aneerer beidn.
Voraelt Ton Schumacher beeohrieben and abge-
bildet worden. Bezuglioh der Fundverhaltnisse
dee Gefasses Nr. 87 mass jedoch bemerkt werden.
dass dieselben nicht riohtig angegeben sind and
deshalb eine Berichtigang am Platze ist. Aaeh
in der Maseographie fiber das Jahr 1900 8. 884,
der diese Angaben wohl entnommen sind, hat
Grunenwald (Speyer) sohon dieselbe irrige Be-
Diesem tritt nun als zweites derartiges
Grabfeld das von Westhofen hinzu und
beweist, dass, wie fur die Kenntnis der
Steinzeit, so nun auch fur die der, fruhesten
Bronzezeit, die Wormser Gegend in ganz
Siidwestdeutschland, soweit sich das bis jetzt
beurteilen lasst, am meisten Material zu
liefern im Stande sein durfte. Es scheint
namlich, dass das Grabfeld von Westhofen
noch eine grossere Ausdehnung besitzt als
das vom Adlerberg. (Das letztere war ur-
sprunglich auch grosser gewesen, ist je-
doch durch die schon seit langer Zeit
betriebene Sandgewinnung wahrscheinlich
zum grdssten Teile zerstort worden.) Es
scheint aber auch an Beigaben reicher zn
sein, so namentlich an Gefassen, was um
so mehr zu begrussen sein wird, als die
Keramik gerade dieses Zeitabschnittes noch
ausserst wenig bekannt ist.
So durfen wir denn der weiteren Auf-
deckung dieses neuentdeckten Grabfeldes
mit begriindeter Erwartung entgegensehen.
Dr. Koehl.
Niederberg bel Ehfenbreltsteln. Beim
Abgraben des Lehms in der Mostertscben
Ziegelei wurde im Februar auf dem Ge-
merkang gemaoht, deraufolge die Wohngroben
and Hockergraber des Adlerberges sich bia auf
pfalaisches Oebiet hinaber erstreoken sollen. Dem
gegenaber 1st an bemerken, dass der Adlerberg
gana in der Wormser Gemarkong, alao aaf hes-
sisohem Gebiete, liegt. Die Wohngruben linden
sioh nan aasschliesslich auf dem nordliehen Teil
desselben, wahrend s&dlioh an sie anschlieeeend
alsdann dss Grabfeld folgt Dasselbe entreekt
siob jedoch nor soweit, als das eigentliohe Platesm
reioht; auf dem ganzen sadllohen, nach der baje-
risohen Grenae an sanft abfallenden Hange wnrde
nicht ein einsiges Grab mehr gefonden. Aber erst
jenseits der am Fnsse dee Adlerberges hinaiehes-
den Malde befindet sioh die Grense, mitbin atem-
lioh weit entfernt von den am Welteaten naeh
Sttden gelegenen Grabern. Bichtig ist dagegmm,
dass noch einselne Graber anf einem Gmndsttkck
gefanden warden, das einem bayerisohen 8laats-
angehorigen, einem Bewohner von Bobenheiei..
angehort, aber auf hessisohem Gebiete gelegen
ist. Das fragliche Gefass wurde jedooh aaoh hier
nicht, sondern Ton Sandgrabenbesitaer Job Wal-
ter aus Worms apf seinem in der Wormser Ge-
markong auf dem Adlerberg liegenden Acker im
einem Hookergrabe gefanden aad nach eelner
Angabe yon ihm „einem Torabergehenden fremdeb
Manne" auf dessen dringendes Bitten bin segea
Entgelt uberlaesen, der es dann dem Musenm in
Speyer mm Gesohenk gemacht hat.
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— 45 —
biete des Lagerdorfes des Kartells ein
kleiner Altar aus TunVein gefunden. Mit
der Basis und der wenig profilierten Be-
kronung ist er 66 cm hoch und 33 cm
breit. Die Seitenwande haben keine Ver-
zierung. Die Buchstaben Bind sauber ein-
gehauen und 4 cm hoch; die in der letz-
ten Zeile etwas niedriger. Zwischen den
Buchstaben ist die Inschriftflache mit
weisser Farbe gestrichen und geglattet.
Der Altar ist mehrfach gebrochen, daher
sind einige Buchstaben in den Bruchflachen
undeuttich. Die Inschrift lautet:
i O M E T IV
NON I'REGI
N A E • TITIO
NIVSPRIM
VSXoHVIl
R A E T E CL
VMS
Ifovijo (pUrno) m(aximo) et Iunoni regvnae
Tiiionins Primus c(enturio) cohfortisj VII
Baet(orum) equ(itatae) vfotumj m(erito)
(solvit).
Der letzte Buchstabe der zweiten Zeile
ist nicht zu sehen, weil der Stein hier
etwas beschadigt ist. Das S der vierten
und das G der funften Zeile fallen in die
Bruchstelle und sind undeutlich; das
Zeichen fur centurio ist oben beschadigt.
Ob in der letzten Zeile am Ende ein S
gestanden hat, ist nicht sicher. Der Altar
lag in dem Schutte eines schlecht gebauten
Wohnhauses, also nicht an seiner ursprung-
lichen Stelle ; er wurde yon Herrn Mostert
der Goblenzer Sammlung geschenkt.
Oberlahnstein. Bode wig.
I9a Ktfln. [Matronenstein.] An der Aache-
ner Strasse in EOln ist zwischen dem neuen
Theater und der Umwallung ein Altar mit
folgender Inschrift gefunden worden und
befindet sich jetzt im Besitz des Herrn
Direktor Otto Beger daselbst:
MR. O tf S
LVBI C IS
T E R tvS
V • S • L
Der Altar ist ausser dem Sockel voll-
standig erhalten Die Matronae Lubi-
cae, denen Tertius ihn weihte, sind bis
- 46 -
jetzt unbekannt. So lit en Matronae Ly-
bicae, d. h. Libycae gemeint sein, welche
an die Matres Afrae (Ihm nr. 348) erionern
wurden ?
Frankfort a. M. A. Riese.
Ktfln. [Datlerte rtf mlsche Terracotten.] 20.
Kurzlich wurde in Koln mit anderen Terra-
cottenfragmenten die Basts einer Terra-
cottastatuette gefunden, deren Inschrift
wert ist, rasch der allgemeinen Kenntnis
vermittelt zu werden. Das Fragment be-
steht genau aus dem selben weissen feinen
Thon, wie die bekannten Fabrikate des
Vindex und Servandus1). Die Basis ist
wurfelfdrmig, innen hohl und uberhaupt
genau von derselben Beschaffenheit und
Grdsse, wie die meisten ServanduBbasen
des Bonner Museums, die Grundflache
misst 45:43 mm, die Hohe der Basis be-
tragt 38 bis 39 mm. Auf dieser Basis
befinden sich no'ch die beiden Beine der
Statuette etwa his zur Halfte der Wade,
die Fosse offenbar mit Sandalen bekleidet,
deren Verschnurung bis iiber die Endchel
reicht. Den Zwischenraam zwischen den
Beinen fullt, wie so oft, eine baumstamm-
artige Stutze aus.
Auf der Ruckseite der Basis ist nun,
genau in derselben halbkursiven Schrift,
wie auf den signierten Fabrikaten des
Servandus, folgendes in den weichen Thon
eingefurcht :
VKM ART
M A C R I N//
ET CE LSO
COS
also : (ante diem) V Kfalendas) MartfiasJ \
MacrinfoJ \ et Cdso \ cofnjsfulibus). Dies
ist aber der 25. Februar 164 n. Cbr.
Diese so ganz aussergewdhnlich genaue
Zeitangabe ist nun fur unsere Kenntnis
der Kolnischen Thonwarenfabriken von
ganz unschatzbarem Werte. Wie aus den
obigen Andeutungen hervorgeht, und wie
ich demnachst an anderer Stelle im Zu-
sammenhang nachweisen zu konnen hoffe,
kdnnen die Fabrikate des Vindex und Ser-
vandus zeitlich gar nicht von unserem
neuen Stucke getrennt werden. Nun hatte
1) Klein, Bonner Jahrb. Heft 79 B. 178 ff. and
Heft 87 B. 83 ff.
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— 47 —
Klein a. a. 0. die Fabriken dieser Kolner
Meister der zweiten Halfte des 8. Jhds.
n. Ghr. suweisen zu mussen geglaubt. Der
Hauptgrund fur diesen spaten Ansatz war,
dass sowohl Vindex als Servandus and
auch noch andere Meister in ihrer Firm en -
angabe den Namen der Stadt K61n mit
CCAA bezeichneten, also C(olonia) Cflau-
ctiaj A(ugu8toJ AfprippinensiumJ, eine Be-
zeichnung, welche bis dahin durch Munzen
des Postumus und Insehriften erst for die
Mitte des 3. Jhds. bezeugt war9).
Wir werden jetzt angesichts des nenen
Fandes gendtigt sein, amgekehrt zu lernen,
dass die Bezeichnnng bereits dem 2. Jhdt.
n. Ghr. angehdrt. Ob die protzigen Kolner
Fabrikanten aos Reklamebedurfhis fur ihren
Export — Erzeugnisse des Servandus
fanden sich in Mainz und Bingen3), des
Vindex in Trier 4), des Lucius in Worms *),
des Aelius in Mainz6) — mit der voll-
tonenden Bezeichnung ihrer „rheinischen
Metropole" dem amtlichen Sprachgebrauch
schon ein Jahrhundert vorausgeeilt waren,
ist eine kulturhistorisch interessante Frage,
die sich unwillkurlich aufdrangt, aber es
ist schliesslich auch wieder nur eine Hypo-
these, welcher jeden Tag ein neuer Fund
das Lebenslicht ausblasen kann.
Jedenfalls ist aber durch diesen gluck-
lichen Fund, der fur das Bonner Pro-
vinzialmuseum erworben worden ist, wie-
der einmal ein sehr willkommener chrono-
logischer Fixpunkt fur unsere Kenntnis
der rheinischen Eunstindustrie in romiscber
Zeit gewonnen.
Bonn. H. Lehner.
8) Mommsen, Ephem. epigr, Y 8. 173 Anm. 1.
Klein, a. a. O. 8. 169 nnten. Nisien, Colonia
Agrippinensii B. J. 98 8. 169 ff. and B. J. 108 8. 114
(io GIL. IX, 1684).
3) Korber, Maimer Iniohriften 8. Nachtrag
8. 119 Nr. 801, abgebildet Wd. Z«. XVI Taf. 17, 9.
Ein gana identitches aber better erhaltenet
Exemplar dietes Baechnt von 8«rrandut betitst
jetxt dat Bonner ProYinaiaknnteum sat der
Binger Gegend.
4) Wettd. Zs. XIX Taf. 84 Fig. 8 nnd 8. 410.
5) Weckerling, rom. Abteil. des Paulnsmn-
tenms II 8. 88 nnd Taf. XVI, 8.
6) KOrber a. a. O. 8. 118 Nr. 900.
— 48 —
Chronik.
Otto Dmhn, Oberstleutnant a. D, Die FeMzflg« *—2\.
Qermajiloue in Dentaealaad. (Ergantang^heft
XI der Wettd. Ztoehr.). Trier 1908 148 8. 6*.
Vor Erscheinen des Buches hat man
dem Vert von der Yerdffentlichung abge-
raten, weil erst die mit der Feststellimg
von Aliso eingeleiteten exakten Forschun-
gen im nordwestlichen Deutschland Auf-
schluss fiber die vorliegenden Fragen bringen
kdnnten. Ich glaube, D. ist nicht mit Un-
recht abweichender Meinung; gerade weil
endlich mit diesen Forschungen begonnen
worden ist, kann eine solche Studie als
Vorl&uferin weiterer Terrainforschung die-
nen; die Hypothese ist unentbehrlich bei
der Aufstellung eines rationellen Arbeits-
programms. Es ist naturlich, dass D. aus-
geht von den grossartigen Ergebnissen bei
Haltern; dass auch von seiten der Orts-
namenforschung der Haltern -Aliso -Hypo-
these nicht8 im Wege steht, glaubt der
Unterzeichnete im 3. Hefte dieser Ztschr,
(1902) nachgewiesen zu haben. Nach to-
pographischer Pradestination und nach den
ausgegrabenen Resten ist der Hauptromer-
platz an der Lippe eben bei Haltern. Wie
sollte sich die Erwahnung des einzigen mit
Namen genannten Lippekastells in der
antiken Litteratur auf einen anderen
Ort beziehen. So sehr D. bezuglich Hal-
tern von Hans Delbruck abweicht, der in
seiner „Gesch. der Kriegskunst" mit allem
Eifer fiir die alte Elsen-Aliso-Theorie ein-
tritt, so stimmt er doch mit ihm uberein,
und zwar mit vollstem Rechte, iu der Be-
tonung der Gelandestudien. Eine endgul-
tige LOsung der Probleme, die uns die
rdmisch-germanischen Feldz&ge stellen,
kann ebensowenig von zufalligen Funden
— auch nicht von Munzen, wie Mommsen
bezuglich Barenau meint — als von neuen
Kombinationen erwartet werden, hangt
vielmehr allein „von einer systematischen,
durch geschulte Erafte auszufuhrenden,
exakten Lokalforschung" ab. Die Varus-
schlacht verlegt D. ins Wittefeld bei Ba-
renau, aber aus anderen Grunden als
Mommsen; Idistavisus ware in der Ebene
zu suchen, die „zwischen der Weser und
dem sudostlich der Eisenbahnlinie Oeyn-
hausen-Porta sanft ansteigenden Hugel-
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49 -
- 50 -
lande lag, dessen Koppen eine Hohe von
130 m uber dem Wasserspiegel erreichen",
wahrend dann die Kampfe am Angrivarier-
wall aich etwas nordlicb, westlich von
Minden, in dem Sumpfgelande der Bastau
(parallel dem Wiehen-Hohenzuge) sich ab-
gespielt hat ten. Die pontes longi waren
eine Durchquerong der Sudspitze des ge-
waltigen Bourtanger Moores (in der Gegend
von Lingen oder von Emsbuhren). Sebr
bemerkenswert ist die Studie uber die da-
malige Schiffbarkeit der deutschen FlQese
und uber den Tiefgang der romischen
Schiffe. Ist die Berechnung dieses Tief-
ganges auch problematischer Natur, so
giebt sie so doch sehr beacbtenswerte
methodische Fingerzeige. Uberhaupt ist
die Schrift im Interesse eines lebendigen
Fortschritts der begonnenen Forschungen
durchaus wertvoll. — Wenn Koln S. 17
Golonia Agrippina genannt wird, so ist zu
bemerken, dass diese Form erst in der
spateren Zeit auftritt; die ursprungliche
Bezeichnung ist Colonia (Claudia Au-
gusta) Agrippinensis (oder Agrippinen-
sium). Druckfehler: S. 137 'Frontinius'
(statt Fr on tin us), ebenda 'Korrumption',
S. 138 'den eidbrucbwcfcen Offizier'.
Eschweiler. Franz Cramer.
22, Sauerlaad, Heinr. Volb., Urkunden and Begesten
■ur Gescnionte der Bheinlande au8 dem
Vatikanischen Archir, gesaminelt and be-
arbeitet too H. V. 8., I 1894-1886, II 18 tl
—1848 Bonn, P. Hansteins Yerlag 1908 -08
(Pnblikation XXUI der OeseUtchaft far
Bheinisohe Oeeobichttkande).
Die vorliegende Sammlung des im
VatikaniBchen Archiv beruhenden reicben
Materials fur die rheiniscbe Gescbichte in
der ersten Halfte des 14. Jbdts. umfasst
fur die 47 Jabre von 1295—1341 nicbt
weniger als 2404 Nummern, von welcben
nur etwa 400 (bauptsachlich aus den Pon-
tifikaten Bonifaz' VIII, Benedikts XI und
Clemens' V) bereits durch die Publikatio-
nen der Ecole fran^aise zu Rom und durch
die italienischen Benediktiner veroffent-
licht waren, indes leider mit erheblichen
Mangeln und teilweise recht unvollstandig,
zudem in Folge der mangelnden Register
scbwer aufzufinden. Wir werden daher
dem Herausgeber dankbar sein, dass er
8einen ursprunglichen Plan, erst mit dem
Jabre 1316 einzusetzen, aufgegeben und
auch die genannten drei Pontifikate in die
Pnblikation einbezogen hat.
Auch das Prinzip, nach welchem S.
seine Aufgabe territorial abgegrenzt hatr
ist nur zu billigen. Ausser der beutigen
Rbeinprovinz sind die ganzen Didzesen von
Kdln und Trier berucksichtigt worden, so-
mit Teile der heutigen Niederlande, West-
falens, des Qrossherzogtums und der bel-
gischen Provinz Luxemburg und sogar
noch ein Teil von Nordostfrankreich (im
alten Trierer Archidiakonat Longuion).
Die an die Grafen von Luxemburg und
von Geldern gerichteten Bullen wurden
nur, soweit sie dieses oben bezeichnete
Gebiet betrafen, tibernommen. Auch die-
jenigen allgemeinen papstlicben Ver-
fngungen, welche die £inzelurkunden oft
erst verstandlich machen, wurden einbe-
griffen.
Ton den beiden neben einander ber-
laufenden Registerreihen des Vatikanischen
Archivs, der Vatikanischen und Avigno-
neser, wurde nur die erstere berucksich-
tigt, da sich die Avignoneser Register als
schleehter erhalten und weniger inhalts-
reich erwiesen. Aus dem Eameralarchive
wurden die Abteilungen der Obligation©*
et Solutiones, sowie der Introitus et exitus
ausgezogen, dagegen auf die in den Libri
Collectoriarum enthaltenen Stucke istwegen
ihrer Veroffentlichung durch Kirsch nur
ein kurzer Hinweis gegeben. Ausserdem
hat S. noch die Instrumenta miscellanea
und die Urkunden des ebemaligen Archivs
der £ngelsburg herangezogen. Da die
papstlicben Register durchaus nicht lucken-
lo8 erhalten sind, so hat der Herausgeber
noch diejenigen grosseren Archive in
Deutschland durchforscht , in welchen
papstliche Urkunden fiir die Rheinlande
aus dieser Zeit zu erwarten waren.
Hinsichtlich der Behandlung der Einzel-
stucke bat S. ein dreifaches Verfahren
eingeschlagen. Bei wichtigen Urkunden
ist der voile Text, abgesehen von den
Eingangs- und Schluasformeln, zum Ab-
drucke gelangt, nach Umstanden auch ein
kurzes Regest zur Obersicht vorausge-
schickt ; wieder andere Urkunden sind nur
in ihren wesentlichen Teilen, die ganz un-
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— 51 —
wichtigen schematischen Urkunden nur in
kurzem Regest wiedergegeben. Fast selbst-
redend erscheint es, dass die lateinische
Sprache der Vorlagen den Regesten zu
Grunde gelegt ist, da die subtilen Unter-
schiede des Kurialstiles sich in der deut-
schen Sprache nur unvollkommen und viel-
fach mit Umschreibungen batten wieder-
geben lassen.
Leider hat der Herausgeber zur Kom-
mentierung der einzelnen Bullen nur in
sfltenen Fallen etwas bemerkt, ebenso
selten auf den inneren Zusammenhang zeitr
lich getrennter Stucke hinge wiesen. Den
ersteren Mangel entschuldigt er mit dem
ausserst unvollkommenen litterarischen
Apparat, der ihm in Rom zur Verfugung
stand; teilweise freilich bilft die Einlei-
tung diesem Ubelstande in etwa ab. Die
zusammengehdrigen Stucke kdnnen aller-
dings auch durch die dem II. Bande bei-
gegebenen eingebenden Register aufgefun-
den werden. Die Register selbst lassen
aber manches zu wunscben ubrig, wenn
auch nicht verkannt werden soil, dass ein
guter Teil der Namen durcb die Verun-
8taltuog, welche die sprach- und lokalun-
kundigen romischen Abschreiber der Ur-
kunden verschulden, nur mit Schwierig-
keiten, oft aber auch gar nicht festzustellen
gewesen. ist. Es scheint auch, dass der
Eifer des Bearbeiters im Verlaufe der
muhsamen Arbeit etwas erlahmt ist. Auf
Einzelheiten, falsche und zweifelhafte
Ortsbestimmungen, Wiederholungen u. dgl.
einzugehen, ist hier nicht der Ort. Im
grossen und ganzen ist das Register tiber-
sichtlich gearbeitet, und wird dadurch der
reiche Inhalt der beiden Bande leicht er-
schlossen. Ebenso weist ein kleineres Sach-
register eine Anzahl von sachlichen Ru-
briken auf, welche die Mannigfaltigkeit des
Inhalts deutlich erkennen lassen.
Die Hauptergebnisse seiner Edition
deutet der Heransgeber selbst in einer
knapp gefassteo Einleitung an. Die kirch-
lichen Zustande, in welche die Urkunden
einen tiefen Einblick gewabren, sind hochst
unerfreulicher Art: Wuste Pfrundenjage-
rei zumal seitens der Kurialen, Pfrunden-
haufuDg namentlich durch Angehorige des
hdheren Adels, Zunahme des Exspek-
— 62 —
tanzenwesens, Yergebung von Seelsorge-
pfrtinden an ungeeignete Personen ohne
Priesterweibe , die vwachsenden Geldan-
spruche der Kurie an den Klerus, eine
unglaubliche Yerbreitung des Konkubina-
tea unter der Geistlichkeit, wie die von S.
S. XVIII/XIX der Einleitung mitgeteilten
Thatsachen beweisen. All dies entrollt
ein ausserst dusteres Bild des Yerfalls der
Kirch e im Zeitalter des Avignoner Ezils
und der Kampfe zwischen Eirche und
Staat, denen der Yerf. eine Hauptschuld
an den Zustanden zuschreibt. Daneben
werden auch mancherlei wichtige Auf-
schliisse ftber die kirchenpolitischen Er-
eignisse gegeben, so fiber das Schicksal
der Templer und die Kampfe zwischen
Bonifaz VIII und Albert I, sowie zwischen
Johann XXII und Ludwig dem Bay em.
Besonders interessant sind die Ausfuhrun-
gen iiber das kirchenpolitische Yerhalten
des Kolner Erzbischofs Hemrich von Yirne-
burg und des Erzbischofs Balduin von
Trier, in dem S. den bedeutendsten Mann
seiner Zeit erblickt.
Koln. Keussen.
van Beurdwi, A. F., Dt handelingoii van den 23.
magistraat der stad Roermond 1590-169^,
Boermond, 1902.
Die vorliegenden Auszuge aus den
Roermonder Ratsprotokollen wollen deren
Inhalt nicht erschopfen, sondern nur die
wichtigeren Angelegenheiten und Persdn-
lichkeiten hervorheben, Uber letztere ist
ein Register beigegeben; dagegen ist das
viel erwun8chtere Sachregister nicht aus-
gearbeitet worden. Des oftern spiegeln
die Auszuge die bekannteren Zeitereig-
nisse aus der niederrheinischen Gegend
wieder. Auch tritt die Stellung R.s als
Hansestadt mehrfach hervor. Regelmassig
kehren die Namen der Studenten wieder,
welchen der Roermonder Rat eine Frei-
stelle im Kolner Hieronymus - Kolleg zu
verleihen befugt war. Kn.
HofTrnmnn, Harm. Edltr vtn, Daa Klrohenrerfaa- 24.
snngtreoht der niederla&dlschen R© formi ar-
te d bit mm Begins, der Dor dreohter National -
eynode von 1618/19. Leipiig, 1908.
Der Yerf. geht bei seiner Untersuchung
aus von der franzdsischen Synodalgesetz-
gebung, welche far die sudniederlandische
und zwar in erheblichem Umfange schon
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- 53 -
— 64 —
in den Jahren 1563 und 1564 bestimmend
war, bo dass in den eudlichen Niederlan-
den und den aus diesen hervorgegangenen
Fluchtlingsgemeinden viele von den Grand-
satzen massgebend waren, welche die
Emdener Synode 1571 nach demVorbilde
der franzosischen Discipline Eccllsiastique
aafiBtellte. Za den im letztgenannten Jahre
gebildeten drei Provinzen gehorten als
erste die in Deutachland und OstfrieBland
zerstreuten Gemeinden ; die deutschen Ge-
meinden hinwieder zerfielen in die Gruppen
Hochdeutschland und zerstreute Kirchen
im Lande Kleve, im Stift Edln und in
Aachen. Der Hauptteil der Untersuchung
stellt die innere Eirchenverfassung dar,
untersucht die Frage der kirchlichen Mit-
glied8chaft und die Organisation der Eirchen-
gewalt, wie sie sich in Gemeinde- und
Synodal verfassung ausspricbt. In Beilage 2
stellt der Verf. das Alter der von der
Edlnischen Elasse aafgestellten 'Ordeninghe
Classici Conventus' feet, welche er in das
Jahr 1573 setzt. En.
25. CbroRlk von St. JohftMleberg. Yon Pfarrer Lie.
J. Jftngst in Stettin.
Chronlk vsn Rbaunea (841-1902). Von Antonitu
Jacobs in Bhaanen. B ide Kirn an der
Nahe. Druok and Verlag von Bobert
Schleioh 1908.
An der Nahe scheint das Interesse an
der Yergangenheit der Heimat in weiteren
Volkskreisen erfreulicher Weise rege ge-
worden zu sein. 1900 erschien eine Ge-
schichte des Eirchspiels und der Burg
Bdckelheim vom Burgermeister Hahn in
Waldbdckelheim, die ich in den Quartal-
blattern des hist Vereins fur das Gross-
faerzogtum Hessen N. F. II. 875 f. be-
sprochen habe, und eine Geschicbte der
Stadt Eirn von Offermanns. Diesen reihen
sich zwei weitere solche geschichtliche
Volksbuchlein an, in denen nicht nur die
archival ischen Forschungen der Fachge-
lehrten, sondern auch der Inhalt der (noch
unbekaonten) Gemeindekisten und Pfarr-
archive und der in Privatbesitz befindlichen
Stiick e verwertet und zum Teil abgedruckt
ist, am den Ortseingesessenen ein Bild der
Yergangenheit ihrer eogeren Heimat zu
geben.
Pfarrer jQngst erz&hlt die Geschichte
des Stiftes und der Pfarrgemeinde St. Jo-
hannisberg bei Dhaun an der Nahe nach
den ihm vorliegenden Urkunden and Nach-
richten und druckt einen Bericht des Wild-
und Rheingraflichen Archivars Schott (Pri-
vatbesitz) ab, der zwar, wie der Yerfasser
nachweist, nicht durchweg richtig, aber
doch recht wichtig ist. Bei dieser Ge-
legenheit will ich bemerken, dass die Ori-
ginalurkunden des Stiftes (etwa 100 Stuck)
im Archiv der Furstlich Salm-Hontmar-
schen Rentkammer in Coesfeld auf bewahrt
werden. Einige Gemeindeordnungen und
statistische Nachrichten bilden den An-
hang des Buchleins.
Herr Jacobs bietet im ersten Teil seines
Heftes einen teilweise wortlichen Auszug
ans meiner Schrift aber das Hochgericht
Rhaunen, wozu er manchmal interessante
Zus&tze macht, die nur ein dort einhei-
mischer und ortskandiger Mann zu geben
vermag. Im zweiten Teil macht er Mit-
teilangen aus dem far die sp&tere Zeit
reichhaltigen Inhalt der Gemeindekiste,
welche auch fur die Fachgelehrten manches
enthalten durften, was im Yerein mit ahn-
lichem Material verwertet werden kann.
Dem Buchlein fehlt nur eine sacbverstan-
dige Druckkorrektur.
Darmstadt. Dr. W. Fabricius.
Nach einer vierj&hrigen , durch das 26.
Ausscheiden des einen der beiden seit-
herigen Bearbeiter verursachten Unter-
brechung ist von dem ausgezeichneten
Werk aber 'Die Baudenkmaler in Frank-
furt am Main* nunmehr die funfte
Lieferung (mit zehn Tafeln und 163
Textabbildungen ausgestattet) erschienen
(Frankfurt a. M., E. Th. Vdicker, 1902).
Sie ist bearbeitet von Rud. Jung und
Julius Hiilsen, von denen der letztere
an die Stelle des von Frankfurt verzogenen
Baurato E. Wolff getreten ist, welcher den
architektonischen Teil der ersten vier Lie-
ferungen bearbeitet hat. Die Bedeutung
dieses grossangelegten und vornehm aas-
gestatteten Werkes &ber die altere Frank-
furter Architektur ist in unserm Blatt
Bchon mehrfach gewurdigt worden (vgl.
Eorrbl. XY nr. 27, XVI nr. 7, XVII nr. 60).
Die neue Lieferung setzt die D are t el lung
der Privatbauten fort, eine fur 1903 ver-
sprochene sechste Lieferung soil dieselbe,
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— 65 —
and zugleich das ganze Werk, sum Ab-
schluss bringen. Wir behalten ans vor,
nach dem ErBcheinen der Schlusslieferong
auf die Bedeutung dieser vorbildlichen
Publikation zurackzukommen.
27. Historische Kommission fiir
Nassau.
5. Jahresbericht (1902).
Die Arbeiten der Kommission sind in
stetem Fortgang begriffen.
Der schon im vorjahrigen Jahresbericht
angeknndigte , von Herrn Archivdirektor
Dr. Meinardus su Breslaa bearbeitete
zweite Band der Nassau-Oranischen Kor-
respondenzen liegt als die vierte wiasen-
schaftliche Verdffentlichung der Kommis-
sion jetzt vor and bringt den Katzeneln-
bogischen Erbfolgestreit zum Abschloss.
Die Vorarbeiten fur das nassauische
Urkandenbach sind in diesem Berichtsjahr
von Dr. Schaas weitergefuhrt worden.
Insbesondere warden die Bestande des
Wiesbadener Staatsarchivs fur die Samm-
lung des Stoffs herangezogen.
Fur die Aasgabe der nassauischen Weis-
ttimer sind die Nachforschungen im Staats-
archiv zu Wiesbaden durch den Archiv-
direktor Dr. Wagner fortgesetzt worden,
doch ist 68 naturgemass noch nicht mflg-
lich gewesen, die Durchsicht des archiva-
lischen Materials zum Zweck einer voll-
standigen Sammlung der Weistumer zu
beenden.
Die Herausgabe des Eppsteiner Lehn-
registers ist von dem Bearbeiter, Archiv-
direktor Dr. Wagner, erheblich gefordert
worden, ihre Beendigung ist voraussicht-
lich im nachsten Jahre zu erwarten.
Die in Aussicht genommene Inventari-
sation der nichtstaatlichen Archive des
Regierungsbezirks Wiesbaden hat im Be-
richtsjahre keine Fortschritte gemacht ; es
steht aber zu hoffen, dass die auf diesem
Gebiet vorhandenen Scbwierigkeiten s*-
seitigt, und mit der Arbeit begonnen wird,
der dann die inzwischen erfolgende grdssere
Klarung der Ansichten hinsichtlich der
Methode der Inventarisation zum Nutzen
gereichen diirfte.
— 56 —
Die nassauische Bibliographie )iat im
Berichtsjahr nur wenig geftrdert werden
kOnnen, da ihr Bearbeiter, Bibliothekar
Dr. Zedler, anderweitig in Anspruch ge-
nommen war.
Vereinsnachrichten 2a
unter Redaktion der Vereinsvorstande.
Frankfurt a. M. Verein fur Ge-
schichte und Altertumskunde.
Am 30. Oktober 1902 sprach Herr Stadt-
archivar Dr. R. Jung fiber Frankfurter
Hochschulbestrebungen 1384—1866.
Frankfurt gait von jeher als eine Stadt,
deren Einwohner nur dem Gelderwerb
huldigten und keinen Sinn f fir die Pflege
der hdheren Interessen zeigten. Dieses
auf VeraUgemeinerung und Ubertreibung
einzelner Erscheinungen beruhende Urteil
kann durch die verschiedenen Bestrebun-
gen der Biirgerschaft widerlegt werden,
ihren Anstalten fiir Kunst und Wissen-
schaft die hochsten solcher Anstalten, sei
es eine Universitat fiir alle Wissenschaften,
sei es eine Hochschule fur bestimmte
Facher, hinzuzufugen. Schon 1384 machte
der Rat den Versuch, durch Yerhandlungen
in Luttich „das Studium von Paris gen
Frankfurt zu legen", ein Versuch, der sich
nach Lage der Dinge nicht auf die Ver-
legung der gesamten Pariser Universitat
in die Mainstadt erstrecken, sondern wohl
lediglich einzelne Dissidenten der in sich
gespaltenen Fakultat der Kunste bestim-
men sollte, in Frankfurt eine Hochschule
zu er rich ten. Glucklicher als Frankfurt
war Kurfurat Ruprecht von der Pfalz,
der Marsilius von Inghen fiir die Grundung
der Heidelberger Hochschule gewann.
Wenn Kirchner in seiner Frankfurter Ge-
echichte eines Universitatsprojektes um
1540 gedenkt, fiir das Gapito und Bucer
einen Plan entworfen hatten, so beruht
diese Annahme wohl auf einer irrigen Auf-
fassung der Yorschlage beider Reforma-
toren zwr Vecbesserung des Frankfurter
Schulwesens. Im 16. und 17. Jahrhundert
drang die Anschauung immer mehr durch,
dass Frankfurt nprincipaliter zu der Hand-
lung und nicht zu den studiis" bestimmt
sei; fur die Errichtung einer Universitat
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— 57 —
in Frankfurt wurde das Bedurfnis durch
neue Hochschulgrundungen immer geringer,
der Charakter der Stadt als Mess- und
Handelsplatz trat immer mehr in den
Vordergrund. Die Bestrebungen des 18.
Jahrhunderts, hier „Akademien" zu grun-
den, sahen auch von einer Universitat ab
und zielten auf die Errichtung hdherer
Lehran8talten zu besonderen Zwecken; so
das medizinische Institut Dr. Sencken-
bergs 1763, die Maler- Akademie 1767,
die Akademie der freien schdnen bilden-
den Kunste und Wissenschaften 1781. Die
beiden letzterenAnstalten kamennicht aber
die Projekte hinaus, erstere, weil ihre
Ziele fur die wenig bedeutende Kunstler-
schaft der Stadt viel zu hoch gesteckt
waren, letztere, weil der Rat far diese
haupts&chlich der hdheren Bildung des
Kaufmanns- und Handwerkerstandes ge-
widmete Akademie, deren Plan durchaus
auf den freimaurerischen Grundsatzen be-
ruhte, die Genehmigung versagte; nach
Ziel und Lehrplan hatte dieses Projekt
eine merkwurdige Ahnlicbkeit mit der 1901
ertiffneten Akademie. Rat wie Burger-
schaft standen in reichsstadtiscber Zeit
auf dem Standpunkte, dass fur solche An-
staltfen dffentliche Mittel nicht aufgewendet
werden sollen. Der Furst-Primas und
Grossherzog Earl von Dalberg dachte an-
ders. Schon 1806 war ihm von einem
Frankfurter Gelehrten J. H. von Meyer
nahegelegt worden, fur seine Hauptstadt
auch eine Universitat zu griinden; 1812
errichtete er hier, wo Senckenbergs An-
stalten und die Krankenhauser eine ge-
eignete Anlehnung boten, die medizinische
Fakultat der grossherzoglich Frankfurti-
schen Landesuniversitat , deren andere
Fakultaten ihren Sitz in Aschaffenburg
batten. Den Frankfurtern that er damit
keinen Gefallen; sie wiesen darauf hin,
dass ihre Stadt sich fur eine Universitat
nicht eigne, alle Lebensbedurfnisse seien
zu teuer, die Grossstadt zu reich an Ge-
legenheiten der Zerstreuung und Verfuh-
rung. Nach wenig mehr denn einjahrigem
Bestehen ldste nach Dalbergs Sturz das
Generalgouvernement Frankfurt diese me-
dizinisch-chirurgische Schule Anfang 1814
auf, sehr gegen den Wunsch des Freiherrn
— 68 -
vom Stein, aber sehr nach dem Wunsche
des neuhergestellten Senates, der sich mit
aller Scharfe gegen Beibehaltung der nur
franzoaische Einrichtungen nachaffenden
Anstalt aussprach. So haben chauvinistische
Abneigung und engherzige Finanzbedenken
dieser ersten Frankfurter Teiluniversitat
ein rascheB Ende bereitet; zweifellos hatte
sich aus ihr in Yerbindung mit den Kran-
kenhausern und der Senckenbergischen
Stiftung eine lebensfahige Anstalt bilden
lassen. Goethes Mahnungen an die Burger-
8chaft 1814 und 1815, jetzt auch an den
Ausbau ihrer Anstalten fur Wissenschaft
und Eunst zu denken und hierin mit den
Universitatsstadten zu wetteifern, hatten
nicht etwa die Grundung einer eigentlichen
Universitat ira Auge. Frankfurt dem Han-
del, die Univeratatastadte der Wissenschaft
— diesen Standpunkt des Senates von
1814 teilte die ganze freistadtische Zeit;
von amtlicher oder burgerlicher Seite ist
damahi keine Anregung zur Errichtung
einer eigentlichen Hochschule in Frank-
furt erfolgt. Der Plan Carrieres und
yischers 1848, die nallgemeine deutsche
freie akademische Universitat" mit vor-
wiegend philosophischem Lehrplan, unab-
hangig von Staat und Kirche, in Frankfurt
zu grunden, ging in den Herbststurmen
des Revolutionsjahree unter; auch das im
Jahre des Schiller-Jubilaums 1859 von Dr.
Otto Yolger in ahnlicher Form vorge-
schlagene Projekt der Grundung einer
freien Hochschule in Frankfurt im Gegen-
satze zu den lediglich Staat'sdiener - Bil-
dungsanstalten gewordenen Universitaten
kam im Freien Deutschen Hochstift in
ganz anderer Weise zur Ausfuhrung. Nach
der Einverleibung der Stadt in die preuss-
ische Monarchic tauchte im Herbst 1866
der Plan auf, Frankfurt durch die Errich-
tung einer Universitat wenigstens in etwas
fur den Yerlust seiner Unabhangigkeit zu
entschadigen ; in der in Offenbach erschei-
nenden Mainzeitung und im Frankfurter
Journal wurde dieser Yorschlag, dem man
an8cheinend in Berlin wenigstens anfang-
lich nicht ablehnend gegenuber stand, leb-
haft befiirwortet; zu amtlicher Behandlung
ist der Gegenstand damals nicht gekom-
men, weder in Berlin noch in Frankfurt,
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- 59 —
wo sich das Hochetift ablehnend, die Han-
del8kammer zustimmend — aber mehr fur
eine technische Hochschule — geaussert
hatten. 1892 forderte 0. Kanngiesser in
seiner Denkschrift „ Frankfurt 8 Gegenwart
und nachste Zukunft" mit allem Nach-
druck die Grundung einer Universitat
Frankfurt; dieser Yorschlag fuhrt in den
Kreis der modernen Akademie-Bestrebun-
gen, in den der Vortrag nicht eintreten
sollte.
29. Am 20. November hielt Herr Professor
Dr. E. Pelissier einen Vortrag fiber die
Be8tandteilede8[recht8maini8chen]
Frankfurter Stadtgebiets urn 1500.
War die Physiognomic des Stadtgebiets im
Mittelalter starken Veranderungen unter-
worfen gewesen, so trat, nach dem Ausbau
der zweiten Stadterweiterung, dem Auf-
hdren der grosseren Rodungen und der
Vollendung der Landwehr, gegen 1500 ein
verhaltnismassiger Stillstand ein, dem erst
nach 300 Jahren die Umgestaltungen am
Ende des 18. Jahrhunderts und dann die
noch grower en unserer Tage ein Ende
machten. Der Boden, in seinen grossen
Formen seit der Urzeit wenig verandert,
besteht aus der durch mehrere Einscbnitte
gegliederten HOhe, die ala letzter Aus-
laufer des Vogelsbergs gelten kann, und
der von alten Flusslaufen durchzogenen
Ebene an Main und Nidda. Verglichen
mit der Gegenwart war die Landschaft
sehr wasserreich, wie die fischreichen
Gr&ben der Briiche und ihrer Verzweigun-
gen, die ansehnlichen Seeen und die zahl-
reichen, in vieler Hinsicht interessanten
Brunnen in Feld und Wald beweisen. Die
Yerteilung von Feld und Wald hat mit
der Dichtigkeit der Besiedelung geschwankt.
Schon die Erbauer unserer Hugelgraber
mussen im Urwald gerodet haben, jeden-
falls da, wo die Grabergruppen liegen.
Zur Rdmerstadt bei Heddernheim gehdrte
eine aosehnliche Feldmark, eine kleicere
zur Ansiedelung auf der Dominsel. Nach-
dem in der alemannischen Periode mit
dem Ruckgang der Bevdlkerung der Wald
wieder zugenommen, entstand nach der
frankischen Okkupation, durch welche unser
Gebiet ein Teil des nordlichsten Abschnitts
des Konigsforstes Dreieich wurde, so wo hi
— 60 —
das Kdnigsgut an der Mainfurt, der Kern
der altesten Stadt, als auch die Ansiede-
lungen in der Umgegend, aus denen her-
nach die Ddrfer erwuchsen. Indem nun
Frankfurt mit seinen Hdfen, sowie die
Ddrfer, in den Konigswald h in ein rodeten,
blieben allmahlich nur Waldstreifen ubrig,
als Grenzen zwischen den Siedelungen;
sie gehOrten dem Konig, wurden aber von
den Nachbarn gemeinsam genutzt. Als
nach Erldschen des kdniglichen Eigentams
am Walde — ein Vorgang, der sich auf
dem rechten Mainufer viel fruher ab-
spielte, als auf dem linken — die Wald-
reste in den Besitz der Gemeinden kamen,
trat an Stelle der gemeinsamen Nutsung
teilweise ein Condominium, meist aber wobl
eine reinliche Aufteilung der Waldreste.
Letzter es war ein Hauptfaktor bei der
Ent8tehung der Grenzlinien, die sich mit
grosser Zahigkeit bis in die neueste Zeit
erhalten haben. Die Frankfurter Hoheits-
grenze urn 1500 war von der urn 1900
nur in unwesentlichen Stucken verschieden.
Beim Feldbau herrschte im Mittelalter
das Dreifeldersystem. Die drei gesonder-
ten Felder lassen sich noch heute in den
Feldmarken von Frankfurt, Sachsenhausen,
Riedern und Bornheim erkennen. Wahrend
nun fruher Frankfurt und die benach-
barten Hdfe ohne RQcksicht auf einander
ihre Feldmarken nach dem genannten
System bebauten, begann man seit Voll-
endung der Landwehr, die, obgleich sie
auf weite Strecken hinter der Grenze zu-
rQckblieb, allmahlich von den Nachbarn
als die eigentliche Grenze der Frankfurter
Hoheitorechte betrachtet wurde, alles inner-
halb 'der Landwehr gelegene Ackerland
der Stadt und der Hdfe nach einem ein-
heitlichen Plane zu bewirtschaften. Zeug-
nis ist die Brachfeldordnung von 1504.
Nach ihren durch andere Urkunden zu er-
g&nzenden Angaben waren innerhalb der
Landwehr brachpflichtig die drei Fel-
der: Galgen-, Rieder- und Friedbergerfeld ;
brachfrei alles iibrige. Hierzu gehort
ausser den beiden Mainwiesen und den
Bruchen : 1) die schon 1350 von Baldemar
von Peterweil beschriebenen Garten vor
der nordlichen Stadtmauer ; 2) ein grosses
westliches brachfreies Gelande mit
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- 61 —
— 62 —
den Unterabteilungen : Sand, Linden, Affen-
stein, Holzhausens und Stallburgs Ode,
Leimenrode, Zeisael u. 8. w. ; 3) ein kleines
dstliches brachfreies Gelande; 4)
der Riederberg, d ess an Grenzen 1487 ge-
nau bekannt sind; 4) ein Rest im Osten,
dessen Hauptstuck eine Weide, die Dick -
nit, bildete. In 4) herrschte am 1600 aus-
schliesslich, in 3) uberwiegend Weinban,
in 5) Ackerbau. In alien Teilen ist far
noch fruhere Zeit starke Bewaldnng nach-
zuweisen, deren Reste z. T. erst im 18
Jahi-b. verschwunden sind. Ausserhalb
der Landwehr, wo Bracbfreibeit herrschte,
lag im Norden der Diebsgrnnd, an das
Friedberger Feld anschliessend ; im Osten
zwei Drittel der Riederhdfer Terminey;
im Westen betrachtliche Teile des Gut-
leuthofer und des Hellerhofer Gelandes,
sowie das ganze Gelande des Hofes Reb-
stock. Nachdem Redner auch die Bestand-
teile des Riederhofes und der Bornheimer
Terminey kurz besprochen, versuchte er
an der Hand von Argumenten, die meist
der Art des Anbaues entnommen waren,
fur die Zeit der Urbarmachung der ver-
schiedenen Gebietsteile folgende Reihen-
folge aufzustellen : 1. die drei Felder;
2. Garten ; 3. dstliches ; 4. westliches bracb-
freies Gelande; 4. Riederberg; 5. dstliche
Gegend. Die erste Anlage der drei Felder
ist aller Wahrscheinlichkeit nach gleich-
zeitig. Doch fallt auf, dass, wahrend
Galgen- und Riederfeld gleich an der Stadt-
mauer beginnen, das Friedberger Feld
von dieser durch die breite Zone getrennt
wird, fur welche fruhere Bewaldung nach-
gewiesen ist Manches legt die Erwagung
nahe, ob nicht das Friedberger Feld zu
einem sehr alten Rodungsgebiete gehort,
das sich an den Diehsweg anlehnte. Eine
Wandkarte in grossem Massstabe veran-
echaulichte die Ausfahrungen des Redners.
30, Am 4. Dezember sprach Herr Professor
Dr. A. Riese fiber den Nam en der
Rdmerstadt bei Heddernheim.
Fruhere Zeiten nannten sie — wohl
nur wegen des ahnlichen Klanges von
'Heddern' — Hadriani viUa oder castrum
(so besonders Pater Fuchs 1771), eine
Meinung, die noch nicht ganz ausgestor-
ben ist und die auch durch die Ana-
logic anderer Stadtnamen (Forum Hadriani-
Voorburg in Holland)1) und der durch
G. Wolffs Forschungen hervorgetretenen
Bedeutung der hadrianischen Zeit far diese
Stadtanlage sogar einige Starkung empfing,
die jedoch aber ganz unbeglaubigt ist.
Novus vicu8 (so Habel) ist nur ein auf
zwei Inschriften benannter Stadtteil, und
"Aqxovvov (d. h. Ad Taunum), welches
Ptolemaeus 10 geogr. Minuten ostlich von
Mavviaxov verlegt, passt dieser Lagebe-
stimmung nach, da Marziontov Wiesbaden
(oder Kastel?) ist, vielmehr auf das ro-
mische Hof heim. Redner hatte Korrbl. VII,
84 nach den Inschriften Brambach 1311 f.
vorgeschlagen, in NID . . den Namen der
Stadt an der Nied zu sehen, und es hat
dieser Vorschlag jetzt voile Bestatigung
gefunden durch einen kurzlich von Helmke
in Friedberg entdeckten Meilenstein s). Der
Redner gab nun zunachst eine Geschichte
der Veranderungen des Stils in den rhei-
nischen Meilensteinen. Anfangs erricbtet
sie der Kaiser, dessen Name daher im
Nominativ stent (Clavdivs), dann werden
sie dem Kaiser [von seinen Statthaltern ?]
dediziert (z. B. traiano), endlich seit
200 setzen sie dem Kaiser die Gemeinden,
welche aber statt romischer Meilen nach
gallischen Leugae und zwar von ihren
Hauptorten aus rechnen. Zu letzterer Art
gehort auch der Friedberger Meilenstein,
der urn 250 dem Kaiser Decius dediziert
ist, und aus dessen Worten C • T • a • *Jd || l • x
der Vortragende folgerte: 1) dass Fried-
berg und somit die ganze Wetterau bis
zum Limes zur CfivitasJ T(aunensiumJ ge-
hdrte ; 2) dass die Rdmerstadt bei Heddern-
heim, welche thatsachlich etwa zehn Leugen
(1 leuga = 2218 Meter) von dem Fund-
orte des Steins entfernt liegt, der Hauptort
dieser civitas war, was man zwar immer un-
besehens annahm, was aber doch nun zum
ersten Male eine urkundliche Bestatigung
erhalt; und 3) dass dieser Vorort seinen
Namen von dem Flusse Nied entlehnte,
wie Redner (s. oben) schon fruher ver-
mutet hatte. Ob er nun Nid[a, Nid[o ma-
gus, Nid[obriga oder ahnlich hiess, dies
1) Vgl. ftuch Biese, Dm rheinische' 6erm»-
nien in d. ant. Litt. VU, 80.
S) Vgl. Korrbl. XXI, 4.
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kann nur ein etwaiger kunftiger Fund er-
geben. Mit -dunum (Hugel) zusammenge-
setzte Namen finden sich gerade rechts
vom Rhein mehrfach : Tarodunum (Zarten),
Lopodunum (Laden - burg) , Mdodunum
(Milten - berg, nacb einer Vermutang des
Redners), und so mochte man vielleicht
an Nidfodurww] denken. — Im weiteren
— 64 —
Verlaufe der Sitzung berichtete Herr Pro-
fessor Dr. G. Wolff ttber die General-
versammlung der deutschen Ge-
schichts- und Altertumsvereine in
Dtisseldorf und die mit ihr verbundene
Tagung des Verbandes west- and sad-
deutscher Yereine fiir romiscb-germanische
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den Wallfahrtsort St. Salvator bei Schwab.
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90 cm, Tiefe 35 cm. Dasselbe ist sehr
gut erhalten, reich vergoldet und befindet
sich in einem Glaskasten. Dasselbe stammt
aus dem 16. Jahrhundert, ist in dem
Dominikaner - Eloster hier verfertigt wor-
den und ging spater durch Geschenk in
den Besitz des Klosters Gotteszell bei
Gmund fiber. Dasselbe befindet sich nahezu
100 Jahre in einer hiesigen Familie und
ist preiswert zu verkaufen. Photographie
steht gern zu Diensten. Naheres durch
Willi. Hols, Schwab. G»6al
Soeben erschien:
Lagerkatalog XVIII,
thaltend 2590 Nummern Muuxen ui
edaillen.
Zu bezieben von
Eugen Seligmann,
Munzenhandlung,
Frankfurt a.
Jacob Lints, Varlagabuohhandliinf and Baohdraok«r«i in Trier.
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Vorrfimlsohs H.R8mltoh« Zait
redigiert von
Graeven and Lshner,
Maseurasdirektoren in
Trlar and Bona.
Korresponilenzblatt
■Ittalaltar and Nauzalt
redigiert von
Archivdirektor,
KSIn.
der
Westdeutschen Zeitschrift fiir Geschichte und Kunst,
zugleich Organ der historisch - antiquarischen Vereine zu Birkenfeld, Diissel-
dorf, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Mainz, Metz, Neuss, Priim, Speyer, Trier,
Worms, sowie des anthropologischen Vereins in Stuttgart.
April u. Mai.
Jahrgang XXII, Nr. 4 u. 5.
1903.
Das Korrespondenzblatt erscbeint in einer Auflage von 3000 Exemplaren. Inserate a 25 Pfg. fiir die
gespaltene Zeile werden von der Verlagsbandlung and alien Inseraten-Bureaus angenoramen, Beilagen
nach Uebereinkunft. — Die Zeitschrift erscbeint vierteljahrlicb, das Korrespondenzblatt monatlich. —
Abonnementspreis 15 Mark fur die Zeitschrift mit Korrespondenzblatt, fiir letzteres allein 5 Mark.
Beitrage fiir die vorromiscbe und romische Abteilung sind bis auf weiteres an Dr. Lahnar (Bonn,
Prov.-Museum), fiir Mittelalter und Neuzeit an Prof. Hansen (Koln, Stadtarcbiv) zu senden.
Neue Funde.
31. Remagen. [Rtfmische Inschriften.] Beim
weiteren Abbruch alterer Teile der Stadt-
kirche sind wieder bochwichtige Inschriften
gefunden word en. Vor allem ein Sol-
datengrabstein aus Kalkstein, 1,82 m
hoch, 0,80 breit, 22 cm dick. Auf der
unteren Halfte ist in guter flotter Arbeit
eine fast ganz nackte Tanzerin dargestellt.
Daruber die Inschrift. Das ganze war
wohl mit einer jetzt nicht mebr vorhan-
denen Bekrdnung oben abgeschlossen. Die
Inschrift lautet:
DAS
D ASI
F •
E N V S
B R E V CVS
M I
L
•
E X
• C O H V»»
B R
E
V
c .
ANN
O^KV
sT
IP
•
XII
• H •
S • EI •
also : Basmenus | Dasi f(Uiu8) Breucus \
mU(es) ex cohfortej VIII BreucforumJ an-
nofrum) XXXV \ stip(endivrum) XII •
hficj s(itus) e(stj. (Das I nach dem E
von efstj ist offenbar verhauen).
Die cohors VIII Breucorum ist uns als
Angehdrige des Niedergermanischen Heeres
bereits bekannt aus dem der ehemaligen
Olevischen Sammlung entstammenden Grab-
stein des Marcinus Surconis f. Breucus
(Bonner Provinzialmuseum U 99, Bram-
bach 159, Hettner Bonner Katalog Nr. 99,
jetzt abgebildet B. J. 108/9 Taf. V Nr. 2
und dazu Weynand S. 212 Nr. 143). Dieser
Grabstein, als dessen Fundort nicht ganz
sicher Birten (bei Xanten) angegeben wird,
der aber seiner Herkunft nach wohl sicher
vom Niederrhein stammt, stimmt nun in
der ganzen Form und Ausstattung und im
Wortlaut der Inschrift so genau mit dem
neuen Remagen er Stein uberein, dass man
nicht an der Gleichzeitigkeit zweifeln
kann. Er wird von Hettner und Weynand
in der Zeit zwischen Claudius und Ves-
pasian gesetzt. Sicher ist er nicht junger,
eher alter. Dass der eine Grabstein der-
selben Truppe sicher in Remagen-, der
andere nahezu gleichzeitig am Niederrhein
erscheint, wirft ein interessantes Licht auf
die starken Truppenverschiebungen, die in
der ersten Halfte und um die Mitte des
1. Jhdts. in Niedergermanien stattgefunden
haben. Der neue Remagener Stein ist
zugleich jetzt der alteste Reprasentant
dieses Eastells, von dem wir jetzt folgende
Garnisonen durch Inschriften kennen :
1. cohors VIII Breucorum bis spatestens
Mitte des 1. Jhdts.
2. cohors I Thracum bis spatestens Ves-
pasian 1).
3. cohors II Varcianorum etwa Zeit des
Vespasian *).
4. cohors II Hispanorum equitata pia
1) Zangemeister Wd. Z. XI S. 281.
Wd. Z. XII S. 288 Anm. 9.
2) Lohner B. J. 107 S. 209 ff.
Bitterling
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fidelis im zweiten Jahrhundert, wohl
Bchon von 134 an, sicher 158 n. Cbr.s).
5. cohors I Flavia, sicher zwischen 218
und 250 *).
Yon der letzteren ist nun ebenfalls ein
neues Denkmal vor kurzem gefunden
worden, ein Votivdenkmal. Auf einer
Kalksteinplatte, von der aber nur noch
die rechte Halfte erhalten ist, deren Hohe
62 cm, deren Breite jetzt 34 cm und deren
Dicke 13 cm betragt, ist unter einem
architektonischen Bogen in rohem, flachem
ausserst ungeschicktem Relief eine stehende
bekleidete weibliche Figur von vorn dar-
gestellt; der Kopf ist abgeschlagen, die
linke Hand ist vor den Leib gelegt, die
rechte ist verloreo. Links von der Frau
ist der leere Raum benutzt zur Darstel
lung eines Fiillhorns, darunter erscheint
ein Rad und darunter ein Gegenstand, in
welchem man offenbar ein Steuerruder er-
kennen soil ; wir haben also wohl Fortuna
vor uns, neben welcher aber vom Be-
schauer aus links noch wenigstens eine
andere Gottheit gestanden haben wird.
Darunter der Rest der Inschrift, welcher
lautet :
E C O H T HJJL A V I A
offenbar also: . . e cohforte) I [F]lavia.
Rechts ist die Zeile wohl zu Ende, links
wird nur der Name des weihenden Sol-
daten gestanden haben. Fur eine zweite
Zeile ware noch unten Raum genug, es
steht aber nichts da. Nach der rohen
Arbeit mochte man das Denkmal schon
sehr sp&t datieren. Der Stein ist im frtihen
Mittelalter zu einem Grabstein zurechtge-
hauen worden, und tragt daher auf der
Ruckseite ein eingeritztes Kreuz, auf dessen
Balken auch noch Buchstaben erscheinen;
man kann noch erkennen an und obtit.
Bonn. H. Lehner.
32. Bermel (bei Monreal, Er. Mayen). [For-
tunastatue.] In der Nahe von Bermel
stiess man vor einigen Wochen auf ro-
mische Fundamente, die des hohen Wasser-
standes des Elzbaches wegen noch nicht
weiter untersucht werden konnten, die aber
3) Klein B. J. 93 S. 218, Bitterling Wd. Z. XII
S. 215 f.
4) Lehner Wd. Korrbl. XXI Nr. 77.
— 68 —
allem Anscheine nach einem Wohngebaode
angehoren. In einem offenbar heixbaren
Raume fand man im Schutte ein nnge-
wohnlich fein und lebendig modelliertes
Sitzbild der Fortuna aus weissem Kalk-
stein. Die Gottin sitzt in behaglicher
nachlassiger Haltung auf einem wurfel-
fSrmigen Sitze, das linke Bein uber das
rechte geschlagen. Sie ist bekleidet mit
Tunica und weitem faltenreichem Mantc'.
der den linken Arm, dessen Ellenbogen
auf dem linken Schenkel runt, fast ganz
verhullt. In der linken Hand halt sie den
einen Zipfel des Mantels; die Fusse sin J
beschuht. Kopf und reenter Arm fehlen,
aus dem Schulteransatz des rechten Armes
aber geht hervor, dass dieser hochgeboben
war. Er muss einen Stab gehalten haben,
mit dem sich die Gottin aufstutzte. Neben
dem linken Bein lehnt das Steuerruder.
Auf der Basis steht vorn die Inschrift :
DAE FORTVNAE
tt-FIRMIVS SPERATVS
Das ganze Denkmal ist 54 cm hochT
die Basis 29 cm br., 31 tief und 8 noch.
Der sitzende Fortunatypus mit uberge-
schlagenen Beinen ist neuerdings von
Hettner in mehreren Exemplaren nachge-
wiesen worden (s. Illustrierter Fiihrer
durch das Provinzialmuseum in Trier 1903
S. 33 Nr 41). Wenn man unser Exemplar
auch wohl wegen der Formel Dae Fortunae
nicht vor der zweiten Halfte des zweiten
Jahrhunderts ansetzen darf1), so wird
man es der ganz aussergewdhnlich feinen
Arbeit wegen jedenfalls noch dem zweiten
Jahrhundert zuweisen wollen. Es wird
wohl die Statue der Fortuna Salutaris
geweBen sein, die, wie so oft, in dem Bad
der Villa aufgestellt war.
Bonn. H. Lehner.
Bonn. [R5mi8che Kaiser inschrift]. Die33a
Leser des Korrbl. erinnern sich vielleicht
des im Korrbl. XIV, 1895, Nr. 80 mitge-
teilten Restes einer auf Claudius oder
Nero zu beziehenden sQdlich vom Bonner
Lager gefundenen grosseren Inschrift,
welche von J. Klein in den Bonner Jahrb.
Heft 96/7 S. 167 ff. veroffentlicht und
ausfuhrlich besprochen wurde. Die In-
1) Vgl. Biese Wd. Z. X7II, 1898 S. 1 ff.
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— 69 —
schrift, d i c h t , wie dort mitgeteilt, auf
Trachyt, son d era auf weissem, grobkor-
nigem Kalkstein geschrieben, lautet:
!di V s • c /
{ dnTif- m )
c ">
CO
Der obere Rand ist erhalten, die Buch-
stabenhohe betragt 9 bis 91/* cm.
Es hat sich nun vor ganz kurzer Zeit
nicht weit von dem Fundort dieses Frag-
m entes, bei Neubauten an der Klinik, ein
zweiter Kalksteinblock gefunden, der die
rechte obere Ecke einer grossen Inschrift
enthalt und in Material, Buchstabenform
und -Grosse so vollig mit der fruheren
Inschrift ubereinstimmt, das 8 die Zusam-
mengehcjrigkeit der beiden Fragmente
umsomehr ausser Zweifel si eh en dQrfte, als
sie sich aufs beste and genaueste erganzen.
a v G
Das neue Fragment lautet: ot-iiii
\ SIG-IIII
also in der eraten Zeile Aug(ustm), in der
zweiten [tr(ibuniciaj p]ot(estate) I1II, in
der dritten [cofnjsftdj dejsigfnaiusj IIII.
Davor muss gestanden haben cofnjsfid) III.
Die Inschrift muss also einem Kaiser mit
Namen Claudius angehort haben, dessen
vierte tribunicische Gewalt mit dem dritten
Consulat zusammenfallt. Merkwiirdiger-
weise ist dies wiederum sowohl bei
Claudius als bei Nero moglich. Aber die
grosste Wahrscheinlichkeit spricht doch
fur Claudius, denn wir finden bei Nero
viel seltener die Bezeichnung consul desig-
nates1), wahrend diese Bezeichnung bei
Claudius gerade besonders haufig ist.
Speziell desig(natus) IIII ist bei Nero,
soviel ich sehe, ohne Beispiel. Es kommt
hinzu, dass Claudius Ende 43 in Gallien
war und die Inschrift, auf ihn bezogen,
kurz nachher im Jahre 44 gesetzt sein
wurde. Wenn so fur Claudius die aller-
grosste Wahrscheinlichkeit spricht, so lassen
sich jetzt die drei ersten Zeilen der Inschrift
wohl luckenlos folgendermassen erganzen:
1) Ich konnte nor 8 Beispiele finden CIL. II.
183 and 4734, wo beidemale neben dem 2. Con-
sulat die Designation zum 3 Consulat bei Nero
angefuhrt ist.
— 70 —
[Tifberius) Clau]dius Ca[esar] Aug(ustus) \
[Qerm(anicusJ p]ontifCex) m[axfimusj trfibu-
niciaj p]ot(estate) IIII \ [impferatarj VI?
pfaterj] pfatriaej co(n)[s(ul) III de]sigfna-
tusj IIII |
Die Breite des Inschriftblockes betrug
hiernach ungefa.hr 2 m, seine Hohe ist
unbekannt, aber die Dimension en lassen
auf ein recht betrachtliches Gebaude
schliessen, zu welchem eine damals mit
dem alteren Fragment zusammengefundene
Kalksteins&ulenbasis von 56 cm Dm. ge-
hort haben mag. Dieses Gebaude, im
Jahre 44 fertig geworden, setzt aber die
Anwesenheit einer bedeutenden romischen
Niederlassung und zwar doch wohl des
Legionslagers voraus, wodurch die von
Ritterling und Siebourg ausgesprochene
Yermutung, dass die legio I Germanica
spatestens um 40 n. Chr. von Koln nach
Bonn verlegt wurde, an Wahrscheinlich-
keit gewinnt. Naheres uber die Inschrift
und die neuen Ausgrabungen im Bonner
Lager wird man in dem demn&chst er-
scheinenden Heft 110 der Bonner Jahr-
biicher finden.
Bonn. H. Lehner.
Chronik.
P. Albert, Die fieeohlchts- and Altertumsverelne
BadeilS. Heidelberg 1908 bei C. Winter, 32 S.
Der bei der Generalversammlung der
deutschen Geschichts- und Altertumsver-
eine 1901 zu Freiburg gehaltene Vortrag
(vgl. Korrbl. d. Ges.-Ver. 1902 Nr. 1) ist
nunmehr, mit etwas reicheren Litteratur-
angaben ausgestattet, auch als besonderes
Schriftchen erschienen und wird jedem
Freunde badischer wie deutscher Alter-
tumsforschung willkommen sein. Mit kurzen
ges chick ten Strichen ist die mannigfache
Geschichte und opferwillige, von Begeiste-
rung und Heimatsliebe getragene Thatig-
keit folgender Vereine gezeicbnet:
1) Verein fiir Geschichte und
Naturgeschichte der Baar inDonau-
eschingen, gegriindet 1805.
2) GesellschaftftirForderungder
Geschichts-, Altertums- und Volks-
kunde von Freiburg etc, seit 1826.
3) Alter turn s verein fur dasGrossb.
Baden 1844-1858.
34.
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— 7i —
4) Sinsheimer Gesellschaft zur
Erfor8chung der vaterlandischen
Denkmale der Vorzeit 1830—58.
5) Der Mannheimer Altertums-
verein, seit 1859.
6) Verein zur Herausgabe einer
kirchlich-historischen Zei tech rift
fardieErzdiozese Freiburg, seit 1862.
7) Verein fur die Geechichte des
Bodensees und seiner Uragebung,
seit 1868.
8) Breisgauverein Schauinsland
zu Freiburg, seit 1873.
9) Der Karlsruher Altertums-
verein, seit 1881
Wenn am Schlusse des verdienstvollen
Schriftchens den Vereinen die Resolutionen
ans Herz gelegt werden, welche auf der
Generalversammlung der deutschen Ge-
schichts- und Altertumsvereine 1883 ge-
fasst wurden, so scheint uns fur die ba-
dischen Verhaltnisse namentlich die ftinfte
derselben Bedeutung zu haben, welche
lautet: „Die Verschmelzung der Vereins-
publikationen landschaftlich zusammenge-
horiger Vereine wurde unbeschadet ihrer
Selbstandigkeit die wissenschaftliche und
wirtschaftliche Kraft wesentlich konzen-
trieren." Wenigstens sollte auch fur Baden
ein Organ geschaffen werden, welches wie
die Fundberichte aus Schwaben oder die
hessischen Quartalblatter alljahrlich die
neuen Funde und Veroffentlichungen aus
dem ganzen Lande in ubersichtlicher Weise
zusammen8tellt. K. Schumacher.
35. fieeohlohte det Rholngauet ron Dr. Paul Bichter,
KOnigl. Arohivar zn Koblena. Beigabe sa
dem Werke: „Der Bheingankreis, Statlstik
1891-1900. Gesctalohte des Bheingaues",
herausgegeben von dem Kreisanssohuss des
Bheingaukreises su BCLdesheim am Bhein
1909. 969 Seiten gTOss Quart.
Als einleitende Beigabe zu einer amt-
lichen Statistik des Rheingaukreises er-
scheint eine Geschichte des Rheingaues,
die hoch fiber den sonst ublichen histo-
rischen Einleitungen solcber statistischen
Werke steht.
Alle Seiten des reichen Eultorlebens
in dem gesegneten Landstrich zwischen
den Waldern auf der „Hdhe" und den
Rebenhiigeln am Strom sind in ihrer ge-
schichtlichen Entwickelung feaselnd und
— 72 —
unterhaltend vorgefuhrt, sodass der Leaer
ein Gesamtbild davon erhalt, wie der heu-
tige Zastand des Landes sich ausgebildet
hat, dessen Darstellung die Aufgabe der
statistischen Tabellen ist. Damit erschupft
sich aber die Arbeit Richters keineswegs,
er hat eine fur jeden Gebildeten lesens-
werte und lehrreiche Landesgeechichte
geschrieben, worin auch der Fachmann
manche Anregung linden wird.
Die bisher erschienene sehr umfang-
reiche Litteratur uber den Rheingau, deren
Hauptwerke im Vorwort angegeben sind,
bietet nur das Material zu einer Landes-
geschichte oder b eh and el t nur einzelne
Seiten des geschichtlichen Lebens. An
einem Gesamtbilde hat es bisher noch
gefehlt.
Da sich das Buch nicht an die Fach-
gelebrten, sondern an die gebildeten Ein-
wohner des Rheingaus wendet, hat der
Verfasser auf alien gelehrten Apparat ver-
zichtet; das Werk soil eine Darstellung
sein, keine Untersuchung. Gerade darum
mu88te der gesamte Stoff urn so grund-
licher durchgearbeitet werden. Es ist nicht
leicht, aus den einzelnen Nachrichten der
Urkunden, Chroniken, Gdterverzeichnisse
und amtlichen Berichte ein lebensvolles
Bild der Vergangenheit wieder erstehen
zu lassen.
Sehr geschickt sind die fur die Mehr-
zahl der Leser zum Verstandnis der
mittelalterlichen Verfassungs- und Kultur-
zustande notwendigen Erlauterungen all-
gemeiner Art in die Erzahlung oder Dar-
stellung aufgenommen. Immer treten sie
in unmittelbare Beziehung zum Rheingau
und werden durch Beispiele aus Rhein-
gaue.* Urkunden erlautert.
Die wenigen Spuren, welche die vor-
geschichtlichen Ansiedler, die Kelten, spater
die Germanen nnd Romer hinterlaasen
haben, werden kurz und ubersichtlich dar-
gestellt. Das Waldland auf der Hohe, die
damals noch vielfach sumpfigen Ufer des
Rheines haben den Menschen znerst nur
wenig angezogen, doch dorchschnitten
schon sehr fruh verschiedene Verkehrs-
wege das Land. Erst in der frankischeo
Zeit und im rruhen Mittelalter wurde die
Besiedelung vollendet.
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- 73 —
— 74 —
In der politischen Geschichte werden
die Wechselbeziehungen zwischen den Er-
eignissen der all gem ein en Geschichte des
Reichs, des Erzstifts Mainz und der Stack,
und der Entwickelung im Rheingau be-
sonders hervorgehoben, so bei der Schil-
dernng der Rbeingauer Volkserhebung von
1525 im Rahmen der Reformationsbewegung
und des Bauernkriegs (S. 166 ff.).
Die sozialen und wirtschaftlichen Zu-
stande sind eingehend behandelt ; lehrreich
ist der Abschnitt uber das Aufkommen
des Ministerialenstandes, der adligen Ge-
schlecUer, an denen der Rheingau so
reich war. Da fast die ganze wirtschaft-
liche und industrieile Entwickelung des
Landes auf der Weinkultur beruht, wird
der Geschichte des Weinbaues besondere
Aufmerk8amkeit gewidmet. Es wird ge-
zeigt, wie im Laufe der Zeit immer mehr
Raum far die Anpflanzung der Reben ge-
wonnen wurde.
Die kirchlichen Einrichtungen in Pfarr-
kirchen und Kloatern bieten dem Yerfasser
ebenfalls Stoff zu anregenden Ausfuhrun-
gen. An der Geschichte des bekannten
Cistercienserklosters Eberbach, einer der
ersten Niederlassungen des Ordens in
Deutschland (S. 41 f. 94-116) ist darge-
stellt, wie die Weltanschauung, aus der
heraus der Orden des hi. Bernhard ge-
grundet worden war, sich nach und nach
geandert hat, sodass ans weltfluchtigen
Asketen im einsamen Waldthal die welt-
erfahrenen Grossgrundbesitzer wurden, die
es sehr wohl verstanden haben, mit der
Frommigkeit der Leute zu rechnen, urn
ihren Besitz zusammenzuhalten und zu
mehren. Haben sie doch in Koln ein
eigenes Weinhandelshaus unterhalten.
Auch die Bauten der Kloster, Pfarr-
kirchen und Burgen sind beschrieben, und
die kunstgeschichtliche Bedeutung des
Rheingaus gestreift.
Wichtig sind die Abschnitte uber die
Verfassung des Rheingaus, die hohe Mark,
Siedelungen , Gemeinden , Untergerichte,
und die Amter. Das Weistum von 1324
wird (S. 67 fl.) ausfuhrlich besprochen
und erlautert. Sehr interessant ist die
Geschichte der „hohen Mark", der Hun-
dertschaftsalmende des Rheing&ues (der
aus einer Hundertschaft des grossen Rhein-
gaues hervorgegangen ist). Um die Mitte
des 12. Jahrhunderts haben sich die Ge-
meindewalder aus der Landesalmende aus-
geschieden, deren Hauptmasse aber erst in
den 1820er Jahren unter die Gemeinden
verteilt worden ist, sodass die Gemarkungen
erst damals die langgezogene Gestalt er-
hielten, die vom Rhein bis uber den Wald-
rucken hinaus reicht. Auch der Landwehr
des Rheingaus, dem „Gebuck", ist eine
genaue Beschreibung gewidmet. Das all-
malige Verschwinden der alten Volksver-
fassung unter den Rheingrafen und die
Umwandlung in eine landesherrliche Ver-
waltung unter den Kurmainzer Vizedomini
und Amtmannern lasst sich jetzt im Ein-
zelnen verfolgen.
Nicht fur alle Gaue Deutschlands ware
es moglich, jetzt schon ein solches Ge-
schichtswerk zu schreiben. Nicht uberall
liegt das Material zum groesten Teil ge-
sammelt und gedruckt vor, und giebt auf
die vielen Fragen, mit denen der Forscher
herantritt, ausreichende Antwort. Darum
ist die Geschichte des Rheingaus beson-
ders lehrreich fur alle, die sich mit Landes -
geschichte beschaftigen.
Vielleicht entschliesst sich der Ver-
fasser, sein schones Buch mit dem gelehrten
Apparat von Quellennachweisen und kri-
tischen Erdrterungen noch einmal heraus-
zugeben, und dann auch eine oder die
andere Karte beizufugen, worauf der Leser,
welcher das Landchen nicht aus eigener
Anschauung kennt, sich orientieren kann
Uber die Lage der Siedelungen, die Rich-
tung der Verkehrswege, den Zug des Ge-
biicks, die Grenzen des Rheingaus und
seiner Amter, Untergericbte, Gemarkungen,
die Ausdebnuug der hohen Mark und der Ge-
meindewalder, der Kammerforste und Amts-
walder; ein kleinej; Lageplan des Klosters
Eberbach wurde die Schilderung der dor-
tigen Bauten noch anschaulicher machen.
Darmstadt. W. Fabricius.
Dortn, Deutscht Handworker and Handwerktrbruder- ^
•ohaften im mittelalterllchtn Italian. 160 3. 1903.
Diese Schrift bietet einen interessanten
Beitrag zur Geschichte der Gewerbe und
der Wanderungen im Mittelalter. Seit der
zweiten Halfte des 14. Jahrhunderts — in
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75 -
- 76
Rom vielleicht noch fruher — treffen wir
deutsche Handworker, besonders Schuh-
macher, Backer, Weber und Bauarbeiter
in grosser Zahl in den Stadten Ober- und
Mittelitaliens an, teils selbstandig, toils
ah Gesellen und Lohnarbeiter. Sie ver-
einigen sicb dort zu mannigfachen Korpo-
rationen. Deutsche Buchdrucker haben
die neue Eunst zuerst in Italien verbreitet.
Yon besonderem Interesse sind die Mittei-
lungen aus Dorens speziellem Forschungs-
gebiete, der Florentiner Tuchindustrie
(S. 91 ff. und die Beilagen). Wahrend im
ganzen entsprechend der geographischen
Lage das oberdeutsche Element in Italien,
teilweise sehr stark, uberwiegt, stammen
die deutschen Weber in Florenz zumeist
aus den Niederlanden und vom Nieder-
rbein. Seit den 80er Jabren des 14 Jahr-
hundorts schwillt ihre Zahl sehr an. Im
Jahre 1406 finden wir neben den Braban-
tern und den Oberdeutschen die Kolner
und die Aachener Weber zu je einer be-
sonderen Gesellschaft organisiert. Beide
Stadte sind auffallend stark unter den
Webern vertreten. D. schatzt die. Zahl
der deutschen Weber in Florenz im 15.
Jahrhundert auf mehrere Hundert und
glaubt, dass sie damals die Mehrheit ge-
bildet haben. Auch in Yenedig sind
deutsche Weber zahlreich. Die Ursache
dieser Auswanderung sieht D. in den
Weberunruhen der Heimat. Von nach-
haltigerer Bedeutung durfte indes die seit
dem Ausgang des 14. Jahrhunderts fiir
die niederlandische und rheinische Tuch-
industrie verhangnisvolle englische Eon-
kurrenz gewesen sein. Uber den Ruck-
gang der Tuchindustrie in den genannten
Gebieten vgl. Pirenne, Geschichte Belgiens
Bd. II S. 486 ff, Enipping, Kolner Stadt-
rechnungen Bd. I S. LXIV. — Noch be-
darf das vielfach bei Gelegenheit anderer
Arbeiten gewonnene Material sehr der
Erganzung. Hoffentlich ist Dorens Appell
an die italienische Lokalforschung in dieser
Hinsicht nicht vergeblich.
37. Dunoker, Dai mltUlaltarliehs Dorfgewerbe (mlt Aut-
tohluss der Mahrungtmlttellndustrle) naeh den
WeistMmsUbarllefarungan. Dissertation. 137 8.
1903.
Diese Arbeit besteht in einer sehr
•dankenswerten Yerarbeituog des gewerbe-
geschichtlichen Inhalts der Wcistumer. Die
Aufzeichnung derselben fallt in das spatere
Mittelalter und die Neuzeit, vornehmlich
in das 15. bis 17. Jahrhundert. Hiernarh
trifft der Titel nicht ganz zu. Duncker
beruft sich auf das mutmasslich hohere
Alter vieler Einrichtungen (Seite VIII)
Darauf darf man sich nicht sehr verlassen
Wie Duncker selbst bemerkt (S. 13i<
nimmt die Produktion innerhalb der Haus-
wirtschaft noch durchaus den ersten Plat*
ein, in keinem Arbeitszweige ist sie ganz
vom Handwerk verdrangt worden. Da
werden wir uns huten mussen, auf in der
Entwicklung begriffene Yerhaltnisae die
allgemeino Yorstellung von der Zahigkeit
landlicher Wirtscbaftszustande zu uber-
tragen. Vgl. den Abscbnitt uber die Ger-
berei 8. 115 ff. — Duncker zieht auch die
Weistumer aus Stadten und Markten heran.
Hier ist nicht immer sofort zu erkennen,
ob von einem Marktort die Rede ist (z. B
Glurns S. 119, Ealtern S. 128, Schluch-
tern S. 131).
Der Yerfasser sucht fur jeden Beruf
sorgfaltig die Betriebsweise zu ermitteln
und giebt am Schlusse einen treffenden
Uberblick. Die Regel bildet das Lohn-
werk und zwar meist die Arbeit auf der
StSr. Preiswerk ist selten, wenn man von
den nMarkhandwerkern" absieht. Dahin
gehoren Eohler, Topfer u. s. w., welche
die notigen Stoffe der Almende eatnehmen,
sodass der Preis fQr ihre Ware nur den
Entgelt fiir ihre Arbeit darstellt. Manche
Handworker, besonders Schmiede, sind mit-
unter Dorfbeamte, werden von der Ge-
meinde gewahit und beziehen ais Lohn
ein festes Deputat. Eine eigentumliche
Erscheinung ist auch die im Jahre 1589 ge-
stiftete landliche Bottcherzunft in Fes ten -
berg (S. 30). von Loesch.
WeltgeiohlohU. Unter MiUrbeit Ton SO Pachge- 33
lehrten heransgegeb«n von Dr. Him F.
Helmolt, Leipiig and Wien, VotUg des
Bibliogrnphischen Institute, 1902. Zwelter
Band: Ostasien und Oaeanieo. Der
Indisohe Ozean von Max ▼. Brandt, Dr.
Heinrich Sohurts, Prof. Dr Karl Wanle and
Prof. Dr. Smil Soimidt Mit 10 Ksrt«n, *
6 Farbendruoktafeln und 16 sohwarsen Bei-
lagen.
Der zweite Band, der zwischen den
bereits erschienenen Banden: I (Amerika^
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— 77 —
und III (Westasien und Afrika) die Ver-
bindung herstellt, enthalt, um dies vorweg
zu nehmen, folgende Abschnitte : I. Japan,
China und Korea von Max von Brandt,
II. Hochasien und Sibirien von Dr. Hein-
rich Schurtz, III. Australien und Ozeanien
von Prof. Dr. Karl Weule, IV. Indien von
Prof. Dr. Emil Schmidt, V. Indonesien von
Dr. Heinrich Schurtz, VI. Die geschicht-
liche Bedeutung des indischen Ozeaos von
Prof. Dr. Karl Weule. Diese einzelnen
Abschnitte des zweiten Bandes, unter
denen unserem subjektivem Urteile nach
die Schurtzschen Arbeiten ganz besonders
hervorragen — in dem zweiten Abschnitt:
Hochasien und Sibirien ist fibrigens auf
Seite 192 Zeile 4 von unten: Chiwa an-
statt: China zu lesen — stellen, jeder fur
sich genommen, die schon bei der Be-
sprechung des III. Bandes geruhmten Vor-
zfige der Helmoltschen Weltgeschichte in
das hellste Licht.< Die systematische Dar-
stellung der Geschichte dieser fernen, bis-
her wenig vom Historiker beachteten Ge-
biete, das Zuruckgreifen bis auf die vor-
geschichtlichen Zeiten und die Zuhilfenahme
der Anthropologic und Ethnographie fur
die Geschichte in einem so ausgedehnten
Masse bleiben als Hauptverdienste der
Helmoltschen Weltgeschichte unvergessen.
Uber die Stoffgruppierung dieses II. Bandes
dagegen mussen wir wiederum, wenn auch
nur mit wenigen Worten, einige grnnd-
satzliche Bedenken geltend machen. Wir
wollen mit dem Herausgeber nicht daruber
rechten, ob von den drei Wegen, die er
in der Vorrede als die gegebenen bezeich-
net, um von dem Amerika des I. Bandes
zu dem II. Bande: Ostasien uberzuleiteo,
der gewahlte mittlere wirklich der beste
und gangbarste gewesen ist. — Es boten
sich dar: ein nordlicher Weg fiber die
Beringstrasse nach Ostsibirien, ein mittlerer
San Franzisco -Yokohama und ein sudlicher
iiber Polynesien nach Australien und Indo-
nesien. — Auch far den nordlichen und
sudlichen Weg liessen sich gewichtige
Vorziige ins Feld fubren. Wurde aber
einmal der mittlere Weg gewahlt, so hatte
man sich doch nicht derartig sklavisch an
die Dampferlinie San Franzisco— Yokohama
anklammern diirfen, dass man sich des-
— 78 —
halb fur verpflichtet hielt, weil geographisch
Japan auf dicsem Wege vor China beruhrt
wird, dieses Japan in dem ersten Abschnitt
vor China und Korea mit ihrer viel alteren
Kultur, die in jeder Hinsicht auf Japan
und seine Entwicklung einen bestimmenden
Einfluss ausgeubt hat, zu behandeln. „ Japan
hat nie eine eigene Zivilisation von irgend-
welcher Bedeutung besessen" sagt M.
v. Brandt selbst auf pag. 54. Ehe uns die
japanische Geschichte im Zusammenhange
entwickelt werden konnte, hatten uns in
der Geschichte Chinas und Koreas, das
zwischen China und Japan vielfach den
kulturellen Vermittler gespielt hat, des-
halb die kulturellen Grundlagen fur die
japanische Entwickelung klargelegt werden
mussen. Einen derartig geringen geogra-
phischen Sprung fiber Japan hinweg hatte
gewiss niemand als Inkonsequenz gegen
das Grundgesetz der geographischen An-
ordnung des ganzen Werkes empfunden,
zumal da an anderen Stellen dieses eel ben
II. Bandes bei weitem grossere Sprunge
und ohne jede innere Begrundung, wie wir
sofort sehen werden, gemacht werden.
Japan stellt in kultureller Beziehung durch-
aus eine Dependenz von China dar, seine
Verh<nisse schweben deshalb solange zu-
sammenhanglos in der Luft, als uns nicht
die chinesische Kultur dargestellt ist.
China, Korea, Japan waren deshalb als
ein Ganzes zu fassen, und bei diesem
Ganzen musste von China ausgegangen und
fiber Korea nach Japan hinfibergeleitet
werden, sollte ein organischer Zusammen-
hang gewahrt bleiben. Wenn man sich
aber dem geographischen Prinzig zu Liebe
scheut, in dem ersten Abschnitt China und
Korea vor Japan zu behandeln, so hatte
doch auf jeden Fall die Einschiebung des
dritten Teiles: Australien und Ozeanien
zwischen Hochasien und Sibirien einer-
seits und Indien andererseits vermieden
werden mussen. Diese Einschiebung wirkt
in der That als vollendete Stilwidrigkeit,
oder der vorher so fiberangstlich ge-
wahrte geographische Gesichtspunkt ist
hier plotzlich ohne jede innere Notigung
ganzlich bei Seite gelassen worden. Voll-
standig zusammenhanglos, ohne jede innere
oder aussere Beziehung schiebt sich plotz-
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— 79 —
lich die fast ausschliesslich der jiingsten
Vergangenheit and Gegenwart angehorende
Ge8chichte des funften Weltteils und der
mit ibm verbundenen Inselwelt in den Ver-
folg der uralten Geschichte Ostasiens hin-
ein, wahrend sich der Obergang zu
Australien and der Inselwelt der Siidsee
von Indonesien aus auch vom ethnographi-
schen Standpunkte aus vollig zwanglos
und folgerichtig ergeben hatte. Waren in
dieser Reihenfolge: Hochasien, Indien,
Indonesien, Australien mit Ozeanien, die
nordlichen und ostlichen Randgebiete des
indischen Ozeans behandelt worden, so
ergab der sechste Abschnitt : die geschicht-
liche Bedeutung des indiscben Ozeans eine
zwanglose, zusammenfassende und ab-
schliessende Uberleitung zu dem dritten
Bande: Westasien und Afrika. Der Ein-
wand, dass sicb bei solcher Anordnung
von den Inseln der Siidsee ein Riickwarts-
sprung uber Australien zum Indischen
Ozean wiirde ergeben haben, fallt weg,
wenn man sich gewohnt, jeden der einzelnen
Teile als ein geschlossenes Ganzes fur sich
zu betrachten. Die getroffene Anordnung
des Bandes ergiebt ausserdem jetzt noch
starkere Springe: Von Sibirien geht es
nach Australien und in die Siidsee, von
da uber Indonesien hinweg nach Indien,
und von hier riickwarts nach dem vor-
heriibersprungenen Indonesien. Derartige
Spriinge werden sich nie ganz vermeiden
las 3e n, auch der Verfolg des nordlichen
Weges von Amerika nach Asien (also etwa
nach der jetzt geltenden Nummerierung
der Abschnitte dieses Bandes: II, I, IV,
V, III, VI) oder des siidlichen Weges (also
etwa III, I, II, IV, V, VI) hatten ahnliche
Spriinge ergeben. Jedenfalls darf man sie
deshalb nicht kiinstlich auf Kosten innerer
organischer Zusammenhange zu umgehen
suchen. Wurde einmal, wie es geschehen,
bei der S toff anordnung des II. Bandes der
mittlere Weg von Amerika nach Asien
gewahlt, so musste im ersten Abschnitt
Japan nach China und Korea behandelt und
die Einsprengung Australiens und Ozeaniens
mitten zwischen Hochasien und Indien unter
jeder Bedingung vermieden werden.
Leipzig-Reudnitz.
Dr. W. Bruchmiiller.
— 80 —
Miscellanea.
Zur Verwaltungsgeschlchte der rom.39.
Provinz Rfttien. Die Gebietsteile, welch e
spater die Provinz Raetia bildeten, standen
in der friihesten Kaiserzp.it unter einem
praefectus, welcher den Offizieren, den
hochsten Centurionen des Rheioheeres 1)
entnommen wurde ( vgl. Domaszewski, Westd.
Korrbl. 1898 Sp. 80 ff.); im Jahre 69 fuhrte !
die Verwaltung bereits ein kaiserlicher pro-
curator (Tacit. Hist. I, 11 ; III, 6). Wann
dieser Wechsel in der Verwaltung, der
auch fur die ganze Organisation des Landes I
von Bedeutung gewesen sein muss, einge-
treten ist, hilft eine kurzlich im Paligner-
lande zu Tage gekommene Inschrift (L'anne*e
e*pigr. 1902 n. 189) erkennen. Sie lautet:
„Q. Octavius L. f. C. n. L. pron. Ser.
Sagitta II vir quinq. Ill praef. fab. prae.
equi. trib. mil. a populo procurator Cae-
saris Augusti in Vindaliciset Raetis \
et in valle Poenina per annos IIII et
in Hispania provincia per annos X et in
Suria biennium".
Da Sagitta noch als ^tribfunus) milfitum)
a populo" bezeichnet wird, welcher Titel
8pate8tens zu Anfang der Regierung des
Tiberius verschwindet (Marquardt II' 365 ;
Mommsen, Staatsrecht IIs 578), kann seine
Lauf bahn 2) nur unter Augustus und Tibe-
rius fallen1). Die Verwaltung Ratiens,
welches noch in den letzten Jahren des
Augustus oder den ersten seines Nach-
folgers dem rheinischen Heereskommando
1) Es brauoht dai »ber keineswegs itats der
primal pilas der dem Verwaltungsgebiet ana
n&ohstea stationierten Legion ea •©in, wie Do-
maszewski a. a. O. annimmt : die leg. XXI lag zu
der Zeit, in weloher Pedias Hinatas npraefeetus
Rattis VindoUcis vaUi* Poeniuae war, nooh nicht in
Vindonissa, sondern in Vetera.
8) Die Insohrift bieiet augleich das er ste Bei-
spiel eines solohen ans der Volkswahl herrorge-
gangenen Tribnnen, welcher Torher^nooh andere
Ofnsierposten bekleidet and uaehher kaiserlicher
Verwaltungsbeamter geworden ist (vgl. Homm sen,
Staatsr. II 579, Anm. 6).
8) Die dem Anaohein nach vor dem Milit&r-
tribnaat bekleidete Beiterpr&fektar konnte sonst
vermaten lassen, dass er in die Zeit des Claudius
gebore (vgl. Hirschfeld, Rom Verwaltuugsgesch.
S. 247); doch soheint unter Augustus und Tiberius
dieses Kommando, welches auch von Senatorun
bekleidet werden konnte, keine feste Btellung in
der militarischen Bangordnung besessen ia haben.
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LIMESBLATT.
Mitteilungen der Streckenkommissare bei der Reichslimeskommission.
Ersoheint j&hrlioh tn 5—6 Nrn. sum Prei»e Ton 8 Mark.
«•+•»
Jac. Lintz, Verlagsbuchhandlung und Buchdruckerei in Trier.
Nr. 35. Ausgegeben am 27. Mai 1903.
Karl Zangemeister und Felix Hettner.
Seit dem Erscheinen der letzten Nummer des Limesblattes bat unsere
Arbeitsgenossenschaft zwei schmerzliche VerluSte erlitten. Am 8. Juni 1902
starb der Vorsitzende des geschaftsfuhrenden Ausschusses der Reicbs-Limes-
Kommis8ion Geh. Hofrat, Professor Dr. Karl Zangemeister, und am 12. Oktober
der archaologische Dirigent Museumsdirektor, Professor Dr. Felix Hettner.
Beide Manner waren auf dem Gebiet, auf dem der Limeskommission im
Jabre 1892 ihr besonderes Arbeitsfeld angewiesen wurde, seit langem ale Meister
der Forschung bekannt und bewahrt. Ihr Eintreten sicberte der Kommission
von vornherein den Erfolg. Mit der wissenschaftlichen Ford e rung des Ganzen
ubernahm Zangemeister die geschaftliche Leitung des Unternebmens und hat
Beides mit unermudlichem Eifer und mit uneigenniitziger Hingabe bis zu seinem
Tode durchgefuhrt. Hettner aber verband mit der Organisation der Arbeit im
Gelande die Vermittelung des lebendigen Austauschesjder Beobachtungen und
Erfabrungen und hat nicht allein den festen Grund zur wissenschaftlichen Be-
arbeitung der Ergebnisse gelegt, sondern einen grossen Teil davon auch selbst
zum Abschluss gebracht.
Zangemeister und Hettner haben im besten Sinne belehrend und anregend
auf alle Mitarbeiter gewirkt und in weiten Ereisen das Intereese fur die Sache
der heimischen Altertumsforschung geweckt. Und wenn in deren Gesamtbetrieb
mit der Thatigkeit der Limeskommission, wie wir hoffen, eine neue Epoche ein-
geleitet worden ist, so wird man sie gern zu den Fuhrern zahlen, die uns die
neuen Bahnen gewiesen haben.
Ein besonderes Verdienst hat Hettner sich durcb die Herausgabe dieser
Zeit8cbrift erworben. Da ihr Zweck erftillt war, wollte er das Erscheinen ein-
stellen. Das !vorliegende, noch von ibm [selbst vorbereitete Heft sollte den
Abschluss bilden.
Wir aber miissen es jetzt mit dem Zeichen der Trauer hinausgehen lassen
und konnen nur noch das letzte Blatt in dem Tagebuch unserer gemeinsamen
Arbeit benutzen, urn Zeugnis von unserer Yerehrung und Dankbarkeit fur die
beiden Manner abzulegen, die von Anbeginn an der Spitze unseres Unternehmens
gestanden haben.
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— 939 —
Lime8blatt.
- 940 —
206. Die „Burg" bel Irnsing an der Donau.
Wie aus dem diesbezuglichen Artikel des
leider zu fruhedahingeschiedenen Professors
Dr. Zangemeister — Limesblatt Nr. 16
Sp. 451 ff. — hervorgeht, besuchten die drei
Mitglieder des engeren Ausschusses der
Liraeskommission den in Rede stehenden
Befestigungsrest, urn sich im Hinblick auf
die zum Ausdruck gebrachte Bezweiflung
der r0mi8chen Herkunft desselben — 1. c.
Nr. 15 Sp. 423 — durch personliche Be-
sichtigung und Besprechung an Ort und
Stelle hinsichtlich dieses in Anbetracht
seiner Lage an der Donau wahrend der
romischen Okkupation zu den wichtigsten
Ubergangsstellen zahlenden Punktes, die
Frage zu beantworten, „ob die Burg . . .
romischen Ursprungs ist oder nicht". Dabei
gelangte der bezeichnete Ausschuss zur
Ansicht, diese Frage „scheint nocb nicbt
mit Sicherheit gelost zu seintt. Professor
Zangemeister brachte dieses im Limesblatt
zur Kenntnis, was zunachst eine Entgeg-
nung des Streckenkommissars — Limes-
blatt Nr. 18 Sp. 519 — zur Folge batte,
auf die hin der Ausschuss eine weitere
Untersuchung der „Burgu ins Auge fasste.
Dringlichere Grabungen verhinderten je-
doch die alsbaldige Inangriffnahme der
beabsichtigten Arbeiten in der Burg, und
so kam das Jahr 1901 heran, bis die noti-
gen Mittel fur bezeichneten Zweck bereit ge-
stellt und die bezuglicben Arbeiten begonnen
wurden, die der Bericbterstatter uberaahm.
Es ist das ganze innere Areal der Be-
festigungsanlage nochmals eingehendst mit
dem Spaten untersucht, die Umfassungs-
mauer wiederholt an mehreren Stellen und
ein bereits fruher vom Streckenkommissar
konstatiertes Trockenmauerchen am nord-
ostlichen Saume der Anhohe, worauf die
Burg liegt, in seiner ganzen Ausdehnung
blossgelegt worden.
Im Allgemeinen stimmen die Resultate
dieser jungsten Nachgrabungen mit jenen
uberein, welche der Streckenkommissar
einige Jahre vorber erzielt hatte.
Leider ergaben sich auch diesesmal
keinerlei Kleinfundstiicke romischer Her-
kunft. Es wurden weder Miinzen noch
Terranigra- oder Sigillata • Scherben ge-
funden, auch keine Leistenziegel oder
Heizrohren. Lediglich nur wieder eine
grossere Anzahl Gefass - Scherben jener
Art, wie sie dort auch vom Streckenkom-
missar — 1. c. — in Menge erhoben wor-
den sind. Ausserdem fand sich das Bruch-
stuck eines Steinbeiles grunlicher Farbe
mit sehr scharfer wohlerhaltener Schneide,
einige kleine Feuersteinmesserchen und
ein Artefakt (?) aus poroser Glas (?)-Masse,
halbkugelformiger Gestalt, welcher noch
naher untersucht werden muss.
Diese Gegenstande fanden sich im nord-
ostlichen Teil des grosseren Abschnittes
der Befestigung innerhalb einiger rund-
lich begrenzter, oberflachlich verebneter
gegen die Tiefe flacbmuldig verlaufender,
ziemlich dunkel gefarbter Bodensch/chten,
welche wohl von dort gestandenen Mar-
dellen - Hutten [cf. v. Cohausen, „Weg-
weiser durch das Alte zum Neuen f. d.
Altert. im Rheinlande", Wiesbaden 1891,
S. 7] herruhren mogen.
Es erscheint nun allerdings sehr auf-
fallig, dass sich trotz der formlich netz-
artig uber das ganze Areal, ein wie das
andere mal sorgfaltigst ausgefuhrten Nach-
grabungen in der bis jetzt immer fur rti-
misch erblickten Schanze auch nicht die
geringste Spur romischer Kleingegenstande,
von grosseren Objekten ganz abgesehen,
gefunden hat, wahrend man doch in und
bei dem nahe gegenuber liegenden Kastell
sudlich von Eining uberall auf zahlreiche,
ganz seicht unter der Oberflache liegende
Uberre8te romischer Herkunft stosst.
Die von der gewohnlichen Kastralform
abweichende Umrissfigur verbietet es zwar
nicht, diese Befestigungsanlage den Romern
zuzuschreiben, die Bftrg steht in dieser
Beziehung nicht allein, wie es die Urn-
ri88e der Kastelle bei Osterburken, Wald-
mdssingen, Neckarburken und das Erd-
kastell bei Hofheim belegen, aber der
ganzliche Mangel von Fundgegenstanden
romischer Herkunft berechtigte mich ebenso
wie den Streckenkommissar zu dem von
mir schon vor mehr als 10 Jahren ver-
lautbarten Konditionalsatz „wo man nichts
findet von den besonders kennzeichnen-
den Ziegeln und Heizrohren u. 8. w., die
bis jetzt in alien permanenten romischen
Anlagen zu Tag gefordert wurden, da durfen
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941 —
Limesblatt.
- 942 —
wir von „unzweifelhaft romischem Bau-
werk" nicht - sprechen" '). Im vorliegenden
Fall muss ich jedoch noch anderen Um-
standen Rechnung tragen, welche auch der
archaologische Dirigent in seinem Bericht
iiber die Thatigkeit der Reichs - Limes-
kom mission z. J. 1894 S. 15 im Archao-
logischen Anzeiger durch den Satz „Wer
die Frage nach dem Erbauer der Mauer
losen will, wird immer den Zweck der An-
lage im Auge haben mussen, der mit dem
Ubergang fiber die Donau im Zusammen-
hang stent", angedeutet hat.
Den strategischen und taktischen Grund-
satzen entsprechend , mussten sich die
Romer den jederzeit unbehinderten Ufer-
wechsel zwischen Irnsing und Eining unter
alien Umstanden in ahnlicher Weise, wie
dies heutigen Tages geschieht, durch An-
lage von Befestigungen auf beiden Ufern
sicher etellen. Diese Befestigungen muasten
so angelegt werden, dass man von ihren
Wallen hinweg die Ubergangsstelle mit
den Geschutzen — Eatapulten oder Bal-
listen — beschiessen d. h. bewerfen konnte,
welch Letzteres im vorliegenden Fall zutrifft.
Die fast 2 ibis 1,8) m dicke Umfas-
sungsmauer der Burg gpricht im Allge-
meinen dafiir, dass wir es mit einer per-
manenten Anlage zu thun haben. Die
sorgfaltige Ausfuhrung im Parament und
der sehr feste Kalkmortel hier wie im
Gusskern bekunden, dass die Erbauer des
Werkes bereits vollkommen mit der bezngl.
Technik vertraut waren.
Weiter in die Details einzugehen ist
hier nicht beabsichtigt 2), es muss das viel-
mehr dem Herrn Streckenkommissar tiber-
lassen bleiben, welcher diese Befestigung in
der Limespublikation veroffentlichen wird.
1) K. Popp, „Schutz- und Wehrbauten etc."
Bd. XXVII der Verhandl. des histor. Vereins von
Niederbayern nnd tiber „Wallburgen etc." im
Oberbayr. Archiv Bd. XLIX 8. 161 ff.
2) Mein Bericht an die Limes - Kommission,
den ich bereits im Dezember 1901 nach Heidel-
berg ubermittelt habe, ist mit Rucksicht auf den
engeren bayerischen Leserkreis vie! eingehender
behandelt and mit Planen ausgestattet, fur Ver-
iitt'entlichnng an dieser Stelle zn voluminos, und
fiir die Publikation im Limeswerk seiner Form
nach nicht geeignet, derselbe wird in den „Bei-
tragen zur Anthropologic" XV, l. Heft veroffent-
licht werden.
Ich aber komme in Erwagung der be-
sprochenen Umstande, sowie in Beriick-
sichtigung der strategischen Yerh<nisse
zur Zeit der romischen Okkupation des Lan-
des zu nachstehenden Schlussfolgerungen.
Vorromisch ist die nBurgtt auf keinen
Fall. Dagegen spricht insbesondere das
solide Mauerwerk in der Umfassung Was
die innerhalb der Umwallung in Menge
aufgefundenen Gefass-Scherben uralter Art
anbelangt, so sind dieselben im vorliegen-
den Fall durchaus nicht massgebend fiir
eine fruhere Datierung der Befestigungsan-
lage. Diese Scherben, die Feuerstein-
messerchen und das Steinbeil bekunden
lediglich eine eventuell in praebistoriscber
Zeit an dieser Stelle vorhanden gewesene
kleine, mehr friedliche Ansiedelung ent-
weder der Ureinwohner oder einer nomadi-
sierenden Horde.
Aber auch den Zeiten nach dem Abzug
der Romer durfen wir dieses zweifellos
nur zur Deckung des linksufrigen Zugangs
zur BrQckenstelle oder Fahre angelegte
Werk nicht zuschreiben. Keine Urkunde,
keine milndliche tlberlieferung, keine Sage
rechtfertigte eine solche Aonahme.
Ich muss vielmehr behaupten, dass schon
sehr bald nach definitiver Aufgabe der
transdanubischen Provinz, von der hier ja
allein nur die Rede sein kann, die Werke
der Romer — Befestigungen und Strassen
— ganzlich verodet und in Vergessenheit
geraten und dieserhalb sp&ter auch nicht
mehr ausgenutzt worden sind, und bis tiber
das 7. Jahrhundert herrscht vollstandiges
Dunkel tiber die strategischen Verhaltniase
der hier in Betracht kommenden Gegend.
Von dem sagenumwobenen Zug des
Burgunderkdnigs Gundecarabgeseben, wel-
cher im Jahre 450 die Donau, wie aus dem
Nibelungenlied hervorgeht, bei Pforing pas-
8ierte, wo der „grimme Hagen den Fergen
erschlug", haben urkundlich nachweisbar
erst gegen Ende des 8. Jahrhunderts grossere
Heeresmassen der Franken (die linke Fltigel-
kolonne) unter Carolus M. den Strom bei
demselben Orte ilberschritten. Von diesem
Zeitpunkt ab sind uns alle kriegerischen
EreigDisse und einschlagigen Vorkehrungen
am Donaustrom bekannt geworden; nie-
mals ist dabei von den Befestigungsanlagen
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— 943 -
Limesblatt.
- 944 -
bei Irn8ing oder Eining die Rede, sonach
kann die „Burga auch keine mittelalterliche
Anlage sein, and es erubrigt nunmebr,
dieselbe, wie das schon von jeher von
gelehrten und nicht gelehrten Forschern
geschah, als Romerkastell anzuerkennen.
Die Frage wie es dann kommt, dass in
demselben gar keine Fundstucke unzweifel-
haft rdmischer Herkunft erhoben warden,
l&sst sich vielleicht dahin beantworten. dass
dieses Kastell erst in den letzten Zeiten
der romischen Okkupation des Landes
nOrdlich der Donau. vielleicht in der N&he
eines friiher vorhandenen kleineren Erd-
kastelles erbaut und von einer starkeren
st&ndigen Besatzung niemals belegt war,
sondern nur von periodisch wechselnden
Wachtkommandos bezogen wurde, welche
eventuell die Besatzung von Abusina ab-
zustellen hatte. Ein solchesWacbtkommando
fand seine Unterkunft in dem Blockhaus
oder in den Baracken, welcben das Trocken-
mauerchen zur Unterlage diente. Die Mann-
schaften fuhrten selbstverstandlich nur das
dringendstNotwendige mitsich und konnten
also auch nichts verlieren.
Wie weit diese Konjektur, wie uberhaupt
die weiter vorne ausgesprochenen Ansichten
Beifall verdienen, uberlasse ich Anderen
zu verlautbaren ; der Zwerk meines Be-
richtes ist nicht der, gcgenteilige Ansichten
absolut zuruckzuweiscn, ich betone viel-
mehr, dass es im vorliegenden Falle nicht
hoch genug bewertet werden kann, die
Stimmen, resp. Meinungen aller einschla-
gigen Autoritaten zu vernehmen.
Muncben. Karl Popp, G. M.a. D.
207. Na88enfel8 und Geimersheim. In Nassen-
fels haben die Ausgrabungen des H. Prof.
Englert in Eichstatt (siehe Sammelbl. des
hist. Ver. Eichst. 1896, 1897 und 1898)
zwar nicht das gesuchte Steinkastell er-
geben, aber doch die Frage nach dem
dortigen Kastell der Losung nahe gebracht.
Bei Untersuchuug des Ubergangs der Strasse
Stepberg — Pfiinz uber das Schutterthal bei
Nassenfels stellte es sich heraus, dass diese,
nachdem sie die Schutter 500 m westlich
von Nassenfels uberschritten, am West-
rande des Dorfes ein Knie bildet, an dem
noch zwei Strassen abzweigen, eine nach
einem zweiten sudlich des Ortes gelegenen
gepflasterten Schutteriibergang, die andere
gegen das sudliche Ende des sog. Schanz-
grabens hin. Die Auffindung dieses Strassen-
knotens in der Nahe des Schanzgrabens
gab Yeranlassung, diesen etwas genauer
anzusehen. Er besteht aus einem hohen
Wall mit vorliegendem breiten Graben, der
in einer Lange von 130 m die Nordseite
des Dorfes begrenzt, an der Nordostecke
im Bogen umbiegt und rechtwinklig zu dem
nordlichen Teil sich 80 m nach Suden fort-
setzt. Parallel zu dem letzteren Stucke
lauft im ostlichen Teil des Dorfes in einer
Entfernung von c. 160 m eine tief einge-
schnittene Gasse herab, welche sich als
der Graben der Ostfront der Yerschanzung
darstellt. Die Sudseite ist ebenso wie die
sudliche Halfte der Westseite vollstandig
eingeebnet und uberbaut. Diese Verschan-
zung nun wurde bisher fur mittelalterlich
angesehen. Dagegen spricht vor allem der
Umstand, dass die Kirche ausserhalb der
Befestigung steht. Man tindet fast immer
Kirche und Kirchhof allein umwallt, ohne
dass das Dorf einbezogen ist, aber es ist
undenkbar, dass man das Dorf befestigte
und die Kirche draussen Hess. Diese ist
auch nicht etwa friiher drinnen gestanden
und spater hinaus verlegt worden. Ferner
traf H. Prof. Englert beim Durchschneiden
des Walls keine Spur von romischen Resten
an, weder im Wallkorper noch unter ihm
auf dem gewachsenen Boden, wahrend
solche innerhalb und ausserhalb des Walles
in Menge gefunden werden. Der Wall
kunnte also nur nachromisch sein, wenn
man annahme, dass er und der Graben
mitten in der romischen Ansiedlung zu-
fallig gerade auf einer von romischen Kultur-
resten freien Stelle errichtet worden ware.
Wir werden so mit in dieser von der ge-
wohnlichen romischen Form durchaus nicht
abweichenden Anlage den Uberrest eines
romischen Erdkastells sehen durfen.
Die Strasse Stepberg— Pfiinz halt nicht
die gerade Linie zwiscben diesen beiden
Punkten ein, sondern weicht von ihr urn
4 km gegen Sudosten ab, am Nassenfels
zu beriihren, wodurch sie urn mehr als
2 km sich verlangert Dm der romischen
Niederlassung willen, die zur Zeit der Er-
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- 945 —
Limesblatt.
946
bauung der Strasse sicher noch keine Be-
deutung hatte, ist das gewiss nicht ge-
schehen, sondern des Kastells wegen, das
somit noch militarische Bedeutung gehabt
haben muss. Die Strasse beruhrt das Kastell
an der Westseite ; wo an der Biegung, die
sie hier macbt, die beiden von H. Prof.
Englert entdeckten Strassen abzweigen,
muss das Kastell ein Thor besessen haben,
durch das die eine hineinfiihrte, wahrend
die andere zu dem Schutterubergang sud-
lich des Kastells zieht. Es wird zu unter-
suchen sein, ob von diesem eine weitere
Strasse direkt zur Siidfronte des Kastells
fiihrt; damit wurde es eine eigene Ver-
bindung nach ruck warts fiber Unterstall
zur Donau erhalten, die jedenfalls alter
ware als die Strasse Stepberg— Nassen-
fels — Pfunz. Der spatere romische vicus
erstreckte sich, wie die bisherigen Aus-
grabungen ergeben, gegen Osten und Westen
liber das Erdwerk hinaus. Ob dies schon
zur romischen Zeit zum Teil eingeebnet
wurde, ist nicht festgestellt. Urn nach
Spuren der alteren Besiedlung zu suchen,
wurde im Nov. 1901 auf einem freien Platze
im Innern des Kastells gegraben. Es fand
sich die Nordwestecke eines Holzbaues,
bestehend in 2 im rechten Winkel zusam-
menstossenden Graben von 10 und 13,5 m
Lange, die 65—70 cm breit und 30 cm tief
in den gewachsenen Boden eingeschnitten
sind. Sie laufen den Seiten des Erdkastells
parallel. Der nordliche Graben enthielt in
Abstanden von c. 4 m 4 etwa 70 cm tiefe
quadratische Locher zur Aufnahme von
Holzsaulen, er verlauft nach Osten hin
unter eine Dorfgasse, in welcher vielleicht
die Untersuchung fortgesetzt und die Lange
des Baues festgestellt werden kann. Im
Graben der Westseite, von welchem ein
4 m langes Stuck eines daruber fuhrenden
Weges halber nicht aufgegraben werden
konnte, fand sich nur ein Saulenloch ; der
siidliche Teil des Baues liegt unter den
Gebauden eines Bauernhofes. Unter der
Voraussetzung, dass das Kastell mit der
Front gegen Norden liegt, nimmt der Holz-
bau gerade die Stelle des Pratoriums ein,
die an der Westfront des Kastells eintre-
tende Strasse muss in ihrer Fortsetzung
als Prinzipalstrasse seiner Nordseite ent-
lang gefiihrt haben. Von Zerstorung durch
Brand fand man keine Spur, das Holzwerk
des Baues scheint vielmehr schon zu ro-
mischer Zeit wieder herausgenommen und
der Graben eingefullt worden zu sein, wo-
bei eine Kupfermunze von Hadrian mit
hinein geriet. Denn im Innern des Baues
fand man eine 15—20 cm dicke Schichte
von Lehmstacken mit Abdrucken von Flecht-
werk, die sich teilweise iiber den ausge-
fullten Graben hin erstreckte, in dessen
Tiefe aber keine hineingekommen waren.
Sie wurden also erst nach Einfullung des
Grabens hier ausgebreitet, waren sorgfaltig
verebnet und zu einer festen Masse zu-
sammengedruckt, als ob der Platz nachher
als Weg benutzt worden ware. ' Auf den
Lehmstacken aber lagen 2 Kupfermunzen
von Antoninus Pius und Marcus Aurelius.
In Geimersheim wurde schon lange
ein rdmisches Kastell vermutet, aber durch
keine Funde erwiesen (vgl. Arch. Anz. 1896
S. 186). Der Ort ist mit Wall und Graben
umgeben, die ein sehr unregelmassiges
Viereck von 450 : 525 m Seitenlange bilden.
Aus welcher Zeit diese Befestigung stammt,
ist ganzlich unbekannt, sie diirfte dem
frubB8ten Mittelalter angehoren. Am Siid-
ende der Westseite fallt ein urn 35 m vor-
springender etwa 100 m langer Abschnitt mit
2 wohlabgerundeten Ecken auf, dessen Wall
und Graben sorgfaltiger gearbeitet erschei-
nen, als die ubrigen Teile der Befestigung.
Bei einer im Januar 1902 vorgenommenen
vorlaufigen Untersuchung gelang es nach-
zuweisen, dass der vorspringende Graben-
abschnitt sich nach riickwarts in das Innere
fortsetzte, so dass hier ein al teres Erd-
werk vorzuliegen scheint, von dem bei
Herstellung der grossen Umwallung ein
Teil noch erhalten war und mit einbezogen
wurde. Ob es ein rdmisches Kastell war,
bleibt noch zu untersuchen; die Strassen -
zuge sprechen dafiir, denn es besteht eine
Yerbindung gegen Osten nach Kosching,
gegen Westen nach Nassenfels und gegen
Siiden uber Gerolfing zur Donau.
Fr. Winkelmann.
Konstruktion und Zweok des Limes- 208.
wailes. Die Frage, ob an oder auf dem
Limes wall ein besonderes Hiudernis von
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Lime8blatt.
- 948 -
verg&nglichem Holz- oder Flechtwerk oder
irgend eine andere Verstarkung angebracht
war, hat die Limesforschor zu alien Zeiten
beschaftigt (vgl. z. B. von Cohausen S. 834),
und bei den Untersuchung en der Reich* -
kommission ist daranf von Anfang an
geachtet worden. In dem Bericht fiber
unsere Arbeiten im Jahre 1898, Archaol.
Anzeiger 1899 S. 78, habe ich festgestellt,
dass das Ergebnis der bezfiglichen Nach-
forschungen uberall absolut negativ ge-
wesen sei, und daraus geschlossen, es musse
nunmehr als feststebend angesehen werden, ]
dass am Graben oder Wall keinerlei Vor-
richtnngen bestanden haben, urn dais Uber-
schreiten der Grenze zu erschweren oder
zu verhindern.
Anknupfend an diese Bemerkungcn hat
Herr Museum sdirek tor Dr. Schuchhardt in
Hannover bei Behandlung der romischen
Befestigungen auf dem Annaberge bei
Haltern in den Mitteilungen der Alter-
turns -Kommission fiir Westfalen II 1901
S. 185 f. mit grosser Entschiedenheit eine
abweichende Ansicht vertreten.
Da es sich urn . eine Frage von grosser
allgemeiner Bedeutung bandelt, so babe
ich an Herrn Schuchhardt, der zu unseren
bewahrtesten Mi tar bei tern auf dem Gebiet
der romisch -germanischen Forschung ge-
hort und mit Recht fiir einen ausgezeich-
neten Beobachter gilt, das Ersuchen ge-
richtet, doch selbst einmal einen Versuch
zur Losung des Problems mit Hacke und
Spaten zu unternehmeu. Ich bezeichnete
ibm dazu eine Anzahl Stellen, wo der
Wall seit der Romerzeit anscheinend un-
beruhrt erhalten ist, und die Mittel fiir
die Auefuhrung der Untersuchung wurden
vom geschaftsfuhrenden Ausschuss der
Kommission bewilligt.
Herr Schuchhardt ist mit grosster Be-
reitwilligkeit auf unser Anerbieten einge-
gangen. Es wurde eine Stelle im Pohler
Gemeindewald „Am Landgraben" zwischen
Pohl uod Hunzel (sudlich von Ems) aus-
gewahlt. Und fiber das Ergebnis seiner
Untersuchung hat uns Herr Schuchhardt
selbst den folgenden Bericht erstattet.
„ Auf Ersuchen von Herrn Prof.Fabricius
habe ich am 30. Mai 1902 zusammen mit
E. Rirterling und am folgenden Tage allein
den Limeswall auf etwaige Anzeichen seiner
Konstruktion im Hunzeler Waldchen zwi-
schen Hunzel und Pohl untersucht.
Vorarbeiter war M. Trautwein.
Es burden im Ganzen 4 Querschnitte
gpmacht, immer etwa vom innern Graben-
rande bis fiber die Wallkrone hinaus aut
dem gewachsenen Boden entlang. Ilire
Entfernungen von der Schneise, welche die
Grenze zwischen dem Hunzeler und dem
Pohler Holzbesitze bildet, waren I 63,30 m.
II 10L55 m, III 171,55 m, IV 234 m.
In alien Schnitten zeigte sich, dass
Ilolzkohle durch den ganzen Wall hindarch
vorkommt, oft in ganzen Nest em auf dem
alien Humus oder auch hoher hinauf. Dies
Vorkommen wird sich daraus erklaren.
dass der Boden, der das Material fur den
Wall geliefert hat, dicht hinter der alteren
Pal is sade durch Wachtfeuer oder auch durch
gelegentliches Abbrennen der Palissade
selbst vielfach mit Kohle bedeckt war.
In alien Schnitten zeigte ferner der ge-
wachsene Boden unter dem vorderen Randr
der Wallhohe oder etwas weiter zuruck
Eintiefungen, die zuweilen (in I und II \
als unregelmassige in der Wallrichtung
verlaufende Mulden erschienen. In den
Schnitten I, II, IV hatten diese Eintiefun-
gen aber niemals die Form von Pfosten-
lochern, sondern schienen eher durch B&um-
wur/eln hervorgerufen ; auch fand sich bei
diesen drei Schnitten keine Spur von Holz-
kohle oder Branderde in den Eintiefungen.
In Schnitt III dagegen fand sich 4 m
vom innern Grabenrande — versteht sich
auf dem gewachsenen Boden — entfernt
ein regelrechtes Grabchen von 0,45 oberer
und etwas weniger unterer Breite und
0,25 m Tiefe, auf dessen Sohle grossere
und kleinere Pfostenldcher. durchschnittlich
Vt m von einander entfernt, noch 0,20 — 0,35
tiefer giogen. Diese Pfostenldcher hatten alle
eine starke Einfullung von Holzkohle und
gehrannter Erde. Die Holzer waren also
in ihnen verbrannt und hatten dabei deu
umgebenden Lehm rot gefarbt. Weitere
Holzkohlenreste fanden sich fiber dem
GrabcheD nur bis zur Hfihe von 0,30, also
bis auf die alte romische Oberflache und
breiteten sich auf dieser ringsum etwas aus
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Limesblatt.
950
Das war schon ein Zeichen, dass ^ das
Holzwerk, das in dem Grabchen gestanden
hatte, vor Anlage des Walles zu Grunde
gegangen war. Bei der weiteren Ver-
folgang der Spur ergab sich, dass sie nach
3,40 m weit festgestelltem Verlaufe im Walle,
rechtwinklig nach vorn — nach dem Gra-
ben zu — umbog: sie hat also mit dem
Walle in der That nichts zu thun, sondern
stammt von einem Bau, der schon vor
Anlage des Walles verbrannt ist.
Wie der Wall selbst konstruiert ge-
wesen ist, dafur bot sich kein bestimmter
Auhalt. Ich mochte aus den geringen un-
regelmassigen Vertiefungen, die wir unter
ihm fanden, kaum schliessen, dass etwa
ein unregelmassiges Holzwerk — Gebllck — ,
schwach in den gewachsenen Boden ein-
gesetzt, der oberen Wallflache eine Stirn
gegeben hatte ; Untersuchungen an weiteren
Siellen werden iiber diese Moglichkeit ja
rasch entscheiden. Ausserdem kame in
Betracht, ob, wie immer schon angenommen,
eine Brustwehr in Gestalt eines Flecht-
werkzaunes oder einer lebendigen oder
toten Hecke nur in die Wallschuttung
eingesetzt war. c Schuchhardt.
Hannover, 5. Juni 1902."
Hat also auch diese, wie wir annehmen
diirfen, mit besonders gpscharfter Aufmerk-
samkeit gefuhrte Untersuchuog wieder nur
zu einem negativen Ergebnis gefuhrt, so
wird von weiteren Ausgrabungen fur die
Entscheidung der Frage wenig zu erhoffen
sein. Denn der Grund unter dem Wall
ist namentlich an solchen Stellen, wo der
Walikorper durch Feldbau eingeebnet ist,
beim Aufsuchen des grossen Grabens haufig
genug von uns blossgelegt worden. Ei
ware uns schwerlich entgangen, wenn jene
formlosen Vertiefungen, von denen Herr
Schuchhardt am Schluss seines Berichtes
spricht, sich dort regelmassig fanden. Und
die heutige Oberflache der Wallschuttung
babe ich selbst wiederholt sehr sorgfaltig
reinigen lassen, ohne dass es moglich ge-
wesen ware, in dem kompakten, einst aus
der Grabensohle ausgehobenen und meist
sehr reinen Grund Spuren einer Ver-
zaunung oder dergleichen wahrzunehmen.
Was mich aber vor allem bestimmt,
Wall und Graben eine andere Bedeutung
beizulegen, als bei der Forderung wei-
terer Hindernisse auf der Wallkrone voraus-
gesetzt wird, ist der Umstand, dass beide
am ganzen obergermanischen Limes so
haufig aussetzen. Graben und Wall fehlen
nicht regelmassig, aber doch auffallend oft
gerade an solchen Stellen, wo abschussiges
Terrain oder Sumpf boden die Annaherung
an die Grenzsperre weniger fur Fussvolk,
als fur Berittene erschwerten oder zur Un-
moglichkeit machten. Der Schluss, dass
die Rdmer Graben und Wall eigens gegen
heimliche Durchbruchsversuche berittene r
Hordan den ununterbrochen durchlaufenden
Palissaden hinzugefugt haben, lasst sich
also schwer abweisen, und es scbeint mir,
dass das Hindering auch ohne einen Auf-
satz auf der Wallkrone seinen Zweck sehr
wohl erfullen konnte, namentlich wenn die
enge Sohle des Spitzgrabens immer rein
gnhalten wurde. Und dass Letz teres ge-
schehen ist, kann man an den verti often
Grabenprofilen nicht selten wahrnehmen.
Selbst mit Gebirgspferden durfte es auch
den geubtesten Reitern nicht leicht gefallen
sein, iiber den Spitzgraben, wie er ursprung-
hch war, und die hohe steile Wallboschung
hinweg zu kommen, wahrend einen Zaun
zu durchbrechen oder eine Brustwehr
herunterzureisaen eine Kleinigkeit war.
Mau muss sich eben von der Vorstellung
frei machen, dass die Rdmer je daran ge-
dacht haben, die hunderte von Meilen
lange Grenzsperre im Nahkampf gegen
feiudlichen Angriff mit der Waffe in der
Hand zu verteidigen.
Freiburg, April 1903.
Fabric iu s.
Numerus-Kastell Freymiihle. Das Ko- 209.
hortenkastell auf dem Schierenhof, l1/; km
sudwestlich und das kleine Kastell bei
Klein-Deinbacb, etwa 2lj% km westlich von
Schw. Gmiind, sind schon seit Jahren be-
kannt Dass sich in der Nahe einer Stadt
von der Grosse von GmQnd und zwischen
diesen beiden eben erwahnten Kastellen
noch ein drittes Eastell befinden wurde,
konnte niemand vermuten. Die Entdeckung
ist auch zunachst dem Zufall zu verdanken.
Ein Sturm hatte einen grossen Teil der
sehr starken Fichtenbaume, mit welchen
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951
Lime8blatt.
952
die Abhange des Remsthales oberhalb
(also ndrdl.) der Strasse Gmund — Stutt-
gart, bei der Freymuhle, bestanden waren,
niedergelegt. Die Stamme warden im Win-
ter 190L/2 gefallt; dabei entdeckten iwei
Forstbeamte hart am Abhange gegen das
Remsthal Mauerreste und bei einigem vor-
laufigen Nachsuchen romische Scberben.
Von die8em Funde benacbrichtigt, bestatigte
derStreckenkommi88ar deren rdmischen Ur-
sprung und fand bei naherer Untersuchung
des umliegenden Terrains eine eigenartige
Erhohung des Bodens, die er zuerst fur
ein Erdkastell hielt, nach kurzer Unter-
suchung jedoch als ein rdmisches Stein-
ka8tell erkannte.
Dieses Kastell liegt auf einer Berg-
kuppe, zwischen den Abhangen des Rems-
und Roethenbachthales, ca. 800 m hinter
dem Limes, der dort als Mauer endigt,
um sich unmittelbar an den Wall anzu-
8chlie88en. Seine Lage ist derart, dass es
diese beiden Thaler und dadurch die Rems-
thalstrasse, sowie den nach 8 ten und be-
quemsten Zugang von dieser zum Limes
vollst&ndig beherrscht Von ihm aus
konnte das Kastell Schierenhof, das 1100 m
in sud-ostl. Richtung davon entfernt ist,
uberblickt werden, wahrend wieder anderer-
seits das Numeruskastell vom Cohorten-
kastell gesehen werden konnte. Ob auch
das ganz kleine Kastell Klein - Deinbach
vom Kastell FreimQble aus zu sehen, und
ob der Limes mit dem Blicke zu erreichen
war, ist wegen des hohen Waldbestandes
schwer zu bestimmen.
Die Mauern des Kastells sind nur
stellenwei8e erhalten, da aber gut und bis
zu 80 cm Hone. Seine Grosse betragt in
der aussern Flucht der Mauern gemessen
54,86 zu 52,10 m. Die Breite der ur-
sprunglichen ersten Umfassungsmauer be-
tragt 1,22 m. Die Steine, sogenannte
Bruchsteine, sind auffallend grosser und
starker als die, welche zu den beiden
andern benachbarten Kastellen und der
Limesmauer in dieser Gegend verwendet
wurden. Man gewinnt den Eindruck, als
ob die Bauzeit dieser verschiedenen Limes-
werke verschiedenen Zeitperioden ange-
hore. An der eigentlichen Umfassungsmauer
und den Mauern der Thorturme springt der
Unterbau um ca. Handbreite liberal 1, wo er
uberhaupt noch vorhanden ist, vor.
Die Ecken des Werkes sind abgerundet
uml waren mitTiirmen versehen, wenigstens
wurden an einer Ecke untrugliche Reste
davon gefunden.
Vier Thore verm ittel ten den Verkehr.
Eines dieser Thore, das ostliche, ist noch
gut, bis zu 0,80 m Hohe erhalten. Die
Breite der Einfahrt schwankt zwischen
3,24—3,66 m. Am Eingange sind zu bei-
den Seiten der Thorflanken nischenartige
Mauerauslassungen zum Anlegen der zu-
ruckgeschlagenen Tborflugel aogebracht.
Das gegentiberliegende westliche Thor
ist beinahe ganz zerstort. Dort wurden
eine Menge verkohlter Balkenreste unter
| dem Boden vorgefunden. Das Vorder-
und das Hinterthor waren nur noch in den
Profilen nachweisbar, die Steine derselben
waren vollst&ndig entfernt wordeo.
Das Ganze war von einem ca. 6 m breiten
Graben umgeben, der nur vor den Thoren
unterbrochen gewesen zu sein scheint.
Hinter der einen Thorflanke des rechten
Thores wurde ein gesetzter Stein unter
dem Boden gefunden. Da ein ebensolcher
Stein an der gegenuberliegenden, hinteren
Thorseite am namlichen Platz gefunden
wurde, so ist wohl anzunehmen, dass diese
Steine beim Ausstecken des Kastells eine
Rolle gespielt haben.
Der ganze Innenraum war dermassen
durchwiihlt, dass von den Geb&uden keine
sicheren Reste an Ort und Stelle nach-
gewiesen werden konnten. Und doch
waren es nicht nur Baracken aus Holz,
sondern Steinbauten mit heizbaren Ge-
lassen. Von ersteren mdgen die venno-
derten und verkohlten Holzreste herruhren,
die sich besonders an der Innenseite der
Mauer fanden, von den letzteren zwei
aufeinander liegende quadratische Ziegel-
platten von Pfeilern einer Hypokaustanlage,
die im Boden angetroffen wurden.
Das Kastell muss langere Zeit in Be-
nutzung gewesen sein und hat mannigfache
Schicksale durchgemacht. Verschiedene
Bauperioden lassen sich unterscheiden.
Das rechte Flankenthor zeigte Spuren
einstiger Zerstdrung und Wiederherstellung
auf dem alten Fundament. Vor allem fand
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Limesblatt
Mitteilungen der Streckenkommissare
bei der
Reichslimeskommission.
1892-1903.
TRIER, 1903.
Verlagsbuchhandlung von Jacob Lintz.
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Schluss-Nummer 35 nebst Titel und Register zu Nr. 1 — 35.
Preis 60 Pfg.
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953
Limesblatt.
954
sich aber vor der ganzen Front und der
anstossenden Halfte der rechten Flanke
eine Vormauer, bis zu 0,60 m Hdhe er-
halten, die der porta praetoria und dem
rechten Flankenthor vorgelagert ist. Sie
is t 0,90 bis 1,00 m dick und ermangelt
des ausspringenden Sockels. Im Vergleich
mit der eigentlichen Kastellmauer ist die
Arbeit oberflachlich; namentlich wurde am
Kalk mehr gespart. Diese Vormauer ge-
hort also gewiss einer jungeren Zeit an.
Da die ganze linke Kastellseite an dem
ziemlich steil abfallenden Hang gegen das
Rothenbachthal liegt und sehr zerstort ist,
so liess sich nicht mit Sicherheit fest-
stellen, dass auch hier die Vormauer be-
standen habe. Die Moglichkeit ist aber
keineswegs ausgeschlossen. Vor dem hin-
teren Teil der alteren Eastellumfassung
hat sie dagegen keinenfalls bestanden.
Al8 entscheidender Beweis fur die Ver-
schiedenheit der Entstehungszeit der bei-
den Mauern mag endlich die Thatsache
dienen, dass die aussere Mauer in den
teilweise mit Steinen wieder ausgefiillten
Kastellgraben gesetzt worden ist. £s
handelt sich also sichtlich um einen Er-
weiterungsbau, wie er in abnlicher Aus-
fuhrung auch sonst, z. B. in Kernel, Wall-
diirn und auf der Capersburg vorkommt.
Vgl. die Anmerkung Hettners, ORL. I B
Nr. 7 Kernel S. 5.
Das von den Forstb earn ten zuerst ent-
deckte Mauerwerk gehorte dem Badege-
baude an. Es lag sudlich vom Kastell
am Abhang gegen das Remsthal, war wie
das Kastell selbst sehr zerstort, aber doch
immerhin soweit erhalten, dass die Haupt-
raume und deren einstiger Zweck noch
ermittelt werden konnten. Die Anlage bot
aber sonst nichts bemerkenswertes.
Trotz eifrigen und gewissenhaften
Suchens wurden keinerlei Stempel oder
sonstige Schriftzeichen gefunden, wie uber-
haupt die Fundgegenstande, ausgenommen
von Scherben, sehr diirftig waren. Nur
ein Fabrikstempel : COBNERTVS wurde,
auf der Aussenseite eines Gefasses aus
Siegelerde aufgepragt, vorgefunden.
Nicbt unerwahnt mochten wir an dieser
Stelle lassen, dass die Ausgrabungen durch
Zuschusse, die der Landeskonservator der
Sammlung Vaterl&ndischer Kunst- und
Altertum8denkmale in Stuttgart, Herr
Professor Dr. Gradmann, dem Strecken-
kommissar vom Wurttbg. Kultusministerium
erbeten hatte, weiter ausgedehnt werden
konnten, als sonst moglich gewesen ware.
Stuttgart, April 1903. steimle.
Wiirttemberg. [Obergermanischer Limes.] 210.
Im Jahre 1901 war der Unterzeichnete
durch die Aufnahme der fur die Hammer'-
sche Berechnung erforderlichen Grabcben-
punkte auf dem geradlinigen Teil der ba-
dischen Limesstrecke in Anspruch genom-
men. So konnte der Rest der Strecke
Jagsthausen-Gleichen, die 7,5 km von
der Nordgrenze der Gemarkung Ohringen
bis zum Steilhang der Beckemer Ebene,
erst im August und September vergange-
nen Jahres genauer untersucht und damit
der letzte grossere Abschnitt des Limes,
der noch nicht erforscht war, in der Haupt-
sache erledigt werden.
Die Arbeit war dabei wesentlich schwie-
riger und weniger ergiebig als auf den
Hohen nOrdlich der Hohenloher Ebene.
Auf dem erheblich tiefer liegenden, frucht-
baren Gelande, das der Limes von der
„Alten Stra8sea Ohringen— We ins bach an
bis nach Harsberg durchzieht, ist offenbar
der Anbau niemals unterbrochen gewesen
und durch die Kulturarbeit der Jahrhun-
derte fast jede oberirdische Spur der
Grenzwehr verschwunden. Durch den
Weinbau, der auf den Hangen des Ohm-
thals einst noch ausgedehntere Flachen
bedeckte als heutzutage, ist der Boden
grundlich durch wii hit und in den niederen
Lagen das Mauerwerk der Turme so voll-
standig auseinandergerissen worden, dass
auch nicht ein Stein auf dem anderen ge-
blieben ist. Das Vorhandensein der Wacht-
posten konnte somit nur durch das Mittel,
das sich auf dem nordlichen Teil der
Strecke (Limesbl. Sp. 899 ff.) bewahrt hatte,
durch die Untersuchung des Wallgrabens
vor den vermeintlichen Turmstellen, noch
nachgewiesen werden. Wie dort, war auch
hier der Graben durch weg (ausgenommen
das gleich zu erwahnende Stuck vor dem
Rendelkastell) arm an Kulturresten, in
einem Masse, dass seine Fes tstel lung mit-
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- 955 -
Limesblatt.
— 956 —
uoter auf erhebliche Schwierigkeiten stiess ;
nur in der unmittelbaren Nahe der Turme
fand sich die Masse von Brandschutt und
Scherben, die wir auch zwischen Jagst
und Ohm jeweils vor den Wachtposten
angetroffen hatten, meist auf so eng be-
grenztem Raum, dass schon in einer Ent-
feirnung von wenigen Metern die Scherben
vdllig fehlten. Dadurch war es mdglich,
die Lage der Turme (soweit nicht, wie es
1 eider vielfach der Fall war, die Anbau-
verhaltnisse eine Untersucbung ausschlos-
sen) fast bis auf den Meter genau zu be-
ts tim me d, wenn auch von dem Mauerwerk
selbst kein Stein mehr in situ nachge-
wiesen werden konnte.
So ergab sich — zunachst noch ndrd-
lich der Ohm — , dass der schon im letz-
ten Bericht (Limesbl. Sp. 914) angenom-
mene Wachturm 24 an der bben genannten
„Alten Strasse" hart am nordiichen
Strassenrande, der folgende Turm 25 an
der Neuen Strasse nach Friedrichsruhe
inmitten der beutigen Strasse selbst, am
Sudrande des Waldreffenthalchens geBtan-
den sein muss. Fur den nachsten Wacht-
posten dagegen, der auf der 900 m langen
Strecke bis zum Ufer der Ohrn nicht wohl
gefehlt haben kann, hat sich noch kein
sicherer Anhalt gefunden. Die Station
muss Einsicht gewahrt haben in das vom
Hohen Baum (Signalp. 287) herabziehende
Stroller - Thalchen und wird demnach
zwischen dem sog. Brechdarrweg und der
Eisenbahnlinie anzunehmen sein. Leider
verbot der Anbau eine Untersuchung auf
dem hoher gelegenen Teil dieses Abschnitts,
und die 4 oberhalb des Bahndammes auf
einer Strecke von etwa 40 m gezogenen
Schlitze ergaben fast gleichmassig solche
Mengen von Kohle, Dachziegeln und zu-
horigen Nageln, Topfscherben, Eisenware,
Knochen etc., dass hier die Grabenfunde
zur Feststellung einer einzelnen Wacht-
station nicht verwendbar war en, vielmehr
ausgedehntere, ziegelgedeckte Bauten an-
zunehmen sind, die mit dem in nachster
Nahe gelegenen Rendelkastell in naherer
Beziehung g est an den haben miissen ').
1) Beim Legen der Brunnenleitung vom Strol-
ler wurde im August d. J. an der Staatsstraaae
uach Gappel 18 m innerbalb der Ettergrenze, neben
Nach den fruherenUntersuchungen Prof.
Sixt's (Limesbl. Sp. 504) und dem ganz
gleichen Befund in dem sofort zu be-
sprechenden Einschnitt haben sich diese
Anlagen auch noch sudlich des Bahndam-
mes fortgesetzt. Ndrdlich des von Prof. Sizt
nachgewiesenen, von der porta sinistra des
Kastells in der Richtung nach Eckardts-
weiler fuhrenden Weges wurde in der ost-
lichen Grabenboschung eine Wohngrube
von 2,30 auf 1,50 m und noch etwa 0,70 m
Tiefe gefunden, vor welcher im unmittel-
bar Ostlich anschliessenden Palissaden-
grabchen zwei 1,40 m von einander ent-
femte tiefere Pfostenlocher konstatiert
wurden, in denen vielleicht die starkeren
Stutzen eines ziegelgedeckten Schutzdaches
fur den Posten am Strassenubergang ge-
standen sein kdnnten. In dem stark ab-
gebauten Boden hinter der Grabenlinie
konnte freilich hier ebensowenig, wie ober-
halb der Eisenbahn, ein Rest von Baracken
od. dgl. entdeckt werden, die nach dem
machtigen Brandschutt im Graben hier doch
wohl vorauszusetzen sind.
Sudlich der Ohm, die der Limes an
der Stelle uberschreitet, wo der Pfaffen-
muhlkanal abzweigt, wurde erst wieder
amOsthang des Cappelrainee, etwa 200m
vom Flussufer gegraben und dadurch der
Wachtposten 1 nachgewiesen. Er stand
nicht am Nordrande des Raines gegen
die Ohm zu, wie wir zuerst vermutet
hatten, sondern etwas siidlicher, an dem
hochsten Punkt, den der Limes zwischen
Ohrnbach und Gappelrainthalchen in der
Turmlinie erreicht. Die Turmstelle selbst
zu untersuchen, war nicht mdglich, doch
ist sie gesichert durch die Funde im
davor ausgehobenen Graben (Brandschutt,
Knochen, Scherben, Kalksteine), wahrend
einige 30 m weiter nordlich kaum ein
Kulturrest darin zu finden war. — Das
Wiesenthalchen unter spitzem Winkel
schneidend -steigt der Limes dann die
dem Hofthor der jetzixen HOhereu TOchtereobule
ein vf,20 m starkes, in nordsttdlicher Richtung
siehendes Mauerfundament gefunden, das viel-
leicht ein Best der ehemaligen Vicusmauer sein
kOnnte. Herr Stadtbaumeister Barteubach hat die
Freundlichkeit gehabt, far die Limeskommission
einen genauen Lageplan anzufdrtigen, wofttr ihm
auoh hier uoohmals be a tens gedankt sei.
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— 957 —
Limesblatt.
— 9o8 —
Tannhalde empor, in einem Weinberggra-
ben noch auf kurz© Strecke ausserlich
erkennbar, und erreicht ungef&hr 80 m
west-sudwestlich des Signalpunkts 277 den
Wachtposten 2, auf dem Tannhof-
feld. Das Turmfundament war hier auf
der Hone wenigstens noch in 1 — 2 rollier-
ten, freilich auch schon durch den Pflu?
stark zerrissenen Kalksteinschichten er-
halten, mit etwa gleichen Abmessungen,
wie bei den nordlichen Turmen. Der un-
mittelbar davor ausgehobene Wallgraben,
noch uber 2 m tief, enthielt eine 1,10 m
starke Eohlen- und Aschenschichte mit
Scherbenfragmenten, Eisenbeschlag etc., ein
Schlitz 12 m nGrdlich davon ergab nur
sparliche Reste. Das Palissadengrabchen
war 12,50 m, der grosse Graben 8 m von
der Oetfront entfernt, also etwas weiter,
als dies auf der Strecke Jagsthausen-
Ohringen durchschnittlich der t- all ist1).
Die beiden folgenden Stat ion en, Wacht-
posten 3 auf der Maisenhalde, vermut-
lich in dem Weinberg sudlich des nach
der Stegmuhle hinabziehenden Hohlwegs,
und Wachtposten 4 am Wachholder,
wo sich noch in der westlichen Boschung
des Feldwegs, der von den Seewiesen
herauf kommt, ein Rest des Walles erhalten
zu haben scheint, konnten des Anbaus
wegen nicht untersucht werden. Sichern
Anhalt haben wir dagegen wieder fur die
Annahme des
Wachtpo8tei<s 5, auf den Rub en -
ackern, etwa 65 m nordlich des ersten
aus dem Dorf Oberohrn herauffuhrenden
Hohlwegs, wo in dem ehemaligen Wein-
berggelande zwar auch nichts mehr in situ,
doch in den Graben nehen dem Brand-
schutt die zugerichteten Front- und Eck-
steine des Turmes (Keupersandsteine), z. T.
40 — 52 cm lang, gefunden wurden.
Wachtposten 6 nordlich des Ober-
o timer Kirchhofs, an dessen Ost-
mauer der Limes unmittelbar voruberzieht,
zcrstort durch den erst in nachrumischer
2) Das nordOBtlich etwa 450 m vor Wacht-
posten 1 bei Hornberg gelegene Erdwerk, das
Prof. v. Herzog Limesbl Sp. 83 f erw&hnt, ge-
denkt Herr Dr. Weller in Ohringen im Verlauf
dieses Jabres mit priraten Mitteln iu untersuchen,
so dass wir hoffen dttrfen, Uber sein Verhaltnis
zur rOmisohen Grenswehr Aufschlnss xn erhalten.
Zeit tief ausgefahrenen Hohlweg, der nach
der sudlichen Halfte des Dorfes hinabfuhrt.
Wachtposten 7 auf den Muhlackern
von Oberohrn, an der ndrdlichsten Ecke
der Bayerbacher Markung, wo hoch uber
dem Ostrand des vom Kirchhof nach Bayer-
bach fuhrenden Hohlwegs der in gleicher
Richtung ziehende Wallgraben (noch 1,43 m
tief) nachgewiesen wurde. Auch hier ist
der Turm dem Hohlwege zum Opfer ge-
fallen, der erst nach der Einebnung des
Grabens entstanden sein kann, da dessen
Fullma8se stellenweise als Bdschung der
Hohle ansteht. Wie im Brandscbutte des
Grabens, fanden sich auch im Hohlweg
noch die abgestarzten gut zugehauenen
Keupersandsteine des Turms.
Wachtposten 8 am nordlichen Ein-
gang von Bayerbach, kurz bevor der
eben genannte Weg steiler zum Dorf ab-
zufallen beginnt, in dem steinigen, stark
abgebauten Boden nur noch durch Scherben-
funde und Brandschutt nachweisbar.
In Bayerbach selbst sind vor einigen
Jabren beim Legen von Cementrdhren vor
dem Gasthause zur Rose fiber ein Dutzend
kleiner Hufeisen gefunden worden, die,
wie die auch im letzten Jahre bei An-
legung der Zweiflinger Wasserleitung wieder
im Thalchen von Pfahlbach gemachten
Hufeisenfunde, vielleicht auf das Vor-
handensein eines ZwischenkastelU hin-
weisen konnten, das hier zur Deckung de*
Thaleingangs wohl erforderlich war. Der
Limes durchzieht das Dorf auf der Ost-
seite der Strasse, z. T. unter den Hausern
hinlaufend, und tritt erst kurz vor dem Sud-
ende des Ortes auf die westliche Seite uber,
wo unter dem zweit- oder drittletzten Hause
Wachtposten 9 gestanden sein wird.
Eine Untersuchung war unmoglich, da auch
der Graben durch die Anlage der Strasse
hier vollstandig zerstort ist.
Im Suden von Bayerbach erreicht der
Limes ein fl aches Gelande fast ohne deut-
lichere Erhebungen, auf dem wir nur fur
eine Station westlich des Nordeingangs
von Unterhofen einigen Anhalt fanden,
ohne die Stelle des vermuteten Wacht-
pestens selbst (auf den „Steinackernu)
untersuchen zu konnen. Der nachste Turm
stand vermutlich erst 750 m siidlicher in
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Limesblatt.
- 960 —
der Nahe des von Oberhofen gegen
Hinter-Espig ziehenden Hohlwegs, wo frei-
lich unsere wieder durch den Feldbau be-
binderte Grabung ebenfalls noch keinen
sicberen Nachweis erbringen konnte. Ge-
sichert erscheint dagegen wieder
Wachtposten 12 am Spitz weg, in
einem Kleeacker etliche Meter nordlich
des Feldwegs yon Harsberg nacb Hinter-
Espig, wahrend die boch am steilen Nord-
westbang des Eichbtihls (ostlich der Flur
„Maurertt) im Weinberg zu vermutende
Station nicbt untersuctit werden konnte.
Wachtposten 14imHeerhag (Hiihner-
bau). Dort waren in einem der Gemeinde
gebdrigen Stuck Odland unmittelbar nord-
lich des von den letzten Hausern Hars-
bergs heraufziehenden Feldwegs in der
Limeslinie von Scbmied Feucbt in Hars-
berg beim Roden tief in der Erde zwei
Steinkugeln von 35 cm Durcbmesser and
mebrere kleine Hufeisen gefunden worden.
Vielleicht berecbtigt dies zusammen mit
unseren Funden von Kohle, Nageln, zu-
gebauenem Sandstein, Ziegelstuckchen zur
Annabme eines Turmes an dieser Stelle,
wenn auch bei dem vergeblicben Versuch,
in dem grand lich durcbwuhlten Boden ein
Grabenprofil auszuheben, Scherbenfrag-
mente nicbt zu entdecken waren. AHer-
dings scheint der Platz fur ein Wachthaus
nicbt gerade gunstig. Erst weiter oben
im Wald gewinnt man einen Ausblick fiber
den vorliegenden Bilhl nach der Gentil-
seite, so dass der sicber einst vorhandene
letzte Posten vor dem prachtigen sechs-
eckigen Turm am Nordrande der Becke-
mer Ebene vielleicht auch hober am Ab-
bang gestanden sein kdnnte.
Der Zug des Limes war auch 'auf
der Strecke Ohringen - Gleichen schnurge-
rade, Graben und Grabcben wurden uberall
vorgefunden, eine Unterbrechung derselben
konnte nirgends nachgewiesen werden. Wie
am Earrcberweg beim Pfahldobel, fand
sicb auch an der „ Alton Strasse" und dem
Eckardtsweiler Weg der Wallgraben in
seiner ganzen Tiefe noch so nahe am
Strassenrande, dass er zweifellos quer
durcbgeschnitten haben muss. Yon einer
Uberbriickung erhielt sich vielleicht noch
eine Spur auf der Flur Binsig bei Ober-
ma88b older bach, wo in der ostlichen Gra-
benboschung der Rest eines spitsen in den
gewachsenen Boden gerammten Pfahls ge-
funden wurde.
Freiburg i. Br., April 1903.
Leonhard.
Register zu Nr. 1-35 des Limesblattes.
Von Prof. Dr. P. Hintzelmaun.
L V«rzeiohnls cUr Mitarbeiter.
Die ZitTern bezeichneu die Spalten. K. bedeatet Kastell, Zk. ZwiBchenkastell, L. Limes.
Anthes 442 (Palissaden auf d. Odenwald-
linie), 443 (Inschrift von der Odenwald-
linie), 464, 698, 738 (Odenwaldlinie),
617 (L. Kapersburg-Arnsburg), 700 (L.
in Oberh^ssen), 738 (Steinernes Haus), |
848 (K. Gross-Gerau).
Bode wig 537 (K. Marienfels und K. Hun-
zel), 681 (MeierhofBogel),684 (K. Marien-
fels), 834 (K. Heddesdorf).
Conrady 33 (Zk. und L. bei Walldurn),
111 und 137 (K. Worth), 145 und 172
(Zk. Haselburg und L. von Reich arts -
hauseu bis Neusass), 289 (K. Miltenberg),
334 und 538 (Strasse bei Miltenberg,
sowie Strasse und L. bei Wenschdorf),
336, 382 (Grenzmarkierung bei Milten-
berg), 457 (Bad bei K. Sto<kstadt), 588
(Scbanze bei Gerichtstetten), 649 (K.
Alteburg bei Walldurn), 658 (Badege-
baude und Inschrift von Walldurn).
866 (Inschrift in Eisenbacb), 869 (In-
schrift in Frankfurt).
Dahm 313, 322 (L. von Hohr siidlich),
316 (Zk. am Ferbach), 317 (Zk. Hill-
scbeid), 425 (K. Arzbach-Augst).
Eidam 60 (K. Gnotzheim), 61, 122, 126,
388 (L. bei Gunzenhausen), 399 (Strasse
hinter dem Limes bei Gunzenhausen ),
421 (K. Theilenbofen), 557 (Limes-Uber-
fiihrung iiber die Altmuhl-Niederung bei
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961 -
Limesblatt.
- 962 —
Gunzenhausen) , 702 (Blockhauser bei
Ounzenbausen).
Fabricius 713 (L. Holzhausen - Hunzel),
735 (Zk. Pfarrhofen), 738 (K. Pohl), 946
(Konstruktion u. Zweck des Limeswalls).
F ink,. 185 (E. Pforring), 423 und 519
Scbanze bei Irnsing), 710 (Begleithugel
a. d. Strecke Kipfenberg— Donau).
Hammerle 117 (K. Murrhardt).
v. Herzog, E. 75 und 128 (Eastelle and
Lagerdorf bei Oehringen), 510 (K. Rot-
tenburg).
Herzog, R. 635 (K. Sulz a. N.).
Hettner 364 (K. am Rendelstein bei
Oehringen)
Jacobi 1 (Zk. Heidenstock), 3, 9. 327
(K. und Begleitbau Feldberg), 65 (L.),
65 (Preussenschanze), 193 und 228 (L.
vom Grauen Berg bis Heftricb, nament-
lich Behandlung der Absteinunp), 323
(L. vom Grauen Berg bis Heftrich), 324
(Zk. Lochmuhle), 326 (Zk. Altes Jagd-
baus), 327 (K. Feldberg), 328 (Zk. Maisel),
329 (K. Heftricb), 429 (K. Zugmantel),
758 (K. Kapersburg), 761 (Scbanze
Klosterthron).
Kapff 418, 875 (K. Cannstatt).
Kofler 20 (Zk. Ockstarlt), 21 (Zk. Kaiser-
grube), 21 (E. Langenhain), 23 (L. von
Kapersburg bis Langenhain), 106 (K.
Butzbach), 238 (K. Oberflorstadt), 257
(Limes in Oberbessen), 260 (Zk. Hunnen-
kirchhof und Erdscbanze), 263 (E. Arns-
burg), 352 (L. zwischen Hochweisel und
Gruningen), 355 (E. Friedberg), 409
(Marienbof bei Budesheim), 444 (Zk.
Hesselbach), 447, 497 (Zk. Wurzberg), 498
(E. Eulbach), 527 (alteste Eastelle der
Odenwaldlinie), 765 (Gruningen und der
Limesturm am Leihgesterner Weg), 767
(Strassenturm im Wolfersheimer Walde).
Kohl 47 (L. Monchsroth-Dambach), 56
(Schanze bei Weiltingen), 56, 94 (E.
Ruffenhofen), 58, 255, 287, 596 (E. Ham-
merschmiede), 120 (Hugelgraberfeld bei
Dam bach), 182 (Ubergang des L. uber
das Sulzachthal), 302, 557 (Palissaden
am ratischen Limes), 402, 557 (L. von
Ellingen bis Ealdorf), 483 (Pfahlreihe
im Wdrnitzthale), 553 (Verpalissadierte
Blockhauser am ratischen Limes), 596
(E. Hammer schmiede - Dambach und
Limes - Pfahlrost im Ereutweiher), 613
(E. Weissenburg a. S.), 798 (Strasse und
Limes in Mittelfranken).
Lachenmaier 418 (Strasse Pforzheim-
Solitude).
Lehner 841 (L. Holzhausen a. d. Haide —
Aarthal), 846 (E. Kernel), 857 (Erd-
schanzen bei Eemel).
Leonhard 899, 954 (Obergermanischer L.
in Wurttemberg).
Loeschcke 229 (Grenzgraben auf Strecke
Sayn— Oberbiet>er).
Ludwig 116 (L. von Mainhardt bis Oeh-
ringen).
Mettler 366 (E. Welzheim), 369 (E.
Walheim), 447 (E. Bdckingen), 513 (La-
ger von Rottweil), 855 (K. Benningen).
Mommsen 5, 13 (Inschrift vom Feldberg),
660 (Walldurner Inschrift).
Pal la t 580 (L. Holzhausen— Eemel), 688
(E. Holzhausen a. d. Haide).
Popp 189 (L. bei Hienheim), 939 (Irnsing).
Prescher 593 (E. Heidenheim).
Ritterling 521 (E. Wiesbaden), 669 (Alte
Burg bei Vail end ar und Weitersburg),
570 (E. Bendorf), 745, 777, 825, 889 (E.
Niederbieber), 809 (E. Heidekringen).
Sc heller 918 (Faimingen).
Schuchhardt 947 (Limeswall).
Schumacher 40 (E. Osterburken) , 42
(L. und Hugelgraber bei Osterburken),
66 (Eastelle bei Neckarburken), 113,
158, 250, 395 (L., aussere Linie), 159
! (Zk. Robern), 250 (Eirnachubergang),
! 254, 396 (Zk. Rinschheim), 841 (West-
, kastell Neckarburken), 396 (L., innere
Linie), 449 (Eolonnenweg und Abstei-
nung an der badischen inner en Linie),
501 (E. Oberscheidenthal), 534 (Holz-
tiirme bei Osterburken), 549 (L. in Ba-
den), 552 (Zk. an der Seitzenbuche),
611 (Grenzgrabchen Rinschheim-Tolnais-
hof), 667 (Bauinschriften von E. Oster-
burken), 769 (Limesmauer am Leuters-
thalerHof), 772 (E. Schlossau), 772 (Zk.
bei Trienz), 773, 851 (E. Wimpfen), 775,
851 (Mauerwerk in der Birk bei Gross-
Eicholzheim), 776, 854 (Strassenunter-
suchungen), 851 (L., badische Strecke).
Sixt 277 und 359 (L. vom Tolnaishof bis
Oehringen), 359 (Grenzmarkierung am
Pfahldoebel und bei Gleichen), 503 (ober-
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963
Limesblatt.
964
germanischer L.), 504 (Zk. Ebnisee),
509 (Zk. Rdtelsee), 669, 673, 740, 823
(obergermanischer L. in Wurttemberg).
S o 1 d an 97 (L. im bohen Taunus), 442 (Palis-
sad en auf Odenwaldlinie), 464 (Odenwald-
linie), 617 (L. Kapersburg— Arnsburg).
S t e i m 1 e 43 (L. im Roethenbachtbale), 84 uo d
516 (Ubergang des L. fiber das Schiessthal),
87 (K. Unterbobingen), 118 (E. Lorch), 1 80
(K. Schierenhof), 281 (L. bei Lorch), 281,
300 (L. von Gmund bis Schwabsberg), 370
(E. Aalen), 387 (Zk. Hahlheim), 592, 612
(ratischer L. in Wurttemberg), 960 Nu-
meruska8tell Freymfihle).
Winkelmann 62, 95 (Lagerstadt bei K.
Pfunz), 372, 675, 707 (L. Petersbuch—
Kipfenberg), 678 (E. Heglohe), 707 (Be-
gleithugel und Strassenturme auf der
Strecke Petersbuch — Kipfenberg), 879
(E. Bdhming), 933 (Pfunz), 943 (Nassen-
fels, Geimersheim).
Wolff 24 und 129 (K. Markdbel), 131,
168 (E. und Lagerdorf in Grosskrotzen-
burg), 161, 269, 377, 492, 526, 581, 601,
784, 815 (Strassenforschung), 165 und
241 (L. Grosskrotzenburg -Ruckin gen),
244 (L. Ruckingen— Markobel), 345 (K.
Hofheim), 377, 412, 489 (E. Okarben),
393 (Zk. Langendiebach), 437 (Inschrii-
ten aus Grosskrotzenburg), 489 (K. und
Militarbad Okarben), 539 (Rundechanze
bei Hofheim), 581 (K. Heldenbergen,
Hochst, Hofheim), 607 (Echzell), 7£0
(Heddernheim), 793, 813 (E. Helden-
bergen), 846 (Holzturm am L. in der
Bulau), 864 (Erdlager und Tdpferofen in
Heldenbergen), 866 (Stadtbefestigung von
Heddernheim).
Zangemeister 23 (Inschrift und Ziegel
von Langenhain), 68 (Militardiplom von
Neckarburken), 93 (Militardiplom von
Unterbobingen), 104 (L. im hohen Taa-
nus), 451 (Schanze bei Irnsing), 833
(Bauinschrift von Bdhming).
n. OrtsverzelohnU.
Nach den tTberechriften
Aalen 370.
Aarthal 841.
Adolfseck 921.
Alteburg bei Kloster Arnsburg 263.
„ bei Heftrich 193, 323, 329.
„ bei Holzhausen a. d. Haide 580, 841.
„ bei Walldurn 649.
Altes Jagdhaus 326.
\ Altmuhl-Uberfuhruug 557.
Altstadt bei Miltenberg 289.
Anhausen 231.
Arnsburg 263, 617.
Artaunon 437.
Arzbach-Augst 425.
Baden, aussere Linie 158, 250, 395, £49,
611, 769, 851.
„ innere Linie 396, 449, 550, 772.
„ Grenzgrabchen 611.
Bendorf 570.
Benningeu 855.
Bockingen 417.
Bohming 879
Bogel 6*1.
Budesheim 409.
Bulau 846.
Burg bei Irnsing 937.
Burg bei Langenhain 21.
Butzbach 20, 106, 352.
Cannstatt 418, 875
Dalkingen 613.
Dambach 47, 58, 120. 255, 287.
Ebnisee 504.
Echzell 607.
Eisenbach 866.
Ellingen 402.
Eulbach 498
Faimingen 918.
Feldberg 1, 3, 327, 924.
Fiegen stall 405.
Frankfurt a. M. 161, 269, 377, 492, 526, 601.
Freymuhle 950.
Friedberg 365.
Geimersheim 946.
Gerichtsstetten 588.
Gleichen 359, 673.
Gmund 43, 84, 180, 281, 300, 516.
Gnotzheim 60.
Grauar Berg 1, 20, 80, 193, 323, 429, 921.
Greinberg 336.
Gross-Eicholzheim 775, 851.
Gross- Gerau 848.
Grosskrotzenburg 131, 165, 168, 241, 437.
Griiningen 352, 765.
Gundelshalm 399, 559.
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— 966 —
Limesblatt.
966 —
Gunzenhausen 60, 122, 399, 557, 702.
Haghof 504.
Hahlheim 387.
Hainhaus 447.
Hammerschmiede 58, 255, 287, 596.
Haselbarg 145.
Hausen 624.
Heddernheim 269, 866, 780.
Heddeadorf 834.
Heftricta 193, 323, 329.
Heidekringen 809.
Heidenheim a. d. Brenz 593.
Heideostock 1.
Heimbach-Weiss 231.
Heldenbergen 581, 793, 813, 864.
Hesselbach 443, 444.
Hessen 20, 106, 617, 698, 738.
„ vgl. Oberhessen.
Hienheim 189.
Hillscheid 315, 319.
Hochweisel 352.
Hochst 581.
H5hr 313.
Hdnehaus 33.
Hofheim 344, 539, 581.
Holzhausen a. d. Haide 580, 688, 713, 841.
Homburg 65.
Hunneburg 106.
HuDzel 537, 713.
Irnsing 423, 451, 519, 939.
Kaisergrube 21.
Kaldorf 402.
Xapersburg 617, 758, 928.
Kernel 429, 580, 846, 857.
Kesselstadt 815.
Kilianstetten 601
Kipfenberg 372, 675, 707, 710.
Kirnachubergang 251.
Klosterthron 764.
Kreutweiher 255, 596.
Langendiebach 393.
Langenhain 21, 23.
Langenschwalbach 313.
Leihgeeterner Weg 765.
LochmQhle 324.
Lorch 118, 281.
Mainhardt 116.
Mainz 13.
Maisel 328.
Marienfels 557, 684.
Marienhof 409.
Markobel 24, 129, 244.
Miltenberg 111, 137, 145, 172, 289, 334.
336, 382.
Mittelfranken 402, 798.
Monchsroth 47, 302, 305/306, 555/556.
Mftmlinglinie 159, 341, 396.
Murrhardt 117, 673.
Nassau 713.
Nassenfels 943.
Neckarburkeo 66, 68, 341.
Neusass 145, 172.
Niederbieber 745, 777, 825, 889.
Oberbieber 229.
Obereschbach 1.
Oberflorstadt 238, 815.
Oberhessen 257, 700.
Oberscheidenthal 501.
Ockstadt 20.
Odenwaldlinie 442, 443, 444, 464, 497, 527,
698, 738.
Oebringen 75, 116, 277, 364, 503.
Okarben 377, 412, 489, 492.
Orendelstein s. Rendelstein.
Osterburken 40, 113, 250, 534, 667.
Petersbuch 372, 675, 707.
Petterweil 492.
Pfahldoebel 359.
Pfdrring 18.\ 454.
Pforzheim 418.
Pfunz 62, 95, 933.
Pohi 738.
Preassenschanze 65.
Reichartshausen 145, 172.
Rendelstein 364.
Rezatthal 802.
Rheinprovinz 569.
Rinschheim 254, 396, 611.
Robern 159.
Rotelsee 509.
Roethenbachthal 43.
Rottenburg 510.
Rottweil 513.
Rnckingen 165, 241, 244.
Ruffenhofen 56, 94.
Saalburg 2i8, 213/214, 433,
Sattelbach 851.
Sayn 229.
Schierenhof 180.
Schiessthal 84, 516.
Schwabsberg 281, 300.
Seitzenbuche 552.
Sindringen 360.
Steinernes Haus 738.
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- 967 -
Stockstadt 457.
Sulz a. N. 535.
Sulzachthal 182.
Taunus 1, 97, 193, 352, 429, 758.
Theilenhofen 421.
Tolnaishof 277, 360. 611.
Trennfurt 869
Trienz 772.
Unterbobingen 87, 93.
Vallendar 569.
Walheim 369.
Walldurn 33, 649, 658, 660.
Wassertrudingen 56, 58.
Weiltingen 66, 555/556.
Weissenburg a. S. 613.
Limesblatt.
968 -
Weitersburg 669.
Welzheim 366.
Wenschdorf 334, 3*^8.
Wetterau 161.
Wiesbaden 521.
Willburg8tetten 48, 555/556.
Wimpfen 773, 851.
Wdlfersheim 767.
Wornitzthal 483, 802.
Worth 111, 137.
Wurttemberg, ob ergerm an ischer Limes 359
503, 669, 673, 740, 823, 899, 954.
„ ratiscber Limes 592, 612.
Wurzberg 447, 497.
Zugmantel 429.
m. Insohriftenverzeiohnis.
Adolfseck Formerst. 923.
Alteburg bei Kloster Arnsburg Ziegelst. 269.
Alteburg bei Heftrich 332, Tdpferst. 381,
332, Ziegelst. 331.
Bendorf Ziegelst. 573, 576, 577.
Bohming Bauinschrift 883.
Bulau Topferst 848.
Butzbach Topferst. 353, Ziegelst. 111.
Echzell 609, Topferst. 608
Eisenbach 868.
Faimingen Topferst. 920.
Feldberg 5, 12, 327, Topferst. 8, 13, 328,
927, Ziegelst. 5.
Friedberg Ziegelst. 357.
Hambacher Markwald Topferst. 636.
Gross-Gerau Ziegelst. 849.
Grosskrotzenburg 133, 135, 439, Bronze-
tafelchen 440, 441, Muhlstein 169, Zie-
gelst. 166, 169.
Hammerschmiede 288.
Haselburg Fabrikst. 156.
Heddesdorf 840, Ziegelst. 840.
Heidekringen Topferst. 813, Ziegelst. 812.
Heldenbergen Ziegelst. 814.
Hesselbach 443.
Hohr (a. Ferbach)Einritzungu. Ziegelst.317.
Hofheim Ziegelst. 350.
Holzhausen a. d. Haide 691/692, 694, 695,
Ziegelst. 697.
Kapersburg 762, 763, 931, Topferst. 760,
764, Ziegelst. 764.
Kernel Graffito und Ziegelst 863.
Langendiebach Ziegelst 394.
Langenhain 22, Bronzeplattchen 28, Zie-
gelst. 23.
Lorch Ziegelst. 824.
Mainz 14.
Maisel Ziegelst. 328, 329.
Marienfels 688, Ziegelst. 686, 688.
Markobel 131.
Miltenberg Toutonenstein 340.
Neckarburken 68, Militardiplom 68, Zie-
gelst. 68.
Niederbieber 827, Einritzungen 779, 896,
Tdpferst. 777, 834, 899, Ziegelst. 757,
828, 831, 899.
Obereschbach (Hei den stock) Tdpferst. 3.
Oberflorstadt Fabrikst. und Ziegelst. 241.
O eh ring en 82.
Okarben Ziegelst 415, 491.
Osterburken 42, Bauinschriften 667, Le-
gionsbaustein 42.
Pfdrring Armreif 189.
Rinschheim Tdpferst. etc. 3%.
Rottweil Oculistenst. und Ziegelst. 515.
Schierenhof Ziegelst. 182.
Schlossau Bauinschrift 550.
Sulz a. N. Topferst. 536.
Trennfurt 870.
Trienz, Thorinschrift 773.
Unterbobingen 93, Militardiplom 93.
Walheim Ziegelst. 370.
Walldurn Soldateninschrift 659, Topferst.
658.
Weissenburg a. S. 616, Militardiplom 616,
Ziegelst. 616.
Welzheim 368, Ziegelst. 368, 824.
Wimpfen Ziegelst. 854.
Zugmantel Bauinschrift 432, Ziegelst. etc
436.
vrMtwortlichT Bedakteur E F a b r i c i u^.^ fa
— 81 -
unmittelbar unterstellt war, muss er daher
unter Tiberius gefuhrt haben, dessen Be-
amte sich auch sonst als nleg(atus) [pro-
curator] Caesari8 Augusts (so z. B. C. Ill
6703), unter Weglassung des kaiserlichen
praenomen, bezeichnen Der Ubergang von
der alteren zur spateren Verwaltungsform
findet auch darin seioen Ausdruck, dass
im Titel des procurator ebenso wie dem
friiheren des „praefectusu der Verwaltungs-
bezirk mit dem Namen der Vdlker (Raeti,
Vindak'ci) *), nicht des Landes, ausgedruckt
und dieser Verwaltungsbezirk deutlicb in
Gegensatz zu der Hispania provincia ge-
bracht wird. Dadurch wird es im hochsten
Grade wabrscbeinlich, dass die Abtrennung
der ratisch - vindelicischen Givitates vom
Kommando des Rheinbeeres in unmittel-
barem Zusammenhang steht mit der nach
Abberufung des Germanicus erfoigten Auf-
losung der Vereinigung beider rbeinischen
Heere.
Sagitta wird einer der ersten vom
Kaiser eingesetzten Stattbalter in Raetia
gewesen sein und mag seine vierjahrige
Verwaltung etwa in die Zeit von 18 bis
21, seine zehnjahrige spaniscbe etwa 22
bis 31, die zweijahrige syrische 82—33
gehoren.
Wiesbaden. Bitter ling.
40. Romische Altertumsforschung in Mainz
um das Jahr 1510. Der diesjahrige Ver-
bandstag der west- und suddeutschen Ver-
eine fiir romisch-germanische Altertums-
forschung fand bekanntlich vom lo. bis
17. April in Mains statt. Da mag es er-
laubt sein, darauf hinzuweisen, dass diese
alte Kulturstatte, mit ihrer heutigen Schatz-
kammer, dem Rdmisch - germanischen
Centralmuseum, mit dem lebrreichen Be-
stande der Sammlungen des Vereins zur
Erforschung rheinischer Geschichte und
4) In den altesten Inschriften wird der Yokal
der sweiten Silbe mit o wiedergegeben : so C. IX
3044 V 4910; auch yon dem nicht mehr erhaltenen
Wormier Stein (Bramb. 695) bietet die Abtohrift:
ex cokorte [fr]aetor. et Vindol.; richer riohtig. Anch
bei Strabo begegnet der Name ttets als Ovivdo-
Xlxoi, wahrond die Handtchriften der ubrigen
Schriftiteller die spater auoh inschriftlich allein
gebrftnchliohe Schreibung Vindelici bieten. Die
Form Vindalici der palignitohen Iniohrift ana der
Zeit det Tiberias steht in der Mitte.
Altertiimer und mit den sonstigen Uber-
resten einer so schicksalsreichenYergangen-
heit auch eine der friihesten Pflegestat-
ten der romischen Altertumsforschung in
Deutschland war. Noch stand in dem da-
mals so gemachlich gehenden Zeitlaufe,
einige Jahrzebnte nachdem Gutenbergs
Erfindung an das Licht getreten, unsere
Stadt unter dem lebendigen Rub me, den
ihr die Schopfung des Meisters verschaffte,
da ward in ihr neben der Ausbeutung des
Neuen pietatvoll auch die Sammlung und
Erhaltung des Alten betrieben.
In der Strassburger, im Jahre 1515 er-
schienenen, Ausgabe der Werke des rf>-
mischen Philologen und Antiquars Pom-
ponius Laetus, der in der zweiten Halfte
des fanfzehnten Jahrhunderts in der ewigen
Stadt nwie ein Geist der Alten unter
Grabmalern schweifte, und den der Anblick
eines antiken Monuments zu Thranen
ruhren konnte", befindet sich ein Wid-
mungsbrief ibres Herausgebers Beatus
Rhenanus, des trefflicben, national gesinn-
ten elsassischen Historikers, an einen
Mainzer Gelehrten, in dem vielleicht zum
ersten Male von Sammler- und Forscber-
thatigkeit auf dem Boden der einstmals
romischen Stadt die Rede ist. Der Brief
ist an Dietrich Gresemund gerichtet, einen
der Mainzer Litteraturgeschichte als Schrift-
steller auf dem religiosen, politisch-socialen
und schdngeistig-satirischen Gebiete wohl-
bekaonten Juristen und Theologen. Beatus
Rhenanus sagt in der Einleitung seines
in lateinischer Sprache abgefassten Briefes,
im Frtihjahre 1509, als er in Mainz ge-
wesen, um die dortigen Denkmaler des
romischen Altertumes zu durchforschen,
habe er bei ihm, seinem Gastgeber, ein
Schrankchen angefiillt mit antiken Miinzen
■ und Grabinschriften von keineswegs ge-
I ringer Eleganz gesehen, ausserdem ver-
schiedenartige Inschriften, teils wohl er-
haltene, teils beschadigte, in solcher Fiille,
dass er glaube, nur in Trier konnten noch
mehr gefunden werden. Auf dem Albans
berge, so erinnert Beatus Rhenanus weiter-
hin, auf dem ehemals dem Mars geopfert
worden sei, sehe man bewunderungswurdige
Spuren der V ergangenheit , dort seien
Sarkophage mit lateinischen Inschriften
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- 83 —
zu Tage gefordert worden, und in ge-
heiligten Tempeln sogar finde man jetzt
noch romische, den Gotten) geweibte Bild-
nisse. . . . Jacob Wimpheling, der FQhrer
der suddeutschen Humanisten, gedenkt in
einem Geleitbriefe an Gresemund (— er
steht in: Valerii Probi interpretamenta
litterarum singularium in antiquitatibus
Romanis ... die im Jahre 1510 in Oppen-
heim von Gresemund herausgegeben wur-
den — ) der Sammlung verschiedener
Epigramme a us der Stadt and Didzese
Mainz, die dieser mit vieler Arbeit zu
Stande gebracht, und er, wie Beatus
Rhenanus, bittet instandig, Gresemund
moge docb seine romischen Sammlungen
— nach dem Vorbilde des hochgelehrten
Augsburger Forschers Eonrad Peutinger —
durch den Buchdruck der Offentlichkeit
uberliefern. Diese frcundscbaftlichen Mah-
nungen fanden bei Gresemund Gehdr, er
ubergab sein Manuskript einem Drucker,
aber durch dessen Sorglosigkeit ist es zu
Grunde gegangen. Seinem Yerfasser aber
bleibt der Ehrenname, den ihm ein Zeit-
genosse und Forscher auf demselben Ge-
biete gegeben bat: Antiquitatis pater (Vater
der Altertumskunde). So steht zu lesen
in einem Widmungsbriefe, den Johannes
Huttich seinen Collectanea antiquitatum
in urbe atque agro Moguntino repertarum
(Sammlung von Antiquitaten aus Stadt und
Gemarkung Mainz) beigegeben hat , die
im Jabre 1525 aus der Druckerei Johann
Schoffer's in Mainz erschienen sind.
Mainz.
Dr. Heinrich Heidenheimer.
4i. Badische Historische Kommission.
21. Plenarsitzung am 14. und 15. Nov. 1902.
(Vgl. Korrbl. XXI Nr. 38).
Seit der letzten Plenarsitzung sind nach-
stehende Veroffentlichungen der Kom-
mission erschienen:
Badische Neujahrsblatter. N. F.
Fiinftes Blatt. E. Kilian: Samuel Fried-
rich Sauter. Ausgew&hlte Gedichte.
Heidelberg, C. Winter.
Kindler von Enobloch. Oberbadisches
Geschlechterbuch. II. Band: 4. Liefe-
rung. Heidelberg, C. Winter.
— 84 —
Oberrheinische Stadtrechte. I. Ab-
teilung: Frinkische Rechte. Sechstes
Heft: Ladenburg, Wiesloch, Zuzenhausen,
Bretten, Gochsheim, Heidelsheim, Zeu-
tern, Boxberg, Eppingen, bearbeitet von
K. Kohne. Heidelberg, C. Winter.
Regesten der Bischofe von Kon-
stanz. II. Band, 5. und 6. Lieferung,
bearbeitet von A. Cartellieri. Inns-
bruck, Wagner.
Regesten derMarkgrafen vonBaden
und Hachberg. III. Band, 1. and
2. Lieferung, bearbeitet von H. Witte.
Innsbruck, Wagner.
Zeitschrift fur die Geschichte des
Oberrheins. N. F. XVII. Band nebst
den
Mitteilungen der Bad. Hist. Kom-
mission Nr. 24. Heidelberg, C. Winter.
Stand der einzelnen Untemeh-
mungen der Kommission.
J. Quellen- und Regestenwerke. Infolge
seiner Berufung als ausserordentlicher
Professor der Geschichte an die Universitat
Jena ist Dr. Cartellieri von der Bear-
beitung der Regesten der Bischofe
vonKonstanz zuriickgetreten. Mit ibrer
Weiterfiihrung wurde sein bisheriger Mit-
arbeiter Dr. K. Rieder betraut. Derselbe
hat bereits mit der Ausarbeitung der Nach-
trftge, des Personen- und Ortsregisters
und eines Sachregisters zu Band II be-
gonnen.
tiber die Fortfuhrung der Regesten
der Markgrafen von Baden und
Hachberg hat Professor Dr. Witte in
Strassburg einen ausfuhrlichen Bericht er-
stattet. Das Manuskript fur die 3. und
4. Lieferung des III. Bandes, welche die
Regesten des Markgrafen Jakob bis zu
Ende fiihren werden, ist fertig gestellt.
Im Jahre 1903 soil die Weiterfiihrung
der Regesten der Markgrafen von Hach-
berg kraftig in Angriff genommen werden,
wozu die Bereisung der schweizerischen
Staats- und Stadtarchive, namentlich jener
der Westschweiz, notwendig werden wird.
Fiir den zweiten Band der Regesten
der Pfalzgrafen am Rhein hat der
Bearbeiter Dr. Sillib in Heidelberg, unter
Leitung von Prof. Dr. Wille, die Durch-
sicht des gedruckten Materials fortgesetzt
Digitized by
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— 85 —
- 86 -
und gedenkt demnachst mit der Durch-
arbeitung der im General-Landesarchiv zu
Karlsruhe befindlichen Eopialbucher zu
beginnen.
Far die Sammlung der Oberrheini-
schen Stadtrechte hat Dr. Kdhne in
Berlin, unter Leitung von Geh. Rat Prof.
Dr. Schroder, mit den Vorarbeiten fur
das siebente Heft der frankischen Abtei-
lung, welches die Stadtrechte der Stadte
Bruchsal, Udenheim (jetzt Philippsburg),
Rothenberg , Obergrombach , Neudenau,
Eonigshofen, Osterburken, Grunsfeld, Un-
terdwisheim, des Weilers Steinbach und
des Dorfes Dilsberg, die vorubergehend
Stadtrecht besassen, und schliesslich das
Stadtrecht des jetzt wurttembergischen
Besigheim umfassen soil, begonnen. In der
schwabischen Abteilung wird Prof. Dr.
Roder das Manuskript fur die Villinger
Stadtrechte bis zum Friihjahr 1903 fertig
stellen. Die Freiburger Stadtrechte wird
Stadtarchivar Dr. Albert, die Konstanzer
Prof. Dr. B eyerie bearbeiten. Fur das
tiberlinger Stadtrecht soil nach dem Riick-
tritt von Dr. Hoppeler ein anderer Be-
arbeiter gewonnen werdeo. Von den gleich-
falls einen Bestandteil dieser Sammlung
bildenden Elsassischen Stadtrechten ist
das von Stadtarchivar Dr. Ge*ny bear-
beitete Schlettstadter Stadtrecht in zwei
Banden ausgegeban worden.
Fiir den eventuell in Aussicht genom-
menen Nachtragsband der Politischen
Korrespondenz Earl Friedrichs von
Baden hat Archivrat Dr. 0 b s e r zur Ver-
vollstandigung des Materials eine archi-
valische Reise nach Darmstadt unternom-
men ; ein weiterer Aufenthalt in Darmstadt
im nachsten Jabre ist beabsichtigt.
Die Sammlung und Herausgabe der
Korrespondenz des Furstabts Mar-
tin Gerbert von St. Blasien konnte
leider auch in diesem Jahre nicht zu Ende
gebracht werden.
II. Bearbeitungen. Die Vorarbeiten fur
die 2. Auflage des Topographischen
Worterbuchs des Grossherzogtums
Baden hat Archivrat Dr. Krieger im
Berichtsjahre zu Ende gefuhrt. ZurVer-
vollstandigung des Materials unternahm
der Berichterstatter im letzten Sommer
eine grossere Archivreise nach Freiburg,
Konstanz und Luzern. Der Druck des
ersten Halbbandes hat bereits begonnen;
im Laufe des Jahres 1908 soil die Aus-
gabe des 1. und 2., im Jahre 1904 die des
3. und 4. Halbbandes erfolgen. Dem ersten
Bande wird eine in einfachen Verhalt-
nissen gehaltene Ubersichtskarte beige-
geben werden.
Von dem II. Band der Wirtschafts-
geschichte des Schwarzwaldes und
der angrenzenden Lande hat Prof.
Dr. Gothein einen grossen Teil des
Manuskriptes vollendet. Er hat dabei auch
die Verhaltnisse Vorderosterreichs unter
Maria Theresia und Josef II. aufs Ein-
gehendste erforscht und dargestellt. Der
Abschluss ist fur das Jahr 1903 in Aus-
sicht genommen.
Von der Geschichte der rheini-
schen Pfalz hat Prof. Dr. Wille ein-
zelne Kapitel druckfertig ausgearbeitet ;
zur Erganzung und Vervollstandigung des
Materials ist eine archivalische Reise in
Aussicht genommen.
VondemOberbadischen Geechlech-
terbuch befindet sich die 5. Lieferung des
II. Bandes unter der Presse, das Material
fur weitere Lieferungen, von denen eine
im Jahre 1903 erscheinen soil, hat Oberst-
leutnant a. D. Eindler von Enobloch
gesammelt und gesichtet.
Von der Geschichte des mittel-
alterlichen Handels mit Italien be-
reitet Prof. Dr. Schulte eine zweite Auf-
lage des I. Bandes vor.
Die Vorarbeiten fur den V. Band der
Badischen Biographien nahern sich
ihrem Abschluss; die Mehrzahl der Autoren
hat bereits ihre Beitrage abgeliefert; nach
Eingang der noch ausstehenden wird der
Druck im 1. Quartal des nachsen Jahres
beginnen.
Die Sammlung und Zeichnung der
Siegel und Wappen der badischen
Gemeindenw urde fortgesetzt. Der Zeich-
ner Fritz Held hat im abgelaufenen
Berichtsjahre fur 10 Stadte und 191 Land-
gemeinden neue Siegel bezw. Wappen
entworfen.
Von der Veroffentlichung der Siegel
der badischen Stadte sind die Tafeln
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— 87 —
fur das zweite Heft, umfassend die Kreise
Baden und Offenburg, fertiggestellt und
die Ausgabe desselben steht bevor; ein
drittes Heft ist in Vorbereitung.
Von den vom Grossh. Statistischen
Landesamt bearbeiteten historischen
Qrundkarten des 6r.os s*h|e r z o g -
turns Baden sind im Berichtsjahre zwei
Doppelsektionen, Worms - Mannheim und
Miltenberg - Mosbach zur Ablieferung ge-
langt; weitere sind in Vorbereitung.
III. Ordnung und Verzeichnung der
Archive der Gemeinden, Pfarreien u. 8. to.
Die Pfleger der Eommission waren
auch im abgelaufenen Jabre unter der
Leitung der Oberpfleger Professor Dr.
Roder, Stadtarchivar Dr. Albert, Pro-
fessor Maurer, Archivrat Dr. Erieger
und Professor Dr. Wille tatig. Vgl.
daruber „Mitteilungen der Badischen
Historischen Eommission" Nr. 25 S. m 1 ff.
42.Gesell8chaft fur Rheinische Ge-
schichtskunde.
(Vgl. Korrbl. XXI Nr. 37).
Seit der 21. Hauptversammlung gelang-
ten die nachstehenden Veroffentlichungen
zur Ausgabe:
1. Geschichte der Kolner Maler-
schule. Vierte (Schluss-) Lieferuog, 31
Lichtdrucktafeln, herausgegeben yon L.
Scheibler und E. Aldenhoven, nebst
dem Textbande zum ganzen Werke, ver-
fasst von Karl Aldenhoven. Liibeck 1902
(Publikation XIII).
2. Urkunden und Regesten zur
Geschichte der Rheinlande ausdem
Vatikanischen Archiv. Zweiter Band:
1327—1342, gesammelt und bearbeitet von
Ileinr. Volb. Sauerland. Bonn 1903.
(Publikation XXIII).
Der von Herrn Geheimrat Prof. L o e r s c h
bearbeitete zweite Band der Wei stumer
des Eurfurstentums Trier ist in Vorbe-
reitung.
Auch in diesem Jahre hat die von
Herrn Prof. Lamprecht in Leipzig ge-
leitete Ausgabe der Rheinischen Ur-
bare gute Fortschritte gemacht.
Herr Bibliotheks-Eustos Dr. Hilliger
in Leipzig ist mit der Bearbeitung der
— 88 -
Urbare von St. Severin beschaftigt. Zur
Fdrderung der Ausgabe und zur abschlies-
senden Materialsammlung hat er im Be-
richtsjahre eine sechswochentliche Archiv-
reise nach Diisseldorf und Koln unter-
nommen.
Das gesamte altere Urbarmaterial dieses
Stifles bis zum Anfang des 15. Jahrhun-
derts liegt in Abschrift vor. Das spatere
Material ist - sehr durftig, erfordert aber
eine intensive Durcharbeituog behufs Er-
lauterung der friiheren Epoche. Eine wert-
volle Erganznng bieten endlich die Akten
aus der Zeit urn 1800, weil sie einen ge-
schloBsenen Uberblick iiber die Besitzun-
gen und Rechte des Stiftes zur Zeit seiner
Auflosung bieten. Dieses nicht sehr am-
fangreiche Material ist zum grdssten Teile
schon aufgearbeitet.
Der Druck der von Herrn Privatdo-
zenten Dr. Eotzschke in Leipzig bear-
beiteten Werdener Urbare hat im
Somraer 1902 begonnen und ist jetzt bis
zum 20. Bogen gefordert worden. Der
Abschluss des Druckes ist, wenn auch
noch nicht fur dieses Jahr, so doch far
das Jahr 1904 bestimmt zu erwarten.
Der zweite Band der von Herrn Prof.
v. Below in Tubingen unter Leitung von
Herrn Geh. Rat Prof. Ritter bearbeiteten
Landtagsakten von Julich-Berg
I. Reihe, der die Zeit von 1562—1591
behandeln soil, ist um Weihnachten der
Presse iibergeben worden, und der Druck
hat inzwischen begonnen. Eine stete Fdr-
derung des Druckes ist vom Bearbeiter
zugesagt worden, so dass das Erscheinen
dieses Bandes im Laufe des Jahres in
Aussicht gestellt werden kann.
Nach dem Tode des Leiters Herrn
Geh. Rat Harless hat der Herausgeber
Herr Archivar Dr? Eiich in Marburg die
Arbeiten fur den I. Band der Landtags-
akten von JUlich-Berg II. Reihe,
der mit dem Jahre 1610 einsetzt, fortge-
fiihrt und besonders die Bearbeitung der
Munchener Archivalien beendigt. Der Ein-
reichung des Manuskriptes fur diesen Band
darf noch im Fruhjahr entgegengesehen
werden.
Von den Matrikeln der Universi-
ty Ed In liegt jetzt die gesamte Ab-
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- 90 -
schrift kollationiert vor, so class nur mehr
die Liicken der Uberlieferung fur die Jahre
1708-54 und 1788—1798 aus dem ander-
weitig vorhandenen Material zu erganzen
sind. Auch die Register fur die spatere
Zeit sind unter steter Kontrolle des Be-
arbeiters, Herrn Stadtarchiyar Dr. Keussen
in Koln, in Anfertigung begriffen ; sie sind
bereits bis zum Jahre 1594 gefuhrt und
revidiert worden. Uber den Beginn des
Druckes des zweiten Bandes kann noch
keine Bestimmung getroffen werden.
Fur die Publikation der alt est en
rheinischen Urkunden, deren zeit-
licbe Begrenzung durch Vorstandsbeschluss
bis zum Jahre 1100 (statt 1000) ausge-
dehnt worden ist, hat der am 1. April
v. J. eingetretene Herr Dr. Oppermann
in Koln zunachst die Urkunden der Kdlner
Erzbischofe aus dem 10. und 11. Jahr-
hundert bearbeitet, welche in den Archiven
zu Dusseldorf, Koln und Munster beruhen.
Dieser Teil der Edition, fur welchen in
dem hand8chriftlichen Nachlass des Herrn
Prof. K. Menzel noch fast gar keine
Vorarbeiten vorlagen, ist dem Abschluss
nahe. Die Arbeiten werden sich jetzt den
Urkunden der Erzbischdfe von Trier zu-
wenden.
Dem ersten bis zum Jahre 1100 rei-
chenden Bande der Regesten der Erz-
bischofe von Koln, der gleich falls von
Herrn Dr. Oppermann ubernommen wor-
den ist, erwuchs naturgem&ss aus den vor-
hin erwahnten Untersuchungen mancherlei
Fdrderung; doch ist an die eigentliche
Ausarbeitung dieses Bandes noch nicht
gegangen worden.
Von dem durch Herrn Archivar Dr.
K nip ping in Dusseldorf bearbeiteten
III. Bande der Kdlner Erzbischofsregesten
befindet sich der erste Teil (1205—1220)
druckfertig in den Handen des Vorstandes.
Auch die Fortsetzung bis zum Jahre 1288
ist in der Bearbeitung soweit vorgeschrit-
ten, dass die Ausgabe einer ersten Liefe-
rung dieses Bandes noch in diesem Jahre
erfolgen kann.
Der Druck der Kdlner Zunftur-
kunden liegt, soweit es sich urn die Texte
handelt, vollig abgeschlossen in zwei Ban-
den vor. Der Herausgeber, Herr Heinr.
von Loesch in Ober-Stephansdorf, ist
durch einige mit dem Stoffe eng zusam-
menhangende Untersuchungen uber die
Gilde und uber die Gewandschneider eine
Zeit lang von den Registerarbeiten abge-
halten worden. Jedoch sind letztere sehon
weit vorgeriickt. Neben den Orts- und
Personenregistern sind Glossar und Sach-
register gesondert in Ausarbeitung be-
griffen. Erst nach Fertigstellung des aus-
fuhrlichen Sachregisters , das einen Ge-
samtuberblick uber das Material bieten
wird, kann der Bearbeiter die in der Ein-
leitung noch zu behandelnden Fragen
rascher forderrn. Die Herausgabe des
ganzen Werkes wird moglichst beschleu-
nigt werden.
Uber die Arbeiten am Geschicht-,
lichen Atlas der Rheinprovinz
berichtet der Leiter Herr Geheimrat Nis-
sen in Bonn: Von der durch Herrn Dr.
W. FabriciuB bearbeiteten Kirch en -
karte nach der Reformation (um das
Jahr 1610) wareu zwei Blatt im Herbst
1902 fertig gedrnckt, die beiden anderen
sind der Fertigstellung nahe. Den erlau-
ternden Text hat Herr Dr. Fabricius
gleichfalls eingereicht. Doch ist von dem
Drucke vorlaufig abgesehen worden, um
zunachst noch den Ertrag der im Werke
befindlichen Arbeiten fur das 15. Jahr-
hundert zu erschopfen; die Archive ent-
halten aus dem gedachten Zeitraum noch
eine reiche Nachlese.
Herr Archivar a. D. Dr. Forst in
Zurich hat seine Mitarbeit mit einer ein-
gehenden Monographic uber das Fiirsten-
tum Prum abgeschlossen, von der bereits
5 Bogen gedruckt sind; derselben werden
3 Karten beigegeben werden. Diese Arbeit
wird als vierter Erl&uterungsband zum ge-
schichtlichen Atlas noch im Fruhjahr er-
sch einen.
Herr Archivassistent Dr.MartinMeyer
in Koblenz sammelte das topographische
Material fur die Grafschaften Blankenheim
und Gerolstein insbesondere aus Grenz-
beschreibungen und Urkunden; fur die
lokalen Bestimmungen benutzte er neben
den Messtischblattern namentlich auch die
Katasterkarten des Gebietes. Auch von
Herrn Archivassistenten Dr. Rudolf Mar-
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- 92 -
tiny wurden die Katasterkarten fur die
Ortschaften des Trierer Amts St. Mazimin
benutzt, iadem er ihnen die Flurnamea
entnahm. Daneben arbeitete er die Ur-
kuaden der Kobleuzer Archivabteilung St.
Maximin durch.
Im Dusseldorfer Staatsarchive setzte
Herr Archivar Dr. Red lie h die Samm-
luDg des topographischen Materials fur
das Land Lowenburg fort, ist aber noch
uicht zum Abschluss gekommen. Herr
Archivar Dr. K nip ping hat fur das Amt
Rheinberg das gesamte Akten- und Karten-
material fur die Fes tstel lung der Gerichts-,
Gemarkungs- und Amtsgrenzen durchge-
arbeitet und die Ergebnisse kartographisch
fixiert.
Die Arbeiten von Herrn Gymnasial-
oberlehrer Dr. Lowe in Koln an der
unter Leitung von Herrn Geheimrat Rit-
ter stehenden Ausgabe der Akten zur
Julicher Politik Kurbrandenburgs
in den Jahren 1610 — 1614 nahmen im Be-
nch tsjahre ihren regelmassigen Fortgang.
Die Drucklegung der Publikation von
Herrn Bibliothekar Dr. E. Voullie'me in
Berlin liber die Kolner Drnckwerke
des funfzehnten Jahrh underts, ist
im Bericht8j'ahre ununterbrochen gefordert
worden, so dass das S3 Bogen starke Ver-
zeichnis der Kolner Inkunabeln im Drucke
abgeschlossen vorliegt. Die Tabellen,
welche ein chronologisch geordnetes Ver-
lagsverzeichnis der einzelnen Druckereien
darstellen, sind dr uekfertig , ebenso die
Einleitung, so dass die Herausgabe des
Werkes im Sommer zu erwarten ist.
Von den Urkunden und Regesten
zur Geschichte der Rheinlande aus
dem Yatikanischen Archiv, welche
Herr Dr. H. V. Sauerland in Rom be-
arbeitet, ist der II. Band, welcher die
Jahre 1327—42 umfasst, vor kurzem zur
Ausgabe gelangt. Fur den III. Band, wel-
cher die beiden Pontifikate Clemens' VI.
und Innocenz' VI. enthalten wird, ist das
Material vollstandig gesammelt; es wird
etwa 40 — 45 Druckbogen beanspruchen.
W ah rend der Bearbeiter im Vatikanischen
Archive die Bullenregister Urbans V.
durcharbeitet , stellt er gleichzeitig zu
Hause den III. Band (1342—1362) druck-
fertig, so dass im Sommer mit dem Drucke
begonnen werden kann.
Uber den Fortgang der Romanischen
Wandmalereien der Rheinlande be-
richtet Herr Prof. Clemen in Bonn: Im
Laufe des Jahres ist mit dem Druck der
Tafeln fortgefahren worden, so dass nun-
mehr bis auf sechs samtliche Tafeln, die
farbigen wie die farblosen fertig gestellt
sind. Die Anfertigung der farbigen Tafeln
lag in den Handen der Firma Albert
Frisch in Berlin, L. Schwann in Dussel-
dorf und der Eunstanstalt Unie (Vilin) in
Prag. Die farblosen Tafeln sind s&mtlich
bei Frisch in Berlin hergestellt. Der Atlas
wird in diesem Sommer vollendet sein,
gleichzeitig wird mit dem Drucke des
Textes begonnen werden konnen.
Die Arbeiten von Prof. D. Simons an
den Kdlner Konsistorialakten des
16. Jahrh. haben durch die Berufung des
Herausgebers nach Berlin eine Verzoge-
rung erfahren. Immerhin aber Hegt be-
reits die kollationierte Abschrift der Pro-
tokolle fertig vor. Die Kommentierung ist
bis z. J. 1584 (von 1572 an) gediehen.
Da die Akten fur die letzten Jahre 1594
— 1596 nur wenig Interessantes enthalten,
so wird ein wortlicher Abdrnck fur diese
Zeit wohl nicht erforderlich sein, es viel-
mehr genugen, einige wichtigere Einzel-
heiten zu geben.
Als neues Unternehmen der Gesellschaft
hat der Vorstand im Dezember v. .f. die
Veroffentlichung Rheinischer Siegel,
vornehmlich des Mittelalters, be-
schlossen, welche auf zahlreichen Licht-
drucktafeln wiedergegeben werden sollen.
Der reiche Stoff ist in vier Hauptgruppen
gegliedert und verteilt sich folgender-
massen: 1) Siegel der geistlichen Perso-
nen, der Erzbischdfe von E5ln und Trier,
nebst Auswahl von solchen der sonstigen
kirchlichen Wurdentrager, Prdpste,Dechan-
ten, Abte, Abtissinnen, Prioren nnd Pfarrer.
2) Siegel der geistlichen Korporationen,
der Dom- und Stiftskapitel, Kldster, Hospi-
taler und Kirchen. 3) Siegel der Stadte,
Gerichte, weltlichen Genossenschaften ond
Verbande. 4) Siegel der weltlichen Per-
sonen, Fursten, Grafen und Herren, Ad-
ligen, Burger und Bauern (von letzteren
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- 94 —
jedoch nur ausgewahlte Stucke). Jeder
Abteitung wird eine erklarende Einleitung
vorausgeschickt werden, der sich die Siegel-
beschreibungen und sonstigen notwendigen
Erlauterungen anschliessen sollen. Ein
erstes Heft mit den Siegeln der Erzbischofe
von Koln und Trier kann hoffentlieh schon
nach Jahresfrist erscheinen. Die Samm-
lung des Materials, die eine Durcbsjcht
der gesamten rheinischen Originalurkun-
den bis zum Ausgange des 16. Jahrhun-
derts notwendig macht, erfolgt von vorn-
herein nach einbeitlichen Gesichtspunkten
fur alle vier Abteilungen. Die Leituog
dieser Publikation liegt in den Han den von
Herrn Arcbivdirektor Dr. Ilgen in Dos-
seldorf. Als Herausgeber ist Herr Dr.
Ewald gewonnen worden, der am 1. Ja-
nuar die Arbeit im Staatsarcbiv zu Diis-
seldorf begonnen hat; er hat bisher die
Urkunden der Kolner Kirchen, welch e dort
beruhen, sowie die der meisten Koiner
Pfarrarchive, bis zum Jahre 1300 durch-
gearbeitet.
Die Herausgabe der Quellen zur Ge-
schichte der rheinischen Stadte von seiten
unserer Gesellschaft hat seither vornehm-
lich die Stadt Koln zum Gegenstand ge-
habt. Einem Antrage des Herrn Archiv-
direktors Dr. Ilgen entsprechend, ist nun-
mehr auch die systematische Herausgabe
von Urkunden und Akten zurRechts-
und Wirtschaftsgeschichte derklei-
neren rheinischen Stadte und zwar
zunachst der des Niederrheins in Angriff
genommen worden. Nicht nur die Stadt-
rechte und Statutensammlungen sollen ver-
offentlicht werden, sondern auch das ubrige
Material zur Geschichte der Yerfassung
und Verwaltung und des wirtschaftlichen
Lebens in den Stadten soil herangezogen
und gleichfalls, wenn auch zumeist nur in
Regestenform, verofifentlicht werden. Fiir
die einzelneu Stadte sind Bandchen im
Umfange von durchschnittlich 10 Bogen
vorgesehen, zu denen noch 1 — 2 Bogen
Einleitung hinzukommen. In der Anord-
nung schliesst sich die Publikation der
territorialen Gliederung des Gebietes an.
Als standiger Mitarbeiter fiir dieses neue
Unternehmen tritt mit dem 1. April Herr
Archivassistent Dr. Lau in Dusseldorf in
Thatigkeit, der sich zunachst mit der
Sammlung und Herausgabe des Quell en-
stoffes far die Stadte des Erzstiftes Koln
befassen wird.
Denkmdkrstatistik der Bheinprovinz. Die
Zusammensetzung der Eommission hat
keine Anderung erfahren.
Herr Professor Clemen ist infolge
seiner Ernennung zum ordentlichen Pro-
fessor der Kunstgeschichte an der Uuiver-
sitat Bonn im Oktober 1904 mit seinen
Mitarbeitern von Dusseldorf nach Bonn
ubergesiedelt ; sein Bureau, sowie das
Denkmalerarchiv der Rheinprovinz befin-
den sich hier in dem Hause Poppels-
dorfer Allee 56.
Im Juli 1902 ist Herr Dr. Franck-
Oberaspach aus seiner Stellung als Mit-
arbeiter bei der Eommission ausgeschie-
den, urn sich an der Technischen Hoch-
schule in Stuttgart als Privatdozent zu
habilitieren. An seine Stelle ist Herr Dr.
phil. Paul Hartmann getreten.
Die Kunstdenkmaler des Kreises Julich,
das erste der den Regierungsbezirk Aachen
behandelnden Hefte, sind im November
1902 erschienen.
Im Druck befindet sich das der Stadt
und dem Landkreis Bonn gewidmete Heft,
dem sich die von Herrn Dr. Renard im
Manuskript vdllig fertig gestellten Kunst-
denkmaler des Siegkreises unmittelbar an-
schliessen werden.
Die Beschreibung des Kreises Erkelenz
ist fast abge8chlossen, die des Kreises
Geilenkirchen in Vorbereitung.
Im Herbst 1902 ist der Kreis Duren
durch die Herren Professor Clemen und
Dr. Hartmann bereist worden.
Die Vorarbeiten fiir die Beschreibung
der Kunstdenkmaler der Stadt Koln schrei-
ten nach dem im letzten Jahresbericht
(S. 37) mitgeteilten Plane erfreulich voran.
Insbesondere hat Herr Oberlehrer Dr.
Klinkenberg nicht nur in den Bonner
Jahrbuchern, Heft 108 und 109, eine voll-
standige Statistik und systematische Be-
schreibung der kdlnischen Grabdenkmaler
als Grundlage fiir die Darstellung der
Romischen Denkmaler der Stadt verdffent-
licht, sondern auch diese Darstellung selbst
so wesentlich gefordert, dass deren Ab-
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- 95 -
schluBS in nicht zu ferner Zeit erwartet
werden darf.
Mevissen-Stiftung. Fur die erste am
31. Januar dieses J ah re 8 fallige Preisauf-
gabe (Darstellung der durch die franzo-
sische Revolution in der Rheinprovinz
bewirkten agrarwirtschaftlichen Verande-
- 96 -
ruDgen) ist rechtzeitig eine Bearbeitung
eingegangen, deren Prufung demnachst er-
folgen wird.
Die Druckvorbereitung der Historischec
Topographie der Stadt Koln hat Herr Dr.
Keussen nunmehr abgeschlossen und wird
der Druck demnachst beginnen konnen.
Waffensammlern u. z. Deko-
ration empfiehlt Milit-Waffen u.
Ausriistungsstucke aller Zeiten u.
Lander. Verl. Sie Specialpreisl. 5.
G. Loll, Griinberg i. Schl. 47.
Wir kanfen
und bitten um Angebot mit Preis-
forderung :
Englische &s&> <m&
&%s& Damenbildnisse
in Schabkunst <£&$>
<*&*> Englische und
Franzosische <$&&
&%& Farbendrucke
nach Morland, Singleton, Smith, Ward,
Wheatley u. a.
Berolinensia
Heidelbergensia
und andere kulturgeschichtliche Dar-
stellungen und Bildnisse inbesondere
Brandenburg und Rheinpfalz be-
treffende, ferner
Kupferstiche <*»*>
<&£& Radierungen
Holzschnitte
alter Meister wie
Schongauer, van Mecken, Diirer,
Cranach, Beham, Aldegrever, Ait-
dorfer, Rembrandt, Ruisdael, Ostade,
van Dyck u. a.
Die kgl. Hefkunsthandlung
von
Berlin W., BelureiwtraMe 29 a.
Ein Kunstwerk
(Holzschnitzerei),
den Wallfahrtsort St. Sal vat or bei Schwab.
Gmund darstellend, Hone 142 cm, Breite
90 cm, Tiefe 35 cm. Dasselbe ist sehr
gut erhalten, reich vergoldet und befindet
sich in einem Glaskasten. Dasselbe st&mmc
aus dem 16. Jahrhundert, ist in dem
Dominikaner - Kloster hier verfertigt wor-
den und ging spater durch Geschenk in
den Besitz des Elosters Gotteszell bei
Graiind iiber. Dasselbe befindet sich nahezu
100 Jahre in einer hiesigen Familie und
ist preiswert zu verkaufen. Photographie
steht gem zu Diensten. Naheres durch
Wilh. Hoi*, Schwab. Gmund.
Soeben erschien bei uns und ist durch
alle Buchhandlungen zu bezieben:
Die Feldziige des German icus
in Deutschland
von
- Otto Dahm,
Oberetleutnent a. D.,
mlt 2 Anl&gen and 4 Textflffuren.
(Zugleich Erganzungsheft XI der westd
Zeitschrift fur Geschichte und Kunst.)
Preis 5 Mark.
Verlagsbuchhandluiig Jacob Lintz
in Trier.
Jacob Lints, Verlagsbucbbandlung, Trier:
Bericht
uber die vom deutscben Eeiche anternommene
Erforschung dee
obergermanisch-raetischen Limes.
Bin Vortrag
gebeiten vor der XLIII. Versammlnng dentschex
Fhilologen und Scbulm&nner in KOln am
96. September 1895
von
Felix Hettner,
arohaol. Dirigent bei der Beiohi-Limeakommlaeion.
PreU 80 Pfennig.
Hierzu ale Beilage: Limesblatt 35.
Jaoob Lints, Yerlagibaobbandlang and Buobdraokerei in Trier.
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VorrSmltoht u.ftomlsohe Ztlt
redigiert von
Sraeven and Lohoor.
Museumsdirektoren in
Trier nnd Bonn.
■IttoJalter nnd NsnzoK
redigiert von
Archivdirektor,
K5ln.
der
Westdeutschen Zeitschrift fiir Geschichte und Kunst,
zugleich Organ der historisch - antiqnarischen Yereine zu Birkenfeld, Diissel-
dorf, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Mainz, Metz, Neuss, Priim, Speyer, Trier,
Worms, sowie des anthropologischen Vereins in Stuttgart.
Junl u. Jail.
Jahrgang XIII, Mr. 6 u. 7.
1903.
Das Korrespondenzblatt erscheint in einer A ullage von 3000 Eiemplaren. Ins era te a 25 Pfg. fiir die
gespaltene Zeile werden von der Verlagshandlnng nnd alien Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Uebereinknnft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljahrlich, das Korrespondenzblatt monatlich. —
Abonnementspreis 15 Mark fur die Zeitschrift mlt Korrespondenzblatt, fiir letzteres allein 5 Mark.
Beitrage fiir die vorromische nnd romische Abteilnng sind bis anf weiteres an Dr. Lthner (Bonn,
Prov.-Museum), fur Mlttelalter und Neuzeit an Prof. Hansen (Koln, Stadtarchiv) zu senden.
Neue Funde.
43. 6ro88gartach. [Steinzeitliohe 6rab-
hiigei nit Sohnurkeramik] Auf der das
Gebiet des steinzeitlichen Dorfs Gross-
gartach im Suden in steilem Anstieg uber-
ragenden Bergeshohe, dem weithin die
Gegend beherrscheoden Heuchelberg
liegea l&ngs des fiber den ganzen Berg-
rucken verlaufenden vorgeschiqhtlichen
Hohenwegs eine Anzahl von Grab huge I -
gruppen, welche sich, wie dies auch auf
den Heilbronner Bergen der Fall ist, in
ziemlich regelmassiger Entfernung von
einer Viertelstunde Wegs meist zu 3 an-
geordnet folgen. Aus der dem ndrdlichen
Steilabhang und damit dem steinzeitlichen
Dorf zun&chst gelegenen Gruppe hatte
Bonnet schon 1900 einen spater zur Hall-
stattzeit als Crematorium benutzten flachen
Hiigel abgetragen und auf dem Grunde
desselben einen liegenden Hocker mit schdn-
geschwungener schnurkeramiacher Vase und
2 flachen scharfgeschliffenen Steinbeilen
mit rechtwinkligem Querschnitt gefunden.
Abgebildet und beschrieben ist der Fund
in meinem Buch : „Das steinzeitliche Dorf
Grossgartach" etc. S. 16 und 23. Diese
Gruppe vollends genau zu untersuchen,
war von besonderem Interesse, da alle 3
Hugel die gleiche flache Gestalt und den
gleichen Durchmesser von 14 m zeigten.
Zunach8t erwies sich der am meisten ins
Auge fallende, da seine Wdlbung am besten
erhalten war, als ein regelrechtes Crema-
torium aus der Hallstattzeit. Nach 55 cm
Humus kam eine Schicht roter aufgeschiit-
teter Erde von 1,15 m Machtigkeit, womit
die Ebene des gewachsenen Bodens er-
reicht war. Aus demselben ausgehoben
zeigte sich dann eine flache den ganzen
Grund des Grabhugels bildende nach der
Mine gleichm&ssig ab fallende Mulde,
welche zun&chst eine Schicht von 60 cm
der weissen schmierigen seifenardgen
Brandasche und darunter eine 80 cm
starke Schicht von mit massenhaften
Knocbenresten durchsetzter aschiger Erde
erfullte. Die Knochen waren meist Rdhren-
knochen von einer grossen Menge von Be-
stattungen herriihrend. Beigaben waren
lediglich keine vorhanden und ebenso zeigten
sich auf dem Grunde der Mulde keinerlei
Zeichen einer fruberen Erdbestattung.
Ein wesentlich anderes Ergebnis hatte
die Untersuchung des dritten von dem von
Bonnet gegrabenen etwa 100 m entfernt
in gleiche r Enfernung vom Weg gelegenen
Hugels. Auch hier fand sich uuter der
schwachen Humusdecke rote aufgeschuttete
Erde mit zahlreichen Stuck en von Holz-
kohle, nesterweisen Brandspuren und ein-
zelnen Stucken dickerer schwarzer rot
uberzogener und dunnerer homogen braun-
schwarzer Gef&sse. Die erhaltenen Rand-
profile sind zweifellos neolithisch. Die
Schicht weisser Knochenasche fehlte hier
volUt&ndig, die Aufschiittung von 50 cm
Starke hatte auf dem gewachsenen Boden
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99 —
100
stattgefunden ; in der Mitte des Hiigels
fand sich jedoch scharf in denselben ein-
geschnitten ein rechteckig angelegtes 2 m
langes, 1,20 m breites Schachtgrab, das
mit derselben roten, kohledurchsetzten Erde
gefullt war. Auf dem Orunde desselben
lag etwas schrag zur Langsaxe des Grabes
ein gestrecktes auf dem Rucken
liegendes Skelett, den erhaltenen
I
i
t
Knochenresten nach zartgliedrigen Korper-
baus. Der Eopf lag im Suden nach Norden
schauend. Die Grosse durfte etwa 1,65
betragen baben. So scharf sich die dunkle
Moderschicht, die die einzelnen Knochen
begleitete, von der gelben Lehmerde der
Unterlage abhob, die ganze Form mit
grosser Deutlichkeit abzeichnend, so
konnten doch nur einzelne Knochen ge-
wonnen werden, alles andere zerfiei beim
Herausnehmen. Neben dem linken Ell-
bogen lag eine grosse vollkommen zer-
driickte bauchige Vase mit weiter Mun-
dung, welch e in ihrer zwischen Becber
nnd Amphore die Mitte haltenden Form
sich der der Zonenbecher nahert. Die
Wandstarke ist uberall gleichmassig nur
5 mm dick, innen aus schwarzgefarbtem.
aussen aus gelbrotem sehr feingeschlemm-
tem Thon gefertigt, welcher eine politur-
ahnliche Glattung erfahren hat, so dass
die Feinheit des Eorns der Oberflache der
romischen Siegelerde kaum nachsteht. Der
Durchmesser der Mundung betragt 18, der
des Bauchs 21, der des scharf abgesetzten
Standbodens 8 cm, die Gesamthohe 21 cm.
Die aus mit weisser Masse gefullten echten
Schnureindriicken bestehende Dekoration
zeigt die typischen Formen der mitte! -
deutschen Schnurkeramik. Vom Rande
abwarts folgen zunachst 4 Reihen bori-
zontaler Schnurlinien, sodann ein 3 cm
breites Band durch schrage Schnurlinien
schraffierter Dreiecke, darauf 6 weitere
Schnurlinienreihen, von deren unterster
eine Zone h&ngender durch Schnurlinien
schrag schraffierter Dreiecke sich an-
schl iessen. Bauch- und Bodenwolbung sind
glatt. Das Ganze ist ein typischea St lick
der eigens zu diesem Zweck in bestirr-mter
Form und Dekoration angefertigten Grab-
gef&ssemitibren „alteurop&ischenu Must ere.
Schon die Schwache der Wandung und die
Zartheit des Thons schl iessen bei einer
derart umfangreichen Vase den wirtschaft-
lichen Gebrauchszweck aus. Yon den sud-
westdeutschen schnurkeramischen Vasen
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- 101 -
entspricbt sie in der Dekoration am meisten I
der vom Holzheimer Wald bei Giessen
(Darmstadter Museum). Am Fusseude lagen
die Reste einer dickwandigen Schale aus
schwarzem Thon mit hellgrauer Oberflache
in Material und Randbildung dem grdsseren
Gefass des von mir Corresp.-Bl. f. Anthrop.
1901 Nr. 8 „steinzeitliche Bestattungs-
formenu pnblizierten neolithischen
Brandgrabs von der Nordhobe ober-
halb Grossgartach entsprechend. Die dem
Brandgrab sowohl als dem Nachbargrab-
hugel beigegebenen scharfgeschliffenen
Steinbeile feblten bier, es fand sich nur
ein Stuck eines Mahlsteins und ein Feuer-
steinmesser aus dunklem obsidianahnlichem
Material. Das Skelett durfte daher wohl
einer weiblichen Leicbe angehort haben.
Bemerkenswert ist noch der Umstand. dass
die ganze Erde des Grabhugols mit Holz-
kohlenstiicken und Brandspuren, Resten
eines bei der Leichenfeier angeziindeten
Holzs tosses durchsetzt ist. Yom Anfacben
der reinigenden Lobe bei der feierlicben
Bestattung bis zur Verbrennung der Leiche
selbst ist, wie wir aus der Bronzezeit
wissen, nur ein Scbritt.
Diesen neolithischen Einzelhugelgrabern
ist noch aus der Nahe ein weiteres anzu-
reihen, welches zwar schon 1883 ausge-
graben, aber bis jetzt nicht publiziert ist.
Auf der Hone oberhalb Wimp fen am
Berg, dem „grossen Wolfsberg", stiess der
Ziegeleibesitzer Langer beim Lehmgraben
auf eine schrag liegende 1 m lange unbe-
hauene Sandsteinplatte. Nach deren Ent-
fernuDg zeigten sich 2 weitere auf die
Kante der Langsseite gestellte Steinplatten,
welche sich derart gegen einander geneigt
hatten, dass sie eine Art Dach bildeten.
Unter demselben lagen in einer Lange von
1 m die kraftigen Knochen eines Skeletts
durch Abschwemmung zwar etwas ver-
rutscht, aber der ganzen zusammenge-
schobenen Lage nach als Hocker beerdigt.
Von den Beigaben hat sich nur das hier
abgebildete Beil und ein Schleifstein er-
halten. Das Beil ist aus griinem Serpen-
tin, eine 11,5 cm lange, 5 cm breite flache
Hacke mit scharf geschliffener Schn^ide.
Die Breiteeiten sind schwach, aber nicht
einseitig starker gewolbt, die Schmalseite
— 102 —
scharf rechtwinklig abgeschnitten. Die eine
Langskante ist kraftig, die andere nur
wenig facettiert. Die
a
Grabkammerwar von
Siiden nach Norden
orientiert, der Kopf
lag im Siiden. Die
Arbeitsbrust der
Lehmgrube ist jetzt
10 m weiter nach
Siiden geriickt, ohne
dass ein weiteres
Grab zum Yorschein
gekommen ware. Es
handelt sich also
auch bier um ein neo-
lithisches Einzelgrab
aus dem schnurke-
rami8chen Kreise,
dessen Gefassbeigaben wohl verloren ge-
gangen sind, und das sich den benachbar-
ten Grabhugeln von Gemmingen, Spran-
thal und dem jungst von E. Wagner aus-
gegrabenen von Helmsheim bei Bretten
anschliesst. Auch bei letzterem ist eine
Vase mit hangenden Dreiecken dekoriert,
wie bei den Gemmingener, Spranthaler
und Grossgartacher Stucken, was auf einen
gemeinsamen Ursprungsort dieser Grab-
gefasse schliessen lasst.
Charakteristisch ist der Wechsel der
Bestattungsform in diesen sonst gemein-
same Merkmale zeigenden Grabhugeln.
Wir haben bei Grossgartach jetzt in 2
parallelen Hiigelgrabern mit Schnurkera-
mik einen liegenden Hocker und ein ge-
strecktes Skelett, bei Wimpfen einen Hocker
in steinerner Grabkammer, in Spranthal
ein Skelett in undeutlicher Lage innerhalb
eines Steinkreises auf gewachsenem Boden
ohne Schachtgrab niedergelegt, in Helms-
heim und Gemmingen Hocker im Schacht-
grab, die Bestattungen von Grossgartach
und Wimpfen liegen von Siiden nach Nor-
den, die von Spranthal und Gemmingen
von Ost nach West, das von Wilhelmi bei
S i n 8 h e i m ausgegrabene, wohl als liegender
Hocker aufzufassende von WNW. nach OSO.
Dazu kommt noch das oben erwahnte
neolithische Brandgrab bei Grossgartach,
das dem Umfang der Stelle nach einem
Hocker gedient hatte.
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— 103
- 104
Fugen wir noch hinzu, dass das am
Beginn der stich- and strichverzierten baad-
keramischen Entwicklungsreihe stehende
Hinkelsteingrabfeld bei Heilbronn und das
an den Schlass derselben zu setzende
Gartacber beide gestreckte von West nacb
Ost liegende Skelette zeigen, wahrend in
Friedberg mit Grossgartacber Typus ein
liegender Hocker gefunden worden ist,
so durften wir wobl daraus schliessen, dass
sicb aus der neolitbiscben Bestattungsform
nur mit grosster Vorsicht Schftisse anf
chronologische Stellung oder Zugebflrig-
keit zu bestimmten Eultnrkreisen zieben
lassen, dass bier vielmehr eine anf uns
unbekannten lokalen Einflussen berubende
weitgehende Willkur berrscbt.
Heilbronn. A. Schliz.
44. Trier. [Romlsche Bauten]. Die Kanali-
sationsarbeiten in Trier, fiber deren
archaologische Ergebnisse zuletzt Prof.
Dragendorff auf dem Mainzer Verbands-
tag der Altertamsvereine am 16. April
berichtet bat, haben seitdem an zwei
Stellen rdmische Baureste von grdsserem
Interesse zu tage gefordert. In der Boll-
werkstrasse (vgl. den Stadtplan Westd.
Zeitschr. XV Taf. 12), wenige Scbritte ost-
warts von ihrer EinmQndung in die Schanz-
strasse stiess man bei dem Auswerfen dee
Kanalscbacbts 2 m unter dem beutigen
Pflaster auf einen gewaltigen Mauerklotz,
an dessen Durchbrucb wocbenlang zu ar-
beiten war, denn er bat die ansehnlicbe
Dicke von 8,30 m. Die Scbacbtsohle, die
5,4b m unter die Strassenoberflache zu
liegen kam, erreicbte den Fuss der Mauer
nicbt, die etwa 1 m tiefer berabzugeben
scheint. Sie ist aufgefiihrt aus Kalk-
brucbsteinen und bat durch den aus Kalk
und Bacbkies gemiscbten Mortel ausser-
ordentlicbe Festigkeit erhalten. Der ost-
liche und westliche Mauerabschluss be-
kundet durch seine Richtung, dass die
Mauer parallel lief zu den nord-sudlichen
Strassen, die in Trier bei der Eanalisation
konstatiert worden sind, die Ausdebnung
der Mauer nach Nord und Slid war jetzt
nicbt festzustellen. Mauern von einer
ahnlichen Dicke sind in Trier nur bekannt
geworden als Fundamente von Thorturmen
und es drangt sich daher die Vermutung
auf, dass der Mauerklotz in der Bollwerk-
strasse einen Turm des Tbores getragen
bat, das zur Briicke fuhrte. Allerdings
in den Zug der von Lebner aufgedeck-
ten spaten Stadtbefestigung, die nord-
licb und sudlich von der Brucke nahe am
Flusse entlang ging, passt ein so wek
landeinwarts liegendes Thor nicht, es
mlisste also einer fruberen Befeatigung
angebdrt haben, deren Spuren wir bisher
vergeblich gesucht haben. Ein Blick auf
den Stadtplan des alten Kdln (Bonner
Jahrb. 98 Taf. I) zeigt, dass auch dort
zwischen Fluss und Stadtmauer ein grdsaerer
Zwischenraum gewesen ist. Nun hat sich
in Trier vor der Brucke auf der Stadt-
seite noch der Rest eines achten Bracken-
pfeilers gefunden und in der Schanzstrasse
sind bei der Equalisation Pfable ans Licbt
gezogen, die den Rost fur ein Gebaode
gebildet haben mussen. Es ist daher sebr
wohl glaublich, dass bei der ersten Stadt-
anlage, bevor das Moselufer sich erhoht
hatte, der westliche Abschluss Triers vom
Fluss entfemter gewesen ist, doch erst
durch eine Nachgrabung, die im Augen-
blicke untbunlich war, kann entschieden
werden, ob der Mauerklotz der Boll-
werkstrasse ein Rest des ursprunglichen
Bruckenthors ist.
Zu einigen sicheren wertvollen Ergeb-
nissen hat die Kanalisation an der Stelle
gefuhrt, wo dereinst sich die Sudwestecke
des Kaiserpalastes erhob. Urn von diesen
Ergebnissen ein klares Bild zu geben, ist
hier ein von Seyffarth 1893 publizierter
Grundriss( Westd. Zeitschr. XII Taf. 1 Fig. 1)
wieder abgedruckt und daneben eine von
Herrn Ebertz gefertigte neue Zeichnung
des in Frage kommeuden Teiles. Zur Zeit
Seyffarths erstreckte sich diemittelalterliche
Stadtmauer — durch eine dicke schwarze
Linie von ihm markiert — bis an die
Weberbachstrasse und auch das durch die
Mauer fuhrende Thor war noch erhalten,
seitdem ist das Thor nebst dem westlichsten
Stuck der Stadtmauer bis an den ersten der
Halbturme niedergerissen worden. Der
Plan Seyffarths zeigt die Sudseite des
Kaiserpalastes der Nordseite rollig ent-
sprechend, aber von all den Teilen, die
sudlich der Stadtmauer lagen, war bisher
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— 105 —
noch gar nichts festgestellt, Seyffarth
hatte in der Annahme, class die Anlage
symmetri8ch gewesen sein musse, die von
— 106 —
An der Ecke der Weberbachstrasse
and Eaiserstrasse liegt die Gerberei des
Herrn Thomas Varain, des sen Terrain
ihm nordlich aufgedeckten Mauern fur
den Sudteil ?orausgesetzt. Die Richtig-
keit seiner Annahme ist durch die neuen
Funde bestatigt. •
U
sich ostwarts bis an die aasgegrabenen
Teile des Kaiserpalastes ausdehnt. Da
jetzt auf dem Platze, der in der Zeichnnng
durch die nach links steigende Schraffierung
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- 107 -
bezeichnet ist, ein Wohnhaus gebaut werden
sollte, mu8ste ein Kanalstrang you der
Weberbachstrasse hierher gefuhrt werden,
der dann vor dem Bauplatze einen Knick
nach Suden machte, am sich mit dem
Hauptkanal der Sudallee zu yereinigen.
- 108 -
yorschreitende Kanalschacht hat nun nicht
weniger als 6 mit a parallel laufende
Maaern geschnitten b—g, die in der Kon-
strnktion alle mit einander verwandt, in
der Starke aber yerschieden sind. Die
erste der sechs Mauern b hat eine Dicke
1903.
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In der Weberbachstrasse selbst war bei
deren Kanalisation schon das Stuck einer
nordsiidlich ziehenden Doppelmauer a
gefunden, deren Konstruktion aus Kalk-
stein und einem stark mit Ziegelklein-
schlag durchsetzten Mortel den Mauern
des Kaiser palastes entspricht. An der
Wests eite der Doppelmauer hatte sich
romisches Strassenpflaster gezeigt, die
Mauer wird also den Abschluss des west-
lichen Palastflugels gebildet haben. Der
yon der Weberbachstrasse nach Osten
von 2,20 m und erweist sich dadurch als
Fortsetzung der ebenso dicken Mauer bb,
die nach Seyffarths Angabe (Westd. Ztschr.
XII 5) 1847 bei Anlage einer Gerbergrube
entdeckt wurde und in seinen Plan an
unterster Stelle eingezeichnet ist. Die
Entfernung zwischen den Mauern a und g
betragt ungefahr 29,5 m, es scheint dem-
nach, dass der Westbau des Kaiserpalastes
eine Tiefe yon 100 Fuss romisch ge-
habt hat.
Ostlich yon der Mauer g fanden sich
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- 109 —
- 110 -
Reste eines Estrichbodens und 12,50 m
weit von der Mauer durchbracb der Kanal-
schacbt bei dem Punkte h einen gewolbten
Gang, der die Richtung hatte wie die
Mauern a— g. Sein innerer Scheitel lag
3.35 m unter der beutigen Terrainober-
flacbe, erheblich tiefer ale der Estrich-
boden, der Gang ist auch im Altertum
iinterirdisch gewesen. An der Durch -
brucbsstello war der Gang nur 1,77 m
hoch and 0,88 m breit, das Sudende, das
grossere Dimensionen gebabt hatte, war
bis auf einen kleinen Ansatz abgescbnitten
worden bei Anlage des mittelalterlichen
Stadtgrabens, und die Offnung war durcb
eine rohe Mauer verschlossen. Die Lange
des Ganges von dieser Mauer bis zu
sein em Nordende betragt nur 4,22 m.
Auch das ndrdlichste Stuck des Ganges
ist boher als das Mittelstuck, weil es den
Ubergang zu vermitteln hat in eine von
West nach Ost laufende Gangstrecke, die
im Lichten 1,26 m breit und 2,55 m boch
ist. Die Bauart des Ganges ist die gleiche
wie die der zahlreichen Gange in dem
freigelegten Teil des Kaiserpalastes, es
kann daher kein Zweifel sein, dass der
neu entdeckte Gang zu dem Paiast gehort
hat, eine fur die Dienerschaft bestimmte
Verbindung zwischen dem Ost- und West-
bau hergestellt hat. Von seiner Westecke
aus liess sich der Gang 62 m weit nach
Osten verfolgen und zeigte an seiner
Nordseite in unregelmassigen Abstanden
12 Lichtschacbte. Durch einen der Licht-
scbachte sab man einen vor die Offnung
gestiirzten Sauleoschaft aus Marmor, in
einem anderen Schacht steckte ein Kalk-
8tein-Kapitel), das herausgezogen und ins
Museum gebracht wurde. Wenige Schritte
ostlich von dem z wolf ten Lichtschachte
bei dem Punkte t war der Gang vollig
verschuttet und das Gewolbe eingesturzt.
Da just unter der Ecke des einen Stadt-
mauerturms bei dem Punkte x die Miin-
dung eines nach Siiden ftihrenden Ganges
freiliegt, der dem neu entdeckten in den
Massen gleicht, ist anzunehmen, dass dieser
Gang bis zu dem Punkt y gereicbt und
bier den von Westen kommenden aufge-
nommen hat. Es wurde der Versuch ge-
macht, den bei x beginnenden Gang weiter
auszuraumen, aber auch hier zeigte sich,
dass der sudliche Teil fehlt. Offenbar
sind, als der mittelalterliche Stadtgraben
angelegt wurde, die Gange zerstort worden,
soweit nicht die Stadtmauer oder die
Berme sie schutzend bedeckt hat.
Der Berme verdankt seine Rettung
auch das Mauerstiick kk, das zum Vor-
schein kam, als der Kanalschacht nach
Siiden hinubergeleitet wurde. Zwei der
vier Parallelmauern, die von Seyffarth im
Norden des Palasthofes aufgedeckt waren,
haben also im Siiden ihre Gegenstucke
gefunden, ursprunglich sind hier ' gewiss
auch die beiden andern Mauern vorhanden
gewesen, die aber dem Stadtgraben voll-
s tan dig zum Opfer gefallen sind.
Einen weiteren Aufschluss fiber die
nordliche A us sen wand des west-dstlichen
Ganges brachte nachtraglich die Ausschach-
tung fiir den Bau des Varain'scben Wohn-
hauses. Das ganze Bauterrain war durch-
zogen von Resten rdmischer Privathauser,
die ebenso wie das nordlich davon gelegene
Bad der Zeit vor der Entstehung des
Kaiserpalastes angehort haben. Der Grund-
ris8 jenes Bades, den Lehner bereits 1897
in grdsserem Massstab publiziert hat
(Bonner Jahrb. 102 p. 261), ist in unserer
Fig. 2 wiederholt, die auf Varain's Grund -
stuck gefundenen Mauerreste einzutragen
schien unniitz, weil der Massstab zu klein
ist, urn ein klares Bild geben zu konnen.
Genaue Aufnahmen sind fur das Museum
angefertigt und soil en gelegentlich ver-
offentlicht werden. Die Mauern waren
alle in bestimmter Hohe rasiert, urn die
fur den Palasthof erforderliche Flache
herzustellen. Nach Seyffarths Angabe
(Westd. Ztschr. XII, 7) hat der Hofraum
4,7 m tiefer gelegen als die Innenraume,
die Angabe muss aber auf einem Irrtum
b*ruhen. Das Niveau der Innenraume ist
kenntlich durch die noch in situ befind-
licbe Sen well e der Thiir, die vom grossen
Saal F in die Rotunde M gefuhrt hat.
Dass der Niveauunterschied zwischen den
Innenraumen und dem Hofraum nur ein
sehr geringer gewesen ist, ergab sich an
der Sudseite des Varain'schen Bauplatzes,
hier fand sich von I bis I eine nach Westen
abfallende Regenrinne aus Sandsteinen,
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- Ill -
deren Oberkannte nur 65 cm tiefer liegt
als jene Schwelle. Die Rinne, die sich
unmittelbar an der Nordwand des Ganges
entlang zieht, hat die Mundungen der
LdchtBchachte bis zu einer bestimmten Hdhe
geschlossen, nar mit ihrem obersten Teil
haben sie die Rinne fiberragt. Es ist des-
halb unwahrscheinlicb, dass der Gang und
die Rinne gleichzeitig angelegt sind, fur
die spatere Entstehung der letzteren spricht
aach ein Fand in der Kalksteinpackung,
- die als Unterlage der Rinne gedient hat.
Angesintert an einen der Kalksteine war
eine der von Cohen VIII1 130 unter Nr. 34
beschriebenen kleinen Bronzemunzen des
Gratian.
Trier. Graeven.
Wel8chbillig. Die reiche schdne Quelle
45. im Westen des Ortes, die in der Rdmer-
zeit den Besitzer des dortigen Terrains
zur Schopfung des bekannten hermenum-
saumten Bassins veranlasst hat, soil jetzt
eine Wasserleitung speisen, die von der
Gemeinde angelegt wird. Bei der Aus-
schachtung fur das Rdhrennetz kam 90 cm
unter dem heutigen Pflaster ein Mosaik
zu tage, das 5,5 m ndrdlich von dem Rande
des nordwestlichen Nebenbassins liegt
(Westd. Z. XII S. 20, wo das betreffende
Nebenbassin mit b bezeichnet ist). Die
Mosaikwurfel sind ungewdhnlich gross,
von 2 — 3 cm Seitenlange, und bilden ab-
wechselnd weisse, rote und schwarze
Quadrate von 42 cm Seitenlange. Die
weissen Wurfel bestehen aus Ealkstein
von der Obermosel, die roten aus Ziegel,
die scbwarzen aus Eifelkalkstein ; der
Mortel, in den die Wurfel gebettet sind,
hat einen Zusatz von Ziegelkleinschlag. An
der Sudseite ist das Mosaik abgeschlossen
durch einen 14 cm breiten schwarzen
Streifen, der dem Nordrande des Bassins
parallel lauft. Der ndrdliche Abschluss
des Mosaiks fehlt, die Breite von dem
Bruchrande bis zu dem sudlichen Streifen
betr> etwa 2 m, vielleicht hat das Mosaik
ursprunglich herangereicht an eine Mauer,
die von dem Streifen 5,5 m entfernt
parallel zu ihm und dem Bassinrande hin-
zieht. Auf ihrer Nordseite zeigten sich
Spuren einer senkrecht auf sie stossenden
Mauer. Wie weit sich das Mosaik nach
— 112 —
Osten und Westen ausgedehnt hat, liess
sich nicht feststellen, bei einer von Seiten
des Trierer Museums unternommenen
Grabung ward eine Strecke von 4 m auf-
gedeckt. .
Gelegentlich dieser Grabung, die unter
Aufsicht des Museumsassistenten Ebertz
ansgefiihrt wurde, hat derselbe zugleich
die Mauerreste untersucht, die aaf dem
unmittelbar unterhalb der Quelle gelegenen
Ehrmeyerschen Acker vor Jahren freige-
legt war en. Darunter ist die Ecke einer
nach Osten gedffneten halbkreisformigen
Apsis, deren Innenseite mit Platten aus
Jurakalk bekleidet war, der Mortel, der
die Platten mit der Mauer verbindet, ist
wieder mit Ziegelbrocken gemischt Etwa
7,5 m ndrdlich von der Apsis liegt ein 3 m
breiter gangartiger Raum, der auf eine
Strecke von 7,70 m ausgegraben war.
An sein Westende stosst ein kreisronder
Raum von 3,5 m Durchmesser mit meter-
dicken Mauern. Diese Reste scheinen von
den Wohnrftumen der Villa zu stammen,
der das Bassin zugehort hat. :
Trier. Graeven.
Wiesbaden, [tnsohrift elites TempeJstf. I
des Juppiter Dolichenus.] Bei den Grond-
ausschachtungen fur Neubauten auf dem
an die Langgasse stossenden Teile des
Adlerterrains fand sich zwiscben Mauer-
ziigen eines ausgedehnten romischen Bau-
werkes am 22. Juni d. J. ein rechteckiger
Sandsteinblock von 62 cm Breite, 54 cm
Hdhe und 20 cm Dicke. Seine Form wie
die rauhe Bearbeitung seiner Ruck- und
Nebenseiten lassen keinen Zweifel, dass
er einst in die Wand des Tempels, von
dessen Wiederherstellung die Inschrift be-
richtet, eingelassen war, wozu auch die
schlichte Umrahmung des Inschriftfeldes
mit zwei Aachen Leisten stimmt. Die In-
schrift, deren sauber eingehauene Buc^
staben in den vier ersten Zeilen genau
3 cm, in den vier letzten etwa 2,7 cm
Hdhe haben, ist mit Ausnahme des Sen lasses
der Zeilen 3—8 unversehrt; infolge einer
Beschadigung der Oberflache fehlen hier
je 1 bis 2 Buchstaben, die sich aber mit
Sicherheit erganzen lassen. Der Text
lautet :
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Westdeutsche Zeitschrift
far Trier, im Juli 1903.
Geschichte und Kunst.
An die
verehrl. Mitarbeiter und Leser der Westdeutschen
Zeitschrift und des Korrespondenzblattes !
Die Westdeutsche Zeitschrift fur Geschichte und Kunst, die
in Verbindung nrit dem Korrespondenzblatt seit 21 Jahren ein
Centralorgan der westdeutschen archaologisch-historischen Forschung
gebildet hat, musste im vergangenen Jahre den Heiingang ihres
eigentlichen Begriinders, des Herrn Prof. Dr. F. Hettner, beklagen.
Es wurde der Wissenscbaft zu grossem Xachteil gereichen,
wenn niit dem Tode Hettners auch seine SchOpfung untergehen
sollte, denn das Bedtirfnis eines von dem engern Interessenkreis
eines bestimmten Altertumsvereins oder Territoriums unabhangigen
Centralorgans besteht nach wie vor. Besonders das Korrespondenz-
blatt tritt nunmehr, nachdem das Limesblatt zu erscheinen aufgehort
hat, wieder in seine voile alte Bedeutung zuruck und muss in
erhohtem Masse der raschen Yennittlang und weiten Verbreitung
der Kenntnis neuer Funde, litterarischer Neuerscheinungen, kleinerer
Untersuchungen und Vereinsberichte dienen.
Im Vertrauen darauf, dass unsere Mitarbeiter und Leser von
der Xotwendigkeit des Weiterbestehens der Zeitschrift und des
Korrespondenzblattes uberzeugt und gewillt sind, uns ihre wertvolle
Untersttttzung auch fernerhin angedeihen zu lassen, sind wir ent-
schlossen, das Unternehmen ganz in der bisherigen Weise weiter-
zuftihren.
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Wahrend die Redaktion des mittelalterlichen und neueren
historischen Teils in den Handen des Herrn Archivdirektors Prof.
Hansen in Coin verbleibt, haben die Redaktion der vorrdmischen
und rdmischen Abteilung die Herren Museumsdirektoren Dr. Graeven
in Trier und Dr. Lehner in Bonn gemeinsam ubernommen. Wir
verbinden damit die Hoffnung, dass einerseits die Kunstgeschichte
Westdeutschlands sowohl der rdmiscken Zeit ais auch des Mittel-
alters in der Zeitschrift mehr als bisher eine Heimstatte finden
wird, dass andererseits die antiquarische Forschung der nieder-
rheinischen Gegenden sich mehr als bisher in den Bereich der Zeit-
schrift und namentlich des Korrespondenzblattes Ziehen lassen wird.
Hochachtungsvoll
Verlagsbuchhandlung von Jacob Lintz.
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— 113 —
— 114 —
IN »H -D-D-TEMP-lOVl
DO L1C ENOVICANI
AQVENSES -VETVSTa
DILABSVM-DESVO-Rfi
TITVERVNT-SVB-CVra
CAREISATVRNlNliil
PI N ARI-VERI'IMP-SE ve
RO I I ALBINO • CO*
in hfonorem) d(omusJ dftvinaej temp(lum)
Iovi Ddicfhjeno vicani Aquenses vetust[afte)]
dOabsum de sua r[es]ti&uerunt sub cu[ra]
Caret Saturnini [et] Pinari Veri imp(era-
tore) 8e\ve]ro fiierum) Albino co[{n)s(iilibu8)]
d. i. im Jahre 194 n. Chr.
In Z. 3 kann nur ein Buchstabe fehlen,
sicher ist also vetustaftej unter Weglassung
der ganzen letzten Silbe abgekurzt ge-
wesen, da an eine Ligatur kaum zu denken
ist. Die ubrigen Erganzungen ergeben
sich von selbst. In der letzten Zeile ist
der Name des Albinus nicht radiert, wenn
auch einige Buchstaben etwas andeutlich
geworden sind ; merkwurdig ist, doss hinter
seinem Namen sowohl der Caesartitel wie
die Iterationszahl fehlen, obgleic^auch er,
gleich Severus im Jahre 194 die fasces
zum zweiten Male fuhrte; richtiger giebt
die Konsulatsangabe wieder die neuge-
fundene Maimer Inschrift (Westd. Korrbl.
1900, 230) imp(eratore) Severo (iterumj et
Albino Caesare (iterumj cofnjsfulibusj ;
ubrigens ist auch hier des Albinus Name
nicht getilgt.
Die B vicani Aquenses", womit die Wies-
baden er Biirgerschaft in ihrer Gesamtheit
bezeichnet wird, begegnen hier zum ersten
Male; genau so heissen z. B. auch die
Burger von Aquae Helvetiorum (Baden
i. d. Schweiz) : vik(ani) Aquenses (J. Helv.
241 — C. XIII 5233). Der Vorort der
civita6 Mattiacorum, als welcber die Aquae
Mattiacorum (Wiesbaden) ohne Zweifel
zu gelten haben (vgl. Zangemeister, Westd.
Zeitschr. Ill, 245 Anm. und den Meilen-
stein aus d. J. 122 Westd. Korrbl. 1896,
196) war also, wie bei der auf der Gau-
gemeinde, der Volkerschaft, beruhenden
Organisation der gallisch - germanischen
civitates im allgemeinen, rechtlidh nur
ein vicus ohne Stadtrecht; sind docb
selbst in den latinischen Kolonien der
Helvetier und Sequaner die entsprechenden
Vororte Aventicum und Vesontio nichts
anderes als vici gewesen. Die beiden
mit Namen genanqten Leiter des Baues
werden wahrscheinlich die magistri oder
quaestores des vicus gewesen sein und
haben diese Beamte des Vorortes der
civitas mit den Beamten des Gaues den
„duoviri civitatis Mattiacorum tt an sich
nichts zu thun.
Beachtenswert ist, dass der zerfallene
Tempel von der Gemeinde auf ihre Eosten
wiederhergestellt wird. Daher muss es
sich um ein im Besitz der Gemeinde be-
findliches dffentliches Heiligtum handeln.
Ob es gelingen wird, den Umfang und
den Grundriss dieses Baues im Einzelnen
nachzuweisen, lasst sich jetzt noch nicht
sagen; doch durften die eingangs erwahn-
ten ausgedehnten Mauerzuge damit in Ver-
bindung stehen; weiterhin vielleicht auch
ein machtiger kreisrunder Bau von 16 V* m
Durchmesser, mit im Fundament 2,60 m
starken Mauern, in welchen im Aufgehen-
den 12 flache Nischen symmetrisch ange-
ordnet waren.
Wiesbaden. Ritterling.
Chronik.
[Die Altertlimer unserer heidnischen 47.
Vorzeit VI.] In neuem Gewande, aber in
alter Gediegenheit ist das erste Heft des
5ten Bandes von der Direktion des ro-
misch-germanischen Centralmuseums her-
ausgegeben worden. Das Heft umfasst
sechs vortreffliche Lichtdrucktafeln mit
begleitendem Text, in welchen sich die
Herren Schumacher und Lin den -
sen mit geteilt haben.
Taf. 1 vereinigt eine Anzahl neolithi-
scher Thongeftsse aus Suddeutschland, be-
sonders dankenswert in unserer Zeit der
grossen neolithischen Funde und der grossen
neolithischen Streitfragen. Schumacher
giebt hierzu ausser einer sorgfaltigen Be-
schreibung und Litteraturangabe auch noch
einen kurzen geschickt charakterisierenden
Uberblick aber die Entwicklungsstufen der
suddeutschen neolithischen Eeramik, nam-
lich 1) die sogenannte bandverzierte Eera-
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115 —
— 116 —
mik mit ihren 3 Untergruppen, der sog.
alteren Winkelbandkeramik, der Bogen-
oder Spiralbandkeramik und der jiingeren
Winkelbandkeramik, ferner 2) der Pfabl-
bauten- oder Michetaberger Typus, 3) die
schnurverzierte Keramik und 4) die Stufe
der Zonen- oder Glockenbecher und ver-
spricht in den n&chsten Heften nach Vor-
fiihrung weiteren Materials aus Mittel-
uud Norddeutschland die Darlegung seines
eigenen Urteils, wofiir man dem besonnenen
und kenntnisreichen Forscher sehr dank-
bar sein wird. Wenn wir fur die nach s ton
Hefte einen Wunsch aussprecben durfen,
so ware es der, dass moglichst viel ge-
schlossene Grab- und Wohngrubenfunde
in derselben mustergultigen Weise zusam-
men abgebildet warden.
Fur Taf. 2 ist dieser Wunsch bereits
diesmal erfiillt, sie bringt grosstenteils ge-
schlossene Grabfunde der altesten Bronze*
zeit aus Mittel- und Suddeutschland, sowie
eine ausserordentlich reich verzierte Schei-
ben- oder Rudernadel aus Rheinhessen,
die vielleieht aus einem Depotfund stammt.
Der Inhalt des grossen Hiigels von Bayers-
eich ist zwar im Text vollstandig aufge-
fiihrt, es ware aber doch fiir das Auge
belehrender gewesen, wenn der fur die
altere Schichte des Hiigels so bezeichnende
Randkelt mitabgebildet worden ware. So
wird jeder, der den Text nicht sehr genau
liest, glauben, im Bilde den ganzen Inhalt
des Hiigels vor sich zu haben.
Funde der Hallstattzeit aus Suddeutsch-
land bringt Taf. 3. Hervorzuheben sind
zunachst zwei interessante Bronzegefasse
aus Salem und Buchheim in Baden Fig. 47
und 48, wie sie bisher noch nicht in
Deutschland gefunden waren. Ein Grab-
hugel im Brandholz bei Gundlingen (Amt
Breisach) enthielt unter anderen einige
Gefasse, die mit den am Niederrhein auf
dem rechten Rheinufer gefundenen aufs
nachste verwandt sind.
Endlich ist ein Hallstattgrab aus der
Koberstadt in Hessen abgebildet. Auch
fur die Hallstattzeit stellt Schumacher fiir
die nachsten Hefte eine eingehende Be-
handlung der verschiedenen Entwicklungs-
stufen in Aussirht.
Von hohem Interesse sind auch die auf
den folgenden Tafeln 4—6 dargestellten nod
von L. Lindenschmit beschriebeoen ger-
manischen Graberfunde aus der frnhen
Ydlkerwandernngszeit. Es wird durch diese
umsichtige Zueammenstellung einer Anzahl
Grabfunde der Ubergangszeit von der spat-
romisch en Zeit zur fruhen Volkerwande-
rungszeit thatsachlich ein wichtiger Schritt
zur Ausfiillung einer bisher sehr fahlbaren
Liicke in unserer Wissenschaft gethac
Noch ganz im Banne spatromischer Kunst-
iibung befinden sich die Graber von Stock-
stadt und Bretzeoheim (Taf. 4), man wurde
sie unbedenklich als spatromisch bezeicb-
nen konnen. Eine barbarische Umbildong
romi8cber Formen neben rohen Gefasstypes
einheimi8cher Hausindustrie macht sich in
den Funden von Niederursel (Taf. 5), Salem
und Neuenheim geltend. Diese enthalten
denn auch schon Fibeln, Nadeln, Kamme
und Perl en, die „an die Anastattung der
Graber merovingischer Zeit direkt anklin-
gen". Koch ausgesprochener ist das leti-
tere der Fall bei den Graberfunden von
Trebur und Wenigumstadt (Taf. 6), die
schon ausgesprochen merovingische Gegen-
stande neben spatromisch en Formen (Nr. lOi
und 104 enthalten.
Es ist sehr zu begriisseu, dass Linden-
schmit die Verdffentlichung gleichartiger
Funde in einem der nachsten Hefte in
Aussicht stellt.
Beigegeben ist dem Hefte endlich eine
nBeilage zu Band I und IV der A. u h.
V.u mit Berichtigungen und Nachtrageu,
durch deren muhsame Zusammenstellung
sich Reinecke ein grosser Verdienst er-
worben hat. H. L.
Hanslsohes Urkundenbuoh. Neunter Band, 1463 biij.
1470, bearbeitet yon Walther Stein. Leip-
zig, Danoker u. Humblot 1903.
Dem umfangreichen 751 Seiten nmfasseo-
den Bande geht eine gediegene Einleitnng
vorauf, in welcher der Herausgeber die
Hauptergebnisse des Baudes skizziert Sie
zeigt deutlich die Verschiebung des Schwer-
gewichts der hansischen Interessen vom
Osten in den Westen. Ausgepragt hat sie
sich namentlich in den beiden wichtigsten
Ereignissen, welche der Band erlauterr,
in der englisch-hansischen Fehde and in
dem kolnisch-haosischen Zwist, dem sogen.
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- 117 —
Schossstreit. Der Entstehung und Begrun-
dung des letzteren sind lehrreicbe Aus-
fuhrungen gewidmet, welche die Unver-
einbarkeit der Kolner Handelsinteressen
mit denen der 6s tl ich en Hansestadte dar-
thuo. Kn.
49. Yod den Inventaren hansischer Archive
des 16. Jhdts. ist der II. Band des Ktfiner
Inventars, bearbeitet von Eonst. Hdhl-
baum (Leipzig, Dancker u Humblot, 1903)
soeben erschienen. Er umfasst die Jahre
1572—91, reicht also bis zum Tode des
Hansesyndikus Dr. Heinr. Sudermann,
dessen Korrespondenz und Aktenmaterial
<las Kolner Archiv zum Centralarchiv fur
die hansisch-niederl&ndischen und hansisch-
englischen Beziehungen fur die Periode
des Niederganges der Hanse machen. Er-
ganzt werden die KGlner Archivalien durch
Auszuge aus den Arcbiven anderer Stadte
seines Drittels, namentlich von Wesel,
Emmerich, Soest und Venlo. Der umfang-
reiche Band, von dem 331 Seiten auf das
Inventar selbst, fast die doppelte Seiten-
zabl (653) auf den Anhang en tf alien, der im
Wortlaute oder auszugsweise 277 Nummern
wiedergiebt, legt beredtes Zeugnis ab fur
die Sorgfalt und Umsicht des Bearbeiters.
Miscellanea.
50. Der Notar Jakob Wilken, welcher dem
Kolner Cacilienstifte bei der Falschung
seiner geschichtlicben Uberlieferung so
bulfreiche Dienste geleistet hat, ist nicht,
wie ich anzunehmen geneigt war (vgl.
diese Zeitschrift XXII, 62), eine fingierte
Persdnlichkeit; ein gliicklicher Zufall hat
mich auf seine Fabrte gebracbt, und ver-
mag ich jetzt nachzuweisen, dass er die
gewohnliche Vorbildung der Notare des
spateren Mittelalters besessen hat. Wilken
stammt aus Mendig bei Aodernach und
bezog im Dezember 1470 die Universitat
Koln, wo er sich bei der artistischen Fakul-
tat einschreiben liess: Jacobus Mendach
ad artes Treverensis diocesis iuravit et
solvit (III Matr. 30 a: Rekt. 329, 9). Die
akademischen Wiirden der artistischen
Fakultat erwarb er sich aber nicht in
Koln, vielleicht an der urn diese Zeit neu
eroffneten Universitat Trier, da ich ibn
- 118 —
auch nicht in Heidelberg und Erfurt finde.
Jedenfalls kehrte er spater nach E6ln
zuruck, wo er am 12. Sept. 1477 Bacca-
laureus im kanonischen Recht wurde; bei
dieser Qelegenheit nennt er sich Jacobus
Wilken de Mendich (Jur. Dekanatsbuch
55 b), wodurch die Identitat des 1470 er-
wahnten Studenten mit dem spateren Notar
erhellt. Zuletzt finde ich den mag. Jac.
Wilken, bacc. in decretis, clericus Trev.
dioc , am 26. Oktober 1481 ale Zeuge in
einer Exekutionsurkunde des Abtes Adam
Mayer von Gross S. Martin in Kdln
(Pfarrarchiv von St. Columba Urk. n. 99).
Da er hier noch nicht als Notar bezeich-
net wird, so wird er das Notariat bald
darauf erworben haben; denn das Buch
von S. Gacilia, in dem er als Notar auftritt,
muss nach meinen Feststellungen (a. a 0.
63) 1486-88 entstanden sein.
Herm. Keussen.
Historische Kommission fiir 51.
Hessen und Waldeck.
Sechster Jahresbericht (Marburg Mai 1903).
Vgl. Korrbl. XXI Nr. 73.
Bericht fiber die wissenschaftlichen
Unternehmnn^en.
FuldaerUrkundenbuch. HerrProf.
Tangl war auch im verflossenen Jab re
durch tiberhaufung mit Amtsgeschaften an
der Wiederaufnahme des Druckes des
er8ten Bandea verhindert. Das Manuskript
fur diesen Band liegt abgeschlossen vor
und bedarf im wesentlichen nur einer Er-
ganzung nach der bibliographischen Seite
hio. Diese Arbeit hat seit dem 1. Mai
d. J. Herr Dr. E. Stengel in Berlin als
Beihilfe fur Herrn Tangl ubernommen und
wird die Drucklegung voraussichtlich gegen
Ende des Sommers fortgesetzt und ohne
Unterbrechung beendet werden konnen.
Landtagsakten. Herr Dr. Glagau
hat zunachst die Akten des Zeitraums von
1567—1603 bearbeitet und sich dann der
Zeit Philipps des Grossmutigen zugewandt.
Die Liickenhaftigkeit des Materials aus
dieser letzteren Periode hat ihn gezwungen,
auch die politischen Akten heranzuziehen
und den Zusammenhang des landstandischen
Wesens mit der allgemeinen Politik naher
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— 119 —
— 120 —
zu untersuchen. Aas diesen Studien ergab
sich u. a., dass sich die landlaufige An-
nahme, der Landgraf sei hauptsachlich
durch die Machenschaften seines Adels
gezwangen worden, sich dem Kaiser zu
unterwerfen, nicht aufrecht erhalten laset.
Den Nachweis wird Dr. Glagau in einer
Abhandlung uber „Landgraf Philipp am
Ausgang des schmalkaldischen Kriegestf
fiihren. Der zweite Band wird die Zeit
von 1521 — 1604 — in diesem Jahre fand
der letzte gemeinhessiscbe Landtag statt
— umspannen und hofft Herr Glagau die
Arbeiten soweit zu fordern, dass zu Ostein
1904 mit der Druckleguog begonnen werden
kann.
Gbroniken von Hessen und Wald-
e c k. Herr Prof. W e n c k berichtete, dass
der Bearbeiter der beiden Chroniken von
Gerstenberg, Herr Prof. Dr. Diem ar, das
Manuskript im Laufe des Sommers voll-
standig abzuschliessen hofft, worauf der
Druck sofort beginnen und ohne Unter-
brechung wird fortgesetzt werden konnen.
— Herr Dr. J u r g e s hat die Untersuchungen
uber Kliippe), ungeachtet der ihm in Wies-
baden erwachsenden zeitraubenden Schwie-
rigkeiten beziiglich der Beschaffung der
einschlagigen Litteratur, im wesentlichen
zu Ende gefuhrt und hofft das Manuskript
gegen Ende des Jab res vorlegen zu konnen.
Landgrafenregesten. Herr Geh.
Archivrat Dr. Konnecke berichtete, dass
er vom 1. Juli d. J. ab die lange ge-
wunschte Hilfskraft in Herrn Dr. 0. Gro te-
fend zu erhalten und bis zum nachsten
Jahre eine Lieferung im Manuskript ab-
schliessen zu kdnnen hoffe.
Ortslexikon. Herr Geh. Archivrat
Dr. Reimer hat seine Sammlungen er-
heblich vermehrt, doch steht ein baldiger
Abschlus8 der Arbeit der Natur der Sache
nach noch nicht in Aussicht.
Urkundenbuch derwetterauer
Reichsstadte. Die Drucklegung des
Friedberger Urkundenbuchs ist durch un-
liebsame Stdrungen in der Druckerei auf-
gehalten worden, wird aber im Laufe des
Sommers beendet werden. Der Bearbeiter
des ersten, bis 1410 reichenden Bandes,
Herr Dr. Foltz, ist seit dem 1. Mai d. J.
nach Danzig versetzt nnd wird demzufolge
nach Abschluss des Bandes von der weiteren
Mitarbeit ausscheiden. Anstatt der Fort-
setzung soil sunachst das Urkundenbuch
von Wetzlar in Angriff genommen werden
und hat Herr Prof. Dr. Hohlbaum die
Leitung dieser Arbeit ubernommen.
Hessisches Trachtenbuch. Die
dritte Lieferung wird im Juni ausgegeben
werden und die Herstellung der vierten
sich unmittelbar anschliessen.
Munzwerk. Der Bearbeiter, Herr
Dr. Buchenau in Weimar, hatte beab-
sichtigt, nach Beendigung seiner im Auftrag
der Kommission unternommenen numisma-
tischen Reisen mit der Bearbeitung der
Munzen von Sophie von Brabant und Heinrich
dem Kinde zu beginnen. Die Hebung des
grossen Fundes von Seega am 17. Juli 1902
veranlasste ihn jedoch, den Antragzu stellen,
dass dieser ausserst wichtige, urn 1210 ver-
grabene Fund als wunschenswerte und not-
wendige Vorarbeit fur das hessische Munz-
werk vorher bearbeitet und veroffentlicht
werden mdge. Der Vor stand stimmte dem
Antrage zu, wandte sich jedoch zugleich
an die historische Kommission fur Sachsen
und Anhalt behufs einer gemeinsamen
Herausgabe des Werkes, weil in dem Funde
die sachsischen und thuringischen Munzen
in der Uberzahl vertreten sind. Zu seiner
Freude kam der Yorstand der benachbarten
Kommission dem Vorschlage mit liebens-
wQrdiger Bereitwilligkeit entgegen, sodass
Dr. Buchenau in die Lage gesetzt war,
der Jahresvenammlungbereits einige Probe-
tafeln vorzulegen. Das Werk wird im Laufe
des komm( nden Berichtsjahres erscheinen
und 25 Tafeln mit je 20 Abbildungen nebst
den noligen Beschreibungen umfaasen.
Urkundliche Quellen zur Ge-
schichte Landgraf Philippe des
Grossmutigen. Herr Prof. Dr. Br audi
hat sich seine Mitarbeit noch vorbehalten
und im Hinblick auf das zum nachsten
Jahre bevorstehende Erscheinen des von
der Direktion der Staatsarchive veran-
lassten Repertoriums uber die Akten von
Landgraf Philipp ist die Arbeit einstweilen
eingestellt worden. Doch soil inzwischen
das gedruckte Material thunlichst ver-
zeichnet und gesammelt werden.
Das Bild Philipps des Gross-
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— 121
— 122 —
miitigen. Die Vorarbeiten fur diese
Festgabe zur Centenarfeier der Geburt von
Philipp sind soweit gefordert, dass sie
voraus8ichtlich der nachsten Jahresver-
8ammluDg wird vorgelegt werden kdnnen.
Der Vorstand hat schliesslich einen
Ausschuss, bestehend aas den Herren
Haupt, Koch und Varrentrapp beauf-
tragt, bis zur nachsten Jahresversammlung
einen Plan zur Herausgabe von Quell en
zur Geschichte des geistigen und
kirchlichen Lebens in Hessen und
Waldeck auszuarbeiten.
Die in dem letzten Jahresbericht er-
wahnte, von dem Verein fur hessische Ge-
schichte und Landeskunde in Eassel ge-
plante Herstellung von Grundkarten
hat, wie Herr General Eisentraut be-
richtete, inzwischen feste Gestalt jrewonnen
und sind bereits einige Karten unter seiner
Leitung in der Ausfuhrung begriffen.
52. Centralstelle fur deutsche Personen-
und Familienge8Chichte.
Wiederholt ist in den letzten Jahren in
den Kreisen der Genealogen und Familien-
geschichtsforscher der Gedanke angeregt
worden, die grossen Schwierigkeiten, welche
die ungeheure Zersplitterung des Materials
ihren Arbeiten in den Weg legt, dadurch
zu iiberwinden, dass die in Urkunden-
btichern , Universitatsmatrikeln , Burger-
listen und anderen gedruckten und unge-
druckten Quellen zerstreuten Angaben
planmassig gesammelt und an einer Stelle
der Benutzung weiterer Ereise zuganglich
gemacht werden. Es ist dabei meist aus-
schliesslich an freiwillige Bethatigung der
zahlreichen Interessenten gedacht worden,
und wenn auch heute schon eine Reihe
von Vereinignngen besteht, die ihren Mit-
gliedern solche Forschungen zu erleichtern
suchen, so fehlt es doch noch immer an
einem Mittel, um jedem F.*agenden fiber
alle thatsachlich angestellten Ermittelungen
Auskunft zu geben.
Da das erstrebte Ziel nur erreicht
werden kann, wenn zu der freiwilligen
Arbeit der Interessenten, auf die gerade
in einem solchen Falle gar nicht verzichtet
werden kann, die Mitarbeit historisch ge-
schulter Arbeitskrafte tritt, deren es vor
allem bedarf zur systematischen Durch-
arbeitung des schon gedruckt vorliegenden
Quellenmaterials, um das Material zu er-
ganzen und auszubauen, das der einzelne
freiwillige Mitarbeiter seiner Neigung oder
seinem Berufe gem ass bearbeitet, so be-
steht der Plan, dass sich zur Beschaffung
der Mittel fur die zunachst ndtigen Bucher,
Schreibmaterialien und Zettelkasten, sowie
fur die ndtigen Arbeitskrafte ein Yerein
zur Begrandung und Erhaltung einer solchen
Gentralstelle bilde, dessen Mitglieder durch
einen regelmassigen Jahresbeitrag und nach
Kraften durch Einsendung korcekt ausge-
fullter Zettel zu dem bezeichneten Zwecke
mitwirken sollen.
Als Grundlage einer solchen Central-
stelle soil ein alphabetisch geordneter
Zettelkatalog geschaffen werden, dessen
einzelne Zettel enthalten sollen: Geburts-
bez. Taufzeit und Ort, Todeszeit und Ort,
Angaben uber Wohnort und Lebensstel-
luug, Verheiratung, Eltern und Kinder
unter genauen Angaben der Quellen und
bei Zetteln, die von Mitgliedern eingesandt
sind, die Angabe des Einsenders Ausge-
schlossen sollen alle die Personen sein,
uber welche bereits genaue biographische
Angaben in allgemein zuganglich en ge-
druckten Werken vorhanden sind, die
Centralstelle wiirde aber fur solche Per-
sonen die gedruckte Litteratur nachweisen,
auf Anfragen Auskunft erteilen und gegen
geringes Honorar Abschriften des in ihren
Zetteln vorhandenen Materials lief em. Es
ist nicht zu leugnen, dass eine so ausge-
stattete Centralstelle nicht nur fur die
Familien- und Personengeschichte, sondern
auch fur die Orts- und Namensforschung,
die Geschichte der inneren Wanderungen
und der Stamme von grosster Wichtigkeit
sein wiirde. Eine ahnliche Einrichtung
kleineren Massstabes besteht bereits bei
der „Commi88ioD de Phistoire des e'glises
wallones" in Leyden (Holland), die Kirchen-
buchausztige franzosisch - reformierter Ge-
meinden in Belgien, Holland, Deutsch-
land u. s. w. besitzt und davon gegen
geringe Gebiihr Abschriften liefert.
An die Yerwirklichung des Planes, eine
Centralstelle fiir deutsche Personen- und
Familiengeschichte zu schaffen, kann nur
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— 123 —
gegangen werden, wenn die zugesagten
Beitrage (Adr. Rechtsanwalt Dr. Breymann,
Leipzig, Neamarkt 29) eine genugende
Hohe erreichen, und die Zeichner von
Jahresbeitragen sollen deshalb bis zum
1. Januar 1904 an ihre Zusage gebunden
bleiben. Bis dahin wird ihnen, wenn das
Zustandekommen der Gentralstelle ge-
sichert ist, eine entsprechende Mitteilung
zugehen und der Beitrag von ihnen er-
hoben werden. A Is jahrlicher Mindest-
Beitrag sind fiinf Mark festgesetzt worden.
Vereinsnachrichten
unter Redaktion der Vereinsvorstande.
53. Frankfurt a. M. Verein fur Ge-
schichte und Altertumskunde.
Am 15. Januar 1903 hielt Herr Stadtarchi-
var Dr. R Jung einen Vortrag fiber den
Frankfurter Staatsmann FriedrichMaxi-
milian von Gunderrode 1753 — 1824.
Der Redner erinnerte an die traurigen
politischen Verhaltnisse der dem Ende der
Selbstandigkeit entgegengehenden Reichs-
stadt vor 100 Jahren, die aber trotz der
Ungunst der ausseren Umstande daroals
innerlich eine Wandlung zum Besseren,
insbesondere auf dem Gebiete des Geistes-
lebens erfuhr, so dass neben den vielen
traurigen Sakularerinnerungen auch mane he
freudigen jetzt begangen werden konnen.
So die Jahrhundertfeier des Real gymna-
siums „Mu8terscbuletf ; diese Schule wurde
im Jahre 1803 meist aus privaten Mitteln,
aber mit kraftiger Unterstutzung der Stadt
gegrunder, welche bis dabin aus eigenen
Mitteln nur das Gymnasium (1520 errichtet)
unterhielt, das iibrige Schulwesen aber voll-
s tan dig dem privaten Betrieb uberliess.
In der Musterschule wurde die erste Mit-
telschule mit einem auf das praktische
Leben vorbereitenden Unterrichtsplan er-
richtet; Senior Hufnagel und Schoffe
von Gtinderrode, die Manner, welche an
der Spitze des stadtischen Kirchen- und
Schulwesens standen, dfirfen als ihre Gran-
der angesehen werden. Blieb die Schule
auch zunachst eine Privatanstalt unter
stadtischer Aufsicht, so war damit (loch
die Verstadtlichung des Schulwesens an-
gebabnt, die ihren eigentlichen Aofaog
mit der Errichtung zweier stadtischer
— 124 -
Volksschulen 1813 nahm. Gunderrode, der
auch hierbei hervorragend beteiligt war,
gehdrte einem alten Patriziergeschlechte
an, welches zur Gesellschaft Alt-Limpurg
zahlte ; er war urn die Wende des 18. und
19. Jahrhunderts der bedeutendste und
einflussreichste Staatsmann der Stadt, aus
deren Verwaltung seine Standesgenoasen
immer mehr verdrangt worden waren
1785 in den Rat eingetreten, war er schon
1790 Leiter des Kirch en- und Schulwesens
und des Bauamtes. In der Revolution a-
zeit fuhrten ihn diplomatische Auftrage
nach Paris und nach Rastatt; 1796 wurde
er als Geisel fiir die Zahlung der der
Stadt auferlegten Lieferungen nach Frank-
reich abgefuhrt. In der furstlichen Zeit
Stadtschultheiss (1801 — 1810) und dann
Prafekt des Departements Frankfurt (1811
— 1813) war er in der neuen modern fran-
zosischen Verwaltung das Bindeglied zwi-
schen dem reichsstadtischen und dem rheio-
biindnerischen Beamtentum des Dalberg-
schen Staates und als Prafekt der eigentliche
Leiter der stadtischen Verwaltung. In der
ersten freistadtischen Zeit ubernahm er
den Vorsitz im Appellationsgericht und
wurde erster Prasident der neueingeftihrten
Gesetzzebenden Versammlung; er blieb mit
dem alten Titel Stadtschultheiss (das Amt
selbst wurde durch die neue Verfassung
beseitigt) bis zu seinem Tode am 9. Mai
1824 der vornehmste und ranghochste
Beamte der Freien Stadt. Ein fester
Charakter, ein aufgeklarter Geist war er
einer der wenigen Manner aus dem alten
S tad tad el, die sich den mode men Wand-
luogen anzupassen vermochten und nicht
durch die Zurucksetzung ihres Standes
verbittert ihre Mitarbeit in der neuen Ver-
waltung verweigerten.
In der Generalversammlung am 54
29. Januar sprach nach Erledigung des
ge8chaftiichen Teils Herr Professor Dr. O.
Heuer iiberFrankfurt und dieStadte-
biinde im Mittelalter. Da der Vor-
tragende dieses Thema demnachst in grosse-
rem Zusammenhange zu behandeln gedenkt,
so wird hier von einem besonderen Berichte
abgesehen.
Am 19. Febr. sprach Herr Dr. R. He- 55.
ring fiber den Buchandler C. F. Schwan
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— 125
126
mit besonderer Beriicksichtigun* seiner
Frankfurter Thatigkeit. Ausgehend von
dem bekannten Briefe Schillers an Schwan
aus Leipzig, in dem er urn die Hand von
Margarethe Schwan anhalt, um sicli durch
die Heirat einen sicberen Boden seiner
ausseren Existenz zu verschaffen, wiess
der Redner darauf bin, dass dasselbe
Mittel, das der Buchhandler dem jungen
Dichter aller Wabrscheinlichkeit nacb ab-
geschlagen batte, ihm doch selber erst
die Statigkeit in seinem wilden unrnbvollen
Leben gegeben batte und zwar durcb seine
Heirat mit der Frankfurter Buchhandlers-
tocbter Anna Margaretha Catharina Ess-
linger. In grossen Zugen wurde ein Bild
von Scbwans fast romanbaftem Leben ent-
worfen, seine Reise nacb Russland, sein
Anfenthalt in Holland nur kurz beruhrt,
am dann die Frankfurter Zeit genauer zu
bebandeln. Erwahnt warden seine Beriih-
rungen mit der Frankfurter Obrigkeit, die
auf Ersuchen des russischen Gesandten
die Bescblagnakme der Anecdotes russes
verfiigt batte, wir erfabren hierbei, dass
der Konigleutnant Thorane als er s. Z.
das Leben der Madame Pompadour con-
fiscieren liess, wenigstens den Buchhandlern
den materiellen Scbaden ersetzte, wozu
sich der Russe nicbt verstehen wollte
Die Hauptthatigkeit Scbwans in Frank-
furt bestand in der Herausgabe von zwei
Zeitscbriften. In den „Neuen Auszugen aus
den besten auslandischen Wochen- und
Monatschriften", die 1764 in Frankfurt
begonneu wurden, gab Schwan, wie der
Titel besagt, gute, aber schwer zugangliche
Aufsatze aus alien mog lichen Wissensge-
bieten wieder, wozu ihm durch den Ober-
postmeister Frh. v. Berbericb, den er hier
kennen gelernt batte, die Zeitschriften
zur Verfiigung gestellt wurden. Am meisten
interessierte er seine Zeitgenossen und
uns durch die Herausgabe der moralischen
Wocbenschrift: „Der Unsichtbare", Frank-
furt a. M. 1765/66 (II. verkurzte Ausgabe
Mannheim 1769). Unter Verwendung der
bekannten Erzahlung von dem geheimnis-
vollen Ring, der seinen Trager unsichtbar
zu machen die Macht babe, scbildert
Schwan als unsichtbarer Beobachter das
Leben und Treiben in der alten Reichs-
stadt zur Zeit des jungen Goethe. Unter
fingiertem Namen scbildert er alle mog-
lichen, in den meisten Fallen wohl wirk-
licb existierenden Persdnlichkeiten, obgleich
er sicb einmal dagegen verwahrt und be-
hauptet, dass das a lies in seiner Phantasie
entstanden sei. Als Kulturbild einer Zeit,
in der die Quellen fur die Jugendgeschichte
Goethes nicht allzu reichlich fliessen, sind
diese Austuhrungeu auch von weiterem
Interesse, weshalb der Redner des langeren
bei diesem Werke verweilte. Nachdem
Schwan sich mit der Tochter des Buch-
handlers Esslinger verheiratet hat te, siedelte
er nach Mannheim iiber nnd ubernahm die
Filiale des Gescbaftes seines Schwieger-
vaters, die er bald unter der Firma
Schwan u. Gotz zu grosser Bedeutung
brachte Ein kurzer Uberblick iiber diese
spatere Mannbeimer Thatigkeit beschloss
den Vortrag.
Am 5. Marz sprach Herr Dr. W. Lube56.
iiber Sickingen und Frankfurt a. M.
in den Jahren 1515—1523, indem er die
mancherlei feindlichen und freundlichen
Beruhrungen des „letzten" Ritters mit der
alten freien Reichsstadt schilderte. Nach
einem kurzen Uberblick uber die Jugend-
zeit -Franzens kam Redner mit der Schil-
derunjg der Wormser Fehde und ihrer
Wirkungen auf das gesamte Reich und die
engere Nachbarschaft auf die damaligen
Zustande Frankfurts, seine Stellung im
Reich, sein Verhaltnis zur benachbarten
Ritterschaft und zu Franz insbesondeie
zu sprechen. Aus dem allgemeinen Kriege
zwiscben Ritterschaft und Stadten, der
nach dem Scheitern der Maximilianiscbeu
Reformversuche ausgebrochen war und
von dem Frankfurt in endlosen Fehden
seinen reichlich gemessenen Teil bekommen
batte, musste mit Naturnotwendigkeit auch
eine Gegnerschaft Sickingens und Frank-
furts entspringen, nachdem dieser sich zum
Haupt der Rheinischen Ritter aufgeschwun-
gen und den Kampf gegen das benacb-
barte Worms begonnen hatte. In all die
zahllosen Fehden, die das Frankfurter
Gebiet damals erfiillten, griff Sickingen
mehr oder weniger offen ein und zwang
dadurch Frankfurt, an den anderen Stadten
und dem Kaiser Ruckhalt zu suchen, um
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- 127 -
mit ihrer Hulfe sein Gebiet zu befrieden,
Sickingen und all die anderen Ritter in
gesetzliche Schranken zuriickzuweisen und
Handel und Gewerbe vor deren rauberischen
Ubergriffen sicher zu stellen. Naturlich er-
fuhr Sickingen von diesen Schritten der
Stadt gegen sich und seine Genossen und
wurde dadurch mit nocb grdsserem Groll
gegen die reicbe Kaufmannsstadt erfallt,
der sich schliesslich nach einigen unbe-
deutenden Feindseligkeiten im Jahre 1618,
nach 8einem siegreichen Feldzug gegen
Philipp von Hesse n in der Drohong, nun
mit Heeresmacht gegen Frankfurt selbst
zu ziehen, entlud. Mit einer Geldzahlung von
4000 Gulden lenkte die Stadt das schwere
Ungewitter von sich ab, da sie sicb auf einen
Kampf nicht einlassen wollte, weil ihr
ganzes Gebiet und auch ein Teil der
etadischen Amter in der Hand von Adligen
waren, die mehr oder weniger in freund-
schaftlichen Beziehungen zu Sickingen
standen. Im ubrigen aber bat die Stadt
damals dem Ritter gegenuber eine so rabige,
— 128 -
selbstbewusste Haltung beobacbtet und in
dem Vertrage, abgeseben von jener Geld-
zahlung, so gunstig abgeschnitten, dass sie
sicb die vollste Achtung des Ritters erwarb,
die ihr in der Folgezeit bis an seinen Tod
erhalten blieb. Abgeseben von einer kurzen
Verstimmung bei der im Jabre 1519, die ihren
Ursprung darin hatte, dass Frankfurt jeoem
einen Durchzug mit Heeresmacht nicht
gestatten wollte, standen beide fortan in
durchaus freundlichen Beziehungen, sodas*
die Stadt auch an dem srhliesslichen Ent-
scheidungskriege der FQrsten gegen Franz
nicht Teil nahm, sondern sich neutral ver-
bielt, ja sogar nicht undeutlich ihre Sym-
pathie fur letzteren zu erkennen gab. Dass
sie darin von einem ganz riehtigen Gefuhl
geleitet wurde, bewiesen die Folgen des
Krieges. Sickingen konnte der Stadt trot*
all seiner Bedeutung doch nicht emstlich
gefahrlich werden, wohl aber die Fursten
die Frankfurt nach ihrem Siege nocb
enger als vorher umschlossen, seine Selb-
standigkeit immer ernstlicber bedrohteo.
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redigiert von
Graeven and Lehner,
Museumsdirektoren in
Trier and Bonn.
Korrespondenzblatt
Mttelalter und Nevzelt
redigiert von
Archivdirektor,
Koln.
der
Westdeutschen Zeitschrift fur Geschichte und Kunst,
zugleich Organ der historisch - antiquarischen Vereine zu Birkenfeld, Frank-
fart a. M., Karlsruhe, Mainz, Metz, Neuss, Speyer, Trier, sowie des
anthropologischen Vereins in Stuttgart.
—4fc—
Aug. a. Sept.
Jahrgang XIII, Nr. 8 a. 9.
1903.
Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Anflage von 3000 Exemplaren. Inserate a 25 Pfg. fur die
gespaltene Zeile werden von der Verlagshandlang und alien Inseraten-Bureaus angenominen, Beilagen
nach Uebereinknnft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljahrlich, das Korrespondenzblatt monatlich. —
Abonnementspreis 15 Mark fiir die Zeitschrift mit Korrespondenzblatt, fur letzteres allein 5 Mark.
p^* Beitrage fiir die vorroinische and romische Abteilung sind bis aaf weiteres an Dr. Lehner (Bonn,
Pro v.-Mus earn), fiir Mittelalter and Neazeit an Prof. Haneen (Koln, Stadtarchiv) zu senden.
Neue Funde.
57. Regensburg. [Mercurkopf.] Ad der
Kumpfmiihlerstrasse, der ehemaligen Via
Augustana, zu deren beiden Seiten schon
viele rum. Best at tun gen verschiedenster
Art aufgedeckt worden sind, wurde jiingst
ein aus Kalkstein mit wenig Geschick
gearbeitetes, noch dazu nicht gut er-
haltenes Skulpturfragment gefunden. Der
im ganzen 33 cm hone Kopf zeigt ein
unbartiges Gesicht; vom Einn bis zum
Scheitel betragt die Hone 20, bis zum
Haaransatz 15 cm; ebensoviel die Breite.
Die breite Nase ist wohl durch Schleifung
des Kopfes auf dem Erdboden - vielleicht
nach der Zerstorung des Monumentes —
abgeschiirft, so dass das Profil fast eine
einzige Linie bildet. Die Stirne ist niedrig,
kaum 3,5 cm hocb, etwa 13 cm breit und
sehr flach, die Augen arg unbeholfen dar-
gestellt. Das Gesicht wird von starkem,
wulstartigem Haar umrahmt, das am Hinter-
haupt in einem dicken Buschel locken-
artig zum Nacken hinabfallt, so dass man
an ein Tierfell als Kopfbedeckung denken
konnte. Charakter erhalt der Eopf durch
2 Erhohungen rechts und links vom Schei-
tel, 4 cm hoch, 7,5 lang, die von vom
betrachtet ohrahnlich efscheinen; an den
Seiten zeigen sie einzelne gewundene Linien
wie Horner oder Flligel Eine bestimmte
Gestaltung lasst sich aus der unsicheren
Arbeit ebensowenig herausfinden wie aus
der rohen Behandlung der Haare. Der
Kopf sitzt mit leichter Neigung nach links
auf dem Hals, an dessen linkem Achsel-
ansatz der Rest eines Gewandes — Chlamys ?
— sichtbar wird.
Weitere Reste der Skulptur haben sich
leider nicht gefunden. Die Deutung geht
ubereinstimmend auf Mercur. Die Fliigel
sind entweder an einer Kappe befestgt,
gegen die allerdings die Behandlung des
Hinterkopfes zu sprechen scheint, oder sie
sitzen direkt in dem naturlichen Haar, wie
sie ja ofters dargestellt werden. Die tech-
nische Geschicklichkeit wie das Verstand-
nis des Darzustellenden muss bei den
hiesigen „Kunstlernu der spatromischen
Zeit recht durftig gewesen sein, wovon so
manches Denkmal dahier Zeugnis giebt.
Das Ulrichsmuseum dahier eothalt eine
schone Mercurstatuette aus Rogging und
eine zweite aus Regensburg selbst, an
denen beiden Furtwangler einen interessan-
ten Synkretismus des Hermes mit dem
agypt. Thoth nachgewiesen hat (Bonner
Jahrb. 103. 107) ; ausserdem 2 Bronze-
statuetten der ublicben Fabrikware von
verschiedenen Fundstellen in der Stadt.
Wichtiger ist der im Nationalmuseum zu
Munchen verwahrte Yotivstein aus Castra
Regina, laut welchem Kaufleute dem Deo
M Gensuali — also wohl dem
Mercur — im Jahre 204 n. Cbr. das ver-
fallene Heiligtum wiederherstellten (Hefner,
Rom. Bayern, 1852. S. 64/5. Die etwas
unsichere Fundstelle dieser Inschrift liegt
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- 131 -
etwa 500 m von der des besprochenen
Kopfes entfernt, der an den jetzigen Platz
verschleppt zu lein scheint, aber nnbedingt
aus spaterer Zeit stammt als jene InschrifL
Regensburg. Steinmetz.
;. Hottenbach. [fttfmische AltertUmer.] In
Hottenbach, einitn am Sudostabhang des
Idarwaldes gelegtnen Dorfe, hatte der
dortige Pfarrer, Herr Hackenberg, anf
Grand friiher gefdndener Spuren eine ro-
mische Niederlassung vermatet and seine
Vermutung iet jetzt gl&nzend bestatigt
worden, als im Juli Und August zum Zweck
eines Neubaus die Dorfkirche mit Aus-
nabme des Turmel abgerissen und die
Fandamente ausgegraben wurden. Herr
Regierungsbaumeister Senz in Koln, einst
Teilnehmer an den Pergamenischen Aus-
grabungen, der die neue Hottenbacher
Kirche bauen wird, hat die interessante
Baugeschichte der alten Kirche genau unter-
Bucht und wird sie mit Abbildungen dem-
n&chst verdffentlichen.
Hier sollen nur die romischen Steine
besprochen werden, die aus den Kirchen-
mauern hervorgezogen sind, teilweis aus
den Fund am en ten, teilweis aus dem auf-
gehenden Mauerwerk. Der grdsste Block
z. B. fand sich 4 m hoch in eine Ecke
eingemauert. Ein Viergotterstein war un-
ter dem Material, mit dem eine spate
Zeit die aus dem Turm nach Norden
fuhrende Ausgangsthur geschlossen hatte.
Da die Turmhalle in alterer Zeit den
Chor und Altarraum gebildet hat, liegt der
Gedanke nahe, dass der Viergotterstein
ehemals hier gestanden hat und ebenso
wie der bekannte Viergotterstein in Ber-
dorf (Westd. Z. X, S. 141) als Trager der
Altarmensa verwandt gewesen iet.
Der Hottenbacher Viergotterstein be-
st eh t aus dem gelblichen Sandstein mit
eingesprengten Quarzstuckeo, der an der
mittleren Nahe gebrochen wird, seine Breite
be tragt 53 cm, die Hohe 78 cm, doch ist
der oberste Teil abgebrochen ; drei Figuren
haben ihren Kopf verloren, nur der Kopf
des Mercur ist bis zur Augenhohe er-
halten.
Auf der einen Seite steht Juno in fuss-
langem Chiton mit Himation und Schleier-
tuch, dessf n Enden auf die Schultern her-
— 132 -
abfallen. Die 1. in Schulterhohe gehobene
Hand stutzt ein langes Szepter auf, die r.
auf die Hofte gestemmt halt einen schr&g
nach oben gerichteten Gegenstand, stab-
artig mit verbreitertem Oberteil, zweifellos
eine Fackel.
Minerva, auf der zweiten Seite des
Steins, tragt ebenfalls fusslangen Chiton
und Himation; ob auf der Brust ein Gor-
goneion dargestellt war, ist nicht mehr
erkennbar. Die R. der Gdttin halt die
Lanze, die L. ruht auf dem Rande des
Rundschildes, der seinerseits auf einen
niedrigen Pfeiler gestutzt ist und die Innen-
seite dem Beschauer zukehrt.
Hercules erscheint nackt und sehr
8tammig, seine R. stutzt sich auf die Keule,
die L. vor den Korper gelegt h< einen
grossen Apfel, das L 6 wen fell ist um den
1. Arm geschlungen.
Mercurius ist auch nackt, schlanker als
Hercules aber doch kr&ftig. Rechte s Stand-
bein, der 1. Fuss tritt auf eine nach vorn
gerichtete Schildkrote, die unter den Han-
den des ungeschickten Steinmetzen mehr
das Aussehen eines Frosches gewonnen
hat. Die Schildkrote unter dem Fusse
des Mercur kommt auf Viergottersteinen
nicht oft vor, unter den von Haug (Westd.
Zs. X) aufgezahlten bietet sie nur das
Exemplar 36 aus Waldmuhlbach, ein Exem-
plar aus Godramstein (86) zeigt den Hahn
auf der Schildkrote stehend. Der Mercur
von Hottenbach streckt die gesenkte L.
seit warts nach rechts und tragt auf ihr
einen oben zugebundenen straffen Beutel,
seine L. sehultert den Caduceiu, am Kopfe
sind Ansatze von Fliigeln sichtbar.
Der grdsste der in Hottenbach gefunde-
nen Blocke, aus gelblichem Sandstein ohne
Quarzteile, ist 57 cm hoch, 60 cm breit,
118 cm lang, auf den beiden Schmalseiten
und auf der einen Langseite skulpiert.
Als ursprungliche Kopfseite des Steins
ist die eine Schmalseite zu betrachten, die
links von einem breitenRand mit Blattorna-
ment den abgebildeteu Inscbriftrest hat.
Die entgegengesetzte Schmalseite ent-
halt den Teil einer grossen Rosette, wie
sie an vielen der Neumagener Grabmonu-
mente die Riickseiten schmucken. Nur die
Laogseite des Hottenbacher Steines hat
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— 133 —
eine figurliche Darstellung, wir sehen hier
ein Bett, neben dessen Kopfende ein Lehn-
sessel steht, naeh Art derer, die so oft
RIAF
auf den Neumagener Denkmalern wieder-
gegeben sind. Auf dem Lager liegt eine
Frau mit aufgerichtetem nacktem Ober-
korper, ihr nabt vom Fuesende des Bettes
ber eine Dienerin, die auf den Handen
ein hemdartiges Gewand geoffnet bereit
halt, um es der Herrin uberzuwerfen. Diese
selbst fasst einen uudeutlichen auf ibrem
Scboosse ruhenden Gegenstand mit beiden
Handen. Da die Arme der Frau sehr
duon Bind, ibr Busen schlaff herabhangt,
kann man glauben, dass es eine Kranke
ist; jedenfalls baben wir bier eine der
realistisch geschilderten Szenen aus dem
Leben vor uns, die an den gallisch-romi-
scben Grabskulpturen sebr beliebt waren.
Die Kopfe der beiden Figuren fehlen, sie
waren an dem daruber liegenden Block
ausgearbeitet , von dessen Befestigung
Dubellocber auf der Oberflache des er-
haltenen Blockes zeugen. Ein Vergleicb
mit den Neumagener Denkmalern mag uns
eine ungefabre Vorstellung geben von der
Grosse des Baues, zu dem der Hotten-
bacber Stein gehort bat, seine Langseite,
die an jeoem Bau die Scbmalseite gebildet
bat, ist nur um wenige cm kurzer als die
Schmalseite des in Hettners Illustriertem
Fuhrer durcb das Provinzialmuseum in
Trier Xr. 10 beschriebenen und abgebil-
deten Denkmals.
Ob andere der in Hottenbacb entdeck-
ten Fragmente demselben Denkmal ent-
stammen wie der grosse Block, bedarf
- 184 -
noch einer weiteren Priifung. Unter den
Fragmenten ist z. B. ein uberlebensgrosser
Junglingskopf, der noch Spuren des weissen
Kreideiiberzug8 und der Farbe tragt, ferner
ein Stuck vom Oberkdrper einer unbe-
kleideten weiblichen Gestalt, ebenfalls uber-
leben8gross, ein kleiner weiblicher Kopf,
kariatydenartig mit einem Aufsatz, das
Hinterteil eines an die Deichsel gespannten
Pferdes, Reste von Armen und Beinen,
dazu viele architektonische Teile.
An Steinen mit Inschrift sind ausser
dem grossen Block bislang vier zu tage
gskommen, leider sehr verstummelt, aber
es besteht die Hoffnung, dass noch weitere
Stuck e gefunden werden, die Erganzungen
bringen kdnnen. Die Verdffentlichung wird
deshalb besser hinausgeschoben, bis die
Aufraumungsarbeiten beendet sind.
Meine Besichtigung der Funde fand am
5. Aug. statt, tags darauf fiihrte mich Herr
Pfarrer Hackenberg auf der Strasse nach
Meerscheid. Zebu Minuten vor der Pass-
hohe gingen wir nach rechts 10 Minuteu
in den Wald zum sogenannten „Heiligen
Geist", unterhalb dessen der Eappelbach
(= Kapellenbach ?) entspringt. Dort soil
ein Nonnenkloster gestanden baben, dessen
Bewohnerinnen einzeln nocb bisweilen sich
einsamen Jagern im vorigen Jahrhundert
gezeigt haben, von dem aber kein Ur-
kundenbuch meldet. Jed onfalls aber ist
dort einst eine rdmische Niederlassung ge-
wesen, von der der unermQdliche Dir. Back
in Birkenfeld bestimmte Spuren gefunden
batte. Jetzt sieht man Wassergraben und
Mauerreste, zwischen denen machtige Baum-
wurzeln bindurchgewacbsen sind. — Ein
Maurermeister fiihrte uns dann zu dem
vom Volke sogenannten „andern heiligen
Geist", welcher 10 Minuten jenseits der
Passhdhe, 3 Minuten rechts von der Strasse
mitten im Walde versteckt, an einem wasser-
reichen Abhang liegt. Hier ragen aus
dem Boden, vor 2 (?) Jahren, wie der
Fuhrer sagte, von den Forstherren aufge-
deckt, mehrere Mauern von verschiedener
Starke. Ein tiefliegender Raum hat 6 m
im Geviert und eine 120 cm starke, z. T.
3 m hohe Mauer. Auf 2 Seiten l&uft in
einer Entfernung von 110 cm eine zweite
Mauer. An eine andere Seite stosst 2 m
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- 135
— 136 -
hoher ein ummauerter Raum von 425X475 ;
dort fand sich, z. T. auf den Mauern, 20 cm
starker, fast cementfester Estrich mit roter
Farbe uberzogen. Yon der vierten Seite
6 m entferut lauft parallel eine andere
Mauer. A lie Mauern hatten sehr guten
Mortel. Viele romische Ziegelreste fanden
sich. Die starken Backsteine massen 36/24
oder 50/50 bei 3 cm Dicke, die Rundziegel
17 Durchmesser ; manche Ziegelsteine waren
rhombenartig, andere wellenartig geritzt.
Endlich fanden sich Falzziegel und First-
ziegel. Von spaterer Benutzung der guten
romischen Mauern zeugten starke Dach-
scbieferplatten. Eine grundliche sacb-
kundige Durchforschurig wiirde sich wohl
lohnen.
Kreuznach, 9. August 1903.
0. Kohl.
59. Niehl, Ereis Bitburg. [Mtinzfund des
17. Jahrh.] Am 13 Febr. 1903 war der
Ackerer Hubert Hoss damit beschaftigt,
ein neugekauftes Feld ..aufzumachen", wie
man in dortiger Gegend sagt. Auf dem
Felde, das im Distrikt Buchenberg unge-
fahr 300 m dstlich von dem kleinen Orte
Niehl gelegen ist, befanden sich mehrere
sog. Steinrauschen, Haufen von Steinen,
die f ruber auf dem Felde aufgelesen und
zu8ammengeworfen waren. Bei der Weg-
raumung eines solchen Haufens kamen
mit den durch den Spaten aufgeworfeneu
Steinen Silbermunzen und Schmucksachen
zum Vorschein, die etwa einen Fuss tief
unter der Spitze des Haufens versteckt
gewesen waren. Im Ganzen wurden 134
Miinzen gesammelt, dazu 11 durchlochte
Kugeln aus Achat und 4 aus Bernstein,
offenbar Reste einer Halskette, ein bron-
zener Gurtelhaken und zwei silberne Finger-
ringe. Der Gurtelhaken besteht aus einer
Scheibe von 2 cm Durchm., die an der
einen Seite einen kleinen Haken, an der
entgegengesetzten einen lilienformigen An-
satz hat und deren Oberflache innerhalb
eines geperlten Ran des eine vertiefte acht-
blattrige Bliite zeigt. Drei gleiche Gurtel-
haken besitzt das Trierer Provinzialmu-
seum, einer ist unbekannten Fundorts, der
zweite ist in Pallien ausgegraben, der dritte
jiingst bei der Kanalisation zutage ge-
treten. An den beiden letzten Exemplaren
sitzt noch ein Rest des aus Silberdraht
geflochtenen Giirtels, der unter dem lilien-
formigen Ansatz befestigt ist. Wahrschein-
lich hat an dem Gurtelhaken aus Niehl
eiost ebenfalls solch silberner Gurtel ge-
sessen und gerade deswegen wird das Stuck
mit den ubrigen Schatzen vergraben sein.
Auf den einen der Fingerringe sind zwei
ireinander greifende rechte Hande aufge-
lotet, der andere hat ein durchbrochenes
Mittelstiick, ein von zwei H&nden um-
fasstes Herz darstellend, beide Ringe sind
demnach Verlobungs- oder Vermahlungs-
geschenke gewesen. Man muss annehmen,
dass die samtlichen Fundgegenstande in
einem Beutel gesteckt haben, der ver-
gangen ist. Der Steinhaufen wird zum
Versteck gewahlt worden sein, weil die
Stelle bei einer Wiederaufsuchung leicht
kenntlich war.
Von den Miinzen war mir eine Be-
schreibung durch die Gute des Herrn
Dechanten a. D. Zimmer aus Neuerburg
zugegangen, dann erhielt ich durch den
Finder selbst Gelegenbeit, die Miinzen zu
priifen, doch zur Bestimmnng stand mir
kein andres Hulfsmittel zu Gebote als
Engel et Serrure, Traite de numismatique
moderne et conJtemporaine I (Paris 1897),
das im Folgenden durch E. S. bezeichnet
werden soil.
Die Miinzen sind zum grossten Teil
dunne Silberstiicke, deren flaches stark
abgeriebenes Geprage oft schwer erkenn-
bar ist. Ihre Hauptmasse ist in den
Niederlanden gepragt, nur wenige stammen
aus anderen Landern. Aus Frankreich
sind zwei domains von Henri II (1547
—59), (vgl. E. S. p 10 Nr. 24, 26) und
ein 15-Sous8tuck Henri's III von 1581
(vgl. E. S. p. 13) — aus England zwei
Schillinge mit dem Kopf der Elisabeth von
1572, 1573 (vgl. E. S. p. 102 Fig 103) —
aus Spanien ein Viertelreal mit den Um-
schriften FERNANDVS ET ELISABETH ;
REX ET REGINA CAST ■ LEGIO • AR :
S • G • (vgl. E. S. p. 490, 5), von einer
gleichen Miinze ist das MittelstQck ohne
Umschrift vorhanden — aus Italien eine
Miinze des Fraoz Philibert von Messerano
vom Jahr 1621 (Vs. mit Brustbild,
FRANC FIL • FER • R • FLI • PRINC .
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137 -
138 -
MESSERANI, Rs. mit Doppeladler, NON
NOBIS DOMINE 8ED 1621 NOM • TVO
DA GLORIA) — aus Lothringen em Viertel-
thaler mit gutem Brustbild des Cardinals
Carl, Bischofs von Strassburg nnd Metz
(1592—1607, vgl. E S. p. 15H) und ein
zerbrochener Uston Herzog Heinrichs
(1608—24, Vs. mit Doppelwappen HENR-
D -G • LOTH • DVX, Rs. mit Adler
MONETA NOVA NAXCETCVSA) Die
H erkunf t dreier Hohlpfennige mit stilisier-
ter Lilie ist mir unbekannt geblieben,
die Heimat des einzigen Kupferstucks im
Funde, einer Geschaftsmarke, ist durch die
Inschrift der Vs. angezeigt: EL? . KOCH
NORIMBERGENSIS.
Unter den niederlandischen Miinzen
sind 8 von Carl V, alle mit der auf die
Religionskriege anspielenden Umschrift der
Rs. DA MIHI VIRTVTEM CONTRA
HOSTES TVOS (vgl. E. S. p. 60 Nr. 8).
Von den Pragungen Philipps II reichen
einige in die Zeit vor dem allgemeinen
Abfall der Niederlande bin auf, ein Hal ber-
th aler aus der Munze von Nymwegen (vgl.
E. S. p 62 Nr. 21, mit Bezeicbnung DVX
GELD), ein Zwanzigstel Thaler, 1571 in
Utrecht gepragt (vgl. E. S. p. 62 Nr. 14,
mit Bezeichnung D * TRAIE) und ein
gleiches Stuck von 1576 aus Brugge (mit
Bezeicbnung COM • FL • ). Weit zahlreicher
sind die Munzen Philipps II, die nach der
Wiedergewinnuug der siidlichen Provinzen
in diesen geschlagen sind und die Jahres-
zahlen 1584—97 tragen. Nicht weniger
als 81 der gefundenen Miinzen geboren
in die Zeit der Herrschaft Albrechts und
Isabellas (1602—1621, vgl. E. S. p. 79
Nr. 8, 9, 10). Von Philipp IV riihren
noch 5 escalins her (vgl. E. S. p. 79
unten), deren jungster die Zahl 1628 hat.
Das einzige Stuck aus den freien nord-
licben Niederlanden ist ein Viertelthaler, auf
der Vs. ein Wappen mit einem in Wellen
schreitenden Ld wen, MONE • ARG ■ COMIT •
ZEELAND 16 ? 5, auf der Rs. ein Kreuz
mit Bliiten an den Enden, LVCTOR ET
EMERGO. In der Jahreszahl ist unge-
gewiss, was an dritter Stelle steht, Dechant
Zimmer glaubt eine 5 zu erkennen, ich
mochte lieber eine 2 annehmen, zumal
keine der ubrigen Miinzen des Fundes
iiber das Jahr 1628 hinabreicht und der
Schatz vermutlich bald nach diesem
Termin der Erde anvertraut ist. Dass in
ihm die Pragungen der spanisch - oster-
reichischen Niederlande Uberwiegen, ist
leicht erklarlich, denn der jetzige Kreis
Bitburg bildete damals einen Teil Luxem-
burgs und gehdrte somit zu den spanischen
Niederlanden.
Der Finder der Munzen ist gewillt,
dieselben zu verkaufen, die mitgefundenen
Schmucksacbeu konnen wahrscheinlich fur
das Provinzialmuseum in Trier erworben
werden.
Trier. G r a e v e n.
Bingen. [Rbmischer Grabstein.] Der 60.
abgebildete Grabstein wurde im Sommer
1903 in Bingen, Mainzerstrasse 20, bei den
Ausschachtungen fur die Fundamente eines
Blindenheims, einer hochherzigen Stiftung
des Hern Puricelli, gefunden. Schon bei
der Auffindung war er in mehrere Stiicke
geborsten und lag schwerlich an seinem
ursprunglichen Platz: er mag, wie Herr
Stadtbaumeister Koch annimmt, mit andern
romischen Grabbeigaben, die ebendort zu
Tage kamen, von dem hoher gelegenen
alten romischen Friedhofe herabgerutscht
oder -geschwemmt sein. Das Material des
Steines ist nach Angabe des am Neubau
thatigen Steinmetzen Sandstein aus Nieder-
moschel. Die Breite betragt 61 cm, die
jetzige Hone 90 cm ; wie viel unten und
oben fehlt, lasst sich nicht bestimmen.
Die Inschriftflache misst 41,5 x 51 cm.
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- 139 -
In Z. 1 ist am Ende noch der Ansatz
des V deutlich; da ausserdem nur Raum
fur einen Buchstaben ist, so ist die
Erganzung zu Deccav[t] sicher. In Z. 2
konnte ich am Steine selbst iiber
dem FI der dritten Zeile den unteren
Querstrich eines zweiten L feststellen, so
dass auch hier die Erg&nzung zu CossU[la]
zweifellos ist. In der letzten Zeile fehlt
hinter posit nichts. Die Worter sind durch
dreieckige Punkte getrennt; nur in Z. 5
ist zwischen den beiden ersten C ein Punkt
vergessen worden. Die Buchstaben ver-
jungen sich von Zeile zu Zeile: in Z. 1
sind sie 6 cm, in der letzten 4 cm hocb.
Die i longa ragt dreimal fiber die Zeile,
0 und G sind mehrmals kleiner gebalten
und in den vorhergehenden Buchstaben
eingeriickt. Im allgemeinen hat die Schrift,
wie die steife Arbeit des Ornaments einen
vulgar en Charakter. Vulgar ist ferner in
Z. 5 der Abwurf des Schluss-m in ob pietate,
vulgar in Z. 7 die Form posit, eine Weiter-
bildung des alten posivit.
Die Fassung des Textes ist ausserst
knapp: Aiia Deccav[t] filia, Cosil[la]fUfia),
Pusinna fil(ia), Sextio filius (sc. Im siti
sunt) C(aius) Coiedius Trever coniux ob
pietaU(m) posit. Das Gentile dieses Trierer
Burgers (7. Coiedius ist, soweit ich sehen
kann, sonst unbekannt. Seine Familie tragt
bis auf den Sohn Sextio gallische Namen.
Pusinnus und Pusinna kommen als Cog-
nomina in Gallia Narbonensis vor (CIL. XII,
1658 und 4422).
Die Inschrift muss aus verschiedenen
Grunden noch der ersten Halfte des
1. Jhdts. zugewiesen werden. Zunachst
spricht fur diese Datieruog die ornamen-
tale Behandlung des Giebels, die nach den
Untersuchungen Weynands „uber Form
und Dekoration d. rom. Grabst. d. Rheinl."
(B. J. 108 S. 185 ff.) in die Zeit der
julischen und claudischen Kaiser weist.
Ferner ist die Grabstatte noch nicht, wie
es gegen Ende des 1. Jhdts. Sitte wird,
den Dis Manibus geweiht. C. Coiedius
fuhrt kein Cognomen, folgt also der vor
40 n. Chr. gebrauchlichen Noraenklatur.
In diese fruhe Zeit passt auch die knappe
Fassung des Textes. Ebenso passt dahin
■die Formel ob pietatem, wie die Mainzer
— 140 -
Inschrift CIRh. 1172 (Weynand a. a. O.
Nr. 14) und die Laibacher Inschrift CIL. Ill
3848 lehren. Am Rheine ist die Formel
| pro pietate haufiger und bis in die Zeit
der Claudier nachweisbar. Wenn Wey-
nand (a, a. 0. Nr. 199 und 154) zwei In-
schriften mit dieser Formel aus flavischer
oder spaterer Zeit bringt, so ist das ein
Irrtum: Nr 199 (CIRh. 277) lulia PauUa
h. s. e. | [h]eres pro pietfatej (sc. posuit).
Vale lulia, gehort, nach ihrer ganzen
Fassung zu urteilen, eher in die Zeit der
Julier und in 154 (CIRh. 1288) ist die
Auflosung von frater pr. p. t. zu pfro)
p(ietate) [pohi] i(ussit) hothst bedenklich
und liegt pr(oprio sc. aere) p(oni) i(ussit)
oder pr(opria) p(ecunia\ [p(osuUf[ naher.
Mit der schlichten Formel ob pietatem oder
pro pietate darf man nicht den schwulstigen
Ausdruck ob inmensurabUem pietatem eius
gleichstellen, der auf einem Mainzer Stein-
sarge (Korber, Nachtr. Ill p. 55) vor-
kommt und den Geist einer spate ren Zeit
atmet.
Endlich ist fiir die Datierung nicht un-
wichtig, dass bei denselben Ausschachtungen
mehrere romische Gefasse zu Tage ge-
fordert wurden, die aus der ersten Halfte
des 1. Jhdts. stammen. Darunter ist ein
Teller von terra sigillata mit dem Stempel
Aquitani, ein sudgallisches Fabrikat ver-
mutlich aus der Zeit 30—50 n. Chr. (Vgl.
CIL. XIII 10010, 157). Zwei andere sog.
„belgi8chea Teller entstammen der fruhen
einheimischen Topferindustrie und tragen
unverkennbare gallische Buchstaben und
Namen: der eine, schwarz, ist dreimal
brapom gestempelt (vgl. 1. c. 818; ein
gleiches Exemplar wurde jungst in Coblenz
[Bauamt] gefunden) ; der andere, rot, fuhrt
den Stempel A*tf ATo (ein ahnlicher Teller
wird im Mainzer Museum, zwei weitere in
der Sammlung der Stadt Bingen auf der
Burg Klopp aufbewahrt).
Nach diesen verschiedenen Kriterien
gehort die Inschrift eher der Zeit vor als
nach 40 n. Chr. an.
Crefeld. A. Oxe\
Kastell Saalburg. [Mithraeun und 61.
Metroon.] In diesem Frubjahr gelang es,
das bisher ostlich vom Kastell an der Fund-
strlle dreier Dolichenusinschriften vergeb-
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— 141 —
142
lich gesuchte Mithraeum etwa 250 m sud-
lich der Decumana, und 30 m westlich der
Romerstrasse nach Heddernheim (Saalburg-
werk Taf. XXII A und B) in seinen Grund-
mauern aufzufinden. Das in der Richtung
der Kastellaxe, mit dem Eingang nach
Suden, liegende Heiligtum, dessen Lage
zweifello8 durch die auf der linken Seite
jetzt wieder freigelegte Quelle bedingt war,
zeigt den ublichen Grundriss. Die Um-
M1THRA.VM ^
* S& * X
heiten wird spater an anderer Stelle luriick-
zukommen sein, im Allgemeinen warm die
Funde mit Ausnahme eines fusshehen
Kerzenleuchters aus Bronze sehr durftig.
£8 mag nur erwahnt werden, dass sich
das Mithraeum jetzt als Fundort der 1878
bei yersuchsgrabungen erhobenen Skulp-
turen: der eigenartigen Saule des Con-
dollius Marus (Saalburgwerk Taf. XXIV
Nr. 2, Text S. 278 Nr. 12), deren Inschrift
METROQN-
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fassungsmauern sind nicht sehr stark, auch
wenig sorgfaltig aufgefuhrt, sodass nur
an einen Holzfachwerkbau gedacht werden
kann. Seine Lange betiagt 11,60 m, seine
Breite 6,15. Die 4,0 m tiefe Vorhalle,
welche von zwei 6tarken Holzpfosten ge-
tragen wird, liegt mit ihrem Pflaster in
gleicher Ildhe wie der Cellaboden. Auf
der Ostseite sind mehrere Graber gefun-
den, welche vermutlich die Reste der Ge-
meindeangehorigen bergen, wie sie auch
Wolff bei Grosskrotzenburg festgestellt hat.
Die Erbauungszeit ist in den Anfang des
3. Jahrhunderts zu setzen. Auf die Einzel-
jetzt in ihrer ersten Zeile sicher als I. M.
zu lesen ist, der Mercur-A.ra (Taf. XXIV
Nr. 5, Text S. 280 Nr. 18) und des Wid-
derkopfes, anscheinend ebenfalls Rest
eines Merkurdenkmals (Taf. XXVI Nr. 3)
herausgestellt hat. Der 8. Z. an derselben
Stelle gefundene fruher als Inhalt eines
Grabes angesprochene Sandsteinblock,
(Taf. XXIII Fig. la), unter welchem das
bis her einzig dastehende Hakenschwert
(Taf. XXXIX Nr. 1) mit der Munze der
Julia Maesa lag, erhalt durch seinen
Fundo.-t nunmehr insofern eine andere
Bedeutung, als er nur der Sockel eines
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— 143 —
unmittelbar vor dem grossen Relief be-
legenen Altars gewesen sein kann. Hier-
durch gewinnt auch die Vermutung, dasB
man es bei dem Hakenschwert mit einem
Kultgerate analog der Darstellung auf
dem bekannten Taurobolienaltar von Lyon
zu than habe, erheblich an Wahrschein-
lichkeit, umsomehr als etwa 20 m nord-
lich vom Mithraeum in einem alteren Bau-
werke ein Heiligtum der Mater deum
erkannt werden konnte.
Dieses kleine wie das Erdkastell orien-
tierte Metro on stellt eine peripterosartige
Anlage dar, die leider anf der Sudseite
durch einen mittelalterlichen Holzabfuhr-
weg stark zerrissen ist. Im Innern der
oblongen Cella (4,90 : 10,50?) befindet sich
eine gepflasterte Feuer(Opfer ?)stelle, den
Umgang bilden 4:8 Hokstutzen. Waren
aber auch hier die Fundstiicke wieder
sehr unbedeutend, so war die neben dem
Pilaster des Umgangs auf der Ostseite
erhobene, gut erhaltene Bauinschrift, die
fur die Saalburg zum ersten Male einen
Soldaten der XXII. Legion nennt, desto
wertvoller.
AAATRI-DEVM-IN-H-D-D
PROiNGIMPCAESTAELI
HADRANTONIN hAVGPIhP- f
ANIDNAEMILIANVWLEG
XXli-PK-PF- PRO-SEET5VI5
IAEDEAA-SVB5FET-V-S-LA-
Die Maasse der Schriftflftche betragen
0,36 : 0,65 (?), die Hone der Buchstaben
4 cm. Leider fehlt ein Stuck, doch lasst
das Erhaltene eine ziemlich sichere Er-
ganzung zu. Die Zeilenl&nge ist durch
die in der 5. Zeile fehlende Zahl XXII
bestimmt gegeben. In der zweiten durfte
nur PB[o in]C gestanden haben konnen,
da ohne gezwungene Ligatur fur />ro salet
inc • kein Platz vorhanden ist, in der letzten
Zeile am Anfang aus demselben Grunde
kaum etwas anderes als [aede]M. An
nviam" mit Bezug auf ein etwa zu er-
ganzendes n8ubstravitu durfte schon des-
halb nicht zu denken sein, da kein Weg
— 144 —
vorhanden ist und die nahe liegende
Romerstrasse Saalburg - Heddernheim aus
weit spa*erer Zeit stammt.
Nach freundlicher Mitteilung von Prof.
Mommsen ist es auffallend, schon unter
Antoninus Pius (138—161), der allein hier
in Frage kommen kann, die Formel in. h.
d. d anzutreffen, als deren altestee ver-
kurztes Beispiel bisher die Inschrift von
dem Heddernh'imer Viergotteraltar [in h]
d. d (Brambach 1321, Wiesbadener Mu-
seumskatalog Nr. 384) vom Jahre 170
bekannt war. Doch ist nach seiner An-
sicht schon aus der Abkurzung zu schliessen,
dass die Formel Alter ist, wie denn: pro
salute domus divinae schon unter Claudius
(CIL VII, 11) und zwar aosgeBchrieben.
begegnet. Uber die Bedeutung von nsubstu
&ussert sich Mommsen folgendermaasen :
„ Bekannt I ich gilt far das rdmische Ver-
fahren bei der Wortverk&rzung im Allge-
meinen die Re gel, dass das Wort nicht am
Ende der Silbe, sondern innerhalb derselben
gebrochen, also beispielsweise fur praefectus
nicht prae oder praefec, sondern praef oder
praefect gesetzt wird.
Wenn die Silbe mit zwei oder drei
Eonsonanten beginnt, so werden da, wo
es sich nicht urn conventionelle feste
Formeln handelt, wie z. B. s. s. (= supra-
8criptu8)i sondern urn zul&ssige, aber nicht
an feste Form gebundene, also arbitrare
Yerkiirzung, regelmassig diese Konsonanten
zu8ammengenommen ; man schreibt spifen-
didusj, 8cr(ibendoJ, stlfitibus). Da subst.
nicht als conventionell verkiirzte Form
betrachtet werden kann, so fuhrt diese
Schreibung allerdings auf $ub8t(UuitJ. Da
indes dies Wort nicht wohl gesetzt werden
konnte ohne Angabe des Qegenstandes,
fur welchen ein anderer eingesetzt wurde,
wird man sich wohl entschliessen mQssen
zu der Auflosung substfruxitj. Allerdings
verotosst diese gegen die korrekte Schreib-
weise. Indes wird diese Regel doch nicht
mit rigoroser Strenge zu handhaben sein.
Dec. dec findet sich neben deer. dec.
CIL. X, 952 und sonst; pec. publ. und pec
pub wechseln (CIL. X p. 1184); sacrfumj
ist wohl haufiger als sacfrumj aber letz-
teres doch keineswegs selten. Jifeb^ehender
verfolgt habe ich die Abkurzung aes Wortes
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Gd6§le
— 145 -
castra: castr findet sich z. B. CIL. Ill, 381.
6025. IX. 3671. 3672. X, 1262. 4868.
XIV, 2235. 2523. 3633, aber die Ver-
kiirzung cast begegnet GIL. Ill, 13580.
14147*. VIII, 2769, Dessau 151, Brambach
CIRhen. 485 and ist also, wenngleich in-
korrekt ebenso wie cos (dies steht CIL.
VIII, 2587) doch ziemlich baufig. Man
wird also in dieser provinrialen Inschrift
die Auflosung durch substruxit nicbt als
unzulaasig bezeichnen diirfen.u
Jacobi.
62. Xanten. [Amphitheater.] Der nieder-
rheinische Altertumsverein erbat von der
R6m. Germanischen Kommission des kais.
archaol. Institute Mittel, urn einige Fest-
stellungen an dem in der ostl. Ecke der
col. Traiaua gelegenen Amphitheater zu
machen, zu deoen sich gerade gunstige
Gelegenheit zu bieten schien. Ein Teil
des bewilligten Geldes wurde dazu ver-
wandt, um die Nordseite des Baues, wo
das betreffende Grundstuck erst jetzt, und
nur fur kurze Zeit zur Verfiiguog stand,
zu untersuchen, und es soil auch an dieser
Stelle ein vorlaufiger Bericht, der freilich
noch sehr der Erganzung bedart, gegeben
werden.
Es wurden zwei konzentrische Reihen
yon Pfeilerfundamenten gefunden, von
denen die aussern 2 x 1,80 m gross
sind, wahrend die der inneren Reihe
1,80 x 1,40 m messen. Unter sich sind
sie je 3 m von einander gestellt, die Ent-
fernung der beiden Reihen betragt 5,10 m.
Den Pfeilerreihen parallel befindet sich
nach innen zu eine starke Mauer, welche,
da sie sich in das z. Z. in Eultur stehende
Nachbargrundstuck binein erstreckt, nicht
weiter nachgegraben werden konnte. Wahr-
scheinlich wird sie aber die Grenze des
Zuschauerraumes oach der Arena hin
bildeo. Letztere liegt in dem erwahnten
benachbarten Acker, wesbalb sie augen-
blicklich nicht erforscht werden kann (doch
wird die Fortsetzuug der Ausgrabnng dazu
Gelegenheit geben). — Der Langsdurch-
messer des Amphitheaters betragt 102 m,
die Breite 85 m. Dasselbe hat in unmit-
telbarer Nahe der sudlichen Stadtmauer
uod etwa 120 m von der ostlichen Ecke
der Colonia traiana seine Lage. An der
- 146 -
Westseite des Gebaudes, der ehemaligen
Stadt zugewandt, sieht man die Substruk-
tion eines 2,50 m tief fundamentierten
Thorpfeilers in der Richtung der inneren
Pfeilerreihe. Die Ruckseite und teilweise
die hintere Seite desselben ist zu seiner
Verstarkung mit einem weniger tief fun-
damentierten Ansatz umbaut, sodass seine
ganze Grosse damit 3,55 x 3,35 m betragt.
Rund 20 m von diesem entfernt sind in
dem benachbarten Grundstuck ebenso
grosse Substruktionen zu sondieren. Vor-
laufig halte ich diese Fuodamente fur die
eines Eingangea nach der Stadtseite hin.
Die Erhaltung des Mauerwerkes, das
aus Grauwacke mit grobsandigem Kalk-
mortel errichtet ist, ist eine vorzugliche.
Auffallend ist das geringe Vorkommen von
Kleinaltertumern, nur wentge Scherben
von Thonsachen fanden sich. Ein Ziegel-
bruch8tiick hat das Stempelfragment ////NA,
welches wohl transrhenana gewesen ist.
Dr. J. Steiner.
Chronik.
Die Arbeit von Wilhelm Ademeit: Bei-63.
trage zur Siedtungsgeographie des unteren
Moselgebletes (Forschungen zur deutscheu
Landes- und Volkskunde, herausgeg. von
A. Kirchhoff, Band XIV, 4. Heft, Stutt-
gart 1903, 104 Seiten), beschaftigt sich
mit dem Moselthal zwischen Trier und
Reil, den Moselbergen und der zwischen
diese und die Eifelberge eingesenkten
sogenannten Wittlicher Bucht Nach einigen
rein geegraphischen Kapiteln und einem
Uberblict uber die allgemeine Geschichte
des Gebietes werden die siedlungsgeo-
grapSiSchen Fragen in wohlerwogener Dar-
stellung nach alien Seiten hin erortert.
Untersuchungeu, die von Ratzels anthropo-
geographischer Anschaaungsweise vielfach
befruchtet, zu manchem sehr ansprechendeo
und fur den Historiker lehrreichen Ergeb-
nis gelangen. Ich rechne dahin nament-
lich die Feststellung, dass die eindringen-
den Germanen in dem behandelten Gebiete
nur sehr wenige Ddrfer neu angelegt
haben, sondern meist schon vorhandene
Siedlungen weiter ausbauteo. Am Mosel-
ufer zwischen Schweich und Reil finden
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- 147 —
sich nieht weniger als sieben Ortschaften,
bei denen sich zwischen dem 7. und 13. Jahr-
hundert eine allmahliche Umbildung der
keltischen zu germanischer Namensform
vollzieht. Beachtenswert sind auch die
Ausfuhrungen, welche zeigen, in wie enger
Beziehung die geographische Eigenart des
Moselthales zur territorialen Gestalt des
Kuntaates Trier steht. Die Lage der
Stadt Trier wird in einem Schlusskapitel
besonders eingehend gewurdigt.
K61d. Dr. 0. Oppermaon.
64. Wlepen, Ed., Palmsonntagsprozession and Palm-
68el. Bonn, P. Hanstein, 1903.
Der Kolner Palmesel der Sammlung
Schnfitgen, welcher auf der vorjabrigen
KuDstgeschichtlichen AuBStellung in Dus-
seldorf die Aufmerksamkeit weiterer Ereise
auf sich zog, hat den Verf. zu einer
e ingehenden entwicklungsgeschichtlichen
Arbeit fiber die Palmsonntagsprozession
veranlasst, welche die mit dieser verbun-
denen Gebrauche nachweist, vor allem
aber das Yorkommen and die Verwendung
des Pa]me8el8 untersucht. Als wichtigstes
Ergebnis erscheint dem Verf. die That-
sache, dass der Palmesel ehemals in Nord-
deutschland viel weiter verbreitet gewesen
ist, als man bisher angenommen hat; er
ist dort nur durch die Reformation viel
eher verschwunden als im katholischen
Suddeutschland. Fur Koln weist W. den
Palmesel mit Sicherheit nach fur die Abtei-
kirche Gross S. Martin und fur die Pfarr-
kirche S. Eolumba. Dem kulturgeschicht-
lichen Teile der Arbeit folgt eine kunst-
geschichtliche Untersuckung, in welcher
W. die Darstellung des Einzugs Ghristi
in Jerusalem und die des Palmesels im
besonderen in der Eunst, spez. in der
Malerei und Schnitzerei, verfolgt. In einem
Schlussabschnitte werden die Ergebnisse
der UntersuchuDg fur die Volkskunde fest-
gestellt ; denn der kirchliche Gebrauch ist
vielfach zum Volksgebrauch geworden, und
auch die Volkssprache wurde von ihm be-
einflusst. En.
65 Kober, Adolf, Stndien znr mittelalterlichen Ge-
schichte der Jnden in Koln am Rhein, ins-
besondere ihres Grundbesitzes I. Breslau
1903. Breslaner Inaugural-Dissertation.
Der Verf. veroffentlicht hier vorerst
nur den allgemeinen Teil seiner dem Grund-
- 148 -
besitze der Kdlner Juden gewidmeten
Untersuchuugen. Durch kritische Ver-
wertung der hebraischen Quellen, welche
in dem denselben Gegen stand behandelnden
Werke von Brisch nur dilettantenhaft
herangezogen war en, fordert er namentlich
unsere Eenntnis von der ausseren Ge«
schichte der Kolner Juden. Ausserdem
bietet er Ausfuhrungen fiber die rechtliche
und soziale Stellung der Juden, die z. T.
uber die entsprechenden Abschnitte des
Lau'schen Werkes uber die Verfassung
und Verwaltung von Koln hinausgehen.
Behandelt sind u. a. die Eammerknecht-
schaft der Juden, das Judenregal, Steuern
und Zolle, Gerichtsverhaltnisse, Judeneid,
Waren- und Geldhandel. Auch E. tritt
der Annahme Hoenigers, dass die ur-
sprungliche Gleichberechtigung der Juden
erst seit der zweiten Halfte des 12. Jhdts.
allmahlich verschwunden sei, mit guten
Griinden entgegen. Die Juden standen
von jeher unter Fremdenrecht. Es ware
zu wiinschen, dass auch bald der beaondere
Teil des Werkes, der die Vernal tnisse des
jildischen Grnndbesitzes behandelt, zur
Veroffentlichung gelange. n.
Als XXIV. Publikation der Gesellschaft 66.
fur rheinische Geschichtskunde ist er-
schienen : Ernst Voullieme, Der Buchdruck
Kb'lns bis zum Ende des fiinfzehnten Jahr-
hunderts. (Bonn, H. Behrendt, 1903.
CXXXIV und 543 Seiten, 25 M.). Die Ein-
leitung bietet biographische Nachrichten
uber die Kolner Drucker, einen Abschnitt
liber die Anfange der Kolner Biicher-
censur im J. 1478 und eine chronologisch
geordnete Ubersicht der Kolner Druckereien
bis zum J. 1500 und der aus ihnen her-
vorgegangenen Werke. Im Hauptteil des
Werkes sind 1273 Kolner Drucke, darunter
bisher unbekannte in erheblicher Anzahl,
in alphabetischer Reihenfolge verzeichnet
und beschrieben. Es ergiebt sich so ein
sehr stattliches Bild von der Kolner
Biicherproduktion des 15. Jahrhunderts,
das zugleich einen lehrreichen Einblick in
das von der Universitat beherrschte geistige
Leben der Stadt gewahrt.
Die Arbeit von H. Forst uber das^7
Fiirstentum Priim (vierter Band der Er-
lauterungen zum Geschichtlichen Atlas
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- 149
— 150 -
der Rheinprovinz, hrsg. von der Ge-
sellschaft fur rheinische Geschichtskunde,
Bonn, Behrendt, 1903, 144 Seiten) bietet im
Anschluss an den im 20. Jahrgang (1901)
dieser Zeitschrift erschienenen Aufsatz des
Verfassers ein sehr willkommenes Hilfs-
mittel zurErforschang der Wirtschafts- und
Verfa88ungsgeschichte der Eifel. In seinen
Scblu8sbetrachtangen gelangt For6t zu der
Annahme, class „in der Eifel die Anzabl
der freien Grundbesitzer im Verhaltnis zur
Gesamtbevdlkerung gering war, der weit-
aus grosste Teil der Baaernscbaft aus
Horigen bestand". Auf die Frage nach
der Entstehung des horigen Bauernstandes
ist Font nicbt eingegangen. Es bleibt
Aufgabe der weiteren Forechung, hier in
sorgsamer Einzeluntersucbung festzustellen,
welche Bestandteile der Bevolkerung schon
unter romischer Herrschaft in der Eifel
ansassig waren und im Frankenreiche zu
gleichem Recht fortlebten, und wie weit
andrerseits die Besiedelung erst durch
Rodungen seit karolingiscber Zcit erfolgt
ist. Das letztere durfte beispielsweise im
Bannforstbezirk des Hofes Bleialf (S. 19)
der Fall sein. Das Xebencinander von
Schultbeissereien und Zennereien (S. 2)
erklare ich mir aus dem Umstande, dass
der Centenar, der Beamte der in der villa
nach romischem Recht fortlebenden Be-
volkerung, nicbt uberall durch den Villicus,
den Beamten des neben der villa ange-
legten frankischen Frohnhofs, verdrangt
worden ist. Zur Begriindung dieser An-
schauung muss ich auf meinen soeben in
dieser Zeitschrift (S. 184 ff.) erscheinenden
Aufsatz liber die alteren Urkunden des
Klosters Brauweiler verweisen. 1st meine
Erklarung richtig, so wurde damit ausge-
schlossen, dass dasDorf Lissingen, das eine
Zennerei bildet, nachtraglich durch Rodung
entstanden ist. (Forst S. 62.) Mir erscheint
das schon des Namens wegen, der in alte
Zeit zuruckreicht, zweifelhaft. Ortsnamen-
forschung und Berucksichtigung des Patro-
ciniums der Pfarrkirche, das in der alteren
Zeit fast stets auf eine ganz bestimmte
Periode deutet, gewahren mancbe bisher
unbeachtete Auf klarung, wo die Urkunden
versagen. Da keine der sechs Prumer
Zennereien eine selbstandige Parochie bildet,
konnte man allerdings geneigt sein, auf
spatere Entstehung dieser Ortsch'lten zu
schliessen. Aber Oos wird schon 772 ur-
kundlich genannt (Forst S. 60). So wird
das Altersverhaltnis umgekehrt liegen : die
Zennerei-Orte waren in vorfrankischer Zeit
vorhanden und wurden den Parochieen
eingegliedert, die auf den frankischen
Frohnhofen ihren Mittelpunkt hatten. —
Als Exkurs I giebt Forst eine kritisch be-
arbeitete Liste der Abte von Prtim, als
Exkurs IIErlauterungen zu den dreiEarten,
die dem Bande beigefiigt sind. Auf der
mittelalterlichen Karte I vermisst man un-
gern die Einzeichnung der Romerstrassen,
ohne die ein Kartenbild aus jener Zeit
leicht falsche Vorstellungen von der ganz-
lich isolierten Lage der einzelnen Ort-
schaften inmitten pfadloser Waldwildnis
erweckt. Freilich sind bei weitem noch
nicht alle Romerstrassen der Eifel durch
Nachgrabungen festgelegt; dass beispiels-
weise iiber Badesheim, Wallersheim, Rom-
mersheim, Niederpriim eine solche Strasse
gefiihrt hat, scheint mir schon der Anlage
der Ortschaften wegen unabweisbar.
Koln. Dr. 0. Oppermann.
Vom Geschichtlichen Atlas der Rhein-68.
provinz selbst sind gleichzeitig vier neue
Blatter erschienen: Kirchliche Organi-
sation und Verteilung der Eonfes-
sionen im Bereich der heutigen
Rheinprovinz um das Jahr 1610
(Bonn, Behrendt, 1903, zusammen 18 M.).
Die Earten sind wiederum von Dr. W.
Fabricius bearbeitet. Die Erlaute-
rungen werden spater zusammen mit der
Eirchenkarte des Mittelalters herausge-
geben werden.
Miscellanea.
Nida = Heddernhelm. In meiner Be- 69.
sprechung des Friedberger Meilensteins
(Eorrbl. XXII, 30) liess ich es noch un-
entschieden, ob in seinen Worten C(ivitas).
Tfaunetmum). a • hi d || hfeugaej X der
Name des rdmiscben Heddernheim, den
ich darin feststellte, als Nida, Nidomagus
oder sonatwie zu erganzen sei, und meinte,
nur ein etwaiger kiinftiger Fund konne
daruber Sicberheit geben. Ich freue mich,
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- 151 -
152 -
dieselbe nachtraglich aus diesem Meilen-
steine selbst erbringen zu konnen. Es
befindet sich auf ihm namlich nach D
zunachst ein Bruch und dann ein scheinbar
undeutliches Zeichen (, welches Helmke
in seiner Veroffentlichung des Steins
(Korrbl. XXI, 4) zweifelnd als A oder R
erganzte. Kurzlich gelang es mir nun,
unter voller Zustimmung von Helmke und
G. Wolff, festzustellen, dass dieses Zeichen
in seinem unteren Teil die grossere Halfte
der letzten hasta eines A ist, wahrend der
obere Strich nur eine zufallige Verletzung
des Steins bildet. Die Breite der Lucke in
dem Bruch entspricht dem ganz genau.
Dam it ist die Lesung Nida endgultig
festgestellt l), und es ergiebt sich, dass
der Name des Flusses Nied (Nida beim
Qeogr. Ravennas p. 229, 1) und der der
anliegenden Stadt identisch sind. Das 8 el be
findet sich bei Mosa (Mouzon) an der Mosa
(Maas) — so genannt auf der Peutinger-
schen Tafel — und ahnliches bei Deva
(j. Chester), da zwei Flusse Britanniens
nach Ptolemaeus ebenso hiessen*). Nun
haben wir den dritten Fall in keltischem
Sprachgebiet. — Der Name, dessen Anfang
ja langst ans einer Easteler Inschrift mit
eunt. Nid (Br. 1312; vgl. 1311) bekannt
war, wurde fur diese von Klein und Becker
(N. Ann. IV, 512), Hammeran (Urgesch.
v. Frankfurt S. 91) und G. Wolff (Archiv
f. Frankf. Gesch. IV [1893] S. 216) auf
Nied bei Hdchst, von mir aber zuerst
(Korrbl. VH, 84) auf Heddernheim be-
zogen, was sich nun durch die Friedberger
Leugenzahl und dadurch, dass die Messung
von der Hauptstadt der Civit&t ausgehen
muss, als richtig erweist.
Die Bewohner von Nida werden Ni-
denses geheissen haben. Nun hat sich
auf drei Inschriften des Kastells Kapers-
burg (zwei davon aus 198/209 und 250)
ein WN Nu gefunden, welchen Jacobi
als einen numerus Niddensium (richtiger
1) An Nidomagns erinneite mich die Legende
merovingischer Mllnzen NIDOMAFO (Holder,
Altkelt. Sprachschatz S. 747). Diese weiut aber
eher auf die Nied in Lothringen.
2) Vielleicht auch bei Bcda, da le Bien als
Bachname vorkommt. Auch Aus-ava in der Eifel
dtlrfte Us-(OoB-)wa8ier bedenten.
Nidensium) erklaite3). Falls diese Er-
klarung richtig ist, so wurde sie, da die
Numeri der Spatzeit ihre Namen teilweise'j
nach benachbarten Aushebungsorten er-
hielten, auch mit fur Nida = Heddern-
heim sprechen konnen. Auch hat sich
1901 ebenda ein Inschrift fragment, dessen
Kenntnis und Abklatsch ich Herrn Geb.
Baurat Jacobi verdanke, gefunden, welches
in den Buchstaben \DENS vielleicht des
Namen Nidensium erhalten hat. Aller-
dings ist bei dem ganz fragmentarischen
Charakter dieses kleinen Stiickes auch
die Moglichkeit — wenigstens vorl&ufig —
nicht ganz ausgeschlossen, dass die Buch-
staben zu einem Personennamen wie
Pudens od. dgl. gehoren konnen. —
Die Hauptstadt der Civitas Taunensinm,
das romische Heddernheim, hiess also:
Nida.
Frankfurt a. M. A. Riese.
S) Vgl. Limeablatt Sp. 762 f. Archaol. Aa-
zeiger 1898, 25.
4) Vgl. Mommsen, Hermes XIX, 225 A. 1
v. Domaizewski, Korrbl. VIII, 22.
Monumenta Germaniae historical
Vgl. Korr.-Blatt 1902 Nr. 61.
29. Jahresversammlnng 21. — 23. April
1908 in Berlin.
Im Laufe des Jahres 1902/03 erschienen
folgende Bande:
In der Abteilung Scriptores :
Scriptorum rerum Merovingtcarum 1. 1 V.
Passiones Vitaeque Sanctorum aevi Mero-
vingici. Edidit Bruno Krusch.
Scriptorum t. XXXI pars prior.
Vita Bennonis II. episcopi Osnabru-
gensis auct Notberto abbate Iburgensi rec
Henr. Bresslau.
In der Abteilung Leges:
Sectio 2, t. I. Leges Vwgothorum. Ed.
Karolus Zeutner.
In der Abteilung Diplomata:
Diplomata regum et imperatorum Ger-
maniae tomi III. pars posterior. Heinrid II
et Arduini Diplomata.
In der Abteilung Epistolae:
Tomi VI. pars prior (Karolini aevi JT
Vom Neuen Archiv des XXVIII. Baudes
1. und 2. Heft.
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- 158 —
Im DrHck befinden sich 5 Quartbande
uud 1 Oktavband, welche samtlich in diesem
Rechnung8jabre erscbeinen werden.
In der Abteiluog Auctores antiquissimi
ist die erste Halfte des XIV. Bandes,
welche die Gedicbte des Merobaudes, Dra-
contius und Eugenius von Toledo biingt,
von Prof. Vollmer bearbeitet, im Druck
so weit vorge8chritten, dass sie in diesem
Rechnungsjahre wird ausgegeben werden
konnen. W ah rend des Drackes des Dra-
contius wurde Herrn Prof. Traube eine
bisher unbenutzte Bamberger Handschrift
bekannt, welche fur die Textherstellung
von grosser Bedeutung ist. Der zweite
Teil des XIV. Bandes wird die Vandalische
Gedichtsammlung des Cod. Salmasianus,
von Prof. Traube bearbeitet, enthalten.
Die Ausgabe der Gedichte A lth elm 8 hat
dereu Bearbeiter, Prof. Ehwald, nicht
sehr viel weiter fiihren konnen. Er hofft,
in diesem Jahre mehr Zeit dafiir eriibrigen
zu kSnnen. Der Band, der diese sowie
die ubrigen vorkarolingischen Gedichte
enthalt, wird den Auctores antiquissima
angeschlossen werden.
In der Abteilung Scriptores ist die Serie
der Scriptores rerum Merovingicarum Herrn
Archivrat Dr. Krusch zur selbstandigen
LeituDg tiberwiesen. Er hat nach Ab-
schlass des IV. starken Bandes der Scrip-
tores rerum Merovingicarum, der im vori-
g< n Jahre erscbienen nod mit Ausnahme
des Registers ganz von ihm bearbeitet ist,
die Vorarbeiten fur den V. Band, welcher
ebenfalls Vitae der Merowingerzeit von
etwa 600 an enthalten wird, so weit ge-
fordert, dass er hofft, im Jahre 1904 dessen
Druck beginnen zu konnen. Fur die ge-
plante Oktavausgabe der Vitae Sanctorum
auctore Jona Bobbiensi verglich er mehrere,
fiir den IV. Band noch nicht benutzte,
Handschriften der Vita Cdumbani abbatis
discipulorumque eitts. Dr. Levis on, der
den grdssten Teil der letzten Heiligen-
leben der Merowingerzeit far den VI. Band
dieser Serie herausgeben wird, hat die
Arbeiten so weit gefuhrt, dass er hofft,
sie nach einem halben Jahre abscbliessen
zu konnen mit Ausnabme der Historia
Wambae, fiir welche die Kollationen zum
Teil erst aus Spanien zu beschaffen sind.
- 154 —
Daneben hat er das Register zum IV. Bande
angefertigt. Einen grossen Teil seiner
Arbeitskraft widmete er der Bearbeitung
der Vitae Bonifatii archiepiscopi Mogun-
tiniy welche in einem Oktavbaode der
Scriptores rerum Germanitarum vereinigt
herausgegeben werden sollen. Es sollen
darin auch die 8 pater en Lebensbescbrei-
bungen Bonifaz', die nur von litterarischem
Interesse sind, wenigstens zum Teil, die
von Otloh vollstandig aufgenommen werden.
Nach Abschluss der Arbeiten fiir die Scrip-
tores rerum Merovingicarum wird Dr.
Levison an die Bearbeitung der Fortsetzung
des Liber pontificate gehen, deren Aus-
gabe ihm iibertragen wurde.
In der Hauptserie der Scriptores hat
nach Vollendung der ersten Bandh&lfte
von t. XXXI (der in dieser Serie zuerst
in Quartformat erscheint) sogleich der
Druck der zweiten Halfte desselben Ban-
des, welcher die Doppelchronik, d. i. den
Liber de temporibus und die Cronica im-
peratorum, des Notars Albert Milioli
von Reggio nelP Emilia nebst drei Be-
nch ten uber die Belagerung und Ein-
nahme von Daraiette 1218/1219 bringt, be-
gonnen. Der Band wird im Herbste dieses
Jabres erscbeinen. Nach seiner Vollendung
soil sogleich der Druck des XXXII Ban-
des beginnen, welcher die Chrouik des
Minoriten Salimbene de Adam aus Parma
nebst einigen Beilagen dazu enthalten wird.
Dr. Cartellieri hat an den Gesta Fri-
derici II, Conradi, Manfredi des soge-
nannten Nicolaus de Jamsilla gearbeitet,
nachdem er die Bearbeitung des an dieses
gleichsam anschliessenden Werkes des
Saba Malaspina nahezu vollendet hat. Dr.
Kehr war mit den Annates des Tolomeus
von Lucca besch&ftigt. Er wird einen die
Ausgabe vorbereitenden Aufsatz zur Quellen-
kritik des Werkes im Neuen Archiv ver-
offentlichen. Den grdssten Teil seiner
Thatigkeit verwandte er im vorigen Jahre
auf die Neubearbeitung der dritten Auf-
lage von Widukindi rerum gestarum Saxo-
nicarum libri III fiir die Scriptores rerum
Germanicarum. Der Band, welchem zum
ersten Male die Orige Suevorum, die sagen-
hafte Schrift iiber die Herkunft der Nord-
schwaben, angehangt werden soil, ist im
Digitized by VjOOQLC
— 155 -
Druck and wird nacb einigen Wochen
erscheinen.
Ein sehr glucklicber Zufall war es,
der Herrn Prof. Bresslau eine moderne
Abschrift der ecbten Vita Bennonis episcopi
Osnabrugensis auctore Norberto abbate
Iburgensi in die Haode fuhrte and es ihm
ermoglichte, das schdne Denkma) aus dem
Anfang des 12. Jahrhunderts, das wir bis-
her nur durch massenbafte Falschungen
entstellt kannten, in originaler Gestalt in
den Scriptores rerum Germanicarum zu
veroffentlichen.
Fur diese Serie wurde noch eine ganze
Reibe von Neuausgaben toils schon vor-
bereitet, teils in den diesjahrigen Sitzangen
beschlossen. Hofrat Prof. v. Sims on zu
Freiburg im Breisgau wird fur sie die
Annates Mettenses bearbeiten und damit
den Text der Handscbrift von Durham
zum erst en Male bekannt macben. Landes-
archivar Dr. Bretbolz zu Brunn hat die
Bearbeitung der Cronica Boemorum des
Cosmas von Prag und ihrer Fortsetzer
durch Vergleichung j lingerer Handschriften
gefordert; an die Textherstellung konnte
er noch nicht gehen, da ihm die wichtigeren
Handschriften der Stockholmer Bibliothek
und des Prager Domkapitels nicht zuge-
sandt werden konnten. Diese werden jetzt
auf Reisen des Dr. Bretholz und eines
stand igen Mitarbeiters der Monumenta Ger-
maniae v erg lichen werden. Der Druck des
Bandes wird dann im Jahre 1904 beginnen.
Prof. Bio ch zu Strassburg hat eine Neu-
ausgabe der Annates Marbacenses uber-
nommen, deren Erscheinen bald zu er-
warten ist. Prof. Uhlirz (jetzt in Graz)
hat die Vorarbeiten fur die Oktavausgabe
der Annates Austriae, durch unvorherge-
sebene Umstande verhindert, noch nicbt
in Angriff nehmen konnen, er gedenkt sie
im Herbst dieses Jahres zu beginnen. Die
Die Ausgabe des Johann von Victring fur
die Scriptores rerum Germanicarum ist durch
Dr. Schneider im Manuskript dem Ab-
schluss nahegebracht. Eine Handschrift
des Anonymus Leobiensis hat er in Rom
verglichen.
Fur die Deutschen Chroniken hat
Herr Prof. See mu Her zu Innsbruck die
Arbeiten an der Hagenschen Chronik fort-
- 156 —
gesetzt, musste aber wider Erwarten noch
die Yarianten dreier jungerer Handschrif-
ten seinem Apparat hinzufugen. Im Fruh-
jahr 1904 gedenkt er das Manuscript for
den 6. Band der Deutschen Chroniken zua
Druck zu geben.
In der Abteilung Leges hat Prof. Frei-
herr v. Schwind zu Wien die Texther-
stellung der Lex Baiutoariorum begonnes,
Prof. Seckel setzte seine Untersuchungen
liber die Quell en des Benedictus Lent*
fort, deren Ergebnisse er demnachst ver-
dffentlichen wird. Fur den Band der
Placita hat Prof. Tangl noch ndtiges
Material auf einer Reise in Suddeutschland
und der Schweiz gesammelt nod wird
dieses auf einer Reise in die franzosiscben
Departements in diesem Herbste vermehren.
Im Sommer 1904 hofft er mit dem Druck
beginnen zu konnen. In den unter Lei-
tung des Prof. Zeumer stehenden Series
hat dieser selbst die Leges Vistgothamm
zu Ende gefuhrt, so dass der Band im
Januar dieses Jahres ausgegeben werden
konnte. Das Register dazu hat Dr. Wer-
minghoff geliefert, bei dessen Scblnss-
redaktion er durch Zeumer and Dr.
K r a m m e r unterstutzt wurde. Dieser, der
am I. Oktober 1902 als Mitarbtiter bei
der Abteilung eingetreten war, wurde mit
Vorarbeiten fur die Lex Salica beschafriirt
und verglich zunachst deren Liesige, hig-
her noch unbenutzte Handscbrift.
Der Druck des III. Bandes der Con-
stitutiones et Acta Publica wurde von Dr-
Scbwalm eifrig gefordert. Die erste
Bandhalfte, welche die Zeit Rudolfs von
Habsburg umfasst, wird in Starke vou
60 Bogen gegen Ende dieses Rechnangs-
jahres erscheinen konnen. Der zweite
Halbband wird dann nur noch die Kon-
stitutionen Adolfs von Nassau bringen
konnen. Doch ist das Material auch fur
Albrecht I. und namentlich Ludwig deo
Bayer ziemlich vollstandig gesammelt und
von Dr. Schwalm fur die Ausgabe vor-
bereitet.
Dr. Werminghoff wird den Druck
des zweiten Bandes der Concilia beginnen,
sobald er Kollationen far die rdmische
Synode von 761, welche Prof. Kehr za
Gottingen aus seinen reichen Sammlnngen
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- 157 -
ihm gutigst zur Verfugung stellen wo lite,
erhalten haben and damit das Manuskript
fur die Synoden dee VIII. Jabrhunderts
vollig druckfertig sein wird.
In der Abteilung Diplomata bat Prof.
Miihlbacher mitHilfe der Prof. Dopsch
und Tangl und seines Mitarbeiters Dr.
Lechner trotz mancber Scbwierigkeiten
den Druck des I. Bandes der Karolinger-
urkunden so weit gefordert, dass der Text
der Urkunden. das Grappenregister und
eioe diesem Bande zuerst beigegebene
„Ubersicht der Urkunden ihrem Iohalt
nach" fertigge8tellt sind. Das alpbabetische
Sacbregister bat Prof. Tangl im Manu-
skript vollendet. Von ihm ist auch die
Auflosung samtlich? r tironischer Noten des
Bandes gegeben. Den Druck des II. Ban-
des, der die Urkunden Ludwigs des From-
men brtngt, hofft. Prof. Miiblbacher
noch im Laufe dieses Jabres aufnehmen
zu konnen. Die Weiterffihrung der von
ihm bearbeiteten zweiten Auflago der
Karolingerregesten, deren zweite Halfte
seit Neujahr im Druck ist, wird fur den
Band von wesentlichem Nutzen sein. Von
dem umfangreichen III. Bande der Diplo-
mats regum et imperatorum, welcher die
Urkunden Heinrichs II. und Arduins ent-
halt, ist das Schlussheft vor kurzem aus-
gegeben. Es enth< Nachtrage und Be-
richtigungen, die Vorrede und die Register.
Fur die Diplome Konrads II, die den
IV. Band der Kaiserurkunden fullen wer-
den, ist die Sammlung des Materials durch
den Leiter unter Mitwirkung von Dr.
Hess el und Dr. Wibel abgeschlossen
und die Bearbeitung ziemlich weit vorge-
schritten. Wenn nicht uoerwartete Hinder-
nisse eintreten, hofft Prof. Bresslau, zu
Ende dieses oder zu Anfang des nachsten
Geschaftsjahres mit dem Druck anfangen
zu konnen. Fiir die Diplome Heinrichs III.
sind die Bestande der auswartigen Archive
gleich falls gesammelt, nur eine kurze Reise
zum Besuche einiger osterreichischen und
schweizeri8cben Archive wird noch erfor-
derlich sein. Den V. Band, der die Diplome
Heinrichs III. bringen soil, denkt Prof-
Br ess 1 au nicht mehr selbst zu bearbeiten.
Die Verhandlungen mit Oberregierungs-
rat Dr. Posse zu Dresden iiber die durch
- 158 -
ihn zu veranstaltende Publikation der von
ihm gesammelten Kaisersiegel, welche
jetzt dem Germanischen Museum zu Nurn-
berg gehoren, haben zu keinem Ergebnis
fuhrt. Es werden jetzt den Schlussbanden
der einzelnen Serien der Diplomctia die
zu ihnen gehorigen Siegeltafeln beigegeben
werden.
In der Abteilung Epistolae hatte deren
Leiter, Dummler, die erste Halfte des
VI. Bandes, die er ganz selbst bearbeitete,
wenige Monate vor seinem Tode im Druck
beendigt und ausgeben lassen. Nach Dumm-
lers lode wurde die Leitung dieser Ab-
teilung durch den permanenten Berliner
Ausschuss provisorisch Prof. Tangl uber-
tragen; diese Ubertragung ist durch die
Gentraldirektion jetzt bis auf weiteres
best&tigt. Der zweite Halbband des
VI. Bandes wird fast ausscbliesslich die
Nicolausbriefe enthalten. Mit zwei wei-
teren Banden, von denen der VII. das
Register Johannes VIII. und die ubrigen
Paptbriefe, der VIII. die Briefe Hincmars
und Varia bringen soil, werden die Briefe
des 9. Jahrh under ts abgeschlossen werden
konnen.
Fur die Abteilung Antiquitates, die Prof.
Traube leitet, hat Dr. v. Winterfeld
Manuskript fur die zweite Halfte des
IV. Bandes fiir die Poetae zum groBsen
Teil druckfertig gestellt. Fur die Er-
ganzung von Eollationen fur die metiischen
Heiligenleben und namentlicb far die grosse
Sequenzensammlung, welche der V. Band
enthalten soil, ist noch eine Reise nach
Oesterreich-Ungarn und nach einigen Orten
Suddeutschlands und der Schweiz erforder-
lich, welche der Bearbeiter demnachst
antritt.
Von den Necrologiae wird das Schluss-
heft des II. Bandes, welches die Register,
bearbeitet von Prof. Herzberg-Frankel
enthalt, demnachst erscheinen. Es ist nur
noch ein Index donationum beizugeben.
Die erste Halfte des III. Bandes, der die
Nekrologien der Diozesen Brixen, Freising
und Regensburg bringen soil, hat der
Direktor des Konigl. bayerischen Reichs-
archivs, Dr. Baumann, so weit gefordert,
dass der Druck noch in diesem Jahre be-
ginnen wird. Die Nekrologien der Didzese
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- 159 -
Passau nabm Dr. Fast linger in Angriff,
bearbeitete das des Klosters Aldersbach
and begann das Furstenzeller ; das von
Oberalteich fand er, von Direktor Dr. Bau-
mann bearbeitet, druckreif vor.
Vom XXVIII. Bande des neuen Archivs
konnten nur zwei (statt drei) Hefte aus-
gegeben werden, da es an braackbarem
— 160 -
Manu8kript fehlte, wahrend soDst eher
Uberfiille des Stoffes zu herrschen pflegte.
Nach Abschluss des XXVIH. Ban des denkt
Prof. Bresslau die Redaktion des Xeuen
Archivs niederzulegen. Bis auf weiteres
wird sie Prof. Steinmeyer zu Erlangen
unter Mitwirknng des Berliner Redaktions-
ausschusses ubernehmen.
„Ex libris".
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zeichnetes ex libris (Kupfer-
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Vorritalsohe u.RSmltobeZelt
redigiert von
Graeven and Lehner,
Maseamsdirektoren in
Trier and Bom.
■Ittelalttr und Neuzelt
redigiert von
n, Arohivdirektor,
KSIn.
der
Westdeutschen Zeitschrift fiir Geschichte und Kunst,
zngleich Organ der historisch - antiquarischen Vereine zn Birkenfeld, Frank-
fart a. M., Karlsruhe, Mainz, Metz, Nenss, Speyer, Trier, sowie des
anthropologischen Vereins in Stuttgart.
Oktober.
Jahrgang XXII, Mr. 10.
1903.
Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 3000 Exemplaren. Inserate a 25 Pfg. fur die
gespaltene Zeile werden von der Verlagshandlung and alien Inseraten-Boreaas angenommen, Beilagen
nach Uebereinkonft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljahrlich, das Korrespondenzblatt monatlich. —
Abonnementsprei8 15 Mark fiir die Zeitschrift mit Korrespondenzblatt, far letzteres allein 5 Mark.
J^» Beitrage fiir die vorrftmische and rdmische Abteilang sind bis aaf wei teres an Dr. Lehner (Bonn,
Prov.-Mnseum), fiir Mi ttel alter and Neazeit an Prof. Hansen (K81n, Btadtarchiv) zn senden.
Neue Funde.
71. Eltzweiler. [Rtfmische Ansiediung]. Im
siidwestlichen Teile des Fiirstentums Bir-
kenfeld liegt am obereo Freisbach, 2.5 km
sfidostlich von Wolfersweiler, das Dorfchen
Eitzweiler. Ungefahr 500 m vom Dorfe
bachaufwarts liegt auf der recbten Seite
des Wassers an sanft ansteigendem Berg-
hange der Flurbezirk „Huhnerschie8seru.
Hier wurden in halber Hohe fiber der
Talsohle urns Jahr 1870 in einem grossen
Acker ansehnliche Mauerreste ausgegraben.
Es fand sich nach der Beschreibung des
Besitzers Estrich von sehr festem Mdrtel,
eine Menge von Ziegeln, namentlich auch
kleine runde Ziegelplatten und Wandreste
mit aufrecht daran stehenden Ziegeln Bei
einer Besichtigung im Jahre 1891 wurden
auf der Ackerflaebe Brucbstucke romischer
Falz- und Hoblziegel, grdssere und klei-
nere Estrichbrocken und dergl. mehr auf-
gelesen. Im Herbst 1905 konnte eine
grundlichere Untersuchung unternommen
werden, als der jetzige Besitzer des Ackers,
der Landwirt Mohr, urn sein Feld ertrag-
fahiger zu machen, die besonders an einer
Stelle zu Tage stebende Trummermasse
ausbrechen wollte. Durch die vom Birken-
felder Altertumsverein veranstaltete Gra-
bung wurde ein Teil von den Fundamen-
ten eines ausgedehnten romischen Gebaudes
aufgedeckt, doch verhinderte die neue
Bestellung der Felder die vollstandige
Freilegung. Der Bericht fiber das Ergeb-
nis der Grabung wird deshalb zweck-
massiger verschoben, bis sie zu Ende ge-
fuhrt sein wird
Darauf, dass im Hubnerschiesser einst
eine grdssere Ansiediung bestanden hat,
weisen auch noch andere Umstande bin.
Unmittelbar unterhalb des angegrabenen
rdmischen Gebaudes zieht ein alter Strassen-
korper hin, der die gegebene Fortsetzung
des heutigen von Wolfersweiler kommen-
den Weges in der Ricbtung auf Freisen
mit Umgehung von Eitzweiler ist. Es ist
dies die alte „Lichtenberger bzw. Euseler
Strasse", die bis in die neuere Zeit als
Hauptverkebrsweg zwischen der oberen
Nahe und dem Glan benutzt wurde. Die
Lime ist noch auf der alten preussischen
Generalstabskarte 1 : 80 000 eingezeichnet.
Auch das Gelande zwischen der alten
Strasse und dem oberen Ende von Eitz-
weiler bezw. dem heutigen Wege Wolfers-
weiler— Eitzweiler ist sehr verdachtig.
Dicht beira oberen Ausgange des Ortes
wird ein hoher gelegener Platz die „Backes-
mauer" d. i. Backhausmauer genannt, wo
man urns Jahr 1890 einen in den Fels-
boden eingegrabenen langen Kanal von
etwa 35 cm Breite und 75 cm Hohe ent-
deckte. Ferner macht der Boden zwischen
Backesmauer und der alten Strasse durch
seine unregelmassigen Erhebungen den
Eindruck , als ob Mauerziige unter der
Erde steckten, und auf der linken Seite
des Weges befindet sich im Wiesengrunde
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— 163 —
ein gemauerter Brunnen. Nun soil nach
der Volksuberlieferung Eitzweiler vor dem
3Qjahrigen Kriege ungefahr in dieser
Gegend gelegen haben. In jenem Kriege
sei der Ort zerstort worden und die Be-
wohner batten sich nunmelir im Freis-
bachtale selbst an der Stelle des heutigen
Eitzweiler angesiedelt. Wenn auch nacb-
weislich jene Ubertieferung, soweit sie den
30jahrigen Krieg nennt, unrichtig ist, so
wird sie doch einen wahren Kern bergen.
Jahrhunderte hindurch mogen hier die
Trummer einer rdmischen Niederlassung
dem deatscben Landmann die Yergang-
lichkeit alles Qrossen gepredigt haben, bis
endlicb urn die Mitte des vorigen Jahrh.
die letzten Mauern fielen, urn — was von
alteren Leuten des Dorfes noch erz&hlt
wird — die Steine for Neubauten im Dorfe
Eitzweiler zu liefern.
Birkenfeld. Prof. B aides
72. Theley, Kreis Ottweiler. [Bronzefund
der Hallstattzelt.] Auf dem Kartoffel-
acker des Schreiners Conradt in Theley
sind bei der Frubjahrsbestellung mehrere
bronzene Scbmucksachen zu Tage ge-
fordert, die jetzt fur das Pro vinzial museum
in Trier erworben werden konnten. Das
Hauptstuck ist ein glatter dicker Halsring
von ovaler Form, seine L&ngsachse misst
im Innern 20,4 cm, die kurzere Acbse
19 cm. Der Ring ist jetzt in mehrere
Stucke zerbrochen, ursprunglich war er
ganz geschlossen, deutlich erkennbar ist
die Stelle, wo die beiden Enden zusammeo-
geschweisst sind. Ausser diesem Halsring
sind Restevon zwei dunneren mit wecbseln-
der Torsion vorhanden, die einen Innen-
durchmesser von 17,5 cm haben und offen
sind. Sie gleichen den Rio gen aus Hugel-
gjabern bei Mehren und Hermeskeil, die
das Museum besitzt (Abb. Hettner, Illustrier-
ter Fiihrer p. 121 Nr. 8, p. 122 Nr. 5).
Denselben Gr&bern entstammen Armringe,
mit seokrecbten und wagerechten Linien-
gruppen verziert (Abb. a. a. 0. p. 122
Nr. 6), von solchen Ringen enthalt der
Fund von Theley sechs.
Der Acker, der den Fund barg, weist
keinerlei Erhohung mehr auf, aber unweit
davon sind zwei Grabhugel erhalten. Der
bedeutendere ist der sog. Fuchshugel,
— 164 —
wenige Schritte westlich von der Pro-
viozialstrasse, die von Tholey nach Birken-
feld ftihrt. Daher hat sich in der Litteratur
die Bezeichnung „der Fuchshugel bei
Tholey u eingeburgert, obgleich er besser
„der Fuchshugel bei Theley" genannt
wurde, da das letztere Dorf zwischen ihm
und Tholey liegt Die Durchgrabung dieses
Hngels im Jahr 1835 hat damals den An-
lass gegeben zur Begrundung dee Sr.
Wendeler Altertumsvereins und der erste
Bericht des Yereins fur Erforschung und
Sammlung von Altertumern in den Kreisen
St. Wendel und Ottweiler (Zweibrucken
1838) giebt von dem Befund -im Fuchs-
hQgel Kunde. Ein goldener Fingerring
und ein glatter goldener Armring aus dem
Hugel sind 1878 mit der Sammlung des
St. Wendeler Yereins ins Trierer Museum
gekommen (St. W. 54, 55 ; Hettner a. a. O.
p. 127), der iibrige Inhalt des Hugels,
Reste zweier eiserner Radreifen und einer
bronzenen Scbnabelkanne , sowie zwei
eiserue Lanzenspitzen, scheint nicht auf-
bewahrt zu sein. Eisen- und Bronzeteile
von Wagenradern nebst einer fragm en tier-
ten Schnabelkaune, die aus einem Grab
bei Theley stammen soil en, sind 1892 auch
fur das Museum in Trier gekauft, aber
sie sind durch die H&nde eines Trierer
Antikenhandlers gegangen und eine zuver-
l&88ige Angabe, wo das betreffende Grab
gelegen hat, fehlt. Der angefuhrte Be-
richt des St. Wendeler Yereins erwahnt
nocb, dass etwa 30 Jahre vor der Aus-
grabuug des Fuchshugels ein 8 — 900
Schritte eiidlich davon gelegener Hugel
von dem Eigentumer untersucht sei. In
seiner Mitte babe man unter gehauenen
Steinplatten zwei mit einem fest verkitteten
Deckel geschlossene Aschenkruge ge fund en.
Bei der gewaltsamen Offnung der Urnen
sei ihnen ein solcher Gestank entstromt,
dass die Arbeiter ohnmachtig niederge-
stiirzt und wenige Tage darauf infolge
des eingeatmeten Duftes gestorben sei en.
Zwischen der fettartigen Asche der einen
Urne habe man bei einer nachherigen vor-
sichtigen Untersuchung einen Messingring
und eine romische Kupfermunze entdeckt.
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass fur
diese Beisetzung in rdmischer Zeit ein
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- 165 —
alter vorgeschichtlicher Hiigel benutzt ist.
Er ist oftenbar identisch mit dem wenn
auch abgeflachten aber noch wohl kennt-
lichen Hiigel im Distrikt Nassgewann auf
dem Acker der Witwe Glein, der 25 Schritte
im Durchm. hat. Seine Entfernung vom
Fuchshugel betragt 800 m, stimmt also
zu der Angabe des Berichts. Sowohl dieser
Hugel als auch der Fuchshugel sind auf
der geologischen Karte 1:25000 Blatt
nNohf olden" (erschienen 1894) eingezeich-
net, das entsprechende Blatt der topo-
grapbischen Aufnahme ist noch nicht er-
schienen. Auf der geologischen Karte ist
die Fundstelle der jetzt dem Museum ein-
verleibten Bronzen leicht zu bestimmen.
Sie liegt, im Distrikt Weinkloppche, 1000 m
suddstlich vom Fuchshugel am Nordrande
eines Tannenw&ldchens just zwischen zwei
Feldwegen, die sich weiter dstlich ver-
einigen, um in die Provinzialstrasse zu
mtinden.
Trier. H. Graeven.
73. Mainz. [Rtfmische Inschriften.] Nach
verhaltnismassig sehr langer Pause bin
ich heute wieder in der Lage fiber neue
Funde zu berichten.
Am 10. Okt. d. J. warden auf einem
Felde, das nach Norden hin an die Lunette
Stahlberg bei Zahlbach grenzt, im Boden
zerstreut eine Anzahl Brucbstucke von
romischen Grabsteinen gefunden und in
das Museum gebracht. Nach der Rei-
nigung zeigte es sich, dass sie zu drei
verschiedenen Denkmalern gehdrten : eines
davon Hess sich aus fiinf Stucken fast
ganz zusammensetzen, von einem zweiten
war nur das rechte obere Viertel erhalten,
vom dritten nur ein inschriftloses Stuck
des Unterteiles. Die Steine stammten
jedenfalls von dem in unmittelbarer N&he
befind lichen romischen Friedhof, auf dem
im vorigen Jahrh. beim Bau und Umbau
der Schanze so viele Grabsteine aufge-
deckt wurden. Unsere Stucke scheinen
damals mit anderem Schutt auf den be-
nachbarten Acker gekommen zu seiu.
Sigillata-Stiicke, Ziegelbrocken u. s. w.
finden sich massenhaft auf demselben zer-
streut.
1) Kalkstein; H. 48 cm, Br. 30 cm,
D. 11 cm. Auf der nur zur kleineren
\:
— 166 —
Halfte erhaltenen Giebelflache war ein
Dreieck mit Akanthus-Fullung angebracht,
im Zwickel uber dem erhaltenen Scbenkel
de88elben sind Akroterien in zwei Win-
dungen, daneben eine kleine Rose.
Die Buchstaben haben eine schone,
regelmassige Form, die etwa auf die Mitte
des ersten Jahrh. n. Chr. schliessen lasst.
Um dem Drucker Arbeit zu sparen, lasse
ich bei Wiedergabe dieser und der anderen
Inschriften Besch&digungen einzelner Buch-
staben unberucksichtigt, wenn diese in
ihrem Werte gesichert sind.
/ er»'S Z. 1 sind I und V, Z. 2 das 0
E • p o m kleiner als die ubrigen Buchst.
MIL. [Va]leriu8 . . . e Pom(ptina
tribuj .... milfesj ....
Sehr viel erfahren wir nicht aus dieser
Inschrift; der andere Stein ist etwas
wichtiger.
2) Kalkstein; H. 98 cm, Br. 50 cm,
D. 14 cm. Der Grabstein lauft oben in
einen dreieckigen Giebel aus, dessen Vor-
derseite eine Akantbus - Verzierung ge-
tragen zu haben scheint. Die Inschrift
ist leider in der Mitte infolge der Zer-
trummerung des Steines arg besch&digt,
doch lasst sie sich mit ziemlicher Sicher-
heit erg&nzen.
l)TROPH!MVS
M«MARIRVSt
C I • S E R • A N XX •
H S E
5) AMISSVMh! R-TRO
PHIMVMSlj EFINEDO
M LETO-FATALj OCV1T1V
MEST-PARC TEPVE
RO
Die Buchstaben der Inschrift ahneln,
vielfach noch der Cursivschrift, im bes.
sind die Querstriche von E, F und T
schrag nach oben gerichtet, der des letz-
teren geht nach links kaum uber die Senk-
rechte hinaus. Das alles weist auf sehr
fruhe Zeit hin. Z. 6 ist F stark iiber-
hoht. Z. 3 sind in SER alle 3 Buchst.
sehr beschadigt, aber sicher; Z. 5 folgte
auf AMISSVM entweder M oder A; Z. 8
ist das T in TE nicht ganz deutlich zu
lesen.
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- 167 -
TrophimuSy M. Mart Bustici serfvus),
an(norum) XX h(ic) sfitus) e(8lj.
Amissum, m[ate]r, Troph&mum si[n]e fine
doleto.
Fatdf[e h]oc tritium estparc[ere] tepuero.
Die Schwierigkeit, welch e der Pentameter
dem Verstandnis bietet, beseitigte Gander-
mann durch den Hinweis, dass die Ver-
bindung von parcere mit dem Accusativ
im Sinn von servare aliquem besonders in
vulgarer Sprache nicht unerhdrt ist. Dem-
nach ware zu ubersetzen: nTrophimus,
Sklave des M. Marias Rusticus, zwanzig
Jabre alt, ist hier begraben. Den ver-
lorenen Trophimus sollst du, o Matter
ohn' Ende betrauern; es ist ein vom
Scbicksal verbangtes Unrecbt dich aufzu-
sparen fur deinen Sohnu; d. h. wabrend
es die natiirliche Ordnung ist, dass die
Kinder die Eltern begraben, hat das grau-
same Schicksal es hier gewollt, dass die
Mutter den Sohn bestatten masste 1).
Gundermann macht auch noch darauf
aufmerksam, dass in dem Distichon der
Punkt nur da steht, wo der Vers einen
Rahepunkt verlangt, was auch sonst ge-
legentlich vorkomme.
Im Mainzer Museum finden sich ausser
dem neugefundenen noch sieben Grab-
steine, die Sklaven gesetzt sjnd, einer
davon, der stattlichste, den wir uberhaupt
besitzen, ist wie der unsrige mit ein em
Gedicht geschmuckt. Man sieht, dass
wenigstens die Haussklaven im Altertura
manchmal eine recht angesebene Stellung
einnahmen.
Kaum hatte ich diese Zeilen geschrjeben,
da gelangte wenige Tage nach dem Funde
der besprochenen Grabsteine am 17. Okt.
ein dritter ins Museum. Er wurde in
Weisenau aufgedeckt dicht Deb en der dort
binter dem jetzigen Friedbof hinfubrenden
rdmischen Strasse. In nachster Nahe fanden
sich eine grossere Urne und zwei Beigefasse
u. s. w. Es ist kein Zweifel, dass der
Grabstein zu dieser Bestattung gehdrt.
Er ist aus einem sehr muschelreichen
Kalkstein gearbeitet, der in der Nahe
1) Ein verwandter Gadanka liegt a. B. der
Trierer Intohrift Hettner, Staindaukmaler Nr. 188
sn Qrunda. Dort find auch weitera Baispiela
angafOhrt.
- 168 —
bricht, 140 cm hoch, 47 cm breit and
20 cm dick, Das Giebeldreieck schmuckt
eine Rose, uber seinen Schenkeln sind
Akroterien angebracht, auf beiden Seiten
je zwei Windungen.
Die Inschrift lautet:
l)RODINE-POLE
N T I N A • A N O • XX
Q_V M-NATIS-II •
H • S« E -C- RVLIVS - C
5) POLI-POLENTIA
KODINE'ANCILAE
SVAE-ET-NATIS-I!
POS-SIT-GRA T A -
R E Q_V 1 E S • Q_V E M • P I A
10) Q_VRA-TEGIT-OSPES
Q_VI-CASVS-LEGISTI
NOSTROS-ET-PRECOR
VT-D1CAS-SIT-TIBI
RCOD1NE-TERA
15) LEVIS-
Die Inschrift zeigt in Bez. auf Recht*
schreibung die Eigentumlichkeit, dass die
Konsonanten-Verdoppelung uberall anter-
lassen ist (Z. 1, 2, 5 (zweimal), 6 and 14;
auch wohl 4), dass statt G vor V uberall Q
gesetzt ist (Z. 3 und 10), und dass H am
Anfang des Wortes fehlt (Z. 10), sowie
binter R (Z. 1, 6 und 14). Auf Fluch-
tigkeit oder mangelnder Sprachkeontnis
des Steinbauers beruht es wohl, dass
Z. 4 a. E. ein F* fehlt, dass Z. 9 fur
QVAM: QVEM und Z. 12 fur TE: ET
steht, und dass endlich Z. 14 in den Namen
der Toten noch ein unberechtigtes C sich
eingeschlichen hat. Es wird also zu lesen
sein: Rhodine Polfljentina an(n)orum) XX
cum natis II h(ic) sfitaj efst). C. Btd{l?)iia
C. (filiusj Polfljifa tribuj Pol{lJentia Bhodme
anc#(l)ac suae et natis II pos(uit). Sit grata
requies (eiusj quam pia cura tegit. (H)osprs j
qui casus legisti nostros te precor, ut dicas,
sit tibi, Rhodine, terra levis. Oder auf deutsch :
Rhodine ( „RosaB) aus Pollentia (j. Polenzs
in Ligurien) zwanzig Jahre alt liegt hier
mit zwei Kindern. Gajus Raima, des Gajaa
Sohn, aus der Tribus Pollia aus Pollentia j
hat seiner Sklavin Rhodine und ihren zwei
Kindern (diesen Grabstein) gesetzt. Moge
sie s an ft ruhen, da fromme Sorge sie deckt
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-U69 - .
Fremdling, der da wiser Ungluck geiesen,
ich bitte dich, sage: Rhodine, die Erde
mdge dir leicht sein.
Auch diese Grabscbrift geht wie die
vorige in ein Distichon aus, das nur durch
die Anrede „Rhodine" unterbrochen wird.
Der Umstand, dass C. Rulios des Cog-
nomens entbehrt, lasst auf die Zeit vor
Claudius schliessen; allerdings kann die
Bestattung nicht viel alter aein als Clau-
dius, wie die beigegebenen Gefasse be-
weisen. In einer der kleineren Aschen-
urnen befand sicb u. a. der Unterteil
eines Blei-Bucbschens, auf dessen Boden
deutlich eingeritzt ist CASTI, ob dahinter
nocb 1 oder 2 Buchstaben stehen (etwa
NI), ist unsicber.
Yon sonstigen kleineren Inschriften, die
wahreod des Sommers in das Museum ge-
langten, ist eine gerippte Glasflasche zu
erwahnen (wie Nr. 185 meines Katalogs,
aber mit nur einem Henkel), die auf dem
Boden in erhabenen Buchstaben deutlich
die Inschrift FRON tragt, wodurch Bobns
Vermutung, dass diese Flasche aus der
Fabrik des Frontinus stammte, bestatigt
wird. Als Fundort wurde der romische
Friedhof an der Gonsenheimer Hohl an-
gegeben.
Interessanter ist noch ein Siegelstein,
ahnlich den bekannten Oculistenstempeln.
Seine Masse sind 33 : 22 : 5 mm. In ver-
kehrter Schrift steht auf jeder der beiden
Langseiten Q - OLI * MAR, auf jeder der
Schmalseiten nur die Anfangsbuchstaben
desselben tfameus: Q 0 M. Gefunden
wurde das Stuck bei unseren Ausgrabun-
gen auf dem Festungs - Glacis zwischen
Gauthor und Bingerthor.
Mainz. Korber.
74. Oberiahnstein. Von dem in den Nass.
Ann. XXXIII bescbriebenen LaTene-Dorfe
in den Ziegeleien zwischen Oberiahnstein
und Braubach kamen im Laufe des Som-
mers beim Abgraben des Lehms weitere
Hutten und Kellerchen zum Vorschein.
Sie zeigen gleich den friiheren, dass in
der Nahe des Rheines die Bauten dicht
bei einander lagen, w&hrend weiter ostlich
nach dem Gebirge zu die Gehofte ver-
einzelt auftreten. Hier sind sie eingebaut
in das Terrain eines Dorfes der jungeren
- 170 -
Bronzezeit, das bisher noch nicht unter-
sucht werden konnte. Auch eine Hutte
der jungeren Steinzeit mit Bogenband-
Keramik kam hier zum Vorschein. Uber
die Ausdehnung des La Tene-Dorfes wurde
ein weiterer Aufschluss gewonnen. 500 m
nordlich von den Ziegeleien schneidet der
Strang der Kleinbahn, die jetzt gebaut
wird, einen schmalen Pfad vom Rbeine
zur Wenzelskapelle, 60 m sudlich vom
Viktoriabrunnen. Die Bahn macht hier
einen 50—80 cm tiefen Einschnitt in das
Gelande. Auf einer Strecke von 30 m
zeigten sich hier die Spuren von 3 Hutten
der La Tene-Zeit, die wie die fruheren
durch Brand zerstort sind und grosse
Stucke von gebranntem Lehm aufweisen.
Die Scherben, die in dem Auswurf lagen,
entsprechen genau denen in der Geilschen
Ziegelei. Es sind wieder verhaltnismassig
viele, da nur der obere Teil der Hutten
abgegraben ist, und der schwarze Boden
sich noch tiefer erstreckt.
Braubaoh. Im Sudabhange des Zoll-
grundthales zwischen Braubach und Becheln
beobachtete Herr Forster Neuhofer eine
Anzahl in den Hang eingeschnittener
HiittenpUtze. Sie liegen besonders dicbt
im Bezirk Kautersdell, ziehen sich aber
vereinzelt noch weit ins Thai hinauf auf
Becheln zu.
Yallendar. Am Sudabhange des Fehr-
bachthales zwischen Vallendar und Hohr,
wo die vorrdmischen Hutten ein betracht-
liches Gebiet einnehmen, wurden etwa 1 km
westlich vom Eselsborn bei der Anlage
eines neuen Waldweges mehrere Hutten-
platze gescbnitten; bei einer Hutte war
der Boden aus Thon aufgetragen. Unter
den meist nicht bestimmbaren Topfscherben
war das Randstiick eines La Tene-Eumpens
und ein Stuck eines romischen Gefasses.
Hiiisoheid. Im Distrikte Scheid bei
Hillscheid an der Vallendarer Waldgrenze
fand Herr Forster Miiller aus Vallendar in
einer neu angelegten Thongrube vorro-
mische Scherben. In der abgegrabenen
Boschung zeigten sich die Profile mehrerer
Hutten und ein mit verbranntem Lehm und
Holz ausgefulltes Kellerchen. Neben den
anscheinend der Hallstattzeit angehorenden
Scherben fanden sich Stucke von Mendiger
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- 171 -
Steinen and eine grosse durchlochte Thon-
pyramide, deren oberer Teil abgebrochenist.
Horohheim. Aus einem Hallstattgrabe
zwischen Horchheim und Pfaffendorf be-
sitzt Hen* Sanitatsrat Dr. Michel in Nieder-
lahnstein einen massiven, glatten, offenen
Halsring and vier gekerbte Armringe aus
Bronze. Zwei ebenfalls in seinem Besitze
befindliche geknopfelte Fussringe der
Fruh-La Tene-Zeit sollen bei Andernacb
aus dem Rheine gebaggert sein. Die ein-
zelnen Knopfe sind durch eine Bogenlinie
and drei eingedruckte Kreise verziert. Die
verstarkten Schlussknopfe haben je 3 Bogen-
linien mit eingedruckten Kreisen.
Oberlahnstein. B o d e w i g.
75. C8ln. Zwei interessante romische
Grabdenkmaler kamen gegen Mitte
September bei den Ausschachtungsarbeiten
fur einen Neubau an der Severinstrass e,
Ecke d^r Hirschgasse, zu Tage.
Das eine ist ein dem 3. Jahrhnndert
angehdriger Sarkophag von gelbem
Sandstein, 2,35 m lang, 0,90 m hoch und
0,84 m tief, mit Deckel aus dem gleichen
Material, der 2,46 m lang, 0,475 m hoch
und 0,90 m tief ist Er hat die Gestalt
eines nach alien vier Seiten abfallenden
Daches und tragt auf den Ecken vier
nahezn wurfelfdrmige Kn&ufe von 0,44 m
vorderer Breite, ausserdem an der Lang-
seite, die zur Schauseite bestimmt ist, einen
dreieckigen Giebel. In dieseni birgt eine
flache Nische, deren mit schwachem Zap fen
versehene Wdlbung durch eingehauene Li-
nien die Muschelform erhalten hat, drei
Brustbilder: rechts vom Beschauer einen
Mann mit einfach nach vorn gekammtem,
etwaswelligem Haar und Bart — leider ist
der grosste Teil des Gesichtes verschwunden
— bekleidet mit dem Sagum, an dem im
Nacken die Kapnze hangt, und einem
uber die rechte Schulter hangenden Ober-
gewand, das von der rechten Hand ge-
halten wird; links eine Frau im Unter-
gewand und uber die linke Schulter ge-
worfener Palla, mit tief in den Nacken
fallender Frisur und einem Diadem uber
der Stirne, in der linken Hand das Schmuck-
kastchen '), zwischen Daumen und Zeige-
1) Ygl. B. J. 108/9 8. ISO.
_ 172 —
finger der Rechten mit eleganter Hand be -
wegung einen Ring haltend ; mitten zwischen
dem Manne und der Fraa, die sich halb
einander zuwenden, einen kleinen Knaben
im Sagum, der mit dem Zeigefinger der
Rechten auf einen Apfel in seiner Linken
hinweist — eine Darstellung, die anch
auf dem Grabretief eines Knaben im
Wallraf - Richartz - Museum erscheint*) —
und der sein Gesicht der Fran zukehrt.
Auch die Yorderseite der Eckknanfe ent-
hftlt Reliefs in flachen quadratischen Niachen :
zwei Gestalten (Brustbilder) mit einem in
Falten liegenden Gewandstuck uber der
linken Schulter, die zur Linken eine weib-
liche Person mit hohem Haarputz nnfl
einem Diadem, das mit drei grossen Ro-
setten geschmuckt ist; die zur Rechten
ein Mann mit roher Gesichtsbildung —
offenbar zwei Dienstpersonen , die den
Hemchaften in der Mitteldarstellung ent-
sprechen. Am Fusse des Giebeldreiecks
ist das iibliche DfisJ M(anibus) einge-
hauen, outer dem Hauptrelief von der
Mitte aus nach rechts ein an den Enden
sich schwach verdickender Stab, 0.565 m
lang, vielleicht ein Massstab.
Auf dem Sarge selbst steht die zu beiden
Seiten mit einem bogenformigen Rande
abschlie88ende und von zwei geflugelten
Eroten gehaltene nebenstehend abgebildete
Inschrift.
Die Inschrift ist in sehr schdnen
Buchstaben fast ohne Interpunktion und
ohne trennende Zwischenraume zwischen
den einzelnen Wortern ausgefuhrt. Die
Hdhe der Lettern betragt in der 1.— 3.
Zeile 0,07 m, in der 4.-7. Zeile 0,055 m.
Die Lesung ist vollkommen sicher; nur
ist von dem sweiten L in Zeile 6 die
horizontale Hasta fast verloschen, und
der Punkt in Zeile 7 kann mdglicher-
weise auf einem Fehler im Stein beruhen.
Dem Arbeiter, der die Inschrift eingebauen
hat, ist das Missgeschick begegnet, zwei-
mal einen Fehler zu machen, und dieses
Missgeschick ist urn so tragischer, als es
sich um den Familiensarkophag des Stein-
met zereibesitzers Desideratus selbst han-
delte. Im Anfange der letsten Zeile hat
2) Nr. 397. Vgl. B. J. 108/9 S. 131.
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— 178 —
er falschlich ein C gehauen, aber gleich
den Fehler erkaont and den Bachstaben
wieder getilgt. SchHmmer war sein Ver-
8to68 in -der zweiten Halfte der 4. Zeile.
Hier beabsichtigte er zu schreiben: Vere-
cundinio Desiderio, begann aber das zweite
Wort vor der Vollendung des ersten and
meisselte ein: VEREC 7NDIDESIDE. Am
Eade der Zeile angelangt, bemerkte er
sein Versehen and sachte es mdglichst
wieder gut zu machen : aus dem zweiten D
formte er ein N und umgab das S mit
- 174 —
Placida scheint mit Desideratus in zweiter
Ehe gelebt zu haben, da Desiderins aus-
drucklich als ihr Sobn bezeichnet wird.
Ubrigens besitzen-wir anscheinend aus der
Werkstatt unseres biedern Meisters noch
ein zweites Stuck. Im Mai vorigen Jahres
fand sich an der Luxemburgerstrasse ein
Sarkophag von so ahnlicher Form und
Arbeit, dass man auf diesen Gedanken
kommen muss. Der Eigentumer, Herr
Kod8u1 C. A. Niessen, hat ibn im Garten
seiner Villa Balmoral in Ednigswinter auf-
VEKECVNDINIAEVLACIDE
S/VE50IIONI CO NIVCI
DVLCl35IMAEaVAEV/X/T
A HN XX V///ET-VERE C VNE> IS E <5> ID E
S)DER.lOF/LEl/V5DE5IDER^A^~ V5*
cvrjvu ll; neg.akti s l api d/\ ki a e
cvivl/ 5 sibiet 1 1 s- ob i t i s fec i t
einem 0, so dass jene sonderbare Wort-
form herauskam, die wir vor uns sehen.
Die Inschrift lautet somit: Verecundiniae
Placide | sive Soiioni coniugi | dulcissimae
quae vixit \ ann(is) XXXV III et • Vere-
cundineoi Be \ siderio fil(ioJ eitus Deside-
ratus | CurmiUi (flius) ntg(otiator) artis
lapidariae \ vivus sibi et its obttis fecit.
Die grammatikalische Uugeschicklich-
keit, mit der der berufsstolze Steinmetzerei-
besitzer die stehenden Formeln der Grab-
inschriften handhabt1), entspricbt seiner
peregrinen Herkunft. Desideratus stammt
aus einer keltischeu Familie, wie der
Name seines Vaters klar bezeugt4), und
der ursprungliche Name seiner Frau, Soiio,
den sie mit einem romischen vertauscht
hat, ist ebenfalls keltisch •). Verecundinia
3) Vgl. s. B B. J. 108/9 S. 96 nr. 40 and 41 ;
8. 136 nr. 87 and 89.
4) Holder, Altkelt. Bprftohtohats t. v. Gar-
miliar
5) Wir kennen Soio alt Looalgdttin von Soione
(splter 8ubdion«, 8nggione, hente Soyons, D*p.
gestellt6). Wie dieser, so enthielt auch
unser Sarkophag bei seiner Auffindung
nur eioige Gebeinreste. Die vielleicht
kostbaren Beigaben hatten sich Franken
oder Normannen bereits angeeignet. Ein
Beweis dafur ist das grosse Loch, das die
Rauber auf der Ruckseite in den ehemals
durch Klammern mit dem Sarge verbun-
deoen Deckel geschlagen haben.
Das andere Fundstuck ist eine recht-
eckige Ealksteinplatte von 1,68 m Hone
und 0,62 m Breite, deren rechte untere
Ecke abgebrochen ist. Auch sonst hat
der Stein durch Risse, Verletzungen
und Abblatterungen infolge der Feuchtig-
keit des Erdbodens sehr gelitten, ohne dass
dadurch glucklicherweise die Bedeutsam-
keit des Deokmals eine Einbusse erfahren
batte. Die Skulptur im obern Teile der
»as CIL. XII 8666. Vgl.
Soio, Subdione; B. J. 48
Ard&ohe, Languedoo)
Holder a. a. O. t. r
8. 96 ff.
6) B. J. 108/9 8. 148 nr. 12 U, B. 158 ff. and
Taf. ni Pig. 6.
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— 175 —
— 176 —
Schau8eite mit roh angedeuteter Muschel-
verzierung in der Concha der Nische zeigt
das 8att8am bekannte „Totenmahltt. Der
Verstorbene liegt in burgerlicher Eleidung
nach links auf dem mit hoher Rucklehne
versehenen Rahebett; vor ihm steht ein
dreifussiges Tischchen, am Fussende des
Ruhebettes mit zusammengeschlagenen
Handen ein Sklave in weitarmeligem Ge-
wande, der in der Rechten eine Schopf-
kelle halt, .bereit, seinen Herrn aus dem
Mischkrug zu bedienen. Gesicht and Beine
des Sklaven sind stark zerstort ; auch von
dem Trinkgefass, das der auf dem Speise-
sopha Ruhende zweifellos in der Hand
hielt, und von den Gefassen, die auf dem
Tischchen standen, ist wegen der weit-
gehenden Zerstorung nichts mehr zu sehen.
Aber die unter der Skulptur stehende,
nicht umrandete Inschrift ist ganz oder
doch nahezu vollstandig:
CAS5I VS-GE\Al\^
hORlSS\'F-Nb<jHC'h
f-cr
Cassius Oesatus \ Borisi f(ilius) mUfes)
chofrtisj 1 1 Vinddikorfum) ann(orum) L \
stipfendiorumj XIIX hferesj ex t(esta-
mentoj f(aciendum) cfuramt) | frater.
Die Buchstabenhohe betr> in der
1. Zeile 0,06 m, in den folgenden ist sie
nur wenig geringer. Was die Lesung angelit,
so kann am Schlusse von Z. 4 und nach
frater Z. 5 ein Punkt, am Anfange von
Z. 5 et weggefallen sein; dagegen ist es
ganz unwahrscheinlich, dass sich der In-
schrifttext selbst noch weiter fortgesetzt
habe, nicht bloss wegen der erhaltenen
Schlussformel *) , sondern auch deshalb,
weil sonst die Kopfe der folgenden Buch-
staben sichtbar sein mussten.
7) Dftss in dieser die Worto [eQ frater so
merkwftrdig nftobhinken, sohaint in ainem Ver-
•ehen d»t Bteinmatien begrundet, der ichreiben
•oilta : /rater et K ex. t. /. e. Ygl. Br. 488, 452,
697 u. t. w.
Der Auxiliar ist keltischer Herkunft,
wie die Namen Gesatus 8) und Borissus *) be-
weisen. Das Hauptinteresse unseres Denk-
maU beruht auf der hier zuerst am Rhein
eracheinenden cohors I Vindelicorum, einer
Truppe, von der man bisheran mit Sicher-
heit nur wusste, dass sie am die Mine
des 2. Jabrhunderte in Ober-Dacien (Sieben-
bQrgen) gestanden, und vermutete, dass
sie vorher, urn die Zeit von Hadrians
Judenkrieg, einen Aufenthalt im Orient
(Palastina) gehabt habe 10). Da die hiesigen
Totenmahlmonumente in ihrer Mehrheit
der Zeit der flavischen Kaiser, in geringerer
Zahl den ersten Jahrzehnten des 2. Jahr-
hunderts angehoren n), ausserdem in der
archaisch-volkstumiichen Schreibung Vin-
ddicoru(m) l%) und in der wenn auch nur
geringen Erhdhung des T fiber die anderen
Buchstaben Anzeichen des hohen Alters
unseres Steines vorliegen, so werden wir
denselben jedenfalls noch dem 1. Jahr-
hundert zuweisen und aus ihm mit ziem-
licher Wahrscheinlichkeit auf eine An-
wesenheit der ersten Cohorte der Vindel icier
in Niedergermanien wahrend der sturm-
bewegten Epoche der Flavier schliessen.
Die meisten Grabmaler von Hulfstruppen
haben sich in Cdln am Eigelstein und
an der Gereonstrasse gefunden; indessen
ist an der Severinstrasse und zwar in un-
mittelbarer Nahe des unserigen auch schon
fruher der Rest eines Totenmahlmonumen-
tes zu Tage gekommen, das wahrschein-
lich einem Auxiliar gehort hat1*).
Coin, 4. Ofct. 1903.
J. Klinkenberg.
8) Bin Gatttiut erscbaint auf der COlner In-
•cbrift B. J. 108/9 S. 134 nr. 78; Ygl. S. 147.
9) Vialleicbt aobon vorkommand »nf einam
bai Kemptan gafnndanan Blaittock mit dar In-
•ohrift: LVOIV8 BOBI9I odar BO RILL W. Z.
IV 8. 226 nr. 117a.
10) Pauly-Wistowa, Baaiancyolopadia IV
Sp. 360.
11) B. J. 108/9 8. 100.
12)Gortan, Atwspra oba etc. dar lat Spraoha I*
8. 267ff. Stols-Sobmals, Lai Gramm.* 8. 97.
13) B. J. 108/9 8. 101 nr. 4.
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— 177 —
— 178
Chronik.
76. Franz Ciiment, Die Myaterien des Mithra. Ein
Beitrag zur Religlonsgeschichte der r6-
mischen Kaiserzeit. Autorisierte deutsche
Ausgabe von Georg 6 eh rich. Leipzig
Tenbner. 1908. Preis 5 M.
In dem grossen, grundlegenden Werke
Cumonts fiber Mithras, das alle auf diesen
bezfiglichen Dokumente aus der Litteratur
wie aus dem Denkmalervorrat zusammen-
fasst (vgl. Korrbl. XIV 1895, 15) zieht das
Schlu88kapitel des I. Bandes die Summe
dessen, was wir aus der Sammlung fiber
den wichtigen, weitverbreiteten Kult 1 era en.
Die lobenswerte Gewohnheit mancher fran-
zosischer Gelehrten, die Resultate ihrer
Forschungen ohne den schweren Ballast
gelehrten Rfistzeugs weiteren Kreisen zu-
ganglich zu machen, hat dann auch Cumont
bewogen zur Herausgabe eines kleinen
Bfichelchens unter dem Titel : Les Mysteres
de Mithra par Franz Cumont. Bruxelles.
H. Lamertin. 1899. Gerade in unserer
Zeit, die religion sgesc hi cbtlicb en Fragen so
grosses Interesse entgegenbringt, konnte das
Buch auf .beiiallige Aufnahme rechnen und
in der That ist schon nach 2 Jahren eine
zweite Auflage erforderlich gewesen. Nun
ist auch eine deutsche Ubersetzung er-
scbienen, die gewiss dem Buche noch eine
weitere Verbreitung verschaffen wird.
Die ersten drei Eapitel des Buches
smd der Geschichte der Mithras-Religion
gewidmet : aus den grauen Zeiten, wo Inder
und Arier noch eine zusammengehorige
Volksmasse bildeten, fuhrt uns der Ver-
fasser bis in die Zeiten der romischen
Kaiser hinetn. Im Hochland von Iran bat
Mitbra seinen Ursprung; die Schichsale
des Gottes spiegeln die des Landes wieder.
Von Babylon erfahrt er Beeinflussung,
dann besonders durch die grosse Reform
Zarathustras, griecbische Religion und
griechische Philosophie geben von ihrem
Inhalt ab an die iranische Lichtgottheit,
bis in der Diadochenzeit im Grossen und
Ganzen seine EntwickluDg abgeschlossen
ist, natfirlich nicht ohne tiefgehende Ver-
anderung, wenn man den Mithra dieser
Zeiten etwa mit dem vergleicht, wie er in
den altesten Teilen des Avesta erscheint.
Er ist besonderer Beschutzer der klein-
asiatischen Konige geworden und den
Soldaten besonders teuer. Das sichert
ihm seine weitere Verbreitung, die, wie
ganz besonders ubersichtlich ausgefuhrt
wird, auf 3 Momenten beruht: auf der
Verbreitung durch das Heer, durch die
Sklaven und Freigelassenen, deren Zahl
gerade aus Kleinasinn sehr bedeutend war,
und drittens durch den Handel. Ein Blick
auf die dem Buch beigegebene Karte be-
statigt diese Begrundung. Die Entwick-
lung, welche das romische Imperatorentum
nahm, war den. Mithras-Mysterien gunstig :
unter den Freigelassenen, die durch die
Kaiser in leitende Stelluogen kamen, waren
seine Anhanger. Dem Bedurfois der Kaiser,
ihre ursprfinglich auf der Autoritat des
Voikes ruhende Gewalt auf gottlichen,
transcendenten Ursprung zurfickzufuhreny
kam die mazdaische Theorie fiber die
Herrschergewalt entgegen. So wird Mithra,
der ursprfinglich durcbaus uur in den
untersten Schichten der Gesellschaft Boden
gewonnen hatte, allmahlich von den obersten
Standen recipiert und hat zeitweise Aus-
sicht gehabt, die ganze Welt des romischen
Imperium8 zu beherrschen. Der Hohe-
punkt seiner Macht ist etwa unter Dio-
cletian erreicht. Der Mithraicismus war
also der gefahrlichste Gegner des fast
in denselben Zeiten sich ausbreitenden
Christentums. Trotz der Unterstfitzung
durch die Kaiser und die Beamtenwelt ver-
mag er nicht sich zu behaupten — fur
die Kraft der christlichen Ideen sicher ein
gewaltiges Zeugnis.
Was wir von Lehre, Liturgie und Ver-
fassungen der Mithra - My sterien wissen,
wird in den nachsten Kapiteln entwickelt.
Die Quellen fliessen hierfur freilich nur
sehr durftig und mfissen von fiberall her
zusammengeleitet werden, urn eine einiger-
massen klare Vorstellung zu geben. Um
so bewundernswerter ist dann aber schliess-
lich das Resultat, das gewonnen wird aus
Kombination von plastischer Darstellung
mit zum grossen Teil polemischen Schrift-
stellernotizen unter steter Berficksichtigung
der ur8prunglichen Heimat des Kultus.
Die Kraft der Religion lag offenbar in
seiner Moral. Das Geheimnisvoll-Grausige
seiner Mysterien mag viel mitgewirkt habent
besonders auch die Lehre von den Schick-
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— 179 —
— 180 —
ealen der Seelc nach deoi Tode. Im
Gegensatz zum Christentum ist besonders
iateressant ein doppeltes : einmal die Fahig-
keit des Mithraicismus auch die abstrusesten
religiosen Vorstellungen anderer Kultkreise
in sich aufzunebmen und tiefer begriindet
dann mit sich weiter leben zu lassen, und
daneben die Gabe, auch den Verstand
des Gebildeten zu befriedigen, indem
seine offenbarte Weisheit sich sehr gut
vereinigte mit den unter dem Einfluss der
Philosophic uberall angenommenen allge-
meinen Ideen. Fur die Erkenntnis der
Mithra-Liturgien sind wir eigentlich auf die
Monumente allein angewiesen, wir konnen
uns deshalb von dem Gottesdienst selbst
und damit auch von der Wirksamkeit seiner
Religion nur eine hocbst durftige Vor-
stellung bilden. In einem Anhang wird
dann noch die Geschichte der mitbraischen
Kunst in hochst anregender und ubersicht-
licher Weise behandelt.
Al8 besonderes Charakteristikum des
Buches mochte ich zweierlei hervorheben :
einmal die starke Zuruckhaltung, die sich
Cumont auferlegt gegeniiber all den zabl-
reicben Versuchungen, durch Hypothosen
die Grenzen nnseres Wissens zu ver-
schleiern und seinen Kreis scheinbar zu
erweitern, und dann die Vorsicht in der
Konstruktion geschichtlichen Zusammen-
hanges. Aus gleichem Boden — und das
ist doch in Wirklichkeit das primitive
religiose Empfinden fast uberall — konnen
sich auch uberall, ohne mit einander in
Beruhrung zu kommen, an verschiedenen
Punkten ahnliche Erscheinungen entwickeln.
Wann auf verschiedenem Boden ahnliche
-Gebilde erwachsen ist durchaus noch nicht
ausgemacht, dass sie historisch miteinander
zusammenbangen mussen.
Die Ubersetzung liest sich im Ganzen
ohne Stoning, an einigen Stellen lasst sich
in der Ubersetzung aber doch der fremde
Ursprung fuhlbar merken, besonders in
der Ubernahme von Fremdwortern, die im
Franzosischen fiblicher sind als bei uns.
,Komplexe Zivilisation* (S. 22) wird sicher-
lich nicht immer gleich richtig verstanden
und ebenso liesse sich doch fur ,virtuell'
{S. 82) ohne dem Charakter des Buches
.zu schaden ein ublicher Ausdruck finden.
Auch scheint rair die Einfugung der Bilder
in den Text, wie sie die 2. Auflage der
franzosichen Sonderausgabe zeigt, prak-
tischer zu sein, als die Zusammenstellung
auf der dem Buch beigefugten Tafel. Auf
den Wert der tretflichen Karte habe ich
schon oben hingewiesen. Hoffentlich bringt
es das verdienstliche Buch auch in der
deutschen Ausgabe zu weiter Verbreitung.
Dusseldorf. C. Hoik.
Bemerkungen zu den unechten Urknadeo 77.
Karl8 des Groasen fiir Osnabriick verdffent-
licht F. Philip pi in den Mitteilungen
des historischen Vereins fur Osnaaruck
von 1908, S. 245—66. Er kommt nament-
lich durch sorgfaltigste Untersuchung der
ausseren Merkmale zu dem Ergebnis, dass
die beiden falschen Diplome wahrechein-
lich unter Bischof Ludolf (968—78), jeden-
falls aber vor 1023 angefertigt sind. Auf-
fallig bleibt dabei nur, dass das Verbot,
im Bannforste zu roden, wie es die Fal-
schung von 804 aufweist, sich in der
echten Bannforstverleihung von 1002 noch
nicht findet. Die Moglichkeit einer Ent-
stehung zwischen 1002 und 1023 wird
auch von Philippi erwogen, aber abge-
lebnt. Der Wortlaut des Spuriums von
804 sei zwar offenkundig von dem der
Urkunde von 1002 abhangig, doch konne
dieser letztere bereits in einem alteren,
von Otto II. oder Otto III. herruhrenden
und 1002 als Vorlage benutzten Diplom
vorbanden gewesen sein. F&r eine Ent-
stehung der hier in Rede stehenden wie
der Qbrigen OsnabrQcker Falscbungen
unter Bischof Benno (1068—88) hatte sicb
in dieser Zeitschrift (19. Jahrgang 1900,
S. 142 ff.) seiner Zeit E. Brandi entschieden.
Koln. Dr. 0. Oppermann.
Lauecher, Alb., Eribitchof Bruno II yob KOIb
(L188-1137). Dissert. d«r theol. FsknlUt
zu MUneter. K51n, J. P. Baohem, 1903 83 S.
Als eine der ersten Ar bei ten, welche
sich auf die von Herm. Knipping her-
ausgegebenen nRegesten der Eolner Erz-
bischofe" (Bonn 1901) als auf „eine aus-
gezeichnete Vorarbeit" stfltzen, ist das
vorliegende in klarer, fibersichtlicher Dis-
position von L gezeichnete Lebensbild des
bisher monographisch noch nicht behan-
delten K6lner Erzbischofes zu betrachten.
78.
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181 —
— 182 —
Nach einleitender Wurdigung der Quellen
and der Litteratur beleuchtet L. den
Bildungsgang Brunoe, dessen von ihm
selbst abgelehnte Wahl zum Erzbischof
von Trier, seine im Einverstandnis mit
dem in K6ln anwesenden Konig Lothar
and aach wohl nicht obne sein eignes
Zuthun gethatigte Wahl zum Erzbiscbofe
von Kdln, in welcher L. eine „flagrante
Verletzong" des Wormser Konkordates
und einen Akt „rucksicMsloser Interessen-
politik" Lotbars sieht, ferner die zwiscben
letzterem und Bruno eingetretene Ent-
zweiung, weil dieser sich weigerte, aus
den Handen Lotbars das Pallium anzu-
neb men, sowie die oberbirtlicbe Tbatigkeit
des Erzbiscbofs and seine Teilnahme an
Lothars Kriegszug gegen Roger von
Sizilien, auf welchem er 1137 verschied
und in der Eatbedrale zu Bari beigesetzt
wurde.
79. Helmen, Jak., Beitrage aur Diplomatik ErzbUchof
Engelberte des Heiligen von Koln (1216-1825).
Dis*. der philos. Fakult. an Munster. Pader-
born, F. Sohdningh 1903. 8«. 49 Seiten, mit
4 Tafeln.
Auch diese Schrift basiert auf Knipping,
Regesten der Kdlner Erzbiscbofe. In einem
ersten Abschnitt giebt U. eine schematische
Ubersicht fiber die in Betracbt gezogenen
Urkunden und eine Betracbtung der
ausseren Indizien derselben zu ihrer Be-
urteilung. Im zweiten Abschnitt bespricht
der Verf. die Arten der Beurkundung, die
Schriftprovenienz, wobei er bereits Ur-
kunden der AusstelJerband in nicht mehr
so beschranktem Masse, wie im 12. Jahr-
hundert, neben Urkunden der Empfanger-
hand uud Urkunden der unbestimmten
Hand festgestellt, ferner den Personalbe-
stand und die Tbatigkeit der erzbischof-
licben Eanzlei und schliesslich die Be- >
schaffenheit, Verschiedenartigkeit und Be- l
deutung der Siegel. d.
80. Festtohrlft «ur Jabrhundert-Feier der Bekenntnis-
Freibeit ond dor Weihe dee ersten Gottet-
bauses der Bv. Oemeinde sa Aaohen am
17. Jul! 1903. 64 8. and 8 Abb. Aaohen
[1903].
Im ersten Abschnitt dieser Festschrift
giebt Landgerichtsrat Dr. Kayser einen
kurzen Uberblick uber die Lag© der (re-
form ierten und lutheriscben) Protestanten
in Aache vorn 100 Jahren. Auch sie ver-
danken die Freiheit offentlicher Religions
ubung der bekannten Vorliebe des ersten
Consuls fur die protestantischen Eirchen.
(Organische Artikel vom 8. April 1802)
Die besondere Entwickelung der Gemein-
den seit der Reformation schildert Pfarrer
W. Wolff mit genauer Berucksichtigung
der stark en hollandischen Einflusse in dem
zweiten, wichtigsten Teile der Schrift. Die
Darstellung erhalt hier einen besonderen
Wert durch die Benutzung der Akten der
ev. Gemeinde und durch die Rucksicht-
nahme auch auf die all gem einen politischen
Verhaltnisse , mit denen das Wohl und
Wehe dieser ezponierten Gemeinde natiir-
licb enge verbunden ist. Die hier 1598
zum Siege gelangte Gegenreformation hat
ihre Herrschaft mehr oder minder bis
zum Au8gange des alten Reiches behauptet.
Noch 1795 beschweren sich die Protestan-
ten uber ihre gepresste Lage, und es
wird ihnen spater sichtlich schwer, sich
in der von Frankreich verliehenen Frei-
heit zurechtzufinden. Die von Pfarrer
Kuester zum Schluss gegebene Gescbichte
der Gemeinde im 19. Jahrhundert berlick-
sichtigt grdssere Zusammenbange weniger
and beschrankt sich auf chronistische
Notitzen. Aber auch hier sind die archi-
valiscben Mitteilungen dankenswert.
Kdln. Dr. Has hag en.
Die Kunttdenkmaler der Rhelnprevinz. Herantge-81.
geben von Paul Clemen. Achter Band, I,
Die Knnrtdenkmaler dee Kreisee Jftliob, im
Anftrage des Prorinsialyerbandes derBbein-
proviua bearbeitet von Karl Franck-
Oberaspach und Edmund Benard.
Dttsseldorf, L Schwann 1902.
Nachdem infolge des Todes des Herrn
Prof. Dr. P. Lebfeldt in Berlin die ein-
gehende Recension der Kunstdenkmaler
in der Westd. Zs. eingestellt worden ist
und im Jabrgang XVIII (1899) der Zs.
zuletzt die Hefte I— III des vierten Bandes
(Die Kunstdenkmaler der Kreise Kdln,
Bergheim und Rheinbach) besprochen wur-
den, sind weiter von der gross angelegten
Publication erschienen der Schluss des vier-
ten Bandes (Die Kunstdenkmaler des Kreises
Euskirchen), vom funften Bande zwei Hefte
(Die Kunstdenkmaler der Kreise Gummers-
bach, Waldbroel, WipperfQrth und Miil-
heim am Rhein) und vom achten Bande
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- 183 —
- 184
das oben zitierte erste Heft. Das statt-
liche Heft bebandelt ein kanstgeschichtlich
higher zum grdssten Teil noch ganz unbe-
kanntes Gebiet, das in seinem Haaptort
J Q lien, in seinen kleinen Stadtchen Alden-
hoven and Linnich and vor allem in seinen
vielen Schldssern und Rittersitzen eine
aa8serordentliche Zahl von bedeutsamen
Denkmalern aufweist. Die Art der Be-
arbeitung ist diese 1 be, wie wir sie von den
fruheren Hefien her kennen, zeigt aber
die Tendenz, eine reichere Illustration als
bisher zu bieten.
Miscellanea.
32. Steinmetzzelchen der Porta nigra mlt
Tagesdaten. Unter den Steinmetzzeichen
der Porta nigra findet sich eine eigen-
tumliche Gruppe, die Tagesdaten nennt.
Ich verdanke ihre Kenntnis der freun-
schaftlichen Mitteilung Hans Graevens, auf
deBsen Wunsch ich in Kurze die Folge-
rungen darlege, zu welch en diese Zeichen
Veranlassung geben kdnnen. Sie linden
sich im dritten Stock werk des Westturmes.
Hier stehen an der Innenseite der Pfeiler,
die die Fensterdffnungen trennen, folgende
Daten.
1. Pfeiler. U. Pfeiler. 8. Pfeiler. 5. PfeUer.
VII I N A
VIII IDVSA III K AV UNA sic
PR N A
P R K AV
V h AV k AV
V FAV
V k A
IIII K AV
Jedes Datum steht auf einem der
Bldcke, aus welchen die Pfeiler bestehen
und zwar folgen diese beschriebenen Bldcke
unmittelbar aufeinander, obne (lurch un-
beschriebene getrennt zu werden, in der
Richtung von unten nach oben, ent-
sprechend der Anordnung in jeder Co-
lumne. Den Platzen, welche die be-
schriebenen Bldcke in den horizontalen
Steinlagen der Pfeiler einnehmen, ent-
spricht die gegenseitige Stellung der Daten
in den Columneo.
Folgende Daten sind verzeichnet:
1. Pfeiler: 29. Juli; 31. Juli; 4. August;
6. August; 7. August — 2. Pfeiler: 28. Juli;
30. Juli — 3. Pfeiler: 28. Juli; 1. Au-
gust; 4. August; 5. August — 5. Pfeiler:
28. Juli.
Aus diesem Wachsen der Daten in
der Richtung des aufsteigenden Baues er-
giebt sich, dass diese Tagesdaten erst ein-
geschrieben wurden, nachdem der Block
seinen Platz am Baue gefunden hatte. Die
grossen Intervalle, welche zwischen dem
Aufsetzen der einzelnen Bldcke liegen, er-
klaren sich, wenn der Bau des ganzen
T bores gleichm&ssig gefdrdert wurde, die
Erhdbung des Westturmes von dem Fort-
schritte des ganzen Baues abhing. Auch
die Stelle, wo diese Daten eingeschrieben
sind, erklart sich unter der Voraussetzung,
dass man den Bau von Innen nach Auasen
weiterfuhrte. Beides sind nur die natur-
lichen Bedingungen eines solchen Festungs-
baues. Auch fiir die Dauer der Arbeit
am Thore ergeben diese Daten nicht un-
wichtige Schlusse. Da die Pfeiler des
dritten Stockwerkes neun Steinlagen zahlen,
so ist nach den Daten des ersten Pfeilers
dieses Stockwerk etwa in drei Wochen
vollendet wordeu. Es beweisst dies, dass
man mit grosser Eile baute. Auch sonst
zeigt der Bau deutliche Spuren einer
hastigen Arbeit. Nicht nur, dass man sich
nirgend die Muhe nahm, die Quadern zu
glatten, so dass uberall die Marken der
Steinbruche stehen blieben — an die 170
dieser Marken sind lesbar geblieben — ,
auch das architektonische Detail des Baues
ist erst ausgemeisselt worden, nachdem
die rohen Bldcke in die Wand eingelasseo
waren. Besonders deutlich ist dies an der
Aussenseite des ndrdlichen, mittleren Thor-
pfeiler8. Hier sind auf der nur unvoll-
kommen gerundeten Saule die Steinbrucli-
marken kenntlich geblieben. So steht in
der Richtung von unten nach oben auf
dem 7. Blocke PES, auf dem 8. ag E;
auf dem 9. A ge, auf dem 10. Fsi r,
Marken, die auch sonst an dem Baue
wiederkehren. Daher stammt auch die
malerische, aber gar nicht beabsichtigie
Wirkung dieser Rusticamauern, welche das
Thor wie aus dem Felsen gehauen er-
scheinen lassen.
Gerade diese Bauweise zeigt, dass die
Befestigungen in einer Zeit schwerer Be-
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185 —
— 186 —
drangnis entstanden sind und bestatigt so
die schone Untersuchung Lehners fiber die
Mauern Triers. Sie ist, wie Lehner sah,
gewiss eio Werk des Kaisers Gallienus.
Warum gerade diese Daten eingetragen
wurden, lasst sich noch erkennen. Wie
die Befestigungsbaaten jener Zett, so wird
auch das Stadtthor von Trier manu m&i-
tari erbaut sein. Bei diesen Baoten er-
hielt jede TrappenabteiluDg den Befehl,
ein besimintes Stock der Mauer zu voll-
enden. So z. B. C. Ill 1979 (Salonae)
Imp(eratore) Caesfare) M. Aur(dio) An-
tonino AugfustoJ pantftficej max{imo) tri-
b(unicia) potfestatej XXIII a. 170
p. Chr. — p(atre) p(atriae) cohfors) I
(miliaria) Del(matarum) sub cura Grant
Fortunati trib(uni) ooh(oriis) eius(dem)
muri p(assus) DCCC in his turr(is) una.
Bei der Detacbierung von Truppenabtei-
lungen zu ausserordentlicher Yerwenduog
bat man aber die Dauer dieses Dienstes
normal auf 4 Monate begrenzt, auf jenen
Zeitraum, der von einer Soldzahlung zur
anderen verlauft 1). Die Termine der Sold-
zahlung sind der 1. Januar, 1. Mai, 1. Sep-
tember8). Diese Abschnitte sind maas-
gebend fur die fiinteilung des Soldaten-
jahres. Dementsprechend ist auch die
Dauer der Detacbierung 4 Monate; nur
liegt der Anfang beziehungsweise das Ende
auf den Iden des der Soldzahlung voraus-
gehenden Monates. Bezeugt ist diese
Detachierung von den lden des April bis
zu den Iden des August und von den
Iden des August bis zu den Iden des
December8). Dieselbe Zeitgrenze wird
man fur die Verwendung der Soldaten beim
Bau der Porta nigra anzunehmen haben.
Die Soldaten haben jene Tage angeschrie-
ben, welche sie dem ersehnten Ziele, der
Ablosung, naber brachten4).
Do maszewski.
1) Nene Heidelb. Jahrb. 10, 218.
2) Mommien, Ephem. epigr. 7 p. 460.
3) Wettd. Zeitsohr. XIV S. 14 Anm. 61.
4) Ygl. C. YI 3072 FuJIhm Ottuliau dicU hunu
auv* successore[m dole].
Historische Kommission 83.
bei der kgl. bayer. Akademle der Wissenschaften.
44. Plenarversammlung zu Mtinchen
am 3.-6. Juni 1903.
Seit der letzten Plenarversammlung sind
folgende Pablikationen in den Buchhandel
gekommen :
1. Jahrbucher des Deutsches Reiches
nnter Otto II. und Otto III., von
Uhlirz, 1. Band (Otto IL9 973— 983)
(Leipzig 1902).
2 Jahrbucher des Deutschen Reiches
unter Heinrich IV. und Heinrich V.,
von Meyer von Knonau, IV. Band
(1085—1096) (Leipzig 1903).
3. Chroniken der deutschen Stadte,
28. Band (28. Band (Lubecker Chro-
niken, 3. Band), berausgegeben von
Koppmann (Leipzig 1903).
4. Quellen und Erdrterungen zur baye-
rischen und deutschen Geschichte,
Neue Folge, 1. Band: Andreas von
Regensburg, samtliche Werke, her-
ausgegeben von L e i d i n g e r (Munchen
1903).
5. Allgemeine deutsche Biographie,
Nachtrage, 47. Band, 48. Band, 1.
Lieferung (Leipzig 1903).
Von der Geschichte der Wissen-
schaften stehen noch immer die Ge-
schichte der Physik und der Schlussband
der Geschichte der Rechtswissenschaft
aus. Die Geschichte der Physik ist durch
das im September 1902 erfolgte Ableben
Prof ess or Heller 8 in Budapest wiederum
verwaist und muss erst vom Sekretar ein
neuer Bearbeiter gesucht werden. Pro-
fessor Landsberg in Bonn, der die Fort-
setzung des Stintzingscben Werkes uber-
nommen hat, vermag noch nicht anzuge-
geben, wann seine Arbeit zum Abschluss
gebracht werden kann.
Fur die deutschen Stadtechroni-
ken setzt Archivar Koppmann in Rostock
die Herausgabe der Lubecker Chroniken
fort. Die Bearbeitung des 4. Bandes ist
soweit gediehen, dass die Veroffentlichung
im ubernachsten Jahre zu erwarten ist.
Uber die von Koppmann beantragte Ein-
beziehung der Bremer, Rostocker, Stral-
sunder und Luneburger Chroniken, sowie
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— 187 -
iiber die von Dove und Meyer Von
Knonau befurwortete Aufnahme von Kon-
stanzer and anderen stiddeutscben Chro-
niken, endlich iiber Ausdehnuog des ganzen
Unternehraens auf das 16. Jahrhundert
wird erst nach Aufstellung eines neuen
Red ak tears end g til tig Beschluss gefasst
werden.
Fur die Jahrbucher des Deut-
sche a Reich es hat Professor Meyer
von Knonau, wie erwahnt, die Jahr-
bucher Heinricbs IV. von 1085—1096 voll-
endet; far die Regierung Heinrichs IV.
ist noch ein Band erforderlich, fur Hein-
rich V. sind zwei Bande in' Aussicht ge-
nommen; der 5. Band wird die Register
zu den vorausgegangenen Banden bringen.
An den Jahrbuchern Ottos III. wird von
Professor Uhlirz, an den Jahrbuchern
Friedrich8 I. von Professor Simonsfeld,
an den Jahrbuchern Friedrichs II. von
Professor H a m p e fortgearbeitet. Simons-
feld bat auch in diesem Jahre auf einer
Ferienreise in Florenz, Siena, Rom und
Ravenna das auf Friedrich I. beziigliche
urkundliche Material eingesehen ; er hofft,
das Manuskript des bis 1157 reichenden
ersten Bandes der nachsten Pleuarver-
sammlung vorlegen zu konnen.
Von den Reichstagsakten, altere
Reihe, ist der Druck des von Dr. Herre
bearbeiteten 10. Bandes bis auf das Vor-
wort vollendet. Die Arbeiten fur den von
Professor Q ui dd e in Aussicht genommenen
Supplementband konnten nnr wenig ge-
fordert werden, da der mit den Vorarbei-
ten betraute Hilfsarbeiter Dr. Weber
zur Korrektur und zum Register des
10. Bandes herangezogen wurde. Nach
Fertigstellung des Vor worts wird Quidde
die fur den Supplementband einzusehenden
Archivalien und Bibliothek • Handschriften
feststellen.
Fur den ersten Band der Friedrich III.-
Reihe wurden von Dr. Herre die vor-
handenen alten Abschriften durchgeseben
und in druckfertigen Zustand gebracht.
Da in den letzten Jabren in erster Reihe
fur die Jahre 1431—1439 und nur ge-
legentlich fur die Regierungszeit Fried-
richs III geforscht und gesammelt wurde,
sind zur Einsichtnahme der auf diese
— 188 —
Periode bezilglichen Urkunden und Hand-
schriften noch mehrere Archivreisen not-
wendig-
Dr. Beckmann hat im verflossenen
Jahre fur die Bande 14 und 15, welche
die Regierungszeit Konig Albrechts II.
(1438 — 1439) umfassen sollen, iu dem
reichen furstl. Hohenlohischen Archiv in
Ohringen dankenswerte Ausbeute gefunden.
Die in der letzten Plenarversammlung be-
willigte Archivreise nach Rom konnte
wegen Erkrankung nicht ausgefubrt wer-
den und ist nun fur nachstes Jahr in Aus-
sicht genommen. Da jedoch die rdmischen
Archivalien nur fur die letzten Partien
des 14. Bandes und fur den 15. Band in
Betracht kommen, kann inzwischen mit
dem Druck des 14. Bandes schon nach
Vollendung des 10. begonnen werden. Eine
Reihe von Materialieo, welche gelegent-
lich der Vorarbeiten fur die Herausgabe
der Reichstagsakten gesammelt wurden
und zum Teil Erganzungen zu einzelnen
Abschnitten der Bande 10 — 12 bilden, zum
Teil fur Band 14, namentlich fur den
Wahltag zu Frankfurt im Marz 1438 und
fiir den Reichstag zu Nurnberg im Juli
1438 wichtige Hinweise und Feststellungen
bieten, wird zur Zeit von Beckmann im
5. Baude von Hallers Concilium Basiliense
verdffentlicht.
Die historische Eommission hat 1889
zur Herausgabe des ersten Bandes von
Rosentbals Geschicbtedes Gerichts-
wesens und der Verwaltungs-Orga-
nisation Bayerns einen Druckzuschuss
gewahrt, und auch far die Fortsetzung war
ein Beitrag in Aussicht gestellt Nach
einem unlangst getroffenen Abkommen
wird jedoch fortan die der k. bayer. Aka-
demie der Wissenschaften aggregierte Kom-
mission fiir Verwaltung des Savignyfonds
diese Kosten ubernehmen.
Fiir die Wittelsbacher Korrespon-
denzen, altere pfalzische Abtei-
lung, wurde der Druck des von Geheim-
rat vonBezold herausgegebenen 3. Ban-
des der Briefe Johann Casimirs bis auf
das Register vollendet; der Band wird
noch im Laufe dieses Jahres erscheinen.
Auch fiir die Wittelsbacher Kor-
respondenzen, jungere bayerische
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— 189 —
Abteilung, ist der von Prof. Cbroust
bearbeitete 9. Band nahezu vollstaodig
gedruckt. Der von Privatdozent Dr. Karl
Mayr herauagegebene 7. Band wird im
Laufe dee nachsten Jabres fertig werden.
Fur die von Privatdozent Dr. Goetz
ubernommene Fortsetzung der Briefe und
Akten von 1623 bis 1680 wurde die erste
Hauptgruppe, die Korrespondenz Kurfurst
Maximilians mit Tilly und die LigaakteD,
im wesentlichen bis zum Ausgang des
Jahres 1626erledigt; mit der zweiten Haupt-
gruppe, der Kaiserlicbeo und Kdlnischen
Korrespondenz, wurde begonnen. Es ist
zu erwarten, dass im Laufe des kommenden
Jabres die Munchener Bestande bis zum
Anfang des Jabres 1637 vol I stand ig durch-
gearbeitet sein werden, worauf das Kur-
mainzer Arcbiv in Wien beranzuzieheu ist.
Die Arbeiten fur Herausgabe der Sud-
deutscben Uumanistenbriefe werden
stetig fortgesetzt. Professor Bauch, der
Herausgeber des Briefwecbsels des Konrau
Celtis, ging im Sommer 1902 nocbmals
nach Wien. Der Besuch gait in erster
Linie der endgultigen Feststellung des
Textes der 261 Briefe im Codex Epistolaris
des Celtis auf der K. und K. Hof bibliothek,
sodann der Nacbforschung nacb Hand-
schriften und seltenen Drucken, einschliess-
licb der typograpbiscben Fixierung der
Celtis-Drucke, und endlich der wieder-
bolten Durcbforscbung der Akten der
Wiener Universitat. Die spatere Arbeit
war hauptsachlich auf die schwierige Ord-
nung der Chronologic und die Konstituie-
rung des Textes gericbtet. Es gelang
Bauch, die Prolegomena zu vollstandigem
Abschluss zu brio gen. Noch im Laufe des
Sommers wird auch der Tezt mit den
Noten fertig sein, so dass mit dem Druck
begonnen werden kaon. Bibliothekkustos
Dr. Re i eke, dem die Pirkheimerabteilung
iibertragen ist, hat etwa 150 Briefe kopiert.
Eine Durchforschung der Bestande der
Bremer Stadtbibliothek blieb erfolglos
Fiir die Petit inger-Gruppe und die Elsasser
Humanisten sollen vom Leiter der Abtei-
lung, von Bezold, geeignete Mitarbeiter
gesucbt werden.
Fur die „Qu ell en undErdrterungen
zur bayerischen und deutschen
— 190 —
Geschicbte" hat Bibliotheksekretar Dr.
Leidiger die Sam m lung der gesamten
Schriften des Andreas von Regensbuig
fertig gestellt ; der Band umfasst 541/* Druck-
bogen. Es waren dazu nicbt weniger als
75 Handschriften aus osterreicbischen und
deutschen Bibliotbeken beranzuzieheu. Die
Ausbeute war aber auch daukbar. Ins-
besondtre die Urkimdensammlungen und
Cbroniken des Andreas uber das Konstanzer
Konzil und dieHussitenkriegekonnen eigent-
lich erst in dieser Ausgabe mit Nutzen
verwertet werden ; auch in die Hdflerscben
Quelle n zur Hussitengeschichte waren nur
wenige und durchaus nicht die wertvollsten
Stncke aufgenommen. Von den bayerischen
Geschichtsforschern werden die Chronica
de priecipibus Bavariae und ihre deutsche
Bearbeituog dankbar begrusst werden : die
erste bayerische Geschicbte, zu deren
Abfassung ein Wittelsbacher, Herzog Lud-
wig im Bart, die Anreguog gab. An
bistoriscbem Wert steht sie freilich weit
binter der Hussitenchronik zuriick. Nur
eine unselbstandige Kompilation ist das
fruher so hochgeschatzte und in uberaus
zahlreichen Handschriften vorhandene
Chronicon pontificum et imperatorum; da
jedoch die alteren Teile sich vielfach auf
uns unbekannte Quellen st&tzen, durfte
auch dieses scholastische Geschichtswerk
von der Publikatiou nicht ausgeschlossen
werden. Dr. Leidinger hat nunmebr
die Cbroniken des Veit Arnpeck in An-
griff gen o mm en. FQr die Herausgabe der
Chronik des Hans Ebran von Wild en berg
ist von Prof. Roth und fur die Schriften
des Ulrich Fuetrer von Prof. Spiller
alles vorbereitet, was sich macben liess,
so lange die Schriften des Andreas von
Regensburg nicht in der neuen Ausgabe
zu benutzen waren. Jetzt ware diese
Edition leicht zum Abschluss zu bringen,
doch soil sie zunachst zuruckgestellt werden,
urn das Erscheinen des 4. Bandes der
Quellen und Er6rterungen, des ersten der
Urkundenserie, zu ermdglichen. Im Herbst
1902 wurde mit dem Druck des von Privat-
dozent Dr. Bitterauf herausgegebenen
ersten Bandes der Freisinger Tradition en
begonnen; im Herbst oder zu Winters-
anfang des laufenden Jahres wird er zur
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- 191 -
Ausgabe gelangen kronen. Der zweite
Band, der die Traditionen der Bischdfe
von Freising und die Schenkangen an das
Domkapitel bis 1300 fQhren wird, dQrfte
etwa nach Weihnachten in die Presse ge-
langen.
— 192 - ,
Da alle Mittel der historischen K
mission durch die alten Unternehmuo
festgelegt sind, masste leider aach he
darauf verzichtet werden, dan kens wc
neue Aufgaben in Angriff zu nehmen.
Im unterzeichneten Verlage erschien:
Geschichte der Stadt Paderborn.
Von Wilhelm Richter,
Professor am Gymnasium zu Paderborn.
Erstar Band. (Bis zum Ausgange des 16. Jahrhunderts.)
Mit Urkunden und Statu ten, bearbeitet von Karl Spanoken.
Geh. 4,50 Mk., gebd. in Leioen 5,25 Mk.
Z waiter Band. (Bis zum Ende des dOjabrigen Krieges.)
Geh. 3,75 Mk., gebd. in Leinen 4,50 Mk.
In den vorliegenden iwei Banden der Geschichte der Stadt Paderborn gibt nni der
Verfaiser sum erstenmale eine ausammenhangende Darstellung der aasseren wie der inner en
Entwiekelungsgesohichte dieses altehrwardlgen Gemeinwesens bis sum Ausgange des 16. Jahrh.
Die Verh<nisse und Vorgange, welche von Einfluss gewesen sind auf die Geschioke
der Stadt und vornehmlioh auf die Entwiokelung ihrer Freiheit und auf deren Niederg*aug,
haben eine objectiv wiisensohaftliohe Darstellung erfahren. Man kann dem Werke naohrahmen,
dass alles erreichbare, gedruoktes wie ungedrucktes Quellenmaterial herasgeiogen 1st,
Paderborn. Junfermannsche Buchhandlung.
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selbige umgeandert auf Perkussion von
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weiss odor im alten Charakter polychro-
miert, liefert ausserst billig
Joseph Semmelmayr,
Wiirzburg.
Mehr als dreissig Museen und Kunst-
scbulen sind bereits Abnehmer meiner
Abgusse. — Abbildungen zur Verfugung.
„Ex libris".
Tausche mein von Georg
Barlosius, Charlottenburg, ge-
zeichnetes ex libris (Kupfer-
atzung) gegen Besseres ein.
Arnold Guilleaume,
Tl Sachsen-Ring, Coin.
Jacob Lints, Verlagsbuohhandlung und Buohdruokerei in Trier.
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Vorrbmlsoha u.RSmltohe Zelt
redigiert von
Braavan und Lehaer,
Museumsdirektoren in
Trier und Bonn.
■Ittetmlter und Nenzelt
redigiert von
Archivdirektor,
K5ln.
Westdeutschen Zeitschrift fiir Geschichte und Kunst,
zugleich Organ der historisch - antiquarischen Vereine zu Birkenfeld, Frank-
fnrt a. M., Karlsruhe, Mainz, Metz, Neuss, Speyer, Trier, sowie des
anthropologischen Vereins in Stuttgart.
Nov. u. Dez.
Jahrgang XXII Nr. 11 u. 12.
1903.
Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 3000 Exemplaren. Inserate a 25 Pfg. fur die
gespaltene Zeile werden von der Verlagshandlung und alien Inseraten-Bureaus angenomnien, Bellagen
nach Uebereinkunft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljahrlich, das Korrespondenzblatt monatlich. —
Abonnementspreis 15 Hark fiir die Zeitschrift mit Korrespondenzblatt, fiir letzteres allein 5 Mark.
P0* Beitrage fiir die vorromische und romische Abteilung sind an Dr. H. Qraevea (Trier, Prov.-Mus.),.
fiir Mittelalter und Neuzeit an Prof. Hansen (Koln, Stadtarchiv) zu senden.
Neue Funde.
84. Niedaltdorf, Kr. Saarlouis. [Romiseher
Tempelbezirk.] Bei Niedaltdorf, einem
hart an der lothringischen Grenze gelege-
nen Orte, dessen Umgebung schon after
romische Funde gespendet hat, wurden
im September d. J. bei der Anlage einer
Wasserleitung fur das Dorf Reste remi-
se her Skulpturen gefunden. Herr Burger-
meister Ulrich.von Kerprich-Hemmersdorf,
zu dessen Bezirk Niedaltdorf gehdrt, setzte
die VerwaltuDg des Provinzialmuseums in
Trier von den Funden in Kenntnis und
unterstiitzte in dankenswertester Weise
die daraufhin unternommene Ausgrabung.
Leider war dieselbe beschr&nkt auf die
kurze Zeit vor der Bestellung der Felder
und die fast meterhohe auf dem alten
Boden lagernde Lehmschicht erschwerte
die Arbeit ausserordentlicb, trotzdem hat
die Grabung ein reiches Resultat geliefert.
Zwischen Niedaltdorf und Ihn schnei-
det in den Abhang des Hirnberges die
kleine Schlucht des Sudelfelsens ein,
der seinen Namen und seine Eotstehung
stark kalkhaltigen Quellen verdankt, die
dort zu Tage treten und immer aufs Neue
Vegetation und Gestein mit ihrem Nieder-
schlag uberziehen und in Felsen verwan-
deln. In dies em Jahr ist der grosste Teil
der Quellen fiir die Wasserleitung in einem
Brunnenhause gefasst. Das Terrainprofil
auf der beigegebenen Tafel zeigt den Qaer-
schnitt der Scblucht. Der dort angegebene
Weg fuhrt am Sudelfelsen voriiber auf das
kleine Plateau, das er bildet ; einige 40 m
bergauf liegt die Fundstfttte, deren tiefster
Punkt auf dem Grundriss und dem Terrain-
profil mit a bezeiebnet ist.
Mao hatte zuerst in dem fiir die Was-
serleitung ausgehobenen Schachte (21 4uf
dem Plan) einen dacbfdrmig bearbeiteten
Quader von rotem Sandstein, offenbar die
Abdeckplatte einer Mauer, gefunden, wei-
ter bergab Fragmente von Statuen: Kopf
und Brust einer bartigen Figur vom Typus
des reitenden Juppiter (7) und die
Basis einer Apollo -Statue (8), daneben
11 sehr schlecht erhaltene Bronzemiinzen,
die, soweit sie uberhaupt kenntlich sind,
dem 3. und 4. Jahrbundert angehoren. In
einer sudlich auf Veranlassung von Herrn
BQrgermeister Ulrich ausgeworfenen Ver-
suchsgrube fanden sich:
8a, die Beine zu der bei 8 gefundenen
Basis mit einem Greif, der die Reste als
zu einer Apollo- Statue gehdrig bestimmte,
9, Basis mit den Fussen einer m&nn-
lichen Figur, rechts daneben Rest eines
dicken Klotzes,
10, Basis mit den Resten eines auf dem
Rucken liegenden Giganten (vgl. Nass.
Annal. XXtl t. IVd) und [einem aus dem
Boden wachsenden Kopf (vgl. Haug-Sizt,
Bildwerke Wurttembergs nr. 188),
11, Mittelteil einer nackten mensch
lichen Figur,
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— 195 —
- 196 -
12, Bruchstucke eines grdsseren nack- ' Scbriftzuge ergeben: 1. Zeile deo, 4. oder
ten Beines,
5. Z. ex voto.
*
*n
J
4!
lt»wf„---
".-^Si-i-
13, hohe Bchmale Ara aus rotem Sand- I Da diese Stiicke bei Beginn der Ma-
stein plumper Form. Die schattenbaften ' seumsgrabungen scbon geboben waren, ist
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- 197 —
— 198 —
ihre Lage auf dem Plan nur schematisch
gegeben, wahrend sonst die Aoordnung
der Ziffern die Lage der Fundstucke ge-
nau beaeichnet
Ndrdlich vom Wasterleitungsgraben
wurde eine kleine Cella von 2,30 x 2,20 m
Seitenlange freigelegt Bei einer Mauer;
starke von 0,60 m betrug ihr lichter Inneti-
raum nur 1,10x1,— m. Fast nur die
Fundamente der aus unregelm&ssigen Kalk-
steinen bestehenden Mauern waren erhal-
ten. Die Mauern batten aussen auf der
Berg-, innen auf der Thal-Seite einen
Absatz. Der ganz braun gewordene Mdrtel
Hess nocb Ziegelmehlbeimischung erkennen.
Die in den Verputz eingedruckten Fugen-
linien waren rot gefarbt Den Boden be-
deckte in der H6he des Absatzes ein
£8trich aus Ziegelkleinschlag und Kalk.
Im Innern der Cella fand sich in dem zer-
druckten Estrich eine Kleinbronze des
Constantinus I. Rings um den Ban war
der Boden mit Ealksteinen, darunter auch
grob bebauenen Verblendsteinen und so
zahlreichen Dacbziegeln g.*oben Fabrikates
bedeckt, dass sie nicbt alle von diesem
kleinen Bauwerk stammen konnen. Berg-
auf weiter zu such en verbinderte bervor-
quellendes Wasser, dagegen kam ndrdlich
und westlich von der Cella in Abstanden
von 1,20 und 4,— m von einer 0,60 m
breiten Mauer wenigstens noch die unterste
Steinlage zum Vorscbein, die nacb SQden
weiterlief. Sie reicbte aber kaum tiefer
in den Boden als die Schutt- und Aschen-
schicht, die das ganze Terrain bedeckte;
ihre Zugehorigkeit zu den ubrigen Bauten
ist also zweifelhaft.
Bei der Cella warden gefunden:
1, eine weibliche Gewandstatue, rer-
mutlich Rosmerta, ohne Kopf und stark
beschadigt,
2, eine inschriftlose ara,
3, Kalksteinplatte mit Inschriftfragment:
. . . e | . . . na | . . . v • 8 • / • I • m in aus-
gezeichneten Bachstaben,
4, rohes Relief des Apollo und einer
Gdttin in der Haltung der im Achteck
(s. u. 19) gefundenen Statue,
5, ara mit Inschrift : Mercwrio \ et • Eos-
merftae) \ Mesaor \ Cant \ libertus. Das a
hat gebrochene Mittelhasta. Die zu der
ara gehdrige Basis lag nur scbeinbar
in situ,
6, Relief des Mercur und der Ros-
merta, letztere bis auf kleine Gewand-
reste verloren, ausserdem einige Munzen,
ein Stuck bearbeiteten, schwarz und grun
gefleckten Steines, einige Scherben, darunter
auch terra sigillata.
Nach der Inschrift und dem Relief 6
ist die Cella ein Heiligtum des Mercur
und der Rosmerta.
Sudlich von diesem Tempelchen waren
schon fruher und wurden auch jetzt zahl-
reiche gut zugehauene Verblendsteine ge-
funden, regelmftssig mit einer schragen
Strichelung auf der Vorderseite versehen.
Zwei dort fruher gelegentlich gezogene
Graben hatten kein Bauwerk beruhrt, erst
c. 15 m sadlich wurde der wiederum sehr
kleine Ban entdeckt, dem diese Stein e
angehdrten. Er hatte die bemerkenswerte
Form eines regularen, wenn auch etwas
venchobenen Oktogons. Die aus Kalk-
steinen bestehenden, innen und aussen
mit Absatz versehenen Mauern waren
aussen je 1,95 m lang und 0,60 m breit
und batten nur etwa zur Halfte noch auf-
gehendes Mauerwerk, nur an einer Stelle
noch ein paar der gestricbelten Verblend-
steine in situ. An der Bergseite hatte
die Mauer einen in das Innere fiihrenden
Durchlass. Auf der Thalseite steckten
die Fundamente im Grundwasser. In der
Hdhe des inneren Mauerabsatzes uber dem
Durchlass war der aus Kalk, grobem
Ziegel- und feinem Kalksteinkleinschlag be-
stehende Estrich fast uberall erhalten.
Rings um das Gebaude lagen Dachziegel,
wesentlich gr5sser, sorgfaltiger geformt
und besser gebrannt als die der kleinen
Cella.
Im Ionern des Achtecks fanden sich:
19, 19a und 19b der Mittelteil, dann
die Beine und der Kopf eines vollbeklei-
deten Madchens,
20, ein in mehrere Stiicke zerschlage-
ner Frauenkopf mit eigentumlicher Frisur,
vielleicht von einem Relief,
in der Nahe:
14 und 14a, zwei StUcke einer Kalk-
steinplatte mit Inschrift: Apo[Uini] \ M.
Su . . . I S. Mar .... von denen aber
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- 199 -
das untere Bruchstuck, dessen Bucbstaben
auf Sancta Maria gedeutet wurden, ge-
stohlen wurde,
15, Relieff ragment : Hand mit Opfer-
scbale iiber einer kandelaberformigen ara.
Dieses war das einzige Stack aus Kalk-
stein, alle ubrigen sind aus Sandstein,
und zwar mit Ausnahme von 13, 21 und
22 aus weiseem,
16, Basis einer Saule,
17, Trommel mit Kapital einer tos-
kanischen Saule; ausserdem zahlreiche
kleinere Fragmente, die meisten von
nackten Teilen mindestens lebensgrosser
Statuen.
Bei 18 lagen zwei grosse, grob recht-
winklig behauene Kalksteinquadern neben
einander, bei 22 ein dachformiger Quader
aus rotem Sandstein gleicb dem bei 21
gefundenen.
Beim Zuschutten des Acbtecks kam
noch eine r ecbt plumpe nackte J u n g 1 i n g s -
statuette, aus Bronze gegossen, zum
Vorschein, nach der Binde im Haar, Arm-
>. Wimpfei. [Rbmlsche Inschrift aus
dem Kastell.] Gelegentlicb der von dem
Regierungsbaumeister Privatdozent A.
Zeller geleiteten Wiederberstellungarbeiten
- 200 -
baltung und dem Fundort ein Apollo.
Nennenswerte Kleinfunde wurden aucb
bier nicbt gemacht. Nach Analogie des
„Nymphaeum" von Sablon bei Metz *) wird
man in dem achteckigen Bau ein dem
Apollo und einer einheimischen Quell-
gftttin geweihtesHeiligtum erkennen dorfen.
Die gefundenen Mnnzen erstrecken sich
von Antoninus Pius bis ins 4. Jahrhundert.
Unter den Scherben befindet sich eine
sebr rob handgearbeitete prahistorischer
Zeit. Aucb ein eiserner Reif, wie sie
Holzrdhren zusammenzuhalten pflegen.
wurde aufgehoben, Hess sich aber nicht
konservieren.
Die Aschenschicht, die den Boden be-
deckte, der aunallende Mangel an Klein-
funden und der Zustand der Statuen weisen
darauf hin, dass eine gewaltsame Zersto
rung wohl noch im 4. Jahrhundert dem
dortigen Kult ein Ende gemacht hat.
Trier. E. Kruger.
1) Vgl. Mailer, Wettd. Zeitschr U 8. 249 ff
elnen aohteokigen Tempel in ChMienon b««chreibt,
Ccnmont, Ab6c6d»lre 8. 931 mit Orundriss.
coh(or8j III Aqu(Uanorum) eq(uitataj c(i-
vium) R(omanorum). Ob in dem Worte
Aqu(itanorum) zwischen Q und V wirk-
lich ein Interpunktionszeichen eteht, konnte
an der Stiftskirche zu Wimp fen im Thai
kam diesen Herbst eine romische Bauin-
schrift zum Vorschein, welche fur die
Baugeschichte und Besatzungsfrage des
Kastell8 Wimpfen und der ganzen Oden-
wald-Neckarlinie nicht ohne Interesse 1st.
Nach dem von Herrn Zeller freundlichst
zur Verfugung gestellten Cliche l) lautet sie
1) Das Clioh6 ist entnommen dem nttohBtens
eraoheinenden Werke des Finders: .Die Stifts-
kirche 8t. Peter zu Wimpfen i. Th.« Fig. 280.
ich auf dem Original noch nicht nach-
prufen, jedenfalls aber ist es nur durcb
ein Versehen des Steinmetzen gesetzt.
Der Inschr if tstein hat nach Form, Inhalt
und Verzierungsweise die grosste Abnlicb-
keit mit der im Westkastell Neckarburken
gefundenen Bauurkunde ooh. Ill Aqu&
eq. c. B. (d. obergerm.-rat. Limes Kastell
Neckarburken (Nr. 53) Taf. VII Fig. 2
(vgl. aucb Fig. 4) und beweist, daas diese
Cohorte, die spater an die vordere Linie
- £01 -
- 202
nach Osterburken verlegt wurde, nicht our
in Neckarburken, snndern auch im Kastell
Wimpfen gebaut hat. In der Kastellbe-
schreibung von Wimpfen (d. ober germ-
rat. Limes Nr. 54/55) S. 3 habe ich
nachzuweisen versucht, dass die Stifts-
kirche auf dem sog. Praetorium des
Kastells steht; unsere Inschrift wird also
wohl am Praetorium angebracht gewesen
sein, jedenfalls aber an Innenbauten des
Kastells, aus welchen auch die Neckar-
burkener Bauinschriften stammen. Ob die
Cohorte bezw. ein Teil derselben auch in
Wimpfen zeitweise gestanden hat, lasst
sich aas einer solchen Bauinschrift all ein
nicht mit Sicherheit erweisen, ist aber
in diesem Falle doch recht wahrschein-
lich. Allerdings sind in Wimpfen und Urn-
gebung bis jetzt nur Ziegelstempel der
coh. II eqaitata Hispanorum gefnnden
worden, wahrend fur das entsprechende
Kastell der vorderen Linie Jagsthaosen
die coh. I Germanorum bezeugt ist.
K. Schumacher.
86. Rtfmisohe Inscbriften aus Britannien :
neuer Statthalter. Folgende neulich ge-
fundene Inscbriften verdienen wohl Ver-
breitung.
' 1) Grosser Altar, Zwillingsbruder zu
Ephem. Ill n. 99 (S. 132), auf derselben
Stelle gefunden, d. h. im Tynefluss zu
Newcastle, dicht bei den Uberresten der
romischen Brucke.
OCIANO^LEG (sic)
vT J; vi
M
? 5 F
Newcastle liegt ungefthr 15 km vom Meer.
Es sind wohl Soldaten der VI. Legion von
Germanien direkt zur Tynemundung zu
Wasser gefahren, haben sich in Newcastle
ausgeschifft und die zwei Altare errichtet.
Ilier ist also Neptun Meeresgott, nicht
Brtickengott (WJ. Korrbl. XV S. 234).
2) Sandsteioplatte, 65 x 48 cm ; er-
staunlich gut erhahen, an demselben Ort
wie Nr. 1 gefunden. Schreibfehler in Zeilen
3f 6, 8.
I M P • A N T O tf ,
N O • A V G • P I O • P
PAT- VEXIlAt: J
LEG-fl- AVG ET£> i
• VT-VIC-ET-LEG-
'•XX'VV'CONR j v
BVTI-EX-GER- DV
OBVS-SVB-IVLIO-VE i
RO-LEG- AVG-PR-P ,
Imp. Antonino Aug pio p(atri) patfriae)
vexil[l]atio legftonisj 11 Aug(ustae) et leg(io-
nis) VI vic(trici<J et legftonisj XX vfaleriaej
vfictricisj con[t]r[t]buti ex Get (mantis) duobus
(sic) $ub Iulio Veto leg. Aug. pr(oJp(raetore).
Verstarkungen zu den drei britannischen
Legionen sind wohl zu Wasser aus Ger-
manien gekommen, und hier, noch am
Landungsplatz, nennen sie sich eine Vexil-
latio, obgleich sie zu drei Legionen gehdren.
Fur contributi weist Prof. Mommsen auf
G. VIII 3157 ; das Wort bedeutet wohl eher
ausserordentliche Verstarkungen als nor-
male Rekruten. Iulius Verus, schon be-
kannt aus den Jahren 161—5, erscheint
hier als Statthalter von Britannien. Wahr-
scheinlich ist sein Name auf einer gleich-
zeitigen, neulich zu Brough (Derbyshire)
gefundenen Inschrift herzustellen : Im[p],
Caesari T. [Adio An]tonino Au\g. Pio p.p.]
coh. I. Aquita[norum] sub lulio V[ero leg.]
Aug. pr. pr. %nst\ant]e [? Ca]piton[io Fus]co
prafejf.; vielleicht auch auf C. VII 967
Daer sowohl auf demTyne als in Derbyshire
thatig war, wird man an einen Aufstand
der Brigantes (vgl. Paus. VIII 43) denken.
Die Zeit des Aufstandes war wahrschein-
lich nicht lange vor 160.
3) Zu Rough Castle, am Antoninswall
(G. VII S. 195) gefunden , 58 x 62 cm
zerbrochen.
imp. Ca ESAR1-T1TO-
Ae'io HADRIANO
Anto N I N O • A V G
Fit, P-P-COH-VT
Ser ' j I O R V M PRI
net 'I A FfCIT
Das Kastell ist ganz klein, enthalt aber
mindestens drei steinerne Genaude, welche
untersucht werden.
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— 208 -
4) Zu Barrbill, an demselben Wall
(C. S. 198), Altar 94 cm hocb, vollst&ndig.
COHefp
BAETASloR
O C O R ©
5) Mit Nr. 4 gefundene Sandsteinplatte.
ungefahr 60 cm hocb, unvollst&ndig und
gebrochen.
tl'imp. G'aeSARl*
T-AE J. Hadr. JnToNIN <•
CAV/;.A'oj>7.cOH*
• I Baetasior cR-OB
V[,rfirfewf HfiDLNi
Die Cohorte ist in Britannien wohlbekannt,
am Wall neu. Mftglich ist, dass sie den
Ehrentitel gerade von Pins erbielt.
6) Grosser Gippus, etwa 4 Fuss hocb,
oben gebrochen, zu Gaerwent (Venta Silu-
rum C. VII S. 37) gefunden.
i ' « r " i ' r m vi
LEG • LEG • 1 .
A^GCROCONS*
PROV1NC-NA-
K B O !n£ N S I S
J; G iV G <*. • CR • *R o V I
LVGVDVr«N
EXDECRETO
ORDfclS-RES
P V B L • C I V I T
S I L V R V M
. a . . . n . legfato) legfionisj I[I] AugfustaeJ
proconsy(lij provinc(iaeJ Narrbonenm le-
gfato) Augfusti) pr(oJ prfaetore) provifnciae)
Lugudunen(sis) ex decreto ordinis res
puU(iea) civitfatis) Silurum.
Oben sind nur andertbalb Zeilen ver-
loren: Z. 1 scheint eher Cognomen als
patrono zu sein Caerwent liegt der Festung
der legio II Augusta (Isca, Gaerleon) nahe,
und der Legionslegat hat sich offenbar
freundlich erwiesen. D. ordo und respublica
civitatis Silurum bedeuten wohl den Kanton
der Silures und seine Lokalbehdrde; Gaer-
went war nur Hauptort. Vgl. die abnliche
Organisation und Terminologie in den Tres
Galliae.
Oxford.
F. Haverfield.
— 204 —
Chronik.
Ebtrbard Gotheln, GMchichtliche Entwioklung* der ffl
Rheinvohiffahrt im 19. Jahrhundert. Sonder-
ausgabe dei 101 Bandei der SohrifUn d«s
Verein* far SooUlpolitik Laipsig, Dtmckar
und Hnmblot, 1908. VII, 306 8
Als einen Teil seiner umfassenden
Forschungen liber rheinische Wirtschafts-
geschichte verdffentlicht der Verfasser eine
Geschichte der Rheinschiffahrt bis zur
revidierten Akte von 1868. Dies Thema,
auf das engste mit den politischen Vor-
R&ogen der Zeit verflochten, entb< mehr
als eine Aufforderung, den engen wirt-
schafts - historischen Rah men zu gunsten
einer allgemeineren, politischeren Betrach-
tungen zu sprengen. Und darin liegt nun
das Verdienst dieser ausgezeichneten neaen
Geschichte der Rheinschiffahrt: dass sie
liberal! zeigt, wie lohnend eine wirtschafts-
geschichtliche Darstellung wird, wenn sie
allgemeinen Zwecken dient. Darin liegt
auch ein Hauptunterschied zwischen Go-
thein und Eckert, der im Jahre 1900 diesen
Teil der rheinischen Wirtschaftsgeschichte
— in grundlegender Weise — behandelt
hat. Auch die -von beiden Forscbern her-
angezogenen Quellen unterscheiden sich
in ihrem Umfange : wahrend E. im wesent-
lichen nur mittelrheinische Akten — diese
aber in reicber Fulle — benutzt hat, er-
weitert G. das Fundament und macht eine
Menge der lehrreichsten Angabeo aus dem
Archiv der Kdlner u a. Handelskammern,
des Berliner Staatsarchivs und des Karls-
ruher Generallandesarchivs. Fur die fran-
zdsische Zeit wurden auch die sorgfaltig
gesammelten umfassenden Rheinschiffahrt 8-
akten der franzdsischen Verwaltung Kdlns,
die im Kdlner Stadtarchiv beruhen, mancher-
lei Ausbeute liefern. Viele Beobachtungen,
die E. und G. gemacht haben, liessen sich
durch diese uoch unbenutzten Archivalien
bestatigen und teil weise erganzen. — Bei
dem grossen Umfange des Stoffes aber,
der dem Verfasser sonst allseitig zu Gebote
stand, war es nur berechtigt, wenn die
schon von Eckert erschopfend behandelten
Entwicklungen (besonders der Schiffer-
gilden) korzer dargestellt wurden. So bleibt
Raum fQr das neue; und es darf als ein
besonderer Vorzug dieser Darstellung be-
zeicbnet werden : dass sich darin von dem
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- 205 —
oft verwirrenden Hintergrunde der diplo-
matischen Verhandlungen grdssten und
kleinsten Stils die dabei t&tigen Persdn-
lichkeiten (Eichhoff, Humboldt, Jacoby,
Camphausen, Merkens, Harkort, Raveaux
— um nur einige Typen zu nennen) lebendig
und wirkungsvoll abheben.
'Ein Probestuck moderner Wirtschafts-
geschicbte' ist die Geschicbte der Rhein-
schiffabrt in der Tat. Denn alle Wand-
lungen, die sich in Theorie und Praxis im
grossen vollzieben, sind bier spurbar. Frei-
lien ist das Bestehende oft mit seltener
Hartnftckigkeitbebanptet worden. Wabrend
auf politischem Gebiete das ganze Rhein-
land widerhallt von den neuen freiheit-
lichen Anschauungen, lebt die Rheinschiff-
fabrt weiter in den Formen einer langst
vergangenen Zeit. Die Organisation der
Schiffabrt am Vorabeod der Revolution, so
merkantilistiscb sie sein mag, bleibt desbalb
docb nocb auf lange binaus wirksam: weder
der franzdsische Octroivertrag vom 15. Aug.
1804, nocb die Wiener Bestimmungen vom
24. M&rz 1815 baben die reglementierten
Scbiffergilden und die Stapelrecbte be-
seitigt. Der ruhrigen Agitation der beiden
mit dem Stapelrecbte begabten 'Stations-
stadte' Koln und Mainz gelingt es vielmehr,
ibr (Recbt' in die neue Zeit binuberzu-
retten. Daneben wird das ungebeuere Ver-
dienst der franzdsiscben Yerwaltung vom
Verfasser mit Recbt sebr hoch geschatzt;
denn wenn sie aucb zun&cbst durcb Ver-
legung der Douanegrenze sur le Thalweg
du Rhin einen Sturm der Entrustung weckt,
so setzt sie docb zugleich einen sicher
funktionierenden Verwaltungsapparat an
die Stelle der alten eingerosteten Reichs-
maschinerie. Die Freibeit des Rbeins, wie
sie vom Pbysiokratismus hatte verlangt
werdnn mussen, hat sie zwar nicht durch-
durchgefuhrt ; an die Stelle der alteo Zdlle
tritt die nene Octroigebuhr. Immerbin
aber bedeutet die Einfuhrung der Gewichts-
Veranlagung und der damit zusammen-
hangenden Schiffsaicbnng einen wichtigen
Fortschriit. Dass dieFranzosen den Kdlner
Stapel bestehen lasseo, ist naturlicb nicht
Achtung vor dem 700jahrigen Rechte (an
das die Kdlner Handelskammer nocb 1813
den Kaiser erinnert), sondern eiufach Be-
— 206 —
gunstigung der franzosischen Stadt, die
sich ja schnell genug als solche hat fuhlen
lernen, gegenuber dem Ausland.
Wabrend der Octroivertrag wenigstens
eine einheitliche Yerwaltung der Schiffahrt
durch die Uferstaaten eingerichtet hat,
fallt diese auf Grund der Wiener Akte
wieder den Einzelstaaten anheim. Die oft
klagliche Rolle, welche ibr Organ, die
Mainzer Centralkommissiont sp&ter gespielt
hat, wird von G. mit Hilfe seines neuen
Berliner Materials eingehend gewurdigt.
Mit Recht ist das Interesse des Yerfassers
fiir die erste preussische Zeit — aucb
bier weisen die neuen von ibm benuzten
Akten den Weg — auf die uoermudliche
Tatigkeit der Kdlner Handelskammer ge-
richtet; denn sie erscheint in dem nun
folgenden erbitterten Kampfe gegen die
hollandischen Ubergriffe durchaus als
Fahrerin. Sie ist es, die von Preussen
als Retorsionsmittel gegen Holland (das
mit Transitzdllen vorgebt) die Beibehal-
tung des Kdlner Stapels verlangt und die
Auslegung des jusqu' a la mer im Sinne
des jusque dans la mer fordert. Metternich
selbst hat in einer Note an die hollandische
Regierung diese Auslegung angewandt und
damit die freie Kdlner Seeschiffahrt nnter-
stutzt ]). Yiel neues Licht fallt auch sonst
auf den langwierigen wirtschaftspolitischen
Kampf zwischen Preussen und Holland.
Erst die Rbeinschiffahrtsakte vom 31. Marz
1831 bringt die Entscheidung. Sie beseitigt
zugleich dieGilden und Stapel. Aber die
Abgabenfreiheit wird auch jetzt noch nicht
erreicht; doch tritt ein droit fixe an die
Stelle der verschiedenen Transit abgaben.
Die Epoche der freien Konkurrenz setzt
ein. Die Dampfschiffahrt, von deren Ent-
stehungsgeschichte genau berichtet wird,
kommt empor. Ohne Aufsehen verschwin-
den die Gilden. Der Unterschied zwischen
Gross- und Intermediarschiffern wird trotz
seiner langen Yergangenheit beseitigt. Ka-
pitali8tische Unternehmungen entwickeln
sich. Ihnen gehdrt die Zukunft.
Die klare Darstelluog der wechselvollen
Verhandlungen, die zu diesem Ergebnisse
1) Bei dieaen and andern Gtlegenholten nnter-
xi«ht der Verfasser die einaeitige Treitsohke'eohe
Darstellang einer berectatigten Kritik.
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- 207 -
gefuhrt haben, wird begleitet von einer
Reihe von Kapiteln, die zunachst den
Schifiahrtsbetrieb vor dem Anfkommen
der Dampfschiffahrt und der Eisenbahnen,
dann den Kampf dee neuen und alten
Verkehrsmittels, oft mit Hinweis auf Etkerts
Ausfuhrungen, schildern. Von den sorg-
samen Spezialstudien des Verfassers auf
die8em Gebiete einen Begriff zu geben,
ist in Kurze nicbt moglich. A us der spa-
teren Zeit verdient jedoch die uber Eckert
hinaus fuhrende Darstellung des Jahres 1848
besondere Beachtang. Die Coblenzer und
Frankfurter Beschlusse werden genau ana-
lysiert. Dasselbe gilt von dem Entwurf
eines deutscben Reicbsgesetzes for die
Flussschiffahrt, eines Werkes des Handels-
ministeriums Duckwitz-Mevissen. Die Auf-
bebung aller Flusszolle gegen gewisse Ab-
ldsungen wird in Aussicbt genommen. Die
Oberaufsicbt uber die Wasserstrassen soil
das Reich ubernehmen. Die rbeiniscben
Uandelskammern sind damit einveratanden.
Aber das Gesetz bleibt auf dem Papier.
In Erfurt ist gar nicbt mebr daruber be-
raten worden. Trotzdem bleibt die Hoff-
nung auf Aufbebung der Abgaben (die
keine Schiffahrtsgebuhren, sondern 'eine
unhaltbare Abart von Eingangs- oder Tran-
sitzollen' gewesen waren) in den n&chsten
Jahrzebnten lebendig. Zahlreiche Er-
m&ssigungen werden wohl gewahrt. Aber
die ersehnte ganzliche Freiheit wird erst
unter ganz andern Verhaltnissen durch die
revidierte Rbeinscbiffabrtsakte von 1868
durchgesetzt. Bei ihr bricht der Verfasser
ab; denn sie gehort noch der Gegenwart
an. Es darf aber ein bedeutungs voiles
Zusammentreffen genannt. werden, dass
diese lehrreiche Geschicbte der Rhein-
8cbiffahrt und ihrer Befreiung gerade in
einem Augenblicke erscbeint, wo das so
muhsame Erreichte durch Versuche, neue
Schiffahrtsabgaben einzufuhren, wieder in
Frage gestellt werden soil.
Koln. Dr. J. Hashagen.
lt Notice tur les pays de la 8arre et en partlculler
eur Sarreguemlnee et tee environs, par Box.
Paris bei Berger-Levrault. 2 Blnde.
Das Werk ist seit 1885 in Lieferungen
von 1—2 Bogen erschienen. Der vor
2 Jahren in hohem Alter verstorbene Ver-
— 208 —
faeser war bis 1870 Direktor eines fran-
zdsischen Lyceums in Saargemund. Mit
sehr grosser Belesenheit und Fleiss hat er
zusammengestellt, was er Wissenswertes
liber das ganze Stromgebiet der Saar auf-
gefunden hat und zwar zu allermeist aas
franzosischen Quellen.
Im I. Band beschreibt er, ausgehcnd
von der Bildung der Erde aus einer gasigen
Masse, die Oberfl&chengestaltung des Ge-
bietes mit alien Mineralien und deren Ver-
wendung und Verarbeitung , sowie den
vorkommenden Pflanzen. Daran schliesst
sich an eine Aufzahlung aller stehenden
und ftiessenden Gewasser bis zu den
kleinsten Wasserfaden. Bei der Bescbrei-
bung des Steinkohlengebiets merkt der
Kundige bald, das Box deutsche Arbeiten
daruber nicbt kannte oder vieimehr nicht
kennen wollte. Es finden sich hier aucb
Schilderungen von bedeutenden Aussichts-
punkten und geschichtliche Angaben uber
einzelne Orte, die vielfach auf Legenden
und Sagen beruhen, manchmal auch total
falsch sind. So l&sst er das Kloster Neu-
munster bei Ottweiler im 4. Jahrh. vom
Metzer Bischof Terentius gegriindet wer-
den, was erst im 9. von Bischof Adventius
geschah, und den englischen Feldherrn
Wellington 1815 bei Saargemund eine Heer-
schau halten.
Im II. Bande erhalten wir eine Ge-
schichte des Landes in den verschiedenen
Perioden, von der keltischen an bis in die
Mitte des 16. Jahrhunderts, wobei haupt-
s&chlich Lothringen behandelt wird, die
deutschen Teile aber viel zu kurz kommen.
Unser Land, heisst es Seite 574, ist immer
ein Land des alten Galliens, seine Bewoh-
ner sind und werden immer sein die alten
Mediomatriker. Diese, ein gallischer Vol-
kerstamm, haben sich gebildet aus Semiten,
namlich Juden und Iberern, und aus
Japhetiten, namlich Pelasgern, Griechen,
Eelten, Eimbern, Belgiern und Medern,
wozu noch Zigeuner kommen, Nachkommen
der von Herodot erwahnten Sigynnen. Dass
Meder sich im Lande niedergelassen, wird
bewiesen durch das Wort Mediomatriker,
das nach dem Sanskrit Miiller der Meder
bedeute, und durch das Vorkommen der
Mithrasdcnkmale. Lateinische Worter giebt
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— 209 —
— 210 —
es in dem heutigen Franzusiscb nicht, die,
welche man als solche anaieht, entstam-
men einer altkeltiscben Wurzel. Chlodwig
bat mit hochstens 5000 Kriegern die ro-
miscbe Herrscbaft in Gallien gesturzt, die
100000, von denen man spricbt, waren
keine Franken, sondern die Kelten, die
den Romern sich zwar ausserlich unter-
worfen, aber immer Kelten mit ihren
alten Sitten geblieben, die nun Franken
und spater Franzosen genannt wurden.
Consequenter Weise musste der Verfasser
nun aucb erklaren, dass die Sprache der
Saargegend nicht deutsch sei, davon ist
aber keine Rede. Vielmehr giebt er I, 374
sogar Proben von den bei St. Avoid und
Saaralben gesprochenen deutschen Dia-
lekten. Wenn nun aucb einzelne Ab-
schnitte des Werkes sebr instruktiv und
lesenswert sind, so hat daaaelbe doch
keinen bleibenden und wissenschaftlichen
Wert. Es ist daher kein Schaden, dass
die Arbeit unvollendet geblieben. Ganz
und gar aber ist es nicht zu bedauern,
dass die versprochene Etymologic der
Ortsnamen nicht geschrieben oder viel-
leicht nur nicht verdffentlicht ist. Die
im Buche selbst gegebenen Beispiele sind
haarstraubend : Saargemund bedeutet „Furt
an den Vorgebirgen der Saar", Ardennen
„tiefer Waldu. Magdeburg und Mainz
sind nach den Magiern benannt, wie auch
die Magyaren. Der Namen Buda (= Ofen)
kommt her von den bei Herodot erw&hnten
Budoi. . . Zu bemerken ist noch, dass etwa
30 Abbildungen beigegeben sind.
Saarbrucken. J u n g k.
. Dr. Karl Kthrmaan: Die .Capita age nd or urn"
Kritisoher Beitrag sar Geschiohte der Be-
formverhandlungen in Kont'am. (Bd. XV
der Hist. Bibliothek herausgeg. r. d. Bed.
der HUt Ztsehr. — MQnohen und Berlin,
B. Oldenbonrg, 1008. 67 Seitea).
Nach der von Tschackert und Finke be-
griindeten herrschenden Meinung galten die
Capita ageudorum bisher als Privatarbeit
Peters von Ailli (vgl. Potthast's „Weg-
weiser" und Ottokar Lorenz „Geschichts-
4uellena Bd. II). Man ging dabei von der
Annahme aus, Peter von Ailli habe in
einem Briefe, den er im Jahrc 1411 an
Johann XXIII. zu Gunsten der Kirchen-
reform rirhtete, auf die Capita verwiesen
und aie teilweise wortlich abgeschrieben.
— Der Verfasser kommt im Verlaufe einer
scharfsinnigen Untersuchung der Quellen
der Capita zu einem anderen Resultate.
Darnach ist der Brief Peters von Ailli
nicht ein Excerpt, sondern eine Quelle der
Capita, die in sie hineingearbeitet wurde.
Ebenso wurden Teile der Avisata, des
Reformgutachtens derSorbonne von 1411,
logisch oder mechanisch eingestreut. Be-
8onder8 wichtig ist aber der Nachweis des
Verf., dass auch die Informationen des
des Erzbischofs Pileus von Genua verwen-
det wurden, die dieser Ende 1414 oder
Anfang 1415 an das Concil richtete. Das
ergibt, dass die Capita ebenfalls wabrend
des Concils abgefasst worden sind. —
Schliesslich hat auch Gersons „De vita
spirituali animae" als Quelle gedient.
Aus diesem compilatorischen Charakter
der Schrift und aus dem von Andreas
von Regeasburg uberlieferten Yorschlag
eines navisamentum nationis Italiae" ge-
winnt der Verfasser als positives Ergeb-
nis: Die Capita sind eine Sammlung von
Reformvorschlagen der Franzosen an das
Concil. Sie sind keine Privatarbeit, son-
dern ein officielles Aktenstiick zu prakti-
schen Zwecken. Daraus erklaren sich
dann auch die darin enthaltenen Wieder-
holungen und Widerspruche , die wenig
pracise Disposition und die Abfaasung in
kurzen, bei praktischen Yerhandlungen
sehr wirksamen Satzen.
Kdln. Dr. B. Kuske.
Lelthaeueer, Julius, Bergitohe Ortsnamen Elber- 90.
feld, Baedecker, 1901. XII und Ml S 8».
Das Buch stellt sich die Aufgabe, die
bergischen Orts-, Flur- und Flussnamen
zu erforschen und zu erklaren. Ein solcbes
Unternehmen ist mit grossen Schwierig-
keiten verknupft ; es erfordert eine genaue
Kenntnis der Sprachgesetze, umsichtiges
Heranziehen der ortsnamenkundlichen Lit-
teratur und der Idiotiken, fleissige Durch-
forschung des in Betracht kommenden
Kar ten mate rial 8, grdsste Vorsicht und mog-
lichstes ZurQckgehen auf die ursprung-
lichen Namensformen, soweit sie urkund-
lich bezeugt sind. Verfasser bringt diese
Vorbedingungen fur sein Wtrk mit und
hat eine vnrtreffliche Arbeit, die Frucbt
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langjahriger Studien, geliefert, deren Fort-
setzung man mitVertrauen entgegensehen
kann. Der vorliegende'Band enth< die
Ortsnamen („Naturnamena), ein zweiter
Teil soli die „Kultur- and Siedlungsnamen"
bringen. Der Stoff ist derart geordnet,
dass innerhalb der drei grosseren Gruppen
„Gelandea, „Gewassera, „Gewacbseu die
Ortsnamen alphabetiscb nach GrundwOr-
tern zusammengestellt and erkl&rt werden,
nweil dadurcb die Benutzung des Buches,
das sich an einen weiteren Kreis von Ge-
bildeten wende, weaentlich erleicbtert
werde." Bei den einzelnen Grundwftrtern
beschrankt sich der Verfasser nicht auf
die bergischen Ortsnamen allein, sondern
zieht auch die der Nacbbargebiete in
weitgehendem Masse zur Vergleichung
beran. Auf die Bebandlung der drei
Grnppen folgt ein eingehendes Litteratur-
verzeichnis, ein alpbabetiscbes Verzeich-
nis der Grundwo'rter und ein gleicbes
der samtlichen erklarten Namen. Eine
Eigenart des Buches besteht in der mOg-
lichst ausgiebigen Heranziehang der mund-
artlichen Formen der Grundwdrter und
einer Verwertung der ftltesten Kataster-
karten und der entsprechenden Flurbucher.
Die Anordnung des Buches zeigt, dass
fur den Verfasser bei der Erforschung der
Ortsnamen das sprachlich-lexikalische In-
teresse vorherrschend war. Dem Histo-
riker wurde es freilich lieber gewesen
sein, wenn er die Ortsnamen mehr in den
Dienst der Geschicbtsforschung gestellt,
fur die sie ja, zumal in der altesten Zeit,
von uberaus hohem Werte sind, und wenn
er, ahnlich wie dies W. Arnold in seinem
so anziehenden, durch feinsinnige Methode
ausgezeichneten Buche „AnsiedIungen und
Wanderungen deutscher Stamme" getan, die
Grundwdrter nach ibrem Alter in Elassen
geteilt hatte. Diese Klassen bieten frei-
lich keine Gew&hr far die Entstehungs-
zeit der Namen im einzelnen, noch weniger
der durch sie bezeichneten Orte, da Durch -
brechungen und Ubergange zwischen ihnen
8tattfinden, geben aber im ganzen ein
richtiges entwicklungsgeschichtliches Bild
einerseits der Namenbildung, anderseits
des wachsenden Anbaus und der fort-
schreitenden Kultur. Uoter einer der-
- 212 —
artigen Anordnung des Stoffes wurde m. E.
die Ubersichtlichkeit und Brauchbarkeit
des Buches nicht leiden, wenn ihr ein
umfassendes Register der erklarten Namen
entgegenkame, der Reiz der Darstellang
aber wurde erhoht warden.
Was die von Leithaeuser gegebene Er-
klarung der Ortsnamen betrifft, so hat er
in den meisten Fallen ohne Zweifel das
Richtige g»troffen. Einiges bleibt unge-
wi88, fiber anderes kann man verscbiedener
Ansicht sein. Nur folgendes sei bemerkt.
Die Form mit -sche zu nor (Fels) 8. 73
ist doch wohl nicht als Deminutiv-, sondern
als Intensivbildung anzusehen. S. 137 ist
Laakbaum vielleicht nicht mit lak (Lache)
zusaramenzusteUen, sondern bezeichnet den
Grenzbaum (von blah incisio, vgl. J. Grimm.
D. Rechtsaltert.', 544 f). S. 203 hatte
Gewann scharfer erkl&rt werden kdnnen;
es bezeichnet die Abteilungen der drei
Sch'age fur Sommersaat, Winte saat und
Brache, in welche bei der Dreifelderwirt-
schaft das Ackerfeld eingeteilt war. Ob
S. 235 Heiligenstock, am heiligen St6ck-
chen zu stock (beim Roden ubriggeblie-
bener Baumstumpf) gehdrt, und nicht
vielmehr einen von Menschenhand er-
richteten Bildstock bezeichnet, erscheint
fraglich.
K6ln. Wiepen.
Miscellanea.
Die Occupation Germaniens durch Dru-91-
sua. An einer unendlich oft bebandelten
Stelle berichtet Florus fiber die Mass-
nahmen, durch welche Drusus seine Er-
oberungen in Germanien sicherte. 2, 30,
16 praeterea in tut el am provincial prae-
sidia atque custodias ubique disposuit per
Mosam (Bamb. musam Naz.) flumen per
Albim (Bamb. albium Naz.) per Visurgin-
in Rheni quidem ripa quinquaginta aroplius
castella direxit. Bormam et Gesoriacum
pontibus iunxit classibusque firmavit. Die
Nennung der beiden Flfiwe, Maas und
Elbe muss den gr6ssten Anstoss erzeugen.
Denn nach der starken Befestigung des
Rheioes haben die Besatzungen an der
Maas gar keioen Sinn. Vielmehr zeigt
die darauf folgende Nennung der Weser,
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dass ein uberrheinischer Fluss gemeint
ist. Wir wissen aus Dio 54, 32 f. und
Strabo 7, 1, 3, dass Drusus die Eroberung
■Germaniens von der Meereskuste begann
and die Brakterer in einer Seeschlacht ailf
der Ems schltig. Deshalb ist statt Mosam,
Ami8iam zu lesen. Ganz unmoglich ist die
Nennung der Elbe. Denn sie musste nach
der Weser stehen; auch bat Drusus auf
seinem letzten Feldzuge die Elbe wobl
erreicht, aber ihre Ufer milit&risch nicbt
besetzt. Dagegen habeo die Rdmer von
Vetera aus die Militarstrasse I&ngs der
Lippe gegen die Weser gezogen. Deshalb
ist der zweite Flussname Lupiam l) ge-
wesen. Da wo die Emslinie die Lippe-
iinie schneidet ist der Knotenpunkt Aliso
anzusetzen, also in der Nahe von Lipp-
stadt1).
Die Besetzung der Weser durch Drusus
zeigt, dass nach Osten die Militarstrasse
fiber Aliso bis an die Weser gefuhrt war.
Auch nach Suden wird Aliso mit dem
Kastell in monte Tauno, bei Friedberg*)
durch eine Militarstrasse verbuoden ge-
wesen sein. Denn auf seinem letzten
Feldzug ist Drusus durch das Cbattonland
nach der Weser gezogen, also auf einer
Strasse, die von Mainz nach Aliso fuhrte
(Dio 55, 1). Die beiden Milit&rstrassen
langs der Ems und Weser zeigen, dass
die Rdmer die Nordseekuste als Basis
militarisch gesichert hatten. Auch be-
zeugt Strabo die Besetzung aller Inseln
und die Ersturmung der Insel Borkum,
die der Mundung der Ems gegenuber liegt.
Demnach wird Borkum die Flottenstation
des Drusus gewesen sein und es ist zu
lesen: Borchanam et Gesoriacum porti-
ons iunxit classibusque firmavit, wobei die
pontes die Militarstrasse in den Marscheo
der Nordseekuste bezeichnen. Nach dem
Tode des Drusus blieben die Rdmer an
der Weser stehen. Die Art wie Domitius
in die inneren Streitigkeiten der Cberusker
eiogreift, zeigt, dass dieser Stamm nicht
1) Man sieht, dass die verdorbenen Namen des
Naaarianus dem Ursprnngliohen naher stehen, als
der korrigierte Text des Bambergensis.
2) Dass Aliso bei Haltern gelegen haben soil,
1st mit den klaren Worten des Tacitus Ann. 2, 7
nicht zu vereinigen Westd. Zeitschr. 19u>J, 187.
8) Westd. Zeitsohr. 1908, 199.
- 214 -
innerhalb des romischen Okkupationsge-
bietes wohnte (Dio 55, 10a, 3). Erst
Tiberius hat im Jahre 5 n. Chr. als die
Flotte in die Elbe einfuhr, die Eroberung
bis an die Elbe ausgedehnt. Auch dann
war Germanien mehr von der Meereskuste
umfasst, als im Innern beherrscht, so dass
die Worte des Augustas Ancyr. 5, 10 Gal-
lias et Hispanias provincias et Germaniam
qua includit oceanus a Gadibus ad ostium
Albis fluminis pacavi, den thatsachlichen
Zustand ganz richtig bezeichnen.
Domaszewski
Die Kolner Inschrift des Casslus Ge-92.
satus. In der von Klinkenberg oben Sp. 175
verdffentlichten Inschrift*) desGassius G*»-
satus Borissi f(ilius) mil(es) cho(rtis) I
Vindelicoru(m) ist der scheinbar romische
Name des Auxiliars deutlich abgeleitet aus
2 Stucken seiner Bewaffnung, dem Helme
cassis und dem nationalen Wurfspeere der
gaisa. Vgl. Holder, Altkelt. Sprachsch. I
p. 1513 — 1517 unter Gaisata, Gaesatus,
Gesatius. Die aus Raeti gebildeten numeri
der Gaesati werden auf den Inschriften
oft genannt. Aber auch fur die Vinde-
lfcier wird man aus unserer Inschrift
schlies8en durfen, dass sie in den Zeiten,
wo die uatiouale Bewaffnung der auzilia
beibebalten wurde, mit der gaesa ausge-
rastet waren Tacit, hist. 2, 89 quattuor
et triginta cohortes, ut nomina gentium
aut species armorum forent, discretae. Seit
Hadrian ist die nationale Bewaffnung auf
die von ihm geschaffenen, auch national
organisierten numeri beschr&okt.
Domaszewski.
Zu der von Haverfield oben Sp. 202 93.
Nr. 2 mitgeteilten Inschrift1), welche die
rheinische Forschung in mehrfacher Hin-
*) In der obigen Transskription ist irrtQmlich
Borisi mit nur einem s, Vlndelikonun mit k statt c
geschrieben, auoh in die Transskription auf Sp. 173
hat sich ein Fehler eingeschlichen XXXV1H statt
XXVIII. (Bed.)
1) Die folgenden Aasfahrungen za der In-
schrift, dereu Kenntnis ich aus der englischen
Yeroffentliohung in den ^Proceedings of the
Society of antiquaries of Newcastle8 1908, S. 73 f.
sehopfte, waren bereits niedergesobrleben, ehe ich
ron der H'schen Mitteilung oben Nr 86 erfuhr;
einige Bemerkungen decken sich daher mit deneii
Haverfield 8.
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— 216
sicht intere8siert, seien hier einige Be-
merkungen gestattet.
Abkiirzungen and Wortformen der In-
schrift sind nicht uberall korrekt: Die
Abkiirzungen P • PAT (statt P • P ) and
PR • P (statt PR • PR) entsprechen ebenso-
wenig dem Gebrauch wie die Schreibung
„vexilatio(nes)u mit einem 1, und die Form !
duobus (statt duabus), abgesehen davon, dass |
der Ausdruck „ex utraque Germania" viel-
leicht ricbtiger ware. In dem sicber ver-
scbriebenen CONRBVTI hat schon Haver-
field zweifellos richtig CONTRIBVTI er-
kannt ; der Nominativ pluralis ist auf ein dem
Sinne nacb zu erganzendes „militestt be-
zogen. Der Ausdruck „contributusu be-
zeichnet dasselbe, wie die haufigere Form
„translatii8a (vgL C. VIII 3157 „contribu-
tus ex leg. Ill Gallica in leg. Ill Aug."),
und besagt, dass die Mannschaften der
betreffenden Vexillationen samtlichen, da-
mals vier, Legionen der beiden germa-
nischen Heere entnommen und den
brittanischen Legionen eingereiht sind*).
Derartige Erganzungen des Mannschafts-
bestandes gewisser Truppenteile aus ge-
dienten Leuten anderer Legionen .haben
offenbar ziemlich haufig und in grossem
Umfange stattgefunden, namentlich seit
dem 2. Jahrhundert; auf die Zeit und
mutmassliche Veranlassung dieser Mass-
regel in unserem Falle wird noch zuruck-
zukommen sein.
Die Zeit der neugefundenen Inschrift
lasst si ch genauer bestimmen. Der Statt-
balter Julius Verus, unter dem sie gesetzt
wurde, ist zweifellos identisch mit dem
gleicbnamigeu Legaten von Syrien, wah-
rend des Partherkrieges urn 164 (C. Ill
199). Danach muss seine Verwaltung
Brittaniens, die er noch unter Pius fuhrte,
in die letzten Jahre von dessen Regierung
fallen (urn 158) ; er wird hier abgelost sein
(lurch M. Statius Priscus im Jahre 160
oder 161 (C. VI 1523), dem seinerseits bei
seiner Abbemfung zum armenischen Krieg
2) Am bokanntesten ist die fthn'iohe Mass-
regel unter Nero; mit 2000 den germanischen
Legionen entnommenen Lenten wird die durch
die Brittauier stark mitgenommene leg. Villi
erganzt (Tacit Annal. XIV, a8); und unter Hadrian
gab die leg. Ill Aug. eine Cohorte und 4 Mann
aus jeder Centnrie (susammen also etwa 700 Mann)
zur Erg&nzung der leg. Ill Gallics (oder Cyre-
naica) ab (C VI II 2ih7).
i. J. 162 Sex. Calpurnius Agricola folgte
(vita Marci 8). Da wir jetzt wissen, dass
Julius Verus vor der syrischen Statthalter-
schaft auch Brittanien verwaltet hatte,
darf auf ihn die sicber in der Zeit der
Antonine geschriebene dalmatische In-
schrift eines Unbekannten (C. Ill 2732;
bezogen werden, der nacheinander Legat
von Germania inferior, Brittanien und
Syria war. Diese jetzt verlorene Inschritt
wurde um 1770 an der Cettina, dem ro-
mischen Tilurus gefnnden, nach einer An-
gabe „bei Citluk 3 m. p. von Sign", nach
der Angabe von Lourich : „nelle rovine di
Aequum un miglio e mezzo piu sotto a
Rum in" und war von Borghesi auf Julias
Se verus, Hadrians bekannten Feldherrn,
bezogen worden, was sich nach der Auf-
findung der Inschrift C. HI 2830 a)s irrig
herausgestellt hat. Die von mir vorge-
scblagene Beziehung auf Julius Verus
wird aber fast zur Gewissheit durch die
Aufnndung eines im Corpus unter die salo-
nitanischen Inschriften eingereihten Bmc li-
st iickes C. HI 8714, welches gefunden ist
nRumin ad ripam sinistram fluminis Cet-
tina" — also genau ebenda wo nach Lou-
richs Angabe das verlorene Bruchstuck zu
Tage gekommen ist — , und welches den
Namen des Julius Verus enthalt Ich ver-
mute daher, dass das neugefundene Bruch-
stuck den oberen Teil der jetzt wieder
verlorenen Inschrifthalfte 2732 bildete, so
da 88 die ganze Inschrift gelautet haben wird :
8714 CN • IVLIO • C N •
FIL • VERO-COS-
DES1C • II • JV G V R •
'.
*78i L E G • A \_ 'PR-PR
PROVING- SYRIAE
LEG • AVG • PR- PR
PROVINC'BRITTA^AE
LEG • AVG • PR • PR'PRO
VINCIAE- GERMAN
INFERIORIS • PRAEF
AERARI-SATVRNI
LEG-LEG- XXX • V L P 1 A E
PRAETOR-TR1BVNO
P L E B I S • Q_V A E S T O R I
AVG-TRIBVNO- LATI
CLAVIO • LEG- X-FRE-EN
SIS • TRIVMVIRO
A • A • A • F • F
A E Q_V E N S E S
M V N I C I P E S
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- 2L7 —
— 218 —
Dass zwischen beiden Bruchstiicken
eine oder mehrere Zeilen weggefallen sein
sollten, ist sehr unwahrscbeinlich, da die
Reihenfolge der Amter auf das Beste
8timmt ; zum zweiten Consulat wird Verus
deaigniert sein bei seiner Ruckkehr aus
Syrien und diese Auszeicbnung nocb da-
durch erhoht sein, dass er die Fasces
al8 suffectti8 des Kaisers Verus in den
ersten Monaten d. J. 167 fuhren sollte; docb
konnte er auch i J. 168, wo beide ordinarii
consales iterum sind, an die Stelle des
einen von ibnen getreten sein1). — Die Ver-
waltung von Germania inferior mass in die
Mitte der funfziger Jabre fallen, zu deren
Anfang der beruhmte Jurist Salvius Julia-
nus bier kommandierte 4), wahrend i. J.
160 bereits Claudius Julian us Legat war
(B. Jabrb. 80 p. 151). Offenbar ist die
brittaniscbe Statthalterscbaft, wie es in
der Natur der Sacbe liegt, der unterger-
maniscben unmittelbar gefolgt; die drei
grossen Provinzen bat Julius Verus also
verwaltet :
Germania inferior etwa 153—157
Brittania „ 157-160
Syria6) „ 163-166
Als Julius Verus aus Untergermanien
nacb Brittanien hiniiberging, werden ihm
die fur die brittaniscben Legionen besiimm-
ten Mannscbaften aus den Legionen seines
bisberigen und des benachbarten oberrhei-
nischen Heeres unmittelbar oder docb bald
nacbber gefolgt sein. Welches aber kann
der Grund fur diese, allem Anschein nacb,
nicbt unbedeutende Abgabe gedienter Leute
gewesen sein? Urn den Ersatz namhaften
Kriegsverlustes kann es rich nicbt handeln,
8) Sein erstes Consulat wird er am d. J. 150,
jedenfalls naoh Salvius Julianas i. J. 148, seinem
Vorg&nger in Untergermanien, geftthrt haben.
4) Er war cot a. 148, curator aedium saorarum
▼or dem Herbst 150 (G. VI 855), so dass er „legatus
imp Antonini Aug. Fit Germaniae inferioris"
(L'annee epigr. 1890 n. 125) urn 151/52 gewesen
sein muss Auf inn, nioht auf den jungeren Salvias
Julianus besieht sioh dann auoh die Wesselinger
Insehrift Bramb. 449, welohe einem Philosophen
namioo Salvi Juliani" gesetat 1st.
5) Falls der Annius Libo, den Marcus als
Legat naoh Syrien schiekte, wirklicb 8 1 a tt h a 1 1 e r
dieter Prorins war, kann Julius Varus dem Atti-
dias Oornelianus nioht unmittelbar sohon i. J. 162
gefolgt sein, aber wobl gleich naoh Libo's in der
Prorinz erfolgtem Tode (vita Veri 9).
da seit dem Feldzuge des Lollius Urbicus
um da 8 Jabr 142 auf der Insel ernstere
Kampfe unter Pius nicht stattgefunden zu
baben scbeinen; erst zu Anfang der Re-
gierung der divi fratres bracb ein grdsserer
Aufstand aus, welcber durcb Calpurnius
Agricola niedergeschlagen wurde. Die Art
und Weise, in welcher die V exillationes 6)
sicb als ubergetreten aus den germaniscben
Heeren bezeichnen, und welche meines
Wissens abnlicb sonst nicbt begegnet, wird
doch eigentlicb nur verstandlicb, wenn die
Mannschaften dieser 3 VexiUationen samt-
lich, oder docb ihrer uberwiegenden Mehr-
zabl nacb zu den jContributi' gehorten.
Dann liegt aber der Gedanke sebr nabe,
dass die Aufgabe, welcbe diese Vexillatio-
nen zu erfullen batten, gleicbzeitig aucb
der Grund war fur die Abgabe der ger-
maniscben Mannschaften an das brittaniscbe
Heer; denn andernfalls wiirde man aus
dem Gesamtbestande der 3 Legionen doch
nicbt ausschliesslich oder doch fast aus-
schliesslich aus Germanien ubergetretene
Leute zur Bildung des Detachements aus-
gewablt haben. Die neugefundene In-
sehrift aus dem Tyne ist zweifellos eine
Bauurkunde, d. h. sie war bestimmt, an
einem von den betreffenden Truppenteilen
ausgefuhrten Bau angebracbt zu werden.
Welches dieser Bau gewesen ist, ob etwa
eine feste Brucke liber den Fluss, ein
Kastell- oder Wallbau, wird sich leider
nicht entscheiden lassen. Jedenfalls aber
hat in der spateren Begierungszeit des
Pius am Hadrians Walle oder dessen
Kastellen eine nicht unbedeutende Bau-
thatigkeit geberrscht: denn die Meinung
Kriiger's (B. Jahrb. 110, 36), dass der Wall
des Hadrian wahrscheinlich aufgegeben
wurde, als Lollius Urbicus den schottischen
(Antonins) Wall anlegte, wird durch eine
ganze Beihe von Inschriften widerlegt,
nach welchen zur Zeit des Pius und Marcus
in Kastellen an dieser Linie Garnisonen
gelegen haben mussen (C. VII 504. 506.
731. 758. 773. 774). Vor allem aber be-
zeugt die Insehrift C. VII 563 nleg(io) VI
6) Der Plural ist, trota der unrichtigen Ab-
kttrsung su „Texilatto*, mit Notwendigkeit anzu-
nehmen; jede einielne Truppe stellt eine eigene
Vexillatio.
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v(ictrix) p(ia) f(uldts) ref(ecH) Ter(ttUhJ
et Sac(erdote) co(n)8fultbus)u , also aus
d. J. 158, dass gerade in der Zeit, welcher
die In8cbrift der 3 Vexillationen von Pons
Aeliue angehort, auch an anderen Stellen
der Linie nicht unbedeutende Wiederher-
stellungsbauten vorgenommen sind (vgl.
auch C. VII 584, wo die Erganzungen
freilich schwerlich ganz richtig sein wer-
den, 833 und 836 7).
Daber ware es nicbt unmoglich, dass die
Rasenwalllinie, welche nacb den einleuch-
tenden Beobacbtungen und Ausfuhrungen
Krugers 8. Jabrb. 110, 27 f. junger sein
muss als das sogen. vallum, die Erdwall-
linie, als eine zu Ende von Pius' Regie-
rung erfolgte Korrektur der hadrianischen
Anlage (des Erdwalles) aufzufassen ist :
zu ibrer Erbauung unter Pius wurde gut
stimmen, dass sie mit dem scbottiscben
Antoninswall des Lollius Urbicus die sorg-
faltige Anpa88ung an das Gelande teilt,
im Gegensatz zu der rucksicbtslos durch-
gefiihrten Geradlinigkeit des alteren Erd-
walles. Docb mag die nacbweisbar um 158
erfolgte Bauthatigkeit nun diesem Wall
mit seinen Kastellen oder einer anderen
Anlage gegolten baben; die Heranziebung
germaniscber Mannscbaften in nicbt unbe-
deutender Anzahl zu diesen Bauten durfte
am einfachsten aus dem Umfang und der
Art der ins Auge gefassten Aufgabe sicb
erklaren. Nur mit einem Worte sei daran
erinnert, dass die Erbauung der grossen
vorderen Linie des obergermaniscben Limes,
Miltenberg — Lorch, soweit sich jetzt er-
kennen lasst, zu Anfang oder um die
Mitte der funfziger Jabre des 2. Jabr-
hunderts erfolgt sein muss (E. Fabricius:
Ein Limesproblem S. 12); fur die wenige
Jahre spater in Brittanien ausgefiihrten
Bauten kann es nur vorteilbaft gewesen
7) Die drei von je einer Vexillation der leg. II
Aug. VI vie. XX V V. dem Coeidius bei Ambo-
glanna gesetsten Inichriften 0. VII 800—802 sind
sicher susammen gehdrig and weiien s>uf eine
gTOssere Bsutfttigkeit am Vallum (als Geniui Valli
wird Coeidius G. VII 886 bezeiohnet) hin; docb
ist durch die Consulatsangabe in 802: APRETBvF
ihre Datlerung auf die spatere Zeit des Pius nicht
genugend gesiohert; die Datierang naoh Consul es
auffecti in der Pro vine erscheint far die Zeit sehr
bedenklich. Vielleioht ist eher an die Zeit des
Seyerus su denken (d. J. 207).
sein, wenn sicb unter den dabei verwea-
deten Maanschaften aucb solcbe befanden,
welcbe in derlei Arbetten bereits Ubnng
und Erfahrung gewonnen hatten. YnBmckt
aber darf fur die Chronologic der deut-
scben Limes-Anlagen aus der Abgabe einer
gewissen Zabl von Mannscbaften an die
brittaniscben Legionen um das Jahr 157
unter allem Vorbehalt der Schluss gezogen
werden, dass zu dieser Zeit die umfassende
baulicbe Thatigkeit, wie sie mit der Neu-
anlage einer solcben Linie verbunden war,
in der Hauptsacbe bereits ibren Abscbluss
gefunden haben wird.
Wiesbaden, 29. Nov. 1903.
E. Ritterling.
Vereinsnachrichten
unter Redaktion der Vereins?orst&nde.
Frankfurt a. M. Verein fur Ge-94.
schicbte und Altertumskunde.
Die wissenschaftlichen Sitzungen wurden
am 22. Oktober 1903 wieder aufgenommen.
Die Verleibung des Namens nFrankfurta
an das 2. Nassau iscbe Feld-Artillerie-Regi-
ment Nr. 63 gab dem Vorsitzenden, Stadt-
archivar Dr. R.Jung, Veranlassung, uber
das regulare Militar der Reicbs-
stadt und Freien Stadt Frankfurt
einen Vortrag zu balten. Wahrend die
Burgerwehr der reicbsst&dtischen Zeit (vgl.
Jabrgang XII, 1893, Nr. 148) und die
Stadtwebr der Freien Stadt populare, in
Bild und Scbrift scbier ubermassig ge-
feierte Institutionen waren, begte man von
jeher gegen das regulare Militar eine ge-
wisse Abneigung ; in der Frankofurtensien-
litteratur ist es so ziemlich mit Nicbt ach-
tung iibergangen worden. Und docb bildete
es zu jeder Zeit den Kern der stadt isc hen
Wehrkraft. Der Vortrag scbilderte zu-
nacbst das Soldnerwesen des Mittelalters,
welcbes keine besonderen Verschieden-
heiten gegenuber dem Militarwesen der
anderen grosseren Reich ss tad te aufweist,
und gedachte der Zusammensetzung und
der Schicksale der st&dtiscben Kontingente
in den Reicbskriegen wider Turken und
Franzosen vom XV. bis XVII. Jabrhundert.
Werbungen nach Bedarf, keine st&ndigen
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— 221 —
222
Formationen, keine fest auf langere Zeit
angestellten Offiziere — so blieb es bis
tief in den SOjahrigen Krieg hineis. Erst
1634 erfolgte die daaerade Anstelloog
eines Oberstleutaaata ale Eommandanten
der stadtaehen Soldatesca ; die Eriege im
Oaten und Weston wahrend der zweiten
Halfte des XVII. Jahrbunderts ndtigten
nach und nach zur Schaffung fester Offizier-
stellen, wahrend die Zabl der Mannschaften
und der Formationen je nach Bedarf
wechselten. Urn diese Zeit drangte sich
auch das Frankfurter Patriziat nach den
Offizierstellen, die bisher fast stets an
Auswartige yerliehen worden waren. Die
Reichsdefensionalverfassung von 1681 ord-
nete die Verteilung der Eontingente auf
die Ereise an; das Frankfurter gehorte
zum Oberrheinischen Ereis. Erst von 1727
ab wurde der Stadt durch die Regulative des
Ereises fur Truppenaufstellung im Erieg
und Frieden und durch die Anordnungen
der kaiserlichen Eommission, welche Ver-
fassung und Verwaltung der Stadt einer
durchgreifenden Reorganisation unterzog,
ein stehendes regul&res Milit&r mit festen
Formationen und Ghargen gegebeo : 2 (von
1749 ab 3) Stabskompagnien, 6 (von 1746
ab 7) Ereiskompagnien Infanterie und
1 Artilleriekompagnie, im Ganzen ca. 36
Offiziere und 850 Unteroffiziere und Mann-
schaften. Nur die Ereiskompagnien waren
kriegsdienstpflichtig, die anderen Truppen
dienten lediglicb, auch in Eriegszeiten,
zum Garni8ondienste; jene bildeten etwa
die Halfte des Nassau - Weilburgischen,
seit 1788 Solms - Braunfelsischen Kreis-
Infanterie-Regiments. In diesem Regiment
haben die Frankfurter Stadtsoldaten den
7jahrigen Erieg und die Feldzuge der Re-
volution8zeitmitgemacht; inersterem wurde
am 13. Sept. 1759 das Eontingent in Leip-
zig von den Preussen fast ganz gefangen
genommen, in den letzteren hat es sich
bei der Belagerung von Philippsburg durch
, die Franzosen ruhmvoll ausgezeichnet. Ab
und zu stellte die Stadt dem Reiche auch
ihre Artillerie zur Yerteidignng oder zum
Angriff von Festungen an der Westgrenze
zur Verfugung, obwohl sie dazu nicht ver-
pflichtet war. Die kriegerische Ausbildung
litt unter den Anforderungen des Garnison-
dienstes; im Ganzen aber war es eine
tAc&tige Truppe von militarischer Haltong.
Die Offiziere, vieHach dem Patriziat der
Stadt angehdrig, standen in hohem Ansehen,
weniger die geworbenen Unteroffiziere und
Mannschaften ; sie waren nicht kaserniert,
sondern wohnten in der Stadt zerstreut
und waren in ihrer freien Zeit wenig be-
aufaichtigt; die Eriegsartikel von 1767 und
die Verbote, die sie enthalten, geben ge-
rade kein erfreuliches Bild des Frankfurter
Soldatenlebens im Frieden. Die militari-
schen Ausgaben, ca. 18 °/o des Budgets,
waren recht drQckend ; gegen das Ende der
reichsstadtischen Selbstandigkeit anasert
sich immer starker der Wunsch nach Re-
duktion des Militars, zumal seit 1796 die
Franzosen alle Geschutie fortgenommen
hat ten und 1802 mit der Neutralitat die
Schleifung der Festungswerke in nahe
Aussicht kam. 1806 trat der Rest der
Frankfurter Soldatesca in das primatische
Milit&r uber; die Geschichte der primati-
schen und grossherzoglich Frankfurtischen
Truppenteile (1806—1813), sowie die For-
mationen des GeneraJgouYernements Frank-
furt und der Freiwilligen (1814—16) ge-
h5ren nicht hierher. In stadtischem Dienst
stand das Infanteriebataillon des Oberst-
leutnants Schiller, welches 1815 das Treffen
bei Selz und die Belagerung von Strassburg
mit Auszeichoung mitgemacht hat. Im
Juli 1816 erfolgte die Neuaufstellung von
3 Infanterie - Eompagnien, aus denen das
Frankfurter Linien - Infanterie - Bataillon,
das Eontingent der Freien Stadt bei der
Armee des deutschen Bundes, sich ent-
wickelt hat; es wurde 1835 dauernd in
6 Eompagnien formiert und gehorte zur
Reserve - Infanterie • Division des Bundes.
In der alten franzOsischen Uniformierung
(Uniformfrack nnd Tschako) machte es
1848 den Feldzug in Schleswig, in der
neuen pieussischen (Waffenrock und Helm)
1849 den Feldzug in Baden mit, ohne je-
mals an den Feind zu kommen, aber zur
Zufriedenheit Wrangels und des Prinzen
von Preussen. Xach dem Einmarsch der
preussischen Truppen in Frankfurt wurdo
das Bataillon, welches die Stadt nicht mobil
gemacht hatte, am 19. Juli 1866 aufgelost.
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